DDR A-Z 1979
Abgrenzung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 7. 10. 1970 die A. als einen „objektiven Prozeß“, der sich „angesichts der Gegensätzlichkeit der Staats- und Gesellschaftssysteme unvermeidlich“ vollziehe. Erkenntnis und Anerkennung der A. als einer historischen Gesetzmäßigkeit im Sinne des zeitgenössischen Marxismus-Leninismus gelten als Voraussetzung einer Politik der Friedlichen Koexistenz; dabei wird das Verhältnis, zwischen den beiden deutschen Staaten als Widerspiegelung eines weltweiten Gegensatzes zweier fundamental verschiedener Gesellschaftssysteme gedeutet: „Die Abgrenzung zwischen Imperialimus und Sozialismus vollzieht sich im Weltmaßstab und damit genauso zwischen der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und der kapitalistischen BRD.“ Maßgebliche Politiker der DDR betonen, daß A. nicht als Selbstisolierung oder Abkapselung von „fortschrittlichen Kräften“ in den westlichen Ländern aufzufassen sei. In der politischen Praxis hat die Politik der A. zu einer erneuten Drosselung der in der Folge des Grundlagenvertrages erheblich erweiterten Kontakte und zu einer betonten Zurückhaltung gegenüber neuen Kommunikationsmöglichkeiten im kulturell-ideologischen Bereich geführt. Auf der 9. Tagung des ZK der SED im Mai 1973 erklärte E. Honecker, nicht Sprache und Kultur hätten die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland gezogen, sondern „die unterschiedliche, ja, gegensätzliche soziale Struktur“ der beiden deutschen Staaten: „Gemeinsamkeiten in der Sprache können diese Realitäten nicht hinwegzaubern. Abgesehen davon, daß solche Gemeinsamkeiten noch lange nicht identisch sind mit einem gemeinsamen Staatswesen, mit einer gemeinsamen Nation.“ Nach Honecker gilt das gleiche auch für Geschichte und Kultur. „Gemeinsame Geschichte? Dafür seien nur die Geschichtsbücher in beiden deutschen Staaten herangezogen. Es gibt zweierlei Geschichte … Gemeinsame Kultur? Stets gab es auch in Deutschland zwei Kulturen, die der herrschenden Ausbeuterklasse und die der werktätigen Massen.“ Letztere sei zur „aufblühenden sozialistischen Nationalkultur der DDR geworden“ ― geschieden durch eine „unüberbrückbare Kluft zum spätbürgerlichen Kulturverfall, zur Entstellung des Menschenbildes, zu Pornographie, Brutalität und bewußt betriebener Verdummung im imperialistischen Staat“. A., in der Entschließung des VIII. SED-Parteitages (1971) als „gesetzmäßiger Prozeß“ bestätigt, schließt jedoch im Verständnis der DDR die Herstellung und Aufrechterhaltung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen auf völkerrechtlicher Grundlage nicht aus. Die Politik der A. muß als eine Abwehrstrategie gegenüber westlichen Einflüssen verstanden werden. Sie nahm daher an Bedeutung und Intensität zu, als sich die DDR der internationalen Entspannung anpassen mußte und durch vertragliche Regelungen (Grundlagenvertrag) die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bürgern beider deutscher Staaten wesentlich erleichtert wurden. Auch in den Reden und Beschlüssen des IX. Parteitages der SED (1976) ist die A.-Politik erneut bekräftigt und als ein — im Hinblick auf die KSZE-Konferenz von Helsinki (1975) — völkerrechtlich bestätigtes — Grundelement in den Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten bezeichnet worden. Deutschlandpolitik der SED; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AblieferungspflichtSiehe auch die Jahre 1975 1985 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 7. 10. 1970 die A. als…
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Parteitag/Parteikonferenz (1979)
Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Der Pt. der SED ist gemäß Statut das höchste Organ der Partei. Nach der Statutenänderung vom Juni 1971 tritt er turnusmäßig alle 5 Jahre zusammen. Seit 1950 haben, mit Ausnahme der Zeitspanne vom V. zum VI. Pt., 1958–1963, alle 4 Jahre ordentliche SED-Pt. stattgefunden. Außerordentliche Pt. können vom Zentralkomitee auf dessen Initiative oder auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Parteimitglieder innerhalb einer Frist von 2 Monaten einberufen werden. Sollte sich das Zentralkomitee diesem Verlangen entgegenstellen, so hätten die Parteiorganisationen, die einen außerordentlichen Pt. fordern, das Recht, ein Organisationskomitee zu bilden, an das die Vorbereitungsrechte und -pflichten, die sonst dem ZK obliegen, übergehen. (Bisher hat es noch keinen außerordentlichen Pt. gegeben.) Angesichts der Prinzipien des Demokratischen Zentralismus, des Fraktionsverbots und des Prinzips der „Einheit und Reinheit der Partei“ dürfte es unmöglich sein, einen Pt. gegen den Willen der Parteiführung einzuberufen oder durchzuführen. Pt. haben eine Tagesordnung, die mit der Einberufung des Pt. mindestens 8 Wochen vor dem Tagungstermin bekanntgegeben werden muß. Der Schlüssel für die Wahlen der Parteitags-Delegierten durch die Bezirksdelegiertenkonferenzen wird vorher vom ZK festgelegt. Die Delegierten werden vom ZK- Apparat sorgfältig ausgesucht (dabei spielt der ZK-Sekretär für Parteiorgane eine entscheidende Rolle) und in geheimer Abstimmung auf den Delegiertenkonferenzen gewählt. Pt. sind formal nur beschlußfähig, wenn die Hälfte aller Parteimitglieder durch Delegierte vertreten ist. Um den Pt. durchzuführen, wählen die Delegierten zu Beginn: a) das Präsidium des Pt. (dies ist eine reine Formalität und dient der Ehrung verdienstvoller Funktionäre; die Wahl erfolgt en bloc und dauert wenige Minuten); b) das Pt.-Sekretariat zur tatsächlichen Leitung des organisatorischen und technischen Pt.-Ablaufs; c) die Mandatsprüfungskommission, deren Aufgabe es ist, die Anwesenheit der Delegierten, die Beschlußfähigkeit des Pt. und die Gültigkeit der Mandate zu prüfen; d) die Wahlkommission, die die Wahlakte leitet; e) weitere Kommissionen (wie Redaktionskommission, Antragskommission, die von Fall zu Fall eingesetzt werden). Die Funktionen des Pt. sind: a) Entgegennahme und Diskussion des Rechenschaftsberichtes des ZK, der Revisionskommission und anderer Führungsgremien; b) Beschlußfassung über programmatische und statuarische Grundfragen (Generallinie); c) Diskussion der Strategie und Taktik der Partei in der Innen- und Außenpolitik für die Periode bis zum nächsten Pt., Billigung der Linie der Führung; d) Festlegung der Wirtschaftspolitik für die nächsten Jahre (z. B. Beschluß über die Direktive des Fünfjahrplans); e) Erklärung zu aktuellen internationalen Problemen (Chile, Nahost, usw.); f) informelles Gipfeltreffen führender Vertreter der kommunistischen Weltbewegung; g) Wahl des Zentralkomitees (nicht aber des Politbüros oder des Sekretariats) und der Zentralen Revisionskommission. Die Wahlen sind geheim. [S. 791]Von besonderer Bedeutung ist die Teilnahme der Spitzenfunktionäre der Warschauer-Pakt-Staaten, insbesondere des Generalsekretärs der KPdSU. Pt. sollen gesellschaftspolitische „Höhepunkte“ im Leben der Menschen der DDR darstellen. Sie dienen der Selbstdarstellung der Partei und ihrer Führung („Heerschau des Sozialismus“), sind Anlaß von Mobilisierungs- und Selbstverpflichtungskampagnen, die der politischen Bewußtseinsbildung und der Steigerung der Arbeitsproduktivität, also den Planübererfüllungen auch der Nichtparteimitglieder, dienen sollen. Oftmals erfüllten Pt. nur den Zweck der nachträglichen Legitimation bereits getroffener Entscheidungen des Zentralkomitees oder des Politbüros. Jedoch hat die Verkündung der jeweiligen „Generallinie“ der Partei auf den Pt. insofern gesamtgesellschaftliche Bedeutung, als hiervon nicht nur der Parteiapparat, sondern — in den sozialistischen Ländern — die Entwicklung in allen gesellschaftspolitischen Bereichen unmittelbar beeinflußt wird. Auf die vorherige Festlegung der auf den Pt. vertretenen „Generallinie“ im Politbüro bzw. ZK hat in den letzten Jahren vielfach der im Staatsapparat (z. B. der Staatlichen Plankommission) vertretene Sachverstand Einfluß gewonnen. Darüber hinaus dienen die Pt. der Parteiführung auch dazu, die Anpassung der „Generallinie“ an die jeweilige Politik der KPdSU vor einer breiteren Öffentlichkeit darzustellen und zu erläutern. Zwischen den Pt. können auch Pk. einberufen werden: Auf den bisher veranstalteten 3 Pk. erfolgten stets Änderungen der Generallinie bzw. der Führungsstruktur der SED. Pk. können vom ZK zwischen den Pt. einberufen werden, wenn wichtige Fragen der Strategie und Taktik der Partei eine Antwort erfordern, wie das in den Jahren 1949, 1952 und 1956 der Fall war. Nach Punkt 47 des 5. Statuts der SED von 1976 bestehen die Funktionen der Pk. in: a) der Behandlung und Beschlußfassung zu dringenden Fragen der Politik und Taktik der Partei; b) der Abberufung von Mitgliedern und Kandidaten des ZK und der Zentralen Revisionskommission; c) der Berufung neuer Mitglieder aus den Reihen der Kandidaten sowie der Wahl neuer Kandidaten für das ZK und für die Zentrale Revisionskommission. Das Statut schreibt vor, daß die Beschlüsse der Pk. vom ZK zu bestätigen sind und für alle Parteiorganisationen verbindlichen Charakter tragen. Ausgenommen hiervon sind Beschlüsse über die Abberufung von Mitgliedern des ZK und der Zentralen Revisionskommission sowie über die Wahl neuer Kandidaten des ZK und der Zentralen Revisionskommission. Wahlmodus und Delegiertenschlüssel für die Pk. werden vom ZK festgelegt. Die Pt. und Pk. werden vom Apparat des ZK gründlich vorbereitet. Die Delegierten und die zu wählenden Funktionsträger des Pt. werden vorher von den Abteilungen des ZK ausgesucht und vom Sekretär für Parteiorgane bestätigt. Da es keine Gruppenbildungen in der SED geben darf, sind oppositionelle Äußerungen von öffentlichen Sitzungen nicht bekanntgeworden. Die dort verlesenen Reden und Diskussionsbeiträge enthalten aber gelegentlich Nuancen, die es einem aufmerksamen Beobachter erlauben, auf die Existenz unterschiedlicher Meinungen innerhalb der Partei zu schließen. Die Wahlen und Beschlußfassungen erfolgen stets einstimmig. I. Parteitag (21.–22. 4. 1946): Vereinigung von SPD und KPD (Vereinigungsparteitag); Verabschiedung der „Grundsätze und Ziele“ der SED und des 1. Statuts; Verkündung eines Manifestes an das deutsche Volk; Wahl der paritätisch besetzten Führungsgremien. II. Parteitag (20.–24. 9. 1947): Manifest des II. Parteitages an das deutsche Volk (Forderung nach Volksentscheid für Deutschland als demokratischen Einheitsstaat; schnelle Vorbereitungen für die Bildung einer gesamtdeutschen Regierung); Entschließungen zur politischen Lage, zur Frauen- und zur Jugendfrage; Festhalten an paritätischer Besetzung der Leitungsorgane, Wiederwahl der gemeinsam amtierenden Vorsitzenden Pieck und Grotewohl. 1. Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949): Entschließung über die nächsten Aufgaben der SED (westdeutsche Staatsgründung verhindern, eigene Ordnung stärken, Planwirtschaft und Wirtschaftsleitung ausbauen, sowjetische Erfahrung überall anwenden; politische Erziehung im Geiste des Marxismus-Leninismus verstärken, straffe Parteidisziplin einhalten); Manifest an das gesamte schaffende deutsche Volk (Zusammenschluß aller deutschen Patrioten, schnelle Bildung einer gesamtdeutschen Regierung aus allen Parteien und Massenorganisationen, Friedensvertrag, Abzug aller Besatzungsmächte); Bestätigung des Beschlusses der 13. (27. 7.) Parteivorstands-(PV-)Tagung (15./16. 9. 1948) über die Bildung der Zentralen Parteikontrollkommissionen (ZPKK) und PKK sowie des Beschlusses der 16. (30.) PV-Tagung (24. 1. 1949) über die Bildung des Politbüros, über die Abschaffung der Parität und die Einführung der Kandidatenzeit für neu eingetretene Genossen. III. Parteitag (20.–24. 7. 1950): Billigung des Fünfjahrplan-Entwurfs; Annahme des 2. SED-Statuts; Beschluß über die gegenwärtige Lage und die Aufgaben der SED; weitere Ausprägung der Prinzipien einer „Partei neuen Typs“; Umwandlung des Parteivorstands in das ZK. 2. Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952): Beschluß des planmäßigen Aufbaus der Grundlagen des Sozialismus durch verschärften Klassenkampf; Vorschlag, neue Gesetze über die Umgestaltung des Staats- und Verwaltungsaufbaus verabschieden zu lassen; Beschluß, bewaffnete Streitkräfte zu schaffen; Beginn der Landwirtschafts-Kollektivierung; Angriffe gegen Tito, Slansky, Gomulka. IV. Parteitag (30. 3.–6. 4. 1954): Verabschiedung des 3. Statuts der SED; BPO (Betriebsparteiorganisationen) erhalten das Recht der Kontrolle über die Betriebsleitungen in allen Volkseigenen Betrieben; Bildung von kollektiven Büros in Bezirks- und Kreisleitungen; Dokument „Der Weg zur Lösung der Lebensfragen der deutschen Nation“ (Ak[S. 792]tionseinheit von Arbeiterklasse und Bürgertum, um in Westdeutschland EWG- und Generalvertrag zu verhindern, statt dessen militärisch neutrales und abgerüstetes Deutschland ohne „Macht des Großkapitals“); Ankurbelung eines Programmes der Massenbedarfsgüterproduktion, beschleunigte Entwicklung der Brennstoff- sowie chemischen Industrie und des Maschinenbaus. 3. Parteikonferenz (24.–30. 3. 1956): Wird als Zeitpunkt des „Eintritts in die Etappe des Kampfes um den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ bezeichnet. Ablenkung von der Entstalinisierung in der UdSSR durch Konzentration auf wirtschaftliche Probleme (Direktive des 2. Fünfjahrplanes) und Diskussion von Maßnahmen zur „breiteren Entfaltung der Demokratie“. V. Parteitag (10.–16. 7. 1958): Bestätigung der deutschlandpolitischen Grundlinie des 30. Plenums (30. 1.–1. 2. 1957), Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland; Ausarbeitung einer grundlegenden wirtschaftspolitischen Konzeption (Hauptaufgabe: Bundesrepublik Deutschland im Pro-Kopf-Verbrauch bis 1961 zu übertreffen); Veränderung von Produktionsprofil und -Struktur der Volkswirtschaft (chemische Industrie, Petrochemie „störfrei machen“ durch Beseitigung von Abhängigkeiten von Westdeutschland); Beschleunigung der Kollektivierung der Landwirtschaft; Forcierung der PGH-Gründungen und von Betrieben mit staatlicher Beteiligung; Verkündung der 10 Grundsätze der sozialistischen Moral und Ethik. VI. Parteitag (15.–21. 1. 1963): Verabschiedung eines „Programms der SED“ und des 4. Statuts (einheitliche Kandidatenzeit, Betonung der Kollektivität der Leitung und der innerparteilichen Rechte und Pflichten); Erläuterung der Grundsätze des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖSPL); Auftrag an Staatsorgane, ein einheitliches Bildungssystem auszuarbeiten; weitere Gesetzgebungsanregungen (z. B. Familiengesetz); Konstatierung des „Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse“; Sieben-Punkte-Vorschlag eines „Abkommens des guten Willens“ zwischen beiden deutschen Staaten. VII. Parteitag (17.–22. 4. 1967): Begründung des „Ökonomischen Systems des Sozialismus“ und des „entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (Kurs auf die Vollendung des Sozialismus in der DDR); Forderung nach „normalen Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“; Berlin (West) soll einen vertraglich gesicherten Status als „besondere politische Einheit“ erhalten. VIII. Parteitag (15.–19. 6. 1971): Korrekturen an dem bisher gültigen Gesellschaftsbild der Ulbricht-Ära (Rücktritt Ulbrichts am 3. 5. 1971) durch die Honecker-Führung bei stärkerer Einordnung der SED in die außenpolitische Strategie der UdSSR und Betonung des ideologischen Führungsanspruchs der KPdSU-Führung (Folge: Berlin-Abkommen vom 3. 9. 1971 usw.); Betonung der „ökonomischen Hauptaufgabe“ (der Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung durch kontinuierliche Entwicklung der Produktivkräfte); Proklamierung eines außenpolitischen Fünf-Punkte-Programms; Bestätigung der Fünfjahrplan-Direktive; Änderungen des Parteistatuts (Kontrollrecht der BPO über Lehranstalten, Bildungseinrichtungen usw., Pt. statt alle 4 Jahre jetzt nur noch alle 5 Jahre mit Folgerungen für Delegiertenkonferenzen und untere Parteiorgane). IX. Parteitag (18.–22. 5. 1976): Proklamation des weiteren Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft mit dem Ziel des „allmählichen Übergangs zum Kommunismus“; Forderung nach „sozialistischer Integration“ über den ökonomischen Bereich hinaus; Betonung der „antiimperialistischen Solidarität“ gegenüber den Befreiungsbewegungen der Dritten Welt; Bekräftigung der These von der historischen Überlebtheit der nationalen Frage in Deutschland und der daraus resultierenden Politik der Abgrenzung; die DDR habe sich als „sozialistischer deutscher Nationalstaat mit eigenem National- und Staatsbewußtsein“ endgültig herausgebildet. Gegenüber Berlin (West) Verwendung der Formel von der „strikten Einhaltung und vollen Anwendung des vierseitigen Abkommens“; Beibehaltung der ökonomischen Hauptaufgabe bei Betonung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik; umfassende sozialpolitische Maßnahmen wurden erst nach dem Parteitag durch gemeinsame Erklärung des ZK der SED, des Bundesvorstands des FDGB und des Ministerrats eingeleitet. Verabschiedung des neuen Parteiprogramms, in das nach einer „Volksaussprache“ wesentliche Ergänzungen eingingen (stärkere Betonung einzelner Rechte und Freiheiten der Bürger, sozial- und kulturpolitische Aspekte, Förderung des privaten Handwerks). Das neue (5.) Statut der SED verlieh Honecker den Titel „Generalsekretär“; es schuf die Möglichkeit des Parteiaustritts und versah die Parteiorganisationen in den staatlichen Organen mit erweiterten Kontrollbefugnissen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 790–792 Parteischulung der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiveteranenSiehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Der Pt. der SED ist gemäß Statut das höchste Organ der Partei. Nach der Statutenänderung vom Juni 1971 tritt er turnusmäßig alle 5 Jahre zusammen. Seit 1950 haben, mit Ausnahme der Zeitspanne vom V. zum VI. Pt., 1958–1963, alle 4 Jahre ordentliche SED-Pt. stattgefunden. Außerordentliche Pt. können vom Zentralkomitee auf dessen Initiative oder auf…
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Genossenschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion ist allerdings einer vollständigen Wandlung unterzogen worden. Von Marx wurden die traditionellen G. als Überwinder des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform ― auch als Gruppeneigentum ― abgelehnt. Im Rahmen des „Leninschen Genossenschaftsplans“ wurde den G. unter bestimmten Voraussetzungen eine positive Rolle zugedacht. Die „Verfügungsgewalt des Staates über alle großen Produktionsmittel“ im Zusammenhang mit einem „genügend tiefen und breiten genossenschaftlichen Zusammenschluß“ wurde als notwendig und hinreichend zur Errichtung der soziali[S. 449]stischen Gesellschaft erachtet. Über „niedere“ Formen der G. auf den Gebieten des Absatzes, des Einkaufs, des Kredites soll allmählich die Bildung von Produktions-G. (PG) erreicht werden. Die Lehre Lenins bildete die Basis für die G.-Politik in der DDR. In ihrer Durchführung orientierte sie sich dabei zunächst an der von Stalin auf dem XV. Parteitag der KPdSU 1927 proklamierten G.-Politik, in deren Verlauf das gesamte G.-Wesen umstrukturiert wurde und straff gelenkte Kollektivbetriebe in Landwirtschaft, Handel und Gewerbe entstanden, die sich nur noch durch den Grad der Vergesellschaftung von Staatsbetrieben unterschieden. Diese Kollektive sind Träger der zweiten Form des sozialistischen Eigentums; in der DDR wird es lt. Art. 10 der Verfassung als „genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive“ definiert. Damit ist bestimmt, daß das genossenschaftlich sozialistische Eigentum kein isoliertes Gruppeneigentum ist. 1945/46 nahmen aufgrund von SMAD-Befehlen die Handels- und Kredit-G. ihre Tätigkeit wieder auf. Sie übernahmen teilweise Kreditfunktionen der geschlossenen Banken, Handelsfunktionen des privaten Großhandels und Zuteilungsfunktionen, wie die ländlichen G. und die Einkaufs- und Liefer-G. (ELG) des Handwerks, I. Im Rahmen der 1948 einsetzenden zentralen Planung erfüllten sie organisatorische Aufgaben, wie Planaufschlüsselung, Produktionsmittelversorgung und zentrale Auftragserteilung, wodurch eine Mitgliedschaft bei den G. weitgehend obligatorisch wurde. Seit 1952 hatten sie die sozialistische Umgestaltung, insbesondere in Landwirtschaft und Handwerk, zu unterstützen, d. h. die Bildung von sozialistischen landwirtschaftlichen PG (LPG) und PG des Handwerks (PGH) als geeignetsten Weg zum Sozialismus für Bauern, Kleingewerbetreibende und Handwerker zu propagieren. Obwohl die sozialistischen PG auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse entstehen sollten, mußten die erheblichen Widerstände vor allem von Bauern und Handwerkern in den 50er Jahren sowohl mittels wirtschaftlicher Anreize wie steuerlicher Vergünstigungen, bevorzugter Materialzuteilung und billiger Kredite beseitigt als auch durch politischen und psychologischen Druck (Zwangskollektivierung) gebrochen werden. In den neuen sozialistischen PG gingen die Nachkriegs-G. weitgehend auf. Bedeutung haben bis in die Gegenwart nur noch die nichtsozialistischen ELG für das private Handwerk. Im Unterschied zu den traditionellen Produktiv-G. dienen die sozialistischen PG der Beseitigung der Selbständigkeit des einzelnen. Die Dispositionsbefugnis bzw. das Eigentum an Produktionsmitteln gehen entsprechend dem Grad der Vergesellschaftung (3 Typen beiden LPG und 2 Stufen bei den PGH) auf das Kollektiv über. Durch die Einbeziehung in die Planung, die gemeinsame Arbeit und den Sozialstatus als gleichberechtigte Mitglieder (unabhängig von ihrer früheren Stellung) haben sich die kleinen Warenproduzenten von Privateigentümern zu sozialistischen Werktätigen zu entwickeln. Im Gegensatz zu anderen europäischen kommunistischen Ländern, mit Ausnahme der UdSSR, gibt es in der DDR keine industriell produzierenden G. mehr. Sie wurden 1972 in VEB umgewandelt. Die anfänglichen Vergünstigungen zur Bildung von PG sind weitgehend beseitigt worden. Auch die Sonderstellung hinsichtlich der Vergütung, der kollektiven Leitung und der Fondswirtschaft wird zunehmend beseitigt. So dienen die neuen Musterstatuten der PGH von 1973, der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion (beide von 1977) vor allem dem Zweck, die Rechtsstellung der G.-Handwerker und G.-Bauern derjenigen der Industriearbeiter weitgehend anzugleichen. Neben den beiden wichtigsten sozialistischen PG in Landwirtschaft und Handwerk bestehen u. a. die Gärtnerischen PG (GPG) und die PG werktätiger Fischer (PwF). Weitere sozialistische G. sind die Arbeiterwohnungsbau-G. (AWG) und die Konsum-G. (KG), die aufgrund ihrer zusätzlichen Eigenschaft als politische Massenorganisationen eine Sonderstellung einnehmen. Genossenschaften, Ländliche. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 448–449 GENEX A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, LändlicheSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion ist allerdings einer vollständigen Wandlung unterzogen worden. Von Marx wurden die traditionellen G. als Überwinder des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform ― auch als Gruppeneigentum ― abgelehnt. Im Rahmen des…
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Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Gewerkschaftliche Grundorganisation, die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des FDGB beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung [OGL] zusammengefaßt. Aufbau, Leitung und Aufgaben entsprechen denen der BGO.) Die BGO untergliedert sich in Anlehnung an die Betriebsstruktur (Produktionsprinzip) nach Brigaden, Schichten, Meisterbereichen, Produktions- bzw. Verwaltungsabschnitten usw. in Gewerkschaftsgruppen. An der Spitze der BGO steht die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Sie wird alle 2½ Jahre (d. h. [S. 186]zweimal in einem Fünfjahrplan-Zeitraum) von der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben von der Delegiertenkonferenz, direkt und geheim gewählt. Zahlenmäßige Größe (3–25 Mitglieder) und Wahlmodus werden in den jeweils vor den Wahlen veröffentlichten Wahlordnungen des FDGB-Bundesvorstandes festgelegt. Die sozialstrukturelle Zusammensetzung der BGL (Frauen-, Produktionsarbeiteranteil) soll möglichst der des Betriebes entsprechen. Die Zahl der für die Leitungsarbeit freigestellten BGL-Mitarbeiter ist gleichfalls von der Größe des Betriebes abhängig; überwiegend ist Gewerkschaftsarbeit jedoch ehrenamtlich; selbst in Großbetrieben sind außer dem BGL-Vorsitzenden nur wenige BGL-Mitglieder für ihre Leitungstätigkeit von ihrer Arbeit freigestellt. In Betrieben mit mehr als 300 Gewerkschaftsmitgliedern werden als mittlere Leitungsebene in den einzelnen Betriebsabteilungen Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL: 5–13 Mitglieder) gewählt. Die AGL organisieren in ihrem Bereich die Gewerkschaftsarbeit, sichern die Durchführung der Beschlüsse der BGL und halten die Mitgliederversammlung ab. Die Kandidatenaufstellung erfolgt auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen. Die Kandidatenauswahl wird zwischen amtierender BGL und Betriebsparteileitung (BPL), der der BGL-Vorsitzende in aller Regel angehört, sowie mit den übergeordneten Gewerkschafts- und Parteileitungen vorher abgesprochen. Vorgeschlagene Kandidaten können von der Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlung in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit abgelehnt werden; über die Reihenfolge der Kandidaten und den Abschluß der Kandidatenliste wird ebenfalls offen abgestimmt. Die Wahl erfolgt geheim, Streichungen und Hinzufügungen können vorgenommen werden. Gewählt sind die Kandidaten (in der festgelegten Reihenfolge des Wahlvorschlages), die mehr als 50 v. H. der Stimmen erhalten haben. Die BGL bildet Kommissionen (K.), in denen ein BGL-Mitglied den Vorsitz führt und deren Angehörige berufen werden: K. Agitation und Propaganda; K. Arbeit. Lohn und Wettbewerb; K. Sozialpolitik; K. Kultur und Bildung; Rat für Sozialversicherung; Arbeitsschutz-K.; Finanz-K.; Rechts-K.; Ständige Produktionsberatung; Jugend-K. (in GO mit mehr als 30 Mitgliedern unter 25 Jahre); Neuereraktiv. Der Frauenausschuß wird auf Frauenvollversammlungen gewählt; die Vorsitzende ist ebenfalls Mitglied der BGL. Je nach Größe und spezieller Problematik des Betriebes können weitere K. oder Arbeitsgruppen eingerichtet (z. B. für Feriendienst des FDGB, für die Zusammenarbeit mit den Schulen) oder die Aufgaben verschiedener K. zusammengefaßt werden. Bei den AGL finden sich gleichfalls K. und Arbeitsgruppen. Ihre Zahl ist jedoch rückläufig, selbst die Bildung von Ständigen Produktionsberatungen ist auf Abteilungsebene seit 1976 freigestellt. Die AGL haben offensichtlich Schwierigkeiten, genügend Mitglieder zu aktivieren, um über eine Wahlperiode arbeitsfähig zu bleiben. Die K. und Ausschüsse sollen die Leitungen bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Beschlüssen unterstützen. Sie arbeiten im Auftrage und unter Leitung der BGL. Neuere Untersuchungen zeigen, daß 10–25 v. H. der K.-Mitglieder in die Tätigkeit der BGL effektiv einbezogen sind. Eine Sonderstellung nehmen die Konflikt- und Revisions-K. ein. Die Konflikt-K. sind Teil des Systems der Rechtspflege; für die Wahl und die Qualifizierung ihrer Mitglieder und die Auswertung der Arbeitsergebnisse der Konflikts-K. sind die BGL verantwortlich (Gesellschaftliche Gerichte). Die Revisions-K. werden zugleich mit den BGL gewählt; sie sind als Kontrollorgane der Gewerkschaftsmitglieder definiert und überprüfen das Finanzgebaren und das satzungsgemäße Arbeiten der Leitungen. Es entspricht der Intention, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen, um einen ständigen Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung in Gang zu setzen, wenn auch in der Gewerkschaftsgruppe (G.) mehrere Wahlfunktionen zu besetzen sind. Die G. soll etwa 10–30 Mitglieder haben; sie wird vom Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet. Sein Stellvertreter ist der Kulturobmann. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der Bevollmächtigte für Sozialversicherung und der Sportorganisator. Die Wahl aller G.-Funktionäre erfolgt grundsätzlich offen. Die G. soll monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Übernahme von Wettbewerbsverpflichtungen usw.) außerhalb der Arbeitszeit zu Versammlungen zusammenkommen. Ihre Tätigkeit wird inhaltlich durch die Beschlüsse der BGL und AGL bestimmt, die wesentlich durch die Arbeit in der G. verwirklicht werden müssen und auf die die G. ihrerseits durch Kritik, Information und Vorschläge Einfluß nimmt. Seit den FDGB-Wahlen 1976/77 sind die Jugendvertrauensleute keine Funktionäre der G. mehr. Sie werden nunmehr in den BGO (bis 30 jugendliche Mitglieder) bzw. in den AGO (mit mehr als 30 jugendlichen Mitgliedern) in offener Abstimmung auf Jugendversammlungen gewählt, kandidieren anschließend für die entsprechenden BGL bzw. AGL und werden dort Vorsitzende oder Mitglieder der Jugend-K. Auf Mitglieder- bzw. Abteilungsversammlungen wird auf 30–50 Mitglieder ferner jeweils ein sog. Arbeiterkontrolleur gewählt. Als Gewerkschaftsfunktionäre arbeiten sie ehrenamtlich im Rahmen der Betriebs-K. und der in den Wohngebieten tätigen Volkskontrollausschüsse der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Im Unterschied zu allen anderen betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären erfolgt ihre Wahl auf 5 Jahre, da die ihnen zugewiesenen Kontrollfunktionen gegenüber den Werkleitungen bzw. im betrieblichen und örtlichen Versorgungsbereich eine erst in längerer Tätigkeit zu erwerbende Kenntnis von rechtlichen Regelungen, Institutionen und Personen voraussetzen. Bei den staatlichen Organen, bei den Banken, Sparkassen und Versicherungen sowie in den Bereichen Unterricht. Erziehung und Kunst werden keine Arbeiterkontrolleure gewählt. Nach den Gewerkschaftswahlen 1976/77 ergab sich fol[S. 187]gendes statistisches Bild der GO: Es bestanden 45.974 GO mit 344.156 Mitgliedern in BGL, SGL und OGL. In deren rd. 100.000 K. waren 600.000 Mitglieder tätig: darunter 10.074 Frauenausschüsse (80.968 Mitglieder) und 5.971 Jugend-K. (40.597 Mitglieder, davon 17.978 auf Betriebs- bzw. Abteilungsebene gewählte Jugendvertrauensleute). Auf mittlerer Leitungsebene bestanden 20.204 AGL mit 156.168 gewählten Funktionären. Auf unterster Ebene, in den G., hatten 1.248.965 Mitglieder Funktionen übernommen; darunter: 277.875 Vertrauensleute. 260.560 Kulturobleute, 260.564 Bevollmächtigte der Sozialversicherung, 241.356 Arbeitsschutzobleute, 208.610 Sportorganisatoren. Die Revisionskommissionen der BGL, SGL, OGL und AGL (mit eigener Kassenführung) hatten 131.652 Mitglieder. Ferner wurden insgesamt 92.707 Arbeiterkontrolleure gewählt. Bei der Bewertung dieser Angaben ist nicht nur zu berücksichtigen, daß die Wahl in eine Funktion nicht notwendig etwas über deren Ausübung besagt; vielmehr nimmt der einzelne Gewählte häufig mehrere Aufgaben wahr: BGL-Mitglieder und Gruppenfunktionäre sind in aller Regel zugleich in den K. der BGL und AGL tätig usw. Der FDGB spricht von 2,2 Mill. gewählten Funktionären auf Betriebsebene, davon 46,1 v. H. Frauen. In der Tätigkeit der BGO. insbesondere ihrer BGL und deren Organe, sollen die im Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB, Arbeitsrecht) vorgesehenen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte der Werktätigen verwirklicht werden. Inhalt und Möglichkeiten der Arbeit der BGO bzw. der BGL werden bestimmt durch die feste Einbindung in den durch den Demokratischen Zentralismus bestimmten Organisationszusammenhang des FDGB, den Primat der SED und die (durch das Prinzip der Einzelleitung, zentral vorgegebene bzw. entschiedene Produktionspläne, gesetzlich vorgeschriebenen Formen der Verwendung der betrieblichen Fonds bestimmte) Struktur und Funktionsweise des Betriebes. Die Tätigkeit der BGL richtet sich sowohl auf die optimale Erfüllung der wirtschaftlichen Aufgaben, die Einhaltung und Durchführung der staatlichen, gewerkschaftlichen und Parteibeschlüsse als auch innerhalb dieses Rahmens auf Vertretung der unmittelbaren Interessen der Gewerkschaftsmitglieder. Zwar spricht das AGB der BGO und ihren Organen ausdrücklich die Aufgabe zu. „die Interessen der Werktätigen im Betrieb“ zu vertreten. Die Parteibeschlüsse, Planauflagen, rechtlichen Normen usw. gelten im marxistisch-leninistischen Verständnis jedoch als grundsätzlich nicht in Frage zu stellender Ausdruck der gesellschaftlichen Interessen der Werktätigen und beanspruchen von daher Vorrang vor den Interessen einzelner oder sozialer Gruppen. Wenn auch die grundsätzliche Identität der verschiedenen Interessen postuliert wird, bleibt das Verfolgen der verschiedenen Ziele betrieblicher Gewerkschaftsarbeit konfliktreich. Die BGL soll mit Hilfe der differenzierten Organisationsstruktur der BGO die Betriebsangehörigen in den Plandiskussionen mobilisieren und eine eigene Stellungnahme zum Betriebsplanentwurf erarbeiten; sie schließt jährlich den Betriebskollektivvertrag (BKV) mit Jugend- und Frauenförderungsplan. Planteil Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen) mit der Werkleitung ab und vereinbart Arbeitsschutz- und Prämienordnungen. Der BKV und andere Vereinbarungen werden zuvor der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben der Vertrauensleutevollversammlung unterbreitet, der die BGL viertel jährlich einen Rechenschaftsbericht gibt. Auf der Grundlage des Betriebsplans und zu seiner Erfüllung organisiert die BGL den Sozialistischen Wettbewerb und unterstützt die Neuererbewegung. Sie setzt sich gegenüber der Werkleitung und ihren Mitgliedern für die Ausarbeitung und Einhaltung der Arbeitsnormen, der Lohn- und Prämiensysteme ein, die, auf generellen Vorgaben beruhend, leistungsstimulierend wirken sollen (Materielle Interessiertheit). Die Betriebsleiter sind zur laufenden Berichterstattung über Planerfüllung und -ablauf, über grundlegende Fragen der Entwicklung des Betriebes, über die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen usw. auf den Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verpflichtet; diesen Gewerkschaftsgremien ist ein Recht auf Information und Rechenschaftslegung zugesprochen worden. Durch von ihr organisierte Formen der Massenschulung (Schulen der sozialistischen Arbeit), Wochenendkurse, Delegation zu Lehrgängen an Gewerkschaftsschulen unterstützt die BGL die Bildung sozialistischen Bewußtseins und soll zur Heranbildung neuer Kader beitragen (Kaderpolitik). Die auf und nach dem VIII. Parteitag der SED zu beobachtende Betonung der Rolle des FDGB als Organisation der gesellschaftspolitisch entscheidenden Klasse hat auch zu einer Stärkung der Stellung der BGO. insbesondere der BGL. geführt. Das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene Arbeitsgesetzbuch hat diese Veränderungen zusammengefaßt und in einzelnen Punkten weitergeführt. Der BGL-Vorsitzende hat nunmehr — wie der Parteisekretär — das Recht, an den Arbeitssitzungen der Leiter teilzunehmen und in die Betriebsunterlagen, einschließlich der Personalakten, Einsicht zu nehmen. Soweit Entscheidungen des Betriebsleiters zustimmungspflichtig sind, erhalten sie erst Rechtskraft, wenn die BGL eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt haben. Das — bereits vorhandene — Recht der BGL zur Beschwerde über Betriebsleiter bei deren übergeordneten Wirtschaftsleitungen wurde deutlicher gefaßt. Das Prinzip der Einzelleitung gilt zwar weiter uneingeschränkt, jedoch hat die BGL gegenwärtig neben der BPL der SED und der Werkleitung eine rechtlich gestärkte Position und kann in den mannigfachen betrieblichen Entscheidungsprozessen nicht mehr übergangen werden. Der Ausbau der Mitwirkungsrechte war verbunden mit einer Konzentration der entsprechenden Gremien in der Organisationsstruktur der BGO; die außerhalb stehenden Produktionskomitees (Ständige ➝Produktionsberatungen), Neuererräte usw. wurden aufgelöst. [S. 188]Abschluß, Änderung, Auflösung und Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Mitwirkung bzw. der Mitbestimmung der BGL. Die BGL gewährt Rechtsschutz, erzieht aber zugleich ihre Mitglieder zu Arbeitsmoral und -disziplin und zur Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Erweitert wurde der Rechte- und Pflichtenkatalog der BGL in der betrieblichen Sozialpolitik. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und Weiterbildung der Werktätigen, kulturelle Betreuung (Kulturarbeit des FDGB). Versorgung mit Dienstleistungen, Konsumgütern und Wohnraum werden von der BGL innerhalb der im Plan gesetzten materiellen Grenzen mitgestaltet und sollen in Zukunft in ein zusammenhängendes und langfristiges Konzept gebracht werden. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, insbesondere auch mit den Vertretern des FDGB in den Volksvertretungen, greift die Arbeit der BGL in die Wohngebiete über; sie soll dort die politische, soziale und kulturelle Betreuung mitübernehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 185–188 Betriebsgesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskollektivvertrag (BKV)Siehe auch die Jahre 1975 1985 Gewerkschaftliche Grundorganisation, die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des FDGB beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung…
DDR A-Z 1979
Wehrerziehung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur „Opferbereitschaft“ für die Errungenschaften des Sozialismus werden als Grundlage der W. gesehen. Die W. gilt als Bestandteil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit in der DDR; sie ist von allen am Bildungs- und Erziehungsprozeß Beteiligten in Zusammenarbeit mit fachkundigen Kräften der bewaffneten Organe und der Zivilverteidigung zu leisten. Sie soll zum einen als übergreifendes bzw. durchgehendes Prinzip in allen Bereichen des Bildungssystems, zum anderen als Aufgabe spezieller Einrichtungen und Veranstaltungen realisiert werden. Die W. umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Entsprechend der besonderen Bedeutung, die der W. in der DDR beigemessen wird, soll die sozialistische W. bereits Bestandteil der Erziehung in Vorschule und Schulhort sein. So sieht der „Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Schulhort“ für den Lernbereich „Sportlich-touristische Betätigung“ für Schüler der 1. Klasse die Vermittlung einfacher touristischer und militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Geländespiel, vor. In der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird die W. der Schulkinder unterstützt; Aufgabe dieser Organisation ist u. a. die Erziehung zur „Liebe und Achtung“ gegenüber den Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Armeen der verbündeten Staaten. Aufgrund eines Maßnahmeplans des Ministeriums für Volksbildung und des Ministeriums für Nationale Verteidigung wurde die W. der Jugendlichen seit 1971 erweitert und intensiviert. Entsprechend dem Grundsatz, die W. nicht nur in besonderen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwirklichen, sondern als intentionales Prinzip alle Unterrichtsfächer zu durchdringen, finden sich in den neueren Lehrplänen inhaltliche Bestimmungen zur Realisierung der Ziele der W.; das gilt insbesonders für die Fächer Deutsche Sprache und Literatur, Geschichte, Staatsbürgerkunde, Geographie und Sport, aber auch für musische, naturwissenschaftliche und polytechnische Fächer. Am 1. 9. 1978 wurde gegen den erklärten Widerstand vor allem der Evangelischen Kirchen in der DDR das Fach „Wehrunterricht“ in den 9. Klassen der allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Ab 1. 9. 1979 soll dieser für alle Jungen und Mädchen obligatorische Unterricht in den 10. Klassen fortgesetzt werden. Neben dem Wehrunterricht wurde für die Jungen und Mädchen der 9. Klassen ein obligatorischer zweiwöchiger Lehr[S. 1165]gang „Zivilverteidigung“ eingeführt. Parallel dazu sollen, allerdings nur Jungen, auf „freiwilliger Grundlage“ an zweiwöchigen sog. „militärischen Lagern“ teilnehmen. Darüber hinaus dienen der W. der Jugendlichen die verschiedenen Veranstaltungen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen, die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen sowie die vormilitärische Ausbildung für Schüler der 11. Klasse und männliche Lehrlinge bzw. die Sanitätsausbildung (im Rahmen der Zivilverteidigung) für Schülerinnen der 11. Klasse und weibliche Lehrlinge. Die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen stellen die Hauptform der außerunterrichtlichen wehrpolitischen und wehrsportlichen Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen an den 10klassigen Oberschulen dar; sie umfassen wehrpolitische Foren, wehrsportliche Mehrkämpfe und militärische Geländespiele; sie dienen gleichzeitig der Vorbereitung auf die Kreis- und Bezirks-Wehrspartakiaden der GST (Spartakiaden). Die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen befassen sich mit Grundfragen der Landesverteidigung, Geländeausbildung, Schießausbildung, Zivilschutzausbildung und Sanitätsausbildung; sie sollen die wehrerzieherische Tätigkeit der FDJ, insbesondere die Durchführung der Hans-Beimler-Wettkämpfe, unterstützen. Die FDJ hat zur Förderung der W. der Jugendlichen sog. Militärpolitische Kabinette eingerichtet; berufsberatende Organe bedienen sich dieser Kabinette bei der Gewinnung von länger dienenden Freiwilligen bzw. von Berufssoldaten für die NVA. Die vormilitärische Ausbildung und die Sanitätsausbildung betreffen alle Schüler und Schülerinnen der 11. Klassen der Erweiterten Oberschulen und der Spezialschulen; sie erfolgen in einem 12tägigen Lehrgang während der Sommerferien. Die Ausbildung wird für die Schüler als vormilitärische Ausbildung, d. h. als vormilitärische Grund- und Laufbahnausbildung, in Verantwortung der GST in zentralen Ausbildungslagern durchgeführt; für Schülerinnen erfolgt sie als Sanitätsausbildung in Verantwortung sowie nach Lehrplänen des Deutschen Roten Kreuzes der DDR. Die vormilitärische Ausbildung der Lehrlinge im Rahmen der Berufsausbildung erstreckt sich über die gesamte Lehrzeit, in der Regel also über 2 Jahre; sie wird im 1. Lehrjahr als vormilitärische Grundausbildung, im 2. Lehrjahr als vormilitärische Laufbahnausbildung durchgeführt. Die Sanitätsausbildung der weiblichen Lehrlinge wird wie die vormilitärische Ausbildung gleichfalls in 2 Etappen absolviert; die Ausbildung in den Sanitätszügen der Zivilverteidigung schließt die Ausbildung „Erste Hilfe“ sowie die Ausbildung zur DRK-Gesundheitshelferin ein. Weitere Träger der W. sind die Universitäten und Hochschulen; die Ausbildungspläne für W. werden von der GST und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vorbereitet; sie sehen die vormilitärische Ausbildung und Vorlesungen über Militärpolitik vor. Wesentliche wehrerzieherische Aufgaben erfüllen die NVA und andere bewaffnete Organe; von Bedeutung ist hier auch die militärpolitische Öffentlichkeitsarbeit der NVA, die u. a. auf die Stabilisierung des Verhältnisses von Bevölkerung und Armee („Einheit von Volk und Armee“) zielt. Aufgaben der sozialistischen W. übernehmen ferner die Reservisten und ihre Kollektive. Ihnen wird der Auftrag erteilt, die W. der Jugend zu unterstützen, die Traditionen der NVA zu pflegen, die Verbindung von aktivem Wehrdienst und Reserve zu halten usw.; die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Zivilverteidigung; die Parteien und Massenorganisationen; insbesondere die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) und ihre Publikationsorgane nehmen sich der wehrpolitischen Arbeit an; von Bedeutung für die W. im Betrieb sind u. a. die Gewerkschaftsorganisation; die Kommissionen für sozialistische W. bei den Räten der Bezirke und Kreise; in diesen Kommissionen arbeiten Vertreter der Parteien, der FDJ, der GST, der Gewerkschaft, der NVA und der Wehrbezirks- bzw. Wehrkreiskommandos; ihre Aufgabe ist, einheitliche Ausbildungspläne für die W. zu erarbeiten und allgemein die W. zu unterstützen und zu kontrollieren. Sozialistische W. soll, wie die Militärpolitik der DDR insgesamt, ausschließlich auf die Verteidigung des Sozialismus und des Friedens gerichtet sein. Angesichts des Umfangs und der Intensität der den gesamten Erziehungs- und Bildungsbereich erfassenden W. sind Ansätze der Verselbständigung militärischer Denk- und Verhaltensweisen nicht auszuschließen und in Teilbereichen militaristische Tendenzen feststellbar, die mit den Prinzipien Friedlicher Koexistenz und den Bemühungen um allgemeine Abrüstung nicht vereinbar sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1164–1165 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur…
DDR A-Z 1979
Stipendien (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die Gewährung von St. ist für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich sind sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v. H. aller Studenten erhalten ein St. Unterlagen für die Gewährung von St. müssen von den Studenten jährlich bei der Sektion eingereicht werden. Die Entscheidung über die Gewährung von St. trifft der Direktor der Sektion auf der Grundlage von Empfehlungen der „Kommission für Stipendienfragen“ und in Übereinstimmung mit den Leitungen der FDJ 1. Grund-St. Das Grund-St. richtet sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen der Eltern bzw. des Ehegatten und der Anzahl der von diesen zu versorgenden Kinder. Die Einkommensgrenzen sind gestaffelt. Sind beide Eltern berufstätig, erhöhen sie sich um 300 Mark. Das Grund-St. beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen eines Elternteils/Ehegatten (Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen der Angehörigen der Volkswirtschaft der DDR lag 1972 bei 815 Mark brutto.) 2. Forschungs-St. Forschungs-St. werden unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. Ehegatten gezahlt. a) Grund-St. 1. Ausbildungsjahr 300 Mark monatlich; 2. Ausbildungsjahr 350 Mark monatlich; 3. Ausbildungsjahr 400 Mark monatlich. b) Leistungs-St. an 10 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 150 Mark monatlich. an 20 v. H. der Forschungsstudenten bis zu 75 Mark monatlich. Für jedes zu versorgende Kind werden Zuschüsse (1. Kind 40 Mark, ab 2. Kind 30 Mark) gezahlt, sofern das Bruttoeinkommen des Ehegatten 500 Mark nicht übersteigt. 3. Leistungs-St. Studenten mit „sehr guten Leistungen und hoher gesellschaftlicher Aktivität“ können von den Lehrenden oder der FDJ für ein Leistungs-St. vorgeschlagen werden. Vergeben werden: a) im 2. Studienjahr an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich, an 10 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich, an 20 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich, b) ab 3. Studienjahr an 10 v. H. der Studenten 80 Mark monatlich, an 15 v. H. der Studenten 60 Mark monatlich, an 25 v. H. der Studenten 40 Mark monatlich. 4. Zusatz-St. Studenten, die vor ihrem Studium mindestens 5 Jahre berufstätig waren und dabei eine staatliche Auszeichnung erhalten haben, sowie ehemalige Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten erhalten ein Zusatz-St. von 80 Mark monatlich. 5. Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 wurde für chilenische Studenten und Aspiranten (Aspirantur) das „Salvador-Allende-St.“ eingerichtet, das alljährlich etwa 10–20 jungen Chilenen für Verdienste „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. 6. Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende Lei[S. 1060]stungen werden Sonder-St. vergeben. Die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden St. ist durch eine Verordnung aus dem Jahre 1976 erheblich erhöht worden. Seit 1951 wird das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von jetzt 400 Mark an maximal 200 Studenten verliehen. Das „Karl-Marx-St.“ sieht sogar einen Forderungsbetrag von 450 Mark vor; die Höchstgrenze liegt hier bei 200 St. Bis zu 50 Studenten der Studienrichtungen Germanistik, Kultur-, Kunst- und Theaterwissenschaften einschließlich der entsprechenden Studienrichtungen der Lehrerausbildung können das mit 350 Mark monatlich dotierte „Johannes-R.-Becher-St.“ erhalten. Das 1976 eingerichtete „FDJ-St.“ (350 Mark für bis zu 300 Studenten) soll an „junge Arbeiter und Genossenschaftsbauern verliehen werden, die … in der Produktion tätig waren“ und wegen ihrer hervorragenden Leistungen und ihrer politischen und gesellschaftlichen Aktivität zum Studium delegiert wurden. Sonderregelungen gelten ferner für Studenten, die als Lehrer für das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium ausgebildet werden (220–500 Mark), für Studenten, die von der NVA zum Studium delegiert werden (500–900 Mark), und für Frauen, die von ihren Betrieben zum Frauensonderstudium delegiert werden (bis 800 Mark). Darüber hinaus stehen den Universitäten, Hoch- und Fachschulen Sonderfonds für spezielle Prämien zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1059–1060 Stimme der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StörfreimachungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Die Gewährung von St. ist für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich sind sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v. H. aller Studenten erhalten ein St. Unterlagen für die Gewährung von St. müssen von den Studenten jährlich bei der Sektion eingereicht werden.…
DDR A-Z 1979
SED (1979) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1985 Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands konstituierte sich am 21./22. 4. 1946 auf dem sog. Vereinigungsparteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD/DKP) im sowjetisch besetzten Berlin. I. Geschichte der SED und ihrer Herrschaft A. Vorgeschichte Im Gegensatz zu anderen in Deutschland von 1933 bis 1945 verbotenen und verfolgten Parteien besaß die KPD im Moskauer Exil am Ende des II. Weltkrieges eine intakte Führung. Unter Kontrolle der Sowjets hatte dort die Parteiführung in den Jahren nach 1933 Weiterarbeiten, unter den kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten agitieren (Nationalkomitee Freies Deutschland) und sich auf die politische Arbeit im Nachkriegsdeutschland vorbereiten können. In enger Zusammenarbeit mit der Politverwaltung der sowjetischen Streitkräfte wurde unter der Leitung des damaligen Mitgliedes des Politbüros und Sekretärs des Zentralkomitees der KPD, W. Ulbricht, Anfang Februar 1945 eine Kommission ins Leben gerufen, die Einzelheiten der politischen Arbeit im Nachkriegsdeutschland festlegte. Die von dieser Kommission ausgearbeiteten Thesen, die sich auf Vorarbeiten aus den Jahren 1943/44, so das „Aktionsprogramm des Blocks der Kämpferischen Demokratie“ (1. Fassung Oktober 1944), stützten, wurden einer ausgewählten Gruppe von kommunistischen Emigranten in Schulungskursen vorgetragen. Sie können als Leitlinien der frühen sowjetischen Deutschlandpolitik angesehen werden: 1. Das deutsche Volk ist kollektiv verantwortlich für die Entfesselung des II. Weltkrieges und die Kriegsgreuel (Kollektivschuld). 2. Nach dem Krieg ist die „bürgerlich-demokratische Umgestaltung“ zu vollenden; die Losung vom unmittelbaren revolutionären Übergang zum Sozialismus liegt nicht im Interesse der kommunistischen Bewegung (antifaschistisch-demokratische Ordnung). 3. Nach Kriegsende sind alle antifaschistischen Kräfte in einem „Block“ zu sammeln; linkssektiererische Gruppen sind aufzulösen (Konzept eines antifaschistisch-demokratischen Blocks). 4. Die Einheit der Arbeiterklasse ist herbeizuführen. (Das Ziel der „Einheitsfront“ bezog sich zu dieser Zeit — da die Gründung politischer Parteien in Deutschland zunächst nicht vorgesehen war — auf die „Zusammenarbeit im Block“. Erst nach der Zulassung von Parteien durch die sowjetische Besatzungsmacht richtete sich diese Forderung speziell an SPD und KPD.) Ein unmittelbar danach verabschiedetes 14-Punkte-Programm legte Einzelmaßnahmen fest und sollte die bürgerlichen Freiheitsrechte garantieren. Ziel war die „Vollendung der bürgerlichen Revolution“ und nicht die „sozialistische Revolution“. Im Gegensatz zu solchen Vorstellungen der Moskauer Exil-KP waren unter den in Deutschland verbliebenen, z. T. inhaftierten Mitgliedern der SPD [S. 928](nicht selten in Kontakt und Übereinstimmung mit ehemaligen KPD-Mitgliedern, die das Schicksal der Verfolgung und Inhaftierung teilten) andere Auffassungen für die Neuordnung nach dem Kriege entwickelt worden. Die sog. „Buchenwälder Plattform“ vom 1. 5. 1944 und das „Buchenwälder Manifest“ vom 13. 4. 1945 optierten klar für die „Verwirklichung des Sozialismus“. B. Eroberung einer Mitgliederbasis in der Phase der antifaschistisch-demokratischen Ordnung (1945 bis 1947) Ende April 1945 kehrte die erste Gruppe kommunistischer Emigranten, die sog. Gruppe Ulbricht, aus der Sowjetunion nach Berlin zurück. Am 10. 6. 1945 erließ die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) den Befehl Nr. 2, der die Gründung antifaschistischer Parteien und Gewerkschaften gestattete. Bereits am nächsten Tag trat die KPD mit einem Aufruf, der überwiegend von den aus Moskau zurückgekehrten Kommunisten unterzeichnet war, an die Öffentlichkeit. Der Aufruf zielte auf eine flexible Machtübernahme entweder in Gesamtdeutschland oder in dessen Teilen. Der zentrale Gedanke war die Errichtung einer „einheitlichen“, „friedliebenden“, „antifaschistisch-demokratischen“ deutschen Republik. Es wurde hervorgehoben, daß es nicht sinnvoll sei, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen. Die Bildung einer Einheitspartei der Arbeiterklasse wurde zunächst nicht ins Auge gefaßt. (Die Parteiführung wollte vermutlich erst einmal die eigenen Kader sammeln und schulen.) Besonders unter den in Deutschland aktiv gebliebenen KPD-Mitgliedern und vor allem bei den Überlebenden der Konzentrationslager regte sich gegen den Aufruf vom 11. Juni Widerstand. In ihren Augen bedeuteten die Konzeptionen der von der SMAD gesteuerten KPD-Führung eine Absage an die revolutionären Traditionen der deutschen Kommunisten. Ferner riefen die SPD (15. 6.), die CDU (26. 6.) und die LDPD (5. 7.) zur Neugründung auf. Alle 3 Parteien erhielten von der SMAD die Genehmigung zur Aufnahme ihrer Tätigkeit, hatten aber durch ihre Zusammenfassung mit der von den Sowjets gestützten KPD im „antifaschistisch-demokratischen Block“ (Bündnispolitik) diese als politisch willensbildende Kraft anzuerkennen. Die KPD in der SBZ und in Berlin ihrerseits sah sich in der Lage, zwar die von der sowjetischen Besatzungsmacht favorisierte Partei zu sein, gleichzeitig jedoch war sie zunächst nur eine politische Kraft unter mehreren. Der Weg zur Alleinherrschaft lag noch vor ihr. Ehemalige Mitglieder der SPD, die in der Zeit 1933–1945 in Deutschland geblieben waren, im Untergrund gekämpft hatten und sich nach Kriegsende in Berlin zusammenfanden, hatten als Führungsgremium der wieder aufzubauenden Partei den Zentralausschuß (ZA) unter O. Grotewohl gebildet. Der Gründungsaufruf des ZA forderte Demokratie in Staat und Gemeinde sowie Sozialismus in Wirtschaft und Gesellschaft. Aus den Erfahrungen des mit den Kommunisten z. T. gemeinsam gefochtenen Untergrundkampfes gegen das NS-Regime heraus traten die Sozialdemokraten für die organisatorische Einheit der beiden Arbeiterparteien ein. Die aus Moskau heimgekehrten Kommunisten jedoch lehnten die Einheit nachdrücklich ab. Der Haltung der SPD in dieser Frage lag auch die Vorstellung zahlreicher ihrer Führer und Mitglieder zugrunde, daß der Zusammenbruch der Weimarer Republik hätte verhindert werden können, wenn es rechtzeitig zu einer Aktionseinheit von SPD und KPD gekommen wäre. Hinzu kam, daß die SPD-Führung annehmen konnte, aufgrund der Stärke ihrer Partei sei den Kommunisten der Weg zur alleinigen Machtausübung versperrt. Diese Einschätzung mag sich noch verstärkt haben, nachdem am 15. 6. 1945 (Gründungsaufruf) erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung die Gründung einer überparteilichen Einheitsgewerkschaft (FDGB) möglich zu werden schien. Als die SPD — aufgrund der Aufnahme ihrer Tätigkeit auch in den Westzonen unter K. Schumacher, der von der Londoner Exil-SPD Unterstützung erhielt, sowie aufgrund ihrer starken gesamtdeutschen Ambitionen — politisch zu mächtig zu werden drohte und als zudem die Kommunisten im Herbst bei den Wahlen in Österreich und Ungarn in der Minderheit blieben, nahm die KPD in der SBZ nunmehr ihrerseits konsequenten Kurs auf eine Vereinigung mit der SPD. Der Berliner ZA unter O. Grotewohls Vorsitz stellte nun Vorbedingungen an das formal von W. Pieck und de facto von W. Ulbricht im Einvernehmen mit der SMAD geführte ZK der KPD. Zu echten Verhandlungen zwischen beiden Spitzengremien ist es jedoch nicht gekommen. Vielmehr ließen der zunehmende Druck der sowjetischen Besatzungsmacht, einzelne Verhaftungen von SPD- Funktionären, jedoch auch Spannungen in der Partei selbst (insbesondere mit Schumacher in Hannover) Grotewohl Ende des Jahres 1945 nachgeben. Hinzu kam, daß in den SPD- und KPD-Landesverbänden von Sachsen, Thüringen und Mecklenburg zahlreiche Stimmen für eine Vereinigung beider Parteien laut wurden. Schon im Februar 1946 war es dann auf der Kreisebene zu Vereinigungen gekommen, wobei eventueller Widerstand durch Überredung und Gewalt seitens der Besatzungsmacht gebrochen wurde. Die SMAD erlaubte weder gesamtdeutsche Parteitage beider Parteien noch eine Urabstimmung ihrer Mitglieder. Die einzige freie Urabstimmung fand in der SPD in den Westsektoren von Berlin am 31. 3. 1946 statt. Hier entschieden sich bei einer Wahlbeteiligung von ca. 73 v. H. mehr als 80 v. H. [S. 929]der Sozialdemokraten gegen eine Einheitspartei. Allerdings sprachen sich die SPD-Mitglieder in den Westsektoren von Berlin deutlich für eine Zusammenarbeit von SPD und KPD aus. In der SBZ wurden die Vereinigungsbeschlüsse auf dem 40. Parteitag der SPD und dem 15. der KPD gefaßt (19./20. 4. 1946). Der I. Parteitag der SED (Vereinigungsparteitag, 21./22. 4. 1946) fand dann im Admiralspalast in Berlin statt. Die Mehrheit der (1055) Delegierten kam entsprechend dem Mitgliederstand aus der SPD, 230 Delegierte waren aus den Westzonen angereist. Die Partei gab sich ein (Organisations-)Statut. Gemäß diesem (1.) Statut wählte der Parteitag einen 80köpfigen Parteivorstand (PV), aus dem ein 14 Personen umfassendes Zentralsekretariat (ZS) hervorging. Die Bildung von Landes- und Kreisvorständen (später, nach Auflösung der Länder im Jahre 1952, Bezirksleitungen [BZL] und Kreisleitungen [KL] genannt, s. u.) war ebenfalls in dem Statut festgelegt. Für den Organisationsaufbau wurde zwischen der früheren Organisationsform der SPD (Wohnbezirksgruppen) und der KPD (Betriebsgruppen) ein Kompromiß insofern gefunden, als neue Mitglieder zwar von den „Ortsgruppen“ aufgenommen, aber berufstätige Mitglieder gleichzeitig der „Betriebsgruppe“ der SED angehören mußten. Territorial- und Produktionsprinzip bestanden nebeneinander (s. u. III, B). Alle Leitungsfunktionen — von Betriebs- und Ortsgruppen bis zum ZS — wurden paritätisch aus ehemaligen KPD- und SPD-Mitgliedern besetzt. Pieck und Grotewohl wurden zu Vorsitzenden der Partei, Ulbricht und P. Fechner zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das ZS, das auf dem II. Parteitag um je einen Vertreter von KPD und SPD erweitert wurde, faßte selbständig Beschlüsse. In besonders wichtigen Fällen wurden sie dem PV zur Entscheidung unterbreitet. Die SED hatte sich in den vom I. Parteitag verabschiedeten „Grundsätzen und Zielen“ programmatisch auf einen „demokratischen“ deutschen Weg zum Sozialismus festgelegt. Das lag auf der Linie der vom späteren ZS-Mitglied A. Ackermann im Auftrag der sowjetischen Führung erarbeiteten und im Februar 1946 in der Zeitschrift „Einheit“ vertretenen These vom besonderen deutschen Weg zum Sozialismus. Das Ziel, der Sozialismus, sollte auf demokratischem Wege „erstrebt“ werden, wenn nicht „die kapitalistische Klasse den Boden der Demokratie verläßt“. Obwohl sich die SED — wenn auch bis 1948 nicht offen — als „sozialistische“ Partei verstand und auf den Marxismus als grundlegende Theorie berief, wurden in die für ganz Deutschland konzipierten „Gegenwartsforderungen“ der „Grundsätze“ Programmpunkte (z. B. Bestrafung aller Kriegsverbrecher, Punkt. 1) aufgenommen, die zeigten, daß die Partei eine breite Basis suchte. Bekenntnisse zur Meinungs- und Koalitionsfreiheit und zum Streikrecht standen allerdings erst an 8. und 9., die „Einheit Deutschlands“ an 12. Stelle des Programms, und Forderungen wie: Beseitigung der kapitalistischen Monopole (Punkt 2), Entmachtung der Großgrundbesitzer und Durchführung der demokratischen Bodenreform (Punkt 3), wirtschaftlicher Aufbau auf der Grundlage von Wirtschaftsplänen (Punkt 6), gaben dem Gegenwartsprogramm sozialistisch-kommunistische Züge. Solche Ambivalenz in den „Grundsätzen“ war nicht zufällig, denn die von der Parteiführung in ihrem Streben nach Erweiterung der Herrschaftsbasis zu berücksichtigenden Interessenlagen waren sehr unterschiedlich. Die Verbreitung eines demokratischen Profils bei der Mitgliedschaft und der Bevölkerung lag im Interesse der Parteiführung. Sie versprach sich davon Erleichterungen in der Verfolgung gesamtdeutscher Ziele. Damals wie auch in den folgenden Jahren war die SED vorbereitet, in Übereinstimmung mit der sowjetischen Deutschlandpolitik durch Ausdehnung ihrer Organisation aktiv Einfluß auch in den Westzonen auszuüben. Das starke gesamtdeutsche Engagement wurde deutlich, als der PV am 7. 5. 1946 in einem offenen Brief alle SPD- und KPD-Mitglieder in den drei westlichen Besatzungszonen aufforderte, auch in ihrem Gebiet eine Sozialistische Einheitspartei zu gründen. Im Herbst 1946 fanden in der SBZ die ersten Wahlen statt. Die SED erhielt in den Gemeindewahlen im Durchschnitt 58,5 v. H., in den Kreistagswahlen 50,3 v. H. und in den Wahlen zu den Landtagen 47,5 v. H. aller Stimmen, obwohl CDU und LDPD starken Behinderungen unterlagen. In den meisten größeren Städten konnte die SED nicht die absolute Mehrheit erlangen. Damit war sie — trotz Hilfestellung von Seiten der Besatzungsmacht — hinter ihrem selbstgesteckten Ziel zurückgeblieben. Andererseits war sie stärker und besser organisiert als die bürgerlichen Parteien. Ihr Mitgliederstand wuchs (s. u. III. D.), und die Zahl der Grundorganisationen stieg von ca. 13.000 (I. Parteitag) auf 24.000 (II. Parteitag). Den Aufbau ihres hauptamtlichen Apparates hatte die SED der sowjetzonalen Verwaltungsstruktur angeglichen und sich durch die Gründung Personalpolitischer Abteilungen (PPA) bei den verschiedenen Parteiorganisationen wirksame Instrumente geschaffen, um die Personalpolitik in allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitbestimmen zu können. Noch war allerdings innerhalb der SED die Moskau-orientierte ehemalige KPD, die vor allem für solche Maßnahmen verantwortlich zeichnete, auf die SPD und andere Gruppierungen angewiesen. Die einheitliche Ausrichtung und Umwandlung der neuen Partei im Sinne einer „Partei neuen Typus“ sollte die Aufgabe der kommenden Jahre sein. [S. 930]<C. Umorganisationen im Sinne der Kaderpartei und der volksdemokratischen Ordnung (1947–1955)> Der II. Parteitag (20.–24. 9. 1947) beschloß die weitere Geltung der „Grundsätze und Ziele“ bis zur Verabschiedung eines neuen Parteiprogramms, zu der es allerdings erst 1963 kam. Der Marxismus — nicht ausdrücklich seine Verbindung mit dem Leninismus — sollte der „sichere Kompaß“ auf dem Weg zur demokratischen Neugestaltung und zur Einheit Deutschlands sein. Der Kampf um diese Einheit wurde zur „Hauptaufgabe“ der Arbeiterklasse erklärt; dabei verstand die SED sich als politisch führende Kraft in ganz Deutschland. Gleichzeitig wurde gefordert, in den Volkseigenen Betrieben die Überlegenheit der neuen demokratischen Wirtschaftsordnung über die „kapitalistische Wirtschaftsanarchie“ zu beweisen. Besondere Bedeutung kam dabei der politischen Aktivität der ca 13.000 Betriebsgruppen der SED zu, auf die sich nun immer mehr das Schwergewicht der politischen Arbeit verlagerte. Dies zeigte sich auf der zentralen Organisations-Schulungskonferenz, die vom 27. 1. bis 6. 2. 1948 im Gebäude der Karl-Marx-Parteihochschule (Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED) stattfand. Auf ihr waren folgende Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsmethoden der Parteileitungen und der Arbeit der Grundeinheiten erlassen worden: Die Betriebsgruppen sollten die „führende Kraft“ in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen des Betriebes sein. Die Betriebsgruppen der staatlichen Industrieverwaltungen erhielten die Aufgabe, diese Institutionen von „reaktionären Elementen“ zu säubern und bürokratische Hemmnisse zu beseitigen. Die Richtlinien legten ferner fest: Jede Betriebsgruppe hatte einen Arbeitsplan aufzustellen; in jedem Betrieb mit über 1.000 Parteimitgliedern waren hauptamtliche Parteisekretäre zu wählen und zu beschäftigen. Betriebsgruppen mit mehreren tausend Mitgliedern, wie die Buna- und Leunawerke, erhielten die Pflichten und Rechte einer eigenen Kreisleitung der SED und neben dem 1. Sekretär auch weitere hauptamtliche Parteisekretäre für festgelegte Arbeitsgebiete. Gleichzeitig wurden von der SED erste Formen der späteren Aktivistenbewegung, der organisatorischen Vorform des Sozialistischen Wettbewerbs, in einzelnen Betrieben eingeführt. Die SED der Jahre 1946 und 1947 kann weder als eine Fortsetzung der alten KPD noch als eine Kaderpartei leninistischen Typs angesehen werden. Erst der sich verschärfende Ost-West-Gegensatz, die auf der Gründungskonferenz des Kominform im Herbst 1947 von Stalins Vertrautem, dem Ersten Sekretär der Leningrader Parteiorganisation Shdanow, erstmalig nach dem Ende des II. Weltkrieges wieder erneuerte orthodoxe Einteilung der Welt in zwei feindliche Lager (Zwei-Lager-Theorie) und der Konflikt der Sowjetunion mit Jugoslawien führten zu eindeutigeren Strukturen. Innenpolitisch wurde diese Entwicklung gestützt durch die von der SMAD befohlenen gesellschaftlichen Umwandlungen (Besatzungspolitik; Agrarpolitik; Enteignung), die zunehmende Anpassung an das sowjetische Wirtschaftsmodell (Planung), die Aufwertung der Deutschen Wirtschaftskommission, die Auflösung der Betriebsräte und die Stärkung der Betriebsgruppen sowie schließlich die generelle Einführung der Aktivistenbewegung. Zwar sollte die SED eine Massenpartei bleiben, jedoch wurde nun die Übernahme von Organisations- und Befehlsstrukturen, wie sie für eine leninistische Kaderpartei typisch sind (Demokratischer Zentralismus), angezielt. Die außen- und innenpolitisch motivierte Ausrichtung der SED an der KPdSU und der SBZ/DDR an der UdSSR wurde seit 1948 konsequent verfolgt. So forderte der PV im Juni 1948, die SED zu einer „Partei neuen Typus“ (s. u.) zu entwickeln. Grotewohl erklärte außerdem auf der 11. Tagung des PV am 29./30. 6. 1948 die Spaltung Deutschlands für vollzogen und lehnte für Deutschland jegliche Brückenfunktion im Ost-West-Konflikt ab. Von ihm wie von Ulbricht wurde betont, daß die SBZ sich eindeutig am volksdemokratischen Vorbild (Staatslehre) zu orientieren und von der UdSSR zu lernen habe. Nachdem sich das ZS in einer Resolution vom 3. 7. 1948 auf die Seite Stalins und des Kominform-Büros gegen die jugoslawischen Kommunisten gestellt hatte, begann in allen Parteiorganisationen der SED eine Kampagne, die eine positive Haltung zur Politik der KPdSU-Führung und zum gesellschaftspolitischen Modell der Sowjetunion erzwingen sollte. Den Funktionären des Verwaltungsapparates wurde die angezielte Einordnung in den Sowjetblock und deren Konsequenzen für die Funktionsweise des Staatsapparates (Beseitigung der Selbstverwaltung. Durchsetzung des Prinzips des Demokratischen Zentralismus) auf der 1. Staatspolitischen Konferenz in Werder (23./24. 7. 1948) erläutert. Gegen die neue Linie der Partei erhob sich besonders in den Reihen ehemaliger SPD-Mitglieder Widerstand. Nach Shdanows Rede über die „zwei Lager“ hatten außerdem die sowjetischen Organe ehemalige Sozialdemokraten verschärft überwacht. Reden führender Funktionäre, die jetzt der SED angehörten, wurden zensiert bzw. durften in der Parteipresse nicht publiziert werden. In der Sicht derjenigen Sozialdemokraten, die den Zusammenschluß mit der KPD als ein Experiment, das in ganz Deutschland einen demokratisch-sozialistischen Neubeginn vorbereiten sollte, betrieben hatten, war die Einheitspolitik gescheitert. Sie konnten nicht verhindern, daß der von den Sowjets gestützte Ulbricht immer mächtiger wurde. Im Gegenteil: Ulbricht forderte nun die Beseitigung des Prinzips der [S. 931]paritätischen Besetzung der Führungspositionen der SED, und auf der 12. und 13. PV-Tagung gelang es ihm, Beschlüsse durchzusetzen, die eindeutig gegen nicht anpassungswillige ehemalige SPD-Mitglieder gerichtet waren. Die 12. PV-Tagung (28./29. 7. 1948) beschloß die „organisatorische Festigung der Partei“ und „ihre Säuberung von feindlichen und entarteten Elementen“ sowie, zur Unterstützung der jetzt nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus arbeitenden Leitungen, die Bildung von Parteiaktivs, die die zuverlässigsten Mitglieder umfassen sollten. Die 13. PV-Tagung (15./16. 9. 1948) beschloß die Errichtung der Zentralen Parteikontrollkommission (Kontrollkommissionen der SED) und den sofortigen Aufbau von Parteikontrollkommissionen bei den Landes- und Kreisvorständen (s. u. III. C.). Ihre Bedeutung bestand zunächst darin, oppositionelle Sozialdemokraten zu entfernen. In mehreren Fällen wurden auch oppositionelle Alt-Kommunisten bzw. Angehörige ehemaliger kommunistischer Splittergruppen ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Aufnahme von neuen Mitgliedern in die Partei erschwert. Im Vordergrund der 12. und 13. PV-Tagungen stand ferner die Eliminierung der von Ackermann entwickelten These vom besonderen deutschen Weg zum Sozialismus. Gleichzeitig suchte die SED die verstärkte Übernahme sowjetischer Herrschaftsmethoden und die Anpassung der Verhältnisse in der SBZ an das sowjetische Gesellschaftsmodell zu rechtfertigen. indem sie auf die größeren „Erfahrungen“ der KPdSU beim Aufbau des Sozialismus verwies und die Propagierung der Lehren Stalins in allen gesellschaftlichen Bereichen verstärkte. Im September 1948 wurden alle Parteimitglieder zum Studium von Stalins Schrift „Kurzer Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“ verpflichtet. Durch den Beschluß der 14. PV-Tagung (20./21. 10. 1948) „Zur Verbesserung der Arbeit der Parteibetriebsgruppen in den Großbetrieben“ wurde die Arbeit der Partei (später: Betriebsparteiorganisationen, BPO) konzentriert. Auch dies war ein Schritt der Abkehr von den Organisationsprinzipien der SPD und der Hinwendung zur leninistischen Kaderpartei (Grundorganisationen der SED; Kaderpolitik). Unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz wurde auf der 16. PV-Tagung (24. 1. 1949) das Prinzip der paritätischen Besetzung von Leitungsfunktionen aufgehoben; nur in der Einrichtung zweier Parteivorsitzender blieb es weiter bestehen. Auf dieser Tagung wurde auch erstmals in der Geschichte der SED ein Politisches Büro (Politbüro [PB], seinerzeit mit 7 Mitgliedern und 2 Kandidaten unter der Leitung von Pieck und Grotewohl) eingerichtet sowie ein sog. Kleines Sekretariat des Politbüros (5 Mitglieder unter der Leitung von Ulbricht). Entsprechende Änderungen wurden für die SED-Landes- und Kreisvorstände beschlossen. Schließlich wurde die Kandidatenzeit als Bedingung für die Aufnahme in die Partei eingeführt. Für eine kurze Zeit der Geschichte der SED bestanden ZS, PB und das Kleine Sekretariat des PB nebeneinander, denn das ZS wurde erst im Laufe des Jahres 1949 aufgelöst. Im PB fielen, unter Berücksichtigung entsprechender sowjetischer Weisungen, alle wichtigen Entscheidungen; dem Kleinen Sekretariat des PB (ab 1950: Sekretariat des ZK der SED) oblag die Durchführung der Beschlüsse des PB und damit zugleich die Anleitung und Kontrolle der einzelnen Abteilungen des Parteiapparates. Die 1. Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949) bestätigte den vorangegangenen organisatorisch-politischen Wandel, in dessen Verlauf die Massenpartei SED typische Elemente einer Kaderpartei übernommen hatte. Danach war Fraktionsbildung in der Partei strikt verboten. Die führende Rolle der Sowjetunion und der KPdSU (B) wurde jetzt als für alle Mitglieder verbindlicher politischer Grundsatz noch stärker betont. Das bereits auf dem II. Parteitag 1947 in Frage gestellte Prinzip der paritätischen Besetzung aller Leitungsgremien der Partei mit ehemaligen KPD- und SPD-Mitgliedern wurde endgültig aufgegeben; die neue Führungsspitze (PB) bildeten 5 frühere Mitglieder der KPD und 4 frühere Mitglieder der SPD. Im Februar 1949 wurde die Kandidatenzeit nach sozialer Herkunft differenziert. Für Arbeiter war nun eine 1jährige, für andere Gruppen eine 2jährige Kandidatenzeit vorgeschrieben. Die 1. Organisationskonferenz der SED (7./8. 6. 1949) verpflichtete erneut alle Mitglieder in den Betrieben, sich in BPO zu organisieren. Sämtliche SED-Mitglieder wurden zu verstärktem Selbststudium der Werke Stalins angehalten. Im Oktober des gleichen Jahres wurden die PPA entsprechend dem sowjetischen Vorbild in Kaderabteilungen umbenannt und ein Nomenklatursystem für leitende Funktionäre eingeführt (Nomenklatur). Nach der Gründung der DDR (7. 10. 1949) entwickelte sich die SED zur dominierenden Partei auch im Staatsapparat. Alle wichtigen Leitungspositionen in Regierung, Verwaltung und Gesellschaft wurden in zunehmendem Maße mit als politisch zuverlässig geltenden SED-Mitgliedern besetzt. Die Vorsitzenden der SED traten an die Spitze des Staates: Pieck als Präsident, Grotewohl als Ministerpräsident. Trotz des damit bereits erkennbaren Vormarsches der SED zur herrschenden Partei war ihre „Suprematie“ (S. Mampel) noch nicht verfassungsmäßig verankert. Die Verfassung von 1949 sieht für die DDR vielmehr ein Mehrparteiensystem vor. Zu den bestehenden drei Parteien waren 1948 noch der DBD und die NDPD hinzugekommen. Der „antifaschistisch-demokratische Block“, dem sie und die wichtigsten Massenorganisationen ange[S. 932]hörten, ging mit der Gründung der DDR in der Nationalen Front auf. Spätestens bei den ersten Wahlen zur Volkskammer (15. 10. 1950) wurde jedoch klar, daß ein Mehrparteiensystem im westlich-demokratischen Verständnis von der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED nicht geduldet wurde. Über die Nationale Front und die entsprechenden Bestimmungen im Wahlgesetz vom 9. 8. 1950 war es der SED möglich, alle zu wählenden Kandidaten selbst zu ernennen oder zu billigen und mit Hilfe der Einheitslisten auch wählen zu lassen (Wahlen). Die von der SED besetzte Volkskammer wählte ferner die Regierung der DDR. Unersetzlich für die Erreichung dieser Stufe ihrer Herrschaft war für die SED der Staatssicherheitsdienst, dessen organisatorischer Aufbau im Februar 1950 mit der Schaffung des Ministeriums für Staatssicherheit abgeschlossen worden war. Der III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) verabschiedete das (2.) Statut. Hier definierte sich die SED als „die Partei der deutschen Arbeiterklasse, ihr bewußter und organisierter Vortrupp, die höchste Form ihrer Klassenorganisation“, die „den fortschrittlichsten Teil der Werktätigen in ihren Reihen“ vereinigt. In ihrem Selbstverständnis war die SED eine auf eine Massenbasis gestützte Kaderpartei, die die führende Rolle der KPdSU bedingungslos anerkannte, oder — wie es in der Entschließung des Parteitages hieß — eine „Partei neuen Typus“. Gleichzeitig rief der Parteitag zum „Kampf gegen die Überreste des Sozialdemokratismus in der SED“ auf. Die „Grundsätze und Ziele“ von 1946 wurden für überholt erklärt, die Vorbildrolle der KPdSU (B) sowie die Einbindung der DDR in das System der Volksdemokratien bestätigt. Gesamtdeutsche Ambitionen wurden allerdings nicht aufgegeben: Der III. Parteitag verabschiedete (wie seinerzeit der Vereinigungsparteitag) ein „Manifest an das deutsche Volk“. Auch als „Partei neuen Typus“ spiegelte die SED damit eine Ambivalenz der Zielsetzungen: Moskau-Gebundenheit bzw. -Hörigkeit einerseits, Deutschland-Orientierung andererseits, wider. Der Verzicht auf die Bezeichnung „revolutionär“ deutete diese Ambivalenz ebenfalls an. Das Verhältnis der Partei zu den anderen gesellschaftlichen Organisationen in der DDR wurde mit den Worten, daß die SED auf diese „Einfluß ausübe“, umschrieben; eine normative Setzung der „Suprematie“ war also noch nicht erfolgt. Die vorher eingeleiteten innerparteilichen Umstrukturierungen erfuhren im Statut ihre Sanktionierung. Der PV wurde durch ein Zentralkomitee (ZK: 51 Mitglieder und 30 Kandidaten) mit 2 Vorsitzenden (Pieck und Grotewohl) ersetzt. Das ZK seinerseits wählte anstelle des ZS das PB (9 Mitglieder und 6 Kandidaten, unter ihnen nur noch 3 ehemalige Sozialdemokraten) und das Sekretariat des ZK (11 Mitglieder) mit Ulbricht als Generalsekretär des Zentralkomitees an der Spitze. In dieser Funktion hatte Ulbricht im politischen Entscheidungsprozeß größere Macht als die Parteivorsitzenden. Über die- inzwischen aufgegebene - Praxis der paritätischen Zusammensetzung der Leitungsorgane wurde im Statut nichts ausgesagt. Pieck und Grotewohl blieben jedoch gleichgestellte Vorsitzende der Partei. In der Absicht, die Masse der passiven Mitglieder zu aktiven „Parteiarbeitern“ und zuverlässigen politische Kadern zu erziehen, wurden die statutenmäßigen Ansprüche an die Mitglieder erhöht und der Parteiausschluß (der zu dieser Zeit überwiegend den Verlust der beruflichen Stellung nach sich zog) denen angedroht, die die Forderungen der Partei (Parteiauftrag) nicht erfüllten. Die BPO wurden zur wichtigsten Grundeinheit. Am 1. 11. 1950 begann das 1. Parteilehrjahr, in dessen Verlauf 1 Mill. Mitglieder und Kandidaten systematisch mit Grundfragen des Marxismus-Leninismus, der Geschichte der deutschen und sowjetischen Arbeiterbewegung sowie der Strategie und Taktik der SED vertraut gemacht werden sollten (Parteischulung der SED). Gleichzeitig ist im 1. Halbjahr 1951 der Umtausch der Parteimitgliedsbücher und -kandidatenkarten durchgeführt worden. Die in den osteuropäischen Nachbarländern stattfindenden Schauprozesse („Titoisten“-Prozesse) wurden von der SED-Führung zwar mit Beifall kommentiert, jedoch vermied sie es, ähnliche Prozesse in der DDR zu veranstalten. Bereits die 2. ZK-Tagung (24. 8. 1950) beschloß jedoch Säuberungen in der Partei- und Staatsspitze. Ehemalige KPD-Mitglieder, die während der NS-Zeit in den Westen emigriert waren und nach ihrer Rückkehr führende Positionen in der DDR bekleideten, wurden unter Spionagebeschuldigungen (sog. Affäre Noel H. Field) aus der Partei ausgeschlossen. Das prominenteste unter ihnen war P. Merker, seit Juli 1946 ununterbrochen Mitglied des ZS bzw. des PB. seit Oktober 1949 außerdem Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Er wurde im August 1950 seiner Ämter enthoben, allerdings erst im Dezember 1952 verhaftet. Insgesamt waren die Jahre 1950–1952 durch permanente Säuberungen der Partei vor allem von Altkommunisten mit „Westvergangenheit“, oppositionellen Sozialdemokraten, sog. Zionisten und Angehörigen linker Splittergruppen der Arbeiterbewegung gekennzeichnet. Allein im Jahre 1951 wurden 150.696 Mitglieder ausgeschlossen. Von November 1950 bis Juni 1951 wurden keine neuen Parteimitglieder aufgenommen. Eine zentrale Kaderkonferenz (25. 1. 1952) forderte, in der Nomenklatur auf Westemigranten weitgehend zu verzichten und eine neue Intelligenz heranzuziehen. Im Mai 1953 schließlich gelang es Ulbricht, seinen damals stärksten Opponenten in der SED-Spitze, F. Dahlem (Altkommunist, Westemigrant und Mit[S. 933]glied der KPD- bzw. SED-Führung seit 1945), seiner Funktionen zu entheben und ihn aus dem PB und dem ZK-Sekretariat auszuschließen. (Dahlem wurde allerdings schrittweise rehabilitiert und 1957 wieder in das ZK aufgenommen.) Zugleich verstärkte die Parteiführung die Propagierung der Sowjetideologie und begründete die administrative Übernahme zahlreicher Merkmale des sowjetischen Wirtschaftsmodells (Vertragssystem; Wirtschaftliche Rechnungsführung; Kollektivierung). Der Kult um Stalin und das sowjetische Gesellschaftsmodell nahm groteske Züge an. Nachdem die innerparteilichen Umorganisationen im Sinne der „Partei neuen Typus“ besiegelt und alle parteipolitischen Kräfte prinzipiell unter Kontrolle gebracht worden waren, präsentierte sich die SED mit eindeutig sozialistisch-kommunistischen gesellschaftspolitischen Vorstellungen auf der 2. Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952). Hier wurde das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Phase“ verkündet und der „planmäßige Aufbau des Sozialismus“ im Sinne des „Klassenkampfes nach innen“ beschlossen. Mit dieser Periodisierung der eigenen Geschichte rechtfertigte die SED die vorangegangenen Umorganisationen in Wirtschaft und Gesellschaft (Frauen; Jugend; Kirchen; Kulturpolitik; Polytechnische Bildung; Rechtswesen; Universitäten und Hochschulen) und leitete die Kollektivierung in der Landwirtschaft, verschärfte Maßnahmen in der Arbeitspolitik sowie eine umfassende Verwaltungsneugliederung (Länder; Bezirke) ein. Der Tod Stalins (5. 3. 1953) führte zu einer der schwersten politischen Krisen der SED, denn die von den Sowjets noch immer eindeutig abhängige SED-Führung wurde durch die aus der Stalin-Nachfolge erwachsende Unsicherheit im Ostblock besonders stark erfaßt. Hinzu kam, daß sich in der DDR selbst als Folge der Kollektivierungsmaßnahmen auf dem Lande und der Steigerung der Arbeitsnormen (ohne entsprechende Erhöhung der Löhne) in der Industrie eine explosive Stimmung entwickelt hatte. In dieser Situation wurde Ulbricht gezwungen, das Tempo des gerade erst begonnenen Aufbaus des Sozialismus zu verlangsamen. Mit PB-Beschluß vom 9. 6. 1953 wurde der Neue Kurs verkündet. Diese Maßnahme ist ein Versuch gewesen, nicht nur die Unzufriedenheit in der Bevölkerung abzubauen, sondern auch innerparteiliche Kritik abzufangen. In der Hoffnung auf einen Sieg der Malenkow-Berija-Gruppe im PB der KPdSU hatte sich im SED-Politbüro eine gegen Ulbrichts Politik gerichtete Fronde gebildet, die in den Personen des damaligen Ministers für Staatssicherheit, W. Zaisser (zugleich Mitglied des PB), und des damaligen Chefredakteurs des „Neuen Deutschland“, R. Herrnstadt (zugleich Kandidat des PB), eine personelle und sachliche Alternative darstellte. Es scheint heute sicher, daß Ulbricht mehrere Wochen keine Mehrheit in den SED-Führungsgremien, vor allem im PB, fand. Nach dem 17. Juni (Juni-Aufstand) jedoch konnte sich die Sowjetunion offenbar keine Experimente am Rande ihres Machtbereichs leisten, und Berija war inzwischen (Ende Juni 1953) ausgeschaltet worden. Daher erreichte Ulbricht auf der 15. ZK-Tagung (24.–26. 7. 1953) den Ausschluß Zaissers und Herrnstadts aus dem ZK (und damit automatisch auch aus dem PB) sowie ihre Amtsenthebung. Wegen ihrer Unterstützung der Zaisser-Herrnstadt-Opposition wurden ferner A. Ackermann, H. Jendretzky und E. Schmidt nicht wieder in das PB, das im Juli 1953 vom ZK gewählt wurde, aufgenommen, blieben jedoch zunächst Mitglieder des ZK. Im Gegensatz zu der relativ milden Behandlung, die diese Moskau-orientierte Gruppe altgedienter hoher KPD- bzw. SED-Funktionäre erfuhr, wurde im direkten Zusammenhang mit dem 17. Juni der aus der SPD gekommene damalige Justizminister und ehemalige stellvertretende Parteivorsitzende, M. Fechner, bedeutend härter gestraft. Er verlor seine Mitgliedschaft in der SED und wurde verhaftet. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, er hätte den Arbeitern nicht entschieden genug widersprochen, als sie am 17. Juni die Anerkennung ihres verfassungsmäßig garantierten Streikrechts forderten. Auf der 17. ZK-Tagung (22/23. 1. 1954) wurden Zaisser und Herrnstadt dann aus der SED ausgeschlossen, blieben aber auf freiem Fuß; ihre Sympathisanten sowie andere als oppositionell eingeschätzte Parteimitglieder erhielten schwere Parteistrafen. Die anschließende Parteisäuberung erfaßte auch den Apparat und die einfachen Mitglieder. Von den 1952 gewählten Mitgliedern der 15 Bezirksleitungen schieden 62 v. H. bis zum IV. Parteitag im Jahre 1954 aus. Von den im Juni 1953 amtierenden 1. und 2. Kreissekretären wurden sogar 71 v. H. ausgewechselt. Unter den von Juli bis Oktober 1953 ausgeschlossenen einfachen Mitgliedern der Partei hatten fast ein Drittel mehr als 20 Jahre einer der vor 1933 bestehenden Arbeiterparteien angehört. Obwohl die Parteiführung keine Fehler-Diskussion zuließ, machte sie der Bevölkerung doch politische wie soziale Zugeständnisse. Der Neue Kurs brachte einen vorübergehenden Halt in der Kollektivierung auf dem Lande und eine Reihe sozialer, vor allem lohnpolitischer Erleichterungen für die Arbeitnehmerschaft. Auch der IV. Parteitag (30. 3.–6. 4. 1954) fand noch unter den Zeichen des Neuen Kurses statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen ferner die notwendige Modernisierung der Industrieproduktion und die Schaffung eines breiteren Konsumgüterangebots. Verschiedene Eigentumsformen sollten zwar noch längere Zeit nebeneinander bestehen können, doch wurde zugleich betont, daß die Partei zur „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ übergegangen sei. [S. 934]Der IV. Parteitag verabschiedete das (3.) Statut. In ihm wurde, entsprechend dem Bericht der ZPKK (durch H. Matern), erstmals der Charakter der Partei als „revolutionärer“ Avantgarde betont sowie ihre Führungsrolle („Suprematie“) gegenüber allen gesellschaftlichen Organisationen (s. u. III. E.) festgelegt. Die Vorsitzenden des ZK wurden abgeschafft, die Spitze der Partei nunmehr vom Ersten Sekretär des ZK gebildet. Im neuen Statut ist das Prinzip der kollektiven Führung wieder stärker betont worden. (Das zeigte sich u. a. darin, daß bei den BZL und KL Büros als kollektive Leitungsorgane gebildet wurden.) § 70 des Statuts legte fest, daß die Grundorganisationen das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen in allen Volkseigenen Betrieben, einschließlich der verstärkt zu fördernden LPG, haben. Ulbricht wurde zum Ersten Sekretär des ZK (bisher Generalsekretär) der SED gewählt, das Sekretariat auf 6 Mitglieder verkleinert. In das neue PB wurden 9 Mitglieder und 5 Kandidaten aufgenommen. Im November 1954 wurde zugegeben, daß die Verfolgungen von Westemigranten auf erpreßten und verfälschten Geständnissen beruhten. Die erst 1956 zögernd eingeleitete Rehabilitierung (28. ZK-Tagung, 27.–29. 7. 1956) führte die seinerzeit gemaßregelten Funktionäre jedoch nicht in ihre alten Parteiämter zurück (Rehabilitierungen). Ab 1954 unternahm die SED neue Anstrengungen, um die Effektivität der Wirtschaft zu erhöhen. Ulbricht forderte auf einer Konferenz mit 600 Wissenschaftlern und Ingenieuren (16. 6. 1954), sich an internationalen Spitzenleistungen zu orientieren und den Weltruf deutscher Erzeugnisse zu erhalten. Die BPO wurden nun verpflichtet, sich für die Qualitätssteigerung der produzierten Waren und ein strenges Sparsamkeitsregime einzusetzen sowie stärker als bisher Kosten- und Preisprobleme zu studieren. Die 21. ZK-Tagung (12.–14. 11. 1954) beschloß eine Vereinfachung der Planung. Die 1. Baukonferenz des ZK und des Ministeriums für Bauwesen (3.–6. 4. 1955: Beginn der Industrialisierung in der Bauwirtschaft) und die II. Wissenschaftlich-technische Konferenz (6.–8. 7. 1955) rückten die Probleme der technologischen Modernisierung noch eindeutiger in den Vordergrund. Im Beschluß der 24. ZK-Tagung (1./2. 6. 1955) über die Förderung des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts zeichnete sich die gleiche Tendenz ab. Auf der 25. ZK- Tagung (24.–27. 10. 1955) wurde dann neben der ideologisch-politischen Erziehungsarbeit die Propagierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur wichtigsten Aufgabe der leitenden Parteiorgane erklärt. Auf dieser Tagung wurden außerdem neue Vorstellungen für eine deutsche Wiedervereinigung formuliert (Deutschlandpolitik der SED). Vorausgegangen waren von Seiten der UdSSR der Verzicht auf noch ausstehende Reparationsleistungen sowie die Streichung aller Nachkriegsschulden und die Gewährung eines beträchtlichen Kredits (Wirtschaft). Mit diesen Maßnahmen wurden von den Sowjets nicht nur wirtschaftliche Ziele verfolgt, sondern es wurde u. a. auch die politische Stärkung der SED angezielt. Die SED wurde ferner gestützt durch die Auflösung der Sowjetischen Kontrollkommission (Besatzungspolitik) und die Unterzeichnung des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ am 20. 9. 1955 (Außenpolitik). Am Ende der Besatzungspolitik war die DDR in das System der Volksdemokratien, in das Sozialistische Weltsystem, eingegliedert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe; Warschauer Pakt). Die Umwandlung der SED zu einer Moskau-hörigen Kaderpartei mit Massenbasis kann zu diesem Zeitpunkt als abgeschlossen gelten. D. Innerparteiliche Konsolidierung und Aufbau des Sozialismus in der DDR (1955--1961/62) Chruschtschows Geheimrede und seine Enthüllungen über die Stalinschen Herrschaftsmethoden auf dem XX. Parteitag der KPdSU (14.–25. 2. 1956) stürzten die Führung der SED in eine neue Krise. Diesmal ging es — stärker als im Jahr 1953 — auch um den seit Kriegsende praktizierten Herrschaftsstil der Partei, um ihr Selbstverständnis als „führende Kraft der Arbeiterklasse“. Zwar konnte die SED-Führung auf erhebliche Aufbauleistungen verweisen, mußte sich jedoch gerade angesichts der sowjetischen Entwicklungen den Fragen der Parteimitglieder und der Bevölkerung nach ihrem Verhältnis zu Stalin und nach der „innerparteilichen Demokratie“ stellen. In dieser Situation tagte die 3. Parteikonferenz (24.–30. 3. 1956). Entgegen den Erwartungen vieler Delegierter und Parteimitglieder erfolgte auf ihr keine deutliche Distanzierung von den stalinistischen Terrormethoden. Wie schon 1955 geplant, beschäftigte sich die Konferenz vielmehr überwiegend mit Struktur- und wirtschaftspolitischen Fragen. Ihr Beschluß „Zur breiteren Entfaltung der Demokratie in der DDR“ stellte der SED die Aufgabe, den Staatsapparat für die Organisation des „endgültigen Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ vorzubereiten (vgl. Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957; Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom 11. 2. 1958; Staatsapparat). Er zeigte aber gleichzeitig, daß die SED-Führung einen neuen Führungsstil suchte, wenn auch — angesichts der Erfahrungen von 1953 — in sehr vorsichtiger Weise. Die Ereignisse in Polen und Ungarn bestärkten die Parteiführung dann ferner in ihrer vorsichtig-abwartenden Haltung zur „Entstalinisierung“. [S. 935]Die Betonung wirtschaftspolitischer Fragen auf der 3. Parteikonferenz wurde von zahlreichen Mitgliedern und Unterorganisationen der Partei als ein Manöver, das von den Fehlern der eigenen Vergangenheit ablenken sollte, empfunden. Die Kritik an der von Ulbricht geführten Partei und ihrer Politik wurde immer lauter. Die stärkste Opposition war in der Parteiführung selbst anzutreffen, wo die PB- Mitglieder K. Schirdewan (ZK-Sekretär für Organisation und Information) und F. Oelßner (Leiter der Kommission für Fragen der Konsumgüterproduktion und der Versorgung der Bevölkerung) sowie die Mitglieder des ZK G. Ziller (ZK-Sekretär für Wirtschaft). F. Selbmann (Stellvertretender Ministerpräsident) und E. Wollweber (Minister für Staatssicherheit) eine Reform der Parteispitze und der Parteiarbeit sowie eine Verlangsamung der gesellschaftlichen Umwälzungen forderten. Opposition regte sich ferner in verschiedenen Verlagen und Universitäten. W. Harich (Chefredakteur der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“, Dozent an der Humboldt-Universität) u. a. entwickelten Konzepte des Reformkommunismus (Dritter Weg; Opposition und Widerstand; Revisionismus) und der Parteireform, die ebenfalls die Parteispitze betroffen hätten. An mehreren Universitäten wandten sich Parteiorganisationen gegen die bisherige Anwendung des Prinzips des Demokratischen Zentralismus. Marxistische Wirtschaftstheoretiker und -praktiker, angeführt von F. Behrens (zu jener Zeit Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig und Direktor des Staatlichen Zentralamtes für Statistik), A. Benary (damals Oberassistent am Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften [DAW] und dort Leiter der Abteilung „Sozialistische Wirtschaft“) und G. Kohlmey (seinerzeit Direktor des Instituts für Wirtschaftswissenschaften der DAW), forderten stärkere Dezentralisierungen der wirtschaftspolitischen Entscheidungen, Orientierung an realistischen wirtschaftlichen Daten, materielle Stimuli und echte Kostenpreise; andere, wie K. Vieweg (zu jener Zeit Leiter des Instituts für Agrarökonomik bei der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, 1950–1953 ZK-Sekretär für Landwirtschaft), verlangten die Auflösung unrentabler LPG. Kritisiert wurde ferner die Deutschlandpolitik der Parteiführung. Trotz einiger Teilerfolge der Opposition (vgl. z. B. die Stellungnahme des PB vom 8. 7. 1956 gegen Dogmatismus und Personenkult und den Beschluß der 28. ZK-Tagung über „Die nächsten ideologischen Aufgaben der Partei“ vom 29. 7. 1956) setzte sich Ulbricht — unterstützt von den Ereignissen in Polen und Ungarn sowie der sowjetischen Reaktion im Oktober/November 1956 — gegen seine Gegner in der SED durch. Zunächst traf allerdings nur die intellektuelle Opposition die volle Reaktion der Parteiführung. Harich und einige seiner Anhänger wurden am 29. 11. 1956 verhaftet und am 9. 3. 1957 zu Zuchthausstrafen verurteilt. Ulbricht entwickelte auf der 30. ZK-Tagung (30. 1.–1. 2. 1957) sein „Konföderationskonzept“ (Deutschlandpolitik der SED) und forderte zugleich den verstärkten Ausbau der „sozialistischen Produktionsverhältnisse“ innerhalb der DDR. Damit sollte die gegensätzliche gesellschaftspolitische Entwicklung in beiden deutschen Staaten beschleunigt werden. Gegen die zur Durchsetzung dieser neuen Konzeption erforderliche Verstärkung administrativer Unterdrückungsmethoden wandten sich in der Parteiführung vor allem Schirdewan und Wollweber. Diese für Sicherheitsfragen und Kaderpolitik verantwortlichen Spitzenfunktionäre hatten aus den Ereignissen in Polen und Ungarn die Lehre gezogen, daß zu starker Druck von oben die Gefahr einer politischen Explosion auch in der DDR heraufbeschwören könnte. Auch an der Parteibasis (Halle, Jena, Dresden) wurde gegen die neue Linie opponiert. Um die entsprechenden Parteileitungen zu disziplinieren, entsandte der ZK-Apparat Agitationsbrigaden. In allen Fällen versteckte sich hinter dem Eingreifen des ZK-Apparates auch der Versuch Ulbrichts, seine damaligen Gegenspieler zu isolieren und aus der SED-Führung zu entfernen. Dies gelang ihm schließlich auf der 35. ZK-Tagung (3.–6. 2. 1958), auf der Schirdewan und Oelßner ihre Sitze im PB verloren, Schirdewan darüber hinaus zusammen mit Wollweber aus dem ZK ausgeschlossen und mit einer „strengen Rüge“ bestraft wurde. Ziller hatte zuvor Selbstmord begangen. Auf dieser (35.) ZK-Tagung wurde außerdem im Vorgriff auf den V. Parteitag gefordert, die Volkswirtschaft der DDR so zu entwickeln, daß eine höhere Pro-Kopf-Produktion als in der Bundesrepublik Deutschland erzielt wird. Einige Monate später sind dann auf Beschluß der Volkskammer die Lebensmittelkarten für die Bevölkerung abgeschafft worden (Verbrauch, privater; Lebensstandard). Ferner wurde die Bildung der Wirtschaftskommission beim PB (Leitung: E. Apel) beschlossen; sie sollte Anfang der 60er Jahre eine qualitative Änderung der Parteiarbeit im Wirtschaftsbereich vorbereiten. Der V. Parteitag (10.–16. 7. 1958) war — mehr als jeder andere Parteitag zuvor — der Parteitag Ulbrichts, der von da an
SED (1979) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1985 Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands konstituierte sich am 21./22. 4. 1946 auf dem sog. Vereinigungsparteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD/DKP) im sowjetisch besetzten Berlin. I. Geschichte der SED und…
DDR A-Z 1979
Atomenergie (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die Hauptarbeitsgebiete des Instituts betreffen: Fragen der Kernphysik, Radiochemie sowie Kernenergie. Das Institut ist Leitinstitut für die gesamte Kernforschung in der DDR. Es arbeitet eng mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen in der Sowjetunion zusammen, in der auch ein großer Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses — nach vorbereitendem Studium in Dresden — eine zusätzliche Ausbildung erhält. Außerdem ist die DDR Mitglied des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“. Diesem 1956 gegründeten Forschungsinstitut mit Sitz in Dubna (UdSSR) gehören alle RGW-Länder sowie die Mongolei, Vietnam und Nordkorea an. Es soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Kernphysik ermöglichen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Mitgliedsländer. Leitendes Organ ist das „Komitee der Bevollmächtigten Regierungsvertreter“, in das jedes Land einen Vertreter entsendet. Über die Forschungsarbeiten entscheidet ein wissenschaftlicher Rat. Mit Unterstützung der Sowjetunion wurden in Rossendorf 1957 und 1962 die ersten Forschungsreaktoren in Betrieb genommen. 1958 erhielt das Institut aus der UdSSR ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Einen Protonenbeschleuniger — er arbeitet nach dem Prinzip eines elektrostatischen Generators mit Ionenumladung (Tandem) und kann Protonen Energien bis 10 Mill. Elektronen-Volt verleihen — lieferte die UdSSR 1972. Innerhalb von 20 Jahren wurde die Leistung des Rossendorfer Forschungsreaktors schrittweise von 2 Megawatt (MW) auf 8 MW erhöht. Die zum Betrieb benötigten Uran-25-Brennstäbe mit einem Anreicherungsgrad von 36 v. H. wurden von der UdSSR geliefert. Gegenwärtig stellen Arbeiten zur Neutronensteuerung einen wesentlichen Teil seiner Nutzung dar. Die wichtigste Arbeit des Forschungsreaktors ist die Produktion radioaktiver Nuklide. Die auch für den Export bestimmte Produktion erreichte 1977 einen Wert von über 8 Mill. Mark. Rund 50 v. H. der Produktion des Rossendorfer Instituts an radioaktiven Präparaten werden exportiert. Das Isotopenlieferprogramm des Binnen- und Außenhandelsunternehmens Isocommerz GmbH in Berlin (Ost) enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Eine weitere Forschungsstätte ist das Zentralinstitut für Hochenergiephysik der Akademie der Wissenschaften der DDR in Zeuthen. Fakultäten für Kerntechnik entstanden an der Technischen Hochschule in Dresden sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Berlin (Ost). Darüber hinaus gründete die Kammer der Technik einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Kerntechnische Anlagen werden im „VEB Kombinat Kernenergetik“ entwickelt und projektiert. Er ist gleichzeitig Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Das besondere Interesse der Atomenergieforschung gilt der Ausnutzung von Atomenergie für die Erzeugung von Elektrizität. Das ständige Zurückbleiben der Stromerzeugung hinter dem steigenden Bedarf erforderte nach eigenen Angaben bereits 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 MW. Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau des ersten Atomkraftwerks mit einer Leistung von 70 MW begonnen. Der von der UdSSR gelieferte Druckwasserreaktor nahm 1966 seinen Betrieb auf, 1971 wurde er auf eine Leistung von 75 MW aufgestockt. Den spaltbaren Kernbrennstoff liefert die UdSSR. Dieses Atomkraftwerk trägt jedoch nur teilweise zur Energieversorgung bei; es dient darüber hinaus Ausbildungs- und Forschungszwecken. Das erste rein industriell genutzte Atomkraftwerk entsteht gegenwärtig in Lubmin bei Greifswald. Entscheidend für die Standortwahl waren das im Greifswalder Bodden vorhandene Kühlwasserreservoir sowie die Tatsache, daß die Nordbezirke keine Rohstoffgrundlage für Kohlekraftwerke besitzen. Die Endkapazität des Kernkraftwerks Nord (KKW Nord) — offizielle Bezeichnung: VEB Kernkraftwerke Greifswald/Rheinsberg „Bruno Leuschner“ — soll 3.520 MW betragen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1967 begonnen, im Dezember 1973 nahm der erste, ein Jahr später der zweite Reaktorblock seinen Probebetrieb auf. Es handelt sich um von der Sowjetunion gelieferte Druckwasserreaktoren (Wasser-Wasser-Energiereaktor WWER 440) vom Typ Nowo-Woronesh. Jeder von ihnen betreibt zwei 220-MW-Turbinen und wird im Gleichgewichtsbetrieb mit Urandioxyd beschickt, das auf einen 3,5-v. H.-Gehalt an spaltbarem Uran 235 angereichert ist. Der Jahresverbrauch eines Reaktors beträgt 14 t Uranbrennstoff: er wird von der UdSSR geliefert. Ende 1977 hatte die Kernenergie einen Anteil an der gesamten installierten Stromerzeugungskapazität der DDR von etwas über 5 v. H. (Bundesrepublik Deutschland: 7 v. H. bzw. 7.025 MW). Der Ausbau der Kernenergie soll weiter vorangetrieben werden. Im Fünfjahrplan 1976–1980 sollen ein Viertel (ca. 1.250 MW) aller in Betrieb genommenen Kraftwerkskapazitäten auf Kernenergiebasis arbeiten. Dabei dürfte zunächst das KKW Nord weiter ausgebaut werden (1978 ist die Inbetriebnahme eines dritten 440-MW-Blocks erfolgt). Darüber hinaus hat die DDR im März 1974 mit der Sowjetunion den Bau eines weiteren Kernkraftwerks im Bezirk Magdeburg vereinbart. In diesem Werk in der Nähe von Stendal sollen erstmals 1000-MW-Blöcke installiert werden. Die Gesamtkapazität wird voraussichtlich ebenfalls 3.500 MW betragen. Mit der Inbetrieb[S. 86]nahme der ersten Blockeinheiten kann jedoch erst in den 80er Jahren gerechnet werden. Frühestens in der ersten Hälfte der 90er Jahre werden neben den z. Z. eingesetzten thermischen Reaktoren auch „schnelle Brutreaktoren“ in der DDR genutzt. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie mehr spaltbares Material erzeugen, als sie für ihren Betrieb benötigen. Kontroverse Diskussionen über die Sicherheit von Atomkraftwerken werden in der DDR in der Öffentlichkeit nicht geführt. Vielmehr wird in der Presse ihre Umweltfreundlichkeit betont und das Sicherheitsproblem als grundsätzlich gelöst betrachtet. Die Problematik beider Aspekte wird in diesem Zusammenhang als wesentlich weniger kompliziert als z. B. bei Kohlekraftwerken oder in der chemischen Industrie dargestellt. Hinsichtlich der Aufbewahrung radioaktiver Abfälle heißt es, daß die hochaktiven Brennstoffe wieder zurück in die Sowjetunion geliefert werden. Abfälle mittlerer und schwacher Radioaktivität sollen dagegen in einem Salzbergwerk in der DDR gelagert werden. Die DDR ist Mitglied der „Internationalen Wirtschaftsvereinigung für Ausrüstungen und Apparaturen zur Nutzung der Atomenergie“ („Interatominstrument“) sowie der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatomenergo“, beide Organisationen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Interatominstrument (gegründet im Februar 1972) hat die Aufgabe, Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion auf dem Sektor des kerntechnischen Gerätebaus zu koordinieren bzw. Spezialisierungsvereinbarungen herbeizuführen. Ferner soll sie Normen vereinheitlichen und den Lizenzaustausch organisieren. 1977 wurde von den Mitgliedsländern ein erster multilateraler Spezialisierungsvertrag geschlossen. Dieses Abkommen regelt die Aufteilung der Produktion von 26 Geräten, deren Anteil rd. 20 v. H. des Intrablockhandels an kerntechnischen Geräten entspricht. Danach spezialisiert sich die DDR u. a. auf die Produktion von Dosimetern für medizinische Zwecke. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkebaus zu koordinieren ist Aufgabe von „Interatomenergo“. Diese im Dezember 1973 von den europäischen RGW-Ländern und Jugoslawien gebildete Wirtschaftsvereinigung soll als Generallieferant für Anlagen und Ausrüstungen für Kernkraftwerke fungieren sowie die Ersatzteilversorgung und die Ausbildung von Fachkräften sichern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 85–86 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomwaffenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das „Zentralinstitut für Kernforschung“ mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR. Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die…
DDR A-Z 1979
Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor ajlem das Mobiliar und die Technische Grundausstattung (TGA) der Schule, z. B. mit Film-, Bild-, Schreibprojektoren, Fernseh-, Rundfunk-, Tonbandgeräten usw., die vom Lehrplanstoff unabhängig und nur mittelbar bildungs- und erziehungswirksam sind. Demgegenüber sind die fachspezifischen U. vom Lehrplanstoff abhängig sowie unmittelbar bildungs- und erziehungswirksam; zu ihnen zählen Maschinen, Instrumente, Werkzeuge und Werkstoffe, Modelle, Filme, Lichtbilder. Landkarten, Schallplatten, Tonbänder, Fachbücher, programmierte Lehrmaterialien usw. Meistens wird von U. (im engeren Sinne) unter Ausklammerung der verbindlichen Schul- und Lehrbücher gesprochen. Ein wesentliches Kennzeichen, insbesondere der neugestalteten U., ist ihr unmittelbarer Lehrplanbezug; denn zu den jeweiligen Lehrplänen — verstanden als curriculare Grundmaterialien — wurden die jeweils erforderlichen curricularen Nachfolgematerialien, also die U. und besonders die Schul- und Lehrbücher, aber auch die Unterrichtshilfen für die Lehrer, „lehrplantreu“ gestaltet. Die Unterrichtshilfen, die für jeden Einzellehrplan (eines Faches einer Klasse) hergestellt wurden, geben dem Lehrer detaillierte Hinweise, Begründungen und Beispiele für die Planung seines Unterrichts, gehören also auch zu den Planungshilfen für den Schulunterricht. Zum Unterschied von den verbindlichen Lehrplänen haben die Unterrichtshilfen vorwiegend empfehlenden Charakter und zeigen daher auch verschiedene Möglichkeiten der Realisierung der in den Lehrplänen verbindlich festgelegten Ziele. Inhalte und methodischen Grundlinien auf. Wenn viele Lehrer in der DDR sich dennoch eng an die „Empfehlungen“ der Unterrichtshilfen halten, so hat dies verschiedene Gründe; es ist u. a. auf gewisse politisch-ideologische Unsicherheiten der Lehrer bei der Interpretation der Lehrplanangaben zurückzuführen. Die wichtigsten curricularen Nachfolgematerialien und U. (im weiteren Sinne) sind die Schul- und Lehrbücher, die sich in jüngster Zeit auch durch „Lehrplantreue“ auszeichnen und ausschließlich zum Zwecke der Lehrplanrealisierung entwickelt worden sind. Im Prinzip gilt, daß für eine Klasse und ein Unterrichtsfach ein Schul- bzw. Lehrbuch hergestellt und verwendet wird, wenn auch dazu z. B. noch entsprechende Schülerarbeitshefte, „Wissensspeicher“, d. h. fachliche Übersichtswerke, insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fächer und andere Mittel, herausgegeben und verwendet werden. In bezug auf die inhaltlich-strukturelle und typographische Gestaltung wurden die Schul- und Lehrbücher in jüngster Zeit deutlich verbessert, insbesondere durch erhebliche Vermehrung der Abbildungen, Tabellen, Übersichten, Diagramme usw. sowie der Aufgaben und Kontrollfragen. Die Schul- und Lehrbücher werden von den Schülern und Lehrlingen teils gekauft, teils erhalten sie sie kostenlos; es besteht also nur eine beschränkte Lernmittelfreiheit. Für den Unterricht in den allgemeinbildenden Oberschulen und den Berufsschulen sind nur diejenigen Schul- und Lehrbücher zugelassen, die im jährlich erscheinenden Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen bzw. im „Literaturkatalog Berufsbildung“ des Zentralinstituts für Berufsbildung aufgeführt sind. Der Direktor der jeweiligen Bildungseinrichtung entscheidet, welche der in diesen Verzeichnissen aufgeführten Schul- und Lehrbücher von den Schülern und Lehrlingen zu kaufen sind. Die unentgeltlich ausgegebenen Schul- und Lehrbücher, die mit Angabe der Dauer ihrer Gültigkeit im Bücherverzeichnis des VE Verlages Volk und Wissen für das jeweilige Schul- und Lehrjahr festgelegt werden, sind grundsätzlich Volkseigentum und bleiben in der Verwaltung der Schule. Alle Schüler und Lehrlinge bzw. deren Eltern sind verpflichtet, die für die einzelnen Unterrichtsfächer für den Kauf festgelegten Schul- und Lehrbücher anzuschaffen. Die als verbindlich erklärte berufsbildende Literatur sowie Hinweise zur Nutzung entsprechender Ersatz- und Zusatzliteratur und der entsprechenden Fachzeitschriften sind in dem „Literaturkatalog Berufsbildung“ enthalten. Die für die Realisierung der neuen Lehrpläne für die einzelnen Fächer und Klassen (Lehrplanreform) notwendigen fachspezifischen U. (im engeren Sinne) bilden zusammen mit den entsprechenden technischen Geräten und Einrichtungen die Grundausstattung einer jeden Oberschule und sind in dem verbindlichen „Gesamtbedarfsplan für U. der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule“ zusammengefaßt. In diesem Gesamtbedarfsplan sind die verbindlichen U., die in jeder Oberschule vorhanden sein müssen, aber auch die empfohlenen U. aufgeführt, die zwar schon vor Einführung der neuen Lehrpläne hergestellt wurden, aber auch im Unterricht nach dem neuen Lehrplan eingesetzt werden können. In gesondert veröffentlichten Bedarfsplänen für die einzelnen Unterrichtsfächer und Klassen werden die erforderlichen fachspezifischen U., entsprechend ihren wichtigsten Einsatzmöglichkeiten, den einzelnen Lehrplanabschnitten zugeordnet. Dadurch gewinnen die Lehrer auf einfache Weise einen Überblick darüber, welche U. ihnen für die Behandlung eines bestimmten Lehrplanthemas zur Verfügung stehen. Die didaktische Wirksamkeit und der rationelle Einsatz der U. werden durch die Bereitstellung und Nutzung von Fachunterrichtsräumen bedeutend gefördert; deshalb wird der Ausstattung der Schulen mit Fachunter[S. 1109]richtsräumen zunehmende Bedeutung beigemessen. Bisher gibt es Fachunterrichtsräume für Physik, Chemie, Biologie, Zeichnen, Musik, Werken und den polytechnischen Unterricht sowie die Turnhallen; die Fachunterrichtsräume werden auch als Kabinette bezeichnet. Der Bedeutung entsprechend, die den neuen beruflichen Grundlagenfächern beigemessen wird, wurden kombinierte Unterrichtskabinette für die beruflichen Grundlagenfächer Grundlagen der Elektronik, Grundlagen der BMSR-Technik und Grundlagen der Datenverarbeitung entwickelt und dafür Ausrüstungsnormative verbindlich festgelegt. Darüber hinaus wurden weitere Ausrüstungsnormative erarbeitet, die als Grundlage für die zielgerichtete Entwicklung. Herstellung und Bereitstellung berufsspezifischer U. für 202 Ausbildungsberufe dienen. Für die Versorgung der Bildungseinrichtungen mit U. sind die Bezirks- und die Kreisstellen für U. tätig, die den jeweiligen Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke bzw. der Kreise unterstehen; sie fördern u. a. auch den Selbstbau von U. durch Schüler, für die bestimmte Normen festgelegt wurden. Die Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit Mobiliar usw. erfolgt über das Staatliche Kontor für U. und Schulmöbel (Leipzig). Die Hauptentwicklungsrichtung zur Ausrüstung und Versorgung der im Bereich des Ministeriums für Volksbildung bestehenden Einrichtungen mit U., Schul- und Kindergartenmöbeln, Sportgeräten, Schul- und Lehrbüchern, Lernmitteln des allgemeinen Schulbedarfs, Schuldokumenten und Vordrucken zu erarbeiten, ist Aufgabe der Hauptverwaltung U. und Schulversorgung im Ministerium für Volksbildung. Als programmierter Unterricht (PU.) wird derjenige Unterricht bezeichnet, „der sich unter der Führung eines Lehrprogramms vollzieht, in dem die Funktionen des Lehrsystems (Lehrprogramm) weitgehend objektiviert und die Tätigkeit des Lernsystems (Schüler) weitestgehend programmiert sind und der einem im Lehrprogramm gespeicherten Lehralgorithmus folgt, der die Tätigkeit jedes einzelnen Schülers determiniert“. Dabei werden Programmierung des Gegenstandsystems, des Lehrsystems und des Lernsystems sowie lineare, verzweigte und kombinierte Lehrprogramme unterschieden. Aufgrund der Forderung des Bildungsgesetzes, die Programmierung des Lehr- und Lernprozesses zielstrebig zu entwickeln, wurden zunächst in der DDR erhebliche Aktivitäten zur Entwicklung und Erprobung von Lernprogrammen bzw. des PU. in Gang gesetzt. Auf dem VII. Pädagogischen Kongreß (1970) wurde jedoch festgestellt, daß die Programmierung zwar weitere Reserven für eine höhere Effektvität des Unterrichts erschließt, die genutzt werden müssen, jedoch zugleich darauf verwiesen, daß herkömmlicher und PU. keine Alternativen darstellen und daß auch beim Einsatz programmierter U. nach wie vor die führende Rolle des Lehrers bestimmend ist. Zur Sicherung und Nutzung des Prinzips der Vielseitigkeit des Lernens wurden und werden Untersuchungen in Gang gesetzt und durchgeführt, die vor allem danach fragen, welche Anwendungsmöglichkeiten und welchen Stellenwert der PU. innerhalb des gesamten Unterrichts einnehmen kann und welche die Unterrichtsarbeit des Lehrers bereichernden, ergänzenden und rationalisierenden Formen der Lernprogrammierung — bei Währung der führenden Rolle des Lehrers — optimale Lernergebnisse erzielen. Entgegen einer zeitweilig vorherrschenden Tendenz zur Kybernetisierung des Unterrichts und besonders des PU. wird gegenwärtig der Standpunkt vertraten, daß das Programmieren von Lehr- und Lernprozessen ein integrativer Bestandteil der Theorie und der Praxis des Schulunterrichts ist. Theoretische Fragen, die mit der Programmierung von Unterrichtsprozessen sowie mit der Ausarbeitung und dem Einsatz von Lehrprogrammen verbunden sind, stehen zur Unterrichtstheorie und ihrer weiteren Entwicklung im Verhältnis des Besonderen zum Allgemeinen. Die „Idee des Programmierens“ im Sinne der Unterstützung planmäßiger Einflüsse auf die Gesamtentwicklung der Schülerpersönlichkeit und der wissenschaftlichen Herausarbeitung effektiver Lernformen gehöre seit langem zur sozialistischen Pädagogik, und zwar „schon ehe die bürgerliche Propagandawelle den in den ersten Jahren selbst in den USA wenig attraktiven programmierten Unterricht hochgespielt“ hat. Dennoch können die zahlreichen Anstöße, die die Entwicklung des PU. in der DDR wie auch in der UdSSR und in anderen Ländern in Ost und West aus den USA empfangen hat, nicht geleugnet werden. Lehrprogramme wurden und werden vor allem für spezielle Themen des mathematisch-naturwissenschaftlichen und des berufstheoretischen Unterrichts entwickelt und genutzt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1108–1109 Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen ProduktionSiehe auch die Jahre 1975 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor ajlem das Mobiliar und die Technische…
DDR A-Z 1979
Politbüro des ZK der SED (1979)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1985 Das 5. Statut der SED von 1976 erwähnt in Punkt 42 das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt: (1) zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; (2) zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat; (3) den Generalsekretär des Zentralkomitees.“ Aus diesen Bestimmungen allein ist jedoch die tatsächliche Macht- und Aufgabenfülle des P. nicht abzulesen. Die 16. (30.) Sitzung des Parteivorstandes vom 24. 1. 1949, auf der die Einführung des Kandidatenstatus, die Wahl der Zentralen Parteikontrollkommission und eines Kleinen Sekretariats beschlossen wurde, glich durch Wahl eines P. die Führungsstruktur der SED jener der KPdSU weiter an. Einschneidende Veränderungen in der Zusammensetzung des P., die seine gegenwärtige Personalstruktur prägen, sind auf dem 10. ZK-Plenum im Oktober 1973 vorgenommen worden. W. Halbritter (Mitschöpfer des NÖSPL) gab seinen Kandidatensitz auf. Zum neuen Vollmitglied wurde Verteidigungsminister H. Hoffmann, zu neuen Kandidaten wurden mit Honecker seit langem verbundene Funktionäre gewählt: W. Felfe (SED-Bezirksleitung Halle), J. Herrmann (Neues Deutschland), I. Lange (neue Sekretärin für Frauenfragen), K. Naumann (SED-Bezirksleitung Berlin [Ost] sowie G. Schürer (Staatl. Plankommission). P.-Mitglied Stoph trat an die Stelle Ulbrichts als Vorsitzender des Staatsrates. Dafür wurde der 1. Stellvertreter des bisherigen Ministerratsvorsitzenden, P.-Mitglied Sindermann, Vorsitzender des Ministerrates. Der bisherige Wirtschaftssekretär des ZK, G. Mittag, wurde 1. Stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates. Sein Amt als Sekretär des ZK übernahm nach dem 10. Plenum W. Krolikowski. I. Lange wurde Sekretär des ZK, Dohlus stieg vom Sekretariatsmitglied zum Sekretär auf. Seit dem IX. Parteitag und den folgenden personellen Veränderungen (8. ZK-Plenum, Mai 1978) gehören dem P. gegenwärtig 19 Mitglieder an: Honecker. Axen, Ebert, Felfe, Grüneberg, Hager, Herrmann, Hoffmann, Krolikowski, Mielke, Mittag, Mückenberger, Naumann, Neumann. Norden, Sindermann, Stoph, Tisch, Verner [S. 826]und ohne Stimmberechtigung 8 Kandidaten an: Dohlus, Jarowinsky, Kleiber, Krenz, Lange, Müller, Schürer, Walde. Vor dem 10. ZK-Plenum von 1973 war eine einzige Frau, die LPG-Vorsitzende M. Müller, Kandidatin des P. Mit der einflußreicheren Abteilungsleiterin im ZK-Apparat Ingeborg Lange sind es nunmehr 2, die (allerdings als Kandidaten nicht stimmberechtigt) dem P. angehören. Dem P. gehören sowohl Mitglieder mit umfassender Zuständigkeit als auch Spezialisten für verschiedene Fachgebiete und (als Kandidaten) Funktionäre an. deren Zuständigkeit nur schwer festzustellen ist. Die einzelnen P.-Mitglieder sind in der Regel für bestimmte Sachgebiete, d. h. z. B. für einzelne geographische Regionen (Westeuropa, Afrika usw.), für den Kontakt zu ausländischen kommunistischen Parteien oder für besondere außenpolitische Aktivitäten zuständig. Von den Mitgliedern des P. haben 4 eine Hochschulbildung (Dipl.-Ingenieurökonom W. Felfe, der Verteidigungsminister, Diplom-Militärwissenschaftler H. Hoffmann, Dr. rer. oec. G. Mittag und der Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler H. Tisch). Alle Kandidaten (mit Ausnahme des Staatssicherheitsministers E. Mielke) haben eine Hoch- oder Fachschule besucht oder anderweitig einen Diplomabschluß erworben. Die einflußreichsten Parteifunktionäre und damit die obersten Machtträger sind jene, die sowohl stimmberechtigt im P. sitzen als auch als ZK-Sekretäre die tägliche Organisations- und Kaderarbeit der Partei leiten: Honecker, Axen, Grüneberg, Hager, Herrmann, Mittag, Norden, Verner. Dieser Gruppe ist auch der Vorsitzende des Ministerrats der DDR. Stoph, zuzurechnen. Als Generalsekretär des ZK der SED sowie als Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates der DDR verfügt Erich Honecker inzwischen über eine herausragende politische Stellung, die der seines Vorgängers, W. Ulbricht, durchaus ähnlich ist. Das P. der SED tagt in der Regel einmal in der Woche (dienstags). Alle grundsätzlichen politischen und wichtige personelle Entscheidungen werden auf diesen Sitzungen getroffen, nachdem sie von den Apparaten vorbereitet wurden. Die Leitung der Sitzung liegt bei E. Honecker. Die Tagesordnung ist stets umfangreich. Die Sitzungen des P. werden vom Büro des P. (Leiter: Gisela Glende) vorbereitet, das vor allem mit technischen Aufgaben betraut ist. Das Wort ergreifen können nur der Generalsekretär, die Mitglieder und Kandidaten des P., die ZK-Sekretäre, der Vorsitzende des Ministerrates, die Leiter der vom P. eingesetzten Arbeitsgruppen sowie gelegentlich geladene Experten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Beim P. und beim Zentralkomitee (ZK) der SED existieren mehrere Kommissionen; als ständige Kommissionen sind im Lauf der Jahre die Kommission für Nationale Sicherheit und die Kommission für Agitation bekanntgeworden. Das P. informiert die Mitglieder und Kandidaten des ZK über wichtige Probleme seiner Leitungstätigkeit, wobei es Umfang und Zeitpunkt dieser Information, soweit erkennbar, selbst bestimmt. Auf den Tagungen des ZK, die mindestens einmal alle 6 Monate stattfinden sollen, erstattet ein Mitglied oder Kandidat des P. einen Rechenschaftsbericht über die geleistete Arbeit, die Auslandskontakte, über die verabschiedeten Beschlüsse, über die Haltung des P. zu Fragen der Innen- und Außenpolitik, zur Strategie und Taktik der Partei, zu theoretischen Fragen, zu Problemen von Agitation und Propaganda usw. Dieser Bericht wird vom ZK diskutiert und bestätigt sowie in der Regel ausschnittweise veröffentlicht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 825–826 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitikSiehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1985 Das 5. Statut der SED von 1976 erwähnt in Punkt 42 das höchste Entscheidungsgremium der SED nur mit wenigen Worten. „Das Zentralkomitee wählt: (1) zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; (2) zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse…
DDR A-Z 1979
Agrarwissenschaften (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Durchschnittlich wurden jährlich 350 Mill. Mark für Zwecke der Agrarforschung ausgegeben. Hiervon entfallen 120 Mill. Mark auf die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. Die agrarwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen beschäftigen z. Z. rd. 5.300 Wissenschaftler und wissenschaftliche bzw. wissenschaftlich-technische Mitarbeiter. Die Durchführung der Forschungsarbeit wird in folgenden Forschungseinrichtungen betrieben: 1. Institute der Universitäten beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit ca. 105 Instituten und 30 weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin (Ost), Dresden. Halle, Jena, Leipzig und Rostock; 2. Institute der Hochschulen Bernburg und Meißen beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN); 3. Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) in Berlin (Ost) beim MfLFN; 4. Institute der Lebensmitteltechnik und Verarbeitung beim MfLFN und beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie. 5. Außerhalb der Agrarforschung wird die Ernährungsforschung beim Institut für Ernährung in Pots[S. 29]dam-Rehbrücke, das der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) angehört, betrieben. Die Vielfalt der Forschungseinrichtungen und Forschungsaufgaben wird im einheitlichen Forschungsplan Wissenschaft und Technik koordiniert. An der Erstellung der Pläne (Prognose-, Perspektiv- und Jahrespläne) sind die Institute und Einrichtungen sowie die zuständigen Ministerien beteiligt. Zunehmende Bedeutung erlangt die Forschungskooperation zwischen den Instituten der Akademien, Universitäten und Hochschulen bzw. Ministerien in der DDR. So wurde 1977 vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen ein Rat für das Forschungsprojekt „Industrialisierung der Landwirtschaft im Sozialismus und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen“ konstituiert, dem 14 Vertreter verschiedener Forschungseinrichtungen und gesellschaftlicher Gremien angehören. Zur Koordination der auf die Pflanzen- und Tierproduktion gerichteten Forschung schlossen die Präsidien der AdL und der AdW 1975 eine Vereinbarung zur Abstimmung der Arbeitspläne ab und gründeten beim Präsidium der AdW eine Kommission „Naturwissenschaftliche Grundlagen der Landwirtschaft“. Auf der Grundlage der für 1990 prognostizierten Produktionsziele wurden die Forschungsaufgaben der Agrarforschung (AdL) und der Umfang der hierfür erforderlichen Grundlagenforschung (AdW) festgelegt. Die Hauptaufgaben erstrecken sich auf den Pflanzenschutz, die pflanzliche Prozeßsteuerung, auf die Veterinärmedizin, die Fortpflanzungsbiologie, die Sicherung der Eiweißversorgung und die Gülleverwertung. Das Abkommen wurde 1977 um die Forschungsgebiete der Nahrungsgüterwirtschaft und der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse bei der Herausbildung und Gestaltung des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) erweitert. Die vom Präsidenten der AdW und vom Minister f. LFN unterzeichnete Vereinbarung schließt weiterhin den gegenseitigen Personalaustausch, die Schutz-, Rechts- und Lizenztätigkeit sowie Fragen der internationalen Forschungskooperation ein. Das Forschungspotential der DDR ist fest in die Forschungsprogramme der RGW-Staaten (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) eingebunden. Mit allen Partnerstaaten wurden bilaterale Verträge über die Durchführung gemeinsamer Projekte, den Ergebnisaustausch usw. durch die Landwirtschaftsministerien der beteiligten Länder abgeschlossen. Die multilaterale Forschungskooperation basiert auf dem 1971 beschlossenen Komplexprogramm des RGW. Es wurden insgesamt 8 Koordinierungszentren für das Gebiet der Agrarwissenschaften eingerichtet. von denen 2 in der DDR liegen (Dummerstorf-Rostock. Leipzig-Potsdam), mit dem z. Z. 5 1 Institute aus 8 RGW-Staaten kooperieren. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von der einfachen Information über die arbeitsteilige Kooperation bis zur Einrichtung zeitweiliger gemeinsamer Arbeitsgruppen. A. Universitätsforschung Die Forschungsarbeit der Universitätsinstitute erfolgt in Abstimmung mit der AdL und ist auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Praxis bzw. die Anforderungen der Industrie abgestellt. Der beabsichtigten Spezialisierung in der Ausbildungsrichtung entsprechend, ergeben sich für die Sektionen der einzelnen Universitäten folgende Forschungsschwerpunkte: Berlin (Ost): Lebensmitteltechnologie, gärtnerische Pflanzenzüchtung, Tierzucht (Genetik und Leistungsphysiologie) und Veterinärwesen (Geflügel- und Kleintierkrankheiten. Staatsveterinärwesen); Dresden: Landtechnik und Forstwirtschaft: Halle: Agrochemie. Getreide und Zuckerrübenforschung, pflanzliche Verarbeitungstechnologie; Leipzig: Tierzucht (Milch-, Fleisch- und Eierproduktion), Veterinärwesen (Rinder und Schweine), tropische und subtropische Landwirtschaft; Rostock: Kartoffel- und Futterbau, Tierzucht (Rinderzucht). B. Hochschulforschung Die Hochschulen in Bernburg und Meißen wurden zur Ausbildung von Führungskadern für die sozialistische Landwirtschaft gegründet. Ihre Forschungstätigkeit richtet sich auf agrarökonomische und gesellschaftspolitische Ziele (Berufsausbildung, Landwirtschaftliche). C. Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) Die AdL beim MfLFN (bis 1972 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften [DAL]) gilt als zentrales wissenschaftliches Organ zur Förderung der A. in der DDR. Nach letzten Angaben umfaßt die AdL 2 Forschungszentren und 20 Institute mit rd. 9.500 Beschäftigten, hiervon rd. 2.000 Wissenschaftler. Grundsätzliche Aufgaben der AdL sind unter Beachtung der industriemäßig betriebenen Landwirtschaft: 1. Intensivierung der wissenschaftlichen Vorarbeit. 2. Koordination der Arbeit verschiedener agrarwissenschaftlicher Disziplinen und Kooperation mit anderen Wissenschaftseinrichtungen und -zweigen. 3. Auswertung der internationalen Forschungsergebnisse und die Vertiefung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den RGW-Staaten auf bilateraler Ebene, insbesondere zur UdSSR und multilateral im Rahmen des RGW-Komplexprogrammes. 4. Durchführung eigener umfangreicher Forschungsvorhaben. insbesondere die Züchtung von Tierrassen, die für die industriemäßige Produktion [S. 30]geeignet sind, sowie die Zucht eiweiß- und energiereicher Pflanzenarten, die intensive Beregnung und Bewässerung gestatten. 5. Erprobung der Forschungsergebnisse und ihre Überführung in die Praxis. Hierfür stehen der AdL über 30 eigene Versuchsgüter mit ca. 32.000 ha LN zur Verfügung. Anläßlich ihres 25jährigen Bestehens (1976) konnte die AdL u. a. auf folgende Leistungen verweisen: 1. Entwicklung eines Düngungsprogramms für die gesamte DDR aufgrund von mehreren Millionen Bodenproben. Mit Hilfe der EDV erlaubten die Bodenaufnahmen 1976, für 90 v. H. der LN Düngungsempfehlungen nach Höhe und Zeitpunkt zu erteilen. 2. Im Bereich Pflanzenzucht konnten insgesamt 450 neue landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturpflanzen gezüchtet werden. (In den Jahren 1976–1977 folgten 27 weitere Neuzüchtungen.) 3. Der Veterinärmedizin konnten 90 neue Präparate (einschließlich Prophylaxe) übergeben werden. 4. Im Bereich der Tierernährung wurde ein neues Futterbewertungssystem entwickelt. Die staatlichen Aufwendungen betrugen 1951–1976 1,8 Mrd. Mark. Die Gründung der AdL (DAL) erfolgte am 17. 10. 1951 (Gründungsbeschluß vom 11. 1. 1951) nach dem Vorbild der sowjetischen W.-I.-Lenin-Akademie. Sie übernahm einerseits die Aufgaben der landwirtschaftlichen Klasse der AdW sowie die Aufgaben der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft. 1953 wurden auch die Forschungsanstalten der 1952 aufgelösten Länder in die AdL eingegliedert. Nach dem erst 1955 verabschiedeten Statut hatte die AdL den Status einer Anstalt des öffentlichen Rechts, den sie mit der Neufassung des Statutes — Unterstellung unter das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft im Jahre 1962 — verlor. Nach der letzten Fassung des Statutes (vom 6. 6. 1972, GBl. II. S. 438 ff.; Änderungs-AO vom 29. 1. 1979, GBl. I, S. 60) zeigt die AdL folgende Organisationsstruktur: 1. Der Präsident wird auf Vorschlag des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. 2. Der Vizepräsident (ständiger Stellvertreter) wird vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen. 3. Die Direktoren, vom Präsidenten berufen, leiten in dessen Auftrag bestimmte Forschungsbereiche. 4. Das Präsidium besteht aus Präsident, Vizepräsident und Direktoren sowie — mit Zustimmung des Ministers — weiteren Personen. 5. Das Plenum, maximal 81 Personen, besteht aus ordentlichen Mitgliedern (Bürger der DDR mit hervorragenden Leistungen in der Wissenschaft oder Praxis) und Kandidaten (maximal 40 Bürger der DDR, die als Nachwuchswissenschaftler oder Praktiker Verdienste erworben haben). Die AdL hat ferner korrespondierende Mitglieder. Ordentliche Mitglieder werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres emeritiert. Die Wahl neu aufzunehmender ordentlicher Mitglieder erfolgt nach je 5 Jahren. Die Wiederwahl von Kandidaten ist zulässig. Die eingangs genannten Institute sind seit der Akademiereform 1972 nicht mehr in Sektionen zusammengefaßt, sondern bestehen als „Wissenschaftliche Einrichtungen“ in Form von Forschungszentren oder als einzelne Institute fort. Für spezielle Arbeitsvorhaben ist es möglich, aus Zentren und Instituten „zeitweilige Sektionen“ zu bilden. Die AdL würdigt hervorragende wissenschaftliche Leistungen durch Verleihung der „Erwin-Bauer-Medaille“. In Abstimmung mit den zuständigen Ministerien kann sie Mitarbeiter zu Professoren ernennen (MfLFN: MHF) und akademische Grade verleihen (MfLFN). Präsident ist (1978) Prof. Dr. E. Rübensam (SED). D. Hochschulfreie Forschung außerhalb der AdL Die Forschungseinrichtungen der Universitäten und der AdL sind fast ausschließlich auf die Agrarproduktion orientiert. Nach Kriegsende fehlten zahlreiche spezialisierte Forschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft. da die bis 1945 bestehenden Institute entweder im Gebiet der 3 Westzonen angesiedelt waren oder kurz vor Kriegsende dorthin ausgelagert worden waren. Infolgedessen kam es zu zahlreichen Neugründungen: 1. Institut für Kühl- und Gefrierwirtschaft in Magdeburg (1957); 2. Institut für Getreideverarbeitung, früher Zentrallaboratorium für Getreideverarbeitende Industrie, Potsdam (Bergholz-Rehbrücke), früher Riesa (Sachsen), (1957); 3. Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung, Rostock-Marienehe (1955); 4. Institut für Milchforschung, Berlin (Ost)-Oranienburg (1958); 5. Institut für Fleischwirtschaft. Magdeburg (1958); 6. Forschungsinstitut für Gärungs- und Getränkeindustrie, früher Zentrallaboratorium für Brau- und Malzindustrie, Berlin (Ost). (1959). Diese Institute waren ursprünglich der Staatlichen Plankommission, später jedoch überwiegend dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Über das Staatliche Komitee für Aufkauf und Verarbeitung gelangten 1968 die Institute für Milchforschung und Fleischwirtschaft sowie zahlreiche andere Forschungseinrichtungen unter die Verwaltung des MfLFN. Zur Erarbeitung wissenschaftlicher Entscheidungshilfen für den Einsatz agrarpolitischer Instrumente (Preis-, Kredit-, Steuerpolitik) beim Übergang zu industriemäßigen Produktionsverfahren wurde 1972 beim MfLFN ein Institut für Agrarökonomik eingerichtet. Mit Wirkung vom 1. 1. 1975 erfolgte [S. 31](unter Ausgliederung des Rechenzentrums) dessen Umbildung zum Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft beim MfLFN. Das Rechenzentrum wurde gleichzeitig zum VEB Datenverarbeitung beim gleichen Ministerium umgebildet. II. Einrichtungen zur Übertragung der Forschungsergebnisse in die Praxis Neben den üblichen Möglichkeiten zur Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung, Zeitschriften, Fachbücher, Agrarjournalismus) bestehen in der DDR für diese Aufgaben einige zentralgeleitete Einrichtungen mit überdurchschnittlicher Breitenwirkung. A. Institute für Landwirtschaft (IfL) bei den Räten der Bezirke (Konsultationspunkte) Der Aufbau der IfL erfolgte nach Abschluß der Kollektivierung und mußte am 30. 6. 1962 beendet sein (GBl. III, 1961, Nr. 5; GBl. II. 1962, Nr. 23). Diese Institute wurden aus Volkseigenen Gütern (Landwirtschaftliche Betriebsformen) zu „vorbildlichen sozialistischen Musterbetrieben“ entwickelt, um als „Konsultationspunkte für eine rasche Umsetzung der agrarwissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse in die Praxis der LPG und VEG“ zu sorgen. Aus diesem Grund sind sie sowohl zur engen Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der AdL als auch zu einer „breiten Produktionspropaganda“ verpflichtet. In Anbetracht der Größenordnungen, die für den Aufbau industriemäßiger Anlagen der Pflanzen- und Tierproduktion erforderlich sind, haben die IfL ihre Beispielwirkung für die Betriebsorganisation verloren. Sie wirken ungeachtet dessen als Dienstleistungs- und Lehrbetriebe fort, indem sie Futtermittel analysieren. Futterpläne erarbeiten oder bestimmte Maschinen, Ausrüstungen und Arbeitsverfahren in der Praxis vorstellen. In den letzten Jahren wurden vereinzelt auch kooperierende LPG zu Konsultationsstützpunkten entwickelt. B. Die Agrarwissenschaftliche Gesellschaft der DDR (AwG) Die AwG (bis 1971 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft) wurde 1960 gegründet (GBl. III. 1961, Nr. 8, Änderungsanordnung vom 26. 3. 1971, vgl. GBl. II, 1971, Nr. 39, Statut veröffentlicht vom Ministerium für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft GBl. II, 1961. Nr. 5). Ursprünglich gegründet zur Weiterbildung der in Lehre, Forschung und Praxis tätigen Wissenschaftler. Absolventen und Studenten, betreibt die AwG seit vielen Jahren intensive fachliche und politische Bildungsarbeit unter den landwirtschaftlich Berufstätigen. Die Mitglieder der AwG bildeten ursprünglich Arbeitsgemeinschaften für spezielle Interessengebiete und Aufgaben. Der Einrichtung industriemäßig organisierter landwirtschaftlicher Großbetriebe mit entsprechend umfangreicher Belegschaft folgte die AwG durch die Bildung von Betriebsgruppen mit dem Ergebnis, daß sowohl die Mitgliederzahl als auch die Anzahl der Arbeitsgemeinschaften und der Betriebsgruppen anstieg. Zwischen dem IV. Kongreß (1973) und dem V. Kongreß der AwG (19./20. 5. 1978) nahm die Zahl der Mitglieder um rd. 8.000 auf rd. 46.000 zu. Die Zahl der Arbeitsgemeinschaften stieg von 330 auf rd. 435. Darüber hinaus wurden in diesem Zeitraum 1564 Betriebsgruppen gegründet. 1977 haben die Arbeitsgemeinschaften und Betriebsgruppen rd. 10.800 Vortragsveranstaltungen mit rd. 413.000 Teilnehmern abgehalten. Auf Bezirksdelegiertenkonferenzen werden die Kongresse der AwG vorbereitet, auf denen die Organe der Gesellschaft (Vorsitzender, Zentralvorstand und Zentrale Revisionskommission) gewählt werden. C. „Agra“, Landwirtschaftsausstellung der DDR Die DDR veranstaltet jährlich in den Monaten Juni und Juli in Leipzig-Markkleeberg eine vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft. Neben der Vorstellung neu entwickelter Maschinen. Geräte, Stallanlagen etc. und den Tierleistungsschauen dient die „Agra“ als fachliches und politisches Schulungstreffen für die landwirtschaftliche Bevölkerung. Ab 1976 ist die Ausstellung jährlich wechselnd entweder der Pflanzen- oder Tierproduktion gewidmet. Die „Agra“ 1978 hatte die Intensivierung der Pflanzen- und Rohholzproduktion zum Inhalt. In 32 Hallen und 11 Demonstrationszentren stellten 200 Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ihre Leistungen vor. Neben den Leistungsschauen für Trocknungs- und Pelletierbetriebe, der Getreideproduktion und -Verarbeitung, der Kartoffel- und Zuckerrübenproduktion und -Verarbeitung waren Gülleausbringung, Wasserwirtschaft, die Binnenfischerei und die Schafzucht Ausstellungsthemen. Die Leistungsschauen wurden ergänzt durch Maschinenvorführungen sowie durch zahlreiche Beratungs- und Konsultationszentren (Instandhaltung der Technik, landwirtschaftlicher Berufsverkehr usw.). Der forstwirtschaftliche Bereich befaßte sich mit der Rohholzerzeugung, der Rohholzbereitstellung, der Rohholzausformung und mit der Jagdbewirtschaftung durch die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe. Die Ausstellung wird jährlich von ca. 500.000 Interessenten besucht, von denen 1978 rd. 10.000 aus dem Ausland kamen (800 aus Entwicklungsländern). Die „Agra“ ist eine juristisch selbstständige Einrichtung des MfLFN mit Sitz in Leipzig-Markkleeberg. Neben der Ausstellung unterhält sie ständige Beratungsbüros; Lehrgänge und Tagungen werden auch [S. 32]außerhalb der Ausstellung abgehalten. Ferner gibt sie zahlreiche Informations- und Fachschriften heraus. D. „iga“, Internationale Gartenbauausstellung der DDR in Erfurt Für Gartenbau veranstaltet das MfLFN seit 1961 jährlich im September in Erfurt eine Lehr- und Leistungsschau für den Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, deren Charakter dem der „Agra“ gleicht. Die Ausstellung wird jährlich von ca. 30.000 Fachleuten des In- und Auslandes besucht und ist Anziehungspunkt für rd. 500.000 Besucher (Blumenschau usw.). Schwerpunkte der Ausstellung waren 1978 die Intensivierung der Obstproduktion, die Intensivierung der Gemüsefreiland- und der Gewächshausgemüseproduktion, die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, die Saat- und Pflanzengutbereitstellung, die Kooperationsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitungsbetrieben sowie die Direktvermarktung. Die Ausstellung umfaßt ein Areal von ca. 100 ha (18 Hallen mit rd. 40.000 qm. Gewächshausanlagen mit ca. 18.000 qm). Forschung; Wissenschaft; Universitäten und Hochschulen. Christian Krebs Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 28–32 Agrartechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agronom
Agrarwissenschaften (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Durchschnittlich wurden…
DDR A-Z 1979
Arbeitsrecht (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende arbeitsrechtliche Gesetzeswerk ist das Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (AGB) vom 16. 6. 1977, das am 1. 1. 1978 das Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) mit seinen Ergänzungs- und Änderungsgesetzen abgelöst hat. 1. Das AGB gilt für alle Arbeiter und Angestellten, einschließlich Heimarbeiter und Lehrlinge (Werktätige) in den sozialistischen Betrieben. Es findet auch Anwendung auf die A.-Verhältnisse der Werktätigen in Betrieben und Einrichtungen anderer Eigentumsformen und auf A.-Verhältnisse zwischen Bürgern, etwa für Dienstleistungen im Haushalt, soweit dafür keine besonderen Rechtsvorschriften bestehen. Dasselbe gilt für A.-Verhältnisse zwischen Bürgern der DDR und in der DDR tätigen internationalen Organisationen bzw. in der DDR tätigen Betrieben anderer Staaten, Bürgern anderer Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben, und in [S. 64]der DDR tätigen internationalen Organisationen sowie Bürgern anderer Staaten und Betriebe der DDR, wenn sich der Arbeitsort in der DDR befindet. es sei denn, völkerrechtliche Verträge oder Rechtsvorschriften der DDR sehen etwas anderes vor. Besonderheiten können für Zivilbeschäftigte im Bereich der bewaffneten Organe, Werktätige, die im Auftrag ihres Betriebes bzw. des zuständigen Staatsorgans außerhalb der DDR tätig sind, Rehabilitanden, Absolventen von Hoch- und Fachschulen sowie Schüler und Studenten, die während der Ferien arbeiten, geregelt werden. Für die in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten bleibt es bei der AO vom 18. 1. 1958 (GBl. I, S. 84). 2. Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe sowie rechtlich selbständige staatliche Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen und ihre selbständigen Einrichtungen gelten als Betriebe im Sinne des AGB. Dasselbe gilt für Betriebsteile und nichtrechtsfähige Organe und Einrichtungen unter bestimmten, im AGB festgelegten Voraussetzungen, für Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie für rechtsfähige Organisationen und Vereinigungen, die A.-Verhältnisse begründen. 3. Das AGB ist wesentlich umfangreicher und besser durchdacht sowie formuliert, als es das GBA war. Trotzdem sind für seine Durchführung arbeitsrechtliche Bestimmungen vorgesehen, die teils vom Ministerrat im Rahmen seiner Verantwortung, teils von den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane, wenn das in Rechtsvorschriften vorgesehen ist oder sie durch den Ministerrat hierzu besonders beauftragt sind, zu erlassen sind. Für deren Erlaß ist Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB bzw. den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und der übrigen Einzelgewerkschaften erforderlich. Ferner sind notwendige besondere Bestimmungen über den Arbeitslohn, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub sowie weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Intensivierung der Produktion, für die Werktätigen der Zweige bzw. Bereiche der Volkswirtschaft, für bestimmte Personengruppen oder für bestimmte Gebiete zwischen den Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane mit den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften in Rahmenkollektivverträgen zu vereinbaren. Die Beteiligung des FDGB an der Rechtsetzung hat seine konstitutionelle Grundlage in Art. 45 Verfassung und ist Ausdruck der Stellung des FDGB im Herrschaftssystem der DDR unter der Suprematie der SED (Verfassung, III.). II. Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts 1. Das AGB hat die Aufgaben des A. neu definiert. In erster Linie soll es der Verwirklichung der Hauptaufgabe (der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) (Verfassung, II. A.) dienen. Zu den weiteren Aufgaben sollen gehören: Gestaltung der verfassungsmäßig garantierten sozialen Grundrechte (Verfassung, III.), Garantie für die Werktätigen auf freiwillige und bewußte Teilnahme am Arbeitsprozeß, Gewährleistung des Rechts auf Mitgestaltung des Lebens im Betrieb und auf Mitwirkung an der Leitung und Planung, Sicherung des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit, planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, insbesondere der Schutz der Arbeitskraft und der Gesundheit, geistig-kulturelle Betreuung, Erweiterung der Voraussetzungen für die sinnvolle Freizeitgestaltung und Erholung, materielle Versorgung bei Krankheit, Invalidität und im Alter, Förderung der allseitigen Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und des sozialistischen Lebens. Der Regelungsbereich des A. ist deshalb umfangreicher als der des herkömmlichen A., weil es sowohl wirtschaftsrechtliche Regelungen (Leitung des Betriebes) als auch sozialrechtliche Regelungen (Sozialversicherung) enthält. 2. Gegenstand des 2. Kapitels des AGB ist die Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen, also das Recht der Betriebsverfassung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages 1. Die Regelform der Begründung eines A.-Verhältnisses ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb. Zur Wahrnehmung besonders verantwortlicher staatlicher oder gesellschaftlicher Funktionen (z. B. als Mitglieder des Ministerrates oder der örtlichen Räte — Gemeinde, Stadt, Kreis, Bezirk Richter, Staatsanwälte — [Staatsanwaltschaft], Generaldirektoren der VVB [Betriebsformen und Kooperation], Betriebsdirektoren [Betriebsverfassung], Hauptbuchhalter, hauptberuflich tätige Vorsitzende von Massenorganisationen) werden A.-Verhältnisse durch Wahl oder Berufung begründet, soweit es in Rechtsvorschriften oder Beschlüssen zentraler Organe gesellschaftlicher Organisationen vorgesehen ist. Arbeitsverträge mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedürfen der vorherigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten (Familienrecht). Sie dürfen abgeschlossen werden, wenn der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet und [S. 65]seine Pflicht zum Besuch der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) erfüllt hat; ausnahmsweise kann er schon mit Vollendung des 14. Lebensjahres einen Arbeitsvertrag abschließen, z. B. zur Ausübung einer freiwilligen produktiven Tätigkeit während eines Teils der Ferien (Feriengestaltung). Im Arbeitsvertrag werden nur die Arbeitsaufgabe (Lohnformen und Lohnsystem), der Arbeitsort und der Tag der Arbeitsaufnahme als notwendiger Vertragsinhalt vereinbart. Weitere Vereinbarungen dürfen nur im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden. Diese können betreffen: a) eine Teilbeschäftigung, b) die zeitliche Begrenzung des Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 6 Monaten oder bei der Einstellung von Aushilfskräften für die erforderliche Zeit, c) besondere Kündigungsfristen und -termine, d) Heimarbeit, e) die Übernahme der besonderen materiellen Verantwortlichkeit, f) eine Werk- oder Dienstwohnung. Alle übrigen Arbeitsbedingungen (z. B. Lohn, Prämien, Arbeitszeit, Urlaub) folgen aus den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen ohne die Möglichkeit einer abweichenden vertraglichen Regelung, auch nicht zugunsten des Werktätigen. Das „Günstigkeitsprinzip“ gilt nicht. Der Arbeitsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung des Werktätigen und des Betriebes über den notwendigen Vertragsinhalt zustande. Sollen im Arbeitsvertrag weitere Vereinbarungen getroffen werden, muß die Willensübereinstimmung sich auch auf diese beziehen. Der Betrieb hat die Pflicht, die mit dem Werktätigen getroffenen Vereinbarungen in einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Außerdem sind im schriftlichen Arbeitsvertrag mindestens die für die vereinbarte Arbeitsaufgabe zutreffende Lohn- und Gehaltsgruppe und die Dauer des Erholungsurlaubs zu deklarieren. Der Arbeitsvertrag muß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. An ihre Stelle treten die Rechte und Pflichten, die den einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Davon macht das AGB — im Gegensatz zum GBA — eine Ausnahme. Hat nämlich der Betrieb dem Werktätigen eine höhere als die rechtlich zulässige Lohn- und Gehaltsgruppe zugesagt, ist er verpflichtet, dem Werktätigen unverzüglich eine zumutbare andere Arbeit anzubieten, die der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe entspricht. Wenn erforderlich, sind dem Werktätigen Qualifizierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Bis zur Übernahme einer anderen Arbeit muß der Betrieb die Differenz zwischen der rechtlich zulässigen und der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe zahlen. Nur wenn der Werktätige die Übernahme der anderen Arbeit oder erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen ablehnt, besteht dieser Anspruch nicht. Ist im Arbeitsvertrag eine Arbeitsaufgabe vereinbart, die der Werktätige aus rechtlichen Gründen nicht ausüben oder mit der ihn der Betrieb nicht beschäftigen darf, oder schließt ein nichtbefugter Mitarbeiter des Betriebes einen Arbeitsvertrag ab oder fehlt die rechtlich geforderte Zustimmung dazu, ist der Vertrag nicht unwirksam; der Mangel ist vielmehr zu beseitigen. Ist das nicht möglich, ist der Arbeitsvertrag aufzulösen. Mit Angehörigen der Intelligenz können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Rechte und Pflichten in einem Einzelvertrag vereinbart werden. 2. Die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur durch einen Änderungsvertrag geändert werden, der auch befristet abgeschlossen werden kann. Eine besondere Form des Änderungsvertrages ist der Delegierungsvertrag. Er hat den zeitweiligen Einsatz des Werktätigen in einem anderen Betrieb zum Inhalt und ist zwischen dem Werktätigen, dem Einsatzbetrieb und dem delegierenden Betrieb abzuschließen. 3. Die Auflösung eines Arbeitsvertrages soll grundsätzlich durch Vereinbarung zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb (Aufhebungsvertrag) oder durch Vereinbarung zur Überleitung des Werktätigen in einen anderen Betrieb zwischen dem bisherigen Betrieb, dem Werktätigen und dem übernehmenden Betrieb (Überleitungsvertrag) erfolgen. Der Abschluß eines Aufhebungsvertrages setzt voraus, daß der Betrieb dem Werktätigen einen Änderungsvertrag über die Aufnahme einer zumutbaren anderen Arbeit oder, soweit das nicht möglich ist, einen Überleitungsvertrag angeboten und der Werktätige dieses Angebot abgelehnt hat. Wenn dann ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, darf der Betrieb kündigen. Auch wenn der Werktätige aus dem Betrieb ausscheiden will, hat er um einen Aufhebungsvertrag nachzusuchen. Hierin liegt eine gewisse Erschwerung für eine Kündigung. Willigt der Betrieb jedoch in einen Aufhebungsvertrag nicht ein, so darf der Werktätige kündigen. Der Betrieb darf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Diese sind: Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplanes des Betriebes, die Nichteignung des Werktätigen für die vereinbarte Arbeitsaufgabe, Mängel im Arbeitsvertrag, die durch die Beteiligten nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten mindestens 2~Wochen. Es dürfen jedoch im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und als Kündigungstermin das Monatsende vereinbart werden. In Rechtsvorschriften können für bestimmte Personengruppen besondere Kündigungsfristen und -termine festgelegt werden. Die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb bedarf der Schriftform. Gleichzeitig müssen die [S. 66]Gründe angegeben werden. Für die Kündigung durch den Werktätigen ist die Schriftform nur Ordnungsvorschrift; eine Verletzung führt also nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Betrieb kann fristlos bei schwerwiegender Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin oder staatsbürgerlicher Pflichten, d. h. aus politischen Gründen, entlassen. In der Regel müssen der fristlosen Entlassung erfolglos gebliebene Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen vorangegangen sein. Eine fristlose Kündigung durch den Werktätigen ist nicht zulässig. Jede vom Betrieb ausgesprochene fristgemäße Kündigung und fristlose Entlassung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation). Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Ein Kündigungsverbot besteht für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus, Schwangere, stillende Mütter, Mütter mit Kindern bis zu einem Jahr, Mütter während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub (Mutterschutz), alleinstehende Werktätige mit Kindern bis 3 Jahren, Werktätige während der Dauer des Grundwehrdienstes als Soldat, Unteroffiziere auf Zeit und des Reservedienstes (Nationale Volksarmee) sowie Werktätige während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, während einer Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs. Zur fristgemäßen Kündigung und fristlosen Entlassung von Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und -rekonvaleszenten sowie Rehabilitanden, Werktätigen ab 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters, Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Facharbeitern bis zum Ende des ersten Jahres nach Lehrabschluß durch den Betrieb ist die vorherige schriftliche Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Rates des Kreises bzw. Stadtbezirks erforderlich. Die Kündigungsfrist für die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb beträgt in diesen Fällen mindestens einen Monat. 4. Will der Werktätige die Rechtsunwirksamkeit eines Änderungsvertrages, eines Auflösungsvertrages, eines Überleitungsvertrages, einer fristgemäßen Kündigung oder eine fristlose Entlassung geltend machen, muß er Einspruch bei der Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) bzw. der Kammer für Arbeitsrecht des Kreisgerichts (Gerichtsverfassung) einlegen. Bei einer fristgemäßen Kündigung und bei einer fristlosen Entlassung beträgt die Einspruchsfrist 2~Wochen, bei einem Änderungsvertrag, einem Überleitungsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag 3 Monate. Wird die Einspruchsfrist versäumt, werden fristgemäße Kündigung, fristlose Entlassung oder die genannten Verträge trotz ihrer Mängel rechtswirksam. 5. A.-Verhältnisse, die durch Berufung begründet werden, enden durch Abberufung. Der Werktätige kann einen Antrag auf Abberufung stellen. Dem Antrag muß entsprochen werden, wenn der Werktätige aus gesundheitlichen, altersmäßigen oder anderen zwingenden Gründen seine Funktion nicht mehr ausüben kann. Vor der Abberufung ist die Stellungnahme der Betriebsgewerkschaftsleitung einzuholen. Das gilt nicht bei Abberufungen durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die örtlichen Räte und die gewählten Organe der gesellschaftlichen Organisationen. Die Abberufung bedarf der Schriftform und muß begründet werden. Gegen die Abberufung ist nur die Verwaltungsbeschwerde möglich. Sie ist nicht zulässig bei Abberufung oder Ablehnung des Auftrages auf Abberufung durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Minister und Leiterder anderen zentralen Staatsorgane und die Räte der Bezirke. 6. A.-Verhältnisse, die durch Wahl begründet werden, enden grundsätzlich durch Zeitablauf. Im übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen über die Abberufung. 7. Im Falle der Beendigung des A.-Verhältnisses oder eines berechtigten Interesses ist der Betrieb verpflichtet, eine Beurteilung des Werktätigen anzufertigen und ihm unverzüglich auszuhändigen. Darin sind die Tätigkeit, die Leistungen und die Entwicklung des Werktätigen während der gesamten Zugehörigkeit zum Betrieb zusammenfassend einzuschätzen. Die Beurteilung muß wahrheitsgemäß sein und die wesentlichen, charakteristischen und ständigen Verhaltensweisen des Werktätigen enthalten. Diese Bestimmungen schließen nicht aus, daß in den Kaderakten (Kaderpolitik) der Werktätige anders, d. h. schlechter beurteilt wird als in der betrieblichen Beurteilung. IV. Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin Erstmals in einer Kodifikation des A. in der DDR enthält das AGB ein geschlossenes Kapitel über die Arbeitsorganisation und die sozialistische Arbeitsdisziplin — ein Zeichen für die Bedeutung, die diesen Bereichen für die Verwirklichung der „Hauptaufgabe“ zugemessen wird. 1. „Der Betrieb ist verpflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, heißt es einleitend. Der Arbeitsprozeß soll nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden, und es sollen alle [S. 67]Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß geschaffen werden. Es sind sowohl die Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation zu fördern und anzuerkennen. als auch zu sichern, daß die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation angewendet werden. Wenn es sich hier auch um Pflichten des Betriebes handelt, die vor allem durch den Betriebsleiter zu erfüllen sind, so lassen bereits diese erkennen, was von den Werktätigen erwartet wird. Das AGB enthält die Rahmenbestimmungen zu den Arbeitsaufgaben (Lohnformen und Lohnsystem), der Organisation der Arbeit, den Arbeitsnormen und anderen Kennzeichen der Arbeitsleistung (Arbeitsnormung) sowie der Arbeitsklassifizierung. 2. Mit den Pflichten des Betriebes korrespondieren die gesetzlichen Arbeitspflichten der Werktätigen. Sie sollen diese mit Umsicht und Initiative wahrnehmen. Insbesondere sind sie verpflichtet, ihre Arbeitsaufgaben ordnungs- und fristgemäß auszuführen, die Arbeitszeit und die Produktionsmittel voll zu nutzen, die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung zu erfüllen, Geld und Material sparsam zu verwenden, Qualitätsarbeit zu leisten, das sozialistische Eigentum vor Beschädigung und Verlust zu schützen und die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und den Brandschutz sowie über Ordnung. Disziplin und Sicherheit einzuhalten. Für bestimmte Bereiche bestehen schärfere Vorschriften über die Arbeitsdisziplin (Deutsche Reichsbahn; Post- und Fernmeldewesen; Richter; Staatsfunktionär). 3. Das AGB regelt eingehend das Weisungsrecht. Danach ist der Betriebsleiter gegenüber allen Betriebsangehörigen und sind die leitenden Mitarbeiter gegenüber den ihnen unterstellten Mitarbeitern weisungsberechtigt. Darüber hinaus sind Mitarbeiter weisungsberechtigt, soweit das in Rechtsvorschriften oder in der Arbeitsordnung festgelegt ist. Weisungen sind nur zulässig zur Konkretisierung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen, insbesondere der Arbeitsaufgabe und des Verhaltens des Werktätigen im Zusammenhang mit der Arbeit und soweit das in Rechtsvorschriften ausdrücklich festgelegt ist. Die Werktätigen haben die Weisungen mit Umsicht und Initiative auszuführen. Ein Werktätiger kann die Ausführung ablehnen, wenn sie von einem nicht dazu Befugten erteilt wurde. Das gilt auch, wenn durch eine Weisung Arbeitspflichten begründet werden sollen, die über die sich aus dem Arbeitsvertrag oder den Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten hinausgehen. Besteht in diesen Fällen ein Wahlrecht für den Werktätigen, ist er verpflichtet. Weisungen nicht zu befolgen, wenn deren Durchführung eine Straftat darstellen würde. 4. Eine besondere Form der Weisung ist die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit. Für die Dauer von 4~Wochen im Kalenderjahr darf dem Werktätigen auch ohne sein Einverständnis eine andere Arbeit im Betrieb (einschließlich eines Betriebsteiles an einem anderen Ort) oder in einem anderen Betrieb am selben Ort übertragen werden, wenn das zur Erfüllung wichtiger betrieblicher oder volkswirtschaftlicher Aufgaben erforderlich ist. Die Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb über 4~Wochen hinaus ist nur mit Einverständnis des Werktätigen zulässig. Beim Einsatz von Werktätigen in einem anderen Betrieb am selben Ort über 4~Wochen hinaus ist ein Delegierungsvertrag abzuschließen. Nur mit Einverständnis des Werktätigen darf ihm eine andere Arbeit in einem Betriebsteil an einem anderen Ort übertragen werden. Das gilt auch für Werktätige ab dem 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters. Wenn ein Werktätiger infolge Betriebsstörungen oder Warte- und Stillstandszeiten daran gehindert ist, seine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, darf ihm eine andere Arbeit im Betrieb oder, wenn das nicht möglich ist, in einem anderen Betrieb am selben Ort ohne zeitliche Begrenzung, allerdings nur mit seiner Zustimmung, übertragen werden. Das gleiche gilt, wenn in der Person des Werktätigen liegende Gründe es erfordern, ihn im Interesse der Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes oder der Hygienebestimmungen vorübergehend anderweitig einzusetzen. Jede ununterbrochene Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb für länger als 2~Wochen bedarf der Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung. Für bestimmte Gruppen von Werktätigen (z. B. in staatlichen Organen, im Schulwesen, im Verkehrswesen oder bei der Deutschen Post) können in Rechtsvorschriften abweichende Regelungen festgelegt werden. 5. In jedem Betrieb ist zur Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit, zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin, zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie zur „Entwicklung sozialistischer Kollektivbeziehungen“ eine Arbeitsordnung zu schaffen. Sie ist vom Betriebsleiter unter Mitwirkung der Werktätigen auszuarbeiten und mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung zu erlassen. 6. Werktätige können für hervorragende Arbeitsleistungen, insbesondere im Sozialistischen Wettbewerb, für vorbildliche Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin und für langjährige gute Arbeit im Betrieb auch durch betriebliche Auszeichnungen geehrt werden. Solche sind insbesondere: Schriftliche Belobigung, Ehrenurkunden, Würdigung der Leistungen an der Ehrentafel des Betriebes oder des Bereiches, betriebliche Titel, z. B. „Brigade der vorbildlichen Qualitätsarbeit“, „Bester Meister“, „Bester Neuerer“, Geld- und Sachprämien. [S. 68]<V. Grundsätze für Lohn und Prämie> Das AGB enthält die normativen Grundlagen der Arbeitseinkommenspolitik und gibt Rahmenbestimmungen für Lohn und Prämie. 1. Es wird als Sache des sozialistischen Staates betrachtet, daß das materielle und kulturelle Lebensniveau der Werktätigen hauptsächlich über das Arbeitseinkommen erhöht und das Leistungsprinzip als Grundprinzip der Verteilung im Sozialismus konsequent durchgesetzt wird sowie das Arbeitseinkommen der Werktätigen in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Volkswirtschaft planmäßig wächst. Dem soll die leistungsorientierte Lohnpolitik dienen (Lohnformen und Lohnsystem, I., II.). Als Hauptbestandteil ihres Arbeitseinkommens erhalten die Werktätigen Lohn entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und Verantwortung, der tatsächlichen Arbeitszeit, den erzielten Arbeitsergebnissen nach Menge und Qualität sowie den Bedingungen der Arbeit. Zusätzlich zum Lohn werden den Werktätigen für individuelle und kollektive Arbeitsleistungen Prämien gewährt. 2. Die uneingeschränkte Geltung des Leistungsprinzips wird durch die Garantie eines monatlichen Mindestbruttolohnes durchbrochen und so eine soziale Komponente in die Lohnpolitik eingeführt. Seit dem 1. 10. 1976 beträgt der Mindestbruttolohn 400 Mark monatlich (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 377). 3. Für den Tariflohn, die Eingruppierung und die Lohnformen (Lohnformen und Lohnsystem, III., IV.) sind im AGB die Rahmenbestimmungen enthalten. 4. Entsprechend dem Leistungsprinzip wird der Lohn nach der Qualität des Arbeitsergebnisses differenziert. Ist diese nicht bereits in der Lohnform berücksichtigt. erhält der Werktätige bei schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) verursachtem Ausschuß keinen Lohn. Bei schuldhaft verursachter Qualitätsminderung richtet sich der Lohn nach der Brauchbarkeit des Arbeitsergebnisses bzw. nach festgelegten Qualitätsstufen oder nach dem durch Nacharbeit erreichten Grad der Brauchbarkeit. Garantiert werden in derartigen Fällen aber 50 v. H. des monatlichen Durchschnittsverdienstes, mindestens der Mindestlohn. 5. Bei Nichterfüllung von Leistungsmaßstäben infolge von Veränderungen der Arbeitsbedingungen, z. B. durch Einsatz anderer Roh- oder Hilfsstoffe, ist dem Werktätigen ein Ausgleich bis zum Durchschnittslohn zu zahlen, wenn keine neuen Leistungsmaßstäbe festgelegt werden. 6. Bei besonderen Arbeitserschwernissen ist für die Dauer der Arbeit unter diesen Bedingungen ein Erschwerniszuschlag zu zahlen. Diese Arbeiten und die Höhe der Zuschläge sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen. 7. Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.) werden zur „materiellen Stimulierung und Anerkennung hoher individueller und kollektiver Leistungen bei der Erfüllung und gezielten Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im Sozialistischen Wettbewerb, vor allem bei der Intensivierung, der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit (Qualität der Erzeugnisse), der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution) und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ gezahlt. Prämienformen können sein: Jahresendprämie, auftragsgebundene Prämie, Initiativprämie. Zielprämie. Prämienformen und -bedingungen werden im Betriebskollektivvertrag vereinbart. 8. Neu ist die Regelung, daß Werktätige, die infolge Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen eine andere Arbeit im Betrieb oder in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Rat in einem anderen Betrieb übernehmen und dadurch in absehbarer Zeit ihren bisherigen Durchschnittslohn auch durch Qualifizierungsmaßnahmen nicht wieder erreichen können, dadurch abgesichert werden, daß sie einmaliges Überbrückungsgeld in Höhe der Jahressumme der voraussichtlichen Minderung des Durchschnittslohnes erhalten. Auch hier liegt eine Durchbrechung des Leistungsprinzips aus sozialen Gründen vor. 9. Entschädigungszahlungen werden geleistet für die im Zusammenhang mit der Arbeit auftretenden notwendigen Mehraufwendungen, insbesondere bei Montageeinsätzen, Dienstreisen, angeordneter Teilnahme an Lehrgängen und Schulungen, arbeitsbedingter doppelter Haushaltsführung und Wohnungswechsel im Interesse des Betriebes. 10. Die Lohnzahlungsperiode ist der Kalendermonat. Abschlagzahlungen sind möglich und üblich. Die Lohnzahlungsperioden und die Lohnzahltage werden in der Arbeitsordnung festgelegt. Der Lohn ist grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuzahlen. 11. Der Betrieb kann zuviel ausgezahlten Lohn zurückfordern, wenn a) bei Vorauszahlungen die Voraussetzungen für den Anspruch nicht eingetreten sind, b) vom Werktätigen verursachte Ausschußarbeit oder Qualitätsminderung erst nach Abschluß der Lohnabrechnungsperiode festgestellt wird, c) Lohn fehlerhaft errechnet oder unrichtig ausgezahlt wurde. Die Rückforderung muß innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung bei der Konfliktkommission oder gerichtlich geltend gemacht werden. Anderenfalls erlischt der Rückforderungsanspruch. Nur wenn der Werktätige die Überzahlung schuldhaft verursacht hat oder sie erheblich war und dadurch so offensichtlich, daß er sie erkennen mußte, gelten die Verjährungsfristen des AGB, bei Vorliegen einer Straftat die der Strafverfolgung. [S. 69]12. Die Ansprüche des Werktätigen auf Arbeitseinkommen sowie die Rückzahlungsansprüche des Betriebes (in den geschilderten Fällen) unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. VI. Berufsausbildung, Aus- und Weiterbildung 1. Nach dem AGB wird die Berufsausbildung vom sozialistischen Staat geleitet und erfolgt unmittelbar in Betrieben und Einrichtungen der Berufsausbildung. Sie soll als planmäßiger und systematisch gestalteter Bildungs- und Erziehungsprozeß verwirklicht werden. Sie steht unter dem Zeichen der Einheit von praxisverbundener theoretischer und berufspraktischer Ausbildung und baut auf den Bildungs- und Erziehungsergebnissen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule auf. Obgleich es im AGB im Gegensatz zum GBA nicht mehr ausdrücklich gesagt wird, ist auch künftig die Berufsausbildung ein Bestandteil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems der DDR. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, die Lehrlinge im vereinbarten Ausbildungsberuf zu „allseitig entwickelten klassenbewußten und hochqualifizierten Facharbeitern“ heranzubilden. Die Berufsausbildung erfolgt im Rahmen eines Lehrverhältnisses als A.-Verhältnis besonderer Art. Die Ausbildungsberufe und die Ausbildungsdauer sind in den Rechtsvorschriften über die Systematik der Ausbildungsberufe festgelegt. Für die Leitung und Planung der Berufsausbildung tragen die Betriebe die Verantwortung. Das AGB legt die Rechte und Pflichten des Betriebes und des Lehrlings fest, regelt die Begründung des Lehrverhältnisses, bestimmt Inhalt und Abschluß des Lehrvertrages, dessen Änderung, Verlängerung und Auflösung. Lehrlinge haben Anspruch auf monatliches Lehrlingsentgelt. Sie können nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Prämien erhalten. 2. Die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (Erwachsenenqualifizierung) im A.-Verhältnis soll der Erweiterung und dem Erwerb hoher Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten oder einer anderen vorgesehenen Arbeitsaufgabe dienen. Durch die Erwachsenenqualifizierung sollen die Werktätigen befähigt werden. „die Effektivität ihrer Arbeit zu erhöhen und mit größerer Sachkenntnis schöpferisch an der Leitung des Betriebes mitzuwirken“. Sie soll zur „Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ beitragen. Auch die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist, ohne daß das ausdrücklich gesagt wird, ein Bestandteil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems geblieben. Für die rechtzeitige und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist der Betrieb entsprechend dem Betriebsplan verantwortlich. Mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ist zusammenzuarbeiten. Der Betrieb hat die Werktätigen für geplante Qualifizierungsmaßnahmen zu gewinnen. Frauen (III.) sind besonders zu fördern. Rechtliche Grundlage der Aus- und Weiterbildung ist der Qualifizierungsvertrag zwischen Betrieb und Werktätigem. Das AGB regelt Abschluß, Inhalt, Änderung und Beendigung des Qualifizierungsvertrages. Die Kosten für die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung hat der Betrieb zu tragen. Andere Kosten (Gebühren, Reisekosten, Kosten für Literatur und persönliche Arbeitsmittel) sind dagegen vom Werktätigen zu tragen. Der Werktätige ist verpflichtet, „die Aus- und Weiterbildung gewissenhaft durchzuführen“. VII. Arbeitszeit 1. Die Dauer der Arbeitszeit wird „entsprechend dem Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ durch den Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB festgelegt. Als Ziel der Arbeitszeitpolitik wird der weitere schrittweise Übergang zur 40-Stunden-Woche durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ohne Lohnminderung bei Beibehaltung der 5-Tage-Woche vom AGB festgelegt. Das AGB legt als Grundsatz fest, daß für Mehrschichtenarbeiter und vollbeschäftigte Mütter mit mehreren Kindern bis zu 16 Jahren oder mit einem schwerstgeschädigten Kind sowie für Werktätige, die besonders schwere Arbeit leisten oder unter bestimmten gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten, stets eine kürzere Arbeitszeit als für die übrigen Werktätigen zu gelten hat, wobei für die Verkürzung ein Lohnausgleich zu gewähren ist. Mit Alters- und Invalidenrentnern sowie vorübergehend mit Frauen darf Teilbeschäftigung vereinbart werden. Zur Zeit beträgt seit dem 28. 8. 1967 die allgemeine Arbeitszeit immer noch 43¾ Stunden wöchentlich, nachdem die Regelarbeitszeit 1957 in den volkseigenen Betrieben sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen von 48 auf 45 Stunden wöchentlich verkürzt und seit dem 1. 4. 1966 die wöchentliche Arbeitszeit für alle Werktätigen auf 45 Stunden wöchentlich festgelegt worden war. Seit dem 1. 5. 1977 beträgt die Arbeitszeit für Werktätige, die im Drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, statt 42 Stunden 40 Stunden wöchentlich. Für Werktätige, die im Zweischichtsystem arbeiten, wurde die wöchentliche Arbeitszeit von 43¾ Stunden auf 42 Stunden verkürzt. Auf 40 Stunden wurde die wöchentliche Arbeitszeit für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, beschränkt. Die verkürzte Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich gilt auch für werktätige Mütter, die in ihrem Haushalt ein schwerstgeschädigtes Kind oder ein blindes [S. 70]oder praktisch blindes Kind ab Vollendung des 3.~Lebensjahres zu versorgen haben (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 385). Der schrittweise Übergang zur allgemeinen 40-Stunden-Arbeitswoche wird im AGB versprochen. 2. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf die Arbeitstage Montag bis Freitag zu verteilen, soweit das AGB nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt. Das ist für Werktätige im Dreischichtsystem, im durchgehenden Schichtsystem. für solche in Bereichen, die für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, für die in der Landwirtschaft, der Schiffahrt, der Hochseefischerei Tätigen bereits geschehen, z. T. so, daß die erforderlichen Arbeitszeitregelungen in den Rahmenkollektivverträgen vereinbart sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist gleichmäßig auf die Arbeitstage zu verteilen. Eine unterschiedliche Dauer der täglichen Arbeitszeit darf nur festgelegt werden, wenn es das Schichtsystem, die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, die Verkehrsbedingungen oder die Vegetation und andere Besonderheiten der Arbeit erfordern. Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Andere Höchstgrenzen können in Rahmenkollektivverträgen vereinbart werden. Es kann unter den gleichen Voraussetzungen auch eine unterschiedliche Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Die Arbeitszeit der einzelnen Wochen darf jedoch 56 Stunden nicht überschreiten. Sie muß sich innerhalb von 6~Wochen ausgleichen. In Rahmenkollektivverträgen können andere Höchstgrenzen festgelegt werden. Die tägliche Arbeitszeit muß zur Erholung der Werktätigen durch ausreichende Pausen unterbrochen werden. Der Werktätige darf nicht länger als 4½ Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten. Die Mindestdauer einer Pause beträgt 15 Minuten, die zur Einnahme der Hauptmahlzeit mindestens 30 Minuten. Die Pausen rechnen nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt für die Kurzpausen für Werktätige in ununterbrochener Produktion oder im Dreischichtsystem. Die arbeitsfreie Zeit zwischen 2 Arbeitswochen hat in der Regel mindestens 48 Stunden zu umfassen. Zwischen 2 Schichten muß eine arbeitsfreie Zeit von in der Regel mindestens 12 Stunden liegen, für Jugendliche unter 18 Jahren von mindestens 13 Stunden. Die betriebliche Regelung der Arbeitszeit ist in Arbeitszeitplänen zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung zu vereinbaren. 3. Sonn- und Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe. Jedoch ist Arbeit an diesen Tagen zulässig, wenn es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der ununterbrochene Produktionsablauf, die volle Ausnutzung von Anlagen oder die Durchführung volkswirtschaftlich besonders wichtiger Aufgaben erfordern. Für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen ist, ist ein Zuschlag von 50 v. H. und für die Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag von 100 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Für die durch Feiertage ausfallende Arbeitszeit erhalten die Werktätigen einen Ausgleich in Höhe des Tariflohnes. 4. Für Nachtarbeit (Arbeit in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) von mindestens 6 Stunden wird eine Schichtprämie gezahlt. Besteht kein Anspruch auf Schichtprämie, ist für Nachtarbeit ein Zuschlag von 10 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Ist die Nachtarbeit dem Werktätigen nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt worden, beträgt der Zuschlag 50 v. H. des Tariflohnes. Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr verboten. Ausnahmen können für Lehrlinge gemacht werden, wenn es die Ausbildung erfordert. Nachtarbeit ist für Schwangere und stillende Mütter verboten. 5. Überstunden dürfen nur in Ausnahmefällen (Notfälle — d. h. Katastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, unmittelbare Gefahren, saisonbedingte Bergung und Verarbeitung von Nahrungsgütern, besonders wichtige betriebliche Aufgaben zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, unaufschiebbare Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Produktion und zur termingerechten Erfüllung besonders wichtiger Planaufgaben) geleistet werden. Überstundenarbeit darf nur vom Betriebsleiter und den nach der Arbeitsordnung befugten leitenden Mitarbeitern angeordnet werden. Vor der Anordnung ist die Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung einzuholen. Für den Werktätigen dürfen für 2 aufeinanderfolgende Tage nicht mehr als 4 und jährlich nicht mehr als 120 Überstunden angeordnet werden. Ausnahmen dürfen in Notfällen gemacht werden. Diese dehnbaren Bestimmungen haben in der Vergangenheit oft dazu geführt, daß besonders zur Planerfüllung im letzten Quartal eines Planjahres zahlreiche Überstunden gemacht wurden. Das wird zwar kritisiert, weil es die Produktion verteuert, aber ob sich daran künftig etwas ändern wird, erscheint fraglich. Für Jugendliche unter 16 Jahren. Lehrlinge, Schwangere und stillende Mütter ist Überstundenarbeit verboten. Das gilt auch für Schwerbeschädigte, wenn ärztlich festgestellt ist, daß die Überstundenarbeit nicht geleistet werden kann. Im übrigen dürfen sie nur unter Berücksichtigung der Art, und des Grades ihres Körperschadens zur Überstundenarbeit herangezogen werden. Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten, Altersrentner. Rehabilitanden sowie Frauen mit Kindern im Vorschulalter dürfen Überstunden ablehnen. Für Überstundenarbeit ist ein Zuschlag von 25 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Hat der Werktätige Anspruch auf Bezahlung der Überstundenarbeit, kann [S. 71]ihm der Überstundenarbeit entsprechende Freizeit gewährt werden, wenn er damit einverstanden ist. Auch in diesem Falle ist der Überstundenzuschlag zu zahlen. 6. Arbeitsbereitschaft kann zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, zur Sicherung des ungestörten Produktionsablaufs oder zur Einleitung von Maßnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen vereinbart werden. Ist sie planmäßig zu leisten, muß sie in den Arbeitszeitplan aufgenommen werden. Die Arbeitsbereitschaft ist in der Regel wie die Leistung von Überstunden zu vergüten. In Rahmenkollektivverträgen kann anstelle der Vergütung eine angemessene Freizeitgewährung festgelegt werden. 7. Eine Freistellung von der Arbeit darf erfolgen: a) zur Wahrnehmung staatlicher und gesellschaftlicher Funktionen, wozu auch Wehrübungen und ähnliches gehören, sowie zur Weiterbildung, soweit die Ausübung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, b) zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen, soweit das in rechtlichen Bestimmungen festgelegt oder infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit notwendig ist, falls die medizinische Betreuung während der Arbeitszeit stattfinden muß — dazu gehört auch das Aufsuchen einer Schwangeren- oder Mütterberatungsstelle oder, wenn der Werktätige einen Arzt während der Arbeitszeit sofort in Anspruch nehmen muß, c) aus persönlichen Gründen (Eheschließung. Niederkunft der Ehefrau. Wohnungswechsel, Tod eines Familienangehörigen, Ladung als Zeugen, Begleitung von physisch schwerst- oder psychisch schwergeschädigten Familienangehörigen zur medizinischen Betreuung). In den Fällen a) und b) erhält der Werktätige einen Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes, im Falle c) in Höhe des Tariflohnes. Vollbeschäftigte werktätige Frauen mit eigenem Haushalt erhalten monatlich einen Hausarbeitstag, wenn sie verheiratet sind. Kinder bis zu 18 Jahren oder pflegebedürftige Familienangehörige zum Haushalt gehören oder sie das 40. Lebensjahr vollendet haben. Der Hausarbeitstag wird auch vollbeschäftigten alleinstehenden Vätern mit Kindern bis zu 18 Jahren, wenn es deren Betreuung erfordert, und vollbeschäftigten Männern bei ärztlich bescheinigter Pflegebedürftigkeit der Ehefrau gewährt. Der Hausarbeitstag wird nicht gewährt, wenn der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben wird. Für die durch den Hausarbeitstag ausfallende Arbeitszeit wird ein Ausgleich in Höhe des Tariflohnes gezahlt. Eine Abgeltung in Geld ist unzulässig. Freistellung von der Arbeit wird auch einem Werktätigen gewährt, wenn es zur ärztlich bescheinigten Pflege eines erkrankten Kindes oder zum Arztbesuch des Kindes erforderlich ist. Das gilt auch für eine Betreuung des Kindes, die wegen einer vorübergehenden Quarantäne einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens erforderlich ist. Von der Arbeit freizustellen sind auch Werktätige, wenn bei Erkrankung des Ehegatten die notwendige Betreuung der zum Haushalt gehörenden Kinder durch diesen oder durch andere nicht möglich ist. In diesen Fällen wird von der Sozialversicherung Unterstützung oder Krankengeld gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Werktätige können in Ausnahmefällen aus dringenden familiären oder anderen gerechtfertigten Gründen stunden- oder tageweise unbezahlt freigestellt werden. VIII. Erholungsurlaub Nach dem AGB erhalten alle Werktätigen einen bezahlten Erholungsurlaub. Seine Dauer ergibt sich aus dem Grundurlaub sowie dem Zusatzurlaub, der entsprechend den in Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen gewährt wird. Einzelheiten regelt die VO über den Erholungsurlaub vom 28. 9. 1978 (GBl. I, S. 365). Danach beträgt seit dem 1. 1. 1979 der Grundurlaub 18 Arbeitstage. Einen erhöhten Grundurlaub erhalten: Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 21 Arbeitstage; Lehrlinge 24 Arbeitstage; vollbeschäftigte Mütter, zu deren Haushalt 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren oder ein schwerstgeschädigtes bzw. blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres gehören, 21 Arbeitstage und, wenn diese im Mehrschichtsystem arbeiten, 23 Arbeitstage. Einen arbeitsbedingten Zusatzurlaub von 1 bis 5 Arbeitstagen erhalten Werktätige, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen ausgesetzt sind oder eine besondere verantwortliche Tätigkeit ausüben. Die Tätigkeiten, für die arbeitsbedingter Zusatzurlaub zu gewähren ist, und die Dauer des Zusatzurlaubs sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen (Urlaubskataloge). In einer Liste sind die Tätigkeiten, für die im Betrieb auf der Grundlage des Urlaubskatalogs arbeitsbedingter Zusatzurlaub eingeräumt wird, und die Dauer des Zusatzurlaubs zu erfassen. Werktätige, die ständig im Mehrschichtsystem arbeiten, erhalten einen Zusatzurlaub im unterbrochenen Zweischichtsystem von 3 Arbeitstagen, im durchgehenden Zweischichtsystem von 4 Arbeitstagen, im unterbrochenen Dreischichtsystem von 5 Arbeitstagen und im durchgehenden Dreischichtsystem von 6 Arbeitstagen. Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -rekonveleszenten erhalten einen Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen, Blinde von 5 Arbeitstagen. Gesondert sollen die Voraussetzungen für die Gewährung und die Dauer des Zusatzurlaubs für Arbeiten unter klimatisch erschwerten Bedingungen geregelt werden. Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. [S. 72]Werktätige, die nur während eines Teils des Kalenderjahres in einem A.-Verhältnis stehen, erhalten einen entsprechenden Anteilurlaub. Eine Karenzzeit bis zur Entstehung des Urlaubsanspruchs gibt es nicht. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres zu gewähren und zu nehmen. Aus dringenden betrieblichen Gründen oder auf Wunsch des Werktätigen kann festgelegt werden, daß der Erholungsurlaub bis zum 31. 3. des folgenden Jahres angetreten wird. Im Betrieb ist ein Urlaubsplan aufzustellen, der gewährleisten soll, daß der Erholungsurlaub die planmäßige Erfüllung der betrieblichen Aufgaben nicht gefährdet, die Wünsche der Werktätigen weitgehend berücksichtigt werden und mindestens 3~Wochen zusammenhängend als Erholungsurlaub gewährt werden. Er bedarf der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. Für die Zeit des Erholungsurlaubs erhält der Werktätige eine Urlaubsvergütung in Höhe des Durchschnittsverdienstes. Zusätzliches Urlaubsgeld ist unzulässig. Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs in Geld besteht nur dann, wenn a) die Gewährung des Erholungsurlaubs infolge Invalidität nicht mehr möglich ist, b) der Werktätige ihn bis zum 31. 3. des folgenden Jahres infolge ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, Quarantäne oder Freistellung von der Arbeit nicht antreten konnte, c) bei befristeten A.-Verhältnissen er infolge der genannten Gründe bis zur Beendigung des A.-Verhältnisses nicht genommen werden kann. IX. Gesundheits- und Arbeitsschutz Die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und die über die Sozialversicherung sind im Gegensatz zum GBA im AGB in 2 eigenen Kapiteln enthalten. 1. Der Betrieb ist nach dem AGB verpflichtet, den Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft der Werktätigen vor allem durch die Gestaltung und Erhaltung sicherer, erschwernisfreier sowie die Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördernder Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Speziell die Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter haben die Erfordernisse des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes als Bestandteil der Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses (Wirtschaft) zu verwirklichen. In Ausübung ihres Mitwirkungsrechtes haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, die ehrenamtlichen Arbeitsschutzinspektoren, die Arbeitsschutzkommiss
Arbeitsrecht (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende…
DDR A-Z 1979
Bergbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v. H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v. H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 werden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie, Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die Rohstoffbasis des B. ist relativ schmal. Sie erlaubt lediglich, den Eigenbedarf an Braunkohle und Kalisalzen aus inländischen Quellen zu decken. Auf 20 Mrd. t werden die abbauwürdigen Braunkohlenvorräte geschätzt. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1978 war eine Fördermenge von 255 Mill. t geplant. In den 80er Jahren soll die Produktion weiter auf 270 Mill. t gesteigert werden. Vor dem Kriege konzentrierte sich die Förderung überwiegend auf die westelbischen Gebiete. Anfang der 50er Jahre wurde die Erschließung der Vorkommen — mit Schwerpunkt im Bezirk Cottbus — in großem Umfange aufgenommen. (Vorräte des „Lausitzer Reviers“ 11 Mrd. t.) Insgesamt verfügte die Braunkohlenindustrie Anfang 1978 über 35 Tagebaue, in denen die Förderung bzw. die Aufschlußarbeiten aufgenommen wurden. Rd. 100.000 Beschäftigte arbeiten gegenwärtig in den 18 Braunkohle-Kombinaten und -Betrieben, die vorwiegend in den Bezirken Cottbus und Leipzig angesiedelt sind. Von Vorteil ist, daß die Braunkohle im „Lausitzer“ und „mitteldeutschen Revier“ überwiegend in großen Feldern mit 200 Mill. t Vorrat ansteht, so daß kostengünstige Großtagebaue betrieben werden können. Allerdings verschlechtern sich die Förderbedingungen: Da die oberflächennahen Lagerstätten nahezu abgebaut sind, vermindert sich das Abraum-Kohle-Verhältnis: 1970 mußten für die Förderung einer Tonne Braunkohle 3,6 m³ Deckgebirge abgetragen werden, 1978 waren es bereits 4,7 m³, darüber hinaus müssen 6 m³ Wasser entfernt werden. Um die Braunkohlenförderung bis 1980 auf dem gegenwärtigen Niveau halten zu können, müssen im Planjahrfünft 1976–1980 7 neue Tagebaue mit einem Jahresaufkommen von rd. 100 Mill. t aufgeschlossen werden. Hierzu zählen die Vorkommen von Jänischwalde bei Cottbus, Delitzsch Südwest und Schlabendorf Süd. Energiewirtschaft. Die Steinkohleförderung wurde in der DDR 1977 vollständig eingestellt. Mangels abbauwürdiger Vorräte wurde die Kohle zuletzt nur noch in den Lagerstätten der Zwickauer Mulde gefördert. Die ungünstigen Abbauverhältnisse, die wiederum hohe Betriebskosten bedingten, haben dazu beigetragen, daß die Fördermengen (1960: 2,7 Mill. t) ständig zurückgenommen werden mußten. Zum Zeitpunkt der Produktionseinstellung arbeiteten im Zwickauer und Lugau-Oelsnitzer Revier nur noch 3.000 Bergarbeiter. Der für den Hochofenprozeß entstehende Bedarf an Steinkohle und Steinkohlenkoks wird durch Importe aus der UdSSR, der Tschechoslowakei und Polen gedeckt (1976: 9 Mill. t). Ein wichtiges Rohstoffreservoir für die Chemische Industrie sind die umfangreichen Steinsalz- und Kalivorkommen, die auf 5 Bill. t bzw. 13 Mrd. t geschätzt werden. Die Kaliindustrie beschäftigt rd. 32.000 Personen; drei Viertel ihrer Erzeugnisse werden exportiert. Die DDR ist damit einer der bedeutendsten Kaliexporteure der Welt; mit einer Jahresproduktion von 3,2 Mill. t (1976) nimmt sie den 3. Rang in der Welt ein. Gegenwärtig konzentriert sich die Kaliförderung noch auf das Werra- und Südharz-Revier. Dort befindet sich auch der zur Zeit größte Kalibetrieb (VEB Kalibetrieb „WERRA“, 9.000 Beschäftigte, Produktion rd. 1,3 Mill. t). Schwerpunkt des neuen Kaliprogramms bildet die Erschließung der Calvörder Scholle (bei Magdeburg). Hier sollen 0,7 Mrd. t Kali lagern. 1973 nahm dort der Kalibetrieb Zielitz die Produktion auf; er soll der größte Kaliproduzent der DDR werden. Aus den einheimischen Eisenerzlagerstätten kann die DDR lediglich 3 v. H. ihres Eigenbedarfs decken. Die Lagerstätten im Erzgebirge, Thüringer Wald, Harz und Harzvorland sind erschöpft bzw. nur noch im geringen Umfang abbauwürdig; die Eisenerze selbst sind eisenarm. Daher ist die Eisenerzförderung rückläufig. Wurden 1960 noch 1,6 Mill. t Roherz gefördert, so waren es 1976 nur noch 0,06 Mill. t. Selten sind auch die Erze von Stahlveredelungsmetallen, von denen lediglich das im Vorland des Erzgebirges abgebaute Nickelerz eine gewisse Bedeutung besitzt. Zwar befinden sich auf dem Territorium der DDR z. T. relativ umfangreiche Vorkommen von Buntmetallen. Ihr Abbau ist aber aufgrund der geringen Wertkonzentration erschwert bzw. wirtschaftlich nicht rentabel. Am bedeutendsten ist der Kupfer-B. mit etwa 27.000 Beschäftigten und einer (geschätzten) Jahresproduktion von knapp 20.000 t. Wichtigste Kupfervorkommen sind die südlich des Harzes gelegenen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Cu-Gehalt bis zu 3 v. H.). Das [S. 145]Schwergewicht des Kupfer-B. hat sich jedoch in den letzten Jahren aus der Mansfelder in die Sangerhauser Mulde verschoben. Unter Berücksichtigung ständig steigender Importe liegt die inländische Produktion an Raffinade- und Elektrolytkupfer heute bei rd. 60.000 t jährlich. Abbauwürdige Blei- und Zinkerze (Gehalt etwa 2 bis 5 v. H.) befinden sich im Freiberger Raum; im Mansfelder Kupferschiefer treten Blei- und Zinkerze als Beimengungen auf. Die Erzförderung beträgt etwa 300.000 t, eine Steigerung ist gegenwärtig nicht möglich. Zentrum des Zinnerz-B. (Zinngehalt etwa 2 v. H.) ist Altenberg im Osterzgebirge; die Jahresproduktion betrug 1975 etwa 400 t Reinzinn und 1500 t Lötzinn. Im Zeitraum 1976–1980 soll die Produktion um knapp 50 v. H. gesteigert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 144–145 Bergakademie Freiberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BergbehördeSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Bis 1967 eigener Industriezweig. In ihm waren 1967 7 v. H. (183.300) der Arbeiter und Angestellten der Industrie beschäftigt; vom industriellen Bruttoanlagevermögen entfielen 16 v. H. auf diesen Bereich. Ab Planjahr 1968 werden die B.-Betriebe verschiedenen Industriebereichen mit den Zweigen Steinkohlenindustrie, Braunkohlenindustrie, Kali- und Steinsalzindustrie, Schwarzmetallurgie und NE-Metallurgie zugeordnet. Die…
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Plastindustrie (1979)
Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1985 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere Polymerisationsprodukte (z. B. Polyvenylchlorid) und Kondensationsprodukte (Pheno- und Amino-Plaste). Die P. wurde auf der Verwendung von Inhaltsstoffen der Braunkohle aufgebaut, da eigene [S. 825]Erdölvorkommen weitgehend fehlen. Ausgangsstoff ist das aus Braunkohle gewonnene Kalziumkarbid. In den letzten Jahren ist jedoch ein bedeutender Strukturwandel im Rohstoffeinsatz von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung festzustellen. Der Industriezweig Plast- und Elastverarbeitung umfaßt 6 Kombinate (mit 34 selbständigen Betrieben) und 8 Betriebe in unterschiedlicher Größe in 12 Bezirken der DDR. Das Produktionsprogramm dieser Firmen umfaßt z. Z. rd. 150.000 Erzeugnisse. Daneben produzieren aber etwa 940 Betriebe anderer Industriezweigleitungen und Wirtschaftsräte der Bezirke ca. 100.000 Erzeugnisse ebenfalls nach Technologien der Plast- und Elastverarbeitung. Der Industriezweig fungiert hauptsächlich als Zulieferer für Finalerzeugnisse wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Maschinen und Motoren, Tagebauausrüstungen, Krane, Förderanlagen sowie eine Vielzahl industrieller Konsumgüter wie Haushaltsmöbel. Kühlschränke, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Küchenmaschinen. In diesem Industriezweig arbeiteten im Jahr 1977 etwa 32.000 Beschäftigte; bis 1980 ist ein Zuwachs von ca. 6 v. H. vorgesehen. Zu den wichtigsten Rohstoffen für die Plastverarbeitung zählen Thermoplaste, Polyesterharze, Glasseidenerzeugnisse, Polyurithane und Phenolplaste. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Polyurithane, Polyprophylen und glasfaserverstärkte Polyesterharze. Während die Bruttoproduktion der Chemischen Industrie von 1960 bis 1976 um das 3,37fache stieg, nahm die P. mit einer nahezu 5,6fachen Erhöhung ihrer Bruttoproduktion einen weitaus stärkeren Aufschwung. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug 1960–1965 10,0 v. H. (Chemiewirtschaft insgesamt: 7,9 v. H.), 1965–1970 12,9 v. H. (7,7 v. H.), 1970–1975 11,6 v. H. (8,3 v. H.). Im gegenwärtigen Fünfjahrplan 1976–1980 soll die Produktion der P. pro Jahr um 9,0 v. H. steigen (7,6–7,9 v. H.). In diesen Zahlen zeigt sich ein erheblicher Strukturwandel innerhalb der Chemischen Industrie zugunsten der P. Die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen ist von 115.100 t 1960 auf 678.800 t 1976 gestiegen. In der Erzeugung von Kunststoffen hat die DDR gegenüber den hochentwickelten westlichen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf. So betrug die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen 1975 pro Kopf der Bevölkerung in der DDR 35,9 kg, in der Bundesrepublik Deutschland 81,8 kg. Trotzdem bemüht man sich in der DDR zunehmend um eine Erhöhung des Einsatzes von Plastformteilen gegenüber Formteilen aus herkömmlichen Materialien. Hierbei werden die Betriebe unterstützt vom Institut für Leichtbau in Dresden, von der Plastlenkstelle des Ministeriums für Materialwirtschaft, der Stahlberatungsstelle in Freiberg und den zuständigen Bereichen der VVB Plast- und Elastverarbeitung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 824–825 Planverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlenumSiehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1985 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere…
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Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1979)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1985 Seit 1945 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen. Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I. S. 109). Die AWG sollen u. a. durch die Bindung an die Betriebe die Bildung von Stammbelegschaften und die Ansiedlung von Fachkräften fördern und damit zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne beitragen. Mitglied kann jeder Werktätige eines Betriebes werden, dem eine AWG angeschlossen ist. Er benötigt dazu eine entsprechende Befürwortung seiner Betriebsleitung sowie der BGL. Ehegatten können nur gemeinsame Mitglieder einer AWG werden. Die Anzahl der von den Mitgliedern zu übernehmenden Genossenschaftsanteile (je 300 Mark) ist abhängig von der Wohnungsgröße und beträgt z. B. für eine Eineinhalb-Zimmer-Wohnung 1.500 Mark, für eine Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung 2.100 Mark. Die Genossenschaftsanteile sind in nach dem Einkommen gestaffelten monatlichen Raten (mindestens 20 Mark) einzuzahlen; sie können auch als Arbeitsleistungen aufgebracht werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, neben den Genossenschaftsanteilen, die persönliches Eigentum bleiben, außerdem Arbeitsleistungen für die AWG zur Finanzierung des Baues und von Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Arbeitsleistungen, deren Bedeutung in den nächsten Jahren zunehmen soll, gehen in den sog. „unteilbaren Fonds“ ein und sind Genossenschaftsvermögen, zu dem auch die erstellten Genossenschaftswohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen gehören. Aus dem Staatshaushalt erhalten die AWG Kredite bis zu 85 v. H. der Baukosten, die nach dem Annuitätenprinzip verzinst und getilgt werden. Die AWG beteiligt sich an der Jahresleistung in einer Höhe von 1~v. H. des ausgereichten Kredits. Die restlichen 4 v. H. der Jahresleistung werden aus dem Haushalt der örtlichen Staatsorgane bereitgestellt und stellen Verpflichtungen der Genossenschaften gegenüber dem Staatshaushalt dar, die in den Bilanzen der AWG auszuweisen sind. Investitionsvorbereitende und Aufschließungsmaßnahmen werden voll vom Staatshaushalt getragen. Baugelände stellen die örtlichen Verwaltungsorgane der Kreise und Gemeinden unentgeltlich und unbefristet zur Verfügung. [S. 51]Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll nach der Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs erfolgen, wobei u. a. Arbeitskräftebedarf, ungünstige Wohnverhältnisse, Familiengröße und besondere Arbeitsleistungen für die AWG bzw. am Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollen. Der Wohnungsverteilungsplan wird vom Vorstand der AWG in Zusammenarbeit mit den Leitern der Betriebe, staatlicher Organe und Einrichtungen ausgearbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die AWG soll nur soviel neue Mitglieder aufnehmen, wie sie nach dem Bauplan innerhalb der nächsten 3 Jahre Wohnungen baut; in der Praxis gab es bisher jedoch häufig wesentlich längere Wartezeiten. Der Anteil des genossenschaftlichen Wohnungsbaus am gesamten Wohnungsneubau schwankte in den rd. 25 Jahren seit Bildung der AWG erheblich. Nachdem 1959 für den Siebenjahrplan eine Steigerung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus auf das Vierfache gefordert worden war, lag sein Anteil am Wohnungsneubau bereits 1962 bei über 63 v. H., ging dann bis 1971 auf rd. 17 v. H. zurück, erreichte 1973 bereits wieder über 32 v. H. und betrug 1976 rd. 36 v. H. Insgesamt wurden bis 1976 über 535.000 Wohnungen für Genossenschaftsmitglieder gebaut. Für die nächsten Jahre ist eine verstärkte Förderung vorgesehen: Der genossenschaftliche Anteil am Wohnungsneubau soll im Zeitraum 1976–1980 auf 45 v. H. steigen und sich in Zukunft zu einer Hauptform der Wohnungswirtschaft entwickeln, wobei eine noch engere Bindung der AWG an ihre Trägerbetriebe angestrebt wird. Bau- und Wohnungswesen; Genossenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 50–51 Arbeiterweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbefreiungSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1985 Seit 1945 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen. Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I. S. 109). Die AWG sollen…
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Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät. Für seine Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des FDGB zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit; 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektiv-, Tarif- und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des RGW; Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ heraus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist (1978) Wolfgang Beyreuther (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1040 Staatssekretär beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für BerufsbildungSiehe auch die Jahre 1975 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…
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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) (1979)
Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegründet 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des IML war der Beschluß des ZK der SED vom 20. 10. 1951 über „die wichtigsten ideologischen Aufgaben der Partei“. Hier wurden die Aufgaben des Instituts erheblich erweitert, so daß es wesentlich dazu beitragen konnte, den Marxismus-Leninismus Schritt für Schritt als herrschende Ideologie in der DDR durchzusetzen. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Institut (MEL) genannt und zu Ehren Stalins im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbe[S. 538]nannt. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) trägt es seine gegenwärtige Bezeichnung. Ursprünglich, in den Jahren 1949–1958, arbeiteten in dem Institut vor allem „erfahrene, im Klassenkampf erprobte, marxistisch-leninistisch geschulte Kader“; gegenwärtig sind es Hunderte von z. T. gut geschulten und ausgebildeten wissenschaftlichen Mitarbeitern. Aufgaben: Als zentrales Forschungs- und Editionsinstitut der SED ist das IML die Institution, die die Pflege der Klassiker des Marxismus-Leninismus sowie der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung übernommen hat. Im einzelnen gehören dazu folgende Aufgaben: 1. Koordinierung der Editionstätigkeit der wissenschaftlichen Institutionen der DDR auf den genannten Gebieten. 2. Herausgabe der Werke der marxistischen Klassiker, insbesondere von Marx, Engels, Lenin und Stalin. Die 1953 begonnene Herausgabe der auf 40 Bände angelegten Marx-Engels-Werkausgabe (MEA) wurde 1968 abgeschlossen. Die Werke Lenins (aufgrund der 4. russischen Ausgabe herausgegeben) liegen in 40 vom IML herausgegebenen Bänden vor; sie werden seit 1969 ergänzt durch die Reihe „Lenin, Briefe“, die inzwischen mit dem 10. Band (erschienen 1976) abgeschlossen worden ist (nach der 5. russischen Ausgabe herausgegeben). Die Edition der Werke Stalins wurde 1956 mit dem 13. Band der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen. Vor einigen Jahren hat man begonnen, zusammen mit dem IML beim ZK der KPdSU, eine historisch-kritische Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA) in ca. 100 Bänden herauszugeben. Darin sollen alle Manuskripte, Entwürfe, Konzepte, Randbemerkungen in Büchern usw., die von Marx und Engels erhalten und bisher nicht veröffentlicht worden sind, berücksichtigt werden. 3. Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus sowie Leitung und Organisation der Erforschung der Geschichte der „örtlichen Arbeiterbewegung“ (Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung). Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind auf diesen Gebieten über 20 Dokumentationsbände, darunter die achtbändigen „Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, herausgegeben worden. 4. Übernahme eines wesentlichen Teils der Propagandaarbeit der SED, insbesondere die Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes der Arbeiterklasse sowie die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Richtungen der antimarxistischen Historiographie. In diesen Zusammenhang gehören die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, die 1962 in Auftrag gegeben wurde und 1966 erschien, sowie die einbändige „Geschichte der sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß“, die 1978 erschienen ist. 5. Ausbildung auf den genannten Gebieten. Seit 1970 besitzt das IML das Recht auf Verleihung akademischer Grade. 6. Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen in Verbindung vor allem mit der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, der Akademie der Wissenschaften der DDR sowie verschiedenen Universitäten und Hochschulen. Diese Zusammenarbeit fand ihren Niederschlag u. a. in der Tätigkeit des „Rates für Geschichte“ und des „Wissenschaftlichen Rates für Marx-Engels-Forschung“, die beide ihren Sitz im IML haben. Im internationalen Rahmen bestehen Arbeitsgemeinschaften zur Verwirklichung gemeinsamer Projekte, u. a. mit dem IML beim ZK der KPdSU, dem Institut für Parteigeschichte beim ZK der KP Bjelorußlands, ferner dem Institut für Geschichte der Bulgarischen Kommunistischen Partei. Im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) und aufgrund des „Zentralen Forschungsplans der Gesellschaftswissenschaften der DDR bis 1975“ aus dem Jahre 1972 war eine Schwerpunktverlagerung der Arbeit im IML vorgesehen. Bei der zukünftigen historischen Forschung sollte es in erster Linie darum gehen, die Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung und die „Politik der revolutionären Partei der deutschen Arbeiterklasse“ stärker als bisher als Teil der internationalen Arbeiterbewegung darzustellen. In diesem Zusammenhang nehmen auch gegenwärtig Forschungen über die Beziehungen der KPD zur KPdSU einen zentralen Platz ein. Schließlich sollen künftig in verstärktem Umfang Biographien über „hervorragende Persönlichkeiten der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung“ erscheinen. In diesem Zusammenhang sind die Memoiren von Franz Dahlem (bis Mitte 1953 Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Leiter der Abteilung „Kader“ beim ZK der SED) zu erwähnen: „Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges. Erinnerungen“, 2 Bde., Berlin (Ost) 1976/1978. Zur Organisationsstruktur: Das IML ist u. a. in folgende Abteilungen untergliedert: Marx-Engels-Abteilung; Lenin-Abteilung; Abteilung Geschichte der Arbeiterbewegung (einschließlich der örtlichen Arbeiterbewegungen); Zentrales Parteiarchiv der SED (seit April 1963); Bibliothek (gegenwärtig rd. 350.000 Bände); Informations- und Dokumentationsstelle. Das zentrale Parteiarchiv enthält die bedeutendste Quellensammlung der deutschen Arbeiterbewegung von den Anfängen bis zur Gegenwart in der DDR. Die Informations- und Dokumentationsstelle veröffentlicht seit 1950 (z. T. internationale) Spezialbibliographien, seit 1963 den „Dokumentationsdienst zur Geschichte der Arbeiterbewegung und der Marx-Engels-Forschung“. Jede Abteilung des IML ist in Unterabteilungen (Sektoren) untergliedert. Außerdem sind Arbeitsleiter an größeren Projekten außerhalb der genannten Abteilungen tätig. Neben den Abteilungsleitern, die auch lehren und forschen, sind am IML Dozenten und wissenschaftliche Assistenten beschäftigt. Das IML gibt seit 1959 eine eigene, gegenwärtig 6mal jährlich erscheinende Zeitschrift heraus: „Beiträge zur Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“, die 1969 in „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“ umbenannt wurde. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 537–538 Institut für Marktforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SEDSiehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegründet 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden. Von…
DDR A-Z 1979
Frauenausschüsse (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teile seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation. Die F. haben seitdem den Status einer Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende des F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben soll die Vorsitzende des F. zu den von Arbeitsverpflichtungen freigestellten Mitgliedern der BGL gehören. Bei den Gewerkschaftswahlen 1976/77 wurde den Betriebsgewerkschaftsorganisationen mit einem Frauenanteil von über 70 v. H. erstmals freigestellt, ob noch ein F. gewählt werden soll. Diese Bestimmung ist Bestandteil der Satzung des FDGB von 1977 geworden; in ihr kommt zum Ausdruck, daß in den gewählten (nicht in den hauptamtlichen) Vorständen Frauen fast entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sind (1977: 50,2 v. H. der Mitglieder des FDGB sind Frauen, sie stellen 46 v. H. der gewählten Funktionäre). Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: Vertretung der speziellen Interessen der Frauen, die sich aus biologischen Besonderheiten und der vielfachen Belastung als Hausfrau und Mutter ergeben (Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Versorgungseinrichtungen im Betrieb, Schaffung und Nutzung von Kinderkrippen und -gärten usw.); Förderung der Aus- und Weiterbildung der Frauen; Sicherung eines dem erreichten Ausbildungsstand entsprechenden Arbeitsplatzes mit dem Ziel, die Gleichberechtigung der Frau im Berufsleben durchzusetzen; 3. politische Schulung und Erziehung der Frauen, um sie zu sozialistischen Persönlichkeiten heranzubilden. Die F. haben das Recht, Kritik zu üben. Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen; wichtiges Instrument ihrer Tätigkeit bildet die Aufstellung der jährlichen Frauenförderungspläne als Bestandteil der Betriebskollektivverträge. Die Frauenförderungspläne, an denen die F. als Kommission der BGL neben der Werkleitung maßgeblich beteiligt sind, fassen die beruflichen Förderungsmaßnahmen des Betriebes von der Ausbildung zu Facharbeiterinnen bis zur Delegation zum Studium zusammen und enthalten zugleich Aussagen über den späteren beruflichen Einsatz derjenigen, die erfolgreich an der Ausbildung teilgenommen haben. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. Als Auswirkung der schon erwähnten Möglichkeit, in Betrieben mit 70 v. H. weiblichen Beschäftigten auf F. zu verzichten, ist die Zahl der F. von 1973: 13.162 (104.311 Mitglieder) nach den Neuwahlen 1976 auf 10.074 (80.968 Mitglieder) zurückgegangen. Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 427 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenbrigadenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Gewählte Gremien zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. F. bestehen in allen Betrieben der Industrie, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft sowie im Staatsapparat und in den Bildungseinrichtungen. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des…
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Wissenschaftliche Räte (1979)
Siehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1985 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung: Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und der Akademie der Wissenschaften für die langfristige Entwicklung der naturwissenschaftlichen und mathe[S. 1195]matischen Grundlagenforschung, Planung, Durchführung und Kontrolle großer Forschungsvorhaben sowie für die Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion gebildet. Mitglieder der WR. sind Wissenschaftler aus der Akademie der Wissenschaften, den Universitäten und Hochschulen, Vertreter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe u. a. Im Rahmen der staatlichen Forschungspläne bestehen WR. für folgende Forschungsprogramme: Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, Physik einschließlich Kern- und Werkstofforschung, [S. 1196] Chemie (Grundlagen der Stoffe und Stoffumwandlung), Biowissenschaften einschließlich naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin, Geo- und Kosmoswissenschaften, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Energiewirtschaft, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Be- und Verarbeitung. 2. WR für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung: Ihre Gründung geht auf einen Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 22. 10. 1968 über die Entwicklung der Gesellschaftswissenschaft in der DDR zurück. Im Rahmen des „Zentralen Forschungsplans der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ sind sie für die inhaltliche Ausgestaltung, Organisation und Koordinierung der Forschungsvorhaben verantwortlich. Die WR. übernehmen damit Funktionen, die vor 1969 allein beim damaligen Institut, der heutigen Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), und beim Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) lagen. Die WR. werden verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet, wobei in den letzten Jahren eine deutliche Vorzugsstellung der Akademie der Wissenschaften zu konstatieren ist. Dies entspricht der Aufwertung dieser Einrichtung nach dem VIII. Parteitag der SED (1971). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1194–1196 Wissenschaftliche Industriebetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher Beirat für JugendforschungSiehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1985 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung: Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom…
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Soziologie und Empirische Sozialforschung (1979) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Ja[S. 997]nuar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in der UdSSR seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe sich S. und ES. neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus als eigenständige Disziplinen etablieren konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders heftig als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung als marxistisch-leninistische S. blieb die S. unter scharfer Kontrolle der Wissenschaftsfunktionäre der SED. Sie hat in erster Linie Informationen über die Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung auf den verschiedenen Ebenen der Hierarchie sowie für eine differenziertere Agitation und Propaganda bereitzustellen. Diese Entwicklung wurde auf dem VI. Parteitag eingeleitet. Damals hatte Kurt Hager, Mitglied des Politbüros und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, darauf hingewiesen, daß „durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung … ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet“ wird. Und Horst Taubert, langjähriger Sekretär des Wissenschaftlichen Rats für Soziologische Forschung bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, hatte bereits 1967 unmißverständlich gefordert: „Die Aufgaben- und Zielstellung jeglicher soziologischer Forschung besteht darin, durch die komplexe Analyse komplexe soziale Erscheinungen, Prozesse und Bereiche, Triebkräfte und Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Handelns und Verhaltens bestimmter sozialer Gruppen, Klassen und Schichten aufzudecken und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für die wissenschaftliche Führungstätigkeit nutzbar zu machen.“ Auch die offiziellen Thesen zu „Charakter und Aufgaben der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR“ von 1970 bestätigen — auch im Jahre 1978 — diese Grundausrichtung der S. in der DDR. Bis in die Gegenwart hinein ist im Kreise der marxistisch-leninistischen Soziologen umstritten, ob S. und Historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistisch-leninistische S. vom Historischen und Dialektischen Materialismus unmißverständlich abzugrenzen ist (vgl. dazu im einzelnen: „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie, Hrsg. G. Aßmann und R. Stollberg, Berlin [Ost] 1977, S. 11 ff.). Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der UdSSR ist, daß der Historische Materialismus eine „allgemein-soziologische Theorie“ sei, neben der eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken besteht. Der Historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Durch diese identifizierende Einbettung in den Historischen Materialismus wird die marxistisch-leninistische S. zu einer Art Universalwissenschaft. Als solche fußt sie auf der im Historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Ganzen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozioökonomischen Formation“ bzw. der Begriff der „ökonomischen Gesellschaftsformation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Grundkategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistisch-leninistische S. in den letzten Jahren, wenn auch zunächst nur zögernd, zahlreiche Begriffe aus der westlichen S. (u. a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „soziale Schicht“. „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw.) übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste methodologische Probleme (vgl. dazu auch V.). In der Reflexion dieser grundsätzlichen Problematik haben sich in der DDR genuine Ansätze einer allgemeinen soziologischen Theorie, allerdings zu begreifen als philosophische Theorie der Gesellschaft, herausgebildet. In dieser marxistischen S. tritt die erkenntnistheoretische und methodologisch-methodische Dimension stärker hervor als in jener Spielart, die sich mehr oder minder mit dem Historischen Materialismus identifiziert. Den Grundgedanken jeder materialistischen Erkenntnistheorie kennzeichnet etwa Erich Hahn, der führende soziologische und sozialphilosophische Theoretiker in der DDR, durch deren Voraussetzungsgebundenheit und durch die spezifischen Verbindungen zwischen Subjekt und Objekt der Erkenntnis. Das Subjekt der Erkenntnis gehört stets auch der Gesellschaft, die es erkennen will. an. Das Subjekt der soziologischen Erkenntnis ist damit stets soziales Subjekt und für Hahn ― eindeutig festgelegt ― in erster Linie die „Arbeiterklasse“ in der DDR. Das Objekt der Erkenntnis ist, in allgemein gehaltener Formulierung, die „materielle Außenwelt“, genauer: die je geschichtlich gewordene Gesellschaft. Eine derart konzipierte Gesellschaft ist in ihrer Materialität der „übergreifende Bestimmungsgrund“ soziologischer Erkenntnis. Diese Grundannahmen implizieren die von Lenin im Rückgriff auf Marx behauptete Abbildfunktion der Erkenntnis. Die objektive Realität wird im erken[S. 998]nenden Bewußtsein abgebildet. Die Abbildtheorie ist von zentraler Bedeutung für die marxistisch-leninistische S., kennzeichnet sie doch die spezifische Verbindung von Subjekt und Objekt. Das Subjekt ist — gerade durch die bewußte Abbildung der in der objektiven Realität, d. h. unabhängig von ihm, sich abpielenden Prozesse — in diese Realität und dadurch in den sozialen Gesamtzusammenhang, in die „Praxis“ eingebunden. Allerdings bestehen zwischen Subjekt und Objekt, dem komplexen Charakter der gesellschaftlichen Wirklichkeit gemäß, noch weitere Beziehungen. Hier ist u. a. die Stellung des Menschen im Produktionsprozeß zu erwähnen, die nach marxistischer Auffassung vor allem durch die Produktionsweise oder, etwas weiter gefaßt, die „materiellen gesellschaftlichen Verhältnisse“ bestimmt wird. Die Produktionsweise ist, schon bei Marx, charakterisiert durch die menschliche Arbeit. Der Mensch ist in der und durch die Arbeit gleichermaßen Subjekt und Objekt in der Gesellschaft. Das Bewußtsein seiner Arbeit gibt ihm als Homo creator immer stärker die Möglichkeit, den Objektcharakter seiner Existenz zu überwinden. Die erkenntnistheoretische Beziehung zwischen Subjekt und Objekt weist damit auf ontologische, philosophisch-weltanschauliche, soziologische, historische und psychologische Fragestellungen zurück. Diese umfassende Konzeption impliziert die Ablehnung jeder Trennung von Subjekt und Objekt. Objektive Realität erscheint für den marxistischen Soziologen vor allem als „gesellschaftliche Praxis“. Sie schließt durchaus die Gewinnung von Erfahrung mit Hilfe von Beobachtung und Experiment in sich ein. Soziologische Erkenntnis und Forschung müssen jedoch stets als „Glied und Mittel der sozialen Erfahrung der Gesellschaft insgesamt“ begriffen werden. Sie können sich nicht auf eine partikulare Erfahrung, die von dem historisch-gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang abstrahiert, berufen. Für eine derart begriffene marxistisch-leninistische S. ergeben sich die soziologischen Kategorien sowohl aus ihrer Genesis, ihrem historischen Entwicklungszusammenhang, wie aus der geschichtsphilosophisch eindeutig einzuordnenden Wirklichkeit der DDR-Gesellschaft und aus Verallgemeinerungen von Ergebnissen der ES. in dieser Gesellschaft. Noch Anfang der 70er Jahre war von Seiten marxistischer Soziologen darauf hingewiesen worden, daß bestimmte Begriffe der „bürgerlichen“ S. (wie etwa „soziale Kontrolle“ und „Sozialprestige“) in der DDR nicht anwendbar sind, da die DDR-Gesellschaft von der der Bundesrepublik Deutschland völlig verschieden sei und da die gesellschaftlichen Grundlagen dafür weitgehend fehlen. Inzwischen hat man diesen Vorbehalt fallengelassen (vgl. weiter u.). Andererseits habe die ES. Begriffe wie „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“, die in der sozioökonomischen Wirklichkeit aufgrund bestimmter realer Prozesse und Erfahrungen in der DDR nachweisbar sind, auf den Historischen Materialismus beziehen und damit — auch unter Verwendung von Erkenntnissen aus den westlichen Sozialwissenschaften — konkretisieren können. Die Grundfunktionen der marxistisch-leninistischen S. im theoretischen Bereich können wie folgt zusammengefaßt werden: 1. hat die marxistisch-leninistische S. dazu beizutragen, das Gesellschaftliche ➝Bewußtsein insbesondere der Arbeiterklasse in der DDR zu stärken (weltanschaulich-ideologische Funktion); 2. hat die marxistisch-leninistische S., indem sie sich auf die Grundaxiome des Historischen und Dialektischen Materialismus stützt, ein eigenes Kategoriensystem (in das durchaus Begriffe der westlichen S. eingehen können) zu entwickeln; 3. hat sie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden; 4. hat die marxistisch-leninistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren (Integrationsfunktion); 5. hat sie die methodologischen Grundlagen für empirisch-soziologische Untersuchungen bereitzustellen (Anwendungsfunktion). Diesen theoretischen Funktionen entsprechen bestimmte praktische Aufgaben. Allgemein können diese Aufgaben dahingehend definiert werden, daß die S. zusammen mit anderen Gesellschaftswissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Im einzelnen soll sich die marxistisch-leninistische S. gegenwärtig wie auch schon in den späten 60er Jahren dementsprechend folgenden Untersuchungsgebieten zuwenden: den „sozialen und ideologischen Bedingungen und Triebkräften der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; den „sozialen Problemen der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit“; der „Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution“; der „Veränderung der Sozialstruktur der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Begriffsbestimmung der marxistisch-leninistischen S. sowie die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche zeigen deutlich, daß auch die SED sich bestimmter neuer, aus der westlichen S. entlehnter sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem in der DDR, vor allem die zahlreichen durch die hohe soziale Mobilität verursachten Konflikte, überhaupt noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-so[S. 999]ziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus: alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und ES. effektiver gelöst werden. II. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistisch-leninistische S. als eigenständige Disziplin noch jung ist, sind bereits vor den gleichsam offiziellen Gründungsjahren (1963/64) soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistisch-leninistischen S., die sich vom Historischen Materialismus unterscheidet, in der DDR angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistisch-leninistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozial pädagogische Arbeiten auf dem Gebiet der empirischen Jugendforschung durchgeführt worden. Bereits seit 1961 wurde die Kritik an der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllte und erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistisch-leninistischen S. in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Diese — in den letzten drei Jahren verstärkt nachweisbare — Orientierungsfunktion wird u. a. erkennbar, wenn die zweite, erweiterte Auflage des „Wörterbuches der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (1977) mit der ersten Auflage von 1969 verglichen wird. Bereits ein Blick in das Stichwortverzeichnis zeigt, daß in der zweiten Auflage eine Fülle von soziologischen, z. T. technisch-methodischen Fachbegriffen aus der westlichen S. aufgenommen wurde, die in der ersten Auflage noch fehlten. Dazu gehören u. a. folgende Begriffe: „Ähnlichkeitskoeffizienten“, „Befragung“, „Bildungssoziologie“, „soziale Funktion“, „Entscheidung“, „Indikator“. „Informationsfluß“, „Klassifikation“, „Koordinierung“, „soziale Kontrolle“, „Macht“, „soziale Position“, „Referenzgruppe“, „taxonische Verfahren“, „Testverfahren“, „Verifikation“, „Wertfreiheit“. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64 hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Studien zu Grundproblemen der marxistisch-leninistischen S. wurden ebenso vorangetrieben wie der Ausbau einiger Spezialsoziologien: z. B. der S. der sozialen Gruppen und Schichtung, der Industrie- und Betriebs-S., der Organisations-S., der Medizin-S., der Jugend-S., der Religions-S. sowie der S. der Kultur. Kunst und Literatur. Ferner haben sich die Soziologen in der DDR seit Anfang der 70er Jahre verstärkt der ES., d. h. methodologischen und methodischen Problemen, zugewandt. Methodologisch-methodischen Fragen der S. wird auch im Rahmen des zentralen Forschungsthemas („Sozialstrukturforschung“, „Erforschung der sozialen Struktur der Arbeiterklasse“) für den Perspektivzeitraum 1976–1980 erhebliche Aufmerksamkeit gewidmet. Dies ist auf dem „2. Kongreß für marxistisch-leninistische Soziologie in der DDR“ (1974) festgelegt worden. III. Zur Organisation Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den Universitäten und Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. Inzwischen sind an allen Universitäten und Technischen Hochschulen der DDR, z. T. auch an Ingenieur- und Fachschulen, Lehrstühle bzw. Dozenturen für S. eingerichtet worden. In Lehre und Forschung waren 1978 rd. 250–350 Soziologen in der DDR tätig (nicht eingerechnet sind dabei marxistisch-leninistische Sozialphilosophen. Vertreter des Marxismus-Leninismus sowie Sozialpsychologen, Medizinsoziologen, Sozialhygiene-Forscher und soziologisch interessierte Staats- und Wirtschaftswissenschaftler). Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen (der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ und der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) ist die S. in dieser oder jener Form vertreten. Dasselbe gilt u. a. für die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). An ihr ist Anfang 1978 das „Institut für Soziologie und Sozialpolitik“ (Direktor: Prof. Dr. G. Winkler) gegründet worden. Gemäß den im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften“ ausgewiesenen „Forschungskomplexen“ und „Hauptforschungsrichtungen“ organisieren der „Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie“ sowie der „Wissenschaftliche Rat für soziologische Forschung“ bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED sämtliche soziologischen Forschungsvorhaben, die in der DDR für die Jahre 1976–1980 geplant worden sind. Dabei stehen im Vordergrund: Die Sozial[S. 1000]strukturforschung für die DDR-Bevölkerung, insbesondere die Erforschung der „Entwicklung der Arbeiterklasse, ihres Charakters und ihrer Struktur“; die Analyse der „Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern im Zusammenhang mit der weiteren Ausprägung der materiell-technischen Basis und der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande“; die Erforschung der sozialen „Bedingungen und Hauptrichtungen der Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und anderer sozialer Schichten an die Arbeiterklasse“. Ferner gehören zu den zentral gesteuerten Hauptforschungsrichtungen: Probleme der „theoretischen Grundfragen der Sozialpolitik im Sozialismus“; der „Einfluß der Sozialpolitik auf die Entwicklung der Klassen- und Bevölkerungsstruktur sowie der sozialistischen Lebensweise, insbesondere Probleme der Befriedigung der Bedürfnisse der Werktätigen und der Planung sozialer Prozesse“; „Analyse spezifischer Bedürfnisse der Familie, der werktätigen Frauen, der Jugendlichen sowie der älteren Bürger“ (vgl. Einheit, 30. Jg., H. 9/1975, S. 1042 ff., hier bes. S. 1058 f.). Neben den obengenannten Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einer Reihe von Großbetrieben, Kombinaten und VVB eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ z. T. in Kooperation mit soziologischen Instituten in nahe gelegenen wissenschaftlichen Einrichtungen an Industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Im Jahre 1961 wurde unter Vorsitz von Prof. Dr. H. Scheier eine „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ gegründet. Der 1965 geschaffene „Wissenschaftliche Rat und Nationalkomitee für Soziologische Forschung an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ (Vorsitzender seit 1971: Prof. Dr. R. Weidig) nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: Förderung und Ausbau des S.-Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fachschulen; Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Die Sektion S. wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Schon am IV. ISA-Weltkongreß in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR teil, seit dem VI. Weltkongreß (Evian, 1967) besuchten sie diese ISA-Großveranstaltung regelmäßig. Die ca. 20 Beiträge, die anläßlich des VI. Weltkongresses in dem Sammelband „Soziologie und Wirklichkeit“ veröffentlicht wurden, spiegeln die Vielfalt der soziologischen Diskussion in der DDR wider. Neben dem Verhältnis von Sozialismus und S. sowie von Philosophie bzw. Ökonomie und S. werden die sozialen Konsequenzen des technischen Fortschritts und der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ thematisiert; neben rechts- und militärsoziologischen Studien stehen jugend- und familiensoziologische, schul-, bildungs-, kultur-, arbeits- und betriebssoziologische sowie agrarsoziologische Untersuchungen. Eine Reihe recht interessanter medizin- und sportsoziologischer Analysen runden das Bild ab. Noch stärker traten Soziologen aus der DDR auf dem VII. Weltkongreß für S. in Varna (Bulgarien, 1970) hervor. Auch diesmal beeindruckte die Breite der in der DDR geführten Diskussion und der dort in Angriff genommenen Forschungen. An dem VIII. ISA-Weltkongreß (Toronto, 1974) nahm eine 12köpfige Soziologendelegation aus der DDR unter der Leitung von R. Weidig. an dem IX. ISA-Weltkongreß (Uppsala, 1978) eine 10köpfige Soziologendelegation aus der DDR unter der Leitung von H. Taubert teil. In der DDR haben bisher zwei nationale soziologische Kongresse stattgefunden (1969, 1974). Besonders zum bzw. nach dem „2. Kongreß für marxistisch-leninistische Soziologie in der DDR“ wurde eine Reihe einschlägiger Arbeiten publiziert. Dazu gehören: „Lebensweise, Kultur, Persönlichkeit. Materialien vom 2. Kongreß der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR“, Berlin (Ost) 1975; „Soziologische Probleme der Klassenentwicklung in der DDR“. Berlin (Ost) 1975; „Aktivität. Schöpfertum, Leitung und Planung“, Berlin (Ost) 1975. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nach wie vor nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit Mitte der 60er Jahre gibt es eine Schriftenreihe „Soziologie“, die vom Wissenschaftlichen Rat für Soziologische Forschung am IfG betreut wird. Bis Ende 1978 sind in dieser Schriftenreihe rd. 20 Bände, überwiegend zu Fragen der Arbeits-, Industrie- und Betriebssoziologie, zur Analyse der Sozialstruktur in der DDR und zur Rolle der Arbeiterklasse sowie zur Methodologie und Methodik der S. erschienen. Gelegentlich sind soziologische Studien in der Taschenbuchreihe „Unser Weltbild“ sowie u. a. in der „Wissenschaftlichen Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin“ (Ost) zu finden. Neuerdings (seit etwa 1974) erscheinen soziologische Arbeiten auch als größer angelegte Monographien außerhalb von Schriftenreihen. IV. Spezialsoziologien Auch in der DDR existiert indessen, im Zuge der Ausdifferenzierung der S., eine Reihe von Spezial-S. [S. 1001]Nicht alle diese Spezial-S., sondern lediglich eine Auswahl kann im folgenden berücksichtigt werden. A. Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung; Sozialstrukturforschung In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S., Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bildungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistisch-leninistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten Industrie- und Betriebs-S.). Die marxistisch-leninistische Gruppen- in Verbindung mit der Schichtungsanalyse betrachtet allerdings soziale Gruppen unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Nach wie vor stehen zwei Spezialaspekte im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen der verschiedenen sozialen Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Letztere wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder -Zweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. Die Sozialstrukturforschung in der DDR konzentriert sich seit etwa 1974 auf drei Bereiche: einmal auf die z. T. empirisch vorgenommenen Analysen der „Strukturentwicklung der Arbeiterklasse“ nicht mehr nur in einigen ausgewählten Betrieben, sondern im gesamten Feld der „sozialistischen Großindustrie“ sowie der Mittel- und Kleinbetriebe; zweitens auf die Herausarbeitung von Typen formaler und informeller sozialer Strukturen in der DDR-Gesellschaft, wobei auch hier die Erforschung von Verhaltensweisen der Arbeiter im Vordergrund steht, dieses Mal jedoch die Analyse ihres „geistig-ideologischen Profils“. Drittens werden sowohl die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angehörigen der Intelligenz wie auch sich aufgrund „gleicher Grundinteressen“ vermeintlich oder wirklich herausbildende Ähnlichkeiten zwischen diesen Klassen und Schichten thematisiert. Damit verbunden ist der Versuch einer soziologischen Standortbestimmung der verschiedenen Gruppen der Intelligenz in der DDR-Gesellschaft. Die politisch-ideologischen Aspekte der der Sozialstrukturforschung zugrunde liegenden Annahmen sind deutlich: Es wird von einer ständig fortschreitenden Egalisierung, einer ständigen Annäherung der Klassen und Schichten in der DDR-Gesellschaft bei gleichzeitiger „Höherentwicklung“ der Arbeiterklasse ausgegangen. Politisch-ideologisch orientiert ist die Sozialstrukturforschung auch insofern, als der u. a. von dem britischen Soziologen T. Bottomore vorgetragenen These vom Anwachsen der sozialen Ungleichheit in sozialistischen Gesellschaften einerseits, der Pluralisierung und Nivellierung der Sozialstruktur in den westlich-kapitalistischen Gesellschaften andererseits wirksam entgegengetreten werden soll. In der marxistisch-leninistischen S. in der DDR wird angenommen, daß eine sinnvoll durchgeführte Sozialstrukturforschung zwar die Prozesse der Wissenschaftlich-technischen Revolution und die sich daraus ergebenden Erscheinungen, den sozialen Wandel, zur Kenntnis zu nehmen hat. daß eine empirisch vorgehende Sozialstrukturanalyse jedoch stets von der marxistisch-leninistischen Lehre von den Klassen auszugehen habe. Die bekannteren Soziologen, die sich in der DDR mit der Untersuchung der Sozialstruktur bzw. der Arbeiterklasse als dem wichtigsten Teilgebiet der Sozialstrukturforschung beschäftigen, sind R. Weidig, M. Lötsch, S. Grundmann, H. G. Meyer und H. Taubert. B. Industrie- und Betriebssoziologie (IBS) In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind die einzelnen Industriebetriebe, Produktionszweige, die Landwirtschaftsbetriebe sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des Historischen Materialismus abhängig. Es gehört zu den Grundaxiomen der IBS, daß sich wesentlich in den Industriebetrieben die ideologischen Prozesse des Wachstums der Arbeiterklasse wie die „Entwicklung ihrer politischen Organisiertheit“ vollziehen. Weiterhin ist vor allem ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“, hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, einem lange Jahre führenden Industrie- und Betriebssoziologen, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Von den formellen werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ oder ambivalent sein kann und von der IBS zu erfassen gesucht wird. Die marxistisch-leninistische IBS wendet den Grup[S. 1002]pen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sie die Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes darstellen und weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Die IBS untersucht ferner: soziale Verhaltensweisen sowie soziale Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; die Fluktuation und Disponibilität von Arbeitskräften; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“; Rationalisierungsprobleme. Neuerlich wird dem Zusammenhang der Verhaltensweisen von Arbeitskollektiven im Betrieb mit technisch-organisatorischen Fragen, die vor allem durch die wissenschaftlich-technische Revolution bedingt sind, erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Weiterhin geht man in der IBS davon aus, daß sie mitwirken kann, wissenschaftlich abgesicherte Annahmen für eine effektive Leitung und Kontrolle sozialer und gruppendynamischer Prozesse in den Betriebskollektiven zu erarbeiten. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus: Die Auswirkungen der sozialen Verhältnisse und der Beziehungen der Menschen im Betrieb auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw. werden z. T. ebenfalls mitberücksichtigt. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS in der DDR zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und sozialpsychologische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestandteil dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und sozialpolitische Einschlag ist besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u. a. m. (Psychologie; Arbeitspsychologie; Sozialpsychologie). C. Agrarsoziologie (AS) Die AS analysiert die ideologisch-politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in der Landwirtschaft im allgemeinen, im sozialistischen Dorf insbesondere. Wie andere Teilsoziologien hat auch die AS die Aufgabe der Analyse der Verhaltensweisen, der sozialistischen ➝Lebensweise und Lebensformen sowie des Wandels der Organisationsformen der (landwirtschaftlichen) Produktion. Dabei wird, entsprechend den Lehrsätzen von Marx bzw. des Historischen Materialismus von der gesetzmäßigen Annäherung der beiden Grundklassen, Arbeiter und Bauern, und der immer stärkeren Überwindung der Unterschiede zwischen Stadt und Land ausgegangen. Den vielfältigen soziologischen und sozialpsychologischen Problemen bei den für die DDR angenommenen Verflechtungen im Zuge der sich herausbildenden „Agrar- und Industriekomplexe“ widmet man erhöhtes Interesse. Großer Wert wird dabei, jedenfalls programmatisch, auf die enge Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen, so z. B. der Agrargeschichte, der Agrarökonomie, der Medizin sowie der Sozialpsychologie gelegt. Das immer erneut betonte Ziel der marxistisch-leninistischen AS ist es, den Prozeß einer industrieähnlichen Produktion in der Landwirtschaft und besonders in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) nicht nur zu erklären, sondern aktiv mitzugestalten. Dabei geht man in der AS-Forschung von dem Grunddatum aus, daß gegenwärtig etwa 25 v. H. der Bevölkerung der DDR in ländlichen Gemeinden mit unter 2.000 Einwohnern wohnen. Schließlich werden Probleme des sozialen Wandels und der Mobilität auf dem Lande untersucht: Wie beeinflußt der Wandel der Beschäftigtenstruktur die sozialstrukturelle Zusammensetzung einerseits, den Wandel der sozialen Funktionen der Produktionsgenossenschaften andererseits? (Landwirtschaftliche Betriebsformen.) Schwerpunkte der Forschung liegen bei einer Reihe von Mitgliedern des „Problemrats“ für „Soziologische Probleme der Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der sozialistischen Lebensweise auf dem Dorf“, beim „Wissenschaftlichen Rat für soziologische Forschung in der DDR“ (vor allem H. Krambach, J. Müller, S. Voge); weiterhin beim Lehrstuhl für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. Mit einer Reihe von Forschungsergebnissen ist die marxistisch-leninistische AS der DDR inzwischen auch auf internationalen Kongressen, so kürzlich auf dem IX. Weltkongreß der ISA in Uppsala (August 1978) hervorgetreten. D. Zur Soziologie der Innovation und Partizipation (SIP) Im Zuge der verstärkten Betonung des sog. „subjektiven Faktors“ im Historischen Materialismus sowie der Bemühungen, angemessene Theorien für die Persönlichkeit im Sozialismus sowie für die Sozialistische ➝Demokratie zu entwickeln, hat sich in der DDR seit 1975 eine Forschungsrichtung zu entwickeln begonnen, die als S. der Innovation und Partizipation bezeichnet werden könnte. Dabei ist allerdings zu betonen, daß die Begriffe „Innovation“ und „Partizipation“ in der DDR-S. selbst nicht, jedenfalls nicht im vorliegenden Zusammenhang verwandt werden. Statt dessen spricht man vom „Schöpfertum“, insbesondere vom „Schöpfertum der Arbeiterklasse im Betrieb“. In den letzten Jah[S. 1003]ren sind in der DDR in verstärktem Maße empirische Untersuchungen in Industriebetrieben durchgeführt worden, um das Innovationspotential aller im Betrieb beschäftigten sozialen Gruppen, einschließlich der Intelligenz ebenso erfassen wie stimulieren zu können. Insbesondere werden dabei Neuerer und Produktionsarbeiter befragt. Weiterhin interessieren schöpferische Leistungen unter den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit vor allem zwischen Produktionsarbeitern und Angehörigen der wissenschaftlich-technischen Intelligenz im Betrieb. Die SIP hat daneben die Funktion, sich mit soziologischen Theorieentwürfen (D. Bell) und Sozialphilosophien des Westens (H. Marcuse) kritisch auseinanderzusetzen. Die einschlägige Literatur des Westens wird dabei wesentlich unter einem ganz bestimmten Aspekt gesehen: der angeblichen „Verneinung der schöpferischen Tätigkeit der Arbeiterklasse“ in der modernen Industriegesellschaft. E. Organisationssoziologie (OS) In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von beiden stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der von Soziologen, Ökonomen, Rechtswissenschaftlern und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „soziologische Organisationsanalyse“. Die OS steht in enger Verbindung mit der kybernetischen Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen bereits wesentlich früher entwickelt worden sind. Darauf weisen bereits die Begriffe „System“. „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistisch-leninistischen OS eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff „Organisation“ bisher nicht klar definiert worden ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwendet. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Betriebe. Die OS beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden. Zentrum der marxistisch-leninistischen OS ist Berlin (Ost), einerseits die Humboldt-Universität, weiterhin auch verschiedene Institute an der Akademie der Wissenschaften der DDR, schließlich das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED und die Hochschule für Ökonomie. F. Jugendsoziologie (JS) Die JS (auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt) soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der JS ist damit der praktisch-politische Bezug stark ausgeprägt. Sie soll — nach Aussage der führenden Jugendpsychologen Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege aufzeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistisch-leninistische JS geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben; sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern, Sexualerziehung, Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen, die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers, Einstellung der Schüler zum Unterrichtstag in der Produktion [UTP], Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral, Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche, Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation). Zentrum der marxistisch-leninistischen JS und der pädagogisch-psychologischen Jugendforschung ist Leipzig. Jugend. G. Bildungssoziologie (BS) In der DDR geht man seit 1972/73 davon aus, daß sich aus der Zusammenarbeit von marxistisch-leninistischer S. einerseits, der Pädagogik und der Bildungspsychologie andererseits eine neue Disziplin, die S. des Bildungswesens oder BS, herausgebildet hat. In diesem Sinne wird der BS sowohl eine allgemeine wie auch eine theoretisch-methodologische Integrationsfunktion zugewiesen. Die BS hat es in der DDR mit einem der nach Ausdehnung und Wir[S. 1004]kung wichtigsten Subsysteme der Gesellschaft zu tun. Untersuchungsgegenstand der BS ist denn auch die soziale Organisation des Bildungswesens, seine sozialen Träger bzw. sozialen Strukturen, deren Entwicklungsbedingungen, Wandel und Einwirkungsmöglichkeiten auf Erziehung und Bildung im allgemeinen, auf die Stärkung des Sozialistischen Bewußtseins im besonderen. Um diese selbstgestellten Aufgaben erfüllen zu können, sind Begriffe wie „Erziehung“, „Bildung“, „Persönlichkeit“, Sozialisation“, „Vergesellschaftung“ u. a. m. vorab theoretisch im spezifischen Verständnis der marxistisch-leninistischen BS zu klären. Diese Arbeit steht bisher erst am Anfang. „Erziehung“ etwa wird in der BS zunächst allgemein als „Moment in der Totalität gesellschaftlicher Praxis“ bestimmt; „Erziehung“ wird damit nicht nur als eine bestimmte Weise sozialen Verhaltens angesehen, sondern stets auch als „soziales Verhältnis“, das seinerseits strukturell-funktional wie auch historisch beschrieben werden kann. Der Begriff der „Erziehung“ wird als Oberbegriff für Bildung wie für alle pädagogischen Einzelmaßnahmen verwendet. Weiterhin wird in der BS der DDR versucht, bestimmte Funktionen des Bildungssystems zu isolieren; dabei wird meistens zwischen der sozio-ökonomischen, der politischen und der kulturellen bzw. der ideologischen Funktion unterschieden. Erziehungs- ebenso wie Organisationsziele sind ihrem Wesen nach dynamisch; deshalb muß sich die BS immer wieder den veränderten Bedingungen der Praxis anpassen. Wie auch in anderen Teil-S. setzt sich auch die BS in der DDR intensiv mit einschlägigen Arbeiten aus der westlichen Literatur auseinander. Dazu gehören Schriften von R. Dahrendorf, E. Dürkheim, P. R. Hofstätter, G. C. Homans, J. P. Kob. R. König, T. M. Newcomb, T. Parsons, Th. Scharmann. Führende Vertreter der BS bzw. der sozialpsychologisch orientierten Pädagogik sind in der DDR u. a.: A. Meier sowie W. Hennig, A. Kossakowski, H. Krüger, K. Meyer, G. Neuner, M. Vorweg. Bildungssoziologische Untersuchungen werden vor allem in Berlin (Ost), Leipzig und Rostock durchgeführt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Pädagogische Wissenschaft und Forschung. H. Religionssoziologie (RS) Die marxistisch-leninistische RS hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu untersuchen: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der Intelligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der RS empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein häufig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird RS in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte.“ Neben den so skizzierten Aufgaben obliegt es der marxistisch-leninistischen RS, vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. Zentrum der RS in der DDR ist Leipzig. Hauptvertreter der marxistisch-leninistischen RS ist O. Klohr. I. Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistisch-leninistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistisch-leninistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der [S. 1005]Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Eine nur immanente Analyse des Kunstwerks wird aus diesem Grund als esoterisch abgelehnt. Es wird vielmehr davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso, wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d. h., sie vermitteln die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur. Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“. Sie hat u. a. folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die sozialen Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u. a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation eines Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat (Ästhetik; Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik). <J. Wehr- und Militärsoziologie (WMS)> Auch der WMS wird im neueren soziologischen Schrifttum, d. h. seit Mitte der 70er Jahre, größere Aufmerksamkeit geschenkt. Wie alle anderen „Bindestrich“-S. wird auch die WMS zunächst als Teilgebiet der marxistisch-leninistischen S. bestimmt. Programmatisch sollen alle soziologisch wesentlichen Daten und Probleme der Verteidigung der DDR in der WMS behandelt werden. Dabei handelt es sich einmal vor allein um die Beobachtung des Verhaltens und der ideologischen Einstellung von Soldaten und Offizieren, zum anderen um die organisationssoziologische Analyse der Zusammenhänge von militärtechnologischen, logistischen und ökonomischen Faktoren. Fragen der „Weiterqualifizierung“ von Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren im ideologisch-politischen Bereich stehen für die WMS wie auch für die Wehrpsychologie (Psychologie) im Mittelpunkt ihres Untersuchungsgegenstandes. Die immer wieder neu sowohl zu stimulierende wie zu kontrollierende bedingungslose Anerkennung der führenden Rolle der SED durch die NVA-Angehörigen auch in allen militärischen, militärtechnologischen und militärsoziologischen Fragen wird als ausdrückliches Ziel der WMS angesehen. Insofern kommt ihr bei der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“ der Angehörigen aller Teilstreitkräfte eine wesentliche Funktion zu. Sozialistisches Bewußtsein. <K. Medizin- und Sportsoziologie (MSS)> Die MS hat sich in der DDR aus der Disziplin der Sozialhygiene entwickelt. Die Abgrenzung der MS von der Sozialhygiene ist auch nach wie vor nicht klar. Gegenstand der MS sind u. a. Familien- und Sexual-S., Alters-S., soziale Indikation, Säuglingsmortalität, Gesundheitszustand von Arbeitern, insbesondere jugendlichen Arbeitern und soziale Herkunft und ganz allgemein: Krankenstand und soziale Lage der Kranken. Ausgesprochenes Ziel der MS ist es, den Gesundheits- und Leistungszustand, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz der (arbeitenden) Bevölkerung in der DDR zu verbessern. Neben solchen Aufgaben untersucht die MS u. a. auch die Medizin als Institution, die Organisation des Gesundheitswesens sowie das Verhältnis Arzt: Patient. Ein wichtiger Bereich der MS ist die Militärmedizin. Militärmedizinische Zentren der MS in der DDR sind vor allem: Berlin (Ost), Greifswald und Leipzig. Die SS ist in der DDR wesentlich angewandte Sportwissenschaft, die der Sportpädagogik und Sportpraxis unmittelbar zuarbeitet. Seit Ende 1961 wurden sportsoziologische Probleme mehr und mehr thematisiert; im Jahre 1963 wurde an der Deutschen Hochschule für Körperkultur eine „Abteilung für philosophische und soziologische Grundlagen der Körperkultur“ eingerichtet. Sie wurde im Jahre 1966 zum „Institut für Theorie, Soziologie und Organisation der Körperkultur“ ausgebaut. Nach D. Voigt („Soziologie in der DDR“, Köln 1975, [S. 1006]S. 26 ff.) lagen in der DDR bis 1974 rd. 475 sportsoziologisch einschlägige Arbeiten vor. Diese reichen von Grundsatzarbeiten zur SS über Arbeiten, die sich mit Sport und Gesundheit, Sport in der Schule, Sport und Gesellschaft befassen, bis zur militärsportlichen bzw. militärsoziologischen Analyse (Sport). V. Methodologie, Methoden und Techniken der Empirischen Sozialforschung Alle methodologischen Überlegungen gehen immer wieder von dem marxistischen Axiom der „Einheit“ von Theorie und Empirie bei sozialen Untersuchungen aus (vgl. o.). Entsprechend wird die Frage der Werturteilsfreiheit in der marxistisch-leninistischen S. im Sinne von Marx beantwortet: Es ist die Klasse, die die entscheidenden Werte und Normen setzt, nicht das einzelne Individuum. Wertungen, Werturteile sind stets nur Widerspiegelungen des Seins der Klassen im Gesellschaftsprozeß. M. Webers und — in seiner Nachfolge — H. Alberts Forderungen nach Wertfreiheit werden abgelehnt wie alle anderen dem Positivismus zugerechneten Erkenntnistheorien. Von solchen Vorstellungen ausgehend wird als das wichtigste methodologische Prinzip für die Werturteilsproblematik im Rahmen der marxistisch-leninistischen S. die „Einheit von sozialistischer Parteilichkeit und Objektivität“ hervorgehoben. Als zweites methodologisches Prinzip wird die Forderung bezeichnet, stets „dialektisch“ an die Bewertung sozialer Prozesse heranzugehen. Mit dem Wort „dialektisch“ soll dabei auf die Einbettung aller sozialer Einzelerscheinungen in eine gesellschaftliche Totalität hingewiesen werden. Wenn, nach Auffassung der marxistisch-leninistischen S., Interessen und Bedürfnisse mit der objektiven Möglichkeit übereinstimmen, wenn damit diese Kriterien die objektive Rea
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1979) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 I. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der UdSSR und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Ja[S. 997]nuar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und im Programm der SED als „Lehre von der Leitung und Entwicklung der Gesellschaft“ bestimmt worden. Damit setzte die SED auch die Institutionalisierung der S. in Gang. Während in…
DDR A-Z 1979
Produktionsprinzip (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur — z. B. Bereiche der Volkswirtschaft und Zweige der Industrie — anpaßt. Das P. beruht auf dem Demokratischen Zentralismus. Wichtige Ausdrucksformen des P. sind auf der zentralen Ebene die Industrieministerien, die branchenbezogenen Hauptabteilungen der Staatli[S. 864]chen Plankommission und die für Wirtschaftsfragen zuständigen Ausschüsse der Volkskammer; auf der Ebene der Bezirke und Gemeinden sind es vor allem die Fachabteilungen der örtlichen Räte. Auch innerhalb der Branchen, Kombinate und Betriebe wird das P. angewendet. Ausdruck dafür ist z. B. die Zusammenfassung und Anleitung von technisch verwandten Betrieben in Erzeugnisgruppen. Die volkswirtschaftliche Konzeption der SED- und Staatsführung sieht eine optimale Verbindung von P. und Territorialprinzip vor. d. h. eine möglichst wirksame Verbindung von zentraler und territorialer Anleitung. Die Art der Verbindung änderte sich in der Vergangenheit mehrfach. 2. Der Organisationsaufbau der SED beruhte zwischen 1963 und 1966 sowohl auf dem P. wie auf dem Territorialprinzip. Auf Beschluß des VI. Parteitages der SED (Januar 1963) wurde das P. eingeführt, um die Anleitung und Kontrolle des Wirtschaftsablaufes durch die Partei effektiver zu gestalten. Das P. gliederte den Parteiapparat nach den Produktionsbereichen Industrie, Bauwesen und Landwirtschaft; daneben gab es den Bereich der Ideologie. (Da die Grundorganisationen der SED innerhalb der Betriebe immer in den Betriebsparteiorganisationen zusammengefaßt waren, war das Territorialprinzip auch schon vor 1963 durchbrochen.) Ende Februar 1963 wurden beim Politbüro der SED das Büro für Industrie und Bauwesen und das Büro für Landwirtschaft neu eingerichtet und die schon bestehende Ideologische Kommission sowie die Kommission für Agitation reorganisiert. Diese Büros bzw. Kommissionen des zentralen Parteiapparates, denen weitgehende organisatorische Selbständigkeit eingeräumt wurde, hatten die Aufgabe, für die Durchführung der Parteibeschlüsse in ihren jeweiligen Produktionsbereichen zu sorgen und die Grundorganisationen der ihnen unterstellten Betriebe anzuleiten. Auf dem 7. Plenum des ZK der SED (Dezember 1964) übte Ulbricht Kritik an der einseitig auf fachliche Lösung wirtschaftlicher Fragen gerichteten Tätigkeit der Büros für Industrie und Bauwesen bzw. für Landwirtschaft und forderte eine verstärkte politisch-ideologische „Massenarbeit“ und die „richtige Kombination“ von Territorial- und P. In der Folgezeit wurde der Aufgabenbereich der Büros ständig eingeschränkt, bis sie während des Jahres 1966 stillschweigend aufgelöst und ihre Funktionen den Sekretariaten übertragen wurden. Auf dem VI. Parteitag der SED (April 1967) wurde der das P. betreffende Absatz des Parteistatuts im Sinne einer Stärkung des Territorialprinzips geändert. Im neuen Parteistatut von 1976 ist diese Regelung beibehalten worden. Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963; Planung; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 863–864 Produktionsmittelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionspropagandaSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur — z. B. Bereiche der Volkswirtschaft und Zweige der Industrie — anpaßt. Das P. beruht auf dem Demokratischen Zentralismus.…
DDR A-Z 1979
Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1977 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,4 v. H. (199.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 9 v. H. (1977). Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten betrug 1976 in diesem Industriebereich 297.000 Mark, im Industriedurchschnitt hingegen nur 79.000 Mark. Allein 25 v. H. aller für die Industrie bereitgestellten Investitionsmittel wurden im Zeitraum 1970–1976 der E. zugewiesen. Trotzdem bildet sie das Schlußlicht in der Wachstumsrangfolge aller Industriebereiche. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1976 im Jahresdurchschnitt um 6,4 v. H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,2 v. H. (davon Energiebetriebe 5,5 v. H.). Damit konnte die bestehende Energielücke — sie führte vor allem in den 60er Jahren zu zeitweiligen Strom- und Gasabschaltungen sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich — nicht vollständig geschlossen werden. II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. A. Entwicklung und Struktur 1977 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 83 Mill. t Steinkohleneinheiten (SKE) — 1960 waren es 68 Mill. t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 22 v. H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte zugenommen (+ 340 v. H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill. t SKE, so waren es 1977 bereits 36,8 Mill. t SKE. Damit hat die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR zugenommen: 1960 wurden 11 v. H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1977 waren es hingegen 31 v. H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die immerhin 51 v. H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings (noch) geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die übrigen westlichen Industrieländer über 50 v. H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl(-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen wies in den Jahren 1960, 1970 und 1977 folgende Struktur auf (Angaben in v. H.): Die intensive Nutzung der inländischen Energieträger führt zwar zu einer geringen Importabhängigkeit und vermindert den Devisenbedarf. Diese Vorteile dürften aber mit Einsatzkosten verbunden sein, die in einigen Bereichen sicher niedriger wären, wenn man stärker auf andere Energieträger zurückgegriffen hätte. Nicht zuletzt diese Tatsache hat die Wirtschaftsführung der DDR zu der Entscheidung veranlaßt, den Braunkohlenanteil weiter zu senken und den Verbrauchszuwachs an Primärenergie vor allem durch Erdöl und Erdgas zu decken. Damit wird aber auch die Importabhängigkeit der E. der DDR weiter zunehmen. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 35 Mrd. t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur etwa 20 Mrd. t wirtschaftlich gewinnbar. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v. H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 30 v. H. das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1977 wurden 254 Mill. t gefördert (1960: 226 Mill. t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Bis 1980 soll die Ausbringung nicht mehr nennenswert gesteigert werden (254 Mill. t). Allerdings ist vorgesehen, nach 1980 die Braunkohlenproduktion auf etwa 270 Mill. t zu erhöhen. Ungünstiger werdende Abbaubedingungen und Qualitätsverschlechterungen begründen diese Beschränkungen. Gegenwärtig beträgt der Heizwert der DDR-Braunkohle etwa 2.000 Kcal/kg, das sind 0,286 SKE. Aufgrund des relativ niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher sind 4/s der Bruttoproduktion der Energie- und Brennstoffindustrie auf die Bezirke Cottbus (37 v. H), Halle (20 v. H.), Leipzig (14 v. H.) und Dresden (11 v. H.) konzentriert (1972). Hier wird die Braunkohle vor allem in Kraftwerken verfeuert. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte be[S. 328]trächtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill. t — 1977: 2,2 Mill. t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel. Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v. H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1977 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 3 v. H. zurückgegangen (nicht ganz 1~Mill. t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung reicht zur Bedarfsdeckung nicht aus, sie mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill. t gefördert, das sind 2 Mill. t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1977 6,1 Mill. t Steinkohle und 3,1 Mill. t Steinkohlenkoks importiert. Lieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Erdöl gehört zu den expandierenden Energieträgern. Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf diesem Sektor fast zu 100 v. H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat“, dem Erdölverarbeitungswerk in Schwedt. In den letzten Jahren ist der Anteil der aus der Sowjetunion stammenden Importe mit rd. 90 v. H. konstant geblieben. Einfuhren aus arabischen Ländern (u. a. Ägypten, Irak, Syrien) waren dagegen von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) konnte die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 ― und seitdem nur schrittweise ― an die gestiegenen Weltmarktpreise anpassen. 1976 bezahlte die DDR für die Tonne sowjetisches Erdöl im Durchschnitt 32 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl). Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit doppelt so hoch. Bis 1980 muß die DDR allerdings mit einer weiteren Verdoppelung rechnen. E. Erdgas Ebenso wie das Erdöl gehört das Erdgas zu den an Bedeutung gewinnenden Energieträgern. Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. Nm³ geschätzt, wovon 10 v. H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. Nm³ gesteigert worden war, ist keine Produktionserhöhung mehr erzielt worden. Künftig soll die Fördermenge auf dem erreichten Niveau gehalten werden. Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 Kcal/Nm³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 Kcal/Nm³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1977: 3,6 Mrd. Nm³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Die Bedeutung der sowjetischen Erdgaslieferungen für die E. der DDR wird künftig weiter zunehmen. Wie alle europäischen RGW-Länder hat sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze beteiligt. Die UdSSR wird diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen ab 1979 zurückzahlen. F. Sonstige Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1976 erst bei etwa 2,5 v. H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1975 wurde mit dem Bau des künftig größten Pumpspeicherwerks der DDR begonnen. Das in Markersbach im Erzgebirge errichtete Werk soll eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 x 175 MW) erhalten. [S. 329]<III. Sekundärenergie> A. Elektroenergie 1977 waren in der DDR rd. 17.900 MW installiert. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1960: 7.840 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten wird die Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit unterhalb der potentiellen Bedarfsgrenze liegen und eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies um so mehr, als die Stromerzeugung zu 84 v. H. (1977) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt — d. h., die Speicherkapazitäten reichen nur bis zur Höhe eines 1-Tag-Bedarfs. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts — er schwankt zwischen 45 und 65 v. H. — gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft wird erst in geringem Umfang zur Stromerzeugung eingesetzt (Anteil an der Stromerzeugung 1976: 6 v. H.). Zusätzlich zum Kernkraftwerk Rheinsberg (75 MW) wurden Ende 1973/74 die ersten beiden 440-MW-Reaktoren des Kernkraftwerks Nord in der Nähe von Lubmin (Bezirk Rostock) mit jeweils zwei 220-MW-Turbosätzen in Betrieb genommen. 1978 wurde der dritte Block an das Netz angeschlossen (Atomenergie). Im Zeitraum 1976–1980 sollen rd. ¼ aller zusätzlichen Stromerzeugungskapazitäten auf Kernenergiebasis arbeiten. Bei Realisierung dieses Ziels würden 1980 Mrd. rd. 10 v. H. aller Kraftwerkskapazitäten aus Atomkraftwerken bestehen. Vermutlich wird zunächst das Kernkraftwerk Nord (Lubmin) weiter ausgebaut (bis 1980: 3 x 440 MW). Mit dem Bau eines dritten Kernkraftwerks in Stendal (Raum Magdeburg) soll bis 1980 begonnen werden. Die Kapazität jedes Werkes soll 3.500 MW erreichen. Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1977 die Stromproduktion um knapp 7 v. H. jährlich zunahm — dies entspricht einer Verdoppelung in 10 Jahren — wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 5 v. H. gesteigert. 1977 wurden im Inland 92,5 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1976 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 75,5 v. H. (79,8 v. H.), Haushalte und Kleinverbraucher 22,5 v. H. (18,3 v. H.), Verkehr 2,0 v. H. (1,9 v. H.). Damit die Nachfrage dem teilweise noch unzureichenden Angebot angepaßt werden kann, soll der spezifische Elektroenergieverbrauch im Jahresdurchschnitt um 2,9 v. H. gesenkt werden. Um dieses Ziel durchsetzen zu können, werden für energieintensive Prozesse Verbrauchsnormative festgesetzt, die „dem wissenschaftlich-technischen Höchststand“ entsprechen sollen. Außerdem darf Elektroenergie auch in den nächsten Jahren nur in Ausnahmefällen als Raumheizung genutzt werden. Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Ausbaupläne: Im Zeitraum 1976–1990 sollen die Kraftwerkskapazitäten der DDR um 20.000 MW ― davon 5.000 MW im Zeitraum 1976–1980 ― erweitert werden. Neben dem Ausbau bereits bestehender Kraftwerke (Boxberg, Kernkraftwerk Nord) ist u. a. die Errichtung neuer Werke bei Magdeburg (3.500-MW-Kernkraftwerk) und bei Jänschwalde (3.000-MW-Braunkohle) geplant. Die Kosten je kWh betragen in der DDR 8 Pfennig für private Haushalte, für die Industrie 12 Pfennig. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt wird für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW betragen. In diesem System waren 1976 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 77.000 MW zusammengeschlossen. 1975 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 25 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden; nach Polen führen die Leitungen Kraftwerk Hirschfelde — Umspannwerk Turow (110 kV) Kraftwerk Hagenwerder — Umspannwerk Mikulowa (220 kV) Kiesdorf (Bezirk Dresden) — Mikulowa (380 kV). Einen Stromaustausch mit der ČSSR ermöglichen die Leitungen: Umspannwerk Zwönitz — Umspannwerk Hradec (220 kV)[S. 330] Umspannwerk Röhrsdorf — Umspannwerk Hradec (380 kV). Mit der 1978 vorgesehenen Inbetriebnahme einer 780-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn soll der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert werden. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. Anfang 1977 dürfte die Verarbeitungskapazität knapp 20 Mill. t betragen haben; sie soll bis 1980 auf 23 Mill. t gesteigert werden. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt konzentriert. Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Heinersdorf. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1976: 8,8 Mill. t; 1960 waren es erst 0,4 Mill. t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Für die chemische Weiterverarbeitung (Petrochemie) wird ein relativ geringer Teil des Erdölaufkommens eingesetzt. Der 1975 erreichte Anteil von 8 v. H. (Bundesrepublik Deutschland etwa 12 v. H.) soll bis 1985 auf 14 v. H. erhöht werden. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt folgende Trassen: Rostock–Schwedt (202 km), Schwedt–Leuna (340 km). Leuna–Böhlen–Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt–Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen noch relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 0,9 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 2,2 t im Jahre 1976 gegenüber. C. Koks und Briketts Mit Ausnahme der Produktion von Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT-Koks) hat sich die Kohlenveredelung in den letzten Jahren rückläufig entwickelt. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und im Kombinat Schwarze Pumpe Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 Kcal/kg. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Während die Produktion von BHT-Koks von 1~Mill. t (1960) auf 2,2 Mill. t (1977) gesteigert wurde, ist mit der Stillegung veralteter und unwirtschaftlich arbeitender Anlagen die Kokserzeugung aus Steinkohle von 3,2 Mill. t auf 1,7 Mill. t 1976 zurückgegangen. Die Erzeugung von Braunkohlentieftemperaturkoks verminderte sich von 6,7 Mill. t auf 3 Mill. t (1977). Ebenfalls zurückgenommen wurde die Briketterzeugung. Mit 49 Mill. t wurden 1977 7 Mill. t weniger Briketts produziert als im Jahre 1960. D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1977 5,8 Mrd. Nm³. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten unterirdischen Speicherkapazitäten zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1980: 6 Mrd. cbm). Der durch die Stillegungen veralteter und unwirtschaftlicher Kokereien und Gaswerke entstandene Produktionsausfall soll durch Erdgaszumischung und -Spaltung ausgeglichen werden. Der Bedarfszuwachs im Haushaltssektor soll durch den rückläufigen Einsatz im Industriebereich (zunehmender Erdöl- und Erdgaseinsatz) abgedeckt werden. Stadtgas wird in der DDR nach verschiedenen Verfahren hergestellt: Etwa ⅓ der Produktion stammt aus Sauerstoffdruckvergasungsanlagen für Braunkohle. Dieses Verfahren wird künftig nur noch im Gaskombinat Schwarze Pumpe angewandt. Ein weiteres Drittel entfällt auf Stein- und Braunkohlenkokereien. Die thermische Spaltung von Heizöl und Flüssiggas liefert einen Anteil von 10 v. H. Die nach diesem Verfahren arbeitenden Kapazitäten sollen ausgebaut werden und 1985 etwa des Winterbedarfs decken. Über 10 v. H. des Gasaufkommens werden durch die Zumischung von Erdgas, Flüssiggas und Stickstoff zu den im Kombinat Schwarze Pumpe erzeugten Gasen gewonnen. Auch dieses Produktionsverfahren soll künftig an Bedeutung gewinnen. Die Möglichkeit, inländisches Erdgas im größeren Umfange zur Stadtgaserzeugung zu verwenden. hat zu einer Verbesserung der Versorgung geführt, denn 1972/73 konnte die Industrie erstmals ausreichend mit Stadtgas versorgt werden. Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Damit ist es möglich, die Produktion zu konzentrieren. So deckt allein das Werk Schwarze Pumpe etwa die Hälfte des Stadtgasbedarfs der DDR. 1976 verbrauchte die Industrie 40 v. H. des Stadtgasaufkommens, in die übrigen Bereiche wurden 49 v. H. geleitet. Die Netzverluste werden mit 11 v. H. angegeben. E. Fernwärme Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der [S. 331]hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. So sollen bis 1980 von 550.000 geplanten Neubauwohnungen 415.000 (75 v. H.) fernbeheizt werden. Gas- und Elektrospeicherheizungen sind vordringlich für zu modernisierende Wohnungen und für kleine Wohngebiete vorgesehen. Die Erzeugung soll auf große, leistungsfähige Heizwerke und Heizkraftwerke konzentriert werden. Schrittweise stillgelegt werden sollen sog. kleine Heizhäuser ― davon existieren rd. 25.000 ―, die vor allem kommunale Einrichtungen versorgen. Um die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sollen in Berlin (Ost), Halle, Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Rostock Verbundsysteme geschaffen werden. Atomenergie. Jochen Bethkenhagen [S. 332] Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 326–332 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung
Energiewirtschaft (1979) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. [S. 327]Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie. In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe…
DDR A-Z 1979
Deutsche Volkspolizei (DVP) (1979)
Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch ― abweichend vom westlichen Polizeibegriff ― positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen Staatsorgans einen entwicklungsfördernden Charakter haben. Der Begriff DVP bezeichnete vom 1. 6. 1945 bis zum 18. 1. 1956 (Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung) alle waffentragenden Verbände der SBZ/DDR. Solche Verbände innerhalb der DVP, die eher militärische als polizeiliche Aufgaben erfüllten, waren die Kasernierte Volkspolizei, die Bereitschaftspolizei und die Deutsche Grenzpolizei. Die DVP war zunächst den Landes- und Provinzialverwaltungen, ab 1948 der Deutschen Verwaltung des Innern unterstellt und somit zonal zentralisiert. Seit der Gründung der DDR untersteht die DVP dem Ministerium des Innern, dessen Minister, seit 1963 Generaloberst Friedrich Dickel, zugleich Chef der DVP ist. Die DVP wird zentral von der Hauptverwaltung DVP geleitet, deren Chef Stellvertreter des Ministers des Innern ist. In der HVDVP laufen auch die Dienstzweige der DVP zusammen. Ihre wichtigsten sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei, Paß- und Meldewesen. Innerhalb der Schutzpolizei besteht als besonderer Dienstzweig der Betriebsschutz A(= aktive Volkspolizisten). Dienststellen der DVP in den Bezirken, Kreisen, Städten und Stadtbezirken sind: Bezirksbehörden der DVP (BDVP), VP-Kreisämter (VPKA), VP-Reviere. Der BDVP entspricht in Berlin das Polizeipräsidium mit je einer VP-Inspektion in den 8 Stadtbezirken. In Gemeinden, Stadtbezirken und Streckenabschnitten der Reichsbahn werden polizeiliche Aufgaben verantwortlich durch den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) wahrgenommen. Den im Range eines Unterleutnants oder Leutnants der Schutzpolizei stehenden ABV wird im besonderen Maße die Aufgabe zugeschrieben, die Verbindung der DVP mit der Bevölkerung zu festigen. Unterstützt von gegenwärtig ca. 126.000 Freiwilligen Helfern der DVP überwachen die ABV u. a. die Einhaltung der Meldevorschriften durch Kontrolle der Hausbücher. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der DVP insbesondere: Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen; die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; die ihr im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Zu den in den militärischen Bereich übergreifenden Aufgaben der DVP gehört die Ausbildung der Kampfgruppen durch Instrukteure der Schutzpolizei. Nachdem man in der DDR anfangs von einer teilweisen Fortgeltung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes und der anderen Landespolizeigesetze ausging, vollzog sich die Tätigkeit der DVP jahrelang faktisch ohne Rechtsgrundlage, bis sie schließlich durch das „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP“ vom 11. 6. 1968 geregelt wurde. Seit dem 1. 12. 1962 besteht die „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“ in Berlin, die seit 1965 über das Promotionsrecht verfügt. Uniform der DVP: hellgrau-grün. Ca. 73.000 Mann, zusätzlich ca. 8.000 Mann Transportpolizei und ca. 15.000 Mann Betriebs[S. 258]schutz A. In jedem Jahr wird der 1. Juli als „Tag der Volkspolizei“ begangen. In der DVP gibt es folgende Dienstgrade: VP-Anwärter Unterwachtmeister Wachtmeister Oberwachtmeister Hauptwachtmeister Meister Obermeister Unterleutnant Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst Generalmajor Generalleutnant <LI>Generaloberst. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 257–258 Deutsche Versicherungsanstalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Wirtschaftskommission (DWK)Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch ― abweichend vom westlichen Polizeibegriff ― positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen…
DDR A-Z 1979
Kooperationsverband (KOV) (1979)
Siehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 Kooperationsverband (KOV): 1975 1985 Vertikaler Zusammenschluß auf vertraglicher Grundlage zwischen Betrieben der Landwirtschaft (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der Nahrungsgüterwirtschaft und/oder des Handels, die an der Erzeugung, Be- und Verarbeitung sowie teilweise an der Vermarktung eines bestimmten Produktes bzw. einer Gruppe von Produkten beteiligt sind. Grundlage für die Zusammenarbeit der Betriebe in einem KOV sind das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) und das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirschaft und des Handels vom 1. 11. 1972 (GBl. II, S. 781 f.). Die KOV werden unter Verantwortung des für die jeweiligen Produkte zuständigen Endproduzenten bzw. Handelsbetriebes gebildet und haben bei diesem ihren Sitz. Sie sind grundsätzlich keine juristischen Personen (Ausnahmen sind möglich, sofern gemeinsame Produktions-, Lagerungs- oder Absatzaufgaben durchzuführen sind). Ebenso grundsätzlich behalten die beteiligten Betriebe ihre juristische Selbständigkeit. Der Beitritt soll freiwillig erfolgen. Hierüber entscheiden bei Volkseigenen Betrieben (VEB bzw. VEG) der Direktor im Einvernehmen mit der BGL; bei LPG/GPG die Mitgliederversammlungen und bei KOE der Rat der kooperativen Einrichtungen. Bestimmungen über einen möglichen Austritt sind im Musterstatut nicht enthalten. Die Zusammenarbeit innerhalb der KOV wird durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt, die vom Rat des Bezirkes, in dem der Endproduzent seinen Sitz hat, zu bestätigen ist. Mitglieder können jedoch auch Betriebe verschiedener Bezirke werden. Als Vorsitzender des KOV fungiert in der Regel der Direktor des staatlichen Verarbeitungs- oder Handelsbetriebes. Weitere Organe des KOV sind die mindestens einmal jährlich tagende Bevollmächtigtenversammlung und der für die tägliche Arbeit verantwortliche Verbandsrat. Befugnisse und Arbeitsweise bleiben der Kooperationsvereinbarung überlassen. Es ist das Ziel eines KOV, die Spezialisierung und Arbeitsteilung der Produktionsbetriebe (Produktionsstufen) zu fördern und die Planerfüllung nach Menge, Sortiment, Qualität und Zeit durch koordinierte Vertragsabschlüsse sicherzustellen. Durch gemeinsame Investitionen können sich die im KOV zusammenarbeitenden Betriebe eigene Produktions-, Lager- oder Absatzkapazitäten schaffen. Diese Einrichtungen sind nicht rechtsfähig und werden durch die Bevollmächtigtenversammlung bzw. den Verbandsrat geleitet. Für die Beteiligung an diesen Einrichtungen, die Leitung und Planung, die Stellung der Beschäftigten sowie alle Fragen der Produktionstätigkeit gelten die Bestimmungen der KOE. Die Anzahl der KOV und der von ihnen erfaßte Anteil der Agrarproduktion haben ständig zugenommen. Durch ihre Arbeit haben sie zu dem gegenwärtig erreichten Konzentrations- und Spezialisierungsgrad der Landwirtschaftsbetriebe beigetragen. Die Verringerung der Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe hat zur Folge, daß die KOV nunmehr weniger Vertragspartner haben. Die daraus resultierende Arbeitsvereinfachung ermöglichte nach 1975 die Zusammenfassung mehrerer KOV, so daß die Anzahl der Verbände abnimmt, während der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen weiter steigt. Ihre produktspezifische Arbeitsweise entspricht der Leitungsstruktur der Nahrungsgüterwirtschaft bei den Bezirken (Wirtschaftsvereinigungen, VVB usw.) und stellt insofern ein zusätzliches Leitungsinstrument für die Landwirtschaft dar. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 605 Kooperation in der Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KooperationsverbändeSiehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 Kooperationsverband (KOV): 1975 1985 Vertikaler Zusammenschluß auf vertraglicher Grundlage zwischen Betrieben der Landwirtschaft (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der Nahrungsgüterwirtschaft und/oder des Handels, die an der Erzeugung, Be- und Verarbeitung sowie teilweise an der Vermarktung eines bestimmten Produktes bzw. einer Gruppe von Produkten beteiligt sind. Grundlage für die Zusammenarbeit der Betriebe in einem KOV sind das…
DDR A-Z 1979
Materialwirtschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Die VVB bzw. die Kombinate, die ihnen gleichgestellt sind, und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen unterstellten Betriebe zusammengefaßte Materialforderungen bei den Staatlichen Kontoren einreichen, die einerseits die geprüften und bestätigten Anforderungen an die „Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Grundmittel“ im [S. 716]Ministerium für M. weitergeben. Das Material wird nach Dringlichkeitsstufen den anfordernden Stellen in Form von Kontingenten zugeteilt. Die langfristige Planung der M. erfolgt unter Leitung des Ministeriums für M. in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission, den Industrieministerien, anderen zentralen staats- und wirtschaftsleitenden Organen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen. Im Jahr 1972 wurde mit dem Aufbau eines Systems staatlicher Normative des Materialverbrauchs begonnen, um eine weitere Senkung des spezifischen Materialverbrauchs zu erreichen und die Lagerhaltung auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Anzahl der Normative (Zusammenfassung von Normen für Erzeugnisgruppen) hat sich von 460 im Jahre 1973 auf rd. 1.260 im Jahr 1975 erhöht. Bisher ist es nach eigenem Eingeständnis den Wirtschaftsfachleuten in der DDR allerdings nicht gelungen, den Informationsbestand von 50 Mill. betrieblichen Materialverbrauchsnormen durch entsprechende Aggregation zu volkswirtschaftlichen Normativen für die zentrale Planung nutzbar zu machen. Für die in die Normativarbeit einbezogenen Ministerien der Industrie und des Bauwesens (Ministerium für Bauwesen) wurden 1975 ein Anteil der normativ begründeten Warenproduktion von fast 50 v. H. und ein Anteil des normativ begründeten Werkstoffverbrauchs am Gesamtverbrauch von fast 80 v. H. erreicht. Der Anteil des Materialverbrauchs am Gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukt betrug nach vorläufigen Ergebnissen 1976 56,6 v. H., wobei der Materialverbrauch von 1960 bis 1976 schneller gestiegen ist als das Gesellschaftliche Gesamtprodukt. Das gerade auf dem Gebiet der M. wenig funktionierende System der zentralen Planung und das Verbot einer ausreichenden Lagerhaltung in den Betrieben sind Anlaß für fortwährende Stockungen im Produktionsablauf. Obwohl mengenmäßig vielfach Überplanbestände vorhanden sind, fehlen ständig bestimmte Sorten und Abmessungen an Material. Die sparsame Verwendung von Materialien wird zunehmend propagiert. Die Spannweite der Initiativen reicht von mobilisierten Beständen über verminderte Abfälle und gesenkten Ausschuß bis zum rückgeführten Verpackungsmaterial. Im Jahr 1975 beispielsweise wurden Sekundärrohstoffe wie Metallschrott, Altpapier, Alttextilien, Rücklaufflaschen und -gläser, Glasbruch usw. im Wert von 2,5 Mrd. Mark erfaßt (bei einem gesamtwirtschaftlichen Materialverbrauch von 208 Mrd. Mark). Allein die Rückführungsquote für Verpackungsmittel wurde im Zeitraum von 1971 bis 1975 auf ca. 35 v. H. erhöht. Im Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 betrug in der DDR die durchschnittliche jährliche Senkung des spezifischen Verbrauchs an volkswirtschaftlich wichtigen Roh- und Werkstoffen, berechnet auf eine Einheit industrielle Warenproduktion, 2,8 v. H. Eine rationellere Energieanwendung brachte in diesem Zeitraum für die Gebrauchsenergieintensität eine durchschnittliche jährliche Senkung von 4,7 v. H., für die Elektroenergie-Intensität von 2,7 v. H. In der Direktive zum IX. Parteitag der SED (1976) wurde festgelegt, den Verbrauch volkswirtschaftlich wichtiger Energieträger, Rohstoffe und Materialien, berechnet auf eine Einheit industrieller Warenproduktion, im Zeitraum 1976–1980 um jahresdurchschnittlich 3,0 v. H. zu senken. Zur Senkung der volkswirtschaftlichen Materialintensität trägt die Verbesserung der Materialeinsatzstruktur bei, so z. B. in der Bereitstellung von Plastwerkstoffen zu Konstruktionszwecken in der metallverarbeitenden Industrie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 715–716 Materialistische Geschichtsauffassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materielle InteressiertheitSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Die VVB bzw. die Kombinate, die ihnen gleichgestellt sind, und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den…
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Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) (1979)
Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1985 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 14. 6. 1947 in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoff und Energie sowie den 1. Vors. des FDGB und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammen. Einen Vorsitzenden hatte die DWK zunächst nicht. In der Anfangsphase bestanden ihre Aufgaben hauptsächlich darin, a) die Arbeiten der angeschlossenen Zentralverwaltungen zu koordinieren, b) die SMAD zu beraten und c) die Reparationsleistungen an die Sowjetunion sicherzustellen. Durch Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten der DWK um die Vollmacht zum Erlaß von Verordnungen und Anordnungen erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Während nunmehr die Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als Verordnungen innerhalb der SBZ galten, wurden die Anweisungen des neu institutionalisierten ständigen Vorsitzenden (H. Rau) und seiner zwei Stellvertreter (B. Leuschner, F. Jelbmann) zu verpflichtenden Anordnungen für den Apparat der DWK. Ferner erhielt die DWK, die weiterhin unter der Kontrolle der SMAD stand, eine Abteilung für die Planung und Leitung der Wirtschaft. Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen (HV) umbenannt und ihre Zahl von 12 auf 17 erhöht. Auf Befehl Nr. 183 der SMAD vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 38 auf 101 Mitglieder erweitert. Hinzu kamen 48 „Vertreter der Bevölkerung“, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Aufgrund der übertragenen Vollmachten hatte das Sekretariat der DWK allmählich die Funktionen einer ersten Regierung der SBZ übernommen. Mit der Proklamation der SBZ zur Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 10. 1949 ging die DWK in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf. Zur Durchführung ihrer Aufgaben war der DWK die Mehrzahl der bereits auf Befehl Nr. 17 der SMAD vom 27. 7. 1945 gegründeten Deutschen Zentralverwaltungen unterstellt. Am 10. 4. 1945 hatten sich Zentralverwaltungen auf folgenden Arbeitsgebieten konstituiert: Industrie, Landwirtschaft, Brennstoffindustrie. Handel und Versorgung, Nachrichtenwesen, Verkehrswesen, Finanzen, Arbeit und Sozialfürsorge, Gesundheitswesen; später folgte die Gründung von Zentralverwaltungen auch für Inneres, Umsiedler und für Interzonen- und Außenhandel. Unabhängig von der DWK blieben die Zentralverwaltungen für Volksbildung, Justiz und Inneres. Die Deutschen Zentralverwaltungen arbeiteten unabhängig voneinander. Ohne Kompetenz zum Erlaß von Gesetzen und Verordnungen lag das Schwergewicht ihrer Arbeit auf der Koordination der Verwaltungsmaßnahmen der Länder der SBZ und der zentralen Einrichtungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 258 Deutsche Volkspolizei (DVP) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher BauernkongreßSiehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1985 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 14. 6. 1947 in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft,…
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Theater (1979)
Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1977 bestanden 134 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u. ä), die im gleichen Jahr 11,08 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche Staatsoper und Komische Oper in Berlin), 2 Operette (Metropol-T. Berlin und Staatsoperette Dresden), 3 Kinder- und Jugend-T. (T. der Freundschaft Berlin, T. der Jungen Generation Dresden, T. Junge Garde Halle), 7 Puppen-T. (Berlin, Dessau, Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt. Magdeburg, Naumburg). Wichtigstes T.-Zentrum ist Berlin (Ost). Internationalen Ruf besitzen hier: die Deutsche Staatsoper mit einem breiten musikdramatischen Repertoire, die Komische Oper, die seit ihrer Gründung 1947 von der durch Intendant Walter Felsenstein entwickelten und nach dessen Tode (1975) von seinem Nachfolger Joachim Herz weitergeführten Konzeption eines realistischen Musik-T. geprägt ist; das Berliner Ensemble, das seit der Gründung 1949 besonders das Werk seines Mitbegründers Bertolt Brecht pflegt; die Volksbühne, die unter der künstlerischen Leitung und späteren Intendanz des Schweizer Regisseurs Benno Besson (1969–1977) vor allem einen neuen Stil eines intelligenten komödiantischen Volks-T. entwickelte; das Deutsche T. mit den Kammerspielen und der Kleinen Komödie. Wichtigste Bühnen in den Bezirken sind das Volks-T. Rostock, das unter seinem Intendanten Hanns Anselm Perten einen besonders weltoffenen Spielplan pflegt und die meisten DDR-Erstaufführungen von Autoren des westlichen Auslands bringt, die Städtischen T. Leipzig, die Staats-T. Dresden, die Städtischen T. Karl-Marx-Stadt, das Deutsche National-T. Weimar, die Bühnen der Stadt Magdeburg und das Hans-Otto-T. Potsdam. Breiten Raum in den Spielplänen nehmen Stücke des Kulturellen Erbes ein. ebenso wie die zeitgenössische Dramatik der DDR. Die zeitgenössische Dramatik des Auslandes ist vor allem durch Werke aus sozialistischen Ländern vertreten, in geringerem Maße durch solche westlicher Autoren, die eine allgemein progressive, humanistische oder sozialkritische Tendenz aufweisen. Auf kleinen Dependance- und Studio-Bühnen pflegt man neben literarischen Programmen eine Art unterhaltenden Boulevard-T. sozialistischer Prägung. Die wichtigsten DDR-Dramatiker sind Heiner Müller, Peter Hacks, Volker Braun („Die Kipper“), Ulrich Plenzdorf („Die neuen Leiden des jungen W.“), Helmut Baierl. Rainer Kerndl und (im heiteren Genre) Rudi Strahl; zu den bedeutendsten Regisseuren zählen Adolf Dresen, Wolfgang Heinz, Manfred Karge und Matthias Langhoff, Manfred Wekwerth sowie (im Musik-T.) Ruth Berghaus, Joachim Herz und Harry Kupfer. Die T. unterstehen der Abteilung T. im Ministerium für Kultur, von der auch die Intendanten eingesetzt werden; eine Subventionierung erfolgt durch die Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte. Die Beziehungen der Autoren zum T. regeln sich durch Direktaufträge und über die Bühnenvertriebe des Henschelverlages und der Musikverlage. Die T.-Schaffenden sind zum großen Teil in der Gewerkschaft Kunst im FDGB und im Verband der Theaterschaffenden organisiert; ihnen steht ein Zentraler Bühnennachweis zur Verfügung. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der T.-Hochschule „Hans Otto“ in Leipzig. Staatlichen Schauspielschulen in Berlin und Rostock sowie dem Institut für Schauspielregie in Berlin; für Ballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin, der Palucca-Schule Dresden und der Fachschule für Tanz in Leipzig; für Musik-T. an den Hochschulen für Musik in Berlin. Dresden. Leipzig und Weimar. An der Humboldt-Universität Berlin besteht ein Bereich T.-Wissenschaft, an der Akademie der Künste der DDR eine Sektion Darstellende Kunst mit einer Wissenschaftlichen Abteilung. Die Verbindung der T. zum Publikum ist auf vielfältige Weise geregelt: durch Kooperationsverträge zwischen T. und Betrieben, an den T. bestehende Freundeskreise und Jugendklubs sowie die Veranstaltung von Foyergesprächen, in denen Ensemblemitglieder der T. mit Besuchern über Inszenierungen diskutieren. Ein differenziertes Anrechtssystem ermöglicht T.-Besuche zu ermäßigten Preisen. Die DDR ist Mitglied in folgenden internationalen T.-Vereinigungen: Internationales T.-Institut, Internationale Vereinigung der Kinder- und Jugend-T. (ASSITEJ), Internationaler Schauspielerverband (FIA), Internationale Föderation für T.-Forschung (FIRT), Internationale Organisation der Szenographen, T.-Architekten und T.-Techniker (OISTT), Internationale Vereinigung für Puppenspiel (UNIMA). Bedeutendstes T.-Festival sind die seit 1957 alljährlich im Herbst veranstalteten Berliner Festtage mit Gastspielen von T. des Auslands und aus den DDR-Bezirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1083 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theorie und PraxisSiehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1977 bestanden 134 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u. ä), die im gleichen Jahr 11,08 Mill. Besucher zählten. Von 60 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 37 Schauspiel- und Musik-T. (davon 4 auch Puppen- und 1 auch Kinder- und Jugend-T.), 6 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 2 Oper (Deutsche…
DDR A-Z 1979
Altersversorgung (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Art. 36 der Verfassung verspricht jedem Bürger die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität als Rechtsanspruch, der durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden soll. Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Der Durchschnitt der Altersrenten in der DDR liegt auch unter Berücksichtigung der für Rentnerhaushalte höheren Kaufkraft der Mark der DDR erheblich unter dem in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West). Jedoch gewährleisten die zwischen 230 und 300 Mark liegenden Mindestrenten (Renten) für jeden eine Grundversorgung, die Armut ausschließt. Durch die Umgestaltung der Freiwilligen ➝Zusatzrentenversicherung, die praktisch einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark gleichkommt, wird allmählich eine Verbesserung der A. für das Gros der DDR-Rentner möglich. Doch wird auch 1980 ein DDR-Versicherter, der seit 1960 bei einem gleichbleibenden Monatsverdienst von 1.000 Mark seit 1971 monatlich 40 Mark an die freiwillige Zusatzrentenversicherung gezahlt hat. nach einem vollen Arbeitsleben mit keiner höheren A. (SV-Rente und Zusatzrente) als maximal 600 Mark rechnen können. Danach wird seine „nichtdynamische“ Rente hinter der Entwicklung der Arbeitseinkommen wieder zurückbleiben. Höhere Altersrenten erhalten aus der Sozialversicherung (SV) wie bisher — bei höherer Beitragsleistung — die Bergleute (Bergmannsrenten). Neben diesen eigentlichen SV-Renten werden von der SV auch die — vergleichsweise niedrigen — Kriegsbeschädigtenrenten (Kriegsopferversorgung) ausgezahlt sowie Alters- und Invalidenrenten (in Höhe von höchstens 410 Mark) als zusätzliche Leistung an die Empfänger von staatlichen Ehrenpensionen, Kämpfer gegen den Faschismus und Opfer des Faschismus. Daneben gibt es Renten der Sonder- und Zusatzeinrichtungen. So erhalten die Bediensteten der Polizei, des Militärs, der Zollverwaltung, der Reichsbahn und der Post Renten, die über den allgemeinen SV-Renten liegen, obwohl der Beitragssatz für Versicherte und Arbeitgeber auch hier jeweils 10 v. H. beträgt. Im einzelnen sind diese Regelungen ebensowenig bekannt wie jene, die Ende der 60er Jahre für Angestellte in gesellschaftlichen Organisationen, in anderen Verwaltungen und Ministerien getroffen wurden. Bedienstete der Reichsbahn und der Post der DDR erwerben nach einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit von 10 Jahren Anspruch auf A. oder Invaliditätsversorgung in Höhe von 20 v. H. des Monatsgrundlohns bzw. Durchschnittsverdienstes der letzten 5 Jahre. Er erreicht nach 40 Jahren bei der Post den Höchstsatz von 65 v. H. und nach 45 Jahren bei der Reichsbahn den von 70 v. H. Die Höchstrente beträgt 800 Mark. Günstigere Regelungen gelten auch für die (vormals) im Gesundheits- und Sozialwesen Beschäftigten und für ehemalige Angehörige der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“. Zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung wird Angehörigen der Intelligenz gewährt. Diese „Intelligenzrenten“ erhalten Führungskräfte in wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) bei Invalidität oder Alter in Höhe von 60 bis 80 v. H. des letzten Gehalts (höchstens 800 Mark) neben den grundsätzlich nur aus den Steigerungsbeträgen errechneten SV-Renten; beide Renten dürfen jedoch 90 v. H. des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Während diese Renten aus dem Staatshaushalt finanziert werden, beruhen die Zusatzrenten an die „Technische Intelligenz“ durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) auf Beiträgen der Betriebe an die Staatliche Versicherung der DDR und werden in unbegrenzter Höhe neben den SV-Renten gezahlt. Die Witwen erhalten generell 50 v. H., Waisen. Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der „Intelligenzrente“. In geringem Umfang werden Zusatzrenten an Arbeitnehmer in Schwerpunktbetrieben in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 5 Jahre, wenigstens 10 Mark, gezahlt. Eine eigene, überwiegend aus Beiträgen finanzierte Zusatzversorgung besteht seit dem 1. 1. 1959 außerdem für freipraktizierende Ärzte und Zahnärzte. Sie erhebt die Beiträge, solange die Versicherten überhaupt kassenärztlich tätig sind, und sie gewährt bei Erreichung der Altersgrenze oder bei dauernder Invalidität eine einheitliche Rente von 600 Mark monatlich unter Anrechnung der Rente aus der SV. also ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten und -beträge. Weitere Zusatzrenten sind die staatlichen Ehrenpensionen, die neben den SV-Renten (350 Mark) gewährt werden. Sie betragen für Verfolgte des Faschismus 600 Mark (arbeitsfähige Witwen 120 Mark, sonst 400 Mark. Waisen 150 Mark) und für Kämpfer gegen den Faschismus 800 Mark (arbeitsfähige Witwen 120 Mark, sonst 500 Mark. Waisen 250 Mark), und werden bei Invalidität oder Erreichung der — um 5 Jahre vorverlegten — Altersgrenze gewährt Wiedergutmachung. Eine Beamtenversorgung kennt die DDR nicht. Das durchschnittliche Einkommen von Rentnerhaushalten in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wurde unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (West) errechnet und dabei für alle Rentnerhaushalte ein monatliches Durchschnittseinkommen. ohne Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, von 445 Mark im Jahre 1976 (1960: 220 Mark) ermittelt. In der Bundesrepublik Deutschland lag das Einkommen in gleichartigen Haushalten 1976 bei 1.630 DM (1960: 504 DM). Die Relationen im Einkommen von DDR-Rentnern zu westdeutschen Rentnerhaushalten (1966: 44 zu 100; 1976: 27 zu 100) haben sich somit [S. 40]nominal stark verschoben. Die hohen Preissteigerungen in der Bundesrepublik haben die Kaufkraft der westdeutschen Einkommen aber deutlich beeinträchtigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 39–40 Altersaufbau der Beschäftigten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben und -AblösungsanleiheSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Art. 36 der Verfassung verspricht jedem Bürger die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität als Rechtsanspruch, der durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden soll. Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt…
DDR A-Z 1979
Umweltschutz (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen und der Tierwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt und schädigen so die Umwelt; über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. Die Luftverunreinigung wird vor allem durch Staub, durch Industrieabgase und Rußbildung der Feuerungsanlagen der Haushalte — mit Schwefeldioxyd (SO₂) u. a. — sowie durch Kraftfahrzeug- und Flugzeugabgase mit den Hauptschadstoffen Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Benzpyren hervorgerufen. Dabei wird nicht nur die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt und die Pflanzen- und Tierwelt geschädigt, es treten als Folgeerscheinungen auch erhöhte Korrosions- sowie Produktionsschäden in Industrie und Landwirtschaft auf. Welche Auswirkungen allein für die Gesundheit eintreten, verdeutlicht, daß nach DDR-Berechnungen eine Senkung der Emissionen in stärker belasteten Gebieten auf die Hälfte eine Minderung der allgemeinen Sterberate um 4,5 v. H., eine Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung um rund 4 Jahre, einen Rückgang der bösartigen Geschwülste der Atemwege um ein Viertel sowie eine Verminderung um 10–15 v. H. der Herz- und Kreislauferkrankungen bewirken würde. Bei der Wasserverschmutzung erweist sich das Problem der Abwässer — z. B. Überschußkühlwasser von Kraftwerken (5 v. H. des Wasserdurchlaufs der DDR gehen als Kühl- und Brauchwasser an Kraftwerke), ölhaltige Abwässer, Entsalzungswässer, Verunreinigungen durch Farben und Chemikalien — als besonders gefährlich. Sie beeinträchtigen nicht nur die Trink- und Gebrauchswasserversorgung des Menschen, sondern auch die Sauberhaltung der Flüsse. Binnengewässer und Meere. Während die Meere zunehmend organische und mineralogische Verschmutzungen mit den bekannten Gefahren für den Nahrungsmittelkreislauf sowie auch Radioaktivität aufweisen, zeigen die Binnengewässer durch Abwässer hervorgerufene starke Störungen des biologischen Gleichgewichts. Infolge von Temperaturerhöhungen durch industrielles Kühlwasser, durch nährstoffhaltige Abwässer oder durch Auswaschungen von auf Äckern verteilten Düngemitteln wird über ein stimuliertes Wachstum von Flora und Fauna Sauerstoffmangel ausgelöst, der schließlich Fäulnisprozesse anregt. Einzelne Flüsse wie Saale und Weiße Elster führen bereits Wasser der Güteklasse 4 und gelten als hochgradig verunreinigt. Bei der Bodenverschmutzung handelt es sich einerseits um die Entziehung landwirtschaftlichen Bodens aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere zur Nutzung für den Braunkohlenbergbau, dem in der DDR große Bedeutung zukommt (Landeskultur). Dabei können auch angrenzende land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen durch die für den Tagebau notwendige Grundentwässerung Schaden nehmen. Andererseits sind es Devastierungen des Bodens durch agrarischen Raubbau, übermäßigen Einsatz von Bioziden, Übermeliorationen, ungeordnete Abfallagerung und Verkippen von Abraummassen, Bodenvergiftung sowie Grundwasserverseuchung. Hierzu zählen auch die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Beeinträchtigungen durch den sog. Fallout. Eine Reihe von Schadstoffen gelangt als Folge chemischer und technischer Prozesse aus der Luft bzw. über das Wasser oder direkt bei der Bodenbearbeitung — als Dünge-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Insektizide, Herbizide, Fungizide und Pestizide) — in den Boden und auf Ernteprodukte. Auf dem Erntegut zurückbleibende Rückstände dieser Wirkstoffe gelangen schließlich über die Nahrungsaufnahme in den menschlichen und tierischen Organismus. Die bei der Bodenbearbeitung tätigen Personen können zudem auch durch direkten Kontakt mit diesen Stoffen Schäden erleiden. Im Zusammenhang mit der Bodenverschmutzung existiert das Problem der Abfallprodukte. Es besteht nicht nur in der Verschmutzung der Landschaft — z. B. durch illegale Müllablagerungen —, sondern auch in der Gefahr der Störungen der natürlichen Landschaftsstruktur (z. B. durch Verunreinigung des Grundwassers, durch Ansammlung von Ungeziefer) oder aber der Anreicherung des Bodens mit Schadstoffen. In der DDR fallen jährlich allein 15 Mill. t Müll und Abwasserschlamm in den Städten und Gemeinden an sowie viele Mill. t Aschen aus den Kraftwerken, die in geordneter Deponie abgelagert werden müssen oder z. T. zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen herangezogen werden können. Die Lärmbelästigung erweist sich zunehmend als Störfaktor, da in der DDR lärmbedingte Berufskrankheiten mit einem Anteil von über 50 v. H. seit Mitte der 60er Jahre an der Spitze der Berufserkrankungen stehen. Quelle der Lärmbelästigung ist ne[S. 1092]ben dem Lärm der Produktionsstätten vor allem der Straßenverkehr. Geht man davon aus, daß drei Viertel der Bevölkerung der DDR in Städten lebt und berücksichtigt man davon die Hälfte, so dürften ca. 6 Mill. Menschen ständiger Lärmeinwirkung ausgesetzt sein. Schließlich nehmen Strahlenschäden zu, einerseits durch die natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung und andererseits durch radioaktive Stoffe. Dabei spielen sowohl Schädigungen von Personen eine Rolle, die beruflich Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, als auch radioaktive Verunreinigungen von Sachgütern sowie Folgen unzureichender Lagerung radioaktiver Abfälle (Nuklearer Umweltschutz). II. Besonderheiten des Umweltschutzes der DDR Die DDR hat mit spezifischen Umweltproblemen zu kämpfen: a) Die Braunkohle als Primärenergiebasis führt ― wegen der Braunkohlenverbrennung in Industrie und Haushalt ― zu einer besonders hohen Luftverschmutzung durch Schwefeldioxyd. Staub und Asche, die sich besonders stark in den Ballungsgebieten von Industrie und Bevölkerung (z. B. in den Bezirken Halle, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig) auswirken. Zudem erfordert der Braunkohlentagebau eine hohe Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche. b) Die Wasserwirtschaft befindet sich in einer besonders prekären Situation, da die Inanspruchnahme des Wassers außerordentlich hoch ist. So stehen je Kopf der Bevölkerung pro Jahr nur rd. 1.000 m³ Wasser (natürlicher Abfluß) ― in Trockenjahren lediglich 430 m³ ― zur Verfügung bei einem derzeitigen Gesamtverbrauch von fast 9 Mrd. m³, der bis 1980 auf etwa 10 Mrd. m³ ansteigen dürfte. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt der gegenwärtige Verbrauch ca. 30 Mrd. m³ und wird bis zum Jahre 2.000 auf 41 Mrd. m³ ansteigen. Da nur 17 v. H. der Hauptwasserläufe — nach entsprechender Wasseraufbereitung — zur Trinkwasserversorgung herangezogen werden können, muß das Wasser in industriellen Ballungsgebieten bis zu fünfmal genutzt werden. Damit beträgt der Nutzungsgrad das Doppelte bis 4fache der Nachbarstaaten. Regional konzentriert sich die Wasserverschmutzung besonders auf den — von chemischen Betrieben dichtbesiedelten — Raum Halle, Leipzig und Bitterfeld, erheblich weniger entfällt auf die nördlichen Gebiete und die Umgebung Berlins. Obwohl in der DDR in der Zeit von 1945 bis 1975 rd. 86 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von 600 Mill. m³ gebaut worden sind, bei einem gesamten Stauraum von 1,2 Mrd. m³, und die Kläranlagen (vor allem auf Basis mechanischer Verfahren) eine Tagesleistung von rd. 5,8 Mill. m³ erbringen, gelten die vorhandenen Kapazitäten noch immer als unzureichend. Die wasserwirtschaftliche Situation ist nach wie vor für die DDR recht ungünstig. c) Das Müllproblem gestaltet sich etwas einfacher als in westlichen Industrieländern, da in der DDR ein Engpaß an Verpackungsmaterialien gegeben ist, und die generelle Rohstoffknappheit zu stärkerem Einsatz von Sekundärrohstoffen zwingt. So spielen beispielsweise die Nutzung von Schrott und Altpapier sowie die Verwendung von Schlacken und Aschen als Baustoffe schon seit langem eine erhebliche Rolle. Dennoch fallen jährlich etwa 15 Mill. m³ Siedlungsmüll an, 1980 dürften es 17 und 1990 25 Mill. m³ sein, die in geordneter Deponie abgelagert oder durch Verbrennung bzw. Umwandlung in Humus beseitigt werden müßten. Bislang erfolgt jedoch die Ablagerung von Abfallstoffen aus der Produktion und von Siedlungsabfällen vor allem auf „wilden“ Müllkippen; eine erste geordnete Deponie wurde 1972 im Kreis Döbeln angelegt. Kompostierungswerke größerer Kapazität zur Verarbeitung von Siedlungsabfällen fehlen bisher oder sind noch im Aufbau. Vorrangiges Ziel der DDR dürfte daher die Schließung wilder Müllkippen zugunsten geordneter Deponien sein, da die Realisierung weitergehender Programme vorläufig an den hohen Kosten scheitern dürfte. III. Politisch-ideologische Aspekte In der DDR wird immer wieder betont, daß die kapitalistische Gesellschaftordnung wegen ihres Profitstrebens für das hohe Ausmaß der Umweltverschmutzung verantwortlich sei: Lediglich aufgrund der Initiativen einzelner Persönlichkeiten seien im Kapitalismus Landschaftsschutzgebiete zum Schutze der Natur vor dem Menschen angelegt worden. Demgegenüber soll im Sozialismus die Natur für den Menschen geschützt werden. Der „Raubbau an der natürlichen Umwelt“ sei ein typisches Merkmal des Kapitalismus, während der Sozialismus den U. nicht nur als bloße Abwehrmaßnahme verstehe, sondern eine aktive zukunftsbezogene Umweltgestaltung anstrebe. In der kapitalistischen Gesellschaftsordnung vollziehe man zwar auch eine „Reparatur von Umweltschäden“, jedoch sei der U. dabei eine neue Profitquelle. Demgegenüber wolle der Sozialismus eine bewußte und planmäßige Gestaltung der Lebens- umwelt. Die Existenz von Umweltproblemen wird als Hinterlassenschaft des Imperialismus bezeichnet. Man spricht von einem traurigen Erbe, das die DDR anzutreten hatte, denn beispielsweise seien nach 1945 für industrielle, mit Verbrennungsvorgängen verknüpfte Produktionsprozesse praktisch keine Abgasreinigungsanlagen vorhanden gewesen, da diese Probleme vor und im II. Weltkrieg völlig vernachlässigt worden seien. Es wird interessanterweise hinzugefügt, daß in der DDR nach dem Kriege die Anstrengungen zunächst dem Wiederaufbau galten und [S. 1093]deshalb längere Zeit auch wieder die Aufgaben der Reinigung der Abgase und des Wassers zurückgestellt werden mußten. Der ideologischen Verknüpfung von Umweltproblematik und Wirtschaftssystem ist entgegenzuhalten, daß Jede Produktion — unabhängig vom Wirtschaftssystem — als Umwandlungsprozeß von Gütern einer Produktionsstufe zu solchen einer anderen Stufe immer einen nicht zu nutzenden Rest hinterläßt, der dann im Wasser, in der Luft oder auf Abraumhalden wiedergefunden werden kann. Selbst der Konsum ist eine Umwandlung in nur teilweise oder gar nicht verwendbare Abfallprodukte. Mit diesem Tatbestand sind Produktion und Verbrauch in allen Wirtschaftssystemen konfrontiert. Entscheidend ist, daß der Erkenntnisstand über die Gefahren der „Abfälle“ sowie über die Möglichkeiten ihrer Vermeidung bzw. Einschränkung erheblich hinter der Entwicklung der Produktionsprozesse hinterherhinkt, zumal die Orientierung auf starkes Wachstum — auch in sozialistischen Volkswirtschaften — Produktivitätsfortschritten erheblich höhere Priorität einräumt als der Durchführung kostspieliger U.-Maßnahmen. IV. Gesetzliche Regelungen in der DDR Bereits im Artikel 15 der Verfassung der DDR (1974) heißt es: „(1) Der Boden der DDR gehört zu ihren kostbarsten Naturreichtümern. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden. (2) Im Interesse des Wohlergehens der Bürger sorgen Staat und Gesellschaft für den Schutz der Natur. Die Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie der Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten der Heimat sind durch die zuständigen Organe zu gewährleisten und sind darüber hinaus auch Sache jedes Bürgers.“ Gesetzliche Basis des U. ist das auf dieser Verfassungsnorm aufbauende Landeskulturgesetz vom Mai 1970 mit mehreren Durchführungsverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Daneben ist auf eine ganze Reihe von Sondergesetzen hinzuweisen. Von diesen verdienen besonders hervorgehoben zu werden: das die Instandhaltung und Nutzung der Gewässer sowie den Schutz vor Hochwassergefahren regelnde Wassergesetz von 1963 (GBl. I. S. 77 ff.) mit mehreren Durchführungsverordnungen sowie speziellen Gesetzen bezüglich der Reinhaltung des Wassers (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I. 1974. S. 349 ff.; 1, 1978, S. 50 ff.), die Bodennutzungsverordnung von 1964 (GBl. II, 1965, S. 233 ff.) sowie spezielle Verordnungen (GBl. II, 1965, S. 233 ff., 1968, S. 295 ff. und S. 363 ff. sowie 1971, S. 245 ff.), die AO über die Bewirtschaftung der Wälder von 1965 (GBl. II, S. 773 f.), die Luftverunreinigungsanordnung von 1968 (GBl. II. S. 640 ff.) sowie spezielle Gesetze (z. B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, GBl. II. 1964, S. 373 ff. und 1968. S. 363 ff. sowie 1971. S. 416 ff.; Instandhaltungsanordnung für Kfz, GBl. I, 1973. S. 93 ff.; Verfügungen und Mitteilungen des Staatlichen Vertragsgerichts beim Ministerrat der DDR, 1974, Nr. 1). die AO über die Erhöhung der Verantwortung der Städte und Gemeinden für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im Territorium von 1969 (GBl. II, S. 149 ff. und GBl. II, 1971. S. 465 ff.), Anordnungen bezüglich der Nutzbarmachung und schadlosen Beseitigung der Abprodukte (vgl. u. a. GBl. II, 1969, S. 149 ff. und S. 203 ff.) sowie die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II. S. 627 ff.) und die AO über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes (GBl. I, 1975, S. 194 ff.) und die AO über die Strahlenschutzbauartprüfung und Strahlenschutzbauartzulassung von umschlossenen Strahlenquellen (GBl. 1978, SDr. Nr. 947). Diese Gesetze werden laufend durch Verordnungen und Durchführungsbestimmungen ergänzt. So wurden z. B. 1971 und 1973 2 Anordnungen über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln (GBl. II, 1971. S. 526 ff. sowie I, 1973, S. 27 ff.) und in jüngster Zeit eine Anordnung über die hygienischen Anforderungen beim Einbau von Gasraumheizern (GBl. 1978, SDr. Nr. 946) sowie eine Anordnung über die Inkraftsetzung der amtlichen Liste der wichtigsten Schadstoffe (GBl. 1978, SDr. Nr. 945) erlassen. Während wesentliche Grundsätze zum U. bereits seit längerer Zeit gesetzlich verankert sind - sowohl in den genannten als auch in anderen Gesetzen werden erst seit einigen Jahren auch Regelungen bezüglich der maximal zulässigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) erlassen sowie Sanktionen bei Überschreitungen und Unterlassungen von vorgeschriebenen U.-Maßnahmen festgelegt. So wurde beispielsweise im August 1974 eine Verordnung über Schutzgebiete für die Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung erlassen und zur Eindämmung der Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeuge mit weiteren Bestimmungen eine Minderung des Bleigehaltes im Benzin von 0,42 auf 0,4 g Pb/l — ab 1980: 0,311 g Pb/l — verordnet (in der Bundesrepublik gelten bereits seit 1972 0,4 g Pb/l, noch in diesem Jahrzehnt sollen es 0,15 g Pb/l sein). Daneben sind einige Emissionsgrenzwerte und Methoden der Messung und Überwachung von Abgasmengen für Fahrzeuge und Motoren für verbindlich erklärt worden. Im Herbst 1976 wurde ein Informationssystem für Abprodukte und Sekundärrohstoffe aufgebaut sowie im Jahr 1977 die schadlose Beseitigung toxischer Abprodukte und anderer Schadstoffe geregelt. Im Jahr 1978 ist schließlich zur Vermeidung schädigender Wirkungen von Wasserschadstoffen der [S. 1094]Umgang mit derartigen Giften bzw. Schadstoffen geregelt worden. V. Allgemeine Unweltschutzmaßnahmen Bei den U.-Maßnahmen spielt neben der — z. T. schon seit längerer Zeit realisierten — Bildung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (Naturschutz) zunächst einmal die Durchführung einer ganzen Reihe von Messungen der verschiedensten Verschmutzungsarten eine große Rolle: Für die generelle Überwachung der Luftverschmutzung sind die Hygiene-Institute der Bezirke zuständig, für die Kraftfahrzeugabgaskontrolle zeichnen die Abgasprüfstelle der DDR in Berlin-Adlershof sowie die Leitstelle für Abprodukte beim Ministerium für Verkehrswesen verantwortlich. Von diesen Instituten werden laufend Messungen - beispielsweise während und nach den Messen in Leipzig, im Industriezentrum Bitterfeld, in Berlin (Ost)- durchgeführt, um vor allem die Schadstoffkonzentrationen von Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Stickstoffmonoxyd (NO), Stickstoffdioxyd (NO₂), Formaldehyd (H3CHO), Kohlenwasserstoffen (CmHn), Kohlendioxyd (CO₂), von Schwebstoffen und Schwefeldioxyd (SO₂) zu messen und mit den maximal zulässigen, im ganzen RGW-Gebiet gültigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) vergleichen zu können. Daneben erfolgen aber auch Messungen durch eine Vielzahl anderer Institute. Zum Beispiel ist das Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR in Berlin (Ost) für die Messung und Vermeidung von Strahlenschäden zuständig. Die Messungen dienen außer der Überwachung auch der wissenschaftlichen Forschung, vor allem der Entwicklung von Reinigungstechnologien und der Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen. Die Überwachung der Biosphäre ist 3 anderen Instituten übertragen worden: Der „Meteorologische Dienst der DDR“ überwacht die bodennahe Atmosphäre, das „Amt für Wasserwirtschaft der DDR“ ist mit der Gewässerüberwachung betraut, und dem „Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR“ obliegt die Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte. Sie haben darüber dem Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz Bericht zu erstatten, falls Strahlenschäden festgestellt worden sind. In über 50 wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen wird an U.-Problemen gearbeitet. So wird z. B. in einem besonderen Institut im Tharandter Waldgebiet (im Bezirk Dresden) die Resistenz von Pflanzen, insbesondere Laubbäumen, gegenüber Schadstoffen — wie z. B. Schwefeldioxyd, Fluor- und Chlorverbindungen sowie Industrieabgasen — getestet, um widerstandsfähige Arten erkennen zu können, mit denen um Ballungszentren Grüngürtel anlegbar sind. Ein anderes Beispiel ist die von Forschern der DDR durchgeführte Messung der Bodenverunreinigung durch das bei Verbrennungsvorgängen (Kraftfahrzeuge, Industrie) entstehende, stark krebsfördernde 3,4-Benzpyren. Interessant sind auch die vom Institut für Meereskunde der Akademie der Wissenschaften der DDR in Rostock-Warnemünde gemeinsam mit anderen Ländern (Polen, UdSSR. Finnland. Schweden und der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführten Messungen in der Ostsee. Diese wird wegen ihrer ozeanologischen Besonderheiten (erschwerter Wasseraustausch) besonders stark von Umweltverschmutzungen beeinträchtigt. Erforscht werden insbesondere die Sauerstoffverhältnisse, die Zunahme von Giftstoffen (Quecksilberverbindungen, chlorierte Kohlenwasserstoffe aus Pflanzenschutzmitteln. Mineralöl, Zink, Kadmium. Blei), aber auch die Ausbreitung des — die Lebensbedingungen der Fische stark beeinträchtigenden — Schwefelwasserstoffs. Daneben wird in der DDR auch — angesichts der starken Verbreitung lärmbedingter Berufskrankheiten — den Forschungen über den Lärmschutz große Aufmerksamkeit gewidmet. Vom 29. 5. bis 2. 6. 1972 fand in Dresden der VII. Kongreß der Internationalen Vereinigung gegen Lärm (AICB) statt. Erwähnung verdient auch, daß seit einigen Jahren wissenschaftliche Kommissionen zur U.-Forschung gebildet worden sind. U. a. wurde an der Akademie der Wissenschaften der DDR eine aus Medizinern, Biologen, Chemikern. Ernährungs- und Geowissenschaftlern zusammengesetzte „Kommission für Umweltforschung“ geschaffen, die unter Leitung von Prof. Mottek steht und die von den Akademieinstituten durchgeführten Umweltforschungen leiten, koordinieren und kontrollieren soll. Aber auch der mehr und mehr mit Umweltfragen konfrontierten Kammer der Technik wurde seit 1972 eine zentrale Kommission „U.“ angegliedert. Um die besondere Bedeutung der Umweltprobleme zu unterstreichen und geeignete U.-Maßnahmen zu erarbeiten bzw. zu koordinieren, wurde im November 1971 das Ministerium für Umweltschutz und [S. 1095]Wasserwirtschaft gegründet. Es hat insbesondere die Umweltforschung zu fördern, die internationale Vertretung der DDR auf dem Gebiet des U. wahrzunehmen, Aufklärungsarbeit zu leisten, für einen weiteren Ausbau und eine Verbesserung der Meßsysteme Sorge zu tragen sowie geeignete U.-Maßnahmen zu entwickeln und ihre Durchführung zu überwachen. Ferner ist die intensive Mitarbeit der DDR in der Ständigen Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie des RGW zu erwähnen, die sich besonders mit Fragen der Reaktorentwicklung für Atomkraftwerke sowie des verbesserten Reaktorschutzes beschäftigt. Ende Mai 1978 ratifizierte die DDR die Umweltkonvention der UN, die die militärische oder sonstige feindselige Anwendung von Mitteln zur Einwirkung auf die Umwelt verbietet. Ziel dieser Konvention ist die Vermeidung von „Veränderungen der Dynamik, Zusammensetzung oder Struktur der Erde, einschließlich ihrer Lebewesen, ihrer Lithosphäre, Hydrosphäre und Atmosphäre, sowie des Weltraumes“. VI. Sanktionen Die Fülle der gesetzlichen Bestimmungen zum U., die grundsätzlich allgemeinen Charakter tragen, bietet allein keine Gewähr für ausreichenden U., wenn nicht entsprechende Sanktionen ihre Einhaltung erzwingen. Dabei besteht allerdings einerseits wieder das Problem, daß man nicht nur Verursacher von Umweltverschmutzungen „bestrafen“ kann, ohne ihnen gleichzeitig auch vertretbare Möglichkeiten und Wege zur Vermeidung der Verunreinigungen zu zeigen. Andererseits bringt die Festlegung von Grenzwerten erhebliche Schwierigkeiten mit sich, weil in der Regel hierfür entsprechende Forschungen und auch Abstimmungen mit den anderen RGW-Partnerländern und den übrigen Anliegerstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung sind. Hinzu kommt, daß der Primat konstanter Konsumgüterpreise die verantwortlichen Wirtschaftsfunktionäre der DDR dazu zwingt, entweder die bei der Durchführung von U.-Maßnahmen entstehenden Kosten niedrig zu halten oder sie über Subventionen zu finanzieren. Die strikte Anwendung des Verursacherprinzips zur Finanzierung der U.-Maßnahmen stößt daher auf erhebliche Schwierigkeiten. Dies dürfte wiederum der Grund dafür sein, daß Sanktionen bisher nur recht zurückhaltend angeordnet worden sind. Für Wasserverschmutzungen wurde 1971 in der 2. DVO zum Wassergesetz (GBl. II, S. 25 ff.) das Abwassergeld festgelegt. Überschreitet ein Betrieb oder ein anderer Verursacher bei der von ihm durchgeführten bzw. bei unterlassener Abwasserbehandlung die — anhand vorgegebener Grenzwerte zu ermittelnde — Abwasserlast, so muß er entsprechend den in einer Kennzifferntabelle festgelegten Gebührensätzen Abwassergeld zahlen. Dies beträgt beispielsweise für Giftstoffe und freies Cyan 100 Mark/kg, für Sulfide und Schwefelwasserstoffe 75 Mark/kg, für wasserdampfflüchtige Phenole 75 Mark/kg, für Schwermetalle (außer Eisen) 13,60 Mark/kg, für Öle und Fette 5 Mark/kg sowie für Abfallstoffe 200 Mark/m³. Welche Sanktionen dabei herauskommen können, zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 1972: Das Gelatinewerk Calbe, das Mansfeld-Kombinat sowie die Reichsbahndirektion Magdeburg mußten 800.000 Mark Buße zahlen, da sie übermäßig verschmutzte Abwässer in die Saale geleitet hatten. Bei Luftverunreinigungen wurden Immissionsgrenzwerte — sowohl Kurzzeit- als auch Dauergrenzwerte — gesetzlich festgelegt (GBl. I, 1973, S. 164 ff. und 1, 1974, S. 353), bei deren Überschreitung ein sogenanntes Staub- und Abgasgeld erhoben wird. Dieses wird aus der Differenz zwischen der zulässigen und tatsächlichen Emission unter Berücksichtigung der Überschreitungsdauer nach folgender Formel berechnet: Die Betriebe sind dabei zu laufender Emissionsmessung verpflichtet; bei Unterlassung nehmen die Bezirkshygieneinspektionen Kontrollmessungen zu Lasten des Betriebes vor ― bei doppeltem Gebührensatz. Zur Vermeidung unzulässig hoher Emissionen von Verbrennungsmotoren wurden Emissionsgrenzwerte festgelegt und bestimmt, daß Überschreitungen als Verkehrsgefährdung bzw. Verkehrsbelästigung zu ahnden sind. Bei Verstößen haben die Abgasbeauftragten Auflagen zur Einhalten der Schadstoffgrenzwerte zu erteilen, die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln und bei Wiederholung in schweren Fällen Disziplinarverfahren gegen die Fahrzeughalter einzuleiten. Werden Gifte bzw. solche Schadstoffe, die in der amtlichen Schadstoffliste (GBl. 1978, SDr. Nr. 945) angegeben sind, Gewässern zugeführt (z. B. durch Abwässer oder infolge von Unfällen), so ist neben der Information staatlicher Organe und der Bekämpfung von akuten Unfallschäden bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Betriebe eine [S. 1096]Ordnungsstrafe bis zu 1000 Mark vorgesehen (GBl. I, 1978, S. 50 ff.). Die örtlichen Organe des Staatsapparates können in Fällen, wo Betriebe oder Bürger Verunreinigungen bzw. Beschädigungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Erholungseinrichtungen und Parks sowie Verunreinigungen der Luft, der Gewässer und Lärmbelästigungen herbeigeführt haben, Auflagen erteilen und als Entschädigung einen Betrag bis zu doppelter Höhe der Mehraufwendungen, die zur Beseitigung oder Eindämmung der Schädigungen entstanden sind, verlangen. In schwereren Fällen können darüber hinaus Ordnungsstrafverfahren in Gang gesetzt werden (GBl. II, 1969, S. 149 ff. und II, 1971, S. 465 ff. sowie I, 1973, S. 157 ff.). VII. Das Umweltschutzprogramm bis 1975 In dem Fünfjahrplan 1971–1975 ist erstmals ein umfassenderes Programm zur Verbesserung der Umweltbedingungen verabschiedet worden: a) Zur Erhöhung der Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser, um den im Zeitraum von 1971 bis 1975 auf 120 v. H. ansteigenden Wasserbedarf zu decken, sowie für den Hochwasserschutz war vorgesehen, bis 1975 250 Mill. m³ zusätzliche Speicherkapazitäten zu schaffen (Wasserwirtschaft). Daneben war geplant, den Anteil der an zentrale Wasserversorgungssysteme angeschlossenen Wohnungen von 82 v. H. (1970) auf 84 v. H. (1975) zu erhöhen und insbesondere dem dringlichen Problem der veralteten Abwassersysteme durch Erweiterung und Erneuerung bestehender Anlagen zu begegnen. b) Durch Wiederurbarmachung bisher vom Braunkohlenbergbau beanspruchter Bodenflächen sollten mindestens 9.700 ha der land- und forstwirtschaftlichen sowie der touristischen Nutzung zugeführt werden — in den Jahren 1967–1970 waren es 9.500 ha. In der Zeit von 1966 bis 1970 sind zudem 154.000 ha Land neu aufgeforstet worden; allein 1971 wurden 420 Mill. Bäume auf 30.500 ha Wald- und Brachland gepflanzt. Für die Durchführung von Meliorationen sollten bis 1975 4 Mrd. Mark bereitgestellt werden, um über 800.000 ha Bodenfläche be- bzw. entwässern zu können. Diese Aufwendungen, die zum großen Teil als normale Investitionen der Landwirtschaft zur Bodengewinnung und -Verbesserung anzusehen sind, werden in der DDR dem U. zugerechnet, wahrscheinlich, um das U.-Programm aufzuwerten. c) Zur Minderung der Luftverunreinigung, die infolge der vielen nicht oder nur mit veralteten Reinigungsanlagen ausgerüsteten Industriebetriebe (insbesondere Kraftwerke, Brikettfabriken, Zementfabriken. Hüttenwerke und Chemiebetriebe) in der DDR hoch ist, sollten wirksamere Abgasreinigungsverfahren entwickelt und vor allem in Ballungsgebieten eingesetzt werden: So war vorgesehen, in volkswirtschaftlich wichtigen Kombinaten und Betrieben die Luftverunreinigung um 40 bis 60 v. H. zu senken, insbesondere aber alle neu zu errichtenden Kraftwerke mit hochwirksamen Entstaubungsanlagen auszustatten. Im Jahr 1972 wurden für die Chemische Industrie 270 Mill. Mark an Investitionen zur Verringerung der Luftverschmutzung geplant. d) Zur Bekämpfung des Lärms, zu der als erster Schritt die bereits durchgeführte Erfassung aller „Lärmarbeitsplätze“ (Plätze mit einem Lärmpegel über dem kritischen Wert von 85 dB) durch Betriebsärzte gehörte, sollten in allen größeren Städten „Lärmkarten“ als Voraussetzung für eine künftige schrittweise Lärmminderung erstellt werden. Daneben steht der Versuch, die Lärmbeeinflussung in Neubaugebieten durch entsprechende Planungen zu verringern. Dies sollte durch geeignete Gruppierung der Wohnbauten und die Anpflanzung von Baumgruppen und schallabsorbierenden Kletter- und Rankgewächsen erreicht werden. e) Der Verbesserung der Ablagerung, Beseitigung und Verwertung von Siedlungsabfall sollten zusätzliche Anstrengungen dienen: 100 Mill. Mark waren für die Errichtung von 51 neuen Anlagen der Mülldeponie (einschließlich einer neuen Verbrennungsanlage in Berlin [Ost], bei der die entstehende Wärme der Fernheizung dienen soll) sowie für 5~Anlagen der Müllkompostierung vorgesehen. Von diesen sollten 3 in den Bezirken Leipzig, Potsdam und Rostock entstehen; mit ihnen sollten aus je 140.000 t Müll 100.000 t Kompost erzeugt werden. Für diese Maßnahmen — einschließlich der Meliorationen — sollten bis 1975 insgesamt 7 Mrd. Mark aufgewendet werden. Während bis 1972 in den Jahresplänen lediglich ganz bestimmte Umweltaufgaben ― z. B. Abwasserreinigung, Bodengewinnung ― geplant waren, fand erstmals im Plan 1973 ein vollständiges Schutzprogramm Berücksichtigung: Im Volkswirtschaftsplan 1973 waren für den U. 1,6 Mrd. Mark vorgesehen, wovon über 0,6 Mrd. Mark auf die Reinhaltung von Luft und Wasser sowie die Lärmminderung und 0,75 Mrd. Mark auf Meliorationen entfielen. Der Volkswirtschaftsplan 1974 sah für die Verbesserung der Wasserversorgung Investitionen in Höhe von 575 Mill. Mark vor, für Meliorationen waren 715 Mill. Mark geplant. Im Volkswirtschaftsplan 1975 sind keine konkreten Zahlen für U.-Maßnahmen bekanntgegeben worden; er enthielt lediglich die Feststellung, daß im Rahmen des U. „die mit dem Volkswirtschaftsplan festgelegten Investitionsmaßnahmen für die Abwasserbehandlung, Reinhaltung der Luft sowie die Nutzbarmachung und schadlose Beseitigung der Abprodukte konzentriert durchzuführen“ sind, durch Rationalisierungen „die Verfügbarkeit und der Wirkungsgrad der vorhandenen Anlagen zu erhöhen“ ist, und fügte schließlich hinzu: „Bessere Bedingungen für die natürliche Umwelt der Men[S. 1097]schen sind insbesondere in den industriellen Ballungsgebieten und Zentren der Arbeiterklasse sowie an den Küstengewässern der Ostsee für die Erholung zu schaffen.“ Aus einem knappen Hinweis läßt sich schließen, daß über die Hälfte der 1975 für U.-Maßnahmen vorgesehenen Investitionen auf die Bezirke Cottbus, Halle, Leipzig, Karl-Marx-Stadt und auf Berlin (Ost) konzentriert wurden. Obwohl vom Ministerium für U. und Wasserwirtschaft kein Rechenschaftsbericht über die im vergangenen Planjahrfünft erzielten Erfolge veröffentlicht worden ist, kann vermutet werden, daß die geplanten Maßnahmen größtenteils realisiert worden sind. VIII. Die Umweltpolitik seit 1976 Während die DDR-Führung in der ersten Hälfte der 70er Jahre noch mit großem Elan umweltpolitische Verbesserungen anstrebte und dafür ein umfangreiches Programm in Angriff nahm, ist es um den U. in der zweiten Hälfte der 70er Jahre sehr viel ruhiger geworden. Der laufende Fünfjahrplan 1976–1980 enthält kein geschlossenes Umweltprogramm mehr. Stattdessen heißt es ganz allgemein, daß „planmäßig Maßnahmen für die Reinhaltung der Gewässer, die Nutzung und den Schutz des Bodens, die Reinhaltung der Luft, die Minderung des Lärms sowie die Beseitigung und Verwertung von Siedlungsmüll und industriellen Abfallprodukten durchzuführen“ sind. Der Hauptgrund für diese Zurückhaltung dürfte darin liegen, daß die Staatsführung der DDR zunächst die für sie unerwarteten Preissteigerungen für Rohstoffe auf dem Weltmarkt durch sparsameren Materialeinsatz sowie erhöhte Exportanstrengungen auffangen muß und deshalb der Umfang der vorgesehenen Investitionen für den U. verringert werden mußte. Im einzelnen soll mit gezielten Maßnahmen eine Senkung des spezifischen Wasserbedarfs in der Industrie um 20 v. H. erreicht, gleichzeitig jedoch im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprogramm (Bau- und Wohnungswesen) besonders in Gebieten mit hohen Neubauzielen (z. B. Berlin. Leipzig, Karl-Marx-Stadt, aber auch in Halle und Dresden) die Wasserversorgung weiter ausgebaut werden. Es ist vorgesehen, die Kapazitäten der Wasserwerke von 5,8 Mill. m³ (1975) auf 6,8 Mill. m³ (1980) Tagesleistung zu erhöhen. Der Stauraum soll um 180 Mill. m³ auf 1400 Mill. m³ Gesamtkapazität steigen und das Trinkwasserleitungsnetz um 5.000 km erweitert werden (Wasserwirtschaft). Die Umweltbedingungen sollen insbesondere in den Ballungsgebieten verbessert werden; in diesen ist sowohl eine hohe Wasserverschmutzung als auch eine zunehmende Luftverschlechterung zu verzeichnen (SO₂-Immissionen, Schwefel-Immission und Staubauswurf). Zum Beispiel waren bereits im Jahr 1970 im Umkreis von etwa 340 ha um das Gaskombinat „Schwarze Pumpe“ im Bezirk Cottbus nur noch 20 v. H. aller Bäume gesund, 10 v. H. der Waldbestände hingegen bereits vernichtet. Deshalb sollen im laufenden Fünfjahrplan vordringlich Verfahren zur Entgiftung und Reinigung der Abwässer der erdölverarbeitenden und petrochemischen Industrie sowie der Pflanzenschutzmittel-, Farben- und Düngemittelindustrie entwickelt werden. Zur Luftreinhaltung ist die beschleunigte Entwicklung wirksamer Abgasreinigungsverfahren (z. B. zur Entschwefelung von Rauchgasen) vorgesehen. Ferner ist eine Verringerung der Arbeitsplätze mit Lärmbelästigung durch die Anwendung geeigneter Schallschutzelemente und die Berücksichtigung wirksamer Lärmschutzmaßnahmen bei künftigen städtebaulichen Anlagen geplant, denn 30 v. H. der Bevölkerung klagen über Produktions- und Verkehrslärm. Das Meliorationsprogramm sieht vor, rd. 500.000 ha Bodenfläche zu bewässern, darunter 300.000 ha Beregnungsfläche. Schließlich ist die Rekultivierung von mindestens 12.500 ha Abbauflächen der Braunkohlentagebaue vorgesehen. Bis 1980 wird die Förderung in etwa einem Drittel der Tagebaukapazitäten auslaufen, 7 neue Tagebaue sollen erschlossen werden. Da das Müllvolumen von 16 Mill. m³ (1970) bis zum Jahr 1990 auf etwa 31 Mill. m³ anwachsen wird, sind auf diesem Gebiet erhebliche Anstrengungen notwendig. Nur 2 bis 3 v. H. der Siedlungsabfälle sowie 15 v. H. der industriellen Abprodukte werden bisher aufbereitet wieder genutzt. 70 v. H. der verwertbaren Aschen konnten wieder wirtschaftlichen Verwendungen zugeführt werden. An Kraftwerkaschen fallen derzeit jährlich etwa 14,5 Mill. t an (1980: rd. 16,5 Mill. t). Davon lassen sich jedoch nur etwa 3 Mill. t verwerten (z. B. für Baumaterialien, als Füll- und Dämmstoffe bzw. als Neutralisationsmittel). Insgesamt zeigt sich, daß trotz Einschränkung der Investitionen für den U. und gezielter Berücksichtigung nur der dringlichsten Projekte eine intensivere Nutzung der vorhandenen Anlagen angestrebt wird. So wird z. B. darauf verwiesen, daß die Staubbelastung in den Bezirken Halle und Cottbus bei maximaler Ausnutzung der vorhandenen Staubrückhalteanlagen um ein Drittel gesenkt werden könnte. Wichtiges Anliegen des laufenden U.-Programms der DDR ist seine Verknüpfung mit den Erfordernissen einer verbesserten Materialökonomie: Abprodukte sollen besser verwertet und vermehrt als Sekundärrohstoffe eingesetzt werden. Auf dieses Ziel ist ein erheblicher Teil der mit U. befaßten Forschung konzentriert; darüber hinaus wird jedoch auch an der Entwicklung neuer Technologien zur Rückhaltung von Schadstoffen sowie an schadstoffarmen bzw. -freien Technologien gearbeitet. [S. 1098]<IX. Zusammenarbeit im RGW> Bereits im Rahmen des Komplexprogramms des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ist eine stärkere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des U., vornehmlich bei der Forschung, vereinbart worden. Zur Koordinierung der U.-Forschung wurde 1973 der „Rat für Fragen des U.“ gebildet, dem die jeweiligen stellvertretenden Minister für U. der einzelnen RGW-Länder angehören. Allein 37 der 97 wissenschaftlich-technischen Forschungsvorhaben des Komplexprogramms betreffen den U.; an ihnen ist die DDR intensiv beteiligt. 360 Forschungsstellen in der DDR arbeiten an 112 Themen zum U., z. B. über Fragen des Schutzes der Atmosphäre, des Schutzes des Wassers, der Verwertung von Abfällen, der Schaffung optimaler Beziehungen zwischen Lebewesen und Umwelt (Ökosysteme). In den Jahren 1973–1975 wurde ein detailliertes Gesamtprogramm der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des U. für die Fünfjahrplanperiode 1976 bis 1980 erarbeitet und in die Pläne der einzelnen Mitgliedsländer aufgenommen. Die Forschungsthemen sind in 11 Problemkomplexe aufgegliedert, für jeden Komplex wurde das fachlich zuständige Institut eines RGW-Landes mit der Koordinierung der Forschung beauftragt. So obliegt z. B. dem Institut für Luft- und Kältetechnik in Dresden die Aufgabe, jene Forschungen zu koordinieren, die sich mit Methoden zur Beseitigung von — durch Betriebe und Kraftfahrzeuge — in die Atmosphäre abgelassenen Schadstoffen beschäftigen. Ferner bemühen sich die Regierungen der RGW-Staaten in bilateralen Abkommen um die Festlegung einheitlicher Schadstoffgrenzwerte in den Partnerländern sowie um die Lösung der Probleme der grenzüberschreitenden Verschmutzungen. Der U. wird neuerdings auch in zwischenstaatlichen Freundschaftsabkommen als Gemeinschaftsaufgabe angesprochen. Um die gemeinsamen Arbeiten weiter zu vertiefen, fand im Oktober 1976 im Sekretariat des RGW in Moskau eine Konferenz sämtlicher RGW-Mitgliedsländer statt, auf der die einzelnen Länder einen Überblick über den Stand ihrer U.-Maßnahmen gaben und aktuelle Fragen des U. erörterten, ferner koordinierende Forschungen diskutierten sowie gemeinsame Schutzmaßnahmen besprachen. Außerdem standen Fragen der Einbeziehung des U. in die Planungssysteme der Mitgliedsländer im Vordergrund, insbesondere Probleme der Regionalplanung (regionale Entwicklungspläne, Festlegung von Kennziffern für die Inanspruchnahme von Wasser, Luft. Boden. Transportbelastungen sowie Probleme der Agglomeration). Letztlich ist versucht worden. Maßnahmen für Umweltverbesserung und die rationellere Nutzung der Naturschätze in ein System von Kriterien und Kennziffern der Jahrespläne einzufügen, um auch das wirtschaftliche Interesse an Verbesserungen von Natur und Umwelt auf allen Planungs- und Leitungsebenen anzuregen. Dieses Ziel ist jedoch noch weit von seiner Verwirklichung entfernt. X. Besondere Probleme des Umweltschutzes in der DDR Zweifellos hat sich das Umweltbewußtsein bei der Bevölkerung und in der Industrie in den letzten Jahren verstärkt, staatliche Stellen bemühen sich, die Forschung vermehrt auf Umweltprobleme zu lenken und die Betriebe zu einer Minderung und Beseitigung der Umweltgefahren zu veranlassen. Auch wenn beim DDR-Umweltprogramm „normale“ Maßnahmen — wie Meliorationen, Vergrößerung der Wasserbereitstellungskapazitäten — einbezogen werden, die nicht ausschließlich Umweltfunktionen erfüllen, so sind doch die eingeleiteten Bemühungen (Gewinnung von Sekundärrohstoffen, Müllkompostierung, Lärmschutz) sowie die beginnende Zusammenarbeit innerhalb des RGW beachtenswert. Allerdings ist in den letzten beiden Jahren weniger getan worden als etwa 1973/74. Zu bedauern ist die bisher nur geringe Zusammenarbeit der DDR mit westlichen Ländern, da die grenzüberschreitenden Wirkungen von verschmutzten Flüssen, von Abgasen und anderen Schadstoffen außerordentlich schwerwiegend sein können. In der Bundesrepublik Deutschland wirken sich z. B. die Abwässer der Thüringischen Kaliwerke — wegen Versalzung der Werra — ungünstig auf das Bremer Trinkwasser aus; aber auch der nordbayerische Raum wird durch aus der DDR stammende Abwässer beeinträchtigt. Immerhin konnten im September 1973 Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR über Grundsätze der Schadensbekämpfung an der Grenze sowie zu Instandhaltung und Ausbau der Grenzgewässer (einschl. der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen) abgeschlossen werden (Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten). Das Problem der „Versalzung von Werra und Weser“ ist damals zwar ebenfalls angesprochen, jedoch vertagt worden. Bisher ist es nicht zu weiteren Verhandlungen über dieses Thema gekommen. Bezüglich der Ostsee ist die Situation etwas günstiger: Im Jahr 1970 haben die Ostsee-Anrainerstaaten ein Abkommen ausgehandelt, das die Ölverschmutzung eindämmen sollte. Drei Jahre später kam es in Danzig zu einer Ostseekonferenz, die eine „Konvention über den Fischfang und den Schutz der biologischen Ressourcen der Ostsee“ beschloß. Im Jahr 1974 ist auf einer Konferenz in Helsinki eine „Konvention zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseegebiet“ verabschiedet worden. Seitdem wurden auch mit westlichen Ländern einige bilaterale Verträge abgeschlossen (z. B. 1976 zwischen der DDR und [S. 1099]Schweden). Im Bereich der Forschungen zur Reinhaltung der Ostsee besteht also eine in Ansätzen funktionierende Zusammenarbeit zwischen einigen west- und osteuropäischen Ländern. So waren z. B. Forschungsschiffe des Instituts für Meereskunde der DDR an der Erforschung sauerstoffarmer Gebiete der Ostsee beteiligt, deren Ausdehnung durch Überdüngung des Wassers mit Nährsalzen ständig zunimmt. In bodennahen Zonen sowie in Wassertiefen um bzw. über 100 m bildet sich dort aufgrund biochemischer Vorgänge Schwefelwasserstoff, eine für Flora und Fauna äußerst giftige Verbindung. Wirksame Lösungen der heutigen und künftigen Umweltprobleme erfordern neben einer umfassenden internationalen Zusammenarbeit, neben einer Intensivierung der Forschung sowie der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Festlegung der regionalen Investitionsstruktur vor allem die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel. Auch Wissenschaftler aus der DDR erkennen gegenwärtig an, daß — abgesehen von der Rohstoffwiedergewinnung — „Aufwendungen für die Verhinderung von Umweltschäden zu den Produktionskosten zu rechnen“ sind und somit in die „wirtschaftliche Rechnungsführung“ einbezogen werden sollten. Die Einsicht nimmt zu, daß U.-Maßnahmen „zum großen Teil nichtproduktiven Charakter“ haben, also eine „zeitweise Verlangsamung des Wachstumstempos“ der Gesamtwirtschaft bewirken können, daß aber „gesunde Arbeits- und Lebensbedingungen aller Werktätigen“ ein wesentliches Bedürfnis darstellen, dessen Befriedigung nicht „in einem Zuwachs des Nationaleinkommens“ zu messen sei. Bei allen guten Ansätzen zum U. dürfte die Wirtschaftsführung der DDR jedoch auch noch in den nächsten Jahren dem Einsatz aller verfügbaren Mittel für Produktionssteigerungen Vorrang einräumen. Manfred Melzer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1091–1099 Umlaufmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Uneheliche Kinder
Umweltschutz (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen und der Tierwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt und schädigen so die Umwelt; über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. Die…
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Kulturelles Erbe (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter KE., seit neuestem als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin[Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen. Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue sozialökonomische Formationen“. Aus dieser Doktrin ergeben sich für die kulturpolitische Praxis sowohl Schwerpunkte als auch Widersprüche. Symptomatisch für diesen konfliktreichen Prozeß ist die Rezeption des KE. der deutschen Vergangenheit. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR hielt die SED-Führung den Anspruch einer einheitlichen deutschen Kulturnation aufrecht, beanspruchte jedoch schon damals das „fortschrittliche Erbe“ für sich und grenzte es von der „imperialistischen Unkultur“ im Westen Deutschlands ab. Zeitlich parallel zur Entwicklung der Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat“ verlief die Absage an das gesamtdeutsche KE. Die Propagandisten und Kulturtheoretiker der SED versuchten, spezifische Traditionslinien einer „sozialistischen deutschen Nationalkultur“ herauszuarbeiten. Einzelne Ereignisse der deutschen Geschichte, etwa die Bauernkriege oder progressiv-realistische und sozialistisch-revolutionäre Inhalte der deutschen Literaturgeschichte, sind dabei in direkten Zusammenhang mit der gesellschaftspolitischen Entwicklung der DDR gestellt worden. Dies geschah mit dem Anspruch, „die besten Traditionen der Geschichte und Kultur wieder zum Leben zu erwecken und im Sozialismus zu ihrer eigentlichen Blüte zu führen“. Der Bundesrepublik Deutschland wurde das Recht auf Aneignung und Verwaltung des KE. abgesprochen, die These von der Einheit der deutschen Kultur als „ideologische Konterrevolution“ bezeichnet. Weil sich viele kulturelle Werte der Vergangenheit nicht nahtlos in dieses Konzept einfügen ließen, plädierte die SED-Führung für eine „kritische Aneignung“ des KE. Das bedeutete seine „Überprüfung, Entwicklung und Anwendung je nach den konkreten geschichtlichen Aufgaben der Gegenwart, je nach den objektiven Kriterien des gesellschaftlichen Fortschritts“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Das heißt in der Praxis eine verstärkte Pflege kultureller Werte- und Traditionen auch aus den osteuropäischen sozialistischen Ländern und der Sowjetunion; es hat aber auch die Auseinandersetzung mit früher verpönten oder ignorierten deutschen und ausländischen Kulturgütern (z. B. dem Surrealismus, den Werken Robert Musils) ermöglicht. Seit Anfang/Mitte der 70er Jahre gilt im Rahmen der Pflege des KE. der Denkmalpflege besondere Aufmerksamkeit. Zur Zeit werden an einem Drittel der rd. 30.000 Bau- und Kunstdenkmäler in der DDR Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten vorgenommen. Beispiele für besonders wichtige Vorhaben sind in Berlin (Ost) der Dom, die Charité, der ehemalige Gendarmenmarkt, die Friedrich-Werdersche Kirche, das Hegel-Haus sowie Schloß Rheinsberg (bei Berlin) die Semper-Oper in Dresden sowie die Rekonstruktion zahlreicher historischer Stadtzentren. Denkmalschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 629 Kulturelle Zusammenarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturfondsSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter KE., seit neuestem als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin[Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen. Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue…
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Akademie für Ärztliche Fortbildung (1979)
Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 zerlegt worden war; nur das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin ist selbständig geblieben (Arbeitshygiene). das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes ist 1976 wieder verselbständigt worden. Die A. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Nach ihrem Statut (15. 12. 1971) ist die A. jetzt „Leitinstitut für die Weiterbildung der im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Hochschulkader“ (d. s. die berufstätigen Hochschulabsolventen). Außerdem sind ihr — als Nachfolgerin der in ihr aufgegangenen Institute für Sozialhygiene und für Planung und Organisation des Gesundheitsschutzes — Forschungsaufgaben auf den Gebieten der Leitung, Planung, Organisation und Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens übertragen. Im einzelnen soll die A. nach ihrem Aufgabenkatalog 1. die Bildungsinhalte für die Leitungs- und Hochschulkader erarbeiten, 2. Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kader zentral durchführen. 3. dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen koordinieren. 4. die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte fachlich und methodisch anleiten und koordinieren sowie die hohe Qualität der obligatorischen Fortbildung für Ärzte sichern und dafür Referentenmaterial herausgeben. 5. Lehrmaterialien und Lehrmittel erarbeiten, 6. die Berufsausbildung und die Weiterbildung der Mittleren medizinischen Fachkräfte und der Fachschulkader (d. s. die berufstätigen Fachschulabsolventen) im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen, 7. wissenschaftliche Grundlagen zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur im Gesundheits- und Sozialwesen erarbeiten. 8. philosophische und wissenschafts-theoretische Grundlagen von Medizin und Biologie und deren Anwendung im Gesundheitsschutz und Beiträge zur Theorie der Medizin erarbeiten, 9. wissenschaftliche Grundlagen der Leitung und Planung des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere für die Organisation der medizinischen und sozialen Betreuung und der medizinischen Forschung entwickeln und 10. wissenschaftliche Vorarbeiten für die Gestaltung des Informationswesens (d. i. Planung, Rechnungsführung und Statistik) des Gesundheits- und Sozialwesens leiten. Dieser weitgespannte Aufgabenkreis ist gegenüber dem der medizinischen Institute der Akademie der Wissenschaften nicht klar abgegrenzt. Leiter der A. ist der Rektor. Er wird auf 3 Jahre vom Wissenschaftlichen Rat gewählt, einem Kollegium aus „hervorragenden Hochschullehrern und Wissenschaftlern“, das dem Rektor als „kollektives wissenschaftliches Beratungsorgan“ zur Seite steht. Allgemeines Beratungs- und Kontrollorgan des Rektors ist ein Gesellschaftlicher Rat, wie er an den übrigen Universitäten und Hochschulen existiert. Die A. ist in Sektionen gegliedert. Diese haben Lehrstühle, auf denen Hochschullehrer, aber auch „hervorragende Ärzte und Wissenschaftler, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine leitende Funktion ausüben“. hauptamtlich tätig sind. Außer ihnen sind nebenamtlich als Honorarprofessoren und Honorardozenten Hochschullehrer der Universitäten und Medizinischen Akademien tätig. Rektor ist gegenwärtig (1978): Prof. Dr. sc. med. Kurt Winter. Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, VI. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 34 Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG)Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 zerlegt worden war; nur das Zentralinstitut…
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Aggressionsverbrechen (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, H. 6, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, H. 17, 1974. S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während eine von außen gewährte militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine offizielle staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen „Kriegshetze“ wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Strafrecht; Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 5–6 Agententätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und PropagandaSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Nach einer Definition des Generalstaatsanwalts Streit, der sich dabei auf eine so[S. 6]wjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als…
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Agrarökonomie (1979)
Siehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen zur sog. „bürgerlichen“ A. bestehen im Hinblick auf die Aufgabenstellung erhebliche Unterschiede. Die A. in der DDR ist grundsätzlich auf die Steigerung der Produktion ausgerichtet mit dem Ziel, Nahrungsgüterimporte zu vermeiden. Ferner hat sie, ungeachtet der unterschiedlichen Eignung der Produktionszweige, von der Organisation der Produktion in Großbetrieben auszugehen (Primat der Agrarpolitik gegenüber der Agrarökonomie). In diesem Rahmen befaßt sich die A. mit der Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze des Sozialismus im Bereich der Landwirtschaft. Sie gliedert sich in die Ökonomie des Volkswirtschaftszweiges Landwirtschaft, in die Ökonomie der Landwirtschaftsbetriebe und in die Ökonomie der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige. Neben wissenschaftlich gesicherten Aussagen über die zweckmäßige Gestaltung der Produktionszweige werden Auskünfte über die Standortverteilung, den Umfang und die Struktur der erforderlichen Investitionen, den Arbeitsaufwand und über die Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte erwartet. Als Instrumente dienen neben der Agrarstatistik spezielle mathematische Methoden, insbesondere die Verfahren der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV), die Operationsforschung, das landwirtschaftliche Rechnungswesen (Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung) usw. Als Folge der Unterordnung unter die agrarpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung können die agrarökonomischen Erkenntnisse nur mit Einschränkungen in die Praxis umgesetzt werden. So müssen in der DDR Produktionszweige im Interesse der angestrebten Selbstversorgung und sonstiger Planziele auch dann aufrechterhalten werden, wenn sie gesamtwirtschaftlich und/oder betriebswirtschaftlich uninteressant sind. Andererseits führt die Optimierung der einzelnen Produktionszweige häufig zu Ergebnissen, die betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll sind. Die Methode, landwirtschaftliche Großbetriebe einzurichten, die auf die jeweils günstigste Herstellung eines Produktes oder die Anwendung eines Arbeitsverfahrens spezialisiert sind, hat sich insbesondere in der saisonabhängigen Pflanzenproduktion wegen der hohen Kosten für die Faktorbereitstellung als zu teuer erwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 13 Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpolitikSiehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen…
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Abschreibungen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und ermöglicht so zu gegebener Zeit eine Wiederbeschaffung des abgenutzten Anlagemittels. Nur über eine möglichst genaue Erfassung der laufenden Wertminderung wird sowohl eine genaue Kostenrechnung als auch die Reproduktion des jeweiligen Grundmittels ermöglicht. A.-Gründe sind 1. der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u. ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2. der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die Forderung nach „abnutzungsgerechter“ A. ist in der Wirtschaftspraxis der DDR nur z. T. erreichbar, da Methode und Umfang der A. — durch Vorgabe des A.-Satzes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Grundmittel — den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet grundsätzlich einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben sind. Vor den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) waren die A. zu niedrig und auch durch einige andere Mängel gekennzeichnet: Das mit der A.-Verordnung von 1956 (GBl. I, 1956, S. 623 f.) vorgeschriebene Verfahren der Globalabschreibung erfaßte nicht jenen Wert, der sich als Summe der nach der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelnen Anlagemittel eines Betriebes zu ermittelnden Einzel-A. ergeben hätte. Vielmehr wurde vom gesamten betrieblichen Anlagenbestand — entsprechend einem festgesetzten Durchschnittssatz — ein „globaler“ Betrag errechnet, der dann auf die einzelnen Grundmittel — gemäß ihrem Verschleißgrad — verteilt wurde. Dieser Betrag erwies sich häufig als zu gering, um eine volle Kostenverrechnung der Anlagen innerhalb ihrer Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da zudem die Generalreparaturen zu laufenden Preisen zu Lasten der A. verrechnet werden mußten, ergaben sich auch hieraus zunehmende Verzerrungen der Buchwerte der Anlagen: Denn die ursprünglich nur mit Stopppreisen des Beschaffungszeitpunktes bewerteten Anlagen erhöhten mitzunehmenden Generalreparaturen ihren Wert beträchtlich. Folge dieser Mängel war. daß auszusondernde Anlagen häufig noch mit hohen Werten zu Buche standen und zu Lasten des Gewinns ausgebucht werden mußten. Gleichzeitig mit der Grundmittelumbewertung erfolgte deshalb eine Korrektur der A. Mit dieser A.-Reform wurden neue, auf die einzelnen Anlagen bezogene A.-Raten entwickelt (GBl. II, 1964, S. 120 f.). Ergebnis war die Schaffung eines A.-Kataloges für rund 10.000 Anlagearten, wobei auch gewisse Unterschiede des Auslastungsgrades Berücksichtigung fanden. Als Gesamtergebnis resultierte daraus überraschenderweise allerdings eine Minderung der durchschnittlichen A.-Raten und damit eine Erhöhung der mittleren Lebensdauer. Der Grund lag darin, daß die starke Anhebung der Werte des Brutto-Anlagevermögens durch die Umbewertung stark erhöhte A.-Beträge auch bei geminderten A.-Raten mit sich brachte. Offensichtlich sollten höhere Kostensteigerungen vermieden werden- wie sie bei gleichen oder erhöhten A.-Raten eingetreten wären; denn dann hätte die Industriepreisreform noch stärkere Preissteigerungen zur Folge gehabt. Insbeson[S. 4]dere hätten dann Preiserhöhungen bei Konsumgütern nicht mehr vermieden werden können. Damit blieb aber der „moralische Verschleiß“ der Anlagen (infolge technischer Veraltung) in den A. noch immer unberücksichtigt. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze sind für jedes Anlagenteil oder für Gruppen von Anlagegütern im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel (GBl., SDr. Nr. 550 von 1968, der den SDr. Nr. 491 von 1964 ablöste) festgelegt. Der A.-Satz wird in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. Um den „moralischen Verschleiß“ zu berücksichtigen, können heute durch das Ministerium der Finanzen auch Sonder-A. bestätigt werden. An A.-Methoden sind die zeitabhängige A., die in lineare, degressive und progressive A. unterteilt ist, sowie die leistungsabhängige A. zu trennen. Während bei der linearen A. bei konstantem A.-Satz auf den Bruttowert des Grundmittels für die Nutzungsperiode jährlich eine gleich große A.-Quote auftritt, wird bei der degressiven A. die jährliche A. (entweder Multiplikation eines jährlich abnehmenden A.-Satzes mit dem Bruttowert oder eines konstanten A.-Satzes mit dem jeweiligen Restwert) geringer. Die Form der degressiven A. wird in der sozialistischen Wirtschaft nicht angewendet. Bei der progressiven A. — in der Regel steigende A.-Sätze bezogen auf den Bruttowert — steigen die A.-Quoten (als Ausgleich für eine temporär überproportional zunehmende Wertminderung) zum Ende des Nutzungszeitraumes immer mehr an. Bei der leistungsabhängigen A. geht man nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer des Grundmittels aus. Vielmehr wird die gesamte zu erwartende Leistung in Mengen oder Maschinenstunden zugrunde gelegt. Zur Anwendung dieser Methode ist einmal die genaue Leistungsfeststellung und zum anderen das Vorliegen einer geringen Sortimentsbreite Voraussetzung. In der DDR findet vermehrt auch die sog. Kollektivabschreibung (Pauschal- oder Global-A.) Anwendung. Zur Vereinfachung des A.-Verfahrens wird für eine Gruppe von Anlagemitteln etwa gleicher Nutzungsdauer ein durchschnittlicher A.-Satz angewandt. Das bedeutet in der Realität aber zuviel A. bei Gebäuden und zuwenig bei Ausrüstungen, weil häufig Gebäude und bauliche Anlage mit einbezogen werden, statt sie gesondert zu behandeln. Angesichts der Preisverzerrungen, die bei neueren Gütern mit ebenfalls neueren Preisen geringer und bei schon seit langer Zeit in der Produktion befindlichen Kapitalgütern größer sind, dürfte die Kollektiv-A. auch bei Grundmitteln mit formal noch gleicher Nutzungsdauer erhebliche Fehler mit sich bringen. Amortisationen; Grundmittel; Preissystem und Preispolitik; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 3–4 Abschnittsbevollmächtigter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbteilungsgewerkschaftsleitungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und…
DDR A-Z 1979
Wahlen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht liegt bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Folglich geht es bei den W. in der DDR nicht um politische Alternativen. Anders als in einigen anderen kommunistischen Ländern geht es auch nicht um personelle Alternativen im Rahmen eines einheitlichen politischen Programms. Die Funktion der W. besteht in der plebiszitären Bestätigung der Inhaber der politischen Macht, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit des Volkes und der Mobilisierung der Volksmassen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. „So wird die Durchführung der Wahlen zu einer Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert“ (Verf. Komm. Bd. II, S. 55 f.). Die W. haben daher die Funktion, die gesellschaftliche Integration, die ideologische Indoktrination und die politische Mobilisierung der Bürger zu fördern. In der DDR werden seit der Verfassungsrevision von 1974 alle 5 Jahre (zuvor: 4 Jahre) W. zu der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten. Die Einzelheiten sind im Wahlgesetz vom 24. 6. 1976 (GBl. I, S. 301) geregelt. Formal beruht das Wahlrecht auf den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen W. und dem System der lose gebundenen Listenwahl in Mehrmannwahlkreisen. Träger der W. ist die Nationale Front. Mit ihrer Hilfe und unter Einsatz der Massenmedien veranstalten Partei und Regierung eine Wahlkampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Politik von Partei und Regierung zu propagieren, die Wähler durch eine Masseninitiative zur Verwirklichung dieser Politik zu aktivieren und den sozialistischen Wettbewerb zum Zweck der Planerfüllung zu intensivieren. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen werden von der Nationalen Front in einer Einheitsliste zusammengefaßt. Innerhalb der Nationalen Front entscheidet das zuständige SED-Organ über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten. Die Volkskammer- und Bezirkstagsmandate gehören zur Nomenklatur des Zentralkomitees der SED; die Vorbereitung der personalpolitischen Entscheidungen obliegt der ZK-Abteilung für Kaderfragen (Kaderpolitik). Die Kandidaten werden in öffentlichen Ausschußsitzungen der Nationalen Front vorgestellt. Die Wähler können die Absetzung von Kandidaten Vorschlägen. Die Entscheidung über die Absetzung ist der Nationalen Front vorbehalten. Bei der Stimmabgabe hat der Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel, der die Kandidaten der Einheitsliste enthält, Änderungen vorzunehmen. Seit 1965 enthalten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidaten, als Mandate zu vergeben sind. Die überzähligen Kandidaten sind die Nachfolgekandidaten. Der Wähler könnte demnach durch Streichungen einen gewissen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben. Allerdings müßte mehr als die Hälfte der Wähler einen Kandidaten streichen, damit sich an der listenmäßigen Reihenfolge etwas ändert, denn in der Regel entscheidet nicht die Anzahl der für die einzelnen Kandidaten und Nachfolgekandidaten abgegebenen Stimmen. § 9 Abs. 2 des Wahlgesetzes bestimmt: „Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten.“ Da ferner ein faktischer Zwang zur offenen Stimmabgabe besteht, zu der sich Haus- und Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, kann der Mehrfachkandidatur nur geringe praktische Bedeutung beigemessen werden. Es ist lediglich bekannt, daß bei den Kommunal-W. 1965, bei denen 186.107 Mandate zu vergeben waren. 2 Kandidaten nicht gewählt worden sind (Neues Deutschland vom 12. 10. 1965). Die Einheitsliste erhält seit 1950 stets über 99 v. H. der abgegebenen Stimmen, wobei die Ergebnisse in Berlin (Ost) immer etwas „schlechter“ sind als in der übrigen DDR. Bei den letzten W. zur Volkskammer im Oktober 1976 entfielen auf die Einheitsliste in der DDR 99,86 v. H., in Berlin (Ost) [S. 1148]99,61 v. H. der abgegebenen gültigen Stimmen (Neues Deutschland vom 18. 10. 1976). Die Sitze in den Volksvertretungen werden den einzelnen Parteien und Massenorganisationen nach einem seit 1948 festgelegten Schlüssel zugeteilt. Von den 500 Volkskammersitzen entfallen seit 1963 auf die SED 127, auf LDPD, CDU, NDPD und DBD je 52, auf den FDGB 68, auf die FDJ 40, auf den Demokratischen Frauenbund 35 und auf den Kulturbund 22 Sitze. In den kommunalen Volksvertretungen erhalten auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Konsumgenossenschaften und die Nationale Front Sitze. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1147–1148 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in Staaten parlamentarisch-demokratischen Typs. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben soll. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für…
DDR A-Z 1979
Staatshaftung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Mit Art. 106 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 104 n. F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik — St.-Gesetz — vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34). Die Voraussetzungen der St.: <1.> Der Schaden muß einem Bürger oder seinem persönlichen Eigentum zugefügt sein. Ausgeschlossen sind also Schäden, die am sozialistischen Eigentum entstanden sind. Unter Bürgern werden nur die Bürger der DDR verstanden, die ihren Wohnsitz dort haben. Nur ausnahmsweise kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles Schadensersatz auch dann geleistet werden, wenn Bürger der DDR ihren Wohnsitz dort nicht haben. Personen, die nicht Bürger der DDR sind, steht ein Anspruch nur zu, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz dort haben. Im übrigen tritt die Haftung zugunsten von Personen, die nicht Bürger der DDR sind, nur dann ein, wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. <2.> Der Schaden muß in Ausübung staatlicher Tätigkeit zugefügt sein. Es muß also zwischen der Erfüllung [S. 1036]dienstlicher Aufgaben und dem Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehen. <3.> Die Schadenszufügung muß rechtswidrig erfolgt sein. Eine Schuld des Staatsbediensteten braucht nicht vorzuliegen. Es wird nicht zwischen einer schuldhaft-rechtswidrigen und einer schuldlos-rechtswidrigen Handlung oder Unterlassung unterschieden. Es gilt das Prinzip der objektiven Haftung. <4.> Unter den Begriff „Mitarbeiterder Staatsorgane“ fallen Angestellte eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung, die im Namen des betreffenden Organs oder der betreffenden Einrichtung tätig sind, und ehrenamtlich Tätige, die berechtigt und ermächtigt sind, selbst Weisungen, Anordnungen oder ähnliche Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören auch die Angehörigen der bewaffneten Organe, darunter der Deutschen Volkspolizei. Zum Schadensersatz verpflichtet ist das jeweilige staatliche Organ oder die staatliche Einrichtung, in dem ein Bediensteter arbeitet oder jemand ehrenamtlich tätig ist. Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter oder Beauftragte sind ausgeschlossen. § 839 BGB gilt also nicht. Es handelt sich also nicht um eine St. im strengen Sinne, sondern um eine Amtshaftung. Der Schadensersatz ist grundsätzlich in Geld zu leisten. Dem staatlichen Organ oder der staatlichen Einrichtung bleibt es jedoch überlassen, den Schaden auch durch Naturalrestitution auszugleichen. Der Umfang des Schadens wird nach zivilrechtlichen Vorschriften berechnet, soweit in Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr, beginnt mit dem Tage, an dem der Geschädigte von dem Schaden und davon Kenntnis hat, daß der Schaden von einem Mitarbeiter oder einem Beauftragten eines staatlichen Organs oder einer staatlichen Einrichtung verursacht wurde. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist ausgeschlossen. Über den Schadensersatzanspruch entscheidet der Leiter des zuständigen staatlichen Organs oder der staatlichen Einrichtung, durch deren Mitarbeiter oder Beauftragten der Schaden verursacht wurde. Bei diesem ist auch der Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Die St. schließt den Regreß nicht aus. Mitarbeiter, die einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben, sind nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften über die materielle Verantwortlichkeit (Arbeitsrecht) in Anspruch zu nehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1035–1036 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaushaltSiehe auch die Jahre 1975 1985 Mit Art. 106 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 104 n. F.) wurde die St. eingeführt. Danach haftet für Schäden, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, das staatliche Organ, dessen Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Zur Ausführung des genannten Verfassungsartikels erging das Gesetz zur Regelung der St. der Deutschen Demokratischen Republik — St.-Gesetz — vom…
DDR A-Z 1979
Sorben (Minderheitenpolitik) (1979)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In der DDR besteht als einzige nationale Minderheit der kleine westslawische Volksstamm der Lausitzer S., die früher auch als Wenden bezeichnet wurden. Die S. leben in Teilen der Ober- und Niederlausitz, mit den kulturellen Zentren Bautzen (für die Ober-S.) und Cottbus (für die Nieder-S.). In Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Bürger der DDR sorbischer Nationalität haben das Recht auf Pflege ihrer Muttersprache und Kultur. Die Ausübung dieses Rechts wird vom Staat gefördert.“ In Art. 11 der ersten Verfassung der DDR war der Minderheitenschutz eindeutiger fixiert worden. So werden in der Verfassung vom 7. 10. 1974 die Rechte der sorbischen Minderheit nicht „garantiert“, wie z. B. für die nationalen Minderheiten in der rumänischen Verfassung oder „gesichert“ wie in der tschechoslowakischen und ungarischen Verfassung, sondern nur „gefördert“. Am 10. 5. 1945 war der Bund Lausitzer S. „Domowina“ (Heimat) als antifaschistisch-demokratische Organisation neu gegründet worden. Die Domowina, Dachorganisation aller sorbischen Vereinigungen, besteht seit 1912 und wurde 1937 von den Nationalsozialisten verboten. Von Mai 1945 bis Anfang 1948 verfolgte die Domowina das Ziel, die Lausitz an die Tschechoslowakei anzuschließen oder die Gründung eines eigenen sorbischen Staates zu erreichen. (So in einer Denkschrift vom 25. 11. 1947 an die Konferenz der Außenminister der vier Großmächte in London.) Bis 1950 befanden sich im Bundesvorstand der Domowina die Kommunisten in der Minderheit. Nachdem jedoch 1952 die Reorganisation der Domowina zur „antifaschistisch-demokratischen Massenorganisation“ abgeschlossen war, wurde sie zum Instrument der SED zur Durchsetzung ihrer Politik in der sorbischen Bevölkerung. Seit ihrem 7. Bundeskongreß (Februar 1969) versteht sich die Domowina als „sozialistische nationale Organisation in der DDR“. Von den rd. 11.000 Mitgliedern sind 54 v. H. Frauen, dem aus 73 Personen bestehenden Bundesvorstand gehören jedoch nur 14 Frauen an. Seit dem 9. Bundeskongreß der Domowina (März 1977) sind 49 Vorstandsmitglieder Angehörige der SED, 4 der DBD, 3 der CDU und 17 sind parteilos. Auf dem Kongreß erklärte der Erste Sekretär der Domowina, Jurij Gros (SED), die Gleichberechtigung der Sprache dürfe man nicht mit Gleichheit verwechseln. Für alle S. bleibe die deutsche Sprache das Hauptkommunikationsmittel. Von den rd. 70.000–100.000 Lausitzer S. — die Große Sowjetenzyklopädie nennt sogar die Zahl von 150.000 S. — sprechen nicht alle die ober- oder niedersorbische Sprache fließend. Genaue Angaben über die Zahl der in der DDR lebenden S. werden von offizieller Seite nicht mehr gemacht. Die Nationalitätenpolitik der SED wird von Polen und der CSSR, aber auch von Jugoslawien, mit Interesse verfolgt. Zu den Bundeskongressen der Domowina, an denen meistens Delegationen aus Polen, der CSSR und der südslawischen Minderheit Ungarns teilnehmen, werden die Jugoslawen jedoch nicht eingeladen, obwohl seit 1912 in Ljubljana eine Gesellschaft der Freunde der S. existiert. Nach 1945 ist in der DDR keine politische Partei der S. zugelassen worden (1933 war die sorbische „Lausitzer Volkspartei“ verboten worden und ein Antrag auf Gründung einer „Sorbischen Partei der Arbeiter und Bauern“ wurde 1946 von der SMAD nicht genehmigt. Jedoch wurde und wird von der SED das sorbische Kulturleben recht großzügig gefördert: z. B. erscheinen 8 sorbische Zeitungen und Zeitschriften, davon 5 in ober[S. 961]sorbischer und 3 in niedersorbischer Sprache. Für die obersorbische Bevölkerung wird in Bautzen die Tageszeitung „Nowa Doba“ (Neue Zeit), für die niedersorbische Bevölkerung in Cottbus die Wochenzeitung „Nowy Casnik“ (Neue Zeit) herausgegeben. Neben einer Zeitschrift für sorbische Kultur, einer sorbischen pädagogischen Zeitschrift und zwei Kinderzeitschriften wird ferner von der Sorbischen Pastoralen Vereinigung, der 23 katholische Priester angehören, der „Katolski Posoł“ (Katholischer Bote) herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine der ältesten katholischen Zeitschriften Europas, die bereits seit 1863 erscheint. Dieses Blatt ist für die rd. 15.000 obersorbischen Katholiken bestimmt; für die niedersorbischen Protestanten wird die Zeitschrift „Pomhaj Bóh“ (Gott hilf) gedruckt. Auf Beschluß des Ministerrates der DDR mußte sich das 1948 gegründete Sorbische Volkstheater 1963 mit dem Bautzener Stadttheater zu einem Deutsch-Sorbischen Volkstheater mit einem deutschen Intendanten vereinigen. Dem ZK der SED gehört gegenwärtig kein Sorbe an; die Zahl der sorbischen Volkskammerabgeordneten hat sich, nachdem es bis 1967 nur einen Abgeordneten sorbischer Nationalität in der Volkskammer gab. in der 5. Wahlperiode auf 3, in der 6. (1971) auf 4 und in der 7. (1976) auf 6 erhöht. Dem Staatsrat der DDR hat lediglich von 1967 bis 1971 ein sorbisches Mitglied angehört. Besondere Abteilungen, die für sorbische Angelegenheiten zuständig sind, gibt es beim Ministerium des Innern und beim Ministerium für Kultur. Beim Schriftstellerverband, dem Verband Bildender Künstler und dem Komponistenverband der DDR bestehen Arbeitskreise sorbischer Schriftsteller, Bildender Künstler und Komponisten. Bereits am 23. 3. 1948 hatte der Sächsische Landtag ein Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung beschlossen; am 12. 9. 1950 folgte ein Regierungserlaß des Ministerrats des Landes Brandenburg zur Förderung und Entwicklung der sorbischen kulturellen Bestrebungen im Lande Brandenburg, der vor allem die S. in der Niederlausitz betraf. Das 1951 in Bautzen gegründete Institut für sorbische Volksforschung untersteht der Akademie der Wissenschaften der DDR. Im Jahr 1952 erfolgte die Gründung des Staatlichen Ensembles für sorbische Volkskultur, das bei zahlreichen Gastspielen im Ausland für die M. der SED werben soll. An einem speziellen Institut für Lehrerbildung sind bisher mehr als 2.400 sorbische Lehrer ausgebildet worden. Gegenwärtig wird an 109 Grundschulen und 70 polytechnischen Oberschulen in der Lausitz sorbischer Sprachunterricht erteilt. In Bautzen und Cottbus gibt es außerdem je eine sorbische Oberschule, in der der gesamte Unterricht in ober- bzw. niedersorbischer Sprache erteilt wird. An der Karl-Marx-Universität Leipzig besteht ein Sorbisches Institut, das alle zwei Jahre internationale Sorabistik-Kongresse vorbereitet, die meistens in Bautzen stattfinden. Der VEB Domowina-Verlag in Bautzen gibt Bücher in ober- und niedersorbischer sowie deutscher Sprache über die Geschichte der S., sorbische Sprache und Literatur, sorbische Volkskunde und Kunst, sorbische Bibliographien und Jahresschriften sowie sorbische Schulbücher heraus. In den von S. bewohnten Orten wird auf Ortstafeln, bei Straßenbezeichnungen, Fahrplänen und amtlichen Bekanntmachungen die Zweisprachigkeit strikt beachtet. Von den führenden Politikern der DDR hat sich vor allem ihr erstes Staatsoberhaupt Wilhelm Pieck als gebürtiger Lausitzer für die Belange der S. besonders interessiert und regelmäßig S.-Delegationen in Berlin (Ost) empfangen bzw. Besuche in der Lausitz gemacht; seine Nachfolger Ulbricht und Honecker haben dies bislang versäumt. Während im Jahre 1948 der Sender Dresden sorbischsprachige Sendungen ausstrahlte, wendet sich gegenwärtig (1978) nur noch der Sender Cottbus in wöchentlich insgesamt 2½ Stunden an die sorbische Bevölkerung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 960–961 Sonderschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SorgerechtSiehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 In der DDR besteht als einzige nationale Minderheit der kleine westslawische Volksstamm der Lausitzer S., die früher auch als Wenden bezeichnet wurden. Die S. leben in Teilen der Ober- und Niederlausitz, mit den kulturellen Zentren Bautzen (für die Ober-S.) und Cottbus (für die Nieder-S.). In Art. 40 der…
DDR A-Z 1979
Patriotismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Verfassung der DDR spricht in ihrem Artikel 25 Abs. 2 vom „Geist des sozialistischen P. und Internationalismus“ als einem Wesensmerkmal des Menschen im Sozialismus. Auch das 1963 verabschiedete Programm der SED verknüpfte beide Begriffe. In dem Abschnitt über die „Vertiefung des sozialistischen P. und des sozialistischen Internationalismus“ hieß es: „Das sozialistische Nationalbewußtsein, die Liebe zur Deutschen Demokratischen Republik und der Stolz auf die Errungenschaften des Sozialismus erwachsen aus dem tiefen Verständnis für die geschichtliche Rolle des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates und dem unbeugsamen Glauben an den Sieg des Sozialismus und des Friedens in ganz Deutschland. Sie sind untrennbar mit der Ideologie der Völkerfreundschaft verbunden.“ Die SED will P. als Liebe zum Vaterland verstanden wissen. Allerdings hat sich ihre Haltung in dieser Frage, im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur nationalen Frage, geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trügen. Seit Ende der 60er Jahre wurde der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als Vaterland bezeichnet, der keinerlei Gemeinsamkeit mit dem westlichen Deutschland besitze. Das Mitglied des Politbüros der SED, H. Axen, erklärte 1973, die Herausbildung der sozialistischen Nation in der DDR sei vom Prozeß der Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins (Bewußtsein, Gesellschaftliches) als herrschender Ideologie begleitet, wobei der sozialistische P. und der Proletarische ➝Internationalismus den „entscheidenden Inhalt des sozialistischen Bewußtseins“ bildeten. Nach Axen ist der P. die „stärkste nationale Empfindung“, deren Inhalt durch die jeweilige Gesellschaftsordnung bestimmt wird: „Liebe zur Arbeiterklasse, Liebe zum sozialistischen Vaterland, Liebe zur Arbeit für die sozialistische Sache, gegenseitige Hilfe und Unterstützung, Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat sind ebenso Züge des sozialistischen P. wie die erst im Sozialismus möglichen neuen Verhaltensweisen gegenüber der Frau, der Familie und der Ju[S. 799]gend“ (H. Axen. Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Berlin [Ost] 1973, S. 32 f.). Die SED beruft sich auf Clara Zetkins Unterscheidung von bürgerlichem und proletarischem P. — der erstere gilt als konservativ und reaktionär, der letztere als revolutionär. Als „einzige konsequent-revolutionäre Klasse“ sei die Arbeiterklasse „auch die am meisten patriotische Klasse der Gesellschaft“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 645). Von dem als Ausdruck einer reaktionären Ideologie verworfenen Nationalismus will die SED ihr Verständnis des P. abheben, indem sie P. und sozialistischen oder proletarischen Internationalismus als eine untrennbare dialektische Einheit bezeichnet. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 798–799 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PazifismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Verfassung der DDR spricht in ihrem Artikel 25 Abs. 2 vom „Geist des sozialistischen P. und Internationalismus“ als einem Wesensmerkmal des Menschen im Sozialismus. Auch das 1963 verabschiedete Programm der SED verknüpfte beide Begriffe. In dem Abschnitt über die „Vertiefung des sozialistischen P. und des sozialistischen Internationalismus“ hieß es: „Das sozialistische Nationalbewußtsein, die Liebe zur…
DDR A-Z 1979
Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Gegr. 21. 12. 1951; Sitz: Berlin (Ost), Direktor (seit 1963): Prof. Dr. Otto Reinhold, Mitglied des ZK der SED; Stellvertreter: H. Hümmler und K.-H. Stiemerling. Am 21. 12. 1976 wurde das ehemalige Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) in AfG umbenannt. Die AfG hat seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungsschule des ZK der SED. Ihr gehören Hunderte von festen und zeitweiligen Mitarbeitern (Professoren, Assistenten, Aspiranten, freie Mitarbeiter) an. Aufgaben: 1. Forschung. Lehre und Ausbildung in einem in der Regel 4jährigen Studium (Abschluß: Diplom) auf den folgenden Gebieten: Philosophie (mit [S. 35]Fachrichtungen: Dialektischer und Historischer Materialismus, Ethik. Ästhetik. Soziologie); Theorie der Literatur. Kunst und bildenden Kunst; Geschichte; Deutsche Geschichte; Geschichte der Arbeiterbewegung, Geschichte der KPdSU; Politische Ökonomie (mit Fachrichtungen: Imperialismustheorie, Kapitalismus, Sozialismus-Industrie. Sozialismus-Landwirtschaft). 2. Weiterbildung von leitenden Mitarbeitern der SED. insbesondere aus den Sekretariaten der Bezirks- und Kreisleitungen (vor allem aus dem Bereich der Agitation und Propaganda) sowie von leitenden Mitarbeitern des Staats- und Wirtschaftsapparates. 3. Abhaltung von Konferenzen und Kolloquien, meist in Zusammenarbeit mit anderen Hochschulinstituten der SED sowie der Humboldt-Universität und der Akademie der Wissenschaften der DDR. 4. Aufbau und Ausbau internationaler wissenschaftlicher Kontakte insbesondere mit dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der KPdSU, jedoch auch mit den entsprechenden Instituten in den anderen osteuropäischen Staaten sowie mit dem Institut für Marxistische Studien und Forschungen (IMSF) in Frankfurt/Main. Diese internationale Zusammenarbeit, vor allem mit dem sowjetischen Institut, hat sich in den letzten drei bis vier Jahren intensiviert. Regelmäßig werden Konferenzen und Arbeitstagungen abgehalten, auf denen insbesondere die ideologische Abwehr des Revisionismus, Sozialdemokratismus, Eurokommunismus, Reformismus und Maoismus koordiniert wird. Aus dieser gemeinsamen Arbeit ist eine Reihe von Publikationen hervorgegangen. Ein relativ früher Ausdruck dieser Gemeinschaftsarbeit ist der von den Instituten der KPdSU und SED gemeinsam erarbeitete Band: „Die entwickelte sozialistische Gesellschaft. Wesen und Kriterien. Kritik revisionistischer Konzeptionen“, Berlin (Ost) 1973. 5. Systematische Erarbeitung von Lehrbüchern für höhere Parteikader sowie für Dozenten und Studenten an Universitäten und Hochschulen der DDR. So ist Ende 1976 das erste, überwiegend von DDR-Autoren verfaßte Lehrbuch des Historischen Materialismus unter der Federführung von Prof. E. Hahn in der DDR veröffentlicht worden: „Grundlagen des Historischen Materialismus“ Berlin (Ost) 1976. Es dient vor allem der Fortbildung von Dozenten und Studenten an den Universitäten und Hochschulen der DDR. 6. Publikationen wichtiger Reden und Vorträge der Mitglieder des Politbüros der SED (vor allem die Schriften E. Honeckers). Die Aus- und Weiterbildung an der AfG besitzt das erklärte Ziel, „fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus, hohe Allgemeinbildung und tiefgründiges Wissen auf einem Spezialgebiet zu erreichen, die Strategie und Taktik der Partei wissenschaftlich zu erfassen und die Bereitschaft zu festigen, die Politik der Partei mit ganzer persönlicher Kraft und Fähigkeit … zu verwirklichen“. Sie geht von dem Prinzip der Einheit von Forschung. Lehre, Erziehung und Propaganda aus. Zur Organisationsstruktur: Jedes der angegebenen Fachgebiete ist durch mehrere, zumindest jedoch einen Lehrstuhl oder eine Dozentur vertreten. Dazu kommen Gastdozenten aus anderen Instituten wie z. B. dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) und dem Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW). Zu jedem Lehrstuhl gehören Oberassistenten, Assistenten, Aspiranten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Jedem Lehrstuhl sind ferner Forschungs- und Arbeitsgruppen angegliedert. Neben dem Direktstudium ist auch das Fernstudium möglich. Die AfG besitzt seit 1953 Promotions- und Habilitationsrecht; die ersten Dissertationen wurden 1965 abgeschlossen. Seit 1963 ist das Diplom als Abschlußexamen eingeführt („Diplom-Gesellschaftswissenschaftler“). Die Aspirantur an der AfG dauert 4 Jahre und schließt mit der Verteidigung der Dissertation ab. Die AfG besitzt eine umfangreiche Bibliothek. Anläßlich der 1966 erfolgten Neuordnung des gesamten Informations- und Dokumentationswesens ist die AfG seit 1967 „Zentralstelle“ für die Fächer Philosophie und Soziologie. Gegenwärtig müssen folgende Voraussetzungen für die Aufnahme an der AfG erfüllt werden: 5jährige (früher: 8jährige) SED-Mitgliedschaft, Erfahrung in verantwortlicher Parteiarbeit, in der Regel Absolvierung der Parteihochschule „Karl Marx“ oder anderer Parteischulen (Parteischulung) bzw. einer Universität oder Hochschule mit Abschlußexamen. Die Aufnahmebedingungen sind, entsprechend dem Ausbau der AfG zu einer eigenen Ausbildungsstätte mit regulären Studiengängen, im Lauf der Jahre zum Teil abgeändert worden. Die Auswahl der Studienbewerber erfolgt durch die Abteilungen des ZK-Apparates oder durch die Bezirksleitungen der SED. Die endgültige Entscheidung über die Delegierung liegt bei der ZK-Abteilung Wissenschaft in Abstimmung mit der Kaderabteilung im zentralen Parteiapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 34–35 Akademie für Ärztliche Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDRSiehe auch das Jahr 1985 Gegr. 21. 12. 1951; Sitz: Berlin (Ost), Direktor (seit 1963): Prof. Dr. Otto Reinhold, Mitglied des ZK der SED; Stellvertreter: H. Hümmler und K.-H. Stiemerling. Am 21. 12. 1976 wurde das ehemalige Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) in AfG umbenannt. Die AfG hat seit 1963 die Funktion einer Forschungs- und Ausbildungsschule des ZK der SED. Ihr gehören Hunderte von festen und zeitweiligen Mitarbeitern (Professoren, Assistenten,…
DDR A-Z 1979
Infiltration (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geschichte. Seit dem VII. Weltkongreß der Kominform 1935 in Moskau ist es Bestandteil kommunistischer Bündnispolitik, durch I. Einfluß auf nichtkommunistische Organisationen und Parteien zu nehmen. Der SED-Führung kam es nach 1946 — und später unter den Bedingungen der Hallstein-Doktrin — darauf an, auch mit den Mitteln der I. ihre außenpolitische Isolierung zu durchbrechen, möglichst viele nichtkommunistische Gruppen im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland zu Aktionen für die diplomatische Anerkennung der DDR zu gewinnen. SED, KPD und deren Massenorganisationen (FDJ; FDGB; Demokratischer Frauenbund Deutschlands u. a. m.) bedienten sich zu diesem Zweck unterschiedlicher Methoden; sie reichten von einer mannigfaltigen Komiteebewegung (Freundschaftsgesellschaften und Friedenskomitees) über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften für verschiedene berufliche oder soziale Gruppen (z. B. Arbeitsgemeinschaften ehemaliger Offiziere). Studiengesellschaften bzw. Vereinigungen für Intellektuelle (z. B. Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland), der Durchführung von periodischen Konferenzen; und Aktionen (z. B. Aktion gegen Remilitarisierung; Deutsche Arbeiterkonferenzen) bis zur Gründung sog. Sammlungsbewegungen (z. B. ADF, DFU), in denen die Kommunisten nach ihrem Volksfrontverständnis dominierten und erhebliche materielle Hilfe leisteten. Die SED-Führung bestreitet nicht, daß ihr erklärtes politisches Ziel nach 1945 darin bestand, „ihre Bemühungen auf die Bildung eines demokratischen deutschen Staates zu richten, der alle vier Besatzungszonen umfassen“ sollte. Dieser Staat sollte auf derselben gesellschaftspolitischen Grundlage entstehen, wie sie von der sowjetischen Besatzungsmacht in der damaligen SBZ geschaffen worden war. Die SED-Führung bediente sich zu diesem Zweck eines umfangreichen Apparates, der unter Führung der Westabteilung beim Zentralkomitee (ZK) der SED die gesamte kommunistische I. in der Bundesrepublik Deutschland leitete und kontrollierte. Diese Abteilung verwirklichte die Anleitung vor allem durch den Einsatz zahlreicher Instrukteure, die in der Bundesrepublik Deutschland in allen Fragen der I. gegenüber der KPD Weisungs- und Kontrollfunktionen ausübten. Die Einrichtung des Freiheitssenders 904 — Standort bei Magdeburg/DDR — diente der I.-Propaganda und der Anleitung der KPD-Kader in der Bundesrepublik. Der Soldatensender 935 war auf die I. der Bundeswehr spezialisiert. Infiltrationszentrale KPD. Den westdeutschen Kommunisten fiel die Aufgabe der Koordinierung, Durchführung und Kontrolle der gesamten I. in der Bundesrepublik zu, die von der SED weitgehend auch finanziert worden ist. Im Mittelpunkt der I.-Bemühungen der KPD stand des Versuch, durch aktive Arbeit in den Gewerkschaften sowie durch Aktionsangebote an den Arbeiternehmerflügel der SPD die „Aktionseinheit der Arbeiterklasse“ zu schaffen, die nach der Klassenkampfdoktrin der KPD die Voraussetzung für gesellschaftspolitische Veränderungen in der Bundesrepublik sein sollte. Durch die halbjährlich durchgeführten Arbeiterkonferenzen in [S. 523]der DDR, die Herausgabe von zahlreichen Betriebszeitungen für Großbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland, Begegnungen von Gewerkschaftern aus beiden Teilen Deutschlands und vor allem durch aktive Mitarbeit in gewerkschaftlichen Organisationen und Betriebsräten sollte dieses Ziel erreicht werden. Aber auch die Jugendverbände, insbesondere die Arbeiterjugend und kooperationsbereite Gruppen des Bürgertums waren Ziel der I. Das veränderte Konzept. Mit Abschluß der Verträge mit Moskau und Warschau im Jahr 1970, des Viermächte-Abkommens über Berlin vom September 1971 und des Grundlagenvertrages vom Dezember 1972, der damit in Zusammenhang stehenden ideologischen Abgrenzung der SED gegenüber Einflüssen aus der Bundesrepublik, mit der Verkündung der These von zwei deutschen Nationen sowie der internationalen Anerkennung der DDR und ihrer Aufnahme in die UN, mußte die SED ihr I.-Konzept verändern: a) Die Gründung einer legalen kommunistischen Partei, der DKP (KPD/DKP) im Jahre 1968, ihrer Jugendorganisation, der SDAJ, und ihres Studentenverbandes, des MS Spartakus, ermöglichte die politische und ideologische Auseinandersetzung in aller Öffentlichkeit. Der Freiheitssender 904 und der Soldatensender 935 wurden stillgelegt; die Abhängigkeit der DKP von der SED blieb in finanzieller Hinsicht zwar bestehen, das Instrukteurwesen jedoch wurde durch offizielle Konsultationen zwischen beiden Parteispitzen z. T. ersetzt. Die Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland können gegenwärtig praktische Entscheidungen zu aktuellen Ereignissen in größerer Selbständigkeit als in den 60er Jahren treffen. b) Die Komiteebewegungen, Vereinigungen und die periodischen Konferenzen, vor allem auf gewerkschaftlichem Sektor, konnten zugunsten einer Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit der DKP aufgelöst bzw. umfunktioniert werden. Die auf internationaler Ebene arbeitenden Freundschaftsgesellschaften, Friedenskomitees usw. blieben zwar z. T. bestehen, änderten aber ihren Charakter: Die in ihnen tätigen Kräfte brauchten sich nicht mehr für die internationale Anerkennung der DDR einzusetzen; jetzt bestand ihre Aufgabe darin - meist im Rahmen offizieller Institutionen das Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR als Beispiel für eine „gerechte Gesellschaft“ zu propagieren und die Krisenerscheinungen im Westen als systemtypisch darzustellen. c) Die internationale Aufwertung des WGB, die Aufnahme des kommunistisch gelenkten italienischen Gewerkschaftsbundes CGIL in den Europäischen Gewerkschaftsverband, dem bisher nur Mitgliedsorganisationen des IBFG sowie der Christlichen Gewerkschaften angehörten, und die erweiterte Teilnahme von Gewerkschaftlern aus Finnland, Schweden, Norwegen und Dänemark an der 17. Arbeiterkonferenz anläßlich der Ostseewoche 1974 in Rostock sowie die innerdeutschen Gewerkschaftskontakte seit 1970 haben die Beziehungen zwischen DGB und FDGB aus dem Bereich der I. herausgelöst, ohne allerdings die Bestrebungen der DKP auf stärkere Einwirkung auf die Gewerkschaften an der Basis zu verringern. d) Zahlreiche Tarnzeitungen (Blinkfüer, Hamburg; Tatsachen, Ruhrgebiet; offen und frei, Baden-Württemberg; Die andere Zeitung, Frankfurt/Main u. a.) wurden zugunsten der aufwendigen UZ („Unsere Zeitung“), die ab 1. 10. 1973 als Tageszeitung der DKP erscheint, eingestellt. Der Druck von DKP-Materialien in der DDR wurde aufgegeben; statt dessen wurden zahlreiche Verlage in der Bundesrepublik Deutschland gegründet, die zwar von der DDR finanzielle Zuschüsse (u. a. durch Anzeigen) erhalten, sich aber auch um Rentabilität bemühen müssen (Röderberg Verlag, Frankfurt/Main, Verlag Marxistische Blätter GmbH, Frankfurt/Main, Dr. Wenzel Verlag, Düsseldorf. Pahl-Rugenstein-Verlag, Düsseldorf, u. a.). Die neuen Formen der Infiltration. Gegenwärtig kann davon ausgegangen werden, daß der Tatbestand der I. nur noch auf folgende Tätigkeitsbereiche anzuwenden ist: a) Die Anleitung, Kontrolle und Finanzierung der DKP durch die Westabteilung beim ZK der SED als Garantie für die Sicherung des Einflusses der SED auf die DKP in der Bundesrepublik Deutschland. b) Durchführung von Einzelberatungen und -Besprechungen in der DDR anstelle der bis dahin üblichen Großveranstaltungen: Gegenwärtig laden SED, FDGB und FDJ sowie andere Massenorganisationen mit den Kommunisten sympathisierende Gewerkschaftler und Angehörige sozialistisch orientierter nichtkommunistischer Jugend- und Studentengruppen zu Gesprächen in die DDR ein. Die Teilnehmer aus dem Bundesgebiet werden dabei nicht nur politisch indoktriniert, sondern auch angehalten, Stimmungsberichte aus Gewerkschaften und Jugendorganisationen zu geben. Zwischen der zentralen FDJ-Leitung und einigen Jugendorganisationen in der Bundesrepublik sind inzwischen auch schriftliche Vereinbarungen über den Austausch von Delegationen und die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten unterzeichnet worden. c) Die Unterstützung der DKP und ihrer Hilfsorganisationen durch die SED vollzieht sich u. a. im Rahmen des Patenschaftssystems der SED, wonach jeweils SED-Bezirke DKP-Bezirke betreuen. Die DKP ist dafür verantwortlich, nach sorgfältig zwischen den Parteileitungen abgestimmten Programmen zahlreiche Delegationen in die DDR zu entsenden: Neben reinen Parteigruppen der DKP reisen Studentendelegationen, denen DKP-Sympathisanten angehören, und Arbeiterdelegationen in die DDR. d) Zahlreiche aus der DDR in die Bundesrepublik einreisende Funktionäre nennen als Auftraggeber Kultur- und Bildungseinrichtungen oder gewerkschaftliche Organisationen in der DDR. Insgesamt treten in jedem Jahr rd. 1000 Funktionäre aus der DDR auf einigen hundert Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland auf. Viele von ihnen führen dabei, andere ausschließlich Gespräche mit Personen, die für die SED interessante Kontakte in der Bundesrepublik haben. [S. 524]e) Die Aktivität der Nachrichtendienste der DDR scheint sich in dem Maße zu steigern, in dem die traditionelle I. unter den Bedingungen der Abgrenzungspolitik und nach Erfüllung des außenpolitischen Hauptzieles der DDR, der Erlangung der internationalen Anerkennung, abnimmt. So soll 1977 die Zahl der erkannten Spionageaufträge um 10 v. H. gegenüber dem Vorjahr angestiegen sein, wobei die überwiegende Mehrheit der Personen (75 v. H.) in kommunistischen Ländern angesprochen wurden. f) Auch die Anwerbung sog. Einflußagenten geht weiter. Hier handelt es sich um den Versuch, bekannte Personen des öffentlichen Lebens für die Propagierung des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR und ihrer „Friedenspolitik“ zu gewinnen. Die klassische I., soweit sie mit Spionage, Diversion und Unterwanderung betrieben werden kann, ist den politischen Bedingungen nach Abschluß des Grundlagenvertrages angepaßt worden. Neben einigen seit dem Jahr 1974 bekanntgewordenen spektakulären Fällen von Ausspähung Bonner Regierungsstellen werden die offiziellen Kontakte zur DKP und die Verbreitung von propagandistischer und wissenschaftlicher Literatur aus der DDR (entweder durch Direktbezug oder den Lizenzbuchhandel) immer wichtigere Formen der I. In einigen erziehungswissenschaftlichen Bereichen und auf dem Gebiet preiswerter Wörterbücher und Lexika (der Philosophie, der Soziologie, der Psychologie) sind marxistisch-leninistisch orientierte Autoren aus der DDR an Universitäten und Schulen der Bundesrepublik Deutschland bereits stark vertreten. Die Spätwirkungen dieser I.-Formen sind noch nicht abzuschätzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 522–524 Industriezweiginstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InformationSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geschichte. Seit dem VII. Weltkongreß der Kominform 1935 in Moskau ist es Bestandteil kommunistischer Bündnispolitik, durch I. Einfluß auf nichtkommunistische Organisationen und Parteien zu nehmen. Der SED-Führung kam es nach 1946 — und später unter den Bedingungen der Hallstein-Doktrin — darauf an, auch mit den Mitteln der I. ihre außenpolitische Isolierung zu durchbrechen, möglichst viele…
DDR A-Z 1979
Sprache (1979) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist; der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann als gesichert gelten, daß die in der Bundesrepublik Deutschland früher häufig (heute seltener) geäußerte Befürchtung, der deutschen S. drohe eine „Sprachspaltung“, ebenso unberechtigt ist wie die Behauptung W. Ulbrichts (1970), sogar die einstige Gemeinsamkeit der S. sei „in Auflösung begriffen“, denn zwischen der vom Imperialismus verseuchten, manipulierten S. in der Bundesrepublik und der vom Humanismus geprägten S. der friedliebenden DDR-Bürger gebe es „eine große Differenz“. Auch die von westdeutscher Seite befürchtete „Zersetzung“ oder „Verhunzung“ der deutschen S. in der DDR durch bestimmte Besonderheiten eines alles durchdringenden Parteijargons ist nicht eingetreten: schon die anspruchsvollere Literatur der DDR und — soweit feststellbar — die Umgangs-S. lassen solche Urteile nicht zu. Am ehesten vergleichbar ist der durch die Massenmedien verbreitete öffentliche Sprachgebrauch. Die folgenden Feststellungen beziehen sich vor allem auf diesen. II. Grammatik Das grammatische System erweist sich erwartungsgemäß als stabil. Satzbau, Flexion, die Regeln der Wortbildung und -ableitung sind in Ost und West nahezu unverändert bzw. unterliegen den gleichen langfristigen Wandlungstendenzen. Die vereinzelten grammatischen Differenzen bleiben im Vergleich zu dem, was sich an regionalen Differenzen im deutschen Sprachraum ohnehin findet, ohne Belang. III. Stil Im jeweils speziellen Gebrauch der sprachlichen Mittel (Stil) zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede. Sprachkritiker und Sprachpfleger in beiden Staaten beklagen Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, „Substantivitis“, Neigung zu Abkürzungen und „Fremdwörterei“; der westdeutsche Sprachgebrauch zeigt zudem eine besonders hohe Zahl englisch-amerikanischer Wörter und Wendungen und eine hohe Neuerungsrate auf diesem Gebiet. Von der letztgenannten, eher für die Bundesrepublik typischen Erscheinung abgesehen, zeigen sich die meisten übrigen, zumindest für westdeutsche Leser, im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR stärker ausgeprägt als in dem der Bundesrepublik: man findet Formeln und feste Wendungen häufiger und stereotyper, den Satzbau substantivischer und abstrakter als in vergleichbaren westdeutschen Texten; vor allem fällt, vom Inhaltlichen her gesehen, ein hohes Maß an massivem Eigenlob für den eigenen Bereich und massiver Polemik (Invektiven) für den politischen Gegner, ein relativ hoher Anteil an sprachlich-rhetorischen Elementen des Appellierens und Beeinflussens auf. wie er in westdeutschen Texten beispielsweise in Wahlkampfzeiten sowie — in anderer Form und ohne Polemik — in der kommerziellen Werbung zu beobachten ist. Dieses gleichzeitige Hervortreten von Elementen der Verwaltungs-S. und der Propaganda im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, das in der Literatur und in der Umgangs-S. in der DDR oft kritisiert oder ironisiert wird, ist nicht auf Veränderungen in der S., sondern in erster Linie auf die besondere Funktion der Massenmedien als Distributoren des Meinungs- und Formulierungsmonopols von Partei- und Staatsapparat zurückzuführen. IV. Der Wortschatz Der Wortschatz ist, da Veränderungen in Leben und Umwelt der Menschen zwangsläufig in Wörtern ausgedrückt werden müssen, in West und Ost Wandlungen am stärksten unterworfen. Auch hier ist der bei weitem größere Teil nicht nur des Grund- und Alltagswortschatzes, sondern auch des Bildungswortschatzes und bestimmter naturwissenschaftlich-technischer Fachlexiken weiterhin gemeinsam; immer noch werden auch neue Wörter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in beiden Staaten gemeinsam akzeptiert. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der differente Anteil des allgemeinen Wortschatzes (ohne fachsprachlichen Wortschatz) unter 3 v. H. Die Wortschatzdifferenzen verteilen sich allerdings sehr ungleichmäßig. Schwerpunkte der Differenzierung liegen in folgenden Sachgebieten: A. Ideologie und Politik Neben dem international verbreiteten Grundvokabular des Marxismus-Leninismus (Klasse, Revolution, Ausbeutung, Proletariat usw.) handelt es sich vor allem um systemspezifische Definitionen von Kernbegriffen wie Demokratie, Sozialismus, Freiheit, Frieden, Eigentum, Aggression. Daß die Definition dieser Begriffe in der DDR eine entschieden [S. 1022]andere ist als die in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende (die marxistische ist in der Bundesrepublik nur eine von mehreren), wird in der DDR mit Nachdruck betont. Irreführungsabsicht bei ideologischen Definitionen kann ausgeschlossen werden; die Definitionen finden sich in parteiamtlichen Äußerungen ebenso wie in Wörterbüchern und werden in der Tagespublizistik laufend kommentiert und interpretiert. Auch in der Bundesrepublik versuchen konkurrierende politische Gruppen legitimerweise, ihrer jeweiligen Definition zentraler Begriffe allgemeine Geltung zu verschaffen. Charakteristisch für den Sprachgebrauch der DDR sind also nicht die einseitigen parteilichen Begriffsdefinitionen, sondern deren Monopolisierung. Dabei ist zu beachten, daß diese Monopolisierung nur im öffentlichen Bereich durchsetzbar ist. Ein Mittel dazu (unter anderen) sind Wörterbücher. DDR-Wörterbücher geben im Bereich politisch-ideologischer Bedeutungserklärungen nicht unbedingt Auskunft über deren tatsächliche Geltung im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunächst nur über den erwünschten Gebrauch. Zwischen beidem klafft wahrscheinlich eine (unterschiedlich große) Lücke. Neben solchen Bedeutungsdifferenzen finden sich unterschiedliche Prägungen, davon viele mit propagandistischem Einschlag (DDR: Arbeiter-und-Bauern-Staat, sozialistischer Staatsbürger, sozialistische Staatengemeinschaft; Bundesrepublik: freiheitlich-demokratische Grundordnung, mündiger Bürger, atlantische Partnerschaft). Einige solcher Prägungen waren, obwohl durch amtliche Sprachregelungen gestützt, nicht voll durchsetzbar (Bundesrepublik: Mitteldeutschland — Ostdeutschland) oder wurden aus anderen Gründen fallengelassen (DDR: zeitweise SP statt SPD). Hinzuweisen ist schließlich auf das (teils nur kurzlebige) Kampf- und Schimpfvokabular beider Seiten, das jedoch zweifellos auf östlicher Seite reichhaltiger ist (DDR: Bonner Ultras, Revanchisten, imperialistische Bundesrepublik, Menschenhändler, Diversanten; Bundesrepublik: kommunistische Bedrohung, Pankower Regime, Linksradikalismus, Anarchisten, Schießbefehl, Schandmauer). B. Partei, Staat, Verwaltung Der Aufbau und Ausbau ganz unterschiedlicher Staats- und Verwaltungsapparate der verschiedensten Stufen sowie der Massenorganisationen und Verbände hat in Ost und West eine Fülle unterschiedlicher Bezeichnungen und Organisationstermini hervorgebracht, die unabhängig von einer etwaigen ideologischen Indoktrinationsabsicht als „Namen“ fungieren (DDR: Staatsrat, Volkskammer, Politbüro, ZK, Rat des Bezirks [Kreises], FDGB, FDJ, Wohnbezirk, Gesellschaftliche Gerichte [GG]; Bundesrepublik: Bundestag, Landtag, Parteivorstand, DGB, Jungdemokraten, Listenmandat, Verwaltungsgericht [LG]); hier sind auch Abkürzungen besonders häufig. C. Wirtschaft Die zahlenmäßig umfangreichsten Wortschatzänderungen und auch -differenzen sind dem Sachgebiet Wirtschaft in allen seinen Bereichen zuzuordnen. Dies betrifft sowohl das Wirtschaftssystem als Ganzes (DDR: Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Bundesrepublik: soziale oder freie Marktwirtschaft) wie auch die Wirtschaftsorganisation (DDR: VVB, VEB, PGH, LPG, Kooperative; Bundesrepublik: Holding, Konzern[tochter], Unternehmensführung, Einzelhandelskette, Bankenaufsicht), die Produktion, die Entlohnung und die innerbetriebliche Struktur (DDR: Betriebsparteiorganisation [BPO], Kaderleiter, Konfliktkommission [KK], Prämienfonds; Bundesrepublik: Gastarbeiter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personalchef, Auszubildender, Kurzarbeiter). Firmennamen sind ebenso wie Produktnamen weitgehend nur in einem Teil geläufig. Ganze Wortschatzbereiche sind generell ohne Äquivalent auf der jeweils anderen Seite: der in der Bundesrepublik sprachlich ungemein produktive Wortschatz der kommerziellen Werbung und des Stellenmarktes, ferner auch das Vokabular des Finanz- und Steuerwesens (Bundesrepublik: Konjunkturzuschlag, Steuerreform, Splittingtabelle, Sparprämie) fehlen im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR fast völlig. Dafür findet das vergleichbar phantasievolle und wandlungsreiche Vokabular der Produktionspropaganda der DDR (sozialistischer Wettbewerb, diverse Bewegungen, Schrittmacher, Aktivist, Weltniveau, Brigade der sozialistischen Arbeit) in der Bundesrepublik keine Entsprechung. Wichtige Ursachen für die erheblichen Wortschatzdifferenzen auf diesem Gebiet sind — neben der grundsätzlich anderen Struktur des Wirtschaftssystems — die beiderseitige starke internationale Verflechtung und die Anlehnung an die jeweils führende Wirtschaftsmacht, die in der Bundesrepublik zu einer sehr starken Aufnahme angelsächsischer Bezeichnungen (z. T. ganzer Terminologien), in der DDR zur (allerdings fast immer eingedeutschten) Übernahme russischer Bezeichnungen geführt haben. Der direkte Einfluß des Russischen auf den Sprachgebrauch in der DDR ist im übrigen häufig überschätzt worden; echte Fremdwörter finden sich selten. Indirekter Einfluß (Lehnprägungen, Lehnbedeutungen, Lehnübersetzungen) ist dagegen weit häufiger, nicht nur im Wortschatz der Wirtschaft. Die Zugehörigkeit der beiden Staaten zu verschiedenen internationalen Wirtschaftsorganisationen (EG bzw. RGW) hat auch zur Entwicklung unterschiedlicher übernationaler Terminologien geführt (vgl. z. B. die Euro-Zusammensetzungen in der [S. 1023]Bundesrepublik Deutschland; Inter-Zusammensetzungen in der DDR). D. Erziehungswesen Unter verschiedenen, ebenfalls teilweise differenten Wortschatzbereichen (z. B. auch Rechtswesen) sei hier nur der des Erziehungswesens hervorgehoben: Klassenpflegschaft, Gesamtschule, Sekundarstufe, Realschule, Numerus clausus, AStA sind ebenso für die Bundesrepublik spezifische Bezeichnungen, wie für die DDR Elternaktiv, Erweiterte Oberschule (EOS), Unterrichtstag in der Produktion, Patenbetrieb spezifisch sind. V. Arten der Wortschatzdifferenzen Eine oft unterschätzte Zahl der Wortschatzdifferenzen sind Bestandsspezifika. Sie treten dann ein, wenn ältere Wörter auf einer Seite verschwinden, auf der anderen Seite aber bestehenbleiben (DDR: Reichsbahn, Generaloberst; Bundesrepublik: Beamter, Gymnasium) oder nur auf einer Seite neu eingeführt werden (DDR: Ministerrat, Kombine, Intershop; Bundesrepublik: Lastenausgleich, Fließheck, ARD, floaten, Brigadegeneral). Einen Sonderfall bilden die Bezeichnungsspezifika, d. h. unterschiedliche Bezeichnungen für (annähernd) die gleiche Sache (Bundesrepublik: Staatsangehörigkeit, Plastik, BGB; DDR: Staatsbürgerschaft, Plast, ZGB). Unauffälliger, aber nicht weniger relevant sind die Häufigkeitsdifferenzen, deren Ursachen sehr unterschiedlicher Art sind (z. B. unterschiedliche Wichtigkeit der bezeichneten Sache, aber auch Bedeutungsverschiebungen oder aktuelle Anlässe). In beiden Staaten geläufig, aber in jeweils einem deutlich häufiger gebraucht, sind z. B. folgende Wörter: DDR: friedliebend, sozialistisch, Qualifizierung, umfassend, allseitig, Produktion, Massen, wir, unser, Volk (mit Zusammensetzungen); Bundesrepublik: freiheitlich, Demokratisierung, dynamisch, Markt, Preis (mit Zusammensetzungen), Ansicht. Auffällige Gebrauchsunterschiede können auch durch Einführung fester Wendungen entstehen, deren einzelne Teile nicht unbedingt different sein müssen: (DDR: friedliche Koexistenz, umfassender Aufbau, wissenschaftlich-technische Revolution; Bundesrepublik: demokratischer Sozialismus, europäische Integration, konzertierte Aktion). Neben Bedeutungsdifferenzen, wie sie im Abschnitt Ideologie und Politik dargestellt werden, sind noch die mit jenen verwandten Wertungsdifferenzen zu beachten: während etwa das Adjektiv demokratisch überall gleich positiv bewertet, aber unterschiedlich definiert wird, ist z. B. bei revolutionär (im politischen Sinne) die Bedeutung zumindest meist ähnlich, die Bewertung aber extrem unterschiedlich. VI. Differenzierung und Ausgleich Die komprimierte Darstellung der Wortschatzdifferenzen kann den Eindruck erwecken, als sei die sprachliche Einheit — und damit die Verständigung — ernsthaft gefährdet. Diesen Schluß lassen die genannten Fakten jedoch (nach gegenwärtigem Wissensstand) nicht zu. Im Vergleich zum Gesamtsystem der deutschen S. und ihres Wortschatzes sind die Differenzen nach wie vor gering; sie unterscheiden sich, für sich betrachtet, nicht grundsätzlich von den innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft ohnehin wirksamen Differenzen, wenn sie auch politisch-gesellschaftlich höchst relevante Bereiche betreffen und stärker kumuliert sind. Einer fortschreitenden Differenzierung wirken zudem gewisse Ausgleichstendenzen entgegen: <1.> Nach wie vor werden Bezeichnungen für neue, gemeinsame Dinge, Entwicklungen, Einrichtungen gemäß den geltenden Wortbildungs- und -ableitungsregeln weitgehend gemeinsam gebildet. <2.> Die hohe Beteiligung der Bevölkerung der DDR an westdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogrammen sichert einen ständigen Informationsfluß nicht nur über den spezifischen, in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten Wortschatz, sondern auch über alternative Denk- und Bewertungsweisen und damit einen gewissen Stand passiver Teilhabe an westdeutschem Sprachgebrauch. Die Bevölkerung in der DDR ist nach vielfacher Erfahrung weit besser über westdeutschen Sprachgebrauch — soweit über Rundfunk und Fernsehen verbreitet — informiert als die Bevölkerung in der Bundesrepublik über die Spezifika des ostdeutschen Sprachgebrauchs. <3.> Die nach 15jähriger Pause in den 60er Jahren in der Bundesrepublik wiederaufgelebte aktive Auseinandersetzung mit marxistischen Gruppen und ihren Äußerungen hat ebenfalls zu einem gewissen Ausgleich geführt: marxistische Terminologie kann nicht mehr als nur DDR-spezifisch betrachtet werden. <4.> Die in der DDR Ende der 60er Jahre eingetretene vorsichtige Liberalisierung im Bereich Mode und Unterhaltung hat zu einem erheblichen Zufluß westdeutscher Bezeichnungen und Wendungen (oft angelsächsischen Ursprungs) geführt. <5.> Der innerdeutsche Handel schafft und erhält auch sprachlich Gemeinsamkeiten (technisch-industrielle Normung) oder sorgt für Austausch (z. B. wird Exponat (= Ausstellungsstück] auch in der Bundesrepublik geläufiger). VII. Verständigungsprobleme S. ist ebensosehr Mittel der Auseinandersetzung wie auch wichtigstes Mittel der Verständigung. Ob die deutsche S. in der gegebenen Situation als solches Mittel dienen kann, hängt nicht allein von ihr ab. Zwar sind die festgestellten Wortschatzdifferenzen [S. 1024]in den hauptsächlich betroffenen Sachgebieten sicherlich eine Belastung im Gebrauch der S. als Verständigungsmittel: es ist (auf bestimmten Gebieten) schwieriger geworden, Verständnis und Verständigung zu erzielen, man muß ggf. einen höheren metakommunikativen Aufwand treiben (Wieso …-, Was heißt …-, Wie-meinen-Sie-Fragen). In der S. stehen auch dafür die benötigten Mittel zur Verfügung. Ob Verständigung möglich ist oder gelingt, hängt aber nur zum Teil von sprachlichen Faktoren ab. Mindestens ebenso wichtig sind konkrete Kenntnisse und Erfahrungen über die allgemeinen Lebensbedingungen der jeweils anderen Seite (Informations- und Besucher-Austausch), psychologische Faktoren wie Vorurteile aus Überheblichkeit oder Angst, schließlich auch die Einbettung der beiden Kommunikationsgemeinschaften in langfristige internationale Prozesse politischer oder wirtschaftlicher Art. Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Gruppen genügen schon geringere sprachliche Differenzen als die jetzt gegebenen, um Verständigung unmöglich zu machen. Für andere stellen die gleichen Differenzen eine Chance der sprachlichen Bereicherung und einen Anreiz zur Intensivierung der Verständigungsbemühungen dar. Wo die tatsächlichen Grenzen der Belastbarkeit der S. als Kommunikationsmittel zwischen Großgruppen liegen und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen, ist ganz unerforscht und — bei der gegenwärtigen Forschungskapazität — auch kaum erforschbar. VIII. Forschung Nach journalistischen und philologischen Anfängen in Ost und West, die zumeist den Aspekt „Sprachspaltung“ hervorhoben, erschienen seit Anfang der 60er Jahre einige größere sprachwissenschaftliche Arbeiten in der Bundesrepublik. Neben soliden Einzeluntersuchungen und Gesamtdarstellungen zum „sprachlichen Ost-West-Problem“ standen andere Arbeiten, die methodische Mängel (fehlende Materialbasis, fehlende Vergleichskriterien, Behandlung des DDR-Sprachgebrauchs als „Abweichung“ von einer nicht definierten Norm), aber auch deutlich politisch-polemische Intentionen („Verhunzung“ und „Verdrehung“ der „wahren“ deutschen S. durch die Kommunisten) aufwiesen. Ab Mitte der 60er Jahre überwogen in der westdeutschen Forschung dann Methodenkritik einerseits und eng materialbezogene Forschung andererseits. Gleichzeitig wuchs der Einfluß von Nachbardisziplinen wie Kommunikationswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft. In der Forschung der DDR überwog bis weit in die 60er Jahre, von Ausnahmen abgesehen, eine gereizte Verteidigungshaltung; man wies die westdeutschen Unterstellungen entrüstet zurück und konterte mit Gegenvorwürfen. In den letzten Jahren sind in der DDR jedoch einige wichtige Arbeiten zum Thema S. und Gesellschaft, S. und Politik unter Berücksichtigung des sprachlichen Ost-West-Problems erschienen. Linguistische Gesamtdarstellungen aufgrund repräsentativer Materialbasis fehlen allerdings auch dort. Die DDR-Führung hat seit Ende der 60er Jahre Fragen der Wechselbeziehung von S. und Gesellschaft, S. und Ideologie sowie Sprachwirkung Priorität innerhalb der linguistischen Forschung verliehen. An den Hochschulen der DDR gehören entsprechende Themen zum Ausbildungsplan der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Institute. In der Bundesrepublik befassen sich nur einzelne Hochschullehrer sporadisch ost-west-relevanten sprachlichen Fragestellungen. Im Bereich der hochschulfreien Forschung hat die DDR dem 1968 errichteten Zentralinstitut für Sprachwissenschaft (ZISW) den ausdrücklichen Auftrag zur „Erforschung der pragmatischen Aspekte der Sprache, das heißt der gesellschaftlichen Wirkung und Bedingtheit der Sprache“ gegeben. worin die Rolle der S. in der ideologisch-politischen und gesellschaftlichen Ost-West-Auseinandersetzung einbegriffen wird. In diesem Institut sind etwa 200 Wissenschaftler ständig beschäftigt, davon mehr als die Hälfte mit Problemen der deutschen Gegenwarts-S.; gesellschaftsrelevante Aspekte des öffentlichen Sprachgebrauchs dürften dabei im Sinne des staatlichen Auftrags dominieren. Im Mannheimer Institut für deutsche Sprache, das als hochschulfreies Zentralinstitut zur Erforschung der Gegenwarts-S. dem Ost-Berliner ZISW etwa vergleichbar wäre, arbeiteten Ende 1978 52 Wissenschaftler, davon 19 ständig (die übrigen lediglich vorübergehend an befristeten Projekten), von diesen nur 3 an Fragen des öffentlichen Sprachgebrauchs in den beiden deutschen Staaten. Manfred Hellmann Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1021–1024 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staat
Sprache (1979) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist; der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche…
DDR A-Z 1979
Feiertage (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. (In der Osterwoche und Pfingstwoche sind die Samstage zum Ausgleich für Karfreitag und Pfingstmontag volle Arbeitstage.) Staatsfeiertage sind der 1. Mai und der 7. Oktober. Im übrigen wurden 1978 folgende Tage offiziell als Gedenktage bzw. „Festtage“ begangen: 12. 2. „Tag der Werktätigen des Post- und Fernmeldewesens“; 19. 2. „Tag der Mitarbeiter des Handels“; 1. 3. „Tag der Nationalen Volksarmee“; 8. 3. „Internationaler Frauentag“; 9. 4. „Tag des Metallarbeiters“; 21. 4. Gründung der SED (1946); 8. 5. „Jahrestag der Befreiung vom Faschismus“; 10. 5. „Tag des freien Buches“; 12. 5. „Tag der Jugendbrigaden“; 1. 6. „Internationaler Tag des Kindes“; 11. 6. „Tag des Eisenbahners“, „Tag der Werktätigen des Verkehrswesens“; 12. 6. „Tag des Lehrers“; 18. 6. „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“; 25. 6. „Tag des Bauarbeiters“; 1. 7. „Tag der Deutschen Volkspolizei“; 2. 7. „Tag des Bergmanns und des Energiearbeiters“; 1. 9. „Weltfriedenstag“; 10. 9. „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“; 16. 9. „Tag der Werktätigen des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“; 13. 10. „Tag der Seeverkehrswirtschaft“; 21. 10. „Tag der Werktätigen der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie“; 7. 11. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution“ in Rußland (1917); 10. 11. „Weltjugendtag“; 12. 11. „Tag des Chemiearbeiters“; 19. 11. „Tag des Metallurgen“; 1. 12. „Tag der Grenztruppen der DDR“; 11. 12. „Tag des Gesundheitswesens“; 30. 12. Gründung der KPD (1918). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 369 Feiern, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feinmechanische und Optische IndustrieSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und…
DDR A-Z 1979
Freiwillige Gerichtsbarkeit (1979)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG. vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Zuständigkeit der Gerichte herausgelöst und auf verschiedene Bereiche der Verwaltung übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Seit 1965 sind die durch Beschluß des Ministerrates vom 8. 12. 1964 (GBl. II, 1965, S. 479) bei den Räten der Bezirke gebildeten Liegenschaftsdienste mit Außenstellen in den Kreisen für die Einrichtung, Fortführung und Erneuerung der Grundbücher und der übrigen Liegenschaftsdokumente zuständig. An die Stelle der früher in festen Bänden zusammengefaßten Grundbuchblätter sind Grundbuchhefte getreten, an die Stelle des bisherigen Bestandsverzeichnisses des Grundbuchs das Bestandsblatt der Liegenschaftskataster. Die alten Grundbücher sind, bis auf einen Teil der Grundbücher und Grundbuchunterlagen über Grundstücke, die durch die Bodenreform oder als Vermögen von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ oder als „Konzerneigentum“ enteignet worden sind, erhalten geblieben. Das formelle Grundstücksrecht der früheren Grundbuchordnung ist nunmehr in der Grundstücksdokumentationsordnung vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 697) sowie in der Grundbuchverfahrensordnung vom 30. 12. 1975 (GBl. I, 1976, S. 42) geregelt. Die Vormundschaftssachen sind auf die Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise übertragen worden (Jugendhilfe). Die Führung des Vereinsregisters wurde zunächst den Volkspolizeikreisämtern übertragen und ging durch VO vom 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 861) für Vereinigungen auf Kreisebene auf den Rat des Kreises, für Vereinigungen auf Bezirksebene auf den Rat des [S. 429]Bezirks und für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder auf das gesamte Gebiet der DDR erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung auf das Ministerium des Innern über. Das Handelsregister wird bei den Abt. Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise geführt. Bekanntmachungen aus ihm in öffentlichen Blättern finden nicht mehr statt. Das Genossenschaftsregister wird, je nach der Art der Genossenschaft, bei den Abteilungen Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft oder Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise geführt. Das Geschmacksmusterregister wird beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt in Rostock geführt. Andere Angelegenheiten der FG., wie die Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen und die Abnahme von Offenbarungseiden, sind durch VO über die Einrichtung und Tätigkeit des Staatlichen Notariats vom 5. 10. 1952 (GBl., S. 1055) dem Staatlichen Notariat übertragen worden. Während gegen dessen Entscheidungen Beschwerde beim Kreisgericht zulässig ist, gibt es gegen Entscheidungen in denjenigen Angelegenheiten der FG., die in die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden übertragen worden sind, nur noch die einfache Verwaltungsbeschwerde. Eine richterliche Nachprüfung findet in diesen Fällen nicht mehr statt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 428–429 Freilichtmuseen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG. vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Zuständigkeit der Gerichte herausgelöst und auf verschiedene Bereiche der Verwaltung übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Seit 1965 sind die durch Beschluß des Ministerrates vom 8. 12. 1964 (GBl. II, 1965, S.…
DDR A-Z 1979
Organisationswissenschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der DDR zunächst eine Distanzierung von den Konzepten der „bürgerlichen“ Organisationslehre. Bei der Lösung betrieblicher Organisationsprobleme begann man sich hauptsächlich an dem in der Sowjetunion zu Fragen der Organisation entwickelten Gedankengut zu orientieren, ohne jedoch auf die bestehenden Organisationsprinzipien der abgelehnten bürgerlichen Organisationslehre zu verzichten. So sahen erste Bestrebungen vor, an die Stelle der „bürgerlichen“ O. nunmehr eine „Lehre von der Organisation und den Funktionen der volkseigenen Betriebe und den Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ zu setzen. Hinsichtlich der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation gingen ohne Zweifel entscheidende Impulse von der Kammer der Technik aus. Unter ihrer Leitung wurde schließlich 1959 eine der ersten bedeutenden Organisationslehren „Grundfragen der Betriebsorganisation“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Organisationslehre standen Grundsätze und Prinzipien, die auch heute noch bestimmend sind. Als oberster Grundsatz und Grundlage zugleich wurde das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln hervorgehoben. Herausgestellt wurden u. a. ferner das Prinzip der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung, das Prinzip des [S. 778]Demokratischen Zentralismus sowie das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. Beeinflußt wurde die weitere Entwicklung von der in der UdSSR Mitte der 60er Jahre geführten Diskussion um die Herausbildung neuer Methoden der Wirtschaftsführung. Dieser Prozeß umfaßte die Schaffung der organisatorischen, methodologischen und rechtlichen Grundlagen der Leitung der Produktion nach den Prinzipien der vorgesehenen Wirtschaftsreformen. Es ging um die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmechanismus einerseits als eines neuen Systems der Wirtschaftsleitung und andererseits um die Realisierung der für diesen Prozeß notwendigen Voraussetzungen. Die in der UdSSR geäußerte Forderung, eine „Wissenschaft von der Leitung“ zu entwickeln, blieb daher auch in der DDR nicht ohne Resonanz. So setzten die mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ausgelösten Veränderungen und Neuorientierungen auch für die Herausbildung einer Organisationslehre oder O., in der Phase des NÖS auch als „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ bezeichnet, neue Maßstäbe. Im Rahmen der geforderten Realisierung einer wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit wurde insbesondere die Anwendung „moderner“ Methoden und Techniken als Instrumente einer effektiveren Leitung und Organisation propagiert. Man hatte die Notwendigkeit erkannt, über den Rahmen der herkömmlichen betrieblichen Organisationslehre hinaus, neue Fragestellungen zu lösen. Diese neuen Fragestellungen ergaben sich einerseits aus unmittelbar praktischen Bedürfnissen einer umfassend geplanten Rationalisierung der Produktionsprozesse und Leitungsarbeiten auf der Grundlage der Datenverarbeitungstechnik und andererseits aus dem erkannten Zwang zu einer mehr interdisziplinären Lösung von Organisationsproblemen durch Berücksichtigung anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik oder der Operationsforschung. Mit der Verkündung des NÖS auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 vollzog sich innerhalb der Wirtschaftswissenschaften eine bedeutsame Wende. Neben der geforderten Entwicklung einer sozialistischen Betriebswirtschaftslehre erfuhr auch die O. neue Anregungen. Von Ulbricht wurde zunächst zur Bezeichnung des Wissenschaftskomplexes „Organisation“ die marxistisch-leninistische O. (MLO) proklamiert. Der Ausdruck „marxistisch-leninistisch“ war nicht als Attribut schlechthin anzusehen, sondern sollte Zielsetzung, Wesen, ideologische Position, historische Wurzeln und methodologische Grundlagen einer mit der sozialistischen Gesellschaft verbundenen Organisation bestimmen. Allgemein wurde die MLO als die Wissenschaft von der rationellen Organisation gesellschaftlicher Prozesse bei der Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus definiert. Als Schwerpunkte bei der praktischen Anwendung dieser MLO wurden unter anderem angesehen: a) Optimale Gestaltung des Zusammenwirkens aller integrierten Teilbereiche des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus sowie Bestimmung von Stellung und Aufgaben der Teilsysteme bzw. Wirtschaftseinheiten (z. B. Betriebe, Kombinate). b) Straffung der organischen Verbindung zwischen der zentralen Leitung einerseits und der eigenverantwortlichen Planung und Leitung in den einzelnen Wirtschaftseinheiten und territorialen Organen andererseits. c) Optimale Organisation im Führungs- und Leitungsbereich. d) Vorbereitung und Durchsetzung einer komplexen Automatisierung der Produktion, der Verwaltungsarbeit und damit auch der Aufbau von Informationssystemen und e) Modellierung der Planung und Leitung in gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht. Um die verschiedenen gestellten Aufgaben lösen zu können, bediente sich die MLO der Modelle der Operationsforschung, der ökonomischen Kybernetik, der System- und Informationstheorie, der systematischen Heuristik, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik sowie schließlich der Elektronischen ➝Datenverarbeitung und Bürotechnik. Die MLO gewann zunehmend an Bedeutung und wurde in den Jahren zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED stark gefördert. Für sie errichtete man eigens eine „Akademie für marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft“ bei der AdW, die möglicherweise inzwischen wieder aufgelöst wurde. Betriebliche Organisationsmaßnahmen, die Ausbildung betrieblicher Organisatoren sowie die breite literarische Behandlung praktischer und theoretischer Organisationsfragen wurden ausnahmslos unter dem Leitbegriff MLO geführt. Nach dem ihr eingeräumten politisch-ideologischen Stellenwert zu urteilen, war die MLO durchaus als Instrument von Partei- und Wirtschaftsführung gedacht, um die weitere wirtschaftliche Entwicklung unter Kontrolle zu halten und dabei die Anwendung von elektronischer Datenverarbeitung und Kybernetik zu fördern. 2. Zur gegenwärtigen Wissenschaftskonzeption. Mit der vom VIII. Parteitag im Juni 1971 gebilligten modifizierten ökonomischen Grundrichtung wurden neue Prioritäten gesetzt. Es begann ein verstärkter Prozeß der Rezeption und Adaption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse. Daneben war es auch Sinn der Beschlüsse des VIII. Parteitages, „einer unnötigen Verkomplizierung und Kybernetisierung der Planung“ entschieden zu begegnen. Den vorgegebenen Leitlinien folgend, nahm die Bedeutung einzelner Wissenschaften, wie z. B. der ökonomischen Kybernetik, der Systemtheorie und der MLO, ab. Demgegenüber gewannen Leitungsprobleme und deren Behandlung im Rahmen der sog. Leitungswissenschaft zunehmend an Bedeutung. So verwundert es nicht, daß nach dem VIII. Parteitag jedwede Erwähnungen der MLO fehlten. Spätere Hinweise auf die MLO machten dann deutlich, daß diese Wissenschaftsdisziplin im Zuge der beschlossenen Realisierung der Umstrukturierung der Wirtschaftswissenschaften praktisch aufgelöst worden war. Statt der MLO wurde die Wissenschaft der sozialistischen Leitung propagiert, weil „die eigentliche Aufgabe in der Leitung be[S. 779]steht, die die Organisation der Arbeit mit einschließt, die sämtliche Seiten der Führungstätigkeit umfaßt“. Damit sollte auch die bisherige Praxis einer Höherbewertung von Organisationsproblemen gegenüber Leitungsproblemen ausgeschaltet werden. Infolge dieser Veränderungen erhielt der Komplex „Organisation“ einen neuen Stellenwert innerhalb des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Konzeptes der DDR. Sämtliche Organisationsprobleme werden nicht mehr im Rahmen einer speziellen O. behandelt. Die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation wurde nunmehr zum Gegenstand einer Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft (Sozialistische Wirtschaftsführung). Daneben wird in einer engeren begrifflichen Fassung auch von einer „Wissenschaft von der Leitung dersozialistischen Produktion“ gesprochen. Begriffe wie „Leitungswissenschaft“ oder „Wissenschaft von der sozialistischen Leitung“ usw. werden sowohl in der sowjetischen als auch in der Literatur der DDR in doppelter Bedeutung verwandt. Einerseits wird davon ausgegangen, daß der Marxismus-Leninismus als die allgemeine Wissenschaft von der Leitung gesellschaftlicher Prozesse zu verstehen ist und daß sich — als dessen Konkretisierung — spezielle Wissenschaften von der Leitung einzelner Sphären des gesellschaftlichen Lebens entwickeln können. Die lassen sich dann z. B. unter dem Begriff „Sozialistische Leitungswissenschaft“ zusammenfassen. Andererseits wird unter „Leitungswissenschaft“ die Zusammenfassung wissenschaftlicher Grundlagen der Leitung überhaupt oder eine bestimmte Disziplin verstanden. Die Diskussionen in der DDR und in den übrigen RGW-Ländern um Notwendigkeit und Anliegen einer selbständigen Wissenschaftsdisziplin sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Eine einheitliche Begriffsfassung existiert daher bisher nicht. „Die Wissenschaft von der Leitung der sozialistischen Produktion befindet sich noch im Entstehungsprozeß. Einige Grundsätze, so vor allem die Bestimmung des Gegenstands und des Inhalts dieser Wissenschaft oder die Auffassung der Leitungsfunktionen und andere, sind deshalb noch nicht eindeutig formuliert …“ (Internationales Autorenkollektiv, Die Leitung der Sozialistischen Industrievereinigungen und Betriebe. Internationale Erfahrungen. Übers, a. d. Russ. Berlin [Ost] 1975, S. 13). Das bisherige Entwicklungsstadium der Leitungswissenschaft läßt jedoch erkennen, daß jedenfalls in der DDR unter der zusammenfassenden Bezeichnung „Leitungswissenschaft“ die Teilbereiche „Sozialistische Wirtschaftsorganisation“, „Sozialistische Leitungsorganisation“ und „Sozialistische Wissenschaftsorganisation“ eingeordnet werden. a) Zur Wirtschaftsorganisation. Die Wirtschaftsorganisation stellt die rationelle und effektive Organisation der Tätigkeit des „produktiven gesellschaftlichen Gesamtarbeiters“ dar. Sie ist gerichtet auf eine rationelle Spezialisierung der Betriebe und Kombinate, auf die Erhöhung der Produktionsmaßstäbe gleicher bzw. gleichartiger Erzeugnisse, auf die Ausweitung der Kombinationen von Produktionsstufen sowie auf die quantitative und qualitative Höherentwicklung zwischenbetrieblicher Kooperation. Die Möglichkeiten für eine effektive Gestaltung der Wirtschaftsorganisation werden insbesondere durch die sozialistische ökonomische Integration der Mitgliederländer des — Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erweitert. Im Rahmen der durch die Wirtschaftsorganisation induzierten Prozesse entwickeln sich spezifische Organisationsformen weiter, wie z. B. Betriebe, Kombinate, VVB, Kooperationsgemeinschaften u. a. b) Zur Wissenschaftsorganisation. Wissenschaftsorganisation bezeichnet die Organisation des planmäßigen kollektiven Zusammenwirkens wissenschaftlich-schöpferischer Menschen mit dem Ziel, „hohe wissenschaftlich-technische Leistungen zu erbringen und deren möglichst schnelle Nutzung im Produktionsprozeß zu realisieren“. Als Schwerpunkt einer sozialistischen Wissenschaftsorganisation wird die enge Verbindung von Wissenschaft und Produktion herausgestellt. Ziel ist es, durch die Anwendung von Leitungs- und Planungsmethoden die Organisation der wissenschaftlich-technischen Arbeit und deren wirksame Verbindung mit der materiellen Produktion, den wissenschaftlich-technischen Vorlauf, effektiv zu gestalten. Die Wissenschaftsorganisation begründet sich auf den vom „Plan Wissenschaft und Technik“ vorgegebenen technisch-ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Zielen, Aufgaben und Maßnahmen. Sie berücksichtigt darüber hinaus das „Programm der Neuerer“, die „Vorgaben der Messe der Meister von Morgen“ und die Arbeitsergebnisse der Kammer der Technik. Daneben erwachsen der Wissenschaftsorganisation im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliederländer des RGW umfangreiche Aufgaben. c) Zur Leitungsorganisation. Ein wichtiges Element der Leitungswissenschaft ist die Leitungsorganisation. Sie stellt im weitesten Sinne die rationelle und effektive Organisation der Leitung gesellschaftlicher Arbeitsprozesse, insbesondere die Leitung des Reproduktionsprozesses und seiner Teilprozesse, dar. Die Leitungsorganisation verfolgt die zweckmäßigste Gestaltung sowohl der Leitungsprozesse als auch der Struktur des Leitungssystems und schließt die Organisation von Verwaltungsarbeiten ein. Dabei beschäftigt sie sich mit den Beziehungen zwischen den Leitungssubjekten (staatliche und nichtstaatliche Organe) und den Leitungsobjekten (z. B. Betriebe, Kombinate, VVB, Industriezweige usw.), den Leitungsmethoden und den Leitungstechniken (z. B. Organisationsmittel wie Büromaschinen, Lochkartentechnik, elektronische Datenverarbeitungsanlagen und deren Einsatz). Besondere Bedeutung erlangen Leitungsmethoden und -techniken bei der Organisation von Informationsprozessen mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (automatisierte Leitungssysteme, ALS). Die Leitungsorganisation steht in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. So beeinflußt z. B. die Weiterentwicklung der Leitungsorganisation eine Vervollkommnung der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. Ebenso verändern wirt[S. 780]schafts- und wissenschaftsorganisatorische Maßnahmen die zu leitenden gesellschaftlichen Prozesse und erfordern entsprechende Veränderungen der Leitungsorganisation. Schließlich müssen gesellschaftliche Organisation und wissenschaftliche Tätigkeit als Aufgaben der Leitung angesehen werden; sie stellen bestimmte Anforderungen an die Leitungsorganisation. Gemeinsamer Inhalt der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Leitungsorganisation ist die rationelle Gestaltung der Vergesellschaftung der Arbeit und der Leitung des vergesellschafteten Arbeitsprozesses. Bei der Nutzung der Produktivkraft „Organisation“ auf betrieblicher Ebene erlangen Wissenschafts-, Wirtschafts- und Leitungsorganisation eine besondere Bedeutung. Sie beeinflussen einerseits Maßnahmen der Betriebsorganisation und sind andererseits spezifische Ausprägungsformen der organisatorischen Tätigkeit im Betrieb. 3. Betriebsorganisation. Als Betriebsorganisation wird in der DDR die Organisierung des kooperativen und kollektiven Zusammenwirkens der Arbeitskräfte im Betrieb bezeichnet. Ziel soll sein, ein reibungsloses und rationelles Zusammenwirken aller Elemente des betrieblichen Reproduktionsprozesses (Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände) zu gewährleisten sowie Reserven für die sozialistische Rationalisierung der Produktion zu erschließen und volkswirtschaftlich nutzbar zu machen. Betriebsorganisation umfaßt den Aufbau und den Ablauf des Betriebsprozesses. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Gestaltung a) der Einsatzfaktoren (Sach-, Arbeits- und Kapitalstruktur), um die Leistungsbereitschaft des Betriebes zu gewährleisten; b) des Fertigungsablaufes (Beschaffung, Produktionsvorbereitung einschließlich der Forschung und Entwicklung, Fertigung, Absatz) und c) der formalen Prozesse (Leitung und Planung, Information und Kommunikation, Organisation und Kontrolle). Im Mittelpunkt der Betriebsorganisation steht die Leitungsorganisation. Sie umfaßt a) die organisatorische Sicherung der Teilnahme der Werktätigen an der Leitung; b) die Organisation der Entscheidungen sowie der Informationsbeziehungen und c) die Struktur der Leitungsorgane. Im Rahmen der Organisation der Entscheidungen und der Informationsbeziehungen ist es insbesondere Aufgabe der Leitungsorganisation, auf der Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unter Berücksichtigung der Operationsforschung sowie der ökonomischen Kybernetik automatisierte Leitungssysteme zu entwickeln. Die gegenwärtig verbindliche Leitungsstruktur eines Industriebetriebes weist verschiedene Ebenen auf. Der Betriebsleitung liegt das „Linie-Stab-System“ zugrun[S. 781]de. Dieser Begriff deutet daraufhin, daß für jeden Verantwortungs- und Arbeitsbereich ein Leiter mit voller Verantwortung und mit Weisungsrecht („Prinzip der Einzelleitung“) gegenüber den direkt unterstellten Leitern eingesetzt ist (vgl. hierzu das Schaubild zur Leitungsstruktur des Industriebetriebes). Als Instrumente jeder betrieblichen Organisationsarbeit gelten vor allem die elektronische Datenverarbeitung (EDV), die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Operationsforschung und die ökonomische Kybernetik. Zur Durchführung aller Aufgaben einer Betriebsorganisation bestehen in größeren Betrieben und Kombinaten besondere Abteilungen für Betriebsorganisation, die ggf. dem Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) angeschlossen sind. 4. Beispiele aus der Organisationspraxis einer „sozialistischen Leitungswissenschaft“ und — mit ihr — jede Form der Organisation dient der Festigung des Gesellschafts- und Wirtschaftssystems der DDR. Dabei wird den leitenden Kadern (Kaderpolitik) die Aufgabe gestellt, konkrete Organisations- und Leitungsentscheidungen an den von der SED-Führung festgelegten Prinzipien über Zwecke, Ziele und Formen der Leitung der Gesellschaft auszurichten. Entsprechend waren bisherige Organisationsmaßnahmen von den politisch-ideologischen Entwicklungslinien der Partei- und Wirtschaftsführung bestimmt. Beispiele hierfür sind: a) Organisation des Belegwesens. Grundlage für die Organisation des Belegwesens boten z. B. die für den gegenwärtigen Perspektivplanungszeitraum bis 1980 verbindliche „Planungsordnung“ und die „Rahmenrichtlinie“. Beide schrieben die Verwendung bestimmter vereinheitlichter und datenverarbeitungsgerecht gestalteter Belege vor: Vordrucke. Drucklisten, maschinenlesbare Datenträger. Diese Belege bilden u. a. die Grundlage der Berichterstattung aller am gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß beteiligten Betriebe, Kombinate usw., insbesondere über Informationen aus dem Bereich „Rechnungsführung und Statistik“. b) Neue Formen der Wirtschaftsorganisation. Bereits auf dem IX. Parteitag der SED (1976) war u. a. festgelegt worden, daß die Kombinate als ein Hauptbestandteil des Leitungsaufbaus der Industrie anzusehen seien. Daher wurde gefordert, den Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Kooperation in der Industrie und im Bauwesen nach Maßgabe der zweiglichen und territorialen Erfordernisse zu intensivieren. Entsprechend sind dann, ausgehend von weiteren Beschlüssen der 6. Tagung des ZK der SED im Juni 1977, Maßnahmen festgelegt worden, die das Ziel verfolgten, insbesondere die Leitung des Industriebereichs Elektrotechnik/Elektronik zu vervollkommnen. Auf der 7. ZK-Tagung im November 1977 sind daraufhin Beschlüsse gefaßt worden, die u. a. mit der Bildung neuer Kombinate eine deutliche Umstrukturierung dieses Industriebereichs vorsahen. Nach den vollzogenen Veränderungen sind seit Beginn des Jahres 1978 folgende neue Kombinate selbständig tätig und dem zuständigen Ministerium direkt unterstellt: VEB Kombinat Robotron Dresden (einschließlich der diesem unterstellten Betriebe des aufgelösten VEB Kombinat Zentronik Erfurt); VEB Kombinat Mikroelektronik Erfurt (mit den Betrieben, die zuvor der VVB Automatisierungsgeräte bzw. der früheren VVB Bauelemente und Vakuumtechnik unterstanden); Kombinat VEB Narva Berlin (Ost) (früher Betrieb der gleichfalls umstrukturierten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik); Kombinat VEB Pentagon Dresden (früher Betrieb der VVB Elektrische Konsumgüter). Darüber hinaus wurde die frühere VVB Bauelemente und Vakuumtechnik Berlin (Ost) zum Kombinat VEB Elektronische Bauelemente, Teltow, umorganisiert. Die ehemalige VVB Elektrische Konsumgüter wurde aufgelöst. Aus ihr gingen das Kombinat VEB Fahrzeugelektrik Ruhla und das Kombinat VEB Elektrogeräte Suhl hervor. c) Neue Organisationsformen bei der Nutzung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen. Um die Effektivität des EDV-Einsatzes zu erhöhen, werden gegenwärtig verstärkt die Rechenkapazitäten territorial konzentiert. Die Planungen bis 1980 und darüber hinaus sehen neue Organisationsformen der Nutzung von Rechenanlagen vor (Elektronische ➝Datenverarbeitung). Bei diesem Konzentrationsprozeß nehmen die VVB Maschinelles Rechnen mit ihren Bezirksrechenzentren unter der Bezeichnung „territoriale Datenverarbeitungszentren kollektiver Nutzung“ eine besondere Stellung ein: als volkseigene Dienstleistungsbetriebe sichern sie der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Bereitstellung ökonomisch relevanter Daten und ermöglichen auf diese Weise eine Kontrolle über den Planvollzug der Betriebe und Institutionen, die die Rechenkapazitäten der Betriebe der VVB MR in Anspruch nehmen. 5. Zum Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufs von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis einer Organisationstätigkeit) eine Ordnung dar, welche Stellung, Funktion und Beziehungen der Teilelemente eines Systems sowie die Art und Weise ihres rationellen Zusammenwirkens mit dem Ziel optimaler Ergebnisse fixiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 777–781 Ordnungswidrigkeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB)Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der…
DDR A-Z 1979
Architekten (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z. B. Baumonteure), sondern das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei rd. 3.100. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen [S. 77]des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u. a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung der DDR, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros und Baukombinaten, staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern), Kreisgruppen, Bezirksgruppen. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder sein 1. Vizepräsident vertreten den Bund nach außen. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Kommissionen und Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden). Zentrale Kommissionen gibt es für Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband der Bildenden Künstler [VBK/DDR]), Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Wettbewerbe, Denkmalspflege. Zentrale Fachgruppen widmen sich dem Städtebau, Industriebau, den Wohn- und gesellschaftlichen Bauten, der Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, dem ländlichen Bauen, der Gartenarchitektur. Innengestaltung/Ausbau (Veränderungen der ZFG und ZK erfolgen nach Bedarf). Die Kommissionen und Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z. B. MfB, MfK, BA/DDR. KdT, VBK/DDR, FDGB [insbes. IG Bau/Holz], KB, Urania). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost) 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle. 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost). Leitung: Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Wolfgang Urbanski (seit 1975); Vorgänger: Edmund Collein (1966–1975), Hans Hopp (1952–1966). 1. Vizepräsident: Hans Gericke; Bundessekretär: Werner Wachtel; Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“ (ehemals: „Deutsche Architektur“): Gerhard Krenz (Vizepräsident). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 76–77 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (es werden rund 95 v. H. aller Wohnungen industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z. B.…
DDR A-Z 1979
Bodenrecht (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche, wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-O. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 231 Bodennutzungsgebühr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenreformSiehe auch das Jahr 1985 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB)…
DDR A-Z 1979
Schiffbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur von Seeschiffen folgende Werften zur Verfügung stehen: 1. VEB Mathias-Thesen-Werft, Wismar. Hauptproduktion: Universalfrachtschiffe bis zu 24.000~t Tragfähigkeit, Kühl- und Gefrierschiffe (für Fischfang und -Verarbeitung). Im Jahr 1977 bisher höchster Jahresausstoß: 6 Schiffe mit zusammen 83.364 BRT. 2. VEB Warnowwerft, Warnemünde. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe für Schüttgüter, Stückgut und Container. Im Jahr 1977 sind 12 Schiffe 5 verschiedener Typen mit zusammen 128.632 BRT vom Stapel gelaufen. Als sog. Spitzenerzeugnis wird ein Arktis-Frachtschiff (Typ UL-ESC) für den Transport von Containern und Schüttgütern gebaut, das der höchsten Eisklasse für Frachtschiffe entspricht und in Zehnerserie für die UdSSR hergestellt wird (13.866 BRT und 19.885~t Tragfähigkeit). 3. VEB Schiffswerft „Neptun“, Rostock. Hauptproduktion: Mehrzweckfrachtschiffe verschiedener Typen. Im Jahr 1977 wurden 11 Schiffe mit zusammen 77.305 BRT gebaut. 4. VEB Volkswerft Stralsund. Hauptproduktion: Fischfang- und -Verarbeitungsschiffe. Spezialisiert auf die Serienproduktion des Typs Atlantik-Supertrawler. Im Jahr 1977 wurde ein Ausstoßrekord von 21 Schiffen mit zusammen 82.551 BRT erreicht, die überwiegend für die UdSSR bestimmt waren. Über die Produktion des VEB Peene-Werft, Wolgast, liegen neuere Angaben nicht vor; er wird unter den Seeschiffswerften, die insbesondere für ausländische Auftraggeber arbeiten, nicht genannt. Es ist jedoch anzunehmen, daß dieser Betrieb wie bisher in der DDR benötigte Schwimmbagger, Küstenmotorschiffe sowie Militär- und Polizeischiffe produziert und Reparaturen ausführt. Seeschiffe kleinerer und mittlerer Größenordnungen werden ferner in einigen Binnenwerften gebaut, hauptsächlich im VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau; dort ist in den vergangenen Jahren u. a. eine Serie von Binnenfahrgastschiffen (125 m lang, für 360 Personen, als schwimmendes Hotel eingerichtet) für die UdSSR gebaut worden. Seit der Wiederaufnahme des Sch. nach dem II. Weltkrieg haben die zwei Werften an der Elbe, in Boizenburg und Roßlau, die 1970 zum VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau zusammengeschlossen worden sind, 1.250 See- und Binnenschiffe an Auftraggeber in 16 Staaten auf 4 Kontinenten ausgeliefert. Diese Zahl wurde mit der Fertigstellung und Übergabe des zweiten Container-Binnen-Küstenschiffs (CBK) im März 1978 an die [S. 922]UdSSR erreicht. Die CBK-Schiffe sind universell einsetzbare, ebenfalls für die UdSSR bestimmte See-/Binnenschiffe (Binnenfrachtschiffe mit Küstenmotorschiffseigenschaften) von 1636~t Tragfähigkeit bzw. für den Transport von 70 TEU-Containern geeignet. Nachdem in den ersten Jahren beide Werften Schiffe zahlreicher Typen, überwiegend Fischereifahrzeuge, Frachtschiffe für den See- und Binnenverkehr sowie Spezialschiffe verschiedener Größen und Verwendungszwecke gebaut hatten, wurde das Produktionsprogramm in Boizenburg auf Binnenfahrgastschiffe und in Roßlau auf Container-Binnenschiffe konzentriert. Diese beiden Schiffstypen sollen auch in den nächsten Jahren das Bauprogramm des VEB-Elbewerften Boizenburg/Roßlau bestimmen. Weitere Binnenwerften bauen insbesondere Schubboote und Schubprahme für die Binnenschiffahrt sowie Schlepper, Schwimmkräne und -bagger. Für die Entwicklung und Herstellung von Seenotrettungsmitteln (Rettungsboote aus verschiedenen Werkstoffen und Rettungsflöße) ist der VEB Schiffswerft Rechlin der sog. Erzeugnisgruppenleitbetrieb; er hat in Rostock eine Entwicklungs- und Forschungsaußenstelle (Seenotrettungsdienst). Die Spezialisierung der Werften auf den Bau bestimmter Schiffsarten sowie die Festlegung auf bestimmte Schiffstypen beruht auf Vereinbarungen innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die Anzahl der Schiffstypen, die in den RGW-Ländern gefertigt werden, ist seit Anfang der 60er Jahre beachtlich verringert worden. Hierdurch werden eine größere Serienproduktion und damit eine bessere Ausnutzung der Werftkapazitäten angestrebt. Im Sch. der DDR — in den Werften und Zulieferbetrieben — waren 1978 rd. 52.500 Arbeitskräfte beschäftigt. Die Leitung des gesamten Industriezweiges Sch. liegt bei der VVB Sch., Sitz Rostock. Ihr sind die See- und Binnenwerften sowie die Hauptzulieferbetriebe des Sch. zugeordnet. Zu den Hauptzulieferbetrieben zählen hauptsächlich Betriebe des Schiffsmaschinen- und Schiffsanlagenbaus (z. B. Bau von Schaltanlagen, Schiffselektronik, Tanks, Hydrophoren, Gefrier- und Kälteanlagen, Fischmehl- und Fischölanlagen). Eine Sch.- und Versuchsanstalt befindet sich in Potsdam-Marquardt. Innerhalb der VVB Sch. besteht ein volkseigener Außenhandelsbetrieb (Schiffscommerz). Der überwiegende Teil dieser Schiffsneubauten war für den Export bestimmt, im Jahr 1977 waren es rd. 83 v. H. (bezogen auf Vermessung in BRT). Hauptauftraggeber ist die UdSSR. Von 1946 bis 1977 übernahm die UdSSR insgesamt 2.973 See- und Binnenschiffe mit zusammen 3,53 Mill. BRT von den Werften der DDR. In den letzten Jahren konzentrierte sich der Sch. für die UdSSR auf wenige Schiffstypen, die in Zusammenarbeit mit den sowjetischen Auftraggebern und Aufsichtsbehörden entwickelt und gebaut werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 921–922 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchiffscommerzSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands war im Gebiet der heutigen DDR nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptun-Werft in Rostock, vorhanden, auf der Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Nach beträchtlichen Kriegs- und Demontageschäden wurde sie wieder aufgebaut und erheblich vergrößert. Außerdem wurden an der Küste der DDR seit 1949 weitere 4 Seeschiff-Werften errichtet, so daß dort gegenwärtig für Bau und Reparatur…
DDR A-Z 1979
Musik (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des sozialistischen Gegenwartsschaffens in der M. als eine Ausdrucksform der Kunst „die sozialistischen Ideale zu vermitteln, Stolz und Freude über das Errungene zu fördern. aber auch den Kampf um neue Fortschritte beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu [S. 745]gestalten. Die bedeutenden Schöpfungen des M.-Erbes tragen dazu bei, Humanismus und Ethik im Leben sozialistischer Menschen tiefer auszuprägen“ (II. Musikkongreß 1972). Als das Kernstück des M.-Lebens wird das kompositorische Schaffen angesehen. Der Differenziertheit der Bedürfnisse wird Rechnung getragen, indem die Bedeutung aller Genres gleichermaßen anerkannt und gepflegt wird: neben den verschiedenen Formen der klassischen, sog. ernsten M. diejenige des Lied- und Chorschaffens wie die Tanz- und Unterhaltungs-M. Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung neuer Werke (der musikalischen Ausdrucksmittel wie auch der Textwahl) ist die sozialistische Einstellung des Komponisten. Neben der Pflege des kulturellen Erbes (Aufführungen, Herausgabe von Biographien und Werkbesprechungen aus sozialistischer Sicht) dient die Förderung der zeitgenössischen Kompositionen der Schaffung einer DDR-Nationalkultur. Durch M.-Tage, Festspiele, Treffen von Vertretern der Verbände, der Komponisten und M.-Wissenschaftler und verschiedenster anderer gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen wird das Ziel der Integration dersozialistischen Staaten angestrebt. In geringem Maße gelangen fortschrittliche Komponisten kapitalistischer Länder zur Aufführung (Henze, Egk, Fortner, Hindemith, Orff, Nono. Britten u. a.). Hauptrepräsentanten des M.-Lebens sind die Orchester und M.-Theater. Von 99 Theatern in der DDR existierten 1976 46 ausschließlich oder teilweise als Opern- bzw. Operettenbühnen. Zu den führenden Orchestern der insgesamt 81 staatlichen Berufsorchester zählen die Dresdener Staatskapelle, das Leipziger Gewandhausorchester, das Orchester der Staatsoper Berlin. Daneben gibt es eine Vielzahl von Arbeiter- und Laienorchestern, die z. T. von Berufsmusikern angeleitet werden. Zu den Komponisten, die das zeitgenössische M.-Schaffen der DDR repräsentieren, gehören von der älteren Generation Paul Dessau, Hanns Eisler, E. H. Meyer, Günter Kochan, Fritz Geißler, Ottmar Gerster; von der jüngeren Generation Paul-Heinz Dittrich. Friedrich Goldmann, Siegfried Matthus, Udo Zimmermann. Die von den Kulturpolitikern der SED erhobene Forderung nach „Verständlichkeit“ wird zwar auch nach dem VIII. (Juni 1971) und IX. (Mai 1976) Parteitag der SED aufrechterhalten, doch werden den Komponisten hinsichtlich der Kompositionsmittel inzwischen keine Tabus mehr auferlegt, so daß die Annäherung an die internationale Musikavantgarde vollzogen werden konnte. Durch Partnerschaft mit Betrieben und Arbeiterzirkeln sollen der Kontakt zur Bevölkerung und das Auftragswesen gefördert werden. In Vorbereitung ist darüber hinaus eine gemeinsame Konzeption des Ministeriums für Kultur und des Verbandes der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR für eine musikalische Auftragspolitik. Die Vermittlung von Konzerten obliegt im Inland den VEB-Konzert- und Gastspieldirektionen, für den Austausch mit dem Ausland ist allein die Künstleragentur der DDR zuständig. Der berufliche Nachwuchs wird vorwiegend an den 87 M.-Schulen und 4 M.-Hochschulen herangebildet. Daneben kommt den M.-Schulen die Aufgabe zu, die vielfältigen Interessen der musikalisch interessierten Laien zu fördern, insbesondere auch die Leiterder Laiengruppen auszubilden. Die rege Aktivität im Bereich der musikalischen Laienarbeit veranschaulicht die Zahl der verschiedenartigsten Ensembles. So gab es bis Ende 1972 über 80 Laien-Sinfonieorchester, 150 Kammerorchester und kammermusikalische Gruppen, 1.400 Blasorchester, 100 Orchester mit gemischten Besetzungen und etwa 5.000 Amateurtanzkapellen. Hinzu kamen etwa 2.800 Schulchöre sowie ca. 4.500 Singeklubs, etwa 60 Pionier-Sinfonieorchester, 40 Pionier-Blasorchester, Instrumentalgruppen und Solistenensembles der M.-Schulen. Neben zahlreichen zentralen und regionalen M.-Festen und Wettbewerben im Bereich der Laienmusikpflege bilden die bis 1974 jährlich und derzeit alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspiele (Laienkunst) den Höhepunkt. Sie sollen „überzeugend die kontinuierliche sozialistische Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse, der Regierung der DDR und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes“ dokumentieren. Der FDGB ist der Träger dieser Festspiele und der ihnen in Großbetrieben, Kombinaten und LPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) vorausgehenden Betriebsfestspiele. Innerhalb der Singebewegung der FDJ, die in den letzten Jahren starke Verbreitung fand, wird dem politischen Lied besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Werkstattage, nationale und internationale Festivals des politischen Liedes sollen informieren und Solidarität hinsichtlich der politischen Ziele und des politischen Engagements stärken. Im Bereich der Tanz- und Unterhaltungs-M. stehen die Bemühungen um eine dem Sozialismus gemäße Tanz-M. im Vordergrund. Auf der Grundlage der Konzeption der Zentralen Kommission Tanz-M. beim Ministerium für Kultur wird eine quantitative und qualitative Verbesserung des Angebots angestrebt. Diesem Ziel dienen sog. Entwicklungsgruppen in Bezirken, Werkstattwochen, Verbreitung und Profilierung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere an den M.-Schulen und M.-Hochschulen, Wettbewerbe, Leistungsvergleiche u. a. m. Durch gesetzliche Anordnungen (zuletzt 1965 und 1973) soll die Übernahme westlicher Unterhaltungs-M. weitestgehend verhindert werden, da man aufgrund der Texte negative Einflüsse auf die Jugend befürchtet. Die gesamte Schallplattenproduktion in der DDR ist in dem VEB Deutsche Schallplatte zusammengefaßt. In der Reihe ETERNA werden klassische Kompositionen, Volks-M., Arbeiter- und Massenlieder hergestellt (etwa 50 v. H. der Produktion insgesamt), in AMIGA (Jazz) Tanz- und Unterhaltungs-M., in AURORA Lieder, Balladen und Kantaten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in SCHOLA Produktionen für den Schulunterricht, in LITERA Sprachplatten und schließlich in NOVA charakteristische, zeitgeschichtliche Werke der DDR und des Sozialismus. Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 744–745 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusikschulenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des…