DDR A-Z 1979
Ministerium für Handel und Versorgung (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der von der SED-Führung betriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch von den eigentlichen Ursachen der zwangsläufig auftretenden Versorgungsmängel abzulenken, wurden die verantwortliche Funktionäre des MfHV. sowie die operativen Organ und Betriebe des Binnenhandels vielfach zu „Sündenböcken“ gestempelt. In dem häufigen Wechsel der Leitung des MfHV. bzw. der Verwaltungsdienststellen, die vorher bestanden hatten, findet diese Politik ihre sichtbaren Ausdruck: Deutsche Verwaltung für Handel und Versorgung, bis Mai 1948, Georg Handke, SED DWK Handel und Versorgung. Mai 1948 bis Oktober 1949, Ganter-Gilmans, CDU; MfHV. Oktober 1949 bis Dezember 1952, Dr. Karl Hamann, LDP; Februar 1953 bis Juli 1959, Kurt Wach, SED; Juli 1959 bis September 1963, Kurt Merkel, SED; Oktober 1963 bis März 1965 Gerhard Lucht, SED; März 1965 bis November 1972 Günter Sieber, SED; ab November 1972, Gerhard Briksa, SED; Staatssekretär und 1. stellv. Minister ist Helmut Danz, Staatssekretär für Versorgung Kurt Lemke. Das MfHV. ist als zentrales Organ des Ministerrates der DDR verantwortlich für die Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik im Binnenhandel. In Rahmen des Aufgabengebietes Handel hat es uneingeschränkte Leitungsbefugnis für den zentralgeleiteten Handelsbereich und weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in den bezirksgeleiteten Handel. Instrument für die Durchsetzung der Aufgaben ist der Volkswirtschaftsplan für den Handel. Im Rahmen des Aufgabengebietes Versorgung ist das MfHV. oberstes Koordinierungsorgan für alle beteiligten Ministerien und Versorgungseinrichtungen. Die Grundlage dafür ist der zentrale Versorgungsplan, dessen Hauptaufgaben seit 1973 Bestandteil des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes sind (GBl. SDr. Nr. 726, S. 184). Dem MfHV. sind im Großhandel direkt unterstellt die 5 Zentralen Warenkontore: Waren täglicher Bedarf; Haushaltswaren; Technik; Schuhe und Lederwaren; Möbel/Kulturwaren/Sportartikel und die Großhandelsdirektion Textil und Kurzwaren. Weiterhin sind dem MfHV. unterstellt: die Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels, die Vereinigung volkseigener Warenhäuser CENTRUM, die Hauptdirektoren Spezialhandel und Wismuthandel, die Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln (OGS) sowie die Vereinigung Interhotel. Zentralgeleitete Betriebe und Einrichtungen im MfHV. sind die Forum-Handelsgesellschaft (bis 31. 12. 1976 Kompex), der Handelsbetrieb Exquisit, das zentrale Organisations- und Abrechnungszentrum, das Institut für Marktforschung sowie die Gesellschaft für Betriebsberatung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 732 Ministerium für Glas- und Keramikindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Hoch- und FachschulwesenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der von der SED-Führung betriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch…
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Freie Berufe (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR zeitweilig auf die Angehörigen dieser Berufsgruppe angewiesen, insbesondere solange deren berufliche Eingliederung noch nicht vollzogen war. So wurde z. B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ aus dem selben Jahr die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Inzwischen werden derartige Zusagen ― vor allem seit der Abriegelung der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland am 13. 8. 1961 ― nicht mehr gemacht. Die freiberuflich Tätigen sind in der Ausübung ihres Berufs beschränkt und werden von staatlichen Einrichtungen kontrolliert: die freiberuflichen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker durch die staatliche Gesundheitsverwaltung und durch den FDGB als Träger der Sozialversicherung, die wenigen freien Rechtsanwälte durch das Ministerium der Justiz. Die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz (Maler, Bildhauer, Komponisten. Schriftsteller) müssen organisiert sein (z. B. im Verband Bildender Künstler der DDR; Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR; Schriftstellerverband der DDR). Die Verbände regeln gemeinsam mit dem FDGB den Abschluß von Werkverträgen und „Freundschaftsabkommen“ zwischen Künstlern und den Betrieben, die im wesentlichen die Existenzgrundlage der freischaffenden Künstler bilden. Die Verbände sind außerdem verantwortlich für Ausstellungen usw. Der Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR berät die Künstler-Agentur der DDR, die monopolartig die Vermittlung aller Darbietungen der darstellenden Kunst besorgt. Die Angehörigen der FB. erhalten ― je nach Einschätzung der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Tätigkeit ― durch den Staat Vergünstigungen oder sind Benachteiligungen ausgesetzt. So werden z. B. freischaffende Ärzte, Schriftsteller und Architekten nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens besteuert, während Rechtsanwälte, Steuerberater u. ä. Selbständige der Einkommensteuer unterliegen, deren Sätze wesentlich höher sind. In der Regel erhalten Angehörige der FB. ― Ausnahme freischaffende Künstler ― kein Krankengeld von der Sozialversicherung. Über eine Zwangsversicherung ist die Altersversorgung freiberuflicher Ärzte und Zahnärzte geregelt. Sie erhalten bei Erreichung der Altersgrenze oder bei andauernder Invalidität eine einheitliche Rente von 600 Mark monatlich. In der Regel liegen Einkommen und Lebensstandard der FB. beträchtlich über dem Durchschnitt. Die überwiegende Zahl der in früher klassischen FB. Tätigen, wie Ärzte, Rechtsanwälte und Künstler, arbeiten heute entweder in staatlichen Einrichtungen (Kliniken, staatlichen Praxen) oder sind in staatlichen Verbänden (Rechtsanwaltskollegien, staatlichen Notariaten, Künstlerverbänden) organisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 428 Frauenbrigaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Deutsche JugendSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR zeitweilig auf die Angehörigen dieser Berufsgruppe angewiesen, insbesondere solange deren berufliche Eingliederung noch nicht vollzogen war. So wurde z. B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des…
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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die WR. gilt im Selbstverständnis der DDR als eine zentrale objektive Kategorie der sozialistischen Produktionsverhältnisse zwecks Erfüllung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus durch die als sozialistische Warenproduzenten organisierten Betriebe. In der von einem klassisch marxistischen Standpunkt vorgenommenen und in der DDR auch offiziell vertretenen Einschätzung, daß die VEB Erzeugnisse und Leistungen produzieren, die von vornherein für den Austausch, vermittelt durch Geld, bestimmt und daher Waren sind, obliegen der WR. wichtige Meß-, Kontroll- und Stimulierungsfunktionen für die Realisierung der Betriebsprozesse im Zeichen der Ware-Geld-Beziehungen. Die in der Literatur der DDR genannten Grundprinzipien der WR. sind, „mit möglichst niedrigen Ausgaben möglichst hohe Einnahmen zu erzielen“, eine dauerhafte hohe Rentabilität zu sichern und einen maximalen Nettogewinn zu erwirtschaften, letzterer definiert als Zielfunktion für die operative Betriebsführung (Gewinn). Als wichtigste Voraussetzungen hierfür werden genannt: a) treuhänderische Ausstattung der Betriebe mit sog. Eigenen Fonds (unter Beachtung der prinzipiell unterschiedlichen Eigentums- und Dispositionsverhältnisse im Sinne der buchhalterischen Bilanz rechnerisch zu begreifen als Quasi-Korrelat zum Eigen-, Stamm- oder Grundkapital einer marktwirtschaftlichen Unternehmung); b) Verleihung des Status juristischer Selbständigkeit (Rechtsfähigkeit) an die VEB; c) Verpflichtung der Betriebe zur Aufbringung der Mittel für planmäßige, von übergeordneten Instanzen bewilligte Investitionen („Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion“); d) Installierung und streng leistungsorientierte Nutzung des „Prinzips der Materiellen Interessiertheit“); e) materielle Verantwortung und Haftung der VEB für ihre wirtschaftliche Tätigkeit; f) exakte wert- und mengenmäßige Widerspiegelung der betrieblichen Ablaufprozesse durch eine vollständig reglementierte Buchführung und Berichterstattung sowie nicht zuletzt g) permanente Kontrolle und Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe durch betriebswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche, administrative, technische und gesellschaftliche Kontrolleinrichtungen und -Organe. Hierzu zählen u. a. intensive Buch- und Betriebsprüfungen, innerbetrieblich durch den Hauptbuchhalter, überbetrieblich durch die „Staatliche Finanzrevision“ vertreten, eine dezidierte Bankenaufsicht in Verbindung mit dem Prinzip „Kontrolle durch die Mark“, die Berichtspflicht und Weisungsabhängigkeit der VEB-Leitung gegen[S. 1185]über übergeordneten Instanzen, Empfehlungsfunktionen der Technischen Kontrollorganisation (TKO) im Betrieb sowie insbesondere Einsichtnahme-, Mitwirkungs- und Anzeigebefugnisse der Betriebsparteiorganisation, der Betriebsgewerkschaftsorganisation, der betrieblichen Ständigen ➝Produktionsberatungen und der Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen (ABI). Die Geltung des Prinzips der WR. stand bis 1971 unter der Devise, das Problem der „Dialektik von schöpferischer Initiative der Betriebe und gesellschaftlicher Plandisziplin“ zu meistern. Nach neuerer, im Schrifttum der DDR entwickelter Definition sollen damit die materiellen Interessen der Betriebe mit den Interessen der Gesellschaft in Verbindung gebracht werden, wobei in der aktuellen Diskussion (seit der Jahreswende 1977/78) ausdrücklich eingeräumt wird, daß „nichtantagonistische Widersprüche zwischen der Planung und der WR. auftreten“ können. Ideologisch-zeithistorische Basis für das heute in der DDR geltende Verständnis von WR. ist das von Lenin entwickelte Prinzip „Chosrastschot“ (Kurzbezeichnung für „chosjaistwennyi rastschot“, in den amtlichen Übersetzungen der DDR interimistisch kurze Zeit als „Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit“ wiedergegeben, seitdem einheitlich WR. genannt). Von Lenin selbst möglicherweise lediglich als Übergangsempfehlung für die Periode der „Neuen Ökonomischen Politik“ (NEP) gedacht, wurde das Chosrastschot-Prinzip auch nach Beendigung der NEP durch einen Beschluß des ZK der KPdSU (B) vom 28. 12. 1929 ausdrücklich als weiter gültige Methode sozialistischer Betriebsführung bestätigt. Bis in die Gegenwart wird die konsequente Entwicklung der Prinzipien der WR. in Industriebetrieben, in Kolchosen, Sowchosen und den übrigen Teilbereichen der Wirtschaft sowohl in der UdSSR wie in der DDR als „sehr aktuell“ bezeichnet. In der DDR wurde schon anläßlich der „Großen Finanzpolitischen Konferenz“ vom September 1951 das System der WR. als die grundlegende Methode verkündet, die nach den Erfahrungen des sozialistischen Aufbaus in der Sowjetunion als die zweckmäßigste Form der Leitung der VEB anzuwenden sei. Ihre erste gesetzliche Untermauerung fand die WR. mit der VO über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der WR. in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft vom 20. 3. 1952. Unbeschadet mancher Schwankungen in der Wertung anderer Elemente der Planung und Leitung im Zuge der Wirtschaftsreformen der DDR in den letzten zwei Jahrzehnten bildet die WR. seitdem konstant ein zentrales Anliegen der wirtschaftsleitenden Organe der DDR. Dies gilt gleichermaßen für die Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) von 1963 bis 1967, für die Phase des auf dem VII. Parteitag der SED (1967) verkündeten Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) und seiner Anwendung in der DDR sowie für die neueren Direktiven seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Auf dem IX. Parteitag (1976) erklärte Generalsekretär E. Honecker u. a.: „Die ökonomischen Kategorien Kosten, Preis und Gewinn sind effektiver für eine hohe Wirksamkeit der Intensivierung, insbesondere für die ständige Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Leistung zu nutzen … Bei alledem spielen die wirtschaftliche Rechnungsführung und die sozialistische Betriebswirtschaft eine bedeutsame Rolle.“ Der Verwirklichung des Systems der WR. in der betrieblichen Praxis der DDR dient ein umfangreiches Bündel von Verfahrens- und Verhaltensweisen. Hierzu zählen u. a. das Sparsamkeitsregime („Spare mit jeder Sekunde, mit jedem Pfennig und jedem Gramm“), das Vertragssystem, das Dispatchersystem, Nutzung des technischen Fortschrittes, Standardisierung und Normung, Mechanisierung und Automatisierung, die Initiierung des Sozialistischen Wettbewerbs und seine Nutzung für innerbetriebliche WR. zum Zwecke der Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Anwendung solcher mit dem „Wertgesetz“ verbundenen Kategorien wie Umsatz, Preis, Kosten, Gewinn, Lohn, Prämien, Produktionsfondsabgabe oder zinspflichtiger Kredit für die ökonomische Stimulierung der Betriebe. Für die 2. Hälfte des Fünfjahrplanes 1976–1980 gelten ― rebus sic stantibus ― als Hauptziele die Erhöhung der Wirksamkeit der WR, durch ihre engere Verbindung mit der Planung, ihre stärkere Ausrichtung auf die quantitativen Faktoren des Wirtschaftswachstums, ihre Nutzung zur besseren Erfüllung der Exportverpflichtungen sowie die Präzisierung der Voraussetzungen, Ziele und Grundrichtungen der innerbetrieblichen WR., die „als eine verselbständigte, nach ihnen gerichtete Form der WR. … mit dem Ziel höchstmöglicher Effektivität“ verstanden wird. Bei dieser Zielsetzung geht es im Dienst der „sozialistischen Intensivierung“ insbesondere um die Verbesserung der Meßfunktion der WR., die Verstärkung qualitativer Kennziffern, die Verbesserung der ökonomischen Information, die Vervollkommnung der Haushaltsbücher, die Einsparung von Arbeitszeit und Material, die Senkung der Kosten, d. h. vor allem um die Erschließung aller Leistungsreserven. Wenn auch die WR. prinzipiell als ein komplexes Gesamtsystem für alle Tätigkeitsbereiche und Aktionsformen der als sozialistische Warenproduzenten organisierten VEB zu verstehen ist und ihre Funktionen somit ― was sich vom Terminus her anbietet ― keineswegs auf die Begriffe Buchführung oder Rechnungswesen reduziert werden dürfen, bilden dennoch eben diese Bereiche betriebswirtschaftlich zwangsläufig einen besonders wichtigen Bestandteil der verschiedenen Methoden, mit deren Hilfe die Erfüllung der Anforderungen der WR. stimuliert und kontrolliert werden soll. In diesem Kontext ist auf mannigfaltige Verordnungen zur Ausgestaltung des grundsätzlich nach dem System der Doppelten Buchführung strukturierten betrieblichen Rechnungswesens in der DDR zu verweisen, bei denen vielfach Empfohlenes widerrufen und Widerrufenes erneut empfohlen wurde. (So z. B. VO über die Finanzwirtschaft volkseigener Betriebe von 1948, Grundsätze des „Neuen Rechnungswesens“ von 1952, VO über die Buchführung und buchhalterische Bericht[S. 1186]erstattung der volkseigenen Industriebetriebe von 1955, Selbstkostenverordnung vom 12. 7. 1962, Einführung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik: ab 1968 gem. allgemeiner VO und industriebetrieblich ergänzender AO in den Gesetzblättern der DDR — Teil II — vom 5. und 30. 7. 1966, neu gefaßt gem. AO vom 20. 6. 1975 — GBl. I, S. 585 ff. und GBl. Nr. 800, S. 1–24, VO über die Produktionsfondsabgabe vom 16. 12. 1970 oder AO über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie vom 1. 11. 1972 bzw. deren Neufassung vom 10. 6. 1976 — GBl. I, S. 321 ff.) Wie auch immer diese gesetzlichen Bestimmungen im einzelnen ausgestaltet sein mögen, läßt sich aus ihnen doch immer wieder das generelle Anliegen der Wirtschaftsorgane der DDR ablesen, das System der betrieblichen Wirtschaftsrechnung tendenziell aus einer statischen Gegenüberstellung von Aufwands- und Ertragskomponenten herauszuführen und dahingehend weiterzuentwickeln, daß es der Dynamik des Reproduktionsprozesses unter den Bedingungen der Wissenschaftlich-technischen Revolution gerecht wird. Daß dieses Ziel bisher noch nicht erreicht ist, wird in den einschlägigen Verlautbarungen der DDR nicht nur nicht bestritten, sondern (so u. a. regelmäßig in den Präambeln der einschlägigen, etappenweise wiederkehrenden VO) ausdrücklich eingeräumt. Es ist folglich kein Zufall, daß in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur der DDR Probleme der Vervollkommnung und der weiteren Ausgestaltung der WR. — im Einklang mit neueren Diskussionen in der UdSSR unter dem Schlagwort „Die WR. im reifen Sozialismus“ — einen breiten Raum einnehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1184–1186 Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsausschüsseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die WR. gilt im Selbstverständnis der DDR als eine zentrale objektive Kategorie der sozialistischen Produktionsverhältnisse zwecks Erfüllung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus durch die als sozialistische Warenproduzenten organisierten Betriebe. In der von einem klassisch marxistischen Standpunkt vorgenommenen und in der DDR auch offiziell vertretenen Einschätzung, daß die VEB Erzeugnisse und…
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Arbeitsbefreiung (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Die Befugnisse der behandelnden Ärzte, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen und damit faktisch direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigten und Unternehmen einzugreifen (Arbeitsrecht, XIII) sind seitdem wiederholt tiefgreifend geändert worden, um Häufigkeit und Dauer der krankheitsbegründeten Arbeitsausfälle (Krankenstand) einzuschränken. Lange Zeit durfte der behandelnde Arzt die A. nur für jeweils 3 und insgesamt nur für 10 Tage aussprechen. Darüber hinaus war sie Sache besonderer Kommissionen. Später mußte er sie nach jeweils 7~Tagen ausdrücklich erneuern. Die Kontrolle dieser A. sollte und soll stets die Form „kollektiver Beratung“ des Versicherten wie des Arztes haben. Sie ist Aufgabe der Ärzteberatungskommissionen (ÄBK) aus nebenamtlich dazu herangezogenen Ärzten. Aufsichts- und Beschwerdeinstanz ist die Kreisstelle für ärztliche Begutachtungen bei der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises unter der Verantwortung des Kreisarztes, bei der alle ärztlichen Begutachtungen — für Renten- und Unfallversicherung, Sozialwesen usf. — zusammengefaßt sind. 1959 ist die A. aus Krankheitsgründen den Ärzten des Betriebsgesundheitswesens übertragen worden, und die ÄBK wurden dort verankert. Diese Regelung hat sich jedoch nicht aufrechterhalten lassen. Seit September 1974 ist die A. bei Arbeitsunfähigkeit neu geregelt. Die Vorstellung bei der ÄBK ist erstmals nach dem 35. Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, es sei denn, der behandelnde Arzt wünsche eine „kollegiale Beurteilung“ bei „häufig erkrankten Werktätigen“ u. a. Die ÄBK kann aber auch von der Betriebsleitung „nach gemeinsamer Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung, dem Rat für Sozialversicherung und dem Betriebsarzt“ und vom Beschäftigten selbst in Anspruch genommen werden. Die Zuordnung der ÄBK zum Betrieb ist entfallen. Ihre Zuständigkeit bestimmt sich nach der Behandlungsstelle des Kranken. Nur große Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens haben noch eigene ÄBK. Sie dürfen nur tätig werden, wenn keine größeren Wegebelastungen für den Kranken entstehen. Stattdessen können die Betriebsärzte „zur Klärung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Fragen“ arbeitsbefreite Beschäftigte des Betriebes „zur betriebsärztlichen Beratung und Untersuchung einladen“, also die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit an sich ziehen. Die Arbeitsbefreiungsbescheinigungen sind von den Betriebsärzten gemeinsam mit Beauftragten der Betriebsleitung und der Betriebsgewerkschaftsleitung grundsätzlich täglich, mindestens aber einmal wöchentlich auszuwerten, um „kurzfristig Schwerpunkte des Krankenstandes zu erkennen und hieraus gemeinsam entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Werktätigen, wie Tauglichkeitsuntersuchung. Dispensairebetreuung, Übertragung von Schonarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Aussprache mit dem Werktätigen oder auch eine Einladung zu einer kollektiven Beratung festzulegen“ (Verf. u. Mitt, d. Min. f. G. 15/1974). Den Krankenstand mit einem derartigen Kontrollverfahren auf einer Höhe zu halten, die der tatsächlich krankheitsbegründeten Arbeitsunfähigkeit entspricht, ist bisher nicht gelungen. Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Arbeitsrecht; Betriebsgewerkschaftsorganisation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 51 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbereichSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Die Befugnisse der behandelnden Ärzte, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen und damit faktisch direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigten und Unternehmen einzugreifen (Arbeitsrecht, XIII) sind seitdem wiederholt tiefgreifend…
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Londoner Protokoll (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Unter der Sammelbezeichnung LP. ist zu verstehen: 1. Das Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944, 2. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14. 11. 1944, 3. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 26. 7. 1945 und 4. die Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland vom 5. 6. 1945. Frankreich, Großbritannien, die UdSSR und die Vereinigten Staaten einigten sich über die Aufteilung von „Deutschland … innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. 12. 1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen …“ Die Besatzungstruppen jeder Zone unterstanden einem von der verantwortlichen Macht bestimmten Oberbefehlshaber. Das Gebiet von Groß-Berlin wurde von Truppen einer jeden der Vier Mächte besetzt. „Zwecks gemeinsamer Leitung der Verwaltung dieses Gebietes“ wurde eine interalliierte Behörde (russisch: Komendatura) errichtet, die aus vier von den entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten bestand. Die Demarkationslinien zwischen den Besatzungszonen verlaufen nach dem LP. weitgehend entlang den 1945 bestehenden Landes- bzw. Provinzgrenzen. Örtliche Abweichungen dieser Grenze erfolgten aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte. Die Bundesrepublik Deutschland entstand in den Grenzen der ehemaligen amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone, die DDR innerhalb der Grenzen der sowjetisch besetzten Zone. Berlin war nicht Bestandteil einer der vier Besatzungszonen, insbesondere nicht der es umgebenden sowjetischen Besatzungszone; Deutschland wurde in die Zonen und das Sondergebiet Berlin geteilt. In einer Erklärung zu Protokoll beim Abschluß des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag) über die Aufgaben der Grenzkommission durch die beiden Delegationsleiter wurde Einvernehmen darüber erklärt, daß der Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sich nach den diesbezüglichen Festlegungen des LP. vom 12. 9. 1944 bestimmt. Soweit örtlich die Grenze von diesen Festlegungen aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte abweicht, soll ihr genauer Verlauf durch die Grenzkommission an Ort und Stelle unter Beiziehung aller Unterlagen festgelegt und markiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 698 Lohnsteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LotterieSiehe auch die Jahre 1975 1985 Unter der Sammelbezeichnung LP. ist zu verstehen: 1. Das Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944, 2. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14. 11. 1944, 3. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin…
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Studentenausbildung, militärische (1979)
Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die MSt. der männlichen und weiblichen Hoch- und Fachschüler in der DDR ist Teil der einheitlichen sozialistischen Wehrerziehung, die alle Kinder mit Beginn der Schulpflicht erfaßt. Sie soll mit dem „Studium eine Einheit“ bilden. Ihr Ziel ist die „Stabilisierung des Lehrmotivs“ und die Erhöhung der „psycho-physischen Verteidigungsfähigkeit“ der Studenten und Fachschüler. Die Organisation der MSt. obliegt dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Träger der MSt. ist vor allem die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen FDJ-Organisationen an den Bildungseinrichtungen. Mit Erlaß des neuen Jugendgesetzes der DDR vom 1. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) ist die Bedeutung der MSt. noch gewachsen. Während sich das alte Jugendgesetz von 1964 lediglich in einem einzigen Paragraphen (§ 44) mit Wehrproblemen befaßte, und darin dem Staat die Verpflichtung auferlegt wurde, auch außerhalb des regulären Militärdienstes Möglichkeiten zur militärischen Betätigung der Jugendlichen zu schaffen, befaßte sich der IV. Hauptteil des neuen Jugendgesetzes ausschließlich mit der „Ehrenpflicht der Jugend zum Schutze des Sozialismus“ und verpflichtet jetzt alle Jugendlichen, die ihnen gebotenen Möglichkeiten im Rahmen der MSt. auch auszunutzen. Für Studenten und Fachschüler besteht (schon seit 1963) die Pflicht, an mindestens einem Tag in der Woche an militärischen Übungen teilzunehmen bzw. Veranstaltungen zur „wehrpolitischen Bildung“ zu besuchen. Die von der NVA im 2. Studienjahr an den Universitäten und Hochschulen durchgeführten sog. „Achtertests“ im Rahmen der militärischen Ausbildung der wehrdiensttauglichen männlichen Studenten haben ergeben, daß bis zu 25 v. H. der Teilnehmer den wehrsportlichen Mindestanforderungen, z. B. 3.000-m-Lauf in 13:20 Min. nicht entsprechen. Durch „Tage der Wehrbereitschaft“, Wehrsportfeste und wehrsportliche Wettkämpfe soll künftig der Wehrsport stärker in den Freizeitsport integriert werden. An den Fachschulen der DDR entfallen von jährlich 72 obligatorischen Sportstunden im 1. und 2. Studienjahr 10 bzw. 8 Std., im 3. Studienjahr von 31 nur noch 4 Std. auf den Wehrsport. Ein Teil der MSt. wird in den von der Nationalen Volksarmee (NVA) organisierten Militärlagern durchgeführt. Als Ausbilder fungieren Funktionäre der GST und Angehörige der sog. Reservistenkollektive (in der Regel Reserveoffiziere) der NVA. Soweit weibliche Hoch- und Fachschüler nicht an der waffentechnischen Ausbildung teilnehmen, müssen sie sich einer Zivilverteidigungs- (u. a. nachrichtentechnischen) bzw. einer Sanitätsausbildung im Rahmen des Deutschen Roten Kreuzes unterziehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1075 Studenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studienaufklärung und -beratungSiehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die MSt. der männlichen und weiblichen Hoch- und Fachschüler in der DDR ist Teil der einheitlichen sozialistischen Wehrerziehung, die alle Kinder mit Beginn der Schulpflicht erfaßt. Sie soll mit dem „Studium eine Einheit“ bilden. Ihr Ziel ist die „Stabilisierung des Lehrmotivs“ und die Erhöhung der „psycho-physischen Verteidigungsfähigkeit“ der Studenten und…
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Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1979)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur Förderung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte“ (DOSAAF) in der UdSSR. Im Rahmen der sozialistischen Wehrerziehung bereitet die GST die Jugendlichen im vorwehrpflichtigen Alter auf den Wehrdienst vor. Sie ist gleichzeitig Träger der wehrsportlichen Arbeit. Ihre gesamte Tätigkeit soll sich auf die Anforderungen und Aufgaben konzentrieren, die der Landesverteidigung, insbesondere der Nationalen Volksarmee, im Interesse der militärischen Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR gestellt werden. Die GST arbeitet unter Führung der SED eng mit den bewaffneten und anderen staatlichen Organen sowie mit Parteien und Massenorganisationen zusammen. Sie untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Die GST ist nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus aufgebaut. Territorial gliedert sie sich unterhalb der zentralen Ebene in Bezirks- und Kreisorganisationen; im Organisationsbereich des Kreises werden in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und Wohngebieten Grundorganisationen gebildet. Höchstes Organ der GST ist der Kongreß. Er legt die grundsätzlichen Aufgaben fest, beschließt das Statut und wählt den Zentralvorstand. Zwischen den Kongressen ist der Zentralvorstand das höchste Gremium; er wählt aus seiner Mitte zur Leitung der Arbeit zwischen den Tagungen des Vorstands das Sekretariat. Diese Organisationsstruktur der Zentrale gilt im wesentlichen entsprechend für die Bezirks- und Kreisorganisationen. Die Ausbildungsarbeit findet in den Grundorganisationen statt, deren Umfang sich nach der jeweiligen Größe der Betriebe, Lehrstätten usw. richtet. Die Grundorganisationen gliedern sich wiederum nach einzelnen Wehrsportarten in sog. Sektionen wie Schieß- und Geländesport, Flugsport (Segelflug, Motorflug, Fallschirmspringen). Auto- und Motorradsport, Seesport (Navigation, Tauchen usw.), Nachrichtensport (Funk- und Fernsprechausbildung). Die Zuweisung von Verantwortungs- und Aufgabenbereichen an die GST ist abgestimmt mit den wehrerzieherischen Aufgaben der FDJ, der Schulen und anderer Träger der sozialistischen Wehrerziehung. Als einem Bestandteil der Landesverteidigung kommt der GST die Rolle einer Schule der unmittelbaren Vorbereitung der Jugendlichen auf den Wehrdienst zu. sie ist Hauptträger der vormilitärischen Ausbildung. Zu den Aufgaben dieser „sozialistischen Wehrorganisation“ der DDR gehört ferner, den Bürgern die Möglichkeit zu einer interessanten und differenzierten wehrsportlichen Betätigung und damit zur weiteren Entwicklung und Erhaltung ihrer Wehrfähigkeit zu geben. Wesentlicher Teil ihrer vormilitärischen Ausbildungsarbeit sind die vormilitärische Grundausbildung und die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee. Die vormilitärische Grundausbildung wird für die Jugendlichen ab 16 Jahren an Berufs- und Erweiterten Oberschulen durchgeführt; sie umfaßt [S. 469]im wesentlichen die wehrpolitische Erziehung, die Geländeausbildung, die Schießausbildung, die Erste Hilfe, Schutz- und pioniertechnischen Dienst und die Körperertüchtigung. Nach erfolgreicher Teilnahme an der vormilitärischen Grundausbildung wird das Abzeichen „Für gute vormilitärische und technische Kenntnisse“ (VTK) Stufe~1 verliehen. Die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee umfaßt die vormilitärische Grundausbildung und eine Ausbildung, die auf bestimmte Laufbahnrichtungen der NVA wie Kraftfahrer, Motorschützen, Fallschirmjäger. Flieger usw. vorbereitet. Nach erfolgreichem Abschluß der Laufbahnausbildung wird das Abzeichen „Für gute vormilitärische und technische Kenntnisse“ Stufe~II verliehen. Für die Ausbildungsprogramme der GST stehen zentrale und örtliche Ausbildungslager zur Verfügung. Neben Ausbildern aus den eigenen Gliederungen der GST sollen verstärkt Reservisten der NVA, der Deutschen Volkspolizei und der Bereitschaftspolizei gewonnen werden. Die Schulung der Ausbilder erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der NVA. Der Vorbereitung der Jugendlichen auf den Wehrdienst dient desgleichen die wehrsportliche Arbeit; sie soll die Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit fördern. Der Wehrsport wird in den Bereichen Militärischer Mehrkampf, Sportschießen, Motorsport. Nachrichtensport, Flug- und Seesport. Tauchsport und Modellbausport betrieben. Neben der Form der wehrsportlichen Massenarbeit ist die Pflege von Formen des Wettkampf- und Leistungssports von Bedeutung. Die GST organisiert zentrale, Bezirks- und Kreiswehrspartakiaden und nimmt an internationalen Wehrsportwettkämpfen teil. Im Jahr 1977 hatte die GST rd. 500.000 Mitglieder in über 16.000 Grundorganisationen. Ca. 95 v. H. aller männlichen Jugendlichen aus der DDR zwischen 16 und 18 Jahren nahmen 1977 an der vormilitärischen Ausbildung teil. Vorsitzender ist (1978) Generalleutnant Günther Teller. Die GST gibt eine Reihe von Zeitschriften heraus: „Sport und Technik“, „Konkret“, „Funkamateur“ usw. Die „Ernst-Schneller-Medaille“ wird als Auszeichnung in Gold, Silber und Bronze vergeben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 468–469 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur…
DDR A-Z 1979
Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) (1979)
Siehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1975 1985 In ihrem Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt seit dem 1. 7. 1919 ihren heutigen Namen. Seit 1956 untersteht sie dem Ministerrat der DDR. Ihre Aufgaben erfüllt die SAW in enger Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften der DDR auf der Grundlage eines langfristigen, abgestimmten Arbeitsprogramms. Die Zuordnung zur AdW erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Ministerrates mit dem Ziel, die Arbeit der SAW stärker auf die Schwerpunkte der Wissenschaftspolitik zu orientieren. Die Leitung der SAW liegt bei einem Präsidium, dem der Präsident (gegenwärtig Prof. Dr. Kurt Schwabe), der Vizepräsident, die Leiter der Klassen und der Sekretär der Parteigruppe der SED angehören. Zu ordentlichen Mitgliedern der SAW können bis zu 65 Wissenschaftler der DDR gewählt werden, die ihren Wohnsitz in den Bezirken Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle, Erfurt, Gera oder Suhl haben. Als Ausdruck besonderer Ehrung können Wissenschaftler außerhalb der DDR zu auswärtigen bzw. korrespondierenden Mitgliedern der SAW gewählt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum der SAW. Bei der SAW bestehen eine mathematisch-naturwissenschaftliche und eine philologisch-historische Klasse, zu deren Aufgaben die Vorbereitung der Sitzungen des Plenums gehört. Plenarsitzungen finden monatlich — mit Ausnahme der Sommermonate — statt. Im Mittelpunkt stehen Referate zu Forschungsschwerpunkten der beiden Klassen, die danach in den Sitzungsberichten der SAW veröffentlicht werden. Forschungsschwerpunkte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse sind u. a. Probleme der Gerontologie, der Wirkungsmechanismen von Neurohormonen und die Entwicklung einer mathematischen Theorie spezieller analytischer Funktionen und Fragen des Umweltschutzes. Die philologisch-historische Klasse befaßt sich u. a. mit der Herausgabe von regional-historischen Bibliographien und eines althochdeutschen Wörterbuches sowie der Erforschung der Sprache der frühen deutschen Lyrik. Die naturwissenschaftlich-mathematische Klasse hat 29 ordentliche und 38 auswärtige, die philologisch-historische Klasse 26 ordentliche und 31 auswärtige Mitglieder aus mehreren west- und osteuropäischen Staaten sowie aus der Bundesrepublik Deutschland. Der Status des „früher ordentlichen, gegenwärtig auswärtigen Mitglieds“ für Wissenschaftler aus der Bundesrepublik wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 919 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachversicherungSiehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1975 1985 In ihrem Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt seit dem…
DDR A-Z 1979
Meliorationen (1979)
Siehe auch: Meliorationen: 1975 1985 Meliorationswesen: 1969 M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen, chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Regulierung des Bodenwasserhaushaltes (Ent- und Bewässerung), Verbesserung der Bodenstruktur durch melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung, Kalkung, Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen, Wiederurbarmachung und Rekultivierung von Abraumflächen (Bodennutzung), Schutzmaßnahmen gegen Wind- und Wassererosionen, Reliefmeliorationen (Beseitigung von Wegen, Gräben, Hecken usw.) und der Wirtschaftswegebau. Den M. kommt in der DDR doppelte Bedeutung zu. Einerseits ermöglichen sie eine nachhaltige Verbesserung der Flächenproduktivität und tragen damit zur Realisierung des Zieles bei, den Selbstversorgungsgrad in der Agrarproduktion zu erhöhen. Andererseits orientiert sich der Umfang großflächiger M.-Maßnahmen an natürlichen Gegebenheiten und führt damit zur Kooperation in der Landwirtschaft, die vor allem aus gesellschaftspolitischen Gründen erwünscht ist. Unter den aufgeführten Maßnahmen genießen die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen absoluten Vorrang. Von der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR (6,3 Mill. ha) galten 1975 rd. 38 v. H. (rd. 2,4 Mill. ha) als entwässerungsbedürftig. Gleichzeitig wurden 68 v. H. der LN (4,25 Mill. ha) als bewässerungsbedürftig angesehen. Während des Perspektivplanzeitraumes 1971–1975 wurden auf 521.488 ha Entwässerungsmaßnahmen durchgeführt, davon rd. 240.000 ha in Form von Drainagen. Hiervon entfielen 74,8 v. H. (390.000 ha) auf neue Entwässerungsanlagen, während auf 130.000 ha (25,2 v. H.) vorhandene Anlagen rekonstruiert bzw. modernisiert wurden. In diesem Zusammenhang sowie insbesondere in Verbindung mit dem Wirtschaftswegebau (1971–1975 rd. 4.400 km) wurden insgesamt 8.100 km Vorfluter neu bzw. ausgebaut. Weniger umfangreich waren die Maßnahmen zur Neueinrichtung und Rekonstruktion von Bewässerungsanlagen (Neuanlagen auf 135.000 ha, Rekonstruktion auf 65.000 ha LN). Insgesamt konnten 1975 rd. 20,6 v. H- der LN entwässert und 10,5 v. H. der LN bewässert werden, davon 5,1 v. H. in Form der Beregnung. (Die Möglichkeit zum Grundwassereinstau besteht auf rd. 14.500 ha LN.) Im Perspektivplan 1976–1980 sind keine Ziele für die Entwässerungsmaßnahmen veröffentlicht worden. Die Entwässerungsleistung der Jahre 1976–1978 liegt jedoch mit 92.350 ha LN pro Jahr im Durchschnitt um 11,5 v. H. unter der Leistung der Jahre 1971–1975. Dagegen sollen die Bewässerungsanlagen im Zeitraum 1976–1980 um rd. 520.000 ha auf 1,13 Mill. ha (= 18 v. H. der LN) erweitert werden, wovon 320.000 ha LN auf die Einrichtung neuer Beregnungsanlagen entfallen sollen. Damit würde die Bewässerungsfläche um 85,2 v. H. und die Beregnungsfläche um 99,7 v. H. erweitert. Trotz erheblicher Steigerung der Bauleistung konnten in den Jahren 1976–1978 die für den Zeitraum 1976–1980 gestellten Ziele nur zu 47,6 v. H. (Bewässerung) bzw. zu 43,7 v. H. (Beregnung) verwirklicht werden, so daß sich ein Planrückstand von rd. 21 v. H. bzw. 27 v. H. ergibt. Die Kosten der M.-Maßnahmen (bei Beregnung 7.000 bis 15.000 Mark/ha LN) beanspruchen 20–25 v. H. der gesamten Investitionen der Landwirtschaft (1971–197 5 rd. 4,7 Mrd. Mark). Ihre Durchführung wird durch zins[S. 722]verbilligte Kredite und durch Zuschüsse gefördert. Weiterhin werden Zuschüsse für eine möglichst vollständige Auslastung der Beregnungsanlagen gewährt. An der Durchführung der M.-Arbeiten sind sowohl M.-Genossenschaften (vgl. Ländliche ➝Genossenschaften) als auch staatliche M.-Kombinate beteiligt. Die zentrale Leitung des M.-Wesens wird — nachdem das Staatliche Komitee für M. durch Ministerratsbeschluß am 1. 4. 1972 aufgelöst wurde — direkt vom Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft wahrgenommen. Ein Spezialstudium für Leitungsaufgaben im M.-Wesen vermitteln die Universität Rostock (Dipl.-Ing.) und die Ingenieurschule in Fürstenwalde. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 721–722 Meldewesen, polizeiliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MenschenhandelSiehe auch: Meliorationen: 1975 1985 Meliorationswesen: 1969 M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen, chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Regulierung des Bodenwasserhaushaltes (Ent- und Bewässerung), Verbesserung der Bodenstruktur durch melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung, Kalkung, Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen, …
DDR A-Z 1979
Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die PK. der DDR bestehen aus 2 Buchstaben und einer 4ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, und zwar nach folgender Einteilung: Der zweite Buchstabe bezeichnet ― mit Ausnahme in Berlin (Ost) ― die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen Bindestrich in 2stellige Zifferngruppen getrennt, z. B. EF 59–69. [S. 612]In jüngster Zeit werden Pkw aus Berlin (Ost) mit 3 Buchstaben, z. B. IBB, beobachtet. Es sind demnach 2 Buchstaben dem Kennzeichen~I (= Berlin [Ost]) hinzugefügt worden. Über ihre Bedeutung konnten bisher keine genauen Angaben ermittelt werden. Anzunehmen ist, daß mit zunehmender Motorisierung das bisherige System nicht ausreicht und deshalb eine Buchstabenserie angefügt wird. Auf den Kennzeichentafeln der Pkw und auf denen, die an der Vorderseite der Lkw angebracht sind, stehen Buchstaben und Nummern nebeneinander. Auf den Schildern an der Rückseite der Lkw ist die Nummer unter die Buchstaben gesetzt. Bei Lkw, die weniger als 30 km/h fahren dürfen, ist diese Einschränkung durch eine kreisförmige Ausbuchtung in der Mitte der rückwärtigen Kennzeichentafel ersichtlich. Bei Lkw ist das PK. auf der Rückwand neben der Kennzeichentafel zusätzlich in einer Zeile aufzumalen. Die polizeiliche Zulassung wird durch eine Prägemarke mit dem DDR-Emblem und Rundumbeschriftung „Deutsche Demokratische Republik“ kenntlich gemacht. Seit dem 1. 1. 1974 müssen Kraftfahrzeuge, die in der DDR zugelassen sind, bei Fahrten außerhalb der DDR das Unterscheidungszeichen „DDR“ (in schwarzen Buchstaben auf weißem Grund) führen; andere Unterscheidungszeichen dürfen nicht geführt werden. Mit dieser Anordnung hat die DDR ein Zeichen deutlicher Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gesetzt, da sie das zuvor gemeinsame Unterscheidungszeichen „D“ für Kraftfahrzeughalter in der DDR nicht mehr erlaubt. Die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen ausländischer Vertretungen und von Kraftfahrzeugen des Personals ausländischer Vertretungen ist neu geregelt worden und mit Wirkung vom 1. 1. 1974 in Kraft getreten. Kraftfahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen, die in der DDR zugelassen sind, erhalten danach Kennzeichen in weißer Schrift auf rotem Grund mit den Kennbuchstaben: CD für Kraftfahrzeuge der Vertretungen anderer Staaten und deren diplomatischen Personals; CY für Dienst- und Privatfahrzeuge des technischen und administrativen Personals; CC für Dienstfahrzeuge konsularischer Vertretungen und Kraftfahrzeuge konsularischer Amtspersonen. Kennzeichen in weißer Schrift auf blauem Grund gelten für folgende ausländischen Kraftfahrzeuge; QA Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge in der DDR akkreditierter ausländischer Korrespondenten; QB Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge der ausländischen Mitarbeiter von Außenhandelsniederlassungen, Industrievertretungen, kommerziellen Büros; QC Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern der Reisebüros, Fluggesellschaften, Kultur- und Informationszentren; QD Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern anderer Einrichtungen und Betriebe. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 611–612 Kraftfahrzeugindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftfahrzeugsteuerSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die PK. der DDR bestehen aus 2 Buchstaben und einer 4ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, und zwar nach folgender Einteilung: Der zweite Buchstabe bezeichnet ― mit Ausnahme in Berlin (Ost) ― die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen…
DDR A-Z 1979
Kammer für Außenhandel (KfA) (1979)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1985 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol direkt zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die Außenhandelsbetriebe, VVB, Kombinate, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Dem Ministerium für Außenhandel obliegt die allgemeine Dienstaufsicht über die KfA. Organe der KfA sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Revisionskommission. Ursprünglich war die Hauptaufgabe der KfA in der Herstellung von Kontakten zu den Wirtschaftspartnern westlicher Länder und dem Abschluß von Handelsabkommen unterhalb der Regierungsebene (Kammerabkommen) mit diesen Ländern zu sehen: Für die Gestaltung der Beziehungen zu sozialistischen Ländern kam dagegen der KfA wenig Bedeutung zu. Mit Einsetzen der „Anerkennungswelle“, die die Handelsvertretungen der KfA im Westen als quasi-diplomatische Vertretungen überflüssig machte, und dem Bestreben der DDR, sich intensiver in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe zu integrieren, fand jedoch ein tendenzieller Wandel statt. So ist in dem 1974 neu gefaßten Statut der KfA ausdrücklich festgehalten, daß die Kammer selbst keine Handelstätigkeit ausübt, sondern ihre Hauptaufgabe vielmehr in der Förderung und Unterstützung des Außenhandels zu sehen ist. Eine der wesentlichen Aufgaben der KfA wird gegenwärtig darin gesehen, einen Beitrag zur „sozialistischen ökonomischen Integration“ zu leisten. Dabei arbeitet sie bi- und multilateral mit den Handelskammern der anderen RGW-Länder zusammen. Auf bilateraler Ebene vollzieht sich die Arbeit in sog. Länder-Sektionen (bisher gebildet mit Polen, Ungarn, ČSSR und auch Jugoslawien) oder auf der Grundlage von „Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen den Präsidenten“ der Kammern. Gewisse Bedeutung haben auch die „Technischen Tage der DDR“ ― eine Methode der Marktbearbeitung ― erlangt, die auch in kapitalistischen Staaten veranstaltet werden. Zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern werden darüber hinaus gemischte Institutionen, wie z. B. das „Komitee zur Förderung des Handels zwischen der DDR und Schweden“ gebildet und KfA-Delegationen zwecks Markterschließung in ausgewählte Länder entsandt. Die Öffentlichkeitsarbeit der KfA besteht vor allem in der Publikation zahlreicher Schriften, wie „DDR-Wirtschaftsumschau“, „DDR-Export“, „Handbuch der Außenwirtschaft“ und „Handelspartner DDR“ und der Einladung und Betreuung von Journalisten vor allem auf den Leipziger Messen. Weitere Aufgaben: handelspraktische, handelstechnische und außenwirtschaftliche Beratung der Exportbetriebe, Vorbereitung von Handelsabkommen, Vortrags-, Schulungs- und Beratungstätigkeit. Gewährung von Dienstleistungen gegenüber der Seeschiffahrt durch das Dispatcherbüro bei der KfA. Die KfA unterhält ein Handelsschiedsgericht zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in der Außenhandelsabwicklung. In den Bezirken der DDR unterhält die KfA Bezirksdirektionen. Präsident der KfA ist Rudolf Murgott (1978). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 578 Kammer der Technik (KdT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KammerabkommenSiehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1985 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol direkt zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die Außenhandelsbetriebe, VVB, Kombinate, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Dem Ministerium…
DDR A-Z 1979
Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (1979)
Siehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1985 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte, Ingenieure und Wissenschaftler aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, den industriellen Vorleistungsbereichen und der Nahrungsgüterwirtschaft an. Sie wirkten als ehrenamtliche kollektive Beratungsorgane des Ministerrates (RLN [Z]) bzw. der Räte der Bezirke (RLN [B]) und der Kreise (RLN (KJ), die sowohl beratende als auch über ihre Produktionsleitungen administrative Aufgaben wahrzunehmen hatten. Die Produktionsleitung des RLN (Z) war zugleich das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Sie hatte damit den Rang eines Ministeriums; der Vorsitzende des RLN (Z) trug den Titel Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Räte (LR bzw. RLN) traten an die Stelle des 1962 aufgelösten Ministeriums für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft, weil dieses Ministerium mit seiner aus der Zeit der Kollektivierung überkommenen starren Arbeitsweise nicht den Anforderungen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) entsprach. Obwohl auf dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) bzw. auf den Kreisbauernkonferenzen usw. wie zuvor 1966 und 1968 die Mitglieder der RLN erneut gewählt worden waren, verloren die RLN durch die Ausgliederung ihrer Produktionsleitungen an Bedeutung. Die Produktionsleitung des RLN (Z) wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 zum Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet. In gleicher Weise sind durch einen Beschluß des Ministerrates vom 15. 5. 1975 die Produktionsleitungen der RLN (B) am 1. 6. 1975 zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Bezirke umbenannt worden. Gleichzeitig wurden unter Auflösung der VVB Forstwirtschaft bei den Räten der Bezirke bis zum 15. 9. 1975 Abteilungen für Forstwirtschaft eingerichtet. Weiterhin hatten die Räte der Bezirke die Umbildung der Produktionsleitungen der Räte der Kreise in Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu beschließen. Die Trennung der Administration von den „demokratisch gewählten Organen“ der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, den RLN, wird mit dem erreichten Grad der Vergesellschaftung der Produktion und mit der Komplexität der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsaufgaben erklärt. Angestrebt wird eine straffe, staatliche Leitung auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus. Bemerkenswert ist, daß die RLN offiziell nicht aufgelöst wurden. Sie sind jedoch ab 1975 nicht mehr einberufen worden. Da Bauernkongresse nicht mehr abgehalten wurden, fanden auch keine Neuwahlen der RLN statt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 888 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für SozialversicherungSiehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1985 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte,…
DDR A-Z 1979
Urheberrecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach Art. 1 1 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung, ersetzt worden. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen. Das U. wird als „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ verstanden, aus dem sich nichtvermögensrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers ergeben. Das U. genießt weiterhin zivilrechtlichen Schutz als Teilaspekt des Persönlichkeitsrechts (§§ 7, 327 ZGB). Der Urheber literarischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Werke erlangt mit deren Schaffung das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, das ausschließliche Recht, die Veröffentlichung des Werkes zu genehmigen, die Art der Veröffentlichung und Nutzung zu bestimmen, das Recht auf Namensnennung, auf Unverletzlichkeit des Werkes und den Schutz des künstlerischen oder wissenschaftlichen Ansehens des Urhebers sowie das Recht auf Vergütung entsprechend seiner Leistung. Den Interessen der Gesellschaft tragen einige Bestimmungen über die „freie Werknutzung“ Rechnung. So dürfen Werke zur Aneignung der Schätze von Kunst und Wissen durch die gesamte Gesellschaft und zur Entfaltung von Wissenschaft und Kunst ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Zahlung einer Vergütung frei genutzt werden. Dem Rundfunk und Fernsehen ist eine gesetzliche Lizenz eingeräumt, ohne Einwilligung des Urhebers jedes veröffentlichte Werk unverändert gegen ein in einer staatlichen Honorarordnung festgelegtes Honorar zu übertragen. Auch die Beendigung des U. 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers bringt das gesellschaftliche Interesse zum Ausdruck. Der Inhalt von Verträgen zur Übertragung von Nutzungsbefugnissen soll in Musterverträgen festgelegt werden, die vom Ministerium für Kultur bzw. vom Staatlichen Rundfunk-Komitee in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen der Urheber und den Gewerkschaften auszuarbeiten und zu veröffentlichen sind. Das U.-Gesetz trägt auch dem Umstand Rechnung, daß heute ein Großteil urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen der Erfüllung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen geschaffen werden, und gesteht auch in diesen Fällen dem Urheber das U. zu. Dem Betrieb oder der Institution räumt das Gesetz das Recht der Nutzung ein, soweit diese unmittelbar der Lösung ihrer eigenen Aufgaben dient, wobei der Urheber grundsätzlich das Recht auf Vergütung hat (§ 20). Die Vorschriften des U.-Gesetzes finden Anwendung auf Bürger der DDR unabhängig vom Ort der Veröffentlichung ihrer Werke, ferner auf Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, soweit Werke von ihnen erstmalig in der DDR veröffentlicht werden. Im übrigen ist die DDR den internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete des U., insbesondere der Berner Übereinkunft vom 2. 6. 1928, beigetreten (Bekanntmachung vom 16. 4. 1959, GBl. I, S. 505). Über die Anwendung internationaler Abkommen hinaus wird Urheberschutz im Rahmen der Gegenseitigkeit gewährt. Mit der Aufgabe, an deutschen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiete des U. mitzuarbeiten, die Arbeiten zur Entwicklung des U. und den Abschluß von Verträgen zu unterstützen sowie die Rechte der in der DDR ansässigen Urheber wahrzunehmen, ist das „Büro für U.“ mit Sitz in Berlin (Ost) betraut, das der Aufsicht des Ministeriums für Kultur unterliegt (AO vom 23. 10. 1956, GBl. II, S. 365). Insbesondere ist das Büro zuständig für die Genehmigung über den Erwerb und die Vergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte, wenn der Vertragspartner außerhalb der DDR wohnt (AO vom 7. 2. 1966, [S. 1112]GBl. II, S. 107). Dabei kann das Büro verlangen, daß die Nutzungsrechte zunächst einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der DDR angeboten werden. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind der Erwerb und die Vergabe von U. durch Presseorgane, wissenschaftliche Fachzeitschriften, Rundfunk und Fernsehen sowie Verträge, die durch die Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) für das Gebiet der Musik geschlossen werden. Verstöße gegen die Anbietungs- oder Genehmigungspflicht können mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 Mark belegt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1111–1112 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrkundenstellenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach Art. 1 1 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das…
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Internationalismus, Proletarischer (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 546]Der PI. ist im kommunistischen Sprachgebrauch ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff. Er hat a) ideologische, b) moralische und c) außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die je nach Bedarf und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des ökonomischen, politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft vom Standpunkt der Gemeinsamkeit und Einheit der grundlegenden Interessen und Ziele der Arbeiterklasse aller Nationen und Länder“. Er wird als „Grundprinzip der Ideologie“, „wichtigstes Prinzip des Aufbaus aller marxistisch-leninistischen Organisationen der Arbeiterklasse“ bezeichnet und beinhaltet die „nationale Pflicht der Kommunisten“ zur Verteidigung der UdSSR und der anderen sozialistischen Staaten „gegen alle Anschläge des Imperialismus“. Mit der Propagierung des PI. wird versucht, den traditionellen, in der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung verwurzelten Gedanken des Internationalismus zu konkretisieren und ihn als Bestandteil der marxistisch-leninistischen Lehre zu integrieren. 2. Die Verwirklichung des PI. setze die Herstellung „des vollen Vertrauens zwischen den Werktätigen unterschiedlicher Nationen und Länder“ voraus; aus ihr ergebe sich eine Forderung nach „Solidarität“, „gegenseitiger Hilfe und Unterstützung im Kampf“; insoweit ist er ein „Prinzip der Moral und Ethik“ und mit „sozialistischem Patriotismus und gesundem Nationalbewußtsein untrennbar verbunden“ (zit. nach: Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 685 ff.). Der darin zum Ausdruck kommende Appell an das „richtige“, internationalistische Bewußtsein der Kommunisten. an ein Meinungsunterschiede und Interessen überbrückendes Verständnis, soll gemeinsames Verantwortungsbewußtsein und eine Glaubenshaltung erzeugen, die nationale Grenzen überwindet, und die Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln im Interesse einer vermeintlich gemeinsamen Sache auslösen. 3. Mit der Errichtung eines Sozialistischen Weltsystems, d. h. mit dem Entstehen sozialistischer Staaten nach dem II. Weltkrieg, habe der PI. eine neue, höhere Entwicklungsstufe erreicht und sich zum sozialistischen I. gewandelt. Seitdem sei er gleichermaßen Bestandteil sozialistischer Völkerrechtslehre und entscheidendes Merkmal der außenpolitischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern geworden. Für die DDR wird postuliert, daß die „sozialistische Umgestaltung der eigenen Nation“ nur auf der Grundlage der uneingeschränkten Geltung des sozialistischen I. gelingen kann. Neben den auch im Verhältnis der sozialistischen Staaten untereinander gültigen „Prinzipien der vollen Gleichberechtigung, der Respektierung der territorialen Integrität, der staatlichen Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ tritt nun als neues Wesensmerkmal die „brüderliche gegenseitige Hilfe und Unterstützung“, die die „gewaltige Effektivität“ des PI. voll wirksam werden lasse. Ferner zeige sich in der Zusammenarbeit mit den nationalen Befreiungsbewegungen die Wirksamkeit des PI. In der „brüderlichen Hilfe“ der sozialistischen Staaten werde besonders deutlich, daß nationale Interessen nur verwirklicht werden können, wenn der PI. als Voraussetzung akzeptiert wird. In dieser Sichtweise stellt das Verhalten einer sozialistischen oder kommunistischen Partei oder eines von ihr regierten Landes, das seine nationalen Interessen nicht den postulierten gemeinsamen der sozialistischen Staatengemeinschaft unterordnet, einen schweren Verstoß gegen jene Grundprinzipien des gegenseitigen Verhältnisses dar, die letztlich von der KPdSU-Führung autoritativ interpretiert werden. Beispielsweise wird von orthodoxen Kräften im „sozialistischen Lager“ die Entwicklung in der ČSSR im Frühjahr 1968 als Abweichung von den internationalistischen Pflichten eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft dargestellt und erforderte daher die volle Anwendung der Prinzipien des PI. Die „Hilfeleistung“ an die ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes war damit eine zwangsläufige Folge dieser im PI. angelegten und ideologisch verfestigten Vorstellung vom Charakter der Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten. Sie war keineswegs Ausdruck einer von der UdSSR ad hoc geschaffenen, der Sicherung ihres Machtbereiches dienenden, neuen außenpolitischen Doktrin („Breschnjew-Doktrin“). In der Auseinandersetzung zwischen den regierenden kommunistischen Parteien im Hegemonialbereich der UdSSR (Ausnahme: Rumänien) und den eurokommunistischen Parteien (Eurokommunismus) kommt dem Geltungsanspruch des PI. immer größere Bedeutung zu. Während die Vertreter der kommunistischen Parteien Italiens, Frankreichs und Spaniens, unterstützt vom Bund der Kommunisten Jugoslawiens, den PI. als Doktrin für die Gestaltung der Beziehungen innerhalb der kommunistischen Weltbewegung angesichts vor allem der Erfahrungen mit der Aggression gegen die ČSSR im Jahr 1968 durch Truppen des Warschauer Paktes entschieden als imperiale Doktrin ablehnen, besteht die KPdSU — und mit ihr vor allem die SED — auf seiner Beachtung und fortdauernden Geltung als Orientierungs- und Handlungsmaxime. Inzwischen hat die Diskussion um den PI. erneut ihre politische Sprengkraft bewiesen. Auf der Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas am 29. und 30. 6. 1976 in Berlin (Ost) hat die sowjetische Delegation wegen der Gefahr des Scheiterns der Konferenz die Erwähnung des PI. im Schlußdokument nicht durchsetzen können. Allerdings haben der sowjetische Generalsekretär L. Breschnjew und andere Sprecher der KPdSU wie der SED anschließend öffentlich zu verstehen gegeben, daß der PI. nach wie vor als ideologisches Prinzip und Staatsdoktrin für die Gestaltung der Beziehungen unter kommunistischen Parteien und — als sozialistischer I. — zwischen kommunistisch regierten Staaten Gültigkeit besitzt. [S. 547]Aus westlicher Sicht ist dagegen dem Begriff des PI. lediglich Instrumentalfunktion zur Verschleierung bestimmter machtpolitischer Konstellationen und Konzeptionen zugewiesen worden. Der PI. habe aus Mangel an tatsächlicher internationaler proletarischer Solidarität bisher keine neue „höhere“ Einheit im Sozialismus/Kommunismus schaffen und als politisches Integrations- bzw. neues völkerrechtliches Ordnungsprinzip keine über die traditionellen zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgreifende Bedeutung erlangen können. Der PI. habe bis in die Gegenwart territoriale Streitigkeiten einschließlich blutiger Grenzverletzungen, Vertragsbrüche und diplomatische Verwicklungen, auch zwischen sozialistischen Ländern, nicht verhindern können. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 546–547 Internationale Investitionsbank (IIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntershopSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 546]Der PI. ist im kommunistischen Sprachgebrauch ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff. Er hat a) ideologische, b) moralische und c) außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die je nach Bedarf und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des…
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Patenschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des Betriebes sichern, sie an die moderne Wissenschaft und Technik heranführen und sie in die Arbeit der Kollektive einbeziehen. Auf der betrieblichen Seite sind die P. Bestandteil der Jugendförderungspläne (Jugend), nach denen die Betriebe soziale, kulturelle, politische und Verpflichtungen auf sportlichem und wehrsportlichem Gebiet gegenüber der Jugend im Kreis oder in der Gemeinde übernehmen. Meist verpflichtet der P.-Vertrag den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule zu entsenden; 2. der Schule Ausbilder für den Werkunterricht, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), ggf. auch Pionierleiter zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld- und Sachleistungen zu erbringen; 5. zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts beizutragen. Dagegen verpflichtet der P.-Vertrag die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistungen vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Elternseminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und für den Sozialistischen Wettbewerb. Die P. mit einer LPG setzt andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Neben diesen auf den Unterricht und die Tätigkeit des Jugendverbandes abgestimmten, auf die „klassenmäßige Erziehung der Schuljugend“ und die Verbindung von Schule und Arbeitswelt abzielenden P. bestehen P. zwischen Schulen, FDJ-Gruppen sowie Betrieben und Einheiten der NVA, die der Nachwuchswerbung der Armee dienen, P. zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten oder Instituten und Betrieben, deren Zweck die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist, sowie P. zwischen Betrieben sowie Ausbildungs- und anderen Einrichtungen, die der „Festigung des Bündnisses der Arbeiter-und-Bauernklasse“, vor allem aber der Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten (Ernte) dienen. Ferner bestehen innerhalb der Betriebe zwei Formen von P.-Beziehungen: kollektive P. von Brigaden und Jugendbrigaden zu Lehrlingsklassen und persönliche P. zwischen erfahrenen Facharbeitern und Lehrlingen bzw. jungen Facharbeitern. P. in dieser Form dienen vor allem der fachlich-beruflichen Anleitung und Beratung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 797 Paßwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftsverträgeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des…
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Umweltschutz (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen und der Tierwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt und schädigen so die Umwelt; über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. Die Luftverunreinigung wird vor allem durch Staub, durch Industrieabgase und Rußbildung der Feuerungsanlagen der Haushalte — mit Schwefeldioxyd (SO₂) u. a. — sowie durch Kraftfahrzeug- und Flugzeugabgase mit den Hauptschadstoffen Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Benzpyren hervorgerufen. Dabei wird nicht nur die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt und die Pflanzen- und Tierwelt geschädigt, es treten als Folgeerscheinungen auch erhöhte Korrosions- sowie Produktionsschäden in Industrie und Landwirtschaft auf. Welche Auswirkungen allein für die Gesundheit eintreten, verdeutlicht, daß nach DDR-Berechnungen eine Senkung der Emissionen in stärker belasteten Gebieten auf die Hälfte eine Minderung der allgemeinen Sterberate um 4,5 v. H., eine Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung um rund 4 Jahre, einen Rückgang der bösartigen Geschwülste der Atemwege um ein Viertel sowie eine Verminderung um 10–15 v. H. der Herz- und Kreislauferkrankungen bewirken würde. Bei der Wasserverschmutzung erweist sich das Problem der Abwässer — z. B. Überschußkühlwasser von Kraftwerken (5 v. H. des Wasserdurchlaufs der DDR gehen als Kühl- und Brauchwasser an Kraftwerke), ölhaltige Abwässer, Entsalzungswässer, Verunreinigungen durch Farben und Chemikalien — als besonders gefährlich. Sie beeinträchtigen nicht nur die Trink- und Gebrauchswasserversorgung des Menschen, sondern auch die Sauberhaltung der Flüsse. Binnengewässer und Meere. Während die Meere zunehmend organische und mineralogische Verschmutzungen mit den bekannten Gefahren für den Nahrungsmittelkreislauf sowie auch Radioaktivität aufweisen, zeigen die Binnengewässer durch Abwässer hervorgerufene starke Störungen des biologischen Gleichgewichts. Infolge von Temperaturerhöhungen durch industrielles Kühlwasser, durch nährstoffhaltige Abwässer oder durch Auswaschungen von auf Äckern verteilten Düngemitteln wird über ein stimuliertes Wachstum von Flora und Fauna Sauerstoffmangel ausgelöst, der schließlich Fäulnisprozesse anregt. Einzelne Flüsse wie Saale und Weiße Elster führen bereits Wasser der Güteklasse 4 und gelten als hochgradig verunreinigt. Bei der Bodenverschmutzung handelt es sich einerseits um die Entziehung landwirtschaftlichen Bodens aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere zur Nutzung für den Braunkohlenbergbau, dem in der DDR große Bedeutung zukommt (Landeskultur). Dabei können auch angrenzende land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen durch die für den Tagebau notwendige Grundentwässerung Schaden nehmen. Andererseits sind es Devastierungen des Bodens durch agrarischen Raubbau, übermäßigen Einsatz von Bioziden, Übermeliorationen, ungeordnete Abfallagerung und Verkippen von Abraummassen, Bodenvergiftung sowie Grundwasserverseuchung. Hierzu zählen auch die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Beeinträchtigungen durch den sog. Fallout. Eine Reihe von Schadstoffen gelangt als Folge chemischer und technischer Prozesse aus der Luft bzw. über das Wasser oder direkt bei der Bodenbearbeitung — als Dünge-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Insektizide, Herbizide, Fungizide und Pestizide) — in den Boden und auf Ernteprodukte. Auf dem Erntegut zurückbleibende Rückstände dieser Wirkstoffe gelangen schließlich über die Nahrungsaufnahme in den menschlichen und tierischen Organismus. Die bei der Bodenbearbeitung tätigen Personen können zudem auch durch direkten Kontakt mit diesen Stoffen Schäden erleiden. Im Zusammenhang mit der Bodenverschmutzung existiert das Problem der Abfallprodukte. Es besteht nicht nur in der Verschmutzung der Landschaft — z. B. durch illegale Müllablagerungen —, sondern auch in der Gefahr der Störungen der natürlichen Landschaftsstruktur (z. B. durch Verunreinigung des Grundwassers, durch Ansammlung von Ungeziefer) oder aber der Anreicherung des Bodens mit Schadstoffen. In der DDR fallen jährlich allein 15 Mill. t Müll und Abwasserschlamm in den Städten und Gemeinden an sowie viele Mill. t Aschen aus den Kraftwerken, die in geordneter Deponie abgelagert werden müssen oder z. T. zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen herangezogen werden können. Die Lärmbelästigung erweist sich zunehmend als Störfaktor, da in der DDR lärmbedingte Berufskrankheiten mit einem Anteil von über 50 v. H. seit Mitte der 60er Jahre an der Spitze der Berufserkrankungen stehen. Quelle der Lärmbelästigung ist ne[S. 1092]ben dem Lärm der Produktionsstätten vor allem der Straßenverkehr. Geht man davon aus, daß drei Viertel der Bevölkerung der DDR in Städten lebt und berücksichtigt man davon die Hälfte, so dürften ca. 6 Mill. Menschen ständiger Lärmeinwirkung ausgesetzt sein. Schließlich nehmen Strahlenschäden zu, einerseits durch die natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung und andererseits durch radioaktive Stoffe. Dabei spielen sowohl Schädigungen von Personen eine Rolle, die beruflich Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, als auch radioaktive Verunreinigungen von Sachgütern sowie Folgen unzureichender Lagerung radioaktiver Abfälle (Nuklearer Umweltschutz). II. Besonderheiten des Umweltschutzes der DDR Die DDR hat mit spezifischen Umweltproblemen zu kämpfen: a) Die Braunkohle als Primärenergiebasis führt ― wegen der Braunkohlenverbrennung in Industrie und Haushalt ― zu einer besonders hohen Luftverschmutzung durch Schwefeldioxyd. Staub und Asche, die sich besonders stark in den Ballungsgebieten von Industrie und Bevölkerung (z. B. in den Bezirken Halle, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig) auswirken. Zudem erfordert der Braunkohlentagebau eine hohe Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche. b) Die Wasserwirtschaft befindet sich in einer besonders prekären Situation, da die Inanspruchnahme des Wassers außerordentlich hoch ist. So stehen je Kopf der Bevölkerung pro Jahr nur rd. 1.000 m³ Wasser (natürlicher Abfluß) ― in Trockenjahren lediglich 430 m³ ― zur Verfügung bei einem derzeitigen Gesamtverbrauch von fast 9 Mrd. m³, der bis 1980 auf etwa 10 Mrd. m³ ansteigen dürfte. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt der gegenwärtige Verbrauch ca. 30 Mrd. m³ und wird bis zum Jahre 2.000 auf 41 Mrd. m³ ansteigen. Da nur 17 v. H. der Hauptwasserläufe — nach entsprechender Wasseraufbereitung — zur Trinkwasserversorgung herangezogen werden können, muß das Wasser in industriellen Ballungsgebieten bis zu fünfmal genutzt werden. Damit beträgt der Nutzungsgrad das Doppelte bis 4fache der Nachbarstaaten. Regional konzentriert sich die Wasserverschmutzung besonders auf den — von chemischen Betrieben dichtbesiedelten — Raum Halle, Leipzig und Bitterfeld, erheblich weniger entfällt auf die nördlichen Gebiete und die Umgebung Berlins. Obwohl in der DDR in der Zeit von 1945 bis 1975 rd. 86 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von 600 Mill. m³ gebaut worden sind, bei einem gesamten Stauraum von 1,2 Mrd. m³, und die Kläranlagen (vor allem auf Basis mechanischer Verfahren) eine Tagesleistung von rd. 5,8 Mill. m³ erbringen, gelten die vorhandenen Kapazitäten noch immer als unzureichend. Die wasserwirtschaftliche Situation ist nach wie vor für die DDR recht ungünstig. c) Das Müllproblem gestaltet sich etwas einfacher als in westlichen Industrieländern, da in der DDR ein Engpaß an Verpackungsmaterialien gegeben ist, und die generelle Rohstoffknappheit zu stärkerem Einsatz von Sekundärrohstoffen zwingt. So spielen beispielsweise die Nutzung von Schrott und Altpapier sowie die Verwendung von Schlacken und Aschen als Baustoffe schon seit langem eine erhebliche Rolle. Dennoch fallen jährlich etwa 15 Mill. m³ Siedlungsmüll an, 1980 dürften es 17 und 1990 25 Mill. m³ sein, die in geordneter Deponie abgelagert oder durch Verbrennung bzw. Umwandlung in Humus beseitigt werden müßten. Bislang erfolgt jedoch die Ablagerung von Abfallstoffen aus der Produktion und von Siedlungsabfällen vor allem auf „wilden“ Müllkippen; eine erste geordnete Deponie wurde 1972 im Kreis Döbeln angelegt. Kompostierungswerke größerer Kapazität zur Verarbeitung von Siedlungsabfällen fehlen bisher oder sind noch im Aufbau. Vorrangiges Ziel der DDR dürfte daher die Schließung wilder Müllkippen zugunsten geordneter Deponien sein, da die Realisierung weitergehender Programme vorläufig an den hohen Kosten scheitern dürfte. III. Politisch-ideologische Aspekte In der DDR wird immer wieder betont, daß die kapitalistische Gesellschaftordnung wegen ihres Profitstrebens für das hohe Ausmaß der Umweltverschmutzung verantwortlich sei: Lediglich aufgrund der Initiativen einzelner Persönlichkeiten seien im Kapitalismus Landschaftsschutzgebiete zum Schutze der Natur vor dem Menschen angelegt worden. Demgegenüber soll im Sozialismus die Natur für den Menschen geschützt werden. Der „Raubbau an der natürlichen Umwelt“ sei ein typisches Merkmal des Kapitalismus, während der Sozialismus den U. nicht nur als bloße Abwehrmaßnahme verstehe, sondern eine aktive zukunftsbezogene Umweltgestaltung anstrebe. In der kapitalistischen Gesellschaftsordnung vollziehe man zwar auch eine „Reparatur von Umweltschäden“, jedoch sei der U. dabei eine neue Profitquelle. Demgegenüber wolle der Sozialismus eine bewußte und planmäßige Gestaltung der Lebens- umwelt. Die Existenz von Umweltproblemen wird als Hinterlassenschaft des Imperialismus bezeichnet. Man spricht von einem traurigen Erbe, das die DDR anzutreten hatte, denn beispielsweise seien nach 1945 für industrielle, mit Verbrennungsvorgängen verknüpfte Produktionsprozesse praktisch keine Abgasreinigungsanlagen vorhanden gewesen, da diese Probleme vor und im II. Weltkrieg völlig vernachlässigt worden seien. Es wird interessanterweise hinzugefügt, daß in der DDR nach dem Kriege die Anstrengungen zunächst dem Wiederaufbau galten und [S. 1093]deshalb längere Zeit auch wieder die Aufgaben der Reinigung der Abgase und des Wassers zurückgestellt werden mußten. Der ideologischen Verknüpfung von Umweltproblematik und Wirtschaftssystem ist entgegenzuhalten, daß Jede Produktion — unabhängig vom Wirtschaftssystem — als Umwandlungsprozeß von Gütern einer Produktionsstufe zu solchen einer anderen Stufe immer einen nicht zu nutzenden Rest hinterläßt, der dann im Wasser, in der Luft oder auf Abraumhalden wiedergefunden werden kann. Selbst der Konsum ist eine Umwandlung in nur teilweise oder gar nicht verwendbare Abfallprodukte. Mit diesem Tatbestand sind Produktion und Verbrauch in allen Wirtschaftssystemen konfrontiert. Entscheidend ist, daß der Erkenntnisstand über die Gefahren der „Abfälle“ sowie über die Möglichkeiten ihrer Vermeidung bzw. Einschränkung erheblich hinter der Entwicklung der Produktionsprozesse hinterherhinkt, zumal die Orientierung auf starkes Wachstum — auch in sozialistischen Volkswirtschaften — Produktivitätsfortschritten erheblich höhere Priorität einräumt als der Durchführung kostspieliger U.-Maßnahmen. IV. Gesetzliche Regelungen in der DDR Bereits im Artikel 15 der Verfassung der DDR (1974) heißt es: „(1) Der Boden der DDR gehört zu ihren kostbarsten Naturreichtümern. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden. (2) Im Interesse des Wohlergehens der Bürger sorgen Staat und Gesellschaft für den Schutz der Natur. Die Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie der Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten der Heimat sind durch die zuständigen Organe zu gewährleisten und sind darüber hinaus auch Sache jedes Bürgers.“ Gesetzliche Basis des U. ist das auf dieser Verfassungsnorm aufbauende Landeskulturgesetz vom Mai 1970 mit mehreren Durchführungsverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Daneben ist auf eine ganze Reihe von Sondergesetzen hinzuweisen. Von diesen verdienen besonders hervorgehoben zu werden: das die Instandhaltung und Nutzung der Gewässer sowie den Schutz vor Hochwassergefahren regelnde Wassergesetz von 1963 (GBl. I. S. 77 ff.) mit mehreren Durchführungsverordnungen sowie speziellen Gesetzen bezüglich der Reinhaltung des Wassers (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I. 1974. S. 349 ff.; 1, 1978, S. 50 ff.), die Bodennutzungsverordnung von 1964 (GBl. II, 1965, S. 233 ff.) sowie spezielle Verordnungen (GBl. II, 1965, S. 233 ff., 1968, S. 295 ff. und S. 363 ff. sowie 1971, S. 245 ff.), die AO über die Bewirtschaftung der Wälder von 1965 (GBl. II, S. 773 f.), die Luftverunreinigungsanordnung von 1968 (GBl. II. S. 640 ff.) sowie spezielle Gesetze (z. B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, GBl. II. 1964, S. 373 ff. und 1968. S. 363 ff. sowie 1971. S. 416 ff.; Instandhaltungsanordnung für Kfz, GBl. I, 1973. S. 93 ff.; Verfügungen und Mitteilungen des Staatlichen Vertragsgerichts beim Ministerrat der DDR, 1974, Nr. 1). die AO über die Erhöhung der Verantwortung der Städte und Gemeinden für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im Territorium von 1969 (GBl. II, S. 149 ff. und GBl. II, 1971. S. 465 ff.), Anordnungen bezüglich der Nutzbarmachung und schadlosen Beseitigung der Abprodukte (vgl. u. a. GBl. II, 1969, S. 149 ff. und S. 203 ff.) sowie die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II. S. 627 ff.) und die AO über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes (GBl. I, 1975, S. 194 ff.) und die AO über die Strahlenschutzbauartprüfung und Strahlenschutzbauartzulassung von umschlossenen Strahlenquellen (GBl. 1978, SDr. Nr. 947). Diese Gesetze werden laufend durch Verordnungen und Durchführungsbestimmungen ergänzt. So wurden z. B. 1971 und 1973 2 Anordnungen über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln (GBl. II, 1971. S. 526 ff. sowie I, 1973, S. 27 ff.) und in jüngster Zeit eine Anordnung über die hygienischen Anforderungen beim Einbau von Gasraumheizern (GBl. 1978, SDr. Nr. 946) sowie eine Anordnung über die Inkraftsetzung der amtlichen Liste der wichtigsten Schadstoffe (GBl. 1978, SDr. Nr. 945) erlassen. Während wesentliche Grundsätze zum U. bereits seit längerer Zeit gesetzlich verankert sind - sowohl in den genannten als auch in anderen Gesetzen werden erst seit einigen Jahren auch Regelungen bezüglich der maximal zulässigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) erlassen sowie Sanktionen bei Überschreitungen und Unterlassungen von vorgeschriebenen U.-Maßnahmen festgelegt. So wurde beispielsweise im August 1974 eine Verordnung über Schutzgebiete für die Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung erlassen und zur Eindämmung der Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeuge mit weiteren Bestimmungen eine Minderung des Bleigehaltes im Benzin von 0,42 auf 0,4 g Pb/l — ab 1980: 0,311 g Pb/l — verordnet (in der Bundesrepublik gelten bereits seit 1972 0,4 g Pb/l, noch in diesem Jahrzehnt sollen es 0,15 g Pb/l sein). Daneben sind einige Emissionsgrenzwerte und Methoden der Messung und Überwachung von Abgasmengen für Fahrzeuge und Motoren für verbindlich erklärt worden. Im Herbst 1976 wurde ein Informationssystem für Abprodukte und Sekundärrohstoffe aufgebaut sowie im Jahr 1977 die schadlose Beseitigung toxischer Abprodukte und anderer Schadstoffe geregelt. Im Jahr 1978 ist schließlich zur Vermeidung schädigender Wirkungen von Wasserschadstoffen der [S. 1094]Umgang mit derartigen Giften bzw. Schadstoffen geregelt worden. V. Allgemeine Unweltschutzmaßnahmen Bei den U.-Maßnahmen spielt neben der — z. T. schon seit längerer Zeit realisierten — Bildung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (Naturschutz) zunächst einmal die Durchführung einer ganzen Reihe von Messungen der verschiedensten Verschmutzungsarten eine große Rolle: Für die generelle Überwachung der Luftverschmutzung sind die Hygiene-Institute der Bezirke zuständig, für die Kraftfahrzeugabgaskontrolle zeichnen die Abgasprüfstelle der DDR in Berlin-Adlershof sowie die Leitstelle für Abprodukte beim Ministerium für Verkehrswesen verantwortlich. Von diesen Instituten werden laufend Messungen - beispielsweise während und nach den Messen in Leipzig, im Industriezentrum Bitterfeld, in Berlin (Ost)- durchgeführt, um vor allem die Schadstoffkonzentrationen von Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Stickstoffmonoxyd (NO), Stickstoffdioxyd (NO₂), Formaldehyd (H3CHO), Kohlenwasserstoffen (CmHn), Kohlendioxyd (CO₂), von Schwebstoffen und Schwefeldioxyd (SO₂) zu messen und mit den maximal zulässigen, im ganzen RGW-Gebiet gültigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) vergleichen zu können. Daneben erfolgen aber auch Messungen durch eine Vielzahl anderer Institute. Zum Beispiel ist das Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR in Berlin (Ost) für die Messung und Vermeidung von Strahlenschäden zuständig. Die Messungen dienen außer der Überwachung auch der wissenschaftlichen Forschung, vor allem der Entwicklung von Reinigungstechnologien und der Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen. Die Überwachung der Biosphäre ist 3 anderen Instituten übertragen worden: Der „Meteorologische Dienst der DDR“ überwacht die bodennahe Atmosphäre, das „Amt für Wasserwirtschaft der DDR“ ist mit der Gewässerüberwachung betraut, und dem „Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR“ obliegt die Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte. Sie haben darüber dem Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz Bericht zu erstatten, falls Strahlenschäden festgestellt worden sind. In über 50 wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen wird an U.-Problemen gearbeitet. So wird z. B. in einem besonderen Institut im Tharandter Waldgebiet (im Bezirk Dresden) die Resistenz von Pflanzen, insbesondere Laubbäumen, gegenüber Schadstoffen — wie z. B. Schwefeldioxyd, Fluor- und Chlorverbindungen sowie Industrieabgasen — getestet, um widerstandsfähige Arten erkennen zu können, mit denen um Ballungszentren Grüngürtel anlegbar sind. Ein anderes Beispiel ist die von Forschern der DDR durchgeführte Messung der Bodenverunreinigung durch das bei Verbrennungsvorgängen (Kraftfahrzeuge, Industrie) entstehende, stark krebsfördernde 3,4-Benzpyren. Interessant sind auch die vom Institut für Meereskunde der Akademie der Wissenschaften der DDR in Rostock-Warnemünde gemeinsam mit anderen Ländern (Polen, UdSSR. Finnland. Schweden und der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführten Messungen in der Ostsee. Diese wird wegen ihrer ozeanologischen Besonderheiten (erschwerter Wasseraustausch) besonders stark von Umweltverschmutzungen beeinträchtigt. Erforscht werden insbesondere die Sauerstoffverhältnisse, die Zunahme von Giftstoffen (Quecksilberverbindungen, chlorierte Kohlenwasserstoffe aus Pflanzenschutzmitteln. Mineralöl, Zink, Kadmium. Blei), aber auch die Ausbreitung des — die Lebensbedingungen der Fische stark beeinträchtigenden — Schwefelwasserstoffs. Daneben wird in der DDR auch — angesichts der starken Verbreitung lärmbedingter Berufskrankheiten — den Forschungen über den Lärmschutz große Aufmerksamkeit gewidmet. Vom 29. 5. bis 2. 6. 1972 fand in Dresden der VII. Kongreß der Internationalen Vereinigung gegen Lärm (AICB) statt. Erwähnung verdient auch, daß seit einigen Jahren wissenschaftliche Kommissionen zur U.-Forschung gebildet worden sind. U. a. wurde an der Akademie der Wissenschaften der DDR eine aus Medizinern, Biologen, Chemikern. Ernährungs- und Geowissenschaftlern zusammengesetzte „Kommission für Umweltforschung“ geschaffen, die unter Leitung von Prof. Mottek steht und die von den Akademieinstituten durchgeführten Umweltforschungen leiten, koordinieren und kontrollieren soll. Aber auch der mehr und mehr mit Umweltfragen konfrontierten Kammer der Technik wurde seit 1972 eine zentrale Kommission „U.“ angegliedert. Um die besondere Bedeutung der Umweltprobleme zu unterstreichen und geeignete U.-Maßnahmen zu erarbeiten bzw. zu koordinieren, wurde im November 1971 das Ministerium für Umweltschutz und [S. 1095]Wasserwirtschaft gegründet. Es hat insbesondere die Umweltforschung zu fördern, die internationale Vertretung der DDR auf dem Gebiet des U. wahrzunehmen, Aufklärungsarbeit zu leisten, für einen weiteren Ausbau und eine Verbesserung der Meßsysteme Sorge zu tragen sowie geeignete U.-Maßnahmen zu entwickeln und ihre Durchführung zu überwachen. Ferner ist die intensive Mitarbeit der DDR in der Ständigen Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie des RGW zu erwähnen, die sich besonders mit Fragen der Reaktorentwicklung für Atomkraftwerke sowie des verbesserten Reaktorschutzes beschäftigt. Ende Mai 1978 ratifizierte die DDR die Umweltkonvention der UN, die die militärische oder sonstige feindselige Anwendung von Mitteln zur Einwirkung auf die Umwelt verbietet. Ziel dieser Konvention ist die Vermeidung von „Veränderungen der Dynamik, Zusammensetzung oder Struktur der Erde, einschließlich ihrer Lebewesen, ihrer Lithosphäre, Hydrosphäre und Atmosphäre, sowie des Weltraumes“. VI. Sanktionen Die Fülle der gesetzlichen Bestimmungen zum U., die grundsätzlich allgemeinen Charakter tragen, bietet allein keine Gewähr für ausreichenden U., wenn nicht entsprechende Sanktionen ihre Einhaltung erzwingen. Dabei besteht allerdings einerseits wieder das Problem, daß man nicht nur Verursacher von Umweltverschmutzungen „bestrafen“ kann, ohne ihnen gleichzeitig auch vertretbare Möglichkeiten und Wege zur Vermeidung der Verunreinigungen zu zeigen. Andererseits bringt die Festlegung von Grenzwerten erhebliche Schwierigkeiten mit sich, weil in der Regel hierfür entsprechende Forschungen und auch Abstimmungen mit den anderen RGW-Partnerländern und den übrigen Anliegerstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung sind. Hinzu kommt, daß der Primat konstanter Konsumgüterpreise die verantwortlichen Wirtschaftsfunktionäre der DDR dazu zwingt, entweder die bei der Durchführung von U.-Maßnahmen entstehenden Kosten niedrig zu halten oder sie über Subventionen zu finanzieren. Die strikte Anwendung des Verursacherprinzips zur Finanzierung der U.-Maßnahmen stößt daher auf erhebliche Schwierigkeiten. Dies dürfte wiederum der Grund dafür sein, daß Sanktionen bisher nur recht zurückhaltend angeordnet worden sind. Für Wasserverschmutzungen wurde 1971 in der 2. DVO zum Wassergesetz (GBl. II, S. 25 ff.) das Abwassergeld festgelegt. Überschreitet ein Betrieb oder ein anderer Verursacher bei der von ihm durchgeführten bzw. bei unterlassener Abwasserbehandlung die — anhand vorgegebener Grenzwerte zu ermittelnde — Abwasserlast, so muß er entsprechend den in einer Kennzifferntabelle festgelegten Gebührensätzen Abwassergeld zahlen. Dies beträgt beispielsweise für Giftstoffe und freies Cyan 100 Mark/kg, für Sulfide und Schwefelwasserstoffe 75 Mark/kg, für wasserdampfflüchtige Phenole 75 Mark/kg, für Schwermetalle (außer Eisen) 13,60 Mark/kg, für Öle und Fette 5 Mark/kg sowie für Abfallstoffe 200 Mark/m³. Welche Sanktionen dabei herauskommen können, zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 1972: Das Gelatinewerk Calbe, das Mansfeld-Kombinat sowie die Reichsbahndirektion Magdeburg mußten 800.000 Mark Buße zahlen, da sie übermäßig verschmutzte Abwässer in die Saale geleitet hatten. Bei Luftverunreinigungen wurden Immissionsgrenzwerte — sowohl Kurzzeit- als auch Dauergrenzwerte — gesetzlich festgelegt (GBl. I, 1973, S. 164 ff. und 1, 1974, S. 353), bei deren Überschreitung ein sogenanntes Staub- und Abgasgeld erhoben wird. Dieses wird aus der Differenz zwischen der zulässigen und tatsächlichen Emission unter Berücksichtigung der Überschreitungsdauer nach folgender Formel berechnet: Die Betriebe sind dabei zu laufender Emissionsmessung verpflichtet; bei Unterlassung nehmen die Bezirkshygieneinspektionen Kontrollmessungen zu Lasten des Betriebes vor ― bei doppeltem Gebührensatz. Zur Vermeidung unzulässig hoher Emissionen von Verbrennungsmotoren wurden Emissionsgrenzwerte festgelegt und bestimmt, daß Überschreitungen als Verkehrsgefährdung bzw. Verkehrsbelästigung zu ahnden sind. Bei Verstößen haben die Abgasbeauftragten Auflagen zur Einhalten der Schadstoffgrenzwerte zu erteilen, die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln und bei Wiederholung in schweren Fällen Disziplinarverfahren gegen die Fahrzeughalter einzuleiten. Werden Gifte bzw. solche Schadstoffe, die in der amtlichen Schadstoffliste (GBl. 1978, SDr. Nr. 945) angegeben sind, Gewässern zugeführt (z. B. durch Abwässer oder infolge von Unfällen), so ist neben der Information staatlicher Organe und der Bekämpfung von akuten Unfallschäden bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Betriebe eine [S. 1096]Ordnungsstrafe bis zu 1000 Mark vorgesehen (GBl. I, 1978, S. 50 ff.). Die örtlichen Organe des Staatsapparates können in Fällen, wo Betriebe oder Bürger Verunreinigungen bzw. Beschädigungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Erholungseinrichtungen und Parks sowie Verunreinigungen der Luft, der Gewässer und Lärmbelästigungen herbeigeführt haben, Auflagen erteilen und als Entschädigung einen Betrag bis zu doppelter Höhe der Mehraufwendungen, die zur Beseitigung oder Eindämmung der Schädigungen entstanden sind, verlangen. In schwereren Fällen können darüber hinaus Ordnungsstrafverfahren in Gang gesetzt werden (GBl. II, 1969, S. 149 ff. und II, 1971, S. 465 ff. sowie I, 1973, S. 157 ff.). VII. Das Umweltschutzprogramm bis 1975 In dem Fünfjahrplan 1971–1975 ist erstmals ein umfassenderes Programm zur Verbesserung der Umweltbedingungen verabschiedet worden: a) Zur Erhöhung der Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser, um den im Zeitraum von 1971 bis 1975 auf 120 v. H. ansteigenden Wasserbedarf zu decken, sowie für den Hochwasserschutz war vorgesehen, bis 1975 250 Mill. m³ zusätzliche Speicherkapazitäten zu schaffen (Wasserwirtschaft). Daneben war geplant, den Anteil der an zentrale Wasserversorgungssysteme angeschlossenen Wohnungen von 82 v. H. (1970) auf 84 v. H. (1975) zu erhöhen und insbesondere dem dringlichen Problem der veralteten Abwassersysteme durch Erweiterung und Erneuerung bestehender Anlagen zu begegnen. b) Durch Wiederurbarmachung bisher vom Braunkohlenbergbau beanspruchter Bodenflächen sollten mindestens 9.700 ha der land- und forstwirtschaftlichen sowie der touristischen Nutzung zugeführt werden — in den Jahren 1967–1970 waren es 9.500 ha. In der Zeit von 1966 bis 1970 sind zudem 154.000 ha Land neu aufgeforstet worden; allein 1971 wurden 420 Mill. Bäume auf 30.500 ha Wald- und Brachland gepflanzt. Für die Durchführung von Meliorationen sollten bis 1975 4 Mrd. Mark bereitgestellt werden, um über 800.000 ha Bodenfläche be- bzw. entwässern zu können. Diese Aufwendungen, die zum großen Teil als normale Investitionen der Landwirtschaft zur Bodengewinnung und -Verbesserung anzusehen sind, werden in der DDR dem U. zugerechnet, wahrscheinlich, um das U.-Programm aufzuwerten. c) Zur Minderung der Luftverunreinigung, die infolge der vielen nicht oder nur mit veralteten Reinigungsanlagen ausgerüsteten Industriebetriebe (insbesondere Kraftwerke, Brikettfabriken, Zementfabriken. Hüttenwerke und Chemiebetriebe) in der DDR hoch ist, sollten wirksamere Abgasreinigungsverfahren entwickelt und vor allem in Ballungsgebieten eingesetzt werden: So war vorgesehen, in volkswirtschaftlich wichtigen Kombinaten und Betrieben die Luftverunreinigung um 40 bis 60 v. H. zu senken, insbesondere aber alle neu zu errichtenden Kraftwerke mit hochwirksamen Entstaubungsanlagen auszustatten. Im Jahr 1972 wurden für die Chemische Industrie 270 Mill. Mark an Investitionen zur Verringerung der Luftverschmutzung geplant. d) Zur Bekämpfung des Lärms, zu der als erster Schritt die bereits durchgeführte Erfassung aller „Lärmarbeitsplätze“ (Plätze mit einem Lärmpegel über dem kritischen Wert von 85 dB) durch Betriebsärzte gehörte, sollten in allen größeren Städten „Lärmkarten“ als Voraussetzung für eine künftige schrittweise Lärmminderung erstellt werden. Daneben steht der Versuch, die Lärmbeeinflussung in Neubaugebieten durch entsprechende Planungen zu verringern. Dies sollte durch geeignete Gruppierung der Wohnbauten und die Anpflanzung von Baumgruppen und schallabsorbierenden Kletter- und Rankgewächsen erreicht werden. e) Der Verbesserung der Ablagerung, Beseitigung und Verwertung von Siedlungsabfall sollten zusätzliche Anstrengungen dienen: 100 Mill. Mark waren für die Errichtung von 51 neuen Anlagen der Mülldeponie (einschließlich einer neuen Verbrennungsanlage in Berlin [Ost], bei der die entstehende Wärme der Fernheizung dienen soll) sowie für 5~Anlagen der Müllkompostierung vorgesehen. Von diesen sollten 3 in den Bezirken Leipzig, Potsdam und Rostock entstehen; mit ihnen sollten aus je 140.000 t Müll 100.000 t Kompost erzeugt werden. Für diese Maßnahmen — einschließlich der Meliorationen — sollten bis 1975 insgesamt 7 Mrd. Mark aufgewendet werden. Während bis 1972 in den Jahresplänen lediglich ganz bestimmte Umweltaufgaben ― z. B. Abwasserreinigung, Bodengewinnung ― geplant waren, fand erstmals im Plan 1973 ein vollständiges Schutzprogramm Berücksichtigung: Im Volkswirtschaftsplan 1973 waren für den U. 1,6 Mrd. Mark vorgesehen, wovon über 0,6 Mrd. Mark auf die Reinhaltung von Luft und Wasser sowie die Lärmminderung und 0,75 Mrd. Mark auf Meliorationen entfielen. Der Volkswirtschaftsplan 1974 sah für die Verbesserung der Wasserversorgung Investitionen in Höhe von 575 Mill. Mark vor, für Meliorationen waren 715 Mill. Mark geplant. Im Volkswirtschaftsplan 1975 sind keine konkreten Zahlen für U.-Maßnahmen bekanntgegeben worden; er enthielt lediglich die Feststellung, daß im Rahmen des U. „die mit dem Volkswirtschaftsplan festgelegten Investitionsmaßnahmen für die Abwasserbehandlung, Reinhaltung der Luft sowie die Nutzbarmachung und schadlose Beseitigung der Abprodukte konzentriert durchzuführen“ sind, durch Rationalisierungen „die Verfügbarkeit und der Wirkungsgrad der vorhandenen Anlagen zu erhöhen“ ist, und fügte schließlich hinzu: „Bessere Bedingungen für die natürliche Umwelt der Men[S. 1097]schen sind insbesondere in den industriellen Ballungsgebieten und Zentren der Arbeiterklasse sowie an den Küstengewässern der Ostsee für die Erholung zu schaffen.“ Aus einem knappen Hinweis läßt sich schließen, daß über die Hälfte der 1975 für U.-Maßnahmen vorgesehenen Investitionen auf die Bezirke Cottbus, Halle, Leipzig, Karl-Marx-Stadt und auf Berlin (Ost) konzentriert wurden. Obwohl vom Ministerium für U. und Wasserwirtschaft kein Rechenschaftsbericht über die im vergangenen Planjahrfünft erzielten Erfolge veröffentlicht worden ist, kann vermutet werden, daß die geplanten Maßnahmen größtenteils realisiert worden sind. VIII. Die Umweltpolitik seit 1976 Während die DDR-Führung in der ersten Hälfte der 70er Jahre noch mit großem Elan umweltpolitische Verbesserungen anstrebte und dafür ein umfangreiches Programm in Angriff nahm, ist es um den U. in der zweiten Hälfte der 70er Jahre sehr viel ruhiger geworden. Der laufende Fünfjahrplan 1976–1980 enthält kein geschlossenes Umweltprogramm mehr. Stattdessen heißt es ganz allgemein, daß „planmäßig Maßnahmen für die Reinhaltung der Gewässer, die Nutzung und den Schutz des Bodens, die Reinhaltung der Luft, die Minderung des Lärms sowie die Beseitigung und Verwertung von Siedlungsmüll und industriellen Abfallprodukten durchzuführen“ sind. Der Hauptgrund für diese Zurückhaltung dürfte darin liegen, daß die Staatsführung der DDR zunächst die für sie unerwarteten Preissteigerungen für Rohstoffe auf dem Weltmarkt durch sparsameren Materialeinsatz sowie erhöhte Exportanstrengungen auffangen muß und deshalb der Umfang der vorgesehenen Investitionen für den U. verringert werden mußte. Im einzelnen soll mit gezielten Maßnahmen eine Senkung des spezifischen Wasserbedarfs in der Industrie um 20 v. H. erreicht, gleichzeitig jedoch im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprogramm (Bau- und Wohnungswesen) besonders in Gebieten mit hohen Neubauzielen (z. B. Berlin. Leipzig, Karl-Marx-Stadt, aber auch in Halle und Dresden) die Wasserversorgung weiter ausgebaut werden. Es ist vorgesehen, die Kapazitäten der Wasserwerke von 5,8 Mill. m³ (1975) auf 6,8 Mill. m³ (1980) Tagesleistung zu erhöhen. Der Stauraum soll um 180 Mill. m³ auf 1400 Mill. m³ Gesamtkapazität steigen und das Trinkwasserleitungsnetz um 5.000 km erweitert werden (Wasserwirtschaft). Die Umweltbedingungen sollen insbesondere in den Ballungsgebieten verbessert werden; in diesen ist sowohl eine hohe Wasserverschmutzung als auch eine zunehmende Luftverschlechterung zu verzeichnen (SO₂-Immissionen, Schwefel-Immission und Staubauswurf). Zum Beispiel waren bereits im Jahr 1970 im Umkreis von etwa 340 ha um das Gaskombinat „Schwarze Pumpe“ im Bezirk Cottbus nur noch 20 v. H. aller Bäume gesund, 10 v. H. der Waldbestände hingegen bereits vernichtet. Deshalb sollen im laufenden Fünfjahrplan vordringlich Verfahren zur Entgiftung und Reinigung der Abwässer der erdölverarbeitenden und petrochemischen Industrie sowie der Pflanzenschutzmittel-, Farben- und Düngemittelindustrie entwickelt werden. Zur Luftreinhaltung ist die beschleunigte Entwicklung wirksamer Abgasreinigungsverfahren (z. B. zur Entschwefelung von Rauchgasen) vorgesehen. Ferner ist eine Verringerung der Arbeitsplätze mit Lärmbelästigung durch die Anwendung geeigneter Schallschutzelemente und die Berücksichtigung wirksamer Lärmschutzmaßnahmen bei künftigen städtebaulichen Anlagen geplant, denn 30 v. H. der Bevölkerung klagen über Produktions- und Verkehrslärm. Das Meliorationsprogramm sieht vor, rd. 500.000 ha Bodenfläche zu bewässern, darunter 300.000 ha Beregnungsfläche. Schließlich ist die Rekultivierung von mindestens 12.500 ha Abbauflächen der Braunkohlentagebaue vorgesehen. Bis 1980 wird die Förderung in etwa einem Drittel der Tagebaukapazitäten auslaufen, 7 neue Tagebaue sollen erschlossen werden. Da das Müllvolumen von 16 Mill. m³ (1970) bis zum Jahr 1990 auf etwa 31 Mill. m³ anwachsen wird, sind auf diesem Gebiet erhebliche Anstrengungen notwendig. Nur 2 bis 3 v. H. der Siedlungsabfälle sowie 15 v. H. der industriellen Abprodukte werden bisher aufbereitet wieder genutzt. 70 v. H. der verwertbaren Aschen konnten wieder wirtschaftlichen Verwendungen zugeführt werden. An Kraftwerkaschen fallen derzeit jährlich etwa 14,5 Mill. t an (1980: rd. 16,5 Mill. t). Davon lassen sich jedoch nur etwa 3 Mill. t verwerten (z. B. für Baumaterialien, als Füll- und Dämmstoffe bzw. als Neutralisationsmittel). Insgesamt zeigt sich, daß trotz Einschränkung der Investitionen für den U. und gezielter Berücksichtigung nur der dringlichsten Projekte eine intensivere Nutzung der vorhandenen Anlagen angestrebt wird. So wird z. B. darauf verwiesen, daß die Staubbelastung in den Bezirken Halle und Cottbus bei maximaler Ausnutzung der vorhandenen Staubrückhalteanlagen um ein Drittel gesenkt werden könnte. Wichtiges Anliegen des laufenden U.-Programms der DDR ist seine Verknüpfung mit den Erfordernissen einer verbesserten Materialökonomie: Abprodukte sollen besser verwertet und vermehrt als Sekundärrohstoffe eingesetzt werden. Auf dieses Ziel ist ein erheblicher Teil der mit U. befaßten Forschung konzentriert; darüber hinaus wird jedoch auch an der Entwicklung neuer Technologien zur Rückhaltung von Schadstoffen sowie an schadstoffarmen bzw. -freien Technologien gearbeitet. [S. 1098]<IX. Zusammenarbeit im RGW> Bereits im Rahmen des Komplexprogramms des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ist eine stärkere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des U., vornehmlich bei der Forschung, vereinbart worden. Zur Koordinierung der U.-Forschung wurde 1973 der „Rat für Fragen des U.“ gebildet, dem die jeweiligen stellvertretenden Minister für U. der einzelnen RGW-Länder angehören. Allein 37 der 97 wissenschaftlich-technischen Forschungsvorhaben des Komplexprogramms betreffen den U.; an ihnen ist die DDR intensiv beteiligt. 360 Forschungsstellen in der DDR arbeiten an 112 Themen zum U., z. B. über Fragen des Schutzes der Atmosphäre, des Schutzes des Wassers, der Verwertung von Abfällen, der Schaffung optimaler Beziehungen zwischen Lebewesen und Umwelt (Ökosysteme). In den Jahren 1973–1975 wurde ein detailliertes Gesamtprogramm der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des U. für die Fünfjahrplanperiode 1976 bis 1980 erarbeitet und in die Pläne der einzelnen Mitgliedsländer aufgenommen. Die Forschungsthemen sind in 11 Problemkomplexe aufgegliedert, für jeden Komplex wurde das fachlich zuständige Institut eines RGW-Landes mit der Koordinierung der Forschung beauftragt. So obliegt z. B. dem Institut für Luft- und Kältetechnik in Dresden die Aufgabe, jene Forschungen zu koordinieren, die sich mit Methoden zur Beseitigung von — durch Betriebe und Kraftfahrzeuge — in die Atmosphäre abgelassenen Schadstoffen beschäftigen. Ferner bemühen sich die Regierungen der RGW-Staaten in bilateralen Abkommen um die Festlegung einheitlicher Schadstoffgrenzwerte in den Partnerländern sowie um die Lösung der Probleme der grenzüberschreitenden Verschmutzungen. Der U. wird neuerdings auch in zwischenstaatlichen Freundschaftsabkommen als Gemeinschaftsaufgabe angesprochen. Um die gemeinsamen Arbeiten weiter zu vertiefen, fand im Oktober 1976 im Sekretariat des RGW in Moskau eine Konferenz sämtlicher RGW-Mitgliedsländer statt, auf der die einzelnen Länder einen Überblick über den Stand ihrer U.-Maßnahmen gaben und aktuelle Fragen des U. erörterten, ferner koordinierende Forschungen diskutierten sowie gemeinsame Schutzmaßnahmen besprachen. Außerdem standen Fragen der Einbeziehung des U. in die Planungssysteme der Mitgliedsländer im Vordergrund, insbesondere Probleme der Regionalplanung (regionale Entwicklungspläne, Festlegung von Kennziffern für die Inanspruchnahme von Wasser, Luft. Boden. Transportbelastungen sowie Probleme der Agglomeration). Letztlich ist versucht worden. Maßnahmen für Umweltverbesserung und die rationellere Nutzung der Naturschätze in ein System von Kriterien und Kennziffern der Jahrespläne einzufügen, um auch das wirtschaftliche Interesse an Verbesserungen von Natur und Umwelt auf allen Planungs- und Leitungsebenen anzuregen. Dieses Ziel ist jedoch noch weit von seiner Verwirklichung entfernt. X. Besondere Probleme des Umweltschutzes in der DDR Zweifellos hat sich das Umweltbewußtsein bei der Bevölkerung und in der Industrie in den letzten Jahren verstärkt, staatliche Stellen bemühen sich, die Forschung vermehrt auf Umweltprobleme zu lenken und die Betriebe zu einer Minderung und Beseitigung der Umweltgefahren zu veranlassen. Auch wenn beim DDR-Umweltprogramm „normale“ Maßnahmen — wie Meliorationen, Vergrößerung der Wasserbereitstellungskapazitäten — einbezogen werden, die nicht ausschließlich Umweltfunktionen erfüllen, so sind doch die eingeleiteten Bemühungen (Gewinnung von Sekundärrohstoffen, Müllkompostierung, Lärmschutz) sowie die beginnende Zusammenarbeit innerhalb des RGW beachtenswert. Allerdings ist in den letzten beiden Jahren weniger getan worden als etwa 1973/74. Zu bedauern ist die bisher nur geringe Zusammenarbeit der DDR mit westlichen Ländern, da die grenzüberschreitenden Wirkungen von verschmutzten Flüssen, von Abgasen und anderen Schadstoffen außerordentlich schwerwiegend sein können. In der Bundesrepublik Deutschland wirken sich z. B. die Abwässer der Thüringischen Kaliwerke — wegen Versalzung der Werra — ungünstig auf das Bremer Trinkwasser aus; aber auch der nordbayerische Raum wird durch aus der DDR stammende Abwässer beeinträchtigt. Immerhin konnten im September 1973 Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR über Grundsätze der Schadensbekämpfung an der Grenze sowie zu Instandhaltung und Ausbau der Grenzgewässer (einschl. der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen) abgeschlossen werden (Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten). Das Problem der „Versalzung von Werra und Weser“ ist damals zwar ebenfalls angesprochen, jedoch vertagt worden. Bisher ist es nicht zu weiteren Verhandlungen über dieses Thema gekommen. Bezüglich der Ostsee ist die Situation etwas günstiger: Im Jahr 1970 haben die Ostsee-Anrainerstaaten ein Abkommen ausgehandelt, das die Ölverschmutzung eindämmen sollte. Drei Jahre später kam es in Danzig zu einer Ostseekonferenz, die eine „Konvention über den Fischfang und den Schutz der biologischen Ressourcen der Ostsee“ beschloß. Im Jahr 1974 ist auf einer Konferenz in Helsinki eine „Konvention zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseegebiet“ verabschiedet worden. Seitdem wurden auch mit westlichen Ländern einige bilaterale Verträge abgeschlossen (z. B. 1976 zwischen der DDR und [S. 1099]Schweden). Im Bereich der Forschungen zur Reinhaltung der Ostsee besteht also eine in Ansätzen funktionierende Zusammenarbeit zwischen einigen west- und osteuropäischen Ländern. So waren z. B. Forschungsschiffe des Instituts für Meereskunde der DDR an der Erforschung sauerstoffarmer Gebiete der Ostsee beteiligt, deren Ausdehnung durch Überdüngung des Wassers mit Nährsalzen ständig zunimmt. In bodennahen Zonen sowie in Wassertiefen um bzw. über 100 m bildet sich dort aufgrund biochemischer Vorgänge Schwefelwasserstoff, eine für Flora und Fauna äußerst giftige Verbindung. Wirksame Lösungen der heutigen und künftigen Umweltprobleme erfordern neben einer umfassenden internationalen Zusammenarbeit, neben einer Intensivierung der Forschung sowie der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Festlegung der regionalen Investitionsstruktur vor allem die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel. Auch Wissenschaftler aus der DDR erkennen gegenwärtig an, daß — abgesehen von der Rohstoffwiedergewinnung — „Aufwendungen für die Verhinderung von Umweltschäden zu den Produktionskosten zu rechnen“ sind und somit in die „wirtschaftliche Rechnungsführung“ einbezogen werden sollten. Die Einsicht nimmt zu, daß U.-Maßnahmen „zum großen Teil nichtproduktiven Charakter“ haben, also eine „zeitweise Verlangsamung des Wachstumstempos“ der Gesamtwirtschaft bewirken können, daß aber „gesunde Arbeits- und Lebensbedingungen aller Werktätigen“ ein wesentliches Bedürfnis darstellen, dessen Befriedigung nicht „in einem Zuwachs des Nationaleinkommens“ zu messen sei. Bei allen guten Ansätzen zum U. dürfte die Wirtschaftsführung der DDR jedoch auch noch in den nächsten Jahren dem Einsatz aller verfügbaren Mittel für Produktionssteigerungen Vorrang einräumen. Manfred Melzer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1091–1099 Umlaufmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Uneheliche Kinder
Umweltschutz (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen und der Tierwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt und schädigen so die Umwelt; über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. Die…
DDR A-Z 1979
Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR. und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem Staatsbürgerkundeunterricht, und zwar in besonders enger Beziehung zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Wehrerziehung. zur Erziehung zu bewußter Disziplin und zur Polytechnischen Bildung. Die Aufgaben und Ziele der PStE. wurden im Parteiprogramm der SED (1963) festgelegt, im Bildungsgesetz (1965) kodifiziert sowie in den „Aufgabenstellungen für die staatsbürgerliche Erziehung“ (1966 und 1969) und in den Beschlüssen des VII. Pädagogischen Kongresses (1970). des VIII. und IX. Parteitages der SED (1971 u. 1976) weiter aktualisiert. Als Grundlage, Gesamtzielstellung und oberstes Kriterium aller anderen Bildungs- und Erziehungsmomente hat sie die generelle Aufgabe, durch die Vermittlung der Ideologie des Marxismus-Leninismus und in enger Verbindung mit einer entsprechenden Charakter- und Verhaltenserziehung den entscheidenden Beitrag zur Formung „sozialistischer Persönlichkeiten“ zu leisten. Die theoretische Grundlage für die Zielstellung der PStE. bildet das langfristig gültige „sozialistische Menschenbild“ der marxistisch-leninistischen Philosophie, das Stellung, Standort, Wirkungsfeld und Entfaltungsmöglichkeiten des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft und die damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen an ihn sowie die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Verhaltensweisen der angestrebten sozialistischen Persönlichkeiten umreißt und zugleich die Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft darstellt. Die auf dem „sozialistischen Menschenbild“ gründende „sozialistische Persönlichkeit“ wird durch 4 wesentliche Merkmale gekennzeichnet: durch vielseitiges Wissen und Können, durch sozialistisches Bewußtsein, durch sozialistisches moralisches Verhalten sowie eine optimistische Lebensauffassung. Das Sozialistische Bewußtsein wird durch 7 sozialistische Grundüberzeugungen definiert, die das Handeln und Verhalten der sozialistischen Persönlichkeit bestimmen, als Maßstäbe für die Bewertung von Situationen und Verhaltensweisen dienen sollen und denen entsprechende Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen sowie entsprechende Gefühle, Erfahrungen und Verhaltensweisen zugeordnet sind; in der Formulierung der „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ (1969) sind dies: 1. „die Überzeugung von der historischen Mission der Arbeiterklasse …“ 2. „die Überzeugung vom objektiven Charakter der Entwicklung in Natur und Gesellschaft …“ 3. „die Überzeugung von der Gewißheit, daß die Zukunft der ganzen Menschheit der Sozialismus ist…“ 4. „die Überzeugung von der historischen Aufgabe der DDR und der Verantwortung der Jugend bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus …“ 5. „die Überzeugung von der entscheidenden Rolle der ruhmreichen Sowjetunion und der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“; 6. „die Überzeugung, daß Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit nur dort gesichert sind, wo das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei die politische Macht ausübt“: [S. 338]<7.> „die Überzeugung, daß die Jugend ihres eigenen Glückes Schmied ist, indem sie die Rechte und Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft bewußt wahrnimmt…“. Durch die Internalisierung dieser ideologischen Grundsätze als eines nicht in Frage zu stellenden Glaubenskanons soll „die Erziehung der jungen Menschen zum sozialistischen Patriotismus und zum proletarischen Internationalismus …“ bewirkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, sollen einerseits alle Bereiche des Lebens der Kinder und Jugendlichen mit der sozialistischen Ideologie durchdrungen werden, alle staatlichen und gesellschaftlichen Erziehungseinflüsse auf die Verfolgung der einheitlichen Erziehungsziele orientiert und zum Zweck einer höheren Effektivität koordiniert sowie andererseits die politisch-ideologische bzw. staatsbürgerliche Erziehung weiter verstärkt werden. Die PStE. ist vor allem darauf gerichtet, „daß sich alle Mädchen und Jungen einen festen Klassenstandpunkt aneignen und rückhaltslos für die allseitige Stärkung und Verteidigung der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft einsetzen“ und daß dazu vor allem die Schuljugend mit dem Marxismus-Leninismus und „den revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterklasse“ vertraut gemacht wird. Sind die Ziele der PStE. von grundlegend-prägender Bedeutung für Ziele und Inhalte der Bildung und Erziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Stufen des Bildungssystems der DDR einschließlich der außerschulischen Einrichtungen und Veranstaltungen und bestimmen sie insbesondere als politisch-ideologische Leitlinien Ziele und Inhalte der seit 1965 neugestalteten Lehrpläne aller Fächer und Klassen (Lehrplanreform). so hat der Unterricht in dem Fach Staatsbürgerkunde, der in den Klassen 7–10 (mit 5 Gesamtwochenstunden), 11 und 12 (mit 3 Gesamtwochenstunden) und in der Berufsausbildung (mit insgesamt mindestens 74 Stunden) erteilt wird, speziell die Aufgabe, durch die systematische Vermittlung „sicherer und anwendungsbereiter politischer, ökonomischer und philosophischer Kenntnisse des Marxismus-Leninismus“ die Schüler und Lehrlinge „zu verallgemeinerten Erkenntnissen über die historische Mission der Arbeiterklasse und die Sieghaftigkeit des Sozialismus zu führen, ihren Klassenstandpunkt wissenschaftlich zu fundieren“ und sie zu befähigen, „nach den sozialistischen Normen und Grundüberzeugungen zu entscheiden und zu handeln“. Die ständig wiederholte und zunehmend forcierte Forderung nach ― dringend notwendiger ― Intensivierung und Verstärkung der PStE. der Schüler und Lehrlinge macht deutlich, daß ihre Ergebnisse erheblich hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben; gerade bei dem „Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung“ besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Bedeutung und Aufwand einerseits sowie Breiten- und Tiefenwirkung andererseits. Angesichts der fundamentalen Bedeutung, die der PStE. für die gesamte Bildung und Erziehung, vor allem aber für die besonders dringend geforderte politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beigemessen wird, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 337–338 Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung zu bewußter DisziplinSiehe auch die Jahre 1975 1985 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gelten als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR. und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem…
DDR A-Z 1979
1979: I, J
Idealismus Ideologie Imperialismus Individualversicherung Industrialisierung der Landwirtschaft Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreise Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Industriezweiginstitute Infiltration Information Ingenieurbüros Ingenieurhochschulen (IHS) Ingenieurpaß Ingenieurschulen Inhabersparen Innerdeutsche Beziehungen Innerdeutscher Handel (IDH) Innere Mission Innere Truppen Inspektionsgruppe Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) Institut für Literatur „J. R. Becher“ Institut für Marktforschung Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes Integration, Sozialistische ökonomische Intelligenz Intensivierung und Rationalisierung Intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR Interessen Interflug Interhotel Intermetall Internationale Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) Internationale Investitionsbank (IIB) Internationalismus, Proletarischer Intershop Intertank Interwerbung GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR Interzonenverkehr Investitionen Investitionsplanung Investitionsrechnung Jagd Jahresendprämie Jazz Journalismus Jüdische Gemeinden Jugend Jugendarzt Jugendbrigade Jugendförderungspläne Jugendforschung Jugendgericht Jugendgesetz Jugendgesundheitspflege Jugendhaft Jugendhaus Jugendherbergen Jugendhilfe Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ Jugendkommuniqué Jugendkriminalität Jugendliteratur Jugendobjekt Jugendorganisationen in den Bildungseinrichtungen Jugendpresse Jugendpsychologie Jugendsoziologie Jugendstrafrecht Jugendstunden Jugendweihe Jugendwerkhöfe Jugendwohlfahrt Junge Gemeinden Junge Pioniere Juni-Aufstand Justitiar Justizreform JustizverwaltungIdealismus Ideologie Imperialismus Individualversicherung Industrialisierung der Landwirtschaft Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieforschung Industrieinstitute Industrieläden Industrieministerien Industriepreise Industriepreisreform Industrierohstoffe Industriesoziologie Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Industriezweiginstitute Infiltration Information …
DDR A-Z 1979
Feiertage (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. (In der Osterwoche und Pfingstwoche sind die Samstage zum Ausgleich für Karfreitag und Pfingstmontag volle Arbeitstage.) Staatsfeiertage sind der 1. Mai und der 7. Oktober. Im übrigen wurden 1978 folgende Tage offiziell als Gedenktage bzw. „Festtage“ begangen: 12. 2. „Tag der Werktätigen des Post- und Fernmeldewesens“; 19. 2. „Tag der Mitarbeiter des Handels“; 1. 3. „Tag der Nationalen Volksarmee“; 8. 3. „Internationaler Frauentag“; 9. 4. „Tag des Metallarbeiters“; 21. 4. Gründung der SED (1946); 8. 5. „Jahrestag der Befreiung vom Faschismus“; 10. 5. „Tag des freien Buches“; 12. 5. „Tag der Jugendbrigaden“; 1. 6. „Internationaler Tag des Kindes“; 11. 6. „Tag des Eisenbahners“, „Tag der Werktätigen des Verkehrswesens“; 12. 6. „Tag des Lehrers“; 18. 6. „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“; 25. 6. „Tag des Bauarbeiters“; 1. 7. „Tag der Deutschen Volkspolizei“; 2. 7. „Tag des Bergmanns und des Energiearbeiters“; 1. 9. „Weltfriedenstag“; 10. 9. „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“; 16. 9. „Tag der Werktätigen des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“; 13. 10. „Tag der Seeverkehrswirtschaft“; 21. 10. „Tag der Werktätigen der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie“; 7. 11. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution“ in Rußland (1917); 10. 11. „Weltjugendtag“; 12. 11. „Tag des Chemiearbeiters“; 19. 11. „Tag des Metallurgen“; 1. 12. „Tag der Grenztruppen der DDR“; 11. 12. „Tag des Gesundheitswesens“; 30. 12. Gründung der KPD (1918). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 369 Feiern, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feinmechanische und Optische IndustrieSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und…
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Verteidiger (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen auftreten kann, ist dies einem Rechtsanwalt aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus Berlin (West) vor den Gerichten der DDR oder in Berlin (Ost) nicht möglich. Das DDR-Recht kennt auch das Institut der Pflichtverteidigung: In allen Strafverfahren erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und in Strafverfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten, der sich keinen V. gewählt hat, ein solcher von Amts wegen zu bestellen, in gewissen Ausnahmefällen auch vor dem Kreisgericht (§ 63 StPO). Die Wahl eines V. steht aus den Einzelanwälten und den Kollegiumsanwälten (Rechtsanwaltschaft) offen. Als Pflicht-V. darf hingegen nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der einem Kollegium der Rechtsanwälte angehört. Für die Hauptverhandlung kann dem Angeklagten auch ein gesellschaftlicher V. bestellt werden (Strafverfahren, V.B.). Der V. soll unabhängig von anderen Prozeßbeteiligten die Rechte des Beschuldigten zu dessen Verteidigung wahrnehmen, den Beschuldigten beraten und alle entlastenden oder die Verantwortlichkeit mindernden Umstände vortragen. Ihm wird das Recht eingeräumt, den inhaftierten Beschuldigten zu sprechen, Beweisanträge zu stellen, an der gerichtlichen Hauptverhandlung mitzuwirken sowie Rechtsmittel einzulegen. Dabei ist jedoch festzustellen, daß dem Recht des V. enge Grenzen gezogen sind. Die dem V. auferlegte Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung hat vor dem Schutzinteresse für den Beschuldigten oder Angeklagten den Vorrang. Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen mithin nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die Interessen der Gesellschaft: weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ (Neue Justiz, 1963, H. 1, S. 18). Der V. ist zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger verpflichtet. Eine Unabhängigkeit des V. von Partei und Staat gibt es nicht. Das dem V. gewährte Recht auf Akteneinsicht ist dadurch eingeschränkt, daß diese Einsicht nur an Gerichtsstelle vorgenommen werden darf; der V. darf die Akten nicht [S. 1135]in sein Büro mitnehmen. Die Sprech- oder Korrespondenzerlaubnis kann der Staatsanwalt mit einschränkenden Bedingungen versehen. Weitere Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung ergeben sich aus Bestimmungen der Strafprozeßordnung. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist die Aufgabe des V. noch nicht beendet. Er soll bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben mitwirken. Strafvollzug. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1134–1135 Versorgungskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen…
DDR A-Z 1979
Gartenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z. Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. Im Durchschnitt der Jahre 1973–1977 wurden nach Angaben der DDR pro Kopf und Jahr durchschnittlich 62,6 kg Obst (einschließlich 18,8 kg Südfrüchte) sowie 89,6 kg Gemüse verzehrt. Diese Angaben werden durch die Produktions- und Einfuhrstatistik nicht bestätigt. Das Marktaufkommen aus eigener Erzeugung betrug 1975–1977 durchschnittlich 298.980 t Obst (17,7 kg pro Kopf) und 1,13 Mill. t Gemüse (66,8 kg pro Kopf). Das Marktaufkommen soll bis 1980 auf 0,6–0,65 Mill. t Obst und 1,5–1,6 Mill. t Gemüse angehoben werden. Gegenwärtig werden jährlich ca. 200.000 t Obst, 200.000 t Südfrüchte und ca. 110.000 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 80 v. H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die Übertragung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst usw.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1978 rd. 890.000 Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktbelieferung erreichte 1977 mit 82.160 t Obst rd. 29,7 v. H. des gesamten Marktaufkommens. Im Gemüseaufkommen sind die Kleingärtner und Siedler mit durchschnittlich 8–10 v. H. (1977 mit 127.598 t = 9 v. H.) beteiligt. Ihre Leistungen sollen künftig vor allem bei Obst und einigen Gemüsesorten erhöht werden. Obstbau. Die Entwicklung der Obstproduktion verlief bisher wenig befriedigend. Die Einrichtung spezialisierter landwirtschaftlicher Großunternehmen führte zur Vernachlässigung der nicht veränderbaren, d. h. nicht konzentrierbaren Obstflächen. Die Obstanbaufläche ging von 1963 bis 1973 um rd. 15.000 ha zurück, weshalb der Ministerrat der DDR am 30. 8. 1973 grundsätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Obst- und Gemüseproduktion beschloß. Es wird angestrebt, die Anbaufläche um rd. 30.000 ha zu erweitern, die in 5 geschlossenen Anbaugebieten eingerichtet werden sollen. Die jährlichen Pflanzleistungen betragen z. Z. 3.500–4.300 ha. Durch die gleichzeitige Beseitigung überalterter Anlagen und durch Betriebszusammenlegungen wurde erreicht, daß 1975 bereits 57 v. H. der gewerblichen Obstanbaufläche in Betrieben mit mehr als 100 ha Obstanbau konzentiert waren. Die von den Landwirtschafts- und G.-Betrieben bewirtschaftete Fläche umfaßte 1978 rd. 49.000 ha (Anteil der Erdbeeren rd. 4.200 ha), von denen rd. 15 v. H. bewässert werden können. Trotz des Intensivierungsprogramms entsprechen die Ertragsleistungen nicht den Erwartungen. So wird bei Äpfeln (rd. 60 v. H. der Obstanbaufläche) eine durchschnittliche Marktleistung von nur 4–5 t/ha erreicht. Auch die Erträge der Spezialbetriebe bleiben mit 10–11 t/ha bei Äpfeln erheblich hinter dem Ziel (13–15 t/ha) zurück. Neben der angestrebten Intensivierung hat die Einrichtung der Großanlagen arbeitswirtschaftliche und pflanzenpathologische Vorzüge. Zur Senkung des Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen, Pflück- bzw. Erntemaschinen sowie Baumschnittgeräte entwickelt und eingesetzt. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 62.000 ha LN) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 40.000 ha LN), die jedoch gleichzeitig dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau usw. dienen. In gleicher Weise werden 650 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v. H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 1300 Blumensorten auf ca. 10.800 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Das Sortiment umfaßte 1978 etwa 45 Gemüsearten in rd. 180 verschiedenen Sorten. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Möhren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder ― sofern spezielle Standortansprüche bestehen ― auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Im Gegensatz zum Obstbau konnte die Gemüseanbaufläche 1977 zu [S. 436]98 v. H. bewässert werden. Die in der Erntestatistik ausgewiesenen Erträge lagen jedoch ― witterungsbedingt ― nur bei Grabgemüse, Möhren und Pflückbohnen über dem mehrjährigen Durchschnitt. Mit einer Ernte von über 1,4 Mill. t. wurden die für 1980 gestellten Ziele zu rd. 90 v. H. erreicht. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden zusammengeschlossen sind. Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.500 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 50 Landwirtschaftsbetrieben, von denen 10 auf rd. 300 ha LN Arznei- und Gewürzdrogen anbauen, in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten 8.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Der Ankauf der angebauten und der von der Bevölkerung gesammelten Pflanzen erfolgt über den VEB Drogenhof Gera, der in anderen Bezirken insgesamt 32 Annahme- und Beratungsstellen unterhält. Die Tabakanbaufläche der DDR ist von 1961 bis 1971 um ca. 35 v. H. auf 3.500 ha zurückgegangen. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v. H. Durch Technisierung soll der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.200 ha auf ca. 4.000 ha bis 1980 ausgedehnt werden. Am Anbau sind Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, dient Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 12 dz/ha LN können z. Z. 60 v. H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung ab 1980 gesichert werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 450 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 5 I/Kopf und Jahr konnte mit einer Erzeugung von ca. 14.000 hl der Bedarf zu ca. 1,4 v. H. gedeckt werden. Annähernd 1~Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien. Frankreich, Algerien. Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 260 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kösen, 60 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 100 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 200 ha ausgedehnt werden. Flächenmäßig ebenso unbedeutend ist der Anbau von Schnittblumen mit rd. 2.380 ha Freiland (1976) sowie rd. 380 ha (1976) bzw. 432 ha (1977) unter Glas bzw. Folien. An der G.-Forschung sind u. a. folgende Institute der AdL beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin. Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Börthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Forschungsergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit 4 Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden. Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit 11 Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt/Oder, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für G. besteht irr Werder (G.-Ingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion G. der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 435–436 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische ProduktionsgenossenschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z.…
DDR A-Z 1979
Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) (1979)
Siehe auch: Demokratischer Frauenbund Deutschlands: 1963 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD): 1965 1966 1969 1975 1985 Einheitliche Massenorganisation der Frauen der DDR; vereint Frauen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung; die hauptamtlichen Funktionäre sind allerdings überwiegend SED-Mitglieder. In der Volkskammer der DDR stellt der DFD eine eigene Fraktion (35 Mitgl.). Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten antifaschistischen Frauenausschüssen; am 8. 3. 1947 in Berlin (Ost) gegr. (8. März = Internationaler Frauentag; im August 1910 während der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen auf Antrag von Clara Zetkin als internationaler Kampftag [S. 250]der Frauen für Gleichberechtigung, Frieden und Sozialismus proklamiert). In der Bundesrepublik Deutschland wurde der DFD am 8. 3. 1950 gegr., am 10. 4. 1957 jedoch verboten. Die Mitgliederzahlen werden seit etwa 10 Jahren gleichbleibend mit 1,3 Mill. angegeben (1977: 1,4 Mill.; das entspricht 15,7 v. H. der weiblichen Bevölkerung der DDR). Auch in der Sozial- und Altersstruktur haben sich in den letzten Jahren kaum Veränderungen ergeben: 1977 waren 71,1 v. H. der Mitglieder berufstätig und 28,9 v. H. Hausfrauen; fast die Hälfte der Mitglieder (46,3 v. H.) gehört zur mittleren Altersgruppe der 35- bis unter 50jährigen, 20,5 v. H. sind unter 35 Jahre alt, 33,2 v. H. 55 Jahre und älter. Der Aufbau des DFD gestaltet sich nach dem Territorialprinzip entsprechend dem der SED: 17.170 Gruppen (1977) in Wohngebieten und Gemeinden, Orts-, Kreis- und Bezirksorganisationen, zentrale Leitungsorgane. Struktur der zentralen Organe: Der Bundeskongreß (höchstes Organ) tagt in der Regel alle 4 Jahre. Der 8. Bundeskongreß wurde im Juni 1964 erstmals nicht mehr nur als Kongreß des DFD, sondern als 1. Frauenkongreß der DDR, der 9. Bundeskongreß im Juni 1969 als 2. Frauenkongreß der DDR abgehalten. Der 10. Bundeskongreß fand wieder als DFD-Kongreß Ende Februar 1975 statt. Der Bundeskongreß wählt den Bundesvorstand, die Vorsitzende und stellv. Vorsitzenden. Der Bundesvorstand (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen) tagt in der Regel alle 4 Monate; er wählt aus seiner Mitte das Präsidium (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Bundesvorstandes) und das Sekretariat (operatives Organ des Bundesvorstandes, wird von der Vorsitzenden geleitet). Vorsitzende des Bundesvorstandes des DFD ist seit dem 11. 9. 1953 Ilse Thiele (SED). Funktionärorgan des DFD: „Lernen und Handeln“ (erscheint monatlich). Zu den Aufgaben des DFD gehören: Politisch-ideologische Arbeit unter den Frauen, Heranführung der Frauen aller Bevölkerungsschichten an die aktive Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben; Gewinnung der Frauen für die Arbeit in der Produktion; Erleichterung des Lebens der werktätigen Frau. Seit dem 1. Frauenkongreß 1964 geht die Aktivität des DFD weit über den Rahmen der Organisation hinaus und konzentriert sich verstärkt auf die nichtorganisierten und nichtberufstätigen bzw. teilzeitbeschäftigten Frauen im Wohngebiet, insbesondere aus den mittelständischen (Handwerk, Gewerbetreibende) und christlichen Bevölkerungsschichten. sowie auf die jüngeren Frauen. Entsprechend sind die spezifischen Aufgabenschwerpunkte abgesteckt: Festigung der „Sozialistischen Überzeugungen“ dieser Frauen, ihre Einbeziehung in das gesellschaftlich-politische Leben der Wohngebiete und Gewinnung für eine berufliche Tätigkeit (zumeist im sozialen und Dienstleistungsbereich), Entlastung der werktätigen Mütter durch weiteren Ausbau und Verbesserung von Kindergarten- und Dienstleistungseinrichtungen. Zu den Arbeitsformen des DFD, die speziell für diesen Aufgabenkatalog entwickelt wurden, gehören: Schulung der Frauen in den seit 1967 auf Ortsebene entstandenen „Frauenakademien“ in Form von Vortragsreihen zu bestimmten politisch-ideologischen, kulturellen und hauswirtschaftlichen Themen mit dem Ziel ihrer nachfolgenden Eingliederung in den Produktionsprozeß; bis Anfang 1978 wurden mit dieser Form politischer Massenarbeit rd. 822.000 Frauen, darunter zunehmend jüngere, erfaßt; allein im „Studienjahr“ 1974/75 waren es in knapp 3.000 Vortragsreihen mehr als 77.000 Frauen, davon 35 v. H. Hausfrauen. Primär als familien- und bevölkerungspolitische Maßnahme (zunehmende Scheidungshäufigkeit bei gleichzeitigem Geburtenrückgang als Folge der Doppelbelastung berufstätiger Mütter) richtete der DFD seit Ende 1971 zur beratenden Unterstützung berufstätiger Mütter sowie zur Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie „Beratungszentren für Haushalt und Familie“ in den Bezirks- und Kreisstädten ein; im Oktober 1977 bestanden 207 solcher Zentren (Familie; Bevölkerung). Zu den internationalen Aktivitäten des DFD gehören: Seit 18. 5. 1948 ist der DFD Mitglied der Internationalen Demokratischen Frauenföderation (IDFF); die DFD-Vors. Ilse Thiele ist seit Oktober 1964 Vizepräsidentin der DFF. Dem „Internationalen Komitee für die UNO-Dekade der Frau 1976–1985“, das als Nachfolgeorganisation aus dem von der IDFF vom 20. bis 24. 10. 1975 in Berlin (Ost) durchgeführten „Weltkongreß der Frauen“ hervorging, gehörte Ilse Thiele ebenfalls als stellvertretende Vors. an. Der DFD unterhält zu der Mitgliederorganisationen der IDFF (1978: 123 Organisationen in 109 Ländern) direkte Kontakte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 249–250 Demokratischer Block A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer ZentralismusSiehe auch: Demokratischer Frauenbund Deutschlands: 1963 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD): 1965 1966 1969 1975 1985 Einheitliche Massenorganisation der Frauen der DDR; vereint Frauen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung; die hauptamtlichen Funktionäre sind allerdings überwiegend SED-Mitglieder. In der Volkskammer der DDR stellt der DFD eine eigene Fraktion (35 Mitgl.). Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten…
DDR A-Z 1979
Deutsche Reichsbahn (DR) (1979)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bedeutendster Verkehrsträger und größter Volkseigener Betrieb der DDR; 240.000 Beschäftigte, davon 70.000 Frauen. Neugründung durch Befehl Nr. 8 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 11. 8. 1945 unter Beibehaltung des alten Namens. 1949 wurden alle Privatbahnen auf dem Gebiet der DDR der DR übergeben. Die materielle Basis der DR war durch Krieg und Kriegsfolgen (Demontage) zu 60 v. H. vernichtet. Erschwerend wirkte sich vor allem der Abbau der zweiten [S. 255] Gleise aus. Bis auf die sog. Magistrale der Freundschaft Berlin-Frankfurt/Oder) als Hauptabfuhrstrecke für die UdSSR gab es ― ausgenommen betrieblich wichtige, kurze Streckenabschnitte ― nur noch eingleisige Strecken. Bis Ende der 60er Jahre mußte die DR zugunsten anderer Zweige der Wirtschaft bei der Bereitstellung von Investitionsmitteln zurücktreten. Wiederholt ist es deswegen, vor allem bis 1962, zu Transportkrisen gekommen, die sich nachteilig auf die Wirtschaft ausgewirkt haben, Inzwischen ist die DR wieder zu einem zuverlässigen, technisch relativ modernen Verkehrsmittel geworden. Schwierigkeiten bereitet allerdings noch der Oberbau, durch die Beanspruchung der Gleise in beiden Richtungen ist der Verschleiß besonders hoch. In der Unterhaltung des Oberbaues wirkt sich die Eingleisigkeit auch deshalb erschwerend aus, weil die Strecken nicht lange genug für Aufarbeitungszwecke gesperrt werden können. Der Einsatz von modernen Gleisbaugeräten ist begrenzt. Auch bei der DR werden unwirtschaftliche Strecken stillgelegt, vor allem Schmalspurstrecken. Seit 1960 waren es ca. 1.870 km. Anfang 1976 hatte das Streckennetz der DR eine Länge von 14.306 km, davon 321 km Schmalspur; 7.609 gelten als Hauptbahnen und 6.697 km als Nebenbahnen; 1508 km sind elektrifiziert. Die Kriegs- und Kriegsfolgeschäden sind beim Triebfahrzeugpark überwunden. Anfang der 50er Jahre wurde in der Lokomotivfabrik VEB Babelsberg mit dem Bau von Dampfloks begonnen. Bis 1960 sind mehrere 100 Dampflokomotiven (Reisezug-, Güterzug- und Rangierloks) in Dienst gestellt worden. Anfang der 60er Jahre setzte die Traktionsumstellung ein, die etwa 1980 abgeschlossen sein wird. Die Dampfloks werden hauptsächlich durch Dieselloks ersetzt. Im Jahr 1978 bestand der Traktionspark der DR aus 70 v. H. Dieselloks, 15 v. H. E-Loks und 15 v. H. Dampfloks. Zunächst lieferte der VEB Babelsberg verschiedene Typen von Diesellokomotiven (600, 1000, 1800 PS) mit hydraulischer Kraftübertragung. Der VEB Babelsberg hat inzwischen die Lokomotivproduktion eingestellt. Leichte Dieselloks werden im Werk LEW Hennigsdorf gebaut. Die schweren Dieselloks der DR für den Güter- und Reisezugdienst werden nur noch in der Sowjetunion beschafft. Seit 1966 hat die sowjetische Lokomotivfabrik Lugansk etwa 1000 Dieselloks mit elektrischer Kraftübertragung an die DR geliefert. Es handelt sich um Standardtypen für 2.000 und 3.000 PS, die im ganzen RGW-Bereich den Hauptteil des Triebfahrzeugparks bilden (Höchstgeschwindigkeit 100/120 km/h). Nachdem 1952 ein Teil der nach dem Kriege demontieren Eisenbahn-Anlagen für den elektrischen Betrieb der DR zurückgegeben worden waren, setzte langsam eine Reelektrifizierung im Raum Magdeburg ― Halle ― Leipzig-Erfurt ein, die inzwischen auf das sächsische Dreieck Dresden–Leipzig–Werdau und neuerdings auf den Raum Dresden–Bad Schandau erweitert worden ist. Ursprünglich war vorgesehen, 4.000 km des Hauptnetzes der DR zu elektrifizieren. Von diesem Plan ist 1966 wieder Abstand genommen worden, so daß es praktisch nur einen elektrischen Inselbetrieb in der DDR gibt, der häufige Wechsel der Triebfahrzeuge bedingt. Die großen Vorzüge der elektrischen Traktion bei langen durchgehenden Strecken können deshalb in der DDR nicht voll genutzt werden. Dennoch sind im Vergleich zur früheren Dampftraktion auf diesen Strecken beträchtliche Leistungssteigerungen zu verzeichnen. 1977 wurde beschlossen, das elektrifizierte Streckennetz von derzeitig 1.508 km in etwa nach den alten Plänen auszuweiten. Zuerst soll die Strecke Berlin–Dresden bis 1981 elektrifiziert werden. Während die Reelektrifizierung allgemein nach dem früheren und auch bei der Deutschen Bundesbahn gebräuchlichen Stromsystem (16⅔ Hz, 15 kV) erfolgte, wurde für die Abfuhr der im Oberharz geförderten Erze sowie der Kalkvorkommen im Gebiet von Rübeland die eingleisige Steilstrecke Blankenburg ― Rübeland ― Königshütte mit 50 Hz, 50 kV elektrifiziert. Diese Strecke hat zugleich die Aufgabe, Erfahrungen für den Betrieb mit 50-Hz-Wechselstrom-Lokomotiven zu liefern, die von der DDR-Lokindustrie (LEW-Hennigsdorf) für die UdSSR gebaut werden. Für die E-Traktion hat die DR zusammen mit dem VEB-LEW Hennigsdorf Lokomotiven entwickelt (E 211, E 242, E 250, E 251). Daneben sind noch E-Lokomotiven aus der Vorkriegszeit im Einsatz. Etwa 1980 wird auf etwa 13 v. H. des Streckennetzes elektrisch und auf 87 v. H. mit Diesel-Triebfahrzeugen gefahren werden können. Von den gesamten Transportleistungen wird im Endstadium der E-Lok-Anteil 40 v. H. und der Diesellokanteil 60 v. H. betragen. Seit mehreren Jahren werden auch in der DDR Güter- und Reisezugwagen in eigens für diesen Zweck hergerichteten Ausbesserungswerken gebaut. Dennoch entspricht der Reisezugpark noch nicht dem internationalen Niveau, und der Güterzugpark reicht mengenmäßig für den Bedarf nicht aus. Rechtliche Stellung, Aufgabe und Organisationsstruktur der DR sind im „Statut der Deutschen Reichsbahn“ festgelegt. Demnach „hat die DR durch quantitativ und qualitativ gute Erfüllung der ihr im Volkswirtschaftsplan gestellten Transportaufgaben und durch pünktliche und störungsfreie Arbeit die sozialistische Entwicklung der Volkswirtschaft zu fördern und die Verteidigungskraft der DDR ständig zu stärken“. Im „Statut“ ist auch festgelegt, daß die DR „nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung zu arbeiten hat“. Bilanzen der DR werden jedoch nicht veröffentlicht. Das 18 Paragraphen mit Gesetzeskraft umfassende „Statut“ verpflichtet die Leitungsorgane auch zur „Bewußtseinsbildung der Eisenbahner“ und „zur ständigen Verbesserung der sozialistischen Arbeitsweise und der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit“. Für die Leitungstätigkeit gelten die „Grundsätze des Demokratischen Zentralismus“. Der Minister für Verkehrswesen ist zugleich Generaldirektor der DR. Die obersten Verwaltungsorgane der DR sind im Ministerium für Verkehrswesen (MfV) eingegliedert. Es handelt sich um 6 Hauptverwal[S. 256]tungen (HV): 1. HV Betrieb und Verkehr, 2. HV Maschinenwirtschaft, 3. HV Wagenwirtschaft, 4. HV Reichsbahn-Ausbesserungswerke, 5. HV Bahnanlagen, 6. HV Sicherungs- und Fernmeldewesen. Sie unterstehen jeweils einem Stellvertreter des Ministers. Außerdem gibt es im MfV eine „Politische Verwaltung der DR“, die für die politische Ausrichtung und für die militärische Ausbildung (Kampfgruppen) der Eisenbahner zuständig ist. Der Leiter der Politischen Verwaltung ist zugleich einer der 7 Stellvertreter des Ministers. Jede Hauptverwaltung besteht aus mehreren (in der Regel 5) Abteilungen. Der Betrieb wird von 8 Reichsbahndirektionen (Rbd) geleitet mit Sitz in Berlin (Ost), Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin, Cottbus, Greifswald, Magdeburg. Die Gliederung der Rbd entspricht denen der Reichsbahn-Hauptverwaltungen im MfV. Dasselbe gilt auch in bezug auf die Gliederung der Reichsbahnämter (Rba), die den Rbd unterstehen. Den Rba unterstehen Betriebsdienststellen: Bahnhöfe, Güterabfertigungen, Fahrkartenausgaben, Wagendienststellen. Signal- und Fernmeldemeistereien, Bahnmeistereien usw. Außer den für den operativen Betrieb zuständigen 8 Rbd gibt es noch eine Reichsbahn-Baudirektion (Rbbd) mit Gleisbaubetrieben in Naumburg, Berlin (Ost), Dresden und Magdeburg. Der operative Dienst der DR wird von Dispatchern geleitet. Höchstes Organ des Dispatcherdienstes der DR ist die Chefdispatcherleitung im Ministerium für Verkehrswesen mit dem Chefdispatcher an der Spitze. Ihm unterstehen der Brigadehauptdispatcher, der Hauptlokdispatcher, der Hauptwagendispatcher und mehrere Hauptbezirksdispatcher. Zur Unterstützung des Chefdispatchers gibt es Gruppenleiter für Fahrdienst, Wagendienst, Lokbetriebsdienst und Hauptdispatcher für Regulierungsaufgaben. Auch auf den unteren Ebenen, denen der Rbd, Rba und im Bahnhofsbereich, gilt das Dispatchersystem, das mit Hilfe der Nachrichten-, Signal- und Fernmeldetechnik eine zentrale Lenkung und Kontrolle des gesamten operativen Dienstes der DR ermöglicht. Dieses straff organisierte System, das mit den Dispatchersystemen aller Eisenbahnen im RGW-Bereich gekoppelt ist, bewirkt nicht zuletzt, daß die DR trotz der Eingleisigkeit ihres Betriebes Beförderungsleistungen erbringt, die denen westlicher Eisenbahnen mit mehrgleisigen Strecken nicht nachstehen. Das Dispatchersystem hat sich besonders in Krisenzeiten gut bewährt. Auch bei der DR ist der Volkswirtschaftsplan „oberstes Gesetz“. Neben einer Fülle von Einzelplänen steht an erster Stelle der Transportbedarfsplan für verschiedene Güter. Er ist die Grundlage für die Pläne der „technisch-ökonomischen Produktion“. Außerdem existieren u. a. Einsatzpläne für die Eisenbahner („Vierbrigadepläne“), Pläne für Fahrzeuge und Ausrüstungen, Materialpläne, Pläne für Grundmittel und für alle Mechanismen, die eine Abwicklung des „Reproduktions“- bzw. Transportprozesses gewährleisten sollen. Ein wichtiger Plan ist der „Plan Neue Technik“, der die Grundlage für Rationalisierungsvorhaben ist. Er beeinflußt auch den Fahrplan und die Pläne für die Transporttechnologie sowie die Kostenpläne, die im gesamten Planungsprozeß eine übergeordnete Rolle spielen. Oberstes Planungsorgan der DR ist die Zentrale Abteilung Planung des MfV. In allen Reichsbahndirektionen gibt es einen eigenen Planungsapparat mit zahlreichen Mitarbeitern. Hinsichtlich der Planvergabe als auch der Überwachung des Planvollzugs verfügen alle Planungsgremien über außergewöhnliche Vollmachten. Ihre Aufgabe erstreckt sich auch auf die sog. Planangebote für den Volkswirtschaftsplan, die Grundlage für den Jahresplan des MfV sind. Die Präsidenten der Reichsbahndirektionen haben auf besonderen Veranstaltungen ihre Pläne bzw. Planangebote vor dem Minister für Verkehrswesen zu verteidigen. Die VO über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner (Eisenbahnerverordnung) in der Neufassung vom 28. 3. 1973 regelt ergänzend zum Gesetzbuch der Arbeit der DDR vom 23. 11. 1966 und zu den dazu erlassenen Rechtsvorschriften die Beziehungen der Angehörigen der DR zu „ihrem“ Unternehmen. Für hervorragende Leistungen und vorbildliche Einsatzbereitschaft werden der Titel „Verdienter Eisenbahner der DDR“ sowie die „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ verliehen. Außerdem gibt es die „Medaille für treue Dienste bei der DR“. Jeder Eisenbahner muß die seit 1970 in der Tauglichkeitsvorschrift DV 107 festgelegten körperlichen und geistigen Bedingungen erfüllen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1974 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung von Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenen- und Unfallversorgung der Eisenbahner eingeführt. U. a. werden bei Abschluß einer Freiwilligen ➝Zusatzrentenversicherung neben den ― allerdings bescheidenen Versorgungsrenten der DR ― Zusatzalters- und Zusatzinvalidenrenten sowie Zusatzhinterbliebenenrenten gezahlt. In der DR gibt es 5 Dienstgruppen: Assistenten, Inspektoren bzw. Amtmänner, Räte und Direktoren. Sie entsprechen dem unteren, mittleren, gehobenen und oberen Dienst bei der Deutschen Bundesbahn. Bei Verletzung der Arbeitspflichten sind wahlweise folgende Disziplinarmaßnahmen vorgesehen: Verweis, strenger Verweis, Herabsetzung im Dienstrang, fristlose Entlassung. Sowjetische Arbeitsmethoden werden bei der DR stark propagiert. Sie sind einerseits als Grundlage von „persönlich schöpferischen Plänen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ gedacht, andererseits sollen sie „Produktivitätsreserven“ aufdecken. Jede DR-Dienststelle muß gemäß „Gesetz für den Luftschutz“ die Zivilverteidigung organisieren. Die Belegschaft gehört Zivilverteidigungs-Kollektiven an. Neben Waffenkammern für die Angehörigen der Kampfgruppen gibt es bei jeder Eisenbahndienststelle auch Bekleidungs- und Ausrüstungskammern für die Zivilverteidigung. Die Schienenverbindungen mit anderen Ländern Europas bieten der DR viele Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Eisenbahnverwaltungen. Ein Stellv. des Ministers für Verkehrswesen ist in der ständigen [S. 257]Kommission für Transport des RGW als Stellv. des Leiters der DDR-Delegation tätig. Im RGW-Bereich gibt es die „Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShd)“, Sitz Warschau, in der die DR seit 1957 Mitglied ist und in der seit 1963 ihre Mitarbeiter verantwortliche Funktionen bekleiden. Die DR hat hier wesentlichen Anteil an dem Abkommen der RGW-Länder für den Internationalen Personen-, Gepäck- und Expreßgutverkehr (SMPS) und den Eisenbahngüterverkehr (SMGS). Seit 1966 existiert im Rahmen der OSShd ein gemeinsames Konstruktionsbüro für eine einheitliche Mittelpufferkupplung, in dem die DR führend mitwirkt. 1954 wurde die DR in den Internationalen Eisenbahnverband (UIC), Sitz Paris, aufgenommen, und seit 1960 ist sie auch im Forschungs- und Versuchsamt (ORE) des UIC tätig. Außerdem gehört die DR folgenden internationalen Gremien an: Internationales Büro für Dokumentation (BDC), Internationales Eisenbahnfilmbüro (BFS), Internationaler Verband für den bahnärztlichen Dienst (UJMF). Ferner ist die DR Mitglied der Europäischen Reisezugfahrplankonferenz (EFK), der Europäischen Wagenbeistellungskonferenz (EWK), der Europäischen Güterzugfahrplankonferenz (LIM), des Internationalen Personen- und Gepäckwagenverbandes (RIC) und des Internationalen Güterwagenverbandes (RIV). 1964 haben die RGW-Länder einen gemeinsamen Güterwagenpark (OPW) geschaffen mit einem eigenen Betriebsbüro in Prag. Auch hier übt die DR einen großen Einfluß aus. Der OPW-Wagenpool ist ein Mittel, die Verkehrsintegration der Länder des Ostblocks zu verbessern. Er umfaßt derzeitig 240.000 Güterwagen. Alle Wagen bleiben Eigentum der Eisenbahnverwaltung, die sie bereitgestellt hat. Die Wagen können in allen Ländern freizügig verkehren, solange ihre Gesamtzahl die eingebrachten Wagen nicht übersteigt. Etwa 70 v. H. der Transporte zwischen RGW-Mitgliedsländern werden mit OPW-Wagen abgewickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 254–257 Deutsche Post A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche SeereedereiSiehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bedeutendster Verkehrsträger und größter Volkseigener Betrieb der DDR; 240.000 Beschäftigte, davon 70.000 Frauen. Neugründung durch Befehl Nr. 8 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 11. 8. 1945 unter Beibehaltung des alten Namens. 1949 wurden alle…
DDR A-Z 1979
Post- und Fernmeldewesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 844] I. Entwicklung Soweit ein Neubeginn postalischer Tätigkeit in den ersten Nachkriegswochen im Frühjahr 1945 überhaupt möglich war, bedurfte er der Genehmigung der örtlich zuständigen Militärkommandanten. Für die damalige sowjetische Besatzungszone Deutschlands wurde mit Befehl Nr. 17 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 27. 7. 1945 zwecks Entwicklung der Wirtschaft und zur Wiederherstellung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens neben anderen Zentralverwaltungen der Aufbau einer deutschen „Zentralverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ (ZVPF) angeordnet, die im September 1945 ihre Tätigkeit aufnahm. Um eine einheitliche Lenkung der wichtigeren Zentralverwaltungen durch die Besatzungsmacht zu erreichen, verfügte die SMAD im Juni 1947 die Errichtung der „Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone“ (DWK). Anfang 1948 wurde auch die ZVPF in die DWK eingegliedert. Gleichzeitig wurde sie in „Deutsche Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone — Hauptverwaltung Post- und Fernmeldewesen“ (HVPF) umbenannt. Bei der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik am 7. 10. 1949 wurden die im Rahmen der DWK bestehenden Hauptverwaltungen zu Ministerien umgebildet. Zu den neuen Ministerien zählte auch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen (MPF). II. Organisation A. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Das MPF nahm schon sehr bald eine doppelte Funktion wahr. Es ist in erster Linie das zentrale staatliche Organ des Ministerrates zur einheitlichen Planung und Leitung des Wirtschaftszweiges PuF. Daneben bildet es das oberste Leitungsorgan der Deutschen Post (DP). Als zentrales staatliches Organ des Ministerrates hat das MPF seine Aufgaben, wie es im Statut des MPF heißt, „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR. der Gesetze und änderen Rechtsvorschriften“ zu verwirklichen. Zum Verantwortungsbereich des MPF gehören das Post- und Zeitungswesen mit dem Postverkehr. dem Postscheck-, Postsparkassen- und Postspargirodienst, dem Postzeitungsvertrieb das Fernsprech- und Fernschreibwesen mit dem Fernsprechverkehr, dem Fernschreibverkehr, dem Telexverkehr und der Datenübertragung das Funkwesen mit dem Funkverkehr, der studiotechnischen Produktion, der Übertragung und Abstrahlung der Programme des Hör- und Fernsehfunks die spezifischen Aufgaben der industriellen Produktion im PuF. die dem PuF. übertragenen weiteren gesellschaftlichen Aufgaben. Dementsprechend ist das MPF gegliedert in Bereiche, die in Abteilungen und diese wiederum in Sektoren aufgeteilt sind. Neben diesen abteilungsabhängigen sind jedoch auch selbständige Sektoren vorhanden. Die Aufgaben des MPF umfassen vor allem die Befriedigung der Nachrichtenverkehrsbedürfnisse die weitere Vertiefung der „sozialistischen ökonomischen Integration“ und die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des PuF. die Erfüllung der Fünfjahr- und Jahrespläne die Entwicklung der volkswirtschaftlich langfristig bestimmenden Faktoren der sozialistischen Intensivierung. Der Minister ist auch dafür verantwortlich, daß in seinem Verantwortungsbereich die Maßnahmen zur materiellen Sicherstellung der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung usw. exakt durchgeführt werden. Das MPF hat seine Aufgaben unter umfassender Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und Planung zu lösen. Es hat die breite Entfaltung der Initiative der Werktätigen zur Erfüllung der Pläne und für die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in seinem Verantwortungsbereich sowie die enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit den Gewerkschaften, zu gewährleisten. Der Minister sichert die Hoheitsrechte der DDR auf dem Gebiet des PuF. in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen zentralen staatlichen Organen. Das Ministerium ist juristische Person. Es wird vom Minister für PuF. nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Minister ist verantwortlich für die einheitliche Leitung und Planung der internationalen, wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in seinem Verantwortungsbereich. Dabei hat er die internationale Arbeitsteilung mit [S. 845]den übrigen RGW-Staaten für den volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß zu entwickeln, die Verpflichtungen, die sich aus der sozialistischen ökonomischen Integration ergeben, zu realisieren und eine konstruktive Mitarbeit in den Organen des RGW zu sichern. Er hat die Entwicklung der Beziehungen auf dem Gebiet des PuF. zu den anderen Ländern zu sichern und die Erfordernisse der Mitgliedschaft der DDR in der Organisation der Vereinten Nationen, ihren Spezialorganisationen sowie in internationalen Organisationen des PuF. zu berücksichtigen. So gehört die DDR als Mitglied dem Weltpostverein UPU (Union Postale Universelle) seit dem 1. 6. 1973 und der Internationalen Fernmelde-Union (Internationaler Fernmeldeverein) UIT (Union Internationale des Telecommunications) seit dem 30. 3. 1973 an. Der Minister trägt ferner die Verantwortung für die Gebühren- und Preisarbeit im PuF. Er erläßt im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane Gebührenordnungen und Preisbestimmungen für Leistungen im PuF. Dem Minister (1978: Rudolph Schulze, CDU) steht ein „Kollegium“ zur Seite, das ihn durch Beratung von Grundfragen der Entwicklung des PuF. unterstützt. Hierzu zählen insbesondere Fragen -der langfristigen Planung, -der Fünfjahr- und Jahrespläne, -der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, -des Wettbewerbs, -des Rechts und - der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Aufgaben und Arbeitsweise des Kollegiums werden durch Verfügung des Ministers bestimmt. Neben seiner ministeriellen Funktion ist dem MPF auch die oberste Leitung der DP übertragen. B. Deutsche Post der DDR Die DP ist eine einheitliche staatliche Einrichtung, die vom Minister für PuF. nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet wird. Die DP setzt entsprechend den Rechtsvorschriften das alleinige Recht der DP zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung und zum Vertrieb von Presseerzeugnissen durch, sichert die Durchführung von Nachrichtenverkehrsleistungen und führt auf der Grundlage der Rechtsvorschriften sowie der Entscheidungen der dazu befugten Organe Maßnahmen zur Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung durch. Die DP nimmt auf dem Staatsgebiet der DDR die Aufgaben des PuF. einschließlich der Durchführung des internationalen Post- und Fernmeldeverkehrs wahr. Insbesondere obliegen ihr die Beförderung und Übermittlung von Nachrichten. der Vertrieb von Presseerzeugnissen, die Durchführung des Postkleingutdienstes, die Wahrnehmung des Postscheck-, Postspargiro-, Postsparkassen- und Geldübermittlungsdienstes, Aufgaben der studiotechnischen Produktion, die Übertragung und Abstrahlung von Programmen des Hörfunks und des Fernsehens. Aufgaben für Land-, See-, Flugfunk- und Amateurfunkdienste, Aufgaben des Funkkontroll- und Meßdienstes sowie des Funkentstörungsdienstes, die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von Post- und Fernmeldeanlagen, Erfüllung der Aufgaben im internationalen Nachrichtenverkehr auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen. Vor allem durch die Übernahme des gesamten Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebs am 1. 4. 1949 erhielt die DP eine politisch äußerst wichtige Aufgabe. Alle Leiter innerhalb der DP sind verpflichtet, bei ihrer Leitungstätigkeit die Beschlüsse der „Partei der Arbeiterklasse“ zu verwirklichen und die der DP gestellten Aufgaben zu erfüllen. Die Leiter verwirklichen in ihrem Verantwortungsbereich das Prinzip des „demokratischen Zentralismus“ und üben ihre Tätigkeit nach dem Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung bei kollektiver Beratung aus. Sie sind dem übergeordneten Leiter rechenschaftspflichtig. Sie haben mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen eng zusammenzuarbeiten. Die DP plant unter Berücksichtigung des Bedarfs an Leistungen im PuF. und der technischen Möglichkeiten die Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften. Nach wissenschaftlichen Prognosen und Zielvorstellungen arbeitet sie entsprechend den Grundsätzen der zentralen staatlichen Planung Fünfjahrpläne und Jahrespläne aus und verwirklicht sie. Die DP arbeitet nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sie bildet Fonds, die sie gezielt zur Erfüllung ihrer Aufgaben einsetzt, und stellt Bilanzen sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnungen auf. Die Struktur- und Stellenpläne der Bezirksdirektionen der Deutschen Post (BDP) und der dem MPF unterstellten Ämter werden vom Minister, die Stellenpläne der den BDP unterstellten Ämter nach festgelegten Grundsätzen von den Leitern der BDP bestätigt. Auf der mittleren Verwaltungsebene unterstehen dem MPF 15 Bezirksdirektionen in Berlin (Ost), Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Ferner folgende Dienststellen von zentraler Bedeutung: Funkdirektion, Fernmeldeamt der Regierung, [S. 846]Funkkontroll- und Meßdienst — Radiocon —, Hauptpostscheckamt, Hauptwerkstatt für Kraftfahrzeuginstandsetzung, Ingenieurschule „Rosa Luxemburg“, Institut für PuF., Institut für sozialistische Wirtschaftsführung des PuF., Organisations- und Rechenzentrum, Postmuseum der DDR, Rundfunk- und Fernsehtechnisches Zentralamt, Studiotechnik Fernsehen, Studiotechnik Rundfunk, Zeitungsvertriebsamt, Zentralamt für Berufsbildung, Zentralamt für Fernleitungsanlagen, Zentralamt für Materialwirtschaft, Zentrales Postverkehrsamt. Den Leitern der BDP unterstehen entsprechend ihrer territorialen Zuordnung: 81 Post- und Fernmeldeämter, 15 Fernmeldeämter, 30 Hauptpostämter, 15 Fernmeldebauämter, 7 Bahnpostämter. Betriebsschulen, das Fernamt Berlin, das Fernsprechamt Berlin und das Postfuhramt Berlin. Dem Leiter der Funkdirektion sind die Funkämter und die Betriebsschule des Funkwesens unterstellt. Dem Leiter des Hauptpostscheckamts unterstehen 5 Postscheckämter und das Postsparkassenamt beim Postscheckamt Berlin (Ost), dem Leiter der Hauptwerkstatt für Kraftfahrzeuginstandsetzung die Bezirkswerkstätten der Kraftfahrzeuginstandsetzung. Je nach Aufgabenstellung der Ämter kann es noch weitere Untergliederungen auf der Ämterebene geben. So unterstehen beispielsweise den Hauptpostämtern (Stand 1976) 1988 Postämter und 9.936 Poststellen. III. Leistungen (1977) IV. Beschäftigte Ende 1977 waren bei der DP 137.945 Kräfte beschäftigt, darunter 97.929 weibliche Arbeiter und Angestellte. Ergänzend zu den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches der DDR vom 16. 6. 1977 gilt die VO über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der DP — Post-Dienst-Verordnung (PDVO) — vom 28. 3. 1973. Hierin werden nicht nur Rechte und Pflichten geregelt, sondern auch Attestierung, Auszeichnungen und disziplinarische Verantwortlichkeit. Die Dienstränge (z. B. Unterassistent. Assistent, Hauptsekretär, Inspektor, Amtmann, Rat, Hauptdirektor), die das gleiche Qualifikationsmerkmal erfordern. sind in 5 Ranggruppen zusammengefaßt und werden an der Uniform durch Rangabzeichen kenntlich gemacht. Es gibt eine besondere Dienstrangordnung vom 25. 5. 1976 und eine besondere Uniformordnung vom 27. 8. 1976. Zu den Dienstrangabzeichen gehören Ärmelabzeichen und Mützenkordel. Als allgemeine Arbeitszeit gilt die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche mit dem Ziel des schrittweisen Übergangs von der 43¾- bzw. 42-Stunden-Woche zur 40-Stunden-Woche. Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen der im PuF. vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten betrug 862 Mark im Jahre 1977, das der vollbeschäftigten Produktionsarbeiter 819 Mark. Die Alters- und Invalidenversorgung der ab 1. 7. 1956 bei der DP Beschäftigten ist besonders geregelt. Wenn die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder Invalidenrente der Sozialversicherung erfüllt sind, erhalten Mitarbeiter der DP bei mindestens 10jähriger ununterbrochener Dienstzeit, die frühestens mit Vollendung des 20. Lebensjahres beginnt, anstelle der allgemeinen Invalidenrente der Sozialversicherung die besondere Versorgung. Sie beträgt nach 10jähriger ununterbrochener Dienstzeit ohne Zuschläge 20 v. H. des durchschnittlichen Monatsgrundlohnes und erhöht sich mit jedem weiteren vollendeten Dienstjahr bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren um 2 v. H., danach um 1 v. H. bis zum Höchstsatz von 65 v. H. — wenn Kinderzuschläge gezahlt werden. 80 v. H. — des durchschnittlichen Monatsgrundlohnes. Der Höchstsatz [S. 847]einschließlich Kinderzuschlag beträgt monatlich 800 Mark. Für die Versorgung der ehemaligen Postbeamten ist die DP nicht zuständig. Diese Versorgung liegt in Händen der Sozialversicherung. V. Zusammenarbeit im RGW Die DDR ist Mitglied der im Dezember 1957 in Moskau für die RGW-Staaten gegründeten „Organisation für die Zusammenarbeit der sozialistischen Länder auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens (OSS)“. Diese Organisation kann als Spezialorganisation des RGW (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) gelten. Sie richtet ihr Hauptaugenmerk auf die Organisierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern und auf die Vereinheitlichung der Benutzungs- und Gebührenvorschriften. Hierbei gilt jedoch der Grundsatz, nach Möglichkeit Übereinstimmung mit den Vorschriften des Weltpostvereins zu erzielen. In Zeiträumen von etwa 2 Jahren finden abwechselnd in den einzelnen Mitgliedsländern Ministerkonferenzen statt. Zwischen diesen Konferenzen tagen die Kommissionen, die sich auch mit dem Ergebnis der Expertenberatungen zu beschäftigen haben und auf die praktisch die Hauptarbeit verteilt ist. Die Kommissionen beschäftigen sich mit dem Fernmeldewesen, dem Funkwesen, der technisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit, dem Post- und Zeitungswesen, der Ökonomik des Nachrichtenwesens und mit Problemen zur Verbesserung der Tätigkeit der OSS. Ihre Beratungsergebnisse werden in Form von Beschluß- und Empfehlungsentwürfen fixiert und den Plenarsitzungen zur Annahme vorgelegt. An der Entwicklung und dem Aufbau eines einheitlichen internationalen Fernsprechnetzes im RGW-Bereich unter Benutzung des technischen Systems „Tesla MN 60“ hat die DP wesentlichen Anteil. Dieses System arbeitet technisch ohne Schwierigkeiten mit dem westeuropäischen Netz zusammen und läßt die Einführung des vollautomatischen internationalen Fernsprechverkehrs zu. Auch beim Aufbau des einheitlichen internationalen Telegrafennetzes im RGW soll die technische Möglichkeit für eine spätere Verbindung mit dem westeuropäischen Netz geschaffen werden. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen; Postscheckdienst; Postsparkassendienst; Postzeitungsvertrieb. Alois Heider Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 844–847 Postsparkassendienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzeitungsvertrieb (PZV)Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 844] I. Entwicklung Soweit ein Neubeginn postalischer Tätigkeit in den ersten Nachkriegswochen im Frühjahr 1945 überhaupt möglich war, bedurfte er der Genehmigung der örtlich zuständigen Militärkommandanten. Für die damalige sowjetische Besatzungszone Deutschlands wurde mit Befehl Nr. 17 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 27. 7. 1945 zwecks Entwicklung der Wirtschaft und…
DDR A-Z 1979
Information (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum richtigen Zeitpunkt vorliegen. Wissenschaftliche Präzisierung erlangt der Begriff der I. vor allem im Rahmen der Kybernetik (I.-Theorie), zu deren Grundbegriffen er gerechnet werden muß. Darüber hinaus ist er auch für die L- und Dokumentationswissenschaft von Bedeutung. Im Leitungs- und Planungssystem der DDR nehmen vor allem sog. ökonomische I. eine besondere Stellung ein. Man unterscheidet hier entsprechend ihrer Funktion: Plan-I., Berichts-L, unterrichtende I. sowie Direktiv- oder Weisungs-I. Plan-I. beziehen sich auf die Leitung und Planung zukünftiger Prozesse (Prognose-I., I. der Fünfjahr- und Jahresvolkswirtschaftsplanung, I. der eigenverantwortlichen kurz-, mittel- und langfristigen Planung). Berichts-I. beziehen sich auf vergangene bzw. sich gegenwärtig vollziehende Prozesse (z. B. statistische I., Analysen, operative Berichterstattungen usf.). Unterrichtende I. bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Plan-I. Für die Leitung stellen sie ein brauchbares Hilfsmittel bei der Entscheidungsfindung dar. Direktiv- oder Weisungs-I. tragen sowohl für einzelne Leitungsbereiche (Betriebe, Kombinate, Industriezweige usf.) als auch für einzelne konkrete Prozesse verbindlichen Charakter. II. Informationstheorie (Nachrichtentheorie) Die I.-Theorie ist eine mathematische Theorie, die sich mit den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Übermittlung und Verarbeitung von I. befaßt. I. sind vor allem unter 4 Aspekten zu betrachten. Zu unterscheiden ist zwischen dem nachrichtentechnischen (syntaktischen), dem semantischen, dem pragmatischen und dem sigmatischen Aspekt. Der nachrichtentechnische Aspekt der I. ist dadurch zu charakterisieren, daß Nachrichten durch eine Auswahl von einem Sender über einen Empfänger (Rezeptor) zu einem Regler bzw. einem Effektor (ausführendes Organ des Reglers) zuverlässig und schnell weitergegeben werden. Dabei wird jede einzelne I.-Einheit als ein „bit“ bezeichnet. Ein „bit“ (von engl. binary digit: Binärstelle, Binärentscheidung, Binärziffer) ist das quantifizierte Maß für den I.-Gehalt. Der syntaktische Aspekt der I. bezieht sich lediglich auf einzelne Nachrichten, Signale, Zeichen bzw. Zeichenmengen (Semiotik). Das materielle System, durch das Nachrichten laufen, wird als Kommunikationskanal bezeichnet. Kommunikationskanäle können in verschiedenen Formen erscheinen. Der Weg der Nachrichten bzw. Signale wird auch „Signalflußweg“ genannt. Dabei stehen die Übergangsfunktionen der einzelnen Nachrichten durch die einzelnen Abschnitte des Kommunikationskanals im Vordergrund der Betrachtung. Wenn in der I.-Übertragung eine Kürzung der Signalmenge möglich ist, ohne daß ein I.-Verlust eintritt, spricht man von „Redundanz“. Die verschiedenen „Bedeutungen“ der Nachrichten, Signale oder Zeichen, ihr ihnen vom Sender und/oder Empfänger verliehener „Sinn“ werden als der semantische Aspekt der I. aufgefaßt. Der pragmatische Aspekt der I. bezeichnet die Beziehungen zwischen den Nachrichten, Signalen oder Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern. Der sigmatische Aspekt der I. schließlich bezieht [S. 525]sich auf die Relationen zwischen Zeichen und dem, was diese bezeichnen. I. sind nur im Zusammenhang mit informationellen Kopplungen zwischen (kybernetischen) Systemen verständlich. Insofern kann die I. auch als ein Teilgebiet der Kybernetik angesehen werden, die als eine Theorie dynamischer selbstregulierender Systeme auch die mit solchen Systemen verbundenen informationellen Prozesse untersucht. Sowohl die I. als auch der I.-Begriff haben für zahlreiche angewandte Wissenschaften erhebliche Bedeutung erlangt: so für Psychologie und Pädagogik, Biologie (Neurophysiologie), Wirtschaftswissenschaften (kybernetische Planungsmethoden), Technik (Steuerungs- und Regelungstechnik, elektronische Datenverarbeitung und Automation). In der DDR begann man sich seit Ende der 50er Jahre mit der I. bewußter als in der vorangegangenen Zeit auseinanderzusetzen (Kybernetik). Die I. hat seitdem auch hier für zahlreiche angewandte Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung erlangt. Seit 1963 wurden aufgrund der durch den VI. Parteitag der SED eingeleiteten Reformen in zunehmendem Maße auch Erkenntnisse der I. berücksichtigt, um Leitungs- und Entscheidungsprobleme sowohl in Betrieben, Kombinaten und Industriezweigen als auch im Partei- und Staatsapparat zu lösen. III. Informations- und Dokumentationswissenschaft Probleme des I.-Wesens und der Dokumentation haben in den letzten Jahren aus folgenden Gründen an Bedeutung zugenommen: 1. Mit dem sprunghaften quantitativen Ansteigen von Forschung und Entwicklung nimmt die Zahl der in den Dokumentationen enthaltenen I. entsprechend schnell zu. 2. Sowohl die Spezialisierung von Wissenschaftsdisziplinen und die damit verbundene Interdependenz von Wissenschaften als auch die Etablierung neuer Wissenschaftsdisziplinen und -zweige erhöht nicht nur das I.-Bedürfnis, sondern führt zu einer steigenden Zuwachsrate der Veröffentlichungen. 3. Die Internationalisierung der Wissenschaften macht Maßnahmen erforderlich, die die Zugänglichkeit von Dokumentationen erleichtern und das I.-Bedürfnis befriedigen. Die bisherigen traditionellen bibliothekarisch-bibliographischen Methoden und Mittel erwiesen sich als unzureichend, möglichst aktuelle, exakte, vollständige und gleichzeitig überschaubare I. zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung neuer Methoden für die Sammlung, Verarbeitung. Speicherung und Bereitstellung von I. wurde daher international als unbedingt notwendig erkannt, um die bestehenden Probleme zu lösen. In allen Industrieländern, gleich welcher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, setzten daher umfangreiche Aktivitäten im Hinblick auf eine möglichst effektive Lösung des I.-Problems ein. In der DDR wurde etwa ab 1966 zunächst die „Information und Dokumentation“ (ID.) als eine selbständige Disziplin entwickelt. Ziel dieser neuen Wissenschaft sollte es sein, nach modernsten Methoden eine Auswahl der Dokumentationen vorzunehmen und diese inhaltlich zu analysieren und zu klassifizieren. Die wachsende Bedeutung einer solchen Disziplin und die Anforderungen, die zunehmend an sie gestellt wurden, führten später zu umfangreichen Auseinandersetzungen um eine treffendere Begriffsbezeichnung und um einen genau abgegrenzten Untersuchungsgegenstand dieser Wissenschaft. 1968 wurde in der DDR der Begriff „Informations- und Dokumentationswissenschaft“ (IDw.) geprägt, der sich inzwischen gegenüber anderen Begriffsbezeichnungen durchgesetzt zu haben scheint. Die IDw. wird wie folgt definiert: Sie „ist eine Wissenschaftsdisziplin des Wissenschaftsgebietes Informationswissenschaft und damit eine klassengebundene Gesellschaftswissenschaft, deren Ziel in der Schaffung der wissenschaftlichen Grundlagen für die ständige Optimierung der Information und Dokumentation durch die kontinuierliche Bereitstellung von Erkenntnissen besteht: über das Wesen, die Erscheinungsformen, Beziehungen sowie Struktur- und Bewegungsgesetze dokumentatistischer Informationen und des Bedarfs an dokumentatistischen Informationen sowie seinen Analysemethoden; über die Möglichkeiten der ständigen Verbesserung der Methodik, Technik, Organisation, Effektivität, Wirtschaftlichkeit und Propagierung der Information und Dokumentation; des Inhalts, der Methodik und Organisationsformen der Erziehung sowie Aus- und Weiterbildung von Informations- und Dokumentationskräften; der Zusammenarbeit der Informations- und Dokumentationseinrichtungen untereinander und mit Einrichtungen anderer Arbeitsgebiete der Fachinformation und über die Geschichte der Information und Dokumentation.“ Neben der IDw. wurde die Verwendung der Wissenschaftsbezeichnung „Informationswissenschaft“ (Iw.) sowie „Informatik“ diskutiert, die ebenfalls Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden haben. Der Untersuchungsgegenstand der Iw. ist die Fachinformation, d. h. alle mit der gesellschaftlichen Arbeit verbundenen I.-Prozesse sowie die Fach-I. im Sinne von Nachricht als Gegenstand dieses I.-Prozesses. Als Informatik kann dagegen eine Komplexwissenschaft bezeichnet werden, die u. a. die IDw. und die Iw. in sich vereint. Die Aufgaben der IDw. und damit auch jeglicher I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR sind in den Grundlinien bereits in der Zielfunktion entspre[S. 526]chend der Definition der IDw. enthalten. Dazu gehören insbesondere: Untersuchungen zur Gegenstandsbestimmung der IDw., Probleme der I.-Bedarfsermittlung, der I.-Speicherung, der I.-Verarbeitung, der I.-Recherche, der Thesaurusforschung, Kompatibilitätsprobleme, weiterhin Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der ID. sowie die Entwicklung und der Aufbau von I.-Systemen. Aktuelle Aufgaben auf dem Gebiet der ID. werden in den Plänen Wissenschaft und Technik als Bestandteile der Perspektiv- und Jahresplanung (Planung) berücksichtigt. Eine zentrale Stellung bei der Durchführung dieser Aufgaben nimmt das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) ein. Das ZIID wurde im Jahre 1963 — beeinflußt durch die mit dem VI. Parteitag eingeleitete Wirtschaftsreform — aufgrund eines Ministerratsbeschlusses sowie einer anschließenden Anordnung gegründet. Seine Vorgänger waren die Ende 1950 gegründete Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur (ZwL) sowie, nach deren Auflösung im Jahre 1957, das bereits 1955 ins Leben gerufene Institut für Dokumentation (IfD). Dem ZIID sind ca. 30 Zentrale Leitstellen für I. und Dokumentation (ZLID) bei zentralen Organen bzw. zentralen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet. Ihnen unterstehen wiederum ca. 150 Leitstellen für I. und Dokumentation (LID) in VVB, Kombinaten, Betrieben usw. Die LID haben neben der Durchführung eigenständiger Aufgaben anleitende und kontrollierende Funktionen gegenüber den in VEB-Instituten, Einrichtungen der Außenwirtschaft sowie des Binnenhandels und anderen Einrichtungen organisierten rd. 1000 I.-Stellen (IS). Organ der ZIID ist die Zeitschrift Informatik, früher ZIID-Zeitschrift (sie erschien 1977 im 24. Jahrgang). Besondere Auswirkungen auf die gegenwärtige und zukünftige I.- und Dokumentationstätigkeit in der DDR hat insbesondere das im Juli 1971 von der XXV.~Tagung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) angenommene Komplexprogramm. Hauptziel soll es sein, im Bereich des RGW ein internationales System für wissenschaftliche und technische I. bis 1975 zu schaffen. Dieses System soll auf der Kooperation der nationalen Systeme der noch zu entwickelnden internationalen I.-Teilsysteme (z. B. Zweige und spezielle I.-Arten) sowie auf der Tätigkeit des von den RGW-Ländern gegründeten „Internationalen Zentrums für wissenschaftliche und technische Information“ mit Sitz in Moskau basieren. Im Zusammenhang mit diesen Entwicklungsarbeiten gewinnt insbesondere ein geplantes I.-System, welches die Komplexe „Wissenschaft“, „Technik“ und „Ökonomie“ umfaßt, an Bedeutung. Grundlage hierfür sollen die zu entwickelnden nationalen „Volkswirtschaftlichen Informationssysteme“ <VIS>) der einzelnen RGW-Länder sein. Das IWT. Durch einen Ministerratsbeschluß im Jahr 1963 wurde in der DDR der Aufbau eines IWT festgelegt. Inzwischen ist das IWT das am weitesten entwickelte und durchorganisierte Teilsystem des VIS. Für das IWT sind weitere Subsysteme konzipiert worden, von denen einige bereits im Einsatz sind. Zu unterscheiden sind hierbei: IWT der Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige, der Kombinate und Betriebe sowie IWT ausgewählter Wissenschaftszweige. Als oberster Grundsatz gilt, daß das IWT — entsprechend den im Komplexprogramm festgelegten Entwicklungsaufgaben — als ein Bestandteil des im Aufbau befindlichen „Internationalen Systems für wissenschaftliche und technische Information“ (ISWTI) weiterzuentwickeln ist. Entsprechend der durchzusetzenden Rationalisierung der I.-Verarbeitungsprozesse ist der koordinierte Einsatz des „Einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik“ (ESER) und des „Einheitlichen Mikrofilmsystems“ (EMS) geplant. Die mit dem Einsatz der EDV verbundene zunehmende Konzentration und Zentralisation des IWT wird daher zur Herausbildung von sog. I.-Zentren führen. Zugleich soll das Netz der I.-Stellen weiter ausgebaut werden, so daß in allen Bereichen und Ebenen der Volkswirtschaft eine effektive Versorgung der Anwender mit I. unter Nutzung der zentral von den I.-Zentren herausgebrachten I.-Leistungen gewährleistet ist. Parallel zu der geplanten Entwicklung des ISWTI werden auch in der DDR „Zweigorientierte Informationszentren“ (ZIZ) bzw. „Quellenorientierte Informationszentren“ (QIZ) mit weitgehend automatisierten Recherche-Systemen aus- bzw. aufgebaut. Grundlage für den Aufbau der ZIZ sind Wirtschafts- und Wissenschaftszweige, wobei allgemein die ZIZ einen Wirtschaftszweig (Ministeriumsbereich) oder Wissenschaftszweig überdecken können. Dementsprechend sollen in allen Wirtschaftsbereichen der Volkswirtschaft der DDR (Industrie, Bauwesen, Verkehrswesen usw.) und für strukturbestimmende Wirtschaftszweige sowie für ausgewählte Wissenschaftszweige (wie Mathematik, Medizin usw.) ZIZ organisiert werden. Grundlage für den Aufbau der QIZ sind dagegen ausgewählte Arbeiten von I.-Quellen. Als Kriterium wird hervorgehoben, daß der „Informationsfonds“ der QIZ außer der I.-Versorgungsfunktion noch weitere Funktionen zu erfüllen hat, die sich aus juristischen, wirtschaftspolitischen und weiteren Gesichtspunkten ergeben. QIZ werden gegenwärtig für die I.-Quellen „Forschungs- und Entwicklungsberichte“, „Patente“, „Standardisierung“ und „Metrologie“ (Maß- und Gewichtskunde) entwickelt. Aufgaben der ZIZ und QIZ innerhalb des IWT sind u. a.: Koordinierung und Organisation der ihnen zugewiesenen I.-Quellen. Speicherung der „Informationsnachweise“ und Komplettierung des „Informa[S. 527]tionsfonds“ über den Datenaustausch, Durchführung von retrospektiven Recherchen und der selektiven I.-Verbreitung sowie die Durchsetzung der einheitlichen Entwicklung des IWT entsprechend den festgelegten Grundlinien. Subsysteme des IWT sind bereits im Einsatz, und zwar u. a. für die Außenwirtschaft, die Bauwirtschaft, die Seewirtschaft, den Maschinenbau, den Schiffsbau, die Medizin sowie die Chemie. Mit dem zunehmenden Übergang der automatisierten I.-Verarbeitung auf die ESER-Technik (Datenverarbeitung, Elektronische) seit etwa Mitte der 70er Jahre werden folgende Zielstellungen der LID und ZLID verwirklicht: Nutzung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen der 3. Generation (z. B. Robotron 21, EDVA des ESER, u. a. EDVA EC 1040), umfassende Nutzung von Programmiersystemen des VEB Kombinat Robotron, verstärkte Berücksichtigung der Mikrofilmtechnik, Durchsetzung einer dezentralen I.-Erfassung und einer zentralen maschinellen I.-Verarbeitung. Das ständig steigende I.-Aufkommen und die damit verbundenen umfangreichen Datenmengen sollen durch das vom VEB Kombinat Robotron entwickelte Programmiersystem AIDOS (Automatisiertes Informations- und Dokumentationssystem) bewältigt werden. AIDOS wird u. a. im IWT der DDR und im ISWTI der RGW-Länder eingesetzt. Es beinhaltet als Kernstück ein Datenbank-Betriebssystem, das in 2 Versionen zur Verfügung steht. Mit der Zielstellung des IX. Parteitages der SED (1976), „wissenschaftliche Ergebnisse von hohem Niveau“ bis 1980 bereitzustellen, sind vor allem auch der I.-Verarbeitung innerhalb des IWT zahlreiche Aufgaben gestellt worden. Die Hauptrichtungen der Entwicklung von Wissenschaft und Technik umfassen „volkswirtschaftliche Komplexe“ wie zum Beispiel die Volkswirtschaftsplanung und RGW- Zielprogramme, die Konzeption zur Entwicklung von Naturwissenschaft und Technik im Zeitraum bis 1990 für spezielle Bereiche sowie die Konzeption für die langfristige Entwicklung der naturwissenschaftlichen und mathematischen Grundlagenforschung bis 1990. Parallel zu diesen gestellten Aufgaben ist geplant, die Kooperation des Wissenschaftlichen Informationszentrums der Akademie der Wissenschaften der DDR mit dem Allunionsinstitut für wissenschaftliche und technische Information bei der Akademie der Wissenschaften der UdSSR (VINITI) zu intensivieren. IV. Informationssysteme (IS) in der Wirtschaft der DDR Durch den zentralistischen Aufbau des Staatsapparates und die Struktur des Leitungs- und Planungssystems in der DDR ist der I.-Bedarf der politischen Entscheidungsgremien von jeher größer als in vergleichbaren westlichen Industriestaaten gewesen. Mit Hilfe der EDV erhoffte man sich, ein leistungsfähiges IS entwickeln zu können, welches eine Schlüsselrolle im Planungssystem einnehmen sollte. A. Das volkswirtschaftliche Informationssystem (VIS) Bereits im November 1963 wurden mit einem Beschluß des Ministerrates „vorläufige“ Grundsätze über den Aufbau eines I.-Systems festgelegt. Es sollte im Zusammenhang mit leistungsfähigen Rechenanlagen die schnelle Übermittlung von Einzel- und Gesamtangaben für die Planung, für die operative Leitung, für die Kontrolle und Analyse des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses sicherstellen. Im Verlauf der weiteren Entwicklung, insbesondere ausgehend von den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED (1967), sind die Diskussionen um den Aufbau eines VIS intensiviert worden. Dabei galt u. a. eine erfolgreiche einheitliche Primärdatenerfassung als wesentliche Voraussetzung für ein funktionables VIS. Im Jahr 1969 beschloß der Ministerrat die „Grundsätze und Maßnahmen für die Gestaltung des VIS“. Darin wurde die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) beauftragt, für den Planungszeitraum 1971–1975 eine Entwicklungskonzeption vorzulegen. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) ist jedoch die Diskussion um den Aufbau eines VIS zunächst beendet worden. [S. 528]<B. Betriebliche Informationssysteme (IS)> Die Entwicklung derartiger IS wurde erstmals anläßlich des VII. Parteitages der SED 1967 gefordert. Ziel sollte es sein, „Integrierte Systeme der Automatisierten Informationsverarbeitung (ISAIV)“ zu entwickeln. Ein ISAIV wurde als ein organisatorisch-technisches Hilfsmittel zur Durchsetzung wirtschaftlicher Zielsetzungen im Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) bezeichnet. Als wichtige Hilfsmittel sollten EDVA sowie Verfahren der Operationsforschung zum Einsatz kommen. Im weiteren Verlauf kamen auch andere Formen und Bezeichnungen für betriebliche IS ins Gespräch, so das „Betriebliche Informationssystem (BIS)“ oder das „Integrierte Leitungs- und Informationssystem (ILIS)“. Im ILIS ist eine entwickelte Form der integrierten Datenverarbeitung gesehen worden, „in welcher Leitungssystem und IS eines bestimmten Leitungssystems zweckmäßig zusammengeschlossen und weitgehend automatisiert sind“. Seit dem VII. Parteitag der SED (1967) werden im Zuge einer verstärkten Adaption und Rezeption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse als neue Form eines IS sog. „Automatisierte Leitungssysteme (ALS)“ (auch: ASU = Abk. für awtomatisirowannaja sistema uprawlenija) in Anpassung an sowjetische Vorbilder für Betriebe entwickelt (Datenverarbeitung, Elektronische). Bei der Entwicklung von ALS sind die bereits im Zusammenhang mit den ISAIV gewonnenen Erfahrungen inzwischen berücksichtigt worden. Klaus Krakat Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 524–528 Infiltration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IngenieurbürosSiehe auch die Jahre 1975 1985 I. Informationsbegriff Eine I. ist eine Abbildung objektiver Zusammenhänge der realen Welt zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter bestimmten Bedingungen im Bewußtsein der Menschen. Sie bezeichnet mit anderen Worten eine Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Benachrichtigung oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Eine I. soll möglichst umfassend, jedoch frei von unwesentlichen Aussagen, sowie genau sein und zum…
DDR A-Z 1979
Kirchen (1979)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 586] Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt ihrer Tätigkeit, ihre inneren Rechtsverhältnisse, ihre Organisation und über die für sie tätigen, d. h. sie nach innen leitenden und nach außen repräsentierenden Personen. Sie unterhalten eigene Ausbildungsstätten ohne Staatsaufsicht für kirchliche Berufe. Staatsrechtliche Grundlage für die Autonomie der K. im Rahmen der für alle geltenden Gesetze ist Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968, i. d. F. von 1974. Trotz ständig rückläufiger Mitgliederzahl und zahlreicher politischer Restriktionsmaßnahmen vor allem in den 50er und 60er Jahren konnten die Kirchen ihre Privatisierung zu bloßen Kultgemeinschaften verhindern und ihren Anspruch auf gesellschaftspolitische Mitwirkung aufrechterhalten. Erich Honecker erkannte am 6. 3. 1978 in einem Gespräch mit dem Vorstand des evangelischen K.-Bundes die gesellschaftliche Bedeutung der K. im Sozialismus der DDR an. Nach der Volkszählung vom 31. 12. 1964 ist die staatliche Religionsstatistik nicht mehr fortgeführt worden. 1978 dürfte weniger als die Hälfte der Bevölkerung der DDR von knapp 17 Mill. noch Mitglied einer K. gewesen sein. Die kirchlichen Schätzungen für 1977 liegen allerdings höher. Sie gingen von ca. 9,1 Mill. Mitgliedern in Religionsgemeinschaften aus, davon 7,9 Mill. evangelischen und 1,2 Mill. katholischen Bekenntnisses. Die Mitgliederzahlen der übrigen Gemeinschaften sind unbeträchtlich. Der Rückgang wird nicht mehr in erster Linie durch die K.-Austritte verursacht, sondern durch Nichtbeteiligung an Taufe (mit der die K.-Mitgliedschaft begründet wird), kirchlichem Unterricht und Konfirmation. Einschließlich Diakonie und Caritas beschäftigen die K. in der DDR zwischen 40.000 und 50.000 Personen haupt- und nebenberuflich, darunter etwa 6.000 Pfarrer und Priester. I. Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR Die 8 selbständigen evangelischen Landes-K. sind seit 1969 im „Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik“ zusammengeschlossen. Organe des K.-Bundes sind die aus den Mitglieds-K. beschickte Synode und die zu einem Drittel von der Synode gewählte, zu zwei Dritteln von den Landeskirchenleitungen beschickte 24köpfige Konferenz der K.-Leitungen. Vorsitzender ist seit der Gründung Bischof D. Albrecht Schönherr (Berlin [Ost]). Mitglieder des K.-Bundes sind: die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg (ohne die West-Berliner Region, s. u.) mit ca. 1,5 Mill. Mitgliedern und 860 Pfarrern, Bischof: D. Albrecht Schönherr; die Evangelische K. der K.-Provinz Sachsen mit ca. 1,5 Mill. Mitgliedern und 930 Pfarrern, Bischof: Dr. Werner Krusche; die Evangelische Landes-K. Greifswald mit ca. 450.000 Mitgliedern und 190 Pfarrern, Bischof: Horst Gienke; die Evangelische Landes-K. Anhalt mit ca. 220.000 Mitgliedern und 100 Pfarrern, Kirchenpräsident: Eberhard Natho; die Evangelische K. des Görlitzer K.-Gebietes mit ca. 125.000 Mitgliedern und 80 Pfarrern, Bischof: D. Hanns-Joachim Wollstadt; die Evangelisch-Lutherische Landes-K. Sachsen mit ca. 2,35 Mill. Mitgliedern und 1100 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Johannes Hempel; die Evangelisch-Lutherische K. in Thüringen mit ca. 1~Mill. Mitgliedern und 620 Pfarrern, Landesbischof: Werner Leich; die Evangelisch-Lutherische Landes-K. Mecklenburg mit ca. 750.000 Mitgliedern und 340 Pfarrern, Landesbischof: Dr. Heinrich Rathke. Mit Sonderstatus angeschlossen ist dem K.-Bund die traditionsreiche Frei-K. Evangelische Brüderunität (Distrikt Herrnhut) mit 3.200 Mitgliedern, 10 Gemeinden und 20 Pfarrern. Leitender Geistlicher ist Unitätsdirektor Helmut Hickel. Die 5 erstgenannten Landes-K. gehören gleichzeitig der Evangelischen K. der Union (EKU) an, deren Bereich DDR sie bilden, die 3 letztgenannten sind gleichzeitig in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. (VELK) in der DDR zusammengeschlossen. Der K.-Bund versteht sich laut Ordnung als ein Zusammenschluß von bekenntnisbestimmten und rechtlich selbständigen Glied-K., die anstreben, stärker zusammenzuwachsen. Die gegenwärtigen Zuständigkeiten des K.-Bundes sind begrenzt. Er vertritt seine Mitglieds-K. im ökumenischen Rat der K. und in der Konferenz Europäischer K. und nimmt die sich daraus ergebenden ökumenischen Aufgaben und Kontakte wahr. Der K.-Bund vertritt seine Mitglieds-K. gegenüber Staat und Gesellschaft. Er will sie zu „Zeugnis und Dienst in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ zusammenführen. Auf zahlreichen Sachgebieten ist der K.-Bund durch Kommissions- und Ausschußarbeit bemüht, die kirchliche Arbeit zu koordinieren und auf gemeinsame Grundlagen zu stellen. Genannt seien das Ausbildungswesen, das Pfarrerdienstrecht, liturgische Angelegenheiten, Konfirmation und Christenlehre. Die Mitglieds-K. des K.-Bundes gehörten bis 1969 zusammen mit den Landes-K. in der Bundesrepublik [S. 587]Deutschland und Berlin (West) zur Evangelischen K. in Deutschland (EKD). Sie lösten ihre Mitgliedschaft zugunsten des eigenen neuen Zusammenschlusses (s. u.), legten jedoch gleichzeitig in Artikel 4 (4) der Bundesordnung fest: „Der Bund bekennt sich zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland. In der Mitverantwortung für diese Gemeinschaft nimmt der Bund Aufgaben, die alle evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam betreffen, in partnerschaftlicher Freiheit durch seine Organe wahr.“ Einen anderen Weg zur Verselbständigung wählte der lutherische Zusammenschluß. Ende 1968 bildete sich die VELK in der DDR durch Abtrennung von der bis dahin Ost und West umfassenden Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. Deutschlands (VELKD), indem auf der Basis der bestehenden Verfassung der VELKD eigene DDR-Leitungsorgane gebildet wurden. Demgegenüber zögerte die Evangelische K. der Union (EKU), zu der im Westen neben Berlin (West) die rheinische und die westfälische Landes-K. gehören, ihre Aufgliederung bis 1972 hinaus. Sie besteht auf der Basis der Ordnung der EKU als einer K. weiter, die jedoch in Leitung und Verwaltung in 2 vollkommen selbständig handlungsfähige Bereiche aufgegliedert wurde. Dabei wurde festgelegt, daß die EKU-Räte (Leitungen) für die Bereiche DDR einerseits und Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) andererseits regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen zusammentreten, was auch geschieht. Ebenfalls in Leitung, Verwaltung und Rechtsetzung in 2 Regionen geteilt, ohne daß das Prinzip der Einheit der Landes-K. aufgegeben wurde, ist auch die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg. Ihre Ostregion gehört zum DDR-K.-Bund, ihre Westregion (Berlin [West]) zur EKD. Die Präambel der Grundordnung (Verfassung) gilt in beiden Regionen unverändert weiter. Der materielle Teil der Grundordnung ist inzwischen in beiden Regionen nach den jeweiligen Bedürfnissen umgestaltet worden. Nachdem ursprünglich (1966) beide K.-Regionen mit D. Kurt Scharf noch einen gemeinsamen Bischof gewählt hatten, der sein Amt jedoch in der DDR niemals ausüben konnte, wurde 1973 für das Gebiet der DDR ein eigenes Bischofsamt geschaffen und mit Bischof Schönherr besetzt. Die K.-Verfassung weist ihn und den Bischof von Berlin (West) (seit 1977 Dr. Martin Kruse) an, „brüderliche Verbindung“ miteinander zu halten. Nach langjähriger theologischer Vorbereitung haben die evangelischen K. in der DDR 1979 einen Plan zu einer weitgehenden Strukturreform entwickelt. Danach soll, möglichst schon 1981, an die Stelle des K.-Bundes, der EKU (Bereich DDR) und der VELK in der DDR eine „Vereinigte Evangelische K. in der DDR“ mit erheblich größerer Kompetenz für Gemeinschaftsaufgaben treten. Diese Vereinigte K. soll weiterhin föderativ in die 8 Landes-K. gegliedert sein. (Weiteres zur evangelischen K. unter IV., Staat und K.) II. Die römisch-katholische Kirche Die katholische K. in der DDR ist eine Diaspora-K. Die rd. 1,2 Mill. Katholiken stellen eine Minderheit in der Bevölkerung von rd. 7 v. H. dar. An der Spitze der 7 Jurisdiktionsbezirke, von denen 2 Bistümer sind, stehen Bischöfe. Zusammen mit 4 Weihbischöfen bilden sie die „Berliner Bischofskonferenz“, das Leitungsgremium für die katholische K. in der DDR. Den Vorsitz hat traditionsgemäß der in Berlin (Ost) residierende Bischof von Berlin, derzeit (1979): Alfred Kardinal Dr. Bengsch, dem vom Papst 1962 der persönliche Titel eines Erzbischofs verliehen wurde. Die „Berliner Bischofskonferenz“ hieß bis zum Jahr 1976 „Berliner Ordinarienkonferenz“. Die Errichtung der „Berliner Bischofskonferenz“ geschah durch vatikanisches Dekret, das gleichzeitig deren Verselbständigung und Unabhängigkeit von der (West-)Deutschen Bischofskonferenz festlegte. Die „Berliner Bischofskonferenz“ hat danach z. B. nicht das Recht, für den Westteil des Bistums Berlin zu beschließen. Der Bischof von Berlin ist aufgrund seiner Jurisdiktionsrechte in Berlin (West) weiterhin auch Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz unter Vorsitz des Erzbischofs von Köln, derzeit (1979): Josef Kardinal Höffner. Das einzige Bistum, das geschlossen innerhalb des Territoriums der DDR liegt, ist das Bistum Meißen mit rd. 300.000 Katholiken (Bischof Gerhard Schaffran). Das Bistum Berlin (rd. 480.000 Katholiken) erstreckt sich zwischen Rügen und Jüterbog, Frankfurt (Oder) und Brandenburg. Der West-Berliner Teil (rd. 270.000 Katholiken) wird selbständig verwaltet. Die kirchenrechtliche Einheit des Bistums ist in der Person des Bischofs garantiert, dem von den Behörden der DDR zugestanden wird, den West-Berliner Teil seiner Diözese an 30 Tagen im Vierteljahr zu besuchen. Die Jurisdiktionsbezirke Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Meiningen gehören kirchenrechtlich nach wie vor zu Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland. und zwar Schwerin (rd. 100.000 Katholiken) zu Osnabrück, Magdeburg (rd. 300.000 Katholiken) zur Erzdiözese Paderborn, Erfurt (rd. 250.000 Katholiken) und der diesem Jurisdiktionsbezirk enger angegliederte kleine Verwaltungsbezirk Meiningen (rd. 20.000 Katholiken) zu den Diözesen Fulda bzw. Würzburg. 6 zum Bistum Hildesheim gehörende, aber auf DDR-Gebiet liegende Gemeinden wurden schon vor Jahren Schwerin, Erfurt und Magdeburg zugeordnet. Die Leiter der Bischöflichen Ämter Magdeburg, Erfurt und Schwerin, die Titularbischöfe Johannes Braun, Hugo Aufderbeck und [S. 588]Heinrich Theissing, wurden im Juli 1973 von Papst Paul VI. zu Apostolischen Administratoren ernannt und damit unabhängig von den bis dahin für sie zuständigen Ordinarien der westdeutschen Diözesen. Das ehemalige Erzbischöfliche Amt Görlitz (rd. 70.000 Katholiken), ein Restteil der durch die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze an Polen gefallenen Erzdiözese Breslau, war bereits 1972 Apostolische Administratur unter Leitung von Bischof Bernhard Huhn geworden. Die Bischöfe von Berlin, Meißen, Magdeburg und Erfurt haben je einen Weihbischof zur Seite. Auf über 1.000 Seelsorgestellen sind rd. 1.300 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In 282 Klöstern und klösterlichen Niederlassungen (Stand März 1975) leben etwa 2.500 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der katholischen Kirche unterhaltenen 33 Krankenhäusern, 107 Altersheimen, 44 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. In 18 weiteren Ordensniederlassungen leben noch rd. 120 männliche Ordensangehörige. Die Politik der SED-Führung gegenüber der katholischen K. hat sich in Ausdruck und Intensität stets von derjenigen unterschieden, die sie gegenüber der evangelischen K. anwandte. Dafür mögen folgende Gründe maßgebend sein: Die Katholiken in der DDR bilden eine Minderheit; sie sind eng mit der Welt-K., besonders mit dem Heiligen Stuhl, verbunden; sie haben sich von Anfang an unter Verzicht auf gesellschaftliche Aktivität auf Kultus und Caritas sowie Aufbau und Stärkung der Gemeinden beschränkt. Diese politische Abstinenz ist im wesentlichen bis in das Jahr 1978 durchgehalten worden. Seit Anfang der 60er Jahre durften die Bischöfe in der DDR nicht mehr an kirchlichen Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, während es ihren westdeutschen Kollegen versagt war, die zu ihren Diözesen gehörenden, in der DDR liegenden Jurisdiktionsbezirke zu besuchen. Eine gewisse Auflockerung des strikten Ausreiseverbots ergab sich nach der Annäherung zwischen dem Vatikan und der UdSSR unter dem Pontifikat Johannes' XXIII. (1963). Zum Beginn des II. Vatikanischen Konzils im Oktober 1963 erhielten 7 Bischöfe eine Ausreisegenehmigung. Zu einer heftigen Kontroverse mit der SED-Führung kam es, nachdem die Bischöfe der DDR zusammen mit den westdeutschen Bischöfen im Dezember 1965 eine Antwort auf die Versöhnungsbotschaft des polnischen Episkopats unterzeichnet hatten. Mit ihrem Schritt hätten sie „gegen die Friedenspolitik unserer Regierung verstoßen“, schrieb „Neues Deutschland“. Erstmals deutete Ulbricht während einer Kundgebung im Friedrichstadtpalast (Berlin [Ost]) am 15. 2. 1968 auf dem Höhepunkt der Verfassungsdiskussion seine Bereitschaft zu Vereinbarungen mit dem Vatikan an. Es folgte jedoch kein erkennbarer entsprechender Schritt der SED-Führung. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre zeichnete sich zwischen Partei und Staat einerseits und katholischer K. andererseits eine leichte Entspannung ab. Zwar verurteilten die Bischöfe im November 1965 in einem Hirtenwort die weitgehende Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs und im September 1967 in einem weiteren den Zwang zur Jugendweihe, aber es folgte auf beide Äußerungen keine staatliche Reaktion. Zugleich wuchs das Selbstvertrauen der in der DDR lebenden Katholiken, wie besonders deutlich auf dem ersten Erfurter Laienkongreß im Juni 1970 zu erkennen war. Zum ersten Mal hörte man auf einem von der K. offiziell genehmigten Kongreß positive Bewertungen des zweiten deutschen Staates und vereinzelt auch Bekenntnisse zu ihm. Anläßlich des 20. Jahrestages der Gründung der DDR erklärte Kardinal Bengsch vor Teilnehmern an der traditionellen Wallfahrt nach Bernau, die katholische K. erkenne an, was in diesem Staat „zum wirklichen Wohl des Menschen“ getan werde. Sie habe in den vergangenen Jahren seelsorgerlich arbeiten können und „mehr Chancen (gehabt), als sie ausgenutzt hat“. Bengsch und andere Bischöfe und Prälaten zeigten sich nun erstmals bei offiziellen Empfängen zum DDR-Jubiläum. Schon am 25. 9. 1969 hatte SED-Politbüro-Mitglied Hermann Matern in einer Rede in Berlin (Ost) vor führenden Funktionären der Ost-CDU das Interesse der SED hinsichtlich einer Annäherung an den Vatikan signalisiert. Die von Papst Paul VI. weiterentwickelte katholische Soziallehre, die Haltung des Vatikans im Vietnam-Konflikt und die vermeintliche langsame Überwindung des traditionellen kirchlichen Antikommunismus wurden bei dieser Gelegenheit ebenfalls positiv bewertet. Mit der Diskussion der Ostverträge, und erst recht nach ihrer Unterzeichnung, verstärkte sich der politische Druck auf die Bischöfe, die Lösung der Jurisdiktionsbezirke von den westdeutschen Diözesen zu betreiben und die K. damit an den sozialistischen Staat heranzuführen. Am 24. 8. 1972 drängte Ministerpräsident Stoph Kardinal Bengsch, in Rom darauf hinzuwirken, daß es zur Errichtung selbständiger Bistümer in der DDR komme. Ende September 1972 verfügte dann Rom in einem Dekret die jurisdiktionelle Ausgliederung des Bistums Berlin aus dem Metropolitanverband Breslau, nachdem Schlesien schon vorher auch kirchenrechtlich als Teil Polens anerkannt worden war. Die Berliner Diözese wurde dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt. Bereits mit Dekret vom 28. 6. 1972 war die Apostolische Administratur Görlitz errichtet worden. Am 24. 1. 1973 fand schließlich in Rom eine Begegnung zwischen dem 1978 tödlich verunglückten SED-Politbüro-Mitglied W. Lamberz und dem „Außenminister“ des Vatikans, Erzbischof Casaroli, statt. Vorausgegangen waren Ende 1972 Gerüchte über Kontakte zwi[S. 589]schen Vatikan-Vertretern und DDR-Abgesandten in Belgrad. Anfang März 1973 warnten die westdeutschen Bischöfe den Vatikan vor einer Neuordnung der kirchlichen Verwaltung in der DDR, die das Reichskonkordat tangieren würde. Im Juni 1975 kam Casaroli zu einem 6tägigen Besuch in die DDR, wo er 2 Tage als offizieller Staatsgast Gespräche mit Vertretern der Regierung der DDR, u. a. mit Außenminister Fischer, Ministerpräsident Sindermann und dem Staatssekretär für K.-Fragen, Seigewasser, führte. Anschließend machte er als Gast von Kardinal Bengsch eine Rundreise durch die DDR (Dresden, Weimar, Erfurt), besuchte das ehemalige KZ Buchenwald sowie das Priesterseminar in Erfurt. Im Verlauf dieser Reise begegnete er vielen Bischöfen und Priestern. In einer Predigt in Berlin (Ost) kündigte Casaroli an, daß eine Pilgergruppe von 150 Katholiken aus der DDR anläßlich des Heiligen Jahres im Sommer Rom besuchen dürfe. Darüber hinaus brachten jedoch die Gespräche Casarolis mit den Regierungsvertretern kein konkretes Ergebnis. Am Rande der Schlußsitzung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist es am 1. 8. in Helsinki auch zu einem Gespräch zwischen dem Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, und Casaroli gekommen, das ADN als „freundschaftlich“ bezeichnet hat. Im Oktober 1975 besuchte Casaroli Bonn, wo er mit Bundeskanzler Schmidt und Außenminister Genscher u. a. das Verhältnis des Vatikans zur DDR erörterte. Während das Problem der Änderung der Bistumsgrenzen von der K.-Regierung offenbar auf Eis gelegt worden ist, kam der Vatikan der DDR-Regierung mit der Verselbständigung der erwähnten „Bischofskonferenz der DDR“ im Oktober 1976 entgegen. Die spektakuläre Begegnung zwischen dem Partei- und Staatsratsvorsitzenden Honecker und einer Delegation von Vertretern der evangelischen K.-Leitungen in der DDR vom 6. März 1978, bei der der SED-Generalsekretär die positive Regelung einer Reihe von bislang zwischen Staat und K. in der DDR strittigen Sachfragen zusagte, hat zu keinen unmittelbaren Auswirkungen auf das Verhältnis der katholischen K. zum Staat geführt. In einem Schreiben an die Regierung der DDR protestierten die Bischöfe vielmehr energisch gegen die geplante Einführung des Faches Wehrkunde in den Schulunterricht. Das am 12. 6. 1978 übergebene Schreiben wies vor allem auf das Vorrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und die Verpflichtung zur Erhaltung des Friedens hin. Der Brief der „Berliner Bischofskonferenz“ blieb jedoch bisher ohne Antwort. Schon im November 1974 hatten sich die katholischen Bischöfe in einem von allen Kanzeln verlesenen Hirtenwort gegen den „Monopolanspruch“ der SED im Erziehungsbereich gewandt. Auch dieser kirchliche Schritt war ohne jedes Echo von Seiten des Staates und der staatlich gelenkten Publizistik geblieben. Von 1973 bis 1975 hielt die katholische K. eine Pastoralsynode aller Jurisdiktionsbezirke in der DDR in Dresden ab. An der zweimal jährlich in der Hof-K. tagenden Versammlung haben neben den Bischöfen und zahlreichen in- und ausländischen Gästen rd. 150 Priester und Laien teilgenommen. Als Ergebnis sind 9 Dokumente vorgelegt worden, die sich mit Fragen des Glaubens, der christlichen Moral, Problemen von Ehe und Familie, der Rolle des Christen in der Arbeitswelt, der Diakonie, der Aufgaben der Priester sowie der Ökumene befassen. Die katholische K. unterhält an Instituten und Einrichtungen neben den oben erwähnten Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Priesterseminare in Erfurt („Albertus-Magnus-Akademie“ für „Philosophisch-theologisches Studium“) und Neuzelle („Bernadinum“ bei Frankfurt/Oder), das Pastoralseminar Huysburg bei Halberstadt sowie als Vorbildungsanstalten das bischöfliche Vorseminar in Schöneiche bei Berlin, das Norbertuswerk Magdeburg und den Sprachenkurs Halle, ferner Fürsorgerinnen-, Katecheten- und Kindergärtnerinnenseminare sowie ein Seminar für die Ausbildung von K.-Musikern. (An der Erfurter Akademie studierten 1973 ca. 160 Studenten.) Herausragende Ereignisse im Leben der K. der DDR waren die Fertigstellung und Wiederindienstnahme der im Krieg zerstörten St.-Hedwigs-Kathedrale in Berlin (Ost) im November 1963 sowie das 200jährige Jubiläum der Kathedrale im November 1973, an dem zahlreiche Bischöfe aus dem Ausland teilnahmen. Im Jahr 1972 wurde außerdem das der Kathedrale benachbarte Bernhard-Lichtenberg-Haus, in dem der Bischof residiert und die kirchliche Verwaltung ihren Sitz hat, seiner Bestimmung übergeben. Während die Bischöfe in der DDR lange Zeit kein westliches Land außer Italien zum Zweck von Kontakten mit dem Vatikan besuchen durften, sind die Grenzen für sie in den letzten Jahren etwas durchlässiger geworden. So durften einzelne Würdenträger an internationalen kirchlichen Veranstaltungen auch im Westen teilnehmen. Kardinal Bengsch konnte sogar bei besonderen Ereignissen in der Bundesrepublik anwesend sein, z. B. beim St.-Otto-Jubiläum in Bamberg sowie bei der Beisetzung Kardinal Döpfners und der Inthronisation seines Nachfolgers Ratzinger in München. Außerdem reiste Bengsch in den vergangenen Jahren nach Polen, in die ČSSR und die UdSSR. Im Sommer 1975 kam es zu einer aufsehenerregenden Begegnung mit der katholischen Kirchenführung Litauens in Vilnius und Kaunas. Dieser Besuch wurde 1976 von litauischer kirchlicher Seite erwidert. [S. 590]<III. Freikirchen und andere Gemeinschaften> Die beiden größten sog. Frei-K. sind die Evangelisch-Methodistische K. in der DDR (37.000 Mitglieder, 143 Pastoren, Bischof: Armin Härtel, Dresden) und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten) in der DDR (30.000 Mitglieder, 125 Pastoren, Präsident: Herbert Moret, Berlin [Ost]). Der Größe nachfolgen die altlutherische K. (11.000 Mitglieder), der Bund evangelisch-reformierter Gemeinden (8.100 Mitglieder), der Bund Freier Evangelischer Gemeinden (1.350 Mitglieder), der Verband der Altkatholischen K. in der DDR (1200 Mitglieder), die Mennoniten und die Quäker. Die Frei-K. arbeiten in der „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der DDR“ mit den evangelischen Landes-K. zusammen. Die römisch-katholische K. ist mit einem Beobachterstatus ebenfalls vertreten. Alle diese K. und Religionsgemeinschaften sind staatlich anerkannt. Sie haben sämtlich ihre früher zum Teil gesamtdeutsche Organisation aufgegeben. Anders ist das bei der Russischen Orthodoxen K. Sie zählt relativ wenige Mitglieder in der DDR, spielt öffentlich jedoch eine größere Rolle, 1960 errichtete das Moskauer Patriarchat der Russischen Orthodoxen Kirche in Berlin (Ost) ein Exarchat für „Berlin und Mitteleuropa“. Der jeweilige Exarch ist Erzbischof der entsprechenden Diözese, die auch Berlin (West) und die Bundesrepublik Deutschland umfaßt. Seit 1978 amtiert Erzbischof Melchisedek als Exarch. Staatlich nicht anerkannte Sekten spielen in der DDR kaum eine Rolle, mit Ausnahme der Zeugen Jehovas, die bemüht sind, ihre Missionstätigkeit auch hier in beschränktem Umfang fortzuführen. Aus ihren Reihen kommen immer wieder Wehrdienstverweigerer. Die Zeugen Jehovas sind verboten, werden aber in der Regel nicht verfolgt. IV. Staat und Kirchen Die staatliche K.-Politik der DDR ist vornehmlich an der evangelischen K. ausgerichtet. Zum Protestantismus zählten sich noch 1950 laut Volkszählung 14,8 Mill. DDR-Bürger. Das gesamte Gebiet der DDR war ursprünglich fast durchweg evangelisch. Die SED hat es stets vermieden, eine auf Abschaffung oder vollständige Privatisierung der K. gerichtete Politik zu betreiben. Statt dessen bemühte sie sich, ohne die K. grundsätzlich in Frage zu stellen, deren öffentlichen Einfluß zurückzudrängen bzw. auf den Status quo zu beschränken, das gesellschaftliche Leben vollständig zu säkularisieren sowie christliche Sitte durch Lebensäußerungen der sozialistischen Gesellschaft zu ersetzen. Das führte, zumal in den 50er Jahren, zu zahlreichen Konflikten, die den Beteiligten zuweilen als „Kirchenkampf“ erschienen, ohne daß jedoch wirksame Versuche unternommen wurden, die K. von innen her, entsprechend dem nationalsozialistischen Versuch mit den „Deutschen Christen“, aufzurollen und gleichzuschalten. Wenn man von der katholischen K. Polens absieht, genießen innerhalb des kommunistischen Machtbereichs die großen K. in der DDR vergleichsweise die größte Freiheit und innere Autonomie. Die K. sind die einzigen großen Organisationen in der DDR, die Personal- und Organisationsentscheidungen unabhängig von staatlichen oder gesellschaftlichen Organen treffen können, de jure wie de facto. Nach langen Kämpfen setzte die SED-Führung jedoch eine Einschränkung dieses Prinzips für die kirchlichen Außenbeziehungen durch: Der 1968 von Bischof Mitzenheim gesprochene Satz: „Die Grenzen der DDR bilden auch die Grenzen der kirchlichen Organisationsmöglichkeiten“ wurde Bestandteil des offiziellen Kommentars der DDR-Verfassung. Die DDR läßt die Mitgliedschaft der K. in ökumenischen Organisationen, insbesondere im Weltkirchenrat, der Konferenz Europäischer K., dem Lutherischen und dem Reformierten Weltbund sowie die Beziehung der römisch-katholischen K. zum Vatikan zu und fördert sie teilweise aus außenpolitischen Gründen; sie hat jedoch erreicht, daß die besonderen kirchlichen Bindungen innerhalb ganz Deutschlands aufgegeben oder eingefroren werden mußten. Während der staatliche Einfluß auf kirchliche Entscheidungen in den Außenbeziehungen (wie auch z. T. bezüglich der kirchlichen Aktivität innerhalb der DDR) negativ effektiv ist. wirkt er sich positiv nur selten aus. So sind die evangelischen K. in der DDR, anders als die in anderen Staaten Osteuropas, nicht korporative Mitglieder der in den sozialistischen Staaten geförderten Christlichen Friedenskonferenz (CFK). Seit Gründung der DDR lassen sich 3 Hauptphasen der staatlichen K.-Politik unterscheiden: 1. Von 1949 bis 1958 stand im Vordergrund das Ziel, die Position der K. in der Gesellschaft, wo immer möglich, zu beschneiden; 2. daran schloß sich bis 1969/71 ein politischer Kampf gegen die gesamtdeutsche K.-Organisation, insbesondere der evangelischen K., an; 3. seitdem berücksichtigt die SED das Bemühen insbesondere der evangelischen K. um eine eigenständige Positionsbestimmung in der sozialistischen Gesellschaft und begann ihrerseits Mitte der 70er Jahre damit, die von Honecker am 6. 3. 1978 öffentlich bekräftigte Politik einer begrenzten Partnerschaft zwischen Staat und K. bei fortbestehendem ideologischem Antagonismus vorzubereiten. Die Tendenzen der 1. Phase sind, z. T. in abgemilderter Form, auch in den folgenden Phasen wirksam geblieben. In der 1. Phase vor allem dominierte die atheistische und antiklerikale Propaganda. Die K.-Austrittsbewegung wurde massiv gefördert, insbe[S. 591]sondere die gesellschaftlichen Führungs- und Schlüsselberufe wurden, mit wenigen Ausnahmen, nur Nichtchristen zugänglich gemacht. Mit der Jugendweihe begann man, die Konfirmationssitte zu entwerten (Sozialistische ➝Feiern). Der kirchlich erteilte Religionsunterricht (Christenlehre) wurde entgegen der Verfassung der DDR von 1949 aus den Schulräumen und aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulunterricht verbannt. Die K.-Steuer wurde zu einem privaten, rechtlich nicht einklagbaren freiwilligen K.-Beitrag. Alle kirchlichen Aktivitäten außerhalb kircheneigener Räume wurden erschwert und z. T. unmöglich gemacht. Die Junge Gemeinde, die nach dem Krieg gefundene Form evangelischer Jugendarbeit, und Studentengemeinden wurden bekämpft. Es kam auch zu Verhaftungen und Schauprozessen. Gleichzeitig jedoch behielten die K. in vieler Hinsicht ihren aus der Vergangenheit überkommenen Sonderstatus. Ihr Grund- und Waldbesitz wurde z. B. nicht der Bodenreform unterworfen und blieb z. T. später auch von der Kollektivierung ausgenommen. Das eigene kirchliche Arbeitsrecht (Beamte!) blieb bestehen; auch in ihrem Arbeitsgesetzbuch berücksichtigte die DDR die besonderen Bedingungen kirchlicher Arbeit. Es wird weiterhin an den 6 alten staatlichen Universitäten ein Teil des Pfarrernachwuchses der evangelischen K. wissenschaftlich-theologisch ausgebildet. In der 2. Phase wurde der Zusammenhang der staatlichen K.-Politik mit der Deutschlandpolitik der SED besonders deutlich. Die Regierung der DDR nahm den Abschluß des Militärseelsorgevertrages der EKD mit der Bundesregierung zum Anlaß, ihre Beziehungen zur EKD abzubrechen und propagandistisch sowie durch administrative Maßnahmen (jedoch nicht durch gesetzliche oder sonst rechtswirksame Maßnahmen) auf die Verselbständigung der K. in der DDR hinzuwirken. Die DDR-Regierung lehnte es 1957/58 ab, über verschiedene Konflikte, insbesondere im Erziehungsbereich, mit der EKD zu verhandeln. Statt dessen kam es zu Verhandlungen mit „Vertretern der evangelischen K. in der DDR“, an deren Ende ein Kommuniqué vom 21. 7. 1958 stand, demzufolge die K.-Vertreter u. a. erklärten: „Ihrem Glauben entsprechend erfüllen die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit. Sie respektieren die Entwicklung zum Sozialismus und tragen zum friedlichen Aufbau des Volkslebens bei.“ Zur gleichen Zeit förderte die SED die Gründung eines „Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR“ (der sich Ende 1974 überraschend selbst auflöste), der sich programmatisch verpflichtete, an der „inneren und äußeren Stärkung der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ mitzuwirken (Satzung von 1967). Dieser Pfarrerbund, dessen Mitgliederzahl stets unbedeutend blieb (Schätzung einschließlich Pensionären und Pfarrfrauen 250), wurde, ähnlich wie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“ der Nationalen Front, die DDR-Regionalkonferenz der CFK und die CDU, in der Presse zum eigentlichen Repräsentanten des politischen und kirchlichen Willens der evangelischen Christen in der DDR gemacht; er gewann jedoch innerkirchlich ebenso wie die anderen Gruppen nicht einmal die Bedeutung einer Minderheitsfraktion. Am 4. 10. 1960 griff W. Ulbricht in einer Erklärung vor der Volkskammer das Kommuniqué von 1958 auf und beendete die Phase der atheistischen und antiklerikalen Propaganda in der DDR mit der Feststellung: „Das Christentum und die humanistischen Ziele des Sozialismus sind keine Gegensätze.“ Ulbricht warb damit um kirchliche Zustimmung (nicht nur Respektierung) zur sozialistischen Entwicklung in der DDR, die mit einer Absage an die „westdeutschen NATO-Kirchen“ verbunden sein sollte. Die evangelischen Landes-K., die nun ohne zentralen Kontakt zu staatlichen Stellen eine lose, offiziell nicht anerkannte „Konferenz der evangelischen Kirchenleitungen in der DDR“ unter Vorsitz von Bischof D. Friedrich-Wilhelm Krummacher (Greifswald) gebildet hatten, stellten sich dagegen auf den Rechtsstandpunkt, daß der Staat nicht über kirchliche Organisationsformen zu entscheiden habe, und hielten an der EKD-Zugehörigkeit fest. Ulbricht fand infolgedessen keine legitimierten Partner für seine K.-Politik. Lediglich aus den Reihen der CDU, des Pfarrerbundes usw. konnte er damals mit Zustimmung rechnen. Dennoch wurde die antikirchliche Polemik in der Presse fast vollständig auf westdeutsche Adressaten umgestellt. Nur im Ausnahmefall kam es noch zu öffentlichen Angriffen auf die K. oder einzelne prominente K.-Vertreter in der DDR. Ein Ende 1963 unternommener Versuch, die eingeschlafene atheistische Agitation auf wissenschaftlichem Atheismus an der Universität Jena zu begründen (Lehrstuhl: Prof. Olof Klohr), führte zwar zur zeitweisen Belebung der marxistischen Religionssoziologie, wurde einige Jahre später jedoch wieder aufgegeben. Erst nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde erneut ein Programm zur atheistischen Schulung von Kadern vorbereitet. Der wiederum unter der Führung von Klohr betriebene wissenschaftliche Atheismus wirkt sich jedoch nicht kirchenpolitisch und nicht in der öffentlichen Propaganda aus. Er dient, jedenfalls teilweise, der ideologischen Klärung und Schulung der Führungskader der SED in einer Situation, in der die Zusammenarbeit von Staat und K. propagiert und die positive gesellschaftliche Rolle der K. bei der Verwirklichung der „zutiefst humanistischen Ziele“ der sozialistischen Gesellschaft offiziell hervorgehoben wird. Im Zuge der erwähnten K.-Politik mit nicht kirchlich legitimierten Partnern führte Ulbricht am 9. 2. 1961 ein in der gesamten Presse der DDR abgedrucktes [S. 592]Gespräch mit einer „Delegation christlicher Persönlichkeiten“ unter Leitung des Leipziger Theologieprofessors Emil Fuchs, in dessen Verlauf Ulbricht für Zusammenarbeit von Marxisten und Christen warb. Er erklärte, die humanistischen und sozialen Ziele des ursprünglichen Christentums und die humanistischen und sozialen Ziele des Sozialismus stimmten so weitgehend überein, „daß sich ein Zusammengehen geradezu aufdrängt“. Im sog. Wartburg-Gespräch vom 18. 8. 1964 mit dem thüringischen Landesbischof D. Moritz Mitzenheim, der als einziger der evangelischen K.-Führer auf diese Linie eingeschwenkt war, ergänzte Ulbricht seine kirchenpolitischen Ausführungen mit der Feststellung einer „gemeinsamen humanistischen Verantwortung“, die Marxisten und Christen verbinde. Er räumte dem Verhältnis von Marxisten und Christen, immer unter der Voraussetzung der selbstverständlichen Anerkennung der Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei, einen wichtigen Platz in seiner Konzeption einer „sozialistischen Menschengemeinschaft“ ein. Vor allem wegen der EKD-Frage gingen die K. jedoch praktisch nicht auf das kirchenpolitische Werben Ulbrichts ein. Obgleich die EKD-Mitgliedschaft der DDR-K. fast nur noch formal praktiziert werden konnte, erklärten die EKD-Synodalen in der sog. Fürstenwalder Erklärung vom 5. 4. 1967, sie wollten an der Gemeinschaft in der EKD festhalten. Erst als die neue Verfassung der DDR im April 1968 in Kraft trat, änderten die evangelischen Landes-K. ihre Haltung in dieser Frage. Bisher sahen sie die gesamtdeutsche K.-Gemeinschaft nur politisch in Frage gestellt. Mit der neuen Verfassung war zu befürchten, daß sie auch staatsrechtlich unmöglich gemacht würde. Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR machten nun in dieser neuen Situation nach kirchlicher Auffassung ein gemeinsames Handeln aus seelsorgerlichen Gründen immer zwingender notwendig; die EKD-Struktur konnte, wenn sie offiziell für illegal erklärt wurde, die Voraussetzungen dafür nicht mehr bieten. In der Verfassung wurde die staatliche Absicht deutlich, keinen Zusammenhalt der evangelischen Landes-K. in Deutschland mehr zuzulassen und statt dessen Einzelverträge mit den Landes-K. abzuschließen. Daraufhin leitete man die Gründung des K.-Bundes ein. dessen Ordnung am 10. 6. 1969 in Kraft trat. Damit hatte die 3. Phase der staatlichen K.-Politik begonnen. An ihrem Anfang stand der Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968: „Jeder Bürger der DDR hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ In Art. 20 wird außerdem Gewissens- und Glaubensfreiheit verkündet. Alle übrigen die Religionsfreiheit und -ausübung betreffenden Festlegungen der Verfassung von 1949 sind entfallen. Ziel der DDR-K.-Politik war es, den Protestantismus als gesamtdeutschen Faktor auszuschalten. Praktisch wirkte sich die Gründung des K.-Bundes als organisatorische und sachliche Stärkung aus, obwohl die SED keine Stärkung des evangelischen Kirchentums in der DDR herbeiführen wollte. Die SED reagierte erst nach 20 Monaten positiv auf diese neue Situation. Am 24. 2. 1971 kam es zu einem offiziellen Besuch des K.-Bundesvorstandes bei Staatssekretär Seigewasser mit Austausch von Erklärungen und damit zur staatlichen Anerkennung des K.-Bundes als Repräsentation der 8 evangelischen Landes-K. in der DDR. Voraufgegangen war eine kirchenpolitische Grundsatzrede des Politbüro-Mitgliedes Paul Verner vom 11. 2. Damit waren die K. wieder zu Partnern der K.-Politik geworden. Konsequenterweise verlor die CDU — auch im Zusammenhang mit der auf dem VIII. SED-Parteitag vom Juni gleichen Jahres vollzogenen Preisgabe des Leitbildes von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ zugunsten einer neuen Aufwertung der Arbeiterklasse — an Bedeutung, ebenso Pfarrerbund, CFK usw. Die Rede Verners enthielt bereits grundlegende Elemente der kirchenpolitischen Linie, die E. Honecker 7 Jahre später demonstrativ sanktionierte. Die SED-Führung stellte sich auf die real existierende evangelische K. und die von ihr herausgestellten und legitimierten Repräsentanten ein. Sie verpflichtete sich, auf Versuche zu verzichten, die K. und die christliche Lehre zu „sozialisieren“. Gleichzeitig wurde jedoch nun an den K.-Bund die Erwartung gerichtet, ein „eigenständiges Profil“ in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu entwickeln. Verner legte die Zielsetzung des K.-Bundes, sich als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu bewähren, so aus: „Wir verstehen das so, daß kirchliche Amtsträger und Laien aufgerufen sind, in Dienst und Zeugnis die Deutsche Demokratische Republik allseitig weiter zu stärken, den Frieden zu erhalten und zum Nutzen aller und jedes einzelnen Menschen zu wirken,“ Es gehe damit um eine Neuorientierung in inhaltlichen Fragen der gesellschaftlichen Existenz der K., um eine „positive Standortbestimmung der Kirche in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung“. Der K.-Bund sah in diesen Feststellung eine Bestätigung der evangelischen Auffassung, daß die K. sich nicht auf religiöse Angelegenheiten im engeren Sinn beschränken und sich nicht privatisieren oder in ein kultisches Getto drängen lassen darf. Bischof Schönherr formulierte das in seiner im Namen des K.-Bundes gegenüber Seigewasser abgegebenen [S. 593]Erklärung: „Der einzelne Christ und die christliche Gemeinde können ihren Gottesdienst nur als Gottesdienst des ganzen Lebens … verstehen.“ Eine der grundlegenden, oft wiederholten Feststellungen des K.-Bundes bei dem in der Folgezeit unternommenen Versuch, die gesellschaftliche Standort- und Aufgabenbestimmung der evangelischen K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR vorzunehmen, umreißt der Satz: „Wir wollen nicht Kirche gegen, nicht Kirche neben, sondern Kirche im Sozialismus sein.“ Das führte zunächst zu der Konsequenz, daß die in der EKD-Periode, vor allem seit dem Mauerbau von 1961, von der offiziellen K. gewahrte politische Abstinenz aufgegeben wurde. Man bekannte sich zur politischen und gesellschaftlichen Mitarbeit auf der Grundlage der sozialistischen Gegebenheit in der DDR, jedoch, wie z. B. Bischof Krusche es formulierte, in „kritischer Solidarität“. Diese Haltung führte bald zu neuen Konflikten. Der VIII. Parteitag der SED brachte zwar keine Rücknahme der Verner-Rede vom Februar 1971, jedoch mit der erneuten Aufwertung der Arbeiterklasse auch eine veränderte Einschätzung der Bedeutung der eigenen K.-Politik, deren politischer Stellenwert nun geringer geworden war. Zu beobachten war zunächst die Tendenz, die K. inhaltlich auf den engeren religiösen Bereich zu beschränken und die gesellschaftliche Positionsbestimmung vor allem in nicht weiter reflektierter Hinnahme der sozialistischen Entwicklung und in kirchlichen Zustimmungen zur Außen- und Friedenspolitik der DDR zu sehen. Sichtbar wurde das in der Anwendung der Veranstaltungsverordnung, die 1971 in Kraft getreten war. Sie sieht Anmeldefreiheit kirchlicher Veranstaltungen nur für kultische Zusammenkünfte vor, während die evangelische K. auch z. B. Konfirmandenfreizeiten und sog. Bibelrüstzeiten mit Jugendlichen, Gemeindeseminare, K.-Tage und verschiedenste Veranstaltungen gesellschaftlicher Thematik zur freien Religionsausübung rechnet, die polizeilicher Kontrolle oder Genehmigung nicht unterliegen dürfe. Erst im Sommer 1973 führten interne Verhandlungen zu einer liberalisierten Anwendung dieser Verordnung. Voraufgegangen war eine Synode des K.-Bundes im Sommer 1972, in der die politische Mitarbeit der Christen in der Form kritischer Solidarität bejaht worden und der Wille zum Ausdruck gekommen war, den Sozialismus an seinen eigenen Maßstäben, insbesondere der Humanisierung, zu messen und zu diesem Ziel beizutragen. In diesem Zusammenhang benutzte der Hauptreferent der Synodaltagung, Heino Falcke, die Formulierung von einem „verbesserlichen Sozialismus“. Diese kirchlichen Tendenzen haben dazu beigetragen, daß die SED vorübergehend der CDU und den ihr verbundenen Gruppen (Pfarrerbund, CFK) wieder ein stärkeres kirchenpolitisches Gewicht gab. Albert Norden bezeichnete in einem Grußwort vor dem Erfurter CDU-Parteitag die Versammelten als „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“. Diese Formel, deren Inhalt nie scharf definiert wurde, spielte 1973/74 eine große Rolle, Sie wurde, vor allem von CDU-Sprechern, so ausgelegt, daß sich die gesellschaftliche Aufgabe der K. darauf zu beschränken habe, für die Christen die Motivation zum gesellschaftlichen Handeln als sozialistische Staatsbürger zu liefern, inhaltlich jedoch hätten sie keine eigenständige Funktion. Im Sommer 1974 wurde die Formel ersatzlos aufgegeben. Damit deutete die SED ihre Bereitschaft an, trotz der laufenden Auseinandersetzungen im Bildungsbereich und öffentlicher Kritik kirchlicher Sprecher an bestimmten politischen Entscheidungen (z. B. Widerspruch der evangelischen Bischöfe gegen die Klassifizierung des Zionismus als Rassismus im November 1975) und bestehenden Verhältnissen in der DDR, den K. die Definition ihres politischen und gesellschaftlichen Auftrages im Rahmen der sozialistischen Gesellschaft selbst zu überlassen. Eine Voraussetzung dafür war die Bereitschaft des K.-Bundes, im Rahmen der in der DDR bestehenden politischen Strukturen sich trotz der Gefahr propagandistischen Mißbrauchs an der Erörterung von Grundfragen der gesellschaftspolitischen Zielsetzung zu beteiligen. Bischof Schönherr hatte 1973 auf der Bundessynode in Schwerin grundsätzlich erklärt, die K. sei bereit, an dem Gespräch teilzunehmen, „das der Staat mit seinen Bürgern führt“, und meine, im Blick auf die Formung eines Menschenbildes einen eigenen Beitrag leisten zu können. Im Herbst des gleichen Jahres beteiligten sich erstmals offizielle K.-Delegierte an der DDR-Delegation zum Moskauer Weltfriedenskongreß. Honecker billigte auch den Vertretern der K. dabei ein Mandat der gesamten Gesellschaft der DDR zu. Seit dieser Zeit änderte sich der Stil der kontinuierlichen Verhandlungen zwischen K. und Staat, die seit 1958 ausschließlich vom Staatssekretariat für K.-Fragen geführt und thematisch auf unmittelbar kirchliche Angelegenheiten eingeengt worden waren. Es kam nunmehr, vermittelt durch das Staatssekretariat, auch zu Kontakten mit Politikern anderer Ressorts. Die Gespräche verloren den Charakter von einseitigen staatlichen Anordnungen oder Absichtserklärungen. Insbesondere im Zusammenhang mit der KSZE und der Schlußakte von Helsinki zeigte sich die SED-Führung bemüht, den evangelischen K.-Bund über Motive und Zielsetzungen ihrer Politik zu unterrichten und einzelne Entscheidungen ― vor allem im Bereich der Außenpolitik ― zu erläutern, ohne damit gleichzeitig propagandistische Ziele zu verbinden und kirchliche Zustimmungserklärungen zu verlangen. Zur gleichen Zeit setzte die SED-Führung im Inneren vor allem mit der Förderung des K.-Baus und der [S. 594]demonstrativen Anerkennung der kirchlichen Diakonie ein Signal. Mit der evangelischen wie mit der katholischen K. wurden Vereinbarungen nach Art. 39 der Verfassung der DDR über die Ausbildung mittleren medizinischen Fachpersonals in kirchlicher Verantwortung bei staatlicher Anerkennung des Fachschulabschlusses getroffen. Sonderbauprogramme zum Auf- und Umbau kirchlicher Gebäude wurden in Gang gesetzt, die in die staatliche Bauplanung aufgenommen wurden - bei überwiegender Finanzierung durch Spendenmittel von K. aus der Bundesrepublik. Auf Wunsch Honeckers erklärte sich der K.-Bund bereit, auch den in der kirchlichen Bedarfsliste ursprünglich nicht aufgeführten Berliner Dom wiederaufzubauen, dessen ausschließlich kirchliche Nutzung daraufhin vom Staat garantiert wurde. Als Ereignis von grundsätzlicher Bedeutung für das zukünftige Verhältnis von Staat und K. werteten SED-Führung wie K. die im Sommer 1976 getroffene Entscheidung, den Bau von K. und Gemeindezentren in sozialistischen Neubausiedlungen und Vorstädten zuzulassen. Darum hatten sich die K. 20 Jahre lang vergeblich bemüht. Die K. erhalten für diese Bauten Grundeigentum im Austausch gegen an anderer Stelle gelegenes K.-Land. Der sichtbaren Besserung der Staat-K.-Beziehungen auf oberer Ebene entsprach jedoch nicht die Erfahrung zahlreicher Christen, die vor allem über Diskriminierungen im Bildungsbereich und mangelnde berufliche Chancengleichheit klagten. Es kam zu wachsender Kritik an einer nicht immer eindeutigen Haltung der K.-Leitungen. Die Selbstverbrennung des Pfarrers Oskar Brüsewitz am 18. 8. 1976 vor einer Kirche in Zeitz entfachte eine stürmische Diskussion in den Gemeinden, vor allem unter Pfarrern und kirchlichen Mitarbeitern. Dies führte zu einer stärkeren Informationstätigkeit des K.-Bundes und der Leitungen der Landes-K. Gleichzeitig verstärkte sich die Tendenz, die politischen Verhältnisse in der DDR wieder stärker auch öffentlich zu kritisieren und auf die in der offiziellen Publizistik geleugneten Spannungen zwischen K. und Staat hinzuweisen. Ferner setzte der K.-Bund seine jahrelang erfolglosen Bemühungen um ein Grundsatzgespräch mit Regierungsvertretern über das Problem der Chancengleichheit im Bildungswesen fort. Es wurde bei zahlreichen öffentlichen Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß das Erziehungsziel der SED (Formung sozialistisch/kommunistischer Persönlichkeiten) in Spannung zum Verfassungsprinzip der Gleichberechtigung sowie der Glaubens- und Gewissensfreiheit stehe und daß, da sich dieser Widerspruch nicht beseitigen lasse, die SED-Führung Formen der Toleranz entwickeln müsse. Besondere Besorgnis löste 1977 bei den K. die Veröffentlichung des Entwurfs eines neuen SED-Parteiprogrammes aus, in dem alle Grundrechte der Verfassung mit Ausnahme der Glaubens- und Gewissensfreiheit aufgeführt waren. Der K.-Bund forderte in einer öffentlichen Erklärung erfolgreich eine Korrektur des Entwurfs. Nach längerer vertraulicher Vorbereitung kam es daraufhin zu der ersten offiziellen Begegnung zwischen dem Staatsratsvorsitzenden und Generalsekretär des ZK der SED, Erich Honecker, und dem gesamten Vorstand des evangelischen K.-Bundes. Die Ergebnisse dieses Gesprächs wurden in einer offiziellen Veröffentlichung des Staatsrates festgehalten (ND 7. 3. 1978). Grundsätzlich erkannte Honecker die positive Rolle der K. im Sozialismus und ihr Recht auf eigenständige Mitwirkung bei der Erreichung „zutiefst humanistischer“ Ziele an. Er unterstrich das Prinzip der Chancengleichheit für alle Bürger, unabhängig von Weltanschauung und religiösem Bekenntnis, und erklärte, die sozialistische Gesellschaft der DDR wolle auch den christlichen Bürgern Geborgenheit und Perspektive vermitteln. Den K. solle „viel Verständnis“ entgegengebracht werden. Honecker akzeptierte den von Bischof Schönherr genannten Maßstab für die Bewertung des Staat-K.-Verhältnisses, das so gut oder schlecht sei, wie es der einzelne Christ in seiner individuellen Situation erfahre. Bei dem gleichen Gespräch wurde Einigung über eine Reihe seit Jahren bestehender Sachprobleme erzielt, von der Pachtzahlung für von LPG genutztes K.-Land bis zur Verbesserung der Seelsorge für Strafgefangene. Bedeutsamstes Zugeständnis der Parteiführung war, daß den K. fortan das Recht auf von ihr selbst gestaltete Informationssendungen in Hörfunk und Fernsehen zusätzlich zu der traditionellen sonntäglichen Gottesdienstsendung eingeräumt wurde. V. Kirchliche Tätigkeit in der DDR-Gesellschaft Der durch Honecker bestätigten Anerkennung einer eigenständigen gesellschaftlichen Funktion der K. im Sozialismus, die im einzelnen allerdings nicht genau definiert ist, entspricht ihre rechtliche Stellung. Sie sind nicht mehr Körperschaften öffentlichen Rechts, aber auch nicht sozialistische Organisationen oder Privatvereine, sondern Rechtsgemeinschaften eigener Art. Entsprechend wird in der DDR jetzt zwischen staatlichem, gesellschaftlichem, privatem und kirchlichem Eigentum unterschieden. Weder die Rechtsform der K. noch das kirchliche Eigentum sind formal eindeutig beschrieben bzw. festgelegt worden. Der überkommene Zustand, wie er sich bis in die 70er Jahre erhalten bzw. verändert hat, gilt als Norm. Das von beiden Seiten grundsätzlich befürwortete Prinzip einer Trennung von Staat und K. ist nicht vollständig durchgeführt; einige frühere Privilegien blieben erhalten, so die staatliche [S. 595]Theologenausbildung an den Universitäten und das kirchliche Mitgliedschaftsrecht. K.-Mitglied auch im Rechtssinn wird man durch Taufe; der K.-Austritt wird nicht gegenüber der K., sondern gegenüber dem staatlichen Notariat erklärt. Eine wirkungsvolle Tätigkeit der K. in der Öffentlichkeit begegnet noch immer erheblichen Einschränkungen. Besonders betroffen ist davon der kirchliche Unterricht, die Christenlehre. Die Politik der SED-Führung verfolgt das Ziel, neben der sozialistischen Schule und anderen Bildungseinrichtungen möglichst wenig erzieherische Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen durch die K. zu ermöglichen. Kirchlich erteilter Religionsunterricht ist gestattet, jedoch gehen die Beteiligungszahlen ständig zurück. Eine Ursache dafür ist, offiziellen Darstellungen von K.-Leitungen zufolge, eine Atmosphäre in den Schulen, die es den Eltern nicht opportun erscheinen läßt, die Kinder zur Christenlehre zu schicken. Konkreten Beschwerden wegen Diskriminierung aus religiösen Gründen wurde zwar meist nachgegeben. Ein Nachweis, daß alle Kinder mit christlicher Bindung nicht zu Abitur und Studium zugelassen werden, ist bisher nicht erbracht worden. Andererseits beschwerte sich der evangelische K.-Bund 1977 öffentlich, daß Christen der jüngeren Generation keine Chance für die Übernahme selbst kleinerer leitender Positionen hätten. Das Gespräch mit Honecker am 6. 3. 1978 verfolgte auch das Ziel, diese Mißstände abzustellen; jedoch haben kirchliche Sprecher deutlich gemacht, daß sie dafür nur eine Chance sehen, wenn die betroffenen Christen ihre Rechte konkret einfordern. Mit einer „freiwilligen Toleranz“ seitens der zuständigen Staatsorgane sei nicht zu rechnen. Die K. in der DDR unterhalten mehr als 100 eigene Ausbildungsstätten. Die evangelischen K. verfügen über 3 wissenschaftlich-theologische Einrichtungen für das Vollstudium der Theologie, die die staatlichen Sektionen ergänzen. Es gibt auf das Studium vorbereitende Seminare, und die Ausbildung von Kindergärtnerinnen, Krankenschwestern und anderen, die im kirchlichen Rahmen berufstätig werden, ist in eigenen Einrichtungen möglich. Noch geringer als die Beteiligung am kirchlichen Unterricht ist naturgemäß die Beteiligung von Jugendlichen an den Jungen Gemeinden. Jedoch ist die kirchliche Jugendarbeit nicht zum Erliegen gekommen, sondern übt auf bestimmte Kreise erhebliche Anziehungskraft aus. Sichtbar wird das bei größeren Wochenendzusammenkünften, zu denen meist mehrere tausend Teilnehmer kommen, und in zahlreichen Bibelrüstzeiten während der Ferien. Für Erwachsene und Jugendliche spielen u. a. die K.-Tage in der DDR eine Rolle, die in jedem Sommer für bestimmte Regionen veranstaltet werden und Fragen des christlichen Lebens in der sozialistischen Gesellschaft behandeln. 1978 kamen bei den K.-Tagen in Leipzig, Erfurt und Stralsund fast 100.000 Christen zusammen - mit organisatorischer Unterstützung staatlicher Organe. Neuerdings sind auch Ansätze zu einer offenen Jugendarbeit der K. mit „problematischen Jugendlichen“ zu beobachten, die von den örtlichen Behörden toleriert wird. Aufgaben kirchlicher Erwachsenenbildung übernehmen weiter die Evangelischen Akademien z. B. in Berlin (Ost) und Meißen und die vom K.-Bund zentral vorbereiteten Gemeindeseminare. Eine begrenzte Öffentlichkeit wird durch die konfessionelle Presse hergestellt. Es gibt neben einem Evangelischen Nachrichtendienst in der DDR 5 evangelische Wochenblätter. Im Bereich der katholischen K. erscheinen 2 solcher Blätter, mehrere Frei-K. haben Monatsblätter. Wichtigste evangelische Monatsschrift ist „Die Zeichen der Zeit“. Die der CDU nahestehende evangelische Monatsschrift „Standpunkt“, die die früheren Zeitschriften „Evangelisches Pfarrerblatt“ und „Glaube und Gewissen“ abgelöst hat. erscheint mit deutlich politischer Ausrichtung. Katholisches Pendant zum „Standpunkt“ ist die „Begegnung“. Die konfessionellen Buchverlage (vor allem die Evangelische Verlagsanstalt Berlin [Ost]) und der katholische St.-Benno-Verlag Leipzig) legen jährlich ein umfangreiches Titelangebot vor. Der staatliche Rundfunk der DDR sendet sonntäglich eine kirchliche Morgenfeier. der in der Regel ein kirchenpolitischer Kommentar folgt. Zusätzlich zu der in kirchlicher Verantwortung laufenden Gottesdienstsendung wurden dem evangelischen K.-Bund durch Honecker ab Frühjahr 1978 monatlich eine 15-Minuten-Sendung mit kirchlichen Informationen über den Sender „Stimme der DDR“ (jeden letzten Samstag im Monat um 7.45 Uhr) sowie 5 oder 6 Sendetermine im Zweiten Fernsehprogramm eingeräumt, für deren inhaltliche Ausgestaltung ebenfalls kirchliche Beauftragte verantwortlich sind. Eigene, von denen der Politik der SED-Führung deutlich abweichende oder sie kritisierende Standpunkte können die K. in der DDR in diesen Sendungen jedoch nicht und in der kircheneigenen Presse nur andeutungsweise vortragen. Dies ist nur auf kircheninternen Informationswegen sowie durch Dokumentationen von öffentlichen Synoden und in Mitteilungen in den Gottesdiensten möglich. Die Anerkennung des Rechts auf eigenständige gesellschaftspolitische Mitarbeit im Juni 1978 mag dazu geführt haben, daß die Behörden der DDR auf Versuche verzichteten, mit Restriktionsmaßnahmen auf die Verlesung eines Kanzelwortes zu reagieren, in dem sich der K.-Bund mit der vorgesehenen Einführung eines obligatorischen Wehrkundeunterrichts in den allgemeinbildenden Schulen für 14- und 15jährige kritisch-ablehnend auseinandersetzte. [S. 596]Hauptfeld staatlich anerkannter und eingeplanter gesellschaftlicher Arbeit der K. sind die evangelische Diakonie und die katholische Caritas, die eine innerhalb des sowjetischen Einflußbereichs einzigartige, von christlichen Prinzipien getragene soziale Tätigkeit entfalten können. Von bewußtseinsbildender Bedeutung ist auch die ökumenische Wirksamkeit der K. in der DDR. Es bestehen zahlreiche evangelisch-katholische Arbeitskreise bis hin zu gemeinsamen Pfarrkonferenzen. Mit staatlicher Förderung konnte der evangelische K.-Bund seine internationalen Beziehungen ausweiten. Er nimmt die Mitgliedschaftsrechte der Landes-K. u. a. im Ökumenischen Rat der K. wahr und ist bemüht, die Themen der Weltchristenheit in das Bewußtsein der Gemeinden in der DDR zu tragen und umgekehrt. Gleichzeitig konnten die bilateralen Beziehungen zu K. im östlichen wie im westlichen Europa ausgebaut werden. Zu einer begrenzten Normalisierung ist es auch im Verhältnis zu den in der EKD zusammengeschlossenen KSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 586] Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt…
DDR A-Z 1979
Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) (1979)
Siehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1985 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Gegenwärtig in der DDR nur noch selten gebrauchte Bezeichnung für einen Typ von Entwicklungsländern, die nach der erstmals auf der kommunistischen Weltkonferenz von 1960 entwickelten These den „Weg des sozialen Fortschritts rascher … beschreiten“, „konsequent gegen den Imperialismus und seine Militärblöcke“ und die „neuen Formen des Kolonialismus“ kämpfen, „der Bevölkerung breiteste demokratische [S. 751]Rechte und Freiheiten“ gewähren und deren Führer sich gegen „den demagogischen Mißbrauch der sozialistischen Losungen durch die bürgerlichen Politiker“ wenden und enge Beziehungen zum sozialistischen Lager unterhalten. Staaten der ND. sind aus dieser Sicht gekennzeichnet durch „ein breites Bündnis verschiedener Klassen und Schichten“, zu denen die „Arbeiterklasse, die werktätige Bauernschaft, das ländliche Halbproletariat, das städtische Kleinbürgertum sowie die demokratische und revolutionäre Intelligenz“ zählen (Wörterbuch zum sozialistischen Staat. Berlin [Ost] 1974, S. 194 f.). Der Gruppe von Staaten der ND. wurden zunächst Indonesien, Ceylon, Irak, die VAR (Ägypten), Ghana, Guinea zugerechnet. Nach den innenpolitischen Änderungen in einigen dieser Staaten und der folgenden Verschlechterung der Beziehungen zur Sowjetunion wird seit 1965 auf eine Konkretisierung, welche Staaten im einzelnen als Staaten der ND. zu bezeichnen sind, weitgehend verzichtet. Statt dessen werden gegenwärtig die Entwicklungsländer (E.) in die folgenden Kategorien eingeteilt: E., die einen „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ gehen und sich außenpolitisch an das „sozialistische Lager“ anlehnen (auch: „Länder sozialistischer Orientierung“). E., die sich (noch) auf dem kapitalistischen Entwicklungsweg befinden, aber eine „antiimperialistische Außenpolitik“ treiben. E., die den kapitalistischen Entwicklungsweg eingeschlagen haben und sich auch außenpolitisch an die „imperialistischen Länder“ anlehnen, E., die noch einen „halbkolonialen Status“ besitzen, deren „nationale Befreiungsbewegungen“ aber die Loslösung von den Mutterländern erkämpfen. Außenpolitik; Entwicklungshilfe; Neokolonialismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 750–751 Nationaldemokratische Partei Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen LiteraturSiehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1985 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Gegenwärtig in der DDR nur noch selten gebrauchte Bezeichnung für einen Typ von Entwicklungsländern, die nach der erstmals auf der kommunistischen Weltkonferenz von 1960 entwickelten These den „Weg des sozialen Fortschritts rascher … beschreiten“, „konsequent gegen den Imperialismus und seine Militärblöcke“ und die…
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Arbeitshygiene (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. als vorbeugender Gesundheitsschutz der Erwerbstätigen und medizinischer Beitrag zur Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen nimmt in den Programmen für die Entwicklung des Gesundheitswesens (bzw. entsprechenden Abschnitten der Perspektivpläne und Volkswirtschaftspläne) stets einen hervorragenden Platz ein. Das hat — wie in der UdSSR — z. T. historisch-ideologische, überwiegend aber rationale Gründe: Die verfügbaren Arbeitskräfte sollen auch unter ungünstigen Bedingungen so effizient wie möglich eingesetzt und aus diesem Grund „pfleglich“ behandelt werden. Die nachdrückliche Entwicklung des Betriebsgesundheitswesens nach 1945 hat hier ihre stärksten Wurzeln. Es hat seine Hauptaufgaben stets im Betriebsgesundheitsschutz. also in der vorbeugenden Arbeit, gehabt. Einer Verbesserung der Ausbildung der Ärzte in der A. galt die frühzeitige Errichtung von Lehrstühlen für Arbeitsmedizin an den Medizinischen Fakultäten (der Universitäten) und Akademien. A. ist eigene Fachrichtung für die Facharztausbildung. Unter den Mittleren medizinischen Fachberufen entspricht dem die Gruppe der A.-Inspektoren. Der Durchsetzung von Grundsätzen der A. in der Praxis dienen auf der unteren Ebene die Arbeitshygienischen Abteilungen und Untersuchungsstellen bei großen Betriebspolikliniken. Sie werden stets von Fachärzten der A. geleitet. Die Aufsicht führt eine Arbeitssanitätsinspektion bei jedem der 22 Bezirks-Hygieneinstitute und die entsprechende Hauptinspektion im Ministerium für Gesundheitswesen. Zentrale Leiteinrichtung ist das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin. Seine Aufgaben (Statut vorn 12. 8. 1971) umfassen die Forschung auf den Gebieten der A., der Arbeitsmedizin (Erkennung und Behandlung von Krankheiten, die mit der Erwerbstätigkeit Zusammenhängen) und der Arbeitsphysiologie, die Aus- und Weiterbildung von Fachärzten für A. und von Betriebsärzten („im Auftrag“ der Akademie für Ärztliche Fortbildung), die fachliche Beratung des Ministeriums für Gesundheitswesen und schließlich die Erstattung von Fachgutachten. Das Zentralinstitut ist dem Ministerium für Gesundheitswesen direkt unterstellt. Direktor ist gegenwärtig (1978): Prof. Dr. sc. med. S. Kahle, Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, III. C., VI. B. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 53 Arbeitsgestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsklassifizierungSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. als vorbeugender Gesundheitsschutz der Erwerbstätigen und medizinischer Beitrag zur Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen nimmt in den Programmen für die Entwicklung des Gesundheitswesens (bzw. entsprechenden Abschnitten der Perspektivpläne und Volkswirtschaftspläne) stets einen hervorragenden Platz ein. Das hat — wie in der UdSSR — z. T. historisch-ideologische, überwiegend aber rationale Gründe: Die verfügbaren Arbeitskräfte…
DDR A-Z 1979
Landwirtschaftliche Betriebsformen (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die auf die Errichtung sozialistischer Großbetriebe gerichtete Agrarpolitik der DDR führte zur Prägung zahlreicher neuer LB. Jede der vier Entwicklungsphasen (Bodenreform. Kollektivierungs-, [S. 651]Kooperations- und Spezialisierungsphase) brachte neue LB., während gleichzeitig die typischen LB. der vorhergehenden Phasen ganz oder teilweise beseitigt wurden. Im einzelnen unterscheiden sich die in nebenstehender Tabelle aufgeführten LB. in der Betriebsgröße, in der Produktionsgestaltung (vielseitig oder spezialisiert), in der Eigentumsform (privat, kollektiv, kooperativ, staatlich), in der Betriebsleitung (privat, kollektiv, Einzelleitung) und in der Aneignung der Produkte. I. Die Bodenreform (1945--1952) A. Der private Landwirtschaftsbetrieb Der private Landwirtschaftsbetrieb war bis 1945 die im Gebiet der DDR vorherrschende LB. Das Ziel der Errichtung einer sozialistischen Agrarverfassung mußte zur Beseitigung der Privatbetriebe führen. Hierfür wurden während der Bodenreform im Verlauf zweier Etappen die Grundlagen geschaffen. Schließlich führte die Kollektivierung (1952–1960) zur vollständigen Beseitigung der privaten Landwirtschaftsbetriebe, wenn auch im Jahr 1977 noch ca. 6.500 „Selbständige und deren mithelfende Familienangehörige“ in der Landwirtschaft tätig waren. B. Neubauernbetriebe Der Neubauernbetrieb ist die typische LB. der Bodenreform. Er ist gekennzeichnet durch beschränktes Privateigentum an Boden und Besatzkapital, Familienarbeitsverfassung und private Aneignung des Betriebsgewinnes. Die Betriebe waren zwar offiziell Privatbetriebe, ihre Eigentumsrechte waren jedoch durch das Verbot der Verpachtung, des Verkaufs, der Beleihung und der Teilung eingeschränkt. Im Todesfall konnte ein Erbe nur dann eingesetzt werden, wenn vom Rat des Kreises die Fähigkeit des Erben zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung bestätigt wurde. Andernfalls fiel die Wirtschaft mit allen ihren Bestandteilen an den Bodenfonds zurück. Persönliches Eigentum des Erblassers war von dieser Regelung nicht betroffen. Die rasche Durchführung der Bodenreform (Abschluß Ende 1947) ließ nur teilweise die Auswahl geeigneter Bewerber zu und erlaubte nur eine geringe Ausstattung der Betriebe mit Besatzkapital. Da außerdem die Betriebsgrößen häufig zu klein und nicht den natürlichen Gegebenheiten entsprechend festgelegt wurden, konnte sich — trotz der 1947 eingeleiteten Errichtung von ca. 300.000 Stall- und Wohngebäuden — nur ein geringer Teil dieser Betriebe rentabel entwickeln. Dies hatte zur Folge, daß bis 1950 mehr als 20 v. H. der Betriebe aufgegeben wurden. Die Rückgabe der Betriebe wurde durch die VO vom 21. 6. 1951 für unzulässig erklärt. Infolgedessen flohen viele Neubauern in die Bundesrepublik Deutschland oder aber beteiligten sich in der nachfolgenden Kollektivierungsphase in starkem Ausmaß an der LPG-Gründung. C. örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) bzw. „herrenlose Betriebe“ Örtliche Landwirtschaftsbetriebe bzw. herrenlose Betriebe sind Betriebe, die zwischen der Beendigung der Bodenreform und dem Beginn der Kollektivierungsphase (1948–1953) durch die Flucht zahlreicher Neu- und Altbauern entstanden (ca. 14.000 Betriebe mit 380.000 ha Fläche). Diese Betriebe wurden zunächst als herrenlose Betriebe den Gemeindeverwaltungen übertragen. In gleicher Weise wurde mit weiteren ca. 10.000 Betrieben (ca. 315.000 ha Betriebsfläche) verfahren, die wegen nicht erfüllter Ablieferungspläne beschlagnahmt wurden. Als die Betriebsinhaber im Jahr 1953 der Aufforderung zur Rückkehr in die DDR und erneuten Übernahme ihrer Betriebe (VO vom 11. 6. 1953, GBl., S. 805) nur in geringem Umfang folgten (4.460 Betriebe mit ca. 135.000 ha), andererseits aber die Fluchtbewegung auch nach dem 17. 6. 1953 [S. 652]anhielt, war der Umfang herrenloser Betriebe so groß geworden, daß sie nicht mehr von den Gemeindeverwaltungen geführt werden konnten. Aus diesem Grund wurden die Örtlichen Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) geschaffen (VO vom 3. 9. 1953, GBl., S. 983 und S. 1278; 1. DB vom 30. 9. 1953, GBl., S. 1013; 2. DB vom 5. 2. 1954, GBl., S. 225 und S. 296). Die ÖLB waren eine Übergangsform, in der die herrenlosen Betriebe aufgefangen und zur Gründung oder Vergrößerung der seit 1952 im Aufbau befindlichen LPG bereitgestellt wurden. Bis zum Jahr 1956 wurden ca. 805.000 ha LN an die LPG und mehr als 100.000 ha LN an die VEG übergeben. Betriebe, deren Besitzer sich außerhalb der DDR befanden, wurden den LPG kostenlos zur Nutzung übertragen (GBl. I, Nr. 10, S. 97, und GBl. Nr. 99, S. 983, berichtigt in Nr. 132, S. 1278). D. Die Volkseigenen Güter (VEG) Die VEG entstanden aus einem Teil der ehemaligen Staatsgüter und Domänen sowie aus privaten Großbetrieben, die zwar enteignet, jedoch als zukünftige Mustergüter bzw. als Betriebe mit besonderen Aufgaben nicht zur Aufteilung gelangten. Sie sind staatliches Eigentum (Volkseigentum) und waren infolgedessen die ersten sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe der DDR. Sie unterliegen der staatlichen Leitung und werden nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Gewinne (bzw. Verluste) werden an den Staat abgeführt (bzw. von ihm getragen). Die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten erfolgt nach dem Rahmenkollektivvertrag. Träger dieser Güter waren die Landes- und Kommunalbehörden, Universitäten und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen. Parteien, Organisationen, Industriebetriebe u. a. In den folgenden Jahren nahm die Zahl der VEG ständig ab, während die von ihnen bewirtschaftete Fläche erheblich anstieg. Je nach Aufgabenstellung sind die juristisch selbständigen VEG verschiedenen Leitungsorganen unterstellt. Aufgaben und Leitungsorgane sind: Erzeugung von Saat- und Pflanzgut (1966 = 55 Betriebe), Leitung der Güter durch die VVB Saatzucht beim Staatlichen Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (SKAV); Erzeugung von Zucht- und Nutzvieh (1966 = 90 Betriebe), Leitung der Güter durch die VVB Tierzucht beim SKAV; Versuchs- und Forschungsarbeit, Ausbildung landwirtschaftlicher Fachkader durch die Lehr- und Versuchsgüter (LVG) der Universitäten und der AdL (1972 = 32 Betriebe mit ca. 32.700 ha LN), Leitung der Betriebe durch die Güterdirektion der AdL; Nahrungsgüterproduktion (z. T. auch Zierpflanzen) insbesondere für Großstädte und Industriezentren. Die Betriebe unterstehen den Güterdirektionen bei den Produktionsleitungen der Bezirke. Die VEG beschäftigten 1977 rd. 77.000 Arbeiter und Angestellte. II. Die Kollektivierungsphase 1952--1960 Die Bildung Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) der Typen I–III ist typisch für diese Phase. Die LPG sind juristisch selbständige Betriebe mit genossenschaftlich-sozialistischer Eigentumsverfassung. Die Gründung der LPG begann mit der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952, auf der der planmäßige Aufbau des Sozialismus im allgemeinen und die „freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande“ im besonderen beschlossen wurden. Die damit eingeleitete Kollektivierungsphase endete erst mit der vollständigen Überführung der Privatbetriebe in genossenschaftlich-sozialistische Produktionsverhältnisse im Jahr 1960. Die LPG-Gründungen hatten nach gesetzlich festgelegten Musterstatuten (1. Fassung vom [S. 653]19. 12. 1952, Neufassung vom 9. 4. 1959, GBl. I, S. 333) zu erfolgen. Die Arbeitsorganisation in den LPG wurde 1959 durch eine Musterbetriebsordnung geregelt (GBl. I. S. 657). 19. 12. 1952, Neufassung vom 9. 4. 1959, GBl. I, S. 333) zu erfolgen. Die Arbeitsorganisation in den LPG wurde 1959 durch eine Musterbetriebsordnung geregelt (GBl. I. S. 657). Typische Kennzeichen der LPG waren 1. kollektives Nutzungs- und Verfügungsrecht am eingebrachten Grund und Boden, 2. kollektives Eigentumsrecht am gesamten in die LPG eingebrachten Besatzkapital, 3. kollektive Verwaltung und Verteilung der Natural- und Geldbeträge, 4. kollektive Durchführung der Arbeit in Brigaden, 5. die Leitung der LPG wie der Brigaden innerhalb der LPG erfolgt aufgrund der geltenden Gesetze, der Statuten und Betriebsordnung in enger Verbindung zwischen kollektiver Beratung und dem Prinzip der Einzelleitung. Organe der LPG waren die Mitgliederversammlungen, der Vorstand und der Vorsitzende. Die Mitgliederversammlung wurden durch sämtliche Mitglieder gebildet und war als höchstes Organ der LPG zuständig für die Wahl und Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden, die auf 2 Jahre gewählt wurden, die Bestätigung der Produktions- und Finanzpläne, die Bestätigung der Bewertungsprinzipien für die geleistete Arbeit (Arbeitsnormen), die Festlegung der Inventarbeiträge sowie die Verteilung der genossenschaftlichen Einnahmen und Fonds. Sie bildeten Kommissionen für spezielle Aufgaben (Normenfestlegung, Sozialfragen, Arbeitsschutz, Wettbewerbsführung), von denen die Revisionskommission auch den Vorstand und den Vorsitzenden kontrollieren konnte (Kollektives Leitungsprinzip). Dem Vorstand oblag unter der Führung des Vorsitzenden die operative Leitung der Betriebsprozesse, die Vorbereitung der Pläne und Beschlüsse der Mitgliederversammlung auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Für die Produktionsdurchführung war der Vorsitzende wie die ihm nachgeordneten Abteilungs- und Brigadeleiter mit vollem Weisungsrecht ausgestattet (Prinzip der Einzelleitung). Die Höhe der Einkünfte der LPG-Mitglieder ergab sich einerseits aus der Höhe der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Beträge, zum anderen aus der Arbeitsleistung und dem Umfang der eingebrachten Bodenanteile. Die zur Verteilung gelangenden Beträge werden wie folgt ermittelt: Bruttoeinnahmen der LPG abzüglich Steuern, Versicherungen, Abgaben abzüglich Sachkosten inkl. Abschreibungen abzüglich Zuführung zum Investitionsfonds abzüglich Ausgaben für Sozial-, Kultur- und Prämienfonds abzüglich Reservebildung = Summe der Vergütungen Die Verteilung der für die Vergütungen verbleibenden Summe richtet sich nach dem LPG-Typ und nach der Arbeitsleistung. Hierfür wird von der Normenkommission für jede Tätigkeit unter Berücksichtigung der angewendeten Arbeitstechnik wie der natürlichen Bedingungen eine Tagesarbeitsnorm (TAN) ermittelt, an der die effektive Leistung gemessen wird. Sämtliche Arbeiten sind 7 Bewertungsgruppen zugeordnet, wobei die einfachste Arbeit (Hoffegen) mit 0,8 Arbeitseinheiten (AE) und die schwerste Arbeit (Fahren einer Kombine) mit 2,0 AE bewertet wird. Die Leistung je Arbeitstag, gemessen in AE, ergibt sich aus effektiver Leistung, multipliziert mit AE und dividiert durch Tagesarbeitsnorm. Der Wert der AE ergibt sich aus der für Vergütungen innerhalb des Jahres zur Verfügung stehenden Summe, dividiert durch die von allen Mit[S. 654]gliedern der LPG während des Jahres geleisteten AE. Zur Vermeidung der umfangreichen Berechnungsarbeit sind zahlreiche LPG dazu übergegangen, die Arbeit ihrer Mitglieder nach dem Rahmenkollektivvertrag der Volkseigenen Güter (VEG) zu entlohnen. Die Höhe der Einkommen schwankt erheblich, sie soll künftig der Höhe der Löhne in VEG angenähert werden (1977 rd. 10.700 Mark). Weitere Bestandteile der Einkünfte der LPG-Mitglieder sind oder waren die Vergütung für eingebrachte Bodenanteile, die Einkünfte aus der (noch) privaten Viehhaltung und die Einkünfte aus der persönlichen Hauswirtschaft. Die DDR hat zur Erleichterung des Überganges von der privaten zur kollektiven Wirtschaftsweise insgesamt drei LPG-Typen entwickelt, die sich im Ausmaß der Vergesellschaftung der Produktionsmittel unterscheiden (siehe die untenstehende Tabelle). Die Übersicht zeigt, daß in den LPG-Typen~I und II die Viehhaltung noch privat erfolgen konnte, so daß die Einkünfte aus der Viehhaltung der Familie zur Verfügung standen. Darüber hinaus erhielten die LPG-Mitglieder in allen Betriebstypen Ackerflächen bis zu 0,5 ha je Familie, deren Erträge entweder über die Viehhaltung oder durch Direktverkauf zum Einkommen beitrugen. Die Bedeutung der genannten zusätzlichen Einkommensanteile hat im Laufe der Entwicklung stark abgenommen. Die Entwicklung der LPG zwischen 1952 und 1960 zeigt, daß die kollektive Wirtschaftsweise unter der bäuerlichen Bevölkerung nur wenig Anhänger fand. Am 31. 12. 1956 bestanden 6.270 LPG (hiervon 5.195 Typ III) mit ca. 1,5 Mill. ha LN (23,2 v. H. der Gesamt-LN) und ca. 220.000 Mitgliedern. Von diesen Mitgliedern waren 61,5 v. H. Landarbeiter, Industriearbeiter und sonstige Nichtlandwirte mit ihren Angehörigen. 28,6 v. H. der Mitglieder waren Neubauern und 9,9 v. H. Altbauern nebst Angehörigen. Von den ca. 20.500 Betrieben mit mehr als 20 ha LN, die zwischen 1952 und 1957 aufgegeben wurden, sind nur 2.345 Betriebsleiter (11,4 v. H.) mit ihren Angehörigen der LPG beigetreten. Von den ca. 87.500 Mitgliedsbetrieben, die zuvor 5–20 ha LN bewirtschafteten, wurden dagegen ca. 50.000 (bzw. 57,1 v. H.) Besitzer LPG-Mitglieder. Hiervon waren jedoch 37.200 (73,6 v. H.) Neubauern. Die von den LPG bewirtschaftete Fläche stammte zu ca. 1 54 v. H. aus „herrenlosen Betrieben“ bzw. ÖLB. 1 Auf dem V. Parteitag der SED 1958 wurde die Vollkollektivierung beschlossen, in deren Verlauf sämtliche Privatbetriebe bis zum Frühjahr 1960 in LPG 0 zusammengefaßt wurden (siehe die Tabelle oben). Damit war die Phase der Kollektivierung abgeschlossen. Die Mehrzahl der zwangsweise der LPG beigetretenen Bauern hatte sich für den Genossenschaftstyp mit dem geringsten Vergesellschaftungsgrad (Typ I) entschieden. In der sich anschließenden Kooperationsphase richtete sich die Agrarpolitik der DDR darauf, die LPG der Typen I und II zum Übergang zur vollgenossenschaftlichen Produktionsweise im LPG-Typ III zu bewegen und diese durch Zusammenschlüsse zu vergrößern. Der LPG-Typ II ist der ihm zugedachten Aufgabe, als Übergangsform zwischen den Typen I und III zu wirken, nicht gerecht geworden und hat zu keiner Zeit Bedeutung erlangt. III. Betriebsformen der Kooperationsphase <1960–1972> Nach Abschluß der Kollektivierung wurden in der DDR neue LB. entwickelt, deren Aufgabe es war, die LPG zur überbetrieblichen Zusammenarbeit zu veranlassen. Zu diesem Zweck wurden Spezialgenossenschaften mit Dienstleistungsaufgaben bzw. mit speziellen landwirtschaftlichen Produktionsaufgaben gegründet. [S. 655] A. Spezialgenossenschaften mit Dienstleistungscharakter 1. Zwischengenossenschaftliche Bauorganisationen (ZBO) Der Aufbau landwirtschaftlicher Großbetriebe mußte zwecks Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zur Konzentrierung der Viehhaltung in Großställen führen. Entsprechende Stallanlagen fehlten in den LPG zunächst völlig. Durch Beschluß des Ministerrats vom 2. 8. 1962 (GBl. II, S. 531) wurden die LPG angewiesen, ZBO zu gründen, mit dem Ziel, den Baubedarf (die künftige Viehhaltung) gemeinschaftlich zu planen, die Anwendung moderner Bautechniken zu ermöglichen und kostengünstig zu nutzen. Die beteiligten LPG übergaben ihr Inventar bzw. die am Inventar bestehenden Nutzungsrechte, und delegierten ihre Mitglieder zur Arbeitsleistung in den ZBO. Organe der ZBO sind die Versammlung der Bevollmächtigten der beteiligten LPG und die von der Versammlung auf 2 Jahre gewählten Vorsitzenden. Bauleiter sowie deren Stellvertreter. Die ZBO besaßen bis 1966 keine Rechtsfähigkeit; die Gewinne und Verluste wurden von den beteiligten LPG übernommen bzw. getragen. Der Aufbau der ZBO vollzog sich in kurzer Zeit, die Zahl ihrer Beschäftigten hat ständig zugenommen. Seit 1970 sind Konzentrationserscheinungen (Verringerung der Betriebe bei gleichzeitiger Zunahme der Beschäftigten) festzustellen (Bauleistung: Landwirtschaft). 2. Meliorationsgenossenschaften als Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der LPG Das Meliorationswesen ist zur Förderung von Betriebszusammenschlüssen besonders geeignet. Der integrierende Charakter der Meliorationen (Entwässerung. Bewässerung, Wegebau usw.) führte in der Kollektivierungsphase zur Gründung von Meliorationsgenossenschaften bei den VdgB. Nach Abschluß der Kollektivierung wurden die LPG angewiesen, als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE) Meliorationsgenossenschaften zu gründen (Beschluß des Ministerrats der DDR vom 19. 12. 1962; GBl. II, 1963, S. 9). Diesem Beschluß folgte die Richtlinie des VdgB-Zentralvorstandes zur Auflösung der dort bestehenden Meliorationsgenossenschaften vom 8. 7. 1963. Der Umfang der ZGE Meliorationsgenossenschaften richtete sich nach den Grenzen der Wassereinzugsgebiete unter Beachtung der natürlichen Grenzen und bestimmte damit, welche LPG in diesen Genossenschaften zusammenzuarbeiten hatten. In den Zielen, der Organisation und in der Rechtsstellung entsprachen die ZGE-Meliorationsgenossenschaften den ZBO. Sie arbeiteten nach zentral bestätigten Plänen, die Mitgliedsbetriebe waren an den Gewinnen und Verlusten beteiligt. Beschlüsse der Bevollmächtigtenversammlungen konnten von den Kreisbehörden aufgehoben werden. Am 15. 4. 1962 wurde für die ZGE Meliorationsgenossenschaften vom Landwirtschaftsrat der DDR eine Musterarbeitsordnung erlassen (GBl. III, 1964, S. 135). Rechtsfähigkeit erlangten die ZGE Meliorationsgenossenschaften 1966. B. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen im landwirtschaftlichen Produktionsbereich 1. Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion War die überbetriebliche Zusammenarbeit der LPG bisher auf Dienstleistungsbereiche beschränkt, so wurde durch die AO über die Bildung und das Musterstatut für Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion vom 14. 5. 1964 (GBl. III, 1964, S. 324) die Kooperation auf die landwirtschaftliche Produktion ausgedehnt. Diese [S. 656]Gemeinschaftseinrichtungen erlangten mit der Gründung bzw. Registrierung durch die Kreisbehörden Rechtsfähigkeit. Gewinne und Verluste wurden mit den beteiligten Betrieben verrechnet. Die Gemeinschaftseinrichtung führte im Auftrag der Mitgliedsbetriebe die Produktion in einer bestimmten Erzeugungsrichtung durch. Die Mitgliedsbetriebe hatten anteilmäßig Produktionsmittel einzubringen, die — soweit sie zum Anlagevermögen gehörten — Eigentum der Einrichtung wurden. Sie verpflichteten sich darüber hinaus zur vollständigen Futterbereitstellung. Organe der Gemeinschaftseinrichtung waren die Bevollmächtigten-Versammlung (Vertreter der beteiligten Betriebe), die den Vorstand und den Vorsitzenden wählte. Der Vorstand bestellte den Betriebsleiter. Als Arbeitskräfte wurden LPG-Mitglieder unbefristet delegiert. Sie konnten nur vom Vorstand ihrer LPG abberufen werden. Ihre Vergütung wurde nach Arbeitseinheiten entsprechend den Erträgen der Einrichtung errechnet. Darüber hinaus konnten Fachkräfte als Arbeiter und Angestellte beschäftigt werden. Der Aufbau dieser Einrichtungen wurde mit dem Entwicklungsstand der Produktionstechnik und der (sozialistischen) Produktionsverhältnisse begründet, der eine Konzentration der Produktionsmittel erfordere, die weit über die Möglichkeiten einer LPG hinausgehe. Der besondere Wert der Gemeinschaftseinrichtungen lag darin, daß die LPG I/II zu einer kollektiven Viehhaltung übergehen konnten. Sie wurden damit automatisch Mitglieder der LPG Typ III. Außerdem wurde dadurch die Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe gefördert. Insgesamt blieb die Zahl dieser Einrichtungen gering, weil ihre Errichtung mit hohem finanziellem und materiellem Aufwand verbunden war. Am 30. 11. 1972 wurden z. B. 2,8 v. H. der Rinder in Gemeinschaftseinrichtungen gehalten. 2. Die Kooperationsgemeinschaften (KOG) Während die vorgenannten LB. aufgrund von Anordnungen und nach Musterstatuten errichtet wurden, erfolgte die Gründung der KOG nach einer an alle Landwirtschaftsbetriebe der DDR gerichteten Aufforderung, untereinander vielfältige Kooperationsbeziehungen einzugehen. Die Besonderheit der KOG bestand darin, daß die LPG aller Typen untereinander und mit den VEG bzw. anderen genossenschaftlichen oder staatlichen Betrieben feste Vertragsbeziehungen unterhielten. Außerdem war die Gründung der KOG nicht auf ein spezielles Produkt, sondern auf sämtliche Zweige der pflanzlichen und tierischen Produktion sowie auf die Hilfs- und Nebenproduktion und die Dienstleistungen gerichtet. Die vielseitige Produktion der LPG wurde durch eine spezialisierte Produktionsweise ersetzt, die den Einsatz von Maschinensystemen gestattet und durch Kostensenkung zur Intensivierung und zur allgemeinen Produktivitätssteigerung beitragen sollte. Da verbindliche Richtlinien fehlten, vollzog sich den Aufbau der KOG sehr uneinheitlich. Ein Musterstatut wurde nicht entwickelt. Die KOG waren nichts rechtsfähig, sondern wurden in der Regel von den beteiligten Betrieben kooperativ geleitet und waren von diesen abhängig. Die LPG, VEG usw. stellten Produktionsmittel und Arbeitskräfte zur Verfügung, die Erträge und Einnahmen wurden nach unterschiedlich gestalteten Schlüsseln aufgeteilt. Das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten wurde teils durch Delegierungsvereinbarungen, teils durch Arbeitsvertrag geregelt. Die Arbeitsleistungen der delegierten Mitglieder wurden mit den LPG verrechnet und von diesen vergütet. Erforderlich wurde der Aufbau der KOG durch die Notwendigkeit, Maschinen- und Gebäudekapazitäten zu erwerben, die über die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe hinausgingen bzw. den Zusammenschluß zahlreicher LPG und VEG zur optimalen Ausnutzung dieser Kapazitäten erforderlich machten. Die Produktions- und Arbeitsweise der KOG < war von überdurchschnittlichem Verrechnungs- und Verwaltungsaufwand begleitet und letztlich uneffektiv. Die agrarpolitische Wirkung der KOG bestand darin, daß einerseits die Produktion über die Grenzen der LPG hinweg organisiert werden mußte und daß andererseits durch die Errichtung großer Spezialbetriebe industriemäßige Arbeits- und Lebensbedingungen in die Landwirtschaft eingeführt werden konnten (Agrarpolitik). Die beim Aufbau der KOG gesammelten Erfahrungen wurden bei der Gründung der Kooperativen Einrichtungen zum gestaltenden Element. IV. Die Fusionsphase (seit 1972) A. Die Kooperativen Einrichtungen (KOE) Aufgrund der mit den KOG gesammelten Erfahrungen wurde nach dem VIII. Parteitagder SED (1971) auf dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) die Gründung der KOE beschlossen. Nach dem hierzu ergangenen Musterstatut (Beschluß vom 1. 11. 1972; GBl. II, S. 781) werden KOE entweder durch die Kooperation von Landwirtschaftsbetrieben untereinander oder durch die Kooperation von Landwirtschaftsbetrieben (LPG, VEG, GPG) mit Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft und/oder des Handels gegründet. Sie sind selbständige Betriebe mit eigener Rechtsfähigkeit, eigenen Plänen und eigenen Fonds. Wesentliches Kennzeichen ihrer Produktionstätigkeit ist die strikte Spezialisierung auf eine einzige Produktionsrichtung. Die KOE zeichnen sich nach dem o. g. Musterstatut durch folgende Besonderheiten aus: a) Kooperatives Eigentum Die in die KOE eingebrachten Produktionsmittel [S. 657]werden „sozialistisch kooperatives Eigentum“. Dieses Eigentum unterscheidet sich von dem genossenschaftlich-sozialistischen Eigentum der LPG durch den „höheren Vergesellschaftungsgrad“. Sämtliche Produktionsmittel der beteiligten Betriebe einschließlich der Nutzungsrechte an Grund und Boden gehen auf die KOE über. Nach dem Eigentumscharakter der beteiligten Betriebe wird innerhalb des kooperativ-sozialistischen Eigentums unterschieden zwischen: Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen (ZGE), sofern nur genossenschaftlich-sozialistische Betriebe kooperieren, und Zwischenbetrieblichen Einrichtungen (ZBE), sofern auch Betriebe mit staatlich-sozialistischem Eigentum an der Kooperation beteiligt sind. Im letzten Fall werden, obwohl das kooperativ-sozialistische Eigentum als einheitliche Größe anzusehen ist, die staatlichen und die genossenschaftlichen Anteile getrennt registriert. b) Die Leitungsorgane sind der Leiter der Einrichtung und der Rat der kooperativen Einrichtung, der durch bevollmächtigte Vertreter der beteiligten Betriebe gebildet wird. Im Gegensatz zu den LPG und den früheren Kooperationsformen besteht keine Mitgliederversammlung bzw. Bevollmächtigtenversammlung. Der Leiter wird nicht durch den Rat der KOE eingestellt, sondern von der zuständigen Kreisbehörde be- und abberufen. Er ist den zuständigen Staatsorganen rechenschaftspflichtig. Der Rat beschließt die Pläne, Statuten und Betriebsordnung, die Grundsätze der Arbeitsnormung und -Vergütung, die Bildung und Verwendung der Fonds sowie die Grundsätze der Beziehungen zu den beteiligten Betrieben. Er berät Grundfragen der Leitung und Planung und hat den Leiterder KOE zu unterstützen. Der Rat besteht aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe und aus Vertretern der Ausschüsse, der Belegschaftsversammlung bzw. der Betriebsgewerkschaftsorganisation. c) Die Stellung der Genossenschaftsmitglieder in der KOE Die Genossenschaftsmitglieder werden in die KOE delegiert und schließen eine Delegierungsvereinbarung mit dem Leiter der KOE ab. Da in der KOE keine Mitgliederversammlung besteht (sie ist das höchste Organ der LPG), sind sie grundsätzlich an der Leitung des Betriebes nur indirekt über die Vertreter ihres Betriebes im Rat der KOE beteiligt. Ansprüche und Rechte kann er nur über die Belegschaftsversammlungen und deren Ausschüsse wahrnehmen, die jedoch infolge der Betriebsgröße in Schicht-, Brigade- oder Bereichsversammlungen abgehalten werden. Gegenüber den Arbeitern und Angestellten der KOE ist er insofern benachteiligt, weil er nicht Mitglied der Betriebsgewerkschaftsorganisation werden kann. d) Einkommen und Sozialleistungen Während das LPG-Mitglied in seiner Genossenschaft grundsätzlich entsprechend seiner Arbeitsleistung am Gewinn beteiligt war, zielen die Musterstatuten nach einer begrenzten Übergangsfrist auf die Entlohnung nach dem Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte ab. In gleicher Weise sollen auch die sonstigen für Arbeiter und Angestellte geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen (Urlaub, Krankenschutz usw.) Anwendung finden. e) Da der Aufbau einer KOE nur einen Betriebszweig umfaßt, kann nur ein Teil der LPG-Mitglieder in diese Einrichtung delegiert werden. Die Delegierten bleiben jedoch trotz ihrer Tätigkeit in der KOE Mitglieder der delegierenden LPG mit der Folge, daß die Mitglieder ein und derselben LPG nach unterschiedlichen Normen vergütet und mit differierenden Sozialleistungen ausgestattet sind. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Interessenlagen, die um so stärker hervortreten, je mehr Kooperationsbeziehungen die delegierende LPG eingeht. f) Der Aufbau der KOE führt in den beteiligten LPG, VEG, GPG zu einer ständig fortschreitenden Funktionsentleerung. Die Herauslösung einzelner Betriebszweige aus mehreren oder vielen Betrieben und deren Zusammenfassung in großen unabhängigen Spezialbetrieben entspricht partiellen Fusionen, die zur vollständigen Auflösung der bisherigen Landwirtschaftsbetriebe führen, wenn alle Betriebszweige an „Kooperationsbetriebe“ abgegeben worden sind. g) Die Staatlichen Leitungsorgane haben die Einhaltung der „sozialistischen Gesetzlichkeit“ in den KOE zu gewährleisten und sind verpflichtet, Entscheidungen, die die Entwicklung der kooperativen Einrichtungen hemmen, aufzuheben bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Ziel, die vielseitig produzierenden LPG in die einzelnen Produktionszweige zu zergliedern und diese Produktionszweige auf dem Wege der horizontalen Kooperation zusammenzufassen, konnte jedoch mit Hilfe der KOE nicht erreicht werden. Es scheiterte daran, daß insbesondere die sofortige Konzentration der Nutzviehbestände Bauinvestitionen erfordert hätten, deren Volumen erst nach mehreren langfristigen Planperioden erreicht werden kann. Hingegen ließen sich die Vorstellungen über die industriemäßige Pflanzenproduktion leichter realisieren. Um die Klasse der Genossenschaftsbauern einheitlich entwickeln zu können, wurde das Musterstatut für die KOE für die Pflanzenbaubetriebe nicht und für die Betriebe der tierischen Produktion nur soweit verbindlich, als Stallanlagen vorhanden waren. Statt dessen wurden in Anlehnung an das Musterstatut Kooperative Abteilungen der Pflanzenproduktion (KAP) und der Tierproduktion (KAT) entwickelt. [S. 658]<1. Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP)> Die KAP sind als Wirtschaftssubjekte ohne eigene Rechtsfähigkeit eingerichtet worden. Sie sind deshalb nicht KOE im Sinne des Musterstatuts. Bei Gründung der KAP wurde die künftige Produktionsrichtung festgelegt (Getreide-Futterbau, Getreide-Kartoffel- oder Rübenbau. Ölfruchtbau, Sonderkulturen). Für die gewählte Produktionsrichtung sind die erforderlichen Maschinen und Geräte von den beteiligten Betrieben angeschafft bzw. übergeben, die notwendigen Anlagen errichtet bzw. gemeinsam mit anderen KAP als Dienstleistungsbetriebe gegründet worden (Kartoffelsortieranlagen und Lagerhallen, Trocknungswerke usw.). Da die Einbringung von Maschinen und die gemeinsame Bewirtschaftung der Flächen zunächst keine zusätzlichen Investitionen verursachten, ist die Fusion im Pflanzenbau relativ einfach und bereits sehr weit fortgeschritten. Die LPG der Typen I–III und die bezirksgeleiteten VEG bewirtschaften seit 1976 keine eigenen Flächen mehr, weil diese ebenso wie Arbeitskräfte, das Inventar und die Produktionspläne einschließlich aller Fonds den KAP übertragen worden waren. Die KAP-Entwicklung überschritt schon 1975 ihren Höhepunkt; seit 1976 erfolgt deren Entwicklung bzw. Umbildung zu LPG Pflanzenproduktion. 2. Kooperative Abteilungen Tierproduktion (KAT) Als Pendant zu den KAP sind mehrfach KAT gegründet worden. Während die KAP jedoch eine eigene Organisationseinheit bildeten, die zu LPG oder VEG Pflanzenproduktion weiterentwickelt wurden, sind die KAT als Abteilungen innerhalb von industriemäßig produzierenden Volkseigenen Betrieben der Tierproduktion (VEG Tierproduktion oder KIM) eingerichtet worden. Die Abteilungen entstanden aufgrund von Vereinbarungen mehrerer LPG, die gemeinsam einen Teil ihrer Produktion in die Volkseigenen Betriebe verlegten. Ihre Produktionspläne wurden in verabredetem Umfang durch die VEG oder KIM erfüllt, die Beteiligung an den Investitionskosten entsprach dem Anteil ihres Produktionsvolumens an der Gesamtkapazität der Anlage. Mit ihrer Beteiligung erwarben die LPG jedoch kein Anteilseigentum, sondern lediglich das Recht, ihre Produktion im vereinbarten Umfang in der Anlage betreiben zu lassen. Ebensowenig ist der genossenschaftliche Anteil technologisch abgrenzbar. Die LPG sind einerseits verpflichtet, die erforderlichen Futtermittel zu liefern und haben andererseits einen der gelieferten Futtermenge entsprechenden Anteil am Gewinn der Anlage. Die KAT verfügt über keine eigenen Fonds. Die Anlage wird vom Direktor der Anlage geleitet, der die Abteilung auch im Rechtsverkehr vertritt. Die erforderlichen Arbeitskräfte (Arbeiter und Angestellte) werden vom VEB angestellt. Zur Vertretung der an der Abteilung beteiligten LPG besteht eine Bevollmächtigtenversammlung, die mindestens zweimal im Jahr tagen soll. Sie berät die Produktionspläne und die Erfüllung der von den beteiligten Betrieben eingegangenen Verpflichtungen (Lieferung von Futtermitteln); sie bestätigt die Jahresabschlußberichte und nimmt den Rechenschaftsbericht des Direktoriums entgegen. In die Bevollmächtigtenversammlung wird pro Betrieb von den Mitgliederversammlungen ein Vertreter entsandt. Über den Umfang der KAT in den Volkseigenen Betrieben wurden bisher keine Zahlen veröffentlicht. In der Statistik werden sie mit den Viehbeständen der KOE ausgewiesen. 3. KOE der Tierproduktion Im Gegensatz zu den KAP und KAT sind die KOE Tierproduktion juristisch selbständige Betriebe im Sinne des Musterstatutes KOE und als solche beiden Räten der Kreise registriert. Ihre Gründung erfolgte überwiegend während der Jahre 1964 bis 1972 nach dem Statut für Gemeinschaftseinrichtungen, das ausschließlich für LPG galt, weshalb bis 1970 die KOE vorwiegend als Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE) entstanden. Jedoch wurden ab 1970 durch die Kooperation zwischen LPG und VEG zunehmend KOE als Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE) gegründet. Ihr Anteil am Gesamtviehbestand hat bis 1975 ständig zugenommen. Dies trifft in der Rinderhaltung auch für die Jahre 1975–1977 zu, obwohl die Viehbestände in dieser Zeit witterungs- bzw. futterbedingt nicht vergrößert werden konnten. [S. 659]Der Rückgang in der Schweinemast wie auch in der Geflügelmast ist auf die seit 1976 zu verzeichnende Umwandlung der KOE zu LPG bzw. VEG Tierproduktion zurückzuführen. Während ZGE als rein genossenschaftliche Betriebe zu LPG Tierproduktion entwickelt wurden, entstehen aus dem ZBE aufgrund des darin enthaltenen Anteils von Volkseigentum in der Regel VEG Tierproduktion. Die Anzahl der KOE insgesamt ist von 360 (1976) auf 336 (1977) zurückgegangen. 4. Agrochemische Zentren (ACZ) Agrochemische Zentren sind spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, die in den beteiligten Betrieben (LPG, VEG, KAP und KOE Tierische Produktion) folgende Aufgaben zu lösen haben: Lagerung, Transport und Ausbringung von Düngemitteln aller Art, Lagerung und Ausbringung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln, Einsatz von Agrarflugzeugen für Düngung und Pflanzenschutz (Agrarflug). Mitwirkung bei Erstellung von EDV-Düngungsempfehlung durch Entnahme von Bodenproben, Einsatz der Transportbrigaden, Durchführung von stallhygienischen Maßnahmen (Desinfektion von Stall- und Speicheranlagen). Die ACZ sind aus den Agrochemischen Brigaden, die seit 1964 bei den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) gebildet wurden, entstanden. Das Musterstatut vom 20. 11. 1972 für KOE bestimmte, daß die ACZ aus den BHG herauszulösen und zu juristisch selbständigen Betrieben zu entwickeln sind (Ländliche ➝Genossenschaften). Nach den Beschlüssen des VIII. Parteitages (1971) sollte der Aufbau eines Netzes von 330 ACZ mit einer durchschnittlichen Betreuungsfläche von rd. 17.200 ha LN abgeschlossen werden. Tatsächlich wurde der Aufbau im Dezember 1976 mit insgesamt 266 ACZ (Betreuungsfläche rd. 25.000 ha LN) beendet. Seitdem ist die Anzahl der ACZ auf 258 Betriebe zurückgegangen, während die Anzahl der Beschäftigten (1977 = 24.749 ständige Berufstätige) und die Leistungen für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ständig stiegen: Der Rückgang der Anzahl der ACZ ist darauf zurückzuführen, daß bei den in der Landwirtschaft der DDR üblichen Verfahren der Mineraldüngung und des Pflanzenschutzes das Kostenoptimum zwischen 20.000 und 25.000 ha Betreuungsfläche erreicht wird. Im Gegensatz zu den meisten übrigen Verfahren der industriemäßigen Pflanzenproduktion ist der bei den ACZ gewählte Flächenumfang ökonomisch gerechtfertigt. (Dies trifft jedoch nicht für den Einsatz von Agrarflugzeugen zu.) Die Errichtung der ACZ war für die Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren und damit für die Entwicklung der Agrarverfassung bedeutsam. Ihr Aufgabenkreis ist ständig erweitert worden (Abnahme, Aufbereitung und Verteilung organischer Dünger von den Betrieben der Tierproduktion; Organisation der weiteren Spezialisierung der Pflanzenbaubetriebe im Kooperationsrat, überbetrieblicher Einsatz der Bodenbearbeitungsbrigaden, Güter- und Personentransport usw.; Agrarpolitik). 5. KOE landwirtschaftlicher Trockenwerke und Pelletieranlagen Neben den Trocknungseinrichtungen der Industrie (Zuckerfabriken usw.) verfügten die Landwirtschaftsbetriebe über genossenschaftliche Trocknungseinrichtungen, vor allem zur Hackfruchttrocknung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde die landwirtschaftliche Trocknung als Instrument zur Intensivierung der Produktion erheblich ausgedehnt, mit deren Hilfe Verluste in der Pflanzenproduktion vermieden bzw. verringert werden können. Zur ganzjährigen Auslastung vorhandener Einrichtungen und Arbeitskräfte sind den Trockenwerken in der Regel Pelletieranlagen angeschlossen, die einen Teil des Trockengutes, vor allem aber Stroh, zu Futterpellets verarbeiten. Hierfür stehen z. Z. rd. 320 Trockenwerke zur Verfügung, von denen rd. 250 genossenschaftlich bzw. kooperativ betrieben werden. Die geplante Produktionssteigerung (1980 Ziel: 3,8 Mill. t Strohpellets; Ergebnis 1976: 1,4 Mill. t) soll überwiegend durch die Erhöhung der Kapazitäten in den bestehenden Anlagen erzielt werden. Nach der Veröffentlichung des Musterstatutes für KOE empfahl der Zentralvorstand der VdgB, die vorhandenen Trockenwerke aus den BHG auszugliedern und zu juristisch selbständigen kooperativen Einrichtungen der LPG, GPG und VEG zu entwickeln. Die BHG blieben Anteilseigner. Andere Trockenwerke wurden als Kooperative Einrichtungen neu gegründet bzw. eingerichtet. Trotz erheblicher Verbilligung der Energie für diese KOE arbeiten die Trocknungsanlagen defizitär. 6. Kooperative Einrichtung ZBO (Landbaugemeinschaften und Landbauverbände) Im Musterstatut für die KOE vom 20. 11. 1972 wurde bestimmt, daß die seit 1962 bestehenden Zwischengenossenschaften Bauorganisationen ZBO der LPG zu juristisch selbständigen Kooperativen Einrichtungen KOE zu entwickeln sind. Es bestehen [S. 660]damit auf dem landwirtschaftlichen Bausektor drei unterschiedliche Betriebsformen: a) Die Baubrigaden der LPG mit genossenschaftlich-sozialistischem Eigentum, die noch nicht einer KOE angeschlossen wurden. b) Die Kooperativen Einrichtungen ZBO mit kooperativ-sozialistischem Eigentum. c) Die Volkseigenen Baukombinate mit staatlich-sozialistischem Eigentum, die in 14 Bezirken der DDR (Ausnahme Berlin [(Ost]) bestehen. Die Kooperativen ZBO sind gehalten, zur Rationalisierung miteinander Fusionen einzugehen und Landbaugemeinschaften zu bilden. Zur weiteren Kapazitätserhöhung wird außerdem die Zusammenarbeit der Kooperativen ZBO mit den staatlichen Landbaukombinaten in Landbauverbänden propagiert. Von den ca. 66.000 Beschäftigten im landwirtschaftlichen Baubereich sind gegenwärtig 42.000 (rd. 65 v. H.) in den KOE tätig. Weitere 12.500 Berufstätige arbeiten in den Baubrigaden der Landwirtschaftsbetriebe. An der Gesamtbauleistung der Landwirtschaft waren 1977 (rd. 2,6 Mrd. Mark) die ZBO mit 54,5 v. H., die Betriebseigenen Brigaden mit 20,1 v. H. und die staatlichen Landbaukombinate mit 25,4 v. H. beteiligt. Während der Jahre 1975–1977 wurden folgende Stallkapazitäten neu errichtet: Das Neubauvolumen ist im Perspektivplan 1976–1980 zugunsten von Rekonstruktionsmaßnahmen gekürzt worden und entwickelt sich seitdem rückläufig. 7. Kooperative Meliorationsgenossenschaften Die Meliorationsgenossenschaften waren 1962 aus der VdgB ausgegliedert und den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften als „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der LPG“ übertragen worden. Aufgrund des Musterstatuts vom 20. 11. 1972 sind die Meliorationsgenossenschaften zu juristisch selbständigen Kooperativen Einrichtungen (KOE) weiterentwickelt worden. Wie schon in früherer Zeit gehen von den KOE Meliorationsgenossenschaften Anreize zur Konzentration in der Pflanzenproduktion aus. Den 191 Genossenschaften des Jahres 1972 standen rd. 8.400 Landwirtschaftsbetriebe (VEG, LPG, GPG) gegenüber. Im Jahr 1977 bestanden 165 Meliorationsgenossenschaften, die 14.859 Mitarbeiter beschäftigten (gegenüber 13.013 im Jahr 1972). Die Produkttionsleistung erreichte rd. 587 Mill. Mark. Die Meliorationsgenossenschaften arbeiten den ZBO vergleichbar mit den 14 Volkseigenen Meliorationskombinaten zusammen, die mit weiteren 14.000 Berufstätigen 1977 Produktionsleistungen von 426 Mill. Mark erbrachten. Als Neuanlagen wurden 1977 rd. 860 km Wirtschaftswege ausgelegt, für rd. 85.000 ha Bewässerungsanlagen errichtet bzw. auf 89.000 ha Entwässerungsmaßnahmen durchgeführt. Darin sind Beregnungsanlagen für 47.263 ha und Drainagen auf 46.830 ha enthalten. B. Spezialisierte VEG und LPG Nach dem Musterstatut für KOE war vorgesehen, daß die VEG und LPG gemeinsam Kooperative Einrichtungen bilden, d. h. daß sie durch den Austausch von Produktionszweigen sich auf eine Hauptfrucht in der Pflanzenproduktion (bei je einer Kombinations- oder Ergänzungsfrucht) bzw. auf einen Produktionszweig in der tierischen Produktion spezialisieren sollten. Sobald der angestrebte Konzentrations- und Spezialisierungsgrad erreicht ist, sollten sie zu spezialisierten LPG oder VEG mit industriemäßiger Produktionsgestaltung weiterentwickelt werden. Die unterschiedliche Eignung der einzelnen Produktionszweige für die industriemäßige Produktion und der unterschiedliche Umfang des für ihren Aufbau erforderlichen materiellen und finanziellen Aufwandes ließen jedoch eine einheitliche Entwicklung nicht zu. KOE wurden in nennenswertem Umfang nur in der Tierproduktion gebildet (s. o.). 1. Die (spezialisierten) VEG Pflanzenproduktion und Tierproduktion Für einen Teil der bereits vorgestellten VEG besteht die Notwendigkeit zur Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren nicht, da sie ohnehin mit Spezialaufgaben betraut sind. Diese Betriebe unterstehen der VVB Saat- und Pflanzgut, der VVB Tierzucht oder der Güterdirektion der AdL. Die Mehrzahl dieser VEG haben jedoch als Produktionsbetriebe zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsgütern beizutragen und werden durch die Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke geleitet. Diese VEG nehmen als „Stützpunkte der Arbeiterklasse“ am weiteren Konzentrations- und Spezialisierungsprozeß der Landwirtschaft teil. Diese Teilnahme birgt neben rechtlichen Problemen auch organisatorische Schwierigkeiten. Von den LPG unterscheiden sich die VEG insofern, als sie aufgrund ihrer Entstehung in der Regel über größere Gebäude und Stallanlagen verfügen als die LPG, die ― sofern nicht nach 1960 Neubauten auf genossenschaftlicher oder kooperativer Basis errichtet wurden — ihre Viehhaltung zwar genossenschaftlich, [S. 661]aber doch in den ursprünglich bäuerlichen, d. h. kleinen Ställen betreiben. Im Gegensatz zur tierischen Produktion konnten die LPG in der Pflanzenproduktion durch Betriebsfusionen nicht nur die Durchschnittsgröße der VEG, sondern auch die für die industriemäßige Produktion vorgesehenen 5.000–6.000 ha LN erreichen. Die von den VEG bewirtschaftete Fläche hat zwar von 1970 bis 1975 um rd. 31.000 ha auf 473.829 ha LN zugenommen, so daß sich eine Durchschnittsgröße von 1023 ha LN/VEG ergab; hiervon befanden sich jedoch rd. 120.000 ha LN im Besitz von Spezialbetrieben der Pflanzen- und Tierzucht, des Versuchswesens usw., so daß etwa 350.000 ha LN für die Bildung von etwa 60–70 VEG Pflanzenproduktion zur Verfügung standen. Das Problem besteht in der räumlichen Verteilung der volkseigenen Flächen, die in der Regel von den Flächen der LPG umgeben bzw. eingeschlossen sind. Insbesondere in den mittleren und südlichen Bezirken der DDR müssen die Flächen von 6–10 VEG aus durchschnittlich 3–5 Kreisen zusammengelegt werden, um eine Fläche von 5.000 ha LN zu erreichen. Lediglich in den Bezirken Neubrandenburg und Rostock ist der Anteil volkseigener Flächen umfangreich genug, um in jedem Kreis aus je 4–5 VEG ein VEG Pflanzenproduktion mit 5.000–6.000 ha LN ein richten zu können. Die Möglichkeiten des Flächentausches über mehrere Kreise hinweg sind jedoch gering. Insgesamt sind folgende Wege zum Aufbau von VEG Pflanzenproduktion beschritten worden: a) Flächenaustausch zwischen benachbarten LPG und VEG. Dieser Weg setzt eine entsprechende Dichte volkseigener Flächen und Betriebe voraus und wurde überwiegend in den Nordbezirken beschritten. Als Rechtsgrundlage diente das noch immer gültige LPG-Gesetz vom 3. 6. 1959 (GBl. I, S. 577). b) Die Gründung zwischenbetrieblicher Einrichtungen (KOE) der Pflanzenproduktion durch mehrere LPG und VEG führt zur Begründung kooperativen Eigentums (s. o.). Die KOE sollen zu VEG Pflanzenproduktion weiterentwickelt werden. Im Juni 1977 bestanden insgesamt nur 12 KOE (ZBE) Pflanzenproduktion. c) Eine weitere Möglichkeit besteht in der Aufstockung vorhandener VEG durch die Eingliederung von LPG in die VEG, wobei Mitglieder der LPG auf ihre genossenschaftlichen Rechte verzichten und auf Antrag zu Arbeitern der VEG werden. Der Anreiz für die Aufgabe des genossenschaftlichen Status ist besonders bei den LPG mit geringem Wirtschaftspotential und unterdurchschnittlichem Einkommen groß, weshalb die Umwandlung von LPG zu VEG grundsätzlich der Zustimmung des MfLFN bedarf. d) Eine weitere Form der Aufstockung der VEG ergibt sich aus § 13 der Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 bzw. § 5 der „VO über den Verkehr mit Grundstücken“ vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73 f.). Danach können die zwischen dem Rat des Kreises und den LPG geschlossenen Verträge über die kostenlose Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke, die sich in Privateigentum von Nichtmitgliedern befinden, vorzeitig aufgehoben werden, „wenn dies im Interesse der weiteren Entwicklung und Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse …“ erforderlich ist. Etwa 20 v. H. der von den LPG genutzten Flächen sind diesen von den Kreisen nach der „VO über die einheitliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch die LPG“ vom 20. 1. 1955 (GBl. I, S. 97, vgl. auch „VO über die Bewirtschaftung freier Betriebe und Flächen …“ vom 3. 9. 1953 [GBl. Nr. 99, S. 983, und Nr. 132, S. 1278]) übertragen worden. Sämtliche genannten Formen führen zur absoluten und relativen Zunahme der von den VEG bewirtschafteten Flächen. Mitte 1977 bestanden zwar 291 LPG Pflanzenproduktion, jedoch nur 12 VEG Pflanzenproduktion (mit durchschnittlich 5.000 bis 6.000 ha LN), während der überwiegende Teil der LN noch von 867 KAP bzw. KOE bearbeitet wurde. Im Gegensatz zum Pflanzenbau waren die VEG an der Errichtung industriemäßiger Anlagen der Tierproduktion von Anbeginn überproportional beteiligt, d. h. daß der Anteil der VEG in keiner Relation zu dem ursprünglichen Umfang des Volkseigentums am landwirtschaftlichen Produktionsvermögen [S. 662]steht. Im Jahr 1977 waren von 66 industriemäßig arbeitenden Betrieben der Tierproduktion 30 Kombinate der industriellen Mast (KIM, die ebenfalls im Volkseigentum stehen, s. u.) und 29 VEG Tierproduktion (= rd. 44 v. H.). Als Ursache dieser ungleichgewichtigen Entwicklung ist einerseits anzusehen, daß die VEG aus früheren Gutsbetrieben entstanden sind und bereits bei ihrer Gründung über große Stallanlagen und damit über Viehbestände von größerem Umfang verfügten, die als Kristallisationspunkte für industriemäßige Anlagen anzusehen sind. Andererseits ist die Errichtung industriemäßiger Anlagen mit erheblichen Investitionskosten verbunden, die aus dem öffentlichen Haushalt gedeckt werden und zur Erweiterung des Volkseigentums beitragen. 2. Die (spezialisierten) LPG Pflanzenproduktion und Tierproduktion Das Ziel, Genossenschaftsbetriebe industriemäßig zu organisieren, stellt insofern einen Anachronismus dar, als die industriemäßige Produktion die Mitwirkung der Arbeiterklasse voraussetzt, deren Produktionsmittel unter sozialistischen Verhältnissen sich im Volkseigentum befinden sollten. Um den Widerspruch zwischen Form (Genossenschaft) und Inhalt (industriemäßiger Produktion) zu verringern, war ursprünglich beabsichtigt, ein Musterstatut für die spezialisierten LPG auszuarbeiten, das den veränderten Produktionsbedingungen der industriemäßigen Produktion Rechnung tragen und den gesellschaftlichen Status der Genossenschaftsmitglieder dem der Arbeiter annähern sollte. Da sich die agrarpolitischen Vorstellungen der SED-Führung von einer industriemäßigen Produktion in der Pflanzenproduktion am leichtesten durchsetzen ließen, ergab sich einerseits die erwünschte Auseinanderentwicklung der Pflanzen- von der Tierproduktion und andererseits die Notwendigkeit, zunächst für die KAP, die einen hinreichenden Spezialisierungs- und Konzentrationsgrad erreicht hatten, eine neue Form zu entwickeln. Auf dem IX. Parteitag der SED (1976) wurde die Ausarbeitung eines Musterstatuts für die LPG Pflanzenproduktion beschlossen und auf zwei getrennten Konferenzen während der Landwirtschaftsausstellung 1977 in Markkleeberg abschließend diskutiert (Bauernkongreß der DDR). Die getrennten Konferenzen wurden angesetzt, weil gleichzeitig mit den Pflanzenbaubetrieben auch die Betriebe der tierischen Produktion ein Musterstatut erhielten. Die Trennung der beiden Hauptproduktionsrichtungen (Pflanze–Tier) sollte durch Abhaltung zweier getrennter Konferenzen unterstrichen werden. Sachliche Erfordernisse waren hierfür nicht gegeben, weil mit den Statuten insbesondere die gesellschaftlichen Beziehungen — vor allem die Beziehung der Mitglieder zu den Produktionsmitteln — neu geregelt werden sollten. Diese sind jedoch in beiden Statuten identisch gestaltet. Für diese Einheitlichkeit fehlen jedoch die Voraussetzungen, weil die tierische Produktion 1980 erst zu rd. 20 v. H. unter industriemäßigen Bedingungen erfolgen wird (
Landwirtschaftliche Betriebsformen (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die auf die Errichtung sozialistischer Großbetriebe gerichtete Agrarpolitik der DDR führte zur Prägung zahlreicher neuer LB. Jede der vier Entwicklungsphasen (Bodenreform. Kollektivierungs-, [S. 651]Kooperations- und Spezialisierungsphase) brachte neue LB., während gleichzeitig die typischen LB. der vorhergehenden Phasen ganz oder teilweise beseitigt wurden. Im einzelnen unterscheiden sich die in nebenstehender…
DDR A-Z 1979
Finanzwissenschaft und Finanzökonomik (1979)
Siehe auch: Finanzwissenschaft: 1969 Finanzwissenschaft und Finanzökonomie: 1985 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik: 1975 Die Fw. ist auch in der DDR ein Teil der Wirtschaftswissenschaft. Da jedoch in der zentralgelenkten Staatswirtschaft das Finanzsystem erheblich mehr finanzpolitische Operationsgebiete umfaßt als das „öffentliche Finanzwesen“ in einer Marktwirtschaft, ist dementsprechend auch das Aufgabengebiet der Fw. in der DDR beträchtlich größer als dasjenige der Fw. in der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR gehören zum Untersuchungsbereich der Fw. a) das Staatshaushaltswesen (Mittelbeschaffung des Fiskus, Ausgabenpolitik, Finanzausgleich zwischen dem Zentralstaat und den Gebietsverwaltungen); b) das Finanzwesen der Massenorganisationen; c) die Finanzwirtschaft der „sozialistischen“ Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, VVB, Produktionsgenossenschaften); d) die Währungspolitik des Staates (Währungsordnung, Valutamonopol, Devisenbewirtschaftung, Zahlungsbilanzpolitik); e) die Notenbankpolitik und die Geschäftspolitik derstaatlichen Kreditinstitute (Staatsbank, Geschäftsbankenorganisation, Kreditwesen, staatlich normierter Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im Inland) und die f) staatseigene Versicherungswirtschaft. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland ist an den Universitäten und Hochschulen der DDR der Begriff Fw. keine fest eingebürgerte Bezeichnung für diejenige Wissenschaftsdisziplin, die sich mit der Erforschung der Ordnungsprobleme der staatlichen Finanzwirtschaft befaßt und die die Funktionsweise und Funktionstüchtigkeit der eingesetzten finanz-, währungs- und geldpolitischen Instrumente untersucht. Deshalb werden in der DDR auch gleichbedeutend neben dem Begriff Fw. die Bezeichnungen Fö. und „Finanzwirtschaftslehre“ gebraucht. Die fehlende Einheitlichkeit bei der Kennzeichnung dieser speziellen Wissenschaftsdisziplin ist auch die Ursache dafür, daß es an den Hochschulen der DDR keinen Lehrstuhl gibt, der ausschließlich dem Fach Fw. gewidmet ist. In der DDR wird das Aufgabengebiet der Fw. in folgende Spezialbereiche gegliedert: 1. Fö., 2. Finanzrecht, 3. Finanzmathematik, 4. Finanzstatistik und 5. Finanzgeschichte. Nach Auffassung der Politökonomen der DDR soll die Fw. 3 Funktionen erfüllen. Sie soll neue wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, hat Wege zur Erhöhung der wirtschaftlichen Leistung aufzuzeigen und muß mit fachspezifischen Argumenten einen Beitrag zur Durchsetzung und Verbreitung der marxistisch-leninistischen Weltanschauung leisten. Über die in der DDR verpflichtende Bindung der Fw. und der Finanzwissenschaftler an die herrschende Staatsideologie wird im maßgebenden Fachlexikon für Wirtschaftsfragen festgestellt: „Die Finanzwissenschaft [S. 393]baut auf der marxistischen politischen Ökonomie als Basiswissenschaft auf“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, Berlin [Ost] 1969, S. 672). Kernstück der Fw. ist die Fö. Sie befaßt sich mit der Analyse der Funktionsweise der finanzpolitischen Instrumente, die von den Finanzorganen, Wirtschaftsbehörden und den Produktionsorganisationen eingesetzt werden, um die Wirtschaftsprozesse zu steuern. Dabei ist der Fö. über die reine Analyse des Bestehenden hinaus auch die Aufgabe übertragen worden, ständig Vorschläge zu erarbeiten, die die Steuerungseffizienz der finanzpolitischen Instrumente verbessern und dadurch mithelfen, den Erfüllungsgrad der staatlichen Wirtschaftspläne zu erhöhen. So heißt es in einer offiziösen Aufzählung der Aufgaben, die die Fö. zu lösen hat: „Die Finanzökonomik beschäftigt sich mit der Gestaltung und Ausnutzung der Finanzen (einschließlich der Preise) als Instrumente zur Durchsetzung der Ziele einer planmäßigen, hocheffektiven gesamtvolkswirtschaftlichen Redistributions-, Struktur- und Wachstumspolitik und mit der Steuerung und Regelung des Reproduktionsprozesses in der Volkswirtschaft… durch die Staats- und Wirtschaftsorgane (einschließl. der Finanz-, Bank- und Preisorgane) sowie … Betriebe“ (Ökonomisches Lexikon, a.a.O., S. 662). Ministerium der Finanzen; Staatliche Versicherung der DDR; Zahlungsverkehr; Verrechnungsverfahren; Bankwesen; Sparkassen; Finanzkontrolle und Finanzrevision. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 392–393 Finanzsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FischereibeiräteSiehe auch: Finanzwissenschaft: 1969 Finanzwissenschaft und Finanzökonomie: 1985 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik: 1975 Die Fw. ist auch in der DDR ein Teil der Wirtschaftswissenschaft. Da jedoch in der zentralgelenkten Staatswirtschaft das Finanzsystem erheblich mehr finanzpolitische Operationsgebiete umfaßt als das „öffentliche Finanzwesen“ in einer Marktwirtschaft, ist dementsprechend auch das Aufgabengebiet der Fw. in der DDR beträchtlich größer als dasjenige der Fw.…
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Kulturelles Erbe (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter KE., seit neuestem als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin[Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen. Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue sozialökonomische Formationen“. Aus dieser Doktrin ergeben sich für die kulturpolitische Praxis sowohl Schwerpunkte als auch Widersprüche. Symptomatisch für diesen konfliktreichen Prozeß ist die Rezeption des KE. der deutschen Vergangenheit. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR hielt die SED-Führung den Anspruch einer einheitlichen deutschen Kulturnation aufrecht, beanspruchte jedoch schon damals das „fortschrittliche Erbe“ für sich und grenzte es von der „imperialistischen Unkultur“ im Westen Deutschlands ab. Zeitlich parallel zur Entwicklung der Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat“ verlief die Absage an das gesamtdeutsche KE. Die Propagandisten und Kulturtheoretiker der SED versuchten, spezifische Traditionslinien einer „sozialistischen deutschen Nationalkultur“ herauszuarbeiten. Einzelne Ereignisse der deutschen Geschichte, etwa die Bauernkriege oder progressiv-realistische und sozialistisch-revolutionäre Inhalte der deutschen Literaturgeschichte, sind dabei in direkten Zusammenhang mit der gesellschaftspolitischen Entwicklung der DDR gestellt worden. Dies geschah mit dem Anspruch, „die besten Traditionen der Geschichte und Kultur wieder zum Leben zu erwecken und im Sozialismus zu ihrer eigentlichen Blüte zu führen“. Der Bundesrepublik Deutschland wurde das Recht auf Aneignung und Verwaltung des KE. abgesprochen, die These von der Einheit der deutschen Kultur als „ideologische Konterrevolution“ bezeichnet. Weil sich viele kulturelle Werte der Vergangenheit nicht nahtlos in dieses Konzept einfügen ließen, plädierte die SED-Führung für eine „kritische Aneignung“ des KE. Das bedeutete seine „Überprüfung, Entwicklung und Anwendung je nach den konkreten geschichtlichen Aufgaben der Gegenwart, je nach den objektiven Kriterien des gesellschaftlichen Fortschritts“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Das heißt in der Praxis eine verstärkte Pflege kultureller Werte- und Traditionen auch aus den osteuropäischen sozialistischen Ländern und der Sowjetunion; es hat aber auch die Auseinandersetzung mit früher verpönten oder ignorierten deutschen und ausländischen Kulturgütern (z. B. dem Surrealismus, den Werken Robert Musils) ermöglicht. Seit Anfang/Mitte der 70er Jahre gilt im Rahmen der Pflege des KE. der Denkmalpflege besondere Aufmerksamkeit. Zur Zeit werden an einem Drittel der rd. 30.000 Bau- und Kunstdenkmäler in der DDR Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten vorgenommen. Beispiele für besonders wichtige Vorhaben sind in Berlin (Ost) der Dom, die Charité, der ehemalige Gendarmenmarkt, die Friedrich-Werdersche Kirche, das Hegel-Haus sowie Schloß Rheinsberg (bei Berlin) die Semper-Oper in Dresden sowie die Rekonstruktion zahlreicher historischer Stadtzentren. Denkmalschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 629 Kulturelle Zusammenarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturfondsSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter KE., seit neuestem als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin[Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen. Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue…
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Kreis (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als den Erfordernissen einer zu errichtenden sozialistischen Gesellschaftsordnung nicht entsprechend angesehen. Seitdem wurden 194 Land-K. gebildet, von denen gegenwärtig noch 191 bestehen, und 22 Stadt-K. (sog. kreisfreie Städte), ihre Zahl hat sich inzwischen auf 28 erhöht. Die Struktur, die Aufgaben und Arbeitsweise der staatlichen Organe im K. finden ihre Regelung vor allem in der Verfassung von 1968, in der Fassung von 1974, (Art. 81 ff.), im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom Juli 1973 und im Beschluß über die Zusammensetzung der Räte der örtlichen Volksvertretungen vom Februar 1974. Örtliche Volksvertretungen sind im Land-K. der Kreistag, im Stadt-K. die Stadtverordnetenversammlung. Große Stadt-K. wie Leipzig, Dresden, Magdeburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Halle untergliedern sich in Stadtbezirke, ihre Volksvertretungen heißen Stadtbezirksversammlungen. Die Volksvertretung des K. entscheidet eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Ihre Beschlüsse sind für nachgeordnete Volksvertretungen (in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde) verbindlich; in gleicher Weise gelten für den Kreistag (bzw. die Stadtverordnetenversammlung) die Beschlüsse des Bezirkstags als bindend. Die Volksvertretung des K. wählt als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ; er leitet im Auftrag des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau im K. auf der Grundlage der Beschlüsse seiner Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane. Er ist der Volksvertretung des K. und dem ihm übergeordneten Rat des Bezirkes verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Rat des K. wird durch den Vorsitzenden geleitet. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der SED, die Gesetze der Volkskammer, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie die Beschlüsse des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes der Arbeit des Rates d. K. zugrunde gelegt werden. Der Vorsitzende ist gegenüber den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane des Rates und den Leitern der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen weisungsberechtigt. Die Mitglieder des Rates üben die Anleitung und Kontrolle gegenüber den zu ihrem Aufgabengebiet gehörenden Fachorganen, Betrieben und Einrichtungen aus. Im Rahmen ihrer Kompetenz sind sie weisungsberechtigt. Der Rat des K. hat die nachgeordneten Räte der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde anzuleiten, zu unterstützen und zu kontrollieren. Er muß die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung von Entscheidungen, die Auswirkungen auf deren Verantwortungsbereiche haben, einbeziehen. Der Vorsitzende des Rates des K. übt die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der nachgeordneten Räte aus und ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Rat des K. Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung von Grundfragen des Tätigkeitsbereiches geleitet. Die Fachorgane unterstehen ihrem Rat und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). Die Räte der Land-K. sind wie folgt zusammengesetzt: 1. Vors. des Rates, 2. Erster Stellv. des Vors. des Rates, 3. Stellv. des Vors. des Rates und Vors. der Kreisplankommission, 4. Stellvertreter des Vors. des Rates und Produktionsleiter für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 5. Stellv. des Vors. des Rates für Inneres, 6. Stellv. des Vors. des Rates für Handel und Versorgung, 7. Sekretär des Rates, 8. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 9. K.-Baudirektor, 10. Mitglied des Rates für Wohnungspolitik, 11. … für Arbeit, 12. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 13. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 14. … K.-Schulrat, 15. … Mitglied des Rates für Kultur, 16 … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport. 17. K.-Arzt. Die Räte der Stadt-K. setzen sich zusammen aus: 1. Oberbürgermeister und Vors. des Rates der Stadt, 2. Erster Stellv. des Oberbürgermeisters, 3. Stellv. des Oberbürgermeisters und Vors. der Stadtplankommission. 4. Stellv. des Oberbürgermeisters für Inneres, 5. Stellv. des Oberbürgermeisters für Handel und Versorgung, 6. Sekretär des Rates, 7. Stadtrat für Finanzen und Preise, 8. Stadtbaudirektor, 9. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 10. … für Arbeit, 11. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 12. … für Verkehrs- und Nachrichtenwesen, 13. … für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. 14. Stadtschulrat, [S. 616]15. Stadtrat für Kultur, 16. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 17. K.-Arzt. In den Stadt-K. mit Stadtbezirken (in Städten über 200.000 Einwohner) setzt sich der Rat des Stadtbezirks zusammen aus: 1. Stadtbezirksbürgermeister und Vors. des Rates des Stadtbezirkes, 2. Erster Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters, 3. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Planung, 4. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Inneres, 5. Stellv. des Stadtbezirksbürgermeisters für Handel und Versorgung, 6. Sekretär des Rates, 7. Stadtbezirksrat für Finanzen und Preise, 8. Stadtbezirksbaudirektor, 9. Stadtbezirksrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 10. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 11. Stadtbezirksschulrat, 12. Stadtbezirksrat für Kultur, 13. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 14. Stadtbezirksrat. Abweichungen von der Zusammensetzung der Räte in Land-K., Stadt-K. und Stadtbezirken und der Zahl ihrer Mitglieder bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Die Volksvertretung des K. bildet zur Durchführung ihrer Aufgaben für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. Mitglieder der Kommissionen sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie von der Volksvertretung des K. berufene Bürger; mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Abgeordnete oder Nachfolgekandidaten sein. Zur Durchführung bestimmter Aufgaben können Aktivs gebildet werden. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren. Die Volksvertretung des K. und ihre Organe sollen als arbeitende Körperschaften die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Folgende Kompetenzbereiche sind ihnen im K. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, 2. Arbeitskräftelenkung und -planung, 3. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 4. Preisbildung und -kontrolle, 5. örtlich geleitete Industrie, Handel, Versorgung und Dienstleistungen, 6. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 7. Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Verkehr. Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit, Ordnung, Zivilverteidigung. Von besonderer Bedeutung für den K. ist die Leitung der Entwicklung der Landwirtschaft. Die Volksvertretung und der Rat des K. sind für die staatliche Leitung und Planung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft im K. verantwortlich. Bei der Vorbereitung und Durchführung diesbezüglicher Entscheidungen wirkt der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des K. als kollektives Beratungsorgan des Rates des K. unterstützend mit. Die spezifische Rolle des K. im Staatsaufbau der DDR ergibt sich aus seiner Stellung zwischen den Bezirken einerseits und Städten und Gemeinden andererseits. Für den Bezirk ist der K. das Verbindungsglied, über das gesellschaftliche Prozesse in den Kommunen gesteuert werden können; Städte und Gemeinden können über den K. jene Interessen durchsetzen, die aus eigenen Mitteln nicht realisierbar sind, so z. B. Theater, Naherholungszentren usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 615–616 Kredit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisgerichtSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als…
DDR A-Z 1979
Atomenergie (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die Hauptarbeitsgebiete des Instituts betreffen: Fragen der Kernphysik, Radiochemie sowie Kernenergie. Das Institut ist Leitinstitut für die gesamte Kernforschung in der DDR. Es arbeitet eng mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen in der Sowjetunion zusammen, in der auch ein großer Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses — nach vorbereitendem Studium in Dresden — eine zusätzliche Ausbildung erhält. Außerdem ist die DDR Mitglied des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“. Diesem 1956 gegründeten Forschungsinstitut mit Sitz in Dubna (UdSSR) gehören alle RGW-Länder sowie die Mongolei, Vietnam und Nordkorea an. Es soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Kernphysik ermöglichen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Mitgliedsländer. Leitendes Organ ist das „Komitee der Bevollmächtigten Regierungsvertreter“, in das jedes Land einen Vertreter entsendet. Über die Forschungsarbeiten entscheidet ein wissenschaftlicher Rat. Mit Unterstützung der Sowjetunion wurden in Rossendorf 1957 und 1962 die ersten Forschungsreaktoren in Betrieb genommen. 1958 erhielt das Institut aus der UdSSR ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Einen Protonenbeschleuniger — er arbeitet nach dem Prinzip eines elektrostatischen Generators mit Ionenumladung (Tandem) und kann Protonen Energien bis 10 Mill. Elektronen-Volt verleihen — lieferte die UdSSR 1972. Innerhalb von 20 Jahren wurde die Leistung des Rossendorfer Forschungsreaktors schrittweise von 2 Megawatt (MW) auf 8 MW erhöht. Die zum Betrieb benötigten Uran-25-Brennstäbe mit einem Anreicherungsgrad von 36 v. H. wurden von der UdSSR geliefert. Gegenwärtig stellen Arbeiten zur Neutronensteuerung einen wesentlichen Teil seiner Nutzung dar. Die wichtigste Arbeit des Forschungsreaktors ist die Produktion radioaktiver Nuklide. Die auch für den Export bestimmte Produktion erreichte 1977 einen Wert von über 8 Mill. Mark. Rund 50 v. H. der Produktion des Rossendorfer Instituts an radioaktiven Präparaten werden exportiert. Das Isotopenlieferprogramm des Binnen- und Außenhandelsunternehmens Isocommerz GmbH in Berlin (Ost) enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Eine weitere Forschungsstätte ist das Zentralinstitut für Hochenergiephysik der Akademie der Wissenschaften der DDR in Zeuthen. Fakultäten für Kerntechnik entstanden an der Technischen Hochschule in Dresden sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Berlin (Ost). Darüber hinaus gründete die Kammer der Technik einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Kerntechnische Anlagen werden im „VEB Kombinat Kernenergetik“ entwickelt und projektiert. Er ist gleichzeitig Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Das besondere Interesse der Atomenergieforschung gilt der Ausnutzung von Atomenergie für die Erzeugung von Elektrizität. Das ständige Zurückbleiben der Stromerzeugung hinter dem steigenden Bedarf erforderte nach eigenen Angaben bereits 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 MW. Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau des ersten Atomkraftwerks mit einer Leistung von 70 MW begonnen. Der von der UdSSR gelieferte Druckwasserreaktor nahm 1966 seinen Betrieb auf, 1971 wurde er auf eine Leistung von 75 MW aufgestockt. Den spaltbaren Kernbrennstoff liefert die UdSSR. Dieses Atomkraftwerk trägt jedoch nur teilweise zur Energieversorgung bei; es dient darüber hinaus Ausbildungs- und Forschungszwecken. Das erste rein industriell genutzte Atomkraftwerk entsteht gegenwärtig in Lubmin bei Greifswald. Entscheidend für die Standortwahl waren das im Greifswalder Bodden vorhandene Kühlwasserreservoir sowie die Tatsache, daß die Nordbezirke keine Rohstoffgrundlage für Kohlekraftwerke besitzen. Die Endkapazität des Kernkraftwerks Nord (KKW Nord) — offizielle Bezeichnung: VEB Kernkraftwerke Greifswald/Rheinsberg „Bruno Leuschner“ — soll 3.520 MW betragen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1967 begonnen, im Dezember 1973 nahm der erste, ein Jahr später der zweite Reaktorblock seinen Probebetrieb auf. Es handelt sich um von der Sowjetunion gelieferte Druckwasserreaktoren (Wasser-Wasser-Energiereaktor WWER 440) vom Typ Nowo-Woronesh. Jeder von ihnen betreibt zwei 220-MW-Turbinen und wird im Gleichgewichtsbetrieb mit Urandioxyd beschickt, das auf einen 3,5-v. H.-Gehalt an spaltbarem Uran 235 angereichert ist. Der Jahresverbrauch eines Reaktors beträgt 14 t Uranbrennstoff: er wird von der UdSSR geliefert. Ende 1977 hatte die Kernenergie einen Anteil an der gesamten installierten Stromerzeugungskapazität der DDR von etwas über 5 v. H. (Bundesrepublik Deutschland: 7 v. H. bzw. 7.025 MW). Der Ausbau der Kernenergie soll weiter vorangetrieben werden. Im Fünfjahrplan 1976–1980 sollen ein Viertel (ca. 1.250 MW) aller in Betrieb genommenen Kraftwerkskapazitäten auf Kernenergiebasis arbeiten. Dabei dürfte zunächst das KKW Nord weiter ausgebaut werden (1978 ist die Inbetriebnahme eines dritten 440-MW-Blocks erfolgt). Darüber hinaus hat die DDR im März 1974 mit der Sowjetunion den Bau eines weiteren Kernkraftwerks im Bezirk Magdeburg vereinbart. In diesem Werk in der Nähe von Stendal sollen erstmals 1000-MW-Blöcke installiert werden. Die Gesamtkapazität wird voraussichtlich ebenfalls 3.500 MW betragen. Mit der Inbetrieb[S. 86]nahme der ersten Blockeinheiten kann jedoch erst in den 80er Jahren gerechnet werden. Frühestens in der ersten Hälfte der 90er Jahre werden neben den z. Z. eingesetzten thermischen Reaktoren auch „schnelle Brutreaktoren“ in der DDR genutzt. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie mehr spaltbares Material erzeugen, als sie für ihren Betrieb benötigen. Kontroverse Diskussionen über die Sicherheit von Atomkraftwerken werden in der DDR in der Öffentlichkeit nicht geführt. Vielmehr wird in der Presse ihre Umweltfreundlichkeit betont und das Sicherheitsproblem als grundsätzlich gelöst betrachtet. Die Problematik beider Aspekte wird in diesem Zusammenhang als wesentlich weniger kompliziert als z. B. bei Kohlekraftwerken oder in der chemischen Industrie dargestellt. Hinsichtlich der Aufbewahrung radioaktiver Abfälle heißt es, daß die hochaktiven Brennstoffe wieder zurück in die Sowjetunion geliefert werden. Abfälle mittlerer und schwacher Radioaktivität sollen dagegen in einem Salzbergwerk in der DDR gelagert werden. Die DDR ist Mitglied der „Internationalen Wirtschaftsvereinigung für Ausrüstungen und Apparaturen zur Nutzung der Atomenergie“ („Interatominstrument“) sowie der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatomenergo“, beide Organisationen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Interatominstrument (gegründet im Februar 1972) hat die Aufgabe, Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion auf dem Sektor des kerntechnischen Gerätebaus zu koordinieren bzw. Spezialisierungsvereinbarungen herbeizuführen. Ferner soll sie Normen vereinheitlichen und den Lizenzaustausch organisieren. 1977 wurde von den Mitgliedsländern ein erster multilateraler Spezialisierungsvertrag geschlossen. Dieses Abkommen regelt die Aufteilung der Produktion von 26 Geräten, deren Anteil rd. 20 v. H. des Intrablockhandels an kerntechnischen Geräten entspricht. Danach spezialisiert sich die DDR u. a. auf die Produktion von Dosimetern für medizinische Zwecke. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkebaus zu koordinieren ist Aufgabe von „Interatomenergo“. Diese im Dezember 1973 von den europäischen RGW-Ländern und Jugoslawien gebildete Wirtschaftsvereinigung soll als Generallieferant für Anlagen und Ausrüstungen für Kernkraftwerke fungieren sowie die Ersatzteilversorgung und die Ausbildung von Fachkräften sichern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 85–86 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomwaffenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die…
DDR A-Z 1979
FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) (1979)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR gibt seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der SED erhobene Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln der Klassenkonflikt beseitigt und im Grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern hergestellt worden sei. Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Auf dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane aktualisieren und konkretisieren, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen. Schichten und Klassen immer als in ihm aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratisierung usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober. Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich fördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einan[S. 352]der gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z. B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Auf diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d. h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein, vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der „Sozialistischen Demokratie“ setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbesondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozial- und Kulturpolitik. Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit den Wirtschaftsreformen 1963 Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963) und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. Diese Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt in dem Ausbau der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte in den verschiedenen Kodifikationen des Arbeitsrechts, zuletzt in dem am 1. 1. 1978 in Kraft getretenen AGB. Der FDGB ist im Verlauf dieses Prozesses neben der SED und dem Staatsapparat zu einem dritten, wenn auch schwächeren, tragenden Teil des politischen Systems in der DDR geworden. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden. um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-[S. 353]Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der Demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führen zu Ansätzen einer Stärkung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z. B. gesetzt Verankerung der ständigen Produktionsberatung 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralen Teils der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB. Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u. a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Massenorganisation genannt wird (§ 1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des Sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden. allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. Der Entwurf des AGB wurde 1977 in der Tageszeitung des FDGB, der „Tribüne“, veröffentlicht, in der Gewerkschaftsorganisation diskutiert, mit — z. T. nicht unwesentlichen — Änderungen auf der Grundlage des Diskussionsverlaufs auf dem 9. Kongreß des FDGB (16.–19. 5. 1977) verabschiedet und von der FDGB-Fraktion in der Volkskammer als Gesetzesvorlage eingebracht. Zwar ist dieses Gesetz damit kein Normenwerk des FDGB; die gewählte Form, in der es zur Verabschiedung gelangte, unterstreicht jedoch das Bemühen der politischen Führung, den FDGB faktisch und im allgemeinen Bewußtsein aufzuwerten. III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip; ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 16 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.) (in Klammern die Mitgliederzahl 1976 und der Vom-Hundert-Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an den Beschäftigten im Organisationsbereich): IG Bau-Holz (843.256; 94,9 v. H.); IG Bergbau-Energie (390.033; 98,5 v. H.); IG Chemie, Glas und Keramik (514.141; 97,7 v. H.); IG Druck und Papier (151.129; 97 v. H.); IG Metall (1.643.128; 97,7 v. H.); IG Textil — Bekleidung — Leder (603.419; 95,7 v. H.); IG Transport- und Nachrichtenwesen (707.850; 97,9 v. H.); IG Wismut (ohne Angaben); Gew. Gesundheitswesen (451.704; 96,9 v. H.); Gew. Handel. Nahrung und Genuß (943.689; 94,6 v. H.); Gew. Kunst (62.324; 94,9 v. H.); Gew. Land, Nahrungsgüter und Forst (539.909; 91 v. H.); Gew. Mitarbeiter der Staatsorgane und Kommunalwirtschaft (541.338; [S. 354]96,4 v. H.); Gew. Unterricht und Erziehung (422.907; 98,3 v. H.); Gew. Wissenschaft (148.121; 98,4 v. H.); Gew. der Zivilangestellten der Nationalen Volksarmee (ohne Angaben). Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u. a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB. über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Ferner besitzen die IG/Gew. keine eigene Finanzhoheit, sondern erhalten die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel auf der Grundlage des vom Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB bestätigten Finanzplanes der Gesamtorganisation. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen), Schulgewerkschaftsorganisationen (SGO) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (5–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (3–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung. des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied innehat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Sind mehrere VEB zu Kombinaten zusammengefaßt, werden Kombinationsgewerkschaftsleitungen (KGL: 11–21 Mitglieder) gewählt; allerdings sollen diese sich wesentlich um eine abgestimmte und einheitliche Gewerkschaftsarbeit im Kombinat bemühen, während das Schwergewicht der FDGB-Arbeit bei den BGL bleibt. Mit ähnlicher Aufgabenstellung werden auf Großbaustellen ebenfalls Gesamtleitungen (11–21 Mitglieder) gebildet. In Großkombinaten, die den Ministerien direkt unterstehen, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit, Lohn und Arbeitsrecht; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (35–80 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. arbeiten in industriezweigspezifischen Fragen mit den Fachorganen der Räte der Kreise bzw. der Bezirke zusammen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB- Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Se[S. 355]kretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden den Betriebsparteileitungen an. Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen. Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen, wurden unmittelbar nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 zunächst rückgängig gemacht (z. B. sind die bei den VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees aufgelöst worden, an ihre Stelle traten Instrukteure der Zentralvorstände [ZV] der IG/Gew.). Seit Mitte der 70er Jahre ist hier jedoch erneut eine Veränderung zu beobachten. Es hat sich als notwendig erwiesen, entsprechend der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Betrieben und Industriezweigen, den zweigspezifischen Anleitungsaufgaben der GL der IG/Gew. mehr Gewicht zu geben und ihnen das Recht einzuräumen, in Fragen ihres Organisationsbereiches direkt mit den zuständigen Fachorganen des Staats- und Wirtschaftsapparates zu verhandeln. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (60–120 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden; ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und VVB zu führen, Rahmenkollektivverträge abzuschließen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen ist der BV des FDGB (mit 200 Mitgliedern und 25 Kandidaten) das höchste Organ. Für die laufenden Arbeiten wählt der BV ein 26köpfiges Präsidium sowie das diesem zugleich angehörende Sekretariat. Zusammensetzung des Präsidiums nach dem 9. FDGB-Kongreß 1977: Vorsitzender: Harry Tisch; Stellvertreter: Prof. Dr. Johanna Töpfer; Sekretäre: Harald Bühl, Werner Heilemann. Horst Heintze, Margarete Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Kurt Zahn; Chefredakteur der „Tribüne“: Claus Friedrich; 7 Vorsitzende von IG/Gew.; 5 Vorsitzende von Bezirksvorständen des FDGB; 1~Vorsitzender eines Kreisvorstandes des FDGB, 1~Vorsitzender und 1~stellv. Vorsitzender einer BGL; 1~Instrukteur für das Neuererwesen einer IG. Vorsitzender der Zentralen Revisionskommission ist (1978) Alfred Wilke. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhaltspunkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d. h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 2½ Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der Fünfjahrpläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen und die Arbeiterkontrolleure werden in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen, die Mitglieder der Frauenausschüsse in Frauen-, die Jugendvertrauensleute in Jugendvollversammlungen in offener Abstimmung gewählt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitun[S. 356]gen arbeiten in Zusammenhang mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Als gewählt gilt in der Reihenfolge der Kandidatenliste jeder, der mehr als 50 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre. Bezirk: 3 Jahre. BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: 3monatlich; BV: Monatlich; ZV: 6monatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern, wenn sie „gegen die Satzung bzw. die Beschlüsse verstoßen haben und nicht mehr das Vertrauen genießen“, spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert. Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit; 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiaufträge) unterworfen. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan 8mal jährlich „Die Arbeit“. Daneben wird eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“. „Kulturelles Leben“ u. a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen. Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. [S. 357]Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. 1976 hatte der FDGB 8.155.521 Mitglieder, darunter 4.086.609 Frauen. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Bei den BGO verbleiben 40 bis 60 v. H. der Beitragseinnahmen. Ein Teil der gewerkschaftlichen Aufgaben wird aus Mitteln der Betriebe mitgetragen (Kulturarbeit aus den Kultur- und Sozialfonds, Lohnfortzahlung bei Lehrgangsbesuch usw.). 1974 hat der FDGB 785 Mill. Mark ausgegeben (darin sind an Staatszuschüssen 119 Mill. Mark für Feriendienst und 18,2 Mill. Mark für gewerkschaftlichen Arbeitsschutz enthalten). Die Ausgaben verteilen sich wie folgt: Verwaltungsausgaben 36,1 Mill. (4,8 v. H.), Vorstands- und Kommissionstätigkeit 137,6 Mill. (18,1 v. H.), Schulung 39 Mill. (5,1 v. H.), Kulturarbeit 75 Mill. (9,9 v. H.), Jugend und Sport 41,7 Mill. (5,5 v. H.), Arbeitsschutz 18,2 Mill. (entspricht dem Staatszuschuß: 2,4 v. H.), Feriendienst 234,3 Mill. (30,9 v. H.), gewerkschaftliche Unterstützungen und Ehrungen 176,3 Mill. (23,3 v. H.). Für das Jahr 1976 liegen nur unvollständige und zusammengefaßte Angaben vor. Danach wendete der FDGB 175,76 Mill. Mark für Kultur. Bildung, Jugend und Sport, 186,4 Mill. Mark für Unterstützungen und Ehrungen sowie 130 Mill. Mark für Urlaub und Erholung auf. IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt I) und werden als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen gedeutet. Seit dem VIII. Parteitag der SED 1971 sind die betrieblichen und überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u. a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt II) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 sowie durch das neue AGB unterstrichen und erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung usw. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte: die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge stehen dazu noch immer im Gegensatz. Notwendig muß daher die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB auch Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. Seit der Plandiskussion 1975 wird mit dem Produktionsplan auch bereits der „Gegenplan“, die gegenwärtig im Vordergrund stehende Form des Sozialistischen Wettbewerbs, mit entworfen. Im Unterschied zu früheren Jahren sind es gegenwärtig weniger die quantitativen (mengenmäßigen) als die qualitativen Kennziffern (Senkung des Materialverbrauchs, Erhöhung der Qualität, bessere Maschinenauslastung durch Schichtarbeit, raschere Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion usw.), auf die in der Plandiskussion das Schwergewicht gelegt wird. Außerdem ist das Bestreben der Wirtschaftsführung spürbar, die Erhöhung der Leistung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbinden. Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber [S. 358]auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird. Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird in einem erneuten Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, die anzuwendenden Lohnformen, die Kriterien für die Aufteilung des Prämienfonds und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugendkommissionen bzw. Frauenausschüsse erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in den Kultur- und Sozialfonds vorgegeben, werden jedoch bei Übererfüllung des Betriebsplans durch Sonderzuführungen verstärkt und sind insoweit durch die Leistungen der Betriebskollektive zu beeinflussen. Ein Teil der der BGL verbleibenden Beitragsanteile der Gewerkschaftsmitglieder wird ebenfalls für kulturelle und soziale Leistungen verwendet. (1974: Fast 50 v. H. der Beitragseinnahmen verblieben bei den BGO bzw. OGO = 277 Mill. Mark.) Die Pflicht der Werkleiter, über den Stand der Erfüllung der BKV und der Produktionspläne regelmäßig Rechenschaft zu legen, und die Arbeit der gewerkschaftlichen Kommissionen bieten der Gewerkschaftsorganisation die Möglichkeit, im Verlauf des Planjahres auf die Werkleitungen kritisch einzuwirken und zur Behebung betrieblicher Engpässe die Belegschaften zu mobilisieren. Sozialistischer Wettbewerb, Neuererbewegung, Rationalisierung, die Überleitung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion werden maßgeblich von den BGL und deren Organen propagandistisch-agitatorisch unter den Belegschaftsmitgliedern und durch Kontrolle und Kritik der Betriebsleitungen gefördert. Trotzdem bleibt festzuhalten, daß die Kontroll-, Kritik- und Vorschlagsrechte, die als gewerkschaftliche Mitwirkung oder auch als sozialistische Demokratie im Betrieb bezeichnet werden, das Prinzip der Einzelleitung, den Demokratischen Zentralismus und den politischen Primat der SED auf betrieblicher Ebene im Kern nicht antasten. Zwar wird durch Diskussion und Kritik Druck auf die Werkleitungen ausgeübt; wenn diese den Empfehlungen und Vorschlägen jedoch nicht Rechnung tragen, bleibt den BGL allenfalls der Weg der Beschwerde bei den jeweils übergeordneten Leitungsorganen. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß das große Informationsangebot die Chance zu einer bewußten Identifikation mit der Arbeitsaufgabe dann schafft, wenn die Pläne sich als real erweisen und wenn die ungeplanten Störungen im Produktionsablauf gering gehalten werden können. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Verteilung von Prämien dient der Durchsetzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit. Im Lohn sollen die individuelle Leistung, die volkswirtschaftlich-politische Bewertung der spezifischen Arbeitsaufgabe, die Qualifikation der Werktätigen zum Ausdruck kommen. Mit dem durch die Anwendung dieser Grundsätze entstehenden, stark gestuften Entlohnungssystem wird das Ziel verfolgt, sowohl einen ständigen Anreiz zur Steigerung der individuellen Arbeitsleistung zu bieten als auch die Arbeitskräfte entsprechend den ökonomischen Zielsetzungen zu lenken. Lohnhöhe, Lohnformen, industriezweigspezifische Lohnzuschläge und die allgemeinen Arbeitsbedingungen werden in Tarifverträgen niedergelegt. Die Tarifverträge werden zwischen den jeweils zuständigen staatlichen Wirtschaftsleitungen, staatlichen Organen usw. und den Einzelgewerkschaften im Rahmen der in den Jahres- bzw. Mehrjahresplänen vorgegebenen Größen abgeschlossen und bei dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne geprüft und registriert. Den BGL obliegt es wesentlich, die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen im Betrieb durch die Werkleitung und Betriebsangehörigen zu überwachen. Die sehr detaillierten Regelungen haben nicht verhindert, daß entgegen den Intentionen die erreichte Qualifikationsstufe nur ungenügend im Entgelt zum Ausdruck kommt und die gewollte Abstufung zwischen den einzelnen Industrie- und Wirtschaftsbereichen nicht verwirklicht werden konnte. Auf dem 8. FDGB-Kongreß ist aus diesem Grund eine generelle Reform des Lohnsystems angekündigt und mit der Einführung der Grundlöhne in Angriff genommen worden, die, ohne daß es zu Lohnsenkungen kommt, den allgemeinen Zielen der Lohnpolitik besser gerecht werden soll. Die starke Betonung des individuellen materiellen Nutzens im Leistungslohnsystem hat sich zwar als produktivitätsfördernd bewährt, aber andererseits der Zielset[S. 359]zung, ein Bewußtsein zu schaffen, das die persönliche Arbeitsleistung vor allem an der politisch-gesellschaftlichen Aufgabe mißt, vielfach entgegengewirkt. Durch immaterielle Anerkennung (Ehrentitel, lobende Erwähnung in den Betriebszeitungen und Massenmedien usw.) bei den Wettbewerben und verstärkte ideologische Schulung (Schulen der sozialistischen Arbeit) wird versucht, erzieherisch doch dem Ziel, ein „sozialistisches Eigentümerbewußtsein“ zu schaffen, näher zu kommen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zugunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen (Gesellschaftliche Gerichte) an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über ihre Kommissionen und Frauenausschüsse Einfluß. In jüngster Zeit sind Bemühungen zu erkennen, die verschiedenen sozialpolitischen Anstrengungen zu einer einheitlichen betrieblichen Konzeption unter Einschluß des Arbeitsschutzes, der Qualifizierungsmaßnahmen, der Kulturarbeit usw. zusammenzufassen. Der Planteil: Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im BKV ist Teil dieses Versuchs, der sich offensichtlich an dem Vorbild der in der Sowjetunion bereits üblichen Sozialpläne der Betriebe orientiert. Eine starke Stellung hat der FDGB nach wie vor durch die Vermittlung verbilligter Ferienreisen im Rahmen seines Feriendienstes in organisationseigene oder Vertragsheime, wenn auch die zusätzlichen Reisemöglichkeiten im Rahmen des Ausbaus der Touristik stark erweitert worden sind. Bedeutsam sind in jüngster Zeit die vom FDGB geförderten Naherholungsmöglichkeiten geworden. FDGB-Mitglieder, die sich nicht am Feriendienst beteiligen können, kommen mit ihren Familienangehörigen ebenfalls einmal jährlich in den Genuß einer um ein Drittel ermäßigten Fahrt mit der Reichsbahn. Im Zeichen der Wissenschaftlich-technischen Revolution, aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht, die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebes bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet. Die Kulturarbeit des FDGB wirbt um die rezeptive und eigenschöpferische Teilnahme der Gewerkschaftsmitglieder am kulturellen Leben. Neben der fachlichen Qualifikation geht es ihr um die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“. Sie ist der Versuch, ausgehend vom Betrieb die Freizeitgestaltung (Freizeit) zu beeinflussen. Die gewerkschaftliche Kulturarbeit wirkt, besonders in territorial bestimmenden Großbetrieben, in erheblichem Maß auf die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten ein. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie ohne direkten Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der Plandiskussionen, besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bau[S. 360]ern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt (1976: 92.707 Arbeiterkontrolleure). Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u. a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet, 1976 gehörten in der Volkskammer 68 von 500 Abgeordneten zur FDGB-Fraktion. Von 2.840 Bezirksabgeordneten stellte der FDGB 394, von 20.763 Abgeordneten der Kreistage 3.762, von 166.299 Abgeordneten in den Städten und Gemeinden 22.466. V. Schulung Nachdem in den Jahren der Wirtschaftsreform (1963–1970/71) die Massenschulung als Aufgabe des FDGB eher in den Hintergrund getreten war, heißt es in seiner Satzung von 1977: „Die Gewerkschaften verbreiten aktiv die Weltanschauung der Arbeiterklasse, den Marxismus-Leninismus. Darin sieht der FDGB eine grundlegende Aufgabe zur Vertiefung des sozialistischen Bewußtseins und der Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten.“ Mit dieser Zielsetzung ist seit 1972 in den „Schulen der sozialistischen Arbeit“ (SdsA.) eine neue Form der propagandistischen Breitenarbeit in Anlehnung an das sowjetische Vorbild der „Schulen der kommunistischen Arbeit“ in Verantwortung der Gewerkschaften entwickelt worden. Die SdsA. sind kleine Gruppen (15–25 Teilnehmer), die in den jeweiligen Betriebsabschnitten (Brigade-, Meisterbereiche, Abteilungen usw.) gebildet werden und unter Leitung eines Gesprächsleiters (in der Regel ein der SED angehörender Wirtschaftsfunktionär) zweimonatlich (mit einer Pause in den Monaten Juli/August) Fragen der aktuellen Politik der SED mit den entsprechenden Aspekten des Marxismus-Leninismus in möglichst großer Nähe zu den aktuellen Arbeitsaufgaben diskutieren sollen. Durch die geforderte Praxisnähe hofft man einerseits, abstrakte ideologische Vorträge zu vermeiden und Anschaulichkeit zu erreichen, andererseits einen erlebbaren Zusammenhang zwischen der ideologischen bzw. politisch-programmatischen Ebene und dem Geschehen im Betrieb herstellen zu können. Die Gefahren, daß sich die SdsA. entgegen diesen Vorstellungen entweder bei zu starker Betonung aktueller Betriebsprobleme zu einer anderen Form von Mitgliederversammlungen oder Produktionsberatungen entwickeln oder aber erneut in rasch ermüdende Schulungsvorträge münden bzw. ein unkontrolliertes Kritikpotential freisetzen könnten, werden gesehen. Eine straffe inhaltliche Anleitung durch Themenvorgabe, Bereitstellen von Lehrmaterialien, themenbezogene Beiträge in den Massenmedien usw. sollen Verselbständigungstendenzen entgegenwirken. Für 1976–1978 wurde vom BV des FDGB ein 15 Themen umfassender, verbindlicher Themenkatalog vorgegeben. 1976 gab es 110.125 SdsA. mit 2.081.981 Teilnehmern, von denen rd. 80 v. H. parteilos gewesen sein sollen. Ein nicht minder wichtiger Bereich gewerksSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 [S. 351] Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR…
DDR A-Z 1979
Schiffbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur von Seeschiffen folgende Werften zur Verfügung stehen: 1. VEB Mathias-Thesen-Werft, Wismar. Hauptproduktion: Universalfrachtschiffe bis zu 24.000~t Tragfähigkeit, Kühl- und Gefrierschiffe (für Fischfang und -Verarbeitung). Im Jahr 1977 bisher höchster Jahresausstoß: 6 Schiffe mit zusammen 83.364 BRT. 2. VEB Warnowwerft, Warnemünde. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe für Schüttgüter, Stückgut und Container. Im Jahr 1977 sind 12 Schiffe 5 verschiedener Typen mit zusammen 128.632 BRT vom Stapel gelaufen. Als sog. Spitzenerzeugnis wird ein Arktis-Frachtschiff (Typ UL-ESC) für den Transport von Containern und Schüttgütern gebaut, das der höchsten Eisklasse für Frachtschiffe entspricht und in Zehnerserie für die UdSSR hergestellt wird (13.866 BRT und 19.885~t Tragfähigkeit). 3. VEB Schiffswerft „Neptun“, Rostock. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe verschiedener Typen. Im Jahr 1977 wurden 11 Schiffe mit zusammen 77.305 BRT gebaut. 4. VEB Volkswerft Stralsund. Hauptproduktion: Fischfang- und -Verarbeitungsschiffe. Spezialisiert auf die Serienproduktion des Typs Atlantik-Supertrawler. Im Jahr 1977 wurde ein Ausstoßrekord von 21 Schiffen mit zusammen 82.551 BRT erreicht, die überwiegend für die UdSSR bestimmt waren. Über die Produktion des VEB Peene-Werft, Wolgast, liegen neuere Angaben nicht vor; er wird unter den Seeschiffswerften, die insbesondere für ausländische Auftraggeber arbeiten, nicht genannt. Es ist jedoch anzunehmen, daß dieser Betrieb wie bisher in der DDR benötigte Schwimmbagger, Küstenmotorschiffe sowie Militär- und Polizeischiffe produziert und Reparaturen ausführt. Seeschiffe kleinerer und mittlerer Größenordnungen werden ferner in einigen Binnenwerften gebaut, hauptsächlich im VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau; dort ist in den vergangenen Jahren u. a. eine Serie von Binnenfahrgastschiffen (125 m lang, für 360 Personen, als schwimmendes Hotel eingerichtet) für die UdSSR gebaut worden. Seit der Wiederaufnahme des Sch. nach dem II. Weltkrieg haben die zwei Werften an der Elbe, in Boizenburg und Roßlau, die 1970 zum VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau zusammengeschlossen worden sind, 1.250 See- und Binnenschiffe an Auftraggeber in 16 Staaten auf 4 Kontinenten ausgeliefert. Diese Zahl wurde mit der Fertigstellung und Übergabe des zweiten Container-Binnen-Küstenschiffs (CBK) im März 1978 an die [S. 922]UdSSR erreicht. Die CBK-Schiffe sind universell einsetzbare, ebenfalls für die UdSSR bestimmte See-/Binnenschiffe (Binnenfrachtschiffe mit Küstenmotorschiffseigenschaften) von 1636~t Tragfähigkeit bzw. für den Transport von 70 TEU-Containern geeignet. Nachdem in den ersten Jahren beide Werften Schiffe zahlreicher Typen, überwiegend Fischereifahrzeuge, Frachtschiffe für den See- und Binnenverkehr sowie Spezialschiffe verschiedener Größen und Verwendungszwecke gebaut hatten, wurde das Produktionsprogramm in Boizenburg auf Binnenfahrgastschiffe und in Roßlau auf Container-Binnenschiffe konzentriert. Diese beiden Schiffstypen sollen auch in den nächsten Jahren das Bauprogramm des VEB-Elbewerften Boizenburg/Roßlau bestimmen. Weitere Binnenwerften bauen insbesondere Schubboote und Schubprahme für die Binnenschiffahrt sowie Schlepper, Schwimmkräne und -bagger. Für die Entwicklung und Herstellung von Seenotrettungsmitteln (Rettungsboote aus verschiedenen Werkstoffen und Rettungsflöße) ist der VEB Schiffswerft Rechlin der sog. Erzeugnisgruppenleitbetrieb; er hat in Rostock eine Entwicklungs- und Forschungsaußenstelle (Seenotrettungsdienst). Die Spezialisierung der Werften auf den Bau bestimmter Schiffsarten sowie die Festlegung auf bestimmte Schiffstypen beruht auf Vereinbarungen innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Anzahl der Schiffstypen, die in den RGW-Ländern gefertigt werden, ist seit Anfang der 60er Jahre beachtlich verringert worden. Hierdurch werden eine größere Serienproduktion und damit eine bessere Ausnutzung der Werftkapazitäten angestrebt. Im Sch. der DDR — in den Werften und Zulieferbetrieben — waren 1978 rd. 52.500 Arbeitskräfte beschäftigt. Die Leitung des gesamten Industriezweiges Sch. liegt bei der VVB Sch., Sitz Rostock. Ihr sind die See- und Binnenwerften sowie die Hauptzulieferbetriebe des Sch. zugeordnet. Zu den Hauptzulieferbetrieben zählen hauptsächlich Betriebe des Schiffsmaschinen- und Schiffsanlagenbaus (z. B. Bau von Schaltanlagen, Schiffselektronik, Tanks, Hydrophoren, Gefrier- und Kälteanlagen, Fischmehl- und Fischölanlagen). Eine Sch.- und Versuchsanstalt befindet sich in Potsdam-Marquardt. Innerhalb der VVB Sch. besteht ein volkseigener Außenhandelsbetrieb (Schiffscommerz). Der überwiegende Teil dieser Schiffsneubauten war für den Export bestimmt, im Jahr 1977 waren es rd. 83 v. H. (bezogen auf Vermessung in BRT). Hauptauftraggeber ist die UdSSR. Von 1946 bis 1977 übernahm die UdSSR insgesamt 2.973 See- und Binnenschiffe mit zusammen 3,53 Mill. BRT von den Werften der DDR. In den letzten Jahren konzentrierte sich der Sch. für die UdSSR auf wenige Schiffstypen, die in Zusammenarbeit mit den sowjetischen Auftraggebern und Aufsichtsbehörden entwickelt und gebaut werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 921–922 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchiffscommerzSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur…
DDR A-Z 1979
Finanzplanung und Finanzberichterstattung (1979)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1985 1. Aufgaben und Organisation der Finanzplanung.: Die Fp. in der DDR ist ein Teilgebiet der umfassenden zentralen Planung der Volkswirtschaft. Vor jeder Wirtschaftsperiode müssen die Expansion und die Struktur des Güter- und des Geldkreislaufs planerisch aufeinander abgestimmt werden. Gelingt den Planungsinstanzen diese Koordinierung nicht, so erhalten z. B. die Wirtschaftseinheiten finanzielle Leistungsauflagen (z. B. Gewinnziele, Rentabilitätsvorgaben), die mit den gewährten Zuteilungen an Produktionsmitteln gar nicht erfüllt werden können. Oder aber den Wirtschaftsunternehmen werden über die zentrale Kreditplanung Geldkapitalzuteilungen bewilligt (= Kreditplafonds), die auf der Güterseite nicht durch ein ausreichendes Aufkommen an Investitionsmitteln und Materialien gedeckt sind. In beiden Fällen werden auf der Unternehmensebene Leistungsaktivitäten fehlgeleitet und treten Störungen im zentral geplanten Wirtschaftsablauf auf. Daher besitzt die Fp. für den Erfolg der Wirtschaftspolitik der DDR-Regierung keine geringere Bedeutung als die güterwirtschaftliche (materielle) Planung. Fp. werden in der DDR auf 3 Ebenen durchgeführt: 1. der Ebene der Gesamtwirtschaft und des Zentralstaates (= Einheitsstaat, Republik); 2. der Ebene der Territorien (Bezirk; Kreis) und 3. der Ebene der Betriebe und überbetrieblichen Vereinigungen (VEB, Kombinate, VVB). Zur Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und zur Abstimmung der globalen Aggregate des Wirtschaftskreislaufs werden insgesamt 11 umfassende Finanzbilanzen aufgestellt: die Finanzbilanz des Staates; die Bilanz des Staatshaushalts einschließlich der Einnahmen und Ausgaben des Sonderfonds der Sozialversicherung; die Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung (= Bilanz der Kaufkraft und des Warenfonds); die Bilanz der individuell bezahlten Konsumtion; die Bilanz der Entstehung und Verwendung des Realeinkommens der Bevölkerung; die Bilanz der Kreditquellen und der kurz- und langfristigen Kreditgewährung; die Umsatzbilanz des Kreditsystems; die Bilanz der Bargeldumsätze der Bankenorganisation. die Bilanz der Einnahmen und Leistungen des staatlichen Versicherungswesens (Versicherungsbilanz/Bilanz der Sach- und Personenversicherung) und die Zahlungsbilanz zusammen mit dem Valutaplan. Ermöglicht und ergänzt wird die Aufstellung dieser 10 Finanzbilanzen dann noch durch eine Bilanz, welche die Bildung und Verwendung der „finanziellen Fonds“ der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB aus allen Wirtschaftsbereichen erfaßt. Was die Reichweite der Fp. betrifft, muß zwischen einer kurzfristigen Jahresplanung und einer langfristigen Perspektivplanung unterschieden werden. Eine lediglich auf ein Wirtschaftsjahr im voraus ausgerichtete Fp. ist in der DDR bereits Ende der 40er Jahre eingeführt worden. Dagegen hat es über 2 Jahrzehnte gedauert, bis die Wirtschaftsführung der DDR ein brauchbares Modell einer mehrjährigen Fp. vorlegen konnte. Erst in den Jahren zwischen 1971 und 1975 ist es gelungen, neben der schon seit 1948 bis 1950 entwickelten güterwirtschaftlichen (materiellen) Perspektivplanung eine langfristig ausgelegte Fp. aufzubauen. Zunächst wurden 1968 zu Versuchszwecken Zweijahrpläne der Staatshaushaltsbilanz, der Finanzbilanz des Staates, der Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung und der Bilanz der Kreditquellen und der Kreditgewährung für den Planzeitraum 1969/70 ausgearbeitet. Diese Finanzpläne blieben jedoch nur interne Arbeitspapiere, die den Finanzpolitikern eine längerfristige Orientierung ermöglichen sollten. Erst im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Perspektivplanes für 1971–1975 erhielten die Staatliche Plankommission, das Finanzministerium und die Staatsbank den Auftrag, für 5 Jahre im voraus ausgewählte Planbilanzen der gesamtwirtschaftlichen Geldströme zu projektieren. Die dann in Soll-Größen vorgelegten Finanzbilanzen für die Jahre 1971–1975 sind jedoch vom Ministerrat nicht als verbindliche Direktive beschlossen worden. Zunächst sollte abgewartet werden, ob sich bei einem späteren Soll-Ist-Vergleich die Treffsicherheit der Finanzplaner als schon groß genug erweist, um die „mittelfristige Finanzplanung“ zu einem Lenkungsinstrument der Regierung zu machen. Über den Ausgang dieses Tests ist bisher in der Bundesrepublik Deutschland nichts bekanntgeworden. [S. 384]Offiziell ist die mittelfristige Finanzplanung erst anläßlich der Verabschiedung der neuen Planungsordnung bis 1980 in das Arbeitsprogramm der DDR-Wirtschaftsplaner aufgenommen worden. Dementsprechend legten die zentralen Wirtschaftsorgane erstmals im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Perspektivplanes für 1976–1980 einen beschlußreifen Entwurf eines Fünfjahrplanes der Finanzbilanz des Staates und eine Fünfjahrprojektion des Staatshaushalts der DDR. gegliedert nach Einnahmen und Ausgaben, vor. Nach der z. Z. gültigen Planungsordnung wurden 1974/75 auch die VEB. Kombinate und VVB erstmals beauftragt, Finanzpläne der Unternehmensfinanzen für 5 Jahre im voraus aufzustellen. (Vgl. die AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976–1980 vom 20. 11. 1974, GBl., SDr. Nr. 775 a, S. 209 ff. und S. 231 ff.) Mit der Einführung der mittelfristigen Finanzplanung Mitte der 70er Jahre wurde mit einigen Jahren Verspätung eine Forderung erfüllt, die schon im Jahr 1967 in das Statut über die Aufgaben des Ministeriums der Finanzen aufgenommen worden war. Dort heißt es in § 3: „Das Ministerium der Finanzen erarbeitet die Finanzbilanz des Staates für den Zeitraum der Perspektivpläne und für die einzelnen Planjahre. … Die Finanzbilanz des Staates ist im Ergebnis der Plandurchführung abzurechnen“ (VO über das Statut des Ministeriums der Finanzen vom 12. 5. 1967, Gbl. II, S. 324). Nach der Planungstheorie der DDR sollen die betrieblichen Perspektivpläne der Finanzen Datenlieferanten für die von den zentralen Staatsorganen aufgestellten gesamtwirtschaftlichen Finanzpläne sein und neben anderen Informationen die quantitative Basis der zentral aufgestellten globalen Finanzbilanzen bilden. Diese Verkoppelung ist jedoch bisher noch nicht gelungen. Statt dessen werden die globalen Planbilanzen der Geldströme in der Regel durch die Fortschreibung der Ist-Ergebnisse aus den Vorjahren unter Berücksichtigung der finanziell bedeutsamen Planprojektionen in den (materiellen) Jahresvolkswirtschaftsplänen und Perspektivplänen aufgestellt. Es wird daher vor Beginn einer neuen Perspektivplanperiode mit der Aufstellung der globalen Finanzbilanzen für 5 Jahre im voraus nicht gewartet, bis die einzelwirtschaftlichen Finanzplanungen abgeschlossen und alle Finanzpläne der „sozialistischen“ Produktionsorganisation durch die Wirtschaftsverwaltung erfaßt und ausgewertet worden sind. Im Gegensatz zu den güterwirtschaftlichen Planprojektionen des Perspektivplanes 1976–1980 sind die Planziffernreihen der makro-ökonomischen Finanzpläne und -bilanzen bisher nicht veröffentlicht worden. Sie unterliegen daher der gleichen Geheimhaltung wie das Plankonzept des Staatsbudgets. Die für die Staatsführung wichtigsten Finanzpläne sind der Staatshaushaltsplan (= Planbilanz des Staatsetats) und die Finanzbilanz des Staates. Dies gilt sowohl für das jährliche Plandokument als auch für die langfristigen Projektionen von 5 Jahren. Soweit die SED-Führung und der Ministerrat der DDR die kurz- und die langfristigen Staatshaushalts- und Finanzpläne in reduziertem Umfang der Volkskammer vorlegen, werden diese als Gesetz verabschiedet. Die Finanzbilanz des Staates entsteht durch die Zusammenfassung mehrerer globaler Einzelbilanzen auf einem Großkonto oder Tableau. Kernstück dieser Großbilanz ist der in sie integrierte Staatshaushalt. In der Finanzbilanz des Staates werden Aufkommen und Verwendung sämtlicher Geldmittel einander gegenübergestellt, die a) im Staatshaushalt, b) bei den Kreditinstituten und c) bei den Versicherungen konzentriert und über die Gebietsverwaltungen (Republik, Territorien) sowie die Bank- und Versicherungsorgane gemäß den Zielen der Wirtschaftspläne umverteilt werden. Die Bilanz erfaßt ferner d) alle Gewinnanteile und Amortisationen, die von den VEB, Kombinaten und VVB selbst erwirtschaftet und dann von diesen teils nach staatlichen Weisungen und teils in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Die Ausarbeitung eines Finanzplanes durch die Wirtschaftseinheiten erfolgt auf der Grundlage detaillierter Planungsvorschriften nach einem für die gesamte Wirtschaft einheitlichen Schema (AO über die Finanzplanung in den Volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, S. 70 ff.). Die auf Unternehmensebene durchgeführte Fp. besteht aus einem ganzen Bündel von Einzelplanungen. Sie werden alle mit dem Blick auf die Ermittlung und die Maximierung der zentralen einzelwirtschaftlichen Erfolgskennziffern erstellt und miteinander koordiniert. Für die volkseigenen und genossenschaftlichen Produktionsbetriebe in der DDR sind die wichtigsten Kennziffern: a) die Warenproduktion, b) der Umsatzerlös ausgewählter Engpaßprodukte, c) der Gewinn und d) die Kapital- oder Fondsrentabilität. Folgende Spezialplanungen gehören zum Arbeitsprogramm der Finanzplaner in den Wirtschaftsunternehmen: a) die Veranschlagung der künftigen Kosten bei vorgegebenen Betriebsleistungen und die Planung der Selbstkostensenkung; b) die Planung der Erlöse bei staatlich vorgegebenen Festpreisen; c) die Planung der Exporterlöse; d) die Planung der erreichbaren Gewinne und die Festlegung der Gewinnverwendung im kommenden Planjahr und im gesamten Perspektivplanzeitraum; e) die Planung der Ausstattung der betrieblichen Geldkapitalfonds mit Liquidität und die Festlegung der Verwendung dieser Finanzmittel; f) die Planung des Kreditbedarfes und der Kreditbeschaffung sowie der Tilgung der Kreditschulden und g) die Planung der Finanzierung der Bestände (Lagerhaltung) und der Forderungen (= Überbrückungsfinanzierung bis zum Eingang der Außenstände). Ausgehend von den quantitativ nur grob fixierten Zielvorstellungen der zentralen Wirtschaftsorgane wird bei der Jahresplanung unter Verwendung der spezifizierten Fp. auf Unternehmensebene in einem iterativen Prozeß versucht, vor Beginn der neuen Wirtschaftsperiode ein ausgewogenes, bilanziertes und disproportionsfreies Geflecht von Finanzplänen auf allen Leitungsebenen herzustellen. Dieses System von Einzelplänen soll dann für die Wirtschaftsführung die Grundlage für ihre ope[S. 385]rative Wirtschaftssteuerung und die Verwirklichung der güterwirtschaftlichen Pläne sein. An dem Planungs- und Abstimmungsprozeß zwischen finanzieller, materieller und Preisplanung sind in der DDR vor allem der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen (MdF), die Staatsbank, das Ministerium für Außenhandel, die Staatliche Plankommission, die Industrieministerien und das Amt für Preise beim Ministerrat beteiligt. 2. Die Aufgaben der Finanzberichterstattung. Die Fb. ist der auf bestimmte Informationen spezialisierte Teil der periodischen Kontrollmitteilungen der staatlichen und genossenschaftlichen Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse an die Wirtschaftsverwaltung. Darin geben diese regelmäßig Rechenschaft über die Entwicklung ihrer Finanzen in der abgelaufenen Wirtschaftsperiode. Die Fb. ist ein Teil des Informationssystems über die Ergebnisse der Rechnungsführung und Statistik in den Wirtschaftsbetrieben. (Vgl. z. B. die AO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 12. 5. 1966, GBl. II, S. 495 ff.) Für die mit der gesamtwirtschaftlichen Fb. befaßten Wirtschaftsorgane ist die laufende Fb. die wichtigste Arbeits- und Entscheidungsgrundlage und ein unverzichtbares Korrekturmittel für die Verbesserung ihrer Planprojektionen. Die Fb. enthält eine aufgeschlüsselte finanzielle Abrechnung der erbrachten betrieblichen Leistungen im Vergleich zu den im Betriebsplan gestellten Leistungsanforderungen. Adressat der Finanzberichte sind die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und die für die Währungs-, Geld- und Finanzpolitik verantwortlichen zentralen Lenkungsorgane. Die in die Fb. aufgenommenen Daten und Leistungskenngrößen entstammen unmittelbar den Ergebnissen des betrieblichen Rechnungswesens der Produktionseinheiten. Das bei der Fb. zu erfüllende Kennziffernprogramm wird zentral durch die Zentralverwaltung für Statistik und andere einziehungsberechtigte Planorgane festgelegt. Es ist seinem Umfang und seiner Struktur nach für Betriebe verschiedener Wirtschaftsbereiche differenziert aufgebaut. Die Berichtsnomenklatur unterliegt ständigen Veränderungen entsprechend den sich wandelnden Informationsbedürfnissen der Berichtsempfänger (z. B. des MdF, der Plankommission). Die Informationsanforderungen beziehen sich im wesentlichen auf die Kostenentwicklung, auf Umsatzschwankungen, die Erlössituation, die Gewinnentwicklung, die Kreditinanspruchnahme usw. Darüber hinaus werden noch Angaben über die Verluste durch Ausschußproduktion, die Höhe der Zusatzkosten für das Nachbessern von mangelhaft gelieferten Waren, über die Aufwendungen für anfallende Garantieleistungen und über die finanzielle Abdeckung eingetretener technisch-wirtschaftlicher Risiken verlangt. Zur Fb. gehört letztlich noch, der Nachweis über die Höhe der im Betrieb gehaltenen Umlaufmittel. Auf diese Weise will die Wirtschaftsführung erfahren, ob die Betriebe unzulässige Mengen an Material horten ( = Überplanbestände) und wie sie ihre Bestandshaltung finanzieren. Die gewünschten Ergebnisse werden laufend in Monatsberichten, aber auch in Quartalsmitteilungen sowie in Jahresanalysen erfaßt. Da die Wirtschaftsführung der DDR auch nach dem Abbruch der Wirtschaftsreform Ende 1970 bemüht bleibt, in stärkerem Maße als vor 1963 üblich finanzwirtschaftliche Steuerungsinstrumente einzusetzen, besitzen Fp. und Fb. auch im heutigen System der Wirtschaftslenkung, Rechnungsführung und Statistik eine große Bedeutung. Finanzsystem; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzorgane; Zins und Zinspolitik; Wirtschaft; Planung; Bauwesen; Sparkassen; Betriebsformen und Kooperation; Staatshaushalt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 383–385 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzrevisionSiehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1985 1. Aufgaben und Organisation der Finanzplanung.: Die Fp. in der DDR ist ein Teilgebiet der umfassenden zentralen Planung der Volkswirtschaft. Vor jeder Wirtschaftsperiode müssen die Expansion und die Struktur des Güter- und des Geldkreislaufs planerisch aufeinander abgestimmt werden. Gelingt den Planungsinstanzen diese Koordinierung nicht, so…
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Bezirksgeleitete Industrie (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Neubezeichnung der örtlichen Industrie nach der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft 1963. Zur BI. zählen sämtliche den Bezirkswirtschaftsräten unterstehenden volkseigenen Industriebetriebe und die den Wirtschaftsräten der Bezirke beigeordneten wenigen noch vorhandenen privaten Betriebe; die Betriebe sind aber auch dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet, sie sind also — wie es in der DDR heißt — „doppelt unterstellt“. Bis zur Umwandlung der bestehenden halbstaatlichen Industriebetriebe und der industriell produzierenden Produktionsgenossenschaften des Handwerks in volkseigene Industriebetriebe im Jahre 1972 unterstanden sie ebenfalls den Bezirkswirtschaftsräten. Die BI. umfaßt vorwiegend kleinere und mittlere Betriebe. Mitte der 60er Jahre wurden ca. 85 v. H. aller Industriebetriebe, die allerdings nur mit 30 v. H. an der industriellen Bruttoproduktion beteiligt waren, bezirksgeleitet. Durch Zentralisierungsmaßnahmen und andere organisatorische Veränderungen auf dem Industriesektor hat der Anteil der BI. an der industriellen Warenproduktion in den vergangenen Jahren ständig abgenommen. Zur Zeit beträgt der Anteil der Bl. an der gesamten industriellen Warenproduktion der DDR rd. 20 v. H. In der BI. arbeiten rd. 390.000 Arbeitnehmer in mehr als 3.500 Betrieben. Erhebliche Bedeutung hat die Bl. für die Versorgung der Bevölkerung, viele ihrer Produkte werden jedoch exportiert. In den nachfolgend aufgeführten Produktionsrichtungen sind fast alle Volkseigenen Betriebe bezirksgeleitet: Möbel und Polsterwaren, Musikinstrumente, Spielwaren, Sportwaren. Pelz- und Lederbekleidung, Fleischverarbeitung, Süßwaren, Spirituosen und andere Zweige der Lebensmittelproduktion. Durch die sog. Erzeugnisgruppenarbeit sind die Betriebe der Bl. mit der Zentralgeleiteten Industrie verbunden. Unter dem Terminus Erzeugnisgruppenarbeit wird in der DDR die Zusammenarbeit zwischen gleiche oder ähnliche Erzeugnisse produzierenden Industriebetrieben gleicher oder unterschiedlicher Unterstellungs- und Eigentumsverhältnisse unter Führung einer VVB (Vereinigung Volkseigener Betriebe) bzw. eines Kombinats verstanden. Damit profitiert die BI. vor allem in der Forschung und Entwicklung, die sie nicht allein betreiben kann, von den Erkenntnissen größeren Industrieeinheiten. Industrie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 212 Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirksgerichtSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Neubezeichnung der örtlichen Industrie nach der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft 1963. Zur BI. zählen sämtliche den Bezirkswirtschaftsräten unterstehenden volkseigenen Industriebetriebe und die den Wirtschaftsräten der Bezirke beigeordneten wenigen noch vorhandenen privaten Betriebe; die Betriebe sind aber auch dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie…
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Handwerkssteuer (1979)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die H. begünstigte seit 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur be[S. 506]schleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. Im September 1950 wurden durch das Gesetz über die Steuer des Handwerks (GBl., Nr. 104) die für die Privatwirtschaft üblichen Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Betriebsvermögenssteuern für das private Handwerk abgeschafft und durch eine Normativsteuer ersetzt. Da der normative Charakter der H. die kleineren Betriebe gegenüber den größeren benachteiligte, wurde 1958 die H. geteilt (GBl. I, Nr. 20). Die alte Normativsteuer, H. A genannt, entrichteten nur noch Betriebe mit 1–3 Beschäftigten, für Betriebe mit 4–10 Beschäftigten galt die H. B, die neben einer Umsatzsteuer von 3 v. H. eine progressive Gewinnsteuer vorsah. Die ungünstige H. B sollte die Bildung von PGH fördern, die einschließlich ihrer Mitglieder bis 1963 fast steuerfrei waren. 1966 wurde die H. A abgeschafft (GBl. II, Nr. 8). Alle Handwerksbetriebe zahlten seitdem Umsatzsteuer und die progressiv gestaffelten Tarife der Gewinn- und Lohnsummensteuer. Als Folge davon verringerte sich 1966 die Anzahl der privaten Handwerksbetriebe überdurchschnittlich um ca. 7.700. Für besonders wichtige Versorgungsleistungen konnten seitens der Räte der Kreise steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Aufgrund zu günstiger Einkommensentwicklung in privaten Handwerksbetrieben, die sogar Abwerbungen von Beschäftigten aus der volkseigenen Wirtschaft ermöglichten, wurde 1970 (GBl. II, Nr. 96) eine Gewinnzuschlagsteuer bei einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von über 20.000 Mark als neuer Bestandteil der H. eingeführt. Außerdem wurde analog zur Produktionsfondsabgabe der VEB eine Produktionsfondssteuer für industriell produzierende Handwerksbetriebe eingeführt. Reine Reparatur- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Reparatur- und Dienstleistungsanteile produzierender Betriebe sind von diesen neuen Steuern befreit. Im Zuge der Förderungsmaßnahmen gegenüber dem privaten Handwerk und Gewerbe seit 1976 kann für private Handwerker mit einem Beschäftigten die H. pauschaliert werden. Voraussetzung ist, daß 70 v. H. des Umsatzes Dienst-, Reparatur- und individuelle Versorgungsleistungen sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 505–506 Handwerkskammern der Bezirke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hauptauftragnehmer (HAN)Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die H. begünstigte seit 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur be[S. 506]schleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. Im September 1950 wurden durch das Gesetz über die Steuer des…
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Korrespondenten (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 ADN, die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal - und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und genießt gesetzlichen Schutz. Arbeiter- und Bauern-K. sind in VK-Kollektiven zusammengefaßt und werden regelmäßig angeleitet und ideologisch geschult. Es sind: „Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft, Institutionen und Organisationen, die von einer Redaktion zu regelmäßiger, organisierter ehrenamtlicher Mitarbeit ausgewählt wurden und diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag betrachten.“ Sie gelten als „Agitatoren der Partei“: „Es geht darum, in der Parteipresse zu zeigen, wie aus Bekenntnissen zur Politik der Partei Taten der Werktätigen zur allseitigen Stärkung unserer Republik werden“ (Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock Timm auf der Volkskorrespondentenkonferenz des Bezirks, Febr. 1976). Volks-K. berichten als Informanten ihren Redaktionen hauptsächlich aus dem eigenen Berufs- und Lebensbereich, wo sie zugleich als „Vertrauensleute der sozialistischen Presse“ gelten. Sie sollen darüber hinaus „Schrittmacher und Organisatoren“ bei der Lösung ökonomischer Probleme sein (Sozialistischer Wettbewerb). Die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist genehmigungspflichtig. Die VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren K. in der DDR vom 21. 2. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 10) und die Durchführungsbestimmung vom 11. 4. 1979 (ND vom 14. 4. 1979), die die Erste Durchführungsbestimmung vom 21. 2. 1973 ersetzte und teilweise verschärfte, regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K. auferlegten Beschränkungen. Die Akkreditierung von Publikationsorganen. Presse-, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen und Wochenschauen anderer Staaten und deren ständige K. erfolgt durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR „in der Regel auf der Grundlage der Reziprozität“. Anträge auf Eröffnung eine Büros und die Akkreditierung ständiger K. sind schriftlich an den „Leiter des Bereichs Presse und Information“ des DDR-Außenministeriums zu richten. Auch die journalistische Tätigkeit von Reise-K. ist genehmigungspflichtig. Die „Arbeitsgenehmigung“ wird erteilt von der „Abteilung Journalistische Beziehungen“ des DDR-Außenministeriums (siehe auch VO über Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen vom 15. 1. 1976, GBl. I, Nr. 6). Alle K. haben sich bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit in der DDR an festgelegte „Grundsätze“ zu halten, die im jeweiligen Interesse der DDR ausgelegt werden können: Sie haben „Verleumdungen oder Diffamierungen der DDR, ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten sowie der mit der DDR verbündeten Staaten zu unterlassen“. Die K. sind verpflichtet, die Abteilung Journalistische Beziehungen des Außenministeriums über Reisen außerhalb von Berlin (Ost) „nicht später als 24 Stunden vor Antritt der Reise unter genauer Angabe des Reiseziels und des Reisegrundes zu informieren“. Journalistische Vorhaben in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben. Genossenschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen und Institutionen „sowie Interviews und Befragungen jeder Art“ sind genehmigungspflichtig. Diese Vorhaben können nur nach amtlicher Genehmigung verwirklicht werden. Bei Verletzung der Grundsätze und der Akkreditierungsbestimmungen kann dem Publikationsorgan oder dem K. die Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung jederzeit entzogen werden. An (stufenweisen) Strafmaßnahmen sind vorgesehen: die Verwarnung des K.; der Entzug der Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung und die Ausweisung des K.; die Schließung des Büros des Publikationsorgans. Die Dienstfahrzeuge und die privaten Personenkraftwagen der in der DDR akkreditierten Korrespondenten erhalten ein besonderes Kennzeichen. In den Vereinbarungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR [S. 608]hat diese sich verpflichtet, Journalisten aus der Bundesrepublik und Berlin (West) zu akkreditieren: 1978 arbeiteten 19 ständig akkreditierte K. für Tages- und Wochenzeitungen, ZDF und ARD (Hörfunk und Fernsehen) in Berlin (Ost). Ein „Spiegel“- und ein ARD-Fernseh-K. wurden im Dez. 1975 bzw. Dez. 1976 wegen angeblich grober Verleumdung der DDR ausgewiesen. Das „Spiegel“-Büro wurde im Januar 1978 geschlossen, weil das Hamburger Nachrichtenmagazin ein oppositionelles „Manifest“ aus der DDR veröffentlicht hatte. Im Mai 1978 wurden gleich mehrere westliche K. verwarnt, weil sie über z. T. tätliche Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Volkspolizei am 1. Mai in Wittenberge berichtet hatten. In der Bundesrepublik Deutschland waren 1978 6 DDR-K. (für ADN, ND, Tribüne, Rundfunk und Fernsehen) tätig. Reise-K. und westdeutsche Mitarbeiter von DDR-Medien haben schon immer in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. 1976 erteilten die Behörden der DDR nach eigenen Angaben 680 Einreisegenehmigungen für Reise-K. aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Die Informationsmöglichkeiten für K. anderer Staaten in der DDR (1979 insgesamt 149 ständig akkreditierte K., einschließlich kommunistischer Parteien und Staaten) sind, neben den Vorschriften der zitierten VO und Durchführungsbestimmung, zusätzlich beschränkt durch die parteiliche Informations- und Medienpolitik und die strengen Geheimhaltungsvorschriften (Auskunftsverbote). Die Informationspolitik der SED wird als gezielte Informationszuteilung gehandhabt: Pressekonferenzen, „Pressebesprechungen“, Partei-Informationen, ADN-Hintergrundmaterial und Interviewpartner sind nicht allen K. in gleichem Umfang zugänglich, auch den K. aus kommunistisch-sozialistischen Ländern nicht. Es wird unterschieden nach K. regierender und nichtregierender kommunistischer Parteien und nach politischer Zuverlässigkeit („Linientreue“). Ebenso unterschiedlich, und den aktuellen Interessen der DDR untergeordnet, ist die Informationspolitik gegenüber allen anderen K. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 607–608 Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KostenrechnungSiehe auch die Jahre 1975 1985 ADN, die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal - und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und genießt gesetzlichen Schutz. Arbeiter- und…
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Auslandspropaganda (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die außenpolitischen Entscheidungsträger und „Meinungsmacher“ in anderen Staaten in ihrer Einstellung zu außenpolitischen Problemen zu beeinflussen vermag, ist A. ein ergänzendes, die übrigen Aktivitäten unterstützendes Element im außenpolitischen Instrumentarium der DDR. In der Vergangenheit, als die Mittel der Diplomatie aufgrund der Nichtanerkennung der DDR nur in begrenztem Umfang eingesetzt werden konnten, war die A. besonders wichtig: Ihr Ziel war es, Unterstützung für die Anerkennung, das wichtigste kurzfristige außenpolitische Ziel der DDR. zu gewinnen. Daher wurde A. in allen geographischen Regionen, insbesondere in der Dritten Welt, betrieben. Dies geschah auch gegenüber Osteuropa in der Absicht, die als Erbe des II. Weltkrieges entstandenen antideutschen Ressentiments in jenen Ländern abzubauen und dafür zu werben, daß das „neue“ Deutschland auch psychologisch akzeptiert wird. In der Phase nach der weltweiten Anerkennung der DDR haben sich die Ziele der A. teilweise verändert. Nunmehr soll sie: 1. einen Beitrag zum Zusammenhalt des sozialistischen Blocks durch verstärkte Inter-Blockkommunikation leisten, die die politische und wirtschaftliche Integration stärkt, 2. ein vorteilhaftes internationales Image der sozialistischen Staatengemeinschaft als Ganzes vermitteln (vor allem durch Korrektur der vorherrschenden negativen Vorstellungen vom Sozialismus) und um Unterstützung für ihre spezifischen außenpolitischen Ziele werben, während gleichzeitig ein negatives Image des kapitalistischen Systems verbreitet wird. 3. soll die A. Ausländern gegenüber den Unterschied zwischen den beiden deutschen Staaten verdeutlichen, indem sie ein klares und positives Profil des „progressiven“ sozialistischen deutschen Staates und ein negatives Bild von der „perspektivlosen“ Bundesrepublik zeichnet, 4. hat die A. einen Beitrag zur Abgrenzungs-Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Ziel und Zweck von A. ist es, „mit den Mitteln und Methoden der Agitation und Propaganda die Volksmassen in anderen Ländern so über … den Sozialismus zu informieren, daß sie durch Erkenntnis und Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen zu aktiv Handelnden, zu Subjekten in den internationalen Beziehungen werden können. Es geht der sozialistischen Auslandsinformation also um die Bewußtheit und Organisiertheit der Volksmassen … “ (Deutsche Außenpolitik, 5/1972, S. 900 f.). Diese Ziele machen deutlich, daß sich die A. der DDR in erster Linie an die sozialistisch-kommunistisch regierten Staaten richtet. Einen zweiten Schwerpunkt bilden die nicht-sozialistischen, vor allem die westeuropäischen Staaten, gefolgt von denen der Dritten Welt. Um diese kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zu erreichen, steht der A. der DDR ein breites Spektrum zentral geleiteter und koordinierter Kommunikationsmittel zur Verfügung. Hierzu gehören Rundfunksendungen („Stimme der DDR“ gegenüber der Bundesrepublik, „Radio Berlin International“, das 322 Stunden pro Woche in 11 Sprachen in die ganze Welt ausstrahlt), die Veröffentlichung fremdsprachiger Bücher (in dem Verlag „Zeit im Bild“), Zeitungen und Zeitschriften. Film- und TV-Produktionen zum Vertrieb im Ausland. Kulturzentren in verschiedenen Ländern, Ausstellungen, Messen und Gastvorlesungen. Ferner treten Künstler und Schauspieler im Ausland auf, werden spezielle Veranstaltungen und Konferenzen für Ausländer und ein internationaler Austausch von Studenten und Fachleuten organisiert. DDR-Städte treffen Partnerschaftsvereinbarungen mit Städten im Ausland (Städtepartnerschaften). Zu besonderen Anlässen werden spezielle Komitees (Komitee für europäische Sicherheit) ins Leben gerufen. Die Aktivitäten der A. werden von der SED auf Partei- und Staatsebene koordiniert und von den entsprechenden Apparaten vorbereitet. Außerdem unterhält die SED auf der Ebene des Parteiapparates Beziehungen zu sozialistischen und kommunistischen Organisationen und Befreiungsbewegungen sowie den sog. „fortschrittlichen Kräften“, die in den betreffenden Staaten politischen Einfluß ausüben bzw. selbst an die Macht streben und daher für die Durchführung außenpolitischer Aktionen der DDR von Bedeutung sind. Im besonderen Maße verantwortlich für die A. der DDR sind im Politbüro der DDR die Vollmitglieder Axen (Sekretär des ZK der SED für internationale Verbindungen), Hager (Sekretär des ZK für Kultur und Wissenschaft), Norden (Sekretär des ZK für West-Propaganda) und Herrmann (Sekretär des ZK für Agitation und Propaganda). Das ZK selbst betreibt A. durch [S. 90]seine Abteilungen, insbesondere der für internationale Verbindungen (Winkelmann), der für Auslandsinformation (Feist), der für Propaganda (Tiedke), der für Agitation (Geggel) und der Westabteilung (Häber) sowie durch seine Büros, Kommissionen, Lehr- und Forschungsanstalten, einschließlich seiner Presseorgane. Auf der staatlichen Ebene haben insbesondere der Staatsrat und der Ministerrat Zuständigkeiten im Rahmen der A. Der Ministerrat ist darüber hinaus verantwortlich für das Presseamt beim Ministerrat (welches u. a. den ADN anleitet) und die staatlichen Komitees für Rundfunk (Singer) und Fernsehen (Adameck). Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung der A. Entsprechend seinem Statut vom Februar 1970 ist es unmittelbar zuständig für die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland. Auch der Volkskammer obliegen Aufgaben der A. Federführend sind hier ihr „Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten“ sowie die „Interparlamentarische Gruppe der DDR“, die zahlreiche Kontakte mit ausländischen Parlamentariern unterhält. Neben der Rolle des Partei- und Staatsapparates in der A. der DDR bilden die Auslandsaktivitäten der gesellschaftlichen Organisationen ihre dritte Säule. So haben z. B. auch die Blockparteien in ihren Spitzengremien einzelne, besonders mit außenpolitischen Aufgaben und den Bedingungen der A. vertraute Spezialisten. Gleiches gilt für Massenorganisationen, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Darüberhinaus hat die Liga der Völkerfreundschaft, als Dachorganisation aller Freundschaftsgesellschaften der DDR, den besonderen Auftrag, sich im Sinne der A. der SED an die internationale Öffentlichkeit zu wenden. Die Liga gibt die Zeitschrift „DDR Revue“ in 7~Sprachen und einer Millionenauflage heraus. Die Gesellschaft „Neue Heimat“ wendet sich mit eigenen Publikationen vor allem an Ausländer deutscher Abstammung. Der Friedensrat der DDR ist Mitglied des Weltfriedensrates und unterstützt aktiv (durch Teilnahme an Kongressen, Entsendung von Delegationen usw.) das Programm der kommunistisch gelenkten Weltfriedensbewegung. Letztlich spielen die Berufsverbände (der Schriftsteller, Architekten, Journalisten usw.) in der A. der DDR eine wichtige Rolle, indem sie Kontakte zu Organisationen mit ähnlichen Zielen in anderen Ländern, aber auch zu internationalen Organisationen unterhalten. Da die DDR-Führung von der Intensivierung des ideologischen Klassenkampfes im internationalen Maßstab ausgeht, sieht sie A. als eines der außenpolitischen Instrumente an, die in der gegenwärtigen internationalen Situation von besonderer Bedeutung sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 89–90 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AuslandsvertretungenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die außenpolitischen Entscheidungsträger und…
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Arbeitskräfte (1979)
Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in der Folgezeit die Zahl der A. leicht zu erhöhen, obwohl die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 1969 weiter zurückging. Der Grund für diese Entwicklung ist in erster Linie in der zunehmenden Beanspruchung des weiblichen A.-Potentials zu suchen. Die Quote der berufstätigen Frauen (einschl. beschäftigter Rentnerinnen) — gemessen an der Zahl der Frauen im erwerbsfähigen Alter — stieg bis 1976 auf 84 v. H. (1960: 67 v. H.). 48 von 100 Beschäftigten waren Frauen (1960: 43). Damit dürften fast alle Frauen dieser Altersklassen bis auf Schülerinnen, Studentinnen, Mütter von Kleinkindern usw. berufstätig gewesen sein. Mit dem Ansteigen des Beschäf[S. 55]tigungsgrades nahm allerdings die Teilzeitbeschäftigung zu; ein Drittel aller Frauen arbeitete verkürzt. Die Zahl der berufstätigen Männer blieb im gleichen Zeitraum nahezu konstant; ihr A.-Potential ist völlig ausgeschöpft. Die Quote der männlichen Berufstätigen — bezogen auf die Männer im erwerbsfähigen Alter — betrug 1976 über 94 v. H. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung der DDR ist berufstätig (Bundesrepublik Deutschland: 45 v. H.) — eine Erwerbsquote, die zu den höchsten in der Welt zählt. Seit 1960 hat ein bedeutender Strukturwandel in der Verteilung der A. auf Wirtschaftsbereiche stattgefunden. Die Beschäftigung in der Landwirtschaft nahm ab. während sie in der Bauwirtschaft und im Dienstleistungsbereich zunahm und in den übrigen Bereichen nahezu konstant blieb. Die Veränderungen entsprachen den typischen Tendenzen wachsender Industriegesellschaften. Die Industrie hatte mit 42 v. H. 1976 den höchsten Anteil an der Beschäftigung, gefolgt vom Dienstleistungsbereich, der 24 v. H. der A. auf sich vereinigte. In der Landwirtschaft war ein mit 11 v. H. immer noch relativ hoher Anteil gebunden. Auch die sozio-ökonomische Struktur der Erwerbstätigen hat sich verändert. Ebenso wie in anderen Ländern sank die Zahl der Selbständigen und der mithelfenden Familienangehörigen, während die Arbeitnehmer ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigung erhöhten. Typisch für die DDR ist der hohe Anteil der Genossenschaftsmitglieder. Die genossenschaftliche Beschäftigung nahm allerdings seit Mitte der 60er Jahre wegen der aus Altersgründen ausscheidenden LPG-Mitglieder ständig ab. Die Umwandlung der industriell produzierenden Genossenschaften des Handwerks in volkseigene Betriebe führte 1972 zur Reduzierung auch der PGH-Mitglieder. An der angespannten Arbeitskräftesituation wird sich, trotz nachrückender geburtenstarker Jahrgänge in das erwerbsfähige Alter, auch in den nächsten Jahren kaum etwas ändern: Die Nachfrage der Wirtschaft nach A. steigt ständig. Außerdem wird die Zahl der berufstätigen Rentner abnehmen, da die Bevölkerung im Rentenalter zurückgeht. Noch sind über 600.000 Altersrentner berufstätig. Insgesamt wird die Zahl der Erwerbstätigen voraussichtlich 1976–1980 um 285.000, 1981–1985 um 215.000, 1986–1990 um 40.000 Personen steigen. Die Beschäftigungsausweitung wird überwiegend — in den 80er Jahren sogar vollständig — von männlichen Personen getragen. Bislang überwog der Anteil der Frauen. An eine merkliche Ausweitung des Einsatzes von Gastarbeitern ist offensichtlich nicht gedacht. Im Jahre 1977 dürften rd. 50.000 ausländische A. (in erster Linie Polen, Ungarn und Vietnamesen) in der DDR tätig gewesen sein. Viele von ihnen halten sich allerdings lediglich zu Ausbildungszwecken in der DDR auf. Arbeitskräfte, Ausländische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 54–55 Arbeitsklassifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, AusländischeSiehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in…
DDR A-Z 1979
Plastindustrie (1979)
Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1985 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere Polymerisationsprodukte (z. B. Polyvenylchlorid) und Kondensationsprodukte (Pheno- und Amino-Plaste). Die P. wurde auf der Verwendung von Inhaltsstoffen der Braunkohle aufgebaut, da eigene [S. 825]Erdölvorkommen weitgehend fehlen. Ausgangsstoff ist das aus Braunkohle gewonnene Kalziumkarbid. In den letzten Jahren ist jedoch ein bedeutender Strukturwandel im Rohstoffeinsatz von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung festzustellen. Der Industriezweig Plast- und Elastverarbeitung umfaßt 6 Kombinate (mit 34 selbständigen Betrieben) und 8 Betriebe in unterschiedlicher Größe in 12 Bezirken der DDR. Das Produktionsprogramm dieser Firmen umfaßt z. Z. rd. 150.000 Erzeugnisse. Daneben produzieren aber etwa 940 Betriebe anderer Industriezweigleitungen und Wirtschaftsräte der Bezirke ca. 100.000 Erzeugnisse ebenfalls nach Technologien der Plast- und Elastverarbeitung. Der Industriezweig fungiert hauptsächlich als Zulieferer für Finalerzeugnisse wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Maschinen und Motoren, Tagebauausrüstungen, Krane, Förderanlagen sowie eine Vielzahl industrieller Konsumgüter wie Haushaltsmöbel. Kühlschränke, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Küchenmaschinen. In diesem Industriezweig arbeiteten im Jahr 1977 etwa 32.000 Beschäftigte; bis 1980 ist ein Zuwachs von ca. 6 v. H. vorgesehen. Zu den wichtigsten Rohstoffen für die Plastverarbeitung zählen Thermoplaste, Polyesterharze, Glasseidenerzeugnisse, Polyurithane und Phenolplaste. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Polyurithane, Polyprophylen und glasfaserverstärkte Polyesterharze. Während die Bruttoproduktion der Chemischen Industrie von 1960 bis 1976 um das 3,37fache stieg, nahm die P. mit einer nahezu 5,6fachen Erhöhung ihrer Bruttoproduktion einen weitaus stärkeren Aufschwung. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug 1960–1965 10,0 v. H. (Chemiewirtschaft insgesamt: 7,9 v. H.), 1965–1970 12,9 v. H. (7,7 v. H.), 1970–1975 11,6 v. H. (8,3 v. H.). Im gegenwärtigen Fünfjahrplan 1976–1980 soll die Produktion der P. pro Jahr um 9,0 v. H. steigen (7,6–7,9 v. H.). In diesen Zahlen zeigt sich ein erheblicher Strukturwandel innerhalb der Chemischen Industrie zugunsten der P. Die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen ist von 115.100 t 1960 auf 678.800 t 1976 gestiegen. In der Erzeugung von Kunststoffen hat die DDR gegenüber den hochentwickelten westlichen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf. So betrug die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen 1975 pro Kopf der Bevölkerung in der DDR 35,9 kg, in der Bundesrepublik Deutschland 81,8 kg. Trotzdem bemüht man sich in der DDR zunehmend um eine Erhöhung des Einsatzes von Plastformteilen gegenüber Formteilen aus herkömmlichen Materialien. Hierbei werden die Betriebe unterstützt vom Institut für Leichtbau in Dresden, von der Plastlenkstelle des Ministeriums für Materialwirtschaft, der Stahlberatungsstelle in Freiberg und den zuständigen Bereichen der VVB Plast- und Elastverarbeitung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 824–825 Planverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlenumSiehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1985 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere…
DDR A-Z 1979
Gesellschaftliche Gerichte (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) geregelt. Als GG. bestehen in Volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Privatbetrieben, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen die Konfliktkommissionen (§ 4 GGG), in den Wohngebieten der Städte und in Gemeinden, in Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften der Fischer, Gärtner und Handwerker die Schiedskommissionen (§ 5 GGG). Das Gesetz bezeichnet die GG. als „gewählte Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß der Erziehungsgedanke im Vordergrund der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit steht. Neben dem GGG bestehen als gesetzliche Grundlagen die vom Staatsrat erlassene „Konfliktkommissionsordnung“ (KKO) und „Schiedskommissionsordnung“ (SchKO) vom 4. 10. 1968 (GBl. I, S. 287 u. 299). Das am 1. 7. 1968 in Kraft getretene Strafgesetzbuch (GBl. I. S. 1) faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt in § 28 die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden und in § 29 die Erziehungsmaßnahmen, die von ihnen im Einzelfall festgelegt werden können. 2. Entstehung der GG. Konfliktkommissionen waren 1953 in den Volkseigenen Betrieben mit der Aufgabe gebildet worden. Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED (15.–17. 1. 1959) forderte Ulbricht, den Konfliktkommissionen größere Verantwortung und Befugnisse zu übertragen. Entsprechend diesem Vorschlag wurden strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsge[S. 470]fährlichkeit (Strafrecht) nicht mehr durch die staatlichen Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen zur Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde 1961 durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144 e) legalisiert, und in § 10 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) fanden neben den Konfliktkommissionen auch die Schiedskommissionen ihre gesetzliche Verankerung. Bildung und Tätigkeit der Schiedskommissionen wurden am 21. 8. 1964 durch den Staatsrat festgelegt (GBl. I, S. 115). Am 31. 3. 1967 stellte der Staatsrat fest, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen war (GBl. I, S. 47). Im Jahr 1978 bestanden in der DDR 25.358 Konfliktkommissionen mit 225.623 Mitgliedern und 5.124 Schiedskommissionen mit 53.448 Mitgliedern. Der Anteil der Frauen wird bei den Konfliktkommissionen mit 43,2 v. H., bei den Schiedskommissionen mit 40,5 v. H. angegeben. 3. Bildung der GG. Nach den Bestimmungen der KKO werden in den in Ziff.~1 genannten Betrieben und Organen Konfliktkommissionen (KK) bei einer Belegschaftsstärke von über 50 Betriebsangehörigen gebildet, in kleineren Betrieben usw. ist ihre Bildung zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auf Vorschlag der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) werden 8–15 Betriebsangehörige nach den Grundsätzen der Gewerkschaftswahlen (FDGB) auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. In Großbetrieben entstehen so viele KK, wie betriebliche Gewerkschaftsleitungen (BGL und AGL) bestehen. Der Tätigkeitsbereich einer KK soll in der Regel nicht mehr als 300 Betriebsangehörige umfassen. Die SchKO legt fest, daß für eine Schiedskommission (SchK) 8–15 Bürger zu wählen sind. Die Zahl kann ausnahmsweise auf 6 verringert oder auf 20 erhöht werden. Die Kandidaten werden in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front von den zuständigen örtlichen Volksvertretungen, in den Produktionsgenossenschaften auf Vorschlag ihrer Vorstände von den Mitgliederversammlungen auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Nach der Wahl werden die Mitglieder der KK und SchK in feierlicher Form verpflichtet, „gerecht und unvoreingenommen zu entscheiden, ihre ganze Kraft für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die sozialistische Erziehung der Bürger einzusetzen“ (§ 4 KKO. § 4 SchKO). Die Mitglieder der KK und SchK wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Ebenso wie die Richter an den staatlichen Gerichten können die Mitglieder der GG. von den wählenden Gremien vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen. 4. Zuständigkeit. Die GG. sind zuständig für die Behandlung von a) Arbeitsrechtssachen in erster Instanz (ausschließliche Zuständigkeit der KK); b) Vergehen, wenn die Tat im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das GG. zu erwarten ist. Voraussetzung ist weiter, daß die staatlichen Organe der Rechtspflege (Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft. Gericht) die Sache an das GG. durch eine schriftlich begründete Entscheidung übergeben haben, weil der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und der Täter seine Rechtsverletzung zugibt. Bei Fahrlässigkeitsdelikten darf Übergabe an die GG. auch bei Vorliegen eines erheblichen Schadens erfolgen, wenn die Schuld des Täters infolge außergewöhnlicher Umstände gering ist; c) Verfehlungen, nämlich Eigentumsverfehlungen. Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch; d) Ordnungswidrigkeiten, wenn die Beratung durch das GG. eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung erwarten läßt; e) Verletzungen der Schulpflicht; f) arbeitsscheuem Verhalten (ausschließliche Zuständigkeit der SchK). Zur Antragstellung sind die Vorsitzenden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden berechtigt; g) einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten, wobei die Zuständigkeit der GG. bei Streitigkeiten wegen Geldforderungen „bis zur Höhe von etwa 500 Mark“ begrenzt ist (§ 55 KKO, § 51 SchKO). Im Vergleich zu dem früheren Rechtszustand (1963–1968) fehlen in dem für die GG. geschaffenen Katalog der Zuständigkeiten die Verstöße gegen die „Sozialistische Moral“ und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen in Wegfall gekommen ist. weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt, die Tätigkeit der GG. sich aber ausschließlich an Rechtsnormen orientieren soll. 5. Verfahren. Die GG. werden nicht von sich aus tätig, sondern es bedarf dazu eines Antrages des Geschädigten oder sonst zur Antragstellung Berechtigten (in den Fällen Ziff. 4 a, c, e, f, g) oder einer Übergabeentscheidung durch staatliche Organe (in den Fällen Ziff. 4 b, c. d). Die Beratungen der GG. sind öffentlich, und die Beratungen der KK finden in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt (§ 13 KKO), damit möglichst alle Angehörigen des Betriebskollektivs daran teilnehmen und aktiv mitwirken können. Alle Anwesenden haben das Recht, ihre Auffassung zum Sachverhalt, zum Verhalten der Beteiligten und zur Überwindung des Konflikts darzulegen. Antragsteller, Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger sind mindestens 5 Tage vor der Beratung einzuladen. Sie sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin zu erscheinen; ihr Erscheinen kann jedoch nicht mit staatlichen Zwangsmitteln herbeigeführt werden. Bei Nichterscheinen der Genannten ist ein zweiter Beratungstermin festzusetzen. Mit Hilfe der Gewerkschaftsleitung und des Arbeitskollektivs bzw. gesellschaftlicher Kräfte soll darauf hingewirkt werden, daß der Beschuldigte, der Antragsteller oder Antragsgegner an dieser zweiten Beratung teilnehmen. Gegen einen vor der SchK ein zweites Mal ausbleibenden Beschuldigten kann Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark [S. 471]verhängt werden. Im übrigen ist die (Straf-)Sache an das übergebende Staatsorgan zurückzugeben, wenn der Beschuldigte unbegründet auch der zweiten Beratung fernbleibt. Eine förmliche Verfahrensordnung für die GG. besteht nicht. Gesetzlich festgelegt ist lediglich, daß die GG. in der Besetzung von mindestens 4 Mitgliedern beraten und entscheiden müssen (§ 11 KKO, § 11 SchKO). § 10 GGG bestimmt, daß der betroffene Bürger selbst vor den GG. auftreten muß. Er ist zwar berechtigt, sich u. a. auch durch Rechtsanwälte beraten zu lassen, von einer Prozeßvertretung vor den GG. durch einen Anwalt ist jedoch nicht die Rede. Großer Wert wird darauf gelegt, daß das Arbeits- oder Nachbarschaftskollektiv möglichst vollzählig in die Auseinandersetzung einbezogen wird, um vor allem in Beratungen wegen Vergehen keine „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ entstehen zu lassen. Die abschließende Beratung über den durch das GG. zu fassenden Beschluß ist ebenfalls öffentlich (§ 18 KKO, § 18 SchKO), und das Kollektiv wird auch in diese Beratung einbezogen. Der Beschluß wird dann aber ausschließlich von den Mitgliedern des GG. gefaßt, wobei das Gesetz die Fassung eines einstimmigen Beschlusses als erstrebenswert bezeichnet. 6. Erziehungsmaßnahmen. „Die GG. können im Ergebnis ihrer Beratungen vom Gesetz bestimmte Erziehungsmaßnahmen festlegen“ (§ 11 Abs. 2 GGG). Als Erziehungsmaßnahmen sehen die KKO und die SchKO bei Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, Schulpflichtverletzungen und arbeitsscheuem Verhalten vor: Entschuldigung des Rechtsverletzers beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv (nicht bei Schulpflichtverletzungen); Bestätigung oder Auferlegung von Verpflichtungen, die der Durchsetzung des Erziehungsziels oder der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens durch Arbeit oder durch Geld dienen; Bestätigung oder Auferlegung anderer Verpflichtungen des Bürgers, welche die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten sichern helfen; Ausspruch einer Rüge; Verhängung einer Geldbuße von 5 bis 50 Mark. Bei Verletzungen der Arbeitsdisziplin (Zuständigkeit KK) entfällt die Geldbuße. Bei Eigentumsvergehen kann diese Geldbuße bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, höchstens bis 150 Mark, erhöht werden. Bei Beleidigungen oder Verletzungen kann die öffentliche Rücknahme der Beleidigung angeordnet werden. Als Erziehungsmaßnahme gegenüber einem Bürger, dem arbeitsscheues Verhalten vorgeworfen wird, kann auch die Verpflichtung bestätigt oder ausgesprochen werden, daß der Betroffene unverzüglich einer geregelten Arbeit nachgeht. In allen Fällen kann von der Festlegung von Erziehungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn KK oder SchK zu dem Ergebnis kommen, daß der Erziehungszweck bereits mit Durchführung der Beratung erreicht ist. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hat die KK eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung der Parteien zu bestätigen. Wird einer Einigung die Bestätigung versagt, hat die KK über den geltendgemachten Anspruch zu entscheiden. Nicht ganz so stark sind die Befugnisse der GG. bei der Beratung über einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Hier sollen die GG. auf eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung hinwirken und dann diese Einigung durch Beschluß bestätigen. Kommt es zu keiner Einigung, kann das GG. nur dann eine Sachentscheidung treffen, wenn ein entsprechender Antrag vom Antragsteller und Antragsgegner vorliegt; andernfalls stellt das GG, die Beratung durch Beschluß ein, und der Antragsteller müßte sich zur weiteren Rechtsverfolgung an das Kreisgericht wenden. 7. Rechtsmittel. Gegen die Entscheidungen der GG. ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Beschlusses der Einspruch zulässig, über den die Kreisgerichte entscheiden. Der Staatsanwalt des Kreises, in dessen Bereich sich das GG. befindet, kann gegen jede Entscheidung des GG. innerhalb von 3 Monaten nach Beschlußfassung Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einlegen, „wenn die Entscheidung oder einzelne Verpflichtungen nicht dem Gesetz entsprechen“ (§ 58 KKO, § 54 SchKO). Das Kreisgericht entscheidet über den Einspruch durch Beschluß. Vor Beschlußfassung kann eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Das Kreisgericht kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen, die Entscheidung des GG. aufheben und die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die KK oder SchK zur erneuten Beratung und Entscheidung zurückgeben oder endgültig in der Sache selbst entscheiden. Nur in Arbeitsrechtssachen kann die Entscheidung des Kreisgerichts durch Berufung an das Bezirksgericht angefochten werden. In allen anderen Verfahren ist die Entscheidung des Kreisgerichts mit einem anderen Rechtsmittel nicht angreifbar, nur Kassation ist immer möglich. 8. Leitung der GG. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die GG. und ihre Mitglieder. Das Oberste Gericht gewährleistet entsprechend seiner Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte auch die einheitliche Rechtsanwendung durch die GG. Es stützt sich dabei auf die anleitende Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte und analysiert diese Tätigkeit in Plenartagungen. Für die Anleitung und Qualifizierung der SchK ist der Minister der Justiz, für die Anleitung und Qualifizierung der KK der Bundesvorstand des FDGB zuständig und verantwortlich (§ 15 GGG). Beide Organe haben das Recht, beim OG Anträge auf den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen für die Tätigkeit der GG. zu stellen. Für die Anleitung und Schulung der Mitglieder der KK sind die BGL verantwortlich; ihnen ist aktive Unterstützung von den Betriebsleitern und den leitenden Mitarbeitern des Betriebes zu gewähren. Die BGL haben Berichte der KK über deren Tätigkeit entgegenzunehmen und zu analysieren (§ 64 KKO) und stehen in dieser Tätigkeit unter der Kontrolle der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB. Für die SchK erfolgen Anleitung und Kontrolle durch die Kreisgerichte, die [S. 472]mit anderen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Volksvertretungen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Kreisvorständen des FDGB zusammenarbeiten sollen. Zur Unterstützung der Kreisgerichte ist beim Direktor des Kreisgerichts ein Beirat für SchK tätig, dessen Stellung und Aufgaben im einzelnen durch die „Beiratsordnung“ vom 7. 5. 1973 (GBl. I, S. 288) geregelt sind. Sie legt fest, „wie die Beiräte für Schiedskommissionen unter Beachtung des demokratischen Zentralismus fest in den Leitungsprozeß der Gerichte einzuordnen sind“ („Presseinformationen“ vom 19. 7. 1973). Der Beirat soll die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der SchK gewährleisten und mithelfen, den gesellschaftlichen Nutzeffekt ihrer gesamten Arbeit zu erhöhen. Der Direktor des Kreisgerichts hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Beiratssitzungen die erforderlichen Entscheidungen zur weiteren Qualifizierung der Leitung und Tätigkeit der SchK zu treffen. 9. Praktische Bedeutung. Obwohl zusammenfassende statistische Übersichten über die Tätigkeit der GG. und ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, kann doch aus dem verstreut zur Verfügung stehenden Zahlenmaterial festgestellt werden, daß den GG. eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Von 8.384 Beratungen im Jahre 1954 stieg die Anzahl der von den KK durchgeführten Beratungen auf 50.000 im Jahre 1973 und auf 60.000 im Jahre 1977. Annähernd 60 v. H. davon sind Arbeitsrechtssachen. Etwa 40 v. H. aller Strafsachen werden den GG. zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben. Die SchK hat in den letzten 5 Jahren über 115.000 Beratungen durchgeführt, also jährlich im Durchschnitt über 23.000. Davon entfielen auf Verfehlungen 45 v. H., auf einfache strafrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten 27 v. H., auf nicht erheblich gesellschaftswidrige Strafsachen 23 v. H. und auf Schulpflichtverletzungen 5 v. H. Einsprüche bei den Kreisgerichten gegen Entscheidungen der KK und SchK werden als „selten“ bezeichnet, nur etwa 3,5 v. H. aller Beschlüsse der KK und etwa 1~v. H. der Beschlüsse der SchK mußten geändert oder aufgehoben werden. Schwerpunkt in der Tätigkeit der KK sind Arbeitsrechtssachen und die Beratungen wegen Vergehen und Verfehlungen, während bei den SchK Haus-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten (einschließlich Beleidigungen) im Vordergrund ihrer Tätigkeit stehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 469–472 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche TätigkeitSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) geregelt. Als GG. bestehen in Volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Privatbetrieben, in Einrichtungen…
DDR A-Z 1979
Nationale Front der DDR (1979)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1985 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der SED im Hinblick auf die Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Nachdem bereits seit Mitte 1948 der Demokratische Block als Zusammenschluß der Parteien (SED; CDU; LDPD; NDPD; DBD) sowie später auch der Massenorganisationen (FDGB; FDJ; Demokratischer Frauenbund Deutschlands [DFD]; Kulturbund) unter Führung der SED wirkte, wurde die NF. am 7. 10. 1949 als zusätzliche Form der Bündnispolitik auf der programmatischen Grundlage der vom SED-Parteivorstand am 4. 10. 1949 angenommenen Entschließung „Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ gegründet. Sie war als gesamtdeutsche Bewegung zur „Rettung der deutschen Nation“ konzipiert, der jede Partei, Organisation, Persönlichkeit in West und Ost unbeschadet ihrer politischen, ökonomischen oder weltanschaulichen Prinzipien beitreten konnte. Der gesamtdeutschen Funktion wurde von Anfang an die Aufgabe der wirtschaftlichen Stärkung der SBZ/DDR zugeordnet, deren Partei- und Staatsführung sich noch für Gesamtdeutschland verantwortlich fühlte. Unter Überwindung von Widerständen gegen die Bündnispolitik in den eigenen Reihen entwickelte die SED die NF. von einer allgemein antifaschistisch-demokratisch orientierten zu einer sozialistischen Volksbewegung. Ähnlich wie die Volksfronten in einigen anderen sozialistischen Ländern gilt die NF. als das breiteste und umfassendste „Bündnis aller politischen und sozialen Kräfte des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei“. Innerhalb des politischen Systems der DDR wird der NF. die Rolle eines wichtigen Bindegliedes zwischen Staat und Gesellschaft beigemessen, dessen Wirksamkeit an der erwünschten Annäherung der Klassen und Schichten an die Arbeiterklasse und der damit verbundenen wachsenden sozialen Homogenität sowie der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung gemessen wird. Charakteristisch für die Nationale Front der DDR — so die neue Bezeichnung seit 1973 — ist, daß sie keine Massenorganisation mit eingetragenen Mitgliedern und Grundorganisationen darstellt, sondern bei einem geringen Anteil von hauptamtlichen Kräften auf der breiten ehrenamtlichen Tätigkeit von 335.000 Bürgern in 17.000 Orts-, Wohnbezirks-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen beruht, die von den Wahlberechtigten des jeweiligen Bereiches gewählt werden. In den Ausschüssen, die als wichtige Organisationsform nicht nur Repräsentativorgane der Parteien und Massenorganisationen der NF., sondern operative Arbeitsorgane im jeweiligen Territorium bilden, arbeiten Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und auch nichtorganisierte Einzelpersonen ohne bestimmten [S. 752]Proporz zusammen. Den Ausschüssen gehören die Vorsitzenden der jeweiligen Räte der Bezirke. Kreise, Städte und Gemeinden an. Höchstes Organ ist der direkt von der Bevölkerung gewählte Kongreß, der den Nationalrat und seinen Präsidenten (seit 1950 Prof. Dr. E. Correns, parteilos) wählt. Der Nationalrat leitet die Arbeit zwischen den Kongressen durch sein Präsidium und Sekretariat. Beim Nationalrat sowie bei Bezirks- und Kreisausschüssen bestehen Arbeitsgruppen, die als Konsultativgremien fungieren (z. B. Arbeitsgruppe Mittelstand seit 1956, 1963 in Arbeitsgruppe Komplementäre, Handwerker und Gewerbetreibende umbenannt). Den Kern und den Träger der zahlreiche Vereinigungen, Gesellschaften und Verbände umfassenden NF. bildet der „Demokratische Block“, dessen Ausschüsse ähnlich staatlich-territorial wie die der NF. aus der jeweils gleichen Zahl von Vertretern der 5 Parteien (SED, DBD, CDU, LDPD, NDPD) und 4 Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, KB der DDR) zusammengesetzt sind. Während in den Ausschüssen der NF. das Gemeinsame im Vordergrund der Arbeit steht, dienen die Blockausschüsse durchaus als Foren, in denen parteipolitische Vorstellungen und auch kontroverse Meinungen diskutiert werden. Es ist die allgemeine Tendenz festzustellen, daß die NF. nicht nur umfangreichere Aufgaben und eine breitere Basis hat, sondern in der politischen Praxis mehr und mehr den Block auf allen Ebenen ersetzt. Zu den vielfältigen Aufgaben der NF gehören u. a.: Mobilisierung staatsbürgerlicher Aktivität und Verantwortung der Bürger bei der Vorbereitung und Durchführung der Gesetze der Volkskammer und der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen; Propaganda und Agitationsarbeit auf breitester Basis; rechtzeitiges Erkennen von neuen Problemen; Benennung der Kandidaten für Wahlen auf allen Ebenen; Unterbreitung der vom Demokratischen Block beratenen und beschlossenen Kandidatenliste sowie des Wahlprogramms; Bestätigung der Richterkandidaten und Unterstützung der Wahl und Tätigkeit der Gesellschaftlichen Gerichte im Wohnbezirk; Antragsrecht zur Abberufung von Abgeordneten; Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen, vor allem durch enge Verbindung der Ausschüsse mit den Abgeordneten; Mithilfe bei der Lösung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplans, u. a. durch den Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!“; Unterstützung der Bemühungen, die vor allem im Produktionsbereich angestrebte Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen im Wohnbereich fortzuführen (Hausgemeinschaften). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 751–752 Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GedenkstättenSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1985 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der SED im Hinblick auf die Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Nachdem bereits seit Mitte 1948 der Demokratische Block als Zusammenschluß der Parteien (SED; CDU; LDPD; NDPD; DBD) sowie später auch der Massenorganisationen…
DDR A-Z 1979
Feriendienst des FDGB (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich gebundene Betriebserholungsheime und Privatunterkünfte zur Verfügung. Im Dienst des F. steht auch das Schiff „Völkerfreundschaft“. Seit 1972 sind aufgrund eines Beschlusses des Politbüros des ZK der SED insgesamt 7 Interhotels (Dresden, Warnemünde, Oberhof) bzw. andere Hotels mit 50 bis 80 v. H. ihrer Kapazität in den F. einbezogen worden. Der Ausbau der FDGB-eigenen Heime ist seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) verstärkt worden (1971–1975: 8.653 neue Bettenplätze; Planziel 1976–1980: 11.700 Plätze); Neuinvestitionen und Generalüberholungen werden aus dem Staatshaushalt (1971–1975: 313 Mill. Mark), der laufende Unterhalt der Ferienheime aus Mitteln des FDGB bestritten. Durch Vereinbarungen mit Gewerkschaften aus den RGW-Staaten wird versucht, im Austausch mit F.-Plätzen in der DDR das Angebot von Auslandsreisen zu erhöhen. Hilfsorgan der BGL (Betriebsgewerkschaftsorganisation) für die Verteilung der F.-Reisen ist die F.-Kommission. Unter Berücksichtigung der Plätze in den betrieblichen Ferienheimen (1976: 1,5 Mill. Reisen), in den Betriebsferienlagern (1976: 3.700 Lager für 670.000 Kinder) verteilt die F.-Kommission die in der Regel 13tägigen Reisen in der Saison, die ihr von der F.-Kommission des Kreisvorstandes des FDGB zugeteilt werden. Für Reisen außerhalb der Saison wird lediglich ein Angebotskatalog ausgelegt. Der direkten Zuteilung der Saisonreisen werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Besondere Arbeitsbedingungen (Schichtarbeit, gesundheitsgefährdende Tätigkeit), Gesundheitszustand (Konsultation des Betriebsarztes), Familiensituation (Kinderzahl), Arbeitsleistungen (erfolgreiche Teilnahme an der Neuererbewegung und am Sozialistischen Wettbewerb), Gesellschaftliche Tätigkeit. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich nur FDGB- Mitglieder; Nichtorganisierte können als Familienangehörige am F. teilnehmen. Die Aufenthaltskosten sind nach Einkommen, Organisationszugehörigkeit. Qualität der Unterbringung und Jahreszeit gestaffelt. Sie betragen gegenwärtig (ohne Interhotel-, Schiffs- und Auslandsreisen) 30–170 Mark für Mitglieder, 120–250 Mark für Nichtorganisierte. Mitreisende Kinder zahlen grundsätzlich nur 30 Mark pro Platz. Jedes Gewerkschaftsmitglied hat für sich und seine Familienangehörigen einmal jährlich einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine um 33⅓ v. H. ermäßigte Reise mit der Deutschen Reichsbahn (gegen Vorlage des Ferienschecks oder des Mitgliedsbuchs). Die BGO sowie die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB sind darüber hinaus am Ausbau der regionalen Wochenend- und Naherholungsmöglichkeiten, ferner an der Errichtung und Nutzung weiterer Betriebsferienlager und betriebseigener Erholungsheime beteiligt. Die Vergrößerung der Reisemöglichkeiten durch das Reisebüro der DDR, die wachsende Zahl von Zelt- und Campingplätzen usw. hat die Bedeutung des F. gemindert. Kritik rufen, neben der unzureichenden Zahl von Ferienplätzen, die fehlenden Auswahlmöglichkeiten, die den gewachsenen Ansprüchen häufig nicht entsprechende Ausstattung am Ferienort und die oft ungünstige jahreszeitliche Festlegung hervor. Der F. verfügte 1976 über 652 eigene Heime (39.832 Betten), 128 vertraglich gebundene Betriebserholungsheime (5.777), 444 sonstige Vertragshäuser (31.574 Betten), über 2.331 Plätze in Hotels und Interhotels und 36.111 Betten in Privatquartieren. Insgesamt wurden im gleichen Jahr 1584 Mill. Reisen im Inland und 20.377 (davon 6.565 Schiffsreisen) ins Ausland vom F. veranstaltet. 15.181 Ausländer waren im gleichen Zeitraum Gäste in F.-Einrichtungen des FDGB. Der FDGB wendete aus eigenen Mitteln für Urlaub und Erholung 1976 rd. 130 Mill. Mark auf. Die durchschnittlichen Kosten je Ferienplatz werden mit 222 Mark angegeben, von denen 34 Mark vom Staatshaushalt und 93 Mark vom FDGB aus Beitragsmitteln aufgebracht werden, so daß für das Mitglied im Durchschnitt pro Platz 95 Mark (= 43 v. H.) als Eigenbeteiligung verbleiben. Touristik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 370 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeriengestaltungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Einrichtung des FDGB zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Organisationsangehörige. 1947 gegründet (10 gewerkschaftliche Heime, 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftlicher, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Zur Unterbringung und Betreuung stehen zu einem Drittel FDGB-Heime, zu zwei Dritteln vertraglich…
DDR A-Z 1979
Bergbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v. H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v. H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 werden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie, Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die Rohstoffbasis des B. ist relativ schmal. Sie erlaubt lediglich, den Eigenbedarf an Braunkohle und Kalisalzen aus inländischen Quellen zu decken. Auf 20 Mrd. t werden die abbauwürdigen Braunkohlenvorräte geschätzt. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1978 war eine Fördermenge von 255 Mill. t geplant. In den 80er Jahren soll die Produktion weiter auf 270 Mill. t gesteigert werden. Vor dem Kriege konzentrierte sich die Förderung überwiegend auf die westelbischen Gebiete. Anfang der 50er Jahre wurde die Erschließung der Vorkommen — mit Schwerpunkt im Bezirk Cottbus — in großem Umfange aufgenommen. (Vorräte des „Lausitzer Reviers“ 11 Mrd. t.) Insgesamt verfügte die Braunkohlenindustrie Anfang 1978 über 35 Tagebaue, in denen die Förderung bzw. die Aufschlußarbeiten aufgenommen wurden. Rd. 100.000 Beschäftigte arbeiten gegenwärtig in den 18 Braunkohle-Kombinaten und -Betrieben, die vorwiegend in den Bezirken Cottbus und Leipzig angesiedelt sind. Von Vorteil ist, daß die Braunkohle im „Lausitzer“ und „mitteldeutschen Revier“ überwiegend in großen Feldern mit 200 Mill. t Vorrat ansteht, so daß kostengünstige Großtagebaue betrieben werden können. Allerdings verschlechtern sich die Förderbedingungen: Da die oberflächennahen Lagerstätten nahezu abgebaut sind, vermindert sich das Abraum-Kohle-Verhältnis: 1970 mußten für die Förderung einer Tonne Braunkohle 3,6 m³ Deckgebirge abgetragen werden, 1978 waren es bereits 4,7 m³, darüber hinaus müssen 6 m³ Wasser entfernt werden. Um die Braunkohlenförderung bis 1980 auf dem gegenwärtigen Niveau halten zu können, müssen im Planjahrfünft 1976–1980 7 neue Tagebaue mit einem Jahresaufkommen von rd. 100 Mill. t aufgeschlossen werden. Hierzu zählen die Vorkommen von Jänischwalde bei Cottbus, Delitzsch Südwest und Schlabendorf Süd. Energiewirtschaft. Die Steinkohleförderung wurde in der DDR 1977 vollständig eingestellt. Mangels abbauwürdiger Vorräte wurde die Kohle zuletzt nur noch in den Lagerstätten der Zwickauer Mulde gefördert. Die ungünstigen Abbauverhältnisse, die wiederum hohe Betriebskosten bedingten, haben dazu beigetragen, daß die Fördermengen (1960: 2,7 Mill. t) ständig zurückgenommen werden mußten. Zum Zeitpunkt der Produktionseinstellung arbeiteten im Zwickauer und Lugau-Oelsnitzer Revier nur noch 3.000 Bergarbeiter. Der für den Hochofenprozeß entstehende Bedarf an Steinkohle und Steinkohlenkoks wird durch Importe aus der UdSSR, der Tschechoslowakei und Polen gedeckt (1976: 9 Mill. t). Ein wichtiges Rohstoffreservoir für die Chemische Industrie sind die umfangreichen Steinsalz- und Kalivorkommen, die auf 5 Bill. t bzw. 13 Mrd. t geschätzt werden. Die Kaliindustrie beschäftigt rd. 32.000 Personen; drei Viertel ihrer Erzeugnisse werden exportiert. Die DDR ist damit einer der bedeutendsten Kaliexporteure der Welt; mit einer Jahresproduktion von 3,2 Mill. t (1976) nimmt sie den 3. Rang in der Welt ein. Gegenwärtig konzentriert sich die Kaliförderung noch auf das Werra- und Südharz-Revier. Dort befindet sich auch der zur Zeit größte Kalibetrieb (VEB Kalibetrieb „WERRA“, 9.000 Beschäftigte, Produktion rd. 1,3 Mill. t). Schwerpunkt des neuen Kaliprogramms bildet die Erschließung der Calvörder Scholle (bei Magdeburg). Hier sollen 0,7 Mrd. t Kali lagern. 1973 nahm dort der Kalibetrieb Zielitz die Produktion auf; er soll der größte Kaliproduzent der DDR werden. Aus den einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR lediglich 3 v. H. ihres Eigenbedarfs decken. Die Lagerstätten im Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und Harzvorland sind erschöpft bzw. nur noch im geringen Umfang abbauwürdig; die Eisenerze selbst sind eisenarm. Daher ist die Eisenerzförderung rückläufig. Wurden 1960 noch 1,6 Mill. t Roherz gefördert, so waren es 1976 nur noch 0,06 Mill. t. Selten sind auch die Erze von Stahlveredelungsmetallen, von denen lediglich das im Vorland des Erzgebirges abgebaute Nickelerz eine gewisse Bedeutung besitzt. Zwar befinden sich auf dem Territorium der DDR z. T. relativ umfangreiche Vorkommen von Buntmetallen. Ihr Abbau ist aber aufgrund der geringen Wertkonzentration erschwert bzw. wirtschaftlich nicht rentabel. Am bedeutendsten ist der Kupfer-B. mit etwa 27.000 Beschäftigten und einer (geschätzten) Jahresproduktion von knapp 20.000 t. Wichtigste Kupfervorkommen sind die südlich des Harzes gelegenen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Cu-Gehalt bis zu 3 v. H.). Das [S. 145]Schwergewicht des Kupfer-B. hat sich jedoch in den letzten Jahren aus der Mansfelder in die Sangerhauser Mulde verschoben. Unter Berücksichtigung ständig steigender Importe liegt die inländische Produktion an Raffinade- und Elektrolytkupfer heute bei rd. 60.000 t jährlich. Abbauwürdige Blei- und Zinkerze (Gehalt etwa 2 bis 5 v. H.) befinden sich im Freiberger Raum; im Mansfelder Kupferschiefer treten Blei- und Zinkerze als Beimengungen auf. Die Erzförderung beträgt etwa 300.000 t, eine Steigerung ist gegenwärtig nicht möglich. Zentrum des Zinnerz-B. (Zinngehalt etwa 2 v. H.) ist Altenberg im Osterzgebirge; die Jahresproduktion betrug 1975 etwa 400 t Reinzinn und 1500 t Lötzinn. Im Zeitraum 1976–1980 soll die Produktion um knapp 50 v. H. gesteigert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 144–145 Bergakademie Freiberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BergbehördeSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v. H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v. H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 werden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie, Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die…
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Sozialpsychologie (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Die marxistische S. beschäftigt sich als Teildisziplin der Psychologie mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. In der DDR besitzt die S., die sich erst seit 1965/66 als selbständige Disziplin herausgebildet hat, dem offiziösen Verständnis gemäß, 3 Ziele: „1. durch Optimierung der Beziehungen zwischen Leitern und Kollektiven bzw. innerhalb der Kollektive die Arbeitsproduktivität zu erhöhen und die Persönlichkeitsentwicklung der Werktätigen zu verbessern, 2. durch Optimierung des Informationsaustauschs bei heuristischen Prozessen die Effektivität der geistigen Kooperation in Forschungs-, Erziehungs- und Leitungskollektiven zu erhöhen, 3. durch Optimierung der Auswahl und Ausbildung von Leitern, speziell ihrer Verhaltens- und Einstellungsentwicklung, die Effektivität von Leitungskadern zu erhöhen“ (Wörterbuch der Psychologie, Hrsg. G. Clauß u. a., Leipzig 1976, S. 495). Dabei geht sie von der marxistischen Vorstellung aus, daß aus der Kooperation mehrerer Individuen im Arbeitsprozeß eine Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber der Summe der Einzelleistungen entsteht. Dementsprechend beschäftigt sich die marxistische S. in der DDR vor allem mit der psychologischen Untersuchung von Kooperationsmechanismen in Industrie und Betrieb. Als Untersuchungsziel steht die Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprechend dem Programm des weiteren Aufbaus der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ im Vordergrund. Gemäß dieser Grundauffassung werden in erster Linie Einstellungen und Motivationen der Menschen im Arbeitsprozeß untersucht. Die Erforschung von Motivationen und Einstellungen wird sowohl im Rahmen der Einstellungsforschung, der Persönlichkeitsforschung wie der Gruppenforschung (Soziologie und Empirische Sozialforschung) vorgenommen. Dabei sollen die „sozialen Prozesse in kleineren Gruppen sowohl hinsichtlich der Leistung wie der Bewußtseinsbildung“ optimiert werden. Deshalb werden nicht nur die gruppendynamischen Bedingungen der Persönlichkeitsbildung untersucht, sondern vor allem auch Mechanismen wie: soziale Wahrnehmung, soziales Lernen und soziale Einstellungen. Bisweilen geht man in der marxistischen S. noch immer von systemtheoretischen Vorstellungen aus, obwohl diese im politisch-ideologischen Bereich in der DDR weitgehend von anderen Konzepten abgelöst worden sind: „Zweckmäßigerweise betrachtet man ‚Wechselwirkungs- und Kooperationsprozesse in Gruppen‘ als ‚Verhalten‘ hochkomplexer, dynamischer, selbstregelnder und selbstprogrammierender Systeme (im Sinne der Kybernetik). Zu den Variablen eines solchen Systems gehören u. a.: a) Eigenart und Komplexitätsgrad der Aufgabe (u. a. der zu fällenden Entscheidung), b) Größe der Gruppe, c) das gruppeneigene Wert- und Normgefüge (dessen inhaltliche Ausprägung im Sinne der Werte und Normen der sozialistischen Gesellschaft eine Gruppe zu einem ‚Kollektiv‘ im eigentlichen Sinne macht), d) Organisation und Ausübung der Führungsfunktion (als Koordinationsinstanz), e) Funktionsaufteilung, f) Kommunikations- und Informationsstruktur, g) Prestige- und Ansehensstruktur usw.“ (Phil. Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus und M. Buhr, 11. Aufl., Berlin [Ost] 1975, Bd. II, S. 1146). Hinsichtlich der allgemeinen methodologischen Ausrichtung wird versucht, die S. in den Rahmen des Dialektischen und Historischen Materialismus einzubeziehen. Enge Beziehungen zur marxistisch-leninistischen Soziologie werden behauptet, sind aber bisher kaum überzeugend nachgewiesen worden. Als Methoden werden vor der marxistischen S. u. a. verwandt: teilnehmende Beobachtung, Feldexperiment, Laborexperiment, Modellexperiment, mündliche und schriftliche Interviews, Einstellungsskalen (Skalierungsverfahren). Arbeitspsychologie; Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 987 Sozialprodukt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialstrukturSiehe auch das Jahr 1975 Die marxistische S. beschäftigt sich als Teildisziplin der Psychologie mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. In der DDR besitzt die S., die sich erst seit 1965/66 als selbständige Disziplin herausgebildet hat, dem offiziösen Verständnis gemäß, 3 Ziele: „1. durch Optimierung der Beziehungen zwischen Leitern und Kollektiven bzw. innerhalb der Kollektive die Arbeitsproduktivität zu erhöhen und die Persönlichkeitsentwicklung der…
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Grundorganisationen der SED (1979)
Siehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1985 G. müssen gemäß Parteistatut der SED in Volkseigenen Betrieben, LPG, PGH, in Armee und Polizei, in den Staatsorganen und wissenschaftlichen wie kulturellen Institutionen, in Dörfern und städtischen Wohngebieten gebildet werden, wenn mindestens 3 SED-Mitglieder dort tätig sind. Nach dem Gründungsparteitag vom 30. 12. 1918 bis 1. 1. 1919 hatte die KPD versucht, eine Verknüpfung von Wohnbezirks- und Betriebsorganisation herzustellen; in der Praxis setzte sich jedoch zunächst die Wohnbezirksorganisation ― wie bisher in der deutschen Sozialdemokratie ― durch. Im Mai 1923 nahm die Parteiführung eine von Ulbricht („Genosse Zelle“) begründete Resolution an, die die Betriebszellenarbeit in den Vordergrund stellte. Mit der Bolschewisierung der Komintern wurde vom Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale (EKKI) für alle kommunistischen Parteien 1925 ein Modellstatut verabschiedet, das den Schwerpunkt der Parteiarbeit von der Wohnung zum Arbeitsplatz verlagerte. Die Parteigruppe im Betrieb wurde zu einem spezifischen Charakteristikum kommunistischer Parteien, obwohl gerade gegen die Parteigruppen auch in der KPD der Weimarer Republik große Vorbehalte bestanden haben. 1930 waren weniger als 15 v. H. der KPD-Mitglieder in Betriebszellen organisiert. Die Verfechter der Betriebsgruppenarbeit erstrebten einen stärkeren politischen Einfluß in der materiellen Produktion und wollten damit gleichzeitig eine umfassendere Kontrolle der Parteimitglieder erreichen. Die Organisationsform der Betriebsparteiorganisation ist damit typisch für eine auf radikale gesellschaftspolitische Veränderungen ausgerichtete Partei wie die KPD, während die Wohnparteiorganisation als in der alten SPD typische Organisationsform eher einer Partei entspricht, die an Wahlkämpfen teilnimmt und sich dem Parlamentarismus verpflichtet fühlt. Die SED hatte zur Zeit ihrer Gründung (21./22. 4. 1946) ca. 1,3 Mill. Mitglieder, die in 17.000 Grundeinheiten organisiert waren. Jede Grundeinheit wurde in Zehner- bzw. Betriebsuntergruppen gegliedert. Entsprechend dem 1. Parteistatut gehörten SED-Mitglieder, die in einem Betrieb beschäftigt waren, sowohl der Betriebsgruppe als auch der Wohnbezirks- bzw. Ortsgruppe an. Sie hatten in beiden Gruppen aktiv mitzuwirken. Die ehemals sozialdemokratischen Parteimitglieder betrachteten die zunehmende Aufwertung der Betriebsgruppen-Arbeit mit Mißtrauen, während vor allem die Kommunisten diese aus ideologischen und machtpolitischen Gründen propagierten. Nach dem Vereinigungsparteitag 1946 waren zunächst Wohngruppen- und Betriebsgruppenarbeit in der Praxis gleichberechtigt, wobei die Ortsgruppe statuarisch das Übergewicht hatte (Aufnahmerecht) und die einzig wirkliche G.-Form darstellte. Dennoch stieg von April bis Dezember 1946 die Zahl der Betriebsgruppen von 6.316 auf 9.829. Im Mai 1947 war bereits ein Drittel aller Parteimitglieder in 12.631 Betriebsgruppen zusammengeschlossen. Dies ist auf Richtlinien der 5. und 8. Tagung des Parteivorstandes vom September 1946 und Januar 1947 zurückzuführen, die das Statut vom April 1946 bereits ergänzten. Eine wichtige Neuerung bestand ferner darin, Betriebsgruppen von Großbetrieben durch Beschluß des Landesvorstandes dem zuständigen Kreisvorstand direkt zu unterstellen und in Großbetrieben eigene Parteisekretariate zu schaffen. Nach der Zentralen Organisations-Schulungskonferenz (27. 1.–6. 2. 1948) wurden von der Organisationsabteilung des PV Richtlinien herausgegeben, die die Gewichte eindeutig zugunsten der Betriebsgruppenarbeit verlagerten. In den Richtlinien heißt es: „Der wirtschaftliche Neuaufbau in der sowjetischen Besatzungszone hängt weitgehend von der Aktivität der Betriebsgruppen … ab.“ Den Betriebsgruppen wurde erklärt, „daß sie die führende Kraft innerhalb des Betriebes in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen sein müssen“. Mit dem Frühjahr 1948 setzte eine deutliche Funktionsstärkung dieser auch heute charakteristischen Organisationsform ein, deren Haupttätigkeitsfeld der Betrieb ist. [S. 497]Das organisatorische Fundament der SED bilden die über 51.500 G. Ihre Funktionsweise wird durch den Abschnitt VI des 5. Parteistatuts von 1976 in den Punkten 56–63 geregelt. Jedes SED-Mitglied und jeder Kandidat, sofern er in einem Betrieb usf. beschäftigt ist, muß der G. dieses Betriebes bzw. der jeweiligen Institution angehören. Er muß dort an der Arbeit der G. teilnehmen und seinen Mitgliedsbeitrag entrichten. Formal höchstes Organ der G. ist die Mitgliederversammlung. Sie muß regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen werden. Sie ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der in der G. organisierten Mitglieder anwesend ist. Die Mitgliederversammlungen sind nicht öffentlich. Die Themen der Mitgliederversammlungen werden z. T. zentral festgelegt. Durch das neue Parteistatut wird den Leitungen der G. die Pflicht auferlegt, in den Mitgliederversammlungen über die Durchführung der Parteibeschlüsse Rechenschaft abzulegen. Dadurch soll die Position der Parteibasis gestärkt werden. Die G. hat sich in ihrer gesamten Arbeit vom Programm, dem Statut und den Beschlüssen des Zentralkomitees sowie den Instruktionen der zuständigen Kreisleitung leiten zu lassen. Zur Erledigung ihrer Aufgaben wählt die G. ihre Leitung für jeweils 1~Jahr in geheimer Wahl. G., die in APO (Abteilungs-Partei-Organisation) unterteilt sind, wählen ihre Leitung, die den gesamten Betrieb, Institutionen usf. umfaßt, für die Dauer von 2 bis 3 Jahren. Die Anzahl der Leitungsmitglieder richtet sich nach der Größe der G. Bei G. mit mehr als 150 Mitgliedern beträgt sie 15–20 Personen. Die Sekretäre und Leitungsmitglieder arbeiten in der Regel ehrenamtlich. Sie sind für verschiedene Funktionsbereiche zuständig. In einigen Kombinaten koordiniert der Rat der Parteisekretäre die politisch-ideologischen und organisatorischen Aktivitäten der G. Funktionen der Grundorganisation: 1. Die inneren Organisationsfunktionen umfassen: a) Auswahl der zur Aufnahme in Frage kommenden Bürger als Kandidaten der Partei, ihre Beobachtung und Erziehung in der Kandidatenzeit sowie ihre Aufnahme als Mitglied der SED; b) sorgfältige Erfüllung der von der Parteileitung beschlossenen Aufgaben; c) Erteilung und Kontrolle von Parteiaufträgen; d) Kritik und Selbstkritik; e) Förderung und Erziehung der Kader, gegebenenfalls Verhängung von Parteistrafen; f) Beitragskassierung. Im Selbstverständnis der Partei heißt es: „Wo ein Genosse ist, wo eine Grundorgan isation arbeitet - da ist die Partei. Vor allem in der Aktivität ihrer Grundorganisation liegt die Stärke der Partei“ (Honecker auf dem VIII. Parteitag der SED, 1971). 2. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leitungsfunktionen umschließen: a) die Anleitung der Parteimitglieder in den Massenorganisationen (FDGB; FDJ; GST usw.) sowie die Massenorganisationen selbst; b) die „Mobilisierung und Organisierung der Massen zur Erfüllung der staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“. Diese Mobilisierung gilt insbesondere der Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes, der Diskussion von Gegenplänen, von Selbstverpflichtungen und des Sozialistischen Wettbewerbs, der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Rentabilität sowie strengster Sparsamkeit (besonders der eingesetzten Rohstoffe und der Energie) sowie der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung; c) die ständige Sorge um die Verbesserung der Lebensverhältnisse („Ökonomische Hauptaufgabe“). 3. Die Kontrollfunktionen: a) Die G. in Produktions-, Handels-, Verkehrs- und Nachrichtenbetrieben, in LPG, VEG, PGH, GPG sowie in Projektierungs- und Konstruktionsbüros, den wissenschaftlichen Forschungsinstituten und — seit dem VIII. Parteitag — auch in Lehranstalten, Kultur- und Bildungseinrichtungen, medizinischen Institutionen sowie anderen Einrichtungen und Organisationen haben das Kontrollrecht über die Tätigkeiten der Betriebsleitungen. b) Die G. in den Ministerien und staatlichen Organen sind verpflichtet, auf eine möglichst wirksame Arbeitsweise ihrer Apparate hinzuwirken, Unzulänglichkeiten und Fehler zu signalisieren und eigene Vorschläge den zuständigen Parteiorganen (ZK-Abteilungen u. a.) zu übermitteln. Sie unterstehen einmal den leitenden Parteiorganen direkt; in allen Fragen der propagandistischen Arbeit sowie in der parteiorganisatorischen Tätigkeit unterstehen sie der zuständigen Stadt- bzw. Kreisleitung. c) Alle G. sind verpflichtet, monatlich der übergeordneten Leitung über alle wesentlichen Diskussionen und Vorgänge innerhalb des Bereiches der G. zu berichten. 4. Die ideologisch-erzieherischen Funktionen der G. erstrecken sich auf: a) die Leitung von Betriebspresse und -funk; b) die Organisierung des Parteilehrjahres und anderer Schulungsformen für Mitglieder und Nichtmitglieder; c) Argumentations- und Agitationshilfen sowie die Erarbeitung von Losungen zur Erläuterung von Beschlüssen der Partei-, Staats- und gesellschaftlichen Organe; d) die Bekämpfung „kleinbürgerlicher Schwankungen“ und aller Einflüsse der bürgerlichen Ideologie (insbesondere des „Nationalismus‘, „Einheit der Nation“ Nation und nationale Frage; Sozialdemokratismus; Anarchismus usw.); e) Die Einhaltung der Sozialistischen ➝Moral sowie „Erziehung zu revolutionärer Wachsamkeit“ gegen alle „Partei- und Volksfeinde“. Die gegenwärtig in der SED praktizierte Organisationsform ist aufgrund des Dualismus von Orts- und Betriebsparteiorganisation insofern problematisch, als die Bedeutung der Wohngebiete (durch Zunahme der Dienstleistungs- und unmittelbaren Leitungsaufgaben des Staatsapparates) für den direkten Kontakt zur Bevölkerung zunimmt. Vorübergehende Versuche der SED (1963), die Arbeit in den Wohngebieten und damit die der Wohnparteiorganisationen zu stärken, blieben ohne Erfolg. Die laufenden Bemühungen, durch stärkere Kooperation zwischen den Parteiorganisationen im [S. 498]Betrieb und denen auf örtlicher Ebene den im Organisationsprinzip angelegten Konflikt abzubauen, müssen skeptisch beurteilt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 496–498 Grundmittelumbewertung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundrechte, SozialistischeSiehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1985 G. müssen gemäß Parteistatut der SED in Volkseigenen Betrieben, LPG, PGH, in Armee und Polizei, in den Staatsorganen und wissenschaftlichen wie kulturellen Institutionen, in Dörfern und städtischen Wohngebieten gebildet werden, wenn mindestens 3 SED-Mitglieder dort tätig sind. Nach dem Gründungsparteitag vom 30. 12. 1918 bis 1. 1. 1919 hatte die KPD versucht, eine…