DDR A-Z 1979
Studentenausbildung, militärische (1979)
Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die MSt. der männlichen und weiblichen Hoch- und Fachschüler in der DDR ist Teil der einheitlichen sozialistischen Wehrerziehung, die alle Kinder mit Beginn der Schulpflicht erfaßt. Sie soll mit dem „Studium eine Einheit“ bilden. Ihr Ziel ist die „Stabilisierung des Lehrmotivs“ und die Erhöhung der „psycho-physischen Verteidigungsfähigkeit“ der Studenten und Fachschüler. Die Organisation der MSt. obliegt dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Träger der MSt. ist vor allem die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen FDJ-Organisationen an den Bildungseinrichtungen. Mit Erlaß des neuen Jugendgesetzes der DDR vom 1. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) ist die Bedeutung der MSt. noch gewachsen. Während sich das alte Jugendgesetz von 1964 lediglich in einem einzigen Paragraphen (§ 44) mit Wehrproblemen befaßte, und darin dem Staat die Verpflichtung auferlegt wurde, auch außerhalb des regulären Militärdienstes Möglichkeiten zur militärischen Betätigung der Jugendlichen zu schaffen, befaßte sich der IV. Hauptteil des neuen Jugendgesetzes ausschließlich mit der „Ehrenpflicht der Jugend zum Schutze des Sozialismus“ und verpflichtet jetzt alle Jugendlichen, die ihnen gebotenen Möglichkeiten im Rahmen der MSt. auch auszunutzen. Für Studenten und Fachschüler besteht (schon seit 1963) die Pflicht, an mindestens einem Tag in der Woche an militärischen Übungen teilzunehmen bzw. Veranstaltungen zur „wehrpolitischen Bildung“ zu besuchen. Die von der NVA im 2. Studienjahr an den Universitäten und Hochschulen durchgeführten sog. „Achtertests“ im Rahmen der militärischen Ausbildung der wehrdiensttauglichen männlichen Studenten haben ergeben, daß bis zu 25 v. H. der Teilnehmer den wehrsportlichen Mindestanforderungen, z. B. 3.000-m-Lauf in 13:20 Min. nicht entsprechen. Durch „Tage der Wehrbereitschaft“, Wehrsportfeste und wehrsportliche Wettkämpfe soll künftig der Wehrsport stärker in den Freizeitsport integriert werden. An den Fachschulen der DDR entfallen von jährlich 72 obligatorischen Sportstunden im 1. und 2. Studienjahr 10 bzw. 8 Std., im 3. Studienjahr von 31 nur noch 4 Std. auf den Wehrsport. Ein Teil der MSt. wird in den von der Nationalen Volksarmee (NVA) organisierten Militärlagern durchgeführt. Als Ausbilder fungieren Funktionäre der GST und Angehörige der sog. Reservistenkollektive (in der Regel Reserveoffiziere) der NVA. Soweit weibliche Hoch- und Fachschüler nicht an der waffentechnischen Ausbildung teilnehmen, müssen sie sich einer Zivilverteidigungs- (u. a. nachrichtentechnischen) bzw. einer Sanitätsausbildung im Rahmen des Deutschen Roten Kreuzes unterziehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1075 Studenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studienaufklärung und -beratungSiehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die MSt. der männlichen und weiblichen Hoch- und Fachschüler in der DDR ist Teil der einheitlichen sozialistischen Wehrerziehung, die alle Kinder mit Beginn der Schulpflicht erfaßt. Sie soll mit dem „Studium eine Einheit“ bilden. Ihr Ziel ist die „Stabilisierung des Lehrmotivs“ und die Erhöhung der „psycho-physischen Verteidigungsfähigkeit“ der Studenten und…
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Öffentliche Sozialleistungen (1979)
Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1969 1975 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 I. Definition und Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halb-)öffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des Arbeitseinkommens bzw. im Alter oder nach dem Tod des Ernährers den Lebensunterhalt zu garantieren oder Personen mit Familienangehörigen Zusatzeinkommen zu verschaffen. ÖS. sind in der DDR vor allem die Leistungen der Sozialversicherung (SV) des FDGB, der SV bei der Staatlichen Versicherung der DDR, der Versorgungseinrichtungen für Bedienstete von Bahn und Post sowie der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei und des Zolls, die Zusatzversorgung für Angehörige der Intelligenz, die Ehrenpensionen an Verfolgte des Faschismus und Kämpfer gegen den Faschismus sowie an besonders verdiente Staatsbürger (Altersversorgung; Renten; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Weitere ÖS. sind die Unterstützungen für Mutter und Kind, die staatlichen Kinder- und Ehegattenzuschläge, Stipendien und Erziehungsbeihilfen, die Kriegsinvalidenrenten, die Leistungen der Sozialfürsorge, auch an Tuberkulosekranke, Rückkehrer und Angehörige von Wehrpflichtigen. Leistungen der Volkssolidarität und die Leistungen aus den Kultur- und Sozialfonds (Arbeiterversorgung) der Betriebe (z. B. Werkküchenessen) sind nicht ÖS. Die Zuordnung der Zusatzversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz ist strittig; da sie aus Betriebsmitteln finanziert wird, bleibt sie in der statistischen Betrachtung im allgemeinen unberücksichtigt. Die Verwaltungskosten gelten als ÖS. II. Entwicklung Die ÖS. (auch Sozialaufwand bezeichnet) haben sich von 1950 bis 1977 versechsfacht. Infolge zunehmender Rentnerzahl, erhöhter Leistungen und Erweiterung der Leistungsarten hat sich der Anteil der [S. 772]Einkommensübertragungen (Sozialeinkommen, d. h. Renten und Unterstützungen, Krankengeld, Barleistungen der Wochenhilfe usw.) an den ÖS. von 67 v. H. (1955) auf 72 v. H. (1960) erhöht. Danach nahm die Quote aber wieder ab (1977: 67 v. H.). Die Trägerschaft der Leistungen hat sich seit 1950 nach und nach verändert. 1950 entfielen 73,5 v. H. der Einkommensübertragungen auf die Sozialversicherung der DDR, 1977: 85 v. H. Die Sachleistungen (Kosten der ärztlichen Behandlung, der Krankenhausbehandlung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel usw.) werden inzwischen im gleichen Umfang von der Sozialversicherung finanziert: ca. 18 v. H. (1950 3,3 v. H.) gehen unmittelbar zu Lasten des Staatshaushaltes. Insgesamt bringt die Sozialversicherung 84 v. H. der ÖS. auf, während sie in der Bundesrepublik Deutschland nur mit etwa zwei Dritteln am Sozialaufwand beteiligt ist. Das gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geringere Gewicht der Leistungen aus dem Staatshaushalt beruht vor allem darauf, daß die Versorgung der Beamten und Kriegsopfer durch die Sozialversicherung erfolgt. An Sachleistungen werden durch den Staatshaushalt nur ein Teil der Sozialfürsorge (einschließlich der Einrichtungen wie Altersheime, Pflegeheime usw.) sowie die Erholungskuren der von der Sozialversicherung beim FDGB Betreuten finanziert. III. öffentliche Einkummensübertragungen an private Haushalte (Sozialeinkommen) In der Entwicklung der Sozialeinkommen, die mehr als zwei Drittel der ÖS. ausmachen, werden die gleichen bestimmenden Faktoren sichtbar wie in der Bundesrepublik Deutschland: Der Anteil der eigentlichen Kriegsfolgeleistungen geht ständig zurück, doch wird dieser Rückgang durch die Zunahme der Einkommensübertragungen an Erwerbsunfähige und Alte, deren Zahl steigt, mehr als ausgeglichen. Das Leistungsniveau zeigt jedoch erhebliche Unterschiede. Bei den Barleistungen der Krankenversicherung werden erhebliche Differenzen erkennbar, wenn man die Besonderheiten im Leistungsrecht, den unterschiedlichen Umfang der Versicherungspflicht und die geringere westdeutsche Erwerbsquote berücksichtigt. In der Kriegsopferversorgung führen die wesentlich härteren Leistungsvoraussetzungen zu dem Ergebnis, daß der Aufwand für diese Gruppe nur ein Zehntel des westdeutschen Aufwands je Einwohner beträgt. Doch vor allem die Alters-, Invaliden-, Unfall- und Hinterbliebenenversorgung zeigen erhebliche Unterschiede. Hierfür wurde — gerechnet je Einwohner im Rentenalter — ausgegeben (in Mark): Ursache der trotz der jüngsten Rentenerhöhungen dennoch vergleichsweise niedrigen Renten ist nicht mangelnde Sorge des Staates. Sie ist Ausdruck einer Sozialpolitik, die für ÖS. nur begrenzt verfügbaren Mittel so einzusetzen, daß sie der Planerfüllung optimal dienen, d. h. der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Die Einkommen der Rentner werden in Zukunft wieder hinter der Entwicklung der Arbeitseinkommen zurückbleiben, weil auch das neue Rentenrecht keine „Rentendynamisierung“ gebracht hat. Entscheidend für die künftige Entwicklung der ÖS. wird das Wirtschaftswachstum sein. Heinz Vortmann [S. 773] Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 771–773 Oder-Neiße-Grenze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlicher DienstSiehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1969 1975 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 I. Definition und Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halb-)öffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch…
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Sozialpsychologie (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Die marxistische S. beschäftigt sich als Teildisziplin der Psychologie mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. In der DDR besitzt die S., die sich erst seit 1965/66 als selbständige Disziplin herausgebildet hat, dem offiziösen Verständnis gemäß, 3 Ziele: „1. durch Optimierung der Beziehungen zwischen Leitern und Kollektiven bzw. innerhalb der Kollektive die Arbeitsproduktivität zu erhöhen und die Persönlichkeitsentwicklung der Werktätigen zu verbessern, 2. durch Optimierung des Informationsaustauschs bei heuristischen Prozessen die Effektivität der geistigen Kooperation in Forschungs-, Erziehungs- und Leitungskollektiven zu erhöhen, 3. durch Optimierung der Auswahl und Ausbildung von Leitern, speziell ihrer Verhaltens- und Einstellungsentwicklung, die Effektivität von Leitungskadern zu erhöhen“ (Wörterbuch der Psychologie, Hrsg. G. Clauß u. a., Leipzig 1976, S. 495). Dabei geht sie von der marxistischen Vorstellung aus, daß aus der Kooperation mehrerer Individuen im Arbeitsprozeß eine Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber der Summe der Einzelleistungen entsteht. Dementsprechend beschäftigt sich die marxistische S. in der DDR vor allem mit der psychologischen Untersuchung von Kooperationsmechanismen in Industrie und Betrieb. Als Untersuchungsziel steht die Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprechend dem Programm des weiteren Aufbaus der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ im Vordergrund. Gemäß dieser Grundauffassung werden in erster Linie Einstellungen und Motivationen der Menschen im Arbeitsprozeß untersucht. Die Erforschung von Motivationen und Einstellungen wird sowohl im Rahmen der Einstellungsforschung, der Persönlichkeitsforschung wie der Gruppenforschung (Soziologie und Empirische Sozialforschung) vorgenommen. Dabei sollen die „sozialen Prozesse in kleineren Gruppen sowohl hinsichtlich der Leistung wie der Bewußtseinsbildung“ optimiert werden. Deshalb werden nicht nur die gruppendynamischen Bedingungen der Persönlichkeitsbildung untersucht, sondern vor allem auch Mechanismen wie: soziale Wahrnehmung, soziales Lernen und soziale Einstellungen. Bisweilen geht man in der marxistischen S. noch immer von systemtheoretischen Vorstellungen aus, obwohl diese im politisch-ideologischen Bereich in der DDR weitgehend von anderen Konzepten abgelöst worden sind: „Zweckmäßigerweise betrachtet man ‚Wechselwirkungs- und Kooperationsprozesse in Gruppen‘ als ‚Verhalten‘ hochkomplexer, dynamischer, selbstregelnder und selbstprogrammierender Systeme (im Sinne der Kybernetik). Zu den Variablen eines solchen Systems gehören u. a.: a) Eigenart und Komplexitätsgrad der Aufgabe (u. a. der zu fällenden Entscheidung), b) Größe der Gruppe, c) das gruppeneigene Wert- und Normgefüge (dessen inhaltliche Ausprägung im Sinne der Werte und Normen der sozialistischen Gesellschaft eine Gruppe zu einem ‚Kollektiv‘ im eigentlichen Sinne macht), d) Organisation und Ausübung der Führungsfunktion (als Koordinationsinstanz), e) Funktionsaufteilung, f) Kommunikations- und Informationsstruktur, g) Prestige- und Ansehensstruktur usw.“ (Phil. Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus und M. Buhr, 11. Aufl., Berlin [Ost] 1975, Bd. II, S. 1146). Hinsichtlich der allgemeinen methodologischen Ausrichtung wird versucht, die S. in den Rahmen des Dialektischen und Historischen Materialismus einzubeziehen. Enge Beziehungen zur marxistisch-leninistischen Soziologie werden behauptet, sind aber bisher kaum überzeugend nachgewiesen worden. Als Methoden werden vor der marxistischen S. u. a. verwandt: teilnehmende Beobachtung, Feldexperiment, Laborexperiment, Modellexperiment, mündliche und schriftliche Interviews, Einstellungsskalen (Skalierungsverfahren). Arbeitspsychologie; Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 987 Sozialprodukt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialstrukturSiehe auch das Jahr 1975 Die marxistische S. beschäftigt sich als Teildisziplin der Psychologie mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. In der DDR besitzt die S., die sich erst seit 1965/66 als selbständige Disziplin herausgebildet hat, dem offiziösen Verständnis gemäß, 3 Ziele: „1. durch Optimierung der Beziehungen zwischen Leitern und Kollektiven bzw. innerhalb der Kollektive die Arbeitsproduktivität zu erhöhen und die Persönlichkeitsentwicklung der…
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Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands DBD). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Ein Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des Amtes für Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den für die Landeskultur und den Naturschutz verantwortlichen Institutionen (Volksvertretungen und deren Räte in den Territorien) auszuüben. Der Minister ist zugleich Leiter der „Ständigen Arbeitsgruppe sozialistische Landeskultur“, in der Vertreter aller zentralen staatlichen Organe, die auf die Entwicklung und Gestaltung der Landeskultur Einfluß nehmen können, vertreten sind. Zu den Aufgaben des MfUW. gehören vor allem: die Förderung der Umweltforschung (Wissenschaftlicher Rat f. Umweltforschung der Akademie der Wissenschaften [AdW], die Klasse für Umweltschutz und Umweltgestaltung der AdW mit Arbeitsgruppen für medizinisch-toxologische Belange, territoriale Strukturforschung usw., das Institut für Kommunalforschung Dresden u. a. m.); die Wahrnehmung der internationalen Vertretung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft. Insbesondere bestehen im RGW-Bereich unter Einschluß Jugoslawiens gemeinsame wasserwirtschaftliche Forschungen im Rahmen des Komplexprogramms. Schwerpunkte sind die Ökonomie der Wasserwirtschaft (hier wurden 2.000 Wasserbedarfsnormen für 15 Volkswirtschaftsbereiche erarbeitet), die Erkundung von Wasserreserven, die Verminderung der Wasserverunreinigung, die Hydrotechnik und der Hochwasserschutz. Koordinator der gemeinsamen Forschung im RGW ist die UdSSR. Zur Durchführung der Forschungsarbeiten unterstehen dem M. das Institut für Wasserwirtschaft, Berlin-Schöneweide, mit Außenstellen in Cottbus. Dresden, Erfurt. Magdeburg und Wittenberg (insgesamt 620 Mitarbeiter) und den VEB Hydrogeologie in Nordhausen mit 1400 Mitarbeitern sowie Bohrtrupps in allen Bezirken der DDR. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes sollen bis 1980 mehr als 20 Forschungsvorhaben abgeschlossen werden (verminderte Ableitung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, abfallfreie Produktion, Lärmminderung usw.): die Aufnahme von entsprechenden Lehrveranstaltungen in das Studienprogramm der Technischen Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie die Einführung spezieller Ausbildungsgänge für Fachingenieure; der Aufbau spezieller Meßsysteme und Karteien für die Verunreinigung von Luft und Gewässern; der Aufbau einer Umweltstatistik in Zusammenarbeit mit der SZS und anderen Institutionen; die Ausweisung von Natur-, Landschafts- und/oder Wasserschutzgebieten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden örtlichen Organen; der Ausbau wasserwirtschaftlicher Einrichtungen (Talsperren, Rückhaltebecken und sonstige Speicheranlagen, Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen für Trink- und Brauchwasser für Industrie und Landwirtschaft, Entsorgungs- und Kläranlagen für kommunale Abwasser usw.); Ausübung der staatlichen Gewässeraufsicht. Zur Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind dem MfUW. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen für die Wassereinzugsgebiete Küste-Warnow-Peene; Havel; Spree-Oder-Neiße; Obere Elbe-Mulde; Saale-Weiße Elster; Werra-Gera-Unstrut und Mittlere Elbe-Sude-Elde unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 738 Ministerium für Staatssicherheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für VerkehrswesenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands DBD). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Ein Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des Amtes…
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Nuklearer Umweltschutz (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (AAS.), das eng mit dem Ministerium für Gesundheitswesen sowie den für die Kernforschung zuständigen Forschungsinstituten zusammenarbeitet. Hier sind vor allem das „Zentralinstitut für Kernforschung“ sowie das Zentralinstitut für Hochenergiephysik zu nennen. Da der Komplex Kernforschung und Schutz vor nuklearen Strahlen für den gesamten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) von Bedeutung ist, hat die DDR wichtigen Anteil sowohl an der Ständigen Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie als auch an dem als Koordinierungsinstanz für die Kernforschung der RGW-Länder fungierenden „Vereinigten Institut für Kernforschung der sozialistischen Länder“ in Dubna/UdSSR. Zu den entscheidenden Aufgaben des AAS. gehört die Erarbeitung von Grundsätzen zum Schutz sowohl der Bevölkerung als auch der Strahlenbelastungen ausgesetzten Beschäftigten vor ionisierender Strahlung. Dazu sind bereits Mitte der 50er Jahre Verordnungen über den Umgang mit radioaktiven Stoffen (GBl. I, 1956, S. 496 f.) sowie seit den 60er Jahren Strahlenschutzverordnungen (GBl. II, 1964, S. 655 ff.) erlassen worden. Gegenwärtig gilt die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II, S. 627 ff.) mit einer umfangreichen Durchführungsbestimmung (GBl. II, S. 635 ff.) und mehreren Anlagen. In diesen sind die maximal zulässigen Werte der Strahlenbelastung festgelegt: z. B. die maximal zulässigen Dosisäquivalente für die individuelle Strahlenbelastung, die genehmigten Freigrenzen, die erlaubte Strahlenbelastung in Arbeitsräumen, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, sowie für das Gesundheitswesen die zulässigen Werte der inneren Strahlenbelastung menschlicher Organe getrennt nach unterschiedlichen Radionukliden. Unter Strahlenschutz ist die Einheit von Forschung, Überwachung, Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen zum Schutz des Menschen und der Biosphäre zur Erkennung von Strahlenschäden zu verstehen. Einbezogen sind aber auch die Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit nuklearer Anlagen einschließlich der Gegenmaßnahmen bei Eintritt außergewöhnlicher Strahleneinwirkungen. Für die individuelle Strahlenbelastung werden 3 Personengruppen unterschieden: a) beruflich strahlenexponierte Personen, b) mit Überwachungsfunktionen beauftragte Personen und c) Personengruppen der Bevölkerung. Für jede dieser Gruppen gelten unterschiedliche Dosislimite, wobei insbesondere bei Personen, an denen strahlenmedizinische Maßnahmen durchgeführt werden, die in detaillierten Wertetabellen festgelegten Limite eingehalten werden müssen. Insbesondere soll gewährleistet werden, daß Personen im fortpflanzungsfähigen Alter, Schwangere, Kinder und Jugendliche bei strahlenmedizinischen Maßnahmen nur den niedrigsten Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. Daneben wurden maximal zulässige Werte für die Strahlenbelastung durch Radionuklide infolge von Ingestion (Aufnahme radioaktiver Stoffe mit Nahrungsmitteln) sowie von Inhalation (Aufnahme radioaktiver Stoffe in der Atemluft) für bestimmte Zeitintervalle erarbeitet. Schließlich ist festgelegt worden, daß Rohstoffen, Halbfabrikaten und Endprodukten — wenn dies unvermeidlich ist — jeweils nur Radionuklide mit der geringsten Radiotoxität zugesetzt werden dürfen, wobei die jeweilige Konzentration vorgegebene Werte nicht überschreiten darf. Zur Lösung des Problems radioaktiver Abfälle dient ihre zentrale Erfassung. Darüber hinaus sind je nach Höhe der Aktivitätskonzentration, Oberflächenkontamination und des Dosisleistungsäquivalents bestimmte Formen der Abfallbeseitigung vorgeschrieben. Das gleiche gilt für die Ableitung radioaktiver Abwässer. Bei der Abgabe radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre dürfen in der Abluft bestimmte Konzentrationen nicht überschritten werden. Die Notwendigkeit, Atomenergie für die Erzeugung von elektrischem Strom zu nutzen, führte auch in der DDR zum Aufbau von Kernkraftwerken (Atomenergie). Die Erfahrungen des 1966 in Betrieb genommenen Kraftwerkes Rheinsberg sowie die inzwischen im Kernkraftwerk Nord (in Lubmin an der Ostsee) betriebenen Reaktorblöcke — derzeitige Gesamtkapazität der Kernkraftwerke der DDR: 950 MW — stellen die DDR, ähnlich wie andere Länder, vor erhöhte Anforderungen an den Sicherheitsschutz. Technologische Probleme bestehen vor allem im Auftreten von Abwärme, mit der Folge einer Aufheizung von Gewässern, im hohen Raumbedarf der Anlagen, in der Gefahr radioaktiver Strahlung sowie im möglichen Auftreten von Unfällen. Nach Auffassung von Wissenschaftlern in der DDR (Prof. Ernst Adam und Mitarbeiter, TU Dresden) werden eine 3stufige Konstruktion des Kühlungssystems für einen möglichen Kühlmittelausfall sowie eine 3stufige Sicherung gegen Strahlungsaustritt (1. radioaktive Stoffe sind von metallenen Brennelementen zu umschließen, 2. Trennung des Kühlkreislaufs von den übrigen Teilen des Kraftwerkes, 3. gasdichte Metallkuppel innerhalb des Reaktorgebäudes) für ausreichend angesehen. Inwieweit die in Lubmin tatsächlich angewandten Sicherheitsvorkehrungen diesen bzw. den im Westen gegenwärtig üblichen Ansprüchen genügen, ist bisher noch ungeklärt. So hat Finnland bereits für das in Loviisa begonnene Projekt, das sowjetische Anlagen [S. 769]gleicher Bauart, wie sie in Lubmin stehen, verwendet (Druckwasserreaktoren vom Typ WWER 440 Novovoronesh), wichtige Verbesserungen durchgesetzt. Daraus folgt, daß die in bevölkerungsarmen Gebieten der UdSSR gebauten Anlagen wahrscheinlich einen niedrigeren Sicherheitsstand aufweisen, als die Anlagen, die die DDR in Lubmin übernommen hat. Die Staatsführung wird in Zukunft erhöhte Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, obwohl der Druck einer sicherheitsbewußten Öffentlichkeit in der DDR fehlt - die Massenmedien verschweigen die in der Bundesrepublik aufgetretenen Protestaktionen gegen den Kernkraftwerksbau, so daß nur geringere Sicherheitsfortschritte zu erwarten sind als im Westen. Die Beseitigung des Atommülls bereitet der DDR weniger Probleme als der Bundesrepublik Deutschland, da alle verbrauchten Brennstäbe in die UdSSR zurücktransportiert werden. Zum Zwecke des Strahlenschutzes ist in der DDR sowohl der Betrieb als auch der Verkehr mit radioaktiven Stoffen genehmigungspflichtig, wobei dem AAS. die Strahlenschutzbauartprüfung und die Strahlenschutzbauartzulassung (GBl. 1978, SDr. Nr. 947) obliegen. Die Leiter der Institutionen, in denen radioaktive Stoffe Verwendung finden oder in denen Kernanlagen betrieben werden, sind für die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen verantwortlich; sie haben entsprechende Mitarbeiter als Strahlenschutzbeauftragte zu berufen und durch das AAS. ausbilden und prüfen zu lassen. Während der innerbetriebliche Strahlenschutz vom AAS. durch seine „Strahlenschutzinspektion“ bzw. seinen „medizinischen Dienst“ kontrolliert wird, ist die Überwachung der Biosphäre in bezug auf Strahlenschäden oder durch Strahlungen hervorgerufene Beeinträchtigungen 3 weiteren Instituten übertragen: Über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus sind der „Meteorologische Dienst der DDR“ mit der Überwachung der bodennahen Atmosphäre in bezug auf radioaktiven Staub, das „Amt für Wasserwirtschaft der DDR“ mit der Gewässerüberwachung hinsichtlich nuklearer Beeinträchtigungen betraut, und dem „Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR“ ist die Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte hinsichtlich Strahlungsschäden übertragen worden. Sie haben darüber dem AAS. Bericht zu erstatten. Alle beteiligten Institutionen sind zu laufender Strahlenschutzmessung und zur Einhaltung der Schutzbestimmungen verpflichtet und müssen im Falle des Auftretens außerordentlicher Strahlenbelastungen eine sofortige Benachrichtung der „Strahlenschutzbereitschaft“ durchführen. Solange jedoch noch keine nachhaltigen Sanktionen bei Überschreitungen der maximal zulässigen Strahlenbelastung festgelegt sind, könnten Betriebe im Falle einer dann günstigeren Kostensituation für kurze Perioden unzulässige Strahleneinflüsse zulassen. Aus diesem Grunde dürfte der Erlaß entsprechender Sanktionen für die nächste Zukunft zu erwarten sein. Umweltschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 768–769 Novemberrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OberbürgermeisterSiehe auch die Jahre 1975 1985 Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (AAS.), das eng mit dem Ministerium für Gesundheitswesen sowie den für die Kernforschung zuständigen Forschungsinstituten zusammenarbeitet. Hier sind vor allem das „Zentralinstitut für Kernforschung“ sowie das Zentralinstitut für Hochenergiephysik zu nennen. Da der Komplex Kernforschung und Schutz vor nuklearen Strahlen für den gesamten Rat für Gegenseitige…
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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das MfAA. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§ 5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR. die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu mehr als 120 Staaten (insgesamt 127, einschließlich der 1973 unterbrochenen Beziehungen zu Chile, ohne Bundesrepublik Deutschland, Stand: 30. 4. 1979) führte, hat die politische Bedeutung des MfAA. noch zugenommen. Das geltende 2. Statut des MfAA. von 1970 (GBl. II, Nr. 23), welches das erste von 1950 ablöste, bindet das MfAA. an die grundlegenden Beschlüsse von SED, Volkskammer, Staats- und Ministerrat (§ 1); überträgt dem MfAA. die Planung, Leitung und Koor[S. 730]dinierung der „Forschung auf dem Gebiet der Außenpolitik, des Völkerrechts und der Regionalwissenschaften“ (§ 2); weist dem MfAA. eine Koordinierungsfunktion gegenüber allen anderen Ministerien zu, die ebenfalls in bestimmten außenpolitischen Bereichen tätig werden (§ 3). Dies gilt vor allem für das Ministerium für Nationale Verteidigung und das Ministerium für Außenhandel. Zu den Aufgaben des MfAA. gehören ferner u. a.: die Planung (Vorbereitung von Entscheidungen) auf außenpolitischem Gebiet; die Analyse und Prognose der Entwicklung der internationalen Beziehungen; die Durchführung der von Partei- und Staatsführung beschlossenen Aktivitäten auf außenpolitischem Gebiet; die Organisierung des diplomatischen Dienstes; die Vorbereitung völkerrechtlicher Verträge (das MfAA. ist in der Regel verhandlungsführendes Organ); die Durchführung und Kontrolle internationaler Verträge, Vereinbarungen und Absprachen; die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen anderer Staaten in der DDR; die Koordination und Pflege der Beziehungen zu ausländischen Staaten auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet; die Durchführung des diplomatischen Protokolls (auf der Grundlage der auch von der DDR angewandten Wiener Konventionen von 1961); die Erteilung von Konsularpatent und Exequatur. Dem MfAA. zugeordnet ist das Institut für Internationale Beziehungen (IIB), das formal zur „Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR“ (bis 1972 „Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Walter Ulbricht“) in Potsdam-Babelsberg gehört. Direktor ist seit Januar 1977 Prof. Dr. St. Doernberg, der gleichzeitig die Funktion eines Generalsekretärs des Komitees für europäische Sicherheit der DDR wahrnimmt. Sein Vorgänger, Prof. Dr. G. Hahn, der das Institut seit 1970 geleitet hatte, wurde im April 1977 zum Botschafter in Belgrad berufen. Das IIB ist „Leitinstitut“ für die gesamte außenpolitische Forschung in der DDR und zugleich Ausbildungsstätte für angehende Diplomaten. Bisher haben nach westlichen Schätzungen etwa 1.000 Studenten, d. h. 90 v. H. des Diplomaten-Nachwuchses, ein 5jähriges Studium bzw. mehrmonatige Fortbildungskurse des IIB absolviert; ihre Ausbildung besteht vor allem in Sprachkursen und dem Studium der politischen wie sozio-kulturellen Verhältnisse des Landes, in das sie später entsandt werden. Die Länderforschung ist in der DDR konzentriert auf die Universität Rostock (Lateinamerika), Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Nordeuropa), Karl-Marx-Universität Leipzig (Afrika und Nahost), Humboldt-Universität in Berlin (Ost) (Asien). Minister für AA. ist gegenwärtig (seit 20. 1. 1975) das Mitglied des ZK der SED Oskar Fischer. Er löste den in den Ruhestand getretenen, seit 1965 im Amt gewesenen Otto Winzer ab (gestorben 3. 3. 1975). Staatssekretär und 1. Stellvertreter des Ministers ist Herbert Krolikowski, Stellvertretende Minister sind Peter Florin, Michael Kohl, Bernhard Neugebauer, Kurt Nier und Klaus Willerding, Generalsekretär des MfAA. ist Alfred Bruno Neumann (alle SED). Soweit bekannt, unterstehen ihnen folgende Abteilungen: a) Funktionale Abteilungen für Grundsatzfragen und Planung, Auslandsinformation, Internationale Organisationen. Kader und Schulung, Konsularische Angelegenheiten, Konsularrecht, Presse, Journalistische Beziehungen, Kulturelle Auslandsbeziehungen, Reiseverkehr, Parlamentarische und kommunale Auslandsbeziehungen, Protokollfragen. Recht und Vertragswesen, Finanzen, Informationsdienst und Presseauswertung, Dolmetscherdienst, Verwaltung; ferner gibt es ein Dienstleistungsamt für die ausländischen diplomatischen Vertretungen und ein Zentrum für Information und Dokumentation; b) regionale Abteilungen für UdSSR, benachbarte Länder (ČSSR, Polen), Südosteuropa (Balkan), Nordeuropa, Westeuropa, Bundesrepublik Deutschland, sowie 6 außereuropäische Abteilungen für: Fernost (ohne Japan), Süd- und Südostasien, Nah- und Mittelost (arabische Staaten), Nord- und Westafrika, Ost- und Zentralafrika, Nordamerika (USA, Kanada) und Japan, Lateinamerika; ferner gibt es besondere Abteilungen für die UN, für die UNESCO und für „Westberlin“. Eine Besonderheit des MfAA. stellt die Einrichtung eines sog. Kollegiums dar, dessen Mitglieder (mit beratender Funktion) der Minister beruft. Es setzt sich aus Vertretern wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen zusammen und soll grundsätzlich Probleme der internationalen Politik beraten. (Ähnliche Kollegien gibt es z. B. noch beim Ministerium für Gesundheitswesen und dem Ministerium der Justiz.) Ferner gibt es beim MfAA. eine Kommission für die kulturellen Beziehungen (mit dem Ausland) und einen wissenschaftlichen Beirat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 729–730 Ministerium für Außenhandel (MAH) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für BauwesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das MfAA. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§ 5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR. die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu mehr als 120 Staaten (insgesamt 127, einschließlich der 1973 unterbrochenen Beziehungen…
DDR A-Z 1979
Automatisierung (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung um neue Tätigkeitsfelder, da sich durch A.-Maßnahmen neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herausbilden. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, verstanden. Die Vorstufen bilden die Mechanisierung und das Handwerk. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge und Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird die Mechanisierung untergliedert in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden vom Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs, sondern auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung) übernehmen. Das wichtigste soziale und wirtschaftliche Problem liegt in der durch A. hervorgerufenen Freisetzung von Arbeitskräften. Bei dem anhaltenden Arbeitskräftemangel in der DDR führen Freisetzungen jedoch nicht zu längerfristiger Arbeitslosigkeit. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der chemischen Industrie, der Textilindustrie, in Zweigen der Maschinenbauindustrie, in der elektrotechnischen und elektronischen Industrie sowie der Energie- und Brennstoffindustrie. Daneben werden aber auch geistige Tätigkeiten, z. B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit (durch Datenverarbeitungsanlagen) automatisiert. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat damit begonnen, die bereits bestehende zentrale Datenbank in Berlin (Ost) durch Bezirksdatenbänke zu ergänzen. Die [S. 128]erste Bezirksdatenbank, mit der zugleich die Umstellung auf das in den RGW-Mitgliedsstaaten angewandte „einheitliche System der elektronischen Rechentechnik“ (ESER) eingeleitet wird, befindet sich in Erprobung (Dresden). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starrem Programm sind: a) der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozeß konzipiert sein, b) größere Stückzahlen über einen längeren Fertigungszeitraum, c) die Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) geringe Qualitätsschwankungen der Zulieferungen und Roh- und Betriebsstoffe und e) fachlich geschulte Arbeitskräfte. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich diese Voraussetzungen. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme, vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 20 Jahren gesteigert, ist jedoch im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am Anteil der teil- und vollautomatisierten Ausrüstungen am Gesamtbestand in der volkseigenen Industrie (A.-Grad) und am Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten (A.-Koeffizient). Beide Angaben geben keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewandten Kosten. Neben sprunghaften Effizienzsteigerungen durch A. gibt es jedoch auch Effizienzverluste. Sie treten vor allem bei sehr hohen Aufwendungen und/oder bei A. auf, die nur Teilphasen von Produktions- und Leitungsprozessen erfassen. Teil- und Voll.-A. werden statistisch nicht unterschieden. Bei der Teil.-A. bestehen einzelne automatisierte Ausrüstungen unverkettet neben herkömmlichen Maschinen. Der A.-Koeffizient der Arbeit beträgt gegenwärtig in der zentralgeleiteten Industrie der DDR rd. 10 v. H. Der A.-Grad der maschinellen Ausrüstungen in den zentralgeleiteten Industriebetrieben wird für 1976 mit 43,2 v. H. angegeben (1972: 38,2 v. H., 1974: 40,5 v. H.). Er betrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie rd. 14 v. H. und für die Leichtindustrie rd. 24 v. H. (Schätzungen). Zu diesem Zeitpunkt gab es in den sozialistischen und halbstaatlichen Industriebetrieben rd. 32.000 automatisierte Maschinen und rd. 23.000 Einzelautomaten (sie übernehmen neben der Fertigungssteuerung auch das selbsttätige An- und Ausschalten sowie das Zuführen und Auswerfen der Arbeitsgegenstände). Die A. erfolgt vor allem über neu investierte Ausrüstungen. So waren 51 v. H. der von 1971 bis 1973 in der Industrie installierten Maschinen automatisiert, gegenüber 39 v. H. im Zeitraum von 1966 bis 1970. Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen werden numerisch gesteuert (z. B. numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen). Sie sind für die in der Industrie der DDR verbreiteten kleinen und mittleren Serien besonders geeignet. Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z. B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Der A.-Grad ist in der Grundstoffindustrie am höchsten. Eine Reihe von Problemen entsteht durch die Konzentration der A. auf die Hauptprozesse der Fertigung und die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, den Fertigungsablauf mit Hilfsprozessen (z. B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und formalisierbaren Leitungselementen unter Einsatz der Elektronischen ➝Datenverarbeitung zu integrieren. Zu diesem Zweck sind Konzepte für sog. „Integrierte Systeme automatisierter Informationsverarbeitung“ (IS AIV) entwickelt worden, die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. An einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) wird noch gearbeitet. Die Routinetätigkeiten der technischen Vorbereitung sollen durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. AUTEVO umfaßt folgende Teilsysteme: a) AUTOKONT-A. der konstruktiven Produktionsvorbereitung, b) AUTOPROJEKT-A. der technologischen Projektierung, c) AUTOTECH-A. der technologischen Produktionsvorbereitung. Arbeitsproduktivität; Intensivierung und Rationalisierung; Technologie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 127–128 Autobahnen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BäderSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung um neue Tätigkeitsfelder, da sich durch A.-Maßnahmen neue Tätigkeitsprofile und…
DDR A-Z 1979
Verteidiger (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen auftreten kann, ist dies einem Rechtsanwalt aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus Berlin (West) vor den Gerichten der DDR oder in Berlin (Ost) nicht möglich. Das DDR-Recht kennt auch das Institut der Pflichtverteidigung: In allen Strafverfahren erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und in Strafverfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten, der sich keinen V. gewählt hat, ein solcher von Amts wegen zu bestellen, in gewissen Ausnahmefällen auch vor dem Kreisgericht (§ 63 StPO). Die Wahl eines V. steht aus den Einzelanwälten und den Kollegiumsanwälten (Rechtsanwaltschaft) offen. Als Pflicht-V. darf hingegen nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der einem Kollegium der Rechtsanwälte angehört. Für die Hauptverhandlung kann dem Angeklagten auch ein gesellschaftlicher V. bestellt werden (Strafverfahren, V.B.). Der V. soll unabhängig von anderen Prozeßbeteiligten die Rechte des Beschuldigten zu dessen Verteidigung wahrnehmen, den Beschuldigten beraten und alle entlastenden oder die Verantwortlichkeit mindernden Umstände vortragen. Ihm wird das Recht eingeräumt, den inhaftierten Beschuldigten zu sprechen, Beweisanträge zu stellen, an der gerichtlichen Hauptverhandlung mitzuwirken sowie Rechtsmittel einzulegen. Dabei ist jedoch festzustellen, daß dem Recht des V. enge Grenzen gezogen sind. Die dem V. auferlegte Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung hat vor dem Schutzinteresse für den Beschuldigten oder Angeklagten den Vorrang. Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen mithin nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die Interessen der Gesellschaft: weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ (Neue Justiz, 1963, H. 1, S. 18). Der V. ist zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger verpflichtet. Eine Unabhängigkeit des V. von Partei und Staat gibt es nicht. Das dem V. gewährte Recht auf Akteneinsicht ist dadurch eingeschränkt, daß diese Einsicht nur an Gerichtsstelle vorgenommen werden darf; der V. darf die Akten nicht [S. 1135]in sein Büro mitnehmen. Die Sprech- oder Korrespondenzerlaubnis kann der Staatsanwalt mit einschränkenden Bedingungen versehen. Weitere Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung ergeben sich aus Bestimmungen der Strafprozeßordnung. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist die Aufgabe des V. noch nicht beendet. Er soll bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben mitwirken. Strafvollzug. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1134–1135 Versorgungskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen…
DDR A-Z 1979
Jugendstrafrecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfälle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG das allgemeine Strafrecht anzuwenden. In diesen Fällen konnten selbst lebenslängliche Zuchthausstrafen gegen Jugendliche verhängt werden. Nur die Todesstrafe war ausgeschlossen. Das gleiche galt nach dem Erlaß des StEG vom 11. 12. 1957 bei Staatsverbrechen. Gemäß § 33 Abs. 2 JGG war in diesen Fällen nicht das Jugendgericht, sondern das Erwachsenengericht zuständig. Durch das StGB vom 12. 1. 1968 ist das JGG von 1952 aufgehoben und das J. in das allgemeine Strafrecht einbezogen worden. Ein besonderes J. und ein besonderes Jugendstrafverfahrensrecht gibt es seitdem nicht mehr. StGB und StPO enthalten jeweils Bestimmungen, in denen die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt werden (§§ 65 ff. StGB., §§ 69 ff. StPO). Jugendlicher im strafrechtlichen Sinne ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des Heranwachsenden (18–21 Jahre) kannte schon das JGG nicht. Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist in jedem Fall ausdrücklich festzustellen. Diese Schuldfähigkeit liegt vor, wenn „der Jugendliche aufgrund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“ (§ 66 StGB). Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte), Auferlegung besonderer Pflichten (Wiedergutmachung des Schadens durch eigene Leistung, Freizeitarbeit. Arbeitsplatzbindung für die Dauer bis zu 2 Jahren, Aufnahme eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe bis zu 500 Mark), Jugendhaft (§ 74) von 1~Woche bis zu 6 Wochen. Eine Verbindung der verschiedenen Strafmaßnahmen ist nicht zulässig. Jugendhaft kann angeordnet werden, wenn sich die Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung richtet und ein solches soziales Fehlverhalten des Jugendlichen offenbart, daß eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. Für die Freiheitsstrafen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Ihre Dauer beträgt also 6 Monate bis 15 Jahre. Der Vollzug erfolgt in Jugendhäusern Strafvollzug). Die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Jugendliche ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I. S. 100) abgeschafft worden. Nicht zulässig war aber von jeher die Todesstrafe für Jugendliche. Von den für Erwachsene vorgesehenen Nebenstrafen dürfen gegen Jugendliche das Verbot bestimmter Tätigkeiten, die Vermögenseinziehung und die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte nicht verhängt werden (Strafensystem). Im Strafverfahren gegen Jugendliche sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die Organe der Jugendhilfe zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Sie haben das Recht, gehört zu werden sowie Fragen und Anträge zu stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 566 Jugendsoziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendstundenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfälle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG…
DDR A-Z 1979
Bekleidungsindustrie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Ähnlich wie die Textilindustrie war auch die B. vor dem II. Weltkrieg in Mitteldeutschland stark konzentriert. Dies ergibt sich sowohl aus dem überdurchschnittlichen Anteil der mitteldeutschen B. an der gesamten dortigen Industrie als auch an der Gesamtdeutschlands. Die starke Stellung, welche die B. damals besaß, ging in den Jahren zwischen 1950 und 1965 schnell verloren. Während Mitte der 60er Jahre fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig war und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v. H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in Volkseigene Betriebe überführt. Von 1960 bis 1976 hat sich die Bruttoproduktion der B. nur um das 1,9fache erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 2,62fache). Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Ihr Anteil betrug 1960 nur 3 v. H., 1970 17 v. H. und 1973 26 v. H. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v. H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Nicht befriedigt werden kann der Bedarf an z. Z. aktuellen Jeans-Moden. Das im Jahr 1953 gegründete Modeinstitut der DDR ist Anleitungs- und Kontrollorgan des Ministeriums für Leichtindustrie auf dem Gebiet der Modegestaltung der Erzeugnisse der Textilindustrie, der B., der Schuh- und Lederwarenindustrie. Es hat die Aufgabe, die Entwicklung der Mode zu analysieren und die B. über Trends für die Entwicklung der Trage- und Bekleidungsgewohnheiten, der Erzeugnisgestaltung, der Sortimentsveränderungen usw. zu informieren. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch die VVB Konfektion bzw. durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion [S. 144]produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 143–144 Beistandsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BereitschaftspolizeiSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…
DDR A-Z 1979
Staatsarchive (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine bis heute gültige organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern. Seine Aufgaben werden jedoch praktisch von der bereits 1953 geschaffenen Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern (Sitz Potsdam) wahrgenommen. Unterstellt ist ihr das gesamte staatliche Archivnetz, das aus dem Zentralen St. der DDR, weiteren 9 St., 5 Historischen St., 2 Archivdepots, aus zentralen Technischen Werkstätten sowie der Fachschule für Archivwesen besteht. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Zentrale St. (ZStA, ehem. DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Historischen Abt. 1 die in der DDR lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Größtenteils stammen diese Bestände aus Aktenrückgaben aus der UdSSR und Polen, die zwischen 1952 und 1961 erfolgten. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des ZStA verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur soweit diese wiederum aufgelöst wurden. Nach wie vor werden ferner wertvolle ältere Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in Potsdam zurückgehalten. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins ZStA eingegliedert wurde und seitdem als Historische Abt. II des ZStA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das ZStA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig über 60.000 lfd. Meter Akten, d. h. ein knappes Drittel des gesamten sog. Staatlichen Archivfonds. In Anpassung der Archivorganisation an die staatliche Gliederung wurden die ehem. 5 Landeshauptarchive (LHA). deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet und erhielten damit den Charakter von Bezirksarchiven entsprechend der Bezirkseinteilung der DDR. Dem gleichen Ziel diente auch die Neugründung von weiteren 4 St., die allerdings aus ehem. Landesarchiven hervorgegangen sind, so daß sich die Zahl der St. auf 9 erhöhte (Dresden, Greifswald. Leipzig. Magdeburg, Meiningen. Potsdam, Rudolstadt, Schwerin und Weimar). Darüber hinaus wurden in Anlehnung an frühere territorialstaatliche Bildungen 6 Historische St. geschaffen (Altenburg, Bautzen, Freiberg [ehem. Oberbergamtsarchiv], Gotha, Greiz und Oranienbaum/Anhalt). Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Archivierung von regionalem Schriftgut der Zeit bis 1945 bzw. 1952. Außen den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie besondere Archive wissenschaftlicher Einrichtungen (z. B. Archive der Akademie der Wissenschaften zu [S. 1033]Berlin). Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur möglichen Abgabe an das staatliche Endarchiv. Teilweise sind sie zugleich Verwaltungs- und Endarchiv. Politisch-institutionelle Rücksichten führten darüber hinaus zur Bildung von Sonderarchiven. 1955 wurde als Sonderarchiv für Filmmaterial das Staatliche Filmarchiv gegründet, das einen Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1.000 t Filmmaterial bezog. Durch Befehl des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR vom 15. 7. 1964 wurde das Militärarchiv der DDR in Potsdam gegründet. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv für militärische Akten der Zeit ab 1800. Insgesamt lagert in den staatlichen Endarchiven eine Aktensubstanz von über 220.000 lfd. Metern. Auch das Ausbildungswesen für den Archivdienst erfuhr grundlegende Wandlungen. Seit 1953 erfolgte zunächst eine Zentralisierung der Ausbildung für den höheren und mittleren Dienst in Potsdam. Neuerdings wird eine in drei Stufen gestaffelte Archivausbildung angestrebt (Diplomarchivare, Fachschularchivare, Archivassistenten). die nicht mehr in Potsdam konzentriert ist. Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, 1950 in Potsdam gegründet, wurde seit 1958 und endgültig durch AO vom 10. 8. 1961 der Fachrichtung Geschichte der Ost-Berliner Humboldt-Universität angegliedert und mit dem Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft ausgestattet. Seitdem obliegt dem „Bereich Archivwissenschaft“ der Humboldt-Universität die DDR-einheitliche Hochschulausbildung der Archivare, die nicht mehr als 16monatiges Zusatzstudium angelegt ist, sondern zu einem 5jährigen Direktstudium (78 Semesterwochen), gegliedert in Grundlagen-, Fach- und Spezialstudium, ausgebaut wurde. Für die Ausbildung von Beschäftigten des mittleren Archivdienstes (Direkt- und Fernstudium) ist nach wie vor die am 1. 9. 1955 in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen zuständig. Erstmals 1976 lief dort auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. SED-Parteitags von 1971 ein zweigeteiltes Studium an, das sich aus 5 Semestern Fachschulstudium und einsemestrigem Einsatz am künftigen Arbeitsplatz zusammensetzt. Kennzeichnend für die gesamte Archivpolitik in der DDR ist ihr ständiges Bemühen, den Einklang zur jeweils herrschenden Staats- und Parteilinie der SED herzustellen. In den Planungen für die Archive ist viel von der „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“, von der notwendigen Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“ und neuerdings auch von der Forderung, jede Arbeitsaufgabe „mit einem strengen Maßstab des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses“ zu prüfen, die Rede. Eine Hauptsorge gilt nach wie vor der ideologischen Qualifizierung der Archivare, von denen „parteiliches Herangehen“ bei der Herausarbeitung und Propagierung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes verlangt wird. Von den Archivaren wird ferner erwartet, daß sie maßgeblich bei der Weiterentwicklung der „marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft“ mitwirken und sich auch unmittelbar an der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben beteiligen („Geschichtspropaganda“, „Traditionskabinette“ u. a.). Das Ziel der propagandistischen und informierenden Tätigkeit der St. wurde zuletzt durch VO vom 11. 3. 1976 formuliert. Darin heißt es, daß „das staatliche Archivwesen durch Bereitstellung von Informationen die Organe und Einrichtungen bei Erfüllung ihrer Aufgaben, die marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften, insbesondere die Geschichtswissenschaft, bei der Erforschung der gesellschaftlichen Entwicklung, der revolutionären und anderen progressiven Traditionen und des Kulturellen Erbes sowie bei der Weiterentwicklung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes“ zu unterstützen habe. Nach den gleichen Grundsätzen dürften auch die Anträge westlicher Besucher zur Benutzung von Archiven der DDR bearbeitet werden. Seit Jahrzehnten erhält nur eine streng ausgewählte Minderheit von Interessenten aus westlichen Ländern, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die archivalischen Zeugnisse der deutschen Vergangenheit, soweit sie auf dem Gebiet der DDR aufbewahrt werden. Im Planjahrfünft 1976–1980 ist den Archivaren der DDR die Aufgabe gestellt, den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Auswertung des Archivgutes zu verlagern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1032–1033 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbankSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine bis heute gültige organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem…
DDR A-Z 1979
Entwicklungshilfe (1979)
Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man von „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der weltweiten völkerrechtlichen Anerkennung der DDR nach Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 bestand die Funktion ihrer E. vor allem darin, die Empfängerländer zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der DDR zu bewegen. Erfolge konnte die SED auf diesem Wege jedoch nicht erzielen. Darüber hinaus verfolgt sie mit ihrer E.-Politik aber auch das Ziel, einzelne Entwicklungsländer für das „sozialistische Lager“ zu gewinnen, um auf diese Weise ― entsprechend ihrer ideologisch bestimmten außenpolitischen Doktrin ― die „Basis des Imperialismus“ in den Ländern der Dritten Welt zu schwächen. Sofern schließlich einzelnen Formen des Außenhandels der DDR mit unterentwickelten Ländern von der SED die Bedeutung von E. zugemessen wird, geht es der DDR auch darum, sowohl Zugang zu den Rohstoffmärkten der Dritten Welt zu bekommen, als auch auf dem Wege langfristiger handelspolitischer Vereinbarungen jene auf dem („kapitalistischen“) Weltmarkt schwer verkaufbaren Erzeugnisse der Industrie der DDR günstig abzusetzen. Potentielle Empfänger von E. der DDR sind: Staaten, die den „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ eingeschlagen haben und sich auch politisch an das „sozialistische Lager“ anlehnen; Staaten, die sich (noch) auf dem kapitalistischen Entwicklungsweg befinden, aber eine „antiimperialistische“ Außenpolitik betreiben; die nationalen Befreiungsbewegungen in einigen Ländern, die noch „halbkolonialen Status“ besitzen. Der materielle Umfang der E. ist u. a. aufgrund der vergleichsweise (zur Bundesrepublik Deutschland) geringen Liefer- und Leistungskapazität der Wirtschaft der DDR entsprechend gering. Der Anteil des Außenhandelsumsatzes mit den Entwicklungsländern am gesamten Außenhandel der DDR ist von 1969 bis 1973 von 4,2 v. H. auf 3,4 v. H. gesunken. Seitdem ist jedoch wieder ein stetiger Anstieg zu beobachten; 1977 betrug der Anteil 4,9 v. H. Dieser Warenaustausch ist damit nur etwa halb so groß wie der vergleichbarer anderer RGW-Staaten (z. B. Polens und der ČSSR). Der Umfang der E. im engeren Sinne, also der Kapitalhilfe, läßt sich nicht genau angeben, da zwischen angebotener und tatsächlich erfolgter Leistung nicht unterschieden werden kann. Westliche Schätzungen der von der DDR vergebenen langfristigen Regierungskredite einschließlich (geringfügiger) kostenloser Zuwendungen und kommerzieller Handelskredite im Rahmen von Handelsabkommen und Vertragsabschlüssen der Außenhandelsorganisationen und -betriebe (kommerzieller Kredite) schwanken zwischen 1 und 3 Mrd. Mark an Kreditzusagen, insgesamt bis zum Jahr 1970. Neuere Angaben liegen nicht vor, die E. dürfte sich jedoch etwa verdoppelt haben. Damit lag die Netto-Kapitalhilfe der DDR in diesem Zeitraum (bis 1970) bei 0,02 v. H. ihres Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen (RGW insges. 0,04 v. H.). Die Vereinten Nationen fordern einen Transfer von 1~v. H. Die E. erfolgt vor allem im Rahmen von langfristigen Abkommen über „wirtschaftliche und technische“ bzw. „wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit“ (bisher ca. 100 derartiger Abkommen mit 37 Entwicklungsländern) und wird zu Konditionen gewährt, die z. T. ungünstiger als die der Bundesrepublik Deutschland sind: 10–15jährige Laufzeit, 2–4jährige Karenzzeit, 2,5 v. H. Jahreszinsen (Bundesrepublik Deutschland: 30jährige Laufzeit, 7–8 Jahre Karenzzeit, 2,5 v. H. Zinsen). In der Regel offeriert die DDR keine Kredite in konvertibler Währung, sondern bietet Waren- bzw. Lieferkredite an. Ferner sind hier E.-Maßnahmen der DDR zu nennen, die sich nicht genau beziffern lassen, vermutlich aber hohe Kosten verursachen: Regelmäßige Aus- und Fortbildungskurse für Gewerkschaftsfunktionäre aus Entwicklungsländern an der Hochschule des FDGB „Fritz Heckert“ in Bernau; Kurse für Kommunalpolitiker aus Entwicklungsländern an der Fachschule für Staatswissenschaften „Erwin Hoernle“ in Weimar; Kurse für angehende Journalisten, insbesondere aus afrikanischen und asiatischen Ländern, an der „Schule [S. 335]der Solidarität“, die dem Verband der Journalisten der DDR untersteht, in Berlin (Ost); Einrichtung von sog. technisch-wissenschaftlichen (nichtkommerziellen) Informationsbüros vor allem in den arabischen Staaten und Entsendung von Experten und Spezialisten (1971–1974: rd. 2.600); Abwicklung eines meist auf Einladung der DDR stattfindenden umfangreichen Besucherverkehrs, der Vertreter staatlicher und gesellschaftlicher Organisationen aus den Entwicklungsländern in die DDR führt; die Vergabe von Stipendien an Studenten aus den Entwicklungsländern; die Ausbildung von ungelernten Arbeitern aus den Entwicklungsländern zu Facharbeitern an Fachschulen und in Betrieben der DDR (1971–1974: 2.700); die Ausbildung von Leistungssportlern an der Deutschen Hochschule für Körperkultur und Sport in Leipzig; die Entsendung von sog. FDJ-„Brigaden der Freundschaft“ (bisher mindestens 6 mit ca. 250 Mitgliedern) nach Tansania, Mali und Algerien, deren Mitglieder aufgrund ihrer Fachausbildung (Agronomen, Landmaschinentechniker usw.) am Aufbau infrastruktureller Projekte anleitend und ausbildend beteiligt sind; Unterhaltung und Betrieb eines veterinärmedizinischen Forschungs- und Pflegezentrums in Tansania und einer Landwirtschaftsschule in Guinea. Regionale Schwerpunkte der E. der DDR (ohne Nordvietnam, Nordkorea) waren bis 1970 in Mittel- und Südamerika: Kuba, Chile, Kolumbien (im Handel: Brasilien), Asien: Indien, Burma, Sri Lanka (Ceylon), Afghanistan, Indonesien. Kambodscha, Afrika: Ägypten, Syrien, Irak, Tansania, Mali, Guinea, Somalia, VR Kongo, Sudan. Nach Berechnungen der Friedrich-Ebert-Stiftung konzentrierte sich die reine Kredithilfe der DDR (mit 90 v. H. aller Zusagen) auf (in dieser Reihenfolge): Algerien, Ägypten, Irak, Syrien, Kambodscha, Sri Lanka, Ghana, Sudan, Burma und Indonesien, wobei der arabische Raum mit rd. 75 v. H. den größten Anteil der E. der DDR erhalten hat. In den 70er Jahren hat sich dieses Bild erheblich verändert. Im Jahr 1978 lag das Schwergewicht der E. der DDR in Afrika: Syrien, Irak, Algerien, Südjemen, Angola, Mocambique, Äthiopien und Tansania. E.-Programme gegenüber lateinamerikanischen und asiatischen Staaten (Ausnahme: Bangladesh ) sind dagegen reduziert worden. An Bedeutung gewonnen haben gemeinsam mit anderen RGW-Staaten geförderte Entwicklungsprojekte u. a. in Indien (Schwarzmetallurgie), der VR Kongo (Buntmetallurgie), Afghanistan, Bangladesh, Guinea (Energiewirtschaft), Syrien und Irak (Erdöl, Erdgas), Algerien, Ägypten, Syrien (Maschinenbau). Die außenpolitische Dimension der E. der DDR hat mit deren weltweiten diplomatischen Anerkennung seit 1972/73 zunehmend an Bedeutung verloren. Im „Wettbewerb der Systeme“ muß sie jedoch beachtet werden, da sich ihre Methoden ― vor allem der ständige Versuch ideologischer Beeinflussung und die zum Teil geschickte Anpassung an die Bedürfnisse der Entwicklungsländer ― von denen westlicher E.-Politik unterscheiden und sich möglicherweise langfristig auswirken werden. Im industriellen Bereich ist es bisher zu konkreten gemeinsamen E.-Maßnahmen der RGW-Staaten nur in wenigen Fällen gekommen. Allerdings scheint es im Ausbildungssektor eine gewisse Koordination zu geben. Nach Angaben aus der DDR hat der RGW bisher insgesamt 450.000 „nationale Kader“ aus Entwicklungsländern ausgebildet, 25.000 befinden sich gegenwärtig noch in der Ausbildung. Unter „Mitwirkung der RGW-Länder“ sollen „26 Hoch- und Fachschulen sowie fast 100 Ausbildungszentren“ in Entwicklungsländern errichtet worden sein. Weitere 70 Lehranstalten befänden sich im Bau (Das Hochschulwesen, Nr. 3, 1978, S. 69 ff.). Nationale Demokratie; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 334–335 Entfremdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntwicklungsländerSiehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man von „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der weltweiten völkerrechtlichen Anerkennung der DDR nach Abschluß…
DDR A-Z 1979
Fonds (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z. B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) große Bedeutung erlangt, sie sind allerdings mit der Rezentralisie[S. 403]rung von 1970/71 modifiziert worden, an neuen F. kam der Leistungs-F. hinzu. Einige dieser F. erfassen betriebliche Gewinnteile, dann wird über sie die Gewinnverwendung des Betriebes geregelt, andere werden zu Lasten der Kosten gebildet, dann begrenzen sie die Mittel für bestimmte betriebliche Aktivitäten. Die wichtigsten F. der Betriebe bzw. Kombinationsbetriebe, deren Höhe meist von zentralen Organen festgelegt ist, sind (GBl. I, 1975. S. 408 ff.): 1. Der Investitionsfonds, der im wesentlichen aus Anteilen des Nettogewinns (Gewinn), aus Amortisationen sowie aus bewilligten Investitionskrediten gebildet wird (Investitionsplanung, Investitionsfinanzierung). Er dient der Finanzierung sowohl der Vorbereitung als auch der Durchführung geplanter Investitionen. 2. Der Fonds Wissenschaft und Technik, in den zu Lasten der Kosten in bestimmter Höhe finanzielle Mittel fließen, um damit die Durchführung der im Plan Wissenschaft und Technik geplanten Forschungsleistungen zu realisieren. 3. Der Risikofonds, aus dem bestimmte betriebliche Risiken abzudecken sind. Er wird sowohl aus Gewinnanteilen als auch in bestimmter Weise zu Lasten der Kosten gebildet. 4. Der insbesondere zur Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaftsmitglieder dienende Kultur- und Sozialfonds. 5. Der Prämienfonds (Jahresendprämie), in dem bestimmte Gewinnanteile zur Stimulierung der Leistungen der Betriebsmitarbeiter erfaßt sind. Aus diesem F. werden sowohl besondere individuelle Leistungen prämiiert als auch am Ende des Jahres an alle Belegschaftsmitglieder die Jahresprämie gezahlt. 6. Der erst 1972 geschaffene <:Leistungsfonds>. Mit ihm sollen Arbeitskollektive oder der ganze Betrieb zu zusätzlichen, über die normalen Planauflagen hinausgehenden Leistungen ― wie zusätzliche Arbeitsproduktivitätssteigerungen, Materialeinsparungen oder Qualitätsverbesserungen ― angeregt werden. Von den VVB bzw. den Kombinatsspitzen werden diese betrieblichen F. (mit Ausnahme des Leistungsfonds und bei der VVB auch des Risikofonds) ebenfalls gebildet, jedoch haben sie noch folgende 4 zusätzliche F.: a) Der die Nettogewinnabführung der Betriebe erfassende Gewinnfonds. Aus ihm werden Gewinnanteile an den Staatshaushalt abgeführt, Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB oder des Kombinates vorgenommen sowie Zuführungen zu den folgenden F. realisiert. b) Der Reservefonds, dessen Höhe fixiert ist, dient neben der Durchsetzung neuer technologischer Erkenntnisse auch der Deckung von aus zentralen Planänderungen resultierenden Nachteilen der Betriebe. c) Der maximal 500.000 Mark umfassende Verfügungsfonds, mit dem neben Leistungsprämien für Arbeitsgemeinschaften und Einzelpersonen allgemein hohe Leistungen (z. B. Kostenminderungen, Qualitätsverbesserungen, Steigerungen von Arbeitsproduktivität und Exportrentabilität) stimuliert werden sollen. d) Der zur Finanzierung von Werbemaßnahmen dienende Werbefonds. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 402–403 Folgeverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fonds der VolksvertretungenSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Im Rechnungswesen werden geplante und für bestimmte Zwecke vorgesehene finanzielle Mittel in F. erfaßt. Sie dürfen nur in einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Weise eingesetzt werden. Neben den F. auf Produktionsebene wie z. B. Grundmittel-F. (Grundmittel), Umlaufmittel-F. (Umlaufmittel), Lohnfonds gibt es eine Reihe von F., die mehr der indirekten Steuerung des Betriebes durch zentrale Organe dienen. Diese F. haben seit der Periode…
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Mutterschutz (1979)
Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Die Bestimmungen zum Schutz der Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1961), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950) festgelegt, diese letzten allerdings seitdem vielfältig geändert und erweitert worden. Der M. in der DDR ist bestimmt von dem Bestreben, verfügbare Arbeitskraft zu nutzen, dabei aber eine unter bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten genügende Zahl von Schwangerschaften zu erreichen und Schwangerschaft wie schwangere [S. 747]Frau und Kind vor Schäden und Gefahren zu schützen (Arbeitsgesetzbuch). Schwangere und stillende Frauen dürfen vom 4. Schwangerschaftsmonat an zu Nachtarbeit und Überstunden nicht herangezogen werden (während sonst Frauen beides nur ablehnen dürfen, wenn sie im Haushalt Kinder bis zu 6 Jahren oder pflegebedürftige Haushaltsangehörige zu versorgen und dafür keine ausreichende Hilfe haben). Schwangere und stillende Frauen dürfen (wie Frauen und Jugendliche überhaupt: Arbeitsschutz-AO Nr. 5 vom 9. 8. 1973) mit bestimmten, allgemein als gesundheitlich bedenklich bewerteten Arbeiten nicht beschäftigt werden, außerdem nicht mit Arbeiten, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Der Schwangerschafts- und Wochenurlaub mit Weiterzahlung des Nettoverdienstes umfaßt die Zeit von 6 Wochen vor bis 20 Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlings- und komplizierten Entbindungen 22 Wochen). Daran anschließend hat die Mutter („wenn sie das Kind in häuslicher Pflege selbst betreut“) vom zweiten Kinde an Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes mit Zahlung einer Mütterunterstützung in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens 300 (bei 3 oder mehr Kindern 350) Mark; bei „Teilbeschäftigung“ vor dem Schwangerschaftsurlaub wird der Mindestbetrag anteilig gezahlt. Der Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung bleibt erhalten. Für weibliche Studierende sind ähnlich günstige Sonderregelungen getroffen worden (VO vom 27. 5. 1976 — GBl. I. S. 269). Kündigungsschutz besteht bis zum Ablauf des 6. Monats nach der Niederkunft. Die Entbindung verschafft jeder Frau Anspruch auf eine „Geburtsbeihilfe“ von (seit 1972 einheitlich bei jedem Kind) 1000 Mark. Für die medizinische Vorsorge gegen Schwangerschaftsstörungen und für deren Früherkennung bestehen Schwangerenberatungsstellen (Anfang 1977: 892). Darin fanden sich 1976 86,7 v. H. vor Ablauf des 4. Schwangerschaftsmonats, unter den berufstätigen Schwangeren 87,6 v. H., 96,4 v. H. viermal oder öfter ein. Alle Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen sind davon abhängig, daß die Beratungsstellen in Anspruch genommen werden. 94,4 v. H. der Beratenen standen in Erwerbstätigkeit. Die Beratungsstellen arbeiten nach dem Dispensaire-Prinzip, behandeln also bei Schwangerschaftsstörungen und gehen schwierigen Fällen durch Hausbesuche nach (bei 23,5 je 100 Schwangerschaften); 14 Schwangerenerholungsheime mit 570 Betten ermöglichen gesundheitliche Stützung für 3,1 v. H. der Schwangeren. Die Zahl der Entbindungsbetten in Krankenhäusern beträgt (Anfang 1977) 7.005; Hausentbindungen sind die Ausnahme. Angesichts der — im Vergleich mit westlichen Gesellschaften — extrem hohen Erwerbsquote der Frauen (zwischen 15 und 60 Jahren sind 82,3 v. H. aller Frauen [1977] erwerbstätig, Schülerinnen und Studierende nicht gerechnet) kommt den Möglichkeiten der Versorgung von Säugling und Kleinkind große Bedeutung zu. In (Anfang 1977) 5.745 Krippen stehen 243.775 Plätze zur Verfügung, 878 mit 46.105 Plätzen als betriebliche Einrichtungen, dazu noch 102 mit 1.195 Plätzen in Saisoneinrichtungen vor allem für die Kinder landwirtschaftlicher Arbeitskräfte. Auf je 1000 Kinder bis zu 3 Jahren ergibt das 570 Krippenplätze. Für alle anderen Kinder erwerbstätiger Frauen müssen Behelfslösungen mit Verwandten usw. gesucht werden. Eine Vermehrung der Krippenplätze ist vorgesehen; in den letzten Jahren hat sich die Zunahme jedoch von etwa 10 auf kaum 5 v. H. pro Jahr verringert. Die Zahl der Mütter, die von dem Anspruch auf unbezahlten Urlaub im ersten Lebensjahr des Kindes Gebrauch machen, ist nicht bekannt. Gesundheitswesen, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 746–747 Musikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MütterunterstützungSiehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Die Bestimmungen zum Schutz der Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1961), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950) festgelegt, diese letzten…
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Ständige Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die StKNA. wurde durch die 13. Ratstagung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die vom 26. bis 29. 7. 1960 in Budapest stattfand, gegründet. Ihr Hauptsitz ist Moskau. Unterkommissionen bestehen: a) für Nuklearenergie und b) für Nukleartechnik. Weiterhin kommt auch einem Arbeitsausschuß für Radioaktive Isotope besondere Bedeutung zu. Bis Ende 1977 haben 33 Tagungen der StKNA. in verschiedenen Hauptstädten der RGW-Länder stattgefunden, an denen in der Regel jeweils aus den entsprechenden Ländern die Fachminister bzw. deren Vertreter teilnahmen. Ihr Hauptanliegen besteht in einer Vertiefung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Atomenergie, insbesondere auch der Spezialisierung und Standardisierung beim Reaktorbau. beim kerntechnischen Gerätebau, bei der Isotopenfor[S. 1049]schung und -gewinnung, bei Bestrahlungsprozessen und -anlagen, bei der Einführung von Atomenergie für industrielle Zwecke in den Volkswirtschaften der RGW-Länder sowie auch bei der Technologie der Sicherheits- und Strahlenschutztechnik (Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR). Daneben werden Berichte über Ergebnisse von Forschungsarbeiten sowie Erfahrungen erörtert. So wurden z. B. auf der 22. Tagung im Juli 1972 in Moskau Berichte der Delegation der UdSSR über den Bau einer Wasser-Wasser-Reaktoranlage mit einer Leistung von 1000 MW diskutiert. In den Jahren 1973 und 1974 standen Probleme der Integration sowie der gemeinsamen Forschung, Projektierung und Realisierung von Reaktoren mit großen Kapazitäten sowie die weitere Kooperation und Spezialisierung im Bau von Kernkraftwerken im Vordergrund. So prüfte man z. B. auf der 24. Tagung im Juni 1973 in der CSSR (Brno) einen Vorschlag über die Zusammenarbeit der RGW-Länder bei der Errichtung eines 1000- MW-Kernreaktors sowie weiterer, sich aus dem RGW-Komplexprogramm ergebender gemeinsamer Aufgaben. Erörtert wurde ebenfalls die Entwicklung von Methoden zur gefahrlosen Beseitigung radioaktiver Abfälle. Zu der 25. Tagung, die im November 1973 in Moskau stattfand, sind auch Vertreter der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatominstrument“ sowie des „Vereinigten Instituts für Kernforschung der sozialistischen Länder“ in Dubna hinzugezogen worden. Dabei wurden neben der Erörterung von Prognosen bezüglich des Energiebedarfs der RGW-Länder bis zum Jahre 1990 unter Berücksichtigung der Kernenergie auch Beschlüsse bezüglich der multilateralen Zusammenarbeit bei der Isotopenproduktion und -Verteilung gefaßt. Weiterhin wurden gemeinsame Aufgaben auf dem Gebiet der Atomenergie für den Planungszeitraum 1976 bis 1980 festgelegt. So ist die DDR insbesondere beteiligt an Forschungen auf dem Gebiet der Leistungsreaktoren mit schnellen und mit thermischen Neutronen, an Prognosen über die Entwicklung der Kernenergie sowie der Nutzung der Strahlentechnik in den RGW-Ländern, an Untersuchungen über den Strahlenschutz, über die Verarbeitung der Brennstoffelemente der Kernkraftwerke. über die Technologie der Isotopenproduktion sowie an der Erforschung der Entgiftung flüssiger, fester und gasförmiger Abfallstoffe. Ende 1973 wurde zwischen den RGW-Ländern (zuzüglich Jugoslawien) ein Abkommen zur Gründung der internationalen Wirtschaftsorganisation „Interatomenergo“ geschlossen. Diese Institution — mit Sitz in Moskau — nahm Mitte 1974 ihre Arbeit auf: sie soll insbesondere Bedarfsprognosen über Ausrüstungen, Geräte und Materialien für Kernkraftwerke erstellen, technische Hilfe bei der Projektierung, beim Bau und der Inbetriebnahme von Kernkraftwerken gewähren sowie die Kooperation bei der Produktion von Kernkraftwerksausrüstungen organisieren. Auf der 30. Tagung der StKNA. im Juni 1975 in Rostock ist eine Reihe von Fragen erörtert worden: Neben allgemeinen Problemen der nuklearen Zusammenarbeit der RGW-Länder, der gegebenen Produktionsmöglichkeiten von Ausrüstungen für Kernkraftanlagen bis 1980 sowie von Entwicklungstendenzen der Kerntechnologie bis 1990 waren es vor allem Fragen der Erforschung, Standardisierung und Weiterentwicklung von Einrichtungen und Apparaturen für die Medizin (Gamma-Strahlen-Technik). Deshalb waren sowohl Vertreter von „Interatominstrument“, „Interatomenergo“ und des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“ in Dubna als auch solche von Instituten geladen, die sich mit der medizinischen Technik befassen. Im November 1976 fand in Riga unter Beteiligung der gleichen Institutionen wie 1975 die 31. Tagung der StKNA. statt, die ein Resümee der Tätigkeit über die vergangene Fünfjahrplanperiode zog und künftige Planvorstellungen erörterte. Insbesondere wurde als Ziel festgelegt, künftig eine deutliche Erhöhung der Elektroenergie-Erzeugung aus Kernkraftwerken zu erreichen. Auf der 32. Tagung der StKNA. im Juni 1977 in Budapest wurde ein langfristiges Zielprogramm für die Zusammenarbeit hinsichtlich nuklearer Brenn- und Rohstoffe entwickelt. Daneben standen Fragen der Aufbereitung radioaktiver Abfälle, die Entwicklung weiterer Sicherheitsinstrumente in bezug auf Strahlungen sowie Analysen über neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Vordergrund der Beratungen. Neben Delegationen aus Dubna und von „Interatomenergo“ waren erneut auch Vertreter von „Interatominstrument“ vertreten, das im März 1977 sein 5jähriges Jubiläum feierte und kurz davor einen multilateralen Spezialisierungsvertrag über die Produktion von 26 verschiedenen Geräten der Kerntechnologie abgeschlossen hatte. Unter Teilnahme von Vertretern der gleichen RGW- Organisationen und Institute fand die 33. Tagung der StKNA. im Dezember 1977 in Moskau statt, auf der die ständig enger werdende Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Atomenergie gewürdigt wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1048–1049 Standesamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ständige KommissionenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Die StKNA. wurde durch die 13. Ratstagung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die vom 26. bis 29. 7. 1960 in Budapest stattfand, gegründet. Ihr Hauptsitz ist Moskau. Unterkommissionen bestehen: a) für Nuklearenergie und b) für Nukleartechnik. Weiterhin kommt auch einem Arbeitsausschuß für Radioaktive Isotope besondere Bedeutung zu. Bis Ende 1977 haben 33 Tagungen der StKNA. in verschiedenen Hauptstädten der RGW-Länder stattgefunden, an…
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Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) (1979)
Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen Schwerpunktaufgaben. Die U. wurde am 17. 6. 1954 in Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse gegründet. Anknüpfend an den von Prof. Julius Schasel 1924 in Jena gegründeten linkssozialistischen freidenkerischen Bildungsverein „U./Freies Bildungsinstitut e. V.“ (mit Zeitschrift U. und gleichnamigem Verlag; 1933 aufgelöst und verboten) nahm die GzVwK. auf ihrem 4. Kongreß 1966 ihren jetzigen Namen an. Mitglieder der U. sind Angehörige der Intelligenz und erfahrene Praktiker, die sich verpflichten, ihre Kenntnisse in populärwissenschaftlichen Vorträgen einem breiten Interessentenkreis zu vermitteln. Höchstes Organ der U. sind der Kongreß, das Präsidium und dessen Büro. Die U. untergliedert sich weiter in Bezirks- und Kreisorganisationen mit den entsprechenden Leitungsgremien. In größeren Betrieben der Industrie und Landwirtschaft (1975: 528) sowie an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen (1975: 101) bestehen Mitgliedergruppen. Beim Präsidium der U. arbeiten über 20 zentrale Sektionen bzw. Arbeitsgruppen, die in ihrer Aufgabenstellung der Unterteilung der Gesellschafts- und Naturwissenschaften bzw. gewissen politischen Schwerpunkten folgen (z. B. Agrarwissenschaften, Astronomie, Biologie, Internationale Fragen, Militärpolitik. Staats- und Rechtswissenschaft). Diese leiten ihrerseits die entsprechenden Einrichtungen auf Bezirks- und Kreisebene an, organisieren den Erfahrungsaustausch und versorgen sie mit Informationsmaterial. Konferenzen und wissenschaftliche Kolloquien sind die bevorzugten Formen, in denen die U. die eigenen Mitglieder/Referenten weiterbildet. Die U. arbeitet mit ausländischen Organisationen vergleichbarer Aufgabenstellung, insbesondere mit deren populärwissenschaftlichen Verlagen zusammen. Vom 23. bis 25. 9. 1975 fand in Moskau die I. Internationale wissenschaftlich-methodische Konferenz der GzVwK. der sozialistischen Länder statt. [S. 1111]Die U. gibt in ihrem Verlag U. die Jahrbücher „U.-Universum“ (seit 1954) und „Wissenschaft und Menschheit“ (seit 1965; zusammen mit dem Moskauer Verlag „Snanije“) sowie die populärwissenschaftliche Monatszeitschrift „U.“ (seit August 1947; zusammen mit dem Kulturbund der DDR) heraus. In den Massenmedien ist die U. mit den Sendereihen „Neue Fernseh-U.“ (seit 1974; 1. Prog.) und „Wissenschaft im Meinungsstreit“ (seit 1977; Radio DDR II) vertreten; Mitschnitte der Sendungen werden im Vortragsangebot der U. verwendet. Präsident der U. ist gegenwärtig Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Eberhard Leibnitz. Die Tätigkeit der U. versteht sich als ein Beitrag zur sozialistischen Allgemeinbildung. Diesem Zweck dient die Vermittlung parteilicher Informationen über die Entwicklungen im In- und Ausland ebenso wie die Verbreitung neuester wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse unter dem Gesichtspunkt ihrer Anwendbarkeit in der Produktion. Die U. bestreitet mit ihren Veranstaltungen weitgehend das allgemeinbildende Angebot der Volkshochschulen und nimmt Aufgaben in der Erwachsenenbildung wahr (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Die Urania leistet ihre Arbeit in Form von Vorträgen, Kursen, Aussprachen, Exkursionen und Ausstellungen. Sie stützt sich dabei auf Vortragszentren, Betriebs- und Dorfakademien sowie auf die Kultur- und Klubhäuser. Über ein Fünftel der Veranstaltungen der U. finden auf den Dörfern und in landwirtschaftlichen Betrieben statt. Über die Zusammenarbeit mit dem FDGB wurde 1972 eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die beide Organisationen zur gegenseitigen Unterstützung bei der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben verpflichtet. Diesem Ziel dienen regelmäßige Konsultationen zwischen den Verbandsleitungen auf den verschiedenen Stufen, in denen im übrigen auch der jeweils andere Verband personell vertreten sein soll. Die Zahl der Veranstaltungen stieg von 227.459 im Jahr 1970 mit über 7,8 Mill. Teilnehmern auf 357.495 im Jahr 1977, die von rd. 12,3 Mill. besucht wurden. Die Mitgliederzahlen stiegen von 28.160 (1971) und 33.675 (1975) auf mehr als 36.000 (1977). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1110–1111 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrheberrechtSiehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen…
DDR A-Z 1979
Politische Ökonomie (1979)
Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Pö. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels [S. 831]Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten aller ökonomischen Gesellschaftsformationen von der Urgemeinschaft bis zum Kommunismus, sie bezeichnet in ihrem engeren Sinne die Wissenschaft von den Gesetzmäßigkeiten in einer bestimmten Gesellschaftsformation. I. Funktion und Stellung im Marxismus-Leninismus Die Pö. als „wissenschaftliche Theorie der Arbeiterklasse“ wurde von Marx und Engels auf der Grundlage der Kritik der klassischen bürgerlichen Pö. entwickelt und von Lenin im historischen Entwicklungsprozeß ausgeformt und weiterentwickelt. Sie gilt heute in ihrer engen Verflechtung und Durchdringung mit dem Dialektischen und Historischen Materialismus und zusammen mit dem wissenschaftlichen Kommunismus als einer der drei Bestandteile des Marxismus-Leninismus, die die ideologische Basis der Politik der kommunistischen und Arbeiterparteien bilden. Sie versteht sich als historische wie als Gesellschaftswissenschaft und untersucht die Produktionsverhältnisse in ihrer geschichtlichen Entwicklung und will die Entstehung, Entwicklung und Ablösung der gesellschaftlichen Produktionsformen durch neue, fortschrittlichere zeigen. Die innere Struktur und die Bewegungsgesetze einer Gesellschaftsformation erforschend, betrachtet sie den Zusammenhang von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, von Produktionsweise und gesellschaftlichem Überbau sowie deren jeweilige Durchdringung und Wechselwirkung. Am Ende der Untersuchung werden allgemeine, für alle oder mehrere bzw. für bestimmte Gesellschaftsformationen geltende Gesetzmäßigkeiten formuliert, um aus ihnen dann Erfordernisse und Konsequenzen für das Handeln der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten zur Erfüllung ihrer historischen Aufgabe abzuleiten. In diesem Sinne ist sie parteilich und trägt, da sie ihre Analysen vom Standpunkt der Arbeiterklasse aus formuliert, Klassencharakter. „Alle Wissenschaft wäre überflüssig, wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen“ (Marx/Engels Werke, Bd. 25, S. 825). Ausgehend von den äußeren Erscheinungsformen sucht die marxistische PÖ. das „Wesen“ der Verhältnisse und die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Beziehungen zu erkennen. Ihre Methode ist die des dialektischen und des historischen Materialismus, der dialektisch-logischen Analyse, der Abstraktion und Konkretion, des Aufsteigens vom Einfachen zum Komplizierten, der Verallgemeinerung und ihrer Gegenüberstellung mit dem historischen Entwicklungsprozeß. Damit soll die Verallgemeinerung die reale Bewegung der inneren Widersprüchlichkeit gesellschaftlicher Prozesse abbilden; die verwendeten polit-ökonomischen Kategorien haben die quantitativen und qualitativen Änderungen und den treibenden Grund der realen Bewegung zu erfassen; als theoretische Ausdrücke der historisch bestimmten Produktionsverhältnisse sind sie in ihrem Gehalt ebenfalls historische und damit vergängliche Produkte. Die marxistische PÖ. bedient sich dabei nahezu aller Gesellschaftswissenschaften als Hilfswissenschaften, besonders spezieller Disziplinen der Ökonomie wie Industrieökonomik, Arbeitsökonomik, Agrarökonomik u. a. m., sowie aber auch der Mathematik und Kybernetik (mathematische Methoden der Bilanzrechnung — Einsatz-Ausstoß-Analyse — von W. Leontiew). II. Geschichte Sie ist zu unterscheiden von der bürgerlichen Geschichte des ökonomischen Denkens; sie beginnt mit dem Zerfall der Urgemeinschaft und erlebte in der Sklavenhaltergesellschaft ihren ersten Aufschwung (Aristoteles). Die eigentliche Geschichte der PÖ. beginnt mit der systematischen Analyse des Kapitalismus. Sie hat zum Gegenstand das ökonomische theoretische Denken und seine Entwicklung seither. Sie vollzieht sich im marxistisch-leninistischen Selbstverständnis in Abhängigkeit von der Entwicklung der jeweiligen Produktionsweise, ist Ausdruck der materiellen Interessen bestimmter Gesellschaftsklassen und somit auch Bestandteil des ideologischen Klassenkampfes. Im Gegensatz zur bürgerlichen Geschichtsschreibung, die die Entwick[S. 832]lung der PÖ. als ständige Weiterentwicklung ökonomischer Ideen darstellt, behandelt die marxistische Theoriengeschichtsschreibung die Geschichte der PÖ. als Teil der materiellen und ideologischen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufschwung der Waren- und Geldwirtschaft, die Ausdehnung des Handels und später die Anfänge der kapitalistischen Industrieproduktion weckten das Interesse an der Untersuchung und Formulierung aller in der Volkswirtschaft wirkenden Gesetzmäßigkeiten. Als eigentlicher Beginn der Nationalökonomie gilt die klassische PÖ., die sich hauptsächlich in England zugleich mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion entfaltete und ihre wichtigsten Vertreter in Adam Smith und David Ricardo hatte. Ihre Theorien waren eng mit dem Kampf des industriellen Bürgertums gegen die feudalen Verhältnisse und die Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit verbunden. Damit seinem politischen Sieg das Bürgertum an einer Stabilisierung der sozialen Verhältnisse interessiert war und sich einer allmählich erstarkenden Arbeiterbewegung gegenüber fand (Chartisten in England), die kapitalistischen Produktionsverhältnisse als „ewige Naturform gesellschaftlicher Produktion“ (Marx) ansah, geriet seine Theorie zur Rechtfertigungsideologie („Vulgärökonomie“). Auf der Grundlage des Forschungsstandes der klassischen PÖ., in der Tradition der bürgerlichen Philosophie, unter dem moralisch-politischen Anspruch utopischer Sozialisten in England und Frankreich und der sich entwickelnden Arbeiterbewegung schrieben Marx und Engels ihre Kritik der PÖ., die im „Kapital“ (1. Bd. 1867) ihre systematische Darstellung fand. Seit Marx und Engels entwickelte sich die PÖ. in zwei gesonderten Strömungen, der (marxistischen) PÖ. der Arbeiterbewegung und der bürgerlichen Ökonomie. Der Eintritt des Kapitalismus in die „monopolistisch-imperialistische“ Entwicklungsphase um die Jahrhundertwende brachte neue Erscheinungen hervor (Monopolbildung, Aufgabe der freien Konkurrenz, Konflikte der Kolonialpolitik. Strukturkrisen, Ansteigen der Reallöhne u. a. m.), die die innermarxistische Diskussion belebten: Eindringen revisionistischer Strömungen in die Arbeiterbewegung, die die Marxsche These von der Verschärfung der inneren Widersprüche des Kapitalismus in Frage stellte (Bernstein, David, Tugan-Baranowski); Diskussion über die Frage des Einflusses des Kapitalismus auf Rußland; Diskussion über Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft im Kapitalismus. Ein zentrales Problem in der theoretischen Diskussion war die politische und wissenschaftliche Erklärung des Imperialismus (Hilferding: „Finanzkapital“ 1910; R. Luxemburg: „Die Akkumulation des Kapitals“ 1913; Lenin: „Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ 1916). Vor allem die Schriften Lenins über den Imperialismus wurden in der Sicht der Marxisten-Leninisten zum Fundament einer neuen Strategie der Arbeiterbewegung, da nach Lenin die Ungleichmäßigkeit der Entwicklung der kapitalistischen Länder zur Instabilität führe und die Möglichkeit des revolutionären Umsturzes in nur einem Land geschaffen werde. Zugleich ziehe der Imperialismus den Aufschwung nationaler Befreiungsbewegungen nach sich, die zum Bundesgenossen der internationalen Arbeiterbewegung würden. Die bürgerliche Theorie nahm eine andere Entwicklung. Sie spaltete sich in eine „subjektivistische“ und eine historische Richtung. Die Subjektivisten entwickelten zum einen die Lehre von der Verfügung der Güter nach ihrem Grenznutzen, den das einzelne Gut für den jeweiligen Konsumenten habe und der somit auf dem Markt den Wert bestimme (Wieser. Böhm-Bawerk), zum andern entwickelte sie die Theorie von der Grenzproduktivität der Produktionsfaktoren, nach der die Eigentümer verschiedener Produktionsfaktoren so viel erhalten, wie die von ihnen gestellten Faktoren zum Wert des Sozialprodukts beigetragen haben (J. B. Clark). Beide Theorien berücksichtigen nach marxistisch-leninistischer Sicht den geschichtlich-gesellschaftlichen Charakter der kapitalistischen Produktion nicht; sie dienten lediglich zur Rechtfertigung der kapitalistischen Distributionsverhältnisse. Die historische Schule entstand als Kritik der klassischen bürgerlichen Ökonomie und grenzte sich gegen die historisch-materialistische Theorie ab; sie bestritt die Existenz ökonomischer Gesetze überhaupt (Roscher) und beschränkte sich immer mehr auf die Wirtschaftsgeschichtsschreibung (Schmoller). Aus dieser Schule gingen die Werke von W. Sombart („Der moderne Kapitalismus“ 1902) und Max Weber („Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ 1904/05) über die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus hervor. Sie gingen in Auseinandersetzung mit Marxschen Vorstellungen ebenfalls von der historischen Bedingtheit des Kapitalismus aus, fanden aber die Erklärung für die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus im „kapitalistischen Geist“ (Sombart) und in der calvinistisch geprägten protestantischen Ethik (Weber). Unter dem Einfluß von Marx stand auch J. A. Schumpeter, der den Ursprung der Dynamik der kapitalistischen Wirtschaft im Streben der Unternehmer nach technischem Fortschritt im Produktionsprozeß sah, diese Ursache aber im Unterschied zu Marx nicht als objektive Notwendigkeit des kapitalistischen Produktionsprozesses erklärte, sondern der schöpferischen und risikofreudigen Einstellung der Unternehmer zuschrieb. Die Errichtung des sowjetischen Staates als Ergebnis der Oktoberrevolution 1917 und die Entwicklung des Kapitalismus nach dem I. Weltkrieg schufen neue Bedingungen für die Weiterentwicklung der [S. 833]PÖ. Die entstehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse verlangten nach einer PÖ. des Sozialismus, die allerdings ihre eigene „konkret-materielle Grundlage“ erst schaffen mußte. Da sich die Erfahrungen und die Gesetze des sozialistischen Wirtschaftens erst allmählich herausbildeten, kam es auch erst langsam zu theoretischen Schlußfolgerungen. Zentrale Probleme der Diskussion waren der sozialistische Umbau der Landwirtschaft, die Bedeutung des Ware-Geld-Verhältnisses und die Wirtschaftsrechnung im Sozialismus. Im Zuge der Vorbereitungen für den ersten Fünfjahrplan in der UdSSR (1928–1932) wurden die Grundlagen der Prinzipien der Wirtschaftsplanung herausgearbeitet. Das von Stalin in den 30er Jahren geschaffene System der wirtschaftlichen und politischen Leitung ließ kaum Untersuchungen über das Wirken objektiver ökonomischer Gesetze zu. Als Beleg dafür kann die 1952 veröffentlichte Arbeit Stalins „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ gelten. Sie eröffnete allerdings zugleich mit dem Hinweis auf das Wirken ökonomischer Gesetze sowie auf die Existenz von Widersprüchen zwischen den Produktionsverhältnissen und den Produktivkräften im Sozialismus den Weg zu wissenschaftlichen Analysen, wie die Belebung in der PÖ. des Sozialismus nach 1956 zeigt. Bei ihrer Ausarbeitung befaßte man sich zunächst vor allem mit Problemen der Herausbildung sozialistischer Eigentumsverhältnisse. Die Errichtung eines sozialistischen Wirtschaftssystems seit 1917 und vor allem eines ganzen Systems von Staaten mit sozialistischer Gesellschaftsordnung als Ergebnis des II. Weltkrieges schuf eine neue Lage für die Staaten mit kapitalistischer Wirtschaftsordnung und auch für die Entwicklung der bürgerlichen Ökonomie. Sie war nun nicht mehr das einzige System der Weltwirtschaft und zur Koexistenz mit einem rivalisierenden sozialistischen System und somit zu einer kritischen Analyse des eigenen Systems gezwungen, die über Rechtfertigungstheorie hinausgehen mußte. Unmittelbarer Anlaß waren die Weltwirtschaftskrise 1929–1933 und die darauf folgende Depression bis zum Ausbruch des II. Weltkrieges. In dieser Situation entwarf J. M. Keynes seine „Neue Ökonomie“. Ausgehend von der Feststellung, daß die reife kapitalistische Wirtschaft nicht imstande ist, die gesamte vorhandene Arbeitskraft zu beschäftigen, forderte er die aktive Intervention des Staates, um private Investitionen anzuregen, eine Hebung des Beschäftigungsgrades zu erreichen und die Konsumtätigkeit durch gesellschaftliche Umverteilung der Einkommen zugunsten der unteren Schichten zu steigern. Gleichzeitig intensivierte sich auch die sozialistische Kritik an der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sowohl aus der UdSSR (Eugen Varga) wie auch in kapitalistischen Ländern (Bauer, Sweezy, Dobb, Kalecki, Lange). Auch die bürgerliche Ökonomie selbst wandte sich nun im Zusammenhang mit Problemen der Planung der Wirtschaft, die sich konsequenterweise aus den Keynes-schen Forderungen ergaben, nach dem II. Weltkrieg die relativ enge Analyse der Markterscheinungen verlassend, den grundlegenden Konzepten der klassischen bürgerlichen PÖ. zu und begann, die Prozesse der Akkumulation und Reproduktion zu untersuchen (Joan Robinson und P. Sraffa). Die marxistische Analyse des „Monopolkapitalismus“ wurde ebenfalls nach dem II. Weltkrieg fortgesetzt, wobei sie sich einerseits mit der vermeintlichen Unfähigkeit des Kapitalismus zur Industrialisierung schwach entwickelter Länder befaßte (Baran), andererseits die Wandlungen in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der kapitalistischen Länder untersuchte. Aus dem Versuch, eine systematische Theorie der grundlegenden ökonomischen Gesetze des Monopolkapitalismus zu formulieren, ist die Doktrin vom staatsmonopolistischen Kapitalismus entwickelt worden. Neue Probleme ergeben sich für die PÖ. beider Gesellschaftssysteme aus der Koexistenz von Sozialismus und Kapitalismus, wobei sich sowohl für die wirtschaftspolitische als auch für die inhaltlich-methodische Ebene der Theorien wechselseitige Einwirkungen konstatieren lassen. Die marxistische PÖ. wendet sich in diesem Zusammenhang entschieden gegen konvergenztheoretische Vorstellungen. III. Verhältnis zur klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie Die klassische bürgerliche PÖ. entstand in der Zeit von etwa 1650 bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in den damals am weitesten industrialisierten Ländern England und Frankreich und hatte in A. Smith und D. Ricardo ihre bekanntesten Vertreter. Ihr historisches Verdienst war es, wesentliche Zusammenhänge der bürgerlichen Produktion aufgedeckt und somit dazu beigetragen zu haben, die entwickelten Produktivkräfte aus den Fesseln der feudalen Eigentums- oder Produktionsverhältnisse befreit zu haben. Von besonderer Bedeutung war die Entwicklung der Arbeitswerttheorie durch die klassische bürgerliche PÖ. — alles, was nicht Resultat menschlicher Arbeit ist, ist Natur und als solche nicht sozialer Reichtum —, wodurch sie den Mehrwert in Form von Profit, Zins und Grundrente als Abzug vom Produkt der Arbeit erklären konnte und damit faktisch die kapitalistische Ausbeutung aufdeckte. Allerdings fand sie — nach Marx — nicht den „Springpunkt, um den sich das Verständnis der Politischen Ökonomie dreht“ (Marx/Engels Werke, Bd. 23, Berlin [Ost], S. 56) und den er als erster nachgewiesen hat, nämlich den Doppelcharakter der Arbeit, konkret-nützlich und abstrakt-gesellschaftlich zu sein (Wert- und Mehrwerttheorie). Aus diesem [S. 834]Mangel würden sich auch letztlich alle anderen Unzulänglichkeiten ihrer Theorie erklären. Die klassische PÖ. verwickelt sich nicht nur bei der Analyse in Widersprüche; ihre Entwicklung entspricht vielmehr der realen Entwicklung der in der kapitalistischen Produktionsweise enthaltenen gesellschaftlichen Gegensätze. Der tatsächlich vorhandene Antagonismus, der sich bei der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft notwendig einstellt, findet selbst Eingang in die ökonomische Theorie und tritt ihr nach marxistischer Auffassung als mehr oder minder utopischer, kritischer und revolutionärer Gegensatz entgegen. Der Mangel der Analyse der klassischen PÖ., die auf Aneignung fremder Arbeit gerichtete Produktion nicht als historisch spezifische Form der Produktion aufzufassen, wird jedoch am Ende der Entwicklung dieser Wissenschaft selbst aufgelöst. Daher brachten die Klassiker des Marxismus-Leninismus der klassischen bürgerlichen Pö. große Wertschätzung entgegen und hoben sie positiv von der ihr folgenden „Vulgärökonomie“ ab. IV. Politische Ökonomie des Kapitalismus (Kritik der Politischen Ökonomie) Pö. des Kapitalismus ist die Bezeichnung für den Teil der marxistischen ökonomischen Theorie, der die kapitalistische Produktionsweise zum Untersuchungsgegenstand hat. Sie will die Bewegungsgesetze der kapitalistischen Produktionsweise in ihrer Widersprüchlichkeit aufzeigen, ihre historische Begrenztheit nachweisen und die Arbeiterklasse als die gesellschaftliche Kraft hervorheben, die berufen ist, die Ablösung des Kapitals zu vollziehen. Das dreibändige Hauptwerk von K. Marx. „Das Kapital“, ist als Kritik der bürgerlichen PÖ. konzipiert. Es will, vom inneren Zusammenhang der kapitalistischen Produktion ausgehend, über den Zirkulationsprozeß dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bis an die Oberfläche der bürgerlichen Gesellschaft folgen, um zum einen das innere Band dieses Verhältnisses aufzudecken und um zum andern die Formen aufzuzeigen, in denen es an der Oberfläche erscheint. Es will zeigen, wie die ökonomischen Kategorien die dahinterstehenden gesellschaftlichen Beziehungen verschleiern und wie der Produktionsprozeß des Kapitals diese gesellschaftlichen Beziehungen der Abhängigkeit, der Ausbeutung, des Zwangs ständig produziert und reproduziert, zugleich aber auch, da er widersprüchlich und krisenhaft sei, die Bedingungen seiner Aufhebung schaffe. Mit der systematischen Darstellung der Struktur des bürgerlichen Gesamtproduktionsprozesses ist es mit Marx möglich, sowohl die gesamte konkrete Gestalt der bürgerlichen Gesellschaft eines Landes zu begreifen, als auch die revolutionäre Politik der Arbeiterorganisationen genau zu bestimmen. Die Marxsche Kritik der Pö. behandelt das in der klassischen PÖ. vorgefundene „Gedankenmaterial“ als den jeweiligen geistigen Reflex veränderter wirtschaftlicher, sozialer und politischer Tatsachen. Die Abstraktionen der klassischen Ökonomie, auch die von Marx und Engels, sind historisch bedingte theoretische Abstraktionen, die nur auf der Grundlage einer bestimmten Entwicklungsstufe der menschlichen Gesellschaft vorgenommen werden konnten. Auf der Grundlage des Marxschen Gesetzes von der Konzentration und Zentralisation des Kapitals konstatierte Lenin das Umschlagen der Konkurrenz in das Monopol. Der Monopolkapitalismus ist nach Lenin vor allem gekennzeichnet durch die Verschränkung von Banken und industriellem Kapital zum Finanzkapital und soll das letzte und höchste Stadium des Kapitalismus vor dem Übergang in den Kommunismus sein. Als seine letzte, heute erreichte Stufe gilt der staatsmonopolistische Kapitalismus (Stamokap) (ein Begriff, den Lenin schon 1917 verwendet, der dann aus der marxistischen Diskussion verschwindet und erst wieder seit 1955 gebraucht wird). Er ist dadurch gekennzeichnet, daß der Staat die Verwertungsbedingungen des Kapitals und den gesamten Reproduktionsprozeß der Gesellschaft sichern muß. Eine unter Marxisten allgemein akzeptierte Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK) konnte bisher nicht entwickelt werden. Die Entstehung einer theoretischen Diskussion um den SMK ist Reflex einer Phase lang dauernder Prosperität in den Ländern des kapitalistischen Weltmarktes, einer Phase, während der die Phänomene der zyklischen Bewegung bei genauer Betrachtung zwar erkennbar bleiben, im Vergleich zu den überdurchschnittlichen Wachstumsraten jedoch in den Hintergrund treten. V. Politische Ökonomie des Sozialismus Unter PÖ. des Sozialismus wird die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzen und der Planung, rationellen Organisation und Leitung der Produktion und des Austausches in der auf dem sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse beruhenden sozialistischen Gesellschaft verstanden. Sie befaßt sich mit der Entstehung und Entwicklung der sozialistischen Produktionsweise und gilt als theoretische Grundlage, auf der die gesellschaftliche Reproduktion planmäßig, rationell und effektiv durchgeführt werden soll. Zu diesem Zweck erforscht sie die Wirkungsweise der „objektiven ökonomischen Gesetze“ der sozialistischen Produktionsweise und die Grundformen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion und der erweiterten sozialistischen Reproduktion sowie die gesellschaftlichen und persönlichen Interessen der sozialistischen Produ[S. 835]zenten. Als einer der Hauptbestandteile des Marxismus-Leninismus hat sie politische und ideologische Funktionen (handlungsanleitend und bewußtseinsbildend). Als ökonomische Theorie hat sie die Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften, Produktionsverhältnissen und politisch-ideologischem Überbau zu erforschen (z. B. Rückwirkung der staatlichen Wirtschaftspolitik auf die Dynamik der Produktivkräfte), und in diesem Sinne hat sie perspektivischen Charakter. Mit der Entstehung des sozialistischen Staatensystems gehört die Analyse der ökonomischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern und den dabei wirkenden ökonomischen Gesetzen zu ihrem Untersuchungsbereich. Mit der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft wachsen die Anforderungen an die PÖ. des Sozialismus als Theorie der Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsweise. So wurde sie im Zuge der Wirtschaftsreformen bei der Ausarbeitung und Gestaltung des NÖS und ÖSS mit neuen Problemen der Prognostik, der Perspektivplanung, der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der wissenschaftlich-technischen Revolution konfrontiert. Mit der Entwicklung der PÖ. des Sozialismus eng verbunden entstanden neue Wirtschaftswissenschaften wie die Industrieökonomik, Agrarökonomik, Arbeitsökonomik u. a. m. Diese Zweigwissenschaften und die Einbeziehung von Mathematik und Kybernetik sollen eine wirkungsvollere perspektivische Planung und Leitung der sozialistischen Wirtschaft ermöglichen und unter Ausnutzung der vermeintlichen Vorzüge der sozialistischen Ordnung (demokratischer Zentralismus) eine allseitige Überlegenheit gegenüber dem Kapitalismus sichern. Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde einer PÖ. des Sozialismus die Existenzberechtigung überhaupt bestritten, die Möglichkeit einer ökonomischen Wissenschaft im Sozialismus verneint (Bucharin). Die sozialistische Revolution sollte das Ende der PÖ. als Wissenschaft bedeuten (R. Luxemburg), da im Sozialismus nur noch technische und praxisbedingte Probleme auftauchen würden, die durch planmäßige Gestaltung der Produktion zu lösen seien. Doch da — so wurde dem entgegengehalten — die Ablösung des Kapitalismus nicht gleichbedeutend sei mit der Beseitigung aller Widersprüche und solange noch Entscheidungen über verschiedene Ziele und Mittel (Ressourcen, Programme) zu fällen seien, könnten politische Komponenten nicht ausgeschlossen werden. So bedürfe der Sozialismus einer eigenen PÖ., welche die Bewegungsgesetze der Gesellschaft erfaßt, ihre „Widersprüche“ aufdeckt und ein Konzept der Überwindung dieser Widersprüche formuliert. Die PÖ. des Sozialismus stand damit vor einem Dilemma: Sie konnte sich nicht, ähnlich wie die klassische bürgerliche PÖ., allmählich entwickeln, sondern sollte vom Zeitpunkt der Gründung der UdSSR parallel zur Schaffung ihrer materiellen Grundlagen zugleich bereits erste wissenschaftliche Ergebnisse vorweisen; sie war damit zunächst eine Wissenschaft ohne Geschichte; es fehlte an entfalteten Analysen des Funktionsmechanismus und an systematisierbaren Erkenntnissen. Auch die Äußerungen von Marx und Engels zu Funktionsprinzipien einer sozialistischen Wirtschaft waren zurückhaltend, weil sie sich über den Mangel an Prämissen für eine wissenschaftliche Begründung konkreter, historischer Entwicklungsformen klar waren. Daher sind diese Äußerungen immer allgemeiner Natur und unter zweierlei Umständen entstanden: 1. im Zusammenhang mit der Analyse der Bewegungsgesetze des Kapitalismus und mit dem Zweck, dessen historischen Charakter hervorzuheben; 2. im Zusammenhang mit den praktischen Bedürfnissen des ideologischen Klassenkampfes, vor allem um ihrer Meinung nach falschen Programmthesen entgegenzutreten (Kritik des Gothaer Programms und III. Teil des Anti-Dühring). Dennoch lassen sich — mit aller Vorsicht — aus ihren Formulierungen der allgemeine Rahmen der Funktionsprinzipien der sozialistischen Wirtschaft herauslesen und die wichtigsten Merkmale benennen: direkte, ex ante Regulierung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung; direkte Bestimmung der individuell aufgewendeten lebendigen und vergegenständlichten Arbeit; notwendige Bilanzierung des Reproduktionsprozesses in stofflichen Größen; Verteilung des erzeugten Sozialproduktes unter dem Gesichtspunkt der Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse, wobei der Arbeitsaufwand das Kriterium für die Zuteilung des individuellen Konsumfonds ergibt; Konzentration des Akkumulationsfonds und der Entscheidung der Verwendung in den Händen der ganzen Gesellschaft. Die Anwendung der Naturalrechnung in stofflichen Einheiten galt von Beginn an als einzig adäquate Form der Verteilung im Sozialismus, und die Bemühungen der Theoretiker liefen durchweg darauf hinaus, zu begründen, warum es noch nicht möglich sei, das System der Naturalverteilungswirtschaft zu verwirklichen. Nach der Oktoberrevolution hatte Lenin sich für die Notwendigkeit und für die Erhaltung der Ware-Geld-Beziehungen in der ersten Periode der Machtübernahme ausgesprochen. Doch der Ausbruch des Bürgerkrieges und die Einführung des Kriegskommunismus vereitelten die Verwirklichung der Reform der Geldzirkulation. Die Periode des Kriegskommunismus (1919–1921) begann mit der Einführung der entschädigungslosen Ablieferungspflicht von Getreide- und Futtermitteln an den Staat. Sie stellte der PÖ. die Aufgabe, eine Methode der volkswirtschaftlichen Erfassung für die Ökonomik der geldlosen sozialistischen Wirtschaft auszuarbeiten. Obgleich Lenin erkannte, daß der Kriegskom[S. 836]munismus keine normale Entwicklungsetappe war, sah er in ihm die Möglichkeit zu einem direkten Übergang zum Naturalverteilungssystem. Die reale geschichtliche Entwicklung hat die Unhaltbarkeit des Vorgehens gezeigt, man mußte zu Ware-Geld-Formen zurückkehren (Geld im Sozialismus). Die Neue Ökonomische Politik (seit März 1921) stellte eine Konzeption dar, die die Nutzung der Ware-Geld-Beziehungen durch den sozialistischen Staat in der Übergangsperiode zeigte. Sie beruhte auf der Einsicht, daß die Ware-Geld-Formen sich nicht auf die Beziehungen zwischen Stadt und Land beschränken dürfen, sondern auch auf den staatlichen Sektor ausgedehnt werden müssen, um die Rentabilität zum Kriterium des Nutzeffekts der staatlichen Industrie zu machen. Dies verlieh dieser zwar größere Selbständigkeit, bedeutete aber nicht eine Ablehnung des zentralen Planes, insbesondere dann nicht, wenn die grundsätzlichen Entscheidungen bei den staatlichen Organen lagen und die Möglichkeit fortbestand, in die Tätigkeit der Betriebe in gesamtgesellschaftlich begründeten Fällen einzugreifen. Auf die Formel gebracht, hieß das, „daß die Neue Ökonomische Politik den einheitlichen staatlichen Wirtschaftsplan nicht ändert und seinen Rahmen nicht überschreitet, sondern die Art und Weise ändert, wie seine Verwirklichung in Angriff genommen werden muß“ (Lenin Werke, 4. Aufl., dt., Bd. 35, S. 510). Auch die weitere Diskussion der 20er Jahre in der UdSSR ergab, daß die sozialistische Wirtschaft in allen ihren Bestandteilen eine zentralgeleitete Wirtschaft ist, daß der Marktmechanismus im sozialistischen System ein widersprüchliches Moment darstellt, das man zwar eine Zeitlang wegen der Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen und nichtsozialistischer Sektoren und zur Ankurbelung der Industrialisierung tolerieren muß, aber auch so rasch wie möglich überwinden sollte. Mit dem Übergang zur Neuen Ökonomischen Politik ist ein Wandel der Einstellung der sozialistischen Nationalökonomen zu verzeichnen: Man mußte aus der Wiederherstellung der Ware-Geld-Wirtschaft die Konsequenzen, die sich für das Funktionieren des sozialistischen Sektors ergaben, theoretisch aufarbeiten. Die Auffassung, daß Ware-Geld-Formen dem Plan widersprechen, wurde relativiert, man erblickte mehr und mehr im Markt einen zum Plan gehörenden Mechanismus. Das bedeutete, das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auszubauen (Erzielung maximalen Ausstoßes bei minimalen Kosten) und dem Wertgesetz unter Einschränkungen wieder Wirkung zukommen zu lassen. Die Bedenken gegen den Markt, die sich vor allem zur Zeit des ersten Fünfjahrplanes 1928–1932 nochmals lautstark artikulierten, hatten ihre Ursache in den Erfahrungen der ersten Jahre der Neuen Ökonomischen Politik: Es hatte sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Markt und dem sich entwickelnden privaten, also auch kapitalistischen Sektor herausgebildet, welcher sich einerseits besser als die vergesellschafteten Betriebe an die Marktsituation anzupassen vermocht hatte, andererseits der Planungstätigkeit des Staates und der sozialistischen Entwicklung ständig entgegenwirkte. In der UdSSR hat es ausgiebige und kontroverse Debatten über die Interpretation der Marxschen PÖ. gegeben (z. B. Rubin/Bessonow 1927–1929); dabei waren sich die Kontrahenten durchaus der schwerwiegenden politischen Konsequenzen für die Taktik der kommunistischen Partei bewußt. Die z. T. unverhüllte Gegensätzlichkeit der Standpunkte hatte ihren objektiven Grund in der Entwicklungsstufe der neuen Formen der gesellschaftlichen Arbeit, die durch die tradierten Vermittlungsformen der gesellschaftlichen Arbeit auf der einen Seite und durch die beginnende Emanzipation des gesellschaftlichen Produktionsprozesses von den Beschränkungen der bürgerlichen Gesellschaft auf der anderen gekennzeichnet war. Der Versuch, diesen Widerspruch theoretisch zu lösen, endete in einer dogmatischen Verteidigung der Marxschen Theorie und in der zeitweiligen Preisgabe ihres kritischen Gehaltes. Die theoretischen Auseinandersetzungen über den Funktionsmechanismus der sozialistischen Wirtschaft kreisten um den Problemkreis: Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung der ökonomischen Entscheidungen, was nicht hieß, Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung seien als sich gegenseitig ausschließende Alternative zu begreifen, sondern es ging um die Art der Verbindung von Plan und Markt, um die optimale Abgrenzung der Bereiche zentralisierter und dezentralisierter Entscheidungen. Die zu fällenden wirtschaftlichen Entscheidungen in einer sozialistischen Gesellschaft werden in 3 Gruppen geteilt: 1. die grundlegenden makro-ökonomischen Entscheidungen mit dem Charakter von direkten Entscheidungen auf zentraler Ebene; 2. Entscheidungen über die Struktur des individuellen Konsums bei gegebenem Einkommen sowie über Berufswahl und Arbeitsplatz; 3. die laufenden Wirtschaftsentscheidungen (Umfang und Struktur der Produktion in Betrieben und Branchen, Volumen und Struktur der Aufwendungen, Absatzstrategie, Rohstoffversorgung, kleinere Investitionen, konkrete Form der Entlohnung usw.), wobei für die Problemstellung Plan und/oder Markt die dritte Gruppe von Entscheidungen bedeutsam ist. Die PÖ. des Sozialismus konnte die o.g. Problemstellung nur lösen, wenn sie sich über das Wirken des Wertgesetzes im Sozialismus klar wurde. Das Wirken des Wertgesetzes bedeutet, daß die Wertrelationen die Preisrelationen bestimmen, nicht in dem Sinne, daß sie sich in jedem Fall decken, sondern daß [S. 837]eine kontinuierliche Rückführung der Preisrelationen auf die Wertrelationen stattfindet. Dabei muß zugleich beachtet werden, daß die Existenz von Ware-Geld-Formen nicht zugleich der Beweis ist für das Wirken des Wertgesetzes; denn überall dort, wo ein Disponent über hochgradig konzentrierte Vorräte einen wirksamen Einfluß auf die Gesamtstruktur der ökonomischen Größe hat, ist das Auftreten der Ware-Geld-Formen nicht mehr identisch mit dem Wirken des Wertgesetzes: Auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums findet Kontrolle über den Großteil der wirtschaftlichen Ressourcen statt und bei Planung der Proportionen der gesellschaftlichen Produktion und der Preise kann in der Theorie das Abweichen der Preisrelationen von den Wertrelationen nur als Ergebnis einer bewußten Politik verstanden werden. Die Schwierigkeit besteht darin, die These vom Wirken des Wertgesetzes mit der These in Einklang zu bringen, nach der die Proportionen der sozialistischen Produktion sich nach anderen ökonomischen Gesetzen (ökonomisches Grundgesetz des Sozialismus und das Gesetz der geplanten proportionalen Entwicklung) herausbilden. Das Wirken des Wertgesetzes ist nicht loszulösen von der Regulierung der Produktionsproportionen, die das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bei Annäherung von Preis- und Wertrelationen herstellen sollen. Es ist kein absoluter, allgemeiner Regulator der Produktions- und Tauschproportionen mehr; es behält aber seine regulierende Rolle in den von den zentralen Entscheidungen gezogenen Grenzen. In diesem Fall kommt es sogar um so direkter zur Anwendung, je näher die Produktions- und Tauschproportionen dem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage kommen. Das heißt, daß das Wertgesetz im Sozialismus begrenzt wirksam ist. Bei neueren Untersuchungen zur Preisdynamik in der UdSSR über einen längeren Zeitraum sind erhebliche Diskrepanzen in der Wert- und Preisrelation zutage getreten. Diese Tendenzen zur faktischen Veränderung des Preismaßstabes im Sozialismus bedürfen allerdings noch genauerer, theoretisch abgesicherter Analysen. Wie für die Wirtschaftspolitik eine optimale Verbindung von Plan und Markt zu erreichen ist, hängt davon ab, welche theoretische Einschätzung Zentralisierung und Dezentralisierung durch die PÖ. des Sozialismus erfahren, welche historischen Erfahrungen berücksichtigt werden und auf welchem Entwicklungsstand sich die jeweiligen Volkswirtschaften befinden. Als negative Merkmale des zentralisierten Systems gelten: mangelnde Elastizität der Produktion, exzessive Kosten bei der Realisierung der Planziele sowie falsche Aufgliederung des Produktionsprogramms, mangelhafte Ausschöpfung des vorhandenen Produktionsapparates, ungleichmäßige Entwicklung der Branchen, geringe Entfaltung der ökonomischen Hebel, wodurch die Verbindung von individuellen und gesellschaftlichen Interessen geschwächt ist, Bürokratisierung und Schwerfälligkeit des Staats- und Wirtschaftsapparates. Die Vorteile der Zentralisierung werden vor allem in ihrer Leistungsfähigkeit für die Aufbau- und Industrialisierungsphase gesehen, in der es für notwendig erachtet wird, durch rücksichtslose Beschleunigung des Wachstumstempos und durch den Zwang zu raschen und einschneidenden Veränderungen in der ökonomischen Struktur einen hohen Konzentrationsgrad der Investitionsmittel zu sichern, die Wirtschaft dynamisch zu entwickeln, was in einer komplexen Wirtschaft faktisch nicht ohne Disproportionalitäten realisierbar ist. Zur Rechtfertigung des Marktmechanismus in den Grenzen der vom Plan festgesetzten Bedingungen wird die Elastizität der Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur angesehen; die angestrebte Maximierung des Gewinns löse eine stetige Tendenz zur Senkung der Produktionskosten aus, die Gleichmäßigkeit im Prozeß der erweiterten Reproduktion werde gefördert, ein höheres Maß von Autonomie für die unteren Stufen führe zur Entlastung der zentralen Ebene und gebe ihr Spielraum für die langfristige Planerstellung; als gesellschaftlicher Aspekt ergebe sich die Heranführung breiter Massen an Probleme der Wirtschaftstätigkeit, die Verbindung der Individual- und Gruppeninteressen mit den Interessen der gesamten Volkswirtschaft, was bedeute, zugleich die Grundvoraussetzungen für die Überwindung von Entfremdung zu schaffen. Als Einwände gegen die Dezentralisierung wurden genannt: Der Marktmechanismus erlaube keine präzise Bestimmung der Entwicklungsproportionen; die Lenkung der Produktion mit Hilfe des Marktmechanismus sei uneffektiv, da der Markt eine Regulierung ex post sei und nur die Regulierung ex ante Gleichgewichtsstörungen vermeiden könne, der Marktmechanismus fordere eine größere Elastizität der Preisstruktur, die die Betriebe zur Gewinnmaximierung verleiten könne. Mitte der 60er Jahre gingen fast alle sozialistischen Länder dazu über, entscheidende Reformen ihrer Wirtschaftssysteme vorzunehmen, die sowohl zeitlich als auch in ihrer grundsätzlichen Orientierung weitgehende Parallelitäten aufwiesen. Diese Orientierung kann als Übergang von einem überzentralisierten System zu einer Planwirtschaft mit Elementen eines Marktmechanismus verstanden werden. Die Reformen sollten für die Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur und für die Reduktionen der Aufwendungen und zur Stimulierung von Innovationen im Produktionsbereich günstigere Bedingungen schaffen. Die Notwendigkeit der Reformen wie auch ihre langsame Verwirklichung werden als Ausdruck des bewußten Übergangs von der extensiven zur intensiven Entwicklungsphase erklärt. Dieser Übergang wurde durch eine Verlangsamung der Entwick[S. 838]lungsdynamik und durch eine geringe Effizienz der Aufwendungen, die sich in der Nichterfüllung der Planziele und damit als mangelnde Bedürfnisbefriedigung manifestierte, hervorgerufen. Da die sozialistische Volkswirtschaft erklärtermaßen die möglichst umfassende Befriedigung der gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zum Zweck hat, müssen die Formen der Planwirtschaft diesem Ziel untergeordnet werden. Unter den momentanen historischen Bedingungen scheint ein planwirtschaftlich regulierter Marktmechanismus als adäquate Form der Planwirtschaft zu gelten. Da der wirtschaftliche Prozeß immer komplizierter werde und sein Ergebnis in ständig größerem Maße von der Verbesserung der Produktion, vom technischen Fortschritt, von der Ausweitung des Außenhandels usw. abhänge, erfordere diese Situation geradezu den Einsatz des Marktmechanismus, zur Sicherung des Charakters der Planwirtschaft. Um die Zentrale nicht zu überfordern, sei es wichtig, Elemente der Selbstregulierung — hier in Form eines regulierten Marktmechanismus — einzubauen. Es wird zugleich mit Nachdruck darauf verwiesen, daß die Reformen nicht nur ökonomische Aspekte, sondern auch weittragende soziale und politische Bedeutung haben und somit in den Gesamtzusammenhang der Gesellschaftspolitik gehören und nur von da aus zu beurteilen seien. Als allgemeine Aussage über eine solche Planwirtschaft kann der objektive Widerspruch zwischen der Notwendigkeit einer Gesamtkonzeption auf nationaler Ebene und der Notwendigkeit von Einzelinitiativen auf den verschiedenen Stufen der Produktion formuliert werden. Neuere Diskussionen — vor allem in der UdSSR — versuchen den Widerspruch zwischen vertikaler und horizontaler Struktur des Planes und seinen hierarchischen Abstufungen auf der Basis eines entwickelten Demokratischen Zentralismus durch Einführung von zwei neuen Prinzipien zu lösen, wobei eingeräumt wird, daß sie ein hochentwickeltes ökonomisches Niveau zur Voraussetzung haben: 1. auszugehen sei von den erkannten ökonomischen Bedürfnissen bei Produktion und Dienstleistung, um so rückwirkend die Pläne zu erstellen. Dies scheint eine Umkehrung des Zwecks von Produktion und Konsumtion zu sein. 2. Es handele sich darum, eine Ad-hoc-Koordination für Leitung und Planung von wirtschaftlich umfassenden Programmen zu institutionalisieren, die sowohl für die Branchen der Volkswirtschaft als auch für die territorialen Verwaltungseinheiten gilt (vgl. Breschnew und Kossygin auf dem XXV. Parteitag der KPdSU; Vorschlag von interministeriellen Kommissionen zur Leitung solcher Prozesse). 1976 wurden in den osteuropäischen sozialistischen Staaten die neuen Fünfjahrpläne beschlossen, so auch im Dezember 1976 in der DDR. Der Plan ist vor allem durch Bilanziertheit und durch die Intensivierung und Rationalisierung der erweiterten Reproduktion charakterisiert. Es werden jedoch auch auf Betriebsebene Fünfjahrpläne, die aus gesamtgesellschaftlichen Kennziffern abgeleitet sind, erarbeitet, um die Interessen der Volkswirtschaft und der Betriebe besser in Übereinstimmung zu bringen. Intensivierung meint beschleunigte Entfaltung der gesellschaftlichen Produktionskräfte. Die durchschnittlich für den Zeitraum von 1976 bis 1980 geplanten 5 v. H. Wachstum müssen ohne zahlenmäßiges Wachstum der Industriearbeiterschaft erreicht werden und ohne die volkswirtschaftliche Leistung zu Lasten der Arbeitsbedingungen zu verbessern. Neben der Forderung nach rationeller Anwendung der Produktionsmittel und dem ständig wiederholten Aufruf, das Gebot der Materialökonomie zu beachten, besteht die Hauptrichtung der Intensivierung der Produktion in der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, dem sowohl die Entfaltung des Sozialistischen Wettbewerbs wie auch die Verbesserung der Neuererbewegung dienen sollen (Planmäßigkeit und Bilanziertheit auch im Forschungsbereich und Einbeziehung der Neuerer in den Entwicklungsprozeß). Die bessere Kontrollierbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung bis auf die Ebene des Betriebes wird erhöhte Anforderungen sowohl an die Planung als auch an die Betriebsleitung stellen. Kernpunkt einer seit mehreren Jahren kontrovers geführten Auseinandersetzung ist die Bestimmung der gesellschaftlichen Form, in der im „entwickelten Sozialismus“ die gesamtgesellschaftliche Planung und Leitung der Produktion organisiert werden soll. Ausgegangen wird von der nicht zu leugnenden Tatsache, daß die wirtschaftspolitischen Funktionen des sozialistischen Staates ständig wachsen, daß die umgestaltende Wirkung der Wirtschaftspolitik größer wird und sich die wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeit des Staates damit erheblich verstärkt. In dieser Diskussion gibt es im wesentlichen zwei Positionen: Die Vertreter der einen meinen, daß dies als gesetzmäßiges Ergebnis der zunehmenden Aktivität des politischen Überbaus zu werten sei und deshalb seinen Ausdruck auch im Anwachsen der organisatorischen und lenkenden Rolle der Partei als Führungskern der politischen Organisation finden muß. Die anderen sehen in der Verstärkung der ökonomischen Rolle des Staates das Ergebnis eines Prozesses der Objektivierung seiner wirtschaftlich-organisatorischen Funktion, seine Umwandlung in einen Teil der ökonomischen Basis, in ein Element der Produktionsverhältnisse. Der gemeinsame Bezugspunkt beider Positionen ist, daß sich die materiellen Verhältnisse — die Basis — ohne das Bewußtsein der Menschen „zu durchlaufen“ herausbilden, was auch im Sozialismus unverändert fortgelte. Zwar schüfen die Menschen nun bewußt und planmäßig auch die [S. 839]materiellen Grundlagen, aber der objektive Charakter der Basisverhältnisse bleibe bestehen. Daraus wird nun einerseits geschlossen, daß die staatliche Leitung zu den Produktionsverhältnissen gehöre, denn die Leitungsbeziehungen seien notwendige, vom Willen der Menschen unabhängige Beziehungen; die andere Seite hält daran fest, daß diese Leitungsbeziehungen, da sie erst von der Wissenschaft entdeckt werden müßten, das Bewußtsein durchlaufen und deshalb dem Überbau angehören. Die Konsequenzen der beiden Auffassungen werden beim Aufwerfen der Frage nach dem Absterben des Staates deutlich. Zum einen wird die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des sozialistischen Staates als Symptom seines bereits beginnenden Absterbens interpretiert, zum anderen wird darauf beharrt, daß die Erweiterung seiner Funktion als Vermittler der Wirtschaftspolitik der Partei ihn zu der wichtigsten Institution des Überbaus werden läßt. Eine Umwandlung der Funktion des Staates von überwiegend politischer in eine einfach administrative vollziehe sich erst im entwickelten Kommunismus, wodurch eine qualitativ neue Form des Überbaus entstehe. Die Kontroverse macht soviel deutlich, daß in der DDR die Formen der bewußten gesellschaftlichen Organisation der Produktion so weit entwickelt sind, daß ihr Charakter — als integraler Teil der produktiven gesellschaftlichen Arbeit — zunehmend in Widerspruch zu ihrer noch vorherrschenden gesellschaftlichen Form eines allgemeinen Willensverhältnisses tritt und sich nur unter der Vermittlung von Institutionen (Partei und Staat) vollzieht, die an sich außerhalb der produktiven gesellschaftlichen Arbeit stehen. Das aktuelle und auch politisch drängende Problem besteht darin, wie die Arbeit unmittelbar gesellschaftlichen Charakter erhalten kann, wenn sich der gesellschaftliche Zusammenhang über den Staat den unmittelbaren Produzenten, d. h. den Werktätigen, als ein „objektives Gesetz“ aufdrängt. Das Problem der Bestimmung der gesellschaftlichen Form der gesamtgesellschaftlichen Organisation der Produktion im Sozialismus stellt sich auch im internationalen Rahmen der „ökonomischen Integration“ des RGW, vor allem nach der Annahme des Komplexprogramms von 1971. Die PÖ. des Sozialismus betrachtet das Entwicklungsniveau der sozialistischen ökonomischen Integration als eine unerläßliche materielle Bedingung für den den entwickelten Sozialismus charakterisierenden Entwicklungsstand der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse und damit für das Wirken der ökonomischen Gesetze im innerstaatlichen Maßstab wie in der sozialistischen Staatengemeinschaft. Mit den sich verdichtenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des RGW entwickeln sich neue Bedingungen, die nachhaltig die Wirtschaftspolitik im Innern eines jeden Landes beeinflussen. Mit der tendenziellen Vereinheitlichung des Entwicklungsniveaus der industriellen Produktivkräfte wird auch der Reproduktionsprozeß in den RGW-Ländern vereinheitlicht. Das zentrale Problem besteht auch hier darin, wie in diesem Prozeß die einzelstaatliche Leitung der Volkswirtschaft zu beurteilen ist; in der Diskussion wird gelegentlich von einem „Grundwiderspruch“ zwischen der Internationalisierung der Produktivkräfte und der national-staatlichen Organisation der Produktion gesprochen, was bedeute, die staatliche Leitung und Planung zu Fesseln der gesellschaftlichen Entwicklung zu erklären. Die Unsicherheit bei der Beurteilung des Charakters der sozialistischen ökonomischen Integration ist nach Meinung einiger Autoren durch die Übertragung des Beispiels der UdSSR — der Aufbau des Sozialismus in einem Land — entstanden, durch die die einzelstaatliche Organisation der Produktion überbewertet worden sei. Als Aufgabe wird formuliert, die „Hüllen“ abzustreifen, die die PÖ. des Sozialismus durch den Aufbau des Sozialismus in zunächst einem Land erhalten habe. Hasko Hüning Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 830–839 Politische Hauptverwaltung der NVA (PHV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitoffizierSiehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Pö. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels [S. 831]Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen…
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Positivismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Auf A. Comte (1798–1857) zurückgehende philosophische Strömung, die vom „Positiven“, also von den Tatsachen, der Wirklichkeit, auszugehen fordert und die Frage nach dem „Wesen“ der Erscheinungen als sinnlos bezeichnet. Weitere Vertreter der älteren Spielart des P. sind J. St. Mill und H. Spencer. Die zweite historische Stufe des P. wird u. a. durch E. Mach und R. Avenarius repräsentiert. Sie gelten als Vertreter des Empiriokritizismus, dessen Hauptthese ist, daß die objektive Realität nicht unabhängig und außerhalb des Bewußtseins existiert, sondern vielmehr aus Empfindungen besteht. Lenin hat sich in seinem Werk „Materialismus und Empiriokritizismus“ (1909) kritisch mit dem Empiriokritizismus auseinandergesetzt. Der neuere oder Neo-P., auch logischer Empirismus genannt, entstand in den 20er und Anfang der 30er Jahre. Sein geistiges Zentrum war für lange Jahre der „Wiener Kreis“, dem u. a. die Philosophen M. Schlick, R. Carnap und H. Feigl angehörten. Ein weiteres Zentrum, das maßgeblich von H. Reichenbach beeinflußt war, bestand in Berlin. Unter den Neo-Positivisten war vor allem Carnap der Auffassung, daß die Philosophie keine Wissenschaft mit eigenem Gegenstandsbereich sei, sondern vielmehr eine logische Analyse der Sprache vorzunehmen habe. In der DDR werden P. und Neo-P. gegenwärtig als „reaktionäre“ philosophische Gegenpositionen zum Historischen Materialismus angesehen. Dabei wird der P. als „subjektiv-idealistische Grundströmung der bürgerlichen Philosophie“ bezeichnet, „welche die Quelle aller Erkenntnis auf das Gegebene, auf durch Beobachtung gewonnene ‚positive‘ Tatsachen reduziert und die Anerkennung der objektiven Realität leugnet bzw. als Scheinproblem abtut“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 99 f.). In der DDR werden unter dem Begriff des P. eine Reihe zwar verwandter, jedoch im einzelnen unterschiedlicher philosophischer Strömungen der westlichen Philosophie zusammengefaßt. Dazu gehören: der Behaviorismus, der (Neo-)Empirismus, die sprachanalytische Philosophie Wittgensteins, der kritische Rationalismus K. R. Poppers sowie die theoretischen Grundkonzeptionen Max Webers. Der P. wird gegenwärtig vor allem deshalb bekämpft, weil er a) über die positivistische Ideologienlehre den „Gesamtprozeß der Produktion“ und Vermittlung bürgerlicher Ideologie beeinflusse und stütze; b) weil er in Gestalt des kritischen Rationalismus auf die Politik in der Bundesrepublik Deutschland einwirke und damit zur politischen Entwaffnung und Unterstellung der Arbeiterklasse unter die „Herrschaft der imperialistischen Bourgeoisie“ beitrage. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 842 Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PostleitzahlenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Auf A. Comte (1798–1857) zurückgehende philosophische Strömung, die vom „Positiven“, also von den Tatsachen, der Wirklichkeit, auszugehen fordert und die Frage nach dem „Wesen“ der Erscheinungen als sinnlos bezeichnet. Weitere Vertreter der älteren Spielart des P. sind J. St. Mill und H. Spencer. Die zweite historische Stufe des P. wird u. a. durch E. Mach und R. Avenarius repräsentiert. Sie gelten als Vertreter des Empiriokritizismus, dessen Hauptthese…
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Gemeindeverband (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Zusammenschluß von Städten und Gemeinden zwecks kooperativer Lösung kommunaler Aufgaben. Der Bildung eines G. geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus - zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o. ä.) zum Ziel gesetzt haben. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hat, regelt erstmals das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 die Bildung von Zweckverbänden und G. Zweckverbände können von den Volksvertretungen der Städte und Gemeinden zur gemeinsamen Lösung von Aufgaben und bestimmten Gebieten der gesellschaftlichen, insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung gebildet werden. Vom Zweckverband gebildete Betriebe oder Einrichtungen unterstehen dem Rat einer [S. 447]der beteiligten Städte und Gemeinden. Der Zweckverband arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts und der Beschlüsse der Volksvertretungen; er hat keine eigenen Organe. Die bisher am höchsten entwickelte Form gemeindlicher Zusammenarbeit ist der G. Seine Aufgabe ist die Lösung aller in den beteiligten Kommunen anfallenden Fragen. Die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden können in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung der Industrie und Landwirtschaft G. bilden; dabei bedarf es der Bestätigung des Kreistages (Kreis) nach Zustimmung des Rates des Bezirkes. Voraussetzungen sind ferner die Bereitschaft der Bürger und Erfahrungen in der Gemeinschaftsarbeit. Die im G. zusammengefaßten Städte und Gemeinden bleiben politisch selbständig. Die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der einzelnen Orte sind weiterhin ― mit allen Rechten und Pflichten ― die obersten staatlichen Organe in ihren jeweiligen Territorien. Der G. arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts; über die Bildung gemeinsamer Organe entscheiden die Volksvertretungen eigenverantwortlich. Gemeinsames Leitungsorgan ist der von den Volksvertretungen gewählte G.-Rat in dem alle beteiligten Städte und Gemeinden gleichberechtigt vertreten sind. Auf den G.-Rat können schrittweise Aufgaben und Befugnisse und materielle und finanzielle Fonds übertragen werden. Die Bildung von G. trägt dem aktuellen Bedürfnis nach Anpassung der staatlichen Organisationsstruktur an die Entwicklung kooperativer Wirtschaftsformen vor allem in der Landwirtschaft Rechnung. Ferner soll sie eine als notwendig angesehene Rationalisierung der Verwaltung ermöglichen. Langfristiges Ziel sind leistungsfähige kommunale Einheiten, die zur allmählichen Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Lande an die der Stadt beitragen. Gegenwärtig gibt es in der DDR 571 G., denen rd. 4.000 kreisangehörige Städte und Gemeinden mit etwa 4,1 Mill. Einwohnern (nahezu 24 v. H. der Bevölkerung) angehören. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 446–447 Gemeindesteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindevertretungSiehe auch die Jahre 1975 1985 Zusammenschluß von Städten und Gemeinden zwecks kooperativer Lösung kommunaler Aufgaben. Der Bildung eines G. geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus - zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o. ä.) zum Ziel gesetzt haben. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden…
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Denkmalschutz (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik“ erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch FDGB, FDJ, Kulturbund. Verband Bildender Künstler und Kammer der Technik herangezogen werden. Zu Denkmalen können gegenständliche Zeugnisse der politischen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklung von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung erklärt werden. Unterschieden werden Geschichts-, Bau- und Kunstdenkmale nach regionaler, nationaler und internationaler Bedeu[S. 252]tung. Etwa 50.000 Denkmale sind erfaßt und klassifiziert, davon 30.000 Bau- und Kunstdenkmale. Eine zentrale Liste registriert 360 Denkmale von internationaler und 12.000 von „nationaler“ Bedeutung, darunter 22 historische Stadtzentren und mehr als 25 Altstadtbereiche, u. a. in Stralsund, Güstrow und Bautzen, Nationale Mahn- und Gedenkstätten für Opfer des Faschismus, Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur, Museen für Dichter, Musiker und Gelehrte, Gedenkstätten der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung, der Dresdner Zwinger, die Wartburg, die Domkirchen von Naumburg und Halberstadt und zahlreiche Schlösser. Wiederhergestellt wurden inzwischen u. a. der Zwinger in Dresden, die Nationalgalerie, das Alte Museum und historische Bauten „Unter den Linden“ in Berlin, das Alte Rathaus und die Börse in Leipzig sowie die Dome von Magdeburg, Naumburg, Halberstadt, Stendal und Brandenburg. Vollständig restauriert wurden u. a. auch das „Tivoli“ in Gotha. Stätte des Gründungskongresses der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands im Mai 1875, „die Gedenkstätte des Potsdamer Abkommens“ im Schloß Cäcilienhof in Potsdam und das Stadtzentrum von Mühlhausen (mit Kornmarkt- und Marienkirche) als Gedenkstätte des Deutschen Bauernkrieges von 1525. Gegenwärtig wird u. a. an der Wiederherstellung des Außenbaus des Berliner Doms und an der Innenrenovierung des gotischen Münsters von Bad Doberan gearbeitet. Ferner sind inzwischen mehr als ein Dutzend historische Bauernhäuser unter D. gestellt worden, so z. B. schon 1955 in der Spreewaldgemeinde Lehde die typischen Holzbauten des Dorfkerns. Andererseits sind traditionsreiche Bauwerke wie das Berliner Schloß sowie Stadtschloß und Garnisonskirche in Potsdam abgerissen bzw. dem Verfall preisgegeben worden. Die fachwissenschaftliche Anleitung der staatlichen Organe, der Rechtsträger, Eigentümer und Verfügungsberechtigten obliegt dem Institut für Denkmalpflege. Es untersteht dem Ministerium für Kultur und gliedert sich in 5 Arbeitsstellen (Berlin [Ost], Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin). Die Anleitung des Instituts bezieht sich u. a. auf bauliche, gärtnerische und städtebauliche Maßnahmen, Instandsetzungsarbeiten, Untersuchungen, Grabungen, Konservierungen und Restaurierungen. Zur Restaurierung bestehen 5 VEB Denkmalpflege in Berlin (Ost) und den Bezirken Dresden, Erfurt, Halle und Schwerin. In ihnen sind Spezialhandwerker, Projektierungsgruppen und Ateliers für Restaurierung von Werken der bildenden und angewandten Kunst zusammengefaßt. Beim Ministerium für Kultur besteht seit Ende 1977 ein Rat für Denkmalpflege (Leiter: Werner Rackwitz), beim Kulturbund eine Gesellschaft für Denkmalpflege mit rd. 40.000 Mitgliedern. Generalkonservator ist (1978) Ludwig Deiters. Seit 1969 ist die DDR Mitglied des ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmale und Kulturstätten bei der UNESCO). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 251–252 Demontagen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DeutransSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik“ erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch FDGB, FDJ, Kulturbund. Verband Bildender Künstler und Kammer der Technik herangezogen werden. Zu Denkmalen können gegenständliche Zeugnisse der politischen, wirtschaftlichen und…
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Nettogewinnabführung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, mußten die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 normativ festgelegte N. an den Staat leisten. Diese bestanden in den für die einzelnen VVB und deren Betriebe stark differenzierten und in den Jahren 1969 und 1970 gleichbleibenden Prozentanteilen des Nettogewinns - bei Berücksichtigung jährlicher Mindestbeträge. Ab 1971 sollten neue, für 5 Jahre geltende Abführungssätze gebildet werden, ohne daß es jedoch wegen der Rezentralisierungsmaßnahmen von Ende 1970 dazu kam. Mit dieser Differenzierung der Sätze der N. versuchte der Staat eine Steuerung der Entwicklung der Industriezweige in Richtung auf von ihm aufgestellte Strukturziele zu erreichen. Dabei sollte die Höhe des Gewinns Leistungsmaßstab sein und die Höhe der N. dort starke Minderungen des Aktionsradius der dezentralen Produktionseinheiten bewirken, wo deren Entwicklungsrichtungen nicht der staatlich angestrebten Struktur entsprachen. Für den Betrieb war in der NÖS-Periode entscheidend, daß von dem um die N. verminderten Nettogewinn nach der planmäßigen Tilgung und Finanzierung von Krediten sowie der Bildung seiner Fonds noch ein möglichst großer Restgewinn verblieb, mit dem er — bei Ausnahme einiger staatlich festgelegter Projekte — seine Investitionstätigkeit weitgehend frei bestimmen konnte. Je größer (kleiner) die N. war, desto geringer (höher) wurde dieser Restgewinn und damit der betriebliche Aktionsspielraum. Die N. ist grundsätzlich im Gewinnverwendungsfonds der VVB-Zentrale erfaßt worden. Daraus flossen dann bestimmte Gewinnanteile an den Staatshaushalt. Mit dem bei der VVB-Zentrale verbleibenden Teil sind Gewinnumverteilungen innerhalb der, VVB zur Förderung wichtiger Strukturziele durchgeführt worden: Einerseits wurden solchen Betrieben des VVB-Verbandes Mittel gewährt, deren Gewinnerzielung zur planmäßigen Finanzierung der Betriebsausgaben nicht ausreichte; andererseits finanzierte die VVB-Leitung in eigener Regie durchgeführte Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt wurden. Ab 1971 wurden mit der Rezentralisierung sowohl die Investitionsentscheidungen wieder in die Hand staatlicher Instanzen gelegt, als auch der zu erwirtschaftende Nettogewinn zur staatlichen Plankennziffer erhoben. Damit konnte die Gewinnabführung auf die Vorgabe absoluter, branchenweise unterschiedlicher N.-Beträge geändert werden, die 1971 auch bei Nichterreichen des Plangewinns voll zu zahlen waren. Da die Betriebe bei Unterschreitung des Soll-Gewinns erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüberstanden, wurde 1972 eine Erleichterung beider N. gewährt: 30 v. H. der Unterschreitung des Plangewinns durften gekürzt werden. Seit 1973 traten noch weitere Lockerungen ein: Sowohl die N. als auch die Plankennziffer für den Nettogewinn dürfen bei der Planausarbeitung als Berechnungskennziffer behandelt werden, die sich indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ergibt. Bei Unterschreiten des Soll-Gewinns dürfen nunmehr 50 v. H. der Gewinnunterschreitung von der N. gekürzt werden. Bleibt der Ist-Gewinn allerdings noch unter diesem verminderten Gewinnabführungssoll, so ist er voll abzuführen und die Differenz als Finanzschuld im darauf folgenden Jahr zu tilgen und bis dahin mit 5 v. H. zu verzinsen. Bei Übererfüllung des Soll-Gewinns müssen die Betriebe und Kombinate einen einheitlichen Abführungssatz von 50 v. H. des Mehrgewinns zahlen. Der VVB kommt nach wie vor die Funktion zu, aus ihrem — aus betrieblichen N.-Beträgen gespeisten — Gewinnfonds, neben der Abführung an den Staatshaushalt, Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB durchzuführen und über den Reservefonds bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen durchzusetzen. Dasselbe gilt auch für die Kombinatsspitze und deren Gewinnfonds irrt Verhältnis zu den ihr unterstehenden Kombinatsbetrieben. Der Charakter der N. hat sich seit der Rezentralisierung gewandelt. Denn nunmehr ist die Erfüllung der geplanten mengenmäßigen und wertmäßigen Produktionsziele stark mit der finanziellen Planung verknüpft: Bei Nichterreichen der Produktionsziele treten wegen der Unterschreitung des Soll-Gewinns deutliche Schwierigkeiten in der Finanzierung der betrieblichen Aufgaben ein, die zwar durch die dann vorgesehenen Minderungen der N. abgeschwächt wurden, aber dennoch immer weiter bestehen. Als strukturpolitisches Instrument ist die N. zwar noch immer wirksam, ihre Bedeutung ist aber ge[S. 763]schwächt, denn die Strukturpolitik vollzieht sich nunmehr wieder durch reale Planvorgaben. Die N. soll allerdings die staatlichen Strukturziele auf der Seite der finanziellen Planung unterstützen - eine Zielsetzung, die wiederum nicht unterschätzt werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 762–763 Neokolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NetzplantechnikSiehe auch die Jahre 1975 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB…
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Theater (1979)
Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1977 bestanden 134 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u. ä), die im gleichen Jahr 11,08 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche Staatsoper und Komische Oper in Berlin), 2 Operette (Metropol-T. Berlin und Staatsoperette Dresden), 3 Kinder- und Jugend-T. (T. der Freundschaft Berlin, T. der Jungen Generation Dresden, T. Junge Garde Halle), 7 Puppen-T. (Berlin, Dessau, Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt. Magdeburg, Naumburg). Wichtigstes T.-Zentrum ist Berlin (Ost). Internationalen Ruf besitzen hier: die Deutsche Staatsoper mit einem breiten musikdramatischen Repertoire, die Komische Oper, die seit ihrer Gründung 1947 von der durch Intendant Walter Felsenstein entwickelten und nach dessen Tode (1975) von seinem Nachfolger Joachim Herz weitergeführten Konzeption eines realistischen Musik-T. geprägt ist; das Berliner Ensemble, das seit der Gründung 1949 besonders das Werk seines Mitbegründers Bertolt Brecht pflegt; die Volksbühne, die unter der künstlerischen Leitung und späteren Intendanz des Schweizer Regisseurs Benno Besson (1969–1977) vor allem einen neuen Stil eines intelligenten komödiantischen Volks-T. entwickelte; das Deutsche T. mit den Kammerspielen und der Kleinen Komödie. Wichtigste Bühnen in den Bezirken sind das Volks-T. Rostock, das unter seinem Intendanten Hanns Anselm Perten einen besonders weltoffenen Spielplan pflegt und die meisten DDR-Erstaufführungen von Autoren des westlichen Auslands bringt, die Städtischen T. Leipzig, die Staats-T. Dresden, die Städtischen T. Karl-Marx-Stadt, das Deutsche National-T. Weimar, die Bühnen der Stadt Magdeburg und das Hans-Otto-T. Potsdam. Breiten Raum in den Spielplänen nehmen Stücke des Kulturellen Erbes ein. ebenso wie die zeitgenössische Dramatik der DDR. Die zeitgenössische Dramatik des Auslandes ist vor allem durch Werke aus sozialistischen Ländern vertreten, in geringerem Maße durch solche westlicher Autoren, die eine allgemein progressive, humanistische oder sozialkritische Tendenz aufweisen. Auf kleinen Dependance- und Studio-Bühnen pflegt man neben literarischen Programmen eine Art unterhaltenden Boulevard-T. sozialistischer Prägung. Die wichtigsten DDR-Dramatiker sind Heiner Müller, Peter Hacks, Volker Braun („Die Kipper“), Ulrich Plenzdorf („Die neuen Leiden des jungen W.“), Helmut Baierl. Rainer Kerndl und (im heiteren Genre) Rudi Strahl; zu den bedeutendsten Regisseuren zählen Adolf Dresen, Wolfgang Heinz, Manfred Karge und Matthias Langhoff, Manfred Wekwerth sowie (im Musik-T.) Ruth Berghaus, Joachim Herz und Harry Kupfer. Die T. unterstehen der Abteilung T. im Ministerium für Kultur, von der auch die Intendanten eingesetzt werden; eine Subventionierung erfolgt durch die Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte. Die Beziehungen der Autoren zum T. regeln sich durch Direktaufträge und über die Bühnenvertriebe des Henschelverlages und der Musikverlage. Die T.-Schaffenden sind zum großen Teil in der Gewerkschaft Kunst im FDGB und im Verband der Theaterschaffenden organisiert; ihnen steht ein Zentraler Bühnennachweis zur Verfügung. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der T.-Hochschule „Hans Otto“ in Leipzig. Staatlichen Schauspielschulen in Berlin und Rostock sowie dem Institut für Schauspielregie in Berlin; für Ballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin, der Palucca-Schule Dresden und der Fachschule für Tanz in Leipzig; für Musik-T. an den Hochschulen für Musik in Berlin. Dresden. Leipzig und Weimar. An der Humboldt-Universität Berlin besteht ein Bereich T.-Wissenschaft, an der Akademie der Künste der DDR eine Sektion Darstellende Kunst mit einer Wissenschaftlichen Abteilung. Die Verbindung der T. zum Publikum ist auf vielfältige Weise geregelt: durch Kooperationsverträge zwischen T. und Betrieben, an den T. bestehende Freundeskreise und Jugendklubs sowie die Veranstaltung von Foyergesprächen, in denen Ensemblemitglieder der T. mit Besuchern über Inszenierungen diskutieren. Ein differenziertes Anrechtssystem ermöglicht T.-Besuche zu ermäßigten Preisen. Die DDR ist Mitglied in folgenden internationalen T.-Vereinigungen: Internationales T.-Institut, Internationale Vereinigung der Kinder- und Jugend-T. (ASSITEJ), Internationaler Schauspielerverband (FIA), Internationale Föderation für T.-Forschung (FIRT), Internationale Organisation der Szenographen, T.-Architekten und T.-Techniker (OISTT), Internationale Vereinigung für Puppenspiel (UNIMA). Bedeutendstes T.-Festival sind die seit 1957 alljährlich im Herbst veranstalteten Berliner Festtage mit Gastspielen von T. des Auslands und aus den DDR-Bezirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1083 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theorie und PraxisSiehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1977 bestanden 134 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u. ä), die im gleichen Jahr 11,08 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche…
DDR A-Z 1979
Leipziger Messe (1979)
Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik, Elektronik. Informationstechnik und wissenschaftlicher Gerätebau, Metallurgie, Schwermaschinen- und Anlagenbau sowie Land- und Nahrungsgütertechnik. Zur Herbstmesse stehen im Vordergrund: Chemie und Chemieanlagen, Textilmaschinen, Straßenfahrzeuge, Freizeitgestaltung und Sportartikel sowie Unterrichtsmittel, Ausstattungen und Möbel für Bildungseinrichtungen. Auf beiden LM. werden in den Konsumgüterbranchen Textilien und Bekleidung, Nahrungs- und Genußmittel, Glas und Keramik sowie Leichtchemie und — zur Frühjahrsmesse — Bücher besonders gefördert. An der Veränderung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen (Tab. unten). Die 1970 zu beobachtende Verringerung der Ausstellungsfläche und die Abnahme der Ausstellerzahlen ab 1969/70 haben ihren Grund vor allem in der seit 1969 vorgenommenen schwerpunktmäßigen Aufteilung der 1 Hauptbranchen auf Frühjahrs- und Herbstmessen mit einer Verschiebung zugunsten der Herbstmesse. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des wissenschaftlich-technischen Leistungsvergleiches“ sowie für den „völkerverbindenden Handel“, insbesondere den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft und Außenhandel), hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Bereits ausgehandelte Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Die mitden sozialistischen Ländern getätigten Umsätze sind in der Regel ohnehin planmäßig gebunden. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die DDR die erforderlichen Reserven für zusätzliche 1 Leistungen freimachen kann. In der Zeit unmittelbar nach dem II. Weltkrieg lag die Bedeutung der LM. nicht allein auf wirtschaftlichem, sondern eher auf politischem Gebiet. Der Partei- und Staatsführung der DDR ging es darum, ihrer Bevölkerung und den Besuchern die Erfolge sozialistischen Wirtschaftens vor Augen zu führen. Vor allem aber sah die SED-Führung die LM. ähnlich wie die regelmäßig von der DDR besuchten westlichen Messen und Ausstellungen (s. u.) als geeignete Plattform zur Propagierung ihrer außen- und deutschlandpolitischen Zielvorstellungen an. Mit Beginn der vor allem von der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Entspannungspolitik Anfang der 70er Jahre, besonders jedoch nach Abschluß des Grundlagenvertrages und dem Einsetzen der „Anerkennungswelle“, nahm der politische Charakter der LM. ab. An seine Stelle trat eine eher von wirtschaftlich-pragmatischen Gesichtspunkten geprägte Atmosphäre. So wurde z. B. die Leipziger Herbstmesse 1973 als unpolitische Veranstaltung bezeichnet, nicht zuletzt, weil auf ihrer Eröffnungsfeier erstmals Parteiprominenz [S. 677]fehlte. Die Messediskussion steht mit zunehmendem Westhandel der DDR im Zeichen der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme, so vor allem der Finanzierung des Handelsbilanzdefizits über Kompensationen und Intensivierung der noch ungenügend entwickelten Kooperationsaktivitäten der DDR. Andererseits ist die weitgehende Ignorierung der Bundesrepublik Deutschland, die der größte westliche Aussteller ist, in der Messeberichterstattung beibehalten worden, obwohl auch hier Auflockerungstendenzen spürbar sind. Trotz der tendenziell abnehmenden Beteiligung von Ausstellern aus der Bundesrepublik — zur Frühjahrsmesse 1978 kamen rund 790 Aussteller gegenüber nahezu 1.000 Ausstellern im Jahre 1970 — wird regelmäßig die starke Beteiligung von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland unter Nennung einiger repräsentativer Firmennamen angesprochen. Einer Versachlichung der Messeatmosphäre dient die Maßnahme der Messeleitung, bestimmte Angebotsbereiche aus den Nationenständen herauszunehmen und sie Fachgruppen, für die eigene Serviceeinrichtungen geschaffen wurden, zuzuordnen. Die folgenden Fachgruppen wurden bisher gebildet: Glasmaschinen, textile Flächenbildung, konfektionierte Oberkleidung, Sondermaschinen (innerhalb des Werkzeugmaschinenbaues), Verpackungsmaschinen. Jedoch nicht nur im organisatorischen, sondern auch im Bereich des Handels sind Wandlungen eingetreten. Waren ursprünglich die Aussteller vor allem aus kapitalistischen Ländern auf den Markt der DDR orientiert, ist seit 1973 zu beobachten, daß die Messen zunehmend als Drehscheibe des Ost-West-Handels fungieren. Bei einer Umfrage (1973) erklärten 78 v. H. der Befragten (aus kapitalistischen Ländern), sie orientierten sich auf den DDR-Markt. Bei der Leipziger Frühjahrsmesse 1974 waren es nur noch 70 v. H. Demgemäß benutzten 30 v. H. die Messe, um Verbindungen mit anderen östlichen Volkswirtschaften aufzunehmen bzw. zu pflegen. Die organisatorische Leitung liegt in den Händen des LM.-Amtes. Es hat für die Konzipierung, Vorbereitung und Durchführung der LM. zu sorgen. Leitungsmäßig ist es an die Weisungen der Kammer für Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel gebunden. Hauptaufgaben des Amtes: Gesamtgestaltung der LM.; Anwerbung und Auswahl der Aussteller; Werbung von Einkäufern; Organisation der Dienstleistungen für Aussteller und Besucher; Organisation des wissenschaftlich-technischen Programms; Herausgabe von Publikationen („Leipziger Messe-Journal“, „Wer liefert was?“, „MM-Informationen“) und Presseinformationen. Das Amt mit Sitz in Leipzig unterhält Zweigstellen in Berlin (Ost) und im Ausland. Die Messeaktivitäten der DDR beschränken sich nicht nur auf die LM. Besonders seit Mitte der 60er Jahre zeigt die DDR im Zuge ihrer verstärkten Westhandelsorientierung ein wachsendes Interesse an Messe- und Ausstellungsbeteiligungen in westlichen Industrieländern. Nicht zuletzt war die Messepolitik stets auch Bestandteil der Anerkennungspolitik. Wurden 1963 lediglich 24 Messen und Fachausstellungen — davon 8 Kollektivbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben und 16 Einzelbeteiligungen — in westlichen Industriestaaten besucht, waren es 1964 schon 56 Beteiligungen (11 Kollektiv-, 45 Einzelbeteiligungen der AHB). Im Jahr 1977 wurden 113 Gesamtbeteiligungen, darunter 6 Kollektiv- und 107 Einzelbeteiligungen gezählt. Im Jahr 1963 wurden noch 7.170 qm, 1976 bereits 29.500 qm Fläche in Anspruch genommen. Regionale Schwerpunkte der Messe- und Ausstellungsaktivitäten der DDR in den westlichen Industrieländern sind 1977 die Bundesrepublik Deutschland mit 37, Frankreich mit 16, Italien mit 6 und die Niederlande und Österreich mit je 9 Einzelbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben. Diese Länder zählen gleichzeitig zu den größten westlichen Handelspartnern der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 676–677 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsfondsSiehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik,…
DDR A-Z 1979
1979: L
Laienkunst Landambulatorium Länder Landeskultur Landeskulturgesetz Landesverrat Landfunkordnung Landkarten Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftliche Betriebsformen Landwirtschaftsbank Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuern Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg Lastschriftverfahren LDPD Lebensstandard Lebensversicherung Lebensweise, Sozialistische Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie Lehrerbildung Lehrer und Erzieher Lehrlingsausbildung Lehrmittel Lehrplanreform Lehrproduktion Leichtindustrie Leipziger Messe Leistungsfonds Leistungslohn Leistungsprinzip Leistungsverordnung Leitbetrieb Leitungssystem Leitungswissenschaft, Sozialistische Leninismus Leopoldina Lesezirkel Liberal-Demokratische Partei Deutschlands Liberman-Diskussion Liegenschaftsdienst Liga für Völkerfreundschaft Linie Literatur-Institut Literatur und Literaturpolitik Lizenzen Logik, dialektische Lohnausgleich Lohnfonds Lohnformen und Lohnsystem Lohngruppen Lohngruppenkatalog Lohnpolitik Lohnsteuer Londoner Protokoll Lotterie LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel LPG-Gesetz Luftschutz Luftsicherheitszentrale Luftstreitkräfte LuftverkehrLaienkunst Landambulatorium Länder Landeskultur Landeskulturgesetz Landesverrat Landfunkordnung Landkarten Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftliche Betriebsformen Landwirtschaftsbank Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuern Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg Lastschriftverfahren LDPD Lebensstandard Lebensversicherung Lebensweise, Sozialistische Leder-, Schuh- und…
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Jahresendprämie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes) Fonds), dessen Höhe durch, staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen) als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform gewann bereits im Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) erhebliche Bedeutung. Durch sie sollen die Anstrengungen der Werktätigen zur Planerfüllung, insbesondere des Gewinnplanes, mit den gesellschaftlichen Interessen, z. B. die Erfüllung qualitativer Kennziffern, verbunden werden. Die Prämiierung erfolgt am Schluß eines jeden Jahres an alle Betriebsangehörigen, sofern, sie mindestens ein Jahr im Betrieb tätig sind. In der NÖS-Periode war der Prämienfonds an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, S. 490 ff) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am Prämienfonds des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15. v. H. des Prämienfondszuwachses des Vorjahres); sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei [S. 555]unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim Prämienfonds wirksam wurden. 1971 ist der Prämienfonds neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z. B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahr 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des Prämienfonds über das geplante Niveau hinaus ist nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier ― von folgenden Planaufgaben ausgewählter ― Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z. B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff. u. S. 379 ff. sowie I, 1973, S. 293 u. S. 485 f.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgen in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v. H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Werden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen (GBl. I, 1977, S. 4 ff. sowie 1978, S. 37 ff.), so sind verstärkte Erhöhungen des Prämienfonds vorgesehen. Als zusätzliche Prämienfondszuführungen in v. H. gelten je 1~v. H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen soll der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen Prämienfondszuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen darf. Die Prämienzuführung aus Gegenplanvorschlägen ist auf maximal 150 Mark je Beschäftigten begrenzt. Die zusätzlichen Fondszuführungen sind aus Zusatzgewinnen zu finanzieren; der normale Prämienfonds wird hingegen aus Teilen des allgemeinen betrieblichen Nettogewinns (Gewinn) gebildet. Wird die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so werden die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v. H. je 1~v. H. Unterschreitung gemindert, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes gilt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des Prämienfonds um 0,5 v. H. Der geplante Prämienfonds soll jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen gelten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1~Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag darf allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden Prämienfondszuführungen überschritten werden, also um maximal 150 Mark je Beschäftigten. Im Jahr 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte eine J. von durchschnittlich 650 Mark, 1973 waren es 725 Mark und 1974 755 Mark. 1975 wurden 764 Mark erreicht. Mit der Fixierung einer Höchstgrenze der Prämienzuführung von grundsätzlich 900 Mark werden zweifellos bei leistungsfähigen Betrieben nur soviel Leistungsreserven aufgedeckt, um diese Grenze gerade zu erreichen. Die Überschreitung dieses Betrages bei der Arbeit mit Gegenplänen wird hier auch nur bedingt Abhilfe schaffen, da die Betriebe damit rechnen müssen, daß ihnen heute erreichte, über den normalen Plan hinausgehende Leistungssteigerungen morgen als Soll vorgeschrieben werden. Daraus dürfte eine Tendenz resultieren, bei der Planaufstellung Reserven für den künftigen Gegenplan zurückzuhalten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 554–555 Jagd A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JazzSiehe auch die Jahre 1969 1975 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes) Fonds), dessen Höhe durch, staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen) als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform…
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Hauptbuchhalter (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine innerbetriebliche Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z. B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs — bei Abstimmung mit dem Betriebsdirektor — eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie entsprechende Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit 1971 erheblich aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen z. T. auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 506 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der…
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Kriegsverbrecherprozesse (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Schon vor der Beendigung des in Nürnberg gegen die Hauptkriegsverbrecher durchgeführten großen Prozesses 1946 waren in der sowjetischen Besatzungszone vor deutschen Gerichten und Sowjetischen Militärtribunalen Verfahren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchgeführt worden, die mit Todesurteilen oder Verurteilungen zu langjährigen Freiheitsstrafen endeten. Dies setzte sich nach dem Nürnberger Urteil in vermehrtem Umfang fort (politischem Häftlinge). Einen besonderen Komplex bildeten die in Waldheim durchgeführten Prozesse. Im Jahr 1950 wurden mit der Auflösung der sowjetischen Konzentrationslager etwa 3.500 von den Sowjets inhaftierte Deutsche, denen von den sowjetischen Untersuchungsbehörden die Begehung von oder Teilnahme an Kriegs- oder Naziverbrechen vorgeworfen wurde, an die DDR-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Prozesse fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen vor 12 Großen und 8 Kleinen Strafkammern statt. Richter. Staatsanwälte und sonstiges Personal waren für diese Aktion besonders ausgesucht worden. Grundlage des Verfahrens bildete in der Regel die deutsche Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das die vom Beschuldigten angeblich begangenen Straftaten schilderte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Diese Unterlagen bildeten die Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft. Zeugen wurden nicht gehört. Verteidiger waren nicht zugelassen. Am Schluß der Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen berechtigt Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen K. in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es ergingen 36 Todesurteile, von denen 24 in der Nacht zum 4. 11. 1950 vollstreckt wurden. Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Im Herbst 1952 wurde ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere Haftentlassungen erfolgten 1954, 1956 und in den folgenden Jahren. Jetzt befindet sich kein Waldheimverurteilter mehr in Strafhaft. Das Kammergericht in Berlin (West) hat in einem Überprüfungsverfahren am 15. 3. 1954 entschieden, daß die in den Waldheimer K. gefällten Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen (NJW, 1954, H. 50. S. 1901). Der Generalstaatsanwalt der DDR, Josef Streit, hat der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, beider Verfolgung und Bestrafung deutscher Kriegsverbrecher die „Nürnberger Prinzipien“ und das Völkerrecht zu mißachten. Sie habe nur halb so viele Kriegsverbrecher wie die DDR verurteilt. Streit führte an, daß von Gerichten der DDR bis zum Oktober 1976 12.852 Personen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit abgeurteilt worden seien (horizont Nr. 40/1976, S. 8). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 619 Kriegsverbrecher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriminalitätSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Schon vor der Beendigung des in Nürnberg gegen die Hauptkriegsverbrecher durchgeführten großen Prozesses 1946 waren in der sowjetischen Besatzungszone vor deutschen Gerichten und Sowjetischen Militärtribunalen Verfahren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durchgeführt worden, die mit Todesurteilen oder Verurteilungen zu langjährigen Freiheitsstrafen endeten. Dies setzte sich…
DDR A-Z 1979
Ministerium für Gesundheitswesen (1979)
Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Aus der „Zentralverwaltung für Gesundheitswesen“ (seit 1945) ist, nach kurzer Übergangsphase 1949 einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (Deutsche Wirtschaftskommission), das Min. f. Arbeit und Gesundheitswesen 1950 hervorgegangen. Im Zuge weiterer Umgruppierungen wurde die Sozialfürsorge ihm zugeordnet. In der [S. 732]„kommunalen Selbstverwaltung“ war schon seit 1956 das „Gesundheits- und Sozialwesen“ in einer Abteilung zusammengefaßt. Das MfG. hat neben den zentralen Abteilungen für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabteilungen Heilwesen, Mutter und Kind, Wissenschaft und Forschung sowie Hygiene-Inspektion, Pharmazie und Medizin-Technik und schließlich Sozialfürsorge. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner Einwirkung selbst in gesundheitlichen Grundfragen im wesentlichen entzogen sind die Medizinischen Dienste (MD) der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit, des Ministeriums für Verkehrswesen und seit 1963 auch der Sportärztliche Dienst des Staatlichen Komitees für Körpererziehung und Sport. Im Bereich des Sports steht dem MfG. ein „Mitwirkungsrecht“ zu. Nach dem Statut (vom 27. 10. 1960) ist verantwortlicher Leiter der Minister für Gesundheitswesen. Ständiger Vertreter ist der Staatssekretär als Erster Stellvertreter des Ministers. Dieser und drei weitere Stellvertreter des Ministers sind jeder für den ihm unterstellten Aufgabenbereich dem Minister verantwortlich. Beratendes Organ ist das Kollegium des Ministeriums (Kollegien). Dem MfG. „direkt unterstellt“ sind die Akademie für Ärztliche Fortbildung und eine Anzahl zentraler Institute (für Apothekenwesen, Arzneimittelwesen, Arbeitsmedizin, Balneologie und Kurortwissenschaft, Diabetesforschung u. a.). Das MfG. ist zentrales Verwaltungsorgan des Gesundheitswesens. Gesundheitspolitische Grundentscheidungen fallen im Politbüro und Sekretariat des ZK der SED. Leiter der Abteilung Gesundheitspolitik des ZK ist gegenwärtig Dr. med. Werner Hering. Minister für Gesundheitswesen ist seit Ende 1971 Prof. Dr. sc. med. Ludwig Mecklinger, Staatssekretär Hermann Tschersich, Stellvertreter des Ministers sind Dr. med. Herbert Erler, Prof. Dr. med. Konstantin Spies, Dr. med. Anneliese Toedtmann (alle SED). Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 731–732 Ministerium für Geologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Glas- und KeramikindustrieSiehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Aus der „Zentralverwaltung für Gesundheitswesen“ (seit 1945) ist, nach kurzer Übergangsphase 1949 einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (Deutsche Wirtschaftskommission), das Min. f. Arbeit und Gesundheitswesen 1950 hervorgegangen. Im Zuge weiterer Umgruppierungen wurde die Sozialfürsorge ihm zugeordnet. In der [S. 732]„kommunalen Selbstverwaltung“…
DDR A-Z 1979
Betriebsgeschichte (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte als auch die sich aus der Geschichte der Arbeiterbewegung ergebenden Aspekte in die Untersuchung einbezogen. Die B. beruft sich auf Maxim Gorki, dessen Forderung nach einer Geschichtsschreibung über sowjetische Betriebe 1931 zu einem entsprechenden Beschluß des ZK der KPdSU geführt hatte. Die propagandistisch-agitatorischen Aufgaben der B. sind: 1. Förderung der Entwicklung eines sozialistischen Geschichtsbewußtseins; 2. Festigung der Betriebsverbundenheit und Verbesserung des Betriebsklimas, um zur Bildung von Stammbelegschaften beizutragen. Sie werden wesentlich von ehrenamtlichen Kommissionen für B. wahrgenommen, die Gremien der Betriebsparteileitungen (BPL) sind. Die BPL bestätigen die Mitglieder (langjährige Belegschaftsangehörige, Vertreter der Massenorganisationen im Betrieb und der Werkleitung, Wirtschaftshistoriker, Geschichtslehrer. Betriebsarchivare) und die Arbeitspläne der Kommissionen für B. Für die inhaltliche Leitung und die Koordinierung der Arbeiten zur B. ist die Abteilung „Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und B.“ des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) verantwortlich, bei dem als konsultatives Gremium ein „Problemrat“ für B. eingerichtet wurde. Das IML veröffentlicht Analysen und Direktiven zur B. in den Zeitschriften „Neuer Weg“ und „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. Das Sekretariat des ZK der SED forderte in seinem Beschluß vom 7. 6. 1977: Richtlinien zur Erforschung und Propagierung der B., erneut eine Konzentration der B. auf die Geschichte nach 1945, insbesondere aber auf die Entwicklungen seitdem VIII. Parteitag der SED (1971) und eine deutlichere Hervorhebung der Rolle der Partei. Neben Einzelveröffentlichungen soll die B. verstärkt in den Betriebszeitungen berücksichtigt sowie zur Einrichtung von Traditionskabinetten, Betriebsmuseen, Ausstellungen usw. genutzt werden. B. als Wissenschaftsdisziplin leistet einen Beitrag zur Wirtschaftsgeschichtsschreibung. Die Analyse bestimmter betrieblicher Probleme und Erfahrungen (Anwendung bestimmter Lohnsysteme, Wettbewerbsformen, Produktionsverfahren. Leitungsformen usw.) soll darüber hinaus der unmittelbaren Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Förderung der Forschungsarbeit in den wirtschaftswissenschaftlichen Einzeldisziplinen dienen. Für diesen Aufgabenbereich besteht die Fachkommission B. der Historiker-Gesellschaft der DDR, die mehrtägige Jahrestagungen veranstaltet und mit dem IML zusammenarbeitet. Das vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR herausgegebene „Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte“ veröffentlicht neben jährlichen Bibliographien methodische und theoretisch-methodologische Grundsatzartikel zur B. sowie Ergebnisse der B. Obwohl die häufig noch diskontinuierliche Tätigkeit der B.-Kommissionen kritisiert und der unwissenschaftliche Festschrift-Charakter mancher Publikationen bemängelt werden, ist doch eine große Zahl umfangreicher Studien entstanden, die u. a. in der Reihe „Geschichte der Fabriken und Werke“ im Tribüne-Verlag veröffentlicht wurden. Insgesamt sind von 1945 bis 1976 1.200 selbständige betriebsgeschichtliche Veröffentlichungen in der DDR erschienen, davon bis 1972 über 60 Habilitations- und Dissertationsschriften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 184 Betriebsformen und Kooperation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsgesundheitswesenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte…
DDR A-Z 1979
Musik (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des sozialistischen Gegenwartsschaffens in der M. als eine Ausdrucksform der Kunst „die sozialistischen Ideale zu vermitteln, Stolz und Freude über das Errungene zu fördern. aber auch den Kampf um neue Fortschritte beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu [S. 745]gestalten. Die bedeutenden Schöpfungen des M.-Erbes tragen dazu bei, Humanismus und Ethik im Leben sozialistischer Menschen tiefer auszuprägen“ (II. Musikkongreß 1972). Als das Kernstück des M.-Lebens wird das kompositorische Schaffen angesehen. Der Differenziertheit der Bedürfnisse wird Rechnung getragen, indem die Bedeutung aller Genres gleichermaßen anerkannt und gepflegt wird: neben den verschiedenen Formen der klassischen, sog. ernsten M. diejenige des Lied- und Chorschaffens wie die Tanz- und Unterhaltungs-M. Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung neuer Werke (der musikalischen Ausdrucksmittel wie auch der Textwahl) ist die sozialistische Einstellung des Komponisten. Neben der Pflege des kulturellen Erbes (Aufführungen, Herausgabe von Biographien und Werkbesprechungen aus sozialistischer Sicht) dient die Förderung der zeitgenössischen Kompositionen der Schaffung einer DDR-Nationalkultur. Durch M.-Tage, Festspiele, Treffen von Vertretern der Verbände, der Komponisten und M.-Wissenschaftler und verschiedenster anderer gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen wird das Ziel der Integration dersozialistischen Staaten angestrebt. In geringem Maße gelangen fortschrittliche Komponisten kapitalistischer Länder zur Aufführung (Henze, Egk, Fortner, Hindemith, Orff, Nono. Britten u. a.). Hauptrepräsentanten des M.-Lebens sind die Orchester und M.-Theater. Von 99 Theatern in der DDR existierten 1976 46 ausschließlich oder teilweise als Opern- bzw. Operettenbühnen. Zu den führenden Orchestern der insgesamt 81 staatlichen Berufsorchester zählen die Dresdener Staatskapelle, das Leipziger Gewandhausorchester, das Orchester der Staatsoper Berlin. Daneben gibt es eine Vielzahl von Arbeiter- und Laienorchestern, die z. T. von Berufsmusikern angeleitet werden. Zu den Komponisten, die das zeitgenössische M.-Schaffen der DDR repräsentieren, gehören von der älteren Generation Paul Dessau, Hanns Eisler, E. H. Meyer, Günter Kochan, Fritz Geißler, Ottmar Gerster; von der jüngeren Generation Paul-Heinz Dittrich. Friedrich Goldmann, Siegfried Matthus, Udo Zimmermann. Die von den Kulturpolitikern der SED erhobene Forderung nach „Verständlichkeit“ wird zwar auch nach dem VIII. (Juni 1971) und IX. (Mai 1976) Parteitag der SED aufrechterhalten, doch werden den Komponisten hinsichtlich der Kompositionsmittel inzwischen keine Tabus mehr auferlegt, so daß die Annäherung an die internationale Musikavantgarde vollzogen werden konnte. Durch Partnerschaft mit Betrieben und Arbeiterzirkeln sollen der Kontakt zur Bevölkerung und das Auftragswesen gefördert werden. In Vorbereitung ist darüber hinaus eine gemeinsame Konzeption des Ministeriums für Kultur und des Verbandes der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR für eine musikalische Auftragspolitik. Die Vermittlung von Konzerten obliegt im Inland den VEB-Konzert- und Gastspieldirektionen, für den Austausch mit dem Ausland ist allein die Künstleragentur der DDR zuständig. Der berufliche Nachwuchs wird vorwiegend an den 87 M.-Schulen und 4 M.-Hochschulen herangebildet. Daneben kommt den M.-Schulen die Aufgabe zu, die vielfältigen Interessen der musikalisch interessierten Laien zu fördern, insbesondere auch die Leiterder Laiengruppen auszubilden. Die rege Aktivität im Bereich der musikalischen Laienarbeit veranschaulicht die Zahl der verschiedenartigsten Ensembles. So gab es bis Ende 1972 über 80 Laien-Sinfonieorchester, 150 Kammerorchester und kammermusikalische Gruppen, 1.400 Blasorchester, 100 Orchester mit gemischten Besetzungen und etwa 5.000 Amateurtanzkapellen. Hinzu kamen etwa 2.800 Schulchöre sowie ca. 4.500 Singeklubs, etwa 60 Pionier-Sinfonieorchester, 40 Pionier-Blasorchester, Instrumentalgruppen und Solistenensembles der M.-Schulen. Neben zahlreichen zentralen und regionalen M.-Festen und Wettbewerben im Bereich der Laienmusikpflege bilden die bis 1974 jährlich und derzeit alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspiele (Laienkunst) den Höhepunkt. Sie sollen „überzeugend die kontinuierliche sozialistische Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse, der Regierung der DDR und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes“ dokumentieren. Der FDGB ist der Träger dieser Festspiele und der ihnen in Großbetrieben, Kombinaten und LPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) vorausgehenden Betriebsfestspiele. Innerhalb der Singebewegung der FDJ, die in den letzten Jahren starke Verbreitung fand, wird dem politischen Lied besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Werkstattage, nationale und internationale Festivals des politischen Liedes sollen informieren und Solidarität hinsichtlich der politischen Ziele und des politischen Engagements stärken. Im Bereich der Tanz- und Unterhaltungs-M. stehen die Bemühungen um eine dem Sozialismus gemäße Tanz-M. im Vordergrund. Auf der Grundlage der Konzeption der Zentralen Kommission Tanz-M. beim Ministerium für Kultur wird eine quantitative und qualitative Verbesserung des Angebots angestrebt. Diesem Ziel dienen sog. Entwicklungsgruppen in Bezirken, Werkstattwochen, Verbreitung und Profilierung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere an den M.-Schulen und M.-Hochschulen, Wettbewerbe, Leistungsvergleiche u. a. m. Durch gesetzliche Anordnungen (zuletzt 1965 und 1973) soll die Übernahme westlicher Unterhaltungs-M. weitestgehend verhindert werden, da man aufgrund der Texte negative Einflüsse auf die Jugend befürchtet. Die gesamte Schallplattenproduktion in der DDR ist in dem VEB Deutsche Schallplatte zusammengefaßt. In der Reihe ETERNA werden klassische Kompositionen, Volks-M., Arbeiter- und Massenlieder hergestellt (etwa 50 v. H. der Produktion insgesamt), in AMIGA (Jazz) Tanz- und Unterhaltungs-M., in AURORA Lieder, Balladen und Kantaten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in SCHOLA Produktionen für den Schulunterricht, in LITERA Sprachplatten und schließlich in NOVA charakteristische, zeitgeschichtliche Werke der DDR und des Sozialismus. Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 744–745 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusikschulenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des…
DDR A-Z 1979
Ministerium für Nationale Verteidigung (1979)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 in Zusammenhang mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschaffen. Es ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats, der im militärischen Bereich nur beschränkte Aufgaben besitzt. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist das Politbüro zuständig; dessen Beschlüsse werden durch den Nationalen Verteidigungsrat der DDR und das MfNV. durchgeführt. Ihm obliegen die Führung der NVA sowie die Planung, Koordinierung, Organisation und Durchführung der Aufgaben der Landesverteidigung im militärischen und zivilen Bereich. Das MfNV., dessen Minister den Rang eines Armeegenerals besitzt, gliedert sich in einen Hauptstab sowie in Verwaltungen und Abteilungen; zum Bereich des MfNV. gehört ebenfalls die Politische Hauptverwaltung der NVA, die dem Politbüro der SED bzw. dessen Sekretariat untersteht. Dem Minister, Heinz Hoffmann, und seinen 9 Stellvertretern, dem Admiral Wilhelm Ehm, den Generalobersten Werner Fleißner, Heinz Keßler und Horst Stechbarth, den Generalleutnanten Erich Peter, Helmut Poppe, Wolfgang Reinhold und Fritz Streletz und dem Generalmajor Wolfgang Neidhardt (Stand: Mai 1979) — sie sind u. a. die Chefs der Politischen Hauptverwaltung, der Volksmarine, der Luftstreitkräfte, der Rückwärtigen Dienste, der Grenztruppen, der Zivilverteidigung und des Hauptstabes der NVA —, unterstehen die sowohl nach funktionalen Maßstäben, Ausbildungswesen, Planungs- und Koordinierungswesen u. a. wie nach Waffengattungen untergliederten Abteilungen. Zum Hauptstab, der die Landstreitkräfte der NVA führt, gehören als Untergliederungen Verwaltung, wie z. B. die Verwaltung Operativ (Einsatzpläne), Aufklärung (Informationsbeschaffung über ausländische Streitkräfte), Wehrersatzwesen (zuständig für die 15 Wehrbezirks- und 219 Wehrkreiskommandos) und Abteilungen. Dem Minister unterstehen direkt die Waffengattungsfachabteilungen, die als Verwaltungen von einem Chef der Verwaltung geleitet werden und für die Ausbildung und Bewaffnung der einzelnen Waffengattungen (Panzer, Artillerie usw.) zuständig sind (der militärische Einsatz der Verbände wird von den dem Minister direkt unterstellten Chefs der Militärbezirke befohlen), die Verwaltung der Militärstaatsanwaltschaft und Abteilungen, wie z. B. die Abteilung Gesellschaft für Sport und Technik (GST). Die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA ist dem MfNV. unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 736 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und FernmeldewesenSiehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 in Zusammenhang mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschaffen. Es ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats, der im militärischen Bereich nur beschränkte Aufgaben besitzt. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist das Politbüro zuständig; dessen Beschlüsse werden durch den Nationalen…
DDR A-Z 1979
Grundlagenvertrag (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 2 1. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung am 28. 10. 1969. Darin bot er „dem Ministerrat der DDR erneut Verhandlungen beiderseits ohne Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen an, die zu vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit führen“ sollten, wobei die Bundesregierung sich von der Annahme leiten ließ, daß die beiden in Deutschland existierenden Staaten „füreinander nicht Ausland“ seien und Beziehungen „nur von besonderer Art“ aufnehmen könnten. Am 17. 12. 1969 übermittelte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Ulbricht, Bundespräsident Heinemann einen Vertragsentwurf, der u. a. die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Anerkennung einer „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ vorschlug. Nachdem beide Seiten am 19. 3. 1970 in Erfurt ihre grundsätzlichen Positionen beschrieben hatten, legte der damalige Bundeskanzler Brandt am 21. 5. 1970 bei der zweiten Begegnung der beiden deutschen Regierungschefs in Gestalt der „20 Kasseler Punkte“ einen Umriß des anzustrebenden G. vor. Der Vertrag sollte nach Brandts Worten die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland regeln, die Verbindung zwischen der Bevölkerung der beiden Staaten verbessern und dazu beitragen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Nach einer von der DDR geforderten „Denkpause“ kamen beide Seiten am 29. 10. 1970- 11 Wochen nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages - überein, einen Meinungsaustausch zu führen. Am 27. 11. 1970 trafen die von den Staatssekretären Egon Bahr und Michael Kohl geleiteten Delegationen zum ersten Mal zusammen. Ihr Meinungsaustausch führte im September 1971 zu formellen Verhandlungen über einen das Viermächte-Abkommen über Berlin ergänzenden Transitvertrag und über einen Verkehrsvertrag zwischen beiden Staaten. Nach dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens über Berlin begannen am 15. 6. 1972 Gespräche über einen G., die Anfang November zu einem von beiden Regierungen gebilligten Ergebnis führten. Das Vertragswerk besteht aus dem in Präambel und 10 Artikel gegliederten G., einem Zusatzprotokoll zu Art. 3 (Gründung und Zielsetzung einer gemeinsamen Grenzkommission) und zu Art. 7 (Inhalt einzelner Folgeverträge) sowie mehreren Briefwechseln, Protokollvermerken, Erklärungen und Erläuterungen. In der Präambel des G. bekunden beide Seiten ihre Bereitschaft zur Friedenssicherung und Entspannung (Art. 5 präzisiert diese Verpflichtung durch den Hinweis auf gemeinsame „Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa“ eingedenk des Ziels einer „allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle“). Die Präambel des G. bekräftigt die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ und die „Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität“ sowie das — in Art. 3 noch einmal erläuterte — Prinzip des Gewaltverzichts. Sie erwähnt weiter „unterschiedliche Auffassungen … zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“, und betont schließlich den Wunsch, „zum Wohle der Menschen in den beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit“ zwischen den Staaten zu schaffen. In Art.~1 ist von „normalen gutnachbarlichen Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“ die Rede. Art. 2 nimmt Bezug auf die UN-Charta und bekräftigt ihre Ziele und Prinzipien (insbesondere das der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, des Selbstbestimmungsrechts, der Wahrung der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung). Die in Art. 4 getroffene Feststellung, daß „keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann“ (Verzicht auf den Alleinvertretungsanspruch und die Anwendung der Hallstein-Doktrin), wird im Art. 6 durch den Grundsatz ergänzt, daß „die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt“ und daß beide Seiten „die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten“ respektieren. Art. 7 kündigt weitere Folgeverträge. Art. 8 den Austausch von Ständigen Vertretungen an, die „am Sitz der jeweiligen Regierung“ zu errichten sind. Art.~9 stellt fest, daß der G. früher abgeschlossene oder die beiden deutschen Staaten betreffende zwei- und mehrseitige internationale Verträge und Vereinbarungen unberührt läßt. Art. 10 schreibt eine Ratifikation des G. vor. Die den G. ergänzenden Dokumente regeln wichtige Einzelfragen. Deutsche Einheit: In einem der Regierung der DDR am 21. 12. 1972 zugeleiteten Brief stellte die Bundesregie[S. 495]rung fest, daß der G. „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“. Vier-Mächte-Verantwortung: Beide Seiten haben in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972 betont, daß „die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte“ von dem Vertrag nicht berührt werden. Berlin (West): In Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 „kann“ die Ausdehnung der Folgeverträge auf Berlin (West) „im jeweiligen Fall vereinbart“ werden: „Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland … wird … die Interessen von Berlin (West) vertreten.“ UN-Mitgliedschaft: Beide Seiten teilten in einem Briefwechsel vom 8. 11. 1972 mit, daß sie sich um die Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen bemühen und sich gegenseitig über den Zeitpunkt der Antragstellung informieren würden. Staatsangehörigkeitsfragen wurden durch den G. nicht geregelt. Die Regierung der DDR sprach die Erwartung aus, daß der G. die Regelung dieses Problems „erleichtern“ werde. Menschliche Erleichterungen: Die Regierung der DDR erklärte in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972, sie sei zur Förderung der Familienzusammenführung, zu Verbesserungen im grenzüberschreitenden Reise- und Besuchsverkehr (grenznaher Verkehr, Grenze) und zu Verbesserungen des nicht kommerziellen Warenverkehrs bereit. Sie erklärte zu Protokoll, daß der Verwaltungsverkehr zwischen Organen und Behörden beider Staaten nicht geändert, sondern beibehalten und „im Rahmen der Möglichkeiten“ beschleunigt werden sollte. Presse: Schließlich regelte ein Briefwechsel vom 8. 11. 1972 Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland in der DDR. eine Vereinbarung, die ebenfalls auf Berlin (West) ausgedehnt wurde. Ergänzend zum G. vereinbarten beide Seiten ständige Konsultationen über Fragen von beiderseitigem Interesse. Deutschlandpolitik der SED; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 494–495 Grundlagenforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelSiehe auch die Jahre 1975 1985 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 2 1. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner…
DDR A-Z 1979
Bewußtsein, Gesellschaftliches (1979)
Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus ist das Bewußtsein des Menschen stets historisch-gesellschaftlich determiniert. Das GB. spiegelt das „gesellschaftliche Sein“ bzw. die gesamte objektive Realität wider. Im engeren Sinn wird unter GB. als einem der beiden Grundbegriffe des Historischen Materialismus (neben dem des „gesellschaftlichen Seins“) die Gesamtheit der politischen, philosophischen, moralischen, juristischen Anschauungen und Theorien verstanden, die den ideellen Bestandteil des Überbaus einer bestimmten Gesellschaft bilden. GB. ist für den Marxismus-Leninismus ein am Gesamtinteresse einer sozialen Klasse orientiertes Bewußtsein; in der Klassengesellschaft hat es stets Klassencharakter. Als solches ist es ein Produkt der gesellschaftlichen Entwicklung und nicht die Summe der individuellen Bewußtseinshaltungen der Menschen. Andererseits ist das individuelle Bewußtsein vom GB. beeinflußt. Der herrschenden Lehre des Marxismus-Leninismus zufolge soll das GB. nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und im Verlauf des „Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft“ in zunehmendem Maße gemeinsame Lebensbedingungen und Interessen „wissenschaftlich exakt“ widerspiegeln. Um diese Entwicklung zu garantieren, muß das [S. 198]GB. durch die Partei der Arbeiterklasse in die werktätigen Massen hineingetragen werden. Damit ist ausgesagt, daß die Umgestaltung des GB. „der breiten Massen des Volkes nur auf der Grundlage und im Zusammenhang mit der praktischen sozialistischen Umgestaltung des gesellschaftlichen Seins möglich“ ist (Philosophisches Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus und M. Buhr, 11. Aufl., Berlin [Ost] 1975, Bd. I, S. 478). Klassenbewußtsein; Moral, Sozialistische; Staatsbewußtsein, sozialistisches; Erziehung, Politisch-Ideologische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 197–198 Bewährung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beziehungen zwischen beiden deutschen StaatenSiehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus ist das Bewußtsein des Menschen stets historisch-gesellschaftlich determiniert. Das GB. spiegelt das „gesellschaftliche Sein“ bzw. die gesamte objektive Realität wider. Im engeren Sinn wird unter GB. als einem der beiden…
DDR A-Z 1979
Nation und nationale Frage (1979)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED die Ansicht, daß die NF. auf deutschem Boden endgültig von der Geschichte „entschieden“ sei. Honecker erklärte vor dem Parteitag, man müsse bei der Einschätzung der NF. „von ihrem Klasseninhalt ausgehen“: Während in der Bundesrepublik Deutschland die „bürgerliche Nation“ fortbestehe, deren Wesen durch den „unversöhnlichen Klassenwiderspruch zwischen der Bourgeoisie und den werktätigen Massen“ bestimmt werde, entwickle sich in der DDR die „sozialistische Nation“. Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1972 konnte eine gemeinsame Deutung der NF. nicht mehr gefunden werden. Die Bundesregierung hielt an ihrer Überzeugung fest, daß die Einheit der N. ein verbindendes Element zwischen den Deutschen in beiden Staaten sei. Dem widersprach die DDR. Beide Seiten kamen schließlich überein, den Vertrag unbeschadet ihrer unterschiedlichen Auffassungen „zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ abzuschließen. Wenn Repräsentanten der SED schließlich betonten, es gäbe „nicht zwei Staaten einer Nation, sondern zwei Nationen in Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung“ (A. Norden, Fragen des Kampfes gegen den Imperialismus, Berlin [Ost] 1972, S. 22), so stand diese Interpretation der NF. in klarem Gegensatz zu der von der SED bis 1969 eingenommenen Position. Während der ersten zwei Jahrzehnte der Geschichte der DDR versicherte die SED stets, daß die Wiederherstellung des einheitlichen deutschen Nationalstaates ein wichtiges Ziel ihrer Politik sei: „Wir sind für die Einheit Deutschlands, weil die Deutschen im Westen unserer Heimat unsere Brüder sind, weil wir unser Vaterland lieben, weil wir wissen, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands eine unumstößliche historische Gesetzmäßigkeit ist und jeder zugrunde gehen wird, der sich diesem Gesetz entgegenzustellen wagt“ (W. Ulbricht in seinem Schlußwort auf dem IV. SED-Parteitag 1954). Im Dezember 1960 bezeichnete Ulbricht vor dem Zentralkomitee der SED die Ansicht, daß zwei deutsche Nationen entstehen könnten, als „falsche Perspektive“. Im Mittelalter habe es geschehen können, daß sich vom Körper der deutschen N. einzelne Glieder lösten und zu selbständigen N. wurden. Sobald sich jedoch erst einmal eine moderne N. herausgebildet habe, sei „trotz vorübergehender Spaltung die Wiederherstellung der Einheit der Nation historisch unvermeidlich“. In den 50er Jahren bediente sich die DDR des Attributs „national“ häufig zur Charakterisierung wesentlicher Elemente und Institutionen ihrer Politik (Nationale Geschichtsbetrachtung seit 1952; Nationale Front; Nationales Aufbauwerk; Nationale Volksarmee). Bei der Definition des Begriffs N. folgte sie zunächst der Begriffsbestimmung Stalins aus dem Jahre 1913: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kul[S. 749]tur offenbarenden psychischen Wesensart“ (Stalin in „Marxismus und nationale Frage“). Seit 1962 ist die Definition Stalins mehrfach als formal und abstrakt kritisiert worden, ohne daß es der SED gelang, eine neue verbindliche Kurzformel zu finden. In der „Einheit“ (Heft 5, 1962) bezweifelte A. Kosing die Verwendbarkeit der zuvor stets als verbindlich anerkannten Begriffsbestimmung Stalins mit dem Hinweis darauf, daß N. auf bestimmten sozialökonomischen Grundlagen gewachsen seien und daß im Osten und Westen unterschiedliche Entwicklungsstufen existierten. Die Schlußfolgerung, in Deutschland entstünden mithin zwei N., lehnte Kosing indessen ab. Nachdem Ulbricht 1962 — nach der amerikanisch-sowjetischen Konfrontation in der Kuba-Frage — einen „nationalen Kompromiß“ zur Lösung der NF. der Deutschen auf der Grundlage Friedlicher Koexistenz zwischen beiden Staaten empfohlen hatte, ohne den Inhalt eines solchen Kompromisses näher zu erläutern, versicherte die SED in ihrem auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 verabschiedeten Programm, sie halte „unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands“, fest. Historische Mission der Partei sei es, durch die „umfassende Verwirklichung des Sozialismus“ in der DDR eine feste Grundlage dafür zu schaffen, daß „in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt, die Monopolbourgeoisie auch in Westdeutschland entmachtet und die nationale Frage im Sinne des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts gelöst wird“. Auch die Verfassung der DDR von 1968 ging in ihrer Präambel und vor allem in den Artikeln 1 und 8 von der Existenz einer deutschen N. in zwei Staaten aus. Nachdem in den 60er Jahren insbesondere sowjetische Ideologen versucht hatten, die von Stalin erwähnten Kriterien einer N. zu verfeinern und durch weitere Begriffsmerkmale zu ergänzen, ohne daß ihnen eine neue verbindliche Definition gelang, bemühte sich die SED um eine genauere Unterscheidung verschiedener Typen von N.: 1. „Bürgerliche N.“, die — wie die britische und die französische — bereits in einer „vorkapitalistischen“ Periode entstanden seien, 2. „sozialistische N.“ in der Sowjetunion und in den nach 1945 entstandenen Volksdemokratien, 3. aus kolonialer Abhängigkeit befreite N. in Asien und Afrika, 4. die durch „imperialistische Mächte im Bund mit der einheimischen Reaktion“ gespaltenen N. in Deutschland. Korea und Vietnam (E. Hühns, Heimat — Vaterland — Nation, Berlin [Ost] 1969). In der zweiten Hälfte der 60er Jahre legte die SED zunehmend Wert auf eine Unterscheidung der Begriffe „N.“, „Staatsvolk“ und „Bevölkerung“. Die letztere Bezeichnung wurde im Hinblick auf die mehr als 2 Mill. West-Berliner Bürger verwendet, um nicht der Entscheidung darüber vorzugreifen, ob Berlin (West) als eigener Staat mit voller Völkerrechtssubjektivität anzusehen sei. Die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einerseits, die der DDR andererseits wurden dagegen jeweils als voneinander völlig unabhängige „Staatsvölker“ bezeichnet - 1967 kodifizierte die DDR ein spezifisches Staatsangehörigkeitsrecht aller DDR-Bürger (einschließlich derer, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Berlin-Ost verlassen hatten). Dennoch hielt die Partei noch bis 1969 an ihrer Konzeption fest, daß die Deutschen in beiden Staaten zu einer N. gehörten. Anfang 1970 vollzog die SED in der NF. einen abrupten Kurswechsel. Er stellte eine Reaktion auf die Deutschlandpolitik der Bundesregierung dar, die sich in der Regierungserklärung des Kabinetts Brandt-Scheel die Formel „Zwei Staaten - eine Nation“ zu eigen gemacht hatte, sie aber zugleich gegen das Begehren der DDR nach ausdrücklicher Anerkennung ihrer Völkerrechtssubjektivität ins Feld führte, und zudem aus der These vom Fortbestand der N. sowie der fortbestehenden Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes ihre Forderung nach besonderen innerdeutschen Beziehungen ableitete. Die im Art. 1 der Verfassung vom April 1968 enthaltene Charakterisierung der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde seitdem im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnung „sozialistischer deutscher Nationalstaat“ ersetzt. Die im Widerspruch zur neuen Interpretation der NF. stehenden Verfassungsnormen wurden schließlich von der Volkskammer mit Wirkung vom 7. 10. 1974 abgeschafft: Als „ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (Art. 1) will die DDR nunmehr verstanden werden. Aus der Präambel der Verfassung wurde der Hinweis auf die Verantwortung für den zukünftigen Weg der „ganzen deutschen Nation“ gestrichen. Der 2. Absatz des Art. 8, der die „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ postulierte, wurde ersatzlos gestrichen. Für die Führung der DDR stellte die 1969/70 eingeleitete neue Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung insofern eine ernste Herausforderung dar, als sie ihr eigenes Bemühen um die Herausbildung eines spezifischen DDR-Staatsbewußtseins durch intensivere Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Deutschen in beiden Staaten behindert und gefährdet sah. Zudem meinte die SED. in dem Rückgriff der Bundesregierung auf die ursprünglich auch von ihr gebrauchte Formel „Zwei Staaten - eine Nation“ ein Instrument zur fortgesetzten Einwirkung auf die innere Entwicklung der DDR sehen zu müssen, obwohl ein solcher Anspruch von der Bundesrepublik nicht geltend gemacht wurde. Im Grundlagenvertrag (Art. 6) war festgelegt worden, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet beschränkt und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit beider in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Trotzdem fühlte sich die SED durch die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung in die Defensive gedrängt, die ihren deutlichsten Ausdruck in der Politik der Abgrenzung findet. Nach Auffassung der SED-Führung läßt derzeit kein Kriterium den Schluß zu, daß eine einheitliche deutsche N. bestünde — weder existiere ein gemeinsames Territo[S. 750]rium beider Staaten noch eine gemeinsame Wirtschaft. Auch ein drittes Kriterium — die Gemeinsamkeit bestimmender psychischer und moralischer Eigenschaften — verweise auf diametrale Unterschiede in den Lebensgewohnheiten und Denkweisen der Bürger beider Staaten. Eine gemeinsame Kultur existiere nicht mehr („Denn die herrschende Kultur ist stets die Kultur der herrschenden Klasse“, so A. Norden a. a. O., S. 23), von geschichtlicher Gemeinsamkeit könne angesichts des abweichenden Geschichtsverständnisses ebenfalls nicht mehr gesprochen werden. Schließlich lasse auch die gemeinsame deutsche Sprache keinen Schluß auf den Fortbestand einer N. zu: Deutsch werde in Österreich sowie in Teilen der Schweiz, Luxemburgs und Ostfrankreichs gesprochen, ohne daß daraus die Zugehörigkeit zur deutschen N. abzuleiten sei. Zwar dürfen nach Meinung der SED ethnische Besonderheiten nicht übersehen werden; sie könnten jedoch nicht das Wesen einer N. bestimmen — als das Bestimmende gilt vielmehr die Klassenstruktur, die sozialökonomische Gestalt einer Gesellschaft: „Nationen sind in erster Linie das Resultat grundlegender ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozesse und geschichtlicher Klassenkämpfe“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR. Berlin [Ost] 1973, S. 16). Diese Anfang der 70er Jahre vollzogene Umdeutung der NF. ist in breiten Schichten der Bevölkerung der DDR auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen — teilweise sogar bei Mitgliedern der SED, die viele Jahre lang in einer ganz anderen Konzeption geschult worden waren. Im Anschluß än die von der Volkskammer am 7. 10. 1974 beschlossene Verfassungsänderung hielt E. Honecker eine Erläuterung für geboten. Auf der 13. Tagung des ZK der SED erklärte er im Dezember 1974: „Unser sozialistischer Staat heißt Deutsche Demokratische Republik, weil ihre Staatsbürger der Nationalität nach in der übergroßen Mehrheit Deutsche sind … Staatsbürgerschaft — DDR, Nationalität — deutsch. So liegen die Dinge“ (ND vom 13. 12. 1974). Das auf dem IX. Parteitag der SED im Mai 1976 verabschiedete neue Programm beschreibt die „sozialistische Nation“ als „eine von antagonistischen Widersprüchen freie, stabile Gemeinschaft freundschaftlich verbundener Klassen und Schichten, die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführt wird. Sie umfaßt das Volk der Deutschen Demokratischen Republik und ist gekennzeichnet durch den souveränen Staat auf deren Territorium.“ Das neue Programm der SED behauptet, in der DDR wachse ein „sozialistisches Nationalbewußtsein, in dem sich sozialistischer Patriotismus und proletarischer Internationalismus organisch verbinden“. Auf die Bedeutung der NF. im Verständnis der SED hat schließlich im Jahr 1976 A. Kosing in einer umfangreichen Studie hingewiesen: „Das Problem der Nation ist so für uns zu einem wichtigen Feld des ideologischen Klassenkampfes geworden“ (A. Kosing, Nation in Geschichte und Gegenwart, Berlin [Ost] 1976, S. 16). Die sozialistische N. in der DDR, deren Herausbildung nach Kosing bereits Mitte der 50er Jahre begann, und die „kapitalistische Nation in der BRD“ seien „Entwicklungsformen entgegengesetzter ökonomischer Gesellschaftsformationen“ (a. a. O., S. 99), sie ließen sich nicht vereinigen. Vergleiche mit anderen geteilten Ländern wie Korea und Vietnam hält der Autor nicht für zulässig. Während in diesen außereuropäischen Ländern ein Vereinigungsprozeß möglich bleibe, habe die DDR erkannt, daß ihre „frühere Zielsetzung, die beiden deutschen Staaten zu vereinigen und in einem längeren Entwicklungsprozeß zu einer einheitlichen sozialistischen deutschen Nation zu gelangen, durch die Gestaltung der realen geschichtlichen Bedingungen, durch den Verlauf des Klassenkampfes im nationalen wie internationalen Maßstab gegenstandslos und irreal“ geworden sei (a. a. O., S. 107). Ein „Nachweis der relativen ethnischen Homogenität der sozialistischen Nation in der DDR und der kapitalistischen Nation in der BRD“ zeige nur ihre „gemeinsame geschichtliche Herkunft“, beweise aber nichts hinsichtlich einer „sogenannten Einheit der gegensätzlichen sozialen Organismen“ (a. a. O., S. 146). Kosing legte großen Wert auf die Unterscheidung von N. und Nationalität: „Die sozialistische Nation in der DDR und die kapitalistische Nation in der BRD unterscheiden sich nicht ihrer ethnischen Charakteristik, ihrer Nationalität nach, sondern ihren sozialen Grundlagen und Inhalten nach, weil es sich um zwei qualitativ verschiedene historische Typen der Nation handelt“ (a. a. O., S. 179). Die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt — nach einem Sieg der „sozialistischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland — wieder eine einheitliche, dann „sozialistische deutsche N.“ entstehen könnte, wollte Kosing „weder positiv noch negativ beantworten. Das wird von geschichtlichen Bedingungen abhängen, die heute niemand Vorhersagen kann. Möglich ist verschiedenes“ (a. a. O., S. 305 f.). Auch andere Äußerungen von Sprechern der SED lassen es als nicht ausgeschlossen erscheinen, daß die DDR in einer veränderten und für sie günstigeren Situation einen Rückgriff auf die „nationale“ Argumentation der 50er und 60er Jahre als Mittel einer offensiven Deutschlandpolitik neu entdeckt. Vorerst jedoch bereitet es der SED erhebliche Mühe, die seit Anfang der 70er Jahre gewandelte Interpretation der NF. im eigenen Herrschaftsbereich und auf internationaler Ebene zu begründen und zu verteidigen. Staatsbürgerschaft; Deutschlandpolitik der SED; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 748–750 Namensweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaldemokratische Partei DeutschlandsSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED…
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Karikatur (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlicht werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der Dinge als charakteristisch oder besonders bemerkenswert darbietet, ist jeder Karikaturist, der für die Presse der DDR arbeitet, verpflichtet, in seinen Darstellungen die Positionen der marxistisch-leninistischen Ideologie zu berücksichtigen. Er soll vor allem diese Denkpositionen mit seinen Mitteln verdeutlichen und Darstellungen vermeiden, die ihnen widersprechen könnten. Dadurch sind den Karikaturisten in der DDR wie in den übrigen osteuropäischen Staaten Ziele und Grenzen der K. weitgehend vorgegeben. Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, maßgebend für ideologische Grundsatzfragen und Probleme der Kulturpolitik in der DDR, sagte dazu am 6. 7. 1972: „Durch Lachen, Humor, Heiterkeit sollten die Künstler stärker sozialistisches Selbstbewußtsein, Überlegenheitsgefühl fördern helfen. Manchmal bedarf es nicht nur gutmütigen Humors, sondern auch spitzer Ironie und bissiger Satire, die vor allem den Gegner entlarvt, seine Hohlheit und Aufgeblasenheit, die sich aber auch gegen alles richten kann, was sich bei uns an unsozialistischen Verhaltensweisen breitmacht und nicht gutmütig geduldet werden kann. Wie wir niemandem erlauben, unsere sozialistischen Gesellschaftsgrundlagen anzutasten, werden wir auch zu wachen wissen, daß niemand unsere Bereitschaft zur Selbstkritik für das schmutzige Geschäft unserer Feinde ausnutzen kann.“ In der DDR veröffentlichte K. lassen sich in nachstehende Themenbereiche ordnen: 1. Darstellung von Mißständen, deren Beseitigung sowohl von der Bevölkerung wie von der politischen Führung gewünscht wird. Beispiele: Versorgungsmängel, [S. 581]Versagen von Dienstleistungsbetrieben, organisatorische Pannen bei Ämtern. Planungsfehler im Bereich der Wirtschaft u. ä. 2. Erzieherische K.: Die Darstellung soll dem Betrachter eigenes Fehlverhalten oder das Fehlverhalten anderer in seinem unmittelbaren Einflußbereich bewußtmachen und zur Änderung des kritisierten Verhaltens anregen. Beispiele: Unrat aus dem eigenen Garten wird auf öffentliche Wege geschüttet; knappe Materialien werden sinnlos vergeudet; öffentliches Eigentum verkommt oder wird beschädigt; Kritik an schlechtem Benehmen oder Umgangsformen im zwischenmenschlichen Bereich. 3. „Antiimperialistische“ K.: Zeichnungen, in denen die Zustände in den nichtkommunistischen Ländern oder die Verhaltensweisen nichtkommunistischer Politiker aus der ideologisch fixierten Sicht des Marxismus-Leninismus dargestellt werden. Diese K. wirken auf den Betrachter meist unglaubwürdig, weil hier in der Regel nicht ein vorhandener Wahrheitsgehalt übertrieben wird, sondern eine kommunistische Propagandabehauptung als wahr unterstellt wird. Beispiele: Bettelarme Arbeiterin den westlichen Ländern hausen in verfallenen Elendsquartieren, an denen „Kapitalisten“ in Luxusautos vorbeifahren und hämische Bemerkungen machen. Darstellung von unbelasteten westlichen Politikern in Form eines Hakenkreuzes oder in Verbindung mit anderen nazistischen Symbolen; Bundesverteidigungsminister werden als raubgierige Landsknechte oder Schlächter gezeichnet. Die K. dieser Art diffamieren ihren jeweiligen Gegenstand bewußt. Sie sind im Wesen und in der Funktion mitden mittelalterlichen Schandbildern vergleichbar. In der Presse des Westens gibt es kaum K. dieser Art. 4. „Positive“ K.: Darunter fallen K., die durch Übertreibung positiver Eigenschaften oder Verhaltensweisen zu Tätigkeiten anregen sollen, die im Sinne des SED-Regimes liegen. Beispiele: Ein junger Mann zeigt stolz seine Muskeln, die beim freiwilligen Einsatz im Produktionsbetrieb gewachsen sind. Ein junges Mädchen drückt ihrem Verehrer eine Schaufel in die Hand. Sie arbeiten gemeinsam für die Allgemeinheit und gehen nicht spazieren. Ein klug aussehender junger Mann trägt einen großen Bücherpacken und ermuntert den Betrachter zum Lernen. K. dieser Art sollen den Betrachter zu eifriger Arbeit und zum Lernen anregen. Sie sind kennzeichnend für das Gesellschaftssystem in den kommunistisch regierten Staaten Osteuropas, weil sie vor allem die Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne stimulieren sollen. Neben K. aus den genannten 4 Kategorien gibt es auch in der Presse der DDR den an der Grenze zur K. stehenden „Schwarzen Humor“ sowie Witzzeichnungen ohne satirische oder politische Absicht. K. von amtierenden kommunistischen Politikern oder von führenden Kommunisten aus der übrigen Welt gibt es in der Presse der DDR nicht. Außerdem erscheinen keine K., die die marxistisch-leninistische Ideologie in Frage stellen. Die „antiimperialistische“ K. sowie die „positive“ K. enthalten fast alle Presseorgane der DDR. Die meisten K. aus allen bisher erwähnten Kategorien enthält die wöchentlich erscheinende Zeitschrift „Eulenspiegel“. Sie beschäftigt die namhaftesten Karikaturisten der DDR. u. a. Heinz Behling, Kurt Klamann, Karl Schrader, Louis Rauwolf. „Eulenspiegel“ ist mit der Zeitschrift „Pardon“, dem früheren „Simplicissimus“ oder dem englischen „Punch“ nicht vergleichbar. Die Zeitschrift hat Pendants in allen osteuropäischen Staaten. Weitgehendes Vorbild in Inhalt und Aufmachung ist die sowjetische Zeitschrift „Krokodil“. Kabarett. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 580–581 Kandidatengruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität LeipzigSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlicht werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der…
DDR A-Z 1979
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1979)
Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Das DRK, (nach Auflösung 1946) im Oktober 1952 wiedergegründet, ist seit 1954 Mitglied der internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften. Es untersteht dem Ministerium des Innern, nicht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Jede Sanitätseinheit wählt zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreiskomitees in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus Funktionären, deren Bestellung durch Wahl von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Insgesamt bestehen 13.178 Grundorganisationen. Das DRK ist Träger des Zivilen Bevölkerungsschutzes. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen. Die Zahl der Lehrgangsteilnehmer (1976) an der Grundausbildung betrug 72.595, an der Ausbildung „Junge Sanitäter“? 24.813, an der Breitenausbildung „Erste Hilfe“ 517.724. Die Finanzierung geschieht fast vollständig aus dem Staatshaushalt. Das DRK erfüllt neben den paramilitärischen auch rein zivile Aufgaben, für die Mitarbeiter und Helfer einsatzbereit gehalten werden. Dazu zählen der Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen von Politik und Sport und der Hilfsdienst bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (Impfaktionen u. ä.). Es unterhält einen Bahnhofsdienst und einen „DRK-Pflege- und Sozialdienst“ vor allem für die Hauspflege. Ihm ist ferner der gesamte Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen (rd. 34.000 speziell ausgebildete Mitglieder), es unterhält 12.900 Unfallmelde- und 3.000 Unfallhilfsstellen, nimmt den gesamten Krankentransport (mit geringfügigen Ausnahmen) wahr und hat eine „Dringliche medizinische Hilfe“ als Unfallrettungsdienst aufgebaut. Seit 1976 werden die beiden letzteren allerdings als Schnelle Medizinische Hilfe von den staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens „koordiniert“. Mitglieder Anfang 1977: 579.472 über 14 Jahre (davon ausgebildet 512.426, weiblich: 375.821) und 76.780 „Junge Sanitäter“ sowie 585.506 „Freunde“. Unter den Mitgliedern gibt es 13.083 Ärzte und 98.977 examinierte Mittlere medizinische Fachkräfte. Präsident ist (1978) Prof. Dr. med. Werner Ludwig (SED). Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 260 Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DeutschlandSiehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Das DRK, (nach Auflösung 1946) im Oktober 1952 wiedergegründet, ist seit 1954 Mitglied der internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften. Es untersteht dem Ministerium des Innern, nicht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Jede Sanitätseinheit wählt zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden…
DDR A-Z 1979
Staatliche Versicherung der DDR (1979)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, der Handwerker, der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich Tätigen; für den gleichen Personenkreis führt die StV. die Freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung durch. Außerdem ist die StV. Träger der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz. Die StV. wurde im November 1952 unter dem Namen „Deutsche Versicherungs-Anstalt“ (DVA) durch Zusammenschluß Rechtsnachfolgerin der 5 Landesversicherungsanstalten; am 1. 1. 1969 ist sie in StV. umbenannt worden. Die StV. ist juristische Person. Sie unterliegt der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des Ministers der Finanzen. Der Hauptdirektor ist für die gesamte Tätigkeit der StV. persönlich verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Die StV. gliedert sich in die Hauptverwaltung mit Sitz Berlin (Ost), Bezirksdirektionen in allen 15 Bezirken, in 124 Kreisdirektionen und rd. 80 Kreisstellen, denen die unmittelbare Betreuung der Versicherungsnehmer und der Sozialversicherten obliegt. Daneben bestehen Technische Stationen (Datenverarbeitungseinrichtungen), die für alle Ebenen der StV. arbeiten. Geleitet wird die StV. nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, d. h., die Versicherungsverhältnisse werden so gestaltet, daß die Beitragseinnahmen die Versicherungsleistungen und Kosten decken und ein Überschuß erzielt wird. Ausgenommen davon ist der Sozialversicherungszweig, dort reichen die Beiträge bei weitem nicht aus, um die Leistungen bestreiten zu können. Für diesen Verwendungszweck erhält die StV. Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Die StV. stellt jährlich eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung auf. Überschüsse werden z. T. den eigenen Fonds (Eigenmittelfonds, Sicherheitsrücklagen) zugeführt, z. T. an den Staatshaushalt abgegeben. Die StV. hatte im Jahr 1974 Einnahmen in Höhe von 5,8 Mrd. Mark; davon entfielen rd. je ein Viertel auf die Sach- und Haftpflichtversicherung, die Personenversicherung, die Beiträge zur Sozialversicherung und auf die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt zur Sozialversicherung. Darüber hinaus verwaltete die StV. die Sparguthaben der (freiwilligen) Lebens- und Rentenversicherung im Umfang von 7,3 Mrd. Mark (1976: 8,0 Mrd. Mark). Sowohl die Mittel aus den Sicherheitsrücklagen als auch aus den Sparguthaben müssen bei der Staatsbank bzw. in Wertpapieren angelegt werden. Auf diese Weise wird die StV. in das Kreditwesen der DDR einbezogen und bildet darin einen wichtigen Faktor. Die StV. ist mit Ausnahme der SV der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und der Sach- und Haftpflichtversicherung, bei denen eine Entschädigung ganz oder teilweise in fremder Währung anfallen kann (Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft), der alleinige Versicherungsträger in der DDR. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Gebiete: volkseigene Wirtschaft, sozialistische Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft, Produktionsgenossenschaften, staatliche Organe und Einrichtungen sowie auf den einzelnen Bürger. Die Versicherungsverträge werden aufgrund freiwilliger Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschriften (Pflichtversicherung) geschlossen. Zu den wichtigsten Pflichtversicherungen gehören die Kfz-Haftpflicht-V., die Feuer-V., die Versicherung der volkseigenen (und sozialistischen) Wirtschaft und die Sozialversicherung. Die gebräuchlichsten Formen der freiwilligen Versicherungen sind in der Wirtschaft die Haftpflicht-V., die Kfz-Kasko-V., die Transport-V., die Leitungswasser-V. und die Einbruch-Diebstahl-V. In der Landwirtschaft gibt es daneben noch die freiwillige Versicherung der Tiere und Bodenerzeugnisse; ihre Leistungen gehen über die der Pflichtversicherung hinaus. Ferner existiert im nichtvolkseigenen Sektor die freiwillige Gruppenunfallversicherung, die im volkseigenen Sektor zu den Pflichtversicherungen gehört. Ein großer Teil der Bürger der DDR ergänzt den Schutz, den die Sozial-(pflicht-)versicherung bietet, durch den Beitritt zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der SV sowie durch den Abschluß von ― z. T. kombinierten ― Lebens- und Unfallversicherungen. Anfang 1977 waren rd. 70 v. H. aller Berechtigten der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung beigetreten, auf 100 Einwohner kamen gut 60 Lebensversicherungsverträge und 30 Unfall- und Krankentagegeldversicherungen. Bei den freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherungen handelt es sich im wesentlichen um Haushaltversicherungen (kombinierte Hausrat- und Haftpflichtver[S. 1026]sicherung), Kfz-Kasko- und Gepäckversicherungen und Unfallversicherungen für die Insassen von Kfz. Für 90 v. H. aller Haushalte in der DDR besteht eine Haushaltsversicherung. Neben dem umfangreichen Aufgabengebiet der Pflichtversicherung verwaltet die StV. (1974) rd. 24,5 Mill. freiwillige Versicherungsverträge, darunter 10,3 Mill. (1976: 10,4) sparwirksame Lebensversicherungen, 5,2 Mill. (1976: 5,2) Unfall- und Krankentagegeldversicherungen, 5,4 Mill. Haushaltversicherungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1025–1026 Staatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Zentralverwaltung für StatistikSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der Mitglieder von…
DDR A-Z 1979
Landeskulturgesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff. sowie I, 1975, S. 662 ff.). Daneben gibt es eine Fülle spezieller Verordnungen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise mehrere Gesetze allein bezüglich der Reinhaltung des Wassers erlassen (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu. da es die bis Ende der 60er Jahre erlassenen Einzelbestimmungen zusammenzufassen suchte. In seinen Abschnitten II–IV wird in besondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z. B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt werden, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt V beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Grundwasser ist ein in bestimmter Höhe festgelegtes Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Bei Wasserverschmutzungen wird ein Abwassergeld erhoben. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Halten sie die Immissionsgrenzwerte (MIK-Werte) nicht ein. so wird seitens staatlicher Stellen ein differenziertes Staub- und Abgasgeld erhoben. Bei außergewöhnlichen Immissionssituationen können für Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, Beschränkungen des Betriebes bzw. zeitweilige Stillegungen verfügt und bei Nichteinhaltung von staatlichen Auflagen Ordnungsstrafen erhoben werden. Im Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte geregelt. Dazu dienen die genaue Erfassung sowie ein umfassendes Informationssystem darüber, Abprodukte in gegebener Form bzw. nach entsprechender Umwandlung als Sekundärrohstoffe einzusetzen. [S. 641]Der Abschnitt VII behandelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren. Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z. B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu E Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: So z. B. Ordnungsstrafen, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld. Sie reichen jedoch keinesfalls aus, um genügend wirksame Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 640–641 Landeskultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandesverratSiehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I,…
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Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK) (1979)
Siehe auch: Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK): 1985 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs sowie dem inzwischen verstorbenen ehemaligen Zentrumsabgeordneten Karl Grobbel aus. Etwa 140 Katholiken aus 12 europäischen Staaten trafen sich zur I. Tagung der BK im November 1964 in Berlin (Ost). Das Thema lautete: „Dauerhafte Friedensordnung durch Vertrauen und Verträge“. Neben führenden Mitgliedern der CDU, Funktionären der polnischen PAX- sowie der Christlich-Sozialen Bewegung, Friedenspriestern aus Ungarn und der ČSSR. litauischen Priestern nahm ferner eine größere Anzahl von Linkskatholiken und Pazifisten aus mehreren westeuropäischen Ländern teil. In einer „Berliner Erklärung“ bekannte sich die BK unter Berufung auf die 1963 veröffentlichte Enzyklika Papst Johannes' XXIII. „Pacem in terris“ zu den „Friedensprinzipien der Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit“. Sie wandte sich gegen Wettrüsten, vor allem gegen die in Westeuropa unter Beteiligung der USA geplante multilaterale Atomstreitmacht (MLF). Seither fanden in etwa 2jährlichem Turnus weitere Vollversammlungen jeweils in Berlin (Ost) mit bis zu 300 Teilnehmern statt; die letzte (VI.) fand im November 1977 unter dem Motto „Europa — Abrüstung — Solidarität“ statt. Bei dieser Veranstaltung wurde u. a. auch das Thema „Eurokommunismus“ lebhaft diskutiert. Neben den Plenarversammlungen tritt ein sog. „Internationaler Fortsetzungsausschuß“ (IFA), der seinen Sitz ebenfalls in Berlin (Ost) hat, mehrmals jährlich zusammen. Außerdem werden in regelmäßigen Abständen Regionalkonferenzen in verschiedenen europäischen Ländern und zu unterschiedlichen Themen durchgeführt (z. B. Frauen- und Jugendtreffen). Seit der II. Plenarversammlung 1966 versteht sich die BK als „Forum katholischer Friedenskräfte aus ganz Europa zur Beratung und Aktivierung des Friedensdienstes auf der Grundlage der Lehre der Kirche“. Als gleichgesinnte Partner erwiesen sich nicht nur die mehr protestantisch ausgerichtete Christliche Friedenskonferenz (CFK), sondern auch die vornehmlich in Westeuropa aktive und von der Kirche offiziell unterstützte katholische Friedensbewegung „Pax Christi“ Wegen der politischen Festlegung dieser Gruppierung auf die Politik der kommunistisch regierten Staaten und wegen des Widerstandes vor allem der katholischen Bischöfe in der DDR gegen die „Pax“-Bewegung haben sich Priester aus beiden Teilen Deutschlands bisher von den BK-Veranstaltungen nahezu ausnahmslos ferngehalten. Auch der Vatikan, um dessen Gunst sich der Vorsitzende des Präsidiums der BK, Fuchs, und seine Freunde seit Jahren bemühen, blieb bisher auf Distanz. Dennoch ist es BK-Präsidiumsmitgliedern in einigen Fällen gelungen, vom päpstlichen Prälaten empfangen zu werden. Bischöfe wie der ehemalige Utrechter Erzbischof Kardinal Alfrink, und der Wiener Kardinal König, päpstlicher Beauftragter für den Kontakt mit den Nichtglaubenden, bekundeten zeitweilig ihr Interesse an der Arbeit der BK. An den beiden letzten Plenarversammlungen in Berlin (Ost) nahmen auch einige ungarische Bischöfe teil. In eine Krise geriet die BK im Herbst 1968 durch dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR. Im IFA kam es damals zu scharfen Auseinandersetzungen über die Invasion und ihre Folgen für die Friedenspropaganda, in deren Verlauf eine Reihe von Mitgliedern aus dem Westen den IFA verließ. Weitgespannt sind die internationalen Aktivitäten der BK: Führende Funktionäre bereisten erst kürzlich u. a, auch Litauen und Lettland, während Treffen in anderen osteuropäischen Ländern längst selbstverständlich geworden sind. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gab es einige kleinere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit örtlichen oder regionalen Pax-Christi-Gruppen. Der Tübinger Politologe Dr. W. Kralewski wurde inzwischen in das BK-Präsidium gewählt. Seit kurzem strebt die BK die Errichtung von festen Stützpunkten in Spanien und Portugal an. Zur chilenischen Unidad Popular im Exil werden enge Beziehungen unterhalten. Die BK genießt in der DDR aktive Unterstützung seitens des Staates, der ihr die Funktion eines Werbeträgers für die Politik der SED im katholischen Volksteil zugedacht hat. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe ge[S. 163]stellt, Verbindungen zu kooperationswilligen Gruppen von Katholiken in Ost- und Westeuropa herzustellen bzw. auszubauen. Die Finanzierung der verschiedenen Aktivitäten dürfte über die Nationale Front der DDR erfolgen. Das Auftreten größerer Sympathisanten-Gruppen aus dem Westen soll der Masse der katholischen Bevölkerung in der DDR den Eindruck vermitteln. als unterstütze das katholische Europa die BK und die von ihr vertretenen Ziele. Auf diese Weise will die SED-Führung offensichtlich die Reserve der Mehrheit der Katholiken und die Ablehnung der Bischöfe gegenüber der BK überwinden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 162–163 Berliner Ensemble A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner StadtkontorSiehe auch: Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK): 1985 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs sowie dem inzwischen verstorbenen ehemaligen Zentrumsabgeordneten Karl Grobbel aus. Etwa 140 Katholiken aus 12 europäischen Staaten…
DDR A-Z 1979
Staatsbürgerschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I. S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle Personen, a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St. der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St. nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine andere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St. der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre [S. 1035]minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St. vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St.-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland hält an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 — (BVerfG E 36, S. 1 ff.). Die DDR lehnt diese Auffassung strikt ab. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1034–1035 Staatsbürgerkunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsfeiertageSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…
DDR A-Z 1979
Museen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1977 gab es 635 M. und Gedenkstätten, davon 100 Geschichts-, 65 Kunst-, 43 Literatur-, Theater-, Musik-, 51 Naturwissenschaftliche, 35 Technische und 343 Heimat-M. Sie zählten im gleichen Jahr 33,46 Mill. Besucher, davon 10,38 Mill. in Kunst-M. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den wissenschaftlichen M. gehören Geschichts-, Völkerkunde- und Naturkunde-M., technische und wirtschaftskundliche Sammlungen sowie Hygiene- und Heimat-M.; zu den Kunst-M. Gemäldegalerien, Schlösser und Gärten, Kupferstichkabinette und Kunstgewerbe-M. Die bedeutendsten Kunst-M. sind die dem Ministerium für Kultur unterstehenden Staatlichen M. zu Berlin: Pergamon-M. (Vorderasiatisches M., Antiker Sammlung mit dem Altar von Pergamon, Islamisches M., Ostasiatische Sammlung, M. für Volkskunde), Altes M. (Kupferstichkabinett und Zeichnungen), Bode-M (Ägyptisches M., Skulpturen-Sammlung, Frühchristlich-byzantinische Sammlung, Gemäldegalerie, Münzkabinett), National-Galerie (Gemälde und Bildwerk des 19. und 20. Jahrhunderts), Kunstgewerbe-M. im Schloß Köpenick, die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden (Gemäldegalerie Alte und Neue Meister, Grünes Gewölbe, Historisches M., Kupferstichkabinett, M. für Kunsthandwerk, Münzkabinett, Porzellansammlung, Skulpturen-Sammlung). Weitere wichtige M. sind das ein marxistisches Geschichtsbild vermittelnde Museum für Deutsche Geschichte in Berlin (Ost), das Deutsche Hygiene-M. in Dresden, das Deutsche Armee-M. in Potsdam, die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar; in Schwerin gibt es ein Agrarhistorisches Freilicht.-M., in Rudolstadt ein Freilicht-M. Thüringer Bauernhäuser. Seit 1964 besteht der Nationale M.-Rat der DDR mit Sitz in Berlin (Ost), der seit 1968 Mitglied des Internationalen M.-Rates (ICOM) ist. Seine Aufgabe besteht in der Verbesserung und Popularisierung der wissenschaftlichen, populärwissenschaftlichen und kulturellen Arbeit der M. sowie der Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den M. anderer Länder. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten M.-Wesens (: Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“ dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 744 Moral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche GeschichteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1977 gab es 635 M. und Gedenkstätten, davon 100 Geschichts-, 65 Kunst-, 43 Literatur-, Theater-, Musik-, 51 Naturwissenschaftliche, 35 Technische und 343 Heimat-M. Sie zählten im gleichen Jahr 33,46 Mill. Besucher, davon 10,38 Mill. in Kunst-M. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den…
DDR A-Z 1979
Fachschulen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für künstlerische Berufe und andere gesellschaftliche Bereiche aus- und weitergebildet werden (Kaderpolitik). Die F. gliedern sich in technische F. (Ingenieurschulen), nichttechnische F. und Institute mit F.-Charakter (für den Erziehungssektor). Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde ursprünglich 10 Ingenieurschulen der Status von Ingenieurhochschulen verliehen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren medizinischen Ausbildung auf F.-Niveau auf gegenwärtig 233. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der F.-Politik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Eine F.-Ausbildung erfolgt in den Zweigen: Technische Wissenschaften (Maschinenwesen, Schiffswesen, Textil-, Bekleidungs- und Ledertechnologie u. a.); Medizin/Gesundheitswesen (Medizintechnik. Medizinische Assistenz u. a.); Agrarwissenschaften (Pflanzenproduktion u. a.); Wirtschaftswissenschaften (u. a. Sozialistische Betriebswirtschaft / Ingenieurökonomie für verschiedene Industriebereiche); Staats- und Gesellschaftswissenschaften; Dokumentations- und Bibliothekswissenschaften (Staatswissenschaft. Museumskunde u. a.); Kultur-, Erziehungs- und Sportwissenschaft (Erzieher, Oberschullehrer für untere Klassen u. a.); Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunst sowie Militärwesen. Schwerpunktfächer sind die Technischen Wissenschaften mit 42.259 und die Wirtschaftswissenschaften mit 37.965 Direkt-, Fern- und Abendstudenten im Studienjahr 1976/77. Zwischen den einzelnen Fächern haben sich seit Beginn der 70er Jahre erhebliche Verschiebungen ergeben. So verringerte sich die Zahl der Studierenden im Fach Maschinenwesen von 26.422 im Jahre 1971 auf 13.833.1976/77. Die Gesamtzahl der Studenten an F. verringerte sich im selben Zeitraum von 174.360 auf 159.955 (darunter 51.031 Fern- und 11.403 Abendstudenten). Der Anteil der F.-Absolventen bei den Berufstätigen der DDR-Wirtschaft erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 620.300 im Jahre 1975. Durch die Anerkennung einer Reihe mittlerer medizinischer Berufe als F.-Abschluß erhöhte sich diese Zahl auf 772.500 im Jahre 1976. Universitäten und Hochschulen; Stipendien; Fernstudium. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 344 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachstudiumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für…
DDR A-Z 1979
Wehrerziehung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur „Opferbereitschaft“ für die Errungenschaften des Sozialismus werden als Grundlage der W. gesehen. Die W. gilt als Bestandteil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit in der DDR; sie ist von allen am Bildungs- und Erziehungsprozeß Beteiligten in Zusammenarbeit mit fachkundigen Kräften der bewaffneten Organe und der Zivilverteidigung zu leisten. Sie soll zum einen als übergreifendes bzw. durchgehendes Prinzip in allen Bereichen des Bildungssystems, zum anderen als Aufgabe spezieller Einrichtungen und Veranstaltungen realisiert werden. Die W. umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Entsprechend der besonderen Bedeutung, die der W. in der DDR beigemessen wird, soll die sozialistische W. bereits Bestandteil der Erziehung in Vorschule und Schulhort sein. So sieht der „Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Schulhort“ für den Lernbereich „Sportlich-touristische Betätigung“ für Schüler der 1. Klasse die Vermittlung einfacher touristischer und militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Geländespiel, vor. In der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird die W. der Schulkinder unterstützt; Aufgabe dieser Organisation ist u. a. die Erziehung zur „Liebe und Achtung“ gegenüber den Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Armeen der verbündeten Staaten. Aufgrund eines Maßnahmeplans des Ministeriums für Volksbildung und des Ministeriums für Nationale Verteidigung wurde die W. der Jugendlichen seit 1971 erweitert und intensiviert. Entsprechend dem Grundsatz, die W. nicht nur in besonderen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwirklichen, sondern als intentionales Prinzip alle Unterrichtsfächer zu durchdringen, finden sich in den neueren Lehrplänen inhaltliche Bestimmungen zur Realisierung der Ziele der W.; das gilt insbesonders für die Fächer Deutsche Sprache und Literatur, Geschichte, Staatsbürgerkunde, Geographie und Sport, aber auch für musische, naturwissenschaftliche und polytechnische Fächer. Am 1. 9. 1978 wurde gegen den erklärten Widerstand vor allem der Evangelischen Kirchen in der DDR das Fach „Wehrunterricht“ in den 9. Klassen der allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Ab 1. 9. 1979 soll dieser für alle Jungen und Mädchen obligatorische Unterricht in den 10. Klassen fortgesetzt werden. Neben dem Wehrunterricht wurde für die Jungen und Mädchen der 9. Klassen ein obligatorischer zweiwöchiger Lehr[S. 1165]gang „Zivilverteidigung“ eingeführt. Parallel dazu sollen, allerdings nur Jungen, auf „freiwilliger Grundlage“ an zweiwöchigen sog. „militärischen Lagern“ teilnehmen. Darüber hinaus dienen der W. der Jugendlichen die verschiedenen Veranstaltungen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen, die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen sowie die vormilitärische Ausbildung für Schüler der 11. Klasse und männliche Lehrlinge bzw. die Sanitätsausbildung (im Rahmen der Zivilverteidigung) für Schülerinnen der 11. Klasse und weibliche Lehrlinge. Die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen stellen die Hauptform der außerunterrichtlichen wehrpolitischen und wehrsportlichen Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen an den 10klassigen Oberschulen dar; sie umfassen wehrpolitische Foren, wehrsportliche Mehrkämpfe und militärische Geländespiele; sie dienen gleichzeitig der Vorbereitung auf die Kreis- und Bezirks-Wehrspartakiaden der GST (Spartakiaden). Die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen befassen sich mit Grundfragen der Landesverteidigung, Geländeausbildung, Schießausbildung, Zivilschutzausbildung und Sanitätsausbildung; sie sollen die wehrerzieherische Tätigkeit der FDJ, insbesondere die Durchführung der Hans-Beimler-Wettkämpfe, unterstützen. Die FDJ hat zur Förderung der W. der Jugendlichen sog. Militärpolitische Kabinette eingerichtet; berufsberatende Organe bedienen sich dieser Kabinette bei der Gewinnung von länger dienenden Freiwilligen bzw. von Berufssoldaten für die NVA. Die vormilitärische Ausbildung und die Sanitätsausbildung betreffen alle Schüler und Schülerinnen der 11. Klassen der Erweiterten Oberschulen und der Spezialschulen; sie erfolgen in einem 12tägigen Lehrgang während der Sommerferien. Die Ausbildung wird für die Schüler als vormilitärische Ausbildung, d. h. als vormilitärische Grund- und Laufbahnausbildung, in Verantwortung der GST in zentralen Ausbildungslagern durchgeführt; für Schülerinnen erfolgt sie als Sanitätsausbildung in Verantwortung sowie nach Lehrplänen des Deutschen Roten Kreuzes der DDR. Die vormilitärische Ausbildung der Lehrlinge im Rahmen der Berufsausbildung erstreckt sich über die gesamte Lehrzeit, in der Regel also über 2 Jahre; sie wird im 1. Lehrjahr als vormilitärische Grundausbildung, im 2. Lehrjahr als vormilitärische Laufbahnausbildung durchgeführt. Die Sanitätsausbildung der weiblichen Lehrlinge wird wie die vormilitärische Ausbildung gleichfalls in 2 Etappen absolviert; die Ausbildung in den Sanitätszügen der Zivilverteidigung schließt die Ausbildung „Erste Hilfe“ sowie die Ausbildung zur DRK-Gesundheitshelferin ein. Weitere Träger der W. sind die Universitäten und Hochschulen; die Ausbildungspläne für W. werden von der GST und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vorbereitet; sie sehen die vormilitärische Ausbildung und Vorlesungen über Militärpolitik vor. Wesentliche wehrerzieherische Aufgaben erfüllen die NVA und andere bewaffnete Organe; von Bedeutung ist hier auch die militärpolitische Öffentlichkeitsarbeit der NVA, die u. a. auf die Stabilisierung des Verhältnisses von Bevölkerung und Armee („Einheit von Volk und Armee“) zielt. Aufgaben der sozialistischen W. übernehmen ferner die Reservisten und ihre Kollektive. Ihnen wird der Auftrag erteilt, die W. der Jugend zu unterstützen, die Traditionen der NVA zu pflegen, die Verbindung von aktivem Wehrdienst und Reserve zu halten usw.; die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Zivilverteidigung; die Parteien und Massenorganisationen; insbesondere die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) und ihre Publikationsorgane nehmen sich der wehrpolitischen Arbeit an; von Bedeutung für die W. im Betrieb sind u. a. die Gewerkschaftsorganisation; die Kommissionen für sozialistische W. bei den Räten der Bezirke und Kreise; in diesen Kommissionen arbeiten Vertreter der Parteien, der FDJ, der GST, der Gewerkschaft, der NVA und der Wehrbezirks- bzw. Wehrkreiskommandos; ihre Aufgabe ist, einheitliche Ausbildungspläne für die W. zu erarbeiten und allgemein die W. zu unterstützen und zu kontrollieren. Sozialistische W. soll, wie die Militärpolitik der DDR insgesamt, ausschließlich auf die Verteidigung des Sozialismus und des Friedens gerichtet sein. Angesichts des Umfangs und der Intensität der den gesamten Erziehungs- und Bildungsbereich erfassenden W. sind Ansätze der Verselbständigung militärischer Denk- und Verhaltensweisen nicht auszuschließen und in Teilbereichen militaristische Tendenzen feststellbar, die mit den Prinzipien Friedlicher Koexistenz und den Bemühungen um allgemeine Abrüstung nicht vereinbar sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1164–1165 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur…
DDR A-Z 1979
Internationalismus, Proletarischer (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 546]Der PI. ist im kommunistischen Sprachgebrauch ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff. Er hat a) ideologische, b) moralische und c) außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die je nach Bedarf und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des ökonomischen, politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft vom Standpunkt der Gemeinsamkeit und Einheit der grundlegenden Interessen und Ziele der Arbeiterklasse aller Nationen und Länder“. Er wird als „Grundprinzip der Ideologie“, „wichtigstes Prinzip des Aufbaus aller marxistisch-leninistischen Organisationen der Arbeiterklasse“ bezeichnet und beinhaltet die „nationale Pflicht der Kommunisten“ zur Verteidigung der UdSSR und der anderen sozialistischen Staaten „gegen alle Anschläge des Imperialismus“. Mit der Propagierung des PI. wird versucht, den traditionellen, in der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung verwurzelten Gedanken des Internationalismus zu konkretisieren und ihn als Bestandteil der marxistisch-leninistischen Lehre zu integrieren. 2. Die Verwirklichung des PI. setze die Herstellung „des vollen Vertrauens zwischen den Werktätigen unterschiedlicher Nationen und Länder“ voraus; aus ihr ergebe sich eine Forderung nach „Solidarität“, „gegenseitiger Hilfe und Unterstützung im Kampf“; insoweit ist er ein „Prinzip der Moral und Ethik“ und mit „sozialistischem Patriotismus und gesundem Nationalbewußtsein untrennbar verbunden“ (zit. nach: Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 685 ff.). Der darin zum Ausdruck kommende Appell an das „richtige“, internationalistische Bewußtsein der Kommunisten. an ein Meinungsunterschiede und Interessen überbrückendes Verständnis, soll gemeinsames Verantwortungsbewußtsein und eine Glaubenshaltung erzeugen, die nationale Grenzen überwindet, und die Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln im Interesse einer vermeintlich gemeinsamen Sache auslösen. 3. Mit der Errichtung eines Sozialistischen Weltsystems, d. h. mit dem Entstehen sozialistischer Staaten nach dem II. Weltkrieg, habe der PI. eine neue, höhere Entwicklungsstufe erreicht und sich zum sozialistischen I. gewandelt. Seitdem sei er gleichermaßen Bestandteil sozialistischer Völkerrechtslehre und entscheidendes Merkmal der außenpolitischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern geworden. Für die DDR wird postuliert, daß die „sozialistische Umgestaltung der eigenen Nation“ nur auf der Grundlage der uneingeschränkten Geltung des sozialistischen I. gelingen kann. Neben den auch im Verhältnis der sozialistischen Staaten untereinander gültigen „Prinzipien der vollen Gleichberechtigung, der Respektierung der territorialen Integrität, der staatlichen Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ tritt nun als neues Wesensmerkmal die „brüderliche gegenseitige Hilfe und Unterstützung“, die die „gewaltige Effektivität“ des PI. voll wirksam werden lasse. Ferner zeige sich in der Zusammenarbeit mit den nationalen Befreiungsbewegungen die Wirksamkeit des PI. In der „brüderlichen Hilfe“ der sozialistischen Staaten werde besonders deutlich, daß nationale Interessen nur verwirklicht werden können, wenn der PI. als Voraussetzung akzeptiert wird. In dieser Sichtweise stellt das Verhalten einer sozialistischen oder kommunistischen Partei oder eines von ihr regierten Landes, das seine nationalen Interessen nicht den postulierten gemeinsamen der sozialistischen Staatengemeinschaft unterordnet, einen schweren Verstoß gegen jene Grundprinzipien des gegenseitigen Verhältnisses dar, die letztlich von der KPdSU-Führung autoritativ interpretiert werden. Beispielsweise wird von orthodoxen Kräften im „sozialistischen Lager“ die Entwicklung in der ČSSR im Frühjahr 1968 als Abweichung von den internationalistischen Pflichten eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft dargestellt und erforderte daher die volle Anwendung der Prinzipien des PI. Die „Hilfeleistung“ an die ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes war damit eine zwangsläufige Folge dieser im PI. angelegten und ideologisch verfestigten Vorstellung vom Charakter der Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten. Sie war keineswegs Ausdruck einer von der UdSSR ad hoc geschaffenen, der Sicherung ihres Machtbereiches dienenden, neuen außenpolitischen Doktrin („Breschnjew-Doktrin“). In der Auseinandersetzung zwischen den regierenden kommunistischen Parteien im Hegemonialbereich der UdSSR (Ausnahme: Rumänien) und den eurokommunistischen Parteien (Eurokommunismus) kommt dem Geltungsanspruch des PI. immer größere Bedeutung zu. Während die Vertreter der kommunistischen Parteien Italiens, Frankreichs und Spaniens, unterstützt vom Bund der Kommunisten Jugoslawiens, den PI. als Doktrin für die Gestaltung der Beziehungen innerhalb der kommunistischen Weltbewegung angesichts vor allem der Erfahrungen mit der Aggression gegen die ČSSR im Jahr 1968 durch Truppen des Warschauer Paktes entschieden als imperiale Doktrin ablehnen, besteht die KPdSU — und mit ihr vor allem die SED — auf seiner Beachtung und fortdauernden Geltung als Orientierungs- und Handlungsmaxime. Inzwischen hat die Diskussion um den PI. erneut ihre politische Sprengkraft bewiesen. Auf der Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas am 29. und 30. 6. 1976 in Berlin (Ost) hat die sowjetische Delegation wegen der Gefahr des Scheiterns der Konferenz die Erwähnung des PI. im Schlußdokument nicht durchsetzen können. Allerdings haben der sowjetische Generalsekretär L. Breschnjew und andere Sprecher der KPdSU wie der SED anschließend öffentlich zu verstehen gegeben, daß der PI. nach wie vor als ideologisches Prinzip und Staatsdoktrin für die Gestaltung der Beziehungen unter kommunistischen Parteien und — als sozialistischer I. — zwischen kommunistisch regierten Staaten Gültigkeit besitzt. [S. 547]Aus westlicher Sicht ist dagegen dem Begriff des PI. lediglich Instrumentalfunktion zur Verschleierung bestimmter machtpolitischer Konstellationen und Konzeptionen zugewiesen worden. Der PI. habe aus Mangel an tatsächlicher internationaler proletarischer Solidarität bisher keine neue „höhere“ Einheit im Sozialismus/Kommunismus schaffen und als politisches Integrations- bzw. neues völkerrechtliches Ordnungsprinzip keine über die traditionellen zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgreifende Bedeutung erlangen können. Der PI. habe bis in die Gegenwart territoriale Streitigkeiten einschließlich blutiger Grenzverletzungen, Vertragsbrüche und diplomatische Verwicklungen, auch zwischen sozialistischen Ländern, nicht verhindern können. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 546–547 Internationale Investitionsbank (IIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntershopSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 546]Der PI. ist im kommunistischen Sprachgebrauch ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff. Er hat a) ideologische, b) moralische und c) außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die je nach Bedarf und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des…
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Jugendforschung (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die J. in der DDR dient der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Jugendpolitik der SED. Ihre Aufgaben sind: 1. die Untersuchung von Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der persönlichen und sozialen Entwicklung der 14–25jährigen, 2. die Erarbeitung geeigneter Erziehungsmethoden und 3. die Beratung der mit der Leitung der Jugendpolitik befaßten Instanzen, speziell der FDJ. J. vollzieht sich im Rahmen der in der DDR propagierten marxistisch-leninistischen Theorie. Enger Praxisbezug, Auftragscharakter und eine zentralistische Organisationsform zählen zu ihren wesentlichen Merkmalen. Aufgaben und Organisation der J. wurden erstmals im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) zusammenfassend festgelegt und in der AO über das Statut des Zentralinstituts für J. vom 4. 7. 1973 (GBl. I, S. 372) weiter präzisiert. Wissenschaftliches Zentrum der J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (ZIJ), sein Direktor seit Gründung der Psychologe Prof. Dr. Walter Friedrich. Das ZIJ ist eine staatliche wissenschaftliche Einrichtung, dem Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat unterstellt; es arbeitet nach dessen Weisungen sowie nach den Beschlüssen der SED und des Zentralrates der FDJ. Der Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968, das ZIJ-Statut und das 3. Jugendgesetz der DDR von 1974 sichern den Einfluß von Staat, Partei und vor allem der FDJ auf Entwicklung und Schwerpunktbildung der J. Nach deren thematischen Vorgaben entwickelt das ZIJ die Forschungspläne, stellt die Verbindung zwischen Auftraggebern, Forschern und Institutionen her und soll zugleich die J. anderer wissenschaftlicher Einrichtungen und die Zusammenarbeit mit der J. der übrigen sozialistischen Staaten koordinieren und inhaltlich wie methodologisch beeinflussen. Beratende und kontrollierende Funktion hat der „Wissenschaftliche Rat für J.“ im ZIJ. Seine Mitglieder sind Wissenschaftler, erfahrene Praktiker, Vertreter der FDJ, der Partei und anderer Massenorganisationen, die vom Leiter des Amtes für Jugendfragen in Absprache mit dem Zentralrat der FDJ berufen und abberufen werden. Damit soll eine enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis hergestellt und gesichert werden. J. wird interdisziplinär betrieben, in Zusammenarbeit von Psychologen, Soziologen, Pädagogen, Kriminologen, Medizinern und Vertretern anderer Fachrichtungen. Die personelle und technische Ausstattung des ZIJ entspricht den Anforderungen moderner Sozialforschung. Insgesamt gliedert sich das ZIJ in 7 Abteilungen bzw. 4 Hauptabteilungen: 1. Jugendforschung: Arbeiter-J., Studentenforschung, Theorie und Methodik; 2. Organisation: Vorbereitung der empirischen Erhebungen, Bereitstellung des Arbeitsmaterials, Einsatz der Interviewer, Übermittlung der Daten an die 3. Datenverarbeitung: Aufbereitung und statistische Auswertung, danach Rückmeldung an die Abt. Forschung, ferner theoretische Arbeit auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und Statistik; 4. Koordination/Information: Verbreitung der Forschungsergebnisse (Publikationen, Referentenmaterial, interne Berichte), Arbeitstagungen, Archiv. Thematische Arbeitsschwerpunkte sind die Untersuchung 1. der politischen und moralischen Einstellungen und Verhaltensweisen, 2. des Verhaltens in der Gruppe (FDJ-Gruppe, Freizeitgruppe, Arbeits- und Lernkollektiv), 3. des Leistungsverhaltens und der Einstellung zu Arbeit, Beruf und Qualifizierung, 4. des Freizeitverhaltens und der Freizeiterziehung sowie 5. der Probleme; der Leitung der Jugendpolitik und der Jugendgruppen. Zielgruppen sind 16–25jährige Lehrlinge, Arbeiter, Studenten. Diese Schwerpunktthemen werden langfristig in Form von Intervallstudien fortgesetzt, wobei der Akzent bis 1980 stärker auf die Situation der Studenten, der jungen [S. 563]Ehen und Familien, d. h. der Heranwachsenden gelegt werden soll. Einschränkend in Rechnung zu stellen ist die durch den Auftragscharakter der J. bedingte Publikationsstrategie des ZIJ. Empirische Forschungsergebnisse unterliegen weitgehend den Vorschriften über den Geheimschutz. Die Arbeitsergebnisse des ZIJ wurden bis Ende 1970 u. a. in der hauseigenen Zeitschrift „Jugendforschung“ publiziert, die ihr Erscheinen bald nach der Kontroverse zwischen Ernst-Heinrich Berwig und Walter Friedrich (Pädagogik 1970, Nr. 2; Jugendforschung 1970, Nr. 13) über die Tragfähigkeit des Friedrichschen Forschungsansatzes ohne Vorankündigung einstellte (letzte Ausgabe: Nr. 16/1970). In den folgenden Jahren erschienen kaum beachtenswerte Publikationen aus dem ZIJ. Teils war diese Pause bedingt durch den für empirische Forschung typischen Arbeitsrhythmus, der in der Phase der Feldarbeit bzw. Datenerhebung wenig Möglichkeiten für Veröffentlichungen bietet. Erst seit etwa 1976 erschienen wieder mehrere einschlägige Publikationen aus dem ZIJ, die nach der Intention der Autoren vornehmlich Lehrbuchcharakter haben sollen (insbesondere v. W. Friedrich) und sich dabei z. T. kritisch mit der westlichen „bürgerlichen“ J. auseinandersetzen. Unter den Funktionen des ZIJ tritt die Organisation von Kolloquien und Fachtagungen mit Beteiligung von Fachvertretern der anderen sozialistischen Staaten gegenwärtig stärker hervor. Hier werden auch aktuelle Forschungsergebnisse zur Diskussion gestellt, die jedoch nur begrenzt publiziert werden. Trotz der zentralistischen Organisationsform der J. ist das ZIJ nicht die einzige Institution, die sich mit J. befaßt. Vielmehr hat eine zunehmende Intensivierung und zugleich Spezialisierung seit 1970 dazu geführt, daß nebeneinander verschiedene Institutionen z. T. sogar analoge Fragestellungen untersuchen. Diese Entwicklung entspricht nicht den Intentionen des Statuts von 1973. Beachtlich ist u. a. die Schwerpunktverlagerung psychologisch-pädagogischer Forschungsaspekte im Kindes- und Schulalter an die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften, dort speziell an die Abt. Pädagogische Psychologie. Außerdem werden Fragen der Berufswahl und -Vorbereitung im Jugendalter vom Zentralinstitut für Berufsbildungsforschung bearbeitet. Am Institut für Soziologie und Sozialpolitik an der AdW (gegründet 1978) werden ferner soziologische Aspekte der sozio-ökonomischen Integration behandelt. Hinzu kommen Forschungsgruppen an Hochschulen (so z. B. an der Universität Jena), in Betrieben, die ebenfalls spezielle Aspekte des Kindes- und Jugendalters erforschen. Hierzu zählen auch Untersuchungen zur Kriminalität der Jugend. Insgesamt entsprechen die Arbeitsschwerpunkte der J. den Brennpunkten der Jugendpolitik. Im übrigen wurde die J. in der DDR bisher in erster Linie von einzelnen namhaften Wissenschaftlern, insbesondere von Psychologen, geprägt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 562–563 Jugendförderungspläne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendgerichtSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die J. in der DDR dient der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Jugendpolitik der SED. Ihre Aufgaben sind: 1. die Untersuchung von Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der persönlichen und sozialen Entwicklung der 14–25jährigen, 2. die Erarbeitung geeigneter Erziehungsmethoden und 3. die Beratung der mit der Leitung der Jugendpolitik befaßten Instanzen, speziell der FDJ. J. vollzieht sich im Rahmen der in der DDR propagierten…
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Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) (1979)
Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 545]Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für 1978 lauten: 123 Organisationen in 109 Ländern; sie vertreten ca. 200 Mill. Frauen über 15 Jahren (entspricht ungefähr einem Sechstel der weiblichen Weltbevölkerung). Organisation: Der Kongreß (höchstes Organ) soll nach den Satzungen mindestens alle 4 Jahre tagen. In der Praxis hat sich jedoch ein Tagungsrhythmus von zunächst 5 und zuletzt 6 Jahren herausgebildet. Zugleich wird er in organisatorischer Verbindung mit einem „Weltkongreß der Frauen“ durchgeführt, an dem auch der IDFF nicht angehörende Organisationen und nichtorganisierte Frauen teilnehmen können. Bisher fanden folgende Kongresse und „Weltkongresse der Frauen“ statt: I. (Gründungs-)Kongreß vom 26. 11. bis 1. 12. 1945 in Paris; „Weltkongreß der Frauen“ und II. Kongreß vom 1. bis 6. 12. 1948 in Budapest; „Weltkongreß der Frauen“ und III. Kongreß vom 5. bis 10. 6. 1953 in Kopenhagen: „Weltkongreß der Frauen“ und IV. Kongreß vom 1. bis 5. 6. 1958 in Wien; „Weltkongreß der Frauen“ und V. Kongreß vom 24. bis 29. 6. 1963 in Moskau; „Weltkongreß der Frauen“ und VI. Kongreß vom 14. bis 17. 6. 1969 und am 18. 6. 1969 in Helsinki; „Weltkongreß der Frauen“ und VII. Kongreß vom 20. bis 24. 10. 1975 und am 26. 10. 1975 in Berlin (Ost). Der Kongreß wählt den Rat der IDFF, die Präsidentin und die Vizepräsidentinnen. Der Rat (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen), in dem alle Mitgliedsorganisationen vertreten sind, tagt jährlich; er wählt das mindestens 2mal jährlich tagende Büro der IDFF (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Rats), das sich aus der Präsidentin, den Vizepräsidentinnen (1978: 8), der Generalsekretärin und weiteren Mitgliedern aus den nationalen Frauenorganisationen (1978: 19) zusammensetzt, sowie das Sekretariat (operatives Organ des Rats), das seinen Sitz seit 1951 in Berlin (Ost) hat. Präsidentinnen waren vom 1. 12. 1945 bis 16. 6. 1967 Eugénie Cotton (Frankreich), vom 18. 6. 1969 bis 18. 3. 1974 Hertta Kuusinen (Finnland); seit dem 26. 10. 1975 ist es Freda Brown (Australien). Generalsekretärin ist gegenwärtig Mirjam Vire-Tuominen (Finnland). Die IDFF verfügt über das Publikationsorgan „Frauen der ganzen Welt“ (erscheint vierteljährlich). Zu den allgemeinen Aufgaben der IDFF gehören: weltweite Durchsetzung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Frauen; Schutz der Kinder; Kampf für Frieden, Abrüstung, nationale Unabhängigkeit und demokratische Freiheiten; Herstellung von Freundschaft und Solidarität zwischen den Frauen aller Länder; Organisierung entsprechender internationaler Veranstaltungen (Kongresse. Treffen, Foren, Seminare), Publikation von Stellungnahmen, Aufrufen, Protesten. Seit der Durchführung des letzten „Weltkongresses der Frauen“ in Berlin (Ost) im Zusammenhang mit dem von der XXVII. UN-Vollversammlung proklamierten „Internationalen Jahr der Frau 1975“ ist die Rolle der IDFF unter den internationalen kommunistischen Organisationen merklich aufgewertet worden. Zugleich hat sie ihre Organisations- und Arbeitsweise dem Weltfriedensrat, dem sie als Kollektivmitglied angehört, stärker angepaßt und die Zusammenarbeit mit ihm wie auch mit dem Weltgewerkschaftsbund intensiviert. So konstitutierte sich — analog der Praxis nach dem Weltkongreß der Friedenskräfte — der zur Fortsetzung der Arbeit des Weltfrauenkongresses auf der Basis seines Internationalen Vorbereitungskomitees gebildete Nachfolgeausschuß auf einer Tagung vom 12. bis 14. 2. 1977 in Berlin (Ost) als „Internationales Komitee für die UN-Dekade der Frau 1976–1985“. Aktuelle Schwerpunkte der Tätigkeit der IDFF sind die Vorbereitung einer dem „Weltkongreß der Frauen“ vergleichbaren Großveranstaltung anläßlich des „Internationalen Jahres des Kindes 1979“ sowie der Aufbau von Regionalorganisationen in Asien. Afrika und Lateinamerika. In diesem Zusammenhang wurde im Januar 1978 in Havanna die erste Internationale Schule der IDFF eröffnet, die Frauen aus dem karibischen Raum und dem übrigen Lateinamerika in Dreimonatslehrgängen auf ihre politische Tätigkeit vorbereitet. Die IDFF besitzt Konsultativstatus (Mitglied mit beratender Stimme) bei der UNESCO und beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC). Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gehört der IDFF seit dem 18. 5. 1948 an; DFD-Vors. Ilse Thiele ist seit Oktober 1964 Vizepräsidentin der IDFF. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 545 Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Investitionsbank (IIB)Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 545]Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für 1978 lauten: 123 Organisationen in 109 Ländern; sie vertreten ca. 200 Mill. Frauen über 15…
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Kupferbergbau (1979)
Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kupfererzbergbau: 1985 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo der Kupferschiefer den Harz und den nordwestlichen Thüringer Wald säumt und in den benachbarten Becken und Mulden untertaucht. Innerhalb dieses Verbreitungsgebietes weist der Kupferschiefer jedoch nur an wenigen Stellen abbauwürdige Metallanreicherungen auf. Am umfangreichsten ist die Metallführung des Kupferschiefers in den am Südostrand des Harzes liegenden geologischen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen. In diesen Mulden enthalten die erzreicheren Teile des Kupferschiefers im allgemeinen Kupfer mit 1,5–4,0 v. H., Blei mit 0,1–0,8 v. H. und Zink mit 0,1–2,0 v. H. Die beiden Mulden von Mansfeld und Sangerhausen, die zu Hauptabbaugebieten des Kupferschiefers geworden sind, werden durch den Homburger Sattel, eine nach Südosten ziehende Fortsetzung der zechsteinfreien Hochscholle des Harzes, getrennt. Nordöstlich von ihm dehnt sich die Mansfelder Mulde bis zum Hettstedter Gebirgsrücken aus, südwestlich erstreckt sich die Sangerhäuser Mulde bis zu einer Linie, die vom Südrand des Harzes bis Rottleberode entlang dem Nordostabfall des Kyffhäusers bis zum Bottendorfer Höhenzug verläuft. Beide Teile des K. in der DDR, das Sangerhäuser und Mansfelder Revier, können auf eine jahrhundertealte Bergbautradition zurückblicken. Man spricht von Vorräten, die einen Abbau mindestens bis zum Jahre 200 sicherstellen. Die Vorräte des Mansfelder Reviers scheinen jedoch zur Neige zu gehen. Es kam bereits zu Hütten- und Zechenschließungen. So wurden z. B. die Krughütte zwischen Eisleben und Wimmelburg, der in der Nähe gelegene Max-Lademann-Schacht und der Ernst-Seidel-Schacht mit seiner Sonderförderung an Blei- und Zinkerzen geschlossen. An Hauptförderungsschächten existieren nur noch der Fortschritt-Schacht, der Ernst-Thälmann-Schacht sowie der Otto-Brosowski-Schacht. Ihre gegenwärtige Abbautiefe liegt stellenweise zwischen 1.300 m und 1.400 m Tiefe. Der als bauwürdig bezeichnete Abbaubetrieb bewegt sich mittlerweile in Richtung Wolferstedter Wüste (Flurbezeichnung). Von den deutschen Kupfervorkommen liegen etwa vier Fünftel in der DDR. Gleichwohl deckt die Förderung nur etwa 30 v. H. des Bedarfs der verarbeitenden Industrie. Knapp drei Viertel des Bedarfs müssen importiert werden. Mittelpunkt des Wirtschaftszweiges K. ist der VEB Mansfeld Kombinat „Wilhelm Pieck“. Mit über 20.000 Beschäftigten zählt der Betrieb zu den größten Volkseigenen Betrieben der DDR. 1977 wurden in der DDR 17.000 t Kupfer gewonnen (Weltproduktion 1977: 8 Mill. t). Da mit steigender Industrieproduktion auch der Kupferbedarf wächst, bleibt auch in Zukunft eine sehr erhebliche Importabhängigkeit bestehen. Das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali hat 1976 die Verwendung von Kupfer für dekorative und architektonische Zwecke, für Behälter und Rohrleitungen verboten. Wegen der Knappheit an Kupfer sollen in diesen Bereichen billigere Ersatzstoffe, so Aluminium und Zink, eingesetzt werden. In der DDR werden die NE-Erzbergbaubetriebe entsprechend der ab 1968 gültigen Industriezweigsystematik zur Wirtschaftsgruppe NE-Metall-Erzbergbaubetriebe und NE-Metall-Gewinnungsbetriebe des Industriezweiges NE-Metallurgie gezählt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 636 Kunstpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuren der SozialversicherungSiehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Kupfererzbergbau: 1985 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken…
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Freundschaftsgesellschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft [S. 431]zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, die Liga für die Vereinten Nationen in der DDR sowie die sich um Exildeutsche bemühende Gesellschaft Neue Heimat. Eine besondere Rolle kommt der F. DDR–Nordeuropa (früher Deutsch-Nordische Gesellschaft) zu, die als einer der Träger der jährlichen, inzwischen in ihrer politischen Bedeutung stark veränderten Ostseewoche fungierte. Die Aufgabe, bestimmte Länder der Dritten Welt und rationale Befreiungsbewegungen materiell und moralisch zu unterstützen, obliegt speziellen Solidaritätsorganisationen, wie dem Solidaritätskomitee der DDR, das aus dem Afro-asiatischen Solidaritätskomitee der DDR hervorging, und dem Solidaritätszentrum für Chile. In ca. 50 nichtsozialistischen Ländern wirken F., die zwar von der jeweiligen nationalen kommunistischen Partei und anderen kommunistischen Organisationen unterstützt werden, aber keine ausschließlich kommunistische Vereinigungen, sondern zumeist überparteilich zusammengesetzt sind und von Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens geleitet werden. Die entsprechenden F. der DDR arbeiten mit diesen Partnergesellschaften zusammen und schließen zu diesem Zweck u. a. jährliche oder mehrjährige Vereinbarungen ab. Als eine der aktivsten ausländischen F. ist die Échanges Franco-Allemands in Frankreich zu erwähnen, deren ca. 12.000 eingeschriebene Mitglieder in 21 Departements- und über 100 örtlichen Komitees tätig sind. In Indien sind mehrere F. gleichzeitig vorhanden. Sie führen in bestimmten Abständen gemeinsame nationale Konferenzen zur Koordinierung ihrer Arbeit durch. Eine Partnergesellschaft mit internationaler Zusammensetzung ist das Komitee „Freundschaft Afrika–DDR“. In einigen sozialistischen, mehreren arabischen Ländern sowie in Finnland und Schweden unterhält die Liga für Völkerfreundschaft eigene Kultur- und Informationszentren, die in enger Verbindung zu den jeweiligen nationalen Partnergesellschaften stehen. In mehreren Ländern setzten sich besondere Komitees für die Anerkennung der DDR ein, die seit dem 9. 6. 1968 ihr Vorgehen im Ständigen Internationalen Komitee für die Anerkennung der DDR in Helsinki koordinierten. Nachdem die Funktion der meisten Anerkennungskomitees inzwischen entfallen ist, lösten sie sich auf und stellten ihre Kräfte in den Dienst der F. bzw. Freundschaftskomitees ihrer Länder. Die internationale Anerkennung der DDR wirkte sich auf die Gründung neuer und die Aktivität bereits bestehender F. bzw. Freundschaftskomitees im Ausland günstig aus. So kam es allein 1973 zur Gründung weiterer F. bzw. Freundschaftskomitees in folgenden Ländern: Indien, Großbritannien, Japan, Italien, Ghana, Irak und Ägypten. Der Liga für Völkerfreundschaft (Präsident Gerald Götting [CDU], Vizepräsidenten Dr. Paul Wandel [SED], Horst Brasch [SED]) gehörten im Jahre 1978 an als F.: DDR – Frankreich (Dr. Ernst Scholz) DDR – Großbritannien (Gerhard Lindner) DDR – USA (Prof. Hans Gericke) DDR – Italien (Dr. Heinrich Toeplitz) DDR – Nordeuropa (Harri Leupold) DDR – Belgien (Dr. Fritz Rösel) DDR – Arabische Länder (Paul Scholz) DDR – Afrikanische Länder (Rudolph Schulze) DDR – Indien (Kurt Löffler) DDR – Südostasien (Max Sefrin) DDR – Lateinamerika (Prof. Dr. Johann-Lorenz Schmidt) als Freundschaftskomitees: DDR – Portugal (Erich Markowitsch) DDR – Österreich (Werner Lorenz) DDR – Niederlande (Prof. Dr. Eberhard Bartke) DDR – Griechenland (Prof. Edmund Collein) DDR – Schweiz (Prof. Dr. Kurt Heinze) DDR – Zypern (Prof. Dr. Volker Klemm) DDR – Japan (Gerhard Fischer) DDR – Australien (Prof. Dr. Claus Howitz) DDR – Irak (Prof. Dr. Burchard Brentjes) DDR – VDR Jemen (Prof. Heinz Gambke) DDR – Syrien (Prof. Dr. Horst Lehfeld) DDR – DVR Algerien (Prof. Dr. Erich Rübensam) DDR – Libysche SVR (Prof. Dr. Jörg Vornholzer) DDR – Angola (Prof. Dr. Kurt Scheidler) DDR – Mocambique (Ulrich Makosch) DDR – Äthiopien (Kurt Krüger) DDR – Guinea-Bissau (Rolf Pitschel) DDR – Kanada (Prof. Dr. John Lekschas) als weitere Organisationen: Komitee Städte- und Gemeindetag (Walter Kresse) Gesellschaft „Neue Heimat“ (Hans-Peter Minetti). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 430–431 Fremdenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreundschaftskomiteesSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft [S. 431]zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem…