DDR A-Z 1979
Kinderkrippen, Kindergarten (1979)
Siehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung [S. 585]des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kinderkrippen ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) unterstehen, wurden 1978 rd. 60 v. H. der Kinder bis zu 3 Jahren betreut. Für jeden Krippenplatz gewährt der Staat einen jährlichen Zuschuß von rd. 2.300 Mark. Das MfG hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Krippe mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekannt gemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung. In den Kg. wurden (1978) rd. 97 v. H. der Drei- bis Sechsjährigen betreut. Der Kg. soll „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z. B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. Für jeden Kg.-Platz zahlt der Staat jährlich einen Zuschuß von rd. 1050 Mark. Gegenwärtig liegt die Zahl der ausgebildeten Erzieherinnen in den Kg. bei 50.000. Danach hat jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 14 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft ― das Kollektiv ― einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden alle 14 Tage „Spiel-Lernnachmittage“ veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jedes Mädchen werden, das den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer „Pädagogischen Schule“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 584–585 Kinderhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und JugendliteraturSiehe auch: Kinderkrippe, Kindergarten: 1985 Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung [S. 585]des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In…
DDR A-Z 1979
Diplomatische Beziehungen (1979)
Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Diplomatische Vertreter: 1960 1962 Die Führung der DDR versteht Diplomatie als eines der wichtigsten Mittel zur Verwirklichung ihrer Außenpolitik. Weitere Mittel sind z. B. außenwirtschaftliche, kulturelle Beziehungen usw. Die Hauptformen diplomatischer Tätigkeit sind: Verhandlungen auf diplomatischen Kongressen, Konferenzen oder Beratungen; Vorbereitung und Abschluß diplomatischer Verträge; diplomatischer Schriftwechsel; ständige oder zeitweilige Vertretung des Staates im Ausland (durch diplomatische oder konsularische Vertretungen oder Sondermissionen); Teilnahme staatlicher Vertretungen an der Tätigkeit internationaler Organisationen; Erläuterung des Standpunktes der Regierung zu außenpolitischen Fragen in der Presse, Herausgabe öffentlicher Informationen und völkerrechtlicher Dokumente. Als ständige offizielle Auslandsvertretungen gibt es a)diplomatische Vertretungen (Botschaften, Gesandtschaften und Missionen, denen diplomatische Rechte zuerkannt worden sind); b) konsularische Vertretungen; c) staatliche Wirtschafts- und Handelsmissionen bzw. Handelsvertretungen. Das seit dem Wiener Reglement (1815) international gebräuchliche und in der Wiener Konvention über DB. vorn 18. 4. 1961 erneut kodifizierte System der diplomatischen Rangfolge wurde in der Vergangenheit auch von der Staatsführung der DDR zugrundegelegt. Ein Beschluß des Staatsrates nahm „in Übereinstimmung mit den außenpolitischen Erfordernissen und internationalen Gepflogenheiten“ eine Aktualisierung vor, die nunmehr folgende Ränge vorsieht: Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister, Botschaftsrat, I. Sekretär, II. Sekretär, III. Sekretär, Attaché, Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul, Konsularagent, Konsularsekretär. Handelsvertreter, Handelsrat, Stellvertreter des Handelsvertreters, Handelsattaché, Militärattaché, Marineattaché, Luftwaffenattaché, Gehilfe des Militärattachés, Gehilfe des Marineattachés, Gehilfe des Luftwaffenattachés. Da nach der Gründung der DDR im Diplomatischen Dienst Mangel an politisch zuverlässigen Berufsdiplomaten bestand, befanden sich auf wichtigen diplomatischen Posten häufig verdiente Altkommunisten oder Spitzenfunktionäre des Parteiapparates. Heute wird der diplomatische Nachwuchs an speziellen Hochschulen ausgebildet, wie dem zur Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR gehörenden Institut für Internationale Beziehungen sowie dem sowjetischen Institut für Internationale Beziehungen und der sowjetischen Diplomaten-Hochschule. Nach eigenen Angaben unterhält die DDR zu 126 Staaten DB. (Stand 15. 3. 1979), wobei sowohl die Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandpolitik der SED) als auch die suspendierten Beziehungen zur Zentralafrikanischen Republik sowie zu Chile eingeschlossen sind. Nachdem die DDR nach 1949 zunächst international isoliert war und nur zu den sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten mit der Zeit DB. aufnehmen konnte, gelang es ihr, ab 1969 von den arabischen und einigen afro-asiatischen Staaten anerkannt zu werden. Die diplomatische Blockade konnte erst mit der Ende 1972 einsetzenden Anerkennung (Unterzeichnung des Grundlagenvertrages am 21. 12. 1972) im Zuge der Normalisierung des Verhältnisses DDR–Bundesrepublik Deutschland durchbrochen werden. Bis zur Einrichtung von Botschaften unterhielt die DDR Generalkonsulate in 5 Staaten: Burma, Ceylon, Indonesien, Volksdemokratische Republik Jemen und Tansania. Im Rahmen DB. bestehen heute zusätzliche Konsulate in Polen (GK in Danzig, K in Breslau), UdSSR (GK in Leningrad, Kiew und Minsk), ČSSR (GK in Bratislava), Bulgarien (K in Varna), Jugoslawien (GK in Zagreb), Ägypten (K in Alexandria) und Tansania (K in Sansibar). Bis zur Herstellung DB. verfügte die DDR in 28 Län[S. 286]dern über Handelsvertretungen, die bis auf 3 Ausnahmen (Finnland, Guinea, Mali) einseitig errichtet worden waren und neben außenwirtschaftlichen Aufgaben auch außenpolitisch für die diplomatische Anerkennung werben sollten. Solche Handelsvertretungen bestanden entweder aufgrund von Regierungsabkommen und nahmen damit z. T. auch konsularische Aufgaben wahr oder aufgrund von Abkommen im Handels- und Zahlungsverkehr, wobei die Kammer für Außenhandel bzw. das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR als Träger fungierten. Nach der Aufnahme DB. wurden die Aufgaben dieser Vertretungen in der Regel durch die handelspolitischen Abteilungen der neuen Botschaften wahrgenommen. Die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellten, auf Aufgaben des Transitverkehrs spezialisierten Verkehrsvertretungen in Dänemark, Österreich und Schweden blieben auch nach Anerkennung der DDR durch diese Staaten bestehen. Nach eigener Statistik unterhält die DDR zu folgenden Staaten DB. (Stand 15. 3. 1979): 1. Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (15. 10. 1949), 2. Volksrepublik Bulgarien (17. 10. 1949), 3. Volksrepublik Polen (18. 10. 1949), 4. Tschechoslowakische Sozialistische Republik (18. 10. 1949), 5. Ungarische Volksrepublik (19. 10. 1949), 6. Sozialistische Republik Rumänien (22. 10. 1949), 7. Volksrepublik China (25. 10. 1949), 8. Koreanische Volksdemokratische Republik (7. 11. 1949), 9. Volksrepublik Albanien (2. 12. 1949), 10. Demokratische Republik Vietnam (3. 2. 1950), 11. Mongolische Volksrepublik (13. 4. 1950), 12. Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (10. 10. 1957), 13. Republik Kuba (12. 1. 1963), 14. Kambodscha (8. 5. 1969), 15. Republik Irak (10. 5. 1969), 16. Demokratische Republik Sudan (3. 6. 1969), 17. Syrische Arabische Republik (5. 6. 1969), 18. Volksdemokratische Republik Jemen (10. 7. 1969), 19. Arabische Republik Ägypten (11. 7. 1969), 20. Volksrepublik Kongo (8. 1. 1970), 21. Demokratische Republik Somalia (8. 4. 1970), 22. Zentralafrikanische Republik (18. 4. 1970; am 14. 8. 1971 durch die Zentralafrikanische Republik unterbrochen, inzwischen im Jahr 1974 wiederaufgenommen), 23. Demokratische Volksrepublik Algerien (20. 5. 1970), 24. Republik der Malediven (22. 5. 1970), 25. Republik Sri Lanka (16. 6. 1970). 26. Republik Guinea (9. 9. 1970), 27. Republik Chile (16. 3. 1971; am 21. 9. 1973 durch die DDR unterbrochen), 28. Republik Äquatorial-Guinea (14. 4. 1971). 29. Republik Tschad (6. 6. 1971), 30. Volksrepublik Bangladesh (16. 1. 1972), 31. Republik Indien (8. 10. 1972), 32. Islamische Republik Pakistan (15. 11. 1972), 33. Kaiserreich Iran (7. 12. 1972), 34. Republik Burundi (7. 12. 1972), 35. Republik Ghana (13. 12. 1972), 36. Republik Tunesien (17. 12. 1972), 37. Republik Zaire (18. 12. 1972), 38. Staat Kuweit (18. 12. 1972), 39. Schweizerische Eidgenossenschaft (20. 12. 1972), 40. Königreich Nepal (20. 12. 1972), 41. Republik Indonesien (21. 12. 1972), 42. Königreich Schweden (21. 12. 1972), 43. Republik Österreich (21. 12. 1972), 44. Republik Zypern (21. 12. 1972), 45. Vereinigte Republik Tansania (21. 12. 1972), 46. Jemenitische Arabische Republik (21. 12. 1972), 47. Republik Sierra Leone (21. 12. 1972), 48. Australischer Bund (22. 12. 1972), 49. Republik Uruguay (24. 12. 1972), 50. Republik Libanon (24. 12. 1972), 51. Königreich Belgien (27. 12. 1972), 52. Republik Peru (28. 12. 1972), 53. Königreich Marokko (29. 12. 1972), 54. Königreich der Niederlande (5. 1. 1973), 55. Großherzogtum Luxemburg (5. 1. 1973), 56. Republik Uganda (5. 1. 1973), 57. Republik Finnland (7. 1. 1973). 58. Republik Costa Rica (9. 1. 1973), 59. Spanien (11. 1. 1973), 60. Republik Island (12. 1. 1973), 61. Königreich Dänemark (12. 1. 1973), 62. Republik Gambia (15. 1. 1973), 63. Königreich Norwegen (17. 1. 1973). 64. Republik Afghanistan (17. 1. 1973), 65. Italienische Republik (18. 1. 1973), 66. Islamische Republik Mauretanien (22. 1. 1973), 67. Kaiserreich Äthiopien (1. 2. 1973), 68. Staat Malta (6. 2. 1973), 69. Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (8. 2. 1973), 70. Französische Republik (9. 2. 1973), 71. Bundesrepublik Nigeria (10. 2. 1973), 72. Republik Rwanda (14. 2. 1973), 73. Republik Sambia (21. 2. 1973), 74. Union von Burma (23. 2. 1973), 75. Republik Kolumbien (23. 3. 1973), 76. Föderation Malaysia (4. 4. 1973), 77. Republik Obervolta (13. 4. 1973), 78. Kooperative Republik Guyana (13. 4. 1973), 79. Republik Togo (18. 4. 1973), 80. Republik Mali (19. 4. 1973), 81. Japan (15. 5. 1973), 82. Griechenland (25. 5. 1973), 83. Vereinigte Mexikanische Staaten (5. 6. 1973), 84. Libysche Arabische Republik (11. 6. 1973), 85. Republik Argentinien (25. 6. 1973), 86. Fürstentum Liechtenstein (28. 6. 1973), 87. Vereinigte Republik Kamerun (21. 7. 1973), [S. 287]88. Republik Ecuador (23. 7. 1973), 89. Republik Venezuela (24. 7. 1973), 90. Republik Singapur (10. 8. 1973), 91. Republik Senegal (22. 8. 1973), 92. Volksrepublik Benin (14. 9. 1973) 93. Republik Bolivien (18. 9. 1973), 94. Republik der Philippinen (21. 9. 1973), 95. Republik Liberia (28. 9. 1973), 96. Haschemitisches Königreich Jordanien (8. 10. 1973), 97. Föderative Republik Brasilien (22. 10. 1973), 98. Republik San Marino (26. 11. 1973), 99. Republik Madagaskar (29. 11. 1973), 100. Republik Fidschi (11. 1. 1974), 101. Republik Panama (29. 1. 1974), 102. Bundesrepublik Deutschland (14. 3. 1974) (Datum der Eröffnung der Ständigen Vertretungen in Bonn und Berlin [Ost]), 103. Republik Gabun (4. 4. 1974), 104. Republik Guinea-Bissau (17. 4. 1974), 105. Königreich Laos (27. 5. 1974), 106. Neuseeland (31. 5. 1974), 107. Republik Türkei (1. 6. 1974), 108. Portugal (Abkommen über die Herstellung der DB. am 19. 6. 1974 unterzeichnet), 109. Thailand (3. 9. 1974), 110. USA (4. 9. 1974), 111. Mauritius (29. 10. 1974), 112. Republik Niger (4. 3. 1975), 113. Kenia (19. 5. 1975), 114. Mosambik (25. 6. 1975), 115. Sao Tome und Principe (15. 7. 1975), 116. Kanada (1. 8. 1975), 117. Kap Verden (5. 8. 1975), 118. Volksrepublik Angola (11. 11. 1975), 119. Republik Komoren (14. 2. 1976), 120. Königreich Lesotho (22. 3. 1976), 121. Republik Seychellen (3. 7. 1976), 122. Jamaika (21. 3. 1977) 123. Republik Botswana (13. 5. 1977), 124. Republik Djibouti (30. 6. 1977), 125. Papua-Neuguinea (1. 12. 1978), 126. Santa Lucia (15. 3. 1979). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 285–287 DIN (Deutsche Industrie-Norm) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Direktion Seeverkehr und HafenwirtschaftSiehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Diplomatische Vertreter: 1960 1962 Die Führung der DDR versteht Diplomatie als eines der wichtigsten Mittel zur Verwirklichung ihrer Außenpolitik. Weitere Mittel sind z. B. außenwirtschaftliche, kulturelle Beziehungen usw. Die Hauptformen diplomatischer Tätigkeit sind: Verhandlungen auf diplomatischen Kongressen, Konferenzen oder Beratungen; Vorbereitung und Abschluß diplomatischer Verträge;…
DDR A-Z 1979
Selbstbestimmung (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der marxistisch-leninistischen Lehre anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das diesen Fortschritt hemme, beinhalten müsse, um respektiert zu werden. Wenn die Marxisten-Leninisten S. für die Völker der Dritten Welt fordern, so befänden sie sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil sich deren Forderung auf S. gegen den Kolonialismus richtet. In Europa dagegen dürfe sich das Recht auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird auch der Herrschaftsanspruch der SED begründet. In diesem Verständnis muß dem Willen der Völker nur dann entsprochen werden, wenn er den Interessen der Arbeiterklasse, das bedeutet in der Praxis der herrschenden Partei eines sozialistischen oder kommunistischen Landes, nicht entgegensteht. Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung aus Anlaß der Unterzeichnung des ersten Freundschafts- und Beistandspaktes mit der DDR (Außenpolitik), das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und könne nicht zur Begründung der Forderung nach Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen herangezogen werden. In der DDR wurde, vor allem von dem inzwischen verstorbenen Völkerrechtler R. Arzinger, Mitte der 60er Jahre behauptet, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zu einem Träger des S.-Rechts. Weil in der DDR die Arbeiterklasse unter Führung der SED die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der Bundesrepublik Deutschland dagegen nicht, weil dort ihre Ausbeutung durch das Monopolkapital noch nicht beseitigt sei. Diese Auffassung ging zwar noch von einer deutschen Nation aus, behauptete jedoch bereits die Existenz zweier Subjekte des S.-Rechts in Deutschland. Die DDR konnte sich mit dieser Begründung des S.-Rechts zunächst auch im eigenen Lager nicht durchsetzen, weil noch Stalins Nation-Begriff galt, demzufolge nur Nationen Träger des S.-Rechts sein können. Allerdings hatte im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED die Erweiterung der Bestimmungsmerkmale des S.-Rechts um eine soziale, gesellschaftspolitische Komponente die Funktion, die „Zwei-Staaten-Theorie“ durch Konstruktion von „Zwei Staatsvölkern“ ideologisch-theoretisch abzusichern. Angesichts der veränderten Haltung der SED in der Nationalen Frage Ende der 60er Jahre (Spaltung der einheitlichen deutschen Nation, Entwicklung einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR) kommt den Versuchen Arzingers, Wesen und Merkmale des S.-Rechts umzudeuten, erneut beträchtliche theoretische wie praktische Bedeutung zu. Nation und nationale Frage; Souveränität. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 957 Sektionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstkostenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der marxistisch-leninistischen Lehre anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum…
DDR A-Z 1979
Bevölkerung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung der Wohnbevölkerung nach 1945 Am 31. 12. 1973 hatte die DDR 16.757.900 Einwohner. Die Wohn-B. ist, von kleineren Anstiegen [S. 192]abgesehen, ständig und 1973 erstmals unter die 17-Millionen-Grenze gesunken. Dies gilt auch für das Jahr 1977. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beträgt jedoch nur noch 9.173 Personen, während der Rückgang 1976:1975 noch 53.219 Personen betragen hatte (vgl. Tab. 1). Der Anteil der Land-B. (B. in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 200 bis unter 2.000 Personen) betrug 15,3 v. H. im Jahr 1977, der Stadt-B. (B. in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 2.000 bis 100.000 und mehr Personen) 84,7 v. H. Die Relation hat sich in den letzten Jahren immer stärker zugunsten der Stadt-B. verbessert. Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand von 18.488.316 Einwohnern (nach dem Gebietsstand vom 1. 1. 1960 einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde (vgl. Tab. 1). Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1964 schnell und stetig. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Vertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Die Zahl der Vertriebenen („Neubürger“ oder „Umsiedler“) wird für den Zeitraum von 1945 bis 1949 nach offiziellen Angaben mit 4,44 Mill. veranschlagt. Im Verlauf der allgemeinen Fluchtbewegung (Flüchtlinge) reduzierte sich ihre Zahl auf ca. 1,7 Mill. Verbindliches über die tatsächliche Größenordnung läßt sich aber aufgrund fehlender oder nicht zugänglicher Unterlagen kaum aussagen. In den Statistiken werden ehemalige Bewohner der deutschen Ostgebiete nicht als solche ausgewiesen. Tabelle~1 zeigt neben der zahlenmäßigen Entwicklung der Wohn-B. auch die Entwicklung der Sexualstruktur. In den letzten 25 Jahren ist der Frauenüberschuß zwar kontinuierlich zurückgegangen: Auf 100 männliche Personen kamen Ende 1973 noch 116, Ende 1977 nur noch 114 weibliche (1950: 125). Jedoch ist auch diese Relation im internationalen Vergleich noch relativ hoch. Die B.-Dichte betrug 1977 für die gesamte DDR 155 Einwohner pro km² (B.-Dichte des Gebiets im Vergleich: 155 Einw./km², 1939; 170 [S. 193]Einw./km², 1946; 171 Einw./km², 1950; 158 Einw./km², 1961 und 1967 158 Einw./km²). .so 1979_0192_Bevoelkerung_Entwicklung_Wohnbevoelkerung.tbl In den einzelnen Bezirken variiert die B.-Dichte erheblich. Berlin (Ost) hat bei einer Fläche von 403 km² im Jahre 1977 eine B.-Dichte von 2.775 Einw./km², während der Bezirk Neubrandenburg bei einer Ausdehnung von 10.792 km² 1977 nur 58 Einw./km² aufweist. Der bevölkerungsreichste Bezirk der DDR, Karl-Marx-Stadt, umfaßt eine Fläche von 6.009 km² bei einer B.-Dichte von 325 Einw./km². Im — flächenmäßig größten — Bezirk Potsdam mit einer Ausdehnung von 12.572 km² lebten 1977 durchschnittlich 89 Personen pro km². II. Die zahlenmäßige Entwicklung der Wohnbevölkerung der Bezirke von 1946 bis 1977 Die Wohn-B. der Bezirke, einschließlich Berlin (Ost), hat sich seit 1946 in recht unterschiedlicher Weise entwickelt. Der Vergleich der Einwohnerzahlen der einzelnen Bezirke zu 7 verschiedenen Zeitpunkten bringt das Ausmaß der Zu- bzw. Abnahme der B. zum Ausdruck, wobei einzelne Faktoren der B.-Bewegung (wie Flucht, Übersiedlung, Binnenwanderung usw.) nicht analysiert werden konnten (vgl. Tab. 2). Vor allem die Bezirke Frankfurt (Oder) und Cottbus weisen — neben Berlin (Ost) — in den Jahren seit 1950 eine steigende B.-Zahl auf. Sie ist vermutlich in erster Linie — aufgrund der in diesen Gebieten neugeschaffenen und gutbezahlten Arbeitsmöglichkeiten (Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, Eisenhüttenstadt, Erdölstadt Schwedt) — eine Folge starker Binnenwanderung und geht somit auf Kosten anderer Bezirke. Alle anderen Bezirke bis auf Rostock haben seit 1950 sinkende B.-Zahlen. Jedoch auch der Bezirk Rostock weist Ende 1977 (verglichen mit dem 1. 1. 1971) eine steigende B.-Zahl auf. III. Der Altersaufbau der Wohnbevölkerung In Tabelle 3 sind der Altersaufbau der Wohn-B. und der prozentuale Anteil der Altersgruppen zusammengestellt. B.-Entwicklung bzw. B.-Stand sind durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der hohe Anteil junger Menschen im Alter bis zu 25 Jahren an den Flüchtlingen bis 1961 und eine — ebenfalls durch die Fluchtbewegung, jedoch auch durch die Nachwirkungen der beiden Weltkriege und Veränderungen im generativen Verhalten bedingte ― niedrige Geburtenrate haben zu einer starken Überalterung der B. geführt. Durch den zunehmenden Prozeß der Überalterung liegen die Sterbeziffern seit 1969 über den Geburtenziffern (vgl. Tab. 5). Allerdings war im Jahr 1977 das Verhältnis von Lebendgeborenen und Gestorbenen nahezu ausgeglichen. 223.152 Lebendgeborenen standen 225.239 Gestorbene gegenüber. IV. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur Die 3 Hauptgruppen der B. bei Berücksichtigung der Beschäftigtenstruktur: Personen im arbeitsfähigen Alter (Frauen von 15 bis unter 60, Männer von 15 bis unter 65 Jahre), Kinder (unter 15 Jahre) und Rentner (Frauen ab 60. Männer ab 65), haben einen Anteil an der gesamten Wohn-B. von 58,5 v. H., 21,7 v. H. und 19,8 v. H. (vgl. Tab. 4). Gegenüber dem Tiefstand in den Jahren 1968/69 hat sich das Verhältnis von Personen im arbeitsfähi[S. 195]gen und nichtarbeitsfähigen Alter leicht gebessert. 1977 kamen auf je 100 Personen im arbeitsfähigen Alter rd. 63 Nichtarbeitsfähige. Vergleicht man die Bezirke miteinander, so weist 1977 der Bezirk Dresden die niedrigste B.-Zahl im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich 59,5 v. H. der Wohn-B. des Bezirkes. Die höchsten B.-Zahlen im arbeitsfähigen Alter sind mit 62,0 v. H. (Halle) bis 69,9 v. H. (Suhl) in den Bezirken Halle, Rostock, Frankfurt (Oder) und Cottbus zu finden. Rostock war Ende 1977 der Bezirk mit dem günstigsten Verhältnis von Kindern (35,4 auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter) und Rentnern (23,6 auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter). Im Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen ist der Anteil der Kinder an der im nichtarbeitsfähigen Alter stehenden Wohn-B. kleiner als der der Rentner: Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 65,6 im nichtarbeitsfähigen Alter — 28,7 unter 15 und 36,9 über 60/65 Jahre. Noch aussagekräftiger — vor allem in Hinsicht auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — ist die Zahl der tatsächlich am Arbeits- und Produktionsprozeß teilnehmenden Personen, also der „wirtschaftlich Tätigen“ (Beschäftigten) und ihr Anteil an der Wohn-B. Bei der männlichen B. ist nur eine verhältnismäßig geringe Differenz zwischen der Zahl der im arbeitsfähigen Alter Stehenden und der der wirtschaftlich Tätigen zu erwarten, während der Unterschied beiden Frauen größer sein dürfte. Nach Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR (1978) ergibt sich folgendes Bild: Diese Zahlen zeigen u. a., daß in der DDR gegenwärtig rd. 50 v. H. aller Beschäftigten weibliche Arbeitnehmer sind. [S. 196] V. Die natürliche Bevölkerungsbewegung Die starke Überalterung der B. in der DDR, die die Sterbeziffern bis 1970 ständig steigen ließ, ist zwar immer noch zu beobachten; dennoch ist seit 1970 die Zahl der Gestorbenen kontinuierlich gesunken. Seit 1977 ist die Zahl der Lebendgeborenen, die seit 1963 eine sinkende Tendenz aufwies, zum ersten Mal wieder deutlich gestiegen. Die B.-Bilanz der DDR hat sich damit seit diesem Zeitpunkt eindeutig verbessert. Die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer, die bis zum Jahr 1963 kontinuierlich gestiegen war. ist seitdem ständig und stark gesunken. Erst seit 1975 ist hier eine Wende zu erkennen. Tabelle 8 zeigt die Anzahl der Geburten auf je 1000 Frauen im gebärfähigen Alter (von 15 bis unter 45 Jahren). Wie aus Tabelle 5 ferner zu ersehen ist, konnte die Säuglingssterblichkeit weiter erheblich gesenkt werden. Auch die Zahl der Totgeburten, die in Tabelle 5 nicht aufgeführt wurde, nahm ab: Kamen 1950 auf 1000 Geburten noch 21,7 Totgeburten, so sind es 1977 nur noch 13,1. Tabelle 6 zeigt die Zahl der Eheschließenden, verteilt auf Altersgruppen für das Jahr 1972. Frauen heiraten in der DDR überwiegend früher als Männer, und das Heiratsalter beider Geschlechter ist relativ niedrig (Familienrecht) Die Zahl der Eheschließungen ist nach einem Tiefstand im Jahr 1967 in den folgenden Jahren ständig angestiegen. Dies gilt in ähnlichem Maß, wenn auch nicht derart kontinuierlich, für die Ehescheidungen. Mit 25,7 Ehescheidungen je 10.000 Einwohner gehört die Scheidungsziffer in der DDR zu den höchsten der Welt (Ehescheidungen). [S. 197]<VI. Quellen> Soweit nicht anders vermerkt, sind alle vorangehenden Zahlenangaben den „Statistischen Jahrbüchern der DDR“ entnommen. Für den Vergleich von B-Strukturen in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland sind die „Berichte der Bundesregierung und Materialien zur Lage der Nation“ 1971 und 1974 hilfreich. Sozialstruktur; Frauen; Jugend. Peter Christian Ludz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 191–197 Betriebszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevollmächtigter für SozialversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung der Wohnbevölkerung nach 1945 Am 31. 12. 1973 hatte die DDR 16.757.900 Einwohner. Die Wohn-B. ist, von kleineren Anstiegen [S. 192]abgesehen, ständig und 1973 erstmals unter die 17-Millionen-Grenze gesunken. Dies gilt auch für das Jahr 1977. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr beträgt jedoch nur noch 9.173 Personen, während der Rückgang 1976:1975 noch…
DDR A-Z 1979
Staatliche Versicherung der DDR (1979)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, der Handwerker, der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich Tätigen; für den gleichen Personenkreis führt die StV. die Freiwillige ➝Zusatzrentenversicherung durch. Außerdem ist die StV. Träger der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz. Die StV. wurde im November 1952 unter dem Namen „Deutsche Versicherungs-Anstalt“ (DVA) durch Zusammenschluß Rechtsnachfolgerin der 5 Landesversicherungsanstalten; am 1. 1. 1969 ist sie in StV. umbenannt worden. Die StV. ist juristische Person. Sie unterliegt der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des Ministers der Finanzen. Der Hauptdirektor ist für die gesamte Tätigkeit der StV. persönlich verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Die StV. gliedert sich in die Hauptverwaltung mit Sitz Berlin (Ost), Bezirksdirektionen in allen 15 Bezirken, in 124 Kreisdirektionen und rd. 80 Kreisstellen, denen die unmittelbare Betreuung der Versicherungsnehmer und der Sozialversicherten obliegt. Daneben bestehen Technische Stationen (Datenverarbeitungseinrichtungen), die für alle Ebenen der StV. arbeiten. Geleitet wird die StV. nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, d. h., die Versicherungsverhältnisse werden so gestaltet, daß die Beitragseinnahmen die Versicherungsleistungen und Kosten decken und ein Überschuß erzielt wird. Ausgenommen davon ist der Sozialversicherungszweig, dort reichen die Beiträge bei weitem nicht aus, um die Leistungen bestreiten zu können. Für diesen Verwendungszweck erhält die StV. Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Die StV. stellt jährlich eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung auf. Überschüsse werden z. T. den eigenen Fonds (Eigenmittelfonds, Sicherheitsrücklagen) zugeführt, z. T. an den Staatshaushalt abgegeben. Die StV. hatte im Jahr 1974 Einnahmen in Höhe von 5,8 Mrd. Mark; davon entfielen rd. je ein Viertel auf die Sach- und Haftpflichtversicherung, die Personenversicherung, die Beiträge zur Sozialversicherung und auf die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt zur Sozialversicherung. Darüber hinaus verwaltete die StV. die Sparguthaben der (freiwilligen) Lebens- und Rentenversicherung im Umfang von 7,3 Mrd. Mark (1976: 8,0 Mrd. Mark). Sowohl die Mittel aus den Sicherheitsrücklagen als auch aus den Sparguthaben müssen bei der Staatsbank bzw. in Wertpapieren angelegt werden. Auf diese Weise wird die StV. in das Kreditwesen der DDR einbezogen und bildet darin einen wichtigen Faktor. Die StV. ist mit Ausnahme der SV der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und der Sach- und Haftpflichtversicherung, bei denen eine Entschädigung ganz oder teilweise in fremder Währung anfallen kann (Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft), der alleinige Versicherungsträger in der DDR. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Gebiete: volkseigene Wirtschaft, sozialistische Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft, Produktionsgenossenschaften, staatliche Organe und Einrichtungen sowie auf den einzelnen Bürger. Die Versicherungsverträge werden aufgrund freiwilliger Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschriften (Pflichtversicherung) geschlossen. Zu den wichtigsten Pflichtversicherungen gehören die Kfz-Haftpflicht-V., die Feuer-V., die Versicherung der volkseigenen (und sozialistischen) Wirtschaft und die Sozialversicherung. Die gebräuchlichsten Formen der freiwilligen Versicherungen sind in der Wirtschaft die Haftpflicht-V., die Kfz-Kasko-V., die Transport-V., die Leitungswasser-V. und die Einbruch-Diebstahl-V. In der Landwirtschaft gibt es daneben noch die freiwillige Versicherung der Tiere und Bodenerzeugnisse; ihre Leistungen gehen über die der Pflichtversicherung hinaus. Ferner existiert im nichtvolkseigenen Sektor die freiwillige Gruppenunfallversicherung, die im volkseigenen Sektor zu den Pflichtversicherungen gehört. Ein großer Teil der Bürger der DDR ergänzt den Schutz, den die Sozial-(pflicht-)versicherung bietet, durch den Beitritt zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der SV sowie durch den Abschluß von ― z. T. kombinierten ― Lebens- und Unfallversicherungen. Anfang 1977 waren rd. 70 v. H. aller Berechtigten der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung beigetreten, auf 100 Einwohner kamen gut 60 Lebensversicherungsverträge und 30 Unfall- und Krankentagegeldversicherungen. Bei den freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherungen handelt es sich im wesentlichen um Haushaltversicherungen (kombinierte Hausrat- und Haftpflichtver[S. 1026]sicherung), Kfz-Kasko- und Gepäckversicherungen und Unfallversicherungen für die Insassen von Kfz. Für 90 v. H. aller Haushalte in der DDR besteht eine Haushaltsversicherung. Neben dem umfangreichen Aufgabengebiet der Pflichtversicherung verwaltet die StV. (1974) rd. 24,5 Mill. freiwillige Versicherungsverträge, darunter 10,3 Mill. (1976: 10,4) sparwirksame Lebensversicherungen, 5,2 Mill. (1976: 5,2) Unfall- und Krankentagegeldversicherungen, 5,4 Mill. Haushaltversicherungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1025–1026 Staatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Zentralverwaltung für StatistikSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der Mitglieder von…
DDR A-Z 1979
Ministerium für Nationale Verteidigung (1979)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 in Zusammenhang mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschaffen. Es ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats, der im militärischen Bereich nur beschränkte Aufgaben besitzt. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist das Politbüro zuständig; dessen Beschlüsse werden durch den Nationalen Verteidigungsrat der DDR und das MfNV. durchgeführt. Ihm obliegen die Führung der NVA sowie die Planung, Koordinierung, Organisation und Durchführung der Aufgaben der Landesverteidigung im militärischen und zivilen Bereich. Das MfNV., dessen Minister den Rang eines Armeegenerals besitzt, gliedert sich in einen Hauptstab sowie in Verwaltungen und Abteilungen; zum Bereich des MfNV. gehört ebenfalls die Politische Hauptverwaltung der NVA, die dem Politbüro der SED bzw. dessen Sekretariat untersteht. Dem Minister, Heinz Hoffmann, und seinen 9 Stellvertretern, dem Admiral Wilhelm Ehm, den Generalobersten Werner Fleißner, Heinz Keßler und Horst Stechbarth, den Generalleutnanten Erich Peter, Helmut Poppe, Wolfgang Reinhold und Fritz Streletz und dem Generalmajor Wolfgang Neidhardt (Stand: Mai 1979) — sie sind u. a. die Chefs der Politischen Hauptverwaltung, der Volksmarine, der Luftstreitkräfte, der Rückwärtigen Dienste, der Grenztruppen, der Zivilverteidigung und des Hauptstabes der NVA —, unterstehen die sowohl nach funktionalen Maßstäben, Ausbildungswesen, Planungs- und Koordinierungswesen u. a. wie nach Waffengattungen untergliederten Abteilungen. Zum Hauptstab, der die Landstreitkräfte der NVA führt, gehören als Untergliederungen Verwaltung, wie z. B. die Verwaltung Operativ (Einsatzpläne), Aufklärung (Informationsbeschaffung über ausländische Streitkräfte), Wehrersatzwesen (zuständig für die 15 Wehrbezirks- und 219 Wehrkreiskommandos) und Abteilungen. Dem Minister unterstehen direkt die Waffengattungsfachabteilungen, die als Verwaltungen von einem Chef der Verwaltung geleitet werden und für die Ausbildung und Bewaffnung der einzelnen Waffengattungen (Panzer, Artillerie usw.) zuständig sind (der militärische Einsatz der Verbände wird von den dem Minister direkt unterstellten Chefs der Militärbezirke befohlen), die Verwaltung der Militärstaatsanwaltschaft und Abteilungen, wie z. B. die Abteilung Gesellschaft für Sport und Technik (GST). Die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA ist dem MfNV. unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 736 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und FernmeldewesenSiehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 in Zusammenhang mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschaffen. Es ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats, der im militärischen Bereich nur beschränkte Aufgaben besitzt. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist das Politbüro zuständig; dessen Beschlüsse werden durch den Nationalen…
DDR A-Z 1979
Investitionen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel) in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z. T. aus Mitteln des Staatshaushaltes, aber auch aus betrieblichen Mitteln sowie aus Krediten finanziert (Investitionsplanung; Investitionsrechnung). In den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten haben die I. (einschließlich Generalreparaturen) erheblich zugenommen; sie stiegen im Zeitraum von 1950 bis 1976 von 4,2 Mrd. auf 46,0 Mrd. Mark. Diese Entwicklung verlief allerdings nicht gleichmäßig: Sowohl 1961/62 als auch 1971/72 war eine Stagnation zu beobachten: einerseits als Folge der fehlerhaften Ansätze des Siebenjahrplanes, andererseits durch die Kürzung der I.-Tätigkeit zu Beginn der 70er Jahre als Reaktion auf die Unausgewogenheiten der 1968 entwickelten einseitigen strukturpolitischen Konzeption. Bis zur Mitte der 70er Jahre blieb es — mit Ausnahme von 1973 (+ 7,5 v. H.) — bei einem gemäßigten I.-Wachstumstempo (1974: + 4,1 v. H.; 1975: + 3,5 v. H.), da die mittelfristigen Zielvorstellungen des Fünfjahrplanes 1971–1975 die Priorität der I.-Tätigkeit zugunsten der zur Hauptaufgabe erklärten „Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung“ zurückgestuft hatten. Diese Politik ist im neuen Fünfjahrplan 1976–1980 erneut differenziert worden, da die Exporterhöhung, die Erschließung eigener Energiequellen sowie die Beteiligung im RGW-Raum besonders dringlich geworden waren. Im Jahr 1976 stiegen die I. um 8,2 v. H. (einschl. Auslandsbeteiligungen: + 9,1 v. H.) und 1977 um 6 v. H.; für 1978 ist jedoch angesichts des vorgesehenen Vorrangs des Exportes nur eine Erhöhung von 3 v. H. geplant. Insgesamt ist für den Zeitraum 1976–1980 ein kumu[S. 548]liertes I.-Volumen von 242 Mrd. Mark (ohne Generalreparaturen) geplant; darunter sind 8 Mrd. Mark für I.-Beteiligungen innerhalb des RGW und 116 Mrd. Mark für inländische Ausrüstungen vorgesehen. Der Planwert für die inländischen I. entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate von +5,3 v. H. — 1971–1975 wurden (gerechnet ohne Generalreparaturen) +4,1 v. H. erreicht. Die geplanten I.-Beteiligungen wurden erheblich stärker aufgestockt, sie beliefen sich 1971–1975 erst auf 3,2 Mrd. Mark. Charakteristisch für die DDR ist eine I.-Politik, die der Industrie seit Jahren mit über 50 v. H. der gesamten I. deutlichen Vorrang einräumt (Anlagevermögen). Der I.-Anteil der Industrie ist fast doppelt so hoch wie in der Bundesrepublik Deutschland, dafür erreichen wesentliche Infrastrukturbereiche, wie die Wohnungswirtschaft, nur knapp die Hälfte des westdeutschen Anteils, auf die sonstigen Bereiche (Dienstleistungen, Staat, private Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter) entfällt lediglich ein Drittel bis ein Viertel des I.-Anteils in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist deutlich Ausdruck einer auch weiterhin zu beobachtenden Vernachlässigung der Infrastruktur-I. in der DDR. Demgegenüber zeigen der Bereich Verkehr, Post- und Fernmeldewesen einen etwas höheren und die Land- und Forstwirtschaft einen drei- bis viermal so hohen Anteil wie in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Landwirtschaft dürften für diese herausragende Stellung der hohe Selbstversorgungsgrad und der Übergang zu landwirtschaftlichen Großbetrieben mit „industriemäßigen Produktionsmethoden“ verantwortlich sein. Eine Betrachtung der Verteilung der I. innerhalb der Industrie läßt erhebliche Veränderungen erkennbar werden. Während bis 1965 zwei Drittel aller Industrie-I. auf die Grundstoffindustrie konzentriert waren, ging ihr Anteil in den letzten Jahren auf 50–55 v. H. zurück. Hier wirkte sich vor allem der I.-Rückgang bei der Energie- und Brennstoffindustrie in der zweiten Hälfte der 60er Jahre aus. Dies war die Folge sowohl einer Überschätzung des Strukturwandels zugunsten von Erdöl und Erdgas als auch einer Unterschätzung des Elektroenergiebedarfs. Neben Engpässen bei der Elektrizitätserzeugung traten Störungen auch bei „nichtstrukturbestimmenden“ Produktionskapazitäten auf. Deshalb wird der Grundstoffsektor seit Beginn der 70er Jahre wieder stärker gefördert, mit den Schwerpunkten: Energiewirtschaft, Roh- und Grundstoffindustrie, Baumaterialerzeugung sowie sonstige Zulieferindustrien. Nach dem Fünfjahrplan 1976–1980, der den weltweiten Verteuerungen der Energierohstoffe durch den weiteren Ausbau der heimischen Rohstoffbasis Rechnung zu tragen versucht, sollen neue Braunkohlentagebaue in Betrieb genommen, die installierte Kraftwerksleistung von 16.900 MW (1975) auf knapp 22.000 MW bis 1980 erhöht, neue Kapazitäten für Kunststoffe, Düngemittel und andere chemische Grundstoffe errichtet, bei der Metallurgie insbesondere die Walzstahlproduktion erweitert und mehr Baumaterialien produziert werden. Der I.-Anteil der I.-Güterindustrien stieg in der zweiten Hälfte der 60er Jahre stark an, nahm dann aber im Zuge [S. 549]der verstärkten Förderung des Grundstoffsektors seit Beginn der 70er Jahre wieder langsam ab. Dafür erhöhten sich die I. der verbrauchsnahen Bereiche seit Mitte der 60er Jahre überdurchschnittlich. Der I.-Anteil der Leichtindustrie hat sich verdoppelt, der der Lebensmittelindustrie ist nicht ganz so stark gestiegen. Bei der Wasserwirtschaft zeigt sich in den letzten 15 Jahren ein deutlicher Rückgang des I.-Anteils. Das für den Zeitraum von 1976 bis 1980 geplante I.-Volumen von höchstens 5 Mrd. Mark dürfte indes nicht ausreichen, um den schon seit längerer Zeit — insbesondere wegen des stark gestiegenen Wasserbedarfs in Industrie, Landwirtschaft und Haushalten — sehr angespannten Wasserhaushalt merklich zu entlasten (Wasserwirtschaft). Insgesamt hat die I.-Tätigkeit der Industrie dazu geführt, daß 40 v. H. des Ausrüstungsvermögens der Industrie in den Jahren 1971–1975 neu geschaffen bzw. modernisiert worden sind. Neben der Industrie, für die im gegenwärtigen Planjahrfünft 110 Mrd. Mark vorgesehen sind, bildet der Wohnungsbau einen weiteren Schwerpunkt. Für die Fertigstellung von 750.000 Wohnungen (darunter 550.000 Neubauwohnungen) bis 1980 sind 45 Mrd. Mark im Plan eingesetzt. Dazu kommen noch — durch Selbstverpflichtung des FDGB — 100.000 zu modernisierende Wohnungen. Entscheidendes Problem der I.-Tätigkeit der DDR ist schon seit einigen Jahren die Notwendigkeit, extensive durch intensive Vermögenserweiterungen abzulösen. Bei nur begrenztem Wachstum des Arbeitskräftevolumens, von dem jährlich zudem ein steigender Teil von der Anlageninstandhaltung absorbiert wird, können Leistungserhöhungen kaum noch mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, sondern fast nur über eine bessere Ausstattung bereits gegebener Arbeitsplätze mit moderneren Ausrüstungen erreicht werden. Zur Lösung dieser Probleme wird der Intensivierung schon seit geraumer Zeit Vorrang gegeben. Zur Weiterführung der dringend erforderlichen Erneuerung des Anlagevermögens soll bis 1980 über die Hälfte der für dieses Jahrfünft geplanten I. der Industrie für Intensivierung und Rationalisierung sowie Modernisierung eingesetzt werden. Erweiterungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn die bestehenden Kapazitäten bereits mehrschichtig genutzt werden und Rationalisierungen kaum noch möglich sind. Weiteres Erfordernis für die Genehmigung von I.-Projekten ist eine mindestens zweischichtige Nutzung der geplanten neuen Anlagen. Darüber hinaus versucht man mit einer strafferen I.-Planung Effizienzerhöhungen bei den I. durchzusetzen. Diese Bemühungen sowie Versuche, die betriebliche Eigenerzeugung von Rationalisierungsmitteln auszubauen, stoßen jedoch auf beträchtliche Schwierigkeiten: Effizienzsteigernde Innovationen lassen sich nicht von oben verordnen; damit sie erreicht werden können, ist einerseits die schnelle Entwicklung verbesserter Technologien, andererseits aber die Schaffung wirksamer Stimuli zur Leistungsverbesserung für die Betriebe erforderlich. Darüber hinaus ist auch der betriebliche Anreiz für Neuentwicklungen bei den neuen Preisvorschriften (Preissystem und Preispolitik) noch zu gering. Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 547–549 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsplanungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel) in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z. T. aus Mitteln des…
DDR A-Z 1979
Berliner Ensemble (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von seiner Ehefrau, der Schauspielerin Helene Weigel, geleiteten BE. Es spielte anfangs im Hause des Deutschen Theaters Berlin, seit 1954 im eigenen Theater am Schiffbauerdamm. Sein großes internationales Ansehen (bis 1974 42 Auslandstourneen) begründete es mit der authentischen Interpretation von Brecht-Stücken. Zahlreiche Inszenierungen sind jahrelang im Repertoire („Der aufhaltsame [S. 162]Aufstieg des Arturo Ui“ von 1959 bis 1974 in 532 Aufführungen) geblieben. Nach dem Tode von Helene Weigel (6. 5. 1971) wurde Ruth Berghaus zur Intendantin des BE. berufen, die dort schon früher Regieaufgaben übernommen hatte. Unter ihrer Leitung bezog das BE. neben der Bewahrung des Brecht-Erbes auch wieder stärker andere Autoren in den Spielplan ein. Besonders durch einige intellektuell-artistische Inszenierungen (z. B. Brechts „Im Dickicht der Städte“ und Heiner Müllers „Zement“ von Ruth Berghaus sowie Wedekinds „Frühlings Erwachen“ und Strindbergs „Fräulein Julie“ von B. K. Tragelehn und Einar Schleef) bemühte sich die neue Intendanz, dem Vorwurf musealer Erstarrung des BE. zu begegnen, stieß damit aber inner- und außerhalb des eigenen Hauses teilweise auf Kritik. 1977 wurde Ruth Berghaus, die sich seitdem wieder Regieaufgaben an der Deutschen Staatsoper in Berlin (Ost) widmet, durch den Brecht-Schüler Manfred Wekwerth als Intendant ersetzt, der von 1962 bis 1969 Chefregisseur des BE., dann aber wegen Differenzen mit Helene Weigel ausgeschieden war. Großen Einfluß auf die allgemeine Theaterentwicklung übte das BE. durch die Ausbildung heute auch in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland beschäftigter Regisseure aus (u. a. Manfred Wekwerth, Peter Palitzsch, Egon Monk, Benno Besson, Manfred Karge, Matthias Langhoff, Klaus Erforth, Alexander Stillmark. Uta Birnbaum, Hans-Georg Simmgen). Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 161–162 Berliner Bischofskonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK)Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von seiner…
DDR A-Z 1979
Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1979)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1985 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem FDGB die zweitgrößte Massenorganisation (1978: 5,5 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland“ und des „Bundes der Freunde der Sowjetunion“ (1928) bildeten sich 1945 und 1946 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone Zirkel, die sich mit dem Studium der sowjetischen Kultur befaßten. Aus ihnen gingen Ortsgruppen hervor, die zum Zeitpunkt der Gründung der zentralen „Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion“ (30. 6. 1947) 2.200 Mitglieder hatten. Die Losung des Gründungskongresses „Durch Studium zur Wahrheit - durch Wahrheit zur Freundschaft mit der Sowjetunion“ spiegelte das Anliegen der Organisation in ihrer Anfangsphase wider, nämlich die in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelten, vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden anti-sowjetischen bzw. anti-russischen Ressentiments zu überwinden. Der 2. Kongreß beschloß am 2. 7. 1949 die Umbenennung in „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ und leitete den Übergang von einer Studiengesellschaft zu einer politischen Massenorganisation ein, die sich verstärkt an breitere Kreise der Bevölkerung wenden sollte. Der 3. Kongreß (1951) stand unter der auch später von der DSF immer wieder propagierten Losung „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“. Auf ihm wurde festgestellt, daß der Prozeß der bewußtseinsmäßigen Umerziehung der Bevölkerung weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei. Fortan erfolgte die ideologische Tätigkeit in 3 Hauptrichtungen: Nachweis des Aufstiegs der Sowjetunion zur führenden Weltmacht; Erläuterung der Bedeutung des engen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR; Nutzbarmachung der Erfahrungen der Sowjetunion beim Aufbau des Sozialismus/Kommunismus. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) weiter gewachsene enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion und die durch das Komplexprogramm (Juli 1971) forcierte Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben der Arbeit der DSF neue Impulse verliehen. Bei der Lösung der mit der ökonomischen Integration verbundenen Aufgaben wird jenen Arbeitskollektiven eine wichtige Rolle zugewiesen, denen durch die Kreisvorstände und den Zentralvorstand der Gesellschaft der Ehrenname „Brigade ‚Deutsch-Sowjetische Freundschaft‘“ zuteil wurde. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, daß ihre Mitglieder als Agitatoren der deutsch-sowjetischen Freundschaft auftreten, Initiatoren der Auswertung und Nutzung sowjetischer Erfahrungen, Vorbild im rationellen Einsatz sowjetischer Maschinen und Rohstoffe sowie in der Erfüllung der Planaufgaben, vor allem der Exportverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion, sind. Inzwischen gibt es mehr als 89.900 derartige Arbeitskollektive mit rd. 1,8 Mill. Mitgliedern. Neben den Brigaden sind die „Zirkel zur Auswertung sowjetischer Erfahrungen“ und die „Zirkel zum Erlernen der russischen Sprache“ aktive Träger der DSF-Arbeit. Der DSF gehört der Verlag „Kultur und Fortschritt“; sie gibt die Wochenillustrierte „Freie Welt“ und die Monatsschriften „Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ sowie „Kunst und Literatur“ heraus. Von besonderer Bedeutung für die propagandistische Arbeit ist die 14täglich erscheinende „Presse der Sowjetunion“, die vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem DSF-Zentralvorstand herausgegeben wird. 23 Häuser der deutsch-sowjetischen Freundschaft sind wichtige Zentren der politisch-ideologischen und kulturellen Arbeit. Hinzu kommen noch 1300 sog. Kabinette der Freundschaft in Betrieben und sonstigen Einrichtungen. An verdienstvolle Russischlehrer und Schüler mit ausgezeichneten Leistungen im Fach Russisch wird jährlich die Johann-Gottfried-Herder-Medaille verlie[S. 468]hen. In jedem Jahr organisiert die DSF sog. Freundschaftszüge und Studienreisen in die Sowjetunion. Das vom 9. Kongreß (1970) beschlossene Statut bezeichnet die politisch-ideologische Tätigkeit als Hauptaufgabe der DSF. „Durch ihren Beitrag zur Vermittlung des Beispiels und der Erfahrungen des Sowjetvolkes ist die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft gemeinsam mit den anderen gesellschaftlichen Kräften unserer Republik vor allem bemüht, den Kampf der Werktätigen um wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu fördern.“ Organisationsaufbau und Tätigkeit beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Die DSF ist nach dem Territorial- und Produktionsprinzip aufgebaut und gliedert sich in Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die Wahl des Zentralvorstandes, der Vorstände der Bezirks- und Kreisorganisationen sowie der Grundeinheiten erfolgt in offener Abstimmung en bloc. Das höchste Organ ist der in der Regel alle 4 Jahre zusammentretende Kongreß; zwischen den Kongressen ist es der in der Regel jährlich mindestens 2mal zusammen tretende Zentralvorstand. Dieser wählt zur Leitung der Gesellschaft zwischen seinen Tagungen das Präsidium und zur Leitung seiner laufenden Arbeit das Sekretariat des Zentralvorstandes. Das Fundament der Organisation bilden die Grundeinheiten (1978: 37.500), die überall dort eingerichtet werden, wo mindestens 10 Mitglieder vorhanden sind. Die Grundeinheiten wiederum gliedern sich in Zehnergruppen. Mitglied kann jeder Einwohner der DDR vom 14. Lebensjahr an werden; die Mitgliedschaft in der DSF gilt als Mindestnachweis „gesellschaftlicher Aktivität“. Präsident der DSF wurde auf dem 11. Kongreß (19./20. 5. 1978) das Mitglied des Politbüros der SED Erich Mückenberger, nachdem der ehemalige Außenminister der DDR, Dr. Lothar Bolz (NDPD), nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Generalsekretär ist seit 1967 Kurt Thieme. Schwestergesellschaft in der UdSSR ist die am 7. 1. 1958 in Moskau gegründete „Gesellschaft für Sowjetisch-Deutsche Freundschaft und kulturelle Verbindungen“, die auf dem II. Unionskongreß (1965) in „Sowjetische Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR“ umbenannt wurde. Ihr Vorsitzender ist S. G. Lapin, Vorsitzender des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 467–468 Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem AuslandSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1985 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem FDGB die zweitgrößte Massenorganisation (1978: 5,5 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in…
DDR A-Z 1979
Hauptbuchhalter (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine innerbetriebliche Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z. B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs — bei Abstimmung mit dem Betriebsdirektor — eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie entsprechende Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit 1971 erheblich aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen z. T. auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 506 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der H. hat eine doppelte Funktion: Er wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB- Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der…
DDR A-Z 1979
Periodisierung (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Die großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute gültigen Lehrmeinung zahlreiche Widersprüche. Die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappen des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der politischen Praxis haben die Einschiebung immer neuer Etappen und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für den Sozialismus, der nach der heute in der DDR gültigen Auffassung in verschiedene Entwicklungsstufen zerfällt. Bei der P. der Entwicklung der DDR selbst werden inzwischen (so von St. Doernberg) folgende Perioden unterschieden: 1. Die Antifaschistisch-demokratische Ordnung von 1945 bis 1949. Durch die Bodenreform und die Enteignung der Großindustrie trug „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich die Tendenz des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische“. 2. Einen wichtigen Einschnitt bildet die 2. Parteikonferenz der SED (1952), auf der der Aufbau des Sozialismus verkündet wurde. Seit etwa 1973 rechnet diese Periode jedoch von 1949 bis 1958 und schließt an die antifaschistisch-demokratische Ordnung an. Der Aufbau des Sozialismus führt in der marxistisch-leninistischen Theorie über den vollendeten Sozialismus zum Kommunismus. Bei Marx und Engels war das Ziel ein genossenschaftliches System mit „Selbstregierung der Produzenten“; in der DDR wird darunter die Herrschaft der Partei verstanden. 3. Die Periode von 1958 bis 1961/62 wird als Vollendung der sozialistischen Produktionsverhältnisse bezeichnet. Der VI. Parteitag (1963) verkündete den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“. 4. Unter Ulbricht war es üblich, die Zeit ab 1963 als „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ zu charakterisieren, wobei in der Bezeichnung der Periode unterschiedliche Begriffe verwendet wurden. 1967 verkündete der VII. Parteitag als Zielsetzung das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“, wobei der Sozialismus als relativ selbständige sozialökonomische Formation verstanden wurde. 5. In der Ära nach Ulbricht wird ein deutlicher Einschnitt mit dem VIII. Parteitag der SED (1971) gesetzt. Der Sozialismus wird nun nicht mehr als selbständige sozialökonomische Formation begriffen, sondern als Unterstufe des Kommunismus. Die neue Etappe in der DDR wird als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnet, der nächste Schritt soll darin bestehen, den „entwickelten reifen Sozialismus umfassend zu gestalten“, wobei man sich am Vorbild der Sowjetunion [S. 800]orientiert. Dort wird nach offizieller Lesart bereits seit 1936 der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollzogen. Die politische Bedeutung der P. ist damit klar: Die Sowjetunion wird als „das“ Modell der DDR herausgestellt. Die P., nach der die Sowjetunion eine Etappe weiter ist, sichert ihren Vorbildstatus ideologisch ab. 6. Im SED-Programm von 1976 wird für die gesamte Zeit von 1945 bis in die Gegenwart von „einem einheitlichen revolutionären Prozeß“ gehandelt — einem Prozeß, bei dem „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung verwirklicht und die sozialistische Revolution zum Siege geführt“ worden ist. Aus einigen neuen zeitgeschichtlichen Standardwerken der DDR (DDR — Werden und Wachsen, Berlin [Ost] 1974, und Geschichte der SED, Abriß, Berlin [Ost] 1978) läßt sich folgende offizielle P. ablesen: 1945–1949: antifaschistisch-demokratische Umwälzung; 1949–1955: Beginn der sozialistischen Umgestaltung und Aufbau der Grundlagen des Sozialismus; 1955–1961: Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse; 1961–1965: umfassender Aufbau des Sozialismus; 1965–1970: weitere Errichtung der sozialistischen Gesellschaft; 1971–1975: Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, ab 1976 weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 799–800 PEN-Zentrum der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, IngenieurtechnischesSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Die großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute gültigen Lehrmeinung…
DDR A-Z 1979
Karikatur (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlicht werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der Dinge als charakteristisch oder besonders bemerkenswert darbietet, ist jeder Karikaturist, der für die Presse der DDR arbeitet, verpflichtet, in seinen Darstellungen die Positionen der marxistisch-leninistischen Ideologie zu berücksichtigen. Er soll vor allem diese Denkpositionen mit seinen Mitteln verdeutlichen und Darstellungen vermeiden, die ihnen widersprechen könnten. Dadurch sind den Karikaturisten in der DDR wie in den übrigen osteuropäischen Staaten Ziele und Grenzen der K. weitgehend vorgegeben. Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, maßgebend für ideologische Grundsatzfragen und Probleme der Kulturpolitik in der DDR, sagte dazu am 6. 7. 1972: „Durch Lachen, Humor, Heiterkeit sollten die Künstler stärker sozialistisches Selbstbewußtsein, Überlegenheitsgefühl fördern helfen. Manchmal bedarf es nicht nur gutmütigen Humors, sondern auch spitzer Ironie und bissiger Satire, die vor allem den Gegner entlarvt, seine Hohlheit und Aufgeblasenheit, die sich aber auch gegen alles richten kann, was sich bei uns an unsozialistischen Verhaltensweisen breitmacht und nicht gutmütig geduldet werden kann. Wie wir niemandem erlauben, unsere sozialistischen Gesellschaftsgrundlagen anzutasten, werden wir auch zu wachen wissen, daß niemand unsere Bereitschaft zur Selbstkritik für das schmutzige Geschäft unserer Feinde ausnutzen kann.“ In der DDR veröffentlichte K. lassen sich in nachstehende Themenbereiche ordnen: 1. Darstellung von Mißständen, deren Beseitigung sowohl von der Bevölkerung wie von der politischen Führung gewünscht wird. Beispiele: Versorgungsmängel, [S. 581]Versagen von Dienstleistungsbetrieben, organisatorische Pannen bei Ämtern. Planungsfehler im Bereich der Wirtschaft u. ä. 2. Erzieherische K.: Die Darstellung soll dem Betrachter eigenes Fehlverhalten oder das Fehlverhalten anderer in seinem unmittelbaren Einflußbereich bewußtmachen und zur Änderung des kritisierten Verhaltens anregen. Beispiele: Unrat aus dem eigenen Garten wird auf öffentliche Wege geschüttet; knappe Materialien werden sinnlos vergeudet; öffentliches Eigentum verkommt oder wird beschädigt; Kritik an schlechtem Benehmen oder Umgangsformen im zwischenmenschlichen Bereich. 3. „Antiimperialistische“ K.: Zeichnungen, in denen die Zustände in den nichtkommunistischen Ländern oder die Verhaltensweisen nichtkommunistischer Politiker aus der ideologisch fixierten Sicht des Marxismus-Leninismus dargestellt werden. Diese K. wirken auf den Betrachter meist unglaubwürdig, weil hier in der Regel nicht ein vorhandener Wahrheitsgehalt übertrieben wird, sondern eine kommunistische Propagandabehauptung als wahr unterstellt wird. Beispiele: Bettelarme Arbeiterin den westlichen Ländern hausen in verfallenen Elendsquartieren, an denen „Kapitalisten“ in Luxusautos vorbeifahren und hämische Bemerkungen machen. Darstellung von unbelasteten westlichen Politikern in Form eines Hakenkreuzes oder in Verbindung mit anderen nazistischen Symbolen; Bundesverteidigungsminister werden als raubgierige Landsknechte oder Schlächter gezeichnet. Die K. dieser Art diffamieren ihren jeweiligen Gegenstand bewußt. Sie sind im Wesen und in der Funktion mitden mittelalterlichen Schandbildern vergleichbar. In der Presse des Westens gibt es kaum K. dieser Art. 4. „Positive“ K.: Darunter fallen K., die durch Übertreibung positiver Eigenschaften oder Verhaltensweisen zu Tätigkeiten anregen sollen, die im Sinne des SED-Regimes liegen. Beispiele: Ein junger Mann zeigt stolz seine Muskeln, die beim freiwilligen Einsatz im Produktionsbetrieb gewachsen sind. Ein junges Mädchen drückt ihrem Verehrer eine Schaufel in die Hand. Sie arbeiten gemeinsam für die Allgemeinheit und gehen nicht spazieren. Ein klug aussehender junger Mann trägt einen großen Bücherpacken und ermuntert den Betrachter zum Lernen. K. dieser Art sollen den Betrachter zu eifriger Arbeit und zum Lernen anregen. Sie sind kennzeichnend für das Gesellschaftssystem in den kommunistisch regierten Staaten Osteuropas, weil sie vor allem die Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne stimulieren sollen. Neben K. aus den genannten 4 Kategorien gibt es auch in der Presse der DDR den an der Grenze zur K. stehenden „Schwarzen Humor“ sowie Witzzeichnungen ohne satirische oder politische Absicht. K. von amtierenden kommunistischen Politikern oder von führenden Kommunisten aus der übrigen Welt gibt es in der Presse der DDR nicht. Außerdem erscheinen keine K., die die marxistisch-leninistische Ideologie in Frage stellen. Die „antiimperialistische“ K. sowie die „positive“ K. enthalten fast alle Presseorgane der DDR. Die meisten K. aus allen bisher erwähnten Kategorien enthält die wöchentlich erscheinende Zeitschrift „Eulenspiegel“. Sie beschäftigt die namhaftesten Karikaturisten der DDR. u. a. Heinz Behling, Kurt Klamann, Karl Schrader, Louis Rauwolf. „Eulenspiegel“ ist mit der Zeitschrift „Pardon“, dem früheren „Simplicissimus“ oder dem englischen „Punch“ nicht vergleichbar. Die Zeitschrift hat Pendants in allen osteuropäischen Staaten. Weitgehendes Vorbild in Inhalt und Aufmachung ist die sowjetische Zeitschrift „Krokodil“. Kabarett. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 580–581 Kandidatengruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität LeipzigSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlicht werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der…
DDR A-Z 1979
Zentralhaus für Kulturarbeit (1979)
Siehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1975 1985 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff Künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in Zentralhaus für Volkskunst umbenannt und erhielt 1962 seinen heutigen Namen. Es ist dem Ministerium für Kultur unterstellt. Das Z. hat die Aufgaben, die politisch-künstlerische Entwicklungslinie der gesamten Laienkunst auszuarbeiten; die besten Methoden zur Erhöhung von deren Niveau und gesellschaftlicher Wirksamkeit und zur Gestaltung des Klublebens zu studieren und zu entwickeln; Repertoires für alle Gebiete der Laienkunst herauszugeben; die theoretischen Grundlagen für die Ausbildung der Leiter des künstlerischen Volksschaffens zu erarbeiten und entsprechende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen (seit 1974 an einer Zentralen Volkskunstschule); die Entwicklung der Laienkunst in den anderen sozialistischen Ländern, besonders der Sowjetunion, zu verfolgen und auszuwerten (wozu mit allen entsprechenden Häusern der sozialistischen Länder Arbeitspläne über jeweils 5 Jahre vereinbart wurden). Im Z. arbeitet die Leitstelle für Information und Dokumentation des künstlerischen Volksschaffens in der DDR. Zum Z. gehören das Institut für Volkskunstforschung, das die „Chronologie des künstlerischen Volksschaffens“ und ein „Jahrbuch des Instituts für Volkskunstforschung“ herausgibt, das 1957 gegründete Deutsche Tanzarchiv der DDR sowie 17 Zentrale Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens. Das Z. führt Fachberatungen. Leistungsschauen auf einzelnen Gebieten der Laienkunst und Weiterbildungsveranstaltungen durch. Es ist Herausgeber der Monatszeitschriften „Kultur und Freizeit“, „Bildnerisches Volksschaffen“ (für alle Gebiete der bildenden und angewandten Kunst), „Szene“ (für Laientheater und Kabarett), „Der Tanz“ (für Bühnen- und Gesellschaftstanz). „Musikforum“ (für Vokal- und Instrumentalmusik) sowie anderer Publikationen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1201 Zentralgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralinstitut für ArbeitsmedizinSiehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1975 1985 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff Künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in Zentralhaus für Volkskunst…
DDR A-Z 1979
Pädagogische Wissenschaft und Forschung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Sie soll rechtzeitig neu auftretende Entwicklungsprobleme des Bildungswesens aufgreifen und die Voraussetzung dafür schaffen helfen, die Bildungseinrichtungen, insbesondere die Schule, ständig so zu vervollkommnen, daß sie den stetig wechselnden und wachsenden Aufgaben der Bildung und Erziehung gerecht werden können. Die PWuF. soll sich darauf konzentrieren, sowohl die theoretischen Grundprobleme der Bildung und Erziehung zu bearbeiten als auch die pädagogische Praxis gründlich zu analysieren; vor allem soll sie wissenschaftlich begründete Hilfen für die praktische pädagogische Arbeit geben und wissenschaftliche Grundlagen für künftige bildungs- bzw. schulpolitische Entscheidungen schaffen. Die PF. (Bildungsforschung) soll also sowohl als Vorlaufsforschung wie auch als Realisierungsforschung, und zwar in enger Wechselwirkung, sowie als bildungspolitisch-praktisch ausgerichtete, interdisziplinäre, schwerpunktmäßig orientierte Projektforschung, deren geplante Ergebnisse sich unmittelbar aus den Bedürfnissen der gesellschafts- und bildungspolitischen Zielsetzung ergeben, betrieben werden. Wichtigste Aufgabe der PWuF. ist es, ausgehend von den gesellschaftlichen Erfordernissen, Entwicklungsprobleme rechtzeitig aufzugreifen und effektive Lösungswege vor- bzw. einzuschlagen, um die erforderlichen Erkenntnisse zum „gesellschaftlich notwendigen Zeitpunkt“ in die Praxis zu überführen. Dies gilt derzeit insbesondere für die Realisierung des Maßnahmeplans für Volksbildung für die Zeit von 1970 bis 1980. Zu den wichtigsten mittelfristigen Aufgaben gehören Untersuchungen zu den Hauptproblemen der Theorie und Praxis der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, zur unterrichtlichen Realisierung des Lehrplanwerkes (Lehrplanreform) und der Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung), zur mittel- und langfristigen Prognose und Planung und effektiven Leitung des Bildungswesens sowie zur inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer. In diesem Zusammenhang sollen Grundmaterialien erarbeitet werden, die es den Bildungs- und Schulpolitikern in der DDR ermöglichen, notwendige Entscheidungen über eine eventuell zu modifizierende Gesamtkonzeption des Bildungs- bzw. Schulsystems der DDR für die 80er Jahre zu treffen. Die PWuF. in der DDR geht davon aus, daß Theorie und Praxis der Bildung und Erziehung durch die jeweiligen sozio-ökonomischen Verhältnisse bedingt und in diesem Zusammenhang zu erforschen und zu gestalten sind und daß der pädagogische Prozeß ein gesetzmäßig determiniertes Geschehen ist, dessen Wesen und Bedingungen erkennbar und daher auch zu beherrschen sind. Empirische Forschung, Bildungsprognose, Bildungsplanung, Bildungsökonomie und Bildungssoziologie sind relativ junge Disziplinen, die neben den traditionellen zunehmend an Umfang und an theoretischer wie praktischer Bedeutung gewinnen. So hat die Bildungsökonomie die Grundlagen für eine solche Planung und Leitung des Bildungswesens zu schaffen, die es ermöglichen, daß die von der Gesellschaft aufgewendeten Bildungsfonds (Finanzmittel) in einem volkswirtschaftlich vertretbaren Zeitraum an die Gesellschaft wieder zurückfließen können. Daraus resultieren zwei grundlegende Aufgabenkomplexe, nämlich den Zusammenhang von Bildungswesen und volkswirtschaftlichem Reproduktionsprozeß zu klären und das Wirtschaftlichkeitsprinzip auch im Bildungswesen zur Geltung zu bringen. Als (Leit-)Zentrum der pädagogischen Wissenschaft und Forschung wurde 1970 in Berlin (Ost) die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR (APW) gegründet. Dies bedeutete zunächst nichts weiter als die Umbenennung des vormaligen Deutschen Pädagogischen Zentralinstituts (DPZI), zumal damit auch keine wesentlichen personellen Veränderungen verbunden waren. Schon bei der Gründung des DPZI im Jahre 1949 hatte die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der RSFSR (jetzt: der UdSSR) als organisatorisches Vorbild gedient. Mit der Änderung des Namens der zentralen Institution wurde auch formal die Anpassung an das sowjetische Modell vollzogen. Zu den wesentlichen Aufgaben der APW gehören: 1. die aktive Mitwirkung an der Ausarbeitung und Realisierung der bildungspolitischen Aufgabenstellung von SED und Regierung der DDR, 2. die Weiterentwicklung der Pädagogik der DDR als einer Disziplin der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften und die prinzipielle Auseinandersetzung mit den pädagogischen Theorien des Westens, 3. die Mitwirkung an der Ausarbeitung der Prognose für das gesamte Bildungssystem und die Sicherung des wissenschaftlichen „Vorlaufes“ für die heranreifenden bildungs- und vor allem schulpolitischen Entscheidungen, [S. 784]4. die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiete der pädagogischen Wissenschaft, 5. die Förderung bildungspolitischer und erziehungswissenschaftlicher Problemdiskussionen im Rahmen der vorgegebenen politisch-ideologischen Normen, 6. die aktive Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und Schulfunktionäre sowie 7. die Organisierung der Zusammenarbeit mit den erziehungswissenschaftlichen Einrichtungen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Damit sind zugleich die wesentlichen Aufgaben der PWuF. in der DDR umschrieben. Die APW ist als zentrale Leiteinrichtung für die pädagogische Forschung in der DDR dem Minister für Volksbildung unterstellt und wird von einem Präsidenten — gegenwärtig (1978) von Prof. Dr. Gerhart Neuner — geleitet, den der Generalsekretär, die Vizepräsidenten und das Präsidium unterstützen. Ihr gehören ordentliche und korrespondierende Mitglieder an, die das Plenum als das höchste wissenschaftliche Organ der APW bilden. Die APW ist in Institute und Arbeitsstellen gegliedert. So bestehen beispielsweise Institute für pädagogische Theorie, für Theorie und Methodik der sozialistischen Erziehung, für pädagogische Psychologie, für Ökonomie und Planung des Volksbildungswesens, für Didaktik, für gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht, für mathematischen, naturwissenschaftlichen und polytechnischen Unterricht, für Fremdsprachenunterricht, für Unterrichtsmittel, für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens. Arbeitsstellen bestehen z. B. für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte, für Bauten der Volksbildung, für Sonderpädagogik, für sorbische Schulen und für Theorie und Methodik der Lehrerbildung. Zur Entwicklung eines planmäßigen und kontinuierlichen Zusammenwirkens von PW. und Praxis zwecks Lösung von Aufgaben der pädagogischen Forschung stehen der APW Forschungskindergärten. Forschungsschulen, Stützpunktschulen und Basis-Kreise zur Verfügung. Die Forschungskindergärten und Forschungsschulen sind Einrichtungen der Volksbildung, an denen Bedingungen und Möglichkeiten für systematische und langfristige empirisch-experimentelle, theoretisch-analytische und andere Arbeiten geschaffen werden, die auf die Realisierung übergreifender theoretischer und schulpolitischer Fragestellungen und bedeutsamer Einzelfragestellungen des Perspektivplans der PF. gerichtet sind. Sie arbeiten auf der Grundlage bestimmter Untersuchungsprogramme und haben das Recht, die verbindlichen staatlichen Dokumente, also Lehrpläne, Schulordnung usw., zeitweilig zu modifizieren, oder ganz auszusetzen. In der Regel werden reguläre Kindergärten und Oberschulen als Forschungskindergärten bzw. -schulen ausgewählt und personell und materiell-technisch, entsprechend den (perspektivischen) Bedarfsplänen für Unterrichtsmittel, besonders ausgestattet. Demgegenüber dienen die Stützpunktschulen empirischen Untersuchungen zu speziellen Fragen und zu Einzelaufgaben des Perspektivplans der PF. sowie zur Erprobung der in den Forschungsschulen und aus theoretisch-konzeptionellen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse. Die in den Stützpunktschulen durchzuführenden Forschungsvorhaben werden nach speziellen Untersuchungsprogrammen durchgeführt. Um die in diesen Sondereinrichtungen der APW erzielten Ergebnisse in größerem Umfang zu erproben und die Überleitung der Forschungsergebnisse unter Leitung und unmittelbarer Beteiligung der Wissenschaftler in die gesamte Schulpraxis vorzubereiten, wurden einzelne Basis-Kreise ausgewählt, so z. B. der Kreis Merseburg, aber auch einige Stadtbezirke von Berlin (Ost). Zur Gewährleistung einer einheitlichen und zentralen Führung der Lehrerbildungsforschung, d. h. der Forschungsaufgaben zur intentional-inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und anderer Pädagogen wurde die Leitstelle für Lehrerbildungsforschung der Pädagogischen Hochschule Potsdam als Arbeitsstelle für Theorie und Methodik der Lehrerbildung in die APW eingegliedert. Wurde in der DDR lange Zeit als „ein Paradoxon“ beklagt, „daß in Westdeutschland die Betriebspädagogik den ‚Betrieb als Erziehungsfaktor‘ schon längst erkannt hat und untersucht, während in der DDR, wo doch der Volkseigene Betrieb seit langem ein wichtiges Bildungszentrum und einen bedeutenden Erziehungsfaktor darstellt, vergleichbare Arbeiten weitgehend fehlen“, so hat sich in jüngster Zeit auch in der DDR die Betriebspädagogik als eine spezielle pädagogische Disziplin entwickelt, die vor allem zwei Aufgabenkomplexe zu bewältigen hat: 1. die Mithilfe sowohl bei der Erhöhung der pädagogischen Wirksamkeit des gesamten Bildungs- und Erziehungsgeschehens als auch 2. bei der Realisierung der Aufgaben der Berufsbildung im Volkseigenen Betrieb. Die Betriebspädagögik, die sich mit ihren Aussagen vor allem an Leiter der Arbeitskollektive und an Leiter auf höheren Ebenen im Betrieb richtet, untersucht die sich zunehmend differenzierenden betrieblichen Bildungs- und Erziehungsvorgänge. Die Skala reicht von in den Arbeits- und Leistungsprozessen integrierten pädagogischen Prozessen bis zu pädagogisch institutionalisierten Vorgängen im Produktionsunterricht der Schüler der Oberschulen, in der Berufsausbildung der Lehrlinge und in der Unterweisung von Erwachsenen in Lehrgängen und am Arbeitsplatz. Kennzeichnend für die Betriebspädagogik sind „die erwachsenenpädagogische Dominante“, d. h. das Vorherrschen von Untersuchungen zu den Bildungs- und Erziehungsvorgängen in den Arbeits- und Lernkollektiven berufstätiger Erwachsener, und „das leitungswissenschaftliche Denkprinzip“, das auf die Integration betriebspädagogischer und leitungswissenschaftlicher Fragestellungen, Denkansätze und Untersuchungen zielt. Die Berufsbildungsforschung in der DDR erfolgt nach dem vom Staatssekretariat für Berufsbildung im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bestätigten Zentralen Forschungsplan zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung. Auftrag[S. 785]geber für Forschungsleistungen des Hochschulwesens auf dem Gebiete der Berufsbildung sind das Zentralinstitut für Berufsbildung in Berlin (Ost) (Leiter: Prof. Dr. A. Knauer) sowie Staats- und Wirtschaftsorgane, letztere für Forschungsaufgaben, für die sie auch verantwortlich sind. Das Zentralinstitut für Berufsbildung übergibt dazu auch den Einrichtungen zur Ausbildung von Lehrkräften für den berufstheoretischen Unterricht und von leitenden Kadern der Berufsausbildung auf dem Zentralen Forschungsplan beruhende Themenzusammenstellungen für Dissertationen und Diplomarbeiten. Alle das Bildungswesen betreffenden Forschungsarbeiten sind plangebunden sowie genehmigungs-, melde- und abrechnungspflichtig. Die Durchführung der Forschungsaufgaben erfolgt nach den Prinzipien der auftragsgebundenen Forschung und der aufgabenbezogenen Finanzierung. Verbindliche Grundlage für die Planung, Leitung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle der PF. sind die Perspektivpläne der PF., derzeitig der Perspektivplan der PF. für den Zeitraum von 1976 bis 1980. Nach Auffassung der Pädagogen in der DDR sind ihre Grundpositionen unmittelbare Bestandteile des Marxismus-Leninismus und ihr Denken und Handeln fest darin verankert; sie sehen ihre wichtigste Aufgabe daher auch darin, die PW. — wie auch das gesamte Bildungssystem — als ein „Instrument der Herrschaft der Arbeiterklasse zur Verwirklichung ihrer historischen Mission“ zu gestalten. Als eine besonders wichtige Aufgabe soll gegenwärtig „die marxistisch-leninistische Pädagogik als eine streitbare Waffe im Kampf gegen den Antikommunismus“ gestaltet und eingesetzt werden; denn „Bildungssystem und PWuF. sind Gegenstand und Mittel des weltweiten Klassenkampfes“. Die PWuF. in der DDR zielt auf die Erkenntnis von „Gesetzmäßigkeiten“ im Erziehungs- und Bildungsprozeß der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, leistet jedoch vor allem einen Beitrag zur Bestimmung der Normen und Steuerungsinstrumente der pädagogischen Prozesse. Es stellt sich die Frage, ob die Grundposition der Pädagogik in der DDR tatsächlich marxistisch-leninistisch bzw. dialektisch-materialistisch ist oder ob sie nicht eher eine dogmatisch verschleierte neo-idealistische Theorie darstellt, deren Theoreme in ihrer Mehrzahl ebensowenig empirisch gesichert sind wie die der traditionellen normativen Pädagogik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 783–785 Pädagogische Institute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pädagogischer RatSiehe auch die Jahre 1975 1985 Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Sie soll rechtzeitig neu auftretende Entwicklungsprobleme des Bildungswesens aufgreifen und die Voraussetzung dafür schaffen helfen, die Bildungseinrichtungen, insbesondere die Schule, ständig so zu vervollkommnen, daß sie den stetig wechselnden und wachsenden Aufgaben der…
DDR A-Z 1979
Lehrplanreform (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971–1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre angeht, so wird gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplänen miteinander zu verbinden. Dabei werden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker stärker die Stabilität, d. h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte 1. schulstufenweise, d. h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d. h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d. h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d. h. so, daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Eine Reihe von Lehrplänen wurde jedoch außerhalb dieser Konzeption erarbeitet und eingeführt — vor allem diejenigen, deren Neugestaltung aufgrund einer mehr oder minder rigorosen Änderung der Grundkonzeption für das betreffende Unterrichtsfach zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen mußte, als es dem vorgesehenen Gang der 2etappigen block-, jahrgangs- und schulstufenweisen Erarbeitung und Einführung entsprochen hätte. Das gilt z. B. für die Lehrpläne für den polytechnischen Unterricht der Klassen 7–10, die 1963/64 aufgrund des Beschlusses über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts erheblich umgestellt werden mußten und dann erneut 1966/67. aufgrund des Beschlusses zur weiteren Entwicklung der berufsvorbereitenden polytechnischen Bildung in den 9. und 10. Klassen und der beruflichen Bildung an den Erweiterten Oberschulen, eine prinzipielle Umgestaltung erfuhren (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Lehrpläne der Fächer Mathematik und Staatsbürgerkunde. Während für die Klassen 1–4 die konzipierte Neugestaltung der Lehrpläne in 2 Etappen, nämlich zuerst als präzisierte Lehrpläne und dann als neue Lehrpläne, verwirklicht wurde, beschränkten sich die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die Klassen 5–12 im wesentlichen auf eine Etappe, und zwar mit der Begründung, daß die Neugestaltung dieser Lehrpläne — als präzisierte Lehrpläne — bereits nach denjenigen Grundsätzen erfolgt sei, die für die Gestaltung der neuen Lehrpläne maßgeblich waren. Damit wurden die präzisierten Lehrpläne (der 1. Etappe) ab Klasse 5 — von einigen Ausnahmen abgesehen — rein formal zu „neuen Lehrplänen“ erhoben. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der [S. 675]SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, „daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden ist“. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerks für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 31 5 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen, für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengungen entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Zumindest für die besonders ideologieintensiven Lehrpläne, so insbesondere für den Staatsbürgerkunde- und den Geschichtsunterricht, ist bis 1978 festzustellen, daß sie wesentlich häufiger überarbeitet werden mußten als die Lehrpläne für andere Fächer. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 673–675 Lehrmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrproduktionSiehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…
DDR A-Z 1979
Exportpreis (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder — nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel) im Jahre 1971 für alle zentralgeleiteten exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen Betriebsergebnisses (erprobt 1968 in allen zentralgeleiteten Betrieben einzelner Industriezweige, angewandt 1969) war bei der Bildung des E. grundsätzlich vom Tatbestand der Trennung des Außen- und Binnenmarktes in preislich-finanzieller und in organisatorischer Hinsicht auszugehen. Die fehlende Verbindung zwischen dem für die Abrechnung des Exportbetriebes ursprünglich maßgeblichen Inlandspreis und dem E. wurde durch ein über den Staatshaushalt geführtes Preisausgleichskonto hergestellt (Subventionierung des Exportes). Durch die angestrebte „Konfrontation der Betriebe mit dem Weltmarkt“ sollte die Isolierung der Exportbetriebe von diesem aufgehoben und auf diesem Wege die bislang mangelnde Interessiertheit der Betriebe an Exportgeschäften überwunden werden. Einen ersten Versuch in dieser Richtung bildete die Einführung des sog. Normativ-Außenhandelsergebnisses (Export). Dieser Versuch scheiterte jedoch, da das Ergebnis ― wie im alten System ― auf dem durch planwirtschaftliche Eingriffe verzerrten inländischen Preisniveau beruhte. Im Jahr 1968 wurde das Normativ durch eine sich an den Auslandspreisen ― genauer den Weltmarktpreisen ― orientierende Abrechnungsmethode abgelöst. Der E. ist insbesondere durch die seit 1975 geltenden neuen Preisbildungsprinzipien im RGW beeinflußt worden. Danach bestimmen sich die Preise im RGW-Intrablockhandel nach den durchschnittlichen Weltmarktpreisen der jeweils vorangegangenen 5 Jahre. Dies ermöglicht rohstoffreichen Ländern wie der Sowjetunion eine starke, rohstoffarmen Ländern wie der DDR nur eine geringe Erhöhung des E. Der endgültige E. bildet sich anhand dieses Maßstabes je nach Marktlage und Verhandlungsposition bzw. -geschick der Marktpartner. Mit der Umorientierung geht der E., der bei dieser Art der Ergebnisbildung der Exportbetriebe mit dem früher zwischen AHB und Exportbetrieb gebildeten Valutaverrechnungspreis identisch ist, direkt in das Betriebsergebnis ein. Um jedoch die Betriebe nicht nur auf die Erzielung eines maximalen E. und damit letztlich einer hohen Exportrentabilität zu orientieren, sondern sie zur Durchführung der ― oftmals nicht rentablen ― staatlichen Planauflagen zu veranlassen, wurde die Einführung von die Lenkungsfunktion der Weltmarktpreise tendenziell paralysierenden Exportstimulierungsmitteln notwendig. Trotz dieses permanenten Dilemmas zwischen Rentabilitäts- und Planorientierung scheint sich das einheitliche Betriebsergebnis und damit die Konstruktion des E. bewährt zu haben, da diese auch für den Planungszeitraum 1976–1980 verbindlich sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 342 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit- und DelikatlädenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als E. wird der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte, vereinbarte oder erzielbare Preis angesehen. Der E. kann in Valuta oder — nach Umrechnung mittels des Valutakurses — in Valutagegenwerten ausgedrückt sein. Bis zur Einführung des im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftssystems der DDR (Außenwirtschaft und Außenhandel) im Jahre 1971 für alle zentralgeleiteten exportierenden Betriebe durchgesetzten einheitlichen…
DDR A-Z 1979
Gesetzgebung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machte, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). Das Wort „gesetzgebende“ in dieser Verfassungsbestimmung ist aber lediglich auf die Kompetenz bezogen, Recht in Form von Gesetzen zu setzen. Außer der Volkskammer sind auch andere Organe befugt. Recht zu setzen. Der Ministerrat darf Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen. Da nach dem Ministerratsgesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253) das Präsidium des Ministerrates auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktionen wahrnimmt, ist es auch befugt, die Kompetenzen des Ministerrates auf dem Gebiete der Rechtssetzung wahrzunehmen. Ferner erlassen die Mitglieder des Ministerrates Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Den Leitern zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglied des Ministerrates sind, kann das Recht zum Erlaß von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen übertragen werden. Das ist in einer Reihe von Fällen geschehen. Nach Art. 82 Verfassung in Verbindung mit dem [S. 474]Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) fassen die örtlichen Volksvertretungen Beschlüsse, die für ihre Organe und Einrichtungen sowie für die Volksvertretungen, Gemeinschaften und Bürger ihres Gebietes verbindlich sind. Rechtsnormen enthalten insbesondere die von den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeindevertretungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften beschlossenen Stadtordnungen und Ortssatzungen. Ob auch die Betriebsleiter mit dem Erlaß der Arbeitsordnungen (Arbeitsrecht) eine normsetzende Kompetenz ausüben, ist bestritten. Die Grenzen der Rechtsauslegung überschreitend, übt auch das Oberste Gericht zuweilen eine Quasi-G. in den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind, aus (Gerichtsverfassung). Gesetze (in formellem Sinn) gehen in der Regel auf Beschlüsse der Spitzengremien der SED zurück. Das fachlich zuständige Staatsorgan arbeitet den Entwurf aus. Der Apparat des ZK der SED und die zentralen Staatsorgane geben Anregungen und leisten Formulierungshilfe. Formulierte Entwürfe werden vom Ministerrat angenommen und der Volkskammer zugeleitet. Das Präsidium der Volkskammer leitet die Entwürfe den Ausschüssen der Volkskammer zu, wo sie beraten werden. Nach Abschluß dieser Beratungen beschließt über sie das Plenum der Volkskammer. In der Regel findet nur eine Lesung statt. Grundlegende Gesetze sollen einer Volksaussprache unterbreitet werden. Jedoch wurde das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) nicht dem Volk zur Aussprache vorgelegt. Ist eine Volksaussprache durchgeführt, so findet eine zweite Lesung durch das Plenum der Volkskammer statt. Wenn nach Art. 53 Verfassung die Volkskammer die Durchführung einer Volksabstimmung beschließen kann, so ist damit auch die Möglichkeit eröffnet, die Bevölkerung über die Annahme von Gesetzen entscheiden zu lassen. Nach Art. 65 werden die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. Nach Art. 89 sind Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der DDR im Gesetzblatt und anderweitig zu veröffentlichen. Seit dem 1. 1. 1973 gilt die VO über das Gesetzblatt der DDR vom 16. 8. 1972 (GBl. II. S. 571). Danach erscheint das Gesetzblatt der DDR mit dem Teil~I, Teil~II und dem Sonderdruck. Im Teil~I des Gesetzblattes werden Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen veröffentlicht. Im Teil II des Gesetzblattes werden völkerrechtliche Verträge veröffentlicht. Allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürgern betreffen, können im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht werden. Erfahrungsgemäß werden nicht alle Sonderdrucke in Gebiete außerhalb der DDR ausgeliefert. Das Gesetzblatt der DDR wird vom Büro des Ministerrates herausgegeben. Die Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. Das geschieht in der Tagespresse oder in besonderen amtlichen Verkündungsblättern. Das „Verordnungsblatt für Groß-Berlin“, in dem sowohl in globaler Form die Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der DDR für Berlin (Ost) verkündet wurde, als auch nur für Berlin (Ost) geltende Rechtsvorschriften des Magistrats von Berlin (Ost) veröffentlicht wurden, erscheint seit September 1976 nicht mehr. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 473–474 Gesetzbuch der Arbeit (GBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzlichkeitsaufsichtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machte, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6.…
DDR A-Z 1979
Hotel- und Gaststättenwesen (1979)
Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1985 Das HuG. ist dem Wirtschaftsbereich Binnenhandel zugeordnet und gehört überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministers für Handel und Versorgung (z. Z.: G. Briksa). Ende 1976 betrug die Zahl der „reinen“ Gaststätten (ohne Werkküchen und Kantinen) 26.400 mit 1,5 Mill. Plätzen, davon waren 23 Nationalitäten-Gaststätten. Die mehr als 1700 Hotels besaßen Ende 1976 eine Bettenkapazität von etwa 48.200 ohne Zusatzbetten. Auf die 27 Interhotels entfallen 9.000 Betten. Folgende Eigentumsformen sind zu unterscheiden: 1. Sozialistisches HuG. a) Das volkseigene HuG. ist im Rahmen der 1965 gegründeten Vereinigung Interhotel und der Vereinigung Volkseigener Warenhäuser CENTRUM zentral- oder im Rahmen der staatlichen Handelsorganisation HO örtlich geleitet. b) Das konsumgenossenschaftliche HuG. wird vom Verband der Konsumgenossenschaften betrieben. Das sozialistische HuG. besaß 1976 einen Anteil von 83 v. H. am gesamten Gaststätten-Umsatz, der Anteil an den „reinen“ Gaststätten lag bei 57 v. H. 2. Das ständig rückläufige halbstaatliche und Kommissions-HuG. (Kommissionsvertrag) war 1976 nur noch mit 14 v. H. am Umsatz beteiligt. 3. Das private HuG. hat nur noch einen Umsatzanteil von 3 v. H. Sowohl das halbstaatliche und Kommissions-HuG. als auch das private HuG. gehört den Industrie- und Handelskammern an und wird von den örtlichen Organen der Bezirke und Kreise angeleitet. Zwar ist sein Anteil am Umsatz ständig geschrumpft, dennoch ist es mit einem Anteil von 43 v. H. an den „reinen“ Gaststätten für ländliche und Stadtrandgebiete noch immer von erheblicher Bedeutung. Weitere Träger im HuG. sind das Deutsche Reisebüro, die Wismut AG, der FDGB (ohne Ferienheime) sowie vereinzelt Industriebetriebe, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) und die Kirchen. Eine Sonderstellung nimmt die Mitropa im HuG. als zentralgeleitete Einrichtung des Ministeriums für Verkehrswesen ein. Ihre Aufgabe erstreckt sich auf die Bewirtschaftung von gastronomischen Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn, der Schiffahrt, des Flugverkehrs sowie des Straßenverkehrs. Alle Einrichtungen des HuG. sind in die Preisklassen I-IV bzw. S eingestuft. Seit Juni 1975 gilt eine einheitliche Hotel-Kategorisierung von 1 bis 5 Sternen. Von Gästen aus dem westlichen und dem sozialistischen Ausland werden unterschiedliche Übernachtungspreise verlangt. Im Zuge der zunehmenden Touristik ist die Situation im HuG. immer unbefriedigender geworden. Die Zahl der Hotels und Betten war in der Zeit zwischen 1973 und 1976 erneut um 300 bzw. 4.000 zurückgegangen. Auf dem IX. Parteitag der SED (1976) wurden Verbesserungen auf diesem Gebiet gefordert. Bisher hat man sich aber auf den Schwerpunkt Berlin (Ost) konzentriert. Während hier 1975 und 1976 die Zuwachsrate des Gaststätten-Umsatzes um je 9 v. H. zunahm, stieg er in den Bezirken der DDR (ohne Berlin [Ost]) sogar langsamer als in den vorangegangenen Jahren. Bis 1980 ist die Neueröffnung von 43 Gaststätten in Berlin (Ost) geplant; dadurch sollen die vorhandenen 79.000 Plätze um 11.000 erweitert werden. Ein fünftes Berliner Interhotel wird 1979 eröffnet. In Leipzig wird bis 1981 das sechste Interhotel und in Erfurt das zweite fertiggestellt werden. Zur Behebung des Mangels an kleineren Gaststätten, der durch den ständigen Rückgang der Zahl der noch privat bewirtschafteten Gaststätten entstanden ist, werden seit 1976 auf der Grundlage des Politbüro- und Ministerratsbeschlusses vom 12. 2. 1976 wieder Konzessionen zur Eröffnung von Gaststätten an private und Kommissionsgastwirte erteilt. Zur Lösung der Nachwuchsprobleme in diesem Sektor ist der neue Ausbildungsberuf „Facharbeiter für Hotel und Gaststätten“ geschaffen worden. Dieser Beruf stellt eine Kombination von Koch und Kellner dar; nach 2jäh[S. 511]riger Ausbildung sollen Gaststätten mit 3–4 Beschäftigten übernommen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 510–511 Horte und Internate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Humboldt-Universität zu BerlinSiehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1985 Das HuG. ist dem Wirtschaftsbereich Binnenhandel zugeordnet und gehört überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministers für Handel und Versorgung (z. Z.: G. Briksa). Ende 1976 betrug die Zahl der „reinen“ Gaststätten (ohne Werkküchen und Kantinen) 26.400 mit 1,5 Mill. Plätzen, davon waren 23 Nationalitäten-Gaststätten. Die mehr als 1700 Hotels besaßen Ende 1976 eine Bettenkapazität von…
DDR A-Z 1979
Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Gewerkschaftliche Grundorganisation, die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des FDGB beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung [OGL] zusammengefaßt. Aufbau, Leitung und Aufgaben entsprechen denen der BGO.) Die BGO untergliedert sich in Anlehnung an die Betriebsstruktur (Produktionsprinzip) nach Brigaden, Schichten, Meisterbereichen, Produktions- bzw. Verwaltungsabschnitten usw. in Gewerkschaftsgruppen. An der Spitze der BGO steht die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Sie wird alle 2½ Jahre (d. h. [S. 186]zweimal in einem Fünfjahrplan-Zeitraum) von der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben von der Delegiertenkonferenz, direkt und geheim gewählt. Zahlenmäßige Größe (3–25 Mitglieder) und Wahlmodus werden in den jeweils vor den Wahlen veröffentlichten Wahlordnungen des FDGB-Bundesvorstandes festgelegt. Die sozialstrukturelle Zusammensetzung der BGL (Frauen-, Produktionsarbeiteranteil) soll möglichst der des Betriebes entsprechen. Die Zahl der für die Leitungsarbeit freigestellten BGL-Mitarbeiter ist gleichfalls von der Größe des Betriebes abhängig; überwiegend ist Gewerkschaftsarbeit jedoch ehrenamtlich; selbst in Großbetrieben sind außer dem BGL-Vorsitzenden nur wenige BGL-Mitglieder für ihre Leitungstätigkeit von ihrer Arbeit freigestellt. In Betrieben mit mehr als 300 Gewerkschaftsmitgliedern werden als mittlere Leitungsebene in den einzelnen Betriebsabteilungen Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL: 5–13 Mitglieder) gewählt. Die AGL organisieren in ihrem Bereich die Gewerkschaftsarbeit, sichern die Durchführung der Beschlüsse der BGL und halten die Mitgliederversammlung ab. Die Kandidatenaufstellung erfolgt auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen. Die Kandidatenauswahl wird zwischen amtierender BGL und Betriebsparteileitung (BPL), der der BGL-Vorsitzende in aller Regel angehört, sowie mit den übergeordneten Gewerkschafts- und Parteileitungen vorher abgesprochen. Vorgeschlagene Kandidaten können von der Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlung in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit abgelehnt werden; über die Reihenfolge der Kandidaten und den Abschluß der Kandidatenliste wird ebenfalls offen abgestimmt. Die Wahl erfolgt geheim, Streichungen und Hinzufügungen können vorgenommen werden. Gewählt sind die Kandidaten (in der festgelegten Reihenfolge des Wahlvorschlages), die mehr als 50 v. H. der Stimmen erhalten haben. Die BGL bildet Kommissionen (K.), in denen ein BGL-Mitglied den Vorsitz führt und deren Angehörige berufen werden: K. Agitation und Propaganda; K. Arbeit. Lohn und Wettbewerb; K. Sozialpolitik; K. Kultur und Bildung; Rat für Sozialversicherung; Arbeitsschutz-K.; Finanz-K.; Rechts-K.; Ständige Produktionsberatung; Jugend-K. (in GO mit mehr als 30 Mitgliedern unter 25 Jahre); Neuereraktiv. Der Frauenausschuß wird auf Frauenvollversammlungen gewählt; die Vorsitzende ist ebenfalls Mitglied der BGL. Je nach Größe und spezieller Problematik des Betriebes können weitere K. oder Arbeitsgruppen eingerichtet (z. B. für Feriendienst des FDGB, für die Zusammenarbeit mit den Schulen) oder die Aufgaben verschiedener K. zusammengefaßt werden. Bei den AGL finden sich gleichfalls K. und Arbeitsgruppen. Ihre Zahl ist jedoch rückläufig, selbst die Bildung von Ständigen Produktionsberatungen ist auf Abteilungsebene seit 1976 freigestellt. Die AGL haben offensichtlich Schwierigkeiten, genügend Mitglieder zu aktivieren, um über eine Wahlperiode arbeitsfähig zu bleiben. Die K. und Ausschüsse sollen die Leitungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Beschlüssen unterstützen. Sie arbeiten im Auftrage und unter Leitung der BGL. Neuere Untersuchungen zeigen, daß 10–25 v. H. der K.-Mitglieder in die Tätigkeit der BGL effektiv einbezogen sind. Eine Sonderstellung nehmen die Konflikt- und Revisions-K. ein. Die Konflikt-K. sind Teil des Systems der Rechtspflege; für die Wahl und die Qualifizierung ihrer Mitglieder und die Auswertung der Arbeitsergebnisse der Konflikts-K. sind die BGL verantwortlich (Gesellschaftliche Gerichte). Die Revisions-K. werden zugleich mit den BGL gewählt; sie sind als Kontrollorgane der Gewerkschaftsmitglieder definiert und überprüfen das Finanzgebaren und das satzungsgemäße Arbeiten der Leitungen. Es entspricht der Intention, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen, um einen ständigen Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung in Gang zu setzen, wenn auch in der Gewerkschaftsgruppe (G.) mehrere Wahlfunktionen zu besetzen sind. Die G. soll etwa 10–30 Mitglieder haben; sie wird vom Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet. Sein Stellvertreter ist der Kulturobmann. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der Bevollmächtigte für Sozialversicherung und der Sportorganisator. Die Wahl aller G.-Funktionäre erfolgt grundsätzlich offen. Die G. soll monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Übernahme von Wettbewerbsverpflichtungen usw.) außerhalb der Arbeitszeit zu Versammlungen zusammenkommen. Ihre Tätigkeit wird inhaltlich durch die Beschlüsse der BGL und AGL bestimmt, die wesentlich durch die Arbeit in der G. verwirklicht werden müssen und auf die die G. ihrerseits durch Kritik, Information und Vorschläge Einfluß nimmt. Seit den FDGB-Wahlen 1976/77 sind die Jugendvertrauensleute keine Funktionäre der G. mehr. Sie werden nunmehr in den BGO (bis 30 jugendliche Mitglieder) bzw. in den AGO (mit mehr als 30 jugendlichen Mitgliedern) in offener Abstimmung auf Jugendversammlungen gewählt, kandidieren anschließend für die entsprechenden BGL bzw. AGL und werden dort Vorsitzende oder Mitglieder der Jugend-K. Auf Mitglieder- bzw. Abteilungsversammlungen wird auf 30–50 Mitglieder ferner jeweils ein sog. Arbeiterkontrolleur gewählt. Als Gewerkschaftsfunktionäre arbeiten sie ehrenamtlich im Rahmen der Betriebs-K. und der in den Wohngebieten tätigen Volkskontrollausschüsse der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Im Unterschied zu allen anderen betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären erfolgt ihre Wahl auf 5 Jahre, da die ihnen zugewiesenen Kontrollfunktionen gegenüber den Werkleitungen bzw. im betrieblichen und örtlichen Versorgungsbereich eine erst in längerer Tätigkeit zu erwerbende Kenntnis von rechtlichen Regelungen, Institutionen und Personen voraussetzen. Bei den staatlichen Organen, bei den Banken, Sparkassen und Versicherungen sowie in den Bereichen Unterricht. Erziehung und Kunst werden keine Arbeiterkontrolleure gewählt. Nach den Gewerkschaftswahlen 1976/77 ergab sich fol[S. 187]gendes statistisches Bild der GO: Es bestanden 45.974 GO mit 344.156 Mitgliedern in BGL, SGL und OGL. In deren rd. 100.000 K. waren 600.000 Mitglieder tätig: darunter 10.074 Frauenausschüsse (80.968 Mitglieder) und 5.971 Jugend-K. (40.597 Mitglieder, davon 17.978 auf Betriebs- bzw. Abteilungsebene gewählte Jugendvertrauensleute). Auf mittlerer Leitungsebene bestanden 20.204 AGL mit 156.168 gewählten Funktionären. Auf unterster Ebene, in den G., hatten 1.248.965 Mitglieder Funktionen übernommen; darunter: 277.875 Vertrauensleute. 260.560 Kulturobleute, 260.564 Bevollmächtigte der Sozialversicherung, 241.356 Arbeitsschutzobleute, 208.610 Sportorganisatoren. Die Revisionskommissionen der BGL, SGL, OGL und AGL (mit eigener Kassenführung) hatten 131.652 Mitglieder. Ferner wurden insgesamt 92.707 Arbeiterkontrolleure gewählt. Bei der Bewertung dieser Angaben ist nicht nur zu berücksichtigen, daß die Wahl in eine Funktion nicht notwendig etwas über deren Ausübung besagt; vielmehr nimmt der einzelne Gewählte häufig mehrere Aufgaben wahr: BGL-Mitglieder und Gruppenfunktionäre sind in aller Regel zugleich in den K. der BGL und AGL tätig usw. Der FDGB spricht von 2,2 Mill. gewählten Funktionären auf Betriebsebene, davon 46,1 v. H. Frauen. In der Tätigkeit der BGO. insbesondere ihrer BGL und deren Organe, sollen die im Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB, Arbeitsrecht) vorgesehenen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte der Werktätigen verwirklicht werden. Inhalt und Möglichkeiten der Arbeit der BGO bzw. der BGL werden bestimmt durch die feste Einbindung in den durch den Demokratischen Zentralismus bestimmten Organisationszusammenhang des FDGB, den Primat der SED und die (durch das Prinzip der Einzelleitung, zentral vorgegebene bzw. entschiedene Produktionspläne, gesetzlich vorgeschriebenen Formen der Verwendung der betrieblichen Fonds bestimmte) Struktur und Funktionsweise des Betriebes. Die Tätigkeit der BGL richtet sich sowohl auf die optimale Erfüllung der wirtschaftlichen Aufgaben, die Einhaltung und Durchführung der staatlichen, gewerkschaftlichen und Parteibeschlüsse als auch innerhalb dieses Rahmens auf Vertretung der unmittelbaren Interessen der Gewerkschaftsmitglieder. Zwar spricht das AGB der BGO und ihren Organen ausdrücklich die Aufgabe zu. „die Interessen der Werktätigen im Betrieb“ zu vertreten. Die Parteibeschlüsse, Planauflagen, rechtlichen Normen usw. gelten im marxistisch-leninistischen Verständnis jedoch als grundsätzlich nicht in Frage zu stellender Ausdruck der gesellschaftlichen Interessen der Werktätigen und beanspruchen von daher Vorrang vor den Interessen einzelner oder sozialer Gruppen. Wenn auch die grundsätzliche Identität der verschiedenen Interessen postuliert wird, bleibt das Verfolgen der verschiedenen Ziele betrieblicher Gewerkschaftsarbeit konfliktreich. Die BGL soll mit Hilfe der differenzierten Organisationsstruktur der BGO die Betriebsangehörigen in den Plandiskussionen mobilisieren und eine eigene Stellungnahme zum Betriebsplanentwurf erarbeiten; sie schließt jährlich den Betriebskollektivvertrag (BKV) mit Jugend- und Frauenförderungsplan. Planteil Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen) mit der Werkleitung ab und vereinbart Arbeitsschutz- und Prämienordnungen. Der BKV und andere Vereinbarungen werden zuvor der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben der Vertrauensleutevollversammlung unterbreitet, der die BGL viertel jährlich einen Rechenschaftsbericht gibt. Auf der Grundlage des Betriebsplans und zu seiner Erfüllung organisiert die BGL den Sozialistischen Wettbewerb und unterstützt die Neuererbewegung. Sie setzt sich gegenüber der Werkleitung und ihren Mitgliedern für die Ausarbeitung und Einhaltung der Arbeitsnormen, der Lohn- und Prämiensysteme ein, die, auf generellen Vorgaben beruhend, leistungsstimulierend wirken sollen (Materielle Interessiertheit). Die Betriebsleiter sind zur laufenden Berichterstattung über Planerfüllung und -ablauf, über grundlegende Fragen der Entwicklung des Betriebes, über die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen usw. auf den Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verpflichtet; diesen Gewerkschaftsgremien ist ein Recht auf Information und Rechenschaftslegung zugesprochen worden. Durch von ihr organisierte Formen der Massenschulung (Schulen der sozialistischen Arbeit), Wochenendkurse, Delegation zu Lehrgängen an Gewerkschaftsschulen unterstützt die BGL die Bildung sozialistischen Bewußtseins und soll zur Heranbildung neuer Kader beitragen (Kaderpolitik). Die auf und nach dem VIII. Parteitag der SED zu beobachtende Betonung der Rolle des FDGB als Organisation der gesellschaftspolitisch entscheidenden Klasse hat auch zu einer Stärkung der Stellung der BGO. insbesondere der BGL. geführt. Das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene Arbeitsgesetzbuch hat diese Veränderungen zusammengefaßt und in einzelnen Punkten weitergeführt. Der BGL-Vorsitzende hat nunmehr — wie der Parteisekretär — das Recht, an den Arbeitssitzungen der Leiter teilzunehmen und in die Betriebsunterlagen, einschließlich der Personalakten, Einsicht zu nehmen. Soweit Entscheidungen des Betriebsleiters zustimmungspflichtig sind, erhalten sie erst Rechtskraft, wenn die BGL eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt haben. Das — bereits vorhandene — Recht der BGL zur Beschwerde über Betriebsleiter bei deren übergeordneten Wirtschaftsleitungen wurde deutlicher gefaßt. Das Prinzip der Einzelleitung gilt zwar weiter uneingeschränkt, jedoch hat die BGL gegenwärtig neben der BPL der SED und der Werkleitung eine rechtlich gestärkte Position und kann in den mannigfachen betrieblichen Entscheidungsprozessen nicht mehr übergangen werden. Der Ausbau der Mitwirkungsrechte war verbunden mit einer Konzentration der entsprechenden Gremien in der Organisationsstruktur der BGO; die außerhalb stehenden Produktionskomitees (Ständige ➝Produktionsberatungen), Neuererräte usw. wurden aufgelöst. [S. 188]Abschluß, Änderung, Auflösung und Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Mitwirkung bzw. der Mitbestimmung der BGL. Die BGL gewährt Rechtsschutz, erzieht aber zugleich ihre Mitglieder zu Arbeitsmoral und -disziplin und zur Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Erweitert wurde der Rechte- und Pflichtenkatalog der BGL in der betrieblichen Sozialpolitik. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und Weiterbildung der Werktätigen, kulturelle Betreuung (Kulturarbeit des FDGB). Versorgung mit Dienstleistungen, Konsumgütern und Wohnraum werden von der BGL innerhalb der im Plan gesetzten materiellen Grenzen mitgestaltet und sollen in Zukunft in ein zusammenhängendes und langfristiges Konzept gebracht werden. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, insbesondere auch mit den Vertretern des FDGB in den Volksvertretungen, greift die Arbeit der BGL in die Wohngebiete über; sie soll dort die politische, soziale und kulturelle Betreuung mitübernehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 185–188 Betriebsgesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskollektivvertrag (BKV)Siehe auch die Jahre 1975 1985 Gewerkschaftliche Grundorganisation, die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des FDGB beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung…
DDR A-Z 1979
Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1979)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1985 Seit 1945 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen. Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I. S. 109). Die AWG sollen u. a. durch die Bindung an die Betriebe die Bildung von Stammbelegschaften und die Ansiedlung von Fachkräften fördern und damit zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne beitragen. Mitglied kann jeder Werktätige eines Betriebes werden, dem eine AWG angeschlossen ist. Er benötigt dazu eine entsprechende Befürwortung seiner Betriebsleitung sowie der BGL. Ehegatten können nur gemeinsame Mitglieder einer AWG werden. Die Anzahl der von den Mitgliedern zu übernehmenden Genossenschaftsanteile (je 300 Mark) ist abhängig von der Wohnungsgröße und beträgt z. B. für eine Eineinhalb-Zimmer-Wohnung 1.500 Mark, für eine Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung 2.100 Mark. Die Genossenschaftsanteile sind in nach dem Einkommen gestaffelten monatlichen Raten (mindestens 20 Mark) einzuzahlen; sie können auch als Arbeitsleistungen aufgebracht werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, neben den Genossenschaftsanteilen, die persönliches Eigentum bleiben, außerdem Arbeitsleistungen für die AWG zur Finanzierung des Baues und von Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Arbeitsleistungen, deren Bedeutung in den nächsten Jahren zunehmen soll, gehen in den sog. „unteilbaren Fonds“ ein und sind Genossenschaftsvermögen, zu dem auch die erstellten Genossenschaftswohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen gehören. Aus dem Staatshaushalt erhalten die AWG Kredite bis zu 85 v. H. der Baukosten, die nach dem Annuitätenprinzip verzinst und getilgt werden. Die AWG beteiligt sich an der Jahresleistung in einer Höhe von 1~v. H. des ausgereichten Kredits. Die restlichen 4 v. H. der Jahresleistung werden aus dem Haushalt der örtlichen Staatsorgane bereitgestellt und stellen Verpflichtungen der Genossenschaften gegenüber dem Staatshaushalt dar, die in den Bilanzen der AWG auszuweisen sind. Investitionsvorbereitende und Aufschließungsmaßnahmen werden voll vom Staatshaushalt getragen. Baugelände stellen die örtlichen Verwaltungsorgane der Kreise und Gemeinden unentgeltlich und unbefristet zur Verfügung. [S. 51]Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll nach der Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs erfolgen, wobei u. a. Arbeitskräftebedarf, ungünstige Wohnverhältnisse, Familiengröße und besondere Arbeitsleistungen für die AWG bzw. am Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollen. Der Wohnungsverteilungsplan wird vom Vorstand der AWG in Zusammenarbeit mit den Leitern der Betriebe, staatlicher Organe und Einrichtungen ausgearbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die AWG soll nur soviel neue Mitglieder aufnehmen, wie sie nach dem Bauplan innerhalb der nächsten 3 Jahre Wohnungen baut; in der Praxis gab es bisher jedoch häufig wesentlich längere Wartezeiten. Der Anteil des genossenschaftlichen Wohnungsbaus am gesamten Wohnungsneubau schwankte in den rd. 25 Jahren seit Bildung der AWG erheblich. Nachdem 1959 für den Siebenjahrplan eine Steigerung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus auf das Vierfache gefordert worden war, lag sein Anteil am Wohnungsneubau bereits 1962 bei über 63 v. H., ging dann bis 1971 auf rd. 17 v. H. zurück, erreichte 1973 bereits wieder über 32 v. H. und betrug 1976 rd. 36 v. H. Insgesamt wurden bis 1976 über 535.000 Wohnungen für Genossenschaftsmitglieder gebaut. Für die nächsten Jahre ist eine verstärkte Förderung vorgesehen: Der genossenschaftliche Anteil am Wohnungsneubau soll im Zeitraum 1976–1980 auf 45 v. H. steigen und sich in Zukunft zu einer Hauptform der Wohnungswirtschaft entwickeln, wobei eine noch engere Bindung der AWG an ihre Trägerbetriebe angestrebt wird. Bau- und Wohnungswesen; Genossenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 50–51 Arbeiterweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbefreiungSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1985 Seit 1945 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen. Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I. S. 109). Die AWG sollen…
DDR A-Z 1979
Zeitschriften (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Teil des nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen Pressesystems“ (Medienpolitik und Presse). DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der SED, der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien usw.). Ihr Aussagewert ist systemimmanent-parteilich. Inhaltlich sind die wichtigsten gesellschaftspolitischen Z. thematisch nicht abgrenzbar, da sie weltanschaulich-ideologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Probleme der DDR, des „sozialistischen Lagers“ unter Führung der Sowjetunion und aus dieser Sicht auch das internationale Geschehen behandeln. Zu ihnen gehören: Die theoretischen und Funktionärsorgane der Parteien, vor allem der SED, sind: „Einheit“, Organ des ZK der SED für „Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Sozialismus“, Auflage: 238.000 (1975); „Neuer Weg“, Organ des ZK der SED für Fragen des Parteilebens, Auflage: 202.000 (1975). Hinzuzuzählen sind ferner: „Sowjetwissenschaft — Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ (Übersetzungen aus relevanten sowjetischen Z.) und „Probleme des Friedens und des Sozialismus“, internationale KP-Zeitschrift, Redaktion: Prag. Die deutschsprachige Ausgabe wird vom SED-eigenen Dietz-Verlag in Berlin (Ost) besorgt. Funktionärs-Z. der anderen Parteien sind: „Union teilt mit“, CDU; „LDPD-Informationen“; „Der nationale Demokrat“, NDPD; „Der Pflüger“, DBD. An Z. mit spezieller Thematik gibt es: „Deutsche Zeitschrift für Philosophie“; „Deutsche Außenpolitik“; „Staat und Recht“, „IPW-Berichte“, „Imperialismus“-Analysen des „Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft“, vorrangig über die Bundesrepublik Deutschland; „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. herausgegeben vom Institut für Marxismus-Leninismus. „Neue Justiz“, herausgegeben vom Ministerium der Justiz, dem Generalstaatsanwalt und dem Obersten Gericht der DDR. „Die Wirtschaft“ (Wochenzeitung), „Wirtschaftswissenschaft“, „DDR- Außenwirtschaft“, „Statistische Praxis“ (Staatliche Zentralverwaltung für Statistik), „Wirtschaftsrecht“. „Sozialistische Finanzwissenschaft“, „Arbeit und Arbeitsrecht“. „Die Arbeit“. „Kooperation“. Z. für sozialistische Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, „internationale Zeitschrift der landwirtschaft“ (RGW). „Der Handel“, „Handelswoche“. „Das neue Handwerk“, Organ der Handwerkskammern. „Pädagogik“, Z. für Theorie und Praxis der sozialistischen Erziehung; „Deutsche Lehrerzeitung“, Organ des Ministeriums für Volksbildung und der Gewerkschaft für Unterricht und Erziehung. Folgende Z. (Organe) werden von Massenorganisationen und Verbänden herausgegeben: „Die Arbeit“, Monats-Z. für Theorie und Praxis der Gewerkschaften; „Junge Generation“, Funktionärs-Z. der FDJ und „Pionierleiter“; „Trommel“, Wochenzeitung für Pioniere; „Forum“, Organ des Zentralrates der FDJ „für geistige Probleme der Jugend“ (Studenten-Z.). „Neues Leben“, Jugendmagazin, „Sonntag“. Organ des Kulturbundes (Wochenzeitung). „Neue Deutsche Literatur“, Organ des Schriftstellerverbandes, „Weimarer Beiträge“, „Bildende Kunst“, Organ des Verbandes Bildender Künstler; „Sinn und Form“ (Akademie der Künste); „Theater der Zeit“, Organ des Verbandes der Theaterschaffenden; „Kunst und Literatur“ (relevante sowjetische Beiträge); „Neue Deutsche Presse“, Organ des Journalistenverbandes für Presse. Rundfunk und Fernsehen; „Film und Fernsehen“, Organ des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden; „Filmspiegel“; Sportbund (DTSB der DDR): „Deutsches Sportecho“, Tageszeitung; Monats-Z.: „Theorie und Praxis der Körperkultur“. Organ des Staatssekretariates für [S. 1199]Körperkultur und Sport (Sporttheorie und Wehrertüchtigungsideologie). Militärische und paramilitärische Verbände geben heraus: „Volksarmee“, Wochenzeitung; „Armeerundschau“. monatl. Soldatenmagazin; „Der Kämpfer“, Organ der Kampfgruppen der SED; „Sport und Technik“, Monats-Z. des Zentralvorstandes der GST. An Illustrierten Z. („parteiliche“ Massenblätter, Auflagen: 500.000–1 Mill.) erscheinen in der DDR bzw. Berlin (Ost): „NBI — Neue Berliner Illustrierte“; „Freie Welt“, Organ der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft; „Für Dich“, Frauen-Z., Auflage über 850.000; „FF dabei“, Funk- und Fernseh-Programm-Illustrierte, Auflage über 1,4 Mill. (1974). Als satirische Z. gibt es den „Eulenspiegel“. Für Unterhaltung gedacht ist „Das Magazin“, Auflage: über 400.000. Ferner existieren eine Reihe von Propaganda-Z. für das Ausland: „DDR“, in deutsch, osteuropäischen Sprachen und spanisch; „DDR-Revue“, in deutsch und westlichen Sprachen. Darüber hinaus erscheint eine Vielzahl von wissenschaftlichen Fach-Z., Musik-, Sport-, Freizeit- und hauswirtschaftlichen Fachblättern und Kinder-Z. (FDJ-Verlag „Junge Welt“). Insgesamt erschienen 1977 in der DDR 517 Z. mit einer Gesamtauflage von 17,8 Millionen Exemplaren. Die höchste Zahl an Z. wurde 1971 mit 521 Titeln (mit Wochenzeitungen: 541) erreicht, bei gleichbleibendem Papierkontingent seit 1963. Seitdem sind einige Z. zusammengelegt (z. B. „Zeit im Bild“ mit „NBI“) oder eingestellt („Sozialistische Demokratie“, Organ des Staatsrates und des Ministerrates) oder an Umfang und Erscheinungsweise reduziert worden. Einige Z., die im Titel das Adjektiv „deutsch“ führten, haben diesen im Verlauf der Abgrenzungspolitik nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) geändert, z. B. die „Deutsche Architektur in „Architektur der DDR“ (1974). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1198–1199 Zeitnormative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZeitungsaustauschSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Teil des nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen Pressesystems“ (Medienpolitik und Presse). DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der SED, der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien usw.). Ihr Aussagewert ist…
DDR A-Z 1979
Schwermaschinen- und Anlagenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt ihrer Produktion den Industriezweigen Energiemaschinenbau, Bau von Bergbauausrüstungen, Metallurgieausrüstungsbau, Werkzeugmaschinenbau, Plast- und Elastverarbeitungsmaschinenbau und Bau von Metallkonstruktionen zugeordnet. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Kontrolle der genannten Industriezweige ist das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau. Die industrielle Warenproduktion im Bereich der dem Ministerium für SchuA. unterstellten Betriebe betrug 1976 15,8 Mrd. Mark; d. h. 6,9 v. H. der gesamten industriellen Warenproduktion wurden hier realisiert. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976–1980) soll die industrielle Warenproduktion gegenüber 1975 um 39–41 v. H. (Planwert für die gesamte industrielle Warenproduktion während des V. Fünfjahrplans 34,0 v. H.) und die Arbeitsproduktivität um 29–31 v. H. (Planwert für die gesamte Industrie: 30 v. H.) steigen. In den letzten Jahren konnten im Anlagenbau- und -export Fortschritte erreicht werden. So wurden verstärkt Anlagen zur Erschließung von Roh- und Brennstoffvorräten, für die Schaffung energetischer und metallurgischer Basen, die Errichtung von Anlagen in der Metallverarbeitenden Industrie, in der Chemischen Industrie, für die Bauwirtschaft, in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft und in der Leichtindustrie erstellt. Die DDR hat bisher folgende Anlagen ins Ausland geliefert bzw. wird sie liefern (allerdings nur sehr [S. 927]selten in westliche Industrieländer): 26 Erdölaufbereitungsanlagen an die Sowjetunion. 1972 wurde der erste Vertrag über die Lieferung kompletter Anlagen für die primäre Erdölverarbeitung mit einer Leistung von je 6 Mill. t pro Jahr abgeschlossen. Das Magdeburger Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ (13.000 Beschäftigte) lieferte bisher 20 Warmwalzwerke, dazu Kaltwalzstraßen und Adjustagen in die Sowjetunion. Andere Objekte waren ein Feinstahlwerk für Jugoslawien, ein Edelstahlwerk für Rumänien, Zementanlagen für Syrien und Jugoslawien und komplette Drahtwerke u. a. für Polen und Jugoslawien. 69 Umspannwerke hat der VEB „Otto Buchwitz“ Starkstrom-Anlagenbau Dresden als Generalprojektant und -lieferant kompletter Hochspannungsanlagen in den letzten 10 Jahren außer in Syrien auch in Ägypten, Griechenland und in anderen Ländern errichtet. Für Hochspannungsprüfanlagen ist der VEB Transformatoren- und Röntgenwerk Dresden im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe Alleinhersteller. Ein modernes Hochspannungsprüffeld aus der DDR arbeitet im Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für Gleichstromübertragung in Leningrad. Ein Schilfzellstoff- und Papierkombinat mit einer Jahreskapazität von 100.000 t wurde in Rumänien errichtet. In Bulgarien arbeitet eine Strohzellstoff- und Papierfabrik aus der DDR mit einer Leistung von jährlich 25.000 t Zellstoff und 27.500 t Schreib- und Druckpapier. Zahlreiche Getreidemühlen, z. T. mit Silos, lieferte die DDR in verschiedene Länder, u. a. 4 Weizenmühlen mit einer Gesamtkapazität von 550 t/24 Std. nach Kuba und 5 Weizenmühlen nach Syrien. Einen Dampfkalzinator für die Sodaproduktion hat das Kombinat Chemieanlagenbau Staßfurt in die Niederlande exportiert. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 926–927 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SEDSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt…
DDR A-Z 1979
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1979) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Ja[S. 997]nuar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in der UdSSR seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe sich S. und ES. neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus als eigenständige Disziplinen etablieren konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders heftig als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung als marxistisch-leninistische S. blieb die S. unter scharfer Kontrolle der Wissenschaftsfunktionäre der SED. Sie hat in erster Linie Informationen über die Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung auf den verschiedenen Ebenen der Hierarchie sowie für eine differenziertere Agitation und Propaganda bereitzustellen. Diese Entwicklung wurde auf dem VI. Parteitag eingeleitet. Damals hatte Kurt Hager, Mitglied des Politbüros und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, darauf hingewiesen, daß „durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung … ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet“ wird. Und Horst Taubert, langjähriger Sekretär des Wissenschaftlichen Rats für Soziologische Forschung bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, hatte bereits 1967 unmißverständlich gefordert: „Die Aufgaben- und Zielstellung jeglicher soziologischer Forschung besteht darin, durch die komplexe Analyse komplexe soziale Erscheinungen, Prozesse und Bereiche, Triebkräfte und Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Handelns und Verhaltens bestimmter sozialer Gruppen, Klassen und Schichten aufzudecken und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für die wissenschaftliche Führungstätigkeit nutzbar zu machen.“ Auch die offiziellen Thesen zu „Charakter und Aufgaben der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR“ von 1970 bestätigen — auch im Jahre 1978 — diese Grundausrichtung der S. in der DDR. Bis in die Gegenwart hinein ist im Kreise der marxistisch-leninistischen Soziologen umstritten, ob S. und Historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistisch-leninistische S. vom Historischen und Dialektischen Materialismus unmißverständlich abzugrenzen ist (vgl. dazu im einzelnen: „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie, Hrsg. G. Aßmann und R. Stollberg, Berlin [Ost] 1977, S. 11 ff.). Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der UdSSR ist, daß der Historische Materialismus eine „allgemein-soziologische Theorie“ sei, neben der eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken besteht. Der Historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Durch diese identifizierende Einbettung in den Historischen Materialismus wird die marxistisch-leninistische S. zu einer Art Universalwissenschaft. Als solche fußt sie auf der im Historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Ganzen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozioökonomischen Formation“ bzw. der Begriff der „ökonomischen Gesellschaftsformation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Grundkategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistisch-leninistische S. in den letzten Jahren, wenn auch zunächst nur zögernd, zahlreiche Begriffe aus der westlichen S. (u. a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „soziale Schicht“. „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw.) übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste methodologische Probleme (vgl. dazu auch V.). In der Reflexion dieser grundsätzlichen Problematik haben sich in der DDR genuine Ansätze einer allgemeinen soziologischen Theorie, allerdings zu begreifen als philosophische Theorie der Gesellschaft, herausgebildet. In dieser marxistischen S. tritt die erkenntnistheoretische und methodologisch-methodische Dimension stärker hervor als in jener Spielart, die sich mehr oder minder mit dem Historischen Materialismus identifiziert. Den Grundgedanken jeder materialistischen Erkenntnistheorie kennzeichnet etwa Erich Hahn, der führende soziologische und sozialphilosophische Theoretiker in der DDR, durch deren Voraussetzungsgebundenheit und durch die spezifischen Verbindungen zwischen Subjekt und Objekt der Erkenntnis. Das Subjekt der Erkenntnis gehört stets auch der Gesellschaft, die es erkennen will. an. Das Subjekt der soziologischen Erkenntnis ist damit stets soziales Subjekt und für Hahn ― eindeutig festgelegt ― in erster Linie die „Arbeiterklasse“ in der DDR. Das Objekt der Erkenntnis ist, in allgemein gehaltener Formulierung, die „materielle Außenwelt“, genauer: die je geschichtlich gewordene Gesellschaft. Eine derart konzipierte Gesellschaft ist in ihrer Materialität der „übergreifende Bestimmungsgrund“ soziologischer Erkenntnis. Diese Grundannahmen implizieren die von Lenin im Rückgriff auf Marx behauptete Abbildfunktion der Erkenntnis. Die objektive Realität wird im erken[S. 998]nenden Bewußtsein abgebildet. Die Abbildtheorie ist von zentraler Bedeutung für die marxistisch-leninistische S., kennzeichnet sie doch die spezifische Verbindung von Subjekt und Objekt. Das Subjekt ist — gerade durch die bewußte Abbildung der in der objektiven Realität, d. h. unabhängig von ihm, sich abpielenden Prozesse — in diese Realität und dadurch in den sozialen Gesamtzusammenhang, in die „Praxis“ eingebunden. Allerdings bestehen zwischen Subjekt und Objekt, dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Wirklichkeit gemäß, noch weitere Beziehungen. Hier ist u. a. die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß zu erwähnen, die nach marxistischer Auffassung vor allem durch die Produktionsweise oder, etwas weiter gefaßt, die „materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse“ bestimmt wird. Die Produktionsweise ist, schon bei Marx, charakterisiert durch die menschliche Arbeit. Der Mensch ist in der und durch die Arbeit gleichermaßen Subjekt und Objekt in der Gesellschaft. Das Bewußtsein seiner Arbeit gibt ihm als Homo creator immer stärker die Möglichkeit, den Objektcharakter seiner Existenz zu überwinden. Die erkenntnistheoretische Beziehung zwischen Subjekt und Objekt weist damit auf ontologische, philosophisch-weltanschauliche, soziologische, historische und psychologische Fragestellungen zurück. Diese umfassende Konzeption impliziert die Ablehnung jeder Trennung von Subjekt und Objekt. Objektive Realität erscheint für den marxistischen Soziologen vor allem als „gesellschaftliche Praxis“. Sie schließt durchaus die Gewinnung von Erfahrung mit Hilfe von Beobachtung und Experiment in sich ein. Soziologische Erkenntnis und Forschung müssen jedoch stets als „Glied und Mittel der sozialen Erfahrung der Gesellschaft insgesamt“ begriffen werden. Sie können sich nicht auf eine partikulare Erfahrung, die von dem historisch-gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang abstrahiert, berufen. Für eine derart begriffene marxistisch-leninistische S. ergeben sich die soziologischen Kategorien sowohl aus ihrer Genesis, ihrem historischen Entwicklungszusammenhang, wie aus der geschichtsphilosophisch eindeutig einzuordnenden Wirklichkeit der DDR-Gesellschaft und aus Verallgemeinerungen von Ergebnissen der ES. in dieser Gesellschaft. Noch Anfang der 70er Jahre war von Seiten marxistischer Soziologen darauf hingewiesen worden, daß bestimmte Begriffe der „bürgerlichen“ S. (wie etwa „soziale Kontrolle“ und „Sozialprestige“) in der DDR nicht anwendbar sind, da die DDR-Gesellschaft von der der Bundesrepublik Deutschland völlig verschieden sei und da die gesellschaftlichen Grundlagen dafür weitgehend fehlen. Inzwischen hat man diesen Vorbehalt fallengelassen (vgl. weiter u.). Andererseits habe die ES. Begriffe wie „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“, die in der sozioökonomischen Wirklichkeit aufgrund bestimmter realer Prozesse und Erfahrungen in der DDR nachweisbar sind, auf den Historischen Materialismus beziehen und damit — auch unter Verwendung von Erkenntnissen aus den westlichen Sozialwissenschaften — konkretisieren können. Die Grundfunktionen der marxistisch-leninistischen S. im theoretischen Bereich können wie folgt zusammengefaßt werden: 1. hat die marxistisch-leninistische S. dazu beizutragen, das Gesellschaftliche ➝Bewußtsein insbesondere der Arbeiterklasse in der DDR zu stärken (weltanschaulich-ideologische Funktion); 2. hat die marxistisch-leninistische S., indem sie sich auf die Grundaxiome des Historischen und Dialektischen Materialismus stützt, ein eigenes Kategoriensystem (in das durchaus Begriffe der westlichen S. eingehen können) zu entwickeln; 3. hat sie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden; 4. hat die marxistisch-leninistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren (Integrationsfunktion); 5. hat sie die methodologischen Grundlagen für empirisch-soziologische Untersuchungen bereitzustellen (Anwendungsfunktion). Diesen theoretischen Funktionen entsprechen bestimmte praktische Aufgaben. Allgemein können diese Aufgaben dahingehend definiert werden, daß die S. zusammen mit anderen Gesellschaftswissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Im einzelnen soll sich die marxistisch-leninistische S. gegenwärtig wie auch schon in den späten 60er Jahren dementsprechend folgenden Untersuchungsgebieten zuwenden: den „sozialen und ideologischen Bedingungen und Triebkräften der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; den „sozialen Problemen der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit“; der „Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Veränderung der Sozialstruktur der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Begriffsbestimmung der marxistisch-leninistischen S. sowie die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche zeigen deutlich, daß auch die SED sich bestimmter neuer, aus der westlichen S. entlehnter sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem in der DDR, vor allem die zahlreichen durch die hohe soziale Mobilität verursachten Konflikte, überhaupt noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-so[S. 999]ziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus: alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und ES. effektiver gelöst werden. II. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistisch-leninistische S. als eigenständige Disziplin noch jung ist, sind bereits vor den gleichsam offiziellen Gründungsjahren (1963/64) soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistisch-leninistischen S., die sich vom Historischen Materialismus unterscheidet, in der DDR angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistisch-leninistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozial pädagogische Arbeiten auf dem Gebiet der empirischen Jugendforschung durchgeführt worden. Bereits seit 1961 wurde die Kritik an der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllte und erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistisch-leninistischen S. in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Diese — in den letzten drei Jahren verstärkt nachweisbare — Orientierungsfunktion wird u. a. erkennbar, wenn die zweite, erweiterte Auflage des „Wörterbuches der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1977) mit der ersten Auflage von 1969 verglichen wird. Bereits ein Blick in das Stichwortverzeichnis zeigt, daß in der zweiten Auflage eine Fülle von soziologischen, z. T. technisch-methodischen Fachbegriffen aus der westlichen S. aufgenommen wurde, die in der ersten Auflage noch fehlten. Dazu gehören u. a. folgende Begriffe: „Ähnlichkeitskoeffizienten“, „Befragung“, „Bildungssoziologie“, „soziale Funktion“, „Entscheidung“, „Indikator“. „Informationsfluß“, „Klassifikation“, „Koordinierung“, „soziale Kontrolle“, „Macht“, „soziale Position“, „Referenzgruppe“, „taxonische Verfahren“, „Testverfahren“, „Verifikation“, „Wertfreiheit“. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64 hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Studien zu Grundproblemen der marxistisch-leninistischen S. wurden ebenso vorangetrieben wie der Ausbau einiger Spezialsoziologien: z. B. der S. der sozialen Gruppen und Schichtung, der Industrie- und Betriebs-S., der Organisations-S., der Medizin-S., der Jugend-S., der Religions-S. sowie der S. der Kultur. Kunst und Literatur. Ferner haben sich die Soziologen in der DDR seit Anfang der 70er Jahre verstärkt der ES., d. h. methodologischen und methodischen Problemen, zugewandt. Methodologisch-methodischen Fragen der S. wird auch im Rahmen des zentralen Forschungsthemas („Sozialstrukturforschung“, „Erforschung der sozialen Struktur der Arbeiterklasse“) für den Perspektivzeitraum 1976–1980 erhebliche Aufmerksamkeit gewidmet. Dies ist auf dem „2. Kongreß für marxistisch-leninistische Soziologie in der DDR“ (1974) festgelegt worden. III. Zur Organisation Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den Universitäten und Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. Inzwischen sind an allen Universitäten und Technischen Hochschulen der DDR, z. T. auch an Ingenieur- und Fachschulen, Lehrstühle bzw. Dozenturen für S. eingerichtet worden. In Lehre und Forschung waren 1978 rd. 250–350 Soziologen in der DDR tätig (nicht eingerechnet sind dabei marxistisch-leninistische Sozialphilosophen. Vertreter des Marxismus-Leninismus sowie Sozialpsychologen, Medizinsoziologen, Sozialhygiene-Forscher und soziologisch interessierte Staats- und Wirtschaftswissenschaftler). Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen (der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) ist die S. in dieser oder jener Form vertreten. Dasselbe gilt u. a. für die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). An ihr ist Anfang 1978 das „Institut für Soziologie und Sozialpolitik“ (Direktor: Prof. Dr. G. Winkler) gegründet worden. Gemäß den im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften“ ausgewiesenen „Forschungskomplexen“ und „Hauptforschungsrichtungen“ organisieren der „Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie“ sowie der „Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung“ bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED sämtliche soziologischen Forschungsvorhaben, die in der DDR für die Jahre 1976–1980 geplant worden sind. Dabei stehen im Vordergrund: Die Sozial[S. 1000]strukturforschung für die DDR-Bevölkerung, insbesondere die Erforschung der „Entwicklung der Arbeiterklasse, ihres Charakters und ihrer Struktur“; die Analyse der „Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern im Zusammenhang mit der weiteren Ausprägung der materiell-technischen Basis und der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande“; die Erforschung der sozialen „Bedingungen und Hauptrichtungen der Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und anderer sozialer Schichten an die Arbeiterklasse“. Ferner gehören zu den zentral gesteuerten Hauptforschungsrichtungen: Probleme der „theoretischen Grundfragen der Sozialpolitik im Sozialismus“; der „Einfluß der Sozialpolitik auf die Entwicklung der Klassen- und Bevölkerungsstruktur sowie der sozialistischen Lebensweise, insbesondere Probleme der Befriedigung der Bedürfnisse der Werktätigen und der Planung sozialer Prozesse“; „Analyse spezifischer Bedürfnisse der Familie, der werktätigen Frauen, der Jugendlichen sowie der älteren Bürger“ (vgl. Einheit, 30. Jg., H. 9/1975, S. 1042 ff., hier bes. S. 1058 f.). Neben den obengenannten Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einer Reihe von Großbetrieben, Kombinaten und VVB eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ z. T. in Kooperation mit soziologischen Instituten in nahe gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen an Industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Im Jahre 1961 wurde unter Vorsitz von Prof. Dr. H. Scheier eine „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ gegründet. Der 1965 geschaffene „Wissenschaftliche Rat und Nationalkomitee für Soziologische Forschung an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ (Vorsitzender seit 1971: Prof. Dr. R. Weidig) nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: Förderung und Ausbau des S.-Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fachschulen; Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Die Sektion S. wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Schon am IV. ISA-Weltkongreß in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR teil, seit dem VI. Weltkongreß (Evian, 1967) besuchten sie diese ISA-Großveranstaltung regelmäßig. Die ca. 20 Beiträge, die anläßlich des VI. Weltkongresses in dem Sammelband „Soziologie und Wirklichkeit“ veröffentlicht wurden, spiegeln die Vielfalt der soziologischen Diskussion in der DDR wider. Neben dem Verhältnis von Sozialismus und S. sowie von Philosophie bzw. Ökonomie und S. werden die sozialen Konsequenzen des technischen Fortschritts und der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ thematisiert; neben rechts- und militärsoziologischen Studien stehen jugend- und familiensoziologische, schul-, bildungs-, kultur-, arbeits- und betriebssoziologische sowie agrarsoziologische Untersuchungen. Eine Reihe recht interessanter medizin- und sportsoziologischer Analysen runden das Bild ab. Noch stärker traten Soziologen aus der DDR auf dem VII. Weltkongreß für S. in Varna (Bulgarien, 1970) hervor. Auch diesmal beeindruckte die Breite der in der DDR geführten Diskussion und der dort in Angriff genommenen Forschungen. An dem VIII. ISA-Weltkongreß (Toronto, 1974) nahm eine 12köpfige Soziologendelegation aus der DDR unter der Leitung von R. Weidig. an dem IX. ISA-Weltkongreß (Uppsala, 1978) eine 10köpfige Soziologendelegation aus der DDR unter der Leitung von H. Taubert teil. In der DDR haben bisher zwei nationale soziologische Kongresse stattgefunden (1969, 1974). Besonders zum bzw. nach dem „2. Kongreß für marxistisch-leninistische Soziologie in der DDR“ wurde eine Reihe einschlägiger Arbeiten publiziert. Dazu gehören: „Lebensweise, Kultur, Persönlichkeit. Materialien vom 2. Kongreß der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR“, Berlin (Ost) 1975; „Soziologische Probleme der Klassenentwicklung in der DDR“. Berlin (Ost) 1975; „Aktivität. Schöpfertum, Leitung und Planung“, Berlin (Ost) 1975. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nach wie vor nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit Mitte der 60er Jahre gibt es eine Schriftenreihe „Soziologie“, die vom Wissenschaftlichen Rat für Soziologische Forschung am IfG betreut wird. Bis Ende 1978 sind in dieser Schriftenreihe rd. 20 Bände, überwiegend zu Fragen der Arbeits-, Industrie- und Betriebssoziologie, zur Analyse der Sozialstruktur in der DDR und zur Rolle der Arbeiterklasse sowie zur Methodologie und Methodik der S. erschienen. Gelegentlich sind soziologische Studien in der Taschenbuchreihe „Unser Weltbild“ sowie u. a. in der „Wissenschaftlichen Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin“ (Ost) zu finden. Neuerdings (seit etwa 1974) erscheinen soziologische Arbeiten auch als größer angelegte Monographien außerhalb von Schriftenreihen. IV. Spezialsoziologien Auch in der DDR existiert indessen, im Zuge der Ausdifferenzierung der S., eine Reihe von Spezial-S. [S. 1001]Nicht alle diese Spezial-S., sondern lediglich eine Auswahl kann im folgenden berücksichtigt werden. A. Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung; Sozialstrukturforschung In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S., Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bildungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistisch-leninistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten Industrie- und Betriebs-S.). Die marxistisch-leninistische Gruppen- in Verbindung mit der Schichtungsanalyse betrachtet allerdings soziale Gruppen unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach wie vor stehen zwei Spezialaspekte im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen der verschiedenen sozialen Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Letztere wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder -Zweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. Die Sozialstrukturforschung in der DDR konzentriert sich seit etwa 1974 auf drei Bereiche: einmal auf die z. T. empirisch vorgenommenen Analysen der „Strukturentwicklung der Arbeiterklasse“ nicht mehr nur in einigen ausgewählten Betrieben, sondern im gesamten Feld der „sozialistischen Großindustrie“ sowie der Mittel- und Kleinbetriebe; zweitens auf die Herausarbeitung von Typen formaler und informeller sozialer Strukturen in der DDR-Gesellschaft, wobei auch hier die Erforschung von Verhaltensweisen der Arbeiter im Vordergrund steht, dieses Mal jedoch die Analyse ihres „geistig-ideologischen Profils“. Drittens werden sowohl die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angehörigen der Intelligenz wie auch sich aufgrund „gleicher Grundinteressen“ vermeintlich oder wirklich herausbildende Ähnlichkeiten zwischen diesen Klassen und Schichten thematisiert. Damit verbunden ist der Versuch einer soziologischen Standortbestimmung der verschiedenen Gruppen der Intelligenz in der DDR-Gesellschaft. Die politisch-ideologischen Aspekte der der Sozialstrukturforschung zugrunde liegenden Annahmen sind deutlich: Es wird von einer ständig fortschreitenden Egalisierung, einer ständigen Annäherung der Klassen und Schichten in der DDR-Gesellschaft bei gleichzeitiger „Höherentwicklung“ der Arbeiterklasse ausgegangen. Politisch-ideologisch orientiert ist die Sozialstrukturforschung auch insofern, als der u. a. von dem britischen Soziologen T. Bottomore vorgetragenen These vom Anwachsen der sozialen Ungleichheit in sozialistischen Gesellschaften einerseits, der Pluralisierung und Nivellierung der Sozialstruktur in den westlich-kapitalistischen Gesellschaften andererseits wirksam entgegengetreten werden soll. In der marxistisch-leninistischen S. in der DDR wird angenommen, daß eine sinnvoll durchgeführte Sozialstrukturforschung zwar die Prozesse der Wissenschaftlich-technischen Revolution und die sich daraus ergebenden Erscheinungen, den sozialen Wandel, zur Kenntnis zu nehmen hat. daß eine empirisch vorgehende Sozialstrukturanalyse jedoch stets von der marxistisch-leninistischen Lehre von den Klassen auszugehen habe. Die bekannteren Soziologen, die sich in der DDR mit der Untersuchung der Sozialstruktur bzw. der Arbeiterklasse als dem wichtigsten Teilgebiet der Sozialstrukturforschung beschäftigen, sind R. Weidig, M. Lötsch, S. Grundmann, H. G. Meyer und H. Taubert. B. Industrie- und Betriebssoziologie (IBS) In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind die einzelnen Industriebetriebe, Produktionszweige, die Landwirtschaftsbetriebe sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des Historischen Materialismus abhängig. Es gehört zu den Grundaxiomen der IBS, daß sich wesentlich in den Industriebetrieben die ideologischen Prozesse des Wachstums der Arbeiterklasse wie die „Entwicklung ihrer politischen Organisiertheit“ vollziehen. Weiterhin ist vor allem ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“, hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, einem lange Jahre führenden Industrie- und Betriebssoziologen, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Von den formellen werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ oder ambivalent sein kann und von der IBS zu erfassen gesucht wird. Die marxistisch-leninistische IBS wendet den Grup[S. 1002]pen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sie die Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes darstellen und weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Die IBS untersucht ferner: soziale Verhaltensweisen sowie soziale Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; die Fluktuation und Disponibilität von Arbeitskräften; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“; Rationalisierungsprobleme. Neuerlich wird dem Zusammenhang der Verhaltensweisen von Arbeitskollektiven im Betrieb mit technisch-organisatorischen Fragen, die vor allem durch die wissenschaftlich-technische Revolution bedingt sind, erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Weiterhin geht man in der IBS davon aus, daß sie mitwirken kann, wissenschaftlich abgesicherte Annahmen für eine effektive Leitung und Kontrolle sozialer und gruppendynamischer Prozesse in den Betriebskollektiven zu erarbeiten. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus: Die Auswirkungen der sozialen Verhältnisse und der Beziehungen der Menschen im Betrieb auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw. werden z. T. ebenfalls mitberücksichtigt. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS in der DDR zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und sozialpsychologische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestandteil dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und sozialpolitische Einschlag ist besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u. a. m. (Psychologie; Arbeitspsychologie; Sozialpsychologie). C. Agrarsoziologie (AS) Die AS analysiert die ideologisch-politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in der Landwirtschaft im allgemeinen, im sozialistischen Dorf insbesondere. Wie andere Teilsoziologien hat auch die AS die Aufgabe der Analyse der Verhaltensweisen, der sozialistischen ➝Lebensweise und Lebensformen sowie des Wandels der Organisationsformen der (landwirtschaftlichen) Produktion. Dabei wird, entsprechend den Lehrsätzen von Marx bzw. des Historischen Materialismus von der gesetzmäßigen Annäherung der beiden Grundklassen, Arbeiter und Bauern, und der immer stärkeren Überwindung der Unterschiede zwischen Stadt und Land ausgegangen. Den vielfältigen soziologischen und sozialpsychologischen Problemen bei den für die DDR angenommenen Verflechtungen im Zuge der sich herausbildenden „Agrar- und Industriekomplexe“ widmet man erhöhtes Interesse. Großer Wert wird dabei, jedenfalls programmatisch, auf die enge Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen, so z. B. der Agrargeschichte, der Agrarökonomie, der Medizin sowie der Sozialpsychologie gelegt. Das immer erneut betonte Ziel der marxistisch-leninistischen AS ist es, den Prozeß einer industrieähnlichen Produktion in der Landwirtschaft und besonders in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) nicht nur zu erklären, sondern aktiv mitzugestalten. Dabei geht man in der AS-Forschung von dem Grunddatum aus, daß gegenwärtig etwa 25 v. H. der Bevölkerung der DDR in ländlichen Gemeinden mit unter 2.000 Einwohnern wohnen. Schließlich werden Probleme des sozialen Wandels und der Mobilität auf dem Lande untersucht: Wie beeinflußt der Wandel der Beschäftigtenstruktur die sozialstrukturelle Zusammensetzung einerseits, den Wandel der sozialen Funktionen der Produktionsgenossenschaften andererseits? (Landwirtschaftliche Betriebsformen.) Schwerpunkte der Forschung liegen bei einer Reihe von Mitgliedern des „Problemrats“ für „Soziologische Probleme der Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der sozialistischen Lebensweise auf dem Dorf“, beim „Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung in der DDR“ (vor allem H. Krambach, J. Müller, S. Voge); weiterhin beim Lehrstuhl für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. Mit einer Reihe von Forschungsergebnissen ist die marxistisch-leninistische AS der DDR inzwischen auch auf internationalen Kongressen, so kürzlich auf dem IX. Weltkongreß der ISA in Uppsala (August 1978) hervorgetreten. D. Zur Soziologie der Innovation und Partizipation (SIP) Im Zuge der verstärkten Betonung des sog. „subjektiven Faktors“ im Historischen Materialismus sowie der Bemühungen, angemessene Theorien für die Persönlichkeit im Sozialismus sowie für die Sozialistische ➝Demokratie zu entwickeln, hat sich in der DDR seit 1975 eine Forschungsrichtung zu entwickeln begonnen, die als S. der Innovation und Partizipation bezeichnet werden könnte. Dabei ist allerdings zu betonen, daß die Begriffe „Innovation“ und „Partizipation“ in der DDR-S. selbst nicht, jedenfalls nicht im vorliegenden Zusammenhang verwandt werden. Statt dessen spricht man vom „Schöpfertum“, insbesondere vom „Schöpfertum der Arbeiterklasse im Betrieb“. In den letzten Jah[S. 1003]ren sind in der DDR in verstärktem Maße empirische Untersuchungen in Industriebetrieben durchgeführt worden, um das Innovationspotential aller im Betrieb beschäftigten sozialen Gruppen, einschließlich der Intelligenz ebenso erfassen wie stimulieren zu können. Insbesondere werden dabei Neuerer und Produktionsarbeiter befragt. Weiterhin interessieren schöpferische Leistungen unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit vor allem zwischen Produktionsarbeitern und Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz im Betrieb. Die SIP hat daneben die Funktion, sich mit soziologischen Theorieentwürfen (D. Bell) und Sozialphilosophien des Westens (H. Marcuse) kritisch auseinanderzusetzen. Die einschlägige Literatur des Westens wird dabei wesentlich unter einem ganz bestimmten Aspekt gesehen: der angeblichen „Verneinung der schöpferischen Tätigkeit der Arbeiterklasse“ in der modernen Industriegesellschaft. E. Organisationssoziologie (OS) In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von beiden stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der von Soziologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftlern und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „soziologische Organisationsanalyse“. Die OS steht in enger Verbindung mit der kybernetischen Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen bereits wesentlich früher entwickelt worden sind. Darauf weisen bereits die Begriffe „System“. „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistisch-leninistischen OS eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff „Organisation“ bisher nicht klar definiert worden ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwendet. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Betriebe. Die OS beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden. Zentrum der marxistisch-leninistischen OS ist Berlin (Ost), einerseits die Humboldt-Universität, weiterhin auch verschiedene Institute an der Akademie der Wissenschaften der DDR, schließlich das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED und die Hochschule für Ökonomie. F. Jugendsoziologie (JS) Die JS (auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt) soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der JS ist damit der praktisch-politische Bezug stark ausgeprägt. Sie soll — nach Aussage der führenden Jugendpsychologen Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege aufzeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistisch-leninistische JS geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben; sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern, Sexualerziehung, Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen, die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers, Einstellung der Schüler zum Unterrichtstag in der Produktion [UTP], Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral, Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche, Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation). Zentrum der marxistisch-leninistischen JS und der pädagogisch-psychologischen Jugendforschung ist Leipzig. Jugend. G. Bildungssoziologie (BS) In der DDR geht man seit 1972/73 davon aus, daß sich aus der Zusammenarbeit von marxistisch-leninistischer S. einerseits, der Pädagogik und der Bildungspsychologie andererseits eine neue Disziplin, die S. des Bildungswesens oder BS, herausgebildet hat. In diesem Sinne wird der BS sowohl eine allgemeine wie auch eine theoretisch-methodologische Integrationsfunktion zugewiesen. Die BS hat es in der DDR mit einem der nach Ausdehnung und Wir[S. 1004]kung wichtigsten Subsysteme der Gesellschaft zu tun. Untersuchungsgegenstand der BS ist denn auch die soziale Organisation des Bildungswesens, seine sozialen Träger bzw. sozialen Strukturen, deren Entwicklungsbedingungen, Wandel und Einwirkungsmöglichkeiten auf Erziehung und Bildung im allgemeinen, auf die Stärkung des Sozialistischen Bewußtseins im besonderen. Um diese selbstgestellten Aufgaben erfüllen zu können, sind Begriffe wie „Erziehung“, „Bildung“, „Persönlichkeit“, Sozialisation“, „Vergesellschaftung“ u. a. m. vorab theoretisch im spezifischen Verständnis der marxistisch-leninistischen BS zu klären. Diese Arbeit steht bisher erst am Anfang. „Erziehung“ etwa wird in der BS zunächst allgemein als „Moment in der Totalität gesellschaftlicher Praxis“ bestimmt; „Erziehung“ wird damit nicht nur als eine bestimmte Weise sozialen Verhaltens angesehen, sondern stets auch als „soziales Verhältnis“, das seinerseits strukturell-funktional wie auch historisch beschrieben werden kann. Der Begriff der „Erziehung“ wird als Oberbegriff für Bildung wie für alle pädagogischen Einzelmaßnahmen verwendet. Weiterhin wird in der BS der DDR versucht, bestimmte Funktionen des Bildungssystems zu isolieren; dabei wird meistens zwischen der sozio-ökonomischen, der politischen und der kulturellen bzw. der ideologischen Funktion unterschieden. Erziehungs- ebenso wie Organisationsziele sind ihrem Wesen nach dynamisch; deshalb muß sich die BS immer wieder den veränderten Bedingungen der Praxis anpassen. Wie auch in anderen Teil-S. setzt sich auch die BS in der DDR intensiv mit einschlägigen Arbeiten aus der westlichen Literatur auseinander. Dazu gehören Schriften von R. Dahrendorf, E. Dürkheim, P. R. Hofstätter, G. C. Homans, J. P. Kob. R. König, T. M. Newcomb, T. Parsons, Th. Scharmann. Führende Vertreter der BS bzw. der sozialpsychologisch orientierten Pädagogik sind in der DDR u. a.: A. Meier sowie W. Hennig, A. Kossakowski, H. Krüger, K. Meyer, G. Neuner, M. Vorweg. Bildungssoziologische Untersuchungen werden vor allem in Berlin (Ost), Leipzig und Rostock durchgeführt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Pädagogische Wissenschaft und Forschung. H. Religionssoziologie (RS) Die marxistisch-leninistische RS hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu untersuchen: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der Intelligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der RS empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein häufig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird RS in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte.“ Neben den so skizzierten Aufgaben obliegt es der marxistisch-leninistischen RS, vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. Zentrum der RS in der DDR ist Leipzig. Hauptvertreter der marxistisch-leninistischen RS ist O. Klohr. I. Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistisch-leninistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistisch-leninistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der [S. 1005]Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Eine nur immanente Analyse des Kunstwerks wird aus diesem Grund als esoterisch abgelehnt. Es wird vielmehr davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso, wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d. h., sie vermitteln die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur. Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“. Sie hat u. a. folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die sozialen Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u. a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation eines Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat (Ästhetik; Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik). <J. Wehr- und Militärsoziologie (WMS)> Auch der WMS wird im neueren soziologischen Schrifttum, d. h. seit Mitte der 70er Jahre, größere Aufmerksamkeit geschenkt. Wie alle anderen „Bindestrich“-S. wird auch die WMS zunächst als Teilgebiet der marxistisch-leninistischen S. bestimmt. Programmatisch sollen alle soziologisch wesentlichen Daten und Probleme der Verteidigung der DDR in der WMS behandelt werden. Dabei handelt es sich einmal vor allein um die Beobachtung des Verhaltens und der ideologischen Einstellung von Soldaten und Offizieren, zum anderen um die organisationssoziologische Analyse der Zusammenhänge von militärtechnologischen, logistischen und ökonomischen Faktoren. Fragen der „Weiterqualifizierung“ von Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren im ideologisch-politischen Bereich stehen für die WMS wie auch für die Wehrpsychologie (Psychologie) im Mittelpunkt ihres Untersuchungsgegenstandes. Die immer wieder neu sowohl zu stimulierende wie zu kontrollierende bedingungslose Anerkennung der führenden Rolle der SED durch die NVA-Angehörigen auch in allen militärischen, militärtechnologischen und militärsoziologischen Fragen wird als ausdrückliches Ziel der WMS angesehen. Insofern kommt ihr bei der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“ der Angehörigen aller Teilstreitkräfte eine wesentliche Funktion zu. Sozialistisches Bewußtsein. <K. Medizin- und Sportsoziologie (MSS)> Die MS hat sich in der DDR aus der Disziplin der Sozialhygiene entwickelt. Die Abgrenzung der MS von der Sozialhygiene ist auch nach wie vor nicht klar. Gegenstand der MS sind u. a. Familien- und Sexual-S., Alters-S., soziale Indikation, Säuglingsmortalität, Gesundheitszustand von Arbeitern, insbesondere jugendlichen Arbeitern und soziale Herkunft und ganz allgemein: Krankenstand und soziale Lage der Kranken. Ausgesprochenes Ziel der MS ist es, den Gesundheits- und Leistungszustand, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz der (arbeitenden) Bevölkerung in der DDR zu verbessern. Neben solchen Aufgaben untersucht die MS u. a. auch die Medizin als Institution, die Organisation des Gesundheitswesens sowie das Verhältnis Arzt: Patient. Ein wichtiger Bereich der MS ist die Militärmedizin. Militärmedizinische Zentren der MS in der DDR sind vor allem: Berlin (Ost), Greifswald und Leipzig. Die SS ist in der DDR wesentlich angewandte Sportwissenschaft, die der Sportpädagogik und Sportpraxis unmittelbar zuarbeitet. Seit Ende 1961 wurden sportsoziologische Probleme mehr und mehr thematisiert; im Jahre 1963 wurde an der Deutschen Hochschule für Körperkultur eine „Abteilung für philosophische und soziologische Grundlagen der Körperkultur“ eingerichtet. Sie wurde im Jahre 1966 zum „Institut für Theorie, Soziologie und Organisation der Körperkultur“ ausgebaut. Nach D. Voigt („Soziologie in der DDR“, Köln 1975, [S. 1006]S. 26 ff.) lagen in der DDR bis 1974 rd. 475 sportsoziologisch einschlägige Arbeiten vor. Diese reichen von Grundsatzarbeiten zur SS über Arbeiten, die sich mit Sport und Gesundheit, Sport in der Schule, Sport und Gesellschaft befassen, bis zur militärsportlichen bzw. militärsoziologischen Analyse (Sport). V. Methodologie, Methoden und Techniken der Empirischen Sozialforschung Alle methodologischen Überlegungen gehen immer wieder von dem marxistischen Axiom der „Einheit“ von Theorie und Empirie bei sozialen Untersuchungen aus (vgl. o.). Entsprechend wird die Frage der Werturteilsfreiheit in der marxistisch-leninistischen S. im Sinne von Marx beantwortet: Es ist die Klasse, die die entscheidenden Werte und Normen setzt, nicht das einzelne Individuum. Wertungen, Werturteile sind stets nur Widerspiegelungen des Seins der Klassen im Gesellschaftsprozeß. M. Webers und — in seiner Nachfolge — H. Alberts Forderungen nach Wertfreiheit werden abgelehnt wie alle anderen dem Positivismus zugerechneten Erkenntnistheorien. Von solchen Vorstellungen ausgehend wird als das wichtigste methodologische Prinzip für die Werturteilsproblematik im Rahmen der marxistisch-leninistischen S. die „Einheit von sozialistischer Parteilichkeit und Objektivität“ hervorgehoben. Als zweites methodologisches Prinzip wird die Forderung bezeichnet, stets „dialektisch“ an die Bewertung sozialer Prozesse heranzugehen. Mit dem Wort „dialektisch“ soll dabei auf die Einbettung aller sozialer Einzelerscheinungen in eine gesellschaftliche Totalität hingewiesen werden. Wenn, nach Auffassung der marxistisch-leninistischen S., Interessen und Bedürfnisse mit der objektiven Möglichkeit übereinstimmen, wenn damit diese Kriterien die objektive Rea
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1979) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Ja[S. 997]nuar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in…
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Oder-Neiße-Grenze (1979)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Odermündung entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar; im Norden verläuft die Grenze entlang einer Linie, die südlich von Stettin die Oder verläßt, westlich an der Stadt vorbei nach Norden verläuft und westlich von Swinemünde die Ostsee trifft. Durch diese willkürliche Grenzziehung am Ende des II. Weltkrieges fielen auch die Städte Stettin und Swinemünde und ihr Hinterland unter polnische Verwaltung.) Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der UdSSR annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von Seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONG. betont, während Polen und die UdSSR die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer polnischen Besiedlung der ehemals deutschen Gebiete. Bemerkenswert ist u. a. die Tatsache, daß die ONG. in erster Linie ein Produkt der Diskussion zwischen den Kriegsalliierten um die polnische Westgrenze war, die ihrerseits wegen der sowjetischen Ansprüche auf ostpolnisches Gebiet nach Westen verschoben werden mußte („Westverschiebung Polens“). Die Haltung der SED zur ONG. hat sich seit Ende des II. Weltkrieges gewandelt. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. einer der beiden Vorsitzenden der SED, W. Pieck: „Wir werden alles tun, da[S. 771]mit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ (Berliner Zeitung, Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die Oder-Neiße-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im Abkommen der DDR mit der Republik Polen vom 6. 7. 1950 (Görlitzer Abkommen) wird die ONG. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONG. völkerrechtlich festzulegen. Im Jahr 1970 behauptete der Erste Sekretär der SED, W. Ulbricht, mit dem Abschluß des Görlitzer Abkommens habe die SED „für alle Deutschen gehandelt“. Aus westlicher Sicht waren und sind zum Problem der ehemaligen deutschen Ostgebiete zwei Auffassungen geäußert worden: 1. Die Abmachungen der Kriegsalliierten sähen eine endgültige Grenzregelung erst bei Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem vor. Die Entscheidung über territoriale Fragen, insbesondere über die Abtretung deutschen Gebietes, muß einem aus freien Wahlen hervorgegangenen gesamtdeutschen Souverän vorbehalten bleiben. Daher sei der Görlitzer Grenzvertrag zwischen DDR und Polen völkerrechtlich ungültig und für keine deutsche Regierung bindend. Faktische und rechtliche Gründe für eine Gebietsabtretung diesen Ausmaßes seien nicht gegeben. Diesen formalen, völkerrechtlich schwer angreifbaren Standpunkt vertraten alle Bundesregierungen der Bundesrepublik Deutschland bis 1969, dem Jahr des Regierungsantritts der Kleinen Koalition aus SPD und FDP. 2. Die nationalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland erforderten eine Normalisierung ihrer Beziehungen auch zu den osteuropäischen Ländern. Daher sei es aus politischen und moralischen Gründen notwendig und möglich, mit der Volksrepublik Polen — ohne Aufgabe prinzipieller Rechtsauffassungen — über eine Anerkennung der bestehenden Grenze zur DDR zu verhandeln. Das Beharren auf Rechtspositionen müsse auf Dauer die Bundesrepublik vom europäischen Entspannungsprozeß abkoppeln, sie auch im Westen isolieren und eine Verständigung mit der DDR auf unabsehbare Zeit vertagen. Zudem erfordere die Situation um Berlin (West) einen auszuhandelnden Modus vivendi mit der UdSSR, der ohne eine Verständigung mit der Regierung Polens nicht zu erreichen sei. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler W. Brandt und Außenminister W. Scheel unterzeichnete am 7. 12. 1970 in Warschau einen „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen“. In diesem Vertrag, als Gewaltverzichtsvertrag apostrophiert, anerkennt die Bundesrepublik (für sich), daß die bestehende Grenze, die ONG., die westliche „Staatsgrenze der Volksrepublik Polen“ bildet, „unverletzlich“ („jetzt und in der Zukunft“) sei und beide Staaten gegeneinander keine Gebietsansprüche haben. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland einen Schritt getan, den die DDR schon 1950 — allerdings unter sowjetischem Druck — vollzogen hatte. Ihre prinzipielle Auffassung — daß eine gesamtdeutsche Regierung vor einem Friedensvertrag nicht durch Gebietsabtretungen gebunden werden kann — wurde davon nicht berührt. Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 770–771 Obligationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentliche SozialleistungenSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Odermündung entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar; im Norden…
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Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei) (1979)
Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Am 28. 1. 1. 1946 durch die Sowjetische Militäradministration aufgestellte Truppen, die seit 1948 kaserniert und militärisch ausgebildet wurden. Bis zum 15. 5. 1952 unterstand die Deutsche Grenzpolizei (DG.) aus Tarnungsgründen der Deutschen Volkspolizei und somit dem Ministerium des Innern, dann bis zum 27. 6. 1953 dem Ministerium für Staatssicherheit. Nach anschließender Unterstellung unter das MdI ging die DG. im Mai 1955 erneut an das Staatssekretariat für Staatssicherheit über, das im November 1955 wieder in ein Ministerium umgewandelt wurde. Als Folge der im „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ vom 20. 9. 1955 bekräftigten Souveränität der DDR übergab die sowjetische Hohe Kommission am 1. 12. 1955 der DG. die Sicherung und Kontrolle der Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Nachdem im November 1957 das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs die Kontrollfunktionen an den Kontrollpassierpunkten übernahm, widmete sich die DG. nur noch der militärischen Sicherung. Am 1. 3. 1957 erfolgte erneut eine Unterstellung unter das MdI. Im Frühjahr 1958 erhielt die DG. auch schwere Waffen (Sturmgeschütze und Schützenpanzerwagen). Seit Juni 1958 wurden zur Unterstützung der DG. „Freiwillige Helfer der DG.“ herangezogen. Durch Befehl des Vors. des Nationalen Verteidigungsrates der DDR wurde die DG. in Stärke von 50.000 Mann am 15. 9. 1961 als NVA-Kommando Grenze in die Nationale Volksarmee eingegliedert. Gleichzeitig wurden Formationen der damaligen Bereitschaftspolizei, die in Berlin (Ost) und an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland eingesetzt waren, in das NVA-Kommando Grenze einbezogen. Im Juli 1962 wurde darüber hinaus die „Grenzbrigade Küste“ (vor allem zum Schutz der Ostseeküste) aufgestellt. Um die Jahreswende 1973/74 wurden die Einheiten des NVA-Kommandos Grenze (ca. 46.000 Mann) in G. umbenannt; sie unterstehen jedoch weiterhin dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Als Grund für die Ausgliederung aus der NVA könnte vermutet werden, daß die G. dadurch nicht zum Verhandlungsgegenstand der Wiener Verhandlungen über die gegenseitige Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Abrüstung) gemacht werden sollten. Nach der von 1961 bis 1971 bestehenden Gliederung der G. in Grenzbrigaden wurden sie in die Grenzkommandoabschnitte Nord (Stabsitz Calbe), Mitte (Stabsitz Berlin), Süd (Stabsitz Erfurt) und die der Volksmarine unterstehende Grenzbrigade Küste unterteilt. Den Grenzkommandos unterstehen jeweils 6 Grenzregimenter. Ein Grenzregiment gliedert sich in 3 Bataillone zu je 4 Kompanien, wobei die Kompanien an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland 3 Züge, die Kompanien in Berlin (Ost) 4 Züge haben sollen. Der Zug hat 3 Gruppen zu je 10 Mann. An den Grenzen zu Polen und zur Tschechoslowakei ist je ein Grenzregiment stationiert. Chef der G. ist Generalleutnant Erich Peter, dessen Kommandostab sich in Pätz bei Königs Wusterhausen befindet. Die Ausbildung der Offiziere erfolgt an der Offiziersschule „Rosa Luxemburg“ in Plauen. Die G., in der Vergangenheit vom Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, mehrfach als „Garde der NVA“ bezeichnet, können als eine Art militärische Elite betrachtet werden. Grenztruppenhelfer. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 492 Grenzpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenztruppenhelferSiehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Am 28. 1. 1. 1946 durch die Sowjetische Militäradministration aufgestellte Truppen, die seit 1948 kaserniert und militärisch ausgebildet wurden. Bis zum 15. 5. 1952 unterstand die Deutsche Grenzpolizei (DG.) aus Tarnungsgründen der Deutschen Volkspolizei und somit dem Ministerium des Innern, dann bis zum 27. 6. 1953 dem Ministerium für…
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Pflichtversicherung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeughaftpflicht für Halter und Fahrer aller in der DDR zum Straßenverkehr zugelassenen und registrierten Kraftfahrzeuge. 2. Feuerpflichtversicherung für alle Gebäude und Betriebseinrichtungen. 3. Pflichtversicherung der volkseigenen Wirtschaft, sozialistischer Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft sowie der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. Neben 1. und 2. erstreckt sich die Versicherungspflicht auf das Grund- und Umlaufvermögen (gegen Schäden durch bestimmte Elementarereignisse) und auf eine zusätzliche Unfallhaftpflicht (unabhängig von den Leistungen der SV). Bei Unfällen, die sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignen und die einen Körperschaden von mindestens 50 v. H. oder Tod zur Folge haben, besteht Anspruch auf einen vollen Bruttojahreslohn (100 v. H. Körperschaden oder Tod) bzw. auf eine anteilige Leistung (Körperschaden zwischen 50 und 100 v. H.). Darüber hinaus müssen die Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft eine Versicherung des lebenden Inventars sowie eine Tierseuchen- und Schlachtviehversicherung abschließen. Die staatlichen Organe und Einrichtungen sind verpflichtet, besonderen Versicherungsschutz für das persönliche Eigentum und für Unfälle der dort betreuten Personen (z. B. Kinder, Schüler, Bewohner von Altenwohnheimen) zu schaffen, ebenso wie für Schadenersatzansprüche, die gegen diese Organe und Einrichtungen geltend gemacht werden könnten. 4. In der Sozialversicherung sind pflichtversichert alle Beschäftigten mit Ausnahme a) beschäftigter Ehegatten mit geringeren Jahreseinkünften als 900 Mark, b) gelegentlich Tätiger und solcher mit geringfügigem Einkommen, c) bestimmter Geistlicher und Kirchenangestellter (seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert), d) Ausländer, die sich in der Ausbildung befinden und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 801 Pflegegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PGH-SteuerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Versicherungspflicht besteht, wenn die Gefahr des Auftretens beträchtlicher Schäden bei wichtigen Objekten vorhanden ist, wenn die Bürger allgemein vor den finanziellen Folgen besonderer Risiken geschützt werden sollen oder wenn für eine finanzielle Absicherung Vorsorge getroffen werden muß. In der DDR gibt es folgende Formen der P.: 1. Kraftfahrzeughaftpflicht für Halter und Fahrer aller in der…
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Freundschaftsgesellschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft [S. 431]zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, die Liga für die Vereinten Nationen in der DDR sowie die sich um Exildeutsche bemühende Gesellschaft Neue Heimat. Eine besondere Rolle kommt der F. DDR–Nordeuropa (früher Deutsch-Nordische Gesellschaft) zu, die als einer der Träger der jährlichen, inzwischen in ihrer politischen Bedeutung stark veränderten Ostseewoche fungierte. Die Aufgabe, bestimmte Länder der Dritten Welt und rationale Befreiungsbewegungen materiell und moralisch zu unterstützen, obliegt speziellen Solidaritätsorganisationen, wie dem Solidaritätskomitee der DDR, das aus dem Afro-asiatischen Solidaritätskomitee der DDR hervorging, und dem Solidaritätszentrum für Chile. In ca. 50 nichtsozialistischen Ländern wirken F., die zwar von der jeweiligen nationalen kommunistischen Partei und anderen kommunistischen Organisationen unterstützt werden, aber keine ausschließlich kommunistische Vereinigungen, sondern zumeist überparteilich zusammengesetzt sind und von Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens geleitet werden. Die entsprechenden F. der DDR arbeiten mit diesen Partnergesellschaften zusammen und schließen zu diesem Zweck u. a. jährliche oder mehrjährige Vereinbarungen ab. Als eine der aktivsten ausländischen F. ist die Échanges Franco-Allemands in Frankreich zu erwähnen, deren ca. 12.000 eingeschriebene Mitglieder in 21 Departements- und über 100 örtlichen Komitees tätig sind. In Indien sind mehrere F. gleichzeitig vorhanden. Sie führen in bestimmten Abständen gemeinsame nationale Konferenzen zur Koordinierung ihrer Arbeit durch. Eine Partnergesellschaft mit internationaler Zusammensetzung ist das Komitee „Freundschaft Afrika–DDR“. In einigen sozialistischen, mehreren arabischen Ländern sowie in Finnland und Schweden unterhält die Liga für Völkerfreundschaft eigene Kultur- und Informationszentren, die in enger Verbindung zu den jeweiligen nationalen Partnergesellschaften stehen. In mehreren Ländern setzten sich besondere Komitees für die Anerkennung der DDR ein, die seit dem 9. 6. 1968 ihr Vorgehen im Ständigen Internationalen Komitee für die Anerkennung der DDR in Helsinki koordinierten. Nachdem die Funktion der meisten Anerkennungskomitees inzwischen entfallen ist, lösten sie sich auf und stellten ihre Kräfte in den Dienst der F. bzw. Freundschaftskomitees ihrer Länder. Die internationale Anerkennung der DDR wirkte sich auf die Gründung neuer und die Aktivität bereits bestehender F. bzw. Freundschaftskomitees im Ausland günstig aus. So kam es allein 1973 zur Gründung weiterer F. bzw. Freundschaftskomitees in folgenden Ländern: Indien, Großbritannien, Japan, Italien, Ghana, Irak und Ägypten. Der Liga für Völkerfreundschaft (Präsident Gerald Götting [CDU], Vizepräsidenten Dr. Paul Wandel [SED], Horst Brasch [SED]) gehörten im Jahre 1978 an als F.: DDR – Frankreich (Dr. Ernst Scholz) DDR – Großbritannien (Gerhard Lindner) DDR – USA (Prof. Hans Gericke) DDR – Italien (Dr. Heinrich Toeplitz) DDR – Nordeuropa (Harri Leupold) DDR – Belgien (Dr. Fritz Rösel) DDR – Arabische Länder (Paul Scholz) DDR – Afrikanische Länder (Rudolph Schulze) DDR – Indien (Kurt Löffler) DDR – Südostasien (Max Sefrin) DDR – Lateinamerika (Prof. Dr. Johann-Lorenz Schmidt) als Freundschaftskomitees: DDR – Portugal (Erich Markowitsch) DDR – Österreich (Werner Lorenz) DDR – Niederlande (Prof. Dr. Eberhard Bartke) DDR – Griechenland (Prof. Edmund Collein) DDR – Schweiz (Prof. Dr. Kurt Heinze) DDR – Zypern (Prof. Dr. Volker Klemm) DDR – Japan (Gerhard Fischer) DDR – Australien (Prof. Dr. Claus Howitz) DDR – Irak (Prof. Dr. Burchard Brentjes) DDR – VDR Jemen (Prof. Heinz Gambke) DDR – Syrien (Prof. Dr. Horst Lehfeld) DDR – DVR Algerien (Prof. Dr. Erich Rübensam) DDR – Libysche SVR (Prof. Dr. Jörg Vornholzer) DDR – Angola (Prof. Dr. Kurt Scheidler) DDR – Mocambique (Ulrich Makosch) DDR – Äthiopien (Kurt Krüger) DDR – Guinea-Bissau (Rolf Pitschel) DDR – Kanada (Prof. Dr. John Lekschas) als weitere Organisationen: Komitee Städte- und Gemeindetag (Walter Kresse) Gesellschaft „Neue Heimat“ (Hans-Peter Minetti). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 430–431 Fremdenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreundschaftskomiteesSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft [S. 431]zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem…
DDR A-Z 1979
Verteidiger (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen auftreten kann, ist dies einem Rechtsanwalt aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus Berlin (West) vor den Gerichten der DDR oder in Berlin (Ost) nicht möglich. Das DDR-Recht kennt auch das Institut der Pflichtverteidigung: In allen Strafverfahren erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und in Strafverfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten, der sich keinen V. gewählt hat, ein solcher von Amts wegen zu bestellen, in gewissen Ausnahmefällen auch vor dem Kreisgericht (§ 63 StPO). Die Wahl eines V. steht aus den Einzelanwälten und den Kollegiumsanwälten (Rechtsanwaltschaft) offen. Als Pflicht-V. darf hingegen nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der einem Kollegium der Rechtsanwälte angehört. Für die Hauptverhandlung kann dem Angeklagten auch ein gesellschaftlicher V. bestellt werden (Strafverfahren, V.B.). Der V. soll unabhängig von anderen Prozeßbeteiligten die Rechte des Beschuldigten zu dessen Verteidigung wahrnehmen, den Beschuldigten beraten und alle entlastenden oder die Verantwortlichkeit mindernden Umstände vortragen. Ihm wird das Recht eingeräumt, den inhaftierten Beschuldigten zu sprechen, Beweisanträge zu stellen, an der gerichtlichen Hauptverhandlung mitzuwirken sowie Rechtsmittel einzulegen. Dabei ist jedoch festzustellen, daß dem Recht des V. enge Grenzen gezogen sind. Die dem V. auferlegte Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung hat vor dem Schutzinteresse für den Beschuldigten oder Angeklagten den Vorrang. Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen mithin nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die Interessen der Gesellschaft: weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ (Neue Justiz, 1963, H. 1, S. 18). Der V. ist zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger verpflichtet. Eine Unabhängigkeit des V. von Partei und Staat gibt es nicht. Das dem V. gewährte Recht auf Akteneinsicht ist dadurch eingeschränkt, daß diese Einsicht nur an Gerichtsstelle vorgenommen werden darf; der V. darf die Akten nicht [S. 1135]in sein Büro mitnehmen. Die Sprech- oder Korrespondenzerlaubnis kann der Staatsanwalt mit einschränkenden Bedingungen versehen. Weitere Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung ergeben sich aus Bestimmungen der Strafprozeßordnung. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist die Aufgabe des V. noch nicht beendet. Er soll bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben mitwirken. Strafvollzug. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1134–1135 Versorgungskontore A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen…
DDR A-Z 1979
Zollwesen (1979)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1985 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen angewandt wird. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der einheimischen Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur zum Teil auf den Zolldienst einer zentral verwalteten planwirtschaftlichen Staatsordnung zu. Das Außenwirtschaftsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und die Art der Preisgestaltung können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für die Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR ist gekennzeichnet durch folgende programmatische Aufgabenstellung: 1.) einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten — und dadurch eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2.) im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3.) den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Aspekte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem einzelne polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 42), zu dem inzwischen 29 Durchführungsbestimmungen (DB) ― die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben ― und Verordnun[S. 1220]gen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes (ZG) ist ursächlich dafür gewesen, daß konkrete Ziele der Deutschland- und Außenpolitik der SED in das Zollrecht Eingang gefunden haben, das formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient (vgl. auch Art. 9 Abs. 5 der Verfassung von 1968). Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Seine zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Berlin (West) wird jedoch bisher auch nicht als Zollinland der DDR behandelt. Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf die Einfuhr aus Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung ― sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung, hohe Zölle („Kampfzölle“) bei deren Fehlen ― richtete sich z. T. gegen die Außenhandelspolitik der EWG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG und ihren Mitgliedstaaten interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung angewandt werden. Das ZG beinhaltet Bestimmungen über die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen; zudem überträgt es die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungsmitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung sowie die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen diplomatischen ausländischen Vertretungen, von Waren und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, anderen Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, von Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I. S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Fällen kann der zuständige Rat des Bezirkes die Einfuhr von Personenwagen, Motorrädern und Mopeds erlauben, die dann aber nicht in der DDR vermietet, verpachtet oder veräußert werden dürfen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr, im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr und von Umzugs- und Erbschaftsgut, d. h. für den Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr, gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Ministerium für Außenhandel ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden, sowie Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) ebenso wie für alle sonstigen Gebiete außerhalb der DDR durch AO in Kraft gesetzt worden. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1219–1220 Zollverwaltung der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische GärtenSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1985 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich in einer staatlich verwalteten Planwirtschaft grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von…
DDR A-Z 1979
Enteignung (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Als E. gilt in der DDR der für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes vorgenommene Entzug von Eigentumsrechten (Art. 16 Verf.). Von ihr wird die zum Zweck der Umwälzung der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse erfolgte Sozialisierung begrifflich unterschieden. Diese Unterscheidung wurde jedoch nicht von vornherein getroffen, vielmehr hat man sich bei der Durchführung dieser Umwälzung häufig des Mittels der — kollektiven oder individuellen — E. bedient. In der ersten Zeit nach Beendigung des II. Weltkrieges wurden Sozialisierungen als E. vielfach unter dem Gesichtspunkt einer Entmachtung der Ausbeuterklasse und einer Bestrafung wirklicher oder angeblicher Kriegsverbrecher unmittelbar auf Veranlassung der sowjetischen Besatzungsmacht durchgeführt. Die wichtigsten E.-Maßnahmen waren hier die 1945 auf der Grundlage von Länderverordnungen eingeleitete Bodenreform, durch die alle privaten landwirtschaftlichen Betriebe mit über 100 ha entschädigungslos enteignet wurden; ferner die auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und des Befehls Nr. 64 vom 17. 4. 1948 erfolgte Beschlagnahme der wichtigsten Industrie- und Gewerbebetriebe und ihre Überführung in Volkseigentum. In Sachsen wurde am 30. 6. 1946 ein „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ durchgeführt. Durch fast gleichlautende Ländergesetze vom Mai/Juni 1947 wurden alle Bodenschätze, Bergwerksbetriebe sowie Heil- und Mineralquellen gegen teilweise Entschädigung zugunsten des jeweiligen Landes enteignet; ebenfalls durch Ländergesetze (von 1946) die meisten Lichtspieltheater, durch Verordnungen der Deutschen Wirtschaftskommission (von 1949) die Energiebetriebe und die Apotheken. Auch die in politischen Strafverfahren häufig verhängte Vermögenseinziehung ist gezielt als Maßnahme zur wirtschaftlichen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in zahlreichen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung von 1949 (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze), der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren [S. 333]sind über die Verhängung der Vermögenseinziehung als Nebenstrafe E. von „Klassenfeinden“ im großen Stil vorgenommen worden. Planmäßige E. des Privateigentums sind ferner durch steuerliche Maßnahmen (Steuern) und im Wege des Konkursverfahrens betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Von dieser E.-Praxis wich die rechtliche Regelung der E. seit der Verfassung von 1949 ab. Nach Art. 23 Verf. 1949 durften E. nur auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden und grundsätzlich gegen angemessene Entschädigung erfolgen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmte. Im Streitfall wurde wegen der Höhe der Entschädigung der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten eröffnet. Die meisten der tatsächlichen E. unter der Geltung der Verfassung von 1949 wurden jedoch unter Umgehung dieser Bestimmung und unter Heranziehung anderer Rechtsinstitute vorgenommen. Nur wenige E.-Gesetze sahen von vornherein Entschädigungen vor. Teilweise wurden Entschädigungsregelungen erst jahrelang nach erfolgter E. erlassen. Nachdem in der DDR die Sozialisierung im wesentlichen abgeschlossen und das sozialistische Eigentum durch die Verfassung von 1968 zur Grundlage der Eigentumsordnung erklärt worden ist, wird auch die E. enger interpretiert. Sie ist nach Art. 16 Verf. nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung zulässig und darf nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Gesetzliche Grundlagen für E. sind z. B. das Aufbaugesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965), das Entschädigungsgesetz vom 25. 4. 1960 (GBl. I, S. 257), das Atomenergiegesetz vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 47), das Wassergesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 77) und das Verteidigungsgesetz vom 20. 9. 1961 (GBl. I. S. 175). Vermögenseinziehungen im Zusammenhang mit Strafverfahren gemäß §§ 56, 57 StGB vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) werden hingegen nicht als E. angesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 332–333 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntfremdungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Als E. gilt in der DDR der für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes vorgenommene Entzug von Eigentumsrechten (Art. 16 Verf.). Von ihr wird die zum Zweck der Umwälzung der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse erfolgte Sozialisierung begrifflich unterschieden. Diese Unterscheidung wurde jedoch nicht von vornherein getroffen, vielmehr hat man sich bei der Durchführung dieser…
DDR A-Z 1979
Familie (1979)
Siehe auch: Familie: 1969 1975 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Familienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen. Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die daraus resultierende „gleichberechtigte Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens“ vorgegeben. Darauf aufbauend entwickelt das FGB ein Leitbild, das in Definition und Wertung sowohl der Ehe als auch der elterlichen Erziehung über alle früheren offiziellen Aussagen zu dieser Thematik hinausgeht und die dem Recht zugewiesene Disziplinierungsfunktion deutlich macht. In einer „auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigen[S. 345]nütziger Hilfe füreinander“ beruhenden Gemeinschaft sollen die Ehegatten ihre Beziehungen zueinander so gestalten, „daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können“. Die Möglichkeit einer funktionalen Aufgabenteilung ― im Sinne der Beschränkung eines Partners auf häusliche Pflichten ― wird zwar vom Gesetz nicht ausgeschlossen, gilt aber als unerwünschte Übergangserscheinung. Prinzipiell geht man davon aus, daß beide Ehepartner berufstätig und darüber hinaus gesellschaftlich bzw. politisch aktiv sind. Ihre Kinder sollen sie „in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu Erbauern des Sozialismus“ erziehen (Elternhaus und Schule). Die F. wird als „Grundkollektiv“ verstanden, dessen organische Verbindung mit anderen Kollektiven (im Haus, in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben) einen „Gleichklang von gesellschaftlichen Erfordernissen und grundlegenden persönlichen Interessen“ schafft. II. Entwicklung bis 1966 Ausgesprochen familienfeindliche Tendenzen hat es in der DDR niemals gegeben. Dagegen könnte man ― vor allem bis zum Ende der 50er Jahre ― von einer gewissen „Vernachlässigung“ der F. sprechen. Da sie im Gegensatz zu anderen Institutionen einer Kontrolle durch die SED kaum zugänglich war, galt sie als retardierendes, zumindest aber unsicheres Moment im Prozeß der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“. Die Ausrichtung auf ein neues F.-Modell vollzog sich in diesen Jahren eher indirekt — hauptsächlich durch Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Dort stand gerade dieser Zeitraum im Zeichen der „Mutterideologie“. Herrschende Lehre und Rechtspraxis der DDR waren damals in erster Linie von der rigorosen Ablehnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. So stand bald fest, was man nicht wollte (z. B. Funktionsteilung in der Ehe, Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung), während die Entwicklung eines sozialistischen F.-Verständnisses zumeist über wenig präzise Ansätze nicht hinauskam. Zwar wurde bereits 1954 ein erster Entwurf für ein Familiengesetzbuch vorgelegt; er trat jedoch nie in Kraft. Die damalige Justizministerin Hilde Benjamin begründete sein Scheitern mit der noch nicht voll verwirklichten Sozialisierung der Wirtschaft und dadurch bedingten Hemmnissen bei der Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips. In der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie gilt die Erwerbsarbeit der Frau als wesentliche Grundlage für ihre Gleichberechtigung und „eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter“. Von daher schien es geboten, die Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozeß zunächst zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen und erst dann ein neues F.-Leitbild zu entwerfen. Folgerichtig trat vor dem FGB eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen in Kraft, die auf die berufliche Gleichstellung der Frauen abzielten. Sie waren von ideologischen „Aufklärungsaktionen“ begleitet. Neben dem Recht der Frau auf volle Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Talente wurde zunehmend auch die positive Auswirkung ihrer Berufsarbeit auf die innerfamiliären Beziehungen einerseits sowie auf das Verhältnis zwischen F. und Gesellschaft andererseits propagiert. Walter Ulbricht betonte vor dem V. Parteitag der SED 1958, daß sich die Umerziehung der Menschen zur bewußten Beachtung und Anerkennung sozialistischer Verhaltensweisen am klarsten und eindeutigsten im Arbeitskollektiv vollziehe und somit die Arbeitsmoral auch die wichtigste Quelle der F.-Moral sei (Kollektiv). 1963 verkündete die SED auf ihrem VI. Parteitag den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und beschloß auf dieser Grundlage den Ausbau und die Vervollkommnung der juristischen Normen für das „gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen“. Die mit der Ausarbeitung eines FGB beauftragte Kommission war sich der Schwierigkeiten bewußt, die in dem Mangel an fundierten familiensoziologischen Erkenntnissen gründeten. Die wenigen vorliegenden Datengaben Grund zu der Annahme, daß für ein Großteil aller F. noch immer das tradierte „patriarchalische“ Leitbild maßgebend war. Diese Haltung versuchte man in einer groß angelegten Propagandaaktion zu korrigieren. Der im April 1965 vorgelegte neue Entwurf eines FGB war in den folgenden Monaten Gegenstand einer Fülle von erläuternden Darstellungen und Kommentaren in den Massenmedien sowie Anlaß für über 30.000 Veranstaltungen, deren Teilnehmer fast 24.000 Stellungnahmen zu dem Gesetz abgegeben haben sollen. Nichtsdestoweniger hielt man gewisse Zugeständnisse an überlieferte Verhaltensmuster für angezeigt. Im ersten FGB-Kommentar des Justizministeriums (1966) wurde die Beschränkung auf Hausarbeit und Kindererziehung „als Form der Beteiligung am Familienaufwand“ ausdrücklich „gesellschaftlich“ anerkannt. Die dem zugrunde liegende Norm des FGB ist zwar weiterhin geltendes Recht, doch wäre eine so offizielle Billigung der „Hausfrauenehe“ heute in der DDR unvorstellbar. Vermutlich zielte sie auf eine breite Identifizierungsbereitschaft ab, um auf dieser Basis eine allgemeine Bewußtseinsänderung in Richtung des Modells einzuleiten. Diese Taktik wurde allerdings schon bald wieder aufgegeben. An ihre Stelle trat die totale Anpassung der „sozialistischen Familienmoral“ an gesellschaftspolitische Leitlinien. Die Propaganda [S. 346]konzentrierte sich zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte. Dabei wurden und werden die in erster Linie gesellschaftsbezogenen Forderungen an den einzelnen weitaus kategorischer eingeklagt als diejenigen Regelungen des FGB, die primär den innerfamiliären Raum betreffen. Mit anderen Worten: Ob Mann und Frau zu Hause Gleichberechtigung praktizieren, ist so lange von untergeordneter Bedeutung, wie beide nach außen hin „funktionieren“. Während der Appell zur häuslichen Arbeitsteilung mehr und mehr zur verbalen Pflichtübung wurde, sehen sich die Frauen in der DDR immer drängender formulierten Ansprüchen gegenüber, ohne daß die Grenzen der individuellen Belastbarkeit die erforderliche Beachtung finden. Das rührt z. T. auch daher, daß ein wesentlicher ursprünglicher Bestandteil des sozialistischen Emanzipationsmodells bisher weder in der DDR noch in einem anderen osteuropäischen Land gegeben ist. Die Klassiker des Marxismus-Leninismus waren davon ausgegangen, daß die Einbeziehung der Frauen in den Produktionsprozeß parallel zu ihrer weitgehenden Entlastung von häuslichen Pflichten verlaufen müßte. Die Hausarbeit sollte industrialisiert, die Kindererziehung „vergemeinschaftet“ werden. Die damit intendierte Auflösung der Klein-F. ist jedoch weder vollzogen noch gegenwärtig beabsichtigt. Statt dessen gilt der Grundsatz, es müsse den Frauen ermöglicht bzw. erleichtert werden, familiale, berufliche und gesellschaftliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen. Doch selbst bei optimaler öffentlicher Hilfe ― durch vermehrte Einrichtung von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und Dienstleistungsbetrieben ― werden durch diesen Anspruch unter den gegebenen Umständen viele Frauen ständig überfordert. Die behauptete Übereinstimmung von Gleichberechtigung und -Verpflichtung trifft nur bei Ledigen oder allenfalls noch bei kinderlosen Ehepaaren zu. Erwerbstätige Mütter dagegen sind im Normalfall erheblich stärker belastet als Familienväter, weil sie ― einer Erhebung von 1970 zufolge ― ca. 80 v. H. aller häuslichen Arbeiten allein verrichten. III. „Widersprüche“ zwischen familienpolitischer Zielsetzung und individuellem Verhalten Neuere Publikationen zur F.-Entwicklung in der DDR heben übereinstimmend 3 „Widersprüche“ zwischen „gesamtgesellschaftlichem Interesse“ und realem Verhalten hervor, die es zu überwinden gelte: 1. die hohe Zahl von Ehescheidungen: 2. die verbreitete Teilzeitarbeit verheirateter Frauen; 3. die niedrige Geburtenrate (Bevölkerung). Die kontinuierlich steigenden Scheidungsziffem ließen die „Eheerhaltung“ zu einer vieldiskutierten Forderung werden, der sowohl die Ehe- und F.-Beratungsstellen als auch die Gerichte unterliegen. Sollen die einen verhindern, daß es überhaupt zur Klage kommt, so haben die anderen die gesamte Prozeßführung auf das „Ziel einer hohen erzieherischen Einflußnahme“ auszurichten (Familienrecht). Wenn eine Rücknahme der Klage nicht erreicht werden kann und die Abweisung oder Aussetzung des Verfahrens ebenfalls nicht geboten erscheint, sind die Richter gehalten, zumindest die Urteilsbegründung eindeutig an der „sozialistischen Familienmoral“ auszurichten. Für die beiden letztgenannten Widersprüche lassen sich in doppelter Hinsicht gemeinsame Bezugspunkte finden: 1. Sowohl die Teilzeitbeschäftigung als auch der Verzicht auf mehrere Kinder können Ausdruck dafür sein, daß familiale und berufliche Anforderungen anders nicht zu vereinbaren sind. 2. Beide Erscheinungen stehen mit dem Mangel an Arbeitskräften in einem direkten Zusammenhang. Einmal stellen bei einer weiblichen Beschäftigungsquote von 87 v. H. (1978) die verkürzt tätigen Frauen (ca. 35 v. H.) faktisch die letzte nennenswerte Reserve am Arbeitsmarkt. Zum anderen wird eine fortdauernde Disproportion in der Altersstruktur und dementsprechend in der Relation zwischen erwerbs- und nichterwerbsfähiger Bevölkerung durch zu niedrige Geburtenraten bereits vorprogrammiert. Die starke Zunahme der Teilzeitarbeit wie der rapide Rückgang der Geburten traten erst nach der Verabschiedung des FGB ein. Die dort formulierte Ziel Vorstellung wurde der neuen Entwicklung zufolge inzwischen konkretisiert; dies geht z. B. aus dem 1972 erschienenen Lehrbuch des Familienrechts hervor: „Worauf es ankommt, ist, daß die Frau den wachsenden Erwartungen und Anforderungen beider Lebensbereiche gemäß ihr Leben gestalten kann, daß sie nicht in dem einen Bereich (z. B. durch Ausweichen auf Teilbeschäftigung oder die Ablehnung verantwortungsvollerer Funktionen, durch den Verzicht auf mehrere Kinder oder auch auf die Ehe) gravierende Zugeständnisse zugunsten des anderen Bereichs für notwendig oder unabänderlich erachtet.“ Dieses — im Vergleich zum FGB — erweiterte und anspruchsvollere Leitbild zielt auf eine optimale Harmonisierung von ökonomischer und materneller Funktion der Frau ab. Obwohl das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeit beider Faktoren bisher nur unzulänglich erforscht ist, lassen die vorliegenden Daten immerhin auf enge Beziehungen schließen. Dem wird nicht nur ideologisch Rechnung getragen, sondern auch mit dem gezielten Einsatz sozialpolitischer Maßnahmen, wie Erhöhung der Geburten- und Kinderbeihilfen. Verlängerung [S. 347]des Wochenurlaubs (Mutterschutz), Einführung des bezahlten Babyjahres vom 2. Kind an, Arbeitszeitverkürzung und Urlaubsverlängerung für Mütter mehrerer Kinder, zinslose Kredite an junge Ehepaare, besondere Unterstützung kinderreicher Familien sowie alleinstehender Elternteile (Frauen). Inzwischen zeichnen sich die ersten Erfolge ab. Seit 1975 steigt die Geburtenziffer wieder an; 1977 betrug der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr 14,2 v. H., und 1978 wurden rd. 9.000 Geburten mehr registriert als 1977. Doch werden nach Berechnungen von Demographen noch immer zuwenig zweite und dritte Kinder geboren. Neuere Erhebungen bestätigen, daß Frauen vielfach die Belastungen fürchten, die sich aus Berufsarbeit und Mehrkinderhaushalt ergeben. Auch beengte Wohnverhältnisse und mögliche Einbußen im Lebensstandard werden häufig als Grund für den Verzicht auf mehrere Kinder genannt. Fachpublikationen fordern in diesem Zusammenhang eine zielgerichtete gesellschaftliche Einflußnahme auf den Meinungsbildungsprozeß über Ehe und F. sowie über die erstrebenswerte Kinderzahl. Zusammenfassend ist festzuhalten, daß sich die F.-Politik der SED sowohl theoretisch als auch praktisch in erster Linie an die Frauen wendet. Die mangelhafte häusliche Arbeitsteilung wird zwar nicht gutgeheißen, aber doch mit einer gewissen Resignation ins Kalkül gezogen. Der fehlenden Bereitschaft vieler Männer, ihre familiale Rolle zu überdenken, ist darüber hinaus nie mit ähnlicher Konsequenz begegnet worden, wie auf die Frauen ideologischer Druck ausgeübt wurde. IV. Familienerziehung Einzelne Beiträge in Massenmedien und Fachzeitschriften, insbesondere aber auch in neueren Lehrbüchern für Pädagogen. Soziologen und Psychologen machen deutlich, daß den erzieherischen Möglichkeiten der F. neuerdings ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Normen durch die F. gilt jetzt als eine „wesentliche Bedingung für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes“ (Wörterbuch der Psychologie, Leipzig 1976. S. 172). Elternhaus und Schule, FDJ und F. sollen sich im Erziehungsprozeß gegenseitig ergänzen, wobei der F. ― insbesondere im Bereich der Charakterbildung ― Aufgaben zugeordnet werden, „die durch andere Erziehungsträger nur zum Teil oder gar nicht ersetzt werden können“ (ebd.). Für die Bedeutung, die der F.-Erziehung heute zugestanden wird, dürften neuere Untersuchungen maßgeblich sein, die einen direkten Zusammenhang zwischen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern bzw. Jugendlichen und gestörten F.-Beziehungen nachgewiesen haben. Lange Zeit ging man in der DDR davon aus, daß sich die F. sozusagen „automatisch“ im Sinne des offiziellen Leitbildes entwickeln würde. Inzwischen wird diese Entwicklung, sehr viel realistischer, als „konfliktreicher Prozeß“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost], 1977, S. 179) verstanden, den man nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern durch gezielte Beeinflussung steuern will. Gisela Helwig Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 344–347 Fahneneid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamiliengesetzbuchSiehe auch: Familie: 1969 1975 1985 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Familienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen. Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die…
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Volkssolidarität (1979)
Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volkssolidarität (VS): 1985 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem FDGB als überparteiliche Hilfsorganisation gegründet. entwickelte sich die V. zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Nach Ausbau der staatlichen Sozialfürsorge, der Verbesserung der Altersversorgung und der vermehrten Schaffung „altersadäquater und geschützter Arbeitsplätze“ (§ 20, 2, S. 2 u. 3 d. VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB v. 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129 ff.) haben in der Arbeit der V. die kulturelle Betreuung und die Einbeziehung der älteren und kranken Bürger in das gesellschaftliche Leben an Gewicht gewonnen. Angesichts der noch immer zu geringen Zahl verfügbarer Heimplätze (1977 gab es 1295 Feierabend- und Pflegeheime, 135 Wohnheime für ältere Bürger mit insges. 120.257 Plätzen) hat jedoch die Versorgung Pflegebedürftiger ihre Bedeutung behalten. Die soziale Hilfstätigkeit wird wesentlich von ehrenamtlichen Volkshelfern und in organisierter Nachbarschaftshilfe geleistet. Zentren der kulturellen und gesellschaftlichen Arbeit sind die Veteranenklubs und -treffpunkte. Daneben unterstützt die V. materiell die internationalen Solidaritätsaktionen, besonders für die Dritte Welt. Die Mittel für die Aktivitäten der V. werden durch Mitgliedsbeiträge, Spendensammlungen und Veranstaltungseinnahmen aufgebracht. Höchste Organe der V. sind die Zentrale Delegiertenkonferenz, der Zentralausschuß, sein Präsidium und das Zentralsekretariat. Vorsitzender des Präsidiums ist gegenwärtig Robert Lehmann. Im Jahr 1977 hatte die V. 1,93 Mill. Mitglieder und Freunde in 12.943 Ortsgruppen. An der Arbeit der V. beteiligten sich als ehrenamtliche Mitarbeiter 147.052 „Volkshelfer“. Auf 252.086 Veranstaltungen wurden 12,6 Mill. Besucher gezählt. Für die 431 Klubs der V. wurden 13,38 Mill. Mark aufgewendet. Über 46,46 Mill. Arbeitsstunden sind in der Hauspflege und in der Nachbarschaftshilfe geleistet worden. Die Ausgaben der V. für die soziale und kulturelle Betreuung von „Veteranen“ stiegen von 33,25 Mill. Mark 1970 auf 165,11 Mill. Mark 1977; demgegenüber sanken die Leistungen für internationale Solidaritätsaktionen von 0,59 Mill. Mark 1970 auf 0,26 Mill. Mark im Jahre 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksrichter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksstaatSiehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volkssolidarität (VS): 1985 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem FDGB als überparteiliche Hilfsorganisation gegründet. entwickelte sich die V. zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Nach Ausbau der…
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Fachschulen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für künstlerische Berufe und andere gesellschaftliche Bereiche aus- und weitergebildet werden (Kaderpolitik). Die F. gliedern sich in technische F. (Ingenieurschulen), nichttechnische F. und Institute mit F.-Charakter (für den Erziehungssektor). Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde ursprünglich 10 Ingenieurschulen der Status von Ingenieurhochschulen verliehen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren medizinischen Ausbildung auf F.-Niveau auf gegenwärtig 233. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der F.-Politik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Eine F.-Ausbildung erfolgt in den Zweigen: Technische Wissenschaften (Maschinenwesen, Schiffswesen, Textil-, Bekleidungs- und Ledertechnologie u. a.); Medizin/Gesundheitswesen (Medizintechnik. Medizinische Assistenz u. a.); Agrarwissenschaften (Pflanzenproduktion u. a.); Wirtschaftswissenschaften (u. a. Sozialistische Betriebswirtschaft / Ingenieurökonomie für verschiedene Industriebereiche); Staats- und Gesellschaftswissenschaften; Dokumentations- und Bibliothekswissenschaften (Staatswissenschaft. Museumskunde u. a.); Kultur-, Erziehungs- und Sportwissenschaft (Erzieher, Oberschullehrer für untere Klassen u. a.); Literatur- und Sprachwissenschaften, Kunst sowie Militärwesen. Schwerpunktfächer sind die Technischen Wissenschaften mit 42.259 und die Wirtschaftswissenschaften mit 37.965 Direkt-, Fern- und Abendstudenten im Studienjahr 1976/77. Zwischen den einzelnen Fächern haben sich seit Beginn der 70er Jahre erhebliche Verschiebungen ergeben. So verringerte sich die Zahl der Studierenden im Fach Maschinenwesen von 26.422 im Jahre 1971 auf 13.833.1976/77. Die Gesamtzahl der Studenten an F. verringerte sich im selben Zeitraum von 174.360 auf 159.955 (darunter 51.031 Fern- und 11.403 Abendstudenten). Der Anteil der F.-Absolventen bei den Berufstätigen der DDR-Wirtschaft erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 620.300 im Jahre 1975. Durch die Anerkennung einer Reihe mittlerer medizinischer Berufe als F.-Abschluß erhöhte sich diese Zahl auf 772.500 im Jahre 1976. Universitäten und Hochschulen; Stipendien; Fernstudium. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 344 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachstudiumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, in dem Werktätige nach erfolgreichem Abschluß der 10klassigen polytechnischen Oberschule und einer Berufsausbildung im Direkt-, Fern- oder Abendstudium zu mittleren wissenschaftlich-technischen bzw. ökonomischen Kadern für die industrielle bzw. landwirtschaftliche Produktion, die Volksbildung, das Gesundheitswesen, den Handel, für…
DDR A-Z 1979
Rechtsanwaltschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte (GBl., S. 725), der ein „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage beigefügt war. Damit war die Spaltung der R. vollzogen, die im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. I, 1963, S. 21) beschrieben wird: „Sie (die R.) umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Von den in der DDR nach westlichen Schätzungen praktizierenden 545 Rechtsanwälten (das ist erheblich weniger als die Hälfte der in Berlin [West] zugelassenen Rechtsanwälte) gehören 487 den Kollegien an. während 58 ihren Beruf noch frei als „Einzelanwälte“ ausüben. Justizminister Heusinger bezeichnete schon 1973 die Zahl der Rechtsanwälte als nicht ausreichend, um die vielfältigen Aufgaben, vor allem bei der Beratung und Vertretung der Bürger, optimal zu bewältigen (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 340). Seitdem hat sich indessen diese Zahl von 624 auf 545 weiter vermindert. 2. Die Kollegien. In jedem Bezirk der DDR und in Berlin (Ost) wurde ein Rechtsanwaltskollegium gebildet, das von einer zentralen Verwaltungsstelle am Sitz des Bezirksgerichts geleitet wird. Leitendes Organ ist der von den Mitgliedern des Kollegiums auf 2 Jahre gewählte Vorstand, der aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer wählt. Die Leitungstätigkeit durch den Vorstand soll kollektiv ausgeübt werden. Durch die Vorsitzenden sind Arbeitspläne aufzustellen, die die Schwerpunkte der auf das Kollegium zukommenden Aufgaben herausstellen sollen. In einigen Kollegien wird versucht, Erscheinungen „falscher Kollegialität“ in der kollektiven Leitungstätigkeit dadurch zu begegnen, daß der Vorsitzende hauptamtlich ausschließlich Leitungstätigkeit ausübt und von der praktischen anwaltlichen Tätigkeit freigestellt bleibt. Neben dem Vorstand, der auch die Disziplinargewalt über die Mitglieder ausübt, gibt es in jedem Kollegium eine Revisionskommission. Diese kontrolliert alle Mitglieder auf Einhaltung ihrer Pflichten und führt Revisionen in den Zweigstellen des Kollegiums durch. Derartige Zweigstellen bestehen neben der Zentralen Verwaltungsstelle in unterschiedlicher Anzahl in den Bezirken. Sie sind mit einem oder mehreren Anwälten besetzt. Dabei geht die Tendenz auf die Entwicklung und den Ausbau „kollektiver Zweigstellen“ hin, denn „die Einzelzweigstellen verhindern die sozialistische Entwicklung, konservieren überholte Arbeitsweisen und erschweren die Sicherung des Rechts der Bürger auf freie Wahl eines Rechtsanwalts“ (Neue Justiz, 1973 H. 12, S. 343). Mit Berechnung und Einziehung der Gebühren haben die Zweigstellen nichts zu tun; dies erfolgt durch die Zentrale Verwaltungsstelle. Nach Abzug der Verwaltungskosten (bis zu 40 v. H.), Steuern, Sozialabgaben und FDGB-Beiträge werden die Gebühren dem Anwalt, der die Sache bearbeitet hat, überwiesen. 3. Aufsichts- und Kontrollinstanzen. Seit 1957 bestehen im Ministerium der Justiz ein „Beirat für Fragen der R.“ und eine „Zentrale Revisionskommission“. §~14 [S. 892]des Statuts gibt der Zentralen Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ Damit ist in den Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Revisionskommission ist eng an das die Aufsicht über die R. führende Ministerium der Justiz gebunden. Sie hat seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten (§ 8 a des Statuts). Das Ministerium der Justiz ist auch Leitungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgan über die Einzelanwälte. Es gibt also für diese keine Selbstverwaltung, Ehrengerichtsbarkeit oder dergleichen. Für alle Disziplinarmaßnahmen bis zum Ausschluß aus der R. ist das MdJ zuständig und zugleich erste und letzte Instanz. 4. Zulassung. Neuzulassungen als Einzelanwalt sind schon seit 1953 nicht mehr erfolgt, sind aber seit Inkrafttreten des neuen Statuts des Ministeriums der Justiz am 12. 4. 1976 durch Entscheidung des Justizministers wieder möglich. Das wird aber in der Praxis kaum vorkommen, so daß die Prognose, daß in nicht ferner Zukunft dieser Teil der R. völlig verschwunden sein wird, berechtigt erscheint. Wer zur R. zugelassen werden will, muß die Aufnahme in ein Kollegium beantragen, denn gemäß § 4 Abs. 1 des Musterstatuts ist mit der Aufnahme die Zulassung als Rechtsanwalt verbunden. Mitglied kann werden, wer eine abgeschlossene juristische Ausbildung hat, ausnahmsweise auch Personen ohne eine solche Ausbildung, soweit sie Erfahrungen aus praktischer juristischer Tätigkeit besitzen. Gegenüber den Einzelanwälten genießen die Mitglieder der Anwaltskollegien erhebliche Vorrechte. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Vor staatlichen Vertragsgerichten sind Einzelanwälte nicht vertretungsberechtigt. Alle Dienststellen, Volkseigenen Betriebe (VEB) und staatlichen Institutionen sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die eine Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Gegenüber dem Einzelanwalt genießt der Kollegiumsanwalt steuerliche Vorteile sowie bessere Sozialleistungen. 5. Aufgaben. Der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ist zwar durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) formell aufgehoben worden, aber seine Einordnung der R. als „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ gilt ebenso fort wie die den Rechtsanwälten gestellte Aufgabe, „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beizutragen. „Der Rechtsanwalt kann seinen Auftrag nur dann erfüllen, wenn er sich stets der Erziehungsfunktion des Rechts bewußt ist… Der Rechtsanwalt leistet durch eine gewissenhafte Beratung und Vertretung der rechtsuchenden Bürger, Betriebe und Institutionen und durch die Erläuterung des sozialistischen Rechts seinen Beitrag zur Durchsetzung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und damit zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ („Neue Justiz“, 1978, H. 9, S. 258). Hierin wird die der R. obliegende Erziehungsfunktion deutlich. So erklärt es sich auch, daß vor den Gerichten in der DDR nur die dort zugelassenen Rechtsanwälte auftreten dürfen. Ein in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) zugelassener Rechtsanwalt darf in der DDR nicht auftreten. Seit dem 1. 9. 1967 besteht in Berlin (Ost) das „Rechtsanwaltsbüro für internationale zivilrechtliche Vertretungen“. Es ist den in verschiedenen osteuropäischen Staaten bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet. Es soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen aus der DDR in anderen Staaten und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der DDR tätig werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 891–892 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte…
DDR A-Z 1979
Kredit (1979)
Siehe auch: Kredit: 1975 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 Grundsätzlich wird auch im sozialistischen Wirtschaftssystem die befristete und in der Regel mit dem Zins verbundene Überlassung von Kaufkraft als K. bezeichnet. Allerdings tritt er legal nur in Form des Bank-K. auf und erfüllt auf der Grundlage der materiellen Planung ― wie auch die übrigen Instrumente des Finanzsystems ― subsidiäre Funktionen der Verteilung und Umverteilung von Geldmitteln. Stimulierung von ökonomischen Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte und Kontrolle des Ablaufs der Wirtschaftsprozesse. „Aktive K.-Politik“ und die auf dem IX. Parteitag der SED (1976) hervorgehobene wachsende Rolle der Geld- und K.-Politik sind somit keine Alternative, sondern integrale Bestandteile der staatlichen Wirtschaftslenkung und zielen auf eine Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz ab. Im Mittelpunkt der K.-Planung steht die von der Staatsbank erarbeitete und vom Ministerrat zu bestätigende Bilanz des K.-Systems. Sie erfaßt neben den K.-Quellen die Bestände, Veränderungen und Struktur der K. nach folgenden Hauptpositionen: 1. K. an die Wirtschaft zur Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung; [S. 614]<2.> K. an das Wohnungswesen und den Bau staatlicher Einrichtungen; 3. K. an die Bevölkerung; 4. K. für Auslandsbeziehungen, z. B. Investitionsbeteiligungen und zur Finanzierung von Exportgeschäften der Außenhandelsbetriebe (in Mark); 5. Refinanzierungskredite der Staatsbank (GBl., SDr., Nr. 775 a, S. 66, 225). Für die K.-Gewährung der Institute des Bankwesens an die Wirtschaft gelten im einzelnen die K.-VO sozialistischer Betriebe vom 22. 12. 1971 (GBl. II. 1972. S. 41), die Kreditanordnung Landwirtschaft vom 15. 2. 1977 sowie zwei Verordnungen vom 15. 12. 1970 für Betriebe mit staatlicher Beteiligung (GBl. II. S. 699) und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie der Fischwirtschaft (GBl. II., S. 715). Auf der Grundlage von K.-Plänen werden den Betrieben folgende K.-Arten ausgereicht: 1. Investitions-K. im Rahmen der Investitionspläne (Titellisten) mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 5 Jahren; 2. Umlaufmittel-K. auf der Grundlage des Umlaufmittelplans; 3. Zusatz-K. zur Vorfinanzierung bzw. für zusätzliche, im volkswirtschaftlichen Interesse liegende Projekte und zur Überbrückung zeitweiliger Liquiditätsschwierigkeiten ; 4. Devisen-K. auf der Grundlage der Valutapläne zur Bezahlung planmäßiger Importe. Die Einzelheiten regeln K.-Verträge zwischen den Betrieben und den zuständigen Geschäftsbanken, die Zweck, Höhe und Termine der Inanspruchnahme, Laufzeit. Tilgungsfristen. Folgen bei Vertragsverletzungen sowie den Zinssatz enthalten müssen. Letzterer kann als Grundzinssatz von 5 v. H. oder aber, zur Stimulierung ökonomischer Verhaltensweisen, in differenzierter Höhe durch Zu- oder Abschläge als Vorzugszinssatz (1,8 v. H.), Zinssatz für außerplanmäßige K. (8 v. H.) oder Sanktionszinssatz (10 v. H.) bei Verstößen gegen Bestimmungen des K.-Vertrages festgelegt sein. Die besondere Rolle der Banken wird nicht nur in der von der gewählten Finanzierungsform unabhängigen Finanzkontrolle sichtbar. Darüber hinaus steht ihnen das Recht zu. Betriebe für bedingt kreditwürdig oder kreditunwürdig zu erklären und somit die Einleitung eines Stabilisierungsverfahrens zu beantragen. Von besonderem Interesse ist die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des K. Insgesamt beläuft sich der K.-Anteil an der Umlaufmittelfinanzierung auf über 50 v. H., während er bei den Investitionen niedriger liegt und in der Industrie über ein Drittel sowie in der Landwirtschaft etwa ein Viertel der Gesamtaufwendungen erreicht. Von der Bevölkerung können unter bestimmten Voraussetzungen folgende wohnungs-, Verbrauchs- und bevölkerungspolitisch motivierte K.-Arten in Anspruch genommen werden: 1. K. zur Finanzierung von Modernisierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Baureparaturen an privaten Wohngebäuden, die im Prinzip mit 4,5 v. H. zu verzinsen und mit mindestens 1,5 v. H. zu tilgen sind. Sonderregelungen gelten für förderungswürdige Bauten und Maßnahmen von Arbeiter- oder kinderreichen Familien, bei denen der K. zu jeweils 1~v. H. Zins und Tilgung ausgereicht wird (GBl. I, 1960, S. 351). 2. K. zum Bau von Eigenheimen für Bürger, die eine staatliche Genehmigung erhalten haben. Sofern sie mindestens 25 v. H. der Baukosten aus eigenen Mitteln decken, ist der K. in gleichbleibender Zahlungsleistung für Zinsen (4 v. H.) und Tilgung (1. v. H.) zurückzuzahlen (GBl. II, 1970. S. 722). Auch bei dieser K.-Art werden Arbeiter- und kinderreiche Familien bevorzugt: Sie erhalten zur Finanzierung des Baumaterials einen unverzinslichen K. (Tilgung: 1~v. H. jährlich) sowie einen Bauleistungs-K., der zur Stimulierung eines möglichst hohen Eigenanteils mit 4 v. H. zu verzinsen und mit 1~v. H. jährlich zu tilgen ist (GBl. II, 1971, S. 709). Seit dem 24. 11. 1971 bis Ende März 1978 wurden 3,5 Mrd. Mark ― darunter 2,1 Mrd. Mark zinsfrei ― zum Bau von 48.000 Eigenheimen vergeben. 3. Teilzahlungskredite zum Kauf bestimmter Güter, die in einem vom Ministerium für Handel und Versorgung herausgegebenen Warenverzeichnis enthalten sind. Sie dienen vornehmlich zur Belebung der Nachfrage für Erzeugnisse, bei denen Marktsättigungstendenzen erkennbar sind (z. B. Fernsehgeräte). In der Regel sind K.-Laufzeit mit 2 Jahren, K.-Höhe mit 2.000 Mark und die K.-Zinsen mit 6 v. H. fixiert. Die Eigenmittelbeteiligung liegt differenziert nach Warenart und 9 K.-Nehmern (Erleichterungen für kinderreiche Familien. Rentner und Fürsorgeempfänger) zwischen 0 und 25 v. H. des Einzelhandelsverkaufspreises (GBl. II, 1964, S. 610). Für Familien mit 4 und 5 Kindern ermäßigt sich der Zinssatz auf 3 v. H., Familien mit 6 und mehr Kindern erhalten zinslose Teilzahlungs-K., die für diese Personenkreise eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren haben. 4. Zinsermäßigte Darlehen bis zu 4.000 Mark für in die DDR zuziehende Personen (GBl. II. 1966. S. 676) 5. K. an Arbeiter. Angestellte und Genossenschaftsmitglieder, die nicht älter als 26 Jahre sind, eine Erst-Ehe eingehen und deren gemeinsames Bruttoeinkommen 1.400 Mark monatlich nicht übersteigt. Die jungen Ehepaare erhalten einen zweckgebundenen und bis zur Höhe von 5.000 Mark zinslosen K. für den Erwerb von Anteilen der Wohnungsbaugenossenschaften oder den Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims mit einer Laufzeit von 8 Jahren, wobei die Tilgung spätestens nach 3 Jahren einsetzt. Zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen auf der Grundlage einer Liste „kreditwürdiger“ Erzeugnisse kann ein gleich hoher K. aufgenommen werden, der innerhalb von 8 Jahren zurückzuzahlen ist. Während dieses Zeitraums werden bei der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark, des 2. Kindes 1.500 Mark und des 3. Kindes weitere 2.500 Mark erlassen bzw. zurückerstattet. Diese Starthilfe zur Familiengründung nahmen, seit diese Möglichkeit besteht, nahezu alle jungen Ehepaare in Anspruch. Seit 1972 wurden für diesen Zweck eine halbe Mill. K. in Höhe von 2,5 Mrd. Mark ausgereicht und für über 343.000 Geburten K.-[S. 615]Erlasse mit einem Volumen von 387 Mill. Mark gewährt, d. h. vorrangig für Erstgeburten. Die Mittel dienen überwiegend der Wohnungsausstattung, während nur 11 v. H. zur Wohnraumbeschaffung verwendet wurden (Stand: 31. 3. 1978). Im Rahmen der internationalen Finanzbeziehungen gewährt und empfängt die DDR K. Hervorgehoben seien die Waren-K. im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (Internationale Investitionsbank). Davon wurden als Investitionsbeteiligungen in den Jahren 1966–1977 über 7,8 Mrd. Mark bereitgestellt (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1978, S. 79). Im Rahmen des Außenhandels mit den westlichen Industrieländern tritt die DDR vor allem als K.-Schuldner auf. Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 613–615 Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisSiehe auch: Kredit: 1975 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 Grundsätzlich wird auch im sozialistischen Wirtschaftssystem die befristete und in der Regel mit dem Zins verbundene Überlassung von Kaufkraft als K. bezeichnet. Allerdings tritt er legal nur in Form des Bank-K. auf und erfüllt auf der Grundlage der materiellen Planung ― wie auch die übrigen Instrumente des Finanzsystems ― subsidiäre Funktionen der Verteilung und Umverteilung von…
DDR A-Z 1979
1979: P
Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Wissenschaft und Forschung Paketversand Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppen Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit Parteilichkeit der Rechtsprechung Partei, marxistisch-leninistische Parteipresse der SED Parteischulung der SED Parteitag/Parteikonferenz Parteiveteranen Parteiwahlen der SED Passierscheinabkommen Paß/Personalausweis Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentanwälte Patentrecht Patentwesen Patriotismus Pazifismus PEN-Zentrum der DDR Periodisierung Personalausweis Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönliche Konten Persönliches Eigentum Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektivplan Petrochemie Pfandbriefe Pfändung Pflanzenzucht Pflegegeld Pflichtversicherung PGH-Steuer Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963 Philatelie Philosophie Pionierhaus Pionierleiter Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Planauflagen, Staatliche Plandiskussion Planentwurf Planinformation Plan Neue Technik Planprojekt Planung Planung, Langfristige Planung und Leitung sozialer Entwicklungsprozesse Planverteidigung Plan Wissenschaft und Technik Plastindustrie Plenum Poliklinik Politbüro des ZK der SED Politik Politische Hauptverwaltung der NVA (PHV) Politische Ökonomie Politoffizier Politologie Politschulung Polizei Polizeistunde Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht Positivismus Postleitzahlen Postordnung Postscheckdienst Postsparkassendienst Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Potsdamer Abkommen Prager Christliche Friedenskonferenz Praktikantenzeit Praktischer Arzt Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämienlohn Präsidium des Ministerrates Präsidium des Obersten Gerichts Preis-Leistungs-Verhältnis Preissystem und Preispolitik Presse Presseamt Privateigentum Privatwirtschaft Produktgebundene Abgaben Produktionsabgabe Produktionsberatungen, Ständige (StPB) Produktionsfaktoren Produktionsfondsabgabe Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsmittel Produktionsmittelhandel Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktionsprozeß Produktions- und Dienstleistungsabgaben Produktionsverhältnisse Produktionsweise Produktivität Produktivkräfte Prognose Progress Film-Verleih Projektierungsbetriebe Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Psychoanalyse Psychologie PsychotherapiePädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Wissenschaft und Forschung Paketversand Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppen Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben,…
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Verteidigungshaushalt (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den Erfordernissen der Landesverteidigung ab. Der Umfang der Ausgaben wird in den jeweiligen Staatshaushaltsplänen für das laufende Jahr festgelegt“ (Militärlexikon, Berlin [Ost] 1971, S. 395). Ergänzend dazu heißt es in einem Standardwerk zur Militärökonomie: „Die Militärpolitik des Gegners zwingt dazu, Geldfonds in sehr beachtlicher Höhe für Zwecke der Landesverteidigung zu bilden. Sie existieren auf zentraler Ebene vor allem als Verteidigungshaushalt. Er umfaßt die Haushalte der verschiedenen Bereiche. Die der Nationalen Volksarmee (NVA) für die Erfüllung ihrer politischen, militärischen und materiellen Versorgungsaufgaben zugewiesenen Geldfonds stellen den Haushalt der NVA dar“ (Beiträge zur Militärökonomie [Autorenkollektiv], Berlin [Ost] 1976, S. 115). Nach Verteidigungsminister H. Hoffmann umfaßt das „System der Landesverteidigung“ in der DDR fünf Hauptbereiche: 1. die mobilen militärischen Kräfte (bestehend aus den in die Vereinten Streitkräfte eingegliederten Verbänden und Truppenteilen der NVA sowie den Grenztruppen der DDR); 2. die territorial gebundenen Kräfte der Landesverteidigung (bestehend aus den territorialen Stäben, Truppen und Einrichtungen der NVA, den Staatssicherheitsorganen und der Volkspolizei, „soweit sie Aufgaben im Interesse der Landesverteidigung erfüllen“, den Kampfgruppen der Arbeiterklasse sowie den Stäben, Formationen, Aufklärungskräften und Spezialeinrichtungen der Zivilverteidigung); 3. staatliche und volkswirtschaftliche Organe und Einrichtungen, „soweit sie Aufgaben zur Sicherstellung der bewaffneten Kräfte sowie zur operativen Vorbereitung des Territoriums zu erfüllen haben“; 4. die wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen der bewaffneten Kräfte; und 5. die staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen zur sozialistischen Wehrerziehung der Bevölkerung, zur vormilitärischen Ausbildung der Jugend und zur militärischen Ausbildung von Reservisten (H. Hoffmann: Sozialistische Landesverteidigung, Teil II, Berlin [Ost] 1971, S. 650). Demnach sind die Grenztruppen der DDR dem „System der Landesverteidigung“ zugeordnet, und zwar den mobilen militärischen Kräften. Diese Feststellung ist aus folgendem Grund wichtig: Seit dem Staatshaushaltsplan für 1977 wird in den jeweils einschlägigen Gesetzen zwischen den „Ausgaben für die nationale Verteidigung“ einerseits, den „Ausgaben für die öffentliche Sicherheit, Rechtspflege und Sicherung der Staatsgrenze“ andererseits unterschieden, während in den Jahren zuvor beide Positionen zusammen als Ausgaben für „nationale Verteidigung und Sicherheit“ ausgewiesen worden sind. Die Aufspaltung des V. kann also insoweit ignoriert werden, als beide Teile zusammengenommen erst eine annähernd realistische Vorstellung der zu diesem Zweck von der Staatsführung aufgewendeten Gelder vermitteln. Zwar gehören die für „Rechtspflege“ und „öffentliche Ordnung“ eingeplanten Aufwendungen nicht zum V., aber da ihm fraglos auch verdeckte Gelder zufließen, die im Staatshaushalt nicht als Mittel für die Landesverteidigung erscheinen, kann dies bei einer Schätzung des tatsächlichen Umfangs des V. außer Betracht bleiben. Bei kritischer Wertung müssen die im V. offiziell ausgewiesenen Mittel ohnehin als zu niedrig angesehen werden, da ihm weitere materielle und finanzielle Mittel zugeführt werden, die überhaupt nicht im Staatshaushalt erfaßt werden (z. B. aus Betriebsfonds für die Kampfgruppen der Arbeiterklasse oder für Reservistenkollektive). Obwohl die DDR schon seit Anfang 1952 in Gestalt der Kasernierten Volkspolizei bewaffnete Kräfte unterhielt, sind offiziell erst seit 1956 Zahlen zum V. mitgeteilt worden - dem Jahr also, in dem offiziell die NVA gegründet wurde. Zumeist waren die entsprechenden An[S. 1136]gaben den Etatreden des Finanzministers zu entnehmen. In den Gesetzen über den Staatshaushaltsplan der DDR wird der V. erst seit 1968 ausgewiesen, und zwar konkret durch folgende Summen (in Mill. Mark): 1968 = 5.787,0; 1969 = 6.350,0; 1970 = 6.747,0; 1971 = 7.198,0; 1972 = 7.625,0; 1973 = 8.328,0; 1974 = 8.938,0; 1975 = 9.564,0; 1976 = 10.233,0; 1977 = 11.023,0 (7.868,0 + 3.155,0); 1978 = 11.573,0 (8.261,0 + 3.312,0). Wie Vergleiche mit den alljährlich vorgelegten Haushaltsrechnungen ergeben, sind die Plan-Daten mit den Ist-Daten im wesentlichen identisch. Demnach hat sich die jährliche Zuwachsrate des V. in der DDR seit 1968 zwischen 6 und 9 v. H. gegenüber dem jeweiligen Vorjahrsetat bewegt. Infolge seiner relativ geringen inflatorischen Schwächung ist die nominelle Steigerung des V. daher im ganzen einer realen Steigerung an militärischer Kampfkraft gleichzusetzen. Über die Struktur des V. sind in der DDR bisher keine Angaben veröffentlicht worden. Wie in jeder modernen Armee erklärt sich die Expansion des V. z. T. aus dem Zwang zu waffentechnologisch bedingten Umrüstungen, die in der DDR stets ungeachtet der sonstigen volkswirtschaftlichen Lasten erfolgt sind: „Die sozialistische Wirtschaft muß unter allen Bedingungen fähig sein, den militärökonomischen Bedarf allseitig zu decken, was an ihre Struktur, Mobilität, Organisation und Leitung hohe und komplizierte Anforderungen stellt. Die hiermit verbundene Verantwortung wächst in dem Maße, wie infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Revolution im Militärwesen voranschreitet, die ‚Industrialisierung‘ der Kriegführung zunimmt“ (Beiträge zur Militärökonomie, a. a. O., S. 87 f.). Bei allen wichtigen Waffensystemen der NVA wurde in den 70er Jahren bereits die dritte oder vierte Generation eingeführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1135–1136 Verteidigungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, NationalerSiehe auch das Jahr 1985 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den…
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NDPD (1979)
Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD): 1985 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für National-Demokratische Partei Deutschlands. Bildung des Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u. a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe. Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der SED hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der CDU und LDPD zukommen zu lassen. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Spezifik lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1977 waren die 85.000 Mitglieder in 2.165 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territo[S. 762]rialprinzip. Höchstes Organ ist der Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XI. Parteitag (21.–23. 4. 1977) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung“. Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 761–762 Naturschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeokolonialismusSiehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD): 1985 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für National-Demokratische Partei Deutschlands. Bildung des Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u. a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des…
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Sozialpsychologie (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Die marxistische S. beschäftigt sich als Teildisziplin der Psychologie mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. In der DDR besitzt die S., die sich erst seit 1965/66 als selbständige Disziplin herausgebildet hat, dem offiziösen Verständnis gemäß, 3 Ziele: „1. durch Optimierung der Beziehungen zwischen Leitern und Kollektiven bzw. innerhalb der Kollektive die Arbeitsproduktivität zu erhöhen und die Persönlichkeitsentwicklung der Werktätigen zu verbessern, 2. durch Optimierung des Informationsaustauschs bei heuristischen Prozessen die Effektivität der geistigen Kooperation in Forschungs-, Erziehungs- und Leitungskollektiven zu erhöhen, 3. durch Optimierung der Auswahl und Ausbildung von Leitern, speziell ihrer Verhaltens- und Einstellungsentwicklung, die Effektivität von Leitungskadern zu erhöhen“ (Wörterbuch der Psychologie, Hrsg. G. Clauß u. a., Leipzig 1976, S. 495). Dabei geht sie von der marxistischen Vorstellung aus, daß aus der Kooperation mehrerer Individuen im Arbeitsprozeß eine Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber der Summe der Einzelleistungen entsteht. Dementsprechend beschäftigt sich die marxistische S. in der DDR vor allem mit der psychologischen Untersuchung von Kooperationsmechanismen in Industrie und Betrieb. Als Untersuchungsziel steht die Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprechend dem Programm des weiteren Aufbaus der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ im Vordergrund. Gemäß dieser Grundauffassung werden in erster Linie Einstellungen und Motivationen der Menschen im Arbeitsprozeß untersucht. Die Erforschung von Motivationen und Einstellungen wird sowohl im Rahmen der Einstellungsforschung, der Persönlichkeitsforschung wie der Gruppenforschung (Soziologie und Empirische Sozialforschung) vorgenommen. Dabei sollen die „sozialen Prozesse in kleineren Gruppen sowohl hinsichtlich der Leistung wie der Bewußtseinsbildung“ optimiert werden. Deshalb werden nicht nur die gruppendynamischen Bedingungen der Persönlichkeitsbildung untersucht, sondern vor allem auch Mechanismen wie: soziale Wahrnehmung, soziales Lernen und soziale Einstellungen. Bisweilen geht man in der marxistischen S. noch immer von systemtheoretischen Vorstellungen aus, obwohl diese im politisch-ideologischen Bereich in der DDR weitgehend von anderen Konzepten abgelöst worden sind: „Zweckmäßigerweise betrachtet man ‚Wechselwirkungs- und Kooperationsprozesse in Gruppen‘ als ‚Verhalten‘ hochkomplexer, dynamischer, selbstregelnder und selbstprogrammierender Systeme (im Sinne der Kybernetik). Zu den Variablen eines solchen Systems gehören u. a.: a) Eigenart und Komplexitätsgrad der Aufgabe (u. a. der zu fällenden Entscheidung), b) Größe der Gruppe, c) das gruppeneigene Wert- und Normgefüge (dessen inhaltliche Ausprägung im Sinne der Werte und Normen der sozialistischen Gesellschaft eine Gruppe zu einem ‚Kollektiv‘ im eigentlichen Sinne macht), d) Organisation und Ausübung der Führungsfunktion (als Koordinationsinstanz), e) Funktionsaufteilung, f) Kommunikations- und Informationsstruktur, g) Prestige- und Ansehensstruktur usw.“ (Phil. Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus und M. Buhr, 11. Aufl., Berlin [Ost] 1975, Bd. II, S. 1146). Hinsichtlich der allgemeinen methodologischen Ausrichtung wird versucht, die S. in den Rahmen des Dialektischen und Historischen Materialismus einzubeziehen. Enge Beziehungen zur marxistisch-leninistischen Soziologie werden behauptet, sind aber bisher kaum überzeugend nachgewiesen worden. Als Methoden werden vor der marxistischen S. u. a. verwandt: teilnehmende Beobachtung, Feldexperiment, Laborexperiment, Modellexperiment, mündliche und schriftliche Interviews, Einstellungsskalen (Skalierungsverfahren). Arbeitspsychologie; Marxismus-Leninismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 987 Sozialprodukt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialstrukturSiehe auch das Jahr 1975 Die marxistische S. beschäftigt sich als Teildisziplin der Psychologie mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. In der DDR besitzt die S., die sich erst seit 1965/66 als selbständige Disziplin herausgebildet hat, dem offiziösen Verständnis gemäß, 3 Ziele: „1. durch Optimierung der Beziehungen zwischen Leitern und Kollektiven bzw. innerhalb der Kollektive die Arbeitsproduktivität zu erhöhen und die Persönlichkeitsentwicklung der…
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Leistungsprinzip (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“ behafteten Phase des Kommunismus entwickelt hat (Marx/Engels, Werke, Bd. 19, S. 18 ff.). Das L. besagt, daß auf der Grundlage sozial gleicher Stellung der Gesellschaftsmitglieder zu den Produktionsmitteln ein differenzierter Anteil der einzelnen an der Einkommensbildung gewährleistet werden muß. In dem Maße, in dem in der DDR gegenwärtig das L. zur Begründung sozialer Differenzierungen herangezogen wird, wird die Erreichung sozialer Gleichheit in Produktion, Distribution und Konsumtion auf eine spätere, kommunistische Phase verschoben. Das L. ist in der Verfassung der DDR von 1968 — ebenso i. d. Fassung von 1974 — an prominenter Stelle (Art. 2 Abs. 3) als eine der gesellschaftspolitischen Leitvorstellungen normiert und in nachfolgenden Artikeln spezifiziert worden (Art. 24, 26). Besondere Bedeutung kommt dem L. für die Gestaltung der Lohnpolitik zu. Wie ähnlich bereits im Gesetzbuch der Arbeit aus dem Jahr 1961 (GBl. I., S. 27) bestimmt das Arbeitsgesetzbuch der DDR aus dem Jahr 1977 (GBl. I., S. 185) als Grundsatz: „Das Arbeitsrecht trägt zur konsequenten Verwirklichung des Prinzips ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung‘ bei. Es sichert, daß den Werktätigen Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit gezahlt wird und daß Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche bei gleicher Arbeitsleistung gleichen Lohn erhalten (Art. 2 Abs. 3). Auch das Zivilrecht hat gemäß dem neuen Zivilgesetzbuch vom 19. 6. 1975 das L. zu gewährleisten. Es ist so anzuwenden, daß die „Leistung des Bürgers für die sozialistische Gesellschaft Grundlage ist für seinen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum“ (§ 3) (GBl. I., S. 465). Die nach Leistung differenzierte Entlohnung und Prämierung dient als wichtigstes Instrument zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Unterschiede im Inhalt und in der Intensität der Arbeit beeinflussen über unterschiedliche Einkommensbildung das Konsumverhalten und darüber hinaus die Sozialstruktur. Lohnformen und Lohnsystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 679 Leistungslohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsverordnungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“…
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Staatshaftung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Mit Art. 106 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 104 n. F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik — St.-Gesetz — vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34). Die Voraussetzungen der St.: <1.> Der Schaden muß einem Bürger oder seinem persönlichen Eigentum zugefügt sein. Ausgeschlossen sind also Schäden, die am sozialistischen Eigentum entstanden sind. Unter Bürgern werden nur die Bürger der DDR verstanden, die ihren Wohnsitz dort haben. Nur ausnahmsweise kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles Schadensersatz auch dann geleistet werden, wenn Bürger der DDR ihren Wohnsitz dort nicht haben. Personen, die nicht Bürger der DDR sind, steht ein Anspruch nur zu, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz dort haben. Im übrigen tritt die Haftung zugunsten von Personen, die nicht Bürger der DDR sind, nur dann ein, wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. <2.> Der Schaden muß in Ausübung staatlicher Tätigkeit zugefügt sein. Es muß also zwischen der Erfüllung [S. 1036]dienstlicher Aufgaben und dem Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen. <3.> Die Schadenszufügung muß rechtswidrig erfolgt sein. Eine Schuld des Staatsbediensteten braucht nicht vorzuliegen. Es wird nicht zwischen einer schuldhaft-rechtswidrigen und einer schuldlos-rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung unterschieden. Es gilt das Prinzip der objektiven Haftung. <4.> Unter den Begriff „Mitarbeiterder Staatsorgane“ fallen Angestellte eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung, die im Namen des betreffenden Organs oder der betreffenden Einrichtung tätig sind, und ehrenamtlich Tätige, die berechtigt und ermächtigt sind, selbst Weisungen, Anordnungen oder ähnliche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch die Angehörigen der bewaffneten Organe, darunter der Deutschen Volkspolizei. Zum Schadensersatz verpflichtet ist das jeweilige staatliche Organ oder die staatliche Einrichtung, in dem ein Bediensteter arbeitet oder jemand ehrenamtlich tätig ist. Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter oder Beauftragte sind ausgeschlossen. § 839 BGB gilt also nicht. Es handelt sich also nicht um eine St. im strengen Sinne, sondern um eine Amtshaftung. Der Schadensersatz ist grundsätzlich in Geld zu leisten. Dem staatlichen Organ oder der staatlichen Einrichtung bleibt es jedoch überlassen, den Schaden auch durch Naturalrestitution auszugleichen. Der Umfang des Schadens wird nach zivilrechtlichen Vorschriften berechnet, soweit in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnt mit dem Tage, an dem der Geschädigte von dem Schaden und davon Kenntnis hat, daß der Schaden von einem Mitarbeiter oder einem Beauftragten eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung verursacht wurde. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist ausgeschlossen. Über den Schadensersatzanspruch entscheidet der Leiter des zuständigen staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung, durch deren Mitarbeiter oder Beauftragten der Schaden verursacht wurde. Bei diesem ist auch der Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Die St. schließt den Regreß nicht aus. Mitarbeiter, die einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben, sind nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften über die materielle Verantwortlichkeit (Arbeitsrecht) in Anspruch zu nehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1035–1036 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaushaltSiehe auch die Jahre 1975 1985 Mit Art. 106 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 104 n. F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik — St.-Gesetz — vom…
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Produktionsmittel (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist alles, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug, Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses (Arbeitsteilung, Kooperation) und mit dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik vervollkommnen sich die Arbeitsmittel, nehmen Menge und Verwendungsmöglichkeiten der Arbeitsgegenstände zu und wächst die Zahl der erzeugten unterschiedlichen Produkte. Der technologische und gesellschaftliche Entwicklungsstand der Arbeitsmittel gilt als Gradmesser für die Herrschaft des Menschen über die Natur. Die Zurechnung der Erzeugnisse zu den P. erfolgt nach ihrem überwiegenden Verwendungszweck: Entweder gehen sie wieder in den Produktionsprozeß ein oder werden individuell bzw. gesellschaftlich konsumiert (Konsumtionsmittel). Die Entwicklung der P. vollzieht sich gegenwärtig vor allem im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Revolution, die die Zeitspanne zwischen neuen Entdeckungen und ihrer technischen Realisierung verkürzt. Aus der Zersetzung der Feudalverhältnisse und der Auflösung des bäuerlichen Privateigentums (zersplitterte Kleinproduktion) entstand das moderne kapitalistische Privateigentum: Die entscheidenden P. befinden sich in Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsgewalt einzelner Kapitalbesitzer bzw. monopolistischer Vereinigungen. Für diese Entwicklungsphase ist die Trennung der Produzenten von den P. charakteristisch. Da der marxistische Eigentumsbegriff nicht nur die Beziehung zwischen Kapitalbesitzer und seinen P. erfaßt, sondern auch die Beziehungen der Menschen im Produktionsprozeß umgreift, drückt das Privateigentum an P. auch die gesellschaftliche Beziehung zwischen Eigentümer und Nichteigentümer an P. aus. Insofern werden auch die P. als Kapital betrachtet, als sie einen Wert darstellen, der mittels fremder Arbeit einen Mehrwert produziert, den sich der P.-Besitzer aneignet (Wert- und Mehrwerttheorie). Privateigentum an P. wird als Schranke für ihre Weiterentwicklung angesehen, da der hohe Grad der Vergesellschaftung der Produktion die Verfügung der ganzen Gesellschaft über die P. und über die mit ihrer Hilfe erzeugten Güter erfordere. Mit dem erklärten Ziel, einerseits diese Schranke aufzuheben und andererseits die modernen P. im Interesse der ganzen Gesellschaft einzusetzen, seien im Sozialismus die entscheidenden P. in gesellschaftliches Eigentum übergeführt worden, das im ökonomischen Sinne erst dann besteht, wenn der Reproduktionsprozeß selbst im ganzen von der Gesellschaft geleitet und kontrolliert wird, d. h. die politischen Institutionen greifen in die wirtschaftlichen Vermittlungszusammenhänge ein und werden selbst wieder zu organisierten Instrumenten der ökonomisch-gesellschaftlichen Umwälzung. Die P. sind dann nicht mehr Kapital, sondern bilden den stofflichen Inhalt der Produktionsfonds. Ihre Weiterentwicklung vollzieht sich im entwickelten Sozialismus über die sozialistische Automatisierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 863 Produktionskosten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsmittelhandelSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Gesamtheit der Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstände, die der Mensch im Produktionsprozeß verwendet, um materielle Güter und Leistungen zu erzeugen. Arbeitsgegenstand ist alles, was im Produktionsprozeß der Bearbeitung unterliegt (z. B. Erze, Rohstoffe); Arbeitsmittel sind Instrumente (Werkzeug, Maschinen, Automaten), mit denen der Arbeitsgegenstand bearbeitet wird. Mit der Entwicklung des…
DDR A-Z 1979
Außenpolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Zielsetzung und Methoden Theoretische Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit dem Fernziel der Herstellung einer internationalen klassenlosen Gesellschaft und erst in zweiter Linie Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Diese außenpolitische Konzeption unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen, Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden (Strategie und Taktik) und Mitteln revolutionärer A. Träger sind danach in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien geführt und organisiert wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem die revolutionären Befreiungsbewegungen in den kolonialen und halbkolonialen Ländern und die staatstragenden Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (wie etwa die Baath-Partei in Syrien und dem Irak) angesehen, die vor allem in ihren wirtschaftlichen Programmen einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften und Gesellschaftssysteme propagieren. Ferner wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind im wesentlichen die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und ihren Kolonien bzw. den unabhängig gewordenen jungen Nationalstaaten der Dritten und Vierten Welt, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Aus diesem Grundverständnis leitet die SED als „Hauptaufgabe der sozialistischen A.“ — für die DDR wie für alle sozialistischen Staaten — „die Sicherung der günstigsten internationalen Bedingungen für den Sozialismus und Kommunismus wie für die Entfaltung des Kampfes aller fortschrittlichen und friedliebenden Kräfte“ ab (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Stichwort Außenpolitik, Berlin [Ost] 1974, S. 37). Als wirksamste Methode zur Verwirklichung dieser Hauptaufgabe bezeichnet die SED ihre mit der UdSSR — als „Hauptmacht“ — und den übrigen Staaten des Warschauer Paktes „Koordinierte Außenpolitik“ (ebenda, S. 162/163). Als „Hauptzentrum“ der Koordination gilt dabei der Warschauer Pakt, vor allem die regelmäßigen Konferenzen seines Politischen Beratenden Ausschusses, sowie die inzwischen jährlich mit Ausnahme des Jahres 1975 auf der Krim in der UdSSR durchgeführten Treffen der „Führer der kommunistischen und Arbeiterparteien der Bruderländer“. Bei der Durchführung dieser Hauptaufgabe gelten für die A. der DDR folgende Grundprinzipien: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis des „Prinzips des sozialistischen Internationalismus“ gestalten, der als „höhere Stufe“ des Proletarischen ➝Internationalismus verstanden wird. Dabei wird seit Gründung der DDR insbesondere die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine differenzierte Haltung ein — zu weitgehender Identifikation mit den außenpolitischen Zielen und Aktivitäten der UdSSR. Nach der Verfassungsrevision vom 7. 10. 1974 wird in Art. 6 Abs. 2 der zweiten Verfassung von 1968 das völkerrechtliche Verhältnis zur UdSSR auch verfassungsrechtlich normiert („… für immer und unwiderruflich … verbündet“). Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die Prinzipien der Friedlichen Koexistenz gelten, die gleichermaßen einen Kooperations- wie Klassenkampfaspekt enthalten. Wichtige außenpolitische Funktionen nehmen in erster Linie wahr: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA), das Ministerium für Außenhandel, das Ministerium für Nationale Verteidigung und die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständige Abteilung für Internationale Verbindungen sowie die anderen Abteilungen des Sekretariats des ZK der SED, die sich speziell mit Fragen der „BRD und Westberlins“ befassen. Die außenpolitischen Befugnisse des Staatsrates, der von 1960 bis 1970 mehr [S. 92]als 30 internationale Verträge ratifizierte, sind nach der Verfassungsrevision von 1974 fast vollständig beseitigt bzw. auf die „Regierung“ der DDR, d. h. auf den Ministerrat. faktisch auf sein Präsidium, übertragen worden. Während das MfAA außenpolitische Entscheidungen „vorbereitet“ und „durchführt“ sowie für alle Ministerien eine außenpolitische Koordinierungsfunktion ausübt, werden alle wichtigen Entscheidungen auf außenpolitischem Gebiet im 19köpfigen Politbüro der SED getroffen. Damit ist die für Herrschaftssysteme sozialistisch-kommunistischer Prägung charakteristische Zweigleisigkeit der A. — durch Staats- und Parteiorgane — institutionell verankert. Zweigleisigkeit bedeutet hier, daß — soweit möglich — offizielle Beziehungen traditionellen Typs zu den Organen des anderen Staates unterhalten und gleichzeitig Parteibeziehungen zu den jeweiligen kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien, auch wenn diese nicht an der Regierung beteiligt sind, gepflegt werden. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nahm die außenpolitische Aktivität der DDR — vor allem bis zur diplomatischen Anerkennung durch die Mehrzahl der UN-Mitglieder Ende 1972/Anfang 1973 — vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer und kultureller Ebene an und entwickelte die unterschiedlichsten, den Gegebenheiten des jeweiligen Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität waren bis zu diesem Zeitpunkt neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, der Deutschen Reichsbahn, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und die Vertretung Volkseigener Handelsorganisationen (vor allem volkseigene Außenhandelsbetriebe) im Ausland. Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienten ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer Parlamentarier-Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachliche Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen trieb die DDR eine technisch und finanziell aufwendige und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielten die etwa 40–50 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und Komitees mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen oblag vor allem die Kontaktpflege zu kapitalistischen Staaten und Staaten der Dritten Welt. Diese Vereinigungen und die entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern sollten von der DDR ein günstiges Bild ihrer innenpolitischen Entwicklung verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele werben. Die SED versprach sich davon vor allem günstige Auswirkungen auf die Erreichung ihres außenpolitischen Hauptzieles: die diplomatische Anerkennung. Bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 war die A. der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von spezifischen — deutschlandpolitischen — Zielsetzungen bestimmt, d. h. Deutschlandpolitik war wichtigstes Aktionsfeld und im wesentlichen identisch mit der A. der DDR. In beiden Teilen Deutschlands waren entgegengesetzte Vorstellungen über die politische Gestalt eines wiedervereinigten Deutschland entwickelt worden. und die DDR vermochte ihren Anspruch auf uneingeschränkte Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Politik der Bundesrepublik nicht durchzusetzen. Ferner hat die SED-Führung gerade in der Frage der deutschen Nation einen schwankenden Kurs verfolgt, d. h. ihre Deutschlandpolitik blieb lange Zeit von widersprüchlichen Aussagen und raschen Positionswechseln in dieser zentralen Frage der politisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik beeinflußt. Die A. wurde daher in entscheidendem Maß von deutschlandpolitischen Überlegungen bestimmt, auch wenn sie regional und politisch über den mitteleuropäischen Raum hinauswirkte. Noch Mitte der 60er Jahre galt als „Hauptziel und Hauptinhalt der gesamten außenpolitischen Tätigkeit (der DDR)… die Sicherung der deutschen Nation vor Krieg und Vernichtung …“, d. h. die DDR verstand sich als Verfechterin der „nationalen Interessen Deutschlands“. Die These von der zwar noch einheitlichen, aber staatlich schon gespaltenen Nation wurde von der SED nur kurze Zeit vertreten. Gegen Ende der 60er Jahre und als Reaktion auf Beschwörungen der Bundesrepublik Deutschland auf die Einheit der Nation behauptete die SED-Führung die Existenz zweier deutscher Nationen, einer bürgerlichen in der Bundesrepublik und einer sich entwickelnden sozialistischen in der DDR, wobei die Hereinnahme ideologischer, von der Klassenkampfdoktrin geprägter Erklärungsmuster in den sozialistischen Nationenbegriff neben defensiven auch offensive (Angliederung der Bundesrepublik an den „nationalen Kern“ DDR) deutschlandpolitische Züge aufwies. [S. 93]Die 1974 schließlich auch verfassungsrechtlich fixierte Aufgabe dieses Nation-Konzeptes (nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 ist die DDR ein „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ statt, wie bis dahin, ein „sozialistischer Staat deutscher Nation“), läßt vermuten, daß die SED für die nächste Zukunft weniger denn je eine selbständige Deutschlandpolitik unter (sozialistisch-) nationalem Vorzeichen zu treiben gedenkt und vielmehr das Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland mit klassischen Mitteln und im Rahmen ihrer gesamten A., d. h. ohne Vorrang und bei strikter Unterordnung unter die sowjetische Deutschlandpolitik, zu gestalten beabsichtigt (Nation und nationale Frage). Damit ist vor allem auch jene Phase abgeschlossen, in der zur Erreichung außen- und deutschlandpolitischer Nahziele (wie der Anerkennung) die besondere „Unterstützung der nationalen Befreiungsbewegungen“ als wichtige „internationale Verpflichtung“ in erster Linie mit dem Ziel betrieben wurde, bei den Adressaten in massiver Form für die völkerrechtliche Anerkennung der DDR zu werben. Die Auslandspropaganda suchte vor allem der Deutschlandpolitik der Bundesrepublik entgegenzuwirken, der direkte Einmischung in die „Entwicklung normaler Beziehungen“ der Staaten der Dritten Welt zur DDR vorgeworfen worden ist. II. Das Verhältnis zur UdSSR Nach Gründung der DDR übertrug am 10. 10. 1949 die seit dem 9. 6. 1945 bestehende Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) einen Teil ihrer Funktionen auf die Provisorische Regierung der DDR. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, die für die „Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ zuständig blieb. Seit diesem Zeitpunkt betrachtet sich die DDR als souverän in der Gestaltung ihrer außenpolitischen wie außenwirtschaftlichen Beziehungen. Am 28. 5. 1953 wurde die SKK in eine „Hohe Kommission“ umgewandelt. Im Anschluß an die erfolglose Berliner Außenministerkonferenz der Vier Mächte erklärte die UdSSR am 25. 3. 1954, daß sie mit der DDR „die gleichen Beziehungen … wie mit anderen souveränen Staaten“ aufnehmen wolle. Gleichzeitig wurde die Tätigkeit der sowjetischen „Hohen Kommission“, soweit sie die Überwachung staatlicher Organe der DDR betraf, als beendet erklärt. Die Regierung in Moskau stellte jedoch gleichzeitig fest, daß sie sich auch künftig bestimmte Funktionen vorbehalte, die mit der „Gewährleistung der Sicherheit im Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der UdSSR aus den Viermächte-Abkommen erwachsen“ (Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Bd. 1, Berlin [Ost] 1954, S. 303). Entgegen früheren Behauptungen der SED-Führung und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht kann erst das Datum dieser sowjetischen Erklärung als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR als formal souveräner Staat anzusehen ist. Die von sowjetischer Seite stets — zuletzt beim Abschluß des Viermächte-Abkommens über Berlin — geltend gemachten Vorbehalte haben jedoch den Charakter von Souveränitätsbeschränkungen, auch wenn dies von der SED bestritten wird. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächte-Konferenz (28. 9.–3. 10. 1954), auf der die Westmächte das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen uneingeschränkt unterstützten, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, ist am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet worden, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird. Dieser Vertrag sollte die Souveränität der DDR erneut bekräftigen. Gleichzeitig löste die UdSSR ihre „Hohe Kommission“ in der DDR auf. Art.~1 Abs. 2 des Vertrages übertrug der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin [Ost] 1956, S. 281). Der Vertrag rückte seitens der DDR und der UdSSR die innerdeutschen Beziehungen einseitig in den Bereich des Völkerrechts; die Wiedervereinigung Deutschlands sollte seitdem nur noch über völkerrechtlich gültige Verträge zwischen beiden deutschen Staaten erreichbar sein. Der Vertrag regelte ferner (bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957) die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. (Seit 1970 werden die in der DDR stationierten Teile der Roten Armee als Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland bezeichnet.) Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaft[S. 94]lichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1~Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige Wirtschaft hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. und 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0,8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die SED-Führung bezeichnete den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ ihrer A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen hätten. Er sollte „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben. In seinen Kernsätzen bekräftigt der Vertrag die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Pakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — Berlin (West) als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in West-Berlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „hohen vertragschließenden Seiten“ erklärten ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden könne. Die UdSSR behielt sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutete dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schuf, die über den Warschauer Pakt hinausgehen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR aufgrund eines international gültigen Vertrages. Darüber hinaus bedeutete dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bis dahin verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel (Art. 5 Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einerseits ist die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden worden; andererseits erhielt sie jedoch durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen völkerrechtlichen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR konnten jedoch nicht Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des osteuropäischen Paktsystems und in der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der ideologischen Verbundenheit und der machtpolitischen Abhängigkeit der strategischen Führungsgruppe der SED von der KPdSU führten Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuteten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert wurden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z. B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar war der sowjetische Parteichef durch den Ausgang der Kuba-Krise auch mit seiner Berlinpolitik (Berlin-Ultimatum von 1958) gescheitert, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems und des Abschlusses des Freundschaftsvertra[S. 95]ges vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Andererseits sind die Vorbereitungen des für Herbst 1964 geplant gewesenen Besuches des sowjetischen Partei- und Staatschefs Chruschtschow in der Bundesrepublik Deutschland kritisch bis ablehnend diskutiert worden. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Seitdem haben sich die Beziehungen zur VR China ständig verschlechtert und seit Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre einen absoluten Tiefpunkt erreicht. Die SED-Führung hat sich ohne Vorbehalte den sowjetischen Standpunkt zu eigen gemacht. Die Außen- und Innenpolitik Pekings wird als „antisowjetisch“, „unmarxistisch“, „revisionistisch“ und „chauvinistisch“ bezeichnet (Maoismus). Im Jahr 1978 wurden zwar noch diplomatische Beziehungen unterhalten, und bisher sind jährlich Protokolle über den Handelsaustausch unterzeichnet worden, jedoch wird die VR China von der SED nicht mehr uneingeschränkt als sozialistischer Staat anerkannt; die Existenz sozialistischer Produktionsverhältnisse in China ist im Widerspruch dazu jedoch nicht bestritten worden. Die DDR sieht nach wie vor in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz. Zwar hat sie bisher weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch ihre einseitige Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten bestand und besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der A. der DDR: Jede Entspannung in Europa darf den territorialen und politischen Status quo nicht in Frage stellen. Diesem Grundsatz entsprechend hat die DDR während der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1973–1975) und während der Belgrader Folgekonferenz (Oktober 1977 – März 1978) die sowjetische Konferenzdiplomatie uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere die Weigerung der UdSSR, in das Abschlußdokument der KSZE (1975) die Möglichkeit einer einvernehmlichen, d. h. friedlichen Änderung bestehender Grenzen aufzunehmen, hat die volle Unterstützung der DDR gefunden (Europapolitik der SED). Die kompromißlose Unterstützung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR 1968 lag zwar im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED. ist aber auch als politischer Preis für die bis dahin unveränderte sowjetische Haltung in der Deutschlandfrage anzusehen. Jedoch war in den letzten Jahren vor der Ablösung Ulbrichts als Erster Sekretär des ZK der SED im Juni 1971 im Verhältnis zur UdSSR offenbar eine Veränderung eingetreten, die von einer wachsenden politischen Emanzipation der DDR bedingt war. Das Bemühen Ulbrichts, die Interessen der DDR auch gegenüber der UdSSR stärker zur Geltung zu bringen, zeigte sich deutlich während der letzten Bundespräsidentenwahl in Berlin (West) im März 1969, als die SED-Führung im Gegensatz zur UdSSR eine schwere Berlin-Krise in Kauf nahm, während Moskau offenbar einen Konflikt mit den Westmächten zu Beginn der eigenen Entspannungsoffensive zu vermeiden suchte. Auch während der Vorbereitungen und in der ersten Phase der Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin schien die DDR eher einer Konfliktstrategie zu folgen, als die Anstrengungen Moskaus zu unterstützen, mit den Westmächten (über Berlin) und der Bundesrepublik Deutschland zu einem vertraglich ausgehandelten Modus vivendi zu gelangen. Westliche Beobachter haben die Ablösung Ulbrichts u. a. auf dessen Widerstand gegen die neue sowjetische Europa- und insbesondere Berlinpolitik zurückgeführt. Unter der Führung Honeckers ist wieder eine nahezu vollständige Unterordnung unter die Außenpolitik der UdSSR zu beobachten, der sich die SED-Führung mit Zugeständnissen (durch Einbeziehung von Berlin [West]) in den ersten mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Folgeverträgen zum Berlin-Abkommen und zum Grundlagenvertrag anzupassen suchte. Die vertragliche Grundlage des gegenwärtigen Verhältnisses zwischen beiden Staaten bildet der neue „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975. Obwohl die Laufzeit seines Vorgängers vom 12. 6. 1964 (20 Jahre) noch nicht beendet war, hielten es beide Parteiführungen offenbar für notwendig, nach Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ende Juli/Anfang August 1975 in Helsinki die völkerrechtliche Fixierung ihrer Beziehungen den veränderten Bedingungen anzupassen. Nunmehr fehlt jeder gesamtdeutsche Bezug, und die Betonung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus ist an die erste Stelle, im Gegensatz zum Vertrag von 1964, noch vor die Aufzählung der Grundsätze der staatlichen Souveränität getreten. Die noch 1964 und in Verträgen mit einzelnen Warschauer-Pakt-Staaten 1967 verwendete Formulierung von der „besonderen“ bzw. „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ taucht nicht mehr auf, dafür wird — wenn auch in nicht zutreffender Weise — auf das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 rekurriert, wenn die künftige Politik gegenüber Berlin (West) angesprochen wird. [S. 96]Die in Art.~6 fixierte Grenzgarantie („Unantastbarkeit“) erstreckt sich auf alle Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes, nicht nur auf die der Vertragspartner. Erstaunlicherweise werden die Grenzen zu Berlin (West) nicht besonders erwähnt, vielmehr so behandelt, als ob sie auch Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland seien. Im Gegensatz zum Warschauer Vertrag und dem zweiseitigen Vertrag von 1964 ist 1975 jede regionale Begrenzung des Bündnisfalls entfallen, was bedeutet, daß die Nationale Volksarmee künftig auch an der sowjetisch-chinesischen Grenze eingesetzt werden könnte. Allerdings ist diese Begrenzung auch schon in einigen früheren bilateralen Verträgen der UdSSR und der DDR mit osteuropäischen Staaten aufgegeben worden. Von Bedeutung ist schließlich, daß der Vertrag von 1975 nichts über die Aufhebung (Aussetzung?) der Verträge von 1964 und 1955 aussagt. Gilt also der völkerrechtliche Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ oder hat sich die UdSSR den Rückgriff z. B. auf die gesamtdeutschen Bezüge der früheren Verträge offengelassen? Insgesamt bringt der neue Vertrag unter dem Dach der sowjetischen Deutschlandpolitik eine beträchtliche völkerrechtliche Aufwertung und Anerkennung der Interessen der DDR, wie sie insbesondere auch in der neu aufgenommenen Konsultationsklausel des Art. 9 zum Ausdruck kommt. III. Das Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhr eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Berlin (Ost) wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine relative Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt, obwohl sich die SED-Führung anfangs einer Abtretung deutscher Ostgebiete an Polen ebenfalls widersetzt hatte. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern Osteuropas ist bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokollen über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen worden (Außenwirtschaft und Außenhandel). Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, und 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) haben ihren ständigen Sitz in Berlin (Ost). Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen, unter anderen: DDR–UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR–ČSSR (1. 12. 1951), DDR-Polen (10. 11. 1951), DDR-Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der supranationalen Integration im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten, blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der wirtschaftlichen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW, lehnt allerdings jede Form von „Supranationalität“, d. h. auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen, als Verstoß gegen die sozialistische Souveränität ab. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), dem sie von Anfang an angehörte. Formal, jedoch nicht tatsächlich, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Orga[S. 97]nen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (Sitz Moskau) unterstellt. Rechtlich erhebliche Unterschiede und dadurch bedingte Einschränkungen der außen- und militärpolitischen Entscheidungsfreiheit der DDR sind in den unterschiedlichen Formulierungen der die Beistandsklauseln betreffenden Passagen der Vertragstexte festzustellen. Während der für die übrigen Pakt-Staaten maßgebende Text in russischer, polnischer und tschechischer Sprache abgefaßt ist und bestimmt, daß jeder dieser Staaten über die Formen seines Beistandes zugunsten der DDR allein entscheidet, legt die für die DDR geltende deutsche Fassung fest, daß die Art des Beistandes der DDR zugunsten der anderen Teilnehmerstaaten von diesen bestimmt werden kann. Diese vertragsrechtliche Benachteiligung der DDR, verbunden mit den einseitig auf die Sicherheitsinteressen der sowjetischen Truppen in der DDR abgestellten Konsultationsklauseln des Truppenvertrages von 1957 -die in ähnlichen Verträgen der UdSSR mit Polen und Ungarn den Stationierungsländern mehr Mitspracherechte einräumen, verringerte aber nicht das faktische Gewicht, das die DDR im Pakt erlangen konnte. Seit gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte (Herbst 1961) stattfinden, hat der DDR-Verteidigungsminister Heinz Hoffmann, als einziger der Stellvertreter des sowjetischen Oberbefehlshabers, zwei größere Truppenübungen geleitet. Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas aus dem Jahr 1957 zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen innerhalb des Paktes eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 sprach von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des seit Mitte der 60er Jahre zu beobachtenden Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die vollständige Einbindung der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager insofern zur Folge gehabt, als Ulbricht insbesondere in den Jahren 1968–1971 z. T. erfolgreich versuchte, über das östliche Allianzsystem eine Kontrolle der Politik vor allem der kleineren Paktmitglieder gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Der außenpolitische Entscheidungsspielraum der DDR ist jedoch aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Das wurde gerade seit 1969 deutlich, als die UdSSR in der Phase der Annäherung an die Bundesrepublik den Warschauer Pakt verstärkt als Disziplinierungsinstrument gegenüber Osteuropa benutzte. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die Länder des „Eisernen Dreiecks“ (DDR, Polen, ČSSR) von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen, so die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 auch mit Ungarn und im September 1967 mit Bulgarien. Diese Verträge sollten vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprachen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zwar in diesen Verträgen nicht explizit als potentieller Aggressor genannt (der Pakt als sog. „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln war sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wurde. In allen Verträgen wurde ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn ist in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt worden, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern sich die Vertragstexte überhaupt auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands beziehen, wurde sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien ist eine mögliche Vereinigung beider deutscher Staaten überhaupt nicht erwähnt worden. In allen Verträgen wurde als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. Berlin (West) wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR-Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR verstand diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den Status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). Sie sollten ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sah die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ [S. 98]gegen die Ostpolitik der Großen Koalition in Bonn an. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonten, boten sie der Blockpolitik der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die — besonders in der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten der betroffenen Partnerstaaten. Die „Präventivfunktion“ dieser Verträge (Blockierung schwer kontrollierbarer Entwicklungen im Verhältnis der Bündnispartner zur Bundesrepublik Deutschland) hatte für die SED seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland und der ihm folgenden internationalen diplomatischen Anerkennung an Bedeutung verloren. Inzwischen hat die DDR-Führung im Jahr 1977 mit Ungarn (24. 3.), mit Polen (28. 5.), mit Bulgarien (14. 9.) und der ČSSR (3. 10.) neue Verträge über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ nach dem Vorbild des Vertrages mit der UdSSR vom 7. 10. 1975 geschlossen. Auch diese Verträge traten an die Stelle der noch nicht abgelaufenen aus dem Jahr 1967. Gemeinsames Merkmal dieser Verträge ist, daß auch ihnen nunmehr jeder Bezug auf die Überwindung der Spaltung Deutschlands fehlt, allerdings auch Angriffe auf den „westdeutschen Militarismus und Revanchismus“ nicht mehr enthalten sind. Einen Sonderfall stellte das Verhältnis der DDR zu Rumänien dar. Rumänien hatte sich seit 1962 sowjetischen Integrationsbestrebungen im Rahmen des RGW widersetzt, weil es darin Nachteile für seine Volkswirtschaft befürchtete. 1967 hatte es als erstes sozialistisches Land Osteuropas diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. ohne die vorherige völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Bonn zur Vorbedingung zu machen. Darüber war es zu einer öffentlich ausgetragenen scharfen Kontroverse zwischen der SED und der rumänischen Parteiführung gekommen. Die rumänische KP hatte sich 1968 an der Intervention der übrigen Staaten des Warschauer Paktes in der ČSSR nicht beteiligt und diese Aktion auch öffentlich mißbilligt. Die in dieser Politik zum Ausdruck gekommenen unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität sowie über die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zwischen Rumänien und den übrigen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages (einschließlich der UdSSR) führten u. a. dazu, daß ein Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen DDR und Rumänien zwar im Oktober 1970 paraphiert, aber erst im Mai 1972 unterzeichnet wurde. Seine Bestimmungen gleichen — bis auf geringfügige Abweichungen — denen der Verträge des Jahres 1967. Schon damals waren polemische Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland vermieden und auf eine besondere Bezugnahme auf die deutsche Wiedervereinigung verzichtet worden. Lediglich in Art. 10 wurde die „Herstellung normaler gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechts“ gefordert. Unter diesem Aspekt bedurfte der Vertrag von 1972 auch keiner Erneuerung, als der rumänische Parteichef Ceausescu im Juni 1977 zu einem offiziellen Staatsbesuch in die DDR reiste. Die mit Rumänien fortbestehenden Differenzen sind erneut anläßlich des Besuches des Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, in Bukarest im Frühjahr 1978 deutlich geworden. Zum Nahostproblem, zur Neutronenwaffe, zum proletarischen Internationalismus und in der Chinafrage gibt es gegenwärtig keine Übereinstimmung der Ansichten. Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ hat die DDR mit der Mongolischen Volksrepublik (6. 5. 1977) und mit der Sozialistischen Republik Vietnam (4. 12. 1977) abgeschlossen, die beide keinerlei militärische Beistandsverpflichtungen enthalten. Hervorzuheben ist hierbei, daß im Vertrag mit Vietnam auch kein Bezug auf die erfolgreich erkämpfte Wiedervereinigung Vietnams genommen wird, Hanoi also insofern den Standpunkt der SED-Führung in der nationalen Frage politisch unterstützt. Ein gleiches Entgegenkommen ist von einem anderen kommunistisch regierten Land, Nord-Korea, nicht gezeigt worden. Während einer längeren Asienreise des Staatsratsvorsitzenden Honecker im November und Dezember 1977, in derem Verlauf er auch politische Gespräche mit Kim Il Sung, dem nordkoreanischen Parteichef, führte, unterblieb die Unterzeichnung eines politischen Paktes offenbar wegen nicht überbrückbarer Differenzen in der Frage, wie auf die von Nord-Korea angestrebte Wiedervereinigung des Landes eingegangen und dabei der Standpunkt der SED-Führung in der deutschen Frage berücksichtigt werden sollte. Eine Analyse der Vertragspolitik der DDR-Führung ergibt ferner einige Besonderheiten, die die A. der SED gegenüber dem und im sozialistischen Lager charakterisiert. Die wichtigsten sind: 1. Im Vertrag mit Polen sprechen sich beide Parteien auch gegen die friedliche Veränderung der Grenzen in Europa aus („Unveränderlichkeit“). Die implizite völkerrechtliche Absage an die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands blieb freilich bisher ein Einzelfall und trägt den besonderen Interessen Polens Rechnung. 2. In den Verträgen mit Ungarn, Bulgarien und der Tschechoslowakei wird in den Präambeln die Breschnjew-Doktrin („gemeinsame internationalistische Pflicht“ zum „Schutz der sozialistischen Er[S. 99]rungenschaften“) ausdrücklich bekräftigt. In den Verträgen mit Polen, der Mongolei und Vietnam fehlt die Bestimmung „gemeinsam“. Geographische Distanz und polnische Vorsicht gegenüber militärischen Hilfeleistungen aus der DDR mögen dafür maßgebend gewesen sein. 3. Die Konsultationsklauseln in allen Verträgen — außer in denen mit Polen und Vietnam — wurden qualifiziert; bisher bestanden sie nur in den Verträgen mit der UdSSR und Bulgarien. 4. Die erstmals im Vertrag mit der UdSSR aufgetauchte Formel von der „Annäherung der sozialistischen Nationen“ findet sich jetzt auch in den Verträgen mit den osteuropäischen Ländern (Ausnahme wieder: Rumänien), in leicht abgeschwächter Form auch im ostdeutsch-polnischen Vertrag. Hanoi und Ulan-Bator konnten dem offenbar (noch) nicht zustimmen. Besonders in diesen Bestandteilen der Vertragstexte kommt das Bestreben der SED-Führung zum Ausdruck, den Prozeß der politischen Integration der sozialistischen Staatengemeinschaft — zumindest verbal-propagandistisch und normativ-präjudizierend — voranzutreiben und auf diese Weise allen Erwartungen im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands (auch auf der „Grundlage des Sozialismus“) einen Riegel vorzuschieben. IV. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Industriestaaten Bis 1972 gelang es der A. der DDR nicht, von einem europäischen Staat außerhalb des sowjetischen Einflußbereiches die völkerrechtliche, diplomatische Anerkennung als souveräner Staat zu erlangen. Dies lag gleichermaßen an der politischen Solidarität der Mehrzahl der europäischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland, die eine Anerkennung der Teilung Deutschlands verbot, an den politisch-moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen der westlichen Bündnispartner und nicht zuletzt an der Wirksamkeit der von den Mitgliedern des Warschauer Paktes und der DDR heftig bekämpften sog. Hallstein-Doktrin (1955). Unterhalb der Schwelle der diplomatischen Anerkennung erlangte die DDR jedoch frühzeitig eine De-facto-Anerkennung insofern, als sie mit den meisten nichtsozialistischen Staaten Europas vertragliche Handelsbeziehungen anknüpfen, Verkehrs- und Finanzabkommen abschließen und/oder in diesen Staaten Niederlassungen volkseigener Außenhandelsunternehmen etablieren konnte. So bestanden Ende der 60er Jahre in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA) der DDR, in Zypern und Finnland gab es eine Handelsvertretung. Als einziger europäischer Staat unterhielt Finnland — bedingt durch sein besonderes Verhältnis zur UdSSR — in Berlin (Ost) ebenfalls eine Handelsvertretung, die (ebenso wie die DDR-Vertretung in Helsinki) quasi-konsularischen Status besaß. Eine ständige politische Offensive entwickelte die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewochen erreichte. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versuchte die DDR nicht ohne Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für die eigene Ostseepolitik auszunutzen, die eine Schwächung der NATO-Flanke zum Ziel hatte und hat und den eigenen außenpolitischen Status in diesem Gebiet aufwerten sollte. (Am 2. 9. 1957 hatte die DDR in einer offiziellen Erklärung allen skandinavischen Staaten den Abschluß zwei- und mehrseitiger Freundschaftsverträge angeboten.) In Kopenhagen, Stockholm und Oslo bestanden bis 1973 (nur) Vertretungen der KfA. Die finanziell aufwendige und agitatorisch den Bedingungen der jeweiligen Länder sich anpassende Öffentlichkeitsarbeit dieser wie aller anderen Vertretungen der DDR im Ausland hatte jedoch ihr internationales Prestige merkbar aufgewertet. Ziel aller derartigen wie auch der intensiven handelspolitischen Anstrengungen vor allem im Westen war es, die außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die völkerrechtliche Anerkennung als souveräner deutscher Staat zu erreichen. Im Zusammenhang mit dem Abschluß des Grundlagenvertrages (1972) mit der Bundesrepublik und der Aufnahme der DDR in die Organisation der Vereinten Nationen (1973) hat sie zu über 90 Staaten Diplomatische Beziehungen aufgenommen. (Insgesamt haben bis Juli 1978 123 [ohne Bundesrepublik Deutschland] Staaten die DDR diplomatisch anerkannt.) Bei der formalen Gestaltung der neuen außenpolitischen Beziehungen folgt die SED weitgehend den traditionellen Mustern. Sie hat deshalb auch zu jenen Staaten diplomatische Beziehungen aufgenommen, die vorher jahrelang im Zentrum ihrer propagandistischen Angriffe (wie z. B. Spanien, der Iran u. a.) standen. Ihr Ziel ist es dabei, als möglichst „normaler“ Partner auf dem diplomatischen Parkett anerkannt zu werden. So sprachen alle Redner, insbesondere Außenminister O. Fischer, auf dem 7. ZK-Plenum der SED (24./25. 11. 1977) vom international gewachsenen Ansehen der DDR, das auf ihre, die Entspannung fördernde. „Friedenspolitik“ zurückzuführen sei. Der Inhalt der A. der DDR gegenüber der nichtsozialistischen, insbesondere der kapitalistischen Welt kann als defensiv-unentschlossen (im politischen Bereich) und offensiv (im handelspolitischen Bereich) charakterisiert werden. Zwar sollen die Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der antiimpe[S. 100]rialistische Kampf weiterhin die Grundlage ihrer A. bilden. Jedoch scheint die SED zunächst vor allem daran interessiert zu sein, ihre jüngst gewonnene internationale Präsenz in möglichst intensive wirtschaftliche Kontakte umzusetzen. Die auf diesem Wege angestrebte wirtschaftliche Stabilisierung der DDR müßte sich zwangsläufig in einer Stärkung ihres politischen Gewichts innerhalb des Warschauer Pakts und des RGW auswirken. Da gleichzeitig die Agitation gegen die Bundesrepublik Deutschland seit 1971 verringert wurde, scheint die angekündigte „Verschärfung des ideologischen Kampfes“ in den internationalen Beziehungen vor allem der Kontrolle nach innen zu dienen und eine gegenwärtig eher defensive Westeuropapolitik abzusichern. Vor allem geht es der SED-Führung darum, die ideologisch-politischen Konsequenzen der auch von ihr 1975 unterzeichneten Schlußakte der KSZE-Konferenz von Helsinki für die innere Stabilität ihres Herrschaftssystems unter Kontrolle zu halten. Eine über die weitere Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgehende politische Zusammenarbeit mit den Staaten Westeuropas bleibt daher auch künftig von den sicherheitspolitischen Perzeptionen der Parteiführung abhängig. Der Abschluß einer Reihe von Konsularverträgen (z. B. mit Finnland und Österreich 1975, mit Großbritannien 1976), mit denen die DDR-Führung ihrer Auffassung von der Existenz zweier deutscher Staatsbürgerschaften auch internationale Anerkennung zu verschaffen sucht, von langfristigen Handelsabkommen und Abkommen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1973 mit Großbritannien auf 10 Jahre, 1975 mit Frankreich auf 5 Jahre) und von Straßen- und Luftverkehrsabkommen sowie weiterer Abkommen mit einigen westeuropäischen Staaten diente dem Ziel, die mit der diplomatischen Anerkennung errungenen Positionen kontinuierlich auszubauen. Insgesamt sind mit den Staaten der EG und der EFTA bzw. mit Institutionen und Organisationen in diesen Staaten von 1974 bis 1978 mehr als 100 Verträge, Vereinbarungen, Protokolle und vertragliche Absprachen vor allem auf wirtschaftlichem, technischem, kulturellem und medienpolitischem Gebiet unterzeichnet worden (Europapolitik der SED). In den Beziehungen zu den USA (diplomatische Anerkennung: 4. 9. 1974) zeichnet sich nur eine langsame Verbesserung ab. Die A. der DDR betreibt gegenwärtig eine intensive, vor allem kulturpolitische Imagepflege (u. a. durch Entsendung von Symphonie-Orchestern und Veranstaltung von Gemäldeausstellungen) auf dem nord amerikanischen Kontinent; die Unterzeichnung eines Arbeitsprogramms auf der ersten gemeinsamen Sitzung der Wirtschaftsausschüsse DDR–USA und USA-DDR im Juni 1977 in Washington blieb bisher der einzige greifbare Erfolg dieser Bemühungen. Einer weiteren Normalisierung des Verhältnisses zwischen beiden Staaten steht die beharrliche Weigerung der DDR entgegen, in den USA lebenden jüdischen Opfern des Nationalsozialismus individuelle Wiedergutmachungszahlungen zu leisten und für die Enteignung amerikanischen Eigentums Entschädigung zu zahlen. Darüber hinaus dürften aufgrund der amerikanischen Haltung in der Berlin-Frage — Festhalten am Vier-Mächte-Status von ganz Berlin — auch in Zukunft schnelle Fortschritte bei der Verbesserung des Verhältnisses nicht zu erwarten sein. In den letzten Jahren waren die USA allerdings größter westlicher Lieferant landwirtschaftlicher Erzeugnisse, vor allem von Mais. Der erste Botschafter der DDR in den USA, Prof. Dr. Rolf Sieber, war Wirtschaftswissenschaftler. Er wurde Mitte 1978 von dem Karriere-Diplomaten Dr. Horst Grunert, bis dahin stellvertretender Außenminister, abgelöst. Die Besuche des Staatsratsvorsitzenden E. Honecker im Dezember 1977 auf den Philippinen und des Politbüromitglieds G. Mittag in Japan im November 1977 sollten wohl in erster Linie — vor allem in Manila — die internationale Präsenz der DDR und die Reichweite ihrer A. dokumentieren. In beiden Fällen kam es zum Abschluß von Regierungsvereinbarungen über die Intensivierung der wirtschaftlich-technischen Zusammenarbeit und des Warenaustausches. Die Asienpolitik der DDR bleibt nach wie vor ohne eigene Konturen, d. h. den sowjetischen Interessen absolut untergeordnet, ohne allerdings das von der UdSSR vorgeschlagene kollektive Sicherheitssystem für Asien allzu deutlich zu unterstützen. Sie ist „antichinesisch“ und gegenüber Japan (diplomatische Anerkennung: 15. 5. 1973) ambivalent: Exportinteressen erfordern den Ausbau der bereits seit 1954 auf der Ebene von Verträgen der Außenhandelsbetriebe bestehenden Wirtschaftsbeziehungen zur Industriemacht Japan; Anfang 1975 kam es erstmals zu einem auf Regierungsebene abgeschlossenen Handelsabkommen, und 1977 wurde ein Kreditabkommen in Höhe von rd. 600 Mill. DM unterzeichnet. Andererseits hat die SED-Presse den Abschluß des chinesisch-japanischen Freundschaftsvertrages von 1978 ebenfalls als gegen die UdSSR gerichtet zurückhaltend kritisiert. Auf der Parteiebene hat die SED die zur Sozialistischen Partei Japans bestehenden Kontakte ständig weiter ausgebaut und verhält sich gegenüber der moskaukritischen Kommunistischen Partei Japans sehr zurückhaltend. In der Auseinandersetzung zwischen der KPdSU und dem Eurokommunismus hat sich die SED-Führung erwartungsgemäß die Positionen Moskaus zu eigen gemacht. Insbesondere zu den kommunistischen Parteien Italiens, Spaniens und Frankreichs bestehen in zentralen ideologischen (proletarischer Internationalismus, führende Rolle der KPdSU im [S. 101]Weltkommunismus, Diktatur des Proletariats) und taktisch-politischen Fragen (Garantierung aller bürgerlichen Grundrechte auch nach einem Wahlsieg, Akzeptierung der Spielregeln des Parlamentarismus, Verhältnis zu Sozialisten und Sozialdemokraten) tiefgreifende Gegensätze. Auf der im Juli 1976 in Berlin (Ost) von der SED organisierten Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas konnte zwischen regierenden und nicht-regierenden kommunistischen Parteien keine Übereinstimmung auf diesen Gebieten erzieltSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Zielsetzung und Methoden Theoretische Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A.…
DDR A-Z 1979
Zentralisation (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Z. drückt ein bestimmtes Verhältnis in der Kompetenzverteilung zwischen Strukturelementen einer Organisation aus, in dem die Mehrzahl der Kompetenzen an der Spitze der Organisation zu finden ist. Dieses Verhältnis kann unveränderlich sein (wie in militärischen Organisationen), aber auch (wie in staatlichen oder wirtschaftlichen Organisationen) Veränderungen durch ökonomische oder andere Bedingungen unterworfen sein, wobei (wie im Staats- und Wirtschaftsapparat der DDR) das Ausmaß der Veränderungen durch das Prinzip des Demokratischen Zentralismus politisch begrenzt wird. Der unterschiedliche Grad der Z. ergibt sich aus den Bedingungen und Funktionen der jeweiligen Organisationen. Die Anhäufung von Kompetenzen wird als Zentralisierung verstanden; ihr Gegenteil ist die Dezentralisierung, die im Ergebnis zur Dezentralisation, d. h. zur Verschiebung von bisher der Zentrale vorbehaltenen Kompetenzen auf nachgeordnete Organe führt. Dezentralisation schließt dabei eine erhöhte Entscheidungsmöglichkeit mit der Chance der Durchsetzung ein. Der Begriff der Dezentralisation ist in der DDR in der zweiten Hälfte der 50er Jahre positiv gesehen worden, als zwischen 1956 und 1958 Überlegungen zur Neugestaltung der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organisation angestellt wurden. Sie fanden teilweise einen Niederschlag in der Konstruktion der Wirtschaftsräte auf der Bezirks- und Kreisebene. Die Wirtschaftsreformen 1963 (NÖS) und 1968 (ÖSS) führten zu einer Reihe von Dezentralisierungsmaßnahmen; u. a. erhielten die Betriebe Entscheidungsbefugnisse über betriebliche Fonds. Gegenwärtig ist im Wirtschaftsbereich eine verstärkte Z. zu beobachten (Bildung von Kombinaten). Gleichwohl wird unter Wirtschaftswissenschaftlern und -funktionären der DDR weiter über Dezentralisierung diskutiert. Ein Verzicht auf Z. wird grundsätzlich dann abgelehnt, wenn dies als Aufhebung des Prinzips des demokratischen Zentralismus verstanden wird. Dies müßte in der Sicht der SED-Führung zur Auflösung bestehender Strukturen bzw. zur Verlagerung von Kompetenzen zugunsten örtlicher oder betrieblicher Interessen führen und könnte gesamtgesellschaftliche Interessen verletzen sowie Tendenzen der Selbstverwaltung fördern. Im Wirtschaftsbereich würden dadurch bisherige Anleitungsformen aufgehoben und die Betriebe der zentralen Leitung und Planung entzogen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1203 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralkomitee (ZK) der SEDSiehe auch die Jahre 1975 1985 Z. drückt ein bestimmtes Verhältnis in der Kompetenzverteilung zwischen Strukturelementen einer Organisation aus, in dem die Mehrzahl der Kompetenzen an der Spitze der Organisation zu finden ist. Dieses Verhältnis kann unveränderlich sein (wie in militärischen Organisationen), aber auch (wie in staatlichen oder wirtschaftlichen Organisationen) Veränderungen durch ökonomische oder andere Bedingungen unterworfen sein, wobei (wie im Staats- und…
DDR A-Z 1979
Übersiedlung in die DDR (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361 Personen in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (im folgenden: Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben. Trotzdem lassen diese Statistiken erkennen, daß die Zahl der Ü. seit 1962 stark zurückgegangen ist. Mit 36.676 Abwanderungen aus dem Bundesgebiet ist 1957 die größte Zahl von Ü. gezählt worden. 1961 waren es nur 14.564. In der folgenden [S. 1090]Statistik der Jahre 1964–1972 sind die Fortzüge aus dem gesamten Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) in die DDR einschließlich Berlin (Ost) enthalten: In dieser Aufstellung fehlen die Ü., die ohne Abmeldung ihren Wohnsitz in die DDR verlegt haben. Deren Anteil ist relativ hoch, da nach den inzwischen auch von den DDR-Behörden gemachten Erfahrungen die meisten Ü. Anlaß haben, ihre Übersiedlung in die DDR geheimzuhalten. sei es, weil sie erhebliche Schulden zurückließen oder weil sie sich der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland entziehen wollen. Ü., die derartige Motive für das Verlassen ihres westdeutschen Wohnsitzes haben, müssen allerdings damit rechnen, von den Behörden der DDR unverzüglich in die Bundesrepublik zurückgeschickt zu werden. Die Zahl derartiger mißglückter Versuche, in die DDR zu gelangen, ist daher recht groß. So sind z. B. nach den Feststellungen des Bundesgrenzschutz-Kommandos Nord allein im Jahre 1967 1.430 Ü. als unerwünschte Personen von den DDR-Behörden nach Niedersachsen abgeschoben worden. Seitens der DDR werden seit 1966 überhaupt keine Angaben über Ü. mehr gemacht. Bis dahin hatten Meldungen mit hohen Zahlen von Ü. aus Westdeutschland und in die DDR zurückgekehrten Flüchtlingen sowie eingehende Schilderungen von Einzelfällen den Anschein einer großen politisch bedingten Fluchtbewegung aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR erwecken sollen — als propagandistisches Gegengewicht zu der das Ansehen der DDR mindernden Massenflucht aus der DDR (Flüchtlinge). Die schlechten Erfahrungen mit Ü. aus Westdeutschland — nach DDR-Veröffentlichungen soll die Kriminalität von Ü. um ein Vierfaches über dem DDR-Durchschnitt gelegen haben - haben die DDR offenbar zur Einstellung dieser Propaganda und zu einer schärferen Auslese bei der Aufnahme der Ü. in die DDR veranlaßt. Die Ü. Werden nach ihrer Ankunft zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach. Pritzier ü/Hagenow (Mecklbg.) oder Saasa, Kr. Eisenberg/Thür. eingewiesen (für desertierte Bundeswehr-Angehörige gibt es besondere Aufnahmestellen), wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in ihrer Heimat ausgefragt werden. Ein rechtlich geregeltes Einbürgerungsverfahren gibt es für Deutsche aus der Bundesrepublik nicht. Mit der Übergabe des Personalausweises der DDR gelten sie als Bürger der DDR. Sie erhalten keine Urkunde über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der DDR. wie es im § 7 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) beim Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR durch Bürger anderer Staaten vorgesehen ist. Als Bürger der DDR dürfen die Ü. wie alle übrigen Bewohner der DDR nicht mehr ohne Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren. Soweit sie nicht bei Verwandten Wohnsitz nehmen können, werden sie in einem der Bezirksaufnahmeheime untergebracht. Dort werden ihnen Aufenthaltsort und Arbeit zugewiesen. Dies gilt auch für zurückkehrende Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1972 verlassen haben. Ihnen ist durch Gesetz zur Regelung der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) die Staatsbürgerschaft der DDR entzogen und zugleich Straffreiheit wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR zugesichert worden. Flüchtlinge, die seit dem 1. 1. 1972 aus der DDR geflüchtet sind, müssen dagegen bei ihrer Rückkehr grundsätzlich mit Bestrafung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts (Republikflucht) rechnen. Sofortige Festnahme haben vor allem auch geflüchtete Partei- und Staatsfunktionäre und Angehörige der bewaffneten Organe zu erwarten, selbst wenn sie vor dem 1. 1. 1972 die DDR verlassen haben. Ihnen droht ein Strafverfahren wegen Spionage, landesverräterischen Treubruchs bzw. Fahnenflucht. Diese Rückkehrer werden im allgemeinen bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeschickt. Ü. können bei Bedürftigkeit vom Rat der Gemeinde ein Überbrückungsgeld bis zu 50 Mark und je 40 bzw. 25 Mark für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen sowie ein Darlehen von 1.000 Mark, bei Zuzug mit Angehörigen bis zu 4.000 Mark erhalten. Rückkehrer müssen diese Leistungen grundsätzlich zurückerstatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1089–1090 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÜberstundenSiehe auch das Jahr 1985 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361 Personen in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (im folgenden: Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet…
DDR A-Z 1979
Touristik (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 [S. 1085]Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten. Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und im Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen von Bewohnern der DDR ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnutzung der ökonomischen Möglichkeiten der T. (Abschöpfung des Kaufkraftüberhangs, Förderung wirtschaftlich schwacher Gebiete durch Bildung von Zentren der T., Einnahmen von „harten“ Devisen) sind die Hauptfunktionen der T. in der DDR. Die touristischen Beziehungen zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten werden durch bilaterale Abkommen zwischen den Regierungen, durch Vereinbarungen der staatlichen Organe für Tourismus und auf der Grundlage von Protokollen zwischen den Reisebüros geregelt und ständig weiterentwickelt. Seit 1966 findet eine jährliche „Konferenz der staatlichen Organe für Tourismus der sozialistischen Staaten“ statt, die eine multilaterale Zusammenarbeit ermöglichen soll. u. a. werden die Pläne für den gegenseitigen Touristenaustausch miteinander abgestimmt (z. Z. bis 1980). Die Aufgaben der T. sind in Art. 18 Abs. 3 der Verfassung der DDR verankert. Die T. soll als Element der sozialistischen Kultur neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. Sie ist außerdem ein Teil der vom IX. Parteitag der SED (1976) beschlossenen „Hauptaufgabe der Verwirklichung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (Wirtschaft; Lebensstandard). „Zur Verwirklichung der potentiellen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen“ nimmt in der DDR der Staat im Bereich der T. bestimmte „Steuerungsfunktionen“ wahr. Als Leitungsorgane der T. dienen zentrale Einrichtungen wie der Feriendienst des FDGB, das Reisebüro der DDR sowie das Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“. <1. Institutionen:> a) Feriendienst des FDGB. b) Reisebüro der DDR: Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Hans Rudolf Hinzpeter, SED) ist VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland. Ökonomie und Ausländerbetreuung. Aufgabe des Reisebüros ist die Vermittlung von Leistungen zur „touristischen Bedarfsdeckung“ an die Bevölkerung und an die ausländischen Touristen. Das Reisebüro der DDR ist Gründungsmitglied der Weltvereinigung der Reisebüroverbände (Universal Federation of Travel Agents Associations — UFTAA); es unterhält vertragliche und informatorische Beziehungen zu etwa 30 Reisebüros in sozialistischen und zu über 700 Reisebüros in nichtsozialistischen Ländern. Von 1970 bis 1977 hat das Reisebüro für 3,5 Mill. Bewohner der DDR Inlandsreisen und für 7,2 Mill. Bewohner Auslandsreisen durchgeführt; fast 6 Mill. ausländische Besucher der DDR sind in diesem Zeitraum betreut worden. c) Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“ (Jugend; FDJ): Seit der Auflösung des „Komitees für T. und Wandern (KTW)“ 1975 erfolgt die Vermittlung von Reisen an Jugendliche durch das Jugendreisebüro „Jugendtourist“ (Direktor: Klaus Eichler). Vermittelt werden u. a. Aufenthalte in Jugendtouristenhotels, Jugenderholungszentren, Jugendherbergen und auf Jugendcampingplätzen. Reiseanträge werden bei den FDJ-Grundorganisationen gestellt. Über die Vergabe der Reisen entscheiden dann die FDJ-Kreisleitungen bzw. die „Jugendtourist-Kreiskommissionen“. Im Jahr 1977 sind durch „Jugendtourist“ 83.000 Inlandsreisen und 125.000 Reisen ins sozialistische Ausland sowie 58.000 Reisen an Jugendliche aus dem sozialistischen Ausland vermittelt worden. 2. Inlandstouristik. Der Anteil des Reisebüros der DDR an der Inlands-T. ist gering. Im Jahre 1977 vermittelte es 139.000 Pauschalreisen von durchschnittlich 12tägiger Dauer, außerdem wurden für rd. 4,1 Mill. Reisende Tagesfahrten und für 228.000 Reisende Mehrtagesfahrten organisiert. Träger der Inlands-T. ohne Privat- und Jugendreisen sind in der Hauptsache der Feriendienst des FDGB sowie Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Im Jahre 1977 verbrachten 22 v. H. der insgesamt 2,6 Mill. Ostseereisenden ihren Urlaub in Betriebsheimen und -Zeltlagern, 25 v. H. der Urlauber wurden von FDGB-Feriendienst betreut, und 26 v. H. der Reisenden machten ihren Urlaub auf öffentlichen Zeltplätzen. Lediglich 4 v. H. der Urlaubsreisen wurden vom Reisebüro der DDR vermittelt. 3. Auslandstouristik, a) Reisen ins Ausland (passive Auslands-T.). Wichtigstes Tätigkeitsfeld des Reisebüros ist die Vermittlung von Auslandsreisen. Im Jahr 1977 reisten mit dem Reisebüro rd. 1.102.000 Personen ins Ausland, davon buchten 421.000 mehrwöchige Pauschalreisen. 243.000 Mehrtagsreisen und 438.000 Tagesfahrten. Am beliebtesten ist die CSSR, die mit rd. 677.000 vermittelten Reisen an der Spitze steht, gefolgt von der UdSSR mit 181.000 und Polen mit 108.000 Reisen. Der Anteil der vom Reisebüro der DDR vermittelten Reisen beträgt jedoch weniger als 9 v. H. der insgesamt 12,6 Mill. Auslandsreisen. Nach amtlichen Angaben der DDR fuhren 3,1 Mill. Reisende ins nichtsozialistische und 9,5 Mill. ins sozialistische Ausland. Von diesen reisten 0,1 Mill. nach Bulgarien, je 0,4 Mill. in die UdSSR und nach Ungarn, 4,8 Mill. in die CSSR und 3,8 Mill. nach Polen. Zu einem sprunghaften Anstieg der Reisen 1972 führte die Aufhebung des Paß- und Visumzwanges für den Reiseverkehr zwischen der DDR und Polen und für Reisen in die CSSR. Massenbesuche und Versorgungsstörungen veranlaßten jedoch die Regierungen dieser Staaten zu neuen Reisebeschränkungen, so daß die Ausreiseentwicklung neuerlich (1977/78) eher rückläufig ist. Die amtlichen Angaben der DDR zur Auslands-T. enthalten auch den innerdeutschen Reiseverkehr (Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten). Aufgrund der seit 1972/73 wirksam gewordenen Erleichte[S. 1086]rungen im Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten haben auch die Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West) zugenommen. Von den insgesamt 3,1 Mill. Bewohnern der DDR, die ins westliche Ausland fuhren, machten über 1,4 Mill. Reisen ins Bundesgebiet und nach Berlin (West), darunter waren 1,3 Mill. Reisen von Rentnern und Invaliden und rd. 40.000 Reisen in dringenden Familienangelegenheiten. Die Ausreiseintensität der DDR ist 1977 auf 75 gestiegen. Im Jahre 1976 lag die DDR wie in den Vorjahren mit 70 Ausreisenden je 100 Einwohner unter den osteuropäischen Staaten mit Abstand an der Spitze der Ausreiseintensität, gefolgt von der CSSR (54), Ungarn (37), Polen (31), Bulgarien (8), Rumänien (2) und der UdSSR (1). b) Reisen von Ausländern in die DDR (aktive Auslands-T.). Auch die Zahl der Reisen von Ausländern in die DDR ist, wahrscheinlich im wesentlichen durch administrative Erleichterungen bedingt, 1972 sprunghaft angestiegen. Der Stand von 1972 ist allerdings bisher nicht wieder erreicht worden. Im Jahr 1977 haben mehr Reisende aus dem Ausland und aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) die DDR besucht, als sie Einwohner zählt. Der hohe prozentuale Anteil der Reisenden aus den westlichen Ländern (44 v. H.) ist darauf zurückzuführen, daß hierunter auch die rd. 3,0 Mill. Besucher aus dem Bundesgebiet und die rd. 3,4 Mill. Besucher aus Berlin (West) sowie die rd. 2,0 Mill. Tagesbesucher in Berlin (Ost) fallen. Auch bei der Vermittlung von Einreisen in die DDR ist der Anteil des Reisebüros nicht sehr groß. Im Jahr 1977 sind 775.000 Touristen aus sozialistischen und nichtsozialistischen Ländern vermittelt worden. Bei den Touristen aus den sozialistischen Ländern dominieren die Reisenden aus der CSSR (154.000); es folgen Polen (54.000) und die UdSSR (62.000). 4. Wirtschaftliche Bedeutung. Das wirtschaftliche Interesse der DDR an Besuchern vor allem aus westlichen Staaten beruht auf dem Wunsch. Einnahmen in konvertierbaren Währungen zu erzielen, die zum Ausgleich der stark passiven Handelsbilanz der DDR vor allem gegenüber den westlichen Industriestaaten beitragen sollen (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Ländern bestehenden großen Angebots- und Preisunterschiede, besonders im Konsumbereich, haben nach der Aufhebung einer Reihe von Reisebeschränkungen gegenüber den Besuchern aus den RGW-Ländern zu plötzlichen Massenbesuchen und -käufen und schließlich zu Versorgungsstörungen vor allem bei Gütern des täglichen Bedarfs und bei langlebigen Konsumgütern geführt. Gleichzeitig hat die Expansion des Reiseverkehrs eine Verdoppelung bzw. Verdreifachung der Einnahmen bewirkt. Im Jahr 1972 hat die DDR allein 50 Mill. Dollar in konvertibler Währung durch den Fremdenverkehr eingenommen. Die Einnahmen dürften seitdem weiter gestiegen sein, genaue Angaben liegen allerdings nicht vor. Dabei kann davon ausgegangen werden, daß das Verhältnis von Devisenerlösen und Inlandsaufwand bei der T. günstiger ist als beim Waren-Export. Feriengestaltung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1085–1086 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-RubelSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 [S. 1085]Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten. Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und im Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen von Bewohnern der DDR ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnutzung der…
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Geschlechtserziehung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden, die unter anderem eine „saubere und anständige“ Lebensführung fordern; diese Forderung gilt besonders für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei auch die anfänglich vermiedenen Begriffe „Sexualerziehung“, „Sexualpädagogik“, „Sexualverhalten“, „Sexualität“ usw. verwendet werden. „Sozialistische“ G. soll die Heranwachsenden befähigen, durch die Beziehungen und in den Beziehungen zum anderen Geschlecht eine „sinnvolle und glückhafte Steigerung ihres Daseins“ zu finden, wozu es der Anerziehung von Einstellungen und Verhaltensweisen bedarf, die durch Verantwortung für die Entwicklung des Partners und für die eigene Entwicklung gekennzeichnet sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, die eigenen Kinder auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht sinnvoll vorzubereiten und sie dazu mit dem notwendigen Wissen um die eigene Geschlechtlichkeit und die Eigenarten des anderen Geschlechts vertraut zu machen. Sozialistische G. bezieht sich also auf alle Verhaltens- und Erlebnisweisen des Menschen, welche die Beziehungen zur eigenen Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht betreffen, d. h. auf die erotischen und die sexuellen ebenso wie auf die allgemein-sozialen. G. ist zwar die gemeinsame Aufgabe von Familie, Schule, Jugendorganisationen und anderen gesellschaftlichen Erziehungskräften, erfolgt jedoch weitgehend im Rahmen der Schule, auch als Koinstruktion und Koedukation; sie ist nicht nur die Aufgabe eines Unterrichtsfaches, besonders des Biologieunterrichts der Klasse 8, sondern soll auch die Möglichkeiten verschiedener anderer Fächer, und zwar von der Klasse~1 an, nutzen, besonders des Literatur- und des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts. Eine wichtige Zielstellung der sozialistischen G. ist es ferner, die Heranwachsenden zu befähigen, sich „von überlebten spätbürgerlichen Moralauffassungen, schädlichen Umwelteinflüssen und unmoralischen Gewohnheiten und Verhaltensweisen abzugrenzen“. Zwei besondere Schwerpunkte bilden die G. der älteren Schüler und Lehrlinge sowie die sexualpädagogische Befähigung der Eltern; zu letzterem werden die für Kinder altersdifferenzierten „Merkblätter für Eltern“ (A: 4–10 J.; B. 10–14 J.; C: 14–18 J.) des Deutschen Hygiene-Museums Dresden verwendet. [S. 467]Für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Rahmen der G. der 3- bis 18jährigen besteht folgendes 23 Themen umfassende und in 4 Themenkomplexe gegliederte sexualpädagogische (Maximal- bzw. Optimal-)Programm: A. Gesellschaftlich-moralische Probleme: sozialistische Gesellschaft — Ehe und Familie, sozialistische Moral und Geschlechterbeziehungen; B. Allgemeine Probleme der Geschlechterbeziehungen und des Geschlechtslebens: die Beziehungen zwischen Eltern und Kind in der Familie, Herkunft, Entstehung und Geburt des Kindes, die geschlechtliche Reifung im Kindes- und Jugendalter, die sexuelle Reifung, zur Frage der Enthaltsamkeit, die Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen, Freundschaft und Liebe, die psychologische Einheit des Menschen im Geschlechtsbereich, männliche und weibliche Sexualität; C. Anatomie und Physiologie des Geschlechtslebens: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation und Menstruationshygiene (nur für Mädchen), Zeugung und Empfängnis, Empfängnisverhütung. Schwangerschaftsprobleme, Geburt und Fehlgeburt, Masturbationsprobleme (nur für Jungen); D. Abwegigkeiten und Spezialprobleme: Sittlichkeitsvergehen an Kindern, Abwegigkeiten des Sexualverhaltens (Homosexualität, Päderastie, Sadismus, Masochismus), Geschlechtskrankheiten, Impotenz, Frigidität. Bei der G. in der DDR ist man bemüht, sich von 2 extremen Auffassungen zu lösen, sowohl von der Auffassung, daß eine wirksame Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung eine gezielte Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht und der eigenen Geschlechtlichkeit überflüssig mache, als auch von der Auffassung, daß eine spezifische Sexualaufklärung ausreiche, um auf diese Begegnungen vorzubereiten. Intention und Realisation klaffen auch auf diesem Erziehungsgebiet teilweise noch recht weit auseinander. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 466–467 Geschichtsbetrachtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftSiehe auch die Jahre 1975 1985 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden, die unter anderem eine „saubere und anständige“ Lebensführung fordern; diese Forderung gilt besonders für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit…
DDR A-Z 1979
Sozialistischer Wettbewerb (1979) Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Ideologische Grundlagen Der SW. gilt als objektive Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Produktionsweise und des sozialistisch-kommunistischen Aufbaus. Er wird begründet mit dem prinzipiellen Wandel des Charakters der Arbeit im Sozialismus, einem veränderten Gesellschaftlichen ➝Bewußtsein der arbeitenden Menschen und einer hieraus resultierenden Dialektik von zentralem Plan und schöpferischer Masseninitiative infolge der Übereinstimmung von gesellschaftlichen [S. 969]Erfordernissen mit den individuellen und kollektiven Interessen. Gemäß dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus gründet die Masseninitiative auf dem Führungsmonopol der SED. Der Oberbegriff Masseninitiative umfaßt im Betrieb sowohl eine Reihe von Institutionen des Wettbewerbs als auch Formen der Mitwirkung der Beschäftigten, wie die Aktivisten-, Neuerer- und Rationalisatorenbewegung, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit, die Plandiskussion, den Gegenplan, den sozialistischen Berufswettbewerb, den Betriebskollektivvertrag (BKV) und die Ständige ➝Produktionsberatung sowie auch auf kommunaler Ebene den „Mach-mit-Wettbewerb“. Wenngleich zum Wesen des SW. noch keine allgemeinverbindliche wissenschaftliche Definition vorliegt, steht der SW. in der Regel für die umfassendste Form der Masseninitiative der Werktätigen in allen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereichen. Das engmaschig geknüpfte Netz des inner- und überbetrieblichen SW. in Form eines komplizierten Lenkungs-, Anreiz- und Kontrollsystems dient als wesentlicher Motor der Leistungsmotivation im System zentraler Lenkung und Planung der DDR und als Ersatz für das Wettbewerbsprinzip in einer Marktwirtschaft. In der Alltagspraxis besteht eine moralische Beteiligungspflicht für jeden einzelnen. Unter SW. im wirtschaftlichen Bereich wird gemeinhin das Wetteifern aller („schöpferische Initiative“ = „Kampf des Neuen gegen das Überholte“) verstanden, und zwar um höhere Leistungen zur Erfüllung und Übererfüllung des Wirtschaftsplans (in „kameradschaftlicher Rivalität und Solidarität“) und im besonderen der Wettstreit um die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, die Senkung der Selbstkosten und Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse. In der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre zählt der SW. zu einer der Hauptformen der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung der Betriebe und bildet ein wesentliches Element des Betriebsprozesses im Sinne der so deklarierten dialektischen Einheit von Einzelleitung und Mitwirkung (§ 18 AGB). In der Wirtschaftspraxis bleibt die Beteiligung am SW. grundsätzlich auf die Planexekution beschränkt; alle Institutionen der Masseninitiative sowie die Mitwirkungsfunktionen der Beschäftigten sind faktisch den Wettbewerbsaufgaben untergeordnet. Seine Bezeichnung geht auf einen Hinweis von Marx (MEGA, Bd. 23, S. 345) zurück. Der dort für das Wesen des SW. zutreffendere Terminus „Wetteifer“ wurde über die russische Rückübersetzung (socialisticeskoe sorevnovanie) zum „Wettbewerb“. In der Doktrin der marxistisch-leninistisch orientierten Politischen Ökonomie gilt er generell als das positive Gegenstück zum Wesen der Konkurrenz unter marktwirtschaftlichen Bedingungen. „Der Sozialismus erstickt keineswegs den Wettbewerb, im Gegenteil, er schafft erstmalig die Möglichkeit, ihn auf breiter Grundlage, wirklich im Massenumfang, anzuwenden“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 26, Berlin [Ost], 1961, S. 401). Dem Prinzip des Leistungswettbewerbs in einer Marktwirtschaft werden mit dem SW. die kameradschaftliche gegenseitige Hilfe und solidarische Verbundenheit aller „Miteigentümer der Produktionsmittel“ als wichtigstes Verhaltensprinzip für eine allgemeine gleichmäßige und somit planmäßige Mehrleistungsverpflichtung gegenübergestellt. Als entscheidendes Kriterium wird nicht der Leistungsvorsprung einzelner Beschäftigter oder Kollektive, sondern der koordinierte, gesamtgesellschaftliche Erfolg in Form der höchstmöglichen Planübererfüllung angesehen. Die Bedeutung dieses Prinzips wird seit einigen Jahren besonders in den Kampagnen um den „Gegenplan“ deutlich, der zwar offiziell als „Bindeglied zwischen volkswirtschaftlicher Planung und Bilanzierung sowie sozialistischem Wettbewerb“ bezeichnet wird (Harry Tisch), jedoch ebenso als eine besondere Form der Masseninitiative angesehen werden kann. Schwerpunkt des breiten Fächers unterschiedlicher neuer (oder neuer „alter“) Initiativen im SW. sind — entsprechend den Intensivierungsbemühungen — sowohl kollektive Wettbewerbsformen als auch die verstärkte Hinwendung zu qualitativen Leistungskennziffern. Neben der Leistungssteigerung besitzt das Element der gesellschaftspolitischen Erziehung und der Erhöhung des sozialistischen Bewußtseins durch den SW. besonderen Stellenwert. Der vor allem vom [S. 970]FDGB getragenen Bewegung „sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ ist diese Erziehungsfunktion übertragen (AGB § 22 c). II. Geschichte Historischer Ausgangspunkt des SW. in der Sowjetunion war die Bewegung der Subbotniki im Jahre 1919, bezeichnet nach freiwilligen Arbeitseinsätzen einzelner Arbeitergruppen an einem Sonnabend (Subbota); sie gilt als Vorbild der organisierten Wettbewerbsbewegung in den weiteren Entwicklungsphasen der sowjetischen Wirtschaft. „Jetzt, da eine sozialistische Regierung an der Macht ist, besteht unsere Aufgabe darin, den Wettbewerb zu organisieren“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 26, Berlin [Ost] 1961, S. 405). Mit dem Aufbau eines Wirtschaftssystems zentraler Planung und Lenkung nach 1945 gestaltete auch die DDR die Wettbewerbsbewegung nach sowjetischem Muster. Den Beginn einer organisierten, rechtlich normierten und umfassenden Konzeption bildete das Gesetz der Arbeit… vom 19. 4. 1950, das besonders den FDGB im Bereich der sozialistischen Wirtschaft zur Förderung und Lenkung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung und zur Erzielung von „Pionier- und Spitzenleistungen“ (IV, § 18) verpflichtet. Nach § 34 des Arbeitsgesetzbuches (AGB) von 1977 (GBl. I, S. 185 ff.) organisiert die Betriebsgewerkschaftsorganisation den SW., während der Betriebsleiter für die Schaffung der Voraussetzung „für eine wirksame Führung“ des SW. verantwortlich ist (§ 35). In zahlreichen Fällen sind diese Voraussetzungen von der Zustimmung des FDGB abhängig, dem das neue AGB ausdrücklich eine verstärkte Einflußnahme und Mitwirkung im Betriebsgeschehen einräumt. Daher wurden auch in der neuen Fassung des AGB die Durchführungsbedingungen des SW. stärker als im Gesetzbuch der Arbeit von 1966 berücksichtigt. Die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der VEB, Kombinate und VVB vom 25. 3. 1973 (Betriebsverfassung) enthält wie das AGB entsprechende Normen (§ 6, 4) für den SW. Die Entwicklung des SW. wird als „gesetzmäßiger Prozeß“ verstanden, in dessen einzelnen historischen Phasen immer kompliziertere, sich gegenseitig ergänzende Wettbewerbsformen entwickelt werden. Den Auftakt der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung in der DDR nach 1945 gab die arbeitstechnisch besonders vorbereitete mehrfache Schichtnorm-Übererfüllung (387 v. H.) des Hauers Adolf Hennecke am 13. 10. 1948, der dem Vorbild des bekannten sowjetischen Hauers A. G. Stachanow im Jahre 1935 folgte. In der Mehrzahl der Fälle wurden seitdem die Mehrleistungsverpflichtungen von Aktivisten oder Schrittmachern durch sowjetische Vorbilder bestimmt. Neben die Spitzenleistungen einzelner (Überbietung einer Arbeitsnorm) sind heute Wettbewerbsverpflichtungen zur Lösung komplexer betriebswirtschaftlicher Aufgaben getreten. Nach sowjetischer Einschätzung ist in der UdSSR zu Beginn der 70er Jahre mit dem „Wettbewerb für eine kommunistische Einstellung zur Arbeit“ eine Übergangsphase erreicht worden, an deren Ende der Wettbewerb den Charakter eines „kommunistischen Wettbewerbs“ (Smolkow) annehmen soll. Neue Formen des SW. in der DDR nach sowjetischem Vorbild haben somit nicht nur praktisch-wirtschaftliche, sondern gewinnen gleichermaßen eine erhebliche politisch-ideologische Bedeutung. Sie gelten als offizieller Gradmesser für die Entwicklung des „sozialistischen Bewußtseins“ der Werktätigen. Prinzipien und Organisation des SW. sind zentral festgelegt. Betont wird die einheitliche und straffe Leitung. Die planmäßig und sich kontinuierlich ablösenden Wettbewerbskampagnen gelten im allgemeinen für eine Planperiode; dabei bestimmt primär der Jahresplan die Wettbewerbsziele. Die Auslösung und Mobilisierung weitgehend von „oben“ (Partei und Gewerkschaft) gesteuerter, zentral initiierter und kanalisierter Wettbewerbsaktionen von „unten“ wird in der Regel mit einem Wettbewerbsaufruf einer Einzelperson, einer Brigade oder eines Betriebes auf DDR-Ebene eingeleitet. Der Aufruf erfolgt häufig im Zusammenhang mit konkreten Bestleistungen, die auf besonders propagierten neuen Arbeitsmethoden beruhen. Diese zur allgemeinen Nachahmung bestimmten Methoden tragen meist den Namen des Initiators (Hennecke-Bewegung, Frieda-Hockauf-Bewegung). Gewöhnlich bilden besondere politische Ereignisse (Parteitag, Tagung des ZK der SED) und Ehren- oder Gedenktage (Jahrestag der Gründung der DDR, Lenins Geburtstag) den aktuellen Anlaß für Mehrleistungsverpflichtungen und auch für die Stiftung besonderer Auszeichnungen (Ehrenbanner zum 25. Jahrestag der DDR). Gewerkschafts- und Betriebsleitung sowie eine spezielle Wettbewerbskommission sind die maßgebenden Träger der zu erarbeitenden betrieblichen Wettbewerbskonzeption (früher: W.-Bedingungen oder W.-Richtlinien), wodurch Ziele, Verpflichtungen und Maßnahmen wie auch Formen der Anerkennung fixiert werden. In der Regel ist die Wettbewerbskonzeption integraler Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BVK), dessen Ausarbeitung mit der Plan-, Gegenplan- und Wettbewerbsdiskussion zeitlich wie sachlich eine Einheit bilden soll. Als eine der wesentlichen Voraussetzungen des SW. gilt die Aufschlüsselung aller Planaufgaben, möglichst bis zur kleinsten betrieblichen Produktionseinheit, und seine exakte Koordination mit dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. [S. 971]<III. Organisationsprinzipien und Formen> Zur Leitung und Organisation des SW. unterscheidet man innerhalb der Sozialistischen Betriebswirtschaft 5 auf Lenin zurückzuführende „Grundprinzipien“: 1. Öffentlichkeit des SW.; 2. Vergleich der Ergebnisse; 3. Erfahrungsaustausch und Wiederholung der besten Leistungen im Massenumfang; 4. Übernahme abrechenbarer Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Intensivierung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO); 5. Richtige Verbindungen von moralischer und materieller Anerkennung der Erfolge. Generell lassen sich die Formen des SW. nach 2 Aspekten differenzieren. Gemäß dem Umfang der Teilnahme ist einerseits der individuelle Wettbewerb zwischen jedem einzelnen Beschäftigten als Grundform des SW. und andererseits der kollektive Wettbewerb zwischen Arbeitsgruppen, Brigaden, Meisterbereichen usw. (aber auch Betrieben) als anzustrebende und heute vorherrschende Form zu unterscheiden. Nach dem räumlichen Wirkungsbereich ist zu differenzieren zwischen inner- und zwischenbetrieblichen SW., die beide sowohl individuell als auch kollektiv geführt werden können. Daneben erlangt im Zeichen der sozialistischen ökonomischen Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) die Form des allgemein kollektiv geführten internationalen SW. zunehmende Bedeutung. IV. Wettbewerbspraxis Die Wettbewerbspraxis ist durch eine Reihe meist wechselseitig eng verflochtener Verfahrensformen und Methoden charakterisiert, denen differenzierte Systeme von Maßnahmen und Regelungen der moralischen Anerkennung (Auszeichnungen) und der Kritik, der finanziellen Stimulierung (Einkommensgestaltung über Leistungslohn und Prämie), der Kontrolle (Haushaltsbuch, persönliche und kollektiv-schöpferische Pläne) und der Produktionspropaganda (Wettbewerbslosungen. Tafel der Besten usw.) zur Förderung und Intensivierung des SW. zugeordnet sind. A. Aktivistenbewegung Durch die Aktivistenbewegung soll eine bessere, intensivere oder neue Arbeitsmethode und eine dadurch erbrachte höhere Arbeitsleistung eines Beschäftigten oder eines Kollektivs propagiert werden. Gefordert wird Initiative nicht nur im Produktionsprozeß, sondern, zur besseren Nutzung verfügbarer Ressourcen, bereits in der Planvorbereitung. Quantitative Spitzenleistungen wurden vielfach unter besonders günstigen, z. T. auch künstlich geschaffenen optimalen Arbeitsbedingungen erreicht, um bis dahin geltende Normen zu überbieten und diese danach allgemein erhöhen zu können. Die betriebliche Einrichtung von Aktivistenschulen dient der Übertragung der Arbeitsmethoden und Erfahrungen. Auszeichnungen 1977: 52 Personen wurde der Ehrentitel Held der Arbeit verliehen, Verdienter Aktivist wurden 3.561 Berufstätige, Aktivist der sozialistischen Arbeit 277.556 Berufstätige. B. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit Die Sozialistische Gemeinschaftsarbeit (SG.) entstand 1959 aus der Aktivistenbewegung und gilt als „höhere Qualität“ der schöpferischen Masseninitiative und integraler Bestandteil des SW. sowie als Form einer besseren Organisation der kollektiven Zusammenarbeit und kameradschaftlichen Hilfe. Die zunehmende Kompliziertheit der technischen und wirtschaftlichen Probleme setzt Gemeinschaftsarbeit statt Lösungen „im Alleingang“ voraus (z. B. in sog. Initiativschichten). Sie gilt als wirksamste Form gesellschaftlicher Arbeit im Sozialismus, in der durch gegenseitige Erziehung zur „sozialistischen Persönlichkeit“ bereits „Keime für eine kommunistische Einstellung zur Arbeit“ gelegt würden. Damit wird der Gegensatz zum marktwirtschaftlichen „team work“ herausgestellt. Die Funktionen von Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsorganisation zur Förderung der SG. sind im AGB (§§ 35 und 22) näher bestimmt. Kern ist die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die vor allem durch Erhöhung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Arbeitern und wissenschaftlich-technischer Intelligenz („Bündnis zwischen Arbeiterklasse und Intelligenz“) zugunsten einer Intensivierung und Rationalisierung der Produktion bewirkt werden soll. Eine besondere Form der SG, sind die „sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“, die als Wettbewerbskooperation der Bereiche Forschung, Konstruktion und Produktion zu verstehen sind. (1977: 47.451 Gemeinschaften mit 376.602 Mitgliedern.) Der Wettbewerb in Produktion, Verwaltung und wissenschaftlichen Institutionen um den Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (1963 erstmalig verliehen, vgl. auch die 3. VO im GBl. II, 1972, S. 597) hat die noch weiterhin geführten Titel „Brigade der …“ und „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“ der Jahre 1960–1962 abgelöst. 1977 standen 255.507 Kollektive mit rd. 4,5 Mill. Mitgliedern im Wettbewerb um diesen Titel; darunter war die sozialistische Industrie mit 115.219 Kollektiven und rd. 2,3 Mill. Mitgliedern beteiligt. Durch eine vom Ministerrat der DDR beschlossene Neufassung der Ordnung für den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ vom 28. 6. 1978 (GBl., SDr. 952) wurden die Anforderungen den neueren Wettbewerbsformen und -methoden angepaßt sowie Abrechnungsverfahren und Verteidigung präzisiert. [S. 972]<C. Neuererbewegung> Inhalt und Funktion der Neuererbewegung (N.) werden durch das AGB (§§ 36 und 37) und durch die Neuererverordnung (NVO) von 1972 (GBl. II, S. 1) bestimmt, die die gleichnamige VO von 1963 und eine Zahl einschlägiger Bestimmungen zur N. ablösten. Sie gilt als eine Kernform des SW. und der Masseninitiative, die sowohl auf eine qualitative Leistungssteigerung des einzelnen als auch — in besonderem Maße — auf eine planmäßige Kooperation zwischen Arbeitern und Intelligenz unter der Parole der „sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ gerichtet ist. Die Tätigkeit eines Neuerers oder eines N.-Kollektivs umfaßt den Bereich des betrieblichen Erfindungs- und Vorschlagswesens unter organisatorischen, technischen und wissenschaftlichen Aspekten. In der Regel geht es um die „schöpferische Lösung“ eines Problems, die außerhalb der normalen Arbeitsleistung erbracht werden muß. „Hauptinhalt der Neuerertätigkeit ist die weitere Intensivierung der Produktion durch sozialistische Rationalisierung“ (§ 2 NVO). Im Unterschied zum betrieblichen Vorschlagswesen in einer Marktwirtschaft ist ein großer Teil der Aufgabenstellung der N. plangebunden und wird weitgehend staatlich gelenkt und gefördert. In der N. der DDR steht nicht der allgemeine Aspekt der schöpferischen Arbeit überhaupt im Vordergrund, sondern es geht in erster Linie um meist zeitlich fixierte und thematisch präzis umrissene Aufgaben, die als vereinbarte und geplante Lösungen einer Neuereraufgabe eines oder mehrerer Beschäftigter der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und der Steigerung der Arbeitsproduktivität dienen. Vor allem der Planteil Wissenschaft und Technik des Betriebsplans (Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung, GBl., SDr. 780) fixiert im Abschnitt 3.5 die Aufgaben der N. Mit der NVO erhält der FDGB größere Einflußmöglichkeiten für die Entwicklung der N. Die Rechte der Neuerer sind stärker abgesichert worden; der finanzielle Anreiz wurde erhöht. Die besondere Bedeutung der N. wird durch eine Vielzahl betrieblicher und überbetrieblicher Instanzen betont. Wichtige Funktion des Büros für die Neuererbewegung (BfN), eines Beratungs- und Koordinierungsorgans des Betriebsleiters, sind Planung, Registrierung und rasche Nutzbarmachung von Neuerungen. Es organisiert betriebliche Neuererkonferenzen und sorgt für die Weiterleitung schütz- und patentfähig erscheinender Lösungen an das Amt für Erfindungs- und Patentrecht (Patentwesen). Neuereraktivs der Gewerkschaften (Beschluß des FDGB. Tribüne vom 19. 1. 1972) lösten seit Jahresbeginn 1972 bestehende Neuererräte ab. Die Funktionen der Neuereraktivs umfassen alle Fragen der N. und des SW. (Betriebskollektivvertrag; Plandiskussion, Bildung von speziellen Arbeitsgruppen, Produktionspropaganda, Ausarbeitung von Empfehlungen u. a.). Sie sind zur engen Zusammenarbeit mit den Kontrollposten der FDJ, der Bewegung der Messen der Meister von Morgen (MMM), den Räten junger Rationalisatoren, den Sektionen der Kammer der Technik und den Gruppen der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft im Betrieb verpflichtet. Speziell gebildete Neuererbrigaden fungieren als untergeordnete Leitstellen für die N. auf Meister- oder Abteilungsebene, daneben bestehen vielfach betriebliche Neuererzirkel. Eingesetzte Neuererinstrukteure sollen eine rasche Einführung betrieblicher Neuererlösungen erreichen. In den LPG ist eine besondere Neuererkommission mit ähnlichen Funktionen wie das BfN in der Industrie betraut. Als besondere überbetriebliche Stelle und nachgeordnete Einrichtung der Wirtschaftsräte der Bezirke wurden seit 1972 Bezirksneuerungszentren (BNZ) gegründet (GBl. II, S. 422). Ihre Aufgaben auf regionaler Ebene ähneln denen der BfN (Beratung, Erfahrungsaustausch, besonders mit sowjetischen Neuerern, allgemeine Verbreitung der Neuerermethoden, Produktionspropaganda, Organisation von Schulungsveranstaltungen usw.). Sie sind territoriale Koordinationszentren für die N. auf Bezirksebene. Der Abschluß einer Neuerervereinbarung für die geplante Lösung einer Neuereraufgabe erfolgt schriftlich zwischen dem Betrieb und dem Neuerer oder Neuererkollektiv in Form eines detaillierten Vertrages über Aufgabenstellung, Lösung, Termine usw. der zu erbringenden Neuererleistung. Direkte Neuerervorschläge sind beim BfN (oder Betriebsleiter) einzureichen und werden dort überprüft und registriert. Sie können abgelehnt oder als vergütungspflichtige Vorschläge anerkannt werden. Die Höhe der in der NVO geregelten Vergütung beträgt: Bei Neuererlösungen mindestens 30 Mark, höchstens jedoch 30.000 Mark, bei Erfindungen mindestens 75 Mark, jedoch höchstens 200.000 Mark. Streitigkeiten werden durch die zuständige Konfliktkommission oder in gerichtlicher Auseinandersetzung geregelt. Früher bestehende spezielle Schlichtungsstellen wurden 1972 abgeschafft. Statistische Daten zur N. in der volkseigenen Wirtschaft für 1977: Teilnahme: rd. 1,67 Mill. Berufstätige; Anteil an der Gesamtzahl der Berufstätigen: rd. 32,1 v. H.; durchschnittlicher Nutzen: aus vereinbarter Neuererleistung: 30.400 Mark, aus Neuerervorschlägen: 4.300 Mark; volkswirtschaftlicher Gesamtnutzen (einschließlich Nachnutzung für 1977): 4,1 Mrd. Mark oder rd. 1 v. H. des gesellschaftlichen Gesamtproduktes der DDR. Auszeichnungen: Der staatliche Titel „Verdienter Erfinder“ wurde 1977 an 58 Personen verliehen. Erfolgreiche Neuerer im Betrieb erhalten bei bedeutsamen Neuerervorschlägen oder wichtigen patentierten Erfindungen einen Neuererpaß als morali[S. 973]sche Anerkennung, worin weitere N.-Leistungen des Inhabers eingetragen werden. Weitere Auszeichnungen: „Hervorragender Neuerer“ oder „hervorragendes Neuererkollektiv“. Eine besondere Form der N. für Jugendliche (Jugendbrigaden, -kollektive und -Objekte) bildet die Bewegung der Messe der Meister von Morgen (MMM). Ihre spezifischen Rationalisierungsaufgaben werden, zumeist schriftlich fixiert im BKV, weitgehend durch den Betriebsdirektor und ein betriebliches MMM-Initiativkomitee bestimmt. Die MMM gilt als Lehr- und Leistungsschau der Jugend und wird auf Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene, hier in Koordination mit dem Amt für Jugendfragen (Jugend) beim Ministerrat veranstaltet. Es werden Auszeichnungen vergeben, besondere Leistungen vergütet und Förderungsverträge mit Jugendlichen abgeschlossen. Im Jahre 1976 wurden auf 32.800 Messen in Betrieben, LPG, Schulen und anderen Einrichtungen 2,32 Mill. Teilnehmer mit 611.900 Exponaten gezählt. Trotz verstärkten Anreizes und einer intensiveren Produktionspropaganda lassen selbstkritische Stimmen in der DDR erkennen, daß sich die mit der N. verbundenen Erwartungen in der Wirtschaftspraxis in den letzten Jahren nicht erfüllt hatten. Vor allem wurde der Anteil der Nachnutzung von Neuererlösungen mit 3 v. H. als zu niedrig angesehen. Schleppende Bearbeitungszeiten wirken sich hemmend auf die N. aus. Im Jahre 1977 konnte erstmalig eine volkswirtschaftliche Gesamtnutzung durch Nachnutzung von Neuererleistungen in Höhe von 5,3 v. H. erreicht werden (vorher rd. 2. v. H.). D. Hauptformen der betrieblichen Wettbewerbsgestaltung Die generelle Leitlinie der Gestaltung neuerer Formen des SW. seit der ersten Hälfte der 70er Jahre entspricht dem Konzept der sozialistischen Intensivierung und ist u. a. als ein breit angelegtes Programm zur Schwachstellenforschung und -bewältigung im Betrieb zu verstehen. Im Gesamt miteinander verflochtener und sich gegenseitig bedingender Intensivierungs- und Produktivitätsfaktoren spielt die Verbesserung von Formen und Methoden des SW. eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist gegenwärtig ein Trend erkennbar, durch Kombination verschiedener, sich gegenseitig ergänzender und miteinander korrespondierender Formen und Methoden einen wirksameren und umfassenderen Wettbewerbsmechanismus als bisher zu gestalten. Eine Reihe ausgewählter Wettbewerbsmaßnahmen sind sowohl in gemeinsamen Beschlüssen von SED und FDGB — z. B. Grundorientierung zum Wettbewerb nach dem IX. Parteitag der SED (1976) oder zum 30. Jahrestag der DDR (1979) — als auch auf wichtigen Tagungen von SED und FDGB besonders herausgestellt worden und gehören zum Teil inzwischen zum Pflichtprogramm der Betriebe. Dazu zählen insbesondere: Persönlich-schöpferische Pläne, Kollektiv-schöpferische Pläne, Schöpferischer Paß des Ingenieurs; Initiativschichten, Initiativwochen; Notizen zum Plan; Saldierte Abrechnung des SW. 1. Persönlich-schöpferische Pläne, kollektiv-schöpferische Pläne, schöpferischer Paß des Ingenieurs Persönlich- und kollektiv-schöpferische Pläne (PSP. und KSP.) zur Steigerung der Arbeitsproduktivität werden erst seit 1972/73 als besonderes Verfahren des SW. propagiert. PSP. umfassen die konkret abrechenbaren Mehrleistungsverpflichtungen auf der Grundlage des aufgeschlüsselten Betriebsplanes und des Haushaltsbuches. Die Aufstellung PSP. u. KSP. soll grundsätzlich allein an Arbeitsplätzen im Produktionsbereich erfolgen, an denen a) eine meß- und kontrollierbare Erhöhung der Produktivität der Arbeitsleistungen möglich ist und die b) auch durch die Leistung des Beschäfigten direkt beeinflußt werden kann. Experimente in der Verwaltung werden abgelehnt. KSP. können bei ungenügender Aufschlüsselung der Mehrleistungsverpflichtungen oder als Summe der PSP. eines Kollektivs gebildet werden. Sie sind im besonderen Maße gegen weitverbreitete Methoden des SW. gerichtet, nur formale und ungenügend meßbare Wettbewerbsverpflichtungen einzugehen. Eine der wesentlichen Funktionen dieser Wettbewerbsformen besteht in der Aufdeckung von Reserven, z. B. durch Einsparung von Arbeitszeit (Arbeitsrecht) und daraus resultierenden Veränderungen von Arbeitsnormen (Arbeitsnormung), sowie dem Zwang zur Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation. PSP. und KSP. sind schriftlich auszuarbeiten und müssen vor der Gewerkschaftsgruppe und den Kollektiven verteidigt sowie vom Leiter bestätigt werden. Regelmäßige Rechenschaftslegungen und kritische Auswertungen erfolgen zumeist monatlich in Gruppenversammlungen der Partei und Gewerkschaft. 1974 arbeiteten ca. 1 Mill. Beschäftigte nach dieser Methode. Aus der Summe der PSP. und KSP. entwickelt sich der Gegenplan des Betriebes. In einem schöpferischen Paß des Ingenieurs übernimmt ein Beschäfigter des ingenieurtechnischen Personals wissenschaftlich-technische Wettbewerbsverpflichtungen in abrechenbarer Form gemäß den Prinzipien der PSP. und KSP. 2. Initiativschichten, Initiativwochen Als „klassisches Vorbild“ der Initiativschichten gelten die Subbotniks des Jahres 1919 in der UdSSR. Ihr Ursprung wird heute auf Wettbewerbsinitiativen im Jahr 1973 zurückgeführt, die sich während der [S. 974]Zusammenarbeit von sowjetischen und DDR-Stahlwerkern in den sog. „Schmelzen der Freundschaft“ in der Sowjetunion (Magnitogorsk und Tscherepowezk) entwickelten. Mit Hilfe von Initiativschichten soll nachgewiesen werden, wie innerhalb einer regulären — betriebsorganisatorisch gut, aber nicht außergewöhnlich vorbereiteten — Schicht eines Arbeitskollektivs eine durch unterschiedliche Rationalisierungsbemühungen erbrachte relativ höhere Leistung zur künftigen ständigen Norm gemacht werden kann. Entscheidendes Ziel ist einerseits der Beweis eines mehrfach wiederholbaren Bestwerts, andererseits wird aber auch dem Erfahrungseinsatz sowie der Möglichkeit des Leistungsvergleichs große Bedeutung beigemessen. Im Vordergrund einer methodisch gesicherten Analyse der Wettbewerbsleistung sollen die Herausarbeitung von Reserven im Produktionsprozeß sowie die Erfassung von Elementen und Ergebnissen verschiedener, im Zuge der Initiativschicht angewandter unterschiedlicher Wettbewerbs- und Neuerermethoden und -formen stehen. Initiativschichten gelten darüber hinaus als Arbeitsstudien spezifischer Art, die gleichermaßen wichtige Erkenntnisse für Normung und die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO) vermitteln sollen. In der Wirtschaftspraxis entstanden wiederholt Probleme bei der Zielsetzung einmaliger Erfolge von Initiativschichten als ständige Leistung im Produktionsalltag eines Betriebes. Die Kritik in der Fachpresse richtete sich außerdem gegen ihre Verfälschung als Sonderschichten oder „Hau-Ruck-Aktionen“ zur Aufholung von Planrückständen. Von einer Reihe von Großbetrieben wurden für das Planjahr 1977 über 200 Initiativschichten gemeldet. Einzelne Betriebe arbeiten inzwischen zusätzlich mit dem weiterentwickelten Prinzip von Initiativwochen. 3. Notizen zum Plan Als Initiator der 1975 begonnenen „Notizen zum Plan“ wird gegenwärtig Karl-Heinz Hübner vom VEB-Reifenkombinat Fürstenwalde herausgestellt. Diese Wettbewerbsaktion soll jeden Beschäftigten zur schriftlichen Fixierung, Offenlegung und Analyse aller Schwachstellen und Reserven im eigenen Arbeitsbereich veranlassen (u. a. kritische Hinweise über Störfaktoren im Planablauf und Vorschläge zur Beseitigung). Neben der ebenfalls dadurch ausgeübten Kontrollfunktion sowohl im Bereich des eigenen Arbeitsplatzes als auch im Brigade- und Abteilungsbereich werden in den „öffentlich“ zu vertretenden Beobachtungen des jeweiligen Beschäftigten das politisch-ideologische Erziehungsmoment und das damit verbundene persönliche Engagement betont. „Plan-Notizen“ können sowohl von jedem Beschäftigten als auch allein von dafür besonders beauftragten Werktätigen (z. B. Brigadeökonomen) für einen Bereich oder den gesamten Betrieb verfaßt werden. Als entscheidender Faktor werden die regelmäßige Auswertung durch Meister oder Betriebsleiter, deren Rechenschaftslegung über Mängelbeseitigung und die Kontrolle durch die Gewerkschaft über beide Punkte angesehen. Inzwischen sind in einzelnen Betrieben Varianten dieses Prinzips aufgegriffen und weiterentwickelt worden (z. B. Notizen zur Instandhaltung). Die Beteiligung der Beschäftigten in der DDR an den „Notizen zum Plan“ soll sich zur Jahreswende 1977/78 auf rd. 800.000 Arbeiter belaufen haben. Die Bedeutung des Zusammenwirkens der verschiedenen neueren Wettbewerbsformen wird u. a. am Beispiel Initiativschicht und Notizen zum Plan mit der Begründung erläutert, Plan-Notizen seien die Grundlage für die Organisation von Initiativschichten. 4. Saldierte Abrechnung des SW. Differenzen zwischen Betriebsergebnis und abgerechneten Wettbewerbsleistungen in einer Zwickauer Maschinenfabrik sollen die Ursache für die Einführung der sog. komplexsaldierten Wettbewerbsabrechnung gewesen sein. Innerhalb der (auf der Grundlage von Hauptintensivierungsfaktoren) im Haushaltsbuch (vgl. Abschnitt F) in Komplexen zusammengefaßten Kennziffern (z. B. Arbeitsproduktivität, Rentabilität, Arbeitsvermögen) werden die positiven mit den negativen Ergebnissen der jeweiligen Kostenstelle saldiert und nur die ausgewiesene Differenz als Wettbewerbsleistung bewertet. Beträchtliche Probleme liegen in der Vorgabe exakter Werte, in der Bewertung der Wettbewerbsleistung durch Planung, Rechnungsführung und Statistik und vor allem in dem Zwang zur selbstkritischen Angabe und dem Nachweis selbstverursachter Verluste begründet (z. B. Mehrkosten und Verlustzeiten). Prinzipiell soll diese Methode der Wettbewerbsführung keine Erhöhung des Verwaltungsaufwands zur Folge haben. Die in der Regel monatliche Abrechnung — zumeist auf Brigadeebene — erstreckt sich nicht nur auf den Produktionsbereich, sondern gilt seit kurzem auch als geeignete Form, um das leistungswirksame Ergebnis jedes Betriebskollektivs sichtbar machen zu können. Ferner sollen mit der saldierten Abrechnung unter der Voraussetzung entsprechender Vorgaben und Bewertungen die Resultate aller Arbeitskollektive im SW. vergleichbar gemacht werden. Einbezogen in diese Abrechnung werden vor allem Wettbewerbsformen wie Notizen zum Plan, Initiativschichten und persönlich- oder kollektiv-schöpferische Pläne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. In die Reihe der hier genannten Hauptformen und -methoden gehören ferner das System der fehlerfreien Arbeit und alle damit verbundenen Formen [S. 975]des SW., da die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse eines der vorrangigen Wettbewerbsziele ist. Neben diesen aufgeführten Schwerpunkten existieren eine Anzahl weiterer Formen und Methoden des SW., so u. a. die „Schichtgarantie“, die „Initiative 40“, das „Konto 80“, ferner kollektive Pläne der Intensivierung, die „58-Minuten-Bewegung“, das „Zeittagebuch“, das „Überleitungstagebuch“ und die „Effektivitätsbrigaden“. Nach den detaillierten und eindeutigen Erläuterungen auf dem 9. Kongreß des FDGB (1977) darf jede Wettbewerbsabrechnung nur im ökonomischen Bereich erfolgen, „andere gesellschaftliche Aktivitäten, das Lösen von Bildungsaufgaben, die geistig-kulturelle Betätigung der Werktätigen, das Zahlen von Solidaritätsbeiträgen und vieles andere gehören nicht zum sozialistischen Wettbewerb und können auch nicht Gegenstand seiner Abrechnung sein“ (Gerhardt Muth). E. Der Gegenplan Der Gegenplan (G.) gilt als die zur Zeit fortschrittlichste Form der Verbindung der Masseninitiative im SW. mit den Aufgaben des Plans. Mit der AO zu den Regelungen für die Arbeit mit Gegenplänen in den Betrieben und Kombinaten zur Erfüllung und Überbietung des Volkswirtschaftsplans 1974 (GBl. I, S. 1) und entsprechenden Ausführungsbestimmungen wurde seit Jahresbeginn 1974 seine Ausarbeitung für die Mehrzahl der Betriebe gesetzliche Pflicht. Von der Bezeichnung (Übersetzung aus dem Russischen) her nur anscheinend im Gegensatz zum Staatsplan befindlich, stehen seine Ziele voll mit diesem im Einklang. Grundsätzlich ist der G. als eines der gegenwärtig wichtigsten Elemente und Ziele des SW. anzusehen; er ist als ein auf der Basis zentral vorgegebener Leitlinien aufbauendes, zusätzlich zum Plan zu erstellendes und mit diesem zu koordinierendes Programm zu verstehen. Hauptziel ist die Mobilisierung betrieblicher Produktivitätsreserven zwecks gezielter und organisierter Überbietung des Jahresplans. Es handelt sich um die Übernahme einer sowjetischen Methode, wobei mit ersten Experimenten bereits seit 1972 in der DDR begonnen worden war. In einer ersten Phase, Anfang 1974, war der G. noch eine zusätzliche, nach Beginn des Planjahres organisierte Aktion im Rahmen des SW. Es ging in dieser Zeit vor allem um eine gezielte, mit besonderen materiellen Anreizen verbundene Mehrleistungsverpflichtung innerhalb des ersten Quartals des bereits vorliegenden Volkswirtschaftsplans für 1974 mit einer anschließenden Abstimmung und Bilanzierung aller G.-Verpflichtungen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene. Jedoch erhielten in einer zweiten Phase, Mitte des Jahres 1974, die Betriebe zusammen mit der Übergabe der staatlichen Plankennziffern für 1975 erstmalig auch die Orientierungsziele zur Ausarbeitung des G. für 1975 (GBl. I, 1974, S. 261 ff.) mit der Verpflichtung vorgeschrieben, diese Ziele direkt in den Entwurf des Jahresplans einzuarbeiten: „Die abgestimmten Gegenplanverpflichtungen zur Überbietung der staatlichen Aufgaben werden Bestandteil der staatlichen Planauflagen.“ Nach der Planungsordnung für den Fünfjahrplan 1976 bis 1980 und der Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung (Planung) galt diese Regelung zugleich für das Planjahr 1976 und die Planausarbeitung für den Volkswirtschaftsplan 1977. In einer dritten Phase erfolgte dann durch Beschluß des Politbüros der SED („Zur Arbeit mit dem Gegenplan im Jahre 1977 und ab 1978“) die Kopplung beider bereits eingeführter Verfahren im zweiten Halbjahr 1976. Dieser „doppelte“ G. umfaßte einerseits die Einbeziehung von Mehrleistungsverpflichtungen in die betriebliche Planausarbeitung für das Jahr 1977, andererseits aber auch — ab Beginn des eigentlichen Planjahrs 1977 in einer zweiten Etappe — die Übernahme weiterer Verpflichtungen, um den G. im I. Quartal zusätzlich zu „qualifizieren“. Diese Veränderungen wurden mit erheblichem publizistischem Aufwand seitens der SED-Führung und des FDGB propagiert. Die dazu relativ spät erlassene AO vom 3. 1. 1977 (GBl. I, S. 4 ff.) enthielt einen umfangreichen Katalog spezieller Vorgaben zur Aufdeckung von Reserven in zentral festgelegten Bereichen. Die bislang letzte AO zu den Regelungen der Arbeit mit dem G. bei der Ausarbeitung der Jahresvolkswirtschaftspläne vom 15. 7. 1977 (GBl. I, S. 293 ff.) schrieb dann verbindlich — erstmals auf Fünfjahrplanbasis — die Anwendung des Prinzips des „doppelten“ G. für die nächsten Jahre 1978–1980 vor. Der G. besitzt die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie der Jahresplan. Er wird zusammen mit diesem bilanziert, und für seine zusätzliche Produktion besteht Vertragsabschlußpflicht. Die einzelne persönlich-schöpferische Plan wird als eigener G. der Beschäftigten gewertet und seit kurzem in der Produktionspropaganda auch als „persönliches Gegenangebot“ bezeichnet. Aus der Summe aller Verpflichtungen entsteht der G. des Betriebes. Im Gegensatz zu früheren, meist unzureichend koordinierten und nicht bilanzierten Wettbewerbsverpflichtungen soll mit dem G. ein auf den zentral festgelegten Planzielen beruhendes, in sich ausgewogenes, inner- wie überbetrieblich abgestimmtes, bilanziertes Programm zusätzlicher Leistungsverpflichtungen erstellt werden, dessen „staatliche Orientierung“ ausdrücklich auf Intensivierungsschwerpunkte gerichtet ist. Bei Überbietung der Plankennziffer „industrielle Warenproduktion“ um 1 v. H. erhöht sich die Kennziffer Prämienfonds um 2,5 v. H., während eine [S. 976]Überbietung des geplanten Nettogewinns nur mit 0,8 v. H. belohnt wird. Wie beim Leistungsfonds wird die Verpflichtung zur Erhöhung der Planziele, soweit sie bereits im Zuge der Planausarbeitung erfolgt, höher bewertet. Die Zuführungen zum Prämienfonds dürfen allerdings 200 Mark je Beschäftigten nicht überschreiten (vorher 150 Mark). Die Zuführungen zum Leistungsfonds für erfüllte Mehrleistungsverpflichtungen regeln sich nach den geltenden Bestimmungen. Wesentliche Elemente des G. sind sowohl der wirtschaftliche Zwang zur Produktivitätserhöhung, und zwar in einer von der Wirtschaftsführung erwünschten Richtung, als auch die Unterbindung „weicher“ Pläne. Daneben verstärkt sich die Funktion des doppelten G. als Ordnungsfaktor im Rahmen von Intensivierung und Wettbewerb, richtet sich gegen mangelndes Interesse, „Formalismus“ oder „unnütze Zahlenhascherei“, erhöht den Zwang zur totalen Beteiligung, besserer Leistungsbewertung und Rechenschaftslegung und übt nicht zuletzt zusätzlichen Druck auf die Normenbildung aus. Die Wirtschaftsführung der DDR betrachtet ihn ferner als geeignetes Instrument, den „Widerspruch zwischen der geringen persönlichen Teilnahme der Arbeiter an der Ausarbeitung des Wettbewerbsprogramms der Arbeitskollektive“ und den Forderungen der SED nach stärkerer Beteiligung aller Beschäftigten am Produktionsprozeß zu lösen. Im Hinblick auf das Vertrauen der Beschäftigten in diese Maßnahmen scheint allerdings Skepsis angebracht zu sein. Unabhängig von den entstehenden Mehrbelastungen bewirkt das Verfahren des „doppelten“ G. eine Verunsicherung selbst der Betriebe, die statt „weicher“ reale und angespannte Pläne übernehmen wollen. Selbst diese Betriebe werden in Zukunft genügend materielle und finanzielle Reserven für eventuelle weitere, von der Wirtschaftsführung überraschend geforderte Mehrleistungsverpflichtungen einkalkulieren müssen. F. Das Haushaltsbuch Die Führung eines Haushaltsbuchs (H.), als wichtiges innerbetriebliches Anreiz- und Kontrollsystem, wurde erstmals 1963 vorgeschlagen und seitdem in vielen Betrieben eingeführt. Im Rahmen der innerbetrieblichen Wirtschaftlichen Rechnungsführung gilt das H. als ein „wissenschaftliches“ Instrument der Planung, Abrechnung und Analyse des Systems von Rechnungsführung und Statistik (Rechnungswesen). Daneben soll es im Rahmen des SW. Stimulierungs- und Kontrollaufgaben erfüllen, indem es über die mit einem ständigen Soll-Ist-Vergleich der Planerfüllung gekoppelten Prämienerwartungen Auskunft gibt. Gemäß staatlicher Richtlinie von 1971 (GBl. II, S. 237) sind im H. vor allem solche den spezifischen Arbeitsbedingungen eines Kollektivs entsprechende Leistungskennziffern (in der Regel Wertkennziffern) vorzugeben und abzurechnen, die von den Beschäftigten des Produktionsbereichs möglichst direkt beeinflußt werden können. Als optimale Vorgabe für das H. werden gegenwärtig zwischen 4 und 8 zusammengefaßte Kennziffern empfohlen, die aus 12 speziellen Kennziffern abzuleiten sind, die im Beschluß des Politbüros der SED und des Ministerrates der DDR vom März 1976 zur Leistungsbewertung der Betriebe und Kombinate festgelegt wurden. Die Einführung der saldierten Abrechnung des SW. (vgl. Abschnitt D.4) wird als Weiterentwicklung dieses Verfahrens verstanden. Wichtiger Ansatz für Wettbewerbsinitiativen ist eine für jeden Beschäftigten verständliche Darstellung des Zusammenhangs zwischen persönlicher Leistung und Prämie. Dabei geht es um eine ausreichende Transparenz des funktionalen Zusammenhangs zwischen der Leistung des Produktionsbereichs und dem Betriebsergebnis (Kosten-Nutzen-Denken) und um ein hieraus resultierendes Wettbewerbsverhalten (höhere Leistung und größere Sparsamkeit). Unter dem Aspekt der individuellen Stimulierung sollen wichtige Leistungskennziffern mit Berechnungskoeffizienten der Prämienordnung in möglichst überschaubarer Weise gekoppelt werden. Schließlich soll mit dem H. und der saldierten Abrechnung des SW. der inner- und zwischenbetriebliche Leistungsvergleich verbessert werden. Es wird zwischen einem kostenstellenbezogenen (aufgabenbezogenen) H., überwiegend verwendet im Produktionsbereich, themenbezogenen H. in der Produktionsvorbereitung und einem persönlichen H. unterschieden. Der möglichst in kurzen zeitlichen Abständen aufzuschlüsselnde Leistungsnachweis und Wettbewerbsstand, der von einigen Betrieben bereits täglich durch Einsatz von EDV ermittelt wird (elektronisches H.), informiert gleichzeitig über den damit verbundenen Prämienanteil. Aufgrund von Schwierigkeiten z. B. bei der Aufschlüsselung von Kennziffern und ihrer Abrechnung im H., nicht zuletzt bedingt durch Probleme der Kostenrechnung und Preiskalkulation, hat sich trotz staatlicher Richtlinie in einer Anzahl von Betrieben bisher die Einführung eines H. noch nicht durchgesetzt. Zur Förderung des Verständnisses von Kostenproblemen und Kostenkontrolle, speziell bei der Auswertung des H., werden seit einigen Jahren in den Brigaden einer Reihe von Betrieben in zunehmendem Maße ehrenamtliche, besonders fachlich und ideologisch geschulte Brigadeökonomen als Berater („ökonomisches Gewissen“) des Leiters der Brigade eingesetzt. Neben anderen Funktionen hat der B. vor allem die Selbstkostensenkung und die Qualitätserhöhung durch das „System der fehlerfreien Arbeit“ (Qualität der Erzeugnisse) zu fördern, [S. 977]aktuelle Wettbewerbsprobleme zu erläutern und monatliche Rentabilitätsberatungen im Brigadebereich zu führen. Die seit 1950 nach sowjetischem Vorbild eingeführte Methode des persönlichen Kontos (PK.) in Form einer exakten Buchführung eines Beschäftigten oder einer Brigade (Brigadekonto) über Einsparung an Material und geringerwertigen Arbeitsmitteln wie über nachweisbar finanziell nutzbare Verbesserungsvorschläge war mit entsprechenden Prämien verbunden. Gegenwärtig kann die Methode des PK. durch Neuererbewegung, H. und saldierte Wettbewerbsabrechnung als überholt angesehen werden. G. Der Mach-Mit-Wettbewerb Mit dem Mach-Mit-Wettbewerb (MMW.) werden die Prinzipien des SW. über die Wirtschaft hinaus auf den Wohn- und Lebensbereich der Bevölkerung ausgedehnt. Sein Programm wird seit 1972 vom Nationalrat der Nationalen Front unter der Wettbewerbslosung: „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit“ propagiert (auch: „Schöner unser Betrieb — Mach mit“). [S. 978]Hauptziel des Wettbewerbs zwischen Städten, Dörfern, Wohnbereichen, Betrieben und kommunalen Volksvertretungen ist die „kulturelle Gestaltung“ und damit der Versuch; die bisherige ehrenamtliche Beteiligung der Bevölkerung an ähnlichen Aktionen weiter zu intensivieren. Hierzu zählt in erster Linie die Verbesserung der Wohnbedingungen durch „freiwillige“ Leistungen beim Um-, Ausbau und der Renovierung von Wohnungen, Gaststätten und Gebäuden des öffentlichen Lebens sowie die Verschönerung von Grünanlagen. Daneben wird ein breiter Fächer vielfältiger weiterer Wettbewerbsaufgaben angestrebt, so z. B. Sammlung und Erfassung von Altmaterialien. Der MM W. gilt als eine Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den Wohngebieten und wird als moralische Pflicht im Sinne der ideologischen Erziehung der Bevölkerung zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ und zur Festigung des „sozialistischen Patriotismus“ verstanden. Neue Impulse werden in jüngster Zeit von dem Zusammenwirken von territorialer Rationalisierung und MMW., verstanden als wechselseitige Ergänzung von Produktionswettbewerb und Wettbewerb im Wohngebiet, erwartet. H. Die Aktion bzw. der Betrieb der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit Dies ist eine relativ neue Erscheinungsform des über den Bereich der Wirtschaft hinausreichenden SW., die seit 1972 vom Rat des Bezirks Halle proklamiert wird (z. T. auch zusätzlich „Sauberkeit“). Ein Beschluß über die „Verbesserung der Rechtsarbeit“ in der Volkswirtschaft (GBl. I, 1974, S. 32) unterstreicht ihre Bedeutung. Im Mittelpunkt steht eine „Verbesserung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda“ in Betrieben und Gemeinden. Sie ist u. a. gegen „alle Erscheinungen einer liberalen Einstellung gegenüber rechtlichen Pflichten“, wie mangelnde Plan- und Vertragsdisziplin, aber auch gegen kriminelle Delikte, wie Diebstahl oder Bereicherung auf Kosten der Gesellschaft, gerichtet. Eine Reihe von Kollektiven und Gemeinden wurden mit diesem Titel ausgezeichnet. Die „Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ wird im neuen AGB von 1977 (§ 35 Abs. 2) ausdrücklich als Wettbewerbsziel genannt. I. Die Produktionspropaganda Die Möglichkeit, Bestleistungen im DDR-Maßstab wiederholen zu können, setzt die Veröffentlichung und Vergleichbarkeit ihrer Ergebnisse und die Propagierung der Verfahren zur Leistungssteigerung voraus. Die Produktionspropaganda (P.) fungiert in diesem Sinne als Instrument einer „systematischen, zweckbestimmten Aufklärungs-, Überzeugungs- und Erziehungsarbeit“ unter ideologischen und wirtschaftlichen Vorzeichen. Von ihr sollen alle Möglichkeiten der Information und Förderung des Wettbewerbs gemäß der Leninschen Wettbewerbsprinzipien durch öffentliches Lob oder Tadel in Wort (periodische Rechenschaftslegung, Beratungen zur Wettbewerbsauswertung, Betriebszeitung, Betriebsfunk, Wettbewerbslosungen usw.) und Bild (zentrale Wettbewerbstafel. Straße der Besten. Tafeln der sozialistischen Kollektive, der Aktivisten, der besten Neuerer usw.) genutzt werden. Für die moralische Anerkennung von Wettbewerbsleistungen steht ein vielseitiges Register von staatlichen und betrieblichen Einzel- und Kollektivauszeichnungen, Anerkennungen und Belobigungen (Auszeichnungen) sowie Orden, Medaillen, Ehrenzeichen, -titel und -banner, Wanderfahnen und -wimpel bereit. Die Formen der moralischen Anerkennung sind in der Regel mit bestimmten Prämien verbunden. Der dargestellte umfassende Katalog zentral organisierter Verfahrensformen und Methoden des SW. verdeutlicht, daß die DDR in der Etappe der entwickelten sozialistischen Gesellschaft im verstärkten Maß auf die nachhaltige Stimulierung der Leistungsbereitschaft der Beschäftigten angewiesen ist. Kurt Erdmann Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 968–978 Sozialistischer Realismus A, B,
Sozialistischer Wettbewerb (1979) Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Ideologische Grundlagen Der SW. gilt als objektive Gesetzmäßigkeit der sozialistischen Produktionsweise und des sozialistisch-kommunistischen Aufbaus. Er wird begründet mit dem prinzipiellen Wandel des Charakters der Arbeit im Sozialismus, einem veränderten Gesellschaftlichen ➝Bewußtsein der arbeitenden…