DDR A-Z 1979
Staatssekretariat für Kirchenfragen (1979)
Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 1985 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 Die Bildung eines StK. in der DDR, wie es in einigen Staaten des Ostblocks, vor allem in der UdSSR bereits bestand, zeichnet sich in den Jahren 1956/57 ab. Bis dahin fielen Fragen, die sich auf den Bereich Kirche bezogen, unter die Zuständigkeit des Ministerpräsidenten der DDR. Grotewohl (SED), bzw. seines Stellvertreters Nuschke (CDU). 1954 wurde Nuschke gelegentlich als verantwortlicher Minister für Kirchenfragen bezeichnet, obwohl ihm bis dahin lediglich eine Art Verbindungsbüro unterstand. Zwischen diesem Büro und dem Innenmini[S. 1041]sterium hatte es häufig Kompetenzschwierigkeiten gegeben. Am 1. 3. 1957 ernannte der Ministerrat der DDR einen Staatssekretär für Kirchenfragen. Er wurde dem Amt für Kirchenfragen bei der Regierung Grotewohl, das von Nuschke geleitet wurde, zur Seite gestellt. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Staatssekretärs für Kirchenfragen wurde der Atheist und Altkommunist Werner Eggerath beauftragt. Der 1900 in Elberfeld geborene Bauarbeitersohn, der 10 Jahre in NS-Haft verbracht hatte, war nach vorübergehender Tätigkeit als SED-Landesvorsitzender und Ministerpräsident in Thüringen Staatssekretär beim Ministerpräsidenten der DDR gewesen. Unter Eggerath wurde der Kirchenkampf, vor allem in den Jahren 1957–1959, verschärft. Er richtete sich besonders gegen den Militär-Seelsorge-Vertrag in der Bundesrepublik Deutschland, die atomare Bewaffnung der Bundeswehr und die Einheit der EKD. 1960 trat Eggerath „aus Gesundheitsgründen“ zurück. Es deutet jedoch einiges darauf hin. daß die SED zu diesem Zeitpunkt ihr Verhältnis zu den Kirchen einer vorsichtigen Revision unterzog. Nachfolger wurde der Altkommunist Hans Seigewasser (1973). Mit seinem Amtsantritt wurde das Amt in StK. umbenannt und gewann in der Folgezeit beträchtlich an Bedeutung. Auch Seigewasser hat mehrere Jahre in Haftanstalten und Konzentrationslagern des Dritten Reiches zugebracht. In den Beginn seiner Amtszeit fiel die von Ulbricht angestrebte Annäherung der SED an die Kirchen, besonders an die evangelische Kirche. Diese Politik warb bei den Christen um Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus und führte zu einer Abschwächung der bisherigen Konfrontation zwischen Staat und Kirche. Zugleich betrieb Seigewasser jedoch im Auftrag von SED-Chef W. Ulbricht die Spaltung der EKD, die mit der Errichtung des Evangelischen Kirchenbundes endete (Kirchen). Die Kontakte des Staatssekretärs mit katholischen Stellen blieben im allgemeinen auf Zusammenkünfte mit dem Beauftragten von Kardinal Bengsch in dessen Eigenschaft als Vorsitzender der Berliner Bischofskonferenz beschränkt. Fragen, die die kirchliche Jurisdiktion, das Verhältnis zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland, die Abgrenzung gegenüber dem westdeutschen Episkopat sowie die sich anbahnenden Kontakte der Regierung der DDR zum Vatikan betreffen, wurden meist oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED behandelt. Der Staatssekretär für Kirchenfragen nimmt überdies an den in unregelmäßigen Abständen stattfindenden Konferenzen aller Leiter der Kirchenämter bzw. StK. bei den Regierungen der Ostblockländer teil. Das StK. untersteht dem Ministerium des Innern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1040–1041 Staatssekretariat für Geologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Körperkultur und SportSiehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 1985 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 Die Bildung eines StK. in der DDR, wie es in einigen Staaten des Ostblocks, vor allem in der UdSSR bereits bestand, zeichnet sich in den Jahren 1956/57 ab. Bis dahin fielen Fragen, die sich auf den Bereich Kirche bezogen, unter die Zuständigkeit des…
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Nationalkommunismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der N. gilt im „sozialistischen Lager“ als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“, dem bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern der absolute Vorrang eingeräumt wird. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen Lagers“, überbewerte die „nationalen Besonderheiten“ und unterschätze die für alle Länder in gleicher Weise geltenden „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten“ beim Aufbau des Sozialismus. N., im Sprachgebrauch der DDR häufig auch mit „Nationalismus“, einer „bürgerlichen Ideologie und Politik“, in Verbindung gebracht, wird schon dann als systemgefährdend angesehen, wenn seine Vertreter eine teilweise politische Unabhängigkeit von der UdSSR anstreben bzw. die Führung der KPdSU Anzeichen dafür zu erkennen glaubt. Der Vorwurf des N. wird auch indirekt erhoben, wenn die Partei- und Staatsführung einer kommunistischen Partei bzw. eines sozialistischen Landes die Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung überbetont oder die führende Rolle der KPdSU im Sozialistischen Weltsystem nicht uneingeschränkt akzeptiert. Der N. wird darum auch häufig propagandistisch in die Nähe des Antikommunismus und „Antisowjetismus“ gerückt. Dem Vorwurf des N. kann sich die Parteiführung eines sozialistischen Landes aussetzen, wenn sie z. B.: bestimmte Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe ablehnt, weil sie davon Nachteile für die Entwicklung der eigenen Wirtschaft erwartet. eine stärkere Beteiligung an den militärischen Entscheidungen im Rahmen des Warschauer Paktes fordert, im sowjetisch-chinesischen Konflikt nicht eindeutig für Moskau Partei ergreift bzw. einer Verurteilung der chinesischen kommunistischen Partei nicht zustimmt und eine vermittelnde Position anstrebt, auf gesellschaftspolitischem Gebiet vom sowjetischen Grundmodell bzw. von den „sowjetischen Erfahrungen“ beim Aufbau des Sozialismus zugunsten stärkerer Berücksichtigung nationaler Besonderheiten so weit abweicht, daß davon Rückwirkungen auf andere sozialistische Länder befürchtet werden, die die „Einheit“ und Geschlossenheit des Blocks gefährden könnten. Die Diskussionen um den N. haben aufgrund der Auseinandersetzungen mit dem Eurokommunismus neuen Auftrieb erhalten. Vor, während und nach allen bisherigen größeren Krisen im sowjetischen Einflußbereich, d. h.: beim „Abfall“, d. h. Ausschluß Jugoslawiens aus dem Ostblock 1948, bei den stalinistischen „Titoisten“-Prozessen 1948 bis 1954 in allen Volksdemokratien, bei den Volksaufständen 1956 in Polen und Ungarn, gegenüber Rumänien seit etwa 1962 bis in die Gegenwart, zur Rechtfertigung der militärischen Aggression gegenüber der ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes 1968, wurde von orthodoxen Kräften innerhalb der kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien im „sozialistischen Lager“ gegen die „Schuldigen“ u. a. der Vorwurf erhoben, sie hätten nationalkommunistische Vorstellungen zu verwirklichen gesucht. Der Vorwurf des N. dient damit der Sicherung der Vormachtstellung der UdSSR innerhalb ihres Hegemonialbereiches. Die zunächst mit Duldung der KPdSU in den Volksdemokratien nach 1945 geführte Diskussion um einen „besonderen Weg zum Sozialismus“ wurde nach dem Ausschluß Jugoslawiens aus dem Block (1948) offiziell abgebrochen, ohne daß die damit verbundenen ideologischen und praktisch-politischen Nachwirkungen verhindert werden konnten. Angesichts der ungelösten nationalen Frage in Deutschland erhielt das Problem des N. für die SED besondere Bedeutung, da es stets die Frage einschloß, ob Tempo und Umfang einer sozialistisch-kommunistischen Umgestaltung in einem nationalen Teilstaat, der DDR. ohne Rücksicht auf die Entwicklung im anderen deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, bestimmt und durchgeführt werden können. Überlegungen dieser Art — ob nicht die „sozialistische Revolution“ in der DDR zugunsten des Offenhaltens gesamtdeutscher (sozialistischer) Ambitionen verlangsamt werden solle — wurden durch die SED-Führung unter W. Ulbricht mit der Ausschaltung der Gruppe um den Philosophie-Dozenten W. Harich (1957) und das Mitglied des Politbüros K. Schirdewan (1958) endgültig eine Absage erteilt. Sie haben seitdem innerhalb der Parteiführung der SED keine Rolle mehr gespielt. Gegenwärtig gehört die SED zu den kommunistischen Parteien, die bei der Verurteilung des N. ohne Einschränkung den sowjetischen Standpunkt unterstützen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 760 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalpreisSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der N. gilt im „sozialistischen Lager“ als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“, dem bei der Gestaltung der Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern der absolute Vorrang eingeräumt wird. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen…
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Fernsehen (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als „äußerst wirksames Massenmedium“ eine einheitliche, zentralisierte staatliche Institution mit politisch-ideologischer Aufgabenstellung (Medienpolitik). Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für F. beim Ministerrat in Berlin (Ost), dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Dem Ministerrat (nach dem Prinzip der Einzelleitung) verantwortlicher Vorsitzender des Staatlichen Komitees für F. ist Heinz Adameck, Mitglied des ZK der SED, seit 1954 Intendant des Deutschen Fernsehfunks, der als besonderer Intendanzbereich bis 1968 dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat zugeordnet war. Die weiteren Mitglieder des Komitees werden vom Komiteevorsitzenden berufen; sie vertreten gleichzeitig die Programmdirektionen, Hauptabteilungen und Chefredaktionen, in die das [S. 373]staatliche F. gegliedert ist. Die Hauptstudios befinden sich in Berlin-Adlershof und Berlin-Johannesthal, nennenswerte Außenstudios in Halle und Rostock. Ausgestrahlt werden zwei zentrale Programme (keine Regionalprogramme): Das I. Programm (VHF-Bereich) beginnt kurz vor 8.00 Uhr (außer sonntags) mit unterrichtsbegleitenden Schulfernsehsendungen (sprach- und naturwissenschaftliche Fächer, Geschichte und Staatsbürgerkunde, z. B.: „Die wachsende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“) und wiederholt bis ca. 13.00 Uhr Informations- und Unterhaltungssendungen. Nach einer Sendepause von rd. 2 Stunden wird ein durchgehendes Programm bis 23.00 Uhr mit Schulfernsehen, politischer Information, Magazin-Sendungen, Kinder-F., Jugendsendungen. Sport, Unterhaltungsserien, Kriminal- und Spielfilmen aus östlicher und auch westlicher Produktion ausgestrahlt. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen gibt es ein ganztägiges Programm. Das II. Programm (UHF-Bereich) wird in der Regel von 17.40 Uhr bis ca. 23.00 Uhr, an Sonnabenden ab 16.25 Uhr, an Sonntagen etwa ab 15.30 Uhr ausgestrahlt. Während der Schulzeit werden in einem kurzen Vormittagsprogramm nur Schulfernseh- und populärwissenschaftliche Beiträge gesendet. Das Abendprogramm ist mit Theater-, Opern- und Konzertaufführungen kulturell anspruchsvoller als das I. Programm, im Filmangebot jedoch ideologieträchtiger u. a. durch vermehrte Ausstrahlung sowjetischer Filme („Für Freunde der russischen Sprache“). Regelmäßige Sendungen: Hauptnachrichten mit aktuellen Bildreportagen in „Aktuelle Kamera“ täglich 19.30–20.00 Uhr in beiden Programmen, ebenfalls Spätnachrichten zum Sendeschluß. Politische Informations- und Agitationssendungen, z. B.: „Antworten — eine Sendung zu Fragen der Zeit“ (Interviews mit Partei- und Staatsfunktionären), „Die Fernsehpressekonferenz“, „Der schwarze Kanal“, eine 25-Minuten-Polemik des Chefkommentators des F. der DDR, Karl-Eduard von Schnitzler, zu Sendungen von Fernsehanstalten der Bundesrepublik Deutschland. „Aufgabe dieser Sendereihe ist es, am naheliegenden Beispiel des BRD-Fernsehens die Methoden kapitalistischer Massenmedien zu entlarven“ (Schnitzler, November 1973) (montags 21.40 Uhr im I., mittwochs 19.00 Uhr im II. Programm). Seit kurzem gibt es eine 25-Minuten-Sendereihe „Alltag im Westen“ (z. Z. [1978] sonntags 12.00 Uhr im I. Programm mit Wiederholungen). produziert von der „Gruppe Dr. Katins“ mit Reportagen aus der Bundesrepublik Deutschland und westeuropäischen Ländern: „Immer wird mit ihrer Aussage eine bestimmte Seite des kapitalistischen Systems charakterisiert, bloßgelegt, angeklagt“ (Tribüne 13. 12. 1977). Ratgeber- und Fortbildungsserien gibt es in beiden Programmen, z. B.: „Fragen Sie Professor Kaul“ (Rechtsfragen), „Sie und Er und 1000 Fragen“ (Eheberatung) und „English for you“; „Kooperationsakademie“ für LPG-Bauern, Fortbildung für Lehrer. Ein unterrichtsbegleitendes Schulfernsehen („wissenschaftlich, parteilich und lebensverbunden“) gibt es seit September 1976 und wird in Zusammenarbeit mit der UdSSR ausgebaut. Von den Unterhaltungssendungen ist am beliebtesten „Ein Kessel Buntes“ mit Gästen aus dem Westen. Neue Unterhaltungssendung zur Stärkung des sozialistischen Integrationsgedankens: „Gemeinsam macht's Spaß“ mit Teilnehmern aus anderen kommunistisch regierten Staaten. Auch im Dokumentar- und Spielfilmeinsatz ist, im Zuge der Integrationspolitik, der Anteil von Filmen aus osteuropäischen Staaten verstärkt worden. Farbsendungen (System SECAM III b) gibt es zunehmend in beiden Programmen. Erste Farbsendungen erfolgten am 3. 10. 1969 im II., seit den Weltjugendfestspielen 1973 auch im I. Programm. 1978 wurden von 141 Programmstunden wöchentlich bis zu 106 Stunden in Farbe ausgestrahlt. Farbfernsehsendungen aus dem Westen sind nur durch zusätzlichen Einbau von Farb-Decodern (Pal/Secam) zu empfangen, im Intershop sind jedoch Westfarbfernseher direkt erhältlich. Fernsehgebühren: I. Fernsehprogramm und Rundfunk 7 Mark, zusammen mit dem II. Fernsehprogramm 10 Mark. Als wöchentliche Programm-Illustrierte wird „FF dabei“ (Funk und Fernsehen), Auflage: 1,4 Mill., publiziert. Die Monatsschrift „Film und Fernsehen“ befaßt sich mit Theorie und Praxis des Film- und Fernsehschaffens. Ausbildungsstätte für künstlerischen Nachwuchs ist die „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“ in Potsdam-Babelsberg. [S. 374]Programm-Austausch und Übernahmen von Gemeinschaftssendungen erfolgen über die OIRT in Prag, seit 1960 über deren Sonderinstitution, die „Intervision“, auch über das im Aufbau befindliche Satelliten-Netz „Intersputnik“ der osteuropäischen Staaten mit Sitz in Moskau. Offizielle Beziehungen (Austausch und Übernahmen, z. B. internationale Sportveranstaltungen) bestehen auch zur westlichen „Eurovision“, daneben direkte Austauschvereinbarungen mit westlichen und Staaten der Dritten Welt. Programm-Grundsätze: Dem F., das in der Freizeitbeschäftigung der DDR-Bevölkerung den ersten Platz einnimmt — nach Angaben von Kurt Hager auf der 6. ZK-Tagung der SED. Juli 1972, verbringt im Durchschnitt jeder DDR-Bürger etwa 15 Stunden in der Woche vor dem Bildschirm —, wird von der SED große Bedeutung beigemessen. Gefordert wird die „Einheit von Information, Unterhaltung, Bildung und Erziehung“ im Sinne „sozialistischer Parteilichkeit und Volksverbundenheit“. Sozialistische Bewußtseinsbildung soll durch Bild und Ton erzielt werden: „Dabei muß der Zuschauer durch die parteiliche Auswahl der (Bild-)Motive und Details und durch die bewertende und deutende Art der Darstellung (Kameraführung) zum Verständnis des Wesentlichen geführt werden, wobei ihm die logische Verknüpfung der Einzelbilder (Montage) eine verallgemeinernde Schlußfolgerung ermöglichen soll“ (Heinz Grote in „Journalistisches Handbuch der DDR“). Die F.-Nachricht gibt, nach gleicher Quelle, „dem Zuschauer in einer Bildfolge (Film) eine Reihe von neuen, wesentlichen Tatsachen, deren Vermittlung der sozialistischen Bewußtseinsbildung und damit letztlich der Veränderung der Realität dient“. In der F.-Nachricht sei „die Kommentierung geradezu Bedingung“. Sie dient nicht nur der Erklärung des Bildes: „Sie erläutert und wertet gleichzeitig die im Bild gegebenen parteilich ausgewählten Tatsachen und Erscheinungen in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang. Ihr Wesen als informatorisches Genre bleibt auch im F. ‚Agitation durch Tatsachen‘, die als Prinzip das Wesen jeder Nachricht kennzeichnet.“ Problematik bei Spielfilmen: Der große Bedarf (500–600 Filme im Jahr) kann aus der Eigenproduktion der DDR nicht gedeckt werden, vor allem nicht bei Unterhaltungsfilmen (Kriminal-, Abenteuer- und Lustspielfilmen). Der Rückgriff auf alte UFA-Filme (Montag-Abend-Film im I. Programm unter der Rubrik „Für den Filmfreund“) und der Einsatz westlicher Filme entsprechen zwar dem Unterhaltungsbedürfnis der Bevölkerung der DDR, widersprechen aber der Forderung der SED nach sozialistischer Parteilichkeit: „Der große Bedarf des Fernsehens an Fremdfilmen führt dazu, daß ein beträchtlicher Teil Filme eingesetzt wird, der beim Zuschauer unter Umständen kleinbürgerliche Auffassungen aktiviert oder produziert. Das beginnt beim vieldiskutierten Montag-Abend-Film, der häufig geradezu das Musterbeispiel kleinbürgerlicher Denk- und Verhaltensweisen bietet, der aber in der Regel hohe Zuschauerzahlen und relativ positive Wertungen erhält. Das reicht bis zu den zahlreichen neueren und neuen Filmen aus kapitalistischen Ländern.“ Und: „Bei dem großen Bedarf an Filmen für das Fernsehen und den zunehmend kulturellen Verbindungen zu Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung ist es unvermeidbar, wenn wir mit Filmen konfrontiert werden, die bürgerliche Denk- und Verhaltensweisen widerspiegeln, vom Einfluß des gegnerischen Fernsehens hier gar nicht zu sprechen. Um so notwendiger ist ein reiches Angebot an Filmen, die unsere Ideologie verbreiten“ (M. Haiduk auf einer zentralen SED-Konferenz zum Thema „Das kulturelle Lebensniveau der Arbeiterklasse in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, April 1973). Zuschauerforschung und Programmgestaltung: Bereits 1967 ergab eine vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED in 10 Städten der DDR durchgeführte Untersuchung über die kulturelle Betätigung der Bevölkerung (Lesen von Büchern. Theater- und Kino-Besuche usw., ohne Rundfunkhören) eine dominierende Stellung des F.: Von 100 Produktionsarbeitern nannten 91 (Angestellte 89, Techniker und Ingenieure 87 v. H.) den Empfang von F.-Sendungen. 1976 waren rd. 85 v. H. aller Haushalte mit einem F.-Gerät ausgestattet. Das I. Programm kann nach Ausbau des Netzes nahezu überall in der DDR empfangen werden, das II. Programm dagegen nur von etwa 80 v. H. der Bevölkerung, über 60 v. H. davon auch in Farbe. Geräte mit UHF-Teil für das II. Programm, UHF-Zusatzgeräte und Farbfernseher sind erst seit 1969 im Handel. Über die Sehgewohnheiten der Bevölkerung ermittelte die Abteilung Zuschauerforschung des DDR-F. 1971 nach einer Befragung von 10.000 F.-Zuschauern, daß die größte F.-Teilnahme zwischen 18.30 und 21.00 Uhr liegt. Um 18.30 Uhr sind 80 v. H. aller Zuschauer von der Arbeit zurück, um 21.00 Uhr aber fast ein Drittel schlafen gegangen, um 21.30 Uhr sind es schon knapp die Hälfte (ein Viertel muß um 4.30 Uhr wieder auf sein, um 6.00 Uhr sind es 80 v. H.). Um 22.00 Uhr sind nur noch 7 v. H. der F.-Zuschauer zu erreichen. Eine zur gleichen Zeit gestartete Leserumfrage in den Zeitungen nach Programmwünschen ergab eine große Nachfrage nach mehr Unterhaltungs- und Sportsendungen, erwünscht war mehr Humor im Programm, mehr Kriminalfilme wurden gefordert. Eine vom Zentralinstitut für Jugendforschung in Leipzig 1971 veröffentlichte Studie über „Massenkommunikation und Jugend“ stellte fest: Jugendliche verbringen im Durchschnitt pro Tag eine Stunde vor dem Bildschirm. „Während beim Rundfunk ein starkes Interesse an Schlagersendungen und Tanzmusik zu verzeichnen ist, sind beim Fernsehen vor allem Kriminalfilme, Abenteuerfilme. Fernsehspiele. Fernsehfilme und Spielfilme gefragt. Sehr häufig werden auch Unterhaltungssendungen gesehen.“ (Vgl. dazu: L. Bisky: „Massenmedien und ideologische Erziehung der Jugend“, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin [Ost] 1976.) Die SED, der starken Konkurrenz des westdeutschen F. bewußt, reagierte: „Unser Fernsehen, das auf gute Leistungen zurückblicken kann, sollte verstärkt bemüht sein, die Programmgestaltung zu verbessern, eine be[S. 375]stimmte Langeweile zu überwinden, den Bedürfnissen nach guter Unterhaltung Rechnung zu tragen, die Fernsehpublizistik schlagkräftiger zu gestalten und den Erwartungen jener Teile der werktätigen Bevölkerung besser zu entsprechen, deren Arbeitstag sehr zeitig beginnt, und die deshalb schon in den frühen Abendstunden Zuschauer wertvoller Fernsehsendungen sein möchten“ (E. Honecker auf dem VIII. Parteitag der SED. Juni 1971). Seitdem sind die Programme attraktiver geworden, auch die „Aktuelle Kamera“ widmet sich gegenwärtig mehr der Auslandsberichterstattung; systembedingte Einförmigkeit und Parteilichkeit sind weitgehend geblieben. (Siehe Stefan Heym: „Je voller der Mund, desto leerer die Sprüche“, in „Der Stern“, 10. 2. 1977.) Zugeständnisse an den Publikumsgeschmack (mehr Kriminalfilme, auch westliche Serien, Sendungen wie „Schlager-Studio“, nach Vorbild der ZDF-„Hitparade“, andererseits aber auch die verstärkte Ausstrahlung von mehr sowjetischen, polnischen, tschechoslowakischen, ungarischen und bulgarischen Filmen) deuten auf den von Haiduk angesprochenen latenten Zielkonflikt. So besteht nach wie vor eine starke Anziehungskraft des West-F. Das gilt aber auch für die politische Information, deren Einseitigkeit ebenfalls viele DDR-Bürger, einschließlich Funktionäre der SED. veranlaßt, zur Schließung der Informationslücken auf West-Empfang zu schalten. Er ist in jenen Gebieten stark verbreitet, in denen westliche Sender, vor allem im VHF-Bereich, empfangen werden können: im gesamten Bereich der DDR vom Harz über den Berliner Raum bis zur Oder, in Thüringen und Teilen von Sachsen und im nordwestlichen und südlichen Teil Mecklenburgs. Über die Bedeutung des West-F., Einschaltquoten und die Kritik aus der DDR vgl. den Bericht: „Künftig auch wieder mehr an uns denken“ in: „Der Spiegel“ Nr. 17/1978, S. 41. Die SED hat mehrfach versucht, den Empfang des West-F. durch Störsender, FDJ-Abrißaktionen zur Entfernung von nach Westen ausgerichteten Antennen nach dem Mauerbau 1961, Vorschriften in Stadtordnungen über Gemeinschaftsantennen und andere Maßnahmen einzuschränken bzw. zu unterbinden. 1973, auf der 9. Tagung des ZK der SED, mußte Honecker indirekt ein Scheitern dieser Bemühungen eingestehen: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der Bundesrepublik Deutschland, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ Geschichte: Im März 1950 wurde auf Beschluß der Regierung mit dem Aufbau des F. begonnen. Am 11. 6. 1951 erfolgte die Grundsteinlegung des Studiokomplexes Berlin-Adlershof. Am 20. 12. 1951 begannen erste Versuche, im August 1952 wurde der F.-Funk ein besonderer Instanzbereich des „Staatlichen Rundfunkkomitees beim Ministerrat“. Die Chronik der folgenden raschen Entwicklung beweist, daß die SED sich zunehmend der Wirksamkeit des neuen Mediums bewußt wurde und es für ihre Zwecke zu nutzen verstand. 21. 12. 1952 20.00 Uhr — Beginn des täglichen offiziellen Versuchsprogramms aus dem Fernsehzentrum Adlershof, erste „Aktuelle Kamera“. 22. 12. 1952 Erste Sportsendung und erste Wetterkarte. 1953 Es gibt 600 Besitzer von F.-Geräten in dep DDR. 12. 9. 1954 Erster F.-Film aus eigener Produktion: „Die Entscheidung des Tilman Riemenschneider“. 4. 10. 1954 „Deutsche Hochschule für Filmkunst“ in Potsdam-Babelsberg gegründet, heute „Hochschule für Film und Fernsehen der DDR“. 1954 2.300 angemeldete F.-Empfänger. 1955 13.600 angemeldete F.-Empfänger. 3. 1. 1956 Beginn des offiziellen F.-Programms (VHF-Bereich); 2,2 Stunden täglich unter dem Titel „Deutscher Fernsehfunk“. Ende 1956 sind 71.000 F.-Geräte angemeldet, 1959 594.000 F.-Geräte angemeldet. 30. 1. 1960 Gründung der „Intervision“ bei der OIRT/Prag (ČSSR, DDR, Polen, Ungarn), 1961 Beitritt der Sowjetunion. 1960 über 1~Mill. F.-Genehmigungen, 1965 über 3 Mill. F.-Genehmigungen erteilt. Sendezeit täglich 10,3 Stunden. Dez. 1965 Kritik an Film und F. auf der 11. ZK- Tagung. 15. 9. 1968 Bildung des Staatlichen Komitees für F. beim Ministerrat. 1968 4,17 Mill. F.-Empfänger-Genehmigungen, 12,7 Sendestunden täglich. Januar 1969 Erstsendung des fünfteiligen F.-Films „Krupp und Krause/Krause und Krupp“ (Beispiel für sozialistische Gegenwartsdramatik). 4. 2. 1969 Theoretische Konferenz des Staatlichen Komitees für F. über die Entwicklung sozialistischer F.-Dramatik. Referat „Sozialistische Volksgestalten als Träger unserer Macht“. Sept. 1969 Beginn des Verkaufs von UHF- und Farbfernsehgeräten. 3. 10. 1969 Die Sender Berlin. Dresden, Dequede und Schwerin beginnen mit der Ausstrahlung des II. Programms (UHF-Bereich), erste Farbsendungen, System SECAM. Januar 1972 „Deutscher Fernsehfunk“ wird in „Fernsehen der DDR“ umbenannt. Ausbau des UHF-Sendenetzes (II. Programm), Ende 1972 erreichen die Sender etwa die Hälfte des DDR-Gebietes, 1973 seit den Weltjugendspielen, Farbsendungen auch im I. Programm. Sept. 1974 erste unterrichtsergänzende Sendungen. Sept. 1976 Schul-F. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 372–375 Ferienscheck A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsprechdienstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das „Fernsehen der DDR“ (seit Januar 1972), früher „Deutscher Fernsehfunk“, ist als „äußerst wirksames Massenmedium“ eine einheitliche, zentralisierte staatliche Institution mit politisch-ideologischer Aufgabenstellung (Medienpolitik). Lenkungs- und Leitungsorgan ist seit dem 15. 9. 1968 das Staatliche Komitee für F. beim Ministerrat in Berlin (Ost), dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß…
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Parteiwahlen der SED (1979)
Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1985 Die P. in der SED erfolgen entsprechend dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus von unten nach oben. Zugleich ist durch Kaderpolitik und Nomenklatur gesichert, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen bestimmten Kandidaten gewählt werden. Die P. erfolgen geheim. [S. 793]„Gegenkandidaten“ (im Sinne westlicher Wahlsysteme) zu den aufgestellten und geprüften Kandidaten gibt es nicht. Verschiedene politische Plattformen sind innerhalb der Partei verboten (Verbot der Fraktionsbildung). Die Berichtswahlversammlungen und Delegiertenkonferenzen sind stets mit Rechenschaftsberichten der alten Leitungsorgane verbunden. Formal höchstes Organ der Grundorganisation ist die Mitgliederversammlung, das der Parteiorganisationen der Großbetriebe und großen Verwaltungen (mit APO) sowie der Orte. Kreise, Städte und Bezirke ist die Delegiertenkonferenz und für die Gesamtpartei der Parteitag. Die Partei-Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen der Großbetriebe, Verwaltungen, Akademien, Hochschulen, Schulen usw. wählen ihre Leitungen alljährlich. Die Leitungen der Kreise, Städte und Bezirke werden im Turnus von zweieinhalb Jahren durch die Delegiertenkonferenzen gewählt. Die Delegierten- und Bezirksdelegiertenkonferenzen wählen die Delegierten des Parteitages. Der Parteitag wählt das Zentralkomitee (ZK) für 5 Jahre. Als Mitglieder und Kandidaten des ZK können nur Parteimitglieder gewählt werden, die mindestens 6 Jahre Mitglied der Partei sind (Ausnahmen bedürfen der Bestätigung des Parteitages). Neben dem ZK wählt der Parteitag die Zentrale Revisionskommission (ZRK) entsprechend der von ihm festgelegten Zahl. Das ZK wählt zur politischen Leitung das Politbüro und zur Durchführung der operativen Arbeit und zur Auswahl der Kaderpolitik das Sekretariat und bestätigt die Abteilungsleiter des Apparates des ZK. Die Mehrheit der hauptamtlichen Funktionäre wird nicht gewählt und erhält ihre Ämter allein durch eine Entscheidung der übergeordneten Leitungsfunktionäre. Das ZK wählt weiterhin die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK). Die Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen wählen entsprechend den Instruktionen des ZK die Sekretäre und bilden Sekretariate. Sie bestätigen die Leitungen der Abteilungen der Parteiapparate und die Redakteure der örtlichen Parteipresse. Sekretäre der Bezirksleitungen müssen mindestens 5 Jahre, Sekretäre der Kreisleitungen mindestens 3 Jahre Mitglied der Partei sein. Die Bestätigung der Sekretäre erfolgt entsprechend der Nomenklatur. Die Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen wählen die Parteikontrollkommissionen (PKK) und beschließen ihre Zusammensetzung. Der Vorsitzende der Bezirksparteikontrollkommission wird vom ZK, der der Stadt- bzw. der Kreiskontrollkommission von der Bezirksleitung bestätigt. Seit 1974 gehört er dem jeweiligen Sekretariat an. Der Parteitag findet alle 5 Jahre statt. Das Plenum des ZK tagt mindestens einmal in 6 Monaten, das der Bezirks-, Stadt- und Kreisleitungen ist vom jeweiligen Sekretariat einmal in 3 Monaten einzuberufen. P. finden auf der Grundlage des Statuts, der Wahlordnung des ZK und jeweils neuerlassener Direktiven des ZK statt. Die P. auf allen Ebenen werden durch Interviews, Reden von Politbüromitgliedern, Artikeln des Leiters der Abteilung Parteiorgane beim ZK und anderer hoher Funktionäre, durch Konferenzen mit dem Sekretariat des ZK usw. vorbereitet. Sie sollen stets Höhepunkte im Leben der gesamten Partei sowie der ganzen Bevölkerung sein. Sie sollen der Stärkung der „Kampfkraft der Partei“, der Erläuterung der Grundprobleme der Strategie und Taktik und der schnellen Erfüllung bestimmter Aufgaben (Produktionswettbewerbe) dienen. Durch eine Direktive des ZK wird die Durchführung der jeweiligen P. für alle Mitglieder und Kollektive der Partei mit einer solchen Aufgabenstellung verbunden. So sollten die Parteiwahlen 1975/76 gemäß der Direktive des ZK grundsätzlich im Zeichen der Vorbereitung des IX. Parteitags der SED (Mai 1976) stehen und im einzelnen eine Bilanz der Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitags ziehen, auf die Erhöhung der Qualität der politischen Führungstätigkeit der Partei zielen, zur Steigerung der Initiativen im ökonomischen Wettbewerb zur Vorbereitung des IX. Parteitags beitragen sowie der Erhöhung der führenden Rolle und der Stärkung der Kampfkraft der SED dienen. Für die letzten P. (November 1978 bis Februar 1979) sieht die Direktive vor, daß sie ihr besonderes Gepräge durch die Vorbereitung des 30. Jahrestages der Gründung der DDR (Oktober 1979) erhalten. Im einzelnen sind damit folgende Aufgaben verbunden: 1. Eine Bilanz der bisher verwirklichten Beschlüsse des IX. Parteitages zu ziehen und weitere Aufgaben zu beschließen; 2. die Wirksamkeit der politisch-ideologischen Arbeit zu verbessern; 3. hohe Ergebnisse im sozialistischen Wettbewerb „durch neue große Arbeitstaten“ zu erzielen; 4. die sozialistische Staatsmacht zu stärken; 5. das Niveau der Parteiarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Kultur zu erhöhen und 6. die Führungsrolle und Kampfkraft der SED zu stärken. Bei der Vorbereitung der P. werden auf allen Ebenen die bestehenden Probleme sowie die erreichten Leistungen und Erfolge eingeschätzt und die zur Wahl stehenden Kader überprüft. In den Berichtswahlversammlungen werden von den bisher amtierenden Gremien Rechenschaftsberichte gegeben. Es finden Diskussionen, die Kandidatenernennung und -befragung sowie die geheime Wahl statt. In den Rechenschaftsberichten wird in der Regel der Stand der Durchführung der Parteibeschlüsse dargelegt und die weitere Entwicklung behandelt. Zugleich wird beraten, wie die Arbeit in den Massenorganisationen aktiviert werden kann. Neben dem Rechenschaftsbericht wird kein gesonderter schriftlicher Bericht mehr vorgelegt. Den Teilnehmern der Berichtswahlversammlung und Delegiertenkonferenz wird eine relativ kurze Entschließung zur Diskussion und Beschlußfassung vorgetragen. Die übergeordneten Parteiorgane organisieren verantwortlich die im Sinne der Parteiführung erfolgreiche po[S. 794]litisch-ideologische und personalpolitische Abwicklung der P. Die zentrale Verantwortung liegt bei der Abteilung Parteiorgane in Verbindung mit der Kaderkommission des ZK. Alle Mitglieder des ZK-Sekretariats, des Politbüros, der Bezirks- und Kreisleitungen müssen persönlichen Einfluß auf die Wahlen der nachgeordneten Ebene nehmen. Über den Verlauf der Rechenschaftslegungen und der Neuwahlen ist eine einheitliche und straffe Parteiinformation zu gewährleisten. Berichte über Ergebnisse und Probleme der P. sowie die Zusammensetzung der neuen Leitungen sind stets nach einem festgelegten Terminplan den vorgesetzten Parteiorganen zu melden. Bei den P. 1975/76 fanden in 84.191 Parteigruppen, 20.093 Abteilungsparteiorganisationen sowie 51.246 Grundorganisationen der SED Neuwahlen statt. Hierbei wurden 417.781 Mitglieder in die Leitungen der Partei gewählt, so daß etwa jedes fünfte Mitglied der SED zugleich Parteifunktionär ist. 51 v. H. aller Funktionäre sind Arbeiter. Wie schon die vorangegangenen P. zeichneten sich auch die Neuwahlen 1975/76 zu den Kreis- und Bezirksleitungen der SED durch hohe Kontinuität aus. Nur in der Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt wurde mit der Wahl des ehemaligen leitenden FDJ-Funktionärs Siegfried Lorenz, bisher Leiter der Abteilung Jugend im ZK der SED, zum 1. Sekretär der Bezirksleitung ein Wechsel vorgenommen; von insgesamt 95 Sekretären der SED-Bezirksleitungen wurden 92 im Amt bestätigt. Die 1. Sekretäre der 269 Kreisparteileitungen wurden bis auf 33 alle wiedergewählt. Kaderpolitisch bemerkenswert ist, daß auch auf der Kreisebene zwei ehemalige leitende FDJ-Funktionäre aufgestiegen sind; 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Torgau wurde der ehemalige 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung Halle, Dieter Itzerott, und 1. Sekretär der SED-Kreisleitung Döbeln wurde der bisherige 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung Leipzig, Joachim Prag. P. sollen einerseits ein Bild der Geschlossenheit der SED bieten, in ihrem Verlauf wird daher besonders auf die Kontinuität der Politik der Parteiführung verwiesen. Andererseits bieten sie aber auch Gelegenheit, durch personelle Veränderungen die notwendige Anpassung an erfolgten gesellschaftlichen Wandel vorzunehmen bzw. durch Auswechselung von Leitungspersonal diesen Wandel selbst in Gang zu setzen. Kampfabstimmungen bei P. in der SED sind bisher nicht bekanntgeworden. Obwohl die P. in der SED formal von unten nach oben stattfinden, kann bisher durch derartige personelle Veränderungen von der Basis aus ein Einfluß auf die Parteilinie nicht festgestellt werden. Die Regelung der Nachfolge an der Parteispitze, vor allem die Berufung des Generalsekretärs des ZK der SED, erfolgt formal durch die Wahl des ZK durch den Parteitag. Jedoch ist anzunehmen, daß vorher eine diese Wahlentscheidung faktisch vorwegnehmende personelle Festlegung im Politbüro getroffen wird. Kreisparteiorganisationen der SED; Bezirksparteiorganisationen der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 792–794 Parteiveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paß/PersonalausweisSiehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1985 Die P. in der SED erfolgen entsprechend dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus von unten nach oben. Zugleich ist durch Kaderpolitik und Nomenklatur gesichert, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen bestimmten Kandidaten gewählt werden. Die P. erfolgen geheim. [S. 793]„Gegenkandidaten“ (im Sinne westlicher Wahlsysteme) zu den aufgestellten und geprüften Kandidaten gibt es nicht. Verschiedene…
DDR A-Z 1979
1979: C, D, E
Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christenlehre Christlich-Demokratische Union (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Comecon (auch C.M.E.A.) Container-Verkehr Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DBD DDR-Schiffsrevision und -Klassifikation (DSRK) Delikatläden Demarkationslinie Demographie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Block Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Denkmalschutz Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsch-Britische Gesellschaft Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft Deutsche Akademie der Künste Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) Deutsche Bauakademie Deutsche Bauernbank Deutsche Bücherei Deutsche Fotothek Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB) Deutsche Handelszentralen Deutsche Historikergesellschaft Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Investitionsbank Deutsche Künstler-Agentur Deutsche Liga für die Vereinten Nationen Deutsche Notenbank Deutsche Post Deutscher Bauernkongreß Deutscher Bibliotheksverband Deutscher Buch-Export und -Import Deutsche Reichsbahn (DR) Deutscher Friedensrat Deutscher Jugendring Deutscher Kulturbund Deutscher Schriftstellerverband Deutscher Städte- und Gemeindetag Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR Deutscher Volkskongreß Deutscher Volksrat Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung Deutsches Armeemuseum Deutsche Seereederei Deutsches Institut für Berufsbildung Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Versicherungsanstalt Deutsche Volkspolizei (DVP) Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) Deutsch-Französische Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Deutschland Deutschlandplan des Volkes Deutschlandpolitik der SED Deutschlandsender Deutschlandtreffen der Jugend Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Sowjetische Freundschaft Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft Devisen Devisenbewirtschaftung Dezentralisation Diakonie Dialektischer Materialismus Diamat Dienstleistungsabgaben Dienstleistungsbetriebe Dienstränge Diktatur des Proletariats DIN (Deutsche Industrie-Norm) Diplomatische Beziehungen Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft Direktstudium Dispatchersystem Dispensaire Diversion Dogmatismus Dokumentation Domowina Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dorfklubs Dritter Weg Druckerei- und Verlagskontor Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Ehescheidungen Eheschließung, Sozialistische Ehrenpensionen Eid Eigentum Eigentumsverhältnisse Eingaben Einheitliches Betriebsergebnis Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik Einheitslisten Einkaufskollektive Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Einkommen Einzelhandel Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisen- und Stahlindustrie Elektrotechnische und Elektronische Industrie Elternbeiräte Elternhaus und Schule Elternseminare Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Enteignung Entfremdung Entwicklungshilfe Entwicklungsländer Entwicklungspsychologie Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus Erbrecht Erbschaftsteuern Erdölindustrie Erfassungspreis Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erntestatistik Errungenschaften, Sozialistische Erschwerniszuschläge Erwachsenenqualifizierung Erzeugnisgruppen Erzeugnispaß Erzeugnisprinzip Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche Erziehungsrecht, elterliches Erziehungswissenschaft Erziehung zu bewußter Disziplin Eurokommunismus Europapolitik der SED Exportbüros und -kontore Exportleitbetriebe Exportprämie Exportpreis Exquisit- und DelikatlädenCaritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christenlehre Christlich-Demokratische Union (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Comecon (auch C.M.E.A.) Container-Verkehr Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DBD DDR-Schiffsrevision und -Klassifikation (DSRK) Delikatläden Demarkationslinie Demographie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Block Demokratischer Frauenbund…
DDR A-Z 1979
Massenorganisationen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre spezifischen Interessen organisiert und kontrolliert vertreten zu können. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d. h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch zugleich als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser „Widerspruch“ wird aufgrund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der vor allem den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung „gesellschaftliche Organisation“ verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED 1. ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2. einen organisierten und kontrollierten Raum zu schaffen, in dem die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z. B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3. die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“), 4. Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.), 5. die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 6. bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“), 7. sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 8. sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 9. Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). Ihren Führungsanspruch verwirklicht die SED durch [S. 715]ihre Mitglieder, die laut Statut der Partei gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort die Parteibeschlüsse durchzuführen. Die ausschlaggebende Repräsentanz der SED im Funktionärskörper der M. wird durch eine systematische Kaderpolitik von den jeweils zuständigen Abteilungen des SED-Apparats gesichert. Die Vorsitzenden bzw. Sekretäre der wichtigsten M. (von FDGB und FDJ) auf den verschiedenen Organisationsebenen sind zugleich Mitglieder der entsprechenden SED-Leitung. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der Demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Zusätzlicher Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen, wie z. B. Ferienreisen. Auch gibt es vielfach keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung aller bestehenden Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie z. B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund (KB) wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) und Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z. B. der Verband der Journalisten aus dem FDGB, der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, Schriftstellerverband der DDR und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Aufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M. hat in seinen Grundstrukturen seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen erfahren. Lediglich im Bereich der Fachverbände der Intelligenz hat sich der Differenzierungsprozeß fortgesetzt. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das entfaltete und aufeinander bezogene Organisationensystem der M. wird mit den Blockparteien in der von der SED geleiteten Nationalen Front zusammengefaßt. In der Nationalen Front der DDR stellt sich die Gesellschaft der DDR gleichsam in organisierter Form dar. Außer der SED selbst, den Blockparteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten begriffen werden können) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die VdgB/BHG und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Die in den Volksvertretungen repräsentierten Organisationen sind als Kern der NF im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen. Die Notwendigkeit, in wachsendem Maß vor allem im ökonomischen, technischen und wissenschaftspolitischen Bereich Sachverstand und Fachwissen zur Optimierung der anstehenden Entscheidungen heranzuziehen. hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Veränderungen in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung als Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) haben die Verantwortung des FDGB für die Sozialpolitik, der FDJ in der Jugendpolitik deutlicher hervortreten lassen. Ausdehnung der Freizeit, Verbesserung der materiellen Lage. Hebung des Bildungsniveaus verlangen nach einer Verbesserung der Arbeit der M., wenn sich nicht ein größer werdender Teil der sozialen und kulturellen Aktivitäten der Gesellschaftsmitglieder neben den M. entfalten soll. In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion ist immer wieder die Tendenz hervorgetreten, in der Übernahme staatlicher Funktionen durch die M. (z. B. der Sozialversicherung durch den FDGB) einen notwendigen Prozeß in der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu sehen. Ohne ganz verschwunden zu sein, sind Äußerungen dieser Art in der DDR selten geworden. Die M. gelten bereits in ihrer gegenwärtigen Form als Ausdruck und Teil der „sozialistischen Demokratie“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 714–715 Masseninitiative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische GeschichtsauffassungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten,…
DDR A-Z 1979
Mietrecht (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch tätliche Förderung des Wohnungsbaus und Erhaltung vorhandenen Wohnraums sowie durch die öffentliche Kontrolle über die Verteilung des Wohnraums verwirklicht werden soll. Das M. regelt nicht nur die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch die zwischen Mietergemeinschaften (Mietermitverwaltung, Hausgemeinschaften) und Vermietern und diejenigen zwischen den Mietern. Das M. ist vom Grundsatz der staatlichen Wohnraumlenkung beherrscht (§ 96 ZGB). Danach ist Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses die Anweisung des Wohnraums durch das Wohnraumlenkungsorgan (§ 99 ZGB). Die Zuweisung verpflichtet Vermieter und Mieter, einen Mietvertrag zu schließen, durch den das Mietverhältnis in der Regel zustande kommt. Unterbleibt der Abschluß des Vertrages, so kann das Wohnraumlenkungsorgan den Vertragsabschluß ersetzen und den Inhalt des Vertrages verbindlich festlegen (§ 100 ZGB). Der Vermieter ist zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung an den Mieter und zu ihrer Instandhaltung verpflichtet. Hauptpflicht der Mieter ist die Zahlung des Mietpreises, der staatlich festgesetzt wird, jedoch als vertraglich vereinbart gilt. Die Wohnung ist dem Mieter im renovierten Zustand zu übergeben. Die während der Mietzeit notwendig werdenden Renovierungen obliegen dem Mieter; eine generelle Pflicht des Mieters, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu renovieren, besteht dagegen nicht. Bei baulichen Maßnahmen, durch die die Nutzungsmöglichkeiten des Mieters beeinträchtigt werden, können die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zeitweilig abgeändert werden. Bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung des Vermieters, wobei das Gesetz den Vermieter zur Zustimmung verpflichtet (notfalls durch Gerichtsurteil), wenn die bauliche Veränderung zu einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Verbesserung der Wohnung führt (§ 111 ZGB). Unter der gleichen Voraussetzung entfällt auch bei einer ohne Zustimmung des Vermieters durch den Mieter vorgenommenen baulichen Veränderung die Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 112 II ZGB). In der Absicht, die Mieter zur Pflege, Instandhaltung, Modernisierung. Verschönerung sowie Verwaltung der Wohnhäuser heranzuziehen, sollen Mietergemeinschaften gebildet werden, die mit den Vermietern entsprechende Verträge abschließen. Die Übernahme von Mitwirkungsaufgaben durch die Mietergemeinschaften entbinden den Vermieter nicht von seinen Pflichten, obwohl es sich in der Regel um Angelegenheiten handelt, die zum Pflichtenkreis des Vermieters gehören. Die Mietergemeinschaften handeln deshalb insoweit als Vertreter des Vermieters. Eine wesentliche Aufgabe der Mietergemeinschaften ist die Erziehung der Mieter zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere die Erziehung säumiger Zahler. Eine Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Willen des Mieters ist nur aufgrund eines Gerichtsurteils wegen gröblicher Vertragsverletzung, gröblicher Belästigung anderer Hausbewohner, wegen Eigenbedarfs des Vermieters und bei Werkswohnungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Umgekehrt kann der Mieter das Mietverhältnis jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Außerdem kann das Mietverhältnis jederzeit durch Parteivereinbarung beendet werden (§ 120 ZGB). Bei Ableben des Mieters können im Haushalt lebende Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten, sofern das Wohnraumlenkungsorgan nicht anders verfügt (§ 125 ZGB). Besondere Bestimmungen widmet das ZGB dem Wohnungstausch, der Untermiete, den Mietverhältnissen für Wochenendhäuser, Zimmer für Erholungszwecke und Garagen, Werkswohnungen und Gewerberäume. Hinsichtlich der Nutzungsverhältnisse über Wohnungen von Arbei[S. 724]terwohnungsbaugenossenschaften wird auf die einschlägigen Spezialregelungen verwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 723–724 Mietermitverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärakademie „Friedrich Engels“Siehe auch das Jahr 1985 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch tätliche Förderung…
DDR A-Z 1979
Bekleidungsindustrie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Ähnlich wie die Textilindustrie war auch die B. vor dem II. Weltkrieg in Mitteldeutschland stark konzentriert. Dies ergibt sich sowohl aus dem überdurchschnittlichen Anteil der mitteldeutschen B. an der gesamten dortigen Industrie als auch an der Gesamtdeutschlands. Die starke Stellung, welche die B. damals besaß, ging in den Jahren zwischen 1950 und 1965 schnell verloren. Während Mitte der 60er Jahre fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig war und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v. H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in Volkseigene Betriebe überführt. Von 1960 bis 1976 hat sich die Bruttoproduktion der B. nur um das 1,9fache erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 2,62fache). Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Ihr Anteil betrug 1960 nur 3 v. H., 1970 17 v. H. und 1973 26 v. H. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v. H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Nicht befriedigt werden kann der Bedarf an z. Z. aktuellen Jeans-Moden. Das im Jahr 1953 gegründete Modeinstitut der DDR ist Anleitungs- und Kontrollorgan des Ministeriums für Leichtindustrie auf dem Gebiet der Modegestaltung der Erzeugnisse der Textilindustrie, der B., der Schuh- und Lederwarenindustrie. Es hat die Aufgabe, die Entwicklung der Mode zu analysieren und die B. über Trends für die Entwicklung der Trage- und Bekleidungsgewohnheiten, der Erzeugnisgestaltung, der Sortimentsveränderungen usw. zu informieren. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch die VVB Konfektion bzw. durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion [S. 144]produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 143–144 Beistandsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BereitschaftspolizeiSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…
DDR A-Z 1979
Notstandsgesetzgebung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die N. umfaßt die normativen Grundlagen für Maßnahmen auf dem zivilen Sektor zur Vorbereitung einer Auseinandersetzung unter Einsatz militärischer Gewalt und regelt den Verteidigungszustand. Das Verteidigungsgesetz vom 20. 9. 1961 (GBl. I. S. 175) enthält auch die grundlegenden Bestimmungen für Maßnahmen auf dem zivilen Sektor. Die staatlichen Organe werden verpflichtet, die Bevölkerung und das gesellschaftliche, persönliche und private Eigentum unter Mitwirkung der Bürger vor den Auswirkungen feindlicher Angriffe zu schützen und den geschädigten Bürgern allseitig zu helfen. Die Bürger werden verpflichtet, die staatlichen Organe bei der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen. Die Volkswirtschaft muß so geplant und geleitet werden, daß die materiellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung jederzeit gesichert sind. Die Bevollmächtigten der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee und der anderen Bedarfsträger dürfen notwendige Erhebungen über Sachen. Grundstücke, Betriebe und Werkstätten aller Eigentumsformen durchführen, die für Zwecke der Verteidigung oder den Schutz der Bevölkerung in Anspruch genommen werden sollen. Sie können den Leistungspflichtigen Auflagen erteilen, die sichern, daß die Sachen oder Grundstücke sich im Falle der Anforderung in dem verlangten Zustand befinden. Bei Grundstücken kann die Auflage erteilt werden, daß Veränderungen der Oberfläche unterlassen oder in einer bestimmten Weise vorgenommen werden. Im Interesse der Verteidigung können Grundstücke, wenn sie nicht durch Kauf zu erwerben sind, gegen Entschädigung in Volkseigentum überführt werden. Damit erlöschen alle Rechte an den Grundstücken. Sofern die eigenen Objekte für die Unterbringung der bewaffneten Kräfte nicht ausreichen, sind die Besitzer von geeigneten Räumlichkeiten verpflichtet, in der ihnen möglichen Weise Unterkunft zu gewähren. Festzulegen, wer Unterkunft zu gewähren hat, ist Sache der örtlichen Räte auf Ersuchen der Leiter der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe. Für die Vorbereitung zu persönlichen Dienstleistungen sind die arbeitsfähigen Bürger durch die Räte der Kreise zu erfassen. Sie können zur Vorbereitung auf persönliche Dienstleistungen, die Spezialkenntnisse erfordern, entsprechend ausgebildet werden. Grundstücke, moto[S. 766]risierte Transportmittel und Straßenbaumaschinen sind auf Ersuchen des Ministers für Nationale Verteidigung für die Dauer von Übungen der bewaffneten Kräfte aus dem Volkseigentum zur Verfügung zu stellen. Nach Vereinbarung mit den örtlichen Räten können auch Grundstücke anderer Eigentumsformen für militärische Übungen benutzt werden, wenn die vorhandenen Übungsplätze nicht ausreichen. Auf Antrag der Leiter der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee darf im Interesse der Verteidigung der Zutritt zu bestimmten Gebieten für ständig oder für die Dauer von Übungen und Transporten von den Dienststellen der Deutschen Volkspolizei verboten oder von einer Sondergenehmigung abhängig gemacht werden. Der Aufenthalt in diesen Gebieten kann ganz oder teilweise untersagt werden. Die nach dem Verteidigungsgesetz der Nationalen Volksarmee zustehenden Leistungen können auch zugunsten der Streitkräfte der verbündeten Staaten in Anspruch genommen werden. Einzelheiten dazu regelt die VO über die Inanspruchnahme von Leistungen im Interesse der Verteidigung und des Schutzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 8. 1963 (GBl. II, S. 667). Eine Entschädigungsverordnung zum Verteidigungsgesetz vom 16. 8. 1963 (GBl. II, S. 674) sieht für Aufwendungen und Vermögensnachteile, die im Zusammenhang mit Dienst- oder Sachleistungen entstehen, bestimmte Entschädigungen vor, deren Höhe sich nach dem Zeitwert oder nach preisrechtlichen Bestimmungen richtet. Für die Zivilverteidigung gilt das Gesetz vom 16. 9. 1970 (GBl. I, S. 289), das das Luftschutzgesetz vom 11. 2. 1958 (GBl. I, S. 121) ablöste. Danach ist die Zivilverteidigung, die als untrennbarer Bestandteil der Landesverteidigung bezeichnet wird, ein System staatlicher und gesellschaftlicher Maßnahmen, deren Organisierung die Durchführung komplexer Aufgaben auf allen Gebieten des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens erfordert. Als Aufgabe der Zivilverteidigung wird bezeichnet, den Schutz der Bevölkerung, der Volkswirtschaft, der lebensnotwendigen Einrichtungen und der kulturellen Werte vor den Folgen von militärischen Aggressionshandlungen, insbesondere vor den Wirkungen von Massenvernichtungsmitteln, zu organisieren. Sie hat Maßnahmen durchzuführen, die der Aufrechterhaltung des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens dienen, sowie die durch militärische Aggressionshandlungen hervorgerufenen Schäden und Störungen des friedlichen Lebens der Bürger und der sozialistischen Gesellschaft zu beheben oder zu mildern. Die Zivilverteidigung hat gleichzeitig den Katastrophenschutz zu gewährleisten. Das Zivilverteidigungsgesetz stellt sich als ein Ermächtigungsgesetz für den Staatsapparat dar. Die zentrale staatliche Führung der Zivilverteidigung obliegt dem Vorsitzenden des Ministerrates. In seinem Auftrage wird die unmittelbare Vorbereitung und Durchführung aller Maßnahmen der Zivilverteidigung durch den Leiter der Zivilverteidigung der DDR geleitet. Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Ministerrates wurde zunächst der Minister des Inneren, der gleichzeitig Chef der Deutschen Volkspolizei ist (Ministerium des Innern), als Leiter der Zivilverteidigung durch den Ministerrat bestätigt und von dessen Vorsitzendem berufen. Seit Ende 1977 ist der Minister für Nationale Verteidigung Leiter der Zivilverteidigung. Die Zivilverteidigung hat eine aus hauptberuflich Tätigen sowie Wehrpflichtigen bestehende Organisation. Der Dienst in der Zivil-Verteidigung ist Wehrersatzdienst (AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR über den Dienst in der Zivilverteidigung vom 1. 1. 1977 — GBl. I, S. 365). In den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden sind die Vorsitzenden der örtlichen Räte (Bezirk; Kreis; Gemeinde) Leiter der Zivilverteidigung. Die Leiter der Zivilverteidigung haben die Generalvollmacht, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Aufgaben der Zivilverteidigung und des Katastrophenschutzes anzuordnen und ihre Durchführung zu sichern. Sie sind insbesondere befugt, allen Staats- und Wirtschaftsorganen. Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften, unabhängig von deren Unterstellungsverhältnis, sowie Bürgern Weisungen und Auflagen zu erteilen, die im Interesse der einheitlichen komplexen Vorbereitung und Durchführung der Zivilverteidigung und des Katastrophenschutzes im jeweiligen Territorium sowie zur Beseitigung oder Milderung der Folgen von Aggressionshandlungen bzw. Katastrophen erforderlich sind. Weisungen, die in den Produktions- bzw. Arbeitsprozeß eingreifen, ergehen nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Leiter. Weisungen gegenüber Dienststellen, Betrieben und Einrichtungen des zentral geleiteten Verkehrswesens, der Deutschen Post (Post- und Fernmeldewesen), der Wasserwirtschaft, des Bauwesens (Bauwirtschaft) und der Energiewirtschaft können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Leiter der zuständigen übergeordneten Organe erteilt werden. Gegenüber den bewaffneten Organen besteht ein Weisungsrecht nicht. Die örtlichen Volksvertretungen haben grundsätzliche Beschlüsse zur Gewährleistung der Maßnahmen der Zivilverteidigung in ihrem Territorium zu fassen. Sie organisieren im Zusammenwirken mit den in der Nationalen Front vereinten gesellschaftlichen Organisationen die aktive Mitwirkung der Bürger bei der Gewährleistung ihres Schutzes sowie die Durchführung von Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens bei Katastrophen und im Verteidigungszustand dienen. Die Leiter von Staatsorganen und Wirtschaftseinheiten sind für Organisierung der Zivilverteidigung in ihren Bereichen verantwortlich. Die Bevölkerung ist verpflichtet, aktiv an der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen der Zivilverteidigung mitzuwirken. Das schließt die Teilnahme an der Ausbildung und den Übungen der Zivilverteidigung, an der Organisierung von Schutzmaßnahmen sowie an der Durchführung von Rettungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen ein. Zur Lösung von Aufgaben der Zivilverteidigung kann eine Dienstpflicht eingeführt [S. 767]werden, die die im Verteidigungsgesetz vorgesehene Luftschutzdienstpflicht obsolet gemacht hat, da sie diese einschließt. Zum Dienst im Rahmen der Zivilverteidigung können Bürger vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, bei Frauen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr herangezogen werden. Über den Verteidigungszustand hat nach Art. 52 der Verfassung grundsätzlich die Volkskammer zu beschließen. Im Dringlichkeitsfall ist der Staatsrat berechtigt, einen entsprechenden Beschluß zu fassen. Der Vorsitzende des Staatsrates verkündet den Verteidigungszustand. Die Verkündung ist an keine Form gebunden. Wann über den Verteidigungszustand beschlossen werden soll, hatte bereits vor Erlaß der Verfassung Art. 4 des Verteidigungsgesetzes festgelegt. Danach kann der Staatsrat — die Volkskammer wird in diesem Zusammenhang nicht erwähnt — den Verteidigungszustand erklären a) im Falle der Gefahr, b) bei Auslösung eines Angriffes gegen die DDR und c) in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen (Warschauer Pakt). Das Verteidigungsgesetz legt auch die weitreichenden Folgen der Verkündung des Verteidigungszustandes fest. Danach kann der Staatsrat für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Verteidigung abweichend von der Verfassung regeln. Während des Verteidigungszustandes können von den Werktätigen auf allen Gebieten erhöhte Arbeitsleistungen gefordert werden. Jeder arbeitsfähige Bürger kann außerdem während des Verteidigungszustandes zu persönlichen Dienstleistungen auch außerhalb seines Wohnsitzes herangezogen werden, wenn es für die Verteidigung oder zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Für die Dauer des Verteidigungszustandes kann der Ministerrat die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse und die Arbeitsbedingungen abweichend vom Arbeitsgesetzbuch (Arbeitsrecht) regeln oder andere staatliche Organe damit beauftragen. Abweichend von den bestätigten Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplänen dürfen im Interesse der Verteidigung notwendige Umstellungen in der Produktion der gesamten Volkswirtschaft und der Verwendung der staatlichen Mittel vorgenommen sowie besondere Maßnahmen zur Leitung der Betriebe und für die Verteilung und für den Verbrauch von Rohstoffen und Erzeugnissen ergriffen werden. Von gesellschaftlichen Organisationen, Genossenschaften, Personenvereinigungen und Bürgern können hinsichtlich der in ihrem Eigentum oder Besitz befindlichen beweglichen Sachen und Grundstücke folgende Leistungen angefordert werden: a) Ausführung, Unterlassung oder Duldung von Veränderungen; b) Unterlassung des Gebrauchs; c) Überlassung zur teilweisen oder vollständigen Nutzung oder zu Eigentum des Volkes. Von Betrieben und Werkstätten, die nicht Volkseigentum sind, können ebenfalls Dienstleistungen angefordert werden. Während des Verteidigungszustandes können die Leiter der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe in dringenden Fällen den Besitzern geeigneter Objekte die Unterkunftspflicht unmittelbar auferlegen. Das Recht des Verteidigungszustandes zeichnet sich dadurch aus, daß 1. eine Unterscheidung zwischen einem inneren und einem äußeren Notstand nicht gemacht wird. Die Gefahr, welche den Beschluß über den Verteidigungszustand rechtfertigt, braucht nicht „drohend“ zu sein und kann auch aus dem Inneren kommen, 2. das Organ, welches das Vorliegen der Voraussetzungen feststellt, im „Dringlichkeitsfalle“ identisch ist mit dem Organ, dem die erhöhten Befugnisse während des Verteidigungszustandes zuwachsen, und 3. diesem Organ, dem Staatsrat, die Kompetenz zur Verfassungsänderung oder -durchbrechung ausdrücklich erteilt ist. Ob in Anbetracht seines seit dem VIII. Parteitag zu beobachtenden Funktionsverlustes der Staatsrat diese Befugnisse allerdings wirklich ausüben kann, ist schlüssig nicht zu beantworten. Art. 73 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) schreibt vor, daß der Staatsrat „die Landesverteidigung mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates organisiert“, dessen Vorsitzender seit dem 24. 6. 1971 der Erste Sekretär des ZK der SED. E. Honecker, ist. (Von 1960 bis zu seiner Ablösung im Juni 1971 wurde diese Funktion auch von W. Ulbricht, dem damaligen Vorsitzenden des Staatsrates, wahrgenommen.) Dem NVR. sind im Falle des Notstandes alle bewaffneten und Sicherheitsorgane, die gesamte Zivilverteidigung und das Rote Kreuz unterstellt. Ihm unterstehen sog. operative „Einsatzleitungen“, die in allen 14 Bezirken sowie Berlin (Ost) und in allen 263 Stadt- und Landkreisen der DDR existieren. Der Art. 18 des Stationierungsvertrages vom 12. 3. 1973 zwischen der DDR und der UdSSR enthält besondere Notstandsregelungen im Zusammenhang mit den in der DDR stationierten sowjetischen Truppen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 765–767 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Notwendigkeit, HistorischeSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die N. umfaßt die normativen Grundlagen für Maßnahmen auf dem zivilen Sektor zur Vorbereitung einer Auseinandersetzung unter Einsatz militärischer Gewalt und regelt den Verteidigungszustand. Das Verteidigungsgesetz vom 20. 9. 1961 (GBl. I. S. 175) enthält auch die grundlegenden Bestimmungen für Maßnahmen auf dem zivilen Sektor. Die staatlichen Organe werden verpflichtet, die Bevölkerung und das gesellschaftliche, persönliche und private Eigentum…
DDR A-Z 1979
Militärpolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Selbstverständnis der DDR ist M. die Politik, die der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln dient. Darin unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik, soweit diese die äußere Sicherheit betrifft. 1. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom Klassenkampf, der Lehre vom sozialistischen Staat, der Lehre von der sozialistischen Revolution, der Lehre vom Krieg und den Streitkräften und vor allem auf der Lehre von der Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes. Der Klassenkampf als Folge des Antagonismus der Klassen hat für die M. auch nach dem Verschwinden des Klassenkampfes in den sozialistischen Staaten Bedeutung, weil ersieh durch das Gegenüberstehen von sozialistischen und kapitalistischen Staaten im Weltmaßstab entwickelt. Sein wichtigstes Ziel ist, u. a. durch die militärische Stärkung der sozialistischen Staaten, einen Beitrag zur Veränderung des internationalen Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus zu schaffen. Dazu gehört auch die militärische Unterstützung („antiimperialistische Solidarität“) von Befreiungsbewegungen und sozialistischen Regimen in außereuropäischen Ländern. Die gegenwärtige Hauptform des Klassenkampfes ist der ideologische; er nimmt erst dann militärische Formen an, wenn eine andere Möglichkeit zur Abwehr der „aggressiven Politik des Imperialismus“ nicht mehr möglich ist. Gemäß der Lehre vom Krieg, wie sie von Lenin entwickelt wurde, wäre eine derartige Auseinandersetzung für die sozialistischen Staaten ein „gerechter“ Krieg, da sein Ziel, die Vernichtung des Imperialismus, mit den Zielen der revolutionären Arbeiterbewegung übereinstimmen würde. Als ungerechte Kriege werden in diesem Verständnis solche betrachtet, die diesen Zielen zuwiderlaufen. In seiner Charakterisierung des Krieges und seiner politischen Dimension griff Lenin auch auf die Thesen von Clausewitz zurück. Die Ansichten der vorleninistischen Klassiker des Marxismus-Leninismus über die Streitkräfte bzw. die Rolle des bewaffneten Volksheeres wurden relativiert: Heute sei ein stehendes Heer nach dem Prinzip der Kaderarmee notwendig, d. h. ein ständig vorhandener Bestand an Angehörigen der Streitkräfte, die politisch und militärisch zur Ausübung von Führungsfunktionen geeignet sind, während das Gros der Streitkräfte aus Wehrpflichtigen besteht. Unter den „gerechten“ Kriegen nimmt der Krieg zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes eine besondere Stellung ein; denn diese Lehre, die als ein allgemeingültiges Gesetz des Aufbaus von Sozialismus und Kommunismus bezeichnet wird, begründet die Verteidigung als internationale und kollektive Angelegenheit aller sozialistischen Staaten. Diese Auffassung hat u. a. zur ideologischen Begründung von multilateralen und bilateralen Beistandsverträgen gedient. Die Lehre von der Verteidigung beinhaltet auch die durch die M. zu verwirklichende moralische Komponente, da es nach ihr notwendig ist, einen Soldaten mit hohen kommunistischen Idealen, Treue zur Partei und zum ganzen Volk sowie zur Bereitschaft, alle Kräfte und Fähigkeiten für den Schutz der Interessen der sozialistischen Staatengemeinschaft einzusetzen, zu erziehen. Dieses Ziel, das auch für die Ge[S. 725]staltung der Wehrmoral als Aufgabe der sozialistischen Wehrerziehung gilt, ist im Fahneneid der Nationalen Volksarmee verankert. II. Politische Grundlagen Die ideologische Basis der M. spiegelt sich in der jeweiligen politischen Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen wider. Diese sind im Militärprogramm der SED, in der Militärdoktrin und in aktuellen Beschlüssen zur M. der Partei- und Staatsführung zu finden. Das Militärprogramm der SED enthält die von der Partei formulierten militärpolitischen Grundsätze und Ziele. Seine einzelnen Bestandteile bilden bestimmte Schlußfolgerungen, die aus der Einschätzung der internationalen Lage, dem Charakter der möglichen Kriege und der Erkenntnisse der Militärwissenschaften gezogen werden. Es enthält ferner Aussagen zu Problemen der Herstellung der Verteidigungsbereitschaft, zu Bündnisverpflichtungen und über die Einstellung zum angenommenen Gegner und seine militärischen Kräfte sowie die allgemeinen Festlegungen der militärpolitischen Aufgaben und Ziele und die grundlegenden Prinzipien der Wehrerziehung. Das Militärprogramm beruht z. T. auf der Militärdoktrin. Die Militärdoktrin ist nicht festgeschrieben, sondern wird den jeweiligen politischen, militärstrategischen und rüstungstechnischen Bedingungen entsprechend formuliert. Sie umfaßt eine politisch-soziale und eine militärisch-technische Komponente. Erstere enthält die Aussagen über den politischen Charakter des zukünftigen möglichen Krieges, seine politische Zielsetzung und die Prinzipien seiner Führung sowie die politische Funktion der Streitkräfte. Die militärisch-technische Komponente enthält die Grundzüge für die Vorbereitung der Streitkräfte, der Bevölkerung und des ganzen Landes auf den Krieg und die im Kriegsfall zu erfüllenden Aufgaben in den einzelnen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Festlegungen schlagen sich in gesetzlichen Vorschriften, militärischen Befehlen und den Führungsprinzipien der Streitkräfte nieder. Die Vorbereitung und Durchführung des Krieges sowie seiner einzelnen strategischen Operationen gehören zum Bereich der Militärstrategie. Die DDR hat keine eigene nationale Militärdoktrin entwickelt; gemäß ihrer internationalistischen M. ist für sie die einheitliche Militärdoktrin der Warschauer Vertragsstaaten, die auf der sowjetischen Militärdoktrin beruht, verbindlich. Eine militärische Konfrontation der beiden deutschen Staaten wird nicht als Besonderheit gewertet, da davon ausgegangen wird, daß dieser Krieg ein Krieg des „Imperialismus“ gegen den „Sozialismus“ sei und der Kampf Deutscher gegen Deutsche daher kein wesentliches politisches Merkmal eines möglichen Krieges sein könne, zumal dieser für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Merkmale eines nationalen Befreiungskriegs annehmen würde. III. Entwicklung der Militärpolitik Eine eigenständige und durch nationale Besonderheiten gekennzeichnete M. der DDR gibt es im engeren Sinne erst seit 1952 bzw. 1955. Zwar gab es seit 1948 den Aufbau von Einheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP); auch Verbände der Grenztruppen der DDR und der Transportpolizei wurden frühzeitig aufgestellt. Zweifellos wurden damit erste militärpolitische Überlegungen der SED-Führung realisiert. Aber ihre Entstehung war das Ergebnis sowjetischer Politik; ihre Bewaffnung, Stärke und Führungsgrundsätze ließen sie als vornehmlich für Polizeiaufgaben geeignet erscheinen. Erst mit dem Aufbau der Nationalen Streitkräfte wurde 1952 versucht, den Grundstock für eine nach militärischen Prinzipien organisierte Streitkraft zu schaffen. Die Rolle der „Nationalen Streitkräfte“, mit denen die Einheiten der KVP gemeint waren, wurde auf der II. Parteikonferenz der SED (1952) definiert. Sie sollten sowohl die Grundlagen des Staates stärken als auch den Willen zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verkörpern. Die Erfahrungen der folgenden Jahre, insbesondere des Jahres 1953, veranlaßte die SED, ihre M. nicht nur auf die KVP auszurichten, sondern die Bereitschaft zur Verteidigung der DDR unter den Bürgern durch gezielte militärpropagandistische Arbeit zu verstärken, die militärische Basis durch die Gründung der Kampfgruppen zu verbreiten und die Arbeit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) auf die Propagierung des Wehrdienstes zu konzentrieren. Die politisch-ideologische Arbeit in der KVP sollte sie als Machtsicherungsinstrument im Sinne der SED stabilisieren. Es gelang, wenn auch unter Schwierigkeiten, mit der Entwicklung der KVP den Grundstock für die NVA zu schaffen. Die NVA wurde 1956 gegründet. Die Mehrzahl der Offiziere entstammte der Arbeiterklasse und war fachlich kaum geschult. Personelle Schwierigkeiten gab es auch im Bereich der Unterführer und Mannschaften, da das Prinzip der Freiwilligkeit einen planmäßigen personellen Ausbau der Armee beträchtlich erschwerte. Diese Schwierigkeiten wurden durch die Einführung der Wehrpflicht 1962 beseitigt, während die fachliche Ausbildung der Angehörigen der NVA durch intensive Beratungstätigkeit sowjetischer Offiziere sowie den Ausbau der Ausbildungsinstitutionen verbessert wurde. Neben dem Auf- und Ausbau der NVA und deren Einbeziehung in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags galt die M. der SED den anderen bewaffneten Kräften. Dazu zählen die Bereitschaften der VP, die Transportpolizei, die Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit, die Grenztruppen (bis 1961 [S. 726]Deutsche Grenzpolizei, von 1961 bis 1974 in die NVA eingegliedert, seither keine Teilstreitkraft der NVA mehr) und die Kampfgruppen. Seit 1958 zählt auch der Luft- und Katastrophenschutz als Teilbereich der M. der SED. Das Ziel der M. bestand darin, alle diese Bereiche personell und materiell zu stärken und zu einem umfassenden, gut organisierten System der militärischen Sicherung zu entwickeln. Die Eingliederung der NVA in die Vereinigten Streitkräfte des Warschauer Paktes wurde seit 1961 durch eine Reihe von Manövern mit sowjetischen Truppen und Stäben, aber auch Verbänden anderer Vertragsstaaten forciert. Nur unzureichend gelang es jedoch, die Wehrbereitschaft in der Bevölkerung zu fördern. Das Verteidigungsgesetz vom September 1961 bildete die staatsrechtliche Grundlage für den Aufbau einer Landesverteidigung, nachdem bereits im Februar 1960 zur einheitlichen Leitung dieser Politik auf der zentralen staatlichen Ebene der Nationale Verteidigungsrat der DDR gegründet worden war. Das Verteidigungsgesetz bezeichnet den Dienst in der NVA, den anderen bewaffneten Organen und im Luftschutz als Dienst zum Schutz der DDR. Es enthält alle Bestimmungen zur Durchführung der Verteidigungsmaßnahmen und der Erfüllung der Bündnisverpflichtungen in Friedens- wie in Kriegszeiten. Das im Januar 1962 erlassene Wehrpflichtgesetz wurde von einer Reihe weiterer Maßnahmen zum Ausbau der Streitkräfte begleitet: Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates regelten die Erfassung und Musterung von Wehrpflichtigen, den Reservistenstatus und die Förderungsmaßnahmen für aus dem aktiven Wehrdienst entlassene Soldaten; eine Dienstlaufbahnordnung wurde erlassen und ein „Militärstrafgesetz“ verkündet. Mit diesem Gesetz und der im April 1963 folgenden „Militärgerichtsordnung“ wurden die Voraussetzungen für die Militärgerichtsbarkeit geschaffen. Eine im März 1963 erlassene „Lieferordnung“ (letzte Fassung 1975, GBl. I. S. 689) bildete die gesetzliche Grundlage für die Sicherung des militärischen Bedarfs der Streitkräfte durch die Volkswirtschaft der DDR; die Mehrzahl der Rüstungslieferungen erfolgte und erfolgt aus der Sowjetunion. 1964 war die Ausrüstung der NVA mit der Erstausstattung abgeschlossen; die M. der SED hatte ihr Ziel, eine kampfkräftige Armee aufzubauen, erreicht. Die Integration der NVA in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags, die ab 1961/62 verstärkt wurde, führte 1965 zur Eingliederung der mobilen Teile in die „erste strategische Staffel“. Das bedeutete nicht nur die militärische Anerkennung durch die Sowjetunion, sondern auch, daß die DDR nunmehr einen erhöhten militärischen Beitrag im Rahmen des Warschauer Vertrags leisten mußte. Seit dem 3. Kongreß der GST im August 1964 wurde auch eine verstärkte wehrpolitische Agitation unter der Jugend durch die GST eingeleitet, um für die Führungsstellen ausreichenden Nachwuchs an Freiwilligen zu erhalten und durch die Mitarbeit in der GST die vormilitärische Ausbildung zu fördern. Festigung und Entwicklung der sozialistischen Wehrmoral, Förderung der politischen Arbeit in der NVA und intensive Vorbereitungen zur Schaffung eines Systems der Landesverteidigung bestimmten die M. der SED bis 1968. Die Beteiligung an der militärischen Intervention in der ČSSR war aus ihrer Sicht konsequent, denn sie bedeutete die Abwehr einer für ihre Politik gefährlichen Entwicklung. Die Aktion im August 1968 wurde auch als Bestätigung der M. der SED und der NVA als eines voll einsatzbereiten militärischen Instruments gewertet. 1968/69 wurde mit dem Aufbau eines Zivilverteidigungssystems begonnen. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das „Gesetz über die Zivilverteidigung“ vom September 1970. Damit war die Voraussetzung für den umfassenden Aufbau eines Landesverteidigungssystems in der DDR als Aufgabe der M. der SED gegeben. IV. Die gegenwärtige Gestaltung der Militärpolitik Im Selbstverständnis der SED hat ihre M. internationalistischen Charakter, da die Verteidigung der Warschauer Vertragsstaaten kollektiv durch alle Länder des Bündnisses erfolgt. Die SED ist bemüht, die nationalen Voraussetzungen für die Erfüllung der Bündnisverpflichtungen zu schaffen. Im militärischen Bereich bedeutet dies, nachdem seit 1972 keine Manöver der Vereinten Streitkräfte mit Beteiligung der NVA mehr stattgefunden haben (1969: „Oder-Neiße“, 1970: „Waffenbrüderschaft“, 1971: „Herbststurm“, 1972: „Schild 72“), daß die Zusammenarbeit von Einheiten der NVA und der Sowjetarmee intensiviert wurde. Gestiegen ist der Anteil der DDR an den rüstungswirtschaftlichen Kosten. Der zentrale Punkt der gegenwärtigen M. der SED ist die „unablässige Stärkung der Verteidigungsbereitschaft“ (Erich Honecker) als „eine entscheidende Garantie dafür, den Frieden dauerhaft zu sichern und günstige Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus zu gewährleisten“. Kernstück des Landesverteidigungssystems ist die Nationale Volksarmee; sie hat den Auftrag, die Grenzen des Territoriums der DDR und der anderen sozialistischen Staaten gemeinsam mit der Sowjetarmee und den Streitkräften des Warschauer Vertrags zu schützen. Dies gilt vor allem für die mobilen Truppen und Verbände der NVA, die in die Vereinten Streitkräfte integriert sind. Die Grenztruppen [S. 727]der DDR zählen nicht zur NVA; sie sind aber ebenso dem Kern der Landesverteidigung zuzurechnen. Einen weiteren Bereich bilden die bewaffneten Kräfte, die Aufgaben der inneren Sicherheit erfüllen und bei der Vorbereitung und Durchführung von Kampfhandlungen im Falle eines militärischen Konflikts den regulären Streitkräften Unterstützungsfunktionen leisten. Dies gilt in bestimmtem Maße auch für die Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit. Einen weiteren Bereich der Landesverteidigung stellen die Institutionen und Einrichtungen dar, die sowohl der Aus- und Weiterbildung als auch der militärwissenschaftlichen Arbeit dienen. Dazu gehören z. B. die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA in Dresden, die Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte und der Grenztruppen, die Hochschule der Deutschen Volkspolizei in Berlin (Ost), aber auch andere Institutionen, wie das Militärgeschichtliche Institut der DDR, das einen Beitrag zur Traditionspflege der NVA leisten sowie Militärpropaganda betreiben soll. In diesem Zusammenhang hat es die Aufgabe. Informationen über die M. der Bundesrepublik Deutschland zu sammeln und aufzubereiten und durch Veröffentlichungen über den Gegner und dessen politisch-militärische Maßnahmen die militärwissenschaftliche, -propagandistische und -politische Arbeit zu unterstützen. Einen weiteren Teil der sozialistischen Landesverteidigung bildet die Zivilverteidigung. Sie ist ein eigenständiger Bereich und gehört nicht zu den Streitkräften und den anderen bewaffneten Organen und verfügt über eine eigene Dienstlaufbahnordnung sowie ein eigenes Dienstverhältnis der Offiziere und Unteroffiziere. Ihre zentralen Aufgaben sind weiterhin der Luftschutz und der Katastrophenschutz. Die Unterstellung der Zivilverteidigung unter das Ministerium für Nationale Verteidigung (vorher war sie dem Ministerium des Innern zugeordnet) bedeutet, daß die DDR sich dem Verfahren der übrigen sozialistischen Staaten angeschlossen hat. Seit dem 1. 1. 1978 gilt eine neue Dienstlaufbahnordnung für die Zivilverteidigung, die die Grundlage für die Rekrutierung, Ausbildung und den Einsatz von Kadern mit politischen, staatsrechtlichen und Spezialkenntnissen darstellt (GBl. I, 1977, S. 365). Die Angehörigen der Zivilverteidigung haben einen ehrenamtlichen Status, der Dienst kann als Wehrersatzdienst geleistet werden. Mit dieser Vorschrift hat man die Grundlage dafür geschaffen, daß im Fall eines Einsatzes in geringerem Umfang auch wehrpflichtige Bürger einberufen werden können, um den Schutz der Bevölkerung und der Volkswirtschaft zu gewährleisten. Auch die Organisationen und Institutionen, die mit der sozialistischen Wehrerziehung befaßt sind, gehören zur sozialistischen Landesverteidigung, im weiteren Sinn auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK), sofern es Aufgaben im Rahmen der Zivilverteidigung wahrnimmt. Zur ökonomischen Sicherung der Landesverteidigung werden bereits in Friedenszeiten auf internationalem wie nationalem Gebiet eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die Bestandteil der nationalen Wirtschaftsplanung sind (militärischer Bedarf der NVA und anderer Bereiche der Landesverteidigung, militärökonomische Integration, Rüstungsforschung und -entwicklung, Ausbau des militärischen Transport- und Sicherungswesens). Nach der Interpretation der internationalen Lage durch die SED wird die Entspannung ständig durch vermeintliche Aggressivität des Monopolkapitalismus bedroht bzw. kann nur, solange keine militärische Entspannung durch Abrüstung eintritt, durch weitere Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft erreicht werden. Die Partei sieht daher keinen Anlaß, ihre militärpolitischen Maßnahmen abzuschwächen oder den weiteren Ausbau der Landesverteidigung zu vernachlässigen. Die behauptete Permanenz der Bedrohung durch den Imperialismus dient der SED als Grund, von den Streitkräften wie von der Bevölkerung weiterhin alle Anstrengungen zur Erfüllung der militärpolitischen Aufgaben zu verlangen. In jüngster Zeit stößt die SED besonders unter der jüngeren Bevölkerung auf Widerspruch bzw. es machen sich Erscheinungen der Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Propaganda von der Gefährlichkeit des Gegners breit. Sie wendet sich gegen diese Erscheinungen und bekämpft vor allem die Auffassung in der Bevölkerung, daß angesichts der behaupteten Stärke des sozialistischen Lagers und der ständigen Erfolge in der Sicherheitspolitik die sozialistischen Staaten als Zeichen guten Willens als erste einen Beitrag zur Abrüstung leisten könnten. Sie wehrt sich auch gegen den Vorwurf, daß ihre M. den Militarismus in der DDR fördere, indem z. B. durch die sozialistische Wehrerziehung militärische Normen einen hohen Stellenwert im Erziehungsprozeß erhielten, durch Rüstung der Volkswirtschaft Mittel für die Steigerung des Verbrauchsgüterangebots entzogen werden, militärische Kategorien im politischen Entscheidungsprozeß eine zu große Bedeutung hätten und der Ausbau des militärischen Bereichs zum Verzicht auf gesellschaftspolitische Reformen führe. Militarismus, so die SED, sei in sozialistischen Gesellschaften nicht möglich und mit deren Wesen unvereinbar, da er sich nur auf der Basis der kapitalistischen Eigentumsordnung entwickele und Kriterium des aggressiven Imperialismus sei. Diese Argumentation bezieht sich auf einen spezifischen Begriff des Militarismus, der keine Allgemeingültigkeit besitzt. Sie befreit die SED nicht von der Tatsache, daß ihre M. zu einer partiellen Militarisierung der DDR-Gesellschaft führt. Gero Neugebauer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 724–727 Militärmissionen, Alliierte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärstaatsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Selbstverständnis der DDR ist M. die Politik, die der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln dient. Darin unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik, soweit diese die äußere Sicherheit betrifft. 1. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom…
DDR A-Z 1979
Kirchen (1979)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 586] Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt ihrer Tätigkeit, ihre inneren Rechtsverhältnisse, ihre Organisation und über die für sie tätigen, d. h. sie nach innen leitenden und nach außen repräsentierenden Personen. Sie unterhalten eigene Ausbildungsstätten ohne Staatsaufsicht für kirchliche Berufe. Staatsrechtliche Grundlage für die Autonomie der K. im Rahmen der für alle geltenden Gesetze ist Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968, i. d. F. von 1974. Trotz ständig rückläufiger Mitgliederzahl und zahlreicher politischer Restriktionsmaßnahmen vor allem in den 50er und 60er Jahren konnten die Kirchen ihre Privatisierung zu bloßen Kultgemeinschaften verhindern und ihren Anspruch auf gesellschaftspolitische Mitwirkung aufrechterhalten. Erich Honecker erkannte am 6. 3. 1978 in einem Gespräch mit dem Vorstand des evangelischen K.-Bundes die gesellschaftliche Bedeutung der K. im Sozialismus der DDR an. Nach der Volkszählung vom 31. 12. 1964 ist die staatliche Religionsstatistik nicht mehr fortgeführt worden. 1978 dürfte weniger als die Hälfte der Bevölkerung der DDR von knapp 17 Mill. noch Mitglied einer K. gewesen sein. Die kirchlichen Schätzungen für 1977 liegen allerdings höher. Sie gingen von ca. 9,1 Mill. Mitgliedern in Religionsgemeinschaften aus, davon 7,9 Mill. evangelischen und 1,2 Mill. katholischen Bekenntnisses. Die Mitgliederzahlen der übrigen Gemeinschaften sind unbeträchtlich. Der Rückgang wird nicht mehr in erster Linie durch die K.-Austritte verursacht, sondern durch Nichtbeteiligung an Taufe (mit der die K.-Mitgliedschaft begründet wird), kirchlichem Unterricht und Konfirmation. Einschließlich Diakonie und Caritas beschäftigen die K. in der DDR zwischen 40.000 und 50.000 Personen haupt- und nebenberuflich, darunter etwa 6.000 Pfarrer und Priester. I. Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR Die 8 selbständigen evangelischen Landes-K. sind seit 1969 im „Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik“ zusammengeschlossen. Organe des K.-Bundes sind die aus den Mitglieds-K. beschickte Synode und die zu einem Drittel von der Synode gewählte, zu zwei Dritteln von den Landeskirchenleitungen beschickte 24köpfige Konferenz der K.-Leitungen. Vorsitzender ist seit der Gründung Bischof D. Albrecht Schönherr (Berlin [Ost]). Mitglieder des K.-Bundes sind: die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg (ohne die West-Berliner Region, s. u.) mit ca. 1,5 Mill. Mitgliedern und 860 Pfarrern, Bischof: D. Albrecht Schönherr; die Evangelische K. der K.-Provinz Sachsen mit ca. 1,5 Mill. Mitgliedern und 930 Pfarrern, Bischof: Dr. Werner Krusche; die Evangelische Landes-K. Greifswald mit ca. 450.000 Mitgliedern und 190 Pfarrern, Bischof: Horst Gienke; die Evangelische Landes-K. Anhalt mit ca. 220.000 Mitgliedern und 100 Pfarrern, Kirchenpräsident: Eberhard Natho; die Evangelische K. des Görlitzer K.-Gebietes mit ca. 125.000 Mitgliedern und 80 Pfarrern, Bischof: D. Hanns-Joachim Wollstadt; die Evangelisch-Lutherische Landes-K. Sachsen mit ca. 2,35 Mill. Mitgliedern und 1100 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Johannes Hempel; die Evangelisch-Lutherische K. in Thüringen mit ca. 1~Mill. Mitgliedern und 620 Pfarrern, Landesbischof: Werner Leich; die Evangelisch-Lutherische Landes-K. Mecklenburg mit ca. 750.000 Mitgliedern und 340 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Heinrich Rathke. Mit Sonderstatus angeschlossen ist dem K.-Bund die traditionsreiche Frei-K. Evangelische Brüderunität (Distrikt Herrnhut) mit 3.200 Mitgliedern, 10 Gemeinden und 20 Pfarrern. Leitender Geistlicher ist Unitätsdirektor Helmut Hickel. Die 5 erstgenannten Landes-K. gehören gleichzeitig der Evangelischen K. der Union (EKU) an, deren Bereich DDR sie bilden, die 3 letztgenannten sind gleichzeitig in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. (VELK) in der DDR zusammengeschlossen. Der K.-Bund versteht sich laut Ordnung als ein Zusammenschluß von bekenntnisbestimmten und rechtlich selbständigen Glied-K., die anstreben, stärker zusammenzuwachsen. Die gegenwärtigen Zuständigkeiten des K.-Bundes sind begrenzt. Er vertritt seine Mitglieds-K. im ökumenischen Rat der K. und in der Konferenz Europäischer K. und nimmt die sich daraus ergebenden ökumenischen Aufgaben und Kontakte wahr. Der K.-Bund vertritt seine Mitglieds-K. gegenüber Staat und Gesellschaft. Er will sie zu „Zeugnis und Dienst in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ zusammenführen. Auf zahlreichen Sachgebieten ist der K.-Bund durch Kommissions- und Ausschußarbeit bemüht, die kirchliche Arbeit zu koordinieren und auf gemeinsame Grundlagen zu stellen. Genannt seien das Ausbildungswesen, das Pfarrerdienstrecht, liturgische Angelegenheiten, Konfirmation und Christenlehre. Die Mitglieds-K. des K.-Bundes gehörten bis 1969 zusammen mit den Landes-K. in der Bundesrepublik [S. 587]Deutschland und Berlin (West) zur Evangelischen K. in Deutschland (EKD). Sie lösten ihre Mitgliedschaft zugunsten des eigenen neuen Zusammenschlusses (s. u.), legten jedoch gleichzeitig in Artikel 4 (4) der Bundesordnung fest: „Der Bund bekennt sich zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland. In der Mitverantwortung für diese Gemeinschaft nimmt der Bund Aufgaben, die alle evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam betreffen, in partnerschaftlicher Freiheit durch seine Organe wahr.“ Einen anderen Weg zur Verselbständigung wählte der lutherische Zusammenschluß. Ende 1968 bildete sich die VELK in der DDR durch Abtrennung von der bis dahin Ost und West umfassenden Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. Deutschlands (VELKD), indem auf der Basis der bestehenden Verfassung der VELKD eigene DDR-Leitungsorgane gebildet wurden. Demgegenüber zögerte die Evangelische K. der Union (EKU), zu der im Westen neben Berlin (West) die rheinische und die westfälische Landes-K. gehören, ihre Aufgliederung bis 1972 hinaus. Sie besteht auf der Basis der Ordnung der EKU als einer K. weiter, die jedoch in Leitung und Verwaltung in 2 vollkommen selbständig handlungsfähige Bereiche aufgegliedert wurde. Dabei wurde festgelegt, daß die EKU-Räte (Leitungen) für die Bereiche DDR einerseits und Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) andererseits regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen zusammentreten, was auch geschieht. Ebenfalls in Leitung, Verwaltung und Rechtsetzung in 2 Regionen geteilt, ohne daß das Prinzip der Einheit der Landes-K. aufgegeben wurde, ist auch die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg. Ihre Ostregion gehört zum DDR-K.-Bund, ihre Westregion (Berlin [West]) zur EKD. Die Präambel der Grundordnung (Verfassung) gilt in beiden Regionen unverändert weiter. Der materielle Teil der Grundordnung ist inzwischen in beiden Regionen nach den jeweiligen Bedürfnissen umgestaltet worden. Nachdem ursprünglich (1966) beide K.-Regionen mit D. Kurt Scharf noch einen gemeinsamen Bischof gewählt hatten, der sein Amt jedoch in der DDR niemals ausüben konnte, wurde 1973 für das Gebiet der DDR ein eigenes Bischofsamt geschaffen und mit Bischof Schönherr besetzt. Die K.-Verfassung weist ihn und den Bischof von Berlin (West) (seit 1977 Dr. Martin Kruse) an, „brüderliche Verbindung“ miteinander zu halten. Nach langjähriger theologischer Vorbereitung haben die evangelischen K. in der DDR 1979 einen Plan zu einer weitgehenden Strukturreform entwickelt. Danach soll, möglichst schon 1981, an die Stelle des K.-Bundes, der EKU (Bereich DDR) und der VELK in der DDR eine „Vereinigte Evangelische K. in der DDR“ mit erheblich größerer Kompetenz für Gemeinschaftsaufgaben treten. Diese Vereinigte K. soll weiterhin föderativ in die 8 Landes-K. gegliedert sein. (Weiteres zur evangelischen K. unter IV., Staat und K.) II. Die römisch-katholische Kirche Die katholische K. in der DDR ist eine Diaspora-K. Die rd. 1,2 Mill. Katholiken stellen eine Minderheit in der Bevölkerung von rd. 7 v. H. dar. An der Spitze der 7 Jurisdiktionsbezirke, von denen 2 Bistümer sind, stehen Bischöfe. Zusammen mit 4 Weihbischöfen bilden sie die „Berliner Bischofskonferenz“, das Leitungsgremium für die katholische K. in der DDR. Den Vorsitz hat traditionsgemäß der in Berlin (Ost) residierende Bischof von Berlin, derzeit (1979): Alfred Kardinal Dr. Bengsch, dem vom Papst 1962 der persönliche Titel eines Erzbischofs verliehen wurde. Die „Berliner Bischofskonferenz“ hieß bis zum Jahr 1976 „Berliner Ordinarienkonferenz“. Die Errichtung der „Berliner Bischofskonferenz“ geschah durch vatikanisches Dekret, das gleichzeitig deren Verselbständigung und Unabhängigkeit von der (West-)Deutschen Bischofskonferenz festlegte. Die „Berliner Bischofskonferenz“ hat danach z. B. nicht das Recht, für den Westteil des Bistums Berlin zu beschließen. Der Bischof von Berlin ist aufgrund seiner Jurisdiktionsrechte in Berlin (West) weiterhin auch Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz unter Vorsitz des Erzbischofs von Köln, derzeit (1979): Josef Kardinal Höffner. Das einzige Bistum, das geschlossen innerhalb des Territoriums der DDR liegt, ist das Bistum Meißen mit rd. 300.000 Katholiken (Bischof Gerhard Schaffran). Das Bistum Berlin (rd. 480.000 Katholiken) erstreckt sich zwischen Rügen und Jüterbog, Frankfurt (Oder) und Brandenburg. Der West-Berliner Teil (rd. 270.000 Katholiken) wird selbständig verwaltet. Die kirchenrechtliche Einheit des Bistums ist in der Person des Bischofs garantiert, dem von den Behörden der DDR zugestanden wird, den West-Berliner Teil seiner Diözese an 30 Tagen im Vierteljahr zu besuchen. Die Jurisdiktionsbezirke Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Meiningen gehören kirchenrechtlich nach wie vor zu Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland. und zwar Schwerin (rd. 100.000 Katholiken) zu Osnabrück, Magdeburg (rd. 300.000 Katholiken) zur Erzdiözese Paderborn, Erfurt (rd. 250.000 Katholiken) und der diesem Jurisdiktionsbezirk enger angegliederte kleine Verwaltungsbezirk Meiningen (rd. 20.000 Katholiken) zu den Diözesen Fulda bzw. Würzburg. 6 zum Bistum Hildesheim gehörende, aber auf DDR-Gebiet liegende Gemeinden wurden schon vor Jahren Schwerin, Erfurt und Magdeburg zugeordnet. Die Leiter der Bischöflichen Ämter Magdeburg, Erfurt und Schwerin, die Titularbischöfe Johannes Braun, Hugo Aufderbeck und [S. 588]Heinrich Theissing, wurden im Juli 1973 von Papst Paul VI. zu Apostolischen Administratoren ernannt und damit unabhängig von den bis dahin für sie zuständigen Ordinarien der westdeutschen Diözesen. Das ehemalige Erzbischöfliche Amt Görlitz (rd. 70.000 Katholiken), ein Restteil der durch die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze an Polen gefallenen Erzdiözese Breslau, war bereits 1972 Apostolische Administratur unter Leitung von Bischof Bernhard Huhn geworden. Die Bischöfe von Berlin, Meißen, Magdeburg und Erfurt haben je einen Weihbischof zur Seite. Auf über 1.000 Seelsorgestellen sind rd. 1.300 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In 282 Klöstern und klösterlichen Niederlassungen (Stand März 1975) leben etwa 2.500 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der katholischen Kirche unterhaltenen 33 Krankenhäusern, 107 Altersheimen, 44 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. In 18 weiteren Ordensniederlassungen leben noch rd. 120 männliche Ordensangehörige. Die Politik der SED-Führung gegenüber der katholischen K. hat sich in Ausdruck und Intensität stets von derjenigen unterschieden, die sie gegenüber der evangelischen K. anwandte. Dafür mögen folgende Gründe maßgebend sein: Die Katholiken in der DDR bilden eine Minderheit; sie sind eng mit der Welt-K., besonders mit dem Heiligen Stuhl, verbunden; sie haben sich von Anfang an unter Verzicht auf gesellschaftliche Aktivität auf Kultus und Caritas sowie Aufbau und Stärkung der Gemeinden beschränkt. Diese politische Abstinenz ist im wesentlichen bis in das Jahr 1978 durchgehalten worden. Seit Anfang der 60er Jahre durften die Bischöfe in der DDR nicht mehr an kirchlichen Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, während es ihren westdeutschen Kollegen versagt war, die zu ihren Diözesen gehörenden, in der DDR liegenden Jurisdiktionsbezirke zu besuchen. Eine gewisse Auflockerung des strikten Ausreiseverbots ergab sich nach der Annäherung zwischen dem Vatikan und der UdSSR unter dem Pontifikat Johannes' XXIII. (1963). Zum Beginn des II. Vatikanischen Konzils im Oktober 1963 erhielten 7 Bischöfe eine Ausreisegenehmigung. Zu einer heftigen Kontroverse mit der SED-Führung kam es, nachdem die Bischöfe der DDR zusammen mit den westdeutschen Bischöfen im Dezember 1965 eine Antwort auf die Versöhnungsbotschaft des polnischen Episkopats unterzeichnet hatten. Mit ihrem Schritt hätten sie „gegen die Friedenspolitik unserer Regierung verstoßen“, schrieb „Neues Deutschland“. Erstmals deutete Ulbricht während einer Kundgebung im Friedrichstadtpalast (Berlin [Ost]) am 15. 2. 1968 auf dem Höhepunkt der Verfassungsdiskussion seine Bereitschaft zu Vereinbarungen mit dem Vatikan an. Es folgte jedoch kein erkennbarer entsprechender Schritt der SED-Führung. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre zeichnete sich zwischen Partei und Staat einerseits und katholischer K. andererseits eine leichte Entspannung ab. Zwar verurteilten die Bischöfe im November 1965 in einem Hirtenwort die weitgehende Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs und im September 1967 in einem weiteren den Zwang zur Jugendweihe, aber es folgte auf beide Äußerungen keine staatliche Reaktion. Zugleich wuchs das Selbstvertrauen der in der DDR lebenden Katholiken, wie besonders deutlich auf dem ersten Erfurter Laienkongreß im Juni 1970 zu erkennen war. Zum ersten Mal hörte man auf einem von der K. offiziell genehmigten Kongreß positive Bewertungen des zweiten deutschen Staates und vereinzelt auch Bekenntnisse zu ihm. Anläßlich des 20. Jahrestages der Gründung der DDR erklärte Kardinal Bengsch vor Teilnehmern an der traditionellen Wallfahrt nach Bernau, die katholische K. erkenne an, was in diesem Staat „zum wirklichen Wohl des Menschen“ getan werde. Sie habe in den vergangenen Jahren seelsorgerlich arbeiten können und „mehr Chancen (gehabt), als sie ausgenutzt hat“. Bengsch und andere Bischöfe und Prälaten zeigten sich nun erstmals bei offiziellen Empfängen zum DDR-Jubiläum. Schon am 25. 9. 1969 hatte SED-Politbüro-Mitglied Hermann Matern in einer Rede in Berlin (Ost) vor führenden Funktionären der Ost-CDU das Interesse der SED hinsichtlich einer Annäherung an den Vatikan signalisiert. Die von Papst Paul VI. weiterentwickelte katholische Soziallehre, die Haltung des Vatikans im Vietnam-Konflikt und die vermeintliche langsame Überwindung des traditionellen kirchlichen Antikommunismus wurden bei dieser Gelegenheit ebenfalls positiv bewertet. Mit der Diskussion der Ostverträge, und erst recht nach ihrer Unterzeichnung, verstärkte sich der politische Druck auf die Bischöfe, die Lösung der Jurisdiktionsbezirke von den westdeutschen Diözesen zu betreiben und die K. damit an den sozialistischen Staat heranzuführen. Am 24. 8. 1972 drängte Ministerpräsident Stoph Kardinal Bengsch, in Rom darauf hinzuwirken, daß es zur Errichtung selbständiger Bistümer in der DDR komme. Ende September 1972 verfügte dann Rom in einem Dekret die jurisdiktionelle Ausgliederung des Bistums Berlin aus dem Metropolitanverband Breslau, nachdem Schlesien schon vorher auch kirchenrechtlich als Teil Polens anerkannt worden war. Die Berliner Diözese wurde dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt. Bereits mit Dekret vom 28. 6. 1972 war die Apostolische Administratur Görlitz errichtet worden. Am 24. 1. 1973 fand schließlich in Rom eine Begegnung zwischen dem 1978 tödlich verunglückten SED-Politbüro-Mitglied W. Lamberz und dem „Außenminister“ des Vatikans, Erzbischof Casaroli, statt. Vorausgegangen waren Ende 1972 Gerüchte über Kontakte zwi[S. 589]schen Vatikan-Vertretern und DDR-Abgesandten in Belgrad. Anfang März 1973 warnten die westdeutschen Bischöfe den Vatikan vor einer Neuordnung der kirchlichen Verwaltung in der DDR, die das Reichskonkordat tangieren würde. Im Juni 1975 kam Casaroli zu einem 6tägigen Besuch in die DDR, wo er 2 Tage als offizieller Staatsgast Gespräche mit Vertretern der Regierung der DDR, u. a. mit Außenminister Fischer, Ministerpräsident Sindermann und dem Staatssekretär für K.-Fragen, Seigewasser, führte. Anschließend machte er als Gast von Kardinal Bengsch eine Rundreise durch die DDR (Dresden, Weimar, Erfurt), besuchte das ehemalige KZ Buchenwald sowie das Priesterseminar in Erfurt. Im Verlauf dieser Reise begegnete er vielen Bischöfen und Priestern. In einer Predigt in Berlin (Ost) kündigte Casaroli an, daß eine Pilgergruppe von 150 Katholiken aus der DDR anläßlich des Heiligen Jahres im Sommer Rom besuchen dürfe. Darüber hinaus brachten jedoch die Gespräche Casarolis mit den Regierungsvertretern kein konkretes Ergebnis. Am Rande der Schlußsitzung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist es am 1. 8. in Helsinki auch zu einem Gespräch zwischen dem Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, und Casaroli gekommen, das ADN als „freundschaftlich“ bezeichnet hat. Im Oktober 1975 besuchte Casaroli Bonn, wo er mit Bundeskanzler Schmidt und Außenminister Genscher u. a. das Verhältnis des Vatikans zur DDR erörterte. Während das Problem der Änderung der Bistumsgrenzen von der K.-Regierung offenbar auf Eis gelegt worden ist, kam der Vatikan der DDR-Regierung mit der Verselbständigung der erwähnten „Bischofskonferenz der DDR“ im Oktober 1976 entgegen. Die spektakuläre Begegnung zwischen dem Partei- und Staatsratsvorsitzenden Honecker und einer Delegation von Vertretern der evangelischen K.-Leitungen in der DDR vom 6. März 1978, bei der der SED-Generalsekretär die positive Regelung einer Reihe von bislang zwischen Staat und K. in der DDR strittigen Sachfragen zusagte, hat zu keinen unmittelbaren Auswirkungen auf das Verhältnis der katholischen K. zum Staat geführt. In einem Schreiben an die Regierung der DDR protestierten die Bischöfe vielmehr energisch gegen die geplante Einführung des Faches Wehrkunde in den Schulunterricht. Das am 12. 6. 1978 übergebene Schreiben wies vor allem auf das Vorrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und die Verpflichtung zur Erhaltung des Friedens hin. Der Brief der „Berliner Bischofskonferenz“ blieb jedoch bisher ohne Antwort. Schon im November 1974 hatten sich die katholischen Bischöfe in einem von allen Kanzeln verlesenen Hirtenwort gegen den „Monopolanspruch“ der SED im Erziehungsbereich gewandt. Auch dieser kirchliche Schritt war ohne jedes Echo von Seiten des Staates und der staatlich gelenkten Publizistik geblieben. Von 1973 bis 1975 hielt die katholische K. eine Pastoralsynode aller Jurisdiktionsbezirke in der DDR in Dresden ab. An der zweimal jährlich in der Hof-K. tagenden Versammlung haben neben den Bischöfen und zahlreichen in- und ausländischen Gästen rd. 150 Priester und Laien teilgenommen. Als Ergebnis sind 9 Dokumente vorgelegt worden, die sich mit Fragen des Glaubens, der christlichen Moral, Problemen von Ehe und Familie, der Rolle des Christen in der Arbeitswelt, der Diakonie, der Aufgaben der Priester sowie der Ökumene befassen. Die katholische K. unterhält an Instituten und Einrichtungen neben den oben erwähnten Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Priesterseminare in Erfurt („Albertus-Magnus-Akademie“ für „Philosophisch-theologisches Studium“) und Neuzelle („Bernadinum“ bei Frankfurt/Oder), das Pastoralseminar Huysburg bei Halberstadt sowie als Vorbildungsanstalten das bischöfliche Vorseminar in Schöneiche bei Berlin, das Norbertuswerk Magdeburg und den Sprachenkurs Halle, ferner Fürsorgerinnen-, Katecheten- und Kindergärtnerinnenseminare sowie ein Seminar für die Ausbildung von K.-Musikern. (An der Erfurter Akademie studierten 1973 ca. 160 Studenten.) Herausragende Ereignisse im Leben der K. der DDR waren die Fertigstellung und Wiederindienstnahme der im Krieg zerstörten St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin (Ost) im November 1963 sowie das 200jährige Jubiläum der Kathedrale im November 1973, an dem zahlreiche Bischöfe aus dem Ausland teilnahmen. Im Jahr 1972 wurde außerdem das der Kathedrale benachbarte Bernhard-Lichtenberg-Haus, in dem der Bischof residiert und die kirchliche Verwaltung ihren Sitz hat, seiner Bestimmung übergeben. Während die Bischöfe in der DDR lange Zeit kein westliches Land außer Italien zum Zweck von Kontakten mit dem Vatikan besuchen durften, sind die Grenzen für sie in den letzten Jahren etwas durchlässiger geworden. So durften einzelne Würdenträger an internationalen kirchlichen Veranstaltungen auch im Westen teilnehmen. Kardinal Bengsch konnte sogar bei besonderen Ereignissen in der Bundesrepublik anwesend sein, z. B. beim St.-Otto-Jubiläum in Bamberg sowie bei der Beisetzung Kardinal Döpfners und der Inthronisation seines Nachfolgers Ratzinger in München. Außerdem reiste Bengsch in den vergangenen Jahren nach Polen, in die ČSSR und die UdSSR. Im Sommer 1975 kam es zu einer aufsehenerregenden Begegnung mit der katholischen Kirchenführung Litauens in Vilnius und Kaunas. Dieser Besuch wurde 1976 von litauischer kirchlicher Seite erwidert. [S. 590]<III. Freikirchen und andere Gemeinschaften> Die beiden größten sog. Frei-K. sind die Evangelisch-Methodistische K. in der DDR (37.000 Mitglieder, 143 Pastoren, Bischof: Armin Härtel, Dresden) und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten) in der DDR (30.000 Mitglieder, 125 Pastoren, Präsident: Herbert Moret, Berlin [Ost]). Der Größe nachfolgen die altlutherische K. (11.000 Mitglieder), der Bund evangelisch-reformierter Gemeinden (8.100 Mitglieder), der Bund Freier Evangelischer Gemeinden (1.350 Mitglieder), der Verband der Altkatholischen K. in der DDR (1200 Mitglieder), die Mennoniten und die Quäker. Die Frei-K. arbeiten in der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der DDR“ mit den evangelischen Landes-K. zusammen. Die römisch-katholische K. ist mit einem Beobachterstatus ebenfalls vertreten. Alle diese K. und Religionsgemeinschaften sind staatlich anerkannt. Sie haben sämtlich ihre früher zum Teil gesamtdeutsche Organisation aufgegeben. Anders ist das bei der Russischen Orthodoxen K. Sie zählt relativ wenige Mitglieder in der DDR, spielt öffentlich jedoch eine größere Rolle, 1960 errichtete das Moskauer Patriarchat der Russischen Orthodoxen Kirche in Berlin (Ost) ein Exarchat für „Berlin und Mitteleuropa“. Der jeweilige Exarch ist Erzbischof der entsprechenden Diözese, die auch Berlin (West) und die Bundesrepublik Deutschland umfaßt. Seit 1978 amtiert Erzbischof Melchisedek als Exarch. Staatlich nicht anerkannte Sekten spielen in der DDR kaum eine Rolle, mit Ausnahme der Zeugen Jehovas, die bemüht sind, ihre Missionstätigkeit auch hier in beschränktem Umfang fortzuführen. Aus ihren Reihen kommen immer wieder Wehrdienstverweigerer. Die Zeugen Jehovas sind verboten, werden aber in der Regel nicht verfolgt. IV. Staat und Kirchen Die staatliche K.-Politik der DDR ist vornehmlich an der evangelischen K. ausgerichtet. Zum Protestantismus zählten sich noch 1950 laut Volkszählung 14,8 Mill. DDR-Bürger. Das gesamte Gebiet der DDR war ursprünglich fast durchweg evangelisch. Die SED hat es stets vermieden, eine auf Abschaffung oder vollständige Privatisierung der K. gerichtete Politik zu betreiben. Statt dessen bemühte sie sich, ohne die K. grundsätzlich in Frage zu stellen, deren öffentlichen Einfluß zurückzudrängen bzw. auf den Status quo zu beschränken, das gesellschaftliche Leben vollständig zu säkularisieren sowie christliche Sitte durch Lebensäußerungen der sozialistischen Gesellschaft zu ersetzen. Das führte, zumal in den 50er Jahren, zu zahlreichen Konflikten, die den Beteiligten zuweilen als „Kirchenkampf“ erschienen, ohne daß jedoch wirksame Versuche unternommen wurden, die K. von innen her, entsprechend dem nationalsozialistischen Versuch mit den „Deutschen Christen“, aufzurollen und gleichzuschalten. Wenn man von der katholischen K. Polens absieht, genießen innerhalb des kommunistischen Machtbereichs die großen K. in der DDR vergleichsweise die größte Freiheit und innere Autonomie. Die K. sind die einzigen großen Organisationen in der DDR, die Personal- und Organisationsentscheidungen unabhängig von staatlichen oder gesellschaftlichen Organen treffen können, de jure wie de facto. Nach langen Kämpfen setzte die SED-Führung jedoch eine Einschränkung dieses Prinzips für die kirchlichen Außenbeziehungen durch: Der 1968 von Bischof Mitzenheim gesprochene Satz: „Die Grenzen der DDR bilden auch die Grenzen der kirchlichen Organisationsmöglichkeiten“ wurde Bestandteil des offiziellen Kommentars der DDR-Verfassung. Die DDR läßt die Mitgliedschaft der K. in ökumenischen Organisationen, insbesondere im Weltkirchenrat, der Konferenz Europäischer K., dem Lutherischen und dem Reformierten Weltbund sowie die Beziehung der römisch-katholischen K. zum Vatikan zu und fördert sie teilweise aus außenpolitischen Gründen; sie hat jedoch erreicht, daß die besonderen kirchlichen Bindungen innerhalb ganz Deutschlands aufgegeben oder eingefroren werden mußten. Während der staatliche Einfluß auf kirchliche Entscheidungen in den Außenbeziehungen (wie auch z. T. bezüglich der kirchlichen Aktivität innerhalb der DDR) negativ effektiv ist. wirkt er sich positiv nur selten aus. So sind die evangelischen K. in der DDR, anders als die in anderen Staaten Osteuropas, nicht korporative Mitglieder der in den sozialistischen Staaten geförderten Christlichen Friedenskonferenz (CFK). Seit Gründung der DDR lassen sich 3 Hauptphasen der staatlichen K.-Politik unterscheiden: 1. Von 1949 bis 1958 stand im Vordergrund das Ziel, die Position der K. in der Gesellschaft, wo immer möglich, zu beschneiden; 2. daran schloß sich bis 1969/71 ein politischer Kampf gegen die gesamtdeutsche K.-Organisation, insbesondere der evangelischen K., an; 3. seitdem berücksichtigt die SED das Bemühen insbesondere der evangelischen K. um eine eigenständige Positionsbestimmung in der sozialistischen Gesellschaft und begann ihrerseits Mitte der 70er Jahre damit, die von Honecker am 6. 3. 1978 öffentlich bekräftigte Politik einer begrenzten Partnerschaft zwischen Staat und K. bei fortbestehendem ideologischem Antagonismus vorzubereiten. Die Tendenzen der 1. Phase sind, z. T. in abgemilderter Form, auch in den folgenden Phasen wirksam geblieben. In der 1. Phase vor allem dominierte die atheistische und antiklerikale Propaganda. Die K.-Austrittsbewegung wurde massiv gefördert, insbe[S. 591]sondere die gesellschaftlichen Führungs- und Schlüsselberufe wurden, mit wenigen Ausnahmen, nur Nichtchristen zugänglich gemacht. Mit der Jugendweihe begann man, die Konfirmationssitte zu entwerten (Sozialistische ➝Feiern). Der kirchlich erteilte Religionsunterricht (Christenlehre) wurde entgegen der Verfassung der DDR von 1949 aus den Schulräumen und aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulunterricht verbannt. Die K.-Steuer wurde zu einem privaten, rechtlich nicht einklagbaren freiwilligen K.-Beitrag. Alle kirchlichen Aktivitäten außerhalb kircheneigener Räume wurden erschwert und z. T. unmöglich gemacht. Die Junge Gemeinde, die nach dem Krieg gefundene Form evangelischer Jugendarbeit, und Studentengemeinden wurden bekämpft. Es kam auch zu Verhaftungen und Schauprozessen. Gleichzeitig jedoch behielten die K. in vieler Hinsicht ihren aus der Vergangenheit überkommenen Sonderstatus. Ihr Grund- und Waldbesitz wurde z. B. nicht der Bodenreform unterworfen und blieb z. T. später auch von der Kollektivierung ausgenommen. Das eigene kirchliche Arbeitsrecht (Beamte!) blieb bestehen; auch in ihrem Arbeitsgesetzbuch berücksichtigte die DDR die besonderen Bedingungen kirchlicher Arbeit. Es wird weiterhin an den 6 alten staatlichen Universitäten ein Teil des Pfarrernachwuchses der evangelischen K. wissenschaftlich-theologisch ausgebildet. In der 2. Phase wurde der Zusammenhang der staatlichen K.-Politik mit der Deutschlandpolitik der SED besonders deutlich. Die Regierung der DDR nahm den Abschluß des Militärseelsorgevertrages der EKD mit der Bundesregierung zum Anlaß, ihre Beziehungen zur EKD abzubrechen und propagandistisch sowie durch administrative Maßnahmen (jedoch nicht durch gesetzliche oder sonst rechtswirksame Maßnahmen) auf die Verselbständigung der K. in der DDR hinzuwirken. Die DDR-Regierung lehnte es 1957/58 ab, über verschiedene Konflikte, insbesondere im Erziehungsbereich, mit der EKD zu verhandeln. Statt dessen kam es zu Verhandlungen mit „Vertretern der evangelischen K. in der DDR“, an deren Ende ein Kommuniqué vom 21. 7. 1958 stand, demzufolge die K.-Vertreter u. a. erklärten: „Ihrem Glauben entsprechend erfüllen die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit. Sie respektieren die Entwicklung zum Sozialismus und tragen zum friedlichen Aufbau des Volkslebens bei.“ Zur gleichen Zeit förderte die SED die Gründung eines „Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR“ (der sich Ende 1974 überraschend selbst auflöste), der sich programmatisch verpflichtete, an der „inneren und äußeren Stärkung der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ mitzuwirken (Satzung von 1967). Dieser Pfarrerbund, dessen Mitgliederzahl stets unbedeutend blieb (Schätzung einschließlich Pensionären und Pfarrfrauen 250), wurde, ähnlich wie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“ der Nationalen Front, die DDR-Regionalkonferenz der CFK und die CDU, in der Presse zum eigentlichen Repräsentanten des politischen und kirchlichen Willens der evangelischen Christen in der DDR gemacht; er gewann jedoch innerkirchlich ebenso wie die anderen Gruppen nicht einmal die Bedeutung einer Minderheitsfraktion. Am 4. 10. 1960 griff W. Ulbricht in einer Erklärung vor der Volkskammer das Kommuniqué von 1958 auf und beendete die Phase der atheistischen und antiklerikalen Propaganda in der DDR mit der Feststellung: „Das Christentum und die humanistischen Ziele des Sozialismus sind keine Gegensätze.“ Ulbricht warb damit um kirchliche Zustimmung (nicht nur Respektierung) zur sozialistischen Entwicklung in der DDR, die mit einer Absage an die „westdeutschen NATO-Kirchen“ verbunden sein sollte. Die evangelischen Landes-K., die nun ohne zentralen Kontakt zu staatlichen Stellen eine lose, offiziell nicht anerkannte „Konferenz der evangelischen Kirchenleitungen in der DDR“ unter Vorsitz von Bischof D. Friedrich-Wilhelm Krummacher (Greifswald) gebildet hatten, stellten sich dagegen auf den Rechtsstandpunkt, daß der Staat nicht über kirchliche Organisationsformen zu entscheiden habe, und hielten an der EKD-Zugehörigkeit fest. Ulbricht fand infolgedessen keine legitimierten Partner für seine K.-Politik. Lediglich aus den Reihen der CDU, des Pfarrerbundes usw. konnte er damals mit Zustimmung rechnen. Dennoch wurde die antikirchliche Polemik in der Presse fast vollständig auf westdeutsche Adressaten umgestellt. Nur im Ausnahmefall kam es noch zu öffentlichen Angriffen auf die K. oder einzelne prominente K.-Vertreter in der DDR. Ein Ende 1963 unternommener Versuch, die eingeschlafene atheistische Agitation auf wissenschaftlichem Atheismus an der Universität Jena zu begründen (Lehrstuhl: Prof. Olof Klohr), führte zwar zur zeitweisen Belebung der marxistischen Religionssoziologie, wurde einige Jahre später jedoch wieder aufgegeben. Erst nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde erneut ein Programm zur atheistischen Schulung von Kadern vorbereitet. Der wiederum unter der Führung von Klohr betriebene wissenschaftliche Atheismus wirkt sich jedoch nicht kirchenpolitisch und nicht in der öffentlichen Propaganda aus. Er dient, jedenfalls teilweise, der ideologischen Klärung und Schulung der Führungskader der SED in einer Situation, in der die Zusammenarbeit von Staat und K. propagiert und die positive gesellschaftliche Rolle der K. bei der Verwirklichung der „zutiefst humanistischen Ziele“ der sozialistischen Gesellschaft offiziell hervorgehoben wird. Im Zuge der erwähnten K.-Politik mit nicht kirchlich legitimierten Partnern führte Ulbricht am 9. 2. 1961 ein in der gesamten Presse der DDR abgedrucktes [S. 592]Gespräch mit einer „Delegation christlicher Persönlichkeiten“ unter Leitung des Leipziger Theologieprofessors Emil Fuchs, in dessen Verlauf Ulbricht für Zusammenarbeit von Marxisten und Christen warb. Er erklärte, die humanistischen und sozialen Ziele des ursprünglichen Christentums und die humanistischen und sozialen Ziele des Sozialismus stimmten so weitgehend überein, „daß sich ein Zusammengehen geradezu aufdrängt“. Im sog. Wartburg-Gespräch vom 18. 8. 1964 mit dem thüringischen Landesbischof D. Moritz Mitzenheim, der als einziger der evangelischen K.-Führer auf diese Linie eingeschwenkt war, ergänzte Ulbricht seine kirchenpolitischen Ausführungen mit der Feststellung einer „gemeinsamen humanistischen Verantwortung“, die Marxisten und Christen verbinde. Er räumte dem Verhältnis von Marxisten und Christen, immer unter der Voraussetzung der selbstverständlichen Anerkennung der Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei, einen wichtigen Platz in seiner Konzeption einer „sozialistischen Menschengemeinschaft“ ein. Vor allem wegen der EKD-Frage gingen die K. jedoch praktisch nicht auf das kirchenpolitische Werben Ulbrichts ein. Obgleich die EKD-Mitgliedschaft der DDR-K. fast nur noch formal praktiziert werden konnte, erklärten die EKD-Synodalen in der sog. Fürstenwalder Erklärung vom 5. 4. 1967, sie wollten an der Gemeinschaft in der EKD festhalten. Erst als die neue Verfassung der DDR im April 1968 in Kraft trat, änderten die evangelischen Landes-K. ihre Haltung in dieser Frage. Bisher sahen sie die gesamtdeutsche K.-Gemeinschaft nur politisch in Frage gestellt. Mit der neuen Verfassung war zu befürchten, daß sie auch staatsrechtlich unmöglich gemacht würde. Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR machten nun in dieser neuen Situation nach kirchlicher Auffassung ein gemeinsames Handeln aus seelsorgerlichen Gründen immer zwingender notwendig; die EKD-Struktur konnte, wenn sie offiziell für illegal erklärt wurde, die Voraussetzungen dafür nicht mehr bieten. In der Verfassung wurde die staatliche Absicht deutlich, keinen Zusammenhalt der evangelischen Landes-K. in Deutschland mehr zuzulassen und statt dessen Einzelverträge mit den Landes-K. abzuschließen. Daraufhin leitete man die Gründung des K.-Bundes ein. dessen Ordnung am 10. 6. 1969 in Kraft trat. Damit hatte die 3. Phase der staatlichen K.-Politik begonnen. An ihrem Anfang stand der Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968: „Jeder Bürger der DDR hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ In Art. 20 wird außerdem Gewissens- und Glaubensfreiheit verkündet. Alle übrigen die Religionsfreiheit und -ausübung betreffenden Festlegungen der Verfassung von 1949 sind entfallen. Ziel der DDR-K.-Politik war es, den Protestantismus als gesamtdeutschen Faktor auszuschalten. Praktisch wirkte sich die Gründung des K.-Bundes als organisatorische und sachliche Stärkung aus, obwohl die SED keine Stärkung des evangelischen Kirchentums in der DDR herbeiführen wollte. Die SED reagierte erst nach 20 Monaten positiv auf diese neue Situation. Am 24. 2. 1971 kam es zu einem offiziellen Besuch des K.-Bundesvorstandes bei Staatssekretär Seigewasser mit Austausch von Erklärungen und damit zur staatlichen Anerkennung des K.-Bundes als Repräsentation der 8 evangelischen Landes-K. in der DDR. Voraufgegangen war eine kirchenpolitische Grundsatzrede des Politbüro-Mitgliedes Paul Verner vom 11. 2. Damit waren die K. wieder zu Partnern der K.-Politik geworden. Konsequenterweise verlor die CDU — auch im Zusammenhang mit der auf dem VIII. SED-Parteitag vom Juni gleichen Jahres vollzogenen Preisgabe des Leitbildes von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ zugunsten einer neuen Aufwertung der Arbeiterklasse — an Bedeutung, ebenso Pfarrerbund, CFK usw. Die Rede Verners enthielt bereits grundlegende Elemente der kirchenpolitischen Linie, die E. Honecker 7 Jahre später demonstrativ sanktionierte. Die SED-Führung stellte sich auf die real existierende evangelische K. und die von ihr herausgestellten und legitimierten Repräsentanten ein. Sie verpflichtete sich, auf Versuche zu verzichten, die K. und die christliche Lehre zu „sozialisieren“. Gleichzeitig wurde jedoch nun an den K.-Bund die Erwartung gerichtet, ein „eigenständiges Profil“ in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu entwickeln. Verner legte die Zielsetzung des K.-Bundes, sich als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu bewähren, so aus: „Wir verstehen das so, daß kirchliche Amtsträger und Laien aufgerufen sind, in Dienst und Zeugnis die Deutsche Demokratische Republik allseitig weiter zu stärken, den Frieden zu erhalten und zum Nutzen aller und jedes einzelnen Menschen zu wirken,“ Es gehe damit um eine Neuorientierung in inhaltlichen Fragen der gesellschaftlichen Existenz der K., um eine „positive Standortbestimmung der Kirche in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung“. Der K.-Bund sah in diesen Feststellung eine Bestätigung der evangelischen Auffassung, daß die K. sich nicht auf religiöse Angelegenheiten im engeren Sinn beschränken und sich nicht privatisieren oder in ein kultisches Getto drängen lassen darf. Bischof Schönherr formulierte das in seiner im Namen des K.-Bundes gegenüber Seigewasser abgegebenen [S. 593]Erklärung: „Der einzelne Christ und die christliche Gemeinde können ihren Gottesdienst nur als Gottesdienst des ganzen Lebens … verstehen.“ Eine der grundlegenden, oft wiederholten Feststellungen des K.-Bundes bei dem in der Folgezeit unternommenen Versuch, die gesellschaftliche Standort- und Aufgabenbestimmung der evangelischen K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR vorzunehmen, umreißt der Satz: „Wir wollen nicht Kirche gegen, nicht Kirche neben, sondern Kirche im Sozialismus sein.“ Das führte zunächst zu der Konsequenz, daß die in der EKD-Periode, vor allem seit dem Mauerbau von 1961, von der offiziellen K. gewahrte politische Abstinenz aufgegeben wurde. Man bekannte sich zur politischen und gesellschaftlichen Mitarbeit auf der Grundlage der sozialistischen Gegebenheit in der DDR, jedoch, wie z. B. Bischof Krusche es formulierte, in „kritischer Solidarität“. Diese Haltung führte bald zu neuen Konflikten. Der VIII. Parteitag der SED brachte zwar keine Rücknahme der Verner-Rede vom Februar 1971, jedoch mit der erneuten Aufwertung der Arbeiterklasse auch eine veränderte Einschätzung der Bedeutung der eigenen K.-Politik, deren politischer Stellenwert nun geringer geworden war. Zu beobachten war zunächst die Tendenz, die K. inhaltlich auf den engeren religiösen Bereich zu beschränken und die gesellschaftliche Positionsbestimmung vor allem in nicht weiter reflektierter Hinnahme der sozialistischen Entwicklung und in kirchlichen Zustimmungen zur Außen- und Friedenspolitik der DDR zu sehen. Sichtbar wurde das in der Anwendung der Veranstaltungsverordnung, die 1971 in Kraft getreten war. Sie sieht Anmeldefreiheit kirchlicher Veranstaltungen nur für kultische Zusammenkünfte vor, während die evangelische K. auch z. B. Konfirmandenfreizeiten und sog. Bibelrüstzeiten mit Jugendlichen, Gemeindeseminare, K.-Tage und verschiedenste Veranstaltungen gesellschaftlicher Thematik zur freien Religionsausübung rechnet, die polizeilicher Kontrolle oder Genehmigung nicht unterliegen dürfe. Erst im Sommer 1973 führten interne Verhandlungen zu einer liberalisierten Anwendung dieser Verordnung. Voraufgegangen war eine Synode des K.-Bundes im Sommer 1972, in der die politische Mitarbeit der Christen in der Form kritischer Solidarität bejaht worden und der Wille zum Ausdruck gekommen war, den Sozialismus an seinen eigenen Maßstäben, insbesondere der Humanisierung, zu messen und zu diesem Ziel beizutragen. In diesem Zusammenhang benutzte der Hauptreferent der Synodaltagung, Heino Falcke, die Formulierung von einem „verbesserlichen Sozialismus“. Diese kirchlichen Tendenzen haben dazu beigetragen, daß die SED vorübergehend der CDU und den ihr verbundenen Gruppen (Pfarrerbund, CFK) wieder ein stärkeres kirchenpolitisches Gewicht gab. Albert Norden bezeichnete in einem Grußwort vor dem Erfurter CDU-Parteitag die Versammelten als „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“. Diese Formel, deren Inhalt nie scharf definiert wurde, spielte 1973/74 eine große Rolle, Sie wurde, vor allem von CDU-Sprechern, so ausgelegt, daß sich die gesellschaftliche Aufgabe der K. darauf zu beschränken habe, für die Christen die Motivation zum gesellschaftlichen Handeln als sozialistische Staatsbürger zu liefern, inhaltlich jedoch hätten sie keine eigenständige Funktion. Im Sommer 1974 wurde die Formel ersatzlos aufgegeben. Damit deutete die SED ihre Bereitschaft an, trotz der laufenden Auseinandersetzungen im Bildungsbereich und öffentlicher Kritik kirchlicher Sprecher an bestimmten politischen Entscheidungen (z. B. Widerspruch der evangelischen Bischöfe gegen die Klassifizierung des Zionismus als Rassismus im November 1975) und bestehenden Verhältnissen in der DDR, den K. die Definition ihres politischen und gesellschaftlichen Auftrages im Rahmen der sozialistischen Gesellschaft selbst zu überlassen. Eine Voraussetzung dafür war die Bereitschaft des K.-Bundes, im Rahmen der in der DDR bestehenden politischen Strukturen sich trotz der Gefahr propagandistischen Mißbrauchs an der Erörterung von Grundfragen der gesellschaftspolitischen Zielsetzung zu beteiligen. Bischof Schönherr hatte 1973 auf der Bundessynode in Schwerin grundsätzlich erklärt, die K. sei bereit, an dem Gespräch teilzunehmen, „das der Staat mit seinen Bürgern führt“, und meine, im Blick auf die Formung eines Menschenbildes einen eigenen Beitrag leisten zu können. Im Herbst des gleichen Jahres beteiligten sich erstmals offizielle K.-Delegierte an der DDR-Delegation zum Moskauer Weltfriedenskongreß. Honecker billigte auch den Vertretern der K. dabei ein Mandat der gesamten Gesellschaft der DDR zu. Seit dieser Zeit änderte sich der Stil der kontinuierlichen Verhandlungen zwischen K. und Staat, die seit 1958 ausschließlich vom Staatssekretariat für K.-Fragen geführt und thematisch auf unmittelbar kirchliche Angelegenheiten eingeengt worden waren. Es kam nunmehr, vermittelt durch das Staatssekretariat, auch zu Kontakten mit Politikern anderer Ressorts. Die Gespräche verloren den Charakter von einseitigen staatlichen Anordnungen oder Absichtserklärungen. Insbesondere im Zusammenhang mit der KSZE und der Schlußakte von Helsinki zeigte sich die SED-Führung bemüht, den evangelischen K.-Bund über Motive und Zielsetzungen ihrer Politik zu unterrichten und einzelne Entscheidungen ― vor allem im Bereich der Außenpolitik ― zu erläutern, ohne damit gleichzeitig propagandistische Ziele zu verbinden und kirchliche Zustimmungserklärungen zu verlangen. Zur gleichen Zeit setzte die SED-Führung im Inneren vor allem mit der Förderung des K.-Baus und der [S. 594]demonstrativen Anerkennung der kirchlichen Diakonie ein Signal. Mit der evangelischen wie mit der katholischen K. wurden Vereinbarungen nach Art. 39 der Verfassung der DDR über die Ausbildung mittleren medizinischen Fachpersonals in kirchlicher Verantwortung bei staatlicher Anerkennung des Fachschulabschlusses getroffen. Sonderbauprogramme zum Auf- und Umbau kirchlicher Gebäude wurden in Gang gesetzt, die in die staatliche Bauplanung aufgenommen wurden - bei überwiegender Finanzierung durch Spendenmittel von K. aus der Bundesrepublik. Auf Wunsch Honeckers erklärte sich der K.-Bund bereit, auch den in der kirchlichen Bedarfsliste ursprünglich nicht aufgeführten Berliner Dom wiederaufzubauen, dessen ausschließlich kirchliche Nutzung daraufhin vom Staat garantiert wurde. Als Ereignis von grundsätzlicher Bedeutung für das zukünftige Verhältnis von Staat und K. werteten SED-Führung wie K. die im Sommer 1976 getroffene Entscheidung, den Bau von K. und Gemeindezentren in sozialistischen Neubausiedlungen und Vorstädten zuzulassen. Darum hatten sich die K. 20 Jahre lang vergeblich bemüht. Die K. erhalten für diese Bauten Grundeigentum im Austausch gegen an anderer Stelle gelegenes K.-Land. Der sichtbaren Besserung der Staat-K.-Beziehungen auf oberer Ebene entsprach jedoch nicht die Erfahrung zahlreicher Christen, die vor allem über Diskriminierungen im Bildungsbereich und mangelnde berufliche Chancengleichheit klagten. Es kam zu wachsender Kritik an einer nicht immer eindeutigen Haltung der K.-Leitungen. Die Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz am 18. 8. 1976 vor einer Kirche in Zeitz entfachte eine stürmische Diskussion in den Gemeinden, vor allem unter Pfarrern und kirchlichen Mitarbeitern. Dies führte zu einer stärkeren Informationstätigkeit des K.-Bundes und der Leitungen der Landes-K. Gleichzeitig verstärkte sich die Tendenz, die politischen Verhältnisse in der DDR wieder stärker auch öffentlich zu kritisieren und auf die in der offiziellen Publizistik geleugneten Spannungen zwischen K. und Staat hinzuweisen. Ferner setzte der K.-Bund seine jahrelang erfolglosen Bemühungen um ein Grundsatzgespräch mit Regierungsvertretern über das Problem der Chancengleichheit im Bildungswesen fort. Es wurde bei zahlreichen öffentlichen Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß das Erziehungsziel der SED (Formung sozialistisch/kommunistischer Persönlichkeiten) in Spannung zum Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung sowie der Glaubens- und Gewissensfreiheit stehe und daß, da sich dieser Widerspruch nicht beseitigen lasse, die SED-Führung Formen der Toleranz entwickeln müsse. Besondere Besorgnis löste 1977 bei den K. die Veröffentlichung des Entwurfs eines neuen SED-Parteiprogrammes aus, in dem alle Grundrechte der Verfassung mit Ausnahme der Glaubens- und Gewissensfreiheit aufgeführt waren. Der K.-Bund forderte in einer öffentlichen Erklärung erfolgreich eine Korrektur des Entwurfs. Nach längerer vertraulicher Vorbereitung kam es daraufhin zu der ersten offiziellen Begegnung zwischen dem Staatsratsvorsitzenden und Generalsekretär des ZK der SED, Erich Honecker, und dem gesamten Vorstand des evangelischen K.-Bundes. Die Ergebnisse dieses Gesprächs wurden in einer offiziellen Veröffentlichung des Staatsrates festgehalten (ND 7. 3. 1978). Grundsätzlich erkannte Honecker die positive Rolle der K. im Sozialismus und ihr Recht auf eigenständige Mitwirkung bei der Erreichung „zutiefst humanistischer“ Ziele an. Er unterstrich das Prinzip der Chancengleichheit für alle Bürger, unabhängig von Weltanschauung und religiösem Bekenntnis, und erklärte, die sozialistische Gesellschaft der DDR wolle auch den christlichen Bürgern Geborgenheit und Perspektive vermitteln. Den K. solle „viel Verständnis“ entgegengebracht werden. Honecker akzeptierte den von Bischof Schönherr genannten Maßstab für die Bewertung des Staat-K.-Verhältnisses, das so gut oder schlecht sei, wie es der einzelne Christ in seiner individuellen Situation erfahre. Bei dem gleichen Gespräch wurde Einigung über eine Reihe seit Jahren bestehender Sachprobleme erzielt, von der Pachtzahlung für von LPG genutztes K.-Land bis zur Verbesserung der Seelsorge für Strafgefangene. Bedeutsamstes Zugeständnis der Parteiführung war, daß den K. fortan das Recht auf von ihr selbst gestaltete Informationssendungen in Hörfunk und Fernsehen zusätzlich zu der traditionellen sonntäglichen Gottesdienstsendung eingeräumt wurde. V. Kirchliche Tätigkeit in der DDR-Gesellschaft Der durch Honecker bestätigten Anerkennung einer eigenständigen gesellschaftlichen Funktion der K. im Sozialismus, die im einzelnen allerdings nicht genau definiert ist, entspricht ihre rechtliche Stellung. Sie sind nicht mehr Körperschaften öffentlichen Rechts, aber auch nicht sozialistische Organisationen oder Privatvereine, sondern Rechtsgemeinschaften eigener Art. Entsprechend wird in der DDR jetzt zwischen staatlichem, gesellschaftlichem, privatem und kirchlichem Eigentum unterschieden. Weder die Rechtsform der K. noch das kirchliche Eigentum sind formal eindeutig beschrieben bzw. festgelegt worden. Der überkommene Zustand, wie er sich bis in die 70er Jahre erhalten bzw. verändert hat, gilt als Norm. Das von beiden Seiten grundsätzlich befürwortete Prinzip einer Trennung von Staat und K. ist nicht vollständig durchgeführt; einige frühere Privilegien blieben erhalten, so die staatliche [S. 595]Theologenausbildung an den Universitäten und das kirchliche Mitgliedschaftsrecht. K.-Mitglied auch im Rechtssinn wird man durch Taufe; der K.-Austritt wird nicht gegenüber der K., sondern gegenüber dem staatlichen Notariat erklärt. Eine wirkungsvolle Tätigkeit der K. in der Öffentlichkeit begegnet noch immer erheblichen Einschränkungen. Besonders betroffen ist davon der kirchliche Unterricht, die Christenlehre. Die Politik der SED-Führung verfolgt das Ziel, neben der sozialistischen Schule und anderen Bildungseinrichtungen möglichst wenig erzieherische Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen durch die K. zu ermöglichen. Kirchlich erteilter Religionsunterricht ist gestattet, jedoch gehen die Beteiligungszahlen ständig zurück. Eine Ursache dafür ist, offiziellen Darstellungen von K.-Leitungen zufolge, eine Atmosphäre in den Schulen, die es den Eltern nicht opportun erscheinen läßt, die Kinder zur Christenlehre zu schicken. Konkreten Beschwerden wegen Diskriminierung aus religiösen Gründen wurde zwar meist nachgegeben. Ein Nachweis, daß alle Kinder mit christlicher Bindung nicht zu Abitur und Studium zugelassen werden, ist bisher nicht erbracht worden. Andererseits beschwerte sich der evangelische K.-Bund 1977 öffentlich, daß Christen der jüngeren Generation keine Chance für die Übernahme selbst kleinerer leitender Positionen hätten. Das Gespräch mit Honecker am 6. 3. 1978 verfolgte auch das Ziel, diese Mißstände abzustellen; jedoch haben kirchliche Sprecher deutlich gemacht, daß sie dafür nur eine Chance sehen, wenn die betroffenen Christen ihre Rechte konkret einfordern. Mit einer „freiwilligen Toleranz“ seitens der zuständigen Staatsorgane sei nicht zu rechnen. Die K. in der DDR unterhalten mehr als 100 eigene Ausbildungsstätten. Die evangelischen K. verfügen über 3 wissenschaftlich-theologische Einrichtungen für das Vollstudium der Theologie, die die staatlichen Sektionen ergänzen. Es gibt auf das Studium vorbereitende Seminare, und die Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Krankenschwestern und anderen, die im kirchlichen Rahmen berufstätig werden, ist in eigenen Einrichtungen möglich. Noch geringer als die Beteiligung am kirchlichen Unterricht ist naturgemäß die Beteiligung von Jugendlichen an den Jungen Gemeinden. Jedoch ist die kirchliche Jugendarbeit nicht zum Erliegen gekommen, sondern übt auf bestimmte Kreise erhebliche Anziehungskraft aus. Sichtbar wird das bei größeren Wochenendzusammenkünften, zu denen meist mehrere tausend Teilnehmer kommen, und in zahlreichen Bibelrüstzeiten während der Ferien. Für Erwachsene und Jugendliche spielen u. a. die K.-Tage in der DDR eine Rolle, die in jedem Sommer für bestimmte Regionen veranstaltet werden und Fragen des christlichen Lebens in der sozialistischen Gesellschaft behandeln. 1978 kamen bei den K.-Tagen in Leipzig, Erfurt und Stralsund fast 100.000 Christen zusammen - mit organisatorischer Unterstützung staatlicher Organe. Neuerdings sind auch Ansätze zu einer offenen Jugendarbeit der K. mit „problematischen Jugendlichen“ zu beobachten, die von den örtlichen Behörden toleriert wird. Aufgaben kirchlicher Erwachsenenbildung übernehmen weiter die Evangelischen Akademien z. B. in Berlin (Ost) und Meißen und die vom K.-Bund zentral vorbereiteten Gemeindeseminare. Eine begrenzte Öffentlichkeit wird durch die konfessionelle Presse hergestellt. Es gibt neben einem Evangelischen Nachrichtendienst in der DDR 5 evangelische Wochenblätter. Im Bereich der katholischen K. erscheinen 2 solcher Blätter, mehrere Frei-K. haben Monatsblätter. Wichtigste evangelische Monatsschrift ist „Die Zeichen der Zeit“. Die der CDU nahestehende evangelische Monatsschrift „Standpunkt“, die die früheren Zeitschriften „Evangelisches Pfarrerblatt“ und „Glaube und Gewissen“ abgelöst hat. erscheint mit deutlich politischer Ausrichtung. Katholisches Pendant zum „Standpunkt“ ist die „Begegnung“. Die konfessionellen Buchverlage (vor allem die Evangelische Verlagsanstalt Berlin [Ost]) und der katholische St.-Benno-Verlag Leipzig) legen jährlich ein umfangreiches Titelangebot vor. Der staatliche Rundfunk der DDR sendet sonntäglich eine kirchliche Morgenfeier. der in der Regel ein kirchenpolitischer Kommentar folgt. Zusätzlich zu der in kirchlicher Verantwortung laufenden Gottesdienstsendung wurden dem evangelischen K.-Bund durch Honecker ab Frühjahr 1978 monatlich eine 15-Minuten-Sendung mit kirchlichen Informationen über den Sender „Stimme der DDR“ (jeden letzten Samstag im Monat um 7.45 Uhr) sowie 5 oder 6 Sendetermine im Zweiten Fernsehprogramm eingeräumt, für deren inhaltliche Ausgestaltung ebenfalls kirchliche Beauftragte verantwortlich sind. Eigene, von denen der Politik der SED-Führung deutlich abweichende oder sie kritisierende Standpunkte können die K. in der DDR in diesen Sendungen jedoch nicht und in der kircheneigenen Presse nur andeutungsweise vortragen. Dies ist nur auf kircheninternen Informationswegen sowie durch Dokumentationen von öffentlichen Synoden und in Mitteilungen in den Gottesdiensten möglich. Die Anerkennung des Rechts auf eigenständige gesellschaftspolitische Mitarbeit im Juni 1978 mag dazu geführt haben, daß die Behörden der DDR auf Versuche verzichteten, mit Restriktionsmaßnahmen auf die Verlesung eines Kanzelwortes zu reagieren, in dem sich der K.-Bund mit der vorgesehenen Einführung eines obligatorischen Wehrkundeunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen für 14- und 15jährige kritisch-ablehnend auseinandersetzte. [S. 596]Hauptfeld staatlich anerkannter und eingeplanter gesellschaftlicher Arbeit der K. sind die evangelische Diakonie und die katholische Caritas, die eine innerhalb des sowjetischen Einflußbereichs einzigartige, von christlichen Prinzipien getragene soziale Tätigkeit entfalten können. Von bewußtseinsbildender Bedeutung ist auch die ökumenische Wirksamkeit der K. in der DDR. Es bestehen zahlreiche evangelisch-katholische Arbeitskreise bis hin zu gemeinsamen Pfarrkonferenzen. Mit staatlicher Förderung konnte der evangelische K.-Bund seine internationalen Beziehungen ausweiten. Er nimmt die Mitgliedschaftsrechte der Landes-K. u. a. im Ökumenischen Rat der K. wahr und ist bemüht, die Themen der Weltchristenheit in das Bewußtsein der Gemeinden in der DDR zu tragen und umgekehrt. Gleichzeitig konnten die bilateralen Beziehungen zu K. im östlichen wie im westlichen Europa ausgebaut werden. Zu einer begrenzten Normalisierung ist es auch im Verhältnis zu den in der EKD zusammengeschlossenen KSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 586] Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt…
DDR A-Z 1979
Pädagogische Wissenschaft und Forschung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Sie soll rechtzeitig neu auftretende Entwicklungsprobleme des Bildungswesens aufgreifen und die Voraussetzung dafür schaffen helfen, die Bildungseinrichtungen, insbesondere die Schule, ständig so zu vervollkommnen, daß sie den stetig wechselnden und wachsenden Aufgaben der Bildung und Erziehung gerecht werden können. Die PWuF. soll sich darauf konzentrieren, sowohl die theoretischen Grundprobleme der Bildung und Erziehung zu bearbeiten als auch die pädagogische Praxis gründlich zu analysieren; vor allem soll sie wissenschaftlich begründete Hilfen für die praktische pädagogische Arbeit geben und wissenschaftliche Grundlagen für künftige bildungs- bzw. schulpolitische Entscheidungen schaffen. Die PF. (Bildungsforschung) soll also sowohl als Vorlaufsforschung wie auch als Realisierungsforschung, und zwar in enger Wechselwirkung, sowie als bildungspolitisch-praktisch ausgerichtete, interdisziplinäre, schwerpunktmäßig orientierte Projektforschung, deren geplante Ergebnisse sich unmittelbar aus den Bedürfnissen der gesellschafts- und bildungspolitischen Zielsetzung ergeben, betrieben werden. Wichtigste Aufgabe der PWuF. ist es, ausgehend von den gesellschaftlichen Erfordernissen, Entwicklungsprobleme rechtzeitig aufzugreifen und effektive Lösungswege vor- bzw. einzuschlagen, um die erforderlichen Erkenntnisse zum „gesellschaftlich notwendigen Zeitpunkt“ in die Praxis zu überführen. Dies gilt derzeit insbesondere für die Realisierung des Maßnahmeplans für Volksbildung für die Zeit von 1970 bis 1980. Zu den wichtigsten mittelfristigen Aufgaben gehören Untersuchungen zu den Hauptproblemen der Theorie und Praxis der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, zur unterrichtlichen Realisierung des Lehrplanwerkes (Lehrplanreform) und der Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung), zur mittel- und langfristigen Prognose und Planung und effektiven Leitung des Bildungswesens sowie zur inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer. In diesem Zusammenhang sollen Grundmaterialien erarbeitet werden, die es den Bildungs- und Schulpolitikern in der DDR ermöglichen, notwendige Entscheidungen über eine eventuell zu modifizierende Gesamtkonzeption des Bildungs- bzw. Schulsystems der DDR für die 80er Jahre zu treffen. Die PWuF. in der DDR geht davon aus, daß Theorie und Praxis der Bildung und Erziehung durch die jeweiligen sozio-ökonomischen Verhältnisse bedingt und in diesem Zusammenhang zu erforschen und zu gestalten sind und daß der pädagogische Prozeß ein gesetzmäßig determiniertes Geschehen ist, dessen Wesen und Bedingungen erkennbar und daher auch zu beherrschen sind. Empirische Forschung, Bildungsprognose, Bildungsplanung, Bildungsökonomie und Bildungssoziologie sind relativ junge Disziplinen, die neben den traditionellen zunehmend an Umfang und an theoretischer wie praktischer Bedeutung gewinnen. So hat die Bildungsökonomie die Grundlagen für eine solche Planung und Leitung des Bildungswesens zu schaffen, die es ermöglichen, daß die von der Gesellschaft aufgewendeten Bildungsfonds (Finanzmittel) in einem volkswirtschaftlich vertretbaren Zeitraum an die Gesellschaft wieder zurückfließen können. Daraus resultieren zwei grundlegende Aufgabenkomplexe, nämlich den Zusammenhang von Bildungswesen und volkswirtschaftlichem Reproduktionsprozeß zu klären und das Wirtschaftlichkeitsprinzip auch im Bildungswesen zur Geltung zu bringen. Als (Leit-)Zentrum der pädagogischen Wissenschaft und Forschung wurde 1970 in Berlin (Ost) die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR (APW) gegründet. Dies bedeutete zunächst nichts weiter als die Umbenennung des vormaligen Deutschen Pädagogischen Zentralinstituts (DPZI), zumal damit auch keine wesentlichen personellen Veränderungen verbunden waren. Schon bei der Gründung des DPZI im Jahre 1949 hatte die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der RSFSR (jetzt: der UdSSR) als organisatorisches Vorbild gedient. Mit der Änderung des Namens der zentralen Institution wurde auch formal die Anpassung an das sowjetische Modell vollzogen. Zu den wesentlichen Aufgaben der APW gehören: 1. die aktive Mitwirkung an der Ausarbeitung und Realisierung der bildungspolitischen Aufgabenstellung von SED und Regierung der DDR, 2. die Weiterentwicklung der Pädagogik der DDR als einer Disziplin der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften und die prinzipielle Auseinandersetzung mit den pädagogischen Theorien des Westens, 3. die Mitwirkung an der Ausarbeitung der Prognose für das gesamte Bildungssystem und die Sicherung des wissenschaftlichen „Vorlaufes“ für die heranreifenden bildungs- und vor allem schulpolitischen Entscheidungen, [S. 784]4. die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiete der pädagogischen Wissenschaft, 5. die Förderung bildungspolitischer und erziehungswissenschaftlicher Problemdiskussionen im Rahmen der vorgegebenen politisch-ideologischen Normen, 6. die aktive Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und Schulfunktionäre sowie 7. die Organisierung der Zusammenarbeit mit den erziehungswissenschaftlichen Einrichtungen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Damit sind zugleich die wesentlichen Aufgaben der PWuF. in der DDR umschrieben. Die APW ist als zentrale Leiteinrichtung für die pädagogische Forschung in der DDR dem Minister für Volksbildung unterstellt und wird von einem Präsidenten — gegenwärtig (1978) von Prof. Dr. Gerhart Neuner — geleitet, den der Generalsekretär, die Vizepräsidenten und das Präsidium unterstützen. Ihr gehören ordentliche und korrespondierende Mitglieder an, die das Plenum als das höchste wissenschaftliche Organ der APW bilden. Die APW ist in Institute und Arbeitsstellen gegliedert. So bestehen beispielsweise Institute für pädagogische Theorie, für Theorie und Methodik der sozialistischen Erziehung, für pädagogische Psychologie, für Ökonomie und Planung des Volksbildungswesens, für Didaktik, für gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht, für mathematischen, naturwissenschaftlichen und polytechnischen Unterricht, für Fremdsprachenunterricht, für Unterrichtsmittel, für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens. Arbeitsstellen bestehen z. B. für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte, für Bauten der Volksbildung, für Sonderpädagogik, für sorbische Schulen und für Theorie und Methodik der Lehrerbildung. Zur Entwicklung eines planmäßigen und kontinuierlichen Zusammenwirkens von PW. und Praxis zwecks Lösung von Aufgaben der pädagogischen Forschung stehen der APW Forschungskindergärten. Forschungsschulen, Stützpunktschulen und Basis-Kreise zur Verfügung. Die Forschungskindergärten und Forschungsschulen sind Einrichtungen der Volksbildung, an denen Bedingungen und Möglichkeiten für systematische und langfristige empirisch-experimentelle, theoretisch-analytische und andere Arbeiten geschaffen werden, die auf die Realisierung übergreifender theoretischer und schulpolitischer Fragestellungen und bedeutsamer Einzelfragestellungen des Perspektivplans der PF. gerichtet sind. Sie arbeiten auf der Grundlage bestimmter Untersuchungsprogramme und haben das Recht, die verbindlichen staatlichen Dokumente, also Lehrpläne, Schulordnung usw., zeitweilig zu modifizieren, oder ganz auszusetzen. In der Regel werden reguläre Kindergärten und Oberschulen als Forschungskindergärten bzw. -schulen ausgewählt und personell und materiell-technisch, entsprechend den (perspektivischen) Bedarfsplänen für Unterrichtsmittel, besonders ausgestattet. Demgegenüber dienen die Stützpunktschulen empirischen Untersuchungen zu speziellen Fragen und zu Einzelaufgaben des Perspektivplans der PF. sowie zur Erprobung der in den Forschungsschulen und aus theoretisch-konzeptionellen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse. Die in den Stützpunktschulen durchzuführenden Forschungsvorhaben werden nach speziellen Untersuchungsprogrammen durchgeführt. Um die in diesen Sondereinrichtungen der APW erzielten Ergebnisse in größerem Umfang zu erproben und die Überleitung der Forschungsergebnisse unter Leitung und unmittelbarer Beteiligung der Wissenschaftler in die gesamte Schulpraxis vorzubereiten, wurden einzelne Basis-Kreise ausgewählt, so z. B. der Kreis Merseburg, aber auch einige Stadtbezirke von Berlin (Ost). Zur Gewährleistung einer einheitlichen und zentralen Führung der Lehrerbildungsforschung, d. h. der Forschungsaufgaben zur intentional-inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und anderer Pädagogen wurde die Leitstelle für Lehrerbildungsforschung der Pädagogischen Hochschule Potsdam als Arbeitsstelle für Theorie und Methodik der Lehrerbildung in die APW eingegliedert. Wurde in der DDR lange Zeit als „ein Paradoxon“ beklagt, „daß in Westdeutschland die Betriebspädagogik den ‚Betrieb als Erziehungsfaktor‘ schon längst erkannt hat und untersucht, während in der DDR, wo doch der Volkseigene Betrieb seit langem ein wichtiges Bildungszentrum und einen bedeutenden Erziehungsfaktor darstellt, vergleichbare Arbeiten weitgehend fehlen“, so hat sich in jüngster Zeit auch in der DDR die Betriebspädagogik als eine spezielle pädagogische Disziplin entwickelt, die vor allem zwei Aufgabenkomplexe zu bewältigen hat: 1. die Mithilfe sowohl bei der Erhöhung der pädagogischen Wirksamkeit des gesamten Bildungs- und Erziehungsgeschehens als auch 2. bei der Realisierung der Aufgaben der Berufsbildung im Volkseigenen Betrieb. Die Betriebspädagögik, die sich mit ihren Aussagen vor allem an Leiter der Arbeitskollektive und an Leiter auf höheren Ebenen im Betrieb richtet, untersucht die sich zunehmend differenzierenden betrieblichen Bildungs- und Erziehungsvorgänge. Die Skala reicht von in den Arbeits- und Leistungsprozessen integrierten pädagogischen Prozessen bis zu pädagogisch institutionalisierten Vorgängen im Produktionsunterricht der Schüler der Oberschulen, in der Berufsausbildung der Lehrlinge und in der Unterweisung von Erwachsenen in Lehrgängen und am Arbeitsplatz. Kennzeichnend für die Betriebspädagogik sind „die erwachsenenpädagogische Dominante“, d. h. das Vorherrschen von Untersuchungen zu den Bildungs- und Erziehungsvorgängen in den Arbeits- und Lernkollektiven berufstätiger Erwachsener, und „das leitungswissenschaftliche Denkprinzip“, das auf die Integration betriebspädagogischer und leitungswissenschaftlicher Fragestellungen, Denkansätze und Untersuchungen zielt. Die Berufsbildungsforschung in der DDR erfolgt nach dem vom Staatssekretariat für Berufsbildung im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bestätigten Zentralen Forschungsplan zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung. Auftrag[S. 785]geber für Forschungsleistungen des Hochschulwesens auf dem Gebiete der Berufsbildung sind das Zentralinstitut für Berufsbildung in Berlin (Ost) (Leiter: Prof. Dr. A. Knauer) sowie Staats- und Wirtschaftsorgane, letztere für Forschungsaufgaben, für die sie auch verantwortlich sind. Das Zentralinstitut für Berufsbildung übergibt dazu auch den Einrichtungen zur Ausbildung von Lehrkräften für den berufstheoretischen Unterricht und von leitenden Kadern der Berufsausbildung auf dem Zentralen Forschungsplan beruhende Themenzusammenstellungen für Dissertationen und Diplomarbeiten. Alle das Bildungswesen betreffenden Forschungsarbeiten sind plangebunden sowie genehmigungs-, melde- und abrechnungspflichtig. Die Durchführung der Forschungsaufgaben erfolgt nach den Prinzipien der auftragsgebundenen Forschung und der aufgabenbezogenen Finanzierung. Verbindliche Grundlage für die Planung, Leitung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle der PF. sind die Perspektivpläne der PF., derzeitig der Perspektivplan der PF. für den Zeitraum von 1976 bis 1980. Nach Auffassung der Pädagogen in der DDR sind ihre Grundpositionen unmittelbare Bestandteile des Marxismus-Leninismus und ihr Denken und Handeln fest darin verankert; sie sehen ihre wichtigste Aufgabe daher auch darin, die PW. — wie auch das gesamte Bildungssystem — als ein „Instrument der Herrschaft der Arbeiterklasse zur Verwirklichung ihrer historischen Mission“ zu gestalten. Als eine besonders wichtige Aufgabe soll gegenwärtig „die marxistisch-leninistische Pädagogik als eine streitbare Waffe im Kampf gegen den Antikommunismus“ gestaltet und eingesetzt werden; denn „Bildungssystem und PWuF. sind Gegenstand und Mittel des weltweiten Klassenkampfes“. Die PWuF. in der DDR zielt auf die Erkenntnis von „Gesetzmäßigkeiten“ im Erziehungs- und Bildungsprozeß der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, leistet jedoch vor allem einen Beitrag zur Bestimmung der Normen und Steuerungsinstrumente der pädagogischen Prozesse. Es stellt sich die Frage, ob die Grundposition der Pädagogik in der DDR tatsächlich marxistisch-leninistisch bzw. dialektisch-materialistisch ist oder ob sie nicht eher eine dogmatisch verschleierte neo-idealistische Theorie darstellt, deren Theoreme in ihrer Mehrzahl ebensowenig empirisch gesichert sind wie die der traditionellen normativen Pädagogik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 783–785 Pädagogische Institute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogischer RatSiehe auch die Jahre 1975 1985 Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Sie soll rechtzeitig neu auftretende Entwicklungsprobleme des Bildungswesens aufgreifen und die Voraussetzung dafür schaffen helfen, die Bildungseinrichtungen, insbesondere die Schule, ständig so zu vervollkommnen, daß sie den stetig wechselnden und wachsenden Aufgaben der…
DDR A-Z 1979
Öffentliche Sozialleistungen (1979)
Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1969 1975 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 I. Definition und Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halb-)öffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des Arbeitseinkommens bzw. im Alter oder nach dem Tod des Ernährers den Lebensunterhalt zu garantieren oder Personen mit Familienangehörigen Zusatzeinkommen zu verschaffen. ÖS. sind in der DDR vor allem die Leistungen der Sozialversicherung (SV) des FDGB, der SV bei der Staatlichen Versicherung der DDR, der Versorgungseinrichtungen für Bedienstete von Bahn und Post sowie der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei und des Zolls, die Zusatzversorgung für Angehörige der Intelligenz, die Ehrenpensionen an Verfolgte des Faschismus und Kämpfer gegen den Faschismus sowie an besonders verdiente Staatsbürger (Altersversorgung; Renten; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Weitere ÖS. sind die Unterstützungen für Mutter und Kind, die staatlichen Kinder- und Ehegattenzuschläge, Stipendien und Erziehungsbeihilfen, die Kriegsinvalidenrenten, die Leistungen der Sozialfürsorge, auch an Tuberkulosekranke, Rückkehrer und Angehörige von Wehrpflichtigen. Leistungen der Volkssolidarität und die Leistungen aus den Kultur- und Sozialfonds (Arbeiterversorgung) der Betriebe (z. B. Werkküchenessen) sind nicht ÖS. Die Zuordnung der Zusatzversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz ist strittig; da sie aus Betriebsmitteln finanziert wird, bleibt sie in der statistischen Betrachtung im allgemeinen unberücksichtigt. Die Verwaltungskosten gelten als ÖS. II. Entwicklung Die ÖS. (auch Sozialaufwand bezeichnet) haben sich von 1950 bis 1977 versechsfacht. Infolge zunehmender Rentnerzahl, erhöhter Leistungen und Erweiterung der Leistungsarten hat sich der Anteil der [S. 772]Einkommensübertragungen (Sozialeinkommen, d. h. Renten und Unterstützungen, Krankengeld, Barleistungen der Wochenhilfe usw.) an den ÖS. von 67 v. H. (1955) auf 72 v. H. (1960) erhöht. Danach nahm die Quote aber wieder ab (1977: 67 v. H.). Die Trägerschaft der Leistungen hat sich seit 1950 nach und nach verändert. 1950 entfielen 73,5 v. H. der Einkommensübertragungen auf die Sozialversicherung der DDR, 1977: 85 v. H. Die Sachleistungen (Kosten der ärztlichen Behandlung, der Krankenhausbehandlung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel usw.) werden inzwischen im gleichen Umfang von der Sozialversicherung finanziert: ca. 18 v. H. (1950 3,3 v. H.) gehen unmittelbar zu Lasten des Staatshaushaltes. Insgesamt bringt die Sozialversicherung 84 v. H. der ÖS. auf, während sie in der Bundesrepublik Deutschland nur mit etwa zwei Dritteln am Sozialaufwand beteiligt ist. Das gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geringere Gewicht der Leistungen aus dem Staatshaushalt beruht vor allem darauf, daß die Versorgung der Beamten und Kriegsopfer durch die Sozialversicherung erfolgt. An Sachleistungen werden durch den Staatshaushalt nur ein Teil der Sozialfürsorge (einschließlich der Einrichtungen wie Altersheime, Pflegeheime usw.) sowie die Erholungskuren der von der Sozialversicherung beim FDGB Betreuten finanziert. III. öffentliche Einkummensübertragungen an private Haushalte (Sozialeinkommen) In der Entwicklung der Sozialeinkommen, die mehr als zwei Drittel der ÖS. ausmachen, werden die gleichen bestimmenden Faktoren sichtbar wie in der Bundesrepublik Deutschland: Der Anteil der eigentlichen Kriegsfolgeleistungen geht ständig zurück, doch wird dieser Rückgang durch die Zunahme der Einkommensübertragungen an Erwerbsunfähige und Alte, deren Zahl steigt, mehr als ausgeglichen. Das Leistungsniveau zeigt jedoch erhebliche Unterschiede. Bei den Barleistungen der Krankenversicherung werden erhebliche Differenzen erkennbar, wenn man die Besonderheiten im Leistungsrecht, den unterschiedlichen Umfang der Versicherungspflicht und die geringere westdeutsche Erwerbsquote berücksichtigt. In der Kriegsopferversorgung führen die wesentlich härteren Leistungsvoraussetzungen zu dem Ergebnis, daß der Aufwand für diese Gruppe nur ein Zehntel des westdeutschen Aufwands je Einwohner beträgt. Doch vor allem die Alters-, Invaliden-, Unfall- und Hinterbliebenenversorgung zeigen erhebliche Unterschiede. Hierfür wurde — gerechnet je Einwohner im Rentenalter — ausgegeben (in Mark): Ursache der trotz der jüngsten Rentenerhöhungen dennoch vergleichsweise niedrigen Renten ist nicht mangelnde Sorge des Staates. Sie ist Ausdruck einer Sozialpolitik, die für ÖS. nur begrenzt verfügbaren Mittel so einzusetzen, daß sie der Planerfüllung optimal dienen, d. h. der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Die Einkommen der Rentner werden in Zukunft wieder hinter der Entwicklung der Arbeitseinkommen zurückbleiben, weil auch das neue Rentenrecht keine „Rentendynamisierung“ gebracht hat. Entscheidend für die künftige Entwicklung der ÖS. wird das Wirtschaftswachstum sein. Heinz Vortmann [S. 773] Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 771–773 Oder-Neiße-Grenze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlicher DienstSiehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1969 1975 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 I. Definition und Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halb-)öffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch…
DDR A-Z 1979
Kulturarbeit des FDGB (1979)
Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1985 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 Wichtiger Bereich der Gewerkschaftsarbeit, in dem die Gewerkschaftsmitglieder sich die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer sozialistischen ➝Lebensweise herausbilden sollen. Die Inhalte der K. orientieren sich an den jeweiligen kulturpolitischen Zielsetzungen der SED. Der FDGB steht mit seiner K. in der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, deren eine Wurzel in den bürgerlich-demokratischen Bildungsvereinen des 19. Jahrhunderts zu suchen ist und die sich immer auch als Kultur- und Bildungsbewegung begriffen hat. Unter Kultur wurden die historischen Hervorbringungen in Wissenschaft und Kunst in ihrer ganzen Breite verstanden, soweit sie dauerhaft und zukunftsweisend schienen. Zugleich gab es Ansätze zu einem eigenen kulturellen Beitrag als „sozialistische“ bzw. „proletarische Kultur“. Sich-Bilden, Lernen wurden als eine Voraussetzung und als ein Ausdruck des Abbaus von bürgerlicher Herrschaft sowie erfolgreicher gesellschaftlicher Emanzipation gesehen. Allgemeinbildung, kulturelle Eigenbetätigung und Erwerb beruflich verwertbarer Kenntnisse standen in engem Zusammenhang; sie waren gleichermaßen Mittel für individuellen Aufstieg und gesamtgesellschaftliche Emanzipationsbestrebungen. Wenn diese Traditionslinie auch durch die marxistisch-leninistische Parteilichkeit und die aktuellen kulturpolitischen Beschlüsse von SED und Staat umgeformt worden ist, wirkt sie in Form und Inhalt der K. z. T. immer noch nach. Der FDGB versteht seine K. als einen Beitrag zur „allseitigen Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“. Produktionsarbeit, politisch-soziale Aktivität, ständige fachliche und allgemeine Weiterbildung werden als einander bedingende Elemente eines einheitlichen Prozesses gedeutet. Entsprechend wollen die verschiedenen Bereiche der K. als Einheit im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang, in dessen Zentrum der Produktionsprozeß steht, gesehen werden. Aufgaben der K. sind: 1. Förderung der „Arbeitskultur“ (A.), d. h. das Herstellen optimaler Bedingungen für Wohlbefinden und Arbeitsfreude am Arbeitsplatz. A. umschließt Arbeits- und Gesundheitsschutz, arbeitsphysiologisch und arbeitspsychologisch richtige Gestaltung von Arbeitsmitteln, -räumen und -prozessen, kameradschaftliche Zusammenarbeit (gegenseitige Hilfe), gesellschaftlich nützliche und ästhetisch gestaltete Arbeitsprodukte; 2. Vermittlung fachlicher Kenntnisse als ein das gesamte Berufsleben begleitender Prozeß; 3. Erziehung im Rahmen der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus; 4. Entwicklung und Organisation der kulturellen und künstlerischen Eigentätigkeit; 5. Vermittlung des kulturellen Erbes und Werbung für die Teilnahme am gegenwärtigen Kulturleben; 6. Förderung der Beziehungen zwischen Kunstinstitutionen und Berufskünstlern und den Werktätigen im Betrieb als eines gegenseitigen Lern- und Erziehungsprozesses; 7. Einwirken auf die Freizeitgestaltung und die kulturelle Entwicklung in den Wohngebieten. Die K. vollzieht sich wesentlich im Betrieb; die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) trägt für sie die Verantwortung und stützt sich dafür auf die bei ihr und z. T. bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) bestehenden Kommissionen Kultur und Bildung sowie auf die Kulturobleute (1977: 260.560) in den Gewerkschaftsgruppen. Die Kommissionen stellen die Kontakte zu den örtlichen Kultureinrichtungen her, beeinflussen und koordinieren die Jahrespläne der betrieblichen Kultureinrichtungen (z. B. Kultur- bzw. Klubhäuser und Gewerkschaftsbibliotheken), erarbeiten in größeren Betrieben Jahrespläne zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und beeinflussen die Kultur- und Bildungspläne der Gewerkschaftsgruppen. Das weite Verständnis von K. berührt jedoch faktisch alle Bereiche gewerkschaftlicher Arbeit (Betriebsgewerkschaftsorganisation): Arbeits- und Gesundheitsschutz, Agitation und Propaganda, Sport usw. Die Vorhaben der K. sind Bestandteil des BKV; sie werden aus dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes und der Gewerkschaftskasse finanziert. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) verpflichtet die Betriebe zur Unterstützung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens, zum Unterhalt, Ausbau sowie zur effektiven Nutzung der entsprechenden Einrichtungen. Entscheidungen des Betriebsleiters in diesem Bereich bedürfen der Zustimmung der BGL. Großbetriebe werden angehalten, mit den schlechter gestellten Klein- und Mittelbetrieben Vereinbarungen zu treffen, damit die dort Beschäftigten die vorhandenen Kultureinrichtungen mitbenutzen, sich an der Zirkelarbeit beteiligen, an Exkursionen teilnehmen können usw. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Schichtarbeit werden gegenwärtig für diese Beschäftigtengruppe besondere [S. 625]Öffnungszeiten in den Kultureinrichtungen angestrebt und in der K. Sonderveranstaltungen angeboten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Suche nach Formen der K., die geeignet sind. Jugendliche kontinuierlicher einzubeziehen (z. B. Jugendtanzveranstaltungen, spezielle Vortragsthemen. Diskotheken und Jugendklubs in den Kulturhäusern). Die betriebliche K. wird von den Abteilungen Kultur der übergeordneten Gewerkschafts- und FDGB-Leitungen angeleitet (Leiter der Abteilung Kultur d. BV des FDGB: Sekretär und Mitglied des Präsidiums des BV des FDGB, Dr. Harald Bühl). Die Funktionäre der K. werden in 3-Monats-Lehrgängen in den Bezirksschulen des FDGB, in einem 1jährigen Studium der Zentralen Kulturschule des FDGB in Leipzig und im Direkt- bzw. Fernstudium (3 bzw. 5 Jahre) an der Hochschule des FDGB in Bernau ausgebildet. Zur Unterstützung der K. erscheint neben Informationsmaterial und Buchpublikationen im Verlag des FDGB Tribüne die Monatszeitschrift „Kulturelles Leben“. Um zu einer möglichst wirkungsvollen K. zu kommen, arbeitet der FDGB eng mit den anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen (besonders mit der FDJ, der KDT, dem Kulturbund, der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, dem Deutschen Turn- und Sportbund, der Urania), im Wohngebiet mit den örtlichen Staatsorganen und der Nationalen Front und den Künstlerverbänden zusammen. Über Form und Inhalt der Zusammenarbeit sind mit allen Organisationen Vereinbarungen getroffen worden. Ein nicht unwesentlicher Teil der K. ist die Volkskunstbewegung, deren Einrichtungen und staatliche Unterstützungen auch für die K. genutzt werden. Die Teilnahme am kulturellen Leben (z. B. Theateranrechtsscheine, gemeinsamer Ausstellungsbesuch usw.) und die fachliche Weiterbildung sind Bestandteile des sozialistischen Wettbewerbs unter dem Motto: „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (Sozialistischer Wettbewerb). Für kulturelle Selbstverpflichtungen und Leistungen ist daneben als eigene Wettbewerbsform der ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleich eingeführt worden. Ergebnisse dieser Bemühungen spiegeln sich sowohl in der hohen Beteiligung an den Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) als auch in den großen Besucherzahlen von Museen, Theatern, Kunstausstellungen usw. wider. Nach Befragungsergebnissen sollen 30 v. H. der Arbeiter 4- 12mal jährlich, 25 v. H. selten ein Theater besuchen. Die Verbreitung des Fernsehens läßt diese Zahlen zurückgehen. Ein dichtes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken in Ergänzung der staatlichen Allgemeinbibliotheken dient sowohl der fachlichen wie der allgemeinen Bildung; im Buchbestand sollen beide Bereiche mit gleichem Anteil vertreten sein. 1977 gab es 3.668 hauptamtlich und 1436 nebenamtlich geleitete Gewerkschaftsbibliotheken mit 8,302 Mill. Bänden. Es wurden 1,008 Mill. Benutzer mit mehr als 13,4 Mill. Entleihungen gezählt (Bibliotheken). Der Selbstbetätigung dienen vor allem die verschiedenen Zirkel und Interessengemeinschaften, die für alle denkbaren künstlerischen Interessen und Freizeitbeschäftigungen bestehen. Etwa 7 v. H. der Werktätigen sollen sich an dieser Form der K. beteiligt haben. Ansätze, durch eine forcierte Entwicklung der künstlerischen Selbsttätigkeit in absehbarer Zeit den Unterschied zwischen Laien- und Berufskunst zum Verschwinden zu bringen (Bitterfelder Weg: Greif zur Feder, Kumpel), sind inzwischen abgeklungen. Beide Bereiche werden in ihrer Eigenart anerkannt, sollen aber sehr eng verzahnt werden. Besondere Beachtung haben die Zirkel schreibender Arbeiter gefunden (1972: 250 Zirkel mit ca. 4.000 Mitgliedern); Ergebnisse ihrer Arbeit erscheinen außer in Betriebszeitungen, der Tagespresse usw. im Mitteldeutschen Verlag und im Verlag Tribüne. Für die Zusammenarbeit mit den Berufskünstlern wurden mit deren gesellschaftlichen Organisationen Verträge abgeschlossen. Auch mit Theatern, Museen usw. bestehen Vereinbarungen. Berufskünstler sind als Zirkelleiter tätig, übernehmen Patenschaften, sind Ehrenmitglieder von Arbeitsbrigaden. Dichterlesungen und Ausstellungen finden in den Betrieben statt. Die Betriebe vergeben Aufträge an bildende Künstler; Vorhaben und Ausführung werden mit der Belegschaft diskutiert. Der Verleihung der Kunstpreise des FDGB (erstrecken sich auf alle Bereiche der Kunst einschließlich Fernsehen und Rundfunk) geht eine breitgefächerte Diskussion in den Betrieben, insbesondere in den Interessengemeinschaften, voraus, in der die besonders beachteten Werke sowohl popularisiert als auch zugleich einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Aus den Betrieben werden Vorschläge und Stellungnahmen schriftlich an die Jury beim BV des FDGB eingereicht. Mittelpunkt für die K. im Betrieb und auch für das Wohngebiet sind die Kultur- und Klubhäuser, auf deren materielle und personelle Ausstattung und Tätigkeit der FDGB entscheidenden Einfluß ausübt. Die Kultur- und Klubhäuser dienen sowohl dem kulturellen als auch dem geselligen Leben. 1977 gab es 1045 dieser Einrichtungen mit 9.475 Interessengemeinschaften (Ig.) und rd. 190.000 Teilnehmern (darunter: 6.243 Ig. des künstlerischen Volksschaffens mit 112.600 Teilnehmern; 906 naturwissenschaftliche, technische und fachliche Ig. mit 17.400 Teilnehmern; 241 Freundeskreise der Kunst mit 6.500 Teilnehmern). Insgesamt verzeichneten die Kultur- und Klubhäuser 1977 fast 59,1 Mill. Besucher (darunter 9,27 Mill. zu Vorträgen. 18,7 Mill. zu künstlerischen Veranstaltungen, 19,2 Mill. zu Tanzveranstaltungen. 6 Mill. zu Ausstellungen, 6 Mill. zu sonstigen Veranstaltungen). Das Zentrale Klubhaus der Gewerkschaften „Hermann Duncker“ in Halle übt eine Leitfunktion für die Klubhausarbeit aus, entwickelt Musterprogramme und organisiert den Erfahrungsaustausch. Höhepunkt der K. sind die von den Großbetrieben seit 1970 in wachsender Zahl jährlich veranstalteten Betriebsfeste, an denen sich auch die kleineren Industrie- und landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen und in die die Wohngebiete einbezogen sind (1976: 2.903 Betriebsfestspiele mit über 7,8 Mill. Teilnehmern). [S. 626]Die besten Darbietungen werden ausgewählt und ― ergänzt um Ausstellungen und Veranstaltungen mit Berufskünstlern (ausgewählt von der Gewerkschaft Kunst) ― zu den zunächst jährlich, seit 1972 alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspielen zusammengefaßt. Die Arbeiterfestspiele dauern 3 Tage und werden jeweils in einer anderen Bezirkshauptstadt und in den größeren Städten des Bezirks abgehalten. (Die 17. Arbeiterfestspiele fanden 1978 in Suhl statt; geplant 1980: Rostock, 1982: Neubrandenburg.) 1977 betrugen die finanziellen Leistungen des FDGB für Kultur, Bildung, Jugend und Sport aus eigenen Mitteln nahezu 176,3 Mill. Mark. Von diesem Betrag dürften rd. 50 v. H. für die K. im engeren Sinne aufgewendet worden sein. Die Betriebe brachten 1972 im Durchschnitt 22 Mark pro Beschäftigten aus den Kultur- und Sozialfonds für diese Zwecke auf; allerdings schwanken die Ausgaben stark von Betrieb zu Betrieb und von Industriezweig zu Industriezweig. Diese sich seit Jahren wiederholenden Klagen über die ungleiche Ausgestaltung der K. sind ein Hinweis darauf, wie stark die K. von dem persönlichen Engagement der Funktionäre und Werkleiter abhängig ist und wie leicht sie immer noch von ökonomischen und sozialen Aufgaben in den Hintergrund gedrängt werden kann. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 624–626 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund der DDRSiehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1985 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 Wichtiger Bereich der Gewerkschaftsarbeit, in dem die Gewerkschaftsmitglieder sich die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer…
DDR A-Z 1979
Investitionsrechnung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten~1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante~1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß ― gleiche Erträge vorausgesetzt ― die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitionskosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln. daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung in der freien Wirtschaft nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normati[S. 552]ven Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z. B. Zinssatz von 20 v. H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen; denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Hinzu kommt als weiterer bedeutsamer Mangel die im gegenwärtigen Preissystem bestehenden Preisverzerrungen (Preissystem und Preispolitik), die Investitionsprojekte beispielsweise rentabel erscheinen lassen, die bei echter Kostenerfassung sowohl der zu erzeugenden Endprodukte als auch des Investitionsaufwands verlustreich sind. Investitionen; Planung; Investitionsplanung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 551–552 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JagdSiehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht…
DDR A-Z 1979
Arbeiterklasse (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die A. eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen werktätigen Schichten der Bevölkerung ausübt. Die führende Rolle der A. im Sozialismus/Kommunismus wird mit deren — im Gegensatz zum Kapitalismus (vorwiegend Industriearbeiter, die lohnabhängig in der unmittelbaren Produktion arbeiten und ausgebeutet werden) veränderten — Stellung im Produktionsprozeß, der Trägerschaft des fortschrittlichsten Klassenbewußtseins und der einzig wissenschaftlichen Weltanschauung begründet. Zusätzlich wird heute auch geltend gemacht, daß die A. den größten Teil aller materiellen Werte schaffe und den größten Teil der Bevölkerung ausmache. Im Parteiprogramm der SED von 1976 wird diese Einschätzung mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht: „Die Arbeiterklasse ist die politische und soziale Hauptkraft des gesellschaftlichen Fortschritts und die zahlenmäßig stärkste Klasse. Sie ist Träger der politischen Macht, sie ist eng mit dem sozialistischen Volkseigentum verbunden, sie produziert den größten Teil des materiellen Reichtums der ganzen Gesellschaft. Ihre Interessen bringen zugleich die Grundinteressen des ganzen Volkes zum Ausdruck.“ Dennoch bedürfe die A. auch selbst einer führenden Kraft, nämlich der kommunistischen Partei, in der sich ihre bewußtesten und fortschrittlichsten Mitglieder zusammenschließen. Im marxistisch-leninistischen Sprachgebrauch ist der Ausdruck „Arbeiterklasse“ in neuerer Zeit an die Stelle des Ausdrucks „Proletariat“ getreten, mit der Marx ursprünglich die abhängigen Lohnarbeiter in der Maschinenfabrik des 19. Jh. bezeichnete. Der Ausdruck „Proletariat“ wird heute nur noch selten verwendet (vornehmlich in der Zusammensetzung „Diktatur des Proletariats“). Mit der Änderung der Terminologie sollte u. a. auch den soziologischen Veränderungen in der modernen Industriegesellschaft Rechnung getragen werden. Gleichzeitig ist aber der Begriff der A. als soziologische Kategorie inhaltlich verschwommen und konturlos geworden. Zur A. werden nicht nur die in der materiellen Produktion unmittelbar tätigen ungelernten, [S. 49]angelernten und Facharbeiter gezählt; zu ihr sollen auch die Angestellten, die Dienstleistungen erbringen, Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten verrichten, sowie weite Teile der Intelligenz gehören. Auf diese Weise umfaßt die A. den größten Teil der erwerbstätigen Bevölkerung. Bei Analysen der sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung werden die „Arbeiter und Angestellten“ üblicherweise zu einer Gruppe zusammengefaßt. Im Statistischen Jahrbuch der DDR wird diese Gruppe folgendermaßen definiert: „Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis zu einem Betrieb, einer Einrichtung, einem Verwaltungsorgan, einer Produktionsgenossenschaft, einem Rechtsanwaltskollegium, einer ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübenden Person stehen, das durch einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag begründet wurde.“ Bündnispolitik; Aktionseinheit der Arbeiterklasse; Klasse. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 48–49 Arbeiterfestspiele A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkomiteeSiehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die A. eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen werktätigen…
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Kaliindustrie (1979)
Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, dem der VEB Kombinat Kali, Sondershausen, mit 31.000 Beschäftigten unterstellt ist. Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in der DDR in ausreichenden Mengen vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze werden auf 13 Mrd. t geschätzt. Damit liegen etwa zwei Drittel der deutschen Kalivorkommen in der DDR. In der Weltproduktion von Kali steht die DDR hinter der UdSSR und Kanada noch vor der Bundesrepublik Deutschland an dritter Stelle (Anteil an der Weltproduktion 1967 knapp 13 v. H.). Die Jahresförderung von Kalisalzen, bezogen auf ihren wirksamen Gehalt an Kaliumoxyd (K2O), betrug 3.161 Mill. t 1976 gegenüber 1960 1.666 Mill. t. In dieses Wachstumsrate kommt die durch mehrere Regierungsbeschlüsse betonte Aufgabe zum Ausdruck, die Produktion maximal zu erhöhen. Über drei Viertel der Kalierzeugung wurden 1976 exportiert. Vom Inlandsverbrauch gehen nahezu 90 v. H. als Düngemittel in die Landwirtschaft, der Rest wird in der Industrie verbraucht. Anfang 1973 hat die DDR mit der UdSSR ein Abkommen über die Intensivierung der Zusammenarbeit in der K. geschlossen. Es sieht von daß sich die beiden Länder bei der Rationalisierung und Erweiterung der Kaliproduktion unterstützen. [S. 575] [S. 576] Wenn sich auch die Kaliproduktion gegenwärtig noch auf das Werra- und Südharz-Revier konzentriert, so bildet die Scholle von Calvörde am südwestlichen Rand der Altmark zur Magdeburger Börde den Schwerpunkt des augenblicklichen Kaliprogramms. Kennzeichnend für die Schachtteufen in den einzelnen Revieren sind folgende Faustzahlen: Werra 550 m; Südharz und Magdeburg 650 m (zum Vergleich: Hannover 750 m; Baden 850 m). Der Abtransport der Kalisalze ist, bedingt durch die Nähe der Elbe-Wasserstraße und des Mittellandkanals mit dem Kaliumschlaghafen Haldersleben, außerordentlich günstig. Zur Nutzung der reichen Rohsalzvorkommen der Calvörder Scholle wurde 1963 nördlich von Magdeburg in Zielitz mit dem Bau des modernsten Kaliwerkes begonnen, das nach Fertigstellung des vierten Bauabschnittes 1976 über eine Kapazität von 700.000 Jahrestonnen K2O verfügt. In Zielitz werden die Kali-Rohsalze durch Großbohrloch- und Sprenglochbohrwagen gewonnen. Dadurch erhöht sich die Arbeitsproduktivität gegenüber den älteren Betrieben auf mehr als das Doppelte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 574–576 Kaderpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer der Technik (KdT)Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, dem der VEB Kombinat Kali, Sondershausen, mit 31.000 Beschäftigten unterstellt ist. Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in der DDR in ausreichenden Mengen vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze…
DDR A-Z 1979
Grundrechte, Sozialistische (1979)
Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1985 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären. Die SG. werden als weitgehend verwirklichte Aufgabe betrachtet; an ihrer Vervollkommnung wird unablässig gearbeitet. Der einzelne soll sich freiwillig in die sozialistische Gesellschaft einordnen; dabei soll die Freiwilligkeit durch erzieherische Einwirkung gefördert werden. Letztlich muß aber jeder Interessenkonflikt zugunsten der gesellschaftlichen Interessen gelöst werden, deren jeweiliger Inhalt von der SED-Führungskraft ihres Erkenntnismonopols verbindlich interpretiert wird. Vor diesem ideologischen Hintergrund wird die soziale Funktion der SG. sichtbar. Sie sollen der Vergesellschaftung des Menschen dienen, die Integration des Individuums in das Kollektiv bewirken und den einzelnen zum Einsatz für die von der SED festgelegten Aufgaben des sozialistischen Aufbaus mobilisieren. Die Grundrechtsdogmatik hat die allgemeinen ideologischen Aussagen in bezug auf die Integrations- und Mobilisierungsfunktion der SG. präzisiert. Im einzelnen hat sie folgende Thesen entwickelt: 1. Die Grundrechte (G.) sind zwar subjektive Rechte, aber keine Rechte gegen den Staat. Sie sollen keine „Freiheit vom Staat“, sondern eine „Freiheit zum Staat“ gewähren, die inhaltlich auf der „Einsicht in die Notwendigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ beruht. 2. G. und Grundpflichten bilden eine untrennbare Einheit. Dies bedeutet, daß eine allgemeine Verpflichtung besteht, von den SG. zum Wohle der sozialistischen Gesellschaft aktiv Gebrauch zu machen. Auf diese Weise werden die G. von Betätigungsmöglichkeiten in Betätigungszwänge umgedeutet. 3. Die SG. gewinnen ihren Inhalt aus ihrer gesellschaftlichen Zweckbestimmung. Somit bilden die von der SED verbindlich festgelegten gesellschaftlichen Interessen die immanente Schranke aller G. Dies bedeutet für die Freiheit der Meinungsäußerung etwa folgendes: „Für antisozialistische Hetze und Propaganda, im besonderen für ideologische Diversion des imperialistischen Gegners, kann es in der sozialistischen Gesellschaft keine Freiheit geben, weil diese gegen die Freiheit gerichtet sind, die sich die Werktätigen im Sozialismus errungen haben“ (Staatsrecht der DDR. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 203). Diese SG.-Konzeption ist mit der im Völkerrecht vorherrschenden Idee angeborener und unveräußerlicher, sich allein aus der Würde des Menschen herleitender Menschenrechte schon deshalb nicht vereinbar, weil sie die G. als Bürgerrechte betrachtet, deren Geltungsgrundlage das staatlich gesetzte Recht ist. Trotzdem hat die DDR, wie die anderen Staaten des sowjetischen Hegemonialbereichs, die beiden UN-Menschenrechtskonventionen vom 19. 12. 1966 - den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (in Kraft seit 23. 3. 1976) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (in Kraft seit 3. 1. 1976)-, denen die klassische Menschenrechtsauffassung zugrunde liegt, am 14. 1. 1974 ratifiziert (GBl. II, S. 58 bzw. 106). Hiernach ist die DDR völkerrechtlich verpflichtet, die im erstgenannten Pakt aufgeführten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten und allen Menschen in ihrem Herrschaftsbereich zu gewährleisten sowie schrittweise alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Verwirklichung der im zweiten Pakt genannten Rechte zu erreichen. Die DDR behauptet, diese Verpflichtungen bereits erfüllt zu haben. Die Bezeichnung der SG. als Menschenrechte hält sie mit der Begründung für möglich, daß die SG. „in besonderer Weise zum Ausdruck bringen, daß der Mensch im Mittelpunkt aller gesellschaftlichen und staatlichen Bemühungen steht“ (Staatsrecht der DDR, a. a. O., S. 184). Die einzelnen SG. sind in der Verfassung von 1968 niedergelegt, die anläßlich der Verfassungsrevision von 1974 insofern keine Änderungen erfahren hat. An ihrer Spitze steht ein allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, zu dessen Gewährleistung in Art. 21 Abs. 2 verschiedene Formen der politischen Partizipation aufgeführt werden (Wahlen, Mitwirkung am staatlichen und gesellschaftlichen Leben, Rechenschaftspflicht der staatlichen und wirtschaftlichen Organe, Willensäußerung mittels der gesellschaftlichen Organisationen, Eingaben. Volksabstimmungen). Alle übrigen G. können aus diesem grundlegenden Teilhaberecht abgeleitet werden und besitzen im Verhältnis zu ihm geringere Bedeutung. Den zweiten Komplex bilden die sozialen G., zu denen die Rechte auf Arbeit (Art. 24), auf Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 25, 26), auf Freizeit und Erholung (Art. 34). auf Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft (Art. 35), auf Fürsorge (Art. 36) und auf Wohnraum (Art. 37) gehören. An die Verkündung dieser G. schließt sich jeweils eine Aufzählung von materiellen Garantien an, deren Realitätsgehalt von der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Staates abhängt. Der rechtliche Gehalt dieser G. ergibt sich aus den Einzelregelungen des Arbeits-, Sozial-, Kultur- und Wohnungsrechts. Ein Streikrecht existiert nicht. Von den Freiheitsrechten stehen die politischen Rechte an erster Stelle: die Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), die Versammlungsfreiheit (Art. 28) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 29). Alle diese Rechte stehen unter einem Verfassungsvorbehalt, der sich praktisch in den allgemein gehaltenen Bestimmungen des politischen Strafrechts und in den durch Sondergesetze festgelegten Einschränkungen auswirkt. Die persönlichen Freiheitsrechte umfassen die Freiheit der Persönlichkeit (Art. 30), das Post- und Fernmelde[S. 499]geheimnis (Art. 31), die Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebiets der DDR (Art. 32), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 37 Abs. 3), die Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs.~1 Satz 2) sowie das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1). Eine Auswanderungsfreiheit ist nicht vorgesehen. Die meisten dieser G. stehen unter einem Gesetzesvorbehalt, so daß ihr aktueller Umfang hauptsächlich den einschlägigen Vorschriften des Straf-, Strafprozeß-, Polizei-, Unterbringungs- und Sicherheitsrechts zu entnehmen ist. Die justiziellen G. sind außerhalb des G.-Katalogs geregelt. In diesen Zusammenhang gehören das Prinzip „nulla poena sine lege“, das Schuldprinzip und das Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99), das „Habeas-corpus-Prinzip“ (Art. 100), der Grundsatz des gesetzlichen Richters und das Verbot von Ausnahmegerichten (Art. 101), der Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Verteidigung (Art. 102). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Strafprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Strafrecht; Gerichtsverfassung). Schutzrechte persönlicher Natur sind der Anspruch der DDR-Bürger auf Rechtsschutz bei Aufenthalt außerhalb der DDR und das Auslieferungsverbot (Art. 33). Ausländern kann aus politischen Gründen Asyl gewährt werden (Art. 23 Abs. 3). Zu erwähnen sind auch das Eingaberecht (Art. 103) und die Staatshaftung (Art. 104). Schutzcharakter haben auch verschiedene Einrichtungsgarantien. Zu ihnen zählen die Institute von Ehe. Familie und Mutterschaft, die zusammen mit dem Mutter- und Kinderschutz sowie dem Erziehungsrecht der Eltern gewährleistet werden (Art. 38). Außerhalb des G.-Teils werden das persönliche Eigentum, das Erbrecht, das Urheber- und Erfinderrecht garantiert (Art. 11). Freilich unterliegen diese Vermögensrechte starken Einschränkungen. Der Gleichheitsgrundsatz ist für alle G. maßgebend. Als besondere Ausprägungen der allgemeinen Rechtsgleichheit werden ein Differenzierungsverbot hinsichtlich bestimmter Merkmale (Nationalität, Rasse, weltanschauliches und religiöses Bekenntnis, soziale Herkunft und Stellung) ausgesprochen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgelegt (Art. 20). Neben den G. statuiert die Verfassung Grundpflichten. Diese werden in der Regel als Korrelat zu bestimmten G. formuliert. Dies ist der Fall bei der Verwirklichung des allgemeinen Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechts (Art. 21 Abs. 3), der Pflicht zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der DDR (Art. 23 Abs. 1), der Pflicht zur Arbeit (Art. 24 Abs. 2), der Schulpflicht und der Pflicht zum Erlernen eines Berufs (Art. 25 Abs. 4) sowie bei der Erziehungspflicht der Eltern (Art. 38 Abs. 4). Gelegentlich werden auch außerhalb des G.-Katalogs selbständige Grundpflichten festgelegt, wie z. B. die Pflicht, das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren (Art. 10 Abs. 2). Im Schrifttum der DDR wird zwischen politischen, ideologischen, ökonomischen und juristischen Garantien der G. unterschieden. Unter politischen Garantien versteht man das bestehende politische System, namentlich die führende Rolle der SED. Mit ideologischen Garantien bezeichnet man die Verbindlichkeit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung. Die ökonomischen Garantien werden in der vorhandenen Wirtschaftsordnung erblickt, wobei das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und das System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft besonders hervorgehoben werden. Den juristischen Garantien wird die geringste Aufmerksamkeit gewidmet. Ein spezifischer G.-Schutz ist nicht vorgesehen. Eine Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht nicht. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes sind im wesentlichen auf Eingaben und Beschwerden innerhalb der aktiven Verwaltung beschränkt. In Ermangelung eines effektiven Rechtsschutzes spielen die SG. in der Rechtspraxis keine Rolle. Ihre Bedeutung liegt vornehmlich auf propagandistischem Gebiet. In der Rechtsprechung werden die G.-Artikel der Verfassung selten herangezogen und dann auch nur beiläufig erwähnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 498–499 Grundorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundrenteSiehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1985 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären.…
DDR A-Z 1979
Aggressionsverbrechen (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, H. 17, 1974. S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen „Kriegshetze“ wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Strafrecht; Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 5–6 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und PropagandaSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als…
DDR A-Z 1979
Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) (1979)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegründet 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des IML war der Beschluß des ZK der SED vom 20. 10. 1951 über „die wichtigsten ideologischen Aufgaben der Partei“. Hier wurden die Aufgaben des Instituts erheblich erweitert, so daß es wesentlich dazu beitragen konnte, den Marxismus-Leninismus Schritt für Schritt als herrschende Ideologie in der DDR durchzusetzen. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Institut (MEL) genannt und zu Ehren Stalins im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbe[S. 538]nannt. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) trägt es seine gegenwärtige Bezeichnung. Ursprünglich, in den Jahren 1949–1958, arbeiteten in dem Institut vor allem „erfahrene, im Klassenkampf erprobte, marxistisch-leninistisch geschulte Kader“; gegenwärtig sind es Hunderte von z. T. gut geschulten und ausgebildeten wissenschaftlichen Mitarbeitern. Aufgaben: Als zentrales Forschungs- und Editionsinstitut der SED ist das IML die Institution, die die Pflege der Klassiker des Marxismus-Leninismus sowie der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung übernommen hat. Im einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben: 1. Koordinierung der Editionstätigkeit der wissenschaftlichen Institutionen der DDR auf den genannten Gebieten. 2. Herausgabe der Werke der marxistischen Klassiker, insbesondere von Marx, Engels, Lenin und Stalin. Die 1953 begonnene Herausgabe der auf 40 Bände angelegten Marx-Engels-Werkausgabe (MEA) wurde 1968 abgeschlossen. Die Werke Lenins (aufgrund der 4. russischen Ausgabe herausgegeben) liegen in 40 vom IML herausgegebenen Bänden vor; sie werden seit 1969 ergänzt durch die Reihe „Lenin, Briefe“, die inzwischen mit dem 10. Band (erschienen 1976) abgeschlossen worden ist (nach der 5. russischen Ausgabe herausgegeben). Die Edition der Werke Stalins wurde 1956 mit dem 13. Band der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen. Vor einigen Jahren hat man begonnen, zusammen mit dem IML beim ZK der KPdSU, eine historisch-kritische Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA) in ca. 100 Bänden herauszugeben. Darin sollen alle Manuskripte, Entwürfe, Konzepte, Randbemerkungen in Büchern usw., die von Marx und Engels erhalten und bisher nicht veröffentlicht worden sind, berücksichtigt werden. 3. Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus sowie Leitung und Organisation der Erforschung der Geschichte der „örtlichen Arbeiterbewegung“ (Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung). Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind auf diesen Gebieten über 20 Dokumentationsbände, darunter die achtbändigen „Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, herausgegeben worden. 4. Übernahme eines wesentlichen Teils der Propagandaarbeit der SED, insbesondere die Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes der Arbeiterklasse sowie die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Richtungen der antimarxistischen Historiographie. In diesen Zusammenhang gehören die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, die 1962 in Auftrag gegeben wurde und 1966 erschien, sowie die einbändige „Geschichte der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß“, die 1978 erschienen ist. 5. Ausbildung auf den genannten Gebieten. Seit 1970 besitzt das IML das Recht auf Verleihung akademischer Grade. 6. Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen in Verbindung vor allem mit der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, der Akademie der Wissenschaften der DDR sowie verschiedenen Universitäten und Hochschulen. Diese Zusammenarbeit fand ihren Niederschlag u. a. in der Tätigkeit des „Rates für Geschichte“ und des „Wissenschaftlichen Rates für Marx-Engels-Forschung“, die beide ihren Sitz im IML haben. Im internationalen Rahmen bestehen Arbeitsgemeinschaften zur Verwirklichung gemeinsamer Projekte, u. a. mit dem IML beim ZK der KPdSU, dem Institut für Parteigeschichte beim ZK der KP Bjelorußlands, ferner dem Institut für Geschichte der Bulgarischen Kommunistischen Partei. Im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) und aufgrund des „Zentralen Forschungsplans der Gesellschaftswissenschaften der DDR bis 1975“ aus dem Jahre 1972 war eine Schwerpunktverlagerung der Arbeit im IML vorgesehen. Bei der zukünftigen historischen Forschung sollte es in erster Linie darum gehen, die Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung und die „Politik der revolutionären Partei der deutschen Arbeiterklasse“ stärker als bisher als Teil der internationalen Arbeiterbewegung darzustellen. In diesem Zusammenhang nehmen auch gegenwärtig Forschungen über die Beziehungen der KPD zur KPdSU einen zentralen Platz ein. Schließlich sollen künftig in verstärktem Umfang Biographien über „hervorragende Persönlichkeiten der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung“ erscheinen. In diesem Zusammenhang sind die Memoiren von Franz Dahlem (bis Mitte 1953 Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Leiter der Abteilung „Kader“ beim ZK der SED) zu erwähnen: „Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges. Erinnerungen“, 2 Bde., Berlin (Ost) 1976/1978. Zur Organisationsstruktur: Das IML ist u. a. in folgende Abteilungen untergliedert: Marx-Engels-Abteilung; Lenin-Abteilung; Abteilung Geschichte der Arbeiterbewegung (einschließlich der örtlichen Arbeiterbewegungen); Zentrales Parteiarchiv der SED (seit April 1963); Bibliothek (gegenwärtig rd. 350.000 Bände); Informations- und Dokumentationsstelle. Das zentrale Parteiarchiv enthält die bedeutendste Quellensammlung der deutschen Arbeiterbewegung von den Anfängen bis zur Gegenwart in der DDR. Die Informations- und Dokumentationsstelle veröffentlicht seit 1950 (z. T. internationale) Spezialbibliographien, seit 1963 den „Dokumentationsdienst zur Geschichte der Arbeiterbewegung und der Marx-Engels-Forschung“. Jede Abteilung des IML ist in Unterabteilungen (Sektoren) untergliedert. Außerdem sind Arbeitsleiter an größeren Projekten außerhalb der genannten Abteilungen tätig. Neben den Abteilungsleitern, die auch lehren und forschen, sind am IML Dozenten und wissenschaftliche Assistenten beschäftigt. Das IML gibt seit 1959 eine eigene, gegenwärtig 6mal jährlich erscheinende Zeitschrift heraus: „Beiträge zur Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“, die 1969 in „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“ umbenannt wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 537–538 Institut für Marktforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SEDSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegründet 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden. Von…
DDR A-Z 1979
Kinder- und Jugendliteratur (1979)
Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1985 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 1 5 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuch Verlag der DDR in Berlin (Ost) ein. Er hat von 1949 bis Ende 1977 rd. 7.000 Titel mit einer Gesamtauflage von mehr als 150 Mill. Exemplaren herausgebracht. Für die Herstellung sozialistischer Kinderliteratur werden 4 Quellen genannt: „das klassische deutsche Erbe und die humanistische Weltliteratur, die deutsche proletarische und die sowjetische Kinderliteratur“. Für den Kinderbuchverlag arbeiten etwa 140 belletristische Autoren und Übersetzer, 80 populärwissenschaftliche Autoren und 100 Grafiker. Seit Mitte 1958 untersteht der Kinderbuchverlag der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, einer Unterorganisation der FDJ. Erstes Buch des Verlages war 1949 „Der verwundete Sokrates“ von Bertolt Brecht. Spitzenreiter im Verlagsprogramm sind die Märchen der Gebrüder Grimm, die in verschiedenen Ausgaben in über 1~Mill. Exemplaren erschienen sind, und der sowjetische Bestseller „Timur und sein Trupp“ (bisherige Auflage: fast 700.000 Exemplare). Auflagen von mehreren hunderttausend Exemplaren erzielten ferner: „Tinko“ von Erwin Strittmatter, „Trini“ von Ludwig Renn, „Mohr und die Raben von London“ von Ilse und Vilmos Korn, „Den Wolken ein Stück näher“ von Günter Görlich. Der Kinderbuchverlag stellt jährlich dem Buchklub der Schüler (fast 160.000 Mitglieder) etwa 800.000 Bücher zu herabgesetzten Preisen zur Verfügung, die nur in den Schulen vertrieben werden. Den Auftrag des Kinderbuchverlages sieht ein Verlagssprecher darin, „den weltanschaulichen Standpunkt der Leser mitzuformen. Wir wollen nicht junge Mathematiker, Physiker und Chemiker mit indifferenter Weltanschauung erziehen, sondern ― mit den Mitteln der Literatur ― junge charakterstarke Revolutionäre mit einem festen marxistisch-leninistischen Standpunkt, die eben deshalb zugleich gute Mathematiker, Physiker und Chemiker werden. Der ideelle Gehalt der Kinderliteratur muß sich über die Darstellung ethischer Verhaltensweisen in der sozialistischen Menschengemeinschaft mehr und mehr zu politisch-weltanschaulichen Fragestellungen ausweiten. Mit den sich in diesen Kämpfen und Auseinandersetzungen und bewährenden jungen und erwachsenen Menschengestalten unserer Zeit erfassen wir unser Ideal vom Menschen als Beherrscher und Veränderer unserer Welt.“ In der DDR erscheinen gegenwärtig 14 KuJ.-Zeitschriften mit einer jährlichen Gesamtdruckauflage von rd. 56 Mill. Exemplaren. Verlagswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 585 Kinderkrippen, Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchenSiehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1985 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 1 5 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuch Verlag der DDR in Berlin (Ost) ein. Er hat von 1949 bis Ende 1977 rd. 7.000 Titel mit einer Gesamtauflage von mehr als…
DDR A-Z 1979
Krankengeld (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Anspruch auf Geldleistungen der von Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit steht vom 1. Tag der AU an, grundsätzlich bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. bis zum Eintritt der Invalidität oder bis zur Festsetzung der Unfallrente, längstens jedoch für 78 Wochen. Die Höhe des K. der Sozialversicherung für Arbeit) und Angestellte und Genossenschaftsmitglieder beträgt [S. 613]bei AU wegen Krankheit seit dem 1. 1. 1978 für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr 90 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes. Bis Ende 1977 lag das K. während dieser Zeit bei 50 v. H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes und erreichte somit höchstens 300 Mark monatlich. Es wurde für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr ergänzt durch den Lohnausgleich der Betriebe, der als Differenz zwischen dem K. und 90 v. H. des Nettoverdienstes gezahlt wurde. Ein K. von 50 v. H. bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu 6 Wochen (höchstens also 300 Mark) bekommen weiterhin Selbständige sowie ständig mitarbeitende Ehegatten. Alle Versicherten (einschließlich der freiberuflich Tätigen, der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen usw.) erhalten, wenn länger als insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr krank, bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Berentung ein erhöhtes K., soweit sie mehr als 600 Mark monatlich verdienen, aber nur dann, wenn sie 10 v. H. des 600 Mark übersteigenden Einkommens (bei Selbständigen bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Mark) als Beitrag an die Freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung (FZR) abführen. Dieses erhöhte K. beträgt für Versicherte ohne Kinder und solche mit 1 Kind 70 v. H., mit 2 Kindern 75 v. H., mit 3 Kindern 80 v. H., mit 4 Kindern 85 v. H. und mit 5 und mehr Kindern 90 v. H. des täglichen Nettodurchschnittsverdienstes. Versicherte mit einem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienst von mehr als 600 Mark monatlich, die nicht Mitglied der FZR sind, erhalten dennoch von der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit (AU) an ein erhöhtes K., wenn sie 2 Kinder und mehr haben; es beträgt für Versicherte mit 2 Kindern 65 v. H., mit 3 Kindern 75 v. H., mit 4 Kindern 80 v. H. und mit 5 Kindern 90 v. H. des Nettodurchschnittsverdienstes. Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit wird Arbeitern und Angestellten sowie Genossenschaftsmitgliedern für die gesamte Dauer K. in voller Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes gewährt. Die Selbständigen erhalten bei AU wegen Arbeitsunfalls bzw. Berufskrankheit K. wie bei AU wegen Krankheit. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 612–613 Kraftverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankenhausSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Anspruch auf Geldleistungen der von Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit steht vom 1. Tag der AU an, grundsätzlich bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. bis zum Eintritt der Invalidität oder bis zur Festsetzung der Unfallrente, längstens jedoch für 78 Wochen. Die Höhe des K. der Sozialversicherung für Arbeit) und Angestellte und Genossenschaftsmitglieder beträgt [S. 613]bei AU…
DDR A-Z 1979
Produktivkräfte (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und [S. 868]Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit bestimmen. Sie sollen die Fähigkeit einer Gesellschaft repräsentieren, die notwendigen Mittel zur Befriedigung ihrer wachsenden Bedürfnisse mit immer geringerem relativem Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit zu produzieren. Die lebendige Arbeitskraft des Menschen gilt als Haupt-P. Neben ihr zählen dazu die Produktionsmittel, die Wissenschaft, die Technologie, die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Kooperation der Arbeit, die Organisation der Produktion, die wissenschaftliche Planung und Leitung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, die Naturreichtümer und Naturkräfte. Jede Gesellschaftsformation muß von einem bestimmten, vorgefundenen Entwicklungsstand der P. ausgehen und entwickelt diese im Zuge des gesellschaftlichen Produktionsprozesses weiter. Ihre ständige Höherentwicklung ist zugleich die materielle Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. In Verbindung mit den Produktionsverhältnissen sollen sie Triebkraft und Gradmesser des gesellschaftlichen Fortschritts sein. Durch die enge wechselseitige Beeinflussung von P. und Produktionsverhältnissen (letztere können hemmend oder fördernd auf die P. wirken) verändere sich die Produktionsweise und damit auch die gesamte ökonomische und politische Struktur der Gesellschaft. Der Widerspruch zwischen den sich entwickelnden Produktivkräften und den überlebten Produktionsverhältnissen sprenge den Rahmen der alten Produktionsweise und sei letztlich grundlegende Ursache für soziale Revolutionen. Die P. werden als das revolutionärste Element der gesellschaftlichen Entwicklung angesehen, von deren Entwicklungsstand abhänge, welche Produktionsverhältnisse auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe möglich und notwendig seien. Aus marxistisch-leninistischer Sicht hat in den entwickelten kapitalistischen Ländern die Entfaltung der P. einen Stand erreicht, der objektiv den Übergang zum Sozialismus erforderte, um den in der kapitalistischen Produktionsweise mittlerweile herausgebildeten antagonistischen (unaufhebbaren) Widerspruch zwischen den P. und veralteten Produktionsverhältnissen zu beseitigen. Dem heutigen Niveau der P. und ihrem gesellschaftlichen Charakter entsprächen allein die sozialistischen Produktionsverhältnisse, da nur sie eine kontinuierliche und planmäßige Entwicklung der P. gewährleisteten. Gegenwärtig vollziehe sich ihre Entwicklung im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution auf der Grundlage einer umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (Revolutionierung der energetischen Basis, direkte Stoffumwandlung auf der Basis chemischer Prozesse, Automatisierung usw.) zur Sicherung und Erweiterung des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses. Die auch im Sozialismus zugegebenermaßen auftretenden Konflikte („Widersprüche“) zwischen der Entwicklung der P. und den Produktionsverhältnissen seien nichtantagonistisch und damit aufhebbar. So könne sich die Haupt-P. Mensch zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit frei, bewußt und schöpferisch zum eigenen Nutzen entfalten. In der DDR ist gegenwärtig eine intensive wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte der P. zu verzeichnen (u. a. „Forschungsgemeinschaft Geschichte der Produktivkräfte“). Ziel ist es, das Wissen von den Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der P., von der „Dialektik“ zwischen P. und Produktionsverhältnissen, von der Dialektik zwischen P. und dem aktiven Einwirken des Überbaus zu erweitern; dabei soll vermieden werden, eine allgemeine Geschichte der Wirtschaft oder der Technik zu schreiben. Zur Disposition steht eine Geschichte der P. in Deutschland im 19. Jahrhundert, die zum Hauptthema die industrielle Revolution des Kapitalismus hat und zugleich zum Verständnis der gegenwärtigen wissenschaftlich-technischen Revolution beitragen soll. Es geht dabei um praxiswirksame Vorschläge und Schlußfolgerungen u. a. mit dem Ziel, die langfristige Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und seiner sozialen Wirkungen zu prognostizieren, diesen Fortschritt zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, fundierte Empfehlungen zur Intensivierung des Reproduktionsprozesses zu erarbeiten, neue Aspekte in der Reproduktion der Arbeitskraft zu erfassen, den Strukturwandel der Volkswirtschaft im Interesse hoher Effektivität voranzutreiben, die den modernen Produktivkräften entsprechenden Formen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion zu finden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 867–868 Produktivität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrognoseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und [S. 868]Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der…
DDR A-Z 1979
Arbeitsrecht (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende arbeitsrechtliche Gesetzeswerk ist das Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (AGB) vom 16. 6. 1977, das am 1. 1. 1978 das Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) mit seinen Ergänzungs- und Änderungsgesetzen abgelöst hat. 1. Das AGB gilt für alle Arbeiter und Angestellten, einschließlich Heimarbeiter und Lehrlinge (Werktätige) in den sozialistischen Betrieben. Es findet auch Anwendung auf die A.-Verhältnisse der Werktätigen in Betrieben und Einrichtungen anderer Eigentumsformen und auf A.-Verhältnisse zwischen Bürgern, etwa für Dienstleistungen im Haushalt, soweit dafür keine besonderen Rechtsvorschriften bestehen. Dasselbe gilt für A.-Verhältnisse zwischen Bürgern der DDR und in der DDR tätigen internationalen Organisationen bzw. in der DDR tätigen Betrieben anderer Staaten, Bürgern anderer Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben, und in [S. 64]der DDR tätigen internationalen Organisationen sowie Bürgern anderer Staaten und Betriebe der DDR, wenn sich der Arbeitsort in der DDR befindet. es sei denn, völkerrechtliche Verträge oder Rechtsvorschriften der DDR sehen etwas anderes vor. Besonderheiten können für Zivilbeschäftigte im Bereich der bewaffneten Organe, Werktätige, die im Auftrag ihres Betriebes bzw. des zuständigen Staatsorgans außerhalb der DDR tätig sind, Rehabilitanden, Absolventen von Hoch- und Fachschulen sowie Schüler und Studenten, die während der Ferien arbeiten, geregelt werden. Für die in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten bleibt es bei der AO vom 18. 1. 1958 (GBl. I, S. 84). 2. Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe sowie rechtlich selbständige staatliche Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen und ihre selbständigen Einrichtungen gelten als Betriebe im Sinne des AGB. Dasselbe gilt für Betriebsteile und nichtrechtsfähige Organe und Einrichtungen unter bestimmten, im AGB festgelegten Voraussetzungen, für Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie für rechtsfähige Organisationen und Vereinigungen, die A.-Verhältnisse begründen. 3. Das AGB ist wesentlich umfangreicher und besser durchdacht sowie formuliert, als es das GBA war. Trotzdem sind für seine Durchführung arbeitsrechtliche Bestimmungen vorgesehen, die teils vom Ministerrat im Rahmen seiner Verantwortung, teils von den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane, wenn das in Rechtsvorschriften vorgesehen ist oder sie durch den Ministerrat hierzu besonders beauftragt sind, zu erlassen sind. Für deren Erlaß ist Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB bzw. den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und der übrigen Einzelgewerkschaften erforderlich. Ferner sind notwendige besondere Bestimmungen über den Arbeitslohn, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub sowie weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Intensivierung der Produktion, für die Werktätigen der Zweige bzw. Bereiche der Volkswirtschaft, für bestimmte Personengruppen oder für bestimmte Gebiete zwischen den Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane mit den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften in Rahmenkollektivverträgen zu vereinbaren. Die Beteiligung des FDGB an der Rechtsetzung hat seine konstitutionelle Grundlage in Art. 45 Verfassung und ist Ausdruck der Stellung des FDGB im Herrschaftssystem der DDR unter der Suprematie der SED (Verfassung, III.). II. Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts 1. Das AGB hat die Aufgaben des A. neu definiert. In erster Linie soll es der Verwirklichung der Hauptaufgabe (der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) (Verfassung, II. A.) dienen. Zu den weiteren Aufgaben sollen gehören: Gestaltung der verfassungsmäßig garantierten sozialen Grundrechte (Verfassung, III.), Garantie für die Werktätigen auf freiwillige und bewußte Teilnahme am Arbeitsprozeß, Gewährleistung des Rechts auf Mitgestaltung des Lebens im Betrieb und auf Mitwirkung an der Leitung und Planung, Sicherung des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit, planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, insbesondere der Schutz der Arbeitskraft und der Gesundheit, geistig-kulturelle Betreuung, Erweiterung der Voraussetzungen für die sinnvolle Freizeitgestaltung und Erholung, materielle Versorgung bei Krankheit, Invalidität und im Alter, Förderung der allseitigen Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und des sozialistischen Lebens. Der Regelungsbereich des A. ist deshalb umfangreicher als der des herkömmlichen A., weil es sowohl wirtschaftsrechtliche Regelungen (Leitung des Betriebes) als auch sozialrechtliche Regelungen (Sozialversicherung) enthält. 2. Gegenstand des 2. Kapitels des AGB ist die Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen, also das Recht der Betriebsverfassung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages 1. Die Regelform der Begründung eines A.-Verhältnisses ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb. Zur Wahrnehmung besonders verantwortlicher staatlicher oder gesellschaftlicher Funktionen (z. B. als Mitglieder des Ministerrates oder der örtlichen Räte — Gemeinde, Stadt, Kreis, Bezirk Richter, Staatsanwälte — [Staatsanwaltschaft], Generaldirektoren der VVB [Betriebsformen und Kooperation], Betriebsdirektoren [Betriebsverfassung], Hauptbuchhalter, hauptberuflich tätige Vorsitzende von Massenorganisationen) werden A.-Verhältnisse durch Wahl oder Berufung begründet, soweit es in Rechtsvorschriften oder Beschlüssen zentraler Organe gesellschaftlicher Organisationen vorgesehen ist. Arbeitsverträge mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedürfen der vorherigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten (Familienrecht). Sie dürfen abgeschlossen werden, wenn der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet und [S. 65]seine Pflicht zum Besuch der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) erfüllt hat; ausnahmsweise kann er schon mit Vollendung des 14. Lebensjahres einen Arbeitsvertrag abschließen, z. B. zur Ausübung einer freiwilligen produktiven Tätigkeit während eines Teils der Ferien (Feriengestaltung). Im Arbeitsvertrag werden nur die Arbeitsaufgabe (Lohnformen und Lohnsystem), der Arbeitsort und der Tag der Arbeitsaufnahme als notwendiger Vertragsinhalt vereinbart. Weitere Vereinbarungen dürfen nur im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden. Diese können betreffen: a) eine Teilbeschäftigung, b) die zeitliche Begrenzung des Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 6 Monaten oder bei der Einstellung von Aushilfskräften für die erforderliche Zeit, c) besondere Kündigungsfristen und -termine, d) Heimarbeit, e) die Übernahme der besonderen materiellen Verantwortlichkeit, f) eine Werk- oder Dienstwohnung. Alle übrigen Arbeitsbedingungen (z. B. Lohn, Prämien, Arbeitszeit, Urlaub) folgen aus den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen ohne die Möglichkeit einer abweichenden vertraglichen Regelung, auch nicht zugunsten des Werktätigen. Das „Günstigkeitsprinzip“ gilt nicht. Der Arbeitsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung des Werktätigen und des Betriebes über den notwendigen Vertragsinhalt zustande. Sollen im Arbeitsvertrag weitere Vereinbarungen getroffen werden, muß die Willensübereinstimmung sich auch auf diese beziehen. Der Betrieb hat die Pflicht, die mit dem Werktätigen getroffenen Vereinbarungen in einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Außerdem sind im schriftlichen Arbeitsvertrag mindestens die für die vereinbarte Arbeitsaufgabe zutreffende Lohn- und Gehaltsgruppe und die Dauer des Erholungsurlaubs zu deklarieren. Der Arbeitsvertrag muß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. An ihre Stelle treten die Rechte und Pflichten, die den einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Davon macht das AGB — im Gegensatz zum GBA — eine Ausnahme. Hat nämlich der Betrieb dem Werktätigen eine höhere als die rechtlich zulässige Lohn- und Gehaltsgruppe zugesagt, ist er verpflichtet, dem Werktätigen unverzüglich eine zumutbare andere Arbeit anzubieten, die der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe entspricht. Wenn erforderlich, sind dem Werktätigen Qualifizierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Bis zur Übernahme einer anderen Arbeit muß der Betrieb die Differenz zwischen der rechtlich zulässigen und der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe zahlen. Nur wenn der Werktätige die Übernahme der anderen Arbeit oder erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen ablehnt, besteht dieser Anspruch nicht. Ist im Arbeitsvertrag eine Arbeitsaufgabe vereinbart, die der Werktätige aus rechtlichen Gründen nicht ausüben oder mit der ihn der Betrieb nicht beschäftigen darf, oder schließt ein nichtbefugter Mitarbeiter des Betriebes einen Arbeitsvertrag ab oder fehlt die rechtlich geforderte Zustimmung dazu, ist der Vertrag nicht unwirksam; der Mangel ist vielmehr zu beseitigen. Ist das nicht möglich, ist der Arbeitsvertrag aufzulösen. Mit Angehörigen der Intelligenz können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Rechte und Pflichten in einem Einzelvertrag vereinbart werden. 2. Die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur durch einen Änderungsvertrag geändert werden, der auch befristet abgeschlossen werden kann. Eine besondere Form des Änderungsvertrages ist der Delegierungsvertrag. Er hat den zeitweiligen Einsatz des Werktätigen in einem anderen Betrieb zum Inhalt und ist zwischen dem Werktätigen, dem Einsatzbetrieb und dem delegierenden Betrieb abzuschließen. 3. Die Auflösung eines Arbeitsvertrages soll grundsätzlich durch Vereinbarung zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb (Aufhebungsvertrag) oder durch Vereinbarung zur Überleitung des Werktätigen in einen anderen Betrieb zwischen dem bisherigen Betrieb, dem Werktätigen und dem übernehmenden Betrieb (Überleitungsvertrag) erfolgen. Der Abschluß eines Aufhebungsvertrages setzt voraus, daß der Betrieb dem Werktätigen einen Änderungsvertrag über die Aufnahme einer zumutbaren anderen Arbeit oder, soweit das nicht möglich ist, einen Überleitungsvertrag angeboten und der Werktätige dieses Angebot abgelehnt hat. Wenn dann ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, darf der Betrieb kündigen. Auch wenn der Werktätige aus dem Betrieb ausscheiden will, hat er um einen Aufhebungsvertrag nachzusuchen. Hierin liegt eine gewisse Erschwerung für eine Kündigung. Willigt der Betrieb jedoch in einen Aufhebungsvertrag nicht ein, so darf der Werktätige kündigen. Der Betrieb darf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Diese sind: Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplanes des Betriebes, die Nichteignung des Werktätigen für die vereinbarte Arbeitsaufgabe, Mängel im Arbeitsvertrag, die durch die Beteiligten nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten mindestens 2~Wochen. Es dürfen jedoch im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und als Kündigungstermin das Monatsende vereinbart werden. In Rechtsvorschriften können für bestimmte Personengruppen besondere Kündigungsfristen und -termine festgelegt werden. Die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb bedarf der Schriftform. Gleichzeitig müssen die [S. 66]Gründe angegeben werden. Für die Kündigung durch den Werktätigen ist die Schriftform nur Ordnungsvorschrift; eine Verletzung führt also nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Betrieb kann fristlos bei schwerwiegender Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin oder staatsbürgerlicher Pflichten, d. h. aus politischen Gründen, entlassen. In der Regel müssen der fristlosen Entlassung erfolglos gebliebene Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen vorangegangen sein. Eine fristlose Kündigung durch den Werktätigen ist nicht zulässig. Jede vom Betrieb ausgesprochene fristgemäße Kündigung und fristlose Entlassung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation). Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Ein Kündigungsverbot besteht für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus, Schwangere, stillende Mütter, Mütter mit Kindern bis zu einem Jahr, Mütter während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub (Mutterschutz), alleinstehende Werktätige mit Kindern bis 3 Jahren, Werktätige während der Dauer des Grundwehrdienstes als Soldat, Unteroffiziere auf Zeit und des Reservedienstes (Nationale Volksarmee) sowie Werktätige während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, während einer Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs. Zur fristgemäßen Kündigung und fristlosen Entlassung von Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und -rekonvaleszenten sowie Rehabilitanden, Werktätigen ab 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters, Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Facharbeitern bis zum Ende des ersten Jahres nach Lehrabschluß durch den Betrieb ist die vorherige schriftliche Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Rates des Kreises bzw. Stadtbezirks erforderlich. Die Kündigungsfrist für die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb beträgt in diesen Fällen mindestens einen Monat. 4. Will der Werktätige die Rechtsunwirksamkeit eines Änderungsvertrages, eines Auflösungsvertrages, eines Überleitungsvertrages, einer fristgemäßen Kündigung oder eine fristlose Entlassung geltend machen, muß er Einspruch bei der Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) bzw. der Kammer für Arbeitsrecht des Kreisgerichts (Gerichtsverfassung) einlegen. Bei einer fristgemäßen Kündigung und bei einer fristlosen Entlassung beträgt die Einspruchsfrist 2~Wochen, bei einem Änderungsvertrag, einem Überleitungsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag 3 Monate. Wird die Einspruchsfrist versäumt, werden fristgemäße Kündigung, fristlose Entlassung oder die genannten Verträge trotz ihrer Mängel rechtswirksam. 5. A.-Verhältnisse, die durch Berufung begründet werden, enden durch Abberufung. Der Werktätige kann einen Antrag auf Abberufung stellen. Dem Antrag muß entsprochen werden, wenn der Werktätige aus gesundheitlichen, altersmäßigen oder anderen zwingenden Gründen seine Funktion nicht mehr ausüben kann. Vor der Abberufung ist die Stellungnahme der Betriebsgewerkschaftsleitung einzuholen. Das gilt nicht bei Abberufungen durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die örtlichen Räte und die gewählten Organe der gesellschaftlichen Organisationen. Die Abberufung bedarf der Schriftform und muß begründet werden. Gegen die Abberufung ist nur die Verwaltungsbeschwerde möglich. Sie ist nicht zulässig bei Abberufung oder Ablehnung des Auftrages auf Abberufung durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Minister und Leiterder anderen zentralen Staatsorgane und die Räte der Bezirke. 6. A.-Verhältnisse, die durch Wahl begründet werden, enden grundsätzlich durch Zeitablauf. Im übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen über die Abberufung. 7. Im Falle der Beendigung des A.-Verhältnisses oder eines berechtigten Interesses ist der Betrieb verpflichtet, eine Beurteilung des Werktätigen anzufertigen und ihm unverzüglich auszuhändigen. Darin sind die Tätigkeit, die Leistungen und die Entwicklung des Werktätigen während der gesamten Zugehörigkeit zum Betrieb zusammenfassend einzuschätzen. Die Beurteilung muß wahrheitsgemäß sein und die wesentlichen, charakteristischen und ständigen Verhaltensweisen des Werktätigen enthalten. Diese Bestimmungen schließen nicht aus, daß in den Kaderakten (Kaderpolitik) der Werktätige anders, d. h. schlechter beurteilt wird als in der betrieblichen Beurteilung. IV. Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin Erstmals in einer Kodifikation des A. in der DDR enthält das AGB ein geschlossenes Kapitel über die Arbeitsorganisation und die sozialistische Arbeitsdisziplin — ein Zeichen für die Bedeutung, die diesen Bereichen für die Verwirklichung der „Hauptaufgabe“ zugemessen wird. 1. „Der Betrieb ist verpflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, heißt es einleitend. Der Arbeitsprozeß soll nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden, und es sollen alle [S. 67]Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß geschaffen werden. Es sind sowohl die Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation zu fördern und anzuerkennen. als auch zu sichern, daß die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation angewendet werden. Wenn es sich hier auch um Pflichten des Betriebes handelt, die vor allem durch den Betriebsleiter zu erfüllen sind, so lassen bereits diese erkennen, was von den Werktätigen erwartet wird. Das AGB enthält die Rahmenbestimmungen zu den Arbeitsaufgaben (Lohnformen und Lohnsystem), der Organisation der Arbeit, den Arbeitsnormen und anderen Kennzeichen der Arbeitsleistung (Arbeitsnormung) sowie der Arbeitsklassifizierung. 2. Mit den Pflichten des Betriebes korrespondieren die gesetzlichen Arbeitspflichten der Werktätigen. Sie sollen diese mit Umsicht und Initiative wahrnehmen. Insbesondere sind sie verpflichtet, ihre Arbeitsaufgaben ordnungs- und fristgemäß auszuführen, die Arbeitszeit und die Produktionsmittel voll zu nutzen, die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung zu erfüllen, Geld und Material sparsam zu verwenden, Qualitätsarbeit zu leisten, das sozialistische Eigentum vor Beschädigung und Verlust zu schützen und die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und den Brandschutz sowie über Ordnung. Disziplin und Sicherheit einzuhalten. Für bestimmte Bereiche bestehen schärfere Vorschriften über die Arbeitsdisziplin (Deutsche Reichsbahn; Post- und Fernmeldewesen; Richter; Staatsfunktionär). 3. Das AGB regelt eingehend das Weisungsrecht. Danach ist der Betriebsleiter gegenüber allen Betriebsangehörigen und sind die leitenden Mitarbeiter gegenüber den ihnen unterstellten Mitarbeitern weisungsberechtigt. Darüber hinaus sind Mitarbeiter weisungsberechtigt, soweit das in Rechtsvorschriften oder in der Arbeitsordnung festgelegt ist. Weisungen sind nur zulässig zur Konkretisierung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen, insbesondere der Arbeitsaufgabe und des Verhaltens des Werktätigen im Zusammenhang mit der Arbeit und soweit das in Rechtsvorschriften ausdrücklich festgelegt ist. Die Werktätigen haben die Weisungen mit Umsicht und Initiative auszuführen. Ein Werktätiger kann die Ausführung ablehnen, wenn sie von einem nicht dazu Befugten erteilt wurde. Das gilt auch, wenn durch eine Weisung Arbeitspflichten begründet werden sollen, die über die sich aus dem Arbeitsvertrag oder den Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten hinausgehen. Besteht in diesen Fällen ein Wahlrecht für den Werktätigen, ist er verpflichtet. Weisungen nicht zu befolgen, wenn deren Durchführung eine Straftat darstellen würde. 4. Eine besondere Form der Weisung ist die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit. Für die Dauer von 4~Wochen im Kalenderjahr darf dem Werktätigen auch ohne sein Einverständnis eine andere Arbeit im Betrieb (einschließlich eines Betriebsteiles an einem anderen Ort) oder in einem anderen Betrieb am selben Ort übertragen werden, wenn das zur Erfüllung wichtiger betrieblicher oder volkswirtschaftlicher Aufgaben erforderlich ist. Die Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb über 4~Wochen hinaus ist nur mit Einverständnis des Werktätigen zulässig. Beim Einsatz von Werktätigen in einem anderen Betrieb am selben Ort über 4~Wochen hinaus ist ein Delegierungsvertrag abzuschließen. Nur mit Einverständnis des Werktätigen darf ihm eine andere Arbeit in einem Betriebsteil an einem anderen Ort übertragen werden. Das gilt auch für Werktätige ab dem 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters. Wenn ein Werktätiger infolge Betriebsstörungen oder Warte- und Stillstandszeiten daran gehindert ist, seine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, darf ihm eine andere Arbeit im Betrieb oder, wenn das nicht möglich ist, in einem anderen Betrieb am selben Ort ohne zeitliche Begrenzung, allerdings nur mit seiner Zustimmung, übertragen werden. Das gleiche gilt, wenn in der Person des Werktätigen liegende Gründe es erfordern, ihn im Interesse der Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes oder der Hygienebestimmungen vorübergehend anderweitig einzusetzen. Jede ununterbrochene Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb für länger als 2~Wochen bedarf der Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung. Für bestimmte Gruppen von Werktätigen (z. B. in staatlichen Organen, im Schulwesen, im Verkehrswesen oder bei der Deutschen Post) können in Rechtsvorschriften abweichende Regelungen festgelegt werden. 5. In jedem Betrieb ist zur Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit, zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin, zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie zur „Entwicklung sozialistischer Kollektivbeziehungen“ eine Arbeitsordnung zu schaffen. Sie ist vom Betriebsleiter unter Mitwirkung der Werktätigen auszuarbeiten und mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung zu erlassen. 6. Werktätige können für hervorragende Arbeitsleistungen, insbesondere im Sozialistischen Wettbewerb, für vorbildliche Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin und für langjährige gute Arbeit im Betrieb auch durch betriebliche Auszeichnungen geehrt werden. Solche sind insbesondere: Schriftliche Belobigung, Ehrenurkunden, Würdigung der Leistungen an der Ehrentafel des Betriebes oder des Bereiches, betriebliche Titel, z. B. „Brigade der vorbildlichen Qualitätsarbeit“, „Bester Meister“, „Bester Neuerer“, Geld- und Sachprämien. [S. 68]<V. Grundsätze für Lohn und Prämie> Das AGB enthält die normativen Grundlagen der Arbeitseinkommenspolitik und gibt Rahmenbestimmungen für Lohn und Prämie. 1. Es wird als Sache des sozialistischen Staates betrachtet, daß das materielle und kulturelle Lebensniveau der Werktätigen hauptsächlich über das Arbeitseinkommen erhöht und das Leistungsprinzip als Grundprinzip der Verteilung im Sozialismus konsequent durchgesetzt wird sowie das Arbeitseinkommen der Werktätigen in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Volkswirtschaft planmäßig wächst. Dem soll die leistungsorientierte Lohnpolitik dienen (Lohnformen und Lohnsystem, I., II.). Als Hauptbestandteil ihres Arbeitseinkommens erhalten die Werktätigen Lohn entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und Verantwortung, der tatsächlichen Arbeitszeit, den erzielten Arbeitsergebnissen nach Menge und Qualität sowie den Bedingungen der Arbeit. Zusätzlich zum Lohn werden den Werktätigen für individuelle und kollektive Arbeitsleistungen Prämien gewährt. 2. Die uneingeschränkte Geltung des Leistungsprinzips wird durch die Garantie eines monatlichen Mindestbruttolohnes durchbrochen und so eine soziale Komponente in die Lohnpolitik eingeführt. Seit dem 1. 10. 1976 beträgt der Mindestbruttolohn 400 Mark monatlich (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 377). 3. Für den Tariflohn, die Eingruppierung und die Lohnformen (Lohnformen und Lohnsystem, III., IV.) sind im AGB die Rahmenbestimmungen enthalten. 4. Entsprechend dem Leistungsprinzip wird der Lohn nach der Qualität des Arbeitsergebnisses differenziert. Ist diese nicht bereits in der Lohnform berücksichtigt. erhält der Werktätige bei schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) verursachtem Ausschuß keinen Lohn. Bei schuldhaft verursachter Qualitätsminderung richtet sich der Lohn nach der Brauchbarkeit des Arbeitsergebnisses bzw. nach festgelegten Qualitätsstufen oder nach dem durch Nacharbeit erreichten Grad der Brauchbarkeit. Garantiert werden in derartigen Fällen aber 50 v. H. des monatlichen Durchschnittsverdienstes, mindestens der Mindestlohn. 5. Bei Nichterfüllung von Leistungsmaßstäben infolge von Veränderungen der Arbeitsbedingungen, z. B. durch Einsatz anderer Roh- oder Hilfsstoffe, ist dem Werktätigen ein Ausgleich bis zum Durchschnittslohn zu zahlen, wenn keine neuen Leistungsmaßstäbe festgelegt werden. 6. Bei besonderen Arbeitserschwernissen ist für die Dauer der Arbeit unter diesen Bedingungen ein Erschwerniszuschlag zu zahlen. Diese Arbeiten und die Höhe der Zuschläge sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen. 7. Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.) werden zur „materiellen Stimulierung und Anerkennung hoher individueller und kollektiver Leistungen bei der Erfüllung und gezielten Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im Sozialistischen Wettbewerb, vor allem bei der Intensivierung, der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit (Qualität der Erzeugnisse), der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution) und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ gezahlt. Prämienformen können sein: Jahresendprämie, auftragsgebundene Prämie, Initiativprämie. Zielprämie. Prämienformen und -bedingungen werden im Betriebskollektivvertrag vereinbart. 8. Neu ist die Regelung, daß Werktätige, die infolge Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen eine andere Arbeit im Betrieb oder in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Rat in einem anderen Betrieb übernehmen und dadurch in absehbarer Zeit ihren bisherigen Durchschnittslohn auch durch Qualifizierungsmaßnahmen nicht wieder erreichen können, dadurch abgesichert werden, daß sie einmaliges Überbrückungsgeld in Höhe der Jahressumme der voraussichtlichen Minderung des Durchschnittslohnes erhalten. Auch hier liegt eine Durchbrechung des Leistungsprinzips aus sozialen Gründen vor. 9. Entschädigungszahlungen werden geleistet für die im Zusammenhang mit der Arbeit auftretenden notwendigen Mehraufwendungen, insbesondere bei Montageeinsätzen, Dienstreisen, angeordneter Teilnahme an Lehrgängen und Schulungen, arbeitsbedingter doppelter Haushaltsführung und Wohnungswechsel im Interesse des Betriebes. 10. Die Lohnzahlungsperiode ist der Kalendermonat. Abschlagzahlungen sind möglich und üblich. Die Lohnzahlungsperioden und die Lohnzahltage werden in der Arbeitsordnung festgelegt. Der Lohn ist grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuzahlen. 11. Der Betrieb kann zuviel ausgezahlten Lohn zurückfordern, wenn a) bei Vorauszahlungen die Voraussetzungen für den Anspruch nicht eingetreten sind, b) vom Werktätigen verursachte Ausschußarbeit oder Qualitätsminderung erst nach Abschluß der Lohnabrechnungsperiode festgestellt wird, c) Lohn fehlerhaft errechnet oder unrichtig ausgezahlt wurde. Die Rückforderung muß innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung bei der Konfliktkommission oder gerichtlich geltend gemacht werden. Anderenfalls erlischt der Rückforderungsanspruch. Nur wenn der Werktätige die Überzahlung schuldhaft verursacht hat oder sie erheblich war und dadurch so offensichtlich, daß er sie erkennen mußte, gelten die Verjährungsfristen des AGB, bei Vorliegen einer Straftat die der Strafverfolgung. [S. 69]12. Die Ansprüche des Werktätigen auf Arbeitseinkommen sowie die Rückzahlungsansprüche des Betriebes (in den geschilderten Fällen) unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. VI. Berufsausbildung, Aus- und Weiterbildung 1. Nach dem AGB wird die Berufsausbildung vom sozialistischen Staat geleitet und erfolgt unmittelbar in Betrieben und Einrichtungen der Berufsausbildung. Sie soll als planmäßiger und systematisch gestalteter Bildungs- und Erziehungsprozeß verwirklicht werden. Sie steht unter dem Zeichen der Einheit von praxisverbundener theoretischer und berufspraktischer Ausbildung und baut auf den Bildungs- und Erziehungsergebnissen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule auf. Obgleich es im AGB im Gegensatz zum GBA nicht mehr ausdrücklich gesagt wird, ist auch künftig die Berufsausbildung ein Bestandteil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems der DDR. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, die Lehrlinge im vereinbarten Ausbildungsberuf zu „allseitig entwickelten klassenbewußten und hochqualifizierten Facharbeitern“ heranzubilden. Die Berufsausbildung erfolgt im Rahmen eines Lehrverhältnisses als A.-Verhältnis besonderer Art. Die Ausbildungsberufe und die Ausbildungsdauer sind in den Rechtsvorschriften über die Systematik der Ausbildungsberufe festgelegt. Für die Leitung und Planung der Berufsausbildung tragen die Betriebe die Verantwortung. Das AGB legt die Rechte und Pflichten des Betriebes und des Lehrlings fest, regelt die Begründung des Lehrverhältnisses, bestimmt Inhalt und Abschluß des Lehrvertrages, dessen Änderung, Verlängerung und Auflösung. Lehrlinge haben Anspruch auf monatliches Lehrlingsentgelt. Sie können nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Prämien erhalten. 2. Die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (Erwachsenenqualifizierung) im A.-Verhältnis soll der Erweiterung und dem Erwerb hoher Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten oder einer anderen vorgesehenen Arbeitsaufgabe dienen. Durch die Erwachsenenqualifizierung sollen die Werktätigen befähigt werden. „die Effektivität ihrer Arbeit zu erhöhen und mit größerer Sachkenntnis schöpferisch an der Leitung des Betriebes mitzuwirken“. Sie soll zur „Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ beitragen. Auch die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist, ohne daß das ausdrücklich gesagt wird, ein Bestandteil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems geblieben. Für die rechtzeitige und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist der Betrieb entsprechend dem Betriebsplan verantwortlich. Mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ist zusammenzuarbeiten. Der Betrieb hat die Werktätigen für geplante Qualifizierungsmaßnahmen zu gewinnen. Frauen (III.) sind besonders zu fördern. Rechtliche Grundlage der Aus- und Weiterbildung ist der Qualifizierungsvertrag zwischen Betrieb und Werktätigem. Das AGB regelt Abschluß, Inhalt, Änderung und Beendigung des Qualifizierungsvertrages. Die Kosten für die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung hat der Betrieb zu tragen. Andere Kosten (Gebühren, Reisekosten, Kosten für Literatur und persönliche Arbeitsmittel) sind dagegen vom Werktätigen zu tragen. Der Werktätige ist verpflichtet, „die Aus- und Weiterbildung gewissenhaft durchzuführen“. VII. Arbeitszeit 1. Die Dauer der Arbeitszeit wird „entsprechend dem Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ durch den Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB festgelegt. Als Ziel der Arbeitszeitpolitik wird der weitere schrittweise Übergang zur 40-Stunden-Woche durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ohne Lohnminderung bei Beibehaltung der 5-Tage-Woche vom AGB festgelegt. Das AGB legt als Grundsatz fest, daß für Mehrschichtenarbeiter und vollbeschäftigte Mütter mit mehreren Kindern bis zu 16 Jahren oder mit einem schwerstgeschädigten Kind sowie für Werktätige, die besonders schwere Arbeit leisten oder unter bestimmten gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten, stets eine kürzere Arbeitszeit als für die übrigen Werktätigen zu gelten hat, wobei für die Verkürzung ein Lohnausgleich zu gewähren ist. Mit Alters- und Invalidenrentnern sowie vorübergehend mit Frauen darf Teilbeschäftigung vereinbart werden. Zur Zeit beträgt seit dem 28. 8. 1967 die allgemeine Arbeitszeit immer noch 43¾ Stunden wöchentlich, nachdem die Regelarbeitszeit 1957 in den volkseigenen Betrieben sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen von 48 auf 45 Stunden wöchentlich verkürzt und seit dem 1. 4. 1966 die wöchentliche Arbeitszeit für alle Werktätigen auf 45 Stunden wöchentlich festgelegt worden war. Seit dem 1. 5. 1977 beträgt die Arbeitszeit für Werktätige, die im Drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, statt 42 Stunden 40 Stunden wöchentlich. Für Werktätige, die im Zweischichtsystem arbeiten, wurde die wöchentliche Arbeitszeit von 43¾ Stunden auf 42 Stunden verkürzt. Auf 40 Stunden wurde die wöchentliche Arbeitszeit für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, beschränkt. Die verkürzte Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich gilt auch für werktätige Mütter, die in ihrem Haushalt ein schwerstgeschädigtes Kind oder ein blindes [S. 70]oder praktisch blindes Kind ab Vollendung des 3.~Lebensjahres zu versorgen haben (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 385). Der schrittweise Übergang zur allgemeinen 40-Stunden-Arbeitswoche wird im AGB versprochen. 2. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf die Arbeitstage Montag bis Freitag zu verteilen, soweit das AGB nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt. Das ist für Werktätige im Dreischichtsystem, im durchgehenden Schichtsystem. für solche in Bereichen, die für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, für die in der Landwirtschaft, der Schiffahrt, der Hochseefischerei Tätigen bereits geschehen, z. T. so, daß die erforderlichen Arbeitszeitregelungen in den Rahmenkollektivverträgen vereinbart sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist gleichmäßig auf die Arbeitstage zu verteilen. Eine unterschiedliche Dauer der täglichen Arbeitszeit darf nur festgelegt werden, wenn es das Schichtsystem, die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, die Verkehrsbedingungen oder die Vegetation und andere Besonderheiten der Arbeit erfordern. Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Andere Höchstgrenzen können in Rahmenkollektivverträgen vereinbart werden. Es kann unter den gleichen Voraussetzungen auch eine unterschiedliche Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Die Arbeitszeit der einzelnen Wochen darf jedoch 56 Stunden nicht überschreiten. Sie muß sich innerhalb von 6~Wochen ausgleichen. In Rahmenkollektivverträgen können andere Höchstgrenzen festgelegt werden. Die tägliche Arbeitszeit muß zur Erholung der Werktätigen durch ausreichende Pausen unterbrochen werden. Der Werktätige darf nicht länger als 4½ Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten. Die Mindestdauer einer Pause beträgt 15 Minuten, die zur Einnahme der Hauptmahlzeit mindestens 30 Minuten. Die Pausen rechnen nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt für die Kurzpausen für Werktätige in ununterbrochener Produktion oder im Dreischichtsystem. Die arbeitsfreie Zeit zwischen 2 Arbeitswochen hat in der Regel mindestens 48 Stunden zu umfassen. Zwischen 2 Schichten muß eine arbeitsfreie Zeit von in der Regel mindestens 12 Stunden liegen, für Jugendliche unter 18 Jahren von mindestens 13 Stunden. Die betriebliche Regelung der Arbeitszeit ist in Arbeitszeitplänen zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung zu vereinbaren. 3. Sonn- und Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe. Jedoch ist Arbeit an diesen Tagen zulässig, wenn es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der ununterbrochene Produktionsablauf, die volle Ausnutzung von Anlagen oder die Durchführung volkswirtschaftlich besonders wichtiger Aufgaben erfordern. Für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen ist, ist ein Zuschlag von 50 v. H. und für die Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag von 100 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Für die durch Feiertage ausfallende Arbeitszeit erhalten die Werktätigen einen Ausgleich in Höhe des Tariflohnes. 4. Für Nachtarbeit (Arbeit in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) von mindestens 6 Stunden wird eine Schichtprämie gezahlt. Besteht kein Anspruch auf Schichtprämie, ist für Nachtarbeit ein Zuschlag von 10 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Ist die Nachtarbeit dem Werktätigen nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt worden, beträgt der Zuschlag 50 v. H. des Tariflohnes. Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr verboten. Ausnahmen können für Lehrlinge gemacht werden, wenn es die Ausbildung erfordert. Nachtarbeit ist für Schwangere und stillende Mütter verboten. 5. Überstunden dürfen nur in Ausnahmefällen (Notfälle — d. h. Katastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, unmittelbare Gefahren, saisonbedingte Bergung und Verarbeitung von Nahrungsgütern, besonders wichtige betriebliche Aufgaben zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, unaufschiebbare Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Produktion und zur termingerechten Erfüllung besonders wichtiger Planaufgaben) geleistet werden. Überstundenarbeit darf nur vom Betriebsleiter und den nach der Arbeitsordnung befugten leitenden Mitarbeitern angeordnet werden. Vor der Anordnung ist die Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung einzuholen. Für den Werktätigen dürfen für 2 aufeinanderfolgende Tage nicht mehr als 4 und jährlich nicht mehr als 120 Überstunden angeordnet werden. Ausnahmen dürfen in Notfällen gemacht werden. Diese dehnbaren Bestimmungen haben in der Vergangenheit oft dazu geführt, daß besonders zur Planerfüllung im letzten Quartal eines Planjahres zahlreiche Überstunden gemacht wurden. Das wird zwar kritisiert, weil es die Produktion verteuert, aber ob sich daran künftig etwas ändern wird, erscheint fraglich. Für Jugendliche unter 16 Jahren. Lehrlinge, Schwangere und stillende Mütter ist Überstundenarbeit verboten. Das gilt auch für Schwerbeschädigte, wenn ärztlich festgestellt ist, daß die Überstundenarbeit nicht geleistet werden kann. Im übrigen dürfen sie nur unter Berücksichtigung der Art, und des Grades ihres Körperschadens zur Überstundenarbeit herangezogen werden. Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten, Altersrentner. Rehabilitanden sowie Frauen mit Kindern im Vorschulalter dürfen Überstunden ablehnen. Für Überstundenarbeit ist ein Zuschlag von 25 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Hat der Werktätige Anspruch auf Bezahlung der Überstundenarbeit, kann [S. 71]ihm der Überstundenarbeit entsprechende Freizeit gewährt werden, wenn er damit einverstanden ist. Auch in diesem Falle ist der Überstundenzuschlag zu zahlen. 6. Arbeitsbereitschaft kann zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, zur Sicherung des ungestörten Produktionsablaufs oder zur Einleitung von Maßnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen vereinbart werden. Ist sie planmäßig zu leisten, muß sie in den Arbeitszeitplan aufgenommen werden. Die Arbeitsbereitschaft ist in der Regel wie die Leistung von Überstunden zu vergüten. In Rahmenkollektivverträgen kann anstelle der Vergütung eine angemessene Freizeitgewährung festgelegt werden. 7. Eine Freistellung von der Arbeit darf erfolgen: a) zur Wahrnehmung staatlicher und gesellschaftlicher Funktionen, wozu auch Wehrübungen und ähnliches gehören, sowie zur Weiterbildung, soweit die Ausübung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, b) zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen, soweit das in rechtlichen Bestimmungen festgelegt oder infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit notwendig ist, falls die medizinische Betreuung während der Arbeitszeit stattfinden muß — dazu gehört auch das Aufsuchen einer Schwangeren- oder Mütterberatungsstelle oder, wenn der Werktätige einen Arzt während der Arbeitszeit sofort in Anspruch nehmen muß, c) aus persönlichen Gründen (Eheschließung. Niederkunft der Ehefrau. Wohnungswechsel, Tod eines Familienangehörigen, Ladung als Zeugen, Begleitung von physisch schwerst- oder psychisch schwergeschädigten Familienangehörigen zur medizinischen Betreuung). In den Fällen a) und b) erhält der Werktätige einen Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes, im Falle c) in Höhe des Tariflohnes. Vollbeschäftigte werktätige Frauen mit eigenem Haushalt erhalten monatlich einen Hausarbeitstag, wenn sie verheiratet sind. Kinder bis zu 18 Jahren oder pflegebedürftige Familienangehörige zum Haushalt gehören oder sie das 40. Lebensjahr vollendet haben. Der Hausarbeitstag wird auch vollbeschäftigten alleinstehenden Vätern mit Kindern bis zu 18 Jahren, wenn es deren Betreuung erfordert, und vollbeschäftigten Männern bei ärztlich bescheinigter Pflegebedürftigkeit der Ehefrau gewährt. Der Hausarbeitstag wird nicht gewährt, wenn der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben wird. Für die durch den Hausarbeitstag ausfallende Arbeitszeit wird ein Ausgleich in Höhe des Tariflohnes gezahlt. Eine Abgeltung in Geld ist unzulässig. Freistellung von der Arbeit wird auch einem Werktätigen gewährt, wenn es zur ärztlich bescheinigten Pflege eines erkrankten Kindes oder zum Arztbesuch des Kindes erforderlich ist. Das gilt auch für eine Betreuung des Kindes, die wegen einer vorübergehenden Quarantäne einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens erforderlich ist. Von der Arbeit freizustellen sind auch Werktätige, wenn bei Erkrankung des Ehegatten die notwendige Betreuung der zum Haushalt gehörenden Kinder durch diesen oder durch andere nicht möglich ist. In diesen Fällen wird von der Sozialversicherung Unterstützung oder Krankengeld gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Werktätige können in Ausnahmefällen aus dringenden familiären oder anderen gerechtfertigten Gründen stunden- oder tageweise unbezahlt freigestellt werden. VIII. Erholungsurlaub Nach dem AGB erhalten alle Werktätigen einen bezahlten Erholungsurlaub. Seine Dauer ergibt sich aus dem Grundurlaub sowie dem Zusatzurlaub, der entsprechend den in Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen gewährt wird. Einzelheiten regelt die VO über den Erholungsurlaub vom 28. 9. 1978 (GBl. I, S. 365). Danach beträgt seit dem 1. 1. 1979 der Grundurlaub 18 Arbeitstage. Einen erhöhten Grundurlaub erhalten: Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 21 Arbeitstage; Lehrlinge 24 Arbeitstage; vollbeschäftigte Mütter, zu deren Haushalt 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren oder ein schwerstgeschädigtes bzw. blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres gehören, 21 Arbeitstage und, wenn diese im Mehrschichtsystem arbeiten, 23 Arbeitstage. Einen arbeitsbedingten Zusatzurlaub von 1 bis 5 Arbeitstagen erhalten Werktätige, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen ausgesetzt sind oder eine besondere verantwortliche Tätigkeit ausüben. Die Tätigkeiten, für die arbeitsbedingter Zusatzurlaub zu gewähren ist, und die Dauer des Zusatzurlaubs sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen (Urlaubskataloge). In einer Liste sind die Tätigkeiten, für die im Betrieb auf der Grundlage des Urlaubskatalogs arbeitsbedingter Zusatzurlaub eingeräumt wird, und die Dauer des Zusatzurlaubs zu erfassen. Werktätige, die ständig im Mehrschichtsystem arbeiten, erhalten einen Zusatzurlaub im unterbrochenen Zweischichtsystem von 3 Arbeitstagen, im durchgehenden Zweischichtsystem von 4 Arbeitstagen, im unterbrochenen Dreischichtsystem von 5 Arbeitstagen und im durchgehenden Dreischichtsystem von 6 Arbeitstagen. Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -rekonveleszenten erhalten einen Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen, Blinde von 5 Arbeitstagen. Gesondert sollen die Voraussetzungen für die Gewährung und die Dauer des Zusatzurlaubs für Arbeiten unter klimatisch erschwerten Bedingungen geregelt werden. Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. [S. 72]Werktätige, die nur während eines Teils des Kalenderjahres in einem A.-Verhältnis stehen, erhalten einen entsprechenden Anteilurlaub. Eine Karenzzeit bis zur Entstehung des Urlaubsanspruchs gibt es nicht. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres zu gewähren und zu nehmen. Aus dringenden betrieblichen Gründen oder auf Wunsch des Werktätigen kann festgelegt werden, daß der Erholungsurlaub bis zum 31. 3. des folgenden Jahres angetreten wird. Im Betrieb ist ein Urlaubsplan aufzustellen, der gewährleisten soll, daß der Erholungsurlaub die planmäßige Erfüllung der betrieblichen Aufgaben nicht gefährdet, die Wünsche der Werktätigen weitgehend berücksichtigt werden und mindestens 3~Wochen zusammenhängend als Erholungsurlaub gewährt werden. Er bedarf der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. Für die Zeit des Erholungsurlaubs erhält der Werktätige eine Urlaubsvergütung in Höhe des Durchschnittsverdienstes. Zusätzliches Urlaubsgeld ist unzulässig. Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs in Geld besteht nur dann, wenn a) die Gewährung des Erholungsurlaubs infolge Invalidität nicht mehr möglich ist, b) der Werktätige ihn bis zum 31. 3. des folgenden Jahres infolge ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, Quarantäne oder Freistellung von der Arbeit nicht antreten konnte, c) bei befristeten A.-Verhältnissen er infolge der genannten Gründe bis zur Beendigung des A.-Verhältnisses nicht genommen werden kann. IX. Gesundheits- und Arbeitsschutz Die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und die über die Sozialversicherung sind im Gegensatz zum GBA im AGB in 2 eigenen Kapiteln enthalten. 1. Der Betrieb ist nach dem AGB verpflichtet, den Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft der Werktätigen vor allem durch die Gestaltung und Erhaltung sicherer, erschwernisfreier sowie die Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördernder Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Speziell die Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter haben die Erfordernisse des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes als Bestandteil der Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses (Wirtschaft) zu verwirklichen. In Ausübung ihres Mitwirkungsrechtes haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, die ehrenamtlichen Arbeitsschutzinspektoren, die Arbeitsschutzkommiss
Arbeitsrecht (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende…
DDR A-Z 1979
Zollwesen (1979)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1985 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen angewandt wird. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der einheimischen Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur zum Teil auf den Zolldienst einer zentral verwalteten planwirtschaftlichen Staatsordnung zu. Das Außenwirtschaftsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und die Art der Preisgestaltung können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für die Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR ist gekennzeichnet durch folgende programmatische Aufgabenstellung: 1.) einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten — und dadurch eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2.) im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3.) den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Aspekte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem einzelne polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 42), zu dem inzwischen 29 Durchführungsbestimmungen (DB) ― die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben ― und Verordnun[S. 1220]gen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes (ZG) ist ursächlich dafür gewesen, daß konkrete Ziele der Deutschland- und Außenpolitik der SED in das Zollrecht Eingang gefunden haben, das formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient (vgl. auch Art. 9 Abs. 5 der Verfassung von 1968). Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Seine zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Berlin (West) wird jedoch bisher auch nicht als Zollinland der DDR behandelt. Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf die Einfuhr aus Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung ― sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung, hohe Zölle („Kampfzölle“) bei deren Fehlen ― richtete sich z. T. gegen die Außenhandelspolitik der EWG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG und ihren Mitgliedstaaten interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung angewandt werden. Das ZG beinhaltet Bestimmungen über die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen; zudem überträgt es die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungsmitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung sowie die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen diplomatischen ausländischen Vertretungen, von Waren und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, anderen Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, von Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I. S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Fällen kann der zuständige Rat des Bezirkes die Einfuhr von Personenwagen, Motorrädern und Mopeds erlauben, die dann aber nicht in der DDR vermietet, verpachtet oder veräußert werden dürfen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr, im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr und von Umzugs- und Erbschaftsgut, d. h. für den Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr, gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Ministerium für Außenhandel ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden, sowie Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) ebenso wie für alle sonstigen Gebiete außerhalb der DDR durch AO in Kraft gesetzt worden. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1219–1220 Zollverwaltung der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische GärtenSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1985 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von…
DDR A-Z 1979
Staatsbürgerschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I. S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle Personen, a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St. der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St. nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine andere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St. der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre [S. 1035]minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St. vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St.-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland hält an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 — (BVerfG E 36, S. 1 ff.). Die DDR lehnt diese Auffassung strikt ab. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1034–1035 Staatsbürgerkunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsfeiertageSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…
DDR A-Z 1979
Infiltration (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geschichte. Seit dem VII. Weltkongreß der Kominform 1935 in Moskau ist es Bestandteil kommunistischer Bündnispolitik, durch I. Einfluß auf nichtkommunistische Organisationen und Parteien zu nehmen. Der SED-Führung kam es nach 1946 — und später unter den Bedingungen der Hallstein-Doktrin — darauf an, auch mit den Mitteln der I. ihre außenpolitische Isolierung zu durchbrechen, möglichst viele nichtkommunistische Gruppen im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland zu Aktionen für die diplomatische Anerkennung der DDR zu gewinnen. SED, KPD und deren Massenorganisationen (FDJ; FDGB; Demokratischer Frauenbund Deutschlands u. a. m.) bedienten sich zu diesem Zweck unterschiedlicher Methoden; sie reichten von einer mannigfaltigen Komiteebewegung (Freundschaftsgesellschaften und Friedenskomitees) über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften für verschiedene berufliche oder soziale Gruppen (z. B. Arbeitsgemeinschaften ehemaliger Offiziere). Studiengesellschaften bzw. Vereinigungen für Intellektuelle (z. B. Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland), der Durchführung von periodischen Konferenzen; und Aktionen (z. B. Aktion gegen Remilitarisierung; Deutsche Arbeiterkonferenzen) bis zur Gründung sog. Sammlungsbewegungen (z. B. ADF, DFU), in denen die Kommunisten nach ihrem Volksfrontverständnis dominierten und erhebliche materielle Hilfe leisteten. Die SED-Führung bestreitet nicht, daß ihr erklärtes politisches Ziel nach 1945 darin bestand, „ihre Bemühungen auf die Bildung eines demokratischen deutschen Staates zu richten, der alle vier Besatzungszonen umfassen“ sollte. Dieser Staat sollte auf derselben gesellschaftspolitischen Grundlage entstehen, wie sie von der sowjetischen Besatzungsmacht in der damaligen SBZ geschaffen worden war. Die SED-Führung bediente sich zu diesem Zweck eines umfangreichen Apparates, der unter Führung der Westabteilung beim Zentralkomitee (ZK) der SED die gesamte kommunistische I. in der Bundesrepublik Deutschland leitete und kontrollierte. Diese Abteilung verwirklichte die Anleitung vor allem durch den Einsatz zahlreicher Instrukteure, die in der Bundesrepublik Deutschland in allen Fragen der I. gegenüber der KPD Weisungs- und Kontrollfunktionen ausübten. Die Einrichtung des Freiheitssenders 904 — Standort bei Magdeburg/DDR — diente der I.-Propaganda und der Anleitung der KPD-Kader in der Bundesrepublik. Der Soldatensender 935 war auf die I. der Bundeswehr spezialisiert. Infiltrationszentrale KPD. Den westdeutschen Kommunisten fiel die Aufgabe der Koordinierung, Durchführung und Kontrolle der gesamten I. in der Bundesrepublik zu, die von der SED weitgehend auch finanziert worden ist. Im Mittelpunkt der I.-Bemühungen der KPD stand des Versuch, durch aktive Arbeit in den Gewerkschaften sowie durch Aktionsangebote an den Arbeiternehmerflügel der SPD die „Aktionseinheit der Arbeiterklasse“ zu schaffen, die nach der Klassenkampfdoktrin der KPD die Voraussetzung für gesellschaftspolitische Veränderungen in der Bundesrepublik sein sollte. Durch die halbjährlich durchgeführten Arbeiterkonferenzen in [S. 523]der DDR, die Herausgabe von zahlreichen Betriebszeitungen für Großbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland, Begegnungen von Gewerkschaftern aus beiden Teilen Deutschlands und vor allem durch aktive Mitarbeit in gewerkschaftlichen Organisationen und Betriebsräten sollte dieses Ziel erreicht werden. Aber auch die Jugendverbände, insbesondere die Arbeiterjugend und kooperationsbereite Gruppen des Bürgertums waren Ziel der I. Das veränderte Konzept. Mit Abschluß der Verträge mit Moskau und Warschau im Jahr 1970, des Viermächte-Abkommens über Berlin vom September 1971 und des Grundlagenvertrages vom Dezember 1972, der damit in Zusammenhang stehenden ideologischen Abgrenzung der SED gegenüber Einflüssen aus der Bundesrepublik, mit der Verkündung der These von zwei deutschen Nationen sowie der internationalen Anerkennung der DDR und ihrer Aufnahme in die UN, mußte die SED ihr I.-Konzept verändern: a) Die Gründung einer legalen kommunistischen Partei, der DKP (KPD/DKP) im Jahre 1968, ihrer Jugendorganisation, der SDAJ, und ihres Studentenverbandes, des MS Spartakus, ermöglichte die politische und ideologische Auseinandersetzung in aller Öffentlichkeit. Der Freiheitssender 904 und der Soldatensender 935 wurden stillgelegt; die Abhängigkeit der DKP von der SED blieb in finanzieller Hinsicht zwar bestehen, das Instrukteurwesen jedoch wurde durch offizielle Konsultationen zwischen beiden Parteispitzen z. T. ersetzt. Die Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland können gegenwärtig praktische Entscheidungen zu aktuellen Ereignissen in größerer Selbständigkeit als in den 60er Jahren treffen. b) Die Komiteebewegungen, Vereinigungen und die periodischen Konferenzen, vor allem auf gewerkschaftlichem Sektor, konnten zugunsten einer Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit der DKP aufgelöst bzw. umfunktioniert werden. Die auf internationaler Ebene arbeitenden Freundschaftsgesellschaften, Friedenskomitees usw. blieben zwar z. T. bestehen, änderten aber ihren Charakter: Die in ihnen tätigen Kräfte brauchten sich nicht mehr für die internationale Anerkennung der DDR einzusetzen; jetzt bestand ihre Aufgabe darin - meist im Rahmen offizieller Institutionen das Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR als Beispiel für eine „gerechte Gesellschaft“ zu propagieren und die Krisenerscheinungen im Westen als systemtypisch darzustellen. c) Die internationale Aufwertung des WGB, die Aufnahme des kommunistisch gelenkten italienischen Gewerkschaftsbundes CGIL in den Europäischen Gewerkschaftsverband, dem bisher nur Mitgliedsorganisationen des IBFG sowie der Christlichen Gewerkschaften angehörten, und die erweiterte Teilnahme von Gewerkschaftlern aus Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark an der 17. Arbeiterkonferenz anläßlich der Ostseewoche 1974 in Rostock sowie die innerdeutschen Gewerkschaftskontakte seit 1970 haben die Beziehungen zwischen DGB und FDGB aus dem Bereich der I. herausgelöst, ohne allerdings die Bestrebungen der DKP auf stärkere Einwirkung auf die Gewerkschaften an der Basis zu verringern. d) Zahlreiche Tarnzeitungen (Blinkfüer, Hamburg; Tatsachen, Ruhrgebiet; offen und frei, Baden-Württemberg; Die andere Zeitung, Frankfurt/Main u. a.) wurden zugunsten der aufwendigen UZ („Unsere Zeitung“), die ab 1. 10. 1973 als Tageszeitung der DKP erscheint, eingestellt. Der Druck von DKP-Materialien in der DDR wurde aufgegeben; statt dessen wurden zahlreiche Verlage in der Bundesrepublik Deutschland gegründet, die zwar von der DDR finanzielle Zuschüsse (u. a. durch Anzeigen) erhalten, sich aber auch um Rentabilität bemühen müssen (Röderberg Verlag, Frankfurt/Main, Verlag Marxistische Blätter GmbH, Frankfurt/Main, Dr. Wenzel Verlag, Düsseldorf. Pahl-Rugenstein-Verlag, Düsseldorf, u. a.). Die neuen Formen der Infiltration. Gegenwärtig kann davon ausgegangen werden, daß der Tatbestand der I. nur noch auf folgende Tätigkeitsbereiche anzuwenden ist: a) Die Anleitung, Kontrolle und Finanzierung der DKP durch die Westabteilung beim ZK der SED als Garantie für die Sicherung des Einflusses der SED auf die DKP in der Bundesrepublik Deutschland. b) Durchführung von Einzelberatungen und -Besprechungen in der DDR anstelle der bis dahin üblichen Großveranstaltungen: Gegenwärtig laden SED, FDGB und FDJ sowie andere Massenorganisationen mit den Kommunisten sympathisierende Gewerkschaftler und Angehörige sozialistisch orientierter nichtkommunistischer Jugend- und Studentengruppen zu Gesprächen in die DDR ein. Die Teilnehmer aus dem Bundesgebiet werden dabei nicht nur politisch indoktriniert, sondern auch angehalten, Stimmungsberichte aus Gewerkschaften und Jugendorganisationen zu geben. Zwischen der zentralen FDJ-Leitung und einigen Jugendorganisationen in der Bundesrepublik sind inzwischen auch schriftliche Vereinbarungen über den Austausch von Delegationen und die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten unterzeichnet worden. c) Die Unterstützung der DKP und ihrer Hilfsorganisationen durch die SED vollzieht sich u. a. im Rahmen des Patenschaftssystems der SED, wonach jeweils SED-Bezirke DKP-Bezirke betreuen. Die DKP ist dafür verantwortlich, nach sorgfältig zwischen den Parteileitungen abgestimmten Programmen zahlreiche Delegationen in die DDR zu entsenden: Neben reinen Parteigruppen der DKP reisen Studentendelegationen, denen DKP-Sympathisanten angehören, und Arbeiterdelegationen in die DDR. d) Zahlreiche aus der DDR in die Bundesrepublik einreisende Funktionäre nennen als Auftraggeber Kultur- und Bildungseinrichtungen oder gewerkschaftliche Organisationen in der DDR. Insgesamt treten in jedem Jahr rd. 1000 Funktionäre aus der DDR auf einigen hundert Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland auf. Viele von ihnen führen dabei, andere ausschließlich Gespräche mit Personen, die für die SED interessante Kontakte in der Bundesrepublik haben. [S. 524]e) Die Aktivität der Nachrichtendienste der DDR scheint sich in dem Maße zu steigern, in dem die traditionelle I. unter den Bedingungen der Abgrenzungspolitik und nach Erfüllung des außenpolitischen Hauptzieles der DDR, der Erlangung der internationalen Anerkennung, abnimmt. So soll 1977 die Zahl der erkannten Spionageaufträge um 10 v. H. gegenüber dem Vorjahr angestiegen sein, wobei die überwiegende Mehrheit der Personen (75 v. H.) in kommunistischen Ländern angesprochen wurden. f) Auch die Anwerbung sog. Einflußagenten geht weiter. Hier handelt es sich um den Versuch, bekannte Personen des öffentlichen Lebens für die Propagierung des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR und ihrer „Friedenspolitik“ zu gewinnen. Die klassische I., soweit sie mit Spionage, Diversion und Unterwanderung betrieben werden kann, ist den politischen Bedingungen nach Abschluß des Grundlagenvertrages angepaßt worden. Neben einigen seit dem Jahr 1974 bekanntgewordenen spektakulären Fällen von Ausspähung Bonner Regierungsstellen werden die offiziellen Kontakte zur DKP und die Verbreitung von propagandistischer und wissenschaftlicher Literatur aus der DDR (entweder durch Direktbezug oder den Lizenzbuchhandel) immer wichtigere Formen der I. In einigen erziehungswissenschaftlichen Bereichen und auf dem Gebiet preiswerter Wörterbücher und Lexika (der Philosophie, der Soziologie, der Psychologie) sind marxistisch-leninistisch orientierte Autoren aus der DDR an Universitäten und Schulen der Bundesrepublik Deutschland bereits stark vertreten. Die Spätwirkungen dieser I.-Formen sind noch nicht abzuschätzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 522–524 Industriezweiginstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InformationSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geschichte. Seit dem VII. Weltkongreß der Kominform 1935 in Moskau ist es Bestandteil kommunistischer Bündnispolitik, durch I. Einfluß auf nichtkommunistische Organisationen und Parteien zu nehmen. Der SED-Führung kam es nach 1946 — und später unter den Bedingungen der Hallstein-Doktrin — darauf an, auch mit den Mitteln der I. ihre außenpolitische Isolierung zu durchbrechen, möglichst viele…
DDR A-Z 1979
Häftlinge, Politische (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR pH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 (Amnestie) der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte: Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen sind ca. 150.000 Deutsche mehr oder weniger willkürlich als „aktive Faschisten“ oder „Kriegsverbrecher“ in den früheren NS-Konzentrationslagern interniert worden. Etwa 70.000 dieser Häftlinge sind in diesen Lagern ums Leben gekommen. Bei der Auflösung der Konzentrationslager Anfang 1950 wurden die Überlebenden bis auf ca. 3.500, die der DDR-Justiz zur Aburteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit übergeben wurden, aus der Haft entlassen. 2. SMT-Verurteilte: Sowjetische Militärtribunale (SMT) haben in den Jahren 1945–1955 eine nicht bekannte Zahl Deutscher wegen wirklicher oder angeblicher NS- oder Kriegsverbrechen oder als politische Gegner der KPD/SED verurteilt. Die Strafe betrug in der Regel 25 Jahre Zwangsarbeit. 1950 wurden 10.513 SMT-Verurteilte den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben. Ca. 6.300 dieser Häftlinge wurden Anfang 1954, die übrigen ― bis auf wenige Ausnahmen ― 1955/56 aus den Strafanstalten der DDR entlassen. 3. In die Sowjetunion Deportierte: Von 1945 bis 1955 sind ca. 40.000 Internierte und SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert worden, wo sie zusammen mit den Tausenden als „Kriegsverbrecher“ verurteilten deutschen Kriegsgefangenen in sowjetischen Strafarbeitslagern untergebracht wurden. Mindestens 7.000 bis 10.000 Deportierte sind in der SU umgekommen. Bis auf 271 Häftlinge, die im Dezember 1955 den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben wurden, sind die überlebenden Verurteilten, deren Zahl von der UdSSR im September 1955 mit 9.626 angegeben wurde, bis 1956 nach Deutschland entlassen worden. 4. Verurteilte Kriegsverbrecher: Von 1945 bis September 1971 sind nach Angaben des Generalstaatsanwalts der DDR 12.828 Personen wegen „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt worden, die meisten von ihnen — 12.147 — bis 1950. Zu diesen Verurteilten gehören auch die 3.500 Internierten, die Anfang 1950 bei der Auflösung der Konzentrationslager der DDR-Justiz übergeben und in den Waldheim-Prozessen im Frühjahr 1950 durch eigens zu diesem Zweck beim Landgericht Chemnitz gebildete Sonder-Strafkammern abgeurteilt wurden (Kriegsverbrecherprozesse). Die meisten Waldheim-Verurteilten wurden aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 22. 12. 1955 aus der Haft entlassen. 5. Wegen Staatsverbrechen und Republikflucht verurteilte Häftlinge bilden seit 1956 den Hauptteil der pH. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt. In den Kriminalstatistiken der DDR fehlt darüber jeder Hinweis. Es kann jedoch aufgrund der von westlichen Stellen getroffenen Feststellungen angenommen werden, daß seit 1950 mehr als 120.000 Personen wegen dieser politischen Delikte verurteilt worden sind. Besonders hoch ist der Anteil der wegen Republikflucht Verurteilten, der seit 1961 ständig zugenommen hat und seit 1969 bei etwa 75 v. H. aller aus politischen Gründen Verurteilten liegt. Zugenommen hat seit 1976 die Zahl der wegen staatsfeindlicher Hetze und Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit Bemühungen um Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Verurteilten. 6. Wirtschaftsverbrecher: Auch ein großer Teil der wegen Wirtschaftsverbrechen verurteilten Häftlinge muß zu den pH. gerechnet werden. Ihre Zahl ist ebenfalls nicht bekannt. Seit 1962 haben Wirtschaftsstrafsachen erheblich abgenommen. Die Gesamtzahl der aus politischen Gründen inhaftierten Personen ist unbekannt. Nach Auflösung der Konzentrationslager stieg die Zahl der pH. Anfang der 50er Jahre bald wieder auf 20.000. 1962/63 gab es nach westlichen Schätzungen ca. 12.000 pH. Seit 1964 sind mehr als 15.000 pH. für materielle Gegenleistungen der Bundesregierung vorzeitig aus der Strafhaft in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Dadurch hat sich die Zahl der pH. auf durchschnittlich ca. 3.000 vermindert. Auch aufgrund der Amnestie vom 6. 10. 1972 sind mehr als 2.000 Häftlinge, darunter mehr als die Hälfte aus politischen Gründen Verurteilte, in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Im Strafvollzug werden die pH. wie die aus kriminellen Gründen verurteilten Gefangenen behandelt. Kriminelle und pH. sind gemeinsam in den Strafanstalten untergebracht; nur in der StVA Cottbus befinden sich seit einigen Jahren fast ausschließlich wegen politischer Straftaten verurteilte Häftlinge. Die Mehrzahl der etwa 400 meist wegen Fluchthilfe verurteilten westdeutschen und West-Berliner Häftlinge sind streng getrennt von den Strafgefangenen aus der DDR in der Strafvollzugsanstalt Berlin-Rummelsburg untergebracht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 501 Haftarbeitslager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaftstrafeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR pH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 (Amnestie) der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte: Nach dem Einmarsch der sowjetischen…
DDR A-Z 1979
Produktionsverhältnisse (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts eingehen. Sie sollen die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und die gesellschaftliche Form der Produktion und Reproduktion widerspiegeln. Ihr Wesen werde bestimmt durch die Eigentumsverhältnisse, d. h., in wessen Eigentum sich die Produktionsmittel befinden und auf welche Weise die Produzenten mit den Produktionsmitteln Zusammenwirken. Der Begriff P. wird nicht nur als formaljuristische Kategorie verstanden, sondern auch als soziologische, wie die folgende Aufzählung der wichtigsten Merkmale zeigt: 1. Die Beziehungen zwischen den Menschen in bezug auf das Eigentum an den Produktionsmitteln und der damit verbundene Charakter der Arbeit; daraus ergebe sich die Stellung der Klassen und sozialen Gruppen zueinander; 2. die Beziehungen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, der Verteilung der Produktionsmittel und der gesellschaftlichen Arbeit auf die verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft sowie der Organisation der Produktion; 3. die Leitungsbeziehungen in der gesellschaftlichen Produktion, in denen die Einheit des arbeitsteiligen Produktionsprozesses verwirklicht werde; 4. die verschiedenen Formen des Austausches der Arbeit oder der Produkte zwischen den Produzenten; 5. die gesellschaftlichen Formen der Verteilung und der materiellen Interessiertheit an der Entwicklung und Nutzung der Produktivkräfte. Es werden zwei Haupttypen von P. genannt; der eine beruhe auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln. Er sei durch Ausbeutung und Unterdrückung der unmittelbaren Produzenten und durch die daraus resultierenden unversöhnlichen Klassengegensätze und Klassenkämpfe gekennzeichnet; er soll sich von der Sklaverei über den Feudalismus bis zum Kapitalismus, wo die antagonistischen Klassengegensätze ihre höchste Zuspitzung erfahren hätten, entwickelt haben. Im revolutionären Prozeß der Beseitigung des kapitalistischen Privateigentums an den Produktionsmitteln entstehe der andere Typ von P., der auf gesellschaftlichem Eigentum beruhe und den feindlichen Gegensatz der Klassen beseitige, da in ihm die gesellschaftliche Produktion nicht den Gesetzen der Ausbeutung folge, sondern den Regeln der gegenseitigen Hilfe und Zusammenarbeit tendenziell unterworfen werde. Die P. sollen sich in wechselseitigem Zusammenhang mit und in Abhängigkeit von den Produktivkräften entwickeln. Die historisch-konkrete Form der P. werde durch das jeweilige Niveau der Produktivkräfte bestimmt, auf das sie hemmend oder fördernd einwirken. Produktivkräfte und P. bilden in ihrer Einheit die Produktionsweise. Die sozialistischen P. werden von der Politischen Ökonomie als die adäquaten Entwicklungsformen der modernen Produktivkräfte angesehen, da sie auf der Identität von Produzent und Eigentümer im gesellschaftlichen Maßstab beruhen und somit dem ständig steigenden Grad der Vergesellschaftung der Produktion gerecht würden. Daher seien die durch die Dynamik der Produktivkräfte auftretenden gesellschaftlichen Widersprüche nichtantagonistischer Natur und könnten durch Vervollkommnung der P. innerhalb [S. 866]der sozialistischen Produktionsweise gelöst werden. Die planmäßige Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse sei mit der weiteren Vergesellschaftung der Produktion (vor allem durch Arbeitsteilung, Konzentration, Kooperation und Kombination der Produktion auch über Ländergrenzen hinweg) verbunden, ferner mit dem Wachstum des Volkseigentums bei Verstärkung seiner bestimmenden Funktion im Wirtschaftsprozeß, mit der zunehmenden Reife des genossenschaftlichen Eigentums und der schrittweisen Annäherung und Verflechtung beider Eigentumsformen, mit der Vervollkommnung der Verteilungsverhältnisse, mit der Erhöhung des Lebensniveaus des Volkes sowie mit der Herausbildung der sozialistischen ➝Lebensweise. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 865–866 Produktions- und Dienstleistungsabgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsweiseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts eingehen. Sie sollen die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und die gesellschaftliche Form der Produktion und Reproduktion widerspiegeln. Ihr Wesen werde bestimmt durch die Eigentumsverhältnisse, d. h., in wessen…
DDR A-Z 1979
Landeskulturgesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff. sowie I, 1975, S. 662 ff.). Daneben gibt es eine Fülle spezieller Verordnungen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise mehrere Gesetze allein bezüglich der Reinhaltung des Wassers erlassen (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu. da es die bis Ende der 60er Jahre erlassenen Einzelbestimmungen zusammenzufassen suchte. In seinen Abschnitten II–IV wird in besondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z. B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt werden, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt V beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Grundwasser ist ein in bestimmter Höhe festgelegtes Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Bei Wasserverschmutzungen wird ein Abwassergeld erhoben. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Halten sie die Immissionsgrenzwerte (MIK-Werte) nicht ein. so wird seitens staatlicher Stellen ein differenziertes Staub- und Abgasgeld erhoben. Bei außergewöhnlichen Immissionssituationen können für Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, Beschränkungen des Betriebes bzw. zeitweilige Stillegungen verfügt und bei Nichteinhaltung von staatlichen Auflagen Ordnungsstrafen erhoben werden. Im Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte geregelt. Dazu dienen die genaue Erfassung sowie ein umfassendes Informationssystem darüber, Abprodukte in gegebener Form bzw. nach entsprechender Umwandlung als Sekundärrohstoffe einzusetzen. [S. 641]Der Abschnitt VII behandelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren. Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z. B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu E Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: So z. B. Ordnungsstrafen, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld. Sie reichen jedoch keinesfalls aus, um genügend wirksame Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 640–641 Landeskultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandesverratSiehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I,…
DDR A-Z 1979
Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe Leistungen ermöglichen sowie ihre allseitige körperliche und geistige Entwicklung fördern …“ II. Entwicklung der WAO Bereits in seiner im Frühjahr 1918 erschienenen Schrift „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ verweist Lenin auf die Notwendigkeit der Steigerung der Arbeitsproduktivität durch eine grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsorganisation unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik. Dieser Forderung entspricht in ihren Grundzügen die Interpretation der WAO, wie sie auf der 2. Allunionskonferenz zur WAO im März 1924 gegeben wurde. WAO wurde damals bestimmt als „Prozeß der Einführung der durch Wissenschaft und Praxis erzielten Vervollkommnung zur Erhöhung der allgemeinen Arbeitsproduktivität in die vorhandene Arbeitsorganisation“. Bis Anfang der 30er Jahre kam der WAO in der UdSSR große Bedeutung zu. Die Diskussion bewegte sich vor allem um die Frage der Anwendbarkeit des Taylor-Systems unter den Bedingungen der Sowjetunion. Einen nahezu vollständigen Zusammenbruch erlitten die Bemühungen um die WAO Mitte der 30er Jahre. Gesellschaftliche Organisationen, die sich mit Problemen der WAO befaßten, wurden aufgelöst, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen (so z. B. das Zentralinstitut für Arbeit) geschlossen. Fachzeitschriften mußten ihr Erscheinen einstellen. Neben objektiven Ursachen, der Herstellung und Wiederherstellung der industriellen Basis des Landes waren es vor allem subjektive Faktoren, die die Beseitigung der WAO in der UdSSR auslösten: Stalin glaubte, auf ein wissenschaftliches Herangehen an die Probleme der Arbeitsorganisation verzichten zu können, zumal die dogmatische Verneinung der Möglichkeit der Ausnutzung der Erfahrungen kapitalistischer Länder im Bereich der WAO eine unüberwindliche ideologische Barriere darstellte. Erst Ende der 50er Jahre gewann die WAO in der UdSSR wieder an Bedeutung. Die Beseitigung einer Reihe ideologischer Hemmnisse der Stalin-Ära auf dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) ermöglichte die sachliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitsorganisation, zumal die wissenschaftlich-technische Entwicklung nach neuen Formen der Rationalisierung und Organisation des Arbeitsprozesses drängte. Seit der „Allunionskonferenz zur Arbeitsorganisation in Industrie und Bauwesen“, die im Juni 1967 in Moskau stattfand, existiert eine für alle Mitglieds[S. 59]staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe verbindliche Definition für die WAO in Gestalt einer Empfehlung. In den Verlautbarungen der Allunionskonferenz heißt es: „Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine solche Arbeitsorganisation als wissenschaftlich anzusehen, die auf den Errungenschaften der Wissenschaft und der systematisch in die Produktion überführten fortgeschrittenen Erfahrungen beruht, die es gestattet, Technik und Menschen im einheitlichen Produktionsprozeß bestmöglich miteinander zu vereinigen, die die effektivste Ausnutzung der Material- und Arbeitsressourcen sowie die allmähliche Verwandlung der Arbeit in das erste Lebensbedürfnis fördert.“ Eine prinzipielle Abgrenzung zwischen Arbeitsorganisation einerseits und WAO andererseits läßt sich — im Selbstverständnis der Arbeitswissenschaftler der DDR — aus der Praxis der sozialistischen Wirtschaftsführung nicht herleiten, da sich der Unterschied zwischen beiden Begriffen „vor allem aus der Methode, aus dem Herangehen an die Lösung ein und derselben Probleme, aus dem Grad der wissenschaftlichen Begründung der konkreten Lösungen“ ergibt. III. WAO als angewandte Arbeitswissenschaft Mit den gegebenen Definitionen ist bereits die Aufgabenstellung der WAO umrissen. Sie ist auf die Ziele und Aufgaben der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung ausgerichtet und umfaßt 4 Hauptaspekte: die Steigerung der Arbeitsproduktivität (Senkung des Aufwandes an lebendiger Arbeit bei gleicher oder steigender Produktmenge pro Zeiteinheit); die Senkung des Aufwandes an vergegenständlichter Arbeit (Materialeinsparung); die Verbesserung der Arbeitsbedingungen; die allseitige Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und der Arbeitskollektive. Die wissenschaftliche Organisation des Arbeitsprozesses. das Zusammenwirken der Werktätigen mit Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter bestimmten Umweltbedingungen, ihre wechselseitigen Beziehungen im Arbeitsprozeß setzen umfassende Kenntnisse über das körperliche und geistige Arbeitsvermögen der Menschen unter den spezifischen Bedingungen verschiedenartiger Arbeitsprozesse voraus. Diese Kenntnisse werden durch die Arbeitswissenschaften bereitgestellt: Arbeitsingenieurwesen, Arbeitshygiene, Arbeitsmedizin, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie. Arbeitssoziologie. Arbeitsökonomik, Arbeitspädagogik usw. Die Umsetzung und Verwirklichung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis ist die Grundlage der WAO. Somit versteht sich WAO auch als angewandte Arbeitswissenschaft. Diesen Zusammenhang aufgreifend definieren die Arbeitswissenschaftler der DDR die WAO wie folgt: „WAO als das wichtigste Anwendungsgebiet arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse ist die Gesamtheit der für einen bestimmten Arbeitsprozeß entwickelten Regelungen, die ein optimales Zusammenwirken der Menschen mit Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen sowie die Realisierung entsprechender Maßnahmen bei der Vorbereitung künftiger und der Rationalisierung bestehender Arbeitsprozesse ermöglicht und stimuliert. Es vereinigt in sich das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsnormung, die Arbeitsklassifizierung und die Gestaltung produktionsfördernder Lohnformen.“ IV. Entwicklung der Arbeitswissenschaften und Maßnahmen zur Durchsetzung der WAO in der DDR Die Entwicklung der Arbeitswissenschaften und der WAO in der DDR steht in engem Zusammenhang mit der politischen und ökonomischen Entwicklung. Ähnlich wie in der UdSSR gibt es auch in der DDR bis Mitte der 50er Jahre kaum Bemühungen um eine WAO. Auch danach (bis Anfang der 60er Jahre), nach dem Beginn der Umstellung von vorwiegend extensiver zur intensiven Reproduktion, beläßt das wesentlich auf Mengenkennziffern ausgerichtete Planungssystem beginnende arbeitswissenschaftliche Untersuchungen im Bereich ihrer „Mutterwissenschaften“. Ansätze einer Integration einzelner Disziplinen der Arbeitswissenschaften sind noch kaum vorhanden. Bis 1963 sind es vor allem Arbeitsökonomik und Arbeitsmedizin, seit Anfang der 60er Jahre auch Arbeitspsychologie, die als Einzeldisziplinen der Arbeitswissenschaften in der DDR Forschungsergebnisse vorlegen. Im Bereich der Arbeitsökonomik (einer traditionellen Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft) wurden allerdings Grundlagen für die Bestimmung von Faktoren und Kennziffern zur Messung und Steigerung der Arbeitsproduktivität gelegt. Vor allem auf dem Gebiet der Arbeitsnormung, der Festlegung von Prinzipien und Methoden der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der Entlohnung nach der Arbeitsleistung konnte die Forschung vorangetrieben werden. Die Arbeitsmedizin, als Einheit von Arbeitsphysiologie, Arbeitshygiene und Arbeitspathologie verstanden, bemühte sich um arbeitshygienische Normen und — im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz — um Richtlinien für Maßnahmen im Bereich des Betriebsgesundheitswesens. Institutionell fanden diese Ansätze ihren Niederschlag in der Gründung des Zentralinstituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz in Dresden. 1965 fand eine Teilung dieses Instituts in das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) statt. Daneben wurde das Deutsche Institut für Arbeitsmedizin in [S. 60]Berlin-Lichtenberg gegründet. Zahlreiche Schriftenreihen wie „Fragen der Arbeitsökonomik“ (seit 1954), „Arbeitsschutz“ (seit 1956) und Zeitschriften wie „Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz“ (seit 1957; 1963 in „Arbeit und Arbeitsrecht“ umbenannt), „Arbeitsschutz und Sozialversicherung“ (seit 1965) sorgen für die Verbreitung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der DDR. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1963 steht im Zeichen der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung („NÖSPL“. Kurzform „NÖS“). Die mit der Reform einsetzende, durch die Einführung wertmäßig orientierter Plankennziffern charakterisierte stärkere Ökonomisierung des Planungssystems, die zunehmende Bedeutung von Aufwand-Nutzen-Kalkülen in der wirtschaftlichen Rechnungsführung und nicht zuletzt die zunehmende Knappheit der Arbeitskraft zwangen zur „Intensivierung der Reproduktion“ und „Rationalisierung der Arbeitsprozesse“. Diese Faktoren wurden in ihrer Bedeutung für die Arbeitsorganisation auf der gemeinsamen Konferenz des ZK der SED und des Ministerrates der DDR über „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ erst im Juni 1966 diskutiert und in die Reformpraxis eingeordnet. Auf dieser in Leipzig abgehaltenen Konferenz wurde als Grundlage der Analyse des Arbeitsprozesses die „Einheit von Ökonomie, Technik und Organisation“ herausgestellt. Im Ergebnis dieser Konferenz erfolgte der Beschluß des Ministerrates der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II. Nr. 18, vom 2. 3. 1967). Die vom VII. Parteitag der SED (April 1967) vorgenommene Einschätzung, daß die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt und der Sozialismus sich nunmehr auf seiner eigenen ökonomischen Basis entwickle, wurde programmatisch in die Forderung umgesetzt, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus im Zusammenhang mit der Meisterung der Aufgaben auf wissenschaftlich-technischem Gebiet „proportional und allseitig“ zu gestalten. Ulbricht erhob das umfassende Studium aller Bedingungen der Arbeit zur „entscheidende(n) Grundlage für qualitative Veränderungen in der Produktion und für die hohe Steigerung der Produktivität“. Die Feststellung des VII. Parteitages, daß die besten Produktionsergebnisse dort erzielt worden seien, wo die fortgeschrittensten Erkenntnisse der technischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Disziplinen zusammenhängend für die Praxis nutzbar gemacht wurden, führte zu der Forderung nach stärkerer Kooperation und Integration der arbeitswissenschaftlichen Einzeldisziplinen. Die Folge war zunächst die Publikation einiger arbeitswissenschaftlicher Lehrbriefreihen mit dem Ziel besserer Schulung des Führungspersonals, der „leitenden Kader“. U. a. erschienen: „Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung“ (1967/68 insgesamt 33 Hefte), „Arbeitsschutz“ (1968/69 insgesamt 20 Hefte), „Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie“ (1970/71 insgesamt 22 Hefte). Aus der großen Reihe weiterer Publikationen sei die Zeitschrift „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ erwähnt, die 1969 aus der Zeitschrift „Arbeitsökonomik“ hervorging. Die Konstituierung einer angewandten Arbeitswissenschaft in der DDR vollzog sich seit Anfang der 70er Jahre schrittweise: 1. Als ergänzende Maßnahme zum „Beschluß über die Grundrichtung des Arbeitsstudiums …“ sind die von einem Autorenkollektiv der Abteilung Arbeitsstudium des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat und der Abteilung Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung des Zentralen Forschungsinstituts für Arbeit formulierten „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vom 6. 11. 1968 zu verstehen. 2. Im Januar 1971 wurde in Dresden gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und dem Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR eine arbeitswissenschaftliche Konferenz abgehalten. Ausgehend von der besonderen gesellschaftlichen Rolle und Bedeutung der Anwendung der Arbeitswissenschaften im Rahmen der WAO wird nunmehr die Gesamtheit der praktischen Regelungen und Maßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren des Arbeitsprozesses beziehen und somit Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsklassifizierung. Arbeitsnormung, die Stimulierung und das Arbeitseinkommen der Werktätigen umfaßt, als WAO definiert. Diese Entwicklung wurde auf dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) im wesentlichen bestätigt. In der Direktive für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975 wird die WAO explizit als Bestandteil der sozialistischen Rationalisierung aufgeführt. Als weitergehende Maßnahme ist die Forderung des VIII. Parteitages zu verstehen, die folgenden Maßnahmen zu verbindlichen Leitungsaufgaben zu erklären: Die „Methoden zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation“ in Verbindung mit der Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Betriebswirtschaft breiter anzuwenden, „durch wissenschaftliche Organisation der Arbeit, durch sorgfältige Arbeitsstudien und rationelle Arbeitsgestaltung beste Voraussetzungen für hohe Arbeitsleistungen“ zu schaffen, [S. 61]bei der Entwicklung und Herstellung von Produktionsmitteln „verstärkt arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und dadurch von vornherein gute Arbeitsbedingungen und eine hohe Arbeitsschutzgüte zu gewährleisten“. Um die Durchsetzung der Maßnahmen der WAO in den Betrieben zu beschleunigen und deren Integration in den Betriebsplan zu sichern, wurde im April 1973 die AO über die Planung von Maßnahmen der WAO in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten erlassen (GBl., SDr. Nr. 754 vom 1. 6. 1973). Dennoch ließen sich die Maßnahmen der WAO nicht reibungslos in die betriebliche Praxis umsetzen. Dies galt und gilt sowohl hinsichtlich der Integration der WAO in den Betriebsplan im allgemeinen als auch im Hinblick auf Kontrollierbarkeit und Abrechenbarkeit der Ergebnisse einzelner Maßnahmen der WAO. So stellte das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit in einer Zwischenbilanz zur WAO in der betrieblichen Praxis fest, daß zwar zahlreiche Betriebe „im Interesse einer systematischen und planmäßigen Intensivierung der Reproduktionsprozesse auch Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in ihre Pläne“ aufnahmen, andere Betriebe „hingegen die Möglichkeiten der WAO nicht oder nicht ausreichend“ nutzten. Viele dieser Betriebe „beschränkten sich auf sporadische Aktivitäten, die dazu noch neben oder außerhalb des Betriebsplanes standen“. Im November 1974 fand in Bernau bei Berlin ein Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung der WAO in den Betrieben der DDR statt, der gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und vom Staatssekretariat für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR veranstaltet wurde. Trotz einer insgesamt positiven Bilanz wurden auch auf dieser Veranstaltung erhebliche Mängel in der betrieblichen WAO-Arbeit deutlich. Es wird derzeit in der DDR vor allem kritisiert, daß sich die meisten Betriebe in der Anwendung der Maßnahmen der WAO ausschließlich den technischen Hauptprozessen, also der unmittelbaren Produktion zugewendet haben. Dadurch werden die ohnehin organisatorisch und technologisch rückständigen Produktionshilfs- und -nebenprozesse noch zusätzlich vernachlässigt. Um derartigen Mängeln entgegenzuwirken, erließ der Ministerrat, der DDR am 17. 4. 1975 eine AO zur Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I. 1975, Nr. 19). In dieser AO sind im Vergleich zu ihrer Vorgängerin die Vorschriften zur Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis wesentlich erweitert und weiter ausgestaltet worden. Gleichzeitig steht diese Richtlinie in engem Zusammenhang mit den Vorschriften für die Jahresplanung 1976 sowie für den Fünfjahrplan 1976 bis 1980. Präzisiert werden vor allem die Verantwortlichkeit der Leiter für die Einführung der WAO, die vordringlichen Aufgaben der Leitung und Planung sowie die praktischen Schritte bei der Lösung dieser Aufgaben. Das Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB) vom 16. 6. 1977 widmet der Arbeitsorganisation das vierte Kapitel unter der Überschrift: Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin. Aus der Verpflichtung der Betriebe, „solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, resultiert die Aufgabe. „den Arbeitsprozeß unter aktiver Teilnahme der Werktätigen nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß zu schaffen“ (AGB § 71). Gleichzeitig wird der Betrieb aufgefordert, Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der WAO zu fördern sowie moralisch und materiell anzuerkennen (AGB § 71). Jürgen Straßburger Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 58–61 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch die Jahre 1975 1985 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe…
DDR A-Z 1979
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1979) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Ja[S. 997]nuar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in der UdSSR seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe sich S. und ES. neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus als eigenständige Disziplinen etablieren konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders heftig als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung als marxistisch-leninistische S. blieb die S. unter scharfer Kontrolle der Wissenschaftsfunktionäre der SED. Sie hat in erster Linie Informationen über die Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung auf den verschiedenen Ebenen der Hierarchie sowie für eine differenziertere Agitation und Propaganda bereitzustellen. Diese Entwicklung wurde auf dem VI. Parteitag eingeleitet. Damals hatte Kurt Hager, Mitglied des Politbüros und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, darauf hingewiesen, daß „durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung … ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet“ wird. Und Horst Taubert, langjähriger Sekretär des Wissenschaftlichen Rats für Soziologische Forschung bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, hatte bereits 1967 unmißverständlich gefordert: „Die Aufgaben- und Zielstellung jeglicher soziologischer Forschung besteht darin, durch die komplexe Analyse komplexe soziale Erscheinungen, Prozesse und Bereiche, Triebkräfte und Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Handelns und Verhaltens bestimmter sozialer Gruppen, Klassen und Schichten aufzudecken und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für die wissenschaftliche Führungstätigkeit nutzbar zu machen.“ Auch die offiziellen Thesen zu „Charakter und Aufgaben der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR“ von 1970 bestätigen — auch im Jahre 1978 — diese Grundausrichtung der S. in der DDR. Bis in die Gegenwart hinein ist im Kreise der marxistisch-leninistischen Soziologen umstritten, ob S. und Historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistisch-leninistische S. vom Historischen und Dialektischen Materialismus unmißverständlich abzugrenzen ist (vgl. dazu im einzelnen: „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie, Hrsg. G. Aßmann und R. Stollberg, Berlin [Ost] 1977, S. 11 ff.). Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der UdSSR ist, daß der Historische Materialismus eine „allgemein-soziologische Theorie“ sei, neben der eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken besteht. Der Historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Durch diese identifizierende Einbettung in den Historischen Materialismus wird die marxistisch-leninistische S. zu einer Art Universalwissenschaft. Als solche fußt sie auf der im Historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Ganzen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozioökonomischen Formation“ bzw. der Begriff der „ökonomischen Gesellschaftsformation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Grundkategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistisch-leninistische S. in den letzten Jahren, wenn auch zunächst nur zögernd, zahlreiche Begriffe aus der westlichen S. (u. a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „soziale Schicht“. „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw.) übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste methodologische Probleme (vgl. dazu auch V.). In der Reflexion dieser grundsätzlichen Problematik haben sich in der DDR genuine Ansätze einer allgemeinen soziologischen Theorie, allerdings zu begreifen als philosophische Theorie der Gesellschaft, herausgebildet. In dieser marxistischen S. tritt die erkenntnistheoretische und methodologisch-methodische Dimension stärker hervor als in jener Spielart, die sich mehr oder minder mit dem Historischen Materialismus identifiziert. Den Grundgedanken jeder materialistischen Erkenntnistheorie kennzeichnet etwa Erich Hahn, der führende soziologische und sozialphilosophische Theoretiker in der DDR, durch deren Voraussetzungsgebundenheit und durch die spezifischen Verbindungen zwischen Subjekt und Objekt der Erkenntnis. Das Subjekt der Erkenntnis gehört stets auch der Gesellschaft, die es erkennen will. an. Das Subjekt der soziologischen Erkenntnis ist damit stets soziales Subjekt und für Hahn ― eindeutig festgelegt ― in erster Linie die „Arbeiterklasse“ in der DDR. Das Objekt der Erkenntnis ist, in allgemein gehaltener Formulierung, die „materielle Außenwelt“, genauer: die je geschichtlich gewordene Gesellschaft. Eine derart konzipierte Gesellschaft ist in ihrer Materialität der „übergreifende Bestimmungsgrund“ soziologischer Erkenntnis. Diese Grundannahmen implizieren die von Lenin im Rückgriff auf Marx behauptete Abbildfunktion der Erkenntnis. Die objektive Realität wird im erken[S. 998]nenden Bewußtsein abgebildet. Die Abbildtheorie ist von zentraler Bedeutung für die marxistisch-leninistische S., kennzeichnet sie doch die spezifische Verbindung von Subjekt und Objekt. Das Subjekt ist — gerade durch die bewußte Abbildung der in der objektiven Realität, d. h. unabhängig von ihm, sich abpielenden Prozesse — in diese Realität und dadurch in den sozialen Gesamtzusammenhang, in die „Praxis“ eingebunden. Allerdings bestehen zwischen Subjekt und Objekt, dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Wirklichkeit gemäß, noch weitere Beziehungen. Hier ist u. a. die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß zu erwähnen, die nach marxistischer Auffassung vor allem durch die Produktionsweise oder, etwas weiter gefaßt, die „materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse“ bestimmt wird. Die Produktionsweise ist, schon bei Marx, charakterisiert durch die menschliche Arbeit. Der Mensch ist in der und durch die Arbeit gleichermaßen Subjekt und Objekt in der Gesellschaft. Das Bewußtsein seiner Arbeit gibt ihm als Homo creator immer stärker die Möglichkeit, den Objektcharakter seiner Existenz zu überwinden. Die erkenntnistheoretische Beziehung zwischen Subjekt und Objekt weist damit auf ontologische, philosophisch-weltanschauliche, soziologische, historische und psychologische Fragestellungen zurück. Diese umfassende Konzeption impliziert die Ablehnung jeder Trennung von Subjekt und Objekt. Objektive Realität erscheint für den marxistischen Soziologen vor allem als „gesellschaftliche Praxis“. Sie schließt durchaus die Gewinnung von Erfahrung mit Hilfe von Beobachtung und Experiment in sich ein. Soziologische Erkenntnis und Forschung müssen jedoch stets als „Glied und Mittel der sozialen Erfahrung der Gesellschaft insgesamt“ begriffen werden. Sie können sich nicht auf eine partikulare Erfahrung, die von dem historisch-gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang abstrahiert, berufen. Für eine derart begriffene marxistisch-leninistische S. ergeben sich die soziologischen Kategorien sowohl aus ihrer Genesis, ihrem historischen Entwicklungszusammenhang, wie aus der geschichtsphilosophisch eindeutig einzuordnenden Wirklichkeit der DDR-Gesellschaft und aus Verallgemeinerungen von Ergebnissen der ES. in dieser Gesellschaft. Noch Anfang der 70er Jahre war von Seiten marxistischer Soziologen darauf hingewiesen worden, daß bestimmte Begriffe der „bürgerlichen“ S. (wie etwa „soziale Kontrolle“ und „Sozialprestige“) in der DDR nicht anwendbar sind, da die DDR-Gesellschaft von der der Bundesrepublik Deutschland völlig verschieden sei und da die gesellschaftlichen Grundlagen dafür weitgehend fehlen. Inzwischen hat man diesen Vorbehalt fallengelassen (vgl. weiter u.). Andererseits habe die ES. Begriffe wie „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“, die in der sozioökonomischen Wirklichkeit aufgrund bestimmter realer Prozesse und Erfahrungen in der DDR nachweisbar sind, auf den Historischen Materialismus beziehen und damit — auch unter Verwendung von Erkenntnissen aus den westlichen Sozialwissenschaften — konkretisieren können. Die Grundfunktionen der marxistisch-leninistischen S. im theoretischen Bereich können wie folgt zusammengefaßt werden: 1. hat die marxistisch-leninistische S. dazu beizutragen, das Gesellschaftliche ➝Bewußtsein insbesondere der Arbeiterklasse in der DDR zu stärken (weltanschaulich-ideologische Funktion); 2. hat die marxistisch-leninistische S., indem sie sich auf die Grundaxiome des Historischen und Dialektischen Materialismus stützt, ein eigenes Kategoriensystem (in das durchaus Begriffe der westlichen S. eingehen können) zu entwickeln; 3. hat sie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden; 4. hat die marxistisch-leninistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren (Integrationsfunktion); 5. hat sie die methodologischen Grundlagen für empirisch-soziologische Untersuchungen bereitzustellen (Anwendungsfunktion). Diesen theoretischen Funktionen entsprechen bestimmte praktische Aufgaben. Allgemein können diese Aufgaben dahingehend definiert werden, daß die S. zusammen mit anderen Gesellschaftswissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Im einzelnen soll sich die marxistisch-leninistische S. gegenwärtig wie auch schon in den späten 60er Jahren dementsprechend folgenden Untersuchungsgebieten zuwenden: den „sozialen und ideologischen Bedingungen und Triebkräften der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; den „sozialen Problemen der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit“; der „Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Veränderung der Sozialstruktur der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Begriffsbestimmung der marxistisch-leninistischen S. sowie die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche zeigen deutlich, daß auch die SED sich bestimmter neuer, aus der westlichen S. entlehnter sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem in der DDR, vor allem die zahlreichen durch die hohe soziale Mobilität verursachten Konflikte, überhaupt noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-so[S. 999]ziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus: alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und ES. effektiver gelöst werden. II. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistisch-leninistische S. als eigenständige Disziplin noch jung ist, sind bereits vor den gleichsam offiziellen Gründungsjahren (1963/64) soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistisch-leninistischen S., die sich vom Historischen Materialismus unterscheidet, in der DDR angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistisch-leninistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozial pädagogische Arbeiten auf dem Gebiet der empirischen Jugendforschung durchgeführt worden. Bereits seit 1961 wurde die Kritik an der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllte und erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistisch-leninistischen S. in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Diese — in den letzten drei Jahren verstärkt nachweisbare — Orientierungsfunktion wird u. a. erkennbar, wenn die zweite, erweiterte Auflage des „Wörterbuches der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1977) mit der ersten Auflage von 1969 verglichen wird. Bereits ein Blick in das Stichwortverzeichnis zeigt, daß in der zweiten Auflage eine Fülle von soziologischen, z. T. technisch-methodischen Fachbegriffen aus der westlichen S. aufgenommen wurde, die in der ersten Auflage noch fehlten. Dazu gehören u. a. folgende Begriffe: „Ähnlichkeitskoeffizienten“, „Befragung“, „Bildungssoziologie“, „soziale Funktion“, „Entscheidung“, „Indikator“. „Informationsfluß“, „Klassifikation“, „Koordinierung“, „soziale Kontrolle“, „Macht“, „soziale Position“, „Referenzgruppe“, „taxonische Verfahren“, „Testverfahren“, „Verifikation“, „Wertfreiheit“. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64 hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Studien zu Grundproblemen der marxistisch-leninistischen S. wurden ebenso vorangetrieben wie der Ausbau einiger Spezialsoziologien: z. B. der S. der sozialen Gruppen und Schichtung, der Industrie- und Betriebs-S., der Organisations-S., der Medizin-S., der Jugend-S., der Religions-S. sowie der S. der Kultur. Kunst und Literatur. Ferner haben sich die Soziologen in der DDR seit Anfang der 70er Jahre verstärkt der ES., d. h. methodologischen und methodischen Problemen, zugewandt. Methodologisch-methodischen Fragen der S. wird auch im Rahmen des zentralen Forschungsthemas („Sozialstrukturforschung“, „Erforschung der sozialen Struktur der Arbeiterklasse“) für den Perspektivzeitraum 1976–1980 erhebliche Aufmerksamkeit gewidmet. Dies ist auf dem „2. Kongreß für marxistisch-leninistische Soziologie in der DDR“ (1974) festgelegt worden. III. Zur Organisation Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den Universitäten und Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. Inzwischen sind an allen Universitäten und Technischen Hochschulen der DDR, z. T. auch an Ingenieur- und Fachschulen, Lehrstühle bzw. Dozenturen für S. eingerichtet worden. In Lehre und Forschung waren 1978 rd. 250–350 Soziologen in der DDR tätig (nicht eingerechnet sind dabei marxistisch-leninistische Sozialphilosophen. Vertreter des Marxismus-Leninismus sowie Sozialpsychologen, Medizinsoziologen, Sozialhygiene-Forscher und soziologisch interessierte Staats- und Wirtschaftswissenschaftler). Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen (der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) ist die S. in dieser oder jener Form vertreten. Dasselbe gilt u. a. für die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). An ihr ist Anfang 1978 das „Institut für Soziologie und Sozialpolitik“ (Direktor: Prof. Dr. G. Winkler) gegründet worden. Gemäß den im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften“ ausgewiesenen „Forschungskomplexen“ und „Hauptforschungsrichtungen“ organisieren der „Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie“ sowie der „Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung“ bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED sämtliche soziologischen Forschungsvorhaben, die in der DDR für die Jahre 1976–1980 geplant worden sind. Dabei stehen im Vordergrund: Die Sozial[S. 1000]strukturforschung für die DDR-Bevölkerung, insbesondere die Erforschung der „Entwicklung der Arbeiterklasse, ihres Charakters und ihrer Struktur“; die Analyse der „Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern im Zusammenhang mit der weiteren Ausprägung der materiell-technischen Basis und der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande“; die Erforschung der sozialen „Bedingungen und Hauptrichtungen der Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und anderer sozialer Schichten an die Arbeiterklasse“. Ferner gehören zu den zentral gesteuerten Hauptforschungsrichtungen: Probleme der „theoretischen Grundfragen der Sozialpolitik im Sozialismus“; der „Einfluß der Sozialpolitik auf die Entwicklung der Klassen- und Bevölkerungsstruktur sowie der sozialistischen Lebensweise, insbesondere Probleme der Befriedigung der Bedürfnisse der Werktätigen und der Planung sozialer Prozesse“; „Analyse spezifischer Bedürfnisse der Familie, der werktätigen Frauen, der Jugendlichen sowie der älteren Bürger“ (vgl. Einheit, 30. Jg., H. 9/1975, S. 1042 ff., hier bes. S. 1058 f.). Neben den obengenannten Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einer Reihe von Großbetrieben, Kombinaten und VVB eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ z. T. in Kooperation mit soziologischen Instituten in nahe gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen an Industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Im Jahre 1961 wurde unter Vorsitz von Prof. Dr. H. Scheier eine „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ gegründet. Der 1965 geschaffene „Wissenschaftliche Rat und Nationalkomitee für Soziologische Forschung an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ (Vorsitzender seit 1971: Prof. Dr. R. Weidig) nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: Förderung und Ausbau des S.-Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fachschulen; Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Die Sektion S. wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Schon am IV. ISA-Weltkongreß in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR teil, seit dem VI. Weltkongreß (Evian, 1967) besuchten sie diese ISA-Großveranstaltung regelmäßig. Die ca. 20 Beiträge, die anläßlich des VI. Weltkongresses in dem Sammelband „Soziologie und Wirklichkeit“ veröffentlicht wurden, spiegeln die Vielfalt der soziologischen Diskussion in der DDR wider. Neben dem Verhältnis von Sozialismus und S. sowie von Philosophie bzw. Ökonomie und S. werden die sozialen Konsequenzen des technischen Fortschritts und der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ thematisiert; neben rechts- und militärsoziologischen Studien stehen jugend- und familiensoziologische, schul-, bildungs-, kultur-, arbeits- und betriebssoziologische sowie agrarsoziologische Untersuchungen. Eine Reihe recht interessanter medizin- und sportsoziologischer Analysen runden das Bild ab. Noch stärker traten Soziologen aus der DDR auf dem VII. Weltkongreß für S. in Varna (Bulgarien, 1970) hervor. Auch diesmal beeindruckte die Breite der in der DDR geführten Diskussion und der dort in Angriff genommenen Forschungen. An dem VIII. ISA-Weltkongreß (Toronto, 1974) nahm eine 12köpfige Soziologendelegation aus der DDR unter der Leitung von R. Weidig. an dem IX. ISA-Weltkongreß (Uppsala, 1978) eine 10köpfige Soziologendelegation aus der DDR unter der Leitung von H. Taubert teil. In der DDR haben bisher zwei nationale soziologische Kongresse stattgefunden (1969, 1974). Besonders zum bzw. nach dem „2. Kongreß für marxistisch-leninistische Soziologie in der DDR“ wurde eine Reihe einschlägiger Arbeiten publiziert. Dazu gehören: „Lebensweise, Kultur, Persönlichkeit. Materialien vom 2. Kongreß der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR“, Berlin (Ost) 1975; „Soziologische Probleme der Klassenentwicklung in der DDR“. Berlin (Ost) 1975; „Aktivität. Schöpfertum, Leitung und Planung“, Berlin (Ost) 1975. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nach wie vor nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit Mitte der 60er Jahre gibt es eine Schriftenreihe „Soziologie“, die vom Wissenschaftlichen Rat für Soziologische Forschung am IfG betreut wird. Bis Ende 1978 sind in dieser Schriftenreihe rd. 20 Bände, überwiegend zu Fragen der Arbeits-, Industrie- und Betriebssoziologie, zur Analyse der Sozialstruktur in der DDR und zur Rolle der Arbeiterklasse sowie zur Methodologie und Methodik der S. erschienen. Gelegentlich sind soziologische Studien in der Taschenbuchreihe „Unser Weltbild“ sowie u. a. in der „Wissenschaftlichen Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin“ (Ost) zu finden. Neuerdings (seit etwa 1974) erscheinen soziologische Arbeiten auch als größer angelegte Monographien außerhalb von Schriftenreihen. IV. Spezialsoziologien Auch in der DDR existiert indessen, im Zuge der Ausdifferenzierung der S., eine Reihe von Spezial-S. [S. 1001]Nicht alle diese Spezial-S., sondern lediglich eine Auswahl kann im folgenden berücksichtigt werden. A. Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung; Sozialstrukturforschung In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S., Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bildungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistisch-leninistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten Industrie- und Betriebs-S.). Die marxistisch-leninistische Gruppen- in Verbindung mit der Schichtungsanalyse betrachtet allerdings soziale Gruppen unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach wie vor stehen zwei Spezialaspekte im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen der verschiedenen sozialen Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Letztere wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder -Zweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. Die Sozialstrukturforschung in der DDR konzentriert sich seit etwa 1974 auf drei Bereiche: einmal auf die z. T. empirisch vorgenommenen Analysen der „Strukturentwicklung der Arbeiterklasse“ nicht mehr nur in einigen ausgewählten Betrieben, sondern im gesamten Feld der „sozialistischen Großindustrie“ sowie der Mittel- und Kleinbetriebe; zweitens auf die Herausarbeitung von Typen formaler und informeller sozialer Strukturen in der DDR-Gesellschaft, wobei auch hier die Erforschung von Verhaltensweisen der Arbeiter im Vordergrund steht, dieses Mal jedoch die Analyse ihres „geistig-ideologischen Profils“. Drittens werden sowohl die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angehörigen der Intelligenz wie auch sich aufgrund „gleicher Grundinteressen“ vermeintlich oder wirklich herausbildende Ähnlichkeiten zwischen diesen Klassen und Schichten thematisiert. Damit verbunden ist der Versuch einer soziologischen Standortbestimmung der verschiedenen Gruppen der Intelligenz in der DDR-Gesellschaft. Die politisch-ideologischen Aspekte der der Sozialstrukturforschung zugrunde liegenden Annahmen sind deutlich: Es wird von einer ständig fortschreitenden Egalisierung, einer ständigen Annäherung der Klassen und Schichten in der DDR-Gesellschaft bei gleichzeitiger „Höherentwicklung“ der Arbeiterklasse ausgegangen. Politisch-ideologisch orientiert ist die Sozialstrukturforschung auch insofern, als der u. a. von dem britischen Soziologen T. Bottomore vorgetragenen These vom Anwachsen der sozialen Ungleichheit in sozialistischen Gesellschaften einerseits, der Pluralisierung und Nivellierung der Sozialstruktur in den westlich-kapitalistischen Gesellschaften andererseits wirksam entgegengetreten werden soll. In der marxistisch-leninistischen S. in der DDR wird angenommen, daß eine sinnvoll durchgeführte Sozialstrukturforschung zwar die Prozesse der Wissenschaftlich-technischen Revolution und die sich daraus ergebenden Erscheinungen, den sozialen Wandel, zur Kenntnis zu nehmen hat. daß eine empirisch vorgehende Sozialstrukturanalyse jedoch stets von der marxistisch-leninistischen Lehre von den Klassen auszugehen habe. Die bekannteren Soziologen, die sich in der DDR mit der Untersuchung der Sozialstruktur bzw. der Arbeiterklasse als dem wichtigsten Teilgebiet der Sozialstrukturforschung beschäftigen, sind R. Weidig, M. Lötsch, S. Grundmann, H. G. Meyer und H. Taubert. B. Industrie- und Betriebssoziologie (IBS) In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind die einzelnen Industriebetriebe, Produktionszweige, die Landwirtschaftsbetriebe sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des Historischen Materialismus abhängig. Es gehört zu den Grundaxiomen der IBS, daß sich wesentlich in den Industriebetrieben die ideologischen Prozesse des Wachstums der Arbeiterklasse wie die „Entwicklung ihrer politischen Organisiertheit“ vollziehen. Weiterhin ist vor allem ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“, hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, einem lange Jahre führenden Industrie- und Betriebssoziologen, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Von den formellen werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ oder ambivalent sein kann und von der IBS zu erfassen gesucht wird. Die marxistisch-leninistische IBS wendet den Grup[S. 1002]pen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sie die Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes darstellen und weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Die IBS untersucht ferner: soziale Verhaltensweisen sowie soziale Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; die Fluktuation und Disponibilität von Arbeitskräften; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“; Rationalisierungsprobleme. Neuerlich wird dem Zusammenhang der Verhaltensweisen von Arbeitskollektiven im Betrieb mit technisch-organisatorischen Fragen, die vor allem durch die wissenschaftlich-technische Revolution bedingt sind, erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Weiterhin geht man in der IBS davon aus, daß sie mitwirken kann, wissenschaftlich abgesicherte Annahmen für eine effektive Leitung und Kontrolle sozialer und gruppendynamischer Prozesse in den Betriebskollektiven zu erarbeiten. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus: Die Auswirkungen der sozialen Verhältnisse und der Beziehungen der Menschen im Betrieb auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw. werden z. T. ebenfalls mitberücksichtigt. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS in der DDR zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und sozialpsychologische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestandteil dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und sozialpolitische Einschlag ist besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u. a. m. (Psychologie; Arbeitspsychologie; Sozialpsychologie). C. Agrarsoziologie (AS) Die AS analysiert die ideologisch-politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in der Landwirtschaft im allgemeinen, im sozialistischen Dorf insbesondere. Wie andere Teilsoziologien hat auch die AS die Aufgabe der Analyse der Verhaltensweisen, der sozialistischen ➝Lebensweise und Lebensformen sowie des Wandels der Organisationsformen der (landwirtschaftlichen) Produktion. Dabei wird, entsprechend den Lehrsätzen von Marx bzw. des Historischen Materialismus von der gesetzmäßigen Annäherung der beiden Grundklassen, Arbeiter und Bauern, und der immer stärkeren Überwindung der Unterschiede zwischen Stadt und Land ausgegangen. Den vielfältigen soziologischen und sozialpsychologischen Problemen bei den für die DDR angenommenen Verflechtungen im Zuge der sich herausbildenden „Agrar- und Industriekomplexe“ widmet man erhöhtes Interesse. Großer Wert wird dabei, jedenfalls programmatisch, auf die enge Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen, so z. B. der Agrargeschichte, der Agrarökonomie, der Medizin sowie der Sozialpsychologie gelegt. Das immer erneut betonte Ziel der marxistisch-leninistischen AS ist es, den Prozeß einer industrieähnlichen Produktion in der Landwirtschaft und besonders in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) nicht nur zu erklären, sondern aktiv mitzugestalten. Dabei geht man in der AS-Forschung von dem Grunddatum aus, daß gegenwärtig etwa 25 v. H. der Bevölkerung der DDR in ländlichen Gemeinden mit unter 2.000 Einwohnern wohnen. Schließlich werden Probleme des sozialen Wandels und der Mobilität auf dem Lande untersucht: Wie beeinflußt der Wandel der Beschäftigtenstruktur die sozialstrukturelle Zusammensetzung einerseits, den Wandel der sozialen Funktionen der Produktionsgenossenschaften andererseits? (Landwirtschaftliche Betriebsformen.) Schwerpunkte der Forschung liegen bei einer Reihe von Mitgliedern des „Problemrats“ für „Soziologische Probleme der Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der sozialistischen Lebensweise auf dem Dorf“, beim „Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung in der DDR“ (vor allem H. Krambach, J. Müller, S. Voge); weiterhin beim Lehrstuhl für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. Mit einer Reihe von Forschungsergebnissen ist die marxistisch-leninistische AS der DDR inzwischen auch auf internationalen Kongressen, so kürzlich auf dem IX. Weltkongreß der ISA in Uppsala (August 1978) hervorgetreten. D. Zur Soziologie der Innovation und Partizipation (SIP) Im Zuge der verstärkten Betonung des sog. „subjektiven Faktors“ im Historischen Materialismus sowie der Bemühungen, angemessene Theorien für die Persönlichkeit im Sozialismus sowie für die Sozialistische ➝Demokratie zu entwickeln, hat sich in der DDR seit 1975 eine Forschungsrichtung zu entwickeln begonnen, die als S. der Innovation und Partizipation bezeichnet werden könnte. Dabei ist allerdings zu betonen, daß die Begriffe „Innovation“ und „Partizipation“ in der DDR-S. selbst nicht, jedenfalls nicht im vorliegenden Zusammenhang verwandt werden. Statt dessen spricht man vom „Schöpfertum“, insbesondere vom „Schöpfertum der Arbeiterklasse im Betrieb“. In den letzten Jah[S. 1003]ren sind in der DDR in verstärktem Maße empirische Untersuchungen in Industriebetrieben durchgeführt worden, um das Innovationspotential aller im Betrieb beschäftigten sozialen Gruppen, einschließlich der Intelligenz ebenso erfassen wie stimulieren zu können. Insbesondere werden dabei Neuerer und Produktionsarbeiter befragt. Weiterhin interessieren schöpferische Leistungen unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit vor allem zwischen Produktionsarbeitern und Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz im Betrieb. Die SIP hat daneben die Funktion, sich mit soziologischen Theorieentwürfen (D. Bell) und Sozialphilosophien des Westens (H. Marcuse) kritisch auseinanderzusetzen. Die einschlägige Literatur des Westens wird dabei wesentlich unter einem ganz bestimmten Aspekt gesehen: der angeblichen „Verneinung der schöpferischen Tätigkeit der Arbeiterklasse“ in der modernen Industriegesellschaft. E. Organisationssoziologie (OS) In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von beiden stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der von Soziologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftlern und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „soziologische Organisationsanalyse“. Die OS steht in enger Verbindung mit der kybernetischen Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen bereits wesentlich früher entwickelt worden sind. Darauf weisen bereits die Begriffe „System“. „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistisch-leninistischen OS eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff „Organisation“ bisher nicht klar definiert worden ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwendet. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Betriebe. Die OS beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden. Zentrum der marxistisch-leninistischen OS ist Berlin (Ost), einerseits die Humboldt-Universität, weiterhin auch verschiedene Institute an der Akademie der Wissenschaften der DDR, schließlich das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED und die Hochschule für Ökonomie. F. Jugendsoziologie (JS) Die JS (auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt) soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der JS ist damit der praktisch-politische Bezug stark ausgeprägt. Sie soll — nach Aussage der führenden Jugendpsychologen Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege aufzeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistisch-leninistische JS geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben; sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern, Sexualerziehung, Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen, die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers, Einstellung der Schüler zum Unterrichtstag in der Produktion [UTP], Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral, Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche, Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation). Zentrum der marxistisch-leninistischen JS und der pädagogisch-psychologischen Jugendforschung ist Leipzig. Jugend. G. Bildungssoziologie (BS) In der DDR geht man seit 1972/73 davon aus, daß sich aus der Zusammenarbeit von marxistisch-leninistischer S. einerseits, der Pädagogik und der Bildungspsychologie andererseits eine neue Disziplin, die S. des Bildungswesens oder BS, herausgebildet hat. In diesem Sinne wird der BS sowohl eine allgemeine wie auch eine theoretisch-methodologische Integrationsfunktion zugewiesen. Die BS hat es in der DDR mit einem der nach Ausdehnung und Wir[S. 1004]kung wichtigsten Subsysteme der Gesellschaft zu tun. Untersuchungsgegenstand der BS ist denn auch die soziale Organisation des Bildungswesens, seine sozialen Träger bzw. sozialen Strukturen, deren Entwicklungsbedingungen, Wandel und Einwirkungsmöglichkeiten auf Erziehung und Bildung im allgemeinen, auf die Stärkung des Sozialistischen Bewußtseins im besonderen. Um diese selbstgestellten Aufgaben erfüllen zu können, sind Begriffe wie „Erziehung“, „Bildung“, „Persönlichkeit“, Sozialisation“, „Vergesellschaftung“ u. a. m. vorab theoretisch im spezifischen Verständnis der marxistisch-leninistischen BS zu klären. Diese Arbeit steht bisher erst am Anfang. „Erziehung“ etwa wird in der BS zunächst allgemein als „Moment in der Totalität gesellschaftlicher Praxis“ bestimmt; „Erziehung“ wird damit nicht nur als eine bestimmte Weise sozialen Verhaltens angesehen, sondern stets auch als „soziales Verhältnis“, das seinerseits strukturell-funktional wie auch historisch beschrieben werden kann. Der Begriff der „Erziehung“ wird als Oberbegriff für Bildung wie für alle pädagogischen Einzelmaßnahmen verwendet. Weiterhin wird in der BS der DDR versucht, bestimmte Funktionen des Bildungssystems zu isolieren; dabei wird meistens zwischen der sozio-ökonomischen, der politischen und der kulturellen bzw. der ideologischen Funktion unterschieden. Erziehungs- ebenso wie Organisationsziele sind ihrem Wesen nach dynamisch; deshalb muß sich die BS immer wieder den veränderten Bedingungen der Praxis anpassen. Wie auch in anderen Teil-S. setzt sich auch die BS in der DDR intensiv mit einschlägigen Arbeiten aus der westlichen Literatur auseinander. Dazu gehören Schriften von R. Dahrendorf, E. Dürkheim, P. R. Hofstätter, G. C. Homans, J. P. Kob. R. König, T. M. Newcomb, T. Parsons, Th. Scharmann. Führende Vertreter der BS bzw. der sozialpsychologisch orientierten Pädagogik sind in der DDR u. a.: A. Meier sowie W. Hennig, A. Kossakowski, H. Krüger, K. Meyer, G. Neuner, M. Vorweg. Bildungssoziologische Untersuchungen werden vor allem in Berlin (Ost), Leipzig und Rostock durchgeführt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Pädagogische Wissenschaft und Forschung. H. Religionssoziologie (RS) Die marxistisch-leninistische RS hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu untersuchen: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der Intelligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der RS empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein häufig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird RS in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte.“ Neben den so skizzierten Aufgaben obliegt es der marxistisch-leninistischen RS, vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. Zentrum der RS in der DDR ist Leipzig. Hauptvertreter der marxistisch-leninistischen RS ist O. Klohr. I. Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistisch-leninistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistisch-leninistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der [S. 1005]Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Eine nur immanente Analyse des Kunstwerks wird aus diesem Grund als esoterisch abgelehnt. Es wird vielmehr davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso, wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d. h., sie vermitteln die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur. Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“. Sie hat u. a. folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die sozialen Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u. a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation eines Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat (Ästhetik; Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik). <J. Wehr- und Militärsoziologie (WMS)> Auch der WMS wird im neueren soziologischen Schrifttum, d. h. seit Mitte der 70er Jahre, größere Aufmerksamkeit geschenkt. Wie alle anderen „Bindestrich“-S. wird auch die WMS zunächst als Teilgebiet der marxistisch-leninistischen S. bestimmt. Programmatisch sollen alle soziologisch wesentlichen Daten und Probleme der Verteidigung der DDR in der WMS behandelt werden. Dabei handelt es sich einmal vor allein um die Beobachtung des Verhaltens und der ideologischen Einstellung von Soldaten und Offizieren, zum anderen um die organisationssoziologische Analyse der Zusammenhänge von militärtechnologischen, logistischen und ökonomischen Faktoren. Fragen der „Weiterqualifizierung“ von Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren im ideologisch-politischen Bereich stehen für die WMS wie auch für die Wehrpsychologie (Psychologie) im Mittelpunkt ihres Untersuchungsgegenstandes. Die immer wieder neu sowohl zu stimulierende wie zu kontrollierende bedingungslose Anerkennung der führenden Rolle der SED durch die NVA-Angehörigen auch in allen militärischen, militärtechnologischen und militärsoziologischen Fragen wird als ausdrückliches Ziel der WMS angesehen. Insofern kommt ihr bei der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“ der Angehörigen aller Teilstreitkräfte eine wesentliche Funktion zu. Sozialistisches Bewußtsein. <K. Medizin- und Sportsoziologie (MSS)> Die MS hat sich in der DDR aus der Disziplin der Sozialhygiene entwickelt. Die Abgrenzung der MS von der Sozialhygiene ist auch nach wie vor nicht klar. Gegenstand der MS sind u. a. Familien- und Sexual-S., Alters-S., soziale Indikation, Säuglingsmortalität, Gesundheitszustand von Arbeitern, insbesondere jugendlichen Arbeitern und soziale Herkunft und ganz allgemein: Krankenstand und soziale Lage der Kranken. Ausgesprochenes Ziel der MS ist es, den Gesundheits- und Leistungszustand, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz der (arbeitenden) Bevölkerung in der DDR zu verbessern. Neben solchen Aufgaben untersucht die MS u. a. auch die Medizin als Institution, die Organisation des Gesundheitswesens sowie das Verhältnis Arzt: Patient. Ein wichtiger Bereich der MS ist die Militärmedizin. Militärmedizinische Zentren der MS in der DDR sind vor allem: Berlin (Ost), Greifswald und Leipzig. Die SS ist in der DDR wesentlich angewandte Sportwissenschaft, die der Sportpädagogik und Sportpraxis unmittelbar zuarbeitet. Seit Ende 1961 wurden sportsoziologische Probleme mehr und mehr thematisiert; im Jahre 1963 wurde an der Deutschen Hochschule für Körperkultur eine „Abteilung für philosophische und soziologische Grundlagen der Körperkultur“ eingerichtet. Sie wurde im Jahre 1966 zum „Institut für Theorie, Soziologie und Organisation der Körperkultur“ ausgebaut. Nach D. Voigt („Soziologie in der DDR“, Köln 1975, [S. 1006]S. 26 ff.) lagen in der DDR bis 1974 rd. 475 sportsoziologisch einschlägige Arbeiten vor. Diese reichen von Grundsatzarbeiten zur SS über Arbeiten, die sich mit Sport und Gesundheit, Sport in der Schule, Sport und Gesellschaft befassen, bis zur militärsportlichen bzw. militärsoziologischen Analyse (Sport). V. Methodologie, Methoden und Techniken der Empirischen Sozialforschung Alle methodologischen Überlegungen gehen immer wieder von dem marxistischen Axiom der „Einheit“ von Theorie und Empirie bei sozialen Untersuchungen aus (vgl. o.). Entsprechend wird die Frage der Werturteilsfreiheit in der marxistisch-leninistischen S. im Sinne von Marx beantwortet: Es ist die Klasse, die die entscheidenden Werte und Normen setzt, nicht das einzelne Individuum. Wertungen, Werturteile sind stets nur Widerspiegelungen des Seins der Klassen im Gesellschaftsprozeß. M. Webers und — in seiner Nachfolge — H. Alberts Forderungen nach Wertfreiheit werden abgelehnt wie alle anderen dem Positivismus zugerechneten Erkenntnistheorien. Von solchen Vorstellungen ausgehend wird als das wichtigste methodologische Prinzip für die Werturteilsproblematik im Rahmen der marxistisch-leninistischen S. die „Einheit von sozialistischer Parteilichkeit und Objektivität“ hervorgehoben. Als zweites methodologisches Prinzip wird die Forderung bezeichnet, stets „dialektisch“ an die Bewertung sozialer Prozesse heranzugehen. Mit dem Wort „dialektisch“ soll dabei auf die Einbettung aller sozialer Einzelerscheinungen in eine gesellschaftliche Totalität hingewiesen werden. Wenn, nach Auffassung der marxistisch-leninistischen S., Interessen und Bedürfnisse mit der objektiven Möglichkeit übereinstimmen, wenn damit diese Kriterien die objektive Rea
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1979) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Ja[S. 997]nuar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in…
DDR A-Z 1979
Haushaltsausgleich (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Begriff H. entspricht dem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen „Finanzausgleich“. Er bezeichnet die Gesamtheit aller finanziellen Maßnahmen, mit denen die Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen in den Stand gesetzt werden, die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vorgegeben sind. In der DDR vollzieht sich der planmäßige H. in 3 Formen: 1. Übertragung unmittelbar eigener Einnahmequellen, z. B. auf dem Gebiet der Gemeindesteuern, die von den Räten der Städte und Gemeinden zu erheben sind und dem Gemeindehaushalt zufließen. Typische, den Gemeinden zustehende Einnahmen sind in der DDR z. B. Grundsteuern, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, auch Kurtaxen und Kulturabgaben. 2. Beteiligung an den Einnahmen übergeordneter Haushalte in Form fester oder prozentualer Anteile, z. B. der Bezirkshaushalte an den Gesamteinnahmen des Staatshaushalts. 3. Zuweisung von Mitteln aus den übergeordneten an nachgeordnete Haushalte, soweit deren eigene Einnahmen und Beteiligungen für die Deckung der von ih[S. 508]nen zu bestreitenden Aufgaben nicht ausreichen. In bestimmten Fällen kann der H. auch in der Abführung von Mitteln aus den Einnahmen eines örtlichen Haushalts an den übergeordneten örtlichen Haushalt (z. B. vom Budget eines Stadtbezirks an das Budget der Stadt) erfolgen. Die genannten 3 Grundformen des H. können miteinander kombiniert, sie können auch ausgebaut und ergänzt werden. So sieht ein Beschluß über Maßnahmen zur Erhöhung finanzieller Mittel in Gemeinden und kreisangehörigen Städten zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger vom 30. 8. 1973 vor, ab 1974 den Anteil der Gemeinden und Städte an den Gesamteinnahmen des Staates für jeweils 2 Jahre in gleichbleibender Höhe festzusetzen, um den Örtlichen Organen der Staatsmacht eine längerfristige Disponierung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Der gleiche Beschluß sieht vor, im zentralen Republikhaushalt über die gesetzlichen Zuweisungen an die Gebietseinheiten hinaus jedes Jahr ― ab 1974 ― einen zusätzlichen „Fonds zur Förderung der Initiative in den Gemeinden und Städten“ zu bilden, der den Gemeinden — unter bestimmten Voraussetzungen — für die Durchführung von Infrastrukturarbeiten überwiesen wird. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 507–508 Haushaltsaufschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltsbuchSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Begriff H. entspricht dem in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchlichen „Finanzausgleich“. Er bezeichnet die Gesamtheit aller finanziellen Maßnahmen, mit denen die Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen in den Stand gesetzt werden, die Aufgaben zu erfüllen, die ihnen vorgegeben sind. In der DDR vollzieht sich der planmäßige H. in 3 Formen: 1. Übertragung unmittelbar eigener Einnahmequellen, z. B. auf dem…
DDR A-Z 1979
Hauptbuchhalter (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine innerbetriebliche Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z. B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs — bei Abstimmung mit dem Betriebsdirektor — eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie entsprechende Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit 1971 erheblich aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen z. T. auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 506 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der…
DDR A-Z 1979
Flaggen (1979)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste; Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee; Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staats-F. der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) in der Fassung des Änderungsgesetzes [S. 400]vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in Silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft-Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, beim Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Anordnung vom 9. 2. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, 2 goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-AO vom 9. 2. 1973 (GBl., SDr. Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 399–400 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingeSiehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1985 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee,…
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Sprache (1979) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist; der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann als gesichert gelten, daß die in der Bundesrepublik Deutschland früher häufig (heute seltener) geäußerte Befürchtung, der deutschen S. drohe eine „Sprachspaltung“, ebenso unberechtigt ist wie die Behauptung W. Ulbrichts (1970), sogar die einstige Gemeinsamkeit der S. sei „in Auflösung begriffen“, denn zwischen der vom Imperialismus verseuchten, manipulierten S. in der Bundesrepublik und der vom Humanismus geprägten S. der friedliebenden DDR-Bürger gebe es „eine große Differenz“. Auch die von westdeutscher Seite befürchtete „Zersetzung“ oder „Verhunzung“ der deutschen S. in der DDR durch bestimmte Besonderheiten eines alles durchdringenden Parteijargons ist nicht eingetreten: schon die anspruchsvollere Literatur der DDR und — soweit feststellbar — die Umgangs-S. lassen solche Urteile nicht zu. Am ehesten vergleichbar ist der durch die Massenmedien verbreitete öffentliche Sprachgebrauch. Die folgenden Feststellungen beziehen sich vor allem auf diesen. II. Grammatik Das grammatische System erweist sich erwartungsgemäß als stabil. Satzbau, Flexion, die Regeln der Wortbildung und -ableitung sind in Ost und West nahezu unverändert bzw. unterliegen den gleichen langfristigen Wandlungstendenzen. Die vereinzelten grammatischen Differenzen bleiben im Vergleich zu dem, was sich an regionalen Differenzen im deutschen Sprachraum ohnehin findet, ohne Belang. III. Stil Im jeweils speziellen Gebrauch der sprachlichen Mittel (Stil) zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede. Sprachkritiker und Sprachpfleger in beiden Staaten beklagen Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, „Substantivitis“, Neigung zu Abkürzungen und „Fremdwörterei“; der westdeutsche Sprachgebrauch zeigt zudem eine besonders hohe Zahl englisch-amerikanischer Wörter und Wendungen und eine hohe Neuerungsrate auf diesem Gebiet. Von der letztgenannten, eher für die Bundesrepublik typischen Erscheinung abgesehen, zeigen sich die meisten übrigen, zumindest für westdeutsche Leser, im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR stärker ausgeprägt als in dem der Bundesrepublik: man findet Formeln und feste Wendungen häufiger und stereotyper, den Satzbau substantivischer und abstrakter als in vergleichbaren westdeutschen Texten; vor allem fällt, vom Inhaltlichen her gesehen, ein hohes Maß an massivem Eigenlob für den eigenen Bereich und massiver Polemik (Invektiven) für den politischen Gegner, ein relativ hoher Anteil an sprachlich-rhetorischen Elementen des Appellierens und Beeinflussens auf. wie er in westdeutschen Texten beispielsweise in Wahlkampfzeiten sowie — in anderer Form und ohne Polemik — in der kommerziellen Werbung zu beobachten ist. Dieses gleichzeitige Hervortreten von Elementen der Verwaltungs-S. und der Propaganda im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, das in der Literatur und in der Umgangs-S. in der DDR oft kritisiert oder ironisiert wird, ist nicht auf Veränderungen in der S., sondern in erster Linie auf die besondere Funktion der Massenmedien als Distributoren des Meinungs- und Formulierungsmonopols von Partei- und Staatsapparat zurückzuführen. IV. Der Wortschatz Der Wortschatz ist, da Veränderungen in Leben und Umwelt der Menschen zwangsläufig in Wörtern ausgedrückt werden müssen, in West und Ost Wandlungen am stärksten unterworfen. Auch hier ist der bei weitem größere Teil nicht nur des Grund- und Alltagswortschatzes, sondern auch des Bildungswortschatzes und bestimmter naturwissenschaftlich-technischer Fachlexiken weiterhin gemeinsam; immer noch werden auch neue Wörter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in beiden Staaten gemeinsam akzeptiert. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der differente Anteil des allgemeinen Wortschatzes (ohne fachsprachlichen Wortschatz) unter 3 v. H. Die Wortschatzdifferenzen verteilen sich allerdings sehr ungleichmäßig. Schwerpunkte der Differenzierung liegen in folgenden Sachgebieten: A. Ideologie und Politik Neben dem international verbreiteten Grundvokabular des Marxismus-Leninismus (Klasse, Revolution, Ausbeutung, Proletariat usw.) handelt es sich vor allem um systemspezifische Definitionen von Kernbegriffen wie Demokratie, Sozialismus, Freiheit, Frieden, Eigentum, Aggression. Daß die Definition dieser Begriffe in der DDR eine entschieden [S. 1022]andere ist als die in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende (die marxistische ist in der Bundesrepublik nur eine von mehreren), wird in der DDR mit Nachdruck betont. Irreführungsabsicht bei ideologischen Definitionen kann ausgeschlossen werden; die Definitionen finden sich in parteiamtlichen Äußerungen ebenso wie in Wörterbüchern und werden in der Tagespublizistik laufend kommentiert und interpretiert. Auch in der Bundesrepublik versuchen konkurrierende politische Gruppen legitimerweise, ihrer jeweiligen Definition zentraler Begriffe allgemeine Geltung zu verschaffen. Charakteristisch für den Sprachgebrauch der DDR sind also nicht die einseitigen parteilichen Begriffsdefinitionen, sondern deren Monopolisierung. Dabei ist zu beachten, daß diese Monopolisierung nur im öffentlichen Bereich durchsetzbar ist. Ein Mittel dazu (unter anderen) sind Wörterbücher. DDR-Wörterbücher geben im Bereich politisch-ideologischer Bedeutungserklärungen nicht unbedingt Auskunft über deren tatsächliche Geltung im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunächst nur über den erwünschten Gebrauch. Zwischen beidem klafft wahrscheinlich eine (unterschiedlich große) Lücke. Neben solchen Bedeutungsdifferenzen finden sich unterschiedliche Prägungen, davon viele mit propagandistischem Einschlag (DDR: Arbeiter-und-Bauern-Staat, sozialistischer Staatsbürger, sozialistische Staatengemeinschaft; Bundesrepublik: freiheitlich-demokratische Grundordnung, mündiger Bürger, atlantische Partnerschaft). Einige solcher Prägungen waren, obwohl durch amtliche Sprachregelungen gestützt, nicht voll durchsetzbar (Bundesrepublik: Mitteldeutschland — Ostdeutschland) oder wurden aus anderen Gründen fallengelassen (DDR: zeitweise SP statt SPD). Hinzuweisen ist schließlich auf das (teils nur kurzlebige) Kampf- und Schimpfvokabular beider Seiten, das jedoch zweifellos auf östlicher Seite reichhaltiger ist (DDR: Bonner Ultras, Revanchisten, imperialistische Bundesrepublik, Menschenhändler, Diversanten; Bundesrepublik: kommunistische Bedrohung, Pankower Regime, Linksradikalismus, Anarchisten, Schießbefehl, Schandmauer). B. Partei, Staat, Verwaltung Der Aufbau und Ausbau ganz unterschiedlicher Staats- und Verwaltungsapparate der verschiedensten Stufen sowie der Massenorganisationen und Verbände hat in Ost und West eine Fülle unterschiedlicher Bezeichnungen und Organisationstermini hervorgebracht, die unabhängig von einer etwaigen ideologischen Indoktrinationsabsicht als „Namen“ fungieren (DDR: Staatsrat, Volkskammer, Politbüro, ZK, Rat des Bezirks [Kreises], FDGB, FDJ, Wohnbezirk, Gesellschaftliche Gerichte [GG]; Bundesrepublik: Bundestag, Landtag, Parteivorstand, DGB, Jungdemokraten, Listenmandat, Verwaltungsgericht [LG]); hier sind auch Abkürzungen besonders häufig. C. Wirtschaft Die zahlenmäßig umfangreichsten Wortschatzänderungen und auch -differenzen sind dem Sachgebiet Wirtschaft in allen seinen Bereichen zuzuordnen. Dies betrifft sowohl das Wirtschaftssystem als Ganzes (DDR: Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Bundesrepublik: soziale oder freie Marktwirtschaft) wie auch die Wirtschaftsorganisation (DDR: VVB, VEB, PGH, LPG, Kooperative; Bundesrepublik: Holding, Konzern[tochter], Unternehmensführung, Einzelhandelskette, Bankenaufsicht), die Produktion, die Entlohnung und die innerbetriebliche Struktur (DDR: Betriebsparteiorganisation [BPO], Kaderleiter, Konfliktkommission [KK], Prämienfonds; Bundesrepublik: Gastarbeiter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personalchef, Auszubildender, Kurzarbeiter). Firmennamen sind ebenso wie Produktnamen weitgehend nur in einem Teil geläufig. Ganze Wortschatzbereiche sind generell ohne Äquivalent auf der jeweils anderen Seite: der in der Bundesrepublik sprachlich ungemein produktive Wortschatz der kommerziellen Werbung und des Stellenmarktes, ferner auch das Vokabular des Finanz- und Steuerwesens (Bundesrepublik: Konjunkturzuschlag, Steuerreform, Splittingtabelle, Sparprämie) fehlen im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR fast völlig. Dafür findet das vergleichbar phantasievolle und wandlungsreiche Vokabular der Produktionspropaganda der DDR (sozialistischer Wettbewerb, diverse Bewegungen, Schrittmacher, Aktivist, Weltniveau, Brigade der sozialistischen Arbeit) in der Bundesrepublik keine Entsprechung. Wichtige Ursachen für die erheblichen Wortschatzdifferenzen auf diesem Gebiet sind — neben der grundsätzlich anderen Struktur des Wirtschaftssystems — die beiderseitige starke internationale Verflechtung und die Anlehnung an die jeweils führende Wirtschaftsmacht, die in der Bundesrepublik zu einer sehr starken Aufnahme angelsächsischer Bezeichnungen (z. T. ganzer Terminologien), in der DDR zur (allerdings fast immer eingedeutschten) Übernahme russischer Bezeichnungen geführt haben. Der direkte Einfluß des Russischen auf den Sprachgebrauch in der DDR ist im übrigen häufig überschätzt worden; echte Fremdwörter finden sich selten. Indirekter Einfluß (Lehnprägungen, Lehnbedeutungen, Lehnübersetzungen) ist dagegen weit häufiger, nicht nur im Wortschatz der Wirtschaft. Die Zugehörigkeit der beiden Staaten zu verschiedenen internationalen Wirtschaftsorganisationen (EG bzw. RGW) hat auch zur Entwicklung unterschiedlicher übernationaler Terminologien geführt (vgl. z. B. die Euro-Zusammensetzungen in der [S. 1023]Bundesrepublik Deutschland; Inter-Zusammensetzungen in der DDR). D. Erziehungswesen Unter verschiedenen, ebenfalls teilweise differenten Wortschatzbereichen (z. B. auch Rechtswesen) sei hier nur der des Erziehungswesens hervorgehoben: Klassenpflegschaft, Gesamtschule, Sekundarstufe, Realschule, Numerus clausus, AStA sind ebenso für die Bundesrepublik spezifische Bezeichnungen, wie für die DDR Elternaktiv, Erweiterte Oberschule (EOS), Unterrichtstag in der Produktion, Patenbetrieb spezifisch sind. V. Arten der Wortschatzdifferenzen Eine oft unterschätzte Zahl der Wortschatzdifferenzen sind Bestandsspezifika. Sie treten dann ein, wenn ältere Wörter auf einer Seite verschwinden, auf der anderen Seite aber bestehenbleiben (DDR: Reichsbahn, Generaloberst; Bundesrepublik: Beamter, Gymnasium) oder nur auf einer Seite neu eingeführt werden (DDR: Ministerrat, Kombine, Intershop; Bundesrepublik: Lastenausgleich, Fließheck, ARD, floaten, Brigadegeneral). Einen Sonderfall bilden die Bezeichnungsspezifika, d. h. unterschiedliche Bezeichnungen für (annähernd) die gleiche Sache (Bundesrepublik: Staatsangehörigkeit, Plastik, BGB; DDR: Staatsbürgerschaft, Plast, ZGB). Unauffälliger, aber nicht weniger relevant sind die Häufigkeitsdifferenzen, deren Ursachen sehr unterschiedlicher Art sind (z. B. unterschiedliche Wichtigkeit der bezeichneten Sache, aber auch Bedeutungsverschiebungen oder aktuelle Anlässe). In beiden Staaten geläufig, aber in jeweils einem deutlich häufiger gebraucht, sind z. B. folgende Wörter: DDR: friedliebend, sozialistisch, Qualifizierung, umfassend, allseitig, Produktion, Massen, wir, unser, Volk (mit Zusammensetzungen); Bundesrepublik: freiheitlich, Demokratisierung, dynamisch, Markt, Preis (mit Zusammensetzungen), Ansicht. Auffällige Gebrauchsunterschiede können auch durch Einführung fester Wendungen entstehen, deren einzelne Teile nicht unbedingt different sein müssen: (DDR: friedliche Koexistenz, umfassender Aufbau, wissenschaftlich-technische Revolution; Bundesrepublik: demokratischer Sozialismus, europäische Integration, konzertierte Aktion). Neben Bedeutungsdifferenzen, wie sie im Abschnitt Ideologie und Politik dargestellt werden, sind noch die mit jenen verwandten Wertungsdifferenzen zu beachten: während etwa das Adjektiv demokratisch überall gleich positiv bewertet, aber unterschiedlich definiert wird, ist z. B. bei revolutionär (im politischen Sinne) die Bedeutung zumindest meist ähnlich, die Bewertung aber extrem unterschiedlich. VI. Differenzierung und Ausgleich Die komprimierte Darstellung der Wortschatzdifferenzen kann den Eindruck erwecken, als sei die sprachliche Einheit — und damit die Verständigung — ernsthaft gefährdet. Diesen Schluß lassen die genannten Fakten jedoch (nach gegenwärtigem Wissensstand) nicht zu. Im Vergleich zum Gesamtsystem der deutschen S. und ihres Wortschatzes sind die Differenzen nach wie vor gering; sie unterscheiden sich, für sich betrachtet, nicht grundsätzlich von den innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft ohnehin wirksamen Differenzen, wenn sie auch politisch-gesellschaftlich höchst relevante Bereiche betreffen und stärker kumuliert sind. Einer fortschreitenden Differenzierung wirken zudem gewisse Ausgleichstendenzen entgegen: <1.> Nach wie vor werden Bezeichnungen für neue, gemeinsame Dinge, Entwicklungen, Einrichtungen gemäß den geltenden Wortbildungs- und -ableitungsregeln weitgehend gemeinsam gebildet. <2.> Die hohe Beteiligung der Bevölkerung der DDR an westdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogrammen sichert einen ständigen Informationsfluß nicht nur über den spezifischen, in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten Wortschatz, sondern auch über alternative Denk- und Bewertungsweisen und damit einen gewissen Stand passiver Teilhabe an westdeutschem Sprachgebrauch. Die Bevölkerung in der DDR ist nach vielfacher Erfahrung weit besser über westdeutschen Sprachgebrauch — soweit über Rundfunk und Fernsehen verbreitet — informiert als die Bevölkerung in der Bundesrepublik über die Spezifika des ostdeutschen Sprachgebrauchs. <3.> Die nach 15jähriger Pause in den 60er Jahren in der Bundesrepublik wiederaufgelebte aktive Auseinandersetzung mit marxistischen Gruppen und ihren Äußerungen hat ebenfalls zu einem gewissen Ausgleich geführt: marxistische Terminologie kann nicht mehr als nur DDR-spezifisch betrachtet werden. <4.> Die in der DDR Ende der 60er Jahre eingetretene vorsichtige Liberalisierung im Bereich Mode und Unterhaltung hat zu einem erheblichen Zufluß westdeutscher Bezeichnungen und Wendungen (oft angelsächsischen Ursprungs) geführt. <5.> Der innerdeutsche Handel schafft und erhält auch sprachlich Gemeinsamkeiten (technisch-industrielle Normung) oder sorgt für Austausch (z. B. wird Exponat (= Ausstellungsstück] auch in der Bundesrepublik geläufiger). VII. Verständigungsprobleme S. ist ebensosehr Mittel der Auseinandersetzung wie auch wichtigstes Mittel der Verständigung. Ob die deutsche S. in der gegebenen Situation als solches Mittel dienen kann, hängt nicht allein von ihr ab. Zwar sind die festgestellten Wortschatzdifferenzen [S. 1024]in den hauptsächlich betroffenen Sachgebieten sicherlich eine Belastung im Gebrauch der S. als Verständigungsmittel: es ist (auf bestimmten Gebieten) schwieriger geworden, Verständnis und Verständigung zu erzielen, man muß ggf. einen höheren metakommunikativen Aufwand treiben (Wieso …-, Was heißt …-, Wie-meinen-Sie-Fragen). In der S. stehen auch dafür die benötigten Mittel zur Verfügung. Ob Verständigung möglich ist oder gelingt, hängt aber nur zum Teil von sprachlichen Faktoren ab. Mindestens ebenso wichtig sind konkrete Kenntnisse und Erfahrungen über die allgemeinen Lebensbedingungen der jeweils anderen Seite (Informations- und Besucher-Austausch), psychologische Faktoren wie Vorurteile aus Überheblichkeit oder Angst, schließlich auch die Einbettung der beiden Kommunikationsgemeinschaften in langfristige internationale Prozesse politischer oder wirtschaftlicher Art. Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Gruppen genügen schon geringere sprachliche Differenzen als die jetzt gegebenen, um Verständigung unmöglich zu machen. Für andere stellen die gleichen Differenzen eine Chance der sprachlichen Bereicherung und einen Anreiz zur Intensivierung der Verständigungsbemühungen dar. Wo die tatsächlichen Grenzen der Belastbarkeit der S. als Kommunikationsmittel zwischen Großgruppen liegen und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen, ist ganz unerforscht und — bei der gegenwärtigen Forschungskapazität — auch kaum erforschbar. VIII. Forschung Nach journalistischen und philologischen Anfängen in Ost und West, die zumeist den Aspekt „Sprachspaltung“ hervorhoben, erschienen seit Anfang der 60er Jahre einige größere sprachwissenschaftliche Arbeiten in der Bundesrepublik. Neben soliden Einzeluntersuchungen und Gesamtdarstellungen zum „sprachlichen Ost-West-Problem“ standen andere Arbeiten, die methodische Mängel (fehlende Materialbasis, fehlende Vergleichskriterien, Behandlung des DDR-Sprachgebrauchs als „Abweichung“ von einer nicht definierten Norm), aber auch deutlich politisch-polemische Intentionen („Verhunzung“ und „Verdrehung“ der „wahren“ deutschen S. durch die Kommunisten) aufwiesen. Ab Mitte der 60er Jahre überwogen in der westdeutschen Forschung dann Methodenkritik einerseits und eng materialbezogene Forschung andererseits. Gleichzeitig wuchs der Einfluß von Nachbardisziplinen wie Kommunikationswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft. In der Forschung der DDR überwog bis weit in die 60er Jahre, von Ausnahmen abgesehen, eine gereizte Verteidigungshaltung; man wies die westdeutschen Unterstellungen entrüstet zurück und konterte mit Gegenvorwürfen. In den letzten Jahren sind in der DDR jedoch einige wichtige Arbeiten zum Thema S. und Gesellschaft, S. und Politik unter Berücksichtigung des sprachlichen Ost-West-Problems erschienen. Linguistische Gesamtdarstellungen aufgrund repräsentativer Materialbasis fehlen allerdings auch dort. Die DDR-Führung hat seit Ende der 60er Jahre Fragen der Wechselbeziehung von S. und Gesellschaft, S. und Ideologie sowie Sprachwirkung Priorität innerhalb der linguistischen Forschung verliehen. An den Hochschulen der DDR gehören entsprechende Themen zum Ausbildungsplan der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Institute. In der Bundesrepublik befassen sich nur einzelne Hochschullehrer sporadisch ost-west-relevanten sprachlichen Fragestellungen. Im Bereich der hochschulfreien Forschung hat die DDR dem 1968 errichteten Zentralinstitut für Sprachwissenschaft (ZISW) den ausdrücklichen Auftrag zur „Erforschung der pragmatischen Aspekte der Sprache, das heißt der gesellschaftlichen Wirkung und Bedingtheit der Sprache“ gegeben. worin die Rolle der S. in der ideologisch-politischen und gesellschaftlichen Ost-West-Auseinandersetzung einbegriffen wird. In diesem Institut sind etwa 200 Wissenschaftler ständig beschäftigt, davon mehr als die Hälfte mit Problemen der deutschen Gegenwarts-S.; gesellschaftsrelevante Aspekte des öffentlichen Sprachgebrauchs dürften dabei im Sinne des staatlichen Auftrags dominieren. Im Mannheimer Institut für deutsche Sprache, das als hochschulfreies Zentralinstitut zur Erforschung der Gegenwarts-S. dem Ost-Berliner ZISW etwa vergleichbar wäre, arbeiteten Ende 1978 52 Wissenschaftler, davon 19 ständig (die übrigen lediglich vorübergehend an befristeten Projekten), von diesen nur 3 an Fragen des öffentlichen Sprachgebrauchs in den beiden deutschen Staaten. Manfred Hellmann Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1021–1024 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staat
Sprache (1979) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist; der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche…
DDR A-Z 1979
Grundlagenvertrag (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 2 1. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung am 28. 10. 1969. Darin bot er „dem Ministerrat der DDR erneut Verhandlungen beiderseits ohne Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen an, die zu vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit führen“ sollten, wobei die Bundesregierung sich von der Annahme leiten ließ, daß die beiden in Deutschland existierenden Staaten „füreinander nicht Ausland“ seien und Beziehungen „nur von besonderer Art“ aufnehmen könnten. Am 17. 12. 1969 übermittelte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Ulbricht, Bundespräsident Heinemann einen Vertragsentwurf, der u. a. die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Anerkennung einer „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ vorschlug. Nachdem beide Seiten am 19. 3. 1970 in Erfurt ihre grundsätzlichen Positionen beschrieben hatten, legte der damalige Bundeskanzler Brandt am 21. 5. 1970 bei der zweiten Begegnung der beiden deutschen Regierungschefs in Gestalt der „20 Kasseler Punkte“ einen Umriß des anzustrebenden G. vor. Der Vertrag sollte nach Brandts Worten die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland regeln, die Verbindung zwischen der Bevölkerung der beiden Staaten verbessern und dazu beitragen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Nach einer von der DDR geforderten „Denkpause“ kamen beide Seiten am 29. 10. 1970- 11 Wochen nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages - überein, einen Meinungsaustausch zu führen. Am 27. 11. 1970 trafen die von den Staatssekretären Egon Bahr und Michael Kohl geleiteten Delegationen zum ersten Mal zusammen. Ihr Meinungsaustausch führte im September 1971 zu formellen Verhandlungen über einen das Viermächte-Abkommen über Berlin ergänzenden Transitvertrag und über einen Verkehrsvertrag zwischen beiden Staaten. Nach dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens über Berlin begannen am 15. 6. 1972 Gespräche über einen G., die Anfang November zu einem von beiden Regierungen gebilligten Ergebnis führten. Das Vertragswerk besteht aus dem in Präambel und 10 Artikel gegliederten G., einem Zusatzprotokoll zu Art. 3 (Gründung und Zielsetzung einer gemeinsamen Grenzkommission) und zu Art. 7 (Inhalt einzelner Folgeverträge) sowie mehreren Briefwechseln, Protokollvermerken, Erklärungen und Erläuterungen. In der Präambel des G. bekunden beide Seiten ihre Bereitschaft zur Friedenssicherung und Entspannung (Art. 5 präzisiert diese Verpflichtung durch den Hinweis auf gemeinsame „Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa“ eingedenk des Ziels einer „allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle“). Die Präambel des G. bekräftigt die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ und die „Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität“ sowie das — in Art. 3 noch einmal erläuterte — Prinzip des Gewaltverzichts. Sie erwähnt weiter „unterschiedliche Auffassungen … zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“, und betont schließlich den Wunsch, „zum Wohle der Menschen in den beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit“ zwischen den Staaten zu schaffen. In Art.~1 ist von „normalen gutnachbarlichen Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“ die Rede. Art. 2 nimmt Bezug auf die UN-Charta und bekräftigt ihre Ziele und Prinzipien (insbesondere das der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, des Selbstbestimmungsrechts, der Wahrung der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung). Die in Art. 4 getroffene Feststellung, daß „keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann“ (Verzicht auf den Alleinvertretungsanspruch und die Anwendung der Hallstein-Doktrin), wird im Art. 6 durch den Grundsatz ergänzt, daß „die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt“ und daß beide Seiten „die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten“ respektieren. Art. 7 kündigt weitere Folgeverträge. Art. 8 den Austausch von Ständigen Vertretungen an, die „am Sitz der jeweiligen Regierung“ zu errichten sind. Art.~9 stellt fest, daß der G. früher abgeschlossene oder die beiden deutschen Staaten betreffende zwei- und mehrseitige internationale Verträge und Vereinbarungen unberührt läßt. Art. 10 schreibt eine Ratifikation des G. vor. Die den G. ergänzenden Dokumente regeln wichtige Einzelfragen. Deutsche Einheit: In einem der Regierung der DDR am 21. 12. 1972 zugeleiteten Brief stellte die Bundesregie[S. 495]rung fest, daß der G. „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“. Vier-Mächte-Verantwortung: Beide Seiten haben in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972 betont, daß „die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte“ von dem Vertrag nicht berührt werden. Berlin (West): In Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 „kann“ die Ausdehnung der Folgeverträge auf Berlin (West) „im jeweiligen Fall vereinbart“ werden: „Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland … wird … die Interessen von Berlin (West) vertreten.“ UN-Mitgliedschaft: Beide Seiten teilten in einem Briefwechsel vom 8. 11. 1972 mit, daß sie sich um die Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen bemühen und sich gegenseitig über den Zeitpunkt der Antragstellung informieren würden. Staatsangehörigkeitsfragen wurden durch den G. nicht geregelt. Die Regierung der DDR sprach die Erwartung aus, daß der G. die Regelung dieses Problems „erleichtern“ werde. Menschliche Erleichterungen: Die Regierung der DDR erklärte in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972, sie sei zur Förderung der Familienzusammenführung, zu Verbesserungen im grenzüberschreitenden Reise- und Besuchsverkehr (grenznaher Verkehr, Grenze) und zu Verbesserungen des nicht kommerziellen Warenverkehrs bereit. Sie erklärte zu Protokoll, daß der Verwaltungsverkehr zwischen Organen und Behörden beider Staaten nicht geändert, sondern beibehalten und „im Rahmen der Möglichkeiten“ beschleunigt werden sollte. Presse: Schließlich regelte ein Briefwechsel vom 8. 11. 1972 Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland in der DDR. eine Vereinbarung, die ebenfalls auf Berlin (West) ausgedehnt wurde. Ergänzend zum G. vereinbarten beide Seiten ständige Konsultationen über Fragen von beiderseitigem Interesse. Deutschlandpolitik der SED; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 494–495 Grundlagenforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelSiehe auch die Jahre 1975 1985 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 2 1. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner…
DDR A-Z 1979
LDPD (1979)
Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands. Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen. Ihr Vorsitzender, Dr. Wilhelm Külz, versuchte bis zu seinem Tode (10. 4. 1948) liberale und demokratische Politik beim Wiederaufbau in der sowjetischen Besatzungszone trotz aller Behinderungen seitens der SED und der Besatzungsmacht zur Geltung zu bringen. Im Frühjahr 1946 zählte die LDPD bereits 113.000 Mitglieder, im Juni 1948 waren es sogar 183.000. Obwohl die Partei wie auch die CDU im Wahlkampf zu den einzigen demokratischen Wahlen im Herbst 1946 in vieler Hinsicht benachteiligt oder unterdrückt wurde, erreichte sie bei den [S. 666]Gemeindewahlen (September 1946) 21,1 v. H., bei den Landtagswahlen (20. 10. 1946) 24,6 v. H. und war nach der SED die zweitstärkste Partei geworden. Auf ihrem III. Parteitag (27. 2. 1949 in Eisenach) beschloß sie ein liberales Grundsatzprogramm, in dem sie ihre wesentlichen Forderungen aufrechterhielt und sich zu einer einzigen deutschen parlamentarisch-demokratischen Republik bekannte. Ein halbes Jahr später war der Widerstand der LDPD gegen ihre Gleichschaltung und die Gründung der DDR ohne vorher abgehaltene Wahlen zusammengebrochen. Ihre Führer Prof. Kastner, Dr. Hamann und Dr. Loch wurden Regierungsmitglieder der DDR, zahlreiche Liberaldemokraten wurden verhaftet und verurteilt, viele flüchteten und spielten später im politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle. 1952 bekannte sich die LDPD-Führung vorbehaltlos zum „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“. Aussagen und Gliederung der LDPD wurden der SED angepaßt und nachgebildet. Es gibt Zehnergruppen, Orts- und Wohnbezirksgruppen, darüber Stadtgruppen, Stadtbezirksgruppen, Kreisverbände und Bezirksverbände. Wichtigstes Führungsgremium ist der Politische Ausschuß des Zentralvorstandes (Vors. seit 1967 Dr. Manfred Gerlach). Die LDPD wendet sich an Angestellte, Handwerksmeister, Komplementäre (vor allem bis 1972), Kommissionseinzelhändler und an nicht aus der Arbeiterklasse stammende Angehörige der Intelligenz. Sie ist damit eine „ständische“ Organisation geworden mit der fest umrissenen Aufgabe, den Mittelstand, die wenigen noch Selbständigen und Intelligenzler an die Politik der SED zu binden. „Die LDPD ist“, so heißt es in den Dokumenten des XII. Parteitages, der vom 2. bis 4. 3. 1977 in Weimar stattfand, „eine große, selbständige Partei, die sich dem Sozialismus verschrieben und sich damit ein breites Wirkungsfeld geschaffen hat und immer wieder schaffen wird“. Ihre Rolle wurde bei dieser Gelegenheit auch von der SED gewürdigt: „Ohne das Bündnis von Kommunisten und Nichtkommunisten ist der Aufbau des Sozialismus nicht möglich“ (Albert Norden). Folgerichtig heißt es im vom Parteitag 1977 neuformulierten Statut der Partei: „Die LDPD arbeitet mit der SED vertrauensvoll und kameradschaftlich zusammen.“ Noch deutlicher wird dieses Unterordnungsverhältnis in der gleichfalls beschlossenen Grundsatzerklärung: „Die Bündnispolitik der Arbeiterklasse und ihrer Partei ist und bleibt feste, unwiderrufbare Grundlage unserer sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates bis in den Kommunismus hinein.“ Eine nur untergeordnete Rolle spielt die LDPD bei der Besetzung von leitenden Funktionen im Staatsapparat: der DDR: sie stellt einen stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrats (Manfred Gerlach), einen stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates (Hans-Joachim Heusinger, der zugleich Justizminister ist) und nur einen stellvertretenden Minister. Der Mitgliederstand beträgt ca. 75.000. Zentralorgan ist „Der Morgen“, außerdem existieren Provinzzeitungen (Gesamtauflage: ca. 190.000). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 665–666 Lastschriftverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensstandardSiehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands. Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD…
DDR A-Z 1979
Preis-Leistungs-Verhältnis (1979)
Im Juli 1976 wurden neue Regelungen zur Preisbildung wirksam (GBl. I. 1976, S. 317 ff.), um einen höheren Anreiz zur Einsparung von Rohstoffen und Material, zur Verbesserung von Erzeugnissen sowie zu einer sinnvolleren Einfügung von Neuerungen in bestehende Sortimente zu erreichen. Die Preise für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse werden nunmehr nach dem sog. PLV. gebildet, d. h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Ausgehend vom Preis des bisherigen Erzeugnisses mit der größten Vergleichbarkeit wird die Verbesserung der Gebrauchseigenschaften des neuen Produktes gemessen und danach — gemäß der neuen Kalkulationsrichtlinie (GBl. I. 1976, S. 321 ff.) — der neue Preis kalkuliert (Industrieabgabepreis; Einzelhandels-Verkaufspreis). Dem Hersteller werden im Preis 70 v. H. des Nutzenvorteils des neuen Erzeugnisses vergütet; damit erhöht sich für ihn auch der Gewinn. 30 v. H. des Nutzen Vorteils gehen an den Anwender; für ihn ergibt sich somit — bezogen auf den Gesamtnutzen des Produktes — eine Verbilligung. Nach dem neuen Verfahren wird zunächst der Industriepreis bei einem „Realpreisindex von 1“ gebildet. Damit ergibt sich der Preis, den das neue Erzeugnis aufgrund der Leistungsverbesserungen in Relation zum bisherigen Produkt erzielen müßte, damit der Aufwand je Leistungseinheit gleichbleibt. Anhand dieses Preises läßt sich der Nutzenvorteil des neuen Gutes ableiten, entweder durch Vergleich mit dem Preis des Vergleichsproduktes (P0) oder — wenn die Kosten des neuen Erzeugnisses höher sind als P0 — durch Vergleich mit den Kosten (einschl. kalkulatorischer Gewinn) des verbesserten Produktes. Von diesem Nutzenvorteil werden dem Hersteller 70 v. H. im Preis vergütet. Die schematische Darstellung zeigt, daß die nach dem PLV. gebildeten Preise sowohl auf die Kosten als auch auf die Verbesserung der Gebrauchseigenschaften bezogen sind. Wichtiger Grundsatz ist, daß die Preiserhöhung geringer sein soll als die Gebrauchswertsteigerung; das bedeutet, das PLV. soll tendenziell sinken. Ist die Kostensteigerung größer als die Erhöhung des Gebrauchswertes, so liegt kein verbessertes Erzeugnis vor. Ein Sonderfall des neuen Preisbildungsprinzips liegt vor, wenn der Betrieb Kostensenkungen (z. B. Materialeinsparungen) bei unveränderten Produkten erzielt; der Betrieb kann in diesem Fall den Betriebspreis bis zum Jahre 1980 konstant lassen, d. h. das PLV. bleibt mehrere Jahre unverändert. Davon ausgenommen sind allerdings Qualitätsminderungen und ein Absinken unter das bestehende technische Niveau. In diesen Fällen müssen Preisabschläge — mindestens in Höhe der von staatlichen Stellen festgestellten Gebrauchswertminderungen — vorgenommen werden. Erhält ein Erzeugnis hingegen das amtliche Gütezeichen „Q”, so ist ein [S. 850]Preiszuschlag in Höhe von grundsätzlich 2 v. H. des Betriebspreises vorgesehen. Obwohl das neue Preisbildungsverfahren eine bessere Einordnung neuer Güter in bestehende Sortimente ermöglicht, überwiegen seine Nachteile.: Der Anreiz der Betriebe für Neuentwicklungen ist angesichts der bestehenden Vorschriften zur Gewinnverwendung relativ gering; objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Erzeugnisse fehlen, so daß an die Stelle einer unzureichenden Bewertung des Aufwands nur eine unzureichende Messung der Gebrauchseigenschaften getreten ist. Das Amt für Preise und die von ihm beauftragten staatlichen Preisbildungsorgane dürften auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften durchzuführen, da die Hersteller alle wirklichen und vermeintlichen positiven Eigenschaften ihrer neuen oder verbesserten Erzeugnisse herausstellen, die Nachteile hingegen verdecken werden. Preissystem und Preispolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 849–850 Präsidium des Obersten Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Preissystem und PreispolitikIm Juli 1976 wurden neue Regelungen zur Preisbildung wirksam (GBl. I. 1976, S. 317 ff.), um einen höheren Anreiz zur Einsparung von Rohstoffen und Material, zur Verbesserung von Erzeugnissen sowie zu einer sinnvolleren Einfügung von Neuerungen in bestehende Sortimente zu erreichen. Die Preise für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse werden nunmehr nach dem sog. PLV. gebildet, d. h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Ausgehend vom…
DDR A-Z 1979
Bevölkerung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung der Wohnbevölkerung nach 1945 Am 31. 12. 1973 hatte die DDR 16.757.900 Einwohner. Die Wohn-B. ist, von kleineren Anstiegen [S. 192]abgesehen, ständig und 1973 erstmals unter die 17-Millionen-Grenze gesunken. Dies gilt auch für das Jahr 1977. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beträgt jedoch nur noch 9.173 Personen, während der Rückgang 1976:1975 noch 53.219 Personen betragen hatte (vgl. Tab. 1). Der Anteil der Land-B. (B. in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 200 bis unter 2.000 Personen) betrug 15,3 v. H. im Jahr 1977, der Stadt-B. (B. in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 2.000 bis 100.000 und mehr Personen) 84,7 v. H. Die Relation hat sich in den letzten Jahren immer stärker zugunsten der Stadt-B. verbessert. Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand von 18.488.316 Einwohnern (nach dem Gebietsstand vom 1. 1. 1960 einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde (vgl. Tab. 1). Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1964 schnell und stetig. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Vertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Die Zahl der Vertriebenen („Neubürger“ oder „Umsiedler“) wird für den Zeitraum von 1945 bis 1949 nach offiziellen Angaben mit 4,44 Mill. veranschlagt. Im Verlauf der allgemeinen Fluchtbewegung (Flüchtlinge) reduzierte sich ihre Zahl auf ca. 1,7 Mill. Verbindliches über die tatsächliche Größenordnung läßt sich aber aufgrund fehlender oder nicht zugänglicher Unterlagen kaum aussagen. In den Statistiken werden ehemalige Bewohner der deutschen Ostgebiete nicht als solche ausgewiesen. Tabelle~1 zeigt neben der zahlenmäßigen Entwicklung der Wohn-B. auch die Entwicklung der Sexualstruktur. In den letzten 25 Jahren ist der Frauenüberschuß zwar kontinuierlich zurückgegangen: Auf 100 männliche Personen kamen Ende 1973 noch 116, Ende 1977 nur noch 114 weibliche (1950: 125). Jedoch ist auch diese Relation im internationalen Vergleich noch relativ hoch. Die B.-Dichte betrug 1977 für die gesamte DDR 155 Einwohner pro km² (B.-Dichte des Gebiets im Vergleich: 155 Einw./km², 1939; 170 [S. 193]Einw./km², 1946; 171 Einw./km², 1950; 158 Einw./km², 1961 und 1967 158 Einw./km²). .so 1979_0192_Bevoelkerung_Entwicklung_Wohnbevoelkerung.tbl In den einzelnen Bezirken variiert die B.-Dichte erheblich. Berlin (Ost) hat bei einer Fläche von 403 km² im Jahre 1977 eine B.-Dichte von 2.775 Einw./km², während der Bezirk Neubrandenburg bei einer Ausdehnung von 10.792 km² 1977 nur 58 Einw./km² aufweist. Der bevölkerungsreichste Bezirk der DDR, Karl-Marx-Stadt, umfaßt eine Fläche von 6.009 km² bei einer B.-Dichte von 325 Einw./km². Im — flächenmäßig größten — Bezirk Potsdam mit einer Ausdehnung von 12.572 km² lebten 1977 durchschnittlich 89 Personen pro km². II. Die zahlenmäßige Entwicklung der Wohnbevölkerung der Bezirke von 1946 bis 1977 Die Wohn-B. der Bezirke, einschließlich Berlin (Ost), hat sich seit 1946 in recht unterschiedlicher Weise entwickelt. Der Vergleich der Einwohnerzahlen der einzelnen Bezirke zu 7 verschiedenen Zeitpunkten bringt das Ausmaß der Zu- bzw. Abnahme der B. zum Ausdruck, wobei einzelne Faktoren der B.-Bewegung (wie Flucht, Übersiedlung, Binnenwanderung usw.) nicht analysiert werden konnten (vgl. Tab. 2). Vor allem die Bezirke Frankfurt (Oder) und Cottbus weisen — neben Berlin (Ost) — in den Jahren seit 1950 eine steigende B.-Zahl auf. Sie ist vermutlich in erster Linie — aufgrund der in diesen Gebieten neugeschaffenen und gutbezahlten Arbeitsmöglichkeiten (Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, Eisenhüttenstadt, Erdölstadt Schwedt) — eine Folge starker Binnenwanderung und geht somit auf Kosten anderer Bezirke. Alle anderen Bezirke bis auf Rostock haben seit 1950 sinkende B.-Zahlen. Jedoch auch der Bezirk Rostock weist Ende 1977 (verglichen mit dem 1. 1. 1971) eine steigende B.-Zahl auf. III. Der Altersaufbau der Wohnbevölkerung In Tabelle 3 sind der Altersaufbau der Wohn-B. und der prozentuale Anteil der Altersgruppen zusammengestellt. B.-Entwicklung bzw. B.-Stand sind durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der hohe Anteil junger Menschen im Alter bis zu 25 Jahren an den Flüchtlingen bis 1961 und eine — ebenfalls durch die Fluchtbewegung, jedoch auch durch die Nachwirkungen der beiden Weltkriege und Veränderungen im generativen Verhalten bedingte ― niedrige Geburtenrate haben zu einer starken Überalterung der B. geführt. Durch den zunehmenden Prozeß der Überalterung liegen die Sterbeziffern seit 1969 über den Geburtenziffern (vgl. Tab. 5). Allerdings war im Jahr 1977 das Verhältnis von Lebendgeborenen und Gestorbenen nahezu ausgeglichen. 223.152 Lebendgeborenen standen 225.239 Gestorbene gegenüber. IV. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur Die 3 Hauptgruppen der B. bei Berücksichtigung der Beschäftigtenstruktur: Personen im arbeitsfähigen Alter (Frauen von 15 bis unter 60, Männer von 15 bis unter 65 Jahre), Kinder (unter 15 Jahre) und Rentner (Frauen ab 60. Männer ab 65), haben einen Anteil an der gesamten Wohn-B. von 58,5 v. H., 21,7 v. H. und 19,8 v. H. (vgl. Tab. 4). Gegenüber dem Tiefstand in den Jahren 1968/69 hat sich das Verhältnis von Personen im arbeitsfähi[S. 195]gen und nichtarbeitsfähigen Alter leicht gebessert. 1977 kamen auf je 100 Personen im arbeitsfähigen Alter rd. 63 Nichtarbeitsfähige. Vergleicht man die Bezirke miteinander, so weist 1977 der Bezirk Dresden die niedrigste B.-Zahl im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich 59,5 v. H. der Wohn-B. des Bezirkes. Die höchsten B.-Zahlen im arbeitsfähigen Alter sind mit 62,0 v. H. (Halle) bis 69,9 v. H. (Suhl) in den Bezirken Halle, Rostock, Frankfurt (Oder) und Cottbus zu finden. Rostock war Ende 1977 der Bezirk mit dem günstigsten Verhältnis von Kindern (35,4 auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter) und Rentnern (23,6 auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter). Im Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen ist der Anteil der Kinder an der im nichtarbeitsfähigen Alter stehenden Wohn-B. kleiner als der der Rentner: Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 65,6 im nichtarbeitsfähigen Alter — 28,7 unter 15 und 36,9 über 60/65 Jahre. Noch aussagekräftiger — vor allem in Hinsicht auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — ist die Zahl der tatsächlich am Arbeits- und Produktionsprozeß teilnehmenden Personen, also der „wirtschaftlich Tätigen“ (Beschäftigten) und ihr Anteil an der Wohn-B. Bei der männlichen B. ist nur eine verhältnismäßig geringe Differenz zwischen der Zahl der im arbeitsfähigen Alter Stehenden und der der wirtschaftlich Tätigen zu erwarten, während der Unterschied beiden Frauen größer sein dürfte. Nach Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR (1978) ergibt sich folgendes Bild: Diese Zahlen zeigen u. a., daß in der DDR gegenwärtig rd. 50 v. H. aller Beschäftigten weibliche Arbeitnehmer sind. [S. 196] V. Die natürliche Bevölkerungsbewegung Die starke Überalterung der B. in der DDR, die die Sterbeziffern bis 1970 ständig steigen ließ, ist zwar immer noch zu beobachten; dennoch ist seit 1970 die Zahl der Gestorbenen kontinuierlich gesunken. Seit 1977 ist die Zahl der Lebendgeborenen, die seit 1963 eine sinkende Tendenz aufwies, zum ersten Mal wieder deutlich gestiegen. Die B.-Bilanz der DDR hat sich damit seit diesem Zeitpunkt eindeutig verbessert. Die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer, die bis zum Jahr 1963 kontinuierlich gestiegen war. ist seitdem ständig und stark gesunken. Erst seit 1975 ist hier eine Wende zu erkennen. Tabelle 8 zeigt die Anzahl der Geburten auf je 1000 Frauen im gebärfähigen Alter (von 15 bis unter 45 Jahren). Wie aus Tabelle 5 ferner zu ersehen ist, konnte die Säuglingssterblichkeit weiter erheblich gesenkt werden. Auch die Zahl der Totgeburten, die in Tabelle 5 nicht aufgeführt wurde, nahm ab: Kamen 1950 auf 1000 Geburten noch 21,7 Totgeburten, so sind es 1977 nur noch 13,1. Tabelle 6 zeigt die Zahl der Eheschließenden, verteilt auf Altersgruppen für das Jahr 1972. Frauen heiraten in der DDR überwiegend früher als Männer, und das Heiratsalter beider Geschlechter ist relativ niedrig (Familienrecht) Die Zahl der Eheschließungen ist nach einem Tiefstand im Jahr 1967 in den folgenden Jahren ständig angestiegen. Dies gilt in ähnlichem Maß, wenn auch nicht derart kontinuierlich, für die Ehescheidungen. Mit 25,7 Ehescheidungen je 10.000 Einwohner gehört die Scheidungsziffer in der DDR zu den höchsten der Welt (Ehescheidungen). [S. 197]<VI. Quellen> Soweit nicht anders vermerkt, sind alle vorangehenden Zahlenangaben den „Statistischen Jahrbüchern der DDR“ entnommen. Für den Vergleich von B-Strukturen in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland sind die „Berichte der Bundesregierung und Materialien zur Lage der Nation“ 1971 und 1974 hilfreich. Sozialstruktur; Frauen; Jugend. Peter Christian Ludz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 191–197 Betriebszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevollmächtigter für SozialversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung der Wohnbevölkerung nach 1945 Am 31. 12. 1973 hatte die DDR 16.757.900 Einwohner. Die Wohn-B. ist, von kleineren Anstiegen [S. 192]abgesehen, ständig und 1973 erstmals unter die 17-Millionen-Grenze gesunken. Dies gilt auch für das Jahr 1977. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beträgt jedoch nur noch 9.173 Personen, während der Rückgang 1976:1975 noch…
DDR A-Z 1979
Industrierohstoffe (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach eigenen Angaben kann die Industrie der DDR ihren Rohstoffverbrauch nur zu 40 v. H. aus einheimischen Quellen decken. Der Importanteil ausgewählter Rohstoffe beträgt bei: Erdöl knapp 100 v. H., Steinkohle 100 v. H., Eisenerz 90 v. H., Zink 90 v. H., Primäraluminium 60 v. H., Kupfer 50 v. H., Schnittholz 50 v. H., Walzstahl 45 v. H. Lediglich die Braunkohlen- sowie die Kali- und Steinsalzvorkommen reichen aus, um den inländischen Bedarf zu befriedigen (Bergbau). Wichtigster Rohstofflieferant ist die Sowjetunion. Sie deckt rd. die Hälfte des Importbedarfs an Rohstoffen. 1977 stellte sie vom DDR-Bedarf 90 v. H. bei Erdöl und Baumwolle, 66 v. H. bei Eisenerz und 40 v. H. bei Walzstahl. Aufgrund der relativ schmalen Rohstoffbasis und des überdurchschnittlichen Anstiegs der Rohstoffpreise auf den Weltmärkten werden erhebliche Anstrengungen unternommen, sog. Sekundärrohstoffe (Abfälle und Altmaterial) wieder dem Produktionsprozeß zuzuführen. Die jährlich anfallenden Sekundärrohstoffe haben einen Wert von über 2 Mrd. Mark. Sie bilden für einige Bereiche bereits eine beachtliche Rohstoffquelle: So deckt z. B. Stahlschrott zu 75 v. H. den Rohstoffbedarf in der Stahlindustrie, Altpapier zu mehr als 45 v. H. den der Papier- und Pappenindustrie; 60 v. H. des Glasbedarfs der Spirituosen- und Lebensmittelindustrie werden durch wiederverwendbare Flaschen und Gläser gedeckt. Dennoch stecken im Recyclingausbau noch beträchtliche Reserven; 1975 blieben 76 v. H. aller Sekundärrohstoffe und Abprodukte ungenutzt. 1980 sollen rd. 30 v. H. der Altstoffe einer Wiederverwendung zugeführt werden. Damit wären 10 v. H. des Rohstoffbedarfs der DDR durch Sekundärrohstoffe gedeckt. Da der spezifische Verbrauch von Rohstoffen bei einer Reihe von Erzeugnissen noch etwa 15–30 v. H. über dem internationalen Niveau liegt, soll im Zeitraum 1976–1980 der Aufwand an volkswirtschaftlich wichtigen Roh- und Werkstoffen jährlich um durchschnittlich 3 v. H. gesenkt werden. Angesichts der starken Verteuerung der Rohstoffe wurde dieses Ziel 1978 erstmals auf 4 v. H. heraufgesetzt; diese Rate soll bis in die 80er Jahre hinein jährlich realisiert werden. Zur Durchsetzung dieser Ziele werden sog. Materialverbrauchsnormen festgesetzt. Da gegenwärtig über 50 Mill. Materialverbrauchsnormen existieren, ist eine kontinuierliche Anpassung an die technische Entwicklung nicht gewährleistet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 521 Industriepreisreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriesoziologieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach eigenen Angaben kann die Industrie der DDR ihren Rohstoffverbrauch nur zu 40 v. H. aus einheimischen Quellen decken. Der Importanteil ausgewählter Rohstoffe beträgt bei: Erdöl knapp 100 v. H., Steinkohle 100 v. H., Eisenerz 90 v. H., Zink 90 v. H., Primäraluminium 60 v. H., Kupfer 50 v. H., Schnittholz 50 v. H., Walzstahl 45 v. H. Lediglich die Braunkohlen- sowie die Kali- und Steinsalzvorkommen reichen aus, um den inländischen Bedarf zu…
DDR A-Z 1979
Deutschlandpolitik der SED (1979) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die Geschichte der Teilung Deutschlands und der Wandel der deutschlandpolitischen Vorstellungen der KPD/SED seit dem Ende des II. Weltkrieges sind aufs engste verknüpft mit jenem internationalen Konflikt, der seit 1947 als „Kalter Krieg“ bezeichnet worden ist. Der Zerfall der Staatenkoalition, die sich während des Krieges gegen das Deutschland Hitlers vereinigt hatte, die Entstehung zweier Blöcke, zweier politischer, wirtschaftlicher und militärischer Allianzsysteme, schließlich das Bemühen, die zwischen Ost und West bestehenden friedensgefährdenden Spannungen abzubauen und die zwei Jahrzehnte andauernde Konfrontation durch neue Formen der Kooperation (Friedliche Koexistenz) zu ersetzen — dieser weltpolitische Entwicklungsgang setzte die Rahmenbedingungen für die D. der SED. Die Frage, ob und inwieweit die SED überhaupt imstande war, ihren politischen Kurs autonom zu bestimmen und in welchem Ausmaß sie auf die Deutschland- und Europapolitik der Sowjetunion einzuwirken vermochte, läßt sich nicht beantworten. Als die SED 1946, kurz vor den ersten Wahlen in der Sowjetzone, hinsichtlich der künftigen Grenzziehung an Oder und Neiße eine von der sowjetischen Position abweichende Haltung einnahm und sich gegen die Abtrennung der Ostgebiete wandte, war dies nur eine Episode. Ende der 40er und im Laufe der [S. 262]50er Jahre hielt sich die SED strikt, bis in Nuancen, an die von der Sowjetunion vertretene Linie. In den 60er Jahren mehrten sich Anzeichen dafür, daß das politisch-ökonomische Gewicht der DDR groß genug geworden war, um ihr im Verhältnis zur Sowjetunion und zu anderen Partnern ein Mitspracherecht zu sichern. Die DDR-Regierung achtete jedoch stets sorgsam darauf, daß ihre D. bis in Einzelheiten mit der der Sowjetunion abgestimmt war. Ihre Sprecher betonten stets die Führungsrolle der KPdSU innerhalb der kommunistischen Weltbewegung. Als Mitglied des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe seit 1950 und als einer der an der Gründung des Warschauer Paktes 1955 beteiligten Staaten betrachtet die DDR ihre Zugehörigkeit zum östlichen Bündnissystem als eine fundamentale Bedingung ihrer politischen Existenz. Ihre enge Bindung an die Sowjetunion ist völkerrechtlich durch die Verträge vom 20. 9. 1955, vom 12. 6. 1964 und vom 7. 10. 1975 bekräftigt worden; ihre Beziehungen zu den übrigen Staaten der Allianz gründen sich auf bilaterale Bündnis- und Beistandsverträge, die in den Jahren 1967/68 und in modifizierter Form 1977 abgeschlossen wurden. Im Artikel 6 Abs. 2 ihrer neuen Verfassung vom April 1968 hat die DDR die „allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 lautet der entsprechende Artikel 6 Abs. 2 Satz 1: „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet.“ Diese Vertrags- und Verfassungsnormen spiegeln die Bereitschaft der DDR-Führung, in ihrer D. stets die Bündnissolidarität zu wahren. Dies allerdings stellt keinen Verzicht auf die Vertretung spezifischer eigener Interessen der DDR bei der Festlegung des generellen außenpolitischen Kurses der Allianz dar; spätestens seit Mitte der 60er Jahre haben die Bündnispartner der DDR ihrerseits dieser besonderen Interessenlage Rechnung zu tragen versucht. Die D. der KPD/SED läßt verschiedene Phasen erkennen. 1941–1945: Während des Krieges bereitete sich die Führung der KPD in Moskau in doppelter Weise auf die Rückkehr nach Deutschland vor. Einerseits bemühte sie sich um ein Bündnis mit antifaschistischen, bürgerlich-konservativen Kräften unter kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten, die sie für die Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere zu gewinnen wünschte. Dabei bekundeten die Repräsentanten der KPD allgemeine demokratisch-republikanische Zielvorstellungen. Zu dieser Zeit vermieden sie es, von der Notwendigkeit tiefgreifender gesellschaftlicher Strukturreformen zu sprechen. Andererseits setzte die KPD-Führung im Februar 1944 eine 20köpfige Arbeitskommission ein, die während der folgenden Monate eine Reihe von Entwürfen zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen vorbereitete. Im Oktober 1944 wurde ein „Aktionsprogramm des Blocks der kämpferischen Demokratie“ im Entwurf fertiggestellt. Anfang April 1945 verabschiedete das Politbüro der KPD Richtlinien für die Tätigkeit der im Gefolge der Sowjetarmee nach Deutschland zurückkehrenden Initiativgruppen, deren wichtigste die Gruppe Ulbricht in Berlin war. Während des Krieges hatte die D. der KPD Rücksicht auf die zwischen der Sowjetunion und den Westmächten getroffenen Vereinbarungen zu nehmen. Die von den „Großen Drei“ in den Konferenzen von Teheran (28. 11.–1. 12. 1943), Jalta (4.–11. 2. 1945) und Potsdam (17. 7.–2. 8. 1945) erörterten Pläne für eine gemeinsame Nachkriegspolitik gegenüber Deutschland erwiesen sich jedoch nicht als tragfähige Basis, da die Großmächte die vor allem im Potsdamer Abkommen umrissenen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf unterschiedliche Weise auslegten. 1945–1947: Solange die Kriegsalliierten noch bemüht blieben, trotz wachsender Spannungen zwischen Ost und West ihre Zusammenarbeit im Alliierten Kontrollrat und auf den Außenministerkonferenzen fortzusetzen, verfolgte die KPD — ebenso wie nach ihrer Gründung 1946 die SED — einen gesellschaftspolitisch behutsamen Kurs, für den die Feststellung im KPD-Aufruf vom 11. 6. 1945, es wäre falsch, „Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen“, und die 1946/47 propagierte These vom „eigenen deutschen Weg zum Sozialismus“ das Leitmotiv bildeten. In dieser Phase unterstützten die deutschen Kommunisten das Verlangen der Sowjetunion nach Reparationen — auch aus der laufenden Produktion neuer Güter — im Wert von 10 Mrd. Dollar sowie nach einer Vier-Mächte-Kontrolle der Ruhrindustrie. 1948–1952: Nach dem Scheitern der Außenministerkonferenzen von Moskau (10. 3.–24. 4. 1947) und London (25. 11.–15. 12. 1947) begann im Frühjahr 1948 eine neue Phase der D.; die SED fing an, sich auf eine fortdauernde Teilung Deutschlands einzustellen. Ihr Wandel zur „Partei neuen Typus“ signalisierte einen neuen gesellschaftspolitischen Kurs: Das sowjetische Vorbild galt in allen Bereichen bis in Details hinein als nachahmenswert. Die Spaltung Berlins während der Blockade ging der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 voraus. In den der Staatengründung folgenden beiden Jahren stagnierte der politisch-diplomatische Disput der Großmächte über Deutschland. Die SED-Führung versuchte mit harten repressiven Mitteln die Umformung der Gesellschaft zu einer volksdemokrati[S. 262]schen Ordnung voranzutreiben, eine Politik, die sie auf der II. Parteikonferenz im Juli 1952 als beginnenden „Aufbau des Sozialismus“ bezeichnete (Periodisierung). 1952–1955: Vier Monate vor dieser II. Parteikonferenz der SED hatte die Sowjetunion jedoch, offensichtlich beunruhigt über die seit dem Ausbruch des Korea-Krieges im Sommer 1950 auf westlicher Seite mit Nachdruck betriebene Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der atlantischen Allianz, eine neue diplomatische Initiative eingeleitet, die zwar das Angebot einer Wiedervereinigung Deutschlands enthielt, jedoch auf Ausklammerung eines gesamtdeutschen Staates aus dem östlichen und westlichen Bündnissystem gerichtet war und ihn auf einen neutralen Status verpflichten wollte. Mit der Parole „Deutsche an einen Tisch“ warb die SED — wie schon in den frühen 50er Jahren — um die Anerkennung der DDR als gleichrangigen Gesprächs- und Verhandlungspartner des westlichen Deutschland. 1955–1957: Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantischen Vertrag (NATO), der im Mai 1955 völkerrechtlich wirksam wurde, änderte sich die D. der SED ebenso wie die der UdSSR in mehreren wichtigen Punkten: Die These von der Existenz zweier deutscher Staaten, die man nicht mehr auf „mechanische Weise“, also durch freie gesamtdeutsche Wahlen vereinigen könne, wurde mit der Forderung nach einer Garantie der Sozialistischen ➝Errungenschaften der DDR im Falle einer Wiedervereinigung verbunden. Die SED leitete daraus ihren Vorschlag für die Bildung einer deutschen Konföderation ab, der zum ersten Mal gegen Ende des Jahres 1956 kurz erwähnt und in der Folgezeit mehrfach präzisiert, kommentiert und ergänzt wurde. 1958–1961: Die seit Beginn des Jahres 1958 von der SED erhobene Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit zwei deutschen Staaten hatte zum Ziel, das Deutschlandproblem erneut auf internationaler Ebene zu erörtern, um einerseits die Anerkennung der DDR, andererseits bestimmte Rüstungsbegrenzungen für die Bundesrepublik — vor allem deren verbindlichen Verzicht auf Verfügungsmacht über Kernwaffen — zu erreichen. Als der Westen keine Bereitschaft zeigte, auf den von der Sowjetunion und der DDR eingeleiteten Friedensvertragsvorstoß positiv zu reagieren, entschloß sich die sowjetische Führung im November 1958, auf die vorgeschobene Position des Westens in Berlin Druck auszuüben. Die folgenden Jahre standen im Zeichen der zweiten schweren Berlin-Krise, die ihren Höhepunkt in der Errichtung der Mauer im August 1961 fand. 1962–1966: Nach der Absperrung West-Berlins konzentrierte die SED ihre Anstrengungen auf die innere Konsolidierung ihres Herrschaftssystems und auf eine Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz (Neues Ökonomisches System). Im Anschluß an die sowjetisch-amerikanische Machtprobe während der Kuba-Krise sprach W. Ulbricht im Dezember 1962 von der Möglichkeit eines nationalen Kompromisses zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Die Passierscheinabkommen der Jahre 1963–1966 galten als Ausdruck einer „Politik der kleinen Schritte“, zu der die DDR — wenn auch widerstrebend — offenbar unter dem Eindruck internationaler Entspannungstendenzen nach dem Abschluß des Test-Stopp-Vertrages im Sommer 1963 einen Beitrag leistete, obwohl ihr die erhoffte völkerrechtliche Anerkennung durch westliche Staaten, vor allen durch die Bundesrepublik Deutschland, weiterhin versagt blieb. 1967–1969: Gegenüber der Ende 1966 gebildeten Regierung der Großen Koalition in Bonn bezog die SED eine verhärtete Position, zumal ihr bei der Vorbereitung des zunächst mit der SPD vereinbarten, dann jedoch von der SED abgesagten Redneraustausches im Frühjahr und Sommer 1966 bewußt geworden war, daß eine Intensivierung der Kontakte innenpolitische Wirkungen zeitigte, die der Parteiführung bedrohlich und ein Sicherheitsrisiko zu enthalten schienen (Sozialdemokratismus). In dieser Phase fand sich die Bundesregierung zum ersten Mal bereit, offizielle Kontakte zu Regierungsinstitutionen der DDR aufzunehmen, ohne damit allerdings eine Anerkennung des SED-Regimes zu verbinden. Die Entwicklung seit Herbst 1969 wurde schließlich von der Absicht der sozialliberalen Regierung bestimmt, auf vertraglicher Basis ein geregeltes Nebeneinander zweier Staaten in Deutschland zu erreichen, um so den Zusammenhalt der deutschen Nation trotz fortdauernder Teilung zu wahren. In Reaktion auf die „Neue Ostpolitik“ der Regierung Brandt-Scheel, die aus der These vom Fortbestand einer Nation in zwei deutschen Staaten ihren Anspruch auf besondere innerdeutsche Beziehungen ableitete und einer völkerrechtlichen Anerkennung der DDR — „als Ausland“ — widersprach, änderte die SED zu Beginn des Jahres 1970 ihre Haltung zur „nationalen Frage“ (Nation und nationale Frage). Hatte die DDR sich selbst in ihrer Verfassung vom April 1968 als „sozialistischen Staat deutscher Nation“ bezeichnet, so wurde dieser Begriff zu Beginn des Jahres 1970 — ohne formelle Änderung der Verfassung — im politischen Sprachgebrauch der SED durch die Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat DDR“ ersetzt. Die SED berief sich auf die marxistisch-leninistische Deutung der Klassenstrukturen in beiden deutschen Staaten und behauptete, in der DDR entwickle sich die „sozialistische Nation“, die mit der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden „bürgerlichen Nation“ nichts mehr gemein habe. [S. 263]Der um die Jahreswende 1969/70 erfolgte Positionswandel der SED in der „nationalen Frage“ läßt sich eindrucksvoll an dem veränderten Verhalten der DDR gegenüber den Vereinten Nationen ablesen. Als die DDR 1966 zum ersten Mal einen Aufnahmeantrag an die Weltorganisation richtete, legte sie in einem Memorandum ihres Außenministeriums an die Vereinten Nationen großen Wert auf die Feststellung, daß ein Beitritt „die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands fördern“ könnte. Beide deutschen Staaten hätten sich konsolidiert und selbständig entwickelt, jeder von ihnen habe seine eigene Verfassung, seinen eigenen Staatsapparat, seinen eigenen Wirtschaftsorganismus und seine selbständige Armee: „Diese beiden deutschen Staaten bilden ungeachtet dessen eine Nation“ (Dokumente zur Außenpolitik der DDR, Berlin [Ost] 1966, XIV/1, S. 643). Als dagegen Außenminister O. Winzer am 1. 10. 1973 nach vollzogener Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die Vereinten Nationen vor der Vollversammlung sprach, erklärte er, aus der Gegensätzlichkeit der gesellschaftlichen und politischen Ordnungen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ergäbe sich als „zwingende Schlußfolgerung“, daß zwischen ihnen „eine Vereinigung niemals möglich“ sein werde. Bis Ende der 60er Jahre war die D. der SED noch auf eine Wiedervereinigung Deutschlands gerichtet — gemeint war allerdings, wie Art. 8 der DDR-Verfassung vom April 1968 bekräftigte, eine „Vereinigung auf der Grundlage von Demokratie und Sozialismus“, wobei diese beiden Begriffe im Sinne der marxistisch-leninistischen Lehre verstanden wurden. Die in jener Verfassungsnorm geforderte „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten“ ist seit 1970 nicht mehr postuliert worden. Statt dessen spricht die SED-Führung von einem objektiven Prozeß der Abgrenzung, der sich zwischen ihnen vollziehe. 1972–1978: Die Abgrenzungspolitik der SED ist zugleich Bestandteil und Voraussetzung einer D., die erstmals in ihrer Geschichte (abgesehen vom Innerdeutschen Handel) zu zahlreichen vertraglichen Regelungen zwischen beiden deutschen Staaten führte. Nach Unterzeichnung des „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ (Grundlagenvertrag) am 21. 12. 1972 konnten Folgevereinbarungen über die Beziehungen auf verkehrspolitischem, gesundheitspolitischem, wirtschaftlichem, kommunikativem Gebiet sowie bezüglich Fragen des Reise- und Sportverkehrs, der Markierung der innerdeutschen Grenze und der Errichtung von Ständigen Vertretungen in Berlin (Ost) und Bonn abgeschlossen werden. In dieser Phase hatte die D. der SED der sowjetischen Entspannungspolitik zu folgen, die seit Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens über Berlin im September 1971 auf allen Ebenen die Abhaltung einer Sicherheitskonferenz über Europa anstrebte. Die Ablösung W. Ulbrichts durch E. Honecker als Ersten Sekretär des ZK der SED im Frühjahr 1971 schuf auch personell die Voraussetzung einer verstärkten Unterordnung unter die sowjetische Europapolitik. Um den Preis einer begrenzten Öffnung der DDR für rasch anwachsende millionenfache Kontakte auf privater Ebene auf der Grundlage völkerrechtlich gültiger Vereinbarungen führte diese D. aber auch zur internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der Staaten, zu ihrer Aufnahme in die UN und zu ihrer gleichberechtigten Teilnahme an der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE), deren Schlußakte auch von SED-Chef Honecker unterzeichnet wurde. Die D. der SED besteht gegenwärtig (1979) vor allem darin, die innenpolitischen Folgen der innerdeutschen Vertragspolitik abzufangen und neue Verträge mit der Bundesrepublik Deutschland — abgesehen von der Regelung von Verkehrsfragen — nur noch zu schließen, wenn damit auch grundsätzliche deutschlandpolitische Positionen der SED-Führung nicht berührt werden. In der Staatsbürgerschaftsfrage (Staatsbürgerschaft), in Fragen der Einbeziehung von Berlin (West) in Verträge und wegen Ansprüchen der DDR auf Teile der Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz stehen sich gegensätzliche Auffassungen gegenüber. Die DDR-Führung verhandelt zwar über einige der zuletzt genannten Bereiche zögernd weiter, Übereinkünfte sind jedoch nicht in Sicht. Rückschauend lassen sich in der D. der SED vier entscheidende Wendepunkte aufzeigen: 1948 der Kurswechsel in Richtung auf eine eigene Staatsgründung, 1955 die Proklamation der Zwei-Staaten-These in Verbindung mit der gesellschaftspolitisch relevanten Forderung nach Garantie der „sozialistischen Errungenschaften“, 1960–1962 ideologische Absicherung des Rückzugs auf die „Nationale Mission“ der DDR als souveräner deutscher Staat sowie endgültige Spaltung Berlins und gewaltsame Unterbrechung des Flüchtlingsstroms durch Bau der Mauer, 1970 die Abkehr von der Formel „zwei Staaten — eine Nation“ und der grundsätzliche Verzicht auf das Ziel einer deutschen Wiedervereinigung. Diese Phasen sollen im folgenden genauer beschrieben werden. II. Von der Kapitulation bis zur Gründung der DDR In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u. a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker über[S. 264]einstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u. a. die UdSSR dieser Proklamation voll zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in 5 Teile (28. 11.–1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, schließlich die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“ beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. Gleichzeitig einigte man sich in Potsdam, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v. H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industrie-Zentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims/Karlshorst am 8. 5. 1945). Das Potsdamer Protokoll legt fest. Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR führte. In der SBZ schuf die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Im September und Oktober 1945 erließen die 5 Landesregierungen Verordnungen über die Durchführung der Bodenreform. Gleichzeitig begann die Enteignung, die sich zunächst nur gegen Betriebe ehemaliger Nationalsozialisten richtete. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau [SED]) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchner Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten, Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Vertreter der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten überwiegend wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (Vier-Mächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5. bis 20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. Gleichzeitig „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer“ erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die Regierung der DDR für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. Die Bundesregierung hat von Anfang an die Gründung der DDR als „rechtswidrig“ bezeichnet, da keine freie Willensäußerung des deutschen Volkes stattgefunden habe. [S. 265]Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der 3 Westmächte (18. 9. 1950) wurde dieser Standpunkt der Bundesregierung bestätigt und die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschland“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland („Neues Deutschland“ vom 5. 10. 1949). III. Gesamtdeutsche Politik bis zur Gründung des Warschauer Paktes Zur D. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, ob die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. I, Berlin [Ost] 1954, S. 15–16). In seiner ersten Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der Bundesrepublik Deutschland und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (bereits 1950 wurde mit dem Aufbau paramilitärischer Verbände in Form der Kasernierten Volkspolizei begonnen) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in das östliche und westliche Bündnissystem ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden deutschen Staaten (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Die SED hat ihr Wahlsystem — Einheitsliste der Kandidaten der Nationalen Front, Beteiligung der Massenorganisationen an der Kandidatenaufstellung, faktische Ausschaltung aller nicht im „Demokratischen Block“ zusammengeschlossenen politischen Parteien und Organisationen — stets als vorbildlich bezeichnet. Am 15. 9. 1951 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates bzw. einer „Gesamtdeutschen Beratung“, indem er dessen paritätische Zusammensetzung als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde jedoch am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag abgelehnt. Auf Vorschlag der 3 Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u. a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom [S. 266]6. 2. 1952 zeigen — als auch die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. Der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952 zeigte, daß die UdSSR nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus stieß der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) verstanden wurde. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 1. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr von seiner bisherigen Haltung stimmte der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 mit der Begründung ab, daß die UdSSR zwar einer internationalen Aufsicht von Wahlen (endlich) zugestimmt habe, diese Kontrolle sich hingegen nicht auf „wirkliche freie Wahlen“ erstrecken solle. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die Bundesrepublik Deutschland trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Westens und Ostens vollzogen, eine neue Etappe der D. begann. IV. Die UdSSR lehnt Verantwortung für Wiedervereinigung ab In einer TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 hatte die UdSSR eine deutschlandpolitische Schwenkung vollzogen. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der Vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am 26. 7. 1955 die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin [Ost] 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden ― so Grotewohl ― erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei. Als konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ schlug er eine Beteiligung an der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa vor und regte verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen ihnen und eine „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten“ an. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß in der Bundesrepublik Deutschland die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten. Im folgenden hat die DDR ihre Vorstellungen zur D. und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen enthielten aber stets ein feststehendes Grundmuster, indem eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne abgelehnt. Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet wurden. Am 31. 12. 1956 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der zwei deutschen Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. V. Über eine Konföderation zur Wiedervereinigung Was die SED unter einer „Konföderation“ verstand, hat sie mehrmals präzisiert. Am 30. 1. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u. a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Groß[S. 267]grundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und Bundesrepublik Deutschland, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussion über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat der DDR am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag. jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende gesellschaftspolitische Verfassung unverändert beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 bekannte sich die UdSSR zwar zur Viermächte-Verantwortung für Deutschland, jedoch wurde eine Konföderation nur als „erster Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hatte ― zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung ― den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Schon am 22. 1. 1958 antwortete Chruschtschow darauf in einer Rede in Minsk und bestritt, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden demokratischen Staat wiederherzustellen“. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte auf eine Wiedervereinigung hin davon abhängig, daß sich die Bundesrepublik Deutschland positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ ― so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit ― sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die D. der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wurde von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. Das Jahr 1958 war gleichzeitig auch von verstärkter sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert. Jedoch haben die Westmächte und die Bundesregierung alle von der UdSSR unterstützten Konföderations-Vorschläge der DDR zurückgewiesen, da sie darin keinen Weg zur Überwindung der deutschen Spaltung, sondern lediglich ein Vehikel zur Aufwertung und letztlich zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR sahen. Der V. Parteitag der SED (Juli 1958) führte zu einer weiteren Verhärtung der D. der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ in der Bundesrepublik appellierte, eine „bürgerlich-demokratische Ordnung“ (d. h. vor allem Wiederzulassung der im August 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland wenig Unterstützung. VI. Statt Wiedervereinigung --- Abschluß eines Friedensvertrages Bis zum VI. Parteitag 1963 weist die D. der SED einige Grundzüge auf, die in erster Linie den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR zum Inhalt haben. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik trat nunmehr die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorgeschlagen wird, die die Vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland bera[S. 268]ten soll). Die Frage eines deutschen Friedensvertrages wurde akut, als Chruschtschow (so u. a. am 5. 3. 1959 in Leipzig, am 14. 1. 1960 in Moskau, am 15. 6. 1961 im Moskauer Fernsehen) und Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten sollte. Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der D. der SED war, welche Interpretation der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU im Februar 1956) vertretenen Koexistenz-Konzeption gegeben wurde und wieweit Ulbricht sie auch bei der Gestaltung der innerdeutschen Verhältnisse praktizieren würde. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems bedeutet, hat die SED diese Auffassung durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert“ (W. Horn, Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, Berlin [Ost] 1959). Diesem Konzept von politischer Nichteinmischung entsprach der vom ZK der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der Bundesrepublik anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzung für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Die SED hat zu diesem Zeitpunkt nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung gefordert, sondern wollte selbst diese Umgestaltung aktiv fördern. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR vorgelegten Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es jetzt: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und: „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Trotz der von der SED seit 1960 gelegentlich erklärten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen), war in grundsätzlichen Fragen von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten. Ulbricht selbst hat diese Befürchtungen teilweise bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag hieß es noch, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED erst im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Okt. 1962 inhaltlich der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht bereits am 2. 12. 1962 in Cottbus von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ erfordere. Da aber seit Anfang der 60er Jahre als „Hauptinhalt der nationalen Frage“ die „Entmachtung der westdeutschen Militaristen und Monopolkapitalisten“ bezeichnet wurde, hat die SED nie deutlich gemacht, in welchen Punkten sie zu Kompromissen bereit war. VII. Der VI. Parteitag --- innere Konsolidierung der DDR vor Wiedervereinigung Entgegen der Meinung einiger westlicher Beobachter bedeutete der VI. Parteitag der SED vom 15. bis 21. 1. 1963 eine Korrektur ihrer bisherigen D. Es gab deutliche Anzeichen, die für eine verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems sprachen. Dies bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin eher offensiven D. Die Proklamation des Neuen Ökonomischen Systems, die verstärkten Bemühungen in den folgenden Jahren, die Herausbildung eines eigenen [S. 269]DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der Bundesrepublik sind Kennzeichen einer vorsichtigen Umorientierung der D. der SED. So sah sie nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Andererseits hieß es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, ND vom 25. 1. 1963). Damit wurden als „günstige Voraussetzungen“ für den gesellschaftlichen Fortschritt in der DDR Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der Bundesrepublik angesehen. Die Möglichkeit einer solchen Änderung wurde etwa seit 1966 von der SED wesentlich skeptischer beurteilt als in früheren Jahren. Da die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig die gesellschaftliche Periode des „staatsmonopolistischen Kapitalismus“ durchlaufe und in dieser Epoche das Eintreten zyklischer Krisen nicht mehr mit derselben Zwangsläufigkeit erfolge, schienen die Hoffnungen der SED auf eine Mobilisierung der westdeutschen Arbeiterschaft geringer geworden zu sein. Auf dem VI. Parteitag wurde die These von der einheitlichen „gesamtdeutschen Arbeiterklasse“, deren anerkannte Avantgarde die SED sei, vollständig aufgegeben. Eine indirekte Begründung findet sich im Rechenschaftsbericht des ZK, in dem es heißt, daß die „lang anhaltende Nachkriegskonjunktur es der westdeutschen Großbourgeoisie gestattete, Teile der Arbeiterklasse, des Kleinbürgertums und der Intelligenz ökonomisch zu korrumpieren und eine starke Arbeiteraristokratie entstehen zu lassen“. Dadurch seien bei der westdeutschen Bevölkerung „Illusionen“ über den „Charakter der kapitalistischen Gesellschaftsordnung“ entstanden. Auch in anderer Weise hatte sich der Schwerpunkt der Argumentation der SED verschoben. Nachdem Chruschtschow auf dem VI. Parteitag den Abschluß eines Friedensvertrages aufgrund der
Deutschlandpolitik der SED (1979) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge Die…
DDR A-Z 1979
Rechnungswesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Aus der Sicht der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein. Danach steht das R. seit Errichtung der SBZ/DDR im Zeichen wiederholter Reformen und vielfältiger, sich oft widersprechender bzw. aufhebender Experimente. Dies wird damit begründet, daß sich die Veränderung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse auch auf Gegenstand und Aufgaben des R. revolutionierend auswirken und in ihm widerspiegeln muß. Dementsprechend gibt es ein umfangreiches Bündel von gesetzlichen Vorschriften, die oft lehrbuchartig das R. in materieller wie formeller Hinsicht bis in letzte Details regeln. Bis Ende 1975 galt als Rahmenregelung für diesen Komplex die VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik vom 12. 5. 1966 (GBl. II, S. 445–451). Ihrem Vollzug diente eine Reihe von Branchenanordnungen und Spezialrichtlinien. Im Juni 1973 erhielt die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) durch Ministerratsbeschluß den Auftrag zur Überarbeitung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik. Durch eine neue umfassende Ordnung der Planabrechnung für den Zeitraum 1976–1980 sollte eine sowohl inhaltliche wie methodische Übereinstimmung zu parallel laufenden planmethodischen Umgestaltungen (Planung) garantiert werden. Dabei brachten die Erörterung in der Fachpresse und die Erprobung in ausgewählten Testbetrieben eine ganze Reihe von Mängeln der geltenden Regelungen zutage. Eine grundsätzliche Neufassung ist nicht durchgeführt, allerdings sind wesentliche Korrekturen erreicht worden. Als Ergebnis sowohl der Zusammenfassung verschiedener Rechtsvorschriften als auch dringend notwendiger sachlicher Veränderungen wurden als Rahmenregelungen für das betriebliche R. die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) (Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik) und die AO über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten gleichen Datums (GBl., SDr. 800) zum Fünfjahrplanbeginn ab 1. 1. 1976 in Kraft gesetzt. Die Bezeichnung „einheitliches System“ ist entfallen. Die VO über Rechnungsführung und Statistik von 1975 (§§ 2 und 3) sowie die offiziellen „Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik“ (2. Ergänzung 1976) beschreiben folgende Grundsätze und Merkmale: Definiert werden die neuen Regelungen als das den volkswirtschaftlichen Anforderungen entsprechende „einheitlich organisierte System der Erfassung, Aufbereitung und Analyse zahlenmäßiger Informationen über den Ablauf, den Stand und die daraus ableitbaren Entwicklungstendenzen gesellschaftlicher Prozesse und Erscheinungen in den Betrieben, Zweigen, Bereichen und Territorien …“. Hauptaufgabe sei es, den „Reproduktionsprozeß in seinen Elementen, Phasen und Querschnittsgebieten“ einschließlich der Zusammenhänge und Verflechtungen zwischen den jeweiligen Rechenbereichen „wahrheitsgetreu zahlenmäßig widerzuspiegeln, nachzuweisen und zu analysieren …“ (vorher nur: „zahlenmäßig widerzuspiegeln“). Gleichzeitig sollen die „notwendigen Informationen“ für Leitung und Planung „den Leitungsorganen aller Ebenen termingerecht, ordnungsgemäß und rationell“ zur Verfügung gestellt und auch genutzt werden (vorher: „Befriedigung des notwendigen zahlenmäßigen Informationsbedarfs“). Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die ausdrücklichen Hinweise auf die Gewährleistung der „Information der Werktätigen“ wie auch auf den „planmäßigen“ Einsatz der Datenverarbeitungstechnik im R. Als zusätzliche Aufgabenstellungen werden in diesen Vorschriften vor allem die Erarbeitung von Unterlagen für die langfristige Planung und die Abrechnung und Kontrolle sowohl der Hauptintensivierungsfaktoren als auch des Prozesses der sozialistischen ökonomischen Integration genannt. In erster Linie soll die neugestaltete Regelung für Rechnungsführung und Statistik den wechselseitigen Informationsfluß zwischen den Betrieben und den übergeordneten Organen zum Zwecke der Planaufstellung, Plandurchführung und Plankontrolle entsprechend den neuen planmethodischen Leitlinien garantieren. Sie soll den Lenkungsinstanzen des Staates, den Betriebsleitungen sowie den Belegschaften dokumentieren, ob und wie die in den Einzelplänen gestellten Aufgaben mit den den Wirtschaftseinheiten zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Mitteln, die oft nur nach Maßgabe staatlicher Normative (z. B. aufgrund von Materialverbrauchsnormen) gewährt werden, erreicht worden sind. Mit Hilfe der Analysenergebnisse des R. wird ferner der Sozialistische Wettbewerb unterstützt, vor allem soweit es sich um die Messung bestimmter überdurchschnittlicher Leitungen einzelner Arbeitnehmer und von Arbeitnehmergruppen handelt, die prämiiert werden sollen. Das derart strukturierte R. bildet damit einen wesentlichen Bestandteil des Systems der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, mit dem es allerdings nicht verwechselt oder gleichgesetzt werden darf. Während das R. in Gestalt des geltenden Systems von Rechnungsfüh[S. 890]rung und Statistik als ein umfassendes Informationsinstrumentarium im Dienste der Leitung und Planung fungiert, gilt das System der wirtschaftlichen Rechnungsführung im Selbstverständnis der Wirtschaftsplaner der DDR — weit über die genannte Funktionsbestimmung des R. hinausgehend — als zentrale „objektive Kategorie der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und als Maxime operativer Betriebsführung auf den verschiedensten Ebenen. Die wichtigsten Elemente des betrieblichen R. sind a) die „Fondsrechnung“, b) die normative Kosten- und Ergebnisrechnung, c) die einheitliche Anwendung staatlich vorgeschriebener Bewertungsverfahren für Wirtschaftsgüter, d) zentral festgesetzte Abschreibungssätze und Abschreibungsverfahren und e) die staatlich fixierte Ertragsverteilung (Gewinnverwendung) (<➞Fonds>; <➞Grundmittel>; Abschreibungen; <➞Amortisationen>; <➞Gewinn>). Im Rahmen dieser Rechnungsvorgänge ist die betriebliche „Fondsrechnung“ ein Grundelement des R. in einem sozialistischen Wirtschaftssystem sowjetischer Prägung. Als „Fonds“ bezeichnet man einmal Bestände, also Vorräte an materiellen und finanziellen Mitteln. Zum anderen versteht man darunter die Gesamtheit der den Betrieben während eines bestimmten Zeitraums (z. B. eines Jahres) zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung ökonomischer und sozialer Aufgaben. Die „Fondsrechnung“ als spezifische Form der Rechnungslegung im Wirtschaftssystem der DDR ist ideologisch begründet, weil das dortige R. den im Rahmen der buchhalterischen Bilanz sonst rechnerisch zwangsläufig erscheinenden Posten „Kapital“ nicht kennt. Als Äquivalent dient die Kategorie der „Fonds“. Hierbei wird unterschieden zwischen „eigenen Fonds“ und „fremden Fonds“. Die „eigenen und ihnen gleichgestellten Fonds“ entsprechen als Bilanzposten auf der Passivseite dem Grund-, Stamm- oder Eigenkapital eines Unternehmens, während die „fremden Fonds“ das aufgenommene oder zugewiesene Fremdkapital (Kredite) ausweisen. Die „Fonds“ der Betriebe, Kombinate und VVB sind also praktisch deren zweckgebundenes „Betriebskapital“, dessen Verwertung durch Plananweisungen gelenkt wird. Sowohl bei den „eigenen“ als auch bei den „fremden Fonds“ handelt es sich um staatliche Mittel (Staatskapital). Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien besteht darin, daß die selbständig bilanzierenden Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen „fremden Fonds“ verzinsen und an die staatlichen Banken zurückzahlen müssen, während sie über die ihnen bei der Betriebsgründung zur Verfügung gestellten oder über die erwirtschafteten „eigenen Fonds“ im Rahmen ihrer operativen Befugnisse selbständig bestimmen können. Alle nicht durch Haushaltszuführungen (z. B. bei Betriebsgründung) finanzierten „eigenen Fonds“ werden aus den Gewinnen der VEB, Kombinate und VVB gebildet. Zu den „eigenen Fonds“ des Betriebes gehören der Grundmittelfonds (Anlagevermögen), Teil des Umlaufmittelfonds (Umlaufvermögen) und bestimmte Sonderfonds. Sonderfonds sind solche Finanz- oder Geldfonds, die aus Gewinnen und Amortisationen akkumuliert werden und im Rahmen der geltenden, eng umgrenzten Bestimmungen über „Eigenfinanzierung“ zur Verbesserung des Betriebsablaufs, zur Erweiterung der Produktionskapazität oder für materielle Anreize eingesetzt werden. Beispiele für solche Fonds sind der Amortisationsfonds, Investitionsfonds, Reparaturfonds, Rationalisierungsfonds, der Fonds für Forschung und Entwicklung (Fonds Wissenschaft und Technik), der Prämienfonds sowie der Kultur- und Sozialfonds. Zu den „fremden Fonds“ rechnen der Kreditfonds und sonstige Verbindlichkeiten. Ein besonderes Kennzeichen dieser Fonds ist eine in den verschiedenen Entwicklungsphasen des R. in der DDR teils strenger, teils flexibler gehandhabte Aufteilung in eine Vielzahl zweckgebundener und gegenseitig nicht übertragbarer Titel. Diese Zersplitterung des „Betriebskapitals“ in zweckgebundene Fonds ohne gegenseitige Deckungsmöglichkeit entspringt dem Bestreben, durch Überwachung des Einsatzes der Fonds eine totale Kontrolle über die Betriebe zu erreichen, um so möglichst schnell planwidrige Vorgänge bei den Planträgern aufdecken zu können. Dies erschwert allerdings die notwendige Messung des Gesamtnutzens beim kombinierten Einsatz der verschiedenen betrieblichen Fonds (Erfolgsermittlung). Abgesehen vom Problem verzerrter Planpreise kommt zu dieser Form der Fondsrechnung noch die Einengung der betrieblichen Erfassungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten auf allen einschlägigen Gebieten (Belegwesen, Rechnungsausstellung, Kontierung, Bewertung, Gliederung der Kostenrechnung, inner- und überbetriebliche Berichterstattung usw.) hinzu. Von bestimmendem Einfluß auf das praktizierte R. und Ursache vieler Undurchsichtigkeiten ist ferner eine in ihrer Anlage zwar bedachte, in der Praxis jedoch häufig übertriebene normative Kostenrechnung und Abschreibungstechnik, durch die der tatsächliche Werteverzehr an Gütern und Dienstleistungen (Input, Einsatzfaktoren) und der sonstige Aufwand nur ungenau ermittelt und die Überalterung der Produktionsmittel in der Kostenrechnung nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Dazu kommt, daß staatlicherseits bis heute nur bestimmte Selbstkosten als verrechnungsfähig anerkannt werden (Aspekt des „gesellschaftlich notwendigen Aufwands“). Generell umfaßt das gegenwärtig geltende betriebliche System von Rechnungsführung und Statistik (GBl., SDr. 800) 10 sogenannte „Rechnungen“ (Rechnungssachgebiete, jedoch keine Struktureinheiten der Leitung): die Grundmittelrechnung (u. a. mengen- und wertmäßige Erfassung, Abschreibung und Nachweis des Bestandes, Einsatzeffektivität), die Investitionsrechnung (u. a. mengen-, zeit- und wertmäßige Erfassung und Analyse der Vorbereitung und Durchführung der Neuinvestitionen), die Materialrechnung, die Arbeitskräfterechnung, die Leistungsrechnung (u. a. Aufkommen und Verwendung der Erzeugnisse und Leistungen, Kapazitätsausnutzung und Analyse), die Warenrechnung (soweit nur ein unerheblicher Bedarf an Handels[S. 891]ware besteht, kann auf eine selbständige Rechnung verzichtet werden), die Kostenrechnung, die Finanzrechnung (Zahlungsverkehr, Kontokorrent und Bilanz nebst Gewinn-und-Verlust-Rechnung), die Nutzenrechnung (planbezogener Nachweis der Effektivität der Betriebsprozesse unter besonderer Berücksichtigung der Intensivierungsmaßnahmen, vor allem des wissenschaftlich-technischen Fortschritts) und die Gesamtrechnung (Übersichten und Analysen). In einem ausführlichen Katalog werden ferner wesentliche Fragen der Bewertung der Grundmittel sowie der materiellen und finanziellen Umlaufmittel behandelt. Die im Dienste der geltenden Regelungen von Rechnungsführung und Statistik vorgeschriebenen Verfahrenstechniken für die rechnerische Darstellung der Betriebsprozesse decken sich auf Teilgebieten weitgehend mit den bekannten Vollzugspraktiken des R. westlicher Prägung. Dies gilt, angefangen vom allgemein praktizierten System der doppelten Buchführung, über die Dezimal-Klassifikation (in der DDR verbindlich). Kontenpläne, die Trennung von Betriebs- und Finanzbuchhaltung, die (früher verworfene) Gliederung der Kostenrechnung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, bis hin zur intensiven Förderung der EDV und (bedingten) Anwendung kybernetischer Modelle. Dieser Sachverhalt schließt allerdings nicht aus, daß gegenüber dem marktwirtschaftlichen Verständnis der betrieblichen Wirtschaftsrechnung beträchtliche Abweichungen in der Gestaltung der rechnerischen Formelemente bestehen. Verglichen mit früheren Stadien ist die Entwicklung des R. in der DDR nach der dort gegenwärtig geltenden Einschätzung durch 2 gegenläufige Tatbestände gekennzeichnet: Während auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik eine weitgehende Angleichung an moderne, allgemein übliche Formen zu beobachten ist, wird die inhaltliche und funktionelle Bestimmung der rechnerischen Elemente in zunehmendem Maß von für die DDR spezifischen Vorstellungen geprägt. Unverändertes Hauptziel des R. ist es, die organische Verbindung der „Erfordernisse der zentralen staatlichen Leitung und Planung mit den Erfordernissen der Leitung und Planung der Betriebe und Territorien“ (Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch, 3. Aufl., Berlin [Ost], 1975) sichtbar zu machen und zu gewährleisten. Der gescheiterte Versuch der Neufassung einer umfassenden Ordnung der Abrechnung für den Fünfjahrplan 1976–1980 unterstreicht, daß eine befriedigende Lösung dieses Problems bisher in der DDR nicht gefunden werden konnte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 889–891 Rechenschaftslegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Aus der Sicht der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein. Danach…
DDR A-Z 1979
Chemiefaserindustrie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig der Chemischen Industrie mit 29.000 Beschäftigten und einem Anteil von einem Zwölftel an der industriellen Warenproduktion der Chemischen Industrie (1976; 1965: 5 v. H.). Sämtliche Betriebe sind zentralgeleitete volkseigene Betriebe. Im VEB Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“ in Rudolstadt-Schwarza sind folgende Kombinatsbetriebe zusammengefaßt: VEB Chemiefaserwerk „Friedrich Engels“. Premnitz VEB Chemiefaserwerk „Herbert Warnke“. Wilhelm-Pieck-Stadt Guben VEB Kunstseidenwerk „Clara Zetkin“, Elsterberg VEB Sächsisches Kunstseidenwerk „Siegfried Rädel“, Pirna VEB Spinnstoffwerk „Otto Buchwitz“, Glauchau VEB Zellstoff- und Zellwollewerke Wittenberge VEB Sächsische Zellwolle Plauen VEB Spinndüsenfabrik Gröbzig VEB Chemische Fabrik Finowtal In den Zeiträumen 1965–1970 und 1970–1975 ist die Ch. innerhalb der Chemischen Industrie der am stärksten expandierende Industriezweig mit jahresdurchschnittlichen Steigerungsraten der Produktion von 14,4 v. H. bzw. 13,2 v. H. gewesen (zum Vergleich: Chemie[S. 240]wirtschaft insgesamt: 7,7 v. H. bzw. 8,3 v. H.). Bis 1980 ist aber nur noch eine jahresdurchschnittliche Zunahme der Faserproduktion von 4,5 v. H. geplant; dies deutet auf Sättigungserscheinungen hin. Die Ch. erzeugt Zellulosefasern herkömmlicher Art und synthetische Fasern. Überwiegend werden noch Textilfaserstoffe auf Zellulosebasis hergestellt. Viskosefasern sind in der Bundesrepublik Deutschland dagegen weitgehend durch überlegene synthetische Fasern verdrängt worden. In der DDR steckt dieser Umstellungsprozeß noch in den Anfängen. Auch innerhalb der Gruppe „Synthetische Fasern“ dominieren in der Produktion der DDR nach wie vor die älteren und weniger vielseitigen Fasern. Die Produktion von Synthesefasern ist immer noch im Aufbau und hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Wurden 1960 erst 7.800 t produziert, so waren es 1965 19.000 t und 1976 117.600 t (zum Vergleich: 1976 betrug die Produktion von Zellulosefasern 136.900 t). 1980 werden 135.000–140.000 t erwartet. Der Anschluß an das Niveau der in westlichen Ländern hochentwickelten Produktion synthetischer Fasern wird jedoch trotz aller Anstrengungen nur langsam erreicht; allerdings soll die Synthesefaserproduktion von 1970 bis 1980 innerhalb von 10 Jahren verdreifacht werden. Bei den in der DDR hergestellten Synthesefasern handelt es sich insbesondere um Polyamidfasern (Markenname Dederon), Polyesterfasern (Grisuten), Acrylfasern (Wolpryla) und sog. Regeneratfasern (Regan). Der VEB Chemiefaserkombinat Schwarza „Wilhelm Pieck“ war 1977 Partner bei 16 Arbeitsthemen eines multilateralen Abkommens langfristig zu lösender Gemeinschaftsprojekte des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Weiterhin bestehen 2 bilaterale Abkommen zur Produktionsspezialisierung mit Partnern der VR Polen und 3 Wirtschaftsverträge, in denen das Kombinat als Verfahrensträger bei der Rekonstruktion und Erneuerung bestehender Chemiefaserstoffkapazitäten in der UdSSR, der VR Bulgarien und der SR Rumänien auftritt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 239–240 Checkpoint Charlie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische IndustrieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig der Chemischen Industrie mit 29.000 Beschäftigten und einem Anteil von einem Zwölftel an der industriellen Warenproduktion der Chemischen Industrie (1976; 1965: 5 v. H.). Sämtliche Betriebe sind zentralgeleitete volkseigene Betriebe. Im VEB Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“ in Rudolstadt-Schwarza sind folgende Kombinatsbetriebe zusammengefaßt: VEB Chemiefaserwerk „Friedrich Engels“.…
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Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (1979)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; Sitz: zunächst Liebenwalde, später (1948–1955) Kleinmachnow bei Berlin, danach Berlin (Ost); Direktor (seit 1950): Professor Hanna Wolf; Stellv.: W. Schneider, M. Herold, O. Raus, H. Neef. Der Lehrkörper umfaßt gegenwärtig mehr als 100 Professoren, Dozenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Aufgaben: 1. Ausbildung und Weiterbildung von Führungskadern der SED, die häufig bereits wichtige Funktionen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen wahrgenommen und in der Regel eine Kreis- und Bezirksparteischule (Parteischulung der SED) erfolgreich absolviert haben. 2. Veranstaltung von Kongressen, Kolloquien und Seminaren unter Beteiligung der Lehrstuhlinhaber und Dozenten. 3. Forschung, die sich allerdings in engen Grenzen hält. 4. Im Rahmen des Parteilehrjahrs Veranstaltung von Vortragszyklen für Spitzenkader, zu denen häufig Politbüro-Mitglieder der SED, jedoch auch leitende Funktionäre der KPdSU und der kommunistischen Parteien der anderen Volksdemokratien eingeladen werden. Zur Organisation: An der P. bestehen (z. Z. doppelt besetzte) Lehrstühle u. a. auf folgenden Gebieten: Marxistisch-leninistische Philosophie; Allgemeine Geschichte; Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der KPdSU; Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung; Politische Ökonomie des Kapitalismus; Politische Ökonomie des Sozialismus; Wirtschaftspolitik der DDR-Industrie; Wirtschaftspolitik der DDR-Landwirtschaft; Grundfragen der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts in der DDR; Partei/Parteileben; Literatur und Kulturpolitik; Deutsche und Russische Sprache. Jedem Lehrstuhl ist eine Reihe von Dozenten, Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern zugeordnet. Für das Direktstudium gab es 1950–1954 Ein- und Zweijahrlehrgänge, ab 1954/55, in Anlehnung an die Organisationsstruktur der Parteihochschule beim ZK der KPdSU in Moskau, Dreijahrlehrgänge und seit Mitte der 60er Jahre Vierjahrlehrgänge. Stärke der Jahrgänge: etwa 150–200 Studenten. Die Abteilung Fernstudium ist 1950 eingerichtet worden; hier können gegenwärtig Fünfjahrlehrgänge absolviert werden. Das Studium schließt mit dem Staatsexamen („Diplom-Gesellschaftswissenschaftler“) aufgrund der Staatsexamensordnung (Beschluß des ZK der SED vom 8. 10. 1953) ab. Seit 1953 besitzt die P. außerdem Promotions- und Habilitationsrecht für die Grade des Dr. phil. (habil.) und des Dr. rer. oec. (habil.). Die P. gibt seit 1952 eigene Zeitschriften (u. a. „Theorie und Praxis“, die jedoch nicht im Postzeitungsvertrieb der Deutschen Post vertrieben werden) heraus; sie veröffentlicht ferner regelmäßig Studien- und Anschauungsmaterial für das Parteilehrjahr. Studienbewerber unterliegen besonderen Aufnahmebedingungen. Vorausgesetzt werden in der Regel der Besuch einer Bezirksparteischule (bzw. ein diesem Niveau entsprechender Wissensstand), langjährige Parteimitgliedschaft und Erfahrung in leitenden Positionen des Partei- und Staatsapparates. Das Vorschlagsrecht haben die Bezirksleitungen. Die Bewerbungen laufen über die Abteilung Kader (Sektion Parteischulen) und werden vom ZK-Sekretariat bestätigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 787 Parteigruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiinformationSiehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; Sitz: zunächst Liebenwalde, später (1948–1955) Kleinmachnow bei Berlin, danach Berlin (Ost); Direktor (seit 1950): Professor Hanna Wolf; Stellv.: W. Schneider, M. Herold, O. Raus, H. Neef. Der Lehrkörper umfaßt gegenwärtig mehr als 100 Professoren, Dozenten, Assistenten und…
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Genossenschaften, Ländliche (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die LG. der DDR sind örtliche Einrichtungen mit Produktions-, Versorgungs-, Verarbeitungs- oder sonstigen Dienstleistungsaufgaben, die in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammengeschlossen sind. Sie unterliegen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Weisung und Kontrolle durch die Exekutivorgane der DDR. Infolgedessen können sie nicht mit den Bäuerlichen G. bzw. Raiffeisengenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. I. Die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) A. Entwicklung Die VdgB entstand 1946 aus den während der Bodenreform gegründeten örtlichen Bauernkomitees und Ausschüssen der gegenseitigen Bauernhilfe, die zunächst in Kreisvereinigungen und Ländervereinigungen zusammengefaßt wurden. 1947 erfolgte der Zusammenschluß der Ländervereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB). In der Volkskammer unterhält die VdgB seit 1963 keine Fraktion mehr. Gegenwärtig steht an der Spitze der Organisation der Zentralvorstand, dessen Sekretariat die ständigen Arbeiten durchführt. Nachgeordnete Organe sind die Bezirks-, [S. 450]Kreis- und Ortsvorstände. Der Mitgliederstand stieg zunächst auf rd. 641.000 und sank bis 1964 auf 479.651 ab. Da für Neuaufnahmen nicht geworben wird, ältere Mitglieder durch Tod und jüngere Mitglieder durch Orts- und Berufswechsel ausscheiden, ist die Mitgliederzahl bis 1978 auf rd. 300.000 weiter gesunken. Statt dessen sind jedoch die Landwirtschaftsbetriebe (Landwirtschaftliche Betriebsformen) kooperative Mitglieder der VdgB. Weitere Gliederungen der VdgB sind bzw. waren die Bäuerlichen Handels-G. (BHG) einschließlich der ländlichen Kredit-G., die Molkerei-G. und zahlreiche Spezial-G. mit Produktionsaufgaben, wie Meliorationen, Winzer-G. und Weide-G. (s. u.). Diese G. sind voll in die VdgB integriert und werden von den VdgB-Mitgliedern zum Zweck der Lösung spezieller ökonomischer Aufgaben gebildet. B. Aufgaben Während der Bodenreform stand die Versorgung der durch Kriegseinwirkung verwüsteten Bauernhöfe, insbesondere aber die Unterstützung der wirtschaftlich schwachen Neubauernstellen mit Betriebsmitteln im Vordergrund. Die VdgB sammelten das technische Inventar der enteigneten Großbetriebe in Maschinenausleihstationen (MAS), die sie zusammen mit der neu zugeführten Technik an diese Betriebe ausliehen (am 1. 9. 1947 bestanden 3.867 MAS). Zur gleichen Zeit errichtete die Regierung der SBZ bei der VdgB einen Hilfsfonds für Bauern, die durch die Pflichtablieferung in Not gerieten. Die Tierzuchtverbände der DDR wurden 1949 der VdgB angegliedert und von dieser anschließend aufgelöst. Darüber hinaus veranstaltete die VdgB von 1947 bis 1960 die Deutschen Bauerntage sowie die Kongresse werktätiger Bauern Bauernkongreß der DDR). Als die Versuche, den genossenschaftlichen Charakter der Raiffeisenorganisation zu ändern, fehlschlugen, wurde am 20. 11. 1950 die Vereinigung mit den BHG zur VdgB (BHG) vollzogen. In der Kollektivierungsphase (1952–1960) traten die politischen Aufgaben der VdgB immer stärker in den Vordergrund. Die VdgB unterstützten die Errichtung sozialistischer Landwirtschaftsbetriebe (LPG), denen sie das gesamte Vermögen aus der Bodenreform (Maschinen, Werkstätten, Gebäude, Grundstücke) übereigneten. Großbauern (mit mehr als 20 ha LN = Landwirtschaftliche Nutzfläche) wurden aus ihren Vorständen entfernt, Genossenschaftsmitglieder, die sich der Kollektivierung widersetzten, wurden ausgeschlossen. Sofort nach Vereinigung mit den Raiffeisenorganisationen begann die Auflösung und Eingliederung der noch bestehenden Spezial-G., die offiziell auf dem V. Deutschen Bauerntag 1957 als beendet erklärt wurde. Andererseits erfolgte die Gründung neuer Spezial-G. (Meliorations-G., s. u.) bzw. der Aufbau spezieller Gemeinschaftseinrichtungen bei den BHG und den Molkerei-G. mit dem Ziel, „Bäuerinnen und Bauern an die gemeinschaftliche und genossenschaftliche Produktion heranzuführen“ (Musterstatut 1957). Von diesen Einrichtungen wurden 1958 ca. 1.400 den LPG übergeben. Schließlich bildete die VdgB „Ständige Arbeitsgemeinschaften“, die den „Übergang der Klein- und Mittelbauern von den niederen zu höheren Formen der genossenschaftlichen Arbeit“ unterstützen sollten. Neben zahlreichen anderen Aktivitäten war es schließlich während dieser Zeit Aufgabe der VdgB, den sozialistischen Wettbewerb im Dorf einzuführen und die Arbeit der Dorfakademien und Dorfklubs zu organisieren. Mit Beginn der Kooperationsphase (1960–1972) konzentrierte sich die Tätigkeit der VdgB darauf, die gesellschaftliche Weiterentwicklung der LPG und Gärtnerischen Produktions-G. (GPG) zu fördern, was einerseits durch Übergang der LPG vom Typ~I zur vollgenossenschaftlichen Produktion in Typ III und andererseits durch die Förderung der kooperativen Zusammenarbeit mehrerer LPG/GPG untereinander bzw. mit staatlichen Betrieben (vgl. Meliorations-G.) erfolgte. Hierzu wurden neue Gemeinschaftseinrichtungen bei den BHG geschaffen. Zusammen mit anderen Organisationen gestaltet die VdgB die Aufklärungs- und Schulungsarbeit in den Dörfern. Für die Ausbildung landwirtschaftlicher Führungskader unterhält die VdgB in Tentschenthal (Bezirk Halle) die Agrar-Ingenieurschule „Friedrich Wehmer“, in der insbesondere Agrarexperten für Lateinamerika und die arabischen Staaten ausgebildet werden. Seit der Gründung (1961) haben bis 1977 rd. 1400 Funktionäre aus Kuba und aus arabischen Ländern diese Anstalt besucht. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) und dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erteilte die VdgB den BHG Anweisung, die während der Kooperationsphase gebildeten Einrichtungen entweder zu unabhängigen Betrieben zu entwickeln oder an die kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaftsbetriebe abzugeben (Beschluß des Zentralvorstandes der VdgB vom 20. 7. 1972). II. Die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) Die BHG sind Einrichtungen der VdgB und werden durch Mitglieder der VdgB gebildet. Sie führen die Versorgungs-, Handels- und Dienstleistungsaufgaben der früheren Raiffeisen-G. teilweise fort. Darüber hinaus sind ihnen im Laufe der agrarpolitischen Entwicklung zahlreiche zusätzliche Spezialaufgaben übertragen worden. Im Jahre 1977 bestanden 294 BHG mit mehr als 2.000 Verkaufseinrichtungen und weiteren 1678 Ausleihstützpunkten. Der Warenumsatz überschritt 3 Mrd. Mark bei einem Anteil der Baumaterialien von 645 Mill. Mark. Der Wert der [S. 451]von den Einrichtungen der BHG produzierten Bauelemente und Baustoffe (Türen, Fenster, Ziegelsteine, Dachziegel. Kies, Sand) betrug bei insgesamt 40 Artikeln rd. 19 Mill. Mark. Schließlich unterhält die BHG 2.564 Zahlstellen, die als einzige Kreditinstitute der DDR einen bargeldlosen Einkauf in den Geschäften der BHG (durch Abbuchung vom Konto) ermöglichen. Auf 1~Mill. Privatkonten werden 8,1 Mrd. Mark Spareinlagen (1978) geführt Sparen). Für die folgenden Jahre wird mit einem starken Anstieg der Bilanzsumme gerechnet, weil die Landwirtschaftsbetriebe zunehmend zur bargeldlosen Auszahlung der Vergütungen, Löhne und Prämien übergehen und diese über die Zahlstellen der BHG abwickeln. Insgesamt wurden von den BHG 23.000 Mitarbeiter beschäftigt. A. Entwicklung Nach Kriegsende nahmen die Raiffeisen-G. ihre Tätigkeit zunächst in vollem Umfang und in der traditionellen genossenschaftlichen Form wieder auf. Bereits am 30. 4. 1946 waren im Gebiet der SBZ 6.325 Genossenschaften mit ca. 793.000 Mitgliedern registriert, die in 5 Landesverbänden organisiert waren. Die Gründung eines Zentralverbandes für das Gebiet der SBZ wurde nicht gestattet. Mit dem fortschreitenden Aufbau der zentralen Planwirtschaft gerieten diese auf die Bedürfnisse selbständiger Bauern ausgerichteten G. in wachsenden Widerspruch zu den wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Zielen in der SBZ bzw. DDR. Mit Hilfe eines von der DWK eingesetzten Organisationsausschusses wurden die einzelnen Spezial-G. auf Dorf- oder Gemeindeebene zu Universal-G. umgebildet und die Kreis-G. wie die Landesverbände entsprechend organisiert. Auf dem Kongreß der LG. (16.–18. 3. 1949) wurde die Bezeichnung „Raiffeisengenossenschaft“ durch „Landwirtschaftliche Dorfgenossenschaft“ ersetzt, ein Zentralverband gegründet und ein Zentralvorstand eingesetzt. Der Widerstand der Mitglieder und Vorstände der LG. gegen die Zentralisationsbestrebungen führte zur Beseitigung bzw. Amtsenthebung der Führungspersonen (Raiffeisenprozesse in Güstrow und Stralsund) und zur Eingliederung der G. in die VdgB am 20. 11. 1950. Von den 1946 wiedererrichteten 6.325 G. bestanden 1956 noch 2.430, 1972 nur noch 434. Bei Auflösung wurden in einigen Fällen die G.-Anteile an die Mitglieder zurückgezahlt, in vielen Fällen unter Abwertung umgewandelt und bei bestehenbleibenden Einrichtungen konzentriert. Nachdem bereits 1957 Überlegungen zur Übergabe der BGH-Einrichtungen an die LPG angestellt worden waren (1.414 Anlagen im Wert von ca. 14 Mill. Mark wurden übergeben), beschloß der XI. Bauernkongreß, die bei den BHG entstandenen Spezialbetriebe zu selbständigen Einrichtungen zu entwickeln oder aber den neu errichteten Kooperativen Einrichtungen zu übergeben. B. Aufgaben Im Laufe der aufgezeigten Entwicklung haben sich die Aufgaben der BHG mehrfach geändert. 1948 wurden die genossenschaftlichen Reparaturwerkstätten enteignet und den MAS übertragen. Den Aufkauf von Landprodukten mußten die G. 1949 an die Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) abgeben. Die Beschaffung und den Verkauf landwirtschaftlicher Produktionsmittel übernahmen ab 1951 die „Staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf“, die den sozialistischen Sektor der Landwirtschaft (VEG und LBG) direkt belieferten. Die BHG fungierte als Zwischenhändler der Kreiskontore und der ständig abnehmenden Zahl landwirtschaftlicher Privatbetriebe. Als zusätzliche Aufgabe wurde den BHG 1950–1952 die Unterhaltung der ländlichen Sparinstitute übertragen. (Die ländlichen Kredit-G. sind seit dieser Zeit in ihrer Tätigkeit auf das Spargeschäft und den privaten Zahlungsverkehr beschränkt; Kreditvergaben sind nicht gestattet.) Gleichzeitig wurden die regionalen Zentralkassen (Landesgenossenschaftsbanken) zur Landwirtschaftsbank zusammengeschlossen, auf die ihr gesamtes Vermögen überging (Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]). In Zusammenhang mit der Verringerung der ursprünglichen Aufgaben und der Konzentration der Geschäftsstellen wurden den BHG zahlreiche neue Aufgaben übertragen, die ― den Satzungen der VdgB entsprechend ― der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft dienten. Solche Aufgaben bestanden im Aufbau von Produktions- und Dienstleistungseinrichtungen wie Brutanstalten, Aufzuchtstationen, Trocknungsanlagen, Dämpfkolonnen. Transport- und Düngerstreuanlagen u. a. m. Diese Einrichtungen wurden 1958 teilweise den LPG übergeben, zum größeren Teil jedoch nach Abschluß der Kollektivierung zu Spezialbetrieben ausgebaut, wobei LPG, gärtnerische Produktions-G. (GPG) und VEG an den erforderlichen Investitionen beteiligt wurden. Typisches Beispiel für diese Entwicklung ist der Aufbau Agrochemischer Zentren (ACZ) (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der mit dem Einsatz BHG-eigener Düngerstreuer begann und mit den ACZ als „Basen industriemäßiger Agrarproduktion“ endete. In einem Beschluß vom 20. 7. 1972 verpflichtete der Zentralvorstand der VdgB die Vorstände und Leiter der BHG, durch den Einsatz ihrer Gewinne den Aufbau der ACZ bis 1975 abzuschließen und diese zu selbständigen Betrieben zu entwickeln. Die übrigen Spezialeinrichtungen werden ebenfalls zur erforderlichen Kapazität erweitert, aus den BHG herausgelöst und folgenden Betrieben übertragen: Kartoffelsortieranlagen, Kartoffellagerplätze und Trocknungsanlagen an die Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP); [S. 452]größere Mischfutteranlagen an die VEB Getreidewirtschaft; größere Baubrigaden an die staatlichen Betriebe des Landbaus bzw. an kooperative Bauernorganisationen; Transportbrigaden an die ACZ; größere Brütereien an die Kombinate für industrielle Mast (KIM), kleinere Brütereien verbleiben bei den BHG zur Bedarfsdeckung des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bis zur Festlegung eines genauen Zeitpunktes sind die Spritbrennereien, Brotfabriken, Mühlen, Kartoffelflockenfabriken und ähnliche industrielle Anlagen bei den BHG belassen worden. Als gegenwärtige und zukünftige Aufgaben sind den BHG übertragen: die zusätzliche Wohnraumbeschaffung und die Dorfverschönerung durch die Beschaffung von Bauelementen, Gebäudeausrüstungen und Baustoffen, Bedarfsdeckung an Farben, Ersatzteilen usw. für den Um-, Aus- und Neubau; die Bereitstellung von Gartenlauben, Mehrzweckfertigbauten, Zäunen, Schnittholz usw. für die Dorfbevölkerung und die Stadtbevölkerung, sofern diese dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter angehört; die Sicherung und Unterhaltung eines ausreichenden Sparkassen- und Zahlstellennetzes auf dem Lande; die Versorgung des ländlichen Raumes mit festen Brennstoffen; die Versorgung der Dorfbevölkerung und der Mitglieder des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter mit Düngemitteln, Futtermitteln, Saat- und Pflanzgut. Pflanzenschutzmitteln, Forken, Kleinmaschinen, Geräten, Werkzeugen usw.; die Versorgung privater und gewerbsmäßiger Imker mit Imkereibedarfsartikeln; die Versorgung der LPG, GPG, VEG und KOE mit Berufs- und Arbeitsschutzkleidung sowie mit Ölen, Fetten und schnell verschleißenden Hilfsmitteln. Zur Unterstützung des Eigenheimbaues bzw. der Wohnraumrenovierung in Selbsthilfe hat die BHG einen umfangreichen Ausleihdienst eingerichtet (s. o.), der 1977 insgesamt 47 Positionen umfaßte (Zementmischer, Teerkocher, Bohrmaschinen usw.). Für den Transport der Ausrüstungen werden PKW-Anhänger verliehen. Als neue Aufgabe wurde die Vermittlung von Ferienreisen und die Ausgabe von Ferien- bzw. Reiseschecks übernommen. In Anbetracht dessen, daß die Verbesserung der ländlichen Wohnverhältnisse und die Verschönerung der Dörfer und Gemeinden auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) zu einem Schwerpunkt des Fünfjahrplanes erklärt worden ist, zeigt der Auftrag der Materialbeschaffung für diese Zwecke, daß die seit langem erwartete Auflösung der BHG auch in Zukunft nicht zu erwarten ist. Andererseits zeigt der Aufgabenkatalog, daß die BHG in Zukunft für die landwirtschaftliche Produktion fast bedeutungslos geworden ist. III. Die Molkereigenossenschaften Die Molkerei-G. sind Einrichtungen der VdgB. Die (ökonomische, betriebstechnische und wissenschaftliche) Anleitung und Kontrolle wird von den Wirtschaftsräten der Bezirke (dort: Vereinigungen für die Lenkung der milchverarbeitenden Industrie) wahrgenommen (Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie). A. Aufgaben Primäre Aufgaben der Molkerei-G. sind die Annahme und Behandlung von Frischmilch, die Butterherstellung und die Verwertung der Restmilch. Darüber hinaus haben die Molkerei-G. ― wie alle übrigen Molkereibetriebe ― über den Milcherzeugerberatungsdienst auf die Milcherzeugung und Zulieferung seitens der Landwirtschaftsbetriebe Einfluß zu nehmen. B. Entwicklung Nach ihrer Überführung in die VdgB (1950) blieben die Molkerei-G. ihrer Aufgabe entsprechend zwar als Spezial-G. bestehen, sie verloren jedoch wie die BHG ihren genossenschaftlichen Charakter. (Abwertung der G.-Anteile zu freiwilligen Anteilen ohne Stimmrecht seit 1956, Einbehaltung der Gewinne und deren Verwendung für außergenossenschaftliche Zwecke ab 1957, Übernahme der Produktionsleitung durch die Kreis- und Bezirksbehörden 1958, verbunden mit der Gewinnabführung an die Staatskasse usw., Betriebsstillegung oder -erweiterung ohne Befragung der Generalversammlungen, die nicht mehr einberufen werden. Bei Stillegung gingen Gebäude und Geräte in Staatseigentum über.) Zwischen 1957 und 1964 nahm die Anzahl der Molkerei-G. von 570 auf 406 ab, während die staatlichen Molkereibetriebe und solche, die mit staatlicher Beteiligung arbeiten, von 41 auf 105 Betriebe vermehrt wurden. Von den 1964 insgesamt vorhandenen 529 Molkereien der DDR (hiervon 18 Privatbetriebe) existieren gegenwärtig (1978) noch 167 Betriebe mit 405 Werken und rd. 25.000 Beschäftigten bei einer Verarbeitungsmenge von rd. 7,5 Mill. t jährlich. Der Rückgang der Anzahl der Molkereibetriebe ist ein Ergebnis der Rationalisierung und betraf insbesondere zahlreiche kleine Molkerei-G. mit geringer Annahme- und Verarbeitungskapazität, die nur noch als Milchsammelstellen Verwendung finden. Die im Zuge der Rationalisierung entstandenen „Vereinigten Molkereigenossenschaften“ zählen z. T. zu den modernsten Molkereibetrieben der [S. 453]DDR. So wurde den „Vereinigten Molkereigenossenschaften Zwickau“ am 2. 3. 1973 die erste automatisierte Molkereianlage der DDR übergeben. Vor allem in den Nordbezirken wurden von der VdgB große Molkereien in Form von Molkereikombinaten errichtet. IV. Die Meliorationsgenossenschaften Die Meliorations-G. nahmen unter den Gliederungen der VdgB von Anbeginn eine Sonderstellung ein. Ihre auf die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit gerichtete Tätigkeit steht nicht nur im volkswirtschaftlichen Interesse, sondern setzt vor allem die Zusammenarbeit der Bodeneigentümer voraus. Die Meliorations-G. waren infolgedessen ein vorzügliches Instrument zur Unterstützung der auf die Sozialisierung der Landwirtschaft gerichteten Agrarpolitik der DDR. Zunächst wurden die seit vielen Jahrzehnten bestehenden Bodenverbände mit der Begründung aufgelöst, daß sie gegenüber der Deutschen Bauernbank ― die aus dem Zusammenschluß der ehemaligen Landesgenossenschaftsbanken entstanden war ― nicht rechtsfähig seien. Am 6. 12. 1955 beschloß der Zentralvorstand der VdgB die Gründung von Meliorations-G., die ein eigenes Statut erhielten. Die Besonderheit dieses Statuts bestand darin, daß auch Nichtmitglieder der VdgB den Meliorations-G. angehören konnten. Nach Abschluß der Kollektivierung (1960) wurden die Meliorations-G. nicht in die LPG eingegliedert, obwohl die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen zu über 90 v. H. von den LPG wahrgenommen wurde. Statt dessen erfolgte die Weiterentwicklung der Meliorations-G. zu „Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen“ (ZGE), die bereits am 19. 12. 1962 ein eigenes Musterstatut erhielten (GBl. II, Nr. 1, S. 9). Auf diese Weise behielten die Meliorations-G. als überbetriebliche Einrichtungen ihre integrierende Wirkung und förderten den horizontalen Zusammenschluß der LPG zu Kooperationsgemeinschaften bzw. kooperativen Einrichtungen. Der Zusammenschluß der Meliorations-G. zu zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen führte zwangsläufig zu ihrer Herauslösung aus der VdgB, die 1963 eingeleitet wurde. Mit dem Beschluß des Ministerrates über das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels (GBl. II, S. 781) wurde das Statut der Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen aus dem Jahr 1963 aufgehoben. Die Meliorations-G. wurden angewiesen, bis zum 30. 6. 1973 ein neues Statut auszuarbeiten und dem Rat des Kreises zur Registrierung als Kooperative Einrichtung vorzulegen. V. Sonstige Spezialgenossenschaften Daneben gründete oder übernahm die VdgB zahlreiche örtliche Spezial-G. und Gemeinschaften mit landwirtschaftlichen Produktionsaufgaben (Jungviehaufzucht-, Schafhaltungs- oder -hüte-G., Obstbau-, Baumschul- oder Winzer-G. usw.). Diese G. wurden bei Abschluß der Kollektivierung entweder zu selbständigen Produktions-G. entwickelt (Gärtnerische Produktions-G. [GPG] aus Obstbau-, Baumschul- bzw. Winzer-G.) oder in bestehende Landwirtschaftliche oder Gärtnerische Produktions-G. eingegliedert. Christian Krebs Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 449–453 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftsbauer
Genossenschaften, Ländliche (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die LG. der DDR sind örtliche Einrichtungen mit Produktions-, Versorgungs-, Verarbeitungs- oder sonstigen Dienstleistungsaufgaben, die in der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammengeschlossen sind. Sie unterliegen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Weisung und Kontrolle durch die Exekutivorgane der DDR. Infolgedessen können sie nicht mit den Bäuerlichen G. bzw.…
DDR A-Z 1979
Industriepreisreform (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr waren 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen durchführen zu können. Die I. erfolgte in 3 Stufen: Von der ersten Etappe vor 1964 wurden die Preise wichtiger Rohstoffe wie z. B. Kohle, Energie, Erze, Eisen, Stahl und chemische Grundstoffe mit einem Produktionsvolumen von 50 [S. 521]Mrd. Mark betroffen und um durchschnittlich 70 v. H. erhöht. In der zweiten Etappe von 1965 folgten für ein Produktionsvolumen von ebenfalls 50 Mrd. Mark Preisheraufsetzungen von durchschnittlich 40 v. H.; erfaßt wurden Erzeugnisse wie Holz, Papier, Pappe, Baustoffe, Kabel und Drähte, Chemieerzeugnisse. Anfang 1967 wurde schließlich die dritte Etappe abgeschlossen, die sich auf Fertigerzeugnisse — insbesondere Ausrüstungsgüter und Bauleistungen, aber auch Erzeugnisse der Leicht- sowie der Lebensmittelindustrie - bezog. Für ein Produktionsvolumen von rd. 100 Mrd. Mark ergab sich eine durchschnittliche Verteuerung von 4 v. H. Entscheidend war bei der Preisreform eine Veränderung der betrieblichen Kalkulationsrichtlinien, nach der die zulässigen Gewinnsätze nur noch auf die Verarbeitungskosten (= betrieblicher Nettoproduktionswert) und nicht — wie vorher — auf die Summe aus Material- und Verarbeitungskosten bezogen werden durften. Damit wurde die Höhe des erzielten Gewinns ausschließlich von der betrieblichen Eigenleistung abhängig. Durch die Wahl dieser Bemessungsgrundlage wurde vermieden, daß sich der Einsatz teurer Materialien sowie die Erzeugung übermäßig materialintensiver Produkte für den Betrieb gewinnbringend auswirkten. Trotz der Verbesserungen zeigten die Preise jedoch noch immer erhebliche Mängel: Neben der Vernachlässigung des Kapitalzinses als Kostenfaktor bei der Preiskalkulation und der unvollkommenen Berücksichtigung der Knappheiten der Produktionsfaktoren wiesen die Preise insbesondere eine zu geringe Flexibilität auf, um kurzfristigen Nachfrageeinflüssen wirksam begegnen zu können. Zwar wurden Ende der 60er Jahre Maßnahmen zur Preisdynamisierung entwickelt (Preissystem und Preispolitik) und mit der Einführung des Fondsbezogenen Preises auch der notwendige Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt. Der Erfolg dieser Verbesserungen blieb jedoch begrenzt, da mit der Rezentralisierung des Wirtschaftssystems zum Jahresende 1970 die ohnehin unvollkommenen Preisdynamisierungsinstrumente wieder aufgehoben und die Weiterführung des Übergangs zu fondsbezogenen Preisen — bis auf weiteres — abgebrochen worden ist. Damit gelten noch heute für einen großen Teil der Erzeugnisse die mit der I. geschaffenen Preise. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 520–521 Industriepreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrierohstoffeSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr waren 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen…
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Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1977 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,4 v. H. (199.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 9 v. H. (1977). Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten betrug 1976 in diesem Industriebereich 297.000 Mark, im Industriedurchschnitt hingegen nur 79.000 Mark. Allein 25 v. H. aller für die Industrie bereitgestellten Investitionsmittel wurden im Zeitraum 1970–1976 der E. zugewiesen. Trotzdem bildet sie das Schlußlicht in der Wachstumsrangfolge aller Industriebereiche. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1976 im Jahresdurchschnitt um 6,4 v. H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,2 v. H. (davon Energiebetriebe 5,5 v. H.). Damit konnte die bestehende Energielücke — sie führte vor allem in den 60er Jahren zu zeitweiligen Strom- und Gasabschaltungen sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich — nicht vollständig geschlossen werden. II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. A. Entwicklung und Struktur 1977 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 83 Mill. t Steinkohleneinheiten (SKE) — 1960 waren es 68 Mill. t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 22 v. H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte zugenommen (+ 340 v. H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill. t SKE, so waren es 1977 bereits 36,8 Mill. t SKE. Damit hat die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR zugenommen: 1960 wurden 11 v. H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1977 waren es hingegen 31 v. H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die immerhin 51 v. H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings (noch) geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die übrigen westlichen Industrieländer über 50 v. H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl(-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen wies in den Jahren 1960, 1970 und 1977 folgende Struktur auf (Angaben in v. H.): Die intensive Nutzung der inländischen Energieträger führt zwar zu einer geringen Importabhängigkeit und vermindert den Devisenbedarf. Diese Vorteile dürften aber mit Einsatzkosten verbunden sein, die in einigen Bereichen sicher niedriger wären, wenn man stärker auf andere Energieträger zurückgegriffen hätte. Nicht zuletzt diese Tatsache hat die Wirtschaftsführung der DDR zu der Entscheidung veranlaßt, den Braunkohlenanteil weiter zu senken und den Verbrauchszuwachs an Primärenergie vor allem durch Erdöl und Erdgas zu decken. Damit wird aber auch die Importabhängigkeit der E. der DDR weiter zunehmen. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 35 Mrd. t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur etwa 20 Mrd. t wirtschaftlich gewinnbar. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1977 wurden 254 Mill. t gefördert (1960: 226 Mill. t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Bis 1980 soll die Ausbringung nicht mehr nennenswert gesteigert werden (254 Mill. t). Allerdings ist vorgesehen, nach 1980 die Braunkohlenproduktion auf etwa 270 Mill. t zu erhöhen. Ungünstiger werdende Abbaubedingungen und Qualitätsverschlechterungen begründen diese Beschränkungen. Gegenwärtig beträgt der Heizwert der DDR-Braunkohle etwa 2.000 Kcal/kg, das sind 0,286 SKE. Aufgrund des relativ niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher sind 4/s der Bruttoproduktion der Energie- und Brennstoffindustrie auf die Bezirke Cottbus (37 v. H), Halle (20 v. H.), Leipzig (14 v. H.) und Dresden (11 v. H.) konzentriert (1972). Hier wird die Braunkohle vor allem in Kraftwerken verfeuert. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte be[S. 328]trächtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill. t — 1977: 2,2 Mill. t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel. Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v. H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1977 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 3 v. H. zurückgegangen (nicht ganz 1~Mill. t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung reicht zur Bedarfsdeckung nicht aus, sie mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill. t gefördert, das sind 2 Mill. t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1977 6,1 Mill. t Steinkohle und 3,1 Mill. t Steinkohlenkoks importiert. Lieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Erdöl gehört zu den expandierenden Energieträgern. Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf diesem Sektor fast zu 100 v. H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat“, dem Erdölverarbeitungswerk in Schwedt. In den letzten Jahren ist der Anteil der aus der Sowjetunion stammenden Importe mit rd. 90 v. H. konstant geblieben. Einfuhren aus arabischen Ländern (u. a. Ägypten, Irak, Syrien) waren dagegen von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) konnte die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 ― und seitdem nur schrittweise ― an die gestiegenen Weltmarktpreise anpassen. 1976 bezahlte die DDR für die Tonne sowjetisches Erdöl im Durchschnitt 32 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl). Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit doppelt so hoch. Bis 1980 muß die DDR allerdings mit einer weiteren Verdoppelung rechnen. E. Erdgas Ebenso wie das Erdöl gehört das Erdgas zu den an Bedeutung gewinnenden Energieträgern. Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. Nm³ geschätzt, wovon 10 v. H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. Nm³ gesteigert worden war, ist keine Produktionserhöhung mehr erzielt worden. Künftig soll die Fördermenge auf dem erreichten Niveau gehalten werden. Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 Kcal/Nm³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 Kcal/Nm³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1977: 3,6 Mrd. Nm³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Die Bedeutung der sowjetischen Erdgaslieferungen für die E. der DDR wird künftig weiter zunehmen. Wie alle europäischen RGW-Länder hat sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze beteiligt. Die UdSSR wird diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen ab 1979 zurückzahlen. F. Sonstige Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1976 erst bei etwa 2,5 v. H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1975 wurde mit dem Bau des künftig größten Pumpspeicherwerks der DDR begonnen. Das in Markersbach im Erzgebirge errichtete Werk soll eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 x 175 MW) erhalten. [S. 329]<III. Sekundärenergie> A. Elektroenergie 1977 waren in der DDR rd. 17.900 MW installiert. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1960: 7.840 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten wird die Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit unterhalb der potentiellen Bedarfsgrenze liegen und eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies um so mehr, als die Stromerzeugung zu 84 v. H. (1977) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt — d. h., die Speicherkapazitäten reichen nur bis zur Höhe eines 1-Tag-Bedarfs. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts — er schwankt zwischen 45 und 65 v. H. — gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft wird erst in geringem Umfang zur Stromerzeugung eingesetzt (Anteil an der Stromerzeugung 1976: 6 v. H.). Zusätzlich zum Kernkraftwerk Rheinsberg (75 MW) wurden Ende 1973/74 die ersten beiden 440-MW-Reaktoren des Kernkraftwerks Nord in der Nähe von Lubmin (Bezirk Rostock) mit jeweils zwei 220-MW-Turbosätzen in Betrieb genommen. 1978 wurde der dritte Block an das Netz angeschlossen (Atomenergie). Im Zeitraum 1976–1980 sollen rd. ¼ aller zusätzlichen Stromerzeugungskapazitäten auf Kernenergiebasis arbeiten. Bei Realisierung dieses Ziels würden 1980 Mrd. rd. 10 v. H. aller Kraftwerkskapazitäten aus Atomkraftwerken bestehen. Vermutlich wird zunächst das Kernkraftwerk Nord (Lubmin) weiter ausgebaut (bis 1980: 3 x 440 MW). Mit dem Bau eines dritten Kernkraftwerks in Stendal (Raum Magdeburg) soll bis 1980 begonnen werden. Die Kapazität jedes Werkes soll 3.500 MW erreichen. Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1977 die Stromproduktion um knapp 7 v. H. jährlich zunahm — dies entspricht einer Verdoppelung in 10 Jahren — wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 5 v. H. gesteigert. 1977 wurden im Inland 92,5 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1976 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 75,5 v. H. (79,8 v. H.), Haushalte und Kleinverbraucher 22,5 v. H. (18,3 v. H.), Verkehr 2,0 v. H. (1,9 v. H.). Damit die Nachfrage dem teilweise noch unzureichenden Angebot angepaßt werden kann, soll der spezifische Elektroenergieverbrauch im Jahresdurchschnitt um 2,9 v. H. gesenkt werden. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, werden für energieintensive Prozesse Verbrauchsnormative festgesetzt, die „dem wissenschaftlich-technischen Höchststand“ entsprechen sollen. Außerdem darf Elektroenergie auch in den nächsten Jahren nur in Ausnahmefällen als Raumheizung genutzt werden. Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Ausbaupläne: Im Zeitraum 1976–1990 sollen die Kraftwerkskapazitäten der DDR um 20.000 MW ― davon 5.000 MW im Zeitraum 1976–1980 ― erweitert werden. Neben dem Ausbau bereits bestehender Kraftwerke (Boxberg, Kernkraftwerk Nord) ist u. a. die Errichtung neuer Werke bei Magdeburg (3.500-MW-Kernkraftwerk) und bei Jänschwalde (3.000-MW-Braunkohle) geplant. Die Kosten je kWh betragen in der DDR 8 Pfennig für private Haushalte, für die Industrie 12 Pfennig. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt wird für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW betragen. In diesem System waren 1976 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 77.000 MW zusammengeschlossen. 1975 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 25 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden; nach Polen führen die Leitungen Kraftwerk Hirschfelde — Umspannwerk Turow (110 kV) Kraftwerk Hagenwerder — Umspannwerk Mikulowa (220 kV) Kiesdorf (Bezirk Dresden) — Mikulowa (380 kV). Einen Stromaustausch mit der ČSSR ermöglichen die Leitungen: Umspannwerk Zwönitz — Umspannwerk Hradec (220 kV)[S. 330] Umspannwerk Röhrsdorf — Umspannwerk Hradec (380 kV). Mit der 1978 vorgesehenen Inbetriebnahme einer 780-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn soll der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert werden. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. Anfang 1977 dürfte die Verarbeitungskapazität knapp 20 Mill. t betragen haben; sie soll bis 1980 auf 23 Mill. t gesteigert werden. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt konzentriert. Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Heinersdorf. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1976: 8,8 Mill. t; 1960 waren es erst 0,4 Mill. t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Für die chemische Weiterverarbeitung (Petrochemie) wird ein relativ geringer Teil des Erdölaufkommens eingesetzt. Der 1975 erreichte Anteil von 8 v. H. (Bundesrepublik Deutschland etwa 12 v. H.) soll bis 1985 auf 14 v. H. erhöht werden. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt folgende Trassen: Rostock–Schwedt (202 km), Schwedt–Leuna (340 km). Leuna–Böhlen–Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt–Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen noch relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 0,9 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 2,2 t im Jahre 1976 gegenüber. C. Koks und Briketts Mit Ausnahme der Produktion von Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT-Koks) hat sich die Kohlenveredelung in den letzten Jahren rückläufig entwickelt. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und im Kombinat Schwarze Pumpe Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 Kcal/kg. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Während die Produktion von BHT-Koks von 1~Mill. t (1960) auf 2,2 Mill. t (1977) gesteigert wurde, ist mit der Stillegung veralteter und unwirtschaftlich arbeitender Anlagen die Kokserzeugung aus Steinkohle von 3,2 Mill. t auf 1,7 Mill. t 1976 zurückgegangen. Die Erzeugung von Braunkohlentieftemperaturkoks verminderte sich von 6,7 Mill. t auf 3 Mill. t (1977). Ebenfalls zurückgenommen wurde die Briketterzeugung. Mit 49 Mill. t wurden 1977 7 Mill. t weniger Briketts produziert als im Jahre 1960. D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1977 5,8 Mrd. Nm³. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten unterirdischen Speicherkapazitäten zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1980: 6 Mrd. cbm). Der durch die Stillegungen veralteter und unwirtschaftlicher Kokereien und Gaswerke entstandene Produktionsausfall soll durch Erdgaszumischung und -Spaltung ausgeglichen werden. Der Bedarfszuwachs im Haushaltssektor soll durch den rückläufigen Einsatz im Industriebereich (zunehmender Erdöl- und Erdgaseinsatz) abgedeckt werden. Stadtgas wird in der DDR nach verschiedenen Verfahren hergestellt: Etwa ⅓ der Produktion stammt aus Sauerstoffdruckvergasungsanlagen für Braunkohle. Dieses Verfahren wird künftig nur noch im Gaskombinat Schwarze Pumpe angewandt. Ein weiteres Drittel entfällt auf Stein- und Braunkohlenkokereien. Die thermische Spaltung von Heizöl und Flüssiggas liefert einen Anteil von 10 v. H. Die nach diesem Verfahren arbeitenden Kapazitäten sollen ausgebaut werden und 1985 etwa des Winterbedarfs decken. Über 10 v. H. des Gasaufkommens werden durch die Zumischung von Erdgas, Flüssiggas und Stickstoff zu den im Kombinat Schwarze Pumpe erzeugten Gasen gewonnen. Auch dieses Produktionsverfahren soll künftig an Bedeutung gewinnen. Die Möglichkeit, inländisches Erdgas im größeren Umfange zur Stadtgaserzeugung zu verwenden. hat zu einer Verbesserung der Versorgung geführt, denn 1972/73 konnte die Industrie erstmals ausreichend mit Stadtgas versorgt werden. Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Damit ist es möglich, die Produktion zu konzentrieren. So deckt allein das Werk Schwarze Pumpe etwa die Hälfte des Stadtgasbedarfs der DDR. 1976 verbrauchte die Industrie 40 v. H. des Stadtgasaufkommens, in die übrigen Bereiche wurden 49 v. H. geleitet. Die Netzverluste werden mit 11 v. H. angegeben. E. Fernwärme Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der [S. 331]hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. So sollen bis 1980 von 550.000 geplanten Neubauwohnungen 415.000 (75 v. H.) fernbeheizt werden. Gas- und Elektrospeicherheizungen sind vordringlich für zu modernisierende Wohnungen und für kleine Wohngebiete vorgesehen. Die Erzeugung soll auf große, leistungsfähige Heizwerke und Heizkraftwerke konzentriert werden. Schrittweise stillgelegt werden sollen sog. kleine Heizhäuser ― davon existieren rd. 25.000 ―, die vor allem kommunale Einrichtungen versorgen. Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sollen in Berlin (Ost), Halle, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Rostock Verbundsysteme geschaffen werden. Atomenergie. Jochen Bethkenhagen [S. 332] Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 326–332 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung
Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe…