DDR A-Z 1979
Bibliotheken (1979)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozia[S. 215]lismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II. 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: Die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche Bücherei, die zentralen wissenschaftlichen Fach-B., die B. der Akademien, die Universitäts-, Hoch- und Fachschul-B., die wissenschaftlichen Allgemein-B. der Bezirke, die wissenschaftlichen Fach-B. der staatlichen Organe und Einrichtungen und der Betriebe, 2. die staatlichen allgemeinbildenden B.; dazu gehören: die Stadt- und Bezirks-B., die Kreis-B., die ländlichen Zentral-B., die Gemeinde-B., die Schüler-B., die Heim-, Patienten- und Anstalts-B. Als staatliche Leitungsorgane gibt es beim Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, Abt. Literaturverbreitung und Literaturpropaganda den Sektor Bibliothekswesen; außerdem besteht dort ein Beirat für Bibliothekswesen, beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen eine Abteilung für wissenschaftliche B., wissenschaftliche Information und Museen, ferner ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen und die wissenschaftliche Information. Diesem Ministerium ist weiterhin das Methodische Zentrum für wissenschaftliche B., Berlin (Ost) unterstellt. Es ist die zentrale wissenschaftlich-methodische Einrichtung für alle zum Aufsichtsbereich des Ministeriums gehörenden wissenschaftlichen B. Im Staatshaushalt 1977 waren für die B. insgesamt rd. 115 Mill. Mark ausgewiesen, darunter knapp 92 Mill. Mark für die staatlichen Allgemein-B. 1. Wissenschaftliche B. 3~zentrale wissenschaftliche Allgemein-B. unterstehen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen: Deutsche Staatsbibliothek (früher Preußische Staatsbibliothek) in Berlin (Ost) (3,4 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Dr. Friedhilde Krause), Deutsche Bücherei in Leipzig (6,23 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Prof. Dr. Helmut Rötzsch), Sächsische Landesbibliothek in Dresden (1,1 Mill. Bände. Dir.: Dr. Burghard Burgemeister), ferner 7 Universitäts-B., 11 B. technischer und ökonomischer Hochschulen, B. der 3 medizinischen Akademien, 9 B. der Ingenieurhochschulen und die Forschungs-B. Gotha. — Aufgrund der Anweisung Nr. 22/69 des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen über die Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information an den Hochschulen (Verf. u. Mitt. Hoch- und Fachschulwesen, 1969, 8/9, S. 2 ff.) werden die Einrichtungen des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information und Dokumentation einer Hochschule durch die dem Rektor direkt unterstehende Hochschul-B. zusammengefaßt und geleitet. Das Bibliothekswesen der Hochschule wird als eine einheitliche Institution angesehen. — Zu der BVO sind eine Reihe von Durchführungsbestimmungen (DB) erlassen worden: Die 3. DB betrifft die Aufgabe und Arbeitsweise der Deutschen Staatsbibliothek als zentrale Leiteinrichtung für den Leihverkehr und die Zentralkataloge im Bibliothekssystem der DDR (GBl. II, 1970. S. 570 ff.). Dies führte zur Bildung des „Instituts für Leihverkehr und Zentralkataloge“, einer Abteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Bei der Deutschen Staatsbibliothek gibt es mehrere Zentralkataloge: den Zentralkatalog der DDR mit Nachweis von 2,5 Mill. Buchtiteln und 30.000 Zeitschriftentiteln mit mehreren Besitznachweisen, den Gesamtkatalog der Wiegendrucke, das Zentralinventar mittelalterlicher Handschriften, das Repertoire International des Sources Musicales und den Zentralkatalog der Literatur zur Geschichte des Sozialismus und der Arbeiterbewegung (bis 1945); bei der Deutschen Bücherei wird die letztgenannte Literatur ab 1945 erfaßt. In den Bezirken bestehen Zentralkataloge bei der Sächsischen Landes-B. Dresden, für Sachsen-Anhalt in Halle, für Thüringen in Jena, für Neubrandenburg. Rostock und Schwerin in Rostock, ferner den Zentralkatalog Leipzig und einen fachlichen Zentralkatalog für Körperkultur und Sport bei der Zentral-B. für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig. Der Internationale Schriftentausch der B. und Informationseinrichtungen sowie der Tausch und die Abgabe von offiziellen Veröffentlichungen werden durch die 9. DB zur DVO (GBl. I, 1976, S. 188 f.) geregelt. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist das Institut für Leihverkehr und Zentralkataloge. Gesetzliche Grundlage für den Internationalen Leihverkehr der B. ist die 10. DB zur DVO (GBl. I, 1976, S. 190 ff.). Eine organisatorische Verbindung zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland besteht praktisch nicht mehr; es wird grundsätzlich das sozialistische von dem bürgerlichen (oder kapitalistischen) Bibliothekswesen abgegrenzt. Allerdings bestehen noch zahlreiche Tauschbeziehungen, und es gibt einen Leihverkehr zwischen B. der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bestehenden Bestimmungen. Dabei überragt der Leihverkehr mit B. der Bundesrepublik Deutschland nach statistischen Angaben der DDR immer noch den Leihverkehr mit allen anderen B. (auch mit denen in sozialistischen Ländern) bei weitem. 1976 wurden nach diesen Angaben etwa 10.500 Bände von B. der DDR an B. in der Bundesrepublik verliehen, während umgekehrt etwa 7.100 Bände von B. der Bundesrepublik an B. in der DDR versandt wurden. Ein wesentlich anderes Verhältnis ergibt sich bei dem Versand von Kopien oder anderen Mikroformen: Hier erhielten B. der DDR 1976 etwa 7.500 Kopien (ca. 54.000 Seiten), während aus der DDR etwa 1000 Kopien (ca. 20.000 Seiten) an B. der Bundesrepublik verschickt wurden. Die Zahlen von Kopien liegen für alle anderen Länder weit niedriger (auch für die sozialistischen Länder), in aller Regel beträchtlich unter 100 Kopien im Jahr 1976, lediglich aus der UdSSR erhielten DDR-B. im Jahr 1976 etwa 1.200 Kopien mit 7.600 Seiten. Wie von allen B. wird besonders von den wissenschaftlichen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“ und Ausschaltung „antimarxistischer Literatur“ sowie vor allem parteiliche Arbeit der Bibliothekare gefordert. Literatur aus der Bundesrepublik Deutschland und aus dem westlichen Ausland (sog. Kontingentliteratur) wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Groß[S. 216]buchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Die Versorgung mit dieser Literatur ist schwierig und wird als keinesfalls ausreichend angesehen. Die Deutsche Bücherei, Leipzig (1913 vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler gegründet) versucht, das seit ihrer Gründung in deutscher Sprache erschienene Schrifttum möglichst lückenlos zu erfassen. Die Neuzugänge werden in der „Deutschen Nationalbibliographie“, Reihe A: Neuerscheinungen des Buchhandels (wöchentlich) und in der halbmonatlichen Reihe B: Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels angezeigt: Die monatlich erscheinende Reihe C: Dissertationen und Habilitationsschriften weist die Neuzugänge von Hochschulen beider deutschen Staaten aus. Außerdem werden das Jahresverzeichnis der Hochschulschriften und das Jahresverzeichnis der Verlagsschriften sowie das Deutsche Bücherverzeichnis, eine Fünfjahreskumulation, herausgegeben. Diese beiden Verzeichnisse erscheinen allerdings z. Z. noch mit beträchtlicher Verzögerung; durch Einführung der elektronischen Datenverarbeitung bei der Deutschen Bücherei soll sich von 1980 an diese Situation verbessern. Die Ausbildung von wissenschaftlichen Bibliothekaren erfolgt im Rahmen eines Hochschulstudiums beim „Institut für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche Information“ der Humboldt-Universität zu Berlin (Direkt- und Fernstudium) und für Bibliothekare an wissenschaftlichen B. bei der „Fachschule für wissenschaftliches Bibliothekswesen“ in Leipzig. — Das Methodische Zentrum für wissenschaftliche B. unterhält auf Schloß Friedenstein bei Gotha eine Abteilung „Weiterbildung“ sowie die Forschungsbibliothek Gotha. ― Für die Ausbildung von Bibliotheksfacharbeitern (Lehrberuf) gibt es in Sondershausen die Betriebsschule für Bibliotheksfacharbeiter. Die meisten wissenschaftlichen B. leiden unter erheblicher Raumnot; seit über 50 Jahren ist auf dem Gebiet der heutigen DDR kein großer Bibliotheksneubau, z. B. eine Universitäts-B., fertiggestellt worden; allerdings ist 1962 ein Erweiterungsbau für die Deutsche Bücherei errichtet und 1976 der Bau eines zusätzlichen Magazins für 5 Mill. Bände begonnen worden. 2. Zentrale Fach-B. (ZB). Für die Zentralen Fach-B. gilt die 7. DB zur DVO (GBl. II, 1972, S. 26 ff.). An ZB gibt es z. Z. die ZB der deutschen Klassik in Weimar, die ZB für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig, die Landwirtschaftliche ZB in Berlin (Ost), die Pädagogische ZB in Berlin (Ost), die ZB des Verkehrswesens in Berlin (Ost) und die Militär-B. der DDR in Dresden. Überraschenderweise gibt es bis heute in der DDR keine ZB für Technik; die Deutsche Staatsbibliothek hat zwar für die in Berlin (Ost) ansässige Industrie gewisse Aufgaben übernommen, jedoch gilt als die größte technische B. die Universitäts-B. der Technischen Universität Dresden. 3. Wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B. Die BVO sieht vor, daß in jedem Bezirk eine wissenschaftliche Allgemein-B. vorhanden sein soll. Soweit diese Aufgabe nicht von einer Universitäts- oder Hochschul-B. wahrgenommen wird, sind hierfür bisher bestehende Stadt- oder Landes-B. ausgebaut worden. Dies gilt z. B. für die Bezirke Erfurt, Gera, Potsdam, Schwerin und Suhl, wo es bereits B. mit der Bezeichnung „Wissenschaftliche Allgemein-B.“ gibt. 4. Staatliche Allgemein-B. Die Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der den örtlichen Räten unterstehenden staatlichen Allgemein-B. sind in der 5. DB zur DVO niedergelegt (GBl. II, 1971, S. 209 ff.). 1976 wurden 939 Haupt-B. und 724 Zweig-B. sowie 3.775 Ausleihstellen gezählt. Nebenberuflich geleitet gab es 6.443 B. Der Gesamtbestand betrug 30 Mill. Bände mit einer Ausleihzahl von 70 Mill. Dies sind etwa 2,2 Bände pro Einwohner und eine Entleihung von 5 Bänden im Jahr pro Einwohner. Die Ausbildung des Personals für die staatlichen Allgemein-B. (und die Gewerkschafts-B.) erfolgt an der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig (Direktstudium: 3~Jahre oder Fernstudium: 4~Jahre). Die 1. DB zur DVO enthält das Statut des Zentralinstituts für Bibliothekswesen (GBl. II. S. 565 ff.). Das Institut (Dir.: Dr. Gotthard Rückl) ist eine Einrichtung des Ministeriums für Kultur für Grundfragen der Entwicklung des B.-Systems der DDR und des Netzes der staatlichen Allgemein-B. sowie für die Koordinierung der wissenschaftlich-methodischen Arbeit im B.-System. Es ist 1950 gegründet worden und befindet sich in Berlin (Ost). Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die: Allgemein-B. der politisch-ideologischen Beeinflussung. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein) werden sie; zwar stark gefördert; jedoch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die man an die B. stellt. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens wird nur in einer sorgfältig begrenzten Auswahl angeboten; die B. machen zahlreiche und keineswegs immer erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. Kulturpolitik; Verlagswesen; Literatur und Literaturpolitik. 5. Gewerkschafts-B. Obwohl die Gewerkschafts-B. vom Geltungsbereich der DVO nicht ausdrücklich erfaßt sind, sind diese B. durch den Beschluß des Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB (Kulturarbeit des FDGB) vom 4. 5. 1973 und durch die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und dem Bundesvorstand des FDGB über die Zusammenarbeit der staatlichen allgemeinen öffentlichen B. und der Gewerkschafts-B. vom 1. 6. 1969 in den Aufgabenbereich des B.-Systems bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR integriert. Die 1.–5. DB zur BVO sind daher auch im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des FDGB erlassen worden Unter Gewerkschafts-B. werden Zentren des Lesens, der Bildung und der Literaturpropaganda im Betrieb verstanden. 1976 gab es 612 hauptberuflich geleitete und in 1466 Betrieben ehren- oder nebenamtlich gelei[S. 217]tete Einrichtungen der Gewerkschafts-B. Die Benutzerzahlen lagen 1976 bei etwas über 1~Mill., bei einem Buchbestand von über 8 Mill. Bänden mit 13,4 Mill. Ausleihungen. 6. Bibliotheksverband. Der 1964 als „Deutscher Bibliotheksverband“ gegründete „Bibliotheksverband der DDR“ (Umbenennung 1972) ist die Fachorganisation des Bibliothekswesens der DDR (Präsident: Dr. Gotthard Rückl, Direktor des Zentralinstituts für Bibliothekswesen). Er vereinigt B., zentrale Institutionen des Buch- und Informationswesens sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Mitglieder können alle hauptberuflich geleiteten B. usw. werden. Er trägt sich im wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge. Am 31. 12. 1976 zählte er 1442 Mitglieder: 18 wissenschaftliche Allgemein-B., 584 Fach-B. und Informationsstellen, 518 staatliche Allgemein-B., 304 Gewerkschafts-B. und 18 weitere B.-Institutionen. Über den B.-Verband ist die DDR auch in internationalen Organisationen des B.-Wesens, wie der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) vertreten. Andere internationale Vereinigungen, denen B. der DDR als Mitglieder angehören, sind die Internationale Vereinigung der Musikbibliotheken und die International Association of Technological University Libraries (IATUL). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 214–217 Bezirkszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BilanzSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozia[S. 215]lismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II. 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: Die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche Bücherei, die zentralen…
DDR A-Z 1979
Wiedergutmachung (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgt für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Die anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub, Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und durch Gewährung von Studienbeihilfen für Kinder. Bis zum 30. 4. 1965 erhielten sie bei Erwerbsminderung Leistungen aus der Sozialversicherung, die denen bei Arbeitsunfällen glichen, auch wenn sie keine Versiche[S. 1174]rungszeiten aufweisen konnten. Seit dem 1. 5. 1965 erhalten anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ aus dem Staatshaushalt über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Ehrenpensionen. Die Ehrenpension für „Kämpfer“ beträgt 800 Mark, für „Verfolgte“ 600 Mark monatlich. An Witwen und Waisen werden Hinterbliebenenpensionen gezahlt von 120 Mark für arbeitsfähige Witwen und bis 500 Mark für arbeitsunfähige Witwen. Das Pensionsalter wird von Männern mit 60 Jahren, von Frauen mit 55 Jahren erreicht. Ist das Pensionsalter noch nicht erreicht, wird eine Teilpension, entsprechend dem Prozentsatz des Körperschadens, auf jeden Fall aber werden 20 v. H. der Vollpension gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Neben der Ehrenpension erhalten „Kämpfer“ und „Verfolgte“ vom Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Alters- oder Invalidenrente in Höhe von 350 Mark bzw. von 240 Mark, wenn noch Altersversorgung der Intelligenz gezahlt wird; hinzu tritt ggf. Ehegattenzuschlag. Neben der Hinterbliebenen(ehren)pension werden Witwen-(Witwer-)Rente in Höhe von 210 Mark bzw. 60 v. H. der gekürzten Rente, Vollwaisenrente in Höhe von 150 Mark bzw. 40 v. H. und Halbwaisenrente in Höhe von 105 Mark bzw. 30 v. H. der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei Anspruch auf zwei Renten der Sozialversicherung gelten die allgemeinen Anrechnungsbestimmungen (Renten). Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Quarantäne für die gesamte Dauer Krankengeld in Höhe des Nettodurchschnittsverdienstes. Die stark sinkende Zahl der Empfänger staatlicher Ehrenpensionen lag Anfang 1976 bei 26.000. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1173–1174 Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedervereinigungspolitik der SEDSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgt für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Die anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub, Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und…
DDR A-Z 1979
1979: A, Ä
Abgaben Abgabenverwaltung Abgrenzung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung Abweichungen Abwerbung Administrieren ADN Adoption Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrarökonomie Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarsteuern Agrartechnik Agrarwissenschaften Agronom Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akademische Grade Akkreditivverfahren (Ak-Verfahren) Akkumulation Aktien Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist, Aktivistenbewegung Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Altersaufbau der Beschäftigten Altersversorgung Altguthaben und -Ablösungsanleihe Amateurfunk Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Löhne Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für industrielle Formgestaltung Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise beim Ministerrat Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Amt für Wasserwirtschaft Anarchismus Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angestellte Anlagemittel Anlagevermögen Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anthropologie Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antikommunismus Antiquariate Antisemitismus Apotheken Apothekenassistenten Apparat Arbeit Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA) Arbeiterfestspiele Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterweihe Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesellschaftliche Arbeit, Gesetz der Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinkommen Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Außerschulische Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgesetzbuch (AGB) Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitskräfte Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitskräftelenkung Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormung Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsproduktivität Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil, Operativer Arbeitsstudium Arbeitsteilung Arbeitsteilung, Internationale Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Architekten Architektur Archive Armenrecht Arzneimittelgesetz Arzneimittelversorgung Ärzte Ärzteberatungskommission Arzthelfer Asoziales Verhalten Aspirantur Ästhetik Atheismus Atomenergie Atomwaffen Atomwaffensperrvertrag Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufführungsrechte Aufgaben, Staatliche Aufkauf, Freier Aufklärung, Sexuelle Aufkommen, Staatliches Auflagen, Staatliche Aufsicht, Allgemeine Ausfallzeiten Ausgleichsanspruch Ausländerstudium Ausländervermögen Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Auslandsvertretungen Ausschüsse der Volkskammer Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandel Außenhandelsbetriebe (AHB) Außenhandelsfinanzierung Außenhandelsunternehmen Außenpolitik Außenwirtschaft und Außenhandel Ausweise Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen Autobahnen AutomatisierungAbgaben Abgabenverwaltung Abgrenzung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrüstung Absatz Abschnittsbevollmächtigter Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisationen der SED (APO) Abtreibung Abweichungen Abwerbung Administrieren ADN Adoption Aeroklub der DDR Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agitprop Agnostizismus Agrarflug …
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Schüler und Lehrlinge (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Während der Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen der Vorschulerziehung für die Kinder der entsprechenden Altersgruppen nicht verpflichtend ist, beginnt jeweils am 1. September für alle schulfähigen Kinder, die bis zum 31. Mai des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht, die ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR. und zwar am Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt der Erziehungspflichtigen, zu erfüllen ist. Da bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder als schulfähig angesehen werden, erfolgen in der Regel auch keine besonderen Prüfungen zur Feststellung der Schulfähigkeit. Statt dessen werden die zukünftigen Sch. vor Schuleintritt über eine längere Entwicklungszeit beobachtet, um nötigenfalls vorbeugende bzw. entwicklungsfördernde Maßnahmen ergreifen zu können. Diesem Zweck dienen einmal die beiden vorgeschriebenen ärztlichen Einschulungsuntersuchungen jeweils 1½ Jahr und ½ Jahr vor Schuleintritt und zum anderen die längerfristigen Beobachtungen der Kinder in den Kindergärten und während der Spiel- und Lernnachmittage im Rahmen der Schulvorbereitung sowie in Zusammenarbeit mit den aufnehmenden Schulen. Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen sowie die Förderung nicht schulfähiger Kinder sind besonders geregelt; nur völlig bildungsunfähige Kinder sind von der Schulpflicht befreit. Alle Kindergärten und Schulen sind angewiesen, den Eltern der künftigen Schulanfänger Hinweise für die zweckmäßige Vorbereitung der Kinder auf die Schule zu geben. Die Schulpflicht erstreckt sich auf den Besuch der 10klassigen Oberschule und der Berufsschule bis zur Beendigung des Lehrvertrages; für Jugendliche, die weiterführende Bildungseinrichtungen besuchen, gelten die Schulpflichtbestimmungen entsprechend. Jugendliche, die keinen Lehrvertrag abschließen und das Ziel der 8. Klasse der Oberschule erreicht haben, unterliegen zur Weiterführung oder zum Abschluß der Ausbildung in den allgemeinbildenden Fächern einer 2jährigen Berufsschulpflicht. Nicht berufsschulpflichtig sind Absolventen der 10. Klasse sowie Jugendliche, die das Ziel der 8. Klasse nicht erreichten bzw. aus niederen Klassen entlassen wurden und keinen Lehrvertrag abschließen; mit diesen Jugendlichen müssen die aufnehmenden Betriebe jedoch „Qualifizierungsverträge“ abschließen. Innerhalb dieses Rahmens erstreckt sich die Schulpflicht nicht nur auf den regelmäßigen Besuch der Unterrichts- und Ausbildungsveranstaltungen der Schulen usw., sondern auf alle von den Volksbildungsorganen für den betreffenden Personenkreis für obligatorisch erklärten Veranstaltungen. Laut Schulordnung bzw. Lehrvertrag haben alle SchuL. „zwecks Wahrnehmung ihres Rechtes auf sozialistische Bildung und Erziehung“ u. a. die Pflicht, fleißig und gewissenhaft zu lernen, die Forderungen und Aufträge der Lehrer, Erzieher, Ausbilder usw. unverzüglich und genau zu erfüllen, sich innerhalb und außerhalb der Bildungseinrichtungen diszipliniert zu verhalten (Erziehung zu bewußter Disziplin), an den Veranstaltungen [S. 924]der sozialistischen Wehrerziehung, der außerunterrichtlichen und der außerschulischen sozialistischen Bildung und Erziehung sowie an den verschiedenen Leistungswettbewerben aktiv teilzunehmen. Für besonders gute Pflichterfüllung und für hervorragende Leistungen können SchuL. ausgezeichnet werden; dafür besteht ein umfangreiches, abgestuftes Auszeichnungssystem, das durch ein differenziertes System von Schulstrafen und anderen Sanktionen ergänzt wird. Schulstrafen sind: Verwarnung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, Tadel vor der Klasse durch den Klassenlehrer mit Eintragung in das Klassenbuch und Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, Verweis vor dem Schulkollektiv durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente, Androhung der Umschulung, Umschulung in eine andere Bildungseinrichtung durch den Schulrat und Ausschluß aus der Abiturstufe (begrenzt auf Sch. der 11. und 12. Klassen) auf Antrag des Schulrates durch den Minister für Volksbildung. Für die allgemeinbildenden und die berufsbildenden Schulen bestehen Schulgeldfreiheit sowie eine finanziell und bereichsmäßig eng begrenzte Lernmittelfreiheit (Unterrichtsmittel); darüber hinaus können unter Anlegung strenger sozialer Maßstäbe Unterhaltsbeihilfen für Sch. ab Klasse 9 und Ausbildungsbeihilfen für L. gewährt werden, auf die also kein Rechtsanspruch besteht. Für Sch. der Klassen 9 und 10 betragen die Unterhaltsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich, die bis 50 Mark, in Ausnahmefällen bis 60 Mark erhöht werden können; für Sch. der Klassen 11 und 12 sowie der Spezialschulen und Spezialklassen ab Klasse 9 betragen die Unterhaltsbeihilfen 45 Mark monatlich, die bis 80 Mark, in Ausnahmefällen bis 100 Mark erhöht werden können; für L. betragen die Ausbildungsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich, die bis 50 Mark, in Ausnahmefällen bis 60 Mark erhöht werden können. L. erhalten bis zur Beendigung des Lehrvertrages ein monatliches L.-Entgelt, dessen Höhe und Steigerung sich nach dem Abschluß der allgemeinbildenden Schule (8. oder 10. Klasse) richten und für L. mit Abschluß der 8. Klasse von 90 auf 120 Mark und für L. mit Abschluß der 10. Klasse von 100 auf 150 Mark steigt. Sch. der allgemeinbildenden Schulen erhalten für besondere produktive Leistungen im polytechnischen Unterricht, vor allem in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit auf der Abiturstufe, u. a. auch Geldprämien, und Sch. der 9. bis 12. Klassen, die an der „freiwilligen produktiven Tätigkeit“ während der Ferien in den „Lagern der Erholung und produktiven Arbeit“ bzw. in den VEB teilnehmen, erhalten eine Vergütung entsprechend den tariflichen Regelungen für vergleichbare Arbeiten bzw. für die betreffenden Betriebe. Entsprechend den Grundsätzen der ganztägigen gesellschaftlichen Bildung und Erziehung werden die SchuL. auch in ihrer Freizeit und Ferien- bzw. Urlaubszeit — das Schuljahr umfaßt in der Regel 36 Wochen und das Lehrjahr 38 Wochen — in das engmaschige System der außerunterrichtlichen und außerschulischen Veranstaltungen zum Zwecke der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung sowie der Kollektiv- und Arbeitserziehung einschließlich der gesellschaftlich nützlichen Tätigkeit einbezogen. Dabei verringert sich zwar der Erfolg dieser Bemühungen erkennbar mit zunehmendem Alter und abnehmenden Bildungs- und Aufstiegschancen. Jedoch wird den vielfältigen Anforderungen zumindest formal genügt. Daher erlaubt auch das Ausmaß der Teilnahme der SchuL. an den verschiedenen Veranstaltungen, an der „die durch Taten zu beweisende unbedingte und unerschütterliche Ergebenheit gegenüber dem Sozialismus, der sozialistischen DDR und Staatengemeinschaft, der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ gemessen wird, noch keine Rückschlüsse auf die tatsächliche politisch-ideologische Einstellung. Wenn sich die Mehrzahl der SchuL. allem Anschein nach staatsbürgerlich loyal sowie lern- und leistungsbereit verhält, wobei sie sich anscheinend — wo immer möglich — eigene Freiräume schaffen, so geschieht dies vor allem zur Sicherung individueller Bildungs- und Aufstiegschancen. Aus der marxistisch-leninistischen Auffassung von der Funktion der Schule als „eines Werkzeugs der Diktatur der Arbeiterklasse“ (Lenin) werden auch Notwendigkeit und Berechtigung der besonderen Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder im Bildungssystem der DDR hergeleitet. Viele Lehrer und Schulfunktionäre sehen eine spezielle Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder heute in der DDR jedoch als überholt und im Widerspruch zu dem durch Verfassung und Bildungsgesetz allen Kindern und Jugendlichen garantierten Recht auf hohe Bildung stehend an und verweisen in diesem Zusammenhang auch darauf, daß das Fehlen exakter Definitionen über die Klassenzugehörigkeit keine systematische Entwicklung der Arbeiter- und Bauernkinder ermöglicht. Demgegenüber betonen SED-Führung und Bildungspolitiker in der DDR auch für die Gegenwart und Zukunft die Notwendigkeit der besonderen Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder, „um immer wieder vorwiegend aus der Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern junge Kader zu erziehen, die die zur Machtausübung und Entwicklung des sozialistischen Staates erforderliche Bildung und Erziehung in hervorragendem Maße besitzen“. Diese Förderung — praktiziert vor allem als bewußte Bevorzugung der als Arbeiter- und Bauernkinder bezeichneten und ausgewählten Kinder und Jugendlichen - bezieht sich sowohl auf die vollständige Erfüllung der zehnjährigen Oberschulpflicht als auch auf die Zulassung zu den weiterführenden Bildungseinrichtungen. Dies wird durch die in allen einschlägigen Bestimmungen enthaltene Formel „unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung der DDR“ zum Ausdruck gebracht. Daß die Zahl der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten inzwischen auf nur zwei — an der Bergakademie Freiburg und an der Universität Halle-Wittenberg — verringert wurde, ist lediglich ein Zeichen für die Umorganisation der Abiturstufe, nicht jedoch für eine Verminderung der Förderung der Arbeiter- und Bauernkinder. In den Sozialistischen Wettbewerb werden auch schon die Sch. und besonders die L. einbezogen. Wäh[S. 925]rend jedoch im Unterricht seine Anwendungsmöglichkeiten als relativ begrenzt angesehen werden, weil hier die Ergebnisse nicht nur von den Lernenden, sondern — wegen der führenden Rolle des Lehrers — in entscheidendem Maße auch von den Lehrenden abhängen, werden in der außerunterrichtlichen und außerschulischen Bildung und Erziehung zahlreiche materiell und erzieherisch angelegte Wettbewerbe veranstaltet und für die besten bzw. besonderen Leistungen entsprechende Auszeichnungen verliehen. Zu den Wettbewerben für Sch. bzw. Junge Pioniere und FDJ-Mitglieder gehören u. a. der Schülerwettstreit „Wer weiß es besser, wer kann es besser?“, die Russisch-Olympiaden, die Olympiaden Junger Mathematiker und die Treffen der Jungen Talente. Beispielsweise werden die Russisch-Olympiaden — ähnliches gilt für die Olympiaden Junger Mathematiker — zur Förderung der aktiven Beherrschung der russischen Sprache jährlich auf 4 Ebenen, nämlich als Schul-, Kreis-, Bezirks- und DDR-Olympiade durchgeführt und dienen auch der Auslese geeigneter Sch. für die weiterführenden Bildungseinrichtungen. Für L. werden der Berufswettbewerb und die Messe der Meister von Morgen (MMM) organisiert. Ziel des Berufswettbewerbs ist es, Aktivität, Initiative und Kreativität im Lernen und Arbeiten bei den L. zu entwickeln und sie auf ihre spätere Teilnahme am sozialistischen Wettbewerb als hochqualifizierte Facharbeiter vorzubereiten. Er wird während der gesamten Berufsausbildung über die Dauer jeweils eines Lehrjahres anhand bestimmter Einzel- und Kollektivverpflichtungen sowie mit entsprechenden Leistungsvergleichen durchgeführt, die anläßlich der Messen der Meister von Morgen stattfinden. Die Bewegung der Messen der Meister von Morgen, auf denen die Wettbewerbsergebnisse der Kinder und Jugendlichen aller Altersgruppen auf wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Gebiet ausgestellt werden, dient — wie auch der Berufswettbewerb — sowohl der Erfüllung vordringlicher volkswirtschaftlicher Aufgaben als auch der Heranbildung eines zu Spitzenleistungen fähigen Nachwuchses. Sie soll aber auch den gesunden Ehrgeiz der Kinder und Jugendlichen fördern, sich bei der Lösung schwieriger Aufgaben zu bewähren, und darüber hinaus bestimmte Prestigebedürfnisse befriedigen. Als Anreiz zur Teilnahme an den verschiedenen Wettbewerben sowie für besondere Lern- und Arbeitsleistungen werden an SchuL. bzw. an Junge Pioniere und FDJ-Mitglieder zahlreiche Auszeichnungen verliehen, so z. B. die Artur-Becker-Medaille (als höchste Auszeichnung der FDJ), die Lessing-Medaille, Johann-Gottfried-Herder-Medaille, Karl-Liebknecht-Medaille, die Medaille „Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Wettbewerb“, das Abzeichen „Für vorbildliche Leistungen zu Ehren der DDR“ und das „Thälmann-Abzeichen“, das Diplom für ein ausgezeichnetes Gesamtprädikat bei der Abschluß- und der Reifeprüfung, die Urkunde „Für gutes Lernen in der sozialistischen Schule“ und die Ehrenurkunde der FDJ, der Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen sowie die Titel „Vorbildliches Pionierkollektiv“, „Vorbildliches FDJ-Kollektiv“, „Hervorragender Jungaktivist“ und „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“, außerdem zahlreiche Auszeichnungen im Rahmen des Kinder- und Jugendsports (Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport). Als Belobigungen für Sch. sieht die Schulordnung die Anerkennung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, das Lob vor der Klasse durch den Klassenleiter mit Eintragung in das Klassenbuch und Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, das Lob vor dem Pädagogischen Rat durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente sowie das Lob beim Fahnenappell durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente vor; dazu wird ein „Ehrenbuch der Schule“ geführt, in das alle Sch. eingetragen werden, denen Belobigungen und Auszeichnungen zuteil geworden sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 923–925 Schule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulgewerkschaftsorganisation (SGO)Siehe auch das Jahr 1975 Während der Besuch der Einrichtungen und Veranstaltungen der Vorschulerziehung für die Kinder der entsprechenden Altersgruppen nicht verpflichtend ist, beginnt jeweils am 1. September für alle schulfähigen Kinder, die bis zum 31. Mai des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht, die ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR. und zwar am Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt der Erziehungspflichtigen, zu erfüllen ist. Da bis zu…
DDR A-Z 1979
Arzneimittelversorgung (1979)
Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher Fachpersonal für die Arzneimittel (Am.)-Fertigung fehlte. Andererseits fehlte der sowjetischen Besatzungsmacht das Verständnis für den hohen Am.-Bedarf der Bevölkerung. Die inzwischen aufgebaute Am.-Industrie vermag jetzt den Bedarf weitgehend zu decken. Im Vergleich zum Stand von 1960 hat sich die Am.-Produktion verdreifacht. Das Am.-Verzeichnis der DDR enthält rd. 3.000 Am. (in der Bundesrepublik in etwa vergleichbar die Rote Liste mit rd. 8.000 Am.). Bestimmte Am. sind zu einem devisenbringenden Exportprodukt geworden (Antibiotika, Insulin). Die Ausfuhr ist dem Wert nach fast doppelt so groß wie die Einfuhr. In der Exportwerbung werden die Produkte aller Hersteller unter dem Warenzeichen „Germed“ („German Medicaments“) angeboten. Für Ein- und Ausfuhr ist die „Deutsche Pharmazie Export- und Import-Gesellschaft“ zuständig. Im großen und ganzen reicht die A. jetzt aus. Viele Am. sind auch heute noch ständig knapp oder zeitweilig nicht verfügbar. Das geht vorwiegend auf ungleichmäßige Einfuhren von Rohstoffen und Fertigprodukten zurück. Soweit Herstellung oder Belieferung auf Import angewiesen sind, hängen sie von den jeweiligen Möglichkeiten des bilateralen Außenhandels ab. Weil größere Lagerbestände nicht gehalten werden, schlägt jeder Produktionsausfall schnell auf die Apothekenbelieferung durch. Größere Elastizität im Vergleich zu den VEB hat kleine Privatunternehmen bis 1971 am Leben gehalten (als halbstaatliche Betriebe). Ähnlich vermögen die Apotheken viele Mängel durch eigene Initiative auszugleichen. Der Am.-Verbrauch ist in der DDR sehr hoch. Das betrifft besonders die Beruhigungs-, Schmerz-, Schlaf- und Abführmittel sowie die sog. Psychopharmaka. Pro Kopf liegen die Ausgaben mit 160 Mark im Jahr, gemessen an Einkommensniveau und Kaufkraft, weit höher als in der Bundesrepublik Deutschland. Das geltende Arzneimittelgesetz (vom 5. 5. 1964 — anstelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948) geht vom Prinzip der Zulassung („Registrierung“) aus. Gefordert wird der Nachweis von Wirksamkeit, Unschädlichkeit und „Bedürfnis“ sowie die Einhaltung von Gütevorschriften. Über die Zulassung entscheidet der Zentrale Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr. Die Am.-Prüfung obliegt dem Institut für Arzneimittelwesen in Berlin (Ost) (seit 1964). Für Herstellung, Qualitätsprüfung und -Sicherung von Am. ist das Deutsche Arzneibuch (DAB) maßgebend. Es weicht seit 1965 von dem der Bundesrepublik erheblich ab. Das DAB (8. Ausgabe 1978) enthält Vorschriften über rd. 850 Arzneistoffe und erstmals auch Vorschriften des Compendium medicamentorum. des Standardwerks der RGW-Staaten für Prüfung und Qualitätssicherung von Am. Auf dem Gebiet der medizintechnischen Geräte war die Ausgangslage günstiger, weil hier industrielle Erfahrungen und daher Fachkräfte vorhanden waren. Hinderlich hat sich hier dagegen der Exportzwang ausgewirkt. Gegenwärtig ist die Ausrüstung der Einrichtungen des Gesundheitswesens befriedigend, in Hochschulkliniken und Krankenhäusern der Zentralversorgung gut oder sehr gut. Wie überall wirkt sich Ersatzteilmangel störend aus. Die Großhandelsfunktion für Am. und medizintechnische Geräte wird vom Staatlichen Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik in Berlin (Ost) wahrgenommen. Es unterhält regionale Zweigstellen in den Bezirken, einige davon (Berlin[Ost], Frankfurt/O., Leipzig) mit guter technischer Ausrüstung sowie Datenverarbeitungsanlage, und in den meisten Kreisen einen „Versorgungsbetrieb für Pharmazie und Medizintechnik“. Mängel in den Bedarfsanalysen und Schwerfälligkeit des Verteilungsapparates spielen für die Versorgungslücken eine wesentliche Rolle. Die zentrale Steuerung der Verteilung von Am. und medizintechnischen Geräten liegt beim Ministerium für Gesundheitswesen, das dafür eine eigene Hauptabteilung führt, die Steuerung der Am.-Produktion liegt [S. 81]bei den für die entsprechenden Industriebereiche zuständigen Ministerien. Die Abgabe von Am. ist den Apotheken und den ihnen nachgeordneten Am.-Abgabestellen vorbehalten. Die letzteren befinden sich jedoch in ländlichen Gebieten, z. T. in den Räumen der Konsumgenossenschaften. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 80–81 Arzneimittelgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÄrzteSiehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Arzneiversorgung: 1953 Die A. ist erst spät auf einen Stand gebracht worden, der eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung einigermaßen garantiert. Grund war einerseits, daß im Gebiet der damaligen SBZ zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie, aber kein ins Gewicht fallender Bestand an pharmazeutischen Herstellungsbetrieben vorhanden war und daher…
DDR A-Z 1979
Einkommen (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 120 Mrd. Mark im Jahr 1976; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,6 v. H. zu, allerdings recht unterschiedlich in einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,5 v. H., 1966–1970: 3,9 v. H., 1971–1975: 4,2 v. H. Die hohen Raten in den letzten Jahren sind in erster Linie auf die umfangreichen sozialpolitischen Maßnahmen und die E.-Steigerungen bei den Arbeitern und Angestellten zurückzuführen, die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre auf die seinerzeitige Wachstumskrise. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge von den Brutto-E. (1960: 11,6 v. H., 1976: 10,8 v. H.). Dahinter verbergen sich allerdings gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich bis zu Beginn der 70er Jahre progressiv, mit der Verstaatlichung der letzten privaten Industriebetriebe 1972 fielen die stark belasteten E. der gutverdienenden Inhaber weg — die Steuerquote sank. Im Gegensatz dazu gestalteten sich die Beiträge zur Sozial[S. 319]versicherung bis 1970 degressiv. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v. H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v. H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozioökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z. B. Krankengeld, Kindergeld, Ehegattenzuschläge, Renten), Vermögenseinkünfte u. ä. — stiegen überdurchschnittlich, jährlich um 4,1 v. H., allerdings mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E. Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 69 v. H. (1960)auf 75 v. H. (1976). Der Anstieg ist auf höhere Durchschnitts-E. und auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer von 1960 bis 1976 nur in Höhe von knapp 12 v. H. ihrer Brutto-E. zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu — von 14,3 v. H. auf 26,2 v. H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. Einkommen der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen. Die E. der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen, gemessen an den Gesamt-E., sind von 24 v. H. im Jahr 1960 auf 17 v. H. 1976 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Erwerbstätigen sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen ist uneinheitlich geregelt. Die Arbeits-E. der Mitglieder von LPG sind steuerfrei. Mitglieder der PGH werden steuerlich ähnlich behandelt wie Arbeitnehmer. Für die Sozialversicherungsbeiträge gelten im übrigen ebenfalls für alle Genossenschaftsmitglieder (LPG und PGH) ähnliche Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Von den Selbständigen werden dagegen ― zumindest bei besser verdienenden ― wesentlich höhere Steuern erhoben. Zudem müssen sie den gesamten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Sozialversicherung zahlen. Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1960 bis 1976 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 5,4 v. H. Von 7,1 v. Fl. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 8,6 v. H. im Jahre 1976. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahr 1968 wurden die Renten um 10–12 v. H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v. H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen. Die letzte Rentenerhöhung (Dezember 1976) erbrachte Verbesserungen von 15 v. H. Es wurden jeweils 3,3–4 Mill. Renten erhöht. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. Das Schlußlicht bilden die Rentner. [S. 320]Die Rentner bezogen bis zu Beginn der 70er Jahre nur 30 v. H. eines Arbeitnehmer-E. Nach den Rentenerhöhungen 1972 und 1976 hat sich dieses Verhältnis geringfügig verbessert (35 v. H.). Das E. der Genossenschaftsmitglieder und der Selbständigen läßt sich getrennt nur bis 1970 nachweisen. Damals und in den Jahren davor lag das E. der Genossenschaftsmitglieder um ⅓ über dem der Arbeitnehmer, während die Selbständigen sogar 3mal soviel wie diese verdienten. Die weitere Zunahme des (gemeinsamen) Durchschnitts-E. beider Gruppen läßt darauf schließen, daß diese Relationen auch heute noch gelten. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum; jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v. H. und vergrößerte sich bis 1976 auf fast 50 v. H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen; hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern in der DDR 1960 noch ein E., das gut 20 v. H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so verdienten sie 1976 rund 75 v. H. weniger als die Selbständigen in der Bundesrepublik. Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die DDR-Rentner nur knapp die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde. 1976 betrug die Differenz über 70 v. H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z. B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden deutschen Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß jedoch verschieden. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt für den Zeitraum 1960–1970, daß die LPG-III-Bauern 10 bis 15 v. H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Neuere Angaben liegen nicht vor. Die Haushalte der LPG-Mitglieder vom Typ~I und II konnten 1965 gar über das 1,5fache des E. im Arbeitnehmerhaushalt verfügen. Schätzungen deuten darauf hin, daß sich dieser Abstand noch vergrößert hat. Am unteren Ende der Skala lagen auch hier die Rentner; ihr E. erreichte nicht einmal ⅓ von dem der Arbeitnehmer. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wieder; während z. B. bei den Rentnern 1,6 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den LPG-III-Bauern 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das zunächst um 20 v. H., zuletzt (1970) nur noch um 10 v. H. über dem der LPG-III-Bauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen sind unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl sie immerhin 50–60 v. H. des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt erhielten. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist, daß sich die E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten wesentlich unterschei[S. 321]det. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner 1976 denen in den Arbeitnehmerhaushalten — eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf nur über gut die Hälfte des E. eines Arbeitnehmerhaushalts verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privaten Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v. H.) als in der DDR (9 v. H.). In der Folgezeit hat sich die Struktur in beiden Staaten zugunsten der höheren E.-Klassen verschoben. Dieser Trend war in. der Bundesrepublik aber ungleich stärker. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung ― in beiden Staaten vorhanden ― ist überdies in der DDR größer. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relation der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus; Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1976 mit 50 v. H. zu veranschlagen ist (1960: 30 v. H.). Für Rentnerhaushalte dürfte das Real-E. in der DDR 1976 um ⅔ unter dem Niveau in der Bundesrepublik Deutschland gelegen haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318–321 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelhandelSiehe auch die Jahre 1975 1985 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 120 Mrd. Mark im Jahr 1976; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,6 v. H. zu, allerdings recht unterschiedlich in einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,5 v. H., 1966–1970: 3,9 v. H., 1971–1975: 4,2 v. H. Die hohen Raten in den letzten Jahren sind in erster Linie auf die umfangreichen…
DDR A-Z 1979
1979: C, D, E
Caritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christenlehre Christlich-Demokratische Union (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Comecon (auch C.M.E.A.) Container-Verkehr Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DBD DDR-Schiffsrevision und -Klassifikation (DSRK) Delikatläden Demarkationslinie Demographie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Block Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Denkmalschutz Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsch-Britische Gesellschaft Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft Deutsche Akademie der Künste Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) Deutsche Bauakademie Deutsche Bauernbank Deutsche Bücherei Deutsche Fotothek Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB) Deutsche Handelszentralen Deutsche Historikergesellschaft Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Investitionsbank Deutsche Künstler-Agentur Deutsche Liga für die Vereinten Nationen Deutsche Notenbank Deutsche Post Deutscher Bauernkongreß Deutscher Bibliotheksverband Deutscher Buch-Export und -Import Deutsche Reichsbahn (DR) Deutscher Friedensrat Deutscher Jugendring Deutscher Kulturbund Deutscher Schriftstellerverband Deutscher Städte- und Gemeindetag Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR Deutscher Volkskongreß Deutscher Volksrat Deutsches Amt für Meßwesen und Warenprüfung Deutsches Armeemuseum Deutsche Seereederei Deutsches Institut für Berufsbildung Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Versicherungsanstalt Deutsche Volkspolizei (DVP) Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) Deutsch-Französische Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Deutschland Deutschlandplan des Volkes Deutschlandpolitik der SED Deutschlandsender Deutschlandtreffen der Jugend Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Sowjetische Freundschaft Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft Devisen Devisenbewirtschaftung Dezentralisation Diakonie Dialektischer Materialismus Diamat Dienstleistungsabgaben Dienstleistungsbetriebe Dienstränge Diktatur des Proletariats DIN (Deutsche Industrie-Norm) Diplomatische Beziehungen Direktion Seeverkehr und Hafenwirtschaft Direktstudium Dispatchersystem Dispensaire Diversion Dogmatismus Dokumentation Domowina Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dorfklubs Dritter Weg Druckerei- und Verlagskontor Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Ehescheidungen Eheschließung, Sozialistische Ehrenpensionen Eid Eigentum Eigentumsverhältnisse Eingaben Einheitliches Betriebsergebnis Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik Einheitslisten Einkaufskollektive Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Einkommen Einzelhandel Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisen- und Stahlindustrie Elektrotechnische und Elektronische Industrie Elternbeiräte Elternhaus und Schule Elternseminare Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Enteignung Entfremdung Entwicklungshilfe Entwicklungsländer Entwicklungspsychologie Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus Erbrecht Erbschaftsteuern Erdölindustrie Erfassungspreis Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Erntestatistik Errungenschaften, Sozialistische Erschwerniszuschläge Erwachsenenqualifizierung Erzeugnisgruppen Erzeugnispaß Erzeugnisprinzip Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche Erziehungsrecht, elterliches Erziehungswissenschaft Erziehung zu bewußter Disziplin Eurokommunismus Europapolitik der SED Exportbüros und -kontore Exportleitbetriebe Exportprämie Exportpreis Exquisit- und DelikatlädenCaritas CDU Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christenlehre Christlich-Demokratische Union (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Comecon (auch C.M.E.A.) Container-Verkehr Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DBD DDR-Schiffsrevision und -Klassifikation (DSRK) Delikatläden Demarkationslinie Demographie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Block Demokratischer Frauenbund…
DDR A-Z 1979
Zahlungsverkehr (1979)
Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 I. Der kommerzielle Z. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wird auf der Grundlage der Vereinbarungen im „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM Ost)“ (Berliner Abkommen) vom 20. 9. 1951 ausschließlich im bilateralen Verrechnungsweg (Clearing) in Verrechnungseinheiten über die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR abgewickelt (Innerdeutscher Handel). II. Der kommerzielle Z. zwischen dem westlichen Ausland und der DDR wurde früher gleichfalls auf der Grundlage bilateraler Verrechnungsvereinbarungen durchgeführt. Inzwischen werden Zahlungen für Außenhandelsgeschäfte vorwiegend in frei konvertierbaren Währungen über Devisenkonten in westlichen Ländern abgewickelt. Westliche Importeure zahlen den Kaufpreis in konvertierbarer Währung auf ein Konto der DDR, westliche Exporteure erhalten den Verkaufspreis ebenfalls in konvertierbarer Währung ausgezahlt. Vornehmlich mit Entwicklungsländern werden kommerzielle Zahlungen jedoch auch weiterhin im bilateralen Clearing durchgeführt. III. Der kommerzielle Z. mit den RGW-Ländern wird auf der Grundlage langfristiger bilateraler Zahlungsabkommen unter Umrechnung in Verrechnungsrubel durchgeführt. Nach dem „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit“ von 1964 sind die Abkommenspartner gehalten, ihre Handelsabkommen so abzuschließen, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in sog. transferablen Rubeln innerhalb eines Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Die technische Abwicklung kommerzieller Zahlungen erfolgt nach den Allgemeinen Lieferbedingungen des RGW vorwiegend im sog. Sofortbezahlungsverfahren (Inkasso mit Nachakzept). Der Exporteur erhält bei Vorlage der die Ware vertretenden Dokumente von seiner Bank den Verkaufspreis sofort ausgezahlt. Die Bank belastet dabei gleichzeitig das Konto der Bank im Käuferland. Der Importeur wird von seiner Bank erst nach Eingang der Dokumente aus dem Verkäuferland belastet, wobei zugleich eine Gutschrift auf dem Konto der Bank des Verkäuferlandes vorgenommen wird. IV. Im Gegensatz zum kommerziellen Z. bestand im Bereich des nichtkommerziellen Z. zwischen den beiden deutschen Staaten bis 1974 ein vertragloser Zustand. In begrenztem Umfang erfolgte eine Verrechnung von Unterhaltszahlungen für Minderjährige durch die Jugendämter; außerdem ließ die DDR über ein Verrechnungskonto des Handels (Unterkonto 3) einseitig nichtkommerzielle Zahlungen in die DDR zu. erteilte jedoch keine Genehmigungen für Überweisungen in die Bundesrepublik Deutschland. Viele Zahlungen, z. B. die Überweisung von Grabpflegekosten. Unterstützungszahlungen oder Erbschaften, konnten entweder gar nicht oder nicht in erforderlichem Umfange transferiert werden. Aufgrund dieser begrenzten Transfermöglichkeiten zwischen den beiden deutschen Staaten sind auf beiden Seiten zahlreiche Sperrkonten entstanden. Die Verfügungsmöglichkeiten über diese Guthaben sind gemäß den devisenrechtlichen Bestimmungen beider Seiten in der DDR wesentlich enger als in der Bundesrepublik Deutschland (Devisen). Um auch im Bereich des nichtkommerziellen Z. eine schrittweise Normalisierung einzuleiten, ist in einem Zusatzprotokoll zum „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR“ vereinbart worden, im Interesse der beteiligten Menschen Verhandlungen zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs aufzunehmen und dabei vorrangig für den kurzfristigen Abschluß von Vereinbarungen unter sozialen Gesichtspunkten Sorge zu tragen. In Ausführung dieses Verhandlungsauftrages sind am 25. 4. 1974 zwischen dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister der Finanzen der DDR zwei Teilvereinbarungen über den Transfer nichtkommerzieller Zahlungen unterzeichnet worden (BGBl. II, S. 621). A. Die Vereinbarung über den Transfer von Unterhaltszahlungen löst die unzureichende Jugendamtsverrechnung ab und ermöglicht seit dem 1. 6. 1974, Unterhaltszahlungen zur Erfüllung familienrechtlich begründeter Verpflichtungen in vollem Umfange an die Berechtigten im jeweils anderen Staat zu überweisen. Hierunter fallen insbesondere Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Kinder, Ehegatten und Eltern. Die Vereinbarung ermöglicht außerdem den Transfer von Schadensersatzzahlungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, soweit nicht anderweitige Regelungen bestehen (z. B. HUK-Abkommen über Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden). B. Die Vereinbarung über den Transfer aus Sperrguthaben ermöglicht es auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, monatliche Teilbeträge bis zu 200 DM/Mark aus Sperrguthaben an den Kontoinhaber zu überweisen. Voraussetzung für die Überweisung ist, daß die Einkünfte des Kontoinhabers vorwiegend aus einer Altersversorgung (Rente, Pension), einer Invalidenrente, Sozialhilfe oder einer Waisenrente bestehen. In der DDR [S. 1198]zwangsverwaltete Guthaben von Flüchtlingen und aus Grundstückserträgen entstandene Guthaben werden von der DDR nicht zum Transfer zugelassen. Nach der Vereinbarung müssen sich die Zahlungen gegenseitig ausgleichen, d. h. die Überweisungen aus dem einen können nicht höher sein als die Überweisungen aus dem anderen Staat. Bei beiden Vereinbarungen erfolgt die Verrechnung 1:1, ohne daß dadurch eine Parität zwischen den beiden deutschen Währungen festgelegt worden ist. Verhandlungen über eine allgemeine Regelung des nichtkommerziellen innerdeutschen Z. werden angestrebt. V. Der nichtkommerzielle Z. zwischen dem westlichen Ausland und der DDR ist relativ gering und wird wie im kommerziellen Bereich über Devisenkonten in freikonvertierbaren Devisen oder im bilateralen Clearing abgewickelt. VI. Der nichtkommerzielle Z. mit den RGW-Ländern wird auf der Grundlage der 1963 zwischen den Staatsbanken dieser Länder festgelegten Wechselkurse für nichtkommerzielle Zahlungen durchgeführt. Die 1963 vereinbarten sog. Touristenkurse finden sowohl für den gesamten Reiseverkehr innerhalb der RGW-Staaten als auch für den Transfer von Erbschaften, Unterhaltszahlungen. Honoraren usw. Anwendung. Die für die Umrechnung maßgebenden Kurse wurden letztmalig im Statistischen Jahrbuch der DDR 1971. Internationale Übersichten, Seite 86, veröffentlicht. Währung/Währungspolitik; Verrechnungsverfahren; Außenwirtschaft und Außenhandel; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1197–1198 Zahlungsbilanz und Zahlungsbilanzpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zehn Gebote der Sozialistischen MoralSiehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 I. Der kommerzielle Z. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wird auf der Grundlage der Vereinbarungen im „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM Ost)“ (Berliner…
DDR A-Z 1979
Bauakademie der DDR (1979)
Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolger des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973. Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung; experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. Die Geschichte der B. ist zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee 1. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), kandidierende (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen und kandidierenden Mitglieder bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z. B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u. a.). Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z. B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Sie stellt die Dokumentationskartei „Zeitgeschichte des Bauwesens in der DDR“ zusammen (1945–1970 mit 5.000 Ereignissen fertiggestellt; z. Z. bearbeitet: 1971–1976). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und ver[S. 135]wirklichen und neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977; Vorgänger: Werner Heynisch), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann. Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: U. Lammert; Leiter der Architektur-Werkstatt: Hermann Henselmann. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 134–135 Basis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BauaktivsSiehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolger des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau…
DDR A-Z 1979
1979: G
Ganztagsschule Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB Gastarbeiter Gaststättengewerbe Gebrauchsmuster Geburtenbeihilfen Gedenkstätten Gedenktage Geflügelwirtschaftsverband Gegenplan Gehaltsgruppenkatalog Geld im Sozialismus Geldstrafen Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindeverband Gemeindevertretung Gemeinschaft, Bürgerliche Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) Generaldirektor Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne Generalverkehrsschema GENEX Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftsbauer Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) Gerichtskritik Gerichtsverfassung Germanistik Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichte der DDR Geschichtsbetrachtung Geschlechtserziehung Gesellschaft Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsformation Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftsordnung Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit (GBA) Gesetzgebung Gesetzlichkeitsaufsicht Geständniserpressung Gesundheitswesen Gewerbebanken Gewerkschaften Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn Gleichberechtigung der Frauen Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Gost Grabweihe Grenze Grenzgänger Grenzgebiet Grenzkommission Grenzpolizei Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei) Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Grenzübertritt, ungesetzlicher Großforschungszentren Großhandel Großhandelsgenossenschaften Großhandelskontore Großhandelspreis Grundausbildung, berufliche Grundbuch Grundeigentum Grundlagenforschung Grundlagenvertrag Grundmittel Grundmittelumbewertung Grundorganisationen der SED Grundrechte, Sozialistische Grundrente Grundstoffindustrie Grundstücksverkehrsordnung Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Gruppe Gruppenbildung, staatsfeindliche Gruppen für wissenschaftlich-ökonomische Leitung Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) Gruppe Ulbricht Güterrecht, Eheliches Güterstand Gütesicherung GütezeichenGanztagsschule Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB Gastarbeiter Gaststättengewerbe Gebrauchsmuster Geburtenbeihilfen Gedenkstätten Gedenktage Geflügelwirtschaftsverband Gegenplan Gehaltsgruppenkatalog Geld im Sozialismus Geldstrafen Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindeverband Gemeindevertretung Gemeinschaft, Bürgerliche Genehmigungsgebühren Generalauftragnehmer (GAN) Generaldirektor Generallinie …
DDR A-Z 1979
Abschreibungen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und ermöglicht so zu gegebener Zeit eine Wiederbeschaffung des abgenutzten Anlagemittels. Nur über eine möglichst genaue Erfassung der laufenden Wertminderung wird sowohl eine genaue Kostenrechnung als auch die Reproduktion des jeweiligen Grundmittels ermöglicht. A.-Gründe sind 1. der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u. ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2. der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die Forderung nach „abnutzungsgerechter“ A. ist in der Wirtschaftspraxis der DDR nur z. T. erreichbar, da Methode und Umfang der A. — durch Vorgabe des A.-Satzes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Grundmittel — den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet grundsätzlich einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben sind. Vor den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) waren die A. zu niedrig und auch durch einige andere Mängel gekennzeichnet: Das mit der A.-Verordnung von 1956 (GBl. I, 1956, S. 623 f.) vorgeschriebene Verfahren der Globalabschreibung erfaßte nicht jenen Wert, der sich als Summe der nach der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelnen Anlagemittel eines Betriebes zu ermittelnden Einzel-A. ergeben hätte. Vielmehr wurde vom gesamten betrieblichen Anlagenbestand — entsprechend einem festgesetzten Durchschnittssatz — ein „globaler“ Betrag errechnet, der dann auf die einzelnen Grundmittel — gemäß ihrem Verschleißgrad — verteilt wurde. Dieser Betrag erwies sich häufig als zu gering, um eine volle Kostenverrechnung der Anlagen innerhalb ihrer Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da zudem die Generalreparaturen zu laufenden Preisen zu Lasten der A. verrechnet werden mußten, ergaben sich auch hieraus zunehmende Verzerrungen der Buchwerte der Anlagen: Denn die ursprünglich nur mit Stopppreisen des Beschaffungszeitpunktes bewerteten Anlagen erhöhten mitzunehmenden Generalreparaturen ihren Wert beträchtlich. Folge dieser Mängel war. daß auszusondernde Anlagen häufig noch mit hohen Werten zu Buche standen und zu Lasten des Gewinns ausgebucht werden mußten. Gleichzeitig mit der Grundmittelumbewertung erfolgte deshalb eine Korrektur der A. Mit dieser A.-Reform wurden neue, auf die einzelnen Anlagen bezogene A.-Raten entwickelt (GBl. II, 1964, S. 120 f.). Ergebnis war die Schaffung eines A.-Kataloges für rund 10.000 Anlagearten, wobei auch gewisse Unterschiede des Auslastungsgrades Berücksichtigung fanden. Als Gesamtergebnis resultierte daraus überraschenderweise allerdings eine Minderung der durchschnittlichen A.-Raten und damit eine Erhöhung der mittleren Lebensdauer. Der Grund lag darin, daß die starke Anhebung der Werte des Brutto-Anlagevermögens durch die Umbewertung stark erhöhte A.-Beträge auch bei geminderten A.-Raten mit sich brachte. Offensichtlich sollten höhere Kostensteigerungen vermieden werden- wie sie bei gleichen oder erhöhten A.-Raten eingetreten wären; denn dann hätte die Industriepreisreform noch stärkere Preissteigerungen zur Folge gehabt. Insbeson[S. 4]dere hätten dann Preiserhöhungen bei Konsumgütern nicht mehr vermieden werden können. Damit blieb aber der „moralische Verschleiß“ der Anlagen (infolge technischer Veraltung) in den A. noch immer unberücksichtigt. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze sind für jedes Anlagenteil oder für Gruppen von Anlagegütern im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel (GBl., SDr. Nr. 550 von 1968, der den SDr. Nr. 491 von 1964 ablöste) festgelegt. Der A.-Satz wird in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. Um den „moralischen Verschleiß“ zu berücksichtigen, können heute durch das Ministerium der Finanzen auch Sonder-A. bestätigt werden. An A.-Methoden sind die zeitabhängige A., die in lineare, degressive und progressive A. unterteilt ist, sowie die leistungsabhängige A. zu trennen. Während bei der linearen A. bei konstantem A.-Satz auf den Bruttowert des Grundmittels für die Nutzungsperiode jährlich eine gleich große A.-Quote auftritt, wird bei der degressiven A. die jährliche A. (entweder Multiplikation eines jährlich abnehmenden A.-Satzes mit dem Bruttowert oder eines konstanten A.-Satzes mit dem jeweiligen Restwert) geringer. Die Form der degressiven A. wird in der sozialistischen Wirtschaft nicht angewendet. Bei der progressiven A. — in der Regel steigende A.-Sätze bezogen auf den Bruttowert — steigen die A.-Quoten (als Ausgleich für eine temporär überproportional zunehmende Wertminderung) zum Ende des Nutzungszeitraumes immer mehr an. Bei der leistungsabhängigen A. geht man nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer des Grundmittels aus. Vielmehr wird die gesamte zu erwartende Leistung in Mengen oder Maschinenstunden zugrunde gelegt. Zur Anwendung dieser Methode ist einmal die genaue Leistungsfeststellung und zum anderen das Vorliegen einer geringen Sortimentsbreite Voraussetzung. In der DDR findet vermehrt auch die sog. Kollektivabschreibung (Pauschal- oder Global-A.) Anwendung. Zur Vereinfachung des A.-Verfahrens wird für eine Gruppe von Anlagemitteln etwa gleicher Nutzungsdauer ein durchschnittlicher A.-Satz angewandt. Das bedeutet in der Realität aber zuviel A. bei Gebäuden und zuwenig bei Ausrüstungen, weil häufig Gebäude und bauliche Anlage mit einbezogen werden, statt sie gesondert zu behandeln. Angesichts der Preisverzerrungen, die bei neueren Gütern mit ebenfalls neueren Preisen geringer und bei schon seit langer Zeit in der Produktion befindlichen Kapitalgütern größer sind, dürfte die Kollektiv-A. auch bei Grundmitteln mit formal noch gleicher Nutzungsdauer erhebliche Fehler mit sich bringen. Amortisationen; Grundmittel; Preissystem und Preispolitik; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 3–4 Abschnittsbevollmächtigter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbteilungsgewerkschaftsleitungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und…
DDR A-Z 1979
Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland (1979)
Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Ü. abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962 sind die Zuwanderer, die mit Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, im Bundesnotaufnahmeverfahren besonders erfaßt worden (siehe Tabelle). Diese Statistik erfaßt jedoch nur die Übersiedler, die im Bundesgebiet die Notaufnahme beantragt haben. Es ist aber davon auszugehen, daß dies nicht alle Übersiedler getan haben. Die wirkliche Zahl derjenigen, die seit dem 1. 7. 1962 die DDR mit Genehmigung der dortigen Behörden verlassen haben, ist also höher. Sie übertrifft bei weitem die der Flüchtlinge. Im Zusammenhang mit dem Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 ist vereinbart worden, auch Probleme der Familienzusammenführung zu lösen, und zwar durch Zusammenführung von Ehegatten, den Umzug von Eltern, die von ihren Kindern betreut werden sollen, und in besonderen Ausnahmefällen auch die Genehmigung zur Eheschließung und die Ausreise des in der DDR lebenden Verlobten. In vielen Fällen konnte seitdem geholfen werden, wie die Übersicht der Entwicklung seit 1964 zeigt: Umzugsgut darf mitgenommen werden, soweit dies nach den zollrechtlichen Bestimmungen der DDR zulässig ist. Die Zahl der Ausreisewilligen in der DDR ist jedoch weit höher, als dies in den o. a. Zahlen zum Ausdruck kommt. Insbesondere seit der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. 8. 1975, die auch von der DDR unterzeichnet worden ist, beantragen viele Bewohner der DDR unter Berufung auf die Menschenrechte die Ausreise aus der DDR. Um diesen meist erfolglosen Bemühungen Nachdruck zu verleihen, legen viele Ausreisewillige ihre Arbeit nieder, demonstrieren öffentlich gegen die Verletzung der Menschenrechte oder wenden sich an westliche Organisationen. Die Behörden in der DDR haben darauf seit 1976 in zahlreichen Fällen mit Verhaftungen und Verurteilungen wegen Asozialen Verhaltens oder Hetze (Staatsverbrechen) reagiert. Seit dem Inkrafttreten des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. 4. 1977 (Strafrecht) führen solche auf die Menschenrechte gestützten Ausreiseanträge häufig auch zu einer Freiheitsstrafe wegen „Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ nach § 214 StGB. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1089 Überplanbestände A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Übersiedlung in die DDRSiehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Ü. abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962…
DDR A-Z 1979
Frauen (1979) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage einer „wahrhaften“ Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch zu motivierende Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rentneranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion ringen würden, stärkten sie „ihren“ sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu Gesellschaftlichem ➝Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. ― [S. 422]was die formal-juristische Seite anlangt ― in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurde die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht ― prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs.~1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen. staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein — so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED — ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiere. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau - der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sog. „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsniveaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen (Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der F. und Mädchen in Durchführung des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 vom 19. 2. 1962; GBl. II, S. 295). Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ― Erziehung und Pflege der Kinder. Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie ― zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Arbeitsgesetzbuch Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 (GBl. I. S. 185) als besondere Rechte der werktätigen F. und Mütter weiter ausgebaut. Die Bestimmungen beziehen sich u. a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zahlen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen. Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 20, bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen 22 Wochen, Arbeitsfreistellung bis zum Ende des 1. bzw. ― bei Nichtbereitstellung eines Krippenplatzes ― des 3. Lebensjahres des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mütterunterstützung, Still[S. 423]pausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot von mindestens einem bis zu drei Jahren; Mutterschutz) und Gewährung einer 40-Stunden-Arbeitswoche sowie von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypische F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. In von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) aufzustellenden F.-Förderungsplänen (1978: mehr als 14.300) sind außerdem detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten festzulegen. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den Volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten F.-Ausschüsse gebildet, die zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB arbeiteten und 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt wurden. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem F.-Brigaden gebildet, Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Ergänzt von einigen wichtigen Durchführungsbestimmungen (z. B. AO über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966, GBl., SDr. 545, S. 25; AO zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967, GBl. II, S. 506; AO zur Durchführung der Ausbildung von F. im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. 5. 1970, GBl. II, S. 407; AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen F. für die Ausbildung zu vollbeschäftigten Produktionsfacharbeiterinnen vom 12. 12. 1972, GBl. II, S. 860). bildet es die Grundlage für die vollständige Einbeziehung der F. in das allgemeine System der „abschnittsweisen“ Qualifizierung. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro. Der aus hauptamtlichen weiblichen Funktionären zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse (vgl. auch Beschluß über die weitere Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und Förderung der F. und Mädchen in der DDR vom 20. 10. 1966; GBl. II, S. 777). III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Allerdings stehen der weiblichen Berufstätigkeit ― trotz aller bisherigen Anstrengungen ― immer noch erhebliche Schwierigkeiten der F.-Arbeit entgegen. Weder sind genügend Plätze in den Einrichtungen der Kinderbetreuung vorhanden - 1977 wurden 60,1 v. H. der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen, 89,2 v. H. der 3- bis 6jährigen Kinder in Kindergärten und 74,1 v. H. (Anfang 1977) der Schüler der 1. bis 4. Klasse in Schulhorten betreut noch steht gegenwärtig ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes Waren- und Dienstlei[S. 424]stungsangebot zur Verfügung, um den F. die noch immer zu 70–80 v. H. von ihnen allein erbrachte Hausarbeit spürbar zu erleichtern. So kritisieren denn auch die SED-F.-Funktionärinnen unablässig den im Vergleich zu kinderlosen F. und mehr noch zu Männern nach wie vor unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand berufstätiger Mütter von wöchentlich rd. 37 Stunden für Hausarbeit und Kindererziehung. Weitere Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelnden Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z. B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Auch die im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Halbtagsarbeit) wird in zunehmendem Maße als unbefriedigend und von zweifelhaftem wirtschaftlichem Nutzen empfunden, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Bei weiblichen Führungskräften ergibt sich darüber hinaus die Problematik, daß eine Teilzeitbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Trotz der Bemühungen zu ihrer Begrenzung auf jene Fälle, in denen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Ganztagsarbeit möglich ist. besteht unter den berufstätigen F. und insbesondere Müttern aber weiterhin ein starker Trend zur Teilzeitbeschäftigung; im Jahr 1976 arbeiteten 32 v. H. der F. in der DDR verkürzt. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED-Führung seit 1972 (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrats der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972) eine Serie von Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtenentwicklung beschlossen. Durch arbeitszeitliche Vergünstigungen und finanzielle Anreize konnte seitdem zwar die Geburtenfreudigkeit erhöht werden, jedoch nur um den Preis neuer betriebswirtschaftlicher und F.-Arbeitsprobleme, die sich auch allgemein aus dem inzwischen erreichten hohen Beschäftigungsgrad der F. ergeben: Aufgrund der erheblichen Verlängerung des Wochenurlaubs und der Inanspruchnahme des Rechts auf Arbeitsfreistellung für ein Jahr nach der Geburt eines Kindes durch rd. zwei Drittel der F. haben Betriebe mit hohem F.-Anteil ― so vor allem im Gesundheitswesen und im Handel ― mit erheblichen Ausfallquoten zu rechnen. Dies hat in der Praxis dazu geführt, jüngere qualifizierte F. — in Erwartung einer möglichen Schwangerschaft — nicht in den ihrer Ausbildung adäquaten beruflichen Positionen einzusetzen. III. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR waren 1977 von den insgesamt 16.757.857 Einwohnern 8.940.816 F., das entspricht einem Anteil von 53,4 v. H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt noch immer eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich 1977 von der Gruppe der 47jährigen an bemerkbar machte. Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 46jährigen ein geringer Männerüberschuß bestand (5.642.103 Männer, 5.437.687 F.; 3,8 v. H. Männerüberschuß), erhöhte sich der F.-Überschuß ab der Gruppe der 47jährigen (2.174.938 Männer, 3.503.129 F.; 61,1 v. H. F.-Überschuß) gegenüber 1972 um weitere 6,4 v. H. Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1977 den 2.175.330 Rentnerinnen 985.716 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile nahezu gleich: 5.139.336 Männern stehen 5.156.426 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Die seit Kriegsende bis 1973 rückläufige Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter verstärkte für die DDR- Behörden den Zwang, angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels die F. möglichst weitgehend in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. So waren 1977 von den insgesamt ca. 8,06 Mill. (mit Lehrlin[S. 425]gen ca. 8,55 Mill.) Beschäftigten inzwischen 4,03 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen 4,25 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 50,0 v. H., der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 82,3 v. H. (1964: 66,5 v. H.; 1967: 76,3 v. H., 1973: 81,7 v. H.; 1976: 82,6 v. H. Der geringfügige Rückgang des weiblichen Beschäftigungsgrades 1977 hat bevölkerungs-, bildungs- und familienpolitische Ursachen: Eintritt eines geburtenstarken Jahrgangs ins arbeitsfähige Alter bei gleichzeitigem Ausscheiden von im I. Weltkrieg geburtenschwachen Jahrgängen aus dem Arbeitsprozeß, anhaltender Trend zu längerer und höherer Bildung der Mädchen, verstärkte Inanspruchnahme des „Babyjahres“.) Diese hohe Quote weiblicher Berufstätiger wird vor allem durch die Mitarbeit einer großen Anzahl von Müttern erreicht (1977 waren 1,9 Mill. F. mit Kindern unter 16 Jahren voll berufstätig), wobei ihr Beschäftigungsgrad ― wie Zahlenangaben von 1970 (neuere Daten sind nicht mehr publiziert worden) erkennen lassen ― proportional zur Einkommenshöhe des Ehemannes und der Anzahl der Kinder abnimmt: Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Für 1977 wie bereits für die vorhergegangenen Jahre gilt, daß nur ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche mit den Schwerpunktgebieten Volksbildung und Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen). An dieser Struktur werden sich auf absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge — trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen — nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1977 untenstehende Tabelle. Aufgrund intensiver Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung, insbesondere der weiblichen, wobei die 1967 an den Hoch- und Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern sollten, ist es der SED-Führung inzwischen gelungen, den Anteil weiblicher Beschäftigter mit abgeschlossener Berufsausbildung beträchtlich zu vergrößern. So hat sich der Anteil der Produktionsarbeiterinnen mit Facharbeiterabschluß von 27 v. H. im Jahre 1972 bis Anfang 1977 auf 44,9 v. H. erhöht; insgesamt verfügten Anfang 1978 66 v. H. der weiblichen Beschäftigten über eine abgeschlossene Berufsausbildung, was eine Steigerungsrate von 10 v. H. gegenüber 1974 bedeutet. Dieser Entwicklung entspricht ein seit 1967 überproportional hoher weiblicher Anteil bei den von Beschäftigten nachträglich absolvierten Facharbeiterprüfungen (im Durchschnitt von rd. 42.250 F. jährlich = 54,1 v. H.), die von allen Qualifizierungsmaßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung von F. am meisten frequentiert werden (1977 betrug der Anteil weiblicher Schulungsteilnehmer an den Maßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung insgesamt 39,4 v. H., bei der Qualifizierung zum Facharbeiter jedoch 56,0 v. H.). Während in den jüngeren Altersgruppen der prozentuale Anteil von Männern und F. mit abgeschlossener Berufsausbildung sich inzwischen stark angenähert hat — 1977 hatten 78 v. H. der männlichen und 75 v. H. der weiblichen 18- bis 19jährigen sowie 84 v. H. der männlichen und 78 v. H. der weiblichen 20- bis 29jährigen einen Facharbeiterabschluß —, finden sich in den höheren Altersgruppen immer noch zahlreiche F. ohne entsprechende Berufsqualifikation: bei den 50- bis 59jährigen hatten 1977 nur 34 v. H. der F. gegenüber 77 v. H. der Männer eine abgeschlossene Berufsausbil[S. 426]dung. Dies läßt darauf schließen, daß das Interesse an nachträglicher beruflicher Qualifizierung und damit verbunden an höheren Verdienstmöglichkeiten bei jenen F. besonders groß ist, die bis zum Erreichen des Rentenalters noch eine längere Zeit erwerbstätig sind. Der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen ist aufgrund ihrer unzureichenden Berufsausbildung, namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, traditionell hoch. Auffallend hoch ist inzwischen der weibliche Anteil an den Beschäftigten mit Fachschulabschluß (1977: rd. 436.100 F. = 53,9 v. H.) wie auch an den Fachschulstudenten (1977: rd. 113.600 F. = 69,9 v. H., überwiegend im Direktstudium, wo der F.-Anteil 81,0 v. H. beträgt). Auch im Hochschulstudium (1977: 61.600 F. = 47,5 v. H.) wie bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluß (1977: rd. 147.100 F. = 33,1 v. H.) ist der weibliche Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen — was Soziologen aus der DDR vor allem mit einem größeren Leistungswillen der Mädchen erklären. Aus entsprechenden Umfrageergebnissen leiten sie zugleich die Prognose ab, daß höherqualifizierte F. auch nach einer Eheschließung berufstätig und damit dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß erhalten bleiben. Trotz der ständig wachsenden Zahl beruflich hochqualifizierter F. nehmen sie jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch nicht einen adäquaten Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. Zwar gaben die DDR-Behörden Ende 1977 bekannt, daß jeder vierte Leiter in der sozialistischen Wirtschaft eine F. sei, doch fehlen detaillierte Angaben über die Art solcher Leitungsfunktionen. Nach wie vor verschwindend gering ist der Anteil weiblicher ökonomischer, kaufmännischer und vor allem technischer Direktoren in Kombinaten und Volkseigenen Betrieben. In den Führungsfunktionen des Gesundheits- und Erziehungswesens sowie der Justiz sind F. zwar erheblich zahlreicher vertreten: Jede vierte Schule in der DDR steht unter weiblicher Leitung, ein Drittel der Richter und die Hälfte der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. Gemessen an ihren in diesen Bereichen traditionell sehr hohen Anteilen (im Gesundheitswesen ist der F.-Anteil mit 86 v. H. für Anfang 1978 am höchsten, gefolgt vom Erziehungs- und Bildungswesen mit 75,7 v. H. für 1977) sind sie auch in den Führungsfunktionen erheblich unterrepräsentiert. Wie die Sekretärin für F.-Fragen im ZK der SED, Inge Lange, im Jahr 1975 mitteilte, ist vor allem der Anteil von F. mit mehreren Kindern in leitenden Funktionen besonders gering (Quelle: Einheit, 1975, H. 9. S. 960). C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien ― namentlich der SED ― noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen traditionell hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1977 ca. 4,2 Mill. F. = 51 v. H., im Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) rd. 1,4 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre relativ stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). Im Jahr 1976 befanden sich unter den 2 Mill. SED-Mitgliedern und -Kandidaten ca. 639.700 F. = 31,3 v. H. An der Spitze der 269 SED-Kreisleitungen gab es im März aber nur 1 1 weibliche 1. Sekretäre = 4,1 v. H. Den im März/April 1976 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED gehörten zwar insgesamt 25,7 v. H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 42,9 v. H. weibliche Kandidaten an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 9 weibliche Mitglieder (= 5 v. H.), darunter 4 weibliche Sekretäre (von insgesamt 90 Sekretären). Auf dem IX. Parteitag 1976 wurden 19 F. = 13,1 v. H. zu Mitgliedern und 5 F. = 8,8 v. H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unterdessen Kandidaten 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 15 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem rd. 40köpfigen Ministerrat der DDR gehört seit 1974 nur noch ein weiblicher Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung), während sich unter den rd. 200 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 3 F. befinden. Dem aus 25 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1974 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 32,6 v. H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 39,7 v. H. F. an, den 1976 gewählten Bezirkstagen 37,9 v. H. F., der Volkskammer 33,6 v. H. F. [S. 427]Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten ― wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat ― konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Gabriele Gast Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 421–427 Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse
Frauen (1979) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der…
DDR A-Z 1979
Fluktuation (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftspolitisch unerwünschte Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z. B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die F.-Quote liegt in vielen Betrieben noch bei 10 v. H. Zwei Drittel aller Abgänge sind volkswirtschaftlich nicht notwendig. Jüngere Arbeitskräfte und solche mit geringerer Qualifikation wechseln ihren Arbeitsplatz viel häufiger als ältere und hochqualifizierte Beschäftigte. Wegen des Lohngefälles wandern viele Arbeitnehmer mit Dienstleistungsberufen in die produzierenden Bereiche ab. Die volkswirtschaftlichen Verluste betragen nach Angaben aus der DDR bei jedem Betriebswechsel 10.000 bzw. 15.000 Mark. Die hauptsächlichen Motive für den Arbeitsplatzwechsel sind (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): Bezahlung. Arbeitsklima, Schichtarbeit, gesundheitliche Erwägungen und Schwere der Arbeit. Diese Reihenfolge der F.-Gründe ― Ergebnis einer Befragung (Hausinterview) ― weicht übrigens erheblich von den im früheren Betrieb gemachten Angaben ab. Da jede Kündigung schriftlich begründet werden muß und in der Regel erst nach Diskussion mit der Betriebsleitung angenommen wird, werden häufig vorgeschobene Gründe angegeben, um komplikationslos aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden zu können. Das gilt insbesondere für Frauen, die glaubhaft familiäre Gründe geltend machen können. Zur Einschränkung der F. gibt es kaum direkte Einwirkungsmöglichkeiten; außer der amtlichen Zuweisung von Arbeitsplätzen für „Bummelanten“, der schriftlichen Begründung der Kündigung ist noch das Abwerbeverbot für Volkseigene Betriebe zu nennen. Ein stärkeres Gewicht haben die indirekten Maßnahmen; dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Abbau des unerwünschten Lohngefälles zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen, die mindestens einjährige Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Gewährung der Jahresendprämie, Treueprämien für bestimmte Berufsgruppen (technische Intelligenz, Beschäftigte im Bergbau, Angehörige der Reichsbahn und der Post), Treueurlaub sowie der Anspruch auf Sonder- oder Zusatzrenten (Polizei, Zoll. Militär. Post, Bahn. „Intelligenz“). Der Arbeitsplatzwechsel auf Wunsch von Arbeitnehmern wird jedoch auch in der DDR nicht in jedem Fall als unerwünscht betrachtet. Der Zug zu neuen Arbeitsplätzen mit besseren Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau eher entsprechen, wirkt produktivitätssteigernd. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 402 Flugverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FolgeverträgeSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftspolitisch unerwünschte Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z. B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die F.-Quote liegt in vielen Betrieben noch bei 10 v. H. Zwei Drittel…
DDR A-Z 1979
Amt für Preise beim Ministerrat (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des ZK der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten und zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise grundsätzlich stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch, daneben erarbeitet es laufende Analysen bezüglich der Wirksamkeit der Preise. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl. II. 1972, S. 741 ff.), die bis Mitte 1976 galt und inzwischen leicht verändert wurde (GBl. I. 1976, S. 321 ff.), bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. Mir der Bildung des AfP. wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst und deren Aufgaben auf das neugebildete AfP. übertragen, dessen Leiter im Rang eines Ministers gegenwärtig (seit 1965) Walter Halbritter ist. Seit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden: Es muß nicht nur die staatliche Preispolitik durch entsprechende Grundsatz- und Detailregelungen durchsetzen, sondern auch ständig Preiskontrollen in Betrieben und Kombinaten durchführen. Dazu gehören auch die Verhängung von Ordnungsstrafen bei Preismanipulationen sowie die Erarbeitung einer jährlich dem Ministerrat vorzulegenden Analyse über die Entwicklung von Kosten, Gewinnen und Preisen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinn[S. 43]normen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert. dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Allenfalls in Teilbereichen mag die Ausbreitung und Verstärkung von Preisverzerrungen oder auch Kostensteigerungen gebremst werden. Von den seit Mitte 1976 wirksamen Preisbildungsverfahren. mit denen Preise für neue und weiterentwickelte Produkte nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis festgelegt werden, erhoffte sich das AfP. wesentliche Erleichterungen gegenüber der bisher äußerst zeitaufwendigen Kontrolle der Kosten. Man glaubte, eine schnellere Preisbestätigung als bisher zu erreichen, da das AfP. und ihm nachgeordnete Organe die neuen Preise leichter aufgrund des bereits anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchswertverbesserungen neuer Erzeugnisse häufig fehlen und die Betriebe versuchen, Verbesserungen überzubewerten, hingegen Nachteile ihrer Neuerungen verschweigen. Somit obliegt dem AfP. nunmehr die gegenüber den Problemen der Kostenkontrolle noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter vorzunehmen. Insgesamt zeigt sich, daß es dem AfP. gegenwärtig nicht möglich ist, die Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwands — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — entwickeln zu können. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 42–43 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Standardisierung, Meßwesen und WarenprüfungSiehe auch das Jahr 1985 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu…
DDR A-Z 1979
Souveränität (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten Staates ab, sie ist „klassenmäßig bestimmt“. Die S. eines Staates wird definiert als „seine rechtliche Entscheidungsfreiheit im Bereich seines Territoriums (Gebietshoheit) und gegenüber seinen Bürgern (Personalhoheit), bei der Gestaltung seiner Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Mitwirkung an der Schaffung völkerrechtlicher Normen (internationale Handlungsfähigkeit)“ (Völkerrecht, Lehrbuch. Hrsgg. v. e. Autorenkollektiv, T. 1, Berlin [Ost] 1973, S. 278). Aus dieser Bestimmung folgt in Übereinstimmung mit dem auch von der DDR als uneingeschränkt gültig angesehenen „Grundprinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ (Prinzipien-Deklaration der 25. UN-Vollversammlung vom 24. 10. 1970), daß alle Staaten juristisch gleich sind, daß jeder Staat die der S. innewohnenden Rechte in Anspruch nehmen kann, die Völkerrechtssubjektivität jedes anderen Staates zu achten ist, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten als unverletzlich gilt, jeder Staat in der Wahl und Ausgestaltung seines Gesellschaftssystems frei ist und mit anderen Staaten in Frieden leben muß (ebd., S. 279 f.). S. wird als Ausdruck des Rechtes auf nationale Selbstbestimmung angesehen. Demzufolge wird auch zwischen staatlicher und nationaler S. unterschieden. Da die Völkerrechtler der DDR ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, war die Außenpolitik Ost-Berlins seit [S. 962]dem 25. 3. 1954, dem Tag, an dem die UdSSR der DDR in einer offiziellen Erklärung volle S. gewährte, unablässig darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Ein weiterer Aspekt der S., die Volks-S., kann nach sozialistischer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. zur Farce gemacht. Obwohl die DDR die „Einheit des sozialistischen Lagers“ als wirkungsvollste Garantie ihrer so verstandenen S. ansieht, hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistisch regierten Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationalstaatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. aufgrund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie als „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches gewertet worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sah die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveränen deutschen Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubte und glaubt sie durch starke außenpolitische Anlehnung an die UdSSR begegnen zu können. Während Völkerrechtler der DDR die Völkerrechtssubjektivität ihres Staates aufgrund formaler Kriterien (Territorium, Staatsmacht, Fähigkeit zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen) als gegeben annehmen und in außenpolitischer Hinsicht die Notwendigkeit einer demokratischen Legitimation der Staatsmacht - als Definitionsmerkmal für diese Völkerrechtssubjektivität — ablehnen, machten sie die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR als Merkmal ihrer völkerrechtlichen Existenz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland (und anderen nichtsozialistischen Staaten) bis 1972 zur Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird darüber hinaus als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche gegenseitige Hilfe“ angesehen (M. A. Kaplan, N. de B. Katzenbach, G. I. Tunkin, Modernes Völkerrecht, Form oder Mittel der Außenpolitik, Berlin 1965, S. 366). Ähnliche Formulierungen finden sich auch in jüngeren Arbeiten sowjetischer Autoren wie F. J. Koshewnikow, S. B. Krylow, W. M. Schurschalow, N. A. Uschakow u. a. Von westlichen Kommentatoren wird dies als Einschränkung der als universal postulierten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten erachtet, falls Intervention zum Zwecke der Erhaltung der „Einheit des sozialistischen Lagers“ notwendig wird. Damit erscheint S. als formale Norm des Völkerrechts, deren Beachtung die SED-Führung je nach den konkreten politischen Erfordernissen entweder fordert oder — wie im Falle CSSR im August 1968 — durch vorrangige blockpolitische Rücksichten faktisch in den Hintergrund treten läßt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 961–962 Sorgerecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter S. verstehen Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des proletarischen und sozialistischen Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des konkreten…
DDR A-Z 1979
Eigentum (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung an Privatbetrieben, Vergenossenschaftung der Landwirtschaft und des Handwerks usw. eine grundlegende Umgestaltung erfahren. Die eigentumsrechtlichen Bestimmungen der Verfassung von 1949 und des BGB, die bis 1968 bzw. 1975 galten, entsprachen nicht mehr der wirklichen Rechtslage. Eine generelle Rechtsgrundlage hat die E.-Ordnung durch die Art. 9–16 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) erhalten. Die konkreten Regelungen zur E.-Ordnung sind nunmehr im Zivilgesetzbuch (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465), insbesondere in dessen 2. Teil, zu finden. II. Eigentumsformen Kennzeichnend für die E.-Ordnung der DDR ist die Überwindung des monistischen E.-Begriffs des bürgerlichen Rechts und seine Aufspaltung in mehrere E.-Formen unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion sowie ihrer Zweckbindung. Grundlage der Volkswirtschaft in der DDR ist das sozialistische E., das seinerseits in 3 Erscheinungsformen vorkommt: als gesamtgesellschaftliches Volks-E., als genossenschaftliches Gemein-E. werktätiger Kollektive und als E. gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (Art.~10 Abs.~1 Verf.). Hiervon werden als weitere Formen des E. das persönliche E. und das Privat-E. unterschieden, wobei letzteres als eigenständige rechtliche Kategorie nicht mehr behandelt wird. Die E.-Ordnung wird im Verständnis des Marxismus-Leninismus als entscheidendes Element der gesamten politischen wie gesellschaftlichen Ordnung begriffen. Mit ihr werden sowohl der sozialistische Charakter der Gesellschaft als auch z. B. die für sie spezifischen Formen der Mitwirkungsrechte begründet. A. Das sozialistische Eigentum 1. Das gesamtgesellschaftliche Volkseigentum gilt als die höchstentwickelte Form des sozialistischen E., da es fast völlig vergesellschaftet ist. Im Hinblick auf den Gegenstand des gesamtgesellschaftlichen Volks-E. gelten keine Begrenzungen. Für bestimmte Objekte ist die Form des Volks-E. zwingend, so für die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren, großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, Seeschiffahrt und Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sowie ― seit der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 ― für alle Industriebetriebe. An diesen Objekten ist Privat-E. unzulässig (Art.~12 Abs.~1 Verf.). Als Subjekt gelten der Staat und das Volk, wobei in rechtlicher Hinsicht Subjekt letztlich der Staat als „politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land“ ist (Art.~1 Abs.~1 Verf.). Die Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse des Eigentümers übt der Staat durch seine Wirtschaftsverwaltungsorgane und durch die von diesen eingesetzten Leiter der Volkseigenen Betriebe, volkseigenen Güter und sonstigen staatlichen Einrichtungen aus. Das Fehlen einer privaten Verfügungsmacht über Produktionsmittel in den genannten Bereichen wird zugleich als Voraussetzung dafür bezeichnet, daß der Staat seinen Charakter grundlegend geändert habe und zu einer alle Gesellschaftsmitglieder gleichberechtigt beteiligenden Organisationsform geworden sei. Die Volkseigenen Betriebe wirtschaften im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich. In der Art der Nutzung des ihnen anvertrauten Volks-E. sind sie jedoch an die Prinzipien der Planwirtschaft, an die dem Betrieb übertragenen Aufgaben sowie an das Gebot, das Volks-E. zu mehren, gebunden. Über Gegenstände, die Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe sind, dürfen sie in der Regel nicht verfügen, wohl aber über Gegenstände der Umlaufmittel. Grundsätzlich dürfen auch nur die letzteren in andere Formen des E. überführt werden (z. B. Verkauf von Produkten), während für das Anlagevermögen der Grundsatz der Unantastbarkeit des Volks-E., d. h. das Verbot, die Substanz und den Bestand des Volks-E. planwidrig zu verringern, gilt. Diesem Grundsatz entspricht auch ein erhöhter Bestandschutz des Volks-E. So darf Volks-E. weder verpfändet, gepfändet noch belastet werden und eine Aufrechnung persönlicher Forderungen gegenüber Forderungen von Rechtsträgern von Volks-E. ist verboten. Volks-E. kann auch auf der Basis von Nutzungsverhältnissen individuell oder kollektiv[S. 291]den Bürgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden (etwa zu Wohnzwecken). 2. Das genossenschaftliche Gemeineigentum gilt als niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen E., da das Subjekt dieses E. ein kleineres Kollektiv und nicht das gesamte Volk ist. Eigentümer sind die Genossenschaften als juristische Personen in Gestalt der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (Fischwirtschaft), der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und der Konsumgenossenschaften. Das genossenschaftliche E. erstreckt sich, entsprechend den unterschiedlichen Einbringungspflichten bei den einzelnen Genossenschaftstypen, auf einen unterschiedlich großen Bereich von Produktionsmitteln und sonstigen Gegenständen. Art. 13 Verf. nennt als genossenschaftliches E. Geräte, Maschinen, Anlagen, Bauten, Tierbestände und das aus genossenschaftlicher Nutzung des Bodens sowie genossenschaftlicher Produktionsmittel erzielte Ergebnis. Dieser Katalog ist nicht abschließend, jedoch gilt für das genossenschaftliche E. der Grundsatz der Zweckbindung, wonach der Erwerb von Gegenständen, die nicht der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaften dienen, verboten ist. Auch genossenschaftliches E. genießt einen verstärkten Schutz. Produktionsmittel sind unpfändbar, eine Zwangsvollstreckung ist nur in solche finanziellen Mittel und Sachen zulässig, die nicht Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft sind. 3. Für das E. der gesellschaftlichen Organisationen der Bürger gilt Entsprechendes wie für das genossenschaftliche E. Seine Träger sind die Massenorganisationen und Parteien. Objekte sind insbesondere Verlagsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. B. Das persönliche Eigentum Das persönliche E. ist grundsätzlich kein Produktionsmittel-E. Es erfährt durch die Bestimmung, daß es der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger dient und sein Gebrauch nicht den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen darf, eine soziale Zweckbestimmung und rechtliche Begrenzung. Quelle des persönlichen E. ist in erster Linie das Arbeitseinkommen, aber auch andere Erwerbsgründe, wie Schenkung, Erbschaft, Auszeichnung, Lotteriegewinn usw., sind zulässig. Objekte des persönlichen E. sind vorwiegend Arbeitseinkünfte und Ersparnisse, die Ausstattung der Wohnung und des Haushalts, Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die für die Berufsausbildung, Weiterbildung und Freizeitgestaltung erworbenen Sachen sowie Grundstücke und Gebäude zur Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse des Bürgers und seiner Familie, ferner die dem Wesen des persönlichen E. entsprechenden Rechte, einschließlich vermögensrechtlicher Ansprüche aus Urheber-, Neuerer- und Erfinderrechten (§ 23 Abs.~1 ZGB). Zur Erfüllung des in Art. 15 Verf. erteilten Auftrages, auf Schutz des Bodens und zur Verhinderung von Spekulation und arbeitslosem Einkommen bedarf die Übertragung von E.-Rechten an Grundstücken der staatlichen Genehmigung (VO vom 15. 12. 1977, GB. II, 1978, S. 73, § 297 ZGB). Aber auch andere Rechtsgrundlagen für Nutzungsbefugnisse (bis hin zur Miete) unterliegen der staatlichen Kontrolle und sind genehmigungspflichtig. C. Privates Eigentum Unter der Voraussetzung der Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse und der Erhöhung des Volkswohlstandes sowie der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums war in der DDR bis zur Änderung der Verfassung vom 7. 10. 1974 als Übergangserscheinung noch privates Produktionsmittel-E. zugelassen (Art. 14 Abs.~1 Verf. von 1968). An vielen Privatbetrieben bestanden jedoch bereits staatliche Beteiligungen (sog. halbstaatliche Betriebe). Die Rechtsform war die einer Kommanditgesellschaft mit dem Staat als Kommanditisten und dem früheren Alleineigentümer als unbeschränkt haftendem Gesellschafter. Im Jahr 1972 sind die halbstaatlichen Betriebe sowie die verbliebenen größeren Privatbetriebe fast vollständig in Volkseigene Betriebe umgewandelt worden. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 sind nur noch die auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhenden kleinen Handwerks- und anderen Gewerbebetriebe erlaubt und werden vom Staat gefördert (Art. 14 Abs. 2 Verf. N. F.). Obwohl es sich auch in diesem beschränkten Rahmen nach wie vor um Produktionsmittel-E. handelt, wird es nach den Bestimmungen für das persönliche E. behandelt (§ 23 Abs. 2 ZGB). Dies gilt ebenso für andere Relikte von Privat-E. (z. B. für das individuelle E. an Miethäusern), da es für sie sonst keine Rechtsgrundlagen mehr gibt (§ 3 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Entsprechendes gilt für kirchliches E. Die Verfassung sieht in Art. 16 die Möglichkeit der Enteignung für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes und gegen angemessene Entschädigung vor. Enteignungen dürfen nur erfolgen, wenn der angestrebte Zweck nicht durch Bereitstellung von Volks.-E. erreicht werden kann. Zulässige Enteignungen regeln z. B. das Aufbaugesetz, das Wassergesetz, das Atomenergiegesetz und das Verteidigungsgesetz. Der Rechtsweg zu den Gerichten ist jedoch ausgeschlossen. Die allgemeinen Regelungen zum E. enthält das ZGB, soweit sie für das sozialistische E. überhaupt [S. 292]einschlägig werden können. Bei der Übertragung von E. hat das ZGB das Abstraktionsprinzip des BGB verlassen und knüpft den E.-Übergang an den Vertrag und die Übergabe (§ 26 ZGB). Ein gutgläubiger Erwerb ist nur an im Einzelhandel gekauften Sachen, an Geld und Inhaberpapieren möglich (§§ 27, 28 ZGB). Das ZGB enthält daneben Bestimmungen über Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, über die Aneignung, über die Ansprüche des Eigentümers sowie über das gemeinschaftliche E., das in Mit-E. und Gesamt-E. unterschieden wird. Handwerk; Betriebsformen und Kooperation; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Genossenschaften; Genossenschaften, Ländliche; Landwirtschaft; Fischwirtschaft. Klaus Westen Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 290–292 Eid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EigentumsverhältnisseSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen, individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung…
DDR A-Z 1979
Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) (1979)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegründet 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des IML war der Beschluß des ZK der SED vom 20. 10. 1951 über „die wichtigsten ideologischen Aufgaben der Partei“. Hier wurden die Aufgaben des Instituts erheblich erweitert, so daß es wesentlich dazu beitragen konnte, den Marxismus-Leninismus Schritt für Schritt als herrschende Ideologie in der DDR durchzusetzen. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Institut (MEL) genannt und zu Ehren Stalins im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbe[S. 538]nannt. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) trägt es seine gegenwärtige Bezeichnung. Ursprünglich, in den Jahren 1949–1958, arbeiteten in dem Institut vor allem „erfahrene, im Klassenkampf erprobte, marxistisch-leninistisch geschulte Kader“; gegenwärtig sind es Hunderte von z. T. gut geschulten und ausgebildeten wissenschaftlichen Mitarbeitern. Aufgaben: Als zentrales Forschungs- und Editionsinstitut der SED ist das IML die Institution, die die Pflege der Klassiker des Marxismus-Leninismus sowie der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung übernommen hat. Im einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben: 1. Koordinierung der Editionstätigkeit der wissenschaftlichen Institutionen der DDR auf den genannten Gebieten. 2. Herausgabe der Werke der marxistischen Klassiker, insbesondere von Marx, Engels, Lenin und Stalin. Die 1953 begonnene Herausgabe der auf 40 Bände angelegten Marx-Engels-Werkausgabe (MEA) wurde 1968 abgeschlossen. Die Werke Lenins (aufgrund der 4. russischen Ausgabe herausgegeben) liegen in 40 vom IML herausgegebenen Bänden vor; sie werden seit 1969 ergänzt durch die Reihe „Lenin, Briefe“, die inzwischen mit dem 10. Band (erschienen 1976) abgeschlossen worden ist (nach der 5. russischen Ausgabe herausgegeben). Die Edition der Werke Stalins wurde 1956 mit dem 13. Band der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen. Vor einigen Jahren hat man begonnen, zusammen mit dem IML beim ZK der KPdSU, eine historisch-kritische Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA) in ca. 100 Bänden herauszugeben. Darin sollen alle Manuskripte, Entwürfe, Konzepte, Randbemerkungen in Büchern usw., die von Marx und Engels erhalten und bisher nicht veröffentlicht worden sind, berücksichtigt werden. 3. Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus sowie Leitung und Organisation der Erforschung der Geschichte der „örtlichen Arbeiterbewegung“ (Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung). Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind auf diesen Gebieten über 20 Dokumentationsbände, darunter die achtbändigen „Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, herausgegeben worden. 4. Übernahme eines wesentlichen Teils der Propagandaarbeit der SED, insbesondere die Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes der Arbeiterklasse sowie die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Richtungen der antimarxistischen Historiographie. In diesen Zusammenhang gehören die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, die 1962 in Auftrag gegeben wurde und 1966 erschien, sowie die einbändige „Geschichte der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß“, die 1978 erschienen ist. 5. Ausbildung auf den genannten Gebieten. Seit 1970 besitzt das IML das Recht auf Verleihung akademischer Grade. 6. Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen in Verbindung vor allem mit der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, der Akademie der Wissenschaften der DDR sowie verschiedenen Universitäten und Hochschulen. Diese Zusammenarbeit fand ihren Niederschlag u. a. in der Tätigkeit des „Rates für Geschichte“ und des „Wissenschaftlichen Rates für Marx-Engels-Forschung“, die beide ihren Sitz im IML haben. Im internationalen Rahmen bestehen Arbeitsgemeinschaften zur Verwirklichung gemeinsamer Projekte, u. a. mit dem IML beim ZK der KPdSU, dem Institut für Parteigeschichte beim ZK der KP Bjelorußlands, ferner dem Institut für Geschichte der Bulgarischen Kommunistischen Partei. Im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) und aufgrund des „Zentralen Forschungsplans der Gesellschaftswissenschaften der DDR bis 1975“ aus dem Jahre 1972 war eine Schwerpunktverlagerung der Arbeit im IML vorgesehen. Bei der zukünftigen historischen Forschung sollte es in erster Linie darum gehen, die Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung und die „Politik der revolutionären Partei der deutschen Arbeiterklasse“ stärker als bisher als Teil der internationalen Arbeiterbewegung darzustellen. In diesem Zusammenhang nehmen auch gegenwärtig Forschungen über die Beziehungen der KPD zur KPdSU einen zentralen Platz ein. Schließlich sollen künftig in verstärktem Umfang Biographien über „hervorragende Persönlichkeiten der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung“ erscheinen. In diesem Zusammenhang sind die Memoiren von Franz Dahlem (bis Mitte 1953 Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Leiter der Abteilung „Kader“ beim ZK der SED) zu erwähnen: „Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges. Erinnerungen“, 2 Bde., Berlin (Ost) 1976/1978. Zur Organisationsstruktur: Das IML ist u. a. in folgende Abteilungen untergliedert: Marx-Engels-Abteilung; Lenin-Abteilung; Abteilung Geschichte der Arbeiterbewegung (einschließlich der örtlichen Arbeiterbewegungen); Zentrales Parteiarchiv der SED (seit April 1963); Bibliothek (gegenwärtig rd. 350.000 Bände); Informations- und Dokumentationsstelle. Das zentrale Parteiarchiv enthält die bedeutendste Quellensammlung der deutschen Arbeiterbewegung von den Anfängen bis zur Gegenwart in der DDR. Die Informations- und Dokumentationsstelle veröffentlicht seit 1950 (z. T. internationale) Spezialbibliographien, seit 1963 den „Dokumentationsdienst zur Geschichte der Arbeiterbewegung und der Marx-Engels-Forschung“. Jede Abteilung des IML ist in Unterabteilungen (Sektoren) untergliedert. Außerdem sind Arbeitsleiter an größeren Projekten außerhalb der genannten Abteilungen tätig. Neben den Abteilungsleitern, die auch lehren und forschen, sind am IML Dozenten und wissenschaftliche Assistenten beschäftigt. Das IML gibt seit 1959 eine eigene, gegenwärtig 6mal jährlich erscheinende Zeitschrift heraus: „Beiträge zur Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“, die 1969 in „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“ umbenannt wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 537–538 Institut für Marktforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SEDSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegründet 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden. Von…
DDR A-Z 1979
Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) (1979)
Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie ausländischen Währungen (Valuta) der Außenhandelsbetriebe und der im Rahmen des Außenwirtschaftsmonopols tätigen Verkehrsbetriebe; die Ausreichung von Devisenkrediten sowie die Refinanzierung der übrigen Geschäftsbanken für deren Kreditgewährung in ausländischen Zahlungsmitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrage der Staatsbank unterhält die DABA Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken und wickelt alle im internationalen Bankverkehr üblichen Geschäftsoperationen einschließlich der Aufnahme und Vergabe von Depositen und Krediten sowie des Geld- und Devisenhandels ab. Besonders intensive Beziehungen unterhält die DABA mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ), über die aufgrund der regionalen Struktur des Außenhandels der größte Teil des Zahlungs- und Verrechungsverkehrs der DDR in transferablen Rubeln abgewickelt wird. Den Filialen der DABA obliegen die Bearbeitung und Weiterleitung von Exportdokumenten, die Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland sowie die Beratung der exportierenden Betriebe. Die DABA gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), Filialen und Außenstellen. Im Ausland unterhält sie Vertretungen bzw. Repräsentanzen (u. a. in Paris, London, Rom). Diese „volkseigene Außenhandelsbank“ hat den juristisch-organisatorischen Status einer Aktiengesellschaft mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sowie einer Satzung. Ihr Grundkapital beträgt 300 Mill. Mark, als Aktionäre dürfen die Staatsbank und Außenhandelsbetriebe fungieren. Präsident der DABA ist (Januar 1979) Werner Polze. Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 253 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche BauakademieSiehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie…
DDR A-Z 1979
Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) (1979)
Siehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1975 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft thematisiert: 1. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung vergegenständlichen sich direkt in neuen Produktionsmitteln. Produktionsverfahren und Technologien; umgekehrt werden auch die Wissenschaften inhaltlich und organisatorisch von den Bedürfnissen und Erfahrungen der Produktion geprägt; 2. eines der wichtigsten Ergebnisse der neuen Qualität der Wissenschaft im Produktionsprozeß ist die Ablösung der bisherigen Maschinentechnik durch die Automatisierung der Fertigungsprozesse; die Kontrolle und Regelung der Produktion erfolgt weitgehend durch kybernetische Steuerungssysteme. An die Stelle natürlicher Rohstoffe treten verstärkt künstliche Materialien (Chemisierung der Produktion); 3. nicht nur die Naturkräfte werden durch die Wissenschaft beherrschbar, vielmehr wird die rationelle Organisation der Arbeit selbst Gegenstand spezieller Wissenschaften; auch die Gesellschaftswissenschaften werden unmittelbar produktiv und verschmelzen teilweise mit den Naturwissenschaften, beispielsweise in den technischen Wissenschaften. Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation bestimmt die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verwendung der gesellschaftlichen Arbeitskräftefonds und des Arbeitsablaufs; 4. die Stellung des Menschen in der Produktion unterliegt einem grundlegenden Wandel. Der Mensch tritt neben den Fertigungsprozeß; er wird von schwerer Handarbeit und schematischen geistigen Arbeiten befreit. Zugleich wachsen die Anforderungen an das Bildungsniveau. Die Wissenschaft, zum wichtigsten Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität geworden, schafft die Möglichkeit, die gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit zu verkürzen und damit die materiellen Voraussetzungen für die Aneignung der erforderlichen kulturellen und technischen Fähigkeiten durch die Gesellschaftsmitglieder. Die Aufhebung des Unterschieds zwischen geistiger und körperlicher Arbeit, eine der Voraussetzungen für die angestrebte klassenlose, kommunistische Gesellschaft, wird möglich. Die zentrale Bedeutung, die der Entwicklung der Wissenschaften in der WTR zugemessen wird, die außerordentlichen Aufwendungen, die moderne Forschungen erfordern, und ihre Orientierung an langfristigen Zielvorstellungen machen die Einbeziehung der Wissenschaften in die volkswirtschaftliche Planung notwendig. Wissenschaftsplanung und -Organisation werden zu einem Kernstück der Gesellschaftsplanung. Die WTR vollzieht sich in allen entwickelten Industriegesellschaften unabhängig von deren Gesellschaftsordnung. Der Marxismus-Leninismus geht jedoch davon aus. daß die WTR in kapitalistischen Systemen die gesellschaftlichen Gegensätze verschärft und daher die Umwandlung dieser Gesellschaften in sozialistische beschleunigt. Nur in sozialistischen Systemen, wie sie in den Mitgliedsstaaten des RGW bestehen, könne die WTR zum Abschluß gebracht werden. Im Prozeß der [S. 1192]WTR würden die ökonomischen, technischen, kulturellen und sozialen Grundlagen für die kommunistische Gesellschaft geschaffen. Darüber hinaus erfordere die WTR eine die nationalen Grenzen überschreitende Kooperation zwischen den sozialistischen Staaten des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), sie fördere die „sozialistische Integration“ und habe diese für ihren weiteren erfolgreichen Verlauf zur Voraussetzung. Das Konzept der WTR hat sich erst in langwierigen Auseinandersetzungen nicht zuletzt mit westlichen soziologischen Theorien und Konzeptionen über die Entwicklungsperspektiven der Industriegesellschaften, die Folgen der Automatisierung und der Anwendung der Kybernetik, die Möglichkeit konvergierender Entwicklungstendenzen in hochindustrialisierten Gesellschaften mit unterschiedlicher Eigentumsordnung Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre durchgesetzt. Maßgebend für die Widerstände gegen die Auffassung von einer erneuten Revolution war vor allem die Befürchtung, daß die bestehenden politischen Strukturen in Frage gestellt und die Systemunterschiede verwischt werden könnten. Für das Akzeptieren des Konzepts der WTR sprachen letztlich die nicht zu leugnenden qualitativen Besonderheiten der zu beobachtenden Veränderungen im wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereich. Zudem bietet das WTR-Konzept Zukunftshoffnungen an, die aus dem bis dahin vorherrschenden Verständnis des Marxismus-Leninismus nicht zu gewinnen waren: Die WTR verspricht einen konkreten Weg zur Annäherung an die Zukunftsgesellschaft, läßt einen kontrollierten Wandel des eigenen Systems zu und ermöglicht gewisse Formen der ökonomischen, technischen und wissenschaftlichen Kooperation mit kapitalistischen Staaten, ohne die Systemunterschiede im Grundsätzlichen preiszugeben. Die besonders in der DDR in der Zeit des Ökonomischen Systems des Sozialismus zu beobachtende, im nachhinein häufig naiv anmutende Hoffnung auf rasche Ergebnisse der WTR, von der die kurzfristige Lösung aller offenen Probleme erwartet wurde, ist spätestens seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) einer nüchterneren und problemorientierteren Sicht gewichen. Die Vorrangstellung der Intelligenz, als der soziologischen Trägerin der „Hauptproduktivkraft“ Wissenschaft, wurde durch eine stärkere sozialpolitische Orientierung auf die Bedürfnisse der breiten Massen beschnitten, das Bildungsprogramm an die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten angeglichen, die Investitionsvorhaben stärker an einem technisch-evolutionären Fortschritt orientiert. Die ungewollten Folgen der WTR (Umweltschutz, Arbeitsschutz, Monotonieprobleme am Arbeitsplatz, zunehmende Differenzierung der gesellschaftlichen Strukturen usw.) nehmen einen immer größeren Raum in den Diskussionen um die WTR ein und sind ein Hinweis, daß die sich aus diesem Wandlungsprozeß ergebenden Konflikte deutlicher in das Blickfeld geraten sind. Angesichts der schwieriger gewordenen wirtschaftlichen Lage, dem fortbestehenden Mangel an Arbeitskräften, der sich verschärfenden Konkurrenzsituation auf dem Weltmarkt usw. gilt jedoch die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts als vorrangiges Ziel der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik der Partei- und Staatsführung der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1191–1192 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische ZentrenSiehe auch: Wissenschaftlich-technische Revolution: 1966 Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR): 1975 1985 Bezeichnung für die sich aus dem Prozeß einer zunehmenden Bedeutung der Wissenschaften für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ergebenden qualitativen Veränderungen. Nach marxistisch-leninistischer Deutung wird die Wissenschaft immer mehr zur „unmittelbaren Produktivkraft“. In der Diskussion werden wesentlich 4 Richtungen der Einwirkung auf die Gesellschaft…
DDR A-Z 1979
Gerichtsverfassung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) geregelt, das mit Wirkung vom 1. 11. 1974 an die Stelle des GVG vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) getreten ist, nachdem mit dem ersten GVG der DDR vom 2. 10. 1952 (GBl., S. 985) die alte, in Deutschland seit 1879 bestehende G. beseitigt worden war. In den grundsätzlichen Bestimmungen betont das GVG die Unabhängigkeit der Richter, hebt die der Rechtsprechung gestellten Aufgaben hervor (Rechtswesen, II.) und legt die Zulässigkeit des Rechtsweges für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen fest, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Staatsorgane begründet ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist also Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit; selbständige Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte bestanden nur bis zum 25. 4. 1963. Das GVG beinhaltet ferner den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung Rechtswesen, IV.), der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Verteidigung (Verteidiger), die Möglichkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen und die Zulässigkeit der Gerichtskritik. Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden), und die Urteile werden „Im Namen des Volkes“ verkündet. [S. 455]II. Das Oberste Gericht (OG) Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Oberste Gericht (§ 36 GVG) mit dem Sitz in Berlin (Ost), das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz) geleitet wird. Es leitet die Rechtsprechung aller Gerichte und hat die „einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte“ zu sichern. Mit der Bestimmung, daß das OG der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich ist (§ 36 Abs. 2 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. In Verwirklichung dieses Prinzips wurde ein umfassendes „System der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung“ entwickelt, das insbesondere die Anleitung der unteren durch die oberen Gerichte und durch das OG sowie die mit dem neuen GVG vom 27. 9. 1974 erneut eingeführte Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte durch das Ministerium der Justiz regelt. In Art. 74 der Verfassung ist dem Staatsrat die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des OG übertragen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich nach der Stellung des OG auf die gesamte Rechtsprechung der DDR, dürfte jedoch in der Praxis angesichts der erheblich geminderten Rolle des Staatsrats kaum mehr Bedeutung erlangen. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und die bei den Kollegien gebildeten Senate. Dem Plenum gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Oberrichter und die Richter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Oberrichter des OG. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Seit 1967 sind bei den Senaten des OG, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, „Konsultativräte“ gebildet worden, die mit beratender Funktion ausgestattet sind. Es bestehen — soweit erkennbar — Konsultativräte für Familienrecht und LPG-Recht (beide beim 1. Zivilsenat des OG), für Urheber- und Patentrecht sowie 2 Konsultativräte für Strafrecht beim 3. und 5. Strafsenat des OG. Betont wird, daß die Konsultationen vor Durchführung einer Verhandlung keine „vorweggenommene Beweisaufnahme“ sein dürfen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Seit 1953 hat das OG 32 Richtlinien beschlossen, von denen allerdings, bedingt durch die Verabschiedung neuer Gesetze, die Mehrzahl inzwischen wieder aufgehoben wurde. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der OG-Präsident, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und der Bundesvorstand des FDGB stellen. Das Plenum, an dessen Tagungen der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilzunehmen berechtigt sind, tagt grundsätzlich einmal in 3 Monaten. Entgegen der bis zum 31. 10. 1974 geltenden Regelung ist der Staatsrat an Plenartagungen des OG nicht mehr beteiligt. Das Präsidium bereitet die Tagungen des Plenums vor und beruft diese ein, ist zuständig für die Entscheidung, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines einem anderen Kollegium angehörenden Senats oder des Präsidiums abweichen will, wertet die Rechtsprechung der Gerichte und die Eingaben der Bürger aus, organisiert die Tätigkeit des OG und regelt die Geschäftsverteilung. Ferner ist das Präsidium Kassationsinstanz (s. u.). Es ist dem Plenum verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Auf Anforderung des Ministerrates hat das OG Rechtsgutachten zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Prozeßrechts zu erstatten. III. Die Bezirksgerichte (BG) In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG leitet im Bezirk die Tätigkeit der Kreisgerichte und der gesellschaftlichen Gerichte. Nachdem mit dem neuen GVG das Plenum des BG weggefallen ist, fungiert als beratendes Kollegialorgan für den Direktor das Präsidium, dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Das Präsidium ist Kassationsinstanz und entscheidet als solche in der Besetzung mit dem Direktor oder einem Stellvertreter als Vorsitzendem und vier vom Direktor zu bestimmenden Mitgliedern des Präsidiums. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate, deren Zahl bei den einzelnen BG unterschiedlich ist. Diese sind in der ersten Instanz mit ei[S. 456]nem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. In Arbeitsrechtssachen entscheiden auch in zweiter Instanz ein Oberrichter und zwei Schöffen. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, über vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und in allen anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht (durch diese Zuständigkeitsregelung wird die Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters — Artikel 101 der Verfassung — eingeschränkt); 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. IV. Die Kreisgerichte (KrG) In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission (Gesellschaftliche Gerichte); 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung; 5. für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der Gesellschaftlichen Gerichte; 6. für Einsprüche gegen die Nichtaufnahme in die Wählerliste zur Wahl der Volksvertretungen. Als Neuregelung im GVG ist vorgesehen, daß in bestimmten, vom Gesetz festgelegten Fällen ein Richter allein verhandeln und entscheiden kann. Insoweit ist auch in § 6 GVG der Grundsatz der „Kollektivität der Rechtsprechung“ eingeschränkt. Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung. An die Stelle des früheren Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist bei jedem Gericht der Sekretär des Gerichts getreten; bei Gerichten mit mehreren Sekretären gibt es einen „leitenden Sekretär“. Die Bezeichnung „Rechtspfleger“ gibt es nicht. Der Sekretär des Gerichts bzw. der leitende Sekretär ist für die Durchsetzung der ihm übertragenen materiellen, finanziellen und technisch-organisatorischen Aufgaben am KrG verantwortlich. Ihm obliegt daneben die Vollstreckung aus gerichtlichen Entscheidungen (Zivilprozeß). Gerichtsvollzieher gibt es in der DDR nicht mehr. V. Gerichtsorganisation in Berlin (Ost) In Berlin (Ost) besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Auflösung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Auflösung des Kammergerichts das Oberste Gericht. VI. Die Militärgerichtsbarkeit Die Militärgerichtsbarkeit war durch die Militärgerichtsordnung (Erlaß des Staatsrats) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71) eingerichtet worden. Sie wurde durch die AO des Nationalen Verteidigungsrates (Militärgerichtsordnung [MilGO] vom 27. 9. 1974, GBl. I; S. 481) neu geregelt. Die Rechtsprechung in Militärstrafsachen wird von dem OG, bei dem ein Militärkollegium gebildet ist, von den Militärobergerichten und den Militärgerichten ausgeübt. Die Leitung der Rechtsprechung liegt beim OG. Die Militärgerichte sind nicht nur in Strafsachen gegen Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, die Straftaten gegen die militärische Sicherheit begehen. Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung ihrer militärischen Notwendigkeit festgelegt. (MilOG in Leipzig, Neubrandenburg, Berlin [Ost]). Als Grundlage für die Tätigkeit der Militärgerichte nennt die MilGO an erster Stelle die Beschlüsse der SED. Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Di[S. 457]visionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Für die Organisierung der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte sind deren Leiter allein verantwortlich. Das MilOG, das weder ein Plenum noch ein Präsidium hat, entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen des MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Militärkollegiums. Walther Rosenthal Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 454–457 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GermanistikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I,…
DDR A-Z 1979
Gesellschaftliche Gerichte (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) geregelt. Als GG. bestehen in Volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Privatbetrieben, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen die Konfliktkommissionen (§ 4 GGG), in den Wohngebieten der Städte und in Gemeinden, in Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften der Fischer, Gärtner und Handwerker die Schiedskommissionen (§ 5 GGG). Das Gesetz bezeichnet die GG. als „gewählte Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß der Erziehungsgedanke im Vordergrund der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit steht. Neben dem GGG bestehen als gesetzliche Grundlagen die vom Staatsrat erlassene „Konfliktkommissionsordnung“ (KKO) und „Schiedskommissionsordnung“ (SchKO) vom 4. 10. 1968 (GBl. I, S. 287 u. 299). Das am 1. 7. 1968 in Kraft getretene Strafgesetzbuch (GBl. I. S. 1) faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt in § 28 die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden und in § 29 die Erziehungsmaßnahmen, die von ihnen im Einzelfall festgelegt werden können. 2. Entstehung der GG. Konfliktkommissionen waren 1953 in den Volkseigenen Betrieben mit der Aufgabe gebildet worden. Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED (15.–17. 1. 1959) forderte Ulbricht, den Konfliktkommissionen größere Verantwortung und Befugnisse zu übertragen. Entsprechend diesem Vorschlag wurden strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsge[S. 470]fährlichkeit (Strafrecht) nicht mehr durch die staatlichen Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen zur Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde 1961 durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144 e) legalisiert, und in § 10 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) fanden neben den Konfliktkommissionen auch die Schiedskommissionen ihre gesetzliche Verankerung. Bildung und Tätigkeit der Schiedskommissionen wurden am 21. 8. 1964 durch den Staatsrat festgelegt (GBl. I, S. 115). Am 31. 3. 1967 stellte der Staatsrat fest, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen war (GBl. I, S. 47). Im Jahr 1978 bestanden in der DDR 25.358 Konfliktkommissionen mit 225.623 Mitgliedern und 5.124 Schiedskommissionen mit 53.448 Mitgliedern. Der Anteil der Frauen wird bei den Konfliktkommissionen mit 43,2 v. H., bei den Schiedskommissionen mit 40,5 v. H. angegeben. 3. Bildung der GG. Nach den Bestimmungen der KKO werden in den in Ziff.~1 genannten Betrieben und Organen Konfliktkommissionen (KK) bei einer Belegschaftsstärke von über 50 Betriebsangehörigen gebildet, in kleineren Betrieben usw. ist ihre Bildung zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auf Vorschlag der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) werden 8–15 Betriebsangehörige nach den Grundsätzen der Gewerkschaftswahlen (FDGB) auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. In Großbetrieben entstehen so viele KK, wie betriebliche Gewerkschaftsleitungen (BGL und AGL) bestehen. Der Tätigkeitsbereich einer KK soll in der Regel nicht mehr als 300 Betriebsangehörige umfassen. Die SchKO legt fest, daß für eine Schiedskommission (SchK) 8–15 Bürger zu wählen sind. Die Zahl kann ausnahmsweise auf 6 verringert oder auf 20 erhöht werden. Die Kandidaten werden in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front von den zuständigen örtlichen Volksvertretungen, in den Produktionsgenossenschaften auf Vorschlag ihrer Vorstände von den Mitgliederversammlungen auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Nach der Wahl werden die Mitglieder der KK und SchK in feierlicher Form verpflichtet, „gerecht und unvoreingenommen zu entscheiden, ihre ganze Kraft für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die sozialistische Erziehung der Bürger einzusetzen“ (§ 4 KKO. § 4 SchKO). Die Mitglieder der KK und SchK wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Ebenso wie die Richter an den staatlichen Gerichten können die Mitglieder der GG. von den wählenden Gremien vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen. 4. Zuständigkeit. Die GG. sind zuständig für die Behandlung von a) Arbeitsrechtssachen in erster Instanz (ausschließliche Zuständigkeit der KK); b) Vergehen, wenn die Tat im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das GG. zu erwarten ist. Voraussetzung ist weiter, daß die staatlichen Organe der Rechtspflege (Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft. Gericht) die Sache an das GG. durch eine schriftlich begründete Entscheidung übergeben haben, weil der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und der Täter seine Rechtsverletzung zugibt. Bei Fahrlässigkeitsdelikten darf Übergabe an die GG. auch bei Vorliegen eines erheblichen Schadens erfolgen, wenn die Schuld des Täters infolge außergewöhnlicher Umstände gering ist; c) Verfehlungen, nämlich Eigentumsverfehlungen. Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch; d) Ordnungswidrigkeiten, wenn die Beratung durch das GG. eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung erwarten läßt; e) Verletzungen der Schulpflicht; f) arbeitsscheuem Verhalten (ausschließliche Zuständigkeit der SchK). Zur Antragstellung sind die Vorsitzenden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden berechtigt; g) einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten, wobei die Zuständigkeit der GG. bei Streitigkeiten wegen Geldforderungen „bis zur Höhe von etwa 500 Mark“ begrenzt ist (§ 55 KKO, § 51 SchKO). Im Vergleich zu dem früheren Rechtszustand (1963–1968) fehlen in dem für die GG. geschaffenen Katalog der Zuständigkeiten die Verstöße gegen die „Sozialistische Moral“ und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen in Wegfall gekommen ist. weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt, die Tätigkeit der GG. sich aber ausschließlich an Rechtsnormen orientieren soll. 5. Verfahren. Die GG. werden nicht von sich aus tätig, sondern es bedarf dazu eines Antrages des Geschädigten oder sonst zur Antragstellung Berechtigten (in den Fällen Ziff. 4 a, c, e, f, g) oder einer Übergabeentscheidung durch staatliche Organe (in den Fällen Ziff. 4 b, c. d). Die Beratungen der GG. sind öffentlich, und die Beratungen der KK finden in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt (§ 13 KKO), damit möglichst alle Angehörigen des Betriebskollektivs daran teilnehmen und aktiv mitwirken können. Alle Anwesenden haben das Recht, ihre Auffassung zum Sachverhalt, zum Verhalten der Beteiligten und zur Überwindung des Konflikts darzulegen. Antragsteller, Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger sind mindestens 5 Tage vor der Beratung einzuladen. Sie sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin zu erscheinen; ihr Erscheinen kann jedoch nicht mit staatlichen Zwangsmitteln herbeigeführt werden. Bei Nichterscheinen der Genannten ist ein zweiter Beratungstermin festzusetzen. Mit Hilfe der Gewerkschaftsleitung und des Arbeitskollektivs bzw. gesellschaftlicher Kräfte soll darauf hingewirkt werden, daß der Beschuldigte, der Antragsteller oder Antragsgegner an dieser zweiten Beratung teilnehmen. Gegen einen vor der SchK ein zweites Mal ausbleibenden Beschuldigten kann Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark [S. 471]verhängt werden. Im übrigen ist die (Straf-)Sache an das übergebende Staatsorgan zurückzugeben, wenn der Beschuldigte unbegründet auch der zweiten Beratung fernbleibt. Eine förmliche Verfahrensordnung für die GG. besteht nicht. Gesetzlich festgelegt ist lediglich, daß die GG. in der Besetzung von mindestens 4 Mitgliedern beraten und entscheiden müssen (§ 11 KKO, § 11 SchKO). § 10 GGG bestimmt, daß der betroffene Bürger selbst vor den GG. auftreten muß. Er ist zwar berechtigt, sich u. a. auch durch Rechtsanwälte beraten zu lassen, von einer Prozeßvertretung vor den GG. durch einen Anwalt ist jedoch nicht die Rede. Großer Wert wird darauf gelegt, daß das Arbeits- oder Nachbarschaftskollektiv möglichst vollzählig in die Auseinandersetzung einbezogen wird, um vor allem in Beratungen wegen Vergehen keine „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ entstehen zu lassen. Die abschließende Beratung über den durch das GG. zu fassenden Beschluß ist ebenfalls öffentlich (§ 18 KKO, § 18 SchKO), und das Kollektiv wird auch in diese Beratung einbezogen. Der Beschluß wird dann aber ausschließlich von den Mitgliedern des GG. gefaßt, wobei das Gesetz die Fassung eines einstimmigen Beschlusses als erstrebenswert bezeichnet. 6. Erziehungsmaßnahmen. „Die GG. können im Ergebnis ihrer Beratungen vom Gesetz bestimmte Erziehungsmaßnahmen festlegen“ (§ 11 Abs. 2 GGG). Als Erziehungsmaßnahmen sehen die KKO und die SchKO bei Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, Schulpflichtverletzungen und arbeitsscheuem Verhalten vor: Entschuldigung des Rechtsverletzers beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv (nicht bei Schulpflichtverletzungen); Bestätigung oder Auferlegung von Verpflichtungen, die der Durchsetzung des Erziehungsziels oder der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens durch Arbeit oder durch Geld dienen; Bestätigung oder Auferlegung anderer Verpflichtungen des Bürgers, welche die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten sichern helfen; Ausspruch einer Rüge; Verhängung einer Geldbuße von 5 bis 50 Mark. Bei Verletzungen der Arbeitsdisziplin (Zuständigkeit KK) entfällt die Geldbuße. Bei Eigentumsvergehen kann diese Geldbuße bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, höchstens bis 150 Mark, erhöht werden. Bei Beleidigungen oder Verletzungen kann die öffentliche Rücknahme der Beleidigung angeordnet werden. Als Erziehungsmaßnahme gegenüber einem Bürger, dem arbeitsscheues Verhalten vorgeworfen wird, kann auch die Verpflichtung bestätigt oder ausgesprochen werden, daß der Betroffene unverzüglich einer geregelten Arbeit nachgeht. In allen Fällen kann von der Festlegung von Erziehungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn KK oder SchK zu dem Ergebnis kommen, daß der Erziehungszweck bereits mit Durchführung der Beratung erreicht ist. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hat die KK eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung der Parteien zu bestätigen. Wird einer Einigung die Bestätigung versagt, hat die KK über den geltendgemachten Anspruch zu entscheiden. Nicht ganz so stark sind die Befugnisse der GG. bei der Beratung über einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Hier sollen die GG. auf eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung hinwirken und dann diese Einigung durch Beschluß bestätigen. Kommt es zu keiner Einigung, kann das GG. nur dann eine Sachentscheidung treffen, wenn ein entsprechender Antrag vom Antragsteller und Antragsgegner vorliegt; andernfalls stellt das GG, die Beratung durch Beschluß ein, und der Antragsteller müßte sich zur weiteren Rechtsverfolgung an das Kreisgericht wenden. 7. Rechtsmittel. Gegen die Entscheidungen der GG. ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Beschlusses der Einspruch zulässig, über den die Kreisgerichte entscheiden. Der Staatsanwalt des Kreises, in dessen Bereich sich das GG. befindet, kann gegen jede Entscheidung des GG. innerhalb von 3 Monaten nach Beschlußfassung Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einlegen, „wenn die Entscheidung oder einzelne Verpflichtungen nicht dem Gesetz entsprechen“ (§ 58 KKO, § 54 SchKO). Das Kreisgericht entscheidet über den Einspruch durch Beschluß. Vor Beschlußfassung kann eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Das Kreisgericht kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen, die Entscheidung des GG. aufheben und die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die KK oder SchK zur erneuten Beratung und Entscheidung zurückgeben oder endgültig in der Sache selbst entscheiden. Nur in Arbeitsrechtssachen kann die Entscheidung des Kreisgerichts durch Berufung an das Bezirksgericht angefochten werden. In allen anderen Verfahren ist die Entscheidung des Kreisgerichts mit einem anderen Rechtsmittel nicht angreifbar, nur Kassation ist immer möglich. 8. Leitung der GG. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die GG. und ihre Mitglieder. Das Oberste Gericht gewährleistet entsprechend seiner Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte auch die einheitliche Rechtsanwendung durch die GG. Es stützt sich dabei auf die anleitende Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte und analysiert diese Tätigkeit in Plenartagungen. Für die Anleitung und Qualifizierung der SchK ist der Minister der Justiz, für die Anleitung und Qualifizierung der KK der Bundesvorstand des FDGB zuständig und verantwortlich (§ 15 GGG). Beide Organe haben das Recht, beim OG Anträge auf den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen für die Tätigkeit der GG. zu stellen. Für die Anleitung und Schulung der Mitglieder der KK sind die BGL verantwortlich; ihnen ist aktive Unterstützung von den Betriebsleitern und den leitenden Mitarbeitern des Betriebes zu gewähren. Die BGL haben Berichte der KK über deren Tätigkeit entgegenzunehmen und zu analysieren (§ 64 KKO) und stehen in dieser Tätigkeit unter der Kontrolle der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB. Für die SchK erfolgen Anleitung und Kontrolle durch die Kreisgerichte, die [S. 472]mit anderen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Volksvertretungen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Kreisvorständen des FDGB zusammenarbeiten sollen. Zur Unterstützung der Kreisgerichte ist beim Direktor des Kreisgerichts ein Beirat für SchK tätig, dessen Stellung und Aufgaben im einzelnen durch die „Beiratsordnung“ vom 7. 5. 1973 (GBl. I, S. 288) geregelt sind. Sie legt fest, „wie die Beiräte für Schiedskommissionen unter Beachtung des demokratischen Zentralismus fest in den Leitungsprozeß der Gerichte einzuordnen sind“ („Presseinformationen“ vom 19. 7. 1973). Der Beirat soll die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der SchK gewährleisten und mithelfen, den gesellschaftlichen Nutzeffekt ihrer gesamten Arbeit zu erhöhen. Der Direktor des Kreisgerichts hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Beiratssitzungen die erforderlichen Entscheidungen zur weiteren Qualifizierung der Leitung und Tätigkeit der SchK zu treffen. 9. Praktische Bedeutung. Obwohl zusammenfassende statistische Übersichten über die Tätigkeit der GG. und ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, kann doch aus dem verstreut zur Verfügung stehenden Zahlenmaterial festgestellt werden, daß den GG. eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Von 8.384 Beratungen im Jahre 1954 stieg die Anzahl der von den KK durchgeführten Beratungen auf 50.000 im Jahre 1973 und auf 60.000 im Jahre 1977. Annähernd 60 v. H. davon sind Arbeitsrechtssachen. Etwa 40 v. H. aller Strafsachen werden den GG. zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben. Die SchK hat in den letzten 5 Jahren über 115.000 Beratungen durchgeführt, also jährlich im Durchschnitt über 23.000. Davon entfielen auf Verfehlungen 45 v. H., auf einfache strafrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten 27 v. H., auf nicht erheblich gesellschaftswidrige Strafsachen 23 v. H. und auf Schulpflichtverletzungen 5 v. H. Einsprüche bei den Kreisgerichten gegen Entscheidungen der KK und SchK werden als „selten“ bezeichnet, nur etwa 3,5 v. H. aller Beschlüsse der KK und etwa 1~v. H. der Beschlüsse der SchK mußten geändert oder aufgehoben werden. Schwerpunkt in der Tätigkeit der KK sind Arbeitsrechtssachen und die Beratungen wegen Vergehen und Verfehlungen, während bei den SchK Haus-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten (einschließlich Beleidigungen) im Vordergrund ihrer Tätigkeit stehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 469–472 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche TätigkeitSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) geregelt. Als GG. bestehen in Volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Privatbetrieben, in Einrichtungen…
DDR A-Z 1979
Jagd (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 553]Das J.-Wesen der DDR wurde durch das J.-Gesetz vom 25. 11. 1953 völlig umgestaltet, wesentlich ergänzt und modifiziert durch die 8. DVO vom 14. 4. 1962. Die J.-Gebietsfläche der DDR umfaßt 8,468 Mill. ha land- und forstwirtschaftliche Flächen (Bundesrepublik Deutschland 23,6 Mill. ha), die nach § 4 des J.-Gesetzes in J.-Gebiete zwischen 1.000 ha und max. 4.000 ha gegliedert sind. Unabhängig davon sind J.-Gebiete mit spezieller Widmung ausgewiesen für Zwecke der Staats-J., der Diplomaten-J., als Wildschon- und -Schutzgebiete, Wildreservate und Wildforschungsgebiete. Die Abgrenzung der J.-Gebiete (vgl. Verfügung über die Bewirtschaftung der J.-Gebiete vom 19. 10. 1962) orientiert sich an den Wildeinstandsgebieten. Der Wildbestand und damit das Aufkommen an Wildbret wurden und werden kontinuierlich erweitert. Darüber hinaus erlangt der Export von Wildtieren immer größere Bedeutung. So wurden u. a. Hasen nach Italien und Damwild vor allem in die UdSSR und andere RGW-Staaten zur Auffrischung der dortigen Bestände exportiert. Mit der Erweiterung des Wildbestandes ist zugleich seine Qualität gestiegen. Die Spitzenwerte der Trophäenträger in der DDR erreichen seit Jahren auf internationalen Ausstellungen Goldmedaillen. Die Bewirtschaftung des Dam- und Muffelwildes ist z. Z. noch auf die Bestandserweiterung gerichtet, der Abschuß dient vorwiegend der Selektion. Das Muffelwild (1935 in der Rhön eingebürgert) ist bereits in 30 geschlossenen Einstandgebieten heimisch. Dagegen sind Gemsen (Elbsandsteingebirge) vom Aussterben bedroht; sie werden deshalb nicht bejagt. Auch der Luchs ist nach mehr als 200 Jahren im Elbsandsteingebirge wieder heimisch geworden. Zuchterfolge sind bei Wisenten (2~Freigehege im Naturschutzgebiet der Halbinsel Damerow-Müritz), bei Bibern, Fasanen und Trappen zu verzeichnen, während das Birkhuhn gegenwärtig vom Aussterben bedroht ist. Der Rückgang des Hasenbestandes wird auf die hohe Sterblichkeit der Junghasen (zunehmende Verkehrsdichte, Raubwild, Schäden durch Wanderratten usw.) zurückgeführt. Zur weiteren Entwicklung der Bestände und zur Verbesserung der Hege wird in der DDR intensive Wildforschung betrieben. Hieran beteiligen sich insbesondere: die Arbeitsgruppe Wildforschung beim Institut für Forstwissenschaften der AdL in Eberswalde; die Vogelschutzwarte Neschwitz, Eberswalde; der Forschungsbereich Rohholzforschung. Eberswalde; der Fachbereich Waldbau und Forstschutz an der Sektion Forstwissenschaft der TU Dresden in Tharandt (Sachsen); der Fachbereich Zoologie der Sektion Biowissenschaften der Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg mit der Biologischen Station Steckby Kr. Zerbst, die Arbeitsgruppe Wildforschung der Landwirtschafts- und J.-Schule in Zollgrün (Thüringen). Die verschiedenen Forschungsarbeiten werden durch die AdL koordiniert, die der Obersten J.-Behörde (Hauptabteilung Forstwirtschaft beim MfLFN) jährlich einen entsprechenden Forschungsplan vorlegt und über dessen Realisierung einen jährlichen Forschungsbericht erstattet. Außerdem sind der Obersten J.-Behörde insgesamt 12 Wildforschungsgebiete unterstellt (vgl. Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete vom 20. 12. 1962). Gegenstand der J.-Wissenschaft ist insbesondere auch die Erreichung der Wirtschaftlichkeit des J.-Wesens (vgl. Direktive über die Verbesserung der Qualität der Wildbestände, die weitere Erhöhung des Wildbretaufkommens und die Verarbeitung von Wildbret vom 1. 6. 1970). Die J.-Bewirtschaftung wird durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe geleitet und kontrolliert. Zu diesem Zweck werden jährliche J.-Bewirtschaftungspläne erstellt, die sich in Abschuß-, Ablieferungs-, Finanz- und Materialpläne gliedern. Die Abschuß- und Ablieferungspläne bedürfen der Bestätigung durch die Oberste J.-Behörde und gelten danach als staatliche Planauflage. Zur J.-Ausübung werden von den Räten der Kreise J.-Gesellschaften gebildet, die nach einem Musterstatut arbeiten und überwacht werden (§ 11 der 8. DVO zum Jagdgesetz vom 14. 4. 1962). Zur Zeit bestehen in der DDR 922 J.-Gesellschaften mit ca. 39.000 Mitgliedern. Zu den Mitgliedern zählen neben den Jägern auch J- Hundeführer und -Züchter (z. Z. 14.000 Hunde), Falk[S. 554]ner und Frettierer. Die Beiz-J. (ca. 200 Falkner) und die ständig abnehmende Frettchen-J. gelangen insbesondere in Gebieten, die mit dem Schießverbot belegt sind, zur Anwendung (Park- und Garten- bzw. Siedlungsanlagen). Die Auswahl und die Zulassung der Mitglieder erfolgen nach besonderen Gesichtspunkten. Voraussetzung ist eine mit Erfolg abgelegte J.-Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt, sofern der Bewerber 18 Jahre alt ist und praktische Tätigkeit in einer J.-Gesellschaft nachweisen kann. Weitere Voraussetzung für die Erteilung einer J.-Erlaubnis ist eine „vorbildliche Teilnahme am Aufbau des Sozialismus in der DDR“. Die J.-Erlaubnis wird jeweils für ein J.-Jahr erteilt. Als Strafmaßnahmen bei evtl. Verstößen und Vergehen sind ein zeitweiliges Verbot der J.-Ausübung oder der Ausschluß des Mitgliedes möglich. Vor allem sind die J.-Gesellschaften Träger der Wildabschuß- und Ablieferungspläne, über die sie mit den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben Verträge abzuschließen haben. Durch kontinuierliche Bejagung (J.-Einsatzpläne) sollen nicht nur die Ablieferungspläne erfüllt werden, sondern Raubwild und Raubzeug bekämpft und Wildschäden aller Art verhindert werden. Während die Wildschäden in den Jahren 1960–1968 gesenkt werden konnten, sind sie als Folge der höheren Wilddichte und insbesondere durch das Rotwild seither wieder im Ansteigen begriffen. Der Gesamtschaden wird auf rd. 20 Mill. Mark im Jahr geschätzt, von denen etwa 25 v. H. auf die Landwirtschaft und den Garten entfallen, während 75 v. H. des Schadens in der Forstwirtschaft entsteht. Die Verhütung und der Ersatz von Wildschäden wurde ab 1. 7. 1977 neu geregelt (VO über die Verhütung von und den Ersatz für Wildschaden - Wildschaden-VO vom 28. 4. 1977, GBl. S. 172; 1. DB zur Wildschaden-VO vom 24. 4. 1977, GBl. I, S. 177). Versichert sind Gesundheit und Leben der Bürger, die von ihnen mitgeführten Gegenstände, landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturen sowie geschlossene Obstanlagen der soz. Betriebe. Zur Verminderung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen sollen auf Öd- und Umland Wildäcker angelegt werden bzw. Ablenkfutterstellen, technische Schutzmaßnahmen und ggf. Schußschneisen in den Beständen eingerichtet werden. Verantwortlich für den Schutz gegen Wildschäden sind neben den Landwirtschaftsbetrieben und den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben vor allem die J.-Gesellschaften, denen die Landwirtschaftsbetriebe rechtzeitig ihre Anbaupläne zu übergeben haben und die ― sofern sie ihre Abschußpläne nicht erfüllen ― mit 10 v. H. zur Deckung der von den Wildschadenskommissionen festgestellten Schäden herangezogen werden können. Weitere Aufgaben der J.-Gesellschaften sind die Wildfütterung und die Errichtung von J.-Hütten, Ansitzen, Futterraufen usw. in freiwilligen Arbeitseinsätzen. Die J. sollte nach dem J.-Gesetz grundsätzlich im Kollektiv ausgeübt werden. Nur in Ausnahmefällen kann der Minister des Inneren bzw. der Chef der Deutschen Volkspolizei die Einzel-J. gestatten. Für jedes J.-Gebiet sind ein J.-Leiter und ein ständiger Stellvertreter eingesetzt. Da die J.-Gesellschaften 3–5 J.-Gebiete bejagen, sind bei jeder J.-Gesellschaft 6–10 J.-Leiter und Stellvertreter tätig, deren Ernennung durch die J.-Behörden der Kreise und Bezirke unter Beteiligung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, des Volkspolizeikreisamtes und der Bezirksbehörden der Volkspolizei erfolgt. Die Waffenbestimmungen der DDR sind von offensichtlichem Mißtrauen gegenüber den sorgfältig geprüften J.-Berechtigten geprägt. Kugelwaffen mit gezogenem Lauf dürfen nur ausnahmsweise von Jägern mit spezieller Genehmigung geführt werden, so daß selbst Hochwild grundsätzlich mit Schrotflinten erlegt wird. J.-Waffen sind Volkseigentum und werden von den J.-Leitern verwaltet. Persönliches Eigentum an J.-Waffen bleibt den J.-Leitern und „Inhabern einer Jagderlaubnis vorbehalten, die sich durch aktive gesellschaftliche Arbeit sowie durch hervorragende Leistungen in der Produktion, in wissenschaftlichen Institutionen oder in den Verwaltungen beim Aufbau des Sozialismus in der DDR ausgezeichnet haben“. Die Genehmigung zum Waffenerwerb wird durch die Hauptverwaltung der Volkspolizei beim Innenministerium bzw. die Bezirksbehörden der VP erteilt. Umfassende Bestimmungen gelten für die Beschaffung und Aufbewahrung von J.-Waffen und Munition. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 553–554 Investitionsrechnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JahresendprämieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 553]Das J.-Wesen der DDR wurde durch das J.-Gesetz vom 25. 11. 1953 völlig umgestaltet, wesentlich ergänzt und modifiziert durch die 8. DVO vom 14. 4. 1962. Die J.-Gebietsfläche der DDR umfaßt 8,468 Mill. ha land- und forstwirtschaftliche Flächen (Bundesrepublik Deutschland 23,6 Mill. ha), die nach § 4 des J.-Gesetzes in J.-Gebiete zwischen 1.000 ha und max. 4.000 ha gegliedert sind. Unabhängig davon sind J.-Gebiete…
DDR A-Z 1979
Feiertage (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. (In der Osterwoche und Pfingstwoche sind die Samstage zum Ausgleich für Karfreitag und Pfingstmontag volle Arbeitstage.) Staatsfeiertage sind der 1. Mai und der 7. Oktober. Im übrigen wurden 1978 folgende Tage offiziell als Gedenktage bzw. „Festtage“ begangen: 12. 2. „Tag der Werktätigen des Post- und Fernmeldewesens“; 19. 2. „Tag der Mitarbeiter des Handels“; 1. 3. „Tag der Nationalen Volksarmee“; 8. 3. „Internationaler Frauentag“; 9. 4. „Tag des Metallarbeiters“; 21. 4. Gründung der SED (1946); 8. 5. „Jahrestag der Befreiung vom Faschismus“; 10. 5. „Tag des freien Buches“; 12. 5. „Tag der Jugendbrigaden“; 1. 6. „Internationaler Tag des Kindes“; 11. 6. „Tag des Eisenbahners“, „Tag der Werktätigen des Verkehrswesens“; 12. 6. „Tag des Lehrers“; 18. 6. „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“; 25. 6. „Tag des Bauarbeiters“; 1. 7. „Tag der Deutschen Volkspolizei“; 2. 7. „Tag des Bergmanns und des Energiearbeiters“; 1. 9. „Weltfriedenstag“; 10. 9. „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“; 16. 9. „Tag der Werktätigen des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“; 13. 10. „Tag der Seeverkehrswirtschaft“; 21. 10. „Tag der Werktätigen der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie“; 7. 11. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution“ in Rußland (1917); 10. 11. „Weltjugendtag“; 12. 11. „Tag des Chemiearbeiters“; 19. 11. „Tag des Metallurgen“; 1. 12. „Tag der Grenztruppen der DDR“; 11. 12. „Tag des Gesundheitswesens“; 30. 12. Gründung der KPD (1918). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 369 Feiern, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feinmechanische und Optische IndustrieSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und…
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Industrieministerien (1979)
Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1985 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung eines oder mehrerer Industriebereiche bzw. -zweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere VVB (teilweise auch Kombinate) direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK). Die Leitung der Industrie war seit 1958 zunächst Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats. Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat aufgelöst; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky). M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Otfried Steger), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Klaus Siebold; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie). M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Gerhard Zimmermann), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber). M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Werner Greiner-Petter). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Ihre Aufgaben liegen in der Leitung. Koordinierung und Kontrolle der zum jeweiligen Industriebereich bzw. -zweig gehörenden VVB bzw. der den I. direkt unterstellten Kombinate. Zu den Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die VVB zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der VVB bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der VVB bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriebereiche und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel und dem Ministerium für Bauwesen. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der VVB bzw. der den I. unmittelbar unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den VVB entstehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z. B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten VVB. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 520 Industrieläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriepreiseSiehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1985 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung eines oder mehrerer Industriebereiche bzw. -zweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…
DDR A-Z 1979
Wahlen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht liegt bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Folglich geht es bei den W. in der DDR nicht um politische Alternativen. Anders als in einigen anderen kommunistischen Ländern geht es auch nicht um personelle Alternativen im Rahmen eines einheitlichen politischen Programms. Die Funktion der W. besteht in der plebiszitären Bestätigung der Inhaber der politischen Macht, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit des Volkes und der Mobilisierung der Volksmassen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. „So wird die Durchführung der Wahlen zu einer Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert“ (Verf. Komm. Bd. II, S. 55 f.). Die W. haben daher die Funktion, die gesellschaftliche Integration, die ideologische Indoktrination und die politische Mobilisierung der Bürger zu fördern. In der DDR werden seit der Verfassungsrevision von 1974 alle 5 Jahre (zuvor: 4 Jahre) W. zu der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten. Die Einzelheiten sind im Wahlgesetz vom 24. 6. 1976 (GBl. I, S. 301) geregelt. Formal beruht das Wahlrecht auf den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen W. und dem System der lose gebundenen Listenwahl in Mehrmannwahlkreisen. Träger der W. ist die Nationale Front. Mit ihrer Hilfe und unter Einsatz der Massenmedien veranstalten Partei und Regierung eine Wahlkampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Politik von Partei und Regierung zu propagieren, die Wähler durch eine Masseninitiative zur Verwirklichung dieser Politik zu aktivieren und den sozialistischen Wettbewerb zum Zweck der Planerfüllung zu intensivieren. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen werden von der Nationalen Front in einer Einheitsliste zusammengefaßt. Innerhalb der Nationalen Front entscheidet das zuständige SED-Organ über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten. Die Volkskammer- und Bezirkstagsmandate gehören zur Nomenklatur des Zentralkomitees der SED; die Vorbereitung der personalpolitischen Entscheidungen obliegt der ZK-Abteilung für Kaderfragen (Kaderpolitik). Die Kandidaten werden in öffentlichen Ausschußsitzungen der Nationalen Front vorgestellt. Die Wähler können die Absetzung von Kandidaten Vorschlägen. Die Entscheidung über die Absetzung ist der Nationalen Front vorbehalten. Bei der Stimmabgabe hat der Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel, der die Kandidaten der Einheitsliste enthält, Änderungen vorzunehmen. Seit 1965 enthalten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidaten, als Mandate zu vergeben sind. Die überzähligen Kandidaten sind die Nachfolgekandidaten. Der Wähler könnte demnach durch Streichungen einen gewissen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben. Allerdings müßte mehr als die Hälfte der Wähler einen Kandidaten streichen, damit sich an der listenmäßigen Reihenfolge etwas ändert, denn in der Regel entscheidet nicht die Anzahl der für die einzelnen Kandidaten und Nachfolgekandidaten abgegebenen Stimmen. § 9 Abs. 2 des Wahlgesetzes bestimmt: „Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten.“ Da ferner ein faktischer Zwang zur offenen Stimmabgabe besteht, zu der sich Haus- und Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, kann der Mehrfachkandidatur nur geringe praktische Bedeutung beigemessen werden. Es ist lediglich bekannt, daß bei den Kommunal-W. 1965, bei denen 186.107 Mandate zu vergeben waren. 2 Kandidaten nicht gewählt worden sind (Neues Deutschland vom 12. 10. 1965). Die Einheitsliste erhält seit 1950 stets über 99 v. H. der abgegebenen Stimmen, wobei die Ergebnisse in Berlin (Ost) immer etwas „schlechter“ sind als in der übrigen DDR. Bei den letzten W. zur Volkskammer im Oktober 1976 entfielen auf die Einheitsliste in der DDR 99,86 v. H., in Berlin (Ost) [S. 1148]99,61 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen (Neues Deutschland vom 18. 10. 1976). Die Sitze in den Volksvertretungen werden den einzelnen Parteien und Massenorganisationen nach einem seit 1948 festgelegten Schlüssel zugeteilt. Von den 500 Volkskammersitzen entfallen seit 1963 auf die SED 127, auf LDPD, CDU, NDPD und DBD je 52, auf den FDGB 68, auf die FDJ 40, auf den Demokratischen Frauenbund 35 und auf den Kulturbund 22 Sitze. In den kommunalen Volksvertretungen erhalten auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Konsumgenossenschaften und die Nationale Front Sitze. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1147–1148 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für…
DDR A-Z 1979
Gesetzgebung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machte, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). Das Wort „gesetzgebende“ in dieser Verfassungsbestimmung ist aber lediglich auf die Kompetenz bezogen, Recht in Form von Gesetzen zu setzen. Außer der Volkskammer sind auch andere Organe befugt. Recht zu setzen. Der Ministerrat darf Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen. Da nach dem Ministerratsgesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253) das Präsidium des Ministerrates auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktionen wahrnimmt, ist es auch befugt, die Kompetenzen des Ministerrates auf dem Gebiete der Rechtssetzung wahrzunehmen. Ferner erlassen die Mitglieder des Ministerrates Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Den Leitern zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglied des Ministerrates sind, kann das Recht zum Erlaß von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen übertragen werden. Das ist in einer Reihe von Fällen geschehen. Nach Art. 82 Verfassung in Verbindung mit dem [S. 474]Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) fassen die örtlichen Volksvertretungen Beschlüsse, die für ihre Organe und Einrichtungen sowie für die Volksvertretungen, Gemeinschaften und Bürger ihres Gebietes verbindlich sind. Rechtsnormen enthalten insbesondere die von den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeindevertretungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften beschlossenen Stadtordnungen und Ortssatzungen. Ob auch die Betriebsleiter mit dem Erlaß der Arbeitsordnungen (Arbeitsrecht) eine normsetzende Kompetenz ausüben, ist bestritten. Die Grenzen der Rechtsauslegung überschreitend, übt auch das Oberste Gericht zuweilen eine Quasi-G. in den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind, aus (Gerichtsverfassung). Gesetze (in formellem Sinn) gehen in der Regel auf Beschlüsse der Spitzengremien der SED zurück. Das fachlich zuständige Staatsorgan arbeitet den Entwurf aus. Der Apparat des ZK der SED und die zentralen Staatsorgane geben Anregungen und leisten Formulierungshilfe. Formulierte Entwürfe werden vom Ministerrat angenommen und der Volkskammer zugeleitet. Das Präsidium der Volkskammer leitet die Entwürfe den Ausschüssen der Volkskammer zu, wo sie beraten werden. Nach Abschluß dieser Beratungen beschließt über sie das Plenum der Volkskammer. In der Regel findet nur eine Lesung statt. Grundlegende Gesetze sollen einer Volksaussprache unterbreitet werden. Jedoch wurde das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) nicht dem Volk zur Aussprache vorgelegt. Ist eine Volksaussprache durchgeführt, so findet eine zweite Lesung durch das Plenum der Volkskammer statt. Wenn nach Art. 53 Verfassung die Volkskammer die Durchführung einer Volksabstimmung beschließen kann, so ist damit auch die Möglichkeit eröffnet, die Bevölkerung über die Annahme von Gesetzen entscheiden zu lassen. Nach Art. 65 werden die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. Nach Art. 89 sind Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der DDR im Gesetzblatt und anderweitig zu veröffentlichen. Seit dem 1. 1. 1973 gilt die VO über das Gesetzblatt der DDR vom 16. 8. 1972 (GBl. II. S. 571). Danach erscheint das Gesetzblatt der DDR mit dem Teil~I, Teil~II und dem Sonderdruck. Im Teil~I des Gesetzblattes werden Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen veröffentlicht. Im Teil II des Gesetzblattes werden völkerrechtliche Verträge veröffentlicht. Allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürgern betreffen, können im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht werden. Erfahrungsgemäß werden nicht alle Sonderdrucke in Gebiete außerhalb der DDR ausgeliefert. Das Gesetzblatt der DDR wird vom Büro des Ministerrates herausgegeben. Die Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. Das geschieht in der Tagespresse oder in besonderen amtlichen Verkündungsblättern. Das „Verordnungsblatt für Groß-Berlin“, in dem sowohl in globaler Form die Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der DDR für Berlin (Ost) verkündet wurde, als auch nur für Berlin (Ost) geltende Rechtsvorschriften des Magistrats von Berlin (Ost) veröffentlicht wurden, erscheint seit September 1976 nicht mehr. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 473–474 Gesetzbuch der Arbeit (GBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzlichkeitsaufsichtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machte, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6.…
DDR A-Z 1979
Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte: Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die sowohl in den Wohngebieten als auch in den Schulen tätig werden sollte. Auf der 17. Tagung des Zentralrats (ZR) der FDJ am 13. 12. 1948 wurde unter Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Pioniere die Bildung der „Organisation der Jungen Pioniere“ beschlossen. Anläßlich des ersten Pioniertreffens in Dresden (19. 8. 1952) erhielt die P. vom ZK der SED das Recht, den Namen „Ernst Thälmann“ zu tragen. In den Jahren 1957–1966 war die P. organisatorisch eigenständig unter Beibehaltung der Anleitung durch die FDJ. Das geänderte Statut der P. vom 9. 4. 1968 bezog sie wieder in die FDJ-Arbeit ein und betonte ihren politischen Charakter. Organisation: Grundeinheit der P. ist die Pionierfreundschaft (Pf.), die an jeder Schule gebildet wird. Sie faßt die in allen 1.–7. Klassen bestehenden Pioniergruppen (Pg.) zusammen. In den Klassen 1–3 werden die Pg. als Gruppen der Jungpioniere, in den Klassen 4–7 als Gruppen der Thälmann-Pioniere bezeichnet. Die Pg. wählen in den Klassen 4–7 einen Gruppenrat, bestehend aus dem Gruppenvorsitzenden, seinem Stellvertreter, der zugleich für den Wimpel verantwortlich ist, dem Kassierer und dem Schriftführer; in den 3. Klassen können Jungpionierräte in gleicher Zusammensetzung gebildet werden, die Pg. der Klassen 1 und 2 wählen ihren Wimpelträger. Die Pf. wählen einen Freundschaftsrat mit bis zu 15 Mitgliedern: Freundschaftsvorsitzender, dessen Stellvertreter (zugleich verantwortlich für die Pionierfahne), Schriftführer, Wandzeitungsredakteur, „Trommel“-Reporter (Mitarbeiter der Zeitschrift der Thälmann-Pioniere), Hauptkassierer, verantwortliche Pioniere für die verschiedenen Arbeitsgebiete der Pf. Die Mitglieder der Gruppenräte und des Freundschaftsrates bilden mit anderen tätigen Mitgliedern der P. das Pionieraktiv. Der Freundschaftsrat hat gegenüber den Pg. gewisse Anleitungsbefugnisse, z. B. kann er [S. 809]ihnen Aufträge im Rahmen der Beschlüsse des ZR der FDJ erteilen. Die Wahlen für die Pionierräte finden jährlich statt. Für die eigentliche Leitung der Arbeit der Pf. wird von der Kreisleitung der FDJ ein hauptamtlicher Pionierleiter eingesetzt (1978 gab es 4 95 8 Freundschaftspionierleiter gegenüber ca. 5.500 10klassigen Normalschulen und Sonderschulen, an denen die P. ebenfalls vertreten ist). Der Pionierleiter ist ausgebildeter Pädagoge und kann nach einigen Dienstjahren in den Lehrerberuf überwechseln. Er ist gleichberechtigtes Mitglied des Kollegiums und verpflichtet, zu hospitieren. Die Pionierleiter werden durch ebenfalls berufene, ehrenamtliche Gruppenpionierleiter unterstützt (FDJ-Mitglieder höherer Klassen, jüngere Lehrer, nach Möglichkeit auch Mitglieder der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes; 1978 gab es 71.936 Gruppenpionierleiter). Bei jeder Pf. wird ein Rat der Freunde der P. (RdF) gebildet, dem Eltern, Vertreter des Patenbetriebes, FDJ-Mitglieder der oberen Klassen, Vertreter der SED und der Massenorganisationen aus dem Wohngebiet angehören; den Vorsitz im RdF führt der Pionierleiter. Der RdF soll den einzelnen Arbeitsgemeinschaften der Pioniere helfen und seine Kontakte zum Elternbeirat, zum Patenbetrieb und zu den Organisationen im Wohngebiet für die Pionierarbeit fruchtbar machen. Die Pf. und die FDJ-Grundorganisation der Schule sind zu enger Zusammenarbeit, gegenseitiger Hilfe und gemeinsamem Auftreten verpflichtet. In der Leitung der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes ist der Funktionär für Pionierarbeit, der zugleich Mitglied des RdF ist, für die Verbindung zur Pf. verantwortlich. Die Pf. der Kreise werden zu Kreisorganisationen, die Kreisorganisationen zu Bezirksorganisationen der P., die Bezirksorganisationen zum Gesamtverband der P. zusammengefaßt. Die Vorsitzende der P. (Helga Labs) ist Mitglied des Büros und des Sekretariats des ZR der FDJ. Der ZR leitet die P., beschließt ihr Statut, erteilt Verbandsaufträge usw. Auf den verschiedenen Stufen des Organisationsaufbaus der P. werden von den FDJ-Leitungen RdF als beratende und helfende Organe berufen. Ihnen gehören Vertreter der SED, der Bildungseinrichtungen, der staatlichen Organe, der Betriebe, der Elternbeiräte an. Mitglied der P. kann jedes Kind vom 6. bis zum 14. Lebensjahr werden. In den 8. Klassen werden die Pg. aufgelöst, die 14jährigen bilden eine FDJ-Organisation, in der die jüngeren Schüler, die noch Pioniere bleiben, mitarbeiten. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Pioniere möglichst vollzählig in die FDJ zu übernehmen. Die Thälmann-Pioniere entrichten einen monatlichen Beitrag von 0,10 Mark. Im Jahr 1978 zählte die P. 1.740.000 Mitglieder. Damit waren nach Angaben aus der DDR 99 v. H. aller Kinder von 6 bis 13 Jahren in der P. organisiert. Es bestanden 5.421 Pf. und 71.936 Pg. Im Verlag der FDJ „Junge Welt“ werden neben einer Reihe von Kinderzeitschriften für die Jungpioniere die „ABC-Zeitung“, für die Thälmann-Pioniere „Die Trommel“, für die Gruppenpionierleiter und Pionierleiter der „Pionierleiter“ herausgegeben. Formen der Arbeit der P.: Eine wichtige Rolle in der Erziehungsarbeit der P. spielen die Formen der Teilnahme am Organisationsleben. Die Uniform, das Emblem, der Wimpel und die Fahne, der Pioniergruß werden zu Symbolen aufgewertet. Die 10 Gebote der Jungpioniere haben verpflichtenden programmatischen Charakter. Sie enthalten u. a. ein Bekenntnis zur DDR und zur Freundschaft mit der UdSSR, Verpflichtungen zu Fleiß, Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, gegenseitiger Hilfe, zur Liebe zu den Eltern und Beteiligung am Sport. Für die älteren Kinder werden sie zu „Gesetzen der Thälmannpioniere“ erweitert und enthalten eine Parteinahme für den Sozialismus, ein Bekenntnis zum Haß „gegen die Kriegstreiber“, daneben Verpflichtungen zur Arbeit für die Allgemeinheit, zum Schutz des Volkseigentums usw. Die Jungpioniere legen beim Eintritt in die P. ein Versprechen ab, nach den „Geboten“ zu handeln, das bei der Übernahme in die Thälmann-Pioniere erneuert wird. Durch die Übertragung kleinerer und größerer Verantwortung im überschaubaren Raum der Schule, die durch Auszeichnungen und Rangabzeichen (Mitglieder des Gruppenrates haben einen, Vorsitzende des Gruppenrates und Mitglieder des Freundschaftsrates zwei, der Vorsitzende des Freundschaftsrates drei rote Armstreifen) gesellschaftlich anerkannt wird, sollen frühzeitig die Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement und das Gefühl für die Notwendigkeit von Ein-, Unter- und Überordnung geweckt werden. Alljährlich wird vom ZR für die FDJ und P. als Arbeitsgrundlage eine Losung ausgegeben, die für die verschiedenen Aufgaben der einzelnen Organisationsbereiche als „Auftrag“ für ein Schuljahr präzisiert wird. Der Pionierauftrag für das Schuljahr 1977/78 lautete z. B.: „Vollbringt Pioniertaten für den Sozialismus!“ In 5 Etappen (2–3 Monate umfassende Abschnitte) wird die Tätigkeit der P. auf bestimmte Gedenktage, die Messen der Meister von Morgen, das Deutsche Turn- und Sportfest u. a. ausgerichtet und damit die Voraussetzung geschaffen, Selbstverpflichtungen, Pionieraufträge, Wettbewerbe an bestimmte Termine zu binden. Intensiv wird für die Beteiligung an verschiedenen schulischen und außerschulischen Arbeits- und Interessengemeinschaften geworben, in denen besonders die technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnisse vertieft werden sollen. Die Arbeitsgemeinschaften bestehen teils bei den Schulen, teils bei den häufig gut ausgerüsteten Stationen der Jungen Naturforscher und Jungen Techniker sowie bei den Pionierhäusern. Pionierhäuser gibt es vorwiegend in großen Städten. Es sind Klubhäuser, die z. B. Kindertheater, Vortragssäle, Werkräume, Räume für Arbeitsgemeinschaften, Büchereien, Lesezimmer, Fernseh-, Spiel-, Filmräume u. a. m. enthalten und nur für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt sind. Das Pionierhaus Dresden wird als „Pionierpalast“ bezeichnet. Im „Zentralhaus der Jungen Pioniere“ in Berlin-Lichtenberg, das den Namen des sowjetischen Raumfahrers German Titow trägt, arbeitet der Lenkungsstab für alle anderen Pionierhäuser. Das Jugendwandern fördern die „Stationen Junger Touristen“. Sportliche Wettkämpfe, regionale und überregionale Spartakiaden [S. 810]sollen zu außerschulischer sportlicher Betätigung anregen. Musische Arbeitsgemeinschaften führen die Kinder an die Volkskunstbewegung heran. Die Beteiligung an den „Messen der Meister von Morgen“ soll ebenso wie die Mitarbeit von Angehörigen der Patenbetriebe in den Arbeitsgemeinschaften den Praxisbezug des Schulstoffes herstellen oder verdeutlichen. In den zentralen Pionierferienlagern werden die außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, das Geländespiel usw. besonders gepflegt. Pioniervorhaben zur Verschönerung und Instandhaltung von Klassenräumen, Schulen und örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen werden als „gesellschaftlich nützliche Taten“ gefordert und anerkannt. Am 1. 6. 1978 bestanden: 141 Pionierhäuser und Pionierparks, 48 Zentrale Pionierlager, 194 Stationen junger Naturforscher und Techniker sowie 45 Stationen junger Touristen. Im Schuljahr 1977/78 sammelte die P. im Rahmen der Aktion „Großfahndung — Millionen für die Republik“ Schrott für 6 Mill. Mark; 1,5 Mill. Jungen und Mädchen leisteten an 48.899 Pionierobjekten, vor allem der eigenen Schule, freiwillige Arbeit; 180.000 Schüler arbeiteten als freiwillige Helfer in 2.600 „Timur-Zentralen“ (zum Vergleich: in der DDR gibt es 7.200 Gemeinden) mit, besonders bei der Betreuung von „Veteranen der Arbeit“ und Familien von Armeeangehörigen; 1,4 Mill. Pioniere der Klassen 1–7 waren in 82.000 Arbeitsgemeinschaften tätig; 160.000 Pioniere wurden für fleißiges Lernen mit dem Abzeichen „Für gute Arbeit in der Schule“ ausgezeichnet; über 20.000 Thälmann-Pioniere nahmen an wehrsportlichen Arbeitsgemeinschaften teil. Im Sommer 1978 verbrachten 100.000 Thälmann-Pioniere die Ferien in den Zentralen Pionierlagern. Schulung: Die Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter erfolgt als 4jähriges pädagogisches Fachschul- oder Hochschulstudium. Absolventen der 10. Klasse studieren am Zentralinstitut der P. in Droyßig oder an den Instituten für Lehrerbildung in Berlin-Köpenick, Potsdam, Radebeul, Rostock und Weimar, Abiturienten an den Pädagogischen Hochschulen Dresden, Halle und Zwickau. Hochschüler erwerben gleichzeitig das Diplom als Fachlehrer für Geschichte oder Biologie, Chemie oder Staatsbürgerkunde. Für das Jahr 1978 wurde mitgeteilt, daß jährlich 635 Bewerber das Studium aufnähmen. Diese im Vergleich zur Zahl der Pionierfreundschaften große Zahl zeigt, daß die Funktion des Freundschaftspionierleiters von jungen Pädagogen nur für wenige Jahre ausgeübt wird. Ende 1975 waren 84,6 v. H. aller Freundschaftspionierleiter weiblich; 1978 besaßen 98,2 v. H. der Pionierleiter eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachschulausbildung. Gruppenpionierleiter und Mitglieder der Freundschaftsräte werden in den Pionierhäusern geschult und durch Arbeitsanleitungen unterstützt. Die Vorbereitung der Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ in den Zirkeln „Unter der blauen Fahne“, die Vorbereitung auf die Jugendweihe und die Veranstaltungen zur Unterstützung des Staatsbürgerkundeunterrichts werden als Vorstufe der Massenschulung in der FDJ angesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 808–810 Pionierleiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plan Neue TechnikSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der FDJ soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte: Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die…
DDR A-Z 1979
Nation und nationale Frage (1979)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED die Ansicht, daß die NF. auf deutschem Boden endgültig von der Geschichte „entschieden“ sei. Honecker erklärte vor dem Parteitag, man müsse bei der Einschätzung der NF. „von ihrem Klasseninhalt ausgehen“: Während in der Bundesrepublik Deutschland die „bürgerliche Nation“ fortbestehe, deren Wesen durch den „unversöhnlichen Klassenwiderspruch zwischen der Bourgeoisie und den werktätigen Massen“ bestimmt werde, entwickle sich in der DDR die „sozialistische Nation“. Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1972 konnte eine gemeinsame Deutung der NF. nicht mehr gefunden werden. Die Bundesregierung hielt an ihrer Überzeugung fest, daß die Einheit der N. ein verbindendes Element zwischen den Deutschen in beiden Staaten sei. Dem widersprach die DDR. Beide Seiten kamen schließlich überein, den Vertrag unbeschadet ihrer unterschiedlichen Auffassungen „zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ abzuschließen. Wenn Repräsentanten der SED schließlich betonten, es gäbe „nicht zwei Staaten einer Nation, sondern zwei Nationen in Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung“ (A. Norden, Fragen des Kampfes gegen den Imperialismus, Berlin [Ost] 1972, S. 22), so stand diese Interpretation der NF. in klarem Gegensatz zu der von der SED bis 1969 eingenommenen Position. Während der ersten zwei Jahrzehnte der Geschichte der DDR versicherte die SED stets, daß die Wiederherstellung des einheitlichen deutschen Nationalstaates ein wichtiges Ziel ihrer Politik sei: „Wir sind für die Einheit Deutschlands, weil die Deutschen im Westen unserer Heimat unsere Brüder sind, weil wir unser Vaterland lieben, weil wir wissen, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands eine unumstößliche historische Gesetzmäßigkeit ist und jeder zugrunde gehen wird, der sich diesem Gesetz entgegenzustellen wagt“ (W. Ulbricht in seinem Schlußwort auf dem IV. SED-Parteitag 1954). Im Dezember 1960 bezeichnete Ulbricht vor dem Zentralkomitee der SED die Ansicht, daß zwei deutsche Nationen entstehen könnten, als „falsche Perspektive“. Im Mittelalter habe es geschehen können, daß sich vom Körper der deutschen N. einzelne Glieder lösten und zu selbständigen N. wurden. Sobald sich jedoch erst einmal eine moderne N. herausgebildet habe, sei „trotz vorübergehender Spaltung die Wiederherstellung der Einheit der Nation historisch unvermeidlich“. In den 50er Jahren bediente sich die DDR des Attributs „national“ häufig zur Charakterisierung wesentlicher Elemente und Institutionen ihrer Politik (Nationale Geschichtsbetrachtung seit 1952; Nationale Front; Nationales Aufbauwerk; Nationale Volksarmee). Bei der Definition des Begriffs N. folgte sie zunächst der Begriffsbestimmung Stalins aus dem Jahre 1913: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kul[S. 749]tur offenbarenden psychischen Wesensart“ (Stalin in „Marxismus und nationale Frage“). Seit 1962 ist die Definition Stalins mehrfach als formal und abstrakt kritisiert worden, ohne daß es der SED gelang, eine neue verbindliche Kurzformel zu finden. In der „Einheit“ (Heft 5, 1962) bezweifelte A. Kosing die Verwendbarkeit der zuvor stets als verbindlich anerkannten Begriffsbestimmung Stalins mit dem Hinweis darauf, daß N. auf bestimmten sozialökonomischen Grundlagen gewachsen seien und daß im Osten und Westen unterschiedliche Entwicklungsstufen existierten. Die Schlußfolgerung, in Deutschland entstünden mithin zwei N., lehnte Kosing indessen ab. Nachdem Ulbricht 1962 — nach der amerikanisch-sowjetischen Konfrontation in der Kuba-Frage — einen „nationalen Kompromiß“ zur Lösung der NF. der Deutschen auf der Grundlage Friedlicher Koexistenz zwischen beiden Staaten empfohlen hatte, ohne den Inhalt eines solchen Kompromisses näher zu erläutern, versicherte die SED in ihrem auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 verabschiedeten Programm, sie halte „unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands“, fest. Historische Mission der Partei sei es, durch die „umfassende Verwirklichung des Sozialismus“ in der DDR eine feste Grundlage dafür zu schaffen, daß „in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt, die Monopolbourgeoisie auch in Westdeutschland entmachtet und die nationale Frage im Sinne des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts gelöst wird“. Auch die Verfassung der DDR von 1968 ging in ihrer Präambel und vor allem in den Artikeln 1 und 8 von der Existenz einer deutschen N. in zwei Staaten aus. Nachdem in den 60er Jahren insbesondere sowjetische Ideologen versucht hatten, die von Stalin erwähnten Kriterien einer N. zu verfeinern und durch weitere Begriffsmerkmale zu ergänzen, ohne daß ihnen eine neue verbindliche Definition gelang, bemühte sich die SED um eine genauere Unterscheidung verschiedener Typen von N.: 1. „Bürgerliche N.“, die — wie die britische und die französische — bereits in einer „vorkapitalistischen“ Periode entstanden seien, 2. „sozialistische N.“ in der Sowjetunion und in den nach 1945 entstandenen Volksdemokratien, 3. aus kolonialer Abhängigkeit befreite N. in Asien und Afrika, 4. die durch „imperialistische Mächte im Bund mit der einheimischen Reaktion“ gespaltenen N. in Deutschland. Korea und Vietnam (E. Hühns, Heimat — Vaterland — Nation, Berlin [Ost] 1969). In der zweiten Hälfte der 60er Jahre legte die SED zunehmend Wert auf eine Unterscheidung der Begriffe „N.“, „Staatsvolk“ und „Bevölkerung“. Die letztere Bezeichnung wurde im Hinblick auf die mehr als 2 Mill. West-Berliner Bürger verwendet, um nicht der Entscheidung darüber vorzugreifen, ob Berlin (West) als eigener Staat mit voller Völkerrechtssubjektivität anzusehen sei. Die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einerseits, die der DDR andererseits wurden dagegen jeweils als voneinander völlig unabhängige „Staatsvölker“ bezeichnet - 1967 kodifizierte die DDR ein spezifisches Staatsangehörigkeitsrecht aller DDR-Bürger (einschließlich derer, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Berlin-Ost verlassen hatten). Dennoch hielt die Partei noch bis 1969 an ihrer Konzeption fest, daß die Deutschen in beiden Staaten zu einer N. gehörten. Anfang 1970 vollzog die SED in der NF. einen abrupten Kurswechsel. Er stellte eine Reaktion auf die Deutschlandpolitik der Bundesregierung dar, die sich in der Regierungserklärung des Kabinetts Brandt-Scheel die Formel „Zwei Staaten - eine Nation“ zu eigen gemacht hatte, sie aber zugleich gegen das Begehren der DDR nach ausdrücklicher Anerkennung ihrer Völkerrechtssubjektivität ins Feld führte, und zudem aus der These vom Fortbestand der N. sowie der fortbestehenden Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes ihre Forderung nach besonderen innerdeutschen Beziehungen ableitete. Die im Art. 1 der Verfassung vom April 1968 enthaltene Charakterisierung der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde seitdem im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnung „sozialistischer deutscher Nationalstaat“ ersetzt. Die im Widerspruch zur neuen Interpretation der NF. stehenden Verfassungsnormen wurden schließlich von der Volkskammer mit Wirkung vom 7. 10. 1974 abgeschafft: Als „ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (Art. 1) will die DDR nunmehr verstanden werden. Aus der Präambel der Verfassung wurde der Hinweis auf die Verantwortung für den zukünftigen Weg der „ganzen deutschen Nation“ gestrichen. Der 2. Absatz des Art. 8, der die „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ postulierte, wurde ersatzlos gestrichen. Für die Führung der DDR stellte die 1969/70 eingeleitete neue Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung insofern eine ernste Herausforderung dar, als sie ihr eigenes Bemühen um die Herausbildung eines spezifischen DDR-Staatsbewußtseins durch intensivere Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Deutschen in beiden Staaten behindert und gefährdet sah. Zudem meinte die SED. in dem Rückgriff der Bundesregierung auf die ursprünglich auch von ihr gebrauchte Formel „Zwei Staaten - eine Nation“ ein Instrument zur fortgesetzten Einwirkung auf die innere Entwicklung der DDR sehen zu müssen, obwohl ein solcher Anspruch von der Bundesrepublik nicht geltend gemacht wurde. Im Grundlagenvertrag (Art. 6) war festgelegt worden, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet beschränkt und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit beider in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Trotzdem fühlte sich die SED durch die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung in die Defensive gedrängt, die ihren deutlichsten Ausdruck in der Politik der Abgrenzung findet. Nach Auffassung der SED-Führung läßt derzeit kein Kriterium den Schluß zu, daß eine einheitliche deutsche N. bestünde — weder existiere ein gemeinsames Territo[S. 750]rium beider Staaten noch eine gemeinsame Wirtschaft. Auch ein drittes Kriterium — die Gemeinsamkeit bestimmender psychischer und moralischer Eigenschaften — verweise auf diametrale Unterschiede in den Lebensgewohnheiten und Denkweisen der Bürger beider Staaten. Eine gemeinsame Kultur existiere nicht mehr („Denn die herrschende Kultur ist stets die Kultur der herrschenden Klasse“, so A. Norden a. a. O., S. 23), von geschichtlicher Gemeinsamkeit könne angesichts des abweichenden Geschichtsverständnisses ebenfalls nicht mehr gesprochen werden. Schließlich lasse auch die gemeinsame deutsche Sprache keinen Schluß auf den Fortbestand einer N. zu: Deutsch werde in Österreich sowie in Teilen der Schweiz, Luxemburgs und Ostfrankreichs gesprochen, ohne daß daraus die Zugehörigkeit zur deutschen N. abzuleiten sei. Zwar dürfen nach Meinung der SED ethnische Besonderheiten nicht übersehen werden; sie könnten jedoch nicht das Wesen einer N. bestimmen — als das Bestimmende gilt vielmehr die Klassenstruktur, die sozialökonomische Gestalt einer Gesellschaft: „Nationen sind in erster Linie das Resultat grundlegender ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozesse und geschichtlicher Klassenkämpfe“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR. Berlin [Ost] 1973, S. 16). Diese Anfang der 70er Jahre vollzogene Umdeutung der NF. ist in breiten Schichten der Bevölkerung der DDR auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen — teilweise sogar bei Mitgliedern der SED, die viele Jahre lang in einer ganz anderen Konzeption geschult worden waren. Im Anschluß än die von der Volkskammer am 7. 10. 1974 beschlossene Verfassungsänderung hielt E. Honecker eine Erläuterung für geboten. Auf der 13. Tagung des ZK der SED erklärte er im Dezember 1974: „Unser sozialistischer Staat heißt Deutsche Demokratische Republik, weil ihre Staatsbürger der Nationalität nach in der übergroßen Mehrheit Deutsche sind … Staatsbürgerschaft — DDR, Nationalität — deutsch. So liegen die Dinge“ (ND vom 13. 12. 1974). Das auf dem IX. Parteitag der SED im Mai 1976 verabschiedete neue Programm beschreibt die „sozialistische Nation“ als „eine von antagonistischen Widersprüchen freie, stabile Gemeinschaft freundschaftlich verbundener Klassen und Schichten, die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführt wird. Sie umfaßt das Volk der Deutschen Demokratischen Republik und ist gekennzeichnet durch den souveränen Staat auf deren Territorium.“ Das neue Programm der SED behauptet, in der DDR wachse ein „sozialistisches Nationalbewußtsein, in dem sich sozialistischer Patriotismus und proletarischer Internationalismus organisch verbinden“. Auf die Bedeutung der NF. im Verständnis der SED hat schließlich im Jahr 1976 A. Kosing in einer umfangreichen Studie hingewiesen: „Das Problem der Nation ist so für uns zu einem wichtigen Feld des ideologischen Klassenkampfes geworden“ (A. Kosing, Nation in Geschichte und Gegenwart, Berlin [Ost] 1976, S. 16). Die sozialistische N. in der DDR, deren Herausbildung nach Kosing bereits Mitte der 50er Jahre begann, und die „kapitalistische Nation in der BRD“ seien „Entwicklungsformen entgegengesetzter ökonomischer Gesellschaftsformationen“ (a. a. O., S. 99), sie ließen sich nicht vereinigen. Vergleiche mit anderen geteilten Ländern wie Korea und Vietnam hält der Autor nicht für zulässig. Während in diesen außereuropäischen Ländern ein Vereinigungsprozeß möglich bleibe, habe die DDR erkannt, daß ihre „frühere Zielsetzung, die beiden deutschen Staaten zu vereinigen und in einem längeren Entwicklungsprozeß zu einer einheitlichen sozialistischen deutschen Nation zu gelangen, durch die Gestaltung der realen geschichtlichen Bedingungen, durch den Verlauf des Klassenkampfes im nationalen wie internationalen Maßstab gegenstandslos und irreal“ geworden sei (a. a. O., S. 107). Ein „Nachweis der relativen ethnischen Homogenität der sozialistischen Nation in der DDR und der kapitalistischen Nation in der BRD“ zeige nur ihre „gemeinsame geschichtliche Herkunft“, beweise aber nichts hinsichtlich einer „sogenannten Einheit der gegensätzlichen sozialen Organismen“ (a. a. O., S. 146). Kosing legte großen Wert auf die Unterscheidung von N. und Nationalität: „Die sozialistische Nation in der DDR und die kapitalistische Nation in der BRD unterscheiden sich nicht ihrer ethnischen Charakteristik, ihrer Nationalität nach, sondern ihren sozialen Grundlagen und Inhalten nach, weil es sich um zwei qualitativ verschiedene historische Typen der Nation handelt“ (a. a. O., S. 179). Die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt — nach einem Sieg der „sozialistischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland — wieder eine einheitliche, dann „sozialistische deutsche N.“ entstehen könnte, wollte Kosing „weder positiv noch negativ beantworten. Das wird von geschichtlichen Bedingungen abhängen, die heute niemand Vorhersagen kann. Möglich ist verschiedenes“ (a. a. O., S. 305 f.). Auch andere Äußerungen von Sprechern der SED lassen es als nicht ausgeschlossen erscheinen, daß die DDR in einer veränderten und für sie günstigeren Situation einen Rückgriff auf die „nationale“ Argumentation der 50er und 60er Jahre als Mittel einer offensiven Deutschlandpolitik neu entdeckt. Vorerst jedoch bereitet es der SED erhebliche Mühe, die seit Anfang der 70er Jahre gewandelte Interpretation der NF. im eigenen Herrschaftsbereich und auf internationaler Ebene zu begründen und zu verteidigen. Staatsbürgerschaft; Deutschlandpolitik der SED; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 748–750 Namensweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaldemokratische Partei DeutschlandsSiehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 Nation und nationale Frage: 1975 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED…
DDR A-Z 1979
Flüchtlingsvermögen (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das [S. 402]Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen zurückgegeben werden. Durch die AO Nr. 2 vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben, wird das Vermögen dieser Flüchtlinge der Verwaltung eines staatlichen Treuhänders unterstellt. Der Treuhänder hat die beweglichen Vermögenswerte zu veräußern und den Erlös an die Staatskasse abzuführen. Den Abschluß der gegen F. gerichteten Enteignungsmaßnahmen bildete die VO über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben, gegenüber Gläubigern in der DDR vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 1). Aufgrund dieser VO, die nur ihrem Namen nach der Befriedigung der Gläubiger dient, wurden die Reste des im wesentlichen nur noch aus Grundstücken bestehenden F. liquidiert, indem neue, überhöhte Steuerforderungen und sonstige öffentliche Abgaben gegen das niedriger als zuvor bewertete F. geltend gemacht wurden. Alle Flüchtlinge, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Flucht, wurden durch diese Maßnahmen nunmehr auch formalrechtlich enteignet, nachdem tatsächlich ihre Eigentümerposition bereits durch die Ausgestaltung der staatlichen Treuhandverwaltung bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt worden war. Von praktischer Bedeutung jedoch ist die durch die VO vom 11. 12. 1968 geschaffene Rechtslage, wenn der Flüchtling in die DDR zurückkehrt oder wenn er stirbt und sein Erbe in der DDR lebt. Da in diesen Fällen die staatliche Zwangsverwaltung endet, müßten dem Rückkehrer oder dem Erben die beschlagnahmten Vermögenswerte zurückgegeben werden. Häufig ist dies jedoch nicht mehr möglich, weil diese bereits veräußert worden sind. Unter staatliche Zwangsverwaltung wird grundsätzlich auch das durch Erbfall erworbene Vermögen eines Flüchtlings genommen. Seit einiger Zeit sehen die Behörden der DDR häufig aber dann davon ab, wenn der Erbfall nach dem 16. 10. 1972 eingetreten ist und der Erbe bereits vor dem 1. 1. 1972 die DDR verlassen hat. Grundlage hierfür ist möglicherweise das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 401–402 Flüchtlinge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlugverkehrSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das [S. 402]Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte…
DDR A-Z 1979
Kybernetik (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der K. standen die Parteiideologen der SED lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur. Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgibt, konnte nur als eine Konkurrenzwissenschaft eingestuft werden. Da sie ferner nicht ohne weiteres mit der orthodoxen Lehre vereinbar schien, mußte sie als schlechthin falsch gelten. So wurde noch 1952 die K. als eine „kapitalistische Pseudowissenschaft“, als eine „Wissenschaft der Obskuranten“ abgestempelt. Erst nach dem Tode Stalins, etwa seit 1954, vollzog sich auch in der DDR mit der Aufgabe der starren dogmatischen Haltung gegenüber der K. ein Wandel. Die Diskussionen wandten sich Mitte der 50er Jahre Versuchen zu. die K. selbst und die in ihr verwendeten Begriffe neu zu bestimmen und dem Marxismus-Leninismus anzupassen. Trotzdem scheiterten in dieser Anfangsphase erste Versuche, sowohl die K. als auch die Elektronische ➝Datenverarbeitung insbesondere für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen. Die ideologischen Bedenken gegen die K. als Wissenschaft wurden vollends erst 1960/61 zurückgestellt, wesentlich deshalb, weil man aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage hoffte, mit Hilfe der K. das wirtschaftliche Planungssystem zu verbessern. In der DDR wandte sich vor allem der Technikphilosoph und Systemtheoretiker G. Klaus der K. und ihren Anwendungsproblemen zu. Er versuchte u. a. die Aussagen der K. mit zentralen Axiomen und Postulaten des Dialektischen Materialismus zu vereinen, um sie so in das marxistische Weltbild integrieren zu können. Klaus arbeitete zwischen dem von Marx, Engels und Lenin entwickelten Kategoriengebäude der Dialektik und der K. Gemeinsamkeiten heraus und interpretierte Teile der marxistischen Lehre neu. Der theoretische Durchbruch der K. als eines neuen Forschungsgebiets kündigte sich auf der im April 1961 veranstalteten Gründung der „Kybernetik-Philosophie-Gesellschaft“ an. Für die weitere Durchsetzung kybernetischer Vorstellungen in der DDR lieferte dann u. a. das 1961 von Klaus verfaßte Buch „Kybernetik in philosophischer Sicht“ die notwendige ideologische Absicherung. Im Jahr 1961 wurde schließlich eine Kommission für K. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR gegründet. In den Jahren 1962–1968 kam es zu einer Reihe von Aktivitäten, die die K. „aufwerten“ und popularisieren sollten. Hervorzuheben ist vor allem die K.-Konferenz im Oktober 1962 zum Thema „Die Bedeutung der K. für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in der DDR“ mit Beteiligung von Wissenschaftlern aus anderen RGW-Ländern. Zur Rationalisierung der Wirtschaft kündigte der Erste Sekretär der SED, Ulbricht, [S. 638]den Einsatz der K. und der elektronischen Datenverarbeitung auf der 2. ZK-Tagung im November 1962 an. Auf dem VI. Parteitag der SED (1963) erfuhr die K. im Zuge umfangreicher Reformvorschläge zur Wirtschaftsplanung und -Verwaltung besondere Beachtung. So enthielt das auf diesem Parteitag verabschiedete Parteiprogramm mehrere grundsätzliche Aussagen über die Rolle und Bedeutung von K. und elektronischer Datenverarbeitung für die Durchführung der neuen Wirtschaftspolitik. Dieser politisch-ideologischen Leitlinie folgend, zeigte sich auch auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 das Bestreben von Partei- und Wirtschaftsführung, die K. auch weiterhin als Instrument des Planungssystems einzusetzen. Die zunehmende Bedeutung der K. machte jedoch 1968 einer distanzierteren Betrachtungsweise Platz. Gleichwohl entwickelte sich die K. für andere sozialwissenschaftliche Disziplinen zu einem unentbehrlichen Instrument. Ihre Anwendungsmöglichkeiten in der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft wurde ebenso wie ihre Bedeutung im Rahmen der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre herausgestellt. Im Zuge der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 beschlossenen stark modifizierten polit-ökonomischen „Generallinie“ wurden auch neue ordnungspolitische Prioritäten gesetzt. Die SED-Führung glaubte, einen Trend zur Entideologisierung, ja Entdogmatisierung wichtiger Wissenschaftsbereiche festzustellen. Das Politbüromitglied K. Hager machte auf diesbezügliche Gefahren aufmerksam: „So wichtig Kybernetik und Systemtheorie sind und bleiben, so können wir natürlich nicht zulassen, daß sie an die Stelle des Dialektischen und Historischen Materialismus, der politischen Ökonomie des Sozialismus, des wissenschaftlichen Kommunismus oder auch der sozialistischen Leitungswissenschaft treten.“ Seine Kritik an der Systemtheorie gipfelte in der Warnung vor der Gefahr, daß „die Sprache einer Spezialwissenschaft die politische Sprache einer Partei wird“ und daß die Partei damit aufhöre, „eine marxistisch-leninistische Partei zu sein“ (K. Hager, Einheit Nr. 11/1971, S. 1215). Diese Kritik machte den Bruch mit den bisher auch von der Parteiführung vertretenen Positionen besonders deutlich. K., Informationswissenschaft oder Operationsforschung wurden in ihrer politisch-ideologischen Bedeutung stark reduziert und auf den Status von instrumentellen Hilfswissenschaften zurückgestuft. Aufgrund dieser neuen Einschätzung spielte seitdem in der Gesellschaftspolitik der SED die K. nur noch eine relativ untergeordnete Rolle. Gelegentliche offiziöse Aussagen zeigen jedoch, daß die neue Parteiführung unter Honecker auf eine kontrollierte Anwendung der K. nicht zu verzichten gedenkt. So soll nach den von der SED auf dem IX. Parteitag (1976) festgelegten Beschlüssen u. a. die mathematisch-kybernetische Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR weiterhin eine beachtliche Rolle spielen (Mathematik). Information. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 637–638 Kurorte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LaienkunstSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der K. standen die Parteiideologen der SED lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur. Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgibt, konnte nur als…
DDR A-Z 1979
Teilzahlungskredite (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten Konsumgüterversorgung der Bevölkerung führen. Deshalb ist der Konsumentenkredit in der Zentralplanwirtschaft ein Instrument der Absatzlenkung. Um die Kreditgewährung zentral besser steuern und überwachen zu können, wurden die hier behandelten T. geschaffen. Die Vergabe von T. an Betriebe für überwiegend gewerbliche Zwecke ist verboten. T. erhalten nur natürliche Personen für ihren persönlichen Bedarf. Außerdem existieren auch keine speziellen T.-Institute. [S. 1081]Aufgrund ihrer Funktion als Instrument der Absatzlenkung sind T. ferner nur für diejenigen investiven Verbrauchsgüter erhältlich, bei denen ein reichhaltiges Angebot besteht oder unabsetzbare Lager vorhanden sind. Der Konsumentenkredit war zunächst an bestimmte Erzeugnisse gebunden (Warenkredit). Die Sparkassen, denen ab 1. 3. 1962 das gesamte T.-Geschäft obliegt, prüfen bei Anträgen auf Gewährung eines T. anhand der für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlichen „Warenlisten“ des Ministeriums für Handel und Versorgung, ob für das betreffende Konsumgut eine Kreditzuteilung möglich ist. Diese „Warenlisten“ werden in bestimmten Abständen den Änderungen der Versorgungslage angepaßt. Vor der Kreditgenehmigung wurden und werden zwecks Sicherung des Kredits und zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditverschuldung der Antragsteller die sozialen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft. Der Kreditnehmer erhält bei Abschluß eines T.-Vertrages über die vereinbarte Kreditsumme einen „Kreditkaufbrief“ ausgehändigt, dessen Gültigkeit auf 3 Monate begrenzt ist. Die maximale Kreditsumme bzw. der höchstmögliche Kreditanteil an der Kaufsumme richtet sich nach der Höhe des für die Tilgung des T. verfügbaren Einkommens. Die erforderliche Eigenmittelbeteiligung schwankt zwischen 0 und 25 v. H. des Einzelhandelsverkaufspreises (geringe Beteiligung für kinderreiche Familien und Fürsorgeempfänger). Der Kauf der Ware im Einzelhandel erfolgt nunmehr teils gegen Barzahlung und teils gegen Vorlage des „Kreditkaufbriefs“. Der T. muß jährlich mit 6 v. H. verzinst werden. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten und muß innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Während der Laufzeit des Kredites erwirken die Sparkassen an den gekauften Gütern ein Pfandrecht, das nach vollständiger Rückzahlung des geschuldeten Betrages erlischt. Gerät der Kreditnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, so wird der restliche Kreditbetrag mit 8 v. H. verzinst. Ferner haben die Sparkassen das Recht, nach Mahnung des Schuldners die Zahlung der fälligen sowie der gesamten restlichen Tilgungsraten durchzusetzen oder die Herausgabe der mit dem Kredit gekauften Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Eintreibung des Kredits oder der Herausgabe der Waren den Sparkassen entstehenden Kosten muß der Schuldner tragen. Seit dem 1. 7. 1967 diente der T. der Wirtschaftsführung auch als Instrument der Sozialpolitik. Seit diesem Zeitpunkt können Familien mit 4 und mehr Kindern, welche die allgemeinbildende Schule, die Lehrzeit oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben, bestimmte. im einzelnen aufgeführte investive Verbrauchsgüter erwerben, die bisher für die Allgemeinheit noch nicht als kreditfähig freigegeben und in die „Warenlisten“ aufgenommen wurden. Zu diesen Waren gehören Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäscheschleudern sowie Küchenmaschinen neuerer Bautypen, elektrische Teppichklopfer, Kinderwagen und Fahrräder. Die in bar zu leistenden Anzahlungsraten wurden bei den Kühlschränken auf nur 5 v. H., bei Staubsaugern auf 20 v. H. und bei allen anderen aufgeführten Waren auf nur 10 v. H. festgesetzt. Über diese Vergünstigungen hinaus erhalten diese Familien für den Kauf anderer Industriewaren, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf Teilzahlung erworben werden konnten, T. zu Vorzugsbedingungen. So wurden z. B. die Anzahlungsbeträge für Fernsehgeräte auf 5 v. H. des Kaufpreises gesenkt. Die Rückzahlungsfrist wurde von 2 auf 5 Jahre erhöht. Außerdem wurde bestimmt, daß der monatliche Rückzahlungsbetrag 5 v. H. des Nettoeinkommens beider Ehegatten nicht übersteigen darf. Familien mit 6 und mehr Kindern wurden von der Zahlung von Zinsen für T. gänzlich befreit, während Familien mit 4 und 5 Kindern ein Vorzugszinssatz von 3 v. H. eingeräumt wurde. Insbesondere seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) hat auch die sozialpolitische Bedeutung des T. zugenommen. Er ist seitdem nicht mehr auf den Waren-T. beschränkt. Konsumkredite in Form von T. können gegenwärtig auch zur Überbrückung finanzieller Notlagen (Tod von Familienangehörigen, Erbauseinandersetzungen, Scheidung) in Anspruch genommen werden. Die Kreditkonditionen werden vom jeweiligen Direktor der zuständigen Sparkasse festgelegt. Besondere Bedeutung hat seit dem 5. Plenum des ZK der SED vom Mai 1972 die Ausreichung zinsloser, zweckgebundener Kredite als besondere Form der T. an junge Eheleute (unter 26 Jahre, Erst-Ehe, Bruttoeinkommen insgesamt unter 1400 Mark) erlangt. Bis zu 5.000 Mark, zurückzahlbar in 8 Jahren, können für den Kauf bzw. Ausbau von Eigenheimen oder den Erwerb einer Wohnungsausstattung ausgeliehen werden. Die handels- und bankpolitische Bedeutung der Konsumentenkredite ist bisher relativ gering. Dies hat seine Ursache z. T. darin, daß die Bedingungen des T. vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen keinen großen Anreiz bieten. Und letztlich machen es die relativ hohen Spareinlagen, die vor allem in Zeiten eines akuten Warenmangels angesammelt wurden, in vielen Fällen gar nicht erforderlich, sich der Finanzierungshilfe des T. zu bedienen. Die letzten quantitativen Angaben aus der DDR betreffen das Jahr 1967, in dem 915 Mill. Mark Konsumentenkredite ausgegeben wurden. Westliche Schätzungen gehen davon aus, daß etwa 2–3 v. H. der Spareinlagen der Bevölkerung (rd. 86 Mrd. Mark) jährlich als T. (ohne Ehedarlehen) ausgereicht werden. Sparen; Zins und Zinspolitik; Kredit. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1080–1081 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Teilzeitbeschäftigung für FrauenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würden eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten…
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Westgeldeinnahmen (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 1,5 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen: Pauschalsumme gemäß Art. 18 des Abkommens über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zur Abgeltung der früher im Berlinverkehr individuell erhobenen Straßenbenutzungsgebühren, der Steuerausgleichsabgabe und der Visagebühren in Höhe von 400 Mill. DM (1972–1975 jährlich 234,9 Mill. DM); Berliner Zahlungen für die Abnahme von Bauschutt, die Abnahme und Beseitigung von Abfallstoffen, die Abnahme und Behandlung von Abwässern sowie für die Nutzungskosten der durch Berlin (Ost) führenden U- Bahn (BVG) in Höhe von 70,3 Mill. DM; Kostenbeteiligung des Bundes für Maßnahmen zur Verbesserung des Eisenbahnverkehrs (1977) sowie des [S. 1173]Straßenverkehrs von und nach Berlin (West) in Höhe von 98,4 Mill. DM; Zahlungen der Bundespost über insgesamt 95,3 Mill. DM (1977); teils geschätzte mittelbare Zahlungen für Visa- und Einreisegenehmigungsgebühren: 63 Mill. DM sowie Straßenbenutzungsgebühren (1977, geschätzt) in Höhe von 35 Mill. DM. Bei Reisen in die DDR und nach Berlin (Ost) besteht außerdem seit 1964 ein sog. verbindlicher Mindestumtausch von DM in Mark der DDR. Die seit dem 15. 11. 1974 geltenden Umtauschsätze betragen 13 bzw. 6,50 DM. Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 sind Rentner von der Umtauschpflicht wieder befreit worden. Die daraus resultierenden Einnahmen sind schwer zu beziffern, dürften sich jedoch inzwischen auf rd. 200 Mill. DM belaufen. Keine Schätzungen sind über die von der DDR erhobenen Genehmigungsgebühren (Zoll) sowie über eingezogene Strafgelder für Ordnungswidrigkeiten im Pkw-Straßenverkehr möglich. Weitere Einnahmen erzielt die DDR aus einer Reihe kommerzieller Vorgänge, die außerhalb des Berliner Abkommens über den innerdeutschen Handel und somit nicht im Clearing über Verrechnungseinheiten abgewickelt werden. Hierzu gehören Warenkäufe über den DDR-„Genex“-Geschenkdienst und über die Verkaufseinrichtungen von Intershop und „Intertank“. Die Schätzungen über die Größenordnung gehen auseinander. Seitdem die Bewohner der DDR westliche Zahlungsmittel besitzen und damit selbst Einkäufe in den genannten Einrichtungen tätigen können, dürfte der Umsatz erheblich gestiegen sein. Den Einkünften aus dem S-Bahn-Verkehr in Berlin (West) stehen allerdings erhebliche Ausgaben für die Unterhaltung gegenüber. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß die DDR in einigen Bereichen auch Westgeldausgaben hat. So müssen für einen erheblichen Teil der bei „Intershop“ angebotenen Waren beim Einkauf westliche Devisen aufgewandt werden; als Saldenausgleich für Güter- und Personenverkehr, Miete für Güterwagen, Zugdienste usw. hat die Deutsche Reichsbahn an die Deutsche Bundesbahn seit 1974 jährlich rd. 100 Mill. DM zu zahlen; Besuchsreisende ins westliche Ausland erhalten bei der Ausreise aus der DDR eine geringfügige DM-Ausstattung in Höhe von 15 DM je Person für die gesamte Aufenthaltsdauer. Im Vergleich zu den W. sind die damit verbundenen Westgeldausgaben jedoch relativ gering. Schätzungsweise verbleibt der DDR insgesamt ein Devisengewinn von 1,2 Mrd. DM jährlich (1977). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1172–1173 Wert- und Mehrwerttheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 1,5 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen: Pauschalsumme gemäß Art. 18 des Abkommens über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zur Abgeltung der früher im Berlinverkehr individuell erhobenen…
DDR A-Z 1979
Grundmittel (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe: 500 Mark, seit 1976 1.000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z. B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 Mark bzw. 1.000 Mark aus dem Staatshaushalt. Die Wiederbeschaffung dieser Güter wird jedoch mit Teilen des Gewinns, aus Amortisationen bzw. durch G.-Kredite finanziert. Voraussetzung sinnvollen Wirtschaftens sind ein rationeller Einsatz und eine möglichst gute Auslastung der G. Durch die Anwendung uneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe für G. war jedoch bis Anfang der 60er Jahre eine objektive Messung der Effizienz des Kapitaleinsatzes nahezu unmöglich, denn 1948 waren alle vorhandenen Maschinen und sonstigen Ausrüstungen zu Festpreisen des Jahres 1944 sowie alle Gebäude zu den um 60 v. H. erhöhten Preisen des Jahres 1913 bewertet worden. Alle im Zeitraum von 1948 bis 1953 erworbenen G. sind mit den zum Anschaffungszeitpunkt geltenden Preisen verbucht sowie alle von den Betrieben selbst erstellten Investitionsgüter auf Basis der tatsächlichen Kosten verrechnet worden. Nach 1953 wurden die damals neugebildeten Festpreise zugrunde gelegt. Angesichts dieser verzerrten Bewertung konnte trotz gestaffelter Sätze der Abschreibungen der tatsächliche Anlagenverschleiß nicht voll gedeckt werden, zumal auch die Anschaffungskosten für G. gestiegen waren. Deshalb erschienen z. B. alte Anlagen rentabler als neue, weil die für sie anzusetzenden Abschreibungen erheblich niedriger waren als die neuer Anlagen. Gesamtwirtschaftlich waren die Folgen der Unterbewertung des Anlagevermögens noch schwerwiegender: Die Planungsinstanzen konnten kein brauchbares Bild über die Produktivität des Kapitaleinsatzes in den verschiedenen Zweigen und Branchen erlangen; sie blieben somit bei ihren Investitionsentscheidungen auf unzulängliche Kennziffern angewiesen. Zur Behebung dieser Schwierigkeiten erfolgte 1963 eine weitreichende Grundmittelumbewertung. Die damit zur Preisbasis von 1962 bewerteten Daten des Anlagevermögens galten auch noch im Jahr 1978; sie werden jährlich zu Preisen von 1962 fortgeschrieben. Inzwischen sind jedoch wieder erhebliche Preisveränderungen eingetreten — z. B. durch die Industriepreisreform von 1967 sowie durch seitdem erfolgte weitere Preiskorrekturen —, so daß auch gegenwärtig wieder die gleichen Vorbehalte gegen die offiziellen Anlagevermögensdaten zu machen sind wie schon Anfang der 60er Jahre. Deshalb wurde in der DDR verschiedentlich eine erneute G.-Umbewertung gefordert; Anzeichen für die Durchführung einer derartigen Neubewertung in absehbarer Zukunft sind bisher jedoch nicht zu erkennen. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 495 Grundlagenvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelumbewertungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe: 500 Mark, seit 1976 1.000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z. B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne Beachtung…
DDR A-Z 1979
KPD/DKP (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands bzw. Deutsche Kommunistische Partei. Unter Führung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht auf dem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919 in Berlin) entstanden, erstrebte die KPD das Rätesystem, die Diktatur des Proletariats. Sie wurde 1919 Mitglied der Komintern, doch blieb sie anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau-, Nach mehreren Führungskrisen kam es unter Leitung Ernst Thälmanns (1925–1933) zur Stalinisierung der KPD; trotz Widerstand und Abspaltungen geriet die Partei in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU. In der NS-Zeit arbeitete die KPD illegal weiter; sie hatte im Widerstand große Blutopfer zu tragen. Am 11. 6. 1945 trat die KPD mit einer neuen Programmatik an die Öffentlichkeit: Sie setzte sich für die parlamentarisch-demokratische Republik ein und erklärte, „daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre“. Am 19./20. 4. 1946 erfolgte (nicht zuletzt unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht) die Vereinigung von SPD und KPD zur SED. In Westdeutschland scheiterten die Vereinigungsbestrebungen, die westdeutsche KPD blieb organisatorisch selbständig, wurde jedoch vom ZK der SED angeleitet. Im 1. Bundestag war sie durch 13 Abgeordnete vertreten, bei den Wahlen 1953 erhielt sie nur noch 2,2 v. H. der Stimmen. Nach dem Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht (17. 8. 1956) verstärkte sich die Abhängigkeit von der SED. Die KPD vertrat nicht nur bedingungslos die politische Linie der SED, verschiedene SED-Führer (z. B. Erich Glückauf) wurden direkt in das KPD-Politbüro aufgenommen. Die KPD-Führung unter Max Reimann residierte in Berlin (Ost), sie lenkte die illegale Parteiorganisation einerseits durch in die Bundesrepublik Deutschland reisende Instrukteure des ZK, andererseits durch westdeutsche Funktionäre, die ihre Direktiven in Berlin (Ost) oder im benachbarten Ausland erhielten. Die Mitgliederzahl der KPD ging von ca. 70.000 beim Verbot auf 7.000 (1968) zurück. Auch die Finanzierung der illegalen Arbeit erfolgte daher weitgehend durch die SED. Zur Schulung ihrer Mitglieder unterhielt die KPD in der DDR 4 Parteischulen; ihre Agitation wurde durch den „Freiheitssender 904“ aus der DDR unterstützt. Die Führung der illegalen KPD verstärkte ab 1965 die Bemühungen um Aufhebung des Parteiverbots, sie ging zur „offenen Arbeit“ über, brachte kommunistische Wochenschriften heraus usw. Eine Neugründung wurde kategorisch verneint und die Wiederzulassung der KPD gefordert (Infiltration). Nach Veränderung dieser Taktik 1968 wurde am 26. 9. 1968 auf einer Pressekonferenz die Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei, der DKP, bekanntgegeben. Die DKP unterbreitete am 23. 1. 1969 eine „Grundsatzerklärung“, in der sie eine „reale politische Demokratie für das Volk“ forderte. Eine „schematische Nachahmung des in der DDR beschrittenen Weges“ erklärte die DKP für nicht möglich. Der 1. Parteitag (12./13. 4. 1969 in Essen) bestätigte diese Linie, bekräftigte aber die politische Bindung an die SED und den Weltkommunismus Moskauer Prägung. Die Partei zählte 22.000 Mitglieder; es gelang ihr, über die Kader der alten KPD hinaus in neue Schichten, vor allem der Jugend, vorzustoßen. Unter Führung von Kurt Bachmann konnte die DKP zwar in Hochschulen und Betrieben einen gewissen Einfluß gewinnen, der Massendurchbruch gelang ihr jedoch nicht. Bei der Bundestagswahl 1972 erhielt die DKP nur 0,3 v. H. der Stimmen. Auf ihrem III. Parteitag (2.–4. 11. 1973) besaß die DKP fast 40.000 Mitglieder. Parteivorsitzender wurde Herbert Mies, der auch vom IV. Parteitag (19.–31. 3. 1976) bestätigt wurde. Zentralorgan ist „Unsere Zeit“ (UZ), seit Oktober 1973 Tageszeitung (Chefredakteur: Georg Polikeit). Die Mitgliederzahl stagniert. Auch die Nebenorganisationen (die Jugendorganisation „Soziali[S. 609]stische Deutsche Arbeiterjugend“, die Kinderorganisation „Junge Pioniere“, die Studentenorganisation „MSB Spartakus“) verzeichnen nur an einigen Orten einen Mitgliederzuwachs. Bei der Bundestagswahl 1976 erreichte die DKP mit 118.000 Stimmen einen Anteil von 0,3 v. H. aller abgegebenen gültigen Stimmen. Zunehmend hat sich die DKP auch offen zur Politik der SED bekannt; sie hält Distanz zum „Eurokommunismus“ und beruft sich auf die Tradition der KPD. Allerdings wird diese Traditionslinie auch von den links von der DKP stehenden kleineren kommunistischen („maoistischen“) Gruppen beansprucht, so von der KPD (bei der Bundestagswahl 1976 22.000 Stimmen), dem KBW (20.000 Stimmen), der KPD-ML, dem KABD, dem Kommunistischen Bund u. a. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 608–609 Kostenrechnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSUSiehe auch das Jahr 1975 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands bzw. Deutsche Kommunistische Partei. Unter Führung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht auf dem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919 in Berlin) entstanden, erstrebte die KPD das Rätesystem, die Diktatur des Proletariats. Sie wurde 1919 Mitglied der Komintern, doch blieb sie anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau-, Nach mehreren Führungskrisen kam es unter Leitung Ernst Thälmanns (1925–1933) zur…
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Friedliche Koexistenz (1979)
Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1985 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR zum außenpolitischen Prinzip erhobener Grundsatz des friedlichen Nebeneinanderbestehens von Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung. Im Verständnis des Marxismus-Leninismus ist FK. eine „spezifische Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus“ auf internationaler Ebene, bei der auf allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gebieten ein Wettbewerb der beiden Systeme ausgetragen wird: „FK. bedeutet die Regelung der zwischenstaatlichen Beziehungen von sozialistischen und kapitalistischen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung der Staaten, der gegenseitigen Achtung ihrer Souveränität, der territorialen Integrität, der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten. FK. bedeutet Entwicklung ökonomischer internationaler Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils und die Lösung strittiger internationaler Fragen mit friedlichen Mitteln.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 1973, S. 242.) Die marxistisch-leninistische Theorie bestreitet entschieden die Möglichkeit ideologisch-politischer Koexistenz. „Die Sphäre der Weltanschauung, der Philosophie; der geistigen Kultur überhaupt“ sei „zur Front der härtesten ideologischen Auseinandersetzungen“ geworden, erklärte K. Hager am 29. 5. 1973 auf der 9. Tagung des ZK der SED: „Auch auf kulturellem Gebiet hat sich der ideologische Kampf zwischen Sozialismus und Imperialismus weiter verschärft.“ Auf derselben ZK-Tagung betonte E. Honecker, daß FK. andererseits „mehr als Nichtkrieg“ sei: „Sie ist der Weg, vernünftig zusammenzuarbeiten und alle Möglichkeiten auszunutzen, die normale Beziehungen zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung bieten“, auch wenn dadurch die Gegensätzlichkeit der Sozialsysteme ebensowenig wie der Gegensatz der Weltanschauungen aufgehoben werden könnten. FK. soll günstige Voraussetzungen für den Sieg der sozialistischen Revolution in nichtsozialistischen Ländern schaffen. Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Völkerrechtslehre sind Prinzipien der FK. im Kommuniqué der Regierungschefs Indiens und der Volksrepublik China vom 28. 6. 1954, in der Deklaration der Bandung-Konferenz afro-asiatischer Staaten vom 24. 4. 1955 („Pancha shila“) und in verschiedenen Resolutionen der UN-Vollversammlung festgelegt worden. Als Ausdruck einer auf FK. gerichteten Außenpolitik gelten auch die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit der Sowjetunion, Polen, der ČSSR und der DDR sowie der Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Auf die Beziehungen zwischen den sich sozialistisch nennenden Staaten kann der Begriff der FK. nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Völkerrechtslehre nicht angewandt werden. Zwischen diesen Staaten gleicher gesellschaftlicher Grundordnung soll das Prinzip des sozialistischen Internationalismus Anwendung finden (Proletarischer ➝Internationalismus). Der Begriff der FK. enthält damit sowohl einen Konfrontations- („spezifische Form des Klassenkampfes“) als auch Kooperationsaspekt („friedlicher Wettbewerb der Systeme“); entsprechend der jeweiligen internationalen Situation und der für ihre Bewältigung notwendigen Strategie und Taktik kann der eine oder andere Aspekt in der politischen Auseinandersetzung von der SED stärker betont bzw. heruntergestuft werden. Der Begriff FK. ist inhaltlich vergleichsweise leer, jedoch für die außenpolitische Praxis wegen seiner Ausdeutbarkeit von beträchtlichem Nutzen. Gegenwärtig scheint im sozialistischen Lager gegen den Widerstand orthodoxer Kräfte der Kooperationsaspekt der FK. eine Aufwertung zu erfahren. Ob und inwieweit sich dieser für die internationale Entspannung bedeutsame Trend durchsetzen kann, hängt von der Entwicklung der inzwischen (seit Anfang 1977) wieder problematischer gewordenen Beziehungen zwischen den USA und der UdSSR ab. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 433 Friedensvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich-Schiller-Universität JenaSiehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1985 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR zum außenpolitischen Prinzip erhobener Grundsatz des friedlichen Nebeneinanderbestehens von Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher und staatlicher Ordnung. Im Verständnis des Marxismus-Leninismus ist FK. eine „spezifische Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und…
DDR A-Z 1979
Leitungswissenschaft, Sozialistische (1979)
Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1985 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in den einzelnen Bereichen der gesamtgesellschaftlichen Reproduktionen umzusetzen. Dieser Vorgang wird sowohl als Erziehungsprozeß zur Heranbildung sozialistischer Persönlichkeiten als auch als umfassender Prozeß aller gesellschaftlichen Aktivitäten auf ein bestimmtes jeweils zu erreichendes Ziel begriffen. Die SL. hat in diesem Verständnis nicht den Charakter einer eigenständigen Wissenschaft, da sie auf dem Marxismus-Leninismus als der Wissenschaft von der sozialistischen Gesellschaft beruht. Sie soll Erkenntnisse der Kybernetik, der Systemtheorie, der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, der Sozialpsychologie, der Pädagogik, der naturwissenschaftlichen Arbeits- und Wirtschafts- sowie der Staats- [S. 680]und Rechtswissenschaften nutzen, auf dort entwickelte Methoden und Instrumente zurückgreifen und entsprechend den spezifischen Leitungsbedingungen der einzelnen Bereiche Wirtschaft, Kultur, Militärwesen, staatliche Leitung — auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus — die Formen der Leitungsorganisation, der Informations- und Entscheidungsprozesse, den Arbeitsstil und die Einbeziehung der Bürger in die Leitungstätigkeit entsprechend ihrer gesellschaftlichen Stellung entwickeln und verbessern. Ihre wissenschaftliche Grundlage, die Unterschiedlichkeit der Ziele ihrer Anwendung und die politische Bestimmung werden als Maßstäbe der Abgrenzung zur Managementtheorie z. B. im Bereich der Wirtschaftsleitung verstanden, auch wenn Ähnlichkeiten oder Gleichheiten organisatorischer und formaler Art bestehen. Der politisch definierte Charakter der Leitungstätigkeit wird durch die Grundsätze sozialistischen Leitens betont. Diese Grundsätze verlangen vom sozialistischen Leiter einen „festen Klassenstandpunkt“ in allen Fragen, Festigung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, effektive Nutzung, Vermehrung und Schutz des sozialistischen Eigentums. Sozialistische Wirtschaftsführung; Organisationswissenschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 679–680 Leitungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeninismusSiehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1985 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in…
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Kreisparteiorganisationen der SED (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach dem 5. Statut der SED von 1976. Punkt 49, organisieren die ländlichen, städtischen und betrieblichen K. ebenso wie die Stadt- und Bezirksparteiorganisationen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der übergeordneten Parteileitungen. 1977 bestanden über 270 K. (die Stadtpartei-Organisationen eingeschlossen). Es werden regionale und funktionale K. mit ihren Gremien (Kreisleitung, Revisionskommissionen sowie weitere Parteiorgane der Kreisebene) unterschieden. Zur Zeit existieren 224 regionale Kreisleitungen, zu denen die Stadtleitungen, die Stadtbezirksleitungen und die Landkreisleitungen zu rechnen sind. Die Stadtbezirksleitungen haben erst seit Januar 1971 die Rechte und Pflichten einer Kreisleitung. Stadtbezirksleitungen in den Städten Leipzig (hier bestehen allein 7), Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle, Magdeburg und Erfurt sind jedoch eindeutig den Stadtleitungen dieser Großstädte untergeordnet. Schon vorher nahmen Funktionäre der Stadtbezirksleitungen an den Beratungen der Bezirksleitungen mit den Kreisleitungs-Sekretären teil. Die Sekretäre der Stadtleitungen führen regelmäßige Diskussionen mit den Sekretären der Stadtbezirksleitungen durch. Funktionale Kreisleitungen bestehen bei den wichtigsten Großbetrieben in der Form der Industrie-Kreisleitungen, bei den Akademien und einigen Universitäten, bei einigen zentralen Organen des Staatsapparates, bei der Parteiorganisation des Zentralkomitees, beim FDJ-Zentralrat. bei den zentralen Gewerkschaftsorganen. der Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden, bei Einheiten der Nationalen Volksarmee, dem Polizeipräsidium in Berlin (Ost), der Interflug usw. Industrie-Kreisleitungen existieren z. B. bei den Leuna-Werken. den Buna-Werken, dem Braunkohlenkombinat „Otto Grotewohl“ in Böhlen, dem Gaskombinat „Schwarze Pumpe“ in Hoyerswerda, dem Mansfelder Kombinat „Wilhelm Pieck“, dem VEB Carl Zeiss Jena, im Bauwesen Berlin und für den Seeverkehr und die Hafenwirtschaft in Rostock. Universitäts-Kreisleitungen bestehen bei der Humboldt-Universität Berlin, der Karl-Marx-Universität Leipzig, der Technischen Universität Dresden, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Wilhelm-[S. 617]Pieck-Universität Rostock und der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Die Universitäts-Kreisleitungen umfassen ca. 40 Mitglieder und ca. 15 Kandidaten. Ihre Sekretariate setzen sich folgendermaßen zusammen: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wissenschaft, Sekretär für Propaganda (Universitätszeitung, Parteilehrjahr). Rektor, Vorsitzender der Kreisparteikontrollkommission, Vorsitzender der Universitätsgewerkschaftsleitung, 1. FDJ-Sekretär der Kreisleitung der Universität. Von den Kreisleitungen der zentralen Organe sind hervorzuheben: die Kreisleitungen des Ministeriums für Staatssicherheit, des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, der Staatlichen Plankommission, der Zentralen Bank- und Finanzorgane, der Außenhandelsorgane (Ministerium und Außenhandelsfirmen), der zentralen Organe des Verkehrs und der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Diese Kreisleitungen unterstehen den territorialen Bezirksleitungen (Verbindung von Produktions- und Territorialprinzip) und nicht etwa den territorialen Leitungen des Kreises. Auch die Grundorganisationen der genannten Institutionen unterstehen nicht der jeweiligen territorialen Leitung, sondern nur ihrer eigenen Institutions- oder Industriekreisleitung. Formal höchstes Organ der K. ist die Delegiertenkonferenz. Die ordentliche Delegiertenkonferenz des Kreises, wieder Stadt und des Bezirks, wird durch das jeweilige Leitungsorgan einberufen. Eine außerordentliche Delegiertenkonferenz kann einberufen werden durch Beschluß der zuständigen Parteileitung oder des Zentralkomitees sowie auf Verlangen von einem Drittel der Gesamtzahl der Parteimitglieder (nicht Kandidaten) der Parteiorganisation. Der Schlüssel für die Delegiertenwahl wird durch das jeweilige leitende Parteiorgan festgelegt. Die Delegiertenkonferenz nimmt die Rechenschaftsberichte für die vergangene Periode entgegen und diskutiert Probleme der Arbeit der Partei, der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Massenorganisationen. Nach den Statutenänderungen tritt die Delegiertenkonferenz mindestens zweimal in 5 Jahren zusammen. Die Hauptfunktion der Delegiertenkonferenz liegt in der Wahl der Kreisleitung, der Revisionskommission sowie der Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz. Wie in den Gemeinden, den großen Betrieben, den Städten und Bezirken bestehen auch in K. zur Unterstützung der Parteiarbeit Parteiaktivs. Ihre Zusammensetzung erfolgt nicht durch Wahl, sondern durch die Sekretariate der Kreisleitung. Sie sorgen für eine schnellere Information der Mitglieder, für die Darlegung und Vermittlung der Auffassungen der leitenden Organe der Partei und übernehmen somit praktisch Aufgaben der Kreisdelegiertenkonferenz. Die Beschlüsse des Parteiaktivs bedürfen der Zustimmung der Kreisleitung. Die Kreisleitungen werden entsprechend dem Schlüssel des Zentralkomitees zusammengesetzt; die Anzahl ihrer Mitglieder bewegt sich zwischen ca. 50 bis 80. Die Kreisleitungen treten gemäß Punkt 53 des Statuts von 1976 mindestens einmal in 3 Monaten zusammen. Während als Mitglieder und Kandidaten der Bezirksleitungen nur Parteimitglieder gewählt werden können, die mindestens 3 Jahre Mitglieder der SED sind, ist für die Mitgliedschaft in der Stadt- und Kreisleitung nur eine 2jährige Mitgliedschaft in der Partei vorgeschrieben. Auf der 1. (konstituierenden) Sitzung der Kreisleitung wählt diese zur Leitung der Arbeit entsprechend den Instruktionen des ZK die Sekretäre und bildet das Sekretariat. Sie bestätigt die Leiter der Abteilungen des Apparates des Sekretariats und die Redakteure der örtlichen Presseorgane. Den Sekretariaten der Kreisleitungen gehören an: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Agitation, Sekretär für Schulen und Kultur; ferner als weitere Sekretariatsmitglieder: Vors. des Rates des Stadt- oder Landkreises bzw. Stadtbezirks, Vors. der Kreisplankommission, Stellv. des Vors. des Rates des Kreises und Produktionsleiter für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Vors. des FDGB-Kreisvorstandes. 1. Sekretär der FDJ-Kreisleitung und Vors. der Kreisparteikontrollkommission. Das Plenum der Kreisleitungen nimmt die Berichte des Sekretariats entgegen. Es bildet Kommissionen und Arbeitsgruppen, die in der Regel von einem Sekretär, seltener von einem Mitglied geleitet werden. Auch einzelne Kreisleitungsmitglieder können aufgrund ihrer politischen und fachlichen Qualifikation im Entscheidungsprozeß innerhalb der Kreisleitung Einfluß gewinnen und vom Sekretariat zur fachlichen Beratung herangezogen werden. Das politisch entscheidende Gremium ist auch auf der Kreisebene das Sekretariat. Die Wahl zum Sekretär der Kreisleitung setzt eine 3jährige Mitgliedschaft in der SED voraus; hierbei wird die Kandidatenzeit nicht mitgerechnet. Die Sekretäre müssen nach ihrer Wahl entsprechend der Nomenklatur durch das übergeordnete Parteiorgan, die Bezirksleitung, bestätigt werden; die 1. Sekretäre bedürfen der Bestätigung durch das Zentralkomitee der SED. Die Aufgabenverteilung der Sekretäre ähnelt der der Bezirkssekretäre. Allerdings gibt es z. B. naturgemäß bei den Stadtleitungen in der Regel keinen Sekretär für Landwirtschaft. Ferner existiert auf Kreisebene kein Wirtschaftsrat (analog dem Bezirkswirtschaftsrat auf Bezirksebene). Die im Sekretariat der Bezirksleitung vom Vorsitzenden des Bezirkswirtschaftsrats eingenommene Position hat daher auf Kreisebene keine Entsprechung. Die Funktionen der heutigen Sekretariate nahmen bis 1963 die Büros der Kreisleitung wahr, die nach dem VI. Parteitag 1963 aufgelöst wurden. Danach bildeten die 1. und 2. Sekretäre, der Leiter des Büros für Industrie und Bauwesen, der Leiter des Büros für Landwirtschaft und der Sekretär und Leiter der Ideologischen Kommission die Entscheidungsspitze auf Kreisebene. Wie auch heute gab es in Kreisen mit überwiegend Industrie- oder landwirtschaftlicher Struktur nur einen Sekretär für ein Tätigkeitsfeld. Das Strukturschema veränderte sich 1966 nach der Auflösung der Büros und Kommissionen beim Politbüro, bei den Bezirksleitungen und den Kreisleitungen. Die heutige Struktur stammt aus den Jahren [S. 618]1966/67. Anfang 1974 wurde auch der Vorsitzende der Kreisparteikontrollkommission in das Sekretariat aufgenommen. Die Funktionen der Kreisleitungen wurden durch diese Strukturveränderung nicht berührt. Den Sekretären der Kreisleitungen untersteht der Apparat der Kreisleitungen. Jedem Sekretär sind in der Regel 1, selten 2 oder mehrere Abteilungen zugeordnet. Eine weitere Differenzierung in Sektoren scheint bei den Abteilungen der Kreisleitung gegenwärtig nicht mehr zu existieren. Bis 1957 war der Apparat des Sekretariats weiter aufgefächert. Es bestanden in der Regel 5 Abteilungen, die in weitere Sektoren untergliedert waren. Durch Beschluß des ZK vom 29. 11. 1957 wurden die 5 auf 2 Kreisleitungsabteilungen (für Organisation/Kader und für Agitation/Propaganda) reduziert. ― Zugleich ging man dazu über, anstelle des sich aufblähenden hauptamtlichen Apparates mit ehrenamtlichen Kräften und mit Ständigen Kommissionen zu arbeiten, die von einem hauptamtlichen Funktionär der SED geleitet wurden. 1960 existierte aber bereits wieder eine Abteilung Wirtschaftspolitik, zusätzlich wurde eine Abteilung für Schulen und Kultur eingerichtet. Nach 1964 wurde die Organisations-Kader-Abteilung in die Abteilung für Parteiorgane umgewandelt. Bis heute untersteht diese wichtige Abteilung (zuständig für Kaderpolitik) dem 2. Sekretär der Kreisleitung. Ferner besteht der Apparat der Kreisleitung aus 30–50 hauptamtlichen Mitarbeitern, deren Auswahl durch die einzelnen Sekretäre getroffen wird. Die dargestellte Struktur der Organe der regionalen Kreisleitungen gilt nicht für die Industrie-Kreisleitungen sowie für die Leitungen der zentralen Organe bzw. die Universitäts-Kreisleitungen. Die Sekretäre der Kreisleitungen legen vor den Bezirksleitungen Rechenschaft über ihre Arbeit ab. Sie berichten regelmäßig im Rahmen der Parteiinformation über das Parteileben sowie über politische Konflikte und die Stimmung an der Basis. Bei den Kreisleitungen bestehen — wie bei den Bezirksleitungen — Ständige Kommissionen, so u. a. für Frauenfragen, für Jugend und Sport usw.; für wechselnde Aufgabenbereiche können außerdem Ad-hoc-Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen gebildet werden. Von besonderer Bedeutung sind die Arbeitsgruppen, die für ausgewählte Betriebe der sozialistischen Wirtschaft eingesetzt werden. Darüber hinaus wurden auch „Beauftragte der Kreisleitung“ ernannt, die persönlich für bestimmte Betriebe und Einrichtungen verantwortlich waren. Solche Beauftragte gab es z. B. anläßlich der Vorbereitung und Durchführung der Parteiwahlen 1.973.774. Der Hauptaufgabenbereich der Kreisleitungen liegt in der Anleitung der Grundorganisationen der Partei. Hierbei konzentrieren Sich die Sekretariate auf die Anleitung zur Durchsetzung der zentralen Parteibeschlüsse. Zur Unterstützung dieser Tätigkeit finden unter Leitung des Generalsekretärs Beratungen des Sekretariats des ZK der SED mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen (auch unter Teilnahme von Sekretären von Großbetrieben, Kombinaten und Bezirksleitungen) statt. Auf der letzten Tagung dieser Art am 17. 2. 1978 wurden die Kreisleitungen erneut aufgefordert, u. a. auf die Erfüllung der wirtschaftspolitischen Ziele zu achten. Einzelne Kreisleitungen werden vom Politbüro bzw. Sekretariat des ZK probeweise mit besonderen Aufgaben beauftragt. So hat die Kreisleitung Eilenburg z. Z. den Auftrag, die Großbetriebe in ihrem Territorium „noch stärker zu Kaderschmieden für alle Bereiche zu machen und noch mehr Kader aus der materiellen Produktion zu entwickeln“ (Neuer Weg, 11/1978, S. 406). Nach dem VIII. Parteitag der SED (197 1) wurde die politisch-ideologische Erziehungsarbeit insbesondere auch in den Grundorganisationen verstärkt; seit 1976 (IX. Parteitag der SED) wurde ferner im Rahmen der Parteiarbeit vor allem die Kaderpolitik forciert (vgl. Beschluß des Sekretariats des ZK vom 7. 6. 1977). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 616–618 Kreisgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisplankommissionenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Nach dem 5. Statut der SED von 1976. Punkt 49, organisieren die ländlichen, städtischen und betrieblichen K. ebenso wie die Stadt- und Bezirksparteiorganisationen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der übergeordneten Parteileitungen. 1977 bestanden über 270 K. (die Stadtpartei-Organisationen eingeschlossen). Es werden regionale und funktionale K. mit ihren Gremien (Kreisleitung, Revisionskommissionen…
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FDJ (Freie Deutsche Jugend) (1979)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem in der DDR bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die SED heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5. in ihrer Organisation bestimmte Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechen, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, wird in der Arbeiterjugend der „Kern“ des Verbandes gesehen. Damit soll an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), angeknüpft werden, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 [S. 363]sanktioniert wurden. Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (1.–5. 6. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. Tagung des Zentralrats (ZR) am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII. Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) brachte keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des dritten Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. Das X. Parlament (1.–5. 6. 1976) in Berlin (Ost) verabschiedete ein neues Statut, das die Entwicklung seit 1971 und die Ergebnisse des IX. Parteitages der SED (1976) berücksichtigt. Es entfielen die gesamtdeutschen Bezüge, an die Stelle der Anerkennung der führenden Rolle der Partei trat „Die Freie Deutsche Jugend arbeitet unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, … Grundlage für ihre gesamte Tätigkeit sind das Programm und die Beschlüsse der SED“ (Junge Generation, 1976, H. 7, S. 100), der Verband wurde zum „Interessenvertreter der gesamten Jugend“ erklärt. Das Statut betont die Freundschaft zur UdSSR und deren Vorbildrolle einschließlich des ökonomischen Aspekts, der wirtschaftlichen Integration im RGW-Bereich, sowie den Beitrag der FDJ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Verteidigungsbereitschaft. II. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die nach dem Statut in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertretender Sekretär, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Literaturobmann, Wandzeitungsredakteur, Funktionär für Kulturarbeit und Tätigkeit im Wohngebiet, Funktionär für Sport und Touristik, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Funktionär für Pionierarbeit, Funktionär für sozialistischen Wettbewerb und sozialistische Gemeinschaftsarbeit (an Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen: für Zusammenarbeit mit sozialisti[S. 364]schen Betrieben), Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär für gesellschaftlich nützliche und produktive Tätigkeit). Kassierer, Funktionär für wissenschaftliche Arbeit (nur an Universitäten, Hoch- und Fachschulen). Bei den FDJ-Wahlen 1977 wurden über 640.000 Funktionäre der unteren Ebene bis zur GO gewählt, davon waren 111.559 Mitglieder oder Kandidaten der SED. 1976 gehörte nahezu ein Viertel aller FDJler, die älter als 18 Jahre sind, der SED an. Der Anteil der weiblichen Funktionäre betrug Ende 1975 ca. 50 v. H. aller ehrenamtlichen und 41,6 v. H. aller hauptamtlichen Funktionäre, darunter 41 v. H. aller 1. und 30,5 v. H. aller sonstigen Kreissekretäre. Insgesamt waren Ende 1975 56 v. H. aller FDJler weiblich. Ferner waren 1976 40 v. H. der Mitglieder und Kandidaten des ZR. 9 von 29 Mitgliedern des Büros des ZR und 1 von 15 1. Sekretären der FDJ-Bezirksleitungen weiblichen Geschlechts. Die Fluktuation der Leitungsmitglied er ist hoch; von den 1977 gewählten hatten knapp 40 v. H. keine Leitungserfahrung. Es wird daher angestrebt, daß wenigstens die Sekretäre in den GO der Großbetriebe ihre Funktion 4 bis 5 Jahre ausüben. Die Funktionäre der GO bilden (möglichst zusammen mit weiteren geeigneten Mitgliedern) das Agitatorenkollektiv mit der Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Sie bilden ferner zusammen mit den FDJ-Abgeordneten der Volksvertretungen und Mitgliedern der betrieblichen FDJ-Organisationen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren auf regionaler Ebene das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung oder Auswertung wichtiger Aktionen zusammentritt. Die GO unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt- bzw. Kreisleitungen, die wiederum Bezirksleitungen unterstehen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. 1979 bestanden über 500 Ortsorganisationen der FDJ. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (ZR) (nach dem X. Parlament 161 Mitglieder, 39 Kandidaten), der seinerseits da< Büro mit dem Sekretariat als eigentlichem Leitungsorgan der FDJ wählt (30 Mitglieder, davon 13 Sekretäre, die Mitglieder der SED sind, darunter ein Kandidat des Politbüros [Krenz]). Zwei Sekretäre sind Mitglieder und einer Kandidat des ZK (Postler, Labs, Müller). 1. Sekretär des ZR ist Egon Krenz, 2. Sekretär ist Erich Postler. Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie die Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation (Helga Labs) sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsebene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. (Auf seiner 6. Tagung am 21. 11. 1976 machte der ZR erstmals von der Möglichkeit Gebrauch, FDJler, anstatt sie zu wählen, als Mitglieder in den ZR zu „kooptieren“.) Das Statut sieht nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglieder des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über 2 Verlage, 1~Tageszeitung („Junge Welt“) und mehrere Periodika (Jugendpresse). Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei eine direkte Übernahme der Mitglieder der Pionierorganisation angestrebt wird. Die obere Altersgrenze entspricht prinzipiell der des Jugendgesetzes, doch sind in der Praxis Funktionäre und Studenten vielfach älter als 24 Jahre. Im Juni 1977 hatte die FDJ 2.193.488 Mitglieder (gegenüber 1,4 Mill. im Jahr 1967). 1978 wurde angegeben, 69,9 v. H. aller Jugendlichen in der DDR im Alter von 14 bis 25 Jahren seien Mitglied der FDJ. Diesen und früheren Angaben läßt sich entnehmen, daß gegenwärtig 4–5 v. H. aller Mitglieder 25 Jahre und älter sind. Der Anstieg der Mitgliederzahl resultiert nur zum geringeren Teil aus der Zunahme der Jugendbevölkerung seit 1966, zum größeren aus dem Anstieg des Organisationsgrades. Noch 1970 waren nur 59 v. H. aller 14- bis unter 25jährigen Mitglied der FDJ. Sehr hoch ist der Organisationsgrad an den Schulen. Im Jahr 1972 waren bereits 96 v. H. aller Schüler von 14 bis 16 Jahren in der FDJ organisiert. Ähnliches dürfte für die Schüler der Klassen 11 und 12 gelten. 1976 waren 40 v. H. aller FDJler Schüler; dies entspricht etwa der Gesamtzahl der Schüler der Klassen 8–12 bzw. einer Zahl von rd. 800.000. Beträchtlich dürfte auch der Anteil der FDJler an den Direktstudenten (1976: rd. 199.000) sein. Für 1975 wurde zusätzlich angege[S. 365]ben, 86 v. H. aller Angehörigen der NVA unter 26 Jahren seien im Jugendverband organisiert. Danach dürften mehr als 100.000 FDJler als Wehrpflichtige, Zeit- oder Berufssoldaten der NVA angehören. Im Jahre 1978 gehörten 52,1 v. H. der FDJ-Mitglieder der „werktätigen Jugend“ an, d. h., sie waren Berufstätige oder Lehrlinge aller Sparten oder waren in staatlichen Organen oder in Angestelltenberufen tätig. Daher ist die junge Arbeiterschaft, offiziell der „Kern der FDJ“, im Jugendverband nach wie vor unterrepräsentiert. Der Verband wie die SED-Führung bemühen sich seit den 50er Jahren um die Erhöhung des Arbeiteranteils; in den letzten Jahren wurden, wie der Anstieg des Organisationsgrades der Gesamtjugend zeigt, durchaus Erfolge erzielt. Im Jahr 1977 hatte sich die Zahl der jungen Arbeiter unter den FDJlern im Vergleich zu 1967 mehr als verdoppelt und allein seit 1971 um 100.000 erhöht. Vor allem die zunehmende Einrichtung von Jugendbrigaden (1970: 14.022 mit 178.358 Mitgliedern; Frühjahr 1978: 32.000 mit 386.000 Mitgl.) bewirkte nach DDR-Angaben, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten jungen Arbeiter „wesentlich erhöhte“. Zur Höhe dieses Anteils wurden jedoch bisher keine exakten Angaben gemacht. Eine beträchtliche Reserve für die Gewinnung neuer FDJ-Mitglieder liegt schließlich noch immer in der Landwirtschaft. 1973 bestanden 3.585 Dorf-GO, in denen 46.603 Mitglieder, d. h. 2,5 v. H. aller FDJler, organisiert waren. Damit war die Landjugend in der FDJ deutlich unterrepräsentiert. Auf der 15. ZR- Tagung vom 10. 10. 1975 wurde die Bildung von 1.200 weiteren FDJ-GO „im entscheidenden Zweig der Landwirtschaft, der Pflanzenproduktion“, beschlossen. Ein Jahr später ist dann die Bildung von „ständigen Jugendbrigaden Technik“ in allen LPG (P), VEG (P) und KAP propagiert worden. Neuere Zahlen über die FDJ-Arbeit auf dem Lande stehen nicht zur Verfügung. Im Herbst 1976 bestanden insgesamt 59.485 FDJ- Gruppen, 12.255 Abteilungsorganisationen und 26.927 GO; in der ersten Jahreshälfte 1978 waren diese Zahlen auf 76.834 FDJ-Gruppen und mehr als 26.800 GO gestiegen. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, zwischen 0,30 und 5 Mark. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit jeweils unter eine bestimmte Losung und leitet daraus ihre speziellen Aufgaben ab. 1975/76 stand der IX. Parteitag der SED im Mittelpunkt, seit 1977 der 30. Jahrestag der Staatsgründung („FDJ-Aufgebot DDR 30“). Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen, an denen sich im Jahr 1978 220.000 FDJler beteiligten. Rd. 0,5 Mill. Jungen und Mädchen nahmen an „militärpolitischen Rundtischgesprächen“ und etwa 350.000 FDJler und Pioniere an Treffen mit Soldaten der NVA teil. Die in jedem Kreis gebildeten „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“ werben unter der Jugend für den Eintritt in die Armee (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Im Sommer 1977 bestanden 992 „Lager der Erholung und Arbeit“. In ihnen und in den FDJ-Schülerbrigaden am Heimatort waren in den Ferien nahezu 200.000 Schülerinnen und Schüler von 14 Jahren und älter (25 v. H.) produktiv tätig, insbesondere in der Ernte, der Melioration, der Forstwirtschaft, der Gestaltung von Naherholungsgebieten und in der „FDJ-Initiative Berlin“ (vornehmlich Wohnungsbau sowie Arbeit in Berliner Betrieben). Laut Beschluß des X. Parlaments soll jeder Schüler einmal in seiner Schulzeit an einem „Lager der Erholung und Arbeit“ oder einer Schülerproduktionsbrigade teilgenommen haben. Im Sommer 1978 arbeiteten 43.000 Studenten (rd. 20 v. H. aller Direktstudenten) jeweils 3 Wochen in FDJ-Studentenbrigaden auf Baustellen, in Industriebetrieben und in der Landwirtschaft, darunter 20.000 im Zentralen Jugendobjekt „FDJ-Initiative Berlin“ und 3.200 auf Baustellen in anderen sozialistischen Ländern. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hochschulen dient gleichfalls der Erzielung optimaler fachlicher Leistungen, zugleich soll sie Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis [S. 366]zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Entsprechend den Messen der Meister von Morgen (MMM), die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt. Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten. Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten und entscheidet über die Zulassung zum Studium mit. Seit dem X. Parlament verleiht der Minister für Hoch- und Fachschulwesen auf Vorschlag des ZR der FDJ jährlich bis zu 300 „FDJ-Stipendien“ in Höhe von monatlich 350 Mark an Studienanfänger vornehmlich technischer Studienrichtungen. Neben der beruflichen Leistung und der Mitwirkung in der MMM-Bewegung soll die aktive politische Arbeit in den Leitungen der FDJ besonders berücksichtigt werden. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte (Jugend), um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den Sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden usw. Mit den FDJ-Kontrollposten (1977: 39.605) beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie, auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. Die 1969 ins Leben gerufene „FDJ-Singebewegung“ hat sich anscheinend in der letzten Zeit quantitativ wie qualitativ nicht in der von der Parteiführung erwarteten Weise entwickelt. Ein Beschluß des Büros des ZR vom 16. 2. 1978, Organisation und politische Führung dieser Bewegung betreffend, soll der Bewegung neuen Auftrieb geben. Die FDJ unterhält ein Sinfonieorchester, ein Zentrales und 15 Bezirksmusikkorps und einige 100 weiterer Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszüge. Das 1974 gegründete FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“ vermittelte 1978 247.000 Reisen in die sozialistischen Staaten und innerhalb der DDR. 1977 besuchten 48.561 FDJler die UdSSR. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Turn- und Sportbund der DDR veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die FDJ-Ordnungsgruppen werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Sie kontrollieren den Einlaß, das Programm, den Alkoholausschank und können Personen von der Teilnahme ausschließen. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 1971, Nr. 17, S. 503 ff.). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjetischen Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Mindestalter für Eintrittswillige ist das vollendete 16. Lebensjahr. Die Ausbildung umfaßt: Einsatztechnik, Gesetzeskunde, Grundlagen DRK (Erste Hilfe u. ä.), Marxismus-Leninismus sowie Umgang mit Kampfstoffen und die praktische Unterweisung in: Schutzausbildung, Körperertüchtigung und Judo. Die Ordnungsgruppen arbeiten eng mit der Volkspolizei (VP) zusammen, ihre Mitglieder gehen häufig in die Reihen der über 100.000 Freiwilligen Helfer der VP oder in den Polizeidienst über. Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen be[S. 367]schäftigen, wahr (Jugendforschung). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (ab 1976 — Volkskammer: 40 von 500; Bezirkstage: 255 von 2.840; ab 1974 — Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 2.500 von 20.763; Gemeindevertretungen: 16.050 von 166.279; Stadtbezirksversammlungen: 561 von 3.833). IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Hauptschulungsformen sind: die „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“. durchgeführt von den GO-Leitungen der Betriebe, Bildungseinrichtungen usw. als monatliche Schulung über jeweils einige Stunden oder als Wochenendschulung in größeren Abständen, ferner Wochenendschulungen, Aktivtagungen und differenzierte Schulung der verschiedenen Leitungsmitglieder der Gruppen und GO; die Ganztagesschulung der Sekretäre der GO bei der FDJ- Kreisleitung; die Kurzlehrgänge an den Bezirksjugendschulen für ehrenamtliche Funktionäre nach Auswahl durch die FDJ-Kreisleitungen und unter Verantwortung der Bezirksleitungen. Die hauptberuflichen GO-Sekretäre und die Mitarbeiter der Kreisleitungen erhalten eine 3monatige Ausbildung an den Sonderschulen des ZR der FDJ in Buckow, Grambow. Weimar und Zschorna. Auf kulturpolitischem Gebiet tätige haupt- und ehrenamtliche Funktionäre werden in Kurzlehrgängen an der Sonderschule des ZR in Dresden ausgebildet. Die höchste Ausbildungseinrichtung der FDJ ist die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ in Bogensee. Das einjährige Direktstudium richtet sich an Mitarbeiter des ZR, der Bezirks- und Kreisleitungen und an hauptberufliche Sekretäre von GO. Hier wurden von 1946 bis 1976 über 12.000 FDJ-Funktionäre ausgebildet. Schließlich stehen dem Jugendverband Studienplätze an den Schulen und Hochschulen der SED, des FDGB und des sowjetischen Komsomol zur Verfügung. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der betrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand war 1977/78 der 1. Teil des Parteiprogramms der SED: „Die Völker der Welt vollziehen den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus.“ Die Schulung soll durch Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Anfang 1978 gab es 76.939 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit etwa 1,7 Mill. Teilnehmern. Mehr als 60.000 der Zirkelleiter waren überwiegend ältere SED-Mitglieder. Nur eine Minderheit war gleichzeitig noch Mitglied der FDJ. Aufgrund einer Prüfung wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in 3 Stufen verliehen. Es ist zwischen Mai 1976 und Januar 1978 von mehr als 600.000 Jugendlichen erworben worden. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten „Deutschlandtreffen der Jugend“ (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Berlin [Ost] wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 bestehen ― zumeist jährlich erneuerte ― „Arbeitsvereinbarungen“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland. Nach den Jugendweltfestspielen in Berlin (Ost) (1973) kam es auch zu Kontakten der FDJ mit nichtkommunistischen Jugendverbänden bzw. -Organisationen aus der Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Bundesjugendring, Die Falken, Gewerkschaftsjugend, Jungdemokraten, Jungsozialisten u. a.). Insgesamt empfingen FDJ und Pionierorganisation 1977 239 Delegationen aus 62 Ländern und entsandten 176 Abordnungen in 37 Länder. Im Jahr 1978 sind 9 „Brigaden der Freundschaft“ mit 303 Mitgliedern in Algerien, Angola, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Somalia und VDR Jemen, davon 7 Brigaden auf dem Gebiete der Berufsausbildung, eingesetzt worden. Arnold Freiburg Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 362–367 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in…
DDR A-Z 1979
Eingaben (1979)
Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1985 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die Entscheidung verantwortlichen Organe werden verpflichtet, die E. der Bürger oder der Gemeinschaften innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten und den Antragstellern das Ergebnis mitzuteilen. Einzelheiten regelt das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 461). Das E.-Recht gilt als eine der Garantien des Rechts auf Mitgestaltung und Mitbestimmung der Bürger in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung (Sozialistische ➝Grundrechte; Verfassung, III.). Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre E. und andere Anliegen persönlich vorbringen und sich beraten lassen können. Sprechstunden und Öffnungszeiten sind festzulegen und öffentlich bekanntzumachen. Die Entscheidung über E. liegt beim jeweils zuständigen Leiter oder einem von ihm Beauftragten. Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den E. persönlich verantwortlich. Diejenigen Mitarbeiter oder Leiter, an deren Arbeit oder Verhalten in der E. Kritik geübt wird, dürfen die E. nicht bearbeiten oder entscheiden. In solchen Fällen hat der zuständige oder der übergeordnete Leiter zu entscheiden. Die Antwort auf die E. ist schriftlich oder mündlich zu erteilen. Sie muß begründet werden. Die Entscheidung muß spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden getroffen und dem Bürger mitgeteilt werden. Aus zwingenden Gründen erforderliche Fristüberschreitung ist zu begründen. Ist ein Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er nur die Möglichkeit, sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter zu wenden. Das kann wiederholt von Stufe zu Stufe geschehen. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Insbesondere ist es nicht möglich, eine Entscheidung vor einem Gericht anzufechten. Auch die nach dem E.-Erlaß des Staatsrates vom 20. 11. 1969 (GBl. I, S. 239) früher gegebene Möglichkeit, den Beschwerdeausschuß bei der jeweiligen örtlichen Volksvertretung anzurufen, ist mit dem Gesetz, vom 19. 6. 1975 entfallen. So stellt das E.-Wesen keinen Ersatz für die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Es bedeutet den Versuch, die Verwaltung bürgernäher zu machen und kann als Ausdruck des konsultativen Elements der Verfassungsordnung (Verfassung, III.) gewertet werden, mittels dessen das politische System in der DDR funktionstüchtiger werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 292 Eigentumsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches BetriebsergebnisSiehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1985 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die…
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Christliche Friedenskonferenz (CFK) (1979)
Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1985 Die CFK ― auch Prager (christliche) Friedenskonferenz ― wurde 1958 in Prag gegründet. Initiator und langjähriger Präsident war der 1969 gestorbene tschechische protestantische Theologe, Prof. J. Hromadka, der damalige Dekan der Comenius-Fakultät der Prager Universität. Ursprünglich vor allem von den protestantischen Kirchen der ČSSR und anderer osteuropäischer Staaten sowie der russisch-orthodoxen Kirche getragen, konnte die CFK bis Ende der 60er Jahre auch zahlreiche Sympathisanten innerhalb der westlichen Kirchen gewinnen. Die von den jeweiligen kommunistischen Parteiführungen zunächst geförderte politische Bedeutung der CFK erreichte rasch einen Tiefpunkt, als von führenden Mitgliedern der CFK die militärische Intervention des Warschauer Paktes in der ČSSR im August 1968 scharf kritisiert wurde. Hromadka trat damals aus Protest zurück; zahlreiche Regionalkonferenzen der CFK lösten sich auf, darunter die meisten in den westeuropäischen Ländern. Es kam zur Spaltung der Bewegung. Als politische Ziele nennt die CFK: Die Erhaltung des Friedens durch Mobilisierung sowohl der Kirchen wie der einzelnen Christen, weltweite Abrüstung, Abschaffung der Atomwaffen (Neutronenbombe), Überwindung des Blockdenkens und die Zusammenarbeit aller Völker auf der Basis friedlicher Koexistenz. In letzter Zeit nimmt sich die CFK mit zunehmender Intensität auch der Menschenrechtsthematik ― jedoch in der von den kommunistischen Medien behandelten Version ― an. Schwerpunkte der CFK-Arbeit bilden die in unregelmäßigem Turnus (1961. 1964, 1968, 1971, 1978) in Prag stattfindenden „Allchristlichen Friedensversammlungen“ (ACFV), deren fünfte im Juni 1978 rd. 680 Teilnehmer aus mehr als 90 Ländern der Erde in der tschechischen Hauptstadt versammelte. Mitglieder der CFK können sowohl Kirchen und kirchliche Vereinigungen als auch Einzelpersonen werden. Die DDR hat die CFK seit ihrer Gründung in wachsendem Maße unterstützt. Von den evangelischen Landeskirchen in der DDR ist nur die thüringische Gliedkirche Mitglied. Die V. ACFV wählte den langjährigen Generalsekretär, den ungarischen lutherischen Bischof Dr. K. Toth, zum Präsidenten der CFK, seinen Vorgänger in diesem Amt, den russisch-orthodoxen Metropoliten Nikodim, zum Ehrenpräsidenten. Vorsitzender des Regionalausschusses der CFK in der DDR ist Prof. K.-H. Bernhardt, Dekan der Theologischen Fakultät der Humboldt-Universität in Berlin (Ost). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 242 Christlich-Demokratische Union (CDU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Container-VerkehrSiehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1985 Die CFK ― auch Prager (christliche) Friedenskonferenz ― wurde 1958 in Prag gegründet. Initiator und langjähriger Präsident war der 1969 gestorbene tschechische protestantische Theologe, Prof. J. Hromadka, der damalige Dekan der Comenius-Fakultät der Prager Universität. Ursprünglich vor allem von den protestantischen Kirchen der ČSSR und anderer osteuropäischer Staaten sowie der…
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Wehrerziehung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur „Opferbereitschaft“ für die Errungenschaften des Sozialismus werden als Grundlage der W. gesehen. Die W. gilt als Bestandteil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit in der DDR; sie ist von allen am Bildungs- und Erziehungsprozeß Beteiligten in Zusammenarbeit mit fachkundigen Kräften der bewaffneten Organe und der Zivilverteidigung zu leisten. Sie soll zum einen als übergreifendes bzw. durchgehendes Prinzip in allen Bereichen des Bildungssystems, zum anderen als Aufgabe spezieller Einrichtungen und Veranstaltungen realisiert werden. Die W. umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Entsprechend der besonderen Bedeutung, die der W. in der DDR beigemessen wird, soll die sozialistische W. bereits Bestandteil der Erziehung in Vorschule und Schulhort sein. So sieht der „Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Schulhort“ für den Lernbereich „Sportlich-touristische Betätigung“ für Schüler der 1. Klasse die Vermittlung einfacher touristischer und militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Geländespiel, vor. In der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird die W. der Schulkinder unterstützt; Aufgabe dieser Organisation ist u. a. die Erziehung zur „Liebe und Achtung“ gegenüber den Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Armeen der verbündeten Staaten. Aufgrund eines Maßnahmeplans des Ministeriums für Volksbildung und des Ministeriums für Nationale Verteidigung wurde die W. der Jugendlichen seit 1971 erweitert und intensiviert. Entsprechend dem Grundsatz, die W. nicht nur in besonderen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwirklichen, sondern als intentionales Prinzip alle Unterrichtsfächer zu durchdringen, finden sich in den neueren Lehrplänen inhaltliche Bestimmungen zur Realisierung der Ziele der W.; das gilt insbesonders für die Fächer Deutsche Sprache und Literatur, Geschichte, Staatsbürgerkunde, Geographie und Sport, aber auch für musische, naturwissenschaftliche und polytechnische Fächer. Am 1. 9. 1978 wurde gegen den erklärten Widerstand vor allem der Evangelischen Kirchen in der DDR das Fach „Wehrunterricht“ in den 9. Klassen der allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Ab 1. 9. 1979 soll dieser für alle Jungen und Mädchen obligatorische Unterricht in den 10. Klassen fortgesetzt werden. Neben dem Wehrunterricht wurde für die Jungen und Mädchen der 9. Klassen ein obligatorischer zweiwöchiger Lehr[S. 1165]gang „Zivilverteidigung“ eingeführt. Parallel dazu sollen, allerdings nur Jungen, auf „freiwilliger Grundlage“ an zweiwöchigen sog. „militärischen Lagern“ teilnehmen. Darüber hinaus dienen der W. der Jugendlichen die verschiedenen Veranstaltungen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen, die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen sowie die vormilitärische Ausbildung für Schüler der 11. Klasse und männliche Lehrlinge bzw. die Sanitätsausbildung (im Rahmen der Zivilverteidigung) für Schülerinnen der 11. Klasse und weibliche Lehrlinge. Die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen stellen die Hauptform der außerunterrichtlichen wehrpolitischen und wehrsportlichen Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen an den 10klassigen Oberschulen dar; sie umfassen wehrpolitische Foren, wehrsportliche Mehrkämpfe und militärische Geländespiele; sie dienen gleichzeitig der Vorbereitung auf die Kreis- und Bezirks-Wehrspartakiaden der GST (Spartakiaden). Die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen befassen sich mit Grundfragen der Landesverteidigung, Geländeausbildung, Schießausbildung, Zivilschutzausbildung und Sanitätsausbildung; sie sollen die wehrerzieherische Tätigkeit der FDJ, insbesondere die Durchführung der Hans-Beimler-Wettkämpfe, unterstützen. Die FDJ hat zur Förderung der W. der Jugendlichen sog. Militärpolitische Kabinette eingerichtet; berufsberatende Organe bedienen sich dieser Kabinette bei der Gewinnung von länger dienenden Freiwilligen bzw. von Berufssoldaten für die NVA. Die vormilitärische Ausbildung und die Sanitätsausbildung betreffen alle Schüler und Schülerinnen der 11. Klassen der Erweiterten Oberschulen und der Spezialschulen; sie erfolgen in einem 12tägigen Lehrgang während der Sommerferien. Die Ausbildung wird für die Schüler als vormilitärische Ausbildung, d. h. als vormilitärische Grund- und Laufbahnausbildung, in Verantwortung der GST in zentralen Ausbildungslagern durchgeführt; für Schülerinnen erfolgt sie als Sanitätsausbildung in Verantwortung sowie nach Lehrplänen des Deutschen Roten Kreuzes der DDR. Die vormilitärische Ausbildung der Lehrlinge im Rahmen der Berufsausbildung erstreckt sich über die gesamte Lehrzeit, in der Regel also über 2 Jahre; sie wird im 1. Lehrjahr als vormilitärische Grundausbildung, im 2. Lehrjahr als vormilitärische Laufbahnausbildung durchgeführt. Die Sanitätsausbildung der weiblichen Lehrlinge wird wie die vormilitärische Ausbildung gleichfalls in 2 Etappen absolviert; die Ausbildung in den Sanitätszügen der Zivilverteidigung schließt die Ausbildung „Erste Hilfe“ sowie die Ausbildung zur DRK-Gesundheitshelferin ein. Weitere Träger der W. sind die Universitäten und Hochschulen; die Ausbildungspläne für W. werden von der GST und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vorbereitet; sie sehen die vormilitärische Ausbildung und Vorlesungen über Militärpolitik vor. Wesentliche wehrerzieherische Aufgaben erfüllen die NVA und andere bewaffnete Organe; von Bedeutung ist hier auch die militärpolitische Öffentlichkeitsarbeit der NVA, die u. a. auf die Stabilisierung des Verhältnisses von Bevölkerung und Armee („Einheit von Volk und Armee“) zielt. Aufgaben der sozialistischen W. übernehmen ferner die Reservisten und ihre Kollektive. Ihnen wird der Auftrag erteilt, die W. der Jugend zu unterstützen, die Traditionen der NVA zu pflegen, die Verbindung von aktivem Wehrdienst und Reserve zu halten usw.; die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Zivilverteidigung; die Parteien und Massenorganisationen; insbesondere die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) und ihre Publikationsorgane nehmen sich der wehrpolitischen Arbeit an; von Bedeutung für die W. im Betrieb sind u. a. die Gewerkschaftsorganisation; die Kommissionen für sozialistische W. bei den Räten der Bezirke und Kreise; in diesen Kommissionen arbeiten Vertreter der Parteien, der FDJ, der GST, der Gewerkschaft, der NVA und der Wehrbezirks- bzw. Wehrkreiskommandos; ihre Aufgabe ist, einheitliche Ausbildungspläne für die W. zu erarbeiten und allgemein die W. zu unterstützen und zu kontrollieren. Sozialistische W. soll, wie die Militärpolitik der DDR insgesamt, ausschließlich auf die Verteidigung des Sozialismus und des Friedens gerichtet sein. Angesichts des Umfangs und der Intensität der den gesamten Erziehungs- und Bildungsbereich erfassenden W. sind Ansätze der Verselbständigung militärischer Denk- und Verhaltensweisen nicht auszuschließen und in Teilbereichen militaristische Tendenzen feststellbar, die mit den Prinzipien Friedlicher Koexistenz und den Bemühungen um allgemeine Abrüstung nicht vereinbar sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1164–1165 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur…
DDR A-Z 1979
Verfassung (1979) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die Verfassung vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturpinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abge[S. 1116]löst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -Prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. transformiert im Abschnitt I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, die SED, wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten - vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die Verfassungsnovelle wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (DBD; CDU; LDPD; NDPD). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialisti[S. 1117]schen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es. das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Die Außenwirtschaft einschließlich des Außenhandels und der Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik“. Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art.6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, anderseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In die[S. 1118]sem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Nation und nationale Frage; Deutschlandpolitik der SED; Abgrenzung). F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrunde liegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: Das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1). Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik). Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehand[S. 1119]lung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat. Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen [S. 1120]auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; FDGB; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärtner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Landwirtschaft; Gartenbau; Handwerk). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus ist. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt. Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch noch immer stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Seit der Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 [S. 1121]zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u. a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des Verfassungstextes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Manifest einer SED-Opposition, das Anfang 1978 veröffentlicht wurde), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1115–1121 Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) CENTRUM A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfehlungen
Verfassung (1979) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die Verfassung vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt…
DDR A-Z 1979
Demographie (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Die DDR gehörte 1977, gemessen an der industriellen Bruttoproduktion pro Kopf der Bevölkerung, zu den 10 führenden Industriestaaten der Welt. Diese Entwicklung muß auf dem Hintergrund soziographischer und wirtschaftlicher Faktoren gesehen werden, die die Ausgangsposition der DDR als relativ ungünstig erscheinen lassen. Auf einer Fläche von 108.179 km² lebten am 31. 12. 1977 16,758 Mill. Menschen (1946 noch 18,057 Mill.), was rd. 23 v. H. des Gebietes des Deutschen Reiches (1937) und etwa 27 v. H. seiner Bevölkerung entspricht. Mit 155 Menschen pro km² gehört die DDR zu den dichtest besiedelten Ländern der Erde; im Vergleich mit anderen RGW-Staaten liegt sie sogar mit einem Abstand von rd. 40 v. H. zum nächsten Staat, Ungarn, eindeutig an der Spitze. Im Norden grenzt die DDR an die Ostsee, im Westen an die Bundesrepublik Deutschland, im Süden an die ČSSR und im Osten an die Volksrepublik Polen (Oder-Neiße-Grenze). Während das Gebiet der heutigen DDR vor 1937 im wesentlichen agrarisch strukturiert war (mit Ausnahme: von Leicht-, Lebensmittel- und Textilindustrie), sind im Zuge der nach 1945 forcierten Industrialisierung 10 Industrieregionen (überwiegend im Süden sowie in der Mitte der DDR) entstanden, in denen ― von wenigen Ausnahmen abgesehen ― importierte Rohstoffe verarbeitet werden: der Raum Magdeburg/Süd- und Ostharz (Schwermaschinen- und Leichtindustrie), der Raum Halle/Leipzig (Braunkohlen- und Chemieindustrie), der Raum Erfurt/Gera (Textil- und Automobilindustrie), das Gebiet um Karl-Marx-Stadt, ehemals Chemnitz, (Textil- und Werkzeugmaschinenindustrie), das Gebiet um Dresden (Elektrotechnische, Elektronik- und optische Industrie), das Gebiet der Lausitz um Cottbus (Eisenerz- und Eisenerzverarbeitungsindustrie), das Gebiet um Berlin (Ost) (Elektronische und Werkzeugmaschinenindustrie), das Gebiet um Frankfurt (Oder) (Stahl- und Erdölindustrie), das Gebiet um Brandenburg (Landmaschinenindustrie). Statistische Daten (31. 12. 1977) Wohnbevölkerung insgesamt 16,7.578 Mill. davon Männer 7,8.170 Mill. Frauen 8,9.408 Mill. Lebendgeborene je 1000 der Bevölkerung: 13,3 (1968: 14,3) Gestorbene je 1000 der Bevölkerung: 13,4 (1968: 14,2) Gestorbenenüberschuß: -2087 (1968: + 2.670 Lebendgeborenenüberschuß) Berufstätige (ohne Lehrlinge): 8,058 Mill. (davon 4,033 Mill. Frauen) Eheschließungen: 147.402 Ehescheidungen: 43.034 Sparguthaben: 86,08 Mrd. Mark Quelle: Statistisches Jahrbuch der DDR 1978. % [S. 249]die Hafenstadt Rostock (Schiffbau- und Schiffsausrüstungsindustrie). Die nach 1945 zunächst weiter bestehende Verwaltungsstruktur (5 Länder) wurde 1952 geändert; seitdem bestehen 15 Bezirke, die ihrerseits in 219 Kreise (einschließlich Stadtkreise) und rd. 7.600 Gemeinden (einschl. kreisfreier Städte) aufgeteilt sind. 219 Gemeinden haben mehr als 10.000 Einwohner. Die drei größten Bezirke (Potsdam, Magdeburg, Neubrandenburg) sind wirtschaftlich auch heute noch überwiegend durch ihre landwirtschaftliche Produktion bestimmt. Bevölkerung; Sozialstruktur; SED; Arbeitskräfte; Intelligenz; Wirtschaft; Agrarpolitik; Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 248–249 Demarkationslinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratie, SozialistischeSiehe auch das Jahr 1975 Die DDR gehörte 1977, gemessen an der industriellen Bruttoproduktion pro Kopf der Bevölkerung, zu den 10 führenden Industriestaaten der Welt. Diese Entwicklung muß auf dem Hintergrund soziographischer und wirtschaftlicher Faktoren gesehen werden, die die Ausgangsposition der DDR als relativ ungünstig erscheinen lassen. Auf einer Fläche von 108.179 km² lebten am 31. 12. 1977 16,758 Mill. Menschen (1946 noch 18,057 Mill.), was rd. 23 v. H. des Gebietes des…
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Landeskulturgesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff. sowie I, 1975, S. 662 ff.). Daneben gibt es eine Fülle spezieller Verordnungen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise mehrere Gesetze allein bezüglich der Reinhaltung des Wassers erlassen (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu. da es die bis Ende der 60er Jahre erlassenen Einzelbestimmungen zusammenzufassen suchte. In seinen Abschnitten II–IV wird in besondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z. B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt werden, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt V beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Grundwasser ist ein in bestimmter Höhe festgelegtes Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Bei Wasserverschmutzungen wird ein Abwassergeld erhoben. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Halten sie die Immissionsgrenzwerte (MIK-Werte) nicht ein. so wird seitens staatlicher Stellen ein differenziertes Staub- und Abgasgeld erhoben. Bei außergewöhnlichen Immissionssituationen können für Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, Beschränkungen des Betriebes bzw. zeitweilige Stillegungen verfügt und bei Nichteinhaltung von staatlichen Auflagen Ordnungsstrafen erhoben werden. Im Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte geregelt. Dazu dienen die genaue Erfassung sowie ein umfassendes Informationssystem darüber, Abprodukte in gegebener Form bzw. nach entsprechender Umwandlung als Sekundärrohstoffe einzusetzen. [S. 641]Der Abschnitt VII behandelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren. Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z. B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu E Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: So z. B. Ordnungsstrafen, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld. Sie reichen jedoch keinesfalls aus, um genügend wirksame Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 640–641 Landeskultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandesverratSiehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I,…
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Architekten (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z. B. Baumonteure), sondern das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei rd. 3.100. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen [S. 77]des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u. a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung der DDR, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros und Baukombinaten, staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern), Kreisgruppen, Bezirksgruppen. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder sein 1. Vizepräsident vertreten den Bund nach außen. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Kommissionen und Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden). Zentrale Kommissionen gibt es für Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband der Bildenden Künstler [VBK/DDR]), Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Wettbewerbe, Denkmalspflege. Zentrale Fachgruppen widmen sich dem Städtebau, Industriebau, den Wohn- und gesellschaftlichen Bauten, der Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, dem ländlichen Bauen, der Gartenarchitektur. Innengestaltung/Ausbau (Veränderungen der ZFG und ZK erfolgen nach Bedarf). Die Kommissionen und Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z. B. MfB, MfK, BA/DDR. KdT, VBK/DDR, FDGB [insbes. IG Bau/Holz], KB, Urania). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost) 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle. 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost). Leitung: Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Wolfgang Urbanski (seit 1975); Vorgänger: Edmund Collein (1966–1975), Hans Hopp (1952–1966). 1. Vizepräsident: Hans Gericke; Bundessekretär: Werner Wachtel; Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“ (ehemals: „Deutsche Architektur“): Gerhard Krenz (Vizepräsident). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 76–77 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z. B.…
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Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1979)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als be[S. 522]rufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953 (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wieder errichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke den Räten der Kreise unterstellt. Der IHK gehören alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristischen Personen und Personenvereinigungen an. Ausnahmen waren die halbstaatlichen Betriebe und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten. Weitere Ausnahmen sind Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollen private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen. Sie unterstützen örtliche Organe beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisieren ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkt sich seit der Verstaatlichung der privaten Betriebe in Industrie und Bau seit Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rd. 15.000 Einzelhändler und Großhändler und die 26.000 Kommissionshändler (1974). Die im Zuge der Gewerbeförderungspolitik von 1976 zu verzeichnende Zunahme privater Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten erbrachte den IHK erstmals wieder einen Mitgliederzuwachs. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 521–522 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrievertriebSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1985 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als be[S. 522]rufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 1. 8. 1953…
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Lebensweise, Sozialistische (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus wird die SL. bezeichnet als „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Arten und Formen der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit und der Lebensbeziehungen der Menschen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 392). Die SL. wird geprägt durch den jeweiligen Charakter der Produktionsverhältnisse, den Entwicklungsstand der Produktivkräfte und generell durch die sozialistische Produktionsweise. In der Fachliteratur aus der DDR wird seit einiger Zeit betont, daß darüber hinaus auch der soziale Status des einzelnen, das Verhältnis der sozialen Klassen, Schichten und Gruppen in der Gesellschaft auf das Niveau der SL. einwirken. Schließlich [S. 669]werden als Bestimmungsfaktoren für die SL. angeführt: das politische System, die herrschende Ideologie, das geographische Milieu, die Entwicklungsstufe der Kultur. Der Begriff der SL., dessen Klärung in der Literatur der DDR seit einigen Jahren breiter Raum eingeräumt wird, hängt mit den Begriffen „Lebensniveau“ und „Lebensstandard“ eng zusammen. Lebensstandard und Lebensniveau charakterisieren Umfang und Qualität der „Befriedigung der materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung“. Der jeweils erreichte und meßbare Lebensstandard wird als ein Indikator der SL. angesehen. Im einzelnen werden für den Begriff der SL. vor allem folgende Merkmale hervorgehoben: die „objektive Klassenzugehörigkeit“ der Menschen, ihre Einstellung der Gesellschaft gegenüber sowie das allgemeine kulturelle Niveau und die geistigen und materiellen Bedürfnisse. Die SL. sei dadurch gekennzeichnet, daß die von der SED geführte Arbeiterklasse sowie alle übrigen Werktätigen in der DDR ihr Leben in „allen gesellschaftlichen Beziehungen bewußt als freie und gebildete sozialistische Staatsbürger gestalten“. Die SL. umfaßt das Verhältnis des einzelnen zu seiner Arbeit, zu seinen gesellschaftlichen Interessen, seinen Bedürfnissen und ihrer Befriedigung sowie Handeln in Beruf. Familie und Freizeit. Großer Wert wird bei der Propagierung der SL. auf die wachsende Vielfalt im gesellschaftlichen und persönlichen Leben der Menschen in der DDR gelegt. Dabei steht die ― stets erneut herzustellende ― „Dialektik zwischen Individualität und Kollektivität“ im Vordergrund. Die SL. ist, ähnlich wie die Sozialistische ➝Moral, ihrem weltanschaulich-ideologischen Inhalt nach ein gegenwärtig in der DDR stärker in den Vordergrund tretendes Konzept. Ausdruck der SL. ist es, die Gemeinschaft aller Menschen in der DDR anzuerkennen, stets auf Steigerung der psychischen und physischen Leistungsfähigkeit bedacht zu sein und die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der DDR aktiv mitzugestalten. Der Begriff SL. taucht in der Propaganda der SED erst in jüngerer Zeit in verstärktem Maße auf. Er kann als Ausdruck des ideologischen Kampfes gegen die Propagierung von „Lebensstandard“ und „Lebensqualität“ in westlichen Industriegesellschaften angesehen werden. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus in der DDR herrscht in den kapitalistischen Industrieländern, L. besonders auch in der Bundesrepublik Deutschland, ein tiefer Gegensatz zwischen der herrschenden Klasse und der Masse des Volkes. Die kapitalistische Produktionsweise bringe unterschiedliche Lebensweisen bei den einander bekämpfenden Klassen hervor. Der höhere Lebensstandard, den die Arbeiterklasse sich im Kapitalismus allmählich erkämpft hat, habe nichts mit der SL. gemein: „Die imperialistische Lebensweise ist Ausdruck des Verfalls der kulturellen und sittlichen Werte der Gesellschaft.“ Bewußtsein, Gesellschaftliches; Staatsbewußtsein, sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 668–669 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und RauchwarenindustrieSiehe auch die Jahre 1975 1985 Im Verständnis des Marxismus-Leninismus wird die SL. bezeichnet als „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Arten und Formen der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit und der Lebensbeziehungen der Menschen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 392). Die SL. wird geprägt durch den jeweiligen Charakter der Produktionsverhältnisse, den Entwicklungsstand der Produktivkräfte…