DDR A-Z 1979
Neutralität (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Dem Begriff der N. kommen gegenwärtig im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR 3 verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden im V. und XIII. Haager Abkommen von 1907 niedergelegt. 2. Ständige N. eines Staates gilt als zeitlich unbegrenzte N. auch in Friedenszeiten und wird freiwillig oder durch einen völkerrechtlichen Vertrag festgelegt. Staaten mit ständiger N. dürfen keinen Militärbündnissen angehören, keine ausländischen Militärstützpunkte auf ihrem Gebiet dulden und müssen eine Politik treiben, die ihre Verwicklung in eine kriegerische Auseinandersetzung möglichst ausschließt. (Das Haager Abkommen gilt analog.) In Europa haben die Schweiz (seit 1815) und Österreich (seit 1955) den Status ständiger N. 3. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der internationalen Beziehungen erachtet die außenpolitische Theorie der DDR jedoch die sog. „aktive“ oder „positive“ N. Sie soll die Außenpolitik jener jungen Nationalstaaten kennzeichnen, die beim Zusammenbruch des „imperialistischen Kolonialsystems“ nach dem II. Weltkrieg und besonders nach 1960 (3. „Entkolonialisierungsphase“) entstanden sind. Nach Chruschtschows Proklamation der Prinzipien der friedlichen Koexistenz (1956) gewann der Begriff der „positiven“ N. für die Einschätzung der Stellung der Staaten der Dritten Welt durch das „sozialistische Lager“ zusätzliche Bedeutung. Die Begriffsmerkmale der ständigen N. wurden um die „aktive Teilnahme am Friedenskampf“, den Kampf um die „Erhaltung und Festigung der Unabhängigkeit“ (antiimperialistische und antikolonialistische Außenpolitik) und die „Durchsetzung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz“ erweitert. Den jungen Nationalstaaten, deren Außenpolitik diesen Grundsätzen folgt, wird der Status „positiver“ N. zugesprochen. Sie werden damit in der internationalen „Auseinandersetzung der Systeme“ dem „sozialistischen“ bzw. von den sozialistischen Ländern geführten „Friedenslager“ zugerechnet. (Eine N.-Politik, die sich demgegenüber bemüht, nicht in die Ost-West-Auseinandersetzung verwickelt zu werden und zu allen, auch den ehemaligen Kolonialstaaten gute Beziehungen zu unterhalten, wird dagegen abgelehnt.) „Positive“ N. wird als wirksames Mittel der Veränderung der internationalen Kräfteverhältnisse angesehen das der „Stärkung der Friedenskräfte“ dient. Für „positive“ N. werden auch die Bezeichnungen „Politik der Bündnisfreiheit“ oder „Nichtpaktgebundenheit“ („non-alignment“) gebraucht. Der Begriff der N. darf nicht mit dem des Neutralismus verwechselt werden, der sprachsynonym auch für eine „prinzipienlose“ politische Haltung von Individuen benutzt wird, bzw. in der internationalen Politik zur Charakterisierung von „Schaukelpolitik“, von „ständigem Wechseln der Fronten“ dient; Neutralismus in dieser Sicht vermeidet die eindeutige Stellungnahme zugunsten „des Fortschritts“, also des „sozialistischen Lagers“ und wird daher in abwertender Weise gebraucht. In der Deutschlandfrage ist von der SED stets ausgeschlossen worden, daß ein wiedervereinigtes Deutschland politisch neutral sein könne und daß beide deutsche Staaten in der Ost-West-Auseinandersetzung (der Auseinandersetzung zwischen „Kapitalismus und Sozialismus“) N. bewahren können. Dem widerspricht nicht, daß sowohl in den sowjetischen Friedensvertragsentwürfen von 1952, 1954 und 1959 als auch in den zahlreichen deutschlandpolitischen Initiativen der DDR bis etwa Mitte der 60er Jahre ein militärisch neutrales, wiedervereinigtes Deutschland, bzw. nach 1955 der Status militärischer N. für beide deutsche Staaten — durch Austritt aus NATO und Warschauer Pakt — vorgeschlagen wurde (Außenpolitik; Abrüstung; Deutschlandpolitik der SED). Seit Anfang der 70er Jahre, mit der Absage an jede Form der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten, wird auch der Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt bereits als Verhandlungsgegenstand kategorisch abgelehnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 764 Neutralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NomenklaturSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Dem Begriff der N. kommen gegenwärtig im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR 3 verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler…
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Ministerium für Kultur (1979)
Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrats der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten. des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In seinen Verantwortungsbereich fallen Literatur, Verlagswesen und Buchhandel, Film und Lichtspielwesen, Theater, Musik, bildende und angewandte Kunst, Unterhaltungskunst, künstlerisches Volksschaffen, Veranstaltungswesen und künstlerische Hoch- und Fachschulen. Für diese Bereiche sind jeweils entsprechende Hauptverwaltungen, Hauptabteilungen und Abteilungen zuständig. Dem MfK. unterstehen die Volkseigenen Betriebe des Verlags-, Film- und Lichtspielwesens, des Buchhandels und der Schallplattenproduktion; zentrale Institute (Institut für Denkmalpflege, Institut für Bibliothekswesen, Institut für Technologie kultureller Einrichtungen, Zentralhaus für Kulturarbeit, Staatliches Filmarchiv u. a.); die Staatlichen Museen in Berlin (Ost). Das MfK. erarbeitet auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne konkrete Aufgabenstellungen für die einzelnen kulturellen Bereiche und deren Institutionen, legt die für die Lösung anzuwendenden Methoden fest und sichert den Einsatz der erforderlichen finanziellen Mittel sowie die Kontrolle der Durchfüh[S. 734]rung. U. a. bestätigt das MfK. die thematischen Perspektiv- und Jahrespläne der Verlage und die thematischen Produktionspläne der DEFA-Filmstudios (Filmwesen, Verlagswesen). Es ist auch für die Erarbeitung der Grundsätze zur Regelung der Gagen, Honorare und Urhebervergütungen aller kulturellen Berufe zuständig und spielt eine wesentliche Rolle bei der Auftragserteilung an Künstler, die durch staatliche Institutionen, gesellschaftliche Organisationen und Betriebe erfolgt. Das MfK. verwaltet über ein Kuratorium den Kulturfonds der DDR und verfügt über den Einsatz seiner Mittel. Das MfK. pflegt enge Kontakte mit den entsprechenden staatlichen Organen anderer sozialistischer Länder und sorgt für die kulturelle Selbstdarstellung der DDR im gesamten Ausland (Veranstaltung von Filmwochen, Theatergastspielen. Ausstellungen usw.). Beim MfK. bestehen für die einzelnen Bereiche folgende Beiräte: für Kultur, für Kunst- und Kulturwissenschaften, für Bibliothekswesen, für künstlerisches Volksschaffen, für Museen, für Theater, für Musik sowie seit 1973 Komitees für Filmkunst und für Unterhaltungskunst. Die Beiräte bzw. Komitees, die sich aus Künstlern und anderen Fachleuten sowie Vertretern gesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen, üben eine beratende Funktion aus. Eine enge Zusammenarbeit wird auch mit den einzelnen Künstlerverbänden und der Akademie der Künste der DDR gepflegt. Minister für Kultur: Johannes R. Becher (1954–1958), Alexander Abusch (1958–1961), Hans Bentzien (1961–1966), Klaus Gysi (1966–1973), Hans-Joachim Hoffmann (seit 1973). Staatssekretär und 1. stellv. Minister ist Kurt Löffler (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 733–734 Ministerium für Kohle und Energie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Land-, Forst- und NahrungsgüterwirtschaftSiehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrats der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten. des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In…
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Aufbau des Sozialismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entstand als ein politisch-programmatischer Begriff, der der SED ursprünglich zur Bezeichnung ihres Konzepts gesellschaftspolitischer Transformation diente und spielte eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und künftigen Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der stattdessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 86 Atomwaffensperrvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugesetzSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Entstand als ein politisch-programmatischer Begriff, der der SED ursprünglich zur Bezeichnung ihres Konzepts gesellschaftspolitischer Transformation diente und spielte eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und künftigen Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er…
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Hauptbuchhalter (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine innerbetriebliche Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z. B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs — bei Abstimmung mit dem Betriebsdirektor — eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie entsprechende Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit 1971 erheblich aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen z. T. auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 506 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der…
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Diakonie (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im diakonischen Werk „Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR“ und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der [S. 284]DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978, die Arbeit, die in den kirchlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geleistet werde, diene gesamtgesellschaftlichen Interessen und solle vom Staat weiterhin gefördert werden. In den diakonischen Werken sind alle freiwilligen, Vereins- und anstaltsmäßig organisierten Kräfte zusammengefaßt, die innerhalb der evangelischen Kirchen auf diakonischem bzw. sozialem Gebiet tätig sind. Die evangelische D. in der DDR zählt gegenwärtig (1978) etwa 15.000 beruflich beschäftigte und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie unterhält eigene Ausbildungsstätten für spezielle Fachkräfte, so 6 Diakonenanstalten und zahlreiche Krankenpflegeschulen. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt und durch eine Vereinbarung nach Art. 39 (2) der Verfassung der DDR gesichert. Der Schwerpunkt der Anstalts-D. hat sich im letzten Jahrzehnt auf die Betreuung und Rehabilitation körperlich und geistig behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener verlagert. Diese Arbeit wird kontinuierlich ausgebaut, während die Zahl der allgemeinen und speziellen Krankenhäuser, der Kindertagesstätten, Erholungsheime usw. gleichgeblieben ist. Geplant ist der Ausbau der Altenheime und der Altenpflege. Die Zahl der Gemeindepflegestationen geht dagegen zurück. Die Kirchengemeinden sind bemüht, an ihrer Stelle ehrenamtliche Kräfte zur Alten- und Krankenbetreuung zu mobilisieren. Die D. wird durch Spenden, gottesdienstliche Kollekten und Sammlungen finanziert. Die staatliche Sozialversicherung zahlt für die in Krankenhäusern, Heimen und Anstalten der evangelischen D. Betreuten die regulären Pflegesätze. Ausbau, Modernisierung und Ausstattung diakonischer Einrichtungen werden durch staatliche Bau- und Einfuhrgenehmigungen gefördert. Die erforderlichen Investitionen werden im wesentlichen mit Hilfe der Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und der Ökumene finanziert. Im Jahr 1977 unterhielt die evangelische D. in der DDR 51 Krankenhäuser und Heilstätten mit 6.841 Betten, 89 Heime für Behinderte (6.240 Betten), 226 Feierabend- und Pflegeheime (10.215 Betten), 11 Säuglingsheime (514 Betten), 21 Kinderheime (587 Betten), 117 Erholungs- und Freizeitheime (3.633 Betten), 7 Hospize und 5 Herbergen (589 Betten), 326 Kindertagesstätten (17.256 Plätze), 19 Sondertagesstätten für geistig behinderte Kinder (372 Plätze), 425 Gemeindepflegestationen (520 Schwestern). Es bestanden 39 Diakonissenhäuser und Schwesternschaften mit 5.867 Schwestern und 6 Diakonenanstalten mit 1.395 Diakonen. Sitz des diakonischen Werkes „Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR“ ist Berlin (Ost); geschäftsführender Direktor ist Ernst Petzold. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 283–284 Dezentralisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dialektischer MaterialismusSiehe auch das Jahr 1985 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im diakonischen Werk „Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR“ und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der [S. 284]DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6.…
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Werkzeugmaschinenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache). Bis Ende 1967 gehörte der W. zum Industriezweig Schwermaschinenbau im Industriebereich Metallverarbeitende Industrie. Der W. umfaßte damals ca. 70 Betriebe mit etwa 30.000 Beschäftigten. Gegenwärtig gehören zum Industriezweig W. 60 Volkseigene Betriebe, die in 5 Kombinaten mit insgesamt 70.000 Beschäftigten zusammengefaßt sind. Im Rahmen der 1969/70 verfolgten strukturpolitischen Konzeption, strukturbestimmende Bereiche zusammenzufassen, wurden u. a. im W. folgende Kombinate gegründet: der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg (1969 gegründet - 13.000 Beschäftigte -), der VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt (1970 gegründet) und der VEB Werkzeugkombinat Schmalkalden (1969 gegründet). 1977 stammten 40 v. H. aller in der DDR gefertigten Werkzeugmaschinen aus den Betrieben des VEB Werkzeugkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt. Das Kombinat umfaßt 15 Produktionsbetriebe, 1 Projektierungsbetrieb und das Forschungszentrum des W. in Karl-Marx-Stadt. Insgesamt sind 25.000 Werktätige in diesem Kombinat beschäftigt. Der hohe Eigenbedarf an Werkzeugmaschinen kann durch die DDR nicht gedeckt werden, da mit der UdSSR langfristige Lieferabkommen eingegangen wurden, die die Maschinenbaukapazitäten auf Jahre hinaus beanspruchen. Im W. — z. B. in der spanlosen Verformung bei Bohrwerken, Dreh- und Schleifmaschinen — können Werkzeugmaschinen aus der DDR durchaus einen Qualitätsvergleich mit Produkten aus westlichen Industrieländern bestehen. In Osteuropa nimmt der W. der DDR eine führende Position ein. Nach Angaben des „American Machinist“ bestritt die DDR 1976 5,6 v. H. der Weltproduktion an Werkzeugmaschinen (13,26 Mrd. US-$) und 10,8 v. H. des Weltwerkzeugmaschinenexports (5,57 Mrd. US-$) und lag damit weiterhin an fünfter bzw. zweiter Stelle in der Länderrangfolge. Die Exportintensität des W. der DDR wird nur von wenigen Industrieländern übertroffen bzw. erreicht. Sie ist auch höher als die der Bundesrepublik Deutschland. Hauptabnehmer der Werkzeugmaschinen aus der DDR ist die UdSSR; mit Abstand folgen die übrigen RGW-Länder. Um den aus der Verbreiterung des Teilesortiments bei sinkenden Losgrößen resultierenden Anwenderwün[S. 1170]schen — z. B. nach rascher Umrüstbarkeit — nachzukommen und gleichzeitig die eigene Fertigung zu rationalisieren. hat sich auch in der DDR das Baukastenprinzip immer stärker durchgesetzt. Für Sondermaschinen genügt es oft, die Baukastenelemente mit Zusatzausrüstungen zu ergänzen. Zugleich ist das Angebot universell einsetzbarer Maschinen größer geworden. Der W. soll im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976 bis 1980) seine Produktion um 56–57 v. H. gegenüber 1975 erhöhen. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1169–1170 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WertgesetzSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache).…
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Landeskulturgesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff. sowie I, 1975, S. 662 ff.). Daneben gibt es eine Fülle spezieller Verordnungen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise mehrere Gesetze allein bezüglich der Reinhaltung des Wassers erlassen (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu. da es die bis Ende der 60er Jahre erlassenen Einzelbestimmungen zusammenzufassen suchte. In seinen Abschnitten II–IV wird in besondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z. B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt werden, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt V beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Grundwasser ist ein in bestimmter Höhe festgelegtes Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Bei Wasserverschmutzungen wird ein Abwassergeld erhoben. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Halten sie die Immissionsgrenzwerte (MIK-Werte) nicht ein. so wird seitens staatlicher Stellen ein differenziertes Staub- und Abgasgeld erhoben. Bei außergewöhnlichen Immissionssituationen können für Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, Beschränkungen des Betriebes bzw. zeitweilige Stillegungen verfügt und bei Nichteinhaltung von staatlichen Auflagen Ordnungsstrafen erhoben werden. Im Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte geregelt. Dazu dienen die genaue Erfassung sowie ein umfassendes Informationssystem darüber, Abprodukte in gegebener Form bzw. nach entsprechender Umwandlung als Sekundärrohstoffe einzusetzen. [S. 641]Der Abschnitt VII behandelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren. Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z. B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu E Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: So z. B. Ordnungsstrafen, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld. Sie reichen jedoch keinesfalls aus, um genügend wirksame Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 640–641 Landeskultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandesverratSiehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I,…
DDR A-Z 1979
Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (1979)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; Sitz: zunächst Liebenwalde, später (1948–1955) Kleinmachnow bei Berlin, danach Berlin (Ost); Direktor (seit 1950): Professor Hanna Wolf; Stellv.: W. Schneider, M. Herold, O. Raus, H. Neef. Der Lehrkörper umfaßt gegenwärtig mehr als 100 Professoren, Dozenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Aufgaben: 1. Ausbildung und Weiterbildung von Führungskadern der SED, die häufig bereits wichtige Funktionen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen wahrgenommen und in der Regel eine Kreis- und Bezirksparteischule (Parteischulung der SED) erfolgreich absolviert haben. 2. Veranstaltung von Kongressen, Kolloquien und Seminaren unter Beteiligung der Lehrstuhlinhaber und Dozenten. 3. Forschung, die sich allerdings in engen Grenzen hält. 4. Im Rahmen des Parteilehrjahrs Veranstaltung von Vortragszyklen für Spitzenkader, zu denen häufig Politbüro-Mitglieder der SED, jedoch auch leitende Funktionäre der KPdSU und der kommunistischen Parteien der anderen Volksdemokratien eingeladen werden. Zur Organisation: An der P. bestehen (z. Z. doppelt besetzte) Lehrstühle u. a. auf folgenden Gebieten: Marxistisch-leninistische Philosophie; Allgemeine Geschichte; Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der KPdSU; Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung; Politische Ökonomie des Kapitalismus; Politische Ökonomie des Sozialismus; Wirtschaftspolitik der DDR-Industrie; Wirtschaftspolitik der DDR-Landwirtschaft; Grundfragen der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts in der DDR; Partei/Parteileben; Literatur und Kulturpolitik; Deutsche und Russische Sprache. Jedem Lehrstuhl ist eine Reihe von Dozenten, Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern zugeordnet. Für das Direktstudium gab es 1950–1954 Ein- und Zweijahrlehrgänge, ab 1954/55, in Anlehnung an die Organisationsstruktur der Parteihochschule beim ZK der KPdSU in Moskau, Dreijahrlehrgänge und seit Mitte der 60er Jahre Vierjahrlehrgänge. Stärke der Jahrgänge: etwa 150–200 Studenten. Die Abteilung Fernstudium ist 1950 eingerichtet worden; hier können gegenwärtig Fünfjahrlehrgänge absolviert werden. Das Studium schließt mit dem Staatsexamen („Diplom-Gesellschaftswissenschaftler“) aufgrund der Staatsexamensordnung (Beschluß des ZK der SED vom 8. 10. 1953) ab. Seit 1953 besitzt die P. außerdem Promotions- und Habilitationsrecht für die Grade des Dr. phil. (habil.) und des Dr. rer. oec. (habil.). Die P. gibt seit 1952 eigene Zeitschriften (u. a. „Theorie und Praxis“, die jedoch nicht im Postzeitungsvertrieb der Deutschen Post vertrieben werden) heraus; sie veröffentlicht ferner regelmäßig Studien- und Anschauungsmaterial für das Parteilehrjahr. Studienbewerber unterliegen besonderen Aufnahmebedingungen. Vorausgesetzt werden in der Regel der Besuch einer Bezirksparteischule (bzw. ein diesem Niveau entsprechender Wissensstand), langjährige Parteimitgliedschaft und Erfahrung in leitenden Positionen des Partei- und Staatsapparates. Das Vorschlagsrecht haben die Bezirksleitungen. Die Bewerbungen laufen über die Abteilung Kader (Sektion Parteischulen) und werden vom ZK-Sekretariat bestätigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 787 Parteigruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiinformationSiehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; Sitz: zunächst Liebenwalde, später (1948–1955) Kleinmachnow bei Berlin, danach Berlin (Ost); Direktor (seit 1950): Professor Hanna Wolf; Stellv.: W. Schneider, M. Herold, O. Raus, H. Neef. Der Lehrkörper umfaßt gegenwärtig mehr als 100 Professoren, Dozenten, Assistenten und…
DDR A-Z 1979
Musik (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des sozialistischen Gegenwartsschaffens in der M. als eine Ausdrucksform der Kunst „die sozialistischen Ideale zu vermitteln, Stolz und Freude über das Errungene zu fördern. aber auch den Kampf um neue Fortschritte beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu [S. 745]gestalten. Die bedeutenden Schöpfungen des M.-Erbes tragen dazu bei, Humanismus und Ethik im Leben sozialistischer Menschen tiefer auszuprägen“ (II. Musikkongreß 1972). Als das Kernstück des M.-Lebens wird das kompositorische Schaffen angesehen. Der Differenziertheit der Bedürfnisse wird Rechnung getragen, indem die Bedeutung aller Genres gleichermaßen anerkannt und gepflegt wird: neben den verschiedenen Formen der klassischen, sog. ernsten M. diejenige des Lied- und Chorschaffens wie die Tanz- und Unterhaltungs-M. Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung neuer Werke (der musikalischen Ausdrucksmittel wie auch der Textwahl) ist die sozialistische Einstellung des Komponisten. Neben der Pflege des kulturellen Erbes (Aufführungen, Herausgabe von Biographien und Werkbesprechungen aus sozialistischer Sicht) dient die Förderung der zeitgenössischen Kompositionen der Schaffung einer DDR-Nationalkultur. Durch M.-Tage, Festspiele, Treffen von Vertretern der Verbände, der Komponisten und M.-Wissenschaftler und verschiedenster anderer gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen wird das Ziel der Integration dersozialistischen Staaten angestrebt. In geringem Maße gelangen fortschrittliche Komponisten kapitalistischer Länder zur Aufführung (Henze, Egk, Fortner, Hindemith, Orff, Nono. Britten u. a.). Hauptrepräsentanten des M.-Lebens sind die Orchester und M.-Theater. Von 99 Theatern in der DDR existierten 1976 46 ausschließlich oder teilweise als Opern- bzw. Operettenbühnen. Zu den führenden Orchestern der insgesamt 81 staatlichen Berufsorchester zählen die Dresdener Staatskapelle, das Leipziger Gewandhausorchester, das Orchester der Staatsoper Berlin. Daneben gibt es eine Vielzahl von Arbeiter- und Laienorchestern, die z. T. von Berufsmusikern angeleitet werden. Zu den Komponisten, die das zeitgenössische M.-Schaffen der DDR repräsentieren, gehören von der älteren Generation Paul Dessau, Hanns Eisler, E. H. Meyer, Günter Kochan, Fritz Geißler, Ottmar Gerster; von der jüngeren Generation Paul-Heinz Dittrich. Friedrich Goldmann, Siegfried Matthus, Udo Zimmermann. Die von den Kulturpolitikern der SED erhobene Forderung nach „Verständlichkeit“ wird zwar auch nach dem VIII. (Juni 1971) und IX. (Mai 1976) Parteitag der SED aufrechterhalten, doch werden den Komponisten hinsichtlich der Kompositionsmittel inzwischen keine Tabus mehr auferlegt, so daß die Annäherung an die internationale Musikavantgarde vollzogen werden konnte. Durch Partnerschaft mit Betrieben und Arbeiterzirkeln sollen der Kontakt zur Bevölkerung und das Auftragswesen gefördert werden. In Vorbereitung ist darüber hinaus eine gemeinsame Konzeption des Ministeriums für Kultur und des Verbandes der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR für eine musikalische Auftragspolitik. Die Vermittlung von Konzerten obliegt im Inland den VEB-Konzert- und Gastspieldirektionen, für den Austausch mit dem Ausland ist allein die Künstleragentur der DDR zuständig. Der berufliche Nachwuchs wird vorwiegend an den 87 M.-Schulen und 4 M.-Hochschulen herangebildet. Daneben kommt den M.-Schulen die Aufgabe zu, die vielfältigen Interessen der musikalisch interessierten Laien zu fördern, insbesondere auch die Leiterder Laiengruppen auszubilden. Die rege Aktivität im Bereich der musikalischen Laienarbeit veranschaulicht die Zahl der verschiedenartigsten Ensembles. So gab es bis Ende 1972 über 80 Laien-Sinfonieorchester, 150 Kammerorchester und kammermusikalische Gruppen, 1.400 Blasorchester, 100 Orchester mit gemischten Besetzungen und etwa 5.000 Amateurtanzkapellen. Hinzu kamen etwa 2.800 Schulchöre sowie ca. 4.500 Singeklubs, etwa 60 Pionier-Sinfonieorchester, 40 Pionier-Blasorchester, Instrumentalgruppen und Solistenensembles der M.-Schulen. Neben zahlreichen zentralen und regionalen M.-Festen und Wettbewerben im Bereich der Laienmusikpflege bilden die bis 1974 jährlich und derzeit alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspiele (Laienkunst) den Höhepunkt. Sie sollen „überzeugend die kontinuierliche sozialistische Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse, der Regierung der DDR und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes“ dokumentieren. Der FDGB ist der Träger dieser Festspiele und der ihnen in Großbetrieben, Kombinaten und LPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) vorausgehenden Betriebsfestspiele. Innerhalb der Singebewegung der FDJ, die in den letzten Jahren starke Verbreitung fand, wird dem politischen Lied besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Werkstattage, nationale und internationale Festivals des politischen Liedes sollen informieren und Solidarität hinsichtlich der politischen Ziele und des politischen Engagements stärken. Im Bereich der Tanz- und Unterhaltungs-M. stehen die Bemühungen um eine dem Sozialismus gemäße Tanz-M. im Vordergrund. Auf der Grundlage der Konzeption der Zentralen Kommission Tanz-M. beim Ministerium für Kultur wird eine quantitative und qualitative Verbesserung des Angebots angestrebt. Diesem Ziel dienen sog. Entwicklungsgruppen in Bezirken, Werkstattwochen, Verbreitung und Profilierung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere an den M.-Schulen und M.-Hochschulen, Wettbewerbe, Leistungsvergleiche u. a. m. Durch gesetzliche Anordnungen (zuletzt 1965 und 1973) soll die Übernahme westlicher Unterhaltungs-M. weitestgehend verhindert werden, da man aufgrund der Texte negative Einflüsse auf die Jugend befürchtet. Die gesamte Schallplattenproduktion in der DDR ist in dem VEB Deutsche Schallplatte zusammengefaßt. In der Reihe ETERNA werden klassische Kompositionen, Volks-M., Arbeiter- und Massenlieder hergestellt (etwa 50 v. H. der Produktion insgesamt), in AMIGA (Jazz) Tanz- und Unterhaltungs-M., in AURORA Lieder, Balladen und Kantaten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in SCHOLA Produktionen für den Schulunterricht, in LITERA Sprachplatten und schließlich in NOVA charakteristische, zeitgeschichtliche Werke der DDR und des Sozialismus. Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 744–745 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusikschulenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des…
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Neuer Kurs (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Entwicklungstempos beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die durch Verschärfung des Klassenkampfes. Fehlplanung und Bürokratie bevorzustehen schien, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) sollte vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der UdSSR und in anderen Ostblockstaaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um die private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von der Zuteilung von Lebensmittelkarten; 5. Rücknahme der Erhöhung der Arbeitsnormen; 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen (Kirchen). Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Entsprechende Maßnahmen blieben jedoch großenteils aus oder wurden nur unvollständig verwirklicht. Am 1. 6. 1955 gab Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum unumwunden zu: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ist die innenpolitische Entspannung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, rasch wieder gestoppt worden. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs erneut schnell. So mußten SED und Regierung schon auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 von neuem erhebliche Verletzungen der Sozialistischen Gesetzlichkeit zugeben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 763 Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeuererbewegungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine…
DDR A-Z 1979
Presseamt (1979)
Siehe auch: Presseamt: 1975 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur ADN aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) „Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 860 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrivateigentumSiehe auch: Presseamt: 1975 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO…
DDR A-Z 1979
Warenverkehr, Nichtkommerzieller (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr; das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); die Versendung von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege ist in der 20. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 geregelt, die am 21. 6. 1973 in Kraft getreten ist. Dazu erlassen wurden die Anlagen zu § 7 der 20. DB mit den Zollsätzen für die Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege, die Bekanntmachung über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973 und die AO über die Aussetzung der Erhebung von Zöllen bei der Einfuhr von Geschenksendungen auf dem Postwege vom 14. 6. 1973 (GBl. I., Nr. 28). Nach diesen DDR-Bestimmungen darf jeder Bewohner der DDR jährlich bis zu 12 Geschenksendungen empfangen. Bei Sendungen aus dem Ausland in die DDR wird Zoll in Höhe von 10 bis 40 v. H. erhoben, sofern der Wert der Sendung 200 Mark der DDR übersteigt. Ausgesetzt ist die Zollerhebung für Empfänger, die im Rentenalter stehen, bzw. Invalidenrentner oder Sozialunterstützungsempfänger sind. Für Sendungen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in die DDR ist die Zollerhebung ohne Wertgrenze ausgesetzt. Für alle Geschenke gilt die Vorschrift, daß sie für den persönlichen Bedarf des Empfängers bestimmt sein müssen. Der Versand von Büchern ist erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Literatur, sonstige Druckerzeugnisse, Bilder und Darstellungen, deren Inhalt „gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält“ oder „deren Inhalt bzw. Einfuhr in anderer Weise den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widerspricht“. Nicht erlaubt ist der Versand von Adressenverzeichnissen, Kalendern, Almanachen, Jahrbüchern sowie Presseerzeugnissen, die nicht in der Postzeitungsliste der DDR enthalten sind. Ausnahmslos verboten ist z. B. der Versand von Arzneimitteln und ihnen gleichgestellten Stoffen oder Zubereitungen, Werbematerial und Zahlungsmitteln. Der Versand von Schallplatten ist gestattet, „soweit diese Werke des kulturellen Erbes oder des wirklichen kulturellen Gegenwartschaffens betreffen“. Seit dem 21. 9. 1977 können Genußmittel in Geschenksendungen auf dem Postwege ohne Mengenbegrenzungen in die DDR versandt werden (Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten). Die Deutsche Post der DDR ist verpflichtet, alle Geschenksendungen der Zollverwaltung der DDR vorzuführen. Verstöße gegen die DDR-Bestimmungen können zu entschädigungslosem Einziehen der gesamten Sendung bzw. des beanstandeten Teils der Sendung oder zur Zurücksendung an den Absender führen. Im Postabkommen mit der DDR 1976 wurde vereinbart, daß in Fällen der Zurückweisung der Zurückweisungsgrund auf der Sendung angegeben werden muß. Bei Beschlagnahme der gesamten Sendung wird das [S. 1156]Aufgabepostamt benachrichtigt, in Fällen der Teileinziehung der Empfänger. Für Geschenksendungen aus der DDR gelten größere Einschränkungen als umgekehrt. Die jährlich bis zu 12 zugelassenen Geschenksendungen je Absender in der DDR dürfen nur einen Wert bis zu je 100 Mark der DDR haben. Sind in den Sendungen Textilien enthalten, so dürfen diese den Gesamtwert von 60 Mark der DDR je Geschenksendung nicht übersteigen, wobei z. B. der Versand von Arbeits- und Berufskleidung aus Textilien und Ledermaterialien, Kinder- und Babykleidung sowie Bettwäsche und Bettwäschestoffen, ferner von Zahlungsmitteln, Schuhwaren aller Art, Fleisch und Fleischwaren aus der DDR generell verboten ist. Einzelheiten über den zulässigen Inhalt von Geschenksendungen in die DDR und über die Haftung der Deutschen Bundespost beim Verlust von Sendungen sind aus einem bei den Postämtern in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) erhältlichen Merkblatt zu ersehen. Das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs ist nur im Reiseverkehr möglich, weil die DDR für den Bahnversand erforderliche Genehmigungen in der Regel nicht erteilt. Das Genehmigungsverfahren für die Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr ist in der 11. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR ― Genehmigungsverfahrensordnung ― vom 13. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132), zuletzt geändert durch die 29. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR vom 19. 9. 1977 (GBl. I, Nr. 29), geregelt. Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen zur Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr richtet sich nach der AO (Nr. 1) — Genehmigungsgebührenordnung — vom 12. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 12. 12. 1969 (GBl. II, Nr. 100) und der AO Nr. 3 vom 24. 6. 1971 (GBl. II, Nr. 54). Nach diesen Bestimmungen der DDR dürfen Reisegebrauchs- und -verbrauchsgegenstände genehmigungs- und gebührenfrei ein- und ausgeführt werden. Bei der Einreise in die DDR ist die Mitnahme von Geschenken. deren Einfuhr nicht verboten ist (einfuhrverboten sind z. B. Kinderspielzeug militärischen Charakters, Briefmarken und Briefmarkenkataloge, bestimmte Druckerzeugnisse, Fernsehgeräte und gebrauchte Gegenstände mit Ausnahme von Textilien und Schuhen), im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungs- und gebührenfrei zulässig. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 100 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Seit 21. 9. 1977 können Genußmittel (Tabakwaren, Kaffee, alkoholische Getränke) im grenzüberschreitenden Reiseverkehr für den persönlichen Bedarf oder als Geschenk genehmigungs- und gebührenfrei ohne Anrechnung auf die Freigrenzen mitgenommen werden. Übersteigt der Wert der mitgenommenen Geschenke, der sich nach den Einzelhandelsverkaufspreisen in der DDR richtet, die Genehmigungsfreigrenzen, so werden Genehmigungsgebühren zwischen 10 v. H. und 40 v. H. erhoben. Bei der Ausreise aus der DDR dürfen Gegenstände, deren Ausfuhr nicht verboten ist (verboten ist z. B. die Ausfuhr von ungültigen Zahlungsmitteln und Münzen, Kunstgegenständen, Briefmarken, Porzellan, feuerfesten Glaswaren, Fleisch und Fleischwaren sowie einer Reihe von Textilerzeugnissen), im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungs- und geführenfrei mitgebracht werden. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 20 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Über diese Wertgrenze hinaus bedarf die Mitnahme der Genehmigung der Zollstelle. Dafür sind Genehmigungsgebühren zwischen 20 v. H. und 50 v. H. des Warenwerts zu entrichten. Für Gegenstände, die in der DDR mit Devisen oder mit ordnungsgemäß eingetauschter Mark der DDR gekauft sind, gelten besondere Vergünstigungen. Nähere Einzelheiten über die Mitnahme von Gegenständen im Reiseverkehr mit der DDR sind aus einem bei den Reisebüros und den Auskunftsstellen der Deutschen Bundesbahn erhältlichen Merkblatt „Reisen in die DDR“ zu ersehen, das vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wird. Das Aus- und Einfuhrverfahren für Umzugs- und Erbschaftsgut richtet sich nach der 22. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 und der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973, die am 21. 6. 1973 in Kraft getreten sind (GBl. I. Nr. 28). Nach diesen Bestimmungen bedarf die Ein- und Ausfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut keiner Genehmigung, es sei denn, es handelt sich um Kraftfahrzeuge und Produktionsmittel. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut muß grundsätzlich zusammen mit der Übersiedlung abgewickelt werden; sie ist in Ausnahmefällen innerhalb eines Jahres danach zulässig. Die Ein- und Ausfuhr von Erbschaftsgut muß grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft bzw. nach Abschluß der Erbauseinandersetzung erfolgt sein. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut unterliegt der Zollabfertigung, wobei die Ausfuhr 3 Wochen vorher beim zuständigen Binnenzollamt beantragt werden muß. Der Zollantrag ist durch eine Aufstellung aller zur Ein- oder Ausfuhr vorgesehenen Gegenstände in 2facher Ausfertigung zu stellen. Beizufügen ist für Umzugsgut eine Bestätigung der zuständigen DDR-Behörden über die Notwendigkeit der vorübergehenden Ein- oder Ausfuhr oder eine Übersiedlungsgenehmigung sowie bei verspäteter Ein- oder Ausfuhr ein Nachweis, daß die Verspätung gerechtfertigt ist. Für Erbschaftsgut ist der Nachweis der Erbberechtigung durch die Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheines oder dessen notariell beglaubigte Abschrift zu erbringen. [S. 1157]Umzugs- und Erbschaftsgut darf auch im Reiseverkehr mitgenommen werden, wobei die erforderlichen Nachweise an der Grenze erbracht werden müssen. Zu beachten sind die von der DDR bekanntgemachten Ein- und Ausfuhrverbote und Beschränkungen für Umzugs- und Erbschaftsgut. Nicht eingeführt werden dürfen z. B. Schußwaffen, topographische Karten, Personaldokumente, Akten, Sparkassenbücher und andere Wertpapiere, bestimmte Druckerzeugnisse und Briefmarken sowie Briefmarkensammlungen, Münzen und Münzsammlungen, „soweit deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetzen enthält“. Von der Ausfuhr sind die gleichen Gegenstände ausgenommen und darüber hinaus z. B. Kunstgegenstände und Archivgut. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1155–1157 Warenverkehr, innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WarenzeichenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr; das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); die Versendung von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege ist in der 20. Durchführungsbestimmung zum…
DDR A-Z 1979
Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Gegr. 21. 12. 1951; Sitz: Berlin (Ost), Direktor (seit 1963): Prof. Dr. Otto Reinhold, Mitglied des ZK der SED; Stellvertreter: H. Hümmler und K.-H. Stiemerling. Am 21. 12. 1976 wurde das ehemalige Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) in AfG umbenannt. Die AfG hat seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungsschule des ZK der SED. Ihr gehören Hunderte von festen und zeitweiligen Mitarbeitern (Professoren, Assistenten, Aspiranten, freie Mitarbeiter) an. Aufgaben: 1. Forschung. Lehre und Ausbildung in einem in der Regel 4jährigen Studium (Abschluß: Diplom) auf den folgenden Gebieten: Philosophie (mit [S. 35]Fachrichtungen: Dialektischer und Historischer Materialismus, Ethik. Ästhetik. Soziologie); Theorie der Literatur. Kunst und bildenden Kunst; Geschichte; Deutsche Geschichte; Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der KPdSU; Politische Ökonomie (mit Fachrichtungen: Imperialismustheorie, Kapitalismus, Sozialismus-Industrie. Sozialismus-Landwirtschaft). 2. Weiterbildung von leitenden Mitarbeitern der SED. insbesondere aus den Sekretariaten der Bezirks- und Kreisleitungen (vor allem aus dem Bereich der Agitation und Propaganda) sowie von leitenden Mitarbeitern des Staats- und Wirtschaftsapparates. 3. Abhaltung von Konferenzen und Kolloquien, meist in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulinstituten der SED sowie der Humboldt-Universität und der Akademie der Wissenschaften der DDR. 4. Aufbau und Ausbau internationaler wissenschaftlicher Kontakte insbesondere mit dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der KPdSU, jedoch auch mit den entsprechenden Instituten in den anderen osteuropäischen Staaten sowie mit dem Institut für Marxistische Studien und Forschungen (IMSF) in Frankfurt/Main. Diese internationale Zusammenarbeit, vor allem mit dem sowjetischen Institut, hat sich in den letzten drei bis vier Jahren intensiviert. Regelmäßig werden Konferenzen und Arbeitstagungen abgehalten, auf denen insbesondere die ideologische Abwehr des Revisionismus, Sozialdemokratismus, Eurokommunismus, Reformismus und Maoismus koordiniert wird. Aus dieser gemeinsamen Arbeit ist eine Reihe von Publikationen hervorgegangen. Ein relativ früher Ausdruck dieser Gemeinschaftsarbeit ist der von den Instituten der KPdSU und SED gemeinsam erarbeitete Band: „Die entwickelte sozialistische Gesellschaft. Wesen und Kriterien. Kritik revisionistischer Konzeptionen“, Berlin (Ost) 1973. 5. Systematische Erarbeitung von Lehrbüchern für höhere Parteikader sowie für Dozenten und Studenten an Universitäten und Hochschulen der DDR. So ist Ende 1976 das erste, überwiegend von DDR-Autoren verfaßte Lehrbuch des Historischen Materialismus unter der Federführung von Prof. E. Hahn in der DDR veröffentlicht worden: „Grundlagen des Historischen Materialismus“ Berlin (Ost) 1976. Es dient vor allem der Fortbildung von Dozenten und Studenten an den Universitäten und Hochschulen der DDR. 6. Publikationen wichtiger Reden und Vorträge der Mitglieder des Politbüros der SED (vor allem die Schriften E. Honeckers). Die Aus- und Weiterbildung an der AfG besitzt das erklärte Ziel, „fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus, hohe Allgemeinbildung und tiefgründiges Wissen auf einem Spezialgebiet zu erreichen, die Strategie und Taktik der Partei wissenschaftlich zu erfassen und die Bereitschaft zu festigen, die Politik der Partei mit ganzer persönlicher Kraft und Fähigkeit … zu verwirklichen“. Sie geht von dem Prinzip der Einheit von Forschung. Lehre, Erziehung und Propaganda aus. Zur Organisationsstruktur: Jedes der angegebenen Fachgebiete ist durch mehrere, zumindest jedoch einen Lehrstuhl oder eine Dozentur vertreten. Dazu kommen Gastdozenten aus anderen Instituten wie z. B. dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) und dem Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW). Zu jedem Lehrstuhl gehören Oberassistenten, Assistenten, Aspiranten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Jedem Lehrstuhl sind ferner Forschungs- und Arbeitsgruppen angegliedert. Neben dem Direktstudium ist auch das Fernstudium möglich. Die AfG besitzt seit 1953 Promotions- und Habilitationsrecht; die ersten Dissertationen wurden 1965 abgeschlossen. Seit 1963 ist das Diplom als Abschlußexamen eingeführt („Diplom-Gesellschaftswissenschaftler“). Die Aspirantur an der AfG dauert 4 Jahre und schließt mit der Verteidigung der Dissertation ab. Die AfG besitzt eine umfangreiche Bibliothek. Anläßlich der 1966 erfolgten Neuordnung des gesamten Informations- und Dokumentationswesens ist die AfG seit 1967 „Zentralstelle“ für die Fächer Philosophie und Soziologie. Gegenwärtig müssen folgende Voraussetzungen für die Aufnahme an der AfG erfüllt werden: 5jährige (früher: 8jährige) SED-Mitgliedschaft, Erfahrung in verantwortlicher Parteiarbeit, in der Regel Absolvierung der Parteihochschule „Karl Marx“ oder anderer Parteischulen (Parteischulung) bzw. einer Universität oder Hochschule mit Abschlußexamen. Die Aufnahmebedingungen sind, entsprechend dem Ausbau der AfG zu einer eigenen Ausbildungsstätte mit regulären Studiengängen, im Lauf der Jahre zum Teil abgeändert worden. Die Auswahl der Studienbewerber erfolgt durch die Abteilungen des ZK-Apparates oder durch die Bezirksleitungen der SED. Die endgültige Entscheidung über die Delegierung liegt bei der ZK-Abteilung Wissenschaft in Abstimmung mit der Kaderabteilung im zentralen Parteiapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 34–35 Akademie für Ärztliche Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDRSiehe auch das Jahr 1985 Gegr. 21. 12. 1951; Sitz: Berlin (Ost), Direktor (seit 1963): Prof. Dr. Otto Reinhold, Mitglied des ZK der SED; Stellvertreter: H. Hümmler und K.-H. Stiemerling. Am 21. 12. 1976 wurde das ehemalige Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) in AfG umbenannt. Die AfG hat seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungsschule des ZK der SED. Ihr gehören Hunderte von festen und zeitweiligen Mitarbeitern (Professoren, Assistenten,…
DDR A-Z 1979
Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR. und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem Staatsbürgerkundeunterricht, und zwar in besonders enger Beziehung zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Wehrerziehung. zur Erziehung zu bewußter Disziplin und zur Polytechnischen Bildung. Die Aufgaben und Ziele der PStE. wurden im Parteiprogramm der SED (1963) festgelegt, im Bildungsgesetz (1965) kodifiziert sowie in den „Aufgabenstellungen für die staatsbürgerliche Erziehung“ (1966 und 1969) und in den Beschlüssen des VII. Pädagogischen Kongresses (1970). des VIII. und IX. Parteitages der SED (1971 u. 1976) weiter aktualisiert. Als Grundlage, Gesamtzielstellung und oberstes Kriterium aller anderen Bildungs- und Erziehungsmomente hat sie die generelle Aufgabe, durch die Vermittlung der Ideologie des Marxismus-Leninismus und in enger Verbindung mit einer entsprechenden Charakter- und Verhaltenserziehung den entscheidenden Beitrag zur Formung „sozialistischer Persönlichkeiten“ zu leisten. Die theoretische Grundlage für die Zielstellung der PStE. bildet das langfristig gültige „sozialistische Menschenbild“ der marxistisch-leninistischen Philosophie, das Stellung, Standort, Wirkungsfeld und Entfaltungsmöglichkeiten des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft und die damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen an ihn sowie die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Verhaltensweisen der angestrebten sozialistischen Persönlichkeiten umreißt und zugleich die Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft darstellt. Die auf dem „sozialistischen Menschenbild“ gründende „sozialistische Persönlichkeit“ wird durch 4 wesentliche Merkmale gekennzeichnet: durch vielseitiges Wissen und Können, durch sozialistisches Bewußtsein, durch sozialistisches moralisches Verhalten sowie eine optimistische Lebensauffassung. Das Sozialistische Bewußtsein wird durch 7 sozialistische Grundüberzeugungen definiert, die das Handeln und Verhalten der sozialistischen Persönlichkeit bestimmen, als Maßstäbe für die Bewertung von Situationen und Verhaltensweisen dienen sollen und denen entsprechende Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen sowie entsprechende Gefühle, Erfahrungen und Verhaltensweisen zugeordnet sind; in der Formulierung der „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ (1969) sind dies: 1. „die Überzeugung von der historischen Mission der Arbeiterklasse …“ 2. „die Überzeugung vom objektiven Charakter der Entwicklung in Natur und Gesellschaft …“ 3. „die Überzeugung von der Gewißheit, daß die Zukunft der ganzen Menschheit der Sozialismus ist…“ 4. „die Überzeugung von der historischen Aufgabe der DDR und der Verantwortung der Jugend bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus …“ 5. „die Überzeugung von der entscheidenden Rolle der ruhmreichen Sowjetunion und der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“; 6. „die Überzeugung, daß Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit nur dort gesichert sind, wo das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei die politische Macht ausübt“: [S. 338]<7.> „die Überzeugung, daß die Jugend ihres eigenen Glückes Schmied ist, indem sie die Rechte und Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft bewußt wahrnimmt…“. Durch die Internalisierung dieser ideologischen Grundsätze als eines nicht in Frage zu stellenden Glaubenskanons soll „die Erziehung der jungen Menschen zum sozialistischen Patriotismus und zum proletarischen Internationalismus …“ bewirkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sollen einerseits alle Bereiche des Lebens der Kinder und Jugendlichen mit der sozialistischen Ideologie durchdrungen werden, alle staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungseinflüsse auf die Verfolgung der einheitlichen Erziehungsziele orientiert und zum Zweck einer höheren Effektivität koordiniert sowie andererseits die politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche Erziehung weiter verstärkt werden. Die PStE. ist vor allem darauf gerichtet, „daß sich alle Mädchen und Jungen einen festen Klassenstandpunkt aneignen und rückhaltslos für die allseitige Stärkung und Verteidigung der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft einsetzen“ und daß dazu vor allem die Schuljugend mit dem Marxismus-Leninismus und „den revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterklasse“ vertraut gemacht wird. Sind die Ziele der PStE. von grundlegend-prägender Bedeutung für Ziele und Inhalte der Bildung und Erziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Stufen des Bildungssystems der DDR einschließlich der außerschulischen Einrichtungen und Veranstaltungen und bestimmen sie insbesondere als politisch-ideologische Leitlinien Ziele und Inhalte der seit 1965 neugestalteten Lehrpläne aller Fächer und Klassen (Lehrplanreform). so hat der Unterricht in dem Fach Staatsbürgerkunde, der in den Klassen 7–10 (mit 5 Gesamtwochenstunden), 11 und 12 (mit 3 Gesamtwochenstunden) und in der Berufsausbildung (mit insgesamt mindestens 74 Stunden) erteilt wird, speziell die Aufgabe, durch die systematische Vermittlung „sicherer und anwendungsbereiter politischer, ökonomischer und philosophischer Kenntnisse des Marxismus-Leninismus“ die Schüler und Lehrlinge „zu verallgemeinerten Erkenntnissen über die historische Mission der Arbeiterklasse und die Sieghaftigkeit des Sozialismus zu führen, ihren Klassenstandpunkt wissenschaftlich zu fundieren“ und sie zu befähigen, „nach den sozialistischen Normen und Grundüberzeugungen zu entscheiden und zu handeln“. Die ständig wiederholte und zunehmend forcierte Forderung nach ― dringend notwendiger ― Intensivierung und Verstärkung der PStE. der Schüler und Lehrlinge macht deutlich, daß ihre Ergebnisse erheblich hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben; gerade bei dem „Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung“ besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Bedeutung und Aufwand einerseits sowie Breiten- und Tiefenwirkung andererseits. Angesichts der fundamentalen Bedeutung, die der PStE. für die gesamte Bildung und Erziehung, vor allem aber für die besonders dringend geforderte politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beigemessen wird, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 337–338 Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung zu bewußter DisziplinSiehe auch die Jahre 1975 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR. und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem…
DDR A-Z 1979
1979: Q, R
Qualifizierung Qualität der Erzeugnisse Rahmenkollektivvertrag (RKV) Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirks Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rationalisierung Rationalisierungskredite Raumordnung Raumplanung Rechenschaftslegung Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtspfleger Rechtswesen Redneraustausch Reformismus Regierung Regionalplanung Rehabilitation Rehabilitierungen Reichsbahn Reisebüro der DDR Reiseverkehr Rekonstruktion Relativismus Religionsgemeinschaften Religionssoziologie Religionsunterricht Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Rentnerreisen Reparationen Reparaturstützpunkte Reproduktion Republikflucht Reserveoffiziere Reservistenkollektiv Reservistenwehrdienst Resozialisierung Rettungsdienst Revanchismus Revisionismus Revisionskommissionen der SED Revolution Richter Richtsatzplan Richttage Richtungskoeffizient Rowdytum Rückführungsbetrag Rückkehrer Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückversicherung Rundfunk Rundfunkordnung RüstungsproduktionQualifizierung Qualität der Erzeugnisse Rahmenkollektivvertrag (RKV) Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirks Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rationalisierung Rationalisierungskredite Raumordnung Raumplanung Rechenschaftslegung Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle …
DDR A-Z 1979
Markt und Marktforschung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten. Verbände. Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche Wirtschaftsplanung, an der die wirtschaftsleitenden Organisationen und die Wirtschaftseinheiten nur vorbereitend und konkretisierend mitwirken. Ihre hauptsächliche Funktion ist die Realisierung der extern gefällten Planentscheidungen über Produktion, Investition und Konsumtion sowie Beschäftigung und Kapitalbildung. Wenn dennoch in der DDR die Bezeichnung „Sozialistischer M.“ verwendet wird, so wird damit nur noch zum Ausdruck gebracht, daß auch in der „Sozialistischen Planwirtschaft“ Rohstoffe, Zwischenprodukte, Fertigerzeugnisse und Dienstleistungen zwischen Produzenten, Verwendern und Konsumenten in einem institutionell abgegrenzten Bereich ausgetauscht werden. Dabei wird nach wie vor Geld als Tauschmittel verwendet. Der Austausch der Waren ist Teil der gesamt- und einzelwirtschaftlichen Planung und wird zu den staatlich festgesetzten Preisen abgerechnet. Die Austauschprozesse sind gesetzlich geregelte Kauf- und Verkaufsbeziehungen zwischen Betrieben und staatlichen Einrichtungen aller Wirtschaftsbereiche auf der Grundlage von Plänen und in der Form von Wirtschaftsverträgen. Institutionell umfaßt der sozialistische M. neben den Absatzorganisationen der Fertigungsbetriebe und den Außenhandelsbetrieben vor allem den staatlichen und genossenschaftlichen Binnenhandel sowie den Kommissionshandel. Bezeichnungen wie „geplanter M.“ und „organisierter M.“ weisen darauf hin, daß das Koordinationsprinzip der zentralen Planung auch im Handel herrschen soll. Durch direkte staatliche Planung und Leitung soll das Auftreten „spontaner M.-Kräfte“ verhindert werden. Da jedoch die privaten Haushalte in der DDR über die Verwendung der Einkommen für Konsumtion und/oder Sparen im Rahmen der geplanten An[S. 700]gebote an Konsumgütern, Dienstleistungen und Sparmöglichkeiten selbständig entscheiden können und sich exakte Informationen über das zukünftige Konsumverhalten der privaten Haushalte nicht erheben lassen, stimmen geplantes Angebot und tatsächliche Nachfrage häufig nicht überein. Die Nichtübereinstimmung von Angebot und Nachfrage hatte allerdings bisher nur bedingt korrigierende Auswirkungen auf die Produktionsentscheidungen der folgenden Planperiode, da die Waren bei insgesamt noch knappem Warenangebot ohnehin abgesetzt werden konnten („Verkäufer-M.“). Erst bei der Anhebung des Versorgungsniveaus und einer weiteren Differenzierung des Angebots an Konsumgütern und Dienstleistungen, wie sie die Wirtschaftspolitik seit dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 anstrebt, erhalten die Fragen der Absatzwirtschaft auf dem Binnen-M. generell mehr Bedeutung. Die Sortimente sollen nunmehr in qualitativer und quantitativer Hinsicht in einem höheren Maße dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Von der zentralen Planung wird erwartet, daß sie mehr als bisher „gesellschaftliche Bedürfnisse“ und auch den privaten Bedarf als Ausgangspunkt wählt und flexibel auf Bedarfsschwankungen reagiert, ohne das Prinzip langfristig stabiler, d. h. einheitlich und auf Dauer festgelegter Verbraucherpreise zu verlassen. Die Ergebnisse von Bedarfsuntersuchungen und -einschätzungen sollen zukünftig mehr Einfluß auf die Planentscheidungen gewinnen („Bedarfsforschung als untrennbarer Bestandteil der Planung und Bilanzierung“). Dies gilt vor allem für die wichtigeren Positionen des „Zentralen Versorgungsplanes“, der als Bestandteil des jährlichen Volkswirtschaftsplanes rd. 70 v. H. der volkswirtschaftlichen Warenproduktion enthält. Um Anpassungen der Produktion an den sich ständig wandelnden Bedarf auch bei laufender Plandurchführung zu ermöglichen, wurde die Planrealisierung mit Kennziffertoleranzen für einen Teil der Lieferungen experimentell erprobt. Seit 1974 ist es der Industrie und dem Handel bei 20 v. H. der Positionen des Zentralen Versorgungsplanes gestattet, zu Beginn der Planperiode lediglich Liefergrundverträge abzuschließen, die erst während der Planrealisierung durch spezifizierte Wirtschaftsverträge ersetzt werden. Solche aktuelle Bedarfsschwankungen berücksichtigenden Wirtschaftsverträge müssen jeweils bis Ende Februar für das erste Planhalbjahr und bis Ende August für das zweite Planhalbjahr abgeschlossen werden. Einer stärkeren Bedarfsorientierung des Angebots auf dem Binnen-M. steht bisher entgegen, daß neben einer Reihe praktischer Schwierigkeiten — wie z. B. unzureichenden Verbraucherbefragungen und dem Mangel an ausgebildeten M.- und Bedarfsforschern — die grundlegenden Kategorien wie „gesellschaftliche Bedürfnisse“, „absolutes und perspektivisches Bedürfnis“, „Bedarf“, bisher wirtschaftswissenschaftlich noch unzureichend untersucht und geklärt wurden, so daß Industrie und Handel in der Wirtschaftspraxis von unterschiedlichen Begriffsinterpretationen ausgehen oder sogar ihre praktische Bedeutung für Produktionsentscheidungen generell leugnen. In der Außenwirtschaft (Außenwirtschaft und Außenhandel) waren bereits Mitte der 60er Jahre die Instrumente, die eine bedarfsgerechte Produktion sichern, ausgebaut worden. Hierzu zählen eine intensivierte M.-Forschung und -Werbung, die Bildung eigener und zentralisierter Absatzorganisationen bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Kombinate sowie der Zusammenschluß von Warengruppen zu Handelsmarken. II. Marktproduktion der Landwirtschaft Als landwirtschaftliche M.-Produktion wird der über den „Sozialistischen M.“ laufende Teil der landwirtschaftlichen Produktion verstanden. Sie umfaßt alle pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse, die zur Versorgung der Bevölkerung an staatliche Erfassungs- und Aufkaufsstellen oder an Betriebe der Verarbeitungsindustrie oder des Handels verkauft werden (staatliches Aufkommen der Landwirtschaft). Zur M.-Produktion zählen weiterhin die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut, Futtermitteln, Zucht- und Nutzvieh sowie die Direktverkäufe an den Einzelhandel, nicht dagegen der Eigenverbrauch der Landwirtschaftsbetriebe und der Verkauf von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen an die Betriebsangehörigen. Die landwirtschaftliche M.-Produktion wird vorwiegend in Naturalkennziffern geplant und erfaßt. Der Plan enthält das staatliche Aufkommen und die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut. III. Markt- und Bedarfsforschung Unter MBf. wird die systematische Untersuchung der inländischen Bedürfnis- und Bedarfsentwicklung und der Merkmale von Angebot und Nachfrage bei Gütern und Dienstleistungen des Binnen- und Außen-M. mit dem Ziel verstanden, die bisherige und gegenwärtige Lage zu analysieren, fortlaufend zu beobachten und zukünftige Bedarfs- und M.-Verhältnisse zu prognostizieren. Ihre Definition und die Aufgabenstellung im einzelnen erfolgten seit 1963, dem Beginn einer intensiveren Tätigkeit auf diesem Gebiet, nicht einheitlich. Kennzeichnend wurde, daß die MBf. in der DDR sich nicht auf Absatz-Mf. und Beschaffungs-Mf. beschränkt, sondern darüber hinaus auch die Erkundung aller grundlegenden wirtschaftlichen, soziologischen, psychologischen und naturwissenschaftlich-technischen Faktoren eines gesamten M.-Gebietes anstrebt. Seit der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 einge[S. 701]leiteten besonderen Förderung der Konsumgüterproduktion wird der Bedarfsforschung größere Bedeutung zugemessen. Sie soll die notwendigen Informationen für kurz-, mittel- und langfristige Entscheidungen der Verbrauchsgüterfertigung in Form von M.-Prognosen, systematischen M.-Beobachtungen und gezielten M.-Untersuchungen bereitstellen. Folgende Aufgabengebiete der MBf. sind zu unterscheiden: A. Bedarfs- und Bedürfnisforschung Sie widmet sich der Analyse und Prognose des Gesamtumfangs des Warenbedarfs, des Volumens und der Struktur des Bedarfs einzelner „Bedürfniskomplexe“ und ausgewählter Konsumgüter oder Sortimente. Die Einteilung nach Bedürfniskomplexen folgt typischen menschlichen Lebensbereichen und -gepflogenheiten: Ernährung, Bekleidung, Freizeit, Wohnen, Hauswirtschaft, Körperpflege und Hygiene. Die derart umfassend konzipierte Bedarfs- und Bedürfnisforschung ist weitgehend identisch mit der in der Vergangenheit von den Arbeitskreisen „Lebensstandard“ und „Bedarfsforschung“ des Beirats für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission vertretenen Lebensstandardforschung. Ziel der Bedarfs- und Bedürfnisforschung sind quantifizierte, langfristige Verbrauchsvoraussagen für einzelne Erzeugnisse und Sortimentsgruppen, die zukünftig notwendige Angebotsstruktur und die anzustrebende Sortimentszusammensetzung. Sie dienen als Grundlagen für die längerfristige Planung. Die Voraussagen sollen sich zu „Verbrauchsnormativen“ konkretisieren lassen. Als Verbrauchsnormative gelten Meßziffern für den Durchschnitt der Bedürfnisse im gesamten Untersuchungsgebiet nach wichtigen einzelnen Konsumgütern bzw. Konsumgütersortimenten zum Ende des Prognosezeitraumes. Für den Zeitraum von 1974 bis 1980 sollen längerfristige Richtwerte für alle wichtige Konsumgüter festgelegt worden sein. Gegenwärtig dominieren in der Bedarfs- und Bedürfnisforschung kurz- und mittelfristige Bedarfseinschätzungen für die Positionen des Zentralen Versorgungsplanes. B. Marktforschung auf dem Binnenmarkt Sie erhebt absatzspezifische Angaben zu Erzeugnissen und Sortimentsmerkmalen, z. B. Gebrauchseigenschaften, Formgestaltung, Farbe, Bedienungsmöglichkeiten und Reparaturanfälligkeit. Hierzu zählen auch Angaben über die allgemeine Einstellung der Konsumenten zu den Produkten sowie über die grundsätzlich an die Sortimentsgestaltung zu stellenden Anforderungen (z. B. Qualität, Neu- und Weiterentwicklung). Die Untersuchung des Käuferverhaltens und der Kaufmotive ist eine weitere Aufgabe der Mf. auf dem Binnenmarkt. Sie spielt eine besondere Rolle in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Analyse von Modetrends wurde bisher stark vernachlässigt. In diesem Zusammenhang soll zukünftig dem Markttest von Neuentwicklungen wie generell einer systematischen und mit der Fertigungsplanung abgestimmten Produktentwicklung größere Bedeutung zukommen (vgl. Schema „Entwicklung neuer Erzeugnisse“). Das dem Ministerium für Leichtindustrie unterstehende Modeinstitut, Berlin (Ost), wurde 1976 beauftragt, die Entwicklungstrends der Verbrauchsgewohnheiten. der Sortiments- und Materialveränderungen sowie der Erzeugnisgestaltung zu ermitteln. Sie dienen den wirtschaftsleitenden Organen und Betrieben als Grundinformationen für die konkrete Ausarbeitung von Mode- und Sortimentskonzeptionen sowie Kollektionen. [S. 702]Die wichtigsten Mf.-Untersuchungen werden von außerbetrieblichen Institutionen durchgeführt. Bereits in der Vergangenheit sind Industrie- und Handelsbetriebe über erste Ansätze und vereinzelte Maßnahmen der Mf. nicht hinausgekommen. Während die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe von 1967 noch bestimmte, daß jeder Betrieb „für die Werbung, Bedarfs- und Marktforschung und den Kundendienst sowie für die Ersatzteilversorgung seiner Erzeugnisse verantwortlich“ ist, stellt die gegenwärtig geltende VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB nur noch fest, daß die Betriebe eine „bedarfsgerechte“ Produktion zu organisieren und den Absatz auf den Außenmärkten „exakt vorzubereiten“ haben (GBl. 1967, Nr. 21, S. 121 ff., GBl. I, 1973, Nr. 15, S. 129). C. Marktforschung in der Außenwirtschaft Die Mf. in der Außenwirtschaft ist in erster Linie Export-Mf., d. h. die Analyse von Markt- und Preistendenzen sowie Handels- und Konsumgewohnheiten auf den Märkten der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, des nichtsozialistischen Auslandes und in besonderer Weise der Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel) mit dem Ziel, Absatzmöglichkeiten zu erkunden. Auch die Bezugs-Mf. ist vertreten, insbesondere in Zeiten der Engpässe in der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Enwicklung. Für die verschiedenen Richtungen und Aufgaben der MBf. wurde ein umfangreiches methodisches Instrumentarium entwickelt bzw. aus westlichen Volkswirtschaften übernommen. Es reicht von den Prognosemethoden der Rückrechnung und Extrapolation über mathematisch-statistische Erhebungsverfahren bis zu den herkömmlichen Methoden der Sammlung, Speicherung und Aufbereitung von Markt- und Bedarfsdaten. Verbreitete Methoden der Datengewinnung sind vor allem die Verbraucherbefragung (Interviewtechniken), die Expertenbefragung (u. a. nach der „Delphi-Methode“) und verschiedene Formen der Dokumentenanalyse. IV. Träger der Markt- und Bedarfsforschung Träger der MBf. sind: a) Institut für Mf., Leipzig (IM), b) Institut für Mf., Berlin (Ost)f Ferner: c) Institut für Internationale Politik und Wirtschaft, Berlin (Ost) (IPW), d) Modeinstitut. Berlin (Ost) (MI), e) Hochschulinstitute, insbesondere die Institute für Sozialistische Wirtschaftsführung, f) Industriezweiginstitute, VVB-Institute (Wissenschaftlich-technische Zentren) und Einrichtungen der Bezirkswirtschaftsräte, g) Kombinate, Zentrale Warenkontore, Großhandelsdirektionen und Außenhandelsbetriebe. Die weitaus meisten Untersuchungen im Bereich der Mf. werden vom Institut für Mf. in Leipzig, dem Institut für Mf. in Berlin (Ost) und dem Modeinstitut in Berlin (Ost) durchgeführt. Das Institut für Mf. in Leipzig ist damit beauftragt, die Entwicklung auf dem Konsumgüterbinnenmarkt zu beobachten und zu analysieren. Am 1. 7. 1962 als Institut für Bedarfsforschung gegründet und 1967 umbenannt, erarbeitet es im Auftrag des Ministeriums für Handel und Versorgung und anderer zentraler Institutionen M.-Analysen und M.-Informationen, führt Einzelanalysen und Befragungen durch und untersucht methodische Probleme der MBf. Seit 1967 betreibt es in stärkerem Maße auch Auftragsforschung für wirtschaftsleitende Organisationen und Betriebe der Industrie und des Binnenhandels. Von diesem Zeitpunkt an gilt für die Arbeit des Instituts das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Durch Beschluß des Ministerrates wurde das Institut für Mf. 1973 zum Leitinstitut für die Koordinierung der Forschung sowie für die methodische Anleitung aller Forschungsstellen auf dem Gebiet der MBf. Die Institutsaufgaben sind: Erstellung von Bedarfsprognosen und -einschätzungen für die zentrale Versorgungsplanung des Ministeriums für Handel und Versorgung und der Staatlichen Plankommission. Dazu gehören: Bedarfsvorhersagen für den Zeitraum des nächsten Fünfjahrplanes und die Periode langfristiger Wirtschaftskonzeptionen (bis 1990), Untersuchungen über die Bedarfsentwicklung in ausgewählten Bezirken der DDR, regelmäßige Informationen über die aktuelle Versorgungslage und Untersuchungen über die private Haushaltswirtschaft (z. B. Zeitbudgeterhebungen, Verbrauchsanalysen in kinderreichen Familien); Unterstützung der Räte der Bezirke (Abteilungen Handel und Versorgung) durch methodische Anleitung, Organisation der Zusammenarbeit mit dem Groß- und Einzelhandel und die Bereitstellung von Informationen; Unterstützung des Konsumgütergroßhandels durch Informationsbereitstellung, Anfertigung spezieller Studien zu ausgewählten Versorgungs- und Sortimentsproblemen und regelmäßige Durchführung von Beratungen; Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der MBf. Dies bedeutet neben einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch ― unter Einschluß sowjetischer Erfahrungen — und der Regelung eines arbeitsteiligen Informationsaustausches zwischen Handel und Konsumgüterindustrie auch [S. 703]die Mitwirkung an der thematischen Forschungsplanung. Die Arbeitsthematik soll nach Schwerpunkten so gesteuert werden, daß möglichst für alle wichtigen Planungsentscheidungen auf dem Konsumgüterbinnenmarkt wissenschaftlich erhobene Daten bereitgestellt werden können; Ausarbeitung von Schulungsmaterial und methodische und organisatorische Anleitungen zu speziellen Problemen sowie Durchführung von Lehrgängen. Neben periodischen oder einmaligen Berichten, Studien und Gutachten wird seit 1964 die Fachzeitschrift „Marktforschung“ sowie seit 1972 ein jährlich aktualisiertes „Handbuch der volkswirtschaftlichen Marktdaten“ herausgegeben. Das Institut für Mf. widmet sich demgegenüber neben den Mf.-Abteilungen der Außenhandelsbetriebe der Beobachtung ausländischer Warenmärkte. Als Forschungsinstitut des Ministeriums für Außenhandel erarbeitet es in erster Linie wissenschaftliche Unterlagen für handelspolitische Grundsatzentscheidungen. Die Institutsaufgaben sind: allgemeine Konjunktur- und Mf. nach Länder- und Warenmärkten, einschließlich von Analysen zur Struktur des Welthandels und der Weltwirtschaft; spezielle Untersuchungen für einzelne Warengruppen und Länder; politökonomische Untersuchungen zur Organisation und zum Ablauf des internationalen Handels; Rentabilitätsuntersuchungen des DDR-Exports; Unterstützung der Außenhandelsbetriebe durch die Bereitstellung spezifischer Informationen und Archivmaterialien. Das Institut verfügt über ein Archiv und eine umfangreiche Fachbibliothek. Auf der Grundlage dieser Datensammlungen und der regelmäßigen oder einmaligen Untersuchungen werden Veröffentlichungsreihen publiziert, die Länder- und Warenberichte sowie statistische Übersichten enthalten. Ralf Rytlewski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 699–703 Mark der Deutschen Demokratischen Republik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarktproduktionSiehe auch die Jahre 1975 1985 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten. Verbände. Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche…
DDR A-Z 1979
Fachschulen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für künstlerische Berufe und andere gesellschaftliche Bereiche aus- und weitergebildet werden (Kaderpolitik). Die F. gliedern sich in technische F. (Ingenieurschulen), nichttechnische F. und Institute mit F.-Charakter (für den Erziehungssektor). Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde ursprünglich 10 Ingenieurschulen der Status von Ingenieurhochschulen verliehen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren medizinischen Ausbildung auf F.-Niveau auf gegenwärtig 233. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der F.-Politik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Eine F.-Ausbildung erfolgt in den Zweigen: Technische Wissenschaften (Maschinenwesen, Schiffswesen, Textil-, Bekleidungs- und Ledertechnologie u. a.); Medizin/Gesundheitswesen (Medizintechnik. Medizinische Assistenz u. a.); Agrarwissenschaften (Pflanzenproduktion u. a.); Wirtschaftswissenschaften (u. a. Sozialistische Betriebswirtschaft / Ingenieurökonomie für verschiedene Industriebereiche); Staats- und Gesellschaftswissenschaften; Dokumentations- und Bibliothekswissenschaften (Staatswissenschaft. Museumskunde u. a.); Kultur-, Erziehungs- und Sportwissenschaft (Erzieher, Oberschullehrer für untere Klassen u. a.); Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunst sowie Militärwesen. Schwerpunktfächer sind die Technischen Wissenschaften mit 42.259 und die Wirtschaftswissenschaften mit 37.965 Direkt-, Fern- und Abendstudenten im Studienjahr 1976/77. Zwischen den einzelnen Fächern haben sich seit Beginn der 70er Jahre erhebliche Verschiebungen ergeben. So verringerte sich die Zahl der Studierenden im Fach Maschinenwesen von 26.422 im Jahre 1971 auf 13.833.1976/77. Die Gesamtzahl der Studenten an F. verringerte sich im selben Zeitraum von 174.360 auf 159.955 (darunter 51.031 Fern- und 11.403 Abendstudenten). Der Anteil der F.-Absolventen bei den Berufstätigen der DDR-Wirtschaft erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 620.300 im Jahre 1975. Durch die Anerkennung einer Reihe mittlerer medizinischer Berufe als F.-Abschluß erhöhte sich diese Zahl auf 772.500 im Jahre 1976. Universitäten und Hochschulen; Stipendien; Fernstudium. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 344 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachstudiumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für…
DDR A-Z 1979
1979: G
Ganztagsschule Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB Gastarbeiter Gaststättengewerbe Gebrauchsmuster Geburtenbeihilfen Gedenkstätten Gedenktage Geflügelwirtschaftsverband Gegenplan Gehaltsgruppenkatalog Geld im Sozialismus Geldstrafen Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindeverband Gemeindevertretung Gemeinschaft, Bürgerliche Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) Generaldirektor Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne Generalverkehrsschema GENEX Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftsbauer Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) Gerichtskritik Gerichtsverfassung Germanistik Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichte der DDR Geschichtsbetrachtung Geschlechtserziehung Gesellschaft Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsformation Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftsordnung Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit (GBA) Gesetzgebung Gesetzlichkeitsaufsicht Geständniserpressung Gesundheitswesen Gewerbebanken Gewerkschaften Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn Gleichberechtigung der Frauen Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Gost Grabweihe Grenze Grenzgänger Grenzgebiet Grenzkommission Grenzpolizei Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei) Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Grenzübertritt, ungesetzlicher Großforschungszentren Großhandel Großhandelsgenossenschaften Großhandelskontore Großhandelspreis Grundausbildung, berufliche Grundbuch Grundeigentum Grundlagenforschung Grundlagenvertrag Grundmittel Grundmittelumbewertung Grundorganisationen der SED Grundrechte, Sozialistische Grundrente Grundstoffindustrie Grundstücksverkehrsordnung Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Gruppe Gruppenbildung, staatsfeindliche Gruppen für wissenschaftlich-ökonomische Leitung Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) Gruppe Ulbricht Güterrecht, Eheliches Güterstand Gütesicherung GütezeichenGanztagsschule Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB Gastarbeiter Gaststättengewerbe Gebrauchsmuster Geburtenbeihilfen Gedenkstätten Gedenktage Geflügelwirtschaftsverband Gegenplan Gehaltsgruppenkatalog Geld im Sozialismus Geldstrafen Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindeverband Gemeindevertretung Gemeinschaft, Bürgerliche Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) Generaldirektor Generallinie …
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Germanistik (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 1. Gesellschaftswissenschaft und Germanistik. In dem auf dem IX. Parteitag der SED (1976) beschlossenen Parteiprogramm werden die Gesellschaftswissenschaften aufgefordert, als das theoretische und politisch-ideologische Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei „bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und der bürgerlichen Ideologie“ tätig zu werden. Die Aufgabe der G. in der DDR als eines der wichtigsten Fachgebiete im Rahmen der Gesellschaftswissenschaften besteht darin, einen Beitrag „zur weiteren Erhöhung des Bildungs- und Kulturniveaus der Arbeiterklasse, aller Werktätigen und besonders der Jugend als Bedingung ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie zur Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur zu erbringen“. Daraus leiten sich erhöhte Anforderungen an die Qualität der Ausbildung von zukünftigen Lehrern und Diplomgermanisten sowie an das Niveau der Forschung ab. In der Ausbildung der Studenten sind „die Einheit von klassenmäßiger Erziehung und fachlicher Bildung zu sichern und die Studenten zu befähigen, die Ergebnisse und Prozesse sozialistischer Kulturentwicklung aktiv mitzugestalten“. Damit hat die Führung der SED den germanistischen Literatur- und Sprachwissenschaftlern eine wichtige Aufgabe bei der Erforschung der Entwicklung der deutschen Sprache und Literatur, des Verhältnisses von Sprache und Gesellschaft, der „Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur“ sowie der Beziehungen zu den Literaturen der Nachbarn, insbesondere „der sozialistischen Bruderländer“, zugewiesen. 2. Germanistische Ausbildung. Germanistische Ausbildung und Forschung finden an den Universitäten Berlin (Ost), Leipzig, Halle-Wittenberg, Rostock, Greifswald, Jena sowie an der TU Dresden und einer Reihe von Pädagogischen Hochschulen (PH), darunter Potsdam und Erfurt-Mühlhausen. statt. Die Ausbildung der G-Studenten erfolgt entsprechend der in der 3. Hochschulreform festgelegten Regelstudienzeit: 2 Jahre Grundstudium, 2 Jahre Fachstudium (Universitäten und Hochschulen). Für ausgewählte Studenten besteht danach die Möglichkeit, in einem 2–3jährigen Forschungsstudium zur Promotion zu gelangen. Während des Grundstudiums werden, begleitet von einem obligatorischen marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium, Grundkenntnisse in deutscher Literatur und Sprache vermittelt. Daneben wird besonderer Wert auf die Erziehung der Studenten zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit gelegt: zu diesem Zweck werden Studentenkollektive gebildet, die unter Anleitung von Betreuern wissenschaftliche Arbeiten anfertigen sollen. Zentrale Bereiche des Grundstudiums sind (wobei von Universität zu Universität nur geringe Unterschiede bestehen): Literaturwissenschaft: Literatur der Aufklärung, Literatur des Sturm und Drang und der Klassik als Grundlage der „Aneignung des klassischen Erbes“ in der DDR, Literatur des Vormärz. Proletarische Literatur vor 1933, Literatur des Antifaschismus, Sozialistische Literatur in der DDR und ihre Verflechtungen mit den Literaturen der „sozialistischen Bruderländer“. Literatur der „imperialistischen Staaten“. Sprachwissenschaft: Entwicklung der deutschen Sprache, Grammatiktheorien, Verhältnis von Sprache und Gesellschaft sowie von Sprache und Denken. Einzelbereiche: fach- und gemeinsprachlicher Wortschatz, Neologismen, Komponenten des gesellschaftlichen Kommunikationsprozesses. Pragmatik. Im anschließenden 2jährigen Fachstudium, in dem ein mehrmonatiges Praktikum ― nach Möglichkeit in dem Betrieb, in dem der zukünftige Lehrer oder Diplomgermanist tätig sein soll (Schule, Verlag, Rundfunk) ― absolviert wird, sollen die Studenten ihre erworbenen theoretischen Kenntnisse in Einzelgebieten vertiefen, sich dabei die neuesten Erkenntnisse im Fach aneignen und neue Forschungsmethoden anwenden. Zu diesem Zweck vergeben die Sektionen (z. B. die Sektionen „G. und Literaturwissenschaft“ und „Kultur- und Kunstwissenschaften“ der Karl-Marx-Universität Leipzig) Themen, die unmittelbar in die auftragsgebundene Forschung der Universität integriert sind. Derartige Themen befassen sich z. B. mit Fragen des Textbegriffs und der Textklassen, der Sprachästhetik, der Sprachpflege unter sozialistischen Bedingungen und der „Entwicklung einer sozialistischen Sprachkultur“. Das Fachstudium schließt mit der Hauptprüfung als Voraussetzung der anschließenden Berufsausübung (Lehrer) ab; es besteht die Möglichkeit, in einem weiteren halben Jahr eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen, deren Ergebnisse öffentlich zu verteidigen sind. Nach dieser Prüfung darf der Absolvent den Titel „Diplomgermanist“ führen. 3. Germanistisches Ausländerstudium. Ein wesentlicher Teil der germanistischen Hochschulausbildung ist die Einrichtung des Ausländerstudiums, mit dem am 1. 11. 1956 im neugegründeten Herder-Institut der Karl-Marx-Universität Leipzig mit dem Schwerpunkt: sprachliche Vorbereitung von Ausländern ― vorwiegend aus der UdSSR, der Volksrepublik Polen und der ČSSR ― auf das Fachstudium an einer der Universitäten oder Hochschulen der DDR begonnen worden war. Seit Mai 1973 gibt es einen präzisen Studienplan für das germani[S. 458]stische Ausländerstudium. Dieser sieht in den ersten beiden Studienjahren eine Konzentration von Lehrveranstaltungen zur deutschen Sprache und Literatur der Gegenwart zusammen mit einer verstärkten sprachpraktischen Ausbildung sowie Kursen zur Landeskunde vor; im 3. und 4. Studienjahr rücken zunehmend historische und theoretische Fragestellungen der G. in den Vordergrund; daneben gewinnen Vorlesungen zur Pädagogik sowie pädagogische Praktika einen erhöhten Stellenwert, um die Absolventen auf ihren zukünftigen Beruf als Lehrer des Fachs „Deutsch als Fremdsprache“ optimal vorzubereiten. Teilweise werden diese Praktika im Heimatland des Studenten absolviert. Ab dem 3. Studienjahr wird eine 2. Fremdsprache (in der Regel Englisch) gelehrt; die Abschlußprüfung in diesem Fach liegt am Ende des 9. Semesters. Das Studium schließt nach 5 Jahren mit der Ausarbeitung der wissenschaftlichen Diplomarbeit und dem Examen ab. Einige Universitäten und Hochschulen (z. B. Leipzig, Halle, Jena, Erfurt, Rostock) veranstalten in den Ferien regelmäßig Sommerkurse für ausländische Germanisten und Deutschlehrer (Schwerpunkte: Fragen der aktuellen Sprachentwicklung, Didaktik und Methodik des Fachs „Deutsch als Fremdsprache“, Landeskunde DDR); darüber hinaus halten Dozenten des Herder-Instituts sowie anderer Universitäten und Hochschulen an den Kultur- und Informationszentren der DDR im Ausland (KIZ) und an zahlreichen ausländischen Universitäten Deutschkurse und Kurse zur Landeskunde DDR ab und sind damit um die Pflege und Verbreitung der deutschen Sprache im Ausland bemüht. 4. Germanistische Forschung. Die Forschung der germanistischen Sprach- und Literaturwissenschaft an den Universitäten, Hochschulen und Akademien der DDR wird zentral über das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen geplant und koordiniert, um größtmögliche Effizienz zu erzielen und Doppelarbeit zu vermeiden. Forschungsschwerpunkte sind: Humboldt-Universität Berlin: Klassische deutsche Literatur, Probleme der Übersetzung, Monologisches und Dialogisches Sprechen. Fremdsprachenausbildung und programmierter Unterricht. Wilhelm-Pieck-Universität Rostock: Orthographiereform der deutschen Sprache, Lexik, Kommunikationsprozesse und ihre sprachlichen und nichtsprachlichen Konstituenten. Literatur des Niederdeutschen. Technische Universität Dresden: Naturwissenschaftliche, technische und medizinische Fachsprachen sowie Erarbeitung von fachsprachlichen Lehrprogrammen und kontrastiven fachsprachlichen Wörterbüchern Deutsch-Russisch, Deutsch-Englisch u. a. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Verhältnis von Sprache und Denken auf der Basis der Erkenntnisse der neueren sowjetischen neurophysiologischen Forschung, Universalienproblematik, sozialistische Nationalliteratur, Sprache der Massenmedien. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Entwicklung einer sozialistischen Sprachkultur, Sprachnormen, funktionale Stilistik, Sprachästhetik. Friedrich-Schiller-Universität Jena: Literatur der Aufklärung und der Klassik, Literatur der DDR, Sprachliche Kommunikation, Probleme der Morphologie. Karl-Marx-Universität Leipzig: Linguistisch-didaktische Grundlagen der fachbezogenen Fremdsprachenausbildung sowie Erarbeitung entsprechender Curricula und Lehrmaterialien, insbesondere für das Fach „Deutsch als Fremdsprache“, Valenztheorie und ihre praktische Anwendung, kontrastive Linguistik, Probleme der Wortbildung, Literatur des Vormärz, Lyrische Literatur in der DDR. Pädagogische Hochschule Potsdam: Literatur des Widerstands gegen den Faschismus (unter Einbeziehung der sowjetischen Literatur). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 457–458 Gerichtsverfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, GesellschaftlichesSiehe auch das Jahr 1985 1. Gesellschaftswissenschaft und Germanistik. In dem auf dem IX. Parteitag der SED (1976) beschlossenen Parteiprogramm werden die Gesellschaftswissenschaften aufgefordert, als das theoretische und politisch-ideologische Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei „bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und der bürgerlichen Ideologie“ tätig zu werden. Die Aufgabe der G. in…
DDR A-Z 1979
Potsdamer Abkommen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vereinbarung, die die USA, UdSSR und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1). Frankreich billigte am 4. 8. 1945 das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. 1945. Es stimmte dabei allerdings u. a. folgendem nicht zu: der Wiederherstellung zentral er deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, einer Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“ und der Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands politische Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die Vier Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. Die vorläufige Be[S. 848]handlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie ist im PA. ebenfalls festgelegt worden. Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell, wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechts, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ In der Einschätzung des PA. bestehen zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland nach wie vor erhebliche Differenzen. Im westlichen Verständnis handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den Siegermächten, die einen deutschen Souverän nicht binden können, zumal selbst zwischen den Alliierten von Anfang an keine einheitliche Interpretation erreicht werden konnte. Dieser Tatbestand habe wesentlich zur unterschiedlichen Entwicklung in den Besatzungszonen und schließlich zur von der UdSSR verursachten Spaltung Deutschlands geführt. Für die SED handelt es sich um ein sowohl die Unterzeichner als auch die „Nachfolgestaaten des 1945 untergegangenen Deutschen Reichs, die DDR und die Bundesrepublik“, und, nach Art. 107 der UN-Charta, auch alle Mitgliedstaaten der UNO verpflichtendes Abkommen. Die „Grundsätze des PA.“ seien jedoch nur in der DDR verwirklicht worden, auf deren Gebiet der deutsche „Militarismus und Nazismus ausgerottet“ worden sei. In den westlichen Besatzungszonen habe dagegen die „deutsche Reaktion die Macht der Imperialisten und Militaristen restauriert“. Die Spaltung Deutschlands sei auf „diese Kräfte“ zurückzuführen, die im Interesse ihrer Klassenherrschaft den „westdeutschen Separatstaat“ geschaffen hätten. Mit dem Hinweis auf die angebliche „Verwirklichung“ des PA. in der DDR weist die SED auch alle Wiedergutmachungsansprüche (z. B. seitens Israels) zurück. Oder-Neiße-Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 847–848 Postzeitungsvertrieb (PZV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche FriedenskonferenzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vereinbarung, die die USA, UdSSR und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten…
DDR A-Z 1979
Souveränität (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten Staates ab, sie ist „klassenmäßig bestimmt“. Die S. eines Staates wird definiert als „seine rechtliche Entscheidungsfreiheit im Bereich seines Territoriums (Gebietshoheit) und gegenüber seinen Bürgern (Personalhoheit), bei der Gestaltung seiner Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Mitwirkung an der Schaffung völkerrechtlicher Normen (internationale Handlungsfähigkeit)“ (Völkerrecht, Lehrbuch. Hrsgg. v. e. Autorenkollektiv, T. 1, Berlin [Ost] 1973, S. 278). Aus dieser Bestimmung folgt in Übereinstimmung mit dem auch von der DDR als uneingeschränkt gültig angesehenen „Grundprinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ (Prinzipien-Deklaration der 25. UN-Vollversammlung vom 24. 10. 1970), daß alle Staaten juristisch gleich sind, daß jeder Staat die der S. innewohnenden Rechte in Anspruch nehmen kann, die Völkerrechtssubjektivität jedes anderen Staates zu achten ist, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten als unverletzlich gilt, jeder Staat in der Wahl und Ausgestaltung seines Gesellschaftssystems frei ist und mit anderen Staaten in Frieden leben muß (ebd., S. 279 f.). S. wird als Ausdruck des Rechtes auf nationale Selbstbestimmung angesehen. Demzufolge wird auch zwischen staatlicher und nationaler S. unterschieden. Da die Völkerrechtler der DDR ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, war die Außenpolitik Ost-Berlins seit [S. 962]dem 25. 3. 1954, dem Tag, an dem die UdSSR der DDR in einer offiziellen Erklärung volle S. gewährte, unablässig darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Ein weiterer Aspekt der S., die Volks-S., kann nach sozialistischer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. zur Farce gemacht. Obwohl die DDR die „Einheit des sozialistischen Lagers“ als wirkungsvollste Garantie ihrer so verstandenen S. ansieht, hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistisch regierten Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationalstaatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. aufgrund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie als „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches gewertet worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sah die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveränen deutschen Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubte und glaubt sie durch starke außenpolitische Anlehnung an die UdSSR begegnen zu können. Während Völkerrechtler der DDR die Völkerrechtssubjektivität ihres Staates aufgrund formaler Kriterien (Territorium, Staatsmacht, Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen) als gegeben annehmen und in außenpolitischer Hinsicht die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der Staatsmacht - als Definitionsmerkmal für diese Völkerrechtssubjektivität — ablehnen, machten sie die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR als Merkmal ihrer völkerrechtlichen Existenz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland (und anderen nichtsozialistischen Staaten) bis 1972 zur Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird darüber hinaus als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche gegenseitige Hilfe“ angesehen (M. A. Kaplan, N. de B. Katzenbach, G. I. Tunkin, Modernes Völkerrecht, Form oder Mittel der Außenpolitik, Berlin 1965, S. 366). Ähnliche Formulierungen finden sich auch in jüngeren Arbeiten sowjetischer Autoren wie F. J. Koshewnikow, S. B. Krylow, W. M. Schurschalow, N. A. Uschakow u. a. Von westlichen Kommentatoren wird dies als Einschränkung der als universal postulierten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten erachtet, falls Intervention zum Zwecke der Erhaltung der „Einheit des sozialistischen Lagers“ notwendig wird. Damit erscheint S. als formale Norm des Völkerrechts, deren Beachtung die SED-Führung je nach den konkreten politischen Erfordernissen entweder fordert oder — wie im Falle CSSR im August 1968 — durch vorrangige blockpolitische Rücksichten faktisch in den Hintergrund treten läßt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 961–962 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten…
DDR A-Z 1979
FDJ (Freie Deutsche Jugend) (1979)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem in der DDR bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die SED heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5. in ihrer Organisation bestimmte Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechen, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, wird in der Arbeiterjugend der „Kern“ des Verbandes gesehen. Damit soll an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), angeknüpft werden, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 [S. 363]sanktioniert wurden. Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (1.–5. 6. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. Tagung des Zentralrats (ZR) am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII. Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) brachte keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des dritten Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. Das X. Parlament (1.–5. 6. 1976) in Berlin (Ost) verabschiedete ein neues Statut, das die Entwicklung seit 1971 und die Ergebnisse des IX. Parteitages der SED (1976) berücksichtigt. Es entfielen die gesamtdeutschen Bezüge, an die Stelle der Anerkennung der führenden Rolle der Partei trat „Die Freie Deutsche Jugend arbeitet unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, … Grundlage für ihre gesamte Tätigkeit sind das Programm und die Beschlüsse der SED“ (Junge Generation, 1976, H. 7, S. 100), der Verband wurde zum „Interessenvertreter der gesamten Jugend“ erklärt. Das Statut betont die Freundschaft zur UdSSR und deren Vorbildrolle einschließlich des ökonomischen Aspekts, der wirtschaftlichen Integration im RGW-Bereich, sowie den Beitrag der FDJ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Verteidigungsbereitschaft. II. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die nach dem Statut in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertretender Sekretär, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Literaturobmann, Wandzeitungsredakteur, Funktionär für Kulturarbeit und Tätigkeit im Wohngebiet, Funktionär für Sport und Touristik, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Funktionär für Pionierarbeit, Funktionär für sozialistischen Wettbewerb und sozialistische Gemeinschaftsarbeit (an Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen: für Zusammenarbeit mit sozialisti[S. 364]schen Betrieben), Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär für gesellschaftlich nützliche und produktive Tätigkeit). Kassierer, Funktionär für wissenschaftliche Arbeit (nur an Universitäten, Hoch- und Fachschulen). Bei den FDJ-Wahlen 1977 wurden über 640.000 Funktionäre der unteren Ebene bis zur GO gewählt, davon waren 111.559 Mitglieder oder Kandidaten der SED. 1976 gehörte nahezu ein Viertel aller FDJler, die älter als 18 Jahre sind, der SED an. Der Anteil der weiblichen Funktionäre betrug Ende 1975 ca. 50 v. H. aller ehrenamtlichen und 41,6 v. H. aller hauptamtlichen Funktionäre, darunter 41 v. H. aller 1. und 30,5 v. H. aller sonstigen Kreissekretäre. Insgesamt waren Ende 1975 56 v. H. aller FDJler weiblich. Ferner waren 1976 40 v. H. der Mitglieder und Kandidaten des ZR. 9 von 29 Mitgliedern des Büros des ZR und 1 von 15 1. Sekretären der FDJ-Bezirksleitungen weiblichen Geschlechts. Die Fluktuation der Leitungsmitglied er ist hoch; von den 1977 gewählten hatten knapp 40 v. H. keine Leitungserfahrung. Es wird daher angestrebt, daß wenigstens die Sekretäre in den GO der Großbetriebe ihre Funktion 4 bis 5 Jahre ausüben. Die Funktionäre der GO bilden (möglichst zusammen mit weiteren geeigneten Mitgliedern) das Agitatorenkollektiv mit der Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Sie bilden ferner zusammen mit den FDJ-Abgeordneten der Volksvertretungen und Mitgliedern der betrieblichen FDJ-Organisationen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren auf regionaler Ebene das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung oder Auswertung wichtiger Aktionen zusammentritt. Die GO unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt- bzw. Kreisleitungen, die wiederum Bezirksleitungen unterstehen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. 1979 bestanden über 500 Ortsorganisationen der FDJ. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (ZR) (nach dem X. Parlament 161 Mitglieder, 39 Kandidaten), der seinerseits da< Büro mit dem Sekretariat als eigentlichem Leitungsorgan der FDJ wählt (30 Mitglieder, davon 13 Sekretäre, die Mitglieder der SED sind, darunter ein Kandidat des Politbüros [Krenz]). Zwei Sekretäre sind Mitglieder und einer Kandidat des ZK (Postler, Labs, Müller). 1. Sekretär des ZR ist Egon Krenz, 2. Sekretär ist Erich Postler. Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie die Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation (Helga Labs) sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsebene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. (Auf seiner 6. Tagung am 21. 11. 1976 machte der ZR erstmals von der Möglichkeit Gebrauch, FDJler, anstatt sie zu wählen, als Mitglieder in den ZR zu „kooptieren“.) Das Statut sieht nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglieder des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über 2 Verlage, 1~Tageszeitung („Junge Welt“) und mehrere Periodika (Jugendpresse). Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei eine direkte Übernahme der Mitglieder der Pionierorganisation angestrebt wird. Die obere Altersgrenze entspricht prinzipiell der des Jugendgesetzes, doch sind in der Praxis Funktionäre und Studenten vielfach älter als 24 Jahre. Im Juni 1977 hatte die FDJ 2.193.488 Mitglieder (gegenüber 1,4 Mill. im Jahr 1967). 1978 wurde angegeben, 69,9 v. H. aller Jugendlichen in der DDR im Alter von 14 bis 25 Jahren seien Mitglied der FDJ. Diesen und früheren Angaben läßt sich entnehmen, daß gegenwärtig 4–5 v. H. aller Mitglieder 25 Jahre und älter sind. Der Anstieg der Mitgliederzahl resultiert nur zum geringeren Teil aus der Zunahme der Jugendbevölkerung seit 1966, zum größeren aus dem Anstieg des Organisationsgrades. Noch 1970 waren nur 59 v. H. aller 14- bis unter 25jährigen Mitglied der FDJ. Sehr hoch ist der Organisationsgrad an den Schulen. Im Jahr 1972 waren bereits 96 v. H. aller Schüler von 14 bis 16 Jahren in der FDJ organisiert. Ähnliches dürfte für die Schüler der Klassen 11 und 12 gelten. 1976 waren 40 v. H. aller FDJler Schüler; dies entspricht etwa der Gesamtzahl der Schüler der Klassen 8–12 bzw. einer Zahl von rd. 800.000. Beträchtlich dürfte auch der Anteil der FDJler an den Direktstudenten (1976: rd. 199.000) sein. Für 1975 wurde zusätzlich angege[S. 365]ben, 86 v. H. aller Angehörigen der NVA unter 26 Jahren seien im Jugendverband organisiert. Danach dürften mehr als 100.000 FDJler als Wehrpflichtige, Zeit- oder Berufssoldaten der NVA angehören. Im Jahre 1978 gehörten 52,1 v. H. der FDJ-Mitglieder der „werktätigen Jugend“ an, d. h., sie waren Berufstätige oder Lehrlinge aller Sparten oder waren in staatlichen Organen oder in Angestelltenberufen tätig. Daher ist die junge Arbeiterschaft, offiziell der „Kern der FDJ“, im Jugendverband nach wie vor unterrepräsentiert. Der Verband wie die SED-Führung bemühen sich seit den 50er Jahren um die Erhöhung des Arbeiteranteils; in den letzten Jahren wurden, wie der Anstieg des Organisationsgrades der Gesamtjugend zeigt, durchaus Erfolge erzielt. Im Jahr 1977 hatte sich die Zahl der jungen Arbeiter unter den FDJlern im Vergleich zu 1967 mehr als verdoppelt und allein seit 1971 um 100.000 erhöht. Vor allem die zunehmende Einrichtung von Jugendbrigaden (1970: 14.022 mit 178.358 Mitgliedern; Frühjahr 1978: 32.000 mit 386.000 Mitgl.) bewirkte nach DDR-Angaben, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten jungen Arbeiter „wesentlich erhöhte“. Zur Höhe dieses Anteils wurden jedoch bisher keine exakten Angaben gemacht. Eine beträchtliche Reserve für die Gewinnung neuer FDJ-Mitglieder liegt schließlich noch immer in der Landwirtschaft. 1973 bestanden 3.585 Dorf-GO, in denen 46.603 Mitglieder, d. h. 2,5 v. H. aller FDJler, organisiert waren. Damit war die Landjugend in der FDJ deutlich unterrepräsentiert. Auf der 15. ZR- Tagung vom 10. 10. 1975 wurde die Bildung von 1.200 weiteren FDJ-GO „im entscheidenden Zweig der Landwirtschaft, der Pflanzenproduktion“, beschlossen. Ein Jahr später ist dann die Bildung von „ständigen Jugendbrigaden Technik“ in allen LPG (P), VEG (P) und KAP propagiert worden. Neuere Zahlen über die FDJ-Arbeit auf dem Lande stehen nicht zur Verfügung. Im Herbst 1976 bestanden insgesamt 59.485 FDJ- Gruppen, 12.255 Abteilungsorganisationen und 26.927 GO; in der ersten Jahreshälfte 1978 waren diese Zahlen auf 76.834 FDJ-Gruppen und mehr als 26.800 GO gestiegen. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, zwischen 0,30 und 5 Mark. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit jeweils unter eine bestimmte Losung und leitet daraus ihre speziellen Aufgaben ab. 1975/76 stand der IX. Parteitag der SED im Mittelpunkt, seit 1977 der 30. Jahrestag der Staatsgründung („FDJ-Aufgebot DDR 30“). Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen, an denen sich im Jahr 1978 220.000 FDJler beteiligten. Rd. 0,5 Mill. Jungen und Mädchen nahmen an „militärpolitischen Rundtischgesprächen“ und etwa 350.000 FDJler und Pioniere an Treffen mit Soldaten der NVA teil. Die in jedem Kreis gebildeten „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“ werben unter der Jugend für den Eintritt in die Armee (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Im Sommer 1977 bestanden 992 „Lager der Erholung und Arbeit“. In ihnen und in den FDJ-Schülerbrigaden am Heimatort waren in den Ferien nahezu 200.000 Schülerinnen und Schüler von 14 Jahren und älter (25 v. H.) produktiv tätig, insbesondere in der Ernte, der Melioration, der Forstwirtschaft, der Gestaltung von Naherholungsgebieten und in der „FDJ-Initiative Berlin“ (vornehmlich Wohnungsbau sowie Arbeit in Berliner Betrieben). Laut Beschluß des X. Parlaments soll jeder Schüler einmal in seiner Schulzeit an einem „Lager der Erholung und Arbeit“ oder einer Schülerproduktionsbrigade teilgenommen haben. Im Sommer 1978 arbeiteten 43.000 Studenten (rd. 20 v. H. aller Direktstudenten) jeweils 3 Wochen in FDJ-Studentenbrigaden auf Baustellen, in Industriebetrieben und in der Landwirtschaft, darunter 20.000 im Zentralen Jugendobjekt „FDJ-Initiative Berlin“ und 3.200 auf Baustellen in anderen sozialistischen Ländern. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hochschulen dient gleichfalls der Erzielung optimaler fachlicher Leistungen, zugleich soll sie Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis [S. 366]zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Entsprechend den Messen der Meister von Morgen (MMM), die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt. Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten. Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten und entscheidet über die Zulassung zum Studium mit. Seit dem X. Parlament verleiht der Minister für Hoch- und Fachschulwesen auf Vorschlag des ZR der FDJ jährlich bis zu 300 „FDJ-Stipendien“ in Höhe von monatlich 350 Mark an Studienanfänger vornehmlich technischer Studienrichtungen. Neben der beruflichen Leistung und der Mitwirkung in der MMM-Bewegung soll die aktive politische Arbeit in den Leitungen der FDJ besonders berücksichtigt werden. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte (Jugend), um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den Sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden usw. Mit den FDJ-Kontrollposten (1977: 39.605) beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie, auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. Die 1969 ins Leben gerufene „FDJ-Singebewegung“ hat sich anscheinend in der letzten Zeit quantitativ wie qualitativ nicht in der von der Parteiführung erwarteten Weise entwickelt. Ein Beschluß des Büros des ZR vom 16. 2. 1978, Organisation und politische Führung dieser Bewegung betreffend, soll der Bewegung neuen Auftrieb geben. Die FDJ unterhält ein Sinfonieorchester, ein Zentrales und 15 Bezirksmusikkorps und einige 100 weiterer Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszüge. Das 1974 gegründete FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“ vermittelte 1978 247.000 Reisen in die sozialistischen Staaten und innerhalb der DDR. 1977 besuchten 48.561 FDJler die UdSSR. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Turn- und Sportbund der DDR veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die FDJ-Ordnungsgruppen werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Sie kontrollieren den Einlaß, das Programm, den Alkoholausschank und können Personen von der Teilnahme ausschließen. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 1971, Nr. 17, S. 503 ff.). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjetischen Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Mindestalter für Eintrittswillige ist das vollendete 16. Lebensjahr. Die Ausbildung umfaßt: Einsatztechnik, Gesetzeskunde, Grundlagen DRK (Erste Hilfe u. ä.), Marxismus-Leninismus sowie Umgang mit Kampfstoffen und die praktische Unterweisung in: Schutzausbildung, Körperertüchtigung und Judo. Die Ordnungsgruppen arbeiten eng mit der Volkspolizei (VP) zusammen, ihre Mitglieder gehen häufig in die Reihen der über 100.000 Freiwilligen Helfer der VP oder in den Polizeidienst über. Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen be[S. 367]schäftigen, wahr (Jugendforschung). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (ab 1976 — Volkskammer: 40 von 500; Bezirkstage: 255 von 2.840; ab 1974 — Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 2.500 von 20.763; Gemeindevertretungen: 16.050 von 166.279; Stadtbezirksversammlungen: 561 von 3.833). IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Hauptschulungsformen sind: die „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“. durchgeführt von den GO-Leitungen der Betriebe, Bildungseinrichtungen usw. als monatliche Schulung über jeweils einige Stunden oder als Wochenendschulung in größeren Abständen, ferner Wochenendschulungen, Aktivtagungen und differenzierte Schulung der verschiedenen Leitungsmitglieder der Gruppen und GO; die Ganztagesschulung der Sekretäre der GO bei der FDJ- Kreisleitung; die Kurzlehrgänge an den Bezirksjugendschulen für ehrenamtliche Funktionäre nach Auswahl durch die FDJ-Kreisleitungen und unter Verantwortung der Bezirksleitungen. Die hauptberuflichen GO-Sekretäre und die Mitarbeiter der Kreisleitungen erhalten eine 3monatige Ausbildung an den Sonderschulen des ZR der FDJ in Buckow, Grambow. Weimar und Zschorna. Auf kulturpolitischem Gebiet tätige haupt- und ehrenamtliche Funktionäre werden in Kurzlehrgängen an der Sonderschule des ZR in Dresden ausgebildet. Die höchste Ausbildungseinrichtung der FDJ ist die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ in Bogensee. Das einjährige Direktstudium richtet sich an Mitarbeiter des ZR, der Bezirks- und Kreisleitungen und an hauptberufliche Sekretäre von GO. Hier wurden von 1946 bis 1976 über 12.000 FDJ-Funktionäre ausgebildet. Schließlich stehen dem Jugendverband Studienplätze an den Schulen und Hochschulen der SED, des FDGB und des sowjetischen Komsomol zur Verfügung. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der betrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand war 1977/78 der 1. Teil des Parteiprogramms der SED: „Die Völker der Welt vollziehen den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus.“ Die Schulung soll durch Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Anfang 1978 gab es 76.939 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit etwa 1,7 Mill. Teilnehmern. Mehr als 60.000 der Zirkelleiter waren überwiegend ältere SED-Mitglieder. Nur eine Minderheit war gleichzeitig noch Mitglied der FDJ. Aufgrund einer Prüfung wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in 3 Stufen verliehen. Es ist zwischen Mai 1976 und Januar 1978 von mehr als 600.000 Jugendlichen erworben worden. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten „Deutschlandtreffen der Jugend“ (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Berlin [Ost] wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 bestehen ― zumeist jährlich erneuerte ― „Arbeitsvereinbarungen“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland. Nach den Jugendweltfestspielen in Berlin (Ost) (1973) kam es auch zu Kontakten der FDJ mit nichtkommunistischen Jugendverbänden bzw. -Organisationen aus der Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Bundesjugendring, Die Falken, Gewerkschaftsjugend, Jungdemokraten, Jungsozialisten u. a.). Insgesamt empfingen FDJ und Pionierorganisation 1977 239 Delegationen aus 62 Ländern und entsandten 176 Abordnungen in 37 Länder. Im Jahr 1978 sind 9 „Brigaden der Freundschaft“ mit 303 Mitgliedern in Algerien, Angola, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Somalia und VDR Jemen, davon 7 Brigaden auf dem Gebiete der Berufsausbildung, eingesetzt worden. Arnold Freiburg Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 362–367 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in…
DDR A-Z 1979
Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ) (1979)
Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1985 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der [S. 509]DDR. Sie ist Rechtsnachfolger der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für Außenhandel Berlin-Staaken in die HfÖ eingegliedert. Von 1951 bis 1974 absolvierten 11.658 Studenten ein Direkt- oder Fernstudium an der HfÖ. Ihre besondere Bedeutung erlangte die HfÖ im Neuen Ökonomischen System (NÖS). Sie sollte zur zentralen Institution für die Qualifizierung leitender Kader aus dem Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat auf wirtschaftswissenschaftlichem und -politischem Gebiet werden. Dafür wurden 4 Schwerpunktprogramme entwickelt: Postgraduales Studium für Diplomwirtschaftler; ökonomisches Zusatzstudium für technisch-naturwissenschaftlich ausgebildete Kader; Sonderlehrgänge zu Fragen der Wirtschaftsleitung; Übernahme von Leitfunktionen für die wirtschaftswissenschaftliche Qualifizierung durch andere Institutionen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und der Errichtung eines differenzierten Qualifizierungssystems gingen die Qualifizierungs-Funktionen der HfÖ im wesentlichen auf entsprechende Institutionen der Wirtschaft, vor allem auf das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED über. Im Rahmen der 3. Hochschulreform hat die HfÖ Leitfunktionen im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung übernommen. Ein Beschluß des Ministerrates aus dem Jahre 1968 weist ihr die Funktion eines „ökonomischen Forschungszentrums“ für die gesamte DDR zu. Im Ergebnis der Umstrukturierung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) verlor die HfÖ auch auf dem Gebiet der Forschung ihre herausgehobene Bedeutung. Die Leitfunktionen gingen weitgehend an den der Akademie der Wissenschaften der DDR zugeordneten Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Wissenschaftliche Räte) über. Rektor der HfÖ ist seit Anfang 1979 Prof. Dr. R. Sieber, bis dahin Botschafter der DDR in den USA und Kanada. Wissenschaft; Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 508–509 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hochschule für VerkehrswesenSiehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1985 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der [S. 509]DDR. Sie ist Rechtsnachfolger der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule…
DDR A-Z 1979
Organisationswissenschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der DDR zunächst eine Distanzierung von den Konzepten der „bürgerlichen“ Organisationslehre. Bei der Lösung betrieblicher Organisationsprobleme begann man sich hauptsächlich an dem in der Sowjetunion zu Fragen der Organisation entwickelten Gedankengut zu orientieren, ohne jedoch auf die bestehenden Organisationsprinzipien der abgelehnten bürgerlichen Organisationslehre zu verzichten. So sahen erste Bestrebungen vor, an die Stelle der „bürgerlichen“ O. nunmehr eine „Lehre von der Organisation und den Funktionen der volkseigenen Betriebe und den Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ zu setzen. Hinsichtlich der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation gingen ohne Zweifel entscheidende Impulse von der Kammer der Technik aus. Unter ihrer Leitung wurde schließlich 1959 eine der ersten bedeutenden Organisationslehren „Grundfragen der Betriebsorganisation“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Organisationslehre standen Grundsätze und Prinzipien, die auch heute noch bestimmend sind. Als oberster Grundsatz und Grundlage zugleich wurde das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln hervorgehoben. Herausgestellt wurden u. a. ferner das Prinzip der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung, das Prinzip des [S. 778]Demokratischen Zentralismus sowie das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. Beeinflußt wurde die weitere Entwicklung von der in der UdSSR Mitte der 60er Jahre geführten Diskussion um die Herausbildung neuer Methoden der Wirtschaftsführung. Dieser Prozeß umfaßte die Schaffung der organisatorischen, methodologischen und rechtlichen Grundlagen der Leitung der Produktion nach den Prinzipien der vorgesehenen Wirtschaftsreformen. Es ging um die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmechanismus einerseits als eines neuen Systems der Wirtschaftsleitung und andererseits um die Realisierung der für diesen Prozeß notwendigen Voraussetzungen. Die in der UdSSR geäußerte Forderung, eine „Wissenschaft von der Leitung“ zu entwickeln, blieb daher auch in der DDR nicht ohne Resonanz. So setzten die mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ausgelösten Veränderungen und Neuorientierungen auch für die Herausbildung einer Organisationslehre oder O., in der Phase des NÖS auch als „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ bezeichnet, neue Maßstäbe. Im Rahmen der geforderten Realisierung einer wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit wurde insbesondere die Anwendung „moderner“ Methoden und Techniken als Instrumente einer effektiveren Leitung und Organisation propagiert. Man hatte die Notwendigkeit erkannt, über den Rahmen der herkömmlichen betrieblichen Organisationslehre hinaus, neue Fragestellungen zu lösen. Diese neuen Fragestellungen ergaben sich einerseits aus unmittelbar praktischen Bedürfnissen einer umfassend geplanten Rationalisierung der Produktionsprozesse und Leitungsarbeiten auf der Grundlage der Datenverarbeitungstechnik und andererseits aus dem erkannten Zwang zu einer mehr interdisziplinären Lösung von Organisationsproblemen durch Berücksichtigung anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik oder der Operationsforschung. Mit der Verkündung des NÖS auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 vollzog sich innerhalb der Wirtschaftswissenschaften eine bedeutsame Wende. Neben der geforderten Entwicklung einer sozialistischen Betriebswirtschaftslehre erfuhr auch die O. neue Anregungen. Von Ulbricht wurde zunächst zur Bezeichnung des Wissenschaftskomplexes „Organisation“ die marxistisch-leninistische O. (MLO) proklamiert. Der Ausdruck „marxistisch-leninistisch“ war nicht als Attribut schlechthin anzusehen, sondern sollte Zielsetzung, Wesen, ideologische Position, historische Wurzeln und methodologische Grundlagen einer mit der sozialistischen Gesellschaft verbundenen Organisation bestimmen. Allgemein wurde die MLO als die Wissenschaft von der rationellen Organisation gesellschaftlicher Prozesse bei der Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus definiert. Als Schwerpunkte bei der praktischen Anwendung dieser MLO wurden unter anderem angesehen: a) Optimale Gestaltung des Zusammenwirkens aller integrierten Teilbereiche des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus sowie Bestimmung von Stellung und Aufgaben der Teilsysteme bzw. Wirtschaftseinheiten (z. B. Betriebe, Kombinate). b) Straffung der organischen Verbindung zwischen der zentralen Leitung einerseits und der eigenverantwortlichen Planung und Leitung in den einzelnen Wirtschaftseinheiten und territorialen Organen andererseits. c) Optimale Organisation im Führungs- und Leitungsbereich. d) Vorbereitung und Durchsetzung einer komplexen Automatisierung der Produktion, der Verwaltungsarbeit und damit auch der Aufbau von Informationssystemen und e) Modellierung der Planung und Leitung in gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht. Um die verschiedenen gestellten Aufgaben lösen zu können, bediente sich die MLO der Modelle der Operationsforschung, der ökonomischen Kybernetik, der System- und Informationstheorie, der systematischen Heuristik, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik sowie schließlich der Elektronischen ➝Datenverarbeitung und Bürotechnik. Die MLO gewann zunehmend an Bedeutung und wurde in den Jahren zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED stark gefördert. Für sie errichtete man eigens eine „Akademie für marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft“ bei der AdW, die möglicherweise inzwischen wieder aufgelöst wurde. Betriebliche Organisationsmaßnahmen, die Ausbildung betrieblicher Organisatoren sowie die breite literarische Behandlung praktischer und theoretischer Organisationsfragen wurden ausnahmslos unter dem Leitbegriff MLO geführt. Nach dem ihr eingeräumten politisch-ideologischen Stellenwert zu urteilen, war die MLO durchaus als Instrument von Partei- und Wirtschaftsführung gedacht, um die weitere wirtschaftliche Entwicklung unter Kontrolle zu halten und dabei die Anwendung von elektronischer Datenverarbeitung und Kybernetik zu fördern. 2. Zur gegenwärtigen Wissenschaftskonzeption. Mit der vom VIII. Parteitag im Juni 1971 gebilligten modifizierten ökonomischen Grundrichtung wurden neue Prioritäten gesetzt. Es begann ein verstärkter Prozeß der Rezeption und Adaption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse. Daneben war es auch Sinn der Beschlüsse des VIII. Parteitages, „einer unnötigen Verkomplizierung und Kybernetisierung der Planung“ entschieden zu begegnen. Den vorgegebenen Leitlinien folgend, nahm die Bedeutung einzelner Wissenschaften, wie z. B. der ökonomischen Kybernetik, der Systemtheorie und der MLO, ab. Demgegenüber gewannen Leitungsprobleme und deren Behandlung im Rahmen der sog. Leitungswissenschaft zunehmend an Bedeutung. So verwundert es nicht, daß nach dem VIII. Parteitag jedwede Erwähnungen der MLO fehlten. Spätere Hinweise auf die MLO machten dann deutlich, daß diese Wissenschaftsdisziplin im Zuge der beschlossenen Realisierung der Umstrukturierung der Wirtschaftswissenschaften praktisch aufgelöst worden war. Statt der MLO wurde die Wissenschaft der sozialistischen Leitung propagiert, weil „die eigentliche Aufgabe in der Leitung be[S. 779]steht, die die Organisation der Arbeit mit einschließt, die sämtliche Seiten der Führungstätigkeit umfaßt“. Damit sollte auch die bisherige Praxis einer Höherbewertung von Organisationsproblemen gegenüber Leitungsproblemen ausgeschaltet werden. Infolge dieser Veränderungen erhielt der Komplex „Organisation“ einen neuen Stellenwert innerhalb des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Konzeptes der DDR. Sämtliche Organisationsprobleme werden nicht mehr im Rahmen einer speziellen O. behandelt. Die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation wurde nunmehr zum Gegenstand einer Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft (Sozialistische Wirtschaftsführung). Daneben wird in einer engeren begrifflichen Fassung auch von einer „Wissenschaft von der Leitung dersozialistischen Produktion“ gesprochen. Begriffe wie „Leitungswissenschaft“ oder „Wissenschaft von der sozialistischen Leitung“ usw. werden sowohl in der sowjetischen als auch in der Literatur der DDR in doppelter Bedeutung verwandt. Einerseits wird davon ausgegangen, daß der Marxismus-Leninismus als die allgemeine Wissenschaft von der Leitung gesellschaftlicher Prozesse zu verstehen ist und daß sich — als dessen Konkretisierung — spezielle Wissenschaften von der Leitung einzelner Sphären des gesellschaftlichen Lebens entwickeln können. Die lassen sich dann z. B. unter dem Begriff „Sozialistische Leitungswissenschaft“ zusammenfassen. Andererseits wird unter „Leitungswissenschaft“ die Zusammenfassung wissenschaftlicher Grundlagen der Leitung überhaupt oder eine bestimmte Disziplin verstanden. Die Diskussionen in der DDR und in den übrigen RGW-Ländern um Notwendigkeit und Anliegen einer selbständigen Wissenschaftsdisziplin sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Eine einheitliche Begriffsfassung existiert daher bisher nicht. „Die Wissenschaft von der Leitung der sozialistischen Produktion befindet sich noch im Entstehungsprozeß. Einige Grundsätze, so vor allem die Bestimmung des Gegenstands und des Inhalts dieser Wissenschaft oder die Auffassung der Leitungsfunktionen und andere, sind deshalb noch nicht eindeutig formuliert …“ (Internationales Autorenkollektiv, Die Leitung der Sozialistischen Industrievereinigungen und Betriebe. Internationale Erfahrungen. Übers, a. d. Russ. Berlin [Ost] 1975, S. 13). Das bisherige Entwicklungsstadium der Leitungswissenschaft läßt jedoch erkennen, daß jedenfalls in der DDR unter der zusammenfassenden Bezeichnung „Leitungswissenschaft“ die Teilbereiche „Sozialistische Wirtschaftsorganisation“, „Sozialistische Leitungsorganisation“ und „Sozialistische Wissenschaftsorganisation“ eingeordnet werden. a) Zur Wirtschaftsorganisation. Die Wirtschaftsorganisation stellt die rationelle und effektive Organisation der Tätigkeit des „produktiven gesellschaftlichen Gesamtarbeiters“ dar. Sie ist gerichtet auf eine rationelle Spezialisierung der Betriebe und Kombinate, auf die Erhöhung der Produktionsmaßstäbe gleicher bzw. gleichartiger Erzeugnisse, auf die Ausweitung der Kombinationen von Produktionsstufen sowie auf die quantitative und qualitative Höherentwicklung zwischenbetrieblicher Kooperation. Die Möglichkeiten für eine effektive Gestaltung der Wirtschaftsorganisation werden insbesondere durch die sozialistische ökonomische Integration der Mitgliederländer des — Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erweitert. Im Rahmen der durch die Wirtschaftsorganisation induzierten Prozesse entwickeln sich spezifische Organisationsformen weiter, wie z. B. Betriebe, Kombinate, VVB, Kooperationsgemeinschaften u. a. b) Zur Wissenschaftsorganisation. Wissenschaftsorganisation bezeichnet die Organisation des planmäßigen kollektiven Zusammenwirkens wissenschaftlich-schöpferischer Menschen mit dem Ziel, „hohe wissenschaftlich-technische Leistungen zu erbringen und deren möglichst schnelle Nutzung im Produktionsprozeß zu realisieren“. Als Schwerpunkt einer sozialistischen Wissenschaftsorganisation wird die enge Verbindung von Wissenschaft und Produktion herausgestellt. Ziel ist es, durch die Anwendung von Leitungs- und Planungsmethoden die Organisation der wissenschaftlich-technischen Arbeit und deren wirksame Verbindung mit der materiellen Produktion, den wissenschaftlich-technischen Vorlauf, effektiv zu gestalten. Die Wissenschaftsorganisation begründet sich auf den vom „Plan Wissenschaft und Technik“ vorgegebenen technisch-ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zielen, Aufgaben und Maßnahmen. Sie berücksichtigt darüber hinaus das „Programm der Neuerer“, die „Vorgaben der Messe der Meister von Morgen“ und die Arbeitsergebnisse der Kammer der Technik. Daneben erwachsen der Wissenschaftsorganisation im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliederländer des RGW umfangreiche Aufgaben. c) Zur Leitungsorganisation. Ein wichtiges Element der Leitungswissenschaft ist die Leitungsorganisation. Sie stellt im weitesten Sinne die rationelle und effektive Organisation der Leitung gesellschaftlicher Arbeitsprozesse, insbesondere die Leitung des Reproduktionsprozesses und seiner Teilprozesse, dar. Die Leitungsorganisation verfolgt die zweckmäßigste Gestaltung sowohl der Leitungsprozesse als auch der Struktur des Leitungssystems und schließt die Organisation von Verwaltungsarbeiten ein. Dabei beschäftigt sie sich mit den Beziehungen zwischen den Leitungssubjekten (staatliche und nichtstaatliche Organe) und den Leitungsobjekten (z. B. Betriebe, Kombinate, VVB, Industriezweige usw.), den Leitungsmethoden und den Leitungstechniken (z. B. Organisationsmittel wie Büromaschinen, Lochkartentechnik, elektronische Datenverarbeitungsanlagen und deren Einsatz). Besondere Bedeutung erlangen Leitungsmethoden und -techniken bei der Organisation von Informationsprozessen mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (automatisierte Leitungssysteme, ALS). Die Leitungsorganisation steht in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. So beeinflußt z. B. die Weiterentwicklung der Leitungsorganisation eine Vervollkommnung der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. Ebenso verändern wirt[S. 780]schafts- und wissenschaftsorganisatorische Maßnahmen die zu leitenden gesellschaftlichen Prozesse und erfordern entsprechende Veränderungen der Leitungsorganisation. Schließlich müssen gesellschaftliche Organisation und wissenschaftliche Tätigkeit als Aufgaben der Leitung angesehen werden; sie stellen bestimmte Anforderungen an die Leitungsorganisation. Gemeinsamer Inhalt der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Leitungsorganisation ist die rationelle Gestaltung der Vergesellschaftung der Arbeit und der Leitung des vergesellschafteten Arbeitsprozesses. Bei der Nutzung der Produktivkraft „Organisation“ auf betrieblicher Ebene erlangen Wissenschafts-, Wirtschafts- und Leitungsorganisation eine besondere Bedeutung. Sie beeinflussen einerseits Maßnahmen der Betriebsorganisation und sind andererseits spezifische Ausprägungsformen der organisatorischen Tätigkeit im Betrieb. 3. Betriebsorganisation. Als Betriebsorganisation wird in der DDR die Organisierung des kooperativen und kollektiven Zusammenwirkens der Arbeitskräfte im Betrieb bezeichnet. Ziel soll sein, ein reibungsloses und rationelles Zusammenwirken aller Elemente des betrieblichen Reproduktionsprozesses (Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände) zu gewährleisten sowie Reserven für die sozialistische Rationalisierung der Produktion zu erschließen und volkswirtschaftlich nutzbar zu machen. Betriebsorganisation umfaßt den Aufbau und den Ablauf des Betriebsprozesses. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Gestaltung a) der Einsatzfaktoren (Sach-, Arbeits- und Kapitalstruktur), um die Leistungsbereitschaft des Betriebes zu gewährleisten; b) des Fertigungsablaufes (Beschaffung, Produktionsvorbereitung einschließlich der Forschung und Entwicklung, Fertigung, Absatz) und c) der formalen Prozesse (Leitung und Planung, Information und Kommunikation, Organisation und Kontrolle). Im Mittelpunkt der Betriebsorganisation steht die Leitungsorganisation. Sie umfaßt a) die organisatorische Sicherung der Teilnahme der Werktätigen an der Leitung; b) die Organisation der Entscheidungen sowie der Informationsbeziehungen und c) die Struktur der Leitungsorgane. Im Rahmen der Organisation der Entscheidungen und der Informationsbeziehungen ist es insbesondere Aufgabe der Leitungsorganisation, auf der Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unter Berücksichtigung der Operationsforschung sowie der ökonomischen Kybernetik automatisierte Leitungssysteme zu entwickeln. Die gegenwärtig verbindliche Leitungsstruktur eines Industriebetriebes weist verschiedene Ebenen auf. Der Betriebsleitung liegt das „Linie-Stab-System“ zugrun[S. 781]de. Dieser Begriff deutet daraufhin, daß für jeden Verantwortungs- und Arbeitsbereich ein Leiter mit voller Verantwortung und mit Weisungsrecht („Prinzip der Einzelleitung“) gegenüber den direkt unterstellten Leitern eingesetzt ist (vgl. hierzu das Schaubild zur Leitungsstruktur des Industriebetriebes). Als Instrumente jeder betrieblichen Organisationsarbeit gelten vor allem die elektronische Datenverarbeitung (EDV), die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Operationsforschung und die ökonomische Kybernetik. Zur Durchführung aller Aufgaben einer Betriebsorganisation bestehen in größeren Betrieben und Kombinaten besondere Abteilungen für Betriebsorganisation, die ggf. dem Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) angeschlossen sind. 4. Beispiele aus der Organisationspraxis einer „sozialistischen Leitungswissenschaft“ und — mit ihr — jede Form der Organisation dient der Festigung des Gesellschafts- und Wirtschaftssystems der DDR. Dabei wird den leitenden Kadern (Kaderpolitik) die Aufgabe gestellt, konkrete Organisations- und Leitungsentscheidungen an den von der SED-Führung festgelegten Prinzipien über Zwecke, Ziele und Formen der Leitung der Gesellschaft auszurichten. Entsprechend waren bisherige Organisationsmaßnahmen von den politisch-ideologischen Entwicklungslinien der Partei- und Wirtschaftsführung bestimmt. Beispiele hierfür sind: a) Organisation des Belegwesens. Grundlage für die Organisation des Belegwesens boten z. B. die für den gegenwärtigen Perspektivplanungszeitraum bis 1980 verbindliche „Planungsordnung“ und die „Rahmenrichtlinie“. Beide schrieben die Verwendung bestimmter vereinheitlichter und datenverarbeitungsgerecht gestalteter Belege vor: Vordrucke. Drucklisten, maschinenlesbare Datenträger. Diese Belege bilden u. a. die Grundlage der Berichterstattung aller am gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß beteiligten Betriebe, Kombinate usw., insbesondere über Informationen aus dem Bereich „Rechnungsführung und Statistik“. b) Neue Formen der Wirtschaftsorganisation. Bereits auf dem IX. Parteitag der SED (1976) war u. a. festgelegt worden, daß die Kombinate als ein Hauptbestandteil des Leitungsaufbaus der Industrie anzusehen seien. Daher wurde gefordert, den Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Kooperation in der Industrie und im Bauwesen nach Maßgabe der zweiglichen und territorialen Erfordernisse zu intensivieren. Entsprechend sind dann, ausgehend von weiteren Beschlüssen der 6. Tagung des ZK der SED im Juni 1977, Maßnahmen festgelegt worden, die das Ziel verfolgten, insbesondere die Leitung des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik zu vervollkommnen. Auf der 7. ZK-Tagung im November 1977 sind daraufhin Beschlüsse gefaßt worden, die u. a. mit der Bildung neuer Kombinate eine deutliche Umstrukturierung dieses Industriebereichs vorsahen. Nach den vollzogenen Veränderungen sind seit Beginn des Jahres 1978 folgende neue Kombinate selbständig tätig und dem zuständigen Ministerium direkt unterstellt: VEB Kombinat Robotron Dresden (einschließlich der diesem unterstellten Betriebe des aufgelösten VEB Kombinat Zentronik Erfurt); VEB Kombinat Mikroelektronik Erfurt (mit den Betrieben, die zuvor der VVB Automatisierungsgeräte bzw. der früheren VVB Bauelemente und Vakuumtechnik unterstanden); Kombinat VEB Narva Berlin (Ost) (früher Betrieb der gleichfalls umstrukturierten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik); Kombinat VEB Pentagon Dresden (früher Betrieb der VVB Elektrische Konsumgüter). Darüber hinaus wurde die frühere VVB Bauelemente und Vakuumtechnik Berlin (Ost) zum Kombinat VEB Elektronische Bauelemente, Teltow, umorganisiert. Die ehemalige VVB Elektrische Konsumgüter wurde aufgelöst. Aus ihr gingen das Kombinat VEB Fahrzeugelektrik Ruhla und das Kombinat VEB Elektrogeräte Suhl hervor. c) Neue Organisationsformen bei der Nutzung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen. Um die Effektivität des EDV-Einsatzes zu erhöhen, werden gegenwärtig verstärkt die Rechenkapazitäten territorial konzentiert. Die Planungen bis 1980 und darüber hinaus sehen neue Organisationsformen der Nutzung von Rechenanlagen vor (Elektronische ➝Datenverarbeitung). Bei diesem Konzentrationsprozeß nehmen die VVB Maschinelles Rechnen mit ihren Bezirksrechenzentren unter der Bezeichnung „territoriale Datenverarbeitungszentren kollektiver Nutzung“ eine besondere Stellung ein: als volkseigene Dienstleistungsbetriebe sichern sie der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Bereitstellung ökonomisch relevanter Daten und ermöglichen auf diese Weise eine Kontrolle über den Planvollzug der Betriebe und Institutionen, die die Rechenkapazitäten der Betriebe der VVB MR in Anspruch nehmen. 5. Zum Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufs von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis einer Organisationstätigkeit) eine Ordnung dar, welche Stellung, Funktion und Beziehungen der Teilelemente eines Systems sowie die Art und Weise ihres rationellen Zusammenwirkens mit dem Ziel optimaler Ergebnisse fixiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 777–781 Ordnungswidrigkeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB)Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der…
DDR A-Z 1979
Landwirtschaftliche Betriebsformen (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die auf die Errichtung sozialistischer Großbetriebe gerichtete Agrarpolitik der DDR führte zur Prägung zahlreicher neuer LB. Jede der vier Entwicklungsphasen (Bodenreform. Kollektivierungs-, [S. 651]Kooperations- und Spezialisierungsphase) brachte neue LB., während gleichzeitig die typischen LB. der vorhergehenden Phasen ganz oder teilweise beseitigt wurden. Im einzelnen unterscheiden sich die in nebenstehender Tabelle aufgeführten LB. in der Betriebsgröße, in der Produktionsgestaltung (vielseitig oder spezialisiert), in der Eigentumsform (privat, kollektiv, kooperativ, staatlich), in der Betriebsleitung (privat, kollektiv, Einzelleitung) und in der Aneignung der Produkte. I. Die Bodenreform (1945--1952) A. Der private Landwirtschaftsbetrieb Der private Landwirtschaftsbetrieb war bis 1945 die im Gebiet der DDR vorherrschende LB. Das Ziel der Errichtung einer sozialistischen Agrarverfassung mußte zur Beseitigung der Privatbetriebe führen. Hierfür wurden während der Bodenreform im Verlauf zweier Etappen die Grundlagen geschaffen. Schließlich führte die Kollektivierung (1952–1960) zur vollständigen Beseitigung der privaten Landwirtschaftsbetriebe, wenn auch im Jahr 1977 noch ca. 6.500 „Selbständige und deren mithelfende Familienangehörige“ in der Landwirtschaft tätig waren. B. Neubauernbetriebe Der Neubauernbetrieb ist die typische LB. der Bodenreform. Er ist gekennzeichnet durch beschränktes Privateigentum an Boden und Besatzkapital, Familienarbeitsverfassung und private Aneignung des Betriebsgewinnes. Die Betriebe waren zwar offiziell Privatbetriebe, ihre Eigentumsrechte waren jedoch durch das Verbot der Verpachtung, des Verkaufs, der Beleihung und der Teilung eingeschränkt. Im Todesfall konnte ein Erbe nur dann eingesetzt werden, wenn vom Rat des Kreises die Fähigkeit des Erben zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung bestätigt wurde. Andernfalls fiel die Wirtschaft mit allen ihren Bestandteilen an den Bodenfonds zurück. Persönliches Eigentum des Erblassers war von dieser Regelung nicht betroffen. Die rasche Durchführung der Bodenreform (Abschluß Ende 1947) ließ nur teilweise die Auswahl geeigneter Bewerber zu und erlaubte nur eine geringe Ausstattung der Betriebe mit Besatzkapital. Da außerdem die Betriebsgrößen häufig zu klein und nicht den natürlichen Gegebenheiten entsprechend festgelegt wurden, konnte sich — trotz der 1947 eingeleiteten Errichtung von ca. 300.000 Stall- und Wohngebäuden — nur ein geringer Teil dieser Betriebe rentabel entwickeln. Dies hatte zur Folge, daß bis 1950 mehr als 20 v. H. der Betriebe aufgegeben wurden. Die Rückgabe der Betriebe wurde durch die VO vom 21. 6. 1951 für unzulässig erklärt. Infolgedessen flohen viele Neubauern in die Bundesrepublik Deutschland oder aber beteiligten sich in der nachfolgenden Kollektivierungsphase in starkem Ausmaß an der LPG-Gründung. C. örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) bzw. „herrenlose Betriebe“ Örtliche Landwirtschaftsbetriebe bzw. herrenlose Betriebe sind Betriebe, die zwischen der Beendigung der Bodenreform und dem Beginn der Kollektivierungsphase (1948–1953) durch die Flucht zahlreicher Neu- und Altbauern entstanden (ca. 14.000 Betriebe mit 380.000 ha Fläche). Diese Betriebe wurden zunächst als herrenlose Betriebe den Gemeindeverwaltungen übertragen. In gleicher Weise wurde mit weiteren ca. 10.000 Betrieben (ca. 315.000 ha Betriebsfläche) verfahren, die wegen nicht erfüllter Ablieferungspläne beschlagnahmt wurden. Als die Betriebsinhaber im Jahr 1953 der Aufforderung zur Rückkehr in die DDR und erneuten Übernahme ihrer Betriebe (VO vom 11. 6. 1953, GBl., S. 805) nur in geringem Umfang folgten (4.460 Betriebe mit ca. 135.000 ha), andererseits aber die Fluchtbewegung auch nach dem 17. 6. 1953 [S. 652]anhielt, war der Umfang herrenloser Betriebe so groß geworden, daß sie nicht mehr von den Gemeindeverwaltungen geführt werden konnten. Aus diesem Grund wurden die Örtlichen Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) geschaffen (VO vom 3. 9. 1953, GBl., S. 983 und S. 1278; 1. DB vom 30. 9. 1953, GBl., S. 1013; 2. DB vom 5. 2. 1954, GBl., S. 225 und S. 296). Die ÖLB waren eine Übergangsform, in der die herrenlosen Betriebe aufgefangen und zur Gründung oder Vergrößerung der seit 1952 im Aufbau befindlichen LPG bereitgestellt wurden. Bis zum Jahr 1956 wurden ca. 805.000 ha LN an die LPG und mehr als 100.000 ha LN an die VEG übergeben. Betriebe, deren Besitzer sich außerhalb der DDR befanden, wurden den LPG kostenlos zur Nutzung übertragen (GBl. I, Nr. 10, S. 97, und GBl. Nr. 99, S. 983, berichtigt in Nr. 132, S. 1278). D. Die Volkseigenen Güter (VEG) Die VEG entstanden aus einem Teil der ehemaligen Staatsgüter und Domänen sowie aus privaten Großbetrieben, die zwar enteignet, jedoch als zukünftige Mustergüter bzw. als Betriebe mit besonderen Aufgaben nicht zur Aufteilung gelangten. Sie sind staatliches Eigentum (Volkseigentum) und waren infolgedessen die ersten sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe der DDR. Sie unterliegen der staatlichen Leitung und werden nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Gewinne (bzw. Verluste) werden an den Staat abgeführt (bzw. von ihm getragen). Die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten erfolgt nach dem Rahmenkollektivvertrag. Träger dieser Güter waren die Landes- und Kommunalbehörden, Universitäten und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen. Parteien, Organisationen, Industriebetriebe u. a. In den folgenden Jahren nahm die Zahl der VEG ständig ab, während die von ihnen bewirtschaftete Fläche erheblich anstieg. Je nach Aufgabenstellung sind die juristisch selbständigen VEG verschiedenen Leitungsorganen unterstellt. Aufgaben und Leitungsorgane sind: Erzeugung von Saat- und Pflanzgut (1966 = 55 Betriebe), Leitung der Güter durch die VVB Saatzucht beim Staatlichen Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (SKAV); Erzeugung von Zucht- und Nutzvieh (1966 = 90 Betriebe), Leitung der Güter durch die VVB Tierzucht beim SKAV; Versuchs- und Forschungsarbeit, Ausbildung landwirtschaftlicher Fachkader durch die Lehr- und Versuchsgüter (LVG) der Universitäten und der AdL (1972 = 32 Betriebe mit ca. 32.700 ha LN), Leitung der Betriebe durch die Güterdirektion der AdL; Nahrungsgüterproduktion (z. T. auch Zierpflanzen) insbesondere für Großstädte und Industriezentren. Die Betriebe unterstehen den Güterdirektionen bei den Produktionsleitungen der Bezirke. Die VEG beschäftigten 1977 rd. 77.000 Arbeiter und Angestellte. II. Die Kollektivierungsphase 1952--1960 Die Bildung Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) der Typen I–III ist typisch für diese Phase. Die LPG sind juristisch selbständige Betriebe mit genossenschaftlich-sozialistischer Eigentumsverfassung. Die Gründung der LPG begann mit der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952, auf der der planmäßige Aufbau des Sozialismus im allgemeinen und die „freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande“ im besonderen beschlossen wurden. Die damit eingeleitete Kollektivierungsphase endete erst mit der vollständigen Überführung der Privatbetriebe in genossenschaftlich-sozialistische Produktionsverhältnisse im Jahr 1960. Die LPG-Gründungen hatten nach gesetzlich festgelegten Musterstatuten (1. Fassung vom [S. 653]19. 12. 1952, Neufassung vom 9. 4. 1959, GBl. I, S. 333) zu erfolgen. Die Arbeitsorganisation in den LPG wurde 1959 durch eine Musterbetriebsordnung geregelt (GBl. I. S. 657). 19. 12. 1952, Neufassung vom 9. 4. 1959, GBl. I, S. 333) zu erfolgen. Die Arbeitsorganisation in den LPG wurde 1959 durch eine Musterbetriebsordnung geregelt (GBl. I. S. 657). Typische Kennzeichen der LPG waren 1. kollektives Nutzungs- und Verfügungsrecht am eingebrachten Grund und Boden, 2. kollektives Eigentumsrecht am gesamten in die LPG eingebrachten Besatzkapital, 3. kollektive Verwaltung und Verteilung der Natural- und Geldbeträge, 4. kollektive Durchführung der Arbeit in Brigaden, 5. die Leitung der LPG wie der Brigaden innerhalb der LPG erfolgt aufgrund der geltenden Gesetze, der Statuten und Betriebsordnung in enger Verbindung zwischen kollektiver Beratung und dem Prinzip der Einzelleitung. Organe der LPG waren die Mitgliederversammlungen, der Vorstand und der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung wurden durch sämtliche Mitglieder gebildet und war als höchstes Organ der LPG zuständig für die Wahl und Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden, die auf 2 Jahre gewählt wurden, die Bestätigung der Produktions- und Finanzpläne, die Bestätigung der Bewertungsprinzipien für die geleistete Arbeit (Arbeitsnormen), die Festlegung der Inventarbeiträge sowie die Verteilung der genossenschaftlichen Einnahmen und Fonds. Sie bildeten Kommissionen für spezielle Aufgaben (Normenfestlegung, Sozialfragen, Arbeitsschutz, Wettbewerbsführung), von denen die Revisionskommission auch den Vorstand und den Vorsitzenden kontrollieren konnte (Kollektives Leitungsprinzip). Dem Vorstand oblag unter der Führung des Vorsitzenden die operative Leitung der Betriebsprozesse, die Vorbereitung der Pläne und Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Für die Produktionsdurchführung war der Vorsitzende wie die ihm nachgeordneten Abteilungs- und Brigadeleiter mit vollem Weisungsrecht ausgestattet (Prinzip der Einzelleitung). Die Höhe der Einkünfte der LPG-Mitglieder ergab sich einerseits aus der Höhe der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Beträge, zum anderen aus der Arbeitsleistung und dem Umfang der eingebrachten Bodenanteile. Die zur Verteilung gelangenden Beträge werden wie folgt ermittelt: Bruttoeinnahmen der LPG abzüglich Steuern, Versicherungen, Abgaben abzüglich Sachkosten inkl. Abschreibungen abzüglich Zuführung zum Investitionsfonds abzüglich Ausgaben für Sozial-, Kultur- und Prämienfonds abzüglich Reservebildung = Summe der Vergütungen Die Verteilung der für die Vergütungen verbleibenden Summe richtet sich nach dem LPG-Typ und nach der Arbeitsleistung. Hierfür wird von der Normenkommission für jede Tätigkeit unter Berücksichtigung der angewendeten Arbeitstechnik wie der natürlichen Bedingungen eine Tagesarbeitsnorm (TAN) ermittelt, an der die effektive Leistung gemessen wird. Sämtliche Arbeiten sind 7 Bewertungsgruppen zugeordnet, wobei die einfachste Arbeit (Hoffegen) mit 0,8 Arbeitseinheiten (AE) und die schwerste Arbeit (Fahren einer Kombine) mit 2,0 AE bewertet wird. Die Leistung je Arbeitstag, gemessen in AE, ergibt sich aus effektiver Leistung, multipliziert mit AE und dividiert durch Tagesarbeitsnorm. Der Wert der AE ergibt sich aus der für Vergütungen innerhalb des Jahres zur Verfügung stehenden Summe, dividiert durch die von allen Mit[S. 654]gliedern der LPG während des Jahres geleisteten AE. Zur Vermeidung der umfangreichen Berechnungsarbeit sind zahlreiche LPG dazu übergegangen, die Arbeit ihrer Mitglieder nach dem Rahmenkollektivvertrag der Volkseigenen Güter (VEG) zu entlohnen. Die Höhe der Einkommen schwankt erheblich, sie soll künftig der Höhe der Löhne in VEG angenähert werden (1977 rd. 10.700 Mark). Weitere Bestandteile der Einkünfte der LPG-Mitglieder sind oder waren die Vergütung für eingebrachte Bodenanteile, die Einkünfte aus der (noch) privaten Viehhaltung und die Einkünfte aus der persönlichen Hauswirtschaft. Die DDR hat zur Erleichterung des Überganges von der privaten zur kollektiven Wirtschaftsweise insgesamt drei LPG-Typen entwickelt, die sich im Ausmaß der Vergesellschaftung der Produktionsmittel unterscheiden (siehe die untenstehende Tabelle). Die Übersicht zeigt, daß in den LPG-Typen~I und II die Viehhaltung noch privat erfolgen konnte, so daß die Einkünfte aus der Viehhaltung der Familie zur Verfügung standen. Darüber hinaus erhielten die LPG-Mitglieder in allen Betriebstypen Ackerflächen bis zu 0,5 ha je Familie, deren Erträge entweder über die Viehhaltung oder durch Direktverkauf zum Einkommen beitrugen. Die Bedeutung der genannten zusätzlichen Einkommensanteile hat im Laufe der Entwicklung stark abgenommen. Die Entwicklung der LPG zwischen 1952 und 1960 zeigt, daß die kollektive Wirtschaftsweise unter der bäuerlichen Bevölkerung nur wenig Anhänger fand. Am 31. 12. 1956 bestanden 6.270 LPG (hiervon 5.195 Typ III) mit ca. 1,5 Mill. ha LN (23,2 v. H. der Gesamt-LN) und ca. 220.000 Mitgliedern. Von diesen Mitgliedern waren 61,5 v. H. Landarbeiter, Industriearbeiter und sonstige Nichtlandwirte mit ihren Angehörigen. 28,6 v. H. der Mitglieder waren Neubauern und 9,9 v. H. Altbauern nebst Angehörigen. Von den ca. 20.500 Betrieben mit mehr als 20 ha LN, die zwischen 1952 und 1957 aufgegeben wurden, sind nur 2.345 Betriebsleiter (11,4 v. H.) mit ihren Angehörigen der LPG beigetreten. Von den ca. 87.500 Mitgliedsbetrieben, die zuvor 5–20 ha LN bewirtschafteten, wurden dagegen ca. 50.000 (bzw. 57,1 v. H.) Besitzer LPG-Mitglieder. Hiervon waren jedoch 37.200 (73,6 v. H.) Neubauern. Die von den LPG bewirtschaftete Fläche stammte zu ca. 1 54 v. H. aus „herrenlosen Betrieben“ bzw. ÖLB. 1 Auf dem V. Parteitag der SED 1958 wurde die Vollkollektivierung beschlossen, in deren Verlauf sämtliche Privatbetriebe bis zum Frühjahr 1960 in LPG 0 zusammengefaßt wurden (siehe die Tabelle oben). Damit war die Phase der Kollektivierung abgeschlossen. Die Mehrzahl der zwangsweise der LPG beigetretenen Bauern hatte sich für den Genossenschaftstyp mit dem geringsten Vergesellschaftungsgrad (Typ I) entschieden. In der sich anschließenden Kooperationsphase richtete sich die Agrarpolitik der DDR darauf, die LPG der Typen I und II zum Übergang zur vollgenossenschaftlichen Produktionsweise im LPG-Typ III zu bewegen und diese durch Zusammenschlüsse zu vergrößern. Der LPG-Typ II ist der ihm zugedachten Aufgabe, als Übergangsform zwischen den Typen I und III zu wirken, nicht gerecht geworden und hat zu keiner Zeit Bedeutung erlangt. III. Betriebsformen der Kooperationsphase <1960–1972> Nach Abschluß der Kollektivierung wurden in der DDR neue LB. entwickelt, deren Aufgabe es war, die LPG zur überbetrieblichen Zusammenarbeit zu veranlassen. Zu diesem Zweck wurden Spezialgenossenschaften mit Dienstleistungsaufgaben bzw. mit speziellen landwirtschaftlichen Produktionsaufgaben gegründet. [S. 655] A. Spezialgenossenschaften mit Dienstleistungscharakter 1. Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen (ZBO) Der Aufbau landwirtschaftlicher Großbetriebe mußte zwecks Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zur Konzentrierung der Viehhaltung in Großställen führen. Entsprechende Stallanlagen fehlten in den LPG zunächst völlig. Durch Beschluß des Ministerrats vom 2. 8. 1962 (GBl. II, S. 531) wurden die LPG angewiesen, ZBO zu gründen, mit dem Ziel, den Baubedarf (die künftige Viehhaltung) gemeinschaftlich zu planen, die Anwendung moderner Bautechniken zu ermöglichen und kostengünstig zu nutzen. Die beteiligten LPG übergaben ihr Inventar bzw. die am Inventar bestehenden Nutzungsrechte, und delegierten ihre Mitglieder zur Arbeitsleistung in den ZBO. Organe der ZBO sind die Versammlung der Bevollmächtigten der beteiligten LPG und die von der Versammlung auf 2 Jahre gewählten Vorsitzenden. Bauleiter sowie deren Stellvertreter. Die ZBO besaßen bis 1966 keine Rechtsfähigkeit; die Gewinne und Verluste wurden von den beteiligten LPG übernommen bzw. getragen. Der Aufbau der ZBO vollzog sich in kurzer Zeit, die Zahl ihrer Beschäftigten hat ständig zugenommen. Seit 1970 sind Konzentrationserscheinungen (Verringerung der Betriebe bei gleichzeitiger Zunahme der Beschäftigten) festzustellen (Bauleistung: Landwirtschaft). 2. Meliorationsgenossenschaften als Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der LPG Das Meliorationswesen ist zur Förderung von Betriebszusammenschlüssen besonders geeignet. Der integrierende Charakter der Meliorationen (Entwässerung. Bewässerung, Wegebau usw.) führte in der Kollektivierungsphase zur Gründung von Meliorationsgenossenschaften bei den VdgB. Nach Abschluß der Kollektivierung wurden die LPG angewiesen, als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE) Meliorationsgenossenschaften zu gründen (Beschluß des Ministerrats der DDR vom 19. 12. 1962; GBl. II, 1963, S. 9). Diesem Beschluß folgte die Richtlinie des VdgB-Zentralvorstandes zur Auflösung der dort bestehenden Meliorationsgenossenschaften vom 8. 7. 1963. Der Umfang der ZGE Meliorationsgenossenschaften richtete sich nach den Grenzen der Wassereinzugsgebiete unter Beachtung der natürlichen Grenzen und bestimmte damit, welche LPG in diesen Genossenschaften zusammenzuarbeiten hatten. In den Zielen, der Organisation und in der Rechtsstellung entsprachen die ZGE-Meliorationsgenossenschaften den ZBO. Sie arbeiteten nach zentral bestätigten Plänen, die Mitgliedsbetriebe waren an den Gewinnen und Verlusten beteiligt. Beschlüsse der Bevollmächtigtenversammlungen konnten von den Kreisbehörden aufgehoben werden. Am 15. 4. 1962 wurde für die ZGE Meliorationsgenossenschaften vom Landwirtschaftsrat der DDR eine Musterarbeitsordnung erlassen (GBl. III, 1964, S. 135). Rechtsfähigkeit erlangten die ZGE Meliorationsgenossenschaften 1966. B. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen im landwirtschaftlichen Produktionsbereich 1. Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion War die überbetriebliche Zusammenarbeit der LPG bisher auf Dienstleistungsbereiche beschränkt, so wurde durch die AO über die Bildung und das Musterstatut für Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion vom 14. 5. 1964 (GBl. III, 1964, S. 324) die Kooperation auf die landwirtschaftliche Produktion ausgedehnt. Diese [S. 656]Gemeinschaftseinrichtungen erlangten mit der Gründung bzw. Registrierung durch die Kreisbehörden Rechtsfähigkeit. Gewinne und Verluste wurden mit den beteiligten Betrieben verrechnet. Die Gemeinschaftseinrichtung führte im Auftrag der Mitgliedsbetriebe die Produktion in einer bestimmten Erzeugungsrichtung durch. Die Mitgliedsbetriebe hatten anteilmäßig Produktionsmittel einzubringen, die — soweit sie zum Anlagevermögen gehörten — Eigentum der Einrichtung wurden. Sie verpflichteten sich darüber hinaus zur vollständigen Futterbereitstellung. Organe der Gemeinschaftseinrichtung waren die Bevollmächtigten-Versammlung (Vertreter der beteiligten Betriebe), die den Vorstand und den Vorsitzenden wählte. Der Vorstand bestellte den Betriebsleiter. Als Arbeitskräfte wurden LPG-Mitglieder unbefristet delegiert. Sie konnten nur vom Vorstand ihrer LPG abberufen werden. Ihre Vergütung wurde nach Arbeitseinheiten entsprechend den Erträgen der Einrichtung errechnet. Darüber hinaus konnten Fachkräfte als Arbeiter und Angestellte beschäftigt werden. Der Aufbau dieser Einrichtungen wurde mit dem Entwicklungsstand der Produktionstechnik und der (sozialistischen) Produktionsverhältnisse begründet, der eine Konzentration der Produktionsmittel erfordere, die weit über die Möglichkeiten einer LPG hinausgehe. Der besondere Wert der Gemeinschaftseinrichtungen lag darin, daß die LPG I/II zu einer kollektiven Viehhaltung übergehen konnten. Sie wurden damit automatisch Mitglieder der LPG Typ III. Außerdem wurde dadurch die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe gefördert. Insgesamt blieb die Zahl dieser Einrichtungen gering, weil ihre Errichtung mit hohem finanziellem und materiellem Aufwand verbunden war. Am 30. 11. 1972 wurden z. B. 2,8 v. H. der Rinder in Gemeinschaftseinrichtungen gehalten. 2. Die Kooperationsgemeinschaften (KOG) Während die vorgenannten LB. aufgrund von Anordnungen und nach Musterstatuten errichtet wurden, erfolgte die Gründung der KOG nach einer an alle Landwirtschaftsbetriebe der DDR gerichteten Aufforderung, untereinander vielfältige Kooperationsbeziehungen einzugehen. Die Besonderheit der KOG bestand darin, daß die LPG aller Typen untereinander und mit den VEG bzw. anderen genossenschaftlichen oder staatlichen Betrieben feste Vertragsbeziehungen unterhielten. Außerdem war die Gründung der KOG nicht auf ein spezielles Produkt, sondern auf sämtliche Zweige der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie auf die Hilfs- und Nebenproduktion und die Dienstleistungen gerichtet. Die vielseitige Produktion der LPG wurde durch eine spezialisierte Produktionsweise ersetzt, die den Einsatz von Maschinensystemen gestattet und durch Kostensenkung zur Intensivierung und zur allgemeinen Produktivitätssteigerung beitragen sollte. Da verbindliche Richtlinien fehlten, vollzog sich den Aufbau der KOG sehr uneinheitlich. Ein Musterstatut wurde nicht entwickelt. Die KOG waren nichts rechtsfähig, sondern wurden in der Regel von den beteiligten Betrieben kooperativ geleitet und waren von diesen abhängig. Die LPG, VEG usw. stellten Produktionsmittel und Arbeitskräfte zur Verfügung, die Erträge und Einnahmen wurden nach unterschiedlich gestalteten Schlüsseln aufgeteilt. Das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten wurde teils durch Delegierungsvereinbarungen, teils durch Arbeitsvertrag geregelt. Die Arbeitsleistungen der delegierten Mitglieder wurden mit den LPG verrechnet und von diesen vergütet. Erforderlich wurde der Aufbau der KOG durch die Notwendigkeit, Maschinen- und Gebäudekapazitäten zu erwerben, die über die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe hinausgingen bzw. den Zusammenschluß zahlreicher LPG und VEG zur optimalen Ausnutzung dieser Kapazitäten erforderlich machten. Die Produktions- und Arbeitsweise der KOG < war von überdurchschnittlichem Verrechnungs- und Verwaltungsaufwand begleitet und letztlich uneffektiv. Die agrarpolitische Wirkung der KOG bestand darin, daß einerseits die Produktion über die Grenzen der LPG hinweg organisiert werden mußte und daß andererseits durch die Errichtung großer Spezialbetriebe industriemäßige Arbeits- und Lebensbedingungen in die Landwirtschaft eingeführt werden konnten (Agrarpolitik). Die beim Aufbau der KOG gesammelten Erfahrungen wurden bei der Gründung der Kooperativen Einrichtungen zum gestaltenden Element. IV. Die Fusionsphase (seit 1972) A. Die Kooperativen Einrichtungen (KOE) Aufgrund der mit den KOG gesammelten Erfahrungen wurde nach dem VIII. Parteitagder SED (1971) auf dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) die Gründung der KOE beschlossen. Nach dem hierzu ergangenen Musterstatut (Beschluß vom 1. 11. 1972; GBl. II, S. 781) werden KOE entweder durch die Kooperation von Landwirtschaftsbetrieben untereinander oder durch die Kooperation von Landwirtschaftsbetrieben (LPG, VEG, GPG) mit Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft und/oder des Handels gegründet. Sie sind selbständige Betriebe mit eigener Rechtsfähigkeit, eigenen Plänen und eigenen Fonds. Wesentliches Kennzeichen ihrer Produktionstätigkeit ist die strikte Spezialisierung auf eine einzige Produktionsrichtung. Die KOE zeichnen sich nach dem o. g. Musterstatut durch folgende Besonderheiten aus: a) Kooperatives Eigentum Die in die KOE eingebrachten Produktionsmittel [S. 657]werden „sozialistisch kooperatives Eigentum“. Dieses Eigentum unterscheidet sich von dem genossenschaftlich-sozialistischen Eigentum der LPG durch den „höheren Vergesellschaftungsgrad“. Sämtliche Produktionsmittel der beteiligten Betriebe einschließlich der Nutzungsrechte an Grund und Boden gehen auf die KOE über. Nach dem Eigentumscharakter der beteiligten Betriebe wird innerhalb des kooperativ-sozialistischen Eigentums unterschieden zwischen: Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen (ZGE), sofern nur genossenschaftlich-sozialistische Betriebe kooperieren, und Zwischenbetrieblichen Einrichtungen (ZBE), sofern auch Betriebe mit staatlich-sozialistischem Eigentum an der Kooperation beteiligt sind. Im letzten Fall werden, obwohl das kooperativ-sozialistische Eigentum als einheitliche Größe anzusehen ist, die staatlichen und die genossenschaftlichen Anteile getrennt registriert. b) Die Leitungsorgane sind der Leiter der Einrichtung und der Rat der kooperativen Einrichtung, der durch bevollmächtigte Vertreter der beteiligten Betriebe gebildet wird. Im Gegensatz zu den LPG und den früheren Kooperationsformen besteht keine Mitgliederversammlung bzw. Bevollmächtigtenversammlung. Der Leiter wird nicht durch den Rat der KOE eingestellt, sondern von der zuständigen Kreisbehörde be- und abberufen. Er ist den zuständigen Staatsorganen rechenschaftspflichtig. Der Rat beschließt die Pläne, Statuten und Betriebsordnung, die Grundsätze der Arbeitsnormung und -Vergütung, die Bildung und Verwendung der Fonds sowie die Grundsätze der Beziehungen zu den beteiligten Betrieben. Er berät Grundfragen der Leitung und Planung und hat den Leiterder KOE zu unterstützen. Der Rat besteht aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe und aus Vertretern der Ausschüsse, der Belegschaftsversammlung bzw. der Betriebsgewerkschaftsorganisation. c) Die Stellung der Genossenschaftsmitglieder in der KOE Die Genossenschaftsmitglieder werden in die KOE delegiert und schließen eine Delegierungsvereinbarung mit dem Leiter der KOE ab. Da in der KOE keine Mitgliederversammlung besteht (sie ist das höchste Organ der LPG), sind sie grundsätzlich an der Leitung des Betriebes nur indirekt über die Vertreter ihres Betriebes im Rat der KOE beteiligt. Ansprüche und Rechte kann er nur über die Belegschaftsversammlungen und deren Ausschüsse wahrnehmen, die jedoch infolge der Betriebsgröße in Schicht-, Brigade- oder Bereichsversammlungen abgehalten werden. Gegenüber den Arbeitern und Angestellten der KOE ist er insofern benachteiligt, weil er nicht Mitglied der Betriebsgewerkschaftsorganisation werden kann. d) Einkommen und Sozialleistungen Während das LPG-Mitglied in seiner Genossenschaft grundsätzlich entsprechend seiner Arbeitsleistung am Gewinn beteiligt war, zielen die Musterstatuten nach einer begrenzten Übergangsfrist auf die Entlohnung nach dem Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte ab. In gleicher Weise sollen auch die sonstigen für Arbeiter und Angestellte geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Urlaub, Krankenschutz usw.) Anwendung finden. e) Da der Aufbau einer KOE nur einen Betriebszweig umfaßt, kann nur ein Teil der LPG-Mitglieder in diese Einrichtung delegiert werden. Die Delegierten bleiben jedoch trotz ihrer Tätigkeit in der KOE Mitglieder der delegierenden LPG mit der Folge, daß die Mitglieder ein und derselben LPG nach unterschiedlichen Normen vergütet und mit differierenden Sozialleistungen ausgestattet sind. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Interessenlagen, die um so stärker hervortreten, je mehr Kooperationsbeziehungen die delegierende LPG eingeht. f) Der Aufbau der KOE führt in den beteiligten LPG, VEG, GPG zu einer ständig fortschreitenden Funktionsentleerung. Die Herauslösung einzelner Betriebszweige aus mehreren oder vielen Betrieben und deren Zusammenfassung in großen unabhängigen Spezialbetrieben entspricht partiellen Fusionen, die zur vollständigen Auflösung der bisherigen Landwirtschaftsbetriebe führen, wenn alle Betriebszweige an „Kooperationsbetriebe“ abgegeben worden sind. g) Die Staatlichen Leitungsorgane haben die Einhaltung der „sozialistischen Gesetzlichkeit“ in den KOE zu gewährleisten und sind verpflichtet, Entscheidungen, die die Entwicklung der kooperativen Einrichtungen hemmen, aufzuheben bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Ziel, die vielseitig produzierenden LPG in die einzelnen Produktionszweige zu zergliedern und diese Produktionszweige auf dem Wege der horizontalen Kooperation zusammenzufassen, konnte jedoch mit Hilfe der KOE nicht erreicht werden. Es scheiterte daran, daß insbesondere die sofortige Konzentration der Nutzviehbestände Bauinvestitionen erfordert hätten, deren Volumen erst nach mehreren langfristigen Planperioden erreicht werden kann. Hingegen ließen sich die Vorstellungen über die industriemäßige Pflanzenproduktion leichter realisieren. Um die Klasse der Genossenschaftsbauern einheitlich entwickeln zu können, wurde das Musterstatut für die KOE für die Pflanzenbaubetriebe nicht und für die Betriebe der tierischen Produktion nur soweit verbindlich, als Stallanlagen vorhanden waren. Statt dessen wurden in Anlehnung an das Musterstatut Kooperative Abteilungen der Pflanzenproduktion (KAP) und der Tierproduktion (KAT) entwickelt. [S. 658]<1. Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP)> Die KAP sind als Wirtschaftssubjekte ohne eigene Rechtsfähigkeit eingerichtet worden. Sie sind deshalb nicht KOE im Sinne des Musterstatuts. Bei Gründung der KAP wurde die künftige Produktionsrichtung festgelegt (Getreide-Futterbau, Getreide-Kartoffel- oder Rübenbau. Ölfruchtbau, Sonderkulturen). Für die gewählte Produktionsrichtung sind die erforderlichen Maschinen und Geräte von den beteiligten Betrieben angeschafft bzw. übergeben, die notwendigen Anlagen errichtet bzw. gemeinsam mit anderen KAP als Dienstleistungsbetriebe gegründet worden (Kartoffelsortieranlagen und Lagerhallen, Trocknungswerke usw.). Da die Einbringung von Maschinen und die gemeinsame Bewirtschaftung der Flächen zunächst keine zusätzlichen Investitionen verursachten, ist die Fusion im Pflanzenbau relativ einfach und bereits sehr weit fortgeschritten. Die LPG der Typen I–III und die bezirksgeleiteten VEG bewirtschaften seit 1976 keine eigenen Flächen mehr, weil diese ebenso wie Arbeitskräfte, das Inventar und die Produktionspläne einschließlich aller Fonds den KAP übertragen worden waren. Die KAP-Entwicklung überschritt schon 1975 ihren Höhepunkt; seit 1976 erfolgt deren Entwicklung bzw. Umbildung zu LPG Pflanzenproduktion. 2. Kooperative Abteilungen Tierproduktion (KAT) Als Pendant zu den KAP sind mehrfach KAT gegründet worden. Während die KAP jedoch eine eigene Organisationseinheit bildeten, die zu LPG oder VEG Pflanzenproduktion weiterentwickelt wurden, sind die KAT als Abteilungen innerhalb von industriemäßig produzierenden Volkseigenen Betrieben der Tierproduktion (VEG Tierproduktion oder KIM) eingerichtet worden. Die Abteilungen entstanden aufgrund von Vereinbarungen mehrerer LPG, die gemeinsam einen Teil ihrer Produktion in die Volkseigenen Betriebe verlegten. Ihre Produktionspläne wurden in verabredetem Umfang durch die VEG oder KIM erfüllt, die Beteiligung an den Investitionskosten entsprach dem Anteil ihres Produktionsvolumens an der Gesamtkapazität der Anlage. Mit ihrer Beteiligung erwarben die LPG jedoch kein Anteilseigentum, sondern lediglich das Recht, ihre Produktion im vereinbarten Umfang in der Anlage betreiben zu lassen. Ebensowenig ist der genossenschaftliche Anteil technologisch abgrenzbar. Die LPG sind einerseits verpflichtet, die erforderlichen Futtermittel zu liefern und haben andererseits einen der gelieferten Futtermenge entsprechenden Anteil am Gewinn der Anlage. Die KAT verfügt über keine eigenen Fonds. Die Anlage wird vom Direktor der Anlage geleitet, der die Abteilung auch im Rechtsverkehr vertritt. Die erforderlichen Arbeitskräfte (Arbeiter und Angestellte) werden vom VEB angestellt. Zur Vertretung der an der Abteilung beteiligten LPG besteht eine Bevollmächtigtenversammlung, die mindestens zweimal im Jahr tagen soll. Sie berät die Produktionspläne und die Erfüllung der von den beteiligten Betrieben eingegangenen Verpflichtungen (Lieferung von Futtermitteln); sie bestätigt die Jahresabschlußberichte und nimmt den Rechenschaftsbericht des Direktoriums entgegen. In die Bevollmächtigtenversammlung wird pro Betrieb von den Mitgliederversammlungen ein Vertreter entsandt. Über den Umfang der KAT in den Volkseigenen Betrieben wurden bisher keine Zahlen veröffentlicht. In der Statistik werden sie mit den Viehbeständen der KOE ausgewiesen. 3. KOE der Tierproduktion Im Gegensatz zu den KAP und KAT sind die KOE Tierproduktion juristisch selbständige Betriebe im Sinne des Musterstatutes KOE und als solche beiden Räten der Kreise registriert. Ihre Gründung erfolgte überwiegend während der Jahre 1964 bis 1972 nach dem Statut für Gemeinschaftseinrichtungen, das ausschließlich für LPG galt, weshalb bis 1970 die KOE vorwiegend als Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE) entstanden. Jedoch wurden ab 1970 durch die Kooperation zwischen LPG und VEG zunehmend KOE als Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE) gegründet. Ihr Anteil am Gesamtviehbestand hat bis 1975 ständig zugenommen. Dies trifft in der Rinderhaltung auch für die Jahre 1975–1977 zu, obwohl die Viehbestände in dieser Zeit witterungs- bzw. futterbedingt nicht vergrößert werden konnten. [S. 659]Der Rückgang in der Schweinemast wie auch in der Geflügelmast ist auf die seit 1976 zu verzeichnende Umwandlung der KOE zu LPG bzw. VEG Tierproduktion zurückzuführen. Während ZGE als rein genossenschaftliche Betriebe zu LPG Tierproduktion entwickelt wurden, entstehen aus dem ZBE aufgrund des darin enthaltenen Anteils von Volkseigentum in der Regel VEG Tierproduktion. Die Anzahl der KOE insgesamt ist von 360 (1976) auf 336 (1977) zurückgegangen. 4. Agrochemische Zentren (ACZ) Agrochemische Zentren sind spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, die in den beteiligten Betrieben (LPG, VEG, KAP und KOE Tierische Produktion) folgende Aufgaben zu lösen haben: Lagerung, Transport und Ausbringung von Düngemitteln aller Art, Lagerung und Ausbringung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln, Einsatz von Agrarflugzeugen für Düngung und Pflanzenschutz (Agrarflug). Mitwirkung bei Erstellung von EDV-Düngungsempfehlung durch Entnahme von Bodenproben, Einsatz der Transportbrigaden, Durchführung von stallhygienischen Maßnahmen (Desinfektion von Stall- und Speicheranlagen). Die ACZ sind aus den Agrochemischen Brigaden, die seit 1964 bei den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) gebildet wurden, entstanden. Das Musterstatut vom 20. 11. 1972 für KOE bestimmte, daß die ACZ aus den BHG herauszulösen und zu juristisch selbständigen Betrieben zu entwickeln sind (Ländliche ➝Genossenschaften). Nach den Beschlüssen des VIII. Parteitages (1971) sollte der Aufbau eines Netzes von 330 ACZ mit einer durchschnittlichen Betreuungsfläche von rd. 17.200 ha LN abgeschlossen werden. Tatsächlich wurde der Aufbau im Dezember 1976 mit insgesamt 266 ACZ (Betreuungsfläche rd. 25.000 ha LN) beendet. Seitdem ist die Anzahl der ACZ auf 258 Betriebe zurückgegangen, während die Anzahl der Beschäftigten (1977 = 24.749 ständige Berufstätige) und die Leistungen für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ständig stiegen: Der Rückgang der Anzahl der ACZ ist darauf zurückzuführen, daß bei den in der Landwirtschaft der DDR üblichen Verfahren der Mineraldüngung und des Pflanzenschutzes das Kostenoptimum zwischen 20.000 und 25.000 ha Betreuungsfläche erreicht wird. Im Gegensatz zu den meisten übrigen Verfahren der industriemäßigen Pflanzenproduktion ist der bei den ACZ gewählte Flächenumfang ökonomisch gerechtfertigt. (Dies trifft jedoch nicht für den Einsatz von Agrarflugzeugen zu.) Die Errichtung der ACZ war für die Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren und damit für die Entwicklung der Agrarverfassung bedeutsam. Ihr Aufgabenkreis ist ständig erweitert worden (Abnahme, Aufbereitung und Verteilung organischer Dünger von den Betrieben der Tierproduktion; Organisation der weiteren Spezialisierung der Pflanzenbaubetriebe im Kooperationsrat, überbetrieblicher Einsatz der Bodenbearbeitungsbrigaden, Güter- und Personentransport usw.; Agrarpolitik). 5. KOE landwirtschaftlicher Trockenwerke und Pelletieranlagen Neben den Trocknungseinrichtungen der Industrie (Zuckerfabriken usw.) verfügten die Landwirtschaftsbetriebe über genossenschaftliche Trocknungseinrichtungen, vor allem zur Hackfruchttrocknung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde die landwirtschaftliche Trocknung als Instrument zur Intensivierung der Produktion erheblich ausgedehnt, mit deren Hilfe Verluste in der Pflanzenproduktion vermieden bzw. verringert werden können. Zur ganzjährigen Auslastung vorhandener Einrichtungen und Arbeitskräfte sind den Trockenwerken in der Regel Pelletieranlagen angeschlossen, die einen Teil des Trockengutes, vor allem aber Stroh, zu Futterpellets verarbeiten. Hierfür stehen z. Z. rd. 320 Trockenwerke zur Verfügung, von denen rd. 250 genossenschaftlich bzw. kooperativ betrieben werden. Die geplante Produktionssteigerung (1980 Ziel: 3,8 Mill. t Strohpellets; Ergebnis 1976: 1,4 Mill. t) soll überwiegend durch die Erhöhung der Kapazitäten in den bestehenden Anlagen erzielt werden. Nach der Veröffentlichung des Musterstatutes für KOE empfahl der Zentralvorstand der VdgB, die vorhandenen Trockenwerke aus den BHG auszugliedern und zu juristisch selbständigen kooperativen Einrichtungen der LPG, GPG und VEG zu entwickeln. Die BHG blieben Anteilseigner. Andere Trockenwerke wurden als Kooperative Einrichtungen neu gegründet bzw. eingerichtet. Trotz erheblicher Verbilligung der Energie für diese KOE arbeiten die Trocknungsanlagen defizitär. 6. Kooperative Einrichtung ZBO (Landbaugemeinschaften und Landbauverbände) Im Musterstatut für die KOE vom 20. 11. 1972 wurde bestimmt, daß die seit 1962 bestehenden Zwischengenossenschaften Bauorganisationen ZBO der LPG zu juristisch selbständigen Kooperativen Einrichtungen KOE zu entwickeln sind. Es bestehen [S. 660]damit auf dem landwirtschaftlichen Bausektor drei unterschiedliche Betriebsformen: a) Die Baubrigaden der LPG mit genossenschaftlich-sozialistischem Eigentum, die noch nicht einer KOE angeschlossen wurden. b) Die Kooperativen Einrichtungen ZBO mit kooperativ-sozialistischem Eigentum. c) Die Volkseigenen Baukombinate mit staatlich-sozialistischem Eigentum, die in 14 Bezirken der DDR (Ausnahme Berlin [(Ost]) bestehen. Die Kooperativen ZBO sind gehalten, zur Rationalisierung miteinander Fusionen einzugehen und Landbaugemeinschaften zu bilden. Zur weiteren Kapazitätserhöhung wird außerdem die Zusammenarbeit der Kooperativen ZBO mit den staatlichen Landbaukombinaten in Landbauverbänden propagiert. Von den ca. 66.000 Beschäftigten im landwirtschaftlichen Baubereich sind gegenwärtig 42.000 (rd. 65 v. H.) in den KOE tätig. Weitere 12.500 Berufstätige arbeiten in den Baubrigaden der Landwirtschaftsbetriebe. An der Gesamtbauleistung der Landwirtschaft waren 1977 (rd. 2,6 Mrd. Mark) die ZBO mit 54,5 v. H., die Betriebseigenen Brigaden mit 20,1 v. H. und die staatlichen Landbaukombinate mit 25,4 v. H. beteiligt. Während der Jahre 1975–1977 wurden folgende Stallkapazitäten neu errichtet: Das Neubauvolumen ist im Perspektivplan 1976–1980 zugunsten von Rekonstruktionsmaßnahmen gekürzt worden und entwickelt sich seitdem rückläufig. 7. Kooperative Meliorationsgenossenschaften Die Meliorationsgenossenschaften waren 1962 aus der VdgB ausgegliedert und den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften als „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der LPG“ übertragen worden. Aufgrund des Musterstatuts vom 20. 11. 1972 sind die Meliorationsgenossenschaften zu juristisch selbständigen Kooperativen Einrichtungen (KOE) weiterentwickelt worden. Wie schon in früherer Zeit gehen von den KOE Meliorationsgenossenschaften Anreize zur Konzentration in der Pflanzenproduktion aus. Den 191 Genossenschaften des Jahres 1972 standen rd. 8.400 Landwirtschaftsbetriebe (VEG, LPG, GPG) gegenüber. Im Jahr 1977 bestanden 165 Meliorationsgenossenschaften, die 14.859 Mitarbeiter beschäftigten (gegenüber 13.013 im Jahr 1972). Die Produkttionsleistung erreichte rd. 587 Mill. Mark. Die Meliorationsgenossenschaften arbeiten den ZBO vergleichbar mit den 14 Volkseigenen Meliorationskombinaten zusammen, die mit weiteren 14.000 Berufstätigen 1977 Produktionsleistungen von 426 Mill. Mark erbrachten. Als Neuanlagen wurden 1977 rd. 860 km Wirtschaftswege ausgelegt, für rd. 85.000 ha Bewässerungsanlagen errichtet bzw. auf 89.000 ha Entwässerungsmaßnahmen durchgeführt. Darin sind Beregnungsanlagen für 47.263 ha und Drainagen auf 46.830 ha enthalten. B. Spezialisierte VEG und LPG Nach dem Musterstatut für KOE war vorgesehen, daß die VEG und LPG gemeinsam Kooperative Einrichtungen bilden, d. h. daß sie durch den Austausch von Produktionszweigen sich auf eine Hauptfrucht in der Pflanzenproduktion (bei je einer Kombinations- oder Ergänzungsfrucht) bzw. auf einen Produktionszweig in der tierischen Produktion spezialisieren sollten. Sobald der angestrebte Konzentrations- und Spezialisierungsgrad erreicht ist, sollten sie zu spezialisierten LPG oder VEG mit industriemäßiger Produktionsgestaltung weiterentwickelt werden. Die unterschiedliche Eignung der einzelnen Produktionszweige für die industriemäßige Produktion und der unterschiedliche Umfang des für ihren Aufbau erforderlichen materiellen und finanziellen Aufwandes ließen jedoch eine einheitliche Entwicklung nicht zu. KOE wurden in nennenswertem Umfang nur in der Tierproduktion gebildet (s. o.). 1. Die (spezialisierten) VEG Pflanzenproduktion und Tierproduktion Für einen Teil der bereits vorgestellten VEG besteht die Notwendigkeit zur Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren nicht, da sie ohnehin mit Spezialaufgaben betraut sind. Diese Betriebe unterstehen der VVB Saat- und Pflanzgut, der VVB Tierzucht oder der Güterdirektion der AdL. Die Mehrzahl dieser VEG haben jedoch als Produktionsbetriebe zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsgütern beizutragen und werden durch die Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke geleitet. Diese VEG nehmen als „Stützpunkte der Arbeiterklasse“ am weiteren Konzentrations- und Spezialisierungsprozeß der Landwirtschaft teil. Diese Teilnahme birgt neben rechtlichen Problemen auch organisatorische Schwierigkeiten. Von den LPG unterscheiden sich die VEG insofern, als sie aufgrund ihrer Entstehung in der Regel über größere Gebäude und Stallanlagen verfügen als die LPG, die ― sofern nicht nach 1960 Neubauten auf genossenschaftlicher oder kooperativer Basis errichtet wurden — ihre Viehhaltung zwar genossenschaftlich, [S. 661]aber doch in den ursprünglich bäuerlichen, d. h. kleinen Ställen betreiben. Im Gegensatz zur tierischen Produktion konnten die LPG in der Pflanzenproduktion durch Betriebsfusionen nicht nur die Durchschnittsgröße der VEG, sondern auch die für die industriemäßige Produktion vorgesehenen 5.000–6.000 ha LN erreichen. Die von den VEG bewirtschaftete Fläche hat zwar von 1970 bis 1975 um rd. 31.000 ha auf 473.829 ha LN zugenommen, so daß sich eine Durchschnittsgröße von 1023 ha LN/VEG ergab; hiervon befanden sich jedoch rd. 120.000 ha LN im Besitz von Spezialbetrieben der Pflanzen- und Tierzucht, des Versuchswesens usw., so daß etwa 350.000 ha LN für die Bildung von etwa 60–70 VEG Pflanzenproduktion zur Verfügung standen. Das Problem besteht in der räumlichen Verteilung der volkseigenen Flächen, die in der Regel von den Flächen der LPG umgeben bzw. eingeschlossen sind. Insbesondere in den mittleren und südlichen Bezirken der DDR müssen die Flächen von 6–10 VEG aus durchschnittlich 3–5 Kreisen zusammengelegt werden, um eine Fläche von 5.000 ha LN zu erreichen. Lediglich in den Bezirken Neubrandenburg und Rostock ist der Anteil volkseigener Flächen umfangreich genug, um in jedem Kreis aus je 4–5 VEG ein VEG Pflanzenproduktion mit 5.000–6.000 ha LN ein richten zu können. Die Möglichkeiten des Flächentausches über mehrere Kreise hinweg sind jedoch gering. Insgesamt sind folgende Wege zum Aufbau von VEG Pflanzenproduktion beschritten worden: a) Flächenaustausch zwischen benachbarten LPG und VEG. Dieser Weg setzt eine entsprechende Dichte volkseigener Flächen und Betriebe voraus und wurde überwiegend in den Nordbezirken beschritten. Als Rechtsgrundlage diente das noch immer gültige LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 (GBl. I, S. 577). b) Die Gründung zwischenbetrieblicher Einrichtungen (KOE) der Pflanzenproduktion durch mehrere LPG und VEG führt zur Begründung kooperativen Eigentums (s. o.). Die KOE sollen zu VEG Pflanzenproduktion weiterentwickelt werden. Im Juni 1977 bestanden insgesamt nur 12 KOE (ZBE) Pflanzenproduktion. c) Eine weitere Möglichkeit besteht in der Aufstockung vorhandener VEG durch die Eingliederung von LPG in die VEG, wobei Mitglieder der LPG auf ihre genossenschaftlichen Rechte verzichten und auf Antrag zu Arbeitern der VEG werden. Der Anreiz für die Aufgabe des genossenschaftlichen Status ist besonders bei den LPG mit geringem Wirtschaftspotential und unterdurchschnittlichem Einkommen groß, weshalb die Umwandlung von LPG zu VEG grundsätzlich der Zustimmung des MfLFN bedarf. d) Eine weitere Form der Aufstockung der VEG ergibt sich aus § 13 der Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 bzw. § 5 der „VO über den Verkehr mit Grundstücken“ vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73 f.). Danach können die zwischen dem Rat des Kreises und den LPG geschlossenen Verträge über die kostenlose Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke, die sich in Privateigentum von Nichtmitgliedern befinden, vorzeitig aufgehoben werden, „wenn dies im Interesse der weiteren Entwicklung und Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse …“ erforderlich ist. Etwa 20 v. H. der von den LPG genutzten Flächen sind diesen von den Kreisen nach der „VO über die einheitliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch die LPG“ vom 20. 1. 1955 (GBl. I, S. 97, vgl. auch „VO über die Bewirtschaftung freier Betriebe und Flächen …“ vom 3. 9. 1953 [GBl. Nr. 99, S. 983, und Nr. 132, S. 1278]) übertragen worden. Sämtliche genannten Formen führen zur absoluten und relativen Zunahme der von den VEG bewirtschafteten Flächen. Mitte 1977 bestanden zwar 291 LPG Pflanzenproduktion, jedoch nur 12 VEG Pflanzenproduktion (mit durchschnittlich 5.000 bis 6.000 ha LN), während der überwiegende Teil der LN noch von 867 KAP bzw. KOE bearbeitet wurde. Im Gegensatz zum Pflanzenbau waren die VEG an der Errichtung industriemäßiger Anlagen der Tierproduktion von Anbeginn überproportional beteiligt, d. h. daß der Anteil der VEG in keiner Relation zu dem ursprünglichen Umfang des Volkseigentums am landwirtschaftlichen Produktionsvermögen [S. 662]steht. Im Jahr 1977 waren von 66 industriemäßig arbeitenden Betrieben der Tierproduktion 30 Kombinate der industriellen Mast (KIM, die ebenfalls im Volkseigentum stehen, s. u.) und 29 VEG Tierproduktion (= rd. 44 v. H.). Als Ursache dieser ungleichgewichtigen Entwicklung ist einerseits anzusehen, daß die VEG aus früheren Gutsbetrieben entstanden sind und bereits bei ihrer Gründung über große Stallanlagen und damit über Viehbestände von größerem Umfang verfügten, die als Kristallisationspunkte für industriemäßige Anlagen anzusehen sind. Andererseits ist die Errichtung industriemäßiger Anlagen mit erheblichen Investitionskosten verbunden, die aus dem öffentlichen Haushalt gedeckt werden und zur Erweiterung des Volkseigentums beitragen. 2. Die (spezialisierten) LPG Pflanzenproduktion und Tierproduktion Das Ziel, Genossenschaftsbetriebe industriemäßig zu organisieren, stellt insofern einen Anachronismus dar, als die industriemäßige Produktion die Mitwirkung der Arbeiterklasse voraussetzt, deren Produktionsmittel unter sozialistischen Verhältnissen sich im Volkseigentum befinden sollten. Um den Widerspruch zwischen Form (Genossenschaft) und Inhalt (industriemäßiger Produktion) zu verringern, war ursprünglich beabsichtigt, ein Musterstatut für die spezialisierten LPG auszuarbeiten, das den veränderten Produktionsbedingungen der industriemäßigen Produktion Rechnung tragen und den gesellschaftlichen Status der Genossenschaftsmitglieder dem der Arbeiter annähern sollte. Da sich die agrarpolitischen Vorstellungen der SED-Führung von einer industriemäßigen Produktion in der Pflanzenproduktion am leichtesten durchsetzen ließen, ergab sich einerseits die erwünschte Auseinanderentwicklung der Pflanzen- von der Tierproduktion und andererseits die Notwendigkeit, zunächst für die KAP, die einen hinreichenden Spezialisierungs- und Konzentrationsgrad erreicht hatten, eine neue Form zu entwickeln. Auf dem IX. Parteitag der SED (1976) wurde die Ausarbeitung eines Musterstatuts für die LPG Pflanzenproduktion beschlossen und auf zwei getrennten Konferenzen während der Landwirtschaftsausstellung 1977 in Markkleeberg abschließend diskutiert (Bauernkongreß der DDR). Die getrennten Konferenzen wurden angesetzt, weil gleichzeitig mit den Pflanzenbaubetrieben auch die Betriebe der tierischen Produktion ein Musterstatut erhielten. Die Trennung der beiden Hauptproduktionsrichtungen (Pflanze–Tier) sollte durch Abhaltung zweier getrennter Konferenzen unterstrichen werden. Sachliche Erfordernisse waren hierfür nicht gegeben, weil mit den Statuten insbesondere die gesellschaftlichen Beziehungen — vor allem die Beziehung der Mitglieder zu den Produktionsmitteln — neu geregelt werden sollten. Diese sind jedoch in beiden Statuten identisch gestaltet. Für diese Einheitlichkeit fehlen jedoch die Voraussetzungen, weil die tierische Produktion 1980 erst zu rd. 20 v. H. unter industriemäßigen Bedingungen erfolgen wird (
Landwirtschaftliche Betriebsformen (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die auf die Errichtung sozialistischer Großbetriebe gerichtete Agrarpolitik der DDR führte zur Prägung zahlreicher neuer LB. Jede der vier Entwicklungsphasen (Bodenreform. Kollektivierungs-, [S. 651]Kooperations- und Spezialisierungsphase) brachte neue LB., während gleichzeitig die typischen LB. der vorhergehenden Phasen ganz oder teilweise beseitigt wurden. Im einzelnen unterscheiden sich die in nebenstehender…
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Industrie (1979) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d. h. 1936, entfielen ca. 30 v. H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und DDR auf den DDR-Raum. (Zum Vergleich: Das Gebiet der heutigen DDR ist um weniger als halb so groß wie das der Bundesrepublik Deutschland — 108.000 zu 248.000 qkm —; 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16,7 Mill. Einwohner, auf dem der Bundesrepublik 43,0 Mill.) Während jedoch in der Bundesrepublik Deutschland die Grundstoffindustrie und der Schwermaschinenbau konzentriert waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem der Textilmaschinenbau, das Druckgewerbe, die Feinmechanische und Optische Industrie, die Leichtindustrie und die Lebensmittel-I. ihre Hauptstandorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlten. Der Anteil des heutigen DDR-Gebietes an der Förderung des Reichsgebietes betrug 1936 bei Eisenerz 5,0 v. H. und bei Steinkohle 2,3 v. H., so daß die Ausgangsstoffe zur Herstellung schwerer I.-Ausrüstungen fehlten. Dementsprechend war die Produktion von Kokereikoks, Roheisen, Rohstahl und Walzwerkerzeugnissen auf die Westgebiete konzentriert. Allein die Kali- und Braunkohlenförderung war auf dem heutigen Gebiet der DDR sehr stark entwickelt. Der sehr schmalen metallurgischen Basis stand eine stark spezialisierte arbeitsintensive metallverarbeitende I. gegenüber. Mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 25 v. H. hatte das Gebiet der heutigen DDR innerhalb des Reichsgebietes z. B. folgende Anteile an der I.-Produktion: [S. 515]B. Kapazitätsverluste durch Kriegs- und Demontageschäden Die I. auf dem Gebiet, das heute die DDR umfaßt, war 1936 mit ca. 27 v. H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verlor sie mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten von 1936, wobei die Kriegsfolgebilanz nur geschätzt werden kann. Wegen des Fehlens von Nachkriegsstatistiken kann die genaue Höhe der Demontageschäden nicht exakt ermittelt werden. Verschiedene Schätzungen beziffern die Kapazitätsverluste der I. der SBZ/DDR mit bis zu 200 v. H. der westdeutschen I. II. Schwerpunkte des Wiederaufbaus nach 1945 Der Auf- und Ausbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der Sowjetunion bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjetische Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — wie die I. der Bundesrepublik Deutschland unter anderen Bedingungen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich dabei auf die Sowjetunion und übernahm weitgehend das sowjetische Wirtschaftssystem. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I.) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang erhebliche Investitionsmittel, die die Bevölkerung teilweise durch erzwungenen Konsumverzicht aufzubringen hatte. III. Stellenwert der Industrie in der Volkswirtschaft der DDR Die I. ist der weitaus bedeutendste Wirtschaftsbereich der DDR. Ihr Anteil an der Bildung des Sozialprodukts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) beträgt mehr als die Hälfte; der Beschäftigtenanteil (einschließlich Lehrlinge) der I. lag 1977 mit 38,7 v. H. weit über dem aller anderen Wirtschaftsberei[S. 516]che. Die Bedeutung der I. wird auch dadurch unterstrichen, daß sie 51,3 v. H. der Bruttoanlageinvestitionen der gesamten Wirtschaft auf sich vereinigt (1977). IV. Strukturdaten A. Branchenstruktur Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Branchenstruktur der DDR-I. Während 1950 die Leichtindustrie einschließlich der Textilindustrie mit knapp 25 v. H. an der Produktion der gesamten I. sehr stark vertreten war, zeigen die Metallurgie mit 6 v. H. sowie der Maschinen- und Fahrzeugbau mit 17 v. H. relativ geringe Anteile. Die Branchenstruktur der I. hat sich aber im Zuge des Aufbaus eines eigenen Schwermaschinenbaus, der Ausweitung der Metallurgie und der Chemie verbessert. B. Konzentrationsgrad Parallel mit der Veränderung der Produktionsstruktur vollzog sich ein bedeutender Prozeß der Konzentration der Produktion. In den vergangenen 20 Jahren verringerte sich die Anzahl der I.-Betriebe von etwa 20.000 auf 6.480 (1977). Vor allem in der Grundstoff-I. ist — wie in anderen I.-Ländern auch — die Produktion in wenigen Großbetrieben konzentriert. 1975 waren zwei Drittel aller Beschäftigten der Zentralgeleiteten Industrie, auf die ca. vier Fünftel der I.-Produktion entfielen (kleinere und vor allem kommunale I.-Betriebe gehören überwiegend zur Bezirksgeleiteten Industrie), in Kombinaten tätig. 1974 war in den 40 den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinaten ein Drittel aller in der I. Tätigen beschäftigt. Der Konzentrationsgrad der Produktion zeigt sich im Anteil der Produktion der Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten an der industriellen Produktion der jeweiligen Branche. Auf Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten entfallen bei der Energie- und Brennstoff-I. 99 v. H. der Produktion, bei der chemischen I. 81, der Metallurgie 95, dem Maschinen- und Fahrzeugbau 64, dem Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Gerätebau 79 und bei der Textil-I. 76 v. H. (1975). Ein Vergleich der Struktur der I. nach der Zahl der Betriebe und dem Anteil an der I.-Produktion zeigt, daß gegenwärtig — wie in allen industrialisierten Ländern — zwischen den I.-Bereichen große Unterschiede im Konzentrationsgrad der Produktion bestehen. C. Hauptstandorte Die Hauptstandorte der I. liegen in den südlichen Bezirken der DDR und im Berliner Raum, vor allem bedingt durch die Konzentration der Bodenschätze im Süden und die traditionell im Norden vorherrschende Landwirtschaft. Durch Ausbau der Fischerei- und Werft-I. im Bezirk Rostock und die Ansiedlung von Produktionsstätten der Nahrungsgüter-I. sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus in allen 3 nördlichen Bezirken erhöhte sich ihre industrielle Bedeutung bei weiterhin dominierender Stellung des traditionellen L-Zentrums Berlin (Ost) und der Bezirke Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt und Leipzig. In den 4 Ballungszentren der I., Karl-Marx-Stadt/Zwickau, Dresden, Halle/Leipzig und Berlin (Ost), ist auf 15 v. H. der Fläche der DDR die Hälfte der I.-Produktion konzentriert. D. Industrieproduktion Die I.-Produktion wurde seit 1950 bei einer Erhöhung der Beschäftigtenzahl um ca. 25 v. H. um nahezu das 8fache gesteigert. In den 50er Jahren be[S. 517]trug das Wachstum der I.-Produktion jährlich ca. 14 v. H.; nach der Phase der extensiven Erweiterung der Produktionsquellen und dem Übergang zum intensiven Wachstum Mitte der 60er Jahre hat sich die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der I.-Produktion 1966–70 auf 6,5 v. H., 1971–1975 auf 6,3 v. H. verringert. Der Rückstand der industriellen Arbeitsproduktivität in der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach Berechnungen westdeutscher Sachverständiger auch ge[S. 518]genwärtig immer noch ca. ein Drittel. Entsprechend besteht im mengenmäßigen Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung ein beträchtlicher Abstand zur I. der Bundesrepublik. E. Eigentumsform Durch die Überführung halbstaatlicher und privater Betriebe in Volkseigentum (auch Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit industrieller Produktion wurden in volkseigene I.-Betriebe umgewandelt) änderte sich die „sozialökonomische“ Struktur der I. im Jahre 1972. Basis für die 1972 erfolgte Umwandlung der letzten noch bestehenden Privatbetriebe oder der privaten Anteile an Betrieben in Volkseigentum waren die auf der 4. Tagung des ZK der SED (16./17. 12. 1971) beschlossenen Aufgaben zur „Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zur Beseitigung von gewissen Erscheinungen der Rekapitalisierung“. Peter Plötz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 514–518 Industrialisierung der Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)
Industrie (1979) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d. h. 1936, entfielen ca. 30 v. H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und…
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Genossenschaftsbauer (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für die Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG). Mitglied einer LPG kann jedermann werden, „der das 16. Lebensjahr vollendet hat, das Statut der LPG anerkennt und bereit ist, ehrlich und gewissenhaft seine Pflicht als Mitglied zu erfüllen“. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein an den LPG-Vorstand gerichteter Aufnahmeantrag, dem die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zustimmen muß. Infolgedessen sind die Genossenschaftsbauern nicht identisch mit der ursprünglichen bäuerlichen Bevölkerung in der DDR. Bereits 1970 waren nur noch 56 v. H. der LPG-Mitglieder ehemalige Bauern bzw. Neubauern, während 44 v. H. sich aus Teilen der „Landintelligenz“, aus Landarbeitern, ehemaligen Industriearbeitern (rd. 140.000) und Handwerkern zusammensetzen. Darüber hinaus nimmt der Anteil der Genossenschaftsmitglieder an den ohnehin sinkenden Beschäftigten ab, so daß heute weniger als 50 v. H. der insgesamt in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten der ursprünglichen bäuerlichen Bevölkerung zuzurechnen sind. Die Genossenschaftsmitglieder bilden in ihrer Gesamtheit als „Klasse der G.“ gemeinsam mit der „Arbeiterklasse“ die Grundklassen der sozialistischen Gesellschaft. Sie stehen im „Bündnis“ mit der Arbeiterklasse und unter der Führung durch die „Partei der Arbeiterklasse“ (SED). Die Klasse der G. soll im Laufe eines historischen Entwicklungsprozesses der Arbeiterklasse angenähert werden. Diesem Ziel dient insbesondere die Einführung industriemäßiger Produktionsver[S. 454]fahren, mit deren Hilfe auch industriemäßige Arbeits- und Lebensbedingungen für die landwirtschaftliche Bevölkerung geschaffen werden sollen. Das Ziel der Annäherung der „Klasse der G.“ an die Arbeiterklasse ist untrennbar verbunden mit der Beseitigung sozialer Besonderheiten und Rechte, die beide Klassen bisher noch unterscheiden (genossenschaftliches Eigentum statt Volkseigentum, grundsätzliche Entscheidungsbefugnisse über die Produktionsgestaltung sowie über die Höhe und die Verwendung der Einkommen usw., Wahl der Betriebsleitung, partielle Privatproduktion usw. in den Genossenschaftsbetrieben). In den 1977 verabschiedeten Musterstatuten für die LPG Pflanzenproduktion bzw. Tierproduktion werden jedoch auch einzelne Rechte der Genossenschaftsmitglieder auf die in den LPG beschäftigten Arbeiter übertragen, um auf diese Weise eine Annäherung der Klassen innerhalb der Betriebe zu erreichen. Im Jahr 1978 wurde erstmalig ein „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“ (18. 6.) begangen. Die Höhe der durchschnittlichen Vergütung der LPG-Mitglieder soll auf das Niveau der in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten angehoben werden. (Für 1977 werden die Einkünfte der LPG-Mitglieder mit durchschnittlich 7.000 bis 9.000 Mark pro Jahr angegeben. Das Durchschnittseinkommen der Arbeiter und Angestellten betrug rd. 11.000 Mark.) Daneben können die Genossenschaftsmitglieder auf eine begrenzte Fläche (max. 10 ha) Bodenanteile in Höhe bis zu 50 Mark/ha erhalten. Weiterhin besteht die Möglichkeit für LPG-Mitglieder und für die Arbeiter, durch „persönliche Hauswirtschaft“ zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Agrarpolitik; Bündnispolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Sozialstruktur. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 453–454 Genossenschaften, Ländliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bezeichnung für die Mitglieder einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG). Mitglied einer LPG kann jedermann werden, „der das 16. Lebensjahr vollendet hat, das Statut der LPG anerkennt und bereit ist, ehrlich und gewissenhaft seine Pflicht als Mitglied zu erfüllen“. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein an den LPG-Vorstand gerichteter Aufnahmeantrag, dem die Mitgliederversammlung mit einfacher…
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Schwermaschinen- und Anlagenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt ihrer Produktion den Industriezweigen Energiemaschinenbau, Bau von Bergbauausrüstungen, Metallurgieausrüstungsbau, Werkzeugmaschinenbau, Plast- und Elastverarbeitungsmaschinenbau und Bau von Metallkonstruktionen zugeordnet. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Kontrolle der genannten Industriezweige ist das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau. Die industrielle Warenproduktion im Bereich der dem Ministerium für SchuA. unterstellten Betriebe betrug 1976 15,8 Mrd. Mark; d. h. 6,9 v. H. der gesamten industriellen Warenproduktion wurden hier realisiert. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976–1980) soll die industrielle Warenproduktion gegenüber 1975 um 39–41 v. H. (Planwert für die gesamte industrielle Warenproduktion während des V. Fünfjahrplans 34,0 v. H.) und die Arbeitsproduktivität um 29–31 v. H. (Planwert für die gesamte Industrie: 30 v. H.) steigen. In den letzten Jahren konnten im Anlagenbau- und -export Fortschritte erreicht werden. So wurden verstärkt Anlagen zur Erschließung von Roh- und Brennstoffvorräten, für die Schaffung energetischer und metallurgischer Basen, die Errichtung von Anlagen in der Metallverarbeitenden Industrie, in der Chemischen Industrie, für die Bauwirtschaft, in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft und in der Leichtindustrie erstellt. Die DDR hat bisher folgende Anlagen ins Ausland geliefert bzw. wird sie liefern (allerdings nur sehr [S. 927]selten in westliche Industrieländer): 26 Erdölaufbereitungsanlagen an die Sowjetunion. 1972 wurde der erste Vertrag über die Lieferung kompletter Anlagen für die primäre Erdölverarbeitung mit einer Leistung von je 6 Mill. t pro Jahr abgeschlossen. Das Magdeburger Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ (13.000 Beschäftigte) lieferte bisher 20 Warmwalzwerke, dazu Kaltwalzstraßen und Adjustagen in die Sowjetunion. Andere Objekte waren ein Feinstahlwerk für Jugoslawien, ein Edelstahlwerk für Rumänien, Zementanlagen für Syrien und Jugoslawien und komplette Drahtwerke u. a. für Polen und Jugoslawien. 69 Umspannwerke hat der VEB „Otto Buchwitz“ Starkstrom-Anlagenbau Dresden als Generalprojektant und -lieferant kompletter Hochspannungsanlagen in den letzten 10 Jahren außer in Syrien auch in Ägypten, Griechenland und in anderen Ländern errichtet. Für Hochspannungsprüfanlagen ist der VEB Transformatoren- und Röntgenwerk Dresden im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe Alleinhersteller. Ein modernes Hochspannungsprüffeld aus der DDR arbeitet im Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für Gleichstromübertragung in Leningrad. Ein Schilfzellstoff- und Papierkombinat mit einer Jahreskapazität von 100.000 t wurde in Rumänien errichtet. In Bulgarien arbeitet eine Strohzellstoff- und Papierfabrik aus der DDR mit einer Leistung von jährlich 25.000 t Zellstoff und 27.500 t Schreib- und Druckpapier. Zahlreiche Getreidemühlen, z. T. mit Silos, lieferte die DDR in verschiedene Länder, u. a. 4 Weizenmühlen mit einer Gesamtkapazität von 550 t/24 Std. nach Kuba und 5 Weizenmühlen nach Syrien. Einen Dampfkalzinator für die Sodaproduktion hat das Kombinat Chemieanlagenbau Staßfurt in die Niederlande exportiert. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 926–927 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SEDSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt…
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Aggressionsverbrechen (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, H. 17, 1974. S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen „Kriegshetze“ wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Strafrecht; Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 5–6 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und PropagandaSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als…
DDR A-Z 1979
Passierscheinabkommen (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig machte, wie sie seit dem Herbst 1960 für Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben waren. Die DDR verlangte die Einrichtung von Passierscheinstellen in den Westsektoren von Berlin. Ihr Versuch, derartige Büros am 26. 8. 1961 auf 2 S-Bahnhöfen zu eröffnen, wurde von der West-Berliner Polizei auf Weisung der Alliierten unterbunden. Das P. wurde in 6tägigen, mehr als 30 Stunden dauernden, abwechselnd im Ost- und Westteil Berlins stattfindenden Gesprächen zwischen Korber und Wendt ausgehandelt. Die DDR war bemüht, der Übereinkunft den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu verleihen, während der Senat von Berlin darin nur eine Verwaltungsvereinbarung sah. Das P. wurde „ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte“ von Staatssekretär Wendt „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR“ und von Senatsrat Korber „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die [S. 796]im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, unterzeichnet. Beide Seiten stellten ausdrücklich fest, daß „eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte“. Bundesregierung und Senat betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum P., daß „der Rechtsstatus von Berlin durch diese Vereinbarung nicht geändert wird und daß damit ebenfalls keinerlei Änderung der bisherigen Politik der Nichtanerkennung gegenüber dem Zonenregime verbunden ist“. Das erste P. gestattete „Einwohnern von Berlin (West)“ den Besuch bei ihren „Verwandten in Berlin (Ost), in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“, mit Passierscheinen in der Zeit vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964. Als Verwandtenbesuch galt „der Besuch von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander“. Zur Ausgabe der Passierscheine wurden in den West-Berliner Bezirken 12 Büros eingerichtet, in denen Angestellte der Ost-Berliner Post Anträge entgegennahmen und Passierscheine ausgaben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in Berlin (Ost). Der Senat behielt sich in den Passierscheinstellen das Hausrecht vor. Die Durchführung des P. erwies sich in den Tagen vor dem Weihnachtsfest 1963 zunächst als schwierig: Tausende von Antragstellern warteten in eisiger Kälte stundenlang vor den Passierscheinstellen. Neue Gespräche zwischen Korber und Wendt hatten zur Folge, daß die Zahl der in den Büros tätigen Ost-Berliner Postangestellten von 83 auf 260 erhöht wurde. Nach offiziellen Angaben der DDR wurden insgesamt 1.318.519 Passierscheine für Besuche im Ostteil der Stadt ausgegeben, von denen 1.242.810 tatsächlich benutzt wurden. Zahlreiche West-Berliner passierten die Grenzen zwei- oder mehrmals, bevor die Übergänge in der Nacht vom 5. zum 6. 1. für sie erneut geschlossen wurden. Das P. war in der öffentlichen Meinung des Westens umstritten. Während der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und FDP, in den auf eindrucksvolle Weise erneuerten menschlichen Kontakten einen positiven Faktor und einen neuen Impuls für die westliche Deutschlandpolitik sahen, mehrten sich in den Reihen der CDU/CSU Stimmen, die in dem P. einen Schritt zur Aufwertung der DDR und zur Bestätigung einer Drei-Staaten-Konzeption sahen. Die DDR bemühte sich, das P. als „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für Berlin (West)“ und einen Beweis für „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz“ der DDR zu bewerten (W. Ulbricht am 3. 1. 1964). Korber und Wendt setzten ihre Gespräche im Januar 1964 fort. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es ihnen, am 24. 9. 1964 ein zweites P. auf der Basis ihrer ersten Übereinkunft abzuschließen, durch das einige praktische Regelungen für die Ausgabe von Passierscheinen verbessert werden konnten. Noch zweimal — am 25. 11. 1965 und am 7. 3. 1966 — konnten diese Abmachungen erneuert werden. Dieses 3. und 4. P. wurden von der Seite der DDR nicht mehr von Staatssekretär Wendt, sondern von Staatssekretär Dr. Michael Kohl unterzeichnet. Während der verschiedenen Besuchszeiträume, die in den P. festgelegt wurden, registrierte die DDR folgende Besucherzahlen: Im Oktober 1964 konnte auf der Grundlage des 2. P. eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (als solche galten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle) eröffnet werden, die auch nach dem Auslaufen des 4. P. bestehenblieb (vom April 1967 an arbeitete diese Härtestelle ohne Vereinbarung weiter); ihre Dienste nahmen mehrere hunderttausend West-Berliner bis 1971 in Anspruch. Im Dezember 1964 verlangte die DDR einen verbindlichen Mindestumtausch von 3 DM je Person und Tag. Die Umtauschsumme wurde im Juli 1968 auf 5 DM erhöht. Kinder und Rentner wurden von der Verpflichtung, diesen Geldbetrag im Verhältnis 1:1 umzuwechseln, befreit. Nachdem in den laufenden Verhandlungen der Passierscheinunterhändler immer wieder grundlegende politische Meinungsverschiedenheiten sichtbar geworden waren, scheiterten 1966 schließlich die Bemühungen des Senats von Berlin, ein neues, 5. P. für den Herbst und Winter jenes Jahres auszuhandeln. Abgesehen von jenen, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Berlin (Ost) fahren konnten, blieb für die Masse der West-Berliner die Grenze für die folgenden 6 Jahre versperrt. Ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters Schütz an den Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, vom 28. 2. 1968 blieb unbeantwortet. Im Frühjahr 1969 versuchte die DDR vergeblich, die Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin (West) zu verhindern, indem sie Zugeständnisse in der Passierscheinfrage von einer Absage der Bundesversammlung abhängig machte. Gespräche zwischen Senatsdirektor Horst Grabert und Staatssekretär Dr. Kohl am 26. 2. 1969 blieben ergebnislos. Erst die im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 getroffenen Verfügungen über den Zutritt der West-Berliner zum Ostteil ihrer Stadt und zu den 14 [S. 797]DDR-Bezirken ermöglichten die Wiederaufnahme des Besuchs- und Reiseverkehrs, und zwar ab Ostern 1972 in weit größerem Umfang, als das aufgrund der personellen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen der P. bis dahin möglich gewesen war. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 795–797 Paß/Personalausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PaßwesenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig…
DDR A-Z 1979
Fernstudium (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 4–5 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein Verwaltungsstudium absolviert werden. 3.690 Berufstätige waren 1951 als Fernstudenten immatrikuliert. Ziel des F. war es vor allem, Inhaber gehobener Positionen des Staats-, Wirtschafts- und Justizapparates einen akademischen Abschluß erwerben zu lassen. Für die Aufnahme des F. waren die Hochschulreife, eine Begabtenprüfung oder ein „Nachweis der aktiven Beteiligung am demokratischen Aufbau“ erforderlich. 1955 wurden F.-Gänge an allen Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet. Seit 1956 war ein F. auch an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR möglich, das in den folgenden Jahren keinen wesentlichen Veränderungen unterworfen war. 1962 wurde die Möglichkeit eines Teilstudiums im Rahmen des F. geschaffen, um Berufstätigen, die aus gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder privaten Gründen kein volles F. absolvieren konnten, die Möglichkeit der Qualifizierung zu eröffnen. Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 1969 eine Neugestaltung des F. vorgenommen und im Hochschulbereich auf die technischen Wissenschaften und die Ausbildung von Hochschulingenieuren begrenzt. Das Hochschul-F. entsprach jetzt der Ausbildung an den ebenfalls 1969 gegründeten Ingenieurhochschulen 1973 erfolgte eine erneute Reform des Hochschul-F., da sich die Beschränkung auf die Ausbildung von Hochschul-Ingenieuren nicht bewährt hatte. Ein F. ist jetzt in allen an den Universitäten und Hochschulen vertretenen Fachrichtungen möglich. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen über das Hochschul- bzw. Fachschul-F. vereinheitlicht. Seine Planung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für das Hochschul-F. durch die „Zentralstelle für das Hochschul-F.“, für das Fachschul-F. durch das „Institut für Fachschulwesen“. Entsprechend den wissenschaftlichen Schwerpunkten der mit dem F. befaßten Bildungsinstitutionen übernehmen diese die Ausbildung der Fernstudenten in den an ihnen vertretenen Fächern. Die Betreuung der Fernstudenten erfolgt dezentralisiert durch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, denen die Aufgabe eines „Konsultationszentrums“ übertragen wurde. Diesen obliegt die Betreuung der in ihrem territorialen Einzugsbereich wohnenden Fernstudenten aller Studienrichtungen. An ihnen werden „Konsultationen“ durchgeführt; darunter wird ein spezifischer Unterrichtstyp verstanden, der Elemente des Direktstudiums wie Vorlesungen, Seminare und Übungen enthält. Konsultationen finden in der Regel in Form von obligatorischen Lehrgängen statt, für die die Fernstudenten von der Arbeit befreit werden. Ein F. kann jeder Berufstätige aufnehmen, der die Hochschulreife bzw. die Fachschulreife für ein Fachschul-F. und eine abgeschlossene, der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung besitzt sowie über eine mehrjährige berufliche Praxis verfügt. Die Mehrzahl der Fernstudenten wird von ihren Betrieben oder Dienststellen delegiert. Diese verpflichten sich im Rahmen eines „Qualifizierungsvertrages“ mit dem Studenten, ihn während des Studiums zu unterstützen und nach Beendigung des Studiums seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen. Die Studentenzahlen im Hochschul-F. stiegen von 22.544 im Jahre 1960 auf 39.344 im Jahre 1971, stagnierten in den beiden folgenden Studienjahren, gingen im Studienjahr 1973/74 auf ca. 32.000 zurück und liegen gegenwärtig bei nur 16.050. Die Zahl der Abendstudenten stieg von 1.221 im Jahr 1960 auf 3.147 im Jahr 1969 und ging seither stetig zurück (1971 = 1.194; 1973 = 419; 1977 = 165). Die Anzahl der Studenten im Fachschul-F. stieg von 30.500 im Jahr 1960 auf 68.700 im Jahr 1971 und ging auf 51.000 im Jahr 1976 zurück. Die Zahl der Abendstudenten an den Fachschulen stieg von 25.600 im Jahr 1960 auf 42.100 im Jahr 1971 und ging auf 11.400 im Jahr 1976 zurück. Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 376 Fernsprechdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FertigungstechnikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das F.- und Abendstudium soll Berufstätigen mit Abitur oder Fachschulabschluß die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 4–5 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein…
DDR A-Z 1979
Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) (1979)
Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie ausländischen Währungen (Valuta) der Außenhandelsbetriebe und der im Rahmen des Außenwirtschaftsmonopols tätigen Verkehrsbetriebe; die Ausreichung von Devisenkrediten sowie die Refinanzierung der übrigen Geschäftsbanken für deren Kreditgewährung in ausländischen Zahlungsmitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrage der Staatsbank unterhält die DABA Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken und wickelt alle im internationalen Bankverkehr üblichen Geschäftsoperationen einschließlich der Aufnahme und Vergabe von Depositen und Krediten sowie des Geld- und Devisenhandels ab. Besonders intensive Beziehungen unterhält die DABA mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ), über die aufgrund der regionalen Struktur des Außenhandels der größte Teil des Zahlungs- und Verrechungsverkehrs der DDR in transferablen Rubeln abgewickelt wird. Den Filialen der DABA obliegen die Bearbeitung und Weiterleitung von Exportdokumenten, die Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland sowie die Beratung der exportierenden Betriebe. Die DABA gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), Filialen und Außenstellen. Im Ausland unterhält sie Vertretungen bzw. Repräsentanzen (u. a. in Paris, London, Rom). Diese „volkseigene Außenhandelsbank“ hat den juristisch-organisatorischen Status einer Aktiengesellschaft mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sowie einer Satzung. Ihr Grundkapital beträgt 300 Mill. Mark, als Aktionäre dürfen die Staatsbank und Außenhandelsbetriebe fungieren. Präsident der DABA ist (Januar 1979) Werner Polze. Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 253 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche BauakademieSiehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie…
DDR A-Z 1979
Bau- und Wohnungswesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß der Bau Vorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 7 v. H. (1960) auf 8 v. H. (1977) und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 6 auf 7 v. H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung, im Bauvolumen erfaßt, wird in der DDR zu 67 v. H. von der Bauindustrie, zu 11 v. H. vom Bauhandwerk, zu rund 8 v. H. von den Baueinrichtungen der Landwirtschaft (Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen der Landwirtschaft und Meliorationsgenossenschaften) sowie zu 14 v. H. von den übrigen Betrieben außerhalb der B. (z. B. landwirtschaftliche Baubrigaden [1977: 2 v. H.] sowie Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche) erzeugt. II. Entwicklung des Bauvolumens Das Bauvolumen der DDR entwickelte sich ähnlich wie die Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) und zeigt seit 1960 deutliche Wachstumsschwankungen. Eine schwache Entwicklung trat während der Wachstumskrise zu Anfang der 60er Jahre, im Jahre 1966 — damals ergaben sich Anpassungsschwierigkeiten an die Reformen (Neues Ökonomisches System) — sowie Anfang der 70er Jahre auf. Systemimmanente Schwächen der B. wurden sichtbar: Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Baumaterialien, die nicht bedarfsgerechte regionale Verteilung der Baukapazitäten, eine Zersplitterung der Bauleistungen der Betriebe auf zu viele gleichzeitig begonnene Baustellen sowie Probleme bei der Einführung neuer Technologien. Mit der Rezentralisierung sollten auch diese Probleme überwunden werden. Auffällig ist, daß die Entwicklung der Investitionen und des Bauvolumens seit 1969 stärker voneinander abweicht als in der vorhergegangenen Periode. Den seitdem erheblichen Schwankungen in der Investitionstätigkeit stehen fast konstante Zunahmen der Bauleistungen gegenüber, die in den meisten Jahren 5–6 v. H. erreichten, gelegentlich sogar darüber lagen. Diese relative Stabilität erklärt sich einerseits aus der teilweisen Überwindung der erwähnten strukturellen Schwächen des Bausektors, andererseits aber auch aus dem zunehmenden sozialpolitischen Gewicht, das dem Wohnungsbau von der Parteiführung zugewiesen wurde. Charakteristisch für die DDR ist der relativ hohe Anteil der Baureparaturen, die — nach der in der DDR üblichen Abgrenzung — zu einem Viertel bis zu einem Drittel auch die Generalreparaturen enthalten. Von der gesamten Bauproduktion sind seit 1960 22–28 v. H. auf Baureparaturen entfallen, von de[S. 137]nen wiederum ein Drittel die Instandhaltung der stark veralteten und lange Zeit vernachlässigten Wohngebäude des Altbaus betraf. Dabei haben seit einigen Jahren Versuche an Bedeutung gewonnen, mit industriellen Reparaturmethoden — bei zeitweiliger Umsiedlung der Mieter — ganze Straßenzüge rationell zu überholen und zu modernisieren. Die sonstigen Bauleistungen — zu ihnen rechnen Abbruch- und Enttrümmerungsleistungen, Architektenleistungen für die reine Baudurchführung, Bodennutzungsgebühren, Aufwendungen für Erschließungsarbeiten u. ä. — haben in den letzten Jahren mit den Großvorhaben und der damit verbundenen Intensivierung der Vorarbeiten stark zugenommen. III. Die Bauinvestitionen Genauso wie bei den Brutto-Anlageinvestitionen (Investitionen) vereinigen in der DDR die „produktiven“ Bereiche auch den größten Teil der Bauinvestitionen; seit 1960 stieg deren Anteil von gut 58 auf 65 v. H. aller Bauinvestitionen. Allein die Industrie hat 1965 wie auch seit 1970 40 v. H. der gesamten Bauinvestitionen durchgeführt, 1960 waren es erst 30 v. H. Zweitgrößter Investor des „produzierenden Sektors“ ist die Land- und Forstwirtschaft mit einem Anteil von 16 bis 21 v. H. aller Neubauten. Darin zeigt sich der mit erheblicher Bautätigkeit verbundene Übergang zu „industriemäßigen Produktionsmethoden“. Auf die Bereiche Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie auf den Handel entfielen seit 1965 je 5 v. H. aller Neubauten und auf die Bauwirtschaft selbst schließlich 2–3 v. H. Bei den „nichtproduzierenden“ Zweigen konzentrierte sich die Neubautätigkeit vor allem auf den Wohnungsbau, dessen Anteil an den Bauinvestitionen von 1960 bis 1970 von 28 auf 18 v. H. zurückfiel, seitdem aber wieder 23 v. H. erreichte. Auf kulturelle und soziale Einrichtungen (Bildungswesen, Kunst, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Sport und Touristik) entfielen 3–7 v. H. der Bauinvestitionen. Die übrigen nichtproduzierenden Bereiche (Staatliche Verwaltung, Bank- und Versicherungswesen) erhielten in der Regel nur 1–3 v. H. aller Bauinvestitionen. Auf beides zusammen entfällt gegenwärtig nur noch ein Anteil von 4 v. H. der Neubauten. IV. Die Wohnungsbauleistungen Die Wohnungsversorgung war, gemessen an der Zahl der Wohnungen, im Gebiet der heutigen DDR schon immer besser als in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wohndichte betrug 1939 im Gebiet der heutigen DDR 3,35 Personen je Wohnung, in der Bundesrepublik dagegen 3,7 Personen (vgl. Klaus Dieter Arndt: Wohnverhältnisse und Wohnungsbedarf in der sowjetischen Besatzungszone, Sonderheft des DIW, Nr. 50, Berlin 1960, S. 36). Hinzu kamen geringere Kriegszerstörungen in der DDR und eine stagnierende Bevölkerung, während in der Bundesrepublik durch starke Zuwanderungen eine beträchtliche Bevölkerungszunahme auftrat. So betrug die Wohndichte (Zahl der Personen je Wohnung) in der DDR 1950 und 1961 3,6 und 3,1 Personen gegenüber 4,9 bzw. 3,4 Personen in der Bundesrepublik. Inzwischen hat die Bundesrepublik die DDR eingeholt; in beiden Gebieten beträgt die Wohndichte gegenwärtig 2,5 Personen. Aus dieser geringeren Dringlichkeit zum Wohnungsneubau erklärt sich auch der vergleichsweise niedrigere Anteil des Wohnungsbauvolumens der DDR am gesamten Bauvolumen: In den 50er Jahren waren es bei insgesamt nur geringem Bauvolumen [S. 138]35–40 v. H. (Bundesrepublik Deutschland: über 50 v. H.), heute sind es 24 v. H. (Bundesrepublik: 41 v. H.). Je Einwohner gerechnet wurden 1950 weniger als ein Viertel, gegenwärtig werden bereits zwei Drittel der westdeutschen Pro-Kopf-Produktion an Wohnbauten erstellt. Obwohl bei dieser Berechnung das Wohnungsbauvolumen zu jeweiliger Preisbasis beider deutscher Staaten von 1967 zugrunde gelegt worden ist, dürften die Ergebnisse den realen Niveauunterschied widerspiegeln, da 1967 die Baukosten im Wohnungsbau in beiden Gebieten einander etwa entsprochen haben. Im Zeitraum 1971 bis Ende 1978 wurden 1089.800 Wohnungen geschaffen, davon 721.400 Neubauwohnungen (einschließlich 65.400 Eigenheime). 102.300 Wohnungseinheiten sind durch Um- bzw. Ausbau von Dachgeschossen und Läden gewonnen worden, 266.100 entfallen auf die Modernisierung von Altbauten und stellen somit keine Erhöhung des Bestandes dar. In der Bundesrepublik Deutschland betrug die Vergleichszahl für reine Neubauten in der gleichen Zeit 3,8 Mill. Wohnungen. Die Ausstattung der neugebauten Wohnungen hat sich deutlich verbessert: So sind alle 1977 gebauten Wohnungen mit Bad bzw. Dusche und Warmwasser (1960: 17 v. H.) versehen worden sowie mit Einbauküchen (1960: 26 v. H.) eingerichtet, 91 v. H. weisen Zentralheizung (1960: 9 v. H.) und zwei Drittel (1960: 37 v. H.) Balkon bzw. Loggia auf. Die durchschnittliche Wohnungsgröße der neugebauten Wohnungen betrug Anfang der 60er Jahre 55 bzw. 56 qm, sie verringerte sich bis 1967 auf 51 qm; gegenwärtig erreicht sie 60 qm. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Durchschnittsgröße seit 1962 von 77 auf 97 qm zugenommen. V. Der Wohnungsbestand Am 1. 1. 1971 gab es gemäß den Ergebnissen der Wohnraum- und Gebäudezählung ca. 6 Mill. Wohnungen in der DDR. Der Bestand hat sich somit gegenüber März 1961 um 550.000 Wohnungen erhöht. Bei Berücksichtigung des Nettozugangs der Jahre 1971 bis Mitte 1978 läßt sich der Wohnungsbestand zum 30. 6. 1978 auf 6,7 Mill. Wohnungen beziffern. Damit standen bei einer Wohnbevölkerung von 17 Mill. Personen 398 Wohnungen je 1000 Einwohner zur Verfügung, 1961 waren es 327 Wohnungen. In der Bundesrepublik verfügten bei einem Gesamtbestand von 24,5 Mill. Wohnungen durchschnittlich 1000 Einwohner über 400 Wohnungen. Bei diesen Feststellungen ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt um 36 v. H. größer sind als in der DDR (79 gegenüber 58 qm). Somit ist der an der Wohnfläche bemessene Versorgungsgrad in der Bundesrepublik günstiger: Je Einwohner gibt es durchschnittlich 31 qm Wohnfläche gegenüber nur 23 qm (1961: 17 qm) in der DDR. Die Wohnungen mit einem oder zwei Wohnräumen machen in der DDR 46 v. H. des Gesamtbestandes aus, in der Bundesrepublik gehören nur 35 v. H. aller Wohnungen in diese Kategorie. Während in der DDR die Zweiraumwohnung mit einem Anteil von 37 v. H. aller Wohnungen die häufigste Wohnungsgröße darstellt, dominiert in der Bundesrepublik die [S. 139]Dreizimmerwohnung (31 v. H.). Wohnungen mit 4 und mehr Wohnräumen sind in der DDR mit einem Anteil von 19 v. H. des Bestandes vertreten gegenüber 34 v. H. in der Bundesrepublik. Die Wohnräume erreichen in der DDR nur eine Durchschnittsgröße von 15 qm, in der Bundesrepublik hingegen mehr als 20 qm. Wegen der im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland erheblich niedrigeren Wohnungsbauleistung besteht in der DDR eine weitaus ungünstigere Altersstruktur der Wohnungen: Mitte 1978 entfielen nur 30 v. H. des Gesamtbestandes auf nach 1945 gebaute Wohnungen — in der Bundesrepublik dagegen über 60 v. H. Die Hälfte aller Wohnungen der DDR sind vor 1919 errichtet worden und damit über 60 Jahre alt, 20 v. H. sind in den Jahren von 1919 bis 1945 gebaute Wohnungen. Die Instandhaltung und Modernisierung der Wohngebäude ist in der DDR jahrzehntelang vernachlässigt worden. Eine planmäßige Sanierung von Altbeständen wird erst seit Anfang der 70er Jahre vorgenommen. Deshalb zeigt die Ausstattung der Wohnungen gegenwärtig noch immer erhebliche Mängel: Lediglich 20 v. H. aller Wohnungen (1971: 11 v. H.) haben Zentralheizung, nur 49 v. H. sind mit Bad bzw. Dusche ausgerüstet (1971: 39 v. H.). Die Hälfte des Bestandes verfügt über Innentoilette (1971: 42 v. H.), 88 v. H. (1971: 82 v. H.) haben Wasseranschluß in der Wohnung. Dies stellt ein Ausstattungsniveau dar. das in der Bundesrepublik Deutschland bei Bad/Dusche bereits Anfang der 60er Jahre und bei Innentoiletten schon in den 50er Jahren erreicht worden ist. 1968 waren in der Bundesrepublik 79 v. H. aller Wohnungen mit WC, 68 v. H. mit Bad und 32 v. H. mit Sammelheizung ausgerüstet — im Jahr 1978 verfügten etwa 90 v. H. aller Wohnungen über Bad und WC sowie 60 v. H. über eine Sammelheizung. Besonders zurückgeblieben ist in der DDR der Altbestand. Beiden bis 1918 gebauten Wohnungen gibt es derzeit nur in jeder zwanzigsten Zentralheizung, in jeder vierten eine Innentoilette und ein Bad. In den Bezirken Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Dresden ist der Altbestand besonders hoch. [S. 140] [S. 141]<VI. Wohnungswesen> Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden. In der Regel müssen Wohnungssuchende — insbesondere für Neubauwohnungen — lange Wartezeiten hinnehmen. Mit Vorrang werden Personen behandelt, die besondere Leistungen für den Aufbau der DDR geleistet haben, oder aber auch Familien von Arbeitern neuer, erweiterter bzw. besonders wichtiger Industriebetriebe. Deshalb nehmen die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums. Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten „Volkseigene kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, neben den vormals schon staatlichen Wohnbauten auch die in den Nachkriegsjahren aufgrund der sowjetischen Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum; Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke ausländischer oder Eigentümer aus der Bundesrepublik Deutschland, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. 6. 1953 die DDR „illegal“ verlassen haben. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder im Gebiet der heutigen Bundesrepublik lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Staatsbank der DDR überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der Bundesrepublik Deutschland abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ sind auch die Träger des „Volkseigenen Wohnungsbaus“. Daneben gibt es die seit 1953 existierenden Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), die den sog. Arbeiterwohnungsbau (1961: 59 v. H., 1967: 25 v. H., 1976/77: 36 v. H. der errichteten Neubauwohnungen) durchführen und die entstandenen Wohnungen verwalten. Seit Ende 1963 sind die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“ auch zuständig für die Organisierung der Reparaturarbeiten an in privatem Besitz befindlichen Wohnungen. Über die Mietermitverwaltung wird angestrebt, die Mieter zu teilweise kostenlosen Reparaturarbeiten an den von ihnen bewohnten Wohnhäusern zu veranlassen. Anders als im Westen konnte in der DDR das — nur durch hohe staatliche Subventionen aufrechterhaltene — äußerst niedrige Mietenniveau weder die Kommunalen Wohnungsverwaltungen und die Wohnungsgenossenschaften noch den privaten Hausbesitz, dem heute immer noch 60 v. H. aller Wohngebäude gehören, zu nachhaltigen Modernisierungsmaßnahmen veranlassen. Dies erklärt den weitgehend baufälligen Zustand eines großen Teils der Miethäuser. Erst als der Staat mit Beginn der 70er Jahre die (aus Staatshaushaltsmitteln und Krediten finanzierte) Modernisierung der Altsubstanz in die Pläne aufnahm, trat hier eine Besserung ein. Die Altbaumieten befinden sich noch immer auf dem Stand von 1938. Wie niedrig das Mietenniveau für Neubauten ist, wird an der Anfang 1972 für einen bestimmten Personenkreis durchgeführten Mietpreissenkung der seit 1967 fertiggestellten Wohnungen deutlich: So zahlen gegenwärtig Arbeiter- und Angestelltenfamilien mit einem Monatseinkommen bis 2.000 Mark in Berlin (Ost) 1,– bis 1,25 Mark und in den Bezirken der DDR 0,80 bis 0,90 Mark je qm Wohnfläche, Personen mit höherem Einkommen bis zu einem Drittel mehr. VII. Die Wohnungsbauprogramme bis 1990 Das Wohnungsbauprogramm des gegenwärtigen Fünfjahrplans sieht für die Jahre 1976–1980 vor, 750.000 Wohnungen zu bauen, davon 550.000 Neubauwohnungen (einschl. Eigenheime). Dieses Programm ist inzwischen durch Selbstverpflichtung des FDGB um 100.000 zu modernisierende Wohnungen erweitert worden. Der vorgesehene Neubau konzentriert sich besonders auf die Bezirke (Erfurt, Dresden, Magdeburg, Leipzig, Suhl) mit hohen Altbeständen, um Anfang der 80er Jahre den Abriß nicht erneuerungswürdiger Wohngebäude zu ermöglichen. Mit der Modernisierung sollen die dafür geeigneten Altbestände den heutigen Ausstattungsanforderungen angepaßt werden. Darüber hinaus spielt als Ziel des Wohnungsbauprogramms auch die Schaffung von Wohnraum für Arbeitskräfte in neueren Industriegebieten eine Rolle — beispielsweise in den Bezirken Frankfurt, Cottbus und Rostock. Rund je ein Zehntel aller Neubauwohnungen ist geplant für die Bezirke Halle, Karl-Marx-Stadt, Dresden und Berlin (Ost). Hier entfallen allein 20.000 Wohnungen auf den neuen Stadtteil Berlin-Marzahn, der nach seiner Fertigstellung 1985 35.000 Wohnungen umfassen soll. Daneben sind hohe Planziele auch für die Bezirke Leipzig und Magdeburg (je 40.000 Neubauwohnungen) vorgesehen; auch hier werden neue Wohngebiete — Leipzig-Grünau mit 20.000 und Magdeburg-Nord mit 10.500 Wohnungen — erschlossen. Nur weniger als 5 v. H. der Neubauwohnungen sind wegen des hohen Mehraufwands in Hochhäusern geplant, vor allem in Berlin (Ost) und in einigen Bezirkshauptstädten. Deshalb konzentriert sich der Wohnungsbau hauptsächlich auf fünf- und sechsgeschossige, gelegentlich auch auf zehn- und elfgeschossige Gebäude. Unter Berücksichtigung der erreichten Neubauleistung von knapp 259.000 Wohnungen der Jahre [S. 142]1976 bis Mitte 1978 verbliebe für die zweite Hälfte der gegenwärtigen Fünfjahrplanperiode noch ein Planziel von 292.000 Wohnungen. Dieses Ziel erfordert in den meisten Bezirken der DDR erhebliche Anstrengungen. Bei der Modernisierung hingegen (einschl. Um- und Ausbau) dürfte das verbleibende Plansoll leichter zu erreichen sein. Seit 1971 wird der Bau von Eigenheimen für Familien von Arbeitern und Genossenschaftsbauern, für kinderreiche Familien sowie für junge Ehepaare — bei Übernahme größerer Eigenleistungen — insbesondere in kleinen und mittleren Städten und Dörfern gefördert. Insgesamt sollen im gegenwärtigen Planjahrfünft 55.000 Eigenheime gebaut werden. Hemmend scheinen sich beim Eigenheimbau bisher allerdings noch Schwierigkeiten bei der Materialbereitstellung auszuwirken. Für das Wohnungsbauprogramm sind im gegenwärtigen Planjahrfünft einschließlich Folgeeinrichtungen (z. B. Kindergärten und Kaufhallen) 55 Mrd. Mark vorgesehen. Zieht man davon den geplanten Reparaturaufwand (einschl. Modernisierung) von 14 Mrd. Mark ab, so handelt es sich um ein Investitionsvolumen von 40 Mrd. Mark — das entspricht einem Anteil von fast 17 v. H. aller bis 1980 geplanten Investitionen. Etwa zur Hälfte wird der Gesamtaufwand aus dem Staatshaushalt finanziert, davon jährlich etwa 3 Mrd. Mark für die aus Mieten nicht zu deckenden Reparaturleistungen (Mietpreissubventionen). Da auch bei Erfüllung des Wohnungsbauprogramms des Fünfjahrplanes sowohl wegen der starken Überalterung als auch wegen der recht erheblichen Ausstattungsmängel der Wohnungen die Wohnbedingungen noch weit hinter den Erfordernissen zurückbleiben werden, hat die Wirtschaftsführung der DDR ein weiteres, recht umfassendes Wohnungsbauprogramm bis 1990 konzipiert. Danach ist für den Zeitraum von 1981 bis 1990 der Bau bzw. die Modernisierung von 2,0 bis 2,2 Mill. Wohnungen [S. 143]vorgesehen. Der Wohnungsbau bleibt damit auch weiterhin Schwerpunkt der Investitionstätigkeit. Der Gesamtaufwand soll 140–145 Mrd. Mark betragen. Angesichts der gestiegenen Rohstoffkosten erscheint es jedoch fraglich, ob diese Größenordnung eingehalten werden kann. Manfred Melzer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 136–143 Bau- und Montagekombinate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeamteSiehe auch die Jahre 1975 1985 I. Bauwirtschaft Die Bauwirtschaft ist der Wirtschaftsbereich für Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstandsetzungen, der grundsätzlich jene Betriebe umfaßt, die am Prozeß der Bau Vorbereitung und Baudurchführung teilhaben. Seit 1960 hat sich der Anteil der Bauwirtschaft am Nettoprodukt der DDR (Nationaleinkommen) von 7 v. H. (1960) auf 8 v. H. (1977) und ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigung von 6 auf 7 v. H. erhöht. Die bauwirtschaftliche Gesamtleistung,…
DDR A-Z 1979
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1979) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Ja[S. 997]nuar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in der UdSSR seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe sich S. und ES. neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus als eigenständige Disziplinen etablieren konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders heftig als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung als marxistisch-leninistische S. blieb die S. unter scharfer Kontrolle der Wissenschaftsfunktionäre der SED. Sie hat in erster Linie Informationen über die Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung auf den verschiedenen Ebenen der Hierarchie sowie für eine differenziertere Agitation und Propaganda bereitzustellen. Diese Entwicklung wurde auf dem VI. Parteitag eingeleitet. Damals hatte Kurt Hager, Mitglied des Politbüros und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, darauf hingewiesen, daß „durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung … ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet“ wird. Und Horst Taubert, langjähriger Sekretär des Wissenschaftlichen Rats für Soziologische Forschung bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, hatte bereits 1967 unmißverständlich gefordert: „Die Aufgaben- und Zielstellung jeglicher soziologischer Forschung besteht darin, durch die komplexe Analyse komplexe soziale Erscheinungen, Prozesse und Bereiche, Triebkräfte und Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Handelns und Verhaltens bestimmter sozialer Gruppen, Klassen und Schichten aufzudecken und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für die wissenschaftliche Führungstätigkeit nutzbar zu machen.“ Auch die offiziellen Thesen zu „Charakter und Aufgaben der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR“ von 1970 bestätigen — auch im Jahre 1978 — diese Grundausrichtung der S. in der DDR. Bis in die Gegenwart hinein ist im Kreise der marxistisch-leninistischen Soziologen umstritten, ob S. und Historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistisch-leninistische S. vom Historischen und Dialektischen Materialismus unmißverständlich abzugrenzen ist (vgl. dazu im einzelnen: „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie, Hrsg. G. Aßmann und R. Stollberg, Berlin [Ost] 1977, S. 11 ff.). Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der UdSSR ist, daß der Historische Materialismus eine „allgemein-soziologische Theorie“ sei, neben der eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken besteht. Der Historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Durch diese identifizierende Einbettung in den Historischen Materialismus wird die marxistisch-leninistische S. zu einer Art Universalwissenschaft. Als solche fußt sie auf der im Historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Ganzen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozioökonomischen Formation“ bzw. der Begriff der „ökonomischen Gesellschaftsformation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Grundkategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistisch-leninistische S. in den letzten Jahren, wenn auch zunächst nur zögernd, zahlreiche Begriffe aus der westlichen S. (u. a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „soziale Schicht“. „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw.) übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste methodologische Probleme (vgl. dazu auch V.). In der Reflexion dieser grundsätzlichen Problematik haben sich in der DDR genuine Ansätze einer allgemeinen soziologischen Theorie, allerdings zu begreifen als philosophische Theorie der Gesellschaft, herausgebildet. In dieser marxistischen S. tritt die erkenntnistheoretische und methodologisch-methodische Dimension stärker hervor als in jener Spielart, die sich mehr oder minder mit dem Historischen Materialismus identifiziert. Den Grundgedanken jeder materialistischen Erkenntnistheorie kennzeichnet etwa Erich Hahn, der führende soziologische und sozialphilosophische Theoretiker in der DDR, durch deren Voraussetzungsgebundenheit und durch die spezifischen Verbindungen zwischen Subjekt und Objekt der Erkenntnis. Das Subjekt der Erkenntnis gehört stets auch der Gesellschaft, die es erkennen will. an. Das Subjekt der soziologischen Erkenntnis ist damit stets soziales Subjekt und für Hahn ― eindeutig festgelegt ― in erster Linie die „Arbeiterklasse“ in der DDR. Das Objekt der Erkenntnis ist, in allgemein gehaltener Formulierung, die „materielle Außenwelt“, genauer: die je geschichtlich gewordene Gesellschaft. Eine derart konzipierte Gesellschaft ist in ihrer Materialität der „übergreifende Bestimmungsgrund“ soziologischer Erkenntnis. Diese Grundannahmen implizieren die von Lenin im Rückgriff auf Marx behauptete Abbildfunktion der Erkenntnis. Die objektive Realität wird im erken[S. 998]nenden Bewußtsein abgebildet. Die Abbildtheorie ist von zentraler Bedeutung für die marxistisch-leninistische S., kennzeichnet sie doch die spezifische Verbindung von Subjekt und Objekt. Das Subjekt ist — gerade durch die bewußte Abbildung der in der objektiven Realität, d. h. unabhängig von ihm, sich abpielenden Prozesse — in diese Realität und dadurch in den sozialen Gesamtzusammenhang, in die „Praxis“ eingebunden. Allerdings bestehen zwischen Subjekt und Objekt, dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Wirklichkeit gemäß, noch weitere Beziehungen. Hier ist u. a. die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß zu erwähnen, die nach marxistischer Auffassung vor allem durch die Produktionsweise oder, etwas weiter gefaßt, die „materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse“ bestimmt wird. Die Produktionsweise ist, schon bei Marx, charakterisiert durch die menschliche Arbeit. Der Mensch ist in der und durch die Arbeit gleichermaßen Subjekt und Objekt in der Gesellschaft. Das Bewußtsein seiner Arbeit gibt ihm als Homo creator immer stärker die Möglichkeit, den Objektcharakter seiner Existenz zu überwinden. Die erkenntnistheoretische Beziehung zwischen Subjekt und Objekt weist damit auf ontologische, philosophisch-weltanschauliche, soziologische, historische und psychologische Fragestellungen zurück. Diese umfassende Konzeption impliziert die Ablehnung jeder Trennung von Subjekt und Objekt. Objektive Realität erscheint für den marxistischen Soziologen vor allem als „gesellschaftliche Praxis“. Sie schließt durchaus die Gewinnung von Erfahrung mit Hilfe von Beobachtung und Experiment in sich ein. Soziologische Erkenntnis und Forschung müssen jedoch stets als „Glied und Mittel der sozialen Erfahrung der Gesellschaft insgesamt“ begriffen werden. Sie können sich nicht auf eine partikulare Erfahrung, die von dem historisch-gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang abstrahiert, berufen. Für eine derart begriffene marxistisch-leninistische S. ergeben sich die soziologischen Kategorien sowohl aus ihrer Genesis, ihrem historischen Entwicklungszusammenhang, wie aus der geschichtsphilosophisch eindeutig einzuordnenden Wirklichkeit der DDR-Gesellschaft und aus Verallgemeinerungen von Ergebnissen der ES. in dieser Gesellschaft. Noch Anfang der 70er Jahre war von Seiten marxistischer Soziologen darauf hingewiesen worden, daß bestimmte Begriffe der „bürgerlichen“ S. (wie etwa „soziale Kontrolle“ und „Sozialprestige“) in der DDR nicht anwendbar sind, da die DDR-Gesellschaft von der der Bundesrepublik Deutschland völlig verschieden sei und da die gesellschaftlichen Grundlagen dafür weitgehend fehlen. Inzwischen hat man diesen Vorbehalt fallengelassen (vgl. weiter u.). Andererseits habe die ES. Begriffe wie „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“, die in der sozioökonomischen Wirklichkeit aufgrund bestimmter realer Prozesse und Erfahrungen in der DDR nachweisbar sind, auf den Historischen Materialismus beziehen und damit — auch unter Verwendung von Erkenntnissen aus den westlichen Sozialwissenschaften — konkretisieren können. Die Grundfunktionen der marxistisch-leninistischen S. im theoretischen Bereich können wie folgt zusammengefaßt werden: 1. hat die marxistisch-leninistische S. dazu beizutragen, das Gesellschaftliche ➝Bewußtsein insbesondere der Arbeiterklasse in der DDR zu stärken (weltanschaulich-ideologische Funktion); 2. hat die marxistisch-leninistische S., indem sie sich auf die Grundaxiome des Historischen und Dialektischen Materialismus stützt, ein eigenes Kategoriensystem (in das durchaus Begriffe der westlichen S. eingehen können) zu entwickeln; 3. hat sie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden; 4. hat die marxistisch-leninistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren (Integrationsfunktion); 5. hat sie die methodologischen Grundlagen für empirisch-soziologische Untersuchungen bereitzustellen (Anwendungsfunktion). Diesen theoretischen Funktionen entsprechen bestimmte praktische Aufgaben. Allgemein können diese Aufgaben dahingehend definiert werden, daß die S. zusammen mit anderen Gesellschaftswissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Im einzelnen soll sich die marxistisch-leninistische S. gegenwärtig wie auch schon in den späten 60er Jahren dementsprechend folgenden Untersuchungsgebieten zuwenden: den „sozialen und ideologischen Bedingungen und Triebkräften der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; den „sozialen Problemen der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit“; der „Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Veränderung der Sozialstruktur der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Begriffsbestimmung der marxistisch-leninistischen S. sowie die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche zeigen deutlich, daß auch die SED sich bestimmter neuer, aus der westlichen S. entlehnter sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem in der DDR, vor allem die zahlreichen durch die hohe soziale Mobilität verursachten Konflikte, überhaupt noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-so[S. 999]ziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus: alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und ES. effektiver gelöst werden. II. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistisch-leninistische S. als eigenständige Disziplin noch jung ist, sind bereits vor den gleichsam offiziellen Gründungsjahren (1963/64) soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistisch-leninistischen S., die sich vom Historischen Materialismus unterscheidet, in der DDR angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistisch-leninistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozial pädagogische Arbeiten auf dem Gebiet der empirischen Jugendforschung durchgeführt worden. Bereits seit 1961 wurde die Kritik an der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllte und erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistisch-leninistischen S. in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Diese — in den letzten drei Jahren verstärkt nachweisbare — Orientierungsfunktion wird u. a. erkennbar, wenn die zweite, erweiterte Auflage des „Wörterbuches der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1977) mit der ersten Auflage von 1969 verglichen wird. Bereits ein Blick in das Stichwortverzeichnis zeigt, daß in der zweiten Auflage eine Fülle von soziologischen, z. T. technisch-methodischen Fachbegriffen aus der westlichen S. aufgenommen wurde, die in der ersten Auflage noch fehlten. Dazu gehören u. a. folgende Begriffe: „Ähnlichkeitskoeffizienten“, „Befragung“, „Bildungssoziologie“, „soziale Funktion“, „Entscheidung“, „Indikator“. „Informationsfluß“, „Klassifikation“, „Koordinierung“, „soziale Kontrolle“, „Macht“, „soziale Position“, „Referenzgruppe“, „taxonische Verfahren“, „Testverfahren“, „Verifikation“, „Wertfreiheit“. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64 hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Studien zu Grundproblemen der marxistisch-leninistischen S. wurden ebenso vorangetrieben wie der Ausbau einiger Spezialsoziologien: z. B. der S. der sozialen Gruppen und Schichtung, der Industrie- und Betriebs-S., der Organisations-S., der Medizin-S., der Jugend-S., der Religions-S. sowie der S. der Kultur. Kunst und Literatur. Ferner haben sich die Soziologen in der DDR seit Anfang der 70er Jahre verstärkt der ES., d. h. methodologischen und methodischen Problemen, zugewandt. Methodologisch-methodischen Fragen der S. wird auch im Rahmen des zentralen Forschungsthemas („Sozialstrukturforschung“, „Erforschung der sozialen Struktur der Arbeiterklasse“) für den Perspektivzeitraum 1976–1980 erhebliche Aufmerksamkeit gewidmet. Dies ist auf dem „2. Kongreß für marxistisch-leninistische Soziologie in der DDR“ (1974) festgelegt worden. III. Zur Organisation Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den Universitäten und Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. Inzwischen sind an allen Universitäten und Technischen Hochschulen der DDR, z. T. auch an Ingenieur- und Fachschulen, Lehrstühle bzw. Dozenturen für S. eingerichtet worden. In Lehre und Forschung waren 1978 rd. 250–350 Soziologen in der DDR tätig (nicht eingerechnet sind dabei marxistisch-leninistische Sozialphilosophen. Vertreter des Marxismus-Leninismus sowie Sozialpsychologen, Medizinsoziologen, Sozialhygiene-Forscher und soziologisch interessierte Staats- und Wirtschaftswissenschaftler). Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen (der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) ist die S. in dieser oder jener Form vertreten. Dasselbe gilt u. a. für die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). An ihr ist Anfang 1978 das „Institut für Soziologie und Sozialpolitik“ (Direktor: Prof. Dr. G. Winkler) gegründet worden. Gemäß den im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften“ ausgewiesenen „Forschungskomplexen“ und „Hauptforschungsrichtungen“ organisieren der „Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie“ sowie der „Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung“ bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED sämtliche soziologischen Forschungsvorhaben, die in der DDR für die Jahre 1976–1980 geplant worden sind. Dabei stehen im Vordergrund: Die Sozial[S. 1000]strukturforschung für die DDR-Bevölkerung, insbesondere die Erforschung der „Entwicklung der Arbeiterklasse, ihres Charakters und ihrer Struktur“; die Analyse der „Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern im Zusammenhang mit der weiteren Ausprägung der materiell-technischen Basis und der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande“; die Erforschung der sozialen „Bedingungen und Hauptrichtungen der Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und anderer sozialer Schichten an die Arbeiterklasse“. Ferner gehören zu den zentral gesteuerten Hauptforschungsrichtungen: Probleme der „theoretischen Grundfragen der Sozialpolitik im Sozialismus“; der „Einfluß der Sozialpolitik auf die Entwicklung der Klassen- und Bevölkerungsstruktur sowie der sozialistischen Lebensweise, insbesondere Probleme der Befriedigung der Bedürfnisse der Werktätigen und der Planung sozialer Prozesse“; „Analyse spezifischer Bedürfnisse der Familie, der werktätigen Frauen, der Jugendlichen sowie der älteren Bürger“ (vgl. Einheit, 30. Jg., H. 9/1975, S. 1042 ff., hier bes. S. 1058 f.). Neben den obengenannten Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einer Reihe von Großbetrieben, Kombinaten und VVB eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ z. T. in Kooperation mit soziologischen Instituten in nahe gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen an Industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Im Jahre 1961 wurde unter Vorsitz von Prof. Dr. H. Scheier eine „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ gegründet. Der 1965 geschaffene „Wissenschaftliche Rat und Nationalkomitee für Soziologische Forschung an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ (Vorsitzender seit 1971: Prof. Dr. R. Weidig) nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: Förderung und Ausbau des S.-Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fachschulen; Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Die Sektion S. wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Schon am IV. ISA-Weltkongreß in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR teil, seit dem VI. Weltkongreß (Evian, 1967) besuchten sie diese ISA-Großveranstaltung regelmäßig. Die ca. 20 Beiträge, die anläßlich des VI. Weltkongresses in dem Sammelband „Soziologie und Wirklichkeit“ veröffentlicht wurden, spiegeln die Vielfalt der soziologischen Diskussion in der DDR wider. Neben dem Verhältnis von Sozialismus und S. sowie von Philosophie bzw. Ökonomie und S. werden die sozialen Konsequenzen des technischen Fortschritts und der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ thematisiert; neben rechts- und militärsoziologischen Studien stehen jugend- und familiensoziologische, schul-, bildungs-, kultur-, arbeits- und betriebssoziologische sowie agrarsoziologische Untersuchungen. Eine Reihe recht interessanter medizin- und sportsoziologischer Analysen runden das Bild ab. Noch stärker traten Soziologen aus der DDR auf dem VII. Weltkongreß für S. in Varna (Bulgarien, 1970) hervor. Auch diesmal beeindruckte die Breite der in der DDR geführten Diskussion und der dort in Angriff genommenen Forschungen. An dem VIII. ISA-Weltkongreß (Toronto, 1974) nahm eine 12köpfige Soziologendelegation aus der DDR unter der Leitung von R. Weidig. an dem IX. ISA-Weltkongreß (Uppsala, 1978) eine 10köpfige Soziologendelegation aus der DDR unter der Leitung von H. Taubert teil. In der DDR haben bisher zwei nationale soziologische Kongresse stattgefunden (1969, 1974). Besonders zum bzw. nach dem „2. Kongreß für marxistisch-leninistische Soziologie in der DDR“ wurde eine Reihe einschlägiger Arbeiten publiziert. Dazu gehören: „Lebensweise, Kultur, Persönlichkeit. Materialien vom 2. Kongreß der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR“, Berlin (Ost) 1975; „Soziologische Probleme der Klassenentwicklung in der DDR“. Berlin (Ost) 1975; „Aktivität. Schöpfertum, Leitung und Planung“, Berlin (Ost) 1975. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nach wie vor nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit Mitte der 60er Jahre gibt es eine Schriftenreihe „Soziologie“, die vom Wissenschaftlichen Rat für Soziologische Forschung am IfG betreut wird. Bis Ende 1978 sind in dieser Schriftenreihe rd. 20 Bände, überwiegend zu Fragen der Arbeits-, Industrie- und Betriebssoziologie, zur Analyse der Sozialstruktur in der DDR und zur Rolle der Arbeiterklasse sowie zur Methodologie und Methodik der S. erschienen. Gelegentlich sind soziologische Studien in der Taschenbuchreihe „Unser Weltbild“ sowie u. a. in der „Wissenschaftlichen Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin“ (Ost) zu finden. Neuerdings (seit etwa 1974) erscheinen soziologische Arbeiten auch als größer angelegte Monographien außerhalb von Schriftenreihen. IV. Spezialsoziologien Auch in der DDR existiert indessen, im Zuge der Ausdifferenzierung der S., eine Reihe von Spezial-S. [S. 1001]Nicht alle diese Spezial-S., sondern lediglich eine Auswahl kann im folgenden berücksichtigt werden. A. Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung; Sozialstrukturforschung In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S., Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bildungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistisch-leninistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten Industrie- und Betriebs-S.). Die marxistisch-leninistische Gruppen- in Verbindung mit der Schichtungsanalyse betrachtet allerdings soziale Gruppen unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach wie vor stehen zwei Spezialaspekte im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen der verschiedenen sozialen Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Letztere wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder -Zweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. Die Sozialstrukturforschung in der DDR konzentriert sich seit etwa 1974 auf drei Bereiche: einmal auf die z. T. empirisch vorgenommenen Analysen der „Strukturentwicklung der Arbeiterklasse“ nicht mehr nur in einigen ausgewählten Betrieben, sondern im gesamten Feld der „sozialistischen Großindustrie“ sowie der Mittel- und Kleinbetriebe; zweitens auf die Herausarbeitung von Typen formaler und informeller sozialer Strukturen in der DDR-Gesellschaft, wobei auch hier die Erforschung von Verhaltensweisen der Arbeiter im Vordergrund steht, dieses Mal jedoch die Analyse ihres „geistig-ideologischen Profils“. Drittens werden sowohl die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angehörigen der Intelligenz wie auch sich aufgrund „gleicher Grundinteressen“ vermeintlich oder wirklich herausbildende Ähnlichkeiten zwischen diesen Klassen und Schichten thematisiert. Damit verbunden ist der Versuch einer soziologischen Standortbestimmung der verschiedenen Gruppen der Intelligenz in der DDR-Gesellschaft. Die politisch-ideologischen Aspekte der der Sozialstrukturforschung zugrunde liegenden Annahmen sind deutlich: Es wird von einer ständig fortschreitenden Egalisierung, einer ständigen Annäherung der Klassen und Schichten in der DDR-Gesellschaft bei gleichzeitiger „Höherentwicklung“ der Arbeiterklasse ausgegangen. Politisch-ideologisch orientiert ist die Sozialstrukturforschung auch insofern, als der u. a. von dem britischen Soziologen T. Bottomore vorgetragenen These vom Anwachsen der sozialen Ungleichheit in sozialistischen Gesellschaften einerseits, der Pluralisierung und Nivellierung der Sozialstruktur in den westlich-kapitalistischen Gesellschaften andererseits wirksam entgegengetreten werden soll. In der marxistisch-leninistischen S. in der DDR wird angenommen, daß eine sinnvoll durchgeführte Sozialstrukturforschung zwar die Prozesse der Wissenschaftlich-technischen Revolution und die sich daraus ergebenden Erscheinungen, den sozialen Wandel, zur Kenntnis zu nehmen hat. daß eine empirisch vorgehende Sozialstrukturanalyse jedoch stets von der marxistisch-leninistischen Lehre von den Klassen auszugehen habe. Die bekannteren Soziologen, die sich in der DDR mit der Untersuchung der Sozialstruktur bzw. der Arbeiterklasse als dem wichtigsten Teilgebiet der Sozialstrukturforschung beschäftigen, sind R. Weidig, M. Lötsch, S. Grundmann, H. G. Meyer und H. Taubert. B. Industrie- und Betriebssoziologie (IBS) In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind die einzelnen Industriebetriebe, Produktionszweige, die Landwirtschaftsbetriebe sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des Historischen Materialismus abhängig. Es gehört zu den Grundaxiomen der IBS, daß sich wesentlich in den Industriebetrieben die ideologischen Prozesse des Wachstums der Arbeiterklasse wie die „Entwicklung ihrer politischen Organisiertheit“ vollziehen. Weiterhin ist vor allem ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“, hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, einem lange Jahre führenden Industrie- und Betriebssoziologen, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Von den formellen werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ oder ambivalent sein kann und von der IBS zu erfassen gesucht wird. Die marxistisch-leninistische IBS wendet den Grup[S. 1002]pen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sie die Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes darstellen und weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Die IBS untersucht ferner: soziale Verhaltensweisen sowie soziale Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; die Fluktuation und Disponibilität von Arbeitskräften; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“; Rationalisierungsprobleme. Neuerlich wird dem Zusammenhang der Verhaltensweisen von Arbeitskollektiven im Betrieb mit technisch-organisatorischen Fragen, die vor allem durch die wissenschaftlich-technische Revolution bedingt sind, erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Weiterhin geht man in der IBS davon aus, daß sie mitwirken kann, wissenschaftlich abgesicherte Annahmen für eine effektive Leitung und Kontrolle sozialer und gruppendynamischer Prozesse in den Betriebskollektiven zu erarbeiten. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus: Die Auswirkungen der sozialen Verhältnisse und der Beziehungen der Menschen im Betrieb auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw. werden z. T. ebenfalls mitberücksichtigt. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS in der DDR zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und sozialpsychologische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestandteil dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und sozialpolitische Einschlag ist besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u. a. m. (Psychologie; Arbeitspsychologie; Sozialpsychologie). C. Agrarsoziologie (AS) Die AS analysiert die ideologisch-politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in der Landwirtschaft im allgemeinen, im sozialistischen Dorf insbesondere. Wie andere Teilsoziologien hat auch die AS die Aufgabe der Analyse der Verhaltensweisen, der sozialistischen ➝Lebensweise und Lebensformen sowie des Wandels der Organisationsformen der (landwirtschaftlichen) Produktion. Dabei wird, entsprechend den Lehrsätzen von Marx bzw. des Historischen Materialismus von der gesetzmäßigen Annäherung der beiden Grundklassen, Arbeiter und Bauern, und der immer stärkeren Überwindung der Unterschiede zwischen Stadt und Land ausgegangen. Den vielfältigen soziologischen und sozialpsychologischen Problemen bei den für die DDR angenommenen Verflechtungen im Zuge der sich herausbildenden „Agrar- und Industriekomplexe“ widmet man erhöhtes Interesse. Großer Wert wird dabei, jedenfalls programmatisch, auf die enge Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen, so z. B. der Agrargeschichte, der Agrarökonomie, der Medizin sowie der Sozialpsychologie gelegt. Das immer erneut betonte Ziel der marxistisch-leninistischen AS ist es, den Prozeß einer industrieähnlichen Produktion in der Landwirtschaft und besonders in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) nicht nur zu erklären, sondern aktiv mitzugestalten. Dabei geht man in der AS-Forschung von dem Grunddatum aus, daß gegenwärtig etwa 25 v. H. der Bevölkerung der DDR in ländlichen Gemeinden mit unter 2.000 Einwohnern wohnen. Schließlich werden Probleme des sozialen Wandels und der Mobilität auf dem Lande untersucht: Wie beeinflußt der Wandel der Beschäftigtenstruktur die sozialstrukturelle Zusammensetzung einerseits, den Wandel der sozialen Funktionen der Produktionsgenossenschaften andererseits? (Landwirtschaftliche Betriebsformen.) Schwerpunkte der Forschung liegen bei einer Reihe von Mitgliedern des „Problemrats“ für „Soziologische Probleme der Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der sozialistischen Lebensweise auf dem Dorf“, beim „Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung in der DDR“ (vor allem H. Krambach, J. Müller, S. Voge); weiterhin beim Lehrstuhl für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. Mit einer Reihe von Forschungsergebnissen ist die marxistisch-leninistische AS der DDR inzwischen auch auf internationalen Kongressen, so kürzlich auf dem IX. Weltkongreß der ISA in Uppsala (August 1978) hervorgetreten. D. Zur Soziologie der Innovation und Partizipation (SIP) Im Zuge der verstärkten Betonung des sog. „subjektiven Faktors“ im Historischen Materialismus sowie der Bemühungen, angemessene Theorien für die Persönlichkeit im Sozialismus sowie für die Sozialistische ➝Demokratie zu entwickeln, hat sich in der DDR seit 1975 eine Forschungsrichtung zu entwickeln begonnen, die als S. der Innovation und Partizipation bezeichnet werden könnte. Dabei ist allerdings zu betonen, daß die Begriffe „Innovation“ und „Partizipation“ in der DDR-S. selbst nicht, jedenfalls nicht im vorliegenden Zusammenhang verwandt werden. Statt dessen spricht man vom „Schöpfertum“, insbesondere vom „Schöpfertum der Arbeiterklasse im Betrieb“. In den letzten Jah[S. 1003]ren sind in der DDR in verstärktem Maße empirische Untersuchungen in Industriebetrieben durchgeführt worden, um das Innovationspotential aller im Betrieb beschäftigten sozialen Gruppen, einschließlich der Intelligenz ebenso erfassen wie stimulieren zu können. Insbesondere werden dabei Neuerer und Produktionsarbeiter befragt. Weiterhin interessieren schöpferische Leistungen unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit vor allem zwischen Produktionsarbeitern und Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz im Betrieb. Die SIP hat daneben die Funktion, sich mit soziologischen Theorieentwürfen (D. Bell) und Sozialphilosophien des Westens (H. Marcuse) kritisch auseinanderzusetzen. Die einschlägige Literatur des Westens wird dabei wesentlich unter einem ganz bestimmten Aspekt gesehen: der angeblichen „Verneinung der schöpferischen Tätigkeit der Arbeiterklasse“ in der modernen Industriegesellschaft. E. Organisationssoziologie (OS) In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von beiden stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der von Soziologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftlern und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „soziologische Organisationsanalyse“. Die OS steht in enger Verbindung mit der kybernetischen Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen bereits wesentlich früher entwickelt worden sind. Darauf weisen bereits die Begriffe „System“. „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistisch-leninistischen OS eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff „Organisation“ bisher nicht klar definiert worden ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwendet. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Betriebe. Die OS beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden. Zentrum der marxistisch-leninistischen OS ist Berlin (Ost), einerseits die Humboldt-Universität, weiterhin auch verschiedene Institute an der Akademie der Wissenschaften der DDR, schließlich das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED und die Hochschule für Ökonomie. F. Jugendsoziologie (JS) Die JS (auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt) soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der JS ist damit der praktisch-politische Bezug stark ausgeprägt. Sie soll — nach Aussage der führenden Jugendpsychologen Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege aufzeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistisch-leninistische JS geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben; sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern, Sexualerziehung, Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen, die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers, Einstellung der Schüler zum Unterrichtstag in der Produktion [UTP], Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral, Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche, Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation). Zentrum der marxistisch-leninistischen JS und der pädagogisch-psychologischen Jugendforschung ist Leipzig. Jugend. G. Bildungssoziologie (BS) In der DDR geht man seit 1972/73 davon aus, daß sich aus der Zusammenarbeit von marxistisch-leninistischer S. einerseits, der Pädagogik und der Bildungspsychologie andererseits eine neue Disziplin, die S. des Bildungswesens oder BS, herausgebildet hat. In diesem Sinne wird der BS sowohl eine allgemeine wie auch eine theoretisch-methodologische Integrationsfunktion zugewiesen. Die BS hat es in der DDR mit einem der nach Ausdehnung und Wir[S. 1004]kung wichtigsten Subsysteme der Gesellschaft zu tun. Untersuchungsgegenstand der BS ist denn auch die soziale Organisation des Bildungswesens, seine sozialen Träger bzw. sozialen Strukturen, deren Entwicklungsbedingungen, Wandel und Einwirkungsmöglichkeiten auf Erziehung und Bildung im allgemeinen, auf die Stärkung des Sozialistischen Bewußtseins im besonderen. Um diese selbstgestellten Aufgaben erfüllen zu können, sind Begriffe wie „Erziehung“, „Bildung“, „Persönlichkeit“, Sozialisation“, „Vergesellschaftung“ u. a. m. vorab theoretisch im spezifischen Verständnis der marxistisch-leninistischen BS zu klären. Diese Arbeit steht bisher erst am Anfang. „Erziehung“ etwa wird in der BS zunächst allgemein als „Moment in der Totalität gesellschaftlicher Praxis“ bestimmt; „Erziehung“ wird damit nicht nur als eine bestimmte Weise sozialen Verhaltens angesehen, sondern stets auch als „soziales Verhältnis“, das seinerseits strukturell-funktional wie auch historisch beschrieben werden kann. Der Begriff der „Erziehung“ wird als Oberbegriff für Bildung wie für alle pädagogischen Einzelmaßnahmen verwendet. Weiterhin wird in der BS der DDR versucht, bestimmte Funktionen des Bildungssystems zu isolieren; dabei wird meistens zwischen der sozio-ökonomischen, der politischen und der kulturellen bzw. der ideologischen Funktion unterschieden. Erziehungs- ebenso wie Organisationsziele sind ihrem Wesen nach dynamisch; deshalb muß sich die BS immer wieder den veränderten Bedingungen der Praxis anpassen. Wie auch in anderen Teil-S. setzt sich auch die BS in der DDR intensiv mit einschlägigen Arbeiten aus der westlichen Literatur auseinander. Dazu gehören Schriften von R. Dahrendorf, E. Dürkheim, P. R. Hofstätter, G. C. Homans, J. P. Kob. R. König, T. M. Newcomb, T. Parsons, Th. Scharmann. Führende Vertreter der BS bzw. der sozialpsychologisch orientierten Pädagogik sind in der DDR u. a.: A. Meier sowie W. Hennig, A. Kossakowski, H. Krüger, K. Meyer, G. Neuner, M. Vorweg. Bildungssoziologische Untersuchungen werden vor allem in Berlin (Ost), Leipzig und Rostock durchgeführt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Pädagogische Wissenschaft und Forschung. H. Religionssoziologie (RS) Die marxistisch-leninistische RS hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu untersuchen: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der Intelligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der RS empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein häufig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird RS in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte.“ Neben den so skizzierten Aufgaben obliegt es der marxistisch-leninistischen RS, vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. Zentrum der RS in der DDR ist Leipzig. Hauptvertreter der marxistisch-leninistischen RS ist O. Klohr. I. Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistisch-leninistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistisch-leninistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der [S. 1005]Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Eine nur immanente Analyse des Kunstwerks wird aus diesem Grund als esoterisch abgelehnt. Es wird vielmehr davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso, wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d. h., sie vermitteln die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur. Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“. Sie hat u. a. folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die sozialen Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u. a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation eines Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat (Ästhetik; Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik). <J. Wehr- und Militärsoziologie (WMS)> Auch der WMS wird im neueren soziologischen Schrifttum, d. h. seit Mitte der 70er Jahre, größere Aufmerksamkeit geschenkt. Wie alle anderen „Bindestrich“-S. wird auch die WMS zunächst als Teilgebiet der marxistisch-leninistischen S. bestimmt. Programmatisch sollen alle soziologisch wesentlichen Daten und Probleme der Verteidigung der DDR in der WMS behandelt werden. Dabei handelt es sich einmal vor allein um die Beobachtung des Verhaltens und der ideologischen Einstellung von Soldaten und Offizieren, zum anderen um die organisationssoziologische Analyse der Zusammenhänge von militärtechnologischen, logistischen und ökonomischen Faktoren. Fragen der „Weiterqualifizierung“ von Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren im ideologisch-politischen Bereich stehen für die WMS wie auch für die Wehrpsychologie (Psychologie) im Mittelpunkt ihres Untersuchungsgegenstandes. Die immer wieder neu sowohl zu stimulierende wie zu kontrollierende bedingungslose Anerkennung der führenden Rolle der SED durch die NVA-Angehörigen auch in allen militärischen, militärtechnologischen und militärsoziologischen Fragen wird als ausdrückliches Ziel der WMS angesehen. Insofern kommt ihr bei der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“ der Angehörigen aller Teilstreitkräfte eine wesentliche Funktion zu. Sozialistisches Bewußtsein. <K. Medizin- und Sportsoziologie (MSS)> Die MS hat sich in der DDR aus der Disziplin der Sozialhygiene entwickelt. Die Abgrenzung der MS von der Sozialhygiene ist auch nach wie vor nicht klar. Gegenstand der MS sind u. a. Familien- und Sexual-S., Alters-S., soziale Indikation, Säuglingsmortalität, Gesundheitszustand von Arbeitern, insbesondere jugendlichen Arbeitern und soziale Herkunft und ganz allgemein: Krankenstand und soziale Lage der Kranken. Ausgesprochenes Ziel der MS ist es, den Gesundheits- und Leistungszustand, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz der (arbeitenden) Bevölkerung in der DDR zu verbessern. Neben solchen Aufgaben untersucht die MS u. a. auch die Medizin als Institution, die Organisation des Gesundheitswesens sowie das Verhältnis Arzt: Patient. Ein wichtiger Bereich der MS ist die Militärmedizin. Militärmedizinische Zentren der MS in der DDR sind vor allem: Berlin (Ost), Greifswald und Leipzig. Die SS ist in der DDR wesentlich angewandte Sportwissenschaft, die der Sportpädagogik und Sportpraxis unmittelbar zuarbeitet. Seit Ende 1961 wurden sportsoziologische Probleme mehr und mehr thematisiert; im Jahre 1963 wurde an der Deutschen Hochschule für Körperkultur eine „Abteilung für philosophische und soziologische Grundlagen der Körperkultur“ eingerichtet. Sie wurde im Jahre 1966 zum „Institut für Theorie, Soziologie und Organisation der Körperkultur“ ausgebaut. Nach D. Voigt („Soziologie in der DDR“, Köln 1975, [S. 1006]S. 26 ff.) lagen in der DDR bis 1974 rd. 475 sportsoziologisch einschlägige Arbeiten vor. Diese reichen von Grundsatzarbeiten zur SS über Arbeiten, die sich mit Sport und Gesundheit, Sport in der Schule, Sport und Gesellschaft befassen, bis zur militärsportlichen bzw. militärsoziologischen Analyse (Sport). V. Methodologie, Methoden und Techniken der Empirischen Sozialforschung Alle methodologischen Überlegungen gehen immer wieder von dem marxistischen Axiom der „Einheit“ von Theorie und Empirie bei sozialen Untersuchungen aus (vgl. o.). Entsprechend wird die Frage der Werturteilsfreiheit in der marxistisch-leninistischen S. im Sinne von Marx beantwortet: Es ist die Klasse, die die entscheidenden Werte und Normen setzt, nicht das einzelne Individuum. Wertungen, Werturteile sind stets nur Widerspiegelungen des Seins der Klassen im Gesellschaftsprozeß. M. Webers und — in seiner Nachfolge — H. Alberts Forderungen nach Wertfreiheit werden abgelehnt wie alle anderen dem Positivismus zugerechneten Erkenntnistheorien. Von solchen Vorstellungen ausgehend wird als das wichtigste methodologische Prinzip für die Werturteilsproblematik im Rahmen der marxistisch-leninistischen S. die „Einheit von sozialistischer Parteilichkeit und Objektivität“ hervorgehoben. Als zweites methodologisches Prinzip wird die Forderung bezeichnet, stets „dialektisch“ an die Bewertung sozialer Prozesse heranzugehen. Mit dem Wort „dialektisch“ soll dabei auf die Einbettung aller sozialer Einzelerscheinungen in eine gesellschaftliche Totalität hingewiesen werden. Wenn, nach Auffassung der marxistisch-leninistischen S., Interessen und Bedürfnisse mit der objektiven Möglichkeit übereinstimmen, wenn damit diese Kriterien die objektive Rea
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1979) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Ja[S. 997]nuar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in…
DDR A-Z 1979
Pädagogische Wissenschaft und Forschung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Sie soll rechtzeitig neu auftretende Entwicklungsprobleme des Bildungswesens aufgreifen und die Voraussetzung dafür schaffen helfen, die Bildungseinrichtungen, insbesondere die Schule, ständig so zu vervollkommnen, daß sie den stetig wechselnden und wachsenden Aufgaben der Bildung und Erziehung gerecht werden können. Die PWuF. soll sich darauf konzentrieren, sowohl die theoretischen Grundprobleme der Bildung und Erziehung zu bearbeiten als auch die pädagogische Praxis gründlich zu analysieren; vor allem soll sie wissenschaftlich begründete Hilfen für die praktische pädagogische Arbeit geben und wissenschaftliche Grundlagen für künftige bildungs- bzw. schulpolitische Entscheidungen schaffen. Die PF. (Bildungsforschung) soll also sowohl als Vorlaufsforschung wie auch als Realisierungsforschung, und zwar in enger Wechselwirkung, sowie als bildungspolitisch-praktisch ausgerichtete, interdisziplinäre, schwerpunktmäßig orientierte Projektforschung, deren geplante Ergebnisse sich unmittelbar aus den Bedürfnissen der gesellschafts- und bildungspolitischen Zielsetzung ergeben, betrieben werden. Wichtigste Aufgabe der PWuF. ist es, ausgehend von den gesellschaftlichen Erfordernissen, Entwicklungsprobleme rechtzeitig aufzugreifen und effektive Lösungswege vor- bzw. einzuschlagen, um die erforderlichen Erkenntnisse zum „gesellschaftlich notwendigen Zeitpunkt“ in die Praxis zu überführen. Dies gilt derzeit insbesondere für die Realisierung des Maßnahmeplans für Volksbildung für die Zeit von 1970 bis 1980. Zu den wichtigsten mittelfristigen Aufgaben gehören Untersuchungen zu den Hauptproblemen der Theorie und Praxis der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, zur unterrichtlichen Realisierung des Lehrplanwerkes (Lehrplanreform) und der Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung), zur mittel- und langfristigen Prognose und Planung und effektiven Leitung des Bildungswesens sowie zur inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer. In diesem Zusammenhang sollen Grundmaterialien erarbeitet werden, die es den Bildungs- und Schulpolitikern in der DDR ermöglichen, notwendige Entscheidungen über eine eventuell zu modifizierende Gesamtkonzeption des Bildungs- bzw. Schulsystems der DDR für die 80er Jahre zu treffen. Die PWuF. in der DDR geht davon aus, daß Theorie und Praxis der Bildung und Erziehung durch die jeweiligen sozio-ökonomischen Verhältnisse bedingt und in diesem Zusammenhang zu erforschen und zu gestalten sind und daß der pädagogische Prozeß ein gesetzmäßig determiniertes Geschehen ist, dessen Wesen und Bedingungen erkennbar und daher auch zu beherrschen sind. Empirische Forschung, Bildungsprognose, Bildungsplanung, Bildungsökonomie und Bildungssoziologie sind relativ junge Disziplinen, die neben den traditionellen zunehmend an Umfang und an theoretischer wie praktischer Bedeutung gewinnen. So hat die Bildungsökonomie die Grundlagen für eine solche Planung und Leitung des Bildungswesens zu schaffen, die es ermöglichen, daß die von der Gesellschaft aufgewendeten Bildungsfonds (Finanzmittel) in einem volkswirtschaftlich vertretbaren Zeitraum an die Gesellschaft wieder zurückfließen können. Daraus resultieren zwei grundlegende Aufgabenkomplexe, nämlich den Zusammenhang von Bildungswesen und volkswirtschaftlichem Reproduktionsprozeß zu klären und das Wirtschaftlichkeitsprinzip auch im Bildungswesen zur Geltung zu bringen. Als (Leit-)Zentrum der pädagogischen Wissenschaft und Forschung wurde 1970 in Berlin (Ost) die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR (APW) gegründet. Dies bedeutete zunächst nichts weiter als die Umbenennung des vormaligen Deutschen Pädagogischen Zentralinstituts (DPZI), zumal damit auch keine wesentlichen personellen Veränderungen verbunden waren. Schon bei der Gründung des DPZI im Jahre 1949 hatte die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der RSFSR (jetzt: der UdSSR) als organisatorisches Vorbild gedient. Mit der Änderung des Namens der zentralen Institution wurde auch formal die Anpassung an das sowjetische Modell vollzogen. Zu den wesentlichen Aufgaben der APW gehören: 1. die aktive Mitwirkung an der Ausarbeitung und Realisierung der bildungspolitischen Aufgabenstellung von SED und Regierung der DDR, 2. die Weiterentwicklung der Pädagogik der DDR als einer Disziplin der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften und die prinzipielle Auseinandersetzung mit den pädagogischen Theorien des Westens, 3. die Mitwirkung an der Ausarbeitung der Prognose für das gesamte Bildungssystem und die Sicherung des wissenschaftlichen „Vorlaufes“ für die heranreifenden bildungs- und vor allem schulpolitischen Entscheidungen, [S. 784]4. die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiete der pädagogischen Wissenschaft, 5. die Förderung bildungspolitischer und erziehungswissenschaftlicher Problemdiskussionen im Rahmen der vorgegebenen politisch-ideologischen Normen, 6. die aktive Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und Schulfunktionäre sowie 7. die Organisierung der Zusammenarbeit mit den erziehungswissenschaftlichen Einrichtungen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Damit sind zugleich die wesentlichen Aufgaben der PWuF. in der DDR umschrieben. Die APW ist als zentrale Leiteinrichtung für die pädagogische Forschung in der DDR dem Minister für Volksbildung unterstellt und wird von einem Präsidenten — gegenwärtig (1978) von Prof. Dr. Gerhart Neuner — geleitet, den der Generalsekretär, die Vizepräsidenten und das Präsidium unterstützen. Ihr gehören ordentliche und korrespondierende Mitglieder an, die das Plenum als das höchste wissenschaftliche Organ der APW bilden. Die APW ist in Institute und Arbeitsstellen gegliedert. So bestehen beispielsweise Institute für pädagogische Theorie, für Theorie und Methodik der sozialistischen Erziehung, für pädagogische Psychologie, für Ökonomie und Planung des Volksbildungswesens, für Didaktik, für gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht, für mathematischen, naturwissenschaftlichen und polytechnischen Unterricht, für Fremdsprachenunterricht, für Unterrichtsmittel, für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens. Arbeitsstellen bestehen z. B. für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte, für Bauten der Volksbildung, für Sonderpädagogik, für sorbische Schulen und für Theorie und Methodik der Lehrerbildung. Zur Entwicklung eines planmäßigen und kontinuierlichen Zusammenwirkens von PW. und Praxis zwecks Lösung von Aufgaben der pädagogischen Forschung stehen der APW Forschungskindergärten. Forschungsschulen, Stützpunktschulen und Basis-Kreise zur Verfügung. Die Forschungskindergärten und Forschungsschulen sind Einrichtungen der Volksbildung, an denen Bedingungen und Möglichkeiten für systematische und langfristige empirisch-experimentelle, theoretisch-analytische und andere Arbeiten geschaffen werden, die auf die Realisierung übergreifender theoretischer und schulpolitischer Fragestellungen und bedeutsamer Einzelfragestellungen des Perspektivplans der PF. gerichtet sind. Sie arbeiten auf der Grundlage bestimmter Untersuchungsprogramme und haben das Recht, die verbindlichen staatlichen Dokumente, also Lehrpläne, Schulordnung usw., zeitweilig zu modifizieren, oder ganz auszusetzen. In der Regel werden reguläre Kindergärten und Oberschulen als Forschungskindergärten bzw. -schulen ausgewählt und personell und materiell-technisch, entsprechend den (perspektivischen) Bedarfsplänen für Unterrichtsmittel, besonders ausgestattet. Demgegenüber dienen die Stützpunktschulen empirischen Untersuchungen zu speziellen Fragen und zu Einzelaufgaben des Perspektivplans der PF. sowie zur Erprobung der in den Forschungsschulen und aus theoretisch-konzeptionellen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse. Die in den Stützpunktschulen durchzuführenden Forschungsvorhaben werden nach speziellen Untersuchungsprogrammen durchgeführt. Um die in diesen Sondereinrichtungen der APW erzielten Ergebnisse in größerem Umfang zu erproben und die Überleitung der Forschungsergebnisse unter Leitung und unmittelbarer Beteiligung der Wissenschaftler in die gesamte Schulpraxis vorzubereiten, wurden einzelne Basis-Kreise ausgewählt, so z. B. der Kreis Merseburg, aber auch einige Stadtbezirke von Berlin (Ost). Zur Gewährleistung einer einheitlichen und zentralen Führung der Lehrerbildungsforschung, d. h. der Forschungsaufgaben zur intentional-inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und anderer Pädagogen wurde die Leitstelle für Lehrerbildungsforschung der Pädagogischen Hochschule Potsdam als Arbeitsstelle für Theorie und Methodik der Lehrerbildung in die APW eingegliedert. Wurde in der DDR lange Zeit als „ein Paradoxon“ beklagt, „daß in Westdeutschland die Betriebspädagogik den ‚Betrieb als Erziehungsfaktor‘ schon längst erkannt hat und untersucht, während in der DDR, wo doch der Volkseigene Betrieb seit langem ein wichtiges Bildungszentrum und einen bedeutenden Erziehungsfaktor darstellt, vergleichbare Arbeiten weitgehend fehlen“, so hat sich in jüngster Zeit auch in der DDR die Betriebspädagogik als eine spezielle pädagogische Disziplin entwickelt, die vor allem zwei Aufgabenkomplexe zu bewältigen hat: 1. die Mithilfe sowohl bei der Erhöhung der pädagogischen Wirksamkeit des gesamten Bildungs- und Erziehungsgeschehens als auch 2. bei der Realisierung der Aufgaben der Berufsbildung im Volkseigenen Betrieb. Die Betriebspädagögik, die sich mit ihren Aussagen vor allem an Leiter der Arbeitskollektive und an Leiter auf höheren Ebenen im Betrieb richtet, untersucht die sich zunehmend differenzierenden betrieblichen Bildungs- und Erziehungsvorgänge. Die Skala reicht von in den Arbeits- und Leistungsprozessen integrierten pädagogischen Prozessen bis zu pädagogisch institutionalisierten Vorgängen im Produktionsunterricht der Schüler der Oberschulen, in der Berufsausbildung der Lehrlinge und in der Unterweisung von Erwachsenen in Lehrgängen und am Arbeitsplatz. Kennzeichnend für die Betriebspädagogik sind „die erwachsenenpädagogische Dominante“, d. h. das Vorherrschen von Untersuchungen zu den Bildungs- und Erziehungsvorgängen in den Arbeits- und Lernkollektiven berufstätiger Erwachsener, und „das leitungswissenschaftliche Denkprinzip“, das auf die Integration betriebspädagogischer und leitungswissenschaftlicher Fragestellungen, Denkansätze und Untersuchungen zielt. Die Berufsbildungsforschung in der DDR erfolgt nach dem vom Staatssekretariat für Berufsbildung im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bestätigten Zentralen Forschungsplan zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung. Auftrag[S. 785]geber für Forschungsleistungen des Hochschulwesens auf dem Gebiete der Berufsbildung sind das Zentralinstitut für Berufsbildung in Berlin (Ost) (Leiter: Prof. Dr. A. Knauer) sowie Staats- und Wirtschaftsorgane, letztere für Forschungsaufgaben, für die sie auch verantwortlich sind. Das Zentralinstitut für Berufsbildung übergibt dazu auch den Einrichtungen zur Ausbildung von Lehrkräften für den berufstheoretischen Unterricht und von leitenden Kadern der Berufsausbildung auf dem Zentralen Forschungsplan beruhende Themenzusammenstellungen für Dissertationen und Diplomarbeiten. Alle das Bildungswesen betreffenden Forschungsarbeiten sind plangebunden sowie genehmigungs-, melde- und abrechnungspflichtig. Die Durchführung der Forschungsaufgaben erfolgt nach den Prinzipien der auftragsgebundenen Forschung und der aufgabenbezogenen Finanzierung. Verbindliche Grundlage für die Planung, Leitung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle der PF. sind die Perspektivpläne der PF., derzeitig der Perspektivplan der PF. für den Zeitraum von 1976 bis 1980. Nach Auffassung der Pädagogen in der DDR sind ihre Grundpositionen unmittelbare Bestandteile des Marxismus-Leninismus und ihr Denken und Handeln fest darin verankert; sie sehen ihre wichtigste Aufgabe daher auch darin, die PW. — wie auch das gesamte Bildungssystem — als ein „Instrument der Herrschaft der Arbeiterklasse zur Verwirklichung ihrer historischen Mission“ zu gestalten. Als eine besonders wichtige Aufgabe soll gegenwärtig „die marxistisch-leninistische Pädagogik als eine streitbare Waffe im Kampf gegen den Antikommunismus“ gestaltet und eingesetzt werden; denn „Bildungssystem und PWuF. sind Gegenstand und Mittel des weltweiten Klassenkampfes“. Die PWuF. in der DDR zielt auf die Erkenntnis von „Gesetzmäßigkeiten“ im Erziehungs- und Bildungsprozeß der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, leistet jedoch vor allem einen Beitrag zur Bestimmung der Normen und Steuerungsinstrumente der pädagogischen Prozesse. Es stellt sich die Frage, ob die Grundposition der Pädagogik in der DDR tatsächlich marxistisch-leninistisch bzw. dialektisch-materialistisch ist oder ob sie nicht eher eine dogmatisch verschleierte neo-idealistische Theorie darstellt, deren Theoreme in ihrer Mehrzahl ebensowenig empirisch gesichert sind wie die der traditionellen normativen Pädagogik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 783–785 Pädagogische Institute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogischer RatSiehe auch die Jahre 1975 1985 Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Sie soll rechtzeitig neu auftretende Entwicklungsprobleme des Bildungswesens aufgreifen und die Voraussetzung dafür schaffen helfen, die Bildungseinrichtungen, insbesondere die Schule, ständig so zu vervollkommnen, daß sie den stetig wechselnden und wachsenden Aufgaben der…
DDR A-Z 1979
Leitungswissenschaft, Sozialistische (1979)
Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1985 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in den einzelnen Bereichen der gesamtgesellschaftlichen Reproduktionen umzusetzen. Dieser Vorgang wird sowohl als Erziehungsprozeß zur Heranbildung sozialistischer Persönlichkeiten als auch als umfassender Prozeß aller gesellschaftlichen Aktivitäten auf ein bestimmtes jeweils zu erreichendes Ziel begriffen. Die SL. hat in diesem Verständnis nicht den Charakter einer eigenständigen Wissenschaft, da sie auf dem Marxismus-Leninismus als der Wissenschaft von der sozialistischen Gesellschaft beruht. Sie soll Erkenntnisse der Kybernetik, der Systemtheorie, der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, der Sozialpsychologie, der Pädagogik, der naturwissenschaftlichen Arbeits- und Wirtschafts- sowie der Staats- [S. 680]und Rechtswissenschaften nutzen, auf dort entwickelte Methoden und Instrumente zurückgreifen und entsprechend den spezifischen Leitungsbedingungen der einzelnen Bereiche Wirtschaft, Kultur, Militärwesen, staatliche Leitung — auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus — die Formen der Leitungsorganisation, der Informations- und Entscheidungsprozesse, den Arbeitsstil und die Einbeziehung der Bürger in die Leitungstätigkeit entsprechend ihrer gesellschaftlichen Stellung entwickeln und verbessern. Ihre wissenschaftliche Grundlage, die Unterschiedlichkeit der Ziele ihrer Anwendung und die politische Bestimmung werden als Maßstäbe der Abgrenzung zur Managementtheorie z. B. im Bereich der Wirtschaftsleitung verstanden, auch wenn Ähnlichkeiten oder Gleichheiten organisatorischer und formaler Art bestehen. Der politisch definierte Charakter der Leitungstätigkeit wird durch die Grundsätze sozialistischen Leitens betont. Diese Grundsätze verlangen vom sozialistischen Leiter einen „festen Klassenstandpunkt“ in allen Fragen, Festigung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, effektive Nutzung, Vermehrung und Schutz des sozialistischen Eigentums. Sozialistische Wirtschaftsführung; Organisationswissenschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 679–680 Leitungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeninismusSiehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1985 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in…
DDR A-Z 1979
Steuern (1979)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zu trifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr. 681, 1970, S. 1, Abs. 1). Diese Wesenserklärung der St. stimmt teilweise wörtlich mit der Kennzeichnung überein, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit besitzt. Gemäß der von der SED-Führung erlassenen Weisung dürfen aus politisch-ideologischen Gründen im Abgabenrecht der DDR und in der finanzwissenschaftlichen Lehre nur diejenigen Pflichtzahlungen an den Fiskus St. genannt werden, die a) aus dem nicht-staatseigenen Sektor der Wirtschaft stammen und die b) von der Bevölkerung geleistet werden. Alle Pflichtzahlungen, welche dagegen die staatseigenen Betriebe aller Wirtschaftsbereiche an die öffentlichen Haushalte leisten, werden als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Dieser staatlichen Sprachregelung wird von einzelnen Finanzwissenschaftlern in der DDR ab und an widersprochen. Sie weisen darauf hin, daß die Abgaben der staatseigenen Betriebe alle Kennzeichen einer St. erfüllen. Wie jede andere St. auch ist z. B. die Nettogewinnabführung der staatlichen Kombinate ein auf Dauer gerichteter zwangsweiser Werttransfer an den Fiskus, ohne daß damit eine spezielle oder generelle Gegenleistung des Staates an den abgabenpflichtigen Großbetrieb verbunden ist. Ganz offenkundig St.-Charakter hätten die produktgebundenen Abgaben, die bei nahezu allen Konsumgüterumsätzen fällig würden (= kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St.). Die durch diese Abgaben erzielten Einnahmen werden zwar durch die Betriebe kassiert und von ihnen an den Staatshaushalt weitergeleitet, gezahlt und getragen würden sie jedoch von den privaten Haushalten, welche die mit Abgaben belasteten Verbrauchsgüter kaufen. Angesichts dieser Sachlage hätte man auch in der Sowjetunion für die produktgebundenen Abgaben die korrekte Bezeichnung „differenzierte Umsatzsteuer“ gewählt. Demgegenüber wird von den Wirtschaftsfachleuten der SED geltend gemacht, daß der Begriff St. einen „Wechsel“ im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens (voraussetzt)“ („Ökonomisches Lexikon“, Bd. II, L-Z, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1970, S. 744). Diese Bedingung sei bei den Abgaben der volkseigenen Wirtschaft nicht erfüllt. Über den Bruttogewinn der in Gemeineigentum befindlichen Betriebe könne der Staat nach seinem Ermessen verfügen. Daher wäre die Zentralisierung von Teilen des Bruttogewinns der VEB und Kombinate im Staatshaushalt nichts anderes als die Inanspruchnahme eines Teils der erwirtschafteten Erwerbseinkünfte durch den faktischen Eigentümer des betrieblichen Produktivvermögens. Denn ein Eigentumswechsel fände bei dem Wertetransfer von der Staatswirtschaft zur Staatskasse doch offenkundig nicht statt. Diejenigen Finanzwissenschaftler, welche die Abgaben der Staatswirtschaft als St. betrachten, halten jedoch diese Begründung für nicht überzeugend. Sie knüpfe lediglich an formaljuristische Tatbestände an. Viel wichtiger sei jedoch, daß die Bemessung, die Einziehung und die Funktionen der Abgaben aus der Staatswirtschaft die gleiche seien wie bei den echten St. Für die in der Bundesrepublik vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Geldleistungen der Zahlungspflichtigen wird in der westdeutschen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis häufig auch neben dem Etikett „Steuer“ der synonyme Begriff „Abgaben“ benutzt. Diese Bezeichnung trifft man auch vielfach in der Fachliteratur der DDR an. Allerdings hat sie sich dort nicht als Oberbegriff eingebürgert, der sowohl die Steuern der Bevölkerung und der nicht-volkseigenen Wirtschaft als auch die Abführungen der Staatswirtschaft an den Fiskus umfaßt. In der Abgabenordnung vom 2. 11. 1970 bezieht sich diese Umschreibung nur auf die St. im engeren Sinne und auf die Verbrauchsabgaben genannten Verbrauchs-St., die in der DDR nur noch für wenige ausgewählte Konsumwaren erhoben werden. In der Regel sind die Anfang der 50er Jahre eingeführten Verbrauchsabgaben in den Produktions- und Dienstleistungsabgaben (= produktgebundene Abgaben) aufgegangen. Abweichend vom Sprachgebrauch des DDR-Abgabenrechts wird in einigen RGW-Ländern die Be[S. 1051]zeichnung „Abgaben“ aber auch bei der Namensgebung für einzelne Abführungen verwendet, welche die Staatsbetriebe an die öffentlichen Etats zu überweisen haben. So erhielt z. B. die auf das Produktivvermögen bezogene Kapital-St. der Handels- und Produktionsbetriebe in der DDR den Namen Handelsfondsabgabe und Produktionsfondsabgabe. Als Sammelbegriff für alle Pflichtzahlungen, die an die Staatskasse geleistet werden, hat sich in den letzten 10 Jahren immer mehr die Umschreibung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle Formen der staatlichen Mittelbeschaffung ab. Er umschließt auch die Weiterleitung der Erlöse der Einrichtungen der gesellschaftlichen Konsumtion an die öffentlichen Haushalte (z. B. der Eintrittsgelder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) und die Einkünfte aus Gebühren, Beiträgen und Zöllen. II. Funktionen der Steuern Die Dienste, welche die St. im Auftrage der Staatsführung zu erfüllen haben, können 1. fiskalischer Art und/oder 2. finanzpolitischer Natur sein. Im ersten Fall helfen sie bei der Beschaffung der Geldmittel, welche die Regierung benötigt, um die Produktion von öffentlichen Gütern für ihre eigenen Zwecke zu bezahlen und um das Angebot von öffentlichen Leistungen zu finanzieren, welche für die Bevölkerung bestimmt sind. Im zweiten Fall dienen die St. der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Zielsetzungen. In Übereinstimmung mit den Funktionen des gesamten Finanzsystems werden in der DDR die St. dazu genutzt, um folgende 4 finanzpolitischen Aufgaben zu erfüllen: 1. Sie sollen die Wirtschaftsführung bei der Lenkung der Produktionsressourcen in die vom Staat gewünschten Verwendungen unterstützen (= Allokations- und Lenkungsfunktion). Dazu gehört z. B., daß die Wirtschaftsführung über variable steuerliche Teuerungszuschläge auf ausgewählte Verbrauchsgüter (= Umsatz- und Verbrauchs-St.) bestimmte Einkommensverwendungen der privaten Haushalte diskriminiert (darunter den Kauf von Autos, Pelzen, Alkohol und Importwaren) und bestimmte Verbrauchsausgaben begünstigt (darunter den Kauf von Büchern und Kinderbekleidung). Ziel dieser steuer- und preispolitischen Beeinflussung der Kaufentschlüsse der Konsumenten ist, die Verbraucher dazu zu bewegen, einen Warenkorb zu wählen, welchen der Staat ex ante aufgrund seiner Prioritäten als den besten für seine Bürger ausgesucht hat. Gelingt diese steuer- und preispolitische Formierung der privaten Kaufentschlüsse, so erfolgt die Allokation der Ressourcen in der Konsumgüterindustrie entsprechend den Präferenzen der Staatsführung. 2. Gezielte St.-Erleichterungen und St.-Vergünstigungen dienen in der DDR in großem Umfang zur Stimulierung von Leistungen und zur Stabilisierung des Arbeitseinsatzes auf einem hohen Leistungsniveau (= Stimulierungs- und Stabilisierungsfunktion). Zu diesen steuerlichen Anreizmaßnahmen gehört, daß häufig bei Wirtschaftsunternehmen der Gewinnsteuersatz für Gewinne über das Plansoll hinaus niedriger ist als der Prozentanteil vom Nettogewinn, den der Staat vom Plangewinn der Betriebe als normale Nettogewinnabführung beansprucht. Um die Werktätigen zu Höchstleistungen im Produktionsprozeß anzuspornen, werden z. B. Prämien zum tariflichen Zeitlohn, der durch Stückakkord erzielte Mehrverdienst und Leistungslöhne der Arbeitnehmer, sofern sie ihre individuellen Normen erfüllt haben. nur mit einem Steuersatz von gleichbleibend 5 v. H. belastet. 3. Genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland werden auch in der DDR die St. dazu benutzt, um über Korrekturen der personellen Einkommens- und Vermögensverteilung ein höheres Maß an sozialer Gerechtigkeit herzustellen und um über eine gleichmäßigere Wohlstandsverteilung die sowjetsozialistische Gesellschaftsordnung zu stabilisieren (= Distributionsfunktion). Im Unterschied zu Westdeutschland ist jedoch in der DDR nicht die Lohn- und Einkommen-St. das Hauptinstrument der Regierung bei der Verwirklichung verteilungspolitischer Ziele. Diese Aufgabe hat man in erster Linie der kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. übertragen (= produktgebundene Abgaben). Dementsprechend werden in der DDR aus den Einnahmen durch die Besteuerung des gehobenen Verbrauchs und des Luxuskonsums die Preissubventionen zur Verbilligung der Nahrungsgüter und das Angebot von Wohlfahrtsleistungen für die Bevölkerung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen finanziert. 4. Zu den systemtypischen Aufgaben der St. gehört ferner die Überwachung der Planerfüllung durch die staatseigenen Wirtschaftsunternehmen. Vor jedem neuen Plan- und Wirtschaftsjahr wird für jede einzelne Produktionsorganisation genau errechnet, wie hoch ihre St.-Pflicht a) bei den produktgebundenen Abgaben, b) bei der Nettogewinnabführung und c) bei der Produktionsfondsabgabe ist, sofern der betreffende Betrieb den ihm vorgegebenen Betriebsplan voll erfüllt. Produziert nun der Betrieb teurer, als dies vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorherzusehen war, und kann er auch seine im Plan vorgeschriebene Auflage zur Senkung der Stückkosten nicht erfüllen, so entstehen für ihn Finanzierungsengpässe. Falls er dadurch mit seinen planmäßigen Gewinnabführungen an den Staat in Verzug gerät, ist dies für die Wirtschafts- und Finanzbehörden ein Signal, um nachzuprüfen, aus welchen Gründen die Planstörungen entstanden sind und wie man Abhilfe schaffen könnte. [S. 1052]<III. Anknüpfungspunkte der Besteuerung (Steuerquellen)> Anders als in der Bundesrepublik werden in der DDR die St.-Quellen danach eingeteilt, welchem Eigentumssektor sie zugehören. Es gibt daher kein Einteilungsschema, welches die St. danach unterscheidet, ob Anknüpfungspunkt der Besteuerung a) Bestandsgrößen in Form von Geld- und Sachkapital sind oder ob b) das Objekt der Besteuerung die Wertschöpfung ist (= Ressourcenzuwachs in der laufenden Periode). Bekanntlich haben in der DDR auf der einen Seite steuerpolitische Vergünstigungen für den staatlichen und für den kollektivierten Wirtschaftssektor und auf der anderen Seite steuerpolitische Diskriminierungen für die Privatwirtschaft eine große Rolle bei der Transformation der individualistischen Eigentums- und Wirtschaftsordnung in die Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs gespielt. Entsprechend dieser sozial-revolutionären Zielsetzung wurde die Besteuerungspolitik von Anfang an danach differenziert, zu welcher Kategorie von Eigentumsform der jeweilige steuerpflichtige Betrieb gehörte. Je nachdem, ob das St.-Subjekt ein Staatsbetrieb, eine Produktionsgenossenschaft oder ein privater Gewerbebetrieb ist, gelten jeweils andere St.-Gesetze und Besteuerungsformen. Auch die Anfang der 50er Jahre neugestaltete Besteuerung der individuellen Einkommen ist bis heute maßgeblich von klassenkämpferischen Zielsetzungen beeinflußt. So werden z. B. persönliche Einkommen aus Produktivvermögen und selbständiger Unternehmertätigkeit durch Erhebung exorbitant hoher St. diskriminiert, während demgegenüber die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit im Arbeitsprozeß nur einer gelinden Besteuerung unterworfen werden. Diese politisch-ideologischen Hintergründe sind dafür verantwortlich, daß es in der DDR praktisch nur ein einziges Kennzeichnungsschema für die Unterscheidung der Abgabenarten nach dem Anknüpfungspunkt der Besteuerung gibt. Diese St.-Systematik unterscheidet die Abgaben danach, aus welchem Eigentumssektor der Wirtschaft sie stammen. Dabei wird die Bevölkerung als ein Eigentumssektor besonderer Art angesehen. Die Konsequenz dieses Kategoriensystems der St.-Arten ist, daß dadurch die Bevölkerung zu einer eigenen St.-Quelle wird. Entsprechend der in der DDR gebräuchlichen Unterscheidung der Abgaben nach ihrer sozialökonomischen Herkunft gibt es im Osten 4 Klassen von fiskalischen Pflichtzahlungen: <1.> Abgaben der Staatswirtschaft, <2.> St. der nichtverstaatlichten Wirtschaft, <3.> St. der Bevölkerung (Besteuerung persönlicher [S. 1053]Einkünfte aus den verschiedenen Einkommensquellen), <4.> Sonstige St. und Abgaben. IV. Abgaben der Staatswirtschaft Die bei weitem größte Einkommensquelle des Staatshaushalts der DDR sind die von der Staatswirtschaft überwiesenen Abgaben. In den Jahren von 1960 bis 1978 stammten im Durchschnitt rd. zwei Drittel der Gesamteinnahmen des DDR-Etats aus der volkseigenen Wirtschaft. Berechnet man den Anteil der Abführungen der Staatswirtschaft an den Haushalt auf der Grundlage des Budgetvolumens, so wie sich dieses nach der amtlichen Systematik zur Aufstellung des Staatsetats ergibt, so wurde der Finanzbedarf der Staatsführung der DDR in den letzten 10 Jahren stets zu 55–60 v. H. durch Abgaben des staatseigenen Wirtschaftssektors gedeckt. Die der Anteilsberechnung zugrunde gelegte Bezugsbasis „Gesamteinnahmen des DDR-Budgets“ enthält auch die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung, die Überträge vom Gesamthaushalt auf die Bezirke (= Finanzausgleich durch gelenkte Dotationen) und die Kassenvorträge. Die Abgaben der staatseigenen Wirtschaft setzen sich (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung) aus folgenden Abführungsarten zusammen: a) den produktgebundenen Abgaben (früher Produktions- und Dienstleistungsabgabe genannt), b) der Produktionsfondsabgabe (PFA), c) der Handelsfondsabgabe, d) der Nettogewinnabführung, e) dem staatlich beanspruchten Anteil am Exportgewinn der Wirtschaftsunternehmen, f) der Bodennutzungsgebühr und g) den gelegentlich beanspruchten überschüssigen Ansammlungsbeträgen bei Amortisationen und Umlaufmitteln einzelner Betriebe, Kombinate und VVB (= Amortisations- und Umlaufmittelabführungen). Die 3 wichtigsten Abgabearten der Staatswirtschaft sind die nach Warenarten differenzierten Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge (= produktgebundene Abgaben), die Produktionsfondsabgabe (PFA) und die Nettogewinnabführung. 1976 stammten 69 v. H. aller Einnahmen der öffentlichen Kassen in der DDR aus der staatseigenen Wirtschaft. Dieser Beitrag zum staatlichen Mittelaufkommen setzte sich wiederum zu rd. 48 v. H. aus produktgebundenen Umsatzsteueraufschlägen, zu 32 v. H. aus Nettogewinnabführungen der staatlichen Produktionsorganisationen und zu rd. 20 v. H. aus Abgaben auf das eingesetzte Produktivkapital (= PFA /Handelsfondsabgabe / Bodenfondsabgabe/ Bodennutzungsgebühr) zusammen. 1. Produktgebundene Abgaben Seit 1955 werden in der DDR produktgebundene Abgaben in die Verkaufspreise der Erzeugnisse der staatseigenen Wirtschaftsbetriebe einkalkuliert. Allerdings trugen damals die steuerlichen Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der in den Staatsbetrieben hergestellten Güter die Bezeichnung „Produktions- und Dienstleistungsabgaben“ (PDA). (VO über die Produktions- und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe vom 6. 1. 1955, GBl. I. S. 37 ff.) 1972 wurden die PDA in „produktgebundene Abgaben“ umbenannt. (VO über produktgebundene Abgaben und Subventionen vom 1. 3. 1972, GBl. II, S. 137 ff.) Die produktgebundenen Abgaben umfassen jeweils die Differenz, die zwischen dem Abgabepreis der Betriebe (= Betriebs- oder Produzentenpreis) und dem höheren Industrieabgabepreis für Güter und Dienstleistungen besteht (= Abnehmerpreis für den Handel und alle Direktbezieher). Der St.-Zuschlag ist untrennbarer Bestandteil der für die Verbraucher der Waren und Dienste geltenden amtlichen Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise. Die in jedem Einzelfall von der Wirtschaftsverwaltung [S. 1054]festgelegte Belastung der Verbraucherpreise ist stets an das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung gebunden. Seitdem im Verlauf der Industriepreisreform (1964–1967) ein neues System der Preisrelationen festgelegt worden ist, werden nur noch die Endverbraucherpreise von Erzeugnissen der Konsumgüterindustrie durch produktgebundene Abgaben belastet. Mit dieser Beschränkung wird die Absicht verfolgt, die nach Einzelwaren spezifizierten Abgaben auf die Verbraucher von Konsumgütern zu übertragen. Die produktgebundenen Abgaben belasten somit ausschließlich die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte. Sie tragen daher alle Merkmale einer Umsatz- und Verbrauchs-St. Um den Warenabsatz in die staatlich gewünschten Verbrauchsrichtungen zu lenken und die private Nachfrage jeweils den volkswirtschaftlichen Leistungsmöglichkeiten anzupassen, können die Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise und die Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge in ihrer Höhe je nach den angestrebten Lenkungseffekten differenziert werden. Diese Preis- und St.-Politik hat zur Folge, daß in der Volkswirtschaft der DDR nahezu so viele verschiedene Umsatz- und Verbrauchssteuerzuschläge vorkommen, wie es Konsumgüter gibt. Berechnungsgrundlage für die Abgabenschuld ist der Absatz der Produktions- und Handelsbetriebe. Eine nach Dienstleistungsarten differenzierte Dienstleistungsabgabe zahlen in der DDR sowohl die reinen Dienstleistungsbetriebe als auch die Produktionseinheiten der Industrie, Bauwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft, soweit sie Einnahmen durch den Absatz von steuerlich belasteten Dienstleistungen beziehen. Die Höhe der steuerlichen Teuerungszuschläge für die verschiedenen Konsumerzeugnisse wird geheimgehalten. Fast ausnahmslos werden höherwertige Nahrungs- und Genußmittel, Importwaren und luxuriöse langlebige Gebrauchsgüter mit sehr hohen Abgaben belastet. Dagegen enthalten die Einzelhandelspreise für Grundnahrungsmittel und die Verbraucherpreise für sozialpolitisch bedeutsame Industriewaren (Babybekleidung, Kinderschuhe, Arzneien) keine oder nur sehr geringe St.-Aufschläge. Dadurch bleiben die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen von einer harten Verbrauchsbesteuerung verschont. In der DDR ist es der Wirtschaftsführung bisher nicht geglückt, die Expansion von Geldmenge und kaufkräftiger Nachfrage dem Leistungsvermögen der Konsumgüterindustrie und der vergleichsweise niedrigeren Ausweitung des Verbrauchsgüterangebotes anzupassen. Dadurch ist es seit Beginn der 60er Jahre zu einem immer noch anwachsenden Geldüberhang gekommen, der sich in einer Kassenhaltungsinflation niederschlägt. Mit den produktgebundenen Abgaben und der Besteuerung des gehobenen Konsums hat nun die Wirtschaftsführung ein vortreffliches Mittel in der Hand, um einen Teil der überschüssigen Kaufkraft abzuschöpfen und in die Staatskasse zu leiten. Im Jahr 1976 betrug die durchschnittliche Steuerbelastung der Konsumausgaben der privaten Haushalte in der DDR durch die kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St. rd. 40 v. H. (= St.-Anteil am gesamten Umsatz des Einzelhandels). 2. Die Nettogewinnabführung Seit der Rückkehr zur straffen administrativen Befehlswirtschaft 1971 erhalten die Betriebe in der DDR erneut von zentraler Seite aus vorgeschrieben, wieviel Brutto- und wieviel Nettogewinn sie jährlich erwirtschaften sollen (Nettogewinn = Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe). Zugleich wird im Betriebsplan festgelegt, welche Gewinn-St. sie im jeweiligen Wirtschafts- und Haushaltsjahr an die Staatskasse abzuführen haben. Die Höhe der jährlichen St.-Schuld wird dabei als absoluter Betrag in Mark angegeben. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland legt somit in der DDR der Fiskus für jeden Staatskonzern, jedes Kombinat und jeden Betrieb individuell fest, welche St.-Forderungen die Produktionseinheiten im jeweils nächsten Haushaltsjahr begleichen müssen. Dieses Besteuerungsverfahren ermöglicht der Wirtschafts- und Finanzverwaltung, die St.-Belastung bei der Nettogewinnabführung von Jahr zu Jahr zu verändern. In der DDR ist die Nettogewinnabführung neben der Zinspolitik (Zins und Zinspolitik) der wichtigste finanzpolitische Hebel zur Verwirklichung der Struktur- und investitionspolitischen Prioritäten der Staatsführung. Die Bedeutung der Nettogewinnabführung als Lenkungsinstrument beruht darauf, daß die Wirtschaftsführung durch eine betriebsindividuelle Festlegung der Gewinnabgaben die Kapitalbildung der Produktionseinheiten in den einzelnen Wirtschaftsbereichen entsprechend den wachstums- und strukturpolitischen Entwicklungszielen regulieren kann (Gewinn). 3. Abgaben auf das eingesetzte Produktivkapital Die den Betrieben in Abhängigkeit vom eingesetzten Produktivvermögen auferlegten Abgaben wurden im Verlauf der Wirtschaftsreform (1963–1970) eingeführt. Mit der Einführung dieser „ökonomischen Hebel“ Mitte der 60er Jahre sollte eine Lücke im Lenkungsinstrumentarium der Wirtschaftsführung der DDR geschlossen werden, das bis dahin eine Verschwendung knapper Kapitalgüter begünstigt hatte. Insgesamt vier neue Abgaben (= Kapital-St.) sind in dieser Zeit in der DDR eingeführt worden: a) die Produktionsfondsabgabe (PFA) b) die Handelsfondsabgabe[S. 1055] c) die Bodenfondsabgabe (1968–1972) und d) die Bodennutzungsgebühr. Allen vier Abgaben wurde 1967/68 folgende gemeinsame Aufgabe übertragen: Sie sollen die Produktionsorganisationen in der Staatswirtschaft (dazu gehörten bis 1972 auch die Volkseigenen Güter in der Landwirtschaft [VEG]) dazu antreiben, die ihnen zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren „Kapital“ und „Boden“ so effektiv wie möglich auszunutzen, um die staatlichen Wirtschaftspläne zu erfüllen. Diese Aufgabe haben bei den VEG ab 1973 die neugestalteten Agrarsteuern übernommen. Die Produktionsfondsabgabe (PFA) ist eine Pflichtabführung der Staatsbetriebe an die öffentlichen Haushalte, deren Höhe sich nach dem Wertvolumen des eingesetzten Kapitalbestandes bemißt. Sie wird aus den erzielten Bruttogewinnen der staatseigenen Produktionsorganisationen gezahlt. Konkrete Bemessungsgrundlage für die Errechnung der Abgabenverpflichtungen bei der PFA ist der Durchschnittsbestand an Anlage- und Umlaufkapital, der während eines Jahres zur Erfüllung des Betriebszwecks in der jeweiligen Produktionseinheit eingesetzt ist. Dieses Produktivkapital wird bei der Ermittlung der St.-Schuld zu Anschaffungspreisen bewertet (= Produktionsfonds, gemessen in Bruttowerten). Die Abgabenrate beträgt seit 1971 in der Industrie und Bauwirtschaft in der Regel 6 v. H. (VO über die Produktionsfondsabgabe vom 16. 12. 1970, GBl. II, S. 31 ff. sowie die zu dieser Verordnung ergangenen Durchführungsbestimmungen). Prüft man, in welcher Weise die Produktionsfondsabgabe als staatliches Druckmittel zur Steigerung der Kapitalproduktivität und Kapitalrentabilität wirkt, so ergibt sich, daß sie lediglich zu einer besseren Ausnutzung der in den Betrieben bereits vor[S. 1056]handenen Kapitalausstattung anspornt. Sie eignet sich dagegen nicht dafür, eine befriedigende Mindestrentabilität für neu investiertes Kapital zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Verteilung der Kapitalressourcen jeweils in die ertragreichsten Verwendungen erfolgt. Entsprechend der in der Industrie und Bauwirtschaft erhobenen Produktionsfondsabgabe sind seit dem 1. 1. 1968 die staatlichen Groß- und Einzelhandelsbetriebe verpflichtet, eine Handelsfondsabgabe zu zahlen. Sie ist gleichfalls ein als staatliches Normativ festgelegter Berechnungssatz, dessen Bezugsbasis die Jahresdurchschnittsbestände an Anlagen und Umlaufmitteln sind (einschließlich Warenlager und Hilfsmaterialien), die während des Wirtschaftsjahres bei den Handelsbetrieben festgestellt werden. Auch im Handel beträgt die Abgaberate für Anlagen (Gebäude, Transporteinrichtungen, Kühlaggregate usw.) meist 6 v. H. Dagegen hat man für Umlaufmittel (das sind in der Regel Warenbestände) einen niedrigeren Abgabesatz festgelegt. Er beläuft sich auf 3 v. H. Die Erhebung einer Kapital-St. auch für die Warenlager, welche die Handelsbetriebe aus ihren angesammelten Handelsspannen zahlen müssen, verfolgt vor allem den Zweck, im Bereich der Warenverteilung die Bestandshaltung zu optimieren, die Lagerkosten zu senken und den Umschlag der Fertigerzeugnisse zu beschleunigen. Die Volkseigenen Güter (VEG) hatten von 1968 bis 1972 eine Bodenfonds- und Produktionsfondsabgabe zu zahlen. Die LPG blieben dagegen von einer Kapitalbesteuerung ihrer Produktionsfaktoren (Boden, Sachvermögen) verschont. Diese Abgabe setzte sich aus zwei Bestandteilen zusammen, a) einer Abführung auf den nutzbaren Bodenfonds der Staatsgüter und b)einer ermäßigten Produktionsfondsabgabe auf das eingesetzte Sachkapital. Die aus dem Bruttogewinn gezahlte Bodenfondsabgabe wurde als fester Betrag in Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche festgelegt. Dagegen differenzierte man die Produktionsfondsabgabe, welche die Staatsgüter an den Haushalt zu zahlen hatten, je nach der Ertragslage dieser Landwirtschaftsbetriebe. Die nach betriebsindividuellen Gesichtspunkten spezifizierten Abgaberaten schwankten zwischen 0,5 und 3 v. H., jeweils bezogen auf das in den VEG festgestellte Wertvolumen an Anlagen und Umlaufmitteln. Mit Wirkung vom 1. 1. 1973 wurde in der DDR die Besteuerung der genossenschaftlichen und staatlichen Landwirtschaftsbetriebe völlig neu geregelt. Die VEG werden seitdem nach den gleichen Besteuerungsformen zur Abgabenleistung herangezogen wie die LPG. Die Erhebung von Bodenfondsabgaben und einer Produktionsfondsabgabe zu ermäßigten Sätzen entfiel. Die großen Landwirtschaftsbetriebe in der Rechtsform eines VEG zahlen seitdem entweder eine Abgabe auf das erzielte Bruttoeinkommen oder eine Abgabe vom erwirtschafteten Gewinn (Bodennutzung). V. Die Steuern der nichtverstaatlichten Wirtschaft Dazu gehören: <1.> die St. der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), <2.> die St. der privat wirtschaftenden Handwerker (Handwerkssteuer), <3.> die Abgaben der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und die St. der Genossenschaftsbauern (Agrarsteuern). <4.> die St. der übrigen Genossenschaftsarten, <5.> die St. der Kommissionshändler und <6.> die St. der restlichen privaten Wirtschaft (= St. der privaten Gewerbebetriebe und der Eigentümer dieser kleinen Produktionseinheiten). Die Produktionseinheiten in der Rechtsform einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) müssen an den Fiskus eine Gewinn-St., eine Umsatz-St. und (ab 1. 1. 1971) auch eine Produktionsfonds-St. (Kapital-St.) zahlen. Besteht der Hauptzweck einer PGH darin, Dienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen, beträgt die Gewinn-St. — je nach der Höhe des erwirtschafteten Gewinns je Genossenschaftsmitglied — zwischen 2 und 45 v. H. Produziert eine PGH dagegen zur Hauptsache Waren, so werden die Gewinnanteile je Mitglied nach einer progressiven Staffel mit Gewinn-St. belastet. Die Abgabesätze reichen von 2 bis 60 v. H. der jeweils individuell bezogenen Gewinnsumme. Für die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der PGH beträgt der St.-Aufschlag 3 v. H. auf den Verkaufswert. Die persönlichen Einkünfte der Genossenschaftsmitglieder (Gehälter) werden weitgehend genauso besteuert wie die Einkommen der Arbeiter und Angestellten. In Anlehnung an die in den anderen Wirtschaftsbereichen erhobene Produktionsfondsabgabe müssen die PGH seit 1971 eine Produktionsfonds-St. an die Staatskasse abführen, die je nach der langfristigen durchschnittlichen Ertragslage der Produktionseinheit zwischen 1 und 6 v. H. liegt. Bezugsgrundlage dieser Abgabenraten ist ebenfalls das eingesetzte Kapital. Ähnlich wie bei den Staatsbetrieben ist die Besteuerung der Konsumgenossenschaften geregelt. Von diesen Genossenschaften zieht der Fiskus die von ihnen kassierten produktgebundenen Abgaben ein, belastet ihre Gewinne mit einer Nettogewinnabgabe und verlangt zudem die Zahlung einer Fondsabgabe in Höhe von 3 v. H., bezogen auf das in diesen Handelsbetrieben vorhandene Anlage- und Umlaufvermögen (einschließlich Warenlager). Die wenigen in der DDR noch bestehenden Privatbetriebe werden zur Zahlung einer Gewerbe-St., einer Umsatz-St. und einer Beförderungs-St. herangezogen. Die bei diesen Abgaben angewendeten Be[S. 1057]steuerungstechniken ähneln noch in gewisser Weise den aus der Bundesrepublik Deutschland vertrauten Abgabeformen bei den Betriebs-St. Die Eigentümer dieser Kleinunternehmen werden zur Einkommen- und zur Vermögen-St. veranlagt. Da in der DDR die Bezieher von Einkünften aus privater Unternehmertätigkeit und aus Kapitalvermögen diskriminiert werden, müssen diese St.-Zahler exorbitant hohe Ansprüche des Fiskus an ihre persönlichen Geldbezüge hinnehmen und erfüllen. VI. Steuern vom Arbeitseinkommen Zu den steuerpflichtigen Arbeitseinkommen rechnen 2 Einkommensarten: a) Lohneinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und b) Einkünfte der steuerlich begünstigten freischaffenden Intelligenz aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in der DDR die tarifliche Belastung bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen differenziert und nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft, indem die St.-Pflichtigen je nach Familienstand und Kinderzahl in verschiedene St.-Klassen eingruppiert werden. Jede Umsetzung in eine höhere St.-Klasse — beginnend mit St.-Klasse I — bringt dem St.-Zahler eine monatliche St.-Ersparnis (Freibetrag) gegenüber der davorliegenden St.-Klasse von 50 Mark ein. Die steuerfreie Einkommensgrenze liegt bei Verheirateten (St.-Klasse II) bei 232 Mark im Monat und bei verheirateten Werktätigen mit 2 Kindern (St.-Klasse III/2) bei monatlich 332 Mark. Bei verheirateten Beschäftigten, die 2 Kinder haben, steigt die Lohn-St. von der Untergrenze von 332 Mark im Monat bis zu 1410 Mark Monatseinkommen progressiv an. Über dieser Einkommenshöhe unterliegen die Steuerpflichtigen nur noch einer gleichbleibenden St.-Belastung von 20 v. H. Das Lohnsteuersystem der DDR führt zu dem sozial nachteiligen Ergebnis, daß aufgrund der Proportionalbesteuerung der höheren Einkommen die kleinen und mittleren Einkommen relativ viel stärker mit Lohn-St. belastet werden als die Bezüge der Spitzenverdiener. Durch diese Regelung, die vom Aspekt der sozialen Gerechtigkeit her gesehen nicht vertretbar ist, soll der Leistungswille der Erwerbstätigen gestärkt und vor allem die Aufstiegsbereitschaft der qualifizierten Arbeitnehmer gefördert werden. Wie bereits die proportionale Besteuerung sämtlicher hohen Einkommen zeigt, dienen in der DDR gezielte St.-Verschonungen und St.-Vergünstigungen als ein vielseitig genutztes Mittel, um die Werktätigen im Produktionsprozeß zu Höchstleistungen anzuspornen und um Anreize zur Produktion von Innovationen auszuüben. Um die Leistungsreserven der Betriebskollektive für die Planerfüllung zu mobilisieren, werden die den Werktätigen für überdurchschnittliche Leistungen gezahlten Entgelte in abgestuftem Ausmaß von der Lohnbesteuerung freigestellt. So belegt z. B. der Fiskus Akkordzuschläge nur mit einem ermäßigten Lohnsteuersatz von gleichbleibend 5 v. H. Besonders vorteilhaft ist, daß der Staat völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge, der Zulagen für die Schicht- und Nachtarbeit und auf die Abgabenbelastung der Prämien verzichtet, welche die Belegschaften am Ende des Planjahres aus den betrieblichen Prämienfonds erhalten (Jahresendprämien). Diese Freistellung der Jahresendprämien von der Lohnbesteuerung hat den Effekt, daß die Beschäftigten in der Staatswirtschaft der DDR seit 1975 mehr als ein Monatseinkommen (= 13. Monatsgehalt) als steuerfreie Sondervergütung erhalten. Ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland können auch in der DDR die Erwerbstätigen ihre Bezüge um bestimmte berufsbedingte Sonderaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen infolge von körperlichen Behinderungen kürzen, um das steuerpflichtige Einkommen festzustellen. Im Vergleich zur Bundesrepublik werden jedoch in der DDR den unselbständigen Erwerbstätigen und den freiberuflich tätigen Selbständigen durch das St.-Recht nur wenige Möglichkeiten geboten. Werbungskosten und Sonderausgaben geltend zu machen. Zu der in der DDR steuerlich privilegierten Intelligenz gehören alle Schriftsteller, Künstler, die noch selbständig arbeitenden Forscher, Lehrer und Erfinder und sämtliche Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Die diesem Personenkreis eingeräumte steuerliche Vorzugsstellung soll nach dem erklärten Willen der Regierung dazu dienen, das Bündnis der sog. freischaffenden Intelligenz mit der Arbeiterklasse und mit den werktätigen Bauern zu festigen. Bis zum Bau der Sperrmauer in Berlin erhoffte sich die SED-Führung ferner, daß die den Selbständigen gewährten St.-Privilegien als „ökonomische Barriere“ wirken würden, um diese Berufsgruppe an der Flucht in den Westen zu hindern. Soweit die durch freiberufliche Tätigkeit erzielten Einkommen zu den steuerlich geschonten persönlichen Einkünften zählen, werden sie bis zu einem Jahreseinkommen von 15.100 Mark genauso besteuert wie die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten. Im Unterschied zur Lohnbesteuerung steigt jedoch bei diesen Berufsgruppen dann der St.-Tarif weiter progressiv an, wenn der erzielte Jahresverdienst höher als 15.100 Mark ausfällt. Bei einem Jahreseinkommen von 36.000 Mark erreicht die Progression ihren Höchstsatz von 30 v. H. und geht dann auf diesem Belastungsniveau in eine gleichbleibende Proportionalbesteuerung über. („Gesetz zur Änderung der Besteuerung der steuerbegünstigten freischaffenden Intelligenz“ vom 28. 5. 1958, GBl. I, S. 453 ff.) [S. 1058]Bis Ende 1970 gehörten auch die selbständig arbeitenden Architekten, Ingenieure, Kunsthandwerker, Übersetzer, Werbefachleute und Gebrauchsgraphiker, soweit diese nicht mehr als 2 technische Hilfskräfte beschäftigten, zu den steuerlich bevorrechtigten freien Berufen. Diese für DDR-Verhältnisse zumeist sehr gut verdienenden Selbständigen wurden vom 1. 1. 1971 an einer etwas strengeren Besteuerung unterworfen. Dadurch verloren sie einen Teil der St.-Privilegien, die sie bis dahin genossen hatten. Beziehen diese Selbständigen ein Jahreseinkommen, das über 20.000 Mark liegt, so nimmt von dieser Verdienstschwelle an die St.-Progression merklich zu. Sie erreicht bei einem Jahreseinkommen von über 100.000 Mark den Spitzensteuersatz von 60 v. H. VII. Sonstige Steuern Einnahmen aus sonstigen St. erzielt der DDR-Fiskus durch folgende St.-Arten: 1. durch die bei wenigen ausgewählten Konsumgütern noch erhobenen „Verbrauchsabgaben“, 2. durch die Vermögen-St., 3. durch die Erbschaft-St., 4. die Grunderwerb-St., 5. die Rennwett- und Lotterie-St., 6. die Kraftfahrzeug-St. und 7. die Gemeinde-St. Diese Abgaben dienen vorwiegend der Mittelbeschaffung zur Auffüllung der Staatskasse. Im Nebenzweck werden einzelne dieser St. auch noch dazu genutzt, den Verbrauch zu lenken und bei der Verwirklichung von bestimmten Gerechtigkeitsforderungen Hilfestellung zu leisten. Für das festgestellte persönliche Vermögen müssen Staatsbürger der DDR eine Vermögen-St. von 0,5 v. H. zahlen, falls der Vermögensbestand die Freigrenze von 10.000 Mark übersteigt, jedoch geringer ist als 25.000 Mark. Überschreitet das steuerpflichtige Gesamtvermögen den Betrag von 25.000 Mark, bleibt aber unterhalb von 50.000 Mark, so beträgt der St.-Satz 1,5 v. H. Noch größere Vermögen werden mit einer Abgabenrate von 2,5 v. H. belastet. Die tarifliche Vermögensbesteuerung ist somit in der DDR erheblich höher als in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso wie in der Bundesrepublik unterliegt auch in der DDR das gemäß Erbrecht oder auf Veranlassung des Erblassers sowie des Schenkers übertragene Vermögen einer Erbschaft- und einer Schenkungs-St. Diese Abgabenbelastung ist nach der Höhe der empfangenen Erbschaft oder Schenkung und nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Dabei ist die St.-Klasse I für Ehegatten und Kinder maßgebend, während die St.-Klasse II für alle übrigen Erben und Beschenkten gilt. (Siehe Erbschaftsteuergesetz der DDR vom 18. 9. 1970, GBl., SDr. Nr. 675.) Als Besonderheit des Vermögensteuer- und Erbschaftsteuerrechts ist hervorzuheben, daß in der DDR Sparguthaben der Privatpersonen von der Vermögen- und Erbschaft-St. befreit sind. Die Kraftfahrzeug-St. wird in der DDR ähnlich wie in der Bundesrepublik nach dem Hubraum (bei Personenkraftwagen und Motorrädern), der PS- Höchstbremsleistung (bei Zugmaschinen) und nach dem Eigengewicht (bei Lastkraftwagen und Omnibussen) bemessen. Sie wird seit 1962 in einem zusammengefaßten Zahlungsverfahren zusammen mit den Beiträgen zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eingezogen. Zur St.-Zahlung verpflichtet sind jeweils die Halter der Kraftfahrzeuge (Genossenschaften, Privatbetriebe, Privatpersonen). Staatsbetriebe und Betriebsvereinigungen aller Art sind seit 1962 von der Zahlung von Kraftfahrzeug-St. befreit. (VO über die Kraftfahrzeugsteuer vom 16. 11. 1961, GBl. II, S. 505 und 1. DB vom 17. 11. 1961, ebd., S. 506 ff. sowie VO über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung vom 16. 11. 1961, GBl. II, S. 503/504 und 1. DB, ebd., S. 504 ff.) Gemeinde-St. sind die von den Räten der Städte und Gemeinden erhobenen St., die unmittelbar in die Haushalte der örtlichen Volksvertretungen fließen. Aus den „gemeindeeigenen“ St.-Quellen beziehen die Gemeinden der DDR seit Anfang der 60er Jahre direkte Einnahmen von rd. 500 bis 530 Millionen Mark im Jahr. Dieser Betrag entspricht dem bescheidenen Anteil von 0,5 bis 1,0 v. H. der Gesamteinnahmen des Gesamthaushaltes der DDR (nach westlicher Abgrenzung). Zur Gruppe der Gemeinde-St. gehören die folgenden Abgaben: a) die Grund-St., b) die Vergnügungs-St., c) die Hunde-St. und d) einige sonstige steuerähnliche Abgaben (Kulturabgabe, Kurtaxen usw.). In der Regel ist die Grund-St. für die Gemeinden die ergiebigste St. (Grundsteuergesetz i. d. F. vom 18. 9. 1970. GBl., SDr. Nr. 676). VIII. Die Kirchensteuer Die Kirchen-St. ist in der DDR trotz ihres irreführenden Namens eine freiwillige, nicht einklagbare Geldleistung der Mitglieder der Religionsgemeinschaften zur Finanzierung ihrer Kirchen, des Gemeindelebens und der karitativen Hilfsmaßnahmen. Da das Kirchengeld keine staatliche St. mehr ist, wird die gewünschte Abgabenleistung auch nicht durch die Wirtschafts- und Finanzverwaltung festgesetzt. Hierfür sind seit Gründung der DDR kircheneigene Verwaltungsstellen zuständig. Höhe und Bemessungsgrundlage der Kirchen-St. sind je nach Religionsgemeinschaft verschieden. So ist in den Bistümern der katholischen Kirche seit 1950 Bemessungsgrundlage der Kirchen-St. das Jahresbrutto[S. 1059]einkommen. Vor der Feststellung der tatsächlichen St.-Schuld können jedoch bestimmte, im Detail festgelegte Einkommenskürzungen vorgenommen werden, durch die berücksichtigt wird, wenn Kirchenmitglieder außerordentliche Belastungen zu tragen haben. In den Gliedkirchen des evangelischen Kirchenbundes ist dagegen das Nettogehalt der Gemeindemitglieder Bezugsgrundlage für die Bemessung der Abgabenleistung. Bei der Einziehung dieser St. sind die Kirchenämter auf den guten Willen und die Mithilfe der Gemeindemitglieder angewiesen. Im Juni 1972 hat die Kirchenleitung der evangelischen Kirche ihren 8 Landeskirchen empfohlen, die Kirchen-St. in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen zu berechnen und bei der Feststellung der St.-Ansprüche die von den Kirchensteuerämtern erarbeitete einheitliche „Nettotabelle“ zu verwenden (s. Mitteilungsblatt des Bundes Evangelischer Kirchen Nr. 4/1972, S. 59 ff.). In der Tabelle sind die Tarifsätze nach Familienstand und Alter differenziert worden. Zum Beispiel müssen Verheiratete und Ledige über 40 Jahren je nach Einkommenshöhe einen Anteil von 0,3 v. H. (bei Nettoeinkommen von 150 Mark monatlich) bis 3 v. H. (bei einem Nettoeinkommen über 2.000 Mark monatlich) ihres Nettoverdienstes als Abgabe zahlen. Auch in der evangelischen Kirche werden bei der St.-Bemessung außerordentliche Belastungen der Gemeindemitglieder berücksichtigt. Als Mindestbetrag je Kirchenmitglied über 18 Jahren wünscht die evangelische Kirchenleitung die Zahlung von 5 Mark im Jahr. Die von den katholischen Bistümern berechneten Abgaben liegen im Niveau über denen der evangelischen Kirche. Wirtschaft; Finanzsystem; Banken; Staatshaushalt; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Kirchen. Hannsjörg Buck Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1050–1059 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stimme der DDRSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zu trifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr.…
DDR A-Z 1979
Atomenergie (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die Hauptarbeitsgebiete des Instituts betreffen: Fragen der Kernphysik, Radiochemie sowie Kernenergie. Das Institut ist Leitinstitut für die gesamte Kernforschung in der DDR. Es arbeitet eng mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen in der Sowjetunion zusammen, in der auch ein großer Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses — nach vorbereitendem Studium in Dresden — eine zusätzliche Ausbildung erhält. Außerdem ist die DDR Mitglied des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“. Diesem 1956 gegründeten Forschungsinstitut mit Sitz in Dubna (UdSSR) gehören alle RGW-Länder sowie die Mongolei, Vietnam und Nordkorea an. Es soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Kernphysik ermöglichen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Mitgliedsländer. Leitendes Organ ist das „Komitee der Bevollmächtigten Regierungsvertreter“, in das jedes Land einen Vertreter entsendet. Über die Forschungsarbeiten entscheidet ein wissenschaftlicher Rat. Mit Unterstützung der Sowjetunion wurden in Rossendorf 1957 und 1962 die ersten Forschungsreaktoren in Betrieb genommen. 1958 erhielt das Institut aus der UdSSR ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Einen Protonenbeschleuniger — er arbeitet nach dem Prinzip eines elektrostatischen Generators mit Ionenumladung (Tandem) und kann Protonen Energien bis 10 Mill. Elektronen-Volt verleihen — lieferte die UdSSR 1972. Innerhalb von 20 Jahren wurde die Leistung des Rossendorfer Forschungsreaktors schrittweise von 2 Megawatt (MW) auf 8 MW erhöht. Die zum Betrieb benötigten Uran-25-Brennstäbe mit einem Anreicherungsgrad von 36 v. H. wurden von der UdSSR geliefert. Gegenwärtig stellen Arbeiten zur Neutronensteuerung einen wesentlichen Teil seiner Nutzung dar. Die wichtigste Arbeit des Forschungsreaktors ist die Produktion radioaktiver Nuklide. Die auch für den Export bestimmte Produktion erreichte 1977 einen Wert von über 8 Mill. Mark. Rund 50 v. H. der Produktion des Rossendorfer Instituts an radioaktiven Präparaten werden exportiert. Das Isotopenlieferprogramm des Binnen- und Außenhandelsunternehmens Isocommerz GmbH in Berlin (Ost) enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Eine weitere Forschungsstätte ist das Zentralinstitut für Hochenergiephysik der Akademie der Wissenschaften der DDR in Zeuthen. Fakultäten für Kerntechnik entstanden an der Technischen Hochschule in Dresden sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Berlin (Ost). Darüber hinaus gründete die Kammer der Technik einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Kerntechnische Anlagen werden im „VEB Kombinat Kernenergetik“ entwickelt und projektiert. Er ist gleichzeitig Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Das besondere Interesse der Atomenergieforschung gilt der Ausnutzung von Atomenergie für die Erzeugung von Elektrizität. Das ständige Zurückbleiben der Stromerzeugung hinter dem steigenden Bedarf erforderte nach eigenen Angaben bereits 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 MW. Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau des ersten Atomkraftwerks mit einer Leistung von 70 MW begonnen. Der von der UdSSR gelieferte Druckwasserreaktor nahm 1966 seinen Betrieb auf, 1971 wurde er auf eine Leistung von 75 MW aufgestockt. Den spaltbaren Kernbrennstoff liefert die UdSSR. Dieses Atomkraftwerk trägt jedoch nur teilweise zur Energieversorgung bei; es dient darüber hinaus Ausbildungs- und Forschungszwecken. Das erste rein industriell genutzte Atomkraftwerk entsteht gegenwärtig in Lubmin bei Greifswald. Entscheidend für die Standortwahl waren das im Greifswalder Bodden vorhandene Kühlwasserreservoir sowie die Tatsache, daß die Nordbezirke keine Rohstoffgrundlage für Kohlekraftwerke besitzen. Die Endkapazität des Kernkraftwerks Nord (KKW Nord) — offizielle Bezeichnung: VEB Kernkraftwerke Greifswald/Rheinsberg „Bruno Leuschner“ — soll 3.520 MW betragen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1967 begonnen, im Dezember 1973 nahm der erste, ein Jahr später der zweite Reaktorblock seinen Probebetrieb auf. Es handelt sich um von der Sowjetunion gelieferte Druckwasserreaktoren (Wasser-Wasser-Energiereaktor WWER 440) vom Typ Nowo-Woronesh. Jeder von ihnen betreibt zwei 220-MW-Turbinen und wird im Gleichgewichtsbetrieb mit Urandioxyd beschickt, das auf einen 3,5-v. H.-Gehalt an spaltbarem Uran 235 angereichert ist. Der Jahresverbrauch eines Reaktors beträgt 14 t Uranbrennstoff: er wird von der UdSSR geliefert. Ende 1977 hatte die Kernenergie einen Anteil an der gesamten installierten Stromerzeugungskapazität der DDR von etwas über 5 v. H. (Bundesrepublik Deutschland: 7 v. H. bzw. 7.025 MW). Der Ausbau der Kernenergie soll weiter vorangetrieben werden. Im Fünfjahrplan 1976–1980 sollen ein Viertel (ca. 1.250 MW) aller in Betrieb genommenen Kraftwerkskapazitäten auf Kernenergiebasis arbeiten. Dabei dürfte zunächst das KKW Nord weiter ausgebaut werden (1978 ist die Inbetriebnahme eines dritten 440-MW-Blocks erfolgt). Darüber hinaus hat die DDR im März 1974 mit der Sowjetunion den Bau eines weiteren Kernkraftwerks im Bezirk Magdeburg vereinbart. In diesem Werk in der Nähe von Stendal sollen erstmals 1000-MW-Blöcke installiert werden. Die Gesamtkapazität wird voraussichtlich ebenfalls 3.500 MW betragen. Mit der Inbetrieb[S. 86]nahme der ersten Blockeinheiten kann jedoch erst in den 80er Jahren gerechnet werden. Frühestens in der ersten Hälfte der 90er Jahre werden neben den z. Z. eingesetzten thermischen Reaktoren auch „schnelle Brutreaktoren“ in der DDR genutzt. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie mehr spaltbares Material erzeugen, als sie für ihren Betrieb benötigen. Kontroverse Diskussionen über die Sicherheit von Atomkraftwerken werden in der DDR in der Öffentlichkeit nicht geführt. Vielmehr wird in der Presse ihre Umweltfreundlichkeit betont und das Sicherheitsproblem als grundsätzlich gelöst betrachtet. Die Problematik beider Aspekte wird in diesem Zusammenhang als wesentlich weniger kompliziert als z. B. bei Kohlekraftwerken oder in der chemischen Industrie dargestellt. Hinsichtlich der Aufbewahrung radioaktiver Abfälle heißt es, daß die hochaktiven Brennstoffe wieder zurück in die Sowjetunion geliefert werden. Abfälle mittlerer und schwacher Radioaktivität sollen dagegen in einem Salzbergwerk in der DDR gelagert werden. Die DDR ist Mitglied der „Internationalen Wirtschaftsvereinigung für Ausrüstungen und Apparaturen zur Nutzung der Atomenergie“ („Interatominstrument“) sowie der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatomenergo“, beide Organisationen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Interatominstrument (gegründet im Februar 1972) hat die Aufgabe, Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion auf dem Sektor des kerntechnischen Gerätebaus zu koordinieren bzw. Spezialisierungsvereinbarungen herbeizuführen. Ferner soll sie Normen vereinheitlichen und den Lizenzaustausch organisieren. 1977 wurde von den Mitgliedsländern ein erster multilateraler Spezialisierungsvertrag geschlossen. Dieses Abkommen regelt die Aufteilung der Produktion von 26 Geräten, deren Anteil rd. 20 v. H. des Intrablockhandels an kerntechnischen Geräten entspricht. Danach spezialisiert sich die DDR u. a. auf die Produktion von Dosimetern für medizinische Zwecke. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkebaus zu koordinieren ist Aufgabe von „Interatomenergo“. Diese im Dezember 1973 von den europäischen RGW-Ländern und Jugoslawien gebildete Wirtschaftsvereinigung soll als Generallieferant für Anlagen und Ausrüstungen für Kernkraftwerke fungieren sowie die Ersatzteilversorgung und die Ausbildung von Fachkräften sichern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 85–86 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomwaffenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die…
DDR A-Z 1979
Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor ajlem das Mobiliar und die Technische Grundausstattung (TGA) der Schule, z. B. mit Film-, Bild-, Schreibprojektoren, Fernseh-, Rundfunk-, Tonbandgeräten usw., die vom Lehrplanstoff unabhängig und nur mittelbar bildungs- und erziehungswirksam sind. Demgegenüber sind die fachspezifischen U. vom Lehrplanstoff abhängig sowie unmittelbar bildungs- und erziehungswirksam; zu ihnen zählen Maschinen, Instrumente, Werkzeuge und Werkstoffe, Modelle, Filme, Lichtbilder. Landkarten, Schallplatten, Tonbänder, Fachbücher, programmierte Lehrmaterialien usw. Meistens wird von U. (im engeren Sinne) unter Ausklammerung der verbindlichen Schul- und Lehrbücher gesprochen. Ein wesentliches Kennzeichen, insbesondere der neugestalteten U., ist ihr unmittelbarer Lehrplanbezug; denn zu den jeweiligen Lehrplänen — verstanden als curriculare Grundmaterialien — wurden die jeweils erforderlichen curricularen Nachfolgematerialien, also die U. und besonders die Schul- und Lehrbücher, aber auch die Unterrichtshilfen für die Lehrer, „lehrplantreu“ gestaltet. Die Unterrichtshilfen, die für jeden Einzellehrplan (eines Faches einer Klasse) hergestellt wurden, geben dem Lehrer detaillierte Hinweise, Begründungen und Beispiele für die Planung seines Unterrichts, gehören also auch zu den Planungshilfen für den Schulunterricht. Zum Unterschied von den verbindlichen Lehrplänen haben die Unterrichtshilfen vorwiegend empfehlenden Charakter und zeigen daher auch verschiedene Möglichkeiten der Realisierung der in den Lehrplänen verbindlich festgelegten Ziele. Inhalte und methodischen Grundlinien auf. Wenn viele Lehrer in der DDR sich dennoch eng an die „Empfehlungen“ der Unterrichtshilfen halten, so hat dies verschiedene Gründe; es ist u. a. auf gewisse politisch-ideologische Unsicherheiten der Lehrer bei der Interpretation der Lehrplanangaben zurückzuführen. Die wichtigsten curricularen Nachfolgematerialien und U. (im weiteren Sinne) sind die Schul- und Lehrbücher, die sich in jüngster Zeit auch durch „Lehrplantreue“ auszeichnen und ausschließlich zum Zwecke der Lehrplanrealisierung entwickelt worden sind. Im Prinzip gilt, daß für eine Klasse und ein Unterrichtsfach ein Schul- bzw. Lehrbuch hergestellt und verwendet wird, wenn auch dazu z. B. noch entsprechende Schülerarbeitshefte, „Wissensspeicher“, d. h. fachliche Übersichtswerke, insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fächer und andere Mittel, herausgegeben und verwendet werden. In bezug auf die inhaltlich-strukturelle und typographische Gestaltung wurden die Schul- und Lehrbücher in jüngster Zeit deutlich verbessert, insbesondere durch erhebliche Vermehrung der Abbildungen, Tabellen, Übersichten, Diagramme usw. sowie der Aufgaben und Kontrollfragen. Die Schul- und Lehrbücher werden von den Schülern und Lehrlingen teils gekauft, teils erhalten sie sie kostenlos; es besteht also nur eine beschränkte Lernmittelfreiheit. Für den Unterricht in den allgemeinbildenden Oberschulen und den Berufsschulen sind nur diejenigen Schul- und Lehrbücher zugelassen, die im jährlich erscheinenden Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen bzw. im „Literaturkatalog Berufsbildung“ des Zentralinstituts für Berufsbildung aufgeführt sind. Der Direktor der jeweiligen Bildungseinrichtung entscheidet, welche der in diesen Verzeichnissen aufgeführten Schul- und Lehrbücher von den Schülern und Lehrlingen zu kaufen sind. Die unentgeltlich ausgegebenen Schul- und Lehrbücher, die mit Angabe der Dauer ihrer Gültigkeit im Bücherverzeichnis des VE Verlages Volk und Wissen für das jeweilige Schul- und Lehrjahr festgelegt werden, sind grundsätzlich Volkseigentum und bleiben in der Verwaltung der Schule. Alle Schüler und Lehrlinge bzw. deren Eltern sind verpflichtet, die für die einzelnen Unterrichtsfächer für den Kauf festgelegten Schul- und Lehrbücher anzuschaffen. Die als verbindlich erklärte berufsbildende Literatur sowie Hinweise zur Nutzung entsprechender Ersatz- und Zusatzliteratur und der entsprechenden Fachzeitschriften sind in dem „Literaturkatalog Berufsbildung“ enthalten. Die für die Realisierung der neuen Lehrpläne für die einzelnen Fächer und Klassen (Lehrplanreform) notwendigen fachspezifischen U. (im engeren Sinne) bilden zusammen mit den entsprechenden technischen Geräten und Einrichtungen die Grundausstattung einer jeden Oberschule und sind in dem verbindlichen „Gesamtbedarfsplan für U. der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule“ zusammengefaßt. In diesem Gesamtbedarfsplan sind die verbindlichen U., die in jeder Oberschule vorhanden sein müssen, aber auch die empfohlenen U. aufgeführt, die zwar schon vor Einführung der neuen Lehrpläne hergestellt wurden, aber auch im Unterricht nach dem neuen Lehrplan eingesetzt werden können. In gesondert veröffentlichten Bedarfsplänen für die einzelnen Unterrichtsfächer und Klassen werden die erforderlichen fachspezifischen U., entsprechend ihren wichtigsten Einsatzmöglichkeiten, den einzelnen Lehrplanabschnitten zugeordnet. Dadurch gewinnen die Lehrer auf einfache Weise einen Überblick darüber, welche U. ihnen für die Behandlung eines bestimmten Lehrplanthemas zur Verfügung stehen. Die didaktische Wirksamkeit und der rationelle Einsatz der U. werden durch die Bereitstellung und Nutzung von Fachunterrichtsräumen bedeutend gefördert; deshalb wird der Ausstattung der Schulen mit Fachunter[S. 1109]richtsräumen zunehmende Bedeutung beigemessen. Bisher gibt es Fachunterrichtsräume für Physik, Chemie, Biologie, Zeichnen, Musik, Werken und den polytechnischen Unterricht sowie die Turnhallen; die Fachunterrichtsräume werden auch als Kabinette bezeichnet. Der Bedeutung entsprechend, die den neuen beruflichen Grundlagenfächern beigemessen wird, wurden kombinierte Unterrichtskabinette für die beruflichen Grundlagenfächer Grundlagen der Elektronik, Grundlagen der BMSR-Technik und Grundlagen der Datenverarbeitung entwickelt und dafür Ausrüstungsnormative verbindlich festgelegt. Darüber hinaus wurden weitere Ausrüstungsnormative erarbeitet, die als Grundlage für die zielgerichtete Entwicklung. Herstellung und Bereitstellung berufsspezifischer U. für 202 Ausbildungsberufe dienen. Für die Versorgung der Bildungseinrichtungen mit U. sind die Bezirks- und die Kreisstellen für U. tätig, die den jeweiligen Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke bzw. der Kreise unterstehen; sie fördern u. a. auch den Selbstbau von U. durch Schüler, für die bestimmte Normen festgelegt wurden. Die Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit Mobiliar usw. erfolgt über das Staatliche Kontor für U. und Schulmöbel (Leipzig). Die Hauptentwicklungsrichtung zur Ausrüstung und Versorgung der im Bereich des Ministeriums für Volksbildung bestehenden Einrichtungen mit U., Schul- und Kindergartenmöbeln, Sportgeräten, Schul- und Lehrbüchern, Lernmitteln des allgemeinen Schulbedarfs, Schuldokumenten und Vordrucken zu erarbeiten, ist Aufgabe der Hauptverwaltung U. und Schulversorgung im Ministerium für Volksbildung. Als programmierter Unterricht (PU.) wird derjenige Unterricht bezeichnet, „der sich unter der Führung eines Lehrprogramms vollzieht, in dem die Funktionen des Lehrsystems (Lehrprogramm) weitgehend objektiviert und die Tätigkeit des Lernsystems (Schüler) weitestgehend programmiert sind und der einem im Lehrprogramm gespeicherten Lehralgorithmus folgt, der die Tätigkeit jedes einzelnen Schülers determiniert“. Dabei werden Programmierung des Gegenstandsystems, des Lehrsystems und des Lernsystems sowie lineare, verzweigte und kombinierte Lehrprogramme unterschieden. Aufgrund der Forderung des Bildungsgesetzes, die Programmierung des Lehr- und Lernprozesses zielstrebig zu entwickeln, wurden zunächst in der DDR erhebliche Aktivitäten zur Entwicklung und Erprobung von Lernprogrammen bzw. des PU. in Gang gesetzt. Auf dem VII. Pädagogischen Kongreß (1970) wurde jedoch festgestellt, daß die Programmierung zwar weitere Reserven für eine höhere Effektvität des Unterrichts erschließt, die genutzt werden müssen, jedoch zugleich darauf verwiesen, daß herkömmlicher und PU. keine Alternativen darstellen und daß auch beim Einsatz programmierter U. nach wie vor die führende Rolle des Lehrers bestimmend ist. Zur Sicherung und Nutzung des Prinzips der Vielseitigkeit des Lernens wurden und werden Untersuchungen in Gang gesetzt und durchgeführt, die vor allem danach fragen, welche Anwendungsmöglichkeiten und welchen Stellenwert der PU. innerhalb des gesamten Unterrichts einnehmen kann und welche die Unterrichtsarbeit des Lehrers bereichernden, ergänzenden und rationalisierenden Formen der Lernprogrammierung — bei Währung der führenden Rolle des Lehrers — optimale Lernergebnisse erzielen. Entgegen einer zeitweilig vorherrschenden Tendenz zur Kybernetisierung des Unterrichts und besonders des PU. wird gegenwärtig der Standpunkt vertraten, daß das Programmieren von Lehr- und Lernprozessen ein integrativer Bestandteil der Theorie und der Praxis des Schulunterrichts ist. Theoretische Fragen, die mit der Programmierung von Unterrichtsprozessen sowie mit der Ausarbeitung und dem Einsatz von Lehrprogrammen verbunden sind, stehen zur Unterrichtstheorie und ihrer weiteren Entwicklung im Verhältnis des Besonderen zum Allgemeinen. Die „Idee des Programmierens“ im Sinne der Unterstützung planmäßiger Einflüsse auf die Gesamtentwicklung der Schülerpersönlichkeit und der wissenschaftlichen Herausarbeitung effektiver Lernformen gehöre seit langem zur sozialistischen Pädagogik, und zwar „schon ehe die bürgerliche Propagandawelle den in den ersten Jahren selbst in den USA wenig attraktiven programmierten Unterricht hochgespielt“ hat. Dennoch können die zahlreichen Anstöße, die die Entwicklung des PU. in der DDR wie auch in der UdSSR und in anderen Ländern in Ost und West aus den USA empfangen hat, nicht geleugnet werden. Lehrprogramme wurden und werden vor allem für spezielle Themen des mathematisch-naturwissenschaftlichen und des berufstheoretischen Unterrichts entwickelt und genutzt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1108–1109 Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen ProduktionSiehe auch die Jahre 1975 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor ajlem das Mobiliar und die Technische…
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Patenschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des Betriebes sichern, sie an die moderne Wissenschaft und Technik heranführen und sie in die Arbeit der Kollektive einbeziehen. Auf der betrieblichen Seite sind die P. Bestandteil der Jugendförderungspläne (Jugend), nach denen die Betriebe soziale, kulturelle, politische und Verpflichtungen auf sportlichem und wehrsportlichem Gebiet gegenüber der Jugend im Kreis oder in der Gemeinde übernehmen. Meist verpflichtet der P.-Vertrag den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule zu entsenden; 2. der Schule Ausbilder für den Werkunterricht, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), ggf. auch Pionierleiter zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld- und Sachleistungen zu erbringen; 5. zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts beizutragen. Dagegen verpflichtet der P.-Vertrag die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistungen vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Elternseminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und für den Sozialistischen Wettbewerb. Die P. mit einer LPG setzt andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Neben diesen auf den Unterricht und die Tätigkeit des Jugendverbandes abgestimmten, auf die „klassenmäßige Erziehung der Schuljugend“ und die Verbindung von Schule und Arbeitswelt abzielenden P. bestehen P. zwischen Schulen, FDJ-Gruppen sowie Betrieben und Einheiten der NVA, die der Nachwuchswerbung der Armee dienen, P. zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten oder Instituten und Betrieben, deren Zweck die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist, sowie P. zwischen Betrieben sowie Ausbildungs- und anderen Einrichtungen, die der „Festigung des Bündnisses der Arbeiter-und-Bauernklasse“, vor allem aber der Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten (Ernte) dienen. Ferner bestehen innerhalb der Betriebe zwei Formen von P.-Beziehungen: kollektive P. von Brigaden und Jugendbrigaden zu Lehrlingsklassen und persönliche P. zwischen erfahrenen Facharbeitern und Lehrlingen bzw. jungen Facharbeitern. P. in dieser Form dienen vor allem der fachlich-beruflichen Anleitung und Beratung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 797 Paßwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftsverträgeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des…
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Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (1979)
Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, Forschungsinstitutionen des Partei-, Wirtschafts- und Staatsapparates und den entsprechenden Akademien der sozialistischen Länder naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagenforschung zu betreiben. Sie ist verantwortlich für die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte der Grundlagenforschung, deren planmäßige Durchführung, insbesondere für die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen Forschungsinstitutionen und die Gewährleistung einer schnellen praktischen Nutzung der Forschungsergebnisse. [S. 33]Die AdW ist Nachfolgerin der am 11. 7. 1700 gegründeten Kurfürstlich Brandenburgischen Societät der Wissenschaften. Ihre Wiedereröffnung nach dem II. Weltkrieg erfolgte am 1. 7. 1946 als „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ aufgrund eines Befehls der SMAD. Ihre gegenwärtige Funktion erhielt die AdW im Zuge der Neugestaltung der Wissenschaftsorganisation der DDR im Jahre 1970 („Akademiereform“). Nach dem VIII. Parteitag 1971 wurde die Akademie durch Zuweisung weiterer Aufgaben in ihrer herausragenden Funktion bestätigt. Ihren heutigen Namen erhielt sie im Oktober 1972. Die AdW untersteht dem Ministerrat. Die Leitung der Akademie obliegt dem Präsidenten (gegenwärtig Prof. Dr. Hermann Klare), dem ein Präsidium als Beratungsorgan zugeordnet ist (gegenwärtig [1978] 15 Mitglieder). Bereits im Jahr 1975 gehörten der AdW 149 ordentliche und 50 korrespondierende Mitglieder an. Wissenschaftler außerhalb der DDR können zu auswärtigen Mitgliedern ernannt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum. Neben seinen Plenartagungen mit wissenschaftlichen Vorträgen von Mitgliedern der AdW zu Themen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung veranstaltet das Plenum in unregelmäßigen Abständen wissenschaftliche Konferenzen mit zumeist internationaler Beteiligung. Es hat das Recht zur Wahl neuer ordentlicher, korrespondierender und auswärtiger Mitglieder, die einer der gegenwärtig 9 problemgebundenen Klassen zugeordnet sind: Physik; Mathematik; Chemie; Biowissenschaften; Medizin; Werkstofforschung; Umweltschutz und Umweltgestaltung; Philosophie; Ökonomie; Geschichte; Staats- und Rechtswissenschaften (Gesellschaftswissenschaften 1); Literatur-, Sprach-, Geschichts- und Kunstwissenschaften (Gesellschaftswissenschaften II). In den Klassen arbeiten Akademiemitglieder und andere Wissenschaftler verschiedener Wissenschaftsrichtungen an der Lösung komplexer Fragestellungen (z. B. Klasse „Optimale Gestaltung der Umweltbedingungen; Mensch und Umwelt“). Darüber hinaus verfügt die AdW über einen großen wissenschaftlichen Apparat mit ca. 15.000 Beschäftigten. Dieser gliedert sich in Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen. Zentralinstitute sind Forschungseinrichtungen der AdW zur Lösung komplexer Forschungsaufgaben. Sie üben in vielen Fällen die Funktion einer Leiteinrichtung für die gesamte in der DDR auf diesem Gebiet betriebene Forschung aus. Die Aufgabenstellung der Institute ist begrenzter und umfaßt meist Teilbereiche eines Wissenschaftsgebietes. Forschungsstellen werden für zeitweilige Aufgaben eingerichtet, wenn erkennbar ist, daß sie zu einem Institut oder Zentralinstitut ausgebaut werden können. Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen, die verwandten Wissenschaftsbereichen zuzuordnen sind, werden in Forschungsbereichen zusammengefaßt. 1. Forschungsbereich Geo- und Kosmoswissenschaften: Zentralinstitute für Astrophysik, für solar-terrestrische Physik, für Physik der Erde; Institut für Meereskunde, Geographisches Institut und Institut für Elektronik, Forschungsstelle Umweltgestaltung. 2. Forschungsbereich Mathematik/Kybernetik: Zentralinstitute für Mathematik und Mechanik sowie für Kybernetik und Informationsprozesse, Zentrum für Rechentechnik. 3. Forschungsbereich Physik, Kern- und Werkstoffwissenschaften: Zentralinstitute für Elektronenphysik, für Festkörperphysik und Werkstofforschung, für Isotopen- und Strahlenforschung, für Kernforschung, für Optik und Spektroskopie; Institute für Festkörperphysik und Elektronenmikroskopie, für Hochenergiephysik, für Physik der Werkstoffbearbeitung sowie Zentrum für wissenschaftlichen Gerätebau. 4. Forschungsbereich Chemie: Zentralinstitute für physikalische Chemie, für anorganische Chemie, für organische Chemie; Institute für Polymerenchemie, für technische Chemie sowie für Technologie der Fasern; Forschungsstelle für chemische Toxikologie. 5. Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin: Zentralinstitute für Krebsforschung, für Herz- und Kreislauf-Regulationsforschung, für Molekularbiologie, für Mikrobiologie und experimentelle Therapie, für Genetik und Kulturpflanzenforschung sowie für Ernährung; Institut für Biochemie der Pflanzen; Zoologische Forschungsstelle für Wirbeltierforschung. 6. Forschungsbereich Gesellschaftswissenschaften: Zentralinstitute für Philosophie, für Wirtschaftswissenschaften, für Geschichte, für Literaturgeschichte, für Sprachwissenschaft sowie für alte Geschichte und Archäologie; Institute für Wirtschaftsgeschichte, für Wissenschaftstheorie und -Organisation, für Theorie des Staates und des Rechts, für sorbische Volksforschung sowie für Soziologie und Sozialpolitik (gegr. 1978). Darüber hinaus bestehen die Forschungsstelle für Akademiegeschichte, die Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle, die Arbeitsstelle „Marx-Engels-Forschung“, ferner die Forschungsgruppe „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ und ein Wissenschaftliches Informationszentrum. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde der AdW die Funktion einer zentralen Koordinationsstelle für die gesamte naturwissenschaftlich-technische und für ausgewählte Gebiete der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in der DDR übertragen. Auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne und der im „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ bzw. im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ enthaltenen Ziele der Forschungspolitik werden zwischen der AdW und den Ministerien und zentralen Staatsorganen, denen Forschungseinrichtungen unterstehen, Forschungspläne für die jeweiligen Bereiche erstellt. Im Rahmen dieser Pläne trifft die AdW mit den Forschungseinrichtungen der Wirtschaft, des Staatsapparates oder den Universitäten und Hochschulen Festlegungen über die jeweils einzuschlagende Forschungsstrategie, insbesondere die Nutzung des Forschungspotentials der AdW, die Verteilung der Aufgaben und die Finanzierung des Forschungsvorhabens. Enge Kooperationsbeziehungen bestehen ferner zu den anderen Akademien der DDR. [S. 34]Zur Wahrung ihrer Leitfunktion in zentralen Bereichen der Gesellschaftswissenschaften wurden der AdW Wissenschaftliche Räte zugeordnet. Ihr sind ferner 12 wissenschaftliche Gesellschaften (Astronautische G.; Biologische G.; G. für physikalische und mathematische Biologie; Chemische G.; Geographische G.; G. für Geologische Wissenschaften; Historiker-G.; Mathematische G.; Meteorologische G.; Parasitologische G.; Physikalische G.; G. für Psychologie) und 25 Nationalkomitees (für Astronomie; Literaturwissenschaft; Politische Wissenschaften; Soziologie usw.) zur Vertretung der wissenschaftspolitischen Interessen der DDR in internationalen Organisationen zugeordnet. Sie ist in 44 internationalen nichtstaatlichen wissenschaftlichen Vereinigungen vertreten. Die AdW unterhält intensive Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen des Auslandes, vor allem der Länder des RGW. Mit über 200 Forschungsinstituten in den RGW-Staaten, davon etwa 80 der UdSSR, bestehen Kooperationsvereinbarungen. Institute der AdW übernehmen im Rahmen dieser Vereinbarungen Leitfunktionen. Zu komplexen Problembereichen werden multinationale „Problemkommissionen“ gebildet, deren Aufgabe die Koordinierung und gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die Abhaltung wissenschaftlicher Konferenzen und die Herausgabe von Informationsbulletins und anderen Publikationen ist (z. B. Problemkommission „Ökonomie und Politik der Entwicklungsländer“). Über die Arbeit der AdW informieren die Monatszeitschrift „Spektrum“, die Jahresberichte der AdW und Berichte über wissenschaftliche Tagungen und Kongresse. Zu weiteren Publikationszwecken steht der Akademie-Verlag Berlin (Ost) zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 32–34 Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche FortbildungSiehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen,…
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Industrieabgabepreis (IAP) (1979)
Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der DDR gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgen nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Dabei wurde bis Mitte 1976 das folgende — inzwischen leicht veränderte — Grundschema angewandt (GBl. II, 1972, S. 775): In dieser Rechnung bedeuten „Technologische Einzelkosten“ (heute „direkte technologische Kosten“ genannt) solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z. B. Material- und Lohnkosten). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z. B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Bau- stelleneinrichtung). „Technologische Gemeinkosten“ (heute „indirekte technologische Kosten“ genannt) sind z. B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk, also Gemeinkosten, die durch den technologischen Arbeitsablauf bedingt sind. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Bei der Ermittlung der Abgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten, zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. Um sowohl für die Betriebe einen stärkeren Anreiz zur Entwicklung neuer Erzeugnisse zu schaffen als auch um die langwierige Überprüfung der Kosten neuer Erzeugnisse für die staatlichen Instanzen zu erleichtern, werden seit Juli 1976 für neue bzw. weiterentwickelte Güter Preise nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d. h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Dabei werden dem Hersteller 70 v. H. des Nutzenvorteils des neuen Erzeugnisses im Preis vergütet (= Gewinnvorteil), 30 v. H. gehen an den Verwender (= Verbilligung, bezogen auf den Gesamtnutzen des Erzeugnisses). Mit einem derart strukturierten Preisbildungsverfahren erhoffen die Betriebsleitungen in der DDR die bessere Einordnung der neuen Güter in die bestehenden Sortimente erreichen sowie den neuen Preis seitens der staatlichen Preisorgane schneller und einfacher aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Dieses neue Verfahren erforderte eine entsprechende Anpassung der Kalkulationsmethoden, und zwar die Berücksichtigung des „Nutzenanteils des Herstellers“ im Kalkulationsschema. Nach der neuen Kalkulationsrichtlinie von 1976 gilt nunmehr das folgende Grundschema (GBl. I, 1976, S. 333): [S. 519] Für Produktionsmittel fallen im Prinzip Betriebspreis und IAP zusammen, da in der Regel keine produktgebundenen Abgaben (Steuern) oder produktgebundenen Preisstützungen zur Anwendung kommen. Bei Konsumgütern weisen dagegen IAP und Betriebspreis erhebliche Unterschiede auf, denn mit ihrer Preisgestaltung sollen produktions- und verbrauchslenkende Wirkungen, eine Angleichung der Nachfrage an begrenzte Angebotssituationen bzw. eine Berücksichtigung unterschiedlicher Gebrauchswerte bei substituierbaren Erzeugnissen erreicht werden. Die Industriepreise für Konsumgüter (Einzelhandels-Verkaufspreise) sind in der Regel keine originäre, vom Betriebspreis her entwickelte Größe; sie werden vielmehr vom festgelegten Einzelhandelsverkaufspreis durch Abzug des Gesamthandelsrabatts gebildet. Nur so konnte bei der Industriepreisreform und der seitdem durchgeführten Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) ein grundsätzlich konstantes Konsumgüterpreisniveau aufrechterhalten werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 518–519 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriebauSiehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für…
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Häftlinge, Politische (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR pH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 (Amnestie) der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte: Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen sind ca. 150.000 Deutsche mehr oder weniger willkürlich als „aktive Faschisten“ oder „Kriegsverbrecher“ in den früheren NS-Konzentrationslagern interniert worden. Etwa 70.000 dieser Häftlinge sind in diesen Lagern ums Leben gekommen. Bei der Auflösung der Konzentrationslager Anfang 1950 wurden die Überlebenden bis auf ca. 3.500, die der DDR-Justiz zur Aburteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit übergeben wurden, aus der Haft entlassen. 2. SMT-Verurteilte: Sowjetische Militärtribunale (SMT) haben in den Jahren 1945–1955 eine nicht bekannte Zahl Deutscher wegen wirklicher oder angeblicher NS- oder Kriegsverbrechen oder als politische Gegner der KPD/SED verurteilt. Die Strafe betrug in der Regel 25 Jahre Zwangsarbeit. 1950 wurden 10.513 SMT-Verurteilte den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben. Ca. 6.300 dieser Häftlinge wurden Anfang 1954, die übrigen ― bis auf wenige Ausnahmen ― 1955/56 aus den Strafanstalten der DDR entlassen. 3. In die Sowjetunion Deportierte: Von 1945 bis 1955 sind ca. 40.000 Internierte und SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert worden, wo sie zusammen mit den Tausenden als „Kriegsverbrecher“ verurteilten deutschen Kriegsgefangenen in sowjetischen Strafarbeitslagern untergebracht wurden. Mindestens 7.000 bis 10.000 Deportierte sind in der SU umgekommen. Bis auf 271 Häftlinge, die im Dezember 1955 den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben wurden, sind die überlebenden Verurteilten, deren Zahl von der UdSSR im September 1955 mit 9.626 angegeben wurde, bis 1956 nach Deutschland entlassen worden. 4. Verurteilte Kriegsverbrecher: Von 1945 bis September 1971 sind nach Angaben des Generalstaatsanwalts der DDR 12.828 Personen wegen „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt worden, die meisten von ihnen — 12.147 — bis 1950. Zu diesen Verurteilten gehören auch die 3.500 Internierten, die Anfang 1950 bei der Auflösung der Konzentrationslager der DDR-Justiz übergeben und in den Waldheim-Prozessen im Frühjahr 1950 durch eigens zu diesem Zweck beim Landgericht Chemnitz gebildete Sonder-Strafkammern abgeurteilt wurden (Kriegsverbrecherprozesse). Die meisten Waldheim-Verurteilten wurden aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 22. 12. 1955 aus der Haft entlassen. 5. Wegen Staatsverbrechen und Republikflucht verurteilte Häftlinge bilden seit 1956 den Hauptteil der pH. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt. In den Kriminalstatistiken der DDR fehlt darüber jeder Hinweis. Es kann jedoch aufgrund der von westlichen Stellen getroffenen Feststellungen angenommen werden, daß seit 1950 mehr als 120.000 Personen wegen dieser politischen Delikte verurteilt worden sind. Besonders hoch ist der Anteil der wegen Republikflucht Verurteilten, der seit 1961 ständig zugenommen hat und seit 1969 bei etwa 75 v. H. aller aus politischen Gründen Verurteilten liegt. Zugenommen hat seit 1976 die Zahl der wegen staatsfeindlicher Hetze und Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit Bemühungen um Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Verurteilten. 6. Wirtschaftsverbrecher: Auch ein großer Teil der wegen Wirtschaftsverbrechen verurteilten Häftlinge muß zu den pH. gerechnet werden. Ihre Zahl ist ebenfalls nicht bekannt. Seit 1962 haben Wirtschaftsstrafsachen erheblich abgenommen. Die Gesamtzahl der aus politischen Gründen inhaftierten Personen ist unbekannt. Nach Auflösung der Konzentrationslager stieg die Zahl der pH. Anfang der 50er Jahre bald wieder auf 20.000. 1962/63 gab es nach westlichen Schätzungen ca. 12.000 pH. Seit 1964 sind mehr als 15.000 pH. für materielle Gegenleistungen der Bundesregierung vorzeitig aus der Strafhaft in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Dadurch hat sich die Zahl der pH. auf durchschnittlich ca. 3.000 vermindert. Auch aufgrund der Amnestie vom 6. 10. 1972 sind mehr als 2.000 Häftlinge, darunter mehr als die Hälfte aus politischen Gründen Verurteilte, in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Im Strafvollzug werden die pH. wie die aus kriminellen Gründen verurteilten Gefangenen behandelt. Kriminelle und pH. sind gemeinsam in den Strafanstalten untergebracht; nur in der StVA Cottbus befinden sich seit einigen Jahren fast ausschließlich wegen politischer Straftaten verurteilte Häftlinge. Die Mehrzahl der etwa 400 meist wegen Fluchthilfe verurteilten westdeutschen und West-Berliner Häftlinge sind streng getrennt von den Strafgefangenen aus der DDR in der Strafvollzugsanstalt Berlin-Rummelsburg untergebracht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 501 Haftarbeitslager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaftstrafeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR pH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 (Amnestie) der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte: Nach dem Einmarsch der sowjetischen…
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Betriebskollektivvertrag (BKV) (1979)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“, die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem seit Jahresbeginn 1978 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind im BKV „konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen“ sowie ausdrücklich nur die den jeweiligen Vorschriften entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen aufzunehmen. Der BKV begründet, bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung, auch die „moralischen“ Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines Volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. In Kombinaten schließen die einzelnen Betriebe und in den Volkseigenen Betrieben (VEB) territorial getrennte Betriebsteile mit eigener Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) und bestimmten finanziellen Fonds eigene BKV ab. Unter genau festgelegten Voraussetzungen können auch für die Betriebsabteilungen gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. Behörden und staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei grundsätzlicher Ausklammerung der Lohnfragen — in umfassender Weise die stärker auf den Betrieb abgestellten Formen, Wege und Methoden zur Realisierung der Planziele vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft gemeinsam verpflichten. Insofern dient der BKV sowohl als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs als auch als entscheidendes Mittel zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer straffen Betriebsordnung und Arbeitsdisziplin (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314). Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind sowohl durch gemeinsamen Beschluß und eine Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB von 1975 (GBl. I. 1975, S. 581 ff.) festgelegt als auch in verschiedenen Vorschriften des AGB verankert worden, wobei vor allem sozialpolitische Fragen vergleichsweise stärker als früher berücksichtigt wurden. Der BKV weicht in seiner Anlage und Ausgestaltung erheblich von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu schließenden Betriebsvereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland ab, die im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. Der Ursprung des BKV ist im sowjetischen Arbeitsrecht seit 1922 begründet; BKV wurden seit 1947 regelmäßig in der UdSSR abgeschlossen. In der DDR entwickelte sich für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493); ein erster BKV wurde im Stahl- und Walzwerk Riesa unterzeichnet. Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl. II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5 Jahren vorsah (1971–1975), wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Die neuen, veränderten und auf eine rationellere Anwendung abzielenden Bestimmungen vom 10. 7. 1975 (GBl. I, S. 581 ff.) setzten die bisherigen Regelungen vom 18. 4. 1973 (GBl. I, S. 213 ff.) außer Kraft. Derzeit werden in der DDR jährlich rd. 25.000 BKV abgeschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplans und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen der einzelnen Wirtschaftszweige. Gemäß Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1975 sind für den BKV durch Einbeziehung bisher geltender Anlagen inhaltlich 5 Hauptteile und nur noch eine einzige Anlage vorgegeben. Diese erstmals für das Jahr 1976 auszuarbeitende Anlage enthält die „Betrieblichen Festlegungen für den Zeitraum des Fünfjahrplans“ 1976–1980 und die sich jährlich wiederholenden Aufgabenstellungen (u. a. Wettbewerbs- und Betriebsprämienordnung, Katalog der Arbeitserschwernisse einschließlich Zuschläge und Zusatzurlaub, Abrechnung und Kontrolle des BKV). Diese Aufgabenstellungen sind im Fünfjahrplanverlauf entsprechend zu verändern oder zu ergänzen. Es entfällt der Jugendförderungsplan im BKV. Der Hauptteil des BKV umfaßt: 1. Einen Katalog von Verpflichtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs (z. B. Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Bestimmungen zur Förderung und [S. 189]Durchsetzung bestimmter, als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen. Neuerermethoden, Vorhaben zur Erschließung von Materialreserven, Vorschläge zur Qualitätssteigerung und Kostensenkungen usw.) sowie die Gegenplanziele. Längerfristig gleichbleibende Verpflichtungen und Regelungen müssen ebenfalls in der Anlage aufgeführt werden. 2. Verpflichtungen zur Durchsetzung des „Leistungsprinzips“ in seiner Bedeutung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u. a. zur Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips und der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, zur optimalen Verwendung des Lohnfonds unter besonderer Berücksichtigung „neuer leistungsfördernder Lohnformen“, Festlegungen über Prämienmittel, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung). 3. Die Verpflichtungen zur „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u. a. durch Qualifizierung, politische Schulung, durch „sinnvolle“ Freizeit- und Feriengestaltung, Organisation von Betriebsfestspielen, Sportfesten und -meisterschaften und ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche). 4. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung der „jährlich verfügbaren Mittel“ des Prämienfonds, des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. 5. Den „Frauenförderungsplan“ (u. a. Einbeziehung in Leitung und Planung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen). Ausdrücklich wird von der Staats- und Wirtschaftsführung der DDR immer wieder die „Einheit von Plan, Gegenplan, BKV und Wettbewerbsbeschluß“ gefordert. Über die Erfüllung der Verpflichtungen der BKV soll durch Betriebsleiter und BGL vierteljährlich (vor 1975: halbjährlich) auf einer Belegschaftsversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle (§ 22 Abs. 2 AGB). Kritische Äußerungen in der DDR richten sich sowohl gegen eine in der Vergangenheit häufig nur unvollkommene Realisierung übernommener Verpflichtungen als auch gegen die anscheinend immer wieder festgestellte Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z. B. eigenmächtig vereinbarte Vergünstigungen für bestimmte Beschäftigungsgruppen eines Betriebes). Die neue Richtlinie von 1975 erklärt solche Verstöße ausdrücklich für „rechtsunwirksam“ (Anlage I. 6.). Für einen Privatbetrieb ist analog eine Betriebsvereinbarung, für einen Betrieb mit staatlicher Beteiligung ein entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In der LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen und sozialpolitischen Belange. Planung; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 188–189 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsleiterSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“, die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem seit…
DDR A-Z 1979
Verfassung (1979) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die Verfassung vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturpinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abge[S. 1116]löst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -Prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. transformiert im Abschnitt I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die SED, wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten - vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die Verfassungsnovelle wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (DBD; CDU; LDPD; NDPD). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialisti[S. 1117]schen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es. das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Die Außenwirtschaft einschließlich des Außenhandels und der Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik“. Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art.6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, anderseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In die[S. 1118]sem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Nation und nationale Frage; Deutschlandpolitik der SED; Abgrenzung). F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrunde liegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: Das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1). Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik). Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehand[S. 1119]lung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat. Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen [S. 1120]auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; FDGB; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärtner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Landwirtschaft; Gartenbau; Handwerk). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus ist. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt. Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch noch immer stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Seit der Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 [S. 1121]zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u. a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des Verfassungstextes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Manifest einer SED-Opposition, das Anfang 1978 veröffentlicht wurde), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1115–1121 Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) CENTRUM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfehlungen
Verfassung (1979) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die Verfassung vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt…
DDR A-Z 1979
Verkehrswesen (1979) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1985 Das V. in der DDR gilt als „vierte Sphäre der materiellen Produktion“. Durch die zunehmende Arbeitsteilung und Spezialisierung hat das V. als selbständiger Wirtschaftszweig in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Sein politischer und strategischer Wert ist in der DDR unbestritten. Bis Anfang der 60er Jahre war das V. durch Kriegseinwirkungen und Demontagen erheblich beeinträchtigt. Die Anstrengungen liefen darauf hinaus, „ohne Rücksicht auf Verluste“ den quantitativen Anforderungen gerecht zu werden. Kennzeichnend waren die Disproportionen in den Investitionen von Industrie und V. (in den ersten Nachkriegsjahren 60 v. H. : 6 v. H.). Schwierigkeiten bereitete die Umpolung des Hauptverkehrsstromes von der Ost-West-Richtung in die Nord-Süd-Richtung infolge der Teilung Deutschlands. Die in Wandlung befindliche Territorial- und Siedlungsstruktur, das Aufgeben traditioneller Produktionsgebiete und Schaffen neuer Industriebasen verändert noch heute ständig Güterströme und Qualitätsanforderungen an die Verkehrsbedienung. Seit 1967 werden größere materielle Anstrengungen unternommen, um das qualitative Angebot des V. zu verbessern. Durch Erhöhen des Investitionsanteils auf jetzt jährlich ca. 16 v. H. für das V. konnten neue Verkehrsanlagen in Dienst gestellt und alte Anlagen modernisiert werden. Im V. sind 450.000 Personen beschäftigt. I. Verkehrswege Das Verkehrswegenetz der DDR ist mit rd. 590 km/1000 km² eines der dichtesten in Europa. Allerdings ist die Netzdichte in den Bezirken unterschiedlich. Der südliche und westliche Raum der DDR sind verkehrmäßig besser erschlossen als der nördliche und östliche Teil. Der Bezirk Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) hat z. B. eine Verkehrswegedichte von ca. 1000 km Länge pro 1000 km², der Bezirk Schwerin nur etwa ein Drittel davon. II. Transportleistung III. Transportträger Transportträger sind die Deutsche Reichsbahn, der VEB Deutsche Binnenreederei und die von ihm an der Erfüllung der Transportaufgaben beteiligten Schiffseigner, der VEB Deutsche Seereederei, die [S. 1123]volkseigenen Kombinate und die Betriebe des Kraftverkehrs sowie andere Betriebe und Einrichtungen, sofern ihre Kraftfahrzeuge durch die Kraftverkehrseinsatzstellen für öffentliche Transportaufgaben eingesetzt werden. Neben den Transportkunden und den Transportträgern wirken am öffentlichen Gütertransport mit: Die sozialistischen und privaten Speditions- und Umschlagsbetriebe sowie Binnenhafen- und Seehafenbetriebe, soweit sie Transportraum der Transportträger be- und entladen. Die Transportaufgaben sollen so auf die Transportträger aufgeteilt werden, daß mit den geringsten Kosten für das Transportwesen und gegen geringstmögliches Entgelt für Transport- und Umschlagleistungen zu Lasten der Transportkunden transportiert wird. Zur Durchsetzung der Aufgabenteilung kann der Minister für V. Transportaufgaben bestimmten Transportträgern übertragen. IV. Transportplanung Das V. der DDR („sozialistisches V.“) unterscheidet sich im wesentlichen dadurch von dem westlicher Länder, daß es keinen Verkehrsmarkt gibt, auf dem Angebot und Nachfrage auch in bezug auf Verkehrsleistungen geregelt werden. Es wird dirigistisch von Organen der Staatsmacht „gelenkt“. Das wichtigste Mittel dazu ist die „Operative Transportplanung“. Charakteristisch für das V. ist eine Fülle von kurz-, mittel- und langfristigen (Perspektiv-)Plänen, nach denen sich die Leistungen der Transportträger zu entwickeln haben. Das wichtigste Planungsinstrument ist die Transportverordnung (TVO), in der u. a. die Grundsätze für die Aufgabenverteilung zwischen Eisenbahn und Binnenschiffahrt bzw. Kraftverkehr festgelegt werden, d. h. welche Transporte „schiffsgünstig“ bzw. „kraftverkehrsgünstig“ sind. Sollen abweichend von diesen Bestimmungen Schiffs- oder kraftverkehrsgünstige Transporte von der Eisenbahn durchgeführt werden, bedarf dies der Zustimmung verschiedener Gremien. Bis dahin hat die DR Wagenbestellungen für solche Transporte abzulehnen. Umgekehrt können die in Frage kommenden Gremien beschließen, ausnahmsweise eisenbahngünstige Transporte dem Kraftverkehr oder der Binnenschiffahrt zuzuweisen. Allgemein gelten Transporte im 50-km-Luftlinienumkreis als „kraftverkehrsgünstig“. Für die einheitliche Planung, Leitung, Koordinierung und Entwicklung des V. ist das Ministerium für Verkehrswesen (MfV) zuständig. Außerdem sind zahlreiche zentrale und örtliche Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, Kombinate und Betriebe in Verbindung mit den Organen des MfV am Verkehrsprozeß beteiligt. Zum Planmechanismus gehören auch das Erfassen und Verteilen der Transportkapazitäten von Eisenbahn, Kraftverkehr und Binnenschiffahrt. 1965 wurde als Grundlage der komplexen Verkehrsplanung mit der Aufstellung der Generalverkehrspläne für die einzelnen Bezirke begonnen. Sie sollen den prognostischen Verkehrsbedarf und die ökonomisch günstigste Arbeitsteilung der Verkehrsträger festlegen. Für die gesamte DDR entstand, abgestimmt mit den regionalen Generalverkehrsplänen, ein Generalverkehrsschema. Diese neuen Konzepte sollen die materiell-technische Territorialstruktur des Verkehrswesens langfristig verbessern und eine volkswirtschaftlich optimale Koordination der Verkehrsträger bewirken. In diesen Plänen sollen die Strukturveränderungen des V. und der gesamten Volkswirtschaft mit den Substitutionsprozessen in der Material- und Energiebasis berücksichtigt sein. Das MfV ist auch das höchste exekutive Organ für das komplizierte Plan- und Lenkungssystem des V. An seiner Spitze steht der Minister für V., der zugleich Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn (DR) ist. Der Minister ist der Abteilung Verkehr und Verbindungswesen des ZK der SED rechenschaftspflichtig. Dem Minister für V. sind 7 Stellvertreter beigegeben, von denen der Stellvertreter des Ministers für die 4 operativen Hauptverwaltungen - Betriebs- und Verkehrsdienst, Maschinendienst, Wagenwirtschaft, Reichsbahnausbesserungswerke — als „Staatssekretär Deutsche Reichsbahn“ — fungiert. Die anderen 6 Stellvertreter des Ministers leiten die Hauptverwaltungen (HV) der DR für Bahnanlagen und HV Sicherungs- und Fernmeldewesen sowie die HV Kraftverkehr, HV Straßenwesen, HV Zivile Luftfahrt, HV Seeschiffahrt und Hafenwirtschaft, HV Binnenschiffahrt und Wasserstraßen. Die örtlichen Räte haben die Kooperation der am Gütertransport Beteiligten zu organisieren. Als beratende Organe zur Koordinierung der Transportaufgaben bestehen Transportausschüsse (TPA) (1 Zentraler TPA sowie Bezirks-, Kreis-TPA und Stadt-TPA). Die Entscheidungen der Vorsitzenden der TPA sind für alle Staats- und Wirtschaftsorgane im Zuständigkeitsbereich verbindlich. Dem Zentralen TPA gehören außer den Vorsitzenden der Bezirks-TPA auch der Minister für V. und andere führende Mitarbeiter zentraler Staats- und wirtschaftsleitender Organe an. V. Deutsche Reichsbahn Die Deutsche Reichsbahn bewältigt immer noch ca. 75 v. H. der tonnenkilometrischen Verkehrsleistungen des Binnenverkehrs in der DDR. Sie wird auch künftig noch für lange Zeit der wichtigste Verkehrsträger bleiben. Von den Kriegszerstörungen und Demontagen ist die DR besonders hart betroffen gewesen. Über die Hälfte des Fahrzeugparks war [S. 1124]vernichtet oder als Beutegut abtransportiert worden. Auch die Bahnanlagen, Gleise, Bahnbetriebswerke, Ausbesserungswerke, Bahnkraftwerke usw. waren überwiegend zerstört oder den Demontagen zum Opfer gefallen. Die Länge des Streckennetzes verringerte sich von 18.500 km auf 14.215 km. Fast alle zweiten Gleise wurden demontiert, so daß bis in die Gegenwart der Eisenbahnbetrieb weitgehend eingleisig durchgeführt wird. Bis 1980 läuft aber ein Programm für den mehrgleisigen Ausbau von Hauptstrecken für den Transitverkehr. Es werden dann 25 v. H. des Streckennetzes zwei- und mehrgleisig befahrbar sein. Dieser Ausbau ist notwendig, weil auf 7.500 km Hauptstrecken 80 v. H. der gesamten DR-Transportleistungen abgewickelt werden und diese Strecken bis zur Kapazitätsgrenze ausgelastet sind. Umstrukturierungen des Eisenbahnnetzes waren aufgrund der neuen territorialen Verhältnisse erforderlich. Mangels Materials und Geldes konnten diese nur langsam vollzogen werden. Dadurch gab es beträchtliche betriebliche Schwierigkeiten. In den 50er Jahren durften kurze Streckenabschnitte für Überholungen und zum Umfahren von großen Gleisknoten gebaut werden. Die Abschnürung von Berlin (West) bedingte 1959 den Bau eines großen Gleisaußenringes um Berlin. Die wichtigste Maßnahme zur Leistungssteigerung des eingleisigen Streckennetzes der DDR war die Einführung des Dispatchersystems nach sowjetischem Vorbild. Es handelt sich um ein Informations- und Zugleitungssystem zur optimalen Ausnutzung sowohl der Bahnanlagen als auch der Schienenfahrzeuge. Im Vergleich zum klassischen Zug- und Lokomotivleitungssystem westlicher Länder ist das Dispatchersystem perfekter, weil es durch die wesentlich erweiterten Befehlsverhältnisse eine dynamische Lenkungsweise ermöglicht. Das wirkt sich vor allem bei den auf eingleisigen Strecken häufig auftretenden Unregelmäßigkeiten günstig aus. Von Nachteil ist allerdings der hohe Personalaufwand bei diesem System. Die weitgehenden Befugnisse der Dispatcher, die bis in den Privatbereich der Eisenbahner reichen, wären bei westlichen Eisenbahnen nicht möglich. Zur Zeit gibt es bei der DR 150 Dispatcher-Zentralen und 250 Streckendispatcher-Stellen. Das Dispatchersystem setzt das „Vierbrigadesystem“ für den Personaleinsatz im operativen Dienst voraus. In jeder Dienstschicht leisten bestimmte „Brigaden“ Dienst, deren Einsatz in Vierbrigadeplänen geregelt ist. Das Vierbrigadesystem soll einen kontinuierlichen Arbeitsablauf bewirken und ermöglichen, die Leistung jeder Brigade an allen Tagen — einschließlich Sonn- und Feiertagen — zu kontrollieren und durch gegenseitige Wettbewerbe zu steigern. Mitte der 60er Jahre hat bei der DR ein Rekonstruktionsprozeß eingesetzt mit dem Ziel, den im Vergleich zu westlichen Eisenbahnen immer größer werdenden technischen und leistungsspezifischen Rückstand zu verringern: Beabsichtigt wurde die Erneuerung des Fahrzeugparks, der Traktionswandel (Umstellung von Dampftraktion auf Diesel- bzw. E-Traktion), der Bau moderner Stellwerke, der Einbau von Gleisbremsen in Rangieranlagen, das Einrichten von Rangierfunkanlagen usw. Wichtigste Aktion war in diesem Zusammenhang die Rekonstruktion des Oberbaues bzw. der Strecken. Die jahrelangen Versäumnisse auf diesem Sektor konnten jedoch bis heute noch nicht wieder ausgeglichen werden. Beachtliche Rationalisierungserfolge sind durch Konzentrierung des Stückgut- und Wagenladungsverkehrs auf wenige Knotenbahnhöfe erzielt worden (Rationalisierung). Die „Perspektivpläne“ der DR sehen vor, das derzeitige Eisenbahnnetz bis 1985 zu reduzieren. Nicht ausgelastete Strecken sollen stillgelegt werden, volkswirtschaftlich unrentable Transporte auf andere Verkehrsträger übergehen. Auf 6.000 km Hauptstrecken werden nach den derzeitigen Prognosen 90 v. H. der Verkehrsströme liegen. Bis 1985 soll ein weiterer schrittweiser zwei- und mehrgleisiger Ausbau dieser Strecken erfolgen. Etwa 10 v. H. der Hauptstrecken sind für Geschwindigkeiten bis 160 km/h und 50 v. H. für 120 km/h gedacht. Am künftigen Hauptnetz liegen alle Bezirksstädte und 75 v. H. der Kreisstädte, so daß sich 90 v. H. der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Hauptstrecken befinden. Die nicht zum Hauptnetz gehörenden Strecken sollen aufgrund ihrer Zubringer- und Verteilerfunktion ausreichend, aber nicht voll ausgelastet sein. Es besteht aller Voraussicht nach aber keine Möglichkeit, die hier noch vorhandenen Kapazitätsreserven zu nutzen. Die künftige Verkehrsteilung sowie die vorgesehenen Automatisierungsvorhaben zwingen zur Konzentrierung der Zugangsstellen für den Güter- und Personenverkehr. Im Güterverkehr sollen die Zugangsstellen auf die Hälfte verringert werden, nachdem in den vergangenen Jahren durch Einführen des Wagenladungs-Knotenpunktverkehrs bereits 20 v. H. der Zugangsstellen geschlossen wurden. VI. Containerverkehr Der Containerverkehr wird als neue Transporttechnologie propagiert. Ihm wird große Bedeutung beigemessen, um den Transportaufwand zu verringern. Für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Transcontainern wurde die DDR-Transcontainer-Organisation (DDR-CONT) gebildet, als zentrale Dienststelle der DR. Sie übernimmt die diesbezüglichen Aufgaben, die bislang von der Generaldirektion des volkseigenen Speditionsunternehmens VEB Deu[S. 1125]trans (Spedition) wahrgenommen worden waren, insbesondere die Zusammenarbeit mit den Außenhandels- und Exportbetrieben der DDR, desgleichen die Abrechnung internationaler Transporte mit Kunden innerhalb und außerhalb der DDR. Künftig soll DDR-CONT auch die kommerziellen Belange des Binnenverkehrs wahrnehmen, damit optimale Bedingungen für den Ausbau eines großen Netzes von Containerzug-Verbindungen zwischen allen Ländern des RGW geschaffen werden können. 1971 wurden von der DR wöchentlich 325 Containerzüge gefahren, 1976 waren es rd. 600 Züge pro Woche. 1979 sollen 400.000 Container im grenzüberschreitenden Verkehr abgefertigt werden. Größter Container-Terminal ist Berlin-Frankfurter Allee. Auch Kleinbehälter- und Palettenverkehr werden begünstigt, um durchgehende Transportketten zu ermöglichen. Bei Containern wird nach Groß- und Mittelcontainern unterschieden. Anlagen für Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV) werden in zunehmendem Maße eingesetzt. Die DR ist in bezug auf EDV in der DDR am weitesten fortgeschritten. Ihr, „System AD AG“ (Automatische Disposition und Abrechnung des Fahrzeugparks im Güterverkehr) gilt als vorbildlich für alle Eisenbahnen des RGW. Es handelt sich um ein umfassendes Datenverarbeitungssystem zur Betriebsleitung, Abrechnung und Statistik. 1973 wurde im Rahmen dieses Systems die „Zentrale Frachtbe- und -abrechnung“ (ZEFBA) eingeführt. Die technische Basis bildet ein Rechenzentrum (RZDR) mit 8 Rechenstationen. Auch die auf dem Netz der DR befindlichen Fremdwagen werden im System ADAG erfaßt. Bisher wurde mit Rechnern vom Typ R-300 gearbeitet. In den Jahren 1977/78 erfolgte in verstärktem Maß die Umstellung auf ESER (Einheitliches System elektronischer Rechner). VII. Reiseverkehr Der Reiseverkehr und ganz besonders der Berufsverkehr sind nach wie vor Gegenstand der öffentlichen Kritik in der DDR, obwohl auf diesem Sektor in den vergangenen Jahren ebenfalls erhebliche Verbesserungen zu verzeichnen sind. Unregelmäßigkeiten im Güterverkehr wirken sich auf den eingleisigen Strecken zwangsläufig auf die Pünktlichkeit im Reiseverkehr aus. Da mit Ausnahme von Berlin (Ost) der Berufsverkehr in den Ballungszentren der DDR auf Ferngleisen abgewickelt werden muß, sind z. T. beträchtliche Verspätungen auch im Eisenbahn-Berufsverkehr nicht zu vermeiden. Beim Personen-Nahverkehr, der 70 v. H. des gesamten Personenverkehrs (ohne Individualverkehr) ausmacht, müssen die Vorstellungen des Ministeriums für Verkehrswesen mit den örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten in Einklang gebracht werden, was Aufgabe der Bezirks- und Kreisräte, der Transportausschüsse und der Verkehrsbetriebe ist. Dabei haben die „Berufsverkehrsaktive“ wegen ihrer praxisnahen Kenntnisse einen nicht unerheblichen Einfluß auf den Einsatz und die Fahrplangestaltung der verschiedenen Verkehrsmittel. Die Planungsmethodik ist in einer „Planungsordnung“ festgelegt, die alle Wirtschaftszweige umfaßt. Verbindlich sind auch die „Generalverkehrspläne“, die langfristig die Entwicklung der Verkehrs-Infrastruktur beinhalten. Schließlich befaßt sich auch der „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ mit der „Weiterentwicklung und Rationalisierung des Berufs-, Schüler- und Reiseverkehrs in Städten und Ballungsgebieten“. Zur Verbesserung des Berufsverkehrs werden in Ballungsräumen bzw. Industriezentren S-Bahnen geschaffen, die allerdings bis auf weiteres auf den Fernstrecken verkehren. Ihr Vorteil liegt in einer dichteren Zugfolge, verbesserten Relationen und besserem Wagenpark. Neuerdings werden außer Doppelstockeinheiten auch moderne Triebzüge eingesetzt. 1977 wurden 2,716 Mill. Reisezüge gefahren, darunter 0,246 Mill. Schnell- und Eilzüge. Insgesamt sind 631 Mill. Menschen befördert worden. Züge, die in bezug auf Geschwindigkeit und Komfort internationalen Ansprüchen gerecht werden, gibt es jedoch noch nicht. VIII. Kraftverkehr Im Kraftverkehr sind etwa 130.000 Personen beschäftigt. Trotz allgemeiner Verstaatlichung war noch lange Zeit ein beträchtlicher Anteil der Kraftfahrzeugkapazität in privater Hand. Auch heute noch gibt es wenige private Kraftverkehrsbetriebe. Allerdings bestanden von Anfang an Vertragsverhältnisse der privaten Eigner mit den volkseigenen Kraftverkehrsbetrieben. Der Kraftverkehr wird von Bezirksdirektionen für Kraftverkehr geleitet. Oberste Instanz ist die Hauptverwaltung Kraftverkehr im Ministerium für Verkehrswesen. In jüngster Zeit werden zwecks noch strafferer Organisation und besserer Ausnutzung der Kapazitäten Kombinate für Kraftverkehr gebildet. Das erste und größte Kombinat ist das VEB Kombinat Trans, Sitz Berlin (Ost). IX. Güterkraftverkehr Der Güterkraftverkehr hat sich zwar in bezug auf die beförderten Mengen (von 1963 bis 1976 Steigerung um 20 v. H.) nicht ungünstig entwickelt, doch entlastet er die Eisenbahn nicht im gewünschten Maße. Das beweist sein geringer Anteil an den tonnenkilometrischen Leistungen des gesamten Binnen-Güterverkehrs von ca. 25 v. H. Das liegt einerseits an den Grundsätzen für die Aufteilung der Transporte zwischen Eisenbahn und Kraftverkehr (zulässig bis 50 km) und zum anderen am immer noch unzureichenden Kfz-Park sowie an der Straßenqualität. [S. 1126]1977 entfielen auf den öffentlichen Güterkraftverkehr 18 v. H. der im Binnenverkehr beförderten Menge (in t) und auf den Werkverkehr 50 v. H. Bei den Beförderungsleistungen (tkm) lag der Anteil des öffentlichen Kraftverkehrs und des Werkverkehrs bei je 12 v. H. Das Wachstumstempo des Lkw-Bestandes (1949 90.000, 1970 229.000, 1977 332.000) liegt weiter unter den volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten. Zum Teil ist das auch darauf zurückzuführen, daß bestimmte Lkw nicht mehr in der DDR produziert werden, sondern aus der CSSR importiert werden müssen. Das in Ludwigsfelde bei Berlin (Ost) errichtete Lkw-Werk baut nur 5-t-Typen. X. Personenkraftverkehr Im Zuge von Stillegungen unwirtschaftlicher Nebenbahnstrecken hat der Personenkraftverkehr mit Omnibussen als Schienen-Ersatzverkehr und für den Berufsverkehr an Bedeutung gewonnen. Dem „Arbeiter-, Berufs- und Schülerverkehr“ wird auch in Zukunft Aufmerksamkeit gewidmet. „Berufsverkehrsaktive“ arbeiten mit den Betrieben und kommunalen Stellen zusammen, um das Platzangebot zu erhöhen und um Pünktlichkeit. Sauberkeit und Sicherheit zu gewährleisten. 1977 bediente der öffentliche Personenkraftverkehr 17.552 Linien mit einer Gesamtlänge von 600.886 km. Der private, individuelle Personenkraftverkehr wird nicht gefördert, aber auch nicht unterdrückt. Dennoch nimmt der private Besitz von Pkw immer mehr zu, auch wenn die Lieferzeiten für Pkw mehrere Jahre betragen. Der relativ hohe Bestand an Pkw läßt noch keine Schlüsse auf die private Motorisierung zu, weil ein großer Teil davon den gesellschaftlichen Organisationen und VEB und nicht privaten Besitzern gehört. Auch Taxis und Mietwagen sind in diesen Zahlen enthalten. XI. Straßen Das Straßennetz ist nach dem Kriege nicht in dem Maße ausgebaut worden wie in der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich die Kriegszerstörungen wurden beseitigt. Die Gesamtlänge der klassifizierten Straßen ist deshalb mit ca. 47.000 km nahezu unverändert geblieben. Auch in absehbarer Zukunft wird sich daran nicht viel ändern. Lediglich die Qualität der Straßen soll verbessert werden. Bis jetzt fehlte es an Steinkohlenbitumen für den Straßenbau. Das reichlich vorhandene Braunkohlenbitumen ist nicht ausreichend verschleißfest. Neuerdings wird Bitumen aus Erdölrückständen verwendet. Eine Verbesserung der Straßenqualität wird auch im Zusammenhang mit der Einführung des Knotenverkehrs bei der DR für erforderlich gehalten, um einen optimalen Effekt dieses Verkehrs zu erzielen. Die in der DDR nach dem Kriege vorhanden gewesenen Autobahnstrecken haben durch Neubauten keine nennenswerte Veränderung erfahren. Bislang wurde nur die Autobahn Leipzig-Dresden (74 km) im Jahr 1971 als reine Neubaustrecke dem Verkehr übergeben. 500 km Autobahn-Neubauten waren seit längerer Zeit geplant. Als erstes wurde das Autobahnprojekt Rostock-Berlin in Angriff genommen, um den größten Seehafen der DDR mit dem Hinterland zu verbinden. Diese Autobahn ist auch als Nord-Süd-Magistrale für den Transitverkehr mit den skandinavischen Ländern gedacht. Seit 1. 4. 1979 ist die Autobahn Berlin-Rostock geöffnet. Die Autobahnen haben z. Z. eine Länge von 2.085 km. Zur Verbesserung des Transitverkehrs mit der Bundesrepublik Deutschland wird der Autobahnabschnitt Helmstedt-Marienborn sechsspurig ausgebaut. Die Kosten hat weitgehend die Bundesrepublik Deutschland übernommen (Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten). Seit Januar 1978 ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. In ihr sind die Bestimmungen aus 10 Rechtsvorschriften zusammengefaßt. Sie ist orientiert an internationalen Verkehrsregeln und Verkehrszeichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb von Ortschaften 50 km/h, außerhalb von Ortschaften 90 km/h, auf Autobahnen 100 km/h (Straßenverkehrsrecht). XII. Binnenschiffahrt Aufgabe des Verkehrsträgers Binnenschiffahrt ist es, die DR durch den Transport von Massengütern auf den Wasserstraßen zu entlasten. Das ist heute nur in ungenügendem Maße der Fall. Seit Jahren stagniert das Leistungsvolumen mit ca. 14 Mill. t/Jahr Transportmenge und ca. 2.400 Mill. tkm/Jahr Beförderungsleistung. Auf den zunehmenden gesamten Gütertransport der DDR bezogen, geht der Prozentanteil der Binnenschiffahrt immer mehr zurück. Er liegt unter 3 v. H. Hauptgrund für die relativ geringen Transportleistungen trotz guter Wasserstraßen ist die Tatsache, daß das Wasserstraßennetz der DR auf die ursprünglichen Verkehrsbeziehungen Ost-West orientiert ist und eine Umpolung nur durch kostspielige Kanalbauten ermöglicht werden kann. Ein verhältnismäßig kleiner Teil der neuen Wirtschaftszentren ist an das Wasserstraßennetz angeschlossen. Vor allem [S. 1127]fehlt ein Anschluß der neuen Ostseehäfen, in erster Linie Rostocks, an das Binnenwasserstraßennetz. Für den Bereich Binnenschiffahrt ist der VEB Deutsche Binnenreederei alleiniger Frachtführer für alle Gütertransporte der Binnenschiffahrt auf allen Wasserstraßen der DDR sowie im Import- und Exportverkehr. Der VEB Deutsche Binnenreederei beteiligt alle Betriebe, die Eigentümer von Schiffsraum für den Gütertransport sind. Soweit noch private Schiffahrtsbetriebe existieren, sind diese verpflichtet, ihren Schiffsraum für den VEB Deutsche Binnenreederei ständig einsatzbereit zu halten und seinen Dispositionen Folge zu leisten. Die sich daraus ergebenden wechselseitigen Beziehungen werden durch Schiffsraum-, Charter-, Überlassungs- oder Mietverträge geregelt. Wasserfahrzeuge und schwimmende Geräte, die im Schiffsregister eingetragen sind, dürfen nur abgewrackt, stillgelegt oder in ihrer Transportraumkapazität gemindert werden, wenn dies staatlich genehmigt ist. Vom VEB Deutsche Binnenreederei werden hauptsächlich Massengüter transportiert. Dabei bilden Baustoffe, Kohle, Düngemittel, Salze sowie im Herbst- und Winterverkehr landwirtschaftliche Massenprodukte wie Zuckerrüben den Hauptanteil. Im grenzüberschreitenden Verkehr werden Kalisalze, Getreide, Futtermittel sowie Stahl- und Walzwerkerzeugnisse befördert. Es wird angestrebt, die Binnenschiffahrt für den Containerverkehr einzuschalten. Die meisten Reedereien wurden nach dem Kriege durch den Befehl Nr. 124 der SMAD zunächst unter Sequester gestellt und dann enteignet. Ausgenommen die Reedereien auf der Oder, die im Rahmen der Reparationsleistungen vorübergehend in der „Sowjetischen Staatlichen Oderschiffahrt AG (SSOAG)“ zusammengefaßt wurden. Nach ihrer Rückgabe 1952 wurden auch diese Reedereien mit dem Rest der Tonnage in den „sozialistischen Sektor der Binnenschiffahrt“ überführt. Der „Aderlaß“ in der B. durch Abzug von ca. 2.500 Lastkähnen als Reparationen ist heute durch Neubauten moderner Frachtkähne mit eigenem Antrieb, durch Indienststellen neuer Schlepper und vor allem durch Aufbau einer Schubflotte überwunden. Aus diesen Zahlen ist deutlich die Modernisierung der Binnenschiffsflotte zu erkennen. Der Güterverkehr mit Binnenschiffen ist auf die zentralen Bezirke der DDR konzentriert, wobei Magdeburg, Frankfurt (Oder), Potsdam und Berlin (Ost) Schwerpunkte bilden. In diesen Bezirken liegen fast zwei Drittel der Wasserstraßen von Elbe, Oder, Havel und das sie verbindende Kanalsystem. Für die Energieversorgung von Berlin (Ost) spielt die Binnenschiffahrt eine große Rolle. In Königs Wusterhausen wird Kohle von der Eisenbahn auf Binnenschiffe umgeschlagen und zum Ost-Berliner Kraftwerk Klingenberg transportiert. Auch die Versorgung des Heizkraftwerkes Berlin-Mitte mit Heizöl erfolgt mit Binnenschiffen. Im Zusammenhang mit der Modernisierung der Binnenschiffsflotte sind auch die Binnenhäfen in den vergangenen Jahren zu leistungsfähigen Umschlagplätzen ausgebaut worden. Wichtigster Binnenhafen der DDR ist Magdeburg. Dann folgen: Frankfurt (Oder), Dresden. Berlin (Ost), Potsdam und Halle. Durch die Transportverordnung und die Durchführungsbestimmungen sind alle Fragen der Transportplanung, Transportverträge, des Einsatzes von Schiffsraum, der Inanspruchnahme und Bereitstellung des Transportraumes, Lade- und Löschfristen, Schiffsliegegelder und Zuschläge, Lieferfristen, Aufnahme von Schäden an Schiffen sowie die allgemeinen Leistungsbedingungen für Transportverträge mit dem VEB Deutsche Binnenreederei gesetzlich geregelt. Die DR ist danach verpflichtet, Wagenbestellungen für schiffsgünstige Transporte abzulehnen, wenn der Absender nicht den entsprechenden Beschluß des Transportausschusses vorlegt. Schiffsgünstig sind Massentransporte, die zum überwiegenden Teil der Transportstrecke auf dem Wasserwege durchgeführt werden können. Es gelten folgende Grundsätze: Die Bahnvor- bzw. -nachlaufstrecke im kombinierten Transport darf eine Entfernung von 125 km (bei Im- und Exporten 300 km) nicht überschreiten, 50 v. H. der direkten Bahnstrecke nicht übersteigen und nicht länger sein als der anteilige Wasserweg. Beim kombinierten Importverkehr über DDR-Seehäfen ist eine Bahnvor- oder -nachlaufstrecke bis 200 km zulässig. Beim kombinierten Exportverkehr über DDR-Seehäfen sind in der Bahnvorlaufstrecke bis 300 km, in der Bahnnachlaufstrecke bis 200 km erlaubt. XIII. Wasserstraßen Wichtigste Wasserstraßen sind die Elbe (566 km auf DDR-Gebiet) mit Anschlüssen an den Weser-Elbe-Kanal, die Saale und die Oder. Auf diesen ca. 1.900 km langen Haupt-W. werden ca. 90 v. H. der Transportleistungen der Binnenschiffahrt abgewickelt. Die Neben-W. in den Bezirken Schwerin, Neubrandenburg und Potsdam haben nur für den lokalen Verkehr Bedeutung. Von Nachteil ist, daß die Mündungen von Elbe und Oder nicht im Gebiet der DDR liegen und die Industriegebiete von diesen Strömen [S. 1128]zu weit entfernt sind. Bis jetzt ist es trotz verschiedener Planansätze nicht gelungen, den Mittellauf der Elbe zu kanalisieren. Niedrigwasserperioden beeinträchtigen deshalb die Schiffahrt auf der Elbe. Während bei normalen Wasserverhältnissen die Elbe mit 1350-t-Schiffen befahren werden kann, ist die Saale bis Halle-Trotha nur für Schiffe bis 750 t geeignet. Auch die Saale schwankt in der Wasserführung. Die Oder als die zweitgrößte natürliche Wasserstraße ist in noch stärkerem Maße als die Elbe Tauchtiefenschwankungen unterworfen. Der schiffbare Teil der Oder im DDR-Bereich ist 163 km lang. Bei Mittelwasser kann er von Schiffen bis 750 t befahren werden. Das Kanal- und Flußsystem zwischen Elbe und Oder ist bei annähernd konstanten Tauchtiefen bis zu 2 m für Schiffe von 750 bis 1000 t Tragfähigkeit befahrbar. Der alte Plan, den Häfen Wismar und Rostock durch Ausbau der bestehenden Gewässer eine Verbindung zum Hinterland zu verschaffen, ist Ende 1957 neu aufgegriffen worden. Das Projekt eines Nord-Süd-Kanals sieht vor, im Zusammenhang mit dem Ausbau des Seehafens Rostock einen 150 km langen Kanal zu bauen, der über Sternberg-Crivitz zum Elbe-Müritz-Kanal führen, ab Neustadt-Gleve in südöstlicher Richtung verlaufen und bei Wittenberge „in das Elbe-Wasserstraßennetz“ einmünden soll. Die Bauzeit würde etwa 15 Jahre betragen. Um den Bau dieses Kanals ist es in den letzten Jahren still geworden. Von anderen Projekten ist nach 1945 nur der aus politischen Gründen zur Umgehung von Berlin (West) gebaute Kanal Paretz-Nieder-Neuendorf mit einer Länge von 35 km ausgeführt worden. Im Zusammenhang mit der Einführung der Schubschiffahrt sollen nunmehr die Wasserstraßen durch Baggerungen, Erhöhung der Deiche, Begradigungen usw. ausgebaut werden. Zu diesen Vorhaben gehört auch der Plan der schrittweisen Kanalisierung der Elbe bei Magdeburg; schließlich soll auch Leipzig an das Wasserstraßennetz angeschlossen werden. Die Verwirklichung dieser Pläne ist jedoch noch nicht abzusehen. Es gibt einige weitere Zukunftspläne; z. B. soll ein Verbindungskanal von der Elbe zur Oder gebaut werden, so daß über einen weiteren Kanal zwischen Kosel an der Oder und Bratislava (Preßburg) an der Donau ― unter Einbeziehung der March ― der Anschluß an das Schwarze Meer gewonnen werden kann. An eine Realisierung dieses Projekts (wie in der Bundesrepublik Deutschland das Rhein-Main-Donau-Kanal-Projekt) ist aber vorläufig aus Kostengründen nicht zu denken. Die Binnenschiffahrt der DDR ist in starkem Maße von den klimatischen Gegebenheiten abhängig. Wegen Niedrigwassers kommt es in den Sommermonaten meist zu Schwierigkeiten. Im Winter erliegt bei starken Frösten der Binnenschiffsverkehr. Nur wichtige Strecken können von Eisbrechern befahrbar gehalten werden. XIV. Seeschiffahrt Die Seeschiffahrt mußte unter sehr schwierigen Bedingungen völlig neu aufgebaut werden. Unter Berufung auf das Potsdamer Abkommen und die Direktiven des Alliierten Kontrollrats waren alle Seeschiffe konfisziert. In den ersten Nachkriegsjahren wurden auf den durch Reparationsentnahmen weitgehend dezimierten Werften der DDR zunächst lediglich Schiffe für die Sowjetunion repariert (Schiffbau). Ab 1950 gestattete die sowjetische Besatzungsmacht den Aufbau einer Handelsflotte, die sich inzwischen zu einem stattlichen Instrument einer aktiven Seefahrtspolitik der DDR entwickelt hat. Hinter der UdSSR und Polen rangiert die DDR an 3. Stelle in der Flottenrangordnung der Staaten des RGW. Die Flotte besteht aus modernen, auch teilautomatisierten Schiffen. 1972 verfügte die DDR über 9 Tanker mit 168.974 BRT bzw. 106.776 NRT (204.906 tdw), 1977 über 10 Tanker mit 272.017 BRT bzw. 170.282 NRT (491.625 tdw), davon 1 Tanker mit 11.670 tdw, 2 Tanker mit zusammen 40.165 tdw und 7 Tanker mit zusammen 439.790 tdw. Ferner gehören dem VEB Bagger-, Bugsier- und Bergungsreederei gegenwärtig 10 Bagger, 26 Schlepper, 2 Eisbrecher, 9 Lotsenboote, 4 Tauchschiffe sowie weitere Spezialeinheiten. Parallel mit dem Aufbau der Flotte erfolgte ein Ausbau der Seehäfen an der Ostseeküste. Von den 3 verfügbaren Häfen Wismar. Rostock, Stralsund ist vor allem Rostock groß ausgebaut worden. Es verfügt über einen Überseehafen als Universalhafen mit Ölhafen, Schüttgutbereich. Stückgutbereich und über den Passagierkai Warnemünde. [S. 1129]Die Seeschiffahrt ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei mit Sitz Rostock, der für die Linienschiffahrt und die Befrachtung von Schiffen zuständig ist. Ferner wird von ihm die gesamte Massengut-, Tank- und Spezialschiffstonnage der DDR bereedert. Seit 1968 gibt es einen Containerliniendienst, und seit 1977 bietet der VEB Deutfracht/Seereederei Rostock (DSR Lines) einen regelmäßigen Containerdienst zwischen Nordeuropa und der Levante. 1976 sind über 26.000 Container im Export über den Hafen Rostock transportiert und umgeschlagen worden. Für die Abfertigung in- und ausländischer Schiffe in den Häfen ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Rostock) zuständig. Zum organisatorischen Komplex gehören noch der VEB Lotsen-Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung sowie die Deutsche Tallierungs-Gesellschaft mbH. Darüber hinaus gehören als Komplex für die S. das Institut des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft und das Ingenieurbüro für Rationalisierung zur Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft. Mehrere Liniendienste werden in Gemeinschaft mit ausländischen Reedereien bedient, darunter mit der polnischen Reederei RZM in der Relation Europa-Westafrika (UNIAFRICA), der gemeinsam mit der polnischen Reederei PZM sowie der tschechoslowakischen Reederei Československo Namoni Plovba unterhaltene Liniendienst in der Relation Rostock/Stettin-Kuba (CUBALCO) und der gemeinsam mit der polnischen Reederei PLO betriebene Liniendienst nach Ostafrika (BALTAFRICA). Oberste Instanz für alle Organe der Seeschiffahrt ist die Hauptverwaltung Seeschiffahrt und Hafenwirtschaft im Ministerium für Verkehrswesen. Ausgenommen sind die Fährschiffe für den Trajektverkehr, die der DR unterstehen. XV. Fährverkehr Die DR ist Partner der Gemeinschaftslinien DDR-Schweden zwischen Saßnitz und Trelleborg (107 km) sowie DDR-Dänemark zwischen Warnemünde und Gedser (47 km). Die Eisenbahn-Fährschiffe unterstehen dem Fährschiffamt der DR in Saßnitz. Ab Mai 1978 gibt es während der Sommermonate auch eine Fährschiffverbindung Saßnitz-Rönne auf Bornholm. Auf der Route Saßnitz-Trelleborg sind folgende DR-Fährschiffe eingesetzt: „Saßnitz“ seit 1959, „Stubbenkammer“ seit 1971, „Rügen“ seit 1972 und „Rostock“ seit 1977. Auf schwedischer Seite verkehren auf dieser Route „Skane“ seit 1966, „Götaland“ und „Sveland“ seit 1973. Die Route Warnemünde-Gedser wird seit 1955 von der dänischen „König Frederick IX“ und seit 1963 von dem DDR-Schiff „Warnemünde“ befahren. 1965 wurden insgesamt 1,5 Mill. t Eisenbahngüter zwischen Saßnitz und Trelleborg trajektiert, 1972 waren es 2,3 Mill. t. Im Lkw-Verkehr stieg die Zahl von ca. 1000 im Jahr 1967 auf 7.000 im Jahr 1972. Für 1979 wird damit gerechnet, daß über diese Linie der Ostsee 40.000 Eisenbahnwagen und 13.400 Kraftfahrzeuge befördert werden. Zwischen Saßnitz und Trelleborg, der bedeutendsten Fährroute, wurden 1975 14.300 Lkw, 1976 knapp 18.000 Lkw befördert. Mit der Eisenbahn wurden 1974 3,654 Mill. t, 1976 rd. 2,970 Mill. t trajektiert. Während der Lkw-Verkehr seitdem noch weiter gering zunimmt, ist der Eisenbahngüterverkehr stark rückläufig. XVI. Seehäfen Die DDR verfügt über 3 für Seeschiffe benutzbare Häfen, die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Überseehafen auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostsee-Kanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der DDR miteinander, aber auch mit der CSSR verbinden. Der neue Seehafen Rostock hat an Bedeutung gewonnen. Seine Umschlagskapazität soll bis 1980 20 Mill. t/Jahr erreichen; gegenwärtig beträgt sie aber nur rd. 14 Mill. t/Jahr. Es konnten bis jetzt Überseeschiffe bis 25.000 BRT abgefertigt werden. Er verfügt u. a. über einen Ölhafen mit 2 Liegeplätzen und 100.000 m³ Tanklagerkapazität, eine Schüttgutpier mit 3 Liegeplätzen, 13.200 m² Freilagerfläche und 6 Bunkerkranbrücken, 1 Schwergutumschlagplatz, Pier 1 mit 15 Stückgutkränen, Pier 2 mit 13 Liegeplätzen, 85.000 m² gedeckten Flächen, 52 Kränen; die Tauchtiefe der Hafenbecken beträgt 10 m. Die Verbindung mit der offenen See stellt ein 7 km langer Kanal her. Das Fahrwasser ist von 1972 bis 1977 für 80.000-t-Schiffe vertieft worden. Die Wassertiefe beträgt jetzt 13 m. Am seewärtigen Beginn ist der Kanal 250 m breit. Er verjüngt sich bis zu den Molen auf 80 m. Im Ölhafen wurden 1974 ca. 7 Mill. t gelöscht. Der Anteil des Umschlags von Rostock am gesamten Umschlag in den Seehäfen der DDR beträgt 80 v. H. Mit dem Hinterland verbinden Rostock eine Eisenbahnmagistrale und die 1978 fertiggestellte Autobahn nach Berlin (Ost). Die Pläne für einen Nord-Süd-Kanal zum Anschluß [S. 1130] Rostocks an das Wasserstraßennetz der DDR sind jedoch auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Während sich Rostock zu einem universellen Stückguthafen und zu einem Importhafen für Schüttgüter, Früchte und Rohöle entwickelt hat, ist Wismar zum Spezialhafen für den Umschlag von Getreide und für den Kaliexport geworden. Der Hafen ist über eine 28 km lange Zufahrt mit 8,2 m Tauchtiefe zu erreichen. Im Seehafen Stralsund werden vorwiegend Holz und Schüttgüter (Salz) umgeschlagen. Der Hafen ist 60 km von der offenen See entfernt. Der Güterumschlag der Seehäfen betrug insgesamt 1970 12,8 Mill. t und erreichte 1974 den bisher höchsten Wert von 16,3 Mill. t. Seit 1975 liegt die Jahresumschlagleistung bei rd. 15,4 Mill. t. Organisatorisch sind die 3 Häfen selbständige VEB-Betriebe. XVII. Luftverkehr Der Luftverkehr hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Aufgrund des Potsdamer Abkommens durfte dieser Verkehrsträger lange Zeit nicht tätig werden. Die Luftverkehrsmittel waren an die Alliierten abzuliefern. Auch die Hoheitsrechte des Luftverkehrs übernahm die Besatzungsmacht. Nach Abschluß des Vertrages zwischen der DDR und der UdSSR am 20. 9. 1955 waren die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau eines zivilen Luftverkehrs gegeben. Noch im selben Jahr sind der sowjetischen Verkehrsfliegerschule Uljanowsk die ersten Flugzeugbesatzungen für den DDR-Luftverkehr zur Ausbildung zugewiesen worden. Die sowjetische Fluggesellschaft AEROFLOT leistet bis auf den heutigen Tag dem Luftverkehr der DDR Entwicklungshilfe. Seit 1955 werden für den Luftverkehr Flugzeuge der sowjetischen Flugzeugindustrie geliefert, zunächst zweimotorige Passagier-Flugzeuge vom Typ JL 14, die zeitweilig auch im Dresdner Flugzeugwerk in Lizenz gebaut worden sind. Die Eigenproduktion wurde aber nach Absturz eines selbst entwickelten Mittelstreckenflugzeuges mit Strahlantrieb aufgegeben. Die Luftfahrtgesellschaft der DDR erhielt zunächst den traditionellen Namen „Deutsche Lufthansa“. Sie war bis 1957 dem Ministerium des Innern, dann dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. Heute ist das Ministerium für Verkehr für zivile Luftfahrt zuständig. Da aufgrund von Gerichtsentscheidungen Flugzeuge der DDR-Lufthansa unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ Flughäfen westlicher Länder nicht anfliegen dürfen, wurde 1958 in Berlin (Ost) eine neue Luftfahrtgesellschaft, die Interflug GmbH., gegründet. Nachdem diese 5 Jahre lang neben der „Lufthansa“ bestanden hatte, wurde ihr nach Auflösung der „Lufthansa“ der gesamte Luftverkehr übertragen. Das Flugliniennetz der Luftfahrtgesellschaft der DDR umfaßt 51 Strecken mit einer Gesamtlänge von 93.032 km. Mit 27 Staaten hat die DDR Luftverkehrsabkommen geschlossen, in 24 unterhält die Interflug eigene Stadtbüros, 16 ausländische Luftverkehrsgesellschaften haben Vertretungen in Berlin (Ost), darunter die niederländische KLM, die skandinavische SAS, die finnische FINNAIR und die österreichische AUA (Stand: 30. 6. 1974). 1977 wurden über 1,2 Mill. Fluggäste befördert, die Personenbeförderungsleistung stieg von 950 Mill. Pkm (1970) auf knapp 1590 Mill. Pkm (1977). Hauptflughafen ist Berlin-Schönefeld. Neben den Hauptstädten aller europäischen Mitgliedsstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (sowie Leningrad und Kiew) werden regelmäßig u. a. Bagdad, Beirut, Belgrad, Conakry, Damaskus, Kairo, Khartum, Tirana, Maputo bedient. Ferner werden Kopenhagen, Amsterdam, Helsinki, Wien und Mailand von der Interflug direkt angeflogen. Die Interflug ist Mitglied in mehreren internationalen Luftverkehrsorganisationen, so z. B. in der Societé Internationale de Telecommunications Aéronautiques (SITA), gehört jedoch nicht dem Internationalen Lufttransportverband (IATA) an. XVIII. Ausbildung Der wissenschaftliche Nachwuchs für das V. kommt von der 1952 gegründeten Hochschule für V. (HfV) Dresden. Sie trägt den Namen des deutschen Eisenbahnpioniers Friedrich List. Im Jahr 1977 gehören zum Lehrkörper etwa 125 Professoren und Dozenten sowie 600 wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Zahl der Studenten beträgt 4.400; 15 v. H. sind Stu[S. 1131]denten im Fernstudium (Anteil der ausländischen Studenten 2 v. H.) Die Ausbildung erfolgt in 5 Grund- und 12 Fachstudienrichtungen. Dazu zählen: Verkehrs- und Betriebswirtschaft, Fahrzeugdienst, Technische Verkehrskybernetik, Verkehrsbauwesen, Mathematik, Rechentechnik und Naturwissenschaften. Vorlesungen in der Sektion „Marxismus-Leninismus“ sind Pflicht. 1971 wurde die Sektion „Militärisches Transport- und Nachrichtenwesen“ gegründet. Seit 1973 gibt es die Hauptabteilung (HA) für Wissenschaft und Technik im MfV. Sie besteht aus den Abteilungen I Entwicklung des V., II Entwicklung der DR, III Neuererbewegung und Standardisierung. Die bisherigen zentralen Abteilungen „Forschung und Entwicklung“, „Prognose und Generalverkehrsplanung“ sowie die „Arbeitsgruppe für Automatisierung und Rationalisierung“ wurden neben anderen Büros und Koordinierungsgruppen in die neue HA überführt. Durch die Neuorganisation wird eine höhere Effektivität von Wissenschaft und Technik erwartet. Der neuen HA sind das „Zentrale Forschungsinstitut des V. der DDR“, das „Forschungs- und Entwicklungswerk Blankenburg“, die „Zentrale Prüf- und Entwicklungsstelle Kirchmöser“ und das „Rechenzentrum der DR“ zugeordnet. Alle übrigen forschungs- und Entwicklungseinrichtungen des V. und die technischen Prüf- und Kontrollstellen wurden ebenfalls der HA Wissenschaft und Technik unterstellt. Dazu gehören die Versuchs- und Entwicklungsstelle (VES) in Dresden der HV Betrieb und Verkehr, die VES in Halle der HV Maschinenwirtschaft, die VES in Delitzsch der HV Wagenwirtschaft, die VES Magdeburg-Buckau der HV Bahnanlagen und die VES in Berlin der HV Sicherungs- und Fernmeldewesen; ferner die VES „Kraftverkehr“, „Straßenwesen“, „Zivile Luftfahrt“, „Seeschiffahrt und Hafenwirtschaft“ sowie „Binnenschiffahrt“. Paul Kalinowski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1122–1131 Verkehrsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlagswesen
Verkehrswesen (1979) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1985 Das V. in der DDR gilt als „vierte Sphäre der materiellen Produktion“. Durch die zunehmende Arbeitsteilung und Spezialisierung hat das V. als selbständiger Wirtschaftszweig in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Sein politischer und strategischer Wert ist in der DDR unbestritten. Bis Anfang der 60er Jahre war das V. durch Kriegseinwirkungen und…
DDR A-Z 1979
Lehrer und Erzieher (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers: Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Kindergärtnerinnen in kommunalen, betrieblichen und speziellen Kindergärten, die E.(innen) in Kinderwochenheimen, Kinderkureinrichtungen, Tagesschulen, Kinder- und Schulhorten (Tagesklassen, Tagesgruppen), Schulinternaten, Kinder- und Jugendsportschulen und Sonderschulen sowie in Jugendheimen (Lehrlingswohnheimen, Jugendherbergen) und Heimen der Jugendhilfe, die hauptamtlichen Freundschaftspionierleiter an schulischen Einrichtungen in den Klassenstufen 1–7 bzw. 8, die L. für die unteren Klassen der Oberschule (Unterstufen-L.), die in den Klassen 1–3 bzw. 4 unterrichten, sowie die Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen im berufspraktischen Unterricht der Einrichtungen der Berufsausbildung; auf Hochschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Diplom-Fach-L. in der Mittel- und Oberstufe der [S. 670]10klassigen Oberschule, den Einrichtungen der Abiturstufe (Erweiterte Oberschule, Volkshochschule, Abiturklassen der Berufsausbildung) und den Sonderschulen sowie im allgemeinbildenden und berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen, die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplomökonompädagogen und die Diplom-Medizinpädagogen im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen sowie die Diplom-Pädagogen, die als leitende Kader der Volksbildung, der Berufsbildung sowie der Jugendhilfe und Heimerziehung als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen, als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen und Instituten für L.-Bildung sowie als leitende Mitarbeiter der Vorschulerziehung und der FDJ (für die Arbeit mit der Schuljugend) tätig sind. Ausbildung und Tätigkeit der pädagogischen Kräfte, insbesondere der L., sollen sich an dem normativen „Leitbild des sozialistischen L.“ orientieren, das durch „Zehn Gebote“ umrissen wird; danach soll der „sozialistische L“: 1. sich das von der Partei der Arbeiterklasse in „prognostischer Sicht erarbeitete Menschenbild“ aneignen, um es in seiner täglichen Arbeit zu verwirklichen, 2. seinen Beruf in erster Linie als politisch-ideologischen Beruf und wichtigsten persönlichen Beitrag zur Vollendung des Sozialismus in der DDR ausüben. 3. sich jene wissenschaftlichen Kenntnisse und marxistisch-leninistischen Überzeugungen aneignen, die für die Heranbildung allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten erforderlich sind. 4. nach „pädagogischer Meisterschaft“ streben, um alle Kinder zur „bewußten und selbständigen Aneignung der Grundlagen von Wissenschaft und Kultur“ zu befähigen. 5. den Schülern helfen, die „sozialistische Lebenspraxis“ in ihren Kollektiven und bei der bewußten Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Beziehungen selbständig zu entwickeln, 6. danach streben, seinen pädagogischen Führungsstil als Ausdruck der sozialistischen Beziehungen zwischen L. und Schüler ständig zu vervollkommnen, 7. an der Schaffung des „einheitlich handelnden Pädagogenkollektivs“ mitwirken und sich für die Arbeit der gesamten Schule verantwortlich fühlen, 8. danach streben, das Ansehen und die Wirksamkeit der Schule als eines staatlichen Instrumentes der sozialistischen Bildung und Erziehung ständig zu erhöhen, 9. danach streben, bei sich selbst und den mit ihm im Pädagogenkollektiv vereinten L. die Züge des sozialistischen Volks-L. zu verwirklichen sowie 10. bestrebt sein, die zehn Grundsätze der Sozialistischen ➝Moral in seinem gesamten beruflichen und persönlichen Leben vorbildlich zu erfüllen. Daher sind die pädagogischen Kräfte, die L. ebenso wie die E. und leitenden Kader der Volksbildung, zu ständiger, systematischer, politisch-ideologischer, pädagogisch-psychologischer und fachwissenschaftlicher Weiterbildung verpflichtet, und zwar sowohl während der Schulzeit als auch in der unterrichtsfreien Zeit während der Ferien. Den L. stehen insgesamt nur 24 Arbeitstage Jahresurlaub in den Sommerferien zu. Ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit bei den Kindern und Jugendlichen haben sie ausschließlich nach den Vorschriften der staatlichen Lehrpläne und anderen edukativ-präskriptiven Dokumenten zu leisten, deren besonders vorbildliche Erfüllung mit zahlreichen Auszeichnungen ideeller und materieller Art belohnt wird. Um einer Fluktuation bei den L. vorzubeugen, bestehen strenge Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit eines Arbeitsplatz- bzw. Berufswechsels. 2. Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Auszeichnungen: Die wöchentlichen Pflichtstunden (Gesamtpflichtstunden) für L. an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen umfassen das Pflichtstundenminimum 1 und den variablen Teil der Pflichtstunden, d. h. zwei 1 weitere Unterrichtsstunden, für deren Erteilung der L. variabel eingesetzt werden kann; die Gesamtpflichtstundenzahl beträgt für L. der Klassen 1–8 der Oberschule 25, für L. der Klassen 9–12, des berufstheoretischen und allgemeinbildenden Unterrichts der Berufsschulen sowie der Spezial- und der Sonderschulen 24 und für L. an den Volkshochschulen 23 Unterrichtsstunden pro Woche, von denen jeweils 2 Unterrichtsstunden den variablen Teil der Gesamtpflichtstunden darstellen; von den Gesamtpflichtstunden werden für leitende und besondere Tätigkeiten, aber auch aus anderen Gründen Abminderungsstunden gewährt; so erhalten vollbeschäftigte Lehrerinnen mit drei oder - mehr zu ihrem Haushalt gehörenden Kindern 2 Abminderungsstunden wöchentlich; die Abminderungsstunden für die Leitungstätigkeit der Direktoren, stellvertretenden Direktoren usw. werden im Rahmen sog. Gesamtzeitfonds und einer Mindestunterrichtsstundenzahl vom Direktor der Schule selbst geregelt; die Mindestpflichtstunden für Direktoren usw. sind je nach der Größe der Schule gestaffelt und betragen zwischen 3 und 10 und für stellvertretende Direktoren zwischen 12 und 16 Unterrichtsstunden. Die Vergütung der LuE. erfolgt sowohl ihrer Qualifikation als auch der Bewertung ihrer jeweils ausgeübten Tätigkeit entsprechend; sie liegt gegenwärtig (1979) zwischen 465 Mark (Vergütungsgruppe 1: E. ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung, Ortsklasse B) und 1080 Mark monatlich (Vergütungsgruppe 4: Diplom-L., Diplom-Ingenieurpädagogen usw. sowie E. und Pionierleiter als Diplom-Pädagogen mit abgeschlossener Hochschulausbildung, Ortsklasse S, in der 11., d. h. der höchsten Steigerungsstufe, in der Regel nach 25 Dienstjahren). Dazu werden gegebenenfalls noch besondere Zulagen gezahlt, so Zulagen für leitende Tätigkeit, z. B. für Bezirksschulräte 300 Mark monatlich, für Kreisschulräte 250 Mark, für Direktoren 100, 150 oder 200 Mark, für Leiter Polytechnischer Zentren 60–100 Mark. Zulagen für besondere Anforderungen, z. B. L. an Erweiterten Oberschulen (Abiturstufe) 50 Mark, Zulagen für eine Tätigkeit unter erschwerten Bedingungen, z. B. für Wander-L. 10–40 Mark, sowie die Beförderungszulagen für die Titel Oberstudienrat (150 Mark), Studienrat (100 Mark) und [S. 671]Oberlehrer (50 Mark); auch erhalten LuE. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und mindestens 2jähriger Tätigkeit im Bildungswesen eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von 60 v. H., bei besonders anerkannten Leistungen bis 80 v. H. des im letzten Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles bezogenen durchschnittlichen monatlichen Bruttogehaltes, jedoch nur bis zu höchstens 800 Mark einschließlich der Rente. Da an die berufliche Tätigkeit der LuE. einschließlich der Schulfunktionäre in der DDR hohe Ansprüche gestellt werden, soll auch mit der Auszeichnung besonderer Leistungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Eine generelle Würdigung der Tätigkeit der LuE. erfolgt durch den „Tag des Lehrers“, der jährlich am 12. Juni, dem Jahrestag der Schulreform von 1946, in feierlicher Form an allen Schulen usw. begangen wird. An diesem Tag werden auch die speziellen Auszeichnungen für LuE. verliehen; außer den staatlichen Auszeichnungen gibt es Anerkennungsschreiben. Geldprämien und Sachgeschenke. Die beiden Hauptgruppen der Auszeichnungen bilden die Ehren- und die Beförderungstitel sowie die Medaillen. Staatliche Ehrentitel sind „Verdienter Lehrer des Volkes“ mit Medaille und Geldprämie bis zu 5.000 Mark, „Aktivist der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie sowie „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie; Beförderungstitel sind „Oberlehrer“, „Studienrat“ und „Oberstudienrat“ mit Beförderungszulage zum Grundgehalt (50, 100 und 150 Mark) sowie — bei hohen wissenschaftlichen Leistungen — auch der Titel „Professor“ mit Abschluß von Einzelverträgen, in denen Zulagen vorgesehen werden, die über den Zulagen für Oberstudienräte liegen. Als staatliche Auszeichnungs-Medaillen werden verliehen „Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik“ (Verleihung am Tag der Republik), „Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille“ in Bronze, Silber und Gold mit Prämie (500, 750 und 1.000 Mark), „Medaille für ausgezeichnete Leistungen“ (für Schulfunktionäre), „Pestalozzi-Medaille für treue Dienste“ (Treue-Medaille) in Bronze, Silber und Gold für 10-, 20- und 30jährige Dienstzeit. Ferner werden verliehen eine Urkunde an Betreuer für vorbildliche Leistungen bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Schüler am Unterrichtstag in der Produktion, der Diesterweg-Preis für hervorragende Absolventen des LuE.-Studiums mit Prämie (500 Mark) sowie die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ für ehrenamtliche Helfer; außer den staatlichen Auszeichnungen verleiht die Pionierorganisation die „Medaille für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst-Thälmann“ an L., E. sowie an Freundschafts- und Gruppenpionierleiter in Bronze, Silber und Gold. (Auszeichnungen). 3. Die Ausbildung auf Fachschulebene: Die Ausbildung der LuE. erfolgt auf Fach- und Hochschulebene, ist also qualitativ nicht einheitlich. Zu den pädagogischen Ausbildungsstätten auf Fachschulebene gehören die 17 Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen, die 29 Institute für L.-Bildung sowie das Sorbische Institut für L.-Bildung, die 4 Institute zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen und das Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen sowie die Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens (mit Ausbildung von Medizinpädagogen); pädagogische Ausbildungsstätten auf Hochschulebene sind speziell die 9 Pädagogischen Hochschulen (Universitäten und Hochschulen) und die 2 (noch bestehenden) Pädagogischen Institute in Zwickau und Köthen, die jedoch bis 1975 ebenfalls in Pädagogische Hochschulen umgewandelt werden sollen, sowie partiell die Universitäten, Technischen Hochschulen und einige andere Hochschulen. Mit entsprechender fachspezifischer Modifizierung gelten für die Zulassung, das Studium und den Berufseinsatz im Prinzip die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen Hoch- und Fachschulen. Die Ausbildung erfolgt vorwiegend im Direktstudium, zum Teil aber auch im Fernstudium bzw. in einer Kombination von Direkt- und Fernstudium; sie ist einphasig, d. h. die unterrichtspraktische Ausbildung ist in die Gesamtausbildung an den betreffenden Ausbildungsstätten integriert und wird zum Teil an Übungskindergärten. Übungsschulen usw. sowie in den verschiedenen Praktika an Kindergärten, Schulen usw. durchgeführt. Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgt an den Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen in einem 2jährigen Direktstudium oder einem 3½jährigen Fernstudium. An den 30 Instituten für L.-Bildung (z. B. in Puttbus (Insel Rügen), Schwerin, Templin, Potsdam, Neuzelle. Cottbus, Staßfurt, Halle, Eisenach, Krossen, Meiningen, Großenhain, Leipzig. Rochlitz, Berlin-Köpenick) werden sowohl L. für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer) als auch E. ausgebildet, und zwar in einem 4jährigen Direktstudium; die Ausbildung erfolgt für 3 Unterrichtsfächer, und zwar für Mathematik und Deutsch als die tragenden Fächer der Unterstufe sowie für eines der Fächer Werkunterricht, Körpererziehung, Kunsterziehung, Musik oder Schulgartenunterricht; sie umfaßt die Bereiche Ausbildung in Marxismus-Leninismus, Erweiterung der Allgemeinbildung, pädagogisch-psychologische Grundausbildung, fachwissenschaftliche und methodische sowie Ausbildung in der Schulpraxis. Auch die E. erwerben in ihrer 3jährigen Ausbildung zusätzlich zu ihrer Befähigung für die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in den Schulhorten, Kinderheimen usw. die Lehrbefähigung für die Unterstufe in 2 Fächern, die für den außerunterrichtlichen Bereich von Bedeutung sind, nämlich in den Fächer-Kombinationen Kunsterziehung und Musik, Werkunterricht und Körpererziehung sowie Schulgartenunterricht und Naturwissenschaften. Das Fernstudium für E. dauert 3 Jahre. Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen werden in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 4jährigen Fernstudium an den Instituten zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen, an dem Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen und an der Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens für ihren Einsatz als Lehrkräfte in der berufspraktischen Ausbildung für sehr verschiedene Fachrichtungen ausgebildet. [S. 672]4. Die Ausbildung der Lehrer auf Hochschulebene: Die Ausbildung der L. gilt als eine strukturbestimmende Aufgabe der Universitäten und Hochschulen. Die Diplom-Fach-L. für den allgemeinbildenden Unterricht ab Klasse 5 werden an den Pädagogischen Hochschulen, aber auch an den Universitäten, an den Technischen Hochschulen und an einigen Hochschulen anderer Fachrichtungen in einem 4jährigen Direktstudium in 2 Fächern ausgebildet, deren Kombination zwar vielfältig, aber festgelegt ist; es ist in ein 2jähriges Grundstudium und ein 2jähriges Fachstudium untergliedert und umfaßt die Grundlagen des Marxismus-Leninismus, Fachwissenschaften (Haupt- und Nebenfach), Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie und Methodik), Einführung in die Logik und Wissenschaftstheorie oder Einführung in die Kybernetik und Datenverarbeitung, Erweiterung der Allgemeinbildung (Mathematik, Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen), Sport und militärische Ausbildung bzw. Ausbildung in Zivilverteidigung. In die Fachlehrerausbildung an den Hochschulen ist auch die unterrichtspraktische Ausbildung integriert. Für die Fach-L. an den Erweiterten Oberschulen und an den Spezialschulen erfolgt keine besondere Ausbildung; über den Einsatz der L. an diesen Schulen entscheidet vielmehr „aufgrund der politischen Haltung und der fachlichen Leistungen des Lehrers“ der Kreisschulrat, wobei der Einsatz in der Regel erst nach Bewährung in den Klassen 5–10 der Normal-Oberschule erfolgt. Diplom-Fach-L. werden auch im Fernstudium, und zwar ausschließlich an den Pädagogischen Hochschulen, ausgebildet; zum Fernstudium werden nur L. zugelassen, die in einem Fach eine Hochschulausbildung erworben haben und in einem weiteren Fach, für das sie nicht ausgebildet sind, unterrichten (sollen). Die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und Diplom-Medizinpädagogen, die im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen bzw. der Medizinischen Berufsschulen tätig sind, werden an bestimmten Universitäten und Hochschulen in einem 3jährigen Fernstudium ausgebildet. Dieses können vor allem solche Lehrkräfte aufnehmen, die hauptamtlich an einer Einrichtung der Berufsausbildung oder Aus- und Weiterbildung der Werktätigen tätig sind und den Nachweis einer der Studienrichtung entsprechenden abgeschlossenen Fachschulausbildung erbringen sowie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung verfügen. Die Ausbildung von Diplom-Pädagogen, die als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen sowie als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen und als leitende Kader der Volksbildung tätig sind, erfolgt als Direkt-, als Fern- und als kombiniertes Direkt- und Fernstudium an der Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin, an der Pädagogischen Hochschule Erfurt/Mühlhausen und am Institut für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften. Die L. für die Sonderschulen werden in einem 2jährigen Zusatzstudium an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin und der Sektion „Erziehungswissenschaft“ der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (vormals Institut für Sonderschulwesen) ausgebildet; Voraussetzung für die Aufnahme des Sonderschul-Zusatzstudiums ist die mit Erfolg abgelegte Prüfung als L. (für die unteren Klassen) oder als Fach-L. der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als L. an einer Sonderschule der gewählten Art von wenigstens einem Jahr; das Zusatzstudium der L. für Sonderschulen wird mit dem Staatsexamen als Sonderschul-L. abgeschlossen. Die Zusatzausbildung der E. für Internate oder Horte an Sonderschulen oder für Kinderheime und Jugendwerkhöfe für Hilfsschüler sowie die zusätzliche Ausbildung der Kindergärtnerinnen für die Vorschulteile an Sonderschulen erfolgt in 2jährigen Ausbildungsgängen an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin; Voraussetzungen für die Zulassung zu der Zusatzausbildung sind die abgeschlossene pädagogische Grundausbildung als E. in Heimen oder Horten bzw. die staatliche Abschlußprüfung als Kindergärtnerin sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als E. im Internat oder Hort einer Sonderschule der gewählten Art oder als E. in einem Kinderheim oder in einem Jugendwerkhof für Hilfsschüler bzw. in einem Vorschulteil einer Sonderschule von wenigstens einem Jahr. Die Ausbildung der Freundschaftspionierleiter schließlich, also der an den Schulen hauptamtlich tätigen Funktionäre des Jugendverbandes, erfolgt fachschulmäßig im Direktstudium an einigen Instituten für Lehrerbildung sowie im Fernstudium an der Zentralschule der Pionier-Organisation in Droyßig bei Zeitz (mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für die Unterstufe in einem Hauptfach und einem wahlweise-obligatorischen Fach); die Weiterbildung der Freundschaftspionierleiter erfolgt entweder in der Weiterbildung der L. in Kursen oder an den Außenstellen der Zentralschule der Pionierorganisation. Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von Theorie und Praxis bzw. einer praxisbezogenen L.-Ausbildung ist auch die unterrichtspraktische Ausbildung in die Gesamtausbildung an den Einrichtungen für die Ausbildung der LuE. integriert; so werden während des gesamten Studiums zusammenhängende Berufspraktika durchgeführt, die mit der theoretischen Ausbildung eine Einheit bilden sollen und zusammen mit den Übergangsschulen als wichtige Mittel gelten, die Studenten auf ihre künftige praktische Tätigkeit als LuE. im Bildungssystem vorzubereiten. Die Ausbildung in der pädagogischen Praxis wird durchgeführt: für Studentinnen der Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen. Hospitationen in der ersten Klasse der Unterstufe, Hospitationen in einer Kinderkrippe, erstes Praktikum im Kindergarten mit hauswirtschaftlichem Praktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und zweites Praktikum im Kindergarten, für Studenten an Instituten für L.-Bildung als praktische [S. 673]pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, erstes Schulpraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung, Hospitationspraktikum im Kindergarten und schulpraktisches Semester in der Unterstufe der Oberschule sowie für Studenten an Universitäten, Hochschulen und Pädagogischen Instituten als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und schulpraktisches Semester in der Oberstufe der Oberschule bzw. in Berufsschulen. 5. Die obligatorische Weiterbildung: Nach der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung (GBl. I, 1975, S. 433) haben die LuE. insbesondere die Pflicht, „sich im Prozeß der Arbeit, durch Selbststudium und in Kursen systematisch und zielstrebig weiterzubilden“. Besonders im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Einführung der neuen Lehrpläne (Lehrplanreform) und der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) sowie den damit verbundenen Aufgaben und Problemen erwies es sich als notwendig, die Weiterbildung der LuE. sowohl in Übereinstimmung mit der Neuorientierung ihrer Ausbildung zu bringen als auch sie zu intensivieren und zu systematisieren. Hauptmethode der Weiterbildung ist das Selbststudium auf der Grundlage der Weiterbildungsprogramme und der darin enthaltenen thematischen Orientierungen und Literaturangaben, das durch Studienhinweise, Beiträge in den Fachzeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Konsultationen unterstützt wird. Die Weiterbildung der L. in Kursen erfolgt in Grund-, Fach- und Spezialkursen ebenfalls auf der Grundlage verbindlicher Programme. Im Grundkurs werden ausgewählte Themen des Marxismus-Leninismus, der Pädagogik und der Psychologie behandelt. Der Fachkurs für die L. der unteren Klassen umfaßt fachwissenschaftliche und methodische Probleme aus 2 Unterrichtsfächern bzw. den Disziplinen des Deutschunterrichts. Die Fachkurse für L. der Klassen 5–12 enthalten ausgewählte fachwissenschaftliche und didaktisch-methodische Themen eines Unterrichtsfaches. In den für einzelne Fächer und Disziplinen durchgeführten Spezialkursen werden ausgewählte Probleme aus einem eingegrenzten Wissenschaftsgebiet behandelt. Hierher gehören auch die Kurse zur Weiterbildung der Fremdsprachen- und der Sonderschul-L. Jeder L. muß im Verlauf von 4 Jahren am Grundkurs und an einem oder 2 Fachkursen teilnehmen. Die Grund-, Fach- und Spezialkurse finden in den Winter- und Sommerferien statt. Die L. der Berufsschulen, die allgemeinbildenden Unterricht erteilen, absolvieren anstelle des Grundkurses die Lehrgänge Marxismus-Leninismus und Pädagogik-Psychologie im Rahmen der „zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung“, nehmen aber auch an den Fach- und Spezialkursen der Weiterbildung für L. der Oberschulen teil. Die L. der Berufsschulen, die berufstheoretischen Unterricht erteilen, nehmen ausschließlich an der zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung in Form von Lehrgängen nach einheitlichen Programmen teil, die in der Regel innerhalb von 12 Monaten absolviert werden, so daß in einem maximal 4jährlichen Turnus alle Kader der Berufsbildung weitergebildet werden. Diese zyklische Weiterbildung wird von den 15 Bezirkskabinetten für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung angeleitet und unterstützt. Für die Gruppe der E., d. h. der Kindergärtnerinnen, der Horterzieher usw., gelten die gleichen Grundsätze und Formen sinngemäß; auch hier ist die Weiterbildung Pflicht und die Teilnahme an bestimmten Kursen im Verlaufe von 4 Jahren obligatorisch. Alle LuE. sollen sich aber auch ständig „im Prozeß der Arbeit“ weiterbilden und zu diesem Zweck an verschiedenen Fachzirkeln und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch teilnehmen; dabei werden die besten Erfahrungen verallgemeinert und in der Form von „Pädagogischen Lesungen“ verbreitet und prämiiert. Das Zentralinstitut für Weiterbildung der LuE. in Ludwigsfelde bei Berlin (Dir. Dr. R. Slomnta) ist für die Ausarbeitung und Herausgabe von Programmen und Studienmaterialien verantwortlich und bestätigt die Programme für die Spezialkurse; außerdem führt es für ausgewählte Kader spezielle Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen durch. An der Weiterbildung der LuE. sind auch die Institute für L.-Bildung sowie die Universitäten, die Hochschulen, die Fachschulen, die wissenschaftlichen Institutionen und Gesellschaften sowie betriebliche und gesellschaftliche Einrichtungen beteiligt, deren Maßnahmen zur Weiterbildung der LuE. im jeweiligen Volkswirtschafts- und Haushaltsplan der betreffenden Einrichtung festgelegt bzw. in die Arbeitsplanung der Sektionen oder anderen Leitungsbereiche der Universitäten, Hoch- und Fachschulen aufgenommen werden. Eine besondere Stätte der L.-Weiterbildung ist das Haus des L. in Berlin (Ost); es führt nicht nur die systematische Weiterbildung der L., E. und Schulfunktionäre sowie die schulpolitische und pädagogisch-methodische Qualifizierung der Lehrkräfte durch, sondern hat auch die Aufgabe, als „Zentrum des geistig-kulturellen Lebens der pädagogischen Intelligenz und aller an der Erziehung und Bildung der jungen Generation beteiligten Bürger einschließlich der Lehrerstudenten“ sowie als bildungspolitisches Propaganda-Zentrum für West-Besucher zu wirken, und arbeitet eng mit der Pädagogischen Zentralbibliothek zusammen; ihm sind das pädagogische Neuererzentrum, das pädagogische Besucherzentrum und der Kuppelsaal (Kongreßhalle) zugeordnet. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 669–673 Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrerbildungSiehe auch die Jahre 1975 1985 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers: Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete…
DDR A-Z 1979
Schüler und Lehrlinge (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Während der Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen der Vorschulerziehung für die Kinder der entsprechenden Altersgruppen nicht verpflichtend ist, beginnt jeweils am 1. September für alle schulfähigen Kinder, die bis zum 31. Mai des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht, die ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR. und zwar am Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt der Erziehungspflichtigen, zu erfüllen ist. Da bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder als schulfähig angesehen werden, erfolgen in der Regel auch keine besonderen Prüfungen zur Feststellung der Schulfähigkeit. Statt dessen werden die zukünftigen Sch. vor Schuleintritt über eine längere Entwicklungszeit beobachtet, um nötigenfalls vorbeugende bzw. entwicklungsfördernde Maßnahmen ergreifen zu können. Diesem Zweck dienen einmal die beiden vorgeschriebenen ärztlichen Einschulungsuntersuchungen jeweils 1½ Jahr und ½ Jahr vor Schuleintritt und zum anderen die längerfristigen Beobachtungen der Kinder in den Kindergärten und während der Spiel- und Lernnachmittage im Rahmen der Schulvorbereitung sowie in Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Schulen. Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen sowie die Förderung nicht schulfähiger Kinder sind besonders geregelt; nur völlig bildungsunfähige Kinder sind von der Schulpflicht befreit. Alle Kindergärten und Schulen sind angewiesen, den Eltern der künftigen Schulanfänger Hinweise für die zweckmäßige Vorbereitung der Kinder auf die Schule zu geben. Die Schulpflicht erstreckt sich auf den Besuch der 10klassigen Oberschule und der Berufsschule bis zur Beendigung des Lehrvertrages; für Jugendliche, die weiterführende Bildungseinrichtungen besuchen, gelten die Schulpflichtbestimmungen entsprechend. Jugendliche, die keinen Lehrvertrag abschließen und das Ziel der 8. Klasse der Oberschule erreicht haben, unterliegen zur Weiterführung oder zum Abschluß der Ausbildung in den allgemeinbildenden Fächern einer 2jährigen Berufsschulpflicht. Nicht berufsschulpflichtig sind Absolventen der 10. Klasse sowie Jugendliche, die das Ziel der 8. Klasse nicht erreichten bzw. aus niederen Klassen entlassen wurden und keinen Lehrvertrag abschließen; mit diesen Jugendlichen müssen die aufnehmenden Betriebe jedoch „Qualifizierungsverträge“ abschließen. Innerhalb dieses Rahmens erstreckt sich die Schulpflicht nicht nur auf den regelmäßigen Besuch der Unterrichts- und Ausbildungsveranstaltungen der Schulen usw., sondern auf alle von den Volksbildungsorganen für den betreffenden Personenkreis für obligatorisch erklärten Veranstaltungen. Laut Schulordnung bzw. Lehrvertrag haben alle SchuL. „zwecks Wahrnehmung ihres Rechtes auf sozialistische Bildung und Erziehung“ u. a. die Pflicht, fleißig und gewissenhaft zu lernen, die Forderungen und Aufträge der Lehrer, Erzieher, Ausbilder usw. unverzüglich und genau zu erfüllen, sich innerhalb und außerhalb der Bildungseinrichtungen diszipliniert zu verhalten (Erziehung zu bewußter Disziplin), an den Veranstaltungen [S. 924]der sozialistischen Wehrerziehung, der außerunterrichtlichen und der außerschulischen sozialistischen Bildung und Erziehung sowie an den verschiedenen Leistungswettbewerben aktiv teilzunehmen. Für besonders gute Pflichterfüllung und für hervorragende Leistungen können SchuL. ausgezeichnet werden; dafür besteht ein umfangreiches, abgestuftes Auszeichnungssystem, das durch ein differenziertes System von Schulstrafen und anderen Sanktionen ergänzt wird. Schulstrafen sind: Verwarnung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, Tadel vor der Klasse durch den Klassenlehrer mit Eintragung in das Klassenbuch und Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, Verweis vor dem Schulkollektiv durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente, Androhung der Umschulung, Umschulung in eine andere Bildungseinrichtung durch den Schulrat und Ausschluß aus der Abiturstufe (begrenzt auf Sch. der 11. und 12. Klassen) auf Antrag des Schulrates durch den Minister für Volksbildung. Für die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen bestehen Schulgeldfreiheit sowie eine finanziell und bereichsmäßig eng begrenzte Lernmittelfreiheit (Unterrichtsmittel); darüber hinaus können unter Anlegung strenger sozialer Maßstäbe Unterhaltsbeihilfen für Sch. ab Klasse 9 und Ausbildungsbeihilfen für L. gewährt werden, auf die also kein Rechtsanspruch besteht. Für Sch. der Klassen 9 und 10 betragen die Unterhaltsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich, die bis 50 Mark, in Ausnahmefällen bis 60 Mark erhöht werden können; für Sch. der Klassen 11 und 12 sowie der Spezialschulen und Spezialklassen ab Klasse 9 betragen die Unterhaltsbeihilfen 45 Mark monatlich, die bis 80 Mark, in Ausnahmefällen bis 100 Mark erhöht werden können; für L. betragen die Ausbildungsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich, die bis 50 Mark, in Ausnahmefällen bis 60 Mark erhöht werden können. L. erhalten bis zur Beendigung des Lehrvertrages ein monatliches L.-Entgelt, dessen Höhe und Steigerung sich nach dem Abschluß der allgemeinbildenden Schule (8. oder 10. Klasse) richten und für L. mit Abschluß der 8. Klasse von 90 auf 120 Mark und für L. mit Abschluß der 10. Klasse von 100 auf 150 Mark steigt. Sch. der allgemeinbildenden Schulen erhalten für besondere produktive Leistungen im polytechnischen Unterricht, vor allem in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit auf der Abiturstufe, u. a. auch Geldprämien, und Sch. der 9. bis 12. Klassen, die an der „freiwilligen produktiven Tätigkeit“ während der Ferien in den „Lagern der Erholung und produktiven Arbeit“ bzw. in den VEB teilnehmen, erhalten eine Vergütung entsprechend den tariflichen Regelungen für vergleichbare Arbeiten bzw. für die betreffenden Betriebe. Entsprechend den Grundsätzen der ganztägigen gesellschaftlichen Bildung und Erziehung werden die SchuL. auch in ihrer Freizeit und Ferien- bzw. Urlaubszeit — das Schuljahr umfaßt in der Regel 36 Wochen und das Lehrjahr 38 Wochen — in das engmaschige System der außerunterrichtlichen und außerschulischen Veranstaltungen zum Zwecke der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung sowie der Kollektiv- und Arbeitserziehung einschließlich der gesellschaftlich nützlichen Tätigkeit einbezogen. Dabei verringert sich zwar der Erfolg dieser Bemühungen erkennbar mit zunehmendem Alter und abnehmenden Bildungs- und Aufstiegschancen. Jedoch wird den vielfältigen Anforderungen zumindest formal genügt. Daher erlaubt auch das Ausmaß der Teilnahme der SchuL. an den verschiedenen Veranstaltungen, an der „die durch Taten zu beweisende unbedingte und unerschütterliche Ergebenheit gegenüber dem Sozialismus, der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft, der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ gemessen wird, noch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche politisch-ideologische Einstellung. Wenn sich die Mehrzahl der SchuL. allem Anschein nach staatsbürgerlich loyal sowie lern- und leistungsbereit verhält, wobei sie sich anscheinend — wo immer möglich — eigene Freiräume schaffen, so geschieht dies vor allem zur Sicherung individueller Bildungs- und Aufstiegschancen. Aus der marxistisch-leninistischen Auffassung von der Funktion der Schule als „eines Werkzeugs der Diktatur der Arbeiterklasse“ (Lenin) werden auch Notwendigkeit und Berechtigung der besonderen Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder im Bildungssystem der DDR hergeleitet. Viele Lehrer und Schulfunktionäre sehen eine spezielle Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder heute in der DDR jedoch als überholt und im Widerspruch zu dem durch Verfassung und Bildungsgesetz allen Kindern und Jugendlichen garantierten Recht auf hohe Bildung stehend an und verweisen in diesem Zusammenhang auch darauf, daß das Fehlen exakter Definitionen über die Klassenzugehörigkeit keine systematische Entwicklung der Arbeiter- und Bauernkinder ermöglicht. Demgegenüber betonen SED-Führung und Bildungspolitiker in der DDR auch für die Gegenwart und Zukunft die Notwendigkeit der besonderen Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder, „um immer wieder vorwiegend aus der Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern junge Kader zu erziehen, die die zur Machtausübung und Entwicklung des sozialistischen Staates erforderliche Bildung und Erziehung in hervorragendem Maße besitzen“. Diese Förderung — praktiziert vor allem als bewußte Bevorzugung der als Arbeiter- und Bauernkinder bezeichneten und ausgewählten Kinder und Jugendlichen - bezieht sich sowohl auf die vollständige Erfüllung der zehnjährigen Oberschulpflicht als auch auf die Zulassung zu den weiterführenden Bildungseinrichtungen. Dies wird durch die in allen einschlägigen Bestimmungen enthaltene Formel „unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung der DDR“ zum Ausdruck gebracht. Daß die Zahl der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten inzwischen auf nur zwei — an der Bergakademie Freiburg und an der Universität Halle-Wittenberg — verringert wurde, ist lediglich ein Zeichen für die Umorganisation der Abiturstufe, nicht jedoch für eine Verminderung der Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder. In den Sozialistischen Wettbewerb werden auch schon die Sch. und besonders die L. einbezogen. Wäh[S. 925]rend jedoch im Unterricht seine Anwendungsmöglichkeiten als relativ begrenzt angesehen werden, weil hier die Ergebnisse nicht nur von den Lernenden, sondern — wegen der führenden Rolle des Lehrers — in entscheidendem Maße auch von den Lehrenden abhängen, werden in der außerunterrichtlichen und außerschulischen Bildung und Erziehung zahlreiche materiell und erzieherisch angelegte Wettbewerbe veranstaltet und für die besten bzw. besonderen Leistungen entsprechende Auszeichnungen verliehen. Zu den Wettbewerben für Sch. bzw. Junge Pioniere und FDJ-Mitglieder gehören u. a. der Schülerwettstreit „Wer weiß es besser, wer kann es besser?“, die Russisch-Olympiaden, die Olympiaden Junger Mathematiker und die Treffen der Jungen Talente. Beispielsweise werden die Russisch-Olympiaden — ähnliches gilt für die Olympiaden Junger Mathematiker — zur Förderung der aktiven Beherrschung der russischen Sprache jährlich auf 4 Ebenen, nämlich als Schul-, Kreis-, Bezirks- und DDR-Olympiade durchgeführt und dienen auch der Auslese geeigneter Sch. für die weiterführenden Bildungseinrichtungen. Für L. werden der Berufswettbewerb und die Messe der Meister von Morgen (MMM) organisiert. Ziel des Berufswettbewerbs ist es, Aktivität, Initiative und Kreativität im Lernen und Arbeiten bei den L. zu entwickeln und sie auf ihre spätere Teilnahme am sozialistischen Wettbewerb als hochqualifizierte Facharbeiter vorzubereiten. Er wird während der gesamten Berufsausbildung über die Dauer jeweils eines Lehrjahres anhand bestimmter Einzel- und Kollektivverpflichtungen sowie mit entsprechenden Leistungsvergleichen durchgeführt, die anläßlich der Messen der Meister von Morgen stattfinden. Die Bewegung der Messen der Meister von Morgen, auf denen die Wettbewerbsergebnisse der Kinder und Jugendlichen aller Altersgruppen auf wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Gebiet ausgestellt werden, dient — wie auch der Berufswettbewerb — sowohl der Erfüllung vordringlicher volkswirtschaftlicher Aufgaben als auch der Heranbildung eines zu Spitzenleistungen fähigen Nachwuchses. Sie soll aber auch den gesunden Ehrgeiz der Kinder und Jugendlichen fördern, sich bei der Lösung schwieriger Aufgaben zu bewähren, und darüber hinaus bestimmte Prestigebedürfnisse befriedigen. Als Anreiz zur Teilnahme an den verschiedenen Wettbewerben sowie für besondere Lern- und Arbeitsleistungen werden an SchuL. bzw. an Junge Pioniere und FDJ-Mitglieder zahlreiche Auszeichnungen verliehen, so z. B. die Artur-Becker-Medaille (als höchste Auszeichnung der FDJ), die Lessing-Medaille, Johann-Gottfried-Herder-Medaille, Karl-Liebknecht-Medaille, die Medaille „Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Wettbewerb“, das Abzeichen „Für vorbildliche Leistungen zu Ehren der DDR“ und das „Thälmann-Abzeichen“, das Diplom für ein ausgezeichnetes Gesamtprädikat bei der Abschluß- und der Reifeprüfung, die Urkunde „Für gutes Lernen in der sozialistischen Schule“ und die Ehrenurkunde der FDJ, der Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen sowie die Titel „Vorbildliches Pionierkollektiv“, „Vorbildliches FDJ-Kollektiv“, „Hervorragender Jungaktivist“ und „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“, außerdem zahlreiche Auszeichnungen im Rahmen des Kinder- und Jugendsports (Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport). Als Belobigungen für Sch. sieht die Schulordnung die Anerkennung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, das Lob vor der Klasse durch den Klassenleiter mit Eintragung in das Klassenbuch und Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, das Lob vor dem Pädagogischen Rat durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente sowie das Lob beim Fahnenappell durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente vor; dazu wird ein „Ehrenbuch der Schule“ geführt, in das alle Sch. eingetragen werden, denen Belobigungen und Auszeichnungen zuteil geworden sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 923–925 Schule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulgewerkschaftsorganisation (SGO)Siehe auch das Jahr 1975 Während der Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen der Vorschulerziehung für die Kinder der entsprechenden Altersgruppen nicht verpflichtend ist, beginnt jeweils am 1. September für alle schulfähigen Kinder, die bis zum 31. Mai des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht, die ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR. und zwar am Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt der Erziehungspflichtigen, zu erfüllen ist. Da bis zu…