DDR A-Z 1979

Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe Leistungen ermöglichen sowie ihre allseitige körperliche und geistige Entwicklung fördern …“ II. Entwicklung der WAO Bereits in seiner im Frühjahr 1918 erschienenen Schrift „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ verweist Lenin auf die Notwendigkeit der Steigerung der Arbeitsproduktivität durch eine grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsorganisation unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik. Dieser Forderung entspricht in ihren Grundzügen die Interpretation der WAO, wie sie auf der 2. Allunionskonferenz zur WAO im März 1924 gegeben wurde. WAO wurde damals bestimmt als „Prozeß der Einführung der durch Wissenschaft und Praxis erzielten Vervollkommnung zur Erhöhung der allgemeinen Arbeitsproduktivität in die vorhandene Arbeitsorganisation“. Bis Anfang der 30er Jahre kam der WAO in der UdSSR große Bedeutung zu. Die Diskussion bewegte sich vor allem um die Frage der Anwendbarkeit des Taylor-Systems unter den Bedingungen der Sowjetunion. Einen nahezu vollständigen Zusammenbruch erlitten die Bemühungen um die WAO Mitte der 30er Jahre. Gesellschaftliche Organisationen, die sich mit Problemen der WAO befaßten, wurden aufgelöst, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen (so z. B. das Zentralinstitut für Arbeit) geschlossen. Fachzeitschriften mußten ihr Erscheinen einstellen. Neben objektiven Ursachen, der Herstellung und Wiederherstellung der industriellen Basis des Landes waren es vor allem subjektive Faktoren, die die Beseitigung der WAO in der UdSSR auslösten: Stalin glaubte, auf ein wissenschaftliches Herangehen an die Probleme der Arbeitsorganisation verzichten zu können, zumal die dogmatische Verneinung der Möglichkeit der Ausnutzung der Erfahrungen kapitalistischer Länder im Bereich der WAO eine unüberwindliche ideologische Barriere darstellte. Erst Ende der 50er Jahre gewann die WAO in der UdSSR wieder an Bedeutung. Die Beseitigung einer Reihe ideologischer Hemmnisse der Stalin-Ära auf dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) ermöglichte die sachliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitsorganisation, zumal die wissenschaftlich-technische Entwicklung nach neuen Formen der Rationalisierung und Organisation des Arbeitsprozesses drängte. Seit der „Allunionskonferenz zur Arbeitsorganisation in Industrie und Bauwesen“, die im Juni 1967 in Moskau stattfand, existiert eine für alle Mitglieds[S. 59]staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe verbindliche Definition für die WAO in Gestalt einer Empfehlung. In den Verlautbarungen der Allunionskonferenz heißt es: „Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine solche Arbeitsorganisation als wissenschaftlich anzusehen, die auf den Errungenschaften der Wissenschaft und der systematisch in die Produktion überführten fortgeschrittenen Erfahrungen beruht, die es gestattet, Technik und Menschen im einheitlichen Produktionsprozeß bestmöglich miteinander zu vereinigen, die die effektivste Ausnutzung der Material- und Arbeitsressourcen sowie die allmähliche Verwandlung der Arbeit in das erste Lebensbedürfnis fördert.“ Eine prinzipielle Abgrenzung zwischen Arbeitsorganisation einerseits und WAO andererseits läßt sich — im Selbstverständnis der Arbeitswissenschaftler der DDR — aus der Praxis der sozialistischen Wirtschaftsführung nicht herleiten, da sich der Unterschied zwischen beiden Begriffen „vor allem aus der Methode, aus dem Herangehen an die Lösung ein und derselben Probleme, aus dem Grad der wissenschaftlichen Begründung der konkreten Lösungen“ ergibt. III. WAO als angewandte Arbeitswissenschaft Mit den gegebenen Definitionen ist bereits die Aufgabenstellung der WAO umrissen. Sie ist auf die Ziele und Aufgaben der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung ausgerichtet und umfaßt 4 Hauptaspekte: die Steigerung der Arbeitsproduktivität (Senkung des Aufwandes an lebendiger Arbeit bei gleicher oder steigender Produktmenge pro Zeiteinheit); die Senkung des Aufwandes an vergegenständlichter Arbeit (Materialeinsparung); die Verbesserung der Arbeitsbedingungen; die allseitige Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und der Arbeitskollektive. Die wissenschaftliche Organisation des Arbeitsprozesses. das Zusammenwirken der Werktätigen mit Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter bestimmten Umweltbedingungen, ihre wechselseitigen Beziehungen im Arbeitsprozeß setzen umfassende Kenntnisse über das körperliche und geistige Arbeitsvermögen der Menschen unter den spezifischen Bedingungen verschiedenartiger Arbeitsprozesse voraus. Diese Kenntnisse werden durch die Arbeitswissenschaften bereitgestellt: Arbeitsingenieurwesen, Arbeitshygiene, Arbeitsmedizin, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie. Arbeitssoziologie. Arbeitsökonomik, Arbeitspädagogik usw. Die Umsetzung und Verwirklichung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis ist die Grundlage der WAO. Somit versteht sich WAO auch als angewandte Arbeitswissenschaft. Diesen Zusammenhang aufgreifend definieren die Arbeitswissenschaftler der DDR die WAO wie folgt: „WAO als das wichtigste Anwendungsgebiet arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse ist die Gesamtheit der für einen bestimmten Arbeitsprozeß entwickelten Regelungen, die ein optimales Zusammenwirken der Menschen mit Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen sowie die Realisierung entsprechender Maßnahmen bei der Vorbereitung künftiger und der Rationalisierung bestehender Arbeitsprozesse ermöglicht und stimuliert. Es vereinigt in sich das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsnormung, die Arbeitsklassifizierung und die Gestaltung produktionsfördernder Lohnformen.“ IV. Entwicklung der Arbeitswissenschaften und Maßnahmen zur Durchsetzung der WAO in der DDR Die Entwicklung der Arbeitswissenschaften und der WAO in der DDR steht in engem Zusammenhang mit der politischen und ökonomischen Entwicklung. Ähnlich wie in der UdSSR gibt es auch in der DDR bis Mitte der 50er Jahre kaum Bemühungen um eine WAO. Auch danach (bis Anfang der 60er Jahre), nach dem Beginn der Umstellung von vorwiegend extensiver zur intensiven Reproduktion, beläßt das wesentlich auf Mengenkennziffern ausgerichtete Planungssystem beginnende arbeitswissenschaftliche Untersuchungen im Bereich ihrer „Mutterwissenschaften“. Ansätze einer Integration einzelner Disziplinen der Arbeitswissenschaften sind noch kaum vorhanden. Bis 1963 sind es vor allem Arbeitsökonomik und Arbeitsmedizin, seit Anfang der 60er Jahre auch Arbeitspsychologie, die als Einzeldisziplinen der Arbeitswissenschaften in der DDR Forschungsergebnisse vorlegen. Im Bereich der Arbeitsökonomik (einer traditionellen Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft) wurden allerdings Grundlagen für die Bestimmung von Faktoren und Kennziffern zur Messung und Steigerung der Arbeitsproduktivität gelegt. Vor allem auf dem Gebiet der Arbeitsnormung, der Festlegung von Prinzipien und Methoden der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der Entlohnung nach der Arbeitsleistung konnte die Forschung vorangetrieben werden. Die Arbeitsmedizin, als Einheit von Arbeitsphysiologie, Arbeitshygiene und Arbeitspathologie verstanden, bemühte sich um arbeitshygienische Normen und — im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz — um Richtlinien für Maßnahmen im Bereich des Betriebsgesundheitswesens. Institutionell fanden diese Ansätze ihren Niederschlag in der Gründung des Zentralinstituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz in Dresden. 1965 fand eine Teilung dieses Instituts in das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) statt. Daneben wurde das Deutsche Institut für Arbeitsmedizin in [S. 60]Berlin-Lichtenberg gegründet. Zahlreiche Schriftenreihen wie „Fragen der Arbeitsökonomik“ (seit 1954), „Arbeitsschutz“ (seit 1956) und Zeitschriften wie „Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz“ (seit 1957; 1963 in „Arbeit und Arbeitsrecht“ umbenannt), „Arbeitsschutz und Sozialversicherung“ (seit 1965) sorgen für die Verbreitung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der DDR. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1963 steht im Zeichen der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung („NÖSPL“. Kurzform „NÖS“). Die mit der Reform einsetzende, durch die Einführung wertmäßig orientierter Plankennziffern charakterisierte stärkere Ökonomisierung des Planungssystems, die zunehmende Bedeutung von Aufwand-Nutzen-Kalkülen in der wirtschaftlichen Rechnungsführung und nicht zuletzt die zunehmende Knappheit der Arbeitskraft zwangen zur „Intensivierung der Reproduktion“ und „Rationalisierung der Arbeitsprozesse“. Diese Faktoren wurden in ihrer Bedeutung für die Arbeitsorganisation auf der gemeinsamen Konferenz des ZK der SED und des Ministerrates der DDR über „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ erst im Juni 1966 diskutiert und in die Reformpraxis eingeordnet. Auf dieser in Leipzig abgehaltenen Konferenz wurde als Grundlage der Analyse des Arbeitsprozesses die „Einheit von Ökonomie, Technik und Organisation“ herausgestellt. Im Ergebnis dieser Konferenz erfolgte der Beschluß des Ministerrates der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II. Nr. 18, vom 2. 3. 1967). Die vom VII. Parteitag der SED (April 1967) vorgenommene Einschätzung, daß die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt und der Sozialismus sich nunmehr auf seiner eigenen ökonomischen Basis entwickle, wurde programmatisch in die Forderung umgesetzt, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus im Zusammenhang mit der Meisterung der Aufgaben auf wissenschaftlich-technischem Gebiet „proportional und allseitig“ zu gestalten. Ulbricht erhob das umfassende Studium aller Bedingungen der Arbeit zur „entscheidende(n) Grundlage für qualitative Veränderungen in der Produktion und für die hohe Steigerung der Produktivität“. Die Feststellung des VII. Parteitages, daß die besten Produktionsergebnisse dort erzielt worden seien, wo die fortgeschrittensten Erkenntnisse der technischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Disziplinen zusammenhängend für die Praxis nutzbar gemacht wurden, führte zu der Forderung nach stärkerer Kooperation und Integration der arbeitswissenschaftlichen Einzeldisziplinen. Die Folge war zunächst die Publikation einiger arbeitswissenschaftlicher Lehrbriefreihen mit dem Ziel besserer Schulung des Führungspersonals, der „leitenden Kader“. U. a. erschienen: „Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung“ (1967/68 insgesamt 33 Hefte), „Arbeitsschutz“ (1968/69 insgesamt 20 Hefte), „Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie“ (1970/71 insgesamt 22 Hefte). Aus der großen Reihe weiterer Publikationen sei die Zeitschrift „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ erwähnt, die 1969 aus der Zeitschrift „Arbeitsökonomik“ hervorging. Die Konstituierung einer angewandten Arbeitswissenschaft in der DDR vollzog sich seit Anfang der 70er Jahre schrittweise: 1. Als ergänzende Maßnahme zum „Beschluß über die Grundrichtung des Arbeitsstudiums …“ sind die von einem Autorenkollektiv der Abteilung Arbeitsstudium des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat und der Abteilung Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung des Zentralen Forschungsinstituts für Arbeit formulierten „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vom 6. 11. 1968 zu verstehen. 2. Im Januar 1971 wurde in Dresden gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und dem Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR eine arbeitswissenschaftliche Konferenz abgehalten. Ausgehend von der besonderen gesellschaftlichen Rolle und Bedeutung der Anwendung der Arbeitswissenschaften im Rahmen der WAO wird nunmehr die Gesamtheit der praktischen Regelungen und Maßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren des Arbeitsprozesses beziehen und somit Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsklassifizierung. Arbeitsnormung, die Stimulierung und das Arbeitseinkommen der Werktätigen umfaßt, als WAO definiert. Diese Entwicklung wurde auf dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) im wesentlichen bestätigt. In der Direktive für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975 wird die WAO explizit als Bestandteil der sozialistischen Rationalisierung aufgeführt. Als weitergehende Maßnahme ist die Forderung des VIII. Parteitages zu verstehen, die folgenden Maßnahmen zu verbindlichen Leitungsaufgaben zu erklären: Die „Methoden zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation“ in Verbindung mit der Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Betriebswirtschaft breiter anzuwenden, „durch wissenschaftliche Organisation der Arbeit, durch sorgfältige Arbeitsstudien und rationelle Arbeitsgestaltung beste Voraussetzungen für hohe Arbeitsleistungen“ zu schaffen, [S. 61]bei der Entwicklung und Herstellung von Produktionsmitteln „verstärkt arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und dadurch von vornherein gute Arbeitsbedingungen und eine hohe Arbeitsschutzgüte zu gewährleisten“. Um die Durchsetzung der Maßnahmen der WAO in den Betrieben zu beschleunigen und deren Integration in den Betriebsplan zu sichern, wurde im April 1973 die AO über die Planung von Maßnahmen der WAO in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten erlassen (GBl., SDr. Nr. 754 vom 1. 6. 1973). Dennoch ließen sich die Maßnahmen der WAO nicht reibungslos in die betriebliche Praxis umsetzen. Dies galt und gilt sowohl hinsichtlich der Integration der WAO in den Betriebsplan im allgemeinen als auch im Hinblick auf Kontrollierbarkeit und Abrechenbarkeit der Ergebnisse einzelner Maßnahmen der WAO. So stellte das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit in einer Zwischenbilanz zur WAO in der betrieblichen Praxis fest, daß zwar zahlreiche Betriebe „im Interesse einer systematischen und planmäßigen Intensivierung der Reproduktionsprozesse auch Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in ihre Pläne“ aufnahmen, andere Betriebe „hingegen die Möglichkeiten der WAO nicht oder nicht ausreichend“ nutzten. Viele dieser Betriebe „beschränkten sich auf sporadische Aktivitäten, die dazu noch neben oder außerhalb des Betriebsplanes standen“. Im November 1974 fand in Bernau bei Berlin ein Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung der WAO in den Betrieben der DDR statt, der gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und vom Staatssekretariat für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR veranstaltet wurde. Trotz einer insgesamt positiven Bilanz wurden auch auf dieser Veranstaltung erhebliche Mängel in der betrieblichen WAO-Arbeit deutlich. Es wird derzeit in der DDR vor allem kritisiert, daß sich die meisten Betriebe in der Anwendung der Maßnahmen der WAO ausschließlich den technischen Hauptprozessen, also der unmittelbaren Produktion zugewendet haben. Dadurch werden die ohnehin organisatorisch und technologisch rückständigen Produktionshilfs- und -nebenprozesse noch zusätzlich vernachlässigt. Um derartigen Mängeln entgegenzuwirken, erließ der Ministerrat, der DDR am 17. 4. 1975 eine AO zur Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I. 1975, Nr. 19). In dieser AO sind im Vergleich zu ihrer Vorgängerin die Vorschriften zur Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis wesentlich erweitert und weiter ausgestaltet worden. Gleichzeitig steht diese Richtlinie in engem Zusammenhang mit den Vorschriften für die Jahresplanung 1976 sowie für den Fünfjahrplan 1976 bis 1980. Präzisiert werden vor allem die Verantwortlichkeit der Leiter für die Einführung der WAO, die vordringlichen Aufgaben der Leitung und Planung sowie die praktischen Schritte bei der Lösung dieser Aufgaben. Das Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB) vom 16. 6. 1977 widmet der Arbeitsorganisation das vierte Kapitel unter der Überschrift: Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin. Aus der Verpflichtung der Betriebe, „solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, resultiert die Aufgabe. „den Arbeitsprozeß unter aktiver Teilnahme der Werktätigen nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß zu schaffen“ (AGB § 71). Gleichzeitig wird der Betrieb aufgefordert, Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der WAO zu fördern sowie moralisch und materiell anzuerkennen (AGB § 71). Jürgen Straßburger Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 58–61 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe…

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Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (1979)

Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1969 1975 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegründet im November 1965, Sitz: Berlin-Rahnsdorf, Direktor (seit 1965): Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927), Stellverter: Gz Friedrich und W. Kunz. Aufgaben: 1. Beratung der Politischen Führungsgremien (Politbüro; Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED; Ministerrat) bei der Vorbereitung grundsätzlicher wirtschaftspolitischer Entscheidungen. 2. Koordinierung der Grundlagen der Lehr- und Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Sozialistischen Wirtschaftsführung entsprechend den Beschlüssen des ZK der SED. 3. Weiterbildung von „zentralen Führungskadern“ (Ministern, Staatssekretären, Generaldirektoren der VVB, Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden von Bezirkswirtschaftsräten, Werkdirektoren, besonders aus den Bereichen Industrie, Bau- und [S. 1203]Verkehrswesen, Binnenhandel und Außenwirtschaft) in Grundlehrgängen von ca. 4 Wochen Dauer. 4. Organisation von Halbjahreskursen für Nachwuchsführungskräfte. 5. Durchführung von Informationsseminaren von 2- bis 10tägiger Dauer für jeweils ca. 40–60 mittlere Führungskräfte. Diese Informationsseminare finden etwa 6–8mal im Jahr statt. Sie sind als „Rahnsdorfer Gespräche“ bekannt geworden. Die Teilnahme an kurz-, mittel- und langfristigen Lehrgängen erfolgt entsprechend einer Delegierungsordnung und einer Nomenklatur. 6. Aufbau eigener Forschungsschwerpunkte in Forschungsabteilungen. Dabei wird eng mit anderen Institutionen der SED und des Staatsapparates zusammengearbeitet, insbesondere mit der Parteihochschule „Karl Marx“ und der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. 7. Im Ausbildungssektor Zusammenarbeit vor allem mit den Industrieministerien sowie den regionalen, zumeist an Universitäten und Hochschulen gegründeten Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung. Das Z. ist Leitstelle für „Führungswissenschaft“. Zur Organisationsstruktur: Am Z. sind nach und nach Lehrstühle und Abteilungen eingerichtet worden, u. a. für Operations Research, Elektronische ➝Datenverarbeitung, Wirtschaftsrecht, Prognostik, Planung. Das Z. hat Promotionsrecht und gibt eine eigene Schriftenreihe heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1202–1203 Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralisation

Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1969 1975 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegründet im November 1965, Sitz: Berlin-Rahnsdorf, Direktor (seit 1965): Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927), Stellverter: Gz Friedrich und W. Kunz. Aufgaben: 1. Beratung der Politischen Führungsgremien (Politbüro; Sekretariat des…

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Anlagevermögen (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 500 Mark (seit 1976 1.000 Mark). Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der 60er Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR. vermittelten falsche Vorstellungen über die Rentabilität der betrieblichen Anlagen und führten zu fehlerhaften (Investitions-) Entscheidungen der Planungsinstanzen. Deshalb wurde im Zuge der Wirtschaftsreformen (NÖS) 1963 eine Neubewertung des Brutto-A. auf der Preisbasis von 1962 zunächst für die Industrie und später auch für andere Bereiche durchgeführt. Grundmittelumbewertung. 1976 betrug das Brutto-A. der gesamten Wirtschaft der DDR — zu Preisen von 1962 — 603 Mrd. Mark. Davon entfielen 388 Mrd. Mark, das sind gut 64 v. H., auf die produzierenden Bereiche (Industrie. Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Verkehr, Handel). Damit sind die nichtproduzierenden Bereiche — vor allem der Infrastruktur (Straßen, Wohnungswesen, staatliche Verwaltung, kulturelle und soziale Einrichtungen) — mit einem Anteil von 36 v. H. erheblich niedriger vertreten als z. B. in der Bundesrepublik Deutschland, wo sie 58 v. H. aller Anlagemittel umfassen. Unter den produzierenden Bereichen entfiel 1976 auf das verarbeitende Gewerbe mit 246 Mrd. Mark der größte Teil, gefolgt vom Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit etwa 59 Mrd. Mark und der Landwirtschaft mit 50 Mrd. Mark. Während der Binnenhandel ein A. von etwa 19 Mrd. Mark aufwies, betrug es in der Bauwirtschaft rund 11 Mrd. Mark. Die sonstigen produzierenden Zweige (Wirtschaftsleitende Organe, Institute aller produzierenden Bereiche, Projektierungs- und Rechenbetriebe, Verlage, Reparaturkombinate und textiles Reinigungswesen) erfaßten schließlich knapp 3 Mrd. Mark. Die Verteilung des Vermögens auf Ausrüstungen und Bauten zeigt, daß Landwirtschaft und Handel mit 69 bzw. 62 v. H. die höchsten Bauanteile sowie Bauwirtschaft und Verkehr. Post- und Fernmeldewesen mit 60 bzw. 57 v. H. die höchsten Ausrüstungsanteile aufweisen. Dicht danach folgt die Industrie mit einer Ausrüstungsquote von 56 v. H. Die Entwicklung des A. im Zeitverlauf zeigt seit 1960 die stärkste Zunahme beim Vermögen der Bauwirtschaft sowie bei den sonstigen produzierenden Zweigen. Überdurchschnittlich expandierte es auch im verarbeitenden Gewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie beim Binnenhandel. Ein Vergleich des Vermögens zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland — erschwert durch die bestehenden Unterschiede in Preisniveau, Preisstruktur und unterschiedlicher Bereichsabgrenzung — zeigt etwa folgendes Bild: Auf den produzierenden Sektor entfallen in der DDR knapp zwei Drittel des Vermögens, in der Bundesrepublik sind es lediglich 42 v. H. Dies ist Ausdruck der vorrangigen Zuweisung von Investitionen für Industrie und Landwirtschaft in der DDR. Die Vermögensanteile von Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie Bauwirtschaft sind hier wie dort nahezu gleich, der Binnenhandel zeigt in der DDR nur ei[S. 45]nen etwa halb so großen Anteil wie in der Bundesrepublik Deutschland. Demgegenüber ist der nicht produzierende Sektor in der Bundesrepublik (58 v. H.) erheblich stärker vertreten als in der DDR (36 v. H.); allein auf die Wohnungswirtschaft entfallen bei uns fast 30 v. H. Dies ist auf die starke Vernachlässigung der Infrastrukturinvestitionen in der DDR zurückzuführen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 44–45 Anlagemittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anleitung und Kontrolle

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 500 Mark (seit 1976 1.000 Mark). Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der 60er Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR. vermittelten falsche…

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Sozialistischer Wettbewerb (1979) Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Ideologische Grundlagen Der SW. gilt als objektive Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Produktionsweise und des sozialistisch-kommunistischen Aufbaus. Er wird begründet mit dem prinzipiellen Wandel des Charakters der Arbeit im Sozialismus, einem veränderten Gesellschaftlichen ➝Bewußtsein der arbeitenden Menschen und einer hieraus resultierenden Dialektik von zentralem Plan und schöpferischer Masseninitiative infolge der Übereinstimmung von gesellschaftlichen [S. 969]Erfordernissen mit den individuellen und kollektiven Interessen. Gemäß dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus gründet die Masseninitiative auf dem Führungsmonopol der SED. Der Oberbegriff Masseninitiative umfaßt im Betrieb sowohl eine Reihe von Institutionen des Wettbewerbs als auch Formen der Mitwirkung der Beschäftigten, wie die Aktivisten-, Neuerer- und Rationalisatorenbewegung, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit, die Plandiskussion, den Gegenplan, den sozialistischen Berufswettbewerb, den Betriebskollektivvertrag (BKV) und die Ständige ➝Produktionsberatung sowie auch auf kommunaler Ebene den „Mach-mit-Wettbewerb“. Wenngleich zum Wesen des SW. noch keine allgemeinverbindliche wissenschaftliche Definition vorliegt, steht der SW. in der Regel für die umfassendste Form der Masseninitiative der Werktätigen in allen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereichen. Das engmaschig geknüpfte Netz des inner- und überbetrieblichen SW. in Form eines komplizierten Lenkungs-, Anreiz- und Kontrollsystems dient als wesentlicher Motor der Leistungsmotivation im System zentraler Lenkung und Planung der DDR und als Ersatz für das Wettbewerbsprinzip in einer Marktwirtschaft. In der Alltagspraxis besteht eine moralische Beteiligungspflicht für jeden einzelnen. Unter SW. im wirtschaftlichen Bereich wird gemeinhin das Wetteifern aller („schöpferische Initiative“ = „Kampf des Neuen gegen das Überholte“) verstanden, und zwar um höhere Leistungen zur Erfüllung und Übererfüllung des Wirtschaftsplans (in „kameradschaftlicher Rivalität und Solidarität“) und im besonderen der Wettstreit um die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, die Senkung der Selbstkosten und Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse. In der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre zählt der SW. zu einer der Hauptformen der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung der Betriebe und bildet ein wesentliches Element des Betriebsprozesses im Sinne der so deklarierten dialektischen Einheit von Einzelleitung und Mitwirkung (§ 18 AGB). In der Wirtschaftspraxis bleibt die Beteiligung am SW. grundsätzlich auf die Planexekution beschränkt; alle Institutionen der Masseninitiative sowie die Mitwirkungsfunktionen der Beschäftigten sind faktisch den Wettbewerbsaufgaben untergeordnet. Seine Bezeichnung geht auf einen Hinweis von Marx (MEGA, Bd. 23, S. 345) zurück. Der dort für das Wesen des SW. zutreffendere Terminus „Wetteifer“ wurde über die russische Rückübersetzung (socialisticeskoe sorevnovanie) zum „Wettbewerb“. In der Doktrin der marxistisch-leninistisch orientierten Politischen Ökonomie gilt er generell als das positive Gegenstück zum Wesen der Konkurrenz unter marktwirtschaftlichen Bedingungen. „Der Sozialismus erstickt keineswegs den Wettbewerb, im Gegenteil, er schafft erstmalig die Möglichkeit, ihn auf breiter Grundlage, wirklich im Massenumfang, anzuwenden“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 26, Berlin [Ost], 1961, S. 401). Dem Prinzip des Leistungswettbewerbs in einer Marktwirtschaft werden mit dem SW. die kameradschaftliche gegenseitige Hilfe und solidarische Verbundenheit aller „Miteigentümer der Produktionsmittel“ als wichtigstes Verhaltensprinzip für eine allgemeine gleichmäßige und somit planmäßige Mehrleistungsverpflichtung gegenübergestellt. Als entscheidendes Kriterium wird nicht der Leistungsvorsprung einzelner Beschäftigter oder Kollektive, sondern der koordinierte, gesamtgesellschaftliche Erfolg in Form der höchstmöglichen Planübererfüllung angesehen. Die Bedeutung dieses Prinzips wird seit einigen Jahren besonders in den Kampagnen um den „Gegenplan“ deutlich, der zwar offiziell als „Bindeglied zwischen volkswirtschaftlicher Planung und Bilanzierung sowie sozialistischem Wettbewerb“ bezeichnet wird (Harry Tisch), jedoch ebenso als eine besondere Form der Masseninitiative angesehen werden kann. Schwerpunkt des breiten Fächers unterschiedlicher neuer (oder neuer „alter“) Initiativen im SW. sind — entsprechend den Intensivierungsbemühungen — sowohl kollektive Wettbewerbsformen als auch die verstärkte Hinwendung zu qualitativen Leistungskennziffern. Neben der Leistungssteigerung besitzt das Element der gesellschaftspolitischen Erziehung und der Erhöhung des sozialistischen Bewußtseins durch den SW. besonderen Stellenwert. Der vor allem vom [S. 970]FDGB getragenen Bewegung „sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ ist diese Erziehungsfunktion übertragen (AGB § 22 c). II. Geschichte Historischer Ausgangspunkt des SW. in der Sowjetunion war die Bewegung der Subbotniki im Jahre 1919, bezeichnet nach freiwilligen Arbeitseinsätzen einzelner Arbeitergruppen an einem Sonnabend (Subbota); sie gilt als Vorbild der organisierten Wettbewerbsbewegung in den weiteren Entwicklungsphasen der sowjetischen Wirtschaft. „Jetzt, da eine sozialistische Regierung an der Macht ist, besteht unsere Aufgabe darin, den Wettbewerb zu organisieren“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 26, Berlin [Ost] 1961, S. 405). Mit dem Aufbau eines Wirtschaftssystems zentraler Planung und Lenkung nach 1945 gestaltete auch die DDR die Wettbewerbsbewegung nach sowjetischem Muster. Den Beginn einer organisierten, rechtlich normierten und umfassenden Konzeption bildete das Gesetz der Arbeit… vom 19. 4. 1950, das besonders den FDGB im Bereich der sozialistischen Wirtschaft zur Förderung und Lenkung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung und zur Erzielung von „Pionier- und Spitzenleistungen“ (IV, § 18) verpflichtet. Nach § 34 des Arbeitsgesetzbuches (AGB) von 1977 (GBl. I, S. 185 ff.) organisiert die Betriebsgewerkschaftsorganisation den SW., während der Betriebsleiter für die Schaffung der Voraussetzung „für eine wirksame Führung“ des SW. verantwortlich ist (§ 35). In zahlreichen Fällen sind diese Voraussetzungen von der Zustimmung des FDGB abhängig, dem das neue AGB ausdrücklich eine verstärkte Einflußnahme und Mitwirkung im Betriebsgeschehen einräumt. Daher wurden auch in der neuen Fassung des AGB die Durchführungsbedingungen des SW. stärker als im Gesetzbuch der Arbeit von 1966 berücksichtigt. Die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der VEB, Kombinate und VVB vom 25. 3. 1973 (Betriebsverfassung) enthält wie das AGB entsprechende Normen (§ 6, 4) für den SW. Die Entwicklung des SW. wird als „gesetzmäßiger Prozeß“ verstanden, in dessen einzelnen historischen Phasen immer kompliziertere, sich gegenseitig ergänzende Wettbewerbsformen entwickelt werden. Den Auftakt der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung in der DDR nach 1945 gab die arbeitstechnisch besonders vorbereitete mehrfache Schichtnorm-Übererfüllung (387 v. H.) des Hauers Adolf Hennecke am 13. 10. 1948, der dem Vorbild des bekannten sowjetischen Hauers A. G. Stachanow im Jahre 1935 folgte. In der Mehrzahl der Fälle wurden seitdem die Mehrleistungsverpflichtungen von Aktivisten oder Schrittmachern durch sowjetische Vorbilder bestimmt. Neben die Spitzenleistungen einzelner (Überbietung einer Arbeitsnorm) sind heute Wettbewerbsverpflichtungen zur Lösung komplexer betriebswirtschaftlicher Aufgaben getreten. Nach sowjetischer Einschätzung ist in der UdSSR zu Beginn der 70er Jahre mit dem „Wettbewerb für eine kommunistische Einstellung zur Arbeit“ eine Übergangsphase erreicht worden, an deren Ende der Wettbewerb den Charakter eines „kommunistischen Wettbewerbs“ (Smolkow) annehmen soll. Neue Formen des SW. in der DDR nach sowjetischem Vorbild haben somit nicht nur praktisch-wirtschaftliche, sondern gewinnen gleichermaßen eine erhebliche politisch-ideologische Bedeutung. Sie gelten als offizieller Gradmesser für die Entwicklung des „sozialistischen Bewußtseins“ der Werktätigen. Prinzipien und Organisation des SW. sind zentral festgelegt. Betont wird die einheitliche und straffe Leitung. Die planmäßig und sich kontinuierlich ablösenden Wettbewerbskampagnen gelten im allgemeinen für eine Planperiode; dabei bestimmt primär der Jahresplan die Wettbewerbsziele. Die Auslösung und Mobilisierung weitgehend von „oben“ (Partei und Gewerkschaft) gesteuerter, zentral initiierter und kanalisierter Wettbewerbsaktionen von „unten“ wird in der Regel mit einem Wettbewerbsaufruf einer Einzelperson, einer Brigade oder eines Betriebes auf DDR-Ebene eingeleitet. Der Aufruf erfolgt häufig im Zusammenhang mit konkreten Bestleistungen, die auf besonders propagierten neuen Arbeitsmethoden beruhen. Diese zur allgemeinen Nachahmung bestimmten Methoden tragen meist den Namen des Initiators (Hennecke-Bewegung, Frieda-Hockauf-Bewegung). Gewöhnlich bilden besondere politische Ereignisse (Parteitag, Tagung des ZK der SED) und Ehren- oder Gedenktage (Jahrestag der Gründung der DDR, Lenins Geburtstag) den aktuellen Anlaß für Mehrleistungsverpflichtungen und auch für die Stiftung besonderer Auszeichnungen (Ehrenbanner zum 25. Jahrestag der DDR). Gewerkschafts- und Betriebsleitung sowie eine spezielle Wettbewerbskommission sind die maßgebenden Träger der zu erarbeitenden betrieblichen Wettbewerbskonzeption (früher: W.-Bedingungen oder W.-Richtlinien), wodurch Ziele, Verpflichtungen und Maßnahmen wie auch Formen der Anerkennung fixiert werden. In der Regel ist die Wettbewerbskonzeption integraler Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BVK), dessen Ausarbeitung mit der Plan-, Gegenplan- und Wettbewerbsdiskussion zeitlich wie sachlich eine Einheit bilden soll. Als eine der wesentlichen Voraussetzungen des SW. gilt die Aufschlüsselung aller Planaufgaben, möglichst bis zur kleinsten betrieblichen Produktionseinheit, und seine exakte Koordination mit dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. [S. 971]<III. Organisationsprinzipien und Formen> Zur Leitung und Organisation des SW. unterscheidet man innerhalb der Sozialistischen Betriebswirtschaft 5 auf Lenin zurückzuführende „Grundprinzipien“: 1. Öffentlichkeit des SW.; 2. Vergleich der Ergebnisse; 3. Erfahrungsaustausch und Wiederholung der besten Leistungen im Massenumfang; 4. Übernahme abrechenbarer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Intensivierung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO); 5. Richtige Verbindungen von moralischer und materieller Anerkennung der Erfolge. Generell lassen sich die Formen des SW. nach 2 Aspekten differenzieren. Gemäß dem Umfang der Teilnahme ist einerseits der individuelle Wettbewerb zwischen jedem einzelnen Beschäftigten als Grundform des SW. und andererseits der kollektive Wettbewerb zwischen Arbeitsgruppen, Brigaden, Meisterbereichen usw. (aber auch Betrieben) als anzustrebende und heute vorherrschende Form zu unterscheiden. Nach dem räumlichen Wirkungsbereich ist zu differenzieren zwischen inner- und zwischenbetrieblichen SW., die beide sowohl individuell als auch kollektiv geführt werden können. Daneben erlangt im Zeichen der sozialistischen ökonomischen Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) die Form des allgemein kollektiv geführten internationalen SW. zunehmende Bedeutung. IV. Wettbewerbspraxis Die Wettbewerbspraxis ist durch eine Reihe meist wechselseitig eng verflochtener Verfahrensformen und Methoden charakterisiert, denen differenzierte Systeme von Maßnahmen und Regelungen der moralischen Anerkennung (Auszeichnungen) und der Kritik, der finanziellen Stimulierung (Einkommensgestaltung über Leistungslohn und Prämie), der Kontrolle (Haushaltsbuch, persönliche und kollektiv-schöpferische Pläne) und der Produktionspropaganda (Wettbewerbslosungen. Tafel der Besten usw.) zur Förderung und Intensivierung des SW. zugeordnet sind. A. Aktivistenbewegung Durch die Aktivistenbewegung soll eine bessere, intensivere oder neue Arbeitsmethode und eine dadurch erbrachte höhere Arbeitsleistung eines Beschäftigten oder eines Kollektivs propagiert werden. Gefordert wird Initiative nicht nur im Produktionsprozeß, sondern, zur besseren Nutzung verfügbarer Ressourcen, bereits in der Planvorbereitung. Quantitative Spitzenleistungen wurden vielfach unter besonders günstigen, z. T. auch künstlich geschaffenen optimalen Arbeitsbedingungen erreicht, um bis dahin geltende Normen zu überbieten und diese danach allgemein erhöhen zu können. Die betriebliche Einrichtung von Aktivistenschulen dient der Übertragung der Arbeitsmethoden und Erfahrungen. Auszeichnungen 1977: 52 Personen wurde der Ehrentitel Held der Arbeit verliehen, Verdienter Aktivist wurden 3.561 Berufstätige, Aktivist der sozialistischen Arbeit 277.556 Berufstätige. B. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit Die Sozialistische Gemeinschaftsarbeit (SG.) entstand 1959 aus der Aktivistenbewegung und gilt als „höhere Qualität“ der schöpferischen Masseninitiative und integraler Bestandteil des SW. sowie als Form einer besseren Organisation der kollektiven Zusammenarbeit und kameradschaftlichen Hilfe. Die zunehmende Kompliziertheit der technischen und wirtschaftlichen Probleme setzt Gemeinschaftsarbeit statt Lösungen „im Alleingang“ voraus (z. B. in sog. Initiativschichten). Sie gilt als wirksamste Form gesellschaftlicher Arbeit im Sozialismus, in der durch gegenseitige Erziehung zur „sozialistischen Persönlichkeit“ bereits „Keime für eine kommunistische Einstellung zur Arbeit“ gelegt würden. Damit wird der Gegensatz zum marktwirtschaftlichen „team work“ herausgestellt. Die Funktionen von Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsorganisation zur Förderung der SG. sind im AGB (§§ 35 und 22) näher bestimmt. Kern ist die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die vor allem durch Erhöhung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Arbeitern und wissenschaftlich-technischer Intelligenz („Bündnis zwischen Arbeiterklasse und Intelligenz“) zugunsten einer Intensivierung und Rationalisierung der Produktion bewirkt werden soll. Eine besondere Form der SG, sind die „sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“, die als Wettbewerbskooperation der Bereiche Forschung, Konstruktion und Produktion zu verstehen sind. (1977: 47.451 Gemeinschaften mit 376.602 Mitgliedern.) Der Wettbewerb in Produktion, Verwaltung und wissenschaftlichen Institutionen um den Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (1963 erstmalig verliehen, vgl. auch die 3. VO im GBl. II, 1972, S. 597) hat die noch weiterhin geführten Titel „Brigade der …“ und „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“ der Jahre 1960–1962 abgelöst. 1977 standen 255.507 Kollektive mit rd. 4,5 Mill. Mitgliedern im Wettbewerb um diesen Titel; darunter war die sozialistische Industrie mit 115.219 Kollektiven und rd. 2,3 Mill. Mitgliedern beteiligt. Durch eine vom Ministerrat der DDR beschlossene Neufassung der Ordnung für den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ vom 28. 6. 1978 (GBl., SDr. 952) wurden die Anforderungen den neueren Wettbewerbsformen und -methoden angepaßt sowie Abrechnungsverfahren und Verteidigung präzisiert. [S. 972]<C. Neuererbewegung> Inhalt und Funktion der Neuererbewegung (N.) werden durch das AGB (§§ 36 und 37) und durch die Neuererverordnung (NVO) von 1972 (GBl. II, S. 1) bestimmt, die die gleichnamige VO von 1963 und eine Zahl einschlägiger Bestimmungen zur N. ablösten. Sie gilt als eine Kernform des SW. und der Masseninitiative, die sowohl auf eine qualitative Leistungssteigerung des einzelnen als auch — in besonderem Maße — auf eine planmäßige Kooperation zwischen Arbeitern und Intelligenz unter der Parole der „sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ gerichtet ist. Die Tätigkeit eines Neuerers oder eines N.-Kollektivs umfaßt den Bereich des betrieblichen Erfindungs- und Vorschlagswesens unter organisatorischen, technischen und wissenschaftlichen Aspekten. In der Regel geht es um die „schöpferische Lösung“ eines Problems, die außerhalb der normalen Arbeitsleistung erbracht werden muß. „Hauptinhalt der Neuerertätigkeit ist die weitere Intensivierung der Produktion durch sozialistische Rationalisierung“ (§ 2 NVO). Im Unterschied zum betrieblichen Vorschlagswesen in einer Marktwirtschaft ist ein großer Teil der Aufgabenstellung der N. plangebunden und wird weitgehend staatlich gelenkt und gefördert. In der N. der DDR steht nicht der allgemeine Aspekt der schöpferischen Arbeit überhaupt im Vordergrund, sondern es geht in erster Linie um meist zeitlich fixierte und thematisch präzis umrissene Aufgaben, die als vereinbarte und geplante Lösungen einer Neuereraufgabe eines oder mehrerer Beschäftigter der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und der Steigerung der Arbeitsproduktivität dienen. Vor allem der Planteil Wissenschaft und Technik des Betriebsplans (Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung, GBl., SDr. 780) fixiert im Abschnitt 3.5 die Aufgaben der N. Mit der NVO erhält der FDGB größere Einflußmöglichkeiten für die Entwicklung der N. Die Rechte der Neuerer sind stärker abgesichert worden; der finanzielle Anreiz wurde erhöht. Die besondere Bedeutung der N. wird durch eine Vielzahl betrieblicher und überbetrieblicher Instanzen betont. Wichtige Funktion des Büros für die Neuererbewegung (BfN), eines Beratungs- und Koordinierungsorgans des Betriebsleiters, sind Planung, Registrierung und rasche Nutzbarmachung von Neuerungen. Es organisiert betriebliche Neuererkonferenzen und sorgt für die Weiterleitung schütz- und patentfähig erscheinender Lösungen an das Amt für Erfindungs- und Patentrecht (Patentwesen). Neuereraktivs der Gewerkschaften (Beschluß des FDGB. Tribüne vom 19. 1. 1972) lösten seit Jahresbeginn 1972 bestehende Neuererräte ab. Die Funktionen der Neuereraktivs umfassen alle Fragen der N. und des SW. (Betriebskollektivvertrag; Plandiskussion, Bildung von speziellen Arbeitsgruppen, Produktionspropaganda, Ausarbeitung von Empfehlungen u. a.). Sie sind zur engen Zusammenarbeit mit den Kontrollposten der FDJ, der Bewegung der Messen der Meister von Morgen (MMM), den Räten junger Rationalisatoren, den Sektionen der Kammer der Technik und den Gruppen der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft im Betrieb verpflichtet. Speziell gebildete Neuererbrigaden fungieren als untergeordnete Leitstellen für die N. auf Meister- oder Abteilungsebene, daneben bestehen vielfach betriebliche Neuererzirkel. Eingesetzte Neuererinstrukteure sollen eine rasche Einführung betrieblicher Neuererlösungen erreichen. In den LPG ist eine besondere Neuererkommission mit ähnlichen Funktionen wie das BfN in der Industrie betraut. Als besondere überbetriebliche Stelle und nachgeordnete Einrichtung der Wirtschaftsräte der Bezirke wurden seit 1972 Bezirksneuerungszentren (BNZ) gegründet (GBl. II, S. 422). Ihre Aufgaben auf regionaler Ebene ähneln denen der BfN (Beratung, Erfahrungsaustausch, besonders mit sowjetischen Neuerern, allgemeine Verbreitung der Neuerermethoden, Produktionspropaganda, Organisation von Schulungsveranstaltungen usw.). Sie sind territoriale Koordinationszentren für die N. auf Bezirksebene. Der Abschluß einer Neuerervereinbarung für die geplante Lösung einer Neuereraufgabe erfolgt schriftlich zwischen dem Betrieb und dem Neuerer oder Neuererkollektiv in Form eines detaillierten Vertrages über Aufgabenstellung, Lösung, Termine usw. der zu erbringenden Neuererleistung. Direkte Neuerervorschläge sind beim BfN (oder Betriebsleiter) einzureichen und werden dort überprüft und registriert. Sie können abgelehnt oder als vergütungspflichtige Vorschläge anerkannt werden. Die Höhe der in der NVO geregelten Vergütung beträgt: Bei Neuererlösungen mindestens 30 Mark, höchstens jedoch 30.000 Mark, bei Erfindungen mindestens 75 Mark, jedoch höchstens 200.000 Mark. Streitigkeiten werden durch die zuständige Konfliktkommission oder in gerichtlicher Auseinandersetzung geregelt. Früher bestehende spezielle Schlichtungsstellen wurden 1972 abgeschafft. Statistische Daten zur N. in der volkseigenen Wirtschaft für 1977: Teilnahme: rd. 1,67 Mill. Berufstätige; Anteil an der Gesamtzahl der Berufstätigen: rd. 32,1 v. H.; durchschnittlicher Nutzen: aus vereinbarter Neuererleistung: 30.400 Mark, aus Neuerervorschlägen: 4.300 Mark; volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen (einschließlich Nachnutzung für 1977): 4,1 Mrd. Mark oder rd. 1 v. H. des gesellschaftlichen Gesamtproduktes der DDR. Auszeichnungen: Der staatliche Titel „Verdienter Erfinder“ wurde 1977 an 58 Personen verliehen. Erfolgreiche Neuerer im Betrieb erhalten bei bedeutsamen Neuerervorschlägen oder wichtigen patentierten Erfindungen einen Neuererpaß als morali[S. 973]sche Anerkennung, worin weitere N.-Leistungen des Inhabers eingetragen werden. Weitere Auszeichnungen: „Hervorragender Neuerer“ oder „hervorragendes Neuererkollektiv“. Eine besondere Form der N. für Jugendliche (Jugendbrigaden, -kollektive und -Objekte) bildet die Bewegung der Messe der Meister von Morgen (MMM). Ihre spezifischen Rationalisierungsaufgaben werden, zumeist schriftlich fixiert im BKV, weitgehend durch den Betriebsdirektor und ein betriebliches MMM-Initiativkomitee bestimmt. Die MMM gilt als Lehr- und Leistungsschau der Jugend und wird auf Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene, hier in Koordination mit dem Amt für Jugendfragen (Jugend) beim Ministerrat veranstaltet. Es werden Auszeichnungen vergeben, besondere Leistungen vergütet und Förderungsverträge mit Jugendlichen abgeschlossen. Im Jahre 1976 wurden auf 32.800 Messen in Betrieben, LPG, Schulen und anderen Einrichtungen 2,32 Mill. Teilnehmer mit 611.900 Exponaten gezählt. Trotz verstärkten Anreizes und einer intensiveren Produktionspropaganda lassen selbstkritische Stimmen in der DDR erkennen, daß sich die mit der N. verbundenen Erwartungen in der Wirtschaftspraxis in den letzten Jahren nicht erfüllt hatten. Vor allem wurde der Anteil der Nachnutzung von Neuererlösungen mit 3 v. H. als zu niedrig angesehen. Schleppende Bearbeitungszeiten wirken sich hemmend auf die N. aus. Im Jahre 1977 konnte erstmalig eine volkswirtschaftliche Gesamtnutzung durch Nachnutzung von Neuererleistungen in Höhe von 5,3 v. H. erreicht werden (vorher rd. 2. v. H.). D. Hauptformen der betrieblichen Wettbewerbsgestaltung Die generelle Leitlinie der Gestaltung neuerer Formen des SW. seit der ersten Hälfte der 70er Jahre entspricht dem Konzept der sozialistischen Intensivierung und ist u. a. als ein breit angelegtes Programm zur Schwachstellenforschung und -bewältigung im Betrieb zu verstehen. Im Gesamt miteinander verflochtener und sich gegenseitig bedingender Intensivierungs- und Produktivitätsfaktoren spielt die Verbesserung von Formen und Methoden des SW. eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist gegenwärtig ein Trend erkennbar, durch Kombination verschiedener, sich gegenseitig ergänzender und miteinander korrespondierender Formen und Methoden einen wirksameren und umfassenderen Wettbewerbsmechanismus als bisher zu gestalten. Eine Reihe ausgewählter Wettbewerbsmaßnahmen sind sowohl in gemeinsamen Beschlüssen von SED und FDGB — z. B. Grundorientierung zum Wettbewerb nach dem IX. Parteitag der SED (1976) oder zum 30. Jahrestag der DDR (1979) — als auch auf wichtigen Tagungen von SED und FDGB besonders herausgestellt worden und gehören zum Teil inzwischen zum Pflichtprogramm der Betriebe. Dazu zählen insbesondere: Persönlich-schöpferische Pläne, Kollektiv-schöpferische Pläne, Schöpferischer Paß des Ingenieurs; Initiativschichten, Initiativwochen; Notizen zum Plan; Saldierte Abrechnung des SW. 1. Persönlich-schöpferische Pläne, kollektiv-schöpferische Pläne, schöpferischer Paß des Ingenieurs Persönlich- und kollektiv-schöpferische Pläne (PSP. und KSP.) zur Steigerung der Arbeitsproduktivität werden erst seit 1972/73 als besonderes Verfahren des SW. propagiert. PSP. umfassen die konkret abrechenbaren Mehrleistungsverpflichtungen auf der Grundlage des aufgeschlüsselten Betriebsplanes und des Haushaltsbuches. Die Aufstellung PSP. u. KSP. soll grundsätzlich allein an Arbeitsplätzen im Produktionsbereich erfolgen, an denen a) eine meß- und kontrollierbare Erhöhung der Produktivität der Arbeitsleistungen möglich ist und die b) auch durch die Leistung des Beschäfigten direkt beeinflußt werden kann. Experimente in der Verwaltung werden abgelehnt. KSP. können bei ungenügender Aufschlüsselung der Mehrleistungsverpflichtungen oder als Summe der PSP. eines Kollektivs gebildet werden. Sie sind im besonderen Maße gegen weitverbreitete Methoden des SW. gerichtet, nur formale und ungenügend meßbare Wettbewerbsverpflichtungen einzugehen. Eine der wesentlichen Funktionen dieser Wettbewerbsformen besteht in der Aufdeckung von Reserven, z. B. durch Einsparung von Arbeitszeit (Arbeitsrecht) und daraus resultierenden Veränderungen von Arbeitsnormen (Arbeitsnormung), sowie dem Zwang zur Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation. PSP. und KSP. sind schriftlich auszuarbeiten und müssen vor der Gewerkschaftsgruppe und den Kollektiven verteidigt sowie vom Leiter bestätigt werden. Regelmäßige Rechenschaftslegungen und kritische Auswertungen erfolgen zumeist monatlich in Gruppenversammlungen der Partei und Gewerkschaft. 1974 arbeiteten ca. 1 Mill. Beschäftigte nach dieser Methode. Aus der Summe der PSP. und KSP. entwickelt sich der Gegenplan des Betriebes. In einem schöpferischen Paß des Ingenieurs übernimmt ein Beschäfigter des ingenieurtechnischen Personals wissenschaftlich-technische Wettbewerbsverpflichtungen in abrechenbarer Form gemäß den Prinzipien der PSP. und KSP. 2. Initiativschichten, Initiativwochen Als „klassisches Vorbild“ der Initiativschichten gelten die Subbotniks des Jahres 1919 in der UdSSR. Ihr Ursprung wird heute auf Wettbewerbsinitiativen im Jahr 1973 zurückgeführt, die sich während der [S. 974]Zusammenarbeit von sowjetischen und DDR-Stahlwerkern in den sog. „Schmelzen der Freundschaft“ in der Sowjetunion (Magnitogorsk und Tscherepowezk) entwickelten. Mit Hilfe von Initiativschichten soll nachgewiesen werden, wie innerhalb einer regulären — betriebsorganisatorisch gut, aber nicht außergewöhnlich vorbereiteten — Schicht eines Arbeitskollektivs eine durch unterschiedliche Rationalisierungsbemühungen erbrachte relativ höhere Leistung zur künftigen ständigen Norm gemacht werden kann. Entscheidendes Ziel ist einerseits der Beweis eines mehrfach wiederholbaren Bestwerts, andererseits wird aber auch dem Erfahrungseinsatz sowie der Möglichkeit des Leistungsvergleichs große Bedeutung beigemessen. Im Vordergrund einer methodisch gesicherten Analyse der Wettbewerbsleistung sollen die Herausarbeitung von Reserven im Produktionsprozeß sowie die Erfassung von Elementen und Ergebnissen verschiedener, im Zuge der Initiativschicht angewandter unterschiedlicher Wettbewerbs- und Neuerermethoden und -formen stehen. Initiativschichten gelten darüber hinaus als Arbeitsstudien spezifischer Art, die gleichermaßen wichtige Erkenntnisse für Normung und die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO) vermitteln sollen. In der Wirtschaftspraxis entstanden wiederholt Probleme bei der Zielsetzung einmaliger Erfolge von Initiativschichten als ständige Leistung im Produktionsalltag eines Betriebes. Die Kritik in der Fachpresse richtete sich außerdem gegen ihre Verfälschung als Sonderschichten oder „Hau-Ruck-Aktionen“ zur Aufholung von Planrückständen. Von einer Reihe von Großbetrieben wurden für das Planjahr 1977 über 200 Initiativschichten gemeldet. Einzelne Betriebe arbeiten inzwischen zusätzlich mit dem weiterentwickelten Prinzip von Initiativwochen. 3. Notizen zum Plan Als Initiator der 1975 begonnenen „Notizen zum Plan“ wird gegenwärtig Karl-Heinz Hübner vom VEB-Reifenkombinat Fürstenwalde herausgestellt. Diese Wettbewerbsaktion soll jeden Beschäftigten zur schriftlichen Fixierung, Offenlegung und Analyse aller Schwachstellen und Reserven im eigenen Arbeitsbereich veranlassen (u. a. kritische Hinweise über Störfaktoren im Planablauf und Vorschläge zur Beseitigung). Neben der ebenfalls dadurch ausgeübten Kontrollfunktion sowohl im Bereich des eigenen Arbeitsplatzes als auch im Brigade- und Abteilungsbereich werden in den „öffentlich“ zu vertretenden Beobachtungen des jeweiligen Beschäftigten das politisch-ideologische Erziehungsmoment und das damit verbundene persönliche Engagement betont. „Plan-Notizen“ können sowohl von jedem Beschäftigten als auch allein von dafür besonders beauftragten Werktätigen (z. B. Brigadeökonomen) für einen Bereich oder den gesamten Betrieb verfaßt werden. Als entscheidender Faktor werden die regelmäßige Auswertung durch Meister oder Betriebsleiter, deren Rechenschaftslegung über Mängelbeseitigung und die Kontrolle durch die Gewerkschaft über beide Punkte angesehen. Inzwischen sind in einzelnen Betrieben Varianten dieses Prinzips aufgegriffen und weiterentwickelt worden (z. B. Notizen zur Instandhaltung). Die Beteiligung der Beschäftigten in der DDR an den „Notizen zum Plan“ soll sich zur Jahreswende 1977/78 auf rd. 800.000 Arbeiter belaufen haben. Die Bedeutung des Zusammenwirkens der verschiedenen neueren Wettbewerbsformen wird u. a. am Beispiel Initiativschicht und Notizen zum Plan mit der Begründung erläutert, Plan-Notizen seien die Grundlage für die Organisation von Initiativschichten. 4. Saldierte Abrechnung des SW. Differenzen zwischen Betriebsergebnis und abgerechneten Wettbewerbsleistungen in einer Zwickauer Maschinenfabrik sollen die Ursache für die Einführung der sog. komplexsaldierten Wettbewerbsabrechnung gewesen sein. Innerhalb der (auf der Grundlage von Hauptintensivierungsfaktoren) im Haushaltsbuch (vgl. Abschnitt F) in Komplexen zusammengefaßten Kennziffern (z. B. Arbeitsproduktivität, Rentabilität, Arbeitsvermögen) werden die positiven mit den negativen Ergebnissen der jeweiligen Kostenstelle saldiert und nur die ausgewiesene Differenz als Wettbewerbsleistung bewertet. Beträchtliche Probleme liegen in der Vorgabe exakter Werte, in der Bewertung der Wettbewerbsleistung durch Planung, Rechnungsführung und Statistik und vor allem in dem Zwang zur selbstkritischen Angabe und dem Nachweis selbstverursachter Verluste begründet (z. B. Mehrkosten und Verlustzeiten). Prinzipiell soll diese Methode der Wettbewerbsführung keine Erhöhung des Verwaltungsaufwands zur Folge haben. Die in der Regel monatliche Abrechnung — zumeist auf Brigadeebene — erstreckt sich nicht nur auf den Produktionsbereich, sondern gilt seit kurzem auch als geeignete Form, um das leistungswirksame Ergebnis jedes Betriebskollektivs sichtbar machen zu können. Ferner sollen mit der saldierten Abrechnung unter der Voraussetzung entsprechender Vorgaben und Bewertungen die Resultate aller Arbeitskollektive im SW. vergleichbar gemacht werden. Einbezogen in diese Abrechnung werden vor allem Wettbewerbsformen wie Notizen zum Plan, Initiativschichten und persönlich- oder kollektiv-schöpferische Pläne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. In die Reihe der hier genannten Hauptformen und -methoden gehören ferner das System der fehlerfreien Arbeit und alle damit verbundenen Formen [S. 975]des SW., da die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse eines der vorrangigen Wettbewerbsziele ist. Neben diesen aufgeführten Schwerpunkten existieren eine Anzahl weiterer Formen und Methoden des SW., so u. a. die „Schichtgarantie“, die „Initiative 40“, das „Konto 80“, ferner kollektive Pläne der Intensivierung, die „58-Minuten-Bewegung“, das „Zeittagebuch“, das „Überleitungstagebuch“ und die „Effektivitätsbrigaden“. Nach den detaillierten und eindeutigen Erläuterungen auf dem 9. Kongreß des FDGB (1977) darf jede Wettbewerbsabrechnung nur im ökonomischen Bereich erfolgen, „andere gesellschaftliche Aktivitäten, das Lösen von Bildungsaufgaben, die geistig-kulturelle Betätigung der Werktätigen, das Zahlen von Solidaritätsbeiträgen und vieles andere gehören nicht zum sozialistischen Wettbewerb und können auch nicht Gegenstand seiner Abrechnung sein“ (Gerhardt Muth). E. Der Gegenplan Der Gegenplan (G.) gilt als die zur Zeit fortschrittlichste Form der Verbindung der Masseninitiative im SW. mit den Aufgaben des Plans. Mit der AO zu den Regelungen für die Arbeit mit Gegenplänen in den Betrieben und Kombinaten zur Erfüllung und Überbietung des Volkswirtschaftsplans 1974 (GBl. I, S. 1) und entsprechenden Ausführungsbestimmungen wurde seit Jahresbeginn 1974 seine Ausarbeitung für die Mehrzahl der Betriebe gesetzliche Pflicht. Von der Bezeichnung (Übersetzung aus dem Russischen) her nur anscheinend im Gegensatz zum Staatsplan befindlich, stehen seine Ziele voll mit diesem im Einklang. Grundsätzlich ist der G. als eines der gegenwärtig wichtigsten Elemente und Ziele des SW. anzusehen; er ist als ein auf der Basis zentral vorgegebener Leitlinien aufbauendes, zusätzlich zum Plan zu erstellendes und mit diesem zu koordinierendes Programm zu verstehen. Hauptziel ist die Mobilisierung betrieblicher Produktivitätsreserven zwecks gezielter und organisierter Überbietung des Jahresplans. Es handelt sich um die Übernahme einer sowjetischen Methode, wobei mit ersten Experimenten bereits seit 1972 in der DDR begonnen worden war. In einer ersten Phase, Anfang 1974, war der G. noch eine zusätzliche, nach Beginn des Planjahres organisierte Aktion im Rahmen des SW. Es ging in dieser Zeit vor allem um eine gezielte, mit besonderen materiellen Anreizen verbundene Mehrleistungsverpflichtung innerhalb des ersten Quartals des bereits vorliegenden Volkswirtschaftsplans für 1974 mit einer anschließenden Abstimmung und Bilanzierung aller G.-Verpflichtungen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene. Jedoch erhielten in einer zweiten Phase, Mitte des Jahres 1974, die Betriebe zusammen mit der Übergabe der staatlichen Plankennziffern für 1975 erstmalig auch die Orientierungsziele zur Ausarbeitung des G. für 1975 (GBl. I, 1974, S. 261 ff.) mit der Verpflichtung vorgeschrieben, diese Ziele direkt in den Entwurf des Jahresplans einzuarbeiten: „Die abgestimmten Gegenplanverpflichtungen zur Überbietung der staatlichen Aufgaben werden Bestandteil der staatlichen Planauflagen.“ Nach der Planungsordnung für den Fünfjahrplan 1976 bis 1980 und der Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung (Planung) galt diese Regelung zugleich für das Planjahr 1976 und die Planausarbeitung für den Volkswirtschaftsplan 1977. In einer dritten Phase erfolgte dann durch Beschluß des Politbüros der SED („Zur Arbeit mit dem Gegenplan im Jahre 1977 und ab 1978“) die Kopplung beider bereits eingeführter Verfahren im zweiten Halbjahr 1976. Dieser „doppelte“ G. umfaßte einerseits die Einbeziehung von Mehrleistungsverpflichtungen in die betriebliche Planausarbeitung für das Jahr 1977, andererseits aber auch — ab Beginn des eigentlichen Planjahrs 1977 in einer zweiten Etappe — die Übernahme weiterer Verpflichtungen, um den G. im I. Quartal zusätzlich zu „qualifizieren“. Diese Veränderungen wurden mit erheblichem publizistischem Aufwand seitens der SED-Führung und des FDGB propagiert. Die dazu relativ spät erlassene AO vom 3. 1. 1977 (GBl. I, S. 4 ff.) enthielt einen umfangreichen Katalog spezieller Vorgaben zur Aufdeckung von Reserven in zentral festgelegten Bereichen. Die bislang letzte AO zu den Regelungen der Arbeit mit dem G. bei der Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne vom 15. 7. 1977 (GBl. I, S. 293 ff.) schrieb dann verbindlich — erstmals auf Fünfjahrplanbasis — die Anwendung des Prinzips des „doppelten“ G. für die nächsten Jahre 1978–1980 vor. Der G. besitzt die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie der Jahresplan. Er wird zusammen mit diesem bilanziert, und für seine zusätzliche Produktion besteht Vertragsabschlußpflicht. Die einzelne persönlich-schöpferische Plan wird als eigener G. der Beschäftigten gewertet und seit kurzem in der Produktionspropaganda auch als „persönliches Gegenangebot“ bezeichnet. Aus der Summe aller Verpflichtungen entsteht der G. des Betriebes. Im Gegensatz zu früheren, meist unzureichend koordinierten und nicht bilanzierten Wettbewerbsverpflichtungen soll mit dem G. ein auf den zentral festgelegten Planzielen beruhendes, in sich ausgewogenes, inner- wie überbetrieblich abgestimmtes, bilanziertes Programm zusätzlicher Leistungsverpflichtungen erstellt werden, dessen „staatliche Orientierung“ ausdrücklich auf Intensivierungsschwerpunkte gerichtet ist. Bei Überbietung der Plankennziffer „industrielle Warenproduktion“ um 1 v. H. erhöht sich die Kennziffer Prämienfonds um 2,5 v. H., während eine [S. 976]Überbietung des geplanten Nettogewinns nur mit 0,8 v. H. belohnt wird. Wie beim Leistungsfonds wird die Verpflichtung zur Erhöhung der Planziele, soweit sie bereits im Zuge der Planausarbeitung erfolgt, höher bewertet. Die Zuführungen zum Prämienfonds dürfen allerdings 200 Mark je Beschäftigten nicht überschreiten (vorher 150 Mark). Die Zuführungen zum Leistungsfonds für erfüllte Mehrleistungsverpflichtungen regeln sich nach den geltenden Bestimmungen. Wesentliche Elemente des G. sind sowohl der wirtschaftliche Zwang zur Produktivitätserhöhung, und zwar in einer von der Wirtschaftsführung erwünschten Richtung, als auch die Unterbindung „weicher“ Pläne. Daneben verstärkt sich die Funktion des doppelten G. als Ordnungsfaktor im Rahmen von Intensivierung und Wettbewerb, richtet sich gegen mangelndes Interesse, „Formalismus“ oder „unnütze Zahlenhascherei“, erhöht den Zwang zur totalen Beteiligung, besserer Leistungsbewertung und Rechenschaftslegung und übt nicht zuletzt zusätzlichen Druck auf die Normenbildung aus. Die Wirtschaftsführung der DDR betrachtet ihn ferner als geeignetes Instrument, den „Widerspruch zwischen der geringen persönlichen Teilnahme der Arbeiter an der Ausarbeitung des Wettbewerbsprogramms der Arbeitskollektive“ und den Forderungen der SED nach stärkerer Beteiligung aller Beschäftigten am Produktionsprozeß zu lösen. Im Hinblick auf das Vertrauen der Beschäftigten in diese Maßnahmen scheint allerdings Skepsis angebracht zu sein. Unabhängig von den entstehenden Mehrbelastungen bewirkt das Verfahren des „doppelten“ G. eine Verunsicherung selbst der Betriebe, die statt „weicher“ reale und angespannte Pläne übernehmen wollen. Selbst diese Betriebe werden in Zukunft genügend materielle und finanzielle Reserven für eventuelle weitere, von der Wirtschaftsführung überraschend geforderte Mehrleistungsverpflichtungen einkalkulieren müssen. F. Das Haushaltsbuch Die Führung eines Haushaltsbuchs (H.), als wichtiges innerbetriebliches Anreiz- und Kontrollsystem, wurde erstmals 1963 vorgeschlagen und seitdem in vielen Betrieben eingeführt. Im Rahmen der innerbetrieblichen Wirtschaftlichen Rechnungsführung gilt das H. als ein „wissenschaftliches“ Instrument der Planung, Abrechnung und Analyse des Systems von Rechnungsführung und Statistik (Rechnungswesen). Daneben soll es im Rahmen des SW. Stimulierungs- und Kontrollaufgaben erfüllen, indem es über die mit einem ständigen Soll-Ist-Vergleich der Planerfüllung gekoppelten Prämienerwartungen Auskunft gibt. Gemäß staatlicher Richtlinie von 1971 (GBl. II, S. 237) sind im H. vor allem solche den spezifischen Arbeitsbedingungen eines Kollektivs entsprechende Leistungskennziffern (in der Regel Wertkennziffern) vorzugeben und abzurechnen, die von den Beschäftigten des Produktionsbereichs möglichst direkt beeinflußt werden können. Als optimale Vorgabe für das H. werden gegenwärtig zwischen 4 und 8 zusammengefaßte Kennziffern empfohlen, die aus 12 speziellen Kennziffern abzuleiten sind, die im Beschluß des Politbüros der SED und des Ministerrates der DDR vom März 1976 zur Leistungsbewertung der Betriebe und Kombinate festgelegt wurden. Die Einführung der saldierten Abrechnung des SW. (vgl. Abschnitt D.4) wird als Weiterentwicklung dieses Verfahrens verstanden. Wichtiger Ansatz für Wettbewerbsinitiativen ist eine für jeden Beschäftigten verständliche Darstellung des Zusammenhangs zwischen persönlicher Leistung und Prämie. Dabei geht es um eine ausreichende Transparenz des funktionalen Zusammenhangs zwischen der Leistung des Produktionsbereichs und dem Betriebsergebnis (Kosten-Nutzen-Denken) und um ein hieraus resultierendes Wettbewerbsverhalten (höhere Leistung und größere Sparsamkeit). Unter dem Aspekt der individuellen Stimulierung sollen wichtige Leistungskennziffern mit Berechnungskoeffizienten der Prämienordnung in möglichst überschaubarer Weise gekoppelt werden. Schließlich soll mit dem H. und der saldierten Abrechnung des SW. der inner- und zwischenbetriebliche Leistungsvergleich verbessert werden. Es wird zwischen einem kostenstellenbezogenen (aufgabenbezogenen) H., überwiegend verwendet im Produktionsbereich, themenbezogenen H. in der Produktionsvorbereitung und einem persönlichen H. unterschieden. Der möglichst in kurzen zeitlichen Abständen aufzuschlüsselnde Leistungsnachweis und Wettbewerbsstand, der von einigen Betrieben bereits täglich durch Einsatz von EDV ermittelt wird (elektronisches H.), informiert gleichzeitig über den damit verbundenen Prämienanteil. Aufgrund von Schwierigkeiten z. B. bei der Aufschlüsselung von Kennziffern und ihrer Abrechnung im H., nicht zuletzt bedingt durch Probleme der Kostenrechnung und Preiskalkulation, hat sich trotz staatlicher Richtlinie in einer Anzahl von Betrieben bisher die Einführung eines H. noch nicht durchgesetzt. Zur Förderung des Verständnisses von Kostenproblemen und Kostenkontrolle, speziell bei der Auswertung des H., werden seit einigen Jahren in den Brigaden einer Reihe von Betrieben in zunehmendem Maße ehrenamtliche, besonders fachlich und ideologisch geschulte Brigadeökonomen als Berater („ökonomisches Gewissen“) des Leiters der Brigade eingesetzt. Neben anderen Funktionen hat der B. vor allem die Selbstkostensenkung und die Qualitätserhöhung durch das „System der fehlerfreien Arbeit“ (Qualität der Erzeugnisse) zu fördern, [S. 977]aktuelle Wettbewerbsprobleme zu erläutern und monatliche Rentabilitätsberatungen im Brigadebereich zu führen. Die seit 1950 nach sowjetischem Vorbild eingeführte Methode des persönlichen Kontos (PK.) in Form einer exakten Buchführung eines Beschäftigten oder einer Brigade (Brigadekonto) über Einsparung an Material und geringerwertigen Arbeitsmitteln wie über nachweisbar finanziell nutzbare Verbesserungsvorschläge war mit entsprechenden Prämien verbunden. Gegenwärtig kann die Methode des PK. durch Neuererbewegung, H. und saldierte Wettbewerbsabrechnung als überholt angesehen werden. G. Der Mach-Mit-Wettbewerb Mit dem Mach-Mit-Wettbewerb (MMW.) werden die Prinzipien des SW. über die Wirtschaft hinaus auf den Wohn- und Lebensbereich der Bevölkerung ausgedehnt. Sein Programm wird seit 1972 vom Nationalrat der Nationalen Front unter der Wettbewerbslosung: „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit“ propagiert (auch: „Schöner unser Betrieb — Mach mit“). [S. 978]Hauptziel des Wettbewerbs zwischen Städten, Dörfern, Wohnbereichen, Betrieben und kommunalen Volksvertretungen ist die „kulturelle Gestaltung“ und damit der Versuch; die bisherige ehrenamtliche Beteiligung der Bevölkerung an ähnlichen Aktionen weiter zu intensivieren. Hierzu zählt in erster Linie die Verbesserung der Wohnbedingungen durch „freiwillige“ Leistungen beim Um-, Ausbau und der Renovierung von Wohnungen, Gaststätten und Gebäuden des öffentlichen Lebens sowie die Verschönerung von Grünanlagen. Daneben wird ein breiter Fächer vielfältiger weiterer Wettbewerbsaufgaben angestrebt, so z. B. Sammlung und Erfassung von Altmaterialien. Der MM W. gilt als eine Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den Wohngebieten und wird als moralische Pflicht im Sinne der ideologischen Erziehung der Bevölkerung zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ und zur Festigung des „sozialistischen Patriotismus“ verstanden. Neue Impulse werden in jüngster Zeit von dem Zusammenwirken von territorialer Rationalisierung und MMW., verstanden als wechselseitige Ergänzung von Produktionswettbewerb und Wettbewerb im Wohngebiet, erwartet. H. Die Aktion bzw. der Betrieb der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit Dies ist eine relativ neue Erscheinungsform des über den Bereich der Wirtschaft hinausreichenden SW., die seit 1972 vom Rat des Bezirks Halle proklamiert wird (z. T. auch zusätzlich „Sauberkeit“). Ein Beschluß über die „Verbesserung der Rechtsarbeit“ in der Volkswirtschaft (GBl. I, 1974, S. 32) unterstreicht ihre Bedeutung. Im Mittelpunkt steht eine „Verbesserung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda“ in Betrieben und Gemeinden. Sie ist u. a. gegen „alle Erscheinungen einer liberalen Einstellung gegenüber rechtlichen Pflichten“, wie mangelnde Plan- und Vertragsdisziplin, aber auch gegen kriminelle Delikte, wie Diebstahl oder Bereicherung auf Kosten der Gesellschaft, gerichtet. Eine Reihe von Kollektiven und Gemeinden wurden mit diesem Titel ausgezeichnet. Die „Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ wird im neuen AGB von 1977 (§ 35 Abs. 2) ausdrücklich als Wettbewerbsziel genannt. I. Die Produktionspropaganda Die Möglichkeit, Bestleistungen im DDR-Maßstab wiederholen zu können, setzt die Veröffentlichung und Vergleichbarkeit ihrer Ergebnisse und die Propagierung der Verfahren zur Leistungssteigerung voraus. Die Produktionspropaganda (P.) fungiert in diesem Sinne als Instrument einer „systematischen, zweckbestimmten Aufklärungs-, Überzeugungs- und Erziehungsarbeit“ unter ideologischen und wirtschaftlichen Vorzeichen. Von ihr sollen alle Möglichkeiten der Information und Förderung des Wettbewerbs gemäß der Leninschen Wettbewerbsprinzipien durch öffentliches Lob oder Tadel in Wort (periodische Rechenschaftslegung, Beratungen zur Wettbewerbsauswertung, Betriebszeitung, Betriebsfunk, Wettbewerbslosungen usw.) und Bild (zentrale Wettbewerbstafel. Straße der Besten. Tafeln der sozialistischen Kollektive, der Aktivisten, der besten Neuerer usw.) genutzt werden. Für die moralische Anerkennung von Wettbewerbsleistungen steht ein vielseitiges Register von staatlichen und betrieblichen Einzel- und Kollektivauszeichnungen, Anerkennungen und Belobigungen (Auszeichnungen) sowie Orden, Medaillen, Ehrenzeichen, -titel und -banner, Wanderfahnen und -wimpel bereit. Die Formen der moralischen Anerkennung sind in der Regel mit bestimmten Prämien verbunden. Der dargestellte umfassende Katalog zentral organisierter Verfahrensformen und Methoden des SW. verdeutlicht, daß die DDR in der Etappe der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im verstärkten Maß auf die nachhaltige Stimulierung der Leistungsbereitschaft der Beschäftigten angewiesen ist. Kurt Erdmann Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 968–978 Sozialistischer Realismus A, B,

Sozialistischer Wettbewerb (1979) Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Ideologische Grundlagen Der SW. gilt als objektive Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Produktionsweise und des sozialistisch-kommunistischen Aufbaus. Er wird begründet mit dem prinzipiellen Wandel des Charakters der Arbeit im Sozialismus, einem veränderten Gesellschaftlichen ➝Bewußtsein der arbeitenden…

DDR A-Z 1979

Gesundheitswesen (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Struktur- und Organisationsprinzipien Das G. ist staatlich organisiert. Struktur und Organisation gleichen weitgehend, sieht man von dem niedrigen Prozentsatz privat praktizierender Ärzte und Zahnärzte, der Existenz kirchlicher Krankenhäuser und Pflegeheime z. B. ab, denen des G. der UdSSR. Das System ist durchgängig gegliedert in Hygiene-Aufsicht, Arzneimittelversorgung und Apotheken-Wesen und die „Medizinische Betreuung der Bevölkerung“, die ihrerseits aufgeteilt ist auf den „Sektor der stationären Betreuung“, d. i. das Krankenhauswesen, und den „Sektor der ambulanten Betreuung“, d. i. die medizinische Versorgung außerhalb des Krankenhauses. Diese wiederum ist gegliedert in die Einrichtungen des „Betriebsgesundheitsschutzes“ und die „territoriale Organisation der ambulanten Betreuung“. Auf der Kreisebene, also in jedem der 189 Land- und 27 Stadtkreise sowie in den 8 Stadtbezirken von Berlin (Ost) sind diese Einrichtungen der medizinischen Betreuung administrativ zusammengefaßt als „Medizinische Einrichtungen des Kreises“ (z. T. auch noch unter den älteren Bezeichnungen „Vereinigte Gesundheitseinrichtungen“ oder „Medizinisches [S. 475]Zentrum des kommunalen Gesundheitswesens“) und werden medizinisch geleitet von einem „Ärztlichen Direktor“, der dem Kreisarzt als Leiter der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“ (bzw. der Stadt) untersteht. Unter dieser gemeinsamen Leitung sind die Sektoren, voneinander gesondert und hierarchisch gegliedert, je einer „Leiteinrichtung“ unterstellt. Das ist im ambulanten Sektor die Kreispoliklinik, der Ambulatorien und Staatliche Arzt- und Zahnarztpraxen nachgeordnet sind, daneben auch die wenigen noch „hauptberuflich in eigener Niederlassung tätigen Ärzte“ (und Zahnärzte). Im Betriebs-G. stehen unter der Leitung der „Kreisinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“ die Betriebspolikliniken, Betriebsambulatorien, Arztsanitäts- und Schwesternsanitätsstellen. In den 14 Bezirken und in Berlin (Ost) ist das G. unter der Leitung des Bezirksarztes in der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Bezirks“ (in Berlin [Ost] unter dem Leiter der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Magistrats) zusammengefaßt. Übergeordnet ist als staatliche Leitung des Gesundheits- und Sozialwesens das Ministerium für Gesundheitswesen. Die politische, auch die gesundheitspolitische Steuerung liegt indessen beim Politbüro und beim Sekretariat des ZK der SED mit dessen Abteilung Gesundheitswesen unter der Leitung des Mediziners Dr. Werner Hering. II. Besondere Medizinische Dienste Neben dem Staatlichen G. im engeren Sinn gibt es „Medizinische Dienste“ (MD) bei anderen Zweigen der staatlichen Organisation, nämlich je einen MD der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei und des Verkehrswesens (Ministerium für Verkehrswesen) und schließlich den Sportmedizinischen Dienst des Staatlichen Komitees für Körpererziehung und Sport beim Ministerrat. Mit dem „Staatlichen G.“ des Ministeriums für G. sind diese MD nur lose koordiniert. Sie haben jedoch im wesentlichen gleiche Einrichtungen und die gleiche Arbeitsweise. III. Einrichtungen des Gesundheitswesens A. Das Krankenhauswesen Das Krankenhauswesen unterscheidet sich nicht wesentlich von dem der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt (Anfang 1977) 571 Anstalten mit ca. 180.000 Betten, d. s. 107,5 Betten auf 100.000 Einw. (Bundesrepublik: 111,8). Nur 89 Krankenhäuser mit 12.997 Betten sind noch in Händen der Religionsgemeinschaften oder „sonstiger privater Eigentümer“. 1950 waren es 299 Anstalten mit 19.429 Betten. 8 davon sind Psychiatrische Anstalten (unter insgesamt 44). Die mittlere Anstaltsgröße liegt mit 316 Betten hoch (Bundesrepublik: 210). 43 v. H. aller Krankenhäuser haben weniger als 200 Betten (Bundesrepublik: 66 v. H), 16,3 v. H. mehr als 600 Betten (Bundesrepublik: 5,9 v. H.). Ein „Prozeß der Konzentration“ der Betten auf größere Krankenhäuser wird planmäßig vollzogen. Gliederung in Fachabteilungen ist die Regel; Betten ohne Fachzuordnung machen nur 0,4 v. H. aus (Bundesrepublik: 2,1 v. H.); die Hauptfachrichtungen Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Kinderheilkunde nehmen rd. 56,4 v. H. aller Betten in Anspruch (Bundesrepublik: 46,9 v. H.), die Psychiatrie 18,3 v. H. (Bundesrepublik: 17,9 v. H.). In jedem Kreis und jedem Bezirk hat ein Krankenhaus als Kreis- bzw. Bezirkskrankenhaus im Verhältnis zu den anderen Krankenhäusern des Bereichs die Aufgaben einer „Leiteinrichtung“, im Rahmen der stationären Versorgung der Bevölkerung aber etwa die Funktion eines Krankenhauses der Regel- bzw. der Zentralversorgung in der Bundesrepublik. 10,4 v. H. aller Betten befinden sich in Kliniken von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten (Bundesrepublik: 6,8 v. H.). Die Ausrüstung der kleinen und mittleren Krankenhäuser nähert sich nur langsam dem Standard von Anstalten vergleichbarer Funktion in westlichen Industrieländern; Krankenhäuser der Zentralversorgung hingegen stehen in der medizin.-technischen Ausrüstung hinter denen westlicher Ländern wenig, Hochschulkliniken kaum zurück. Das gilt jetzt auch für die hochtechnisierten Zweige von Diagnostik und Therapie. Die Zahl der Zugänge je Bett im Jahr (die Nutzungsdichte) beträgt 15,9 (Bundesrepublik Deutschland 18,5), die Mittlere Verweildauer 16,2 (16,3), der Bettennutzungsgrad 0,71 bzw. 0,83 (alles ohne Psychischkranke und Tuberkulosekranke — bei diesen ist die Mittlere Verweildauer 135,3 bzw. 147,6 bei 24,9 bzw. 21,4 Betten auf 10.000 Einwohner). In früherer Planung („Rahmenkrankenhausordnung“ 1951) war den Krankenhäusern die Führung in der medizinischen Versorgung überhaupt zugedacht: jedes Krankenhaus sollte mit einer Poliklinik oder einem Ambulatorium verbunden sein und in dieser „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ die Funktion des Gesundheitszentrums in einem fest umgrenzten „Versorgungsbereich“ haben, sein Ärztlicher Direktor für die „medizinische Betreuung“ darin verantwortlich sein. Funktionell ist diese „Einheit der ambulanten und stationären Betreuung“ 1971 aufgegeben worden, administrativ besteht sie jedoch weiter. Nach wie vor wird in der DDR von der „Funktionseinheit Krankenhaus/Poliklinik“ gesprochen. B. Polikliniken, Ambulatorien und staatliche Praxen Im Zuge der Verstaatlichung des G. sind seit 1947 [S. 476]Polikliniken und Ambulatorien in allen Land- und Stadtkreisen errichtet worden. Staatliche Arzt- und Zahnarztpraxen kamen von 1956 an hinzu. Nach jetzigen Normen soll eine Poliklinik (P) mindestens 5 fachärztliche Abteilungen, 1~zahnärztliche Abteilung, Einrichtungen für die physikalische Therapie und 1~Apotheke umfassen. 1~Ambulatorium, mindestens 2 fachärztliche Abteilungen (Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde) und 1~zahnärztliche Abteilung; Fachärzte weiterer Fachrichtungen aus der übergeordneten Poliklinik halten hier regelmäßige Sprechstunden. Polikliniken wie Ambulatorien sollen nach dem „Dispensaire-Prinzip“ arbeiten (vgl. Abschnitt VI). Als Kreis- bzw. Bezirkspoliklinik ist jeweils eine P „Leiteinrichtung“ im Territorialsystem der ambulanten medizinischen Versorgung, der alle übrigen Einrichtungen dieses Sektors nachgeordnet und fachlich unterstellt sind. Für ihre personelle und apparative Ausrüstung sind Normen festgelegt, die ihr ermöglichen sollen, die Aufgaben der zentralen Einrichtung zu erfüllen. Diese Normen werden nur sehr langsam erreicht (vgl. Abschn. IX). Der Versorgungsbereich des Ambulatoriums im territorialen System wird je nach Wohndichte durch staatliche Arztpraxen und Zahnarztpraxen untergliedert. Die feste Aufteilung in „Arztbereiche“ allerdings ist mit der Einführung der freien Arztwahl in der Grundversorgung Ende 1973 entfallen (vgl. Abschn. IX). Staatliche Praxen sind überwiegend frühere Einzelpraxen niedergelassener Ärzte und Zahnärzte in ländlichen Gebieten; vereinzelt sind Neubauten errichtet worden. Den Ambulatorien und staatlichen Arztpraxen sind regelmäßig Gemeindeschwesternstationen zugeordnet; nach Möglichkeit sind sie ― ebenso wie die Hebammen ― im gleichen Hause untergebracht. Neben den Ambulatorien gibt es an kleineren Krankenhäusern ländlicher Gebiete Ambulanzen, die direkt von den Krankenhausärzten versorgt werden. Bestand Anfang 1977: 318 P. (ohne Betriebs-P. und ohne Universitäts-P.), davon 127 noch in organisatorischer Vereinigung mit einem Krankenhaus; 641 Stadt- und Landambulatorien, davon 45 bei einem Krankenhaus; 1.058 Ambulanzen, 1.622 Staatliche Arzt- und 998 Zahnarztpraxen. Zugeordnet 5.146 Gemeindeschwesternstationen (neben noch 183 Konfessionellen Stationen; 1950 war das Verhältnis 2.620 zu 944). Außerdem bestehen noch 1213 private Arztpraxen. C. Das Betriebsgesundheitswesen Schon 1947 ist von der sowjetischen Besatzungsmacht großen Betrieben aufgegeben worden, medizinische Untersuchungs- und Behandlungsstellen zu errichten und zu unterhalten. Ihre Aufgaben gingen also von Anfang an über die traditioneller deutscher Werkärzte hinaus. Seit 1954 gelten die folgenden Richtwerte nach Beschäftigtenzahlen für Betriebe der produzierenden Wirtschaft, des Verkehrs und der Landwirtschaft (in Klammern die Richtwerte für Betriebe der übrigen Wirtschaft, der Verwaltung und des Schul- und Hochschulwesens): von 50 bis zu 200 (150–500) die Gesundheitsstube mit neben amtlicher Besetzung durch Kräfte des Deutschen Roten Kreuzes; bei 200–500 (500–1.000) die Schwesternsanitätsstelle (a) mit medizinischem Arbeitsplatz für die Betriebsschwester und Sprechstunden des (nebenamtlich tätigen) Betriebsarztes; bei 500–1000 (1000–3.000) die Arztsanitätsstelle (b) mit Arbeitsplatz für den in Teilzeit tätigen Betriebsarzt, die Betriebsschwester und den Medizinischen Assistenten (Betriebshygieneinspektor); bei 2.000–4.000 (über 3.000) das Betriebsambulatorium © mit Arbeitsplätzen für mindestens 2 (vollbeschäftigte) Ärzte und 1~Zahnarzt neben den Betriebsschwestern und Betriebshygieneinspektoren; oberhalb 4.000 die Betriebspoliklinik (d) mit mindestens 5 fachärztlichen und zahnärztlichen Behandlungsabteilungen. Für manche Wirtschaftszweige sind die Richtwerte höher angesetzt. Das Personal gehört dem Staatlichen Gesundheitsdienst an; auf Auswahl und Arbeitsweise nehmen die Betriebe und die Betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen starken Einfluß. Bestand Anfang 1977: (a) 1.291; (b) 2.084; © 306; (d) 112. In diesen Einrichtungen sind rd. 2.100 „hauptberufliche“ und rd. 1.800 „nebenberufliche“ Betriebsärzte tätig. Um die Belegschaften auch kleinerer Betriebe in die „arbeitsmedizinische Betreuung“ einbeziehen zu können, wird der Funktionsbereich der Einrichtungen seit einigen Jahren an vielen Stellen auf mehrere Betriebe erstreckt („Betriebsarztbereiche“ — siehe unten). Damit konnte die „regelmäßige Betreuung“ auf 65,2 v. H. aller Beschäftigten ausgedehnt werden. Aber auch so gelingt die Einbeziehung der Beschäftigten in Kleinbetrieben und Landwirtschaft noch nicht. Deshalb werden auch „ambulante Einrichtungen außerhalb des Betriebs-G.“ beteiligt. Sie versorgen jetzt 7, 3 v. H. aller Beschäftigten arbeitsmedizinisch. Aufgaben: Ambulante (Sprechstunden-)Beratung und Behandlung (auch betriebsfremder Personen, insbesondere der Familienangehörigen von Beschäftigten) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, Erste Hilfe bei Unfällen, vor allem aber „prophylaktische“ und „metaphylaktische“ Versorgung der Beschäftigten im Sinne einer umfassenden Präventivmedizin nach dem Dispensaire-Prinzip (siehe Abschn. V) und arbeitshygienische Überwachung aller Beschäftigten, zumal derjenigen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind, sowie der Frauen und der Jugendlichen; Unfallverhütung und Überwachung der Betriebsküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten G. kann auf eine einheitliche Lenkung auch des Betriebs-G. [S. 477]nicht verzichtet werden. Diese bereitet jedoch Schwierigkeiten: Die Aufgaben der Untersuchung und Behandlung und der vor- und nachsorgenden Überwachung gehören ihrer Natur nach der allgemeinen ambulanten Versorgung der Bevölkerung an; sie sind aus organisatorischen Gründen bei den Betrieben angesiedelt und verlangen nach Koordination mit dem „territorialen“ System der medizinischen Versorgung. Die arbeits- und industriehygienischen Aufgaben dagegen sind weitgehend spezifisch für die verschiedenen Wirtschaftszweige. Sie verlangen nach zentraler Lenkung für jeden Industriebereich u. ä. Dafür ist hier das Prinzip der „Leiteinrichtung“ modifiziert worden: Innerhalb jedes Industriezweiges wird das B. von einer großen Betriebspoliklinik als Leiteinrichtung für die speziellen Erfordernisse der Arbeitshygiene koordiniert: „Für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und Arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan zur Entwicklung … des G., Juli 1960). Dafür bestehen bei Betriebspolikliniken 40 Arbeitshygienische Abteilungen und 139 Arbeitshygienische Untersuchungsstellen. Zentrale Leitstelle ist das <➛Zentralinstitut für Arbeitsmedizin> in Berlin (Ost). Zugleich aber sind alle Einrichtungen des Betriebs-G. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und der Aufsicht der „Kreisinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“ unterstellt, von denen es 113 gibt und deren Leiter häufig zugleich Leiter der größten Betriebspoliklinik im Kreis ist. In den großen Industriestädten sind „Zentrale Betriebspolikliniken“ eingerichtet mit z. T. unterschiedlicher Zuständigkeit für die Industriebetriebe. Betriebsarztbereiche (vgl. dazu Abschn. IV) verschaffen auch kleineren Betrieben die Versorgung durch hauptamtliche Betriebsärzte und ermöglichen dort Dispensaire-Überwachung. So sind in den Einrichtungen des Betriebs-G. (in Klammern die entsprechenden Zahlen anderer ambulanter Einrichtungen) im Jahre 1976 vorgenommen worden: 303.515 (62.479) Einstellungsuntersuchungen und 875.873 (231.263) Überwachungsuntersuchungen, das waren 89,3 (94,3) v. H. des Solls, und zudem 910.216 (642.606) „sonstige gesetzlich geforderte Vorsorgeuntersuchungen“, insgesamt also 3.025.952 gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen bei rd. 7,5 Mill. Arbeitern, Angestellten und Lehrlingen; außerdem noch 966.087 (890.018) „sonstige Vorsorgeuntersuchungen“, überwiegend wohl Krebs-Früherkennungs- und prophylaktische Kreislaufuntersuchungen. Im Vergleich zu den arbeitshygienischen Aufgaben ist die Tätigkeit in Diagnostik und Behandlung von Krankheiten gering: Im Betriebs-G. finden weniger als 9 v. H. aller ärztlichen Behandlungen der staatlichen Einrichtungen statt. IV. Bereichsgliederung Der zentralistische Aufbau des G. trägt eine natürliche Tendenz zur Reglementierung der Zuständigkeit jeder Einrichtung für örtliche bzw. regionale Bereiche in sich. In der Organisation der Einrichtungen in Kreisen und Bezirken hat sich das frühzeitig abgezeichnet (1951). Jedes Krankenhaus, jede Poliklinik und jede ihr nachgeordnete Einrichtung, auch jeder einzelne Arzt sollten einen fest umschriebenen Versorgungsbereich „betreuen“. Dem Bereichsarzt sollten auch die Aufgaben der Hygieneaufsicht in seinem Bereich zukommen. Der Nutzen einer ständigen Steuerung der Behandlung und der Überwachung und Führung jedes Patienten scheint offensichtlich. Freie Arztwahl war damit nicht vereinbar. Sie wurde praktisch aufgehoben, formal darauf beschränkt, daß innerhalb einer „zuständigen“ Einrichtung zwischen mehreren Ärzten der gleichen Fachrichtung, falls vorhanden, die Wahl frei blieb. Krankenhaus und Poliklinik jeder Gebietseinheit wurden organisatorisch zusammengefaßt. Jeder Facharzt sollte seine Patienten aus der Sprechstunde ggf. im Krankenhausbett weiterbehandeln. Damit sollte ein besonders rationeller Verlauf von Diagnostik und Behandlung erreicht werden. Für die knappen diagnostisch-technischen Einrichtungen schien damit eine optimale Nutzung ermöglicht. Diese Regelung hat sich jedoch organisatorisch nicht durchhalten lassen; sie ist 1971 aufgegeben worden. Von ihr zeugt in vielen Kreisen noch die Bezeichnung „Funktionseinheit Krankenhaus/Poliklinik“. Die Einsparung vermeidbarer diagnostisch-technischer Wiederholungsuntersuchungen vor und nach Krankenhausaufnahme und die Kommunikation zwischen Ärzten beider Sektoren stellen nach deren Trennung sehr schwierige organisatorische Aufgaben. Der Aufhebung der freien Arztwahl ist der Großteil der Bevölkerung mit Kritik begegnet. Vorbereitung und Beschlüsse des VIII. Parteitags der SED (1971) sind darauf schließlich eingegangen. Im „Gemeinsamen Beschluß …“ (vgl. Abschn. IX) vom 25. 9. 1973 ist das Recht aller Bürger ausdrücklich bestätigt worden, wenigstens in der Grundversorgung durch Allgemeinärzte und Kinderärzte „den Arzt ihres Vertrauens (Hausarzt) zu wählen und ohne Schwierigkeiten dessen Rat einzuholen und seine Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Das „Bereichsarztsystem“ ist damit aufgegeben worden. Für die übrige fachärztliche Versorgung und für die Ambulatorien, Polikliniken und Krankenhäuser als Institutionen besteht das Prinzip des Versorgungsbereichs weiter. Das Betriebs-G. hat auch in dieser Hinsicht frühzeitig eine Sonderstellung erlangt und behalten. Die Beschäftigten können sich dem direkten Zugriff der Einrichtung ihres Betriebes nicht entziehen. Da [S. 478]diese Einrichtungen ― anders als in den meisten westlichen Ländern ― auch Krankheitsbehandlung wahrnehmen und diese auch die Familienangehörigen der Beschäftigten umfassen darf, entstehen hier Überschneidungen, aber auch Ausweichmöglichkeiten mindestens bei Krankheiten mit Bettlägerigkeit. Das bringt Schwierigkeiten des Übergangs und der Kommunikation zwischen Ärzten des Betriebs-G. und des territorialen Systems mit sich, für die befriedigende Lösungen bisher nicht gefunden worden sind. V. Vor- und Nachsorge --- Das Dispensaire-Prinzip Frühzeitig ist im G. der DDR — dem Vorbild der UdSSR folgend — das Prinzip der Vorbeugung („Prophylaxe“) in der Medizin (also Gesundheitserziehung, Vorsorge und Krankheitsfrüherkennung) betont die Mitwirkung an der Gesundheitserziehung zur Aufgabe aller Fachkräfte in der medizinischen Versorgung gemacht worden. Dem dienen die „Kabinette“ und „Ecken“ der Gesundheitserziehung in allen Krankenhäusern und Polikliniken. Es gehört zur Pflicht aller Ärzte, ein Achtel ihrer Arbeitszeit für Gesundheitserziehung zu verwenden. Zentrale Leiteinrichtungen sind das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung und das Deutsche Hygienemuseum (in Dresden seit 1911), dieses vor allem für die Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterial. Für die präventivmedizinische Arbeit im weitesten Sinn ist (ursprünglich in der UdSSR) das Dispensaire-Prinzip entwickelt worden. „Dispensaire“ ist die (aus dem Französischen übernommene) russische Bezeichnung medizinischer Beratungs- und Behandlungsstellen für bestimmte Krankheiten. Jetzt kennzeichnet das Wort die Zentralisierung von Verhütung („Prophylaxe“), Früherkennung (durch „Reihenuntersuchungen“, neuerdings auch „Siebuntersuchungen“ ― vgl. in der Bundesrepublik „Filteruntersuchungen“) und Behandlung einer bestimmten Krankheit mitsamt der Nachsorge („Metaphylaxe“) für diese Kranken und deren Rehabilitation ― also ein Arbeitsprinzip, nicht unbedingt eine besondere Einrichtung. In diesem Sinne wird das Dispensaire-Prinzip auf vielerlei verbreitete chronische Krankheiten angewandt, zumal solche, die das Leistungsvermögen nachhaltig beeinträchtigen: Tuberkulose, Krankheiten des Kreislaufs (Bluthochdruck) und seiner Organe, Diabetes, Magenkrankheiten, Rheumaleiden usf., aber auch für psychische Störungen bei Jugendlichen u. a. Die Zentralisierung bei bestimmten Einrichtungen wird am besten mit der Bezeichnung „…-Zentrum“ verdeutlicht. Soll die medizinische Versorgung der Gefährdeten und Kranken auf bestimmten Gebieten möglichst vollzählig gelingen, so ist eine „Meldepflicht“ (Anzeigepflicht) naturgemäß das meistversprechende Mittel der Erfassung. Demgemäß sind nach der Tuberkulose und den Geschlechtskrankheiten einer solchen Anzeigepflicht unterworfen worden auch Geschwulstleiden (1951), Diabetes, Fehlbildungen und schließlich psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen (1954). Von diesen Krankheiten abgesehen hat das Dispensaire-Prinzip Bedeutung vor allem im Betriebs-G., dessen Einrichtungen z. T. damit eine wirksame Früherfassung und -behandlung chronischer Krankheiten unter Erhaltung der Leistungsfähigkeit erzielen. Versucht wird, das Prinzip auch in den Polikliniken durchzusetzen, indem die Behandlung bestimmter Krankheiten bei Ärzten zusammengefaßt wird, die sich darauf spezialisieren. Vorsorge und Früherkennung haben ihre Schwerpunkte in der Überwachung aller Schwangeren, in der Jugendgesundheitspflege und im Betriebsgesundheitsschutz. Ein dichtes Netz von Schwangerenberatungsstellen, seit der Freigabe der Schwangerschaftsunterbrechung verbunden mit einem Netz von Ehe- und Sexualberatungsstellen, dient dem ersten Schwerpunkt (Mutterschutz; Schwangerschaftsverhütung und -Unterbrechung). Jugendgesundheitspflege beginnt mit der Mütterberatung, deren Tätigkeit sich bis zum Ende des 3. Lebensjahres auf jedes Kindes erstrecken soll. Ihre Aufgabe umfaßt die Überwachung der körperlichen und geistigen Entwicklung und die Früherkennung von Fehlbildungen, Krankheiten und Entwicklungsstörungen, die Schutzimpfungen und die Rachitisprophylaxe, daneben auch die Beratung der Eltern in medizinischen und sozialen Fragen. Bestand Anfang 1977: 252 Hauptstellen mit 2.380 Neben- und 7.351 Außenstellen (in den Neben- und Außenstellen Sprechstunden nur in größeren Abständen). 96,2 v. H. aller Säuglinge werden dort ärztlich überwacht, davon 83,0 v. H. schon innerhalb der ersten 4 Lebenswochen; nur 1,7 v. H. werden später als 7 Wochen nach der Geburt erstmals vorgestellt. Noch im 2. Lebensjahr liegt der Anteil der überwachten Kinder bei 71,8 v. H. 1976 sind 2.603.679 Beratungen geleistet worden, 90,4 v. H. davon durch Ärzte, und zwar fast ausschließlich Fachärzte und Ausbildungsassistenten der Kinderheilkunde. Fast 488.700 Hausbesuche haben stattgefunden, d. s. 2,5 pro Lebendgeborenen. 36.430 Kinder sind in Dispensaire-Überwachung genommen worden. Sie umfaßt in erster Linie Fehlbildungen und Stoffwechselstörungen, aber auch psychische und körperliche Entwicklungs- und neuerdings auch Ernährungsstörungen. Vom Kindergartenalter bis zur Schulentlassung baut der Jugendgesundheitsschutz auf Reihenuntersuchungen auf: Vorgeschrieben sind 2 „Einschulungsuntersuchungen“ — vor und nach der Einschulung — und je 1~Untersuchung in der Unter-, Mittel- und Oberstufe. Dabei werden (in der gleichen Reihenfolge — 1976) 95,6 / 99,8 / 93,5 / 96,0 / 97,4 v. H. der Schüler erfaßt. Die Ausführung liegt vielfach noch [S. 479]bei Allgemeinärzten (mit Zuständigkeit nach dem Bereichsarzt-Prinzip), z. T. aber schon bei Jugendärzten, d. s. speziell fortgebildete Kinder- oder Allgemeinärzte. Ziel ist, Krankheiten und Schwächen früh zu erkennen und der Behandlung zuzuführen; folgenschwere Krankheitszustände werden in Dispensaire-Überwachung genommen. Fehlbildungen, Körperbehinderungen und psychische Störungen einschließlich Krampfleiden sowie Schädigungen des Seh- und des Hörvermögens bei Kindern und Jugendlichen unterliegen dafür schon seit 1954 der Anzeigepflicht. Angestrebt wird auf diesem Wege die rechtzeitige Vorbereitung einer eventuell erforderlichen Rehabilitation, jedenfalls aber die Sicherung voller Schulbildung und Berufsfähigkeit. Mit dem Beginn der Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit geht der Jugendgesundheitsschutz auf das Betriebs-G. über. Jugendliche unterliegen hier wie alle Beschäftigten, die besonderen Risiken in der Berufsarbeit ausgesetzt sind (Arbeit unter Hitze-, Chemikalien- u. ä. Belastung), und wie Schwangere besonderer prophylaktischer Überwachung. Auch dies geschieht durch Reihenuntersuchungen u. dgl. und bei Aufdeckung von Krankheitszeichen durch Dispensaire-Überwachung (Arbeitshygiene). Vom Jahr 1980 an sollen „komplexe Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen“ für alle in Produktionsbetrieben beschäftigten Jugendlichen und für die in der oben genannten Weise Exponierten stattfinden. Das Ministerium für Gesundheitswesen entwickelt dafür seit 1976 ein Modell an 280.000 beschäftigten Jugendlichen und Erwachsenen. VI. Medizinisches Personal A. Ärzte und Zahnärzte Ärzte (Ä) und Zahnärzte (ZÄ) sind in dem staatlichen G. der DDR grundsätzlich im Angestelltenverhältnis tätig. Freiberuflich „in eigener Praxis tätige Ä“ (ZÄ) sind als Übergangserscheinungen begrenzter Dauer zu verstehen. Die Zulassung zum Studium der Medizin und der Zahnmedizin setzt die Ableistung eines 1jährigen Krankenpflegepraktikums voraus. Das medizinische Studium dauert 6, das zahnmedizinische („stomatologische“) 5 Jahre. Ein neuer Studienplan ist 1975 eingeführt worden. Das Studium ist streng schulmäßig angelegt. In „vorlesungsfreien Zeiten“ sind Praktika abzuleisten. Das 6. Studienjahr der Mediziner wird in der Stellung des „Pflichtassistenten“ bei Krankenhäusern auch außerhalb der Hochschuleinrichtungen verbracht. Es schließt mit einem Kolloquium, das gesamte Studium danach mit dem Diplomexamen, formal einem Hochschul-, nicht Staatsexamen, ab (Diplomordnung vom 21. 1. 1969 — GBl. II, S. 105). Es verlangt den Nachweis, daß der Kandidat „eine bestimmte wissenschaftliche Aufgabe unter Anleitung erfolgreich lösen kann“. Die Approbation wird nur nach Ablegung des Diplomexamens erteilt (Approbationsordnung vom 13. 1. 1977 — GBl. I, S. 30 bzw. 34), der Doktortitel kann erst nach Erlangung des Diploms erworben werden, also nicht während des Studiums, sondern erst während der Facharztausbildung oder im Anschluß daran in einer „Aspirantur“ bei einer Forschungseinrichtung (Aspirantenordnung vom 22. 9. 1972 — GBl. II. S. 648). Die Promotion zum Dr. med. verlangt „Forschungsergebnisse, die dazu beitragen, das wissenschaftliche Niveau in Medizin und Stomatologie weiterzuentwickeln“; der Kandidat muß „nachweisen, daß er wissenschaftliche Aufgaben erfolgreich lösen und Wege für ihre praktische Nutzung weisen kann“ (Promotionsordnung A vom 21. 1. 1969 — GBl. II. S. 105). Die nächste Stufe der akademischen Grade in der Medizin (und Stomatologie) ist der „Doktor der Medizinischen Wissenschaften“ (Dr. sc. med.). Er entspricht der früheren Habilitation (Promotionsordnung B). Die ärztliche Approbation berechtigt für sich allein nur zur ärztlichen Tätigkeit als „Ausbildungsassistent“ (oder als „Ausbildungskandidat“ in einer Forschungseinrichtung). Verantwortliche ärztliche Arbeit im ambulanten wie im stationären Sektor des G. setzt die (staatliche) Anerkennung als Facharzt (FA) voraus, sei es die des „FA für Allgemeinmedizin - Praktischer Arzt“, sei es die für ein Spezialgebiet („Fachrichtung“). Der Entwurf einer neuen Facharzt-/Fachzahnarztordnung, die die Facharztordnung von 1967 ablösen soll, ist Ende 1977 veröffentlicht worden. Danach wird es künftig 31 Fachrichtungen für Ärzte und 3 für Zahnärzte geben, die Allgemeinmedizin und die Allgemeine Stomatologie eingeschlossen (in der Bundesrepublik 26 einschl. Zahnmedizin). Die Unterschiede liegen in der Anerkennung der „ökologischen“ Fächer (Arbeitshygiene, Hygiene, Mikrobiologie, Sozialhygiene), aber auch einiger anderer außerklinischer Fächer, wie der Sportmedizin und der Physiotherapie als selbständige Fachrichtungen in der DDR; für die Aufgliederung der Inneren Medizin nach EG-Regeln bleibt es in der DDR bei Subspezialitäten. In der Stomatologie ist der Kinderstomatologe nach sowjetrussischem Vorbild eingeführt worden; eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychiater, wie er in der Bundesrepublik existiert, ist in der DDR nicht vorgesehen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll der Erwerb mehrerer Facharztqualifikationen zulässig, jedoch von besonderer Genehmigung abhängig sein. Daneben bleibt eine Vielzahl von Subspezialitäten bestehen. Die Ausbildung zum Facharzt („Weiterbildung“) findet in hierfür zugelassenen Kliniken, Polikliniken und anderen Einrichtungen des G. unter der Verantwortung von Weiterbildungsleitern statt. Sie [S. 480]schließt Lehrgänge zum Erwerb des theoretischen Wissens auf dem Fachgebiet ein. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung in Form eines Kolloquiums ab. Sie soll einheitlich maximal 5~Jahre dauern. Aber schon nach 4 Jahren soll die Meldung zum Kolloquium zulässig sein. Zweitausbildungen werden 3 Jahre brauchen (in der Bundesrepublik je nach Fachgebiet 5 oder 4 bzw. 4 oder 3 Jahre). Die „fachliche und methodische Anleitung und Koordinierung“ der Weiterbildung obliegt der Akademie für Ärztliche Fortbildung und ihren Bezirksakademien mit dafür gebildeten Fachkommissionen. Die Staatliche Anerkennung wird vom örtlich zuständigen Bezirksarzt erteilt. Wer die Weiterbildung nicht erfolgreich abschließt, darf nur unter „Anleitung“ eines Facharztes (Fachzahnarztes) weiter tätig sein. Während der Weiterbildung soll der Ausbildungsassistent Gelegenheit zum Erwerb des Doktorgrades (Promotion A) erhalten. Dafür wird er für längstens 48 Arbeitstage von der Arbeit freigestellt. Die Stellen für die Facharztausbildung („Ausbildungsstellen“) sind kontingentiert. Damit wird der Zugang zu den Fachgebieten gelenkt. Künftig sollen 25 v. H. aller Ärzte als „Facharzt für Allgemeinmedizin“ tätig sein. Für die Ausbildung in den Subspezialitäten finden Lehrgänge bei der Akademie für Ärztliche Fortbildung und bei den Bezirksakademien statt. Bestand an Ä Anfang 1977: 32.097, d. i. 1 A. auf 523 Einw. (Bundesrepublik: 505 Einw.). Ca. 65 v. H. der Ä. besitzen die FA-Anerkennung (einschl. FA für Allgemeinmedizin); die Aufgliederung auf die Fachrichtungen wird nicht veröffentlicht. Im stationären Sektor waren 10.566 Ä. beschäftigt, im ambulanten Sektor 15.784. Indessen dürfen diese Zahlen nur unter Vorbehalt verwendet werden: „Teilbeschäftigung“ ist sehr häufig; darum werden alle Zahlen beschäftigter Ä (und ZÄ) auf „Vollbeschäftigteneinheiten“ umgerechnet angegeben, also die geleisteten Anteile der vollen Wochenarbeitszeit in der beschäftigenden Einrichtung aufgerechnet. Da sehr viele Ä. bei verschiedenen Einrichtungen in Teilbeschäftigung stehen, wirkliche Teilzeitarbeit aber kaum vorkommt, ist die Zahl der Vollbeschäftigungseinheiten größer als die Zahl der tatsächlich tätigen Ä. Ein großer Teil der Ä. arbeitet also mehr als die übliche Wochenarbeitszeit; eine besondere Rolle spielt dabei die Nebentätigkeit von „in eigener Niederlassung tätigen Ä“ in staatlichen Einrichtungen. In den ambulanten Einrichtungen waren. gerechnet in Vollbeschäftigteneinheiten, Anfang 1977 „vollbeschäftigt“ tätig: 13.750,2 Ä, in „Zusatztätigkeit“ 1023,5, teilzeitbeschäftigt 1.009,8. Tatsächlich dürften von allen berufstätigen Ä. rd. 35 v. H. ihrer Hauptbeschäftigung in einer stationären Einrichtung, 43 v. H. in einer ambulanten Einrichtung nachgehen. Etwa 17 v. H. sind überwiegend von anderen Tätigkeiten absorbiert, vor allem von Verwaltungsaufgaben, von den obengenannten Medizinischen Diensten, von der nichtklinischen Forschung und schließlich ― zu nicht bekanntgegebenen Anteilen — von Beratungsstellen und von der Hygiene-Aufsicht. „In eigener Niederlassung“ waren 1.213 Ä. tätig, gegenüber ca. 3.200 im Jahr 1960; das sind nur 3,8 v. H. aller berufstätigen Ä. immerhin aber ein Achtel der in der ambulanten Versorgung tätigen Ä; ihr Leistungsanteil ― der nicht veröffentlicht wird ― dürfte noch erheblich höher liegen. Der Altersaufbau dieser Gruppe ist jedoch äußerst ungünstig; seit 1949 sind neue Niederlassungen auf seltene Ausnahmen beschränkt gewesen. Die Zahl der freiberuflich tätigen Ä. wird also rasch weiter abnehmen (Abnahme von 1973 bis Anfang 1977 um 26 v. H.). Die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium (einschl. Zahnmedizin) betrug 1976 2.161 (1493 Mediziner, 668 Zahnmediziner — darunter 812 und 323 Frauen, d. s. 52,5 v. H.), die Zahl der Absolventen 1519 (1.119 Mediziner, 400 Zahnmediziner — darunter 746/303 Frauen = 69,1 v. H.). Daraus resultiert ― bei noch immer ungünstiger Altersgliederung der gegenwärtig berufstätigen Ä. und ZÄ. ― ein jährlicher Nettozuwachs von 1000 Ä (ZÄ s. u.) oder rd. 3,5 v. H. Mit rascher weiterer Zunahme der Zahl berufstätiger Ä. ist also zu rechnen, zumal Ärztinnen nach Heirat die Berufstätigkeit gewöhnlich nicht aufgeben. Das angestrebte gesundheitspolitische Ziel für 1980 (1 A. auf 520 Einw.) ist schon 1976 nahezu erreicht worden. Das Sozialprestige der Ä. dürfte jedoch von einer so hohen Arztdichte mit der Zeit ungünstig beeinflußt werden. Die Situation der ZÄ („Stomatologen“ nach dem russischen Fremdwort) ist stets parallel zu der der Ä. verlaufen; dies gilt für ihre Hochschulbildung, Berufszulassung und Facharztausbildung wie auch für ihre Berufsausübung (die Dentisten sind schon 1949 in die Gruppe der ZÄ überführt. Dentisten neu nicht mehr ausgebildet worden). Für sie spielt aber Tätigkeit im stationären Sektor naturgemäß keine nennenswerte Rolle (583 Betten für Stomatologie, wohl alle an Hochschulkliniken). Auch für die ZÄ schließt ein 5jähriges Studium mit der Diplomprüfung ab. Nach der Approbation ist für jeden Diplomstomatologen die Fachausbildung in der Stomatologie obligatorisch. Sie führt zur staatlichen Anerkennung als FA für Allgemeine Stomatologie (Prakt. ZA), als FA für Kinderstomatologie oder als FA für Kieferorthopädie. Die Ausbildung wird an ambulanten Einrichtungen durchlaufen; dazu gehören Lehrgänge der Akademie für Ärztliche Fortbildung oder der (regional zuständigen) Bezirksakademie. Bestand Anfang 1977: 8.108 ZÄ, d. i. 1 ZA auf 2.070 Einw. (Bundesrepublik: 1934). Von ihnen waren immerhin 1.472 oder 18,2 v. H. „in eigener Niederlassung“, also freiberuflich tätig (Abnahme [S. 481]seit Anfang 1974: 39,5 v. H.). Es bestehen gegenwärtig 998 Staatliche ZA-Praxen, d. s. fast durchweg verstaatlichte Einzelpraxen, die verwaist sind oder deren Inhaber in den staatlichen Dienst übergegangen ist. Fast 5.500 ZÄ arbeiten in Ambulatorien, Polikliniken und Einrichtungen des Betriebs-G. B. Medizinische Fachschul- und Facharbeiterberufe Die medizinischen Fachkräfte ohne Hochschulausbildung sind schon von 1950 bis 1955 nach dem Muster der UdSSR in eine systematische Ordnung gebracht worden, die, trotz vieler Änderungen in dem anfangs sehr schematischen Aufbau, in den Grundzügen bestehengeblieben ist. Unterschieden werden Mittlere medizinische Berufe (Medizin. Fachschulberufe) und Medizinische Facharbeiter- und Handwerksberufe (vor 1976: Medizinische Hilfsberufe). Einheitlich gelten die „Grundsätze für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Jede höhere Stufe der Berufstätigkeit soll auf 2 Wegen erreicht werden können: von der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (bzw. von der Erweiterten Oberschule mit dem Abitur als Abschluß) aus im „Direktstudium“ mit rein schulischer Ausbildung in Fach- bzw. Hochschule mit eingeschobenen Praktika einerseits, andererseits aber von einer Lehr- oder Anlernausbildung im Anschluß an die (vorerst noch) 8klassige allgemeinbildende Schule her mit berufsbegleitenden Lehrgängen (Betriebsschulen und in Abend- oder Fernstudium bei Fach- und Hochschulen). Formal wie praktisch sollen beide Wege zu gleichen Ergebnissen führen, also zu gleichen Diplomen und gleichen Qualifikationen. Die Medizinischen Facharbeiter- und Handwerksberufe (MFB) sind Lehrberufe mit ausbildungsbegleitendem Unterricht; die Ausbildung schließt ab mit dem Facharbeiterbrief. Bisher sind (1976) 11 Berufsbilder neu festgelegt worden: Facharbeiter für Krankenpflege und für Kinderpflege, Masseur. Kosmetikerin. Wirtschaftspflegerin. Wirtschaftskaufmann. Desinfektor und Facharbeiter für medizinische Sektionstechnik sowie die Handwerksberufe Orthopädiemechaniker, Bandagist und Orthopäd. Schuhmacher. Zugangsvoraussetzung ist eine berufsverwandte Erwerbstätigkeit; es handelt sich also (vorerst) um „Erwachsenenqualifizierung“ (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. XII.). Die älteren Facharbeiterberufe Apothekenfacharbeiter (früher: Apothekenhelferin) und Laborgehilfe bestehen weiter. Die Ausbildung dauert 1½ oder 2 Jahre. Der Facharbeiterbrief eröffnet - nach Bewährung in der praktischen Berufstätigkeit- den Zugang zur Fachschule und damit zur Weiterbildung in einem entsprechenden Mittleren medizinischen Beruf, bei den Handwerksberufen den Weg zum Meister. Die Ausbildung der Mittleren medizinischen Berufe (MmB) erfolgt in Fachschulen, die 1960 aus dem allgemeinen Fachschulsystem herausgelöst und als „Medizinische Schulen“ dem Gesundheitsressort zugeordnet worden sind. Sie galten seitdem als Betriebsschulen, und die Absolventen erlangten formal keine „Fachschulqualifikation“, sondern einen Facharbeiterbrief. Seit dem 1. 9. 1974 sind sie Medizinische Fachschulen, bleiben aber den Einrichtungen des G. zugeordnet. Den bisher ausgebildeten Mittleren medizinischen Kräften (MmK) wird, soweit sie sich im Beruf bewährt haben, die „Fachschulqualifikation“ zuerkannt. Fachschulen (FSch) für die Krankenpflege- und die Kinderkrankenpflegeausbildung bestehen in breiter Ausfächerung der Aus- und Weiterbildungsgänge bei allen Bezirkskrankenhäusern und Hochschulkliniken wie auch bei anderen großen Krankenhäusern. Für die übrigen Fachschulberufe sind Aus- und Weiterbildung bei wenigen Medizinischen Fachschulen zentralisiert, so für Hygiene- und Betriebshygieneinspektoren wie für Apothekenassistenten und Pharmazie-Ingenieure an der Ingenieurschule für Pharmazie in Leipzig (mit 2.600 Studienplätzen), für Medizin-Assistenten (früher: Arzthelfer) an einer entsprechenden Fachschule in Berlin (Ost), für „Ökonomen im Gesundheits- und Sozialwesen“ u. a. an der FSch für Gesundheits- und Sozialwesen in Potsdam usf. Insgesamt bestehen (1976) rd. 41.000 Studienplätze, davon für Krankenpflege und Medizinische Assistenz 22.000, für Medizinisch-technische Diagnostik und Therapie 7.000, für „Krippenpädagogik“ 7.600. Die Zahl der Neuzulassungen (1976) betrug 14.723. Voraussetzung für die Zulassung ist Abschluß der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Die Ausbildung zu den Grundberufen dauert 3 Jahre. In der Ausbildung für Krankenpflege und Medizinische Assistenz (Sprechstundenschwester u. ä.) wechselt der Schulunterricht mit Perioden berufspraktischer Ausbildung; das 3. Jahr wird in „überwiegend vertiefender praktischer Ausbildung“ an einer Gesundheitseinrichtung absolviert. Jeder dieser Ausbildungsgänge schließt mit staatlicher Prüfung und staatlicher Anerkennung ab. Mehrjährige Bewährung in der Berufsarbeit ist Voraussetzung für die Weiterbildung. Sie wird meist im Fernstudium durchlaufen, also neben (reduzierter) Berufsarbeit mit nur periodischem Aufenthalt in der Schule („Hospitationen“). Jede Weiterbildung setzt die „Delegation“ an die FSch durch die Beschäftigungsstätte voraus. Die Dauer der Weiterbildung ist unterschiedlich: sie beträgt bis zu 3 Jahren. „Leiteinrichtung“ für die Aus- und Weiterbildung der MmB ist das Institut für Weiterbildung Mittlerer medizinischer Fachkräfte in Potsdam, das unter Aufsicht und Anleitung der Akademie für Ärztliche Fortbildung steht und vor allem Lehrpläne, Lehrmaterial u. ä. erarbeitet. Für die Lehrkräfte an Medizi[S. 482]nischen FSch ist das Berufsbild des „Medizinpädagogen“ mit einem 4jährigen Ausbildungsgang an der Humboldt-Universität in Berlin (Ost) und Abschluß durch das Diplomexamen geschaffen worden. Das Weiterbildungsprinzip hat zu größerer Durchlässigkeit zwischen den Berufen in vertikaler Richtung beigetragen; von der Lehrausbildung her kostet der Weg jedoch viel Zeit. Die Grenzen zwischen den Berufen in horizontaler Richtung sind fast undurchlässig. Weitaus die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet die Krankenpflegeausbildung. Die Schwierigkeiten der „Erwachsenenqualifizierung“ im G. sind leicht erkennbar: Ein berufsbegleitendes Abendstudium können nur große Krankenhäuser bieten; Fernstudium zwingt in der medizinischen Ausbildung, die besonders viele praktische Übungen erfordert, zu ausgiebigen „Hospitationen“, die periodisch bei der Fachschule abgeleistet werden müssen. Beides bewirkt eine sehr starke Fluktuation gerade der aktiven Kräfte und beeinträchtigt damit die Stetigkeit der Arbeit in den Einrichtungen der ambulanten wie der stationären Versorgung. Die wichtigsten MmB und ihre Weiterbildungsstufen sind (Auswahl): Krankenschwester (Krschw.) und -pfleger / Operationsschw. / Fachkrschw. f. Intensivmedizin / Fachkrschw. f. Psychiatrie; Sprechstundenschw. / Betriebsschw. / Gemeindeschw. / Gesundheitsfürsorgerin; Kinderkrschw. / Fachschw. f. Intensivmedizin im Kindesalter / Fachschw. f. Kinderpsychiatrie; Hebamme / Gesundheitsfürsorgerin; Medizinisch-technischer (MT) Laborassistent / MT Laborassistent f. Klinische Chemie, f. Bakteriologie-Serologie; f. Histologie / Ltd. MT Laborassistent; MT Radiologie-Assistent / Fachassistent f. Strahlenbehandlung; f. Nuklearmedizin / Ltd. MT Radiologie-Assistent; MT Fachassistent f. Experimentelle Medizin; Physiotherapeut / Arbeitstherapeut / Ltd. Physiotherapeut; Audiometrie-Phoniatrie-Assistent; Hygieneinspektor / Fachhygieneinspektor / Ltd. Hygieneinspektor (und entspr. Arbeitshygieneinspektor); Apothekenassistent / Pharmazie-Ingenieur: Ingenieur f. Biomedizin. Technik; Ökonom im Gesundheits- und Sozialwesen; Zahntechniker / Zahntechnikermeister. VII. Aufwand und Kosten Der Aufwand für das G. ist verhältnismäßig hoch. Die Zahl der Beschäftigten betrug Anfang 1977 415.300 (in Vollbeschäftigten-Einheiten 375.700) Personen. Von ihnen hatten Hochschulabschluß 44.000, Fachschulabschluß 138.000, Facharbeiterausbildung 40.000. Das medizinische Fachpersonal einschl. angelernter Kräfte umfaßt 272.600 Beschäftigte, d. s. 3,8 v. H. aller Arbeiter und Angestellten (Bundesrepublik: 3,3 v. H. unter Einschluß der mithelfenden Familienangehörigen in Arzt- und Zahnarztpraxen). Darunter sind 86.000 Pflegekräfte (68.200 Krankenschwestern, Krankenpfleger und Kinderkrankenschwestern. 17.800 Pflegehilfskräfte mit oder ohne Facharbeiterqualifikation), 9.400 Medizinisch-technische Assistenten, 8.400 Sprechstundenschwestern, davon 6.000 mit Fachschulabschluß. und 7.900 Stomatolog. Schwestern einschl. 1900 angelernte Kräfte. Neben 3.500 Apothekern in Apotheken, Industrie und Distribution stehen 6.400 Apothekenassistenten und Pharmazie-Ingenieure. 151.300 medizinische Fachkräfte sind in den stationären Einrichtungen beschäftigt, 126.500 in ambulanten Einrichtungen. In den Staatlichen Arztpraxen werden je Arzt (in Vollbeschäftigten-Einheiten) 13.200 Konsultationen geleistet, in den Polikliniken 8.350, in den Ambulatorien 6.400. Die Patientenzahlen und die Kosten je Behandlungsfall lassen sich aus den veröffentlichten Angaben nicht mehr ermitteln. Die Leistungen und Kosten der „Ärzte in eigener Niederlassung“ werden nicht bekanntgegeben. Die Ausgaben des Staates für das G. betrugen 1976 — einschl. Investitionen für Neuerstellung und Erhaltung von Einrichtungen, jedoch ohne Zuweisungen an die Sozialversicherung — 5,180 Mrd. Mark, darunter für die ambulante Versorgung 1,653 Mrd., für die stationäre Versorgung 2,823 Mrd.; die Ausgaben der Sozialversicherung „für gesundheitliche Zwecke“ betrugen 6,491 Mrd. (darunter für Arzneimittel 1,885 Mrd.) zuzgl. 1,735 Mrd. für Krankengeld u. dgl., zusammen also 11,672 Mrd., d. s. 3,5 v. H. des Gesellschaftlichen ➝Gesamtproduktes (in der Bundesrepublik 6,7 v. H. des Bruttosozialproduktes). VIII. Regionale Unterschiede Die insgesamt günstig erscheinende medizinische Versorgung weist Unterschiede zwischen den Bezirken auf, u. a. in der Dichte der Einrichtungen, in den Zahlen verfügbarer Ärzte und nichtärztlicher Fachkräfte und in den Zahlen der Krankenhausbetten, die erhebliche Verteilungsmängel erkennen lassen. Abgesehen von Berlin (Ost), das als Folge der Konzentration administrativer und wissenschaftlicher Arbeitsplätze doppelt so stark mit Ärzten besetzt ist wie die DDR. liegen die Bezirke Neubrandenburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Cottbus, Schwerin und Potsdam in der Besetzung mit Ärzten (einschl. Ärzten in eigener Niederlassung!), bezogen auf die Bevölkerungszahl, deutlich unterhalb des Medianwertes: In ihnen ist die Zahl der Einwohner je Arzt der ambulanten Versorgung um 53,1 (Neubrandenburg) [S. 483]bis 35,5 v. H. (Potsdam) höher als in Rostock, dem (vor Leipzig) bei weitem am besten mit Ärzten besetzten Bezirk. In der Allgemeinmedizin wie in den wichtigsten Fachgebieten kommen in jenen Bezirken doppelt so viele Einwohner auf 1~Arzt wie in den am besten besetzten Bezirken; in der Orthopädie, der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, der Urologie und der Röntgenologie ist das Verhältnis noch weit ungünstiger. Die Zahl der ärztlichen Beratungen je Einwohner ist naturgemäß nicht so unterschiedlich, aber sie ist in Rostock um 38 v. H. höher als in Neubrandenburg. Wahrscheinlich ist dies in der geringeren Inanspruchnahme von Fachärzten begründet. Im übrigen liegen die Differenzen offenbar in geringerem Zeitaufwand des Arztes für die einzelne Beratung, letztlich also in der Qualität der ambulanten Versorgung. Ähnlich große Unterschiede bestehen in der Zahl der Krankenhausbetten (ohne Psychiatrie und Tuberkulose). bezogen auf die Einwohnerzahlen: Die beiden bestgestellten Bezirke (Erfurt und Rostock) liegen gegenüber den beiden ungünstigsten (Suhl und Frankfurt/Oder) um 47 und 45 bzw. 34 und 32 v. H. höher. Einem Ausgleich zwischen den Bezirken stehen strenge Zuständigkeitsregelungen entgegen; ausgenommen davon sind nur die 8 Hochschulklinik-Komplexe. Dem größeren Bettenangebot entspricht aber nicht etwa eine um so geringere Auslastungsquote; vielmehr ist auch die Zahl der Behandlungsfälle größer. Der Ausgleich wird in der Hauptsache durch eine geringere „Verweildauer“, also Dauer der stationären Behandlung, in den geringer versorgten Bezirken bewirkt. Einige Bezirke sind — gemessen am mittleren Stand der DDR — durchgängig unterversorgt. Das sind Bezirke mit vorwiegend agrarischer Struktur (Cottbus, Neubrandenburg, Schwerin) und solche ohne stark geförderte industrielle Struktur (Dresden, Karl-Marx-Stadt), während umgekehrt einige Bezirke mit bevorzugten Wirtschaftszweigen (Rostock. Gera, Leipzig) auch mit medizinischen Einrichtungen stark besetzt sind. Berlin (Ost) liegt an der Spitze aller Bezirke. Noch stärker tritt die Unterversorgung hervor, wenn man industrielle Ballungszentren mit agrarischen Regionen vergleicht. Darüber wird statistisches Material nicht veröffentlicht. Die Verzerrungen in der Versorgungsstruktur sind im wesentlichen Folge der bevorzugten Ausstattung geförderter Gebiete mit hochwertiger medizinischer Ausrüstung und Wohnraum. Beides läßt die Aufnahme einer Tätigkeit für Ärzte in Krankenhäusern und Polikliniken attraktiv erscheinen. Es wirkt sich zum Nachteil der elementaren Versorgung aus. IX. Planprojektion und Korrekturen In der Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) ist am 25. 9. 1973 in einem „Gemeinsamen Beschluß des ZK der SED, des Ministerrats und des Bundesvorstandes des FDGB“ ein detailliertes Programm „zur Verbesserung der medizinischen Betreuung der Bevölkerung“ festgelegt worden: Die „ambulante und stationäre Grundbetreuung“ soll nachdrücklich gefördert werden, besonders in Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde. In denjenigen „Gebieten, die ärztlich noch nicht ausreichend besetzt sind, ist die Zahl der Fachärzte zielgerichtet zu erhöhen“. Die „ambulanten Betreuungskapazitäten“ sollen in Neubauzentren durch leistungsfähige Polikliniken und Ambulatorien, „entsprechend den territorial unterschiedlichen Bedürfnissen“, aber auch ― besonders auf dem Lande ― „durch Schaffung von kleineren Ambulatorien und Staatlichen Arztpraxen“ erweitert werden. Die ambulante Betreuung soll auf den wichtigsten Fachgebieten verstärkt werden, „um die Diagnostik- und Wartezeiten zu verkürzen“ und „dem Arzt mehr Zeit für individuelle Beratung und Behandlung seiner Patienten zur Verfügung“ zu stellen. Auch der „oft übertriebene Ausbau spezialisierter Betreuungssysteme“ soll eingeschränkt und die Zahl der „Ärzte und Schwestern in Leitungsfunktionen vermindert“ werden, zugunsten unmittelbarer Arbeit am Kranken. Der Bau neuer Krankenhäuser in Suhl, Neubrandenburg, Schwerin. Cottbus und Frankfurt/Oder ist im Rahmen des nächsten Fünfjahrplans (1976–1980) vorgesehen. Die Investitionsmittel für das G. und Sozialwesen sollen in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt werden. Den Ärzten und den übrigen Fachkräften soll die Tätigkeit in der Grundversorgung (einschl. Frauenheilkunde und Innerer Medizin) attraktiv gemacht werden: „Neue und erprobte wissenschaftliche Erkenntnisse werden den in der medizinischen Praxis tätigen Ärzten rascher und übersichtlicher zugänglich gemacht.“ Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen können eine Zusatzvergütung von bis zu 8 v. H. erhalten; ihre Altersversorgung wird verbessert (auch die der Ärzte in eigener Niederlassung). Für sie wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, „um sie seßhaft zu machen“. Eine ungewöhnlich große Zahl von Kommentaren läßt erkennen, daß dieser gemeinsame Beschluß auf die lange erwartete Korrektur von Mängeln zielt, die in der medizinischen Versorgung entstanden sind. Ein besonders wichtiger Punkt ist das Ziel, das am Anfang des Beschlusses gesetzt ist, „die vertrauensvollen Beziehungen der Bürger zu den Gesundheitseinrichtungen zu vertiefen“. In der Allgemeinmedizin und in der Kinderheilkunde sollen „die Bürger überall von ihrem Recht Gebrauch machen können, den Arzt ihres Vertrauens (Hausarzt) zu wählen und ohne Schwierigkeiten dessen Rat … und Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Das geht weit über bloße Verbesserung von Organisation und Ausstattung des G. hinaus. Es bedeutet begrenzte „freie Arztwahl“ [S. 484]und ist eine klare Abkehr vom Bereichsarztsystem. Dieses ist von der Bevölkerung nicht angenommen worden. Die Forderung weiter Teile der Bevölkerung nach „individueller Beratung und Behandlung“ hat sich vorerst durchgesetzt. X. Leistungen und Erträge Die Leistungen der Einrichtungen des G. unterscheiden sich in Diagnostik und Behandlung ihrer Zahl nach wohl nicht wesentlich von denen in der Bundesrepublik Deutschland, soweit das Fehlen von Angaben über die in eigener Niederlassung tätigen Ärzte ein Urteil zuläßt: In den staatlichen Einrichtungen kommen auf jeden Einwohner ca. 3 Behandlungsfäll

Gesundheitswesen (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Struktur- und Organisationsprinzipien Das G. ist staatlich organisiert. Struktur und Organisation gleichen weitgehend, sieht man von dem niedrigen Prozentsatz privat praktizierender Ärzte und Zahnärzte, der Existenz kirchlicher Krankenhäuser und Pflegeheime z. B. ab, denen des G. der UdSSR. Das System ist durchgängig gegliedert in Hygiene-Aufsicht, Arzneimittelversorgung…

DDR A-Z 1979

Kybernetik (1979)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der K. standen die Parteiideologen der SED lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur. Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgibt, konnte nur als eine Konkurrenzwissenschaft eingestuft werden. Da sie ferner nicht ohne weiteres mit der orthodoxen Lehre vereinbar schien, mußte sie als schlechthin falsch gelten. So wurde noch 1952 die K. als eine „kapitalistische Pseudowissenschaft“, als eine „Wissenschaft der Obskuranten“ abgestempelt. Erst nach dem Tode Stalins, etwa seit 1954, vollzog sich auch in der DDR mit der Aufgabe der starren dogmatischen Haltung gegenüber der K. ein Wandel. Die Diskussionen wandten sich Mitte der 50er Jahre Versuchen zu. die K. selbst und die in ihr verwendeten Begriffe neu zu bestimmen und dem Marxismus-Leninismus anzupassen. Trotzdem scheiterten in dieser Anfangsphase erste Versuche, sowohl die K. als auch die Elektronische ➝Datenverarbeitung insbesondere für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen. Die ideologischen Bedenken gegen die K. als Wissenschaft wurden vollends erst 1960/61 zurückgestellt, wesentlich deshalb, weil man aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage hoffte, mit Hilfe der K. das wirtschaftliche Planungssystem zu verbessern. In der DDR wandte sich vor allem der Technikphilosoph und Systemtheoretiker G. Klaus der K. und ihren Anwendungsproblemen zu. Er versuchte u. a. die Aussagen der K. mit zentralen Axiomen und Postulaten des Dialektischen Materialismus zu vereinen, um sie so in das marxistische Weltbild integrieren zu können. Klaus arbeitete zwischen dem von Marx, Engels und Lenin entwickelten Kategoriengebäude der Dialektik und der K. Gemeinsamkeiten heraus und interpretierte Teile der marxistischen Lehre neu. Der theoretische Durchbruch der K. als eines neuen Forschungsgebiets kündigte sich auf der im April 1961 veranstalteten Gründung der „Kybernetik-Philosophie-Gesellschaft“ an. Für die weitere Durchsetzung kybernetischer Vorstellungen in der DDR lieferte dann u. a. das 1961 von Klaus verfaßte Buch „Kybernetik in philosophischer Sicht“ die notwendige ideologische Absicherung. Im Jahr 1961 wurde schließlich eine Kommission für K. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR gegründet. In den Jahren 1962–1968 kam es zu einer Reihe von Aktivitäten, die die K. „aufwerten“ und popularisieren sollten. Hervorzuheben ist vor allem die K.-Konferenz im Oktober 1962 zum Thema „Die Bedeutung der K. für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in der DDR“ mit Beteiligung von Wissenschaftlern aus anderen RGW-Ländern. Zur Rationalisierung der Wirtschaft kündigte der Erste Sekretär der SED, Ulbricht, [S. 638]den Einsatz der K. und der elektronischen Datenverarbeitung auf der 2. ZK-Tagung im November 1962 an. Auf dem VI. Parteitag der SED (1963) erfuhr die K. im Zuge umfangreicher Reformvorschläge zur Wirtschaftsplanung und -Verwaltung besondere Beachtung. So enthielt das auf diesem Parteitag verabschiedete Parteiprogramm mehrere grundsätzliche Aussagen über die Rolle und Bedeutung von K. und elektronischer Datenverarbeitung für die Durchführung der neuen Wirtschaftspolitik. Dieser politisch-ideologischen Leitlinie folgend, zeigte sich auch auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 das Bestreben von Partei- und Wirtschaftsführung, die K. auch weiterhin als Instrument des Planungssystems einzusetzen. Die zunehmende Bedeutung der K. machte jedoch 1968 einer distanzierteren Betrachtungsweise Platz. Gleichwohl entwickelte sich die K. für andere sozialwissenschaftliche Disziplinen zu einem unentbehrlichen Instrument. Ihre Anwendungsmöglichkeiten in der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft wurde ebenso wie ihre Bedeutung im Rahmen der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre herausgestellt. Im Zuge der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 beschlossenen stark modifizierten polit-ökonomischen „Generallinie“ wurden auch neue ordnungspolitische Prioritäten gesetzt. Die SED-Führung glaubte, einen Trend zur Entideologisierung, ja Entdogmatisierung wichtiger Wissenschaftsbereiche festzustellen. Das Politbüromitglied K. Hager machte auf diesbezügliche Gefahren aufmerksam: „So wichtig Kybernetik und Systemtheorie sind und bleiben, so können wir natürlich nicht zulassen, daß sie an die Stelle des Dialektischen und Historischen Materialismus, der politischen Ökonomie des Sozialismus, des wissenschaftlichen Kommunismus oder auch der sozialistischen Leitungswissenschaft treten.“ Seine Kritik an der Systemtheorie gipfelte in der Warnung vor der Gefahr, daß „die Sprache einer Spezialwissenschaft die politische Sprache einer Partei wird“ und daß die Partei damit aufhöre, „eine marxistisch-leninistische Partei zu sein“ (K. Hager, Einheit Nr. 11/1971, S. 1215). Diese Kritik machte den Bruch mit den bisher auch von der Parteiführung vertretenen Positionen besonders deutlich. K., Informationswissenschaft oder Operationsforschung wurden in ihrer politisch-ideologischen Bedeutung stark reduziert und auf den Status von instrumentellen Hilfswissenschaften zurückgestuft. Aufgrund dieser neuen Einschätzung spielte seitdem in der Gesellschaftspolitik der SED die K. nur noch eine relativ untergeordnete Rolle. Gelegentliche offiziöse Aussagen zeigen jedoch, daß die neue Parteiführung unter Honecker auf eine kontrollierte Anwendung der K. nicht zu verzichten gedenkt. So soll nach den von der SED auf dem IX. Parteitag (1976) festgelegten Beschlüssen u. a. die mathematisch-kybernetische Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR weiterhin eine beachtliche Rolle spielen (Mathematik). Information. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 637–638 Kurorte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Laienkunst

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der K. standen die Parteiideologen der SED lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur. Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgibt, konnte nur als…

DDR A-Z 1979

Museen (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1977 gab es 635 M. und Gedenkstätten, davon 100 Geschichts-, 65 Kunst-, 43 Literatur-, Theater-, Musik-, 51 Naturwissenschaftliche, 35 Technische und 343 Heimat-M. Sie zählten im gleichen Jahr 33,46 Mill. Besucher, davon 10,38 Mill. in Kunst-M. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den wissenschaftlichen M. gehören Geschichts-, Völkerkunde- und Naturkunde-M., technische und wirtschaftskundliche Sammlungen sowie Hygiene- und Heimat-M.; zu den Kunst-M. Gemäldegalerien, Schlösser und Gärten, Kupferstichkabinette und Kunstgewerbe-M. Die bedeutendsten Kunst-M. sind die dem Ministerium für Kultur unterstehenden Staatlichen M. zu Berlin: Pergamon-M. (Vorderasiatisches M., Antiker Sammlung mit dem Altar von Pergamon, Islamisches M., Ostasiatische Sammlung, M. für Volkskunde), Altes M. (Kupferstichkabinett und Zeichnungen), Bode-M (Ägyptisches M., Skulpturen-Sammlung, Frühchristlich-byzantinische Sammlung, Gemäldegalerie, Münzkabinett), National-Galerie (Gemälde und Bildwerk des 19. und 20. Jahrhunderts), Kunstgewerbe-M. im Schloß Köpenick, die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden (Gemäldegalerie Alte und Neue Meister, Grünes Gewölbe, Historisches M., Kupferstichkabinett, M. für Kunsthandwerk, Münzkabinett, Porzellansammlung, Skulpturen-Sammlung). Weitere wichtige M. sind das ein marxistisches Geschichtsbild vermittelnde Museum für Deutsche Geschichte in Berlin (Ost), das Deutsche Hygiene-M. in Dresden, das Deutsche Armee-M. in Potsdam, die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar; in Schwerin gibt es ein Agrarhistorisches Freilicht.-M., in Rudolstadt ein Freilicht-M. Thüringer Bauernhäuser. Seit 1964 besteht der Nationale M.-Rat der DDR mit Sitz in Berlin (Ost), der seit 1968 Mitglied des Internationalen M.-Rates (ICOM) ist. Seine Aufgabe besteht in der Verbesserung und Popularisierung der wissenschaftlichen, populärwissenschaftlichen und kulturellen Arbeit der M. sowie der Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den M. anderer Länder. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten M.-Wesens (: Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“ dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 744 Moral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche Geschichte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1977 gab es 635 M. und Gedenkstätten, davon 100 Geschichts-, 65 Kunst-, 43 Literatur-, Theater-, Musik-, 51 Naturwissenschaftliche, 35 Technische und 343 Heimat-M. Sie zählten im gleichen Jahr 33,46 Mill. Besucher, davon 10,38 Mill. in Kunst-M. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den…

DDR A-Z 1979

Rechnungswesen (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Aus der Sicht der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein. Danach steht das R. seit Errichtung der SBZ/DDR im Zeichen wiederholter Reformen und vielfältiger, sich oft widersprechender bzw. aufhebender Experimente. Dies wird damit begründet, daß sich die Veränderung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse auch auf Gegenstand und Aufgaben des R. revolutionierend auswirken und in ihm widerspiegeln muß. Dementsprechend gibt es ein umfangreiches Bündel von gesetzlichen Vorschriften, die oft lehrbuchartig das R. in materieller wie formeller Hinsicht bis in letzte Details regeln. Bis Ende 1975 galt als Rahmenregelung für diesen Komplex die VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik vom 12. 5. 1966 (GBl. II, S. 445–451). Ihrem Vollzug diente eine Reihe von Branchenanordnungen und Spezialrichtlinien. Im Juni 1973 erhielt die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) durch Ministerratsbeschluß den Auftrag zur Überarbeitung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik. Durch eine neue umfassende Ordnung der Planabrechnung für den Zeitraum 1976–1980 sollte eine sowohl inhaltliche wie methodische Übereinstimmung zu parallel laufenden planmethodischen Umgestaltungen (Planung) garantiert werden. Dabei brachten die Erörterung in der Fachpresse und die Erprobung in ausgewählten Testbetrieben eine ganze Reihe von Mängeln der geltenden Regelungen zutage. Eine grundsätzliche Neufassung ist nicht durchgeführt, allerdings sind wesentliche Korrekturen erreicht worden. Als Ergebnis sowohl der Zusammenfassung verschiedener Rechtsvorschriften als auch dringend notwendiger sachlicher Veränderungen wurden als Rahmenregelungen für das betriebliche R. die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) (Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik) und die AO über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten gleichen Datums (GBl., SDr. 800) zum Fünfjahrplanbeginn ab 1. 1. 1976 in Kraft gesetzt. Die Bezeichnung „einheitliches System“ ist entfallen. Die VO über Rechnungsführung und Statistik von 1975 (§§ 2 und 3) sowie die offiziellen „Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik“ (2. Ergänzung 1976) beschreiben folgende Grundsätze und Merkmale: Definiert werden die neuen Regelungen als das den volkswirtschaftlichen Anforderungen entsprechende „einheitlich organisierte System der Erfassung, Aufbereitung und Analyse zahlenmäßiger Informationen über den Ablauf, den Stand und die daraus ableitbaren Entwicklungstendenzen gesellschaftlicher Prozesse und Erscheinungen in den Betrieben, Zweigen, Bereichen und Territorien …“. Hauptaufgabe sei es, den „Reproduktionsprozeß in seinen Elementen, Phasen und Querschnittsgebieten“ einschließlich der Zusammenhänge und Verflechtungen zwischen den jeweiligen Rechenbereichen „wahrheitsgetreu zahlenmäßig widerzuspiegeln, nachzuweisen und zu analysieren …“ (vorher nur: „zahlenmäßig widerzuspiegeln“). Gleichzeitig sollen die „notwendigen Informationen“ für Leitung und Planung „den Leitungsorganen aller Ebenen termingerecht, ordnungsgemäß und rationell“ zur Verfügung gestellt und auch genutzt werden (vorher: „Befriedigung des notwendigen zahlenmäßigen Informationsbedarfs“). Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die ausdrücklichen Hinweise auf die Gewährleistung der „Information der Werktätigen“ wie auch auf den „planmäßigen“ Einsatz der Datenverarbeitungstechnik im R. Als zusätzliche Aufgabenstellungen werden in diesen Vorschriften vor allem die Erarbeitung von Unterlagen für die langfristige Planung und die Abrechnung und Kontrolle sowohl der Hauptintensivierungsfaktoren als auch des Prozesses der sozialistischen ökonomischen Integration genannt. In erster Linie soll die neugestaltete Regelung für Rechnungsführung und Statistik den wechselseitigen Informationsfluß zwischen den Betrieben und den übergeordneten Organen zum Zwecke der Planaufstellung, Plandurchführung und Plankontrolle entsprechend den neuen planmethodischen Leitlinien garantieren. Sie soll den Lenkungsinstanzen des Staates, den Betriebsleitungen sowie den Belegschaften dokumentieren, ob und wie die in den Einzelplänen gestellten Aufgaben mit den den Wirtschaftseinheiten zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Mitteln, die oft nur nach Maßgabe staatlicher Normative (z. B. aufgrund von Materialverbrauchsnormen) gewährt werden, erreicht worden sind. Mit Hilfe der Analysenergebnisse des R. wird ferner der Sozialistische Wettbewerb unterstützt, vor allem soweit es sich um die Messung bestimmter überdurchschnittlicher Leitungen einzelner Arbeitnehmer und von Arbeitnehmergruppen handelt, die prämiiert werden sollen. Das derart strukturierte R. bildet damit einen wesentlichen Bestandteil des Systems der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, mit dem es allerdings nicht verwechselt oder gleichgesetzt werden darf. Während das R. in Gestalt des geltenden Systems von Rechnungsfüh[S. 890]rung und Statistik als ein umfassendes Informationsinstrumentarium im Dienste der Leitung und Planung fungiert, gilt das System der wirtschaftlichen Rechnungsführung im Selbstverständnis der Wirtschaftsplaner der DDR — weit über die genannte Funktionsbestimmung des R. hinausgehend — als zentrale „objektive Kategorie der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und als Maxime operativer Betriebsführung auf den verschiedensten Ebenen. Die wichtigsten Elemente des betrieblichen R. sind a) die „Fondsrechnung“, b) die normative Kosten- und Ergebnisrechnung, c) die einheitliche Anwendung staatlich vorgeschriebener Bewertungsverfahren für Wirtschaftsgüter, d) zentral festgesetzte Abschreibungssätze und Abschreibungsverfahren und e) die staatlich fixierte Ertragsverteilung (Gewinnverwendung) (<➞Fonds>; <➞Grundmittel>; Abschreibungen; <➞Amortisationen>; <➞Gewinn>). Im Rahmen dieser Rechnungsvorgänge ist die betriebliche „Fondsrechnung“ ein Grundelement des R. in einem sozialistischen Wirtschaftssystem sowjetischer Prägung. Als „Fonds“ bezeichnet man einmal Bestände, also Vorräte an materiellen und finanziellen Mitteln. Zum anderen versteht man darunter die Gesamtheit der den Betrieben während eines bestimmten Zeitraums (z. B. eines Jahres) zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung ökonomischer und sozialer Aufgaben. Die „Fondsrechnung“ als spezifische Form der Rechnungslegung im Wirtschaftssystem der DDR ist ideologisch begründet, weil das dortige R. den im Rahmen der buchhalterischen Bilanz sonst rechnerisch zwangsläufig erscheinenden Posten „Kapital“ nicht kennt. Als Äquivalent dient die Kategorie der „Fonds“. Hierbei wird unterschieden zwischen „eigenen Fonds“ und „fremden Fonds“. Die „eigenen und ihnen gleichgestellten Fonds“ entsprechen als Bilanzposten auf der Passivseite dem Grund-, Stamm- oder Eigenkapital eines Unternehmens, während die „fremden Fonds“ das aufgenommene oder zugewiesene Fremdkapital (Kredite) ausweisen. Die „Fonds“ der Betriebe, Kombinate und VVB sind also praktisch deren zweckgebundenes „Betriebskapital“, dessen Verwertung durch Plananweisungen gelenkt wird. Sowohl bei den „eigenen“ als auch bei den „fremden Fonds“ handelt es sich um staatliche Mittel (Staatskapital). Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien besteht darin, daß die selbständig bilanzierenden Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen „fremden Fonds“ verzinsen und an die staatlichen Banken zurückzahlen müssen, während sie über die ihnen bei der Betriebsgründung zur Verfügung gestellten oder über die erwirtschafteten „eigenen Fonds“ im Rahmen ihrer operativen Befugnisse selbständig bestimmen können. Alle nicht durch Haushaltszuführungen (z. B. bei Betriebsgründung) finanzierten „eigenen Fonds“ werden aus den Gewinnen der VEB, Kombinate und VVB gebildet. Zu den „eigenen Fonds“ des Betriebes gehören der Grundmittelfonds (Anlagevermögen), Teil des Umlaufmittelfonds (Umlaufvermögen) und bestimmte Sonderfonds. Sonderfonds sind solche Finanz- oder Geldfonds, die aus Gewinnen und Amortisationen akkumuliert werden und im Rahmen der geltenden, eng umgrenzten Bestimmungen über „Eigenfinanzierung“ zur Verbesserung des Betriebsablaufs, zur Erweiterung der Produktionskapazität oder für materielle Anreize eingesetzt werden. Beispiele für solche Fonds sind der Amortisationsfonds, Investitionsfonds, Reparaturfonds, Rationalisierungsfonds, der Fonds für Forschung und Entwicklung (Fonds Wissenschaft und Technik), der Prämienfonds sowie der Kultur- und Sozialfonds. Zu den „fremden Fonds“ rechnen der Kreditfonds und sonstige Verbindlichkeiten. Ein besonderes Kennzeichen dieser Fonds ist eine in den verschiedenen Entwicklungsphasen des R. in der DDR teils strenger, teils flexibler gehandhabte Aufteilung in eine Vielzahl zweckgebundener und gegenseitig nicht übertragbarer Titel. Diese Zersplitterung des „Betriebskapitals“ in zweckgebundene Fonds ohne gegenseitige Deckungsmöglichkeit entspringt dem Bestreben, durch Überwachung des Einsatzes der Fonds eine totale Kontrolle über die Betriebe zu erreichen, um so möglichst schnell planwidrige Vorgänge bei den Planträgern aufdecken zu können. Dies erschwert allerdings die notwendige Messung des Gesamtnutzens beim kombinierten Einsatz der verschiedenen betrieblichen Fonds (Erfolgsermittlung). Abgesehen vom Problem verzerrter Planpreise kommt zu dieser Form der Fondsrechnung noch die Einengung der betrieblichen Erfassungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten auf allen einschlägigen Gebieten (Belegwesen, Rechnungsausstellung, Kontierung, Bewertung, Gliederung der Kostenrechnung, inner- und überbetriebliche Berichterstattung usw.) hinzu. Von bestimmendem Einfluß auf das praktizierte R. und Ursache vieler Undurchsichtigkeiten ist ferner eine in ihrer Anlage zwar bedachte, in der Praxis jedoch häufig übertriebene normative Kostenrechnung und Abschreibungstechnik, durch die der tatsächliche Werteverzehr an Gütern und Dienstleistungen (Input, Einsatzfaktoren) und der sonstige Aufwand nur ungenau ermittelt und die Überalterung der Produktionsmittel in der Kostenrechnung nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Dazu kommt, daß staatlicherseits bis heute nur bestimmte Selbstkosten als verrechnungsfähig anerkannt werden (Aspekt des „gesellschaftlich notwendigen Aufwands“). Generell umfaßt das gegenwärtig geltende betriebliche System von Rechnungsführung und Statistik (GBl., SDr. 800) 10 sogenannte „Rechnungen“ (Rechnungssachgebiete, jedoch keine Struktureinheiten der Leitung): die Grundmittelrechnung (u. a. mengen- und wertmäßige Erfassung, Abschreibung und Nachweis des Bestandes, Einsatzeffektivität), die Investitionsrechnung (u. a. mengen-, zeit- und wertmäßige Erfassung und Analyse der Vorbereitung und Durchführung der Neuinvestitionen), die Materialrechnung, die Arbeitskräfterechnung, die Leistungsrechnung (u. a. Aufkommen und Verwendung der Erzeugnisse und Leistungen, Kapazitätsausnutzung und Analyse), die Warenrechnung (soweit nur ein unerheblicher Bedarf an Handels[S. 891]ware besteht, kann auf eine selbständige Rechnung verzichtet werden), die Kostenrechnung, die Finanzrechnung (Zahlungsverkehr, Kontokorrent und Bilanz nebst Gewinn-und-Verlust-Rechnung), die Nutzenrechnung (planbezogener Nachweis der Effektivität der Betriebsprozesse unter besonderer Berücksichtigung der Intensivierungsmaßnahmen, vor allem des wissenschaftlich-technischen Fortschritts) und die Gesamtrechnung (Übersichten und Analysen). In einem ausführlichen Katalog werden ferner wesentliche Fragen der Bewertung der Grundmittel sowie der materiellen und finanziellen Umlaufmittel behandelt. Die im Dienste der geltenden Regelungen von Rechnungsführung und Statistik vorgeschriebenen Verfahrenstechniken für die rechnerische Darstellung der Betriebsprozesse decken sich auf Teilgebieten weitgehend mit den bekannten Vollzugspraktiken des R. westlicher Prägung. Dies gilt, angefangen vom allgemein praktizierten System der doppelten Buchführung, über die Dezimal-Klassifikation (in der DDR verbindlich). Kontenpläne, die Trennung von Betriebs- und Finanzbuchhaltung, die (früher verworfene) Gliederung der Kostenrechnung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, bis hin zur intensiven Förderung der EDV und (bedingten) Anwendung kybernetischer Modelle. Dieser Sachverhalt schließt allerdings nicht aus, daß gegenüber dem marktwirtschaftlichen Verständnis der betrieblichen Wirtschaftsrechnung beträchtliche Abweichungen in der Gestaltung der rechnerischen Formelemente bestehen. Verglichen mit früheren Stadien ist die Entwicklung des R. in der DDR nach der dort gegenwärtig geltenden Einschätzung durch 2 gegenläufige Tatbestände gekennzeichnet: Während auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik eine weitgehende Angleichung an moderne, allgemein übliche Formen zu beobachten ist, wird die inhaltliche und funktionelle Bestimmung der rechnerischen Elemente in zunehmendem Maß von für die DDR spezifischen Vorstellungen geprägt. Unverändertes Hauptziel des R. ist es, die organische Verbindung der „Erfordernisse der zentralen staatlichen Leitung und Planung mit den Erfordernissen der Leitung und Planung der Betriebe und Territorien“ (Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch, 3. Aufl., Berlin [Ost], 1975) sichtbar zu machen und zu gewährleisten. Der gescheiterte Versuch der Neufassung einer umfassenden Ordnung der Abrechnung für den Fünfjahrplan 1976–1980 unterstreicht, daß eine befriedigende Lösung dieses Problems bisher in der DDR nicht gefunden werden konnte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 889–891 Rechenschaftslegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsanwaltschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Aus der Sicht der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein. Danach…

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Aggressionsverbrechen (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, H. 17, 1974. S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen „Kriegshetze“ wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Strafrecht; Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 5–6 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und Propaganda

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als…

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Agrar-Industrie-Komplex (AIK) (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der AIK ist ein volkswirtschaftlicher Begriff, unter dem die Gesamtheit derjenigen Wirtschaftsbereiche zu verstehen ist, die zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen bzw. an der Herstellung von Nahrungsgütern und Lebensmitteln beteiligt sind. Hierzu gehören die Produktionsmittel herstellende Industrie, die Landwirtschaft und die Nahrungsgüterwirtschaft. Zeitweise wird auch die Lebensmittelindustrie in den AIK einbezogen. Der Begriff AIK wurde von der UdSSR übernommen, wo er bisher mit der Bezeichnung Industrie-Agrar-Komplex synonym verwendet wurde. Nachdem im Frühjahr 1974 die Agrarökonomen der RGW-Staaten gemeinsam eine einheitliche Begriffssystematik erarbeitet haben, wurde die Bezeichnung „Agrar-Industrie-Komplex“ (AIK) für die DDR verbindlich und auf der „Agra“ 1974 erstmalig einem größeren Publikum vorgestellt. Die Notwendigkeit, den AIK als Planungsorgan zu etablieren, ergab und ergibt sich aus den mit der Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe und mit der Intensivierung der Agrarproduktion quantitativ und qualitativ zunehmenden Verflechtungsbeziehungen. Diese Verflechtungsbeziehungen bedürfen der Planung und der Bilanzierung und sollen zunehmend einheitlich geleitet werden. Diesem Ziel diente vor allem die 1975 erfolgte Reorganisation des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Als Ausgangsgrößen der [S. 12]Planung gelten stets die Produktionsziele der Landwirtschaft, auf die die Produktionsmittelbereitstellung und die Leistungsfähigkeit der Be- und Verarbeitungsbetriebe abzustimmen sind. Der AIK kann als Vorstufe zur vorgesehenen Planung der Volkswirtschaft nach Bedürfniskomplexen gesehen werden. In diesem Fall wäre der AIK um die Produktion aller sonstigen Nahrungs- und Genußmittel einschließlich des nahrungsmittelproduzierenden Handwerks zu erweitern. In gleicher Weise sind der Einzelhandel mit diesen Produkten und die Speisewirtschaft in den Bedürfniskomplex Ernährung einzubeziehen. Anfänge zur Entwicklung des Bedürfniskomplexes Ernährung sind in der DDR beim Handel mit Frischobst und Frischgemüse festzustellen, die von den Erzeugern in betriebseigenen oder kooperativen Verkaufsstellen angeboten werden. Gegenwärtig steht jedoch die Strukturierung des AIK im Vordergrund. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des AIK wird einerseits am Wert der Bruttoproduktion und andererseits an der Zahl der Beschäftigten gemessen. Im Jahre 1972 war der AIK mit ca. 79,2 Mrd. Mark zu etwa 20 v. H. am gesamten Bruttoprodukt der DDR beteiligt. Die auf die einzelnen Produktionsbereiche entfallenden Anteile zeigt die untenstehende Tabelle. Im Zuge der Spezialisierung und Konzentration der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft fanden in der Zeit von 1965 bis 1972 bei allgemeinem Abfall des nominellen Produktionswertes erhebliche Umschichtungen statt. (S. die nebenstehende Tabelle.) Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 11–12 Agrarflug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der AIK ist ein volkswirtschaftlicher Begriff, unter dem die Gesamtheit derjenigen Wirtschaftsbereiche zu verstehen ist, die zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen bzw. an der Herstellung von Nahrungsgütern und Lebensmitteln beteiligt sind. Hierzu gehören die Produktionsmittel herstellende Industrie, die Landwirtschaft und die Nahrungsgüterwirtschaft. Zeitweise wird auch die Lebensmittelindustrie in den AIK einbezogen. Der Begriff AIK wurde von…

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Produktionsweise (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die P. ist die dialektisch-widerspruchsvolle Einheit der gesellschaftlichen Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse; sie ist die grundlegende und spezifische Existenzbedingung der Gesellschaft und bestimmt den gesamten Charakter einer ökonomischen Gesellschaftsformation, die sowohl die P. als auch den politisch-ideologischen Überbau umfaßt. Ausgehend von historisch unterscheidbaren P. lassen sich 3 Stufen von gesellschaftlicher Entwicklung beschreiben: 1. Persönliche Abhängigkeitsverhältnisse, in denen sich die menschliche Produktivität nur in geringem Umfang und an isolierten Punkten entwickelt; 2. persönliche Unabhängigkeit, auf sachlicher Abhängigkeit gegründet, eine Phase, in der sich ein System des allgemeinen gesellschaftlichen „Stoffwechsels“, der universalen Beziehungen, allseitiger Bedürfnisse und universeller Produktionspotenzen bildet; 3. freie Individualität, gegründet auf die universelle Entwicklung der Individuen und die Unterordnung ihrer gesellschaftlichen Produktivität unter die selbstbewußte Kontrolle dieser Individuen. Die marxistisch-leninistische Geschichtsschreibung kennt die einander ablösenden P. der Urgemeinschaft, der Sklaverei, des Feudalismus, des Kapitalismus und des Kommunismus. Die Entstehung und Ablösung der verschiedenen P. seien ein gesetzmäßiger historischer Prozeß, wobei die Entwicklung vom Niederen zum Höheren verläuft. Dieser Prozeß unterliege einem Entwicklungsgesetz, das in allen Gesellschaftsformationen wirke und deren Ablösung durch die nächsthöhere zur Folge hat. Das Gesetz fordert die Übereinstimmung des Charakters der Produktivkräfte mit den Produktionsverhältnissen. Die Ablösung einer alten P. durch eine neue sei das zwangsläufige Ergebnis der Entwicklung der Widersprüche zwischen den wachsenden Produktivkräften und den veralteten, sie ehemals fördernden, nun aber hemmenden Produktionsverhältnissen. Dieser Widerspruch werde durch soziale Revolution gelöst, d. h., das Gesetz setze sich nicht im Selbstlauf durch, sondern bedürfe der bewußten politischen Unterstützung durch die zu diesem Zeitpunkt fortschrittlichste Klasse, z. B. des liberalen Bürgertums gegen den Feudaladel. Auch der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus ist Ausdruck des Wirkens dieses Gesetzes. Das Kapital revolutioniere mit der Entfaltung der Produktivkräfte auch die sozialen und politischen Strukturen der Gesellschaft. Der gesellschaftliche Charakter der modernen Produktivkräfte dränge auf Beseitigung der überlebten kapitalistischen Produktionsverhältnisse (Privatbesitz an Produktionsmitteln) und auf Schaffung sozialistischer Produktionsverhältnisse (gesellschaftlicher Besitz an Produktionsmitteln). Dieser Übergang könne nur im konsequenten Kampf der Arbeiterklasse (historisch fortschrittlichste Klasse) und ihrer Verbündeten um die politische Macht vollzogen werden. Die Zerstörung der kapitalistischen P. gestalte sich weltweit als ein schwieriger und verschlungener Prozeß, in dem durch schrittweise Transformation ein neuer Typ wirtschaftlicher, sozialer und politischer Entwicklung hin zu einer bewußt gemeinschaftlich gestalteten Produktion etabliert werde. Einer jeden P. liege ein ökonomisches Gesetz zugrunde, das die grundlegende Entwicklungsrichtung der spezifischen P. ausdrücke und ihr Wesen charakterisiere, indem es das soziale Ziel der Produktion und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels formuliere. Dieses Ökonomische Grundgesetz der P. gelte als ihr allgemeinstes Bewegungsgesetz, das in allen Phasen entsprechend den jeweiligen konkreten Bedingungen wirke. Als das ökonomische Grundgesetz des Kapitalismus gelte das Mehrwertgesetz, das, untrennbar an die kapitalistische P. gebunden, sich heute im monopolistischen Kapitalismus in der Form des Monopolprofits durchsetze. Es postuliert, daß die Produktion von Mehrwert oder „Plusmacherei“ das absolute Gesetz dieser P. sei und deren Charakter durch das Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bestimmt würde. Mit dem Übergang zur kommunistischen P. werde dieses Gesetz durch das ökonomische Grundgesetz des Kommunismus abgelöst, das für die planmäßige, wissenschaftlich begründete Wirtschaftsführung auf allen Ebenen der Volkswirtschaft oberstes Gebot sei und dessen Wirkung die prinzipielle Überlegenheit des Kommunismus über den Kapitalismus ausdrücken soll. Es besagt, daß in der kommunistischen P. die gesellschaftliche Produktion planmäßig der ständig besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse aller Mitglieder der Gesellschaft und der freien allseitigen Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie ihrer gesellschaftlichen Beziehungen untergeordnet sei, was nur auf Basis der ständigen Erweiterung, Vervollkommnung und Intensivierung der Produktion und Reproduktion entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Höchststand möglich sei. Dieses Gesetz drückt die wesentlichsten Beziehungen der kommunistischen P. aus, deren wichtigste genannt werden: direkte juristische und ökonomische Verbindung der Werktätigen mit den Produktionsmitteln; planmäßige, proportionale Verteilung der gesellschaftlichen Arbeitskraft und der im gesellschaftlichen Besitz befindlichen Produktionsmittel auf die Produktionsbereiche; Einhaltung der Proportionen des Gesellschaftli[S. 867]chen ➝Gesamtprodukts zwischen der Menge der verschiedenen Gebrauchswertarten, die in der Gesellschaft beispielsweise innerhalb eines Jahres erzeugt werden; Übereinstimmung von Produktion und Konsumtion einschließlich der Bildung der notwendigen Vorräte zur Sicherung eines reibungslosen Reproduktionsprozesses; planmäßige proportionale Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. Dabei werden tatsächlich auftretende Disproportionen (z. B. zwischen Industrie und Landwirtschaft, zwischen den Geldeinnahmen der Bevölkerung und dem Warenangebot) nicht geleugnet, sondern theoretisch mit objektiven Ursachen (Bestehen von Ware-Geld-Beziehungen) und subjektiven (Mängel in der Produktionsleitung) erklärt. Die kommunistische Gesellschaftsformation durchlaufe bestimmte Entwicklungsstufen, deren niedere der Sozialismus sei und deren höhere Phase als Kommunismus bezeichnet wird. Der Sozialismus als besondere Entwicklungsstufe könne nicht übersprungen werden. Der Aufbau des Sozialismus vollziehe sich in den verschiedenen Ländern unter historisch unterschiedlichen Bedingungen; dennoch werden gleiche Wesensmerkmale herausgearbeitet: In einer Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus würden die Grundlagen des Sozialismus aufgebaut; in der 1. Etappe des Sozialismus beginne die Periode der Vollendung des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft, die mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse ende; daran schließe sich als 2. Etappe des Sozialismus die Schaffung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft an. auf deren Grundlage und nach deren Vollendung der Übergang zum Kommunismus erfolgt. Die sozialistische Revolution selbst sei an bestimmte Bedingungen der wirtschaftlichen Entwicklung gebunden. Historisch habe sich darüber hinaus bestätigt, daß auch aus einem relativ unentwickelten Stadium heraus der Übergang zu einer höheren Form gesellschaftlicher Arbeit vollzogen werden könne. Dabei träten allerdings bestimmte Probleme für die politische Form der sozialen Emanzipation auf. Sie beständen vor allem darin, daß der gesellschaftliche Aufbau in seinen verschiedensten Phasen nicht auf „rationellste und humanste Weise“ durchlaufen werde, da sich die nationale Planung nicht unter der Beteiligung aller unmittelbaren Produzenten, sondern in verselbständigter Form vollziehe. Der VI. Parteitag der SED (1963) konstatierte den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR; dies bedeutete, daß die SED-Führung glaubte, über einen solchen Stand der Produktivkräfte, der Produktionsverhältnisse und des staatlichen Überbaus sowie über genügend Erfahrung in der Leitung von Wirtschaft und Gesellschaft zu verfügen, daß die Grundbedingungen für die Schaffung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gegeben seien. Mit dem Fünfjahrplan des I. Parteitages wurde die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ fortgesetzt; zu deren Wesensmerkmalen zählen u. a.: Sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln; Realisierung des Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung; starke materiell-technische Basis, moderne Strukturen der Produktivkräfte, hohes und beständiges Wachstum der Arbeitsproduktivität; bewußte Anwendung aller ökonomischen Gesetze des Sozialismus; planmäßige Durchsetzung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW; hohes Niveau der Bildung und Entwicklung der Massen. Entfaltung der sozialistischen Beziehungen der Werktätigen, Annäherung der Klassen und Schichten; Weiterentwicklung des sozialistischen Staates bei wachsender Führungsrolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei (s. Politisches Grundwissen, Berlin [Ost] 1972, S. 41 f.). Die genannten Merkmale seien Ausdruck einer Wandlung der Sozialstruktur in der DDR. Diese sei ablesbar an einer verstärkten individuellen wie auch gesellschaftlichen Leistungs- und Bedarfsorientierung, die zu einer beachtlichen horizontalen und vertikalen Mobilität führe. Diese Veränderungen schlugen sich auf politischer Ebene in der vom VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen Hauptaufgabe nieder, die ihren Ausdruck in der Formel von der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik findet. Entsprechend den wirtschafts- und sozialpolitischen Beschlüssen des IX. Parteitages der SED sowie des Parteiprogramms von 1976, deren „Kernstück“ das Wohnungsbauprogramm ist. soll im Planzeitraum 1976–1980 der Warenumsatz auf 120–122 v. H. bei stabilen Verbraucherpreisen steigen und soll der Staat von 1976 bis 1980 aus den gesellschaftlichen Fonds für die materiellen und kulturellen Lebensbedürfnisse ca. 207–210 Mrd. Mark aufwenden, eine Steigerung gegenüber dem Zeitraum 1971–1975 auf 129–131 v. H. Die Gestaltung der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ und ihrer Wirtschaft in der DDR stellt hohe Ansprüche an die wirtschaftspolitische Funktion des Staates. Zu konstatieren ist eine ständig wachsende Rolle des sozialistischen Staates, seine sich ständig verstärkende wirtschaftlich-organisatorische und damit die Gesellschaft umgestaltende Tätigkeit. Da sich in der DDR die gesellschaftliche Leitung und Planung der Produktion wesentlich unter Führung des Partei- und Staatsapparates vollziehen, die an sich außerhalb der produktiven Arbeit stehen, wird erst die konkrete historische Entwicklung zeigen, wie sich einerseits das politisch-organisatorische Verhältnis von Partei und Staat gestaltet, andererseits welche Funktion der Staat übernehmen wird, damit die Arbeit unmittelbar gesellschaftlichen Charakter erhalten kann. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 866–867 Produktionsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktivität

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die P. ist die dialektisch-widerspruchsvolle Einheit der gesellschaftlichen Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse; sie ist die grundlegende und spezifische Existenzbedingung der Gesellschaft und bestimmt den gesamten Charakter einer ökonomischen Gesellschaftsformation, die sowohl die P. als auch den politisch-ideologischen Überbau umfaßt. Ausgehend von historisch unterscheidbaren P. lassen sich 3 Stufen von gesellschaftlicher Entwicklung…

DDR A-Z 1979

Reproduktion (1979)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 R. ist die ständige Wiederholung und Erneuerung des Produktionsprozesses, wobei die Produktionsmittel, die Arbeitskräfte, die Produktionsverhältnisse und die Produkte auf Basis der jeweiligen Gesellschaftsformation neu geschaffen und zugleich weiterentwickelt werden. „In einem stetigen Zusammenhang und dem beständigen Fluß seiner Erneuerung betrachtet, ist jeder gesellschaftliche Produktionsprozeß daher zugleich Reproduktionsprozeß“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 591). Notwendige Voraussetzung dafür ist, daß im Prozeß des Verbrauchs der Produktionsmit[S. 908]tel und der Arbeitskraft zugleich die Bedingungen dafür geschaffen werden, daß Ersatz und Wiederherstellung der verbrauchten Produktionsmittel und Arbeitskraft gewährleistet sind. Zu diesem Zwecke müsse das gesellschaftliche Gesamtprodukt in einer der Fortführung der Produktion angemessenen gebrauchswertmäßigen Zusammensetzung produziert werden und die Reproduktion der Arbeitskräfte strukturell und qualitativ dem Niveau des Gesamtreproduktionsprozesses entsprechen. Wie unter den Bedingungen der Warenproduktion (Kapitalismus/Sozialismus) der Produktionsprozeß Einheit von Gebrauchswert- und Wertproduktion ist (Wert- und Mehrwerttheorie), so ist es auch der R.-Prozeß. Die gebrauchswertmäßige R. erfolge in der arbeitsteiligen Produktion gesamtgesellschaftlich nur bei Ausgewogenheit der Abteilungen I (Produktionsmittel) und II (Konsumtionsmittel). Die R. des gesellschaftlichen Gesamtproduktes gliedere sich wertmäßig in einen Wertteil zum Ersatz der verbrauchten Produktionsmittel (Ersatzfonds) und einen individuell angeeigneten Wertteil zur individuellen Konsumtion und in das Mehrprodukt. Lebensgrundlage einer jeden Gesellschaft sei die Gesamtheit an Beständen gesellschaftlich verfügbaren materiellen Reichtums (materielle Fonds), dessen verbrauchte Elemente durch das jährlich geschaffene Gesamtprodukt ersetzt würden. Im Marxismus-Leninismus wird die einfache von der erweiterten R. unterschieden. Einfache R. bedeute Fortführung des Produktionsprozesses auf einfacher Stufenleiter, d. h. bei gleichbleibend angewandter Produktivkraft wird ein gleichbleibendes Produktvolumen geschaffen, wobei die verbrauchten Produktions- und Konsumtionsmittel durch neue ersetzt werden, ohne die Produktion auszudehnen. Ein eventuell entstandenes Mehrprodukt werde nur unproduktiv verausgabt. Da auf Grundlage der einfachen R. keine Entwicklung der Produktivkräfte und somit auch keine gesellschaftliche Weiterentwicklung möglich sei, sei sie über einen längeren Zeitraum hinweg undenkbar. Sie sei Moment der erweiterten R. Diese bedeute Fortführung des Produktionsprozesses auf erweiterter Stufenleiter, d. h. ständig effektivere Verwendung der Kombination von Arbeitskraft und Produktionsmitteln, deren Ergebnis eine wachsende Menge und Qualität an erzeugten Produkten sei. Bei der erweiterten R. würden Teile des Mehrprodukts akkumuliert, d. h. für die Ausdehnung und qualitative Vervollkommnung der Produktion bereitgestellt. Da sie zugleich die wachsende Zahl der Arbeitskräfte, die Erhöhung ihres Qualifikationsniveaus, die Verbesserung ihrer Verteilungsstruktur im gesellschaftlichen Produktionsprozeß sowie ihrer gesamten Arbeits- und Lebensbedingungen umfasse, sei die erweiterte R. Grundlage für die Entwicklung der Produktivkräfte und damit des gesellschaftlichen Fortschritts überhaupt. Die Erweiterung der Stufenleiter erfolge auf 2 Wegen: 1. extensiv durch Ausdehnung des Produktionsfeldes, des quantitativen Umfanges der eingesetzten sachlichen und persönlichen Produktionsbedingungen; 2. intensiv durch die Zunahme an Wirksamkeit der eingesetzten Produktionsmittel und ihre optimale Kombinierung mit gesellschaftlicher Arbeitskraft. Höchster Effekt werde durch die gegenseitige Kombinierung und Durchführung von extensiver und intensiver erweiterter R. erzielt, im Kapitalismus entsprechend den Verwertungsbedingungen unter dem Konkurrenzdruck, im Sozialismus über den gesamtgesellschaftlichen Plan sowie ein „System ökonomischer Hebel“. Die R. umfaßt 4 Phasen: 1. Produktion; 2. Verteilung entsprechend den gesellschaftlichen Bedingungen (Distribution); 3. Austausch (Zirkulation); 4. Konsumtion, die die Befriedigung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse umfaßt. Produktion und Konsumtion seien die beiden Pole des R.-Prozesses, zwischen denen sich als vermittelnde Glieder die Distribution und die Zirkulation bewegten. Das kontinuierliche, reibungslose Ineinandergreifen der sich überlagernden Phasen sichere die Proportionalität des Gesamtprozesses und sei unabdingbare Voraussetzung der Volkswirtschaft. Der R.-Prozeß reproduziere nicht nur die materiellen Grundbedingungen (Produktionsmittel und Arbeitskraft) seiner Fortführung, sondern auch die jeweils herrschenden Produktionsverhältnisse, unter denen er ablaufe. „Der kapitalistische Produktionsprozeß, im Zusammenhang betrachtet, oder als Reproduktionsprozeß. produziert also nicht nur Ware, nicht nur Mehrwert, er produziert und reproduziert das Kapitalverhältnis selbst, auf der einen Seite den Kapitalisten, auf der anderen den Lohnarbeiter“ (Marx/Engels: Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 604). Da die kapitalistische R. der Natur nach erweiterte R. sei, heiße das, daß auch das gesellschaftliche Verhältnis in erweitertem Umfang reproduziert wird, was aus marxistischer Sicht zu einer Vertiefung des Gegensatzes von Kapital und Arbeit führen soll. Die sozialistische R. sei planmäßige, auf ständige Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen und die Stärkung der sozialistischen Produktionsverhältnisse gerichtete Wiederholung und Erneuerung der Produktion auf erweiterter Stufenleiter. Um die Akkumulationsmittel zielgerichtet so einzusetzen, daß ein optimaler Zuwachs des Nationaleinkommens pro Kopf erreicht wird, gelte es, auf der Grundlage der bewußten Nutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus eine organische Verbindung von Arbeitsprozeß, wissenschaftlicher Planung und Leitung und proportionaler Volkswirtschaftsstruktur zu schaffen. Dabei sei die R. so zu gestalten, daß bereits mit Hilfe des Ersatzfonds eine Erweiterung der Produktion erreicht werden kann. Die gleichzeitige, erweiterte R. der Arbeitskräfte, ihre ständige Qualifizierung und die kontinuierliche Hebung ihres materiellen und kulturellen Wohlstandes sollen dazu beitragen, daß sich der Sozialismus auf seiner eigenen Grundlage weiterentwickle und die Bedingungen für ein Hinüberwachsen in den Kommunismus geschaffen würden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 907–908 Reparaturstützpunkte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Republikflucht

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 R. ist die ständige Wiederholung und Erneuerung des Produktionsprozesses, wobei die Produktionsmittel, die Arbeitskräfte, die Produktionsverhältnisse und die Produkte auf Basis der jeweiligen Gesellschaftsformation neu geschaffen und zugleich weiterentwickelt werden. „In einem stetigen Zusammenhang und dem beständigen Fluß seiner Erneuerung betrachtet, ist jeder gesellschaftliche Produktionsprozeß daher zugleich…

DDR A-Z 1979

Demokratie, Sozialistische (1979)

Siehe auch das Jahr 1985 Nach der Staatslehre des Marxismus-Leninismus eine Staatsform, eine Form der Machtausübung, „deren Inhalt und Funktion stets durch die in der jeweiligen Gesellschaftsordnung herrschenden Produktionsverhältnisse und den diesen Verhältnissen entsprechenden Klassencharakter des Staates bestimmt wird“. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung hat D. auch im „entwickelten Sozialismus“ ― wie in jeder politisch organisierten Klassengesellschaft ― Klassencharakter. Damit ist Lenins Postulat, daß die Forderungen nach Freiheit der Kritik und nach Gleichheit nur solange akzeptiert werden, wie sie nicht der Verteidigung des Kapitalismus, sondern den Zielen und Interessen der Arbeiterbewegung und ihrer Partei dienen, in der DDR nach wie vor gültig. Eine derart begriffene SD. wird als Integration des ganzen Volkes begriffen und schließt folglich jede „anarchische Eigenmäßigkeit“ aus. Nach Lenin hat D. gleichzeitig noch eine andere Seite. Sie bedeutet die „formale Anerkennung der Gleichheit zwischen den Bürgern, des gleichen Rechts aller, die Staatsverfassung zu bestimmen und den Staat zu verwalten“. Der Begriff der SD. hängt eng mit dem der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zusammen. Eine der Grundtendenzen der Entwicklung der DDR-Gesellschaft hin zur entwickelten sozialistischen Gesellschaft ― und damit zur SD. ― sei die „Vervollkommnung des Überbaus“. Diese komme in der „gesetzmäßig anwachsenden Rolle der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse“, der SED, zum Ausdruck. Die komplizierter werdenden nationalen wie internationalen Aufgaben der DDR-Gesellschaft stellten erhöhte Anforderungen an die Leitung ideologisch-politischer und sozialer Prozesse; sie erforderten, weiterhin, die Erziehung der Werktätigen im Geiste des Marxismus-Leninismus ständig zu vertiefen. Die SD. sei, weiterhin, auch durch die „wachsende politische Reife“ und die „schöpferische Aktivität“ der Werktätigen gekennzeichnet. Als Beleg für diese These werden die politischen Aktivitäten von Hunderttausenden von DDR-Bürgern in der Volkskammer sowie in den Volksvertretungen, den Elternbeiräten und Aktivs, als Schöffen an den Kreis- und Bezirksgerichten, als Mitglieder von Schiedskommissionen usw. herangezogen. Wesentlich kommt die Entwicklung der SD. im Selbstverständnis des Marxismus-Leninismus vor allem in der wachsenden Rolle und Vervollkommnung der wirtschaftlich-organisatorischen, der sozial- und gesellschaftspolitischen und der kulturellen Leistungsfunktion des sozialistischen Staates zum Ausdruck. Die seit 1776 (USA) bzw. 1791 (Frankreich) für die westliche Welt gültige D.-Auffassung wird in der Staatslehre des Marxismus-Leninismus als „bürgerlich“ bezeichnet. Obwohl die französischen Aufklärer, namentlich Jean-Jacques Rousseau, die den D.-Begriff für die Staats- und Gesellschaftsordnungen des 18. Jh. entwickelt haben, eine positive Bewertung erfahren, wird an ihrem D.-Begriff kritisiert, daß er das „Klassenbewußtsein des Volkes“ unberücksichtigt ließe. Schon Marx und Engels haben darauf verwiesen, daß in der „bürgerlichen D.“ weder die Ausbeutung noch die politische Ungleichheit aufgehoben seien; Grundlage der bürgerlichen D. sei vielmehr der auf dem „Antagonismus der Klassen“ beruhende kapitalistische Staat. Gemäß der marxistischen Formationslehre stellt die bürgerliche D. allerdings dennoch einen Fortschritt gegenüber dem absolutistischen Feudalstaat dar, weil sie dem Proletariat das Wahlrecht sowie Rede- und Koalitionsfreiheit gebracht und damit die Voraussetzungen für die Überwindung der kapitalistischen Gesellschaft geschaffen habe. Die bürgerliche D. sei zwar eine „Diktatur der Minderheit über die Mehrheit“, der Bourgeoisie über das Proletariat, bilde aber ein erstrebenswertes Übergangsstadium auf dem Wege zur Diktatur des Proletariats und zum Sozialismus, damit zu einer „Diktatur der Mehrheit über die Minderheit“. Entsprechend der Auffassung, daß die D. Klassencharakter trage, wird in der marxistisch-leninistischen Staatslehre scharf zwischen „bürgerlicher“ und „sozialistischer“ D. unterschieden. „Wirkliche“ D. könne erst die Arbeiterklasse errichten. Mit der Diktatur des Proletariats und dem Aufbau der SD. werde die bürgerliche D. historisch abgelöst. Die marxistisch-leninistische Lehre von der SD. verwendet damit einen D.-Begriff, der außer einigen nur äußerlichen Ähnlichkeiten mit dem westlichen D.-Begriff nichts gemein hat. Grundrechte; Verfassung; Wahlen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 249 Demographie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratische Bauernpartei Deutschlands

Siehe auch das Jahr 1985 Nach der Staatslehre des Marxismus-Leninismus eine Staatsform, eine Form der Machtausübung, „deren Inhalt und Funktion stets durch die in der jeweiligen Gesellschaftsordnung herrschenden Produktionsverhältnisse und den diesen Verhältnissen entsprechenden Klassencharakter des Staates bestimmt wird“. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung hat D. auch im „entwickelten Sozialismus“ ― wie in jeder politisch organisierten Klassengesellschaft ― Klassencharakter.…

DDR A-Z 1979

Exportpreis (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder — nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel) im Jahre 1971 für alle zentralgeleiteten exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen Betriebsergebnisses (erprobt 1968 in allen zentralgeleiteten Betrieben einzelner Industriezweige, angewandt 1969) war bei der Bildung des E. grundsätzlich vom Tatbestand der Trennung des Außen- und Binnenmarktes in preislich-finanzieller und in organisatorischer Hinsicht auszugehen. Die fehlende Verbindung zwischen dem für die Abrechnung des Exportbetriebes ursprünglich maßgeblichen Inlandspreis und dem E. wurde durch ein über den Staatshaushalt geführtes Preisausgleichskonto hergestellt (Subventionierung des Exportes). Durch die angestrebte „Konfrontation der Betriebe mit dem Weltmarkt“ sollte die Isolierung der Exportbetriebe von diesem aufgehoben und auf diesem Wege die bislang mangelnde Interessiertheit der Betriebe an Exportgeschäften überwunden werden. Einen ersten Versuch in dieser Richtung bildete die Einführung des sog. Normativ-Außenhandelsergebnisses (Export). Dieser Versuch scheiterte jedoch, da das Ergebnis ― wie im alten System ― auf dem durch planwirtschaftliche Eingriffe verzerrten inländischen Preisniveau beruhte. Im Jahr 1968 wurde das Normativ durch eine sich an den Auslandspreisen ― genauer den Weltmarktpreisen ― orientierende Abrechnungsmethode abgelöst. Der E. ist insbesondere durch die seit 1975 geltenden neuen Preisbildungsprinzipien im RGW beeinflußt worden. Danach bestimmen sich die Preise im RGW-Intrablockhandel nach den durchschnittlichen Weltmarktpreisen der jeweils vorangegangenen 5 Jahre. Dies ermöglicht rohstoffreichen Ländern wie der Sowjetunion eine starke, rohstoffarmen Ländern wie der DDR nur eine geringe Erhöhung des E. Der endgültige E. bildet sich anhand dieses Maßstabes je nach Marktlage und Verhandlungsposition bzw. -geschick der Marktpartner. Mit der Umorientierung geht der E., der bei dieser Art der Ergebnisbildung der Exportbetriebe mit dem früher zwischen AHB und Exportbetrieb gebildeten Valutaverrechnungspreis identisch ist, direkt in das Betriebsergebnis ein. Um jedoch die Betriebe nicht nur auf die Erzielung eines maximalen E. und damit letztlich einer hohen Exportrentabilität zu orientieren, sondern sie zur Durchführung der ― oftmals nicht rentablen ― staatlichen Planauflagen zu veranlassen, wurde die Einführung von die Lenkungsfunktion der Weltmarktpreise tendenziell paralysierenden Exportstimulierungsmitteln notwendig. Trotz dieses permanenten Dilemmas zwischen Rentabilitäts- und Planorientierung scheint sich das einheitliche Betriebsergebnis und damit die Konstruktion des E. bewährt zu haben, da diese auch für den Planungszeitraum 1976–1980 verbindlich sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 342 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit- und Delikatläden

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder — nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel) im Jahre 1971 für alle zentralgeleiteten exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen…

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Bündnispolitik (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klassen). Die B. der SED soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen geschichtlichen Prozeß die Spaltung der Gesellschaft in Klassen zu überwinden und die klassenlose Ordnung des Kommunismus zu entwickeln. Als natürliche Verbündete der Arbeiterklasse werden ebenfalls im Kapitalismus ausgebeutete Klassen und Schichten wie Bauern. Handwerker. Gewerbetreibende, Angehörige der Intelligenz und sogar kleinere Unternehmer sowie Großbauern angesehen. Ihnen soll durch das Zusammengehen mit der Arbeiterklasse im Sozialismus eine positive Perspektive geboten werden. Die SED nimmt für sich in Anspruch, die bereits durch Marx und Lenin konzipierte B. der Arbeiterklasse bei der Schaffung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung durch Organisationsformen wie den demokratischen Block, die Volkskongreßbewegung und die Nationale Front der DDR angewandt und vertieft zu haben. Durch die Anwendung der B. sei es unter der Führung der SED zur Herausbildung der „politisch-moralischen Einheit des Volkes“ gekommen. Als Kern des Bündnisses aller Werktätigen wird das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern angesehen. Die B. soll die besonderen Interessen der mit der Arbeiterklasse Verbündeten berücksichtigen, die Bündnispartner durch schrittweises Heranführen an sozialistische Produktions- und Lebensverhältnisse in die sozialistische Gesellschaft integrieren und sie der Arbeiterklasse weiter annähern. Dieses gesellschaftspolitische Konzept bedeutet allerdings, daß mit dem Zurücktreten spezifischer Interessen hinter der wachsenden Übereinstimmung grundlegender Interessen und zunehmender sozialer Homogenität tendenziell die Bedingungen der B. aufgehoben werden. Dies schloß besonders die von Ulbricht 1967 formulierte These von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ in der DDR ein; sie wurde jedoch nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) als „unwissenschaftlich“ verworfen, da sie bei der Einschätzung des erreichten Entwicklungsstandes in unrealistischer Weise „harmonistische“ Elemente der in der DDR noch keineswegs verwirklichten klassenlosen Gesellschaft antizipiert habe. Aus der gegenwärtig in der SED vorherrschenden Sicht von der DDR als einer noch relativ stark differenzierten ― wenngleich „nichtantagonistischen“ ― Klassengesellschaft resultiert die immanente Notwendigkeit, die B. für eine längere, nicht näher bestimmte Frist fortzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 235 Bund Deutscher Offiziere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bürgerinitiative

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klassen). Die B. der SED soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen geschichtlichen Prozeß die Spaltung der Gesellschaft in Klassen zu überwinden und die…

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Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik (1979)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 [S. 317]Das ESRS. stellt eine Verbindung der beiden Informationssysteme betriebliches Rechnungswesen und Statistik dar. Mit dem innerbetrieblichen Rechnungswesen wird insbesondere versucht, eine möglichst exakte und detaillierte Kostenzurechnung auf Produkte (Kostenträger), auf Entstehungsfaktoren (Kostenstellen) sowie nach der Art ihrer Entstehung (Kostenarten) zu erreichen. Damit sollen einerseits alle betrieblichen finanziellen Ströme genau erfaßt werden, andererseits dienen Kostenrechnung und -analyse aber auch dem Ziel, herauszufinden, wo noch Kostenteile eingespart, ungünstige Produktionen von Halbprodukten durch Zulieferungen anderer Hersteller ersetzt bzw. unrentable Endprodukte zugunsten neuer Erzeugnisse aufgegeben werden können. Zu diesen, auch in marktwirtschaftlichen Systemen geltenden Aufgaben des Rechnungswesens tritt in sozialistischen Wirtschaftssystemen noch die staatliche Prüfung innerbetrieblicher Vorgänge in bezug auf die Durchsetzung der staatlichen Ziele hinzu. Deshalb wurde in der DDR auch dem Hauptbuchhalter im Betrieb oder Kombinat neben der Leitung des Rechnungswesens eine weitgehende Überwachungsfunktion hinsichtlich der Einhaltung der Pläne und gesetzlichen Verordnungen übertragen, für die er übergeordneten Organen direkt verantwortlich ist. Die Funktion der Statistik geht in der DDR über die Rolle der reinen Erfassung und Auswertung gesamtwirtschaftlich wichtiger Daten hinaus: Einerseits ist sie Instrument politischer Zielsetzungen und dient z. B. der Propaganda und der Darstellung der „Errungenschaften des Sozialismus“. Sie ist so organisiert, daß Vergleiche mit westlichen Ländern erschwert werden. In wichtigen Grundsätzen. Definitionen. Erhebungsmethoden sowie in der Aufbereitung und Klassifizierung des Zahlenmaterials bestehen z. B. erhebliche Unterschiede zur Bundesrepublik Deutschland. Andererseits hat auch die Statistik in der DDR die entscheidende Aufgabe, Instrument zur Überprüfung der Planerfüllung zu sein. Da sowohl das innerbetriebliche Rechnungswesen als auch die Statistik in starkem Maße der Überwachung der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne dienen, wurde bereits frühzeitig die Idee entwickelt, den zahlenmäßigen Informationsbedarf der wirtschaftsleitenden Organe auf allen Ebenen nach einheitlichen Gesichtspunkten zu befriedigen. Grundsatz des daraus entstandenen ESRS. ist die Erfassung, Darstellung und Analyse gleicher wirtschaftlicher Erscheinungen und Prozesse in allen Bereichen nach gleichen Merkmalen, Abgrenzungen und Definitionen. Damit gelingt es in relativ kurzer Zeit, betriebliche Angaben durch Hochrechnung zu gesamtwirtschaftlichen Daten zu aggregieren. Im einzelnen ist geregelt worden, daß eine Reihe von Kennziffern für den Informationsbedarf über gesamtwirtschaftliche bzw. bereichstypische Fragen regelmäßig erfaßt wird, während zusätzliche andere Daten zur zweig- oder branchenspezifischen Information entweder auch regelmäßig oder nur in größeren Zeitintervallen erhoben werden. Das ESRS. wurde ab 1. 1. 1968 für die sozialistische Industrie, die Bauwirtschaft, das Post- und Fernmeldewesen, den Bereich Verkehr, den sozialistischen Binnenhandel sowie für bestimmte Betriebe der Landwirtschaft eingeführt (GBl. II. 1966, S. 445 ff.). Seit Beginn des Jahres 1969 ist das ESRS. auf den Außenhandel sowie seit Anfang 1970 auch auf Kreditinstitute, Versicherungen, Produktionsgenossenschaften des Handwerks, Privatbetriebe und Staatsorgane ausgedehnt worden. Gesetzliche Grundlagen waren bisher neben der Verordnung von 1966 mehrere Durchführungsbestimmungen zum ESRS. (GBl. II. 1966, S. 827 ff.; II, 1967, S. 729 ff.; II, 1969, S. 619 ff.; II, 1970, S. 557 ff.; sowie I. 1973, S. 405 f.), und spezielle Anordnungen für einzelne Bereiche. Seit 1973 wurden für bestimmte örtlich geleitete Betriebe mit vereinfachten Planungsanforderungen auch Erleichterungen bei der Datenerfassung festgelegt (GBl. II, 1972. S. 609 f.). Fast alle der genannten gesetzlichen Bestimmungen sind inzwischen wieder aufgehoben und zu einer neuen, seit Anfang 1976 gültigen „Verordnung über Rechnungsführung und Statistik“ zusammengefaßt worden (GBl. I, 1975, S. 585 ff.). Sie wird ergänzt durch eine umfassende und sehr detaillierte Anordnung für Betriebe und Kombinate (GBl. 1975, SDr. Nr. 800). Weitere Zusatzbestimmungen folgten, so eine „Anordnung über die Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik“ (GBl. I, 1976, S. 21 ff.) sowie gesonderte Regelungen für den Binnenhandel (GBl. 1976, SDr. Nr. 827) und für die Landwirtschaft (GBl. 1977, SDr. Nr. 933). Der Grund für die vollzogene Neuorientierung des ESRS. ist im Zusammenhang mit der Erarbeitung der „Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976–1980“ zu sehen: Die Planungsfachleute der SED wollten für den gegenwärtigen Fünfjahrplanzeitraum neben einer Verbesserung der Planung auch eine straffere Kontrolle der Plandurchführung sowie eine bessere Übereinstimmung von Jahres- und Fünfjahrplanung erreichen. Deshalb sollte ― nach einer Überprüfung des bestehenden betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesens ― auch eine Neuordnung der Planabrechnung vollzogen werden. Grundsätzlich wurde zwar möglichst viel Bewährtes aus dem bestehenden Berichtswesen übernommen, jedoch sind auch nachhaltige Korrekturen und Verbesserungen durchgeführt worden. Es wurde daher versucht, die Berichtsunterlagen (Formblätter) zu vereinheitlichen sowie EDV-gerechter zu gestalten; generell erfolgte eine Umstellung der Planabrechnung auf neue konstante Planpreise (auf Basis der Preise vom 1. 1. 1975), und schließlich wurde begonnen, die statistische Erfassung der Qualität der Erzeugnisse erheblich zu verbessern. Ein weiteres Anliegen bestand darin, Doppelberichterstattungen zu vermeiden. Gegenwärtig müssen Betriebe und Kombinate sowie wirtschaftsleitende Organe folgende Rechnungen durchführen: Grundmittel- und Investitionsrechnung, Materialrechnung, Arbeitskräfterechnung, eine — Bedarf, Aufkommen und Verwendung der Erzeugnisse gegenüberstellende ― Leistungsrechnung, eine ― Bedarf, [S. 318]Zu- und Abgänge an Handelswaren erfassende — Warenrechnung, Kostenrechnung, Finanzrechnung, Valutarechnung, eine insbesondere auf die Effizienz der Investitionstätigkeit ausgerichtete Nutzenrechnung und eine betriebliche Gesamtrechnung. Zentrales Organ des Ministerrates der DDR für die Durchsetzung des ESRS. ist die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS). Sie besteht aus einer Zentralstelle in Berlin (Ost) sowie Bezirks- und Kreisstellen. Unterstellt sind ihr ebenfalls die „VVB Maschinelles Rechnen“ mit einem Rechenzentrum Statistik und Rechenbetrieben in den Bezirken sowie die Zentralstelle für Primärdokumentation. Gemäß ihrem Statut von 1975 (GBl. I, 1975, S. 639), das das alte Statut von 1966 (GBl. II. 1966, S. 881 ff.) ablöste, leitet und kontrolliert die SZS die statistische Berichterstattung und faßt das statistische Material zusammen, um den staatlichen Leitungsorganen zuverlässiges Zahlenmaterial hinsichtlich der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne sowie als Grundlage für wichtige wirtschaftliche Entscheidungen (z. B. die Ausarbeitung der Jahres- und der Fünfjahrpläne) zu geben. Der SZS wurde ab 1964 auch die Verantwortung für die Entwicklung und Durchsetzung der Grundsätze des Rechnungswesens sowie seit 1966 der Grundsätze des ESRS. übertragen. Die SZS hat zu gewährleisten, daß sowohl Erfassung als auch Aufbereitung und Analyse der Daten in der gesamten Volkswirtschaft möglichst rationell sowie unter Einsatz moderner Datenverarbeitungsanlagen erfolgen. Leiter ist gegenwärtig (1978) Prof. Dr. Arno Donda. Der SZS obliegen insbesondere auch Analysen hinsichtlich der Wirksamkeit des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Intensivierung, der Investitionstätigkeit nach Bereichen und Zweigen, der komplexen Reproduktion der Grundfonds (Investitionsplanung), der Materialökonomie, der Nutzung des vorhandenen Arbeitsvermögens sowie sonstiger Ressourcen. Schließlich hat die SZS ebenfalls Untersuchungen über erreichte und mögliche Steigerungen der Arbeits- und Kapitalproduktivität, über weitere Erhöhungen des technisch-ökonomischen Niveaus der Produktion sowie über Fragen der Verbesserung des Lebensstandards der Bevölkerung durchzuführen bzw. zu überwachen. Obwohl dem ESRS. erhebliche Vorteile zuerkannt werden können, erweist sich bisher noch eine Reihe von Faktoren als problematisch: a) Das betriebliche Rechnungswesen muß zur weiteren Durchsetzung des ESRS. gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen und bestimmten, an den Einsatz der EDV geknüpften Notwendigkeiten angepaßt werden. b) Die Betriebe stehen einem überhöhten Verwaltungsaufwand gegenüber, da sie eine Fülle von Daten entsprechend den Erfordernissen der Planabrechnung sowohl termingerecht als auch möglichst EDV-gerecht bereitstellen müssen. c) Die Uneinheitlichkeit sowohl der Definitionen der Plankennziffern als auch ihrer Berechnungsverfahren erweist sich für das Informationssystem als recht hinderlich. Daran dürfte sich auch in Zukunft wenig ändern, da allen Bemühungen um Vereinheitlichung ständig Veränderungen des Kennziffernsystems infolge von Plankorrekturen oder Änderungen der Organisation der Wirtschaftsleitung gegenüberstehen. d) Die Leistungsabrechnung unterliegt einer Reihe von Schwierigkeiten, die sich z. T. aus den Verzerrungen der Preise (Preissystem und Preispolitik) ergeben, z. T. aber auch auf miteinander nicht vergleichbare bzw. unzureichende Maßgrößen zurückzuführen sind. So werden z. B. die Verfahren der Produktivitäts- und der Rentabilitätsmessung von diesen Mängeln beeinträchtigt. Aber auch die Messung der Produktionsleistung anhand der Kennziffer „Warenproduktion“ erweist sich wegen der bei den verschiedenen Produktionsstufen auftretenden Doppelzählungen der Vorleistungen (Bruttoprinzip) als problematisch. <LI>e) Die zunehmende Zusammenarbeit innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und die damit verbundene Koordinierung der Volkswirtschaftspläne verlangen auch von der DDR erhebliche Anpassungen im Rahmen des ESRS., die zweifellos nicht einfach zu bewältigen sind. Immerhin hat die 1962 gegründete „Ständige Kommission des RGW für Statistik“ bis zum Jahre 1978 31mal getagt und eine Vielzahl von Empfehlungen zur Vereinheitlichung der statistischen Kennziffern erarbeitet. Dennoch dürfte es noch einige Zeit dauern, bis das ESRS. der DDR mit den teilweise noch unvollkommeneren Systemen der anderen RGW-Länder abgestimmt wird und dabei seine Leistungsfähigkeit gleichzeitig erhöht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 317–318 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitslisten

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 [S. 317]Das ESRS. stellt eine Verbindung der beiden Informationssysteme betriebliches…

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Agrarsteuern (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Bis zum Jahr 1971 zahlten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als wichtigste Gruppe unter den Erwerbsgenossenschaften der DDR keine Steuern. Seit der Schaffung dieses Typs von landwirtschaftlicher Betriebsorganisation im Jahre 1952 hat es nahezu 20 Jahre gedauert, bis die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch staatliche Subventionen so verbessert werden konnte, daß sie ihrerseits Abgaben an den Staat entrichten können. Das bedeutet nicht, daß diejenigen LPG, die seit 1971 Abgaben aufbringen müssen, tatsächlich „rentabel“ wirtschaften und ohne staatliche Unterstützung auskommen können. In der DDR erhalten alle LPG punktuelle „Entwicklungshilfen“ und eine laufende Unterstützung durch den Staat. Denn die Preise der meisten von den LPG benötigten Produktionsmittel werden durch staatliche Subventionen künstlich verbilligt. „Preisstützungen“ aus dem Staatshaushalt müssen für folgende Einsatzfaktoren der Landwirtschaft aufgebracht werden: Baustoffe, Bauleistungen für die Agrarbetriebe. Energielieferungen, Kraftstoffe, Schädlingsbekämpfungsmittel. Düngemittel, bestimmte Landmaschinen und Futtermittel (siehe J. Gurtz. G. Kaltofen, Der Staatshaushalt der DDR. Berlin [Ost] 1977, S. 106). Ferner profitieren auch alle LPG von den hochgeschraubten Erzeugerpreisen für landwirtschaftliche Produkte, deren Verkauf an Letztverbraucher zu herabgesetzten Einzelhandelspreisen dann ebenfalls durch erhebliche Budgetaufwendungen subventioniert werden muß. Mit Wirkung vom 1. 1. 1971 wurden alle LPG vom Typ III und die „zwischenbetrieblichen (kooperativen) Produktionsorganisationen (Abteilungen)“ der LPG und „Volkseigenen Güter“ (VEG) verpflichtet, eine „ökonomisch begründete Abgabe“ an den Staat zu leisten. Diese Zwangsabgabe setzte sich in den Jahren 1971 bis 1975 aus 2 Bestandteilen zusammen: a) einer „Abgabe auf das Bruttoeinkommen“ der Genossenschaften und der spezialisierten (überbetrieblichen) Produktionsorganisationen: b) einer Konsumsteuer. Das „Bruttoeinkommen“ der LPG ergibt sich durch den Abzug der Sachkosten (Materialverbrauch plus Abschreibungen) vom Umsatzerlös. Diese Größe enthält also noch die an die LPG-Mitglieder zu zahlenden Arbeitsvergütungen. Auch die auf Pflanzenproduktion spezialisierten „Volkseigenen Güter“ (VEG) müssen seit 1971 „ökonomisch begründete Abgaben“ an die Staatskasse zahlen. Da die VEG jedoch zum staatlichen Sektor der Volkswirtschaft zählen, gehören die von ihnen an den Fiskus geleisteten Zahlungen zu den „Abführungen der volkseigenen Wirtschaft“. Für die in der DDR „industriemäßig produzierenden Betriebe der Tiererzeugung“ wurde am 28. 8. 1975 eine Sonderbesteuerung beschlossen. Die von diesen Agrarbetrieben verlangte „ökonomisch begründete Abgabe“ besteht seit dem 1. Januar 1976 aus einer Abgabe auf den Gewinn. Mit der Einführung der neuen Abgaben für die LPG ab 1971 wurde die bis dahin von den Genossenschaftsbauern erhobene „Landwirtschaftssteuer“ abgeschafft. I. Die bis 1971 erhobenen Agrarsteuern. Bis Ende 1970 mußten nur die Mitglieder der LPG Steuern zahlen. Diese Abgaben wurden unter dem Sammelbegriff „Landwirtschaftssteuer“ geführt. Die Landwirtschaftssteuer vereinigte in einem Betrag die Steuerverpflichtungen aus drei Steuern in sich, und zwar aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer. Die Mitglieder der LPG beziehen Einkünfte aus Arbeitsleistungen für die Genossenschaft. Ferner erhalten sie noch einen Anteil vom Reinertrag, der sich nach der Fläche bemißt, die sie in die LPG eingebracht haben, es sei denn, sie haben auf die Auszahlung von „Bodenanteilen“ verzichtet. Dieses Einkommen unterlag bis Anfang 1971 der Einkommensteuer. Für die von ihnen getätigten Umsätze, zum Beispiel aus dem Verkauf von Erzeugnissen aus ihren privaten Hauswirtschaften, mußten sie Umsatzsteuer entrichten. Mit ihrem Eintritt in die LPG hatten sich jedoch alle Genossenschaftsbauern die Vergünstigung erworben, von ihrer Steuerschuld bei der Einkommensteuer 25 v. H., bei der Umsatzsteuer 75 v. H. und bei der Vermögensteuer 50 v. H. abzuziehen. II. Die Abgaben der kollektivierten Landwirtschaft. 1. Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen. Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen soll einen Teil der Differentialrente abschöpfen, die aufgrund der einheitlichen Festpreise für Agrarerzeugnisse alle diejenigen LPG ohne Mehrleistungsaufwand beziehen, die durch die Güte ihrer Böden. Standortvorteile und gute klimatische Bedingungen begünstigt sind. Die Abgabe hat somit eine doppelte Ausgleichsaufgabe. Sie soll einerseits die vor allem von der Bodenqualität her verschiedenen Startbedingungen der einzelnen LPG im zwischenbetrieblichen Wettbewerb einander annähern und andererseits für mehr sozialen Ausgleich unter den landwirtschaftlichen Produzenten sorgen. Darüber hinaus soll sie dazu beitragen, die LPG mit den guten Böden zu noch höheren Leistungen anzuspornen. Je nach der Einschätzung ihrer Lagevorteile oder der Bewertung der natürlichen Produktionserschwernisse werden für bestimmte Standortbereiche unterschiedliche durchschnittliche Abgabesätze vom Bruttoeinkommen festgesetzt. Diese Abgabesätze reichen von 2 bis 21 v. H. Sie beziehen sich stets auf das Bruttoeinkommen je Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Jede der zur Zeit bestehenden LPG vom Typ III erhält von der Landwirtschafts- und Finanzverwaltung neben ihrem individuellen Abgabesatz noch eine Zielgröße [S. 27]vorgegeben, die ihr anzeigt, wieviel Bruttoeinkommen je ha LN sie nach Ansicht des Staates unter ihren konkreten Standortbedingungen durchschnittlich erwirtschaften kann (= normatives Bruttoeinkommen je ha LN). Für alle Einkünfte, welche die LPG in den Jahren 1971–1975 über das staatlich gewünschte Norm-Einkommen hinaus erzielten, ermäßigte sich die Abgabe, die der Staat üblicherweise nach der Abgabenordnung von ihren Einkommen beanspruchte, um die Hälfte (50 v. H.). Seit dem 1. 1. 1976 wird den LPG Typ III jedoch nur noch eine Steuerermäßigung von 25 v. H. für dasjenige Bruttoeinkommen gewährt, das sie über, die staatliche Leistungsvorgabe hinaus erwirtschaften (vgl. GBl. I, 1975. S. 647). Dieser Anreiz mit einer verminderten Steuerlast soll die LPG dazu anspornen, ihre Produktion zu erweitern und ihre Kosten zu senken. Um ferner zu verhindern, daß die landwirtschaftlichen Produzenten nichts dagegen unternehmen, wenn die von ihnen erwirtschafteten Einkommen je ha LN in unvertretbarem Ausmaß absinken, war vom Staat in den Jahren von 1971 bis 1975 für jede LPG Typ III ein bestimmter Mindestabführungsbetrag vom Bruttoeinkommen in Mark festgelegt worden. Dies hatte zur Folge, daß die prozentuale Steuerbelastung der Genossenschaften anstieg, sofern ihre Erträge je Hektar unter jenes Leistungsniveau absanken, das der Staat in jedem Einzelfall als die erreichbare Mindestrentabilität des von den LPG bewirtschafteten Bodens festgelegt hatte. Diese schematische Lenkungsdirektive ist jedoch Mitte 1975 gelockert worden. Sofern die Wirtschafts- und Finanzorgane bei genauer Kenntnis der Leistungsbereitschaft der einzelnen Agrarbetriebe zu der Überzeugung gelangen, daß dieses steuerpolitische Druckmittel zur Leistungsmobilisierung nicht mehr benötigt wird, ist ihnen vom Haushaltsjahr 1976 an freigestellt worden, auf die Festlegung von Mindestabführungsbeträgen in Mark vom erzielten Bruttoeinkommen je ha LN zu verzichten. LPG vom Typ III, die infolge ihrer ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen ein geringeres Bruttoeinkommen als 1.100 Mark je ha LN erwirtschaften, sind ganz von einer Abgabenleistung befreit worden. Übersteigt ihr Einkommen diese Steuerfreigrenze einmal für ein Jahr, so wird eine Abgabe von nur 2 v. H. erhoben. 2. Die Besteuerung der individuellen Verbrauchseinkommen der Genossenschaftsbauern. Um bei der Verteilung des Bruttoeinkommens der Genossenschaften sicherzustellen, daß diese ihren Kapitalbedarf für Investitionen selbst akkumulieren und die Kapitalbildung nicht zugunsten eines hohen Verbrauchs vernachlässigen, wird ab 1971 auch die Einkommensverwendung für Konsumzwecke der LPG-Mitglieder besteuert. Eine Abgabe auf die an die Genossenschaftsbauern ausgeschütteten Erlöse müssen alle Landwirtschaftsbetriebe entrichten, bei denen keine Gewinnsteuern erhoben werden. Übersteigen die für den persönlichen Verbrauch freigegebenen Einkommenszuwendungen 7.200 Mark je Vollbeschäftigten-Einheit im Jahr ( = Steuerfreigrenze), so unterliegt das darüber hinausgehende Konsumeinkommen einer scharf progressiven Besteuerung. Steuerschuldner der „Konsumtionsabgabe“ ist die LPG (Typ III). Geldausgaben der Genossenschaft, die der kulturellen und sozialen Betreuung aller Genossenschaftsmitglieder dienen, zählen nicht zu den für Konsumzwecke ausgeschütteten Erlösen der Agrarbetriebe. 3. Gewinnbesteuerung ausgewählter Agrarbetriebe. Seit dem 1. 1. 1976 wird von den Agrarbetrieben, welche sich auf eine industriemäßig organisierte Tierzucht und Tierverwertung spezialisiert haben, lediglich eine Gewinnabgabe erhoben. Um die Höhe der jährlichen Abgabeverpflichtung erreichen zu können, wird der erzielte Gewinn ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Betriebes gesetzt, wobei die „Grundfonds“ zu Anschaffungspreisen bewertet werden. Für die auf diesem Wege für jedes Wirtschaftsjahr ermittelte „Grundfondsrentabilität“ (= Kapitalrentabilität = Höhe des Gewinns in Mark je 1.000 Mark Anlagevermögen [= Grundfonds]) läßt sich die entsprechende prozentuale Abgabe vom Gewinn aus folgender Tabelle entnehmen. Sie gilt nach Weisung des Gesetzgebers für alle gewinnsteuerpflichtigen Agrarbetriebe. Dazu gehören die „industriemäßig produzierenden“ LPG und VEG für die Aufzucht von Nutzvieh und die auf diese Aufgabe spezialisierten „zwischenbetrieblichen Einrichtungen“ und „zwischengenossenschaftlichen Produktionsorganisationen“. [S. 28] Über die Ertragskraft der industriemäßig organisierten Betriebe für Viehaufzucht und -Verwertung liegen keine genauen Angaben vor. Dennoch scheint der Fiskus durch die 1976 eingeführte Gewinnbesteuerung diese Gruppe von Agrarbetrieben nur sehr schonend zur Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs heranzuziehen. Dadurch sollen weitere Agrarbetriebe angeregt werden, ebenfalls zu einer rentablen „industriemäßigen Tierproduktion“ überzugehen. Das von der Wirtschaftsführung geschaffene Verfahren der Steuerbelastung der Unternehmenserträge und der gewählte Besteuerungstarif dürften ferner durchaus dazu geeignet sein, die betreffenden Agrarbetriebe zur Erreichung einer hohen Kapitalrentabilität anzuspornen. 4. Sonstige Steuern der landwirtschaftlichen Erzeuger. Auch nach der völligen Neugestaltung der Agrarbesteuerung in der DDR 1971 bleibt für die Genossenschaftsbauern die Pflicht zur Zahlung von Grundsteuern grundsätzlich bestehen. Besteuerungsobjekt sind die Bodenanteile, die sie bei der Aufgabe ihrer privaten Bauernwirtschaften in die LPG eingebracht haben. Da dieses Grundeigentum formal noch den Genossenschaftsbauern gehört, sind diese auch die Steuerschuldner (Steuersubjekt) der Grundsteuer. Für Bauern, die den beiden nicht voll kollektivierten LPG-Typen~I und II angehören, hat man die Grundsteuer um 25 v. H. ermäßigt. Dagegen erhalten die Genossenschaftsbauern des politisch bevorzugten LPG-Typs III (höchste Kollektivierungsstufe) sogar einen Steuerrabatt von 75 v. H. auf ihre Grundsteuerverpflichtungen. Verzichten Genossenschaftsbauern darauf, sich Ertragsanteile entsprechend ihrem (früheren) Bodeneigentum auszahlen zu lassen, wird ihnen die Grundsteuer ganz erlassen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 26–28 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrartechnik

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Bis zum Jahr 1971 zahlten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als wichtigste Gruppe unter den Erwerbsgenossenschaften der DDR keine Steuern. Seit der Schaffung dieses Typs von landwirtschaftlicher Betriebsorganisation im Jahre 1952 hat es nahezu 20 Jahre gedauert, bis die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch staatliche Subventionen so verbessert werden konnte, daß sie ihrerseits Abgaben an den Staat entrichten können. Das…

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Londoner Protokoll (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Unter der Sammelbezeichnung LP. ist zu verstehen: 1. Das Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944, 2. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14. 11. 1944, 3. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 26. 7. 1945 und 4. die Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland vom 5. 6. 1945. Frankreich, Großbritannien, die UdSSR und die Vereinigten Staaten einigten sich über die Aufteilung von „Deutschland … innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. 12. 1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen …“ Die Besatzungstruppen jeder Zone unterstanden einem von der verantwortlichen Macht bestimmten Oberbefehlshaber. Das Gebiet von Groß-Berlin wurde von Truppen einer jeden der Vier Mächte besetzt. „Zwecks gemeinsamer Leitung der Verwaltung dieses Gebietes“ wurde eine interalliierte Behörde (russisch: Komendatura) errichtet, die aus vier von den entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten bestand. Die Demarkationslinien zwischen den Besatzungszonen verlaufen nach dem LP. weitgehend entlang den 1945 bestehenden Landes- bzw. Provinzgrenzen. Örtliche Abweichungen dieser Grenze erfolgten aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte. Die Bundesrepublik Deutschland entstand in den Grenzen der ehemaligen amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone, die DDR innerhalb der Grenzen der sowjetisch besetzten Zone. Berlin war nicht Bestandteil einer der vier Besatzungszonen, insbesondere nicht der es umgebenden sowjetischen Besatzungszone; Deutschland wurde in die Zonen und das Sondergebiet Berlin geteilt. In einer Erklärung zu Protokoll beim Abschluß des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag) über die Aufgaben der Grenzkommission durch die beiden Delegationsleiter wurde Einvernehmen darüber erklärt, daß der Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sich nach den diesbezüglichen Festlegungen des LP. vom 12. 9. 1944 bestimmt. Soweit örtlich die Grenze von diesen Festlegungen aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte abweicht, soll ihr genauer Verlauf durch die Grenzkommission an Ort und Stelle unter Beiziehung aller Unterlagen festgelegt und markiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 698 Lohnsteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lotterie

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Unter der Sammelbezeichnung LP. ist zu verstehen: 1. Das Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944, 2. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14. 11. 1944, 3. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin…

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Lebensversicherung (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 L.-Verträge können bei der B Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt. Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen Bedürfnissen, unter verschiedenen Formen der B L. wählen. Die vereinbarte L.-Summe kann fällig werden: beim Tode des Versicherten, bei Erreichen eines bestimmten Alters, bei Beitragszahlung entweder für eine bestimmte Zahl von Jahren (mindestens 10 bzw. bis zum 85. Lebensjahr) oder an einem festen Auszahlungstag. Diese Grundformen lassen sieh zu weiteren Formen der L. ausbauen. So kann z. B. das Risiko der Invalidität in der Weise mit einbezogen werden, daß die Beitragszahlungspflicht bei Eintritt der Invalidität des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise erlischt. Die L. mit festem Auszahlungstermin kann unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Heirats- oder Berufsausbildungsalters der Kinder zu einer Aussteuer- oder Kinderversorgungs-Versicherung weiterentwickelt werden. Die reine Erlebensfallversicherung wird in der Regel als Leibrentenversicherung abgeschlossen, wobei in der DDR zeitweilig die Form der Sparrentenversicherung eine gewisse Bedeutung erlangt hatte. Gegenwärtig ist die L. die wichtigste, weil am stärksten verbreitete Form der Personenversicherung. Die Zahl der abgeschlossenen L.-Verträge vergrößerte sich seit 1950 wie folgt: Am Jahresende 1976 hatten 613 von 1.000 Einwohnern der DDR eine L. abgeschlossen. Entsprechend dem Wachstum des Lebensstandards und des Geldvermögens der privaten Haushalte ist nicht nur die Zahl der Verträge, sondern weit stärker noch die Höhe der Abschlüsse gestiegen. Dadurch vergrößerten sich die Sparguthaben der L. überdurchschnittlich von 0,5 Mrd. Mark 1950 auf 2,2 Mrd. Mark 1960, 6,0 Mrd. Mark 1970 und 8,5 Mrd. Mark 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 668 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensweise, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 L.-Verträge können bei der B Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt. Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen Bedürfnissen,…

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Unfälle (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen der DDR große Beachtung geschenkt, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche Wettbewerbe setzen wirksame Anreize. Ähnlich werden für die Verhütung von Verkehrs-U. in den Städten und Kreisen „Verkehrssicherheitsaktivs“ und „Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit“ gebildet; zwischen den größeren Städten werden Wettbewerbe zur Hebung der Verkehrssicherheit und Minderung der Zahl der Verkehrs-U. veranstaltet. DRK einerseits, Motorclubs des Allg. Dtsch. Motorsport-Verbandes andererseits leisten rege Arbeit; Koordinator ist das Komitee für Gesundheitserziehung. Diese Bemühungen hatten eine deutliche Abnahme der Verkehrsunfall- und Arbeitsunfallzahlen zur Folge. Die Unfallhäufigkeit läßt sich zwischenstaatlich infolge von Unterschieden in der statistischen Erfassung der U. nur bedingt vergleichen. Allenfalls die Gesamtzahl der Todesfälle als Unfallfolge läßt Vergleiche zu. An U. überhaupt sind 1975 auf 10.000 Einwohner 5,2 Menschen gestorben, und zwar 6,0 bei den Männern und 4,5 bei den Frauen (Bundesrepublik 5,3/6,4/4,2). Die Zahl der Toten nach Verkehrs-U. ist mit 1,4 auf 10.000 Einwohner niedrig (Bundesrepublik 2,3). Das ist sicherlich in erster Linie der geringeren Verkehrsdichte zuzuschreiben, zu einem nicht geringen Teil aber der Disziplinierung im Straßenverkehr, Die Zahl der Arbeits-U. ist seit 1960 um mehr als 30 v. H. gesunken, nicht nur absolut, sondern auch (sogar etwas stärker) nach der Zahl der Beschäftigten. Das dürfte vielfältige Gründe haben, unter denen die Verkürzung der Arbeitszeit wahrscheinlich das größte Gewicht hat (Minderung der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden überhaupt und damit des Risikos sowie Minderung der Arbeitsstunden über 8 Stunden hinaus, die die größte Unfallhäufigkeit bringen). Die Zahl der Arbeitswege-U. ist nur zeitweilig gesunken; 1976 hat sie die Höhe von 1965 wieder erreicht — wohl als Folge der Zunahme der Verkehrsdichte. Über die Häufigkeit tödlicher Arbeits-U. gibt es für einen Vergleich mit der Bundesrepublik keine geeigneten Unterlagen. Auch die Häufigkeit der Arbeits- und Wege-U. läßt sich zwischen DDR und Bundesrepublik wegen gänzlich unterschiedlicher Erfassungsweisen nicht vergleichen. [S. 1100]Über die Häufigkeit häuslicher U. gibt es kein zuverlässiges Material. Anhaltspunkte bieten die Unfalltodesfälle oberhalb des 65. Lebensjahres, an denen die häuslichen U. gewöhnlich den größten Anteil haben (in der Bundesrepublik fallen jedoch auch die Fußgänger-U. im Straßenverkehr stark ins Gewicht). Hier liegen die Sterbefälle bei den Frauen um 20 v. H. über denen der Männer. Sie sind, wenn man die Verkehrs-U. außer Betracht läßt, erheblich zahlreicher als in der Bundesrepublik Deutschland. Deutsches Rotes Kreuz; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1099–1100 Uneheliche Kinder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, Private

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen der DDR große Beachtung geschenkt, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche Wettbewerbe setzen…

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Gewinn (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Die betriebliche Erfolgsrechnung verwendet seit 1971 für alle Betriebe der Industrie und des Bauwesens das schon seit 1969 in der Metallverarbeitenden Industrie und bei der Chemieerzeugung erprobte „einheitliche Betriebsergebnis“ (GBl. II, 1968, S. 507 ff.), das auch Aufwendungen und Erlöse der Exportbeziehungen in die G.-Ermittlung mit einbezieht. Bis dahin erhielt der herstellende Betrieb für Exportgüter von den Außenhandelsorganen lediglich die geltenden Inlandspreise, die Effizienz seiner Exporte blieb ihm verborgen. Das „einheitliche Betriebsergebnis“ wird folgendermaßen ermittelt: Hierbei werden die Inlandsumsätze (= Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen) zu Industrieabgabepreisen bemessen. Die Umrechnung der Exporterlöse in Inlandswährung erfolgt über Richtungskoeffizienten (= Valutaumrechnungskoeffizienten), die ― den jeweiligen außenhandelspolitischen Intentionen folgend ― regional differenziert und in ihrer Höhe veränderlich sind. Die Produktions- und Dienstleistungsabgaben werden als Durchlaufposten behandelt. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und ebenfalls die Kosten ― durch Kostennormative und staatliche Kalkulationsrichtlinien ― zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das im Gegensatz zur Marktwirtschaft gesetzlich verankerte Verfahren der G.-Verteilung in den VEB und VVB maßgeblich die Höhe des dem Betrieb verbleibenden Netto-G. Die G.-Verteilung wird durch 2 Faktoren bestimmt, einerseits durch die der Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) zugrunde liegenden Grundsätze und andererseits durch die über eine Differenzierung der Sätze der Nettogewinnabführung verfolgte staatliche G.-Verteilungspolitik. Der Betrieb kann allerdings im Rahmen der ihm auferlegten Planaufgaben bei den zentral vorgegebenen Preisen durch Steigerung seiner Rentabilität (z. B. Überplanerfüllung, verbesserte Kapitalnutzung — d. h. Einsparung an Produktionsfondsabgabe verbesserte Betriebsorganisation, verminderte Ausschußproduktion, sinnvollere Materialnutzung) den ihm nach Kürzung der Abzugsposten verbleibenden G. in engen Grenzen erhöhen. Mit der Wirtschaftsreform von 1963 (Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963) wurde dem G. eine zentrale Stellung im System eingeräumt, denn er wurde zum entscheidenden Maßstab der Leistung des Betriebes und zu einer wichtigen Antriebskraft für die betriebliche Produktion aufgewertet. Zwar war in der wissenschaftlichen Diskussion bereits Ende der 50er Jahre (Behrens-Benary-Affäre) die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung kostendeckender Preise sowie der G.-Orientierung als entscheidender ökonomischer Kategorie erhoben worden; jedoch erst, nachdem der sowjetische Wirtschaftswissenschaftler E. Liberman mit seinem Artikel: „Plan, Gewinn, Prämie“ in der „Prawda“ eine grundlegende Reform des betrieblichen Planungssystems der Sowjetunion unter Nutzung des G. als ökonomischen Hebels im September 1962 vorgeschlagen hatte, setzte auch in der DDR eine hieran anknüpfende lebhafte Reformdiskussion ein. Die seit 1963 in der DDR und in der Folgezeit auch in osteuropäischen kommunistischen Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten dann schließlich in einem gewissen Grad zur Auswechslung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB bzw. Kombinat verlangte damals in [S. 486]der DDR ― genauso wie in anderen RGW-Ländern ― die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden wirtschaftlichen Mißstände. Erst die Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung), der Abschluß der Industriepreisreform Ende 1967 und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze (Abschreibungen) und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung. Entscheidend war, daß dem Betrieb die relativ freie Verfügbarkeit über einen Teil des von ihm erwirtschafteten Netto-G. eingeräumt wurde, denn nur so war es überhaupt möglich, den Betrieb zur eigenen Ausgestaltung des ihm mit den Reformen geschaffenen Aktionsfeldes zu veranlassen. Damit der G. allerdings diese „incentive function“ überhaupt wahrnehmen konnte, mußten das „Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel“ sowie sinnvolle betriebswirtschaftliche Kostenrechnungsmethoden eingeführt, ein verbessertes Vertragssystem mit Sanktionen bei Schlecht- oder Nichterfüllung von Verpflichtungen geschaffen und das Bankensystem umgewandelt werden. Von einem Verteilungsapparat für zinslose Finanzierungsmittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt avancierte das Bankensystem zu einem System mit „echten“ Kreditinstituten, das Kredite nur gegen Zinszahlung gewährt. In den Jahren 1969 und 1970 — als die mit dem NÖS geschaffenen ökonomischen Hebel weitgehend wirksam waren — konnte der Betrieb dann auch tatsächlich den ihm nach Abzug von Produktionsfondsabgabe und Nettogewinnabführung sowie der damals vorgeschriebenen Fondsbildung (Fonds) verbleibenden Rest-G. als finanzielle Basis seiner eigenverantwortlichen Investitionsentscheidungen nutzen. Dieser Aktionsradius ist ihm jedoch mit der Rezentralisierung wieder genommen worden: 1971 ist der vom Betrieb zu erwirtschaftende Netto-G. zur staatlichen Plankennziffer erhoben worden, und zwar in den Jahren 1971 und 1972 als feste Plankennziffer vorgegeben; seit 1973 ist er „Berechnungskennziffer“ der Planung, d. h., er wird nicht direkt geplant, sondern indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffem ermittelt. Des weiteren wurde mit der Rezentralisierung die Nettogewinnabführung von Prozentanteilen in absolute, branchenweise unterschiedliche G.-Abführungsbeträge umgewandelt und die Investitionstätigkeit durch staatliche Planauflagen verbindlich vorgeschrieben. Damit wurde die Rolle des G. durch bewußte Minderung seiner Stimulierungsfunktion wieder erheblich geschwächt: Dem Betrieb werden heute vom Soll-G. gerade so viel Finanzierungsmittel belassen, wie er zur Durchführung der geplanten Aufgaben sowie zur Realisierung der geplanten Investitionen bei den von den Banken bewilligten planmäßigen Krediten benötigt. Bei Übererfüllung des geplanten Netto-G. verbleibt dem Betrieb die Hälfte des Mehr-G., die Verwendungsmöglichkeiten für diese Mittel sind jedoch begrenzt auf: Verbesserungen der Arbeitsorganisation, Zuführungen zum Prämienfonds, Zuführungen zum Leistungsfonds, Erhöhung der Eigenfinanzierung. vorfristige Kredittilgung, Kauf gebrauchter Anlagegüter, Finanzierung von Neuerervorschlägen bis zu je 10.000 Mark sowie die Herstellung von Rationalisierungsmitteln aus eigenen Reserven. Angesichts dieses eingeengten Katalogs dürften beim Betrieb kaum nennenswerte Antriebskräfte zur Übererfüllung der realen Planziele und damit auch des durch sie bestimmten Soll-G. ausgelöst werden. Zwar ist mit dem Gegenplan ein Anreiz zu ― bereits im voraus angekündigten ― Übererfüllungen geschaffen worden, da im Falle ihrer Realisierung zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds (Jahresendprämie) sowie ― bei Übererfüllung der geplanten Arbeitsproduktivität, bei bestimmten Materialeinsparungen und Qualitätsverbesserungen ― zum Leistungsfonds durchgeführt werden. Jedoch ist dieser Anreiz zugunsten der Belegschaft begrenzt: Einerseits werden leistungsfähige Betriebe ― in Übereinstimmung mit den Interessen ihrer Arbeiter und Angestellten ― ihre Planangebote so abstimmen, daß sie gerade die Prämienhöchstgrenze erreichen und immer noch Leistungsreserven für den kommenden Gegenplan zurückhalten. Andererseits dürften die einseitigen Verwendungsmöglichkeiten der Mittel des Leistungsfonds vorwiegend zugunsten der Gesamtbelegschaft bei den einzelnen Arbeitskollektiven nur ein bedingtes Interesse an zusätzlichen Arbeitsbelastungen induzieren. Ist damit der Anreiz für die Belegschaft schon gering, so ist er für die Betriebsleitung noch kleiner, weil sie mit den ihrer Disposition unterliegenden zusätzlich erwirtschafteten G.-Teilen nur in beschränktem Umfang eigene Ziele verfolgen kann. Bei einer Untererfüllung des Soll-G. ― Folge von Kostenüberschreitungen oder Mindererfüllungen materieller Planaufgaben ― sieht sich der Betrieb erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüber: Er kann die Fondsbildung nicht im geplanten Umfang realisieren. Insbesondere können dabei die vorgesehenen Investitionen betroffen werden, von denen wiederum der G. künftiger Jahre abhängt. Auf Kredite kann der Betrieb nur in dem durch die Kennziffer „Veränderung des Kreditvolumens für Grundmittelkredite“ abgesteckten, recht beschränkten Rahmen ausweichen. Angesichts dieser Schwierigkeiten werden seit einiger Zeit allerdings Erleichterungen bei der Nettogewinnabführung gewährt: Während diese bei Nichterreichen des Plangewinns 1971 noch voll zu zahlen war, durften 1972 30 v. H. und seit 1973 50 v. H. der Unterschreitung des geplanten G. gekürzt werden. Bleibt der Ist-G. noch unter diesem geminderten Soll, so muß er voll abgeführt werden; die Differenz ist als Finanzschuld mit 5 v. H. zu verzinsen und im nächsten Jahr aus überplanmäßigen G.-Teilen zu tilgen. An diesen Maßnahmen wird deutlich, daß der G. von einer betriebliche Initiativen stimulierenden Antriebskraft zum Sicherungsmittel staatlichen und betrieblichen Finanzierungsbedarfs abgewertet worden war. Mit seiner Planung sowie mit anderen ökonomischen Hebeln wird auch von Seiten der Finanzplanung Druck auf die Betriebe zur plangerechten Aufgabendurchführung sowie zur Leistungsverbesserung ausgeübt. Diesem [S. 487]Druck kann der Betrieb grundsätzlich nur mit Kostensenkungen entgegenwirken. Deshalb werden von ihm seit 1974 auch neben einer detaillierten Planung der Kosten planmäßige Selbstkostensenkungen verlangt. Hierzu ist vom Betrieb bei exakter Einhaltung der Normen für den Einsatz von Materialien und Vorleistungen, der geplanten Lohnkosten sowie der geltenden Gemeinkostennormative eine genaue Vorausplanung der Kosten nach Kostenarten, -stellen und -trägern durchzuführen. Dabei sind auch die infolge vorgesehener Rationalisierungsprojekte zu erwartenden Kosteneinsparungen ― untergliedert nach Kostenarten und Rationalisierungsmaßnahmen — auszuweisen. Nicht planbar sind solche Kosten, die aus vom Betrieb verschuldeten Unregelmäßigkeiten resultieren. Mit dieser detaillierten Kostenplanung soll nicht nur über einen Vergleich von Betrieben einer Branche eine Aufdeckung betrieblicher Reserven erreicht, sondern den wirtschaftsleitenden Organen bereits zu einem Zeitpunkt Auskunft über von den Betrieben beabsichtigte oder mögliche ― von zentralen Zielen abweichende ― Eigenaktionen vermittelt werden, bevor diese überhaupt begonnen werden. Die verstärkte Ausrichtung der gegenwärtigen monetären Steuerung auf Kosteneinsparungen ist als Versuch zu deuten, die betriebliche Effizienz künftig mehr am Umfang der Selbstkostensenkung denn am erzielten G. zu bemessen, zumal die Aussagekraft des G. als Maßstab der betrieblichen Leistungsfähigkeit schon wegen der im gegebenen Preissystem erheblichen Preisverzerrungen nur gering ist. Deshalb versucht man seit jüngster Zeit auch im Rahmen einer „Effizienzplanung“ mehrere, sich in ihrer Aussage ergänzende Kennziffern festzulegen, die eine bessere Leistungsmessung ermöglichen und damit eine höhere Effizienz des Wirtschaftsablaufs bewirken sollen. Als Beispiele für derartige Kennziffern seien genannt: Arbeitsproduktivität (auf Basis Eigenleistung), Freisetzung von Arbeitskräften, Materialkostenintensität, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Qualitätsstandard. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 485–487 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gleichberechtigung der Frauen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Die betriebliche Erfolgsrechnung verwendet seit 1971 für alle Betriebe der Industrie und des Bauwesens das schon seit 1969 in der Metallverarbeitenden Industrie und bei der Chemieerzeugung erprobte „einheitliche Betriebsergebnis“ (GBl. II, 1968, S. 507 ff.), das auch Aufwendungen und Erlöse der Exportbeziehungen in die G.-Ermittlung mit einbezieht. Bis dahin erhielt der herstellende Betrieb für Exportgüter von den Außenhandelsorganen…

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Berliner Ensemble (1979)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von seiner Ehefrau, der Schauspielerin Helene Weigel, geleiteten BE. Es spielte anfangs im Hause des Deutschen Theaters Berlin, seit 1954 im eigenen Theater am Schiffbauerdamm. Sein großes internationales Ansehen (bis 1974 42 Auslandstourneen) begründete es mit der authentischen Interpretation von Brecht-Stücken. Zahlreiche Inszenierungen sind jahrelang im Repertoire („Der aufhaltsame [S. 162]Aufstieg des Arturo Ui“ von 1959 bis 1974 in 532 Aufführungen) geblieben. Nach dem Tode von Helene Weigel (6. 5. 1971) wurde Ruth Berghaus zur Intendantin des BE. berufen, die dort schon früher Regieaufgaben übernommen hatte. Unter ihrer Leitung bezog das BE. neben der Bewahrung des Brecht-Erbes auch wieder stärker andere Autoren in den Spielplan ein. Besonders durch einige intellektuell-artistische Inszenierungen (z. B. Brechts „Im Dickicht der Städte“ und Heiner Müllers „Zement“ von Ruth Berghaus sowie Wedekinds „Frühlings Erwachen“ und Strindbergs „Fräulein Julie“ von B. K. Tragelehn und Einar Schleef) bemühte sich die neue Intendanz, dem Vorwurf musealer Erstarrung des BE. zu begegnen, stieß damit aber inner- und außerhalb des eigenen Hauses teilweise auf Kritik. 1977 wurde Ruth Berghaus, die sich seitdem wieder Regieaufgaben an der Deutschen Staatsoper in Berlin (Ost) widmet, durch den Brecht-Schüler Manfred Wekwerth als Intendant ersetzt, der von 1962 bis 1969 Chefregisseur des BE., dann aber wegen Differenzen mit Helene Weigel ausgeschieden war. Großen Einfluß auf die allgemeine Theaterentwicklung übte das BE. durch die Ausbildung heute auch in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland beschäftigter Regisseure aus (u. a. Manfred Wekwerth, Peter Palitzsch, Egon Monk, Benno Besson, Manfred Karge, Matthias Langhoff, Klaus Erforth, Alexander Stillmark. Uta Birnbaum, Hans-Georg Simmgen). Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 161–162 Berliner Bischofskonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von seiner…

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Fischwirtschaft (1979)

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1985 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Entwicklung der F. der DDR ist geprägt durch die Gründung und den Aufbau einer eigenen umfangreichen Hochseefischerei. Bis zum Jahr 1945 wurde die Bevölkerung auf dem Gebiet der heutigen DDR von den an der Nordsee günstiger gelegenen Anlandeplätzen der deutschen Hochseefischerei versorgt. Eigene Fangkapazitäten existierten lediglich in Form der Kutterfischerei in der Ostsee. Die Fangergebnisse betrugen 1938 nur etwa 1,8 v. H. der gesamten Anlandung im damaligen Deutschen Reich. Daneben wurde in geeigneten Gebieten, die heute zum Staatsgebiet der DDR gehören, bereits damals eine intensive Binnenfischerei betrieben. Die Teilung Deutschlands erlaubte zunächst eine Fischversorgung der Bevölkerung der DDR nur auf sehr geringem Niveau; Fischimporte in erheblichem Umfang waren notwendig geworden. Durch den Aufbau einer eigenen Hochseefischerei konnte nicht nur die Versorgung der Bevölkerung quantitativ und qualitativ verbessert werden, sondern es gelang darüber hinaus, den Import von Fisch und Fischwaren drastisch zu senken. Der erfolgreiche Aufbau einer eigenen Hochseefischerei der DDR wird durch die gegenwärtige Entwicklung in der internationalen Fischereipolitik empfindlich und nachhaltig gestört. Seit dem 26. 6. 1974 ist die DDR Vertragsstaat der Konvention für die Fischerei im Nordost-Atlantik (NEAFC) einschließlich der angrenzenden Gewässer und insofern zur Erhaltung der Fischbestände und zur Kontingentierung der Fangquoten und der Fangzeiten für einzelne Fischarten verpflichtet. Bereits am 26. 2. 1974 hatte die DDR die „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 ratifiziert (GBl. II, 1974, S. 193). Unter ähnlichen Bedingungen vollzieht sich der Fischfang in den nordwestatlantischen Fanggebieten der ICNAF, der die DDR bereits am 21. 5. 1974 beigetreten ist. Von einschneidender Bedeutung für die Fangentwicklung war ferner die Einführung von Wirtschafts- und/oder Fischereischutzgrenzen durch nahezu alle Anrainerstaaten des Atlantiks, vor allem aber des Nordatlantiks, der Nord- und Ostsee. Die Ausdehnung der Schutzzonen auf bis zu 200 Seemeilen umfaßt den größten Teil aller Schelfgebiete, auf denen die Hochseefischerei bisher betrieben wurde. Auf diese Entwicklung reagierte die DDR-Führung einerseits mit der Errichtung einer eigenen Schutzzone ab 1. 1. 1978 für den ihrer Seegrenze vorgelagerten Teil der Ostsee. Im Verhältnis zu den benachbarten oder angrenzenden Küstenstaaten läßt sich die DDR vom Prinzip der Mittellinie bzw. Äquidistanz leiten. Innerhalb der Fischereizone der DDR dürfen Fangfahrzeuge anderer Staaten nur fischen, wenn zwischen diesen Staaten und der DDR völkerrechtlich wirksame Verträge abgeschlossen worden sind. In den Verträgen sind Fangquoten, Fangzeiten und -gebiete sowie die zu fangenden [S. 394]Fischarten festgelegt. Die fangausübenden Fahrzeuge sind von den Vertragsstaaten im voraus in einem Fischereiplan zu benennen. Die Fahrzeuge haben die Aufnahme und die Beendigung ihrer Fangtätigkeit bei festgelegten Meldestellen anzuzeigen und unterliegen während der Fangzeit der Kontrolle des Fischereiaufsichtsamtes der DDR (Fangtagebuch, bei Booten unter 15 m Fangnachweisbuch). Die Fahrzeugführung ist verantwortlich für die Einhaltung der von der DDR erlassenen Vorschriften über die Erhaltung, Nutzung und rationelle Bewirtschaftung der Fischbestände und der anderen lebenden Ressourcen. Der Einsatz von Forschungsschiffen zur Erforschung der lebenden Ressourcen innerhalb der Fischereizone bedarf der Zustimmung. Die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen ― auch der Versuch ― wird mit Geldstrafen bis zu 100.000 Mark belegt. Leichte Verstöße werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vom 12. 1. 1968 mit Ordnungsstrafen zwischen 10 und 500 Mark geahndet. (Gesetz über den Fischfang in der Fischereizone der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 380; hierzu 1. DB vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 404; sowie AO über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der DDR-Fischereiordnung — vom 5. 1. 1979, GBl. I, S. 40 und AO über das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR vom 29. 12. 1978, GBl. I, S. 38). Mit der Einführung der Fischereischutzzonen gewinnen die Anrainerstaaten das Recht auf die Festlegung von Fangquoten für ausländische Fangfahrzeuge. Da die eigenen Küstengewässer weder zur Deckung des Fischbedarfes ausreichen noch mit den Kapazitäten der vorhandenen Hochseefischereiflotte in Übereinstimmung gebracht werden können, ist die DDR bestrebt, möglichst frühzeitig Fischereiabkommen mit allen Staaten abzuschließen, deren Küstengewässer für die eigene Flotte interessant sind. Dessen ungeachtet sind die Fangergebnisse der Hochseeflotten der DDR von 1975 zu 1977 um 36,3 v. H. zurückgegangen, weil die Fangquoten, sofern sie bereits vereinbart werden konnten, in der Summe beträchtlich unter den früher erzielten Fangmengen liegen. 1977 sank die Fangleistung nach den bisherigen Angaben ― erstmals seit 1968 ― auf unter 200.000 t. Der Versuch, die Fangausfälle der Hochseefischerei durch höhere Leistungen in den anderen Bereichen der F. zu kompensieren, gelang 1976 aufgrund der positiven Entwicklung der See- und Küstenfischerei (Kutterfischerei) in der Ostsee und der guten Leistung der Binnenfischerei. Die erzielte Fangleistung von rd. 282.000 t verteilte sich zu rd. 76 v. H. auf die Hochseeflotten, zu 17,7 v. H. (rd. 50.000 t) auf die See- und Küstenfischerei und zu 6,5 v. H. (rd. 19.000 t) auf die Binnenfischerei. Im Durchschnitt der Jahre 1963–1973 war dagegen die Hochseefischerei mit 84 v. H., die See- und Küstenfischerei mit 12 v. H. und die Binnenfischerei mit nur 4. v. H. am Gesamtergebnis beteiligt. Die 1977/78 in der Ostsee festgelegten Fischereischutzzonen haben zur Verringerung der Fangleistung in der See- und Küstenfischerei geführt, so daß z. Z. nur noch die Binnenfischerei positive Bilanzen aufweisen kann. Den sich aus der internationalen Entwicklung ergebenden Problemen versucht die DDR durch Änderungen der Flottenstruktur, der Fangtechnik bzw. durch insgesamt höheren Aufwand in allen Bereichen der F. zu begegnen. 2. Die Organisation und die Ausstattung der Hochseefischerei. Für die Hochseefischerei sind in der DDR 2 voneinander unabhängige Betriebe gegründet worden. Die kleine Hochseefischerei (Ost- und Nordsee) wurde 1949 mit zunächst 12 Kuttern in Saßnitz auf Rügen wegen der dort gegebenen Vorteile (kurzer Weg zur Anlandung, vorhandene Verarbeitungsanlagen, Bahnanschluß) eingerichtet. Ein Jahr später folgte die Gründung einer Fernfischereiflotte für die große Hochseefischerei, zu deren Basis der Rostocker Hafen bestimmt wurde. Beide Betriebe (Saßnitz und Rostock) wurden als Volkseigene Betriebe (VEB) gegründet und unter Einbeziehung der Be- und Verarbeitungseinrichtungen zu volkseigenen Fischkombinaten entwickelt. Beide Kombinate bilden die VVB Hochseefischerei mit Sitz in Rostock, die dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie untersteht. Die Aufgaben der VVB erstrecken sich darüber hinaus auf die Forschung und Entwicklung im Fahrzeugbau, in der Fangtechnik und in der Fischbe- und -Verarbeitung sowie auf die Ausbildung der Hochseefischer und der Fischfacharbeiter. Weiterhin ist sie für die Bilanzierung des gesamten Fischaufkommens einschließlich der See- und Küstenschiffahrt und der Binnenfischerei verantwortlich. Beide Kombinate (Rostock und Saßnitz) beschäftigten 5.000 Hochseefischer. Im Jahr 1975 waren folgende Schiffstypen im Einsatz: Daneben verfügt die Hochseefischerei über 5 Kühl- und Transportschiffe (Tragfähigkeit 4.000 tdw) sowie über 3 Transport- und Verarbeitungsschiffe (10.000 BRT), so daß insgesamt 137 Einheiten mit rd. 140.500 BRT im Einsatz sind. Diese Einheiten werden unterstützt durch [S. 395]mehrere Forschungs- und durch 2 Fischereihilfsschiffe zur medizinischen und technischen Hilfeleistung auf See. Die Einsatzgebiete der Fangflotte lagen bisher fast ausschließlich im Nordatlantik. Der Anteil des Fangaufkommens aus dem ostatlantischen Gebiet stieg in den Jahren 1972–1974 von 44,4 v. H. auf 61,7 v. H. an, während der Anteil aus dem Nordwestatlantik von 54,1 v. H. auf 37,5 v. H. zurückging. Die Fänge in anderen Fanggebieten (Ost-Zentral-Atlantik und Nordostpazifik) waren dagegen bisher mit 0,4–1,5 v. H. sehr gering. Aus der Entfernung zu den Heimathäfen wie auch aus der Flottenstruktur ist zu erkennen, daß die DDR das auch von anderen RGW-Staaten praktizierte Verfahren der Verbund- und Flottillenfischerei anwendet. Das Verfahren gewährleistet in Verbindung mit der Treibstoffversorgung durch sowjetische Tanker auf hoher See (jährlich rd. 50.000 t) und (seit 1973) in Verbindung mit dem Austausch ganzer Besatzungen auf dem Luftweg eine hohe Verweildauer der Flotte an den Fangplätzen bzw. die Senkung der unproduktiven Wegezeiten. Da gleichzeitig auch die Instandhaltung der Maschinen soweit möglich während der Fahrt durchgeführt wird, erreichten z. B. 1975 die Fang- und Verarbeitungsschiffe durchschnittlich 292 Einsatztage pro Jahr. Schließlich wird davon ausgegangen, daß durch die Koordination der Flotten höhere Fangerträge erzielt werden können als bei einem individuellen Einsatz der Fangschiffe, zumal die Flotten durch Forschungs- und Suchschiffe sowie durch Suchflugzeuge unterstützt werden. Das Fanggeschehen wird durch die Zentrale Fangdirektion der Kombinate, durch die Flottillenleitung (Einsatzleitung See) und schließlich von den einzelnen Schiffseinheiten geleistet. Bestimmend für die Planung und den Einsatz der Flotten durch die Zentrale Einsatzleitung waren bisher Fangprognosen, die auf der Grundlage fischereibiologischer Erkenntnisse und früherer Fangergebnisse für bestimmte Fanggebiete, Zeiträume, Fischarten und Fahrzeuge erstellt wurden. Daraus sind Saison-, Quartals- und Monatspläne für die Flotten und für die einzelnen Fangeinheiten abgeleitet worden. Die Fangleitung See hat dafür zu sorgen, daß bei konstanten oder variablen Fang-, Verarbeitungs-, Transport- und Versorgungskapazitäten die geplanten Fangtage und Fangstunden eingehalten bzw. übertroffen werden. Die Fangergebnisse sämtlicher Einheiten werden täglich der Zentralen Einsatzleitung mitgeteilt. Sowohl an Bord des Flottillenleitschiffes als auch bei der Zentralen Fangdirektion sind EDV-Anlagen installiert, mit deren Hilfe alternative Möglichkeiten als Entscheidungshilfen errechnet werden können. Das gesamte System der Flotteneinsatzplanung der DDR einschließlich der Flottenstruktur und der Fangtechnologien muß der Entwicklung des internationalen Fischereirechtes angepaßt werden. Abgesehen davon, daß die Fangprognosen Ständig sinkende Werte ausweisen, können auch die abnehmenden Fischschwärme nur im Rahmen der von den Küstenstaaten bzw. von den internationalen Fischereiorganisationen festgelegten Quoten genutzt werden. Diese Quoten stellen die Rentabilität der aufwendigen Verbund- und Flottenfischerei in Frage. Weitere Maßnahmen, mit deren Hilfe die hohen Fangergebnisse früherer Jahre wieder erreicht werden sollen, erstrecken sich auf die Erschließung neuer Fanggebiete, die Entwicklung neuer Fangtechniken sowie auf den Einsatz größerer Fang-, Verarbeitungs- und Transportschiffe, die, einzeln oder als Flotte eingesetzt, über eine hohe Anpassungsfähigkeit verfügen. Zunächst soll die Fangflotte der DDR 5 Fang- und Verarbeitungsschiffe vom Typ „Atlantik Supertrawler“ (3.930 BRT. 3.880 PS. Tragfähigkeit 2.080 tdw) erhalten, dessen technische Ausstattung den künftigen Erfordernissen entsprechend modifiziert wurde. Die Verhol- und Vertäuausrüstung erfüllt die Bedingungen zur Passage des Panamakanals, die Fangausrüstung erlaubt, neben der Grundschleppnetzfischerei nach der Wechselnetzmethode, auch die Pelagische Schleppnetzfischerei bis zu einer Tiefe von 1.500 m. Im autonomen Einsatz beträgt der Aktionsradius bei einer mittleren Fangplatzentfernung von 2.500 sm rd. 70 Tage. Die Absicht der Hochseefischerei der DDR. neue und weiter entfernte Fanggebiete zu erschließen, läßt sich ferner aus dem Einsatz neuer Kühl- und Transportschiffe vom Typ „Polar“ (12.237 BRT, 9.000 PS, Tragfähigkeit 8.200 tdw) erkennen, deren Ladekapazität (13.000 cbm) und Aktionsradius (12.000 sm) etwa doppelt so groß wie bei den bisher eingesetzten Kühlschiffen ist. Da die vorgesehenen neuen Fanggebiete entweder über ein wärmeres Klima verfügen oder aber die Durchquerung warmer Gebiete erfordern, werden gegenwärtig auch die Kühleinrichtungen der älteren Schiffstypen umgerüstet und Verfahren der Vorkonservierung erprobt. Es ist zu erwarten, daß die Hochseeflotte der DDR die gleichen Fanggebiete wie die VR Polen aufsucht, zumal auch die UdSSR in diesen Gebieten fischt. (Diese 3 RGW-Staaten schlossen 1962 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Seefischerei“, dem später auch die VR Bulgarien und die VR Rumänien beitraten.) Abgesehen von zweiseitigen Abkommen zwischen Forschungs-Instituten und den Ministerien der beteiligten Staaten über die Fragen der Konstruktion und Erprobung von Maschinen und Ausrüstungen und der Arbeitsteilung im Fahrzeugbau werden jährlich Sitzungen einer „Gemischten Kommission zur Realisierung des Abkommens“ abgehalten. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Fangplatzforschung, die Fangtechnik (Lichtfischerei), den Fischereifahrzeugbau, die Flottenorganisation sowie die Übergabetechnik auf See und an Land und die Be- und Verarbeitung bzw. Konservierung. Sie umfaßt den gemeinsamen Einsatz von Forschungs- und Fischsuchschiffen, die gemeinsame Erarbeitung von Prognose- und Perspektivplänen zur Forschung und zur Flottenentwicklung, die Erarbeitung von Jahresplänen zur Abstimmung des (z. T. gemeinsamen) Flotteneinsatzes bis zum Austausch der täglichen Fangergebnisse und der Ergebnisse der Suchschiffe. Darüber hinaus ist die gegenseitige logistische Unterstützung der [S. 396]Fangflotten (Treibstoffversorgung, Mitnahme von Leergut bzw. Abtransport der Fänge, medizinische Betreuung usw.) in das Abkommen einbezogen. Die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses wird seit 1975 durch das neu eingerichtete „Direktorat Kader/Bildung“ bei der VVB Hochseefischerei geleitet. Sie erfolgt in den Betriebsfachschulen. Lehrwerkstätten bzw. auf Schulschiffen der Kombinate. Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die Berufe „Vollmatrose der Hochseefischerei“ „Schiffsbetriebsschlosser“ mit den Spezialisierungseinrichtungen Antriebs- und Hilfsanlagen bzw. Decksmaschinenanlagen oder Fischverarbeitungsanlagen „Facharbeiter für Anlagentechnik“ in der Spezialisierungsrichtung Fischverarbeitung, die nach Abschluß der 10. Kl. der POS in 2jähriger Ausbildung erlernt werden können. Der Abschluß einer dieser Berufsausbildungen ist zugleich Voraussetzung für den Hoch- und Fachschulbereich. Für Absolventen mit dem Abschluß der 8. Klasse besteht die Möglichkeit, bei einer Ausbildungsdauer von 30 Monaten den Beruf des Fischverarbeiters zu erlernen. Die hohe Fluktuation der Arbeitskräfte in der Hochseefischerei hat zur Folge, daß durchschnittlich 12 v. H. der insgesamt Beschäftigten Lehrlinge sind. 1975 wurde im Kombinat Rostock ein Facharbeiteranteil von 58 v. H. und im Kombinat Saßnitz ein Facharbeiteranteil von 47 v. H. ermittelt. Die Produktionsleistung der Lehrlinge erreichte 1.800 Mark pro Jahr. Sie soll weiter erhöht werden, um eine Senkung der staatlichen Zuschüsse zu den Ausbildungskosten zu bewirken. Weiterführende Fachschulen sind die Ingenieurhochschulen für Seefahrt in Warnemünde/Wustrow und für Fischverarbeitungstechnik in Wismar. Die Ausbildung zum Diplomingenieur für Fischereitechnik oder zum Diplomfischerei- und Meeresbiologen erfolgt an der Universität Rostock. Zur Zeit verfügen etwa 5 v. H. der Beschäftigten über einen Hochschulabschluß und 10 v. H. über einen Fachschulabschluß. Die meereskundliche und fischereiwissenschaftliche Forschung der DDR erfolgt vor allem in folgenden Institutionen: Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung der VVB Hochseefischerei in Rostock-Marienehe; Institut für Meereskunde der AdL in Warnemünde; Fachbereich Meeres- und Fischereibiologie der Sektion Biologie an der Universität Rostock. Außerdem verfügt die DDR über 2 Forschungsschiffe (Forschungskutter „Prof. Albrecht Penck“, Forschungsschiff „Ernst Haeckel“ mit ca. 1.600 BRT). Für die Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen besteht seit 1968 bei der VVB Hochseefischerei ein wissenschaftlicher Beirat. 3. Die See- und Küstenfischerei der DDR wird durch den Rat für bezirksgeleitete Industrie des Bezirkes Rostock geleitet. Sie wird einerseits als Kutterfischerei in der Ostsee (z. T. auch in der Nordsee) betrieben und andererseits als Korb-, Angel-, Stellnetz-, Treibnetz- oder Reusenfischerei. Sie verkörpert damit die traditionellen Formen des Fischfanges an der mitteldeutschen Ostseeküste. Bei rd. 3.200 Beschäftigten konnte im Zeitraum 1971–1975 das Fangergebnis von rd. 30.000 t auf über 50.000 t pro Jahr erhöht werden. Diese erfolgreiche Entwicklung ist auf die Steigerung der Fänge im stehenden Gewässer (Küstenfischerei) zurückzuführen, die mit rd. 20.000 t (rd. 40 v. H.) am Gesamtergebnis des Jahres 1975 beteiligt war. Als Ursache der positiven Entwicklung ist u. a. die Käfighaltung von Edelfischen in den Küsten-, Bodden- und Haffgewässern anzusehen. Dieses Verfahren, von Wissenschaftlern der VEB Fischwirtschaft im Bezirk Rostock entwickelt, brachte 1974 rd. 70 t und 1977 rd. 100 t Forellen. Der Ertrag soll bis 1980 auf 700 t erhöht werden. Gleichzeitig werden ähnliche Haltungsformen mit Karpfen und anderen Edelfischen im Brachwasser der Ostsee untersucht. Da die Anlandung der Kutterflotte seit Jahren stagniert, ist man dazu übergegangen, die Kutter bei Bedarf über die an der Küste bestehenden Fischereibezirksgrenzen hinweg zu versetzen. Darüber hinaus werden veraltete Kutter ausgesondert und durch größere und komfortable Fahrzeuge der 26,5-m-Klasse ersetzt. 1975 verfügte die See- und Küstenfischerei über 177 Kutter Nachdem der Kutterbestand auf weniger als 170 Einheiten gesunken ist, sollen nunmehr insgesamt 26 der neuen Kutter aus polnischer Produktion zusätzlich eingesetzt werden. In Zusammenhang mit der Einrichtung von Territorialgewässern in der Ostsee und mit Artikel~XII Abs.~1 der „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 (GBl. II, 1974, S. 193) sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben des Oberfischmeisteramtes und über die Bildung einer Fischereikontrollbehörde in den Jahren 1974–1977 mehrfach modifiziert und schließlich mit Wirkung vom 1. 1. 1979 außer Kraft gesetzt worden. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die bereits erwähnte Fischereiordnung und das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR wirksam (GBl. I, 1979, S. 38–46). Die Vollmacht des Fischereiaufsichtsamtes erstreckt sich nunmehr auf den gesamten Fischfang in den Territorialgewässern (Fischereischutzzone s. o.) und umfaßt gleichzeitig wie bisher die von der See- und Küstenfischerei bewirtschafteten Gewässer, die um die von der Binnenfischerei des Bezirkes Rostock bewirtschafteten Flächen erweitert und (bereits seit 1976) in insgesamt 9 Fischfangbezirke gegliedert sind. Die Einhaltung der für die See- und Küstenfischerei geltenden [S. 397]Bestimmungen (Mindestmaße für Fangfische, Fanggeräte, Schonbezirke und Schonzeiten, Fischkrankheiten) wird in den Fangbezirken durch Fischereiaufsichtsstellen gewährleistet, die vom Fischereiaufsichtsamt geleitet werden. Das Fischereiaufsichtsamt untersteht dem Ministerium für Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie, das auch den Leiter dieser Behörde und dessen Stellvertreter beruft und abberuft. Das Fischereiaufsichtsamt erteilt die Erkennungsbuchstaben und -zahlen an die Fahrzeuge der bezirksgeleiteten F., führt die Registrierlisten und stellt die erforderlichen Bescheinigungen aus. Die strukturelle und institutionelle Entwicklung der See- und Küstenfischerei der DDR weist zahlreiche Parallelen zur Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft auf. Bei Kriegsende befanden sich die verbliebenen Kutter und das sonstige Fanggerät im privaten Eigentum der Fischer. Zunächst wurden die schon in der Vorkriegszeit auf der Insel Rügen bestehenden Fanggenossenschaften der Küstenfischer (Kommünen) zu Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer (Kurzform Fischereiproduktionsgenossenschaften = FPG) umgebildet. Nach diesem Beispiel erfolgte der Aufbau bzw. die Gründung weiterer FPG, in die auch die Kutterfischerei einbezogen wurde. Wie in der Landwirtschaft standen mehrere Genossenschaftstypen zur Wahl, die sich durch den Vergesellschaftungsgrad der Produktionsmittel unterscheiden. In der Regel wurden die Fischer eines Ortes in einer Brigade und mehrere Brigaden zu einer FPG zusammengefaßt. Ähnlich den MTS in der Landwirtschaft wurden auf Ministerratsbeschluß vom 28. 4. 1955 staatliche Fischereifahrzeuge- und Gerätestationen (FGS) in Warnemünde, Stralsund, Bergen, Wolgast und Wismar eingerichtet, deren Kutter den Genossenschaften zur Verfügung gestellt wurden. Der höhere Bedarf an Produktionsmitteln in der Seefischerei führte dazu, daß hier die vollgenossenschaftliche Produktionsweise weit früher erreicht wurde als in der Küstenfischerei, deren Produktionsmittel sich noch 1965 ― von Großreusen und einigen Kuttern abgesehen ― im Eigentum der Fischer befanden. Wie in der Landwirtschaft wurden ab 1963 die Kutter und sonstigen Fangausrüstungen der FGS an die FPG verkauft und die FGS durch Beschluß des Ministerrates vom 11. 9. 1968 aufgelöst. Gleichzeitig wurden die zahlreichen kleinen FPG zum Zusammenschluß in Groß-FPG veranlaßt. Die auf die gesamte Küstenlänge verteilten Küstenfischer konnten in der Regel nur kleine, mitgliederschwache FPG gründen. Von den 5 1~FPG des Jahres 1965 befaßten sich 35 mit Küstenfischerei. Die Gesamtzahl der Genossenschaften nahm von 1960 (55 FPG) bis 1974 auf 28 FPG ab. In Zusammenhang mit der Auflösung der 5 FGS wurden die FPG am 1. 11. 1968 gemeinsam mit 9 Fischverarbeitungsbetrieben (2 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe, 4 Betriebe mit staatlicher Beteiligung, 1~PGH und 2 Privatbetriebe) zu einem Kooperationsverband der bezirksgeleiteten Fischindustrie zusammengeschlossen. Zur Zeit gehören dem Kooperationsverband neben den 32 FPG 5 VEB-Fisch- verarbeitungsbetriebe an. denen der VEB Fischwirtschaft in Warnemünde als Leitbetrieb vorsteht. Wie in der Landwirtschaft die Mähdrescher, so werden in der See- und Küstenfischerei Fangboote verschiedener Heimathäfen über die Fangbezirksgrenzen hinaus verlegt, sofern die Fangerwartung das Leistungspotential der im Fanggebiet vorhandenen Flotte übersteigt. Wie in der Landwirtschaft werden in der See- und Küstenfischerei Kooperative Einrichtungen (KOE) gegründet, an denen entweder ausschließlich FPG (= Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen) oder aber FPG und Volkseigene Betriebe (VEB) der F. (= Zwischenbetriebliche Einrichtungen) beteiligt sind (AO über kooperative Einrichtungen in der See- und Küstenfischerei vom 30. 12. 1977; GBl. SDr. 944, S. 11–13). KOE der See- und Küstenfischerei errichten und unterhalten Fischaufzucht- und Mastanlagen, sie nutzen gemeinsam Kühlanlagen und Verarbeitungskapazitäten sowie Einrichtungen für die Herstellung von Rationalisierungsmitteln und für Reparaturarbeiten. Die Zusammenarbeit der beteiligten Betriebe wird in einem Organisationsvertrag geregelt, der vom Generaldirektor der VVB Hochseefischerei bestätigt werden muß. Auch der Leiter der KOE wird vom Generaldirektor der VVB berufen und abberufen. Abweichend von den Bestimmungen für die KOE der Landwirtschaft entsteht durch die Beteiligung an den KOE der See- und Küstenfischerei kein „kooperatives Eigentum“. Vielmehr bleiben nach der AO vom 30. 12. 1977 die beteiligten Betriebe Eigentümer ihrer Produktionsmittel und sind ihrem Beteiligungsanteil entsprechend am Wirtschaftsergebnis beteiligt. Wie die LPG in der Landwirtschaft haben die FPG im Jahr 1977 ein neues Statut erhalten (Agrarpolitik, Landwirtschaftliche Betriebsformen). Es wurde am 10. 11. 1977 in Rostock auf einer Delegiertenkonferenz beraten (Bauernkongreß der DDR) und am 15. 12. 1977 vom Ministerrat der DDR bestätigt (GBl. I, 1978, S. 49 und SDr. Nr. 944, S. 3 f.). Wie in der Landwirtschaft wurden gleichzeitig Grundsätze für die Ausarbeitung der Betriebsordnungen und der Betriebspläne in Form einer AO veröffentlicht (SDr. 944, S. 15 f.). Die bisherigen Statuten der FPG waren dem Musterstatut folgend bis zum 30. 6. 1978 abzuändern und den Räten der Kreise zur Registrierung vorzulegen. Im Gegensatz zur Landwirtschaft dürfen jedoch die FPG nur dann Werktätige im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigen (Arbeiter und Angestellte), wenn es sich um eine befristete Tätigkeit handelt (Zustimmung des Kreises erforderlich), oder aber, wenn die Aufnahme der Werktätigen als Mitglieder durch die nächstfolgende Vollversammlung der Genossenschaft vorgesehen ist. 4. Die Binnenfischerei der DDR wird (mit Ausnahme des Bezirks Rostock) durch das MfLFN (Sektor Binnenfischerei) geleitet. Sie wird auf der Grundlage des Fischereigesetzes vom 2. 12. 1959 (GBl. 1, S. 864) und der AO über die Ausübung des Fischfangs im Bereich der Binnenfischerei (Binnenfischereiordnung) vom 7. 12. 1959 (ebenda, S. 868) vollzogen. Die fischbare Wasserfläche umfaßte 1978 rd. 130.000 ha, die zu 114.913 ha aus See- und Flußgewässern und zu 13.064 ha aus Tei[S. 398]chen bestehen. Ferner wird ein geringer Anteil der Wasserfläche für die Erzeugung von Satzfisch in Intensivanlagen sowie für den Bedarf des Deutschen Anglerverbandes der DDR (DAV) in Anspruch genommen (Angelsport). Die Bewirtschaftung der Wasserflächen obliegt einerseits den Volkseigenen Betrieben (VEB) Binnenfischerei, die mit rd. 1.800 Mitarbeitern etwa 85 v. H. der Teichflächen und 40 v. H. der Seegewässer bewirtschaften. Daneben arbeiten in 36 Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) rd. 700 Mitglieder in der Binnenfischerei. Rd. 30.000 ha Gewässerfläche werden zusätzlich durch die etwa 394.000 Mitglieder des DAV genutzt, der in eigener Regie auf 375 ha 28 Karpfenteichwirtschaften und 15 Forellenzuchten betreibt. Der erste VEB Binnenfischerei wurde am 1. 1. 1950 in Peitz, Bez. Cottbus, eingerichtet. Es folgten zahlreiche weitere Neugründungen, deren Betriebe 1964 mit dem Ziel der einheitlichen Leitung in zunächst 15 bezirksgeleiteten VEB Binnenfischerei zusammengefaßt und der mit Wirkung vom 1. 9. 1964 eingerichteten Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Binnenfischerei unterstellt wurden. Soweit in einzelnen Bezirken (Neubrandenburg, Magdeburg, Dresden) mehrere VEB nebeneinander bestanden, wurden diese 1969 zu einem Betrieb vereinigt. Bei diesen und bei der VVB arbeiteten „technisch ökonomische Räte“ (früher Fischereiräte), die aus Vertretern der Verwaltung, der Wissenschaft und der Fischereibetriebe gebildet wurden. Zur Anleitung aller nichtstaatlichen Betriebe sind in den Bezirken Leitbetriebe eingerichtet worden. Der Direktor eines Leitbetriebes ist zugleich der Oberfischmeister des Bezirks. In Zusammenhang mit der Reorganisation des MfLFN. und mit der Entwicklung des internationalen Fischereirechtes ergaben sich für das Leitungssystem der Binnenfischerei der DDR insofern Veränderungen, als die VVB Binnenfischerei 1976 aufgelöst wurde. Ihre Aufgaben werden vom Sektorenleiter Binnenfischerei im MfLFN. wahrgenommen. Ein Teil der Kompetenzen ging auf die Fachorgane für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke bzw. auf die VEB (B) Binnenfischerei über. Im Bezirk Rostock wurde die Leitung der Binnenfischerei mit der Leitung für die See- und Küstenfischerei beim Fischereiaufsichtsamt zusammengefaßt. Die ersten PwF wurden 1952 am Müritzsee (Bezirk Neubrandenburg) gegründet. Ein spezielles Musterstatut für diese Betriebe wurde am 14. 1. 1954 erlassen (GBl., 1954, S. 117), jedoch vollzog sich der Zusammenschluß der „werktätigen Einzelfischer“ weit weniger konsequent als in der Landwirtschaft oder in der See- und Küstenfischerei. Die Zahl der PwF und ihrer Mitglieder stieg bis 1973 auf insgesamt 42 Betriebe und 761 Mitglieder an. Seitdem ist die Anzahl der Betriebe und der Mitglieder rückläufig. Die Binnenfischerei wird von den Problemen des internationalen Seerechtes auch insofern berührt, als die Erzeugung maximal gesteigert werden und 1980 mit 23.000 t (davon 20.700 t Speisefisch) um 42 v. H. über dem Ergebnis von 1975 liegen soll. Produktionssteigerungen in diesem Umfang konnten bisher nicht erreicht werden. Da die Erträge der Seen- und Küstenfischerei (jährlich z. Z. 50.000 t) relativ konstant sind, können Produktionsziele nur durch eine weitere Intensivierung der Teichwirtschaft verwirklicht werden. Der Durchschnittsertrag der Teichwirtschaften betrug 1972 rd. 576 kg/ha Teichfläche. In der Fluß- und Seenfischerei wurden dagegen nur 29,1 kg/ha Wasserfläche erzielt. Der Produktionssteigerung dienen u. a. die intensive Besatzwirtschaft (einschließlich Düngung und Schutzimpfung), die Käfighaltung (= Senkung des Futteraufwandes von 4,5 kg auf 2,5 kg je kg Zuwachs), die Verwendung des Kühlwassers von Kraftwerken (das mit 22–28°C dem Temperaturoptimum für die Karpfenhaltung entspricht) sowohl für die Aufzucht von Setzlingen als auch für die Mast, die Rinnenhaltung in der Forellenzucht, die künstliche Befruchtung des Fischlaichs in Brutapparaten sowie die Einführung neuer Fischarten. Der Intensivierung dient weiterhin die Spezialisierung der Betriebe auf einen bestimmten Produktionszweig (Forellenzuchtzentrum im VEB Binnenfischerei Potsdam, Satzkarpfenproduktion im VEB Binnenfischerei Königswartha). Mit Hilfe dieser und anderer Maßnahmen gelang es z. B., den Durchschnittsertrag der Karpfenteichwirtschaften von 839 kg/ha (1970) auf 1039 kg/ha Wasserfläche um 23,8 v. H. im Jahr 1975 zu steigern. (In Ausnahmefällen konnten bis zu 3.640 kg Speisefisch je ha Wasserfläche erzielt werden.) Die Intensivierung und Spezialisierung haben jedoch zur Folge, daß Nebenzweige, die seit Jahrzehnten in den Binnenfischereibetrieben unterhalten wurden, weitgehend aufgegeben werden mußten. Hierzu gehört einerseits die Pelztierhaltung und zum anderen die in großem Umfang betriebene Geflügelmast, die in der Regel spezialisierten Landwirtschaftsbetrieben (KIM, VEG, KOE. LPG) übertragen wurde. [S. 399]Eine weitere Folge der Spezialisierung ist die Einführung von Kooperationsverbänden (KOV) nach landwirtschaftlichem Vorbild. Der Gründung des ersten Verbandes (1968) sind bisher weitere 18 gefolgt. In diesen Verbänden sind die VEB Binnenfischerei, PwF, evtl. ZBE Fischproduktion, der DAV, das Institut für Binnenfischerei und/oder die Ingenieurschule für Binnenfischerei sowie die Einzelhandelsverbände (VE Fischhandel, Bezirksdirektion der HO, Bezirksverband der Konsumgenossenschaften) vertreten. Häufig unterhalten die KOV in den Städten und Gemeinden eigene Verkaufsstellen. Von den 1977 in der Binnenfischerei beschäftigten Mitarbeitern haben 76,4 v. H. eine Berufsausbildung als Binnenfischer abgeschlossen, 7,1 v. H. hatten ein Fachschulstudium und 4,7 v. H. ein Hochschulstudium absolviert. Die Ausbildung als „Binnenfischer“ erfolgt nach Abschluß der 10. Klasse der POS in 2 Jahren bzw. bei Abschluß der 8. Klasse der POS in 3 Jahren. Das berufstheoretische Wissen vermittelt die „Fischereischule Königswartha“, Kr. Bautzen, die berufspraktische Ausbildung erhalten die Lehrlinge in (5) anerkannten Lehrbetrieben. Bei erfolgreichem Abschluß und entsprechendem Studienauftrag kann an der Ingenieurschule für Binnenfischerei, Hubertushöhe, Kr. Storkow (Bez. Frankfurt/Oder), in 3jährigem Direktstudium (bei einem Jahr Studienpraxis) die Ausbildung zum Ingenieur der Binnenfischerei (früher staatlich geprüfter Fischwirt) erfolgen. Die Möglichkeit zur Ausbildung zu Diplomfischereiingenieuren (früher Diplomfischwirt) besteht für die Binnen- wie für die Küstenfischerei an der Sektion für Tierzucht und Veterinärmedizin der Humboldt-Universität Berlin (2 Jahre Grundstudium, 2 Jahre Fachstudium). Zur weiteren Qualifizierung wird ein postgraduales Studium auf dem Gebiet des Fischgesundheitsdienstes angeboten. Die Forschung der Binnenfischerei ist im Institut für Binnenfischerei Berlin-Friedrichshagen, das mit seiner Zweigstelle für Mechanisierung, Jägershof bei Potsdam der AdL untersteht, konzentriert. In diesem Institut waren im Herbst 1969 insgesamt 82 Mitarbeiter, hiervon 26 Wissenschaftler, tätig. Fischwirtschaftliches Organ sind die Zeitschrift für die Binnenfischerei der DDR sowie die Vereinszeitung Deutscher Angelsport. 5. Fischvermarktung. Als leichtverderbliche Ware stellen die angelandeten Fische hinsichtlich der schnellen Be- und Verarbeitung und des Handels an die zentral gelenkte Planwirtschaft der DDR hohe Anforderungen. Eine besondere Schwierigkeit bestand für die DDR darin, daß die Verarbeitungsindustrie der deutschen F. fast ausschließlich an den Nordseehäfen konzentriert war. Eine Ausnahme bildeten die relativ kleinen traditionellen Verarbeitungsbetriebe der See- und Küstenfischerei (Aalräuchereien, Sprottenherstellung usw.). Es wurden infolgedessen völlig neue Be- und Verarbeitungskapazitäten errichtet, die der VVB Hochseefischerei unterstehen. Die Be- und Verarbeitung der Fänge der großen und kleinen Hochseefischerei erfolgt in den Betrieben der Kombinate Rostock und Saßnitz. Weitere Be- und Verarbeitungsbetriebe finden sich in Lauterbach auf Rügen, Barth (Stralsund), Schwaan bei Rostock und in Wismar, die die Fänge der See- und Küstenfischerei aufnehmen. Die Betriebe produzieren soweit möglich arbeitsteilig, d.h., es werden in jedem Betrieb nur bestimmte Fischarten zu einer begrenzten Anzahl von Produkten (Präserven oder Konserven) verarbeitet. Insgesamt beschäftigt die Fischindustrie in rd. 140 Betrieben z. Z. 10.000 Mitarbeiter. Der Absatz der Produkte wird zentral durch die Absatzorganisation Fisch (AOF) betrieben. Der Einzelhandel erfolgt in den Verkaufsstellen des VE-Fischhandels der Handels-Organisation (HO) und der Konsumgenossenschaften. Die gleichen Verkaufsstellen vermarkten grundsätzlich auch die Erzeugnisse der Binnenfischerei. Jedoch werden zunehmend im Rahmen der Kooperationsverbände Kooperationsverkaufsstellen für Frischfisch und Fischpräserven der Binnenfischerei eingerichtet (Binnenhandel). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 393–399 Fischereirecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flaggen

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1985 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Entwicklung…

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Sozialistische Wirtschaftsführung (1979)

Siehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1985 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der VVB, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen Handelns: die Organisation des volkswirtschaftlichen Leitungssystems, Leitungsaufgaben wie Prognose, Planung und Kontrolle, die Finanzierung und das Wirtschaftsrecht als Leitungsinstrumente, die Rolle des Leiters, Methoden der Personalführung und die Entscheidungsfällung mittels moderner Verfahren. Die Lehre soll auf Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus, der Kybernetik und Mathematik, der Soziologie und Empirischen Sozialforschung und der Rechtswissenschaft aufbauen. Ziel der SW. ist es, die Produktions- und Leitungsprozesse der Gesamtwirtschaft wie der einzelnen Wirtschaftsbereiche, Betriebe und Genossenschaften mit höchster Effizienz zu steuern und zu lenken. Erforderlich wurden Einführung und Entfaltung der SW., als aufgrund der bis dahin praktizierten unzureichenden Leitungsformen und -kenntnisse das Neue ökonomische System die Verbesserung der Ausbildung der Wirtschaftsleiter und die Änderung der Lehrprogramme und Lehrmethoden zu wirtschaftspolitischen Zielen erklärte. Inzwischen wird sie an mehreren Universitäten, Technischen Hochschulen, außeruniversitären Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung, die Ministerien direkt unterstellt wurden, sowie an Akademien der Industriezweige und Betriebe gelehrt (vgl. Schema auf S. 968). Als zentrales Organ wurde Ende 1965 das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED gegründet. Zusammen mit dem Arbeitskreis „Sozialistische Wirtschaftsführung“ gibt das Zentralinstitut eine „Schriftenreihe zur sozialistischen Wirtschaftsführung“ heraus; ferner hat der zentrale Wissenschaftliche Rat für Fragen der Leitung in der Wirtschaft hier seinen Sitz (Wissenschaftliche Räte). Neben dem Zentralinstitut widmen sich die übrigen Institute und Akademien den Lehraufgaben und Forschungszielen der SW. Im Mittelpunkt der Arbeit aller Einrichtungen stehen die Aus- und Weiterbildung des Führungs- und Leitungspersonals der Wirtschaft. Während Spitzenkräfte im Zentralinstitut ausgebildet werden, erfassen die universitären Institute und Sektionen und die Ausbildungsstätten der Ministerien vor allem Abteilungsleiter der staatlichen Verwaltung, Direktoren der Betriebe und Banken sowie Wirtschaftssekretäre der Kreisleitungen der SED (Personal der Nomenklaturgruppen II und III). Dabei konzentriert sich jedes Institut auf die Aus- und Weiterbildung von Personal möglichst begrenzter Wirtschaftsbereiche oder Industriezweige. So sind etwa die Institute für SW. der Handelshochschule Leipzig und der Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List“, Dresden, für die Weiterbildung im Handels- bzw. Verkehrsbereich, das Institut für SW. der Technischen Hochschule für Chemie „Carl Schorlemma“, Leuna-Merseburg, für die Zweige der chemischen Industrie zuständig. Die untere Ebene des Aus- und Weiterbildungssystems setzt sich aus den Akademien der Industriezweige, Kombinate und Betriebe sowie den Betriebsschulen zusammen (im Jahr 1976 bestanden 790 Betriebsakademien und 420 Betriebsschulen in der DDR). Hier werden vor allem Direktoren von Betrieben und Kreisbauämtern, Abteilungsleiter von Betrieben und Räten der Kreise, Meister sowie Sekretäre der betrieblichen Parteiorganisationen der SED aus- und weitergebildet (Personal der Nomenklaturgruppe III). Auf der Ebene der Industriezweige wurden zwischen 1964 und 1967 mehrere neue Schulungszentren eingerichtet: die Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, VVB Polygraphische Industrie, VVB Verpackung und VOB Zentrag; die Wirtschaftszweigakademie des Außenhandels; die Industriezweigakademien der VVB Gummi und Asbest sowie der VVB NE-Metallindustrie. Mit der Etablierung und Entfaltung der SW. gelang es, das Ausbildungsniveau des Führungs- und Leitungsper[S. 968]sonals anzuheben, indem die Aus- und Weiterbildung stärker auf wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse gegründet wurde. Mängel der SW. bestehen nach wie vor bei der Programmgestaltung, der Zusammenarbeit der Institute mit den Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsstellen sowie bei der Schulung des Führungsnachwuchses. Hinderlich ist häufig auch die geringe Bereitschaft der Wirtschaftsleiter zur eigenen Weiterbildung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 967–968 Sozialistische Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistischer Internationalismus

Siehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1985 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der VVB, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen…

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Arbeitskräfte (1979)

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in der Folgezeit die Zahl der A. leicht zu erhöhen, obwohl die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 1969 weiter zurückging. Der Grund für diese Entwicklung ist in erster Linie in der zunehmenden Beanspruchung des weiblichen A.-Potentials zu suchen. Die Quote der berufstätigen Frauen (einschl. beschäftigter Rentnerinnen) — gemessen an der Zahl der Frauen im erwerbsfähigen Alter — stieg bis 1976 auf 84 v. H. (1960: 67 v. H.). 48 von 100 Beschäftigten waren Frauen (1960: 43). Damit dürften fast alle Frauen dieser Altersklassen bis auf Schülerinnen, Studentinnen, Mütter von Kleinkindern usw. berufstätig gewesen sein. Mit dem Ansteigen des Beschäf[S. 55]tigungsgrades nahm allerdings die Teilzeitbeschäftigung zu; ein Drittel aller Frauen arbeitete verkürzt. Die Zahl der berufstätigen Männer blieb im gleichen Zeitraum nahezu konstant; ihr A.-Potential ist völlig ausgeschöpft. Die Quote der männlichen Berufstätigen — bezogen auf die Männer im erwerbsfähigen Alter — betrug 1976 über 94 v. H. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung der DDR ist berufstätig (Bundesrepublik Deutschland: 45 v. H.) — eine Erwerbsquote, die zu den höchsten in der Welt zählt. Seit 1960 hat ein bedeutender Strukturwandel in der Verteilung der A. auf Wirtschaftsbereiche stattgefunden. Die Beschäftigung in der Landwirtschaft nahm ab. während sie in der Bauwirtschaft und im Dienstleistungsbereich zunahm und in den übrigen Bereichen nahezu konstant blieb. Die Veränderungen entsprachen den typischen Tendenzen wachsender Industriegesellschaften. Die Industrie hatte mit 42 v. H. 1976 den höchsten Anteil an der Beschäftigung, gefolgt vom Dienstleistungsbereich, der 24 v. H. der A. auf sich vereinigte. In der Landwirtschaft war ein mit 11 v. H. immer noch relativ hoher Anteil gebunden. Auch die sozio-ökonomische Struktur der Erwerbstätigen hat sich verändert. Ebenso wie in anderen Ländern sank die Zahl der Selbständigen und der mithelfenden Familienangehörigen, während die Arbeitnehmer ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigung erhöhten. Typisch für die DDR ist der hohe Anteil der Genossenschaftsmitglieder. Die genossenschaftliche Beschäftigung nahm allerdings seit Mitte der 60er Jahre wegen der aus Altersgründen ausscheidenden LPG-Mitglieder ständig ab. Die Umwandlung der industriell produzierenden Genossenschaften des Handwerks in volkseigene Betriebe führte 1972 zur Reduzierung auch der PGH-Mitglieder. An der angespannten Arbeitskräftesituation wird sich, trotz nachrückender geburtenstarker Jahrgänge in das erwerbsfähige Alter, auch in den nächsten Jahren kaum etwas ändern: Die Nachfrage der Wirtschaft nach A. steigt ständig. Außerdem wird die Zahl der berufstätigen Rentner abnehmen, da die Bevölkerung im Rentenalter zurückgeht. Noch sind über 600.000 Altersrentner berufstätig. Insgesamt wird die Zahl der Erwerbstätigen voraussichtlich 1976–1980 um 285.000, 1981–1985 um 215.000, 1986–1990 um 40.000 Personen steigen. Die Beschäftigungsausweitung wird überwiegend — in den 80er Jahren sogar vollständig — von männlichen Personen getragen. Bislang überwog der Anteil der Frauen. An eine merkliche Ausweitung des Einsatzes von Gastarbeitern ist offensichtlich nicht gedacht. Im Jahre 1977 dürften rd. 50.000 ausländische A. (in erster Linie Polen, Ungarn und Vietnamesen) in der DDR tätig gewesen sein. Viele von ihnen halten sich allerdings lediglich zu Ausbildungszwecken in der DDR auf. Arbeitskräfte, Ausländische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 54–55 Arbeitsklassifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, Ausländische

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in…

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Teilzahlungskredite (1979)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten Konsumgüterversorgung der Bevölkerung führen. Deshalb ist der Konsumentenkredit in der Zentralplanwirtschaft ein Instrument der Absatzlenkung. Um die Kreditgewährung zentral besser steuern und überwachen zu können, wurden die hier behandelten T. geschaffen. Die Vergabe von T. an Betriebe für überwiegend gewerbliche Zwecke ist verboten. T. erhalten nur natürliche Personen für ihren persönlichen Bedarf. Außerdem existieren auch keine speziellen T.-Institute. [S. 1081]Aufgrund ihrer Funktion als Instrument der Absatzlenkung sind T. ferner nur für diejenigen investiven Verbrauchsgüter erhältlich, bei denen ein reichhaltiges Angebot besteht oder unabsetzbare Lager vorhanden sind. Der Konsumentenkredit war zunächst an bestimmte Erzeugnisse gebunden (Warenkredit). Die Sparkassen, denen ab 1. 3. 1962 das gesamte T.-Geschäft obliegt, prüfen bei Anträgen auf Gewährung eines T. anhand der für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlichen „Warenlisten“ des Ministeriums für Handel und Versorgung, ob für das betreffende Konsumgut eine Kreditzuteilung möglich ist. Diese „Warenlisten“ werden in bestimmten Abständen den Änderungen der Versorgungslage angepaßt. Vor der Kreditgenehmigung wurden und werden zwecks Sicherung des Kredits und zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditverschuldung der Antragsteller die sozialen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft. Der Kreditnehmer erhält bei Abschluß eines T.-Vertrages über die vereinbarte Kreditsumme einen „Kreditkaufbrief“ ausgehändigt, dessen Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt ist. Die maximale Kreditsumme bzw. der höchstmögliche Kreditanteil an der Kaufsumme richtet sich nach der Höhe des für die Tilgung des T. verfügbaren Einkommens. Die erforderliche Eigenmittelbeteiligung schwankt zwischen 0 und 25 v. H. des Einzelhandelsverkaufspreises (geringe Beteiligung für kinderreiche Familien und Fürsorgeempfänger). Der Kauf der Ware im Einzelhandel erfolgt nunmehr teils gegen Barzahlung und teils gegen Vorlage des „Kreditkaufbriefs“. Der T. muß jährlich mit 6 v. H. verzinst werden. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten und muß innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Während der Laufzeit des Kredites erwirken die Sparkassen an den gekauften Gütern ein Pfandrecht, das nach vollständiger Rückzahlung des geschuldeten Betrages erlischt. Gerät der Kreditnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, so wird der restliche Kreditbetrag mit 8 v. H. verzinst. Ferner haben die Sparkassen das Recht, nach Mahnung des Schuldners die Zahlung der fälligen sowie der gesamten restlichen Tilgungsraten durchzusetzen oder die Herausgabe der mit dem Kredit gekauften Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Eintreibung des Kredits oder der Herausgabe der Waren den Sparkassen entstehenden Kosten muß der Schuldner tragen. Seit dem 1. 7. 1967 diente der T. der Wirtschaftsführung auch als Instrument der Sozialpolitik. Seit diesem Zeitpunkt können Familien mit 4 und mehr Kindern, welche die allgemeinbildende Schule, die Lehrzeit oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben, bestimmte. im einzelnen aufgeführte investive Verbrauchsgüter erwerben, die bisher für die Allgemeinheit noch nicht als kreditfähig freigegeben und in die „Warenlisten“ aufgenommen wurden. Zu diesen Waren gehören Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäscheschleudern sowie Küchenmaschinen neuerer Bautypen, elektrische Teppichklopfer, Kinderwagen und Fahrräder. Die in bar zu leistenden Anzahlungsraten wurden bei den Kühlschränken auf nur 5 v. H., bei Staubsaugern auf 20 v. H. und bei allen anderen aufgeführten Waren auf nur 10 v. H. festgesetzt. Über diese Vergünstigungen hinaus erhalten diese Familien für den Kauf anderer Industriewaren, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf Teilzahlung erworben werden konnten, T. zu Vorzugsbedingungen. So wurden z. B. die Anzahlungsbeträge für Fernsehgeräte auf 5 v. H. des Kaufpreises gesenkt. Die Rückzahlungsfrist wurde von 2 auf 5 Jahre erhöht. Außerdem wurde bestimmt, daß der monatliche Rückzahlungsbetrag 5 v. H. des Nettoeinkommens beider Ehegatten nicht übersteigen darf. Familien mit 6 und mehr Kindern wurden von der Zahlung von Zinsen für T. gänzlich befreit, während Familien mit 4 und 5 Kindern ein Vorzugszinssatz von 3 v. H. eingeräumt wurde. Insbesondere seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) hat auch die sozialpolitische Bedeutung des T. zugenommen. Er ist seitdem nicht mehr auf den Waren-T. beschränkt. Konsumkredite in Form von T. können gegenwärtig auch zur Überbrückung finanzieller Notlagen (Tod von Familienangehörigen, Erbauseinandersetzungen, Scheidung) in Anspruch genommen werden. Die Kreditkonditionen werden vom jeweiligen Direktor der zuständigen Sparkasse festgelegt. Besondere Bedeutung hat seit dem 5. Plenum des ZK der SED vom Mai 1972 die Ausreichung zinsloser, zweckgebundener Kredite als besondere Form der T. an junge Eheleute (unter 26 Jahre, Erst-Ehe, Bruttoeinkommen insgesamt unter 1400 Mark) erlangt. Bis zu 5.000 Mark, zurückzahlbar in 8 Jahren, können für den Kauf bzw. Ausbau von Eigenheimen oder den Erwerb einer Wohnungsausstattung ausgeliehen werden. Die handels- und bankpolitische Bedeutung der Konsumentenkredite ist bisher relativ gering. Dies hat seine Ursache z. T. darin, daß die Bedingungen des T. vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen keinen großen Anreiz bieten. Und letztlich machen es die relativ hohen Spareinlagen, die vor allem in Zeiten eines akuten Warenmangels angesammelt wurden, in vielen Fällen gar nicht erforderlich, sich der Finanzierungshilfe des T. zu bedienen. Die letzten quantitativen Angaben aus der DDR betreffen das Jahr 1967, in dem 915 Mill. Mark Konsumentenkredite ausgegeben wurden. Westliche Schätzungen gehen davon aus, daß etwa 2–3 v. H. der Spareinlagen der Bevölkerung (rd. 86 Mrd. Mark) jährlich als T. (ohne Ehedarlehen) ausgereicht werden. Sparen; Zins und Zinspolitik; Kredit. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1080–1081 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Teilzeitbeschäftigung für Frauen

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten…

DDR A-Z 1979

Diakonie (1979)

Siehe auch das Jahr 1985 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im diakonischen Werk „Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR“ und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der [S. 284]DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978, die Arbeit, die in den kirchlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geleistet werde, diene gesamtgesellschaftlichen Interessen und solle vom Staat weiterhin gefördert werden. In den diakonischen Werken sind alle freiwilligen, Vereins- und anstaltsmäßig organisierten Kräfte zusammengefaßt, die innerhalb der evangelischen Kirchen auf diakonischem bzw. sozialem Gebiet tätig sind. Die evangelische D. in der DDR zählt gegenwärtig (1978) etwa 15.000 beruflich beschäftigte und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie unterhält eigene Ausbildungsstätten für spezielle Fachkräfte, so 6 Diakonenanstalten und zahlreiche Krankenpflegeschulen. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt und durch eine Vereinbarung nach Art. 39 (2) der Verfassung der DDR gesichert. Der Schwerpunkt der Anstalts-D. hat sich im letzten Jahrzehnt auf die Betreuung und Rehabilitation körperlich und geistig behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener verlagert. Diese Arbeit wird kontinuierlich ausgebaut, während die Zahl der allgemeinen und speziellen Krankenhäuser, der Kindertagesstätten, Erholungsheime usw. gleichgeblieben ist. Geplant ist der Ausbau der Altenheime und der Altenpflege. Die Zahl der Gemeindepflegestationen geht dagegen zurück. Die Kirchengemeinden sind bemüht, an ihrer Stelle ehrenamtliche Kräfte zur Alten- und Krankenbetreuung zu mobilisieren. Die D. wird durch Spenden, gottesdienstliche Kollekten und Sammlungen finanziert. Die staatliche Sozialversicherung zahlt für die in Krankenhäusern, Heimen und Anstalten der evangelischen D. Betreuten die regulären Pflegesätze. Ausbau, Modernisierung und Ausstattung diakonischer Einrichtungen werden durch staatliche Bau- und Einfuhrgenehmigungen gefördert. Die erforderlichen Investitionen werden im wesentlichen mit Hilfe der Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und der Ökumene finanziert. Im Jahr 1977 unterhielt die evangelische D. in der DDR 51 Krankenhäuser und Heilstätten mit 6.841 Betten, 89 Heime für Behinderte (6.240 Betten), 226 Feierabend- und Pflegeheime (10.215 Betten), 11 Säuglingsheime (514 Betten), 21 Kinderheime (587 Betten), 117 Erholungs- und Freizeitheime (3.633 Betten), 7 Hospize und 5 Herbergen (589 Betten), 326 Kindertagesstätten (17.256 Plätze), 19 Sondertagesstätten für geistig behinderte Kinder (372 Plätze), 425 Gemeindepflegestationen (520 Schwestern). Es bestanden 39 Diakonissenhäuser und Schwesternschaften mit 5.867 Schwestern und 6 Diakonenanstalten mit 1.395 Diakonen. Sitz des diakonischen Werkes „Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR“ ist Berlin (Ost); geschäftsführender Direktor ist Ernst Petzold. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 283–284 Dezentralisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dialektischer Materialismus

Siehe auch das Jahr 1985 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im diakonischen Werk „Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR“ und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der [S. 284]DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6.…

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Arbeitspsychologie (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Arbeits- und sozialpsychologische sowie arbeitssoziologische Fragestellungen und Begriffe werden in der DDR im Rahmen der Arbeitswissenschaften häufig kombiniert. Dies gilt vor allem für die Erforschung der Verhaltensweisen und -formen des arbeitenden Menschen im Betrieb. Dabei wird Arbeit, wie schon bei Marx, als bewußte, auf die Beherrschung der Natur und Gesellschaft gerichtete Tätigkeit des Menschen begriffen. Der der A. somit zugrunde liegende marxistische Arbeitsbegriff weist noch auf eine weitere Fragestellung hin: die Einsicht in das „Wesen“ der menschlichen Arbeitstätigkeit zu vertiefen. Im wesentlichen konzentriert sich die A. jedoch auf die Untersuchung der Leistung des einzelnen am Arbeitsplatz, auf die Arbeitsmethoden, das Arbeitstempo und die Arbeitsintensität. Jedoch auch die Einstellung zur Arbeit („Arbeitsfreude“) und die Arbeitsmotivationen werden mit Hilfe der A. analysiert. Neuerdings wendet sich die A. ferner der Arbeitsgestaltung und dem Arbeitsschutz zu. Die Ergebnisse arbeitspsychologischer Untersuchungen werden unter anderem dazu verwandt, die Arbeitsproduktivität des einzelnen und der Arbeitsgruppen zu steigern. Erklärtes Ziel der A. ist es, die Gesetzmäßigkeiten der psychischen Prozesse bei der Arbeit zu erforschen. Neuere Zweige der Psychologie, vor allem die Ingenieurpsychologie und die kybernetische Psychologie, sind von den Fragestellungen der A. stark beeinflußt worden und haben diese ihrerseits beeinflußt. Wie die Ingenieurpsychologie nimmt auch die A. die wechselseitige Anpassung von Mensch und Maschine im mechanisierten und automatisierten Arbeitsprozeß an. Die A. ist in erster Linie von der allgemeinen und Persönlichkeitspsychologie beeinflußt. Hier ist ferner der programmierte Unterricht zu erwähnen: Durch die Kombination der pädagogischen und der algorithmentheoretischen Erfassung psychologischer Strukturen und Prozesse sollen die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen „Lerneffekt“ geschaffen werden. Schließlich sollen gerade arbeitspsychologische Prozesse mit Hilfe kybernetischer Psychologie exakter erfaßt werden. Unter dem Aspekt der Erforschung der psychischen Struktur der Arbeit und der Steigerung der Arbeitsproduktivität wird heute in der DDR eine Reihe von psychologischen Spezialdisziplinen zusammengefaßt. Dazu gehören neben der Jugendpsychologie die industrielle Sozialpsychologie, die Eignungspsychologie, die Berufspsychologie und die Handlungspsychologie. Zentren der arbeits- und sozialpsychologischen Forschung in der DDR sind nach wie vor die Karl-Marx-Universität Leipzig und die Technische Universität Dresden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 63 Arbeitsproduktivität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsrecht

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Arbeits- und sozialpsychologische sowie arbeitssoziologische Fragestellungen und Begriffe werden in der DDR im Rahmen der Arbeitswissenschaften häufig kombiniert. Dies gilt vor allem für die Erforschung der Verhaltensweisen und -formen des arbeitenden Menschen im Betrieb. Dabei wird Arbeit, wie schon bei Marx, als bewußte, auf die Beherrschung der Natur und Gesellschaft gerichtete Tätigkeit des Menschen begriffen. Der der A. somit zugrunde…

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Abgrenzung (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 7. 10. 1970 die A. als einen „objektiven Prozeß“, der sich „angesichts der Gegensätzlichkeit der Staats- und Gesellschaftssysteme unvermeidlich“ vollziehe. Erkenntnis und Anerkennung der A. als einer historischen Gesetzmäßigkeit im Sinne des zeitgenössischen Marxismus-Leninismus gelten als Voraussetzung einer Politik der Friedlichen Koexistenz; dabei wird das Verhältnis, zwischen den beiden deutschen Staaten als Widerspiegelung eines weltweiten Gegensatzes zweier fundamental verschiedener Gesellschaftssysteme gedeutet: „Die Abgrenzung zwischen Imperialimus und Sozialismus vollzieht sich im Weltmaßstab und damit genauso zwischen der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und der kapitalistischen BRD.“ Maßgebliche Politiker der DDR betonen, daß A. nicht als Selbstisolierung oder Abkapselung von „fortschrittlichen Kräften“ in den westlichen Ländern aufzufassen sei. In der politischen Praxis hat die Politik der A. zu einer erneuten Drosselung der in der Folge des Grundlagenvertrages erheblich erweiterten Kontakte und zu einer betonten Zurückhaltung gegenüber neuen Kommunikationsmöglichkeiten im kulturell-ideologischen Bereich geführt. Auf der 9. Tagung des ZK der SED im Mai 1973 erklärte E. Honecker, nicht Sprache und Kultur hätten die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland gezogen, sondern „die unterschiedliche, ja, gegensätzliche soziale Struktur“ der beiden deutschen Staaten: „Gemeinsamkeiten in der Sprache können diese Realitäten nicht hinwegzaubern. Abgesehen davon, daß solche Gemeinsamkeiten noch lange nicht identisch sind mit einem gemeinsamen Staatswesen, mit einer gemeinsamen Nation.“ Nach Honecker gilt das gleiche auch für Geschichte und Kultur. „Gemeinsame Geschichte? Dafür seien nur die Geschichtsbücher in beiden deutschen Staaten herangezogen. Es gibt zweierlei Geschichte … Gemeinsame Kultur? Stets gab es auch in Deutschland zwei Kulturen, die der herrschenden Ausbeuterklasse und die der werktätigen Massen.“ Letztere sei zur „aufblühenden sozialistischen Nationalkultur der DDR geworden“ ― geschieden durch eine „unüberbrückbare Kluft zum spätbürgerlichen Kulturverfall, zur Entstellung des Menschenbildes, zu Pornographie, Brutalität und bewußt betriebener Verdummung im imperialistischen Staat“. A., in der Entschließung des VIII. SED-Parteitages (1971) als „gesetzmäßiger Prozeß“ bestätigt, schließt jedoch im Verständnis der DDR die Herstellung und Aufrechterhaltung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen auf völkerrechtlicher Grundlage nicht aus. Die Politik der A. muß als eine Abwehrstrategie gegenüber westlichen Einflüssen verstanden werden. Sie nahm daher an Bedeutung und Intensität zu, als sich die DDR der internationalen Entspannung anpassen mußte und durch vertragliche Regelungen (Grundlagenvertrag) die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bürgern beider deutscher Staaten wesentlich erleichtert wurden. Auch in den Reden und Beschlüssen des IX. Parteitages der SED (1976) ist die A.-Politik erneut bekräftigt und als ein — im Hinblick auf die KSZE-Konferenz von Helsinki (1975) — völkerrechtlich bestätigtes — Grundelement in den Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten bezeichnet worden. Deutschlandpolitik der SED; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ablieferungspflicht

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 7. 10. 1970 die A. als…

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Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Eine Organisationsform für die Wirtschaftsbereiche Seehäfen und Seeverkehr der DDR. Ab 1. 1. 1974 durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrats aus den Betrieben und Einrichtungen der Seeverkehrswirtschaft der DDR gebildet, die zuvor der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft als wirtschaftsleitendem Organ unterstellt waren. Das K. ist nach dem Stammhausprinzip aufgebaut; Stammbetrieb ist der VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR), der durch Zusammenschluß der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft mit dem VEB Deutsche Seereederei, dem VEB Deutfracht, Internationale Befrachtung und Reederei, dem Institut des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft, dem VEB Rostock, dem VEB Wismar, dem VEB Stralsund sowie dem VEB Ingenieurbüro für Rationalisierung der Seeverkehrswirtschaft geschaffen wurde. Der Generaldirektor des K. ist gleichzeitig Betriebsdirektor des Stammbetriebes. Kombinatsbetriebe sind: VEB Seehafen Rostock (SHR), VEB Seehafen Wismar (SHW), VEB Seehafen Stralsund (SHS), VEB Schiffsmaklerei (SM), VEB Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei (BBB), VEB Schiffsversorgung (SVR). Die Tallierungsgesellschaft mbH der DDR, die beim Güterumschlag in den Seehäfen der DDR hauptsächlich Kontrollaufgaben wahrnimmt, ist dem Generaldirektor des K. leitungsmäßig direkt unterstellt. Das K. untersteht direkt dem Ministerium für Verkehrswesen der DDR. Es arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, ebenso die Betriebe des K., die innerhalb des durch die Zentralisierung gesetzten Rahmens wirtschaftlich selbständig sind. Zu den Hauptaufgaben des K. zählen: der Transport von Außenhandelsgütern der DDR über See, der Gütertransport für ausländische Auftraggeber über See, die Befrachtung von Seeschiffen und Akquisition ausländischer Ladung, der Umschlag und die Lagerung von Außenhandelsgütern der DDR und von Transitgütern, die Agenturtätigkeit, Klarierung von Schiffen, Schlepp- und Bugsierleistungen, die Planung des Seeverkehrs der DDR, die Bilanzierung des Seetransports des Außenhandels der DDR, die Forschung und Entwicklung für Seeverkehr und Hafenwirtschaft, die Planung und Leitung der Berufsausbildung im Bereich Seeverkehr. Zentral wahrgenommen werden innerhalb des K. die Grundsatzaufgaben, vor allem Investitionspolitik, Absatzpolitik, Leitung der Arbeitsbereiche Transport und Umschlag, Forschung, Arbeits- und Gesundheitsschutz der in der Seeverkehrswirtschaft Beschäftigten, Werbung und Preispolitik, Zusammenarbeit mit ausländischen Seeverkehrsorganen sowie Vorbereiten von staatlichen Verträgen und Vereinbarungen. Als volkswirtschaftlich entscheidender Arbeitsbereich wird der Gütertransport angesehen; er ist leitungsmäßig in 3 Flottenbereiche aufgeteilt: Flottenbereich Asien/Amerika, Flottenbereich Mittelmeer/Afrika, Flottenbereich Spezialschiffahrt/Küstenschiffahrt. Bei den zentral durchzuführenden Aufgaben handelt es sich im wesentlichen um das Arbeitsgebiet der „Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft“, die ihren Sitz in Rostock hat. Eine Nebenstelle existiert in Berlin (Ost). Sie verfügt über ein modernes Rechenzentrum. Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 600 Kombinat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kominform

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Eine Organisationsform für die Wirtschaftsbereiche Seehäfen und Seeverkehr der DDR. Ab 1. 1. 1974 durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrats aus den Betrieben und Einrichtungen der Seeverkehrswirtschaft der DDR gebildet, die zuvor der Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft als wirtschaftsleitendem Organ unterstellt waren. Das K. ist nach dem Stammhausprinzip aufgebaut; Stammbetrieb ist der VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR), der durch…

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Jugendorganisationen in den Bildungseinrichtungen (1979)

Siehe auch das Jahr 1975 Wesentlicher Wirkungsbereich der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als „der einheitlichen Sozialistischen Massenorganisation der Jugendlichen ab 14 Jahren“ und der von ihr geleiteten Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ als „der sozialistischen Massenorganisation der Kinder bzw. Schüler bis zum 14. Lebensjahr“, sind ― neben den Universitäten und Hochschulen ― die schulischen (unterrichtlichen und außerunterrichtlichen) und außerschulischen Veranstaltungen der Bildungseinrichtungen (B.), vor allem der allgemeinbildenden und der Berufsschulen. Da ihn Hauptaufgabe als Unter- und Nachwuchsorganisationen der SED darin besteht, „mittels einer lebendigen [S. 565]ideologischen Arbeit alle Kinder und Jugendlichen zu überzeugten, klassenbewußten jungen Sozialisten zu erziehen“, die Schule aber als das Hauptinstrument des sozialistischen Staates für die Bildung und Erziehung der Schuljugend gilt, sehen FDJ und Pionierorganisation die Schule bzw. die B. auch als ihr Hauptwirkungsfeld an und sind auf der untersten Ebene nach dem „Produktionsprinzip“, auf den höheren Ebenen nach dem „Territorialprinzip“ organisiert (Statut der FDJ 1976). J. und B. sind zu engem Zusammenwirken nach gleichen Richtlinien und zur Erreichung gleicher Ziele verpflichtet; so werden wichtige Beschlüsse, Anordnungen usw. für die Bildung und Erziehung in der Schule gemeinsam bzw. in Übereinstimmung von Ministerium für Volksbildung und Zentralrat der FDJ erlassen, z. B. die „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ vom 9. 4. 1969 (in: Bildung und Erziehung, Loseblattsammlung - 117. Nachtrag, C/Ic / 28, Blatt 3–10 c) (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung). Die jährlich vom Büro des Zentralrates der FDJ in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Volksbildung beschlossenen Jungpionier-, Thälmann-Pionier- und FDJ-Aufträge für das jeweilige Schuljahr werden in einer ebenfalls jährlich erlassenen besonderen „Anweisung des Ministeriums für Volksbildung über die Aufgaben der Schulräte, Direktoren, Schulleiter, Lehrer und Erzieher bei der Verwirklichung der Dokumente des Zentralrates der FDJ für die Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen und Pionierfreundschaften“ als verbindliche Arbeitsgrundlagen für alle Schulfunktionäre, Lehrer und Erzieher erklärt. Im Zusammenhang mit der in den Jahresaufträgen jeweils festgelegten Schulungs- und Agitationsarbeit sollen die FDJ-Grundorganisationen an den Schulen für eine gute Lernatmosphäre in jeder Klasse sowie dafür sorgen, daß alle Schüler produktive Arbeit leisten und Aufgaben zur „sozialistischen Gestaltung des Lebens an der Schule“ übernehmen und gemeinsam mit den Lehrern und Erziehern die außerunterrichtlichen und außerschulischen Veranstaltungen als einen festen Bestandteil der FDJ-Tätigkeit gestalten. Den Gruppen und Freundschaften der Jungen Pioniere sind mit altersspezifischer Modifizierung die gleichen Aufgaben gestellt, wobei die Vorbereitung auf die Übernahme der Jungpioniere in die Gruppe der Thälmannpioniere und der Thälmannpioniere in die FDJ jeweils einen besonderen Schwerpunkt der Pionierarbeit in den 3. und 7. Klassen darstellt. Die Mitwirkung der FDJ und der Pionierorganisation bei der Bildung und Erziehung der Schuljugend erfolgt in 3facher Weise: 1. als Mitwirkung bei der Gestaltung des schulischen Unterrichts, vor allem als Beitrag zur Sicherung und Steigerung der Schulordnung, der Unterrichtsdisziplin und des Lerneifers der Schüler, 2. als Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung, z. B. im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften und Zirkel, sowie 3. als Mitwirkung bei der außerschulischen Bildung und Erziehung, z. B. durch die Gestaltung von Ferienlagern, Schülerwettbewerben, aber auch in den Häusern der Jungen Pioniere, Stationen Junger Naturforscher und Techniker usw. Die FDJ-Arbeit mit den Lehrlingen in den Einrichtungen der Berufsausbildung erfolgt in ähnlicher Weise nach den gleichen Grundsätzen und Zielstellungen wie an den allgemeinbildenden Schulen, jedoch nach den jährlich vom Zentralrat der FDJ und vom Bundesvorstand des FDGB erteilten Lehrjahresaufträgen, deren Aufgabenstellung durch das Staatssekretariat für Berufsbildung auch für alle Kader der Berufsausbildung für verbindlich erklärt wird. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die FDJ- Arbeit an den kommunalen Berufsschulen, die hauptsächlich von Lehrlingen besucht werden, die nicht in volkseigenen Großbetrieben oder entsprechenden staatlichen Einrichtungen ausgebildet werden. Dazu werden FDJ-Berufsschulaktive mit 10–15 bewährten FDJ-Funktionären aus den Reihen der Lehrlinge und Lehrkräfte der betreffenden FDJ-Grundorganisationen und FDJ-Klassenaktive mit 3–5 der besten FDJ-Funktionäre aus den Reihen der Lehrlinge der FDJ-Klassenkollektive gebildet. Zur Unterstützung ihrer Arbeit werden von der FDJ und der Pionierorganisation zahlreiche Wettbewerbe durchgeführt und Auszeichnungen verliehen. Schüler und Lehrlinge; Jugend. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 564–565 Jugendobjekt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendpresse

Siehe auch das Jahr 1975 Wesentlicher Wirkungsbereich der Freien Deutschen Jugend (FDJ) als „der einheitlichen Sozialistischen Massenorganisation der Jugendlichen ab 14 Jahren“ und der von ihr geleiteten Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ als „der sozialistischen Massenorganisation der Kinder bzw. Schüler bis zum 14. Lebensjahr“, sind ― neben den Universitäten und Hochschulen ― die schulischen (unterrichtlichen und außerunterrichtlichen) und außerschulischen Veranstaltungen der…

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Rentabilität (1979)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen Teilen einhält und den vorgesehenen Plangewinn erreicht; 3. unabhängig von der Erfüllung aller Planteile des Betriebsplanes einen Gewinn erwirtschaftet. Dementsprechend wurde bis zu Beginn der sogenannten Liberman-Diskussion in der UdSSR und der ab 1963 in der DDR einsetzenden Wirtschaftsreform die R.-Rate im Gegensatz zu der in den westlichen Wirtschaften üblichen, kapitalbezogenen Definition als das Verhältnis von Gewinn zu den Selbstkosten bezeichnet. Die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ wird als Kennziffer für den „Nutzeffekt der aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit“ angesehen. Seit Beginn der Reformdiskussionen und -maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet in der UdSSR und DDR 1962/63 hat im Zuge der Aufwertung des Gewinns zu einer der wichtigsten Kennziffern des Betriebsplanes und der betrieblichen Leistungen die „fondsbezogene R.-Rate“ (Fonds-R.) (Produktionsfonds = Brutto-Anlagevermögen + Umlaufvermögen) die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ von ihrem ersten Platz als Maßstab der Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe verdrängt (Produktionsfondsabgabe). Diese Entwicklung hängt mit den laufenden Bemühungen der sozialistischen Länder zur Entwicklung von Berechnungsverfahren und Lenkungsinstrumenten zusammen, durch die eine bessere ökonomische Verwertung der den Betrieben zur Verfügung gestellten Mittel („Fonds“ als Korrelat zum betriebsnotwendigen Kapital; Rechnungswesen) garantiert werden soll. Außer der betrieblichen „Fonds-R.“ werden auch die R.-Raten für einzelne Wirtschaftszweige (Zweig-R.) ermittelt, um Vergleiche in einzelnen Branchen während verschiedener Wirtschaftsperioden anstellen zu können. Mit der für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 geltenden Planungsordnung (Planung) ist den Betrieben in einem neuen Planteil „Planung der Effektivität [S. 903]der gesellschaftlichen Produktion“ ein kompliziertes Verfahren zur verbesserten Wirtschaftlichkeitsrechnung anhand ausgewählter Kennziffern und Kriterien vorgegeben worden. Hierbei spielen u. a. R.-Berechnungen eine wichtige Rolle, da die R. nach vorherrschender Meinung „wesentliche Seiten der Effektivität zum Ausdruck bringt“ („Thesen“ auf der 15. Tagung des Wissenschaftlichen Rates für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR. 1975). Die als das generelle Verhältnis von Aufwand und Ertrag bezeichnete Effektivität gilt, unter den allerdings gegenwärtig noch nicht erfüllten Voraussetzungen „einer vollen Funktionsfähigkeit der Wertkategorien, insbesondere des Geldes und der Preise“ (Preissystem und Preispolitik), als wichtiger Gradmesser der Intensivierung und Rationalisierung. Diese einschränkenden Bedingungen gelten gleichermaßen für die primär als betriebliche Leistungsgröße angesehene R., als „ein spezifisch wertmäßiger Ausdruck der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion, bei der dem Ergebnis (Gewinn) der Wirtschaftstätigkeit der VVB. Kombinate und Betriebe der einmalige oder laufende Aufwand gegenübergestellt wird“ („Thesen“, 15. Tagung d. wiss. Rates …). In anderen Veröffentlichungen der DDR (z. B. W. Nachtigall, „Betriebswirtschaftliche Formeln und Darstellungen“, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1977) wird der R. „im Kapitalismus“ („Grad der Verwertung des eingesetzten Kapitals“) die R. „im Sozialismus“ gegenübergestellt und definiert als „Ausdruck des gesellschaftlichen Nutzens, der bei der wirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzten oder aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit. Die R. wird je nach geforderter Aussage mit unterschiedlichen Rentabilitätsraten gemessen“. Das bedeutet, daß R. sowohl als fonds- (d. h. quasi-kapital-) als auch als selbstkostenbezogene R.-Rate gemessen werden kann. „Das Rentabilitätsprinzip unterscheidet die nach wirtschaftlicher Rechnungsführung arbeitenden Betriebe von Haushaltsorganisationen“ („Sozialistische Betriebswirtschaft“, 3. Aufl., Berlin [Ost] 1975). R. und Gewinn gelten im Rahmen des Systems der Wirtschaftlichen Rechnungsführung als wesentliche Zielfunktionen sozialistischer Betriebsführung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 902–903 Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Renten

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen…

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Aktionseinheit der Arbeiterklasse (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des Kapp-Putsches in Deutschland 1920 gilt als Erfolg der Verwirklichung der AdA. In ihrer allgemeinen Form wurde diese jedoch erst angesichts des Faschismus durch den VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1935 theoretisch konzipiert. Die SED, die sich selbst als Ergebnis der auf dem Gebiet der heutigen DDR praktizierten Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten begreift, propagierte bis zum VII. Parteitag der SED 1967 die Herstellung der AdA. in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für auch dort durchzuführende gesellschaftspolitische Veränderungen und setzte sich, weiterhin, für die Herstellung einer AdA. der DDR und der Bundesrepublik als Voraussetzung für die Normalisierung zwischen beiden deutschen Staaten ein. Auch die internationale Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969 forderte die Kommunisten und anderen oppositionellen Kräfte nichtsozialistischer Staaten, besonders die Sozialdemokraten, zur Aktionseinheit auf. Mit der AdA., die eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Politik kommunistischer Parteien Westeuropas spielt, ist nicht der Begriff der „Aktionseinheit aller Kommunisten“ zu verwechseln, den die SED und andere eng mit der KPdSU verbündete Parteien in der internen Diskussion der kommunistischen Weltbewegung verwenden, wenn sie an abweichlerische Parteien appellieren, ihre Positionen zugunsten der Wiederherstellung der größeren Geschlossenheit im Weltkommunismus — zumindest zeitweilig für die gemeinsame Durchführung einzelner Aktionen — zurückzustellen. Bündnispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 37 Aktien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktiv

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des…

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Sozialistisches Weltsystem (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwandte Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u. a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie, d. h. der Marxismus-Leninismus“, die „Gemeinsamkeit der Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus“. Während bis zum Ausbruch des sowjetisch-chinesischen Konflikts (1960) der UdSSR die „führende Rolle“ im SW. zugesprochen wurde, wird sie gegenwärtig als „Hauptkraft“ charakterisiert, das Verhältnis zu ihr als „entscheidender Prüfstein für die Treue zum Marxismus-Leninismus“ beschrieben. (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 797 ff.) Die SED rechnet gegenwärtig 14 Staaten zum SW., ohne diese allerdings genau zu bezeichnen. Zweifellos dürften die UdSSR, DDR, Polen, CSSR, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordkorea, Nordvietnam und die Mongolische Volksrepublik zum SW. gehören. Ferner müssen hier Jugoslawien, VR China, Kuba und Albanien als Mitglieder des SW. gemeint sein, obwohl es mit drei dieser Staaten (ohne Kuba) erhebliche ideologisch-politische Differenzen gibt. Der Volksdemokratischen Republik Laos und Kam[S. 979]bodscha („Demokratisches Kampuchea“) wird eine besondere Nähe zum SW. bescheinigt, da sie mit dem Aufbau der Grundlagen des Sozialismus begonnen hätten. Seit etwa 1975 werden darüber hinaus besonders der Südjemen, die VR Kongo und Mocambique sowie Angola, Äthiopien und Guinea-Bissau genannt, wenn über die Entwicklung im SW. berichtet wird. Seit Anfang der 70er Jahre wird statt des Begriffs SW, die Bezeichnung „Sozialistische Staatengemeinschaft“ gebraucht, womit die 7 Staaten des Warschauer Vertrages gemeint sind. Die früher häufig benutzte Formel vom „Sozialistischen Lager“ ist dagegen im politischen Sprachgebrauch der DDR kaum noch anzutreffen, hat sich dagegen in der westlichen Presse als Kurzformel für „Staaten des Warschauer Vertrages“ eingebürgert. Die im Begriff SW. angelegte Vorstellung von monolithischer Einheit hatte sich als unrealistisch erwiesen; sowohl die Auseinandersetzung mit dem chinesischen Kommunismus als auch das Aufbrechen reform- wie nationalkommunistischer Strömungen im osteuropäischen Raum (in Polen und Ungarn 1956, in Rumänien seit 1962, in der CSSR 1968) und die Existenz eines unabhängigen Jugoslawiens machten eine neue Umschreibung der sich zum Sozialismus/Kommunismus bekennenden Staatengruppe notwendig. Dieses nur scheinbar unbedeutende Wortspiel kennzeichnet gleichermaßen die gegenwärtig bestehenden Spannungen im Weltkommunismus, den neuen Pluralismus im ideologisch-politischen Bereich und die Unsicherheit der SED in der Analyse dieser historischen Prozesse. Außenpolitik; Eurokommunismus; Nationalkommunismus; Warschauer Pakt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 978–979 Sozialistisches Bewußtsein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialleistungen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwandte Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u. a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie,…

DDR A-Z 1979

Automatisierung (1979)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung um neue Tätigkeitsfelder, da sich durch A.-Maßnahmen neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herausbilden. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, verstanden. Die Vorstufen bilden die Mechanisierung und das Handwerk. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge und Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird die Mechanisierung untergliedert in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden vom Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs, sondern auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung) übernehmen. Das wichtigste soziale und wirtschaftliche Problem liegt in der durch A. hervorgerufenen Freisetzung von Arbeitskräften. Bei dem anhaltenden Arbeitskräftemangel in der DDR führen Freisetzungen jedoch nicht zu längerfristiger Arbeitslosigkeit. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der chemischen Industrie, der Textilindustrie, in Zweigen der Maschinenbauindustrie, in der elektrotechnischen und elektronischen Industrie sowie der Energie- und Brennstoffindustrie. Daneben werden aber auch geistige Tätigkeiten, z. B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit (durch Datenverarbeitungsanlagen) automatisiert. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat damit begonnen, die bereits bestehende zentrale Datenbank in Berlin (Ost) durch Bezirksdatenbänke zu ergänzen. Die [S. 128]erste Bezirksdatenbank, mit der zugleich die Umstellung auf das in den RGW-Mitgliedsstaaten angewandte „einheitliche System der elektronischen Rechentechnik“ (ESER) eingeleitet wird, befindet sich in Erprobung (Dresden). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starrem Programm sind: a) der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozeß konzipiert sein, b) größere Stückzahlen über einen längeren Fertigungszeitraum, c) die Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) geringe Qualitätsschwankungen der Zulieferungen und Roh- und Betriebsstoffe und e) fachlich geschulte Arbeitskräfte. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich diese Voraussetzungen. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme, vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 20 Jahren gesteigert, ist jedoch im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am Anteil der teil- und vollautomatisierten Ausrüstungen am Gesamtbestand in der volkseigenen Industrie (A.-Grad) und am Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten (A.-Koeffizient). Beide Angaben geben keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewandten Kosten. Neben sprunghaften Effizienzsteigerungen durch A. gibt es jedoch auch Effizienzverluste. Sie treten vor allem bei sehr hohen Aufwendungen und/oder bei A. auf, die nur Teilphasen von Produktions- und Leitungsprozessen erfassen. Teil- und Voll.-A. werden statistisch nicht unterschieden. Bei der Teil.-A. bestehen einzelne automatisierte Ausrüstungen unverkettet neben herkömmlichen Maschinen. Der A.-Koeffizient der Arbeit beträgt gegenwärtig in der zentralgeleiteten Industrie der DDR rd. 10 v. H. Der A.-Grad der maschinellen Ausrüstungen in den zentralgeleiteten Industriebetrieben wird für 1976 mit 43,2 v. H. angegeben (1972: 38,2 v. H., 1974: 40,5 v. H.). Er betrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie rd. 14 v. H. und für die Leichtindustrie rd. 24 v. H. (Schätzungen). Zu diesem Zeitpunkt gab es in den sozialistischen und halbstaatlichen Industriebetrieben rd. 32.000 automatisierte Maschinen und rd. 23.000 Einzelautomaten (sie übernehmen neben der Fertigungssteuerung auch das selbsttätige An- und Ausschalten sowie das Zuführen und Auswerfen der Arbeitsgegenstände). Die A. erfolgt vor allem über neu investierte Ausrüstungen. So waren 51 v. H. der von 1971 bis 1973 in der Industrie installierten Maschinen automatisiert, gegenüber 39 v. H. im Zeitraum von 1966 bis 1970. Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen werden numerisch gesteuert (z. B. numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen). Sie sind für die in der Industrie der DDR verbreiteten kleinen und mittleren Serien besonders geeignet. Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z. B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Der A.-Grad ist in der Grundstoffindustrie am höchsten. Eine Reihe von Problemen entsteht durch die Konzentration der A. auf die Hauptprozesse der Fertigung und die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, den Fertigungsablauf mit Hilfsprozessen (z. B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und formalisierbaren Leitungselementen unter Einsatz der Elektronischen ➝Datenverarbeitung zu integrieren. Zu diesem Zweck sind Konzepte für sog. „Integrierte Systeme automatisierter Informationsverarbeitung“ (IS AIV) entwickelt worden, die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. An einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) wird noch gearbeitet. Die Routinetätigkeiten der technischen Vorbereitung sollen durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. AUTEVO umfaßt folgende Teilsysteme: a) AUTOKONT-A. der konstruktiven Produktionsvorbereitung, b) AUTOPROJEKT-A. der technologischen Projektierung, c) AUTOTECH-A. der technologischen Produktionsvorbereitung. Arbeitsproduktivität; Intensivierung und Rationalisierung; Technologie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 127–128 Autobahnen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bäder

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung um neue Tätigkeitsfelder, da sich durch A.-Maßnahmen neue Tätigkeitsprofile und…

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Genehmigungsgebühren (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z. B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z. B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen genehmigungsfrei aus- und eingeführt werden. Reisende aus der DDR dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in der DDR haben (Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer), dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Die Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze bei der Einfuhr von ursprünglich 100 bzw. 20 Mark der DDR auf 500 bzw. 100 Mark der DDR war in Auswirkung des Verkehrsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 26. 5. 1972 eingeführt worden. Bei Überschreitung der genannten Genehmigungsfreigrenzen dürfen Gegenstände nur mit Genehmigung der Zolldienststellen der DDR aus- oder eingeführt werden. Die Wertgrenzen für die genehmigungsfreie Aus- oder Einfuhr und die erhobenen G. richten sich nach den in der DDR gültigen Einzelhandelsverkaufspreisen der Gegenstände. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Waren des gehobenen Bedarfs, Luxusgegenstände und Genußmittel in der DDR in der Regel erheblich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Die G.-Sätze bewegen sich zwischen 10 und 50 v. H. des Einzelhandelsverkaufspreises. Für gebrauchte Textilien und Schuhe (die Mitnahme sonstiger gebrauchter Gegenstände ist verboten) werden Gebühren wie für neue erhoben. Die Einfuhrverbote im Reiseverkehr betreffen im wesentlichen folgende Gegenstände: Schußwaffen und Zubehör, Personaldokumente, Funk- und Sendeanlagen, Fernsehgeräte, Magnettonbänder, Arzneimittel [S. 448](außer Reisebedarf), Briefmarken und Kataloge, gebrauchte Gegenstände (außer Reisegebrauchsgegenstände sowie Textilien und Schuhe), Zahlungsmittel, Wertpapiere. Die Liste der Ausfuhrverbote ist umfangreicher; sie umfaßt die meisten der aufgeführten Einfuhrverbote sowie eine Reihe weiterer Positionen, darunter: Patent-, Konstruktions-, Erfindungs- und Forschungsunterlagen, technische Zeichnungen, Dokumentationen, topographische Karten, Kunstgegenstände, Archivgut, Antiquitäten, Edelmetalle, Edelsteine sowie Qualitätsporzellan, Filme, Roh- oder Bettfedern, Haushaltswaschmaschinen, Gasherde, Maschendraht, Arbeits- und Berufskleidung, Kinder- und Babybekleidung, Gardinen, Strumpfhosen aller Art, Hand-, Geschirr- und Tischtücher, Bettwäsche, Schuhwaren aller Art, Fernsehzubehör und Ersatzteile, Fleisch und Fleischwaren aller Art, Zucker, Zwiebeln, Obst- und Gemüsekonserven, Mandeln, Sultaninen, Korinthen, Rosinen, Zitronat, Kokosraspeln, Gewürze aller Art, Tapeten und Tapetenklebstoff. Im Reiseverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland gilt außerdem ein Ausfuhrverbot für feuerfeste und hitzebeständige Glaswaren, Kelchglas, Bleikristall sowie Eier, Milchpulver, Aal, Spargel und optische Geräte. Die meisten der ausfuhrverbotenen Konsumgüter sind jedoch zur Ausfuhr zugelassen, wenn sie mit westlichen Devisen oder mit offiziell eingetauschter Mark der DDR (einschließlich Mindestumtausch) gekauft worden sind, d. h. z. B. Meißner Porzellan kann zwar nicht als Geschenk, jedoch nach Kauf mit westlichen Devisen genehmigungsfrei ausgeführt werden. Die Höhe der Einnahmen aus den G. ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht mit verläßlicher Genauigkeit schätzen. Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten; Warenverkehr, Nichtkommerzieller; Devisen; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 447–448 Gemeinschaft, Bürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer (GAN)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z. B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z. B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen…

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Industriepreisreform (1979)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr waren 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen durchführen zu können. Die I. erfolgte in 3 Stufen: Von der ersten Etappe vor 1964 wurden die Preise wichtiger Rohstoffe wie z. B. Kohle, Energie, Erze, Eisen, Stahl und chemische Grundstoffe mit einem Produktionsvolumen von 50 [S. 521]Mrd. Mark betroffen und um durchschnittlich 70 v. H. erhöht. In der zweiten Etappe von 1965 folgten für ein Produktionsvolumen von ebenfalls 50 Mrd. Mark Preisheraufsetzungen von durchschnittlich 40 v. H.; erfaßt wurden Erzeugnisse wie Holz, Papier, Pappe, Baustoffe, Kabel und Drähte, Chemieerzeugnisse. Anfang 1967 wurde schließlich die dritte Etappe abgeschlossen, die sich auf Fertigerzeugnisse — insbesondere Ausrüstungsgüter und Bauleistungen, aber auch Erzeugnisse der Leicht- sowie der Lebensmittelindustrie - bezog. Für ein Produktionsvolumen von rd. 100 Mrd. Mark ergab sich eine durchschnittliche Verteuerung von 4 v. H. Entscheidend war bei der Preisreform eine Veränderung der betrieblichen Kalkulationsrichtlinien, nach der die zulässigen Gewinnsätze nur noch auf die Verarbeitungskosten (= betrieblicher Nettoproduktionswert) und nicht — wie vorher — auf die Summe aus Material- und Verarbeitungskosten bezogen werden durften. Damit wurde die Höhe des erzielten Gewinns ausschließlich von der betrieblichen Eigenleistung abhängig. Durch die Wahl dieser Bemessungsgrundlage wurde vermieden, daß sich der Einsatz teurer Materialien sowie die Erzeugung übermäßig materialintensiver Produkte für den Betrieb gewinnbringend auswirkten. Trotz der Verbesserungen zeigten die Preise jedoch noch immer erhebliche Mängel: Neben der Vernachlässigung des Kapitalzinses als Kostenfaktor bei der Preiskalkulation und der unvollkommenen Berücksichtigung der Knappheiten der Produktionsfaktoren wiesen die Preise insbesondere eine zu geringe Flexibilität auf, um kurzfristigen Nachfrageeinflüssen wirksam begegnen zu können. Zwar wurden Ende der 60er Jahre Maßnahmen zur Preisdynamisierung entwickelt (Preissystem und Preispolitik) und mit der Einführung des Fondsbezogenen Preises auch der notwendige Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt. Der Erfolg dieser Verbesserungen blieb jedoch begrenzt, da mit der Rezentralisierung des Wirtschaftssystems zum Jahresende 1970 die ohnehin unvollkommenen Preisdynamisierungsinstrumente wieder aufgehoben und die Weiterführung des Übergangs zu fondsbezogenen Preisen — bis auf weiteres — abgebrochen worden ist. Damit gelten noch heute für einen großen Teil der Erzeugnisse die mit der I. geschaffenen Preise. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 520–521 Industriepreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrierohstoffe

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 Zur Überwindung der erheblichen Preisverzerrungen wurde in den Jahren 1964 bis 1967 als eine wichtige Maßnahme der Reformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) eine umfangreiche I. durchgeführt. Ihr waren 1963 die Grundmittelumbewertung, mit der das Anlagevermögen zu einheitlichen Preisen bewertet wurde, sowie darauf aufbauend eine Abschreibungsreform (Abschreibungen) vorausgegangen, um bei der Preisneufestsetzung sinnvollere Abschreibungen…

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Universitäten und Hochschulen (1979) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1985 Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren, wie sie im Programm und in den Beschlüssen der SED zum Ausdruck kommen. Im wesentlichen sind 2 Typen von UuH. zu unterscheiden: 1. UuH., die in die Struktur des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems integriert sind. An diesen UuH. können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten alle Bürger der DDR mit Hochschulreife ein Studium aufnehmen. Diese UuH. sind, ihren fachlichen Schwerpunkten entsprechend, verschiedenen Ministerien und zentralen Staatsorganen unterstellt. 2. Hochschulähnliche Einrichtungen mit speziellen Ausbildungsgängen. Hier werden in der Regel ausgewählte Kader der verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche ausgebildet, die, den Prinzipien der Kaderpolitik entsprechend, von ihrer Dienststelle zum Studium delegiert werden. I. Zur Geschichte In einem gemeinsamen Aufruf der KPD und der SPD in der SBZ vom 18. 10. 1945 wurden eine demokratische Schulreform und eine „gründliche Reform des gesamten Hochschul- und Universitätswesens“ gefordert. Auf dem Gebiet der SBZ lagen 6~Universitäten (Berlin, Jena, Halle, Leipzig, Greifswald, Rostock), doch nur 2 von 13 Technischen Hochschulen in Deutschland (Bergakademie Freiberg, TH Dresden). Schwerpunkte der Umgestaltung der UuH. (1. Hochschulreform) waren die Entnazifizierung des Hochschulwesens, die „Einbeziehung der Wissenschaftler in den demokratischen Wiederaufbau“, die Brechung des Bildungsprivilegs des Bürgertums und die Schaffung einer „neuen Intelligenz“ insbesondere durch die Öffnung der UuH. für Arbeiter- und Bauernkinder. Zu diesem Zweck wurden sog. Vorstudienanstalten eingerichtet (seit 1949 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät [ABF]). 1951 wurde eine 2. Hochschulreform mit folgenden Schwerpunkten eingeleitet: Bildung des Staatssekretariats für Hochschulwesen und einer Abteilung Wissenschaft und H. im Apparat des ZK der SED; Gründung neuer, vor allem Technischer H.; Ausbau der ABF; Einführung eines 10monatigen Studienjahres; Bindung der Studentenvertretungen an die FDJ; Einführung eines verbindlichen gesellschaftswissenschaftlichen Studiums für alle Fächer. Die Entwicklung nach dem XX. Parteitag der KPdSU und die Ereignisse in Ungarn und Polen (1956) führten auch zu Unruhen an den UuH. der DDR und zeigten, daß das Hochschulwesen noch nicht den Erwartungen der SED entsprechend politisch voll integriert war. Als Antwort beschloß die SED 1958 ein „Programm für die sozialistische Umgestaltung der Universitäten und Hochschulen in der DDR“, das auf die Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus und eine engere Verbindung von Lehre und Forschung mit der Praxis, die Einbeziehung der Wissenschaft in die allgemeine volkswirtschaftliche Planung und die Auseinandersetzung mit „reaktionären Theorien und kleinbürgerlichen Auffassungen“ gerichtet war. Auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. (1963) und VII. (1967) Parteitages der SED und des Bildungsgesetzes von 1965 wurde 1967 die 3. Hoch[S. 1101]schulreform eingeleitet, die zu einer völligen Neugestaltung des Hochschulwesens führte. Die Hochschulreform zielte darauf ab, die inhaltlichen und organisatorischen Bedingungen zu schaffen, unter denen eine beschleunigte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und die Aufnahme wichtiger praktischer Probleme in die wissenschaftliche Fragestellung möglich erschienen. Schwerpunkte dieser Reform waren: die verstärkte Einbeziehung der UuH. in den gesamtgesellschaftlichen Planungsprozeß; die Reform der Organisationsstruktur der UuH.; die Studienreform; die Reform der Forschungsorganisation; die verstärkte Beteiligung der UuH. an der Weiterbildung. II. Struktur des Hochschulwesens In der DDR bestehen gegenwärtig 52 UuH. Dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) sind unterstellt: Universitäten 1. Humboldt-U. zu Berlin 2. Technische U. Dresden 3. Ernst-Moritz-Arndt-U. Greifswald 4. Friedrich-Schiller-U. Jena 5. Karl-Marx-U. Leipzig 6. Martin-Luther-U. Halle-Wittenberg 7. Wilhelm-Pieck-U. Rostock Technische Hochschulen 8. Bergakademie Freiberg 9. Technische H. Ilmenau> 10. Technische H. Karl-Marx-Stadt 11. Technische H. für Chemie „Carl Schorlemmer“ Leuna-Merseburg 12. Technische H. „Otto von Guericke“ Magdeburg 13. Technische Hochschule Leipzig (1977 durch Zusammenlegung der Hochschule für Bauwesen und der Ingenieurhochschule Leipzig entstanden) Sonstige Hochschulen 14. H. für Ökonomie „Bruno Leuschner“ Berlin 15. H. für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden 16. Handels-H. Leipzig 17. H. für Architektur und Bauwesen Weimar Ingenieurhochschulen (IHS) 18. IHS Berlin-Wartenberg 19. IHS Cottbus 20. IHS Dresden 21. IHS Köthen 22. IHS Mittweida 23. IHS für Seefahrt Warnemünde-Wustrow 24. IHS Wismar 25. IHS Zittau 26. IHS Zwickau Medizinische Akademien 27. Medizinische Akademie „Carl-Gustav Carus“ Dresden 28. Medizinische Akademie Erfurt 29. Medizinische Akademie Magdeburg Dem Ministerium für Volksbildung sind die Pädagogischen H. (PH) unterstellt: 30. PH „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden 31. PH „Dr. Theodor Neubauer“ Erfurt-Mühlhausen 32. PH „Liselotte Herrmann“ Güstrow 33. PH „Nadeshda Konstantinowna Krupskaja“ Halle ? 34. PH „Wolfgang Ratke“ Köthen 35. PH „Clara Zetkin“ Leipzig 36. PH „Erich Weinert“ Magdeburg 37. PH „Karl Liebknecht“ Potsdam 38. PH „Ernst Schneller“ Zwickau Dem Ministerium für Kultur sind unterstellt: 39. H. für Musik „Hanns Eisler“ Berlin 40. Kunst-H. Berlin 41. H. für bildende Künste Dresden 42. H. für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden 43. H. für industrielle Formgestaltung Halle 44. H. für Graphik und Buchkunst Leipzig 45. H. für Musik „Felix Mendelssohn-Bartholdy“ Leipzig 46. Theater-H. „Hans Otto“ Leipzig 47. Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig 48. H. für Film und Fernsehen der DDR Potsdam-Babelsberg 49. H. für Musik „Franz Liszt“ Weimar. Dem Rat für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft unterstehen: 50. H. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg 51. H. für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen Dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport untersteht die 52. Deutsche H. für Körperkultur Leipzig (DHfK). Hochschulähnliche Einrichtungen mit eigenen Ausbildungsgängen bzw. Promotionsrecht und unterschiedlicher Unterstellung sind u. a. die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED in Berlin (Ost); die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED in Berlin (Ost): die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam-Babelsberg; das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung in Berlin-Rahnsdorf; die Gewerkschafts-H. „Fritz Heckert“ Bernau; die H. der Deutschen Volkspolizei in Berlin (Ost); die Offiziershochschule „Arthur Becker“-Bereitschaften in Dresden; die Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden und 6 Offiziers-H. III. Organisationsstruktur der Universitäten und Hochschulen Die VO über die Aufgaben der Universitäten, wissenschaftlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Hochschulcharakter von 1970 [S. 1102](GBl. II, Nr. 26, S. 189 f.) konstituiert 2 Leitungsebenen: 1. Leitungsebene. Die Leitung der UuH. erfolgt durch den Rektor bzw. seine Stellvertreter, die Prorektoren. Der Rektor ist Dienstvorgesetzter aller Universitätsangehörigen (Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter). Er wird vom „Wissenschaftlichen Rat“ auf 3 Jahre gewählt und vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen bestätigt. Zu seiner Unterstützung werden die Direktorate als Funktionalorgane gebildet. Das „Konzil“ ist die Versammlung der Delegierten aller Hochschulangehörigen und nimmt jährlich den Rechenschaftsbericht des Rektors entgegen. Der „Wissenschaftliche Rat“ ist das zentrale wissenschaftliche Beratungsorgan des Rektors, seine Aufgaben bestehen vor allem in der Verleihung von Akademischen Graden, der Facultas docendi (Lehrbefähigung) und der Beratung des Rektors bei Berufungsfragen. Der Wissenschaftliche Rat untergliedert sich in einzelne, für die verschiedenen Wissenschaftsbereiche zuständige Fakultäten. Als weiteres Beratungsorgan wird der „Gesellschaftliche Rat“ gebildet, der sich aus Mitgliedern der UuH. und verschiedener gesellschaftlicher Bereiche zusammensetzt. Er soll eine enge Verbindung zwischen UuH. und gesellschaftlichen Kooperationspartnern in Lehre, Forschung und Weiterbildung herstellen. 2. Leitungsebene. Struktureinheit der 2. Leitungsebene ist die Sektion. Sie löst die alten Fakultäten und Institute ab. Die Sektion wird von einem Direktor geleitet, der dem Rektor der UuH. direkt unterstellt ist. Stellvertreter des Direktors werden für die Bereiche Erziehung, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung eingesetzt. Abweichend von der Sektionsgliederung wird die Medizin in sog. „Bereichen“ zusammengefaßt, die den alten Fakultäten entsprechen. An großen U. bestehen weiterhin einzelne Institute für besondere Aufgaben, die den Sektionen gleichgestellt sind. Das dem Konzil entsprechende Organ ist die „Versammlung der Sektion“, das dem Gesellschaftlichen Rat der UuH. entsprechende Organ ist der „Rat der Sektion“. An allen UuH. besteht eine Kreisleitung der SED und der FDJ. Beide haben, ebenso wie die Gewerkschaftsleitung (FDGB) der UuH., Sitz und Stimme in verschiedenen Gremien wie dem Gesellschaftlichen und dem Wissenschaftlichen Rat. Weitere gesellschaftliche Organisationen an den [S. 1103]UuH. sind die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), der Kulturbund der DDR, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die Urania, die Kammer der Technik (KDT). Die Hochschulreform brachte eine Konzentration des Lehr- und Forschungspotentials der UuH. auf bestimmte Schwerpunktbereiche. Innerhalb des Hochschulwesens wurde eine Aufgabenverteilung vorgenommen und einzelnen UuH. Leitfunktionen für bestimmte Wissenschaftsgebiete übertragen. Die Übernahme einer Leitfunktion beinhaltet die Koordinierung der Arbeit aller im jeweiligen Wissenschaftsgebiet tätigen UuH. in der Ausbildung, Weiterbildung und Forschung, ferner die Pflege des Kontakts mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem der Akademie der Wissenschaften. IV. Bedarfsplanung Die Aufgaben der UuH. sind integraler Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Die Reform des gesamten Bildungswesens legte die Grundlagen für eine effektivere Planung und die Bestimmung des Stellenwerts des Hochschulwesens in der Wissenschaftsorganisation der DDR. Zentrales Problem der Planung ist die möglichst exakte Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an Hochschulabsolventen in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft nach Qualifikationsarten (Wissenschaftszweigen und Fachrichtungen) und Qualifikationsstufen (Verhältnis von Hochschulabsolventen zu denen anderer Bildungseinrichtungen) als Voraussetzung für eine bildungsökonomisch sinnvolle Entwicklung der Studentenzahlen. Die sich beschleunigende Entwicklung von Wissenschaft und Technik, unvollkommene Prognosemethoden (Prognose), die relative Kürze der gegenwärtigen Perspektivplanzeiträume (5 Jahre) und die zeitliche Dauer von Bildungsprozessen erschweren jedoch die Möglichkeiten der Planung. Diese Bedingungen gestatten in der Praxis allenfalls eine optimale Verteilung bereits in der Ausbildung befindlicher zukünftiger Absolventen auf die einzelnen Volkswirtschaftszweige. Somit ist es für die Hochschulpolitik der SED sehr schwer, den Umfang und den zahlenmäßigen Bedarf für einzelne Fächer im Rahmen der Neuzulassungen zum Studium aus den zukünftigen volkswirtschaftlichen Erfordernissen abzuleiten, die gegenwärtig auf der Grundlage von Prognosen, nicht aber verbindlicher und bilanzierter Perspektivpläne ermittelt werden. Die Planung des Bedarfs an Hochschulkadern stützt sich gegenwärtig weitgehend auf praktische Erfahrungen und Fortschreibung der bisherigen Entwicklung und wenig auf theoretische Einsichten. Der VIII. Parteitag der SED markiert eine bildungspolitische Wende, indem er zu hochgesteckte Erwartungen korrigierte. Von 1961 bis 1971 war der Anteil der Hochschulabsolventen unter den Berufstätigen der Wirtschaft von 2,18 v. H. auf 4,86 v. H. gestiegen. Diese Steigerung konnte nur durch einen großzügigen Ausbau der UuH. und die dadurch mögliche stetige Erhöhung der Studentenzahlen aller Ausbildungsformen (Direktstudium, Fernstudium, Abendstudium) erreicht werden. Ende der 60er Jahre begann sich die Gefahr eines Überangebots an Hochschulabsolventen, bei gleichzeitiger Verschärfung der Arbeitsmarktsituation im unteren Qualifikationsbereich, abzuzeichnen. Daher wurden von 1971 an die Neuzulassungen in allen drei Studienformen reduziert. Vor allem sind davon die Studienmöglichkeiten für Berufstätige, nämlich das Fern- und Abendstudium, betroffen, die bislang eine alternative Bildungschance neben dem „normalen“ Bildungsgang eröffneten. V. Studium A. Zulassung zum Studium Bereits während der Schulzeit wird durch ein umfangreiches System der Berufsberatung und Berufsaufklärung versucht, die Schüler für solche Berufe bzw. Ausbildungsrichtungen zu interessieren, denen [S. 1104]im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung Priorität eingeräumt wird. Der Prozeß der Zulassung zum Studium bildet eine weitere wirksame Handhabe zur Lenkung der Kapazität einzelner Studienfächer. Die Berechtigung zur Aufnahme eines Studiums ist allein abhängig vom Nachweis der Hochschulreife, die an den Erweiterten Oberschulen, Abiturklassen, in den Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen, durch das Studium an einer Ingenieur- oder Fachschule oder durch den Besuch der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät erlangt werden kann. Für die Zulassung gelten jedoch noch weitere Maßstäbe, die über einen Nachweis der fachlichen Leistungen hinausgehen. Zu nennen sind vor allem die „aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“, die als integraler Bestandteil von fachlicher Leistung angesehen wird, und die Bereitschaft zur aktiven Verteidigung des Sozialismus. Der Bewerber verpflichtet sich im Rahmen einer sog. „Verpflichtungserklärung zur Erfüllung des Studienauftrages“, die Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist, nach Abschluß des Studiums ein bereits während der Ausbildung mit der künftigen Arbeitsstätte vertraglich fixiertes Arbeitsverhältnis einzugehen. Ein weiteres wesentliches Auswahlkriterium ist die soziale Struktur der Studentenschaft, die der der Gesamtgesellschaft entsprechen soll, um die Schaffung neuer Bildungsprivilegien zu verhindern. Eine vom Rektor der UuH. geleitete Zulassungskommission entscheidet anhand dieser Kriterien über die Zulassung zum Studium. In bestimmten, vom MHF jährlich neu zu bestimmenden Studienrichtungen können zusätzliche Eignungsprüfungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um solche Fächer, in denen die Zahl der Bewerbungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt oder die nicht dem im Rahmen des Fünfjahrplanes festgelegten volkswirtschaftlichen Schwerpunktprogramm entsprechen, so daß durch eine Erschwerung der Bedingungen eine Umlenkung der Bewerber erreicht werden kann. Nicht zugelassene Bewerber werden auf die Möglichkeit hingewiesen, ein anderes Studienfach zu wählen bzw. einen Beruf zu ergreifen. Diese Verfahrensweisen haben in den letzten Jahren in dem Maße an Bedeutung gewonnen, wie die fachliche Differenzierung der Neuzulassungen sich als ungenügend herausstellte. Bereits 1969 wurde mit der Gründung der Ingenieur-H. der Versuch unternommen, den akuten Mangel an qualifizierten Technologen zu verringern. Die Zahl der Neuzulassungen in den Schwerpunktbereichen Mathematik, Naturwissenschaften, technische Wissenschaften und Wirtschaftswissenschaft wurde von 1968 bis 1970 verdoppelt. Diese starke Expansion wurde nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) durch Drosselung der Zulassungen gestoppt und teilweise rückgängig gemacht. Die verringerte Zahl der Neuzulassungen und veränderte Zulassungsquoten zu den einzelnen Fächern haben dazu geführt, daß nicht alle Bewerber einen Studienplatz erhalten und viele in andere als die gewünschten Fachrichtungen „umgelenkt“ werden müssen. Während in den Disziplinen Biologie, Medizin, Veterinärmedizin, Pharmazie, Architektur u. a. bis zu sechsmal mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, fehlen für einige technisch-naturwissenschaftliche Fachrichtungen (Maschineningenieurwesen, Verfahrenstechnik), Betriebswirtschaftslehre und Lehrer für Mathematik, Physik und Polytechnik Interessenten. Der Zulassungspolitik ist es hingegen gelungen, eine soziale Zusammensetzung der Studentenschaft zu gewährleisten, die der sozialen Struktur der Gesamtbevölkerung nahekommt (zwischen 50 und 60 v. H. kommen aus Arbeiter- oder Bauernfamilien), der Anteil der weiblichen Studierenden beträgt etwa 53 v. H. B. Studiengang Im Mittelpunkt der 3. Hochschulreform stand neben der Veränderung der Organisationsstruktur der UuH. die Studienreform. Durch die Festlegung einer Regelstudienzeit von 4 Jahren, die Gliederung des Studienganges in 3 festgelegte Etappen: 1. Grundstudium, 2. Fachstudium, 3. Forschungsstudium, die Einführung neuer Studienfächer und die Ausarbeitung neuer Studienpläne für alle Fachrichtungen (1976/77 lagen für 85 Grundstudien- bzw. Fachrichtungen solche Pläne vor) wurde versucht, die Ausbildung der Studenten stärker an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Während die Grundstudienrichtungen sich weitgehend an die Systematik der Wissenschaftszweige anlehnen, entspricht die Aufteilung in Fachstudienrichtungen vor allem den Erfordernissen der verschiedenen zukünftigen Berufsfelder. So gliedert sich z. B. die Grundstudienrichtung Wirtschaftswissenschaft mit den Ausbildungsschwerpunkten Volkswirtschaftslehre, Sozialistische Betriebswirtschaft/Ingenieurökonomie (SBW/IÖ) und Organisationswissenschaft in 21 Fachstudienrichtungen, wie z. B. Außenwirtschaft, Finanzwirtschaft, SBW/IÖ der Grundstoffindustrie, Sozialistische Wissenschaftsorganisation. In der ersten Phase der Hochschulreform (1967–1969) führte die Berufsorientierung in der Hochschulausbildung zu dem Versuch, durch eine starke Spezialisierung im Rahmen eines 1jährigen, an das Fachstudium anschließenden „Spezialstudiums“ die Studenten für eng begrenzte Berufsfelder auszubilden und die Einarbeitungszeit im Beruf zu verkürzen. Die starke Spezialisierung der Studenten entsprach jedoch meist nicht den praktischen Anforderungen im Beruf. In Auswertung dieser Erfahrungen wurde das [S. 1105]Spezialstudium abgeschafft und verstärkt Wert auf eine hohe Disponibilität der Absolventen gelegt. 1. Grundstudium Das 2jährige Grundstudium knüpft an die Lehrpläne der Erweiterten Oberschule an. Im G. werden gesellschaftswissenschaftliche, naturwissenschaftliche und fachspezifische Grundkenntnisse vermittelt. Die Studenten sollen lernen, sich wissenschaftlicher Arbeitsmethoden zu bedienen und zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden. Weiterer Schwerpunkt des G. ist das sog. marxistisch-leninistische Grundlagenstudium. Um eine laufende Beratung und Anleitung der Studierenden zu erreichen, werden „wissenschaftliche Betreuer“ — zumeist wissenschaftliche Mitarbeiter der UuH. — für Gruppen von etwa 20 Studenten eingesetzt. Ihre Arbeit soll dazu beitragen, die Anfangsschwierigkeiten zu überwinden und die Bildung von Studentenkollektiven zu fördern. Neben der fachlichen Betreuung sollen sie auch die gesellschaftliche Arbeit und das charakterliche Verhalten der Studenten beurteilen. Die Betreuer sind zu einer engen Zusammenarbeit mit der FDJ verpflichtet. Am Ende des 1. Studienjahres steht in den meisten Fächern ein erstes etwa 4wöchiges Praktikum in der Ausbildungsrichtung entsprechenden Praxisbereichen. Im 2. Studienjahr sind alle Studenten verpflichtet, eine rd. 5wöchige militärische Ausbildung bzw. Ausbildung im Bereich der Zivilverteidigung (dies vor allem für Studentinnen) zu absolvieren. Einmal während seines Studiums ist jeder Student gehalten, im Rahmen des „Studentensommers“ an einem 3- bis 4wöchigen bezahlten Arbeitseinsatz in der Industrie, der Landwirtschaft, im Bauwesen oder als Betreuer in Pionierferienlagern teilzunehmen. Das Grundstudium schließt nach 2 Jahren mit einer Vorprüfung ab. 2. Fachstudium Im 2jährigen Fachstudium wird die Ausbildung differenziert nach einzelnen Fachstudienrichtungen weitergeführt. Sie soll sich vorrangig an den künftigen Anforderungen im Beruf orientieren und zugleich die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse des jeweiligen Faches in die Lehre einbeziehen. Bereits während des Studiums sollen Studenten mit der Lösung praktischer Aufgaben betraut werden, um ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse praktisch anwenden zu lernen. Dies bedeutet in erster Linie ihre Beteiligung an der Forschung. Zugleich wurde mit verschiedenen Methoden und wechselndem Erfolg versucht, die Ergebnisse studentischer Forschungsarbeit für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen (Messen der Meister von Morgen [MMM]). Im Rahmen des Fachstudiums Wird — je nach Studienrichtung — ein zweites mehrmonatiges Praktikum (in den technischen Disziplinen „Ingenieurpraktikum“) in der Industrie, der Landwirtschaft oder in gesellschaftlichen Institutionen absolviert. Es wird angestrebt, das Praktikum am Ende des 2. Studienjahres bereits in den Betrieben oder Einrichtungen durchzuführen, in denen der Student nach Abschluß des Studiums seine Tätigkeit aufnimmt. Im Rahmen des Praktikums werden die Studenten mit der Bearbeitung kleinerer Problembereiche betraut, die zumeist in größere Forschungsvorhaben eingebettet sind und die zwischen den UuH. und den jeweiligen Tätigkeitsbereichen vertraglich vereinbart werden. Das Fachstudium schließt nach anderthalb Jahren mit einer Hauptprüfung ab, die zur Führung einer Berufsbezeichnung berechtigt. Durch die Anfertigung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und ihre öffentliche Verteidigung kann in einem weiteren halben Jahr ein Diplom erworben werden. Das Thema der Diplomarbeit ergibt sich in den meisten Fällen aus der am Ende des Praktikums anzufertigenden Abschlußarbeit. Ihre Ergebnisse sollen, soweit möglich, praktisch verwertet werden. Nur ein geringer Prozentsatz der Studenten macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Universität oder Hochschule nach der Hauptprüfung zu verlassen und das Diplom extern zu erwerben. Mehr als 90 v. H. der DDR-Studenten erhalten ein Stipendium entsprechend ihrer sozialen Lage. 3. Forschungsstudium Das Forschungsstudium soll der Ausbildung qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses vor allem für den Hochschulbereich dienen. Es führt die Studenten nach 2 bis 3 Jahren zur Promotion (Doktor eines Wissenschaftszweiges). Das gleiche Ausbildungsziel kann auch in der Form einer Aspirantur erreicht werden. Die Auswahl der Forschungsstudenten erfolgt unter Verantwortung der UuH. und in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Volkswirtschaftsplanes bereits im Verlauf des 3. Studienjahres. Neben der Anfertigung der Dissertation umfaßt das Forschungsstudium eine vertiefende Ausbildung in den Gesellschaftswissenschaften, die Vervollkommnung der Sprachkenntnisse in 2 Fremdsprachen, die verantwortliche Mitarbeit in Forschungskollektiven und die Verpflichtung zur Lehre im jeweiligen Fachgebiet (2 Wochenstunden). Forschungsstudenten erhalten ein Stipendium. C. Studium des Marxismus-Leninismus Das „marxistisch-leninistische Grundlagenstudium“ soll dem Ziel dienen, den Marxismus-Leninismus zur „weltanschaulichen und politischen Grundlage der Ausbildung und Erziehung der Studenten und zur philosophisch-methodischen Grundlage der Forschung und der sozialistischen Wissenschaftsorganisation“ an den UuH. zu machen. Das 1951 eingeführte und für die Studenten aller Fachrichtungen verbindliche marxistisch-leninisti[S. 1106]sche Grundlagenstudium erstreckt sich über 3 Studienjahre. Im Mittelpunkt steht das Studium der grundlegenden Werke von Marx, Engels, Lenin, der Parteibeschlüsse, Berichte der ZK-Tagungen der SED und anderer für die politische Entwicklung der DDR bedeutsamer Texte; die Bildung sozialistischer Studentenkollektive, gesellschaftliche Arbeit in der FDJ oder SED, d. h. die Einbeziehung der Studenten in die Lösung aktueller gesellschaftspolitischer Probleme. Die Lehre erfolgt auf der Grundlage zentraler, im Auftrag des MHF erarbeiteter und für alle UuH. der DDR verbindlicher Studienanweisungen in 3 Abschnitten: 1. Studienjahr: Dialektischer und Historischer Materialismus; 2. Studienjahr: politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus; 3. Studienjahr: wissenschaftlicher Kommunismus — Grundlagen der Geschichte der Arbeiterbewegung. In den letzten Jahren hat sich eine gewisse Verschiebung der Inhalte und Bewertungskriterien des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums ergeben, die sich vor allem in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern zeigt. In ihnen wird zunehmend versucht, die gesellschaftliche Funktion der wissenschaftlich-technischen Arbeit zu verdeutlichen. Versuche dieser Art werden jedoch durch die Tatsache erschwert, daß meist Studenten unterschiedlichster Fachrichtungen die entsprechenden Veranstaltungen besuchen und die Kooperation zwischen den für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium verantwortlichen Sektionen und den anderen Sektionen sowie das Verständnis für die jeweils speziellen Probleme der einzelnen Fächer noch ungenügend entwickelt sind. Eine Verbesserung versprachen sich die Verantwortlichen von der Einführung neuer Lehrprogramme im Studienjahr 1977/78. D. Absolventenlenkung Die Absolventenordnung von 1971 regelt den Einsatz im zentralen und örtlichen Staatsapparat, in den VVB, VEB und Kombinaten, in der Landwirtschaft (LPG, VEG) und im genossenschaftlichen Handwerk (PGH). Die für diese Bereiche zuständigen Ministerien, zentralen Staatsorgane und Räte der Bezirke erfassen, differenziert nach Fachstudienrichtungen. ihren Bedarf an Hochschulabsolventen und leiten die Anforderungen an das MHF weiter. Das MHF erarbeitet die Bilanz der Verteilung von Hochschulabsolventen nach volkswirtschaftlichen Bereichen und Fachstudienrichtungen auf der Grundlage der eingereichten Bedarfsanforderungen und der im Perspektivplan festgelegten Kennziffern. Dann übergibt das MHF die Bilanz der Staatlichen Plankommission zur Einordnung in die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz, in der, neben der des MHF, auch die Bilanzen der für einzelne Studienrichtungen zuständigen Ministerien und zentralen Organe enthalten Sind. Diese Gesamtbilanz ist Bestandteil des Jahres-Volkswirtschaftsplanes. Nach Bestätigung oder Änderung der Bilanz durch den Ministerrat werden die dort enthaltenen Kennziffern für die einzelnen volkswirtschaftlichen Bereiche aufgeschlüsselt. Diese Kennziffern sind dann verbindlich und bilden die Grundlage für die Vermittlung der Absolventen. Die Vorbereitung des Absolventeneinsatzes beginnt bereits während des Studiums. Im 3. Studienjahr werden die Studenten über die künftigen Arbeitsmöglichkeiten informiert und eine Verteilung der zukünftigen Absolventen auf die zur Verfügung stehenden Arbeitsstellen vorgenommen. Danach übersenden die UuH. die Personalunterlagen an die Einsatzbetriebe, die verpflichtet sind, sofort Einstellungsgespräche durchzuführen und bereits zu Beginn des letzten Studienjahres verbindliche Arbeitsverträge abzuschließen. Neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen bilden Festlegungen über die Weiterbildung einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die Arbeitsverträge laufen in der Regel über 3 Jahre und sind in diesem Zeitraum — von im einzelnen festgelegten Ausnahmen abgesehen — unkündbar. Trotz dieser Maßnahmen entstehen Probleme beim qualifikationsgerechten Einsatz der Hochschulabsolventen. Nicht alle Absolventen können ihrer fachlichen Ausbildung und Qualifikationsstufe entsprechend eingesetzt werden. VI. Forschung Seit der 3. Hochschulreform ist die naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Forschung vorwiegend Auftragsforschung. Seit 1971 sind ca. 80 v. H. der Hochschulforschung von gesellschaftspolitischen Auftraggebern finanziert. In der 1. Phase der Hochschulreform wurden fast keine Staatshaushaltsmittel mehr für die Hochschulforschung zur Verfügung gestellt, sie wurde weitgehend durch die VEB, Kombinate und VVB als Auftraggeber finanziert. Dies führte zu einer Zersplitterung des Forschungspotentials, der Vernachlässigung der Grundlagenforschung und zu einseitiger Abhängigkeit der UuH. von wenigen finanziell starken Partnern in der Wirtschaft. Nach dem VIII. Parteitag der SED erfolgte eine stärkere Einbindung der Hochschulforschung in die Aufgabenstellung des „Staatsplanes Wissenschaft und Technik“ und des „Zentralen Forschungsplanes der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“. Auf der Grundlage dieser Pläne erarbeiten das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. die anderen Ministerien, denen UuH. unterstehen, und die Akademie der Wissenschaften als zentrale Koordinationsstelle in Abstimmung mit anderen zentralen Organen Forschungspläne für ihre Bereiche. Die Forschung der UuH. ist entweder Bestandteil des Forschungsplanes des jeweiligen Ministe[S. 1107]riums oder mit Kooperationspartnern vertraglich vereinbart. Entsprechend erfolgt die Finanzierung entweder durch den Staatshaushalt oder aus Planmitteln des Auftraggebers, die der Grundlagenforschung grundsätzlich über den Staatshaushalt. In zunehmendem Maße tritt die Akademie als Auftraggeber gegenüber den UuH. auf. Als Auftraggeber können aber nach wie vor auch zentrale und örtliche Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, VEB und Kombinate fungieren. Die Forschungsvorhaben sind Bestandteil der Pläne des Auftraggebers und der UuH. Die Verträge müssen die wissenschaftliche Aufgabenstellung und den Leistungsumfang, Termine, Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer, das Ausmaß der erforderlichen internationalen Zusammenarbeit und den finanziellen Aufwand genau festlegen. Die Verträge werden langfristig, der geplanten Dauer des Vorhabens entsprechend, abgeschlossen und in den Jahresplänen präzisiert. Aus der Forschungsleistung werden besondere Prämienfonds gebildet, deren Mittel sowohl den UuH. als auch den am Forschungsprojekt beteiligten Hochschullehrern, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studenten zugute kommen. Im Rahmen derartiger Forschungsverträge sollen Lehre und Forschung durch Aufnahme konkreter Bestimmungen über die Beteiligung von Studenten am Forschungsprojekt, die Bereitstellung von Praktikantenstellen seitens des Auftraggebers, die Vergabe von Diplomarbeiten und die gemeinsame Erarbeitung von Studienplänen abgesichert werden. VII. Weiterbildung Als integraler Bestandteil eines differenzierten Weiterbildungssystems führen die UuH. Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen und fachlichen Spezialisierung und zur Vermittlung von Erkenntnissen angrenzender Wissenschaftsgebiete, daneben aber auch allgemeinbildende Veranstaltungen durch. Teilnehmer sind Hochschulabsolventen aller Bereiche aus Staat und Gesellschaft. Ihre wichtigsten Formen sind: 1. Kurzzeitige intensive Weiterbildungsmaßnahmen in Gestalt von Lehrgängen, Tagungen und Kolloquien. 2. Das postgraduale Studium. Es soll Hochschulkadern ohne Unterbrechung ihrer beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit bieten, im Rahmen ihrer bisherigen Ausbildung eine zusätzliche Spezialisierung zu erlangen. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluß. Seine Dauer beträgt je nach Studienziel 1–3 Jahre. 3. Das postgraduale Zusatzstudium. Es soll Hochschulkadern im Zeitraum von 1 bis 3 Jahren, aufbauend auf der erreichten Ausbildung, eine Zusatzausbildung in einem anderen Fachgebiet vermitteln (z. B. wirtschaftswissenschaftliches Zusatzstudium für Technologen). 4. Das Fern- und Abendstudium. Diese Qualifizierungsformen sind vor allem auf die Weiterbildung von Kadern aus der Praxis zugeschnitten. Darüber hinaus sind die UuH. für die Weiterbildung der an ihnen tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter und Hochschullehrer verantwortlich. Im Mittelpunkt stehen fachwissenschaftliche und hochschulpädagogische Fragestellungen. Die politisch-ideologische Schulung der Mitarbeiter erfolgt in sog. Abendschulen des Marxismus-Leninismus. VIII. Internationale Zusammenarbeit Seit Verabschiedung des „Komplexprogramms der sozialistischen ökonomischen Integration“ im Rahmen des RGW ist die Zusammenarbeit der DDR mit anderen sozialistischen Staaten verstärkt worden. Enge Beziehungen bestehen seit Anfang der 50er Jahre zur UdSSR. Seit 1951 studierten ca. 10.000 Studenten aus der DDR in der UdSSR, davon ca. 3.000 im Direktstudium: die anderen absolvierten ein postgraduales Studium, ein Teilstudium oder eine Aspirantur. 1977 hielten sich zu diesem Zweck über 4.200 Studenten aus der DDR in der Sowjetunion auf. Die Hochschulpolitik der sozialistischen Länder wird auf seit 1965 jährlich stattfindenden Konferenzen der Hochschulminister koordiniert. Seit 1962 finden alle 2 Jahre gemeinsame Rektorenkonferenzen der Hochschulen der DDR und der UdSSR statt. 1972 wurde eine erste entsprechende Konferenz mit der CSSR. 1967 und 1972 mit der VR Polen durchgeführt. Mit Partnerhochschulen in den osteuropäischen Ländern bestehen insgesamt 264 Freundschaftsverträge (UdSSR 63; Polen 50; CSSR 44; Ungarn 44; Bulgarien 17; Rumänien 11). Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit sind: die Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte, die Zusammenarbeit bei der Lösung hochschulpädagogischer und didaktischer Probleme, der Austausch von Gastdozenten, gemeinsame Veranstaltungen, Tagungen und Symposien, der Studentenaustausch und der Austausch von Praktikanten. Im Jahr 1976 absolvierten 6.500 Studenten aus der DDR ein Praktikum im „sozialistischen Ausland“. Etwa genauso viele ausländische Praktikanten kamen in die DDR. In den letzten Jahren wurden die Praktika zunehmend in die Lehrpläne eingebaut. Auch hochschulpädagogische und -didaktische Probleme werden in stärkerem Maße als bisher durch internationale Zusammenarbeit gelöst. So wurde eine Reihe von neu erarbeiteten Fachstudienplänen, neue Hochschullehrbücher, Konzeptionen für die Einbeziehung technischer Lehr- und Lernmittel u. a. gemeinsam mit Hochschulen der UdSSR und anderer sozialistischer Staaten erarbeitet. Ausländerstudium. Gerd-Joachim Glaeßner Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1100–1107 Unfallversicherung, Private A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterhaltspflicht

Universitäten und Hochschulen (1979) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1985 Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den Bedürfnissen…

DDR A-Z 1979

Produktionsberatungen, Ständige (StPB) (1979)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 [S. 861]Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die Werktätigen ihre Mitwirkungsrechte bei der Leitung der Produktion, insbesondere bei der Verbesserung des Produktionsablaufs (Intensivierung und Rationalisierung), und ihre Kontrollrechte gegenüber den Betriebs- und Abteilungsleitern bei der Planaufstellung und Plandurchführung unter Leitung der Betriebs- bzw. Abteilungsgewerkschaftsleitungen (BGL bzw. AGL) ausüben sollen. 1955/56 wurden vom FDGB erstmals Produktionsberatungen (PB) in den VEB in größerem Umfang systematisch durchgeführt, in denen am Arbeitsplatz mit den Funktionären der Werkleitungen über Planerfüllung. Verbesserung des Planablaufs, Senkung der Selbstkosten, Verpflichtungen im Sozialistischen Wettbewerb usw. diskutiert wurde. Unter dem Eindruck der sich während und nach den Unruhen in Ungarn und insbesondere in Polen bildenden Arbeiterräte gestand auch die SED-Parteiführung die probeweise Bildung von zumindest formal von den Gewerkschaften unabhängigen Arbeiterkomitees in 20 Betrieben zu. Nach Festigung der politischen und wirtschaftlichen Lage wurden diese offiziell auf der 35. Tagung des ZK der SED (3.–6. 2. 1958) und durch die Direktive des Präsidiums des BV des FDGB vom 29. 4. 1958 zugunsten von gewählten Ausschüssen der PB als gewerkschaftliche Organe aufgelöst. Mit dem Beschluß der 35. Tagung des BV des FDGB (11.–13. 3. 1959), der vom Ministerrat der DDR am 9. 4. 1959 bestätigt wurde, entstanden aus diesem die StPB auf Abteilungsebene und Zentrale StPB (ZStPB) für den Gesamtbetrieb. Im Zuge des NÖS, als die SED sich selbst stärker in den unmittelbaren Betriebsablauf einschaltete und der Versuch gemacht wurde, die Qualität der Mitwirkungsorgane durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Angehörigen der technischen und ökonomischen Intelligenz zu heben, wurden durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 29. 10. 1963 die ZStPB in den Großbetrieben aufgelöst und an ihrer Stelle Produktionskomitees (PK) gebildet. Die PK fanden ihre gesetzliche Anerkennung durch den Beschluß des Ministerrats vom 27. 4. 1967 und wurden in der Verfassung von 1968 (Art. 44, 3) sowie im Gesetzbuch der Arbeit (§ 10 a) erwähnt. Unter unmittelbarer Leitung des Betriebsparteisekretärs waren in ihm der Vorsitzende der BGL, die Leiter der anderen Massenorganisationen sowie die „qualifiziertesten Arbeiter, Ingenieure, Ökonomen, Wissenschaftler und leitende Kader“ vertreten. Die PK sollten als herausgehobene und durch ihre Besetzung mit besonders befähigten Belegschaftsmitgliedern geeignete Beratungsgremien sowohl auf die Planaufstellung, die Ausarbeitung der betrieblichen Entwicklungsperspektive, die Einführung und Ausarbeitung neuer Fertigungsverfahren, die Betriebsorganisation, die Einhaltung der Koordinierungs- und Kooperationsverträge, die Qualifizierung und Entwicklung der Kader (Kaderpolitik) als auch auf die Verbesserung der betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen Einfluß nehmen. Das PK wurde zwar auf den gewerkschaftlichen Vertrauensleutevollversammlungen gewählt, war aber der Betriebsparteileitung zugeordnet. Die teilweise Zurücknahme der Wirtschaftsreformen durch den VIII. Parteitag der SED 1971, verbunden mit der Stärkung des FDGB als dem maßgeblichen Träger der Mitwirkungsorgane im ökonomischen Bereich, hat, ohne daß eine Änderung der genannten gesetzlichen Regelungen über Einrichtung und Funktion der PK bekanntgeworden wäre, zu deren Auflösung geführt. An ihre Stelle sind durch Beschluß des BV des FDGB vom 18. 11. 1971 erneut ZStPB getreten. In der am 7. 10. 1974 geänderten Verfassung werden die PK nicht mehr erwähnt. Die Mitglieder der StPB wurden bis zu den Gewerkschaftswahlen 1976/77 in einem eigenen, direkten Wahlgang gewählt. Nunmehr werden ihre Mitglieder wie die der anderen Kommissionen der BGL von dieser berufen und von einem anderen BGL-Mitglied geleitet. ZStPB werden jetzt in Grundorganisationen des FDGB in der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, des Handels, in volkseigenen Landwirtschaftsbetrieben und Forschungseinrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten gebildet. Sie haben je nach Größe des Betriebes 5–21 Mitglieder. Bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen ist den Leitungen die Bildung von StPB freigestellt. Sitzungen sollen einmal monatlich stattfinden; vierteljährlich sind die StPB aufgefordert, über ihre Arbeit in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen zu berichten. Die Werk- bzw. Abteilungsleiter oder von ihnen bevollmächtigte Vertreter haben auf Verlangen an den Sitzungen der StPB teilzunehmen. Beschlüsse der StPB haben gegenüber den Wirtschaftsleitungen keine bindenden — das würde dem Prinzip der Einzelleitung widersprechen —, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Die rechtliche Qualität der Empfehlung ist jedoch dahingehend gestärkt worden, daß die betroffenen Leiter über die Verwirklichung von StPB-Beschlüssen berichten bzw. begründen müssen, warum sie nicht realisiert worden sind. Die Hauptaufgabe der StPB besteht in der Anregung und Förderung von Rationalisierungsvorhaben: Einsparung von Arbeitsplätzen und Senkung der Kosten durch neue oder Verbesserung bereits installierter Produktionsverfahren, Hebung der Qualität der Produkte; Durchsetzung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation, Sicherung eines kontinuierlichen Produktionsprozesses, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere des Arbeitsschutzes. Kritik und Anregung richten sich sowohl an die Werkleitungen als auch an die Belegschaftsmitglieder, die für die jeweiligen Vorhaben gewonnen werden sollen. Arbeitsgrundlage der StPB sind vom Betriebsplan abgeleitete und von der BGL/AGL bestätigte Arbeitspläne. Die ZStPB konzentrieren sich auf Schwerpunkte, die den Gesamtbetrieb betreffen, sie helfen ferner den BGL bei der Erar[S. 862]beitung von Stellungnahmen zu den Betriebsplänen und den Betriebskollektivverträgen. Da sie vielfach sich mit anderen Gremien überschneidende Themen behandeln, sind sie auf Zusammenarbeit mit den gewerkschaftlichen Kommissionen und den im Betrieb wirkenden Massenorganisationen angewiesen. PB ohne feste organisatorische Form gibt es auf Brigade-, Meisterbereichsebene und in Kleinbetrieben aus aktuellem Anlaß, vor allem in Zusammenhang mit Schwierigkeiten in der Planerfüllung und im Rahmen von Wettbewerbsverpflichtungen. Die Zahl der StPB ist aufgrund der Wahlordnung des FDGB 1976/77 offensichtlich zurückgegangen, da die StPB auf Abteilungsebene nur noch in geringer Zahl gebildet werden. 1977 gab es 9.762 ZStPB mit 95.555 Mitgliedern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 861–862 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfaktoren

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 [S. 861]Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die Werktätigen ihre Mitwirkungsrechte bei…

DDR A-Z 1979

Feriendienst des FDGB (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich gebundene Betriebserholungsheime und Privatunterkünfte zur Verfügung. Im Dienst des F. steht auch das Schiff „Völkerfreundschaft“. Seit 1972 sind aufgrund eines Beschlusses des Politbüros des ZK der SED insgesamt 7 Interhotels (Dresden, Warnemünde, Oberhof) bzw. andere Hotels mit 50 bis 80 v. H. ihrer Kapazität in den F. einbezogen worden. Der Ausbau der FDGB-eigenen Heime ist seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) verstärkt worden (1971–1975: 8.653 neue Bettenplätze; Planziel 1976–1980: 11.700 Plätze); Neuinvestitionen und Generalüberholungen werden aus dem Staatshaushalt (1971–1975: 313 Mill. Mark), der laufende Unterhalt der Ferienheime aus Mitteln des FDGB bestritten. Durch Vereinbarungen mit Gewerkschaften aus den RGW-Staaten wird versucht, im Austausch mit F.-Plätzen in der DDR das Angebot von Auslandsreisen zu erhöhen. Hilfsorgan der BGL (Betriebsgewerkschaftsorganisation) für die Verteilung der F.-Reisen ist die F.-Kommission. Unter Berücksichtigung der Plätze in den betrieblichen Ferienheimen (1976: 1,5 Mill. Reisen), in den Betriebsferienlagern (1976: 3.700 Lager für 670.000 Kinder) verteilt die F.-Kommission die in der Regel 13tägigen Reisen in der Saison, die ihr von der F.-Kommission des Kreisvorstandes des FDGB zugeteilt werden. Für Reisen außerhalb der Saison wird lediglich ein Angebotskatalog ausgelegt. Der direkten Zuteilung der Saisonreisen werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Besondere Arbeitsbedingungen (Schichtarbeit, gesundheitsgefährdende Tätigkeit), Gesundheitszustand (Konsultation des Betriebsarztes), Familiensituation (Kinderzahl), Arbeitsleistungen (erfolgreiche Teilnahme an der Neuererbewegung und am Sozialistischen Wettbewerb), Gesellschaftliche Tätigkeit. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich nur FDGB- Mitglieder; Nichtorganisierte können als Familienangehörige am F. teilnehmen. Die Aufenthaltskosten sind nach Einkommen, Organisationszugehörigkeit. Qualität der Unterbringung und Jahreszeit gestaffelt. Sie betragen gegenwärtig (ohne Interhotel-, Schiffs- und Auslandsreisen) 30–170 Mark für Mitglieder, 120–250 Mark für Nichtorganisierte. Mitreisende Kinder zahlen grundsätzlich nur 30 Mark pro Platz. Jedes Gewerkschaftsmitglied hat für sich und seine Familienangehörigen einmal jährlich einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine um 33⅓ v. H. ermäßigte Reise mit der Deutschen Reichsbahn (gegen Vorlage des Ferienschecks oder des Mitgliedsbuchs). Die BGO sowie die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB sind darüber hinaus am Ausbau der regionalen Wochenend- und Naherholungsmöglichkeiten, ferner an der Errichtung und Nutzung weiterer Betriebsferienlager und betriebseigener Erholungsheime beteiligt. Die Vergrößerung der Reisemöglichkeiten durch das Reisebüro der DDR, die wachsende Zahl von Zelt- und Campingplätzen usw. hat die Bedeutung des F. gemindert. Kritik rufen, neben der unzureichenden Zahl von Ferienplätzen, die fehlenden Auswahlmöglichkeiten, die den gewachsenen Ansprüchen häufig nicht entsprechende Ausstattung am Ferienort und die oft ungünstige jahreszeitliche Festlegung hervor. Der F. verfügte 1976 über 652 eigene Heime (39.832 Betten), 128 vertraglich gebundene Betriebserholungsheime (5.777), 444 sonstige Vertragshäuser (31.574 Betten), über 2.331 Plätze in Hotels und Interhotels und 36.111 Betten in Privatquartieren. Insgesamt wurden im gleichen Jahr 1584 Mill. Reisen im Inland und 20.377 (davon 6.565 Schiffsreisen) ins Ausland vom F. veranstaltet. 15.181 Ausländer waren im gleichen Zeitraum Gäste in F.-Einrichtungen des FDGB. Der FDGB wendete aus eigenen Mitteln für Urlaub und Erholung 1976 rd. 130 Mill. Mark auf. Die durchschnittlichen Kosten je Ferienplatz werden mit 222 Mark angegeben, von denen 34 Mark vom Staatshaushalt und 93 Mark vom FDGB aus Beitragsmitteln aufgebracht werden, so daß für das Mitglied im Durchschnitt pro Platz 95 Mark (= 43 v. H.) als Eigenbeteiligung verbleiben. Touristik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 370 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriengestaltung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich…

DDR A-Z 1979

Kulturpolitik (1979)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 629] I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die SED „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der Kommunistischen und Arbeiterparteien“ von 1957 und wird gegenwärtig als „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialistischen Aufbaus in allen Ländern“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 478). Die K. soll der Durchführung einer „sozialistischen Kulturrevolution“ dienen, wobei gegenwärtig als Reflex auf die Haltung der SED in der nationalen Frage die enge Wechselwirkung von sozialistischem Patriotismus und Proletarischem ➝Internationalismus besonders betont wird. Sie soll sich in Etappen vollziehen und hat „alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen“. Eine derart umfangreiche Aufgabenstellung ordnet die K. in den Prozeß der allgemeinen sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft ein. Objektive Grundlage der K. soll die Beachtung der Einheit von Politik, Ökonomie und Kultur bilden. Wie in den Bereichen Politik und Ökonomie beansprucht die SED auch in der Kultur die Planung und Leitung der allgemeinen Entwicklung. „Inhalt und Aufgaben der Kulturpolitik der SED sind bestimmt vom strategischen Ziel, das mit dem Programm der SED vom IX. Parteitag beschlossen wurde, in der DDR weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen; von der weiteren Vertiefung der Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft; von den Erfordernissen der verschärften Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin : [Ost] 1978, S. 403). Dabei ist es häufig zu Konflikten zwischen den Schriftstellern bzw. Künstlern und Kulturfunktionären gekommen. Die Durchsetzung der K. erfolgt über die Parteiorganisationen auf den verschiedenen Ebenen, die staatlichen Organe, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen sowie die einzelnen Künstlerverbände. Die einzelnen Bereiche der K. werden im „Programm der SED“ von 1976 umschrieben. Die Partei, so heißt es darin, „setzt sich dafür ein, den Reichtum materieller und geistiger Werte der sozialistischen Kultur umfassend zu mehren und ein vielseitiges anregendes kulturelles Leben zu entfalten. Ein wichtiges Anliegen ist die systematische Erhöhung der sozialistischen Arbeitskultur in allen Stätten der Arbeit und des Lernens. Die Partei tritt dafür ein, alle Möglichkeiten und vielfältigen Formen für die Entwicklung eines kulturvollen sozialistischen Gemeinschaftslebens in den Städten, Dörfern und Erholungsgebieten zu nutzen. Es gilt, mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen.“ Als „die verschiedenen Elemente der sozialistischen Kultur“ nannte der zuständige Sekretär im ZK der SED, Kurt Hager, auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 „die sozialistische Arbeitskultur, den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, die Kultur in den menschlichen Beziehungen und im persönlichen Lebensstil, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weltanschauung und ihre Verbreitung im Volk, die Förderung von Wissenschaft und Bildung, die Pflege des humanistischen Kulturerbes und seine Aneignung durch die Werktätigen, den Aufschwung der Kunst und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, die Entwicklung aller schöpferischen Begabungen und Talente des Volkes“. Die sozialistische Kulturrevolution versteht sich nach Lenin als „Entwicklung der besten Vorbilder, Traditionen und Ergebnisse der bestehenden Kultur vom Standpunkt der marxistischen Weltanschauung“; sie zielt in der DDR auf die Herausbildung einer sozialistischen Nationalkultur, die sich als legitimer Erbe aller demokratischen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte betrachtet. Seit 1961 wird der These von einer fortbestehenden „Einheit der deutschen Kultur“ entgegengetreten und die Abgrenzung von der in der Bundesrepublik herrschenden „imperialistischen Kultur“ auch historisch mit dem Hinweis begründet, daß es eine „außerhalb der Bestrebungen der Klassen stehende einheitliche deutsche Kultur nie gegeben“ habe (Hager). Im Verhältnis zu den kulturellen Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland soll genau unterschieden werden „zwischen den Produkten kapitalistischer Kulturindustrie, die dem Imperialismus unmittelbar dienen, und jenen künstlerischen Anstrengungen, die humanistische und demokratische Positionen, aber auch noch verschwommene Wünsche, Gedanken, Forderungen nach Frieden, Entspannung, sozialer Sicherheit zum Ausdruck bringen“. Das gleiche gilt auch für den kulturellen Kontakt und Austausch mit anderen kapitalistischen Staaten; so wird z. B. von entsprechenden Kriterien die Auswahl von dort übernommener literarischer, [S. 630]filmischer und anderer künstlerischer Werke bestimmt. Die angestrebte verstärkte Integration der sozialistischen Staaten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet führte auch zu einer Intensivierung der kulturellen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten, wie dies vor allem schon mit der Sowjetunion seit langem praktiziert wird. Ihren Ausdruck findet diese Entwicklung in regelmäßigen Beratungen der Kultur-, Hochschul- und Volksbildungsminister und zwischen den entsprechenden Künstlerverbänden sowie in zwischenstaatlichen Arbeitsvereinbarungen und Abkommen auf allen Gebieten der K. In Berlin (Ost) bestehen Kulturhäuser der Sowjetunion, der ČSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens, die durch Ausstellungen, Film-, Musik- und Vortragsveranstaltungen, Sprachkurse sowie den Verkauf einheimischer Kulturwaren Informationen über die Kultur ihrer Länder liefern und z. T. auch entsprechende Veranstaltungen in den Bezirken der DDR durchführen. Kulturellem Austausch dienen auch meist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführte Kulturtage der einzelnen sozialistischen Länder. II. Etappen der Kulturpolitik Die „antifaschistisch-demokratische“ Phase der K. von. 1945 bis 1951 war vor allem gekennzeichnet durch 1. die Aufklärung über die NS-Vergangenheit, 2. die Anknüpfung an die humanistischen Traditionen des Bürgertums in der Kunst, 3. die durch soziale und materielle Vergünstigungen unterstützte Einbeziehung der bürgerlichen Intelligenz in den Aufbauprozeß bei gleichzeitiger Besetzung der Schlüsselpositionen des Kulturapparats mit Kommunisten und 4. die Anfänge einer Schul- und Hochschulreform, die einmal der Entnazifizierung des Bildungswesens und zum anderen seiner Öffnung für Arbeiter- und Bauernkinder diente. Zur schnellen Heranbildung einer neuen Intelligenz aus der Arbeiterklasse wurden insbesondere 1946 die später in Arbeiter- und-Bauern-Fakultäten umbenannten Vorstudienanstalten eingerichtet, die jungen Arbeitern und Bauern den Zugang zum Universitäts- und Hochschulstudium ermöglichten. Die eigentliche „sozialistische Kulturrevolution“ wurde 1951 durch eine Zentralisierung der Lenkung der gesamten K. eingeleitet. So wurden in diesem Jahr das „Amt für Literatur und Verlagswesen“ und die „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ eingerichtet; 1952 folgte die Gründung des „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ und des „Staatlichen Rundfunkkomitees“. Die von diesen Institutionen betriebene Ausrichtung der K. auf die Aufgaben des Fünfjahrplanes und die durch den kalten Krieg verschärfte Auseinandersetzung mit dem Westen erfolgten vorwiegend durch administrative Maßnahmen und wurden bestimmt durch den auf der 5. Tagung des ZK der SED vom 17. 3. 1951 gefaßten Beschluß „Der Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“ und die Orientierung auf den „Sozialistischen Realismus“. Die davon ausgehende kunstfremde Kritik traf selbst prominente Vertreter des Kulturlebens in der DDR und allgemein anerkannte Kunstwerke. Beispiele dafür sind: Die Oper „Das Verhör des Lukullus“ von B. Brecht und P. Dessau, die nach ihrer Uraufführung 1951 von den Autoren umgearbeitet und in „Die Verurteilung des Lukullus“ umbenannt werden mußte; der nach dem gleichnamigen Roman von A. Zweig gedrehte DEFA-Film „Das Beil von Wandsbek“, der nach der Premiere zurückgezogen wurde; eine Barlach-Ausstellung, die 1952 nach vorausgegangener Kritik an dem „düsteren, bedrückenden, pessimistischen Charakter“ der Kunst des Bildhauers vorzeitig geschlossen wurde. Die dogmatische Auslegung der Begriffe „Formalismus“ und „Sozialistischer Realismus“ war beeinflußt durch die damalige stalinistische K. der Sowjetunion und stieß ebenso wie die zur Durchsetzung entsprechender kulturpolitischer Richtlinien angewandten Praktiken der staatlichen Organe (nach Proklamierung des „Neuen Kurses“ am 9. 6. 1953) auf die Kritik der betroffenen Künstler, insbesondere der Deutschen Akademie der Künste in Berlin (Ost). Die Folgen waren eine Auflösung der 1951/52 etablierten Institutionen (mit Ausnahme des „Staatlichen Rundfunkkomitees“) und die Übernahme ihrer Funktionen durch ein am 7. 1. 1954 gebildetes Ministerium für Kultur. In der dazu erlassenen VO hieß es u. a.: „Verständnisloses Administrieren darf nicht an Stelle des Überzeugens und der Selbstverständigung der Künstler treten“, und die DDR „wird alle Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Zusammenarbeit zur Pflege und Erhaltung einer humanistischen deutschen Kultur wahrnehmen“. Nachdem die auf dem XX. Parteitag der KPdSU geübte Stalin-Kritik kulturpolitischen Liberalisierungstendenzen in der DDR und Kritik der Künstler an bürokratischen und schematischen Leitungsmethoden neuen Auftrieb gegeben hatte, wies eine vom ZK der SED zum 23./24. 10. 1957 einberufene Kulturkonferenz solche Erscheinungen auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn zurück. Schon vorher hatten kulturpolitische Repressionen gegen antistalinistische Kräfte eingesetzt, wobei insbesondere die Inhaftierung und Verurteilung der Gruppe um den Ost-Berliner Philosophie-Dozenten W. Harich und Auseinandersetzungen um die revisionistischer Ideologie beschuldigte Philosophie des von 1948 bis zur Zwangsemeritierung 1957 in Leipzig lehrenden E. Bloch eine Rolle spielten. Die SED orientierte sich jetzt wieder verstärkt auf die Erfordernisse der sozialistischen Kulturrevolution im Zu[S. 631]sammenhang mit den politischen und ökonomischen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplanes. In der Bildungspolitik bedeutete dies die Einführung des Systems der polytechnischen Bildung in den Unterricht, die 1959 mit der Errichtung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für alle Schüler Gesetz wurde. In der Kunstpolitik hieß das die Herstellung engerer Verbindungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten, was Schriftsteller und Künstler dadurch realisieren sollten, daß sie sich mit Leben und Arbeit an den Schwerpunkten industriellen und landwirtschaftlichen Aufbaus vertraut machen. Besonders forciert wurde diese K. mit der Zielvorstellung einer Überwindung der „noch vorhandenen Trennung von Kunst und Leben, der Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ durch die als 1. Bitterfelder Konferenz bekanntgewordene Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle vom 24. 4. 1959 im Kulturpalast des VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Die hier von W. Ulbricht ausgegebenen kulturpolitischen Direktiven wurden in der Folgezeit als „Bitterfelder Weg“ popularisiert. Sie beinhalteten u. a. Bestrebungen zur Erhöhung des Kulturniveaus der Arbeiter, wie die Einbeziehung von „Kultur- und Bildungsplänen“ der Arbeitskollektive in den sozialistischen Wettbewerb und eine starke Förderung des künstlerischen Volksschaffens, z. B. durch die „Bewegung Schreibender Arbeiter“ und „Junger Talente“ sowie die Bildung von Arbeiter- und Bauerntheatern aus Laien. Auf der 2. Bitterfelder Konferenz am 24./25. 4. 1964 wurde u. a. auf den Zusammenhang der Kulturrevolution mit der wissenschaftlich-technischen Revolution hingewiesen; die durch diese aufgeworfenen Probleme standen besonders Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre auch im Mittelpunkt verschiedener literarischer Werke, Theaterstücke, Filme und Fernsehspiele. 1965 wurde das Einheitliche sozialistische Bildungssystem gesetzlich fixiert. Zu seinen Bestandteilen gehören die Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kinderkrippen und Kindergärten), die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Einrichtungen der Berufsausbildung, die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Ingenieur- und Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen, die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen sowie die Sonderschuleinrichtungen. In allen Bildungseinrichtungen wird auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne gearbeitet, für die das Ministerium für Volksbildung bzw. für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich ist. Die 3. Hochschulreform, deren Inhalte und Ziele vom VII. Parteitag der SED 1967 präzisiert wurden, koordinierte Lehre und Forschung mit den Bedürfnissen und den planmäßigen Veränderungen in den Betrieben. Der „Bitterfelder Weg“ führte in der Praxis zeitweise zu einer Nivellierung kunstästhetischer Maßstäbe. Kontroversen zwischen Vertretern der SED-K. und verschiedenen Künstlern entstanden auch aus unterschiedlichen Meinungen über die kritische Funktion der Kunst. Die nach der äußeren Abgrenzung durch die Maßnahmen des 13. 8. 1961 in Berlin erreichte innere Konsolidierung der DDR erlaubte nach Meinung dieser Künstler und einiger Kulturpolitiker eine offenere Auseinandersetzung mit Mängeln der eigenen Gesellschaft. Verschiedene Werke der Literatur, des Theaters und des Films, in denen diese Einstellung zum Ausdruck kam, wurden Mitte der 60er Jahre offizieller Kritik unterzogen, teilweise vom Spielplan abgesetzt bzw. durften nicht erscheinen. Davon betroffen waren u. a. Schriftsteller wie V. Braun, P. Hacks, St. Heym und Ch. Wolf. Waren die entsprechenden Differenzen vor allem durch das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 offenkundig und beeinflußt worden, so markierte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 den Beginn eines positiveren Verhältnisses zwischen Künstlern und Partei, das seitdem mehrfach durch Begriffe wie „gegenseitiges Vertrauen“ und „schöpferische Atmosphäre“ gekennzeichnet wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurden Schriftsteller und Künstler zum „offenen, sachlichen, schöpferischen Meinungsstreit“ ermuntert und ihrer „schöpferischen Suche nach neuen Formen volles Verständnis“ zugesichert. E. Honecker ergänzte bald darauf diese Ankündigungen einer „offeneren“ K. durch die Feststellung, daß, „wenn man von festen Positionen des Sozialismus ausgeht, … es … auf dem Gebiet von Kunst und Literatur keine Tabus geben“ könne. Die für die durch den VIII. Parteitag der SED eingeleitete neue Phase der K. gültigen Richtlinien wurden auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 präzisiert. K. Hager erklärte im Grundsatzreferat, daß es in der K. „um die Befriedigung sehr differenzierter kultureller und künstlerischer Bedürfnisse“ gehe und „in der Kunst des sozialistischen Realismus … eine reiche Vielfalt der Themen, Inhalte, Stile, Formen und Gestaltungsweisen zu erschließen“ sei. Die in den letzten Jahren bei der Auslegung des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ gewonnene zunehmende Variationsbreite wurde noch einmal durch den ausdrücklichen Hinweis auf „Weite und Vielfalt aller Möglichkeiten des sozialistischen Realismus“ unterstrichen, gleichzeitig aber betont, daß dies „jede Konzession an bürgerliche Ideologien und imperialistische Kunstauffassungen“ ausschließe. („Von den Beschlüssen [der Partei] ausgehen“ bedeute „im künstlerischen Schaffen nicht, sie zu illustrieren“. „Künstler sein heißt Entdecker neuer Wirklichkeiten sein, heißt Vordringen zu neuen Stoffen, Lebenstatsachen und Lebensbereichen.“) Die Gestaltung von Widersprüchen und Konflikten [S. 632]in Kunstwerken wurde legitimiert, auch wenn dabei keine fertigen Lösungen geboten werden. „Das ‚Kritische Element‘“ erweise sich aber „nur produktiv in seinem dialektischen Verhältnis zur konstruktiven Funktion der Kunst in der sozialistischen Gesellschaft“. Besonders hervorgehoben wurde auch die künstlerische und gesellschaftliche Bedeutung des Heiteren. Schließlich hieß es: „Der Arbeitsstil aller leitenden Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen muß durch Sachlichkeit und Sachkenntnis, durch das verständnisvolle Verhalten zu den Künstlern und Künsten, durch das umsichtige Fördern aller Talente geprägt sein. In ihm verbinden sich Prinzipienfestigkeit mit Feinfühligkeit für die vielschichtigen und komplizierten kulturell-künstlerischen Prozesse, die das für das weitere Erblühen der Kunst und Kultur gedeihliche Klima gewährleisten.“ Daß sich der so umrissene neue „verwissenschaftlichte“ und von den administrativ-dogmatischen Methoden der 50er und 60er Jahre unterscheidende Führungsstil der Partei auf dem Gebiet der K. allmählich durchsetzte, ist auch eine Folge der in den 60er Jahren begonnenen Ausbildung von „Kulturkadern“ in speziell konzipierten Hochschulstudiengängen und Sonderlehrgängen. Die sich in diesen theoretischen Äußerungen dokumentierenden Modifikationen in der K. seit dem VIII. Parteitag blieben auf dem Gebiet der Kunst nicht ohne Konsequenzen. Einige bislang unterdrückte Werke durften erscheinen; zeitweise repressiv behandelte Künstler erfuhren eine Aufwertung; bessere Möglichkeiten zur Entfaltung formaler und inhaltlicher Eigenarten führten zu höherer Qualität künstlerischer Produkte; die Rolle des Individuums in der sozialistischen Gesellschaft rückte stärker in den Mittelpunkt künstlerischer Gestaltung; bisher durch ideologische Bedenken eingeschränkte Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken der Vergangenheit und Gegenwart aus dem sozialistischen und kapitalistischen Ausland wurden erweitert. Zunächst schien die SED-Führung diesen Kurs weiter steuern zu wollen. Sie verband Mitte der 70er Jahre mit der vorläufigen Absage an die Einheit der deutschen Nation eine stärkere Betonung der „sozialistischen Nationalkultur“ und bemühte sich um eine Erweiterung des Begriffs Kulturelles Erbe. Das „Programm der SED“, vom IX. Parteitag (1976) verabschiedet, forderte für die künstlerische Entwicklung „eine Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche an die Kunstschaffenden, durch verständnisvolles Verhalten gegenüber den Künstlern sowie durch die Förderung aller Talente charakterisiert wird“. Diese Politik lief parallel zu den politischen Auswirkungen, die die DDR-Führung nach der Sicherheitskonferenz von Helsinki (1975) und der Berliner Konferenz kommunistischer und Arbeiterparteien vom Juni 1976 zu bewältigen hatte. Künstler und Schriftsteller diskutierten und gestalteten immer stärker nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Nachteile des „realen Sozialismus“. Ein Eklat bahnte sich am 29. 10. 1976 an. An diesem Tag schloß der Bezirksverband Erfurt des DDR-Schriftstellerverbandes den Autor des Buches „Die wunderbaren Jahre“, Reiner Kunze, aus seinen Reihen aus. Am 3. 11. bestätigte das Verbandspräsidium diesen Beschluß. 13 Tage später, am 16. 11. 1976, wurde der „Liedermacher“ Wolf Biermann nach einem Konzert-Auftritt in Köln, der ihm von den Behörden in Berlin (Ost) zuvor genehmigt worden war, von der DDR durch Aberkennung der Staatsbürgerschaft in Abwesenheit ausgebürgert. Unmittelbar darauf begann eine bis dahin einmalige Solidaritäts-Aktion führender Schriftsteller und Künstler aus der DDR, der sich über hundert Künstler aller Kunstrichtungen anschlossen. Sie wandten sich in einem westlichen Agenturen übergebenen Protest gegen die Biermann-Ausbürgerung und baten die Parteiführung, „die beschlossenen Maßnahmen zu überdenken“. Eine von der SED-Führung in den Medien sofort inszenierte Zustimmungs-Kampagne zu ihrem Beschluß vertiefte allerdings nur die Kluft zwischen parteikonformen Künstlern und denen, die gleichzeitig Solidarität mit Biermann üben und die seit Anfang der 70er Jahre errungenen künstlerischen Freiräume verteidigen wollten. Das Mitglied des Politbüros der SED Kurt Hager beschuldigte Ende November 1976 die „gegnerische Propaganda“, den Eindruck zu erwecken, „daß die Intelligenz der DDR mit dem Kurs des VIII. und IX. Parteitags unzufrieden sei und einen anderen, einen ‚dritten Weg‘ suche“. Gleichzeitig kündigte er an, daß mit denjenigen Genossen, die gegen die Ausbürgerung protestiert hatten, „die Auseinandersetzung in ihrer Parteiorganisation“ erfolgen werde. Am 25. 1. 1977 faßte das SED-Politbüro einen Beschluß „über die politisch-ideologische Führung des geistig-kulturellen Lebens“. Sein Wortlaut wurde bisher nicht veröffentlicht. Lediglich Kernsätze daraus wurden von Generalsekretär Honecker auf dem 5. ZK-Plenum zitiert. Sie finden sich wieder im „Kulturpolitischen Wörterbuch“, Berlin (Ost), 1978, S. 404: Jeder Künstler, dessen Werke dem Frieden, dem Humanismus, der Demokratie, der antiimperialistischen Solidarität und dem realen Sozialismus verpflichtet sind, hat reiche Wirkungsmöglichkeiten. Die Grundfrage ist und bleibt die künstlerische Verantwortung im und für den Sozialismus. Durch ihre Kulturpolitik fordert die SED die Entwicklung einer schöpferischen Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche und durch prinzipienfestes und zugleich vertrauensvolles Verhalten gegenüber den Schriftstellern und Künstlern gekennzeichnet ist.“ Die praktische Umsetzung dieser widersprüchlichen [S. 633]Politik hinterließ tiefe Spuren in der Kulturlandschaft der DDR. Die angekündigte „Auseinandersetzung“ mit den Biermann-Sympathisanten hatte weitreichende psychologische Folgen. Enge Freunde des „Liedermachers“ sowie Organisatoren von Protest-Resolutionen in der Provinz wurden wenige Tage nach dem Ausbürgerungs-Beschluß verhaftet und Monate später in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Einigen Schriftstellern und Schauspielern erfüllte man den Ausreisewunsch sofort. Für die Mehrzahl jedoch begannen langwierige und vielfach unerträgliche Diskussionen mit der Parteiführung und den Funktionären in den Künstlerverbänden. In ihrem Verlauf zog eine Reihe der prominentesten Künstler der DDR ein ungewisses Schicksal im Westen der ständigen Bevormundung durch die Kulturfunktionäre der SED vor. Schriftsteller (Manfred Jentzsch, Reiner Kunze, Sarah Kirsch, Jurek Becker, Hans-Joachim Schädlich), Schauspieler (Manfred Krug), Regisseure (Adolf Dresen), Komponisten (Thilo Medek), um nur die wichtigsten zu nennen, wurden im Lauf des Jahres 1977 aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen oder erhielten für einen längeren „Urlaub“ die Ausreisegenehmigung aus der DDR. Unter dem Eindruck ihres Weggangs begannen zahlreiche der Biermann-Sympathisanten, die aus Überzeugung entschlossen waren zu bleiben, mit Hilfe westlicher Medien, vor allem des Fernsehens, eine Diskussion über die Rolle des Künstlers und das Wesen der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die bei diesen Gelegenheiten geäußerten Zweifel fielen zeitlich und inhaltlich mit der Veröffentlichung des Buches „Die Alternative“ des DDR-Ingenieurökonomen Rudolf Bahro in der Bundesrepublik Deutschland zusammen, in dem ebenfalls von einer sozialistischen Position aus Möglichkeiten zur Überwindung des Widerspruchs zwischen Ideal und Wirklichkeit im „real existierenden Sozialismus“ gesucht wurden. Selbst führende SED-Politiker warnten in dieser Zeit vor dem behaupteten „Austrocknen der DDR-Kulturlandschaft“. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden im Herbst 1977 ließ wenigstens in der Bildenden Kunst noch Raum für Kritik erkennen. Auf dem Theater bedienten sich einige Regisseure des Umwegs über die Inszenierung ausländischer, zumeist sowjetischer Stücke, um einer Erstarrung künstlerischer Ausdrucksformen zu entgehen und neue stilistische und inhaltliche Darstellungsmittel ausprobieren zu können. Die nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeleitete vorsichtige Erweiterung des Buch- und Filmangebots aus dem westlichen Ausland wurde bisher aufrechterhalten. Die meisten veröffentlichten Werke von schreibenden Biermann-Sympathisanten blieben, unabhängig davon, ob diese die DDR verlassen hatten oder nicht, auch weiterhin im Angebot der Buchhandlungen in der DDR. Einige neue Werke allerdings erschienen nur noch im Westen. Diese widersprüchlichen Tendenzen waren auch auf dem IX. Kongreß des Kulturbundes der DDR im September 1977 zu erkennen. Während sein neugewählter Präsident Hans Pischner einräumte, „auf unserem Weg auch Fehler gemacht“ zu haben, vermochte Kurt Hager „nicht, irgendwelche Schwankungen“ der Kulturpolitik der SED zu erkennen. Geradezu beschwörend meinte er, daß es „niemandem und niemals gelingen (werde), das Vertrauensverhältnis zwischen unserer Partei und den Kulturkunstschaffenden zu zerstören“. Vom Bemühen um Vertrauen war ein veröffentlichter Politbüro-Beschluß über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom November 1977 gekennzeichnet. Danach sollen „Probleme nicht verwischt oder verschwiegen werden, Fehler oder Schwächen einzelner Kunstwerke sollten mit Verständnis für die Kompliziertheit künstlerischer Schaffensprobleme offen besprochen werden“. Der kulturpolitische Alltag allerdings sah, besonders bei der Vorbereitung des VIII. Schriftstellerkongresses der DDR im Mai 1978, anders aus. Durch Manipulationen bei der Nominierung wurden einige der bedeutendsten Schriftsteller der DDR nicht zum Kongreß delegiert. Andere verzichten aus Solidarität mit gemaßregelten Kollegen von sich aus auf eine Teilnahme. Die Kluft zwischen den Biermann-Sympathisanten und der Parteiführung konnte seitdem nicht geschlossen werden. Sie wurde weiter aufgerissen, als Politbüro-Mitglied Konrad Naumann wenige Tage vor Kongreßbeginn auf dem 8. ZK-Plenum im Mai 1978 Erinnerungen an das berüchtigte 11. Plenum des ZK der SED im Jahr 1965 weckte. Erhielt „einigen wenigen“ Schriftstellern, die im westlichen Ausland publiziert haben, ihre Deviseneinnahmen vor und diffamierte sie als „bürgerliche Künstler“. Daraufhin sprach Stephan Hermlin, einer der Initiatoren der Protesterklärung für Biermann, auf dem Kongreß von „Demagogie“ und bezeichnete sich selbst als einen „spätbürgerlichen Schriftsteller“. Nach dieser öffentlichen Kontroverse schienen sich beide Seiten intern zunächst um einen Ausgleich zu bemühen. Das kulturpolitische Klima blieb jedoch vorläufig von schwer überbrückbaren Gegensätzen zwischen der Mehrzahl der Künstler und den Kultur-„Apparatschiks“ der Partei bestimmt. Ende 1978 wurden Theaterstücke vor der Uraufführung abgesetzt („Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl), die Ausstrahlung von Fernsehspielen aus politischen Gründen verschoben („Geschlossene Gesellschaft“ von Klaus Poche). Anfang 1979 erschienen 2 Romane von DDR-Autoren, die sich kritisch mit den herrschenden Zuständen in ihrem Land auseinandersetzten nur im Westen. Stefan Heyms „Collin“ über die stalinistische Vergangenheit der [S. 634]DDR, Rolf Schneiders „November“ über die Biermann-Ausbürgerung. Erich Honecker, der sich bis dahin mit richtungsweisenden Erklärungen zur K. eher zurückgehalten hatte, stellte sich zur selben Zeit hinter den scharfen kulturpolitischen Kurs Konrad Naumanns. III. Kulturapparat, Institutionen und Organisationen Die Anleitung und Kontrolle der K. erfolgt zentral über entsprechende Abteilungen im ZK der SED und die Ministerien für Kultur, für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Amt für Jugendfragen und die mit diesen Fragen befaßten Ausschüsse der Volkskammer. Bei den Räten der Bezirke. Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bestehen Abteilungen für Kultur, für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung und für Jugendfragen sowie ständige Kommissionen für Kultur, denen Abgeordnete der Volksvertretungen und kulturell interessierte Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen angehören. Eine wichtige Rolle bei der Kulturvermittlung ― entweder durch die Organisierung von Veranstaltungen in Klub- und Kulturhäusern oder als Anreger kultureller Bildung ― spielen Kulturbund, FDGB (mit rd. 250.000 Kulturobleuten in den Betriebsgewerkschaftsgruppen), FDJ. DSF und Urania. Für die Durchführung der den Kulturschaffenden gestellten kulturpolitischen Aufgaben mitverantwortlich sind die Akademie der Künste der DDR, die Gewerkschaft Kunst im FDGB (mit rd. 65.000 Mitgliedern = etwa 94 v. H. aller im kulturellen Bereich Tätigen) und die verschiedenen Künstlerverbände: Schriftstellerverband der DDR, Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR, Verband Bildender Künstler der DDR, Verband der Theaterschaffenden der DDR, Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR und Bund der Architekten der DDR. Diese Institutionen und Organisationen üben auch beratende Funktionen bei der Konzipierung der K. aus. Die überwiegend Volks- bzw. organisationseigenen Verlage sowie die wenigen kleinen privaten Verlage unterstehen mit ihrer Buch- und Zeitschriftenproduktion genauso wie das gesamte Filmwesen und die Staatstheater dem Ministerium für Kultur; städtische Bühnen und Kabaretts unterstehen den örtlichen Staatsorganen, ebenso die jn jedem Bezirk bestehenden VEB Konzert- und Gastspieldirektionen, denen Organisierung und Durchführung aller übrigen künstlerischen Veranstaltungen ernster und unterhaltender Art obliegen. Das alleinige Recht zur Vermittlung von Künstlern und künstlerischen Ensembles aus der DDR ins Ausland und umgekehrt besitzt die Künstler-Agentur der DDR. Im Jahr 1977 gaben Solisten der DDR 2.100 Konzerte in anderen Ländern. Theater und Orchester traten mit rd. 600 Vorstellungen und Konzerten im Ausland auf, Solisten und Gruppen aus dem Bereich der Unterhaltungskunst hatten über 700 Auslandsauftritte. Umgekehrt gastierten im selben Jahr 71 ausländische Ensembles mit 480 Konzerten und Vorstellungen in der DDR, 390 Konzert- und Theatersolisten hatten mehr als 1.200 Auftritte. Auch dabei bezieht die DDR unter dem Begriff „Ausland“ Gastspiele aus bzw. in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) ein. Allgemein ist festzustellen, daß der innerdeutsche Kulturaustausch trotz Fehlens eines Kulturabkommens seit Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zugenommen hat. Verantwortlich für Rundfunk und Fernsehen sind ein Staatliches Komitee für Rundfunk und ein Staatliches Komitee für Fernsehen beim Ministerrat der DDR. IV. Finanzierung kultureller Aufgaben und materielle Lage der Kulturschaffenden Zum Teil durch Subventionierung aus dem Staatshaushalt sind die Kosten für Kulturgüter für den Konsumenten relativ niedrig; z. B. betragen die Preise für Bücher oft nur etwa ein Drittel vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik, Schallplatten kosten zwischen 4,10 Mark (Singles) und 16,10 1 Mark (LP), und die Eintrittspreise der Kinos bewegen sich zwischen 0,50 und 3 Mark. Durch einen Aufschlag von 0,05 bzw. 0,10 Mark auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen. Rundfunkgebühren und Schallplattenpreise wird der Kulturfonds der DDR finanziert. Er untersteht dem Ministerium für Kultur und wird durch ein Kuratorium verwaltet, dem u. a. die Präsidenten der Künstlerverbände, der [S. 635]Akademie der Künste, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst und der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der DDR angehören. Es entscheidet aufgrund staatlicher Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung sozialistischer Kunst, z. B. für Finanzierung bestimmter in Auftrag gegebener Kunstwerke und für die „Verbesserung der Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler“. Auftraggeber für Künstler, vor allem in den Bereichen der bildenden Kunst, der Dramatik, der Musik, des Films, aber auch in der Literatur, sind neben entsprechenden Kultureinrichtungen, wie Theater, Orchester, DEFA u. a., staatliche Institutionen. Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Zum Teil bestimmen die Aufträge als unmittelbare Partner der Künstler Arbeitskollektive aus den Betrieben, um auf diese Weise engere Beziehungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten zu fördern. Erfahrungen mit aus unterschiedlichen Auffassungen von Künstlern und Auftraggebern resultierenden Konflikten führten immer wieder zu Aufforderungen seitens kulturpolitischer Leitungsorgane, den individuellen künstlerischen Schaffensprozessen größeres Verständnis entgegenzubringen. Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann und der Sekretär des Rates für Kultur beim Minister für Kultur, Dr. Werner Kühn, betonten im theoretischen Organ des ZK der SED „Einheit“ (Nr. 6/1974), daß es bei der Auftragserteilung „nicht allein um Pläne und Beschlüsse“ gehe. Der „gesellschaftliche Auftrag“ sei nicht nur als „das Bestellen von Kunstwerken“, sondern „als eine produktiv-geistige Anregung, als Formulierung gesellschaftlicher Erwartung, als Ausdruck von Bedürfnis nach Kunsterlebnis“ zu verstehen. Man dürfe „unter keinen Umständen jenen Auftrag zurückstellen oder vergessen, den sich der Künstler selbst erteilt“. Vier Jahre später („Einheit“, Nr. 7/8, 1978) schrieben die selben Autoren, „die Freiheit des künstlerischen Schaffens“ erweise sich „als eine spezifische Verflechtung der Absichten und des Schaffens der Künstler und der sozialen Bedürfnisse und Erfordernisse der Gesellschaft. von Kunst und Volk“. Ein umfangreiches System in der Regel mit steuerfreien Geldzuwendungen verbundener Preise und Auszeichnungen auf dem Gebiete der Kultur, Wissenschaft und Pädagogik sowie Stipendien, bevorzugte Wohnraumbeschaffung und Reisemöglichkeiten bieten zusätzliche materielle Anreize für Leistungen im Sinne der K. Literatur und Literaturpolitik. Heinz Kersten / Harald Kleinschmidt Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 629–635 Kulturobmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturstätten

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 629] I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die SED „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. …

DDR A-Z 1979

Agrarpolitik (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ bzw. nach 1949 in der DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische A. verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie von der Erwartung ausgegangen, daß die Agrarproduktion durch die Einführung des technischen und technologischen Fortschritts in ähnlicher Weise [S. 14]industrialisiert werden kann wie die gewerbliche Produktion. Folglich mußten in der Landwirtschaft die gleichen Konzentrationsprozesse (Großbetriebe) und der Spezialisierungsprozeß (Arbeitsteilung) eintreten. Unter privatwirtschaftlichen Bedingungen war infolgedessen mit dem Ausscheiden der Masse der Kleinproduzenten aus dem Produktionsprozeß und deren Verelendung zu rechnen. Diese von Marx am Beispiel Englands entwickelte These bestätigte sich in anderen Industriestaaten nicht. Eine Unterstützung der proletarischen Revolution durch die Mehrheit eines verelendeten Landproletariats konnte nicht als sicher vorausgesetzt werden. Marx riet deshalb, die Bauern durch materielle Anreize für die Sache der Arbeiterklasse zu gewinnen bzw. zu neutralisieren. F. Engels, der sich mit der Agrarfrage intensiver beschäftigte als Marx, kannte die emotionale Bindung der Bauern an Grund und Boden und warnte vor radikalen Maßnahmen, um die Bauern nicht durch Enteignung zu aktiven Gegnern der Revolution werden zu lassen. Die Schwierigkeit bestand darin, daß fast alle Marxisten die Errichtung landwirtschaftlicher Großbetriebe aus Gründen der Rentabilität als zwangsläufige Entwicklung ansahen. Auch ein sozialistischer Staat konnte deshalb keine Garantie für die Beibehaltung der privatbäuerlichen Wirtschaftsweise geben. Jedes Versprechen, den privat-bäuerlichen Besitzstand zu wahren, mußte sich schließlich als falsch bzw. als kurzfristiges taktisches Manöver erweisen, um die Bauern vorübergehend politisch zu neutralisieren. Als Ausweg griff Engels den schon von Marx erwogenen Gedanken auf, die Bauern durch materielle Anreize für eine kollektive Wirtschaftsweise zu gewinnen. Er ging davon aus, daß insbesondere die Kleinbauern aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Zwangslage für den kollektiven Zusammenschluß interessiert werden können, daß man aber auch bei Mittel- und Großbauern von einer Enteignung absehen könne, weil der zwangsläufige Niedergang dieser Betriebe den genossenschaftlichen Zusammenschluß fördert. Der auf Lohnarbeit basierende Großgrundbesitz sollte wegen seiner „kapitalistischen“ Produktionsweise enteignet werden. Nach der russischen Oktoberrevolution ergab sich erstmalig die Notwendigkeit, diese Theorien in die Praxis zu übertragen. Die besondere Schwierigkeit bestand darin, daß die Sowjetunion als Agrarstaat nicht in der Lage war, die Landwirtschaft ausreichend mit Maschinen und anderen Produktionsmitteln zu versorgen. Lenin hat die von Marx und Engels entwickelten Agrarthesen weiterentwickelt und suchte dabei die besonderen Verhältnisse in Rußland zu berücksichtigen. Er unterschied — einschließlich der Landarbeiter — 6~Klassen der ländlichen Bevölkerung, die in unterschiedlicher Weise interessiert bzw. „behandelt“ werden sollten. Großgrundbesitzer und Großbauern sollten enteignet und der Einfluß der Mittelbauern beseitigt werden, da sie als Gegner der Revolution angesehen wurden. Wesentlich war, daß Lenin die enteigneten Betriebe zwar verstaatlichte, die Flächen und das Inventar dagegen zunächst den Landarbeitern, Heuerlingen, und landarmen Bauern zur privatwirtschaftlichen Nutzung beließ. Versuche, sofort zum Aufbau von Kollektivwirtschaften überzugehen, wurden 1921 — wegen des eingetretenen wirtschaftlichen Chaos — aufgegeben. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollte es die „Bündnispflicht“ der Arbeiterklasse erfordern, durch Bereitstellung von Produktionsmitteln die Masse der kleinbäuerlichen Betriebe auf genossenschaftlicher Basis zu organisieren und anschließend den Aufbau großer Kollektivbetriebe zu leiten. Gleichzeitig sollten mit fortschreitender Mechanisierung die Arbeits- und Lebensbedingungen der Landbevölkerung an die der Stadt angeglichen werden. Über den stufenweisen Aufbau dieser Betriebe veröffentlichte Lenin 1923 in der „Prawda“ mehrere Beiträge, die gemeinsam mit anderen Veröffentlichungen aus den Jahren 1917–1922 als „Genossenschaftsplan“ bekanntgeworden sind. Dieser Genossenschaftsplan bzw. dessen „schöpferische“ Auslegung und Anwendung ist zur Grundlage für die A. aller sozialistischen Staaten geworden. In der Sowjetunion wurde dieser Plan in 4 Phasen verwirklicht: 1917–1921 Kriegskommunismus. Enteignung von 18 Mill. Großbetrieben und Bauernhöfen, beginnende Kollektivierung; 1921–1928 Neue ökonomische Politik (Erholungsphase). Rückgang der Kollektivierung; 1928–1933 2. Revolution (auf dem Lande), Liquidation der Großbauern, Durchführung der Kollektivierung; ab 1933 politische Stabilisierung der neuen Verhältnisse in der Landwirtschaft, Errichtung von Großkolchosen. II. Ziele und Instrumente der Agrarpolitik Die agrarpolitische Zielsetzung der SBZ/DDR richtet sich seit 1945 einerseits auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sowie auf die Belieferung der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen. Es wird ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad angestrebt. Der Nahrungsgüterimport soll zunehmend auf Produkte, die aus klimatischen Gründen nicht in der DDR erzeugt werden können, sowie auf die Einfuhr von Zuchtmaterial beschränkt bleiben. Andererseits wurde bereits 1945 mit der Umgestaltung der Agrarverfassung auf der Basis der marxistisch-leninistischen Agrartheorie begonnen, die [S. 15]eine Änderung in der bestehenden Eigentumsordnung, der Rechtsformen der Bodenbewirtschaftung, der Besitz- und Betriebsgrößenstruktur und der Arbeitsverfassung vorsah. Langfristig wurde sowohl die Entwicklung spezialisierter Großbetriebe auf der Grundlage kollektiven Eigentums als auch — infolge einer industriemäßig betriebenen Agrarproduktion — die Angleichung der ländlichen Arbeits- und Lebensbedingungen an die der Stadt angestrebt. Soweit in der Verfolgung der beiden genannten Hauptziele Konflikte auftraten, wurde dem Streben nach hohen Erzeugungsleistungen Rechnung getragen, sofern dies ohne Gefährdung der gesellschaftspolitischen Ziele möglich war. Andererseits wurden Produktionseinbußen in Kauf genommen, sobald dies aus gesellschaftspolitischen Gründen für erforderlich gehalten wurde. Zur Durchsetzung der genannten Ziele wurde das traditionelle agrarpolitische Instrumentarium (Preisgestaltung, Steuern, Agrarkredite, Subventionen usw.) um zahlreiche mehr oder weniger administrative Maßnahmen erweitert. Hierzu gehören die entschädigungslose Enteignung von Betrieben und Betriebsmitteln, Auflagen über die Betriebsorganisation sowie über die Verwendung der Erzeugnisse und der Betriebseinkommen, die Investitionsmittellenkung, die Auflösung, Umbildung und/oder Neueinrichtung von landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben und -Organisationen, die Gründung von Parteigruppen der SED in den Landwirtschaftsbetrieben, die mit Kontrollrechten gegenüber den Betriebsleitungen ausgestattet sind, die Veränderung der Arbeitskräfte- und der Bevölkerungsstruktur sowie der weite Bereich der Agrarpropaganda. Diese Aufgabe wird von den Parteien und Massenorganisationen sowie von den Schulungs- und Ausbildungsorganen wahrgenommen und ist auf produktionstechnische wie auf gesellschaftspolitische Ziele gerichtet (Berufsausbildung, Landwirtschaftliche; Bauernkongreß der DDR). III. Die Realisierung der agrarpolitischen Ziele Der Aufbau sozialistischer Großbetriebe mit spezialisierter Produktionsrichtung in der Landwirtschaft der DDR orientiert sich an der UdSSR und damit an Lenins „Genossenschaftsplan“. Obwohl Lenin ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, daß der sowjetische Weg nicht für Industriestaaten geeignet sei (Aufteilung der enteigneten Großbetriebe), wurde dem russischen Beispiel in der SBZ/DDR gefolgt. Die SBZ mußte jedoch aufgrund ihrer geringen Agrarquote, die 1939 ca. 26 v. H. (Westdeutschland 29 v. H.) betrug, als Industriestaat bezeichnet werden. Ebenso wie in der UdSSR wurden aus gesellschaftspolitischen Gründen die zuvor künstlich geschaffenen Kleinbetriebe in kollektiven Großbetrieben zusammengefaßt, ohne die wirtschaftlichen Zielkonflikte zwischen hoher Arbeitsproduktivität und hoher Flächenproduktivität, zwischen hoher Nutzungsintensität und Betriebsgröße zu berücksichtigen. Infolgedessen ging insbesondere der Anbau arbeitsintensiver Kulturen zurück. Auf dem Wege zur sozialistischen Agrarverfassung sind in der SBZ/DDR mehrere Phasen festzustellen, die sich teilweise überlappen: Bodenreform 1945–1949, Klassenkampf gegen Mittel- und Großbauern 1949–1953, Kollektivierung, Aufbau von Produktionsgenossenschaften 1952–1960, Aufbau sozialistischer Großbetriebe auf dem Wege der Kooperation und der Fusion seit 1960, Errichtung von industriemäßig produzierenden Spezialbetrieben der Landwirtschaft auf dem Wege der Fusion seit 1972. A. Die Bodenreform 1945--1949 Als die Außenminister der vier Besatzungsmächte den Plan einer Bodenreform für ganz Deutschland am 12. 4. 1947 billigten, war diese in der damaligen SBZ schon fast abgeschlossen. Gestützt auf eine gemeinsame Erklärung der wieder zugelassenen Parteien ergingen in den Ländern der SBZ vom 3. bzw. 5. 9. 1945 gleichlautende „Verordnungen über die Bodenreform“, die kurz vorher aus dem Russischen übersetzt worden waren und mit den Texten ähnlicher Verordnungen in anderen osteuropäischen Staaten in einzelnen Passagen wörtlich übereinstimmten. Entschädigungslos enteignet wurden: sämtliche Betriebe mit mehr als 100 ha Betriebsfläche einschließlich des gesamten Inventars, sämtliche Betriebe auch unter 100 ha, deren Eigentümer als aktive Vertreter der NSDAP oder Kriegsschuldige oder Kriegsverbrecher eingestuft worden waren. Der Großgrundbesitz war in den 5 Ländern der SBZ ungleichmäßig verteilt. Während in Thüringen und Sachsen nur 10 bzw. 13 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) von Betrieben mit mehr als 100 ha bewirtschaftet wurden, waren es in Sachsen-Anhalt 27 v. H., in Brandenburg 30 v. H. und in Mecklenburg 48 v. H. Die Durchführung der Bodenreform erfolgte — unter Anleitung der Länder — durch die Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Auf sämtlichen Verwaltungsebenen wurden insgesamt 10.000 Bodenreformkommissionen mit 52.292 Mitgliedern gebildet (Zusammensetzung: Parteilose 56,8 v. H., KPD 23,9 v. H., SPD 17,5 v. H., LDP und CDU zusammen 1,8 v. H.). Die enteigneten Flächen wurden gemeinsam mit Flächen des Staates und anderer Körperschaften einem Bodenfonds zugeführt. [S. 16] In der Gesamtfläche waren enthalten 1,042 Mill. ha Wald, von denen 0,433 Mill. ha (41,6 v. H.) an Privatbetriebe verteilt wurden. Von den an Privatbetriebe verteilten Flächen wurden ca. 1,7 Mill. ha an rd. 210.000 Neubauern verteilt (Durchschnittsgröße 8,1 ha), während 0,275 Mill. ha zur Aufstockung von rd. 82.500 Betrieben der Kleinbauern verwendet wurden. Die restlichen Flächen entfielen auf Kleinpächter, Handwerker und Altbauernbetriebe (Waldzulage). Entgegen Lenins Hinweisen waren im Industriestaat Deutschland die enteigneten Flächen nicht verstaatlicht, sondern zu einem größeren Teil reprivatisiert worden. Gleichzeitig wurden Eigentumsgarantien für alle nicht enteigneten Bauernbetriebe ausgesprochen und jede Absicht einer späteren Kollektivierung geleugnet. Zur Sicherung der Nahrungsversorgung sind Pflichtablieferungen je ha LN eingeführt worden, die ein Mindestaufkommen an Nahrungsgütern sichern sollten. Für Marktlieferungen über dieses Maß hinaus gründete man „Bauernmärkte“, auf denen die Bauern weit höhere Preise erhielten („Preis nach Angebot und Nachfrage“) als für die der Pflichtablieferung unterliegenden Produkte. Bauern, die an diese Märkte lieferten, wurden zudem beim Produktionsmittelbezug bevorzugt. Gleichzeitig wurden die bäuerlichen Raiffeisengenossenschaften auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) erneut gegründet. Zusätzlich wurde zur Unterstützung der Neubauern die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) etabliert. Sie hatte zunächst das Inventar der enteigneten Betriebe zu verwalten und organisierte 1946 besondere Maschinenausleihstationen (MAS). Die MAS sind 1949 zu selbständigen Betrieben mit Produktions-, Reparatur- und Lagereinrichtungen weiterentwickelt worden. Die Bodenreform ist von beträchtlichem Propagandaaufwand begleitet worden. Tatsächlich hat die Bodenreform die Betriebsgrößenstruktur, die Eigentums- und Arbeitsverfassung in der Landwirtschaft der SBZ/DDR umwälzend verändert und vor allem die „Klasse der werktätigen Bauern“, zahlenmäßig anwachsen lassen (Landwirtschaftliche Betriebsformen), Gleichzeitig sollte die A. der SBZ/DDR beispielhaft auf die Bevölkerung der heutigen Bundesrepublik wirken. B. Der Klassenkampf auf dem Lande 1949--1954 Die kurz nach Kriegsende von W. Ulbricht ausgesprochene Eigentumsgarantie für die privatbäuerlichen Betriebe galt bereits seit 1949 faktisch nur noch für den Besitz der Klein- und Mittelbauern. Gegen die Großbauern (zunächst Betriebe mit 50–100 ha LN, später alle Betriebe über 20 ha LN) wurden zahlreiche restriktive Maßnahmen ergriffen. Der beginnende „Klassenkampf auf dem Lande“ verfolgte das Ziel, die Mehrheit der Bauern und Landarbeiter für die A. der SED zu gewinnen und die Minderheit (in der Regel Groß- und Mittelbauern) zu isolieren. Zur Förderung der Neubauern wurde ein Programm erarbeitet, in dessen Folge bis 1953 ca. 95.000 Wohngebäude, 104.000 Stallungen und 39.000 Scheunen entstanden sind. Insgesamt betrugen die Kosten der Neubauernstellen 1,35 Mrd. Mark. Außerdem entwickelten die MAS differenzierte Preissysteme, mit denen die in der Bearbeitung unwirtschaftlichen Flächen aller Kleinbetriebe geringer als größere Flächen bewertet worden sind. Die Betriebsmittelversorgung der Mittel- und Großbauern wurde vernachlässigt, Maschinen und Ersatzteile fast ausschließlich an die MAS geliefert. Die Ersatzbeschaffungen gegen höhere Preise wurden als Wirtschaftsverbrechen bestraft. Die zwischen 1945 und 1948 gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung zur späteren Investitionsfinanzierung (Sperrkonto) wurde dem Gewinn zugeschlagen und mußte in voller Höhe versteuert werden (andernfalls wurden Sicherungshypotheken eingetragen). Das Ablieferungssystem wurde so gestaffelt, daß Betriebe mit mehr als 50 ha z. T. doppelt so hohe Mengen je ha LN abzuliefern hatten wie Betriebe mit 5–10 ha LN. Damit sank die Möglichkeit, Marktlieferungen über das Liefersoll hinaus zu erbringen und dadurch höhere Preise zu erzielen. Andererseits ist durch staatliche Anbaupläne verhindert worden, daß die Betriebe sich in ihrer Organisation den veränderten Bedingungen anpassen konnten. Außerdem wurden die traditionellen Selbsthilfeorganisationen der Bauernschaft, die Raiffeisengenossenschaften bzw. Genossenschaftskassen unter staatliche Kontrolle gestellt (Ländliche ➝Genossenschaften). Diese Schwierigkeiten führten schließlich dazu, daß ca. 24.000 bäuerliche Betriebe mit ca. 700.000 ha LN (11 v. H. der gesamten LN) aufgegeben bzw. beschlagnahmt worden sind. C. Die Kollektivierungsphase 1952--1960 Entgegen zahlreichen früheren Versicherungen der SED und der Regierung beschloß die II.~Parteikonferenz der SED im Juli 1952 die Vorbereitung des „Aufbaus des Sozialismus auf dem Lande“ durch die [S. 17]Bildung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) mit unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad der Produktionsmittel (LPG Typen I–III). Hierfür wurden Musterstatuten erlassen und für die Betriebsorganisation eine Musterbetriebsordnung aufgestellt (Landwirtschaftliche Betriebsformen, LPG). Bereits am 31. 12. 1952 bestanden 1.906 LPG mit rd. 218.000 ha LN. Bis zum Juni 1953 erhöhte sich diese Zahl auf 4.391 LPG und stieg danach bis zum 31. 12. 1957 auf 6.691 Betriebe mit 1,632 Mill. ha an (ca. 26,0 v. H. der LN der DDR). Das relativ langsame Wachstum in den Jahren 1953–1957 wird offiziell mit den negativen Einflüssen der „Klassenfeinde“ (Arbeiteraufstände 1953 in der DDR, in Polen und Ungarn 1956) erklärt und hatte vor allem im Verlauf des neuen Kurses 1953–1954 zu einer Mäßigung in den Kollektivierungskampagnen der SED geführt. An der Gründung der LPG bzw. am Beitritt zu diesen Betrieben war die alteingesessene bäuerliche Bevölkerung Mitteldeutschlands bis zum Jahr 1957 in nur geringem Ausmaß beteiligt. Mitglieder wurden ausnahmslos die Inhaber wirtschaftsschwacher Betriebe mit der Folge, daß auch die Wirtschaftsleistung der LPG unbefriedigend blieb. Die LPG-Mitglieder setzten sich 1957 zu 42,5 v. H. aus Landarbeitern, zu 11,3 v. H. aus Industriearbeitern, zu 5,1 v. H. aus Parteifunktionären und Mitgliedern der „Landintelligenz“ u. a. m. sowie zu 28,5 v. H. aus Neubauern zusammen. Die Altbauern waren dagegen mit nur 12,6 v. H. (10,3 v. H. Kleinbauern und 2,3 v. H. Großbauern mit mehr als 20 ha LN) vertreten. Die von den LPG bzw. deren Mitgliedern bewirtschaftete Fläche stammte zu 54 v. H. aus „örtlichen Landwirtschaftsbetrieben“. Die Einführung der LPG entsprach der Ausdehnung des „Klassenkampfes auf dem Lande“ auf sämtliche privaten Landwirtschaftsbetriebe. Die MAS wurden zu Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) entwickelt und vorwiegend bei den LPG eingerichtet. Die ausschließlich den MTS zur Verfügung gestellten Maschinenkapazitäten wurden bereits 1955 zu 64 v. H., später zu 80–90 v. H. in den LPG eingesetzt. Obwohl die LPG mit durchschnittlich 245 ha LN beachtliche Größen erreichten, wurden sie in der Produktionsleistung, in der Gestaltung der Erzeugerpreise und in den MTS-Tarifen den Betrieben mit einer Größe von 5–10 ha gleichgestellt; es wurden Steuern erlassen, Verlustbetrieben wurden durch direkte Subventionen Mindestarbeitseinkommen garantiert. Gleichzeitig mit dem Aufbau der LPG erging von der SED eine Direktive zur Bildung und über die Arbeit von Parteiorganisationen in den LPG, die gemeinsam mit den MTS die Neugestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage organisieren sollten. Den MTS wurden zu diesem Zweck politische und kulturelle Abteilungen angegliedert. Überlegungen — auch innerhalb der Parteiführung der SED (Vieweg, Oelßner) —, den kostspieligen Aufbau der LPG einzustellen oder zumindest das Prinzip der Freiwilligkeit wieder uneingeschränkt anzuwenden, scheiterten; die gegen die Einzelbauern gerichteten Maßnahmen wurden ab 1958 verstärkt und führten bis April 1960 unter Gewaltanwendung oder -androhung zur Vollkollektivierung in der Landwirtschaft der DDR. D. Die Kooperationsphase 1960--1972 1. Definition und Ziele Die nachfolgende Periode bis etwa 1972 ist durch unterschiedliche Formen der „Kooperation“ geprägt. Der Begriff „Kooperation“ ist nach Inhalt, Form und Anwendungszeitraum ebenso unscharf wie die zur Charakterisierung der vorangegangenen Phasen dienenden Begriffe des „Klassenkampfes“ und der „Kollektivierung“. Insbesondere ist der Übergang zur nachfolgenden Phase der spezialisierten Landwirtschaft ebenso fließend wie auch die Kollektivierung im Frühjahr 1960 nur insoweit abgeschlossen war, als (fast) alle Bauern einer LPG angehörten. Der überwiegend unfreiwillig vollzogene Abschluß der Kollektivierung brachte es mit sich, daß die Bauern lediglich zum Beitritt bzw. zur Gründung einer LPG vom Typ~I zu bewegen waren. Damit befanden sich auch nach 1960 noch wesentliche Teile der Nutzflächen (Grünland und Wald), vor allem aber der größte Teil des damaligen Besatzkapitals (die gesamte Viehhaltung einschließlich der Gebäude) weiterhin in privat-bäuerlicher Wirtschaft. Die „Kooperation“ erwies sich als eine wirksame Methode zur Überwindung dieser ökonomisch und gesellschaftlich unerwünschten Verhältnisse. Gleichzeitig leitet sie den Übergang zu industriemäßigen Produktionsverfahren ein. Als Kooperation gilt auch bei Marx „die Form der Arbeit vieler, die in demselben Produktionsprozeß oder in verschiedenen, aber zusammenhängenden Produktionsprozessen planmäßig neben- und miteinander arbeiten“, wobei (nach Marx) die horizontale Kooperation typisch ist für die Anfänge der kapitalistischen Produktion (handwerklich orientierte Manufaktoren) sowie „für jede Art der großbetrieblichen Landwirtschaft“. Im übrigen wird die (vertikale) Kooperation als eine Folge der Arbeitsteilung im allgemeinen (zwischen den Volkswirtschaftsbereichen), im besonderen (innerhalb der Volkswirtschaftszweige) und im einzelnen, d. h. innerhalb der Betriebe, gesehen. Insbesondere die beiden letzten Formen sind ein Ergebnis der Spezialisierung, die sich aus der Mechanisierung der Handarbeit entwickelt haben. Allen Formen der Kooperation — auch der horizontalen — ist gemeinsam, daß sie als Produktivkraft wirken, weil die im Zusammenwirken vieler erzielte Leistung größer ist als die Summe der Einzelleistungen aller Beteiligten und, daß das Zu[S. 18]sammenwirken vieler der Koordination, d. h. der Leitung und Kontrolle bedarf. Die Zahl der Leitungsorgane nimmt mit dem Spezialisierungsgrad zu und ist damit vom Mechanisierungsgrad abhängig. Diese grundsätzlichen Überlegungen fanden während der Kooperationsphase Anwendung in der A. der DDR. wobei die im gewerblichen Bereich beobachteten Gesetzmäßigkeiten auf die Landwirtschaft übertragen wurden. Für die Landwirtschaft wurden nicht Maschinen, sondern Maschinensysteme entwickelt (Landtechnik), jedoch mit der Folge, daß die auf dem Wege der horizontalen Kooperation erzielte Steigerung der Arbeitsproduktivität nicht der Aufwandsverringerung bzw. Kostensenkung und damit der Erhaltung der bestehenden Betriebe diente. Im Gegenteil: Der Einsatz der Maschinensysteme sollte die spätere Fusion der (zunächst horizontal kooperierenden) Betriebe zu industriemäßig organisierten Spezialbetrieben vorbereiten, die ihrerseits als Stufenproduzenten durch vertikale Kooperationsbeziehungen miteinander verbunden sind. 2. Entwicklung Bereits in der Endphase der Kollektivierung ist betont worden, daß der Zusammenschluß aller Bauern in LPG nur der erste Schritt für den Sieg des Sozialismus in der Landwirtschaft sei. Ein Jahr später wurde der „allmähliche Übergang zu einer gewissen Spezialisierung“ gefordert, und bereits 1962 wurden die Fragen der industriemäßigen Gestaltung einzelner landwirtschaftlicher Produktionsprozesse und der Errichtung von „Spezialwirtschaften“ aufgeworfen. Auf dem VIII. Deutschen Bauernkongreß und auf der 12. Landwirtschaftsausstellung der DDR (Agra) im Jahr 1964 wurden erste Beispiele der industriemäßigen Produktion vorgestellt, die jedoch später sehr stark modifiziert wurden. Die zunächst im Vordergrund stehende horizontale Kooperation führte häufig zu einer Fusion der „kooperierenden“ Betriebe, vor allem zahlreicher kleiner LPG vom Typ~I untereinander oder zu deren Anschluß an LPG vom Typ III. Die „Kooperation“ erstreckte sich auf gemeinsame Investitionen zur Einrichtung von Dienstleistungsbetrieben (Meliorationen usw.) oder zur gemeinsamen Organisation bestimmter Betriebszweige (Waldwirtschaft. Zweige der tierischen Produktion). Da diese so entstandenen Spezialbetriebe juristische Selbständigkeit erlangten, nach eigenen Plänen und mit eigenem Haushalt (Fonds) arbeiten, müssen diese „Kooperationen“ als partielle Fusionen bezeichnet werden. Ab 1965 erfaßte die horizontale Kooperation sämtliche Landwirtschaftsbetriebe mit allen Betriebszweigen. Die Betriebe wurden — bei Aufrechterhaltung ihrer juristischen Selbständigkeit — veranlaßt. Kooperationsgemeinschaften (KOG) zu bilden, den Einsatz ihrer Technik gemeinsam zu planen und zu organisieren, die Betriebspläne gegenseitig abzustimmen, gemeinsam oder einzeln Hauptproduktionszweige zu entwickeln und Produktionszweige untereinander auszutauschen. Die dieser Entwicklung innewohnende Tendenz, in größerem Rahmen zu fusionieren und Groß-LPG zu gründen, wurde jedoch unterbunden. Statt dessen ist die eingeleitete zwischenbetriebliche Spezialisierung durch die Einrichtung vertikal organisierter Kooperationsverbände (KOV) unterstützt bzw. intensiviert worden. In den KOV arbeiten die Landwirtschaftsbetriebe als Stufenproduzenten mit den ihren Produktionszweigen entsprechenden Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zusammen, wobei dem Finalproduzenten die Aufgabe der Leitung und Gestaltung der Verbandsarbeit zufällt. Diese Entwicklung und der gleichzeitig ablaufende Prozeß der Spezialisierung der Produktion führten etwa ab 1972 zur Verselbständigung der einzelnen Betriebszweige in Spezialbetrieben. An dieser Entwicklung waren neben allen LPG auch die bezirksgeleiteten VEG und, sofern dies der industriemäßigen Organisation der Produktion diente, auch die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG) beteiligt. 3. Maßnahmen Um die Richtigkeit ihrer Kollektivierungspolitik unter Beweis zu stellen, schuf die Parteiführung günstige Rahmenbedingungen im Bereich der Produktionsmittelversorgung, der Subventions-, Preis- und Steuerpolitik, der Entwicklung der Forschung, Lehre und Ausbildung sowie zahlreiche weitere leistungsfördernde. z. T. auch vertrauensbildende Maßnahmen. Die Handhabung der agrarpolitischen Instrumente war zunächst auf die Konsolidierung der LPG Typ III gerichtet und förderte später die Zusammenarbeit aller Betriebsformen in den KOG. Die MAS/MTS wurden aufgelöst und ihr Maschinenpark den LPG vorerst leihweise, später zu verbilligten Preisen übergeben, wobei die LPG Typen I/II in der Preisgestaltung und in den Finanzierungsmöglichkeiten benachteiligt waren. Das Recht der LPG, ihren Maschinenbedarf eigenverantwortlich zu planen, zu bestellen und zu erwerben, wurde alsbald wieder eingeschränkt. Stattdessen durften Großmaschinen nur in „Komplexen“ an KOG ausgeliefert werden. Die Leitung des Komplexeinsatzes wurde in (zentralen) Erntedirektiven geregelt und von den Abteilungen Landwirtschaft bei den Räten der Kreise wahrgenommen. Ungeachtet dessen verdreifachte sich zwischen 1960 und 1972 der Traktorenbesatz auf 114 PS/100 ha LN. Weitere 40–45 PS/100 ha LN standen 1972 in Form von Fahrzeugen (Lkw) und selbstfahrenden Erntemaschinen zur Verfügung. Ferner wurde von 1960 bis 1972 die Stickstoffdün[S. 19]gerbereitstellung auf rd. 285 v. H. (104,6 kg) erhöht. In noch stärkerem Ausmaß nahm die Bereitstellung von Pflanzenschutzmitteln (auf 4,7 kg Wirkstoff/ha AFl) und von Leistungsfuttermitteln zu. Im Ergebnis stieg die Nahrungsmittelproduktion insgesamt von 1960 bis 1972 um 20,3 v. H., was einer durchschnittlichen Wachstumsrate der Flächenproduktivität um 1,6 v. H. pro Jahr entspricht (Landwirtschaft). Gleichzeitig erhöhte sich, als Ergebnis der verstärkten technischen Ausrüstungen und der Bauinvestitionen, die Kapitalausstattung um 102,7 v. H., während der Arbeitskräftebestand um 28 v. H. abnahm. Zur Finanzierung der Investitionen und des Produktionsmitteleinsatzes sind die Erzeugerpreise im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) mehrfach modifiziert und erhöht worden. Das bis zum Abschluß der Kollektivierung übliche System der Erfassung der im Rahmen des Staatlichen ➝Aufkommens gelieferten Produkte zu niedrigen Erfassungspreisen und der Ankauf darüber hinaus verkaufter Mengen zu beträchtlich höheren Aufkaufpreisen wurden 1964 durch einheitliche Erzeugerpreise für pflanzliche Produkte, für Eier und Geflügelfleisch ersetzt, deren Niveau im Durchschnitt dem der höheren Aufkaufpreise entsprach. Sie sind ab 1969 auch auf Milch und alle anderen tierischen Erzeugnisse ausgedehnt worden. Daneben wurden ab 1964 zahlreiche Preiszuschläge für die Lieferung zu bestimmten Terminen, für Qualitätsprodukte und vor allem für den zukaufsfreien Produktionszuwachs gezahlt, sofern dieser im voraus geplant und vertraglich vereinbart war. Im Ergebnis stieg der Index der Erzeugerpreise (ohne Prämien für den Produktionszuwachs) von 1960 bis 1972 auf 143,1 v. H. Die so entstandenen Mehreinnahmen der Betriebe durften von den Genossenschaften jedoch nur teilweise zur Erhöhung der Einkommen der LPG-Mitglieder verwendet werden. Für die ganzjährig mitarbeitenden Mitglieder war bereits 1962 ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen von 3.120 Mark pro Jahr festgelegt worden. Zur Vermeidung zu hoher Einkommen ist die Auszahlung der o. g. Prämien für den Produktionszuwachs davon abhängig gemacht worden. daß die Betriebe angemessene Rücklagen zur Investitionsfinanzierung bilden, deren Höhe vor Beginn des Wirtschaftsjahres von den Kreislandwirtschaftsräten mit den LPG-Vorsitzenden und den Hauptbuchhaltern der LPG vereinbart werden mußte. Außerdem ist 1969 ein für jeden Betrieb gesondert zu ermittelnder Rückführungsbetrag eingeführt worden, der die Mehreinnahmen teilweise wieder abschöpft. Er wurde seit 1971 zu einer ökonomisch begründeten Abgabe weiterentwickelt, die einerseits die Unterschiede in den natürlichen und ökonomischen Produktionsbedingungen ausgleicht (Fruchtbarkeits- bzw. Intensitätsrente; die Lagerente wurde bereits 1967 durch Einführung von Loco Hofpreisen beseitigt) und gleichzeitig Anreize zur Produktionssteigerung behält, weil die über die geplanten Bruttoeinnahmen hinaus erzielten Einnahmen nur mit 50 v. H. des Abgabesatzes belegt werden. Andererseits bleibt die Höhe der individuellen Arbeitseinkommen begrenzt. Sofern jährliche Arbeitseinkommen von mehr als 8.000 Mark erzielt werden, ist von den Betrieben eine progressiv steigende Konsumtionsabgabe zu zahlen, die bei 11.000 Mark Jahreseinkommen bereits 1.000 Mark beträgt und fortan mit 40 v. H. die höher liegenden Einkommen zusätzlich belastet. Diese Abgabe, die — günstiger als der Rückführungsbetrag — nur vom LPG Typ III und kooperierenden Betrieben erhoben wurde, veranlaßte LPG der Typen~I und II zur Kooperation bzw. Fusion mit LPG Typ III. Preis- und Steuerpolitik erhöhten die Bruttoeinnahmen der Betriebe und schränkten gleichzeitig die individuelle Konsumtion (Arbeitseinkommen) ein, so daß steigende Beträge zur Investitionsfinanzierung akkumuliert werden konnten. Ungeachtet dessen belasteten ökonomisch begründete Abgaben und Rückführungsbeträge die Agrarproduktion mit durchschnittlich 1,15 Mrd. bzw. mit 180 bis 200 Mark/ha LN jährlich (Steuern; Agrarsteuern). Ein weiteres Ziel des NÖS war es, die Landwirtschaft mit Hilfe der Preis- und Steuerpolitik voll in das Finanzgefüge der Volkswirtschaft zu integrieren. Einerseits sollten die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise zugleich als Eingangspreise für die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft gelten, was bei Aufrechterhaltung des bis 1964 bzw. 1969 geltenden gespaltenen Preissystems nicht möglich war. Andererseits sollte die Landwirtschaft dank der Preisanhebung in der Lage sein, die Industrieabgabepreise für Produktionsmittel zu zahlen. Beide Ziele haben sich bisher nicht oder nur teilweise verwirklichen lassen. Vielmehr führte die Anhebung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise bei unveränderten Nahrungsmittelpreisen zu wachsenden Erzeugerpreissubventionen (1966–1970 durchschnittlich 4,4 Mrd. Mark. 1971–1975 durchschnittlich 6,5 Mrd. Mark bzw. 1.033 Mark pro ha LN und Jahr). Versuche, die ebenfalls steigenden Produktionsmittelpreise (3. Industriepreisreform) in der Landwirtschaft wirksam werden zu lassen, konnten nur teilweise verwirklicht werden. Auch die Versuche, die Investitionskredite zu verringern bzw. zu versteuern, wurden binnen Jahresfrist zurückgenommen. Zu den wichtigsten administrativen Maßnahmen der Kooperationsphase gehört die mehrfache Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung selbst. Bei Einführung des NÖS ist das Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft aufgelöst worden, weil dessen Arbeitsweise für die einsetzende flexible Handhabung der „ökonomischen Hebel“ wenig geeignet erschien. Statt dessen wurde — analog zu dem für die anderen Wirtschaftsbereiche einge[S. 20]richteten Volkswirtschaftsrat — ein Landwirtschaftsrat gegründet, dessen Kompetenzen weit über die Aufgaben des aufgelösten Ministeriums hinausgingen (Einflußnahme auf die Produktionsmittelerzeugung und -bereitstellung). Ihm ist u. a. auch die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaften) unterstellt worden. Hingegen wurde für den Ankauf der Agrarprodukte und deren Verarbeitung ein gesondertes staatliches Komitee für Erfassung und Ankauf eingerichtet, das dem Ministerrat direkt unterstellt war. Mit der Weiterentwicklung der vertikalen Kooperation und der Einrichtung landwirtschaftlicher Kooperationsverbände (KOV) wurde ab 1968 das Staatliche Komitee für Erfassung und Aufkauf und damit die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft sowie deren Leitungsorgane dem nunmehr erweiterten Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) bzw. dessen Produktionsleitung nachgeordnet. Damit war der erste Schritt zur Bildung eines Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) getan und die komplexe Leitung der Entwicklung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft gesichert. Dem Landwirtschaftsrat bzw. RLN beim Ministerrat entsprechend wurden bei den Räten der Bezirke und Kreise nachgeordnete Landwirtschaftsräte (RLN) eingerichtet. Die administrativen Aufgaben nahmen die Produktionsleitungen der RLN wahr. Die Mitglieder der LR/RLN wurden auf den Bauernkongressen gewählt. Sie setzten sich zu 70 v. H. aus Leitern, Genossenschaftsmitgliedern und Arbeitern der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, aus Agrarwissenschaftlern und darüber hinaus aus Agrarfunktionären der SED bzw. DBD sowie der VdgB/BHG usw. zusammen. Nach der Erweiterung der LR zu RLN wurden auch die Vertreter bzw. Betriebsleiter der Nahrungsgüterwirtschaft in die Arbeit der Räte einbezogen. Die Einrichtung der LR/RLN bildete einen starken Kontrast zu den bis zum Abschluß der Kollektivierung praktizierten Formen der staatlichen Leitung. Sie vermittelte den Eindruck, daß die landwirtschaftliche Bevölkerung nunmehr direkt an der staatlichen Leitung beteiligt sei. zumal die Vorsitzenden der Räte zugleich als Produktionsleiter den staatlichen Landwirtschaftsverwaltungen (Produktionsleitungen) vorstanden. Durch die Einbeziehung und Beteiligung der Betriebsleiter und sonstiger Angehöriger der landwirtschaftlichen Bevölkerung auf allen Ebenen der staatlichen Leitung ergab sich in den Räten eine sinnvolle Zusammenarbeit von Wissenschaft, Praxis und Politik, die gemeinsam mit der flexiblen Anwendung der ökonomischen Hebel und der verbesserten Produktionsmittelversorgung zur bisher erfolgreichsten Entwicklungsphase der Landwirtschaft der DDR beitrug. Diese Leitungsorganisation bewirkte einerseits, daß die konkreten Verhältnisse auf dem Lande und die wissenschaftlichen Ergebnisse der Agrarforschung in den Beschlüssen der staatlichen Leitung berücksichtigt wurden. Andererseits war es den in den Räten mitwirkenden Vertretern der Landwirtschaftsbetriebe möglich, sich mit den von der Partei- und Staatsführung gefaßten Beschlüssen stärker zu identifizieren. Diese Identifikation mußte jedoch zwangsläufig zu einem Hemmnis werden, sobald die neu entstandenen Betriebsformen im Zuge der Spezialisierung erneut umgestaltet wurden. E. Die Fusion zu industriemäßig organisierten Spezialbetrieben ab 1972 1. Ziele Die Propagierung industriemäßiger Produktionsmethoden hatte bereits während der Kooperationsphase eingesetzt. Als auslösender Faktor wurde der wissenschaftlich-technische Fortschritt genannt, der über die Entwicklung der Produktivkräfte gesetzmäßig, d. h. zwangsläufig, zu industrieähnlichen Arbeitsverfahren auch in der Landwirtschaft führen soll. Es werden daher ausschließlich Fahrzeuge, selbstfahrende Spezialmaschinen, Maschinen und Geräte mit der jeweils maximal möglichen Kapazität entwickelt bzw. bereitgestellt, die zu Maschinensystemen zusammengesetzt und als Komplexe eingesetzt werden können (Landtechnik). In Erwartung vergleichbarer Rationalisierungseffekte soll der Industrialisierungsprozeß in der Landwirtschaft in den Teilprozessen der Konzentration, der Spezialisierung und der Intensivierung ablaufen. Die Konzentration wird am Umfang der bewirtschafteten Fläche oder an der Anzahl der pro Anlage gehaltenen Tiere gemessen. Die Spezialisierung ergibt sich einerseits aus der Ausgliederung und Verselbständigung von Dienstleistungen und Konservierungsverfahren und andererseits aus der Trennung der tierischen von der pflanzlichen Produktion. Die Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren soll zu Aufwands- und Kostensenkungen führen und der Intensivierung — und damit der Steigerung der Produktion — dienen (hoher Selbstversorgungsgrad). Mit ihrer Hilfe sollen weiterhin die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft an die der Industrie angeglichen werden. Die industriemäßig arbeitenden Betriebe haben darüber hinaus mit staatlicher Unterstützung (Schul- und Ausbildungswesen. medizinische Betreuung, Versorgungsbetriebe, öffentliche Verkehrsmittel usw.) auch zur Einebnung der äußeren Unterschiede zwischen Stadt und Land beizutragen. Als politisch-ideologisches Ziel wird die Annäherung der „Klasse der Genossenschaftsbauern“ an die Arbeiterklasse angestrebt. 2. Probleme der industriemäßigen Gestaltung der Agrarproduktion Die genannten Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingeleiteten Prozesse stimmen mit den von Marx [S. 21]und Engels entwickelten theoretischen Vorstellungen weitgehend überein. Ihre Realisierung ist mit zahlreichen Problemen behaftet, die besondere agrarpolitische Maßnahmen erfordern. Die Probleme ergeben sich daraus, daß die Agrarproduktion neben Arbeit und Kapital auch auf den Boden als Hauptproduktionsfaktor angewiesen ist. Der Boden kann jedoch ebenso wenig konzentriert werden wie die natürlichen Standortfaktoren (Wasser, Licht. Wärme). Da die pflanzliche Produktion — von Ausnahmen abgesehen — an die Fläche gebunden bleibt, müssen auch die Faktoren Arbeit und Kapital dezentral eingesetzt werden. Die Konzentration von Arbeit und Kapital in Betrieben mit zunehmendem Flächenumfang bedeutet, daß zusätzlicher Aufwand durch die Überwindung innerbetrieblicher Entfernungen entsteht. Dieser Mehraufwand ist um so höher, je intensiver die Produktion betrieben wird, weil der angestrebte hohe Ertrag vom Aufwand an Kapital und Arbeit pro Flächeneinheit abhängt. Bezüglich der Intensivierung bleibt in der Konzeption der DDR noch immer unberücksichtigt, daß unter sonst gleichen Bedingungen der Ertrag in der Pflanzen- und der tierischen Produktion durch den Einsatz ertragssteigernder Produktionsmittel (Dünger. Planzenschutzmittel, Kraftfutter usw.) bestimmt wird. Diese Produktionsmittel sind beliebig teilbar, so daß die Produktionsleistung von der Betriebsgröße weitgehend unabhängig ist. Die in der Argumentation der DDR übliche Kopplung von zunehmender Produktionsleistung an wachsende Betriebsgrößen erklärt sich daraus, daß die unterschiedliche betriebs- und volkswirtschaftliche Wirkungsweise ertragssteigernder Produktionsmittel einerseits und arbeitssparender Technologie andererseits nicht in Rechnung gestellt wird. Die Zielkombination, hohe Flächenproduktivität bei gleichzeitiger großbetrieblicher Organisation, bedeutet unter den in der DDR gegebenen natürlichen Standortbedingungen, bei den dort erzeugten Kulturen, beim gegenwärtigen Stand der Technik und bei den zu Beginn der „Industrialisierung“ gegebenen Betriebsgrößen in Wirklichkeit einen Zielkonflikt, der nur durch zusätzlichen Zeit- und Kapitalaufwand überwunden werden kann. Ferner sind der Spezialisierung in der Pflanzenproduktion auch aus Fruchtfolgegründen Grenzen gesetzt, zumal wenn gleichzeitig Höchsterträge angestrebt werden. Die Massierung bestimmter Kulturen (Hauptfruchtarten) in Großbetrieben verursacht darüber hinaus Arbeitsspitzen, zu deren Bewältigung von Jahr zu Jahr eine wachsende Anzahl freiwilliger Helfer eingesetzt werden muß. während außerhalb der Saison die Tendenz zur Unterbeschäftigung besteht. Schließlich erfordert die Verselbständigung der einzelnen Produktionszweige bzw. Arbeitsverfahren zu ökonomisch, organisatorisch und juristisch eigenständigen Betrieben die Einrichtung zusätzlicher Leitungsebenen innerhalb der Betriebe sowie ständig arbeitende Koordinierungs- und Kontrollorgane zur gegenseitigen Abstimmung der voneinander getrennten Produktionsabschnitte. Diese Aufgabe ist sog. „Kopperationsräten“ übertragen, die Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen bzw. Lieferungen zu vereinbaren sowie Qualitätskriterien und Preise festzulegen haben. Die Lieferungen und Leistungen sind quantitativ und qualitativ zu erfassen und bedürfen der gegenseitigen Bestätigung. Der Aufwand für Leitung. Planung und Koordination hat seit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren relativ und absolut zugenommen. Im Gegensatz zur Pflanzenproduktion sind in den industriemäßigen Anlagen der Tierproduktion industrielle Arbeitsmethoden durchführbar (Spezialisierung, gleichbleibende Aufgaben, ganzjährige Arbeit. geregelte Arbeitszeit. Urlaub usw.). Das besondere Problem ergibt sich in diesem Bereich aus dem hohen materiellen und finanziellen Aufwand für die Errichtung und Ausrüstung der Stallanlagen. Es ist geplant, bis zum Jahr 1980 durchschnittlich 20 v. H. aller Tierbestände in industriemäßigen Anlagen aufzustellen. In der Landwirtschaft insgesamt wird daher ein wesentlicher Teil der Berufstätigen den Übergang zu industriemäßigen Arbeitsbedingungen noch nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt vollziehen können. Die agrarpolitische Konzeption der DDR zielt insbesondere auf die Transformation der landwirtschaftlichen Berufs- und Sozialstruktur ab. Während das früher vorwiegend durch unterschiedliche Eigentums- bzw. Besitzgrößen bestimmte Sozialgefüge mit Hilfe der Enteignung, Kollektivierung und durch die Überführung der LPG Typen~I und II in den Typ III umgestaltet worden ist, entsteht als Folge der Konzentration und der Spezialisierung eine neue, durch Unterschiede in der Ausbildung, durch unterschiedliche Aufgaben und durch die erforderliche Einsetzung einer neuen staatlichen und innerbetrieblichen Leitungshierarchie und die Ablösung bzw. Auflösung der alten Verwaltungsorgane auf allen Ebenen bestimmte Sozialstruktur. Ein Spezifikum der landwirtschaftlichen Sozialstruktur besteht darin, daß neben den Angehörigen anderer sozialer Schichten die beiden Grundklassen der sozialistischen Gesellschaft vertreten sind. Nachdem sich die ursprüngliche Bestimmung der Musterstatuten, derzufolge von den LPG keine Arbeiter beschäftigt werden dürfen, als nicht durchführbar erwies, arbeiten in den Produktionskollektiven wie auch in den Betriebsleitungen der Genossenschaften sowohl Angehörige der „Arbeiterklasse“ als auch Angehörige der „Klasse der Genossenschaftsbauern“. Endziel der Agrarpolitik der DDR war und ist die Aufhebung der Klassenunterschiede. [S. 22]Dies soll durch fortschreitende Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen der landwirtschaftlichen Berufstätigen an die Industriearbeiter im Rahmen der Errichtung industriemäßig produzierender Betriebe und durch die weitere Vergesellschaftung des genossenschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln geschehen. 3. Maßnahmen und Ergebnisse Wenn auch die als Ergebnis der Kooperation erwarteten ökonomischen Vorteile ausblieben, so sind doch aufgrund der erreichten Betriebsgrößen und des Spezialisierungsgrades die Vorstellungen der Agrarpolitiker über die Voraussetzungen zu einer industriemäßigen Agrarproduktion weitgehend erfüllt worden. Dies gilt vor allem für die Arbeitsorganisation, die den in den Industriebetrieben üblichen Arbeitsbedingungen entspricht. Hieraus wird die Notwendigkeit abgeleitet, daß auch die Beziehungen der Produzenten zu den Produktionsmitteln in der Landwirtschaft denen in der Industrie anzugleichen sind. Da in der Landwirtschaft der DDR nach Abschluß der Kollektivierung das „genossenschaftliche“ Gruppeneigentum an den Produktionsmitteln vorherrscht, wurde die Verselbständigung der auf dem Wege der horizontalen Kooperation entstandenen Spezialbetriebe zum Anlaß genommen, die genossenschaftlichen Eigentumsrechte denen des im individuellen Sektor vorherrschenden Volkseigentums anzunähern. Weitere Gründe zum Abbau der an das genossenschaftliche Eigentum gebundenen Rechte ergeben sich aus dem wachsenden Anteil volkseigener Produktionsmittel und aus dem zunehmenden Anteil von Arbeitern und Angestellten am landwirtschaftlichen Produktionsprozeß. Der Anteil des Staatseigentums am landwirtschaftlichen Produktionsvermögen stieg von ursprünglich 6–7 v. H. (1950) auf rd. 25 v. H. im Jahr 1975 an. Bei den landwirtschaftlichen Berufstätigen hat der Anteil der Arbeiter und Angestellten seit Einführung der industriemäßigen Produktion (1968) absolut um rd. 24.000 auf 269.067 (1977) zugenommen. Ihr Anteil an den landwirtschaftlichen Berufstätigen insgesamt stieg gleichzeitig von 21,8 auf 30,8 v. H. an. Daraus wird die Notwendigkeit abgeleitet, dem gesamtgesellschaftlichen Volkseigentum einen entsprechenden Einfluß in der Landwirtschaft zu sichern und die zwischen beiden Eigentumsformen bestehenden Unterschiede abzubauen (Bündnispolitik). Nach den seit 1959 geltenden Musterstatuten für die LPG-Typen I–III ergeben sich die Unterschiede aus den genossenschaftlichen Nutzungs- und Verfügungsrechten an den Produktionsmitteln, aus der Bindung der Vergütung der Arbeit an die von den Genossenschaften erzielten Gewinne, aus der Auszahlung von Bodenanteilen für die eingebrachten Flächen samt des zugehörigen Besatzkapitals, aus der relativ unabhängigen Betriebsleitung, die von den Genossenschaftsmitgliedern zu wählen ist, aus sonstigen Mitspracherechten der Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung. Jede Annäherung des genossenschaftlichen Eigentums an das Volkseigentum muß die vom Volkseigentum abweichenden Rechte verringern. Zur Erreichung dieses Zieles sind 2 verschiedene Wege beschritten worden. Im Jahr 1972 wurde auf dem XI. Bauernkongreß ein Musterstatut (MSt) für „kooperative Einrichtungen (KOE) der LPG. VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels“ beraten, das am 1. 1. 1973 in Kraft getreten ist. Seine Bedeutung liegt einerseits in der Zusammenfassung der beiden Eigentumskategorien (LPG und GPG genossenschaftlich und VEG, Nahrungsgüterwirtschaft und Handel überwiegend staatlich) und andererseits in der vertikalen Gliederung der erfaßten Betriebe (Agrarproduktion-Verarbeitung-Handel). Durch die Verbindung von Genossenschafts- und Volkseigentum entsteht als Zwischenkategorie das „kooperative Eigentum“. das allerdings auch dann entsteht, wenn ausschließlich genossenschaftliche Betriebe an der Gründung einer KOE beteiligt sind. Formal wird jedoch unterschieden nach Zwischenbetrieblichen Einrichtungen (ZBE), sofern Volkseigentum und Genossenschaftliches Eigentum beteiligt sind, und nach Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen (ZGE), falls ausschließlich Genossenschaftsbetriebe an der Gründung beteiligt sind. Der im Verhältnis zu den Genossenschaftsbetrieben (LPG, GPG) höhere Vergesellschaftungsgrad der Produktionsmittel und der Produktionsprozesse ergibt sich insbesondere aus der innerbetrieblichen Struktur und aus den Leitungsformen der KOE. Die Produktionsmittel der KOE werden entweder durch gemeinsame Investitionen bei Neuanschaffung oder aber durch Übergabe vorhandener Produktionsmittel beschafft, wie auch die erforderlichen Arbeitskräfte von den an der Gründung beteiligten Betrieben auf dem Wege der „Delegierung“ abgestellt werden. Während jedoch Arbeiter und Angestellte lediglich das alte Arbeitsverhältnis beenden und ein neues begründen, sollten die Genossenschaftsmitglieder nach dem Status Mitglieder „ihrer“ Genossenschaft bleiben. Ungeachtet dessen ergeben sich für die LPG-Mitglieder zahlreiche Veränderungen, die sie den Arbeitern in den volkseigenen Betrieben gleichstellen. Gilt in den Genossenschaftsbetrieben die Mitgliederversammlung als höchstes Leitungsorgan, so besteht in der KOE eine Belegschaftsversammlung, deren Aufgaben und Rechte mit denen der Arbeiter in den VEB übereinstimmen. Hat die Mitgliederversammlung der LPG das Recht, den Vorstand und den Vorsitzenden zu wählen, so ist der Rat der KOE zwar berechtigt, den Leiter der KOE vorzuschlagen. [S. 23]Dieser wird jedoch vom Rat des Kreises berufen und abberufen und ist ihm rechenschaftspflichtig und gegenüber den Beschäftigten ohne Unterschied voll weisungsbefugt. Während die LPG-Mitglieder in ihren Genossenschaften grundsätzlich entsprechend ihrer Arbeitsleistung am Gewinn beteiligt waren, wird in der KOE ebenso grundsätzlich die einheitliche Vergütung aller Beschäftigten nach dem Rahmenkollektivvertrag der VEG angestrebt, wobei befristete Übergangsregelungen möglich sind. Um zu vermeiden, daß Genossenschaften mit geringem Nettoeinkommen KOE mit dem Ziel bilden, ihren Mitgliedern die Löhne der Arbeiter und Angestellten zu sichern, bedarf die Einführung der einheitlichen Vergütung für alle Beschäftigten der Zustimmung durch den Rat des Kreises. Alle übrigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Prämierung, Urlaub, Arbeitsfreistellung, Sozialversicherung, Aus- und Weiterbildung, Jugend- und Frauenförderung usw.) sind nach dem Arbeitsgesetzbuch geregelt; Übergangsregelungen für LPG-Mitglieder sind zulässig. Nach dem Statut der KOE ist keine Auszahlung von Bodenanteilen mehr vorgesehen. Ursprünglich war die KOE als Betriebsform des Übergangs gedacht. Die Entwicklung einzelner Betriebszweige der Pflanzen- oder Tierproduktion zu selbständigen Betrieben ist jedoch von ideologischen, kadermäßigen, ökonomischen, materiell-technischen und organisatorischen Voraussetzungen abhängig gemacht worden. Bei fortschreitender Konzentration und Spezialisierung sollten die KOE zu spezialisierten LPG bzw. VEG weiterentwickelt werden. Dieser Aufgabe sind die KOE bisher nicht gerecht geworden. Sie sind auch nur dann gebildet worden, wenn ein wesentlicher Anteil der Produktionsmittel volkseigener Herkunft war. Das trifft wegen der hohen Baukosten insbesondere für die Tierproduktion zu (staatliche Finanzierungsanteile). Bis zum Jahr 1976 sind zwar 360 KOE Tierproduktion, die etwa 6,2 v. H. der Rinder und 11,0 v. H. des Schweine- und 17 v. H. des Geflügelbestandes hielten, jedoch nur 12 KOE der Pflanzenproduktion entstanden. Außerdem sah das Musterstatut vor, die in den 60er Jahren gebildeten Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen (ZGE), Meliorations- und Baubetriebe sowie die „Genossenschaftseinrichtungen für Zweige der tierischen Produktion“ bis zum 1. 7. 1973 zu KOE umzubilden. Diese Bestimmung erklärt einerseits die relativ hohe Anzahl der KOE Tierproduktion und andererseits, daß vor allem die Dienstleistungseinrichtungen (Meliorations- und Baubetriebe, ACZ und Trockenwerke, Lagerungs- und Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln, Obst und Gemüse) als KOE organisiert sind. Der zweite Weg zur Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern an die Arbeiterklasse betraf die Betriebe der eigentlichen Pflanzen- und Tierproduktion und damit die überwiegende Mehrheit der Genossenschaftsmitglieder. Aus den während der Kooperationsphase gebildeten KOG wurde zunächst die Pflanzenproduktion ausgegliedert und zu juristisch unselbständigen jedoch organisatorisch zunehmend eigenständigen „Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion“ (KAP) entwickelt. Die verbleibende Tierproduktion wurde unter Beibehaltung der vorhandenen Stallanlagen in größeren Betrieben zusammengefaßt. Die Absicht, die KAP zu KOE der Pflanzenproduktion zu entwickeln, wurde aufgegeben, weil eine vergleichbare Konzentration für die Masse der Tierbestände erst in Jahrzehnten zu erreichen sein wird, und weil eine Auseinanderentwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern vermieden werden soll. Stattdessen wurden die KAP zu LPG Pflanzenproduktion und die in größeren Einheiten zusammengefaßten Viehbestände zu LPG Tierproduktion entwickelt. Auf Beschluß des IX. Parteitages der SED (1976) wurden neue Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen (getrennt und für die LPG der Pflanzen- und der Tierproduktion entwickelt) in den Betrieben erläutert und vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, 1977, S. 317 und SDr. 937). Sie traten mit Wirkung vom 1. 1. 1978 in Kraft. (Gleichzeitig verloren die Musterstatuten aus den Jahren 1959 und 1962 ihre Gültigkeit; die LPG-Typen I-III sind damit aufgelöst worden.) Die Musterstatuten bieten in mehrfacher Hinsicht einen starken Kontrast zur ursprünglichen Konzeption der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Landwirtschaft. Waren die spezialisierten LPG ursprünglich als Endpunkt des Industrialisierungsprozesses gedacht, so bilden sie nunmehr den Rahmen, in dem der weitere Industrialisierungsprozeß ablaufen soll. Für die beiden Bereiche der Pflanzen- und Tierproduktion sind die gesellschaftspolitischen und sozialen Fragen in gleicher Weise geregelt worden, obwohl der Entwicklungsstand der Produktivkräfte nicht vergleichbar ist. Für die Tierproduktion der LPG, die noch weitgehend unter bäuerlichen Produktionsbedingungen betrieben wird, wurden mit den Musterstatuten die gleichen gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse eingeführt wie für die bereits weitgehend industriemäßig arbeitende Pflanzenproduktion. Einen starken Kontrast zu den KOE bilden auch die Festlegungen der LPG-Statuten hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte und der Bestellung der Betriebsleitung. Wie in den nicht spezialisierten LPG-Typen I–III werden ein Vorstand und ein Vorsitzender gewählt. Wahlberechtigt sind jedoch nicht nur die Mitglieder, sondern auch die Arbeiter und Angestellten der LPG, durch deren Einbeziehung die Mitgliedervers

Agrarpolitik (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ bzw. nach 1949 in der DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische A. verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie von der Erwartung ausgegangen, daß die Agrarproduktion durch…

DDR A-Z 1979

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1979) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR. Polen, Rumänien, UdSSR und Ungarn. Albanien ist dem Rat einen Monat später beigetreten, im September 1950 folgte die DDR als Vollmitglied. 1962 hat der RGW mit dem Beitritt der Mongolei seinen auf Europa bezogenen Regionalcharakter verloren. Im gleichen Jahr verzichtete Albanien aus politischen Gründen (Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und der VR China) auf die aktive Mitgliedschaft, blieb aber de jure Mitglied des Rates. Im Juli 1972 wurde schließlich Kuba als Vollmitglied aufgenommen — die ökonomischen Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf die westliche Hemisphäre sind jedoch, ebenso wie im Falle der Mongolei, relativ gering. Dies trifft auch auf die jüngste Vergrößerung des RGW zu: Durch Beschluß der 32. Ratstagung (Juni 1978 in Bukarest) wurde Vietnam als 10. Mitglied aufgenommen — ein Schritt, der vor allem politisch motiviert gewesen sein dürfte. Die übrigen sozialistischen Länder (VR Korea. VR Vietnam, Jugoslawien und — bis 1966 — die VR China) nehmen seit Mitte der 50er Jahre an Beratungen der Ratsorgane teil. Dies gilt neuerdings auch für andere Länder (z. B. Angola, Laos, Äthiopien). Jugoslawien erhielt 1964 den Status eines teilassoziierten Mitglieds und ist an bestimmten Aktivitäten der Gemeinschaft („von gemeinsamem Interesse“) beteiligt. Die Gründung des RGW war überwiegend politisch motiviert (Gegenstück zum Marshall-Plan). Den beteiligten Regierungen fehlte seinerzeit der Wille zu gemeinschaftlichem Handeln. Erst nach und nach kam es zu einer Belebung der Tätigkeiten des RGW. Ende 1959 wurde die erste Satzung der Gemeinschaft angenommen, die drei Jahre später korrigiert wurde und in dieser Fassung Ziele, Prinzipien, Funktionen und Vollmachten der Organisation definiert. 1962 scheiterte der Versuch von Chruschtschow, im RGW eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen. am offenen Widerstand Rumäniens. Statt dessen wird in den „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ — im selben Jahr einstimmig angenommen — die Koordinierung der staatlichen Wirtschaftspläne zur Hauptmethode der Zusammenarbeit erklärt. Das Jahr 1969 markiert den Beginn einer neuen Entwicklungsetappe. Seither wird im RGW-Raum eine Debatte über die „sozialistische ökonomische Integration“ geführt; dieser Begriff ist in einem offiziellen RGW-Dokument erstmals Mitte 1970 erwähnt worden. Bisheriger Höhepunkt dieser Integrations-Diskussion ist das „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ (im folgenden „Komplexprogramm“), das im Juli 1971 von den Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen wurde. Es sieht für den RGW eine Übergangsperiode von 15 bis 20 Jahren vor, in welcher der Zusammenschluß der osteuropäi[S. 877]schen Volkswirtschaften mit dem Ziel der Integration gestärkt und vertieft werden soll. Das seit der Annahme des Komplexprogramms am stärksten ins Auge fallende Moment in der Entwicklung des RGW sind die Ansätze zu einer Gemeinschaftspolitik gegenüber Drittländern. Im Mai 1973 hat der RGW mit Finnland zum ersten Mal ein Abkommen mit einem nicht-sozialistischen Drittland abgeschlossen. Diese Vereinbarung enthält allerdings noch keine konkreten Bestimmungen über Bereiche, Formen und Umfang der angestrebten Kooperation. Vielmehr wurde eine Gemischte Kommission eingesetzt, deren Aufgabe es sein soll, Gebiete der Zusammenarbeit „von gegenseitigem Interesse“ zu präzisieren. Im Jahr 1974 hat die UN-Vollversammlung dem RGW erstmalig den Beobachterstatus gewährt. In diesem Zusammenhang wurde im Juni 1974 (Ratstagung in Sofia) die RGW-Satzung ein weiteres Mal geändert: Dadurch sind nicht nur neue Hauptorgane geschaffen worden (Komitees des Rats); die Gemeinschaft wurde darüber hinaus berechtigt, mit den Mitgliedsländern des RGW, mit anderen Staaten und mit anderen internationalen Organisationen Verträge abzuschließen und Beziehungen zu unterhalten. Im Juli 1975 wurde zwischen dem RGW und dem Irak ein Abkommen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unterzeichnet, das ebenfalls die Einsetzung einer Gemischten Kommission für die Zusammenarbeit vorsieht; über den sachlichen Vertragsinhalt wurden keine Einzelheiten bekanntgegeben. Im August 1975 folgte Mexiko dem Beispiel des Iraks, indem es die Zusammenarbeit mit dem RGW vertraglich regelte und institutionell absicherte (Gemischte Kommission für die Zusammenarbeit). Jamaika, Guayana, Argentinien und Kolumbien haben ebenfalls in den letzten Jahren ihr Interesse an vertraglichen Beziehungen zum RGW erklärt; Jamaika und Guayana wären dann die ersten AKP-Länder, die über besondere Beziehungen zum RGW verfügten. Die Tendenzen zu einer „Vergemeinschaftung“ der Entwicklungshilfepolitik der RGW-Länder haben sich in letzter Zeit verstärkt. Die Internationale Investitionsbank der RGW-Länder hat einen gemeinsamen Entwicklungsfonds in Höhe von 1 Mrd. Transfer-Rubel eingerichtet. Seit 1974 existiert im RGW eine Ständige Kommission für die Koordinierung der Technischen Hilfe, die einen „Kooperationsplan der RGW-Länder für die Gewährung der technischen und ökonomischen Hilfe an die Entwicklungsländer beim Bau von Industrie- und anderen Objekten“ ausgearbeitet habe; die Existenz dieser Kommission war im Westen bisher nicht bekannt. Seit Herbst 1973 bemüht sich der RGW um offizielle Kontakte zur EG. Diese Bemühungen sind sicherlich auch auf das Auslaufen der zweiseitigen Handelsverträge zwischen den einzelnen EG- und RGW-Ländern zurückzuführen: Seit Anfang 1975 existiert im Handel zwischen diesen Ländern ein vertragsloser Zustand, d. h. auf Seiten der EWG kommen sog. autonome handelspolitische Maßnahmen zur Anwendung; mit anderen Worten: Die RGW-Länder haben gegenwärtig keinerlei Einfluß auf die Konditionen, zu denen dieser Handel abgewickelt wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, fanden im Februar 1975 erste Gespräche zwischen beiden Gemeinschaften auf der Ebene hoher Beamter statt. Ein Jahr später (Februar 1976) unterbreitete der RGW einen Entwurf (Präambel und 15 Artikel) für ein „Abkommen zwischen dem RGW und der EWG über die Grundlagen der gegenseitigen Beziehungen“. Im November 1976 reagierte die EG mit einem eigenen Abkommensentwurf (Präambel und 7 Artikel). Beide Entwürfe sind Grundlagen der gegenwärtig geführten Vertragsverhandlungen. Eine Übereinkunft wird möglicherweise noch längere Zeit auf sich warten lassen, weil beide Abkommensentwürfe nicht „integrationsneutral“ sind: Der RGW-Entwurf sieht u. a. auch Handelsverträge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten beider Gemeinschaften vor; das wäre jedoch für die EG, da die handelspolitischen Kompetenzen ganz bei den Gemeinschaftsorganen liegen, ein integrationspolitischer Status quo minus. Der EG-Entwurf, in dem nur von Arbeitsbeziehungen zwischen beiden Gemeinschaften gesprochen wird, negiert damit jede handelspolitische Vollmacht des RGW, obwohl dieser nach der letzten Satzungsänderung formal über ein solches Mandat verfügt; unbekannt ist bisher allerdings der materielle Inhalt dieses Gemeinschaftsmandats. II. Integrationspolitische Bedeutung der Niveau- und Strukturunterschiede im RGW Die Grundprobleme der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW und der „Wirtschafts- und Währungsunion“ der EG sind — trotz aller systembedingten Unterschiede im Detail — nahezu identisch: In beiden Fällen geht es um eine Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken unter der notwendigen Bedingung einer gleichmäßigen Verteilung der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Daraus leitet sich die Frage ab, ob eine solche wirtschaftspolitische Abstimmung („Harmonisierung“) unter Wahrung nationalstaatlicher Autonomie zu erreichen ist oder der Übertragung eines Mindestmaßes nationalstaatlicher Kompetenzen auf gemeinschaftliche („supranationale“) Organe bedarf. Eng verknüpft damit ist das Problem, ob und wieweit eine Angleichung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums, d. h. eine gewisse Übereinstim[S. 878]mung im ordnungspolitisch-institutionellen Bereich der beteiligten Volkswirtschaften, herbeigeführt werden muß; dieses Problem ist im RGW-Raum gerade im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformen in den einzelnen Mitgliedsstaaten von großer aktueller Bedeutung. Die für die Integration unerläßliche wirtschaftspolitische Abstimmung hat die allmähliche Angleichung der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung. Eine solche Interessenangleichung ist im RGW bislang — trotz gemeinsamer Parteiideologie und prinzipieller Übereinstimmung der Gesellschaftsordnungen — ausgeblieben. Die wichtigste Ursache sind die gravierenden Niveau- und Strukturunterschiede. Das ökonomische Leistungspotential ist im RGW sehr ungleichmäßig verteilt. Allein die UdSSR produziert 65 bis 70 v. H. des (geschätzten) Sozialprodukts der Gemeinschaft. Dies ist nicht nur Grundlage der gegenwärtigen ökonomischen und politischen Vormachtstellung der Sowjetunion, es ist gleichzeitig unveränderliches Merkmal für die Zukunft des RGW: Fortschritte in der Zusammenarbeit werden zur Stärkung der sowjetischen Vorherrschaft beitragen, und zwar unabhängig vom politischen Willen der jeweiligen sowjetischen Führung. Nach der absoluten Höhe des Sozialprodukts ist die DDR hinter der UdSSR und Polen die drittgrößte Volkswirtschaft im RGW. Gemessen am Produkt je Einwohner bzw. je Erwerbstätigen steht sie an der Spitze der Rangfolge der RGW-Länder, sie dürfte den Durchschnitt — ebenso wie beim Lebensstandard — um rd. 50 v. H. übertreffen. Die UdSSR, die führende politische Macht der Gemeinschaft, gehört dagegen zu den schwächer entwickelten Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich fast aller ökonomischen Kennziffern: Produktivität und Lebensstandard, Wirtschaftsstruktur und Außenhandelsintensität. Aus diesen Differenzen resultieren vor allem stark divergierende nationalstaatliche Wachstumsziele. Hinzu kommen Unterschiede in den Produktions- und Konsumgewohnheiten der Menschen sowie ihrer psychologischen Einstellung zu wirtschaftlichen Problemen, ein Tatbestand, dessen integrationspolitische Bedeutung auch in der EG im Zusammenhang mit der angestrebten Wirtschafts- und Währungsunion erkannt worden ist. Ein bedeutsames Strukturproblem des RGW ist ferner die unterschiedliche Außenhandelsverflechtung der Mitglieder. Die kleineren Volkswirtschaften weisen eine — relativ hohe — Verflechtungsquote auf (Exporte in v. H. des Nationalprodukts), die gegenwärtig zwischen 45 (Ungarn) und 25 (DDR) schwankt; diese Länder müssen der Außenwirtschaft im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik eine entsprechend große Beachtung schenken. Im Falle der UdSSR beträgt diese Quote nur rund 8 v. H., und die Sowjetunion ist — ebenso wie die USA — aufgrund dieser geringen Verflechtung mit dem Ausland eher in der Lage, wirtschaftspolitische Maßnahmen unter Mißachtung ihrer außenwirtschaftlichen Konsequenzen durchzuführen. Ein Abbau der für die Integration negativen Struktureinflüsse — in der Sprache des Komplexprogramms wird dies als die „schrittweise Annäherung und Angleichung der wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus“ der Mitgliedsländer bezeichnet — ist nur auf dem Wege einer entsprechenden Wachstumsdifferenzierung innerhalb des RGW-Raumes zu erreichen. Für das laufende Planjahrfünft haben die europäischen Mitgliedsstaaten des RGW folgende Wachstumsraten geplant (Zunahme des Nationalprodukts je Einwohner im Jahresdurchschnitt in v. H.): Aus diesen Planzielen folgt, daß — Planerfüllung unterstellt — der Einkommensabstand zwischen der DDR auf der einen Seite sowie Ungarn, der ČSSR und vor allem der UdSSR auf der anderen Seite bis 1980 größer werden wird, während es Polen und Bulgarien gelingen könnte, diesen Abstand mehr oder weniger zu verringern; die zukünftige Entwicklung in Rumänien ist bisher insofern schwer zu beurteilen, als es ungewiß ist, wie dieses Land mit den Folgen der schweren Erdbebenkatastrophe des Jahres 1977 fertig werden wird. Unter diesen Bedingungen dürfte das Ziel einer stärkeren Anpassung der Produktivitäts- und Einkommenunterschiede in der laufenden Planperiode kaum zu erreichen sein, so daß ein gravierendes Hemmnis für eine engere Verflechtung der RGW- Volkswirtschaften bestehenbleibt. III. Ziele und Methoden der Integration Die strukturellen Unterschiede und die damit zusammenhängenden Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern tragen einen langfristigen Charakter. Um die ökonomische Kooperation im RGW unter diesen Voraussetzungen überhaupt voranbringen zu können, mußten die Integrationsziele so formuliert werden, daß sie von allen Mitgliedern akzeptiert werden konnten. Das Komplexprogramm ist deshalb keine Richtschnur für konkretes wirtschaftspolitisches Handeln; [S. 879]es ist vielmehr eine Absichtserklärung über die „Marschrichtung“, in der eine Interessenangleichung herbeigeführt werden soll. Das strategische Endziel der „sozialistischen Integration“ ist im Komplexprogramm aus diesem Grunde möglicherweise nicht definiert worden. Die Integration selbst wird nur vage als ein von den kommunistischen Parteien und Regierungen der Mitgliedsstaaten „bewußt und planmäßig gestalteter Prozeß der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschrieben. Im Zuge dieses Prozesses soll zwar eine Reihe von ökonomischen, politischen und ideologischen Einzelzielen verwirklicht werden (u. a. beschleunigtes Wirtschaftswachstum, höherer Lebensstandard, erhöhte Verteidigungskraft, höherer und stabilerer Intrablockhandel). Ihre zeitliche und sachliche Priorität ist jedoch nach wie vor interpretationsbedürftig. Zum Hauptziel der Gemeinschaft für die kommenden 15–20 Jahre ist die schrittweise Annäherung und Angleichung des sozioökonomischen Leistungsniveaus der beteiligten Staaten erklärt worden. Darüber, welche der im RGW zusammengeschlossenen Volkswirtschaften unterentwickelt sind und demzufolge Entwicklungshilfe von ihren Partnern beanspruchen dürfen, wird — die Mongolei ausgenommen — ebensowenig gesagt wie darüber, wer für diese Hilfe aufzukommen hat, in welcher Höhe und in welcher Form. Im Abschlußkommuniqué der 32. Ratstagung 1978 wird in diesem Zusammenhang neben der Mongolei auch Kuba genannt - Staaten, denen „bei der beschleunigten Entwicklung und Erhöhung der Effektivität ihrer Wirtschaft Hilfe und Unterstützung“ zu erweisen sei; in Zukunft dürfte auch Vietnam auf dieser Liste der hilfsbedürftigen Mitgliedsstaaten erscheinen. Als „Hauptmethode der Organisation der Zusammenarbeit und Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung“ wird im Komplexprogramm die Koordinierung der Pläne bestätigt. Sie beeinträchtigt bisher nicht die nationalstaatliche Souveränität. Die Mitgliedsländer sollen die mittel- und vor allem langfristig wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen untereinander abstimmen, einmal im Bereich der Strukturpolitik sowie der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, zum anderen auf dem Gebiet der Spezialisierung und Kooperation der Industrieproduktion. Die Unabhängigkeit der nationalen Regierungen ist allein dadurch ausreichend gewahrt, daß sich an der Koordinierung bestimmter Sachbereiche nur die jeweils „interessierten“ Mitglieder zu beteiligen brauchen, d. h. die wirtschaftspolitische Abstimmung kann sowohl zwei- als auch mehrseitiger Natur sein. Eine neue, im Komplexprogramm genannte Form der wirtschaftlichen Verflechtung ist die gemeinsame Planung einzelner Industriezweige und Produktionsarten. Im Sinne einer maximalen Sicherung nationalstaatlicher Kompetenzen wird diese Form der zukünftigen Zusammenarbeit in dreifacher Weise eingeschränkt: a) Es sollen sich daran nur die jeweils „interessierten“ Länder beteiligen, b) der selbständige Charakter der „inneren Planung“ muß erhalten bleiben und c) die entsprechenden Produktionsanlagen und -ressourcen bleiben im nationalen Eigentum. In kleineren Bereichen ist es schon zu gemeinsamem Handeln gekommen. So hat die DDR mit der UdSSR Ende 1973 eine sog. Internationale Wirtschaftsorganisation „Assofoto“ gegründet (s. Übersicht auf S. 883). Geschäftsbereich dieses Konzerns: Gemeinsame Planung der Forschung und Entwicklung, der Produktion und des Handels fototechnischer und magnetischer Materialien für Informationsaufzeichnung. Auch an weiteren Organisationen hat sich die DDR beteiligt (Interatominstrument, Interatomenergo, Intertextilmasch). Es hat den Anschein, als ob mit diesen Experimenten demonstriert werden soll, daß es heute im RGW gemeinsam zu planende Integrationsprojekte gibt und gemeinschaftliches Vorgehen zum Vorteil für alle wird („Politik der kleinen Schritte“). Darüber hinaus verpflichteten sich die RGW-Länder zu gegenseitigen Konsultationen -der am wenigsten intensiven Integrationsmethode - in allen Grundfragen der Wirtschaftspolitik sowie der nationalstaatlichen Wirtschaftsreformen. IV. Organisation und Willensbildung Die Hauptprinzipien des RGW, wie sie in der Ratssatzung aus dem Jahre 1962 niedergelegt sind, wurden im Komplexprogramm bestätigt: „Die sozialistische ökonomische Integration erfolgt auf der Grundlage der völligen Freiwilligkeit und ist nicht mit der Schaffung übernationaler Organe verbunden …“ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Gemeinschaft unterscheidet die folgenden Hauptorgane (s. Graphik): Ratstagung: Sie setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen, die von den nationalen Regierungen entsandt werden. Sie ist das oberste Organ des RGW. Exekutivkomitee: Die stellvertretenden Regierungschefs bilden das wichtigste Vollzugsorgan, das die Aufsicht über alle nachgeordneten Organe ausübt. Ständige Kommissionen: Es gibt gegenwärtig 22 Kommissionen, entweder als Branchenkommissionen (z. B. für chemische Industrie) oder mit allgemeinem Aufgabenbereich (z. B. für Außenhandel). Sie werden aus Vertretern der Mitgliedsländer, angeführt vom zuständigen Ressortminister, gebildet. Ihre Funktion: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in ihrem Bereich. Der Minister des Landes, in [S. 880]dem die Ständige Kommission ihren Amtssitz hat, ist ihr Vorsitzender. In Moskau haben — neben allen anderen Hauptorganen — insgesamt 9 Kommissionen ihren ständigen Sitz: Elektroenergie, Schwarzmetallurgie, Außenhandel, Post- und Fernmeldewesen, Ausnutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken, Statistik, Valuta- und Finanzfragen, Zivilluftfahrt sowie Gesundheitswesen; alle Ständigen Kommissionen allgemeineren Charakters befinden sich somit in der sowjetischen Hauptstadt. Von den übrigen Kommissionen haben 3 ihren Sitz in Berlin (Chemische Industrie, Bauwesen, Standardisierung), jeweils 2 in Warschau (Kohleindustrie, Transportwesen), Prag (Maschinenbau, Leichtindustrie), Sofia (Nahrungsmittelindustrie, Landwirtschaft), Budapest (Buntmetallurgie, Radiotechnische und elektronische Industrie) sowie je 1 in Bukarest (Öl- und Gasindustrie) und Ulan-Bator (Geologie). Komitee für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit: In diesem Komitee beraten die Planungschefs der Mitgliedsländer über Bereiche und Maßnahmen der Plankoordinierung. Komitee für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit: Organ der Länder-Ressortschefs für Wissenschaft und Technik zur Beratung und Abstimmung von Maßnahmen zur Koordinierung der Forschung. Komitee für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der materiell-technischen Versorgung: gegründet auf der 28. Ratstagung (18.–21. 6. 1974); es ist das jüngste Hauptorgan der Gemeinschaft, das sich aus den Leitern der staatlichen Ämter für die materiell-technische Versorgung (staatlicher Großhandel mit Produktionsgütern) zusammensetzt. Sekretariat: Ständiges Organ des RGW (1 Generalsekretär und etwa 650 Mitarbeiter), führt die Verwaltungsarbeiten für alle Haupt- und Nebenorgane durch. Der Sekretär ist der höchste Beamte des Rates und vertritt diesen bei internationalen Organisationen. Die Hauptorgane — das Sekretariat ausgenommen — besitzen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs lediglich das Recht, Empfehlungen in Sachen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen, um in der Praxis wirksam zu werden, von den souveränen Mitgliedsländern angenommen werden. Auf der 32. Ratstagung hat die UdSSR offensichtlich versucht, die Kompetenzen des Rates zu erweitern, und zwar in zwei Richtun[S. 881]gen: gemeinsame Planung und gemeinsame Politik gegenüber Drittländern; dieser Versuch scheiterte am Widerstand der übrigen Mitgliedsstaaten. Als einziges Hauptorgan ist das Sekretariat, das unter allen Ratsorganen am ehesten in der Lage wäre, Gemeinschaftsinteressen zu verfolgen, nicht zu Empfehlungen berechtigt; es erfüllt im Rahmen der Willensbildung innerhalb des RGW die Funktion eines Initiators. Die gleiche Rolle spielen die Neben- oder Hilfsorgane des Rates, wie z. B. die Ständige Beratung der Minister für Binnenhandel (insgesamt gibt es 7 solcher Beratungen) oder der Arbeitsgruppe für nationale und internationale Preisbildung. Diese Organisationsstruktur sichert den Mitgliedsländern ein Höchstmaß an Einflußnahme auf Gemeinschaftsebene zu. Noch wichtiger für die Dominanz der nationalen über die Gemeinschaftsinteressen ist allerdings die bestehende Form der Willensbildung: Alle Empfehlungen müssen einstimmig verabschiedet werden. Das Prinzip der Einstimmigkeit, die entscheidende Garantie der staatlichen Souveränität der Mitgliedsländer, ist ein Grundsatz der RGW-Verfassung. Seit 1967 gilt das Einstimmigkeitsprinzip nur für die jeweils „interessierten“ Mitglieder: Jedes Land, das in bezug auf eine geplante Maßnahme sein „Nicht-Interesse“ erklärt, kann seine Mitarbeit in diesem Falle zwar einstellen (Rumänien ist z. B. kein Mitglied von Interatominstrument), es kann aber nicht mehr, wie zuvor, das [S. 884]Zustandekommen einer mit dem Einverständnis der interessierten Länder empfohlenen Maßnahme verhindern. Dieses Prinzip gilt sowohl für die Sonderorganisationen der RGW-Länder, das heißt also: Einrichtungen der Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge, die in der Regel aus Zuschüssen der Mitgliedsstaaten finanziert werden, als auch für die Internationalen Wirtschaftsorganisationen, deren Gründung im Komplexprogramm vorgesehen ist (s. Übersichten). Letztere können die Form der Internationalen Wirtschaftsvereinigungen (IWV) oder diejenige von Gemeinsamen Betrieben (GB) annehmen. Seit der Verabschiedung des Komplexprogramms sind 7 IWV gegründet worden; sie sind juristische Personen des jeweiligen Sitzlandes, ihre Mitglieder sind Wirtschaftsorganisationen aus den Gründungsstaaten, die hinsichtlich ihres Vermögens und ihrer rechtlichen Stellung die volle Selbständigkeit behalten. Die Mehrzahl aller Entscheidungen — diese werden in den Satzungen einzeln aufgezählt — muß einstimmig gefaßt werden; alle übrigen Beschlüsse erfordern eine qualifizierte Mehrheit — wie bei der Internationalen Investitionsbank ist damit das Einstimmigkeitsprinzip zumindest in Randbereichen gemeinsamer Aktivitäten durchbrochen. Die IWV sollen — wenn auch erst nach einer Anlaufzeit — in der Regel Gewinne erzielen, und sie sollen die Zusammenarbeit der RGW-Staaten auf speziellen Märkten voran treiben. Sie sind allerdings noch keine „sozialistischen multinationalen Unternehmungen“; denn lediglich „Interatominstrument“ hat bisher damit begonnen (5 Jahre nach ihrer Gründung), ihre Aktivitäten multinational auszuweiten. Alle gemeinsamen Betriebe der RGW-Länder beruhen auf bilateralen Abkommen, d. h., sie stellen eine Form der Auslandsinvestition dar. Im RGW gibt es noch eine dritte Form der Internationalen Wirtschaftsorganisationen, die sog. Internationalen Wirtschafts-Gemeinschaften (IWG). Zu den bekanntesten IWG zählen „Petrobaltic“ (Koordinierung der gemeinsamen geologischen Erkundung des Ostseeraumes) und „Interwasserreinigung“ (Koordinierung aller Aktivitäten bei Altwasserreinigung und Wasseraufbereitung), an denen auch die DDR beteiligt ist. Die IWG selbst übt keine operative Wirtschaftstätigkeit aus; sie beschränkt sich im wesentlichen auf die Koordination der einzelnen nationalen Aktivitäten und benötigt deshalb weder eigene Rechtssubjektivität noch ein eigenes Exekutivorgan. Die IWG kommen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten zustande. V. Bereiche der Zusammenarbeit A. Intrablockhandel (IBH) Für den gegenseitigen Warenaustausch der RGW-[S. 885]Länder als dem wichtigsten Bereich der bisherigen Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft gelten nach wie vor 3 handelspolitische Grundsätze: bilateraler, zum großen Teil streng kontingentierter Tausch; zweiseitig ausgehandelte Vertragspreise und bilaterale Verrechnung. Auf dem Gebiet der Preisbildung gab es allerdings 1975 eine bedeutsame Veränderung: Zwar werden die Vertragspreise nach wie vor von den jeweiligen Partnern zweiseitig ausgehandelt, ausgehend von — wie es das Komplexprogramm formuliert hat — „der Basis der Weltmarktpreise, die vom schädlichen Einfluß konjunktureller Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt sind“. Die so vereinbarten Vertragspreise bleiben jedoch nicht mehr wie in den Jahren 1958–1974 über 5 Jahre unverändert. Sie unterliegen nach der neuen Formel einer alljährlichen Revision, und zwar auf der Grundlage der Weltmarktpreisentwicklung in den jeweils vorausgegangenen 5 Jahren („gleitender Fünfjahrsdurchschnitt“). Auf diese Weise hat sich die explosionsartige Preisentwicklung auf den Weltrohstoffmärkten seit 1973 auch auf die Austauschverhältnisse im IBH ausgewirkt; dadurch hat sich die Position derjenigen Länder, die über keine oder nur unzureichende Rohstoffquellen (DDR, ČSSR, Ungarn) verfügen, zugunsten der Rohstoffproduzenten (UdSSR und — mit Abstand — Polen sowie Rumänien) verschlechtert. Allerdings wird die Wirkung dieser Preisausschläge auf die RGW-Volkswirtschaften durch das Prinzip der gleitenden Durchschnitte erheblich gebremst. So erhöhte sich z. B. der Preis für sowjetisches Erdöl (einschl. Erdölprodukte) im IBH von 18 Transfer-Rubel je Tonne (1974) auf voraussichtlich 54 Transfer-Rubel im Jahre 1978, also eine Verdreifachung innerhalb von 4 Jahren. Dieser Preis liegt 1978 aber immer noch um mehr als ein Drittel unter dem vergleichbaren Verkaufspreis der Opec-Länder. Insgesamt haben sich die sowjetischen Terms of Trade aufgrund der neuen Preisbildungsregel von 1974 = 100 auf 1977 = 113,5 v. H. verbessert. Die kleineren RGW-Länder waren nicht in der Lage, die höhere Rohstoffrechnung der UdSSR sofort zu bezahlen: Sie mußten in den Jahren 1975–1977 gegenüber der UdSSR einen Einfuhrüberschuß von 2,9 Mrd. Transfer-Rubel in Kauf nehmen; mit 1,4 Mrd. Transfer-Rubel entfiel auf die DDR der größte Einzelbetrag. Die DDR muß auf der einen Seite — so Ministerpräsident Stoph auf der 32. Ratstagung — über 60 v. FI. ihres gesamtwirtschaftlichen Rohstoffverbrauchs durch Importe decken; wichtigster Lieferant war und bleibt die UdSSR. Sie ist innerhalb der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf der anderen Seite das Land mit dem höchsten wirtschaftlichen Leistungsniveau. Diese beiden Faktoren haben — unabhängig von politischen Überlegungen — zu einer relativ starken Beteiligung der DDR-Wirtschaft am IBH geführt. Mit einem Anteil von 15. v. H. am IBH (1977) ist die DDR hinter der UdSSR (35 v. H.) die zweitgrößte Handelsmacht der Gemeinschaft; jede fünfte im IBH exportierte Maschine stammt aus der DDR (1960 war es noch jede dritte). Aus ihrer Rolle als überragender Investitionsgüterlieferant resultiert auch die überdurchschnittliche Handelsverflechtung der DDR im RGW: Knapp 70 v. H. ihres gesamten Außenhandels (1977) werden mit den RGW-Partnern abgewickelt; allein auf die UdSSR entfällt ein Anteil von einem Drittel. Hierin zeigt sich allerdings — neben einer gewissen Abhängigkeit von der Wirtschaftslage der UdSSR — ein wichtiger Nachteil für die DDR: Ihre Partner befinden sich — die ČSSR ausgenommen — auf einer Entwicklungsstufe, die der technologisch in vielen Fällen überlegenen DDR kaum ausreichend Möglichkeiten bietet, die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung verstärkt zu nutzen. Eine nachhaltige Intensivierung des IBH, zu erreichen über eine Konzentration der Exportindustrie in allen Partnerländern einschl. der DDR, ist die notwendige Voraussetzung für die Nutzung aller Vorteile aus der Integration. Dazu müßte die Plankoordinierung, wie ursprünglich beabsichtigt, zu einer weitreichenden Abstimmung der nationalstaatlichen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Investitionspolitik, führen. Wichtigstes Instrument einer solchen Abstimmung wären ökonomisch begründete Wechselkurse, die bis heute im RGW fehlen - alle RGW-Währungen sind reine Binnenwährungen. Die Einführung einheitlicher Wechselkurse ist im Komplexprogramm — wenn überhaupt — erst für die 80er Jahre vorgesehen. Aus diesem Grunde wird die Koordinierung der Pläne ihren bilateralen Charakter beibehalten und sich hauptsächlich auf den gegenseitigen Handelsverkehr beschränken. B. Produktionsspezialisierung und -kooperation Eine Intensivierung des Handels zwischen der DDR und den übrigen RGW-Ländern setzt steigende Exporte dieser Handelspartner voraus. Dies könnte u. a. durch Kooperationsbeziehungen erreicht werden. Die bisher im RGW abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen erstrecken sich in erster Linie auf Spezialisierungsabkommen. Bisher wurde zwar die Produktion einer Vielzahl von Maschinen- und Anlagetypen spezialisiert (bis 1976: 5.000). Hierbei handelt es sich jedoch überwiegend um bilaterale Abkommen, in denen die überlieferten Produktionsschwerpunkte zementiert werden. Die Industrie der DDR konzentrierte sich in erster Linie auf die Produktion von Präzisionsgeräten der Feinmechanik/Optik, elektrotechnische Ausrüstungen, Ausrüstungen für chemische, zement- und metallverarbeitende Fabriken. Hebe- und Transportausrüstungen sowie Schiffe und Schienenfahrzeuge. Eines der bisher größten bilateralen Kooperations[S. 886]projekte hat die DDR mit der ČSSR vereinbart: Auf dem Sektor der Petrochemie soll im 1.~Abschnitt eine Äthylenfabrik in Böhlen errichtet werden. Sie soll über eine Rohrleitung Chemiebetriebe in der ČSSR (Zaluzi und Nerotovice) mit Äthylen (jährlich 150.000~t) und Propylen beliefern. Etwa die Hälfte des verarbeiteten Rohstoffs soll in die DDR reexportiert und hier zu Kunststoffen verarbeitet werden. Nach Errichtung einer Äthylenfabrik in der ČSSR soll in der 2. Etappe der Vereinbarung die Lohnveredelung von der DDR übernommen werden. Die wirtschaftliche Bedeutung der Spezialisierungs- und Kooperationsbeziehungen innerhalb des RGW ist nicht genau auszumachen. So betrug der Spezialisierungsanteil an den Exporten der DDR in den RGW im Jahre 1974 17 v. H., verglichen mit 1 v. H. im Jahre 1970; die vergleichbaren Quoten an den Lieferungen der DDR in die UdSSR beliefen sich auf 27 v. H. bzw. 0,7 v. H. Aus diesen Zahlen lassen sich zwei Schlußfolgerungen ziehen: 80 v. H. der Exporte der DDR von spezialisierten Produkten gingen allein in die UdSSR. Diese Exporte haben sich zwischen 1970 und 1974 auf das über 50fache erhöht — die gesamten DDR-Lieferungen auf den sowjetischen Markt vergrößerten sich in dieser Zeit nur um 36 v. H. so daß in der Mehrzahl aller Fälle die zuvor traditionellen Ausfuhrgüter der DDR seitdem teilweise unter die Spezialisierungsabkommen subsumiert worden sind. Der Handel mit spezialisierten Erzeugnissen soll auch in Zukunft schneller zunehmen als der IBH insgesamt. Zwei Faktoren erschweren im RGW eine Intensivierung der Kooperation: 1. Da die Währungen der RGW-Länder reine Binnenwährungen sind, d. h. also keine für den Außenhandel relevanten Wechselkurse existieren, sind Aufwand und Nutzen von Kooperationsvereinbarungen schwer meßbar. 2. Die Interessenlage der Länder ist unterschiedlich. Die UdSSR verfügt über einen großen Binnenmarkt; sie kann in vielen Bereichen die Großserienproduktion allein schon für den Inlandsverbrauch aufnehmen. Außerdem sind die weniger entwickelten RGW-Länder — vor allem aber Rumänien — zunächst noch an einem breiten Ausbau ihrer Industrie interessiert und möchten sich daher erst in einem späteren Entwicklungsstadium spezialisieren. C. Kapitalmarkt Angesichts der fehlenden Währungskonvertibilität gibt es im RGW keinen funktionsfähigen übernationalen Kapitalmarkt. Die Internationale Investitionsbank (Grundkapital: 1,07 Mrd. Transfer-Rubel, darunter 30 v. H. in frei konvertierbarer Währung oder Gold; eingezahltes Kapital zum Ende 1977: 374 Mill. Transfer-Rubel) kann diese Funktion nur in beschränktem Maß wahrnehmen. Die Bank hat 1977 Kredite über eine Summe von 826 Mill. Transfer-Rubel vergeben, der Umfang der in den 7 Jahren ihrer Tätigkeit gewährten Kredite erhöhte sich damit auf über 2 Mrd. Transfer-Rubel. Der Großteil dieser IIB-Kredite kam dem Bau der Erdgaspipeline von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze zugute (vgl. unten); zur Finanzierung dieses gemeinsamen Projektes der RGW-Länder hat die IIB auch Kredite auf westlichen Märkten aufgenommen (insgesamt bis Ende 1977 2,5 Mrd. US-Dollar). Die DDR, die am Bankkapital mit 16, 5 v. H. beteiligt ist, gehört bislang zu den Nettokreditgebern. Im RGW überwiegen bisher güterwirtschaftliche Formen der Investitionsfinanzierung. Zum Beispiel beteiligten sich die meisten Mitgliedsländer durch Investitionsgüterlieferungen an der Errichtung von Betrieben und an der Erschließung von Rohstoffquellen auf dem Territorium der Sowjetunion. Dies geschieht im Rahmen des auf der 29. Ratstagung 1978 verabschiedeten „abgestimmten Plans multilateraler Integrationsmaßnahmen“. Danach beteiligt sich die DDR u. a. an der Erschließung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten, am Bau eines Zellstoffwerkes (Ust-Ilimsk), eines Asbestkombinats (Kijembajew) und einer Erdgasleitung (von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze über eine Länge von 2.750 km); die Gas-Pipeline ist das größte Gemeinschaftsprojekt, an dem sie sich — ebenso wie die übrigen RGW-Staaten — nicht nur durch Warenkredite, sondern auch durch die Bereitstellung von Baukolonnen beteiligt. Für diese Projekte werden von der DDR im Zeitraum 1976–1980 insgesamt 8 Mrd. Mark bereitgestellt. Die Bezahlung der Lieferungen und der Zinsen für die gewährten Kredite (im allgemeinen gilt ein Zinssatz von 2 v. H.) soll aus der Produktion der neuen Betriebe erfolgen. Im Komplexprogramm ist für den RGW eine neue Form des Kapitaltransfers vorgesehen: Interessierte Länder können „… gemeinsame Betriebe bilden, die über eigenes Vermögen verfügen, Subjekte des Zivilrechts sind, auf der Grundlage der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und für die übernommenen Verpflichtungen mit ihrem Vermögen voll haftbar sind“. Als unmittelbare und bisher im RGW-Bereich einzige Realisierung dieser Bestimmung wird in Polen (in der Nähe von Kattowitz) von der DDR und Polen ein gemeinsamer Betrieb errichtet. Es handelt sich um eine Baumwollspinnerei, die Mitte 1975 mit einer Kapazität von 12.500 t Baumwollgarn und 2.100 Beschäftigten in Betrieb genommen wurde. Die Kapitalanteile sind entsprechend den erbrachten Leistungen zu je 50 v. H. auf die beiden Länder aufgeteilt, und der Betrieb stellt ein „gemeinsames“ Eigentum dar, d. h., die Kapitalanteile sind nicht veräußerlich an Drittländer. Oberstes Betriebsorgan [S. 887]ist der Verwaltungsrat, bestehend aus 4~Vertretern beider Länder, die vom jeweiligen Ministerium für Leichtindustrie entsandt und abberufen werden. Seine Beschlüsse müssen einstimmig getroffen werden. Diese Organisationsform (Direktinvestition) kann als geeignetes Instrument zur Überwindung von Disproportionen im Arbeits- und Kapitalbedarf bei gleichzeitiger Wahrung des Mitspracherechts der Beteiligten angesehen werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Modell bewährt und damit als Beispiel für die Gründung weiterer Unternehmen dieser Art fungieren kann. II. Weiterentwicklung des RGW Die gegenwärtigen Wachstumsbedingungen drängen die RGW-Länder - mehr oder weniger intensiv-, die Zusammenarbeit in der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft voranzutreiben. Das wichtigste Hindernis für eine stärkere wirtschaftliche Verflechtung im RGW sind die bestehenden schwerwiegenden Strukturdisparitäten ( = Produktivitäts- und Wohlstandsgefälle). Sie bewirken vor allem, daß die Plankoordinierung, die Hauptmethode der Zusammenarbeit, auf den bilateralen Warenaustausch beschränkt bleibt; daß es kein einheitliches Interesse der Mitgliedsländer gibt, neuartige Mechanismen der Zusammenarbeit (z. B. Konvertibilität der Währungen) zu entwickeln; daß von Wirtschaft zu Wirtschaft z. T. weitreichende Unterschiede im Lenkungssystem der Außenwirtschaft bestehen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Zukunft des RGW ungewiß. Eine unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwar denkbare, politisch jedoch gegenwärtig kaum realisierbare Entwicklung wäre eine regionale Teilintegration: Die wirtschaftlichen Voraussetzungen (Wirtschaftsstruktur, Größe des Binnenmarktes, Ausstattung mit natürlichen Rohstoffen, Arbeitsmarktlage, Wirtschaftsgeschichte usw.) würden es sinnvoll erscheinen lassen, daß sich die DDR, die ČSSR, Polen und Ungarn wirtschaftlich enger zusammenschließen, um die Vorteile der Integration voll zu nutzen. Ein solcher Zusammenschluß würde es diesen 4 nationalen Wirtschaftssystemen ermöglichen, eine weitgehend abgestimmte Wirtschaftspolitik (Wirtschaftsplanung) zu betreiben - einschließlich einer gemeinschaftlichen Handelspolitik gegenüber Drittländern. Abgesehen von den politischen Implikationen würde dies von den betroffenen Staaten eine Reihe komplizierter Entscheidungen erfordern. Ein Beispiel für die Probleme, die bei einer überstaatlichen Abstimmung der Wirtschaftspolitik auftreten, ist das gescheiterte Abkommen zwischen der DDR und Polen aus dem Jahre 1972 über den freien Reiseverkehr zwischen beiden Industriestaaten. Ein anderer, realistischerer Weg in die Zukunft ist die sektorale Teilintegration im RGW: Die „interessierten“ Mitgliedsländer könnten die gemeinsame Planung auf einer wachsenden Anzahl ausgewählter Sektoren in Angriff nehmen. Als Organisationsformen für diese sektoral abgestimmte Investitions-, Produktions- und Absatzpolitik bieten sich entweder gemeinsame Betriebe oder die internationalen Wirtschaftsvereinigungen an. Als ein weiteres Beispiel für eine Entwicklung in die hier skizzierte Richtung können die sog. langfristigen Zielprogramme (LZP) angesehen werden, deren Ausarbeitung auf der 30. Ratstagung (1976) beschlossen worden ist. Im Rahmen der LZP sollen in ausgewählten Wirtschaftsbereichen langfristige Bedarfsprognosen ausgearbeitet und, darauf aufbauend, gemeinsame Maßnahmen zur Bedarfsdeckung angenommen werden. Auf der 32. Ratstagung (1978) sind 3 LZP gebilligt worden, die bis 1990 reichen, und zwar auf den Sektoren: Energie- und Rohstoffwirtschaft, Landwirtschaft und Nahrungsmittel sowie Maschinenbau. Allerdings wurde eine Einigung bisher erst „bei einer Reihe von konzeptionellen Fragen und prinzipiellen Möglichkeiten“ (Stoph) erzielt. Die Verpflichtungen und Rechte der einzelnen RGW-Staaten sollen im Detail erst in den kommenden Jahren ausgehandelt werden, um dann einen Bestandteil der bilateralen Plankoordinierung für 1981–1985 zu bilden. Als Konsequenz einer solchen Entwicklung könnte sich ein immer dichter werdendes Netz von Produktionsverflechtungen zwischen den Mitgliedsstaaten herausbilden, das die gesamte Zusammenarbeit innerhalb des RGW auf eine qualitativ höhere Ebene stellen würde. Die internationale Wirtschaftsintegration ist — unter welchen Systembedingungen sie sich auch vollziehen mag — in erster Linie immer auch ein politischer Akt. Die Bereitschaft der Politiker, das nicht unerhebliche Risiko dieser Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf sich zu nehmen, muß dabei nicht nur zu Beginn des Integrationsprozesses — der in seinen Auswirkungen nach wie vor ungewiß bleibt — gegeben sein. Auch die Überwindung der zahlreichen Schwierigkeiten, die im Verlaufe dieses Prozesses auftreten, ist nur möglich — die Geschichte der westeuropäischen Integration bietet in diesem Zusammenhang eine Fülle von Beispielen —, wenn ein entsprechender gemeinsamer politischer Wille bei allen Beteiligten vorhanden ist. Die Haltung der RGW-Staaten in der Konvertibilitätsfrage zeigt jedoch, daß es im RGW noch immer an dem erforderlichen politischen Integrationswillen fehlt. Währungskonvertibilität bedeutet die Bereitschaft der betroffenen Regierungen zur teilweisen Aufgabe nationalstaatlicher wirtschaftspolitischer Kompetenzen. Zu einem solchen Souveränitätsverzicht sind die RGW-Staaten offensichtlich bisher nicht bereit. Dies ist inso[S. 888]fern verständlich, als die Regierungen im Rahmen der sozialistischen Wirtschaftssysteme — anders als in Westeuropa — für die Wirtschaftsentwicklung in ihren Ländern voll verantwortlich sind und allein aus diesem Grunde im Zweifelsfall nicht geneigt sein dürften, ihre Kontrollkompetenzen auch nur in Teilbereichen auf Gemeinschaftsorgane zu übertragen. Heinrich Machowski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 876–888 Rat des Stadtbezirks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN)

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1979) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR. Polen, Rumänien, UdSSR und…

DDR A-Z 1979

Information (1979)

Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum richtigen Zeitpunkt vorliegen. Wissenschaftliche Präzisierung erlangt der Begriff der I. vor allem im Rahmen der Kybernetik (I.-Theorie), zu deren Grundbegriffen er gerechnet werden muß. Darüber hinaus ist er auch für die L- und Dokumentationswissenschaft von Bedeutung. Im Leitungs- und Planungssystem der DDR nehmen vor allem sog. ökonomische I. eine besondere Stellung ein. Man unterscheidet hier entsprechend ihrer Funktion: Plan-I., Berichts-L, unterrichtende I. sowie Direktiv- oder Weisungs-I. Plan-I. beziehen sich auf die Leitung und Planung zukünftiger Prozesse (Prognose-I., I. der Fünfjahr- und Jahresvolkswirtschaftsplanung, I. der eigenverantwortlichen kurz-, mittel- und langfristigen Planung). Berichts-I. beziehen sich auf vergangene bzw. sich gegenwärtig vollziehende Prozesse (z. B. statistische I., Analysen, operative Berichterstattungen usf.). Unterrichtende I. bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Plan-I. Für die Leitung stellen sie ein brauchbares Hilfsmittel bei der Entscheidungsfindung dar. Direktiv- oder Weisungs-I. tragen sowohl für einzelne Leitungsbereiche (Betriebe, Kombinate, Industriezweige usf.) als auch für einzelne konkrete Prozesse verbindlichen Charakter. II. Informationstheorie (Nachrichtentheorie) Die I.-Theorie ist eine mathematische Theorie, die sich mit den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Übermittlung und Verarbeitung von I. befaßt. I. sind vor allem unter 4 Aspekten zu betrachten. Zu unterscheiden ist zwischen dem nachrichtentechnischen (syntaktischen), dem semantischen, dem pragmatischen und dem sigmatischen Aspekt. Der nachrichtentechnische Aspekt der I. ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger (Rezeptor) zu einem Regler bzw. einem Effektor (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne I.-Einheit als ein „bit“ bezeichnet. Ein „bit“ (von engl. binary digit: Binärstelle, Binärentscheidung, Binärziffer) ist das quantifizierte Maß für den I.-Gehalt. Der syntaktische Aspekt der I. bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, Signale, Zeichen bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte des Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der I.-Übertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein I.-Verlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die verschiedenen „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der I. aufgefaßt. Der pragmatische Aspekt der I. bezeichnet die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt der I. schließlich bezieht [S. 525]sich auf die Relationen zwischen Zeichen und dem, was diese bezeichnen. I. sind nur im Zusammenhang mit informationellen Kopplungen zwischen (kybernetischen) Systemen verständlich. Insofern kann die I. auch als ein Teilgebiet der Kybernetik angesehen werden, die als eine Theorie dynamischer selbstregulierender Systeme auch die mit solchen Systemen verbundenen informationellen Prozesse untersucht. Sowohl die I. als auch der I.-Begriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: so für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaften (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, elektronische Datenverarbeitung und Automation). In der DDR begann man sich seit Ende der 50er Jahre mit der I. bewußter als in der vorangegangenen Zeit auseinanderzusetzen (Kybernetik). Die I. hat seitdem auch hier für zahlreiche angewandte Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung erlangt. Seit 1963 wurden aufgrund der durch den VI. Parteitag der SED eingeleiteten Reformen in zunehmendem Maße auch Erkenntnisse der I. berücksichtigt, um Leitungs- und Entscheidungsprobleme sowohl in Betrieben, Kombinaten und Industriezweigen als auch im Partei- und Staatsapparat zu lösen. III. Informations- und Dokumentationswissenschaft Probleme des I.-Wesens und der Dokumentation haben in den letzten Jahren aus folgenden Gründen an Bedeutung zugenommen: 1. Mit dem sprunghaften quantitativen Ansteigen von Forschung und Entwicklung nimmt die Zahl der in den Dokumentationen enthaltenen I. entsprechend schnell zu. 2. Sowohl die Spezialisierung von Wissenschaftsdisziplinen und die damit verbundene Interdependenz von Wissenschaften als auch die Etablierung neuer Wissenschaftsdisziplinen und -zweige erhöht nicht nur das I.-Bedürfnis, sondern führt zu einer steigenden Zuwachsrate der Veröffentlichungen. 3. Die Internationalisierung der Wissenschaften macht Maßnahmen erforderlich, die die Zugänglichkeit von Dokumentationen erleichtern und das I.-Bedürfnis befriedigen. Die bisherigen traditionellen bibliothekarisch-bibliographischen Methoden und Mittel erwiesen sich als unzureichend, möglichst aktuelle, exakte, vollständige und gleichzeitig überschaubare I. zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung neuer Methoden für die Sammlung, Verarbeitung. Speicherung und Bereitstellung von I. wurde daher international als unbedingt notwendig erkannt, um die bestehenden Probleme zu lösen. In allen Industrieländern, gleich welcher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, setzten daher umfangreiche Aktivitäten im Hinblick auf eine möglichst effektive Lösung des I.-Problems ein. In der DDR wurde etwa ab 1966 zunächst die „Information und Dokumentation“ (ID.) als eine selbständige Disziplin entwickelt. Ziel dieser neuen Wissenschaft sollte es sein, nach modernsten Methoden eine Auswahl der Dokumentationen vorzunehmen und diese inhaltlich zu analysieren und zu klassifizieren. Die wachsende Bedeutung einer solchen Disziplin und die Anforderungen, die zunehmend an sie gestellt wurden, führten später zu umfangreichen Auseinandersetzungen um eine treffendere Begriffsbezeichnung und um einen genau abgegrenzten Untersuchungsgegenstand dieser Wissenschaft. 1968 wurde in der DDR der Begriff „Informations- und Dokumentationswissenschaft“ (IDw.) geprägt, der sich inzwischen gegenüber anderen Begriffsbezeichnungen durchgesetzt zu haben scheint. Die IDw. wird wie folgt definiert: Sie „ist eine Wissenschaftsdisziplin des Wissenschaftsgebietes Informationswissenschaft und damit eine klassengebundene Gesellschaftswissenschaft, deren Ziel in der Schaffung der wissenschaftlichen Grundlagen für die ständige Optimierung der Information und Dokumentation durch die kontinuierliche Bereitstellung von Erkenntnissen besteht: über das Wesen, die Erscheinungsformen, Beziehungen sowie Struktur- und Bewegungsgesetze dokumentatistischer Informationen und des Bedarfs an dokumentatistischen Informationen sowie seinen Analysemethoden; über die Möglichkeiten der ständigen Verbesserung der Methodik, Technik, Organisation, Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Propagierung der Information und Dokumentation; des Inhalts, der Methodik und Organisationsformen der Erziehung sowie Aus- und Weiterbildung von Informations- und Dokumentationskräften; der Zusammenarbeit der Informations- und Dokumentationseinrichtungen untereinander und mit Einrichtungen anderer Arbeitsgebiete der Fachinformation und über die Geschichte der Information und Dokumentation.“ Neben der IDw. wurde die Verwendung der Wissenschaftsbezeichnung „Informationswissenschaft“ (Iw.) sowie „Informatik“ diskutiert, die ebenfalls Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden haben. Der Untersuchungsgegenstand der Iw. ist die Fachinformation, d. h. alle mit der gesellschaftlichen Arbeit verbundenen I.-Prozesse sowie die Fach-I. im Sinne von Nachricht als Gegenstand dieses I.-Prozesses. Als Informatik kann dagegen eine Komplexwissenschaft bezeichnet werden, die u. a. die IDw. und die Iw. in sich vereint. Die Aufgaben der IDw. und damit auch jeglicher I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR sind in den Grundlinien bereits in der Zielfunktion entspre[S. 526]chend der Definition der IDw. enthalten. Dazu gehören insbesondere: Untersuchungen zur Gegenstandsbestimmung der IDw., Probleme der I.-Bedarfsermittlung, der I.-Speicherung, der I.-Verarbeitung, der I.-Recherche, der Thesaurusforschung, Kompatibilitätsprobleme, weiterhin Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der ID. sowie die Entwicklung und der Aufbau von I.-Systemen. Aktuelle Aufgaben auf dem Gebiet der ID. werden in den Plänen Wissenschaft und Technik als Bestandteile der Perspektiv- und Jahresplanung (Planung) berücksichtigt. Eine zentrale Stellung bei der Durchführung dieser Aufgaben nimmt das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) ein. Das ZIID wurde im Jahre 1963 — beeinflußt durch die mit dem VI. Parteitag eingeleitete Wirtschaftsreform — aufgrund eines Ministerratsbeschlusses sowie einer anschließenden Anordnung gegründet. Seine Vorgänger waren die Ende 1950 gegründete Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur (ZwL) sowie, nach deren Auflösung im Jahre 1957, das bereits 1955 ins Leben gerufene Institut für Dokumentation (IfD). Dem ZIID sind ca. 30 Zentrale Leitstellen für I. und Dokumentation (ZLID) bei zentralen Organen bzw. zentralen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet. Ihnen unterstehen wiederum ca. 150 Leitstellen für I. und Dokumentation (LID) in VVB, Kombinaten, Betrieben usw. Die LID haben neben der Durchführung eigenständiger Aufgaben anleitende und kontrollierende Funktionen gegenüber den in VEB-Instituten, Einrichtungen der Außenwirtschaft sowie des Binnenhandels und anderen Einrichtungen organisierten rd. 1000 I.-Stellen (IS). Organ der ZIID ist die Zeitschrift Informatik, früher ZIID-Zeitschrift (sie erschien 1977 im 24. Jahrgang). Besondere Auswirkungen auf die gegenwärtige und zukünftige I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR hat insbesondere das im Juli 1971 von der XXV.~Tagung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) angenommene Komplexprogramm. Hauptziel soll es sein, im Bereich des RGW ein internationales System für wissenschaftliche und technische I. bis 1975 zu schaffen. Dieses System soll auf der Kooperation der nationalen Systeme der noch zu entwickelnden internationalen I.-Teilsysteme (z. B. Zweige und spezielle I.-Arten) sowie auf der Tätigkeit des von den RGW-Ländern gegründeten „Internationalen Zentrums für wissenschaftliche und technische Information“ mit Sitz in Moskau basieren. Im Zusammenhang mit diesen Entwicklungsarbeiten gewinnt insbesondere ein geplantes I.-System, welches die Komplexe „Wissenschaft“, „Technik“ und „Ökonomie“ umfaßt, an Bedeutung. Grundlage hierfür sollen die zu entwickelnden nationalen „Volkswirtschaftlichen Informationssysteme“ <VIS>) der einzelnen RGW-Länder sein. Das IWT. Durch einen Ministerratsbeschluß im Jahr 1963 wurde in der DDR der Aufbau eines IWT festgelegt. Inzwischen ist das IWT das am weitesten entwickelte und durchorganisierte Teilsystem des VIS. Für das IWT sind weitere Subsysteme konzipiert worden, von denen einige bereits im Einsatz sind. Zu unterscheiden sind hierbei: IWT der Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige, der Kombinate und Betriebe sowie IWT ausgewählter Wissenschaftszweige. Als oberster Grundsatz gilt, daß das IWT — entsprechend den im Komplexprogramm festgelegten Entwicklungsaufgaben — als ein Bestandteil des im Aufbau befindlichen „Internationalen Systems für wissenschaftliche und technische Information“ (ISWTI) weiterzuentwickeln ist. Entsprechend der durchzusetzenden Rationalisierung der I.-Verarbeitungsprozesse ist der koordinierte Einsatz des „Einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik“ (ESER) und des „Einheitlichen Mikrofilmsystems“ (EMS) geplant. Die mit dem Einsatz der EDV verbundene zunehmende Konzentration und Zentralisation des IWT wird daher zur Herausbildung von sog. I.-Zentren führen. Zugleich soll das Netz der I.-Stellen weiter ausgebaut werden, so daß in allen Bereichen und Ebenen der Volkswirtschaft eine effektive Versorgung der Anwender mit I. unter Nutzung der zentral von den I.-Zentren herausgebrachten I.-Leistungen gewährleistet ist. Parallel zu der geplanten Entwicklung des ISWTI werden auch in der DDR „Zweigorientierte Informationszentren“ (ZIZ) bzw. „Quellenorientierte Informationszentren“ (QIZ) mit weitgehend automatisierten Recherche-Systemen aus- bzw. aufgebaut. Grundlage für den Aufbau der ZIZ sind Wirtschafts- und Wissenschaftszweige, wobei allgemein die ZIZ einen Wirtschaftszweig (Ministeriumsbereich) oder Wissenschaftszweig überdecken können. Dementsprechend sollen in allen Wirtschaftsbereichen der Volkswirtschaft der DDR (Industrie, Bauwesen, Verkehrswesen usw.) und für strukturbestimmende Wirtschaftszweige sowie für ausgewählte Wissenschaftszweige (wie Mathematik, Medizin usw.) ZIZ organisiert werden. Grundlage für den Aufbau der QIZ sind dagegen ausgewählte Arbeiten von I.-Quellen. Als Kriterium wird hervorgehoben, daß der „Informationsfonds“ der QIZ außer der I.-Versorgungsfunktion noch weitere Funktionen zu erfüllen hat, die sich aus juristischen, wirtschaftspolitischen und weiteren Gesichtspunkten ergeben. QIZ werden gegenwärtig für die I.-Quellen „Forschungs- und Entwicklungsberichte“, „Patente“, „Standardisierung“ und „Metrologie“ (Maß- und Gewichtskunde) entwickelt. Aufgaben der ZIZ und QIZ innerhalb des IWT sind u. a.: Koordinierung und Organisation der ihnen zugewiesenen I.-Quellen. Speicherung der „Informationsnachweise“ und Komplettierung des „Informa[S. 527]tionsfonds“ über den Datenaustausch, Durchführung von retrospektiven Recherchen und der selektiven I.-Verbreitung sowie die Durchsetzung der einheitlichen Entwicklung des IWT entsprechend den festgelegten Grundlinien. Subsysteme des IWT sind bereits im Einsatz, und zwar u. a. für die Außenwirtschaft, die Bauwirtschaft, die Seewirtschaft, den Maschinenbau, den Schiffsbau, die Medizin sowie die Chemie. Mit dem zunehmenden Übergang der automatisierten I.-Verarbeitung auf die ESER-Technik (Datenverarbeitung, Elektronische) seit etwa Mitte der 70er Jahre werden folgende Zielstellungen der LID und ZLID verwirklicht: Nutzung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen der 3. Generation (z. B. Robotron 21, EDVA des ESER, u. a. EDVA EC 1040), umfassende Nutzung von Programmiersystemen des VEB Kombinat Robotron, verstärkte Berücksichtigung der Mikrofilmtechnik, Durchsetzung einer dezentralen I.-Erfassung und einer zentralen maschinellen I.-Verarbeitung. Das ständig steigende I.-Aufkommen und die damit verbundenen umfangreichen Datenmengen sollen durch das vom VEB Kombinat Robotron entwickelte Programmiersystem AIDOS (Automatisiertes Informations- und Dokumentationssystem) bewältigt werden. AIDOS wird u. a. im IWT der DDR und im ISWTI der RGW-Länder eingesetzt. Es beinhaltet als Kernstück ein Datenbank-Betriebssystem, das in 2 Versionen zur Verfügung steht. Mit der Zielstellung des IX. Parteitages der SED (1976), „wissenschaftliche Ergebnisse von hohem Niveau“ bis 1980 bereitzustellen, sind vor allem auch der I.-Verarbeitung innerhalb des IWT zahlreiche Aufgaben gestellt worden. Die Hauptrichtungen der Entwicklung von Wissenschaft und Technik umfassen „volkswirtschaftliche Komplexe“ wie zum Beispiel die Volkswirtschaftsplanung und RGW- Zielprogramme, die Konzeption zur Entwicklung von Naturwissenschaft und Technik im Zeitraum bis 1990 für spezielle Bereiche sowie die Konzeption für die langfristige Entwicklung der naturwissenschaftlichen und mathematischen Grundlagenforschung bis 1990. Parallel zu diesen gestellten Aufgaben ist geplant, die Kooperation des Wissenschaftlichen Informationszentrums der Akademie der Wissenschaften der DDR mit dem Allunionsinstitut für wissenschaftliche und technische Information bei der Akademie der Wissenschaften der UdSSR (VINITI) zu intensivieren. IV. Informationssysteme (IS) in der Wirtschaft der DDR Durch den zentralistischen Aufbau des Staatsapparates und die Struktur des Leitungs- und Planungssystems in der DDR ist der I.-Bedarf der politischen Entscheidungsgremien von jeher größer als in vergleichbaren westlichen Industriestaaten gewesen. Mit Hilfe der EDV erhoffte man sich, ein leistungsfähiges IS entwickeln zu können, welches eine Schlüsselrolle im Planungssystem einnehmen sollte. A. Das volkswirtschaftliche Informationssystem (VIS) Bereits im November 1963 wurden mit einem Beschluß des Ministerrates „vorläufige“ Grundsätze über den Aufbau eines I.-Systems festgelegt. Es sollte im Zusammenhang mit leistungsfähigen Rechenanlagen die schnelle Übermittlung von Einzel- und Gesamtangaben für die Planung, für die operative Leitung, für die Kontrolle und Analyse des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses sicherstellen. Im Verlauf der weiteren Entwicklung, insbesondere ausgehend von den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED (1967), sind die Diskussionen um den Aufbau eines VIS intensiviert worden. Dabei galt u. a. eine erfolgreiche einheitliche Primärdatenerfassung als wesentliche Voraussetzung für ein funktionables VIS. Im Jahr 1969 beschloß der Ministerrat die „Grundsätze und Maßnahmen für die Gestaltung des VIS“. Darin wurde die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) beauftragt, für den Planungszeitraum 1971–1975 eine Entwicklungskonzeption vorzulegen. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) ist jedoch die Diskussion um den Aufbau eines VIS zunächst beendet worden. [S. 528]<B. Betriebliche Informationssysteme (IS)> Die Entwicklung derartiger IS wurde erstmals anläßlich des VII. Parteitages der SED 1967 gefordert. Ziel sollte es sein, „Integrierte Systeme der Automatisierten Informationsverarbeitung (ISAIV)“ zu entwickeln. Ein ISAIV wurde als ein organisatorisch-technisches Hilfsmittel zur Durchsetzung wirtschaftlicher Zielsetzungen im Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) bezeichnet. Als wichtige Hilfsmittel sollten EDVA sowie Verfahren der Operationsforschung zum Einsatz kommen. Im weiteren Verlauf kamen auch andere Formen und Bezeichnungen für betriebliche IS ins Gespräch, so das „Betriebliche Informationssystem (BIS)“ oder das „Integrierte Leitungs- und Informationssystem (ILIS)“. Im ILIS ist eine entwickelte Form der integrierten Datenverarbeitung gesehen worden, „in welcher Leitungssystem und IS eines bestimmten Leitungssystems zweckmäßig zusammengeschlossen und weitgehend automatisiert sind“. Seit dem VII. Parteitag der SED (1967) werden im Zuge einer verstärkten Adaption und Rezeption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse als neue Form eines IS sog. „Automatisierte Leitungssysteme (ALS)“ (auch: ASU = Abk. für awtomatisirowannaja sistema uprawlenija) in Anpassung an sowjetische Vorbilder für Betriebe entwickelt (Datenverarbeitung, Elektronische). Bei der Entwicklung von ALS sind die bereits im Zusammenhang mit den ISAIV gewonnenen Erfahrungen inzwischen berücksichtigt worden. Klaus Krakat Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 524–528 Infiltration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ingenieurbüros

Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum…

DDR A-Z 1979

Zivilprozeß (1979)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Z. ist durch das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen — Zivilprozeßordnung — (ZPO) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533), in Kraft befindlich ab 1. 1. 1976, geregelt. Die ZPO von 1975 löst die ZPO von 1877 ab, die in der DDR zusammen mit anderen reichsrechtlichen Verfahrensregelungen (Konkursordnung von 1877, Gerichtskostengesetz von 1878, Zwangsversteigerungsgesetz von 1897, Vergleichsordnung von 1935) bis 1975 grundsätzlich weitergegolten haben. Sie überwindet darüber hinaus den Zustand der im Bereich des Z. entstandenen Rechtszerplitterung durch Zusammenfassung des Rechtsstoffes in einer abschließenden Kodifikation. Diese Rechtszersplitterung war dadurch entstanden, daß auf der Basis der fortgeltenden ZPO von 1877 wegen der Veränderung der Gerichtsverfassung zusätzliche Sonderregelungen erlassen worden waren (wichtig vor allem die Angleichungs-VO vom 4. 10. 1952, GBl., S. 988). Auch andere Änderungen des Z.-Rechts erfolgten durch nicht in die ZPO eingearbeitete Sonderbestimmungen. Hinzu kam, daß die Verfahren in Arbeits- und Familiensachen [S. 1215]aus der ZPO ausgeklammert und durch eigene Verfahrensordnungen geregelt wurden (Arbeitsgerichtsordnung vom 29. 6. 1961, GBl. II, S. 271; Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966, GBl. II, S. 171); ebenso das Gerichtsvollzieherwesen (VO vom 4. 10. 1952, GBl., S. 993). Die Neukodifizierung des Z.-Rechts war seit 1958 vorgesehen. Ein von einer Kommission des Ministerrates zur Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches fertiggestellter erster Entwurf einer ZPO ist im Jahre 1970 Mitarbeitern der Gerichte, der Staaatsanwaltschaft, der Rechtsanwaltschaft und der rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten zur Diskussion zugänglich gemacht worden (Wünsche, Neue Justiz, 1970, Heft 6, S. 161 ff.). Eine Veröffentlichung des Entwurfs ist jedoch nicht erfolgt. Mit der ZPO von 1975 ist erneut eine allgemeine Verfahrensordnung für Verfahren der ordentlichen Gerichte in Zivil-, Familien- und Arbeitssachen geschaffen worden. Ihre Bestimmungen sind auch auf sonstige den Kammern oder Senaten für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht zur Entscheidung übertragene Angelegenheiten anzuwenden. Damit hat sich der Gesetzgeber für einen weiteren Begriff des Z. entschieden, dessen Anwendbarkeit nicht auf das materielle Zivilrecht beschränkt ist, sondern über dieses hinausgeht. Grundsätzlich keine Anwendung findet das Z.-Recht auf vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben und auf sämtliche Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Verträgen im Rahmen des Vertragssystems. Diese fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts mit eigenen Verfahrensregelungen. Ebenso gelten besondere Verfahrensbestimmungen für die Konflikt- und Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte), obwohl die bei ihnen anhängigen Verfahren z. T. in den Geltungsbereich des Z.-Rechts gehören (Zivil- oder Arbeitssachen). Die ZPO enthält 209 Paragraphen und ist in 7 Teile gegliedert: 1. Grundsätzliche Bestimmungen, 2. Verfahren vor dem Kreisgericht (einschließlich Vollstreckungsrecht), 3. Rechtsmittelverfahren, 4. Kassations- und Wiederaufnahmeverfahren, 5. Kosten des Verfahrens, 6. Rechtsverkehr mit anderen Staaten und 7. Übergangs- und Schlußbestimmungen. Wesentliche Abweichungen im Aufbau gegenüber der alten ZPO liegen in dem Verzicht auf die Voranstellung eines umfänglichen eigenen Teils mit allgemeinen Vorschriften, in der Einarbeitung der besonderen Bestimmungen für Familien- und Arbeitssachen, aber auch anderer besonderer Verfahrensarten, wie des Entmündigungs- und Aufgebotsverfahrens sowie des gesamten Vollstreckungsrechts in die Bestimmungen für das hierfür zuständige Kreisgericht, ferner in der Einarbeitung des Kostenrechts in die ZPO. Die Vereinfachung der Gliederung ist zum Teil dadurch möglich geworden, daß in Zivilsachen in erster Instanz grundsätzlich das Kreisgericht zuständig ist, sofern wegen der besonderen Bedeutung des Falles nicht das Bezirksgericht für zuständig erklärt wird. Die ZPO ist von der Offizialmaxime beherrscht; d. h. die Gerichte sind verpflichtet, die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen aufzuklären und wahrheitsgemäß festzustellen (§ 2). Dem dient auch ein Mitwirkungsrecht des Staatsanwalts an jedem Verfahren einschließlich der Befugnis, Rechtsmittel einzulegen und in den rechtlich vorgesehenen Fällen auch selbständig zu klagen (§ 7). Sofern es zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Erhöhung der Wirksamkeit des Verfahrens erforderlich ist, haben die Gerichte auch Beauftragte von Kollektiven der Werktätigen und gesellschaftlichen Organisationen am Verfahren zu beteiligen (§ 4). Die Prozeßparteien sind berechtigt und verpflichtet, am Verfahren teilzunehmen und bei der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken. Sie haben Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht. Sie können sich durch Prozeßbevollmächtigte vertreten lassen (§ 3). In Arbeitsrechtssachen hat der FDGB ein allgemeines Prozeßvertretungsrecht (§ 5). Die ZPO kennt folgende Klagen: die Leistungs-, Vornahme-, Duldungs- oder Unterlassungsklage, die Gestaltungsklage, die Feststellungsklage, die Änderungsklage sowie die Anfechtungsklage gegen Entscheidungen eines gesellschaftlichen Gerichts oder eines Verwaltungsorgans, letztere, soweit dies rechtlich zulässig ist. Klagen auf künftig fällig werdende Leistungen sind, mit Ausnahme von Unterhaltsforderungen, nur bei Gefahr im Verzüge zulässig (§ 10). Klagen auf Beendigung einer Ehe sind mit dem Verfahren über die Regelung des elterlichen Erziehungsrechts, des Unterhalts der minderjährigen Kinder und gegebenenfalls der Unterhaltsregelung zwischen den Ehegatten zu verbinden. Andere Folgeregelungen können auf Antrag mit der Klage verbunden werden (§ 13). Nach Einreichung der Klage prüft das Gericht die Schlüssigkeit. Es kann dem Kläger Gelegenheit geben, unschlüssige Klagen zu korrigieren. Offensichtlich unbegründete Klagen kann es durch Beschluß abweisen (§ 28). Ebenfalls durch Beschluß ist die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn Gründe vorliegen, die eine Verhandlung und Entscheidung in der Sache ausschließen (§ 31). Bei der Vorbereitung der Verhandlung hat der Vorsitzende gegebenenfalls auch einen Beauftragten eines Kollektivs der Werktätigen oder einer gesellschaftlichen. Organisation zu laden. In Arbeitsrechtssachen ist der zuständige Kreisvorstand des FDGB zu benachrichtigen. Erfordert es die Bedeutung der Sache, ist der Staatsanwalt zu informieren (§ 32). Mehrere Ansprüche können vom Gericht miteinander verbunden oder voneinander getrennt werden (§ 34). Ein von einem Verfahren Betroffener kann auf Antrag als Kläger oder Verklagter in den Prozeß einbezogen werden (§ 35). Einer Prozeßpartei, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann, hat das Gericht einen Prozeßbeauftragten zu bestellen (§ 36). Für die Verhandlung gelten die Grundsätze der Mündlichkeit (§ 42), wovon Ausnahmen zulässig sind (§ 65), und der Öffentlichkeit (§ 43), wobei das Gericht, wenn die Bedeutung und die Auswirkung der Sache dies erfordern, die Anwesenheit von Kollektiven aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen veranlassen, sich in der Terminierung hierauf einstellen und auch den Verhandlungsort außerhalb des Gerichtsgebäudes wählen kann (erweiterte Öffentlichkeit) (§ 43). Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist aus Gründen der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Geheimhaltung und der Sittlichkeit, in Ehescheidungssachen darüber hinaus im Interesse der Sachaufklärung oder der Überwindung des Ehekonflikts möglich (§ 44). Bei der Verhandlung hat das Gericht auf eine Einigung (Vergleich) hinzuwirken (§ 45), sie muß jedoch den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechen (§ 46). In Ehescheidungssachen ist im Normfall eine Aussöhnungsverhandlung durchzuführen, in deren Ergebnis das Ehescheidungsverfahren bis zu einem Jahr ausgesetzt werden kann (§§ 48, 49). Über unaufgeklärte oder streitige Tatsachen hat das Gericht Beweis zu erheben. Es kann auch über von den Prozeßparteien nicht vorgebrachte Tatsachen Beweis erheben (Inquisitionsmaxime) (§ 54). Als Beweismittel gelten: Zeugenaussagen (einschließlich schriftlicher Erklärungen von Zeugen), Aussagen über Tatsachen von Beauftragten von Kollektiven, Sachverständigengutachten, Aussagen von Prozeßparteien, Urkunden und sonstige Aufzeichnungen oder Gegenstände, Auskünfte von staatlichen Organen, Betrieben oder gesellschaftlichen Organisationen (§ 53). Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben der Ehegatte, Geschwister, Verwandte in gerader Linie und durch Annahme an Kindes Statt mit einer Prozeßpartei verbundene Personen; außerdem jeder Zeuge, der sich oder eine Person, zu der er in einer der erwähnten Beziehungen steht, durch seine Aussage der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Anzeigepflicht besteht (§ 56). Eine Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen ist nicht mehr vorgesehen (Eid). Die Entscheidung zur Sache ergeht durch Urteil auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts. Eine Sachentscheidung darf nur ergehen, wenn der Sachverhalt geklärt ist; ein Versäumnisurteil gibt es nur mehr unter dieser modifizierten Voraussetzung (§§ 66, 67). Grundsätzlich ist das Urteil schriftlich zu begründen (Ausnahmen in § 78 Abs. 3); es ist zu verkünden und den Prozeßparteien innerhalb von zwei Wochen zuzustellen. Bei Verurteilungen zur Zahlung soll das Urteil zugleich Bestimmungen über Art und Weise der Erfüllung enthalten, darüber hinaus können Leistungsfristen und Ratenzahlungen festgelegt werden (§ 79). Ein Urteil wird spätestens zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Ordentliche Rechtsmittel sind die Berufung der Prozeßparteien, der Protest des Staatsanwalts gegen alle erstinstanzlichen Urteile, mit Ausnahme von Ehescheidungsurteilen, und die Beschwerde gegen Beschlüsse. Berufung und Protest bewirken eine Überprüfung des angefochtenen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (§ 154). Berufungsgericht für erstinstanzliche Urteile des Kreisgerichts ist das Bezirksgericht, für erstinstanzliche Urteile des Bezirksgerichts das Oberste Gericht. Das Berufungsgericht kann das angefochtene Urteil aufheben und in der Sache selbst entscheiden oder die Berufung abweisen. Eine Zurückweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung soll nur ausnahmsweise erfolgen (§ 156). Rechtskräftige Entscheidungen können binnen eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft vom Generalstaatsanwalt oder vom Präsidenten des Obersten Gerichts (Entscheidungen des Kreisgerichts auch vom Bezirksstaatsanwalt oder vom Direktor des Bezirksgerichts) durch Kassation angefochten werden (§ 160). Das Kassationsgericht kann die angefochtene Entscheidung aufheben und in der Sache selbst entscheiden, den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverweisen oder den Kassationsantrag abweisen (§ 162). Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 163). Im Vollstreckungsrecht räumt die ZPO bei der Vollstreckung gegen Einzelschuldner der Pfändung der Arbeitseinkünfte Vorrang ein (§ 86). Dabei wird dem Betrieb ebenso wie dem Arbeitskollektiv eine Hilfsfunktion bei der Vollstreckung zugedacht. Bei der Pfändung von Arbeitseinkünften des Schuldners wegen regelmäßiger Zahlungsansprüche von Familienunterhalt, Unterhalt und Miete sind die Beträge nach Abzug der unpfändbaren Einkünfte in voller Höhe vom Betrieb einzubehalten (§ 101). Bei der Pfändung wegen sonstiger Ansprüche wird der pfändbare Betrag auf der Grundlage des monatlichen Nettodurchschnittsverdienstes im Einzelfall ermittelt (§ 102). Bei Vollstreckungen gegen Volkseigene Betriebe muß das übergeordnete Organ die Erfüllung aus Mitteln des Betriebes veranlassen; bei Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen erfolgt die Vollstreckung nur in Geld und Sachen, die nicht Grundlage ihrer Tätigkeit oder Aufgaben sind (§ 87). Vollstreckungsgericht ist das Kreisgericht. Mit der Durchführung ist der Sekretär betraut; er kann im Interesse des Gläubigers oder des Schuldners Entscheidungen über die Art und Weise der Erfüllung eines Anspruchs treffen oder diese ändern (§ 94). Der Z. ist grundsätzlich kostenpflichtig (Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten). Keine Gerichtskosten werden in Arbeitsrechtssachen, für einstweilige Anordnungen, für Entmündigungsverfahren, für Vollstreckbarkeitserklärungen von Beschlüssen gesellschaftlicher Gerichte und für das Kassationsverfahren erhoben (§ 168). Eine Prozeßpartei, die nicht über die erforderlichen Geldmittel verfügt, kann von der Vorauszahlungspflicht befreit werden; außerdem kann ihr ein Rechtsanwalt auf Staatskosten beigeordnet werden (§ 170). Der Grundsatz, daß die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, ist, von Ausnahmen abgesehen, beibehalten worden (§ 174). Im Rechtsverkehr mit anderen Staaten gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung von Bürgern anderer Staaten, Staatenlosen und juristischen Personen, deren Rechtsstellung sich nach fremdem Recht bestimmt (§ 181). Für die Gewährung von Rechtshilfe gegenüber Gerichten anderer Staaten gilt der Grundsatz des Ordre public und der Gegenseitigkeit (§ 187); Entsprechendes gilt für die Anerkennung von Entscheidungen von Gerichten anderer Staaten (§ 193). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1214–1215 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilrecht

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Z. ist durch das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen — Zivilprozeßordnung — (ZPO) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533), in Kraft befindlich ab 1. 1. 1976, geregelt. Die ZPO von 1975 löst die ZPO von 1877 ab, die in der DDR zusammen mit anderen reichsrechtlichen Verfahrensregelungen (Konkursordnung von 1877, Gerichtskostengesetz von 1878, Zwangsversteigerungsgesetz…

DDR A-Z 1979

Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK) (1979)

Siehe auch: Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK): 1985 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs sowie dem inzwischen verstorbenen ehemaligen Zentrumsabgeordneten Karl Grobbel aus. Etwa 140 Katholiken aus 12 europäischen Staaten trafen sich zur I. Tagung der BK im November 1964 in Berlin (Ost). Das Thema lautete: „Dauerhafte Friedensordnung durch Vertrauen und Verträge“. Neben führenden Mitgliedern der CDU, Funktionären der polnischen PAX- sowie der Christlich-Sozialen Bewegung, Friedenspriestern aus Ungarn und der ČSSR. litauischen Priestern nahm ferner eine größere Anzahl von Linkskatholiken und Pazifisten aus mehreren westeuropäischen Ländern teil. In einer „Berliner Erklärung“ bekannte sich die BK unter Berufung auf die 1963 veröffentlichte Enzyklika Papst Johannes' XXIII. „Pacem in terris“ zu den „Friedensprinzipien der Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit“. Sie wandte sich gegen Wettrüsten, vor allem gegen die in Westeuropa unter Beteiligung der USA geplante multilaterale Atomstreitmacht (MLF). Seither fanden in etwa 2jährlichem Turnus weitere Vollversammlungen jeweils in Berlin (Ost) mit bis zu 300 Teilnehmern statt; die letzte (VI.) fand im November 1977 unter dem Motto „Europa — Abrüstung — Solidarität“ statt. Bei dieser Veranstaltung wurde u. a. auch das Thema „Eurokommunismus“ lebhaft diskutiert. Neben den Plenarversammlungen tritt ein sog. „Internationaler Fortsetzungsausschuß“ (IFA), der seinen Sitz ebenfalls in Berlin (Ost) hat, mehrmals jährlich zusammen. Außerdem werden in regelmäßigen Abständen Regionalkonferenzen in verschiedenen europäischen Ländern und zu unterschiedlichen Themen durchgeführt (z. B. Frauen- und Jugendtreffen). Seit der II. Plenarversammlung 1966 versteht sich die BK als „Forum katholischer Friedenskräfte aus ganz Europa zur Beratung und Aktivierung des Friedensdienstes auf der Grundlage der Lehre der Kirche“. Als gleichgesinnte Partner erwiesen sich nicht nur die mehr protestantisch ausgerichtete Christliche Friedenskonferenz (CFK), sondern auch die vornehmlich in Westeuropa aktive und von der Kirche offiziell unterstützte katholische Friedensbewegung „Pax Christi“ Wegen der politischen Festlegung dieser Gruppierung auf die Politik der kommunistisch regierten Staaten und wegen des Widerstandes vor allem der katholischen Bischöfe in der DDR gegen die „Pax“-Bewegung haben sich Priester aus beiden Teilen Deutschlands bisher von den BK-Veranstaltungen nahezu ausnahmslos ferngehalten. Auch der Vatikan, um dessen Gunst sich der Vorsitzende des Präsidiums der BK, Fuchs, und seine Freunde seit Jahren bemühen, blieb bisher auf Distanz. Dennoch ist es BK-Präsidiumsmitgliedern in einigen Fällen gelungen, vom päpstlichen Prälaten empfangen zu werden. Bischöfe wie der ehemalige Utrechter Erzbischof Kardinal Alfrink, und der Wiener Kardinal König, päpstlicher Beauftragter für den Kontakt mit den Nichtglaubenden, bekundeten zeitweilig ihr Interesse an der Arbeit der BK. An den beiden letzten Plenarversammlungen in Berlin (Ost) nahmen auch einige ungarische Bischöfe teil. In eine Krise geriet die BK im Herbst 1968 durch dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR. Im IFA kam es damals zu scharfen Auseinandersetzungen über die Invasion und ihre Folgen für die Friedenspropaganda, in deren Verlauf eine Reihe von Mitgliedern aus dem Westen den IFA verließ. Weitgespannt sind die internationalen Aktivitäten der BK: Führende Funktionäre bereisten erst kürzlich u. a, auch Litauen und Lettland, während Treffen in anderen osteuropäischen Ländern längst selbstverständlich geworden sind. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gab es einige kleinere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit örtlichen oder regionalen Pax-Christi-Gruppen. Der Tübinger Politologe Dr. W. Kralewski wurde inzwischen in das BK-Präsidium gewählt. Seit kurzem strebt die BK die Errichtung von festen Stützpunkten in Spanien und Portugal an. Zur chilenischen Unidad Popular im Exil werden enge Beziehungen unterhalten. Die BK genießt in der DDR aktive Unterstützung seitens des Staates, der ihr die Funktion eines Werbeträgers für die Politik der SED im katholischen Volksteil zugedacht hat. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe ge[S. 163]stellt, Verbindungen zu kooperationswilligen Gruppen von Katholiken in Ost- und Westeuropa herzustellen bzw. auszubauen. Die Finanzierung der verschiedenen Aktivitäten dürfte über die Nationale Front der DDR erfolgen. Das Auftreten größerer Sympathisanten-Gruppen aus dem Westen soll der Masse der katholischen Bevölkerung in der DDR den Eindruck vermitteln. als unterstütze das katholische Europa die BK und die von ihr vertretenen Ziele. Auf diese Weise will die SED-Führung offensichtlich die Reserve der Mehrheit der Katholiken und die Ablehnung der Bischöfe gegenüber der BK überwinden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 162–163 Berliner Ensemble A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Stadtkontor

Siehe auch: Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK): 1985 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs sowie dem inzwischen verstorbenen ehemaligen Zentrumsabgeordneten Karl Grobbel aus. Etwa 140 Katholiken aus 12 europäischen Staaten…

DDR A-Z 1979

Möbelindustrie (1979)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 eine Wirtschaftsgruppe des [S. 743]Zweiges Holzbearbeitende Industrie. Die M. umfaßt alle Industriebetriebe zur Herstellung von Möbeln und Polsterwaren, Innenausbauten von Läden. Schiffen, Theatern usw. Anleitende Organe sind die VVB Möbel, die dem Ministerium für Leichtindustrie unterstellt ist, und die Bezirkswirtschaftsräte, die vom Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie angeleitet werden. Leistungsvergleiche zwischen den der VVB-Möbel unterstellten Betrieben und denen, die den Bezirkswirtschaftsräten unterstehen, fielen noch vor kurzem zuungunsten der letzteren aus, weil zentralgeleitete Betriebe in der Regel über bessere Ausrüstungen verfügten und auch vorrangig versorgt worden sind. Zu Beginn der 70er Jahre betrug das Produktivitätsgefälle der bezirksgeleiteten Betriebe gegenüber den zentralgeleiteten Betrieben 40–50 v. H. Durch Kooperationszentren in der M. ist das Produktivitätsgefälle zwischen bezirks- und zentralgeleiteten Betrieben weitgehend überwunden worden. Mittels der Kooperationszentren eröffnen sich für die Betriebe bei Wahrung ihrer juristischen und ökonomischen Selbständigkeit durch Spezialisierung auf Teilerzeugnisse. Bauteile und Baugruppen Möglichkeiten, die bisherige Zersplitterung der Produktion zu überwinden sowie Maschinen und Anlagen effektiver zu nutzen. Der Wert der Möbelproduktion betrug 1976 4,9 Mrd. Mark, das sind 1,9 v. H. der industriellen Bruttoproduktion. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976–1980) soll die Produktion von Möbeln und Polsterwaren um 46 v. H. gesteigert werden (zum Vergleich: die industrielle Warenproduktion insgesamt um 34,0 v. H.). Nahezu ein Viertel der Möbelproduktion ist für den Export, vor allem nach der UdSSR, bestimmt. Die Hauptstandorte der M. befinden sich in den Bezirken Gera und Dresden. Ein Großteil der Produktion sind an- und ausbaufähige Typenmöbel, die zur Einsparung von Transportraum und Verpackungsmaterial und zur Vermeidung von Transportschäden nach dem Prinzip der Zerlegbarkeit konstruiert sind. Nach wie vor gelingt es der M. nur bedingt, den wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung nach individueller Wohngestaltung Rechnung zu tragen. Kritisiert wird vor allem die Monotonie des Angebots; die Möbel sollen mobiler und variabler sein und mehrere Varianten der Kombination ihrer Einzelteile gestatten, so daß sie unterschiedlichen Wohnbedingungen Rechnung tragen. Auch hinsichtlich der zuverlässigen und vollständigen Lieferung an die Kunden und der Gewährleistung der vollen Gebrauchsfähigkeit gibt es nach wie vor Probleme. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 742–743 Mittlere Medizinische Fachkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Monopolkapitalismus

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 eine Wirtschaftsgruppe des [S. 743]Zweiges Holzbearbeitende Industrie. Die M. umfaßt alle Industriebetriebe zur Herstellung von Möbeln und Polsterwaren, Innenausbauten von Läden. Schiffen, Theatern usw. Anleitende Organe sind die VVB Möbel, die dem Ministerium für Leichtindustrie unterstellt ist, und die Bezirkswirtschaftsräte, die vom Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und…

DDR A-Z 1979

Staatsapparat (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht durch Vollzug ihrer Entscheidungen ermöglicht. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom sozialistischen Staat wird der St. nicht als eigenständige staatliche Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen Erfordernissen, die aus der Rolle und den Funktionen des Staates bei der Entwicklung der Gesellschaft resultieren, begründet. I. Organisation Das grundlegende Organisationsprinzip des St. ist der Demokratische Zentralismus. Es besagt, daß die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden werden, daß diese Entscheidungen für die nachgeordneten Organe verbindlich sind, daß die Durchführung dieser Entscheidungen auch im Fall der Existenz zentraler Richtlinien in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe erfolgt, daß eine strenge Staatsdisziplin durchgesetzt und die Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen gewährleistet werden muß. Der demokratische Zentralismus regelt somit das Verhältnis der hierarchisch geordneten Ebenen im St. zueinander und bestimmt damit auch den jeweiligen Grad der Zentralisation, konstituiert aber auch die Mitwirkung der Bürger an der Leitung der staatlichen Aufgaben als Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Zum St. gehören: der Staatsrat, der Ministerrat mit den Ministerien, Staatssekretariaten, Ämtern, Kommissionen, Verwaltungen und anderen Organen, wie z. B. der Nationale Verteidigungsrat, die örtlichen Räte auf der Ebene der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit ihren Fachabteilungen, das Oberste Gericht mit den Bezirks- und Kreisgerichten sowie der Generalstaatsanwalt und die Bezirks- und Kreisstaatsanwälte, die Nationale Volksarmee, die Deutsche Volkspolizei und die Organe der Staatssicherheit. Generaldirektoren der VVB, der Kombinate und der VEB gehören ebenfalls zum St., nicht aber die Leiter anderer staatlicher Institutionen und Einrichtungen, wie z. B. Rektoren von Hochschulen. Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion ist staatlich strukturiertes Organ der SED; ihr Leiter ist Mitglied des Ministerrats. Die Spitze des St. bildet die Regierung als das höchste Exekutivorgan des Staates. Von 1949 bis 1960/61 und seit 1970/71 wurde bzw. wird die Regierungsfunktion vom Ministerrat wahrgenommen. Zwischen 1961 und 1969/70 hat der im September 1960 gegründete Staatsrat Regierungsfunktionen ausgeübt. In der Verfassung der DDR (in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Der Ministerrat ist als Organ der Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.“ Er setzt sich [S. 1029]aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den übrigen Mitgliedern zusammen. II. Die Ministerien (M.) Die M. sind staatliche Organe, die für die zentrale Anleitung und Durchführung der staatlichen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten (Wirtschaft; Industrieministerien). Innen-, Außen- und Sozialpolitik verantwortlich sind. Verantwortungsbereich, Struktur und Kompetenzen sind im Statut des jeweiligen M. festgelegt. Die M. sind für die planmäßige Entwicklung der von ihnen geleiteten Industriezweige bzw. anderen Bereiche verantwortlich und verpflichtet, Beschlüsse der SED, die Gesetze sowie andere staatliche Rechtsnormen durchzuführen und die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck haben sie das Recht, eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen und vermögensrechtliche Beziehungen einzugehen, wozu ihnen durch den Staatshaushalt der DDR jährlich finanzielle Mittel in Form eines Haushalts übertragen werden. Zur Verwirklichung der dem M. übertragenen Leitungsaufgaben erläßt das M. Erlasse und Verordnungen. Die Beschäftigung der Mitarbeiter wird nach arbeitsrechtlichen, in bestimmten Fällen nach zivilrechtlichen Vorschriften gestaltet. Als Sitz aller M. ist Berlin (Ost) festgelegt. Die Bildung der M. als zweig- und bereichsleitende Organe wird durch die existierende Spezialisierung und Arbeitsteilung im St. bedingt, wobei das Prinzip der Zweigleitung Ausdruck der zentralisierten staatlichen Leitung ist. Veränderungen der Zahl und der Art von M. erfolgen vor allem dann, wenn durch die Entwicklung der Produktion und der Struktur der Bereiche und Zweige, aber auch durch veränderte staatliche Leitungsaufgaben neue Strukturen erforderlich werden. Der Ministerrat legt die Grundsätze für die Tätigkeit der M. fest, bestimmt deren Aufgaben und übt die Kontrolle über ihre Verwirklichung aus. Er schafft die Voraussetzungen für die Koordination und Kooperation der M. untereinander bzw. mit den örtlichen Räten. A. Zusammenarbeit der Ministerien mit den Räten der Bezirke Die Beziehungen zwischen den M. und den örtlichen Räten sind nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus zu gestalten und sollen auf einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen beruhen. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von gegenseitiger Information und Abstimmung, gemeinsamer Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen bis zur arbeitsteiligen Durchführung bestimmter Vorhaben (Investitionsmaßnahmen). Diese Zusammenarbeit findet in der Hauptsache zwischen den Räten der Bezirke und den M. in sog. Komplexberatungen, z. B. bei vorbereitenden Plandiskussionen im Bezirk, statt. Das Prinzip der doppelten Unterstellung erlaubt es dem Minister, dem Leiter des entsprechenden Fachorgans des Rats des Bezirks Anweisungen zu erteilen; Beschlüsse der Räte können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Ministerrat aufgehoben werden (§ 8 Abs. 4 Gesetz über den Ministerrat, GBl. I, 1972, S. 253). B. Zusammenwirken von Ministerien Das Zusammenwirken von M. geschieht zur Vorbereitung von Ministerrats-Entscheidungen in Form gemeinsamer Arbeitsgruppen; bei der Durchführung komplexer Aufgaben kann der Ministerrat ein M. mit Koordinierungsaufgaben betrauen, wodurch dieses Leitungsfunktionen gegenüber ihm nicht unterstellten Einrichtungen wahrnehmen kann. C. Aufgaben der Ministerien Die Aufgaben der M. erstrecken sich auf: die Ausarbeitung von Planvorschlägen für ihren Bereich auf der Grundlage staatlicher Direktiven; die Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts; die Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf den Gebieten der Finanzen, Preise und der Wirtschaftlichen Rechnungsführung; die Steuerung der Arbeitskräfte und die Erarbeitung der Lohnpolitik (Lohnformen und Lohnsystem) ihres Zweiges bzw. Bereiches. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben sind sie verpflichtet, volkswirtschaftliche Verflechtung im nationalen wie internationalen Bereich zu berücksichtigen, mit den für Fragen der Planung, der Wissenschaft und Technik, der Preispolitik (Preissystem und Preispolitik) und der Lohnpolitik zentral verantwortlichen Organen wie dem Ministerium für Wissenschaft und Technik, der Staatlichen Plankommission, dem Amt für Preise oder dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne zusammenzuarbeiten und ein effektives Wirtschaften der ihnen unterstellten Einrichtungen, Betriebe und Institutionen zu ermöglichen. Bei der Erfüllung ihrer fachspezifischen Leitungsaufgaben sind sie berechtigt, im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) den nachgeordneten Apparaten auf der örtlichen Ebene Weisungen zu erteilen. D. Die Leitung der Ministerien Die M. werden vom Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er hat die Befugnis, zur Wahrnehmung seiner Verantwortung rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Die dem Minister als Mitglied des Ministerrates übertragenen Rechte und Pflichten kann dieser nicht auf seine Stellvertreter oder den Apparat übertragen. Die wichtigsten dieser Rechte und Pflichten sind: die kollektive Beratung und Beschlußfassung im Ministerrat; die Vorbereitung von Entscheidun[S. 1030]gen des Ministerrates und das Einbringen von Vorlagen; die Ausübung der Rechtsetzungsbefugnis; die Wahrnehmung von Regierungsverantwortung in auswärtigen Beziehungen, internationalen Gremien und Ausschüssen, z. B. des RGW, und seine Befugnisse als höchster Disziplinarvorgesetzter seines Verantwortungsbereiches. Die Praxis zeigt, daß bei Verhinderung diese Rechte und Pflichten auch vom 1. Stellvertreter des Ministers wahrgenommen werden. E. Beratungsorgan Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen stehen dem Minister das Kollegium und bestimmte Einrichtungen seines Ministeriums (Stäbe) zur Verfügung. Außerdem existieren als Beratungsorgane bei den meisten M. wissenschaftliche Beiräte für bestimmte Fachgebiete, wissenschaftliche Räte für den gesamten Bereich des Ministeriums und andere Beratungsgremien, wie z. B. der Hoch- und Fachschulrat beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. Diese Gremien, deren Mitglieder vom Minister berufen und die häufig von leitenden Mitarbeitern des M. oder ihm unterstellten Einrichtungen geleitet werden, setzen sich aus Vertretern des St., Wissenschaftlern, Praktikern und Funktionären der im jeweiligen Bereich tätigen Massenorganisationen (Kammer der Technik; FDGB) sowie der SED zusammen. Sie werden über anstehende Entscheidungen informiert, diskutieren Vorlagen, informieren über bereichsbezogene Aspekte und Aktivitäten, geben fachspezifische Informationen und erstellen selbst, soweit sie dazu geeignet sind und beauftragt werden, Entscheidungsunterlagen. Sie können sich in Arbeitsgruppen und -kreise untergliedern, arbeiten nach einem mit dem Ministerium abgestimmten Arbeitsplan und werden auch als institutioneller Ausdruck der sozialistischen Demokratie im St. betrachtet. F. Stellvertreter des Ministers Der Minister verfügt über mehrere Stellvertreter; ihre Zahl ist abhängig vom Umfang der vom M. wahrzunehmenden Aufgaben und Außenbeziehungen. Der 1.~Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs ist verantwortlich für den Geschäftsbetrieb des M. Er vertritt den Minister. Die anderen Stellvertreter sind für einzelne Bereiche des M. verantwortlich, haben aber gegenüber den Struktureinheiten der ihnen zugeordneten Bereiche (Abteilungen und Sektoren) kein leitungsbezogenes, sondern nur ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht. Die Bereiche sind nach inhaltlichen (z. B. Weiterbildung, internationale Beziehungen), funktionalen (z. B. im Sicherheitsbereich) oder regionalen (z. B. im Außenwirtschafts- und Außenministerium) Kriterien organisiert. G. Organisationsstruktur der Ministerien Eine verbindliche Organisationsstruktur für alle M. gibt es nicht; der Ministerrat entscheidet nur über die Hauptstruktur. M. gliedern sich in der Regel in Hauptabteilungen (Hauptverwaltungen), Abteilungen (Verwaltungen) und Sektoren, wobei nur in großen M. Hauptabteilungen bzw. -Verwaltungen bestehen. Durch Spezialisierung, Kooperation, Bildung von Kombinaten und Entwicklung neuer Industriezweige werden die inneren Strukturen der M. verändert und den Erfordernissen angepaßt. Die Struktureinheiten werden entweder dem funktionalen oder dem linearen Typ zugeordnet. Bei dem funktionalen Strukturtyp werden die unterstellten Bereiche und Zweige durch den Minister und seine Stellvertreter mit Hilfe von Fachstäben geleitet, die für alle unterstellten Einheiten jeweils einen funktional bestimmten Bereich (Planung. Bilanzierung, Technik, Außenhandel usw.) bearbeiten. Bei dem linearen Typ der Leitung werden die jeweils unterstellten Industriezweige vom M. in allen Fragen komplex geleitet. Die Aufgabenstellungen der Abteilungen des M. sind zweigbezogen; ihre Leiter können im Auftrag des Ministers bzw. seines Stellvertreters gegenüber den Leitern der unterstellten wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen anleitend tätig werden. In den meisten M. findet sich ein gemischter Typ der Organisationsstruktur, d. h. die gleichzeitige Existenz von zweigbezogenen neben funktional aufgebauten Abteilungen und Sektoren. Die Stabsabteilungen des M. sind diesen Typen nicht zuzuordnen. Sie stehen vor allem dem Minister als Spezialistengruppen für bestimmte Fragen (grundsätzliche Probleme der Perspektiv- und Jahresplanung, wissenschaftlich-technischer Fortschritt) zur Verfügung, leisten analytische und prognostische Arbeit, ziehen aus wissenschaftlich-technischen sowie organisatorischen Entwicklungen Schlußfolgerungen und legen diese dem Minister zur Entscheidung vor. Die Entscheidungen des Ministers ergehen in der Form von Anordnungen, Durchführungsbestimmungen. Verfügungen, Richtlinien und Dienstanweisungen. Sie unterscheiden sich nach Dauer, Umfang, Inhalt und Adressatenkreis. III. Andere zentrale Organe des Ministerrats Die anderen zentralen Organe des Ministerrats, wie die Staatssekretariate oder die zentralen Ämter, unterscheiden sich von den Ministerien hinsichtlich ihrer Aufgaben und der Führung z. T. dadurch, daß sie Querschnittsaufgaben wahrnehmen (Amt für Preise), nicht über mehrere Leitungsebenen verfügen und ihre Leiter nicht Mitglied des Ministerrates sind [S. 1031](Ausnahmen: Amt für Preise, SPK, Staatl. Vertragsgericht, Staatsbank, Staatssekretariat für Arbeit und Löhne). Sie sind ansonsten den gleichen Prinzipien der Leitung und Organisation unterworfen. IV. Der Staatsapparat auf der örtlichen Ebene Die Räte und deren Fachabteilungen bilden den St. auf der örtlichen Ebene. Die Mitglieder der Räte werden durch die Volksvertretung gewählt, die Leiter der Fachabteilungen durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter des übergeordneten Fachorgans, im Falle des Bezirkes mit dem Minister, berufen. Die Volksvertretung bestätigt die Entscheidung. Die Räte bestehen aus dem Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertreter, dem Sekretär und den übrigen Mitgliedern. Der Vorsitzende leitet den Rat; er ist berechtigt, den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane und den dem Rat unterstellten Einrichtungen und Betrieben Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Weisungen an den Vorsitzenden dürfen nur vom Vorsitzenden des übergeordneten Rates bzw. dem Vorsitzenden des Ministerrates erteilt werden. Die Leiter der Fachabteilungen haben das Recht, im Rahmen ihrer Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung Weisungen an Leiter von Fachabteilungen nachgeordneter Räte zu erteilen, wovon der Ratsvorsitzende unterrichtet werden muß. Weisungen dürfen nicht in die von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Pläne eingreifen, Entscheidungen der Räte können durch die Volksvertretung, den übergeordneten Rat und den Ministerrat aufgehoben werden. Die Beziehungen der verschiedenen Ebenen des St. werden durch rechtliche Regelungen fixiert, die entsprechend dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand, den Anforderungen an die staatliche Leitung und den erklärten Bedürfnissen (z. B. rasche Umsetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Produktion) formuliert werden. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus ermöglicht die Regelung der Beziehungen auch dann, wenn eine rechtliche Fixierung noch nicht stattgefunden hat bzw. bestehende Regelungen durch neue Entwicklungen überholt worden sind und sich die Erfüllung der Rechtsbeziehung als Hemmnis der gesellschaftlichen Entwicklung erweisen würde. Deshalb sind die in der Verfassung und in einzelnen Gesetzen formulierten Vorschriften über Rolle und Funktion der Organe des St. nur bedingt geeignet, verbindliche Aussagen über ihre jeweils aktuelle Bedeutung und Stellung zu machen. V. Partei und Staatsapparat Die marxistisch-leninistische Staatslehre definiert den sozialistischen Staat als wichtigstes Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Das Verhältnis von Partei und St. verdeutlicht die instrumentale Rolle des Staats. Die Beschlüsse der Partei sind die Grundlagen der staatlichen Normsetzung und verbindlich für die Arbeit des St. Seine Entscheidungen konkretisieren die Vorgaben der Partei, soweit diese nicht bereits detaillierte Durchführungsbestimmungen enthalten. Die Umsetzung der Parteibeschlüsse in die staatliche Tätigkeit erfolgt sowohl auf der zentralen wie auf der örtlichen Ebene durch verschiedene Methoden und Mechanismen. Gemeinsame Beschlüsse von Politbüro der SED und Präsidium des Ministerrates oder des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats, in sozialpolitischen Angelegenheiten auch des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB, werden ohne Umsetzung direkt vom St. durchgeführt. Das Politbüro gibt dem Ministerrat Hinweise, Empfehlungen oder Anweisungen, in bestimmten Angelegenheiten tätig zu werden bzw. Vorlagen für Gesetze auszuarbeiten; diese werden dann über das Präsidium der Volkskammer der Volkskammer vorgelegt. Partei- und St. bilden gemeinsame Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen zur Vorbereitung, operativen Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen. Die Parteileitungen, d. h. die Sekretariate, geben dem St. der entsprechenden Ebene „Hinweise“ zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Sie legen die Grundzüge der Tätigkeit der Parteikader im St. fest. Mitglieder der hauptamtlichen Leitungen der SED sind befugt, an Sitzungen der Leitungsgremien des St. teilzunehmen, Konsultationen mit Staatsfunktionären durchzuführen und grundsätzliche Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu erörtern. Leitende Funktionen im St. werden von Mitgliedern der SED wahrgenommen, die faktisch als Beauftragte der Partei staatliche Funktionen ausüben. Die Vorsitzenden der Räte und anderer Einheiten des St. sind Mitglieder der Sekretariate der Parteileitungen der örtlichen Ebenen. Auf der zentralen Ebene sind z. B. der Vorsitzende des Ministerrates, seine beiden Ersten Stellvertreter sowie zwei Minister Mitglieder des Politbüros des ZK der SED; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, der Bezirksplankommissionen und -Wirtschaftsräte sind stets Mitglieder der Sekretariate der Bezirksleitung der SED. Die Partei besitzt das Recht, die von ihr als wichtig angesehenen Positionen im St. nach ihren Vorstellungen zu besetzen. Dies geschieht mit Hilfe des Nomenklatursystems (Nomenklatur). Die Mitglieder der SED im St. werden in nach besonderen Vorschriften des Statuts arbeitenden Parteiorganisationen zusammengefaßt. Sie bzw. ihre Leitungen leisten politisch-ideologische Erziehungsarbeit, kontrollieren die Tätigkeit der Mitarbeiter und Institutionen bezüglich der Durchführung [S. 1032]der Parteibeschlüsse, organisieren gemeinsam mit den Gewerkschaftsleitungen Kampagnen und Wettbewerbe, sorgen für die Schulung von Mitgliedern, Kandidaten und Parteilosen im Parteilehrjahr und die marxistisch-leninistische Weiterbildung mit Hilfe der Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, informieren die übergeordneten Parteileitungen über die Probleme der Organisationsbereiche und sind bemüht, neben politisch-ideologischen auch fachliche Anforderungen zu erfüllen, um so die — früher häufig zu beobachtende unzureichende — Autorität der Parteifunktionäre zu stärken. Die SED geht davon aus, daß der Parteiapparat die Funktionen des St. nicht übernehmen kann und darf. Er soll den St. als das wichtigste Instrument der Partei gemäß deren Beschlüssen anleiten, Entwicklungen kontrollieren und, falls notwendig, entstehende Konflikte rechtzeitig kanalisieren bzw. lösen. Zwischen Partei- und St. bestehen zahlreiche strukturelle Ähnlichkeiten. Die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder beider Apparate führen jedoch zu einer Reihe von Konflikten. Die wachsende Komplexität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sowie die Tatsache, daß der St. stets unmittelbarer Adressat der Wünsche der Bevölkerung ist, wirken sich in besonderer Weise auf die Formen staatlicher Leitungstätigkeit aus und bedingen deren rascheren Wandel. Insofern bedeutet die Anweisung der Parteiführung an die örtlichen Parteileitungen, sich nicht in die Arbeit des St. im Sinne der Übernahme seiner Funktionen einzumischen, auch eine Anerkennung der Tatsache, daß die Tätigkeiten von Partei und St. sich gegenseitig bedingen und die Vermischung der Aufgaben die notwendige Arbeitsteilung durchbricht. So führen die Kooperationsformen zwischen Partei- und St. im Rahmen der Entscheidungsprozesse (Einleitung, Ausarbeitung und Durchführung von Entscheidungen für das Gesamtsystem DDR) zu einer weitgehenden fachlichen Abhängigkeit der Partei vom St. Die Kritik an Mängeln der staatlichen Leitungstätigkeit, der gelegentlich dem St. gegenüber erhobene Vorwurf des Bürokratismus und andere kritische Stellungnahmen seitens der SED richten sich vor allem gegen Einzelpersonen und Verfahrensweisen. Eine Änderung im Verhältnis von Partei und St. als Bestandteile des politischen Systems wird von der SED-Führung gegenwärtig als unmöglich erklärt, da dies die Machtfrage entscheidend berühren würde. Gero Neugebauer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1028–1032 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsarchive

Staatsapparat (1979) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht durch Vollzug ihrer Entscheidungen ermöglicht. Gemäß der marxistisch-leninistischen Lehre vom sozialistischen Staat wird der St. nicht als eigenständige staatliche Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen…