DDR A-Z 1979
1979: K
Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenkommission Katastrophenschutz Kauffonds Kaufkraft Kennziffern Kernforschung Kinderbeihilfen Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderhort Kinderkrippen, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kirchen Kirchensteuern Kirchentage Klassen Klassenbewußtsein Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleinbürgertum Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Koexistenz Kohleindustrie Kolchos Kollegien Kollektive Führung Kollektivierung Kollektiv, Sozialistisches Kollektiv- und Arbeitserziehung Kombinat Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Gesundheitserziehung Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommissionshandel Kommissionsvertrag Kommunismus Komplexwettbewerb Konfessionen Konfliktkommissionen Konflikt, sozialer Konföderation Konkurs Konsulate Konsumgenossenschaften Konsumgütermessen Konsumgüterversorgung Konsumneigung Konsumtion, Gesellschaftliche Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollkommissionen der SED Kontrollplätze Kontrollrat Kontrollstreifen Konvergenztheorie Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Kooperationsverband (KOV) Koordinierung Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport Korrespondenten Kostenrechnung KPD/DKP KPdSU Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kredit Kreis Kreisgericht Kreisparteiorganisationen der SED Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecher Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Kulturarbeit des FDGB Kulturbund der DDR Kulturelles Erbe Kulturelle Zusammenarbeit Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommission Kulturobmann Kulturpolitik Kulturstätten Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Künstler-Agentur der DDR Kunstpolitik Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurorte KybernetikKabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenkommission Katastrophenschutz Kauffonds Kaufkraft Kennziffern Kernforschung Kinderbeihilfen Kindergarten Kindergeld,…
DDR A-Z 1979
Deutschlandpolitik der SED (1979) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die Geschichte der Teilung Deutschlands und der Wandel der deutschlandpolitischen Vorstellungen der KPD/SED seit dem Ende des II. Weltkrieges sind aufs engste verknüpft mit jenem internationalen Konflikt, der seit 1947 als „Kalter Krieg“ bezeichnet worden ist. Der Zerfall der Staatenkoalition, die sich während des Krieges gegen das Deutschland Hitlers vereinigt hatte, die Entstehung zweier Blöcke, zweier politischer, wirtschaftlicher und militärischer Allianzsysteme, schließlich das Bemühen, die zwischen Ost und West bestehenden friedensgefährdenden Spannungen abzubauen und die zwei Jahrzehnte andauernde Konfrontation durch neue Formen der Kooperation (Friedliche Koexistenz) zu ersetzen — dieser weltpolitische Entwicklungsgang setzte die Rahmenbedingungen für die D. der SED. Die Frage, ob und inwieweit die SED überhaupt imstande war, ihren politischen Kurs autonom zu bestimmen und in welchem Ausmaß sie auf die Deutschland- und Europapolitik der Sowjetunion einzuwirken vermochte, läßt sich nicht beantworten. Als die SED 1946, kurz vor den ersten Wahlen in der Sowjetzone, hinsichtlich der künftigen Grenzziehung an Oder und Neiße eine von der sowjetischen Position abweichende Haltung einnahm und sich gegen die Abtrennung der Ostgebiete wandte, war dies nur eine Episode. Ende der 40er und im Laufe der [S. 262]50er Jahre hielt sich die SED strikt, bis in Nuancen, an die von der Sowjetunion vertretene Linie. In den 60er Jahren mehrten sich Anzeichen dafür, daß das politisch-ökonomische Gewicht der DDR groß genug geworden war, um ihr im Verhältnis zur Sowjetunion und zu anderen Partnern ein Mitspracherecht zu sichern. Die DDR-Regierung achtete jedoch stets sorgsam darauf, daß ihre D. bis in Einzelheiten mit der der Sowjetunion abgestimmt war. Ihre Sprecher betonten stets die Führungsrolle der KPdSU innerhalb der kommunistischen Weltbewegung. Als Mitglied des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe seit 1950 und als einer der an der Gründung des Warschauer Paktes 1955 beteiligten Staaten betrachtet die DDR ihre Zugehörigkeit zum östlichen Bündnissystem als eine fundamentale Bedingung ihrer politischen Existenz. Ihre enge Bindung an die Sowjetunion ist völkerrechtlich durch die Verträge vom 20. 9. 1955, vom 12. 6. 1964 und vom 7. 10. 1975 bekräftigt worden; ihre Beziehungen zu den übrigen Staaten der Allianz gründen sich auf bilaterale Bündnis- und Beistandsverträge, die in den Jahren 1967/68 und in modifizierter Form 1977 abgeschlossen wurden. Im Artikel 6 Abs. 2 ihrer neuen Verfassung vom April 1968 hat die DDR die „allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 lautet der entsprechende Artikel 6 Abs. 2 Satz 1: „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet.“ Diese Vertrags- und Verfassungsnormen spiegeln die Bereitschaft der DDR-Führung, in ihrer D. stets die Bündnissolidarität zu wahren. Dies allerdings stellt keinen Verzicht auf die Vertretung spezifischer eigener Interessen der DDR bei der Festlegung des generellen außenpolitischen Kurses der Allianz dar; spätestens seit Mitte der 60er Jahre haben die Bündnispartner der DDR ihrerseits dieser besonderen Interessenlage Rechnung zu tragen versucht. Die D. der KPD/SED läßt verschiedene Phasen erkennen. 1941–1945: Während des Krieges bereitete sich die Führung der KPD in Moskau in doppelter Weise auf die Rückkehr nach Deutschland vor. Einerseits bemühte sie sich um ein Bündnis mit antifaschistischen, bürgerlich-konservativen Kräften unter kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten, die sie für die Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere zu gewinnen wünschte. Dabei bekundeten die Repräsentanten der KPD allgemeine demokratisch-republikanische Zielvorstellungen. Zu dieser Zeit vermieden sie es, von der Notwendigkeit tiefgreifender gesellschaftlicher Strukturreformen zu sprechen. Andererseits setzte die KPD-Führung im Februar 1944 eine 20köpfige Arbeitskommission ein, die während der folgenden Monate eine Reihe von Entwürfen zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen vorbereitete. Im Oktober 1944 wurde ein „Aktionsprogramm des Blocks der kämpferischen Demokratie“ im Entwurf fertiggestellt. Anfang April 1945 verabschiedete das Politbüro der KPD Richtlinien für die Tätigkeit der im Gefolge der Sowjetarmee nach Deutschland zurückkehrenden Initiativgruppen, deren wichtigste die Gruppe Ulbricht in Berlin war. Während des Krieges hatte die D. der KPD Rücksicht auf die zwischen der Sowjetunion und den Westmächten getroffenen Vereinbarungen zu nehmen. Die von den „Großen Drei“ in den Konferenzen von Teheran (28. 11.–1. 12. 1943), Jalta (4.–11. 2. 1945) und Potsdam (17. 7.–2. 8. 1945) erörterten Pläne für eine gemeinsame Nachkriegspolitik gegenüber Deutschland erwiesen sich jedoch nicht als tragfähige Basis, da die Großmächte die vor allem im Potsdamer Abkommen umrissenen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf unterschiedliche Weise auslegten. 1945–1947: Solange die Kriegsalliierten noch bemüht blieben, trotz wachsender Spannungen zwischen Ost und West ihre Zusammenarbeit im Alliierten Kontrollrat und auf den Außenministerkonferenzen fortzusetzen, verfolgte die KPD — ebenso wie nach ihrer Gründung 1946 die SED — einen gesellschaftspolitisch behutsamen Kurs, für den die Feststellung im KPD-Aufruf vom 11. 6. 1945, es wäre falsch, „Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen“, und die 1946/47 propagierte These vom „eigenen deutschen Weg zum Sozialismus“ das Leitmotiv bildeten. In dieser Phase unterstützten die deutschen Kommunisten das Verlangen der Sowjetunion nach Reparationen — auch aus der laufenden Produktion neuer Güter — im Wert von 10 Mrd. Dollar sowie nach einer Vier-Mächte-Kontrolle der Ruhrindustrie. 1948–1952: Nach dem Scheitern der Außenministerkonferenzen von Moskau (10. 3.–24. 4. 1947) und London (25. 11.–15. 12. 1947) begann im Frühjahr 1948 eine neue Phase der D.; die SED fing an, sich auf eine fortdauernde Teilung Deutschlands einzustellen. Ihr Wandel zur „Partei neuen Typus“ signalisierte einen neuen gesellschaftspolitischen Kurs: Das sowjetische Vorbild galt in allen Bereichen bis in Details hinein als nachahmenswert. Die Spaltung Berlins während der Blockade ging der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 voraus. In den der Staatengründung folgenden beiden Jahren stagnierte der politisch-diplomatische Disput der Großmächte über Deutschland. Die SED-Führung versuchte mit harten repressiven Mitteln die Umformung der Gesellschaft zu einer volksdemokrati[S. 262]schen Ordnung voranzutreiben, eine Politik, die sie auf der II. Parteikonferenz im Juli 1952 als beginnenden „Aufbau des Sozialismus“ bezeichnete (Periodisierung). 1952–1955: Vier Monate vor dieser II. Parteikonferenz der SED hatte die Sowjetunion jedoch, offensichtlich beunruhigt über die seit dem Ausbruch des Korea-Krieges im Sommer 1950 auf westlicher Seite mit Nachdruck betriebene Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der atlantischen Allianz, eine neue diplomatische Initiative eingeleitet, die zwar das Angebot einer Wiedervereinigung Deutschlands enthielt, jedoch auf Ausklammerung eines gesamtdeutschen Staates aus dem östlichen und westlichen Bündnissystem gerichtet war und ihn auf einen neutralen Status verpflichten wollte. Mit der Parole „Deutsche an einen Tisch“ warb die SED — wie schon in den frühen 50er Jahren — um die Anerkennung der DDR als gleichrangigen Gesprächs- und Verhandlungspartner des westlichen Deutschland. 1955–1957: Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantischen Vertrag (NATO), der im Mai 1955 völkerrechtlich wirksam wurde, änderte sich die D. der SED ebenso wie die der UdSSR in mehreren wichtigen Punkten: Die These von der Existenz zweier deutscher Staaten, die man nicht mehr auf „mechanische Weise“, also durch freie gesamtdeutsche Wahlen vereinigen könne, wurde mit der Forderung nach einer Garantie der Sozialistischen ➝Errungenschaften der DDR im Falle einer Wiedervereinigung verbunden. Die SED leitete daraus ihren Vorschlag für die Bildung einer deutschen Konföderation ab, der zum ersten Mal gegen Ende des Jahres 1956 kurz erwähnt und in der Folgezeit mehrfach präzisiert, kommentiert und ergänzt wurde. 1958–1961: Die seit Beginn des Jahres 1958 von der SED erhobene Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit zwei deutschen Staaten hatte zum Ziel, das Deutschlandproblem erneut auf internationaler Ebene zu erörtern, um einerseits die Anerkennung der DDR, andererseits bestimmte Rüstungsbegrenzungen für die Bundesrepublik — vor allem deren verbindlichen Verzicht auf Verfügungsmacht über Kernwaffen — zu erreichen. Als der Westen keine Bereitschaft zeigte, auf den von der Sowjetunion und der DDR eingeleiteten Friedensvertragsvorstoß positiv zu reagieren, entschloß sich die sowjetische Führung im November 1958, auf die vorgeschobene Position des Westens in Berlin Druck auszuüben. Die folgenden Jahre standen im Zeichen der zweiten schweren Berlin-Krise, die ihren Höhepunkt in der Errichtung der Mauer im August 1961 fand. 1962–1966: Nach der Absperrung West-Berlins konzentrierte die SED ihre Anstrengungen auf die innere Konsolidierung ihres Herrschaftssystems und auf eine Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz (Neues Ökonomisches System). Im Anschluß an die sowjetisch-amerikanische Machtprobe während der Kuba-Krise sprach W. Ulbricht im Dezember 1962 von der Möglichkeit eines nationalen Kompromisses zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Die Passierscheinabkommen der Jahre 1963–1966 galten als Ausdruck einer „Politik der kleinen Schritte“, zu der die DDR — wenn auch widerstrebend — offenbar unter dem Eindruck internationaler Entspannungstendenzen nach dem Abschluß des Test-Stopp-Vertrages im Sommer 1963 einen Beitrag leistete, obwohl ihr die erhoffte völkerrechtliche Anerkennung durch westliche Staaten, vor allen durch die Bundesrepublik Deutschland, weiterhin versagt blieb. 1967–1969: Gegenüber der Ende 1966 gebildeten Regierung der Großen Koalition in Bonn bezog die SED eine verhärtete Position, zumal ihr bei der Vorbereitung des zunächst mit der SPD vereinbarten, dann jedoch von der SED abgesagten Redneraustausches im Frühjahr und Sommer 1966 bewußt geworden war, daß eine Intensivierung der Kontakte innenpolitische Wirkungen zeitigte, die der Parteiführung bedrohlich und ein Sicherheitsrisiko zu enthalten schienen (Sozialdemokratismus). In dieser Phase fand sich die Bundesregierung zum ersten Mal bereit, offizielle Kontakte zu Regierungsinstitutionen der DDR aufzunehmen, ohne damit allerdings eine Anerkennung des SED-Regimes zu verbinden. Die Entwicklung seit Herbst 1969 wurde schließlich von der Absicht der sozialliberalen Regierung bestimmt, auf vertraglicher Basis ein geregeltes Nebeneinander zweier Staaten in Deutschland zu erreichen, um so den Zusammenhalt der deutschen Nation trotz fortdauernder Teilung zu wahren. In Reaktion auf die „Neue Ostpolitik“ der Regierung Brandt-Scheel, die aus der These vom Fortbestand einer Nation in zwei deutschen Staaten ihren Anspruch auf besondere innerdeutsche Beziehungen ableitete und einer völkerrechtlichen Anerkennung der DDR — „als Ausland“ — widersprach, änderte die SED zu Beginn des Jahres 1970 ihre Haltung zur „nationalen Frage“ (Nation und nationale Frage). Hatte die DDR sich selbst in ihrer Verfassung vom April 1968 als „sozialistischen Staat deutscher Nation“ bezeichnet, so wurde dieser Begriff zu Beginn des Jahres 1970 — ohne formelle Änderung der Verfassung — im politischen Sprachgebrauch der SED durch die Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat DDR“ ersetzt. Die SED berief sich auf die marxistisch-leninistische Deutung der Klassenstrukturen in beiden deutschen Staaten und behauptete, in der DDR entwickle sich die „sozialistische Nation“, die mit der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden „bürgerlichen Nation“ nichts mehr gemein habe. [S. 263]Der um die Jahreswende 1969/70 erfolgte Positionswandel der SED in der „nationalen Frage“ läßt sich eindrucksvoll an dem veränderten Verhalten der DDR gegenüber den Vereinten Nationen ablesen. Als die DDR 1966 zum ersten Mal einen Aufnahmeantrag an die Weltorganisation richtete, legte sie in einem Memorandum ihres Außenministeriums an die Vereinten Nationen großen Wert auf die Feststellung, daß ein Beitritt „die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands fördern“ könnte. Beide deutschen Staaten hätten sich konsolidiert und selbständig entwickelt, jeder von ihnen habe seine eigene Verfassung, seinen eigenen Staatsapparat, seinen eigenen Wirtschaftsorganismus und seine selbständige Armee: „Diese beiden deutschen Staaten bilden ungeachtet dessen eine Nation“ (Dokumente zur Außenpolitik der DDR, Berlin [Ost] 1966, XIV/1, S. 643). Als dagegen Außenminister O. Winzer am 1. 10. 1973 nach vollzogener Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die Vereinten Nationen vor der Vollversammlung sprach, erklärte er, aus der Gegensätzlichkeit der gesellschaftlichen und politischen Ordnungen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ergäbe sich als „zwingende Schlußfolgerung“, daß zwischen ihnen „eine Vereinigung niemals möglich“ sein werde. Bis Ende der 60er Jahre war die D. der SED noch auf eine Wiedervereinigung Deutschlands gerichtet — gemeint war allerdings, wie Art. 8 der DDR-Verfassung vom April 1968 bekräftigte, eine „Vereinigung auf der Grundlage von Demokratie und Sozialismus“, wobei diese beiden Begriffe im Sinne der marxistisch-leninistischen Lehre verstanden wurden. Die in jener Verfassungsnorm geforderte „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten“ ist seit 1970 nicht mehr postuliert worden. Statt dessen spricht die SED-Führung von einem objektiven Prozeß der Abgrenzung, der sich zwischen ihnen vollziehe. 1972–1978: Die Abgrenzungspolitik der SED ist zugleich Bestandteil und Voraussetzung einer D., die erstmals in ihrer Geschichte (abgesehen vom Innerdeutschen Handel) zu zahlreichen vertraglichen Regelungen zwischen beiden deutschen Staaten führte. Nach Unterzeichnung des „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ (Grundlagenvertrag) am 21. 12. 1972 konnten Folgevereinbarungen über die Beziehungen auf verkehrspolitischem, gesundheitspolitischem, wirtschaftlichem, kommunikativem Gebiet sowie bezüglich Fragen des Reise- und Sportverkehrs, der Markierung der innerdeutschen Grenze und der Errichtung von Ständigen Vertretungen in Berlin (Ost) und Bonn abgeschlossen werden. In dieser Phase hatte die D. der SED der sowjetischen Entspannungspolitik zu folgen, die seit Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens über Berlin im September 1971 auf allen Ebenen die Abhaltung einer Sicherheitskonferenz über Europa anstrebte. Die Ablösung W. Ulbrichts durch E. Honecker als Ersten Sekretär des ZK der SED im Frühjahr 1971 schuf auch personell die Voraussetzung einer verstärkten Unterordnung unter die sowjetische Europapolitik. Um den Preis einer begrenzten Öffnung der DDR für rasch anwachsende millionenfache Kontakte auf privater Ebene auf der Grundlage völkerrechtlich gültiger Vereinbarungen führte diese D. aber auch zur internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der Staaten, zu ihrer Aufnahme in die UN und zu ihrer gleichberechtigten Teilnahme an der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE), deren Schlußakte auch von SED-Chef Honecker unterzeichnet wurde. Die D. der SED besteht gegenwärtig (1979) vor allem darin, die innenpolitischen Folgen der innerdeutschen Vertragspolitik abzufangen und neue Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland — abgesehen von der Regelung von Verkehrsfragen — nur noch zu schließen, wenn damit auch grundsätzliche deutschlandpolitische Positionen der SED-Führung nicht berührt werden. In der Staatsbürgerschaftsfrage (Staatsbürgerschaft), in Fragen der Einbeziehung von Berlin (West) in Verträge und wegen Ansprüchen der DDR auf Teile der Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz stehen sich gegensätzliche Auffassungen gegenüber. Die DDR-Führung verhandelt zwar über einige der zuletzt genannten Bereiche zögernd weiter, Übereinkünfte sind jedoch nicht in Sicht. Rückschauend lassen sich in der D. der SED vier entscheidende Wendepunkte aufzeigen: 1948 der Kurswechsel in Richtung auf eine eigene Staatsgründung, 1955 die Proklamation der Zwei-Staaten-These in Verbindung mit der gesellschaftspolitisch relevanten Forderung nach Garantie der „sozialistischen Errungenschaften“, 1960–1962 ideologische Absicherung des Rückzugs auf die „Nationale Mission“ der DDR als souveräner deutscher Staat sowie endgültige Spaltung Berlins und gewaltsame Unterbrechung des Flüchtlingsstroms durch Bau der Mauer, 1970 die Abkehr von der Formel „zwei Staaten — eine Nation“ und der grundsätzliche Verzicht auf das Ziel einer deutschen Wiedervereinigung. Diese Phasen sollen im folgenden genauer beschrieben werden. II. Von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u. a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker über[S. 264]einstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u. a. die UdSSR dieser Proklamation voll zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in 5 Teile (28. 11.–1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, schließlich die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“ beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. Gleichzeitig einigte man sich in Potsdam, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v. H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industrie-Zentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims/Karlshorst am 8. 5. 1945). Das Potsdamer Protokoll legt fest. Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR führte. In der SBZ schuf die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Im September und Oktober 1945 erließen die 5 Landesregierungen Verordnungen über die Durchführung der Bodenreform. Gleichzeitig begann die Enteignung, die sich zunächst nur gegen Betriebe ehemaliger Nationalsozialisten richtete. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau [SED]) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchner Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten, Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Vertreter der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten überwiegend wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (Vier-Mächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5. bis 20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. Gleichzeitig „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer“ erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die Regierung der DDR für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die Gründung der DDR als „rechtswidrig“ bezeichnet, da keine freie Willensäußerung des deutschen Volkes stattgefunden habe. [S. 265]Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der 3 Westmächte (18. 9. 1950) wurde dieser Standpunkt der Bundesregierung bestätigt und die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschland“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland („Neues Deutschland“ vom 5. 10. 1949). III. Gesamtdeutsche Politik bis zur Gründung des Warschauer Paktes Zur D. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, ob die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. I, Berlin [Ost] 1954, S. 15–16). In seiner ersten Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der Bundesrepublik Deutschland und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (bereits 1950 wurde mit dem Aufbau paramilitärischer Verbände in Form der Kasernierten Volkspolizei begonnen) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in das östliche und westliche Bündnissystem ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden deutschen Staaten (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Die SED hat ihr Wahlsystem — Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front, Beteiligung der Massenorganisationen an der Kandidatenaufstellung, faktische Ausschaltung aller nicht im „Demokratischen Block“ zusammengeschlossenen politischen Parteien und Organisationen — stets als vorbildlich bezeichnet. Am 15. 9. 1951 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates bzw. einer „Gesamtdeutschen Beratung“, indem er dessen paritätische Zusammensetzung als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde jedoch am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag abgelehnt. Auf Vorschlag der 3 Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u. a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom [S. 266]6. 2. 1952 zeigen — als auch die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. Der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952 zeigte, daß die UdSSR nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus stieß der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) verstanden wurde. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 1. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr von seiner bisherigen Haltung stimmte der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 mit der Begründung ab, daß die UdSSR zwar einer internationalen Aufsicht von Wahlen (endlich) zugestimmt habe, diese Kontrolle sich hingegen nicht auf „wirkliche freie Wahlen“ erstrecken solle. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die Bundesrepublik Deutschland trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Westens und Ostens vollzogen, eine neue Etappe der D. begann. IV. Die UdSSR lehnt Verantwortung für Wiedervereinigung ab In einer TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 hatte die UdSSR eine deutschlandpolitische Schwenkung vollzogen. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der Vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am 26. 7. 1955 die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin [Ost] 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden ― so Grotewohl ― erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei. Als konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ schlug er eine Beteiligung an der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa vor und regte verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen ihnen und eine „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten“ an. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß in der Bundesrepublik Deutschland die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten. Im folgenden hat die DDR ihre Vorstellungen zur D. und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen enthielten aber stets ein feststehendes Grundmuster, indem eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne abgelehnt. Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet wurden. Am 31. 12. 1956 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der zwei deutschen Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. V. Über eine Konföderation zur Wiedervereinigung Was die SED unter einer „Konföderation“ verstand, hat sie mehrmals präzisiert. Am 30. 1. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u. a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Groß[S. 267]grundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und Bundesrepublik Deutschland, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussion über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat der DDR am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag. jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende gesellschaftspolitische Verfassung unverändert beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 bekannte sich die UdSSR zwar zur Viermächte-Verantwortung für Deutschland, jedoch wurde eine Konföderation nur als „erster Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hatte ― zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung ― den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Schon am 22. 1. 1958 antwortete Chruschtschow darauf in einer Rede in Minsk und bestritt, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden demokratischen Staat wiederherzustellen“. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte auf eine Wiedervereinigung hin davon abhängig, daß sich die Bundesrepublik Deutschland positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ ― so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit ― sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die D. der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wurde von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. Das Jahr 1958 war gleichzeitig auch von verstärkter sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert. Jedoch haben die Westmächte und die Bundesregierung alle von der UdSSR unterstützten Konföderations-Vorschläge der DDR zurückgewiesen, da sie darin keinen Weg zur Überwindung der deutschen Spaltung, sondern lediglich ein Vehikel zur Aufwertung und letztlich zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR sahen. Der V. Parteitag der SED (Juli 1958) führte zu einer weiteren Verhärtung der D. der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ in der Bundesrepublik appellierte, eine „bürgerlich-demokratische Ordnung“ (d. h. vor allem Wiederzulassung der im August 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland wenig Unterstützung. VI. Statt Wiedervereinigung --- Abschluß eines Friedensvertrages Bis zum VI. Parteitag 1963 weist die D. der SED einige Grundzüge auf, die in erster Linie den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR zum Inhalt haben. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik trat nunmehr die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorgeschlagen wird, die die Vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland bera[S. 268]ten soll). Die Frage eines deutschen Friedensvertrages wurde akut, als Chruschtschow (so u. a. am 5. 3. 1959 in Leipzig, am 14. 1. 1960 in Moskau, am 15. 6. 1961 im Moskauer Fernsehen) und Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten sollte. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der D. der SED war, welche Interpretation der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU im Februar 1956) vertretenen Koexistenz-Konzeption gegeben wurde und wieweit Ulbricht sie auch bei der Gestaltung der innerdeutschen Verhältnisse praktizieren würde. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems bedeutet, hat die SED diese Auffassung durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert“ (W. Horn, Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, Berlin [Ost] 1959). Diesem Konzept von politischer Nichteinmischung entsprach der vom ZK der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der Bundesrepublik anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzung für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Die SED hat zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung gefordert, sondern wollte selbst diese Umgestaltung aktiv fördern. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR vorgelegten Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es jetzt: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und: „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Trotz der von der SED seit 1960 gelegentlich erklärten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen), war in grundsätzlichen Fragen von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten. Ulbricht selbst hat diese Befürchtungen teilweise bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag hieß es noch, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED erst im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Okt. 1962 inhaltlich der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht bereits am 2. 12. 1962 in Cottbus von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ erfordere. Da aber seit Anfang der 60er Jahre als „Hauptinhalt der nationalen Frage“ die „Entmachtung der westdeutschen Militaristen und Monopolkapitalisten“ bezeichnet wurde, hat die SED nie deutlich gemacht, in welchen Punkten sie zu Kompromissen bereit war. VII. Der VI. Parteitag --- innere Konsolidierung der DDR vor Wiedervereinigung Entgegen der Meinung einiger westlicher Beobachter bedeutete der VI. Parteitag der SED vom 15. bis 21. 1. 1963 eine Korrektur ihrer bisherigen D. Es gab deutliche Anzeichen, die für eine verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems sprachen. Dies bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin eher offensiven D. Die Proklamation des Neuen Ökonomischen Systems, die verstärkten Bemühungen in den folgenden Jahren, die Herausbildung eines eigenen [S. 269]DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der Bundesrepublik sind Kennzeichen einer vorsichtigen Umorientierung der D. der SED. So sah sie nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Andererseits hieß es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, ND vom 25. 1. 1963). Damit wurden als „günstige Voraussetzungen“ für den gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der Bundesrepublik angesehen. Die Möglichkeit einer solchen Änderung wurde etwa seit 1966 von der SED wesentlich skeptischer beurteilt als in früheren Jahren. Da die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig die gesellschaftliche Periode des „staatsmonopolistischen Kapitalismus“ durchlaufe und in dieser Epoche das Eintreten zyklischer Krisen nicht mehr mit derselben Zwangsläufigkeit erfolge, schienen die Hoffnungen der SED auf eine Mobilisierung der westdeutschen Arbeiterschaft geringer geworden zu sein. Auf dem VI. Parteitag wurde die These von der einheitlichen „gesamtdeutschen Arbeiterklasse“, deren anerkannte Avantgarde die SED sei, vollständig aufgegeben. Eine indirekte Begründung findet sich im Rechenschaftsbericht des ZK, in dem es heißt, daß die „lang anhaltende Nachkriegskonjunktur es der westdeutschen Großbourgeoisie gestattete, Teile der Arbeiterklasse, des Kleinbürgertums und der Intelligenz ökonomisch zu korrumpieren und eine starke Arbeiteraristokratie entstehen zu lassen“. Dadurch seien bei der westdeutschen Bevölkerung „Illusionen“ über den „Charakter der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ entstanden. Auch in anderer Weise hatte sich der Schwerpunkt der Argumentation der SED verschoben. Nachdem Chruschtschow auf dem VI. Parteitag den Abschluß eines Friedensvertrages aufgrund der
Deutschlandpolitik der SED (1979) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die…
DDR A-Z 1979
Zentralkomitee (ZK) der SED (1979)
Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1985 Das ZK „führt die Beschlüsse des Parteitages aus“ und ist „zwischen den Parteitagen“ das höchste Leitungsorgan der Partei (5. Statut der SED von 1976, Punkt 39). Es ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig. Mit der Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurde sukzessive auch die Führungsstruktur der Partei derjenigen der KPdSU angeglichen. Mit dem III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) löste das ZK aus 50 (stimmberechtigten) und 31 (nichtstimmberechtigten) Kandidaten den bisherigen — 80köpfigen — Parteivorstand ab. Das ZK besteht aus Mitgliedern und Kandidaten. Ihre Zahl ist nicht verbindlich festgelegt und veränderte sich seit 1950 wie folgt: Die personelle Zusammensetzung des ZK spiegelt z. T. den Trend der jeweiligen Parteilinie wider. Mit dem VI. Parteitag (1963) wurde die Tendenz deutlich, akademische Kader, Fachleute aus Technik, Wissenschaft und Wirtschaft, in größerer Zahl in das höchste repräsentative Gremium der Partei aufzunehmen. Die Wahlen des IX. Parteitages (1976) zum ZK wie die des ZK zum Politbüro und zum Sekretariat lassen Stabilität und kaderpolitische Kontinuität erkennen. Sie bestätigen den mit der 10. Plenartagung des ZK (Oktober 1973) eingeschlagenen Kurs. Das ZK verkörpert die führende Rolle der Partei in Staat und Gesellschaft, in ihm sind wichtige Funktionsinhaber aller gesellschaftlichen Bereiche vertreten. Unterrepräsentiert sind die nachgeordneten staatlichen Ebenen (Bezirke und Kreise), die Universitäten, die Mitglieder ohne besondere Funktionen und die Frauen. Trotz seiner von der Parteiführung manipulierten Zusammensetzung und seiner Funktion hat das ZK das [S. 1204]Potential für ein Beratungs- und Konsultationsgremium. Ca. 70 v. H. der Mitglieder und Kandidaten des amtierenden ZK haben eine Hoch- oder Fachschule (einschließlich der Parteischulen der SED) absolviert. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 bei 45, 1967 bei 48, 1971 bei 51 und 1976 bei 53 Jahren. Wahl und Mitgliedschaft. Die Mitglieder und Kandidaten des ZK werden vom Parteitag gewählt. Voraussetzung ihrer Wahl ist eine mindestens 6jährige Mitgliedschaft in der SED. Ausnahmen bedürfen der Bestätigung des Parteitages, der formal auch die Zahl der Kandidaten und Mitglieder des ZK festlegt. Das vom IX. Parteitag (Mai 1976) gewählte ZK hatte 145 Mitglieder und 57 Kandidaten; diese Zahlen haben sich nach den Nachwahlen auf der 8. Plenartagung des ZK im Mai 1978 auf heute (Januar 1979) 145 Mitglieder und 52 Kandidaten geändert. Die Auswahl der Delegierten zum Parteitag und damit der potentiellen Mitglieder und Kandidaten des ZK ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kaderpolitik. Funktionen. Bei den Funktionen des ZK ist zwischen den „legislativen“ („… ist zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei …“) und den „exekutiv-administrativen“ („… leitet …, vertritt …, entsendet …, lenkt …“) zu unterscheiden. Laut Punkt 40 des Statuts tritt das ZK mindestens einmal in 6 Monaten zu einer Plenartagung zusammen. Tatsächlich fanden zwischen Mai 1976 (IX. Parteitag) und Mai 1978 8 ZK-Tagungen statt; zwischen Juni 1971 (VIII. Parteitag) und Mai 1976 (IX. Parteitag) waren es 17 Sitzungen. (Zum Vergleich: zwischen dem III. und IV. Parteitag, dem IV. und V. Parteitag und zwischen dem V. und VI. Parteitag gab es 18, zwischen dem VI. und VII. Parteitag 15 ZK-Tagungen und zwischen dem VII. und VIII. Parteitag 17 ZK-Plena.) Die ZK-Plenartagungen haben gegenwärtig den Charakter von Arbeitstagungen. Das Plenum nimmt den Rechenschaftsbericht des Politbüros über dessen Arbeit seit der letzten ZK-Tagung entgegen und diskutiert ihn. Häufig hält ein Mitglied oder Kandidat des Politbüros ein Grundsatz-Referat zu einem wichtigen Thema, das ebenfalls in Diskussionen erörtert wird. Zu wichtigen Problemkomplexen können auch Experten und andere Funktionäre hinzugezogen werden (Neuerung des 4. Statuts von 1963); dies wurde besonders in der ersten Hälfte der 60er Jahre praktiziert. Der Politbürobericht, die Referate und Diskussionen werden zumeist nur in Auszügen im „Neuen Deutschland“ ― dem Zentralorgan der SED ― veröffentlicht und müssen von den Parteimitgliedern für die konkrete Parteiarbeit „ausgewertet“ werden. Personelle Veränderungen werden in der Regel ohne Kommentar bekanntgegeben. Formell wird auf der Tagung des ZK die weitere Politik der Partei im Rahmen der vom letzten Parteitag verabschiedeten Grundsätze festgelegt. Der tatsächliche Einfluß des Plenums auf Personalpolitik und Generallinie ist jedoch nur schwer abzuschätzen. Immerhin hat das ZK der KPdSU sowohl in der Frühphase des Sowjetstaates als auch in der Chruschtschow-Ära mehrmals entscheidend den Kurs der Partei mitbestimmt. Vom ZK der SED läßt sich ähnliches bis heute nicht feststellen. Der Einfluß des Politbüros der SED ist nach wie vor ausschlaggebend. Viele Jahre schien das ZK ein reines Akklamationsorgan zu sein, obwohl die meisten seiner Mitglieder in wichtigen Regierungs-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Funktionen des Parteiapparates tätig sind. Einzelne leiten wissenschaftliche Institutionen, andere gehören von Fachleuten beratenen Kommissionen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an, die durch Rückinformationen von der Basis auf Entscheidungen der Parteiführung Einfluß nehmen. Gegenwärtig sind daher Ansätze eines Wandels des ZK zu einem „Transformations- und Konsultationsgremium“ (P. C. Ludz, Parteielite im Wandel, Köln-Opladen, 1968) nicht zu übersehen. Das ZK beruft die Zentrale Partei-Kontrollkommis[S. 1205]sion der SED (ZPKK) und beschließt über deren Zusammensetzung. In den 40er und 50er Jahren erfüllte die ZPKK eine wichtige Funktion, wenn es um die Erhaltung der „Einheit und Reinheit der Partei“ im Rahmen der Parteisäuberungen ging. Ihre Beschlüsse bedürfen ebenfalls der Zustimmung des ZK. Zur politischen Leitung der Arbeit zwischen den Plena wählt das ZK das Politbüro und zur Durchführung der laufenden Arbeiten das Sekretariat des ZK. Diese beiden Gremien sind die tatsächlichen Träger des Entscheidungsprozesses in der SED und damit in der DDR. Das ZK kann in den Parteiorganisationen wichtiger gesellschaftspolitischer Bereiche Parteiorganisatoren einsetzen und/oder Sonderabteilungen einrichten und zwischen den Parteitagen Parteikonferenzen einberufen, um personalpolitische Veränderungen oder inhaltlich grundlegende Beschlüsse verabschieden zu lassen. (Bisher gab es in der Geschichte der SED 3 solcher Parteikonferenzen.) Formell hat das ZK als Kollektivorgan ferner die zumeist langjährig im Sekretariat tätigen Abteilungsleiter des ZK zu bestätigen. Durch seinen Apparat, der in über 40 Abteilungen (mit ca. 2.000 hauptamtlichen Funktionären) gegliedert ist, die den Sekretären des ZK unterstehen, vertritt 1. das ZK die SED im Verkehr mit anderen Parteien und Organisationen, bestimmt 2. das Leitungspersonal für gesellschaftspolitisch wichtige Funktionen (Kaderpolitik), lenkt 3. die Arbeit der zentralen staatlichen Organe und Organisationen durch die in ihnen bestehenden Parteigruppen; leitet und kontrolliert 4. die parteieigenen Betriebe; setzt 5. die Redaktionskollegien der Parteizeitungen und -Zeitschriften ein, die der Kontrolle des zentralen Apparates unterliegen, und informiert 6. die Parteiorganisationen über die Linie der Partei (regelmäßige schriftliche, nicht veröffentliche Parteiinformationen) und die Tätigkeit des Apparates. Die Fachabteilungen sind in Sektoren und Arbeitsgruppen unterteilt. In ihrer Struktur entsprechen die Abteilungen des ZK denen der von ihnen angeleiteten und kontrollierten Organisationen des Staatsapparates. In der Regel ist der zuständige Abteilungsleiter des ZK jedoch einflußreicher als das „entsprechende“ Mitglied des Ministerrates. Mit ihren Vorlagen und Anregungen setzen die Abteilungen die legislative Tätigkeit der Volkskammer in Gang und kontrollieren den gesamten Regierungsapparat. Ständig oder zeitweilig sind dem ZK bzw. dem Politbüro ― gelegentlich zusammen mit dem Ministerrat oder seinem Präsidium ― Kommissionen oder Arbeitsgruppen zugeordnet, die einzelne Sachgebiete übergreifende Aufgaben des ZK oder des Ministerrates koordinieren sollen. Als ständige Kommissionen sind bekanntgeworden: die Kommission für Nationale Sicherheit (P. Verner) und die Kommission für Agitation; zur Vorbereitung des IX. Parteitages haben außerdem die Kommission für die Überarbeitung des Parteiprogramms (E. Honecker) und die Kommission zur Überarbeitung des Parteistatuts (P. Verner) existiert. Dem ZK angeschlossen sind: a) die Akademie für Gesellschaftswissenschaften (Direktor: O. Reinhold); b) das Institut für Marxismus-Leninismus (Direktor: G. Heyden); c) das Institut für Meinungsforschung [S. 1206](Leiter: H. Berg); d) das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung (Direktor: H. Koziolek); e) die Parteihochschule „Karl Marx“ (Direktor: H. Wolf) sowie weitere Institute und Schulen zur Kaderbildung. Andere Institutionen — wie das Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) (Direktor: M. Schmidt; das IPW untersteht dem Ministerrat) — arbeiten besonders eng mit einzelnen ZK-Abteilungen zusammen. Kaderpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1203–1206 Zentralisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat der FDJSiehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1985 Das ZK „führt die Beschlüsse des Parteitages aus“ und ist „zwischen den Parteitagen“ das höchste Leitungsorgan der Partei (5. Statut der SED von 1976, Punkt 39). Es ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig. Mit der Umwandlung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurde sukzessive auch die Führungsstruktur der Partei derjenigen der KPdSU angeglichen. Mit…
DDR A-Z 1979
Grundeigentum (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Nach § 3 EGZGB vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 517) sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch auf andere Eigentumsformen anzuwenden, soweit dafür besondere Rechtsvorschriften nicht bestehen. Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Aufbaugesetz). Der staatlichen Kontrolle des privaten Grundstücksverkehrs und der Sozialisierung unerwünschten privaten G. dient die Grundstücksverkehrsordnung vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73). Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft, aber auch der Verzicht auf das Eigentum genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten des Kreises durch die VO vom 15. 12. 1977 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt, das allen sonstigen Verkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum oder sonstiges sozialistisches Eigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Gegen Entscheidungen nach der Grundstücksverkehrsordnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde beim entscheidenden Organ und, soweit der Beschwerde nicht stattgegeben wird, beim übergeordneten Organ eingeräumt. Das persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie die zivilrechtlichen Modalitäten des Rechtsverkehrs mit Grundstücken regeln die §§ 295–311 ZGB. Auch hier wird nochmals bestimmt, daß die Eigentumsübertragung von Grundstücken und der Verzicht auf das Eigentum einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Das [S. 494]G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) lebt. In der Bundesrepublik wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der Grundstückseigentümer gelten als erloschen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 493–494 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundlagenforschungSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15…
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Kaufkraft (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit durchschnittlicher Verbrauchsstruktur und einen Rentnerhaushalt (2 Personen) mit einem auf den lebensnotwendigen Bedarf abgestellten Verbrauch vorgenommen. Infolge von Einkommenserhöhungen und qualitativen sowie quantitativen Verbesserungen der Güterversorgung — sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland im letzten Jahrzehnt — hat sich die Zusammensetzung der Warenkörbe deutlich verändert. Die nach den jeweiligen Verbrauchsverhältnissen in der DDR für Mitte 1960, Mitte 1969 und Anfang 1977 zusammengestellten Warenkörbe der Arbeitnehmerhaushalte erforderten ― bewertet zu laufenden Preisen ― Beträge in Höhe von 649, 905 bzw. 1354 Mark. Der Haushalt in der Bundesrepublik hätte 499, 802 und 1395 DM zahlen müssen. Für den gleichen Verbrauch mußten also 30 v. H. bzw. 13 v. H. mehr und Anfang 1977 3 v. H. weniger Mark ausgegeben werden als DM. Die K. der Mark in der DDR betrug somit für den „DDR-Warenkorb“: Mitte 1960 77 v. H., Mitte 1969 89 v. H., Anfang 1977 103 v. H. der K. der DM in der Bundesrepublik. Dabei differiert die relative K. bei den Ausgaben für die einzelnen Waren und Leistungsgruppen stark. Wird ein „Bundesrepublik-Warenkorb“ zugrunde gelegt, der dem in Warenauswahl und z. T. auch in Mengen sehr viel reichhaltigeren westdeutschen Verbrauch entspricht, errechnen sich als durchschnittliche K. der Mark in der DDR: Mitte 1960 75 v. H., Mitte 1969 83 v. H., Anfang 1977 90 v. H. der K. der DM. Die relative K. der Mark ist also erheblich niedriger, wenn sie nach einem westdeutschen Warenkorb ermittelt wird, d. h. sie sinkt mit wachsenden Verbrauchsansprüchen. Dieser grundsätzlichen K.-Tendenz entsprechend ist die relative K. der Mark der DDR bei dem in stärkerem Maße auf den lebensnotwendigen Bedarf begrenzten Verbrauch der 2-Personen-Rentnerhaushalte höher. Für sie betrug die K. der Mark in der DDR nach der Verbrauchsstruktur der K. der DM im Bundesgebiet. Zu beachten bleibt allerdings, daß für diesen Vergleich für die Bundesrepublik Deutschland nur ein Rentnerhaushalt herangezogen werden konnte, dessen Einkommen weit unter dem Durchschnitt liegt. Dagegen dürfte das für den DDR-Warenkorb unterstellte Rentnereinkommen nur durch zusätzliche Erwerbstätigkeit zu erzielen sein. Kennziffern [S. 584] Im Mittel der nach Verbrauchsstrukturen der Bundesrepublik und der DDR berechneten Paritäten (gekreuzter Warenkorb) stieg die relative K. der Mark in Arbeitnehmerhaushalten erheblich und erreichte Mitte 1960 76 v. H., Mitte 1969 86 v. H., Anfang 1977 97 v. H. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich bei den Rentnern. Hier betrug die K. der Mark — gemessen an der K. der DM — Anfang 1966 93 v. H., Mitte 1969 105 v. H., Anfang 1973 115 v. H. Die K.-Verbesserungen der Mark gegenüber der DM reichten wegen der stärker gestiegenen nominalen Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht aus, um den Abstand der Realeinkommen (um K.-Unterschiede bereinigte Nettoeinkommen) in der DDR zu denen der Bundesrepublik zu verringern; der Rückstand ist sogar größer geworden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 583–584 Kauffonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KennziffernSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit…
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Wahlen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht liegt bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Folglich geht es bei den W. in der DDR nicht um politische Alternativen. Anders als in einigen anderen kommunistischen Ländern geht es auch nicht um personelle Alternativen im Rahmen eines einheitlichen politischen Programms. Die Funktion der W. besteht in der plebiszitären Bestätigung der Inhaber der politischen Macht, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit des Volkes und der Mobilisierung der Volksmassen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. „So wird die Durchführung der Wahlen zu einer Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert“ (Verf. Komm. Bd. II, S. 55 f.). Die W. haben daher die Funktion, die gesellschaftliche Integration, die ideologische Indoktrination und die politische Mobilisierung der Bürger zu fördern. In der DDR werden seit der Verfassungsrevision von 1974 alle 5 Jahre (zuvor: 4 Jahre) W. zu der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten. Die Einzelheiten sind im Wahlgesetz vom 24. 6. 1976 (GBl. I, S. 301) geregelt. Formal beruht das Wahlrecht auf den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen W. und dem System der lose gebundenen Listenwahl in Mehrmannwahlkreisen. Träger der W. ist die Nationale Front. Mit ihrer Hilfe und unter Einsatz der Massenmedien veranstalten Partei und Regierung eine Wahlkampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Politik von Partei und Regierung zu propagieren, die Wähler durch eine Masseninitiative zur Verwirklichung dieser Politik zu aktivieren und den sozialistischen Wettbewerb zum Zweck der Planerfüllung zu intensivieren. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen werden von der Nationalen Front in einer Einheitsliste zusammengefaßt. Innerhalb der Nationalen Front entscheidet das zuständige SED-Organ über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten. Die Volkskammer- und Bezirkstagsmandate gehören zur Nomenklatur des Zentralkomitees der SED; die Vorbereitung der personalpolitischen Entscheidungen obliegt der ZK-Abteilung für Kaderfragen (Kaderpolitik). Die Kandidaten werden in öffentlichen Ausschußsitzungen der Nationalen Front vorgestellt. Die Wähler können die Absetzung von Kandidaten Vorschlägen. Die Entscheidung über die Absetzung ist der Nationalen Front vorbehalten. Bei der Stimmabgabe hat der Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel, der die Kandidaten der Einheitsliste enthält, Änderungen vorzunehmen. Seit 1965 enthalten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidaten, als Mandate zu vergeben sind. Die überzähligen Kandidaten sind die Nachfolgekandidaten. Der Wähler könnte demnach durch Streichungen einen gewissen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben. Allerdings müßte mehr als die Hälfte der Wähler einen Kandidaten streichen, damit sich an der listenmäßigen Reihenfolge etwas ändert, denn in der Regel entscheidet nicht die Anzahl der für die einzelnen Kandidaten und Nachfolgekandidaten abgegebenen Stimmen. § 9 Abs. 2 des Wahlgesetzes bestimmt: „Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten.“ Da ferner ein faktischer Zwang zur offenen Stimmabgabe besteht, zu der sich Haus- und Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, kann der Mehrfachkandidatur nur geringe praktische Bedeutung beigemessen werden. Es ist lediglich bekannt, daß bei den Kommunal-W. 1965, bei denen 186.107 Mandate zu vergeben waren. 2 Kandidaten nicht gewählt worden sind (Neues Deutschland vom 12. 10. 1965). Die Einheitsliste erhält seit 1950 stets über 99 v. H. der abgegebenen Stimmen, wobei die Ergebnisse in Berlin (Ost) immer etwas „schlechter“ sind als in der übrigen DDR. Bei den letzten W. zur Volkskammer im Oktober 1976 entfielen auf die Einheitsliste in der DDR 99,86 v. H., in Berlin (Ost) [S. 1148]99,61 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen (Neues Deutschland vom 18. 10. 1976). Die Sitze in den Volksvertretungen werden den einzelnen Parteien und Massenorganisationen nach einem seit 1948 festgelegten Schlüssel zugeteilt. Von den 500 Volkskammersitzen entfallen seit 1963 auf die SED 127, auf LDPD, CDU, NDPD und DBD je 52, auf den FDGB 68, auf die FDJ 40, auf den Demokratischen Frauenbund 35 und auf den Kulturbund 22 Sitze. In den kommunalen Volksvertretungen erhalten auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Konsumgenossenschaften und die Nationale Front Sitze. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1147–1148 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für…
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Geld im Sozialismus (1979) Siehe auch das Jahr 1975 I. Die Marxsche Geldlehre Ausgangspunkt aller Interpretationen der Aufgaben des G. in sozialistischen Staaten ist die Marxsche Geldlehre. Die Kategorien Ware und Geld sind nach Marx Produkte bestimmter historischer Produk[S. 438]tionsverhältnisse, mit denen sie kommen und wieder verschwinden. Das G. entsteht mit der „Warenproduktion und dem Tauschhandel“. Es dient nach Marx dem Zweck, den jeder Warenproduktion innewohnenden Widerspruch zu überbrücken. Denn eine Gesellschaftsordnung, die auf Privateigentum an Produktionsmitteln und Markttausch der Güter beruht, ist nach Marx durch den Doppelcharakter der Arbeit als „individueller“ und „gesellschaftlicher“ Arbeit und die Doppelnatur der Ware als „Gebrauchswert“ und „Tauschwert“ gekennzeichnet. Dieser Grundwiderspruch wird durch die gesellschaftliche Anerkennung der in den Waren enthaltenen individuellen Arbeit aufgehoben. Die entscheidende Rolle bei der Transformation der unmittelbar individuellen Arbeit in gesellschaftliche Arbeit spielt das G. in seiner Rolle als „allgemeines Äquivalent“. „Indem das Geld die in den Waren enthaltene Arbeit indirekt mißt, ist es das stoffliche Maß der Arbeit.“ Das G. ist damit das Charakteristikum einer Gesellschaftsordnung, in der die individuelle Arbeit noch Privatarbeit ist und nicht unmittelbar gesellschaftliche Arbeit darstellt. Die individuelle Arbeit muß erst durch die geldwirtschaftlichen Beziehungen über den Markt ihre gesellschaftliche Anerkennung finden. Mit dem Übergang zur unmittelbaren gesellschaftlichen Produktion und Zirkulation, d. h. mit der Beseitigung des Warencharakters der Produkte, wird daher auch die Kategorie G. verschwinden, denn das G. ist „ein notwendiges Produkt der Warenproduktion und unlösbar mit ihr verbunden“. Nach Marx mußte im wirtschaftshistorischen Prozeß deshalb eine Ware die Rolle des G. übernehmen, weil die individuellen Arbeitsprodukte in Waren verwandelt wurden, die erst über den Tauschhandel den Weg zu den Verbrauchern fanden. G. ist somit nach Ansicht der Marxisten eine Ware. Diese besitzt, wie alle anderen Waren auch, einerseits einen Gebrauchswert und andererseits einen Tauschwert. Dabei repräsentiert der letztgenannte Wert „die in der Ware verkörperte gesellschaftliche Arbeit der Warenproduzenten“. G. wird zur allgemeinen Verkörperung dieses Wertes, da die zur Produktion der G.-Ware aufgewendete individuelle Arbeit als unmittelbar gesellschaftliche Arbeit anerkannt wird. Das G. hat damit im Gegensatz zu allen anderen Waren, die nur ihren besonderen Gebrauchswert besitzen, einen allgemeinen Gebrauchswert erhalten. „Mit Geld kann man alle anderen Waren kaufen, während alle anderen Waren erst ihren Wert in Geld ausdrücken, sich in den Preis verwandeln müssen“, ehe sie verkauft, d. h. als gesellschaftliche Arbeit anerkannt werden. Das G. selbst benötigt diese Transformation nicht, da es unmittelbar gesellschaftliche Arbeit verkörpert. Das G. hat daher keinen Preis (Wert- und Mehrwerttheorie). Die G.-Ware übernimmt damit die Rolle des „allgemeinen Äquivalents“. Im Lauf des geschichtlichen Prozesses kam diese Funktion den verschiedensten Waren zu. Erst mit der Zeit übernahmen die Edelmetalle diese Rolle allein, wobei das Gold dominierte. Daß Edelmetalle die Funktion der G.-Ware übernahmen, ist auf die besondere Eigenschaft dieser Produkte zurückzuführen: Die Qualität ihrer Teile ist gleichförmig, alle Teile sind damit unterschiedslos, sie lassen sich gut teilen, leicht transportieren und aufbewahren. Die Gesamtheit der G.-Funktionen kann nach Marx aber nur vollwertiges G., also das Edelmetall selbst, ausüben, da nur in ihm die unmittelbar gesellschaftliche Arbeit verkörpert ist. Nur durch den damit anerkannten unmittelbaren gesellschaftlichen Wert wird jede Ware gegen diese spezielle G.-Ware getauscht. Da die Austauschverhältnisse der Waren ihrem Wert, d. h. der in ihnen verkörperten gesellschaftlichen Arbeit entsprechen, muß das G. vollwertig sein, d. h. ein bestimmtes Quantum gesellschaftlicher Arbeit enthalten. Nach Marx tritt demnach „Gold den anderen Waren nur als Geld gegenüber, weil es ihnen bereits vorher als Ware gegenüberstand“. Unterwertiges Münz-G. und Papier-G. sind nach der Marxschen Theorie daher lediglich G.-Zeichen, die keinen eigenen Wert haben und die in der Zirkulation nur eine bestimmte Menge Edelmetalle vertreten. Sie können das G. aber nur beschränkt vertreten, und zwar in seiner Funktion als Zirkulations- und Zahlungsmittel. Die übrigen 3 von Marx angegebenen Funktionen des G., als Wertmaßstab, als Schatzbildungsmittel und als Welt-G. zu dienen, können sie nicht übernehmen. Diese bleiben dem vollwertigen G. (reelles G.), also der G.-Ware (Gold) vorbehalten. Denn als wirkliches G. kann G. nur in der Einheit seiner Funktion als Maß der Werte und Zirkulationsmittel fungieren. Die Marxsche G.-Theorie trägt demnach stark metallistische Züge. Die entscheidende Funktion, von der alle anderen Funktionen abhängen, ist die, als „Maß der Werte“ zu dienen; mit dessen Hilfe werden die Warenwerte in Preise verwandelt. Dadurch wird Warentausch erst möglich. Der Preis ist demnach der G.-Ausdruck des Wertes der Ware. In der Marxschen Lehre ist dennoch die Existenz des G. unmittelbar mit der Existenz von Warenproduktion und -Zirkulation verbunden. Es wird verschwinden, wenn es keine Warenproduktion mehr gibt. Bei diesem von der Marxschen Theorie abgeleiteten Zusammenhang von G. und Produktionsverhältnissen ist die Frage nach dem Absterben des G. gleichzeitig die Frage nach der Wandlung der Eigentumsordnung. Zahlreiche Anhänger des Sozialismus glaubten daher, daß mit der Beseitigung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse der Zeitpunkt des Verschwindens der Kategorien Ware und G. gekommen [S. 439]sei. Der Mensch könne dann von der „Herrschaft des Geldes“ befreit werden, was der sozialphilosophischen Forderung der sozialistischen Idee entgegenkommt. II. Historische Entwicklung der sozialistischen Geldtheorie Die historische Entwicklung der sozialistischen G.-Theorie ist von einem zunächst zögernden, dann jedoch radikalen Positionswechsel hinsichtlich der Existenz und Berechtigung der Kategorien G. und Ware in einer sozialistischen Wirtschaft gekennzeichnet. Während der russischen Revolution herrschte aufgrund der Marxschen G.-Lehre die Ansicht vor, daß Ware-G.-Beziehungen mit der sozialistischen Wirtschaft nicht vereinbar seien. Bucharin nahm sogar an, daß diese Kategorien bereits in der Übergangsperiode verschwinden würden. Mit der Vernichtung des Warensystems würde ein Prozeß der „Selbstverneinung des Geldes“ einhergehen. Die Demonetisierung der Wirtschaft und der Übergang zum direkten Tausch im Kriegskommunismus wurden daher nicht als Übel, sondern als willkommenes Zeichen des Anbruchs dersozialistischen Gesellschaft interpretiert. Erst aufgrund der auftretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten leitete Lenin mit der NEP die Remonetisierung der Sowjetwirtschaft und damit auch die Restaurierung der Kategorien Ware und G. ein. Jedoch betrachtete er diese erzwungene Entwicklung als einen Rückschritt auf dem Wege zum Sozialismus. Ware-G.-Beziehungen waren auch nach seinem Urteil mit einer sozialistischen Gesellschaft unvereinbar. Das Vorhandensein dieser an sich „kapitalistischen Kategorien“ im Sozialismus hätte einer theoretischen Klärung bedurft, die jedoch unterblieb. Lenin nannte als einzige Erklärung für das weitere Bestehen von Ware-G.-Beziehungen die noch bestehenden privatwirtschaftlichen Elemente der Wirtschaft (Bauern, kleine Warenproduzenten, Händler usw.). Eine sozialistische G.-Theorie wurde nicht entwickelt. Auch Stalin teilte zunächst diesen Standpunkt. Trotz der zunehmenden Bedeutung des G. in der Sowjetwirtschaft hielt man an der Überzeugung fest, daß diese kapitalistischen Kategorien nur Übergangserscheinungen im Sozialismus seien. Anfang der 30er Jahre änderte sich dann Stalins Einstellung. Ware und G. wurden von ihm zwar immer noch als „kapitalistische Kategorien“ betrachtet. Allerdings hätten sie in der Zwischenzeit einen sozialistischen Charakter bekommen. Der Sozialismus habe sich dieser Kategorien bemächtigt, um den Sowjethandel zu entfalten. Daher hätten in der Sowjetunion unter der Leitung der planmäßigen Wirtschaftwarenherstellung, Warenzirkulation und das G. die Aufgabe übernommen, das Wachstum von Kapazitäten und Produktion anzuspornen und die Grundlage für direkte Beziehungen zwischen Produzenten und Abnehmern zu schaffen. Jedoch unterblieb zu diesem Zeitpunkt und auch nach 1936, als der „Sieg des Sozialismus“ erklärt wurde, eine weitere Klärung der Stellung der Warenproduktion und des GiS., obwohl nach der marxistischen Lehre bei dem gleichzeitig proklamierten Verschwinden der antagonistischen, feindlichen Klassen die Kategorien Ware und G. hätten verschwinden müssen. Stalin behauptete nur, daß „auch in der Periode des Sieges des Sozialismus auf allen Gebieten der Wirtschaft die Warenproduktion und das Geld bestehen“ bleiben. Nach dem II. Weltkrieg wies Stalin erneut die Auffassung von Engels zurück, im Sozialismus hätten die Warenproduktion und das G. keine Existenzberechtigung. Nach seiner Darlegung ging Engels dabei von einer hochentwickelten Volkswirtschaft aus. in der alle Sphären vom Kapitalismus durchdrungen waren. In der Sowjetunion sei dies aber noch nicht der Fall, und deshalb könnten nicht alle Produktionsmittel in Volkseigentum überführt werden. (Ähnlich wurde in den übrigen sozialistischen Ländern argumentiert.) Den Eigentumsverhältnissen kam damit wieder die zentrale Stellung bei der Klärung des Standes und der Entwicklung der Ware-G.-Beziehungen im Sozialismus zu. Das Vorhandensein von Ware-G.-Beziehungen wird von Stalin nun auf die Existenz von zwei verschiedenen, wenn auch sozialistischen Eigentumsbereichen (staatlicher und kollektivwirtschaftlicher) zurückgeführt. So entstand die „Zwei-Bereichs-Lehre“. Danach haben die Produktionsmittel beim Umlauf im staatlichen Sektor innerhalb des Landes keinen Warencharakter, da bei ihrem Austausch kein Eigentumswechsel stattfindet. Sie sind damit auch aus dem Wirkungsbereich des Wertgesetzes herausgetreten und behalten „nur die äußere Hülle von Waren“. Demgegenüber haben die Erzeugnisse der genossenschaftlichen Produktion Warencharakter, da sie beim Austausch gleichzeitig die Eigentümer wechseln. „Der Warebegriff weicht demnach von Marx ab, der vornehmlich die Entstehungsseite berücksichtigt — produktisolierter Produzenten —, während Stalin die Verwendungsseite, und zwar den Eigentumswechsel als konstitutives Merkmal der Ware heranzieht.“ Stalin vollzog damit einen entscheidenden Schritt: Ware und G. sind nicht mehr ausschließlich kapitalistische Kategorien, sondern werden in die Sowjetökonomie aufgenommen. Jedoch glaubte auch Stalin, daß mit der Schaffung eines einheitlichen Eigentums, also der Überführung des genossenschaftlichen Eigentums in Staatseigentum, Ware und G. als Kategorien des Sozialismus verschwinden werden. Aber auch die „Zwei-Bereichs-Lehre“ brachte keine Klärung des Wesens und der Funktionen des [S. 440]GiS. Vor allem war nicht klar, ob der Wirkungsbereich des G. auf den Warenbereich beschränkt bleibt oder ob er darüber hinausgeht. Aus der engen Verbindung von Ware und G. im Marxismus wäre abzuleiten gewesen, daß der Funktionsbereich des G. auf den Warenbereich beschränkt bleibt. Nach allgemeiner Ansicht ging der Wirkungsbereich des G. jedoch über den Bereich des Warentausches hinaus und umfaßte auch den Nicht-Warenbereich (den Bereich, bei dem die Produkte beim Besitzwechsel keinen Eigentumswechsel vollziehen — vor allem im Produktionsmittelbereich). Daraus ergaben sich Schwierigkeiten bei der widerspruchsfreien Begründung der Existenz des G. im Nicht-Warenbereich. Aus dieser Problematik entwickelte sich in Osteuropa eine Diskussion über das „Sowjetgeld“. Grundsätzliche Beiträge kamen u. a. von S. Atlas und J. Kronrod in der UdSSR sowie von A. Lemmnitz in der DDR. S. Atlas, dessen Konzeption des „Sowjetgeldes“ die Diskussion eröffnete, stellte die uneingeschränkte Übertragung der Marxschen Kategorien auf die sozialistischen Wirtschaften in Frage. Er entwickelte eine für die spezifischen Bedingungen der sozialistischen Übergangswirtschaft konzipierte G.-Theorie. Wie die Warenproduktion im Sozialismus ihren Inhalt gegenüber dem Kapitalismus geändert hätte, so habe auch das GiS. eine Änderung erfahren. „Das Sowjetgeld bringt die sozialistischen Produktionsverhältnisse … zum Ausdruck. Es ist eine alte Form mit neuem Inhalt.“ Es ist daher nicht mehr das Marxsche allgemeine Äquivalent, sondern ein „allgemeines Äquivalent besonderer Art“. Das G. habe im sozialistischen Sektor nicht mehr den Auftrag, die unmittelbar private Arbeit im Marktprozeß in gesellschaftliche Arbeit zu verwandeln. Vielmehr soll es „den Austausch der Arbeitsprodukte zwischen den beiden Produktionssektoren der sozialistischen Gesellschaft“ vermitteln. Atlas kommt somit in seiner Konzeption zu 2 Formen des G. Erstens zu dem G. als „dem allgemeinen Äquivalent“ des Warenbereichs (Konsumgütersektor) und zweitens zu dem besonderen G., welches innerhalb der Staatswirtschaft zirkuliert (= Nicht-Warenbereich). Diesem Sondertyp von G. erkennt er jedoch nicht die volle G.-Qualität zu. Sein Charakter bestehe vor allem darin, als Instrument der staatlichen Kontrolle über die Produktion und Verteilung der materiellen Güter zu dienen. Die Wertmaßfunktion existiere nur noch formal, praktisch sei sie aber aufgegeben. An ihre Stelle trete die aus der „bürgerlichen“ Theorie bekannte Funktion der Recheneinheit, die mit der Marxschen Theorie nur schwer vereinbar sei. Atlas schreibt: „Es ist daher unzweckmäßig, in diesem Falle die Funktionsbezeichnungen zu gebrauchen (…), deren sich Marx im ‚Kapital‘ bediente. Unserer Auffassung nach sollte man in diesem Falle einfach von der Funktion des Sowjetgeldes als eines zwischenbetrieblichen Verrechnungsmittels der sozialistischen (staatlichen) Betriebe sprechen.“ Atlas bewegt sich damit in Richtung auf eine nominalistische G.-Theorie; denn er will auch die übrigen Marxschen G.-Funktionen im Sinne reiner Recheneinheiten uminterpretieren. Diese Konzeption Atlas' wurde allgemein abgelehnt. Kronrod bestritt die These, daß das G. des Warenbereichs sich in seinem Wesen grundsätzlich vom Nicht-Warenbereich unterscheide; Waren- und Nicht-Warenbereich sind nach ihm gleichwertige G.-Bereiche. In allen Bereichen im Sozialismus sei vollwertiges G. erforderlich, seine Funktion als allgemeines Äquivalent sei daher auch nicht eingeschränkt. Der Form nach bleiben bei ihm „die Geldfunktionen als Wertmaß, als Zirkulationsmittel, als Zahlungsmittel usw. erhalten“, allerdings habe sich ihr gesellschaftlicher Inhalt grundlegend geändert. Nur die Funktion als Zirkulationsmittel sei auf den Wirkungsbereich der Warenproduktion beschränkt. Die Wertmaßfunktion übt das G. in beiden Bereichen aus, obwohl die von Marx genannten Bedingungen im Produktionsmittelbereich nicht mehr gegeben seien. Mit seiner These, daß das G. in beiden Bereichen als „allgemeines Äquivalent“ auftritt, hatte er zunächst die nichtmarxistische Trennung des G. von der Ware und dem Wert vorgenommen. Er begründete sie mit der Theorie Stalins, daß die Nicht-Waren noch eine „äußere Warenhülle“ trügen. Indem er aber daraus die Existenz „wirklichen Geldes ableitet“, stellte er die Nicht-Waren den Waren völlig gleich — eine wenig befriedigende Lösung. Nach Stalins Tod setzte eine entscheidende Wende ein. Die „Zwei-Bereichs-Lehre“ wurde verworfen und im Rahmen der Wertgesetzdebatte auch den Produktionsmitteln, obwohl bei ihrem Austausch kein Eigentumswechsel stattfindet, Warencharakter zuerkannt. Als entscheidende Ursache für ihren Warencharakter werden nun die „gesellschaftliche Arbeitsteilung“ und die „relative ökonomische Selbständigkeit der Volkseigenen Betriebe“ angesehen. Da nun praktisch allen Produkten im Sozialismus Warencharakter zugestanden wurde, waren keine schwerfälligen Konstruktionen zur Rechtfertigung der Existenz und der Funktionen des G. im Nicht-Warenbereich mehr erforderlich. Allein aus dem Warencharakter der Produkte ließen sich nun das G. und seine Funktionen im Sozialismus begründen. Im Lehrbuch der politischen Ökonomie (1959) hieß es daher: „Die Notwendigkeit des Geldes in der sozialistischen Gesellschaft ist durch das Vorhandensein der Warenproduktion und des Wertgesetzes bedingt.“ Die strengen Marxschen Kategorien wurden damit verlassen. Für die Diskussion im Rahmen der Wirtschaftsreformen, in denen monetären Größen [S. 441]eine zunehmende Bedeutung eingeräumt wurde, war damit ein bedeutendes Hindernis beiseite geräumt. Möglicherweise noch durch die alte Trennung von Waren- und Nicht-Warenbereich beeinflußt, unterscheidet man nun „zwei Sphären des Geldumlaufs“, nämlich den Bargeld- und Buchgeldsektor. Im Rahmen der sozialistischen G.-Theorie wird gegenwärtig das Verschwinden des GiS. nicht mehr behauptet. Es wird vielmehr eine Festigung der sozialistischen G.-Beziehungen gefordert. Erst im Endzustand des Kommunismus soll nun die G.-Kategorie verschwinden. Der historische Zeitpunkt für das Verschwinden des G. wurde also erneut wesentlich hinausgeschoben. III. Wesen und Funktionen des Geldes im Sozialismus Nach heutiger Auffassung sozialistischer Theoretiker ist das GiS. zwar mit dem G. der vorsozialistischen Wirtschaftsordnung identisch. Jedoch habe sich der Inhalt seiner Funktionen „von Grund aus“ gewandelt. Diese Wesensveränderung geschah in Anpassung an den Reifeprozeß der sozialistischen Wirtschaft. Nach sozialistischer Terminologie wird es nicht mehr zu Kapital, in dessen Form es die Aneignung fremder, unbezahlter Arbeit vermittelt und damit der Ausbeutung der Werktätigen dient, sondern das GiS. ist ein „Instrument zur bewußten Ausnutzung des Wertgesetzes in der Planung der Volkswirtschaft, der Berechnung, Kontrolle und Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtproduktes sowie Maß der Arbeit und des Verbrauchs“. Die G.-Funktionen sind die konkreten Formen, in denen das Wesen des G. in Erscheinung tritt und durch die es seine Rolle als „allgemeines Äquivalent“ verwirklicht. Nach sozialistischer Auffassung ähneln sich die G.-Funktionen oberflächlich zwar in den unterschiedlichen Gesellschaftsformationen, ihr sozialer Inhalt ist in den einzelnen Gesellschaftsordnungen jedoch wesentlichen Veränderungen unterworfen. Die Marxsche Aufzählung der G.-Funktionen im Kapitalismus und die im Sozialismus zeigen die formale Ähnlichkeit: Die Gegenüberstellung der G.-Funktionen im Sozialismus und Kapitalismus, so wie sie von den sozialistischen Theoretikern dargestellt werden, zeigt demnach nur bei der 4. Position (Schatzbildung bzw. soz. Akkumulations- und Sparmittel) eine vor allem verbale Abweichung. Gleichzeitig wird von der östlichen Theorie dem GiS. aber eine entscheidende Globalfunktion zugewiesen: Es soll „der planmäßigen Organisierung und Entwicklung des gesamten sozialistischen Reproduktionsprozesses dienen, das Geld soll also Organisationsgrundlage der sozialistischen Wirtschaft, ein Mittel ihrer Planung und Kontrolle, ferner der planmäßigen Verteilung des Sozialproduktes bzw. der planmäßigen Umverteilung des Volkseinkommens sein“. Es ist demnach vornehmlich Hilfsinstrument der Planung und Leitung der Volkswirtschaft mit weitgehend passivem Charakter. „Das Geld in der sozialistischen Wirtschaft ist (also) vor allem die Rechnungseinheit der volkswirtschaftlichen Bilanz.“ Das G. stellt gewissermaßen eine Anweisung auf die verschiedenen Posten dieser Bilanz dar. Die einzelnen Funktionen des G. werden wie folgt beschrieben: A. Geld als Maß der Werte und Maßstab der Preise Da das G. das „allgemeine Äquivalent“ der Warenproduktion darstellt, ergibt sich hieraus die grundlegende gesellschaftliche Funktion des G., „Maß der Werte“ und „Maßstab der Preise“ zu sein. Mit Hilfe des G. können sich „die Warenwerte als gleichnamige, qualitativ gleiche und quantitativ vergleichbare Größen darstellen“. Zwar sind die Waren an sich schon kommensurabel, denn sie enthalten in der Regel eine bestimmte Wertsubstanz an vergegenständlichter abstrakter Arbeit. Welche Mengen an gesellschaftlicher Arbeit nun jedoch im konkreten Arbeitsaufwand des einzelnen Produzenten von Waren enthalten sind, kann nach Auffassung der sozialistischen Theoretiker so lange rechnerisch nicht ermittelt werden, solange auch im Sozialismus die Warenwirtschaft nicht beseitigt ist. (Dasselbe gilt bei den Arbeitsteilungen in der sozialistischen Wirtschaft und der dadurch hervorgerufenen isolierten Produktion der Produktionseinheiten für die Produktionsmittel, deren Warencharakter daraus abgeleitet wird.) Es bedarf daher einer indirekten Messung, die mit Hilfe des G. erfolgt. Das G. kann diese Funktion nach sozialistischer Auffassung nur als vollwertiges G. (Gold) erfüllen. Denn nur in dieser Form ist es selbst Ware und besitzt damit einen Wert, der zudem unmittelbar gesellschaftliche Arbeit darstellt. Das G. übt jedoch diese Funktion (nämlich Äquivalent für gesellschaftliche Arbeit zu sein) nur ideell, d. h. als vorgestelltes G. aus; dieses ist meist nur auf der Basis real existierenden G. (des Goldes) möglich. Die Messung des Wertes der Ware erfolgt [S. 442]somit in einem bestimmten Quantum der G.-Ware Gold, d. h. in der G.-Einheit, die als Quantum der G.-Ware festgelegt wird (Münzfuß). Der in G. ausgedrückte Wert der Waren ist der Preis. Spricht man jedoch von G. als „Maßstab der Preise“, so ist darunter eine Menge G.-Ware zu verstehen, die als Maßeinheit der Preise gilt. Das G. erlaubt, die verschiedenen Leistungen der sozialistischen Wirtschaft auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Damit wird die Voraussetzung für die Durchführung von Wirtschaftsrechnungen geschaffen (Wirtschaftliche Rechnungsführung). Mit der neben der Naturplanung erfolgenden Finanzplanung, die einen umfassenden Charakter besitzt. werden die Produktionsselbstkosten und der Wert der Produkte planmäßig erfaßt und die geplanten mit den faktischen Aufwendungen verglichen. Das G. dient so der Planung der Selbstkosten der Produktionseinheiten und der Finanzströme (Lohnzahlungen, Abführungen an den Staatshaushalt u. a.). Die so beschriebene Funktion des Wertmaßes entspricht aber der Funktion einer Recheneinheit. Lange Zeit beharrte aber die sozialistische Theorie auf der Anschauung, daß das G. seine Funktion im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur als goldabhängiges Wertmaß und nicht als goldunabhängige Recheneinheit erfüllen könne. Erst in letzter Zeit wurde „die Uminterpretation der Wertmaßfunktion zur Recheneinheit … offiziell sanktioniert; beide Funktionen rangieren gleichmäßig nebeneinander“. In der Realität erfüllt das GiS. seine Funktion als Wertmaß und Tauschmittel allein aufgrund seiner allgemeinen Annahme, die entweder aufgrund seines Charakters als gesetzliches Zahlungsmittel oder wegen des relativ stabilen G.-Wertes erfolgt, und nicht durch die formal vorhandene Bindung der sozialistischen Währungen an einen fiktiven Goldgehalt. Die meisten sozialistischen Länder (mit Ausnahme der UdSSR) verfügen über wenig Goldvorräte. Zur Ausübung der Goldfunktion würden sie auf keinen Fall ausreichen. Die Kaufkraft und Wertbeständigkeit der sozialistischen Währungen sollen durch das Gleichgewicht der in G.-Einheiten ausgedrückten volkswirtschaftlichen Planung erreicht werden. Die Bestimmung des G.-Wertes erfolgt in der Praxis ohne Berücksichtigung des Goldes und seines Wertes. Dies gilt auch für die Sowjetunion, wo vielfach noch von einer 25prozentigen Golddeckung gesprochen wird. S. Varga meint daher, es sollte die an dem „für eine überholte Geschichtsperiode gültigen Unterbau“ ausgerichtete Interpretation, daß die Wertmaß- und Rechenfunktion des G. durch die Bindung an die Goldware erfüllt würde, endlich aufgegeben werden. B. Geld als Zirkulationsmittel Der Sozialismus unterscheidet zwischen der Funktion des G. als Zirkulations- und Zahlungsmittel. Dabei wird die Zirkulationsfunktion nur von reellem G. wahrgenommen. Es kann aber, da es nur als Vermittler des Warentausches dient, durch Repräsentanten (Papier-G.) ersetzt werden. Als Zirkulationsmittel vermittelt das G. den Austauschprozeß der Waren. Nach sozialistischer Auffassung bleibt die Zirkulationsmittelfunktion des G. jedoch auf den direkten Austausch von Waren, im wesentlichen auf den Übergang von Konsumgütern in das persönliche Eigentum der Werktätigen, beschränkt. Da es sich um reelles G. (Banknoten, Münzen) handeln muß. das diese Funktion erfüllt, wird dem für die Verrechnung zwischen den Betrieben herangezogenen Buch-G. die Zirkulationsfunktion nicht zugestanden, auch wenn man den Produktionsmitteln Warencharakter zugesteht. Ähnlich erfüllt reelles G. keine Zirkulationsfunktion, wenn es zur Begleichung von Forderungen dient, denen kein Warentausch zugrunde liegt. In den sozialistischen Ländern wird das G. in seiner Funktion als Zirkulationsmittel hauptsächlich in der Bilanz der G.-Einnahmen und -Ausgaben der Bevölkerung erfaßt. Gleichzeitig zeigt sich hier aber auch der Anweisungscharakter des sozialistischen G., der die Behauptung, daß in dieser Funktion nur reelles G. fungieren könne, widerlegt. Im Grunde erfüllt das G. hier die aus der westlichen Theorie bekannte Tauschmittelfunktion, die organisatorisch auch mit Buch-G. abgewickelt werden könnte. C. Geld als Zahlungsmittel Diese Funktion greift ihrem Umfang nach weit über die als Zirkulationsmittel hinaus. Sie ist auch ohne reelles G. durch Verrechnungs- oder Kredit-G. zu erfüllen, wird aber z. B. bei den Lohnzahlungen, Rentenzahlungen usw. auch von reellem G. wahrgenommen. Als Zahlungsmittel anstatt als Zirkulationsmittel tritt das G. bei der Begleichung von Verpflichtungen auf, bei denen der Zeitpunkt der Warenlieferung von dem der Zahlung abweicht. Im Sozialismus dient das G. als Zahlungsmittel daher vornehmlich bei bargeldlosen Verrechnungen innerhalb des Produktionsbereiches, bei der Kreditvergabe und bei Zahlungen an und aus dem Staatshaushalt. In der Rolle als Zahlungsmittel dient das G. der Wirtschaftsverwaltung in erster Linie als Kontrollinstrument über die Erfüllung der Wirtschaftspläne (= Kontrolle durch die G.-Einheit - Mark, Rubel usw.). Durch den vorgeschriebenen bargeldlosen Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht. Verrechnungsverkehr) und den kontrollierten Bargeldverkehr der Betriebe (Lohnfondsauszahlungen) sowie Verbot der Gewährung von Lieferantenkrediten können die Betriebe genau überwacht werden. Fi[S. 443]xierte Preise und die Kontenführungspflicht mit verschiedenen Konten für die einzelnen finanziellen Fonds der Betriebe erlauben den kontrollierenden Banken (fast ausschließlich der Staatsbank) eine weitgehende Kontrolle der Planerfüllung der Betriebe. Zu diesem Zweck vergleichen die Banken die ihnen eingereichten Produktions- und Absatzpläne der Betriebe mit den Zahlungsvorgängen auf den betrieblichen Konten. Das G. gilt damit als ein Mittel, das eine wirksame Kontrolle in der sozialistischen Planwirtschaft erlaubt. Aus dem Gesamtcharakter dieses Kontrollvorgangs ist zu schließen, daß das G. hier nicht in seiner Zahlungsmittelfunktion, sondern als Recheneinheit auftritt. D. Geld als Akkumulations- und Sparmittel Die Akkumulationsfunktion ist im Sozialismus von der Marxschen Funktion des G. als Schatzbildungsmittel, die eng mit der Zirkulationsfunktion zusammenhängt (Abfluß und Zufluß von G. in und aus dem Schatz je nach Bedarf), zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang ist unter Akkumulation jedoch nicht an eine reale Akkumulation zu denken. Es sind die Steuereingänge im Staatshaushalt, die Produktionsfondsabgabe und die an den Staat abzuführenden Gewinne sowie der in den Betrieben verbleibende Gewinnrest darunter zu verstehen. Diese Summe geht damit weit über den Wert der Realakkumulation hinaus. Ein Teil davon dient der Finanzierung des Staatsverbrauchs, den Transferzahlungen und der Prämienzahlung an die Belegschaft. Nur der Rest dient der Finanzierung der Realakkumulation. Dabei dient das G. als Mittel der Umverteilung über den Staatshaushalt. Bei der Akkumulationsfunktion handelt es „sich also einfach darum, daß die so verstandenen Akkumulationssummen der sozialistischen Betriebe ‚in Geld berechnet und fixiert‘ werden“. Dabei fungiert das G. zunächst als Recheneinheit. Sofern diese Beträge aus dem zentralisierten Reineinkommen stammen, kann das G. dabei nie als reelles G., d. h. G.-Ware, auftreten, sondern immer nur in Form des ideellen Rechen-G. Einige Theoretiker halten es daher für falsch, hier von einer Funktion des G. als Akkumulationsmittel zu sprechen. Auch als Sparmittel fungiert das G. hier nicht wie in der Marxschen Lehre als Goldhort; Währungsgold besitzt in den sozialistischen Ländern nur der Staat. E. Geld als Mittel der internationalen Verrechnung (Weltgeld) Die von Marx abweichende Formulierung dieser G.-Funktion bedeutet keine wesentliche Funktionsänderung. Nach sozialistischer Auffassung soll das G. hier ebenfalls nur in seiner Form als G.-Ware, also Gold, die Funktion wahrnehmen können. Die Festlegung von Feingoldgehalten für alle sozialistischen Währungen beruht auf dieser marxistischen Ansicht, daß wichtige Funktionen des G. nur durch das „reelle Geld“ wahrgenommen werden könnten. Im Inland hat das jedoch ausschließlich deklaratorische Bedeutung. Eine Goldeinlösungspflicht bzw. Golddeckung der Währungen gibt es nicht. Im Außenhandel haben der nationale G.-Kreislauf und das Preisniveau keinen Einfluß auf die Kurse der sozialistischen Währungen. Diese werden administrativ in Anlehnung an den formalen Goldgehalt fixiert. Meist wird auf dieser Goldparität ein System von mehreren Kursen, abhängig vom Verrechnungszweck, aufgebaut (kommerzieller Kurs, Touristenkurs u. a.). Der Außenhandel wird vorwiegend bilateral aufgrund von Weltmarkt- und Verhandlungspreisen im Rahmen des Außenhandelsmonopols abgewickelt. Der Preiszusammenhang ist durch Subventionen und Abschöpfungen der Monopolbehörden durchbrochen. Innerhalb der sozialistischen Länder erfolgt die Abrechnung des Handels im Rahmen einer gemeinsamen Clearingstelle (Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit), die über eine gemeinsame G.-Einheit der sozialistischen Länder (transferable Rubel) verfügt. Zwar ist auch für diese internationale Währungseinheit, marxistischer Tradition folgend, eine Goldparität festgelegt, es besteht jedoch weder eine Einlösepflicht noch eine Konvertibilität gegenüber irgendeiner nationalen Währung. Dieses internationale G. fungiert demnach ausschließlich als Recheneinheit. Über mögliche Abtragungen von Verrechnungsspitzen bestehen Sonderregelungen. Im Ausgleich der Zahlungsbilanzsalden mit den kapitalistischen Ländern fungiert die G.-Ware Gold allerdings tatsächlich als Welt-G. und übt als Reserve derstaatlichen Notenbanken „schatzähnliche“ Funktionen aus. Hier kann man also von einer Tauschmittelfunktion des Welt-G. Gold reden. Den nationalen sozialistischen Währungen kommt somit im Außenverkehr kaum eine Bedeutung zu, da sie nicht konvertibel sind. Nur in den wenigsten Fällen dienen sie als Recheneinheit bei der Fakturierung oder als Tauschmittel im Fremdenverkehr. In der DDR wird dies auf den effektiv nicht vorhandenen Goldgehalt zurückgeführt. „Da die … Mark der Deutschen Notenbank weder in Gold geprägt noch als Geldzeichen in Gold konvertierbar ist, kann sie auch nicht die Funktion als Weltgeld ausüben.“ Es zeigt sich, daß die noch stark an der marxistischen Begriffswelt ausgerichteten beschriebenen G.-Funktionen für die Stellung des G. und seine Rolle in den sozialistischen Ländern nicht ohne weiteres aussagekräftig sind. Die Funktion des G. ist eher an seinem Instrumentalcharakter in den sozialistischen Planwirtschaften abzulesen. Geht man davon aus, daß das GiS. „der wirtschaftlichen Rechnungsführung, dem Sparsamkeitsregime und der sozialistischen Akkumulation“ dient und „als Triebfeder zur [S. 444]Erhöhung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten, zur Beschleunigung der Umlaufgeschwindigkeit der Umlaufmittel und zur Erfüllung und Überfüllung der Volkswirtschaftspläne“ wirkt, wird klar, daß das G. „gewissermaßen das allgemeine Instrument zur Planung, Stimulierung, Organisation und Kontrolle ökonomischer Prozesse und Beziehungen“ im Sozialismus ist. Demnach ist das G. in der sozialistischen Wirtschaft „vor allem die Rechnungseinheit der volkswirtschaftlichen Bilanz. Die Geldzeichen sind Anweisungen auf aliquote Posten dieser Bilanz.“ Das G. erfüllt somit die beiden Hauptfunktionen als Recheneinheit und als Tauschmittel. Dabei ist aber zu beachten, daß es diese Funktionen, anders als in der Marktwirtschaft, nur im technischen Sinne ausübt, da ein Tausch, zumindest in der Produktionsmittelsphäre, nicht über den Markt zustande kommt und die in G. ausgedrückten Preise in keinem ökonomischen Wirkungszusammenhang stehen (seit den Wirtschaftsreformen wird dieser Zusammenhang allerdings stärker angestrebt). Das G. hatte demnach in der sozialistischen Wirtschaft bisher fast ausschließlich eine passive Rolle bei der Planung und Leitung der Volkswirtschaft inne. Die Lenkungswirkung des G. im sozialistischen Sektor ist jedoch, vor allem aufgrund weitgehend fixierter Preise, stark eingeschränkt. Eventuell auftretende Kaufkraftüberhänge bzw. unabsetzbare Warenvorräte werden nicht durch automatische Anpassung der Preise, also Veränderungen der Wertrelationen, sondern durch bewußte Planakte beseitigt. Jedoch wird auch in den sozialistischen Ländern gesehen, daß Störungen aus dem monetären Bereich die materielle Planung ungünstig beeinflussen können. Zudem tritt immer mehr der Charakter des G. als „ökonomischer Hebel“ in der geldtheoretischen Literatur Osteuropas in den Vordergrund. Mit der Abkehr vom sowjetsozialistischen Planungssystem und beim Übergang zu einer weitgehend indikativen Planung mit einer bewußten Remonetisierung der Wirtschaft im Rahmen der Wirtschaftsreformen wird das G. seine vorwiegend passive Rolle verlieren, und die sozialistischen Wirtschaften werden zu einer aktiven G.-Politik übergehen müssen. Ansätze dafür sind bereits vorhanden. IV. Geldschöpfung In den sozialistischen Ländern erfolgt die G.-Schöpfung nicht aufgrund kommerzieller Vorgänge durch den Bankenapparat, sondern planmäßig entsprechend den im Volkswirtschaftsplan festgelegten Kennziffern. Auf Beschluß der Regierung werden die in den Positionen des Bargeldumsatzplanes der Notenbank fixierten Bargeldmengen emittiert. Die Regulierung der umlaufenden Bargeldmengen erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesamtplan über den Emissionsfonds, indem in den „Bargeld- oder Kassendispositionsplänen“ die jeweils umlaufende G.-Menge fixiert wird. Damit ist eine strenge Bindung der G.-Bereitstellung an den Plan vorhanden. Selbständige, nicht im Plan vorgesehene G.-Schöpfung der Banken ist im allgemeinen nicht möglich. Lediglich in dem Falle, daß Stützungskredite für insolvente Volkseigene Betriebe erforderlich werden und diese daraus Löhne bezahlen, dafür aber im Plan keine Reserven vorhanden sind, gelangt außerplanmäßig Bar-G. in den Bargeldumlauf. Diese Schöpfung außerhalb des Planes kann dann stabilitätsgefährdend wirken. Da sich Giral-G. im sozialistischen G.-System grundsätzlich, ohne daß es geplant wäre, nicht in Bar-G. verwandeln kann, ist, von der obenerwähnten Ausnahme abgesehen, nur eine geplante Bargeldschöpfung möglich, wobei das Volumen von der Planbehörde festgelegt wird. Auch die Expansion der umlaufenden Giralgeldmenge wird mit Hilfe der in den Kreditplänen festgelegten Kreditgewährung gelenkt (Kreditlimite). Ein darüber hinausgehender Kreditspielraum des Bankensystems besteht nicht, sofern nicht außerplanmäßige Ereignisse eintreten. Die G.-Schöpfung ist damit im Sozialismus ein planerischer Akt und wird nicht wie in der Marktwirtschaft spontan und laufend durch den Bankenapparat bzw. in neuerer Zeit auch durch multinationale Unternehmen über die „graue Geldschöpfung“ autonom durchgeführt. V. Die Kaufkraft des Geldes im Sozialismus Bei der Frage nach der Kaufkraft des GiS. kann nicht von dem Anspruch ausgegangen werden, das sozialistische G. besäße einen bestimmten Goldgehalt und damit einen originären Wert. Bei diesem Goldgehalt handelt es sich um eine reine Gesetzesdeklaration, die durch das ideologische Festhalten an der Marxschen G.-Lehre bedingt ist, aber jeglicher wirtschaftlichen Realität entbehrt. Bei der Untersuchung der Binnenkaufkraft des GiS. muß man daher von jeder Bezugnahme auf das Gold und seinen Wert Abstand nehmen. Auch die sozialistische G.-Theorie tut dies weitgehend. „Die Stabilität des Sowjetgeldes wird nicht nur durch den Goldvorrat, sondern in erster Linie durch die riesige Warenmenge gesichert, die in den Händen des Staates konzentriert ist und zu festen Planpreisen in Umlauf gebracht wird.“ Viele Autoren vermeiden überhaupt den Bezug auf das Gold, da sie darin lediglich ein Zugeständnis an ideologisch belastete Erörterungen früherer Zeiten sehen. Solange die administrative Preisfestsetzung bestehenbleibt, sind im Sozialismus keine automatisch wirkenden, die Kaufkraft des G. bestimmenden Faktoren vorhanden, da diese ausschließlich von der [S. 445]Entscheidung der zuständigen Planbehörde abhängt. Es gibt nur einen „price adjuster“ bzw. „price maker“, den Staat; die Verbraucher sind alle „quantity adjuster“ bzw. „price taker“. Die Kaufkraft der G.-Einheit bleibt demnach so lange konstant, wie es zu keiner planmäßigen Preisänderung kommt. Mit der Planung des Gleichgewichts der volkswirtschaftlichen Bilanzen soll im Sozialismus auch der G.-Wert der Währungseinheit bestimmt werden. Dabei ist von den beiden streng getrennten G.-Sphären, dem Bargeld- und dem Buchgeldsektor, auszugehen. Für den Bargeldsektor folgt damit, daß die Preissumme des Angebotes der Konsumgüter und Dienstleistungen innerhalb einer Planperiode der Einkommenssumme entsprechen muß, die der Bevölkerung zum Ankauf von Waren und Dienstleistungen zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung aller wesentlichen Gesichtspunkte wird dieser Ausgleich in der „Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung“ durchgeführt. Programmatisch heißt es: „Diese Bilanz ist Ausdruck und Sicherung des Geldwertes in der sozialistischen Wirtschaft.“ Die Erfahrung zeigt nun, daß sich kleinere Unstimmigkeiten zwischen geplanter und realisierter Sortimentsstruktur ausgleichen können. Zudem wird die „Preissumme des Warenangebots“ um einige Prozent höher festgelegt als die zu dessen Ankauf bereitgestellte Einkommenssumme, wodurch Unstimmigkeiten vermieden werden sollen, indem eine Wareneinsatzreserve zur Verfügung steht. Trotzdem immer noch auf tretende Unstimmigkeiten werden vornehmlich durch Mengen- und Einkommensanpassungen (bei dem ein entsprechend geringer Zuwachs zugelassen wird) ausgeglichen, da man bemüht ist, ein möglichst stabiles Preis- und Lohngefüge zu halten. Erst im Zuge der weltwirtschaftlichen Umwälzungen seit 1973 sind einige Staaten gezwungen gewesen, von dieser Stabilitätspolitik abzuweichen (vgl. z. B. Polen und Ungarn mit ihren beträchtlichen Preissteigerungsraten von 4 und mehr v. H.). Tritt durch irgendwelche Ereignisse trotzdem ein Kaufkraftüberhang auf, so kann er im staatlichen Sektor keine Preissteigerung bewirken. Dadurch wird die nominelle Kaufkraft für Güter des staatlichen Sektors nicht direkt, wohl aber die Verwertungsmöglichkeiten des G. berührt, wodurch dann die Realkaufkraft des Einkommens beeinträchtigt wird. Diese Schwierigkeiten werden heute als Störungen angesehen. „Das Geld fungiert als allgemeines Äquivalent nicht mehr reibungslos. Die Beziehungen zwischen Produktion und Konsumtion sind gestört. Daher ist die Sicherung eines ökonomisch begründeten Kredit- und Geldvolumens, das die Stabilität der Währung und Finanzen gewährleistet, als wichtige Funktion bei dem materiellen und finanziellen Prozeß und der materiellen und finanziellen Planung anzusehen.“ Zu echten Kaufkraftänderungen der Währungen kann ein Kaufkraftüberhang jedoch auch im Sozialismus führen, solange ein freier Sektor mit freier Preisbildung für Konsumgüter (Bauernmärkte) besteht. Hier werden dann entsprechende Preisreaktionen eintreten. Dies führt allerdings durch die Festpreis- und Kreditpolitik zu keiner Störung des Gleichgewichts und zu keiner Kaufkraftänderung innerhalb des sozialistischen Sektors, sondern zu ebenfalls unerwünschten Veränderungen der Einkommensverteilungsproportionen zwischen dem freien und dem staatlichen Sektor. Das vom Bar-G. getrennte Giral-G. wird sowohl in seinem Umfang als auch in seinem G.-Wert gesondert geplant. Es dient in erster Linie den Abwicklungen der Zahlungen auf dem „Produktionsmittelmarkt“. Die Kaufkraft der Giral-G.-Einheit wird durch die staatliche Festpreispolitik festgelegt und weicht z. T. erheblich von der des Bargeldes ab. Der Aufrechterhaltung dieser unterschiedlichen Kaufkraftwerte dient die sog. Politik der Preisebenen. Der Preiszusammenhang beider Sektoren wird durch die differenzierte Umsatzsteuer unterbrochen. Die verschiedenen Ziele der Preispolitik in den beiden Sektoren können so unabhängig voneinander verwirklicht werden. Die G.-Wertprobleme des Sozialismus können somit nur auf der Grundlage einer Anweisungstheorie und dem System der volkswirtschaftlichen Bilanzen verstanden werden. Sollten aber in einem sozialistischen Land die Preisplanung und Preisfestsetzung auch nur teilweise ohne zentrale Planung durchgeführt werden oder die Preise als wichtige selbständige ökonomische Hebel dienen, so wird ein G.-Überhang notwendigerweise zu einer G.-Wertänderung führen müssen. Dann müßte das entsprechende sozialistische Land zu einer aktiven G.- und Kreditpolitik übergehen. Die passive Rolle des GiS. wäre damit zu Ende. Mit den Wirtschaftsreformen wurde dieser Schritt teilweise bereits vollzogen. Währung und Währungspolitik; Preissystem und Preispolitik. Hermann Clement Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 437–445 Gehaltsgruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geldstrafen
Geld im Sozialismus (1979) Siehe auch das Jahr 1975 I. Die Marxsche Geldlehre Ausgangspunkt aller Interpretationen der Aufgaben des G. in sozialistischen Staaten ist die Marxsche Geldlehre. Die Kategorien Ware und Geld sind nach Marx Produkte bestimmter historischer Produk[S. 438]tionsverhältnisse, mit denen sie kommen und wieder verschwinden. Das G. entsteht mit der „Warenproduktion und dem Tauschhandel“. Es dient nach Marx dem Zweck, den jeder Warenproduktion innewohnenden…
DDR A-Z 1979
Ministerium für Kultur (1979)
Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrats der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten. des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In seinen Verantwortungsbereich fallen Literatur, Verlagswesen und Buchhandel, Film und Lichtspielwesen, Theater, Musik, bildende und angewandte Kunst, Unterhaltungskunst, künstlerisches Volksschaffen, Veranstaltungswesen und künstlerische Hoch- und Fachschulen. Für diese Bereiche sind jeweils entsprechende Hauptverwaltungen, Hauptabteilungen und Abteilungen zuständig. Dem MfK. unterstehen die Volkseigenen Betriebe des Verlags-, Film- und Lichtspielwesens, des Buchhandels und der Schallplattenproduktion; zentrale Institute (Institut für Denkmalpflege, Institut für Bibliothekswesen, Institut für Technologie kultureller Einrichtungen, Zentralhaus für Kulturarbeit, Staatliches Filmarchiv u. a.); die Staatlichen Museen in Berlin (Ost). Das MfK. erarbeitet auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne konkrete Aufgabenstellungen für die einzelnen kulturellen Bereiche und deren Institutionen, legt die für die Lösung anzuwendenden Methoden fest und sichert den Einsatz der erforderlichen finanziellen Mittel sowie die Kontrolle der Durchfüh[S. 734]rung. U. a. bestätigt das MfK. die thematischen Perspektiv- und Jahrespläne der Verlage und die thematischen Produktionspläne der DEFA-Filmstudios (Filmwesen, Verlagswesen). Es ist auch für die Erarbeitung der Grundsätze zur Regelung der Gagen, Honorare und Urhebervergütungen aller kulturellen Berufe zuständig und spielt eine wesentliche Rolle bei der Auftragserteilung an Künstler, die durch staatliche Institutionen, gesellschaftliche Organisationen und Betriebe erfolgt. Das MfK. verwaltet über ein Kuratorium den Kulturfonds der DDR und verfügt über den Einsatz seiner Mittel. Das MfK. pflegt enge Kontakte mit den entsprechenden staatlichen Organen anderer sozialistischer Länder und sorgt für die kulturelle Selbstdarstellung der DDR im gesamten Ausland (Veranstaltung von Filmwochen, Theatergastspielen. Ausstellungen usw.). Beim MfK. bestehen für die einzelnen Bereiche folgende Beiräte: für Kultur, für Kunst- und Kulturwissenschaften, für Bibliothekswesen, für künstlerisches Volksschaffen, für Museen, für Theater, für Musik sowie seit 1973 Komitees für Filmkunst und für Unterhaltungskunst. Die Beiräte bzw. Komitees, die sich aus Künstlern und anderen Fachleuten sowie Vertretern gesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen, üben eine beratende Funktion aus. Eine enge Zusammenarbeit wird auch mit den einzelnen Künstlerverbänden und der Akademie der Künste der DDR gepflegt. Minister für Kultur: Johannes R. Becher (1954–1958), Alexander Abusch (1958–1961), Hans Bentzien (1961–1966), Klaus Gysi (1966–1973), Hans-Joachim Hoffmann (seit 1973). Staatssekretär und 1. stellv. Minister ist Kurt Löffler (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 733–734 Ministerium für Kohle und Energie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Land-, Forst- und NahrungsgüterwirtschaftSiehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrats der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten. des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In…
DDR A-Z 1979
1979: I, J
Idealismus Ideologie Imperialismus Individualversicherung Industrialisierung der Landwirtschaft Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreise Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Industriezweiginstitute Infiltration Information Ingenieurbüros Ingenieurhochschulen (IHS) Ingenieurpaß Ingenieurschulen Inhabersparen Innerdeutsche Beziehungen Innerdeutscher Handel (IDH) Innere Mission Innere Truppen Inspektionsgruppe Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) Institut für Literatur „J. R. Becher“ Institut für Marktforschung Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes Integration, Sozialistische ökonomische Intelligenz Intensivierung und Rationalisierung Intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR Interessen Interflug Interhotel Intermetall Internationale Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) Internationale Investitionsbank (IIB) Internationalismus, Proletarischer Intershop Intertank Interwerbung GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR Interzonenverkehr Investitionen Investitionsplanung Investitionsrechnung Jagd Jahresendprämie Jazz Journalismus Jüdische Gemeinden Jugend Jugendarzt Jugendbrigade Jugendförderungspläne Jugendforschung Jugendgericht Jugendgesetz Jugendgesundheitspflege Jugendhaft Jugendhaus Jugendherbergen Jugendhilfe Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ Jugendkommuniqué Jugendkriminalität Jugendliteratur Jugendobjekt Jugendorganisationen in den Bildungseinrichtungen Jugendpresse Jugendpsychologie Jugendsoziologie Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jugendwohlfahrt Junge Gemeinden Junge Pioniere Juni-Aufstand Justitiar Justizreform JustizverwaltungIdealismus Ideologie Imperialismus Individualversicherung Industrialisierung der Landwirtschaft Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreise Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Industriezweiginstitute Infiltration Information …
DDR A-Z 1979
Arbeitsbefreiung (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Die Befugnisse der behandelnden Ärzte, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen und damit faktisch direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigten und Unternehmen einzugreifen (Arbeitsrecht, XIII) sind seitdem wiederholt tiefgreifend geändert worden, um Häufigkeit und Dauer der krankheitsbegründeten Arbeitsausfälle (Krankenstand) einzuschränken. Lange Zeit durfte der behandelnde Arzt die A. nur für jeweils 3 und insgesamt nur für 10 Tage aussprechen. Darüber hinaus war sie Sache besonderer Kommissionen. Später mußte er sie nach jeweils 7~Tagen ausdrücklich erneuern. Die Kontrolle dieser A. sollte und soll stets die Form „kollektiver Beratung“ des Versicherten wie des Arztes haben. Sie ist Aufgabe der Ärzteberatungskommissionen (ÄBK) aus nebenamtlich dazu herangezogenen Ärzten. Aufsichts- und Beschwerdeinstanz ist die Kreisstelle für ärztliche Begutachtungen bei der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises unter der Verantwortung des Kreisarztes, bei der alle ärztlichen Begutachtungen — für Renten- und Unfallversicherung, Sozialwesen usf. — zusammengefaßt sind. 1959 ist die A. aus Krankheitsgründen den Ärzten des Betriebsgesundheitswesens übertragen worden, und die ÄBK wurden dort verankert. Diese Regelung hat sich jedoch nicht aufrechterhalten lassen. Seit September 1974 ist die A. bei Arbeitsunfähigkeit neu geregelt. Die Vorstellung bei der ÄBK ist erstmals nach dem 35. Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, es sei denn, der behandelnde Arzt wünsche eine „kollegiale Beurteilung“ bei „häufig erkrankten Werktätigen“ u. a. Die ÄBK kann aber auch von der Betriebsleitung „nach gemeinsamer Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung, dem Rat für Sozialversicherung und dem Betriebsarzt“ und vom Beschäftigten selbst in Anspruch genommen werden. Die Zuordnung der ÄBK zum Betrieb ist entfallen. Ihre Zuständigkeit bestimmt sich nach der Behandlungsstelle des Kranken. Nur große Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens haben noch eigene ÄBK. Sie dürfen nur tätig werden, wenn keine größeren Wegebelastungen für den Kranken entstehen. Stattdessen können die Betriebsärzte „zur Klärung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Fragen“ arbeitsbefreite Beschäftigte des Betriebes „zur betriebsärztlichen Beratung und Untersuchung einladen“, also die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit an sich ziehen. Die Arbeitsbefreiungsbescheinigungen sind von den Betriebsärzten gemeinsam mit Beauftragten der Betriebsleitung und der Betriebsgewerkschaftsleitung grundsätzlich täglich, mindestens aber einmal wöchentlich auszuwerten, um „kurzfristig Schwerpunkte des Krankenstandes zu erkennen und hieraus gemeinsam entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Werktätigen, wie Tauglichkeitsuntersuchung. Dispensairebetreuung, Übertragung von Schonarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Aussprache mit dem Werktätigen oder auch eine Einladung zu einer kollektiven Beratung festzulegen“ (Verf. u. Mitt, d. Min. f. G. 15/1974). Den Krankenstand mit einem derartigen Kontrollverfahren auf einer Höhe zu halten, die der tatsächlich krankheitsbegründeten Arbeitsunfähigkeit entspricht, ist bisher nicht gelungen. Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Arbeitsrecht; Betriebsgewerkschaftsorganisation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 51 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbereichSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Die Befugnisse der behandelnden Ärzte, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen und damit faktisch direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigten und Unternehmen einzugreifen (Arbeitsrecht, XIII) sind seitdem wiederholt tiefgreifend…
DDR A-Z 1979
Chemiefaserindustrie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig der Chemischen Industrie mit 29.000 Beschäftigten und einem Anteil von einem Zwölftel an der industriellen Warenproduktion der Chemischen Industrie (1976; 1965: 5 v. H.). Sämtliche Betriebe sind zentralgeleitete volkseigene Betriebe. Im VEB Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“ in Rudolstadt-Schwarza sind folgende Kombinatsbetriebe zusammengefaßt: VEB Chemiefaserwerk „Friedrich Engels“. Premnitz VEB Chemiefaserwerk „Herbert Warnke“. Wilhelm-Pieck-Stadt Guben VEB Kunstseidenwerk „Clara Zetkin“, Elsterberg VEB Sächsisches Kunstseidenwerk „Siegfried Rädel“, Pirna VEB Spinnstoffwerk „Otto Buchwitz“, Glauchau VEB Zellstoff- und Zellwollewerke Wittenberge VEB Sächsische Zellwolle Plauen VEB Spinndüsenfabrik Gröbzig VEB Chemische Fabrik Finowtal In den Zeiträumen 1965–1970 und 1970–1975 ist die Ch. innerhalb der Chemischen Industrie der am stärksten expandierende Industriezweig mit jahresdurchschnittlichen Steigerungsraten der Produktion von 14,4 v. H. bzw. 13,2 v. H. gewesen (zum Vergleich: Chemie[S. 240]wirtschaft insgesamt: 7,7 v. H. bzw. 8,3 v. H.). Bis 1980 ist aber nur noch eine jahresdurchschnittliche Zunahme der Faserproduktion von 4,5 v. H. geplant; dies deutet auf Sättigungserscheinungen hin. Die Ch. erzeugt Zellulosefasern herkömmlicher Art und synthetische Fasern. Überwiegend werden noch Textilfaserstoffe auf Zellulosebasis hergestellt. Viskosefasern sind in der Bundesrepublik Deutschland dagegen weitgehend durch überlegene synthetische Fasern verdrängt worden. In der DDR steckt dieser Umstellungsprozeß noch in den Anfängen. Auch innerhalb der Gruppe „Synthetische Fasern“ dominieren in der Produktion der DDR nach wie vor die älteren und weniger vielseitigen Fasern. Die Produktion von Synthesefasern ist immer noch im Aufbau und hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Wurden 1960 erst 7.800 t produziert, so waren es 1965 19.000 t und 1976 117.600 t (zum Vergleich: 1976 betrug die Produktion von Zellulosefasern 136.900 t). 1980 werden 135.000–140.000 t erwartet. Der Anschluß an das Niveau der in westlichen Ländern hochentwickelten Produktion synthetischer Fasern wird jedoch trotz aller Anstrengungen nur langsam erreicht; allerdings soll die Synthesefaserproduktion von 1970 bis 1980 innerhalb von 10 Jahren verdreifacht werden. Bei den in der DDR hergestellten Synthesefasern handelt es sich insbesondere um Polyamidfasern (Markenname Dederon), Polyesterfasern (Grisuten), Acrylfasern (Wolpryla) und sog. Regeneratfasern (Regan). Der VEB Chemiefaserkombinat Schwarza „Wilhelm Pieck“ war 1977 Partner bei 16 Arbeitsthemen eines multilateralen Abkommens langfristig zu lösender Gemeinschaftsprojekte des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Weiterhin bestehen 2 bilaterale Abkommen zur Produktionsspezialisierung mit Partnern der VR Polen und 3 Wirtschaftsverträge, in denen das Kombinat als Verfahrensträger bei der Rekonstruktion und Erneuerung bestehender Chemiefaserstoffkapazitäten in der UdSSR, der VR Bulgarien und der SR Rumänien auftritt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 239–240 Checkpoint Charlie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische IndustrieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig der Chemischen Industrie mit 29.000 Beschäftigten und einem Anteil von einem Zwölftel an der industriellen Warenproduktion der Chemischen Industrie (1976; 1965: 5 v. H.). Sämtliche Betriebe sind zentralgeleitete volkseigene Betriebe. Im VEB Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“ in Rudolstadt-Schwarza sind folgende Kombinatsbetriebe zusammengefaßt: VEB Chemiefaserwerk „Friedrich Engels“.…
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Ordnungswidrigkeiten (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich ver[S. 777]letzen und deshalb keine Straftaten sind“. Ausdrücklich ist also klargestellt, daß es sich bei O. nicht um unter das Strafrecht fallende Straftaten handelt. Um in einem Ordnungsstrafverfahren geahndet werden zu können, müssen die Rechtsverletzungen in einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich als O. bezeichnet sein. Im O.-Gesetz sind keine O.-Tatbestände enthalten. Ordnungsstrafbestimmungen können in Gesetzen der Volkskammer, in Erlassen des Staatsrates und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates, in Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates sowie (unter Beteiligung des Ministers der Justiz) in Anordnungen einzelner Minister und von Leitern zentraler Organe festgelegt werden. Alle geltenden Ordnungsstrafbestimmungen sind von Zeit zu Zeit durch den Minister der Justiz bekanntzumachen. Letztmalig ist dies mit der Bekanntmachung vom 18. 3. 1975 (GBl. I, S. 307) geschehen. Als Ordnungsstrafmaßnahmen können angedroht werden: Verweis und Ordnungsstrafe von 10 Mark bis 300 Mark, in Ausnahmefällen bis zu 1.000 Mark und bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit von 10 Mark bis 500 Mark. Die zuletzt erwähnte Sanktion wurde durch Gesetz vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591) zusätzlich eingeführt. Bei geringfügigen O. kann eine „Verwarnung mit Ordnungsgeld“ ausgesprochen werden, wobei das Ordnungsgeld 1, 3, 5 oder 10 Mark betragen kann. Außerdem sind zusätzliche Ordnungsstrafmaßnahmen möglich, u. a. Entzug von Erlaubnissen, Einziehung von Gegenständen, Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit. Gegen Jugendliche unter 16 Jahren darf nur eine mit Ordnungsgeld bis zu 5 Mark verbundene Verwarnung ausgesprochen werden, daneben aber auch die zusätzlichen Ordnungsstrafmaßnahmen. Für Zoll- und Devisenverstöße können durch die Dienststellen der Zollverwaltung Strafverfügungen bis zur fünffachen Höhe des Wertes der mitgeführten Gegenstände verhängt werden, höchstens jedoch bis zu 5.000 Mark. Durch die Anwendung von Ordnungsstrafmaßnahmen soll der Rechtsverletzer zur künftigen disziplinierten Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten angehalten, auf ihn und andere Bürger erzieherisch eingewirkt und weiteren O. und anderen Rechtsverletzungen vorgebeugt werden (§ 13 OWG). Die für die Verfolgung von O. zuständigen Organe werden in den einzelnen Ordnungsstrafbestimmungen jeweils genannt. Es sind dies nicht nur die Volkspolizeibehörden. sondern auch eine Reihe andere, z. B. die Gesundheitsbehörden der Bezirke und Kreise, die Leiter der Abt. und Referate „Preise“ bei den örtlichen Räten, die Vorsitzenden und hauptamtlichen Mitglieder der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden. Sie sollen ein Ordnungsstrafverfahren dort durchführen, wo die größte gesellschaftliche Wirksamkeit erzielt wird, vorrangig am Ort der Begehung der O. oder am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Rechtsverletzers. Ein Ordnungsstrafverfahren ist durch schriftliche Verfügung formell einzuleiten, dem betroffenen Bürger ist Gelegenheit zu mündlicher oder schriftlicher Stellungnahme zu geben. Der Ausspruch einer Ordnungsstrafmaßnahme erfolgt durch schriftliche Verfügung, die neben einer Begründung der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muß. Der Betroffene hat das Recht zur Beschwerde innerhalb von 2 Wochen nach Empfang oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde, die schriftlich einzulegen oder mündlich zu Protokoll zu erklären ist, hat aufschiebende Wirkung, sofern nicht die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet. Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe unterliegen nicht der Beschwerdemöglichkeit. Über die Beschwerden entscheidet das übergeordnete Organ endgültig. O. können zur Beratung und Entscheidung an die Gesellschaftlichen Gerichte übergeben werden, wenn der Sachverhalt aufgeklärt und mit Rücksicht auf den Charakter und die Umstände der O. sowie die Persönlichkeit des Rechtsverletzers eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung durch das Gesellschaftliche Gericht zu erwarten ist (§ 31 OWG). Insbesondere sollen solche O. übergeben werden, die in der Verletzung betrieblicher Pflichten bestehen (Konfliktkommission) oder das sozialistische Gemeinschaftsleben im Wohngebiet beeinträchtigen (Schiedskommission). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 776–777 Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OrganisationswissenschaftSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die…
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Feiertage (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. (In der Osterwoche und Pfingstwoche sind die Samstage zum Ausgleich für Karfreitag und Pfingstmontag volle Arbeitstage.) Staatsfeiertage sind der 1. Mai und der 7. Oktober. Im übrigen wurden 1978 folgende Tage offiziell als Gedenktage bzw. „Festtage“ begangen: 12. 2. „Tag der Werktätigen des Post- und Fernmeldewesens“; 19. 2. „Tag der Mitarbeiter des Handels“; 1. 3. „Tag der Nationalen Volksarmee“; 8. 3. „Internationaler Frauentag“; 9. 4. „Tag des Metallarbeiters“; 21. 4. Gründung der SED (1946); 8. 5. „Jahrestag der Befreiung vom Faschismus“; 10. 5. „Tag des freien Buches“; 12. 5. „Tag der Jugendbrigaden“; 1. 6. „Internationaler Tag des Kindes“; 11. 6. „Tag des Eisenbahners“, „Tag der Werktätigen des Verkehrswesens“; 12. 6. „Tag des Lehrers“; 18. 6. „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“; 25. 6. „Tag des Bauarbeiters“; 1. 7. „Tag der Deutschen Volkspolizei“; 2. 7. „Tag des Bergmanns und des Energiearbeiters“; 1. 9. „Weltfriedenstag“; 10. 9. „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“; 16. 9. „Tag der Werktätigen des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“; 13. 10. „Tag der Seeverkehrswirtschaft“; 21. 10. „Tag der Werktätigen der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie“; 7. 11. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution“ in Rußland (1917); 10. 11. „Weltjugendtag“; 12. 11. „Tag des Chemiearbeiters“; 19. 11. „Tag des Metallurgen“; 1. 12. „Tag der Grenztruppen der DDR“; 11. 12. „Tag des Gesundheitswesens“; 30. 12. Gründung der KPD (1918). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 369 Feiern, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feinmechanische und Optische IndustrieSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und…
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Gartenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z. Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. Im Durchschnitt der Jahre 1973–1977 wurden nach Angaben der DDR pro Kopf und Jahr durchschnittlich 62,6 kg Obst (einschließlich 18,8 kg Südfrüchte) sowie 89,6 kg Gemüse verzehrt. Diese Angaben werden durch die Produktions- und Einfuhrstatistik nicht bestätigt. Das Marktaufkommen aus eigener Erzeugung betrug 1975–1977 durchschnittlich 298.980 t Obst (17,7 kg pro Kopf) und 1,13 Mill. t Gemüse (66,8 kg pro Kopf). Das Marktaufkommen soll bis 1980 auf 0,6–0,65 Mill. t Obst und 1,5–1,6 Mill. t Gemüse angehoben werden. Gegenwärtig werden jährlich ca. 200.000 t Obst, 200.000 t Südfrüchte und ca. 110.000 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 80 v. H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die Übertragung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst usw.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1978 rd. 890.000 Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktbelieferung erreichte 1977 mit 82.160 t Obst rd. 29,7 v. H. des gesamten Marktaufkommens. Im Gemüseaufkommen sind die Kleingärtner und Siedler mit durchschnittlich 8–10 v. H. (1977 mit 127.598 t = 9 v. H.) beteiligt. Ihre Leistungen sollen künftig vor allem bei Obst und einigen Gemüsesorten erhöht werden. Obstbau. Die Entwicklung der Obstproduktion verlief bisher wenig befriedigend. Die Einrichtung spezialisierter landwirtschaftlicher Großunternehmen führte zur Vernachlässigung der nicht veränderbaren, d. h. nicht konzentrierbaren Obstflächen. Die Obstanbaufläche ging von 1963 bis 1973 um rd. 15.000 ha zurück, weshalb der Ministerrat der DDR am 30. 8. 1973 grundsätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Obst- und Gemüseproduktion beschloß. Es wird angestrebt, die Anbaufläche um rd. 30.000 ha zu erweitern, die in 5 geschlossenen Anbaugebieten eingerichtet werden sollen. Die jährlichen Pflanzleistungen betragen z. Z. 3.500–4.300 ha. Durch die gleichzeitige Beseitigung überalterter Anlagen und durch Betriebszusammenlegungen wurde erreicht, daß 1975 bereits 57 v. H. der gewerblichen Obstanbaufläche in Betrieben mit mehr als 100 ha Obstanbau konzentiert waren. Die von den Landwirtschafts- und G.-Betrieben bewirtschaftete Fläche umfaßte 1978 rd. 49.000 ha (Anteil der Erdbeeren rd. 4.200 ha), von denen rd. 15 v. H. bewässert werden können. Trotz des Intensivierungsprogramms entsprechen die Ertragsleistungen nicht den Erwartungen. So wird bei Äpfeln (rd. 60 v. H. der Obstanbaufläche) eine durchschnittliche Marktleistung von nur 4–5 t/ha erreicht. Auch die Erträge der Spezialbetriebe bleiben mit 10–11 t/ha bei Äpfeln erheblich hinter dem Ziel (13–15 t/ha) zurück. Neben der angestrebten Intensivierung hat die Einrichtung der Großanlagen arbeitswirtschaftliche und pflanzenpathologische Vorzüge. Zur Senkung des Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen, Pflück- bzw. Erntemaschinen sowie Baumschnittgeräte entwickelt und eingesetzt. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 62.000 ha LN) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 40.000 ha LN), die jedoch gleichzeitig dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau usw. dienen. In gleicher Weise werden 650 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v. H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 1300 Blumensorten auf ca. 10.800 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Das Sortiment umfaßte 1978 etwa 45 Gemüsearten in rd. 180 verschiedenen Sorten. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Möhren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder ― sofern spezielle Standortansprüche bestehen ― auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Im Gegensatz zum Obstbau konnte die Gemüseanbaufläche 1977 zu [S. 436]98 v. H. bewässert werden. Die in der Erntestatistik ausgewiesenen Erträge lagen jedoch ― witterungsbedingt ― nur bei Grabgemüse, Möhren und Pflückbohnen über dem mehrjährigen Durchschnitt. Mit einer Ernte von über 1,4 Mill. t. wurden die für 1980 gestellten Ziele zu rd. 90 v. H. erreicht. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden zusammengeschlossen sind. Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.500 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 50 Landwirtschaftsbetrieben, von denen 10 auf rd. 300 ha LN Arznei- und Gewürzdrogen anbauen, in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten 8.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Der Ankauf der angebauten und der von der Bevölkerung gesammelten Pflanzen erfolgt über den VEB Drogenhof Gera, der in anderen Bezirken insgesamt 32 Annahme- und Beratungsstellen unterhält. Die Tabakanbaufläche der DDR ist von 1961 bis 1971 um ca. 35 v. H. auf 3.500 ha zurückgegangen. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v. H. Durch Technisierung soll der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.200 ha auf ca. 4.000 ha bis 1980 ausgedehnt werden. Am Anbau sind Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, dient Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 12 dz/ha LN können z. Z. 60 v. H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung ab 1980 gesichert werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 450 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 5 I/Kopf und Jahr konnte mit einer Erzeugung von ca. 14.000 hl der Bedarf zu ca. 1,4 v. H. gedeckt werden. Annähernd 1~Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien. Frankreich, Algerien. Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 260 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kösen, 60 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 100 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 200 ha ausgedehnt werden. Flächenmäßig ebenso unbedeutend ist der Anbau von Schnittblumen mit rd. 2.380 ha Freiland (1976) sowie rd. 380 ha (1976) bzw. 432 ha (1977) unter Glas bzw. Folien. An der G.-Forschung sind u. a. folgende Institute der AdL beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin. Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Börthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Forschungsergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit 4 Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden. Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit 11 Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt/Oder, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für G. besteht irr Werder (G.-Ingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion G. der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 435–436 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische ProduktionsgenossenschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z.…
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Weltraumforschung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR wird bisher keine eigene W. betrieben. Mit anderen sozialistischen Staaten ist sie jedoch seit November 1965 in das Satellitenprogramm der UdSSR mit einbezogen. Für die gemeinsame Erforschung und Nutzung des kosmischen Raumes wurde im April 1967 ein Arbeitsprogramm vereinbart und nach dem Koordinierungsorgan, dem Rat Interkosmos bei der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Interkosmos benannt. Die Aufgaben dieser internationalen staatlichen Raumfahrtorganisation Bulgariens, der DDR, Kubas, der Mongolei. Polens, Rumäniens, der Sowjetunion, der Tschechoslowakei und Ungarns sind: gemeinsame Durchführung wissenschaftlicher Experimente mit Satelliten und Höhenforschungsraketen, Errichtung und Betrieb eines Systems von Bodenstationen in den Mitgliedsländern, Durchführung wissenschaftlicher Konferenzen. Der erste Gemeinschaftssatellit war Kosmos 261 (Start: 20. 12. 1968), der von der UdSSR gebaut worden ist. Die anderen beteiligten Staaten arbeiteten am Meßprogramm mit und beteiligten sich am Auswerten der Beobachtungsergebnisse. Am 31. 3. 1978 ist der 1000. Satellit der sowjetischen Kosmos-Serie gestartet worden. Die Aufgaben dieser auch von der Größe her sehr unterschiedlichen Satelliten sind vielfältig. Sie dienen Untersuchungen der kurzwelligen solaren Strahlung, der Hochatmosphäre und der interplanetaren Materie sowie der Erprobung von Nutzsatelliten wie Wetterbeobachtungs- und Nachrichtenübermittlungs-, ferner Erdbeobachtungs- und Navigationssatelliten. An den wissenschaftlichen Experimenten und Forschungsprojekten ist die DDR z. T. direkt beteiligt, und zwar mit Bordgeräten (z. B. Sender, Stromversorgungsgeräte, Fotometer, Spezialkameras, Elektronikblocks, Hochfrequenzsonden), die in der DDR entwickelt und hergestellt werden. Der wissenschaftliche Gerätebau, den die Kosmostechnik erfordert, wird zugleich für weitere Spezialgebiete wie Meteorologie, Wehrtechnik, Industrieprozeßsteuerung usf. genutzt. In den ersten 10 Jahren der Tätigkeit von „Interkosmos“ hat die DDR an 46 Raumforschungsexperimenten mitgewirkt (21 Satelliten- und 25 Raketenexperimente). Mehr als 80 Bordapparaturen und über 50 Bodengeräte wurden in diesem Zeitraum in der DDR entwickelt und bei verschiedenen Weltraumexperimenten eingesetzt. Hervorgehoben werden die Mitarbeit am „Bio[S. 1168]labor“ Kosmos 936 sowie Entwicklung und Bau der Multispektralkamera MKF 6 im VEB Carl Zeiss Jena für die Raumflugkörper Sojus 22 und Salut 6. Im Rahmen des Interkosmos-Raumfahrtprogramms sind bisher 17 mit Interkosmos bezeichnete Satelliten gestartet worden. Bei den ähnliche Forschungsziele verfolgenden Experimenten mit den sowjetischen Höhenforschungsraketen „Vertikal“ wurden bisher 5 Starts durchgeführt. An der Konzeption und Entwicklung dieser Flugkörper waren das Institut für Elektronik der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) sowie das Zentralinstitut für solarterrestrische Physik (Heinrich-Hertz-Institut) der AdW, das auch die Empfangsanlage für Wettersatellitenbilder entwickelt hat, beteiligt. Der Meteorologische Dienst der DDR nutzt die Ergebnisse der W. für seine Aufgaben. In einer Vereinbarung der Interkosmos-Mitgliedsländer ist 1976 festgelegt worden, daß an künftigen bemannten sowjetischen Raumflügen neben sowjetischen Kosmonauten auch Staatsbürger der anderen Interkosmos-Mitgliedsländer teilnehmen sollen. Dies ist inzwischen auch geschehen. An dem Flug von „Sojus 31“ im August 1978 nahm z. B. Oberstleutnant Jähn aus der DDR als zweiter Pilot teil. Zuvor hatten bereits ein tschechischer und ein polnischer Kosmonaut an 2 Weltraumflügen der UdSSR teilgenommen. Am 25. März 1977 trat ein 10 Jahre geltendes Abkommen der Interkosmos-Mitgliedsländer in Kraft, in dem diese als Hauptrichtungen der weiteren Zusammenarbeit die Erforschung der physikalischen Eigenschaften des Weltraums, die kosmische Meteorologie, das kosmische Nachrichtenwesen, die kosmische Biologie und Medizin und die Erforschung der Umwelt mit Hilfe kosmischer Mittel festgelegt haben. Die DDR ist Mitglied des UN-Ausschusses für die friedliche Nutzung des Weltraums. Sie ist dem internationalen „Vertrag über die Prinzipien für die Tätigkeit der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“ vom 17. 1. 1967, der „Konvention über die internationale Verantwortlichkeit für Schäden, die durch Weltraumobjekte verursacht werden“ vom 29. 3. 1972 sowie der „Konvention über die Registrierung von in den Weltraum entsandten Objekten“ vom 12. 11. 1974 beigetreten. Das von den osteuropäischen sozialistischen Staaten geschlossene Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen Intersputnik hat auch die DDR unterzeichnet. Intersputnik ist eine internationale, auch anderen Staaten zum Beitritt offenstehende Organisation (Sitz in Moskau), die ein internationales Fernmeldesystem über künstliche Erdsatelliten errichten will. Ein Abkommen über die Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Internationalen Organisation Intersputnik wurde im September 1976 von den Mitgliedsländern dieser Organisation geschlossen; die DDR hat dieses Abkommen im Juni 1977 ratifiziert (GBl. II, Nr. 17). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1167–1168 Weltgewerkschaftsbund (WGB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WendenSiehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR wird bisher keine eigene W. betrieben. Mit anderen sozialistischen Staaten ist sie jedoch seit November 1965 in das Satellitenprogramm der UdSSR mit einbezogen. Für die gemeinsame Erforschung und Nutzung des kosmischen Raumes wurde im April 1967 ein Arbeitsprogramm vereinbart und nach dem Koordinierungsorgan, dem Rat Interkosmos bei der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Interkosmos benannt. Die Aufgaben dieser internationalen staatlichen…
DDR A-Z 1979
Medienpolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Grundsätze M. ist ein wesentlicher Bestandteil der Agitation und Propaganda und der staatlichen Machtpolitik der SED zur planmäßigen Beeinflussung des Bewußtseins der Bevölkerung, des „subjektiven Faktors“, zur Erzielung von sozialistischen (kommunistischen) Denk- und Verhaltensweisen. Ihr Ziel ist nicht breiteste Information über alle gesellschaftlich relevanten Vorgänge und Meinungen im In- und Ausland und die generelle Befriedigung des allgemeinen Bildungs- und Unterhaltungsbedürfnisses, sondern vorrangig Indoktrinierung und Meinungsmanipulation („sozialistische Bewußtseinslenkung“) durch „parteiliche“ Information, Darstellung und Kommentierung von Ereignissen und Sachverhalten unter zusätzlicher Nutzung von Bild und Ton. Die sich aus dieser Zielsetzung ergebenden Beschränkungen im Informations- und Unterhaltungsangebot sind gewollt, wenn auch versucht wird, den allgemeinen Informations- und Unterhaltungsbedürfnissen zunehmend mehr Rechnung zu tragen. Dabei spielt die Konkurrenzsituation zu westlichen Massenmedien (Rundfunk und Fernsehen) eine erhebliche Rolle. Angestrebt wird größere „Massenwirksamkeit“ der eigenen Medien durch ein differenzierteres Angebot ohne Aufgabe der ideologischen Grundsätze: Auch im Zeichen der Friedlichen Koexistenz sollen „Feindbild, Abgrenzung und Normalisierung“ eine „dialektische Einheit“ bilden. Die Konzeption dieser M. geht aus von Lenins Thesen über die Parteipresse als „kollektiver Agitator, Propagandist und Organisator“. Sie wurden übertragen auf alle Massenkommunikationsmittel (Massenmedien), zu denen, nach SED-eigener Darstellung, nicht nur die im engeren Sinne journalistischen Massenmedien Presse, Rundfunk, Fernsehen gehören, sondern auch Filme (Filmwesen), Bücher und andere nichtperiodische Druckerzeugnisse (u. a. Mitteilungsblätter, Plakate, Flugschriften) sowie Schallplatten und Tonbänder. Besonders die journalistischen Massenmedien werden als „scharfe Waffen“, als „Instrumente der marxistisch-leninistischen Partei und des sozialistischen Staates“ bezeichnet, die auf der Grundlage der Prinzipien der Parteilichkeit gesellschaftliche Informationen verbreiten, die für die „bewußte Gestaltung sozialistischer Beziehungen erforderlich und geeignet [S. 718]sind“, und die dafür „notwendigen Argumentationen“ vermitteln, u. a. auch in „künstlerischen Formen“. „Unsere Partei hat frühzeitig die Wirkungsmöglichkeiten der modernen Massenmedien richtig eingeschätzt. Bei uns sind sie Teil des Machtapparates der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Sie sind — wie Lenin sagte — eine Abteilung der Partei“ (Rudi [Rudolf] Singer, 9. ZK-Tagung Oktober 1968). Siehe Rede Honeckers auf dem VIII. Parteitag der SED, Juni 1971, sowie die beiden Beschlüsse des Politbüros des ZK der SED vom 7. 11. 1972 über „Die Aufgaben der Agitation und Propaganda bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED“ und vom 18. 5. 1977 (ND 21. 5. 1977): „Die weiteren Aufgaben der politischen Massenarbeit der Partei.“ II. Lenkung und Kontrolle Die Lenkung und Leitung der Massenmedien erfolgt zentral: Die politisch-ideologische Richtlinienkompetenz liegt beim Politbüro der SED, verantwortliches Politbüromitglied ist Joachim Herrmann, seit März 1978 Sekretär des ZK für Agitation und Propaganda (Nachfolger des in Libyen tödlich verunglückten Werner Lamberz). Richtlinien ergehen von der Abteilung Agitation, den Sektoren für Presse, Rundfunk usw. Auf diesem Wege erfolgt auch die direkte Anleitung der SED-eigenen Presse. Staatliche Lenkungs- und Leitungsorgane sind — unter der politisch-organisatorischen Richtlinienkompetenz des Ministerrates der DDR — das weisungsberechtigte — Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates. das Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat, das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat und die staatliche Nachrichten- und Fotoagentur ADN, deren Generaldirektor vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen wird. Für örtliche M. (z. B. Lokal- und Betriebszeitungen) sind die SED-Bezirksleitungen und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke zuständig. Zentrale Lenkung und Kontrolle zur „Durchsetzung der Linie der Partei“ (indirekte Zensur) werden ausgeübt — institutionell und inhaltlich — durch: Personalpolitik (Kaderpolitik) der SED und der staatlichen Organe (auch der übrigen Parteien und Massenorganisationen). „Wir haben von jeher an die Mitarbeiter die politischen und moralischen Anforderungen gestellt, die man stellen muß, wenn Genossen in einem Teil des Machtapparates arbeiten dürfen“ (Singer, a. a. O.). Generelle staatliche Lizenzpflicht (zuständig: Presseamt) für alle Massenmedien, soweit sie nicht sowieso zentrale staatliche Einrichtungen sind, wie ADN, Rundfunk und Fernsehen. Lizenzen können, müssen aber nicht erteilt und können jederzeit widerrufen werden. (VO über die Herausgabe und Herstellung periodisch erscheinender Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962.). Staatliche Zuteilung und Mengenbegrenzung (Kontingentierung) aller wichtigen Materialien (Papier usw.) aus dem Volkswirtschaftsplan. Staatliches Vertriebsmonopol, z. B. für alle Presseerzeugnisse des In- und Auslands durch den Postzeitungsvertrieb. Es dürfen nur die Presseerzeugnisse vertrieben, verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden, die zur Aufnahme in die Postzeitungsliste zugelassen sind (Postzeitungsvertriebsordnung, GBl. I, 1975, S. 769 ff.). Der Bezug von West-Zeitungen ist genehmigungspflichtig (Zeitungsaustausch). Strafandrohung der politisch-ideologisch interpretierten Paragraphen des Strafgesetzbuches der DDR vom 12. 1. 1968, u. a. § 106: „Staatsfeindliche Hetze“. Einheitliche Ausbildungsrichtlinien für Journalisten und deren Weiterbildung (Schulung) auch von „Volkskorrespondenten“ durch den „Verband der Journalisten der DDR“ (Journalismus). (Zur Kontrolle von Journalisten anderer Staaten in der DDR Korrespondenten.) Sprachregelung in den verbindlichen Argumentationsrichtlinien der Agitationsabteilung des ZK, in den Kommuniqués und „Presse-Informationen“ des Presseamtes und in der „parteilichen“ Nachrichtenpolitik von ADN. Nachrichtengebung wird verstanden als „Agitation durch Tatsachen“, innerhalb der Medien durch Plandirektiven „auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung“ für Quartals- oder Perspektivpläne. Monats- und Dekadenpläne (z. B. monatlicher Leitartikelplan) mit Agitationsschwerpunkten für die einzelnen Fachbereiche und durch die Funktion von Kritik und Selbstkritik. Die Feststellung im Art. 27 der DDR-Verfassung von 1968 (auch in der Neufassung vom 7. 10. 1974): „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“, bedeutet nach dem Selbstverständnis der Verfassungsrechtler der DDR keinen Widerspruch. Sie wird im offiziellen Kommentar zur DDR-Verfassung u. a. so interpretiert: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens zu sichern heißt deshalb vor allem, keinerlei Mißbrauch der Massenmedien für die Verbreitung bürgerlicher Ideologien zu dulden und ihre Tätigkeit bei der Verbreitung der marxistisch-leninistischen Ideologie, als Foren des schöpferischen Meinungsaustausches der Werktätigen bei der Organisierung des gemeinsamen Handelns der Bürger für die gemeinsamen sozialistischen Ziele voll zu entfalten.“ III. Medienpolitik nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 Die inhaltlichen Schwerpunkte der M. ergeben sich jeweils aus den verbindlichen Beschlüssen des letzten SED-Parteitages, den folgenden Tagungen des [S. 719]SED-Zentralkomitees und den Beschlüssen des Ministerrates. Seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) stehen im Vordergrund: Die allseitige Integration der DDR in die sozialistische Staatengemeinschaft, die Vorbildrolle der Sowjetunion, die Abgrenzung zur Bundesrepublik Deutschland (Auslandsverhältnis), die politisch-ideologische Immunisierung der Bevölkerung gegen alle Formen des „Antikommunismus und Antisowjetismus“ (gegen „bürgerliche Ideologie, Nationalismus, Sozialdemokratismus, Revisionismus, Maoismus“) sowie die aktuelle ökonomische Agitation zur Erfüllung und Übererfüllung der wirtschaftlichen Planziele (sozialistischer Wettbewerb, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung des Materialverbrauchs, Einführung moderner wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse in die Produktion als Voraussetzung zur Realisierung der ökonomischen Hauptaufgabe). Vor allem im Rundfunk und im Fernsehen ist das Informations- und Unterhaltungsangebot verbessert worden. „Antworten“-Sendungen wurden informativer. Interpretationen der Wirtschafts- und Versorgungslage realistischer. In der politischen Information dominiert jedoch weiterhin der ermüdende Kommuniqué-, Protokoll- und Agitationsstil. Zugeständnisse an den Publikumsgeschmack sind mehr Musik- und Unterhaltungssendungen (auch mit westlichen Schlagerstars), mehr Lustspiele, die Übernahme englischer und französischer Kriminalfilme, eine durch Magazinsendungen aufgelockerte Programmgestaltung vor allem für die Jugend mit starker Anpassung an westliche Musik. Dem Unterhaltungsbedürfnis soll auch künftig mehr Rechnung getragen und damit gleichzeitig die Abwanderung zu westlichen Medien gestoppt werden. Vorherrschend bleiben jedoch weiterhin Eigenproduktionen und Übernahmen aus der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten. Fernsehen; Rundfunk. Die Berichterstattung über den Westen wurde im Zeichen der „Normalisierung“ im Nachrichtenstil formaler (ohne früher übliche aggressive Denunzierungen). Sie beschränkt sich darüber hinaus im wesentlichen auf das Krisen-Geschehen im „Kapitalismus“ (Vermittlung eines negativen Bildes durch eigene Korrespondenten oder durch entsprechend zusammengestellte Zitate aus westlichen Zeitungen), auf die Wiedergabe von Stellungnahmen der dortigen kommunistischen Parteien sowie positiver westlicher Stimmen zu östlichen Ereignissen und Vorschlägen. Generell gilt das auch für die Berichterstattung über die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), wenn auch hier die Kommentierung aus der Sicht der SED ausgeprägter ist („Die Unterstützung des Klassenkampfes in der BRD ist oberstes Anliegen“). Nur die direkten Appelle an die westdeutsche Bevölkerung sind im Zuge der Abkehr von der gesamtdeutschen Konzeption Ulbrichts aufgegeben worden. In Anpassung an die neue Politik der Abgrenzung (Leugnung der Einheit der Nation) wurde der Deutschlandsender in „Stimme der DDR“ umbenannt; der „Deutsche Freiheitssender 904“, der „Deutsche Soldatensender 935“ und die speziell für Berlin (West) sendende „Berliner Welle“ stellten ihre Sendungen ein. Die Nationalhymne der DDR wird seit dem 1. 8. 1971 ohne Gesang („Deutschland, einig Vaterland“) gespielt (Radio DDR und Berliner Rundfunk zum Programmschluß). Generalsekretär Erich Honecker forderte auf dem IX. Parteitag der SED (Mai 1976): „Alle Massenmedien stehen vor der Aufgabe, den neuen Anforderungen der Innen- und Außenpolitik mit immer größerer Wirksamkeit gerecht zu werden. Dies gilt um so mehr, als unter unseren Bedingungen die ideologische Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Ideologie vor allem im Äther in voller Schärfe und ohne Pause sozusagen täglich rund um die Uhr stattfindet.“ IV. Wertung Die Wirkung der M. der SED ist in der DDR selbst umstritten. Die vermeintlichen Vorteile einer derart administrativen „sozialistischen Bewußtseinslenkung“ wirken sich in der Praxis auch nachteilig aus: Der Zwang zur Herstellung einer „einheitlichen“ Meinung, die einseitige, lückenhafte Information und der auf die Dauer ermüdende Agitationsstil mit vorgegebenem Sprachschatz, die Monotonie vor allem der Tagespresse stumpfen ab, mindern das Interesse. „übersättigen“ und bauen emotionale Barrieren der Ablehnung auf. Die Befriedigung des Informations- und Unterhaltungsbedürfnisses wird anderswo gesucht — nicht zuletzt bei westlichen Medien. Ein Empfangsverbot für Rundfunk- und Fernsehsendungen aus dem Westen und besonders aus der Bundesrepublik Deutschland hat sich als nicht durchsetzbar erwiesen — auch für Partei- und Staatsfunktionäre sind die westlichen Medien eine geschätzte Informationsquelle. Das parteiliche und staatliche Informations- und Meinungsmonopol wird zudem durch steigenden Reise- und Besuchsverkehr (auch zwischen den östlichen Nachbarstaaten) immer mehr durchbrochen. Die parteilichen Darstellungen der sozialistischen Gegenwart gleichen mehr dogmatischen Wunschinterpretationen („verändernde Widerspiegelung“) statt Widerspiegelungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit und ihrer Problematik: Während vor allem das Alltagsleben das Bewußtsein der Bevölkerung bestimmt, wird versucht, ein Bewußtsein des Seinsollenden zu vermitteln. Die Kluft zwischen Agitation und Wirklichkeit stellt daher die Glaubwürdigkeit der eigenen Massenmedien ständig in Frage. Die administrative Tendenz zur einheitlichen Interpretation gesellschaftlicher Vorgänge verhindert, [S. 720]daß Alternativen auch zur Lösung von Einzelproblemen öffentlich diskutiert werden können. Von der offiziellen Linie abweichende Stellungnahmen, z. B. der Kirchen, werden von den Partei- und staatlichen Medien nicht veröffentlicht; nicht genehme Diskussionsbeiträge, Bücher und Filme fallen der Zensur zum Opfer. Statt einer öffentlichen Meinung wird ein Zwitter hervorgebracht: eine von der SED produzierte, gleichsam offizielle Meinung für die Öffentlichkeit und eine andere, die eigene Meinung, die sich unterschwellig summiert. Ein daraus resultierendes Mißtrauen zwischen Herrschenden und Beherrschten, aber auch untereinander, trägt permanent zur Aufrechterhaltung eines instabilen Verhältnisses zwischen SED und Bevölkerung bei. Die dogmatisierten Grundsätze der M. sind indessen unverändert geblieben, Anpassungen an die jeweilige Generallinie der SED, Wandlungen in der Kulturpolitik und die Nutzung erster Ergebnisse soziologischer und psychologischer Forschung, z. B. für die Programmgestaltung von Rundfunk und Fernsehen, haben zwar ihre Auswirkungen gehabt; die agitatorische Aufgabenstellung, die „Parteilichkeit“ und die zentrale Lenkung und Kontrolle wurden jedoch niemals in Frage gestellt. Auch das Bestreben, Agitation mit mehr Information zu verbinden, soll nur die eigene Politik verständlicher machen, läßt jedoch nicht auf einen grundsätzlichen Wandel in der Informations- und M. schließen. Wilfried Schulz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 717–720 Medaillen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinische AkademieSiehe auch die Jahre 1975 1985 I. Grundsätze M. ist ein wesentlicher Bestandteil der Agitation und Propaganda und der staatlichen Machtpolitik der SED zur planmäßigen Beeinflussung des Bewußtseins der Bevölkerung, des „subjektiven Faktors“, zur Erzielung von sozialistischen (kommunistischen) Denk- und Verhaltensweisen. Ihr Ziel ist nicht breiteste Information über alle gesellschaftlich relevanten Vorgänge und Meinungen im In- und Ausland und die generelle Befriedigung des allgemeinen…
DDR A-Z 1979
Pädagogische Wissenschaft und Forschung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Sie soll rechtzeitig neu auftretende Entwicklungsprobleme des Bildungswesens aufgreifen und die Voraussetzung dafür schaffen helfen, die Bildungseinrichtungen, insbesondere die Schule, ständig so zu vervollkommnen, daß sie den stetig wechselnden und wachsenden Aufgaben der Bildung und Erziehung gerecht werden können. Die PWuF. soll sich darauf konzentrieren, sowohl die theoretischen Grundprobleme der Bildung und Erziehung zu bearbeiten als auch die pädagogische Praxis gründlich zu analysieren; vor allem soll sie wissenschaftlich begründete Hilfen für die praktische pädagogische Arbeit geben und wissenschaftliche Grundlagen für künftige bildungs- bzw. schulpolitische Entscheidungen schaffen. Die PF. (Bildungsforschung) soll also sowohl als Vorlaufsforschung wie auch als Realisierungsforschung, und zwar in enger Wechselwirkung, sowie als bildungspolitisch-praktisch ausgerichtete, interdisziplinäre, schwerpunktmäßig orientierte Projektforschung, deren geplante Ergebnisse sich unmittelbar aus den Bedürfnissen der gesellschafts- und bildungspolitischen Zielsetzung ergeben, betrieben werden. Wichtigste Aufgabe der PWuF. ist es, ausgehend von den gesellschaftlichen Erfordernissen, Entwicklungsprobleme rechtzeitig aufzugreifen und effektive Lösungswege vor- bzw. einzuschlagen, um die erforderlichen Erkenntnisse zum „gesellschaftlich notwendigen Zeitpunkt“ in die Praxis zu überführen. Dies gilt derzeit insbesondere für die Realisierung des Maßnahmeplans für Volksbildung für die Zeit von 1970 bis 1980. Zu den wichtigsten mittelfristigen Aufgaben gehören Untersuchungen zu den Hauptproblemen der Theorie und Praxis der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, zur unterrichtlichen Realisierung des Lehrplanwerkes (Lehrplanreform) und der Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung), zur mittel- und langfristigen Prognose und Planung und effektiven Leitung des Bildungswesens sowie zur inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer. In diesem Zusammenhang sollen Grundmaterialien erarbeitet werden, die es den Bildungs- und Schulpolitikern in der DDR ermöglichen, notwendige Entscheidungen über eine eventuell zu modifizierende Gesamtkonzeption des Bildungs- bzw. Schulsystems der DDR für die 80er Jahre zu treffen. Die PWuF. in der DDR geht davon aus, daß Theorie und Praxis der Bildung und Erziehung durch die jeweiligen sozio-ökonomischen Verhältnisse bedingt und in diesem Zusammenhang zu erforschen und zu gestalten sind und daß der pädagogische Prozeß ein gesetzmäßig determiniertes Geschehen ist, dessen Wesen und Bedingungen erkennbar und daher auch zu beherrschen sind. Empirische Forschung, Bildungsprognose, Bildungsplanung, Bildungsökonomie und Bildungssoziologie sind relativ junge Disziplinen, die neben den traditionellen zunehmend an Umfang und an theoretischer wie praktischer Bedeutung gewinnen. So hat die Bildungsökonomie die Grundlagen für eine solche Planung und Leitung des Bildungswesens zu schaffen, die es ermöglichen, daß die von der Gesellschaft aufgewendeten Bildungsfonds (Finanzmittel) in einem volkswirtschaftlich vertretbaren Zeitraum an die Gesellschaft wieder zurückfließen können. Daraus resultieren zwei grundlegende Aufgabenkomplexe, nämlich den Zusammenhang von Bildungswesen und volkswirtschaftlichem Reproduktionsprozeß zu klären und das Wirtschaftlichkeitsprinzip auch im Bildungswesen zur Geltung zu bringen. Als (Leit-)Zentrum der pädagogischen Wissenschaft und Forschung wurde 1970 in Berlin (Ost) die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR (APW) gegründet. Dies bedeutete zunächst nichts weiter als die Umbenennung des vormaligen Deutschen Pädagogischen Zentralinstituts (DPZI), zumal damit auch keine wesentlichen personellen Veränderungen verbunden waren. Schon bei der Gründung des DPZI im Jahre 1949 hatte die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der RSFSR (jetzt: der UdSSR) als organisatorisches Vorbild gedient. Mit der Änderung des Namens der zentralen Institution wurde auch formal die Anpassung an das sowjetische Modell vollzogen. Zu den wesentlichen Aufgaben der APW gehören: 1. die aktive Mitwirkung an der Ausarbeitung und Realisierung der bildungspolitischen Aufgabenstellung von SED und Regierung der DDR, 2. die Weiterentwicklung der Pädagogik der DDR als einer Disziplin der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften und die prinzipielle Auseinandersetzung mit den pädagogischen Theorien des Westens, 3. die Mitwirkung an der Ausarbeitung der Prognose für das gesamte Bildungssystem und die Sicherung des wissenschaftlichen „Vorlaufes“ für die heranreifenden bildungs- und vor allem schulpolitischen Entscheidungen, [S. 784]4. die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiete der pädagogischen Wissenschaft, 5. die Förderung bildungspolitischer und erziehungswissenschaftlicher Problemdiskussionen im Rahmen der vorgegebenen politisch-ideologischen Normen, 6. die aktive Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und Schulfunktionäre sowie 7. die Organisierung der Zusammenarbeit mit den erziehungswissenschaftlichen Einrichtungen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Damit sind zugleich die wesentlichen Aufgaben der PWuF. in der DDR umschrieben. Die APW ist als zentrale Leiteinrichtung für die pädagogische Forschung in der DDR dem Minister für Volksbildung unterstellt und wird von einem Präsidenten — gegenwärtig (1978) von Prof. Dr. Gerhart Neuner — geleitet, den der Generalsekretär, die Vizepräsidenten und das Präsidium unterstützen. Ihr gehören ordentliche und korrespondierende Mitglieder an, die das Plenum als das höchste wissenschaftliche Organ der APW bilden. Die APW ist in Institute und Arbeitsstellen gegliedert. So bestehen beispielsweise Institute für pädagogische Theorie, für Theorie und Methodik der sozialistischen Erziehung, für pädagogische Psychologie, für Ökonomie und Planung des Volksbildungswesens, für Didaktik, für gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht, für mathematischen, naturwissenschaftlichen und polytechnischen Unterricht, für Fremdsprachenunterricht, für Unterrichtsmittel, für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens. Arbeitsstellen bestehen z. B. für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte, für Bauten der Volksbildung, für Sonderpädagogik, für sorbische Schulen und für Theorie und Methodik der Lehrerbildung. Zur Entwicklung eines planmäßigen und kontinuierlichen Zusammenwirkens von PW. und Praxis zwecks Lösung von Aufgaben der pädagogischen Forschung stehen der APW Forschungskindergärten. Forschungsschulen, Stützpunktschulen und Basis-Kreise zur Verfügung. Die Forschungskindergärten und Forschungsschulen sind Einrichtungen der Volksbildung, an denen Bedingungen und Möglichkeiten für systematische und langfristige empirisch-experimentelle, theoretisch-analytische und andere Arbeiten geschaffen werden, die auf die Realisierung übergreifender theoretischer und schulpolitischer Fragestellungen und bedeutsamer Einzelfragestellungen des Perspektivplans der PF. gerichtet sind. Sie arbeiten auf der Grundlage bestimmter Untersuchungsprogramme und haben das Recht, die verbindlichen staatlichen Dokumente, also Lehrpläne, Schulordnung usw., zeitweilig zu modifizieren, oder ganz auszusetzen. In der Regel werden reguläre Kindergärten und Oberschulen als Forschungskindergärten bzw. -schulen ausgewählt und personell und materiell-technisch, entsprechend den (perspektivischen) Bedarfsplänen für Unterrichtsmittel, besonders ausgestattet. Demgegenüber dienen die Stützpunktschulen empirischen Untersuchungen zu speziellen Fragen und zu Einzelaufgaben des Perspektivplans der PF. sowie zur Erprobung der in den Forschungsschulen und aus theoretisch-konzeptionellen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse. Die in den Stützpunktschulen durchzuführenden Forschungsvorhaben werden nach speziellen Untersuchungsprogrammen durchgeführt. Um die in diesen Sondereinrichtungen der APW erzielten Ergebnisse in größerem Umfang zu erproben und die Überleitung der Forschungsergebnisse unter Leitung und unmittelbarer Beteiligung der Wissenschaftler in die gesamte Schulpraxis vorzubereiten, wurden einzelne Basis-Kreise ausgewählt, so z. B. der Kreis Merseburg, aber auch einige Stadtbezirke von Berlin (Ost). Zur Gewährleistung einer einheitlichen und zentralen Führung der Lehrerbildungsforschung, d. h. der Forschungsaufgaben zur intentional-inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und anderer Pädagogen wurde die Leitstelle für Lehrerbildungsforschung der Pädagogischen Hochschule Potsdam als Arbeitsstelle für Theorie und Methodik der Lehrerbildung in die APW eingegliedert. Wurde in der DDR lange Zeit als „ein Paradoxon“ beklagt, „daß in Westdeutschland die Betriebspädagogik den ‚Betrieb als Erziehungsfaktor‘ schon längst erkannt hat und untersucht, während in der DDR, wo doch der Volkseigene Betrieb seit langem ein wichtiges Bildungszentrum und einen bedeutenden Erziehungsfaktor darstellt, vergleichbare Arbeiten weitgehend fehlen“, so hat sich in jüngster Zeit auch in der DDR die Betriebspädagogik als eine spezielle pädagogische Disziplin entwickelt, die vor allem zwei Aufgabenkomplexe zu bewältigen hat: 1. die Mithilfe sowohl bei der Erhöhung der pädagogischen Wirksamkeit des gesamten Bildungs- und Erziehungsgeschehens als auch 2. bei der Realisierung der Aufgaben der Berufsbildung im Volkseigenen Betrieb. Die Betriebspädagögik, die sich mit ihren Aussagen vor allem an Leiter der Arbeitskollektive und an Leiter auf höheren Ebenen im Betrieb richtet, untersucht die sich zunehmend differenzierenden betrieblichen Bildungs- und Erziehungsvorgänge. Die Skala reicht von in den Arbeits- und Leistungsprozessen integrierten pädagogischen Prozessen bis zu pädagogisch institutionalisierten Vorgängen im Produktionsunterricht der Schüler der Oberschulen, in der Berufsausbildung der Lehrlinge und in der Unterweisung von Erwachsenen in Lehrgängen und am Arbeitsplatz. Kennzeichnend für die Betriebspädagogik sind „die erwachsenenpädagogische Dominante“, d. h. das Vorherrschen von Untersuchungen zu den Bildungs- und Erziehungsvorgängen in den Arbeits- und Lernkollektiven berufstätiger Erwachsener, und „das leitungswissenschaftliche Denkprinzip“, das auf die Integration betriebspädagogischer und leitungswissenschaftlicher Fragestellungen, Denkansätze und Untersuchungen zielt. Die Berufsbildungsforschung in der DDR erfolgt nach dem vom Staatssekretariat für Berufsbildung im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bestätigten Zentralen Forschungsplan zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung. Auftrag[S. 785]geber für Forschungsleistungen des Hochschulwesens auf dem Gebiete der Berufsbildung sind das Zentralinstitut für Berufsbildung in Berlin (Ost) (Leiter: Prof. Dr. A. Knauer) sowie Staats- und Wirtschaftsorgane, letztere für Forschungsaufgaben, für die sie auch verantwortlich sind. Das Zentralinstitut für Berufsbildung übergibt dazu auch den Einrichtungen zur Ausbildung von Lehrkräften für den berufstheoretischen Unterricht und von leitenden Kadern der Berufsausbildung auf dem Zentralen Forschungsplan beruhende Themenzusammenstellungen für Dissertationen und Diplomarbeiten. Alle das Bildungswesen betreffenden Forschungsarbeiten sind plangebunden sowie genehmigungs-, melde- und abrechnungspflichtig. Die Durchführung der Forschungsaufgaben erfolgt nach den Prinzipien der auftragsgebundenen Forschung und der aufgabenbezogenen Finanzierung. Verbindliche Grundlage für die Planung, Leitung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle der PF. sind die Perspektivpläne der PF., derzeitig der Perspektivplan der PF. für den Zeitraum von 1976 bis 1980. Nach Auffassung der Pädagogen in der DDR sind ihre Grundpositionen unmittelbare Bestandteile des Marxismus-Leninismus und ihr Denken und Handeln fest darin verankert; sie sehen ihre wichtigste Aufgabe daher auch darin, die PW. — wie auch das gesamte Bildungssystem — als ein „Instrument der Herrschaft der Arbeiterklasse zur Verwirklichung ihrer historischen Mission“ zu gestalten. Als eine besonders wichtige Aufgabe soll gegenwärtig „die marxistisch-leninistische Pädagogik als eine streitbare Waffe im Kampf gegen den Antikommunismus“ gestaltet und eingesetzt werden; denn „Bildungssystem und PWuF. sind Gegenstand und Mittel des weltweiten Klassenkampfes“. Die PWuF. in der DDR zielt auf die Erkenntnis von „Gesetzmäßigkeiten“ im Erziehungs- und Bildungsprozeß der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, leistet jedoch vor allem einen Beitrag zur Bestimmung der Normen und Steuerungsinstrumente der pädagogischen Prozesse. Es stellt sich die Frage, ob die Grundposition der Pädagogik in der DDR tatsächlich marxistisch-leninistisch bzw. dialektisch-materialistisch ist oder ob sie nicht eher eine dogmatisch verschleierte neo-idealistische Theorie darstellt, deren Theoreme in ihrer Mehrzahl ebensowenig empirisch gesichert sind wie die der traditionellen normativen Pädagogik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 783–785 Pädagogische Institute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogischer RatSiehe auch die Jahre 1975 1985 Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Sie soll rechtzeitig neu auftretende Entwicklungsprobleme des Bildungswesens aufgreifen und die Voraussetzung dafür schaffen helfen, die Bildungseinrichtungen, insbesondere die Schule, ständig so zu vervollkommnen, daß sie den stetig wechselnden und wachsenden Aufgaben der…
DDR A-Z 1979
Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1979)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1975 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins ist. Der Beschluß über die ABI vom 6. 8. 1974 macht ihr zur Aufgabe, die Erfüllung der Beschlüsse der Partei und der Regierung systematisch zu kontrollieren, aktiven Einfluß auf die Realisierung der Produktionspläne und auf die Vervollkommnung der Leitung und Planung zu nehmen, die Vorschläge, Kritiken und Eingaben aus der Bevölkerung sorgfältig zu prüfen und auf deren gewissenhafte Bearbeitung durch die Leiter hinzuwirken sowie alle Verletzungen der Sozialistischen Gesetzlichkeit und der Staatsdisziplin, Verschwendung von Volkseigentum und Erscheinungen des Bürokratismus energisch zu bekämpfen. Bereits 1946 waren Volkskontrollausschüsse zunächst als Hilfsorgane der Deutschen Volkspolizei bei der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten tätig, ihre Aufgaben wurde 1948 auf die Kontrolle der Plandurchführung ausgedehnt. Gleichzeitig sind bei der Deutschen Wirtschaftskommission die Zentrale Kontrollkommission und in den Ländern der SBZ Kontrollkommissionen errichtet worden. 1952 wurde die Zentrale Kontrollkommission in eine Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK) umgebildet, in die die Kontrollkommissionen der Länder und auch die Volkskontrollbewegung aufgenommen wurden. In der ABI wurden 1963 die ZKSK und die sie seit 1962 ehrenamtlich unterstützenden Helfer der Staatlichen Kontrolle nach sowjetischem Vorbild organisatorisch zusammengefaßt. Die gegenwärtige Organisationsstruktur der ABI beruht zum einen auf der Verbindung von Partei-, staatlicher und gesellschaftlicher Kontrolle, zum anderen auf der Kombination von Territorial- und Produktionsprinzip. Organe sind das Komitee der ABI, die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees, die Zweig- und Kombinatsinspektionen, die Kommissionen und die Gruppen der ABI in Betrieben und Einrichtungen, die Volkskontrollausschüsse und die Gruppen der Volkskontrolle in den Städten und Gemeinden. Das Komitee der ABI ist ein Organ sowohl des ZK der SED als auch des Ministerrates und diesen beiden Gremien gegenüber rechenschaftspflichtig. Es leitet und koordiniert die Kontrolltätigkeit der Organe der ABI, es beschließt den zentralen Kontrollplan. Dem Komitee unterstehen der territorialen Gliederung der DDR entsprechend Be[S. 50]zirkskomitees, denen Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees nachgeordnet sind. Die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees sind Organe der jeweils übergeordneten Komitees der ABI und ihnen sowie den zuständigen leitenden Parteiorganen der SED und den örtlichen Volksvertretungen rechenschaftspflichtig. Die Mitarbeiter der Komitees sind hauptamtlich tätig, ihre für einzelne Sachgebiete gebildeten Inspektionsgruppen verfügen über haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Ehrenamtlich arbeiten die Kommissionen der ABI in den Betrieben und Einrichtungen und die Volkskontrollausschüsse in Städten und Gemeinden. Neben dieser territorialen Organisationsstruktur bestehen hauptamtlich geleitete Zweig- und Kombinatsinspektionen auf der Basis des Produktionsprinzips. Die Zweiginspektionen bei den VVB und gleichgestellten Wirtschaftsorganen unterstehen dem Komitee der ABI, desgleichen die Kombinatsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft. Die Kombinatsinspektionen in der bezirksgeleiteten Wirtschaft unterstehen dem Bezirkskomitee der ABI. In Betrieben. Kombinaten und Einrichtungen, in denen Kreisleitungen der SED bestehen, werden Kreiskomitees der ABI gebildet. Sie unterstehen den Bezirkskomitees der ABI. Die Organe der ABI sind mit Kontroll-, Veranlassungs- und Handlungsbefugnissen ausgestattet, die über die bloße Feststellung von Kontrollergebnissen erheblich hinausgehen. So haben die Komitees und Inspektionen ein Weisungsrecht gegenüber dem Kontrollunterworfenen. können Auflagen zur Mängelbeseitigung erteilen und Berichterstattung über Erfüllung anordnen. Die Komitees haben die Möglichkeit. Disziplinär- und Ordnungsstrafen zu veranlassen oder selbst zu erteilen. Den Kommissionen der ABI, den Volkskontrollausschüssen und den Gruppen der Volkskontrolle kommen im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit Weisungsrechte und dergleichen nicht zu, sie können lediglich dem übergeordneten Komitee der ABI bestimmte Maßnahmen vorschlagen. Bei der Ausübung ihrer Kontrolltätigkeit arbeitet die ABI mit den Arbeiterkontrolleuren des FDGB, den Kontrollposten der FDJ, den Ausschüssen der Nationalen Front und anderen gesellschaftlichen und staatlichen Organen mit Kontrollfunktionen zusammen. In ca. 21.000 Organen der ABI sind 200.000 Bürger ehrenamtlich tätig. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 49–50 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-MachtSiehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1975 1985 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des…
DDR A-Z 1979
Straßenverkehrsrecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die wichtigsten rechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr enthält die am 1. 1. 1978 in Kraft getretene VO über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung — StVO) vom 26. 5. 1977 (GBl. I, Nr. 257), mit der die VO über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung — StVO) vom 30. 1. 1964 (GBl. I, S. 357 i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung der StVO vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 418) außer Kraft gesetzt worden ist. Ferner gelten die VO über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO) vom 31. 1. 1964 (GBl. II, S. 313) i. d. F. der Anpassungs-VO vom 13. 6. 1968 (GBl. II, S. 363; Ber. S. 827) und die Änderungs-VO zur StVZO vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 416); VO über die öffentlichen Straßen — Straßenverordnung vom 22. 8. 1974 (GBl. I, S. 515). In der DDR und Berlin (Ost) gelten im wesentlichen die gleichen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen wie in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der neuen StVO soll eine weitere Anpassung an international übliche Verkehrsvorschriften erreicht werden. Gegenüber der alten StVO sind einige Neuerungen zu beachten; soweit sich die Regelungen von denen in der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden, bestimmen sie folgendes: 1. Die Leiter der staatlichen und wirtschaftlichen Organe werden zur Verkehrserziehung in ihrem Verantwortungsbereich verpflichtet. 2. Neben Vorsicht und Rücksichtnahme werden die Verkehrsteilnehmer zu „Verantwortungsbewußtsein, Disziplin und Aufmerksamkeit“ verpflichtet (§ 1). Erwähnt werden ausdrücklich Kinder sowie hilfsbedürftige und ältere Personen, denen mit besonderer Rücksicht zu begegnen ist. 3. Für Linksabbieger ist ein neues Räumungssignal eingeführt worden, das zum sofortigen Freimachen der Kreuzung bzw. Einmündung verpflichtet. 4. Im Gegensatz zur Bundesrepublik besteht — wie schon nach der alten StVO — in der DDR und Berlin (Ost) ein absolutes Alkoholverbot (0,0 ‰) 5. Das Tragen von Schutzhelmen ist für Motorradfahrer nicht nur außerhalb (wie bisher schon), sondern auch innerhalb geschlossener Ortschaften zwingend vorgeschrieben. [S. 1074]6. Für alle Fahrzeuge, soweit sie in der DDR erstmals zugelassen wurden, ist — allerdings erst ab 1. 1. 1980 — die Installation von Sicherheitsgurten erforderlich. 7. Die Vorfahrtberechtigung des Kreisverkehrs ist nunmehr entfallen. Straßenbahnen haben jedoch wie bisher in jedem Fall die Vorfahrt. 8. Linksabbieger dürfen künftig, falls Fahrbahnmarkierungen nichts anderes vorschreiben, voreinander („amerikanisch“) abbiegen. 9. Beim Wechsel der Fahrspur ist das Hineinfahren in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen verboten worden, um das „Kolonnenspringen“ zu unterbinden. 10. An Bahnübergängen ist die Höchstgeschwindigkeit ab 80 m vor dem Übergang auf 50 km pro Stunde (bisher 30 km pro Std.) heraufgesetzt worden. 11. Die Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeuges sind einzuschalten, wenn die Sichtverhältnisse das Erkennen von Personen oder Gegenständen in 300 m Entfernung nicht mehr möglich machen. 12. Das Halte- bzw. Parkverbot an Einmündungen ist von 15 m auf 10 m verkürzt worden. 13. Für das Abschleppen von Fahrzeugen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km pro Stunde, auf Autobahnen 70 km/h. 14. Kinder bis zu 7 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen des Kfz sitzen. Ferner gelten wie bisher die folgenden Bestimmungen, die sich von Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden: 1. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für Pkw und Motorräder auf Autobahnen 100, auf sonstigen Straßen 90 und in geschlossenen Ortschaften für alle Kfz 50 km/h. 2. Das in der Bundesrepublik geltende Verkehrszeichen für eingeschränktes Halteverbot bedeutet in der DDR und Berlin (Ost) absolutes Halteverbot. 3. Einordnungstafeln (weiße Pfeile auf blauem Grund) sind keine Hinweis-, sondern Gebotszeichen. 4. Eine Kreuzung bzw. eine freigegebene Fahrtrichtung darf auch dann noch befahren werden, wenn zum grünen Ampellicht ein gelbes dazugeschaltet wird. Plötzliches Anhalten in dieser Ampelphase kann mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden. 5. Gelbrot gestreifte Warnflaggen am Straßenrand signalisieren plötzlich auftretende Rutschgefahr. Vorsichtiges Weiterfahren bei geminderter Fahrgeschwindigkeit ist gestattet. 6. Nähern sich Fahrzeuge mit Sondersignalen (Blaulicht. Martinshorn, Sirenen, gelbe Rundleuchten usw.), ist grundsätzlich rechts heranzufahren und anzuhalten. 7. Fahrzeugkolonnen, insbesondere Vollkettenfahrzeuge, dürfen nicht überholt werden, auch Einreihen in derartige Kolonnen ist verboten. 8. Die Aufnahme oder Mitnahme von Personen auf den Transitstrecken durch die DDR und nach Berlin (West) ist nach dem Transitabkommen strikt verboten. Geringfügige Ordnungswidrigkeiten können von der Deutschen Volkspolizei mit einem Ordnungsgeld von 1 bis 10 Mark geahndet werden. Schuldhafte Übertretungen der StVO haben Ordnungsstrafen von 10 bis 150 Mark, bei Personen- oder Sachschäden bis 300 Mark zur Folge. Fahren unter Alkoholeinfluß kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 1.000 Mark belegt werden. Für DDR-Bürger ist damit immer auch der Führerscheinentzug verbunden. Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben stets in westlicher Währung zu zahlen; sie müssen z. B. auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen mit empfindlichen Strafen rechnen. Haben sie fahrlässig DDR-Bürger verletzt, werden in der Regel von DDR- Gerichten Freiheits- bzw. hohe Geldstrafen verhängt. Schadensersatzansprüche westdeutscher Reisender gegenüber Bürgern der DDR werden vom Verband der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherer e. V., 2.000 Hamburg 1. Glockengießerwall 1, abgewickelt. Am 31. 12. 1977 waren in der DDR rd. 2,237 Mill. Pkw und etwa 1,322 Mill. Motorräder zugelassen; bei rd. 59.500 Straßenverkehrsunfällen (1977), die zu Personenschäden bzw. zu Sachschäden über 300 Mark führten. sind 2.419 Personen getötet und mehr als 50.000 verletzt worden. Als Ursachen werden genannt: Mißachten der Vorfahrt bzw. der Signalregelungen, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, Fehler beim Überholen, Fahren unter Alkoholeinfluß, Fehler von Fußgängern und Radfahrern. Da es in der DDR (bis Ende 1977) keine Einrichtungen zur regelmäßigen obligatorischen technischen Überprüfung der Kfz gibt (vergleichbar den TÜV in der Bundesrepublik), dürfte ein erheblicher Teil der Verkehrsunfälle auch auf den mangelhaften bzw. häufig technisch veralteten Zustand der Fahrzeuge zurückzuführen sein. Gegenwärtig wird in der DDR an einer zusammenfassenden neuen Regelung des gesamten Verkehrsrechts im Zuge der Schaffung eines „sozialistischen Verkehrsrechtes“ gearbeitet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1073–1074 Straßenbenutzungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StreikSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die wichtigsten rechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr enthält die am 1. 1. 1978 in Kraft getretene VO über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung — StVO) vom 26. 5. 1977 (GBl. I, Nr. 257), mit der die VO über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrsordnung — StVO) vom 30. 1. 1964 (GBl. I, S. 357 i. d. F. der Bekanntmachung der Neufassung der StVO vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 418) außer Kraft gesetzt worden ist. Ferner…
DDR A-Z 1979
Wasserwirtschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u. a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbe[S. 1161]nutzung; hiermit in Zusammenhang steht der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung (z. B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z. B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. Die Reproduktion der gegebenen Wasserressourcen erfolgt durch den natürlichen Wasserkreislauf, dessen Phasen in der Wasserhaushaltsgleichung dargestellt werden können. Die kurzfristige Wasserhaushaltsgleichung lautet: N (Niederschlag) minus A (Abfluß) minus V (Verdunstung) = B (Bodenspeicherung) minus G (Grundwasserminderung). Die langfristige Wasserhaushaltsgleichung ist: A (Abfluß) plus V (Verdunstung) = N (Niederschlag). In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 17 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 6–8 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von knapp 9 Mrd. m³ gegenüber, 1980 werden es rd. 10 Mrd. m³ sein. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers ― bei einem zwei- bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern ― extrem hoch ist. Während im internationalen Vergleich für einen Bewohner jährlich im Durchschnitt 12.000 m³ Wasser zur Verfügung stehen, sind es in der DDR nur rund 10.000 m³. In Trockenjahren muß deshalb das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z. B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu fünfmal genutzt werden. Hinzu kommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt. Gegenwärtig entfallen auf die Industrie rd. 75 v. H., die Landwirtschaft 14 v. H. und die Haushalte gut 10 v. H. des gesamten Wasserbedarfs. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit 40 v. H., die Chemie mit 25 v. H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v. H. des Wasserbedarfs der Industrie. Dieser hohe spezifische Bedarf zeigt sich auch bei den Einzelprodukten; z. B. beträgt in der DDR der Wasserverbrauch zur Erzeugung einer t Zellstoff 230 m³, für eine t Garn zur Trikotagenherstellung 200 m³, für eine t Stahl 150 m³ (Walzstahl 35 m³) sowie für eine t Zucker 100 m³. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Aber auch der Wohnungsbau erfordert einen zunehmenden Wasserverbrauch: Während in städtischen Altbauten pro Kopf und je Tag nur 40 bis 70 1 Wasser sowie in modernisierten Wohnungen 110 bis 125 1 verbraucht werden, sind es in Neubauwohnungen (mit Bad, WC, Waschmaschine, Durchlauferhitzer und Zentralheizung) 250 1, in heißen Perioden sogar 400 1 Wasser. Auch für die Landwirtschaft ist ein erheblich steigender Wasserbedarf festzustellen: So sollen bis 1990 in 5 zusammenhängenden Gebieten (Magdeburger Börde, Erfurter Ackerebene und vor allem in den Nordbezirken) 2,7 Mill. ha Boden bewässert werden, das sind 43 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Damit steigt der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung von derzeit 0,97 Mrd. m³ auf 1,4 Mrd. m³ an. Insgesamt wird die Zunahme des gesamten Wasserbedarfs der DDR (gegenüber 1975) für 1980 auf 20 v. H. und bis 1990 auf 60 bis 65 v. H. geschätzt. Dabei ist durch entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, den hohen spezifischen Wasserbedarf der Industrie bis 1980 um 20 v. H. zu senken. Dennoch rechnet man bis 1990 für die Industrie mit einer Verbrauchszunahme von 35 v. H. und in der Landwirtschaft von sogar 150 v. H. gegenüber dem Niveau von 1975. In der Zeit von 1945 bis 1975 sind in der DDR ca. 86 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von 600 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf 1,2 Mrd. m³. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan 1976–1980 ist vorgesehen, den Stauraum um weitere 180 Mill. m³ zu erweitern, so daß die Speicherkapazität 1980 1,4 Mrd. m³ erreichen wird. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ mit einer 106 m hohen Staumauer bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt „Elbaue“, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung [S. 1162]von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1000 m³ bis zu einigen Mill. m³ — eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 war der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, erreicht wurden 232 Mill. m³. Damit wurde 1975 einerseits das System der Gottleuba-Talsperren im Osterzgebirge fertiggestellt, das nicht nur die Industriegebiete Pirna und Heidenau mit Trinkwasser versorgt, sondern auch — zusammen mit 4 weiteren Rückhaltebecken — das in der Vergangenheit häufig von Hochwasserkatastrophen heimgesuchte Gebiet schützt. Weiterhin wurden die Talsperren „Zeulenroda“, „Schönbrunn“ sowie „Lichtenberg“ in Betrieb genommen. Letztere hat ein Fassungsvermögen von 15 Mill. m³ und versorgt die Städte Brand-Erbisdorf und Freiberg. Andererseits ist der Ausbau der im flachen Land liegenden Spreetalsperren erheblich vorangetrieben worden. So erhielten das seit 1965 betriebene erste Staubecken nördlich von Spremberg (zur Belieferung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau) sowie das 1970 in Betrieb genommene Speicherbecken „Lohsa“ nahe der Kleinen Spree wichtige Ergänzungen durch die 1974 fertiggestellten Talsperre „Quitzdorf“ bei Niesky sowie die Talsperre „Bautzen“. Diese neuen Talsperren sind im Zusammenhang mit dem Energieprogramm der DDR zu sehen und dienen vornehmlich der Wasserversorgung des Kraftwerkes Boxberg. Da Großkraftwerke in der Nähe von natürlichen Kohlevorkommen entstehen, jedoch ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, mußte man Flachlandtalsperren bauen. Bemerkenswert ist dabei die zur Abdichtung des Untergrundes angewandte Technologie. Mit speziellen Schlitzschleifgeräten wurde der lockere Untergrund bis zu einer Tiefe von 45 m aufgeschlitzt, und die so entstandenen Öffnungen wurden dann mit Zementbeton ausgefüllt. Damit entstand unter dem Damm eine stabile Mauer in einer Dicke von 60 bis 80 m, um ein Durchsickern des Wassers zu verhindern. Im gegenwärtigen Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 soll an der 1974 begonnenen Talsperre „Eibenstock“ bei Aue, deren Stauraum 84 Mill. m³ betragen wird, weitergebaut werden; ihre Fertigstellung ist für 1981/82 geplant. Sie wird vor allem Karl-Marx-Stadt, Zwickau und Stollberg mit Trinkwasser versorgen. Insgesamt soll der Stauraum der DDR in diesem Jahrfünft um 180 Mill. m³ erhöht werden. Daneben sind besondere Anstrengungen darauf gerichtet, die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung in Neubau- und Ballungsgebieten zu verbessern, vor allem in Berlin (Ost) (Erweiterung der Wasserwerke Friedrichshagen und Stolpe sowie Bau des Klärwerkes Falkenberg), Leipzig (Erweiterung der Kläranlage Leipzig-Rosental sowie Ausbau des Wasserwerkes Mockritz), Karl-Marx-Stadt (Aufbau des Wasserwerkes Eibenstock, Erweiterung des Wasserwerkes Einsiedel und Erweiterung der Kläranlage Heinersdorf) und in anderen Großstädten. Die Kapazitäten der Wasserwerke sollen von 5.800 t m³ pro Tag auf 6.800 t m³ erhöht werden; das Trinkwasserleitungsnetz soll um 5.000 km erweitert werden (1971–1975 wurden 7.200 km gebaut). Trotz durchaus beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1976 von 8,4 auf 6,6 v. H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1977, S. 83). Dieser Rückgang ist mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. — überproportional zunehmender Wasserbedarf — nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein großer Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1160–1162 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrbezirkskommandoSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u. a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…
DDR A-Z 1979
Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (1979)
Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, Forschungsinstitutionen des Partei-, Wirtschafts- und Staatsapparates und den entsprechenden Akademien der sozialistischen Länder naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagenforschung zu betreiben. Sie ist verantwortlich für die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte der Grundlagenforschung, deren planmäßige Durchführung, insbesondere für die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen Forschungsinstitutionen und die Gewährleistung einer schnellen praktischen Nutzung der Forschungsergebnisse. [S. 33]Die AdW ist Nachfolgerin der am 11. 7. 1700 gegründeten Kurfürstlich Brandenburgischen Societät der Wissenschaften. Ihre Wiedereröffnung nach dem II. Weltkrieg erfolgte am 1. 7. 1946 als „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ aufgrund eines Befehls der SMAD. Ihre gegenwärtige Funktion erhielt die AdW im Zuge der Neugestaltung der Wissenschaftsorganisation der DDR im Jahre 1970 („Akademiereform“). Nach dem VIII. Parteitag 1971 wurde die Akademie durch Zuweisung weiterer Aufgaben in ihrer herausragenden Funktion bestätigt. Ihren heutigen Namen erhielt sie im Oktober 1972. Die AdW untersteht dem Ministerrat. Die Leitung der Akademie obliegt dem Präsidenten (gegenwärtig Prof. Dr. Hermann Klare), dem ein Präsidium als Beratungsorgan zugeordnet ist (gegenwärtig [1978] 15 Mitglieder). Bereits im Jahr 1975 gehörten der AdW 149 ordentliche und 50 korrespondierende Mitglieder an. Wissenschaftler außerhalb der DDR können zu auswärtigen Mitgliedern ernannt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum. Neben seinen Plenartagungen mit wissenschaftlichen Vorträgen von Mitgliedern der AdW zu Themen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung veranstaltet das Plenum in unregelmäßigen Abständen wissenschaftliche Konferenzen mit zumeist internationaler Beteiligung. Es hat das Recht zur Wahl neuer ordentlicher, korrespondierender und auswärtiger Mitglieder, die einer der gegenwärtig 9 problemgebundenen Klassen zugeordnet sind: Physik; Mathematik; Chemie; Biowissenschaften; Medizin; Werkstofforschung; Umweltschutz und Umweltgestaltung; Philosophie; Ökonomie; Geschichte; Staats- und Rechtswissenschaften (Gesellschaftswissenschaften 1); Literatur-, Sprach-, Geschichts- und Kunstwissenschaften (Gesellschaftswissenschaften II). In den Klassen arbeiten Akademiemitglieder und andere Wissenschaftler verschiedener Wissenschaftsrichtungen an der Lösung komplexer Fragestellungen (z. B. Klasse „Optimale Gestaltung der Umweltbedingungen; Mensch und Umwelt“). Darüber hinaus verfügt die AdW über einen großen wissenschaftlichen Apparat mit ca. 15.000 Beschäftigten. Dieser gliedert sich in Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen. Zentralinstitute sind Forschungseinrichtungen der AdW zur Lösung komplexer Forschungsaufgaben. Sie üben in vielen Fällen die Funktion einer Leiteinrichtung für die gesamte in der DDR auf diesem Gebiet betriebene Forschung aus. Die Aufgabenstellung der Institute ist begrenzter und umfaßt meist Teilbereiche eines Wissenschaftsgebietes. Forschungsstellen werden für zeitweilige Aufgaben eingerichtet, wenn erkennbar ist, daß sie zu einem Institut oder Zentralinstitut ausgebaut werden können. Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen, die verwandten Wissenschaftsbereichen zuzuordnen sind, werden in Forschungsbereichen zusammengefaßt. 1. Forschungsbereich Geo- und Kosmoswissenschaften: Zentralinstitute für Astrophysik, für solar-terrestrische Physik, für Physik der Erde; Institut für Meereskunde, Geographisches Institut und Institut für Elektronik, Forschungsstelle Umweltgestaltung. 2. Forschungsbereich Mathematik/Kybernetik: Zentralinstitute für Mathematik und Mechanik sowie für Kybernetik und Informationsprozesse, Zentrum für Rechentechnik. 3. Forschungsbereich Physik, Kern- und Werkstoffwissenschaften: Zentralinstitute für Elektronenphysik, für Festkörperphysik und Werkstofforschung, für Isotopen- und Strahlenforschung, für Kernforschung, für Optik und Spektroskopie; Institute für Festkörperphysik und Elektronenmikroskopie, für Hochenergiephysik, für Physik der Werkstoffbearbeitung sowie Zentrum für wissenschaftlichen Gerätebau. 4. Forschungsbereich Chemie: Zentralinstitute für physikalische Chemie, für anorganische Chemie, für organische Chemie; Institute für Polymerenchemie, für technische Chemie sowie für Technologie der Fasern; Forschungsstelle für chemische Toxikologie. 5. Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin: Zentralinstitute für Krebsforschung, für Herz- und Kreislauf-Regulationsforschung, für Molekularbiologie, für Mikrobiologie und experimentelle Therapie, für Genetik und Kulturpflanzenforschung sowie für Ernährung; Institut für Biochemie der Pflanzen; Zoologische Forschungsstelle für Wirbeltierforschung. 6. Forschungsbereich Gesellschaftswissenschaften: Zentralinstitute für Philosophie, für Wirtschaftswissenschaften, für Geschichte, für Literaturgeschichte, für Sprachwissenschaft sowie für alte Geschichte und Archäologie; Institute für Wirtschaftsgeschichte, für Wissenschaftstheorie und -Organisation, für Theorie des Staates und des Rechts, für sorbische Volksforschung sowie für Soziologie und Sozialpolitik (gegr. 1978). Darüber hinaus bestehen die Forschungsstelle für Akademiegeschichte, die Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle, die Arbeitsstelle „Marx-Engels-Forschung“, ferner die Forschungsgruppe „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ und ein Wissenschaftliches Informationszentrum. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde der AdW die Funktion einer zentralen Koordinationsstelle für die gesamte naturwissenschaftlich-technische und für ausgewählte Gebiete der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in der DDR übertragen. Auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne und der im „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ bzw. im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ enthaltenen Ziele der Forschungspolitik werden zwischen der AdW und den Ministerien und zentralen Staatsorganen, denen Forschungseinrichtungen unterstehen, Forschungspläne für die jeweiligen Bereiche erstellt. Im Rahmen dieser Pläne trifft die AdW mit den Forschungseinrichtungen der Wirtschaft, des Staatsapparates oder den Universitäten und Hochschulen Festlegungen über die jeweils einzuschlagende Forschungsstrategie, insbesondere die Nutzung des Forschungspotentials der AdW, die Verteilung der Aufgaben und die Finanzierung des Forschungsvorhabens. Enge Kooperationsbeziehungen bestehen ferner zu den anderen Akademien der DDR. [S. 34]Zur Wahrung ihrer Leitfunktion in zentralen Bereichen der Gesellschaftswissenschaften wurden der AdW Wissenschaftliche Räte zugeordnet. Ihr sind ferner 12 wissenschaftliche Gesellschaften (Astronautische G.; Biologische G.; G. für physikalische und mathematische Biologie; Chemische G.; Geographische G.; G. für Geologische Wissenschaften; Historiker-G.; Mathematische G.; Meteorologische G.; Parasitologische G.; Physikalische G.; G. für Psychologie) und 25 Nationalkomitees (für Astronomie; Literaturwissenschaft; Politische Wissenschaften; Soziologie usw.) zur Vertretung der wissenschaftspolitischen Interessen der DDR in internationalen Organisationen zugeordnet. Sie ist in 44 internationalen nichtstaatlichen wissenschaftlichen Vereinigungen vertreten. Die AdW unterhält intensive Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen des Auslandes, vor allem der Länder des RGW. Mit über 200 Forschungsinstituten in den RGW-Staaten, davon etwa 80 der UdSSR, bestehen Kooperationsvereinbarungen. Institute der AdW übernehmen im Rahmen dieser Vereinbarungen Leitfunktionen. Zu komplexen Problembereichen werden multinationale „Problemkommissionen“ gebildet, deren Aufgabe die Koordinierung und gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die Abhaltung wissenschaftlicher Konferenzen und die Herausgabe von Informationsbulletins und anderen Publikationen ist (z. B. Problemkommission „Ökonomie und Politik der Entwicklungsländer“). Über die Arbeit der AdW informieren die Monatszeitschrift „Spektrum“, die Jahresberichte der AdW und Berichte über wissenschaftliche Tagungen und Kongresse. Zu weiteren Publikationszwecken steht der Akademie-Verlag Berlin (Ost) zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 32–34 Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche FortbildungSiehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen,…
DDR A-Z 1979
Neutralität (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Dem Begriff der N. kommen gegenwärtig im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR 3 verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden im V. und XIII. Haager Abkommen von 1907 niedergelegt. 2. Ständige N. eines Staates gilt als zeitlich unbegrenzte N. auch in Friedenszeiten und wird freiwillig oder durch einen völkerrechtlichen Vertrag festgelegt. Staaten mit ständiger N. dürfen keinen Militärbündnissen angehören, keine ausländischen Militärstützpunkte auf ihrem Gebiet dulden und müssen eine Politik treiben, die ihre Verwicklung in eine kriegerische Auseinandersetzung möglichst ausschließt. (Das Haager Abkommen gilt analog.) In Europa haben die Schweiz (seit 1815) und Österreich (seit 1955) den Status ständiger N. 3. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der internationalen Beziehungen erachtet die außenpolitische Theorie der DDR jedoch die sog. „aktive“ oder „positive“ N. Sie soll die Außenpolitik jener jungen Nationalstaaten kennzeichnen, die beim Zusammenbruch des „imperialistischen Kolonialsystems“ nach dem II. Weltkrieg und besonders nach 1960 (3. „Entkolonialisierungsphase“) entstanden sind. Nach Chruschtschows Proklamation der Prinzipien der friedlichen Koexistenz (1956) gewann der Begriff der „positiven“ N. für die Einschätzung der Stellung der Staaten der Dritten Welt durch das „sozialistische Lager“ zusätzliche Bedeutung. Die Begriffsmerkmale der ständigen N. wurden um die „aktive Teilnahme am Friedenskampf“, den Kampf um die „Erhaltung und Festigung der Unabhängigkeit“ (antiimperialistische und antikolonialistische Außenpolitik) und die „Durchsetzung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz“ erweitert. Den jungen Nationalstaaten, deren Außenpolitik diesen Grundsätzen folgt, wird der Status „positiver“ N. zugesprochen. Sie werden damit in der internationalen „Auseinandersetzung der Systeme“ dem „sozialistischen“ bzw. von den sozialistischen Ländern geführten „Friedenslager“ zugerechnet. (Eine N.-Politik, die sich demgegenüber bemüht, nicht in die Ost-West-Auseinandersetzung verwickelt zu werden und zu allen, auch den ehemaligen Kolonialstaaten gute Beziehungen zu unterhalten, wird dagegen abgelehnt.) „Positive“ N. wird als wirksames Mittel der Veränderung der internationalen Kräfteverhältnisse angesehen das der „Stärkung der Friedenskräfte“ dient. Für „positive“ N. werden auch die Bezeichnungen „Politik der Bündnisfreiheit“ oder „Nichtpaktgebundenheit“ („non-alignment“) gebraucht. Der Begriff der N. darf nicht mit dem des Neutralismus verwechselt werden, der sprachsynonym auch für eine „prinzipienlose“ politische Haltung von Individuen benutzt wird, bzw. in der internationalen Politik zur Charakterisierung von „Schaukelpolitik“, von „ständigem Wechseln der Fronten“ dient; Neutralismus in dieser Sicht vermeidet die eindeutige Stellungnahme zugunsten „des Fortschritts“, also des „sozialistischen Lagers“ und wird daher in abwertender Weise gebraucht. In der Deutschlandfrage ist von der SED stets ausgeschlossen worden, daß ein wiedervereinigtes Deutschland politisch neutral sein könne und daß beide deutsche Staaten in der Ost-West-Auseinandersetzung (der Auseinandersetzung zwischen „Kapitalismus und Sozialismus“) N. bewahren können. Dem widerspricht nicht, daß sowohl in den sowjetischen Friedensvertragsentwürfen von 1952, 1954 und 1959 als auch in den zahlreichen deutschlandpolitischen Initiativen der DDR bis etwa Mitte der 60er Jahre ein militärisch neutrales, wiedervereinigtes Deutschland, bzw. nach 1955 der Status militärischer N. für beide deutsche Staaten — durch Austritt aus NATO und Warschauer Pakt — vorgeschlagen wurde (Außenpolitik; Abrüstung; Deutschlandpolitik der SED). Seit Anfang der 70er Jahre, mit der Absage an jede Form der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten, wird auch der Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt bereits als Verhandlungsgegenstand kategorisch abgelehnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 764 Neutralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NomenklaturSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Dem Begriff der N. kommen gegenwärtig im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR 3 verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler…
DDR A-Z 1979
FDJ (Freie Deutsche Jugend) (1979)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem in der DDR bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die SED heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5. in ihrer Organisation bestimmte Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechen, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, wird in der Arbeiterjugend der „Kern“ des Verbandes gesehen. Damit soll an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), angeknüpft werden, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 [S. 363]sanktioniert wurden. Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (1.–5. 6. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. Tagung des Zentralrats (ZR) am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII. Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) brachte keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des dritten Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. Das X. Parlament (1.–5. 6. 1976) in Berlin (Ost) verabschiedete ein neues Statut, das die Entwicklung seit 1971 und die Ergebnisse des IX. Parteitages der SED (1976) berücksichtigt. Es entfielen die gesamtdeutschen Bezüge, an die Stelle der Anerkennung der führenden Rolle der Partei trat „Die Freie Deutsche Jugend arbeitet unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, … Grundlage für ihre gesamte Tätigkeit sind das Programm und die Beschlüsse der SED“ (Junge Generation, 1976, H. 7, S. 100), der Verband wurde zum „Interessenvertreter der gesamten Jugend“ erklärt. Das Statut betont die Freundschaft zur UdSSR und deren Vorbildrolle einschließlich des ökonomischen Aspekts, der wirtschaftlichen Integration im RGW-Bereich, sowie den Beitrag der FDJ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Verteidigungsbereitschaft. II. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die nach dem Statut in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertretender Sekretär, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Literaturobmann, Wandzeitungsredakteur, Funktionär für Kulturarbeit und Tätigkeit im Wohngebiet, Funktionär für Sport und Touristik, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Funktionär für Pionierarbeit, Funktionär für sozialistischen Wettbewerb und sozialistische Gemeinschaftsarbeit (an Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen: für Zusammenarbeit mit sozialisti[S. 364]schen Betrieben), Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär für gesellschaftlich nützliche und produktive Tätigkeit). Kassierer, Funktionär für wissenschaftliche Arbeit (nur an Universitäten, Hoch- und Fachschulen). Bei den FDJ-Wahlen 1977 wurden über 640.000 Funktionäre der unteren Ebene bis zur GO gewählt, davon waren 111.559 Mitglieder oder Kandidaten der SED. 1976 gehörte nahezu ein Viertel aller FDJler, die älter als 18 Jahre sind, der SED an. Der Anteil der weiblichen Funktionäre betrug Ende 1975 ca. 50 v. H. aller ehrenamtlichen und 41,6 v. H. aller hauptamtlichen Funktionäre, darunter 41 v. H. aller 1. und 30,5 v. H. aller sonstigen Kreissekretäre. Insgesamt waren Ende 1975 56 v. H. aller FDJler weiblich. Ferner waren 1976 40 v. H. der Mitglieder und Kandidaten des ZR. 9 von 29 Mitgliedern des Büros des ZR und 1 von 15 1. Sekretären der FDJ-Bezirksleitungen weiblichen Geschlechts. Die Fluktuation der Leitungsmitglied er ist hoch; von den 1977 gewählten hatten knapp 40 v. H. keine Leitungserfahrung. Es wird daher angestrebt, daß wenigstens die Sekretäre in den GO der Großbetriebe ihre Funktion 4 bis 5 Jahre ausüben. Die Funktionäre der GO bilden (möglichst zusammen mit weiteren geeigneten Mitgliedern) das Agitatorenkollektiv mit der Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Sie bilden ferner zusammen mit den FDJ-Abgeordneten der Volksvertretungen und Mitgliedern der betrieblichen FDJ-Organisationen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren auf regionaler Ebene das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung oder Auswertung wichtiger Aktionen zusammentritt. Die GO unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt- bzw. Kreisleitungen, die wiederum Bezirksleitungen unterstehen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. 1979 bestanden über 500 Ortsorganisationen der FDJ. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (ZR) (nach dem X. Parlament 161 Mitglieder, 39 Kandidaten), der seinerseits da< Büro mit dem Sekretariat als eigentlichem Leitungsorgan der FDJ wählt (30 Mitglieder, davon 13 Sekretäre, die Mitglieder der SED sind, darunter ein Kandidat des Politbüros [Krenz]). Zwei Sekretäre sind Mitglieder und einer Kandidat des ZK (Postler, Labs, Müller). 1. Sekretär des ZR ist Egon Krenz, 2. Sekretär ist Erich Postler. Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie die Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation (Helga Labs) sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsebene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. (Auf seiner 6. Tagung am 21. 11. 1976 machte der ZR erstmals von der Möglichkeit Gebrauch, FDJler, anstatt sie zu wählen, als Mitglieder in den ZR zu „kooptieren“.) Das Statut sieht nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglieder des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über 2 Verlage, 1~Tageszeitung („Junge Welt“) und mehrere Periodika (Jugendpresse). Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei eine direkte Übernahme der Mitglieder der Pionierorganisation angestrebt wird. Die obere Altersgrenze entspricht prinzipiell der des Jugendgesetzes, doch sind in der Praxis Funktionäre und Studenten vielfach älter als 24 Jahre. Im Juni 1977 hatte die FDJ 2.193.488 Mitglieder (gegenüber 1,4 Mill. im Jahr 1967). 1978 wurde angegeben, 69,9 v. H. aller Jugendlichen in der DDR im Alter von 14 bis 25 Jahren seien Mitglied der FDJ. Diesen und früheren Angaben läßt sich entnehmen, daß gegenwärtig 4–5 v. H. aller Mitglieder 25 Jahre und älter sind. Der Anstieg der Mitgliederzahl resultiert nur zum geringeren Teil aus der Zunahme der Jugendbevölkerung seit 1966, zum größeren aus dem Anstieg des Organisationsgrades. Noch 1970 waren nur 59 v. H. aller 14- bis unter 25jährigen Mitglied der FDJ. Sehr hoch ist der Organisationsgrad an den Schulen. Im Jahr 1972 waren bereits 96 v. H. aller Schüler von 14 bis 16 Jahren in der FDJ organisiert. Ähnliches dürfte für die Schüler der Klassen 11 und 12 gelten. 1976 waren 40 v. H. aller FDJler Schüler; dies entspricht etwa der Gesamtzahl der Schüler der Klassen 8–12 bzw. einer Zahl von rd. 800.000. Beträchtlich dürfte auch der Anteil der FDJler an den Direktstudenten (1976: rd. 199.000) sein. Für 1975 wurde zusätzlich angege[S. 365]ben, 86 v. H. aller Angehörigen der NVA unter 26 Jahren seien im Jugendverband organisiert. Danach dürften mehr als 100.000 FDJler als Wehrpflichtige, Zeit- oder Berufssoldaten der NVA angehören. Im Jahre 1978 gehörten 52,1 v. H. der FDJ-Mitglieder der „werktätigen Jugend“ an, d. h., sie waren Berufstätige oder Lehrlinge aller Sparten oder waren in staatlichen Organen oder in Angestelltenberufen tätig. Daher ist die junge Arbeiterschaft, offiziell der „Kern der FDJ“, im Jugendverband nach wie vor unterrepräsentiert. Der Verband wie die SED-Führung bemühen sich seit den 50er Jahren um die Erhöhung des Arbeiteranteils; in den letzten Jahren wurden, wie der Anstieg des Organisationsgrades der Gesamtjugend zeigt, durchaus Erfolge erzielt. Im Jahr 1977 hatte sich die Zahl der jungen Arbeiter unter den FDJlern im Vergleich zu 1967 mehr als verdoppelt und allein seit 1971 um 100.000 erhöht. Vor allem die zunehmende Einrichtung von Jugendbrigaden (1970: 14.022 mit 178.358 Mitgliedern; Frühjahr 1978: 32.000 mit 386.000 Mitgl.) bewirkte nach DDR-Angaben, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten jungen Arbeiter „wesentlich erhöhte“. Zur Höhe dieses Anteils wurden jedoch bisher keine exakten Angaben gemacht. Eine beträchtliche Reserve für die Gewinnung neuer FDJ-Mitglieder liegt schließlich noch immer in der Landwirtschaft. 1973 bestanden 3.585 Dorf-GO, in denen 46.603 Mitglieder, d. h. 2,5 v. H. aller FDJler, organisiert waren. Damit war die Landjugend in der FDJ deutlich unterrepräsentiert. Auf der 15. ZR- Tagung vom 10. 10. 1975 wurde die Bildung von 1.200 weiteren FDJ-GO „im entscheidenden Zweig der Landwirtschaft, der Pflanzenproduktion“, beschlossen. Ein Jahr später ist dann die Bildung von „ständigen Jugendbrigaden Technik“ in allen LPG (P), VEG (P) und KAP propagiert worden. Neuere Zahlen über die FDJ-Arbeit auf dem Lande stehen nicht zur Verfügung. Im Herbst 1976 bestanden insgesamt 59.485 FDJ- Gruppen, 12.255 Abteilungsorganisationen und 26.927 GO; in der ersten Jahreshälfte 1978 waren diese Zahlen auf 76.834 FDJ-Gruppen und mehr als 26.800 GO gestiegen. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, zwischen 0,30 und 5 Mark. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit jeweils unter eine bestimmte Losung und leitet daraus ihre speziellen Aufgaben ab. 1975/76 stand der IX. Parteitag der SED im Mittelpunkt, seit 1977 der 30. Jahrestag der Staatsgründung („FDJ-Aufgebot DDR 30“). Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen, an denen sich im Jahr 1978 220.000 FDJler beteiligten. Rd. 0,5 Mill. Jungen und Mädchen nahmen an „militärpolitischen Rundtischgesprächen“ und etwa 350.000 FDJler und Pioniere an Treffen mit Soldaten der NVA teil. Die in jedem Kreis gebildeten „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“ werben unter der Jugend für den Eintritt in die Armee (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Im Sommer 1977 bestanden 992 „Lager der Erholung und Arbeit“. In ihnen und in den FDJ-Schülerbrigaden am Heimatort waren in den Ferien nahezu 200.000 Schülerinnen und Schüler von 14 Jahren und älter (25 v. H.) produktiv tätig, insbesondere in der Ernte, der Melioration, der Forstwirtschaft, der Gestaltung von Naherholungsgebieten und in der „FDJ-Initiative Berlin“ (vornehmlich Wohnungsbau sowie Arbeit in Berliner Betrieben). Laut Beschluß des X. Parlaments soll jeder Schüler einmal in seiner Schulzeit an einem „Lager der Erholung und Arbeit“ oder einer Schülerproduktionsbrigade teilgenommen haben. Im Sommer 1978 arbeiteten 43.000 Studenten (rd. 20 v. H. aller Direktstudenten) jeweils 3 Wochen in FDJ-Studentenbrigaden auf Baustellen, in Industriebetrieben und in der Landwirtschaft, darunter 20.000 im Zentralen Jugendobjekt „FDJ-Initiative Berlin“ und 3.200 auf Baustellen in anderen sozialistischen Ländern. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hochschulen dient gleichfalls der Erzielung optimaler fachlicher Leistungen, zugleich soll sie Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis [S. 366]zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Entsprechend den Messen der Meister von Morgen (MMM), die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt. Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten. Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten und entscheidet über die Zulassung zum Studium mit. Seit dem X. Parlament verleiht der Minister für Hoch- und Fachschulwesen auf Vorschlag des ZR der FDJ jährlich bis zu 300 „FDJ-Stipendien“ in Höhe von monatlich 350 Mark an Studienanfänger vornehmlich technischer Studienrichtungen. Neben der beruflichen Leistung und der Mitwirkung in der MMM-Bewegung soll die aktive politische Arbeit in den Leitungen der FDJ besonders berücksichtigt werden. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte (Jugend), um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den Sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden usw. Mit den FDJ-Kontrollposten (1977: 39.605) beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie, auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. Die 1969 ins Leben gerufene „FDJ-Singebewegung“ hat sich anscheinend in der letzten Zeit quantitativ wie qualitativ nicht in der von der Parteiführung erwarteten Weise entwickelt. Ein Beschluß des Büros des ZR vom 16. 2. 1978, Organisation und politische Führung dieser Bewegung betreffend, soll der Bewegung neuen Auftrieb geben. Die FDJ unterhält ein Sinfonieorchester, ein Zentrales und 15 Bezirksmusikkorps und einige 100 weiterer Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszüge. Das 1974 gegründete FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“ vermittelte 1978 247.000 Reisen in die sozialistischen Staaten und innerhalb der DDR. 1977 besuchten 48.561 FDJler die UdSSR. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Turn- und Sportbund der DDR veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die FDJ-Ordnungsgruppen werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Sie kontrollieren den Einlaß, das Programm, den Alkoholausschank und können Personen von der Teilnahme ausschließen. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 1971, Nr. 17, S. 503 ff.). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjetischen Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Mindestalter für Eintrittswillige ist das vollendete 16. Lebensjahr. Die Ausbildung umfaßt: Einsatztechnik, Gesetzeskunde, Grundlagen DRK (Erste Hilfe u. ä.), Marxismus-Leninismus sowie Umgang mit Kampfstoffen und die praktische Unterweisung in: Schutzausbildung, Körperertüchtigung und Judo. Die Ordnungsgruppen arbeiten eng mit der Volkspolizei (VP) zusammen, ihre Mitglieder gehen häufig in die Reihen der über 100.000 Freiwilligen Helfer der VP oder in den Polizeidienst über. Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen be[S. 367]schäftigen, wahr (Jugendforschung). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (ab 1976 — Volkskammer: 40 von 500; Bezirkstage: 255 von 2.840; ab 1974 — Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 2.500 von 20.763; Gemeindevertretungen: 16.050 von 166.279; Stadtbezirksversammlungen: 561 von 3.833). IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Hauptschulungsformen sind: die „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“. durchgeführt von den GO-Leitungen der Betriebe, Bildungseinrichtungen usw. als monatliche Schulung über jeweils einige Stunden oder als Wochenendschulung in größeren Abständen, ferner Wochenendschulungen, Aktivtagungen und differenzierte Schulung der verschiedenen Leitungsmitglieder der Gruppen und GO; die Ganztagesschulung der Sekretäre der GO bei der FDJ- Kreisleitung; die Kurzlehrgänge an den Bezirksjugendschulen für ehrenamtliche Funktionäre nach Auswahl durch die FDJ-Kreisleitungen und unter Verantwortung der Bezirksleitungen. Die hauptberuflichen GO-Sekretäre und die Mitarbeiter der Kreisleitungen erhalten eine 3monatige Ausbildung an den Sonderschulen des ZR der FDJ in Buckow, Grambow. Weimar und Zschorna. Auf kulturpolitischem Gebiet tätige haupt- und ehrenamtliche Funktionäre werden in Kurzlehrgängen an der Sonderschule des ZR in Dresden ausgebildet. Die höchste Ausbildungseinrichtung der FDJ ist die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ in Bogensee. Das einjährige Direktstudium richtet sich an Mitarbeiter des ZR, der Bezirks- und Kreisleitungen und an hauptberufliche Sekretäre von GO. Hier wurden von 1946 bis 1976 über 12.000 FDJ-Funktionäre ausgebildet. Schließlich stehen dem Jugendverband Studienplätze an den Schulen und Hochschulen der SED, des FDGB und des sowjetischen Komsomol zur Verfügung. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der betrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand war 1977/78 der 1. Teil des Parteiprogramms der SED: „Die Völker der Welt vollziehen den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus.“ Die Schulung soll durch Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Anfang 1978 gab es 76.939 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit etwa 1,7 Mill. Teilnehmern. Mehr als 60.000 der Zirkelleiter waren überwiegend ältere SED-Mitglieder. Nur eine Minderheit war gleichzeitig noch Mitglied der FDJ. Aufgrund einer Prüfung wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in 3 Stufen verliehen. Es ist zwischen Mai 1976 und Januar 1978 von mehr als 600.000 Jugendlichen erworben worden. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten „Deutschlandtreffen der Jugend“ (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Berlin [Ost] wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 bestehen ― zumeist jährlich erneuerte ― „Arbeitsvereinbarungen“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland. Nach den Jugendweltfestspielen in Berlin (Ost) (1973) kam es auch zu Kontakten der FDJ mit nichtkommunistischen Jugendverbänden bzw. -Organisationen aus der Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Bundesjugendring, Die Falken, Gewerkschaftsjugend, Jungdemokraten, Jungsozialisten u. a.). Insgesamt empfingen FDJ und Pionierorganisation 1977 239 Delegationen aus 62 Ländern und entsandten 176 Abordnungen in 37 Länder. Im Jahr 1978 sind 9 „Brigaden der Freundschaft“ mit 303 Mitgliedern in Algerien, Angola, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Somalia und VDR Jemen, davon 7 Brigaden auf dem Gebiete der Berufsausbildung, eingesetzt worden. Arnold Freiburg Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 362–367 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in…
DDR A-Z 1979
Betriebskollektivvertrag (BKV) (1979)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“, die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem seit Jahresbeginn 1978 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind im BKV „konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen“ sowie ausdrücklich nur die den jeweiligen Vorschriften entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen aufzunehmen. Der BKV begründet, bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung, auch die „moralischen“ Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines Volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. In Kombinaten schließen die einzelnen Betriebe und in den Volkseigenen Betrieben (VEB) territorial getrennte Betriebsteile mit eigener Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) und bestimmten finanziellen Fonds eigene BKV ab. Unter genau festgelegten Voraussetzungen können auch für die Betriebsabteilungen gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. Behörden und staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei grundsätzlicher Ausklammerung der Lohnfragen — in umfassender Weise die stärker auf den Betrieb abgestellten Formen, Wege und Methoden zur Realisierung der Planziele vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft gemeinsam verpflichten. Insofern dient der BKV sowohl als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs als auch als entscheidendes Mittel zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer straffen Betriebsordnung und Arbeitsdisziplin (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314). Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind sowohl durch gemeinsamen Beschluß und eine Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB von 1975 (GBl. I. 1975, S. 581 ff.) festgelegt als auch in verschiedenen Vorschriften des AGB verankert worden, wobei vor allem sozialpolitische Fragen vergleichsweise stärker als früher berücksichtigt wurden. Der BKV weicht in seiner Anlage und Ausgestaltung erheblich von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu schließenden Betriebsvereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland ab, die im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. Der Ursprung des BKV ist im sowjetischen Arbeitsrecht seit 1922 begründet; BKV wurden seit 1947 regelmäßig in der UdSSR abgeschlossen. In der DDR entwickelte sich für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493); ein erster BKV wurde im Stahl- und Walzwerk Riesa unterzeichnet. Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl. II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5 Jahren vorsah (1971–1975), wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Die neuen, veränderten und auf eine rationellere Anwendung abzielenden Bestimmungen vom 10. 7. 1975 (GBl. I, S. 581 ff.) setzten die bisherigen Regelungen vom 18. 4. 1973 (GBl. I, S. 213 ff.) außer Kraft. Derzeit werden in der DDR jährlich rd. 25.000 BKV abgeschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplans und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen der einzelnen Wirtschaftszweige. Gemäß Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1975 sind für den BKV durch Einbeziehung bisher geltender Anlagen inhaltlich 5 Hauptteile und nur noch eine einzige Anlage vorgegeben. Diese erstmals für das Jahr 1976 auszuarbeitende Anlage enthält die „Betrieblichen Festlegungen für den Zeitraum des Fünfjahrplans“ 1976–1980 und die sich jährlich wiederholenden Aufgabenstellungen (u. a. Wettbewerbs- und Betriebsprämienordnung, Katalog der Arbeitserschwernisse einschließlich Zuschläge und Zusatzurlaub, Abrechnung und Kontrolle des BKV). Diese Aufgabenstellungen sind im Fünfjahrplanverlauf entsprechend zu verändern oder zu ergänzen. Es entfällt der Jugendförderungsplan im BKV. Der Hauptteil des BKV umfaßt: 1. Einen Katalog von Verpflichtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs (z. B. Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Bestimmungen zur Förderung und [S. 189]Durchsetzung bestimmter, als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen. Neuerermethoden, Vorhaben zur Erschließung von Materialreserven, Vorschläge zur Qualitätssteigerung und Kostensenkungen usw.) sowie die Gegenplanziele. Längerfristig gleichbleibende Verpflichtungen und Regelungen müssen ebenfalls in der Anlage aufgeführt werden. 2. Verpflichtungen zur Durchsetzung des „Leistungsprinzips“ in seiner Bedeutung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u. a. zur Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips und der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, zur optimalen Verwendung des Lohnfonds unter besonderer Berücksichtigung „neuer leistungsfördernder Lohnformen“, Festlegungen über Prämienmittel, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung). 3. Die Verpflichtungen zur „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u. a. durch Qualifizierung, politische Schulung, durch „sinnvolle“ Freizeit- und Feriengestaltung, Organisation von Betriebsfestspielen, Sportfesten und -meisterschaften und ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche). 4. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung der „jährlich verfügbaren Mittel“ des Prämienfonds, des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. 5. Den „Frauenförderungsplan“ (u. a. Einbeziehung in Leitung und Planung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen). Ausdrücklich wird von der Staats- und Wirtschaftsführung der DDR immer wieder die „Einheit von Plan, Gegenplan, BKV und Wettbewerbsbeschluß“ gefordert. Über die Erfüllung der Verpflichtungen der BKV soll durch Betriebsleiter und BGL vierteljährlich (vor 1975: halbjährlich) auf einer Belegschaftsversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle (§ 22 Abs. 2 AGB). Kritische Äußerungen in der DDR richten sich sowohl gegen eine in der Vergangenheit häufig nur unvollkommene Realisierung übernommener Verpflichtungen als auch gegen die anscheinend immer wieder festgestellte Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z. B. eigenmächtig vereinbarte Vergünstigungen für bestimmte Beschäftigungsgruppen eines Betriebes). Die neue Richtlinie von 1975 erklärt solche Verstöße ausdrücklich für „rechtsunwirksam“ (Anlage I. 6.). Für einen Privatbetrieb ist analog eine Betriebsvereinbarung, für einen Betrieb mit staatlicher Beteiligung ein entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In der LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen und sozialpolitischen Belange. Planung; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 188–189 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsleiterSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“, die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem seit…
DDR A-Z 1979
Währung/Währungspolitik (1979) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1985 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit eines Landes und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren und der damaligen Sowjetzone begann 1948 in den beiden Teilen Deutschlands eine voneinander getrennte währungspolitische Entwicklung. Durch die W.-Reform in der Sowjetzone wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Der Umtausch und die Umbewertung der Reichsmarkguthaben erfolgten je nach Personengruppe und Guthabenhöhe zu recht unterschiedlichen Sätzen. Die Guthaben bestimmter Personenkreise wurden konfisziert. Sparguthaben und Lebensversicherungspolicen wurden begünstigt umgerechnet. Guthaben der Volkseigenen Betriebe sowie sämtliche Schuldverhältnisse unterlagen nicht der Umwertung. Das gesamte Geldvolumen wurde damit bei stabilen Lohn-, Preis- und Schuldverhältnissen stark vermindert. Die Bezeichnung der W.-Einheit wurde am 31. 7. 1964 in „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert; damit war allein ein entsprechender Banknotenumtausch verbunden, während der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik davon unberührt blieben. Seit Dezember 1967 trägt die W.-Einheit der DDR die Bezeichnung „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“. Die „Mark“, abgekürzt „M“, ist gesetzliches Zahlungsmittel für das Gebiet der DDR und den Ostsektor Berlins (W.-Gebiet). B. Währungsgebiet Es läßt sich feststellen, daß die Abgrenzung der W.-Gebiete für die „Mark“ und die „D-Mark“ (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) bisher auch für Vereinbarungen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR relevant geworden ist. Um politische Begriffe zur Kennzeichnung der beiden Territorien zu vermeiden, einigte man sich auf die Bezeichnung „Währungsgebiet der D-Mark West“ für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und „Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ für die DDR und Berlin (Ost). Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Innerdeutschen Handel, der im Interzonenhandelsabkommen von 1950 als Handel zwischen den beiden genannten W.-Gebieten bezeichnet wird, und im Rahmen der innerdeutschen Verrechnungen. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W.-Gebieten werden von der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. C. Geldordnung Die Geldordnung eines sozialistisch/kommunistisch regierten Staates umfaßt die gesetzliche Festlegung der W.-Einheit, die Festlegung des Volumens und der Struktur des umlaufenden Bar- und Buchgeldes im Reproduktionsprozeß, die Art und Weise der Geldemission, die Regulierung und Organisation der Geldzirkulation, die Abstimmung von W.- und Preispolitik, die Festlegung des Umlaufbereichs des Geldes, die Festlegung des Verhältnisses zwischen der W.-Einheit und der allgemeinen Geldware Gold (Goldgehalt), die Festlegung des Austauschverhältnisses der eigenen W. zu den W. anderer Länder sowie die Absicherung der Stabilität des Geldwertes gegen Störeinflüsse aus dem Ausland. Nach dem in der DDR herrschenden Selbstverständnis wird die Stabilität der W. durch die hohe Leistungsfähigkeit der sozialistischen Wirtschaft gesichert. Allerdings muß darüber hinaus gewährleistet sein, daß die Geldschöpfung stets dem Wachstumstempo der Warenproduktion und -Zirkulation entspricht. II. Mengen- und wertmäßige Planung A. Komplexe Kategorie Währung Die W. ist eine ökonomisch komplexe Kategorie, in der sich alle wertmäßigen Beziehungen einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Sie umfaßt die der Produktionsweise entsprechenden Geldbeziehungen. In [S. 1149]der DDR unterliegt das W.-System der zentralen Planung und Leitung durch den sozialistischen Staat. Für die Gestaltung und das Funktionieren des W.-Systems sind ferner zwei andere, das DDR-System konstituierende Elemente wesentlich: das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln, die zentrale Planung der Wirtschaftsprozesse und das Außenhandels- und Valutamonopol des Staates. Wird der Wirtschaftsprozeß (Produktion, Investitionen, Konsumtion, Außenwirtschaft, Verteilung) in der DDR auch nur z. T. mengenmäßig geplant, so wird er doch nahezu vollständig wertmäßig (d. h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Die doppelte (mengen- und wertmäßige) Erfassung des Prozesses soll gewährleisten, daß die wirtschaftliche Entwicklung quantitativ und strukturell entsprechend der zentral formulierten Zielfunktion, d. h. ohne Disproportionen (z. B. unbefriedigte Nachfrage nach bestimmten Investitions- und Konsumgütern einerseits und ungeplante Lagerhaltung anderer, nicht absetzbarer Güter andererseits), verläuft. Die Wp. hat sicherzustellen, daß die Geldemission (sie erfolgt in der DDR als Kreditgeld) in enger Beziehung zum Wertbildungsprozeß geschieht, wodurch die materielle Deckung der Mark gewährleistet werden soll. B. Kontrolle durch die Mark Ein Problem der Geldpolitik der DDR besteht darin, daß es bei festen Planpreisen keinen Automatismus zwischen Geldschöpfung und Güterangebot gibt, einen Automatismus z. B., der eine Geldschöpfung neutralisiert, wenn das Güterangebot etwa zu gering ausfällt. Sofern aber Veränderungen im materiellen Prozeß und geldmäßige Veränderungen parallel laufen, z. B. im Verhältnis von Kauffonds und Warenfonds, wird dieser Zusammenhang auch zur Kontrolle des Maßes der Planverwirklichung ausgenutzt. Diese Finanzkontrolle (Kontrolle durch die Mark) erlaubt eine Überwachung sämtlicher Wirtschaftseinheiten mit Ausnahme der privaten Haushalte, der kleinen Gewerbetreibenden, der privaten Vermieter und der kleinen Handwerker. Voraussetzung ist die umfassende Reglementierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des Bargeldverkehrs und des Kreditverkehrs. Durchgeführt wird diese Kontrolle von den Banken, insbesondere der Staatsbank der DDR (bis zu ihrer Eingliederung in die Staatsbank im Jahre 1974 auch von der Industrie- und Handelsbank). Träger der Wp. in der DDR sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen, die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenhandel (bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft; GBl. I, 1973, Nr. 55) und die Zollverwaltung der DDR (Zollwesen). Die Aufgaben und Instrumente der Wp. der DDR bestimmen sich weitgehend durch das in der DDR praktizierte Wirtschaftssystem. Der Wp. obliegt die Aufgabe, für das Funktionieren der Geldordnung Sorge zu tragen; dabei hat sie die oben im einzelnen genannten Aufgaben zu erfüllen. Diese sind zum überwiegenden Teil auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß gerichtet, betreffen aber auch teilweise die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR. C. Binnenwährung Wie die W. aller anderen RGW-Länder ist auch die W. der DDR als eine reine Binnen-W. konzipiert. Dies bedeutet, daß die „Mark“ nicht konvertierbar ist, nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel genutzt werden kann und auf dem Devisenmarkt nicht offiziell gehandelt wird (Devisen). Durch die Abkoppelung der Mark vom internationalen W.-Zusammenhang kann das Weltmarktgeschehen keinen direkten Einfluß auf die inländische Geldmenge, das Preisniveau und den binnenwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozeß ausüben. Rückwirkungen auf das W.- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Aktivitäten anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports aufgrund des staatlichen Außenhandelsmonopols einerseits und durch die Devisengesetzgebung sowie die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank andererseits weitgehend verhindert worden. D. Ein- und Ausfuhr der Mark Die Ein- und Ausfuhr der Mark in das oder aus dem Gebiet der DDR ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen trifft der Minister der Finanzen, so z. B. für den Reiseverkehr (Devisengesetz vom 19. 12. 1973, GBl. I, Nr. 58; 1. Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz, Reiseverkehr, GBl. I, 1973, Nr. 58). Devisenwertumläufe zwischen privaten Personen des Deviseninlands (DDR) einerseits und Devisenausländern andererseits bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Eine Genehmigungspflicht besteht auch für den Devisenverkehr zwischen den privaten Deviseninländern sowie für Verfügungen von Devisenausländern über in der DDR erworbene und befindliche Vermögenswerte. Deviseninländer sind verpflichtet, erworbene Forderungsrechte auf Devisenwerte anzumelden. Die gleiche Anmeldepflicht besteht für devisenrelevante Verbindlichkeiten gegenüber Devisenausländern und für Vermögenswerte von Ausländern im Inland, die von Bürgern der DDR genutzt werden. Die Devisengesetze regeln ferner das Verfahren, nach dem Deviseninländer gezwungen werden können, in ihrem Besitz befindliche Devisen der Staatsbank der DDR zum Kauf anzubieten. Bargeld anderer W. unterliegt nicht der Anbietungspflicht, wenn der Er[S. 1150]werb dieses Bargeldes durch Bürger der DDR keiner devisenrechtlichen Genehmigung bedarf. Bis zum 15. 4. 1979 war das der Fall, wenn dieses Bargeld zur Bezahlung von Waren und Leistungen bei Einrichtungen der DDR verwendet werden sollte, die zur Annahme dieses Bargeldes von Bürgern der DDR berechtigt waren. Bürger der DDR konnten also von Besuchern aus dem Westen als Geschenk erhaltene Gelder (z. B. DM) annehmen und ohne Anmeldung oder ähnliche Verfahren direkt für Käufe in den sog. Intershops verwenden. Auch Gelder, die Bürger der DDR z. B. bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hatten und die sie in die DDR einführten, konnten für Einkäufe in Intershops verwendet werden. Derartige Beträge waren und sind bei Rückreise in die DDR allerdings in die „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ einzutragen. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen — und dies ist als eine die bisher genannten Bestimmungen ergänzende Kontrollmaßnahme anzusehen — bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Devisen in einem Zoll- und Devisendokument angeben und bei Wiederaus- bzw. Wiedereinreise über den Verbleib der Zahlungsmittel Rechenschaft ablegen. Erfahrungen bei Reisen in und durch die DDR haben jedoch ergeben, daß die mit diesen Devisendeklarationen beabsichtigten Kontrollen — wenn überhaupt — nur oberflächlich stattfinden. Der starke Ausbau der Intershops schien bisher darauf hinzudeuten, daß die Behörden der DDR devisenrechtliche Beschränkungen weitgehend abbauen wollten, um einen möglichst hohen Devisenzufluß in die DDR zu erreichen. Diese Entwicklung legte den Schluß nahe, daß sich die SED-Führung mit dem Umlauf einer zweiten (harten) Währung in der DDR quasi abgefunden hatte. Gemäß einer Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Außenhandel der DDR (Neues Deutschland, 5. 4. 1979) gelten mit Wirkung vom 16. 4. 1979 hinsichtlich der Verwendung von frei konventierbaren W. in der DDR neue Regelungen, durch die DDR-Bürger und ausländische Staatsbürger eine unterschiedliche Behandlung erfahren. DDR-Bürger können künftig in den Einrichtungen des Außenhandels der DDR (Intertank, Genex, Intershop) Waren nur noch gegen Schecks der Forum Außenhandelsgesellschaft mbH erwerben. Die „Mark-Wertschecks“ der Forum Außenhandelsgesellschaft können gegen Zahlung frei konvertierbarer W. bei Bankinstituten der DDR erworben werden. Der Preis für die Wertschecks richtet sich nach den von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätzen. Die Schecks sind nicht übertragbar und nicht rücktauschbar. Sie sind nur für den Kauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels verwendbar. Ausländische Staatsbürger können wie bisher in den Einrichtungen des Außenhandels für frei konvertierbare W. Waren erwerben, allerdings haben sie künftig ihre Personalpapiere vorzulegen. Eines lassen die neuen Bestimmungen bereits heute erkennen, die schon seit Jahren in der DDR-Führung vorhandenen Kräfte gegen die bisherige Intershop-Praxis haben für sich einen ersten Erfolg zu verbuchen. E. Zwangsumtausch Die Bestimmungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ in Devisen innerhalb des W.-Gebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Zwangsumtausch von DM West oder anderer „harter“ Devisen zum Kurs von 1 Mark (Ost) gleich 1 DM unterstützt. Dieser von Besuchern der DDR vorzunehmende Zwangsumtausch betrug vom 4. 6. 1972 bis zum 15. 11. 1973 pro Tag 10 DM (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Eine neue AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln (GBl. I, 1973, Nr. 51) sah eine Verdoppelung der Sätze vor. Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West), die sich besuchsweise in der DDR aufhielten, hatten einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder W. zum Gegenwert von 20 Mark der DDR zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. Bei einem Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) mußte der selbe Personenkreis einen Mindestumtausch von 10 Mark vornehmen. Dieser Zwangsumtausch galt auch für die bis dahin davon ausgenommenen Rentner. Nur Personen unter 16 Jahren blieben vom verbindlichen Mindestumtausch befreit (Zahlungsverkehr). Diese drastische Erhöhung der Zwangsumtauschsätze erfolgte wohl nicht nur aus devisenpolitischen Überlegungen der Regierung der DDR, sondern war auf eine Senkung der Zahl der DDR-Besucher gerichtet. Die Besucherzahlen gingen danach tatsächlich stark zurück. Die in dieser Maßnahme zum Ausdruck kommende Politik der DDR sowie die Maßnahme selbst stießen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) auf heftige Kritik. Sie wurde als krasser Verstoß gegen den „Geist“ des erst wenige Monate zuvor in Kraft getretenen. Grundlagenvertrages gewertet. Nicht zuletzt die Neuverhandlungen über den Swinggaben der Bundesregierung die Möglichkeit, die DDR zur teilweisen Zurücknahme ihrer neuen Mindestumtauschsätze zu veranlassen. Seit dem 15. 11. 1974 gelten zwar nicht mehr die alten Sätze, wohl aber gegenüber der AO von 1973 reduzierte Mindestumtauschbeträge: 13 DM pro Tag für einen Besuch in der DDR, 6,50 DM pro Tag für einen Besuch in Berlin (Ost). Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 wurden auf Drängen Bonns auch die Rentner vom Zwangsumtausch wieder, wie vor 1973, ausgenommen. [S. 1151]Ein Rücktausch in der DDR nicht verwendeter Mark aus dem verbindlichen Mindestumtausch bei der Ausreise aus der DDR bzw, Berlin (Ost) wird nicht gestattet. Nicht verbrauchte Mindestumtauschbeträge können allerdings bei den Wechselstellen der Staatsbank der DDR an den Grenzübergängen bei der Ausreise hinterlegt und bei einem folgenden Besuch verbraucht werden. III. Wechselkurs der Mark Die Festlegung des Wechselkurses der Mark gegenüber anderen W. erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den W. der RGW-Länder — nicht durch internationale Absprachen wie grundsätzlich zwischen den westlichen Industrieländern (Internationaler Währungsfonds, Zehnerclub, Weltbank, EG), sondern durch autonome Festlegungen seitens des Ministerrats der DDR in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Sowohl im Verhältnis zu den W. der sozialistischen Länder als auch der kapitalistischen Länder existieren — wenn auch aus unterschiedlichen Gründen — keine einheitlichen auf zwischenstaatliche Transaktionen und sonstige wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen anwendbaren Devisenumrechnungssätze. A. Formen des internationalen Zahlungsverkehrs Bei der Durchführung des Außenhandels mit den Partnerländern spielen weder die Binnenpreise noch die W. der DDR eine entscheidende Rolle: denn erstens ist die preispolitische Autonomie der Planungsbehörden der DDR auf das Inland beschränkt, und zweitens ist die Verwendung der Mark als Zahlungsmittel allein für den Binnenverkehr gestattet. Dem Handel mit westlichen Ländern werden Weltmarktpreise und den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern bilateral ausgehandelte Preise zugrunde gelegt, die sich an der Entwicklung der Weltmarktpreise in den jeweils letzten 5 Jahren orientieren. Daraus ergeben sich für den internationalen Zahlungsverkehr der DDR drei verschiedene Möglichkeiten bzw. Formen: Gegenüber Ländern mit konvertierbarer W. findet die W. des Partners Anwendung. Im innerdeutschen Handel, im Verkehr mit vielen Entwicklungsländern und nicht dem RGW angehörenden sozialistischen Ländern findet der Zahlungsverkehr im Regelfall auf dem Verrechnungswege in sog. Verrechnungseinheiten statt. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den RGW-Ländern wird mit Hilfe des transferablen Rubels abgerechnet. (Die Verrechnung der Außenhandelstransaktionen zwischen den RGW-Ländern erfolgt seit 1964 bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit [IBWZ] in Moskau.) In der DDR sind also der äußere und der innere Verrechnungsverkehr wirkungsvoll voneinander getrennt. Die Verbindung zwischen diesen beiden Verrechnungsweisen wurde und wird bisher über ein Preisausgleichskonto des Staatshaushalts hergestellt. Die Notwendigkeit eines derartigen Außenhandelspreisdifferenzkontos ist darin zu sehen, daß die mit der Durchführung der Außenhandelsgeschäfte betrauten Außenhandelsorganisationen mit den Produzenten von Exportgütern und den Verbrauchern von Importgütern die Transaktionen auf der Basis der DDR-Binnenpreise abwickelten. Die im Ausland gezahlten bzw. erzielten Preise (in ausländischer W.) werden mit einem administrativ festgesetzten Verrechnungskurs umgerechnet und auf diese Weise die Außenhandelspreise in Valutamark (VM) festgelegt. (Die VM ist die in der DDR verwendete Verrechnungseinheit zur Umrechnung der in ausländischen W. — einschließlich transferabler Rubel — ausgedrückten Weltmarktpreise der Export- und Importgüter. Die VM hat in der DDR vor allem als Planungskennziffer Bedeutung. In VM erfolgt gegenwärtig auch der Ausweis der Leistungen des gesamten Außenhandels.) Der in VM angegebene Außenhandelsumsatz ist jedoch nicht mit dem Außenhandelsumsatz in Binnenmark identisch. Über den amtlichen Verrechnungskurs zwischen VM und Binnenmark gibt es keine zuverlässigen Angaben. Das DIW Berlin schätzte für 1965 einen durchschnittlichen Kurs von 1 VM = 1,5 M. Die Höhe der über den Staatshaushalt auszugleichenden Preisdifferenzen zwischen Binnen- und Außenpreisen ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Exporten und Importen zu Binnenpreisen und den Exporten und Importen in VM. Da die Höhe des in VM ausgewiesenen Betrages von dem zugrunde gelegten Umrechnungskurs abhängt, wird daher der endgültig vorzunehmende Preisausgleich von diesem Kurs mitbestimmt. Für die Betriebe wird der Umrechnungskurs wirtschaftlich bedeutsam, wenn die Abrechnung der Exporte nicht zu Binnenpreisen — verbunden mit dem Preisausgleich — erfolgt, sondern direkt über die Valutarechnungspreise — diese natürlich umgerechnet in Binnenmark — in das Betriebsergebnis eingeht und somit für die betriebliche Gewinnbildung (Gewinn) entscheidende Bedeutung gewinnt. (Einführung des einheitlichen Betriebsergebnisses 1968 zunächst experimentell in wenigen, seit 1969 in allen wichtigen Betrieben und Kombinaten, seit 1971 in fast allen Betrieben. Überplanmäßige Exporte gehen jedoch — nach jüngster Informationen — nicht in das einheitliche Betriebsergebnis ein - und zwar mit der Begründung, daß sie zur Finanzierung von Rohstoffimporten herangezogen werden sollen.) Da die Höhe des Wechselkurses bei diesem Verrechnungsverfahren direkt auf die Exporterlöse einwirkt, bestimmen diese den betrieblichen Gewinn oder Verlust und zielen somit stimulierend auf das betriebliche Interesse an Exportgeschäften. Das von VM in [S. 1152]M umgerechnete Exportergebnis wird noch, bevor es in die betriebliche Rechnung eingeht, durch sog. Richtungskoeffizienten verändert. Sie sind regional und z. T. warengruppenspezifisch differenziert und eignen sich deshalb besonders gut zur regionalen Beeinflussung der Handelsströme. Entsprechend werden bei der Planung des Außenhandels in der DDR nicht die offiziellen Kurse, sondern korrigierte Kurse angewendet. Der Wechselkurs und die Richtungskoeffizienten werden damit zum zentralen Lenkungsinstrument, um die Exportbetriebe im Sinne der staatlichen Handelspolitik zu beeinflussen. Eine Einflußnahme auf die ausländische Nachfrage nach Waren aus der DDR ist dagegen weder durch eine Änderung der Parität der VM noch durch eine Änderung der Binnenpreise in der DDR möglich, weil die VM lediglich als interne Verrechnungseinheit dient und die Binnenpreise für den internationalen Handel nicht zur Anwendung kommen. Dabei ist es ohne außenhandelspolitische Bedeutung, ob die betriebliche Verrechnung der Exporte zu Binnenpreisen — mit Preisausgleich — oder direkt über das Betriebsergebnis erfolgt. Für die Verrechnung der Importe gilt auch heute noch in weiten Bereichen das Preisausgleichsverfahren über den Staatshaushalt. Zu den Großbetrieben, die die Abrechnung auch der Importe direkt über das Betriebsergebnis vornehmen können, gehören die VVB Schiffbau. Rostock, und das Kombinat Carl Zeiss, Jena. B. Verschiedene Wechselkurse In der DDR existieren mehrere, in ihrer Höhe und in ihrem Anwendungsbereich (Verrechnungszweck) verschiedene Wechselkurse. Die DDR hat — wie alle übrigen RGW-Länder — den Kurs der Mark gegenüber anderen W. auf der Basis eines fiktiven Goldgehalts von 0,399.902 Gramm Feingold festgelegt. Der fiktive Charakter des Goldstandards kommt darin deutlich zum Ausdruck, daß die Mark nicht durch Gold gedeckt ist, daß sie nicht in Gold einlösbar ist und daß diese „Goldparitäten“ nicht die Kaufkraftparität der Mark im Verhältnis zu anderen W. widerspiegeln. In der Literatur der DDR wird bisweilen noch behauptet, daß der Festlegung des Feingoldgehalts der Mark ein internationaler Kaufkraftvergleich der verschiedenen Währungen zugrunde liege (Kaufkraft; Geld im Sozialismus). Tatsächlich spielen die Goldparitäten im internationalen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr. Bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung der Außenhandelsumsätze über den Preisausgleich wurden jedoch noch bis Ende 1958 die Goldparitäten angewendet. Es ist ferner festzuhalten, daß der Goldgehalt der Mark der DDR höher als der der DM (in Verbindung mit der Kursfreigabe der DM wird heute kein Feingoldgehalt für die DM mehr angegeben) festgesetzt worden ist - übrigens genauso, wie derjenige des Rubels höher als der des Dollars ist. Wahrscheinlich werden damit allein propagandistische Zwecke verfolgt. Mit der Anwendung eines neuen Umrechnungskurses bei den Außenhandelsumsätzen ab 1. 1. 1959 wurde in der DDR für die Devisengegenwerte die Bezeichnung Valutamark eingeführt. Dieser neue Kurs stellte gegenüber der bis 1958 angewendeten Goldparität inhaltlich eine Abwertung der Mark dar. Die Umrechnung der VM in andere westliche W. erfolgte vor der 1. Aufwertung der DM im Jahre 1961 entsprechend der Relation 1 DM = 1 VM; 1 US-$ = 4,20 VM. Die inzwischen erfolgten Paritätsänderungen unter den westlichen W. haben sich auch auf den Umrechnungskurs der VM ausgewirkt. So galt nach Annäherungsrechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin 1976 1 VM = 0,72 DM; 1 US-$ = 3,52 VM. Der Kurs zum Rubel hat sich nicht geändert. 1 Rbl = 4,667 VM. Seit 1965 wird der Außenhandel in der offiziellen Statistik der DDR nicht mehr in Rubel, sondern in VM ausgewiesen. Neben den genannten Kursrelationen gibt es für die Mark Kurse für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander und Touristenkurse für westliche W. Während die Touristenkurse in einzelnen sozialistischen Ländern die westlichen W. unterbewerten, stellen sie in bezug auf die W. der übrigen sozialistischen Länder annähernd eine realistische Verbindung der einzelnen Preissysteme dar. Allerdings ergibt ein Kaufkraftvergleich Bundesrepublik Deutschland : DDR bei gekreuzten Warenkörben Anfang 1977 eine relative Kaufkraft der Mark von 96 v. H. der Kaufkraft der DM, bei Unterstellung eines Warenkorbes DDR sogar von 103 v. H. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben die sozialistischen Länder im Februar 1963 die W.-Paritäten für nichtkommerzielle Zahlungen auf der Basis eines internationalen Warenkorbes festgelegt, der zu den jeweils geltenden Binnenpreisen in den einzelnen Staaten des Ostblocks bewertet worden ist. Diese Kurse dienen außerdem Touristenverkehr auch der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem sonstigen nichtkommerziellen Verkehr, wie z. B. Unterhalt diplomatischer Vertretungen, Leistungen im Post- und Fernmeldewesen, Zahlungen im sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch usw. Der Touristenkurs ist auf keinen Fall auf die binnenwirtschaftliche Verrechnung der Außenhandelsumsätze anwendbar; denn der zugrunde gelegte Warenkorb enthält nur 60 Positionen aus dem Konsumgütersektor, also im wesentlichen keine Güter des internationalen Handels; im übrigen liegen der Touristenkursberechnung Binnenpreise zugrunde, während im internationalen Handel modifizierte Welt[S. 1153]marktpreise zur Anwendung kommen. Für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander gilt 1 Rbl = 3,20 Mark; der Touristenkurs für Besucher aus dem Westen beträgt 1 Mark = 1 DM. Es wurde bereits deutlich, daß die VM nicht mehr uneingeschränkt zur binnenwirtschaftlichen Abrechnung des Außenhandels verwendet wird. Gegenwärtig gelten vielmehr multiple Verrechnungskurse, die quasi korrigierte VM-Kurse darstellen. Offiziell sind diese Kurskorrekturen in der DDR nicht erläutert worden; sie gehen wahrscheinlich auf eine nicht veröffentlichte Verfügung des Ministers für Außenhandel vom Dezember 1964 zurück und werden im übrigen aus verschiedenen Gründen quasi wie Staatsgeheimnisse behandelt. Technisch wurde diese Kurskorrektur durch Aufschläge auf den Kurs der VM vorgenommen (Exportprämien und Importaufschläge). Dieser Kurskorrektur liegt die Absicht zugrunde, zu realistischen Paritäten zwischen den zu Binnenpreisen bewerteten Außenhandelsgütern und dem Außenhandelspreisniveau dieser Güter zu kommen. Die Kurse wurden zunächst, nach 5 W.-Gebieten getrennt, mit unterschiedlichen Sätzen geändert. Später differenzierte man die Kurse, die nur auf nicht exakt ermittelten Durchschnitten von Kaufkraftvergleichen beruhten, weiter nach einzelnen Ländern — z. T. sogar nach Warengruppen —, indem man sog. Richtungskoeffizienten einführte. Gegenüber dem Kurs der VM im Verhältnis zu den ausländischen W. stellen diese Maßnahmen, sofern ein Exportbonus (z. B. 1 VM = 1,5 Mark) in Gestalt des Richtungskoeffizienten gewährt wird und das Kursverhältnis von VM zu Auslands-W. unverändert erhalten bleibt, eine indirekte Abwertung dar. Je nach der binnenwirtschaftlich angewandten Verrechnungsmethode — Preisausgleich oder direkte Beteiligung der Betriebe am Außenhandelsergebnis — wirken sich diese Maßnahmen auf die Höhe des notwendigen Preisausgleichs aus, oder aber sie stimulieren die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Produktionsbetriebe und Außenhandelsunternehmen. Die differenzierten Richtungskoeffizienten bieten den Außenhandelsplanern der DDR die Möglichkeit, die Betriebe entsprechend den handelspolitischen Zielen gegenüber bestimmten Ländern bzw. Ländergruppen am Außenhandel zu interessieren. Andererseits sind die multiplen Kurse — je nach deren Ausgestaltung — auch geeignet, regionale Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung auszugleichen. Schließlich besteht ein freier Kurs der Mark, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Berlin (West) — aufgrund der Angebot-Nachfrage-Entwicklung der W. der DDR bilden kann. Dieser freie Kurs spiegelt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht realistisch wider. Er bewertet die Mark zu gering. Da die Mark in westlichen Ländern kaum gefragt ist, fällt der durch Angebot und Nachfrage zustande kommende Kurs automatisch zu niedrig aus. Das Angebot an Mark bringt im wesentlichen zum Ausdruck, daß Einwohner der DDR ihre Nachfrage nach bestimmten Waren nur über den Kauf westlicher W. befriedigen können. Daneben existiert in der DDR ein schwarzer Markt für die Mark, die dort erzielten Kurse von bis 1:5 kennzeichnen ebenfalls die starke Nachfrage nach insbesondere hochwertigen, in westlichen Staaten produzierten Konsumwaren. Einen hohen Prozentsatz der so erworbenen DM, Dollars usw. gaben die Bewohner der DDR bisher in den Intershops aus. Künftig werden die DDR-Bewohner in entsprechendem Umfang „Mark-Wertschecks“ bei den DDR-Bankinstituten erwerben, um damit in den „Einrichtungen des Außenhandels“ einzukaufen. IV. Währungsstabilität Zentrale Aufgabe der Wp. ist die Sicherung der W.-Stabilität im Inland. Sie ist gewährleistet, wenn eine Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen Geld- und Güterkreislauf gesichert ist. Für die Stabilität der Mark sind im einzelnen z. B. folgende Faktoren relevant: das plangerechte Wachstum des Volkseinkommens und dessen Verwendung sowie die Einhaltung geplanter Verteilungsrelationen zwischen den Nettogeldeinkommen der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen, ein ausgeglichener oder mit einem Überschuß abschließender Staatshaushalt, die Planmäßigkeit des Geldumlaufs in der baren und bargeldlosen Form, eine planmäßige Preisentwicklung, die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols, die Ausgeglichenheit der Zahlungsbilanz sowie die planmäßige Gestaltung der Wechselbeziehungen innerhalb des einheitlichen sozialistischen Finanzsystems. Der Erreichung des Stabilitätsziels dienen alle bereits beschriebenen Aufgaben der Wp., die auch als Instrumente zur Erreichung des obersten Ziels bezeichnet werden können, einschließlich der „Kontrolle durch die Mark“ (Finanzkontrolle und Finanzrevision). W.-Stabilität ist im übrigen nicht nur ein von der Wp. anzustrebendes Ziel, sondern gleichermaßen eine von der gesamten Volkswirtschaft wahrzunehmende Aufgabe: Naturgemäß erhält in diesem Prozeß das Bankensystem eine Schlüsselstellung, da es für die planmäßige Ausstattung der Volkswirtschaft mit finanziellen Mitteln verantwortlich ist. A. Reglementierungsmaßnahmen Währungspolitisches Hilfsmittel zur Verwirklichung [S. 1154]des Stabilitätsziels sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten bis auf bestimmte gesetzlich festgelegte Ausnahmen vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken, die allgemeine Kontoführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenhaltung an Bargeld bis auf eine geringe Reserve für Bargeldzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsumtionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. Im Gegensatz zu den von diesen Reglementierungen betroffenen Wirtschaftseinheiten dürfen Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Daher konnte bisher das Volumen des Bargeldumlaufs — gemessen am Entwicklungsstand der DDR-Wirtschaft — im Verhältnis zu dem westlicher Industrieländer niedrig gehalten werden. Das Volumen an umlaufenden Noten und Münzen erhöhte sich jedoch von 1957 — dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch — von 3,48 Mrd. Mark bis Ende 1977 auf 11,31 Mrd. Mark. Der gesamte Geldumlauf hat in 27 Jahren (1950 bis 1977) um knapp 8 Mrd. Mark zugenommen. Er stieg im gleichen Zeitraum von 183 Mark auf 675 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Trotz dieser Maßnahmen, die alle auf die Abstimmung des materiellen und finanziellen Wirtschaftsprozesses gerichtet sind, treten immer wieder Disproportionen auf, da mit den vorhandenen Lenkungsinstrumenten der komplexe Wirtschaftsprozeß der hochentwickelten Volkswirtschaft der DDR offensichtlich nicht reibungslos zu steuern ist. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Wp. der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung, da gehortetes Bargeld in seiner Verausgabung (Nachfrage) hinsichtlich Zeitpunkt und Richtung vom Staatsapparat nur schwer zu kontrollieren ist und daher zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen kann und — infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte bei besonders begehrten Gütern des Konsums begünstigt. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d. h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht bzw. bei quantitativ ausreichender Angebotszunahme die Warenstruktur so gestaltet ist, daß diese Waren von der Bevölkerung nicht „angenommen“ werden. Eine ernsthafte Beschränkung der monetären Stabilität tritt jedoch erst dann ein, wenn eine disproportionale Entwicklung über mehrere Jahre anhält und damit die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der W. verliert. Bedenklich wäre eine solche Entwicklung nicht zuletzt deshalb, weil sich auch in einer Planwirtschaft Disproportionen verstärkende Kräfte entwickeln können, z. B. wenn das Stimulierungs- (Prämien-)System seine Wirkung z. T. einbüßt und damit eine gleichmäßige Verteilung des geplanten Güterangebotes gefährdet wird. Zeitweilige Disproportionen (z. B. aufgrund der partiellen Nichterfüllung einiger Konsumgüterproduktionsziele, relativ hoher Ausschußproduktion. Überziehung des geplanten volkswirtschaftlichen Lohnfonds) gefährden dagegen die monetäre Stabilität weniger, wenn sie zu erhöhtem Sparen der Bevölkerung führen. Darüber hinaus besteht für die Wirtschaftsführung der DDR die Möglichkeit, solche Ungleichgewichtssituationen durch Importe ― am ehesten dazu geeignet sind relativ schnell zu realisierende „Westimporte“ ― zu entschärfen. Diese Möglichkeit zur Überwindung von Engpässen im Konsumgüterangebot ist von der DDR-Führung in der Vergangenheit häufig genutzt worden. B. Kaufkraftstau Von Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die Wirtschaft der DDR in der Vergangenheit vor allem in jenen Phasen intensiver Wachstumsanstrengungen betroffen, die von einer vorrangigen Entwicklung der Produktionsmittelindustrie vor der Konsumgüterindustrie gekennzeichnet waren. Eine derartige Entwicklung führte beispielsweise im Oktober 1967 zum Geldumtausch, durch den Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (s. GBl. I, 1967, S. 603 und 1958, S. 687). Wie an der Entwicklung des Bargeldumlaufs abzulesen ist, hat es die Wirtschaftsführung der DDR in vielen Jahren durch Sparwerbung — verbunden mit entsprechenden Anreizen — verstanden, die Bevölkerung zur festen Anlage hoher Ersparnisse anzuregen. Damit sind diese Mittel als Kaufkraft zwar nicht endgültig verschwunden, werden aber für die Wirtschaftsführung zu einer kontrollierbaren Größe. Auffallend ist, daß in der DDR zur Absorbierung „überschüssiger“ Kaufkraft bisher kaum mit Preiserhöhungen bei Konsumgütern gearbeitet worden ist. Preiserhöhungen wurden in der Regel nur bei Gütern des gehobenen Bedarfs vorgenommen. An der Politik einer relativen Preisstabilität hat auch die Industriepreisreform in der DDR grundsätzlich nichts geändert. Auch direkte Steuererhöhungen wurden als Mittel der Kaufkraftabschöpfung bis auf wenige Ausnahmen (Handwerkssteuer) nicht vorgenommen (Steuern). Daß die DDR die Kaufkraft ihrer W. trotz des zeitweilig zu beobachtenden Kaufkraftstaus bei der Bevölkerung insgesamt relativ stabil halten konnte (allerdings bei einem seit 7–8 Jahren unveränderten [S. 1155]Warenkorb), zeigt die Entwicklung des amtlichen Index der Einzelhandelsverkaufspreise, der Leistungspreise und der Tarife für die Bevölkerung, zum anderen der entsprechende Index der Kaufkraft der Mark. Jedoch berechtigt die Feststellung der relativen Kaufkraftstabilität der Mark noch nicht zu dem Urteil, die Mark sei insgesamt eine stabile W. Insbesondere die Disproportionen zwischen Kauf- und Warenfonds zeigen sich in einem ungewöhnlichen Anstieg des Kassenhaltungskoeffizienten. Der Index der Einzelhandels-Verkaufspreise, Leistungspreise und Tarife sank in den ersten 10 Jahren des Bestehens der DDR und ist seither mit nur geringen Schwankungen — ausgelöst durch einzelne Preiserhöhungen und Preissenkungen — weitgehend konstant geblieben (Basis 1970 = 100; 1950: 188,2 / 1955: 112,7 / 1960: 100,9 / 1965: 100,9 / 1971: 100,2 / 1972: 99,4 / 1975: 98,4 / 1976: 98,4). Der Index für die Kaufkraft der Mark entwickelte sich entsprechend (Basis 1970 = 100; 1950: 53,1 / 1955: 88,7 / 1960: 99,1 / 1965: 99,1 / 1973: 101,3 / 1975: 101,6 / 1976: 101,6). Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe; Transfer-Rubel; Außenhandel und Außenwirtschaft. Klaus Bolz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1148–1155 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Waldheimer Prozesse
Währung/Währungspolitik (1979) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1985 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit eines Landes und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den…
DDR A-Z 1979
Westgeldeinnahmen (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 1,5 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen: Pauschalsumme gemäß Art. 18 des Abkommens über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zur Abgeltung der früher im Berlinverkehr individuell erhobenen Straßenbenutzungsgebühren, der Steuerausgleichsabgabe und der Visagebühren in Höhe von 400 Mill. DM (1972–1975 jährlich 234,9 Mill. DM); Berliner Zahlungen für die Abnahme von Bauschutt, die Abnahme und Beseitigung von Abfallstoffen, die Abnahme und Behandlung von Abwässern sowie für die Nutzungskosten der durch Berlin (Ost) führenden U- Bahn (BVG) in Höhe von 70,3 Mill. DM; Kostenbeteiligung des Bundes für Maßnahmen zur Verbesserung des Eisenbahnverkehrs (1977) sowie des [S. 1173]Straßenverkehrs von und nach Berlin (West) in Höhe von 98,4 Mill. DM; Zahlungen der Bundespost über insgesamt 95,3 Mill. DM (1977); teils geschätzte mittelbare Zahlungen für Visa- und Einreisegenehmigungsgebühren: 63 Mill. DM sowie Straßenbenutzungsgebühren (1977, geschätzt) in Höhe von 35 Mill. DM. Bei Reisen in die DDR und nach Berlin (Ost) besteht außerdem seit 1964 ein sog. verbindlicher Mindestumtausch von DM in Mark der DDR. Die seit dem 15. 11. 1974 geltenden Umtauschsätze betragen 13 bzw. 6,50 DM. Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 sind Rentner von der Umtauschpflicht wieder befreit worden. Die daraus resultierenden Einnahmen sind schwer zu beziffern, dürften sich jedoch inzwischen auf rd. 200 Mill. DM belaufen. Keine Schätzungen sind über die von der DDR erhobenen Genehmigungsgebühren (Zoll) sowie über eingezogene Strafgelder für Ordnungswidrigkeiten im Pkw-Straßenverkehr möglich. Weitere Einnahmen erzielt die DDR aus einer Reihe kommerzieller Vorgänge, die außerhalb des Berliner Abkommens über den innerdeutschen Handel und somit nicht im Clearing über Verrechnungseinheiten abgewickelt werden. Hierzu gehören Warenkäufe über den DDR-„Genex“-Geschenkdienst und über die Verkaufseinrichtungen von Intershop und „Intertank“. Die Schätzungen über die Größenordnung gehen auseinander. Seitdem die Bewohner der DDR westliche Zahlungsmittel besitzen und damit selbst Einkäufe in den genannten Einrichtungen tätigen können, dürfte der Umsatz erheblich gestiegen sein. Den Einkünften aus dem S-Bahn-Verkehr in Berlin (West) stehen allerdings erhebliche Ausgaben für die Unterhaltung gegenüber. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß die DDR in einigen Bereichen auch Westgeldausgaben hat. So müssen für einen erheblichen Teil der bei „Intershop“ angebotenen Waren beim Einkauf westliche Devisen aufgewandt werden; als Saldenausgleich für Güter- und Personenverkehr, Miete für Güterwagen, Zugdienste usw. hat die Deutsche Reichsbahn an die Deutsche Bundesbahn seit 1974 jährlich rd. 100 Mill. DM zu zahlen; Besuchsreisende ins westliche Ausland erhalten bei der Ausreise aus der DDR eine geringfügige DM-Ausstattung in Höhe von 15 DM je Person für die gesamte Aufenthaltsdauer. Im Vergleich zu den W. sind die damit verbundenen Westgeldausgaben jedoch relativ gering. Schätzungsweise verbleibt der DDR insgesamt ein Devisengewinn von 1,2 Mrd. DM jährlich (1977). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1172–1173 Wert- und Mehrwerttheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 1,5 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen: Pauschalsumme gemäß Art. 18 des Abkommens über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zur Abgeltung der früher im Berlinverkehr individuell erhobenen…
DDR A-Z 1979
Mathematik (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Mit den seit dem VI. Parteitag der SED 1963 eingeleiteten Reformmaßnahmen setzte eine zunehmende Verwendung mathematischer Mittel und Methoden bei der Formulierung und Lösung verschiedenartiger Probleme ein. Diese Entwicklung erfaßte fast alle Zweige der Naturwissenschaften, der Technik, der Wirtschaft und selbst einiger Geisteswissenschaften. Dabei gewannen insbesondere die Kybernetik, die Verfahren der Operationsforschung sowie die mathematische Logik an Bedeutung. Ihre möglichst vielseitige Anwendung wurde von Partei- und Wirtschaftsführung stark gefördert. Ziel dieser verstärkten Berücksichtigung der M. sollte es sein, zur Erhöhung der Effektivität in Wissenschaft und Technik beizutragen. Mathematische Methoden wurden in der Folgezeit besonders in der Wirtschaft eingesetzt. Die Anwendung der M. sollte es ermöglichen, tiefer in die quantitativen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen einzudringen und die ökonomischen Prozesse exakter zu beherrschen. Operationsforschung, Kybernetik, Netzplantechnik und mathematische Logik entwickelten sich daher zunehmend zu Instrumenten der Leitung (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Leitungswissenschaft, Sozialistische; Organisationswissenschaft). Sie gewannen ebenfalls im Zusammenhang mit dem Einsatz der elektronischen Rechentechnik an Bedeutung. Um Beschlüsse des IX. Parteitages der SED (1976) zu erfüllen, wird der Grundlagenforschung weiterhin besondere Bedeutung beigemessen. So ist es beispielsweise ein Hauptanliegen der mathematisch-kybernetischen Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR, durch die Entdeckung und Erforschung von Gesetzmäßigkeiten neue Zusammenhänge in und zwischen Strukturen und Prozessen in Natur und Gesellschaft zu erkennen, darauf aufbauend formali[S. 717]sierte Beschreibungsmittel für numerisch meßbare Größen von Zuständen und Bewegungsvorgängen zu entwickeln sowie zu ihrer Beherrschung und Anwendung in der industriellen und — ganz allgemein — gesellschaftlichen Praxis Algorithmen, EDV-Programmsysteme und geeignete EDV-„Hardware“ zu schaffen. Aufgabe der Forschungseinrichtungen ist es ferner unter anderem, mit der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse möglichst alle Möglichkeiten zur Vermittlung der neuen Erkenntnisse in die Anwendungsbereiche hinein zu nutzen (Elektronische ➝Datenverarbeitung). Hierbei spielen die mathematischen Fachzeitschriften eine wichtige Rolle. Zu den bekanntesten zählen: die Zeitschrift für mathematische Logik und Grundlagen der Mathematik (VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften. Berlin [Ost]) sowie die Zeitschrift für angewandte Mathematik und Mechanik (Akademie-Verlag, Berlin [Ost]). Mit den Möglichkeiten des Einsatzes mathematischer Mittel und Methoden befassen sich auf der Grundlage der vereinbarten wirtschaftlichen sowie wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Länder besondere Expertengruppen. Gegenstand der Zusammenarbeit sind z. B. auf ökonomischem Gebiet u. a. die Vervollkommnung der Methoden für die Ausarbeitung und die Auswahl von Planvarianten, die Entwicklung von Prinzipien, Kriterien und Methoden der wissenschaftlichen Entscheidungsfindung sowie die Ausarbeitung und Anwendung ökonomisch-mathematischer Methoden in der Volkswirtschaftsplanung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 716–717 Materielle Verantwortlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mathematik-OlympiadeSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Mit den seit dem VI. Parteitag der SED 1963 eingeleiteten Reformmaßnahmen setzte eine zunehmende Verwendung mathematischer Mittel und Methoden bei der Formulierung und Lösung verschiedenartiger Probleme ein. Diese Entwicklung erfaßte fast alle Zweige der Naturwissenschaften, der Technik, der Wirtschaft und selbst einiger Geisteswissenschaften. Dabei gewannen insbesondere die Kybernetik, die Verfahren der Operationsforschung sowie die mathematische…
DDR A-Z 1979
Theater (1979)
Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1977 bestanden 134 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u. ä), die im gleichen Jahr 11,08 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche Staatsoper und Komische Oper in Berlin), 2 Operette (Metropol-T. Berlin und Staatsoperette Dresden), 3 Kinder- und Jugend-T. (T. der Freundschaft Berlin, T. der Jungen Generation Dresden, T. Junge Garde Halle), 7 Puppen-T. (Berlin, Dessau, Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt. Magdeburg, Naumburg). Wichtigstes T.-Zentrum ist Berlin (Ost). Internationalen Ruf besitzen hier: die Deutsche Staatsoper mit einem breiten musikdramatischen Repertoire, die Komische Oper, die seit ihrer Gründung 1947 von der durch Intendant Walter Felsenstein entwickelten und nach dessen Tode (1975) von seinem Nachfolger Joachim Herz weitergeführten Konzeption eines realistischen Musik-T. geprägt ist; das Berliner Ensemble, das seit der Gründung 1949 besonders das Werk seines Mitbegründers Bertolt Brecht pflegt; die Volksbühne, die unter der künstlerischen Leitung und späteren Intendanz des Schweizer Regisseurs Benno Besson (1969–1977) vor allem einen neuen Stil eines intelligenten komödiantischen Volks-T. entwickelte; das Deutsche T. mit den Kammerspielen und der Kleinen Komödie. Wichtigste Bühnen in den Bezirken sind das Volks-T. Rostock, das unter seinem Intendanten Hanns Anselm Perten einen besonders weltoffenen Spielplan pflegt und die meisten DDR-Erstaufführungen von Autoren des westlichen Auslands bringt, die Städtischen T. Leipzig, die Staats-T. Dresden, die Städtischen T. Karl-Marx-Stadt, das Deutsche National-T. Weimar, die Bühnen der Stadt Magdeburg und das Hans-Otto-T. Potsdam. Breiten Raum in den Spielplänen nehmen Stücke des Kulturellen Erbes ein. ebenso wie die zeitgenössische Dramatik der DDR. Die zeitgenössische Dramatik des Auslandes ist vor allem durch Werke aus sozialistischen Ländern vertreten, in geringerem Maße durch solche westlicher Autoren, die eine allgemein progressive, humanistische oder sozialkritische Tendenz aufweisen. Auf kleinen Dependance- und Studio-Bühnen pflegt man neben literarischen Programmen eine Art unterhaltenden Boulevard-T. sozialistischer Prägung. Die wichtigsten DDR-Dramatiker sind Heiner Müller, Peter Hacks, Volker Braun („Die Kipper“), Ulrich Plenzdorf („Die neuen Leiden des jungen W.“), Helmut Baierl. Rainer Kerndl und (im heiteren Genre) Rudi Strahl; zu den bedeutendsten Regisseuren zählen Adolf Dresen, Wolfgang Heinz, Manfred Karge und Matthias Langhoff, Manfred Wekwerth sowie (im Musik-T.) Ruth Berghaus, Joachim Herz und Harry Kupfer. Die T. unterstehen der Abteilung T. im Ministerium für Kultur, von der auch die Intendanten eingesetzt werden; eine Subventionierung erfolgt durch die Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte. Die Beziehungen der Autoren zum T. regeln sich durch Direktaufträge und über die Bühnenvertriebe des Henschelverlages und der Musikverlage. Die T.-Schaffenden sind zum großen Teil in der Gewerkschaft Kunst im FDGB und im Verband der Theaterschaffenden organisiert; ihnen steht ein Zentraler Bühnennachweis zur Verfügung. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der T.-Hochschule „Hans Otto“ in Leipzig. Staatlichen Schauspielschulen in Berlin und Rostock sowie dem Institut für Schauspielregie in Berlin; für Ballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin, der Palucca-Schule Dresden und der Fachschule für Tanz in Leipzig; für Musik-T. an den Hochschulen für Musik in Berlin. Dresden. Leipzig und Weimar. An der Humboldt-Universität Berlin besteht ein Bereich T.-Wissenschaft, an der Akademie der Künste der DDR eine Sektion Darstellende Kunst mit einer Wissenschaftlichen Abteilung. Die Verbindung der T. zum Publikum ist auf vielfältige Weise geregelt: durch Kooperationsverträge zwischen T. und Betrieben, an den T. bestehende Freundeskreise und Jugendklubs sowie die Veranstaltung von Foyergesprächen, in denen Ensemblemitglieder der T. mit Besuchern über Inszenierungen diskutieren. Ein differenziertes Anrechtssystem ermöglicht T.-Besuche zu ermäßigten Preisen. Die DDR ist Mitglied in folgenden internationalen T.-Vereinigungen: Internationales T.-Institut, Internationale Vereinigung der Kinder- und Jugend-T. (ASSITEJ), Internationaler Schauspielerverband (FIA), Internationale Föderation für T.-Forschung (FIRT), Internationale Organisation der Szenographen, T.-Architekten und T.-Techniker (OISTT), Internationale Vereinigung für Puppenspiel (UNIMA). Bedeutendstes T.-Festival sind die seit 1957 alljährlich im Herbst veranstalteten Berliner Festtage mit Gastspielen von T. des Auslands und aus den DDR-Bezirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1083 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theorie und PraxisSiehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1977 bestanden 134 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u. ä), die im gleichen Jahr 11,08 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche…
DDR A-Z 1979
Nettogewinnabführung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, mußten die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 normativ festgelegte N. an den Staat leisten. Diese bestanden in den für die einzelnen VVB und deren Betriebe stark differenzierten und in den Jahren 1969 und 1970 gleichbleibenden Prozentanteilen des Nettogewinns - bei Berücksichtigung jährlicher Mindestbeträge. Ab 1971 sollten neue, für 5 Jahre geltende Abführungssätze gebildet werden, ohne daß es jedoch wegen der Rezentralisierungsmaßnahmen von Ende 1970 dazu kam. Mit dieser Differenzierung der Sätze der N. versuchte der Staat eine Steuerung der Entwicklung der Industriezweige in Richtung auf von ihm aufgestellte Strukturziele zu erreichen. Dabei sollte die Höhe des Gewinns Leistungsmaßstab sein und die Höhe der N. dort starke Minderungen des Aktionsradius der dezentralen Produktionseinheiten bewirken, wo deren Entwicklungsrichtungen nicht der staatlich angestrebten Struktur entsprachen. Für den Betrieb war in der NÖS-Periode entscheidend, daß von dem um die N. verminderten Nettogewinn nach der planmäßigen Tilgung und Finanzierung von Krediten sowie der Bildung seiner Fonds noch ein möglichst großer Restgewinn verblieb, mit dem er — bei Ausnahme einiger staatlich festgelegter Projekte — seine Investitionstätigkeit weitgehend frei bestimmen konnte. Je größer (kleiner) die N. war, desto geringer (höher) wurde dieser Restgewinn und damit der betriebliche Aktionsspielraum. Die N. ist grundsätzlich im Gewinnverwendungsfonds der VVB-Zentrale erfaßt worden. Daraus flossen dann bestimmte Gewinnanteile an den Staatshaushalt. Mit dem bei der VVB-Zentrale verbleibenden Teil sind Gewinnumverteilungen innerhalb der, VVB zur Förderung wichtiger Strukturziele durchgeführt worden: Einerseits wurden solchen Betrieben des VVB-Verbandes Mittel gewährt, deren Gewinnerzielung zur planmäßigen Finanzierung der Betriebsausgaben nicht ausreichte; andererseits finanzierte die VVB-Leitung in eigener Regie durchgeführte Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt wurden. Ab 1971 wurden mit der Rezentralisierung sowohl die Investitionsentscheidungen wieder in die Hand staatlicher Instanzen gelegt, als auch der zu erwirtschaftende Nettogewinn zur staatlichen Plankennziffer erhoben. Damit konnte die Gewinnabführung auf die Vorgabe absoluter, branchenweise unterschiedlicher N.-Beträge geändert werden, die 1971 auch bei Nichterreichen des Plangewinns voll zu zahlen waren. Da die Betriebe bei Unterschreitung des Soll-Gewinns erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüberstanden, wurde 1972 eine Erleichterung beider N. gewährt: 30 v. H. der Unterschreitung des Plangewinns durften gekürzt werden. Seit 1973 traten noch weitere Lockerungen ein: Sowohl die N. als auch die Plankennziffer für den Nettogewinn dürfen bei der Planausarbeitung als Berechnungskennziffer behandelt werden, die sich indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ergibt. Bei Unterschreiten des Soll-Gewinns dürfen nunmehr 50 v. H. der Gewinnunterschreitung von der N. gekürzt werden. Bleibt der Ist-Gewinn allerdings noch unter diesem verminderten Gewinnabführungssoll, so ist er voll abzuführen und die Differenz als Finanzschuld im darauf folgenden Jahr zu tilgen und bis dahin mit 5 v. H. zu verzinsen. Bei Übererfüllung des Soll-Gewinns müssen die Betriebe und Kombinate einen einheitlichen Abführungssatz von 50 v. H. des Mehrgewinns zahlen. Der VVB kommt nach wie vor die Funktion zu, aus ihrem — aus betrieblichen N.-Beträgen gespeisten — Gewinnfonds, neben der Abführung an den Staatshaushalt, Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB durchzuführen und über den Reservefonds bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen durchzusetzen. Dasselbe gilt auch für die Kombinatsspitze und deren Gewinnfonds irrt Verhältnis zu den ihr unterstehenden Kombinatsbetrieben. Der Charakter der N. hat sich seit der Rezentralisierung gewandelt. Denn nunmehr ist die Erfüllung der geplanten mengenmäßigen und wertmäßigen Produktionsziele stark mit der finanziellen Planung verknüpft: Bei Nichterreichen der Produktionsziele treten wegen der Unterschreitung des Soll-Gewinns deutliche Schwierigkeiten in der Finanzierung der betrieblichen Aufgaben ein, die zwar durch die dann vorgesehenen Minderungen der N. abgeschwächt wurden, aber dennoch immer weiter bestehen. Als strukturpolitisches Instrument ist die N. zwar noch immer wirksam, ihre Bedeutung ist aber ge[S. 763]schwächt, denn die Strukturpolitik vollzieht sich nunmehr wieder durch reale Planvorgaben. Die N. soll allerdings die staatlichen Strukturziele auf der Seite der finanziellen Planung unterstützen - eine Zielsetzung, die wiederum nicht unterschätzt werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 762–763 Neokolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NetzplantechnikSiehe auch die Jahre 1975 1985 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate oder VVB in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB…
DDR A-Z 1979
Familienrecht (1979)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist daher auch in der DDR das F. aus dem kodifizierten Zivilrecht ausgeklammert und als eigenständige Materie in dem am 1. 4. 1966 in Kraft getretenen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) mit Einführungsgesetz (EFGB) (GBl. I, 1966, S. 19) und in der gleichzeitig in Kraft getretenen Familienverfahrensordnung (FVerfO) vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171), die inzwischen durch § 205 der ZPO vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533) wieder aufgehoben worden ist, abschließend kodifiziert worden. Gleichzei[S. 348]tig wurde das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 aufgehoben, soweit seine Bestimmungen nicht bereits durch frühere Rechtsakte abgelöst worden waren. II. Entwicklung Nach dem II. Weltkrieg war die Entwicklung des F. von 2 Akzenten geprägt: der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau und der rechtlichen Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen. Schon die Länderverfassungen von 1946 hoben entgegenstehende partikularrechtliche Bestimmungen auf. Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurden alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Vorschriften unmittelbar aufgehoben. Das hierdurch entstandene rechtliche Vakuum wurde nur teilweise durch neue gesetzliche Bestimmungen aufgefüllt, zum großen Teil oblag diese Aufgabe der Rechtsprechung. Wichtige Rechtsetzungsakte mit Wirkung für das F. waren: 1. Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl., S. 437), durch das die Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt wurde. Damit wurden Männer mit 18 Jahren ehemündig, während die Ehemündigkeit der Frauen weiterhin auf 16 Jahre festgesetzt blieb. 2. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Mutterschutzgesetz) vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037), das zwar nur wenige familienrechtliche Fragen regelte, durch seine ausdrückliche Bestätigung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau und seine Grundsätze zum Nichtehelichenrecht aber eine wichtige Grundlage für die Interpretation familienrechtlicher Bestimmungen bildete. 3. Die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. I. S. 849), durch die die Bestimmungen des Ehegesetzes vom 20. 2. 1946 abgelöst und das Eherecht neu geregelt wurde. 4. Die Eheverfahrensordnung vom 7. 1. 1956 (GBl. I. S. 145), durch die einige Bestimmungen der ZPO aufgehoben und an das neue materielle Recht der Eheschließung und Ehescheidung angepaßt wurden. 5. Die VO über die Annahme an Kindes Statt vom 29. 11. 1956 (GBl. I, S. 1326), durch die die Bestimmungen des BGB über die Adoption (§§ 1741–1772) aufgehoben wurden und dieser Komplex eine Neuregelung erfuhr. Veränderungen des geltenden F. durch die Rechtsprechung, teilweise auf der Basis ministerieller Richtlinien, erfolgten für die Regelungen über das Verlöbnis, über das Verhältnis der Ehegatten zueinander. über das Unterhaltsrecht während der Ehe und nach der Ehescheidung sowie über das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Vor allem das eheliche Güterrecht wurde durch die Rechtsprechung neu gestaltet. Auf der Basis des Gleichberechtigungsgrundsatzes bestimmte sie die Gütertrennung zum gesetzlichen Güterstand (OGZ 1, 123; 3, 298; 7, 222) und gestand der Ehefrau im Falle der Scheidung unter Umständen einen Vermögensausgleichsanspruch zu. Eine wesentliche Rolle für die familienrechtliche Praxis hat ab 1954 der im gleichen Jahr veröffentlichte erste Entwurf eines FGB gespielt. Obwohl er nicht verabschiedet worden ist, wurden seine Bestimmungen von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wie geltendes Recht behandelt. Inhaltlich wich der Entwurf von 1954 vom FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. III. Das FGB von 1965 Das FGB von 1965 ist geprägt vom Verständnis der Familie als „Keimzelle der sozialistischen Gesellschaft“ und damit von einem aktiven Interesse des Staates und der Gesellschaft an Ehe und Familie, von der konsequenten Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie vom Verständnis von Ehe und Familie als Lebensgemeinschaft. Mit der Eheschließung, die durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgt und in würdiger Form stattfinden soll, begründen die Ehegatten „eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft“. Sinn der Ehe ist die Gründung einer Familie. Die Ehemündigkeit ist für beide Teile auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. Die Eingehung eines Verlöbnisses ist den Ehewilligen zwar freigestellt, es wird jedoch nur noch als Realakt ohne Rechtsfolgen behandelt. Das FGB beschränkt sich auf 4 Eheverbote, nämlich die Doppelehe, die Verwandtschaft, die Adoption und die Entmündigung. Ehen, die gegen eines der Eheverbote verstoßen, sind nichtig. Die Ehegatten entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen (Familienname), der der voreheliche Name des Mannes oder der Frau sein kann und den auch die gemeinsamen Kinder erhalten. Nach der Ehescheidung können die Ehegatten wieder ihren vorehelichen Namen annehmen. Die Bestimmungen über die eheliche Gemeinschaft sind von dem Grundsatz geprägt, daß die Ehegatten alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens im beiderseitigen Einverständnis regeln, das Erziehungsrecht über die Kinder gemeinsam ausüben und ihren Anteil an der Erziehung und Pflege der Kinder sowie an der Haushaltsführung tragen. Dabei soll es insbesondere der Frau ermöglicht werden. Mutterschaft mit beruflicher und gesellschaftlicher Tätigkeit zu vereinbaren. Die Ehegatten haben in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Die Aufwendungen für die Kosten des Haushalts werden von den Ehegatten nach ihren Möglichkeiten durch Geld, Sach- und [S. 349]Arbeitsleistungen aufgebracht. Aber auch die minderjährigen und die im Haushalt lebenden volljährigen Kinder sind zu entsprechenden Leistungen verpflichtet. Im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten statuiert das FGB Unterhaltsverpflichtungen eines Ehegatten gegenüber dem bedürftigen anderen. Den Maßstab für den zu zahlenden Unterhalt bilden die Lebensbedingungen der vorherigen gemeinsamen Haushaltsführung. Das eheliche Güterrecht kennt praktisch nur einen gesetzlichen Güterstand. Danach sind die von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögensrechte und Ersparnisse gemeinschaftliches Eigentum und Vermögen der Ehegatten, während vor der Eheschließung erworbene Vermögenswerte oder einem der Ehegatten allein während der Ehe im Wege der Schenkung, Auszeichnung oder Erbschaft zufallende Sachen und Vermögenswerte sowie die seiner persönlichen oder beruflichen Nutzung unterliegenden Sachen Alleineigentum jedes Ehegatten sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen dürfen nicht zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit dieses der gemeinsamen Lebensführung dient, getroffen werden. Über Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums verfügen die Ehegatten im beiderseitigen Einverständnis; sie können sich gegenseitig vertreten. Über Häuser und Grundstücke können sie nur gemeinschaftlich verfügen. Wird ein Grundstück von einem Verheirateten erworben, so wird es im Zweifel gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten (§ 299 ZGB). Die Vermögensgemeinschaft der Ehegatten endet mit Beendigung der Ehe; auf Klage eines der Ehegatten kann sie auch schon während der Ehe aufgehoben werden, wenn diese zum Schutze der Interessen des anderen Ehegatten oder minderjähriger Kinder erforderlich ist. Grundsätzlich wird das gemeinschaftliche Eigentum zu gleichen Teilen geteilt, unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Beteiligten können den Ehegatten auch ungleiche Anteile zugesprochen werden. Darüber hinaus kann das Gericht einem Ehegatten, der wesentlich zur Vergrößerung oder Erhaltung des Vermögens des anderen beigetragen hat. bei Beendigung der Ehe einen Anteil an dessen Vermögen zusprechen (sog. Ausgleich). Die Ehe endet: durch Tod eines Ehegatten, durch Scheidung, durch Nichtigkeitserklärung und durch Todeserklärung eines Ehegatten. Die Ehescheidung beruht auf dem Zerrüttungsprinzip. Jedoch haben die Gerichte der DDR in jedem Scheidungsprozeß „eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen“. Voraussetzung der Scheidung ist ferner, daß die Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Stehen die Interessen minderjähriger Kinder einer Scheidung entgegen oder würde sie für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, so sind an die Feststellung der Zerrüttung strengere Maßstäbe anzulegen. Das Schuldprinzip behält insofern seine Gültigkeit, als im Urteil der Schuldige für die Zerrüttung der Ehe genannt wird. Durch Beschluß des Obersten Gerichts der DDR vom 24. 6. 1970 sind die unteren Gerichte auf ihre „erzieherischen“ Pflichten hingewiesen und neben der obligatorischen Aussöhnungsverhandlung weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ehe- und Familienberatungsstellen zur sogenannten Eheerhaltung festgelegt worden. Im Scheidungsurteil ist gleichzeitig über das elterliche Erziehungsrecht für die minderjährigen Kinder, über die Höhe des Unterhalts des nichterziehungsberechtigten Elternteils, über etwaige Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten sowie eventuell über die Ehewohnung zu entscheiden. Die Entscheidung über das Erziehungsrecht für die Kinder ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Kinder zu treffen. Die Umstände der Ehescheidung können jedoch mitberücksichtigt werden. Das Erziehungsrecht kann bei der Ehescheidung auch beiden Eltern entzogen oder seine Ausübung bis zur Dauer eines Jahres ausgesetzt werden. Der nichterziehungsberechtigte Elternteil behält das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Der Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem Bedürfnisprinzip unter zusätzlicher Berücksichtigung der Umstände, die zur Scheidung geführt haben. In der Regel ist eine Unterhaltsverpflichtung als eine Übergangshilfe gedacht und daher auf 2 Jahre begrenzt; ca. 85 v. H. der geschiedenen Eheleute erhalten keine Unterhaltszahlungen, 10 v. H. bis höchstens 2 Jahre und nur 5 v. H. für einen längeren Zeitraum. Nur bei Erwerbsunfähigkeit kann eine darüber hinausgehende, eventuell auch dauernde Unterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden, wenn sie für den Verpflichteten zumutbar ist. Das Verhältnis Eltern – Kinder regelt das FGB für eheliche und nichteheliche Kinder gemeinsam. Das elterliche Erziehungsrecht wird als „bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern“ bezeichnet, wobei als Erziehungsziele sowohl allgemeine Werte als auch spezielle Werte der sozialistischen Gesellschaft herausgestellt werden. Das elterliche Erziehungsrecht umfaßt sowohl die Personensorge als auch die rechtliche Vertretung des Kindes. Staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen sollen die Eltern bei der Ausübung des Erziehungsrechts unterstützen. Bei ehelichen Kindern steht das elterliche Erziehungsrecht beiden Elternteilen gemeinsam zu, im Falle der Verhinderung oder des Todes eines Ehegatten einem Elternteil allein. Das gleiche gilt bei Ehescheidung und eventuell auch im Falle des Getrenntlebens. Das Erziehungsrecht für nichteheliche Kinder steht der Mutter zu. Gefährdungen des Kindes können zu Eingriffen in das elter[S. 350]liche Erziehungsrecht — bis zu seinem Entzug — führen. Die Vaterschaft ehelicher Kinder beruht auf der gesetzlichen Vermutung, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes ist; bei nichtehelichen Kindern wird die Vaterschaft durch Anerkennung oder im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Das nichteheliche Kind ist mit seinem Vater verwandt und ihm gegenüber Unterhalts- und auch erbberechtigt; es erhält jedoch den Namen der Mutter. Ein Eltern-Kind-Verhältnis wird auch durch Annahme an Kindes Statt (Adoption) begründet (§§ 66 bis 78 FGB). Die Adoption erfolgt auf Antrag durch Beschluß des Organs für Jugendhilfe. Der Annehmende muß volljährig, der Angenommene minderjährig sein, zwischen beiden soll ein angemessener Altersunterschied bestehen. Ehegatten sollen Kinder nur gemeinschaftlich adoptieren. Die Adoption schafft die gleichen Beziehungen, wie sie zwischen Eltern und Kindern bestehen und begründet auch zwischen dem Kind und dessen Abkömmlingen und den Verwandten des Annehmenden die gleichen Rechte und Pflichten wie zwischen leiblichen Verwandten. Ein Eheverbot besteht allerdings nur zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Zur Adoption ist in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, ausnahmsweise kann sie jedoch durch das Gericht ersetzt werden. Auch der Anzunehmende muß, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einwilligen. Mit der Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten. Die Adoption kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Zur Klage sind unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern, das Organ der Jugendhilfe und der Annehmende berechtigt. Ähnliche Verhältnisse wie das Eltern-Kind-Verhältnis begründen die Vormundschaft und die Pflegschaft. Die Vormundschaft über einen Minderjährigen wird angeordnet, wenn niemand das elterliche Erziehungsrecht hat, die Pflegschaft dann, wenn die erziehungsberechtigten Eltern oder der Vormund verhindert sind oder eine Vertretung des Kindes durch sie aus Gründen der Pflichtenkollision entfällt. Vormundschaft und Pflegschaft können auch unter bestimmten Voraussetzungen über Volljährige angeordnet werden. Bei den Regelungen über die Verwandtschaft unterscheidet das FGB zwischen Verwandten in gerader Linie und in der Seitenlinie sowie nach Verwandtschaftsgraden. Unterhaltspflichten bestehen nur zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie (z. B. nicht zwischen Geschwistern); sie sind auf drei Generationen beschränkt und grundsätzlich vom Bedürftigkeitsprinzip beherrscht. IV. Das Einführungsgesetz zum FGB Das Einführungsgesetz zum FGB (EGFGB) enthält neben Übergangsbestimmungen sowie erb- und sachenrechtlichen Anpassungsbestimmungen (Zivilrecht) die Vorschriften zum internationalen F. Für die Gültigkeit der Eheschließung ist das Heimatrecht maßgeblich, die Form richtet sich nach dem Ortsrecht. Bürger der DDR bedürfen zur Eheschließung mit einem Bürger eines anderen Staates einer staatlichen Genehmigung. Für die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten sowie für die Ehescheidung gilt das Heimatrecht; wenn die Ehegatten verschiedenen Staaten angehören. das Recht der DDR. Die Abstammung von Kindern, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, die Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft richten sich nach dem Heimatrecht der Betroffenen. Bei der Anwendung fremden Rechts findet der Grundsatz des Ordre public Anwendung. Ehescheidungen durch ausländische Gerichte bedürfen der Anerkennung durch den Minister der Justiz. Hiervon ausgenommen sind Scheidungsurteile der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West). Anderslautende internationale Vereinbarungen finden vor diesen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. V. Das Verfahren in Familiensachen Das Verfahren in Familiensachen richtet sich nach der Zivilprozeßordnung (ZPO) vom 19. 6. 1975 (Zivilprozeß), in der einige besondere Bestimmungen für F.- und Ehesachen enthalten sind. In allen F.-Sachen ist das Kreisgericht zuständig. Dem Ehescheidungsverfahren ist eine grundsätzlich obligatorische Aussöhnungsverhandlung vorgeschaltet, die zur Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Jahr führen kann, wenn Aussicht auf Aussöhnung der Parteien besteht. Wie auch sonst im Zivilprozeßrecht der DDR gilt für das Ehescheidungsverfahren der Grundsatz der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (Offizialmaxime). Die Öffentlichkeit des Verfahrens kann ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn dies im Interesse der vollständigen Aufklärung des Ehekonflikts geboten ist. Für die Entscheidung gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, d. h. es muß gleichzeitig mit dem Urteil über die Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe über das elterliche Erziehungsrecht, den Unterhalt für die Kinder und auf Antrag über eventuelle Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entschieden werden. Auf Antrag sind außerdem die Vermögensteilung, der Ausgleichsanspruch und die Zuteilung der ehelichen Wohnung mit dem Eheverfahren zu verbinden. Klaus Westen Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 347–350 Familienplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund)Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist…
DDR A-Z 1979
Strafrecht (1979) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1985 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des dieses StGB ergänzenden Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen. Das StGB ist bereits zweimal durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591) und das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) nicht unwesentlich geändert und ergänzt worden. II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet weiterhin zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem Gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird (Strafensystem). Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen (Aggressionsverbrechen). sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der Sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die des[S. 1062]halb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z. B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tat und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen mit Geldbußen bis zu 300 Mark oder durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet. Bei Eigentumsverfehlungen im sozialistischen Einzelhandel können die Verkaufsstellenleiter von dem Kunden einen Betrag bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, mindestens 5 Mark, höchstens 150 Mark verlangen, wenn sie zur selbständigen Ahndung derartiger Verfehlungen durch das wirtschaftsleitende Organ dazu ermächtigt sind (1. DV zum EG des StGB vom 18. 12. 1974, GBl. I, 1975, S. 128). Einige nach den StGB an sich strafbare Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelterschuldhaft (§ 5). Auch die Definition des direkten Vorsatzes als bewußter Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung in Form bewußt leichtfertigen Handelns, obwohl die möglichen schädlichen Folgen vorausgesehen werden, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der voraussehbaren und vermeidbaren schädlichen Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der möglichen Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit oder Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten). Dem Täter kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) stellt die Höhe der Strafe auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab, falls sich sein „fahrlässiges Verschulden“ auch auf den Folgeschaden erstreckt (§ 12 StGB). Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher Grenzübertritt [Republikflucht] und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. V. Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug. Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). VI. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf andere Personen für außerhalb der DDR begangene Staatsverbrechen anzuwenden, wie sie in Kap. 1 und 2, Besonderer Teil des StGB i. d. F. vom 7. 4. 1977 aufgeführt werden („Verbrechen gegen die Souveränität“ … usw.). Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjäh[S. 1063]rung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VII. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils des StGB sind die politischen Straftatbestände der Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, dem Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des allgemeinen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter Straftatbestände. Die Verbrechen gegen die DDR (2. Kapitel) sind durch neue Delikte (landesverräterischer Treubruch [§ 99], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegen die Persönlichkeit mit den Delikten gegen Leben und Gesundheit und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich zu Schund- und Schmutzerzeugnissen erklärt werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I. S. 89). das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d. h. Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2–10 Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt für vorsätzliche oder verbrecherische Sachbeschädigungen (§§ 164, 184, hier Höchststrafe 8 Jahre). Unterschiede gibt es nur beim Tatbestand der Untreue. Die erst durch das Gesetz vom 19. 12. 1974 geschaffene Strafbestimmung der Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a) sieht im schweren Fall wie beim verbrecherischen Diebstahl und Betrug Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren vor. Die Untreue zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ist im schweren Fall nur mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bedroht (§ 182 Abs. 2). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursachung einer Katastrophengefahr, Verursachung einer Umweltgefahr (§§ 191 a u. b, eingefügt durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz), Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1 Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213; Republikflucht). Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214), (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland). Rowdytum (§ 215) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217) sowie Öffentliche Herabwürdigung (§ 220) und Ge[S. 1064]fährdung der öffentlichen Ordnung durch Asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege gibt es nur noch den Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230), da durch Wegfall des Eides der Meineid gegenstandslos geworden ist. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder evtl. durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige von Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Verbrechen des 1. Kapitels, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -Vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VIII. Wirtschaftsstrafrecht Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Vertrauensmißbrauch sowie Wirtschaftsschädigung (§§ 166, 167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen des Zollgesetzes vom 28. 3. 1962 (beide i. d. F. des Anpassungsgesetzes vom 11. 6. 1968 — GBl. I, S. 242) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). IX. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff. Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts. Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und [S. 1065]Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. X. Anwendung der Strafgesetze in der sog. „Strafpolitik“ geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Gesellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definititon der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der Gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen). Horst Hildebrand Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1061–1065 Strafprozeßordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz
Strafrecht (1979) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1985 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des dieses StGB ergänzenden Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten…
DDR A-Z 1979
Staatssekretariat für Kirchenfragen (1979)
Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 1985 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 Die Bildung eines StK. in der DDR, wie es in einigen Staaten des Ostblocks, vor allem in der UdSSR bereits bestand, zeichnet sich in den Jahren 1956/57 ab. Bis dahin fielen Fragen, die sich auf den Bereich Kirche bezogen, unter die Zuständigkeit des Ministerpräsidenten der DDR. Grotewohl (SED), bzw. seines Stellvertreters Nuschke (CDU). 1954 wurde Nuschke gelegentlich als verantwortlicher Minister für Kirchenfragen bezeichnet, obwohl ihm bis dahin lediglich eine Art Verbindungsbüro unterstand. Zwischen diesem Büro und dem Innenmini[S. 1041]sterium hatte es häufig Kompetenzschwierigkeiten gegeben. Am 1. 3. 1957 ernannte der Ministerrat der DDR einen Staatssekretär für Kirchenfragen. Er wurde dem Amt für Kirchenfragen bei der Regierung Grotewohl, das von Nuschke geleitet wurde, zur Seite gestellt. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Staatssekretärs für Kirchenfragen wurde der Atheist und Altkommunist Werner Eggerath beauftragt. Der 1900 in Elberfeld geborene Bauarbeitersohn, der 10 Jahre in NS-Haft verbracht hatte, war nach vorübergehender Tätigkeit als SED-Landesvorsitzender und Ministerpräsident in Thüringen Staatssekretär beim Ministerpräsidenten der DDR gewesen. Unter Eggerath wurde der Kirchenkampf, vor allem in den Jahren 1957–1959, verschärft. Er richtete sich besonders gegen den Militär-Seelsorge-Vertrag in der Bundesrepublik Deutschland, die atomare Bewaffnung der Bundeswehr und die Einheit der EKD. 1960 trat Eggerath „aus Gesundheitsgründen“ zurück. Es deutet jedoch einiges darauf hin. daß die SED zu diesem Zeitpunkt ihr Verhältnis zu den Kirchen einer vorsichtigen Revision unterzog. Nachfolger wurde der Altkommunist Hans Seigewasser (1973). Mit seinem Amtsantritt wurde das Amt in StK. umbenannt und gewann in der Folgezeit beträchtlich an Bedeutung. Auch Seigewasser hat mehrere Jahre in Haftanstalten und Konzentrationslagern des Dritten Reiches zugebracht. In den Beginn seiner Amtszeit fiel die von Ulbricht angestrebte Annäherung der SED an die Kirchen, besonders an die evangelische Kirche. Diese Politik warb bei den Christen um Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus und führte zu einer Abschwächung der bisherigen Konfrontation zwischen Staat und Kirche. Zugleich betrieb Seigewasser jedoch im Auftrag von SED-Chef W. Ulbricht die Spaltung der EKD, die mit der Errichtung des Evangelischen Kirchenbundes endete (Kirchen). Die Kontakte des Staatssekretärs mit katholischen Stellen blieben im allgemeinen auf Zusammenkünfte mit dem Beauftragten von Kardinal Bengsch in dessen Eigenschaft als Vorsitzender der Berliner Bischofskonferenz beschränkt. Fragen, die die kirchliche Jurisdiktion, das Verhältnis zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland, die Abgrenzung gegenüber dem westdeutschen Episkopat sowie die sich anbahnenden Kontakte der Regierung der DDR zum Vatikan betreffen, wurden meist oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED behandelt. Der Staatssekretär für Kirchenfragen nimmt überdies an den in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Konferenzen aller Leiter der Kirchenämter bzw. StK. bei den Regierungen der Ostblockländer teil. Das StK. untersteht dem Ministerium des Innern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1040–1041 Staatssekretariat für Geologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Körperkultur und SportSiehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 1985 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 Die Bildung eines StK. in der DDR, wie es in einigen Staaten des Ostblocks, vor allem in der UdSSR bereits bestand, zeichnet sich in den Jahren 1956/57 ab. Bis dahin fielen Fragen, die sich auf den Bereich Kirche bezogen, unter die Zuständigkeit des…
DDR A-Z 1979
Auslandspropaganda (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die außenpolitischen Entscheidungsträger und „Meinungsmacher“ in anderen Staaten in ihrer Einstellung zu außenpolitischen Problemen zu beeinflussen vermag, ist A. ein ergänzendes, die übrigen Aktivitäten unterstützendes Element im außenpolitischen Instrumentarium der DDR. In der Vergangenheit, als die Mittel der Diplomatie aufgrund der Nichtanerkennung der DDR nur in begrenztem Umfang eingesetzt werden konnten, war die A. besonders wichtig: Ihr Ziel war es, Unterstützung für die Anerkennung, das wichtigste kurzfristige außenpolitische Ziel der DDR. zu gewinnen. Daher wurde A. in allen geographischen Regionen, insbesondere in der Dritten Welt, betrieben. Dies geschah auch gegenüber Osteuropa in der Absicht, die als Erbe des II. Weltkrieges entstandenen antideutschen Ressentiments in jenen Ländern abzubauen und dafür zu werben, daß das „neue“ Deutschland auch psychologisch akzeptiert wird. In der Phase nach der weltweiten Anerkennung der DDR haben sich die Ziele der A. teilweise verändert. Nunmehr soll sie: 1. einen Beitrag zum Zusammenhalt des sozialistischen Blocks durch verstärkte Inter-Blockkommunikation leisten, die die politische und wirtschaftliche Integration stärkt, 2. ein vorteilhaftes internationales Image der sozialistischen Staatengemeinschaft als Ganzes vermitteln (vor allem durch Korrektur der vorherrschenden negativen Vorstellungen vom Sozialismus) und um Unterstützung für ihre spezifischen außenpolitischen Ziele werben, während gleichzeitig ein negatives Image des kapitalistischen Systems verbreitet wird. 3. soll die A. Ausländern gegenüber den Unterschied zwischen den beiden deutschen Staaten verdeutlichen, indem sie ein klares und positives Profil des „progressiven“ sozialistischen deutschen Staates und ein negatives Bild von der „perspektivlosen“ Bundesrepublik zeichnet, 4. hat die A. einen Beitrag zur Abgrenzungs-Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Ziel und Zweck von A. ist es, „mit den Mitteln und Methoden der Agitation und Propaganda die Volksmassen in anderen Ländern so über … den Sozialismus zu informieren, daß sie durch Erkenntnis und Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen zu aktiv Handelnden, zu Subjekten in den internationalen Beziehungen werden können. Es geht der sozialistischen Auslandsinformation also um die Bewußtheit und Organisiertheit der Volksmassen … “ (Deutsche Außenpolitik, 5/1972, S. 900 f.). Diese Ziele machen deutlich, daß sich die A. der DDR in erster Linie an die sozialistisch-kommunistisch regierten Staaten richtet. Einen zweiten Schwerpunkt bilden die nicht-sozialistischen, vor allem die westeuropäischen Staaten, gefolgt von denen der Dritten Welt. Um diese kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zu erreichen, steht der A. der DDR ein breites Spektrum zentral geleiteter und koordinierter Kommunikationsmittel zur Verfügung. Hierzu gehören Rundfunksendungen („Stimme der DDR“ gegenüber der Bundesrepublik, „Radio Berlin International“, das 322 Stunden pro Woche in 11 Sprachen in die ganze Welt ausstrahlt), die Veröffentlichung fremdsprachiger Bücher (in dem Verlag „Zeit im Bild“), Zeitungen und Zeitschriften. Film- und TV-Produktionen zum Vertrieb im Ausland. Kulturzentren in verschiedenen Ländern, Ausstellungen, Messen und Gastvorlesungen. Ferner treten Künstler und Schauspieler im Ausland auf, werden spezielle Veranstaltungen und Konferenzen für Ausländer und ein internationaler Austausch von Studenten und Fachleuten organisiert. DDR-Städte treffen Partnerschaftsvereinbarungen mit Städten im Ausland (Städtepartnerschaften). Zu besonderen Anlässen werden spezielle Komitees (Komitee für europäische Sicherheit) ins Leben gerufen. Die Aktivitäten der A. werden von der SED auf Partei- und Staatsebene koordiniert und von den entsprechenden Apparaten vorbereitet. Außerdem unterhält die SED auf der Ebene des Parteiapparates Beziehungen zu sozialistischen und kommunistischen Organisationen und Befreiungsbewegungen sowie den sog. „fortschrittlichen Kräften“, die in den betreffenden Staaten politischen Einfluß ausüben bzw. selbst an die Macht streben und daher für die Durchführung außenpolitischer Aktionen der DDR von Bedeutung sind. Im besonderen Maße verantwortlich für die A. der DDR sind im Politbüro der DDR die Vollmitglieder Axen (Sekretär des ZK der SED für internationale Verbindungen), Hager (Sekretär des ZK für Kultur und Wissenschaft), Norden (Sekretär des ZK für West-Propaganda) und Herrmann (Sekretär des ZK für Agitation und Propaganda). Das ZK selbst betreibt A. durch [S. 90]seine Abteilungen, insbesondere der für internationale Verbindungen (Winkelmann), der für Auslandsinformation (Feist), der für Propaganda (Tiedke), der für Agitation (Geggel) und der Westabteilung (Häber) sowie durch seine Büros, Kommissionen, Lehr- und Forschungsanstalten, einschließlich seiner Presseorgane. Auf der staatlichen Ebene haben insbesondere der Staatsrat und der Ministerrat Zuständigkeiten im Rahmen der A. Der Ministerrat ist darüber hinaus verantwortlich für das Presseamt beim Ministerrat (welches u. a. den ADN anleitet) und die staatlichen Komitees für Rundfunk (Singer) und Fernsehen (Adameck). Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung der A. Entsprechend seinem Statut vom Februar 1970 ist es unmittelbar zuständig für die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland. Auch der Volkskammer obliegen Aufgaben der A. Federführend sind hier ihr „Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten“ sowie die „Interparlamentarische Gruppe der DDR“, die zahlreiche Kontakte mit ausländischen Parlamentariern unterhält. Neben der Rolle des Partei- und Staatsapparates in der A. der DDR bilden die Auslandsaktivitäten der gesellschaftlichen Organisationen ihre dritte Säule. So haben z. B. auch die Blockparteien in ihren Spitzengremien einzelne, besonders mit außenpolitischen Aufgaben und den Bedingungen der A. vertraute Spezialisten. Gleiches gilt für Massenorganisationen, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Darüberhinaus hat die Liga der Völkerfreundschaft, als Dachorganisation aller Freundschaftsgesellschaften der DDR, den besonderen Auftrag, sich im Sinne der A. der SED an die internationale Öffentlichkeit zu wenden. Die Liga gibt die Zeitschrift „DDR Revue“ in 7~Sprachen und einer Millionenauflage heraus. Die Gesellschaft „Neue Heimat“ wendet sich mit eigenen Publikationen vor allem an Ausländer deutscher Abstammung. Der Friedensrat der DDR ist Mitglied des Weltfriedensrates und unterstützt aktiv (durch Teilnahme an Kongressen, Entsendung von Delegationen usw.) das Programm der kommunistisch gelenkten Weltfriedensbewegung. Letztlich spielen die Berufsverbände (der Schriftsteller, Architekten, Journalisten usw.) in der A. der DDR eine wichtige Rolle, indem sie Kontakte zu Organisationen mit ähnlichen Zielen in anderen Ländern, aber auch zu internationalen Organisationen unterhalten. Da die DDR-Führung von der Intensivierung des ideologischen Klassenkampfes im internationalen Maßstab ausgeht, sieht sie A. als eines der außenpolitischen Instrumente an, die in der gegenwärtigen internationalen Situation von besonderer Bedeutung sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 89–90 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AuslandsvertretungenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die außenpolitischen Entscheidungsträger und…
DDR A-Z 1979
Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe Leistungen ermöglichen sowie ihre allseitige körperliche und geistige Entwicklung fördern …“ II. Entwicklung der WAO Bereits in seiner im Frühjahr 1918 erschienenen Schrift „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ verweist Lenin auf die Notwendigkeit der Steigerung der Arbeitsproduktivität durch eine grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsorganisation unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik. Dieser Forderung entspricht in ihren Grundzügen die Interpretation der WAO, wie sie auf der 2. Allunionskonferenz zur WAO im März 1924 gegeben wurde. WAO wurde damals bestimmt als „Prozeß der Einführung der durch Wissenschaft und Praxis erzielten Vervollkommnung zur Erhöhung der allgemeinen Arbeitsproduktivität in die vorhandene Arbeitsorganisation“. Bis Anfang der 30er Jahre kam der WAO in der UdSSR große Bedeutung zu. Die Diskussion bewegte sich vor allem um die Frage der Anwendbarkeit des Taylor-Systems unter den Bedingungen der Sowjetunion. Einen nahezu vollständigen Zusammenbruch erlitten die Bemühungen um die WAO Mitte der 30er Jahre. Gesellschaftliche Organisationen, die sich mit Problemen der WAO befaßten, wurden aufgelöst, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen (so z. B. das Zentralinstitut für Arbeit) geschlossen. Fachzeitschriften mußten ihr Erscheinen einstellen. Neben objektiven Ursachen, der Herstellung und Wiederherstellung der industriellen Basis des Landes waren es vor allem subjektive Faktoren, die die Beseitigung der WAO in der UdSSR auslösten: Stalin glaubte, auf ein wissenschaftliches Herangehen an die Probleme der Arbeitsorganisation verzichten zu können, zumal die dogmatische Verneinung der Möglichkeit der Ausnutzung der Erfahrungen kapitalistischer Länder im Bereich der WAO eine unüberwindliche ideologische Barriere darstellte. Erst Ende der 50er Jahre gewann die WAO in der UdSSR wieder an Bedeutung. Die Beseitigung einer Reihe ideologischer Hemmnisse der Stalin-Ära auf dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) ermöglichte die sachliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitsorganisation, zumal die wissenschaftlich-technische Entwicklung nach neuen Formen der Rationalisierung und Organisation des Arbeitsprozesses drängte. Seit der „Allunionskonferenz zur Arbeitsorganisation in Industrie und Bauwesen“, die im Juni 1967 in Moskau stattfand, existiert eine für alle Mitglieds[S. 59]staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe verbindliche Definition für die WAO in Gestalt einer Empfehlung. In den Verlautbarungen der Allunionskonferenz heißt es: „Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine solche Arbeitsorganisation als wissenschaftlich anzusehen, die auf den Errungenschaften der Wissenschaft und der systematisch in die Produktion überführten fortgeschrittenen Erfahrungen beruht, die es gestattet, Technik und Menschen im einheitlichen Produktionsprozeß bestmöglich miteinander zu vereinigen, die die effektivste Ausnutzung der Material- und Arbeitsressourcen sowie die allmähliche Verwandlung der Arbeit in das erste Lebensbedürfnis fördert.“ Eine prinzipielle Abgrenzung zwischen Arbeitsorganisation einerseits und WAO andererseits läßt sich — im Selbstverständnis der Arbeitswissenschaftler der DDR — aus der Praxis der sozialistischen Wirtschaftsführung nicht herleiten, da sich der Unterschied zwischen beiden Begriffen „vor allem aus der Methode, aus dem Herangehen an die Lösung ein und derselben Probleme, aus dem Grad der wissenschaftlichen Begründung der konkreten Lösungen“ ergibt. III. WAO als angewandte Arbeitswissenschaft Mit den gegebenen Definitionen ist bereits die Aufgabenstellung der WAO umrissen. Sie ist auf die Ziele und Aufgaben der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung ausgerichtet und umfaßt 4 Hauptaspekte: die Steigerung der Arbeitsproduktivität (Senkung des Aufwandes an lebendiger Arbeit bei gleicher oder steigender Produktmenge pro Zeiteinheit); die Senkung des Aufwandes an vergegenständlichter Arbeit (Materialeinsparung); die Verbesserung der Arbeitsbedingungen; die allseitige Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und der Arbeitskollektive. Die wissenschaftliche Organisation des Arbeitsprozesses. das Zusammenwirken der Werktätigen mit Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter bestimmten Umweltbedingungen, ihre wechselseitigen Beziehungen im Arbeitsprozeß setzen umfassende Kenntnisse über das körperliche und geistige Arbeitsvermögen der Menschen unter den spezifischen Bedingungen verschiedenartiger Arbeitsprozesse voraus. Diese Kenntnisse werden durch die Arbeitswissenschaften bereitgestellt: Arbeitsingenieurwesen, Arbeitshygiene, Arbeitsmedizin, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie. Arbeitssoziologie. Arbeitsökonomik, Arbeitspädagogik usw. Die Umsetzung und Verwirklichung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis ist die Grundlage der WAO. Somit versteht sich WAO auch als angewandte Arbeitswissenschaft. Diesen Zusammenhang aufgreifend definieren die Arbeitswissenschaftler der DDR die WAO wie folgt: „WAO als das wichtigste Anwendungsgebiet arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse ist die Gesamtheit der für einen bestimmten Arbeitsprozeß entwickelten Regelungen, die ein optimales Zusammenwirken der Menschen mit Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen sowie die Realisierung entsprechender Maßnahmen bei der Vorbereitung künftiger und der Rationalisierung bestehender Arbeitsprozesse ermöglicht und stimuliert. Es vereinigt in sich das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsnormung, die Arbeitsklassifizierung und die Gestaltung produktionsfördernder Lohnformen.“ IV. Entwicklung der Arbeitswissenschaften und Maßnahmen zur Durchsetzung der WAO in der DDR Die Entwicklung der Arbeitswissenschaften und der WAO in der DDR steht in engem Zusammenhang mit der politischen und ökonomischen Entwicklung. Ähnlich wie in der UdSSR gibt es auch in der DDR bis Mitte der 50er Jahre kaum Bemühungen um eine WAO. Auch danach (bis Anfang der 60er Jahre), nach dem Beginn der Umstellung von vorwiegend extensiver zur intensiven Reproduktion, beläßt das wesentlich auf Mengenkennziffern ausgerichtete Planungssystem beginnende arbeitswissenschaftliche Untersuchungen im Bereich ihrer „Mutterwissenschaften“. Ansätze einer Integration einzelner Disziplinen der Arbeitswissenschaften sind noch kaum vorhanden. Bis 1963 sind es vor allem Arbeitsökonomik und Arbeitsmedizin, seit Anfang der 60er Jahre auch Arbeitspsychologie, die als Einzeldisziplinen der Arbeitswissenschaften in der DDR Forschungsergebnisse vorlegen. Im Bereich der Arbeitsökonomik (einer traditionellen Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft) wurden allerdings Grundlagen für die Bestimmung von Faktoren und Kennziffern zur Messung und Steigerung der Arbeitsproduktivität gelegt. Vor allem auf dem Gebiet der Arbeitsnormung, der Festlegung von Prinzipien und Methoden der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der Entlohnung nach der Arbeitsleistung konnte die Forschung vorangetrieben werden. Die Arbeitsmedizin, als Einheit von Arbeitsphysiologie, Arbeitshygiene und Arbeitspathologie verstanden, bemühte sich um arbeitshygienische Normen und — im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz — um Richtlinien für Maßnahmen im Bereich des Betriebsgesundheitswesens. Institutionell fanden diese Ansätze ihren Niederschlag in der Gründung des Zentralinstituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz in Dresden. 1965 fand eine Teilung dieses Instituts in das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) statt. Daneben wurde das Deutsche Institut für Arbeitsmedizin in [S. 60]Berlin-Lichtenberg gegründet. Zahlreiche Schriftenreihen wie „Fragen der Arbeitsökonomik“ (seit 1954), „Arbeitsschutz“ (seit 1956) und Zeitschriften wie „Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz“ (seit 1957; 1963 in „Arbeit und Arbeitsrecht“ umbenannt), „Arbeitsschutz und Sozialversicherung“ (seit 1965) sorgen für die Verbreitung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der DDR. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1963 steht im Zeichen der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung („NÖSPL“. Kurzform „NÖS“). Die mit der Reform einsetzende, durch die Einführung wertmäßig orientierter Plankennziffern charakterisierte stärkere Ökonomisierung des Planungssystems, die zunehmende Bedeutung von Aufwand-Nutzen-Kalkülen in der wirtschaftlichen Rechnungsführung und nicht zuletzt die zunehmende Knappheit der Arbeitskraft zwangen zur „Intensivierung der Reproduktion“ und „Rationalisierung der Arbeitsprozesse“. Diese Faktoren wurden in ihrer Bedeutung für die Arbeitsorganisation auf der gemeinsamen Konferenz des ZK der SED und des Ministerrates der DDR über „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ erst im Juni 1966 diskutiert und in die Reformpraxis eingeordnet. Auf dieser in Leipzig abgehaltenen Konferenz wurde als Grundlage der Analyse des Arbeitsprozesses die „Einheit von Ökonomie, Technik und Organisation“ herausgestellt. Im Ergebnis dieser Konferenz erfolgte der Beschluß des Ministerrates der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II. Nr. 18, vom 2. 3. 1967). Die vom VII. Parteitag der SED (April 1967) vorgenommene Einschätzung, daß die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt und der Sozialismus sich nunmehr auf seiner eigenen ökonomischen Basis entwickle, wurde programmatisch in die Forderung umgesetzt, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus im Zusammenhang mit der Meisterung der Aufgaben auf wissenschaftlich-technischem Gebiet „proportional und allseitig“ zu gestalten. Ulbricht erhob das umfassende Studium aller Bedingungen der Arbeit zur „entscheidende(n) Grundlage für qualitative Veränderungen in der Produktion und für die hohe Steigerung der Produktivität“. Die Feststellung des VII. Parteitages, daß die besten Produktionsergebnisse dort erzielt worden seien, wo die fortgeschrittensten Erkenntnisse der technischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Disziplinen zusammenhängend für die Praxis nutzbar gemacht wurden, führte zu der Forderung nach stärkerer Kooperation und Integration der arbeitswissenschaftlichen Einzeldisziplinen. Die Folge war zunächst die Publikation einiger arbeitswissenschaftlicher Lehrbriefreihen mit dem Ziel besserer Schulung des Führungspersonals, der „leitenden Kader“. U. a. erschienen: „Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung“ (1967/68 insgesamt 33 Hefte), „Arbeitsschutz“ (1968/69 insgesamt 20 Hefte), „Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie“ (1970/71 insgesamt 22 Hefte). Aus der großen Reihe weiterer Publikationen sei die Zeitschrift „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ erwähnt, die 1969 aus der Zeitschrift „Arbeitsökonomik“ hervorging. Die Konstituierung einer angewandten Arbeitswissenschaft in der DDR vollzog sich seit Anfang der 70er Jahre schrittweise: 1. Als ergänzende Maßnahme zum „Beschluß über die Grundrichtung des Arbeitsstudiums …“ sind die von einem Autorenkollektiv der Abteilung Arbeitsstudium des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat und der Abteilung Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung des Zentralen Forschungsinstituts für Arbeit formulierten „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vom 6. 11. 1968 zu verstehen. 2. Im Januar 1971 wurde in Dresden gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und dem Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR eine arbeitswissenschaftliche Konferenz abgehalten. Ausgehend von der besonderen gesellschaftlichen Rolle und Bedeutung der Anwendung der Arbeitswissenschaften im Rahmen der WAO wird nunmehr die Gesamtheit der praktischen Regelungen und Maßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren des Arbeitsprozesses beziehen und somit Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsklassifizierung. Arbeitsnormung, die Stimulierung und das Arbeitseinkommen der Werktätigen umfaßt, als WAO definiert. Diese Entwicklung wurde auf dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) im wesentlichen bestätigt. In der Direktive für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975 wird die WAO explizit als Bestandteil der sozialistischen Rationalisierung aufgeführt. Als weitergehende Maßnahme ist die Forderung des VIII. Parteitages zu verstehen, die folgenden Maßnahmen zu verbindlichen Leitungsaufgaben zu erklären: Die „Methoden zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation“ in Verbindung mit der Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Betriebswirtschaft breiter anzuwenden, „durch wissenschaftliche Organisation der Arbeit, durch sorgfältige Arbeitsstudien und rationelle Arbeitsgestaltung beste Voraussetzungen für hohe Arbeitsleistungen“ zu schaffen, [S. 61]bei der Entwicklung und Herstellung von Produktionsmitteln „verstärkt arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und dadurch von vornherein gute Arbeitsbedingungen und eine hohe Arbeitsschutzgüte zu gewährleisten“. Um die Durchsetzung der Maßnahmen der WAO in den Betrieben zu beschleunigen und deren Integration in den Betriebsplan zu sichern, wurde im April 1973 die AO über die Planung von Maßnahmen der WAO in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten erlassen (GBl., SDr. Nr. 754 vom 1. 6. 1973). Dennoch ließen sich die Maßnahmen der WAO nicht reibungslos in die betriebliche Praxis umsetzen. Dies galt und gilt sowohl hinsichtlich der Integration der WAO in den Betriebsplan im allgemeinen als auch im Hinblick auf Kontrollierbarkeit und Abrechenbarkeit der Ergebnisse einzelner Maßnahmen der WAO. So stellte das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit in einer Zwischenbilanz zur WAO in der betrieblichen Praxis fest, daß zwar zahlreiche Betriebe „im Interesse einer systematischen und planmäßigen Intensivierung der Reproduktionsprozesse auch Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in ihre Pläne“ aufnahmen, andere Betriebe „hingegen die Möglichkeiten der WAO nicht oder nicht ausreichend“ nutzten. Viele dieser Betriebe „beschränkten sich auf sporadische Aktivitäten, die dazu noch neben oder außerhalb des Betriebsplanes standen“. Im November 1974 fand in Bernau bei Berlin ein Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung der WAO in den Betrieben der DDR statt, der gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und vom Staatssekretariat für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR veranstaltet wurde. Trotz einer insgesamt positiven Bilanz wurden auch auf dieser Veranstaltung erhebliche Mängel in der betrieblichen WAO-Arbeit deutlich. Es wird derzeit in der DDR vor allem kritisiert, daß sich die meisten Betriebe in der Anwendung der Maßnahmen der WAO ausschließlich den technischen Hauptprozessen, also der unmittelbaren Produktion zugewendet haben. Dadurch werden die ohnehin organisatorisch und technologisch rückständigen Produktionshilfs- und -nebenprozesse noch zusätzlich vernachlässigt. Um derartigen Mängeln entgegenzuwirken, erließ der Ministerrat, der DDR am 17. 4. 1975 eine AO zur Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I. 1975, Nr. 19). In dieser AO sind im Vergleich zu ihrer Vorgängerin die Vorschriften zur Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis wesentlich erweitert und weiter ausgestaltet worden. Gleichzeitig steht diese Richtlinie in engem Zusammenhang mit den Vorschriften für die Jahresplanung 1976 sowie für den Fünfjahrplan 1976 bis 1980. Präzisiert werden vor allem die Verantwortlichkeit der Leiter für die Einführung der WAO, die vordringlichen Aufgaben der Leitung und Planung sowie die praktischen Schritte bei der Lösung dieser Aufgaben. Das Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB) vom 16. 6. 1977 widmet der Arbeitsorganisation das vierte Kapitel unter der Überschrift: Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin. Aus der Verpflichtung der Betriebe, „solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, resultiert die Aufgabe. „den Arbeitsprozeß unter aktiver Teilnahme der Werktätigen nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß zu schaffen“ (AGB § 71). Gleichzeitig wird der Betrieb aufgefordert, Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der WAO zu fördern sowie moralisch und materiell anzuerkennen (AGB § 71). Jürgen Straßburger Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 58–61 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch die Jahre 1975 1985 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe…
DDR A-Z 1979
Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR (1979)
Siehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 1975 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1985 Gegründet am 27./28. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. Zum DTSB gehören 35 Mitgliedsverbände mit zusammen 2.793.569 Mitgliedern (31. 12. 1977). Die zahlenmäßig weitaus stärksten Mitgliedsverbände sind der Deutsche Fußball-Verband (ca. 567.000), der Deutsche Angler-Verband (ca. 403.000) und der Deutsche Turn-Verband (ca. 350.000). Im Jahr 1977 waren von damals insgesamt 2.793.569 Mitgliedern 2.074.819 männlichen und 718.750 weiblichen Geschlechts. (Mitgliederaufteilung nach Altersgruppen am 31. 12. 1977: 83.100 unter 6 Jahren, 670.066 6 bis unter 14 Jahren, 472.904 14 bis unter 18 Jahren, 1.567.499 18 Jahre und älter.) [S. 259]Der DTSB gliedert sich in a) Bezirks- (15), Kreis- (220) und Grundorganisationen, b) die vier Sportvereinigungen „Vorwärts“, „Dynamo“, „Lokomotive“ und „Wismut“ (Sport) und c) 33 ordentliche und zwei angeschlossene Verbände (Deutscher Angler-Verband und Allgemeiner Deutscher Motorsport-Verband). Diese Gliederungen umfassen 13.833 Grundorganisationen: 8.473 Sportgemeinschaften mit 31.847 Sektionen, 4.880 Orts- und Betriebsgruppen des Deutschen Angler-Verbandes und 480 Motorsportklubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes, in denen insgesamt ca. 670.000 ehrenamtliche Funktionäre tätig sind (29. 5. 1978). Nach dem auch im DTSB gültigen Prinzip des Demokratischen Zentralismus werden alle Organe gewählt und unterliegen den Weisungen der übergeordneten Leitungen. Das Leitungssystem beruht auf der Mehrfachkontrolle der untergeordneten Instanz durch die übergeordneten Stellen a) der Fachorganisation, b) der Regionalorganisation und c) der zuständigen staatlichen Organe. In Leitungen dürfen nur „Bürger der DDR tätig sein, die für die Stärkung und Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wirken und am sozialistischen Aufbau teilnehmen“. Dementsprechend sind fast alle wichtigen Funktionsstellen bis hinunter in die Grundorganisationen mit SED-Mitgliedern besetzt. Wie sein Vorgänger Rudi Reichert gehört auch der seit Mai 1961 amtierende DTSB-Präsident Manfred Ewald zum Zentralkomitee (ZK) der SED. Das von Ewald geleitete zentrale DTSB-Führungsgremium besteht aus dem Sekretariat (8 Mitglieder), dem Präsidium (25 Mitglieder) und dem Bundesvorstand (150 Mitglieder). Zum Sekretariat zählen außer dem Präsidenten Ewald die 7 Vizepräsidenten; für Organisation (Werner Berg, SED), Finanzen (Franz Rydz, SED), Kaderwesen (Siegfried Geilsdorf, SED), Leistungssport (Bernhard Orzechowski, SED), Volkssport (Professor Dr. Horst Röder, SED), Agitation und Propaganda (Johannes Rech, SED) und Internationale Arbeit (Günther Heinze, SED). Das Sekretariat bildet den Führungskern des Präsidiums, das im Turnus von 4~Jahren beim Turn- und Sporttag des DTSB von dem jeweils dort gewählten Bundesvorstand bestimmt wird. Hauptsächliche Lehranstalt für die Kaderausbildung ist die DTSB-Zentralschule „Artur Becker“ in Bad Blankenburg. Von September 1960 bis Dezember 1977 wurden dort in einem jeweils 3jährigen kombinierten Fachschulstudium 1148 Sportfunktionäre ausgebildet. „Gemäß der höheren Aufgaben der sozialistischen Sportbewegung“ ist der Lehrbetrieb zum Jahresbeginn reorganisiert worden. Neben der DTSB-Zentralschule gibt es in allen 15 Bezirken Bezirkssportschulen des DTSB, so u. a. in Bad Blankenburg, Frankfurt/Oder, Güstrow, Kienbaum, Greiz, Berlin (Ost), Osterburg, Prenzlau und Weißenfels. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 258–259 Deutscher Städte- und Gemeindetag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher VolkskongreßSiehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 1975 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1985 Gegründet am 27./28. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. Zum DTSB gehören 35 Mitgliedsverbände mit zusammen 2.793.569 Mitgliedern (31. 12. 1977). Die zahlenmäßig weitaus stärksten Mitgliedsverbände sind der Deutsche Fußball-Verband (ca. 567.000), der Deutsche Angler-Verband (ca. 403.000) und der Deutsche Turn-Verband (ca. 350.000). Im Jahr…
DDR A-Z 1979
Treuhandvermögen (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Vermögenswerte (Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere usw.) wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den zuständigen Banken (jetzt der Staatsbank der DDR) übertragen. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z. B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland“ zurückgestellt. Das Vermögen von Personen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben vom 20. 8. 1958 (GBl. I. S. 644), unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen). für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. werden auch die in Berlin (Ost) und der DDR liegenden, West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, wird nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. Auch die staatliche Verwaltung ist dem im Westen lebenden Eigentümer zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Die gleichen Grundsätze gelten für Vermögen, das Ausländer nach dem 8. 5. 1945 — z. B. durch Erbfolge — erwerben. Wenn es sich bei dem Ausländer selbst um einen früheren Flüchtling handelt, wird sein Vermögen als Flüchtlingsvermögen behandelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1087 Treubruch, landesverräterischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Triebkräfte, historische, ideologische, ökonomische, politischeSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…
DDR A-Z 1979
1979: T, U, Ü, V
Tageserziehung Talsperren Tanz Technica Technik, Kammer der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontrollorganisation Technische Normen Technische Revolution Technische Universität Dresden Technologie Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik Teilzahlungskredite Teilzeitbeschäftigung für Frauen Telegrammordnung Territorialplanung Territorialprinzip Territorialstruktur Territorialverteidigung Terror Textilindustrie Thälmann-Pioniere Theater Theorie und Praxis Tierärzte Tierzucht Todeserklärung Todesstrafe TOM Totalitarismus Toto Touristik Transfer-Rubel Transitabkommen Transportausschüsse Transportpolizei Treubruch, landesverräterischer Treuhandvermögen Triebkräfte, historische, ideologische, ökonomische, politische Trotzkismus Überleitung Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Übersiedlung in die DDR Überstunden Überweisungsverfahren Umlaufmittel Umweltschutz Uneheliche Kinder Unfälle Unfallversicherung, Private Universitäten und Hochschulen Unterhaltspflicht Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Unterstützung für alleinstehende Werktätige Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uranbergbau Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) Urheberrecht Urkundenstellen Urlaub Utopie Valutamark Valutamonopol Vaterland, sozialistisches VEB-Plan Verband Bildender Künstler der DDR Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR Verband der Journalisten der DDR Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR Verband der Theaterschaffenden der DDR Verbandsauftrag Verbraucherpreise Verbrauch, privater Verbrauchsabgaben Verbrauchssteuern Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut (VVB Saat- und Pflanzgut) Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) CENTRUM Verfassung Verfehlungen Verflechtungsbilanz Verfügungsfonds Vergesellschaftung Verkaufsnormen Verkehrsvertrag Verkehrswesen Verlagswesen Verluste Vermessungs- und Kartenwesen Vermögenseinziehung Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versandhandel Versicherung der volkseigenen Wirtschaft Versicherungsaufsicht Versorgung Versorgungskontore Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungshaushalt Verteidigungsrat, Nationaler Verträge, zivilrechtliche Vertragsforschung Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Vertriebene Verwaltung Verwaltungsbeschwerde Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Viermächte-Abkommen Viermächte-Verwaltung Volk Volksabstimmung Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksaussprache Volksbegehren Volksdemokratie Volkseigene Betriebe Volkseigene Güter Volkseigene Industrie Volkseigener Handel Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseinkommen Volksentscheid Volksfront Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskontrolle Volkskorrespondent Volkskunst Volksmusikschulen Volkspolizei Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volksstaat Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat (VWR) Volkszählung Vollendung des Sozialismus Volljährigkeit Voluntarismus Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP-Bereitschaften VVB-Binnenfischerei VVB-Forstwirtschaft VVB Landtechnische InstandsetzungTageserziehung Talsperren Tanz Technica Technik, Kammer der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontrollorganisation Technische Normen Technische Revolution Technische Universität Dresden Technologie Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik Teilzahlungskredite Teilzeitbeschäftigung für Frauen Telegrammordnung Territorialplanung Territorialprinzip Territorialstruktur Territorialverteidigung Terror Textilindustrie …
DDR A-Z 1979
FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) (1979)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR gibt seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der SED erhobene Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln der Klassenkonflikt beseitigt und im Grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern hergestellt worden sei. Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Auf dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane aktualisieren und konkretisieren, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen. Schichten und Klassen immer als in ihm aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratisierung usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober. Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich fördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einan[S. 352]der gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z. B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Auf diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d. h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein, vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der „Sozialistischen Demokratie“ setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbesondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozial- und Kulturpolitik. Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit den Wirtschaftsreformen 1963 Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963) und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. Diese Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt in dem Ausbau der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte in den verschiedenen Kodifikationen des Arbeitsrechts, zuletzt in dem am 1. 1. 1978 in Kraft getretenen AGB. Der FDGB ist im Verlauf dieses Prozesses neben der SED und dem Staatsapparat zu einem dritten, wenn auch schwächeren, tragenden Teil des politischen Systems in der DDR geworden. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden. um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-[S. 353]Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der Demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führen zu Ansätzen einer Stärkung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z. B. gesetzt Verankerung der ständigen Produktionsberatung 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralen Teils der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB. Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u. a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Massenorganisation genannt wird (§ 1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des Sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden. allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. Der Entwurf des AGB wurde 1977 in der Tageszeitung des FDGB, der „Tribüne“, veröffentlicht, in der Gewerkschaftsorganisation diskutiert, mit — z. T. nicht unwesentlichen — Änderungen auf der Grundlage des Diskussionsverlaufs auf dem 9. Kongreß des FDGB (16.–19. 5. 1977) verabschiedet und von der FDGB-Fraktion in der Volkskammer als Gesetzesvorlage eingebracht. Zwar ist dieses Gesetz damit kein Normenwerk des FDGB; die gewählte Form, in der es zur Verabschiedung gelangte, unterstreicht jedoch das Bemühen der politischen Führung, den FDGB faktisch und im allgemeinen Bewußtsein aufzuwerten. III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip; ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 16 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.) (in Klammern die Mitgliederzahl 1976 und der Vom-Hundert-Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an den Beschäftigten im Organisationsbereich): IG Bau-Holz (843.256; 94,9 v. H.); IG Bergbau-Energie (390.033; 98,5 v. H.); IG Chemie, Glas und Keramik (514.141; 97,7 v. H.); IG Druck und Papier (151.129; 97 v. H.); IG Metall (1.643.128; 97,7 v. H.); IG Textil — Bekleidung — Leder (603.419; 95,7 v. H.); IG Transport- und Nachrichtenwesen (707.850; 97,9 v. H.); IG Wismut (ohne Angaben); Gew. Gesundheitswesen (451.704; 96,9 v. H.); Gew. Handel. Nahrung und Genuß (943.689; 94,6 v. H.); Gew. Kunst (62.324; 94,9 v. H.); Gew. Land, Nahrungsgüter und Forst (539.909; 91 v. H.); Gew. Mitarbeiter der Staatsorgane und Kommunalwirtschaft (541.338; [S. 354]96,4 v. H.); Gew. Unterricht und Erziehung (422.907; 98,3 v. H.); Gew. Wissenschaft (148.121; 98,4 v. H.); Gew. der Zivilangestellten der Nationalen Volksarmee (ohne Angaben). Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u. a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB. über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Ferner besitzen die IG/Gew. keine eigene Finanzhoheit, sondern erhalten die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel auf der Grundlage des vom Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB bestätigten Finanzplanes der Gesamtorganisation. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen), Schulgewerkschaftsorganisationen (SGO) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (5–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (3–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung. des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied innehat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Sind mehrere VEB zu Kombinaten zusammengefaßt, werden Kombinationsgewerkschaftsleitungen (KGL: 11–21 Mitglieder) gewählt; allerdings sollen diese sich wesentlich um eine abgestimmte und einheitliche Gewerkschaftsarbeit im Kombinat bemühen, während das Schwergewicht der FDGB-Arbeit bei den BGL bleibt. Mit ähnlicher Aufgabenstellung werden auf Großbaustellen ebenfalls Gesamtleitungen (11–21 Mitglieder) gebildet. In Großkombinaten, die den Ministerien direkt unterstehen, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit, Lohn und Arbeitsrecht; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (35–80 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. arbeiten in industriezweigspezifischen Fragen mit den Fachorganen der Räte der Kreise bzw. der Bezirke zusammen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB- Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Se[S. 355]kretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden den Betriebsparteileitungen an. Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen. Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen, wurden unmittelbar nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 zunächst rückgängig gemacht (z. B. sind die bei den VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees aufgelöst worden, an ihre Stelle traten Instrukteure der Zentralvorstände [ZV] der IG/Gew.). Seit Mitte der 70er Jahre ist hier jedoch erneut eine Veränderung zu beobachten. Es hat sich als notwendig erwiesen, entsprechend der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Betrieben und Industriezweigen, den zweigspezifischen Anleitungsaufgaben der GL der IG/Gew. mehr Gewicht zu geben und ihnen das Recht einzuräumen, in Fragen ihres Organisationsbereiches direkt mit den zuständigen Fachorganen des Staats- und Wirtschaftsapparates zu verhandeln. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (60–120 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden; ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und VVB zu führen, Rahmenkollektivverträge abzuschließen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen ist der BV des FDGB (mit 200 Mitgliedern und 25 Kandidaten) das höchste Organ. Für die laufenden Arbeiten wählt der BV ein 26köpfiges Präsidium sowie das diesem zugleich angehörende Sekretariat. Zusammensetzung des Präsidiums nach dem 9. FDGB-Kongreß 1977: Vorsitzender: Harry Tisch; Stellvertreter: Prof. Dr. Johanna Töpfer; Sekretäre: Harald Bühl, Werner Heilemann. Horst Heintze, Margarete Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Kurt Zahn; Chefredakteur der „Tribüne“: Claus Friedrich; 7 Vorsitzende von IG/Gew.; 5 Vorsitzende von Bezirksvorständen des FDGB; 1~Vorsitzender eines Kreisvorstandes des FDGB, 1~Vorsitzender und 1~stellv. Vorsitzender einer BGL; 1~Instrukteur für das Neuererwesen einer IG. Vorsitzender der Zentralen Revisionskommission ist (1978) Alfred Wilke. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhaltspunkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d. h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 2½ Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der Fünfjahrpläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen und die Arbeiterkontrolleure werden in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen, die Mitglieder der Frauenausschüsse in Frauen-, die Jugendvertrauensleute in Jugendvollversammlungen in offener Abstimmung gewählt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitun[S. 356]gen arbeiten in Zusammenhang mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Als gewählt gilt in der Reihenfolge der Kandidatenliste jeder, der mehr als 50 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre. Bezirk: 3 Jahre. BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: 3monatlich; BV: Monatlich; ZV: 6monatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern, wenn sie „gegen die Satzung bzw. die Beschlüsse verstoßen haben und nicht mehr das Vertrauen genießen“, spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert. Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit; 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiaufträge) unterworfen. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan 8mal jährlich „Die Arbeit“. Daneben wird eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“. „Kulturelles Leben“ u. a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen. Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. [S. 357]Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. 1976 hatte der FDGB 8.155.521 Mitglieder, darunter 4.086.609 Frauen. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Bei den BGO verbleiben 40 bis 60 v. H. der Beitragseinnahmen. Ein Teil der gewerkschaftlichen Aufgaben wird aus Mitteln der Betriebe mitgetragen (Kulturarbeit aus den Kultur- und Sozialfonds, Lohnfortzahlung bei Lehrgangsbesuch usw.). 1974 hat der FDGB 785 Mill. Mark ausgegeben (darin sind an Staatszuschüssen 119 Mill. Mark für Feriendienst und 18,2 Mill. Mark für gewerkschaftlichen Arbeitsschutz enthalten). Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: Verwaltungsausgaben 36,1 Mill. (4,8 v. H.), Vorstands- und Kommissionstätigkeit 137,6 Mill. (18,1 v. H.), Schulung 39 Mill. (5,1 v. H.), Kulturarbeit 75 Mill. (9,9 v. H.), Jugend und Sport 41,7 Mill. (5,5 v. H.), Arbeitsschutz 18,2 Mill. (entspricht dem Staatszuschuß: 2,4 v. H.), Feriendienst 234,3 Mill. (30,9 v. H.), gewerkschaftliche Unterstützungen und Ehrungen 176,3 Mill. (23,3 v. H.). Für das Jahr 1976 liegen nur unvollständige und zusammengefaßte Angaben vor. Danach wendete der FDGB 175,76 Mill. Mark für Kultur. Bildung, Jugend und Sport, 186,4 Mill. Mark für Unterstützungen und Ehrungen sowie 130 Mill. Mark für Urlaub und Erholung auf. IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt I) und werden als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen gedeutet. Seit dem VIII. Parteitag der SED 1971 sind die betrieblichen und überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u. a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt II) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 sowie durch das neue AGB unterstrichen und erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung usw. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte: die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge stehen dazu noch immer im Gegensatz. Notwendig muß daher die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB auch Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. Seit der Plandiskussion 1975 wird mit dem Produktionsplan auch bereits der „Gegenplan“, die gegenwärtig im Vordergrund stehende Form des Sozialistischen Wettbewerbs, mit entworfen. Im Unterschied zu früheren Jahren sind es gegenwärtig weniger die quantitativen (mengenmäßigen) als die qualitativen Kennziffern (Senkung des Materialverbrauchs, Erhöhung der Qualität, bessere Maschinenauslastung durch Schichtarbeit, raschere Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion usw.), auf die in der Plandiskussion das Schwergewicht gelegt wird. Außerdem ist das Bestreben der Wirtschaftsführung spürbar, die Erhöhung der Leistung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbinden. Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber [S. 358]auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird. Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird in einem erneuten Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, die anzuwendenden Lohnformen, die Kriterien für die Aufteilung des Prämienfonds und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugendkommissionen bzw. Frauenausschüsse erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in den Kultur- und Sozialfonds vorgegeben, werden jedoch bei Übererfüllung des Betriebsplans durch Sonderzuführungen verstärkt und sind insoweit durch die Leistungen der Betriebskollektive zu beeinflussen. Ein Teil der der BGL verbleibenden Beitragsanteile der Gewerkschaftsmitglieder wird ebenfalls für kulturelle und soziale Leistungen verwendet. (1974: Fast 50 v. H. der Beitragseinnahmen verblieben bei den BGO bzw. OGO = 277 Mill. Mark.) Die Pflicht der Werkleiter, über den Stand der Erfüllung der BKV und der Produktionspläne regelmäßig Rechenschaft zu legen, und die Arbeit der gewerkschaftlichen Kommissionen bieten der Gewerkschaftsorganisation die Möglichkeit, im Verlauf des Planjahres auf die Werkleitungen kritisch einzuwirken und zur Behebung betrieblicher Engpässe die Belegschaften zu mobilisieren. Sozialistischer Wettbewerb, Neuererbewegung, Rationalisierung, die Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion werden maßgeblich von den BGL und deren Organen propagandistisch-agitatorisch unter den Belegschaftsmitgliedern und durch Kontrolle und Kritik der Betriebsleitungen gefördert. Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Kontroll-, Kritik- und Vorschlagsrechte, die als gewerkschaftliche Mitwirkung oder auch als sozialistische Demokratie im Betrieb bezeichnet werden, das Prinzip der Einzelleitung, den Demokratischen Zentralismus und den politischen Primat der SED auf betrieblicher Ebene im Kern nicht antasten. Zwar wird durch Diskussion und Kritik Druck auf die Werkleitungen ausgeübt; wenn diese den Empfehlungen und Vorschlägen jedoch nicht Rechnung tragen, bleibt den BGL allenfalls der Weg der Beschwerde bei den jeweils übergeordneten Leitungsorganen. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß das große Informationsangebot die Chance zu einer bewußten Identifikation mit der Arbeitsaufgabe dann schafft, wenn die Pläne sich als real erweisen und wenn die ungeplanten Störungen im Produktionsablauf gering gehalten werden können. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Verteilung von Prämien dient der Durchsetzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit. Im Lohn sollen die individuelle Leistung, die volkswirtschaftlich-politische Bewertung der spezifischen Arbeitsaufgabe, die Qualifikation der Werktätigen zum Ausdruck kommen. Mit dem durch die Anwendung dieser Grundsätze entstehenden, stark gestuften Entlohnungssystem wird das Ziel verfolgt, sowohl einen ständigen Anreiz zur Steigerung der individuellen Arbeitsleistung zu bieten als auch die Arbeitskräfte entsprechend den ökonomischen Zielsetzungen zu lenken. Lohnhöhe, Lohnformen, industriezweigspezifische Lohnzuschläge und die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden in Tarifverträgen niedergelegt. Die Tarifverträge werden zwischen den jeweils zuständigen staatlichen Wirtschaftsleitungen, staatlichen Organen usw. und den Einzelgewerkschaften im Rahmen der in den Jahres- bzw. Mehrjahresplänen vorgegebenen Größen abgeschlossen und bei dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne geprüft und registriert. Den BGL obliegt es wesentlich, die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen im Betrieb durch die Werkleitung und Betriebsangehörigen zu überwachen. Die sehr detaillierten Regelungen haben nicht verhindert, daß entgegen den Intentionen die erreichte Qualifikationsstufe nur ungenügend im Entgelt zum Ausdruck kommt und die gewollte Abstufung zwischen den einzelnen Industrie- und Wirtschaftsbereichen nicht verwirklicht werden konnte. Auf dem 8. FDGB-Kongreß ist aus diesem Grund eine generelle Reform des Lohnsystems angekündigt und mit der Einführung der Grundlöhne in Angriff genommen worden, die, ohne daß es zu Lohnsenkungen kommt, den allgemeinen Zielen der Lohnpolitik besser gerecht werden soll. Die starke Betonung des individuellen materiellen Nutzens im Leistungslohnsystem hat sich zwar als produktivitätsfördernd bewährt, aber andererseits der Zielset[S. 359]zung, ein Bewußtsein zu schaffen, das die persönliche Arbeitsleistung vor allem an der politisch-gesellschaftlichen Aufgabe mißt, vielfach entgegengewirkt. Durch immaterielle Anerkennung (Ehrentitel, lobende Erwähnung in den Betriebszeitungen und Massenmedien usw.) bei den Wettbewerben und verstärkte ideologische Schulung (Schulen der sozialistischen Arbeit) wird versucht, erzieherisch doch dem Ziel, ein „sozialistisches Eigentümerbewußtsein“ zu schaffen, näher zu kommen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zugunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über ihre Kommissionen und Frauenausschüsse Einfluß. In jüngster Zeit sind Bemühungen zu erkennen, die verschiedenen sozialpolitischen Anstrengungen zu einer einheitlichen betrieblichen Konzeption unter Einschluß des Arbeitsschutzes, der Qualifizierungsmaßnahmen, der Kulturarbeit usw. zusammenzufassen. Der Planteil: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im BKV ist Teil dieses Versuchs, der sich offensichtlich an dem Vorbild der in der Sowjetunion bereits üblichen Sozialpläne der Betriebe orientiert. Eine starke Stellung hat der FDGB nach wie vor durch die Vermittlung verbilligter Ferienreisen im Rahmen seines Feriendienstes in organisationseigene oder Vertragsheime, wenn auch die zusätzlichen Reisemöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der Touristik stark erweitert worden sind. Bedeutsam sind in jüngster Zeit die vom FDGB geförderten Naherholungsmöglichkeiten geworden. FDGB-Mitglieder, die sich nicht am Feriendienst beteiligen können, kommen mit ihren Familienangehörigen ebenfalls einmal jährlich in den Genuß einer um ein Drittel ermäßigten Fahrt mit der Reichsbahn. Im Zeichen der Wissenschaftlich-technischen Revolution, aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht, die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebes bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet. Die Kulturarbeit des FDGB wirbt um die rezeptive und eigenschöpferische Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder am kulturellen Leben. Neben der fachlichen Qualifikation geht es ihr um die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“. Sie ist der Versuch, ausgehend vom Betrieb die Freizeitgestaltung (Freizeit) zu beeinflussen. Die gewerkschaftliche Kulturarbeit wirkt, besonders in territorial bestimmenden Großbetrieben, in erheblichem Maß auf die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten ein. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie ohne direkten Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der Plandiskussionen, besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bau[S. 360]ern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt (1976: 92.707 Arbeiterkontrolleure). Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u. a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet, 1976 gehörten in der Volkskammer 68 von 500 Abgeordneten zur FDGB-Fraktion. Von 2.840 Bezirksabgeordneten stellte der FDGB 394, von 20.763 Abgeordneten der Kreistage 3.762, von 166.299 Abgeordneten in den Städten und Gemeinden 22.466. V. Schulung Nachdem in den Jahren der Wirtschaftsreform (1963–1970/71) die Massenschulung als Aufgabe des FDGB eher in den Hintergrund getreten war, heißt es in seiner Satzung von 1977: „Die Gewerkschaften verbreiten aktiv die Weltanschauung der Arbeiterklasse, den Marxismus-Leninismus. Darin sieht der FDGB eine grundlegende Aufgabe zur Vertiefung des sozialistischen Bewußtseins und der Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten.“ Mit dieser Zielsetzung ist seit 1972 in den „Schulen der sozialistischen Arbeit“ (SdsA.) eine neue Form der propagandistischen Breitenarbeit in Anlehnung an das sowjetische Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in Verantwortung der Gewerkschaften entwickelt worden. Die SdsA. sind kleine Gruppen (15–25 Teilnehmer), die in den jeweiligen Betriebsabschnitten (Brigade-, Meisterbereiche, Abteilungen usw.) gebildet werden und unter Leitung eines Gesprächsleiters (in der Regel ein der SED angehörender Wirtschaftsfunktionär) zweimonatlich (mit einer Pause in den Monaten Juli/August) Fragen der aktuellen Politik der SED mit den entsprechenden Aspekten des Marxismus-Leninismus in möglichst großer Nähe zu den aktuellen Arbeitsaufgaben diskutieren sollen. Durch die geforderte Praxisnähe hofft man einerseits, abstrakte ideologische Vorträge zu vermeiden und Anschaulichkeit zu erreichen, andererseits einen erlebbaren Zusammenhang zwischen der ideologischen bzw. politisch-programmatischen Ebene und dem Geschehen im Betrieb herstellen zu können. Die Gefahren, daß sich die SdsA. entgegen diesen Vorstellungen entweder bei zu starker Betonung aktueller Betriebsprobleme zu einer anderen Form von Mitgliederversammlungen oder Produktionsberatungen entwickeln oder aber erneut in rasch ermüdende Schulungsvorträge münden bzw. ein unkontrolliertes Kritikpotential freisetzen könnten, werden gesehen. Eine straffe inhaltliche Anleitung durch Themenvorgabe, Bereitstellen von Lehrmaterialien, themenbezogene Beiträge in den Massenmedien usw. sollen Verselbständigungstendenzen entgegenwirken. Für 1976–1978 wurde vom BV des FDGB ein 15 Themen umfassender, verbindlicher Themenkatalog vorgegeben. 1976 gab es 110.125 SdsA. mit 2.081.981 Teilnehmern, von denen rd. 80 v. H. parteilos gewesen sein sollen. Ein nicht minder wichtiger Bereich gewerksSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR…
DDR A-Z 1979
Agrarsteuern (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Bis zum Jahr 1971 zahlten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als wichtigste Gruppe unter den Erwerbsgenossenschaften der DDR keine Steuern. Seit der Schaffung dieses Typs von landwirtschaftlicher Betriebsorganisation im Jahre 1952 hat es nahezu 20 Jahre gedauert, bis die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch staatliche Subventionen so verbessert werden konnte, daß sie ihrerseits Abgaben an den Staat entrichten können. Das bedeutet nicht, daß diejenigen LPG, die seit 1971 Abgaben aufbringen müssen, tatsächlich „rentabel“ wirtschaften und ohne staatliche Unterstützung auskommen können. In der DDR erhalten alle LPG punktuelle „Entwicklungshilfen“ und eine laufende Unterstützung durch den Staat. Denn die Preise der meisten von den LPG benötigten Produktionsmittel werden durch staatliche Subventionen künstlich verbilligt. „Preisstützungen“ aus dem Staatshaushalt müssen für folgende Einsatzfaktoren der Landwirtschaft aufgebracht werden: Baustoffe, Bauleistungen für die Agrarbetriebe. Energielieferungen, Kraftstoffe, Schädlingsbekämpfungsmittel. Düngemittel, bestimmte Landmaschinen und Futtermittel (siehe J. Gurtz. G. Kaltofen, Der Staatshaushalt der DDR. Berlin [Ost] 1977, S. 106). Ferner profitieren auch alle LPG von den hochgeschraubten Erzeugerpreisen für landwirtschaftliche Produkte, deren Verkauf an Letztverbraucher zu herabgesetzten Einzelhandelspreisen dann ebenfalls durch erhebliche Budgetaufwendungen subventioniert werden muß. Mit Wirkung vom 1. 1. 1971 wurden alle LPG vom Typ III und die „zwischenbetrieblichen (kooperativen) Produktionsorganisationen (Abteilungen)“ der LPG und „Volkseigenen Güter“ (VEG) verpflichtet, eine „ökonomisch begründete Abgabe“ an den Staat zu leisten. Diese Zwangsabgabe setzte sich in den Jahren 1971 bis 1975 aus 2 Bestandteilen zusammen: a) einer „Abgabe auf das Bruttoeinkommen“ der Genossenschaften und der spezialisierten (überbetrieblichen) Produktionsorganisationen: b) einer Konsumsteuer. Das „Bruttoeinkommen“ der LPG ergibt sich durch den Abzug der Sachkosten (Materialverbrauch plus Abschreibungen) vom Umsatzerlös. Diese Größe enthält also noch die an die LPG-Mitglieder zu zahlenden Arbeitsvergütungen. Auch die auf Pflanzenproduktion spezialisierten „Volkseigenen Güter“ (VEG) müssen seit 1971 „ökonomisch begründete Abgaben“ an die Staatskasse zahlen. Da die VEG jedoch zum staatlichen Sektor der Volkswirtschaft zählen, gehören die von ihnen an den Fiskus geleisteten Zahlungen zu den „Abführungen der volkseigenen Wirtschaft“. Für die in der DDR „industriemäßig produzierenden Betriebe der Tiererzeugung“ wurde am 28. 8. 1975 eine Sonderbesteuerung beschlossen. Die von diesen Agrarbetrieben verlangte „ökonomisch begründete Abgabe“ besteht seit dem 1. Januar 1976 aus einer Abgabe auf den Gewinn. Mit der Einführung der neuen Abgaben für die LPG ab 1971 wurde die bis dahin von den Genossenschaftsbauern erhobene „Landwirtschaftssteuer“ abgeschafft. I. Die bis 1971 erhobenen Agrarsteuern. Bis Ende 1970 mußten nur die Mitglieder der LPG Steuern zahlen. Diese Abgaben wurden unter dem Sammelbegriff „Landwirtschaftssteuer“ geführt. Die Landwirtschaftssteuer vereinigte in einem Betrag die Steuerverpflichtungen aus drei Steuern in sich, und zwar aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer. Die Mitglieder der LPG beziehen Einkünfte aus Arbeitsleistungen für die Genossenschaft. Ferner erhalten sie noch einen Anteil vom Reinertrag, der sich nach der Fläche bemißt, die sie in die LPG eingebracht haben, es sei denn, sie haben auf die Auszahlung von „Bodenanteilen“ verzichtet. Dieses Einkommen unterlag bis Anfang 1971 der Einkommensteuer. Für die von ihnen getätigten Umsätze, zum Beispiel aus dem Verkauf von Erzeugnissen aus ihren privaten Hauswirtschaften, mußten sie Umsatzsteuer entrichten. Mit ihrem Eintritt in die LPG hatten sich jedoch alle Genossenschaftsbauern die Vergünstigung erworben, von ihrer Steuerschuld bei der Einkommensteuer 25 v. H., bei der Umsatzsteuer 75 v. H. und bei der Vermögensteuer 50 v. H. abzuziehen. II. Die Abgaben der kollektivierten Landwirtschaft. 1. Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen. Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen soll einen Teil der Differentialrente abschöpfen, die aufgrund der einheitlichen Festpreise für Agrarerzeugnisse alle diejenigen LPG ohne Mehrleistungsaufwand beziehen, die durch die Güte ihrer Böden. Standortvorteile und gute klimatische Bedingungen begünstigt sind. Die Abgabe hat somit eine doppelte Ausgleichsaufgabe. Sie soll einerseits die vor allem von der Bodenqualität her verschiedenen Startbedingungen der einzelnen LPG im zwischenbetrieblichen Wettbewerb einander annähern und andererseits für mehr sozialen Ausgleich unter den landwirtschaftlichen Produzenten sorgen. Darüber hinaus soll sie dazu beitragen, die LPG mit den guten Böden zu noch höheren Leistungen anzuspornen. Je nach der Einschätzung ihrer Lagevorteile oder der Bewertung der natürlichen Produktionserschwernisse werden für bestimmte Standortbereiche unterschiedliche durchschnittliche Abgabesätze vom Bruttoeinkommen festgesetzt. Diese Abgabesätze reichen von 2 bis 21 v. H. Sie beziehen sich stets auf das Bruttoeinkommen je Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Jede der zur Zeit bestehenden LPG vom Typ III erhält von der Landwirtschafts- und Finanzverwaltung neben ihrem individuellen Abgabesatz noch eine Zielgröße [S. 27]vorgegeben, die ihr anzeigt, wieviel Bruttoeinkommen je ha LN sie nach Ansicht des Staates unter ihren konkreten Standortbedingungen durchschnittlich erwirtschaften kann (= normatives Bruttoeinkommen je ha LN). Für alle Einkünfte, welche die LPG in den Jahren 1971–1975 über das staatlich gewünschte Norm-Einkommen hinaus erzielten, ermäßigte sich die Abgabe, die der Staat üblicherweise nach der Abgabenordnung von ihren Einkommen beanspruchte, um die Hälfte (50 v. H.). Seit dem 1. 1. 1976 wird den LPG Typ III jedoch nur noch eine Steuerermäßigung von 25 v. H. für dasjenige Bruttoeinkommen gewährt, das sie über, die staatliche Leistungsvorgabe hinaus erwirtschaften (vgl. GBl. I, 1975. S. 647). Dieser Anreiz mit einer verminderten Steuerlast soll die LPG dazu anspornen, ihre Produktion zu erweitern und ihre Kosten zu senken. Um ferner zu verhindern, daß die landwirtschaftlichen Produzenten nichts dagegen unternehmen, wenn die von ihnen erwirtschafteten Einkommen je ha LN in unvertretbarem Ausmaß absinken, war vom Staat in den Jahren von 1971 bis 1975 für jede LPG Typ III ein bestimmter Mindestabführungsbetrag vom Bruttoeinkommen in Mark festgelegt worden. Dies hatte zur Folge, daß die prozentuale Steuerbelastung der Genossenschaften anstieg, sofern ihre Erträge je Hektar unter jenes Leistungsniveau absanken, das der Staat in jedem Einzelfall als die erreichbare Mindestrentabilität des von den LPG bewirtschafteten Bodens festgelegt hatte. Diese schematische Lenkungsdirektive ist jedoch Mitte 1975 gelockert worden. Sofern die Wirtschafts- und Finanzorgane bei genauer Kenntnis der Leistungsbereitschaft der einzelnen Agrarbetriebe zu der Überzeugung gelangen, daß dieses steuerpolitische Druckmittel zur Leistungsmobilisierung nicht mehr benötigt wird, ist ihnen vom Haushaltsjahr 1976 an freigestellt worden, auf die Festlegung von Mindestabführungsbeträgen in Mark vom erzielten Bruttoeinkommen je ha LN zu verzichten. LPG vom Typ III, die infolge ihrer ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen ein geringeres Bruttoeinkommen als 1.100 Mark je ha LN erwirtschaften, sind ganz von einer Abgabenleistung befreit worden. Übersteigt ihr Einkommen diese Steuerfreigrenze einmal für ein Jahr, so wird eine Abgabe von nur 2 v. H. erhoben. 2. Die Besteuerung der individuellen Verbrauchseinkommen der Genossenschaftsbauern. Um bei der Verteilung des Bruttoeinkommens der Genossenschaften sicherzustellen, daß diese ihren Kapitalbedarf für Investitionen selbst akkumulieren und die Kapitalbildung nicht zugunsten eines hohen Verbrauchs vernachlässigen, wird ab 1971 auch die Einkommensverwendung für Konsumzwecke der LPG-Mitglieder besteuert. Eine Abgabe auf die an die Genossenschaftsbauern ausgeschütteten Erlöse müssen alle Landwirtschaftsbetriebe entrichten, bei denen keine Gewinnsteuern erhoben werden. Übersteigen die für den persönlichen Verbrauch freigegebenen Einkommenszuwendungen 7.200 Mark je Vollbeschäftigten-Einheit im Jahr ( = Steuerfreigrenze), so unterliegt das darüber hinausgehende Konsumeinkommen einer scharf progressiven Besteuerung. Steuerschuldner der „Konsumtionsabgabe“ ist die LPG (Typ III). Geldausgaben der Genossenschaft, die der kulturellen und sozialen Betreuung aller Genossenschaftsmitglieder dienen, zählen nicht zu den für Konsumzwecke ausgeschütteten Erlösen der Agrarbetriebe. 3. Gewinnbesteuerung ausgewählter Agrarbetriebe. Seit dem 1. 1. 1976 wird von den Agrarbetrieben, welche sich auf eine industriemäßig organisierte Tierzucht und Tierverwertung spezialisiert haben, lediglich eine Gewinnabgabe erhoben. Um die Höhe der jährlichen Abgabeverpflichtung erreichen zu können, wird der erzielte Gewinn ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Betriebes gesetzt, wobei die „Grundfonds“ zu Anschaffungspreisen bewertet werden. Für die auf diesem Wege für jedes Wirtschaftsjahr ermittelte „Grundfondsrentabilität“ (= Kapitalrentabilität = Höhe des Gewinns in Mark je 1.000 Mark Anlagevermögen [= Grundfonds]) läßt sich die entsprechende prozentuale Abgabe vom Gewinn aus folgender Tabelle entnehmen. Sie gilt nach Weisung des Gesetzgebers für alle gewinnsteuerpflichtigen Agrarbetriebe. Dazu gehören die „industriemäßig produzierenden“ LPG und VEG für die Aufzucht von Nutzvieh und die auf diese Aufgabe spezialisierten „zwischenbetrieblichen Einrichtungen“ und „zwischengenossenschaftlichen Produktionsorganisationen“. [S. 28] Über die Ertragskraft der industriemäßig organisierten Betriebe für Viehaufzucht und -Verwertung liegen keine genauen Angaben vor. Dennoch scheint der Fiskus durch die 1976 eingeführte Gewinnbesteuerung diese Gruppe von Agrarbetrieben nur sehr schonend zur Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs heranzuziehen. Dadurch sollen weitere Agrarbetriebe angeregt werden, ebenfalls zu einer rentablen „industriemäßigen Tierproduktion“ überzugehen. Das von der Wirtschaftsführung geschaffene Verfahren der Steuerbelastung der Unternehmenserträge und der gewählte Besteuerungstarif dürften ferner durchaus dazu geeignet sein, die betreffenden Agrarbetriebe zur Erreichung einer hohen Kapitalrentabilität anzuspornen. 4. Sonstige Steuern der landwirtschaftlichen Erzeuger. Auch nach der völligen Neugestaltung der Agrarbesteuerung in der DDR 1971 bleibt für die Genossenschaftsbauern die Pflicht zur Zahlung von Grundsteuern grundsätzlich bestehen. Besteuerungsobjekt sind die Bodenanteile, die sie bei der Aufgabe ihrer privaten Bauernwirtschaften in die LPG eingebracht haben. Da dieses Grundeigentum formal noch den Genossenschaftsbauern gehört, sind diese auch die Steuerschuldner (Steuersubjekt) der Grundsteuer. Für Bauern, die den beiden nicht voll kollektivierten LPG-Typen~I und II angehören, hat man die Grundsteuer um 25 v. H. ermäßigt. Dagegen erhalten die Genossenschaftsbauern des politisch bevorzugten LPG-Typs III (höchste Kollektivierungsstufe) sogar einen Steuerrabatt von 75 v. H. auf ihre Grundsteuerverpflichtungen. Verzichten Genossenschaftsbauern darauf, sich Ertragsanteile entsprechend ihrem (früheren) Bodeneigentum auszahlen zu lassen, wird ihnen die Grundsteuer ganz erlassen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 26–28 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrartechnikSiehe auch die Jahre 1975 1985 Bis zum Jahr 1971 zahlten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als wichtigste Gruppe unter den Erwerbsgenossenschaften der DDR keine Steuern. Seit der Schaffung dieses Typs von landwirtschaftlicher Betriebsorganisation im Jahre 1952 hat es nahezu 20 Jahre gedauert, bis die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch staatliche Subventionen so verbessert werden konnte, daß sie ihrerseits Abgaben an den Staat entrichten können. Das…
DDR A-Z 1979
Patenschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des Betriebes sichern, sie an die moderne Wissenschaft und Technik heranführen und sie in die Arbeit der Kollektive einbeziehen. Auf der betrieblichen Seite sind die P. Bestandteil der Jugendförderungspläne (Jugend), nach denen die Betriebe soziale, kulturelle, politische und Verpflichtungen auf sportlichem und wehrsportlichem Gebiet gegenüber der Jugend im Kreis oder in der Gemeinde übernehmen. Meist verpflichtet der P.-Vertrag den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule zu entsenden; 2. der Schule Ausbilder für den Werkunterricht, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), ggf. auch Pionierleiter zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld- und Sachleistungen zu erbringen; 5. zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts beizutragen. Dagegen verpflichtet der P.-Vertrag die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistungen vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Elternseminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und für den Sozialistischen Wettbewerb. Die P. mit einer LPG setzt andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Neben diesen auf den Unterricht und die Tätigkeit des Jugendverbandes abgestimmten, auf die „klassenmäßige Erziehung der Schuljugend“ und die Verbindung von Schule und Arbeitswelt abzielenden P. bestehen P. zwischen Schulen, FDJ-Gruppen sowie Betrieben und Einheiten der NVA, die der Nachwuchswerbung der Armee dienen, P. zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten oder Instituten und Betrieben, deren Zweck die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist, sowie P. zwischen Betrieben sowie Ausbildungs- und anderen Einrichtungen, die der „Festigung des Bündnisses der Arbeiter-und-Bauernklasse“, vor allem aber der Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten (Ernte) dienen. Ferner bestehen innerhalb der Betriebe zwei Formen von P.-Beziehungen: kollektive P. von Brigaden und Jugendbrigaden zu Lehrlingsklassen und persönliche P. zwischen erfahrenen Facharbeitern und Lehrlingen bzw. jungen Facharbeitern. P. in dieser Form dienen vor allem der fachlich-beruflichen Anleitung und Beratung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 797 Paßwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftsverträgeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des…
DDR A-Z 1979
Wiedergutmachung (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgt für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Die anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub, Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und durch Gewährung von Studienbeihilfen für Kinder. Bis zum 30. 4. 1965 erhielten sie bei Erwerbsminderung Leistungen aus der Sozialversicherung, die denen bei Arbeitsunfällen glichen, auch wenn sie keine Versiche[S. 1174]rungszeiten aufweisen konnten. Seit dem 1. 5. 1965 erhalten anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ aus dem Staatshaushalt über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Ehrenpensionen. Die Ehrenpension für „Kämpfer“ beträgt 800 Mark, für „Verfolgte“ 600 Mark monatlich. An Witwen und Waisen werden Hinterbliebenenpensionen gezahlt von 120 Mark für arbeitsfähige Witwen und bis 500 Mark für arbeitsunfähige Witwen. Das Pensionsalter wird von Männern mit 60 Jahren, von Frauen mit 55 Jahren erreicht. Ist das Pensionsalter noch nicht erreicht, wird eine Teilpension, entsprechend dem Prozentsatz des Körperschadens, auf jeden Fall aber werden 20 v. H. der Vollpension gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Neben der Ehrenpension erhalten „Kämpfer“ und „Verfolgte“ vom Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Alters- oder Invalidenrente in Höhe von 350 Mark bzw. von 240 Mark, wenn noch Altersversorgung der Intelligenz gezahlt wird; hinzu tritt ggf. Ehegattenzuschlag. Neben der Hinterbliebenen(ehren)pension werden Witwen-(Witwer-)Rente in Höhe von 210 Mark bzw. 60 v. H. der gekürzten Rente, Vollwaisenrente in Höhe von 150 Mark bzw. 40 v. H. und Halbwaisenrente in Höhe von 105 Mark bzw. 30 v. H. der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei Anspruch auf zwei Renten der Sozialversicherung gelten die allgemeinen Anrechnungsbestimmungen (Renten). Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Quarantäne für die gesamte Dauer Krankengeld in Höhe des Nettodurchschnittsverdienstes. Die stark sinkende Zahl der Empfänger staatlicher Ehrenpensionen lag Anfang 1976 bei 26.000. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1173–1174 Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedervereinigungspolitik der SEDSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgt für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Die anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub, Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und…
DDR A-Z 1979
Musikschulen (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 [S. 746]Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volks-M. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „ … die für das Jahr 1960 vorgesehene Erweiterung der Volksmusikschulen zu Volkskunstschulen beschleunigt werden …“. Dieses Vorhaben wurde kurz darauf als zu umfangreich erkannt. Man beschränkte sich deshalb zunächst auf den weiteren Ausbau der nunmehr in M. umbenannten Volks-M. Die M. erhielten „ … die gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe, musikalisch besonders interessierte und begabte Schüler … in einer langfristigen, systematischen Ausbildung zu hohen musikalischen Leistungen zu führen, sie im Geiste des Sozialismus zu erziehen und zur aktiven schöpferischen Teilnahme am kulturellen Leben der sozialistischen Gesellschaft zu befähigen“. Die kulturelle Bildung in Verbindung mit einer Erziehung „im Geist des Sozialismus“ sind also die vorrangigen Zielsetzungen dieser Anordnung. Demgegenüber läßt sich gut 10 Jahre später eine Aufgabenverschiebung erkennen, die u. a. durch einen Mangel an Berufsmusikern erklärt wird. Die AO Nr. 2 über die M., im Mai 1972 erlassen, bestimmt Ziele und Aufgaben sowie das Profil in der M.-Ausbildung für die Jahre 1970–1980. Danach geht es in erster Linie um die Intensivierung des Unterrichts auf hohem Niveau, um optimale Ergebnisse bei der Gewinnung von begabten Schülern für das Musikstudium und das künstlerische Volksschaffen sowie um die verstärkte Mitwirkung der Musikschüler bei der Gestaltung des geistig-kulturellen Lebens. Die M. wurden in das umfassende Bildungssystem mit eingegliedert. Durch die Anordnung wurde ferner festgelegt, daß mindestens 50 v. H. der Schüler sinfonische Instrumente erlernen müssen. Damit fand eine entscheidende Umorientierung zugunsten der Förderung des zukünftigen Berufsmusikernachwuchses statt. Außerdem wurden Instrumente der Tanzmusik in die Ausbildung mit einbezogen. An 89 M., denen etwa 110 Außenstellen zugeordnet sind, wurden 1977 35.500 Kinder und 3.000 Erwachsene unterrichtet. Über die Hälfte der Schüler erlernte ein Orchesterinstrument; damit entspricht das Verhältnis den in der AO Nr. 2 für die M. geforderten Instrumentalproportionen. Der Schüleranteil der Kinder von Arbeitern und Genossenschaftsbauern betrug im gleichen Jahr 56 v. H. Der Unterricht erfolgt nach dem seit dem 1. 9. 1972 verbindlichen „Allgemeinen Lehrprogramm für den Unterricht in den M.“. Es handelt sich dabei um „die verbindliche wissenschaftliche Vorgabe, die inhaltliche Prioritäten setzt und methodologische Grundlage ist für zu erarbeitende Lehrpläne auf allen Gebieten des Unterrichts“. Die Ausbildung an den M. ist unterteilt in: 1. Vorbereitungsklassen für Kinder im Vorschulalter (allgemein-musikalische Vorunterweisung und vorbereitender Instrumentalunterricht). 2. Grundstufe (u. a. für die Vorbereitung auf den Übergang zu Spezialoberschulen). Untergliederung der Grundstufe in Unter- und Mittelstufe. Die gesamte Grundstufenausbildung soll 7 Jahre nicht überschreiten. 3. Oberstufe (sie ist gedacht für die Vorbereitung auf ein Studium an einer Hochschule für Musik, für das Lehrerstudium im Fach Musik, für Studenten der Musikwissenschaft. Bewerber in Orchestern der Nationalen Volksarmee, für Amateurtanzmusiker, Musikerzieher im Nebenfach und für die musikalische Tätigkeit im Bereich des künstlerischen Volksschaffens als Instrumental- und Gesangssolist, Chor- oder Singegruppenleiter, Leiter von Instrumentalgruppen und Orchestern). Spezielle Aufgaben kommen den Bezirks-M. zu, die inzwischen in allen Bezirken der DDR eingerichtet sind. Diese sind Leitungseinrichtungen des Bezirkes, a) für die M. des Bezirkes, b) für die Instrumental- und Gesangsunterweisung an Klub- und Kulturhäusern, in Betrieben, Kooperationsgemeinschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen, c) für die Qualifizierung und Weiterbildung der auf diesem Gebiet tätigen Lehrkräfte. Sie sind insbesondere zuständig für die Lehrerweiterbildung, Lehrgänge für Chor- und Singegruppenleiter, die Ausbildung auf dem Gebiet der Tanz- und Unterhaltungsmusik und (seit 1967) für die Ausbildung von Instrumentallehrern im Nebenberuf sowie der Sänger für die Berufschöre. Viele der ehemals freischaffenden hauptamtlichen Musikerzieher sind durch Verträge an die M. verpflichtet worden: Eine in den letzten Jahren geförderte Ausbildung freischaffender Musiker im Nebenberuf ist vor allem auf mangelnde Kapazitäten der M. zurückzuführen. Die Ausbildung für Instumentallehrer im Nebenberuf dauert 2 Jahre. Zu den Fächern gehören Musikgeschichte, Kulturpolitik, Methodik und Lehrproben, Psychologie und Pädagogik. Im instrumentalen Hauptfach ist der Oberstufenabschluß der M. erforderlich. Das Verhältnis hauptamtlicher und nebenamtlicher Lehrkräfte an den M. betrug im Jahr 1970 60 :40 v. H. (Seitdem liegt keine statistische Erhebung mehr vor.) Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, II. D. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 746 Musik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MutterschutzSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 [S. 746]Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volks-M. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „ … die für das Jahr 1960 vorgesehene…
DDR A-Z 1979
Kammer der Technik (KdT) (1979)
Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure. Techniker und Ökonomen in der DDR. mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen und ihr Fach- und Sachverstand für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt organisiert genutzt werden. Mitglied in der KDT können aber auch technisch-ökonomisch erfahrene Praktiker ohne Hoch- bzw. Fachschulabschluß sein. Unter bewußtem Bruch mit der Tradition des Vereins Deutscher Ingenieure und anderer traditioneller wissenschaftlich-technischer Vereinigungen wurde die KDT im Juli 1946 im Rahmen des FDGB gegründet. Sie ist seitdem aus dieser organisatorischen Verbindung heraus zu einer eigenständigen Massenorganisation der technischen und teilweise auch der ökonomischen Intelligenz geworden (1. Kongreß der KDT: 3. 12. 1955). Aufgabenstellung, Organisationsstruktur und personelle Verzahnungen in den Leitungen verbinden die KDT fest mit der SED und den anderen Massenorganisationen sowie den staatlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Institutionen und betten ihre Tätigkeit in die jeweiligen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen sowie vor allem wissenschaftlich-technischen Zielsetzungen ein. Die KDT ist sowohl nach dem Produktions- als auch nach dem Territorialprinzip gegliedert. Die zentralen Leitungsorgane sind der alle 4 Jahre tagende Kongreß, der von diesem gewählte Hauptausschuß, das Präsidium und das Sekretariat. Die größten fachgebundenen Organisationseinheiten bilden 12 Fachverbände (FV): Bauwesen; Chemische Technik; Elektrotechnik; Fahrzeugbau und Verkehr; Holz, Papier, Polygraphie; Land-, Forst- und Nahrungsgütertechnik; Lebensmittelindustrie; Maschinenbau; Nachrichtentechnik; Silikattechnik; Textil, Bekleidung, Leder; Wasser und 5 Wissenschaftlich-technische Gesellschaften (WTG): Gesellschaft für Standardisierung (GfS); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft für Geodäsie, Photogrammetrie und Kartographie (WTG GPK); Montanwissenschaftliche Gesellschaft (MWG); Wissenschaftliche Gesellschaft für Meßtechnik und Automatisierung (WGMA); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft Energiewirtschaft (WTG EW). In Anlehnung an die Industriezweig-, VVB- und Kombinatsgliederung, aber auch nach technisch-organisatorischen Themenbereichen differenziert sich die Organisationsstruktur der FV und WTG in Wissenschaftliche Sektionen (WS), Fachausschüsse (FA), Fachunterausschüsse (FUA), Arbeitsgruppen und Aktivs der VVB und Kombinate. 1975 hatte z. B. der FV Elektrotechnik auf zentraler Ebene 9 WS, 34 FA und 13 Aktivs. Auf gleicher Organisationsstufe wie die FV und WTG bestehen beim Präsidium der KDT für Querschnittsaufgaben Kommissionen (u. a. Neuerer; Arbeit mit der jungen Intelligenz; Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation; Umweltschutz; Weiterbildung) und zentrale Arbeitsgemeinschaften (AG [Z]: u. a. Materialökonomie; Reinhaltung der Luft; Lärmschutz; Vorbereitung und Durchführung von Investitionen; Grundfondswirtschaft; Marktforschung; Technische Formgestaltung; Arbeitsschutz; Transportrationalisierung; Korrosionsschutz; Augenoptik; Betriebsorganisation und Rechentechnik; Information und Dokumentation). Auch die Kommissionen weisen eine Feingliederung in Arbeitsgruppen usw. auf; sie finden ihre Entsprechung auf der Bezirks-, VVB- und Kombinatsebene. Dieses stark ausdifferenzierte, flexible und der Konzeption nach aufeinander bezogene, hierarchisierte Organisationssystem eröffnet zum einen die Möglichkeit, spezielle Probleme im wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Bereich von kleinen Spezialistengruppen bearbeiten zu lassen. Es ist die Voraussetzung für die Beratung staatlicher Stellen in Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Plan Wissenschaft und Technik), der Rationalisierung und Standardisierung, für die Erarbeitung von Materialverbrauchsnormen (Materialwirtschaft) usw. Die verschiedenen zentralen Gremien der KDT erarbeiten ferner wissenschaftlich-technische Informationen und Dokumentationen als Arbeitsgrundlagen für die VVB, VEB sowie die eigenen Mitglieder. Zum anderen wird versucht, durch eindeutige Zuordnungen und Unterstel[S. 577]lung die einzelnen Beratungsgremien in ein kontrolliertes Organisationsgeflecht einzubinden. 1975 bestanden innerhalb der KDT 2.500 überbetriebliche Arbeitsgremien. Unterste Organisationseinheiten der KDT sind die Betriebs- und Institutssektionen (BS bzw. IS) in den Betrieben, Verwaltungen und Forschungsinstitutionen. Ferner bestehen KDT-Organisationen an den Akademien, Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Die Grundeinheiten sind auf mittlerer Ebene in Bezirksverbänden der KDT zusammengefaßt und werden von den Bezirksvorständen (BV) angeleitet. Die BV der KDT sind in den im Herbst 1976 bei den Bezirksleitungen der SED gebildeten Kommissionen Wissenschaft und Technik vertreten und arbeiten eng mit diesen zusammen. Die direkte Leitungslinie Präsidium ― Bezirksverbände ― Betriebssektionen wurde im Ergebnis der 5. Konferenz der KDT 1970 gestärkt, um den mit der Organisationsstruktur der KDT verbundenen Gefahren der Verselbständigung einzelner Organisationseinheiten entgegenzuwirken. Im übrigen gilt auch für die KDT der Demokratische Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip. Präsident der KDT ist seit dem 6. Kongreß der KDT (1974) Prof. Dr.-Ing. Manfred Schubert; Prof. Dr. Horst Peschel. sein Vorgänger, wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt. Dipl.-Ing. Ök. Rolf Werner ist 1. Sekretär und Vizepräsident der KDT. Für die Mitglieder gibt das Präsidium die Monatszeitschrift „Technische Gemeinschaft“ (TG) heraus; neben ihr erscheinen verbandsinterne Informationsdienste, Dokumentationen, Lehrmaterialien usw. vorwiegend mit fachspezifischen wissenschaftlich-technischen Inhalten; diese Materialien werden von der zentralen Bibliothek der KDT gesammelt, die darüber hinaus über einen großen Bestand an internationalen Fachzeitschriften, Fachbüchern usw. verfügt. Die Zusammenarbeit der KDT mit den „sozialistischen Ingenieurorganisationen“ der RGW-Staaten hat zunehmend an Gewicht gewonnen. Die Präsidenten und Generalsekretäre dieser Verbände treffen regelmäßig alle 2 Jahre zum Erfahrungsaustausch und zur Abstimmung der Verbandspolitik zusammen (1976 in Prag; beteiligte Länder: UdSSR, ČSSR, DDR, Polen, Rumänien, Ungarn; als Beobachter: Vietnam, Vertreter des RGW-Sekretariats; 1978 Tagung in der DDR). Neben gemeinsamen internationalen Tagungen der Gesamtverbände werden Konferenzen einzelner FV, WTG, AG (Z) veranstaltet. Multilaterale Arbeitsvereinbarungen werden durch bilaterale Absprachen, regelmäßigen Erfahrungsaustausch usw. auf allen Ebenen der Organisationsstruktur ergänzt. Die KDT ist seit Gründung Mitglied der auf Empfehlung der UNESCO gebildeten Weltföderation der Ingenieurorganisationen (WFEO). Mit der kommunistisch geleiteten französischen CGT-Gewerkschaft: Union Generale des Ingenieurs Cadres et Techniciens besteht seit 1966 eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit. Die WTG, FV, AG (Z) sind (Mit-)Veranstalter internationaler Fachtagungen und -konferenzen mit Beteiligung westlicher Länder in der DDR. Sie entsenden aber auch Delegationen zu vergleichbaren Veranstaltungen im westlichen Ausland. Neben der gesellschaftspolitischen Integration der technisch-ökonomischen Intelligenz besteht die Hauptaufgabe der KDT in der Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts: beschleunigte Überleitung von Forschungsergebnissen in die Produktion; Entwicklung und Unterstützung von Rationalisierungsvorhaben; Mitarbeit in der Neuererbewegung, insbesondere in den sozialistischen Arbeitsgemeinschaften; Entwicklung und Einführung neuer Methoden der Betriebs- und Arbeitsorganisation; Ausarbeitung technischer Standards; Beratung staatlicher Institutionen auf allen Ebenen in wissenschaftlich-technischen Fragen. Beklagt wird in diesem Zusammenhang die organisatorische Schwäche der KDT in den Forschungsinstituten der Akademie der Wissenschaften, aber auch an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Ferner sei es der KDT bisher nicht gelungen, die Ökonomen in zureichender Zahl in die Organisation einzubinden, obwohl technologische, betriebs- und arbeitsorganisatorische Fragen ohne Berücksichtigung betriebs- und volkswirtschaftlicher Kenntnisse bzw. Erfordernisse nicht zu lösen seien. Eine eigenständige gesellschaftliche Organisation für die ökonomische Intelligenz, wie sie z. B. in Ungarn besteht, wird jedoch bisher ausdrücklich abgelehnt. Die seit 1970 zu beobachtende Konzentration der Arbeit der KDT auf die BS zielt auf die stärkere Einbeziehung der Intelligenz in den Sozialistischen Wettbewerb. Entsprechend der allgemeinen Aufgabenstellung der KDT richten sich die Wettbewerbsaktivitäten vor allem auf den Plan Wissenschaft und Technik (Planung. II. 5.). Zu ihm sollen die BS in der Plandiskussion einen eigenen „gesellschaftlichen Standpunkt“ erarbeiten, der vor den Wirtschaftsleitungen „verteidigt“ wird und dessen konkrete, zusätzliche Leistungsangebote in den „Gegenplan“ Eingang finden. 1976 haben sich etwa 70 v. H. der BS an dieser Wettbewerbsform beteiligt. Die einzelnen Mitglieder werden angehalten, individuelle Wettbewerbsverpflichtungen in Form der persönlich- und „kollektiv-schöpferischen“ Pläne einzugehen. Als spezielle Wettbewerbsform der ingenieurtechnischen Intelligenz wird seit 1974 der „schöpferische Paß des Ingenieurs“ (Ingenieurpaß) propagiert. Der Ingenieurpaß — ein schriftliches, von der BGL, der KDT- und der Werkleitung bestätigtes Dokument — enthält Verpflichtungen zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Bereich Forschung und Entwicklung, zur vorfristigen Einführung neuer Techniken, zur konkreten Förderung und eigenen Teilnahme an der betrieblichen Neuererbewegung, zur eigenen Weiterbildung und zur Unterstützung der Qualifizierung anderer Werktätiger, zur Beteiligung an der Gesellschaftlichen Tätigkeit und zur sozialistischen Erziehung des eigenen Arbeitskollektivs. Etwa 60 v. H. der KDT-Mitglieder, die in BS erfaßt sind, haben bisher derartige persönlich „abrechenbare“ Beiträge im Wettbewerb übernommen. Die Einzelverpflichtungen werden in den Arbeitsplan der KDT im Betrieb aufgenommen und sind [S. 578]ihrerseits Gegenstand eines Leistungsvergleichs der BS auf Bezirksebene. Die abrechenbaren Leistungen werden als „Arbeitsergebnisse“ (einschl. der bereits an anderer Stelle erfaßten Zahlen aus der Neuererbewegung) nach Anzahl und Beteiligten ausgewiesen (1976: 94.663 mit 463.599 Beteiligten). Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der KDT ist Aufbau, Organisation und Unterhaltung eines umfassenden, ständig an die Plan- und Technikentwicklung anzupassenden, umfassenden Weiterbildungssystems für die technische Intelligenz. 3 Aufgabenstellungen sollen dabei mit unterschiedlichen Methoden gelöst werden: 1. Weiterbildung mit vorwiegend praxisorientiertem, informativem Charakter (Vorträge, Vortragsreihen, Erfahrungsaustausch, Seminare usw.); 2. wissenschaftliche Veranstaltungen über Grundsatzprobleme (Kongresse, Fachtagungen, Symposien usw.); 3. Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Charakter eines kurzfristigen Spezialstudiums (Lehrgänge, Fernkurse, standardisiertes Selbststudium mit Konsultationen). Die Mitglieder der KDT sind darüber hinaus mit Unterstützung ihrer Organisation zu einem nicht unerheblichen Teil an den Qualifizierungsvorhaben der Betriebe in den Betriebsakademien beteiligt. KDT und Urania arbeiten auf dem Gebiet der Weiterbildung eng zusammen. Im Jahr 1977 verfügte die KDT über rd. 3.000 BS mit rd. 202.000 Mitgliedern (davon rd. 190.000 in VEB). Die Gesamtmitgliederzahl betrug 229.705 (davon 25.508 weibl.); von diesen hatten rd. 52.000 (davon ca. 4.600 weibl.) einen Hochschulabschluß, rd. 129.000 (davon rd. 13.400 weibl.) einen Fachschulabschluß. Bei den in der Industrie tätigen Angehörigen der technischen Intelligenz soll der Organisationsgrad 55 v. H. betragen; rd. 80 v. H. der Mitglieder der KDT arbeiten im produktionsvorbereitenden Bereich; rd. 30.000 Mitglieder üben ehren- bzw. hauptamtliche Funktionen innerhalb der KDT aus. 1977 fanden rd. 68.100 Weiterbildungsveranstaltungen mit ca. 1,2 Mill. Teilnehmern statt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 576–578 Kaliindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer für Außenhandel (KfA)Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1985 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure. Techniker und Ökonomen in der DDR. mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen und ihr Fach- und Sachverstand für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt…
DDR A-Z 1979
Elternhaus und Schule (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller pädagogischen Bemühungen angesehen werden, so wird doch auch der Erziehung der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern bzw. in der Familie große Bedeutung beigemessen. Um die erzieherischen Potenzen der Fa[S. 326]milie für die gesellschaftliche Erziehung der Kinder voll zu nutzen, werden die Eltern angehalten und zum Teil auch verpflichtet, eine feste Ordnung in der Familie zu schaffen, die bestimmte Gewohnheiten herausbildet, eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung von häuslicher Erziehung und erzieherischer Einwirkung durch die gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen anzustreben, ständig an schulischen Fragen interessiert zu sein sowie an Elternversammlungen teilzunehmen und damit engen Kontakt zur Schule zu halten. Andererseits ist aber auch die Schule ― das gilt auch für den Kindergarten, den Hort und die Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher ― verpflichtet, eng mit dem Elternhaus zusammenzuarbeiten und dabei nicht nur den Wünschen der Eltern nach Erziehungshilfen zu entsprechen, sondern im Sinne der Bildungs- und Erziehungsziele ― auch über die Betriebe, in denen die Eltern tätig sind, z. B. im Rahmen der Bewegung „Kollege, wie erziehst du dein Kind?“ ― nachdrücklich einzuwirken. Die Familienerziehung, die also den gleichen Zielen und Grundsätzen wie die gesellschaftliche Erziehung verpflichtet ist, wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kollektiv- und Arbeitserziehung gesehen und zu beeinflussen getrachtet; sie wird aber auch insofern als besonders problematisch angesehen, als die Sozialisations- und Erziehungseinflüsse in der Familie im geringsten Maße gesellschaftlich steuerbar sind, weshalb auch die ganztägige erzieherische Beeinflussung in Ergänzung zur schulischen Bildung und Erziehung besonders forciert wird. Mitwirkung der Eltern bei der Gestaltung der schulischen Bildung und Erziehung und Einflußnahme der Schule auf die Familienerziehung stehen also in einem engen wechselseitigen Verhältnis. Als gewählte Elternvertretungen an den Schulen sollen die Elternbeiräte und die Klassenelternaktive Mitverantwortung für die Sicherung hoher Ergebnisse der schulischen Bildung und Erziehung übernehmen. Für Elternbeiräte der Schule beträgt die Wahlperiode zwei Jahre, für Klassenelternaktive ein Jahr. Darüber hinaus werden Schulelternversammlungen einmal jährlich und Klassenelternversammlungen etwa dreimal jährlich durchgeführt. Grundsätzlich sollen alle Veranstaltungen der Schule mit den Eltern immer auch der pädagogischen Propaganda dienen; darunter wird die Gesamtheit der Bildungsmaßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, die Werktätigen, und insbesondere die Eltern, zu befähigen, ihrer speziellen erzieherischen Verantwortung in den verschiedenen Bereichen ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit gerecht zu werden. Durch vermehrtes pädagogisches Wissen der Eltern soll auch die Familienerziehung stärker pädagogisiert werden und die „Pädagogik der individuellen Erfahrung“ ablösen. Hauptformen der pädagogischen Propaganda sind einmal die von der Schule durchgeführten Elternseminare sowie die pädagogischen Seminare, die vor allem von der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) in Zusammenarbeit mit den Volksbildungsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den kulturellen Einrichtungen durchgeführt werden. Durch die Behandlung der Grundfragen der sozialistischen Bildungspolitik, der politisch-ideologischen Erziehung im Elternhaus, der Erziehungs- und Lernschwierigkeiten, der Freizeitgestaltung der Kinder usw. sollen vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur „sozialistischen Erziehung“ ihrer Kinder und zur Zusammenarbeit mit der Schule gefördert werden. Entscheidungen in Eheverfahren, in denen das elterliche Erziehungsrecht, das bisher beide Elternteile ausübten, nur einem Teil übertragen wird, haben wegen ihrer Häufigkeit und Folgen besondere Bedeutung erlangt. Außerdem ergeben sich weitreichende Auswirkungen für Eltern und Kinder auch aus Entscheidungen über den Entzug, die Rückübertragung und die Änderung des Erziehungsrechts sowie die Ersetzung der Einwilligung der Annahme an Kindes Statt. Mit der Entscheidung über das Erziehungsrecht haben die Gerichte in der DDR deshalb zu sichern, daß die weitere Erziehung und Entwicklung der Kinder unter den veränderten Bedingungen gewährleistet sind, und das Erziehungsrecht dem Elternteil zu übertragen, der nach den im Zeitpunkt der Ehescheidung gegebenen Voraussetzungen am besten geeignet ist, die sozialistischen Erziehungsziele zu verwirklichen. Den betreffenden Elternteilen sollen von der Schule und im Rahmen der pädagogischen Propaganda die nötigen Hilfen gegeben werden. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 325–326 Elternbeiräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ElternseminareSiehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller…
DDR A-Z 1979
Investitionsrechnung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten~1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante~1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß ― gleiche Erträge vorausgesetzt ― die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitionskosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln. daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung in der freien Wirtschaft nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normati[S. 552]ven Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z. B. Zinssatz von 20 v. H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen; denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Hinzu kommt als weiterer bedeutsamer Mangel die im gegenwärtigen Preissystem bestehenden Preisverzerrungen (Preissystem und Preispolitik), die Investitionsprojekte beispielsweise rentabel erscheinen lassen, die bei echter Kostenerfassung sowohl der zu erzeugenden Endprodukte als auch des Investitionsaufwands verlustreich sind. Investitionen; Planung; Investitionsplanung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 551–552 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JagdSiehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht…
DDR A-Z 1979
Ministerium für Handel und Versorgung (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der von der SED-Führung betriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch von den eigentlichen Ursachen der zwangsläufig auftretenden Versorgungsmängel abzulenken, wurden die verantwortliche Funktionäre des MfHV. sowie die operativen Organ und Betriebe des Binnenhandels vielfach zu „Sündenböcken“ gestempelt. In dem häufigen Wechsel der Leitung des MfHV. bzw. der Verwaltungsdienststellen, die vorher bestanden hatten, findet diese Politik ihre sichtbaren Ausdruck: Deutsche Verwaltung für Handel und Versorgung, bis Mai 1948, Georg Handke, SED DWK Handel und Versorgung. Mai 1948 bis Oktober 1949, Ganter-Gilmans, CDU; MfHV. Oktober 1949 bis Dezember 1952, Dr. Karl Hamann, LDP; Februar 1953 bis Juli 1959, Kurt Wach, SED; Juli 1959 bis September 1963, Kurt Merkel, SED; Oktober 1963 bis März 1965 Gerhard Lucht, SED; März 1965 bis November 1972 Günter Sieber, SED; ab November 1972, Gerhard Briksa, SED; Staatssekretär und 1. stellv. Minister ist Helmut Danz, Staatssekretär für Versorgung Kurt Lemke. Das MfHV. ist als zentrales Organ des Ministerrates der DDR verantwortlich für die Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik im Binnenhandel. In Rahmen des Aufgabengebietes Handel hat es uneingeschränkte Leitungsbefugnis für den zentralgeleiteten Handelsbereich und weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in den bezirksgeleiteten Handel. Instrument für die Durchsetzung der Aufgaben ist der Volkswirtschaftsplan für den Handel. Im Rahmen des Aufgabengebietes Versorgung ist das MfHV. oberstes Koordinierungsorgan für alle beteiligten Ministerien und Versorgungseinrichtungen. Die Grundlage dafür ist der zentrale Versorgungsplan, dessen Hauptaufgaben seit 1973 Bestandteil des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes sind (GBl. SDr. Nr. 726, S. 184). Dem MfHV. sind im Großhandel direkt unterstellt die 5 Zentralen Warenkontore: Waren täglicher Bedarf; Haushaltswaren; Technik; Schuhe und Lederwaren; Möbel/Kulturwaren/Sportartikel und die Großhandelsdirektion Textil und Kurzwaren. Weiterhin sind dem MfHV. unterstellt: die Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels, die Vereinigung volkseigener Warenhäuser CENTRUM, die Hauptdirektoren Spezialhandel und Wismuthandel, die Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln (OGS) sowie die Vereinigung Interhotel. Zentralgeleitete Betriebe und Einrichtungen im MfHV. sind die Forum-Handelsgesellschaft (bis 31. 12. 1976 Kompex), der Handelsbetrieb Exquisit, das zentrale Organisations- und Abrechnungszentrum, das Institut für Marktforschung sowie die Gesellschaft für Betriebsberatung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 732 Ministerium für Glas- und Keramikindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Hoch- und FachschulwesenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der von der SED-Führung betriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch…
DDR A-Z 1979
Katastrophenschutz (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen erging die VO vom 13. 1. 1971 (GBl. II, S. 117). Als Katastrophen im Sinn dieser VO sind folgenschwere Naturereignisse und andere Schadens- oder Unglücksfälle großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes zu verstehen, deren Bekämpfung den koordinierten) Einsatz von Kräften, materiellen und technischen Mitteln sowie eine einheitliche, komplex-territoriale Führung erforderlich machen. Havarien sind keine Katastrophen im Sinne der VO. Die Hauptanstrengungen sollen auf die Verhütung von Katastrophen und auf die Vorbereitung wirksamer Bekämpfungsmaßnahmen gerichtet werden. Die Leitung, Koordinierung und Kontrolle des K. obliegt dem Leiter der Zivilverteidigung der DDR und den Vorsitzenden der örtlichen Räte als Leiter der Zivilverteidigung (Notstandsgesetzgebung). Sie sind für die komplex-territoriale Planung, Koordinierung und Durchsetzung der zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen verantwortlich und haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse auf dem Gebiet des K. Weisungs- und Kontrollrecht. Sie planen, koordinieren und kontrollieren die Maßnahmen des vorbeugenden K. und gewährleisten die Leitung der Bekämpfung von Katastrophen mit Hilfe der Stäbe bzw. Komitees der Zivilverteidigung. Sie sind auch für die Führung der zur Bekämpfung von Katastrophen, zur Beseitigung der unmittelbaren Folgen von Katastrophen sowie zur schnellen Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens eingesetzten Kräfte verantwortlich. Die Leiter der Staatsorgane und der Wirtschaftseinheiten sind verpflichtet, auf Anordnung des zuständigen Leiters der Zivilverteidigung Kräfte und Mittel zur Katastrophenbekämpfung zum Einsatz zu bringen bzw. erforderliche zweigspezifische Bekämpfungsmaßnahmen zu veranlassen. Die Leiter der Staatsorgane und die Wirtschaftseinheiten sind für die Maßnahmen des K. in ihrem Bereich verantwortlich. Zur Vorbereitung und Beratung grundsätzlicher Fragen der Katastrophenverhütung und -bekämpfung bestehen Katastrophenkommissionen auf der Stufe der Republik, der Bezirke und der Kreise. Alle Bürger sind verpflichtet, Wahrnehmungen Feststellungen über vorhandene Gefahrenquellen und eingetretene Katastrophen den Staatsorganen zu melden und aktiv an der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen teilzunehmen. Die Staatsorgane sind ver[S. 583]pflichtet, Mitteilungen der Bevölkerung sowie eigene Wahrnehmungen über Gefahrenquellen oder eingetretene Katastrophen dem zuständigen Leiter der Zivilverteidigung unverzüglich mitzuteilen. Zur Abwehr und Bekämpfung drohender oder eingetretener Katastrophen können die Leiter der Zivilverteidigung der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden von den Leitern der Zivilverteidigung der Kreise bzw. Bezirke ermächtigt werden, arbeitsfähige Bürger zur Arbeitsleistung zu verpflichten und den Einsatz von technischen und materiellen Mitteln anzuordnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 582–583 Katastrophenkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KauffondsSiehe auch die Jahre 1975 1985 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen erging die VO vom 13. 1. 1971 (GBl. II, S. 117). Als Katastrophen im Sinn dieser VO sind folgenschwere Naturereignisse und andere Schadens- oder Unglücksfälle großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes zu verstehen, deren Bekämpfung den koordinierten) Einsatz von Kräften, materiellen und technischen Mitteln sowie eine…
DDR A-Z 1979
Hausgemeinschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk) Mit ihrer Hilfe soll jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen auch im Freizeitbereich gefördert werden, den die Partei vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkten der Nationalen Front für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind heute die untersten Gremien der Nationalen Front, in denen staatliche und gesellschaftliche Aktivitäten unter Führung der SED zusammenfließen. Ihre Bildung erfolgt auf dem Wege einer Entscheidung der Hausversammlung mit Unterstützung des Wohngebietsausschusses der Nationalen Front. Sie wählen eine H.-Leitung und beschließen in der Regel ein Arbeitsprogramm. Ihre allgemeine Funktion besteht in der Gestaltung sozialistischer Beziehungen zwischen den Hausbewohnern, im gemeinsamen Lösen von Aufgaben im Hause, in der Vertretung der Interessen der H. gegenüber staatlichen Organen und Institutionen. Sie sollen wirtschaftliche Probleme lösen helfen und auch durch verstärkte ideologische Arbeit zur Bereicherung des geistig-kulturellen Lebens der Hausbewohner beitragen. Zu den Aufgaben einer H. gehören im einzelnen: das regelmäßige persönliche politische Gespräch mit allen Hausbewohnern; die Anregung von Initiativen der Bürger zur Erhaltung der Bausubstanz, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Verschönerung der Grundstücke im Rahmen des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; die Beteiligung an Aufbaueinsätzen im Wohngebiet und in der Gemeinde; die Entwicklung der staatsbürgerlichen Aktivität aller Hausbewohner, insbesondere bei der Plandiskussion, der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit, der gesellschaftlichen Kontrolle; die Durchführung von Solidaritätsaktionen; die gemeinschaftliche Gestaltung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens; die Organisierung der Nachbarschaftshilfe; die Betreuung älterer Bürger; die gegenseitige Unterstützung bei Qualifizierung und Bildung; die Überwindung kleinerer Differenzen im Zusammenleben der Hausbewohner und die Durchsetzung der Hausordnung; die „Erschließung materieller Reserven“ (Altstoffe, Abfälle); die rationelle Verwendung der Energie; enge Zusammenarbeit über die Ausschüsse der Nationalen Front mit der kommunalen Wohnungsverwaltung, dem VEB Gebäudewirtschaft bzw. den Leitungen der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften oder der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften. Da in vielen Fällen die H.-Leitung nicht genügend aktiv ist, lastet die meiste Arbeit auf ihrem Vorsitzenden, dem Hausvertrauensmann (pl.: Hausvertrauensleute). Der Hausvertrauensmann ist als der politische Funktionär der Nationalen Front im jeweiligen Wohnhaus zu betrachten. Da es keine andere Form gibt, über die die Bürger derart umfassend zum gemeinsamen Handeln mobilisiert werden können, wird der Bildung von H. wachsende Bedeutung beigemessen. Sie existieren jedoch noch keineswegs überall, und besonders in kleineren Gemeinden sowie in privaten Häusern begegnet ihre Einrichtung immer wieder Schwierigkeiten. Um die Arbeit von H. zu stimulieren, organisieren Ausschüsse der Nationalen Front Wettbewerbe um den Titel „Vorbildliche Hausgemeinschaft“. Seit einigen Jahren empfiehlt man den H., Chroniken anzufertigen (Hauschroniken), die als Nachweis über die Entwicklung einer H. dienen und zugleich eine gemeinschaftsbildende Funktion ausüben sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 507 Hausgeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk) Mit ihrer Hilfe soll jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen auch im Freizeitbereich gefördert werden, den die Partei vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkten der Nationalen Front für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind…