DDR A-Z 1979
Bodennutzung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Zeitraum 1951–1963 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 177.036 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds (insgesamt von 1951 bis 1970 ca. 260.000 ha LN) war damit erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland (Rückgang der LN im gleichen Zeitraum ca. 105.000 ha LN). Hatte die LN der DDR während der Kollektivierungsphase 1952–1960 durchschnittlich um ca. 14.000 ha pro Jahr abgenommen, so verstärkte sich der jährliche Rückgang nach Abschluß der Kollektivierung zwischen 1960 und 1963 auf durchschnittlich 16.900 ha LN pro Jahr. Mit der Begründung, daß „zahlreiche Betriebe, denen für die Durchführung ihrer Produktion Grund und Boden zur Verfügung gestellt wird, mit dem Boden unverantwortlich und leichtfertig umgehen“ und damit „die landwirtschaftliche Produktion in nicht vertretbarem Umfang beeinträchtigen“, ergingen ab 1964 mehrere An- bzw. Verordnungen; sie sollen die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme bzw. das Brachfallen landwirtschaftlicher Nutzflächen einschränken und die Bewirtschaftung von Unland. Ödland oder Abbauflächen usw. fördern. 1. Bodennutzungsverordnung (VO zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens und zur Sicherung der sozialistischen Bodennutzung vom 17. 12. 1964, GBl. II, 1965, S. 233, Berichtigung Nr. 42, S. 299, Anpassungs-VO vom 13. 6. 1968, GBl. II, S. 363 und 1. Durchführungsbestimmung zur Bodennutzungs-VO vom 28. 5. 1968, GBl. II. S. 295. Berichtigung, S. 918). Diese VO legt fest, daß die Landwirtschaftsbetriebe das Nutzartenverhältnis nur im Einverständnis mit den landwirtschaftlichen Produktionsleitungen beim Rat des Kreises ändern dürfen, daß und auf welche Weise die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, Brachland in Nutzung zu nehmen und Öd- und Unland zu kultivieren ist. Die außerlandwirtschaftliche Nutzung der LN wurde auf Ausnahmefälle beschränkt und einem Genehmigungsverfahren unterworfen (Rat des Kreises, Revisionsverfahren beim Rat des Bezirkes). Sofern die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung ganz oder teilweise gestattet, jedoch beeinträchtigt (z. B. Freileitungen), müssen die entstehenden Wirtschaftserschwernisse finanziell ausgeglichen werden. Eine allgemeinverbindliche Regelung zur Ermittlung der Entschädigungsbeträge erging allerdings erst im Jahr 1968. Entschädigung wird gezahlt: für die Errichtung von Freileitungsmasten, für Um- und Mehrwege infolge Behinderung, für nicht ausgenutzte Stalldunggaben, für nicht ausgenutzte Bodenkalkung und für Wirtschaftserschwernisse durch Schlagzerteilung. Nachdem der jährliche Bodenentzug 1963–1965 im [S. 230]Durchschnitt weniger als 6.000 ha betrug, nahm er in den folgenden Jahren 1965–1967 wieder auf über 15.000 ha pro Jahr zu. Zur zusätzlichen Steuerung der außerlandwirtschaftlichen B. wurde ab 1. 1. 1968 eine B.-Gebühr eingeführt. 2. Die VO über die Einführung einer Bodennutzungsgebühr zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodenfonds vom 15. 6. 1967 (GBl. II, S. 487 f.) regelt, welche Betriebe für welche Zwecke Gebühren in welcher Höhe an die Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises zu zahlen haben und wie die dort zentralisierten Mittel zu verwenden sind. Von der Zahlung einer B.-Gebühr sind grundsätzlich befreit der Wismut-Bergbau, die Volksarmee und Baumaßnahmen für die Naherholung bzw. für den eigenen Bedarf (Eigenheime, Wochenendhäuser). Die Höhe der Gebühr berücksichtigt die Nutzungsart und die Qualität der Flächen und beträgt je ha bei dauerndem Entzug für Ackerland von 60.000 Mark (bei Ackerzahl bis 10) bis 400.000 Mark (Ackerzahl 100). Grünland von 35.000 Mark (Grünlandzahl bis 10) bis 250.000 Mark (Grünlandzahl 88), Forstflächen und Holzungen 30.000 Mark (Wertziffer 1–2) bis 150.000 Mark (Wertziffer 12), Sonderkulturen 400.000 Mark. Haus- und Kleingärten 100.000 Mark, ablaßbare Teiche 30.000 Mark. Von diesen Gebühren sind je nach zukünftiger Nutzung zu zahlen: 50 v. H. bei Wohnungsbaumaßnahmen und von Nutzern, die an den Standort gebunden sind oder die nicht der wirtschaftlichen Rechnungsführung unterliegen (Sozialeinrichtungen). 25 v. H. bei wasserwirtschaftlichen bzw. verkehrstechnischen Maßnahmen für Einrichtungen der Landwirtschaft sowie bei Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen. Die VO legt darüber hinaus die Höhe der Entschädigungen für vorübergehenden Entzug von LN sowie für Überschreitung des Rückgabetermins, Qualitätsminderung wieder urbar gemachter Flächen usw. fest. Die bei den Abteilungen Finanzen der Kreise zentralisierten Mittel sind zu verwenden für Neulandgewinnung. Ödlandkultivierung, Meliorations- und Intensivierungsmaßnahmen usw., unter der Voraussetzung, daß die Kultivierungskosten tragbar sind (max. Kosten bei Ackerland 10.000 Mark/ha, bei Grünland 8.000 Mark/ha, bei Forstflächen 4.000 Mark/ha). Neben den Kultivierungskosten erhalten die Betriebe, die nicht gesetzlich zur Rekultivierung der Flächen verpflichtet sind, eine pauschale Grundprämie von 5.000 Mark/ha zuzüglich 1~v. H. der Bodennutzungsgebühren (max. 4.000 Mark/ha). 3. Wiederurbarmachung und Rekultivierung. Außer den erwähnten An- und Verordnungen ergingen in Zusammenhang mit dem Berggesetz 1970/71 weitere Bestimmungen, die die im Berggesetz erfaßten Betriebe zur Wiederurbarmachung verpflichten und die technischen Einzelheiten neu regeln (AO über die Wiederurbarmachung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Wiederurbarmachungs-VO — vom 10. 4. 1970, GBl. II, S. 279). Zur Herstellung der vollwertigen Bodenfruchtbarkeit sind seit 1971 die Folgenutzer (in der Regel Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) verpflichtet (AO über die Rekultivierung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Rekultivierungsanordnung — vom 23. 2. 1971, GBl. II, S. 245). Für erforderliche Aufwendungen und zur rationellen Bewirtschaftung dieser Flächen können den Folgenutzern Beihilfen gewährt werden. Sofern sich aus der Einbeziehung der rekultivierten Flächen in die Betriebsfläche erhebliche Änderungen in der Betriebsorganisation ergeben, können zusätzlich zinslose Kredite ausgereicht werden. Die zahlreichen An- und Verordnungen, deren strikte Überwachung (ABI), und die finanziellen Anreize haben dazu beigetragen, daß seit 1970 der Bodenfonds der DDR mit rd. 6,2.911 Mill. ha LN konstant geblieben ist. Insgesamt wurden in der DDR bisher 50.000 ha Abbaufläche rekultiviert. Trotzdem nahmen die Abbauflächen in den Jahren 1956–1976 von 40.000 auf 80.000 ha zu. Im Zeitraum 1971–1978 wurden rd. 13.800 ha rekultiviert, von denen 8.000 ha zu Forstflächen. 4.500 ha zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und rd. 1200 ha zu Wasser- und Erholungsflächen entwickelt wurden. Inanspruchnahme und Rekultivierung erfolgen auf der Grundlage langfristiger Prognosen, die bis zum Jahr 2.000 für die bergbauliche Inanspruchnahme vorgesehenen Flächen ― sie befinden sich fast ausschließlich in den Bezirken Cottbus, Leipzig und Halle ― wurden daher als Bergbauschutzgebiete ausgewiesen. Sie umfassen in verschiedenen Kreisen 40–75 v. H. der Gesamtfläche. Um der wachsenden Landschaftszerstörung im Abbauprozeß entgegenzuwirken, wurden zeitlich parallel laufende Territorialprogramme zur Eingliederung der Abbauflächen in die Bergbaufolgelandschaften entwickelt. Zu diesem Zweck sind bei den Räten der Bezirke Büros für Territorialplanung eingerichtet worden, die mit den von den Kreis- und Bezirkstagen gebildeten „Ständigen Kommissionen für Territoriale Planung und Rationalisierung“, mit den Braunkohlenkombinaten und mit den Leitungsorganen der Land- und Forstwirtschaft zusammenarbeiten sollen. Die Planung soll sowohl volkswirtschaftliche als auch landschaftsgestalterische und landeskulturelle Interessen berücksichtigen. Insbesondere für die Wasserflächen ist eine Mehrfachnutzung (Trink- und Betriebswasser, Hochwasserstau, Beregnungsreservoire. Binnenfischerei, Sport- und Badebetrieb) vorgesehen (Umweltschutz). Der relativ geringe Gewinn an LN aus der Rekultivierung der Bergbauflächen ist z. T. auf das für die landwirtschaftliche Nutzung ungeeignete Ausgangsgestein (z. B. in der Lausitz) zurückzuführen. In der Zwischenzeit wurden jedoch mehrere Verfahren entwickelt, dieses Ausgangsmaterial aufzukalken (Braunkohlenasche) und mit organischen Substanzen (Gülle, Klärschlamm, Bioschlamm) anzureichern. Die Kosten für die Herstellung von Rohböden betrugen 1975 rd. 50.000 Mark/ha LN. Im Bezirk Leipzig (Kreis Borna) ist im Jahr 1977 [S. 231] ein Spezialbetrieb eingerichtet worden, der im Auftrag von drei Kombinaten und sieben Landwirtschaftsbetrieben (VEG und LPG) den unfruchtbaren Rohboden in kulturfähigen Zustand aufbereitet. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen die Rekultivierungszeit verringert, die Kostenentwicklung stabilisiert und der Anteil der LN an den rekultivierten Flächen erhöht werden. 4. Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR vom 14. 5. 1970 (Landeskulturgesetz, LKG, GBl. II, S. 67). Hierzu sind inzwischen ergangen eine 1. DV (Naturschutz-VO, GBl. II, 1970, S. 331), eine 2. DV (Landschaftsschutz-VO, ebenda S. 336) sowie eine 3. DV (Sauberhaltung der Städte und Gemeinden, Abfallverwertung, ebenda S. 339) und eine 4. DV (Lärmschutz-VO, ebenda S. 343). Bedeutend wirksamer für die Gewinnung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist die Urbarmachung von Öd- und Unlandflächen. Nach § 18 des LKG sind sowohl die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch die örtlichen Räte verantwortlich dafür, daß Flächen, die nicht bewirtschaftet werden, obwohl sie land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind, zur Nutzung herangezogen werden. Seit 1970 haben die Öd- und Umlandflächen der DDR jährlich um rd. 2.200 ha abgenommen. In gleicher Weise trägt der Umbruch alter und die Ausweisung neuer landwirtschaftlicher Wegeflächen im Rahmen der „Flurneugestaltung“ zur Vermehrung der LN bei. Durchschnittlich werden dabei 50 v. H. der Wegflächen eingespart. Im Rahmen der Flurneugestaltung sollen großflächige Bewirtschaftungseinheiten mit möglichst einheitlichen Bodenverhältnissen eingerichtet werden, die nach Form und Geländegestaltung den Einsatz von Maschinenkomplexen gestatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 229–231 Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodennutzungsgebührSiehe auch die Jahre 1975 1985 Im Zeitraum 1951–1963 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 177.036 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds (insgesamt von 1951 bis 1970 ca. 260.000 ha LN) war damit erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland (Rückgang der LN im gleichen Zeitraum ca. 105.000 ha LN). Hatte die LN der DDR während der Kollektivierungsphase 1952–1960 durchschnittlich um ca. 14.000 ha pro Jahr abgenommen, so verstärkte sich der jährliche…
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Patriotismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Verfassung der DDR spricht in ihrem Artikel 25 Abs. 2 vom „Geist des sozialistischen P. und Internationalismus“ als einem Wesensmerkmal des Menschen im Sozialismus. Auch das 1963 verabschiedete Programm der SED verknüpfte beide Begriffe. In dem Abschnitt über die „Vertiefung des sozialistischen P. und des sozialistischen Internationalismus“ hieß es: „Das sozialistische Nationalbewußtsein, die Liebe zur Deutschen Demokratischen Republik und der Stolz auf die Errungenschaften des Sozialismus erwachsen aus dem tiefen Verständnis für die geschichtliche Rolle des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates und dem unbeugsamen Glauben an den Sieg des Sozialismus und des Friedens in ganz Deutschland. Sie sind untrennbar mit der Ideologie der Völkerfreundschaft verbunden.“ Die SED will P. als Liebe zum Vaterland verstanden wissen. Allerdings hat sich ihre Haltung in dieser Frage, im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur nationalen Frage, geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trügen. Seit Ende der 60er Jahre wurde der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als Vaterland bezeichnet, der keinerlei Gemeinsamkeit mit dem westlichen Deutschland besitze. Das Mitglied des Politbüros der SED, H. Axen, erklärte 1973, die Herausbildung der sozialistischen Nation in der DDR sei vom Prozeß der Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins (Bewußtsein, Gesellschaftliches) als herrschender Ideologie begleitet, wobei der sozialistische P. und der Proletarische ➝Internationalismus den „entscheidenden Inhalt des sozialistischen Bewußtseins“ bildeten. Nach Axen ist der P. die „stärkste nationale Empfindung“, deren Inhalt durch die jeweilige Gesellschaftsordnung bestimmt wird: „Liebe zur Arbeiterklasse, Liebe zum sozialistischen Vaterland, Liebe zur Arbeit für die sozialistische Sache, gegenseitige Hilfe und Unterstützung, Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat sind ebenso Züge des sozialistischen P. wie die erst im Sozialismus möglichen neuen Verhaltensweisen gegenüber der Frau, der Familie und der Ju[S. 799]gend“ (H. Axen. Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Berlin [Ost] 1973, S. 32 f.). Die SED beruft sich auf Clara Zetkins Unterscheidung von bürgerlichem und proletarischem P. — der erstere gilt als konservativ und reaktionär, der letztere als revolutionär. Als „einzige konsequent-revolutionäre Klasse“ sei die Arbeiterklasse „auch die am meisten patriotische Klasse der Gesellschaft“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 645). Von dem als Ausdruck einer reaktionären Ideologie verworfenen Nationalismus will die SED ihr Verständnis des P. abheben, indem sie P. und sozialistischen oder proletarischen Internationalismus als eine untrennbare dialektische Einheit bezeichnet. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 798–799 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PazifismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Verfassung der DDR spricht in ihrem Artikel 25 Abs. 2 vom „Geist des sozialistischen P. und Internationalismus“ als einem Wesensmerkmal des Menschen im Sozialismus. Auch das 1963 verabschiedete Programm der SED verknüpfte beide Begriffe. In dem Abschnitt über die „Vertiefung des sozialistischen P. und des sozialistischen Internationalismus“ hieß es: „Das sozialistische Nationalbewußtsein, die Liebe zur…
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Bibliotheken (1979)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozia[S. 215]lismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II. 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: Die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche Bücherei, die zentralen wissenschaftlichen Fach-B., die B. der Akademien, die Universitäts-, Hoch- und Fachschul-B., die wissenschaftlichen Allgemein-B. der Bezirke, die wissenschaftlichen Fach-B. der staatlichen Organe und Einrichtungen und der Betriebe, 2. die staatlichen allgemeinbildenden B.; dazu gehören: die Stadt- und Bezirks-B., die Kreis-B., die ländlichen Zentral-B., die Gemeinde-B., die Schüler-B., die Heim-, Patienten- und Anstalts-B. Als staatliche Leitungsorgane gibt es beim Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, Abt. Literaturverbreitung und Literaturpropaganda den Sektor Bibliothekswesen; außerdem besteht dort ein Beirat für Bibliothekswesen, beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen eine Abteilung für wissenschaftliche B., wissenschaftliche Information und Museen, ferner ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen und die wissenschaftliche Information. Diesem Ministerium ist weiterhin das Methodische Zentrum für wissenschaftliche B., Berlin (Ost) unterstellt. Es ist die zentrale wissenschaftlich-methodische Einrichtung für alle zum Aufsichtsbereich des Ministeriums gehörenden wissenschaftlichen B. Im Staatshaushalt 1977 waren für die B. insgesamt rd. 115 Mill. Mark ausgewiesen, darunter knapp 92 Mill. Mark für die staatlichen Allgemein-B. 1. Wissenschaftliche B. 3~zentrale wissenschaftliche Allgemein-B. unterstehen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen: Deutsche Staatsbibliothek (früher Preußische Staatsbibliothek) in Berlin (Ost) (3,4 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Dr. Friedhilde Krause), Deutsche Bücherei in Leipzig (6,23 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Prof. Dr. Helmut Rötzsch), Sächsische Landesbibliothek in Dresden (1,1 Mill. Bände. Dir.: Dr. Burghard Burgemeister), ferner 7 Universitäts-B., 11 B. technischer und ökonomischer Hochschulen, B. der 3 medizinischen Akademien, 9 B. der Ingenieurhochschulen und die Forschungs-B. Gotha. — Aufgrund der Anweisung Nr. 22/69 des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen über die Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information an den Hochschulen (Verf. u. Mitt. Hoch- und Fachschulwesen, 1969, 8/9, S. 2 ff.) werden die Einrichtungen des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information und Dokumentation einer Hochschule durch die dem Rektor direkt unterstehende Hochschul-B. zusammengefaßt und geleitet. Das Bibliothekswesen der Hochschule wird als eine einheitliche Institution angesehen. — Zu der BVO sind eine Reihe von Durchführungsbestimmungen (DB) erlassen worden: Die 3. DB betrifft die Aufgabe und Arbeitsweise der Deutschen Staatsbibliothek als zentrale Leiteinrichtung für den Leihverkehr und die Zentralkataloge im Bibliothekssystem der DDR (GBl. II, 1970. S. 570 ff.). Dies führte zur Bildung des „Instituts für Leihverkehr und Zentralkataloge“, einer Abteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Bei der Deutschen Staatsbibliothek gibt es mehrere Zentralkataloge: den Zentralkatalog der DDR mit Nachweis von 2,5 Mill. Buchtiteln und 30.000 Zeitschriftentiteln mit mehreren Besitznachweisen, den Gesamtkatalog der Wiegendrucke, das Zentralinventar mittelalterlicher Handschriften, das Repertoire International des Sources Musicales und den Zentralkatalog der Literatur zur Geschichte des Sozialismus und der Arbeiterbewegung (bis 1945); bei der Deutschen Bücherei wird die letztgenannte Literatur ab 1945 erfaßt. In den Bezirken bestehen Zentralkataloge bei der Sächsischen Landes-B. Dresden, für Sachsen-Anhalt in Halle, für Thüringen in Jena, für Neubrandenburg. Rostock und Schwerin in Rostock, ferner den Zentralkatalog Leipzig und einen fachlichen Zentralkatalog für Körperkultur und Sport bei der Zentral-B. für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig. Der Internationale Schriftentausch der B. und Informationseinrichtungen sowie der Tausch und die Abgabe von offiziellen Veröffentlichungen werden durch die 9. DB zur DVO (GBl. I, 1976, S. 188 f.) geregelt. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist das Institut für Leihverkehr und Zentralkataloge. Gesetzliche Grundlage für den Internationalen Leihverkehr der B. ist die 10. DB zur DVO (GBl. I, 1976, S. 190 ff.). Eine organisatorische Verbindung zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland besteht praktisch nicht mehr; es wird grundsätzlich das sozialistische von dem bürgerlichen (oder kapitalistischen) Bibliothekswesen abgegrenzt. Allerdings bestehen noch zahlreiche Tauschbeziehungen, und es gibt einen Leihverkehr zwischen B. der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bestehenden Bestimmungen. Dabei überragt der Leihverkehr mit B. der Bundesrepublik Deutschland nach statistischen Angaben der DDR immer noch den Leihverkehr mit allen anderen B. (auch mit denen in sozialistischen Ländern) bei weitem. 1976 wurden nach diesen Angaben etwa 10.500 Bände von B. der DDR an B. in der Bundesrepublik verliehen, während umgekehrt etwa 7.100 Bände von B. der Bundesrepublik an B. in der DDR versandt wurden. Ein wesentlich anderes Verhältnis ergibt sich bei dem Versand von Kopien oder anderen Mikroformen: Hier erhielten B. der DDR 1976 etwa 7.500 Kopien (ca. 54.000 Seiten), während aus der DDR etwa 1000 Kopien (ca. 20.000 Seiten) an B. der Bundesrepublik verschickt wurden. Die Zahlen von Kopien liegen für alle anderen Länder weit niedriger (auch für die sozialistischen Länder), in aller Regel beträchtlich unter 100 Kopien im Jahr 1976, lediglich aus der UdSSR erhielten DDR-B. im Jahr 1976 etwa 1.200 Kopien mit 7.600 Seiten. Wie von allen B. wird besonders von den wissenschaftlichen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“ und Ausschaltung „antimarxistischer Literatur“ sowie vor allem parteiliche Arbeit der Bibliothekare gefordert. Literatur aus der Bundesrepublik Deutschland und aus dem westlichen Ausland (sog. Kontingentliteratur) wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Groß[S. 216]buchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Die Versorgung mit dieser Literatur ist schwierig und wird als keinesfalls ausreichend angesehen. Die Deutsche Bücherei, Leipzig (1913 vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler gegründet) versucht, das seit ihrer Gründung in deutscher Sprache erschienene Schrifttum möglichst lückenlos zu erfassen. Die Neuzugänge werden in der „Deutschen Nationalbibliographie“, Reihe A: Neuerscheinungen des Buchhandels (wöchentlich) und in der halbmonatlichen Reihe B: Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels angezeigt: Die monatlich erscheinende Reihe C: Dissertationen und Habilitationsschriften weist die Neuzugänge von Hochschulen beider deutschen Staaten aus. Außerdem werden das Jahresverzeichnis der Hochschulschriften und das Jahresverzeichnis der Verlagsschriften sowie das Deutsche Bücherverzeichnis, eine Fünfjahreskumulation, herausgegeben. Diese beiden Verzeichnisse erscheinen allerdings z. Z. noch mit beträchtlicher Verzögerung; durch Einführung der elektronischen Datenverarbeitung bei der Deutschen Bücherei soll sich von 1980 an diese Situation verbessern. Die Ausbildung von wissenschaftlichen Bibliothekaren erfolgt im Rahmen eines Hochschulstudiums beim „Institut für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche Information“ der Humboldt-Universität zu Berlin (Direkt- und Fernstudium) und für Bibliothekare an wissenschaftlichen B. bei der „Fachschule für wissenschaftliches Bibliothekswesen“ in Leipzig. — Das Methodische Zentrum für wissenschaftliche B. unterhält auf Schloß Friedenstein bei Gotha eine Abteilung „Weiterbildung“ sowie die Forschungsbibliothek Gotha. ― Für die Ausbildung von Bibliotheksfacharbeitern (Lehrberuf) gibt es in Sondershausen die Betriebsschule für Bibliotheksfacharbeiter. Die meisten wissenschaftlichen B. leiden unter erheblicher Raumnot; seit über 50 Jahren ist auf dem Gebiet der heutigen DDR kein großer Bibliotheksneubau, z. B. eine Universitäts-B., fertiggestellt worden; allerdings ist 1962 ein Erweiterungsbau für die Deutsche Bücherei errichtet und 1976 der Bau eines zusätzlichen Magazins für 5 Mill. Bände begonnen worden. 2. Zentrale Fach-B. (ZB). Für die Zentralen Fach-B. gilt die 7. DB zur DVO (GBl. II, 1972, S. 26 ff.). An ZB gibt es z. Z. die ZB der deutschen Klassik in Weimar, die ZB für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig, die Landwirtschaftliche ZB in Berlin (Ost), die Pädagogische ZB in Berlin (Ost), die ZB des Verkehrswesens in Berlin (Ost) und die Militär-B. der DDR in Dresden. Überraschenderweise gibt es bis heute in der DDR keine ZB für Technik; die Deutsche Staatsbibliothek hat zwar für die in Berlin (Ost) ansässige Industrie gewisse Aufgaben übernommen, jedoch gilt als die größte technische B. die Universitäts-B. der Technischen Universität Dresden. 3. Wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B. Die BVO sieht vor, daß in jedem Bezirk eine wissenschaftliche Allgemein-B. vorhanden sein soll. Soweit diese Aufgabe nicht von einer Universitäts- oder Hochschul-B. wahrgenommen wird, sind hierfür bisher bestehende Stadt- oder Landes-B. ausgebaut worden. Dies gilt z. B. für die Bezirke Erfurt, Gera, Potsdam, Schwerin und Suhl, wo es bereits B. mit der Bezeichnung „Wissenschaftliche Allgemein-B.“ gibt. 4. Staatliche Allgemein-B. Die Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der den örtlichen Räten unterstehenden staatlichen Allgemein-B. sind in der 5. DB zur DVO niedergelegt (GBl. II, 1971, S. 209 ff.). 1976 wurden 939 Haupt-B. und 724 Zweig-B. sowie 3.775 Ausleihstellen gezählt. Nebenberuflich geleitet gab es 6.443 B. Der Gesamtbestand betrug 30 Mill. Bände mit einer Ausleihzahl von 70 Mill. Dies sind etwa 2,2 Bände pro Einwohner und eine Entleihung von 5 Bänden im Jahr pro Einwohner. Die Ausbildung des Personals für die staatlichen Allgemein-B. (und die Gewerkschafts-B.) erfolgt an der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig (Direktstudium: 3~Jahre oder Fernstudium: 4~Jahre). Die 1. DB zur DVO enthält das Statut des Zentralinstituts für Bibliothekswesen (GBl. II. S. 565 ff.). Das Institut (Dir.: Dr. Gotthard Rückl) ist eine Einrichtung des Ministeriums für Kultur für Grundfragen der Entwicklung des B.-Systems der DDR und des Netzes der staatlichen Allgemein-B. sowie für die Koordinierung der wissenschaftlich-methodischen Arbeit im B.-System. Es ist 1950 gegründet worden und befindet sich in Berlin (Ost). Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die: Allgemein-B. der politisch-ideologischen Beeinflussung. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein) werden sie; zwar stark gefördert; jedoch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die man an die B. stellt. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens wird nur in einer sorgfältig begrenzten Auswahl angeboten; die B. machen zahlreiche und keineswegs immer erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. Kulturpolitik; Verlagswesen; Literatur und Literaturpolitik. 5. Gewerkschafts-B. Obwohl die Gewerkschafts-B. vom Geltungsbereich der DVO nicht ausdrücklich erfaßt sind, sind diese B. durch den Beschluß des Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB (Kulturarbeit des FDGB) vom 4. 5. 1973 und durch die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und dem Bundesvorstand des FDGB über die Zusammenarbeit der staatlichen allgemeinen öffentlichen B. und der Gewerkschafts-B. vom 1. 6. 1969 in den Aufgabenbereich des B.-Systems bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR integriert. Die 1.–5. DB zur BVO sind daher auch im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des FDGB erlassen worden Unter Gewerkschafts-B. werden Zentren des Lesens, der Bildung und der Literaturpropaganda im Betrieb verstanden. 1976 gab es 612 hauptberuflich geleitete und in 1466 Betrieben ehren- oder nebenamtlich gelei[S. 217]tete Einrichtungen der Gewerkschafts-B. Die Benutzerzahlen lagen 1976 bei etwas über 1~Mill., bei einem Buchbestand von über 8 Mill. Bänden mit 13,4 Mill. Ausleihungen. 6. Bibliotheksverband. Der 1964 als „Deutscher Bibliotheksverband“ gegründete „Bibliotheksverband der DDR“ (Umbenennung 1972) ist die Fachorganisation des Bibliothekswesens der DDR (Präsident: Dr. Gotthard Rückl, Direktor des Zentralinstituts für Bibliothekswesen). Er vereinigt B., zentrale Institutionen des Buch- und Informationswesens sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Mitglieder können alle hauptberuflich geleiteten B. usw. werden. Er trägt sich im wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge. Am 31. 12. 1976 zählte er 1442 Mitglieder: 18 wissenschaftliche Allgemein-B., 584 Fach-B. und Informationsstellen, 518 staatliche Allgemein-B., 304 Gewerkschafts-B. und 18 weitere B.-Institutionen. Über den B.-Verband ist die DDR auch in internationalen Organisationen des B.-Wesens, wie der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) vertreten. Andere internationale Vereinigungen, denen B. der DDR als Mitglieder angehören, sind die Internationale Vereinigung der Musikbibliotheken und die International Association of Technological University Libraries (IATUL). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 214–217 Bezirkszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BilanzSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozia[S. 215]lismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II. 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: Die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche Bücherei, die zentralen…
DDR A-Z 1979
Haushaltsausgleich (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Begriff H. entspricht dem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen „Finanzausgleich“. Er bezeichnet die Gesamtheit aller finanziellen Maßnahmen, mit denen die Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen in den Stand gesetzt werden, die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vorgegeben sind. In der DDR vollzieht sich der planmäßige H. in 3 Formen: 1. Übertragung unmittelbar eigener Einnahmequellen, z. B. auf dem Gebiet der Gemeindesteuern, die von den Räten der Städte und Gemeinden zu erheben sind und dem Gemeindehaushalt zufließen. Typische, den Gemeinden zustehende Einnahmen sind in der DDR z. B. Grundsteuern, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, auch Kurtaxen und Kulturabgaben. 2. Beteiligung an den Einnahmen übergeordneter Haushalte in Form fester oder prozentualer Anteile, z. B. der Bezirkshaushalte an den Gesamteinnahmen des Staatshaushalts. 3. Zuweisung von Mitteln aus den übergeordneten an nachgeordnete Haushalte, soweit deren eigene Einnahmen und Beteiligungen für die Deckung der von ih[S. 508]nen zu bestreitenden Aufgaben nicht ausreichen. In bestimmten Fällen kann der H. auch in der Abführung von Mitteln aus den Einnahmen eines örtlichen Haushalts an den übergeordneten örtlichen Haushalt (z. B. vom Budget eines Stadtbezirks an das Budget der Stadt) erfolgen. Die genannten 3 Grundformen des H. können miteinander kombiniert, sie können auch ausgebaut und ergänzt werden. So sieht ein Beschluß über Maßnahmen zur Erhöhung finanzieller Mittel in Gemeinden und kreisangehörigen Städten zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger vom 30. 8. 1973 vor, ab 1974 den Anteil der Gemeinden und Städte an den Gesamteinnahmen des Staates für jeweils 2 Jahre in gleichbleibender Höhe festzusetzen, um den Örtlichen Organen der Staatsmacht eine längerfristige Disponierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Der gleiche Beschluß sieht vor, im zentralen Republikhaushalt über die gesetzlichen Zuweisungen an die Gebietseinheiten hinaus jedes Jahr ― ab 1974 ― einen zusätzlichen „Fonds zur Förderung der Initiative in den Gemeinden und Städten“ zu bilden, der den Gemeinden — unter bestimmten Voraussetzungen — für die Durchführung von Infrastrukturarbeiten überwiesen wird. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 507–508 Haushaltsaufschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltsbuchSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Begriff H. entspricht dem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen „Finanzausgleich“. Er bezeichnet die Gesamtheit aller finanziellen Maßnahmen, mit denen die Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen in den Stand gesetzt werden, die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vorgegeben sind. In der DDR vollzieht sich der planmäßige H. in 3 Formen: 1. Übertragung unmittelbar eigener Einnahmequellen, z. B. auf dem…
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Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter (1979)
Siehe auch: Hochschullehrer: 1969 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 Die Hochschullehrerberufungs-VO von 1968 (GBl. II, Nr. 127, S. 997 ff.) unterscheidet zwischen hauptamtlichen H. (ordentliche Professoren, Hochschuldozenten, Professoren bzw. Dozenten mit künstlerischer Lehrtätigkeit), nebenamtlichen H. (Honorarprofessoren und -dozenten) und außerordentlichen Professoren (Dozenten und WM., die in Anerkennung ihrer Leistungen berufen werden). Ordentliche Professoren sind Lehrstuhlinhaber, zu nebenamtlichen H. können Vertreter der Praxis oder Wissenschaftler aus anderen wissenschaftlichen Institutionen berufen werden. Sie sind nicht Angehörige der Hochschule. Die VO enthält einen umfassenden Aufgabenkatalog, vor allem Spitzenleistungen in Lehre und Erziehung, Qualifizierung und Forschung. Mitarbeit an der Planung des Lehr- und Forschungsprozesses, Förderung der engen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den sozialistischen Ländern sowie den gesellschaftlichen Organisationen. Voraussetzung für die Berufung zum H. ist- auf Antrag des Bewerbers — die Erteilung der „facultas docendi“ (Lehrbefähigung) durch die für das jeweilige Fachgebiet verantwortliche Fakultät des Wissenschaftlichen Rates. Sie wird aufgrund fachlicher Leistungen in Lehre und Forschung, „der Fähigkeit des Bewerbers zur Festigung und Entwicklung des sozialistischen Staatsbewußtseins der Studenten“, von Praxiserfahrung und einer in der Regel mindestens 2jährigen Lehrtätigkeit an einer Universität oder Hochschule erteilt. Die Vorschläge zur Berufung zum H. ― in der Regel eine Dreierliste ― werden vom Rat der Sektion an den zuständigen Minister weitergeleitet, der bei der Berufung jedoch nicht an die Reihenfolge gebunden ist. Bei neu eingerichteten Lehrstühlen kann der Minister ohne dieses Verfahren berufen. Das Arbeitsrechtsverhältnis von H. kann durch Abberufung seitens des Ministers beendet werden. Ebenfalls 1968 trat eine Mitarbeiter-VO in Kraft (a. a. O.), die 2 Arten von WM. unterscheidet: 1. wissenschaftliche Assistenten mit befristetem Arbeitsrechtsverhältnis und Assistenzärzte bzw. Zahnärzte in der Fachausbildung; 2. wissenschaftliche Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Facharztanerkennung, Lehrer im Hochschuldienst, Lektoren, wissenschaftliche Oberassistenten und Oberärzte sowie wissenschaftliche Sekretäre. Zeitverträge werden auf 4 Jahre — bei der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 1~Jahr — in der Regel mit frisch diplomierten Studenten abgeschlossen. Die Aufgaben der Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Zeitverträgen bestehen in der Durchführung von Übungen und Praktika sowie, in der Regel unter Verantwortung eines H., in der Betreuung von Seminar- und Diplomarbeiten. Assistenten bzw. Assistenzärzte mit unbefristeten Verträgen sind meistens promoviert und vorher in befristeten Verträgen beschäftigt gewesen. Sie können auch ohne den Besitz der „facultas docendi“ mit der Durchführung von Vorlesungen beauftragt werden. Lehrer im Hochschuldienst werden vor allem im Rahmen des Grundstudiums eingesetzt. Assistenten und Lehrer im Hochschuldienst können bei besonderer Befähigung als Lektoren vor allem im Rahmen des Fachstudiums eingestellt werden. Sie können mit der Durchführung von Vorlesungen und der Anleitung von Lehrern im Hochschuldienst beauftragt werden. Oberassistenten bzw. Oberärzte sind promovierte Wissenschaftler, die mehrere Jahre als Assistenten tätig waren und über Praxiserfahrung verfügen; sie werden neben ihrer Lehrtätigkeit vor allem mit Forschungsauf[S. 510]gaben betraut. Wissenschaftliche Sekretäre werden für wissenschaftsorganisatorische Tätigkeiten eingestellt. Akademische Grade. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 509–510 Hochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochverratSiehe auch: Hochschullehrer: 1969 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 Die Hochschullehrerberufungs-VO von 1968 (GBl. II, Nr. 127, S. 997 ff.) unterscheidet zwischen hauptamtlichen H. (ordentliche Professoren, Hochschuldozenten, Professoren bzw. Dozenten mit künstlerischer Lehrtätigkeit), nebenamtlichen H. (Honorarprofessoren und -dozenten) und außerordentlichen Professoren (Dozenten und WM., die in Anerkennung ihrer Leistungen berufen werden). Ordentliche…
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Aggressionsverbrechen (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, H. 17, 1974. S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen „Kriegshetze“ wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Strafrecht; Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 5–6 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und PropagandaSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als…
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Bezirksparteiorganisationen der SED (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die B. und ihre Leitungsorgane sind den Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksorganisationen der SED übergeordnet. Gegenwärtig leiten 15 territoriale SED-Bezirksleitungen, eine SED-Gebietsleitung (Wismut) und die politische Hauptverwaltung der NVA, die den Status einer Bezirksleitung besitzt, die mehr als 270 Kreisleitungen an. Alle 2½ Jahre tritt, entsprechend einem vom Sekretariat des ZK festgelegten Schlüssel, die Bezirksdelegiertenkonferenz zusammen, deren Delegierte durch Parteiwahlen ermittelt werden. Diese Bezirksdelegiertenkonferenz stellt das höchste Organ der B. dar. Ihre wichtigste Aufgabe besteht in der Wahl der Bezirksleitung. Daneben gibt es ein „Bezirksparteiaktiv“, über dessen Zusammensetzung und Zustandekommen wenig bekannt ist, das aber als Diskussionsforum für die B. eine gewisse Rolle spielt. Die 1974 gewählten Bezirksleitungen in den 14 Bezirken der DDR bestehen aus je 60 Mitgliedern und 151 Kandidaten. In „Berlin-Hauptstadt der DDR“ besteht die Bezirksleitung aus 103 Mitgliedern und 23 Kandidaten. Die Bezirksleitungen treten in der Praxis alle 3 Monate zusammen, um die Teilrechenschaftsberichte ihrer Sekretariate entgegenzunehmen, die Durchführung und Auswirkung der von der Parteiführung gefaßten Beschlüsse in dem und auf den Bezirk zu erörtern und ggf, personelle Veränderungen zu beschließen. Wichtigste Aufgabe der Bezirksleitung ist es, auf ihrer 1. (konstituierenden) Sitzung das Sekretariat und die Bezirksparteikontrollkommission zu wählen. Da es sich bei den Kandidaten für diese Funktionen um Nomenklaturkader des ZK oder um Kontrollnomenklaturkader handelt, obliegt das Vorschlagsrecht dem ZK-Apparat (Sekretariat des ZK, Kaderkommission). Bis Februar 1963 bestanden bei den Bezirks- und Kreisleitungen Büros (statt Sekretariate). Diese sind nicht mit] den im Februar 1963 gebildeten Büros für Industrie und Bauwesen und dem Büro für Landwirtschaft zu verwechseln. Den Büros der Bezirksleitungen gehörten [S. 213]Mitte der 50er Jahre 9–11 Mitglieder und 3–5 Kandidaten an. Zwischen 1959 und 1962 wurden diese Büros teilweise auf 15–20 Personen erweitert. Im Jahre 1963 (4. Statut des VI. Parteitages, Beschluß des Politbüros vom 26. 2. 1963) wurde die Organisationsstruktur nicht nur der zentralen, sondern auch der regionalen Ebene (Bezirke, Kreise) einschneidend verändert. Funktionen der zentralen und regionalen Parteisekretariate wurden ausgegliedert. Nicht betroffen hiervon waren die Parteikontroll- und Revisionskommissionen. Sie bestanden ohnehin neben den Büros bzw. Sekretariaten der jeweiligen Ebene. Entsprechend dem Vorbild der KPdSU wurden sowohl beim Politbüro, bei den Bezirksleitungen, wie bei den Kreis- und Stadtleitungen Büros und Kommissionen ausgegliedert, die künftig für die Bereiche a) Industrie, Bauwesen und Verkehr, b) Landwirtschaft, c) Agitation und Propaganda (nur beim Politbüro) und d) ideologische Fragen zuständig waren. Den Büros für Industrie- und Bauwesen wurden volkswirtschaftlich wichtige Betriebe zugeordnet. Die Sekretariate der Bezirks- bzw. Kreisleitungen behielten aber die entscheidende letzte Koordinierungsfunktion. Im Laufe des Jahres 1963 wurden die Büros der Bezirksleitungen in Sekretariate umgewandelt. Der Umorganisation lag die Absicht zugrunde, diese Gremien zu verkleinern, um den Entscheidungsprozeß zu beschleunigen. Den Sekretariaten gehörten von 1963 bis 1966 nur noch an: der 1. Sekretär, der 2. Sekretär bzw. Leiter der Abteilung Parteiorgane, der Leiter des Büros für Industrie und Bauwesen, der Leiter des Büros für Landwirtschaft und der Leiter der Ideologischen Kommission. Agitationskommissionen wurden weder auf Bezirks- noch Kreisebene gebildet. Im Frühjahr 1967 wurden die Sekretariate jedoch wieder vergrößert, nachdem schon im Verlauf des Jahres 1966 die Büros für Industrie und Bauwesen sowie Landwirtschaft wieder aufgelöst wurden. Die früheren Büros der Bezirks- bzw. Kreisleitungen (Vorläufer der Sekretariate) wurden zwar nicht wieder eingerichtet, doch ähnelten die 13 Personen umfassenden Sekretariate nach 1967 stark den früheren Büros der Bezirksleitungen. Allerdings besteht bei den wenigen Sekretariaten keine, Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Kandidaten wie bei den alten Büros. Anfang 1974 wurde zu den 13 Funktionsträgern noch der Vorsitzende der Bezirksparteikontrollkommission in die Sekretariate der Bezirksleitungen (und jeweils auch in allen Kreisleitungen) kooptiert. Das Sekretariat einer Bezirksleitung umfaßt folgende Funktionsträger: 1. Sekretär; 2. Sekretär; Sekretär für Wirtschaft; Sekretär für Landwirtschaft; Sekretär für Agitation und Propaganda; Sekretär für Wissenschaft, Volksbildung und Kultur; Vors. des Rates des Bezirks (in Berlin [Ost] Oberbürgermeister); Stellv. des Vors. des Rates des Bezirks für bezirksgeleitete Industrie, Lebensmittelindustrie und örtliche Versorgungswirtschaft; Stellv. des Vors. des Rates des Bezirkes und Vors. der Bezirksplankommission; Stellv. des Vors. des Rates des Bezirkes und Produktionsleiter für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft; Vors. des FDGB-Bezirksvorstandes; 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung; 1. Sekretär der SED-Stadt- bzw. Kreisleitung der Bezirksstadt; Vors. der Bezirksparteikontrollkommission. Die Gebietsleitung Wismut besteht aus der gleichen Anzahl von Sekretären und dem 1. Stellv. des Generaldirektors der SDAG Wismut, dem Vors. des Zentralvorstandes der IG Wismut, dem 1. Sekretär der FDJ-Gebietsleitung und dem Vors. der Gebietsparteikontrollkommission. Die Verantwortung der B. für bestimmte Betriebe und Organisationen bedeutet formal zunächst Anleitung der entsprechenden Parteiorganisation. Tatsächlich geht sie jedoch darüber hinaus. Allerdings gilt der Grundsatz, daß die Partei selbst nicht unmittelbar operative Anweisung im staatlichen oder wirtschaftlichen Bereich erteilen soll, also keine direkte Verantwortung zu tragen hat. Da nach dem Parteistatut aber alle Mitglieder Anweisungen der übergeordneten Parteileitungen strikt auszuführen haben und z. B. Führungskräfte im Staatsapparat in der Regel Parteimitglieder sind, kommt den Parteileitungen in der Praxis eine große Entscheidungs- und Kontrollkompetenz zu. Wenn sie auch nicht selbst an der Durchführung der staatlichen bzw. sonstigen Aufgaben beteiligt sind bzw. sich beteiligen sollen, nehmen sie aber vielfach indirekt auch auf die Art der Durchführung beträchtlichen Einfluß. Dieses System der Anleitung ermöglicht es der Partei, die Verantwortung für Fehlentwicklungen sowie konkrete Konflikte in der Regel vom Parteiapparat fernzuhalten. Die Sekretariate der Bezirksleitung tagen regelmäßig einmal in der Woche an einem festgesetzten Tag. Die Sitzungen werden durch das Sekretariat der Bezirksleitung vorbereitet. Der Apparat der Bezirksleitung wird durch die Sekretäre geleitet; sie sind die entscheidenden Funktionäre der B. Ihnen unterstehen Abteilungen, an deren Spitzen Abteilungsleiter stehen. Die Abteilungen sind in Sektoren unterteilt. Oftmals besteht ein Sektor lediglich aus der Person des Sektorenleiters. Ferner gibt es Sektorengruppen (für Parteilehrjahr, Leiter der Konsultations-Stützpunkte. Parteiarchiv usw.). Als ständige Kommissionen sind die jeweilige Kommission für Jugend und Sport und die Frauenkommission bekannt; in mehreren Bezirken existieren auch Kommissionen zur Betreuung der Parteiveteranen; darüber hinaus werden immer wieder Ad-hoc-Kommissionen für die verschiedenen Geschäftsbereiche gebildet. Eine Bezirksleitung hat im Durchschnitt 180–250 hauptamtliche Mitarbeiter. Daneben gibt es eine Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiter (z. B. in den genannten Kommissionen). Die Arbeit der Kommissionen und der ad hoc gebildeten Arbeitsgruppen oder Ausschüsse [S. 214](Pressefest, Jugendweihe) wird von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern durchgeführt, die beide zur Nomenklatur der jeweiligen Bezirksleitung gehören. Die exponierte politische Stellung der SED-Bezirksleitungen zeigt sich u. a. darin, daß alle 1. Sekretäre der Bezirksleitung Mitglieder des ZK der SED sind. Nach dem IX. Parteitag der SED (1976) sind ferner zwei 1. Bezirkssekretäre zu Mitgliedern (Felfe, Halle und Naumann. Berlin [Ost]) und der 1. Sekretär der Bezirksleitung Cottbus. Walde, zum Kandidaten des Politbüros ernannt worden. Die Aufgaben und Funktionen der Bezirksleitung sind: 1. Sie ist organisatorisches und politisches Bindeglied zwischen den zentralen und regionalen Parteiapparaten. 2. Sie hat die einheitliche politische Leitung im Bezirk zu sichern sowie die prognostische Einschätzung der Entwicklung aller gesellschaftlichen Bereiche (Pläne der Parteiarbeit. Prognosen) vorzunehmen. Ihr obliegt daher auch die umfassende Anleitung der Staats- und Wirtschaftsorgane, der Massenorganisationen und anderer gesellschaftlicher Gruppen auf Bezirksebene entsprechend der „ständig wachsenden Rolle der Partei in der Gesellschaft“; nach wie vor wichtig ist die persönliche Verantwortung der Mitglieder der Bezirksleitung bzw. des Sekretariats für bestimmte Betriebe oder sonstige Organisationen. 3. Sie hat die Kreisorganisationen und deren Organe durch Instrukteurbrigaden und Arbeitsgruppen in den Kreisen durch schriftliche Informationen und Direktiven anzuleiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 212–214 Bezirksgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirksplankommissionSiehe auch die Jahre 1975 1985 Die B. und ihre Leitungsorgane sind den Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksorganisationen der SED übergeordnet. Gegenwärtig leiten 15 territoriale SED-Bezirksleitungen, eine SED-Gebietsleitung (Wismut) und die politische Hauptverwaltung der NVA, die den Status einer Bezirksleitung besitzt, die mehr als 270 Kreisleitungen an. Alle 2½ Jahre tritt, entsprechend einem vom Sekretariat des ZK festgelegten Schlüssel, die Bezirksdelegiertenkonferenz zusammen, deren…
DDR A-Z 1979
Agrar-Industrie-Komplex (AIK) (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der AIK ist ein volkswirtschaftlicher Begriff, unter dem die Gesamtheit derjenigen Wirtschaftsbereiche zu verstehen ist, die zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen bzw. an der Herstellung von Nahrungsgütern und Lebensmitteln beteiligt sind. Hierzu gehören die Produktionsmittel herstellende Industrie, die Landwirtschaft und die Nahrungsgüterwirtschaft. Zeitweise wird auch die Lebensmittelindustrie in den AIK einbezogen. Der Begriff AIK wurde von der UdSSR übernommen, wo er bisher mit der Bezeichnung Industrie-Agrar-Komplex synonym verwendet wurde. Nachdem im Frühjahr 1974 die Agrarökonomen der RGW-Staaten gemeinsam eine einheitliche Begriffssystematik erarbeitet haben, wurde die Bezeichnung „Agrar-Industrie-Komplex“ (AIK) für die DDR verbindlich und auf der „Agra“ 1974 erstmalig einem größeren Publikum vorgestellt. Die Notwendigkeit, den AIK als Planungsorgan zu etablieren, ergab und ergibt sich aus den mit der Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe und mit der Intensivierung der Agrarproduktion quantitativ und qualitativ zunehmenden Verflechtungsbeziehungen. Diese Verflechtungsbeziehungen bedürfen der Planung und der Bilanzierung und sollen zunehmend einheitlich geleitet werden. Diesem Ziel diente vor allem die 1975 erfolgte Reorganisation des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Als Ausgangsgrößen der [S. 12]Planung gelten stets die Produktionsziele der Landwirtschaft, auf die die Produktionsmittelbereitstellung und die Leistungsfähigkeit der Be- und Verarbeitungsbetriebe abzustimmen sind. Der AIK kann als Vorstufe zur vorgesehenen Planung der Volkswirtschaft nach Bedürfniskomplexen gesehen werden. In diesem Fall wäre der AIK um die Produktion aller sonstigen Nahrungs- und Genußmittel einschließlich des nahrungsmittelproduzierenden Handwerks zu erweitern. In gleicher Weise sind der Einzelhandel mit diesen Produkten und die Speisewirtschaft in den Bedürfniskomplex Ernährung einzubeziehen. Anfänge zur Entwicklung des Bedürfniskomplexes Ernährung sind in der DDR beim Handel mit Frischobst und Frischgemüse festzustellen, die von den Erzeugern in betriebseigenen oder kooperativen Verkaufsstellen angeboten werden. Gegenwärtig steht jedoch die Strukturierung des AIK im Vordergrund. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des AIK wird einerseits am Wert der Bruttoproduktion und andererseits an der Zahl der Beschäftigten gemessen. Im Jahre 1972 war der AIK mit ca. 79,2 Mrd. Mark zu etwa 20 v. H. am gesamten Bruttoprodukt der DDR beteiligt. Die auf die einzelnen Produktionsbereiche entfallenden Anteile zeigt die untenstehende Tabelle. Im Zuge der Spezialisierung und Konzentration der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft fanden in der Zeit von 1965 bis 1972 bei allgemeinem Abfall des nominellen Produktionswertes erhebliche Umschichtungen statt. (S. die nebenstehende Tabelle.) Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 11–12 Agrarflug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV)Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der AIK ist ein volkswirtschaftlicher Begriff, unter dem die Gesamtheit derjenigen Wirtschaftsbereiche zu verstehen ist, die zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen bzw. an der Herstellung von Nahrungsgütern und Lebensmitteln beteiligt sind. Hierzu gehören die Produktionsmittel herstellende Industrie, die Landwirtschaft und die Nahrungsgüterwirtschaft. Zeitweise wird auch die Lebensmittelindustrie in den AIK einbezogen. Der Begriff AIK wurde von…
DDR A-Z 1979
Wirtschaftsverträge, Internationale (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5, 1976) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z. B. Ordnung und Planung der Volkswirtschaft 1976–1980), über die Rechtsstellung der Leitungsorgane und der Wirtschaftsorganisationen (vor allem der Außenhandelsbetriebe), über das Wechsel- und Scheckrecht, über den gewerblichen Rechtsschutz und über das Zivilgesetzbuch der DDR (Schutz des Eigentums usw.) den rechtlichen Rahmen außenwirtschaftlicher Aktivitäten. Während das GIW als zentrales außenwirtschaftliches Rechtsdokument speziell für den Abschluß von IW. auf betrieblicher Ebene und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse geschaffen worden ist, bilden für den Abschluß völkerrechtlich verbindlicher Wirtschaftsabkommen z. B. über Handel und Kooperation prinzipiell die Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft die Basis (u. a. Gesetz über den Ministerrat der DDR, GBl. I, Nr. 16, 1972, Statut des MfA, GBl. Nr. 41, 1973, VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels, GBl. I, Nr. 35, 1976). Rechtssubjekte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind die Staaten als Ganzes bzw. die von ihnen geschaffenen Organisationen. Die von ihnen getroffenen Vereinbarungen haben überwiegend bilateralen Charakter, jedoch ist die DDR vor allem seit ihrer internationalen Anerkennung auch einer Reihe von multilateralen Vereinbarungen und Organisationen beigetreten (z. B. der UNO und ihren Unterorganisationen, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums, dem Genfer Scheck- und Wechselabkommen, dem Internationalen Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr). Ein Kernstück ihrer internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf überbetrieblicher Ebene sind die bilateralen Abkommen über den Warenaustausch. Während diese Abkommen gegenüber den westlichen Industriestaaten bis zu Beginn der 70er Jahre weniger dem wirtschaftlichen Ziel dienten, neue Märkte zu erschließen bzw. zu sichern und Grundlagen für die nationale Außenwirtschaftsplanung zu schaffen, als vielmehr das Ziel der völkerrechtlichen Anerkennung verfolgten, kann seitdem beinahe von einer Umkehrung der Zielsetzung gesprochen werden. Gegenüber den sozialistischen osteuropäischen Staaten haben die seit der frühzeitigen Anerkennung der DDR zu Beginn der 50er Jahre geschlossenen Handelsabkommen im wesentlichen die Aufgabe, den Warenaustausch rechtsverbindlich festzulegen. Die fehlende Anerkennung durch die westlichen Staaten versagte es der DDR zunächst, völkerrechtlich verbindliche Abkommen auf Regierungsebene zu schließen. Unterhalb dieser Ebene gelang der DDR-Führung jedoch schon zu Beginn der 50er Jahre der Abschluß einer Reihe von Abkommen auf Jahresbasis, die in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Abkommen auf Regierungsebene nahekamen, wenn sie auch alle die Einräumung der von der DDR angestrebten Meistbegünstigung ausschlossen. Dies gilt einmal für die noch bis Mitte der 50er Jahre mit westlichen, z. T. privatrechtlich organisierten Wirtschaftsvereinigungen abgeschlossenen sog. globalen Kompensationsabkommen auf Verrechnungsbasis, weiterhin für die Ende der 50er und in den 60er Jahren getroffenen Kammerabkommen, die z. T. den [S. 1189]Warenaustausch auf konvertibler Zahlungsbasis festlegten, und schließlich für die seit 1970 abgeschlossenen Abkommen auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen. Etwa seit Mitte der 60er Jahre wurden Handelsabkommen mit den Partnern in den westlichen Industriestaaten bzw. diesen Staaten selbst, den Planungsinteressen und den politischen Wünschen der DDR entsprechend, mit längerer Laufzeit (von 3 und 5 Jahren) abgeschlossen. Inhaltlich enthalten sie neben der Regelung der Laufzeit u. a. die Bestimmung des handelspolitischen Regimes (Meistbegünstigung bei Regierungsabkommen). Regelungen über den Zahlungsverkehr (Zahlung in konvertibler Währung oder in Verrechnungseinheiten), die Festlegung der Liefer- und Bezugskontingente und die Bestimmung von Kontaktgremien (gemischte Kommissionen o. ä.). Seit der internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der in der UNO vertretenen Staaten sind außer Handelsabkommen mit westlichen Ländern auch Rahmenabkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Sie beschreiben im wesentlichen die Art, Form und die Bereiche der Zusammenarbeit. Sie können als Signal dafür verstanden werden, daß die DDR nach Jahren der teilweise erzwungenen, teilweise selbst auferlegten Zurückhaltung nunmehr grundsätzlich zur Intensivierung ihrer Beziehungen mit westlichen Industriestaaten auf zahlreichen Gebieten bereit ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1188–1189 Wirtschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftswerbungSiehe auch das Jahr 1985 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5, 1976) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z. B.…
DDR A-Z 1979
Ministerrat (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der M. bildet die Regierung der DDR und stellt damit die Spitze des Staatsapparates dar. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I. S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat der vom M. im Regierungssystem der DDR seit Anfang 1971 tatsächlich wahrgenommenen Funktionen einer „Regierung“. 1949 wurde die „Provisorische Regierung der DDR“ von der Provisorischen Volkskammer gewählt. Diese Regierung wurzelte organisatorisch in der auf dem Gebiet der SBZ bis zur Gründung der DDR bestehenden Deutschen Wirtschaftskommission, in der Deutschen Verwaltung des Inneren, der Deutschen Verwaltung für Volksbildung und dem Zentralen Komitee für Staatliche Kontrolle, die im Auftrage der sowjetischen Besatzungsmacht Verwaltungsaufgaben wahrnahmen. Die Bezeichnung „Regierung“ wurde nur kurze Zeit beibehalten; bereits im ersten Gesetz über die Regierung vom November 1950 wurde die Bezeichnung M. geprägt. 1952 wurde die Bezeichnung „Regierung“ durch M. ersetzt; ein Wandel der Stellung als zentrales staatliches Organ war damit jedoch nicht verbunden. Mit der Gründung des Staatsrates der DDR im September 1960 gingen in zunehmendem Maße die Regierungsfunktionen auf diesen über; dies schlug sich auch in der Bezeichnung des M. als „Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates“ im Gesetz über den M. von 1963 nieder. Der M. war in erster Linie für die Leitung und Planung der Volkswirtschaft zuständig. Seit 1970/71 hat er wieder Regierungsfunktionen übernommen, während der Staatsrat gleichzeitig an Bedeutung verlor. [S. 740]Der M. setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Ersten Stellvertretern, den weiteren Stellvertretern des Vorsitzenden sowie den übrigen Mitgliedern, die auch dann den Titel „Minister“ tragen, wenn sie kein Ministerium leiten. Die Mitglieder des M. werden auf Vorschlag des Vorsitzenden des M., den die stärkste Fraktion zur Wahl vorschlägt, nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Zwischen den Tagungen der Volkskammer kann der Vorsitzende des M. den Auftrag zur Wahrnehmung einer Funktion als Stellvertreter oder als Minister erteilen, muß dies aber von der Volkskammer bestätigen lassen. Der M. ist ein Gremium mit 44 Mitgliedern (25. 1. 1979). Er tagt einmal wöchentlich. Die Mehrzahl der Mitglieder (40) stellt die SED, die anderen Parteien verfügen über je einen Stellvertreter des Vorsitzenden, die auch Ressortleiter sind; der Vertreter der NDPD ist Vorsitzender des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Aufgaben des M. ergeben sich aus seiner Funktion als zentralen staatlichen Exekutivorgans. Der § 1 des Gesetzes legt im einzelnen fest, daß der M. als Organ der Volkskammer unter Führung der SED im Auftrag der Volkskammer die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik ausarbeitet, die einheitliche Durchführung der Staatspolitik leitet und die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben organisiert. Seine Tätigkeit soll das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bevölkerung erhöhen und dem Wohl der Arbeiterklasse und aller Bürger dienen. Er soll: die Volkswirtschaft leiten und planen, die kulturelle und geistige Entwicklung fördern, wissenschaftliche Leitungsmethoden verwirklichen, die Initiative der Werktätigen fördern, Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) lösen, die Sozialistische ➝Demokratie durch Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften entwickeln, mit diesen zusammen Maßnahmen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur und der kulturellen und sportlichen Betätigung festlegen und die Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik mit dem Bundesvorstand des FDGB erarbeiten, die Grundsätze der Außenpolitik verwirklichen, die Tätigkeit des Staatsapparates auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verbessern, die Räte der Bezirke anleiten und kontrollieren und sie in die Ausarbeitung von Beschlüssen einbeziehen, wenn diese materielle, soziale und kulturelle Erfordernisse der Bezirke berühren, grundsätzliche Entscheidungen zur Abstimmung und Harmonisierung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Territorien treffen, womit Standortentscheidungen über Industrieansiedlungen sowie Entscheidungen über Verkehrssysteme, Arbeitskräfteverteilung und -einsatz, Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und Umweltschutz gemeint sind. Schließlich soll er die Rechtsordnung planmäßig ausbauen, die sozialistische Gesetzlichkeit festigen und Rechte und Freiheit der Bürger schützen. Alle Aufgaben sollen der Verwirklichung der Beschlüsse der SED dienen sowie auf der Grundlage der Beschlüsse und Gesetze der Volkskammer gelöst werden. Diese Entwürfe zu Gesetzen und Beschlüssen werden der Volkskammer vom M. unterbreitet; diese stimmt auch der Regierungserklärung zu Beginn jeder Wahlperiode zu. Die Wahrnehmung faktisch aller Leitungs- und Planungsaufgaben — mit Ausnahme von Aufgaben im militärischen Bereich durch die Bindungen im Warschauer Pakt und die Funktionen des Nationalen Verteidigungsrates — gewährleistet der M. durch die Ministerien und die anderen zentralen Organe, die ihm unterstellt sind, wie z. B. Staatssekretariate, staatliche Ämter und Komitees, die Staatliche Plankommission u. a. m. Für die eigene Geschäftstätigkeit des M. ist dessen Sekretariat zuständig. Er verfügt ferner über eine Pressestelle sowie andere Gremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die u. a. für seine Entscheidungstätigkeit zur Verfügung stehen. Das Sekretariat des M. ist die Koordinationsstelle für die Arbeiten des M.; es dient jedoch vor allem dem Vorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Vorbereitung der Sitzungen des M., die Begutachtung der Vorlagen, die Abfassung von Gesetzestexten, die Kontrolle der Tätigkeit der Ministerien und anderer zentraler Organe, die Anleitung von staatlichen Institutionen wie der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften, des Presseamtes und anderer Ämter. Es verfügt über Abteilungen, die mit bestimmten Komplexen der Innen- wie der Außenpolitik, z. B. Fragen des RGW, befaßt sind. Die Arbeitsgruppe Organisation und Inspektion ist zuständig für die Anleitung und Kontrolle des örtlichen Staatsapparates und anderer Institutionen. Der M. wird als kollektiv arbeitendes Gremium bezeichnet. In seinen Sitzungen werden Vorlagen der Ministerien diskutiert, Koordinationsentscheidungen getroffen, Berichte entgegengenommen und Entscheidungen des Präsidiums des M. bestätigt. Das Präsidium ist das für das Funktionieren des M. als zentraler Entscheidungsinstanz wichtigste Gremium. Es umfaßt den Vorsitzenden des MR. und seine Stellv. sowie den Finanzminister, den Leiter des Amtes für Preise und den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Das Präsidium nimmt die Funktionen des M. zwischen dessen Tagungen wahr, kann also auch Beschlüsse fassen, die als solche des gesamten M. gelten, bereitet grundlegende Entscheidungen des M. vor. konzentriert die Arbeit des M. auf die zu lösenden Aufgaben. Die Kompetenzen des M. werden im wesentlichen vom Präsidium des M., vor allem aber dem Vorsitzenden [S. 741]wahrgenommen. Die Rolle des gesamten M. wird u. a. dadurch gekennzeichnet, daß manche seiner Entscheidungen zwar der Zustimmung der Volkskammer bedürfen (Perspektiv- und Jahres- sowie Haushaltspläne), die Vorarbeiten dazu aber von ihm geleistet und die zur Durchführung notwendigen Entscheidungen in eigener Verantwortlichkeit getroffen werden, womit er die zentrale staatliche Instanz im Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß darstellt; im Selbstverständnis der SED impliziert dies jedoch nicht eine Trennung von Volkskammer und Regierung. Zusammensetzung des M. (Januar 1979): Vorsitzender Stoph, Willi (SED) I. stellv. Vors. Krolikowski, Werner (SED) Neumann, Alfred (SED) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Vertragsgerichts Flegel, Manfred (NDPD) Stellv. Vors. u. Min. der Justiz Heusinger, Hans-Joachim (LDPD) Stellv. Vors. u. Min. f. Allg. Masch.-, Landm.- u. Fahrzeugbau Kleiber, Günther (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Materialwirtschaft Rauchfuß, Wolfgang (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Umweltschutz u. Wasserwirtschaft Reichelt, Hans (DBD) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Plankomm. Schürer, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Post- u. Fernmeldewesen Schulze, Rudolph (CDU) Stellv. Vors. Weiß, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Wissenschaft u. Technik Weiz, Herbert (SED) Mitglieder: Min. f. Verkehrswesen Arndt, Otto (SED) Staatssekretär im Min. f. Außenhandel Beil, Gerhard (SED) Staatssekretär f. Arbeit und Löhne Beyreuther, Wolfgang (SED) Min. f. Geologie Bochmann, Manfred (SED) Min. d. Finanzen Böhm, Siegfried (SED) Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen Böhme, Hans-Joachim (SED) Min. f. Handel u. Versorgung Briksa, Gerhard (SED) Min. f. Leichtindustrie Buschmann, Werner (SED) Min. des Innern Dickel, Friedrich (SED) Stellv. Vors. d. Staatl. Plankommission Fichtner, Kurt (SED) Min. f. Auswärtige Angelegenheiten Fischer, Oskar (SED) Min. f. Werkzeug- u. Verarbeitungsmaschinenbau Georgi, Rudi (SED) Min. f. Glas- u. Keramikindustrie Greiner-Petter, Werner (SED) Leiter d. Amts f. Preise Halbritter, Walter (SED) Min. f. Kultur Hoffmann, Hans-Joachim (SED) Min. f. Nationale Verteidig. Hoffmann. Heinz (SED) Min. f. Volksbildung Honecker-Feist, Margot (SED) Min. f. Bauwesen Junker, Wolfgang (SED) Präsident d. Staatsbank Kaminsky, Horst (SED) Staatssekretär in der Staatl. Plankommission Klopfer, Heinz (SED) Oberbürgermeister von Berlin (Ost) Krack, Erhard (SED) Min. f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft Kuhrig, Heinz (SED) Min. f. Gesundheitswesen Mecklinger, Ludwig (SED) Min. f. Staatssicherheit Mielke, Erich (SED) Min. f. Kohle u. Energie Siebold, Klaus (SED) Min. f. Erzbergbau, Metallurgie u. Kali Singhuber, Kurt (SED) Min. f. Außenhandel Sölle, Horst (SED) Min. f. Elektrotechnik u. Elektronik Steger, Otfried (SED) Vors. d. Komitees d. Arbeiter-u.-Bauern-Inspektion Stief, Albert (SED) Min. f. Bezirksgeleitete u. Lebensmittelindustrie Wange, Udo-Dieter (SED) Min. f. Chemische Ind. Wyschofsky, Günther (SED) Min. f. Schwermaschinen- u. Anlagenbau Zimmermann, Gerhard (SED) —— Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 739–741 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, MitwirkungsrechteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der M. bildet die Regierung der DDR und stellt damit die Spitze des Staatsapparates dar. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I. S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das…
DDR A-Z 1979
Verrechnungsverfahren (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In einer Zentralplanwirtschaft wird die Art der Bezahlung von Lieferungen und Leistungen zwischen den Wirtschaftsbetrieben nicht in das freie Ermessen der Betriebsleitungen gestellt. Als V. werden demnach in der DDR diejenigen bargeldlosen Zahlungstechniken bezeichnet, die der Gesetzgeber den inländischen Wirtschaftsbetrieben verbindlich vorschreibt, damit diese nur so ihre Geldverbindlichkeiten begleichen und ihre Forderungen einziehen. Die im Bereich der produzierenden Wirtschaft gegenwärtig gültigen Verrechnungsmethoden wurden durch die am 12. 6. 1968 erlassene VO über die Verrechnung von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen — Verrechnungs-Verordnung — festgelegt (GBl. II. S. 423 ff.). Ihre Verwendung ist für den gesamten staatlichen Bereich der Wirtschaft (VEB, Kombinate, VVB), für die Produktionsgenossenschaften, die gesellschaftlichen Organisationen und alle sonstigen Haushaltsorganisationen verpflichtend. Abgesehen von Verbindlichkeiten in Bagatellfällen, die durch Barzahlung beglichen werden können, stehen den Wirtschaftsbetrieben in der DDR vier Möglichkeiten zur Verfügung, um Forderungen von Gläubigern zu begleichen: 1. die Überweisung; 2. der Scheck; 3. die Einwilligung in automatische Abzüge vom Sichtguthabenkonto (Lastschriftverfahren) und 4. die Stellung eines Akkreditivs. Mit der Vorgabe standardisierter Verfahren zur Abwicklung des Verrechnungsverkehrs verfolgt die Wirtschaftsführung vor allem folgende Ziele: Sie will 1. die Wirtschaftsbetriebe zwingen, möglichst alle Forderungen aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen bargeldlos über das Gironetz der Banken und Postscheckämter verrechnen zu lassen; sie möchte 2. die vorgeschriebene bargeldlose Verrechnung der Geldforderungen dafür benutzen, um die Wirtschaftsbeziehungen der Produktionseinheiten untereinander zu kontrollieren; sie will 3. eine sichere und schnelle Refinanzierung der Gläubiger gewährleisten und 4. die Technik des Verrechnungsverkehrs als Erziehungsmittel verwenden. um die Wirtschaftsbetriebe zu bewegen, pünktlich ihre Schulden zu zahlen, und sie bemüht sich 5. darum, die Käuferbetriebe in den Stand zu setzen, trotz des Verlangens nach unverzüglicher Begleichung ihrer Schulden die erhaltene Ware sorgfältig prüfen zu können. Darüber hinaus gestand man ferner den Beziehern von Waren das Recht zu, über das Druckmittel der Zahlungsverweigerung die Lieferanten zu zwingen, ihre Lieferzusagen vertragsgerecht und qualitativ einwandfrei zu erfüllen. Seit 1965 sind das (Bank-)Überweisungs- und das Scheckverfahren die beiden meistbenutzten Verrechnungsmethoden zur Begleichung von Geldforderungen zwischen den Betrieben. Beim Überweisungs- und beim Scheckverfahren liegt die Initiative zur Zahlung jeweils beim Käufer. Dagegen ist das Lastschriftverfahren eine automatisierte Form der Sofortzahlung aufgrund von Forderungen. Bei dieser Verrechnungsart wird das Einverständnis des Käufers zur Abbuchung entstandener Forderungen generell im voraus erteilt. Jedoch kann der Käufer in begründeten Fällen auch hier eine bereits erfolgte Abbuchung nachträglich wieder rückgängig machen. Durch die Umstellung der Verrechnungstechnik vorwiegend auf das Überweisungs- und Scheckverfahren wurde der frühere Automatismus bei der Begleichung von Geldforderungen durch das „Rechnungs-Einzugsverfahren“ (1952–1961) und das „Forderungs-Einzugsverfahren“ (1961–1964) weitgehend beseitigt. Hierdurch konnte die Stellung des Käufers gestärkt werden. Er bestimmt heute — in den Grenzen der mit dem Verkäufer getroffenen vertraglichen Vereinbarungen —, an welchem Termin nach Abschluß der Wareneingangskontrolle gezahlt wird und ob die Lieferung auch die volle Überweisung des geforderten Kaufpreises rechtfertigt. Vor 1965 dagegen hatte die Bank des Käufers schon bei Vorlage eines Lastschriftauftrages durch den Verkäufer die Zahlung auszuführen, ohne daß der Käufer praktisch eine Chance besaß, bei Vertragsverletzungen des Lieferanten und bei nachweislicher Schlechterfüllung der vereinbarten Warenlieferungen eine Bezahlung der Rechnung ganz oder teilweise zu verweigern. Durch das den Käufern seit 1965 eingeräumte Kontrollrecht soll die Eigenverantwortlichkeit der Wirtschaftsbetriebe dahingehend gestärkt werden, selbst dafür zu sorgen, daß die Lieferanten Waren mit vorzüglicher Qualität und zu dem vertraglich vereinbarten Termin liefern. Die Grundformen zur Abwicklung von zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen sind für alle vorkommenden Geschäfte der Warenzirkulation zwingend vorgeschrieben, für die keine Vereinbarung über das anzuwendende V. getroffen worden ist. Hier soll nur das Überweisungsverfahren vorgestellt werden. Dabei übersenden die Kunden nach Prüfung der eingegangenen Waren der für sie zuständigen Bank einen Gutschriftträger (Überweisungsauftrag) über die von ihnen einem Lieferbetrieb geschuldete Summe. Die Bank bucht auf diese Aufforderung hin die fällige Summe vom Konto ihres Kunden ab und überweist sie auf das angegebene Konto des Lieferanten. Zur Vereinfachung der Arbeiten bei der Erledigung der täglich anfallenden Menge an Verrechnungen sind den Wirtschaftsbetrieben innerhalb der Volkswirtschaft der DDR die Benutzung normierter Verrechnungsvordrucke (= Formularstrenge) und die Einhaltung gleicher Sicherungsgrundsätze im Zahlungsverkehr vorgeschrieben. Bankwesen; Sparkassen; Staatsbank; Bargeldumlauf; Kontenführungspflicht; Sparen; Zins und Zinspolitik (s. dort den Abschnitt „Verzugszinsen“). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1133 Verrechnungseinheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersandhandelSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In einer Zentralplanwirtschaft wird die Art der Bezahlung von Lieferungen und Leistungen zwischen den Wirtschaftsbetrieben nicht in das freie Ermessen der Betriebsleitungen gestellt. Als V. werden demnach in der DDR diejenigen bargeldlosen Zahlungstechniken bezeichnet, die der Gesetzgeber den inländischen Wirtschaftsbetrieben verbindlich vorschreibt, damit diese nur so ihre Geldverbindlichkeiten begleichen und ihre…
DDR A-Z 1979
Demographie (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Die DDR gehörte 1977, gemessen an der industriellen Bruttoproduktion pro Kopf der Bevölkerung, zu den 10 führenden Industriestaaten der Welt. Diese Entwicklung muß auf dem Hintergrund soziographischer und wirtschaftlicher Faktoren gesehen werden, die die Ausgangsposition der DDR als relativ ungünstig erscheinen lassen. Auf einer Fläche von 108.179 km² lebten am 31. 12. 1977 16,758 Mill. Menschen (1946 noch 18,057 Mill.), was rd. 23 v. H. des Gebietes des Deutschen Reiches (1937) und etwa 27 v. H. seiner Bevölkerung entspricht. Mit 155 Menschen pro km² gehört die DDR zu den dichtest besiedelten Ländern der Erde; im Vergleich mit anderen RGW-Staaten liegt sie sogar mit einem Abstand von rd. 40 v. H. zum nächsten Staat, Ungarn, eindeutig an der Spitze. Im Norden grenzt die DDR an die Ostsee, im Westen an die Bundesrepublik Deutschland, im Süden an die ČSSR und im Osten an die Volksrepublik Polen (Oder-Neiße-Grenze). Während das Gebiet der heutigen DDR vor 1937 im wesentlichen agrarisch strukturiert war (mit Ausnahme: von Leicht-, Lebensmittel- und Textilindustrie), sind im Zuge der nach 1945 forcierten Industrialisierung 10 Industrieregionen (überwiegend im Süden sowie in der Mitte der DDR) entstanden, in denen ― von wenigen Ausnahmen abgesehen ― importierte Rohstoffe verarbeitet werden: der Raum Magdeburg/Süd- und Ostharz (Schwermaschinen- und Leichtindustrie), der Raum Halle/Leipzig (Braunkohlen- und Chemieindustrie), der Raum Erfurt/Gera (Textil- und Automobilindustrie), das Gebiet um Karl-Marx-Stadt, ehemals Chemnitz, (Textil- und Werkzeugmaschinenindustrie), das Gebiet um Dresden (Elektrotechnische, Elektronik- und optische Industrie), das Gebiet der Lausitz um Cottbus (Eisenerz- und Eisenerzverarbeitungsindustrie), das Gebiet um Berlin (Ost) (Elektronische und Werkzeugmaschinenindustrie), das Gebiet um Frankfurt (Oder) (Stahl- und Erdölindustrie), das Gebiet um Brandenburg (Landmaschinenindustrie). Statistische Daten (31. 12. 1977) Wohnbevölkerung insgesamt 16,7.578 Mill. davon Männer 7,8.170 Mill. Frauen 8,9.408 Mill. Lebendgeborene je 1000 der Bevölkerung: 13,3 (1968: 14,3) Gestorbene je 1000 der Bevölkerung: 13,4 (1968: 14,2) Gestorbenenüberschuß: -2087 (1968: + 2.670 Lebendgeborenenüberschuß) Berufstätige (ohne Lehrlinge): 8,058 Mill. (davon 4,033 Mill. Frauen) Eheschließungen: 147.402 Ehescheidungen: 43.034 Sparguthaben: 86,08 Mrd. Mark Quelle: Statistisches Jahrbuch der DDR 1978. % [S. 249]die Hafenstadt Rostock (Schiffbau- und Schiffsausrüstungsindustrie). Die nach 1945 zunächst weiter bestehende Verwaltungsstruktur (5 Länder) wurde 1952 geändert; seitdem bestehen 15 Bezirke, die ihrerseits in 219 Kreise (einschließlich Stadtkreise) und rd. 7.600 Gemeinden (einschl. kreisfreier Städte) aufgeteilt sind. 219 Gemeinden haben mehr als 10.000 Einwohner. Die drei größten Bezirke (Potsdam, Magdeburg, Neubrandenburg) sind wirtschaftlich auch heute noch überwiegend durch ihre landwirtschaftliche Produktion bestimmt. Bevölkerung; Sozialstruktur; SED; Arbeitskräfte; Intelligenz; Wirtschaft; Agrarpolitik; Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 248–249 Demarkationslinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratie, SozialistischeSiehe auch das Jahr 1975 Die DDR gehörte 1977, gemessen an der industriellen Bruttoproduktion pro Kopf der Bevölkerung, zu den 10 führenden Industriestaaten der Welt. Diese Entwicklung muß auf dem Hintergrund soziographischer und wirtschaftlicher Faktoren gesehen werden, die die Ausgangsposition der DDR als relativ ungünstig erscheinen lassen. Auf einer Fläche von 108.179 km² lebten am 31. 12. 1977 16,758 Mill. Menschen (1946 noch 18,057 Mill.), was rd. 23 v. H. des Gebietes des…
DDR A-Z 1979
Häftlinge, Politische (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR pH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 (Amnestie) der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte: Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen sind ca. 150.000 Deutsche mehr oder weniger willkürlich als „aktive Faschisten“ oder „Kriegsverbrecher“ in den früheren NS-Konzentrationslagern interniert worden. Etwa 70.000 dieser Häftlinge sind in diesen Lagern ums Leben gekommen. Bei der Auflösung der Konzentrationslager Anfang 1950 wurden die Überlebenden bis auf ca. 3.500, die der DDR-Justiz zur Aburteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit übergeben wurden, aus der Haft entlassen. 2. SMT-Verurteilte: Sowjetische Militärtribunale (SMT) haben in den Jahren 1945–1955 eine nicht bekannte Zahl Deutscher wegen wirklicher oder angeblicher NS- oder Kriegsverbrechen oder als politische Gegner der KPD/SED verurteilt. Die Strafe betrug in der Regel 25 Jahre Zwangsarbeit. 1950 wurden 10.513 SMT-Verurteilte den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben. Ca. 6.300 dieser Häftlinge wurden Anfang 1954, die übrigen ― bis auf wenige Ausnahmen ― 1955/56 aus den Strafanstalten der DDR entlassen. 3. In die Sowjetunion Deportierte: Von 1945 bis 1955 sind ca. 40.000 Internierte und SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert worden, wo sie zusammen mit den Tausenden als „Kriegsverbrecher“ verurteilten deutschen Kriegsgefangenen in sowjetischen Strafarbeitslagern untergebracht wurden. Mindestens 7.000 bis 10.000 Deportierte sind in der SU umgekommen. Bis auf 271 Häftlinge, die im Dezember 1955 den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben wurden, sind die überlebenden Verurteilten, deren Zahl von der UdSSR im September 1955 mit 9.626 angegeben wurde, bis 1956 nach Deutschland entlassen worden. 4. Verurteilte Kriegsverbrecher: Von 1945 bis September 1971 sind nach Angaben des Generalstaatsanwalts der DDR 12.828 Personen wegen „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt worden, die meisten von ihnen — 12.147 — bis 1950. Zu diesen Verurteilten gehören auch die 3.500 Internierten, die Anfang 1950 bei der Auflösung der Konzentrationslager der DDR-Justiz übergeben und in den Waldheim-Prozessen im Frühjahr 1950 durch eigens zu diesem Zweck beim Landgericht Chemnitz gebildete Sonder-Strafkammern abgeurteilt wurden (Kriegsverbrecherprozesse). Die meisten Waldheim-Verurteilten wurden aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 22. 12. 1955 aus der Haft entlassen. 5. Wegen Staatsverbrechen und Republikflucht verurteilte Häftlinge bilden seit 1956 den Hauptteil der pH. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt. In den Kriminalstatistiken der DDR fehlt darüber jeder Hinweis. Es kann jedoch aufgrund der von westlichen Stellen getroffenen Feststellungen angenommen werden, daß seit 1950 mehr als 120.000 Personen wegen dieser politischen Delikte verurteilt worden sind. Besonders hoch ist der Anteil der wegen Republikflucht Verurteilten, der seit 1961 ständig zugenommen hat und seit 1969 bei etwa 75 v. H. aller aus politischen Gründen Verurteilten liegt. Zugenommen hat seit 1976 die Zahl der wegen staatsfeindlicher Hetze und Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit Bemühungen um Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Verurteilten. 6. Wirtschaftsverbrecher: Auch ein großer Teil der wegen Wirtschaftsverbrechen verurteilten Häftlinge muß zu den pH. gerechnet werden. Ihre Zahl ist ebenfalls nicht bekannt. Seit 1962 haben Wirtschaftsstrafsachen erheblich abgenommen. Die Gesamtzahl der aus politischen Gründen inhaftierten Personen ist unbekannt. Nach Auflösung der Konzentrationslager stieg die Zahl der pH. Anfang der 50er Jahre bald wieder auf 20.000. 1962/63 gab es nach westlichen Schätzungen ca. 12.000 pH. Seit 1964 sind mehr als 15.000 pH. für materielle Gegenleistungen der Bundesregierung vorzeitig aus der Strafhaft in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Dadurch hat sich die Zahl der pH. auf durchschnittlich ca. 3.000 vermindert. Auch aufgrund der Amnestie vom 6. 10. 1972 sind mehr als 2.000 Häftlinge, darunter mehr als die Hälfte aus politischen Gründen Verurteilte, in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Im Strafvollzug werden die pH. wie die aus kriminellen Gründen verurteilten Gefangenen behandelt. Kriminelle und pH. sind gemeinsam in den Strafanstalten untergebracht; nur in der StVA Cottbus befinden sich seit einigen Jahren fast ausschließlich wegen politischer Straftaten verurteilte Häftlinge. Die Mehrzahl der etwa 400 meist wegen Fluchthilfe verurteilten westdeutschen und West-Berliner Häftlinge sind streng getrennt von den Strafgefangenen aus der DDR in der Strafvollzugsanstalt Berlin-Rummelsburg untergebracht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 501 Haftarbeitslager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaftstrafeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR pH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 (Amnestie) der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte: Nach dem Einmarsch der sowjetischen…
DDR A-Z 1979
Jugendorganisationen in den Bildungseinrichtungen (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Wesentlicher Wirkungsbereich der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als „der einheitlichen Sozialistischen Massenorganisation der Jugendlichen ab 14 Jahren“ und der von ihr geleiteten Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ als „der sozialistischen Massenorganisation der Kinder bzw. Schüler bis zum 14. Lebensjahr“, sind ― neben den Universitäten und Hochschulen ― die schulischen (unterrichtlichen und außerunterrichtlichen) und außerschulischen Veranstaltungen der Bildungseinrichtungen (B.), vor allem der allgemeinbildenden und der Berufsschulen. Da ihn Hauptaufgabe als Unter- und Nachwuchsorganisationen der SED darin besteht, „mittels einer lebendigen [S. 565]ideologischen Arbeit alle Kinder und Jugendlichen zu überzeugten, klassenbewußten jungen Sozialisten zu erziehen“, die Schule aber als das Hauptinstrument des sozialistischen Staates für die Bildung und Erziehung der Schuljugend gilt, sehen FDJ und Pionierorganisation die Schule bzw. die B. auch als ihr Hauptwirkungsfeld an und sind auf der untersten Ebene nach dem „Produktionsprinzip“, auf den höheren Ebenen nach dem „Territorialprinzip“ organisiert (Statut der FDJ 1976). J. und B. sind zu engem Zusammenwirken nach gleichen Richtlinien und zur Erreichung gleicher Ziele verpflichtet; so werden wichtige Beschlüsse, Anordnungen usw. für die Bildung und Erziehung in der Schule gemeinsam bzw. in Übereinstimmung von Ministerium für Volksbildung und Zentralrat der FDJ erlassen, z. B. die „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ vom 9. 4. 1969 (in: Bildung und Erziehung, Loseblattsammlung - 117. Nachtrag, C/Ic / 28, Blatt 3–10 c) (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung). Die jährlich vom Büro des Zentralrates der FDJ in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Volksbildung beschlossenen Jungpionier-, Thälmann-Pionier- und FDJ-Aufträge für das jeweilige Schuljahr werden in einer ebenfalls jährlich erlassenen besonderen „Anweisung des Ministeriums für Volksbildung über die Aufgaben der Schulräte, Direktoren, Schulleiter, Lehrer und Erzieher bei der Verwirklichung der Dokumente des Zentralrates der FDJ für die Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen und Pionierfreundschaften“ als verbindliche Arbeitsgrundlagen für alle Schulfunktionäre, Lehrer und Erzieher erklärt. Im Zusammenhang mit der in den Jahresaufträgen jeweils festgelegten Schulungs- und Agitationsarbeit sollen die FDJ-Grundorganisationen an den Schulen für eine gute Lernatmosphäre in jeder Klasse sowie dafür sorgen, daß alle Schüler produktive Arbeit leisten und Aufgaben zur „sozialistischen Gestaltung des Lebens an der Schule“ übernehmen und gemeinsam mit den Lehrern und Erziehern die außerunterrichtlichen und außerschulischen Veranstaltungen als einen festen Bestandteil der FDJ-Tätigkeit gestalten. Den Gruppen und Freundschaften der Jungen Pioniere sind mit altersspezifischer Modifizierung die gleichen Aufgaben gestellt, wobei die Vorbereitung auf die Übernahme der Jungpioniere in die Gruppe der Thälmannpioniere und der Thälmannpioniere in die FDJ jeweils einen besonderen Schwerpunkt der Pionierarbeit in den 3. und 7. Klassen darstellt. Die Mitwirkung der FDJ und der Pionierorganisation bei der Bildung und Erziehung der Schuljugend erfolgt in 3facher Weise: 1. als Mitwirkung bei der Gestaltung des schulischen Unterrichts, vor allem als Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Schulordnung, der Unterrichtsdisziplin und des Lerneifers der Schüler, 2. als Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung, z. B. im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften und Zirkel, sowie 3. als Mitwirkung bei der außerschulischen Bildung und Erziehung, z. B. durch die Gestaltung von Ferienlagern, Schülerwettbewerben, aber auch in den Häusern der Jungen Pioniere, Stationen Junger Naturforscher und Techniker usw. Die FDJ-Arbeit mit den Lehrlingen in den Einrichtungen der Berufsausbildung erfolgt in ähnlicher Weise nach den gleichen Grundsätzen und Zielstellungen wie an den allgemeinbildenden Schulen, jedoch nach den jährlich vom Zentralrat der FDJ und vom Bundesvorstand des FDGB erteilten Lehrjahresaufträgen, deren Aufgabenstellung durch das Staatssekretariat für Berufsbildung auch für alle Kader der Berufsausbildung für verbindlich erklärt wird. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die FDJ- Arbeit an den kommunalen Berufsschulen, die hauptsächlich von Lehrlingen besucht werden, die nicht in volkseigenen Großbetrieben oder entsprechenden staatlichen Einrichtungen ausgebildet werden. Dazu werden FDJ-Berufsschulaktive mit 10–15 bewährten FDJ-Funktionären aus den Reihen der Lehrlinge und Lehrkräfte der betreffenden FDJ-Grundorganisationen und FDJ-Klassenaktive mit 3–5 der besten FDJ-Funktionäre aus den Reihen der Lehrlinge der FDJ-Klassenkollektive gebildet. Zur Unterstützung ihrer Arbeit werden von der FDJ und der Pionierorganisation zahlreiche Wettbewerbe durchgeführt und Auszeichnungen verliehen. Schüler und Lehrlinge; Jugend. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 564–565 Jugendobjekt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendpresseSiehe auch das Jahr 1975 Wesentlicher Wirkungsbereich der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als „der einheitlichen Sozialistischen Massenorganisation der Jugendlichen ab 14 Jahren“ und der von ihr geleiteten Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ als „der sozialistischen Massenorganisation der Kinder bzw. Schüler bis zum 14. Lebensjahr“, sind ― neben den Universitäten und Hochschulen ― die schulischen (unterrichtlichen und außerunterrichtlichen) und außerschulischen Veranstaltungen der…
DDR A-Z 1979
Zivilverteidigung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 1219]Zwischen 1967 und 1970 wurde in der DDR das System der Z. aufgebaut. Im 1970 von der Volkskammer der DDR verabschiedeten Gesetz über die Z. der DDR (GBl. I, Nr. 20) wurde die Reorganisation bzw. Zusammenfassung der bis dahin bestehenden Luftschutzorganisation der DDR und des Katastrophenschutzes vorgenommen. Damit wurde die Eingliederung der Z. in das System der Territorialverteidigung der DDR bzw. die Zusammenfassung von Z. und Territorialverteidigung angestrebt. Seit dem Jahr 1968 sind ferner die Sanitätseinheiten und -Züge des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der Z. unterstellt. Die Z. gilt als Teil der „sozialistischen Landesverteidigung“ der DDR und hat „strategische Bedeutung für die Sicherstellung der Lebensfähigkeit des sozialistischen Staates“ (Militärwesen, Nr. 2, 1978, S. 48 ff.). Verantwortlich für die Z. ist der Vorsitzende des Ministerrates der DDR, der auch den Leiter der Z. ernennt. Bis zum Frühjahr 1977 nahm diese Funktion der Minister des Innern, Generaloberst F. Dickel, wahr. Seitdem wird NVA-Generalleutnant F. Peter, vorher zeitweilig höchster Verbindungsoffizier beim Vereinten Oberkommando der Warschauer-Pakt-Staaten, als Leiter der Z. genannt. Der Leiter des Z. beruft einen Stab der Z. (gegenwärtiger Leiter: Oberst R. Fischer) und ist selbst Mitglied der Zentralen Einsatzleitung beim Vorsitzenden des Ministerrates. Damit sind Mannschaften und Organisation der Z. faktisch der Nationalen Volksarmee (NVA) unterstellt worden. Seit dem 1. 1. 1978 tragen Angehörige der Z. auch Uniformen der NVA (Kragenspiegel und Ärmelplatten in Himbeerrot). Eine eigens erlassene Dienstlaufbahnordnung anerkennt den Dienst in der Z. als Ersatz für den Wehrdienst. Auf allen staatlichen Ebenen sind die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise bzw. die Bürgermeister gleichzeitig die örtlichen Leiter der Z., denen ebenfalls Stäbe der Z. unterstehen. In den Betrieben und in der Landwirtschaft sollen Betriebskomitees der Z. gebildet werden, die den Werkdirektoren bzw. Vorsitzenden der LPG unterstehen. Die Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front sollen darüber hinaus sogenannte Selbstschutzkomitees der Z. bilden. Ab Bezirksebene werden die Stäbe der Z. von Offizieren der NVA geführt. Zur Z. gehören in erster Linie die ehemaligen Kasernierten Luftschutzbataillone (ca. 15.000 Mann), die heute „Einsatzkräfte“ der Z. heißen, ferner „Aufklärungskräfte“ und weitere „Spezialeinrichtungen“ sowie rüstungswirtschaftliche Betriebe und Einrichtungen. Die „Einsatzkräfte“ der Z. rechnen zu den „bewaffneten Organen“ (Bewaffnete Kräfte) der DDR. Im Rahmen der Z. können die Bürger der DDR dienstverpflichtet werden. Aufgabe der Z. ist es, „in allererster Linie das eigene Territorium zu sichern, vor allem gegen eingeschleuste Saboteure, Agenten und bewaffnete Banden“. Ferner haben die Kräfte der Z. „die Marschbewegungen unserer Truppen und der verbündeten Armeen zu sichern, die auf unserem Territorium kämpfen“. Damit obliegt der Z. vor allem auch die Bekämpfung von feindlichen Luftlandeeinheiten einschließlich der Aufgaben des allgemeinen Luftschutzes. Am 11. 2. 1978 wurde erstmals ein „Tag der Zivilverteidigung“ der DDR begangen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1219 Zivilrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollbestimmungen im innerdeutschen ReiseverkehrSiehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 1219]Zwischen 1967 und 1970 wurde in der DDR das System der Z. aufgebaut. Im 1970 von der Volkskammer der DDR verabschiedeten Gesetz über die Z. der DDR (GBl. I, Nr. 20) wurde die Reorganisation bzw. Zusammenfassung der bis dahin bestehenden Luftschutzorganisation der DDR und des Katastrophenschutzes vorgenommen. Damit wurde die Eingliederung der Z. in das System der Territorialverteidigung der DDR bzw. die Zusammenfassung von Z. und…
DDR A-Z 1979
Straßenverkehrsrecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die wichtigsten rechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr enthält die am 1. 1. 1978 in Kraft getretene VO über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung — StVO) vom 26. 5. 1977 (GBl. I, Nr. 257), mit der die VO über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung — StVO) vom 30. 1. 1964 (GBl. I, S. 357 i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung der StVO vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 418) außer Kraft gesetzt worden ist. Ferner gelten die VO über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO) vom 31. 1. 1964 (GBl. II, S. 313) i. d. F. der Anpassungs-VO vom 13. 6. 1968 (GBl. II, S. 363; Ber. S. 827) und die Änderungs-VO zur StVZO vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 416); VO über die öffentlichen Straßen — Straßenverordnung vom 22. 8. 1974 (GBl. I, S. 515). In der DDR und Berlin (Ost) gelten im wesentlichen die gleichen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen wie in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der neuen StVO soll eine weitere Anpassung an international übliche Verkehrsvorschriften erreicht werden. Gegenüber der alten StVO sind einige Neuerungen zu beachten; soweit sich die Regelungen von denen in der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden, bestimmen sie folgendes: 1. Die Leiter der staatlichen und wirtschaftlichen Organe werden zur Verkehrserziehung in ihrem Verantwortungsbereich verpflichtet. 2. Neben Vorsicht und Rücksichtnahme werden die Verkehrsteilnehmer zu „Verantwortungsbewußtsein, Disziplin und Aufmerksamkeit“ verpflichtet (§ 1). Erwähnt werden ausdrücklich Kinder sowie hilfsbedürftige und ältere Personen, denen mit besonderer Rücksicht zu begegnen ist. 3. Für Linksabbieger ist ein neues Räumungssignal eingeführt worden, das zum sofortigen Freimachen der Kreuzung bzw. Einmündung verpflichtet. 4. Im Gegensatz zur Bundesrepublik besteht — wie schon nach der alten StVO — in der DDR und Berlin (Ost) ein absolutes Alkoholverbot (0,0 ‰) 5. Das Tragen von Schutzhelmen ist für Motorradfahrer nicht nur außerhalb (wie bisher schon), sondern auch innerhalb geschlossener Ortschaften zwingend vorgeschrieben. [S. 1074]6. Für alle Fahrzeuge, soweit sie in der DDR erstmals zugelassen wurden, ist — allerdings erst ab 1. 1. 1980 — die Installation von Sicherheitsgurten erforderlich. 7. Die Vorfahrtberechtigung des Kreisverkehrs ist nunmehr entfallen. Straßenbahnen haben jedoch wie bisher in jedem Fall die Vorfahrt. 8. Linksabbieger dürfen künftig, falls Fahrbahnmarkierungen nichts anderes vorschreiben, voreinander („amerikanisch“) abbiegen. 9. Beim Wechsel der Fahrspur ist das Hineinfahren in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen verboten worden, um das „Kolonnenspringen“ zu unterbinden. 10. An Bahnübergängen ist die Höchstgeschwindigkeit ab 80 m vor dem Übergang auf 50 km pro Stunde (bisher 30 km pro Std.) heraufgesetzt worden. 11. Die Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeuges sind einzuschalten, wenn die Sichtverhältnisse das Erkennen von Personen oder Gegenständen in 300 m Entfernung nicht mehr möglich machen. 12. Das Halte- bzw. Parkverbot an Einmündungen ist von 15 m auf 10 m verkürzt worden. 13. Für das Abschleppen von Fahrzeugen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km pro Stunde, auf Autobahnen 70 km/h. 14. Kinder bis zu 7 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen des Kfz sitzen. Ferner gelten wie bisher die folgenden Bestimmungen, die sich von Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden: 1. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für Pkw und Motorräder auf Autobahnen 100, auf sonstigen Straßen 90 und in geschlossenen Ortschaften für alle Kfz 50 km/h. 2. Das in der Bundesrepublik geltende Verkehrszeichen für eingeschränktes Halteverbot bedeutet in der DDR und Berlin (Ost) absolutes Halteverbot. 3. Einordnungstafeln (weiße Pfeile auf blauem Grund) sind keine Hinweis-, sondern Gebotszeichen. 4. Eine Kreuzung bzw. eine freigegebene Fahrtrichtung darf auch dann noch befahren werden, wenn zum grünen Ampellicht ein gelbes dazugeschaltet wird. Plötzliches Anhalten in dieser Ampelphase kann mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden. 5. Gelbrot gestreifte Warnflaggen am Straßenrand signalisieren plötzlich auftretende Rutschgefahr. Vorsichtiges Weiterfahren bei geminderter Fahrgeschwindigkeit ist gestattet. 6. Nähern sich Fahrzeuge mit Sondersignalen (Blaulicht. Martinshorn, Sirenen, gelbe Rundleuchten usw.), ist grundsätzlich rechts heranzufahren und anzuhalten. 7. Fahrzeugkolonnen, insbesondere Vollkettenfahrzeuge, dürfen nicht überholt werden, auch Einreihen in derartige Kolonnen ist verboten. 8. Die Aufnahme oder Mitnahme von Personen auf den Transitstrecken durch die DDR und nach Berlin (West) ist nach dem Transitabkommen strikt verboten. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten können von der Deutschen Volkspolizei mit einem Ordnungsgeld von 1 bis 10 Mark geahndet werden. Schuldhafte Übertretungen der StVO haben Ordnungsstrafen von 10 bis 150 Mark, bei Personen- oder Sachschäden bis 300 Mark zur Folge. Fahren unter Alkoholeinfluß kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 1.000 Mark belegt werden. Für DDR-Bürger ist damit immer auch der Führerscheinentzug verbunden. Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben stets in westlicher Währung zu zahlen; sie müssen z. B. auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen mit empfindlichen Strafen rechnen. Haben sie fahrlässig DDR-Bürger verletzt, werden in der Regel von DDR- Gerichten Freiheits- bzw. hohe Geldstrafen verhängt. Schadensersatzansprüche westdeutscher Reisender gegenüber Bürgern der DDR werden vom Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V., 2.000 Hamburg 1. Glockengießerwall 1, abgewickelt. Am 31. 12. 1977 waren in der DDR rd. 2,237 Mill. Pkw und etwa 1,322 Mill. Motorräder zugelassen; bei rd. 59.500 Straßenverkehrsunfällen (1977), die zu Personenschäden bzw. zu Sachschäden über 300 Mark führten. sind 2.419 Personen getötet und mehr als 50.000 verletzt worden. Als Ursachen werden genannt: Mißachten der Vorfahrt bzw. der Signalregelungen, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, Fehler beim Überholen, Fahren unter Alkoholeinfluß, Fehler von Fußgängern und Radfahrern. Da es in der DDR (bis Ende 1977) keine Einrichtungen zur regelmäßigen obligatorischen technischen Überprüfung der Kfz gibt (vergleichbar den TÜV in der Bundesrepublik), dürfte ein erheblicher Teil der Verkehrsunfälle auch auf den mangelhaften bzw. häufig technisch veralteten Zustand der Fahrzeuge zurückzuführen sein. Gegenwärtig wird in der DDR an einer zusammenfassenden neuen Regelung des gesamten Verkehrsrechts im Zuge der Schaffung eines „sozialistischen Verkehrsrechtes“ gearbeitet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1073–1074 Straßenbenutzungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StreikSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die wichtigsten rechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr enthält die am 1. 1. 1978 in Kraft getretene VO über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung — StVO) vom 26. 5. 1977 (GBl. I, Nr. 257), mit der die VO über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung — StVO) vom 30. 1. 1964 (GBl. I, S. 357 i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung der StVO vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 418) außer Kraft gesetzt worden ist. Ferner…
DDR A-Z 1979
Gemeinde (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwal[S. 446]tungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der einheitlichen Staatsmacht. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung; sie sind Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht; sie entscheiden eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen sie durch ihre Tagungen, ihren Rat. ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzendem des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Stadtrat für Finanzen und Preise, 7. Stadtbaudirektor, 8. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 11. … für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. … für Gesundheits- und Sozialwesen. In Städten mit unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, ihre Zusammensetzung fest; ihnen können bis zu 13 Mitglieder (einschließlich ehrenamtliche) angehören. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist es, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 445–446 Geldstrafen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindesteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwal[S. 446]tungsreform wurde die…
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Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1979)
Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. So unterstehen dem BWR des Bezirkes Dresden 583 Volkseigene Betriebe (1976), in denen über 11.000 Erzeugnisse von rd. 50.000 Beschäftigten gefertigt werden. In seiner gegenwärtigen Form geht der BWR auf einen Beschluß des VI. Parteitags der SED (Januar 1963) zurück. Seine Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung. Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der Bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen VVB und Kombinate erfüllen. So arbeitet der BWR mit den VVB bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z. B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle geographische Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen und mit den Bezirks- und Kreisbauämtern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über eine Reihe von Fonds: a) den Fonds Technik, b) den Verfügungsfonds, c) den Gewinnabführungs-, Amortisations- und Umlaufverteilungsfonds, d) den Prämienfonds, e) den Exportprämienfonds. Die Organisationsstruktur der BWR ist nicht starr und detailliert festgelegt. Ihre wichtigsten Merkmale sind: a) Der Vors. als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und] Lebensmittelindustrie. Er leitet den BWR nach dem Prinzip der Einzelleitung. Als Beratungsorgan können spezielle zeitweilige (z. B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellv. für bestimmte Querschnittsbereiche, z. B. Abteilung Technik. Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind. Die jeweilige Industrieabateilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges im Bezirk. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z. B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Den BWR sind in der Regel ein VEB für Rationalisierung bzw. ein Ingenieurbüro für Rationalisierung und ein Organisations- und Rechenzentrum unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie die VVB gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z. B. Materialkontingente. Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Vereinbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. Planung; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 214 Bezirkstag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirkszeitungenSiehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR…
DDR A-Z 1979
Kinderkrippen, Kindergarten (1979)
Siehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung [S. 585]des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kinderkrippen ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) unterstehen, wurden 1978 rd. 60 v. H. der Kinder bis zu 3 Jahren betreut. Für jeden Krippenplatz gewährt der Staat einen jährlichen Zuschuß von rd. 2.300 Mark. Das MfG hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Krippe mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekannt gemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung. In den Kg. wurden (1978) rd. 97 v. H. der Drei- bis Sechsjährigen betreut. Der Kg. soll „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z. B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. Für jeden Kg.-Platz zahlt der Staat jährlich einen Zuschuß von rd. 1050 Mark. Gegenwärtig liegt die Zahl der ausgebildeten Erzieherinnen in den Kg. bei 50.000. Danach hat jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 14 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft ― das Kollektiv ― einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden alle 14 Tage „Spiel-Lernnachmittage“ veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jedes Mädchen werden, das den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer „Pädagogischen Schule“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 584–585 Kinderhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und JugendliteraturSiehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung [S. 585]des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In…
DDR A-Z 1979
Bekleidungsindustrie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Ähnlich wie die Textilindustrie war auch die B. vor dem II. Weltkrieg in Mitteldeutschland stark konzentriert. Dies ergibt sich sowohl aus dem überdurchschnittlichen Anteil der mitteldeutschen B. an der gesamten dortigen Industrie als auch an der Gesamtdeutschlands. Die starke Stellung, welche die B. damals besaß, ging in den Jahren zwischen 1950 und 1965 schnell verloren. Während Mitte der 60er Jahre fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig war und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v. H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in Volkseigene Betriebe überführt. Von 1960 bis 1976 hat sich die Bruttoproduktion der B. nur um das 1,9fache erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 2,62fache). Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Ihr Anteil betrug 1960 nur 3 v. H., 1970 17 v. H. und 1973 26 v. H. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v. H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Nicht befriedigt werden kann der Bedarf an z. Z. aktuellen Jeans-Moden. Das im Jahr 1953 gegründete Modeinstitut der DDR ist Anleitungs- und Kontrollorgan des Ministeriums für Leichtindustrie auf dem Gebiet der Modegestaltung der Erzeugnisse der Textilindustrie, der B., der Schuh- und Lederwarenindustrie. Es hat die Aufgabe, die Entwicklung der Mode zu analysieren und die B. über Trends für die Entwicklung der Trage- und Bekleidungsgewohnheiten, der Erzeugnisgestaltung, der Sortimentsveränderungen usw. zu informieren. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch die VVB Konfektion bzw. durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion [S. 144]produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 143–144 Beistandsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BereitschaftspolizeiSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…
DDR A-Z 1979
Schüler und Lehrlinge (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Während der Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen der Vorschulerziehung für die Kinder der entsprechenden Altersgruppen nicht verpflichtend ist, beginnt jeweils am 1. September für alle schulfähigen Kinder, die bis zum 31. Mai des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht, die ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR. und zwar am Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt der Erziehungspflichtigen, zu erfüllen ist. Da bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder als schulfähig angesehen werden, erfolgen in der Regel auch keine besonderen Prüfungen zur Feststellung der Schulfähigkeit. Statt dessen werden die zukünftigen Sch. vor Schuleintritt über eine längere Entwicklungszeit beobachtet, um nötigenfalls vorbeugende bzw. entwicklungsfördernde Maßnahmen ergreifen zu können. Diesem Zweck dienen einmal die beiden vorgeschriebenen ärztlichen Einschulungsuntersuchungen jeweils 1½ Jahr und ½ Jahr vor Schuleintritt und zum anderen die längerfristigen Beobachtungen der Kinder in den Kindergärten und während der Spiel- und Lernnachmittage im Rahmen der Schulvorbereitung sowie in Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Schulen. Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen sowie die Förderung nicht schulfähiger Kinder sind besonders geregelt; nur völlig bildungsunfähige Kinder sind von der Schulpflicht befreit. Alle Kindergärten und Schulen sind angewiesen, den Eltern der künftigen Schulanfänger Hinweise für die zweckmäßige Vorbereitung der Kinder auf die Schule zu geben. Die Schulpflicht erstreckt sich auf den Besuch der 10klassigen Oberschule und der Berufsschule bis zur Beendigung des Lehrvertrages; für Jugendliche, die weiterführende Bildungseinrichtungen besuchen, gelten die Schulpflichtbestimmungen entsprechend. Jugendliche, die keinen Lehrvertrag abschließen und das Ziel der 8. Klasse der Oberschule erreicht haben, unterliegen zur Weiterführung oder zum Abschluß der Ausbildung in den allgemeinbildenden Fächern einer 2jährigen Berufsschulpflicht. Nicht berufsschulpflichtig sind Absolventen der 10. Klasse sowie Jugendliche, die das Ziel der 8. Klasse nicht erreichten bzw. aus niederen Klassen entlassen wurden und keinen Lehrvertrag abschließen; mit diesen Jugendlichen müssen die aufnehmenden Betriebe jedoch „Qualifizierungsverträge“ abschließen. Innerhalb dieses Rahmens erstreckt sich die Schulpflicht nicht nur auf den regelmäßigen Besuch der Unterrichts- und Ausbildungsveranstaltungen der Schulen usw., sondern auf alle von den Volksbildungsorganen für den betreffenden Personenkreis für obligatorisch erklärten Veranstaltungen. Laut Schulordnung bzw. Lehrvertrag haben alle SchuL. „zwecks Wahrnehmung ihres Rechtes auf sozialistische Bildung und Erziehung“ u. a. die Pflicht, fleißig und gewissenhaft zu lernen, die Forderungen und Aufträge der Lehrer, Erzieher, Ausbilder usw. unverzüglich und genau zu erfüllen, sich innerhalb und außerhalb der Bildungseinrichtungen diszipliniert zu verhalten (Erziehung zu bewußter Disziplin), an den Veranstaltungen [S. 924]der sozialistischen Wehrerziehung, der außerunterrichtlichen und der außerschulischen sozialistischen Bildung und Erziehung sowie an den verschiedenen Leistungswettbewerben aktiv teilzunehmen. Für besonders gute Pflichterfüllung und für hervorragende Leistungen können SchuL. ausgezeichnet werden; dafür besteht ein umfangreiches, abgestuftes Auszeichnungssystem, das durch ein differenziertes System von Schulstrafen und anderen Sanktionen ergänzt wird. Schulstrafen sind: Verwarnung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, Tadel vor der Klasse durch den Klassenlehrer mit Eintragung in das Klassenbuch und Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, Verweis vor dem Schulkollektiv durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente, Androhung der Umschulung, Umschulung in eine andere Bildungseinrichtung durch den Schulrat und Ausschluß aus der Abiturstufe (begrenzt auf Sch. der 11. und 12. Klassen) auf Antrag des Schulrates durch den Minister für Volksbildung. Für die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen bestehen Schulgeldfreiheit sowie eine finanziell und bereichsmäßig eng begrenzte Lernmittelfreiheit (Unterrichtsmittel); darüber hinaus können unter Anlegung strenger sozialer Maßstäbe Unterhaltsbeihilfen für Sch. ab Klasse 9 und Ausbildungsbeihilfen für L. gewährt werden, auf die also kein Rechtsanspruch besteht. Für Sch. der Klassen 9 und 10 betragen die Unterhaltsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich, die bis 50 Mark, in Ausnahmefällen bis 60 Mark erhöht werden können; für Sch. der Klassen 11 und 12 sowie der Spezialschulen und Spezialklassen ab Klasse 9 betragen die Unterhaltsbeihilfen 45 Mark monatlich, die bis 80 Mark, in Ausnahmefällen bis 100 Mark erhöht werden können; für L. betragen die Ausbildungsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich, die bis 50 Mark, in Ausnahmefällen bis 60 Mark erhöht werden können. L. erhalten bis zur Beendigung des Lehrvertrages ein monatliches L.-Entgelt, dessen Höhe und Steigerung sich nach dem Abschluß der allgemeinbildenden Schule (8. oder 10. Klasse) richten und für L. mit Abschluß der 8. Klasse von 90 auf 120 Mark und für L. mit Abschluß der 10. Klasse von 100 auf 150 Mark steigt. Sch. der allgemeinbildenden Schulen erhalten für besondere produktive Leistungen im polytechnischen Unterricht, vor allem in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit auf der Abiturstufe, u. a. auch Geldprämien, und Sch. der 9. bis 12. Klassen, die an der „freiwilligen produktiven Tätigkeit“ während der Ferien in den „Lagern der Erholung und produktiven Arbeit“ bzw. in den VEB teilnehmen, erhalten eine Vergütung entsprechend den tariflichen Regelungen für vergleichbare Arbeiten bzw. für die betreffenden Betriebe. Entsprechend den Grundsätzen der ganztägigen gesellschaftlichen Bildung und Erziehung werden die SchuL. auch in ihrer Freizeit und Ferien- bzw. Urlaubszeit — das Schuljahr umfaßt in der Regel 36 Wochen und das Lehrjahr 38 Wochen — in das engmaschige System der außerunterrichtlichen und außerschulischen Veranstaltungen zum Zwecke der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung sowie der Kollektiv- und Arbeitserziehung einschließlich der gesellschaftlich nützlichen Tätigkeit einbezogen. Dabei verringert sich zwar der Erfolg dieser Bemühungen erkennbar mit zunehmendem Alter und abnehmenden Bildungs- und Aufstiegschancen. Jedoch wird den vielfältigen Anforderungen zumindest formal genügt. Daher erlaubt auch das Ausmaß der Teilnahme der SchuL. an den verschiedenen Veranstaltungen, an der „die durch Taten zu beweisende unbedingte und unerschütterliche Ergebenheit gegenüber dem Sozialismus, der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft, der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ gemessen wird, noch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche politisch-ideologische Einstellung. Wenn sich die Mehrzahl der SchuL. allem Anschein nach staatsbürgerlich loyal sowie lern- und leistungsbereit verhält, wobei sie sich anscheinend — wo immer möglich — eigene Freiräume schaffen, so geschieht dies vor allem zur Sicherung individueller Bildungs- und Aufstiegschancen. Aus der marxistisch-leninistischen Auffassung von der Funktion der Schule als „eines Werkzeugs der Diktatur der Arbeiterklasse“ (Lenin) werden auch Notwendigkeit und Berechtigung der besonderen Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder im Bildungssystem der DDR hergeleitet. Viele Lehrer und Schulfunktionäre sehen eine spezielle Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder heute in der DDR jedoch als überholt und im Widerspruch zu dem durch Verfassung und Bildungsgesetz allen Kindern und Jugendlichen garantierten Recht auf hohe Bildung stehend an und verweisen in diesem Zusammenhang auch darauf, daß das Fehlen exakter Definitionen über die Klassenzugehörigkeit keine systematische Entwicklung der Arbeiter- und Bauernkinder ermöglicht. Demgegenüber betonen SED-Führung und Bildungspolitiker in der DDR auch für die Gegenwart und Zukunft die Notwendigkeit der besonderen Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder, „um immer wieder vorwiegend aus der Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern junge Kader zu erziehen, die die zur Machtausübung und Entwicklung des sozialistischen Staates erforderliche Bildung und Erziehung in hervorragendem Maße besitzen“. Diese Förderung — praktiziert vor allem als bewußte Bevorzugung der als Arbeiter- und Bauernkinder bezeichneten und ausgewählten Kinder und Jugendlichen - bezieht sich sowohl auf die vollständige Erfüllung der zehnjährigen Oberschulpflicht als auch auf die Zulassung zu den weiterführenden Bildungseinrichtungen. Dies wird durch die in allen einschlägigen Bestimmungen enthaltene Formel „unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung der DDR“ zum Ausdruck gebracht. Daß die Zahl der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten inzwischen auf nur zwei — an der Bergakademie Freiburg und an der Universität Halle-Wittenberg — verringert wurde, ist lediglich ein Zeichen für die Umorganisation der Abiturstufe, nicht jedoch für eine Verminderung der Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder. In den Sozialistischen Wettbewerb werden auch schon die Sch. und besonders die L. einbezogen. Wäh[S. 925]rend jedoch im Unterricht seine Anwendungsmöglichkeiten als relativ begrenzt angesehen werden, weil hier die Ergebnisse nicht nur von den Lernenden, sondern — wegen der führenden Rolle des Lehrers — in entscheidendem Maße auch von den Lehrenden abhängen, werden in der außerunterrichtlichen und außerschulischen Bildung und Erziehung zahlreiche materiell und erzieherisch angelegte Wettbewerbe veranstaltet und für die besten bzw. besonderen Leistungen entsprechende Auszeichnungen verliehen. Zu den Wettbewerben für Sch. bzw. Junge Pioniere und FDJ-Mitglieder gehören u. a. der Schülerwettstreit „Wer weiß es besser, wer kann es besser?“, die Russisch-Olympiaden, die Olympiaden Junger Mathematiker und die Treffen der Jungen Talente. Beispielsweise werden die Russisch-Olympiaden — ähnliches gilt für die Olympiaden Junger Mathematiker — zur Förderung der aktiven Beherrschung der russischen Sprache jährlich auf 4 Ebenen, nämlich als Schul-, Kreis-, Bezirks- und DDR-Olympiade durchgeführt und dienen auch der Auslese geeigneter Sch. für die weiterführenden Bildungseinrichtungen. Für L. werden der Berufswettbewerb und die Messe der Meister von Morgen (MMM) organisiert. Ziel des Berufswettbewerbs ist es, Aktivität, Initiative und Kreativität im Lernen und Arbeiten bei den L. zu entwickeln und sie auf ihre spätere Teilnahme am sozialistischen Wettbewerb als hochqualifizierte Facharbeiter vorzubereiten. Er wird während der gesamten Berufsausbildung über die Dauer jeweils eines Lehrjahres anhand bestimmter Einzel- und Kollektivverpflichtungen sowie mit entsprechenden Leistungsvergleichen durchgeführt, die anläßlich der Messen der Meister von Morgen stattfinden. Die Bewegung der Messen der Meister von Morgen, auf denen die Wettbewerbsergebnisse der Kinder und Jugendlichen aller Altersgruppen auf wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Gebiet ausgestellt werden, dient — wie auch der Berufswettbewerb — sowohl der Erfüllung vordringlicher volkswirtschaftlicher Aufgaben als auch der Heranbildung eines zu Spitzenleistungen fähigen Nachwuchses. Sie soll aber auch den gesunden Ehrgeiz der Kinder und Jugendlichen fördern, sich bei der Lösung schwieriger Aufgaben zu bewähren, und darüber hinaus bestimmte Prestigebedürfnisse befriedigen. Als Anreiz zur Teilnahme an den verschiedenen Wettbewerben sowie für besondere Lern- und Arbeitsleistungen werden an SchuL. bzw. an Junge Pioniere und FDJ-Mitglieder zahlreiche Auszeichnungen verliehen, so z. B. die Artur-Becker-Medaille (als höchste Auszeichnung der FDJ), die Lessing-Medaille, Johann-Gottfried-Herder-Medaille, Karl-Liebknecht-Medaille, die Medaille „Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Wettbewerb“, das Abzeichen „Für vorbildliche Leistungen zu Ehren der DDR“ und das „Thälmann-Abzeichen“, das Diplom für ein ausgezeichnetes Gesamtprädikat bei der Abschluß- und der Reifeprüfung, die Urkunde „Für gutes Lernen in der sozialistischen Schule“ und die Ehrenurkunde der FDJ, der Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen sowie die Titel „Vorbildliches Pionierkollektiv“, „Vorbildliches FDJ-Kollektiv“, „Hervorragender Jungaktivist“ und „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“, außerdem zahlreiche Auszeichnungen im Rahmen des Kinder- und Jugendsports (Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport). Als Belobigungen für Sch. sieht die Schulordnung die Anerkennung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, das Lob vor der Klasse durch den Klassenleiter mit Eintragung in das Klassenbuch und Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, das Lob vor dem Pädagogischen Rat durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente sowie das Lob beim Fahnenappell durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente vor; dazu wird ein „Ehrenbuch der Schule“ geführt, in das alle Sch. eingetragen werden, denen Belobigungen und Auszeichnungen zuteil geworden sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 923–925 Schule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulgewerkschaftsorganisation (SGO)Siehe auch das Jahr 1975 Während der Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen der Vorschulerziehung für die Kinder der entsprechenden Altersgruppen nicht verpflichtend ist, beginnt jeweils am 1. September für alle schulfähigen Kinder, die bis zum 31. Mai des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht, die ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR. und zwar am Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt der Erziehungspflichtigen, zu erfüllen ist. Da bis zu…
DDR A-Z 1979
Kaderpolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1985 I. Entwicklung des Kaderbegriffs „Kader in der sozialistischen Gesellschaft sind Persönlichkeiten, insbesondere aus der Arbeiterklasse, die als Leiter, Funktionäre und Spezialisten in allen Bereichen der Gesellschaft aufgrund ihrer politischen, fachlichen u. a. Fähigkeiten und Eigenschaften tätig sind bzw. als Nachwuchskräfte dafür vorbereitet werden“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie. Berlin [Ost] 1977, S. 325). Zu den Kadern werden daher Leitungskräfte („Leitungskader“) aus den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft (Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat, Massenorganisationen, Massenmedien, Wissenschaft, Kultur, Bildung u. a.) und wissenschaftlich ausgebildete Spezialisten ohne Leitungsbefugnisse gezählt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die Tätigkeit von Leitern nicht mit der von Spezialisten gleichgesetzt werden könne, weil letztere mit der Entscheidungsvorbereitung, nicht aber, wie die Leiter, mit der Durchführung von Entscheidungen betraut seien. Ziel der K. der SED ist es aber, auch den Leitern eine möglichst qualifizierte wissenschaftliche Ausbildung [S. 571]zu vermitteln. Von daher werden die Spezialisten zum „natürlichen“ Rekrutierungsreservoir für leitende Positionen und Funktionen. Mit dieser Definition des Begriffs Kader ― sie wurde in der DDR in dieser Form erstmals 1964 gewählt ― vollzog sich eine Abkehr vom stalinistischen Kaderbegriff, wie ihn Georgi Dimitroff 1935 auf dem VII. Weltkongreß der Komintern bestimmt hatte und wie er später von Stalin übernommen worden war. Nach diesem Verständnis waren die Kader politische Beauftragte der kommunistischen Partei und prinzipiell deren Weisungen unterworfen. „Nicht beliebige Leiter, Ingenieure und Techniker“, so formulierte Stalin, seien erwünscht, sondern solche, „die fähig sind, die Politik der Arbeiterklasse unseres Landes zu begreifen, die fähig sind, sich diese Politik zu eigen zu machen, und die bereit sind, sie gewissenhaft zu verwirklichen“ (Stalin, Werke, Bd. 13, S. 60). Erst in zweiter Linie wurden von ihnen auch das Fachwissen und der Sachverstand gefordert, die nötig sind, um große Organisationen und Verwaltungsapparate zu lenken und zu leiten. Nach anfänglicher Rücksichtnahme auf die ehemaligen SPD-Mitglieder in der neu gegründeten SED wurde mit ihrer Umwandlung zur „Partei neuen Typus“ (seit 1949) nach dem Vorbild der KPdSU auch deren Vorstellung von den Kadern übernommen. Sie blieb bis zur Einführung des Neuen Ökonomischen Systems 1963 im wesentlichen gültig. Bereits Ende der 50er Jahre begann sich jedoch in der SED-Führung die Einsicht durchzusetzen, daß die Kader neben ihrer politischen Zuverlässigkeit auch über eine hohe fachliche Qualifikation, technische und ökonomische Kenntnisse, Verantwortungsfreude, Risikobereitschaft und psychologisches Einfühlungsvermögen verfügen müßten. (Diese Kriterien nannte Walter Ulbricht 1964.) Die vom VIII. Parteitag der SED (1971) vorgenommene Korrektur der politischen Linie der Partei hat zwar erneut zu einer verstärkten Betonung der politischen Eignung der Kader, jedoch zu keiner grundsätzlichen Neuorientierung der K. geführt. Dies belegt der jüngste „Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees über die Arbeit mit den Kadern“ vom 7. 6. 1977 (Neuer Weg, Nr. 13, 1977, Beilage), der einen ähnlichen Beschluß aus dem Jahr 1965 ablöst. II. Aufgaben der Kaderpolitik Der Beschluß des ZK-Sekretariats bezeichnet die K. als eine „erstrangige politische Aufgabe“; ihr wichtigstes Ziel sei es, die „marxistisch-leninistische und fachliche Bildung“ der Kader zu erhöhen und dafür zu sorgen, daß die zukünftigen Inhaber leitender Positionen und Funktionen im Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat, in den Massenorganisationen sowie im wissenschaftlichen und kulturellen Bereich langfristig auf ihre Aufgaben vorbereitet und planmäßig ausgewählt werden. In der Regel wird in der DDR zwischen K. und Kaderarbeit unterschieden. Während unter K. die Festlegung der grundsätzlichen Konzeption der Auswahl und des Einsatzes von Kadern auf der Grundlage der Partei- und Regierungsbeschlüsse verstanden wird, wird als Kaderarbeit die konkrete, personenbezogene Auswahl, der Einsatz und die Weiterbildung der Kader bezeichnet. Eine solche Unterscheidung erscheint insofern problematisch, als Kaderarbeit mehr ist als die Anwendung organisatorisch-technischer Mittel; sie ist immer auch, durch die kaderpolitischen Grundsätze der SED bedingt, politisch-organisatorisches Mittel zur Sicherung des Herrschaftsanspruchs der Partei. III. Geschichte der Kaderpolitik Bereits unmittelbar nach ihrer Wiederzulassung 1945 hatte die KPD in der SBZ „Personalpolitische Abteilungen“ eingerichtet, deren Aufgaben die Auswahl neuer Parteimitglieder, die Förderung neuer Funktionäre und vor allem die Kontrolle bei der Besetzung von Verwaltungspositionen waren. Mit ihrer Hilfe gelang es nicht nur, nach der Vereinigung von KPD und SPD zur SED ein deutliches Übergewicht im Parteiapparat zu erlangen, diese Abteilungen hatten auch die faktische Entscheidungsgewalt bei der Besetzung leitender Positionen im Staats- und Wirtschaftsapparat sowie den Massenorganisationen. Nach Gründung der DDR 1949 wurden verstärkte Versuche unternommen, die Personalpolitik aller Bereiche der alleinigen Kompetenz des zentralen Parteiapparates zu unterstellen. In den folgenden Jahren wurden die verschiedensten organisatorischen Konzepte erprobt, die jedoch immer an dem offensichtlich nicht lösbaren Grundkonflikt von Zentralisierungsbestrebungen seitens des Parteiapparates und Verselbständigungstendenzen der einzelnen Apparate (Staat, Wirtschaft usw.) scheiterten. Diesen Umständen wurde erst seit 1957 verstärkt Rechnung getragen: die SED entschloß sich, durch eine Unterteilung ihrer umfangreichen Personalkarteien in eine „Hauptnomenklatur“ für leitende Kader und eine „Kontroll- oder Registraturnomenklatur“ für „Reservekader“ nur noch die Positionen und Funktionen in eigener Verantwortung zu besetzen, die sie als politische Führungspositionen ansah, sich im übrigen aber auf eine Kontrolle der Personalpolitik der einzelnen Apparate zu beschränken. IV. Methoden der Kaderpolitik 1. Die Nomenklatur. Eines der wesentlichen Instrumente der K. ist die Nomenklatur. Sie ist ein Verzeichnis von Positionen und Funktionen auf allen gesellschaftlichen Gebieten, über deren Besetzung die [S. 572]SED entweder direkt entscheidet oder für die sie verbindliche Modalitäten festlegt und sich eine Kontrolle vorbehält. Die erfaßten Positionen und Funktionen sind, differenziert nach der ihnen zugemessenen politischen Bedeutung, Nomenklaturstufen (I, II und III) zugeordnet. Die in den Nomenklaturen erfaßten Personen werden als Nomenklaturkader bezeichnet. Nomenklaturen existieren auf den verschiedenen Ebenen der einzelnen Apparate. Sie sind den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus entsprechend hierarchisch geordnet und weisen die Entscheidungsbefugnis über den Einsatz, die Versetzung oder Ablösung von Kadern der jeweils übergeordneten Leitungsebene bzw. der dort zuständigen Kaderabteilung zu. Schwer zu erfassen ist dieses System besonders dadurch, daß die Kader des Wirtschafts- und Staatsapparates oder der Massenorganisationen nicht nur in der Nomenklatur dieser Apparate, sondern zugleich auch in der der Partei ― und somit doppelt ― geführt werden. Es besteht für nomenklaturmäßig erfaßte Positionen und Funktionen daher eine doppelte personalpolitische Zuständigkeit, wobei der Entscheidung des Parteiapparates ein besonderes Gewicht zukommt. Das heißt jedoch nicht, daß die Partei in jedem Fall und auf allen Ebenen die Initiative ergreift; die Parallelführung der Nomenklatur erlaubt [S. 573]es ihr, jede personalpolitische Entscheidung wirkungsvoll zu kontrollieren und im Konfliktfall an sich zu ziehen. Von dieser doppelten Erfassung sind die Positionen ausgenommen, über deren Besetzung das Politbüro der SED entscheidet. 2. Kaderbedarfsplanung. Die Nomenklatur selbst sagt nur etwas über die formale Zuordnung zu personalpolitischen Entscheidungsebenen aus; sie sichert allein noch keine kontinuierliche Planung des Kaderbedarfs. Dieses Problem versucht die SED durch die Unterscheidung von 3 quantitativ und qualitativ unterschiedlich gewichteten Rekrutierungsfeldern in den Griff zu bekommen: durch das Kaderreservoir, den Kadernachwuchs und die Kaderreserve. Zum Kaderreservoir werden alle Hoch- und Fachschulabsolventen und Leitungsmitglieder der unteren Ebenen des Parteiapparates und der Massenorganisationen gezählt. Um diesen Personenkreis, aus dem die zukünftigen Leitungskader hervorgehen, sollen sich die Kaderabteilungen in besonderer Weise kümmern. Ihnen sollen vor allem Aufgaben übertragen werden, die sie in die Lage versetzen, Erfahrungen für die spätere Übernahme von Leitungspositionen zu sammeln. Diejenigen, die sich dabei bewähren, können nach einem Kadergespräch, an dem der unmittelbare Vorgesetzte, aber auch Partei-, Gewerkschafts- und gegebenenfalls FDJ-Vertreter teilnehmen und das dazu dient, herauszufinden, welche konkreten Vorbereitungen zur Übernahme einer leitenden Funktion oder Position zu treffen sind; in den Kadernachwuchs aufgenommen werden. Dies bedeutet zugleich die Aufnahme in die Nomenklatur, entsprechend der Nomenklaturstufe der in Betracht gezogenen Leitungsposition. Mit der Aufnahme in den Kadernachwuchs beginnt die Ausarbeitung individueller Entwicklungs- und Qualifizierungsprogramme, die Festlegung zukünftiger Tätigkeitsfelder und das Ingangsetzen eines erneuten Erprobungsprozesses, an dessen Ende ― nach 2, 3 oder auch 5 Jahren ― ein weiterer Auswahlprozeß steht. Hat sich der Nachwuchskader bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bewährt, wird er in die Kaderreserve aufgenommen. Hat er sich jedoch nicht bewährt, erfolgt in der Regel eine Rückstufung in den Stand des Kaderreservoirs. Die Aufnahme in die Kaderreserve bedeutet gezielte Vorbereitung und Ausbildung eines relativ engen Kreises von Kadern für festgelegte Funktionen und Positionen. Es beginnt ein erneuter Prozeß der Erprobung [S. 574]und Weiterbildung, der mit der Entscheidung darüber endet, ob der Reservekader die vorgesehene Aufgabe übernimmt, ob es dazu weiterer Vorbereitung bedarf oder ob er in den Status des Kadernachwuchses zurückversetzt wird. Neben diesen individuellen Maßnahmen entwickeln die einzelnen Leitungsapparate auf den jeweiligen Ebenen jährliche „Kaderpläne“ und langfristige „Kader- und Bildungsprogramme“, die an die Laufzeit der Fünfjahrpläne in der Volkswirtschaft der DDR angeglichen werden sollen. Beide dienen der quantitativen Erfassung und Planung des zukünftigen Kaderbedarfs. 3. Weiterbildung der Kader. Die Weiterbildung der Kader dient vor allem dazu, ihnen die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für ihre spezifische Funktion oder Position erforderlich sind und die sie in ihrer bisherigen Ausbildung nicht erhalten haben. Dabei ist zwischen verschiedenen Wissensbereichen zu unterscheiden. Kader, vor allem die Spezialisten, benötigen Fachwissen, d. h. Kenntnisse von Zusammenhängen, die sich auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Aufbereitung von Problembereichen erschließen und die zur sachgerechten Entscheidungsfindung notwendig sind. Soweit diese Kenntnisse nicht bereits in der Ausbildung an einer Fach- oder Hochschule erworben wurden, sollen sie im Rahmen der Weiterbildung vermittelt werden, und zwar vorrangig in den Einrichtungen des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Demgegenüber vermitteln eigens für die Weiterbildung der Kader eingerichtete und vom einheitlichen Bildungssystem getrennte Bildungseinrichtungen und das System der Parteischulung das Sachwissen und die politisch-organisatorischen Fähigkeiten, die zur Lenkung und Leitung großer Apparate für erforderlich erachtet werden. Es handelt sich hier insbesondere um Kenntnisse aus den leitungswissenschaftlichen Disziplinen, der Soziologie, Psychologie usw., vor allem aber um die Verbreitung im Leitungsprozeß selbst gewonnener Erfahrungen. Um eine enge Verbindung von K. und Weiterbildung der Kader zu gewährleisten, sind die Weiterbildungseinrichtungen den einzelnen Nomenklaturstufen zugeordnet. Ihr Besuch ist — von wenigen Ausnahmen abgesehen — den Kadern der jeweiligen Stufe (I, II oder III) vorbehalten. IV. Ergebnisse der Kaderpolitik Die Verfeinerung des kaderpolitischen Instrumentariums und die umfangreichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen haben das Qualifikationsniveau der Kader merklich erhöht. So ergibt sich z. B. in den örtlichen Räten folgendes Bild: Von nicht minder großer Bedeutung sind die Auswirkungen der organisationseigenen Bildungsmaßnahmen, über die aber keine zuverlässigen Angaben vorliegen. (Die Tatsache, daß hier nur in Ausnahmefällen formale Abschlüsse erworben werden, erklärt dies nur zum Teil.) Äußerungen nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) deuten darauf hin, daß, gemessen an den Erwartungen, die mit der Einrichtung einer Vielzahl von Bildungsinstitutionen verbunden worden waren, der Effekt eher bescheiden ist. Daher wird in letzter Zeit betont, daß „die Hauptform der Qualifizierung stets der Arbeitsprozeß“ und damit die „unmittelbare Leitungstätigkeit“ sei, daß die Bildungsmaßnahmen der apparateigenen Bildungseinrichtungen „nur Impulse“ geben könnten. Dagegen scheinen sich die Prinzipien der K. im Hinblick auf die Auswahl eines zuverlässigen Leitungspersonals weitgehend bewährt zu haben. Der K. der SED ist es seit Anfang der 60er Jahre gelungen, politische Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation des Leitungspersonals, die in den 50er Jahren meist auseinanderfielen, zu vereinen. Gert-Joachim Glaeßner Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 570–574 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KaliindustrieSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1985 I. Entwicklung des Kaderbegriffs „Kader in der sozialistischen Gesellschaft sind Persönlichkeiten, insbesondere aus der Arbeiterklasse, die als Leiter, Funktionäre und Spezialisten in allen Bereichen der Gesellschaft aufgrund ihrer politischen, fachlichen u. a. Fähigkeiten und Eigenschaften tätig sind bzw. als Nachwuchskräfte dafür vorbereitet werden“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie. Berlin [Ost]…
DDR A-Z 1979
Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR (1979)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 Die A. ist eine zentrale Institution des Ministerrates für die Aus- und Weiterbildung leitender Mitarbeiter des zentralen und regionalen Staatsapparates, der Justiz und des auswärtigen Dienstes. Die A., die ihren heutigen Namen im Jahr 1972 erhielt, ist Nachfolgerin der „Deutschen Verwaltungsakademie“ Forst-Zinna (gegr. 1947), die im Februar 1953 mit der 1952 gegründeten „Hochschule für Justiz“ Potsdam-Babelsberg zur „Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ‚Walter Ulbricht‘“ (DASR) in Potsdam-Babelsberg vereinigt wurde. Im Januar 1959 wurde das 1952 gegründete „Deutsche Institut für Rechtswissenschaft“ als Prorektorat für Forschung in die A. eingegliedert. Wichtigste Aufgabe in den ersten Jahren des Bestehens der A. war die Ausbildung der nach 1945 in leitende Funktionen eingesetzten Kader des Staatsapparates. Die Hochschulreife war nicht Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums. In Zweijahreslehrgängen — seit 1951 auch im Rahmen des Fernstudiums — wurden Mitarbeiter des Staatsapparates zu „Diplomstaats[S. 36]wissenschaftlern“ ausgebildet. Von 1953 bis 1963 stand die Ausbildung von Juristen im Mittelpunkt der Lehrtätigkeit der A., die ihrer Struktur nach als 5. juristische Fakultät neben den Universitäten Halle, Jena, Leipzig und Berlin anzusehen war. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems wurde die Juristenausbildung eingestellt und die Arbeit der A. auf die Weiterbildung leitender Kader des Staatsapparates, die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern des auswärtigen Dienstes der DDR und die rechtswissenschaftliche Forschung konzentriert. Die A. wurde dem Ministerrat unterstellt und in 3~Institute gegliedert: Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung; Institut für Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe; Institut für Internationale Beziehungen. Trotz Einstellung der Juristenausbildung konnten Juristen aus dem Staatsapparat auch weiterhin an der A. promovieren und habilitieren. Die Reform des Bildungssystems, vor allem der Ausbau der Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft, die Hochschulreform und die Reform der Wissenschaftsorganisation der DDR brachten eine erneute Präzisierung der Aufgabenstellung der A. („Akademiereform“). Sie avancierte — neben ihrer bisherigen Aufgabenstellung — zur zentralen Forschungsinstitution auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft und erhielt Leitfunktionen für die gesamte staats- und rechtswissenschaftliche Forschung in der DDR. Mit der 1972 erfolgten Gründung des „Instituts für Theorie des Staates und des Rechts“ und des „Wissenschaftlichen Rates für Staats- und Rechtswissenschaft“ im Jahr 1973 bei der Akademie der Wissenschaften verlor die A. ihre herausragende Funktion als Forschungsinstitution. Die staats- und rechtswissenschaftliche Forschung wurde in die allgemeine Planung der Gesellschaftswissenschaften einbezogen. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats wurde 1969 ein durchgängiges Weiterbildungssystem für Staatskader geschaffen, in das die bereits seit 1966 stattfindenden 4wöchigen Lehrgänge für Führungskader eingebettet wurden (Kaderpolitik). Die Struktur der A. wurde den Prinzipien der Hochschulreform entsprechend verändert. Es wurden 4 Sektionen geschaffen: Theorie des sozialistischen Staates und seines Rechts; wissenschaftliche Grundlagen des Gesamtsystems der sozialistischen staatlichen Führung; sozialistische Rechtspflege; Rechtsfragen der zentralen Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft durch den Staat. An der A. werden folgende Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt: 1. Lehrgänge (4–5~Wochen) zur Weiterbildung von Führungskräften zentraler und örtlicher Staatsorgane, der Rechtspflege und des auswärtigen Dienstes sowie Sonderlehrgänge zur Weiterbildung und Vorbereitung von Frauen mit Fach- und Hochschulausbildung für die Übernahme leitender Funktionen. In ihrem Rahmen wird eine Vertiefung der Kenntnisse des Marxismus-Leninismus, der Staats- und Rechtstheorie, der Organisationswissenschaft, Pädagogik, Psychologie und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) angestrebt. Ziel ist es, alle leitenden Mitarbeiter im Turnus von etwa 2 Jahren an einem Lehrgang teilnehmen zu lassen. 2. Im Rahmen eines Zweijahresstudiums sollen Kader des Staatsapparates auf die Übernahme leitender Funktionen vorbereitet werden. Neben einem Hoch- oder Fachschulabschluß ist eine mehrjährige praktische Tätigkeit im Staats-, Wirtschafts- oder Parteiapparat Voraussetzung für die Teilnahme. Schwerpunkt der Lehre sind Fragen der staatlichen Leitung und der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“. Die Ausbildung endet mit dem Erwerb des Grades eines „Diplom-Staatswissenschaftlers“. 3. Seit einigen Jahren bildet die A. in einem 4jährigen Studium erneut Kader für den Staatsapparat in einem Hochschulstudium aus. Über Teilnahmevoraussetzungen, Teilnehmerkreis und Ausbildungsinhalte liegen keine näheren Informationen vor. 4. Im „organisierten Selbststudium“ kann — ohne größere Unterbrechung der Berufstätigkeit — in ca. 4 Jahren ebenfalls das Diplom als Staatswissenschaftler erworben werden. Die Teilnehmer können sukzessive die einzelnen Themenbereiche des Zweijahresstudiums absolvieren und dann das Diplom erwerben. Bei den Teilnehmern am Zweijahresstudium bzw. organisierten Selbststudium handelt es sich neben Absolventen der staatlichen Hoch- und Fachschulen vor allem um solche der 1969 gegründeten „Fachschule für Staatswissenschaft ‚Edwin Hoernle‘“ in Weimar, die ebenfalls dem Ministerrat untersteht. An ihr wird eine Grundausbildung durchgeführt, die mit dem Fachschulabschluß endet und zum Studium an der A. berechtigt. Studenten der Fachschule sind Mitarbeiter des regionalen Staatsapparates mit Fachschulreife und mehrjähriger Berufspraxis. Direktor der A. ist gegenwärtig (1978) Prof. Dr. Gerhard Schüßler. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 35–36 Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AkademienSiehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 Die A. ist eine zentrale Institution des Ministerrates für die Aus- und Weiterbildung leitender Mitarbeiter des zentralen und regionalen Staatsapparates, der Justiz und des auswärtigen Dienstes. Die A., die…
DDR A-Z 1979
Abschreibungen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und ermöglicht so zu gegebener Zeit eine Wiederbeschaffung des abgenutzten Anlagemittels. Nur über eine möglichst genaue Erfassung der laufenden Wertminderung wird sowohl eine genaue Kostenrechnung als auch die Reproduktion des jeweiligen Grundmittels ermöglicht. A.-Gründe sind 1. der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u. ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2. der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die Forderung nach „abnutzungsgerechter“ A. ist in der Wirtschaftspraxis der DDR nur z. T. erreichbar, da Methode und Umfang der A. — durch Vorgabe des A.-Satzes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Grundmittel — den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet grundsätzlich einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben sind. Vor den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) waren die A. zu niedrig und auch durch einige andere Mängel gekennzeichnet: Das mit der A.-Verordnung von 1956 (GBl. I, 1956, S. 623 f.) vorgeschriebene Verfahren der Globalabschreibung erfaßte nicht jenen Wert, der sich als Summe der nach der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelnen Anlagemittel eines Betriebes zu ermittelnden Einzel-A. ergeben hätte. Vielmehr wurde vom gesamten betrieblichen Anlagenbestand — entsprechend einem festgesetzten Durchschnittssatz — ein „globaler“ Betrag errechnet, der dann auf die einzelnen Grundmittel — gemäß ihrem Verschleißgrad — verteilt wurde. Dieser Betrag erwies sich häufig als zu gering, um eine volle Kostenverrechnung der Anlagen innerhalb ihrer Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da zudem die Generalreparaturen zu laufenden Preisen zu Lasten der A. verrechnet werden mußten, ergaben sich auch hieraus zunehmende Verzerrungen der Buchwerte der Anlagen: Denn die ursprünglich nur mit Stopppreisen des Beschaffungszeitpunktes bewerteten Anlagen erhöhten mitzunehmenden Generalreparaturen ihren Wert beträchtlich. Folge dieser Mängel war. daß auszusondernde Anlagen häufig noch mit hohen Werten zu Buche standen und zu Lasten des Gewinns ausgebucht werden mußten. Gleichzeitig mit der Grundmittelumbewertung erfolgte deshalb eine Korrektur der A. Mit dieser A.-Reform wurden neue, auf die einzelnen Anlagen bezogene A.-Raten entwickelt (GBl. II, 1964, S. 120 f.). Ergebnis war die Schaffung eines A.-Kataloges für rund 10.000 Anlagearten, wobei auch gewisse Unterschiede des Auslastungsgrades Berücksichtigung fanden. Als Gesamtergebnis resultierte daraus überraschenderweise allerdings eine Minderung der durchschnittlichen A.-Raten und damit eine Erhöhung der mittleren Lebensdauer. Der Grund lag darin, daß die starke Anhebung der Werte des Brutto-Anlagevermögens durch die Umbewertung stark erhöhte A.-Beträge auch bei geminderten A.-Raten mit sich brachte. Offensichtlich sollten höhere Kostensteigerungen vermieden werden- wie sie bei gleichen oder erhöhten A.-Raten eingetreten wären; denn dann hätte die Industriepreisreform noch stärkere Preissteigerungen zur Folge gehabt. Insbeson[S. 4]dere hätten dann Preiserhöhungen bei Konsumgütern nicht mehr vermieden werden können. Damit blieb aber der „moralische Verschleiß“ der Anlagen (infolge technischer Veraltung) in den A. noch immer unberücksichtigt. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze sind für jedes Anlagenteil oder für Gruppen von Anlagegütern im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel (GBl., SDr. Nr. 550 von 1968, der den SDr. Nr. 491 von 1964 ablöste) festgelegt. Der A.-Satz wird in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. Um den „moralischen Verschleiß“ zu berücksichtigen, können heute durch das Ministerium der Finanzen auch Sonder-A. bestätigt werden. An A.-Methoden sind die zeitabhängige A., die in lineare, degressive und progressive A. unterteilt ist, sowie die leistungsabhängige A. zu trennen. Während bei der linearen A. bei konstantem A.-Satz auf den Bruttowert des Grundmittels für die Nutzungsperiode jährlich eine gleich große A.-Quote auftritt, wird bei der degressiven A. die jährliche A. (entweder Multiplikation eines jährlich abnehmenden A.-Satzes mit dem Bruttowert oder eines konstanten A.-Satzes mit dem jeweiligen Restwert) geringer. Die Form der degressiven A. wird in der sozialistischen Wirtschaft nicht angewendet. Bei der progressiven A. — in der Regel steigende A.-Sätze bezogen auf den Bruttowert — steigen die A.-Quoten (als Ausgleich für eine temporär überproportional zunehmende Wertminderung) zum Ende des Nutzungszeitraumes immer mehr an. Bei der leistungsabhängigen A. geht man nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer des Grundmittels aus. Vielmehr wird die gesamte zu erwartende Leistung in Mengen oder Maschinenstunden zugrunde gelegt. Zur Anwendung dieser Methode ist einmal die genaue Leistungsfeststellung und zum anderen das Vorliegen einer geringen Sortimentsbreite Voraussetzung. In der DDR findet vermehrt auch die sog. Kollektivabschreibung (Pauschal- oder Global-A.) Anwendung. Zur Vereinfachung des A.-Verfahrens wird für eine Gruppe von Anlagemitteln etwa gleicher Nutzungsdauer ein durchschnittlicher A.-Satz angewandt. Das bedeutet in der Realität aber zuviel A. bei Gebäuden und zuwenig bei Ausrüstungen, weil häufig Gebäude und bauliche Anlage mit einbezogen werden, statt sie gesondert zu behandeln. Angesichts der Preisverzerrungen, die bei neueren Gütern mit ebenfalls neueren Preisen geringer und bei schon seit langer Zeit in der Produktion befindlichen Kapitalgütern größer sind, dürfte die Kollektiv-A. auch bei Grundmitteln mit formal noch gleicher Nutzungsdauer erhebliche Fehler mit sich bringen. Amortisationen; Grundmittel; Preissystem und Preispolitik; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 3–4 Abschnittsbevollmächtigter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbteilungsgewerkschaftsleitungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und…
DDR A-Z 1979
Staatshaushalt (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im S. der DDR sind der Republikhaushalt und die Haushalte aller übrigen Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung zusammengefaßt. Drei Viertel aller Einnahmen und Ausgaben entfallen auf den zentralen Haushalt (einschließlich Sozialversicherung), ein Viertel auf die Haushalte der Bezirke, in denen auch alle Einnahmen und Ausgaben der nachgeordneten Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und Gemeinden) enthalten sind. Dem so abgegrenzten S. der DDR würde in der Bundesrepublik Deutschland der konsolidierte öffentliche Haushalt von Bund, Lastenausgleichsfonds, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung entsprechen. Für die Verbuchung eines Teils der Gewinne der volkseigenen Wirtschaft auf der Einnahmenseite des Haushalts gibt es jedoch kein formales Gegenstück in der westlichen Haushaltsrechnung. Der S. ist das wichtigste Lenkungs- und Kontrollinstrument im Finanzsystem der DDR und wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Volkswirtschaftsplanung. Soll und Ist des Staatshaushaltsplanes werden nicht im Detail veröffentlicht. Lediglich der Gesamtumfang und einige Hauptpositionen der Einnahmen- und Ausgabenseite sind als Globalgrößen bekannt. I. Einnahmen Der weitaus größte Posten der Haushaltseinnahmen, die 1977 knapp 125 Mrd. Mark erreichten (Plan 1978 = 131 Mrd. Mark, Plan 1979 = 137 Mrd. Mark) entfiel mit 78 Mrd. Mark auf die Einnahmen aus volkseigenen Betrieben, Kombinaten und VVB. Diese „Abführungen der volkseigenen Wirtschaft“ setzen sich zusammen aus produktgebundenen Abgaben (35 Mrd. Mark), Nettogewinnabführung (23 Mrd. Mark) sowie Produktionsfonds- und Handelsfondsabgabe (16 Mrd. Mark). Weitere Einnahmequellen des S. sind die Abführungen der Landwirtschaft und der Banken (zusammen 6 Mrd. Mark) sowie die Steuern der Arbeiter und Angestellten, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Selbständigen. Die Einnahmen des Staates von den Erwerbstätigen und den (nicht volkseigenen) Betrieben erbrachten 1977 insgesamt 11 Mrd. Mark, darunter 6 Mrd. Mark aus Lohnsteuer. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steuerbelastungsquote von 7 v. H. — bezogen auf die Bruttolohn- und -gehaltssumme. Das Beitragsaufkommen der Sozialversicherung ist zweckgebunden, es lag 1977 bei 13 Mrd. Mark. Aus staatlichen Einrichtungen (der Verwaltung, des Kultur-, Bildungs- und Gesundheitswesens) gingen 7 Mrd. Mark ein. Der verbleibende Rest von 10 Mrd. Mark sind nicht ausgewiesene „sonstige Einnahmen“. II. Ausgaben Für die Ausgabenseite des S. sind vor allem 3 Schwerpunkte charakteristisch: <1.> Ausgaben für kulturelle und soziale Zwecke, die- einschließlich der Zuschüsse zur Sozialversicherung mit rund 64 Mrd. Mark 1977 wie schon in den Vorjahren den größten Ausgabeposten stellen. Zu diesem Komplex gehören vor allem Ausgaben für den [S. 1037]Unterhalt des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, für Kultur und Sport; Geldleistungen an die Bevölkerung (Renten, Stipendien, Beihilfen, Krankengeld); produktgebundene Subventionen (Preisstützungen zur Aufrechterhaltung niedriger Verbraucherpreise für Grundnahrungsmittel, Wohnungsmiete, Verkehrstarife. Kinderbekleidung usw.). <2.> Ausgaben für Investitionen, Forschungsvorhaben und laufende Förderung der Wirtschaft, für die 1977 über 25 Mrd. Mark ausgegeben wurden. <3.> Ausgaben für Verwaltung und Verteidigung, die knapp 15 Mrd. Mark betrugen. Über die Zusammensetzung der übrigen Ausgaben — 20 Mrd. Mark — ist nichts bekannt. Ein unmittelbarer Vergleich des DDR-S. mit dem der Bundesrepublik Deutschland ist wegen der unterschiedlichen Abgrenzung der Haushalte wenig sinnvoll. Um die Haushalte der beiden deutschen Staaten vergleichbar zu machen, müßten dem Bundeshaushalt die Haushalte der Länder und Gemeinden sowie der Sozialversicherung und des Lastenausgleichs hinzugerechnet, beim Budget der DDR die beitragsfinanzierten Ausgaben der Sozialversicherung abgezogen werden. Bei dieser Abgrenzung ergeben sich öffentliche Ausgaben, die je Einwohner gerechnet in beiden Teilen Deutschlands annähernd gleiche Größenordnung haben. Rechtliche Grundlage für den S. ist das Gesetz über die S.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 383 ff.), das eine erste gesetzliche Regelung aus dem Jahre 1954 ablöste. Maria Elisabeth Ruban Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1036–1037 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatslehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im S. der DDR sind der Republikhaushalt und die Haushalte aller übrigen Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung zusammengefaßt. Drei Viertel aller Einnahmen und Ausgaben entfallen auf den zentralen Haushalt (einschließlich Sozialversicherung), ein Viertel auf die Haushalte der Bezirke, in denen auch alle Einnahmen und Ausgaben der nachgeordneten Gebietskörperschaften (Kreise, Städte und…
DDR A-Z 1979
Ministerium für Außenhandel (MAH) (1979)
Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Von 1950 bis 1967 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, danach bis Ende 1973 Ministerium für Außenwirtschaft. Das MAH ist das zentrale Organ des Ministerrats der DDR zur Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols. Es ist verantwortlich für die einheitliche Leitung, Planung, Durchführung und Kontrolle des Außenhandels auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung (GBl. I, Nr. 35, 1976). Seine Aufgaben bestehen im einzelnen vor allem in der Leitung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit den sozialistischen, kapitalistischen und Entwicklungsländern, in der Vorbereitung und auch im Abschluß von multi- und bilateralen Handels- und Kooperationsabkommen auf Regierungsebene mit diesen Ländern, in der Erarbeitung der staatlichen Aufgaben und Planaufgaben der dem MAH direkt unterstehenden Außenhandels- und Dienstleistungsbetriebe, in der Gestaltung der Währungs- und Kreditpolitik und der Grundrichtung der Marktarbeit und in der Anleitung und Kontrolle der Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen. Dem MAH unterstehen die Außenhandelsbetriebe und die anderen operativen Organe des Außenhandels (Außenwirtschaft und Außenhandel), gegenüber denen der Minister für Außenhandel weisungsberechtigt ist. Der Minister für Außenhandel kann einem VEB, Kombinat oder einer VVB die Außenhandelsfunktion übertragen oder entziehen. Das MAH wird vom Minister für Außenhandel nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Der Minister ist für die gesamte Tätigkeit in seinem Amtsgebiet rechenschaftspflichtig. Er wird in seiner Tätigkeit durch Staatssekretäre und Stellvertreter unterstützt. Das Amt des Ministers für Außenhandel hat Horst Sölle (SED) inne. Staatssekretär und 1. stellvertretender Minister ist Gerhard Beil. Staatssekretär ist Alexander Schalck-Golodkowski. Stellvertretende Minister sind: Wilhelm Bastian, Friedmar Clausnitzer, Kurt Fenske, Eugen Kattner, Karl Keilholz, Walfried Lange, Gerhard Nitzsche, Heinz Sachse, Roland Schumann, Eduard Schwierz. Alle gehören der SED an. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 729 Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Auswärtige AngelegenheitenSiehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1985 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Von 1950 bis 1967 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, danach bis Ende 1973 Ministerium für Außenwirtschaft. Das MAH ist das zentrale Organ des Ministerrats der DDR…
DDR A-Z 1979
Leistungsfonds (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit Juli 1972 bildet die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe einen zweckgebundenen zusätzlichen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 und GBl. I, S. 66). der vor allem als ein Ersparnisfonds anzusehen ist, wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises (Planungsordnung, GBl., S. 775a) im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung als zusätzlicher Bewertungsmaßstab für die Betriebsleistung. Ein wichtiger Grund für seine Einführung waren die volks- und betriebswirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der Hauptkennziffer Gewinn: Der in jüngster Zeit wieder stärker betonte Stellenwert des betrieblichen Gewinns als entscheidender Anreiz, Leistungsmaßstab und Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds war ein wesentliches Element der Wirtschaftsreform von 1963 gewesen. Einerseits ergaben jedoch praktische Erfahrungen bald, daß die betriebswirtschaftlichen Anreize des Gewinns keineswegs immer mit den gesamtwirtschaftlichen Zielen der Parteiführung harmonieren und daher zusätzliche Kriterien der Leistungsbeurteilung und -kontrolle eingeführt werden mußten. Andererseits sollte vor allem nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) die bis dahin unbefriedigende Leistungsmobilisierung der Beschäftigten durch die in der Planung zu berücksichtigende, besonders vordringliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen neue Impulse gewinnen. In diesem Zusammenhang kam dem neu eingeführten L. eine kollektive ökonomische Hebelfunktion zu, die sich mit der Einführung des Gegenplans noch erhöhen sollte. Im Rahmen neuer planmethodischer Regelungen (Planung) für den Fünfjahrplan 1976–1980 erlassene veränderte Bestimmungen für den L. ab Planjahr 1976 (GBl. I, 1975, S. 416 ff.) waren allerdings mit Einschränkungen der bisherigen Zuführungssätze verbunden. Der ebenfalls geringfügig veränderte Geltungsbereich umfaßt gegenwärtig „Volkseigene Produktionsbetriebe“, einschließlich Kombinatsbetriebe im Bereich der Industrieministerien, des Ministeriums für Bauwesen sowie Betriebe des örtlich geleiteten Bauwesens und des Ministeriums für Materialwirtschaft. [S. 678]Im Bereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Ministeriums für Verkehrswesen, des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie des Ministeriums für Handel und Versorgung wird der L. nur in ausgewählten Betrieben geführt. Er soll, insbesondere durch „Mobilisierung von Leistungs- und Effektivitätsreserven“, das materielle Interesse der Belegschaften an der Intensivierung und Rationalisierung der Produktion und damit einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie dadurch den Sozialistischen Wettbewerb und vor allem hohe Zielsetzungen im Gegenplan fördern. Für die Finanzierung des L. gelten 3 wichtige, bereits seit den 20er Jahren in der UdSSR ständig hervorgehobene Kriterien: 1. Steigerung der Arbeitsproduktivität. 2. Senkung der Selbstkosten, vor allem im Energie-, Rohstoff- und Materialbereich, 3. Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse. Generell wird ein zentral geregelter, prozentual festgelegter, finanzieller Anteil, der sich aus der Addition aller Überschreitungen oder Unterbietungen dieser Kriterien in einem Betrieb ergibt, dem L. aus dem betrieblichen Nettogewinn zugeführt. Dabei gilt der gleiche Grundsatz wie beim Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel: Freiwillige Überbietung der staatlichen Planaufgaben durch den Betrieb (also bereits in der Phase der Planausarbeitung) wird höher belohnt als nachträgliche Planübererfüllung oder zusätzliche Einsparung gegenüber den Staatlichen ➝Planauflagen. Grundsätzliche Bedingungen für die Bildung des L., die darüber hinaus mit einer Reihe von Nebenbedingungen verknüpft ist, und die aus ihrer Erfüllung resultierende Zuführungshöhe zum L. sind: 1. Arbeitsproduktivität: a) Bei Überbietung der staatlichen Aufgabe zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität (in der Plandiskussion für das folgende Planjahr) durch den Betrieb beträgt je 1 v. H. zusätzlicher Steigerung die Summe der Zuführung zum L. 1,2 v. H. des geplanten Lohnfonds für Produktionsarbeiter; b) bei Übererfüllung der staatlichen Planauflage bezüglich des Wachstums der Arbeitsproduktivität (nach Planverlauf zum Jahresende) beträgt je 1 v. H. Steigerung der Zuführungsbetrag zum L. nur 0,8 v. H. der oben genannten Berechnungsbasis. 2. Für Selbstkostensenkungen oder Einsparungen bei 3–5 ausgewählten Positionen beträgt die Zuführung zum L.: a) 40 v. H. des Betrages der Kosteneinsparung infolge Senkung des spezifischen Energieverbrauchs; b) 15 v. H. (in bestimmten Fällen 20 v. H.) der Summe der Kosteneinsparung durch Senkung des spezifischen Verbrauchs ausgewählter Rohstoff- und Materialpositionen; c) generell sind Kostenüberschreitungen und -einsparungen innerhalb der vorgegebenen Positionen zu saldieren. 3. Qualität: Anteilmäßige Beteiligung bei Planerfüllung aus: a) Preiszuschlägen für Erzeugnisse mit Gütezeichen; b) Zusatzgewinnen für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; c) Kostensenkungen für Ausschuß, Nacharbeit und Garantieleistungen. Im Unterschied zu bisherigen Regelungen sind ab 1976 eine ganze Reihe zusätzlicher Bedingungen zu erfüllen. So ist die Zuführung zum L. z. B. bei der Unterschreitung bestimmter Planauflagen — Selbstkostensenkung, industrielle Warenproduktion zu Betriebspreisen oder 1 einer anderen ausgewählten Kennziffer — entsprechend zu kürzen (je 1 v. H. Nichterfüllung = 10 v. H. verringerte Zuführung). Im Zuge mehrfach wechselnder Bestimmungen zum 1 Gegenplan ergeben sich weitere Zuführungen zum L. (GBl. I, 1977, S. 4 ff.). Voraussetzung für die Zuführung zum L. ist eine volle Erfüllung der Nettogewinnabführung an den Staat (§ 6). Die Verwendung der Mittel ist vorgesehen für: 1. die „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen“ (Versorgung und Betreuung der) Schichtarbeiter, soziale und kulturelle Betreuung, Zuschüsse für den Bau von Arbeitereigenheimen, planmäßigen Um- und Ausbau von Wohnungen usw.), 2. betriebliche Maßnahmen der Intensivierung und Rationalisierung, jedoch ohne im Plan bilanzierte Bau- und Ausrüstungskapazität zu beanspruchen (u. a. Maßnahmen im Bereich der Arbeitsorganisation. Eigenbau von Rationalisierungsmitteln, Kauf gebrauchter Grundmittel), 3. „zentrale Maßnahmen“ des FDGB. „vor allem zur Schaffung von Urlaubsdörfern und Erholungsstätten“, 4. zusätzliche Investitionen, aber ohne Inanspruchnahme von planmäßigen Mitteln, sondern nur „durch Mobilisierung von Reserven“ (im Einverständnis mit der BGL), 5. Tilgung von Grundmittelkrediten (im Einverständnis mit der BGL). 6. Zuführungen zum „Konto junger Sozialisten“. Durch den L. werden die Regelungen über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds und speziell des Kultur- und Sozialfonds im Betrieb nicht berührt, obwohl die Mittel des letzteren für dieselben Zwecke verwendet werden sollen. Aus diesem Grund wird eine anteilige Finanzierung für bestimmte Maßnahmen aus L. sowie Kultur- und Sozialfonds für „zulässig“ erklärt. „Persönliche Zuwendungen, Prämien und Lohnzahlungen“ aus dem L. sind nicht gestattet (§§ 7. 8). Die Mittel des L. sind auf das folgende Jahr übertragbar. In Kombinaten dürfen Mittel des L. der Kombinatsbetriebe grundsätzlich nicht zentralisiert werden. Von Bedeutung, neben der Materiellen Interessiertheit. im Sinne eines kollektiven ökonomischen Hebels ist ferner der psychologische Anreiz, der die Planübererfüllung am Arbeitsplatz, nachzuweisen in gesonderten Angaben im Haushaltsbuch, mit einzelnen sozialen oder betrieblichen Projekten für die Belegschaft gezielt verbindet. Mit der Einführung des L. ist außerdem eine Reihe weiterer Nebenziele verfolgt worden, die durch andere Maßnahmen bisher nur unzulänglich erreicht werden konnten (Beispiel: die Verbesserung der häufig vernachlässigten betrieblichen Kostenrechnung sowie ein verstärkter Druck auf die Betriebsleitung zur umfassenden Ausarbeitung und Verwendung von Kostennormativen). Darüber hinaus ist der wichtige Kontrollaspekt von Bedeutung. [S. 679]Ferner richtete sich die Einführung des L. auch gegen ein immer noch zu beobachtendes einseitiges Interesse einzelner Betriebe an einer mengenmäßigen Planerfüllung und -Übererfüllung. Ein wesentliches Ziel des L. ist letztlich die Überwindung der „weichen Pläne“. Die Analyse der vielfältigen dem L. zugewiesenen Funktionen zeigt ein breites Spektrum unterschiedlicher Impulse, die z. T. allerdings mit der Hauptkennziffer Gewinn bereits erreicht werden sollten. In der DDR wurden aus den Reihen der Wirtschaftspraktiker einige kritische Einwände gegen die Regelungen des L. vorgebracht, die vereinzelt zu Änderungen führten, z. B. einer größeren Flexibilität in der Auswahl branchentypischer Leistungskriterien. Nach wie vor erweisen sich nämlich die Qualität der Erzeugnisse und ihre Kontrolle, vor allem die Frage der exakten Qualitätsbemessung, für die Berechnung als besonders problematisch. Bisher entspricht die Wirkung des L. für die sozialistische Intensivierung noch nicht den Erwartungen der Wirtschaftsführung der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 677–679 Leipziger Messe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungslohnSiehe auch die Jahre 1975 1985 Seit Juli 1972 bildet die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe einen zweckgebundenen zusätzlichen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 und GBl. I, S. 66). der vor allem als ein Ersparnisfonds anzusehen ist, wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises (Planungsordnung, GBl., S. 775a) im System der…
DDR A-Z 1979
Organisationswissenschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der DDR zunächst eine Distanzierung von den Konzepten der „bürgerlichen“ Organisationslehre. Bei der Lösung betrieblicher Organisationsprobleme begann man sich hauptsächlich an dem in der Sowjetunion zu Fragen der Organisation entwickelten Gedankengut zu orientieren, ohne jedoch auf die bestehenden Organisationsprinzipien der abgelehnten bürgerlichen Organisationslehre zu verzichten. So sahen erste Bestrebungen vor, an die Stelle der „bürgerlichen“ O. nunmehr eine „Lehre von der Organisation und den Funktionen der volkseigenen Betriebe und den Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ zu setzen. Hinsichtlich der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation gingen ohne Zweifel entscheidende Impulse von der Kammer der Technik aus. Unter ihrer Leitung wurde schließlich 1959 eine der ersten bedeutenden Organisationslehren „Grundfragen der Betriebsorganisation“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Organisationslehre standen Grundsätze und Prinzipien, die auch heute noch bestimmend sind. Als oberster Grundsatz und Grundlage zugleich wurde das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln hervorgehoben. Herausgestellt wurden u. a. ferner das Prinzip der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung, das Prinzip des [S. 778]Demokratischen Zentralismus sowie das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. Beeinflußt wurde die weitere Entwicklung von der in der UdSSR Mitte der 60er Jahre geführten Diskussion um die Herausbildung neuer Methoden der Wirtschaftsführung. Dieser Prozeß umfaßte die Schaffung der organisatorischen, methodologischen und rechtlichen Grundlagen der Leitung der Produktion nach den Prinzipien der vorgesehenen Wirtschaftsreformen. Es ging um die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmechanismus einerseits als eines neuen Systems der Wirtschaftsleitung und andererseits um die Realisierung der für diesen Prozeß notwendigen Voraussetzungen. Die in der UdSSR geäußerte Forderung, eine „Wissenschaft von der Leitung“ zu entwickeln, blieb daher auch in der DDR nicht ohne Resonanz. So setzten die mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ausgelösten Veränderungen und Neuorientierungen auch für die Herausbildung einer Organisationslehre oder O., in der Phase des NÖS auch als „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ bezeichnet, neue Maßstäbe. Im Rahmen der geforderten Realisierung einer wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit wurde insbesondere die Anwendung „moderner“ Methoden und Techniken als Instrumente einer effektiveren Leitung und Organisation propagiert. Man hatte die Notwendigkeit erkannt, über den Rahmen der herkömmlichen betrieblichen Organisationslehre hinaus, neue Fragestellungen zu lösen. Diese neuen Fragestellungen ergaben sich einerseits aus unmittelbar praktischen Bedürfnissen einer umfassend geplanten Rationalisierung der Produktionsprozesse und Leitungsarbeiten auf der Grundlage der Datenverarbeitungstechnik und andererseits aus dem erkannten Zwang zu einer mehr interdisziplinären Lösung von Organisationsproblemen durch Berücksichtigung anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik oder der Operationsforschung. Mit der Verkündung des NÖS auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 vollzog sich innerhalb der Wirtschaftswissenschaften eine bedeutsame Wende. Neben der geforderten Entwicklung einer sozialistischen Betriebswirtschaftslehre erfuhr auch die O. neue Anregungen. Von Ulbricht wurde zunächst zur Bezeichnung des Wissenschaftskomplexes „Organisation“ die marxistisch-leninistische O. (MLO) proklamiert. Der Ausdruck „marxistisch-leninistisch“ war nicht als Attribut schlechthin anzusehen, sondern sollte Zielsetzung, Wesen, ideologische Position, historische Wurzeln und methodologische Grundlagen einer mit der sozialistischen Gesellschaft verbundenen Organisation bestimmen. Allgemein wurde die MLO als die Wissenschaft von der rationellen Organisation gesellschaftlicher Prozesse bei der Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus definiert. Als Schwerpunkte bei der praktischen Anwendung dieser MLO wurden unter anderem angesehen: a) Optimale Gestaltung des Zusammenwirkens aller integrierten Teilbereiche des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus sowie Bestimmung von Stellung und Aufgaben der Teilsysteme bzw. Wirtschaftseinheiten (z. B. Betriebe, Kombinate). b) Straffung der organischen Verbindung zwischen der zentralen Leitung einerseits und der eigenverantwortlichen Planung und Leitung in den einzelnen Wirtschaftseinheiten und territorialen Organen andererseits. c) Optimale Organisation im Führungs- und Leitungsbereich. d) Vorbereitung und Durchsetzung einer komplexen Automatisierung der Produktion, der Verwaltungsarbeit und damit auch der Aufbau von Informationssystemen und e) Modellierung der Planung und Leitung in gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht. Um die verschiedenen gestellten Aufgaben lösen zu können, bediente sich die MLO der Modelle der Operationsforschung, der ökonomischen Kybernetik, der System- und Informationstheorie, der systematischen Heuristik, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik sowie schließlich der Elektronischen ➝Datenverarbeitung und Bürotechnik. Die MLO gewann zunehmend an Bedeutung und wurde in den Jahren zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED stark gefördert. Für sie errichtete man eigens eine „Akademie für marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft“ bei der AdW, die möglicherweise inzwischen wieder aufgelöst wurde. Betriebliche Organisationsmaßnahmen, die Ausbildung betrieblicher Organisatoren sowie die breite literarische Behandlung praktischer und theoretischer Organisationsfragen wurden ausnahmslos unter dem Leitbegriff MLO geführt. Nach dem ihr eingeräumten politisch-ideologischen Stellenwert zu urteilen, war die MLO durchaus als Instrument von Partei- und Wirtschaftsführung gedacht, um die weitere wirtschaftliche Entwicklung unter Kontrolle zu halten und dabei die Anwendung von elektronischer Datenverarbeitung und Kybernetik zu fördern. 2. Zur gegenwärtigen Wissenschaftskonzeption. Mit der vom VIII. Parteitag im Juni 1971 gebilligten modifizierten ökonomischen Grundrichtung wurden neue Prioritäten gesetzt. Es begann ein verstärkter Prozeß der Rezeption und Adaption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse. Daneben war es auch Sinn der Beschlüsse des VIII. Parteitages, „einer unnötigen Verkomplizierung und Kybernetisierung der Planung“ entschieden zu begegnen. Den vorgegebenen Leitlinien folgend, nahm die Bedeutung einzelner Wissenschaften, wie z. B. der ökonomischen Kybernetik, der Systemtheorie und der MLO, ab. Demgegenüber gewannen Leitungsprobleme und deren Behandlung im Rahmen der sog. Leitungswissenschaft zunehmend an Bedeutung. So verwundert es nicht, daß nach dem VIII. Parteitag jedwede Erwähnungen der MLO fehlten. Spätere Hinweise auf die MLO machten dann deutlich, daß diese Wissenschaftsdisziplin im Zuge der beschlossenen Realisierung der Umstrukturierung der Wirtschaftswissenschaften praktisch aufgelöst worden war. Statt der MLO wurde die Wissenschaft der sozialistischen Leitung propagiert, weil „die eigentliche Aufgabe in der Leitung be[S. 779]steht, die die Organisation der Arbeit mit einschließt, die sämtliche Seiten der Führungstätigkeit umfaßt“. Damit sollte auch die bisherige Praxis einer Höherbewertung von Organisationsproblemen gegenüber Leitungsproblemen ausgeschaltet werden. Infolge dieser Veränderungen erhielt der Komplex „Organisation“ einen neuen Stellenwert innerhalb des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Konzeptes der DDR. Sämtliche Organisationsprobleme werden nicht mehr im Rahmen einer speziellen O. behandelt. Die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation wurde nunmehr zum Gegenstand einer Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft (Sozialistische Wirtschaftsführung). Daneben wird in einer engeren begrifflichen Fassung auch von einer „Wissenschaft von der Leitung dersozialistischen Produktion“ gesprochen. Begriffe wie „Leitungswissenschaft“ oder „Wissenschaft von der sozialistischen Leitung“ usw. werden sowohl in der sowjetischen als auch in der Literatur der DDR in doppelter Bedeutung verwandt. Einerseits wird davon ausgegangen, daß der Marxismus-Leninismus als die allgemeine Wissenschaft von der Leitung gesellschaftlicher Prozesse zu verstehen ist und daß sich — als dessen Konkretisierung — spezielle Wissenschaften von der Leitung einzelner Sphären des gesellschaftlichen Lebens entwickeln können. Die lassen sich dann z. B. unter dem Begriff „Sozialistische Leitungswissenschaft“ zusammenfassen. Andererseits wird unter „Leitungswissenschaft“ die Zusammenfassung wissenschaftlicher Grundlagen der Leitung überhaupt oder eine bestimmte Disziplin verstanden. Die Diskussionen in der DDR und in den übrigen RGW-Ländern um Notwendigkeit und Anliegen einer selbständigen Wissenschaftsdisziplin sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Eine einheitliche Begriffsfassung existiert daher bisher nicht. „Die Wissenschaft von der Leitung der sozialistischen Produktion befindet sich noch im Entstehungsprozeß. Einige Grundsätze, so vor allem die Bestimmung des Gegenstands und des Inhalts dieser Wissenschaft oder die Auffassung der Leitungsfunktionen und andere, sind deshalb noch nicht eindeutig formuliert …“ (Internationales Autorenkollektiv, Die Leitung der Sozialistischen Industrievereinigungen und Betriebe. Internationale Erfahrungen. Übers, a. d. Russ. Berlin [Ost] 1975, S. 13). Das bisherige Entwicklungsstadium der Leitungswissenschaft läßt jedoch erkennen, daß jedenfalls in der DDR unter der zusammenfassenden Bezeichnung „Leitungswissenschaft“ die Teilbereiche „Sozialistische Wirtschaftsorganisation“, „Sozialistische Leitungsorganisation“ und „Sozialistische Wissenschaftsorganisation“ eingeordnet werden. a) Zur Wirtschaftsorganisation. Die Wirtschaftsorganisation stellt die rationelle und effektive Organisation der Tätigkeit des „produktiven gesellschaftlichen Gesamtarbeiters“ dar. Sie ist gerichtet auf eine rationelle Spezialisierung der Betriebe und Kombinate, auf die Erhöhung der Produktionsmaßstäbe gleicher bzw. gleichartiger Erzeugnisse, auf die Ausweitung der Kombinationen von Produktionsstufen sowie auf die quantitative und qualitative Höherentwicklung zwischenbetrieblicher Kooperation. Die Möglichkeiten für eine effektive Gestaltung der Wirtschaftsorganisation werden insbesondere durch die sozialistische ökonomische Integration der Mitgliederländer des — Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erweitert. Im Rahmen der durch die Wirtschaftsorganisation induzierten Prozesse entwickeln sich spezifische Organisationsformen weiter, wie z. B. Betriebe, Kombinate, VVB, Kooperationsgemeinschaften u. a. b) Zur Wissenschaftsorganisation. Wissenschaftsorganisation bezeichnet die Organisation des planmäßigen kollektiven Zusammenwirkens wissenschaftlich-schöpferischer Menschen mit dem Ziel, „hohe wissenschaftlich-technische Leistungen zu erbringen und deren möglichst schnelle Nutzung im Produktionsprozeß zu realisieren“. Als Schwerpunkt einer sozialistischen Wissenschaftsorganisation wird die enge Verbindung von Wissenschaft und Produktion herausgestellt. Ziel ist es, durch die Anwendung von Leitungs- und Planungsmethoden die Organisation der wissenschaftlich-technischen Arbeit und deren wirksame Verbindung mit der materiellen Produktion, den wissenschaftlich-technischen Vorlauf, effektiv zu gestalten. Die Wissenschaftsorganisation begründet sich auf den vom „Plan Wissenschaft und Technik“ vorgegebenen technisch-ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zielen, Aufgaben und Maßnahmen. Sie berücksichtigt darüber hinaus das „Programm der Neuerer“, die „Vorgaben der Messe der Meister von Morgen“ und die Arbeitsergebnisse der Kammer der Technik. Daneben erwachsen der Wissenschaftsorganisation im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliederländer des RGW umfangreiche Aufgaben. c) Zur Leitungsorganisation. Ein wichtiges Element der Leitungswissenschaft ist die Leitungsorganisation. Sie stellt im weitesten Sinne die rationelle und effektive Organisation der Leitung gesellschaftlicher Arbeitsprozesse, insbesondere die Leitung des Reproduktionsprozesses und seiner Teilprozesse, dar. Die Leitungsorganisation verfolgt die zweckmäßigste Gestaltung sowohl der Leitungsprozesse als auch der Struktur des Leitungssystems und schließt die Organisation von Verwaltungsarbeiten ein. Dabei beschäftigt sie sich mit den Beziehungen zwischen den Leitungssubjekten (staatliche und nichtstaatliche Organe) und den Leitungsobjekten (z. B. Betriebe, Kombinate, VVB, Industriezweige usw.), den Leitungsmethoden und den Leitungstechniken (z. B. Organisationsmittel wie Büromaschinen, Lochkartentechnik, elektronische Datenverarbeitungsanlagen und deren Einsatz). Besondere Bedeutung erlangen Leitungsmethoden und -techniken bei der Organisation von Informationsprozessen mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (automatisierte Leitungssysteme, ALS). Die Leitungsorganisation steht in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. So beeinflußt z. B. die Weiterentwicklung der Leitungsorganisation eine Vervollkommnung der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. Ebenso verändern wirt[S. 780]schafts- und wissenschaftsorganisatorische Maßnahmen die zu leitenden gesellschaftlichen Prozesse und erfordern entsprechende Veränderungen der Leitungsorganisation. Schließlich müssen gesellschaftliche Organisation und wissenschaftliche Tätigkeit als Aufgaben der Leitung angesehen werden; sie stellen bestimmte Anforderungen an die Leitungsorganisation. Gemeinsamer Inhalt der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Leitungsorganisation ist die rationelle Gestaltung der Vergesellschaftung der Arbeit und der Leitung des vergesellschafteten Arbeitsprozesses. Bei der Nutzung der Produktivkraft „Organisation“ auf betrieblicher Ebene erlangen Wissenschafts-, Wirtschafts- und Leitungsorganisation eine besondere Bedeutung. Sie beeinflussen einerseits Maßnahmen der Betriebsorganisation und sind andererseits spezifische Ausprägungsformen der organisatorischen Tätigkeit im Betrieb. 3. Betriebsorganisation. Als Betriebsorganisation wird in der DDR die Organisierung des kooperativen und kollektiven Zusammenwirkens der Arbeitskräfte im Betrieb bezeichnet. Ziel soll sein, ein reibungsloses und rationelles Zusammenwirken aller Elemente des betrieblichen Reproduktionsprozesses (Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände) zu gewährleisten sowie Reserven für die sozialistische Rationalisierung der Produktion zu erschließen und volkswirtschaftlich nutzbar zu machen. Betriebsorganisation umfaßt den Aufbau und den Ablauf des Betriebsprozesses. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Gestaltung a) der Einsatzfaktoren (Sach-, Arbeits- und Kapitalstruktur), um die Leistungsbereitschaft des Betriebes zu gewährleisten; b) des Fertigungsablaufes (Beschaffung, Produktionsvorbereitung einschließlich der Forschung und Entwicklung, Fertigung, Absatz) und c) der formalen Prozesse (Leitung und Planung, Information und Kommunikation, Organisation und Kontrolle). Im Mittelpunkt der Betriebsorganisation steht die Leitungsorganisation. Sie umfaßt a) die organisatorische Sicherung der Teilnahme der Werktätigen an der Leitung; b) die Organisation der Entscheidungen sowie der Informationsbeziehungen und c) die Struktur der Leitungsorgane. Im Rahmen der Organisation der Entscheidungen und der Informationsbeziehungen ist es insbesondere Aufgabe der Leitungsorganisation, auf der Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unter Berücksichtigung der Operationsforschung sowie der ökonomischen Kybernetik automatisierte Leitungssysteme zu entwickeln. Die gegenwärtig verbindliche Leitungsstruktur eines Industriebetriebes weist verschiedene Ebenen auf. Der Betriebsleitung liegt das „Linie-Stab-System“ zugrun[S. 781]de. Dieser Begriff deutet daraufhin, daß für jeden Verantwortungs- und Arbeitsbereich ein Leiter mit voller Verantwortung und mit Weisungsrecht („Prinzip der Einzelleitung“) gegenüber den direkt unterstellten Leitern eingesetzt ist (vgl. hierzu das Schaubild zur Leitungsstruktur des Industriebetriebes). Als Instrumente jeder betrieblichen Organisationsarbeit gelten vor allem die elektronische Datenverarbeitung (EDV), die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Operationsforschung und die ökonomische Kybernetik. Zur Durchführung aller Aufgaben einer Betriebsorganisation bestehen in größeren Betrieben und Kombinaten besondere Abteilungen für Betriebsorganisation, die ggf. dem Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) angeschlossen sind. 4. Beispiele aus der Organisationspraxis einer „sozialistischen Leitungswissenschaft“ und — mit ihr — jede Form der Organisation dient der Festigung des Gesellschafts- und Wirtschaftssystems der DDR. Dabei wird den leitenden Kadern (Kaderpolitik) die Aufgabe gestellt, konkrete Organisations- und Leitungsentscheidungen an den von der SED-Führung festgelegten Prinzipien über Zwecke, Ziele und Formen der Leitung der Gesellschaft auszurichten. Entsprechend waren bisherige Organisationsmaßnahmen von den politisch-ideologischen Entwicklungslinien der Partei- und Wirtschaftsführung bestimmt. Beispiele hierfür sind: a) Organisation des Belegwesens. Grundlage für die Organisation des Belegwesens boten z. B. die für den gegenwärtigen Perspektivplanungszeitraum bis 1980 verbindliche „Planungsordnung“ und die „Rahmenrichtlinie“. Beide schrieben die Verwendung bestimmter vereinheitlichter und datenverarbeitungsgerecht gestalteter Belege vor: Vordrucke. Drucklisten, maschinenlesbare Datenträger. Diese Belege bilden u. a. die Grundlage der Berichterstattung aller am gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß beteiligten Betriebe, Kombinate usw., insbesondere über Informationen aus dem Bereich „Rechnungsführung und Statistik“. b) Neue Formen der Wirtschaftsorganisation. Bereits auf dem IX. Parteitag der SED (1976) war u. a. festgelegt worden, daß die Kombinate als ein Hauptbestandteil des Leitungsaufbaus der Industrie anzusehen seien. Daher wurde gefordert, den Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Kooperation in der Industrie und im Bauwesen nach Maßgabe der zweiglichen und territorialen Erfordernisse zu intensivieren. Entsprechend sind dann, ausgehend von weiteren Beschlüssen der 6. Tagung des ZK der SED im Juni 1977, Maßnahmen festgelegt worden, die das Ziel verfolgten, insbesondere die Leitung des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik zu vervollkommnen. Auf der 7. ZK-Tagung im November 1977 sind daraufhin Beschlüsse gefaßt worden, die u. a. mit der Bildung neuer Kombinate eine deutliche Umstrukturierung dieses Industriebereichs vorsahen. Nach den vollzogenen Veränderungen sind seit Beginn des Jahres 1978 folgende neue Kombinate selbständig tätig und dem zuständigen Ministerium direkt unterstellt: VEB Kombinat Robotron Dresden (einschließlich der diesem unterstellten Betriebe des aufgelösten VEB Kombinat Zentronik Erfurt); VEB Kombinat Mikroelektronik Erfurt (mit den Betrieben, die zuvor der VVB Automatisierungsgeräte bzw. der früheren VVB Bauelemente und Vakuumtechnik unterstanden); Kombinat VEB Narva Berlin (Ost) (früher Betrieb der gleichfalls umstrukturierten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik); Kombinat VEB Pentagon Dresden (früher Betrieb der VVB Elektrische Konsumgüter). Darüber hinaus wurde die frühere VVB Bauelemente und Vakuumtechnik Berlin (Ost) zum Kombinat VEB Elektronische Bauelemente, Teltow, umorganisiert. Die ehemalige VVB Elektrische Konsumgüter wurde aufgelöst. Aus ihr gingen das Kombinat VEB Fahrzeugelektrik Ruhla und das Kombinat VEB Elektrogeräte Suhl hervor. c) Neue Organisationsformen bei der Nutzung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen. Um die Effektivität des EDV-Einsatzes zu erhöhen, werden gegenwärtig verstärkt die Rechenkapazitäten territorial konzentiert. Die Planungen bis 1980 und darüber hinaus sehen neue Organisationsformen der Nutzung von Rechenanlagen vor (Elektronische ➝Datenverarbeitung). Bei diesem Konzentrationsprozeß nehmen die VVB Maschinelles Rechnen mit ihren Bezirksrechenzentren unter der Bezeichnung „territoriale Datenverarbeitungszentren kollektiver Nutzung“ eine besondere Stellung ein: als volkseigene Dienstleistungsbetriebe sichern sie der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Bereitstellung ökonomisch relevanter Daten und ermöglichen auf diese Weise eine Kontrolle über den Planvollzug der Betriebe und Institutionen, die die Rechenkapazitäten der Betriebe der VVB MR in Anspruch nehmen. 5. Zum Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufs von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis einer Organisationstätigkeit) eine Ordnung dar, welche Stellung, Funktion und Beziehungen der Teilelemente eines Systems sowie die Art und Weise ihres rationellen Zusammenwirkens mit dem Ziel optimaler Ergebnisse fixiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 777–781 Ordnungswidrigkeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB)Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der…
DDR A-Z 1979
Preissystem und Preispolitik (1979)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1985 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten); was zu produzieren ertragreich ist bzw. welche Güter von Nutzen sind. Das bedeutet, die Koordination der Entscheidungen der Wirtschaftseinheiten erfolgt weitgehend über die Preise auf den Märkten. Im Gegensatz dazu ist das Ps. in der DDR — genauso wie in anderen Wirtschaftssystemen des Ostblocks — Instrument der zentralen staatlichen Wirtschaftsführung und dient der Durchsetzung zentraler Ziele. Es ist Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u. a. die Steuern, Kredite, Zinsen, Fonds und Prämien (Jahresendprämie) gehören. Die Preise sind sowohl Gegenstand der Planung — deshalb erfolgt ihre Festsetzung generell auch durch staatliche Instanzen — als auch Instrumente zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des Ps. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und den angewendeten Methoden des Planungssystems ab (Planung). Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft würden dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vorliegen, wenn diese in Abhängigkeit von den für diese Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck brächten. Hier knüpft das von Novožilov und Kantorovič entwickelte „Modell der optimalen Planung“ mit den daraus abgeleiteten „Schattenpreisen“ an. Es versucht, auf der Grundlage staatlich festgesetzter Zielfunktionen einerseits sowie der gegebenen Ressourcen (Arbeitskräfte, Kapazitäten, Rohstoffe, Importmöglichkeiten) andererseits einen optimalen Plan auszuarbeiten und aus diesem dann durch entsprechende Matrixoperationen Preise zu ermitteln, die das Angebot an die vorgegebene Nachfrage angleichen. Auch unter Zuhilfenahme bestimmter mathematisch-statistischer Verfahren (z. B. Input-Output-Analyse und lineare Programmierung) ist es jedoch bisher weder in der DDR noch in anderen sozialistischen Staaten in Osteuropa gelungen, auch nur annähernd derartig optimale Preise zu bestimmen. Erschwerend kommt hinzu, daß sich die staatlich gesetzten Einzelziele im Zeitverlauf ständig ändern, so daß die Modelle laufend korrigiert werden müßten. Da die Bildung solcher „Optimalpreise“ bisher noch weitgehend unmöglich erscheint, bleibt als praktikable Lösung lediglich die Schaffung von Preisen auf der Basis des volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwands. Unabhängig davon, wie man dabei wesentliche Probleme löst, z. B. die Bestimmung des notwendigen Aufwands, die Bewertung der Knappheit der Produktionsfaktoren, die Gewinnzurechnung als Entgelt für die Leistung des Betriebes, die Reduzierung der betriebsindividuellen auf die als „gesellschaftlich notwendig“ von den zentralen Organen anerkannten Selbstkosten, der Vorzug des Preises als Meßfunktion bleibt erhalten: Der gesamtwirtschaftlich erforderliche Aufwand wird zum Orientierungsmaßstab für Leistungen und für Zielentscheidungen. Da der sozialistische Staat jedoch seine z. T. politisch bestimmten Wirtschaftsziele nicht ausschließlich am notwendigen Aufwand messen will, läßt er nicht in jedem Falle die Berechnung aufwandsgleicher Preise zu, strebt sie aber grundsätzlich an. Damit erweist sich als zentrales — im Grunde unlösbares — Problem die Bestimmung von Wertkategorien, die sowohl aufwandsgleich sind als auch den staatlichen Zielvorstellungen entsprechen. Für die tatsächliche Preisfestsetzung bedeutet dies, daß sich Grundsätze der Preisbildung widersprechen können. Zudem können die Preise, die zwangsläufig bei zentraler Preisfestsetzung für längere Zeit terminiert sind, durch Änderungen der Planziele laufend in Gegensatz zu ihrer Funktion als Instrument der Plandurchsetzung gelangen. So hatte man nach dem Krieg die Preise wichtiger Grundstoffe mit Hilfe von Subventionen weit unter den Selbstkosten festgelegt, um den Investitionsgüterbereich durch Unterbewertung der Vorprodukte zu begünstigen. Für Konsumgüter galten hingegen meist überhöhte Prei[S. 851]se, um dadurch die Entwicklung des Konsums zugunsten der Investitionen zu hemmen. Damit standen die Preise jedoch bis zum Beginn der Industriepreisreform bewußt im Gegensatz zu dem auch in östlichen Wirtschaftssystemen — wie bereits dargestellt — grundsätzlich angestrebten Prinzip der Kostendeckung, das wiederum für Wahlentscheidungen im Rahmen des Planungsprozesses, insbesondere für die Messung der Wirtschaftlichkeit alternativer Produktionen von entscheidender Bedeutung ist. Bei Konsumgütern ist ferner von Bedeutung, daß Preisdifferenzierungen aus sozialpolitischen Gründen durchgeführt werden mußten: So werden seit Jahren die Preise einer Reihe von Grundnahrungsmitteln (z. B. Brot, Kartoffeln, Fisch, Fleisch, Backwaren), aber auch von Kinderbekleidung und Dienstleistungen (z. B. Mieten, Verkehrstarife, Leistungen der Friseure und Wäschereien) durch staatliche Subventionen niedrig gehalten. Demgegenüber werden Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z. B. Fernsehgeräte, Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit hohen Produktionsabgaben belastet. Den Preisen kommt in diesem Fall eine gewisse Verteilungsfunktion zu. Als besondere Schwierigkeit erweist sich, daß bei unterbewerteten Produkten im Zeitverlauf die erforderlichen Preissubventionen in der Regel zunehmen. Ihr Abbau in besonders krassen Fällen würde aber wiederum kurzfristige Substitutionsprozesse auslösen, denen die dann bevorzugten Erzeugnisgruppen mangels zureichender Kapazitäten möglicherweise nicht gewachsen wären. Um solche Störungen sowie generell aus Preisänderungen resultierende Einflüsse zu vermeiden, tendieren Zentralplanwirtschaften zu einer Preisstarrheit, die über einen längeren Zeitraum hinweg wiederum nicht einmal die Übereinstimmung einiger wichtiger Preise mit bestimmten zentralen Zielvorstellungen gewährleisten kann. Solange aber die Preise der einzelnen Güter weder als Maßstab des erforderlichen volkswirtschaftlichen Aufwands noch der Dringlichkeit des im Plan festgelegten Bedarfs angesehen werden können, ist eine auf annähernd optimale Leistungsfähigkeit ausgerichtete Planung unmöglich, weil ihr der Orientierungsmaßstab für den Grad der ökonomischen Effizienz der verschiedenartigen Leistungen fehlt. Deshalb versuchte man auch im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) mit einer Reihe von aufeinanderfolgenden Schritten Verbesserungen des damaligen, recht widersprüchlichen Ps. durchzusetzen. II. Die Industriepreisreform In mehreren Stufen wurden in den Jahren 1964 bis 1967 in der DDR sämtliche Industriepreise auf der Basis der vorausgeschätzten Selbstkosten des Jahres 1967 neu festgelegt. Das Ziel dieser umfangreichen Preisreform war es, einen bedeutenden Teil der vor dem erheblichen Preisverzerrungen zu beseitigen. Da das bis 1964 geltende Ps. — besonders für Vorleistungen und Materialien — zum großen Teil auf Preisen des Jahres 1944 basierte, spiegelte es die in der DDR bestehenden volkswirtschaftlichen Kosten- [S. 852]und Knappheitsverhältnisse nur ungenau und erheblich verzerrt wider. Vor 1964 lagen die Preise wichtiger Grundstoffe beträchtlich unter den Herstellungskosten. Dies erforderte umfangreiche staatliche Subventionen. So wiesen beispielsweise die Preise für Rohstoffe wie Kohle, Gas, Elektroenergie, Holz, Eisen, Mauersteine und Dachziegel ein Niveau von nur 45–60 v. H. der effektiven Erzeugungskosten auf. Demgegenüber galten für Konsumgüter z. T. überhöhte Preise, weil die konsumnahen Bereiche hohe Steuern in Form der Produktionsabgaben zu tragen hatten. Diese Preisverzerrungen bewirkten volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen: Es traten Rohstoffverschwendungen auf - sowohl als Folge zu niedrig bewerteter Rohstoffe als auch wegen zu seltener Nutzung technisch günstigerer, aber häufig überbewerteter substitutiver Einsatzgüter. Die Sortimentsstruktur der von den Betrieben erzeugten Fertigprodukte konzentrierte sich bei der vom Mengendenken beherrschten Planung z. T. auf Güter, deren volkswirtschaftlicher Aufwand die betrieblichen Kosten weit überstieg, weil der je Produkt ausgewiesene Gewinn kein echter Maßstab der betrieblichen Leistung sein konnte. Schließlich wurde der technische Fortschritt behindert, weil infolge der verzerrten Preise bei neuen Produktionsverfahren und Investitionsprojekten nicht die tatsächlich zu erwartende Wirtschaftlichkeit bestimmbar war; realisiert wurden daher z. T. Projekte mit vermeintlich hohem Nutzen, der sich bei kostengerechten Preisen als nur gering erwiesen hätte. Der Industriepreisreform war eine Neuberechnung der viel zu niedrigen Abschreibungen vorausgegangen; sie entsprachen infolge einer uneinheitlichen Unterbewertung der Anlagegüter nicht dem Wert des tatsächlichen Verschleißes. Zu ihrer Neufestsetzung war deshalb eine Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung) notwendig, die 1963 nach umfangreichen Vorarbeiten durchgeführt worden ist. Die Industriepreisreform wurde in den folgenden — in der Tabelle dargestellten — 3 Etappen durchgeführt. Da ein wichtiges Merkmal der Industriepreisreform darin bestand, die Konsumgüterpreise unverändert zu lassen, mußten die Betriebe der verbrauchsnahen Branchen Kostensteigerungen ihrer Vorprodukte durch vermehrte Rationalisierungen bzw. Gewinneinbußen ausgleichen. Allerdings wurden vereinzelt auch Minderungen der Produktionsabgaben vorgenommen bzw. Subventionen eingeführt, wenn die eingetretenen Kostenerhöhungen die Betriebe zu stark belastet hätten. Somit wirkte sich die letzte Etappe der Industriepreisreform vor allem auf die Preise der Investitionsgüter aus, die sich durchschnittlich um 16 v. H. erhöhten. Bei den Ausrüstungen stiegen die Preise im Durchschnitt um 8 v. H., bei den Bauinvestitionen um 33 v. H. Allgemein nahmen die Baupreise um 26 v. H. zu. Als positives Ergebnis der Preisreform läßt sich vermerken, daß die staatlichen Preissubventionen in verschiedenen Bereichen von vorher etwa 13,5 Mrd. Mark auf 7,5 Mrd. Mark reduziert werden konnten. Damit wurden auch wesentliche Preisdisproportionen zwischen den Erzeugnissen verschiedener Wirtschaftszweige z. T. bereinigt. III. Ungelöste Probleme der Preisreform Obwohl die Industriepreisreform merklich bessere Preisverhältnisse geschaffen hatte, wiesen auch die neuen Preise Mängel auf. Sie entsprachen dem volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand noch immer nicht und berücksichtigten die in der DDR gege[S. 853]benen Knappheitsverhältnisse nur unzureichend. Insbesondere zeigten sich folgende Mängel: 1. Der Preisreform hatte man die voraussichtlichen Kosten von 1967 zugrunde gelegt, die wiederum aufgrund vorausgeschätzter Durchschnittswerte für die Verarbeitungskosten sowie anhand globaler Umrechnungskoeffizienten für Rohstoffgruppen ermittelt worden waren. Dabei mußten zwangsläufig Schätzfehler auftreten. 2. In den Industriepreisen waren zwar die Abschreibungen, nicht jedoch der Kapitalzins für Eigen- und Fremdmittel enthalten, so daß die Erzeugnisse kapitalintensiver Zweige generell unterbewertet waren. Ursache der Vernachlässigung des Kapitalzinses war die vor den Reformen praktizierte kostenfreie Zuweisung von Staatshaushaltsmitteln für Investitionen. 3. Demgegenüber führte das Festhalten an den teilweise überhöhten Konsumgüterpreisen — trotz starker staatlicher Abschöpfungen — zu einer überhöhten Rentabilität entsprechender Konsumgüterproduktionen. 4. Da das Ps. grundsätzlich nur starre Preisrelationen kennt, erbrachten die im Zeitverlauf auftretenden Veränderungen der Kostenrelationen erneute Verzerrungen der Preisstruktur. So entsprachen beispielsweise die bei der Grundmittelumbewertung benutzten Wertmaßstäbe von 1962 schon 1968 — nach der Preisreform — nicht mehr den damaligen Wiederbeschaffungspreisen, so daß die Produktionsfondsabgabe auf eine nicht mehr einheitliche Bemessungsgrundlage bezogen und die Abschreibungen falsch ausgewiesen wurden. 5. Auch die neuen Preise stimulierten Neuentwicklungen nur unzureichend, da deren Produzenten nur den durchschnittlichen Kalkulationsgewinn erzielten, während sie bei älteren Erzeugnissen infolge von Kosteneinsparungen höhere Gewinne erreichen konnten. 6. Die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise berücksichtigten weder die in der DDR gege[S. 853]benen Knappheitsrelationen der Produktionsfaktoren noch die Dringlichkeit der Nachfrage. IV. Preispolitik in den Jahren 1968--1970 In den letzten Jahren der NÖS-Periode wurde zur Beseitigung einiger der bereits erwähnten Preismängel eine Reihe von interessanten preispolitischen Maßnahmen realisiert: a) Die Einführung des Fondsbezogenen Preises (GBl. II, 1968, S. 497): Mit diesem Preistyp sollte im Gegensatz zur bisherigen Preisbildung (sog. kostenbezogener Preistyp) auch der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt werden, um damit die Zahlung der Produktionsfondsabgabe für kapitalintensive Betriebe zu ermöglichen. Bei diesem Preistyp wurde der Gewinnanteil ausschließlich als Prozentsatz (höchstens 18 v. H.) des notwendigen — und nicht des tatsächlichen — Kapitalaufwandes kalkuliert, der wiederum am Kapitaleinsatz der günstigsten Betriebe einer Erzeugnisgruppe bemessen war. Da der Preis somit nur den „optimalen“ Kapitaleinsatz sowie die „günstigste“ Höhe der Umlaufmittelbestände berücksichtigte, die Produktionsfondsabgabe aber auf den effektiven Kapitalaufwand bezogen war, konnte der Betrieb seinen Nettogewinn (Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe) bei gegebenen Verarbeitungskosten nur durch Entscheidungen zur Verbesserung seiner Kapitalnutzung maximieren. b) Die Schaffung von Preisdynamisierungsmaßnahmen (GBl. II, 1968, S. 497): Ausgelöst durch im Zeitverlauf auftretende Kostenminderungen sollte beim Industriepreisregelsystem eine Überschreitung der festgelegten Obergrenze des fondsbezogenen Gewinns automatisch Preissenkungen auslösen, bis die vorbestimmte Gewinnuntergrenze erreicht war. Den Generaldirektoren der VVB oblag die Feststellung, inwieweit sich die Rentabilität der jeweiligen Erzeugnisgruppe an den Höchstgewinn annäherte; bei Überschreiten desselben sollten sie Preisherabsetzungen für Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen Vorschlägen oder selbst durchführen. Preissenkungen sollten jedoch ausgeschlossen sein, wenn die dann eintretenden Nachfrageerhöhungen bei bestehenden Kapazitäten nicht hätten befriedigt werden können oder wenn verfälschte Preisrelationen für Substitutionsgüter entstanden wären. Um zu erreichen, daß die Betriebe auch tatsächlich an Kosten- und Preisminderungen interessiert waren, durften sie — gemäß den für 1969 und 1970 geltenden Bestimmungen — die aufgrund von Preisreduktionen eintretenden Gewinneinbußen voll von der an den Staat zu zahlenden Nettogewinnabführung abziehen. Zur Förderung der Entwicklung neuer sowie der Ausschaltung veralteter Güter wurde weiterhin eine Preisdegression für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse eingeführt, die bei zunächst erhöhtem Gewinn und danach folgenden kontinuierlichen Preis- und Gewinnminderungen dem Hersteller eines Gutes schließlich dann Verluste bringen sollte, wenn das Produkt nicht mehr dem allgemeinen technischen Niveau entsprach. .so 1979_../Pool/Preissystem_Preisdegression_neuentwickelte_Industrieprodukte.pic An der Festlegung sowohl des Ausgangspreises als auch an der Preisdegression waren neben dem Hersteller und den Abnehmern vor allem die zuständigen Preiskontrollorgane beteiligt (z. B. Amt für Preise, Industrieministerium, VVB). Die Preisdegression sollte sich nach der voraussichtlichen „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses, also der [S. 854]Periode richten, in der das Produkt dem in der DDR erreichten durchschnittlichen technischen Niveau entsprach. Dabei war vorgesehen, eine stärkere Preisdegression im Zeitverlauf festzulegen, als Kosteneinsparungen zu erwarten waren, um beim Produzenten einen wirksamen Druck auf die Kosten auszulösen. Nach Ablauf der „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses sollte sein Hersteller durch Verluste zur Produktionseinstellung des nunmehr „veralteten“ Produktes veranlaßt werden. c) Die Einführung differenzierter Preisformen: Um eine größere Beweglichkeit der Preisbildung zu erreichen, wurden neben den bis dahin fast ausschließlich geltenden Festpreisen auch Preisformen wie Höchstpreise und Vereinbarungspreise eingeführt (GBl. II, 1967, S. 153 sowie 1968, S. 971). Während Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden durften und nur durch planmäßige Preisänderungen (z. B. Industriepreisregelsystem) verändert werden konnten, vor allem bei Erzeugnissen Anwendung fanden, die als Vorleistungen Niveau und Struktur der Kosten weiter Abnehmerkreise beeinflußten, wurden Höchstpreise für verschiedenartige Güter festgelegt. Diese Preisform war für alle Konsumgüter sowie für Erzeugnisse, die einer raschen technischen Entwicklung unterliegen, vorgesehen. Mit den Höchstpreisen, die unter-, aber nicht überschritten werden durften, wurde den Betrieben ein gewisser eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich Preissenkungen zur Erzielung von Absatzsteigerungen eingeräumt. Unter Vereinbarungspreisen sind solche Preise zu verstehen, die ohne Bestätigung der Preisorgane auf der Grundlage der geltenden Kalkulationsrichtlinien, jedoch mit höherem bzw. niedrigerem als dem vorgesehenen kalkulatorischen Gewinnsatz frei zwischen Herstellern und Abnehmern (insbesondere für Einzelanfertigungen, Spezialmaschinen usw.) vereinbart werden durften. d) Preisprognose und Preisplanung (GBl. III, 1968, S. 29): Ein wichtiges Problem der Planung zu konstanten Preisen besteht darin, daß bei auftretenden Preisänderungen die im Plan festgelegten Strukturentscheidungen überprüft und der neuen Preissituation angepaßt werden müssen. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sollten Preisprognosen auf betrieblicher Ebene sowie eine gesamtwirtschaftliche Preisplanung dienen. Zu diesem Zweck wurden für den Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 probeweise unter Leitung des Amtes für Preise in einigen zentralgeleiteten Betrieben entsprechende Planinformationen erarbeitet. Es war dabei die 1969 bestehende Kostenstruktur zu ermitteln sowie die für den Zeitraum 1971–1975 zu erwartende Entwicklung der Selbstkosten, des Brutto-Anlagevermögens und der Umlaufmittel einzuschätzen. Die ermittelten Daten wurden in ein zentrales, 1.150 Erzeugnisgruppen umfassendes Preisverflechtungsmodell übertragen. Unter Berücksichtigung zentraler Entscheidungen (z. B. über Außenhandel, Strukturänderungen, Lohnerhöhungen) sollten dann aus dem dynamisierten Preisverflechtungsmodell Preisänderungskoeffizienten für die einzelnen Erzeugnisgruppen erarbeitet werden, die dann eine der Grundlagen für die Fünfjahrplanentwürfe bilden sollten. Während bis 1970 tatsächlich für rd. ein Drittel der industriellen Warenproduktion fondsbezogene Preise eingeführt worden waren, zeigte sich bei den Preisdynamisierungsinstrumenten als deutliche Schwäche, daß statt der angestrebten Preisminderungen faktisch Preiserhöhungen eintraten. Dies dürfte seine Ursache darin haben, daß leistungsfähige Betriebe bis dahin keinen genügenden Anreiz zu Preissenkungen hatten: Eine formale Kostenverrechnung im bisher üblichen Umfang war für sie auch im Falle echter Kosteneinsparungen günstiger als die Erhöhung des Nettogewinns, weil auf diese Weise unauffällig Leistungen für Investitionen finanziert werden konnten, ohne den Weg über die betriebliche Fondsbildung nehmen zu müssen; denn vom Nettogewinn blieb ihnen nach Abzug der Nettogewinnabführung (Gewinn) sowie der zweckgebundenen Fonds nur ein kleiner Teil zur Verwirklichung eigener Investitionsvorhaben übrig. Bei der Preisdegression für neue Güter konnten die Betriebe auf Kostensteigerungen von Vorleistungen verweisen, die die eigenen Einsparungen infolge von Produktivitätsfortschritten übertrafen; sie konnten aber auch durch erneute Produktveränderungen versuchen, die Produktion der bisherigen Erzeugnisse auslaufen zu lassen, bevor sie überhaupt in den Bereich stärkerer Preisdegression gelangten. Auch die Preisplanung verlief nicht erwartungsgemäß. Offensichtlich gab es bei der praktischen Anwendung des Preisverflechtungsmodells erhebliche Schwierigkeiten: Die Betriebe konnten nicht mit ausreichender Genauigkeit künftige Entwicklungen der Kosten und Preise prognostizieren; häufig wurde mangels entsprechender Daten lediglich von einer Extrapolation der bisher beobachteten Entwicklungen ausgegangen; schließlich waren weder die zentralen Planungsorgane noch die Betriebe — mangels entsprechender Erfahrungen — in der Lage, künftige Bedarfsentwicklungen für wichtige Konsumgüter vorauszusagen. V. Preispolitik in den Jahren 1971--1975 Die Rezentralisierung von Ende 1970 wirkte sich besonders ungünstig auf das Ps. aus. Gerade als es begann, aktives Instrument der Planung zu werden, indem es stimulierend auf Kostensenkungen und eine bessere Nutzung des technischen Fortschritts hinwirken sollte, wurde das NÖS- bzw. ÖSS-Modell abgebrochen. Angesichts der geschilderten Unzulänglichkeiten ist das Industriepreisregelsystem so[S. 855]wie die Preisdegression bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen aufgehoben und die weitere Einführung fondsbezogener Preise ausgesetzt worden (GBl. II, 1972, S. 761). Ohne nachhaltige Kostenminderungen sah man keine Möglichkeit, für kapitalintensive Produktionen — bei Vermeidung von Preisheraufsetzungen — zu fondsbezogenen Preisen zu gelangen. Besonders ungünstig wirkte der generelle Preisstopp für alle 1971 produzierten Güter (GBl. II, 1971, S. 669 ff. und S. 674 ff.). Er war ursprünglich bis zum Jahre 1975 begrenzt, ist nunmehr aber praktisch bis 1980 verlängert worden, mit Ausnahme einiger Erzeugnisse, für die planmäßig Preiskorrekturen vorgesehen sind. Damit wurden die Preise wieder passives Systemelement, das kaum effizienzsteigernde Impulse auslösen vermochte. Mit dem Preisstopp ergaben sich für kapitalintensive Produktionen Finanzierungsprobleme, soweit für sie noch keine fondsbezogenen Preise galten: Die Betriebe der betroffenen Branchen waren gar nicht in der Lage, die Produktionsfondsabgabe in Höhe von 6 v. H. des Anlagevermögens und der Umlaufmittel zu bezahlen, ohne z. T. beträchtliche Einbußen bei ihrer Fondsbildung hinnehmen zu müssen. Dem ist offenbar durch Minderungen der Nettogewinnabführung bzw. durch Subventionen begegnet worden. Da bei einem Preisstopp die Preisfestsetzung für neue oder weiterentwickelte Produkte zum Problem wurde, haben die zentralen Wirtschaftsorgane ein umständliches und äußerst bürokratisches Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren entwickelt (GBl. II, 1972, S. 257 ff.) sowie die dafür erforderliche einheitliche Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde die Vielzahl stark differenzierter früherer Preisverordnungen aufgehoben (GBl. I, 1973, S. 9 ff.). Die neuen Bestimmungen verlangten einen exakten Kostennachweis und die Einhaltung vorgegebener Normative für Verarbeitungs- und Gemeinkosten. Das Preisantrags- und -bestätigungsverfahren wurde wie folgt gehandhabt: a) Preise für neue oder verbesserte Konsumgüter mußten nach eingehender Kontrolle der Preis- und Kostenkalkulation von zentralen Organen (z. B. durch das Amt für Preise, dem ein Zentraler Preisbeirat beigeordnet ist) bestätigt werden. Ausgangspunkt des komplizierten Preisbestätigungsverfahrens war ein vom Betrieb zu stellender Preisantrag, der neben Angaben über Produktionsvolumen und dem zu erwartenden Bedarf sowohl die nach den geltenden Kalkulationsvorschriften ermittelten Kosten als auch einen mitden Hauptabnehmern abgestimmten Preisvorschlag enthalten sollte. Dieser ging nacheinander den wirtschaftsleitenden Organen der Industrie, des Handels, die ihrerseits durch einzelne Preisbeiräte unterstützt wurden, und dann dem Ministerium für Handel und Versorgung sowie schließlich — bei wichtigen Erzeugnissen — dem Amt für Preise bzw. dem Ministerrat zu. Alle Instanzen hatten eine eingehende Prüfung und Stellungnahme sowie dem jeweils übergeordneten Organ einen Preisvorschlag zu unterbreiten, bis schließlich bei der letzten Instanz die endgültige Preisentscheidung getroffen wurde. Lediglich bei der Preiseinstufung endete der Prozeß bereits beim wirtschaftsleitenden Organ des Handels (z. B. Zentrales Warenkontor), soweit der Betrieb anhand von Preisberechnungsvorschriften nicht selbst einstufen durfte. b) Bei den Industriepreisen verlief das Verfahren der Preisbestätigung im Prinzip genauso, nur standen in der Mitte der Kette der zentralen Prüfungsinstanzen statt der Organe des Handels und des Ministeriums für Handel und Versorgung die jeweils zuständigen Fachministerien, die durch Arbeitskreise bzw. zeitweilige Expertenkommissionen unterstützt wurden. Die Preiseinstufung erfolgte auch hier durch das Preiskoordinierungsorgan der Industrie bzw. die Betriebe selbst. Bei neuen Produkten wurde grundsätzlich für 3 Jahre ein höherer Gewinnzuschlag zugestanden, jedoch durften sie nur um weniger verteuert werden, als ihrer Qualitätsverbesserung zum bisherigen Erzeugnis entsprach. Zur Stimulierung besserer Qualitäten wurden bei Produkten mit dem amtlichen Gütezeichen „Q“ oder „1“ Preiszuschläge gewährt. Um aber grundsätzlich auf möglichst niedrige Preise hinzuwirken, wurden für Neuentwicklungen bereits im Entwicklungsstadium unter Mitwirkung der Hauptabnehmer und Zulieferer Preislimite festgelegt. Bei ganzen Investitions[S. 856]projekten durften Auftraggeber sowie General- und Hauptauftragnehmer entsprechend der geltenden Kalkulations- und Kostenregelungen im Rahmen verbindlicher Angebote Vereinbarungspreise bilden. Dabei durfte der Auftraggeber Einsicht in die Berechnungsunterlagen der Anbieter nehmen. Damit folgte die Preisbildung für Neuerungen dem in folgendem Schema dargestellten Prinzip: Entscheidend waren einerseits ein auf 3 Jahre begrenzter, sich vermindernder Gewinnzuschlag und der Verzicht auf eine darüber hinausgehende, im voraus festgelegte Preisdegression. Ferner bestimmte die Kalkulationsrichtlinie, daß im Fall erheblicher Kostensenkungen durch Rationalisierungen — zur Vermeidung von ungerechtfertigten Übergewinnen — auf Antrag (z. B. der Industrieminister bzw. anderer wirtschaftsleitender Organe) eine Herabsetzung des Betriebspreises durch das Amt für Preise durchgesetzt werden konnte. Für die Hersteller bedeutete dies, daß ein Festhalten an veralteten Erzeugnissen unerwünschte Preisreduktionen bewirken konnte. Für tatsächliche Neuerungen war der Anreiz aber ebenfalls noch immer zu gering, da ein erheblicher Teil des ohnehin nur relativ kleinen Zusatzgewinns an den Staatshaushalt abzuführen und der Rest genau vorgeschriebenen Zwecken (Fonds) zuzuführen war. Deshalb hatten leistungsfähige Betriebe auch kein Interesse an der Aufdeckung ihrer Reserven, denn angesichts des komplizierten Verfahrens der Preisbestätigung für neue oder verbesserte Produkte gelang ihnen vielfach die Durchsetzung von Preisvorteilen auf dem Wege des Produktwandels. Insgesamt nahmen mit dem Wegfall wichtiger Preisbildungskonzeptionen des NÖS und dem 1971 verhängten Preisstopp die Preisverzerrungen wieder zu. Denn nunmehr galten 3 Gruppen von Preisen nebeneinander: Für einen großen Teil der Erzeugnisse wurden noch die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise angewandt, bei einer Gruppe von Produkten bestanden fondsbezogene Preise, und für eine weitere Gruppe neuer oder weiterentwickelter Güter wurden neue — in der Regel allerdings nicht fondsbezogene — Preise angewandt. Wegen dieser Uneinheitlichkeit der Preise haben die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder deutlich zugenommen: Bei formal konstanten Preisen blieben die infolge laufend auftretender Kosten- und Aufwandsveränderungen entstehenden Verschiebungen der Wert-Relationen zwischen den Gütern verborgen. Auch inflationäre Erscheinungen wurden verdeckt, da Preiserhöhungen vermittels Produktwandels auftraten, indem billige Erzeugnisse aufgegeben und durch neue — im Preis überhöhte — Produkte ersetzt wurden. Eine wirtschaftlich sinnvolle — d. h. wenigstens annähernd kostengerechte — Leistungsbewertung war daher kaum noch möglich. Dies wiederum erwies sich als Störfaktor der Planung, da die bestehenden Preise volkswirtschaftliche Verlustproduktionen induzierten und notwendige Innovationsprozesse behindern oder in falsche Richtungen lenken konnten. Hinzu kam, daß es den Preisbildungsorganen nicht gelang, die Preise für neuentwickelte oder verbesserte Erzeugnisse mit den divergierenden Preisen der bisherigen Warensortimente in Einklang zu bringen. Das Amt für Preise war trotz seiner umfangreichen Kompetenzen schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit überfordert, die Prinzipien der Preisfestsetzung konsequent durchzusetzen. VI. Tendenzen der Preispolitik seit 1976 Zusätzlich zu den geschilderten Preisverzerrungen im Inland kam extern ein entscheidendes neues Problem hinzu: die weltweiten Energiepreissteigerungen. Obwohl zwischen Binnen- und Außenpreisen in der DDR grundsätzlich keine Verbindung besteht, mußte die Wirtschaftsführung der DDR entscheiden, ob und wie sie die z. T. erhebliche Verteuerung der Rohstoffimporte sowie die Verschlechterung der geologischen Bedingungen der heimischen Braunkohle bei den Binnenpreisen berücksichtigen sollte. Eine bloße Subventionierung ohne Preiserhöhung kam nicht in Frage, da aus einem derartigen Verfahren keine Impulse zu Materialeinsparungen erwachsen wären, die zentralen Planinstanzen der DDR aber zwei Drittel des für den Produktionszuwachs bis 1980 erforderlichen Energiebedarfs über Einsparungen zu realisieren hofften. Aber auch eine sofort in Kraft tretende Veränderung aller Preise von Halb- und Fertigerzeugnissen der Rohstoffverwender in der Industrie (soweit nicht Konsumgüter) war nicht möglich, da sonst das — ohnehin gestörte — Preisgefüge vollends durcheinandergekommen wäre und bereits im ersten Jahr der Fünfjahrplanperiode 1976–1980 der Jahresplan 1976 auf einer wesentlich anderen Preisgrundlage hätte aufgebaut werden müssen als der Fünfjahrplan. Deshalb entschied sich die Wirtschaftsführung für schrittweise Preisveränderungen: Seit 1. 1. 1976 wurden höhere Preise für Rohstoffe und rohstoffintensive Erzeugnisse (z. B. Erdöl, Elektroenergie, Gas, Wärme, Brennstoffe, Baustoffe) festgelegt (GBl. I, 1975, S. 369 ff.) sowie seit 1. 1. 1977 neue Preise für Halbfabrikate, Ersatzteile und einige Fertigprodukte (z. B. metallurgische und chemische Produkte, Holz, Glas, Wolle, Baumaterialien, Maschinenbauerzeugnisse) bestimmt (GBl. I, 1976, S. 264 ff.). Am 1. 1. 1978 erfolgten weitere Preiskorrekturen (z. B. für chemische Spezialerzeugnisse, Pharmazeutika, Farben, Garne, Spinnstoffe, Lederprodukte, Kunststofferzeugnisse, Geräte, Ersatzteile sowie eine Reihe von Maschinen und Ausrüstungen) (vgl. GBl. I, 1977, S. 153 f.). Seit 1. 1. 1979 gelten neue Preise für Neubau- und Montageleistungen, Wohn[S. 857]raumtextilien, Konfektionserzeugnisse. Textilien, Wirk- und Strickwaren, für Kunstleder- und Lederwaren. Schuhe, Tonwaren, für Holzkohle und Holzteer, Hopfen, Hopfenprodukte sowie für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen (vgl. GBl. I. 1978, S. 182 f.). Wegen der politischen Entscheidung, die Preise für Konsumgüter nach wie vor konstant zu halten, sind die neuen Preise nur für die Verwender in der Industrie wirksam. Die entstandenen Kostensteigerungen werden bei den Herstellern von Konsumgütern sowie von solchen Produkten, für die bestimmte Substitutionsbeziehungen angestrebt werden, über staatliche Preisstützungen bzw. Änderungen der produktgebundenen Abgaben ausgeglichen. Bei industriellen Abnehmern werden Verteuerungen u. a. durch Minderungen der Nettogewinnabführung sowie durch Produktivitätsanstrengungen der Betriebe abgefangen (GBl. I, 1975, S. 419 ff., S. 422 ff. und S. 424 ff. sowie 1976, S. 373 f. und 1978, S. 54 ff.). Damit entstanden neue Probleme: die zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes, ein erheblicher Verwaltungsaufwand und die Schwierigkeiten eines doppelten Preisniveaus, indem gleiche Erzeugnisse für Konsumenten billiger blieben als für andere Verwender. Schließlich trat das Problem auf, diese Preisrevisionen auch in Zukunft wegen der inzwischen weiter gestiegenen Importpreise für Energierohstoffe weiterführen zu müssen. Da auch mit den neuen Rohstoffpreisen keine ausreichenden Materialeinsparungen erreichbar waren und die Betriebe nach wie vor die Produktion veralteter Erzeugnisse Neuerungen vorzogen, sind Mitte 1976 kurzfristig zusätzliche Neuregelungen (GBl. I, 1976, S. 317 ff.) durchgesetzt worden: Danach darf der Betrieb den Betriebspreis bei Kosteneinsparungen bis zum Jahre 1980 konstant halten; das bedeutet. daß Materialeinsparungen die Planabrechnung nicht mehr negativ beeinflussen, sondern durch Gewinnvorteile belohnt werden. Für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse werden nunmehr Preise nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d. h. in Relation zur Gebrauchswertverbesserung gegenüber Vergleichserzeugnissen. Da mit dieser Regelung die rein kostenmäßige Preisbildung verlassen wurde, mußte die Kalkulationsrichtlinie von 1972 aufgegeben und durch eine neue ersetzt werden (GBl. I. 1976, S. 321 ff.). Diese Kalkulationsrichtlinie gewährt dem Hersteller einen größeren Anteil an der Nutzensteigerung des neuen Erzeugnisses (70 v. H.) als dem Verwender (30 v. H.). Für den Hersteller erhöht sich der Gewinn, für den Anwender ergibt sich — bezogen auf den Gesamtnutzen des Produktes — eine Verbilligung. Gegenüber der bisherigen Preisfestlegung ist der Zusatzgewinn für den Hersteller nicht nur höher, er wird auch für 2 Jahre in voller Höhe und erst in den folgenden 3 Jahren — also langsamer — abgebaut. Ferner haben Kostensenkungen bis zum Jahre 1980 keinerlei Preisreduktionen mehr zur Folge. Als Vorteil des neuen Verfahrens erhoffen sich die Planungsorgane der DDR einerseits Erleichterungen bei den ihnen im Rahmen der Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren zufallenden Kontrollaufgaben. Statt einer eingehenden Überprüfung der Kosten glauben sie den neuen Preis schneller und einfacher direkt aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Andererseits ist eine bessere Einordnung der neuen Güter in bestehende Sortimente zu erwarten, da die Preise in Relation zu vergleichbaren Erzeugnissen gebildet werden. Die neuen Regelungen stellen indessen nur einen kleinen Schritt in Richtung auf die gewünschten Verbesserungen dar. und zwar aus drei Gründen: 1. Der Anreiz der Betriebe zu Neuentwicklungen ist bei den gegebenen Vorschriften der Gewinnverwendung relativ gering; 2. häufig fehlen objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter, d. h. aber, die Betriebe werden alle positiven Eigenschaften ihrer Erzeugnisse herausstellen bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Nachteile. Die zentralen Organe stehen damit vor der Aufgabe, statt der bisher undurchführbaren Kontrolle der Kosten die genauso schwierige Messung der Gebrauchswerte durchzuführen. 3. Mit den neuen Preisen werden die bestehenden Preisverzerrungen keineswegs aufgehoben, sondern lediglich neue Güter besser in bestehende Sortimente eingefügt. [S. 858]Zur Durchsetzung der Preisantragspflicht für neue Erzeugnisse (Produktionsmittel und Konsumgüter) sind kürzlich einheitliche Preisantragsverfahren entwickelt, entsprechende Formblätter geschaffen, Antragstermine (Zeit vor Aufnahme der Produktion) bestimmt und Ordnungsstrafen bei Verletzung der Antragspflicht in Höhe von 10 bis 1.000 Mark festgelegt worden (GBl. I, 1978, S. 44 ff. sowie SDr. Nr. 941/1978). Die heute gebräuchlichen Preisarten, die sich sowohl nach der Anzahl der Preiselemente als auch nach unterschiedlichen Funktionen unterscheiden, lassen sich durch das folgende Schaubild charakterisieren. Im Gegensatz zu den bei Konsumgütern wirksamen Großhandels- oder Einzelhandels-Verkaufspreisen gelten für Investitionsgüter, Rohstoffe, Materialien, Halbprodukte und Vorleistungen in den zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen sowie zwischen den Betrieben und dem Produktionsmittelhandel die sog. Industriepreise. Hierzu rechnen einmal der Betriebspreis, der sich aus den kalkulierbaren Kosten zuzüglich des gemäß den Kalkulationsvorschriften zulässigen Gewinns zusammensetzt, und zum anderen der Industrieabgabepreis (Betriebspreis + Produktionsabgabe). Dafür Investitionsgüter in der Regel keine Produktionsabgabe zu zahlen ist, fallen bei diesen Betriebspreis und Industrieabgabepreis zusammen. VII. Gegenwärtige Preisprobleme Die Preisprobleme haben sich noch weiter verschärft, denn zusätzlich zu den bereits erläuterten drei — miteinander unvereinbaren — Gruppen von Preisen gibt es nunmehr noch eine vierte Gruppe: Preise, die aufgrund des Preis-Leistungs-Verhältnisses für Güter mit teilweise nur scheinbaren bzw. überbewerteten Gebrauchswertverbesserungen gebildet wurden. Verbesserungen der Preisbildungsmethoden dürften auch zu Anfang der 80er Jahre kaum zu erwarten sein. Offensichtlich ist eine umfassende Preisreform sowohl wegen der Unsicherheiten der künftigen Rohstoffpreisentwicklung auf dem Weltmarkt und innerhalb des RGW als auch wegen der bei erheblichen Preisanhebungen eintretenden Gefährdung der politisch gewollten Konstanz des Konsumgüterpreisniveaus vorläufig nicht vorgesehen. Deshalb wird versucht, wenigstens mit periodischen Preisrevisionen einige starke Veränderungen der Aufwandsrelationen zwischen den Gütern abzufangen. Die Planabrechnung im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 erfolgt auf der Basis der Preise vom 1. 1. 1975 (GBl. I, 1974, S. 240 f.) — d. h. unter Beibehaltung der gegenwärtig verzerrten Preisrelationen. Für die nächste Fünfjahrplanperiode ist der Übergang auf eine neue Preisbasis wahrscheinlich. Allerdings werden damit die Unzulänglichkeiten der gegebenen Preisstrukturen nicht zu überwinden sein, sondern lediglich die bisher erfolgten Preisrevisionen berücksichtigt. Insgesamt haben die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder erheblich zugenommen: 1. Die Preise weichen heute wieder stärker von den Kosten ab; 2. die bei der Kapitalbewertung (Anlagevermögen) zugrunde gelegten Preise von 1962 entsprechen heute keineswegs mehr den tatsächlichen Wiederbeschaffungspreisen; 3. der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand ist in vielen Wirtschaftsbereichen im Preis noch immer nicht berücksichtigt; 4. mit dem gegenwärtigen Preissystem wird kein ausreichender „Wettbewerb“ im Hinblick auf Kosten- und Preisminderungen ausgelöst; 5. auch die neuen Preisbildungsmethoden üben keinen genügenden Anreiz zu Innovationen aus; 6. das Amt für Preise, das die Kalkulationsrichtlinien bestimmt und die im Preis berücksichtigten Gewinnormen gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen festlegt, ist überfordert. Manfred Melzer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 850–858 Preis-Leistungs-Verhältnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseSiehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1985 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen…
DDR A-Z 1979
Werkzeugmaschinenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache). Bis Ende 1967 gehörte der W. zum Industriezweig Schwermaschinenbau im Industriebereich Metallverarbeitende Industrie. Der W. umfaßte damals ca. 70 Betriebe mit etwa 30.000 Beschäftigten. Gegenwärtig gehören zum Industriezweig W. 60 Volkseigene Betriebe, die in 5 Kombinaten mit insgesamt 70.000 Beschäftigten zusammengefaßt sind. Im Rahmen der 1969/70 verfolgten strukturpolitischen Konzeption, strukturbestimmende Bereiche zusammenzufassen, wurden u. a. im W. folgende Kombinate gegründet: der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg (1969 gegründet - 13.000 Beschäftigte -), der VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt (1970 gegründet) und der VEB Werkzeugkombinat Schmalkalden (1969 gegründet). 1977 stammten 40 v. H. aller in der DDR gefertigten Werkzeugmaschinen aus den Betrieben des VEB Werkzeugkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt. Das Kombinat umfaßt 15 Produktionsbetriebe, 1 Projektierungsbetrieb und das Forschungszentrum des W. in Karl-Marx-Stadt. Insgesamt sind 25.000 Werktätige in diesem Kombinat beschäftigt. Der hohe Eigenbedarf an Werkzeugmaschinen kann durch die DDR nicht gedeckt werden, da mit der UdSSR langfristige Lieferabkommen eingegangen wurden, die die Maschinenbaukapazitäten auf Jahre hinaus beanspruchen. Im W. — z. B. in der spanlosen Verformung bei Bohrwerken, Dreh- und Schleifmaschinen — können Werkzeugmaschinen aus der DDR durchaus einen Qualitätsvergleich mit Produkten aus westlichen Industrieländern bestehen. In Osteuropa nimmt der W. der DDR eine führende Position ein. Nach Angaben des „American Machinist“ bestritt die DDR 1976 5,6 v. H. der Weltproduktion an Werkzeugmaschinen (13,26 Mrd. US-$) und 10,8 v. H. des Weltwerkzeugmaschinenexports (5,57 Mrd. US-$) und lag damit weiterhin an fünfter bzw. zweiter Stelle in der Länderrangfolge. Die Exportintensität des W. der DDR wird nur von wenigen Industrieländern übertroffen bzw. erreicht. Sie ist auch höher als die der Bundesrepublik Deutschland. Hauptabnehmer der Werkzeugmaschinen aus der DDR ist die UdSSR; mit Abstand folgen die übrigen RGW-Länder. Um den aus der Verbreiterung des Teilesortiments bei sinkenden Losgrößen resultierenden Anwenderwün[S. 1170]schen — z. B. nach rascher Umrüstbarkeit — nachzukommen und gleichzeitig die eigene Fertigung zu rationalisieren. hat sich auch in der DDR das Baukastenprinzip immer stärker durchgesetzt. Für Sondermaschinen genügt es oft, die Baukastenelemente mit Zusatzausrüstungen zu ergänzen. Zugleich ist das Angebot universell einsetzbarer Maschinen größer geworden. Der W. soll im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976 bis 1980) seine Produktion um 56–57 v. H. gegenüber 1975 erhöhen. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1169–1170 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WertgesetzSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache).…
DDR A-Z 1979
Treuhandvermögen (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Vermögenswerte (Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere usw.) wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den zuständigen Banken (jetzt der Staatsbank der DDR) übertragen. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z. B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland“ zurückgestellt. Das Vermögen von Personen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben vom 20. 8. 1958 (GBl. I. S. 644), unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen). für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. werden auch die in Berlin (Ost) und der DDR liegenden, West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, wird nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. Auch die staatliche Verwaltung ist dem im Westen lebenden Eigentümer zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Die gleichen Grundsätze gelten für Vermögen, das Ausländer nach dem 8. 5. 1945 — z. B. durch Erbfolge — erwerben. Wenn es sich bei dem Ausländer selbst um einen früheren Flüchtling handelt, wird sein Vermögen als Flüchtlingsvermögen behandelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1087 Treubruch, landesverräterischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Triebkräfte, historische, ideologische, ökonomische, politischeSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…
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Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (1979)
Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, Forschungsinstitutionen des Partei-, Wirtschafts- und Staatsapparates und den entsprechenden Akademien der sozialistischen Länder naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagenforschung zu betreiben. Sie ist verantwortlich für die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte der Grundlagenforschung, deren planmäßige Durchführung, insbesondere für die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen Forschungsinstitutionen und die Gewährleistung einer schnellen praktischen Nutzung der Forschungsergebnisse. [S. 33]Die AdW ist Nachfolgerin der am 11. 7. 1700 gegründeten Kurfürstlich Brandenburgischen Societät der Wissenschaften. Ihre Wiedereröffnung nach dem II. Weltkrieg erfolgte am 1. 7. 1946 als „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ aufgrund eines Befehls der SMAD. Ihre gegenwärtige Funktion erhielt die AdW im Zuge der Neugestaltung der Wissenschaftsorganisation der DDR im Jahre 1970 („Akademiereform“). Nach dem VIII. Parteitag 1971 wurde die Akademie durch Zuweisung weiterer Aufgaben in ihrer herausragenden Funktion bestätigt. Ihren heutigen Namen erhielt sie im Oktober 1972. Die AdW untersteht dem Ministerrat. Die Leitung der Akademie obliegt dem Präsidenten (gegenwärtig Prof. Dr. Hermann Klare), dem ein Präsidium als Beratungsorgan zugeordnet ist (gegenwärtig [1978] 15 Mitglieder). Bereits im Jahr 1975 gehörten der AdW 149 ordentliche und 50 korrespondierende Mitglieder an. Wissenschaftler außerhalb der DDR können zu auswärtigen Mitgliedern ernannt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum. Neben seinen Plenartagungen mit wissenschaftlichen Vorträgen von Mitgliedern der AdW zu Themen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung veranstaltet das Plenum in unregelmäßigen Abständen wissenschaftliche Konferenzen mit zumeist internationaler Beteiligung. Es hat das Recht zur Wahl neuer ordentlicher, korrespondierender und auswärtiger Mitglieder, die einer der gegenwärtig 9 problemgebundenen Klassen zugeordnet sind: Physik; Mathematik; Chemie; Biowissenschaften; Medizin; Werkstofforschung; Umweltschutz und Umweltgestaltung; Philosophie; Ökonomie; Geschichte; Staats- und Rechtswissenschaften (Gesellschaftswissenschaften 1); Literatur-, Sprach-, Geschichts- und Kunstwissenschaften (Gesellschaftswissenschaften II). In den Klassen arbeiten Akademiemitglieder und andere Wissenschaftler verschiedener Wissenschaftsrichtungen an der Lösung komplexer Fragestellungen (z. B. Klasse „Optimale Gestaltung der Umweltbedingungen; Mensch und Umwelt“). Darüber hinaus verfügt die AdW über einen großen wissenschaftlichen Apparat mit ca. 15.000 Beschäftigten. Dieser gliedert sich in Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen. Zentralinstitute sind Forschungseinrichtungen der AdW zur Lösung komplexer Forschungsaufgaben. Sie üben in vielen Fällen die Funktion einer Leiteinrichtung für die gesamte in der DDR auf diesem Gebiet betriebene Forschung aus. Die Aufgabenstellung der Institute ist begrenzter und umfaßt meist Teilbereiche eines Wissenschaftsgebietes. Forschungsstellen werden für zeitweilige Aufgaben eingerichtet, wenn erkennbar ist, daß sie zu einem Institut oder Zentralinstitut ausgebaut werden können. Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen, die verwandten Wissenschaftsbereichen zuzuordnen sind, werden in Forschungsbereichen zusammengefaßt. 1. Forschungsbereich Geo- und Kosmoswissenschaften: Zentralinstitute für Astrophysik, für solar-terrestrische Physik, für Physik der Erde; Institut für Meereskunde, Geographisches Institut und Institut für Elektronik, Forschungsstelle Umweltgestaltung. 2. Forschungsbereich Mathematik/Kybernetik: Zentralinstitute für Mathematik und Mechanik sowie für Kybernetik und Informationsprozesse, Zentrum für Rechentechnik. 3. Forschungsbereich Physik, Kern- und Werkstoffwissenschaften: Zentralinstitute für Elektronenphysik, für Festkörperphysik und Werkstofforschung, für Isotopen- und Strahlenforschung, für Kernforschung, für Optik und Spektroskopie; Institute für Festkörperphysik und Elektronenmikroskopie, für Hochenergiephysik, für Physik der Werkstoffbearbeitung sowie Zentrum für wissenschaftlichen Gerätebau. 4. Forschungsbereich Chemie: Zentralinstitute für physikalische Chemie, für anorganische Chemie, für organische Chemie; Institute für Polymerenchemie, für technische Chemie sowie für Technologie der Fasern; Forschungsstelle für chemische Toxikologie. 5. Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin: Zentralinstitute für Krebsforschung, für Herz- und Kreislauf-Regulationsforschung, für Molekularbiologie, für Mikrobiologie und experimentelle Therapie, für Genetik und Kulturpflanzenforschung sowie für Ernährung; Institut für Biochemie der Pflanzen; Zoologische Forschungsstelle für Wirbeltierforschung. 6. Forschungsbereich Gesellschaftswissenschaften: Zentralinstitute für Philosophie, für Wirtschaftswissenschaften, für Geschichte, für Literaturgeschichte, für Sprachwissenschaft sowie für alte Geschichte und Archäologie; Institute für Wirtschaftsgeschichte, für Wissenschaftstheorie und -Organisation, für Theorie des Staates und des Rechts, für sorbische Volksforschung sowie für Soziologie und Sozialpolitik (gegr. 1978). Darüber hinaus bestehen die Forschungsstelle für Akademiegeschichte, die Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle, die Arbeitsstelle „Marx-Engels-Forschung“, ferner die Forschungsgruppe „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ und ein Wissenschaftliches Informationszentrum. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde der AdW die Funktion einer zentralen Koordinationsstelle für die gesamte naturwissenschaftlich-technische und für ausgewählte Gebiete der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in der DDR übertragen. Auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne und der im „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ bzw. im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ enthaltenen Ziele der Forschungspolitik werden zwischen der AdW und den Ministerien und zentralen Staatsorganen, denen Forschungseinrichtungen unterstehen, Forschungspläne für die jeweiligen Bereiche erstellt. Im Rahmen dieser Pläne trifft die AdW mit den Forschungseinrichtungen der Wirtschaft, des Staatsapparates oder den Universitäten und Hochschulen Festlegungen über die jeweils einzuschlagende Forschungsstrategie, insbesondere die Nutzung des Forschungspotentials der AdW, die Verteilung der Aufgaben und die Finanzierung des Forschungsvorhabens. Enge Kooperationsbeziehungen bestehen ferner zu den anderen Akademien der DDR. [S. 34]Zur Wahrung ihrer Leitfunktion in zentralen Bereichen der Gesellschaftswissenschaften wurden der AdW Wissenschaftliche Räte zugeordnet. Ihr sind ferner 12 wissenschaftliche Gesellschaften (Astronautische G.; Biologische G.; G. für physikalische und mathematische Biologie; Chemische G.; Geographische G.; G. für Geologische Wissenschaften; Historiker-G.; Mathematische G.; Meteorologische G.; Parasitologische G.; Physikalische G.; G. für Psychologie) und 25 Nationalkomitees (für Astronomie; Literaturwissenschaft; Politische Wissenschaften; Soziologie usw.) zur Vertretung der wissenschaftspolitischen Interessen der DDR in internationalen Organisationen zugeordnet. Sie ist in 44 internationalen nichtstaatlichen wissenschaftlichen Vereinigungen vertreten. Die AdW unterhält intensive Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen des Auslandes, vor allem der Länder des RGW. Mit über 200 Forschungsinstituten in den RGW-Staaten, davon etwa 80 der UdSSR, bestehen Kooperationsvereinbarungen. Institute der AdW übernehmen im Rahmen dieser Vereinbarungen Leitfunktionen. Zu komplexen Problembereichen werden multinationale „Problemkommissionen“ gebildet, deren Aufgabe die Koordinierung und gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die Abhaltung wissenschaftlicher Konferenzen und die Herausgabe von Informationsbulletins und anderen Publikationen ist (z. B. Problemkommission „Ökonomie und Politik der Entwicklungsländer“). Über die Arbeit der AdW informieren die Monatszeitschrift „Spektrum“, die Jahresberichte der AdW und Berichte über wissenschaftliche Tagungen und Kongresse. Zu weiteren Publikationszwecken steht der Akademie-Verlag Berlin (Ost) zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 32–34 Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche FortbildungSiehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen,…
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Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1979)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als be[S. 522]rufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953 (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wieder errichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke den Räten der Kreise unterstellt. Der IHK gehören alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristischen Personen und Personenvereinigungen an. Ausnahmen waren die halbstaatlichen Betriebe und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten. Weitere Ausnahmen sind Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollen private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen. Sie unterstützen örtliche Organe beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisieren ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkt sich seit der Verstaatlichung der privaten Betriebe in Industrie und Bau seit Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rd. 15.000 Einzelhändler und Großhändler und die 26.000 Kommissionshändler (1974). Die im Zuge der Gewerbeförderungspolitik von 1976 zu verzeichnende Zunahme privater Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten erbrachte den IHK erstmals wieder einen Mitgliederzuwachs. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 521–522 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrievertriebSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als be[S. 522]rufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953…
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Akademie für Ärztliche Fortbildung (1979)
Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 zerlegt worden war; nur das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin ist selbständig geblieben (Arbeitshygiene). das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes ist 1976 wieder verselbständigt worden. Die A. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Nach ihrem Statut (15. 12. 1971) ist die A. jetzt „Leitinstitut für die Weiterbildung der im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Hochschulkader“ (d. s. die berufstätigen Hochschulabsolventen). Außerdem sind ihr — als Nachfolgerin der in ihr aufgegangenen Institute für Sozialhygiene und für Planung und Organisation des Gesundheitsschutzes — Forschungsaufgaben auf den Gebieten der Leitung, Planung, Organisation und Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens übertragen. Im einzelnen soll die A. nach ihrem Aufgabenkatalog 1. die Bildungsinhalte für die Leitungs- und Hochschulkader erarbeiten, 2. Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kader zentral durchführen. 3. dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen koordinieren. 4. die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte fachlich und methodisch anleiten und koordinieren sowie die hohe Qualität der obligatorischen Fortbildung für Ärzte sichern und dafür Referentenmaterial herausgeben. 5. Lehrmaterialien und Lehrmittel erarbeiten, 6. die Berufsausbildung und die Weiterbildung der Mittleren medizinischen Fachkräfte und der Fachschulkader (d. s. die berufstätigen Fachschulabsolventen) im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen, 7. wissenschaftliche Grundlagen zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur im Gesundheits- und Sozialwesen erarbeiten. 8. philosophische und wissenschafts-theoretische Grundlagen von Medizin und Biologie und deren Anwendung im Gesundheitsschutz und Beiträge zur Theorie der Medizin erarbeiten, 9. wissenschaftliche Grundlagen der Leitung und Planung des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere für die Organisation der medizinischen und sozialen Betreuung und der medizinischen Forschung entwickeln und 10. wissenschaftliche Vorarbeiten für die Gestaltung des Informationswesens (d. i. Planung, Rechnungsführung und Statistik) des Gesundheits- und Sozialwesens leiten. Dieser weitgespannte Aufgabenkreis ist gegenüber dem der medizinischen Institute der Akademie der Wissenschaften nicht klar abgegrenzt. Leiter der A. ist der Rektor. Er wird auf 3 Jahre vom Wissenschaftlichen Rat gewählt, einem Kollegium aus „hervorragenden Hochschullehrern und Wissenschaftlern“, das dem Rektor als „kollektives wissenschaftliches Beratungsorgan“ zur Seite steht. Allgemeines Beratungs- und Kontrollorgan des Rektors ist ein Gesellschaftlicher Rat, wie er an den übrigen Universitäten und Hochschulen existiert. Die A. ist in Sektionen gegliedert. Diese haben Lehrstühle, auf denen Hochschullehrer, aber auch „hervorragende Ärzte und Wissenschaftler, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine leitende Funktion ausüben“. hauptamtlich tätig sind. Außer ihnen sind nebenamtlich als Honorarprofessoren und Honorardozenten Hochschullehrer der Universitäten und Medizinischen Akademien tätig. Rektor ist gegenwärtig (1978): Prof. Dr. sc. med. Kurt Winter. Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, VI. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 34 Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG)Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 zerlegt worden war; nur das Zentralinstitut…
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Investitionsrechnung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten~1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante~1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß ― gleiche Erträge vorausgesetzt ― die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitionskosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln. daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung in der freien Wirtschaft nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normati[S. 552]ven Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z. B. Zinssatz von 20 v. H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen; denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Hinzu kommt als weiterer bedeutsamer Mangel die im gegenwärtigen Preissystem bestehenden Preisverzerrungen (Preissystem und Preispolitik), die Investitionsprojekte beispielsweise rentabel erscheinen lassen, die bei echter Kostenerfassung sowohl der zu erzeugenden Endprodukte als auch des Investitionsaufwands verlustreich sind. Investitionen; Planung; Investitionsplanung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 551–552 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JagdSiehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht…
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Bündnispolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klassen). Die B. der SED soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen geschichtlichen Prozeß die Spaltung der Gesellschaft in Klassen zu überwinden und die klassenlose Ordnung des Kommunismus zu entwickeln. Als natürliche Verbündete der Arbeiterklasse werden ebenfalls im Kapitalismus ausgebeutete Klassen und Schichten wie Bauern. Handwerker. Gewerbetreibende, Angehörige der Intelligenz und sogar kleinere Unternehmer sowie Großbauern angesehen. Ihnen soll durch das Zusammengehen mit der Arbeiterklasse im Sozialismus eine positive Perspektive geboten werden. Die SED nimmt für sich in Anspruch, die bereits durch Marx und Lenin konzipierte B. der Arbeiterklasse bei der Schaffung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung durch Organisationsformen wie den demokratischen Block, die Volkskongreßbewegung und die Nationale Front der DDR angewandt und vertieft zu haben. Durch die Anwendung der B. sei es unter der Führung der SED zur Herausbildung der „politisch-moralischen Einheit des Volkes“ gekommen. Als Kern des Bündnisses aller Werktätigen wird das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern angesehen. Die B. soll die besonderen Interessen der mit der Arbeiterklasse Verbündeten berücksichtigen, die Bündnispartner durch schrittweises Heranführen an sozialistische Produktions- und Lebensverhältnisse in die sozialistische Gesellschaft integrieren und sie der Arbeiterklasse weiter annähern. Dieses gesellschaftspolitische Konzept bedeutet allerdings, daß mit dem Zurücktreten spezifischer Interessen hinter der wachsenden Übereinstimmung grundlegender Interessen und zunehmender sozialer Homogenität tendenziell die Bedingungen der B. aufgehoben werden. Dies schloß besonders die von Ulbricht 1967 formulierte These von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ in der DDR ein; sie wurde jedoch nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) als „unwissenschaftlich“ verworfen, da sie bei der Einschätzung des erreichten Entwicklungsstandes in unrealistischer Weise „harmonistische“ Elemente der in der DDR noch keineswegs verwirklichten klassenlosen Gesellschaft antizipiert habe. Aus der gegenwärtig in der SED vorherrschenden Sicht von der DDR als einer noch relativ stark differenzierten ― wenngleich „nichtantagonistischen“ ― Klassengesellschaft resultiert die immanente Notwendigkeit, die B. für eine längere, nicht näher bestimmte Frist fortzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 235 Bund Deutscher Offiziere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgerinitiativeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klassen). Die B. der SED soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen geschichtlichen Prozeß die Spaltung der Gesellschaft in Klassen zu überwinden und die…
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Presseamt (1979)
Siehe auch: Presseamt: 1975 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur ADN aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) „Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 860 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrivateigentumSiehe auch: Presseamt: 1975 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO…
DDR A-Z 1979
Wirtschaftsrecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1969 1975 1985 Ein besonderer Rechtszweig neben dem Zivilrecht. Gegenstand des W. ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen der staatlichen Verwaltung, den Wirtschaftseinheiten und staatlichen Einrichtungen (hierarchische Ordnung) sowie der Wirtschaftseinheiten untereinander (Gleichordnung) regeln. Subjekte des W. sind mithin die staatlichen Institutionen der Wirtschaftsführung und die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Wirtschaftseinheiten. Die Rechtsmaterie ist einem raschen Wandel unterworfen, da sie von wirtschaftspolitischen Entscheidungen stark abhängig ist. Das Grundproblem des W. entsteht aus der typischen Problematik einer Planwirtschaft. Es gilt, das Primat der zentralen Leitung und Planung auf eine solche Weise mit der rechtlich zu regelnden Eigenverantwortlichkeit der Betriebe in Einklang zu bringen, daß effiziente Produktion und Distribution möglich werden. Nachdem die Berechtigung eines eigenständigen Rechtszweiges W. zunächst umstritten war, ist im Jahr 1958 mit der Loslösung der wirtschaftsrechtlichen Materie vom Zivilrecht begonnen worden. Der Aufbau des W. fand mit dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) sowie der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe vom 9. 2. 1967 (GBl. II, S. 121) einen ersten Abschluß. Entsprechend der im Jahr 1967 nach dem VII. Parteitag der SED verkündeten rechtspolitischen Konzeption sollte die Regelung der zivilrechtlichen Beziehungen der Bürger einem neu zu schaffenden Zivilgesetzbuch vorbehalten bleiben. Nach intensiven Vorbereitungen in den Jahren 1973 und 1974 wurde 1975 ein Zivilgesetzbuch (ZGB) der DDR verabschiedet, das 1976 in Kraft trat. Es regelt „Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden“ (§ 1 Abs. 2 ZGB); das Recht der Wirtschaftsbetriebe blieb jedoch ausgegliedert. Für die Wirtschaft waren inzwischen weitere besondere Wirtschaftsgesetze verabschiedet worden. Bedeutung erlangten die Durchführungsverordnungen zum Vertragsgesetz, die VO über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftliche strukturbestimmende Erzeugnisse [S. 1187]und Erzeugnisgruppen vom 21. 12. 1967 (GBl. II, S. 43), die zusammenfassende VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129), die VO über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 377), die VO über Kooperationsgemeinschaften vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 287) sowie die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) i. d. F. vom 12. 3. 1970 (GBl. II. S. 209). Zur Regelung der außenwirtschaftlichen Beziehungen wurde am 5. 2. 1976 ein Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge (GIV) erlassen (GBl. I, S. 61). Eine einheitliche Systematik des W. der DDR hat sich in der wirtschaftswissenschaftlichen DDR-Forschung der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht durchsetzen können. Jedenfalls besteht Übereinstimmung darin, daß das W. neben Kodifikationen zu Leistungs-, Vertrags- und Verfahrensfragen auch Regelungen der Wirtschaftsverfassung einschließt. Entsprechend der in der DDR üblichen Systematik gliedert sich das W. in a) Planungsrecht, b) Organisationsrecht, c) Leistungsrecht und d) einen allgemeinen Teil (vgl. Schema „Struktur des Wirtschaftsrechts“). Vertragssystem; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1186–1187 Wirtschaftspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsstrafrechtSiehe auch die Jahre 1963 1969 1975 1985 Ein besonderer Rechtszweig neben dem Zivilrecht. Gegenstand des W. ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Beziehungen zwischen der staatlichen Verwaltung, den Wirtschaftseinheiten und staatlichen Einrichtungen (hierarchische Ordnung) sowie der Wirtschaftseinheiten untereinander (Gleichordnung) regeln. Subjekte des W. sind mithin die staatlichen Institutionen der Wirtschaftsführung und die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung…
DDR A-Z 1979
Betriebskollektivvertrag (BKV) (1979)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“, die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem seit Jahresbeginn 1978 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind im BKV „konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen“ sowie ausdrücklich nur die den jeweiligen Vorschriften entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen aufzunehmen. Der BKV begründet, bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung, auch die „moralischen“ Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines Volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. In Kombinaten schließen die einzelnen Betriebe und in den Volkseigenen Betrieben (VEB) territorial getrennte Betriebsteile mit eigener Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) und bestimmten finanziellen Fonds eigene BKV ab. Unter genau festgelegten Voraussetzungen können auch für die Betriebsabteilungen gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. Behörden und staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei grundsätzlicher Ausklammerung der Lohnfragen — in umfassender Weise die stärker auf den Betrieb abgestellten Formen, Wege und Methoden zur Realisierung der Planziele vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft gemeinsam verpflichten. Insofern dient der BKV sowohl als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs als auch als entscheidendes Mittel zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer straffen Betriebsordnung und Arbeitsdisziplin (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314). Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind sowohl durch gemeinsamen Beschluß und eine Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB von 1975 (GBl. I. 1975, S. 581 ff.) festgelegt als auch in verschiedenen Vorschriften des AGB verankert worden, wobei vor allem sozialpolitische Fragen vergleichsweise stärker als früher berücksichtigt wurden. Der BKV weicht in seiner Anlage und Ausgestaltung erheblich von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu schließenden Betriebsvereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland ab, die im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. Der Ursprung des BKV ist im sowjetischen Arbeitsrecht seit 1922 begründet; BKV wurden seit 1947 regelmäßig in der UdSSR abgeschlossen. In der DDR entwickelte sich für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493); ein erster BKV wurde im Stahl- und Walzwerk Riesa unterzeichnet. Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl. II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5 Jahren vorsah (1971–1975), wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Die neuen, veränderten und auf eine rationellere Anwendung abzielenden Bestimmungen vom 10. 7. 1975 (GBl. I, S. 581 ff.) setzten die bisherigen Regelungen vom 18. 4. 1973 (GBl. I, S. 213 ff.) außer Kraft. Derzeit werden in der DDR jährlich rd. 25.000 BKV abgeschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplans und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen der einzelnen Wirtschaftszweige. Gemäß Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1975 sind für den BKV durch Einbeziehung bisher geltender Anlagen inhaltlich 5 Hauptteile und nur noch eine einzige Anlage vorgegeben. Diese erstmals für das Jahr 1976 auszuarbeitende Anlage enthält die „Betrieblichen Festlegungen für den Zeitraum des Fünfjahrplans“ 1976–1980 und die sich jährlich wiederholenden Aufgabenstellungen (u. a. Wettbewerbs- und Betriebsprämienordnung, Katalog der Arbeitserschwernisse einschließlich Zuschläge und Zusatzurlaub, Abrechnung und Kontrolle des BKV). Diese Aufgabenstellungen sind im Fünfjahrplanverlauf entsprechend zu verändern oder zu ergänzen. Es entfällt der Jugendförderungsplan im BKV. Der Hauptteil des BKV umfaßt: 1. Einen Katalog von Verpflichtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs (z. B. Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Bestimmungen zur Förderung und [S. 189]Durchsetzung bestimmter, als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen. Neuerermethoden, Vorhaben zur Erschließung von Materialreserven, Vorschläge zur Qualitätssteigerung und Kostensenkungen usw.) sowie die Gegenplanziele. Längerfristig gleichbleibende Verpflichtungen und Regelungen müssen ebenfalls in der Anlage aufgeführt werden. 2. Verpflichtungen zur Durchsetzung des „Leistungsprinzips“ in seiner Bedeutung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u. a. zur Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips und der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, zur optimalen Verwendung des Lohnfonds unter besonderer Berücksichtigung „neuer leistungsfördernder Lohnformen“, Festlegungen über Prämienmittel, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung). 3. Die Verpflichtungen zur „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u. a. durch Qualifizierung, politische Schulung, durch „sinnvolle“ Freizeit- und Feriengestaltung, Organisation von Betriebsfestspielen, Sportfesten und -meisterschaften und ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche). 4. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung der „jährlich verfügbaren Mittel“ des Prämienfonds, des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. 5. Den „Frauenförderungsplan“ (u. a. Einbeziehung in Leitung und Planung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen). Ausdrücklich wird von der Staats- und Wirtschaftsführung der DDR immer wieder die „Einheit von Plan, Gegenplan, BKV und Wettbewerbsbeschluß“ gefordert. Über die Erfüllung der Verpflichtungen der BKV soll durch Betriebsleiter und BGL vierteljährlich (vor 1975: halbjährlich) auf einer Belegschaftsversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle (§ 22 Abs. 2 AGB). Kritische Äußerungen in der DDR richten sich sowohl gegen eine in der Vergangenheit häufig nur unvollkommene Realisierung übernommener Verpflichtungen als auch gegen die anscheinend immer wieder festgestellte Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z. B. eigenmächtig vereinbarte Vergünstigungen für bestimmte Beschäftigungsgruppen eines Betriebes). Die neue Richtlinie von 1975 erklärt solche Verstöße ausdrücklich für „rechtsunwirksam“ (Anlage I. 6.). Für einen Privatbetrieb ist analog eine Betriebsvereinbarung, für einen Betrieb mit staatlicher Beteiligung ein entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In der LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen und sozialpolitischen Belange. Planung; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 188–189 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsleiterSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“, die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem seit…
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1979: B
Bäder Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Basis Bauakademie der DDR Bauaktivs Baueinheiten Bauer Bauernkongreß der DDR Baukunst Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Beirat für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission Beistandsverträge Bekleidungsindustrie Bereitschaftspolizei Bergakademie Freiberg Bergbau Bergbehörde Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Bischofskonferenz Berliner Ensemble Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK) Berliner Stadtkontor Berufsausbildung Berufsausbildung, Landwirtschaftliche Berufsberatung und Berufslenkung Berufsbild Berufspraktikum Berufspsychologie Berufsschulen Berufswettbewerb Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschäftigte Beschlagnahme Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung Beschwerden Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) Betriebsakademie Betriebsambulatorium Betriebsarztsystem Betriebsberufsschule Betriebsbüros für Neuererwesen Betriebsdirektor Betriebsformen und Kooperation Betriebsgeschichte Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) Betriebskollektivvertrag (BKV) Betriebsleiter Betriebsorganisation Betriebsparteiorganisation Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebspsychologie Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssoziologie Betriebssparkassen Betriebssportgemeinschaften Betriebsverfassung Betriebswirtschaft, Sozialistische Betriebszeitungen Bevölkerung Bevollmächtigter für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewährung Bewußtsein, Gesellschaftliches Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgeleitete Industrie Bezirksgericht Bezirksparteiorganisationen der SED Bezirksplankommission Bezirkstag Bezirkswirtschaftsrat (BWR) Bezirkszeitungen Bibliotheken Bilanz Bilanzverzeichnis Bildende Kunst Bildung Bildungsgesetz Bildungsökonomie Bildungssystem der SED Binnenhandel Binnenhandelsmessen Binnenschiffahrt Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenzen Blockade Blockpolitik Bodennutzung Bodennutzungsgebühr Bodenrecht Bodenreform Bodenschätze Bodenverschmutzung Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze Braunkohlenindustrie Brigade Brigaden der LPG Brigadetagebuch Bruttoproduktion Bücheraustausch Buchexport Buchgemeinschaften Buchhandel Bund der Architekten der DDR Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerinitiative Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Bürgerrechtler Bürgschaft Büro des Präsidiums des Ministerrats Büro für Urheberrechte Bürokratismus Büros der SED Büros für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten Büros für StandardisierungBäder Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Basis Bauakademie der DDR Bauaktivs Baueinheiten Bauer Bauernkongreß der DDR Baukunst Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Beirat für ökonomische Forschung bei der…
DDR A-Z 1979
Außenwirtschaft und Außenhandel (1979)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische Beziehungen. Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u. a.), die auswärtigen Kreditbezie[S. 106]hungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR gilt das Ah.-Monopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert auch in der Fassung vorn 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Aw.-Tätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweisen sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauftragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel; Kammer für Außenhandel; Außenhandelsbetriebe usw.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Darüber hinaus kann die Aw. ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Aw.-Monopol umschließt das Valuta- und Ah.-Monopol, das die Verstaatlichung der Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Ah. bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat ebenfalls die Übereinstimmung von Ah. und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Aw.- bzw. Ah.-Monopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Aw.-Monopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf spezialisierte Organe des Ah. bzw. die für den Ah. zuständigen Betriebe und Unternehmen der VVB festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Aw.-Politik angestrebt wird. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Aw. im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Aw.-Tätigkeit mehr auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Ah.), so erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen zu beschaffen. Vielmehr sollen vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum und die volkswirtschaftliche Effektivität durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung als unbefriedigend angesehen. Die nominell hohe Steigerung der Ah.-Verflechtung pro Kopf der Bevölkerung von 2.319 Valuta-Mark im Jahr 1970 auf 5.100 Valuta-Mark im Jahr 1976 ist nicht zuletzt auf das in diesem Zeitraum um rd. 35 v. H. gestiegene Ah.-Preisniveau zurückzuführen. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Ah.-Ländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwerfällige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!), die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR oftmals unattraktiven Güteraustausch und die trotz der Aw.-Reformen fortdauernde Inflexibilität des Aw.-Systems aufgrund des rigoros durchgesetzten Aw.-Monopols des Staates zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Aw.-Politik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre wichtigsten politischen Ziel — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige wirtschaftliche Aufgabe zu, über den Import den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Investitions- und Verbrauchsgütern zu decken. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik der SED-Führung ist das Bemühen der Aw.-Politik seit 1971/72 wieder eindeutig darauf gerichtet, die Aw.-Beziehungen zur Durchsetzung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d. h. die Aw.-Politik ist gegenwärtig vor allem Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1976–1980) werden die Aw.-Beziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt V.), als entscheidende Grundlage für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR betrachtet. Auf dieser Grundlage sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern [S. 107]und den — im Plan an letzter Stelle genannten — westlichen Industriestaaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die angestrebten Formen praktischer außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den einzelnen politisch-geographischen Regionen von unterschiedlicher Art. Mit den westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden vor allem langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen; lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“. fixiert durch Rahmenkooperationsabkommen und Kooperationsverträge auf betrieblicher Ebene, entwickelt werden. Das Hauptgewicht bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt auch weiterhin bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Neben diesen traditionellen außenwirtschaftlichen Verkehrsformen ist seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im Bereich von Wissenschaft. Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“. stark in den Vordergrund gerückt. Besonders seit den weltweiten Rohstoffpreisverteuerungen hat die DDR ein starkes Interesse, ihre Rohstoff-, Brennstoff- und Energiebasis im RGW weiterzuentwickeln. Die im Plan 1976–1980 veranschlagten 8 Mrd. Mark an Investitionsbeteiligungen im RGW sind vornehmlich für diesen Zweck vorgesehen. Die DDR gilt innerhalb des RGW als eifriger Befürworter der „sozialistischen Integration“. Die bisher realisierten wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber den westlichen Industriestaaten führten vor allem zum Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene bzw. auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen und danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die z. T. über mehrere Jahre laufen (in der Regel „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“), konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien, Schweden, den Niederlanden. Belgien und Dänemark (in dieser Reihenfolge) geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) sowie durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen, an denen die DDR allein 1976 in 168 Fällen beteiligt war (auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 45, auf Frankreich 36, auf Italien 14, auf die Niederlande und Österreich je 9 Beteiligungen), intensiviert. Zu den vielfältigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR mit Staaten der westlichen Hemisphäre läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Aw.-Beziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern (u. a. Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe) beziehen kann. Der Westhandel ist aufgrund dieser Entwicklung gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf Seiten der DDR gekennzeichnet. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den kommunistisch regierten Staaten, vor allem den RGW-Mitgliedern, beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese mit den sozialistischen Ländern geschlossenen Handelsverträge sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1971–1975, 1976–1980) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus ist von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im RGW geschlossen worden. Die Integrationspolitik der DDR in und gegenüber dem RGW zeigt sich u. a. darin, daß sie. im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Hervorzuheben ist die Einstellung der Flugzeugproduktion (bereits seit Anfang der 50er Jahre), von Bereichen des Lokomotiv-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Das mit der ČSSR geplante Spezialisierungsgroßprojekt einer gemeinsamen Pkw-Produktion scheiterte vorerst vor allem an Finanzierungsschwierigkeiten und an nationalen Unabhängigkeitserwägungen. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, an denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und -Verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in der UdSSR (Iljimsk-Kursk) usw. deuten jedoch auf eine wachsende Einbindung der DDR in die östliche Wirtschaftsregion hin. III. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Ferner werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Es ist darüber hinaus unmöglich, die exakte Ah.-Verflechtung (Anteil der Ex- und Importe am [S. 108]Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valutamark (VM) eine Verrechnungsgröße darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekanntgegeben wird. Seit 1960 ist das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 106 v. H., der Ah.-Umsatz jedoch um rd. 362 v. H. (vgl. Tabelle~1) gestiegen; daraus kann eine zunehmende Ah.-Verflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden. Während der Ah.-Umsatz bis Ende der 60er Jahre real noch schneller als nominal stieg, haben die nominalen Wachstumsraten seit Anfang der 70er Jahre schneller als die realen zugenommen. Seit 1970 stieg das Ah.-Preisniveau insgesamt um 35 v. H., wobei sich die Exportpreise (26 v. H.) langsamer als die Importpreise (43 v. H., Daten von 1976) entwickelten. Dadurch verschlechterten sich die realen Austauschverhältnisse — die terms of trade — im Ah. der DDR. Während die Handelsbilanz in den 60er Jahren überwiegend aktiv gestaltet werden konnte, so daß sich bis einschließlich 1972 ein kumulierter Handelsbilanzüberschuß von 6,8 Mrd. VM ergab, mußte die DDR von 1973 an in jedem Jahr Handelsbilanzdefizite hinnehmen. Diese Defizite sind zunächst durch eine Passivierung der Handelsbeziehungen mit westlichen Ländern entstanden. Sie wurden jedoch von 1975 an in erster Linie durch die Handelsbeziehungen mit der Sowjetunion verursacht. Allein im Zeitraum 1973–1976 bildete sich ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit in Höhe von insgesamt 14,855 Mrd. VM (Basis: laufende Preise). Obwohl der Ah. — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Ah.-Monopol der DDR gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer planmäßig entwickelt werden. So sind zwar die in den langfristigen Perspektivplänen vorgesehenen Umsatzvolumina erreicht worden. jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v. H. (Plan 86 v. H.) und die Importe um 65 v. H. (Plan 57 v. H.) gestiegen waren, als auch für den abgelaufenen Fünfjahrplan für die Jahre 1971–1975. Einem Soll in Höhe von 160–170 v. H. stand ein Ist in Höhe von 186 v. H. gegenüber; dabei waren die über den Exportsteigerungen liegenden Importerhöhungen möglicherweise nicht eingeplant. Auch in den ersten beiden Jahren des Fünfjahrplans 1976–1980 entwickelte sich der Handel nicht plangerecht. IV. Die Entwicklung der Waren- und Länderstruktur Die Warenstruktur des Ah. der DDR entspricht der einer hochentwickelten Volkswirtschaft (siehe Ta[S. 109]belle 2). Sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen dominieren Maschinen, Ausrüstungen und Transportmittel. Von geringerer Bedeutung sind bei den Exporten die Rohstoffe und Halbfabrikate; die Rohstoffabhängigkeit der DDR ist an dem hohen Importanteil dieser Warengruppe ablesbar. Dagegen hat die Gruppe der industriellen Konsumgüter und der chemischen Erzeugnisse einen beachtlichen Exportwert erreicht. Die Warenstruktur im Handel mit den OECD-Ländern unterlag seit 1960 einem deutlich erkennbaren Wandel. Auf der Ausfuhrseite ist der gestiegene Anteil der Investitionsgüter und der immer noch hohe Anteil der Grundstoffe/Produktionsgüter hervorzuheben, der in etwa dem volkswirtschaftlichen Produktionsprofil entspricht. Auf der Einfuhrseite vollzogen sich mit der Zunahme des Investitionsgüteranteils und der Abnahme des Anteils der landwirtschaftlichen und Ernährungsgüter die deutlichsten Änderungen, die einen Funktionswandel im Westhandel der DDR signalisieren. Seine Funktion als „Lückenbüßer“ — vor allem bei Konsumgütern — ist zugunsten der Rolle eines Wachstums- und Produktivitätsfaktors aufgegeben worden. Die regionale Ah.-Entwicklung in den Jahren zwischen 1960 und 1976 ist besonders durch einen schnell anwachsenden Westhandel (+ 520 v. H.) und einen wesentlich geringeren Anstieg des Handels mit den sozialistischen Staaten gekennzeichnet (+ 315 v. H.). Diese Entwicklung ist Ausdruck des Strebens der Staatsführung der DDR, über den Westhandel den Bedarf an hochproduktiven Industrieanlagen und technisch-organisatorischem Know-how zu decken. Seit dem Anstieg der Rohstoffpreise im Jahre 1973, dem sich vergrößernden Defizit im Westhandel und einer daraus resultierenden restriktiven Einfuhrpolitik hat sich auch die Dynamik des Osthandels der DDR an die ihres Westhandels angepaßt. Dafür ist — preisbedingt — der Handel mit den Entwicklungsländern seit 1973 schnell angestiegen. Die Regionalstruktur des Ah. der DDR ist von einem hohen Anteil der sozialistischen Länder gekennzeichnet, der bis zu den starken Preisanhebungen im RGW im Jahre 1975 langsam abgenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt stieg der Anteil des Westhandels — zu laufenden Preisen bewertet — kontinuierlich an. Der relativ bescheidene Anteil des Handels mit den Entwicklungsländern in den 60er Jahren konnte auch in den 70er Jahren nicht wesentlich vergrößert werden, obwohl er absolut seit etwa 1974 rasch angewachsen ist. V. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1976 wickelte die DDR rd. 33 v. H. des Ah. — das entspricht rd. 11 v. H. des Ah. der Sowjet[S. 110]union — mit der UdSSR ab. Die Sowjetunion ist damit auch auf wirtschaftlichem Gebiet der wichtigste Partner der DDR. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR als Folge der Kriegsereignisse maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sowie den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege auch eine enge wirtschaftliche Bindung zwischen beiden Staaten herbeiführte. Gegenwärtig — vor allem nach Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen beiden Staaten im Oktober 1975 — gilt für die Parteiführung der DDR das Bekenntnis E. Honeckers zur Sowjetunion (1971): „… die unzerstörbare Freundschaft mit der UdSSR ist das feste Fundament für alles, was wir in der DDR erreicht haben. Dieses Bündnis, unser Platz an der Seite der anderen Bruderparteien und Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft sind so lebenswichtig für uns wie der Schlag unseres Herzens.“ Trotz dieser ständig wiederholten Beschwörungen der „brüderlichen Beziehungen“ hat seit Ende der 60er Jahre der Anteil des Handels mit der Sowjetunion am Gesamthandel der DDR — abgesehen von einigen preisbedingten Anteilserhöhungen — abgenommen (vgl. Tabelle 6), obwohl absolut noch immer ein hoher Zuwachs erzielt werden konnte. Ein nicht unwesentlicher Grund für diese Entwicklung dürfte darin zu suchen sein, daß sich die UdSSR angesichts der Größe einiger Investitionsprojekte gezwungen sieht, ihren Bedarf an wissenschaftlich-technischem und organisatorischem Know-how durch den Kauf von Produktionsanlagen neuesten Entwicklungsstandes zunehmend auf westlichen Märkten zu decken. Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR–UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Ah. ist — obwohl Veränderungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckt die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v. H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v. H. bei Walzstahl und Blechen. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: ca. 25 v. H. des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kamen 1977 aus der DDR. Einzelne Gruppen wiesen noch höhere Anteile auf: Landwirtschaftliche Maschinenlagen bei 41 v. H. (Durchschnitt der Jahre 1971–1975, Quelle: Sowjetische Außenhandelsstatistik). spanabhebende Werkzeugmaschinen bei 38 v. H., Eisenbahnausrüstungen bei 32 v. H., Schiffe und Ausrüstungen bei 30 v. H. und Anlagen für die Lebensmittelindustrie bei 29 v. H. Die herausragende Rolle der Investitionsgüterlieferungen der DDR kommt auch in dem hohen Anteil von rd. 56 v. H. an der Gesamtausfuhr der DDR in die UdSSR zum Ausdruck, dem ein Wert von 19 v. H. auf der Einfuhrseite gegenübersteht (Jahresdurchschnitte 1971–1975). Bei den Einfuhren [S. 111]der DDR dominieren die Grundstoffe und Produktionsgüter mit einem Wert von 52 v. H. Das für den Fünfjahreszeitraum 1976–1980 geschlossene Handelsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR ist auf eine Verbesserung der Warenstruktur gerichtet, wenn auch die starken Rohstoffsicherungsinteressen der DDR nicht zu verkennen sind. Das Abkommen sieht vor, ein — preisbereinigtes — Volumen von über 31,5 Mrd. Rubel im Fünfjahrplanzeitraum abzuwickeln. Die ursprünglich geplante Steigerung des Handels von 40 v. H. gegenüber dem vorhergehenden Fünfjahrplanzeitraum wird wahrscheinlich überboten werden, da die bislang realisierten Steigerungsraten bereits über den Planansätzen liegen. Der Anteil spezialisierter Erzeugnisse soll dabei von 27 v. H. (1971–1975) auf 35 v. H. (1976–1980) steigen. Die DDR wird 4.800 Schiffsdieselmotoren, 330 Eisenbahndrehkräne, 5.600 Kühlwagen, 4.480 Reisezugwagen, ferner EDV-Anlagen und Büromaschinen im Wert von 500 Mill. Rubel, 30.000 Werkzeugmaschinen für rd. 1~Mrd. Rubel, sowie Chemieanlagen, Landmaschinen und Ausrüstungen für die Konsum- und Nahrungsmittelindustrie liefern. Die UdSSR plant u. a. die Lieferung von 580 Diesellokomotiven, 20.000 Werkzeug- und Holzverarbeitungsmaschinen, 9.000 Lkw, 320.000 Pkw, 29.000 Traktoren und 1700 Baggern. Hinzu kommen die Roh- und Grundstofflieferungen: 88,2 Mill. t Erdöl, 21,6 Mrd. cbm Erdgas, 21 Mill. t Steinkohle, 375.000 t Zellstoff, 425.000 t Baumwolle und 212.000 t Kupfer. Neben den Abschluß von Handelsabkommen, welche die Grundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, welche die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensivieren sollen. So sind seit 1964 rd. 100 Regierungs- und Ministerabkommen über Forschungs- und Produktionskooperation zur Spezialisierung und langfristigen Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen worden — davon mehr als die Hälfte seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Seit 1967 werden — als eine besondere Art der Zusammenarbeit ― „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und den VVB und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Um die engen Bindungen noch weiter zu vertiefen, wird die Angleichung der Planungssysteme beider Länder vorangetrieben. Dabei soll sowohl die Planung der Investitionen, des Arbeitsvermögens. der materiell-technischen Versorgung und des Ah. als auch der Aufbau des Kennziffersystems und die Untergliederung der Jahres-, Fünfjahrs- und Perspektivpläne weitgehend abgestimmt werden. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des (1975 erneuerten) „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen DDR und UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR–UdSSR“ (PRK). Die DDR wird gegenwärtig von G. Schürer (SED), stellvertretender Ministerratsvorsitzender und Vorsitzender der Staatlichen Plankommission der DDR, die UdSSR von N. A. Tichonow, stellvertretender Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion, vertreten. Abwechselnd finden in beiden Staaten wenigstens 2 Tagungen pro Jahr statt, denen ein jeweils abgestimmter Arbeitsplan zugrunde liegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in den sog. Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen; Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung vor allem im industriellen Sektor. Bis Juni 1977 tagte die Kommission 21mal. Seit Ende 1975 wurde z. B. eine Reihe von Regierungsabkommen über Kooperation und Spezialisierung in Wirtschaft und Forschung geschlossen: 18. Tagung, Dezember 1975 — Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus; langfristiges Regierungsabkommen über die Deckung des Bedarfs an ausgewählten Chemieprodukten; Ministerabkommen zur Spezialisierung von Chemieerzeugnissen, Meßgeräten, Halbleiterleistungsbauelementen, feinmechanisch-optischen Erzeugnissen sowie Bau- und Straßenbaumaschinen. 19. Tagung. Juni 1976 — Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit bei der Beschaffung eines Verfahrens und der Entwicklung von Ausrüstungen zur Herstellung höherer Fettalkohole; Regierungsabkommen zur Entwicklung moderner Konstruktionen von Mehrzweckgebäuden für den Industriebau; Regierungsabkommen zur langfristigen Zusammenarbeit in Wissenschaft, Technik und Produktion bei spanabhebenden Werkzeugmaschinen auf der Grundlage gemeinsamer Pläne; Abkommen zur Spezialisierung der Produktion von Werkzeugmaschinen, Schmiedemaschinen, Pressen, Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeugen. [S. 112]-20. Tagung, Dezember 1976 — Abkommen auf dem Gebiet der Glasseidenherstellung sowie der Produktion von Haushaltsglas und Bleikristall; Komplettierung des einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik; Regierungsabkommen auf dem Gebiet gummitechnischer Erzeugnisse; Ministerabkommen über die Produktion und die gegenseitigen Lieferungen medizintechnischer Erzeugnisse. 21. Tagung, Juni 1977 — Beratungen über die Koordinierung der Produktion in der Schwarzmetallurgie; Regierungsabkommen über die Kooperationsbeziehungen in der Zulieferindustrie; Ministerabkommen über die Zusammenarbeit bei der Schaffung und Weiterentwicklung von technologischen Ausrüstungen für die Kabelindustrie. Auf die Arbeit der PRK ist auch die nach den Vorstellungen des Komplexprogramms im Jahre 1973 geschaffene Wirtschaftsorganisation „ASSOFOTO“ mit dem Sitz in Moskau zurückzuführen. Sie stellt einen Zusammenschluß des „VEB Fototechnisches Kombinat Wolfen“ und der sowjetischen „Sojuschimfoto“ dar und soll nach Abschluß der organisatorisch-rechtlichen Vorbereitungen ca. 90 v. H. aller im RGW-Bereich benötigten Foto- und Datenaufzeichnungsmaterialien herstellen. Von ihr werden ca. 100.000 Arbeitskräfte erfaßt. Gemeinsame Produktions- und Investitionsplanung, die Vertiefung der Spezialisierung und die Zusammenarbeit im Produktionsbereich werden mit dieser neuen Kooperationsform angestrebt. Ob die DDR — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren betrifft — ökonomisch von der UdSSR übervorteilt wird, läßt sich nicht eindeutig klären. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der Terms of Trade für die DDR, was die Behauptung von einer Preisausbeutung nicht stützt. Ferner macht die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR derartige Praktiken, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger Grund hierfür ist, daß die UdSSR inzwischen in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Werkzeugmaschinen, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein dürfte. Angesichts der hohen Kosten bei Förderung und Transport der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR seit Anfang der 60er Jahre jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Ein derartiger Beitrag wird seitdem von der DDR in Form von Investitionsbeteiligungen auch geleistet. Obwohl sich die Terms of Trade der DDR gegenüber der UdSSR seit 1975 wieder stark verschlechterten, können damit eventuell in Zusammenhang stehende überhöhte Preisforderungen nicht nachgewiesen werden. Der der DDR für 1~Tonne Rohöl berechnete Preis liegt noch erheblich unter dem Weltmarktpreis (32 Rbl. für 1~Tonne Erdöl und Erdölprodukte im Jahre 1976). VI. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Aw. reformiert (Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963). Im Rahmen der bis etwa zum VI. Parteitag der SED (1963) praktizierten Aw.-Politik wurde der außenwirtschaftliche Bereich monetär und organisatorisch vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Ah.-Betrieben nahezu ausschließlich der Kontakt mit den Außenmärkten überlassen wurde. Hauptanliegen der Reformmaßnahmen war es nun, diese Trennung zu überwinden. Dabei blieb das Aw.-Monopol grundsätzlich erhalten. Zur Durchsetzung dieses Monopols ist eine Reihe von Organisationen und Institutionen notwendig, deren Funktionen sich z. T. im Laufe der Änderungen am Aw.-System gewandelt haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Aw. wahrzunehmen hat (VO Außenhandel GBl. I, Nr. 35, 1976) und dem eine Reihe von Ah.-Organen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, Nr. 41, 1973) sind dies: Die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Ah.-Betriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel, die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH, das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Die Ende der 60er Jahre geplanten Reformmaßnahmen des Aw.-Systems sollten das Aw.-Monopol effektiver gestalten. Im organisatorischen Bereich sollten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB erhalten. Diese Maßnahmen ließen sich aufgrund der zu erwartenden Aufweichung des Aw.-Monopols jedoch nicht realisieren. Die AHB schließen jedoch sog. Exportkommissionsverträge mit den VVB bzw. Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der [S. 113]AHB erfolgen damit in eigenem Namen, aber auf Rechnung der VVB und Exportbetriebe. Die AHB arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Neben anderen Formen der Organisation des Exportabsatzes wie der Übertragung der direkten Absatzfunktion auf Kombinate und Großbetriebe, der Durchführung von Eigengeschäften und der Einschaltung von Binnenhandelsorganen in den Exportabsatz haben die im Zuge der Einführung des ÖSS gebildeten Exportbüros und -kontore die von der Wirtschaftsführung geforderten verstärkten Exportbemühungen der bezirksgeleiteten Betriebe im Rahmen der Erzeugnisgruppenarbeit insofern zu unterstützen, als durch diese Betriebe unmittelbarer, jedoch kontrollierter Kontakt zu den Außenmärkten ermöglicht werden soll. Auf der Importseite wurden keine bedeutenden organisatorischen Änderungen mehr durchgeführt. Obwohl z. B. der VEB Carl-Zeiss-Jena, die VVB „Pharmazeutische Industrie“ und „Schiffbau“, der VEB Uhrenkombinat Ruhla, die VVB Werkzeugmaschinenbau, das Petrolchemische Kombinat Schwedt und die VVB Energiewirtschaft das Recht zum Abschluß von Importverträgen für Erzeugnisse ihres Produktionsprofils erhielten, bleibt der Import über die AHB typisch. Im Bereich der finanziellen Beziehungen sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Resultate außenwirtschaftlicher Tätigkeit auch auf die Produktionsbetriebe einwirken zu lassen. Dies sollte durch die Bildung des einheitlichen Betriebsergebnisses bei den Exporten erreicht werden. Es setzt sich im wesentlichen aus den Erlösen der abgesetzten Warenproduktion, den Exportstimulierungsmitteln (Exportförderungsprämie, Exportrückvergütungen. Exportstützungen) zusammen. Zusätzliche stimulierende Maßnahmen wurden als indirekte Lenkungsmittel notwendig, da das bis dahin zur planmäßigen Lenkung des Ah. geschaffene Preisdifferenzenkonto weggefallen war. Damit gewannen auch die neu eingeführten, nach sozialistischen und nichtsozialistischen Ländern und Güterarten differenzierten Richtungskoeffizienten zur Bestimmung des Exporterlöses an Gewicht, da über diese Koeffizienten — durch entsprechende Stimulierung der Exportbetriebe — Richtung und Umfang des Warenverkehrs gesteuert werden können. Auf der von der Reform ohnehin wenig betroffenen Importseite wurden im finanziellen Bereich im wesentlichen die Preise an das Niveau der Beschaffungsmärkte neu angeglichen, das Preisdifferenzenkonto blieb grundsätzlich erhalten. Allerdings ist 1968 in einigen Betrieben das einheitliche Betriebsergebnis auch für die Importseite eingeführt worden (VVB Schiffbau Rostock, VEB Kombinat Carl-Zeiss-Jena, VEB Uhrenkombinat Ruhla). Im Bereich der Planung und Leitung der Aw. ist im Zuge der Reformen die Mengen- durch die kombinierte Wert-Mengenplanung abgelöst worden; dabei gewann der Mengenaspekt im Vergleich zur Situation Ende der 60er Jahre wieder verstärkt an Bedeutung. Die nachfolgend aufgeführten Kennziffern sind seitdem von den Betrieben zu berücksichtigen: Ex- und Importe in Mark und Valuta-Mark nach Wirtschafts- und Währungsgebieten und zu Betriebspreisen bzw. Importabgabepreisen nach sozialistischem und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW und NSW), die Exportrentabilität nach SW und NSW, die Export- und Importanteile wichtiger Erzeugnisse, einschließlich der nach sozialistischen Ländern zu differenzierenden Staatsplanpositionen. Ex- und Importe in bezug auf Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration. Der Wertaspekt der Planung, der Ende der 60er Jahre dominant war. hat stark an Bedeutung eingebüßt. So wurde z. B. die Gewährung von Valutaanrechten für zusätzliche Importe bei Planüberbietungen der Produktionsbetriebe, vor allem wegen seiner den Intentionen des zentralen Plans zuwiderlaufenden Wirkung, wieder aufgehoben. Seit 1970, und besonders seit dem VIII. Parteitag der SED (1971), sind im Rahmen allgemeiner Rezentralisierungsbestrebungen im System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft auch ähnliche Tendenzen im System der Aw. festzustellen gewesen. Sie hatten das Ziel, „einer weitergehenden Dezentralisation der Außenhandelsorganisation entgegenzutreten, die sich z. T. aus einer einseitigen Betonung der Erfordernisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ergaben. Mit dem VIII. Parteitag der SED wurden diese Tendenzen überwunden.“ Damit dürfte — wenn auch nur indirekt — Kritik an den Interessen der Produktionsbetriebe, vornehmlich die Wirtschaftsbeziehungen zu den westlichen entwickelten Ländern zu intensivieren, geübt worden sein. Im Zuge der Umorientierung soll die Stellung der AHB gegenüber den Produktionsbetrieben „entsprechend den Gesamtinteressen des Staates“ gestärkt und die ökonomischen Hebel sollen stärker als Planungsinstrumente eingesetzt werden. So ist z. B. vorgeschlagen worden, den Einfluß der AHB auf die Erwirtschaftung und Verwendung des Exportgewinns der Betriebe zu erweitern. Gegenwärtig wird auch betont, daß der AHB nicht — wie ursprünglich vorgesehen — Beauftragter des Produktionsbetriebes, sondern Bestandteil des Produktionsprozesses und Wahrer des Aw.-Monopols ist. Die starke Position der AHB gegenüber den Exportbetrieben ist auch für den Planungszeitraum 1976–1980 beibehalten worden. Der den Betrieben in den 60er Jahren gewährte größere Spielraum zugunsten einer höheren wirtschaftlichen Effizienz ist damit erneut stark beschnitten worden. Wesentliche Ursache für die verstärkte Straffung des [S. 114]Aw.-Systems dürften — neben den Widersprüchen, die eine Folge der Orientierung an der Rentabilität (einheitliches Betriebsergebnis) einerseits und am zentralen Plan andererseits sind — die Erfordernisse der sozialistischen Wirtschaftsintegration im RGW sein. Als dringlich wird es in diesem Zusammenhang angesehen, eine einheitliche Leitung des Ah. zu sichern und damit die Steuerungsmöglichkeiten durch das Ah.-Ministerium den gesamtpolitischen Vorstellungen entsprechend zu stärken. Kein Widerspruch ist es. wenn gleichzeitig postuliert wird, die Verantwortlichkeit der VVB. Kombinate und Betriebe zu erhöhen und deren „sachkundige Mitwirkung“ besonders bei den zunehmenden Kooperations- und Spezialisierungsvorhaben u. a. in Form der „Direktbeziehungen“ zu erweitern, da eine derartige Mitwirkung nur auf der Basis eines „durch staatliche Prämissen abgegrenzten Verantwortungsfeldes“ geschieht. Verstärkte zentrale Eingriffe werden ohnehin dann notwendig, wenn einseitige Belastungen bestimmter Betriebe zu der Notwendigkeit führen, durch „zentrale Umverteilung von Reineinkommensmitteln entsprechende Kompensationsmöglichkeiten zu gewährleisten“. Eine weitere Ursache des Zentralisierungsprozesses ist in den starken Preisbewegungen auf den Weltmärkten zu sehen, die bei dezentralisierten Entscheidungsprozessen die zentralen Planintentionen konterkariert hätten. Festzuhalten bleibt jedoch, daß ein wesentliches Element der Reform — das einheitliche Betriebsergebnis — trotz verschiedentlich geübter Kritik nunmehr als fester Bestandteil des Aw.-Systems angesehen wird. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Ah. wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte usw.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valutamark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Ah.- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Ah.- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet. Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein vieldiskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 war vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d. h. die Preise auf der Grundlage der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Um die andauernde Abhängigkeit von den „kapitalistischen“ Weltmarktpreisen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden, ist deshalb häufig vorgeschlagen worden (z. B. J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dies scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weit reichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen usw.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW-(Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung) die Basis bilden sollen. Da eine eigene weltmarktpreisunabhängige Preisbasis im RGW bisher nicht verwirklicht werden konnte, muß weiterhin von den Weltmarktpreisen ausgegangen werden. Angesichts der weltweiten Rohstoffpreisänderungen wurde jedoch eine Änderung des Berechnungsmodus vorgenommen. Bildeten sich die Basispreise im RGW bislang auf der Grundlage der Preise auf den Hauptwarenmärkten des dem jeweiligen Fünfjahrplan vorangehenden Fünfjahresabschnitts und waren diese Preise für die Fünfjah[S. 115]resperiode dann prinzipiell konstant, wurde von 1975 an von den durchschnittlichen Preisen auf den Weltmärkten der dem jeweiligen Planjahr vorangegangenen 5 Jahre ausgegangen. Dieser Berechnungsmodus schließt daher nunmehr jährliche Preisänderungen ein. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten sehen sich die Wirtschaftsfachleute der DDR in der Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs mit weiteren Problemen konfrontiert. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern wurden in den 50er und 60er Jahren die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d. h. auf dem Clearingwege, sowie über Kompensationen oder Switchoperationen beglichen. Seitdem wird auf der Grundlage von bilateralen Handels- oder Kooperations-(Rahmen-)Abkommen eine Zahlung in konvertibler Währung vorgenommen. Auch mit den RGW-Ländern wurden Zahlungstransaktionen bis 1964 vorwiegend auf bilateraler Ebene abgewickelt. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der nicht mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, vielmehr lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Ah.-Pläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Auch Zahlungen in konvertibler Währung innerhalb des RGW — besonders für „harte“ Waren wie z. B. Rohöl — ist künftig keinesfalls ausgeschlossen. Ulrich Dietsch Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 105–115 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und SozialversicherungSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische…
DDR A-Z 1979
Fluktuation (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftspolitisch unerwünschte Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z. B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die F.-Quote liegt in vielen Betrieben noch bei 10 v. H. Zwei Drittel aller Abgänge sind volkswirtschaftlich nicht notwendig. Jüngere Arbeitskräfte und solche mit geringerer Qualifikation wechseln ihren Arbeitsplatz viel häufiger als ältere und hochqualifizierte Beschäftigte. Wegen des Lohngefälles wandern viele Arbeitnehmer mit Dienstleistungsberufen in die produzierenden Bereiche ab. Die volkswirtschaftlichen Verluste betragen nach Angaben aus der DDR bei jedem Betriebswechsel 10.000 bzw. 15.000 Mark. Die hauptsächlichen Motive für den Arbeitsplatzwechsel sind (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): Bezahlung. Arbeitsklima, Schichtarbeit, gesundheitliche Erwägungen und Schwere der Arbeit. Diese Reihenfolge der F.-Gründe ― Ergebnis einer Befragung (Hausinterview) ― weicht übrigens erheblich von den im früheren Betrieb gemachten Angaben ab. Da jede Kündigung schriftlich begründet werden muß und in der Regel erst nach Diskussion mit der Betriebsleitung angenommen wird, werden häufig vorgeschobene Gründe angegeben, um komplikationslos aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden zu können. Das gilt insbesondere für Frauen, die glaubhaft familiäre Gründe geltend machen können. Zur Einschränkung der F. gibt es kaum direkte Einwirkungsmöglichkeiten; außer der amtlichen Zuweisung von Arbeitsplätzen für „Bummelanten“, der schriftlichen Begründung der Kündigung ist noch das Abwerbeverbot für Volkseigene Betriebe zu nennen. Ein stärkeres Gewicht haben die indirekten Maßnahmen; dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Abbau des unerwünschten Lohngefälles zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen, die mindestens einjährige Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Gewährung der Jahresendprämie, Treueprämien für bestimmte Berufsgruppen (technische Intelligenz, Beschäftigte im Bergbau, Angehörige der Reichsbahn und der Post), Treueurlaub sowie der Anspruch auf Sonder- oder Zusatzrenten (Polizei, Zoll. Militär. Post, Bahn. „Intelligenz“). Der Arbeitsplatzwechsel auf Wunsch von Arbeitnehmern wird jedoch auch in der DDR nicht in jedem Fall als unerwünscht betrachtet. Der Zug zu neuen Arbeitsplätzen mit besseren Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau eher entsprechen, wirkt produktivitätssteigernd. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 402 Flugverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FolgeverträgeSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftspolitisch unerwünschte Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z. B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die F.-Quote liegt in vielen Betrieben noch bei 10 v. H. Zwei Drittel…
DDR A-Z 1979
Bürgerrechtler (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 „In der DDR kann von sogenannten Bürgerrechtlern keine Rede sein“, erklärte E. Honecker in einem Interview mit der „Saarbrücker Zeitung“ vom 10. 5. 1977. Eine Bürgerrechtsbewegung wie in Polen oder in der ČSSR hat es in der Tat bislang nicht gegeben. Gleichwohl haben mehrere zehntausend Bürger der DDR nach Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte in Helsinki offen und bewußt ihre Grund- und Menschenrechte geltend zu machen versucht, in der Regel unter Berufung auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. 12. 1948 und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. 12. 1966, dem auch die Regierung der DDR im Jahr 1974 beigetreten ist (GBl. II, 1974, Nr. 6). Meist geschah dies ausdrücklich zu dem Zweck, die Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft und die Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu erzwingen. Der Opposition (Opposition und Widerstand) sind diese Bestrebungen nicht zuzurechnen, da „wirklich“ Oppositionelle nicht emigrieren wollen, sondern an die Möglichkeit eines inneren Wandels in der DDR glauben. Allerdings bedienen sich die Ausreisewilligen vielfach oppositioneller Taktiken, wie sie B. in anderen Staaten des sowjetischen Einflußbereichs ebenfalls anwenden. Sie vertreten ihre Forderungen ostentativ, z. T. auch demonstrativ — etwa durch Tragen eines selbst verfertigten Plakats oder, wie der Ost-Berliner Professor Hellmuth Nitsche, durch Verfassen eines „Offenen Briefes“, um auf Menschenrechtsverletzungen in der DDR aufmerksam zu machen. Eine „Bürgerrechtsinitiative“ bildete sich in Riesa, als auf Veranlassung eines dortigen Arztes, Karl-Heinz Nitschke, am 10. 7. 1976 zunächst 33 Bürger eine „Petition zur vollen Erlangung der Menschenrechte“ mit Namen und Anschrift unterzeichneten, die sie sowohl dem Staatsrat der DDR wie auch westlichen Medien zur Veröffentlichung zuleiteten; etwa weitere drei Dutzend Bürger aus Riesa, Karl-Marx-Stadt und Umgebung schlossen sich dieser Aktion später an. Auch in diesem Fall ging es um die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft und Ausreise aus der DDR. Mehrere dieser B. wurden in Haft genommen und wegen „staatsfeindlicher Hetze“ und „staatsfeindlicher Verbindungen“ zu Freiheitsstrafen verurteilt, andere wie Nitschke nach längerer Untersuchungshaft ohne Verurteilung in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Nach dem für viele Bürger der DDR enttäuschenden Ausgang des Belgrader Folgetreffens zur KSZE sind individuelle oder gemeinsame Initiativen dieser Art zurückgegangen. Trotzdem bilden B. auch in der DDR einen für die SED-Führung schwer kalkulierbaren Unruheherd. Opposition, neue marxistische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 236 Bürgermeister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgschaftSiehe auch das Jahr 1985 „In der DDR kann von sogenannten Bürgerrechtlern keine Rede sein“, erklärte E. Honecker in einem Interview mit der „Saarbrücker Zeitung“ vom 10. 5. 1977. Eine Bürgerrechtsbewegung wie in Polen oder in der ČSSR hat es in der Tat bislang nicht gegeben. Gleichwohl haben mehrere zehntausend Bürger der DDR nach Unterzeichnung der KSZE-Schlußakte in Helsinki offen und bewußt ihre Grund- und Menschenrechte geltend zu machen versucht, in der Regel unter Berufung auf die…
DDR A-Z 1979
1979: G
Ganztagsschule Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB Gastarbeiter Gaststättengewerbe Gebrauchsmuster Geburtenbeihilfen Gedenkstätten Gedenktage Geflügelwirtschaftsverband Gegenplan Gehaltsgruppenkatalog Geld im Sozialismus Geldstrafen Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindeverband Gemeindevertretung Gemeinschaft, Bürgerliche Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) Generaldirektor Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne Generalverkehrsschema GENEX Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftsbauer Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) Gerichtskritik Gerichtsverfassung Germanistik Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichte der DDR Geschichtsbetrachtung Geschlechtserziehung Gesellschaft Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsformation Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftsordnung Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit (GBA) Gesetzgebung Gesetzlichkeitsaufsicht Geständniserpressung Gesundheitswesen Gewerbebanken Gewerkschaften Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn Gleichberechtigung der Frauen Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Gost Grabweihe Grenze Grenzgänger Grenzgebiet Grenzkommission Grenzpolizei Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei) Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Grenzübertritt, ungesetzlicher Großforschungszentren Großhandel Großhandelsgenossenschaften Großhandelskontore Großhandelspreis Grundausbildung, berufliche Grundbuch Grundeigentum Grundlagenforschung Grundlagenvertrag Grundmittel Grundmittelumbewertung Grundorganisationen der SED Grundrechte, Sozialistische Grundrente Grundstoffindustrie Grundstücksverkehrsordnung Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Gruppe Gruppenbildung, staatsfeindliche Gruppen für wissenschaftlich-ökonomische Leitung Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) Gruppe Ulbricht Güterrecht, Eheliches Güterstand Gütesicherung GütezeichenGanztagsschule Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB Gastarbeiter Gaststättengewerbe Gebrauchsmuster Geburtenbeihilfen Gedenkstätten Gedenktage Geflügelwirtschaftsverband Gegenplan Gehaltsgruppenkatalog Geld im Sozialismus Geldstrafen Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindeverband Gemeindevertretung Gemeinschaft, Bürgerliche Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) Generaldirektor Generallinie …
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Schwermaschinen- und Anlagenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt ihrer Produktion den Industriezweigen Energiemaschinenbau, Bau von Bergbauausrüstungen, Metallurgieausrüstungsbau, Werkzeugmaschinenbau, Plast- und Elastverarbeitungsmaschinenbau und Bau von Metallkonstruktionen zugeordnet. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Kontrolle der genannten Industriezweige ist das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau. Die industrielle Warenproduktion im Bereich der dem Ministerium für SchuA. unterstellten Betriebe betrug 1976 15,8 Mrd. Mark; d. h. 6,9 v. H. der gesamten industriellen Warenproduktion wurden hier realisiert. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976–1980) soll die industrielle Warenproduktion gegenüber 1975 um 39–41 v. H. (Planwert für die gesamte industrielle Warenproduktion während des V. Fünfjahrplans 34,0 v. H.) und die Arbeitsproduktivität um 29–31 v. H. (Planwert für die gesamte Industrie: 30 v. H.) steigen. In den letzten Jahren konnten im Anlagenbau- und -export Fortschritte erreicht werden. So wurden verstärkt Anlagen zur Erschließung von Roh- und Brennstoffvorräten, für die Schaffung energetischer und metallurgischer Basen, die Errichtung von Anlagen in der Metallverarbeitenden Industrie, in der Chemischen Industrie, für die Bauwirtschaft, in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft und in der Leichtindustrie erstellt. Die DDR hat bisher folgende Anlagen ins Ausland geliefert bzw. wird sie liefern (allerdings nur sehr [S. 927]selten in westliche Industrieländer): 26 Erdölaufbereitungsanlagen an die Sowjetunion. 1972 wurde der erste Vertrag über die Lieferung kompletter Anlagen für die primäre Erdölverarbeitung mit einer Leistung von je 6 Mill. t pro Jahr abgeschlossen. Das Magdeburger Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ (13.000 Beschäftigte) lieferte bisher 20 Warmwalzwerke, dazu Kaltwalzstraßen und Adjustagen in die Sowjetunion. Andere Objekte waren ein Feinstahlwerk für Jugoslawien, ein Edelstahlwerk für Rumänien, Zementanlagen für Syrien und Jugoslawien und komplette Drahtwerke u. a. für Polen und Jugoslawien. 69 Umspannwerke hat der VEB „Otto Buchwitz“ Starkstrom-Anlagenbau Dresden als Generalprojektant und -lieferant kompletter Hochspannungsanlagen in den letzten 10 Jahren außer in Syrien auch in Ägypten, Griechenland und in anderen Ländern errichtet. Für Hochspannungsprüfanlagen ist der VEB Transformatoren- und Röntgenwerk Dresden im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe Alleinhersteller. Ein modernes Hochspannungsprüffeld aus der DDR arbeitet im Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für Gleichstromübertragung in Leningrad. Ein Schilfzellstoff- und Papierkombinat mit einer Jahreskapazität von 100.000 t wurde in Rumänien errichtet. In Bulgarien arbeitet eine Strohzellstoff- und Papierfabrik aus der DDR mit einer Leistung von jährlich 25.000 t Zellstoff und 27.500 t Schreib- und Druckpapier. Zahlreiche Getreidemühlen, z. T. mit Silos, lieferte die DDR in verschiedene Länder, u. a. 4 Weizenmühlen mit einer Gesamtkapazität von 550 t/24 Std. nach Kuba und 5 Weizenmühlen nach Syrien. Einen Dampfkalzinator für die Sodaproduktion hat das Kombinat Chemieanlagenbau Staßfurt in die Niederlande exportiert. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 926–927 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SEDSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt…
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Sozialistische Gesetzlichkeit (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die richterliche Rechtsanwendung an, der Durchführung der SG. zu dienen. Um Begriff und Inhalt der SG. hat es Ende der 50er Jahre Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten gegeben, die schließlich mit der Feststellung im Staatsratsbeschluß vom 20. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) beendet wurden: „Die SG. verlangt die allseitige genaue Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes.“ SG. erfordert jedoch mehr als ausschließlich Bindung des Richters an das Gesetz. Sie beinhaltet auch die marxistisch-leninistische Erkenntnis, daß jedes Recht seiner Natur nach parteilich und daß daher auch dem sozialistischen Recht Parteilichkeit immanent sei, und zwar Parteilichkeit für die Verwirklichung des Sozialismus. So wird mit der Forderung nach strikter Einhaltung der SG. vom Richter erwartet, daß er die geltenden Rechtsnormen genau beachtet, sich gleichzeitig bei seiner Urteilsbildung an der Politik der Partei- und Staatsführung orientiert und mit seiner Rechtsprechung zur Gestaltung der sozialistischen Ordnung beiträgt. Folgerichtig haben die Beschlüsse der SED am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte richterliche Tätigkeit festgelegt wird (Neue Justiz, 1967, H. 15, S. 478). Mit dem zunehmenden Ausbau des sozialistischen Rechtssystems wurde es möglich, bei der Forderung nach Wahrung der SG. das Schwergewicht mehr auf die Bindung an das bestehende Gesetz [S. 967]zu legen, da die in der Periode des Aufbaues und der Verwirklichung des Sozialismus geschaffenen Gesetze von ausreichender Parteilichkeit sind. Es wird damit zunehmend entbehrlich, unter Berufung auf die SG. und die Parteilichkeit der Rechtsprechung eine Umdeutung von Rechtsnormen vorzunehmen, die aus der nichtsozialistischen Zeit stammen. Die SG „ist ein Attribut der sozialistischen Demokratie, weil sie die souveräne Machtausübung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten mittels des sozialistischen Staates und seines Rechts gewährleistet, mit dem Forderungen der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung übereinstimmt, die demokratischen Grundlagen der sozialistischen Macht und die Rechte der Bürger schützt, die sozialistische Rechtsordnung und die sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen gegen alle Störungen verteidigt und ein unerläßliches Instrument im Kampf gegen die Feinde des Sozialismus darstellt“ (Staat und Recht, 1974, H. 5, S. 722). Unverändert gilt der Grundsatz, daß mit der Forderung nach SG. den Gerichten die Aufgabe gestellt wird, in jedem Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu leisten. Rechtswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 966–967 Sozialistische Feiern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische StadtSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die…
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Patentwesen (1979)
Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Patentwesen: 1956 1975 1985 Grundlage des P. ist das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 989, geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963, GBl. I, S. 121). Die Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) stellt in Art. 11 Abs. 2 die Rechte von Erfindern ausdrücklich unter den Schutz des sozialistischen Staates. Das Patentgesetz will die schutzwürdigen Interessen des Erfinders gewährleisten, zugleich jedoch die Realisierung der gesellschaftlichen Interessen an der Auswertung von Erfindungen ermöglichen. Es unterscheidet daher zwischen dem Ausschließungspatent, das dem Patentinhaber das alleinige Benutzungsrecht einräumt, und dem als Regelfall ausgestalteten Wirtschaftspatent, bei dem die Benutzungsbefugnis dem Inhaber und demjenigen zusteht, dem sie durch das Amt für Erfindungs- und P. (Patentamt) erteilt wird. Das Wirtschaftspatent ist die in der Praxis vorherrschende Erscheinungsform des Patents. Dies ergibt sich schon daraus, daß für Erfindungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden sind, nur Wirtschaftspatente erteilt werden dürfen. Darüber hinaus kann bei Vorliegen einer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Notwendigkeit der Ministerrat auf Antrag des Patentamtes die Wirksamkeit eines Ausschließungspatents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben. Ein Rechtsmittel gegen eine solche Maßnahme ist nicht vorgesehen, lediglich wegen der Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht an[S. 798]gerufen werden. Auch durch andere Bestimmungen wird das Wirtschaftspatent gegenüber dem Ausschließungspatent bevorzugt. Zum Zweck der schnelleren Information über Erfindungen und ihrer schnelleren Nutzung wurde durch die Novelle zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 das Erteilungsverfahren vereinfacht. Das Patentamt kann ein Patent ohne sachliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen erteilen. Gegen ein solches Patent kann jeder Bürger und jeder Betrieb Einwendungen erheben. Auf Antrag findet eine nachträgliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Vergütungen dürfen in diesem Fall erst nach Prüfung der Erfindung und Bestätigung des Patents gezahlt werden. Dem Erfinder steht beim Wirtschaftspatent das Recht auf Anerkennung als Erfinder, auf Nennung seines Namens sowie auf eine Erfindervergütung im Falle der Benutzung zu, deren Höhe vom Umfang des erzielten Nutzens abhängt, die jedoch nach der Novelle von 1963 nur noch in einer einmaligen Abfindung besteht und die Summe von 30.000 Mark nicht übersteigen darf. Der das Wirtschaftspatent nutzende Betrieb hat das Recht und die Pflicht, die Erfindung unverzüglich für sich außerhalb der DDR schützen zu lassen, sofern ein volkswirtschaftliches Interesse hieran besteht. In diesem Fall hat der Betrieb dem Erfinder eine Vergütung bis zu 500 Mark entsprechend der Bedeutung der Erfindung zu zahlen. Der Erfinder selbst darf ein Patent außerhalb der DDR grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung der Schutzrechte beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen und nur mit staatlicher Genehmigung anmelden. Der das Wirtschaftspatent nutzende Betrieb ist berechtigt, auch mit anderen Volkseigenen Betrieben Nutzungsverträge abzuschließen. Die Vergabe und der Austausch von Lizenzen mit Partnern außerhalb der DDR richtet sich nach der VO vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 125) (Lizenzen). Die staatlichen Außenhandelsbetriebe haben die Aufgabe, ständig den Markt für den Abschluß von Lizenzgeschäften zu erforschen und den Betrieben zu helfen, geeignete Vertragspartner ausfindig zu machen. Zuständig für das Patent-, Muster- und Zeichenwesen ist das Amt für Erfindungs- und P. (Patentamt) in Berlin (Ost) (Präsident 1978: Prof. Dr. J. Hemmerling). Es ist Organ des Ministerrates (VO über das Statut des Amtes für Erfindungs- und P. vom 31. 7. 1963, GBl. II, S. 547). Das Patentamt soll auch die Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb) fördern und lenken. Auch die aufgrund des Gebrauchsmustergesetzes vom 8. 1. 1956 (GBl., S. 105), das durch das Änderungsgesetz zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 ersatzlos aufgehoben wurde, eingetragenen und angemeldeten Gebrauchsmuster werden vom Patentamt betreut. Eine Verlängerung ihrer Schutzfristen ist jedoch nicht mehr zulässig. Das Patentamt führt auch das Warenzeichenregister (Warenzeichen). Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem Patent geltend gemacht wird, ist ein durch VO vom 21. 5. 1951 (GBl., S. 483) zum Patentgericht bestimmter Zivilsenat des Bezirksgerichts Leipzig zuständig. Zur Vertretung von Patentsachen sind gemäß § 81 Abs. 3 des Patentgesetzes Patentanwälte zugelassen. Die ausschließliche Vertretungsbefugnis für Rechtssuchende, die in der DDR weder Wohnsitz noch Niederlassung haben, ist durch VO vom 26. 8. 1965 (GBl. II, S. 695) jedoch dem Büro für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten übertragen worden, wodurch die Patentanwälte auf die Vertretung solcher Personen beschränkt worden sind, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung in der DDR haben. Im Rechtsverkehr führt das Büro die Bezeichnung „Internationales Patentbüro Berlin“. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die DDR die Wiederanwendung der Pariser Verbandseinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 797–798 Patentrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatriotismusSiehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Patentwesen: 1956 1975 1985 Grundlage des P. ist das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 989, geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963, GBl. I, S. 121). Die Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) stellt in Art. 11 Abs. 2 die Rechte von Erfindern ausdrücklich unter den Schutz des sozialistischen Staates. Das Patentgesetz will die schutzwürdigen Interessen des Erfinders…
DDR A-Z 1979
1979: L
Laienkunst Landambulatorium Länder Landeskultur Landeskulturgesetz Landesverrat Landfunkordnung Landkarten Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftliche Betriebsformen Landwirtschaftsbank Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuern Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg Lastschriftverfahren LDPD Lebensstandard Lebensversicherung Lebensweise, Sozialistische Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie Lehrerbildung Lehrer und Erzieher Lehrlingsausbildung Lehrmittel Lehrplanreform Lehrproduktion Leichtindustrie Leipziger Messe Leistungsfonds Leistungslohn Leistungsprinzip Leistungsverordnung Leitbetrieb Leitungssystem Leitungswissenschaft, Sozialistische Leninismus Leopoldina Lesezirkel Liberal-Demokratische Partei Deutschlands Liberman-Diskussion Liegenschaftsdienst Liga für Völkerfreundschaft Linie Literatur-Institut Literatur und Literaturpolitik Lizenzen Logik, dialektische Lohnausgleich Lohnfonds Lohnformen und Lohnsystem Lohngruppen Lohngruppenkatalog Lohnpolitik Lohnsteuer Londoner Protokoll Lotterie LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel LPG-Gesetz Luftschutz Luftsicherheitszentrale Luftstreitkräfte LuftverkehrLaienkunst Landambulatorium Länder Landeskultur Landeskulturgesetz Landesverrat Landfunkordnung Landkarten Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftliche Betriebsformen Landwirtschaftsbank Landwirtschaftsrat der DDR Landwirtschaftssteuern Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg Lastschriftverfahren LDPD Lebensstandard Lebensversicherung Lebensweise, Sozialistische Leder-, Schuh- und…