DDR A-Z 1979
Sozialistische Gesetzlichkeit (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die richterliche Rechtsanwendung an, der Durchführung der SG. zu dienen. Um Begriff und Inhalt der SG. hat es Ende der 50er Jahre Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten gegeben, die schließlich mit der Feststellung im Staatsratsbeschluß vom 20. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) beendet wurden: „Die SG. verlangt die allseitige genaue Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes.“ SG. erfordert jedoch mehr als ausschließlich Bindung des Richters an das Gesetz. Sie beinhaltet auch die marxistisch-leninistische Erkenntnis, daß jedes Recht seiner Natur nach parteilich und daß daher auch dem sozialistischen Recht Parteilichkeit immanent sei, und zwar Parteilichkeit für die Verwirklichung des Sozialismus. So wird mit der Forderung nach strikter Einhaltung der SG. vom Richter erwartet, daß er die geltenden Rechtsnormen genau beachtet, sich gleichzeitig bei seiner Urteilsbildung an der Politik der Partei- und Staatsführung orientiert und mit seiner Rechtsprechung zur Gestaltung der sozialistischen Ordnung beiträgt. Folgerichtig haben die Beschlüsse der SED am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte richterliche Tätigkeit festgelegt wird (Neue Justiz, 1967, H. 15, S. 478). Mit dem zunehmenden Ausbau des sozialistischen Rechtssystems wurde es möglich, bei der Forderung nach Wahrung der SG. das Schwergewicht mehr auf die Bindung an das bestehende Gesetz [S. 967]zu legen, da die in der Periode des Aufbaues und der Verwirklichung des Sozialismus geschaffenen Gesetze von ausreichender Parteilichkeit sind. Es wird damit zunehmend entbehrlich, unter Berufung auf die SG. und die Parteilichkeit der Rechtsprechung eine Umdeutung von Rechtsnormen vorzunehmen, die aus der nichtsozialistischen Zeit stammen. Die SG „ist ein Attribut der sozialistischen Demokratie, weil sie die souveräne Machtausübung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten mittels des sozialistischen Staates und seines Rechts gewährleistet, mit dem Forderungen der objektiven Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung übereinstimmt, die demokratischen Grundlagen der sozialistischen Macht und die Rechte der Bürger schützt, die sozialistische Rechtsordnung und die sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen gegen alle Störungen verteidigt und ein unerläßliches Instrument im Kampf gegen die Feinde des Sozialismus darstellt“ (Staat und Recht, 1974, H. 5, S. 722). Unverändert gilt der Grundsatz, daß mit der Forderung nach SG. den Gerichten die Aufgabe gestellt wird, in jedem Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu leisten. Rechtswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 966–967 Sozialistische Feiern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische StadtSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ihrer Verfassung garantiert die DDR ihren Bürgern die SG. und gewährt Rechtssicherheit. Art. 87 der Verf. bestimmt, auf welche Weise der Staat die Gesetzlichkeit gewährleistet: „durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts“. Art. 90 weist schließlich die…
DDR A-Z 1979
Familienrecht (1979)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist daher auch in der DDR das F. aus dem kodifizierten Zivilrecht ausgeklammert und als eigenständige Materie in dem am 1. 4. 1966 in Kraft getretenen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) mit Einführungsgesetz (EFGB) (GBl. I, 1966, S. 19) und in der gleichzeitig in Kraft getretenen Familienverfahrensordnung (FVerfO) vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171), die inzwischen durch § 205 der ZPO vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533) wieder aufgehoben worden ist, abschließend kodifiziert worden. Gleichzei[S. 348]tig wurde das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 aufgehoben, soweit seine Bestimmungen nicht bereits durch frühere Rechtsakte abgelöst worden waren. II. Entwicklung Nach dem II. Weltkrieg war die Entwicklung des F. von 2 Akzenten geprägt: der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau und der rechtlichen Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen. Schon die Länderverfassungen von 1946 hoben entgegenstehende partikularrechtliche Bestimmungen auf. Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurden alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Vorschriften unmittelbar aufgehoben. Das hierdurch entstandene rechtliche Vakuum wurde nur teilweise durch neue gesetzliche Bestimmungen aufgefüllt, zum großen Teil oblag diese Aufgabe der Rechtsprechung. Wichtige Rechtsetzungsakte mit Wirkung für das F. waren: 1. Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl., S. 437), durch das die Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt wurde. Damit wurden Männer mit 18 Jahren ehemündig, während die Ehemündigkeit der Frauen weiterhin auf 16 Jahre festgesetzt blieb. 2. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Mutterschutzgesetz) vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037), das zwar nur wenige familienrechtliche Fragen regelte, durch seine ausdrückliche Bestätigung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau und seine Grundsätze zum Nichtehelichenrecht aber eine wichtige Grundlage für die Interpretation familienrechtlicher Bestimmungen bildete. 3. Die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. I. S. 849), durch die die Bestimmungen des Ehegesetzes vom 20. 2. 1946 abgelöst und das Eherecht neu geregelt wurde. 4. Die Eheverfahrensordnung vom 7. 1. 1956 (GBl. I. S. 145), durch die einige Bestimmungen der ZPO aufgehoben und an das neue materielle Recht der Eheschließung und Ehescheidung angepaßt wurden. 5. Die VO über die Annahme an Kindes Statt vom 29. 11. 1956 (GBl. I, S. 1326), durch die die Bestimmungen des BGB über die Adoption (§§ 1741–1772) aufgehoben wurden und dieser Komplex eine Neuregelung erfuhr. Veränderungen des geltenden F. durch die Rechtsprechung, teilweise auf der Basis ministerieller Richtlinien, erfolgten für die Regelungen über das Verlöbnis, über das Verhältnis der Ehegatten zueinander. über das Unterhaltsrecht während der Ehe und nach der Ehescheidung sowie über das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Vor allem das eheliche Güterrecht wurde durch die Rechtsprechung neu gestaltet. Auf der Basis des Gleichberechtigungsgrundsatzes bestimmte sie die Gütertrennung zum gesetzlichen Güterstand (OGZ 1, 123; 3, 298; 7, 222) und gestand der Ehefrau im Falle der Scheidung unter Umständen einen Vermögensausgleichsanspruch zu. Eine wesentliche Rolle für die familienrechtliche Praxis hat ab 1954 der im gleichen Jahr veröffentlichte erste Entwurf eines FGB gespielt. Obwohl er nicht verabschiedet worden ist, wurden seine Bestimmungen von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wie geltendes Recht behandelt. Inhaltlich wich der Entwurf von 1954 vom FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. III. Das FGB von 1965 Das FGB von 1965 ist geprägt vom Verständnis der Familie als „Keimzelle der sozialistischen Gesellschaft“ und damit von einem aktiven Interesse des Staates und der Gesellschaft an Ehe und Familie, von der konsequenten Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie vom Verständnis von Ehe und Familie als Lebensgemeinschaft. Mit der Eheschließung, die durch Erklärung gegenüber dem Standesamt erfolgt und in würdiger Form stattfinden soll, begründen die Ehegatten „eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft“. Sinn der Ehe ist die Gründung einer Familie. Die Ehemündigkeit ist für beide Teile auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. Die Eingehung eines Verlöbnisses ist den Ehewilligen zwar freigestellt, es wird jedoch nur noch als Realakt ohne Rechtsfolgen behandelt. Das FGB beschränkt sich auf 4 Eheverbote, nämlich die Doppelehe, die Verwandtschaft, die Adoption und die Entmündigung. Ehen, die gegen eines der Eheverbote verstoßen, sind nichtig. Die Ehegatten entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen (Familienname), der der voreheliche Name des Mannes oder der Frau sein kann und den auch die gemeinsamen Kinder erhalten. Nach der Ehescheidung können die Ehegatten wieder ihren vorehelichen Namen annehmen. Die Bestimmungen über die eheliche Gemeinschaft sind von dem Grundsatz geprägt, daß die Ehegatten alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens im beiderseitigen Einverständnis regeln, das Erziehungsrecht über die Kinder gemeinsam ausüben und ihren Anteil an der Erziehung und Pflege der Kinder sowie an der Haushaltsführung tragen. Dabei soll es insbesondere der Frau ermöglicht werden. Mutterschaft mit beruflicher und gesellschaftlicher Tätigkeit zu vereinbaren. Die Ehegatten haben in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Die Aufwendungen für die Kosten des Haushalts werden von den Ehegatten nach ihren Möglichkeiten durch Geld, Sach- und [S. 349]Arbeitsleistungen aufgebracht. Aber auch die minderjährigen und die im Haushalt lebenden volljährigen Kinder sind zu entsprechenden Leistungen verpflichtet. Im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten statuiert das FGB Unterhaltsverpflichtungen eines Ehegatten gegenüber dem bedürftigen anderen. Den Maßstab für den zu zahlenden Unterhalt bilden die Lebensbedingungen der vorherigen gemeinsamen Haushaltsführung. Das eheliche Güterrecht kennt praktisch nur einen gesetzlichen Güterstand. Danach sind die von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögensrechte und Ersparnisse gemeinschaftliches Eigentum und Vermögen der Ehegatten, während vor der Eheschließung erworbene Vermögenswerte oder einem der Ehegatten allein während der Ehe im Wege der Schenkung, Auszeichnung oder Erbschaft zufallende Sachen und Vermögenswerte sowie die seiner persönlichen oder beruflichen Nutzung unterliegenden Sachen Alleineigentum jedes Ehegatten sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen dürfen nicht zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit dieses der gemeinsamen Lebensführung dient, getroffen werden. Über Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums verfügen die Ehegatten im beiderseitigen Einverständnis; sie können sich gegenseitig vertreten. Über Häuser und Grundstücke können sie nur gemeinschaftlich verfügen. Wird ein Grundstück von einem Verheirateten erworben, so wird es im Zweifel gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten (§ 299 ZGB). Die Vermögensgemeinschaft der Ehegatten endet mit Beendigung der Ehe; auf Klage eines der Ehegatten kann sie auch schon während der Ehe aufgehoben werden, wenn diese zum Schutze der Interessen des anderen Ehegatten oder minderjähriger Kinder erforderlich ist. Grundsätzlich wird das gemeinschaftliche Eigentum zu gleichen Teilen geteilt, unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Beteiligten können den Ehegatten auch ungleiche Anteile zugesprochen werden. Darüber hinaus kann das Gericht einem Ehegatten, der wesentlich zur Vergrößerung oder Erhaltung des Vermögens des anderen beigetragen hat. bei Beendigung der Ehe einen Anteil an dessen Vermögen zusprechen (sog. Ausgleich). Die Ehe endet: durch Tod eines Ehegatten, durch Scheidung, durch Nichtigkeitserklärung und durch Todeserklärung eines Ehegatten. Die Ehescheidung beruht auf dem Zerrüttungsprinzip. Jedoch haben die Gerichte der DDR in jedem Scheidungsprozeß „eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen“. Voraussetzung der Scheidung ist ferner, daß die Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Stehen die Interessen minderjähriger Kinder einer Scheidung entgegen oder würde sie für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, so sind an die Feststellung der Zerrüttung strengere Maßstäbe anzulegen. Das Schuldprinzip behält insofern seine Gültigkeit, als im Urteil der Schuldige für die Zerrüttung der Ehe genannt wird. Durch Beschluß des Obersten Gerichts der DDR vom 24. 6. 1970 sind die unteren Gerichte auf ihre „erzieherischen“ Pflichten hingewiesen und neben der obligatorischen Aussöhnungsverhandlung weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ehe- und Familienberatungsstellen zur sogenannten Eheerhaltung festgelegt worden. Im Scheidungsurteil ist gleichzeitig über das elterliche Erziehungsrecht für die minderjährigen Kinder, über die Höhe des Unterhalts des nichterziehungsberechtigten Elternteils, über etwaige Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten sowie eventuell über die Ehewohnung zu entscheiden. Die Entscheidung über das Erziehungsrecht für die Kinder ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Kinder zu treffen. Die Umstände der Ehescheidung können jedoch mitberücksichtigt werden. Das Erziehungsrecht kann bei der Ehescheidung auch beiden Eltern entzogen oder seine Ausübung bis zur Dauer eines Jahres ausgesetzt werden. Der nichterziehungsberechtigte Elternteil behält das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Der Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem Bedürfnisprinzip unter zusätzlicher Berücksichtigung der Umstände, die zur Scheidung geführt haben. In der Regel ist eine Unterhaltsverpflichtung als eine Übergangshilfe gedacht und daher auf 2 Jahre begrenzt; ca. 85 v. H. der geschiedenen Eheleute erhalten keine Unterhaltszahlungen, 10 v. H. bis höchstens 2 Jahre und nur 5 v. H. für einen längeren Zeitraum. Nur bei Erwerbsunfähigkeit kann eine darüber hinausgehende, eventuell auch dauernde Unterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden, wenn sie für den Verpflichteten zumutbar ist. Das Verhältnis Eltern – Kinder regelt das FGB für eheliche und nichteheliche Kinder gemeinsam. Das elterliche Erziehungsrecht wird als „bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern“ bezeichnet, wobei als Erziehungsziele sowohl allgemeine Werte als auch spezielle Werte der sozialistischen Gesellschaft herausgestellt werden. Das elterliche Erziehungsrecht umfaßt sowohl die Personensorge als auch die rechtliche Vertretung des Kindes. Staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen sollen die Eltern bei der Ausübung des Erziehungsrechts unterstützen. Bei ehelichen Kindern steht das elterliche Erziehungsrecht beiden Elternteilen gemeinsam zu, im Falle der Verhinderung oder des Todes eines Ehegatten einem Elternteil allein. Das gleiche gilt bei Ehescheidung und eventuell auch im Falle des Getrenntlebens. Das Erziehungsrecht für nichteheliche Kinder steht der Mutter zu. Gefährdungen des Kindes können zu Eingriffen in das elter[S. 350]liche Erziehungsrecht — bis zu seinem Entzug — führen. Die Vaterschaft ehelicher Kinder beruht auf der gesetzlichen Vermutung, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes ist; bei nichtehelichen Kindern wird die Vaterschaft durch Anerkennung oder im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Das nichteheliche Kind ist mit seinem Vater verwandt und ihm gegenüber Unterhalts- und auch erbberechtigt; es erhält jedoch den Namen der Mutter. Ein Eltern-Kind-Verhältnis wird auch durch Annahme an Kindes Statt (Adoption) begründet (§§ 66 bis 78 FGB). Die Adoption erfolgt auf Antrag durch Beschluß des Organs für Jugendhilfe. Der Annehmende muß volljährig, der Angenommene minderjährig sein, zwischen beiden soll ein angemessener Altersunterschied bestehen. Ehegatten sollen Kinder nur gemeinschaftlich adoptieren. Die Adoption schafft die gleichen Beziehungen, wie sie zwischen Eltern und Kindern bestehen und begründet auch zwischen dem Kind und dessen Abkömmlingen und den Verwandten des Annehmenden die gleichen Rechte und Pflichten wie zwischen leiblichen Verwandten. Ein Eheverbot besteht allerdings nur zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Zur Adoption ist in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, ausnahmsweise kann sie jedoch durch das Gericht ersetzt werden. Auch der Anzunehmende muß, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einwilligen. Mit der Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten. Die Adoption kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Zur Klage sind unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern, das Organ der Jugendhilfe und der Annehmende berechtigt. Ähnliche Verhältnisse wie das Eltern-Kind-Verhältnis begründen die Vormundschaft und die Pflegschaft. Die Vormundschaft über einen Minderjährigen wird angeordnet, wenn niemand das elterliche Erziehungsrecht hat, die Pflegschaft dann, wenn die erziehungsberechtigten Eltern oder der Vormund verhindert sind oder eine Vertretung des Kindes durch sie aus Gründen der Pflichtenkollision entfällt. Vormundschaft und Pflegschaft können auch unter bestimmten Voraussetzungen über Volljährige angeordnet werden. Bei den Regelungen über die Verwandtschaft unterscheidet das FGB zwischen Verwandten in gerader Linie und in der Seitenlinie sowie nach Verwandtschaftsgraden. Unterhaltspflichten bestehen nur zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie (z. B. nicht zwischen Geschwistern); sie sind auf drei Generationen beschränkt und grundsätzlich vom Bedürftigkeitsprinzip beherrscht. IV. Das Einführungsgesetz zum FGB Das Einführungsgesetz zum FGB (EGFGB) enthält neben Übergangsbestimmungen sowie erb- und sachenrechtlichen Anpassungsbestimmungen (Zivilrecht) die Vorschriften zum internationalen F. Für die Gültigkeit der Eheschließung ist das Heimatrecht maßgeblich, die Form richtet sich nach dem Ortsrecht. Bürger der DDR bedürfen zur Eheschließung mit einem Bürger eines anderen Staates einer staatlichen Genehmigung. Für die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten sowie für die Ehescheidung gilt das Heimatrecht; wenn die Ehegatten verschiedenen Staaten angehören. das Recht der DDR. Die Abstammung von Kindern, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, die Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft richten sich nach dem Heimatrecht der Betroffenen. Bei der Anwendung fremden Rechts findet der Grundsatz des Ordre public Anwendung. Ehescheidungen durch ausländische Gerichte bedürfen der Anerkennung durch den Minister der Justiz. Hiervon ausgenommen sind Scheidungsurteile der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West). Anderslautende internationale Vereinbarungen finden vor diesen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. V. Das Verfahren in Familiensachen Das Verfahren in Familiensachen richtet sich nach der Zivilprozeßordnung (ZPO) vom 19. 6. 1975 (Zivilprozeß), in der einige besondere Bestimmungen für F.- und Ehesachen enthalten sind. In allen F.-Sachen ist das Kreisgericht zuständig. Dem Ehescheidungsverfahren ist eine grundsätzlich obligatorische Aussöhnungsverhandlung vorgeschaltet, die zur Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Jahr führen kann, wenn Aussicht auf Aussöhnung der Parteien besteht. Wie auch sonst im Zivilprozeßrecht der DDR gilt für das Ehescheidungsverfahren der Grundsatz der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (Offizialmaxime). Die Öffentlichkeit des Verfahrens kann ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn dies im Interesse der vollständigen Aufklärung des Ehekonflikts geboten ist. Für die Entscheidung gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, d. h. es muß gleichzeitig mit dem Urteil über die Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe über das elterliche Erziehungsrecht, den Unterhalt für die Kinder und auf Antrag über eventuelle Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entschieden werden. Auf Antrag sind außerdem die Vermögensteilung, der Ausgleichsanspruch und die Zuteilung der ehelichen Wohnung mit dem Eheverfahren zu verbinden. Klaus Westen Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 347–350 Familienplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund)Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist…
DDR A-Z 1979
Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die PK. der DDR bestehen aus 2 Buchstaben und einer 4ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, und zwar nach folgender Einteilung: Der zweite Buchstabe bezeichnet ― mit Ausnahme in Berlin (Ost) ― die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen Bindestrich in 2stellige Zifferngruppen getrennt, z. B. EF 59–69. [S. 612]In jüngster Zeit werden Pkw aus Berlin (Ost) mit 3 Buchstaben, z. B. IBB, beobachtet. Es sind demnach 2 Buchstaben dem Kennzeichen~I (= Berlin [Ost]) hinzugefügt worden. Über ihre Bedeutung konnten bisher keine genauen Angaben ermittelt werden. Anzunehmen ist, daß mit zunehmender Motorisierung das bisherige System nicht ausreicht und deshalb eine Buchstabenserie angefügt wird. Auf den Kennzeichentafeln der Pkw und auf denen, die an der Vorderseite der Lkw angebracht sind, stehen Buchstaben und Nummern nebeneinander. Auf den Schildern an der Rückseite der Lkw ist die Nummer unter die Buchstaben gesetzt. Bei Lkw, die weniger als 30 km/h fahren dürfen, ist diese Einschränkung durch eine kreisförmige Ausbuchtung in der Mitte der rückwärtigen Kennzeichentafel ersichtlich. Bei Lkw ist das PK. auf der Rückwand neben der Kennzeichentafel zusätzlich in einer Zeile aufzumalen. Die polizeiliche Zulassung wird durch eine Prägemarke mit dem DDR-Emblem und Rundumbeschriftung „Deutsche Demokratische Republik“ kenntlich gemacht. Seit dem 1. 1. 1974 müssen Kraftfahrzeuge, die in der DDR zugelassen sind, bei Fahrten außerhalb der DDR das Unterscheidungszeichen „DDR“ (in schwarzen Buchstaben auf weißem Grund) führen; andere Unterscheidungszeichen dürfen nicht geführt werden. Mit dieser Anordnung hat die DDR ein Zeichen deutlicher Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gesetzt, da sie das zuvor gemeinsame Unterscheidungszeichen „D“ für Kraftfahrzeughalter in der DDR nicht mehr erlaubt. Die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen ausländischer Vertretungen und von Kraftfahrzeugen des Personals ausländischer Vertretungen ist neu geregelt worden und mit Wirkung vom 1. 1. 1974 in Kraft getreten. Kraftfahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen, die in der DDR zugelassen sind, erhalten danach Kennzeichen in weißer Schrift auf rotem Grund mit den Kennbuchstaben: CD für Kraftfahrzeuge der Vertretungen anderer Staaten und deren diplomatischen Personals; CY für Dienst- und Privatfahrzeuge des technischen und administrativen Personals; CC für Dienstfahrzeuge konsularischer Vertretungen und Kraftfahrzeuge konsularischer Amtspersonen. Kennzeichen in weißer Schrift auf blauem Grund gelten für folgende ausländischen Kraftfahrzeuge; QA Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge in der DDR akkreditierter ausländischer Korrespondenten; QB Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge der ausländischen Mitarbeiter von Außenhandelsniederlassungen, Industrievertretungen, kommerziellen Büros; QC Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern der Reisebüros, Fluggesellschaften, Kultur- und Informationszentren; QD Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern anderer Einrichtungen und Betriebe. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 611–612 Kraftfahrzeugindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftfahrzeugsteuerSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die PK. der DDR bestehen aus 2 Buchstaben und einer 4ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, und zwar nach folgender Einteilung: Der zweite Buchstabe bezeichnet ― mit Ausnahme in Berlin (Ost) ― die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen…
DDR A-Z 1979
Werkzeugmaschinenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache). Bis Ende 1967 gehörte der W. zum Industriezweig Schwermaschinenbau im Industriebereich Metallverarbeitende Industrie. Der W. umfaßte damals ca. 70 Betriebe mit etwa 30.000 Beschäftigten. Gegenwärtig gehören zum Industriezweig W. 60 Volkseigene Betriebe, die in 5 Kombinaten mit insgesamt 70.000 Beschäftigten zusammengefaßt sind. Im Rahmen der 1969/70 verfolgten strukturpolitischen Konzeption, strukturbestimmende Bereiche zusammenzufassen, wurden u. a. im W. folgende Kombinate gegründet: der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg (1969 gegründet - 13.000 Beschäftigte -), der VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt (1970 gegründet) und der VEB Werkzeugkombinat Schmalkalden (1969 gegründet). 1977 stammten 40 v. H. aller in der DDR gefertigten Werkzeugmaschinen aus den Betrieben des VEB Werkzeugkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt. Das Kombinat umfaßt 15 Produktionsbetriebe, 1 Projektierungsbetrieb und das Forschungszentrum des W. in Karl-Marx-Stadt. Insgesamt sind 25.000 Werktätige in diesem Kombinat beschäftigt. Der hohe Eigenbedarf an Werkzeugmaschinen kann durch die DDR nicht gedeckt werden, da mit der UdSSR langfristige Lieferabkommen eingegangen wurden, die die Maschinenbaukapazitäten auf Jahre hinaus beanspruchen. Im W. — z. B. in der spanlosen Verformung bei Bohrwerken, Dreh- und Schleifmaschinen — können Werkzeugmaschinen aus der DDR durchaus einen Qualitätsvergleich mit Produkten aus westlichen Industrieländern bestehen. In Osteuropa nimmt der W. der DDR eine führende Position ein. Nach Angaben des „American Machinist“ bestritt die DDR 1976 5,6 v. H. der Weltproduktion an Werkzeugmaschinen (13,26 Mrd. US-$) und 10,8 v. H. des Weltwerkzeugmaschinenexports (5,57 Mrd. US-$) und lag damit weiterhin an fünfter bzw. zweiter Stelle in der Länderrangfolge. Die Exportintensität des W. der DDR wird nur von wenigen Industrieländern übertroffen bzw. erreicht. Sie ist auch höher als die der Bundesrepublik Deutschland. Hauptabnehmer der Werkzeugmaschinen aus der DDR ist die UdSSR; mit Abstand folgen die übrigen RGW-Länder. Um den aus der Verbreiterung des Teilesortiments bei sinkenden Losgrößen resultierenden Anwenderwün[S. 1170]schen — z. B. nach rascher Umrüstbarkeit — nachzukommen und gleichzeitig die eigene Fertigung zu rationalisieren. hat sich auch in der DDR das Baukastenprinzip immer stärker durchgesetzt. Für Sondermaschinen genügt es oft, die Baukastenelemente mit Zusatzausrüstungen zu ergänzen. Zugleich ist das Angebot universell einsetzbarer Maschinen größer geworden. Der W. soll im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976 bis 1980) seine Produktion um 56–57 v. H. gegenüber 1975 erhöhen. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1169–1170 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WertgesetzSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache).…
DDR A-Z 1979
Entfremdung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. Besonders in der philosophisch-anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der ideologisch-philosophischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (E. Fischer) aufzufangen sei. Politisch-ideologisch ist die Diskussion um den Begriff der E. deshalb von Bedeutung, weil in ihr die Forderungen der osteuropäischen Intelligenz sichtbar werden, endlich auch im kulturellen Bereich Reformen zuzulassen. Historisch sind Konzeption und Begriff der E. vor allem von Rousseau, Fichte, Hegel, Schelling, Feuerbach und Marx ausgebildet worden. E. geht jedoch letztlich auf gnostische und orphisch-platonische Vorstellungen zurück. In zahlreichen naturrechtlichen Vertragstheorien steht der Begriff der E. für den Verlust bzw. die Übertragung der ursprünglichen Freiheit an eine durch Vertrag entstandene Gesellschaft. Besonders der junge Marx hat, im Anschluß an Hegel, den ökonomischen und politischen Kern der E. des Menschen herausgearbeitet: Dem Arbeiter ist seine Tätigkeit als Produzent wie das Produkt seiner Arbeit entfremdet. Das entfremdete Produkt der Arbeit, niedergeschlagen in Kapital und Eigentum, weist auf die in der kapitalistischen Gesellschaft allseitig herrschende „Habgier“ hin. Das Privateigentum an Produktionsmitteln entfremdet für Marx nicht nur die Individualität des Menschen, sondern auch die der Dinge. Für Marx trifft die durch die Arbeitsteilung bedingte E. nicht nur den arbeitenden Menschen, sondern „Herrn“ und „Knecht“ gleichermaßen und damit die gesamte Menschheit. Die E. ist der Ausdruck einer konfliktgeladenen Welt. Sie manifestiert sich in der Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen, in Stadt und Land, in Kopfarbeiter und Handarbeiter. Die E. kann deshalb letztlich nur aufgehoben werden durch die universale Revolution. In der marxistischen Philosophie der Gegenwart lassen sich gegenwärtig drei Positionen hinsichtlich der Beurteilung des E.-Problems unterscheiden: die Revisionisten (E. Fischer, W. Heise, G. Klaus), die behaupten, daß der Mensch auch in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ sich selbst, den von ihm produzierten Gegenständen und damit der Gesellschaft entfremdet sei. Solange das „Wertgesetz“ seine Gültigkeit besitze und verschiedene Eigentumsformen nebeneinander existierten, neben dem Staatseigentum etwa das Genossenschaftseigentum. solange seien die ökonomischen Wurzeln der E. nicht überwunden. In der marxistischen Philosophie der letzten Jahre ist der Begriff der E. sowohl differenziert wie, gegenüber der Fülle seiner Merkmale bei Marx, auch verengt worden. Der inzwischen verstorbene Technikphilosoph G. Klaus (Berlin [Ost]) unterschied zwischen gesellschaftlicher und technischer E. „Die gesellschaftliche Entfremdung des Menschen und seiner Arbeit ist dadurch gegeben, daß der Mensch gezwungen ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen und die Produkte seiner Arbeit dem zu überlassen, der diese Arbeitskraft gekauft hat. Die technische Entfremdung hängt mit dieser gesellschaftlichen Entfremdung zwar eng zusammen, ist aber nicht mit ihr identisch. Technische Entfremdung des Menschen ist der durch einen bestimmten Stand der Entwicklung der Produktivkräfte vorhandene Zwang, monotone körperliche und geistige Arbeit zu verrichten, sich dem Takt des Fließbandes zu unterwerfen“ (G. Klaus, Kybernetik in philosophischer Sicht, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1962, S. 430). Klaus hat neben der angegebenen Differenzierung Marx' Begriff der E. auch als „Entäußerung“ im Sinne Hegels gefaßt. Entäußerung wird als eine Form der unendlichen schöpferischen Lern-Möglichkeiten des Menschen begriffen. Die Revisionisten haben mit Hilfe des Begriffs der E. die bürokratischen Erstarrungen des Parteiapparates der SED zu kritisieren gesucht. Die Dogmatiker in der DDR wie in der UdSSR (G. Heyden, A. Kosing, E. M. Sitnikov, T. I. Ojzerman) be[S. 334]haupten dagegen, daß es nicht darauf ankomme, wie viele Eigentumsformen in der „sozialistischen Gesellschaft“ noch bestehen, sondern darauf, für wen der Werktätige arbeite, für den kapitalistischen Unternehmer oder für die sozialistische Gesellschaft. Ferner ist nach Ansicht der Dogmatiker der Begriff der E. eine „historische Kategorie“ und somit nur auf die kapitalistische Gesellschaftsordnung anzuwenden. Erscheinungen des Personenkults und Entartungen der Bürokratie seien mit diesem Begriff nicht zu erfassen. Schließlich hat eine dritte Gruppe von Ideologietheoretikern in der DDR (M. Buhr, H. Liebscher u. a.) den Begriff der E. differenziert interpretiert. Von diesen Vertretern des Marxismus-Leninismus wird inzwischen zugegeben, daß auch in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nicht „alle Erscheinungen der Entfremdung automatisch verschwinden“. Weiterhin versuchen die Vertreter dieser Interpretation des Begriffs der E., ihn in das gedankliche Gesamtsystem des Marxismus-Leninismus zu integrieren und somit eine isolierte Betrachtung zu verhindern. Andererseits werden prinzipiell die gleichen Argumente hinsichtlich des Realphänomens E. gebraucht wie von den Dogmatikern. Neu ist die ausführliche Auseinandersetzung mit westlichen Marxologen (E. Thier, R. P. Tucker), Neomarxisten (H. Marcuse), sozialistischen Theoretikern (H. De Man) und Philosophen (H. Barth, S. Landshut) und die adäquate Auslegung von Marx' Schrift „ökonomisch-philosophische Manuskripte“ (1843/44). Diese Auseinandersetzung berührt die Marxforschung ebenso wie die Auseinandersetzungen um eine angemessene sozialphilosophische Interpretation gegenwärtiger Industriegesellschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 333–334 Enteignung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntwicklungshilfeSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 In der marxistischen Philosophie der Gegenwart spielt der Begriff der E. eine wesentliche Rolle. Besonders in der philosophisch-anthropologischen, der literaturwissenschaftlichen und der ideologisch-philosophischen Diskussion wurde immer stärker in den Vordergrund gestellt, daß auch in sozialistischen Gesellschaftssystemen eine „entfremdete, immer wieder entgleitende, in Verlust geratene Wirklichkeit“ nur durch eine „sinnvolle Entscheidung“ (E.…
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Landtechnik (1979)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die L. beruht auf dem Einsatz von Fahrzeugen, Förderanlagen, Maschinen und Geräten zur Mechanisierung und (Teil-)Automatisierung landwirtschaftlicher Produktionsverfahren. Sie dient der Entlastung der Arbeitskräfte von körperlich schwerer Arbeit und ermöglicht eine intensivere Nutzung der natürlichen bzw. biologischen Ressourcen. Beide Wirkungsrichtungen führen zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Unter Berufung auf K. Marx wird davon ausgegangen, daß der Einsatz der Technik in der Landwirtschaft zu vergleichbaren Rationalisierungserscheinungen wie in den gewerblichen Volkswirtschaftszweigen führt. Daher wurde der Einsatz der L. bis 1960 in bäuerlichen Betrieben weitgehend verhindert und nach Abschluß der Kollektivierung die Betriebsstruktur auf das technisch maximal Mögliche ausgerichtet (Industrialisierung der Landwirtschaft, Agrarpolitik). Die Entwicklung und der Einsatz der L. zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: 1. Es wird für jede Maschine unter Beachtung der vom Produkt gesetzten Grenzen die maximale technische Leistungsfähigkeit angestrebt (PS- bzw. kW-Leistung, Arbeitsbreite, Geschwindigkeit, Förderleistung usw.). 2. Arbeitsteiligen Konstruktionen wird der Vorzug vor Funktionskombinationen gegeben. 3. Auf absetzige Verfahren wird zugunsten von Fließverfahren (Parallelverfahren) verzichtet. 4. Daraus folgt, daß die Maschinen grundsätzlich nicht einzeln eingesetzt werden können, sondern daß zur Durchführung der einzelnen Produktionsverfahren in der Regel mehrere Spezialmaschinen, Fahrzeuge usw. Zusammenwirken, die gemeinsam ein Maschinensystem ergeben. 5. Da die Leistungsfähigkeit der verschiedenen zu einem Maschinensystem gehörenden Spezialmaschinen häufig nicht übereinstimmt, wird die Anzahl der Maschinen und der Fahrzeuge ihrer Kapazität entsprechend aufeinander abgestimmt. Auf diese Weise entstehen Maschinenkomplexe. 6. Um die optimale Zuordnung zu ermöglichen, wird die leistungsfähigste Maschine des Systems zur „Schlüsselmaschine“ bestimmt, deren technische Daten bestimmend für die Entwicklung und den Einsatz aller anderen Maschinen des Systems sind. 7. Für jedes Produktionsverfahren wird nach dem unter 1–6 geschilderten System nur eine technische Lösung entwickelt. 8. Die Entwicklung und Produktion der L. verlaufen in „technischen Generationen“, die durchschnittlich in 10jährigen Intervallen einander folgen. 9. Im Bestreben, große einheitlich planbare Serien zu entwickeln, wird eine arbeitsteilige Produktion innerhalb der RGW-Staaten angestrebt. Gleichzeitig ist man um die weitgehende Standardisierung der Bauteile bemüht. Die Versorgung der Landwirtschaft erfolgt aufgrund der Bedarfsmeldung der Betriebe. Die Bedarfsmeldung muß mit der Entwicklungskonzeption, d. h. mit dem geplanten Produktionsprogramm des Betriebes, übereinstimmen und ist mit dem Rat des Kreises abzustimmen. Die Aufgaben des Maschinenhandels obliegen dem VEB agrotechnik (Leipzig), der nach Auflösung des Staatlichen Komitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL) im Januar 1975 in das mit Wirkung vom 1. 7. 1978 neu gegründete VEB Kombinat Fortschritt Landmaschinen Neustadt in Sachsen eingegliedert wurde. Er fungiert gleichzeitig als Leitbetrieb für die in 14 Bezirken bestehenden Handelsbetriebe agrotechnik. denen 1975 insgesamt 37 Handelszentren zugeordnet waren. Gleichzeitig wurde für den Import bzw. Export von Landmaschinen, von Anlagen des Land- und Nahrungsgütermaschinenbaus und von Ersatzteilen der Außenhandelsbetrieb „AHB Fortschritt Landmaschinen Export/Import Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR“ (Berlin [Ost]) gegründet. Mit der Gründung des Kombinats Fortschritt am 1. 7. 1978 wurden alle bisher selbständigen Betriebe und Kombinate der L. (VEB Kombinat Nagema, VEB Weimar Kombinat, VEB Kombinat Impulsa Elsterwerda usw. einschließlich der wichtigsten Zulieferbetriebe) mit insgesamt 79 Betrieben und rd. 56.000 Beschäftigten organisatorisch unter einem Dach zusammengefaßt. Das Kombinat soll die Funktionen eines General- bzw. Hauptauftragnehmers übernehmen und umfaßt die wichtigsten Kapazitäten der Forschung, Entwicklung, [S. 642]der Technologie und Produktion sowie des Absatzes (s. o.) und des Kundendienstes. Für die Koordination der verschiedenen Produktions- und Funktionsaufgaben wurden 8 Betriebe innerhalb des Kombinates zu Leitbetrieben bestimmt. Das Kombinat untersteht dem Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau und hat alle wesentlichen Funktionen des SKL (s. o.) übernommen. Die landtechnische Versorgung der Landwirtschaft ist häufig unzureichend. Hierzu tragen die steigenden Exportverpflichtungen der Landmaschinenindustrie sowie die zunehmende Importabhängigkeit bei. Andererseits wurden in der Planung des Maschinenbedarfs zu hohe Erwartungen in die Vorteile der industriemäßig organisierten Agrarproduktion gesetzt, die nicht zu einer Einsparung, sondern zu einem erheblichen Mehrbedarf an Maschinen geführt hat. Als typische Indikatoren für die Mechanisierung der Pflanzenproduktion dürfen die Lkw- und Motorausstattung angesehen werden. Die zunehmende Differenz zwischen Traktoren-PS und Motor-PS je 100 ha LN ergibt sich aus dem zunehmenden Lkw-Einsatz und aus der Verwendung selbstfahrender Erntemaschinen. Die Mechanisierung der tierischen Produktion verlief bisher bedeutend langsamer. Der Wert der Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen und Fahrzeuge stieg von 9,4 Mrd. Mark (1967) auf 14,0 Mrd. Mark bzw. um 48,3 v. H. im Jahr 1975 (= 2.200 Mark/ha LN). Als Ergebnis der großbetrieblichen Organisation der Landwirtschaft und der Einsatzformen der Technik kann der Investitionsaufwand relativ gering gehalten werden. (Die Maschinenpreise liegen durchschnittlich um ca. 13 v. H. unter den Preisen, die 1975 in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt wurden.) Hieraus darf jedoch nicht gefolgert werden, daß auch die Einsatzkosten der Technik gering sind. Im Gegenteil hat die Ausdehnung der Betriebsgrößen zu steigenden Transportleistungen und in Verbindung mit der Spezialisierung zu erhöhten Bereitstellungskosten geführt. Die knappe Ausstattung hat zwar Maschinenleistungen zur Folge, die weit über der Abschreibungsschwelle liegen, sie verursacht jedoch zugleich hohe Instandhaltungs- und Reparaturleistungen (jährlich rd. 300 Mark/ha LN). Zur Wahrnehmung der Reparaturleistungen wurden die 20 landtechnischen Instandsetzungswerke (LTI) 1977 zu Kombinaten der Landtechnischen Instandhaltung und materiell-technischen Versorgung (KLI) umgebildet, die gemeinsam mit den 153 Kreisbetrieben für L. (KfL) z. Z. rd. 53.000 Mitarbeiter beschäftigen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 641–642 Landschaftspflege A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die L. beruht auf dem Einsatz von Fahrzeugen, Förderanlagen, Maschinen und Geräten zur Mechanisierung und (Teil-)Automatisierung landwirtschaftlicher Produktionsverfahren. Sie dient der Entlastung der Arbeitskräfte von körperlich schwerer Arbeit und ermöglicht eine intensivere Nutzung der natürlichen bzw. biologischen Ressourcen. Beide Wirkungsrichtungen führen zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Unter Berufung auf K. Marx…
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Urheberrecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach Art. 1 1 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung, ersetzt worden. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen. Das U. wird als „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ verstanden, aus dem sich nichtvermögensrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers ergeben. Das U. genießt weiterhin zivilrechtlichen Schutz als Teilaspekt des Persönlichkeitsrechts (§§ 7, 327 ZGB). Der Urheber literarischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Werke erlangt mit deren Schaffung das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, das ausschließliche Recht, die Veröffentlichung des Werkes zu genehmigen, die Art der Veröffentlichung und Nutzung zu bestimmen, das Recht auf Namensnennung, auf Unverletzlichkeit des Werkes und den Schutz des künstlerischen oder wissenschaftlichen Ansehens des Urhebers sowie das Recht auf Vergütung entsprechend seiner Leistung. Den Interessen der Gesellschaft tragen einige Bestimmungen über die „freie Werknutzung“ Rechnung. So dürfen Werke zur Aneignung der Schätze von Kunst und Wissen durch die gesamte Gesellschaft und zur Entfaltung von Wissenschaft und Kunst ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Zahlung einer Vergütung frei genutzt werden. Dem Rundfunk und Fernsehen ist eine gesetzliche Lizenz eingeräumt, ohne Einwilligung des Urhebers jedes veröffentlichte Werk unverändert gegen ein in einer staatlichen Honorarordnung festgelegtes Honorar zu übertragen. Auch die Beendigung des U. 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers bringt das gesellschaftliche Interesse zum Ausdruck. Der Inhalt von Verträgen zur Übertragung von Nutzungsbefugnissen soll in Musterverträgen festgelegt werden, die vom Ministerium für Kultur bzw. vom Staatlichen Rundfunk-Komitee in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen der Urheber und den Gewerkschaften auszuarbeiten und zu veröffentlichen sind. Das U.-Gesetz trägt auch dem Umstand Rechnung, daß heute ein Großteil urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen der Erfüllung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen geschaffen werden, und gesteht auch in diesen Fällen dem Urheber das U. zu. Dem Betrieb oder der Institution räumt das Gesetz das Recht der Nutzung ein, soweit diese unmittelbar der Lösung ihrer eigenen Aufgaben dient, wobei der Urheber grundsätzlich das Recht auf Vergütung hat (§ 20). Die Vorschriften des U.-Gesetzes finden Anwendung auf Bürger der DDR unabhängig vom Ort der Veröffentlichung ihrer Werke, ferner auf Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, soweit Werke von ihnen erstmalig in der DDR veröffentlicht werden. Im übrigen ist die DDR den internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete des U., insbesondere der Berner Übereinkunft vom 2. 6. 1928, beigetreten (Bekanntmachung vom 16. 4. 1959, GBl. I, S. 505). Über die Anwendung internationaler Abkommen hinaus wird Urheberschutz im Rahmen der Gegenseitigkeit gewährt. Mit der Aufgabe, an deutschen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiete des U. mitzuarbeiten, die Arbeiten zur Entwicklung des U. und den Abschluß von Verträgen zu unterstützen sowie die Rechte der in der DDR ansässigen Urheber wahrzunehmen, ist das „Büro für U.“ mit Sitz in Berlin (Ost) betraut, das der Aufsicht des Ministeriums für Kultur unterliegt (AO vom 23. 10. 1956, GBl. II, S. 365). Insbesondere ist das Büro zuständig für die Genehmigung über den Erwerb und die Vergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte, wenn der Vertragspartner außerhalb der DDR wohnt (AO vom 7. 2. 1966, [S. 1112]GBl. II, S. 107). Dabei kann das Büro verlangen, daß die Nutzungsrechte zunächst einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der DDR angeboten werden. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind der Erwerb und die Vergabe von U. durch Presseorgane, wissenschaftliche Fachzeitschriften, Rundfunk und Fernsehen sowie Verträge, die durch die Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) für das Gebiet der Musik geschlossen werden. Verstöße gegen die Anbietungs- oder Genehmigungspflicht können mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 Mark belegt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1111–1112 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrkundenstellenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach Art. 1 1 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das…
DDR A-Z 1979
Patentwesen (1979)
Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Patentwesen: 1956 1975 1985 Grundlage des P. ist das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 989, geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963, GBl. I, S. 121). Die Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) stellt in Art. 11 Abs. 2 die Rechte von Erfindern ausdrücklich unter den Schutz des sozialistischen Staates. Das Patentgesetz will die schutzwürdigen Interessen des Erfinders gewährleisten, zugleich jedoch die Realisierung der gesellschaftlichen Interessen an der Auswertung von Erfindungen ermöglichen. Es unterscheidet daher zwischen dem Ausschließungspatent, das dem Patentinhaber das alleinige Benutzungsrecht einräumt, und dem als Regelfall ausgestalteten Wirtschaftspatent, bei dem die Benutzungsbefugnis dem Inhaber und demjenigen zusteht, dem sie durch das Amt für Erfindungs- und P. (Patentamt) erteilt wird. Das Wirtschaftspatent ist die in der Praxis vorherrschende Erscheinungsform des Patents. Dies ergibt sich schon daraus, daß für Erfindungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden sind, nur Wirtschaftspatente erteilt werden dürfen. Darüber hinaus kann bei Vorliegen einer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Notwendigkeit der Ministerrat auf Antrag des Patentamtes die Wirksamkeit eines Ausschließungspatents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben. Ein Rechtsmittel gegen eine solche Maßnahme ist nicht vorgesehen, lediglich wegen der Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht an[S. 798]gerufen werden. Auch durch andere Bestimmungen wird das Wirtschaftspatent gegenüber dem Ausschließungspatent bevorzugt. Zum Zweck der schnelleren Information über Erfindungen und ihrer schnelleren Nutzung wurde durch die Novelle zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 das Erteilungsverfahren vereinfacht. Das Patentamt kann ein Patent ohne sachliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen erteilen. Gegen ein solches Patent kann jeder Bürger und jeder Betrieb Einwendungen erheben. Auf Antrag findet eine nachträgliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Vergütungen dürfen in diesem Fall erst nach Prüfung der Erfindung und Bestätigung des Patents gezahlt werden. Dem Erfinder steht beim Wirtschaftspatent das Recht auf Anerkennung als Erfinder, auf Nennung seines Namens sowie auf eine Erfindervergütung im Falle der Benutzung zu, deren Höhe vom Umfang des erzielten Nutzens abhängt, die jedoch nach der Novelle von 1963 nur noch in einer einmaligen Abfindung besteht und die Summe von 30.000 Mark nicht übersteigen darf. Der das Wirtschaftspatent nutzende Betrieb hat das Recht und die Pflicht, die Erfindung unverzüglich für sich außerhalb der DDR schützen zu lassen, sofern ein volkswirtschaftliches Interesse hieran besteht. In diesem Fall hat der Betrieb dem Erfinder eine Vergütung bis zu 500 Mark entsprechend der Bedeutung der Erfindung zu zahlen. Der Erfinder selbst darf ein Patent außerhalb der DDR grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung der Schutzrechte beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen und nur mit staatlicher Genehmigung anmelden. Der das Wirtschaftspatent nutzende Betrieb ist berechtigt, auch mit anderen Volkseigenen Betrieben Nutzungsverträge abzuschließen. Die Vergabe und der Austausch von Lizenzen mit Partnern außerhalb der DDR richtet sich nach der VO vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 125) (Lizenzen). Die staatlichen Außenhandelsbetriebe haben die Aufgabe, ständig den Markt für den Abschluß von Lizenzgeschäften zu erforschen und den Betrieben zu helfen, geeignete Vertragspartner ausfindig zu machen. Zuständig für das Patent-, Muster- und Zeichenwesen ist das Amt für Erfindungs- und P. (Patentamt) in Berlin (Ost) (Präsident 1978: Prof. Dr. J. Hemmerling). Es ist Organ des Ministerrates (VO über das Statut des Amtes für Erfindungs- und P. vom 31. 7. 1963, GBl. II, S. 547). Das Patentamt soll auch die Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb) fördern und lenken. Auch die aufgrund des Gebrauchsmustergesetzes vom 8. 1. 1956 (GBl., S. 105), das durch das Änderungsgesetz zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 ersatzlos aufgehoben wurde, eingetragenen und angemeldeten Gebrauchsmuster werden vom Patentamt betreut. Eine Verlängerung ihrer Schutzfristen ist jedoch nicht mehr zulässig. Das Patentamt führt auch das Warenzeichenregister (Warenzeichen). Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem Patent geltend gemacht wird, ist ein durch VO vom 21. 5. 1951 (GBl., S. 483) zum Patentgericht bestimmter Zivilsenat des Bezirksgerichts Leipzig zuständig. Zur Vertretung von Patentsachen sind gemäß § 81 Abs. 3 des Patentgesetzes Patentanwälte zugelassen. Die ausschließliche Vertretungsbefugnis für Rechtssuchende, die in der DDR weder Wohnsitz noch Niederlassung haben, ist durch VO vom 26. 8. 1965 (GBl. II, S. 695) jedoch dem Büro für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten übertragen worden, wodurch die Patentanwälte auf die Vertretung solcher Personen beschränkt worden sind, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung in der DDR haben. Im Rechtsverkehr führt das Büro die Bezeichnung „Internationales Patentbüro Berlin“. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die DDR die Wiederanwendung der Pariser Verbandseinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 797–798 Patentrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatriotismusSiehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Patentwesen: 1956 1975 1985 Grundlage des P. ist das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 989, geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963, GBl. I, S. 121). Die Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) stellt in Art. 11 Abs. 2 die Rechte von Erfindern ausdrücklich unter den Schutz des sozialistischen Staates. Das Patentgesetz will die schutzwürdigen Interessen des Erfinders…
DDR A-Z 1979
Industrie (1979) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d. h. 1936, entfielen ca. 30 v. H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und DDR auf den DDR-Raum. (Zum Vergleich: Das Gebiet der heutigen DDR ist um weniger als halb so groß wie das der Bundesrepublik Deutschland — 108.000 zu 248.000 qkm —; 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16,7 Mill. Einwohner, auf dem der Bundesrepublik 43,0 Mill.) Während jedoch in der Bundesrepublik Deutschland die Grundstoffindustrie und der Schwermaschinenbau konzentriert waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem der Textilmaschinenbau, das Druckgewerbe, die Feinmechanische und Optische Industrie, die Leichtindustrie und die Lebensmittel-I. ihre Hauptstandorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlten. Der Anteil des heutigen DDR-Gebietes an der Förderung des Reichsgebietes betrug 1936 bei Eisenerz 5,0 v. H. und bei Steinkohle 2,3 v. H., so daß die Ausgangsstoffe zur Herstellung schwerer I.-Ausrüstungen fehlten. Dementsprechend war die Produktion von Kokereikoks, Roheisen, Rohstahl und Walzwerkerzeugnissen auf die Westgebiete konzentriert. Allein die Kali- und Braunkohlenförderung war auf dem heutigen Gebiet der DDR sehr stark entwickelt. Der sehr schmalen metallurgischen Basis stand eine stark spezialisierte arbeitsintensive metallverarbeitende I. gegenüber. Mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 25 v. H. hatte das Gebiet der heutigen DDR innerhalb des Reichsgebietes z. B. folgende Anteile an der I.-Produktion: [S. 515]B. Kapazitätsverluste durch Kriegs- und Demontageschäden Die I. auf dem Gebiet, das heute die DDR umfaßt, war 1936 mit ca. 27 v. H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verlor sie mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten von 1936, wobei die Kriegsfolgebilanz nur geschätzt werden kann. Wegen des Fehlens von Nachkriegsstatistiken kann die genaue Höhe der Demontageschäden nicht exakt ermittelt werden. Verschiedene Schätzungen beziffern die Kapazitätsverluste der I. der SBZ/DDR mit bis zu 200 v. H. der westdeutschen I. II. Schwerpunkte des Wiederaufbaus nach 1945 Der Auf- und Ausbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der Sowjetunion bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjetische Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — wie die I. der Bundesrepublik Deutschland unter anderen Bedingungen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich dabei auf die Sowjetunion und übernahm weitgehend das sowjetische Wirtschaftssystem. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I.) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang erhebliche Investitionsmittel, die die Bevölkerung teilweise durch erzwungenen Konsumverzicht aufzubringen hatte. III. Stellenwert der Industrie in der Volkswirtschaft der DDR Die I. ist der weitaus bedeutendste Wirtschaftsbereich der DDR. Ihr Anteil an der Bildung des Sozialprodukts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) beträgt mehr als die Hälfte; der Beschäftigtenanteil (einschließlich Lehrlinge) der I. lag 1977 mit 38,7 v. H. weit über dem aller anderen Wirtschaftsberei[S. 516]che. Die Bedeutung der I. wird auch dadurch unterstrichen, daß sie 51,3 v. H. der Bruttoanlageinvestitionen der gesamten Wirtschaft auf sich vereinigt (1977). IV. Strukturdaten A. Branchenstruktur Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Branchenstruktur der DDR-I. Während 1950 die Leichtindustrie einschließlich der Textilindustrie mit knapp 25 v. H. an der Produktion der gesamten I. sehr stark vertreten war, zeigen die Metallurgie mit 6 v. H. sowie der Maschinen- und Fahrzeugbau mit 17 v. H. relativ geringe Anteile. Die Branchenstruktur der I. hat sich aber im Zuge des Aufbaus eines eigenen Schwermaschinenbaus, der Ausweitung der Metallurgie und der Chemie verbessert. B. Konzentrationsgrad Parallel mit der Veränderung der Produktionsstruktur vollzog sich ein bedeutender Prozeß der Konzentration der Produktion. In den vergangenen 20 Jahren verringerte sich die Anzahl der I.-Betriebe von etwa 20.000 auf 6.480 (1977). Vor allem in der Grundstoff-I. ist — wie in anderen I.-Ländern auch — die Produktion in wenigen Großbetrieben konzentriert. 1975 waren zwei Drittel aller Beschäftigten der Zentralgeleiteten Industrie, auf die ca. vier Fünftel der I.-Produktion entfielen (kleinere und vor allem kommunale I.-Betriebe gehören überwiegend zur Bezirksgeleiteten Industrie), in Kombinaten tätig. 1974 war in den 40 den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinaten ein Drittel aller in der I. Tätigen beschäftigt. Der Konzentrationsgrad der Produktion zeigt sich im Anteil der Produktion der Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten an der industriellen Produktion der jeweiligen Branche. Auf Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten entfallen bei der Energie- und Brennstoff-I. 99 v. H. der Produktion, bei der chemischen I. 81, der Metallurgie 95, dem Maschinen- und Fahrzeugbau 64, dem Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Gerätebau 79 und bei der Textil-I. 76 v. H. (1975). Ein Vergleich der Struktur der I. nach der Zahl der Betriebe und dem Anteil an der I.-Produktion zeigt, daß gegenwärtig — wie in allen industrialisierten Ländern — zwischen den I.-Bereichen große Unterschiede im Konzentrationsgrad der Produktion bestehen. C. Hauptstandorte Die Hauptstandorte der I. liegen in den südlichen Bezirken der DDR und im Berliner Raum, vor allem bedingt durch die Konzentration der Bodenschätze im Süden und die traditionell im Norden vorherrschende Landwirtschaft. Durch Ausbau der Fischerei- und Werft-I. im Bezirk Rostock und die Ansiedlung von Produktionsstätten der Nahrungsgüter-I. sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus in allen 3 nördlichen Bezirken erhöhte sich ihre industrielle Bedeutung bei weiterhin dominierender Stellung des traditionellen L-Zentrums Berlin (Ost) und der Bezirke Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt und Leipzig. In den 4 Ballungszentren der I., Karl-Marx-Stadt/Zwickau, Dresden, Halle/Leipzig und Berlin (Ost), ist auf 15 v. H. der Fläche der DDR die Hälfte der I.-Produktion konzentriert. D. Industrieproduktion Die I.-Produktion wurde seit 1950 bei einer Erhöhung der Beschäftigtenzahl um ca. 25 v. H. um nahezu das 8fache gesteigert. In den 50er Jahren be[S. 517]trug das Wachstum der I.-Produktion jährlich ca. 14 v. H.; nach der Phase der extensiven Erweiterung der Produktionsquellen und dem Übergang zum intensiven Wachstum Mitte der 60er Jahre hat sich die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der I.-Produktion 1966–70 auf 6,5 v. H., 1971–1975 auf 6,3 v. H. verringert. Der Rückstand der industriellen Arbeitsproduktivität in der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach Berechnungen westdeutscher Sachverständiger auch ge[S. 518]genwärtig immer noch ca. ein Drittel. Entsprechend besteht im mengenmäßigen Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung ein beträchtlicher Abstand zur I. der Bundesrepublik. E. Eigentumsform Durch die Überführung halbstaatlicher und privater Betriebe in Volkseigentum (auch Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit industrieller Produktion wurden in volkseigene I.-Betriebe umgewandelt) änderte sich die „sozialökonomische“ Struktur der I. im Jahre 1972. Basis für die 1972 erfolgte Umwandlung der letzten noch bestehenden Privatbetriebe oder der privaten Anteile an Betrieben in Volkseigentum waren die auf der 4. Tagung des ZK der SED (16./17. 12. 1971) beschlossenen Aufgaben zur „Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zur Beseitigung von gewissen Erscheinungen der Rekapitalisierung“. Peter Plötz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 514–518 Industrialisierung der Landwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)
Industrie (1979) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d. h. 1936, entfielen ca. 30 v. H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und…
DDR A-Z 1979
1979: B
Bäder Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Basis Bauakademie der DDR Bauaktivs Baueinheiten Bauer Bauernkongreß der DDR Baukunst Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Beirat für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission Beistandsverträge Bekleidungsindustrie Bereitschaftspolizei Bergakademie Freiberg Bergbau Bergbehörde Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Bischofskonferenz Berliner Ensemble Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK) Berliner Stadtkontor Berufsausbildung Berufsausbildung, Landwirtschaftliche Berufsberatung und Berufslenkung Berufsbild Berufspraktikum Berufspsychologie Berufsschulen Berufswettbewerb Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschäftigte Beschlagnahme Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung Beschwerden Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) Betriebsakademie Betriebsambulatorium Betriebsarztsystem Betriebsberufsschule Betriebsbüros für Neuererwesen Betriebsdirektor Betriebsformen und Kooperation Betriebsgeschichte Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) Betriebskollektivvertrag (BKV) Betriebsleiter Betriebsorganisation Betriebsparteiorganisation Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebspsychologie Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssoziologie Betriebssparkassen Betriebssportgemeinschaften Betriebsverfassung Betriebswirtschaft, Sozialistische Betriebszeitungen Bevölkerung Bevollmächtigter für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewährung Bewußtsein, Gesellschaftliches Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgeleitete Industrie Bezirksgericht Bezirksparteiorganisationen der SED Bezirksplankommission Bezirkstag Bezirkswirtschaftsrat (BWR) Bezirkszeitungen Bibliotheken Bilanz Bilanzverzeichnis Bildende Kunst Bildung Bildungsgesetz Bildungsökonomie Bildungssystem der SED Binnenhandel Binnenhandelsmessen Binnenschiffahrt Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenzen Blockade Blockpolitik Bodennutzung Bodennutzungsgebühr Bodenrecht Bodenreform Bodenschätze Bodenverschmutzung Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze Braunkohlenindustrie Brigade Brigaden der LPG Brigadetagebuch Bruttoproduktion Bücheraustausch Buchexport Buchgemeinschaften Buchhandel Bund der Architekten der DDR Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerinitiative Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Bürgerrechtler Bürgschaft Büro des Präsidiums des Ministerrats Büro für Urheberrechte Bürokratismus Büros der SED Büros für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten Büros für StandardisierungBäder Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Basis Bauakademie der DDR Bauaktivs Baueinheiten Bauer Bauernkongreß der DDR Baukunst Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Beirat für ökonomische Forschung bei der…
DDR A-Z 1979
Gesetzgebung (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machte, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). Das Wort „gesetzgebende“ in dieser Verfassungsbestimmung ist aber lediglich auf die Kompetenz bezogen, Recht in Form von Gesetzen zu setzen. Außer der Volkskammer sind auch andere Organe befugt. Recht zu setzen. Der Ministerrat darf Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen. Da nach dem Ministerratsgesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253) das Präsidium des Ministerrates auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktionen wahrnimmt, ist es auch befugt, die Kompetenzen des Ministerrates auf dem Gebiete der Rechtssetzung wahrzunehmen. Ferner erlassen die Mitglieder des Ministerrates Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Den Leitern zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglied des Ministerrates sind, kann das Recht zum Erlaß von Anordnungen und Durchführungsbestimmungen übertragen werden. Das ist in einer Reihe von Fällen geschehen. Nach Art. 82 Verfassung in Verbindung mit dem [S. 474]Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) fassen die örtlichen Volksvertretungen Beschlüsse, die für ihre Organe und Einrichtungen sowie für die Volksvertretungen, Gemeinschaften und Bürger ihres Gebietes verbindlich sind. Rechtsnormen enthalten insbesondere die von den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeindevertretungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften beschlossenen Stadtordnungen und Ortssatzungen. Ob auch die Betriebsleiter mit dem Erlaß der Arbeitsordnungen (Arbeitsrecht) eine normsetzende Kompetenz ausüben, ist bestritten. Die Grenzen der Rechtsauslegung überschreitend, übt auch das Oberste Gericht zuweilen eine Quasi-G. in den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind, aus (Gerichtsverfassung). Gesetze (in formellem Sinn) gehen in der Regel auf Beschlüsse der Spitzengremien der SED zurück. Das fachlich zuständige Staatsorgan arbeitet den Entwurf aus. Der Apparat des ZK der SED und die zentralen Staatsorgane geben Anregungen und leisten Formulierungshilfe. Formulierte Entwürfe werden vom Ministerrat angenommen und der Volkskammer zugeleitet. Das Präsidium der Volkskammer leitet die Entwürfe den Ausschüssen der Volkskammer zu, wo sie beraten werden. Nach Abschluß dieser Beratungen beschließt über sie das Plenum der Volkskammer. In der Regel findet nur eine Lesung statt. Grundlegende Gesetze sollen einer Volksaussprache unterbreitet werden. Jedoch wurde das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) nicht dem Volk zur Aussprache vorgelegt. Ist eine Volksaussprache durchgeführt, so findet eine zweite Lesung durch das Plenum der Volkskammer statt. Wenn nach Art. 53 Verfassung die Volkskammer die Durchführung einer Volksabstimmung beschließen kann, so ist damit auch die Möglichkeit eröffnet, die Bevölkerung über die Annahme von Gesetzen entscheiden zu lassen. Nach Art. 65 werden die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. Nach Art. 89 sind Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der DDR im Gesetzblatt und anderweitig zu veröffentlichen. Seit dem 1. 1. 1973 gilt die VO über das Gesetzblatt der DDR vom 16. 8. 1972 (GBl. II. S. 571). Danach erscheint das Gesetzblatt der DDR mit dem Teil~I, Teil~II und dem Sonderdruck. Im Teil~I des Gesetzblattes werden Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen veröffentlicht. Im Teil II des Gesetzblattes werden völkerrechtliche Verträge veröffentlicht. Allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürgern betreffen, können im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht werden. Erfahrungsgemäß werden nicht alle Sonderdrucke in Gebiete außerhalb der DDR ausgeliefert. Das Gesetzblatt der DDR wird vom Büro des Ministerrates herausgegeben. Die Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. Das geschieht in der Tagespresse oder in besonderen amtlichen Verkündungsblättern. Das „Verordnungsblatt für Groß-Berlin“, in dem sowohl in globaler Form die Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der DDR für Berlin (Ost) verkündet wurde, als auch nur für Berlin (Ost) geltende Rechtsvorschriften des Magistrats von Berlin (Ost) veröffentlicht wurden, erscheint seit September 1976 nicht mehr. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 473–474 Gesetzbuch der Arbeit (GBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzlichkeitsaufsichtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Mit der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der DDR das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigen Gebieten übertragen. Auf allen übrigen Gebieten durfte sie einheitliche Gesetze erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machte, hatten die Länder die Befugnis zur G. Seit der Verwaltungsneugliederung 1952 fiel mit den Ländern auch deren Kompetenz zur G. weg. Nach der Verfassung vom 6.…
DDR A-Z 1979
Marxismus-Leninismus (ML) (1979)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen Der ML ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das im wesentlichen auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er wird als „Ideologie der Arbeiterklasse“ definiert. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse darstellt, ist ihre Ideologie — im Gegensatz zu früheren — wissenschaftlich und kann somit Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit beanspruchen. Gegenstand der marxistisch-leninistischen Ideologie ist das Verhältnis des Menschen zur Welt, d. h. zur Natur und zur Gesellschaft gleichermaßen; von hier ausgehend das Verhältnis von Materiellem und Ideellem, die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens sowie der Strategie und Taktik des Klassenkampfes und der sozialen Revolution. Der ML dient nicht nur der Erklärung der „Gesetzmäßigkeiten“ in Natur und Gesellschaft, d. h. der Analyse der Triebkräfte in der Geschichte, sondern vor allem der Anleitung zu ihrer Veränderung. Weiterhin versucht der ML die Erscheinungsformen von Ideologien, Kultur, Kunst und Wissenschaft in der Gesellschaft zu deuten — jedoch stets im Sinne eines kämpferischen, parteilichen Verständnisses (Parteilichkeit). Als Weltanschauung der Arbeiterklasse ist der ML auf das Ziel des Sozialismus bzw. Kommunismus ausgerichtet und hat demnach ganz bestimmte Funktionen zu erfüllen: eine Integrationsfunktion, nämlich die Geschlossenheit und „Einheit“ von Dialektischem und Historischem Materialismus sowie die „Einheit von Theorie und Methode“; eine wissenschaftlich-theoretische Funktion, d. h. Analyse und Verallgemeinerung der wichtigsten Resultate der [S. 704]Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften und der gesellschaftlichen Praxis; eine politisch-ideologische Funktion, d. h. Umsetzung der theoretischen Erkenntnisse in politische Aktionen; eine ethisch-erzieherische Funktion, d. h. Bildung bzw. Verstärkung des richtigen Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins. Der ML gliedert sich in den Dialektischen (Diamat) und Historischen (Histomat) Materialismus (= Philosophie des ML), die Politische Ökonomie sowie den wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus. Diamat und Histomat sind Hauptbestandteile des ML und zugleich dessen Grundlage. Als Grundwerke des ML gelten heute neben den „Klassikern“ die „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, Teil 1 u. 2, Dietz Verlag, Berlin (Ost) 1974; „Philosophisches Wörterbuch“, Teil 1 u. 2, 11. Aufl., VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1975; „Grundlagen des Historischen Materialismus“, Dietz Verlag, Berlin (Ost) 1976; „Philosophischer Revisionismus. Quellen, Argumente. Funktionen im ideologischen Klassenkampf“, Dietz Verlag, Berlin (Ost) 1977. II. Organisation der Forschung Die Organisation der philosophischen Forschung bzw. der Forschung auf dem Gebiet des ML ist bei folgenden Institutionen konzentriert: 1. Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) 2. Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PH „KM“) 3. Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML). Für die weitere Erforschung der marxistisch-leninistischen Philosophie, des wissenschaftlichen Kommunismus und der marxistisch-leninistischen Kultur- und Kunstwissenschaften im Rahmen der Philosophie gilt die AfG als Leitinstitution. Für jeden dieser Forschungsbereiche ist ein Wissenschaftlicher Rat eingerichtet worden (Wissenschaftliche Räte). Die wissenschaftliche Beschäftigung mit den „Grundfragen der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ erfolgt zentral bei der PH „KM“. Die gesamte Marx-Engels-Forschung ist am IML konzentriert. III. Philosophie des Marxismus-Leninismus Der Dialektische wie der Historische Materialismus geben eine philosophische Deutung des Wesens der Welt, untersuchen das Verhältnis des Bewußtseins zur objektiven Realität (= Grundfrage der Philosophie), die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens (Erkennens) sowie die Stellung des Menschen in der Welt. Sie stützen sich vor allem auf die Ausführungen Engels' („Anti-Dühring“, 1878, und „Dialektik der Natur“. 1873 ff.) und Lenins („Materialismus und Empiriokritizismus“, 1909). Dagegen wird Stalins lange Jahre als wichtig angesehener Aufsatz „Über dialektischen und historischen Materialismus“ (1938) gegenwärtig kaum erwähnt. Der Dialektische — ebenso wie der Historische Materialismus — haben jedoch in jüngster Zeit, vor allem durch die Rezeption der Ergebnisse der Systemtheorie und der Kybernetik, ferner des Strukturalismus, des Funktionalismus, der Informations- und Spieltheorie sowie der allgemeinen Wissenschaftstheorie, wesentliche Erweiterungen erfahren. Zudem hat man sich im Zuge des Ausbaus und der Verfeinerung der Argumentation im Dialektischen wie im Historischen Materialismus in den letzten Jahren zunehmend und in bemerkenswerter Offenheit auch mit den sozialphilosophischen Denksystemen des Westens auseinandergesetzt. Dazu gehören: die Theoreme der sog. „Frankfurter Schule“ (Th. Adorno. M. Horkheimer, J. Habermas, bis zu einem gewissen Grad auch H. Marcuse und E. Fromm), die Auffassungen von Theoretikern der „Praxis“-Gruppe in Jugoslawien (P. Vranicki, G. Petrović, R. Supek, S. Stojanovic u. a.), die Vertreter des demokratischen Sozialismus (R. Löwenthal), die Repräsentanten der These von der postindustriellen oder „technotronischen“ Gesellschaft (R. Aron, Z. Brzezinski, D. Bell, J. K. Galbraith). Nicht zuletzt durch solche Rezeptionen können die generelle Methodologie des Dialektischen Materialismus sowie die sozialphilosophischen Anreicherungen des Historischen Materialismus nicht nur für die einzelwissenschaftlichen Methodologien genutzt werden, sondern auch die Theorie- und Konzeptbildung etwa in der marxistischen Soziologie und Empirischen Sozialforschung, der Politologie und der Sozialpsychologie befruchten, indem in verallgemeinerter Form wesentliche Erkenntnisse sowohl der Wissenschaftstheorie und der Naturwissenschaften wie der politischen und Sozialphilosophie des Westens vermittelt werden. A. Der Dialektische Materialismus (DM) 1. Grundlagen des Dialektischen Materialismus Die grundlegende Unterscheidung der dialektisch-materialistischen von der traditionellen Philosophie liegt in ihrem Verhältnis zu Theorie und Praxis. Der DM gibt eine philosophische Deutung des „Wesens“ der Welt, versteht sich jedoch nicht nur als eine Erklärung der Welt, sondern, wie bereits angedeutet, vor allem als eine Anleitung zu deren Veränderung. In der 11. Feuerbachthese hat Marx diesen Unterschied auf die klassische Formel gebracht: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern.“ Theorie und Praxis bilden im ML eine „organische Einheit“, d. h. sie bedingen und beeinflussen sich gegenseitig; eine „parteilose“ Werthaltung ist demnach Ideolo[S. 705]gie im Sinne von falschem Bewußtsein, Parteilichkeit erste Voraussetzung der marxistischen Philosophie. 2. Der Begriff der Materie und die Grundfrage der Philosophie Die einzige Eigenschaft der Materie, sagt Lenin, an deren Anerkennung der philosophische Materialismus gebunden ist, ist die Eigenschaft, objektive Realität zu sein (Lenin, Werke, nach der 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost], 1973, Bd. 14, S. 124); das bedeutet, daß die Materie außerhalb des Bewußtseins, existiert. Der philosophische Materiebegriff würde damit nichts über die qualitative und quantitative Beschaffenheit der Bewegungs-, Struktur- und Entwicklungsformen der Materie aussagen; er enthielte lediglich eine weltanschauliche und erkenntnistheoretische Aussage über das Verhältnis von Materie und Bewußtsein, und zwar dergestalt, daß die Materie primär, das Bewußtsein sekundär ist. Bewußtsein ist demnach nur die höchste Bewegungsform der Materie; der DM ist also im Gegensatz zum Idealismus eine monistische Entwicklungslehre. 3. Ontologische Thesen Auch der ML besitzt eine Lehre vom Sein als Sein überhaupt; allerdings behaupten seine Vertreter in der Sowjetunion wie in der DDR, die ontologische Frage nach dem Sein des Seienden sei durch die materialistische Beantwortung dieser Grundfrage der Philosophie erschöpft. Im ML wird diese Grundfrage durch die These von der allgemeinen Daseinsweise der Materie beantwortet; deren Wesen bestehe in der ständigen Veränderung, in der Veränderung überhaupt. Der Grundfehler der idealistischen Ontologie sei die Annahme einer absoluten Existenz der Materie sowie die Annahme ihrer Erkennbarkeit. Dagegen habe erst der „dialektisch-materialistische Materiebegriff“ als grundlegende philosophische Kategorie des ML das gemeinsame aller — im einzelnen qualitativ und quantitativ unterschiedlichen — Gegenstände, nämlich „objektive Realität“ (Lenin) zu sein, die außerhalb des menschlichen Bewußtseins existieren, adäquat erfaßt. „Die Materie ist eine philosophische Kategorie zur Bezeichnung der objektiven Realität, die dem Menschen in seinen Empfindungen gegeben ist, die von unseren Empfindungen kopiert, fotografiert, abgebildet wird und unabhängig von ihnen existiert“ (W. I. Lenin). Der Materie wird damit einerseits jede konkrete Existenzform abgesprochen. Der Begriff „Materie“ gilt als Abstraktion und wird lediglich im Hinblick auf das Bewußtsein definiert. Andererseits wird jedoch im ML behauptet, die Entwicklung der modernen Naturwissenschaften habe den „zutiefst dialektischen Charakter“ der Materie bzw. die „innere Widersprüchlichkeit“ der Bewegung erwiesen. In diesem Zusammenhang werden immer wieder der Korpuskel- bzw. der Wellenaspekt der Elementarteilchen sowie die Existenz von Anti-Teilchen als Standardbeweise für das dialektische Wesen der Materie herangezogen. Eine weitere, wenn auch verschleierte Behauptung des ML ist die These, daß sich die Materie stets von niederen zu höherer/Formen bewege (Fortschrittsprinzip). Neuerdings wird diese These dadurch modifiziert, daß eine solche Höherentwicklung nur innerhalb des Weltalls, nicht für das Weltall als solches gelte. Von den Vertretern des ML wird immer wieder erklärt, daß die marxistisch-leninistische Philosophie keiner Ontologie bedarf. Auf die inneren Widersprüche, die verschleierten ontologischen Behauptungen und auf das Zusammenfallen von Ontologie und Erkenntnistheorie im ML geht man dabei nicht ein. 4. Die Dialektik und ihre Hauptkategorien Die marxistisch-leninistische Dialektik wird im gegenwärtigen ML als „Produkt der Entwicklung des philosophischen Denkens“ seit der Antike begriffen. Meist werden in der vormarxistischen Dialektik eine spontane, „naturwüchsig-naive“ sowie die idealistische Dialektik der klassischen bürgerlichen Philosophie von Kant bis Hegel unterschieden. Hegels Dialektik gilt als die „größte Errungenschaft“ der klassischen deutschen Philosophie. Sie wird auch gegenwärtig, wie schon von Marx, als eine der bedeutsamsten theoretischen Grundlagen des DM angesehen. Marx habe dann in seiner sogenannten materialistischen Dialektik, vor allem im „Kapital“ die „Gesetzmäßigkeiten“ der kapitalistischen Gesellschaft seiner Zeit detailliert analysiert. Er habe damit Hegels idealistische Dialektik „auf die Füße gestellt“, d. h. als Theorie und Methode auf konkrete Gesellschaftsformen angewandt. Die marxistische Dialektik wird als „die philosophische Theorie vom Zusammenhang, von der Bewegung und Entwicklung in der Welt“ definiert. Unter Dialektik in diesem Sinne wird ein Wirkungszusammenhang verstanden, bei dem Dinge, Systeme usw. nicht nur Einwirkungen der verschiedensten Art von anderen Dingen, Systemen usw. erleiden, sondern auch auf diese zurückwirken. Der DM betrachtet das Universum als ein Netz von Wechselwirkungen. Methodologisch ergäbe sich daraus die Forderung, bei der Analyse eines Sachverhaltes alle Wechselwirkungszusammenhänge zu berücksichtigen. Da dies die menschliche Erkenntnisfähigkeit übersteigt, ist es im besten Falle nur möglich, die wesentlichen Wechselwirkungen zu untersuchen. Unter den „wesentlichen“ dialektischen Widersprüchen gelten die „inneren“ und „äußeren“ als die vorrangig zu untersuchenden. Während die inneren dialektischen Widersprüche die Daseinsweise der Materie und die Bewegung in ihr zum Ausdruck bringen, bezeichnen [S. 706]die äußeren dialektischen Widersprüche Wechselwirkungen zwischen Systemen des Denkens und der Umwelt. Im DM der Gegenwart werden — im Zuge der Methodologisierung und der Versuche der Operationalisierung einzelner Axiome des DM und des HM — die wesentlichen Aspekte der materialistischen Dialektik in ihren methodologisch-methodischen Dimensionen gesehen. Die dialektische Methode sei sowohl „allseitig“ wie historisch-empirisch ausgerichtet. Gerade durch diesen ihren Doppelcharakter könne sie die Fakten in ihren vielfältigen Zusammenhängen erkennen und adäquat analysieren. Die Kausalbeziehung (Ursache und Wirkung) ist ein Spezialfall der Wechselwirkung. Hier wirkt x auf y ein, während die Rückwirkung von y auf x praktisch null ist und darum vernachlässigt werden kann. Umstritten in der gegenwärtigen Diskussion des DM ist die Frage, ob x y zeitlich vorangeht oder ob die Wirkung gleichzeitig mit dem Vergehen der Ursache entsteht. Das Kausalprinzip des DM besagt, daß jedes Geschehen in der Welt seine materielle Ursache hat; die Kausalität trägt also absoluten und universellen Charakter. Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen inneren und äußeren Ursachen; sie bilden eine dialektische Einheit, d. h. die inneren Ursachen werden nur wirksam durch die Einwirkungen der äußeren Ursachen und umgekehrt. In den höheren Bewegungsformen der Materie kommt den inneren Ursachen eine immer größere Bedeutung zu. Organische wie gesellschaftliche Systeme verändern und entwickeln sich vor allem aufgrund ihrer inneren Bedingungen. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft wird ausschließlich durch innergesellschaftliche Ursachen, nämlich durch die Entwicklung der Produktivkräfte, vorangetrieben. Im Gegensatz zum mechanischen Materialismus, der Kausalität nur im Sinne von linearer Kausalität versteht, die materielle Welt also als eine einzige ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen begreift, verläuft beim DM die Entwicklung in einem dialektischen Prozeß von Notwendigkeit und Zufall. Das bestimmende Moment ist freilich die Notwendigkeit. Zufällig sind nur jene Ereignisse, die außerhalb des gesteckten Rahmens der Bedingungen auftreten. Notwendigkeit und Zufall sind insofern relativ, als ihr Gegensatz nur für ein gegebenes Feld von Bedingungen besteht. Entscheidend ist nun, daß z. B. im gesellschaftlichen Bereich die Absteckung dieses Bedingungsfeldes und damit dessen, was notwendig und was zufällig ist, mehr oder weniger von der Entscheidungselite der Partei abhängt. Insofern ist gerade dieses Kategorienpaar von großer politischer Bedeutung. Mit diesem Problembereich hängt die Dialektik von Möglichkeit und Wirklichkeit eng zusammen. Möglich im Sinne des DM ist ein Ereignis dann, wenn es- bezogen auf einen bestimmten Rahmen von Bedingungen - sowohl eintreten als auch nicht eintreten kann. Was zufällig ist, muß möglich sein, während das Umgekehrte nicht gilt. Von besonderer Bedeutung ist die Art und Weise, wie sich in der geschichtlich gewordenen Gesellschaft Möglichkeiten in Wirklichkeiten umwandeln. Dies kann bewußt und spontan geschehen. Dem DM stellt sich das Problem so dar: Damit eine gesellschaftliche Möglichkeit Wirklichkeit wird, muß ein bestimmter Schwellenwert individueller spontaner Handlungen erreicht werden. Die Aufgabe der marxistisch-leninistischen Partei ist nicht, spontane Handlungen zu eliminieren, sondern bestimmte — und nicht beliebige — Schwellenwerte zu steuern. Damit ist die Dialektik von Bewußtsein und Spontaneität bestimmt. Engels' Definition der Dialektik von Notwendigkeit und Freiheit ist für den DM noch immer unübertroffen: „Nicht in der erträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen … Freiheit des Willens heißt daher nichts anderes als die Fähigkeit, mit Sachkenntnis entscheiden zu können“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 106). Freiheit als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können, ist für den DM zwar ebenfalls eine wesentliche Bestimmung der Freiheit, insofern aber nur eine negative, als sie von den objektiven Natur- bzw. Gesellschaftsgesetzen abstrahiert. Die Erkenntnis dieser „objektiven“ Gesetze ist im wesentlichen der Parteiführung vorbehalten. 5. Dialektische Entwicklungsgesetze Die dialektische Entwicklungskonzeption des ML wird in den drei sog. „Grundgesetzen“ der Dialektik erkennbar: dem „Gesetz“ von der Einheit und vom Kampf der Gegensätze; dem „Gesetz“ vom Umschlagen quantitativer in qualitative Veränderungen; dem „Gesetz“ der Negation der Negation. Im wissenschaftstheoretischen Verständnis des Westens handelt es sich bei den Grundgesetzen der Dialektik nicht um Gesetze — weder um logische noch um Naturgesetze, noch um wahre Aussagen einer empirischen Wissenschaft über ein Naturgesetz. Gesetzesaussagen sollen uneingeschränkt in Raum und Zeit gelten. Ist die Geltung eines Gesetzes raum-zeitlich eingeschränkt, wird bisweilen auch von „Quasi-Gesetzen“ (H. Albert) gesprochen. Bei den dialektischen Gesetzen des ML handelt es sich eher um Axiome bzw. Normen, die für Handlungsweisen bestimmter Personengruppen in bestimmten Gesellschaften, nämlich den Gesellschaften der Sowjetunion und Osteuropas, als verbindlich angesehen werden, deren konkrete Auslegungsmöglichkeiten jedoch so gut wie beliebig sind. Hier sei zunächst auf das zweite Grundgesetz der Dialektik eingegangen. Zur Erklärung der qualitativ [S. 707]verschiedenen Erscheinungsformen der Materie dient dem DM das „Gesetz“ vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative. Qualität ist die wesentliche bzw. invariante Eigenschaft von Dingen, Systemen usw.; Quantität erfaßt Mengen (Größe, Anzahl, Gewicht, Intensität) dieser Qualitäten. Das Maß gibt die Grenze an, bis zu der sich eine gegebene Qualität quantitativ ändern kann, ohne aufzuhören, eben diese Qualität zu sein. Das „Gesetz“ besagt, daß Qualitätsänderungen sprunghaft (revolutionär) erfolgen, einmal durch stoffliche, quantitative Veränderungen, also z. B. durch kontinuierliche (evolutionäre) Zu- oder Abnahme der Anzahl der Elemente eines materiellen Systems, Qualitätsänderungen aber auch dann eintreten können. wenn die Zahl der Elemente des Systems gleich bleibt und sich nur deren Anordnung oder Kopplung ändert. Heute ist dieses „Gesetz“ für den DM vor allem politisch bedeutsam im Kampf gegen Reformismus und Revisionismus, denen er die Notwendigkeit der revolutionären, qualitativen Veränderungen entgegensetzt, sowie im Kampf gegen Sektierertum und linksradikale Strömungen, gegen die er die Notwendigkeit der allmählichen, quantitativen Vorbereitung jeder revolutionären Umwälzung hervorhebt. Der Umschlag von einer Qualität in eine andere heißt „dialektischer Sprung“. Eine für die Gesellschaft besonders wichtige Form des dialektischen Sprungs ist die soziale Revolution, d. h. der Umschlag von einer Gesellschaftsformation in eine andere. Neu in der Diskussion des DM ist die systemtheoretische Variante des dialektischen Sprungs. Obwohl die politische - und damit auch die philosophische Bedeutung der Systemtheorie in der DDR seit 1971 stark zurückgegangen ist, spielen einige ihrer Elemente auch im philosophischen Denken noch immer eine bedeutsame Rolle. Der Vorteil der systemtheoretischen Variante liegt vor allem darin, daß der dialektische Sprung — infolge eines höheren Abstraktionsgrades — ohne Schwierigkeiten auf alle möglichen Erscheinungen übertragen werden kann. Die Aussage verliert dafür aber an Informationsgehalt. Die dialektisch-materialistische Systemtheorie unterscheidet systemzerstörende von systemerhaltenden Sprüngen. Beispielsweise ist die proletarische Revolution ein solcher systemzerstörender Qualitätsumschlag; da das kapitalistische System nur ein historisch bedingtes Teilsystem des Gesamtsystems „menschliche Gesellschaft“ ist. die Diktatur des Proletariats aber eine höhere Entwicklungsstufe darstellt, ist der systemzerstörende Qualitätsumschlag bezüglich eines Teilsystems ein systemerhaltender für das Gesamtsystem. Daraus folgt, daß Entwicklung letztlich nur über solche Qualitätssprünge erfolgen kann, die systemerhaltenden Charakter tragen. Ein systemerhaltender Qualitätsumschlag ist identisch mit der dialektischen Negation. Im Gegensatz zur Negation der formalen Logik treten damit zwei positive Momente in der dialektischen Negation auf: 1. Das Negativum „Nicht-A“ stellt in bezug zur Entwicklung des Gesamtsystems etwas Positives dar; 2. das Gesamtsystem wird nicht negiert, sondern nur eine wesentliche Eigenschaft davon, während andere wesentliche Eigenschaften „aufgehoben“ bzw. bewahrt werden. Das Gesetz der Negation der Negation besagt, daß die Entwicklung nicht auf dem Stand der Qualität „Nicht-A“ stehenbleibt, sondern auf eine Rückkehr zur Qualität „A“ drängt, freilich auf einer höheren Stufe. Lenin gebraucht dafür das Bild der Spirale. Mit der Negation der Negation ist der Entwicklungszyklus abgeschlossen, aber nur insofern, als die ihm entsprechende Qualität ihre Variationsmöglichkeiten im Stadium der Negation ausgeschöpft hat und im Stadium der Negation der Negation eine weitere Entwicklung nur noch hinsichtlich anderer Qualitäten möglich ist. So ist mit dem Übergang zum Sozialismus der Entwicklungszyklus der menschlichen Gesellschaft abgeschlossen, den Marx als die „Vorgeschichte der Menschheit“ bezeichnete. Das erste Grundgesetz der Dialektik (vgl. o.) sagt aus, daß die Bewegung der Materie Selbstbewegung ist und daß die Triebkraft jeder Bewegung und erst recht jeder Entwicklung die den „Dingen innewohnenden dialektischen Widersprüche“ sind. Neben den drei Grundgesetzen der Dialektik steht in der Lehre des ML eine Reihe weiterer dialektischer Gesetzesmäßigkeiten, vor allem die folgenden: die — z. T. schon weiter oben behandelten — dialektischen Gesetze von Wesen und Erscheinung, Wirklichkeit und Möglichkeit, Inhalt und Form, Notwendigkeit und Zerfall, Ursache und Wirkung, vom Allgemeinen und Einzelnen. 6. Marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie Den zweiten Aspekt der „großen Grundfrage“ der marxistisch-leninistischen Philosophie stellt das Problem dar, inwieweit das Bewußtsein die Wirklichkeit richtig widerspiegelt; dies ist Gegenstand der marxistisch-leninistischen Erkenntnistheorie. Die Grundprinzipien sind: a) Die allgemeinen Gesetze der Dialektik sind mit denen der Logik und Erkenntnistheorie identisch (vgl. o.); insofern gibt es auch keine eigenständige marxistische Erkenntnistheorie. b) Die Erkenntnistheorie ist nur insofern eine relativ selbständige Disziplin, als der Erkenntnisprozeß spezifische Besonderheiten zeigt. c) Da Real- und Erkenntnisdialektik übereinstimmen, halten es die Vertreter des DM für unzulässig, bei der Analyse von Denkformen und Denkgesetzen von den Denkinhalten zu abstrahieren (im Gegensatz z. B. zu Kant). d) Erkenntnissubjekt ist im ML nicht das Individuum, sondern die Gesamtmenschheit, und zwar als [S. 708]Subjekt eines sich erst in der Geschichte entfaltenden Denkprozesses. Erkenntnisobjekt ist die vom Bewußtsein unabhängige objektiv-reale Existenz der Außenwelt, die jedoch nicht unabhängig vom Subjekt gedacht werden darf. Die materielle Welt wird erst dann zum Erkenntnisobjekt, wenn sie vom Subjekt verändert, beeinflußt, beobachtet wird, also dadurch, daß das Subjekt sie in die gesellschaftliche Lebenstätigkeit einbezieht und seine Wesenskräfte in ihr vergegenständlicht (Subjekt-Objekt-Dialektik). e) Die gesellschaftliche Praxis wird als das konstitutive Element im Erkenntnisprozeß angesehen, d. h. nicht nur als ein äußerliches Kontrollorgan der Erkenntnis, sondern sowohl als Grundlage und Ziel der Erkenntnis als auch als Kriterium der Wahrheit. f) Erkenntnis ist Prozeß bzw. Resultat der sinnlichen und rationalen Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein. Mit der Rezeption der allgemeinen Informationstheorie hat die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie eine Bedeutung erreicht, die der Bedeutung des HM und des DM gleichkommt. Damit verbunden ist aber auch ein Auflösungsprozeß des geschlossenen Gedankengebäudes, der vor allem im Bereich der Abbildtheorie sichtbar wird: An die Stelle des Begriffs „Widerspiegelung“ tritt der Begriff „inneres Modell der Außenwelt“. Dieses besteht aus einem dynamischen System von Informationen, dessen Struktur „bestimmte Übereinstimmungen mit der Struktur der Außenwelt aufweist“. Isomorphie, also eindeutige Zuordnung der Elemente des inneren Modells an die der Außenwelt, ist ein anzustrebendes Ideal. Tatsächlich wird nur Homomorphie erreicht, d. h. eine „mehr-eindeutige Zuordnung“ der Elemente. Insbesondere der semantische Aspekt der Information läßt subjektiven Deutungen größeren Spielraum, als es die traditionelle Abbildtheorie zugestehen wollte. Neuere Darstellungen des HM räumen denn auch ein, daß dem „subjektiven Faktor“ bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eine stärkere Bedeutung zukommt. Allerdings, so wird behauptet, käme darin eine „höhere Stufe der Dialektik von Objektivem und Subjektivem in der Geschichte“ zum Ausdruck. Weiter ist umstritten, bei welchen Formen des kognitiven Abbildes von Wahrheit gesprochen werden kann. G. Klaus stand z. B. auf dem Standpunkt, daß nur Aussagen Wahrheit zukommt, während andere Theoretiker allen Formen des kognitiven Abbildes, also auch sinnlichen Abbildern, Wahrheit zuschreiben wollen. B. Der Historische Materialismus (HM) Im Verständnis des ML gilt der HM als die „Vollendung“ des marxistisch-philosophischen Materialismus. Der HM soll vom „wirklichen Lebensprozeß“ der Menschen ausgehen; er versteht diesen vor allem als Praxis des „materiellen Produktions- und Reproduktionsprozesses sowie des Klassenkampfes und der sozialen Revolution …“, d. h. er gibt eine materialistische Interpretation der praktisch-kritischen, revolutionären Tätigkeit der Menschen, in der diese ihre gesellschaftlichen Verhältnisse und damit sich selbst gestalten und verändern; er deckt die entscheidenden sozialen Triebkräfte des Geschichtsprozesses auf, die, in der Auffassung des ML, letztlich aus dem realen Lebensprozeß der Gesellschaft selbst hervorgehen, und untersucht die allgemeinen und grundlegenden Struktur- und Entwicklungsgesetze der menschlichen Gesellschaft als Ganzes. „Erst auf dieser Grundlage wird die marxistische Philosophie zu einer optimistischen und revolutionären Weltanschauung, welche die weltanschaulichen Probleme, die in bezug auf die Welt als Ganzes auftreten, mit den Entwicklungsproblemen der menschlichen Gesellschaft“, mit der praktischen Lebenstätigkeit des historisch konkret lebenden und arbeitenden Menschen, mit den revolutionären. Weltprozessen, die die gegenwärtige Geschichtsepoche kennzeichnen, zu einer einheitlichen philosophischen Fragestellung verbindet. Die Hauptleistungen des von Marx und Engels begründeten HM werden gegenwärtig in der DDR wie folgt gekennzeichnet: erstens begründe der HM eine „wissenschaftlich-materialistische Theorie“ der Gesellschaft als Ganzes, als „Totalität“; zweitens ermögliche es der HM, alle einzelnen sozialen Erscheinungen in ihren historisch-objektiven Zusammenhängen zu sehen; drittens vermittle der HM dem Menschen stets die Möglichkeit des aktiven Eingreifens in gesellschaftspolitische Zusammenhänge. In allen Lehrbüchern des ML wird auf die untrennbare, „sich wechselseitig bedingende“ Einheit des DM und HM besonders großer Wert gelegt. Es wird behauptet, der HM sei die „Anwendung“ des DM auf die Gesellschaft. Diese These ist sowohl wissenschaftsgeschichtlich wie sachlich schwer aufrechtzuerhalten. Der HM als Theorie der allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetze der Gesellschaft wurde von Marx ohne Hinzuziehung bzw. Kenntnis der „Naturdialektik“ begründet. Die Verbindung von HM und DM hat freilich eine starke gesellschaftspolitische Bedeutung; sie soll die Kluft zwischen dem System der marxistischen Philosophie, insbesondere des HM, und dem realen gesellschaftlichen Prozeß überwinden. Dies geschieht allerdings, wie schon anhand der Darstellung des DM gezeigt worden ist, auf Kosten des Informationsgehalts. Das Kerndogma wird, um seine Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit zu bewahren, auf eine höhere Abstraktionsstufe gestellt, d. h. die dialektische Methode wird gegenüber dem Inhalt der dialektischen Bewegungsgesetze hervorgehoben. Dafür gewinnen die jeweiligen politischen Aktionsprogramme mehr Bewegungsfreiheit; sie wer[S. 709]den offener und variabel und damit für die Entwicklung der Ideologie bedeutungsvoller. 1. Die dialektisch-materialistische Geschichtsauffassung Im Vorwort „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ (1859) hat Marx die wichtigsten Grundthesen des HM entwickelt: „In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und der bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Marx/Engels, Werke. Bd. 13, S. 8 f.). Marx gelangte zu diesem Schluß aufgrund einer spezifischen Beurteilung der Arbeit, die er nicht wie Hegel nur geistig, sondern auch materiell-gegenständlich begriff. Die Arbeit erzeugt jene Güter, die der Mensch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nötig hat. Der ursprüngliche Arbeitsvorgang vereint „Kopf- und Handarbeit“. Im Produkt der Arbeit vergegenständlicht sich menschliche Energie, der Mensch entäußert bzw. entfremdet sich selbst (Entfremdung). Da diese Gegenstände nicht Selbstzweck sind, sondern Mittel der Lebenserhaltung sein sollen, erfüllen sie ihre Bestimmungen erst, wenn sie wieder „aufgehoben“ bzw. vernichtet werden, indem sie dem Menschen zum Genuß bzw. zu seiner Reproduktion dienen. Arbeit befriedigt und erzeugt die Bedürfnisse in einem. Durch die Arbeitsteilung wird aber der „natürliche“ Kreislauf des Arbeitsprozesses durchbrochen. Geschichtlich gesehen ist die Arbeitsteilung unvermeidlich; sie ergibt sich aus der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktionsmittel. Wenn jene soweit entwickelt sind, daß die Produktion über die unmittelbare Existenzsicherung hinausgeht, kann sich Privateigentum an Produktionsmitteln bilden, das die Teilung von Kopf- und Handarbeit ermöglicht, die zur natürlichen Arbeitsteilung als bestimmender Faktor hinzukommt. Dies hat aber zwei folgenschwere Konsequenzen: Die Trennung von Kopf- und Handarbeit bewirkt, daß das Bewußtsein sich ein eigenes Objekt schafft, eine Welt von geistigen Wesenheiten, von Ideen, die es für die bewegenden Kräfte und Ziele der Geschichte ausgibt; die Arbeitsteilung schafft mit dem Idealismus also eine Ideologie im Sinne von „falschem Bewußtsein“. Andererseits wird durch die Bildung von Privateigentum der Dreitakt Mensch — Entäußerung — Genuß bzw. Wiederaneignung gestört, die produzierten Gegenstände werden einem Großteil von Menschen vorenthalten, und/oder sie werden ihnen zu einer fremden Macht (Entfremdung vom Produkt der eigenen Arbeit). 2. Ideologie In der DDR — wie übrigens auch in der Sowjetunion und in den übrigen Staaten Osteuropas — wird die Herausarbeitung eines „wissenschaftlichen“ Ideologiebegriffs in erster Linie Marx, Engels und Lenin zugeschrieben. Auf der Grundlage des HM hätten Marx und Engels diesen Ideologiebegriff im Zuge ihrer Analysen des gesellschaftlichen Bewußtseins als Widerspiegelung des gesellschaftlichen Seins geschaffen. Der Begriff der „Ideologie“ wird damit in der DDR sowohl positiv, als Kennzeichnung der „Bewußtheit der gesellschaftlichen Praxis“ im Sozialismus, wie negativ, als „falsches Bewußtsein“ der Bourgeoisie und ihrer Helfer im Kapitalismus bzw. Imperialismus, verwandt. Obwohl die Struktur, Bedeutung und Funktionen des marxistisch-leninistischen Ideologiebegriffs in der entsprechenden Literatur in der DDR häufig erwähnt werden, ist eine authentische Darstellung der gegenwärtigen Einschätzung der Begriffe „Ideologie“ und „Ideologisches Bewußtsein“ durch die ideologischen Strategen der DDR erst in dem Ende 1976 erschienenen Lehrbuch „Grundlagen des Historischen Materialismus“ (Dietz Verlag, Berlin [Ost] 1976, S. 296) enthalten. Dort heißt es: „Den Zusammenhang von Klasseninteressen und Bewußtsein erfaßt der Historische Materialismus mit dem Begriff der Ideologie. Das Erkennen dieses Zusammenhangs und seiner geschichtlichen Rolle führte zur Erkenntnis der ideologischen Triebkräfte. Der ideologische Klassenkampf ist untrennbar mit dem politischen und ökonomischen Klassenkampf verbunden.“ Nach wie vor werden Ideologien, wie schon in Marx' und Engels' Gemeinschaftswerk „Die heilige Familie“ (1847), in Bezug zu gesellschaftlichen bzw. ökonomischen Interessen gestellt. Für das gegenwärtige Selbstverständnis der Vertreter der offiziellen Lehre des ML ist typisch, daß sie auf „die Geschichte“ zurückgreifen, um auf die „enormen sozialen Energien“ hinzuweisen, die Ideologien besitzen, sofern sie die fundamentalen Interessen von gesellschaftlichen Klassen, Schichten und Gruppen zum Ausdruck bringen. Der Ausdruck „soziale Energien“ weist auf die nach wie vor bestehende Vorstellung der Ideologen in der DDR über die politisch-psychologische Verwendbarkeit im Sinne der Verhüllung und Enthüllung von Tatsachen, jedoch auch auf den geschlossenen Charakter der Weltanschauungslehre des ML hin. Die Bedeutung, die der Ideologie im ML zugemessen wird, läßt nicht zuletzt Schlüsse auf die ihr angesonnene integrative Funktion zu. [S. 710]<3. Die Dialektik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen und der Klassenkampf als Triebkräfte der Geschichte> Entscheidend für die gesellschaftliche Entwicklung ist also, wie die Menschen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse notwendigen Güter produzieren. Produzieren bedeutet ein Zweifaches: ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zur Natur und ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zueinander. Das Verhältnis der Menschen zur Natur ist bedingt durch seine Produktivkräfte, das gegenseitige Verhältnis der Menschen durch die Produktionsverhältnisse. Die Produktion wird verstanden als dialektischer Prozeß, und zwar als eine dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, in der beide in Wechselwirkung stehen und einander gegenseitig bedingen, aber so, daß die Produktivkräfte die führende Rolle in der Entwicklung spielen. Wichtig ist, daß die Faktoren der Entwicklung nicht außerhalb der Produktion gesucht werden, etwa in geographischen und klimatischen Bedingungen oder etwa im Anwachsen der Bedürfnisse durch das Wachstum der Bevölkerung. Quelle der Entwicklung ist vielmehr die „Selbstbewegung“, die dialektische Wechselwirkung der Elemente der Produktion, insbesondere der Elemente der Produktivkräfte, ihre inneren Widersprüche und hauptsächlich die Wechselwirkung zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen. „Auf einer gewissen Stufe ihrer Entwicklung geraten die materiellen Produktivkräfte der Gesellschaft in Widerspruch mit den vorhandenen Produktionsverhältnissen oder, was nur ein juristischer Ausdruck dafür ist. mit den Eigentumsverhältnissen, innerhalb deren sie sich bisher bewegt hatten. Aus Entwicklungsformen der Produktivkräfte schlagen diese Verhältnisse in Fesseln derselben um. Es tritt dann eine Epoche sozialer Revolution ein“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 9). So bewirkt z. B. die Entwicklung der Technik, die zunehmende Mechanisierung der Produktion im Kapitalismus, daß die Weise der Gütererzeugung sich immer mehr vergesellschaftet. Dies wird in Großbetrieben. Großorganisationen und in der Massenproduktion deutlich sichtbar. Aber die Aneigung des Ertrages, und daher die Bestimmung des Produktionszwecks, bleibt eine private. Zur Überwindung dieses Widerspruchs muß das Privateigentum an Produktionsmitteln überhaupt abgeschafft werden. Dies geschieht durch die sozialistische Revolution. Die sozialistische Revolution ist die höchste und damit letzte Form der sozialen Revolution. Als soziale Revolution werden solche gesellschaftlichen Umwälzungen verstanden, bei denen die eine herrschende Klasse durch eine neue herrschende Klasse abgelöst wird. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Klasse ist ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln, das wiederum im wesentlichen ein Eigentumsverhältnis ist. Alle anderen Verhältnisse, etwa schichtenspezifische, lassen sich daraus ableiten. So gesehen stellt sich für den ML die Geschichte als eine „Geschichte von Klassenkämpfen“ dar, die identisch ist mit der Entwicklung der Formen des Privateigentums an Produktionsmitteln. 4. Die Gesellschaftsformationen Während Marx und Engels die Begriffspaare „Produktionsverhältnisse“ und „Produktivkräfte“, „Basis“ und „Überbau“, „gesellschaftliches Sein“ und „Bewußtsein“ geschaffen haben, ist der Begriff der „Gesellschaftsformation“ auf Lenin zurückzuführen. Mit diesem Begriff konnte Lenin, entsprechend bestimmten, bereits von Marx und Engels herausgearbeiteten geschichtlichen Grundtypen von Produktionsverhältnissen und Produktivkräften, aus deren Vielfalt gemeinsame Merkmale herausarbeiten. Meistens wird heute in der DDR der Begriff „ökonomische Gesellschaftsformation“ gebraucht. Nach der metaphorischen, auf die romantische Biologie des 19. Jh. zurückgehenden Vorstellung, die Gesellschaft verhalte sich wie ein lebendiger Organismus, sollen mit dem Begriff der „ökonomischen Gesellschaftsformation“ die verschiedenen „Organe“ der Gesellschaft erfaßt werden, ökonomische Gesellschaftsformationen würden sich im Lauf der geschichtlichen Entwicklung gegen diese Prozesse, in denen sich ein neuer „Gesellschaftsorganismus“, eine neue historische Totalität herausbildet, langsam durchsetzen. Viel Platz wird in der aktuellen Literatur zu Einzelproblemen des ML den „gesetzmäßigen“ Entstehungsbedingungen der ökonomischen Gesellschaftsformation eingeräumt. Die bereits erwähnte, sich stets weiter entwickelnde „Dialektik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ soll neue ökonomische Gesellschaftsformationen herausbilden. Zusammenfassend lassen sich, im Verständnis des ML, folgende Merkmale für die ökonomische Gesellschaftsformation angeben: „Erstens ist sie ein gesellschaftlicher Organismus, der objektiv gesetzmäßig entsteht, sich voll entfaltet und ebenso gesetzmäßig an einem bestimmten Punkt seiner Entwicklung von einer höheren Formation abgelöst wird. Die kommunistische Gesellschaftsformation ist auf ihrer eigenen materiellen Grundlage unbegrenzt entwicklungsfähig. Zweitens ist die tiefste Ursache der Entwicklung und Aufeinanderfolge ökonomischer Gesellschaftsformationen die Dialektik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Drittens werden der konkret-historische Charakter und die Struktur einer jeden Formation vom jeweiligen Typ der Produktionsverhältnisse, insbesondere des Eigentums an den Produktionsmitteln bestimmt. Viertens bringt die jeweilige Produktionsweise die für jede Formation charakteristischen historischen Gemeinschaften, die sozialen Bezie[S. 711]hungen und Triebkräfte hervor. Fünftens ergibt sich aus dem jeweiligen Typ der Produktionsverhältnisse eine spezifische Gesamtheit gesellschaftlicher Verhältnisse, und es entsteht ein den Produktionsverhältnissen entsprechender gesellschaftlicher Überbau“ (Grundlagen des Historischen Materialismus, a. a. O., S. 327). Die bereits erwähnte Entwicklung erfolgt im Rahmen der dialektischen Bewegungsgesetze (s. o.) in fünf Stufen: Urgesellschaft: kein Privateigentum an Produktionsmitteln, da noch keine nennenswerten vorhanden; Sklavenhaltergesellschaft: Privateigentum an Werkzeugen sowie den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven; Feudalismus: Privateigentum vor allem an Boden, Rohstoffen sowie den Leibeigenen; Kapitalismus: Privateigentum an Kapital in Form von Geld, Maschinen und menschlicher Arbeitskraft, äußerste Zuspitzung des Klassenantagonismus in Gestalt der Bourgeoisie (Ausbeuterklasse, den Mehrwert der Lohnarbeiter zurückhaltend) und des Proletariats, der „Klasse mit radikalen Ketten“, an der das „Unrecht schlechthin“ verübt wird; Kommunismus (Vorstufe: Sozialismus): Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln durch deren Vergesellschaftung und damit Negation der Negation, d. h. Rückkehr zum Urzustand auf höherer Ebene, auf. welcher der Kreislauf des Arbeitsprozesses wieder geschlossen und damit auch der Abschluß der „Vorgeschichte der Menschheit“ erreicht ist. C. Wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus 1. Sozialismus oder die Diktatur des Proletariats Hauptfrage des wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus ist die Frage nach der „Gesetzmäßigkeit“ des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus. In dieser Frage vor allem unterscheiden sich Marxismus und Leninismus. Der verbindende Grundgedanke ist aber folgender: Aus den antagonistischen Klassengegensätzen zwischen Bourgeoisie und Proletariat ergibt sich, daß die sozialistische Revolution nur gewaltsam sein kann. Denn die herrschenden Klassen setzen der Veränderung der Produktionsverhältnisse Widerstand entgegen und benutzen dazu vor allem den Zwangsapparat des Staates. In der Übergangsphase muß daher das Proletariat den Staatsapparat erobern und gegen die noch vorhandenen Reste der Bourgeoisie, und zwar sowohl gegen deren ökonomische, politische als auch ideologische Erscheinungsformen (Revisionismus), als Instrument der Macht einsetzen. Diese Diktatur des Proletariats unterscheidet sich dem Anspruch nach insofern von bisherigen Diktaturen, als sie eine Herrschaft der Mehrheit über eine Minderheit bedeutet. Marx selbst wollte über taktische Einzelheiten dieser Diktatur keine verbindlichen Aussagen für die Zukunft machen. Er glaubte, daß diese Übergangsphase ohnehin sehr kurz sei. In der Schrift „Klassenkämpfe in Frankreich“ (verfaßt 1850; von Fr. Engels 1895 publiziert) empfahl er das Modell der Pariser Kommune: Die Länder sollten sich föderativ auf freiwilliger Basis organisieren; abgestufte Organe der direkten Demokratie nehmen zugleich legislative wie exekutive Aufgaben wahr; die Beamten sind abhängige Organe des organisierten Volkes und sollen nicht besser als Facharbeiter bezahlt werden; wie auch die Vertreter der Polizei unterliegen sie der ständigen Kontrolle der Kommunen und sind jederzeit absetzbar; die Delegierten der Kommunen werden in Urwählerversammlungen gewählt und sind ebenfalls jederzeit abwählbar. Das zeigt, daß Marx — wie übrigens auch Engels (vgl. „Kritik des Erfurter Programms“, 1891) — Diktatur gegenüber der Bourgeoisie und Demokratie innerhalb der proletarischen Organisationen für vereinbar hielt. Anders Lenin: Unter den Bedingungen des zaristischen Rußland, in dem soziologisch von einer Mehrheit des Proletariats nicht die Rede sein konnte, entwickelte er vor allem in der Schrift „Staat und Revolution“ (1917) die Diktatur des Proletariats im Rahmen einer geschlossenen Revolutionstheorie. Darin wird der Diktaturbegriff in seiner traditionellen machttechnischen Bedeutung verstanden, d. h. in Praxis Diktatur einer Minderheit über eine Mehrheit, wobei die Minderheit sich als potentielle Mehrheit versteht. Mit dieser inhaltlichen Änderung des Diktaturbegriffs hängt eng zusammen die ebenfalls von Lenin entwickelte Theorie der „Partei neuen Typs“ („Was tun?“, 1902). Deren Hauptmerkmale sind: 1. Die Partei ist der „bewußte Vortrupp der Arbeiterklasse“. Sie rekrutiert sich infolgedessen historisch gesehen zunächst aus der sozialen Schicht der Intelligenz, die einerseits das richtige proletarische Bewußtsein entwickeln, bewahren und verbreiten soll, andererseits die Organisation der proletarischen Bewegung zu übernehmen hat. 2. Die Partei ist der „organisierte Vortrupp der Arbeiterklasse“, d. h. sie ist einheitlich bis in die kleinsten sozialen Grundeinheiten („Zellen“) organisiert. 3. Das organisatorische Grundprinzip ist der Demokratische Zentralismus. Aufgrund der spezifischen historischen und nationalen Bedingungen unterscheidet der ML heute zwei Typen der Diktatur des Proletariats: die Sowjetmacht und die Volksdemokratie. 2. Die Entwicklungsphasen des Sozialismus Angesichts der relativ ungebrochenen Kraft des „imperialistischen Monopolkapitalismus“ nach dem 1. Weltkrieg sah sich der ML zu einer weiteren Modifizierung der Marxschen Lehre gezwungen: Im Unterschied zu der Annahme von Marx und Engels, daß die entwickelten Länder zur gleichen Zeit zum Sozialismus übergehen würden, wurde die These vom [S. 712]sozialistischen Sieg in einem Staat entwickelt; das imperialistische Weltsystem soll nach und nach an seinen schwächsten Gliedern durchbrochen werden. Diese These wird zwar Lenin zugesprochen, tatsächlich wurde sie aber besonders von Stalin propagiert. Bis zur Ablösung Ulbrichts 1971 wurde aus dem noch immer währenden „erbitterten Kampf gegen den staatsmonopolistischen Kapitalismus“ der Schluß gezogen, daß der Sozialismus nicht eine kurzfristige Übergangsphase in der Entwicklung der Gesellschaft sei, sondern eine relativ selbständige sozialökonomische Formation, die sich auf ihren „eigenen Grundlagen“ und dann direkt hin zum Kommunismus entwickle. Diese Auffassung wurde seit Oktober 1971 von der SED auf mehreren Konferenzen und ZK-Tagungen als falsch bezeichnet und zurückgewiesen. Der Sozialismus galt erneut als Vorphase und Teil des Kommunismus, der keine „relative Selbständigkeit“ beanspruchen kann. Die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei beschränke sich darum nicht auf die Negation des Kapitalismus, vielmehr sei infolge ihrer wachsenden „sozialpolitischen Funktion“ im gesamtgesellschaftlichen Erkenntnis-, Planungs- und Leitungsprozeß ihre Verstärkung erforderlich. Dasselbe gelte für den Staat: „Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist nicht durch ‚Entstaatlichung‘ oder ‚Absterben des Staates‘ zu verwirklichen. Der sozialistische Staat wird vielmehr neue Aufgaben übernehmen und durchführen müssen, um alle Teilbereiche und damit das Gesamtsystem so zu gestalten, daß die materielle und geistige Überlegenheit des Sozialismus nachgewiesen wird“ (Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 16. Jg., H. 6, 1968, S. 57). Die erste Aufbauphase ist gekennzeichnet durch das Klassenbündnis zwischen Industriearbeiterschaft und Bauern. Der Existenz von mehreren Klassen entsprechend gibt es hier noch mehrere Formen des gesellschaftlichen Eigentums: das gesamtgesellschaftliche, das genossenschaftliche sowie Reste privatwirtschaftlichen Eigentums. Da das Entwicklungsniveau der Produktivkräfte noch relativ gering ist, überwiegt die materielle Interessiertheit als Anreiz vor dem gesellschaftlich-moralischen Bewußtsein, und die Verteilung der Güter erfolgt nach dem Prinzip: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Leistungen.“ Ebenso findet in dieser Phase das Wertgesetz seine volle Anwendung. Die erste Aufbauphase vollzieht sich in zwei Etappen: einmal Aufbau und Behauptung des Sozialismus in der Sowjetunion im Kampfe gegen den Imperialismus (etwa 1917–1945); zweitens Herausbildung des sozialistischen Weltsystems und Umschlag des Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus (1945 bis 1956). Die zweite Aufbauphase, der „umfassende Aufbau des Sozialismus“, wird 1962/63 — nach einer Zeit des Übergangs — mit dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ eingeleitet. Sie wird darüber hinaus durch folgende Faktoren bestimmt: militärische Überlegenheit des sozialistischen Lagers und wissenschaftlich-technische Revolution. Daraus ergeben sich für die marxistisch-leninistische Partei die folgenden Aufgaben: 1. International: Politik der Friedlichen Koexistenz bei Verschärfung des internationalen Klassenkampfes auf den Gebieten der Ökonomie, der Ideologie und der Kultur. Weiter erfordert der internationale Charakter der technischen Revolution eine qualitativ höhere Form der internationalen Arbeitsteilung. 2. Im Innern: Schutz des sozialistischen Eigentums und Entwicklung der Verteidigungsbereitschaft gegen mögliche imperialistische Überfälle. Volle Entfaltung der Wissenschaft als Produktivkraft; Einholen bzw. Überflügeln des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs des Imperialismus; allseitige Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, insbesondere die Entwicklung des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins. Der „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und damit der Beginn der zweiten Phase wurde in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 in Verbindung mit dem „Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung“ verkündet. Auf dem VII. Parteitag (1967) wurde diese Formel abgelöst durch die von der „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“. Auf dem VIII. Parteitag (1971) wurde die gegenwärtige Entwicklungsphase als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnet. Auf dem IX. Parteitag der SED (1976) wurden ein neues Parteiprogramm und -Statut der SED verabschiedet. Auch im neuen Programm wird (im 2. Teil) die weitere Ausgestaltung der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ unter Führung der Arbeiterklasse behandelt. Im gesamten zweiten Programm wird der Bedeutung der Ideologie des ML in Verbindung mit der Partei der Arbeiterklasse eine womöglich noch größere Funktion zuerkannt als vorher. 3. Der wissenschaftliche Kommunismus Nach der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus beginnt, nach der Lehre des ML, erst die eigentliche Geschichte der Menschheit, der Kommunismus. Während Marx diese Epoche noch eher philosophisch charakterisierte als eine Vernichtung der „Fremdheit“, mit der sich die Menschen zu ihrem eigenen Produkt gegenseitig verhalten, sind es heute eher pragmatische Kriterien, die zu ihrer Bestimmung genannt werden. Das Verteilungsprinzip lautet jetzt: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“. Es gibt zwar noch Klassen; die Produktionsmittel sind jedoch ausschließ[S. 713]lich einheitliches Volkseigentum; die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind mehr und mehr aufgehoben; körperliche und geistige Arbeit sollen immer mehr verschmolzen werden; die Intelligenz ist zwar noch eine besondere soziale Schicht, sie ist aber mit den beiden „Hauptklassen“, den Arbeitern und Bauern, eine enge Verbindung eingegangen; der Charakter der Arbeit ist ein ganz anderer geworden: Der Mensch tritt mit der Vollendung der Automation aus dem naturwüchsigen Produktionsprozeß heraus und leitet diesen nach seinen Zielvorstellungen. Damit wird, dem ML zufolge, die Arbeit zum „hauptsächlichsten Lebensbedürfnis der Menschen“. Nach dem Selbstverständnis des ML hat der Aufbau des Kommunismus in der UdSSR seit dem XXII. Parteitag der KPdSU (1961) begonnen. Freilich ist auch in dem dort entwickelten Programm für die Jahre 1961–1980 von einem „Absterben des Staates“. wie es sich Marx und Engels vorstellten, nicht die Rede. (Zitate im vorangehenden, soweit ohne Angabe, aus Art. „Materialismus, dialektischer und historischer“. in: Phil. Wörterbuch, Hrsg. M. Buhr, G. Klaus, 11. Aufl., 2 Bde., Leipzig 1975, hier Bd. 2.) Agnostizismus; Moral, Sozialistische; Objektivismus;Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen Der ML ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das im wesentlichen auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er wird als „Ideologie der Arbeiterklasse“ definiert. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse darstellt, ist…
DDR A-Z 1979
Gartenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z. Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. Im Durchschnitt der Jahre 1973–1977 wurden nach Angaben der DDR pro Kopf und Jahr durchschnittlich 62,6 kg Obst (einschließlich 18,8 kg Südfrüchte) sowie 89,6 kg Gemüse verzehrt. Diese Angaben werden durch die Produktions- und Einfuhrstatistik nicht bestätigt. Das Marktaufkommen aus eigener Erzeugung betrug 1975–1977 durchschnittlich 298.980 t Obst (17,7 kg pro Kopf) und 1,13 Mill. t Gemüse (66,8 kg pro Kopf). Das Marktaufkommen soll bis 1980 auf 0,6–0,65 Mill. t Obst und 1,5–1,6 Mill. t Gemüse angehoben werden. Gegenwärtig werden jährlich ca. 200.000 t Obst, 200.000 t Südfrüchte und ca. 110.000 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 80 v. H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die Übertragung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst usw.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1978 rd. 890.000 Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktbelieferung erreichte 1977 mit 82.160 t Obst rd. 29,7 v. H. des gesamten Marktaufkommens. Im Gemüseaufkommen sind die Kleingärtner und Siedler mit durchschnittlich 8–10 v. H. (1977 mit 127.598 t = 9 v. H.) beteiligt. Ihre Leistungen sollen künftig vor allem bei Obst und einigen Gemüsesorten erhöht werden. Obstbau. Die Entwicklung der Obstproduktion verlief bisher wenig befriedigend. Die Einrichtung spezialisierter landwirtschaftlicher Großunternehmen führte zur Vernachlässigung der nicht veränderbaren, d. h. nicht konzentrierbaren Obstflächen. Die Obstanbaufläche ging von 1963 bis 1973 um rd. 15.000 ha zurück, weshalb der Ministerrat der DDR am 30. 8. 1973 grundsätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Obst- und Gemüseproduktion beschloß. Es wird angestrebt, die Anbaufläche um rd. 30.000 ha zu erweitern, die in 5 geschlossenen Anbaugebieten eingerichtet werden sollen. Die jährlichen Pflanzleistungen betragen z. Z. 3.500–4.300 ha. Durch die gleichzeitige Beseitigung überalterter Anlagen und durch Betriebszusammenlegungen wurde erreicht, daß 1975 bereits 57 v. H. der gewerblichen Obstanbaufläche in Betrieben mit mehr als 100 ha Obstanbau konzentiert waren. Die von den Landwirtschafts- und G.-Betrieben bewirtschaftete Fläche umfaßte 1978 rd. 49.000 ha (Anteil der Erdbeeren rd. 4.200 ha), von denen rd. 15 v. H. bewässert werden können. Trotz des Intensivierungsprogramms entsprechen die Ertragsleistungen nicht den Erwartungen. So wird bei Äpfeln (rd. 60 v. H. der Obstanbaufläche) eine durchschnittliche Marktleistung von nur 4–5 t/ha erreicht. Auch die Erträge der Spezialbetriebe bleiben mit 10–11 t/ha bei Äpfeln erheblich hinter dem Ziel (13–15 t/ha) zurück. Neben der angestrebten Intensivierung hat die Einrichtung der Großanlagen arbeitswirtschaftliche und pflanzenpathologische Vorzüge. Zur Senkung des Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen, Pflück- bzw. Erntemaschinen sowie Baumschnittgeräte entwickelt und eingesetzt. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 62.000 ha LN) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 40.000 ha LN), die jedoch gleichzeitig dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau usw. dienen. In gleicher Weise werden 650 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v. H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 1300 Blumensorten auf ca. 10.800 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Das Sortiment umfaßte 1978 etwa 45 Gemüsearten in rd. 180 verschiedenen Sorten. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Möhren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder ― sofern spezielle Standortansprüche bestehen ― auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Im Gegensatz zum Obstbau konnte die Gemüseanbaufläche 1977 zu [S. 436]98 v. H. bewässert werden. Die in der Erntestatistik ausgewiesenen Erträge lagen jedoch ― witterungsbedingt ― nur bei Grabgemüse, Möhren und Pflückbohnen über dem mehrjährigen Durchschnitt. Mit einer Ernte von über 1,4 Mill. t. wurden die für 1980 gestellten Ziele zu rd. 90 v. H. erreicht. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden zusammengeschlossen sind. Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.500 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 50 Landwirtschaftsbetrieben, von denen 10 auf rd. 300 ha LN Arznei- und Gewürzdrogen anbauen, in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten 8.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Der Ankauf der angebauten und der von der Bevölkerung gesammelten Pflanzen erfolgt über den VEB Drogenhof Gera, der in anderen Bezirken insgesamt 32 Annahme- und Beratungsstellen unterhält. Die Tabakanbaufläche der DDR ist von 1961 bis 1971 um ca. 35 v. H. auf 3.500 ha zurückgegangen. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v. H. Durch Technisierung soll der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.200 ha auf ca. 4.000 ha bis 1980 ausgedehnt werden. Am Anbau sind Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, dient Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 12 dz/ha LN können z. Z. 60 v. H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung ab 1980 gesichert werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 450 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 5 I/Kopf und Jahr konnte mit einer Erzeugung von ca. 14.000 hl der Bedarf zu ca. 1,4 v. H. gedeckt werden. Annähernd 1~Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien. Frankreich, Algerien. Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 260 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kösen, 60 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 100 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 200 ha ausgedehnt werden. Flächenmäßig ebenso unbedeutend ist der Anbau von Schnittblumen mit rd. 2.380 ha Freiland (1976) sowie rd. 380 ha (1976) bzw. 432 ha (1977) unter Glas bzw. Folien. An der G.-Forschung sind u. a. folgende Institute der AdL beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin. Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Börthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Forschungsergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit 4 Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden. Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit 11 Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt/Oder, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für G. besteht irr Werder (G.-Ingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion G. der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 435–436 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische ProduktionsgenossenschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z.…
DDR A-Z 1979
Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor ajlem das Mobiliar und die Technische Grundausstattung (TGA) der Schule, z. B. mit Film-, Bild-, Schreibprojektoren, Fernseh-, Rundfunk-, Tonbandgeräten usw., die vom Lehrplanstoff unabhängig und nur mittelbar bildungs- und erziehungswirksam sind. Demgegenüber sind die fachspezifischen U. vom Lehrplanstoff abhängig sowie unmittelbar bildungs- und erziehungswirksam; zu ihnen zählen Maschinen, Instrumente, Werkzeuge und Werkstoffe, Modelle, Filme, Lichtbilder. Landkarten, Schallplatten, Tonbänder, Fachbücher, programmierte Lehrmaterialien usw. Meistens wird von U. (im engeren Sinne) unter Ausklammerung der verbindlichen Schul- und Lehrbücher gesprochen. Ein wesentliches Kennzeichen, insbesondere der neugestalteten U., ist ihr unmittelbarer Lehrplanbezug; denn zu den jeweiligen Lehrplänen — verstanden als curriculare Grundmaterialien — wurden die jeweils erforderlichen curricularen Nachfolgematerialien, also die U. und besonders die Schul- und Lehrbücher, aber auch die Unterrichtshilfen für die Lehrer, „lehrplantreu“ gestaltet. Die Unterrichtshilfen, die für jeden Einzellehrplan (eines Faches einer Klasse) hergestellt wurden, geben dem Lehrer detaillierte Hinweise, Begründungen und Beispiele für die Planung seines Unterrichts, gehören also auch zu den Planungshilfen für den Schulunterricht. Zum Unterschied von den verbindlichen Lehrplänen haben die Unterrichtshilfen vorwiegend empfehlenden Charakter und zeigen daher auch verschiedene Möglichkeiten der Realisierung der in den Lehrplänen verbindlich festgelegten Ziele. Inhalte und methodischen Grundlinien auf. Wenn viele Lehrer in der DDR sich dennoch eng an die „Empfehlungen“ der Unterrichtshilfen halten, so hat dies verschiedene Gründe; es ist u. a. auf gewisse politisch-ideologische Unsicherheiten der Lehrer bei der Interpretation der Lehrplanangaben zurückzuführen. Die wichtigsten curricularen Nachfolgematerialien und U. (im weiteren Sinne) sind die Schul- und Lehrbücher, die sich in jüngster Zeit auch durch „Lehrplantreue“ auszeichnen und ausschließlich zum Zwecke der Lehrplanrealisierung entwickelt worden sind. Im Prinzip gilt, daß für eine Klasse und ein Unterrichtsfach ein Schul- bzw. Lehrbuch hergestellt und verwendet wird, wenn auch dazu z. B. noch entsprechende Schülerarbeitshefte, „Wissensspeicher“, d. h. fachliche Übersichtswerke, insbesondere für die naturwissenschaftlichen Fächer und andere Mittel, herausgegeben und verwendet werden. In bezug auf die inhaltlich-strukturelle und typographische Gestaltung wurden die Schul- und Lehrbücher in jüngster Zeit deutlich verbessert, insbesondere durch erhebliche Vermehrung der Abbildungen, Tabellen, Übersichten, Diagramme usw. sowie der Aufgaben und Kontrollfragen. Die Schul- und Lehrbücher werden von den Schülern und Lehrlingen teils gekauft, teils erhalten sie sie kostenlos; es besteht also nur eine beschränkte Lernmittelfreiheit. Für den Unterricht in den allgemeinbildenden Oberschulen und den Berufsschulen sind nur diejenigen Schul- und Lehrbücher zugelassen, die im jährlich erscheinenden Bücherverzeichnis des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen bzw. im „Literaturkatalog Berufsbildung“ des Zentralinstituts für Berufsbildung aufgeführt sind. Der Direktor der jeweiligen Bildungseinrichtung entscheidet, welche der in diesen Verzeichnissen aufgeführten Schul- und Lehrbücher von den Schülern und Lehrlingen zu kaufen sind. Die unentgeltlich ausgegebenen Schul- und Lehrbücher, die mit Angabe der Dauer ihrer Gültigkeit im Bücherverzeichnis des VE Verlages Volk und Wissen für das jeweilige Schul- und Lehrjahr festgelegt werden, sind grundsätzlich Volkseigentum und bleiben in der Verwaltung der Schule. Alle Schüler und Lehrlinge bzw. deren Eltern sind verpflichtet, die für die einzelnen Unterrichtsfächer für den Kauf festgelegten Schul- und Lehrbücher anzuschaffen. Die als verbindlich erklärte berufsbildende Literatur sowie Hinweise zur Nutzung entsprechender Ersatz- und Zusatzliteratur und der entsprechenden Fachzeitschriften sind in dem „Literaturkatalog Berufsbildung“ enthalten. Die für die Realisierung der neuen Lehrpläne für die einzelnen Fächer und Klassen (Lehrplanreform) notwendigen fachspezifischen U. (im engeren Sinne) bilden zusammen mit den entsprechenden technischen Geräten und Einrichtungen die Grundausstattung einer jeden Oberschule und sind in dem verbindlichen „Gesamtbedarfsplan für U. der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule“ zusammengefaßt. In diesem Gesamtbedarfsplan sind die verbindlichen U., die in jeder Oberschule vorhanden sein müssen, aber auch die empfohlenen U. aufgeführt, die zwar schon vor Einführung der neuen Lehrpläne hergestellt wurden, aber auch im Unterricht nach dem neuen Lehrplan eingesetzt werden können. In gesondert veröffentlichten Bedarfsplänen für die einzelnen Unterrichtsfächer und Klassen werden die erforderlichen fachspezifischen U., entsprechend ihren wichtigsten Einsatzmöglichkeiten, den einzelnen Lehrplanabschnitten zugeordnet. Dadurch gewinnen die Lehrer auf einfache Weise einen Überblick darüber, welche U. ihnen für die Behandlung eines bestimmten Lehrplanthemas zur Verfügung stehen. Die didaktische Wirksamkeit und der rationelle Einsatz der U. werden durch die Bereitstellung und Nutzung von Fachunterrichtsräumen bedeutend gefördert; deshalb wird der Ausstattung der Schulen mit Fachunter[S. 1109]richtsräumen zunehmende Bedeutung beigemessen. Bisher gibt es Fachunterrichtsräume für Physik, Chemie, Biologie, Zeichnen, Musik, Werken und den polytechnischen Unterricht sowie die Turnhallen; die Fachunterrichtsräume werden auch als Kabinette bezeichnet. Der Bedeutung entsprechend, die den neuen beruflichen Grundlagenfächern beigemessen wird, wurden kombinierte Unterrichtskabinette für die beruflichen Grundlagenfächer Grundlagen der Elektronik, Grundlagen der BMSR-Technik und Grundlagen der Datenverarbeitung entwickelt und dafür Ausrüstungsnormative verbindlich festgelegt. Darüber hinaus wurden weitere Ausrüstungsnormative erarbeitet, die als Grundlage für die zielgerichtete Entwicklung. Herstellung und Bereitstellung berufsspezifischer U. für 202 Ausbildungsberufe dienen. Für die Versorgung der Bildungseinrichtungen mit U. sind die Bezirks- und die Kreisstellen für U. tätig, die den jeweiligen Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke bzw. der Kreise unterstehen; sie fördern u. a. auch den Selbstbau von U. durch Schüler, für die bestimmte Normen festgelegt wurden. Die Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit Mobiliar usw. erfolgt über das Staatliche Kontor für U. und Schulmöbel (Leipzig). Die Hauptentwicklungsrichtung zur Ausrüstung und Versorgung der im Bereich des Ministeriums für Volksbildung bestehenden Einrichtungen mit U., Schul- und Kindergartenmöbeln, Sportgeräten, Schul- und Lehrbüchern, Lernmitteln des allgemeinen Schulbedarfs, Schuldokumenten und Vordrucken zu erarbeiten, ist Aufgabe der Hauptverwaltung U. und Schulversorgung im Ministerium für Volksbildung. Als programmierter Unterricht (PU.) wird derjenige Unterricht bezeichnet, „der sich unter der Führung eines Lehrprogramms vollzieht, in dem die Funktionen des Lehrsystems (Lehrprogramm) weitgehend objektiviert und die Tätigkeit des Lernsystems (Schüler) weitestgehend programmiert sind und der einem im Lehrprogramm gespeicherten Lehralgorithmus folgt, der die Tätigkeit jedes einzelnen Schülers determiniert“. Dabei werden Programmierung des Gegenstandsystems, des Lehrsystems und des Lernsystems sowie lineare, verzweigte und kombinierte Lehrprogramme unterschieden. Aufgrund der Forderung des Bildungsgesetzes, die Programmierung des Lehr- und Lernprozesses zielstrebig zu entwickeln, wurden zunächst in der DDR erhebliche Aktivitäten zur Entwicklung und Erprobung von Lernprogrammen bzw. des PU. in Gang gesetzt. Auf dem VII. Pädagogischen Kongreß (1970) wurde jedoch festgestellt, daß die Programmierung zwar weitere Reserven für eine höhere Effektvität des Unterrichts erschließt, die genutzt werden müssen, jedoch zugleich darauf verwiesen, daß herkömmlicher und PU. keine Alternativen darstellen und daß auch beim Einsatz programmierter U. nach wie vor die führende Rolle des Lehrers bestimmend ist. Zur Sicherung und Nutzung des Prinzips der Vielseitigkeit des Lernens wurden und werden Untersuchungen in Gang gesetzt und durchgeführt, die vor allem danach fragen, welche Anwendungsmöglichkeiten und welchen Stellenwert der PU. innerhalb des gesamten Unterrichts einnehmen kann und welche die Unterrichtsarbeit des Lehrers bereichernden, ergänzenden und rationalisierenden Formen der Lernprogrammierung — bei Währung der führenden Rolle des Lehrers — optimale Lernergebnisse erzielen. Entgegen einer zeitweilig vorherrschenden Tendenz zur Kybernetisierung des Unterrichts und besonders des PU. wird gegenwärtig der Standpunkt vertraten, daß das Programmieren von Lehr- und Lernprozessen ein integrativer Bestandteil der Theorie und der Praxis des Schulunterrichts ist. Theoretische Fragen, die mit der Programmierung von Unterrichtsprozessen sowie mit der Ausarbeitung und dem Einsatz von Lehrprogrammen verbunden sind, stehen zur Unterrichtstheorie und ihrer weiteren Entwicklung im Verhältnis des Besonderen zum Allgemeinen. Die „Idee des Programmierens“ im Sinne der Unterstützung planmäßiger Einflüsse auf die Gesamtentwicklung der Schülerpersönlichkeit und der wissenschaftlichen Herausarbeitung effektiver Lernformen gehöre seit langem zur sozialistischen Pädagogik, und zwar „schon ehe die bürgerliche Propagandawelle den in den ersten Jahren selbst in den USA wenig attraktiven programmierten Unterricht hochgespielt“ hat. Dennoch können die zahlreichen Anstöße, die die Entwicklung des PU. in der DDR wie auch in der UdSSR und in anderen Ländern in Ost und West aus den USA empfangen hat, nicht geleugnet werden. Lehrprogramme wurden und werden vor allem für spezielle Themen des mathematisch-naturwissenschaftlichen und des berufstheoretischen Unterrichts entwickelt und genutzt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1108–1109 Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen ProduktionSiehe auch die Jahre 1975 1985 Als U. werden alle für eine effektive Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsprozesses auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems benötigten materiellen Mittel zur Realisierung der Lehrplanforderungen bezeichnet; sie werden in 2 Gruppen untergliedert: in die indirekten bzw. Querschnitts-U. und in die direkten bzw. fachspezifischen U. Zu den Querschnitts-U. bzw. Ausstattungsgegenständen gehören vor ajlem das Mobiliar und die Technische…
DDR A-Z 1979
Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (1979)
Siehe auch: Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1975 1985 Dieses Amt ist das für Atomsicherheit und Strahlenschutz zuständige Organ des Ministerrates; es hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und wird gegenwärtig (1978) von Prof. Dr. Sitzlack geleitet. Zu den Aufgaben des Amtes gehören: 1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Erreichung eines einheitlichen Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung sowie des Schutzes von Arbeitern und Angestellten, die Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. 2. Schutz sowohl der Umwelt als auch von Sachgütern vor radioaktiven Verunreinigungen sowie die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle. 3. Analyse internationaler Erkenntnisse auf dem Gebiet der Atomsicherheit, Durchführung eigener diesbezüglicher Forschungen sowie wissenschaftliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit anderen RGW-Staaten. 4. Gewährleistung der Atomsicherheit sowie Realisierung der aufgrund internationaler Kontrollverpflichtungen (vgl. Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der internationalen Atomenergieorganisation über die Anwendung von Sicherheitskontrollen im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen. GBl. II. 1972, S. 181 ff.) notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit hinsichtlich spaltbarer Materialien. 5. Festlegung der in der DDR auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes verbindlichen Grenzwerte. Richtwerte und Normative sowie der normalerweise und in Katastrophenfällen anzuwendenden Maßnahmen. 6. Erteilung von Strahlenschutzgenehmigungen für den Verkehr mit radioaktiven Stoffen und den Betrieb von Kernanlagen sowie die Durchführung von Strahlenschutzbauartprüfungen und die Erteilung von Zulassungen für entsprechende Anlagen. 7. Kontrolle der Herstellung sowie des Importes radioaktiver Stoffe — wie Uran mit natürlicher Isotopenzusammensetzung, U-235, U-233, an U-235 oder U-233 angereichertes Uran, Thorium. Pu-239. 8. Begutachtung von Strahlenschäden, die Durchführung von strahlenschutzmedizinischen Untersuchungen an beruflich strahlenexponierten Personen sowie an Gruppen aus der Bevölkerung und die Durchführung von Analysen über die zivilisationsbedingte und natürliche Strahlenbelastung der Bevölkerung. 9. Ermittlung der Grundstrahlung sowie Kontrolle der Umwelt und der Nahrungsmittelketten auf natürliche und zivilisationsbedingte Radioaktivität. 10. Weiterbildung (gemäß § 29 der Strahlenschutzverordnung, GBl. II. 1969, S. 627) von Leitern und Mitarbeitern von Organisationen und Institutionen, in denen radioaktive Stoffe Verwendung finden, sowie von Strahlenschutz- und Kernmaterialbeauftragten, von für Strahlenschutz verantwortlichen Ärzten, von Mitarbeitern des AfAuSt. und von anderen beruflich strahlenexponierten Personen (GBl. I, 1975, S. 194 ff.). Für diesen Personenkreis ist ein postgraduales Studium mit theoretischen und praktischen Lehrgängen vorgesehen; nach erfolgreichem Abschluß wird ein Qualifikations- bzw. Befähigungsnachweis erteilt. 11. Die Vertretung der DDR in der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) sowie gegenüber der gesamten UNO (GBl. I, 1975, S. 106). Die Höhe der Gebühren, die das AfAuSt. für die von ihm durchgeführten Leistungen (z. B. Gutachten, Prüfungen, Genehmigungen, Begleitung von Transporten mit radioaktiven Stoffen, Abfuhr von radioaktiven Abfällen) verlangen darf, ist verbindlich vorgeschrieben (GBl. I, 1975, S. 10 f.). Besonders wichtig sind dabei Strahlenschutzbauartprüfungen sowie Strahlenschutz[S. 42]bauartzulassungen für umschlossene Strahlenquellen und solche Anlagen, die ionisierende Strahlen aussenden; derartige Anlagen bedürfen — soweit sie importiert werden sollen — zusätzlich einer Importzulassung (GBl. 1978, SDr. Nr. 947). Vorgänger des AfAuSt. sind das 1957 errichtete Institut für Staubforschung und radioaktive Schwebstoffe sowie die 1959 gegründete Zentrale für radioaktive Rückstände und Abfälle. Aus diesen Instituten ging Anfang der 60er Jahre die Staatliche Zentrale für Strahlenschutz der DDR hervor, die dann ihrerseits wiederum — nachdem die DDR den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen unterzeichnet und damit im Zusammenhang mit der Internationalen Atomenergieorganisation einen Vertrag über nukleare Sicherheitskontrollen geschlossen hatte — im Jahre 1973 zum AfAuSt. umgewandelt wurde. In den Händen dieses Amtes liegt neben dem Nuklearen Umweltschutz auch die Kontrolle von Kernmaterial. Bei dieser geht es sowohl um die Überwachung des Kernmaterialeinsatzes als auch um den Nachweis, daß Kernmaterial nicht für Kernwaffen oder andere Sprengvorrichtungen abgezweigt werden kann (GBl. II, 1973. S. 451 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 41–42 Amt für Arbeit und Löhne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für AußenwirtschaftsbeziehungenSiehe auch: Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR: 1975 1985 Dieses Amt ist das für Atomsicherheit und Strahlenschutz zuständige Organ des Ministerrates; es hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und wird gegenwärtig (1978) von Prof. Dr. Sitzlack geleitet. Zu den Aufgaben des Amtes gehören: 1. Erarbeitung von Grundsätzen zur Erreichung eines einheitlichen Schutzes der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung sowie des Schutzes von Arbeitern und Angestellten, die…
DDR A-Z 1979
Werbung (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z. B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der NVA; W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Der Monopolstellung der SED in der W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen (Kirchenpolitik) in ihrer W. stark behindert. Die kommerzielle W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, niemals aber gefördert werden sollte, da sie mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt wurde. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. entsteht aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z. B. durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z. B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die „Absatz- und Marktbearbeitung“ der Betriebe. Die Ziele der W. beinhalten sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsu[S. 1169]menten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen usw. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen, 1975 nahm das inzwischen wieder eingestellte Werbefernsehen 144 Stunden in Anspruch. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Die W. im Binnenhandel erfolgt auf der Grundlage von „Jahresgrundorientierungen“ zur warenbezogenen W., die durch das Ministerium für Handel und Versorgung (Leiter des W.-Sektors: Otto Altwasser) als Leitlinie oder Grundorientierung vorgegeben werden. Durch die zentralen und bezirklichen wirtschaftsleitenden Organe werden diese Orientierungen weiter präzisiert und auf Bezirksebene zu Verkaufs- und Werbekonzeptionen ausgearbeitet. Die Handelsbetriebe erarbeiten auf dieser Basis Werbepläne, die jeweils ein Jahr Gültigkeit haben. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in Fachzeitschriften der DDR, Branchenkatalogen usw. angesprochen. Sicht-W. findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt. Die W.-Organisation beschränkt sich auf 2 Agenturen, wobei die Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft (DEWAG) für die Inlands- und die „Interwerbung“ GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR für die Auslands-W. zuständig ist. Die Interwerbung übernimmt als Allein-Auftragnehmer auch die W. ausländischer Firmen. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1168–1169 Wenden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerkstattprinzipSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Monopol der SED bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.…
DDR A-Z 1979
Gesellschaftliche Gerichte (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) geregelt. Als GG. bestehen in Volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Privatbetrieben, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen die Konfliktkommissionen (§ 4 GGG), in den Wohngebieten der Städte und in Gemeinden, in Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften der Fischer, Gärtner und Handwerker die Schiedskommissionen (§ 5 GGG). Das Gesetz bezeichnet die GG. als „gewählte Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, daß der Erziehungsgedanke im Vordergrund der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit steht. Neben dem GGG bestehen als gesetzliche Grundlagen die vom Staatsrat erlassene „Konfliktkommissionsordnung“ (KKO) und „Schiedskommissionsordnung“ (SchKO) vom 4. 10. 1968 (GBl. I, S. 287 u. 299). Das am 1. 7. 1968 in Kraft getretene Strafgesetzbuch (GBl. I. S. 1) faßt die Konflikt- und Schiedskommissionen unter der Bezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ zusammen und regelt in § 28 die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden und in § 29 die Erziehungsmaßnahmen, die von ihnen im Einzelfall festgelegt werden können. 2. Entstehung der GG. Konfliktkommissionen waren 1953 in den Volkseigenen Betrieben mit der Aufgabe gebildet worden. Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. Auf dem 4. Plenum des ZK der SED (15.–17. 1. 1959) forderte Ulbricht, den Konfliktkommissionen größere Verantwortung und Befugnisse zu übertragen. Entsprechend diesem Vorschlag wurden strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsge[S. 470]fährlichkeit (Strafrecht) nicht mehr durch die staatlichen Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen zur Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde 1961 durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144 e) legalisiert, und in § 10 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) fanden neben den Konfliktkommissionen auch die Schiedskommissionen ihre gesetzliche Verankerung. Bildung und Tätigkeit der Schiedskommissionen wurden am 21. 8. 1964 durch den Staatsrat festgelegt (GBl. I, S. 115). Am 31. 3. 1967 stellte der Staatsrat fest, daß die Bildung der Schiedskommissionen per 31. 12. 1966 abgeschlossen war (GBl. I, S. 47). Im Jahr 1978 bestanden in der DDR 25.358 Konfliktkommissionen mit 225.623 Mitgliedern und 5.124 Schiedskommissionen mit 53.448 Mitgliedern. Der Anteil der Frauen wird bei den Konfliktkommissionen mit 43,2 v. H., bei den Schiedskommissionen mit 40,5 v. H. angegeben. 3. Bildung der GG. Nach den Bestimmungen der KKO werden in den in Ziff.~1 genannten Betrieben und Organen Konfliktkommissionen (KK) bei einer Belegschaftsstärke von über 50 Betriebsangehörigen gebildet, in kleineren Betrieben usw. ist ihre Bildung zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auf Vorschlag der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) werden 8–15 Betriebsangehörige nach den Grundsätzen der Gewerkschaftswahlen (FDGB) auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. In Großbetrieben entstehen so viele KK, wie betriebliche Gewerkschaftsleitungen (BGL und AGL) bestehen. Der Tätigkeitsbereich einer KK soll in der Regel nicht mehr als 300 Betriebsangehörige umfassen. Die SchKO legt fest, daß für eine Schiedskommission (SchK) 8–15 Bürger zu wählen sind. Die Zahl kann ausnahmsweise auf 6 verringert oder auf 20 erhöht werden. Die Kandidaten werden in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden auf Vorschlag der Ausschüsse der Nationalen Front von den zuständigen örtlichen Volksvertretungen, in den Produktionsgenossenschaften auf Vorschlag ihrer Vorstände von den Mitgliederversammlungen auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Nach der Wahl werden die Mitglieder der KK und SchK in feierlicher Form verpflichtet, „gerecht und unvoreingenommen zu entscheiden, ihre ganze Kraft für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die sozialistische Erziehung der Bürger einzusetzen“ (§ 4 KKO. § 4 SchKO). Die Mitglieder der KK und SchK wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Ebenso wie die Richter an den staatlichen Gerichten können die Mitglieder der GG. von den wählenden Gremien vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden, wenn sie gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen. 4. Zuständigkeit. Die GG. sind zuständig für die Behandlung von a) Arbeitsrechtssachen in erster Instanz (ausschließliche Zuständigkeit der KK); b) Vergehen, wenn die Tat im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das GG. zu erwarten ist. Voraussetzung ist weiter, daß die staatlichen Organe der Rechtspflege (Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft. Gericht) die Sache an das GG. durch eine schriftlich begründete Entscheidung übergeben haben, weil der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und der Täter seine Rechtsverletzung zugibt. Bei Fahrlässigkeitsdelikten darf Übergabe an die GG. auch bei Vorliegen eines erheblichen Schadens erfolgen, wenn die Schuld des Täters infolge außergewöhnlicher Umstände gering ist; c) Verfehlungen, nämlich Eigentumsverfehlungen. Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch; d) Ordnungswidrigkeiten, wenn die Beratung durch das GG. eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung erwarten läßt; e) Verletzungen der Schulpflicht; f) arbeitsscheuem Verhalten (ausschließliche Zuständigkeit der SchK). Zur Antragstellung sind die Vorsitzenden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden berechtigt; g) einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten, wobei die Zuständigkeit der GG. bei Streitigkeiten wegen Geldforderungen „bis zur Höhe von etwa 500 Mark“ begrenzt ist (§ 55 KKO, § 51 SchKO). Im Vergleich zu dem früheren Rechtszustand (1963–1968) fehlen in dem für die GG. geschaffenen Katalog der Zuständigkeiten die Verstöße gegen die „Sozialistische Moral“ und die Streitigkeiten über die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung. Letztere werden von den Beschwerdekommissionen der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB entschieden, während die Behandlung von Moralverstößen in Wegfall gekommen ist. weil es sich bei diesen nicht um Verletzungen von Rechtsnormen handelt, die Tätigkeit der GG. sich aber ausschließlich an Rechtsnormen orientieren soll. 5. Verfahren. Die GG. werden nicht von sich aus tätig, sondern es bedarf dazu eines Antrages des Geschädigten oder sonst zur Antragstellung Berechtigten (in den Fällen Ziff. 4 a, c, e, f, g) oder einer Übergabeentscheidung durch staatliche Organe (in den Fällen Ziff. 4 b, c. d). Die Beratungen der GG. sind öffentlich, und die Beratungen der KK finden in der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt (§ 13 KKO), damit möglichst alle Angehörigen des Betriebskollektivs daran teilnehmen und aktiv mitwirken können. Alle Anwesenden haben das Recht, ihre Auffassung zum Sachverhalt, zum Verhalten der Beteiligten und zur Überwindung des Konflikts darzulegen. Antragsteller, Antragsgegner oder der beschuldigte Bürger sind mindestens 5 Tage vor der Beratung einzuladen. Sie sind verpflichtet, zum festgesetzten Termin zu erscheinen; ihr Erscheinen kann jedoch nicht mit staatlichen Zwangsmitteln herbeigeführt werden. Bei Nichterscheinen der Genannten ist ein zweiter Beratungstermin festzusetzen. Mit Hilfe der Gewerkschaftsleitung und des Arbeitskollektivs bzw. gesellschaftlicher Kräfte soll darauf hingewirkt werden, daß der Beschuldigte, der Antragsteller oder Antragsgegner an dieser zweiten Beratung teilnehmen. Gegen einen vor der SchK ein zweites Mal ausbleibenden Beschuldigten kann Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark [S. 471]verhängt werden. Im übrigen ist die (Straf-)Sache an das übergebende Staatsorgan zurückzugeben, wenn der Beschuldigte unbegründet auch der zweiten Beratung fernbleibt. Eine förmliche Verfahrensordnung für die GG. besteht nicht. Gesetzlich festgelegt ist lediglich, daß die GG. in der Besetzung von mindestens 4 Mitgliedern beraten und entscheiden müssen (§ 11 KKO, § 11 SchKO). § 10 GGG bestimmt, daß der betroffene Bürger selbst vor den GG. auftreten muß. Er ist zwar berechtigt, sich u. a. auch durch Rechtsanwälte beraten zu lassen, von einer Prozeßvertretung vor den GG. durch einen Anwalt ist jedoch nicht die Rede. Großer Wert wird darauf gelegt, daß das Arbeits- oder Nachbarschaftskollektiv möglichst vollzählig in die Auseinandersetzung einbezogen wird, um vor allem in Beratungen wegen Vergehen keine „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ entstehen zu lassen. Die abschließende Beratung über den durch das GG. zu fassenden Beschluß ist ebenfalls öffentlich (§ 18 KKO, § 18 SchKO), und das Kollektiv wird auch in diese Beratung einbezogen. Der Beschluß wird dann aber ausschließlich von den Mitgliedern des GG. gefaßt, wobei das Gesetz die Fassung eines einstimmigen Beschlusses als erstrebenswert bezeichnet. 6. Erziehungsmaßnahmen. „Die GG. können im Ergebnis ihrer Beratungen vom Gesetz bestimmte Erziehungsmaßnahmen festlegen“ (§ 11 Abs. 2 GGG). Als Erziehungsmaßnahmen sehen die KKO und die SchKO bei Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, Schulpflichtverletzungen und arbeitsscheuem Verhalten vor: Entschuldigung des Rechtsverletzers beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv (nicht bei Schulpflichtverletzungen); Bestätigung oder Auferlegung von Verpflichtungen, die der Durchsetzung des Erziehungsziels oder der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens durch Arbeit oder durch Geld dienen; Bestätigung oder Auferlegung anderer Verpflichtungen des Bürgers, welche die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten sichern helfen; Ausspruch einer Rüge; Verhängung einer Geldbuße von 5 bis 50 Mark. Bei Verletzungen der Arbeitsdisziplin (Zuständigkeit KK) entfällt die Geldbuße. Bei Eigentumsvergehen kann diese Geldbuße bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, höchstens bis 150 Mark, erhöht werden. Bei Beleidigungen oder Verletzungen kann die öffentliche Rücknahme der Beleidigung angeordnet werden. Als Erziehungsmaßnahme gegenüber einem Bürger, dem arbeitsscheues Verhalten vorgeworfen wird, kann auch die Verpflichtung bestätigt oder ausgesprochen werden, daß der Betroffene unverzüglich einer geregelten Arbeit nachgeht. In allen Fällen kann von der Festlegung von Erziehungsmaßnahmen abgesehen werden, wenn KK oder SchK zu dem Ergebnis kommen, daß der Erziehungszweck bereits mit Durchführung der Beratung erreicht ist. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hat die KK eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung der Parteien zu bestätigen. Wird einer Einigung die Bestätigung versagt, hat die KK über den geltendgemachten Anspruch zu entscheiden. Nicht ganz so stark sind die Befugnisse der GG. bei der Beratung über einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Hier sollen die GG. auf eine den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechende Einigung hinwirken und dann diese Einigung durch Beschluß bestätigen. Kommt es zu keiner Einigung, kann das GG. nur dann eine Sachentscheidung treffen, wenn ein entsprechender Antrag vom Antragsteller und Antragsgegner vorliegt; andernfalls stellt das GG, die Beratung durch Beschluß ein, und der Antragsteller müßte sich zur weiteren Rechtsverfolgung an das Kreisgericht wenden. 7. Rechtsmittel. Gegen die Entscheidungen der GG. ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Beschlusses der Einspruch zulässig, über den die Kreisgerichte entscheiden. Der Staatsanwalt des Kreises, in dessen Bereich sich das GG. befindet, kann gegen jede Entscheidung des GG. innerhalb von 3 Monaten nach Beschlußfassung Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einlegen, „wenn die Entscheidung oder einzelne Verpflichtungen nicht dem Gesetz entsprechen“ (§ 58 KKO, § 54 SchKO). Das Kreisgericht entscheidet über den Einspruch durch Beschluß. Vor Beschlußfassung kann eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden. Das Kreisgericht kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen, die Entscheidung des GG. aufheben und die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die KK oder SchK zur erneuten Beratung und Entscheidung zurückgeben oder endgültig in der Sache selbst entscheiden. Nur in Arbeitsrechtssachen kann die Entscheidung des Kreisgerichts durch Berufung an das Bezirksgericht angefochten werden. In allen anderen Verfahren ist die Entscheidung des Kreisgerichts mit einem anderen Rechtsmittel nicht angreifbar, nur Kassation ist immer möglich. 8. Leitung der GG. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus begründeten Grundsätze der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie der Anleitung und Kontrolle gelten auch für die GG. und ihre Mitglieder. Das Oberste Gericht gewährleistet entsprechend seiner Verantwortung für die Leitung der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte auch die einheitliche Rechtsanwendung durch die GG. Es stützt sich dabei auf die anleitende Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte und analysiert diese Tätigkeit in Plenartagungen. Für die Anleitung und Qualifizierung der SchK ist der Minister der Justiz, für die Anleitung und Qualifizierung der KK der Bundesvorstand des FDGB zuständig und verantwortlich (§ 15 GGG). Beide Organe haben das Recht, beim OG Anträge auf den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen für die Tätigkeit der GG. zu stellen. Für die Anleitung und Schulung der Mitglieder der KK sind die BGL verantwortlich; ihnen ist aktive Unterstützung von den Betriebsleitern und den leitenden Mitarbeitern des Betriebes zu gewähren. Die BGL haben Berichte der KK über deren Tätigkeit entgegenzunehmen und zu analysieren (§ 64 KKO) und stehen in dieser Tätigkeit unter der Kontrolle der Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB. Für die SchK erfolgen Anleitung und Kontrolle durch die Kreisgerichte, die [S. 472]mit anderen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Volksvertretungen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Kreisvorständen des FDGB zusammenarbeiten sollen. Zur Unterstützung der Kreisgerichte ist beim Direktor des Kreisgerichts ein Beirat für SchK tätig, dessen Stellung und Aufgaben im einzelnen durch die „Beiratsordnung“ vom 7. 5. 1973 (GBl. I, S. 288) geregelt sind. Sie legt fest, „wie die Beiräte für Schiedskommissionen unter Beachtung des demokratischen Zentralismus fest in den Leitungsprozeß der Gerichte einzuordnen sind“ („Presseinformationen“ vom 19. 7. 1973). Der Beirat soll die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit der SchK gewährleisten und mithelfen, den gesellschaftlichen Nutzeffekt ihrer gesamten Arbeit zu erhöhen. Der Direktor des Kreisgerichts hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Beiratssitzungen die erforderlichen Entscheidungen zur weiteren Qualifizierung der Leitung und Tätigkeit der SchK zu treffen. 9. Praktische Bedeutung. Obwohl zusammenfassende statistische Übersichten über die Tätigkeit der GG. und ihre Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, kann doch aus dem verstreut zur Verfügung stehenden Zahlenmaterial festgestellt werden, daß den GG. eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt. Von 8.384 Beratungen im Jahre 1954 stieg die Anzahl der von den KK durchgeführten Beratungen auf 50.000 im Jahre 1973 und auf 60.000 im Jahre 1977. Annähernd 60 v. H. davon sind Arbeitsrechtssachen. Etwa 40 v. H. aller Strafsachen werden den GG. zur Bearbeitung und Entscheidung übergeben. Die SchK hat in den letzten 5 Jahren über 115.000 Beratungen durchgeführt, also jährlich im Durchschnitt über 23.000. Davon entfielen auf Verfehlungen 45 v. H., auf einfache strafrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten 27 v. H., auf nicht erheblich gesellschaftswidrige Strafsachen 23 v. H. und auf Schulpflichtverletzungen 5 v. H. Einsprüche bei den Kreisgerichten gegen Entscheidungen der KK und SchK werden als „selten“ bezeichnet, nur etwa 3,5 v. H. aller Beschlüsse der KK und etwa 1~v. H. der Beschlüsse der SchK mußten geändert oder aufgehoben werden. Schwerpunkt in der Tätigkeit der KK sind Arbeitsrechtssachen und die Beratungen wegen Vergehen und Verfehlungen, während bei den SchK Haus-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten (einschließlich Beleidigungen) im Vordergrund ihrer Tätigkeit stehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 469–472 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche TätigkeitSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Gesetzliche Grundlagen. Neben den staatlichen Gerichten (Gerichtsverfassung) üben nach Art. 92 der Verfassung im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben die GG. die Rechtsprechung in der DDR aus. Ihre Stellung und Tätigkeit sind durch das Gesetz über die GG. (GGG) vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) geregelt. Als GG. bestehen in Volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Privatbetrieben, in Einrichtungen…
DDR A-Z 1979
Rechtsanwaltschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte (GBl., S. 725), der ein „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage beigefügt war. Damit war die Spaltung der R. vollzogen, die im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. I, 1963, S. 21) beschrieben wird: „Sie (die R.) umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Von den in der DDR nach westlichen Schätzungen praktizierenden 545 Rechtsanwälten (das ist erheblich weniger als die Hälfte der in Berlin [West] zugelassenen Rechtsanwälte) gehören 487 den Kollegien an. während 58 ihren Beruf noch frei als „Einzelanwälte“ ausüben. Justizminister Heusinger bezeichnete schon 1973 die Zahl der Rechtsanwälte als nicht ausreichend, um die vielfältigen Aufgaben, vor allem bei der Beratung und Vertretung der Bürger, optimal zu bewältigen (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 340). Seitdem hat sich indessen diese Zahl von 624 auf 545 weiter vermindert. 2. Die Kollegien. In jedem Bezirk der DDR und in Berlin (Ost) wurde ein Rechtsanwaltskollegium gebildet, das von einer zentralen Verwaltungsstelle am Sitz des Bezirksgerichts geleitet wird. Leitendes Organ ist der von den Mitgliedern des Kollegiums auf 2 Jahre gewählte Vorstand, der aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer wählt. Die Leitungstätigkeit durch den Vorstand soll kollektiv ausgeübt werden. Durch die Vorsitzenden sind Arbeitspläne aufzustellen, die die Schwerpunkte der auf das Kollegium zukommenden Aufgaben herausstellen sollen. In einigen Kollegien wird versucht, Erscheinungen „falscher Kollegialität“ in der kollektiven Leitungstätigkeit dadurch zu begegnen, daß der Vorsitzende hauptamtlich ausschließlich Leitungstätigkeit ausübt und von der praktischen anwaltlichen Tätigkeit freigestellt bleibt. Neben dem Vorstand, der auch die Disziplinargewalt über die Mitglieder ausübt, gibt es in jedem Kollegium eine Revisionskommission. Diese kontrolliert alle Mitglieder auf Einhaltung ihrer Pflichten und führt Revisionen in den Zweigstellen des Kollegiums durch. Derartige Zweigstellen bestehen neben der Zentralen Verwaltungsstelle in unterschiedlicher Anzahl in den Bezirken. Sie sind mit einem oder mehreren Anwälten besetzt. Dabei geht die Tendenz auf die Entwicklung und den Ausbau „kollektiver Zweigstellen“ hin, denn „die Einzelzweigstellen verhindern die sozialistische Entwicklung, konservieren überholte Arbeitsweisen und erschweren die Sicherung des Rechts der Bürger auf freie Wahl eines Rechtsanwalts“ (Neue Justiz, 1973 H. 12, S. 343). Mit Berechnung und Einziehung der Gebühren haben die Zweigstellen nichts zu tun; dies erfolgt durch die Zentrale Verwaltungsstelle. Nach Abzug der Verwaltungskosten (bis zu 40 v. H.), Steuern, Sozialabgaben und FDGB-Beiträge werden die Gebühren dem Anwalt, der die Sache bearbeitet hat, überwiesen. 3. Aufsichts- und Kontrollinstanzen. Seit 1957 bestehen im Ministerium der Justiz ein „Beirat für Fragen der R.“ und eine „Zentrale Revisionskommission“. §~14 [S. 892]des Statuts gibt der Zentralen Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ Damit ist in den Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Revisionskommission ist eng an das die Aufsicht über die R. führende Ministerium der Justiz gebunden. Sie hat seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten (§ 8 a des Statuts). Das Ministerium der Justiz ist auch Leitungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgan über die Einzelanwälte. Es gibt also für diese keine Selbstverwaltung, Ehrengerichtsbarkeit oder dergleichen. Für alle Disziplinarmaßnahmen bis zum Ausschluß aus der R. ist das MdJ zuständig und zugleich erste und letzte Instanz. 4. Zulassung. Neuzulassungen als Einzelanwalt sind schon seit 1953 nicht mehr erfolgt, sind aber seit Inkrafttreten des neuen Statuts des Ministeriums der Justiz am 12. 4. 1976 durch Entscheidung des Justizministers wieder möglich. Das wird aber in der Praxis kaum vorkommen, so daß die Prognose, daß in nicht ferner Zukunft dieser Teil der R. völlig verschwunden sein wird, berechtigt erscheint. Wer zur R. zugelassen werden will, muß die Aufnahme in ein Kollegium beantragen, denn gemäß § 4 Abs. 1 des Musterstatuts ist mit der Aufnahme die Zulassung als Rechtsanwalt verbunden. Mitglied kann werden, wer eine abgeschlossene juristische Ausbildung hat, ausnahmsweise auch Personen ohne eine solche Ausbildung, soweit sie Erfahrungen aus praktischer juristischer Tätigkeit besitzen. Gegenüber den Einzelanwälten genießen die Mitglieder der Anwaltskollegien erhebliche Vorrechte. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Vor staatlichen Vertragsgerichten sind Einzelanwälte nicht vertretungsberechtigt. Alle Dienststellen, Volkseigenen Betriebe (VEB) und staatlichen Institutionen sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die eine Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Gegenüber dem Einzelanwalt genießt der Kollegiumsanwalt steuerliche Vorteile sowie bessere Sozialleistungen. 5. Aufgaben. Der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ist zwar durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) formell aufgehoben worden, aber seine Einordnung der R. als „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ gilt ebenso fort wie die den Rechtsanwälten gestellte Aufgabe, „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beizutragen. „Der Rechtsanwalt kann seinen Auftrag nur dann erfüllen, wenn er sich stets der Erziehungsfunktion des Rechts bewußt ist… Der Rechtsanwalt leistet durch eine gewissenhafte Beratung und Vertretung der rechtsuchenden Bürger, Betriebe und Institutionen und durch die Erläuterung des sozialistischen Rechts seinen Beitrag zur Durchsetzung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und damit zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ („Neue Justiz“, 1978, H. 9, S. 258). Hierin wird die der R. obliegende Erziehungsfunktion deutlich. So erklärt es sich auch, daß vor den Gerichten in der DDR nur die dort zugelassenen Rechtsanwälte auftreten dürfen. Ein in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) zugelassener Rechtsanwalt darf in der DDR nicht auftreten. Seit dem 1. 9. 1967 besteht in Berlin (Ost) das „Rechtsanwaltsbüro für internationale zivilrechtliche Vertretungen“. Es ist den in verschiedenen osteuropäischen Staaten bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet. Es soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen aus der DDR in anderen Staaten und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der DDR tätig werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 891–892 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte…
DDR A-Z 1979
Entwicklungshilfe (1979)
Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man von „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der weltweiten völkerrechtlichen Anerkennung der DDR nach Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 bestand die Funktion ihrer E. vor allem darin, die Empfängerländer zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der DDR zu bewegen. Erfolge konnte die SED auf diesem Wege jedoch nicht erzielen. Darüber hinaus verfolgt sie mit ihrer E.-Politik aber auch das Ziel, einzelne Entwicklungsländer für das „sozialistische Lager“ zu gewinnen, um auf diese Weise ― entsprechend ihrer ideologisch bestimmten außenpolitischen Doktrin ― die „Basis des Imperialismus“ in den Ländern der Dritten Welt zu schwächen. Sofern schließlich einzelnen Formen des Außenhandels der DDR mit unterentwickelten Ländern von der SED die Bedeutung von E. zugemessen wird, geht es der DDR auch darum, sowohl Zugang zu den Rohstoffmärkten der Dritten Welt zu bekommen, als auch auf dem Wege langfristiger handelspolitischer Vereinbarungen jene auf dem („kapitalistischen“) Weltmarkt schwer verkaufbaren Erzeugnisse der Industrie der DDR günstig abzusetzen. Potentielle Empfänger von E. der DDR sind: Staaten, die den „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ eingeschlagen haben und sich auch politisch an das „sozialistische Lager“ anlehnen; Staaten, die sich (noch) auf dem kapitalistischen Entwicklungsweg befinden, aber eine „antiimperialistische“ Außenpolitik betreiben; die nationalen Befreiungsbewegungen in einigen Ländern, die noch „halbkolonialen Status“ besitzen. Der materielle Umfang der E. ist u. a. aufgrund der vergleichsweise (zur Bundesrepublik Deutschland) geringen Liefer- und Leistungskapazität der Wirtschaft der DDR entsprechend gering. Der Anteil des Außenhandelsumsatzes mit den Entwicklungsländern am gesamten Außenhandel der DDR ist von 1969 bis 1973 von 4,2 v. H. auf 3,4 v. H. gesunken. Seitdem ist jedoch wieder ein stetiger Anstieg zu beobachten; 1977 betrug der Anteil 4,9 v. H. Dieser Warenaustausch ist damit nur etwa halb so groß wie der vergleichbarer anderer RGW-Staaten (z. B. Polens und der ČSSR). Der Umfang der E. im engeren Sinne, also der Kapitalhilfe, läßt sich nicht genau angeben, da zwischen angebotener und tatsächlich erfolgter Leistung nicht unterschieden werden kann. Westliche Schätzungen der von der DDR vergebenen langfristigen Regierungskredite einschließlich (geringfügiger) kostenloser Zuwendungen und kommerzieller Handelskredite im Rahmen von Handelsabkommen und Vertragsabschlüssen der Außenhandelsorganisationen und -betriebe (kommerzieller Kredite) schwanken zwischen 1 und 3 Mrd. Mark an Kreditzusagen, insgesamt bis zum Jahr 1970. Neuere Angaben liegen nicht vor, die E. dürfte sich jedoch etwa verdoppelt haben. Damit lag die Netto-Kapitalhilfe der DDR in diesem Zeitraum (bis 1970) bei 0,02 v. H. ihres Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen (RGW insges. 0,04 v. H.). Die Vereinten Nationen fordern einen Transfer von 1~v. H. Die E. erfolgt vor allem im Rahmen von langfristigen Abkommen über „wirtschaftliche und technische“ bzw. „wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit“ (bisher ca. 100 derartiger Abkommen mit 37 Entwicklungsländern) und wird zu Konditionen gewährt, die z. T. ungünstiger als die der Bundesrepublik Deutschland sind: 10–15jährige Laufzeit, 2–4jährige Karenzzeit, 2,5 v. H. Jahreszinsen (Bundesrepublik Deutschland: 30jährige Laufzeit, 7–8 Jahre Karenzzeit, 2,5 v. H. Zinsen). In der Regel offeriert die DDR keine Kredite in konvertibler Währung, sondern bietet Waren- bzw. Lieferkredite an. Ferner sind hier E.-Maßnahmen der DDR zu nennen, die sich nicht genau beziffern lassen, vermutlich aber hohe Kosten verursachen: Regelmäßige Aus- und Fortbildungskurse für Gewerkschaftsfunktionäre aus Entwicklungsländern an der Hochschule des FDGB „Fritz Heckert“ in Bernau; Kurse für Kommunalpolitiker aus Entwicklungsländern an der Fachschule für Staatswissenschaften „Erwin Hoernle“ in Weimar; Kurse für angehende Journalisten, insbesondere aus afrikanischen und asiatischen Ländern, an der „Schule [S. 335]der Solidarität“, die dem Verband der Journalisten der DDR untersteht, in Berlin (Ost); Einrichtung von sog. technisch-wissenschaftlichen (nichtkommerziellen) Informationsbüros vor allem in den arabischen Staaten und Entsendung von Experten und Spezialisten (1971–1974: rd. 2.600); Abwicklung eines meist auf Einladung der DDR stattfindenden umfangreichen Besucherverkehrs, der Vertreter staatlicher und gesellschaftlicher Organisationen aus den Entwicklungsländern in die DDR führt; die Vergabe von Stipendien an Studenten aus den Entwicklungsländern; die Ausbildung von ungelernten Arbeitern aus den Entwicklungsländern zu Facharbeitern an Fachschulen und in Betrieben der DDR (1971–1974: 2.700); die Ausbildung von Leistungssportlern an der Deutschen Hochschule für Körperkultur und Sport in Leipzig; die Entsendung von sog. FDJ-„Brigaden der Freundschaft“ (bisher mindestens 6 mit ca. 250 Mitgliedern) nach Tansania, Mali und Algerien, deren Mitglieder aufgrund ihrer Fachausbildung (Agronomen, Landmaschinentechniker usw.) am Aufbau infrastruktureller Projekte anleitend und ausbildend beteiligt sind; Unterhaltung und Betrieb eines veterinärmedizinischen Forschungs- und Pflegezentrums in Tansania und einer Landwirtschaftsschule in Guinea. Regionale Schwerpunkte der E. der DDR (ohne Nordvietnam, Nordkorea) waren bis 1970 in Mittel- und Südamerika: Kuba, Chile, Kolumbien (im Handel: Brasilien), Asien: Indien, Burma, Sri Lanka (Ceylon), Afghanistan, Indonesien. Kambodscha, Afrika: Ägypten, Syrien, Irak, Tansania, Mali, Guinea, Somalia, VR Kongo, Sudan. Nach Berechnungen der Friedrich-Ebert-Stiftung konzentrierte sich die reine Kredithilfe der DDR (mit 90 v. H. aller Zusagen) auf (in dieser Reihenfolge): Algerien, Ägypten, Irak, Syrien, Kambodscha, Sri Lanka, Ghana, Sudan, Burma und Indonesien, wobei der arabische Raum mit rd. 75 v. H. den größten Anteil der E. der DDR erhalten hat. In den 70er Jahren hat sich dieses Bild erheblich verändert. Im Jahr 1978 lag das Schwergewicht der E. der DDR in Afrika: Syrien, Irak, Algerien, Südjemen, Angola, Mocambique, Äthiopien und Tansania. E.-Programme gegenüber lateinamerikanischen und asiatischen Staaten (Ausnahme: Bangladesh ) sind dagegen reduziert worden. An Bedeutung gewonnen haben gemeinsam mit anderen RGW-Staaten geförderte Entwicklungsprojekte u. a. in Indien (Schwarzmetallurgie), der VR Kongo (Buntmetallurgie), Afghanistan, Bangladesh, Guinea (Energiewirtschaft), Syrien und Irak (Erdöl, Erdgas), Algerien, Ägypten, Syrien (Maschinenbau). Die außenpolitische Dimension der E. der DDR hat mit deren weltweiten diplomatischen Anerkennung seit 1972/73 zunehmend an Bedeutung verloren. Im „Wettbewerb der Systeme“ muß sie jedoch beachtet werden, da sich ihre Methoden ― vor allem der ständige Versuch ideologischer Beeinflussung und die zum Teil geschickte Anpassung an die Bedürfnisse der Entwicklungsländer ― von denen westlicher E.-Politik unterscheiden und sich möglicherweise langfristig auswirken werden. Im industriellen Bereich ist es bisher zu konkreten gemeinsamen E.-Maßnahmen der RGW-Staaten nur in wenigen Fällen gekommen. Allerdings scheint es im Ausbildungssektor eine gewisse Koordination zu geben. Nach Angaben aus der DDR hat der RGW bisher insgesamt 450.000 „nationale Kader“ aus Entwicklungsländern ausgebildet, 25.000 befinden sich gegenwärtig noch in der Ausbildung. Unter „Mitwirkung der RGW-Länder“ sollen „26 Hoch- und Fachschulen sowie fast 100 Ausbildungszentren“ in Entwicklungsländern errichtet worden sein. Weitere 70 Lehranstalten befänden sich im Bau (Das Hochschulwesen, Nr. 3, 1978, S. 69 ff.). Nationale Demokratie; Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 334–335 Entfremdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntwicklungsländerSiehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man von „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der weltweiten völkerrechtlichen Anerkennung der DDR nach Abschluß…
DDR A-Z 1979
Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) (1979)
Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie ausländischen Währungen (Valuta) der Außenhandelsbetriebe und der im Rahmen des Außenwirtschaftsmonopols tätigen Verkehrsbetriebe; die Ausreichung von Devisenkrediten sowie die Refinanzierung der übrigen Geschäftsbanken für deren Kreditgewährung in ausländischen Zahlungsmitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrage der Staatsbank unterhält die DABA Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken und wickelt alle im internationalen Bankverkehr üblichen Geschäftsoperationen einschließlich der Aufnahme und Vergabe von Depositen und Krediten sowie des Geld- und Devisenhandels ab. Besonders intensive Beziehungen unterhält die DABA mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ), über die aufgrund der regionalen Struktur des Außenhandels der größte Teil des Zahlungs- und Verrechungsverkehrs der DDR in transferablen Rubeln abgewickelt wird. Den Filialen der DABA obliegen die Bearbeitung und Weiterleitung von Exportdokumenten, die Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland sowie die Beratung der exportierenden Betriebe. Die DABA gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), Filialen und Außenstellen. Im Ausland unterhält sie Vertretungen bzw. Repräsentanzen (u. a. in Paris, London, Rom). Diese „volkseigene Außenhandelsbank“ hat den juristisch-organisatorischen Status einer Aktiengesellschaft mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sowie einer Satzung. Ihr Grundkapital beträgt 300 Mill. Mark, als Aktionäre dürfen die Staatsbank und Außenhandelsbetriebe fungieren. Präsident der DABA ist (Januar 1979) Werner Polze. Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 253 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche BauakademieSiehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1985 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie…
DDR A-Z 1979
Amt für Preise beim Ministerrat (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des ZK der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten und zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise grundsätzlich stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch, daneben erarbeitet es laufende Analysen bezüglich der Wirksamkeit der Preise. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl. II. 1972, S. 741 ff.), die bis Mitte 1976 galt und inzwischen leicht verändert wurde (GBl. I. 1976, S. 321 ff.), bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. Mir der Bildung des AfP. wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst und deren Aufgaben auf das neugebildete AfP. übertragen, dessen Leiter im Rang eines Ministers gegenwärtig (seit 1965) Walter Halbritter ist. Seit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden: Es muß nicht nur die staatliche Preispolitik durch entsprechende Grundsatz- und Detailregelungen durchsetzen, sondern auch ständig Preiskontrollen in Betrieben und Kombinaten durchführen. Dazu gehören auch die Verhängung von Ordnungsstrafen bei Preismanipulationen sowie die Erarbeitung einer jährlich dem Ministerrat vorzulegenden Analyse über die Entwicklung von Kosten, Gewinnen und Preisen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinn[S. 43]normen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert. dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Allenfalls in Teilbereichen mag die Ausbreitung und Verstärkung von Preisverzerrungen oder auch Kostensteigerungen gebremst werden. Von den seit Mitte 1976 wirksamen Preisbildungsverfahren. mit denen Preise für neue und weiterentwickelte Produkte nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis festgelegt werden, erhoffte sich das AfP. wesentliche Erleichterungen gegenüber der bisher äußerst zeitaufwendigen Kontrolle der Kosten. Man glaubte, eine schnellere Preisbestätigung als bisher zu erreichen, da das AfP. und ihm nachgeordnete Organe die neuen Preise leichter aufgrund des bereits anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchswertverbesserungen neuer Erzeugnisse häufig fehlen und die Betriebe versuchen, Verbesserungen überzubewerten, hingegen Nachteile ihrer Neuerungen verschweigen. Somit obliegt dem AfP. nunmehr die gegenüber den Problemen der Kostenkontrolle noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter vorzunehmen. Insgesamt zeigt sich, daß es dem AfP. gegenwärtig nicht möglich ist, die Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwands — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — entwickeln zu können. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 42–43 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Standardisierung, Meßwesen und WarenprüfungSiehe auch das Jahr 1985 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu…
DDR A-Z 1979
Amortisationen (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel. Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen Umsatzakt voraus. Sofern ein planmäßiger Ersatzbedarf im betrieblichen Investitionsplan vorgesehen ist, wird ein Teil der A. dem Fonds für Investitionen (Fonds) zugeführt. Dieser Fonds existiert als Sonderbankkonto unter diesem Namen bei der für den Betrieb zuständigen Bank. Die A. werden zuvor großenteils auf dem Separatkonto A.-Fonds des Betriebes bei seiner Bank gesammelt. Es ist aber auch möglich, daß die A. direkt auf das Konto Investitionsfonds überwiesen werden. In der Regel werden die A. für die Erhaltung und den Ersatz verbrauchter Anlagemittel des Betriebes verwendet. Sie können aber auch z. T. dem Investitionsfonds der VVB zufließen, wenn eine Erneuerung und Rationalisierung der betrieblichen Anlagen planmäßig [S. 41]nicht vorgesehen ist. In diesem Fall sind die A.-Abführungen auf maximal 60 v. H. begrenzt, höhere Abführungen dürfen nur durch Minister oder andere Leiter zentraler Staatsorgane — bei örtlich geleiteten Betrieben durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke — festgesetzt werden. Mit den der Fondsbildung der VVB zugeflossenen A.-Abführungen wird wiederum eine Umverteilung zugunsten bestimmter förderungswürdiger Betriebe oder Projekte vorgenommen. Damit soll ein konzentrierter Einsatz von Mitteln zur Modernisierung und Rekonstruktion von Anlagen erreicht werden. Während vor dem Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 die A. im wesentlichen der Ersatzbeschaffung verbrauchter Grundmittel in den betreffenden Betrieben dienten und darüber hinaus auch noch die Finanzierung von Generalreparaturen und Kleininvestitionen ermöglichen sollten, wurden die A. in der NÖS-Periode infolge der Änderung der Abschreibungssätze, des Abschreibungsverfahrens und durch die Neu- und Höherbewertung des in der Wirtschaft eingesetzten Anlageparks (Grundmittelumbewertung) zu einer bedeutenden Quelle für die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Bruttoinvestitionen, — also auch für Neuinvestitionen. Denn sowohl mit diesen Reformmaßnahmen als auch über eine vermehrte Selbstfinanzierung der Investitionen (Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Investitionsmittel) ist ein effizienterer Einsatz der Kapitalgüter angestrebt worden. Seit der Rezentralisierung von Ende 1970 sollen die A. jedoch grundsätzlich wieder nur der Rationalisierung und Anlagenerneuerung zugute kommen. Grundmittel; Abschreibungen; Investitionsplanung; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963; Betriebsformen und Kooperation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 40–41 Amnestie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Arbeit und LöhneSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel. Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen…
DDR A-Z 1979
Sport (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Entwicklung und Organisation Im Zuge der juristischen Liquidation des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen und seiner Untergliederungen verfügte die Kontrollrats-Direktive Nummer 23 vom 17. 12. 1945 die Auflösung aller Turn- und S.-Vereine in Deutschland. Der zweite Teil dieser Direktive bestimmte die Zulassung „nicht-militärischer Sportorganisationen lokalen Charakters“. In der von der SMAD in der SBZ verbreiteten deutschsprachigen Fassung der Anordnung hieß es unter Fortlassung der Bestimmung „nicht-militärischer“ nur noch „Sportorganisationen lokalen Charakters“. Unter Aufsicht der sowjetischen Militärverwaltung und der aus Moskau zurückgekehrten Gruppe Ulbricht begannen 1946 ehemalige Arbeitersportler und zur Mitarbeit bereite Funktionäre der bis 1945 verbotenen S.-Organisationen, darunter zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder und HJ-Führer, mit dem Aufbau einer sozialistischen S.-Organisation nach sowjetischem Vorbild. Zunächst wurde das Vermögen der aufgelösten Traditionsvereine durch die Volksbildungsämter der Kreise und Gemeinden verwaltet; sportliche Betätigung war nur auf kommunaler Grundlage zulässig (Kommunal-S.). Im Juni 1948 begann eine breit angelegte Kampagne zur Neuorganisation des S., die vorher in allen ihren Einzelheiten zwischen der SMAD, der SED, der FDJ, dem FDGB und den Verwaltungsstellen des Kommunal-S. vereinbart und vorbereitet worden war. Nach offizieller Zustimmung der SMAD kündigten am 1. 8. 1948 FDJ und FDGB übereinstimmend die Gründung des Deutschen S.-Ausschusses (DSA) an. Die Gründungsfeier des DSA erfolgte am 1. 10. 1948 in Berlin (Ost). Erster Leiter des DSA wurde Waldemar Borde. In der Gründungsproklamation hieß es u. a.: „Unsere Sportlerinnen und Sportler beteiligen sich an der Aktivistenbewegung für den Zweijahrplan und helfen beim Aufbau der Neubauernhäuser. Es müssen unverzüglich fortschrittliche Sportfunktionäre herangebildet werden. Darum sind in allen Ländern sofort Sportschulen einzurichten.“ Die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften wurden durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) ersetzt. Am 17. 3. 1951 verkündete das ZK der SED die Durchführung von „Aufgaben auf dem Gebiet der Körperkultur und des Sports“ und forderte darin die planmäßige Ausweitung und Propagierung der vom DSA geleiteten „Demokratischen Sportbewegung“. Sie sollte nicht mehr der Oberleitung durch FDJ und FDGB unterstehen, doch „um so mehr bedarf sie der Unterstützung aller demokratischen Massenorganisationen“. In der Folgezeit galt der DSA als höchstes Leitungsorgan des S. in der DDR. Entsprechend der Organisationsstruktur des FDGB wurden die Betriebssportgemeinschaften in S.-Vereinigungen (SV) zusammengefaßt; folgerichtig wurden „die Leiter der Abteilung Sport bei den Industriegewerkschaften die Leiter der Sportvereinigungen“. Auf „Produktionsbasis“ entstanden 18 S.-Vereinigungen: SV Aktivist (Bergbau) SV Aufbau (Bau-Industrie) SV Chemie (Chemische Industrie) SV Dynamo (Volkspolizei, Staatssicherheitsdienst) SV Einheit (staatl. und kommunale Verwaltungen) [S. 1012]SV Empor (Handel und Versorgung) SV Fortschritt (Textil- und Lederindustrie) SV Lokomotive (Reichsbahn) SV Medizin (Gesundheitswesen) SV Motor (Metallverarbeitende Industrie) SV Post (Postwesen) SV Rotation (Presse, graphische Betriebe, Bühne, Film und Funk) SV Stahl (Hütten-Industrie und Maschinenbau) SV Traktor (Land- und Forstwirtschaft) SV Turbine (Energiebetriebe) SV Vorwärts (Kasernierte Volkspolizei, später Nationale Volksarmee) SV Wismut (Wismut-Erzbergbau) SV Wissenschaft (Universitäten und Hochschulen). Obgleich der FDGB 10 v. H. seines Beitragsaufkommens in die Betriebssportgemeinschaften investierte und damit die materiellen Voraussetzungen für die Anschaffung von S.-Kleidung und S.-Geräten sowie die Errichtung von Trainings- und Wettkampfstätten schuf, übten die Gemeinschaften der neuen „sozialistischen Körperkultur“ nur mäßige Anziehungskraft aus: Im Herbst 1949, ein Jahr nach Gründung des DSA, gab es in den Volkseigenen Betrieben insgesamt nur 800 Betriebssportgemeinschaften mit rd. 16.000 Mitgliedern. 1950 wurde Waldemar Borde als DSA-Vorsitzender abgelöst. Seine Nachfolger waren Ernst Horn (bis 1951) und Fred Müller, ehe 1952 der FDJ-Funktionär Rudi Reichert zum DSA-Vorsitzenden berufen wurde. „Zur Verbesserung der Tätigkeit und Struktur der Demokratischen Sportbewegung“ erfolgte unter Reicherts Vorsitz am 27./28. 4. 1957 die Umwandlung des DSA in den Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB). In einer Statutsänderung vom 28. 5. 1961 wurden einige politische Aussagen verfeinert, doch blieb die politisch-ideologische Stoßrichtung unverändert. Als „einheitliche, in sich geschlossene und der territorialen Struktur des Staates angepaßte sozialistische Sportorganisation“ wurde der DTSB ohne Aufgabe seiner zentralistischen Organisationsstruktur in 15 Regionalorganisationen (DTSB-Bezirke) und diese in 220 Kreisorganisationen gegliedert. 14 der obengenannten S.-Vereinigungen gingen in den DTSB-Regionalorganisationen auf; ihre Betriebssportgemeinschaften wurden zu Grundorganisationen des DTSB. Lediglich die SV Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut blieben wegen der besonderen Struktur und Bedeutung ihrer Träger bestehen und erhielten den gleichen Status wie Bezirksorganisationen. 1958 wurde die Organisationsänderung durch die Umbildung der Zentralen S.-Sektionen in Sportverbände des DTSB abgeschlossen. Nur die S.-Schützen sowie die Flug- und Tauchsportler sind nicht in einem Mitgliedsverband des DTSB, sondern bei der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) organisiert. Im Mai 1961 wurde Manfred Ewald Nachfolger von Rudi Reichert als DTSB-Präsident. Unter seiner Führung erlebte der DTSB dank eigener Organisationsleistungen und vielfältiger staatlicher Hilfen einen starken Aufschwung (1961: 1.534.105 Mitglieder, 31. 12. 1977: 2.793.569 Mitglieder). Die Synchronisation von Leistungs-, Wettkampf- und Massen-S. gelang sportorganisatorisch hauptsächlich durch die systematische Heranbildung von Übungsleitern, Schieds- und Kampfrichtern (28. 5. 1978: fast 170.000 Übungsleiter, über 100.000 Kampf- und Schiedsrichter, 400.000 ehrenamtliche Funktionäre in den Grundorganisationen). Wichtigste Grundlage der Tätigkeit des DTSB sind der Beschluß des Staatsrates der DDR vom 20. 9. 1968 über „Die Aufgaben der Körperkultur und des Sportes bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik“ und das dritte Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR vom 28. 1. 1974. Im Abschnitt VI dieses Gesetzes heißt es in § 34: „Körperkultur und Sport gehören zum Leben der Jugend in der sozialistischen Gesellschaft. Die regelmäßige sportliche Betätigung ist Anliegen und Aufgabe jedes jungen Menschen für seine Persönlichkeitsentwicklung. Der sozialistische Staat gewährleistet Körperkultur und Sport in allen Bereichen des Lebens der Jugend und fördert die Tätigkeit des Deutschen Turn- und Sportbundes als Initiator und Organisator des Sports.“ II. Politische und gesellschaftspolitische Verflechtung Die außergewöhnlich große Förderung des S. durch gesetzgeberische Maßnahmen ist durch die konkreten innen- und außenpolitischen Zielsetzungen des DDR-S. motiviert. Vorrangige innenpolitische Aufgaben des S. sind seine Beiträge zur Erhöhung der Produktivität und der Wehrkraft, zur Ausrichtung der Jugend am Leistungsprinzip und zur allgemeinen Mobilisierung der Bevölkerung. Im Mittelpunkt steht die Erziehung zu patriotisch-klassenbewußtem Denken und Handeln (Leistungs-S.). Der außenpolitische Auftrag des S. zielt innerhalb der- „sozialistischen Staatengemeinschaft“ auf die emotionale Vertiefung der Bündnispolitik (Friedensfahrt u. a.) und weltweit auf die Demonstration der Überlegenheit des sozialistischen Systems der DDR (W. Ulbricht: „Sportler der DDR auf Siegespodesten bei Welt- und Europameisterschaften — das ist die beste Antwort an die Adresse der Bonner Alleinvertreter und Revanchisten“). Die Wertschätzung des S. als Phänomen von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung ist sicherlich zum Teil auf Eigenerfahrungen W. Ulbrichts in einem Arbeiter-Turn- und Sportverein in der Weimarer [S. 1013]Republik zurückzuführen. Ulbricht, „dessen Name untrennbar mit dem steilen Aufstieg unseres Sports verbunden ist“ (Deutsches Sportecho, Berlin [Ost], 18. 9. 1964), verkündete 1958 im Ost-Berliner Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark den Massensport-Slogan: „Für jedermann an jedem Ort - jede Woche einmal Sport“, der später von ihm selbst in „jede Woche mehrmals Sport“ erweitert wurde. Ulbricht gab auch am 8. 11. 1964 vor Studenten der Deutschen Hochschule für Körperkultur (DHfK) in Leipzig das Kommando für die Mobilisierung der jüngeren Jahrgänge: „Die planmäßige und systematische Ausbildung der Schüler in bestimmten Sportarten — und zwar sowohl im Unterricht als auch außerhalb des Unterrichts — ist die unerläßliche Voraussetzung für die Herausbildung des Lebensbedürfnisses, sich regelmäßig sportlich zu betätigen.“ Der Wichtigkeit der ihm übertragenen Aufgaben entsprechend eng ist die Verflechtung des DTSB mit Staatsorganen, Kontrollinstanzen der SED und mit den Massenorganisationen. „Oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sports in der DDR“ (§ 2 der Verordnung) ist das am 1. 7. 1970 geschaffene Staatssekretariat für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der DDR. Nachfolger des am 16. 7. 1952 eingesetzten Staatlichen Komitees für Körperkultur und S. Durch die Verordnung des Ministerrates vom 17. 6. 1970 wurde das vorherige Staatliche Komitee geteilt in a) das Staatssekretariat und b) das Komitee. Das Staatssekretariat hat die Tätigkeit des Komitees für Körperkultur und S. der DDR als gesellschaftliches Organ aktiv und allseitig zu unterstützen und die Bestrebungen des DTSB zu fördern. Es ist u. a. für die Perspektiv- und Jahrespläne der Körperkultur und des S., für die weitere Entwicklung der S.-Wissenschaften und der Forschung, für die Aus- und Weiterbildung der Kader und für den S.-Stättenbau verantwortlich. Als direkte Schaltstelle zwischen der Staatspartei und dem DTSB wirkt die Abteilung S. des Zentralkomitees der SED. Ihr gegenwärtiger (1979) Leiter (Rudolf Hellmann) ist Mitglied des DTSB-Bundesvorstandes und Vizepräsident des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) der DDR. Die „Aufgaben auf dem Gebiete der Körperkultur und des Sports“ wurden schon am 17. 3. 1951 in einer Grundsatzentschließung des ZK der SED festgelegt. Die Zusammenarbeit zwischen DTSB und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und der Freien Deutschen Jugend dient vorrangig der Intensivierung des Massen-S. Im März 1970 faßten DTSB und FDGB ihre schon früher geübte Kooperation im ersten gemeinsamen S.-Programm zusammen, das im November 1972 erweitert wurde. Im DDR-Gesetzblatt vom 30. 11. 1972 wurde die AO über die Wahrnehmung der Verantwortung der Betriebe und staatlichen Einrichtungen auf dem Gebiet von Körperkultur und Sport im Einvernehmen mit allen entsprechenden staatlichen und Massenorganisationen veröffentlicht. Den Leitern der Volkseigenen Betriebe und staatlichen Einrichtungen wurde die volle Verantwortung für eine regelmäßige und intensive sportliche Betätigung der Arbeitnehmer übertragen. Zur zielstrebigen Verwirklichung der angeordneten Förderungsmaßnahmen wurden S.-Kommissionen gebildet, denen neben DTSB- Funktionären u. a. auch Vertreter der Betriebsgewerkschaftsleitung und der Betriebsbereiche Produktion, Gesundheitswesen, Kader und Bildung angehören müssen. Analog zur Kooperation zwischen DTSB und FDGB beschlossen DTSB und FDJ auf der Grundlage früherer Vereinbarungen im Januar 1973 die Weiterführung der Wettbewerbe um die Wanderpokale der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. Im Gegensatz zu den ständig erweiterten S.-Aktivitäten des FDGB und der FDJ dienen sportliche Förderungsmaßnahmen der Nationalen Volksarmee und der Volkspolizei bzw. des Staatssicherheitsdienstes vorwiegend dem Leistungs-S. Bis Ende 1956 war „auf der Grundlage der militärischen Struktur“ die Organisation der Armeesportklubs (ASK), der Bezirksorganisationen und der Armeesportgemeinschaften (ASG) abgeschlossen. Die ASV „Vorwärts“ zählte Ende 1977 256.000 Mitglieder. Einschließlich der Olympischen Spiele 1976 standen bisher 250 Armeesportler in DDR-Olympiamannschaften; sie errangen 19 Gold-, 14 Silber- und 22 Bronzemedaillen. Bei Welt- und Europameisterschaften wurden von ASK-Mitgliedern 32 Gold-, 28 Silber- und 19 Bronzemedaillen gewonnen (Stand: 22. 11. 1977). Parallel zur systematischen Leistungssportförderung mit Hilfe armee-eigener S.-Internate und Trainingszentren verläuft die gesellschaftspolitische Erziehung. ASV-Vorsitzender war 1978 Admiral Waldemar Verner, Mitglied des ZK der SED und Chef der Politischen Hauptverwaltung der NVA. Die am 27. 5. 1953 gegründete S.-Vereinigung „Dynamo“ (Vorsitzender Erich Mielke, Mitglied des Politbüros der SED, Minister für Staatssicherheit) ist die S.-Organisation der Volkspolizei und des Staatssicherheitsdienstes und verfügt als solche über ein eigenes zentrales S.-Forum in Berlin-Hohenschönhausen. Fast jeder zehnte DDR-Sportler ist in der SV „Dynamo“ organisiert: Sie zählte am 1. 4. 1978 über 250.000 Mitglieder, davon mehr als 100.000 Kinder und Jugendliche. Organisationsstruktur und Aufgabeninhalte entsprechen denen der ASV „Vorwärts“. Mitglieder der S.-Clubs (SC) der SV „Dynamo“ errangen 112 Olympiamedaillen, davon 31mal Gold, ferner 85 Welt- und 35 Europameistertitel (Stand 1. 4. 1978). Schon der Kinder- und Jugend-S. in der SV „Dynamo“ ist stark lei[S. 1014]stungsbezogen: Allein bei der VI. Kinder- und Jugendspartakiade (1977) erzielten „Dynamo“-Mitglieder 532 Medaillen, davon 272 goldene. Besondere Erfolge verzeichnete die SV „Dynamo“ im Frauen-Leistungs-S. Zu den prominentesten „Dynamo“-Sportlerinnen gehören Christa Stubnick, Gisela Birkemeyer, Karin Büttner-Janz, Christine Errath, Monika Zehrt, Christina Brehmer und Doris Maletzki. In welchem Maße sich die allgemeine politische und gesellschaftspolitische Einbindung des DTSB in das Herrschaftssystem in staatlichen Finanzzuschüssen niederschlägt, kann nicht mit konkreten Zahlen belegt werden. Weder der Staatshaushalt noch das Statistische Jahrbuch oder die Präsidiumsberichte bei den DTSB-Bundestagen geben Aufschluß über die Gesamthöhe der dem DTSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. An Direktzuwendungen aus dem Staatshaushalt erhielt der DDR-S. 1977 200 Mill. Mark. Dazu kommen jedoch noch Zuwendungen aus den Fonds der örtlichen Volksvertretungen, Zuschüsse aus den Kultur- und Sozialfonds der Volkseigenen Betriebe, Zuwendungen der Trägerbetriebe, die für massensportliche Aktionen zur Verfügung gestellten Gelder des FDGB und der FDJ, Mittel aus den Etats der NVA und des Ministeriums für Staatssicherheit, die dem S. anzurechnenden Personalkosten der Verbindungsstellen in den verschiedenen Ministerien und Regionalbehörden, Prämien bei Ordens- und Titelverleihungen sowie die Überschüsse des VEB S.-Totos. Im Vergleich zu diesen öffentlichen Aufwendungen verfügt der DTSB bei niedrigen Mitgliedsbeiträgen (1,30 Mark für Erwachsene, 0,80 Mark für Lehrlinge, Studenten, Rentner und Hausfrauen. 0,20 Mark für Kinder und Jugendliche monatlich) nur über geringe Eigeneinnahmen, die jedoch durch ständige Spendenaktionen vergrößert werden (Gesamtspendenaufkommen für das VI. Turn- und Sportfest und die VI. Kinder- und Jugendspartakiade 1977: 40 Mill. Mark). Zudem werden die Mitglieder aller Grundorganisationen häufig zu freiwilligen Arbeitsleistungen („Subbotniks“) aufgefordert. Hochrechnungen über die durch Subvention zu deckenden Gesamtkosten des S. der DDR bewegen sich zwischen 2 und 3 Mrd. Mark jährlich. III. Wissenschaftlichkeit Das Erfolgsrezept des S. in der DDR basiert auf der Langfristigkeit seiner Planungen. Das in der DDR praktizierte System der Körperkultur und speziell seiner verschiedenen Formen der Leistungsschulung berücksichtigt Perspektivräume von 10 bis 15 Jahren. Perspektivpläne wie kurz- oder mittelfristige Maßnahmen werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse formuliert, die insbesondere Methodik und Didaktik, sportmedizinische Forschung und technische Weiterentwicklungen ausloten und zusammenfassen. Die gesamte wissenschaftliche Behandlung des S. geschieht unter dem „Gesetz“ der Einheit von Theorie und Praxis. Als „Zentrales Beratungs- und Koordinierungsorgan für alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe der Körperkultur“ wurde am 28. 4. 1961 der Wissenschaftliche Rat des Staatssekretariats für Körperkultur und S. konstituiert, der seit März 1952 bereits als Organ des Deutschen S.-Ausschusses bestanden hatte. Der Wissenschaftliche Rat umfaßt die Sektionen 1. Leistungs.-S., 2. Kinder- und Jugend-S., 3. Volks-S., 4. Theorie, Geschichte und Organisation der Körperkultur, 5. Kader-Aus- und -Weiterbildung, 6. S.-Medizin und 7. die Forschungskommission. Seinem Statut gemäß ist der Wissenschaftliche Rat für den Aufbau der sozialistischen Körperkultur verantwortlich. Er hat die Jahres- und Perspektivpläne der Forschung und Kaderausbildung zu erarbeiten, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der Institute zu kontrollieren, Lehr- und Fachbücher zu begutachten, die schnelle Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere für die Praxis des Leistungssports, zu fördern und die Zusammenarbeit der zuständigen sportlichen Stellen und Gremien, wie z. B. der Gesellschaft für S.-Medizin der DDR, mit sämtlichen Zweigen der Wissenschaft zu koordinieren. Die Deutsche Hochschule für Körperkultur entwickelte sich nach diesem Motto in wenigen Jahren zur zentralen Lehr- und Forschungsstätte der DDR. An ihr werden nicht nur, wie auch an anderen Universitäten und Hochschulen, S.-Lehrer, sondern vor allem hochqualifizierte S.-Wissenschaftler, Hochschullehrer und Spitzenfunktionäre ausgebildet. Auch an anderen Universitäten und Hochschulen der DDR bestehen eigene Sektionen „S.-Wissenschaft“, so an der Humboldt-Universität Berlin (Ost), der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Universität Rostock sowie den Pädagogischen Hochschulen Potsdam, Karl-Marx-Stadt, Halle-Kröllwitz und Zwickau. Doch nirgends wird S.-Wissenschaft so intensiv und aufwendig betrieben wie an der DHfK in Leipzig. Kernstück des der DHfK angegliederten Forschungsinstituts für Körperkultur und S. ist neben dem 1965 vervollständigten sportmedizinischen Zentrum das Institut für technische Weiterentwicklungen. In enger Zusammenarbeit mit Industrie-Instituten wird hier wissenschaftliche Forschung zur Verbesserung von S.-Geräten betrieben. So kooperierten das Forschungsinstitut der DHfK und das Flugzeugwerk Dresden bereits 1960 bei Experimenten im Hypoxyd- und Polyesterharzverfahren zur Entwicklung von Kunststoff-Ruderbooten, die nur einen Bruchteil des Gewichts konventioneller Holz-Ruderboote und eine bessere Stromlinienform [S. 1015]besaßen. Andere wissenschaftliche Programme dienen speziell dem Massen-S., so u. a. ein gemeinsames Forschungsunternehmen mit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut für „die weitere Gestaltung des Sports der Werktätigen“. Die finanziellen Aufwendungen im Wissenschaftsbereich des S. sind beträchtlich, obwohl in der S.-Wissenschaft der DDR kaum Grundlagenforschung betrieben wird. Vielmehr werden die hauptsächlich aus der Bundesrepublik Deutschland und den USA stammenden Ergebnisse der Grundlagenforschung durch Grundlagen-Nachforschung überprüft, durch eigene Forschung erweitert und in die praktische Anwendung umgesetzt. So lieferte z. B. das Forschungsinstitut für Körperkultur und S. in Leipzig die Kriterien der anthropometrischen Vermessung zur sportartspezifischen Talentfindung unter besonderer Berücksichtigung paramaskuliner Typen für die Dauerleistungs- und Kraftdisziplinen des Frauen-S., verfeinerte das Höchstleistungs-Timing, entwickelte Spezialmethoden wie die physiotherapeutische Prophylaxe zur Stabilisierung des Hochleistungszustandes und wies den Weg zur Maximierung der Muskelfaserdicke und zur Erhöhung der Sauerstoff-Aufnahmefähigkeit durch Vermehrung des roten Blutfarbstoffs. IV. Leistungssport Die DDR zählt rd. 17 Mill. Einwohner; die für Wettkampf-S. geeignete junge Bevölkerung ist also viel kleiner als das Potential der USA, der UdSSR oder der meisten sporttraditionsreichen Länder. Die Talentsuche ist deshalb für den DTSB von elementarer Bedeutung. Das durchgängige System der leistungssportlichen Förderung beginnt mit der Suche nach Talenten im Vorschulalter, von der gelegentlich ganze Schulanfängerklassen erfaßt werden. Schulneulinge werden während der ersten Unterrichtsstunden in Turnen, S. und Spiel durch Trainer und Übungsleiter der S.-Clubs und Betriebssportgemeinschaften beobachtet. Die Grund- und Regionalorganisationen des DTSB veranstalten permanent Prüfungskämpfe in Gestalt von Erstlingsrennen oder Anfängerwettbewerben. Die durch die verschiedenen Sichtungen erkannten wettkampfwilligen und -fähigen Talente unterliegen sportmedizinischen Eignungstests. Sie dienen nicht allein der medizinischen Fürsorge, sondern vor allem dem Erkennen besonderer körperlicher Vorzüge für bestimmte Disziplinen (biomechanische Messungen). Diese Eignungstests werden über längere Zeiträume fortgesetzt; wo es zweckmäßig erscheint, erfolgt die „Umschulung“ auf eine andere S.-Art auch noch im Alter bis zu 20 Jahren. In enger Zusammenarbeit zwischen Schule und dem DTSB gipfeln die nachwuchssportlichen Aktivitäten in der Spartakiadebewegung: Kein anderes S.-System dient in ähnlicher Weise gleichzeitig breiten sportlichen Entwicklungen und der Spitzenleistung wie die Kinder- und Jugendspartakiaden. Die Systematisierung der Leistungssportförderung in der DDR begann 1954 (Durchbruch zur „Weltspitze“ 1966). Damals bildeten die S.-Vereinigungen — zur Konzentration ihrer besten Sportlerinnen und Sportler in Schwerpunkten — S.-Clubs (SC). Die SC verfügen jeweils für eine oder mehrere S.-Arten über Trainings- und Wettkampfzentren. Die meisten der unverheirateten SC-Angehörigen sind in Internaten untergebracht. Aus wirtschaftlichen Gründen befaßt sich nicht jeder SC mit allen S.-Arten; vielmehr erfolgte im Laufe der Zeit eine sinnvolle Verteilung der verschiedenen S.-Arten auf die S.-Clubs der verschiedenen S.-Vereinigungen. Die Zugehörigkeit zu einem SC erwirbt man nicht durch Beitritt, sondern durch „Delegation“: Aussichtsreiche Mitglieder von Betriebs- oder Hochschulsportgemeinschaften werden auf Anforderung der Zentralen Leitung zum SC der betreffenden S.-Vereinigung delegiert. Bei Nichterfüllung der Normen des individuellen Leistungsplans wird die Rückdelegierung zur Grundorganisation angeordnet. Die gesamtgesellschaftliche Situation in der DDR und zahlreiche den Spitzensportlern zugestandene Privilegien (z. B. Reisen, bevorzugte Belieferung mit hochwertigen Verbrauchsgütern, Befreiung von gesellschaftlichen Verpflichtungen) veranlassen zu großen Kraftanstrengungen, um die geforderten Normen zu erreichen. Insgesamt gibt es knapp 30 SC mit zusammen etwa 12.000 Mitgliedern. SC-Mitglieder besitzen bei den den S.-Clubs zugeordneten Trägerbetrieben Kader-Stellen (K-Stellen). Inhaber einer K 3 werden auf Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Sportler der Kategorie K 2 müssen vom Trägerbetrieb für wöchentlich 16 Stunden Training freigegeben werden. Spitzensportler der Klasse K 1 sind praktisch von jeder Berufsausübung befreit oder erhalten als Studenten Freisemester. Unabhängig vom Umfang ihrer Freistellung beziehen K-Stellen-Inhaber den vollen Arbeitslohn entsprechend ihrer beruflichen Einstufung, die wiederum mit der sportlichen Leistungssteigerung parallel läuft. Der DTSB erstattet den Trägerbetrieben den an K-Stellen-Inhaber gezahlten Arbeitslohn. Seit Beginn der systematischen leistungssportlichen „Aufrüstung“ 1954 gelang dem S. in der DDR ein beispielloser Aufstieg. Bei den Olympischen Sommerspielen von 1956 bis 1976 errangen DDR-Teilnehmer insgesamt 113 Gold-, 121 Silber- und 113 Bronzemedaillen. In Mexiko Stadt 1968 und München 1972 belegte die DDR jeweils den dritten, in Montreal 1976 sogar den zweiten Platz der inoffiziellen Länderwertung (hinter der UdSSR, vor den USA). Bis Ende 1978 siegten Sportlerinnen und Sportler der DDR bei 397 Welt- und 318 Europa[S. 1016]meisterschaften und erreichten dabei noch 1482 weitere Medaillenränge. Im Eiskunstlauf, Handball, Judo, Kanurenn-S. und Kanuslalom, in der Leichtathletik, im Rad-S., Rudern, Schlitten- und Bob-S., Schwimmen und Nordischen Skilauf zählt die DDR zur leistungssportlichen Weltspitze. DTSB- und SED-Führung sehen in dieser triumphalen Bilanz weder ein „Wunder“ noch allein das Ergebnis von Organisation, Methodik und Wissenschaft, sondern begründen den steilen Aufstieg auch ideologisch: Nur die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR, d. h. der Sozialismus, hätten die erfolgreiche Entwicklung des S. möglich gemacht. Angesichts dieser Interpretation erscheint die Stagnation in der populärsten S.-Art besonders störend: Für die XI. Fußballweltmeisterschaft (1978 in Argentinien) konnte sich die DDR nicht qualifizieren. V. Auszeichnungen Die Erfüllung der Leistungsnormen der verschiedenen S.-Arten bildet die Grundlage der ebenfalls 1954 eingeführten S.-Klassifizierung. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungs-S. beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14–17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter jeweils die Leistungsklassen III, II und 1, für Erwachsene außerdem noch eine Meisterklasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird an Sportler, Trainer und Verbandsfunktionäre der Ehrentitel „Meister des Sports“, für darüber noch hinausragende Leistungen, und speziell internationale Erfolge, der Ehrentitel „Verdienter Meister des Sports“ verliehen. Voraussetzung für die Verleihung dieser Titel ist neben dem sportlichen Leistungsniveau die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Bis zum 31. 12. 1977 erhielten die Auszeichnung „Meister des Sports“ 1.845 Männer und 850 Frauen, den Ehrentitel „Verdienter Meister des Sports“ 1.488 Männer und 353 Frauen. Auf im internationalen Wettkampf oder bei der Weiterentwicklung des S. und seiner Organisation besonders verdiente Aktive, Funktionäre, Wissenschaftler und Trainer wartet eine Fülle von Orden und Ehrenzeichen, so das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport“, die „Verdienstmedaille der DDR“, die „Friedrich-Ludwig-Jahn-Medaille“, die „Artur-Becker-Medaille“, der Orden „Banner der Arbeit“, der „Vaterländische Verdienstorden“ in Bronze, Silber und Gold und mit Ehrenspange (erster Träger im DTSB: Manfred Ewald) sowie der Nationalpreis für Wissenschaft und Technik. Die Verleihungslisten tragen den Zusatz: „Die Auszeichnungen an die aktiven Sportler werden als Ehrungen ohne irgendwelche materiellen Vergünstigungen verliehen“; tatsächlich jedoch erfolgt die Zahlung der mit einer Ordensverleihung verbundenen Prämie oder lebenslangen Rente auf ein Sperrkonto, das dem betreffenden Sportler nach Beendigung der aktiven Laufbahn zur freien Verfügung steht. Noch während der Wettkampfkarriere erzielte Rekordverbesserungen und besondere internationale Erfolge werden mit Bargeldprämien honoriert. Nach den Olympischen Spielen 1976 in Montreal verteilten Staats- und Ministerrat der DDR mindestens 1,5 Mill. Mark Olympia-Prämien als Beigabe zu hohen staatlichen Auszeichnungen. Verliehen wurden 2mal der Karl-Marx-Orden, die Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold und der Titel „Held der Arbeit“, 5mal der Nationalpreis der DDR, 162mal der Vaterländische Verdienstorden und 133mal der Orden „Banner der Arbeit“. Unter den 326 namentlich genannten Auszeichnungs-Empfängern waren 137 Sportlerinnen und Sportler, 53 Funktionäre des Partei- und Staatsapparates sowie der Sportadministration, 61 Trainer und 75 Wissenschaftler, S.-Mediziner und Techniker. VI. Massensport Je erfolgreicher der DTSB in zahlreichen S.-Arten bei Olympischen Spielen und internationalen Meisterschaften operierte, um so nachhaltiger propagierte er in seinem inneren Organisationsbereich den Breiten-S. für jedermann. Mit der Förderung des Massen-S. verfolgt der DTSB verschiedene, fast gleichwertige Ziele: Neben dem gesundheitspolitischen Aspekt das Angebot sinnvoller Freizeitgestaltung im Rahmen der Fünftagewoche, vor allem aber die Nutzung des Wechselspiels zwischen Breite und Spitze und das Ausräumen des lange Zeit erhobenen Vorwurfs, der DTSB würde einseitig den Leistungs-S. bevorteilen. Zu der seit 1959 jährlich im Juni veranstalteten „Woche der Jugend und Sportler“ zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“ kam eine Fülle massensportlicher Veranstaltungen, vornehmlich im Zusammenwirken des DTSB mit FDGB und FDJ. „Körperkultur, Sport und Touristik auf neue, sozialistische Art zur Sache aller Werktätigen zu machen und somit das neue Ziel ‚Jedermann an jedem Ort - jede Woche, mehrmals Sport‘ verwirklichen zu helfen, das gehört zu den gewerkschaftlichen Aufgaben“ (Herbert Warnke, Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Vorsitzender des Bundesvorstandes des FDGB, verstorben im März 1975). Auch die Aktivitäten im Breiten-S. besitzen größtenteils Wettbewerbscharakter. Zu den mit besonderem Nachdruck propagierten Aktionen zählen die „Mach mit ― bleib fit!“-Wettkämpfe; der „Cross der Jugend“; die „Lauf dich gesund“-Veranstaltungen; „Eile mit Meile“ und daran gekoppelte „Meilenläufe“ über eine anlaßbezogene Distanz (Beispiel: [S. 1017]Turnfestmeile 1977 über 1977 Meter); die Urlauber-Olympiade „Mein Urlaub - kein Urlaub vom Sport“; das Fußballturnier der FDJ-Grundeinheiten; die Kraftsportwettbewerbe „Stärkster Lehrling der DDR“ und „Stärkster Mann der Nationalen Volksarmee“; der Schießwettbewerb um die „Goldene Fahrkarte“; der Familien-Fernwettkampf „Für Dich“; das „TTT — Tischtennis-Turnier der Tausende“ und vor allem das „Gemeinsame Sportprogramm des DTSB der DDR, des FDGB und der FDJ“ mit mehr als 3,5 Mill. Teilnehmern 1978. Hauptsächlich der Verbreiterung der volkssportlichen Basis diente die Einführung leichterer Prüfungsbedingungen für das S.-Abzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“ zum 1. 1. 1977. Dank der Anfängerkategorie „Start mit Bronze“ steigerte sich die Zahl der im Jahr 1977 bestandenen Sportabzeichenprüfungen auf 2.595.806 (Vergleich: 1972: 313.819). 1978 erfüllten 1.125.930 Erwachsene und 355.511 Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren die Sportabzeichenbedingungen. „Für hervorragende Leistungen bei der Erfüllung des Sportplans des DTSB“ speziell auf dem Gebiet des Massen-S. wird jährlich an die beste Bezirksorganisation das „Werner-Seelenbinder-Banner“ verliehen. Außerdem erfolgen Würdigungen durch die Verleihung der „Ehrenurkunde des Präsidiums des DTSB“ an besonders erfolgreiche Bezirksorganisationen und des Titels „Vorbildliche Sportgemeinschaft des DTSB“ an die besten Grundorganisationen. Gleichermaßen der Demonstration der Leistungskraft und der Breitenarbeit des DTSB dienen die Turn- und S.-Feste in Leipzig, der Stadt des 1. Deutschen Arbeiter-Turn-und-S.-Festes (1922). Das I. „Deutsche Turn- und S.-Fest“ der DDR fand 1954 statt. Das bisher letzte „Turn- und S.-Fest der DDR“, so der Name seit 1969, wurde gemeinsam mit der VI. Kinder- und Jugendspartakiade vom 25. bis 31. 7. 1977 veranstaltet. Beteiligt waren: 50.000 Aktive beim Turn- und S.-Fest, 10.000 Starter bei den Spartakiade-Wettkämpfen und über 70.000 Teilnehmer bei den massensportlichen Wettbewerben und den Läufen über die Turnfest-Meile. Auf den Ehrentribünen saßen 420 Repräsentanten des Welt-S. aus 53 Ländern, darunter 11 Mitglieder des Internationalen Olympischen Komitees und 25 Präsidenten internationaler und kontinentaler S.-Föderationen. Von der Entzündung des Festfeuers am Völkerschlachtdenkmal über den „Eid der Teilnehmer“ bis zu den „lebenden Bildern der Osttribüne“ des Leipziger Stadions mit Parteiparolen tragen die Turn- und S.-Feste der DDR alle Merkmale einer hervorragend inszenierten Propagandaschau. V. Kinder-, Jugend-, Schul- und Studentensport Seit Beginn des Schuljahres 1953/54 gilt der S.-Unterricht an allen Schultypen der DDR als Hauptfach und ist den wissenschaftlichen Fächern gleichgestellt. Nach wöchentlich 2 Übungsstunden in der Vorschulerziehung beträgt der Unterrichtsumfang der obligatorischen S.-Stunden im Schullehrplan durchschnittlich nicht mehr als 2–3 Stunden pro Woche, doch sorgen außerunterrichtlicher und außerschulischer S. für eine quantitative und qualitative Ergänzung. Dabei spielen die Schulsportgemeinschaften (SSG) die wichtigste Rolle. Die Synchronisierung der schulischen Körpererziehung mit den außerschulischen S.-Aktivitäten obliegt der staatlichen Förderung und Lenkung. 1956 wurden die Stellen der Kreisturnräte geschaffen. Ihre Aufgabe ist es, Schulsportunterricht und außerunterrichtlichen S. zu verbessern. Sie überprüfen die Zyklenpläne, Stunden- und wöchentlichen Stundenverteilungspläne und kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts. Im Pädagogischen Kreiskabinett, einem Gremium der Abteilung Volksbildung beim Rat des jeweiligen Kreises, verantworten die Kreisturnräte in Zusammenarbeit mit den sportlichen Fachkommissionen die pädagogisch-methodische Arbeit der Turn- und S.-Lehrer. Jeder Schulsportlehrer muß mindestens alle 2 Jahre an einem Weiterbildungslehrgang teilnehmen, der Vorlesungen und Seminare zu fachlichen Themen, S.-Praxis und Kurse in Marxismus-Leninismus umfaßt. Höhepunkte des Zusammenwirkens von DTSB und Schule sind die erstmals 1965 in der gesamten DDR veranstalteten Kinder- und Jugendspartakiaden. Im Stadium der Vorwettkämpfe hauptsächlich auf breitensportlichen Effekt ausgerichtet, sind die Endkämpfe der Kinder- und Jugendspartakiaden wichtiger Bestandteil des Leistungssportsystems (1972: 90 DDR-Rekorde in den verschiedenen Altersklassen). Die Spartakiade-Bewegung stellt ein Muster für die sportliche Aktivierung der Jugend dar. Nahezu alle später im internationalen Maßstab erfolgreichen DDR-Sportler standen vorher in den Siegerlisten der Kinder- und Jugendspartakiaden (Spartakiaden). Spezielle Ausbildungsstätten für die nachwachsende Sportelite sind die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Die ersten 4 KJS nahmen nach dem Erlaß des Ministeriums für Volksbildung vom 29. 8. 1952 in Berlin (Ost), Leipzig, Brandenburg und Halberstadt den Unterricht auf. Derzeit gibt es 20 Kinder- und Jugendsportschulen, gegliedert als Erweiterte Oberschulen. Es werden nur Schüler aufgenommen, die im Turnen die Note 1, mindestens 2 haben und deren Durchschnitt in den wissenschaftlichen Fächern die Note 2,5 nicht unterschreitet. Sie müssen Mitglieder der Thälmann-Pioniere oder der FDJ sein. Die Schüler der KJS sind in Internaten untergebracht. Die S.-Kleidung, vom Trainingsanzug bis zu Skischuhen, und sämtliche S.-Geräte werden von [S. 1018]der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Jeder Schüler ist zur Führung eines Leistungsbuches verpflichtet. In der Unterstufe werden 5, in der Oberstufe 7 Stunden S.-Unterricht wöchentlich gegeben, zuzüglich eines obligatorischen Spiel- und S.-Nachmittags und eines wöchentlich zwei- bis dreimaligen Trainings beim Patenschafts-S.-Club in der gewählten Spezialdisziplin. Ein Teil des S.-Unterrichts dient konkret der Erhöhung der Wehrkraft: Zum Leichtathletiktraining gehören Selbstverteidigung, Hindernislauf, Kampfübungen, Marschübungen und Kleinkaliberschießen. Die Tätigkeit in der Pionierorganisation oder der FDJ hinzugerechnet, ist jeder KJS-Schüler wöchentlich mit 60 Ausbildungsstunden belastet; hinzu kommt die Teilnahme an zentralen S.-Festen und Meisterschaften. Die an einer Kinder- und Jugendsportschule erfolgreich bestandene Reifeprüfung bildet die beste Basis für eine Karriere in der S.-Organisation, dem Staatsapparat, der NVA oder der Volkspolizei. Wie an allen Schultypen nimmt der S. auch an den Universitäten und Hochschulen einen obligatorischen Platz im Lehrprogramm ein: „In Verbindung mit dem Sportunterricht der Studenten sind im Trainings- und Wettkampfbetrieb der Hochschulsportgemeinschaften (HSG) die Prinzipien des modernen Trainings und Wettkampfes durchzusetzen, damit ein maximaler Nutzen zur Formung allseitig gebildeter sozialistischer Persönlichkeiten erreicht wird“ (Entschließung des IV. Turn- und S.-Tages des DTSB, Mai 1970). Die Universitäten und Hochschulen zwingen die Immatrikulierten im Rahmen der obligatorischen „Studentischen Körpererziehung“ zu sportlicher Aktivität. 4 Semester lang werden wöchentlich 2 Stunden Turn- und S.-Unterricht erteilt. Am Ende des 2. Studienjahres finden Leistungsprüfungen im leichtathletischen Vierkampf, Geräteturnen, Gymnastik, Schwimmen und Spielen statt. Wer die Leistungsprüfung nicht besteht, muß auch im 3. Studienjahr am S.-Unterricht teilnehmen. Zum Staatsexamen wird nur zugelassen, wer den Nachweis erbringt, 4 Semester erfolgreich oder 6 Semester regelmäßig an der „Studentischen Körpererziehung“ teilgenommen zu haben. Trotz aller Bestimmungen, Beschlüsse und Appelle gehört der Studenten-S. nach wie vor zu den Schwachstellen des DDR-S. Ende 1975 waren lediglich 27,3 v. H. der damals rund 180.000 ein Direktstudium Absolvierenden in der DDR über die Mitgliedschaft in einer Hoch- oder Fachschulsportgemeinschaft im DTSB organisiert. Wie anläßlich der „Zentralen Konferenz des DTSB zur weiteren Entwicklung des Studentensports“ am 28./29. 1. 1977 in Cottbus bekannt wurde, sind vor allem die großen Universitäten für den freiwilligen S.-Betrieb noch weitgehend unerschlossenes Gebiet: Von den 12.000 Studenten der Humboldt-Universität Berlin (Ost), den 9.500 Studenten der Karl-Marx-Universität Leipzig und den 7.500 Studenten der Martin-Luther-Universität Halle sind jeweils nur 12 v. H. oder weniger DTSB-Mitglieder. VI. Internationale Anerkennung und Beziehungen Obwohl von der UdSSR und den anderen sozialistischen Verbündeten nachhaltig unterstützt, mußte der S. der DDR lange auf seine internationale Anerkennung und seine Zulassung zu internationalen Wettkämpfen warten. Weil beispielsweise die Welt-Fußball-Föderation FIFA die Anerkennung versagte, trat die Fußballnationalmannschaft Ungarns am 9. 10. 1949 im Ost-Berliner Stadion Mitte als „Ungarische Gewerkschaftsauswahl“ zu einem Vergleichsspiel gegen die „Auswahl Sachsen“ an. Der ungarische 2:1-Sieg wird heute als das erste Fußball-Länderspiel-Ergebnis der DDR registriert. Die ersten Fachverbände der DDR (Sektionen) wurden zwar bereits 1950 und Anfang 1951 in die internationalen Föderationen aufgenommen (Schachverband 12. 7. 1950, Tischtennis-Verband 8. 3. 1951, Skiläufer-Verband 10. 4. 1951); die Hauptlast des Ringens um internationale Anerkennung trug jedoch das Nationale Olympische Komitee (NOK) der DDR. Am 8. 5. 1951 wurde ein Anerkennungsersuchen des NOK der DDR von der in Wien tagenden 45. IOC-Session abgelehnt. In der Begründung hieß es, daß nach den IOC-Statuten in einem Land nur ein Nationales Olympisches Komitee anerkannt werden kann. Weil das IOC am 7. 5. 1951 bereits das am 24. 9. 1949 gegründete Nationale Olympische Komitee für Deutschland anerkannt hatte, empfahl das IOC den beiden deutschen Komitees, sich miteinander über die Bildung eines gesamtdeutschen Komitees zu einigen, bevor das IOC die zwei deutschen Vertretungen am 21. und 22. 5. 1951 in Lausanne noch einmal hören wollte. Am Ende dieser Konferenz unterschrieben die beiden NOK-Präsidenten Karl Ritter von Halt und Kurt Edel einen Kontrakt, der die Bildung einer gesamtdeutschen Olympiamannschaft vorsah, „bestehend aus den besten deutschen Amateursportlern ohne Berücksichtigung ihres Wohnsitzes“. Auf persönlichen Einspruch Ulbrichts hin erklärte die außerordentliche Mitgliederversammlung des NOK der DDR am 2. 9. 1951 die Lausanner Abmachung für ungültig und forderte vom IOC ultimativ die Anerkennung des Nationalen Olympischen Komitees der DDR als unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme von DDR-Sportlern an den Olympischen Spielen 1952. Nachdem ein weiterer Vermittlungsversuch des finnischen IOC-Mitglieds Baron Erik von Frenckell im Februar 1952 wegen Nichterscheinens der Delegation der DDR fehlschlug, nahm an den Olympischen Spielen 1952 nur die Mannschaft des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland teil. Die provisorische Anerkennung des NOK der DDR [S. 1019]erfolgte erst bei der 50. IOC-Session vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris. Der dort gefaßte Beschluß besagte: „Es wird mit 27 zu 7 Stimmen entschieden, daß das Olympische Komitee der Demokratischen Republik von Deutschland (Ost) vorläufig und mit der Maßgabe anerkannt wird, daß diese Anerkennung automatisch erlischt, wenn es sich als unmöglich herausstellen sollte, eine gesamtdeutsche Olympiamannschaft zu bilden und diese nach Melbourne zu entsenden. Es versteht sich von selbst, daß das IOC nach der Wiedervereinigung nur ein Deutsches Olympisches Komitee für das ganze Land anerkennen wird.“ Parallel zur Teilnahme gesamtdeutscher Mannschaften an den Olympischen Spielen 1956, 1960 und 1964 fanden alle Fachverbände der DDR Aufnahme in die entsprechenden internationalen Verbände, zuletzt am 9. 12. 1965 der Deutsche Pferdesport-Verband. Die selbständige Mitgliedschaft der DDR-Verbände in den internationalen Föderationen und die von der DDR-S.-Führung ständig verstärkten Schwierigkeiten bei der Bildung gesamtdeutscher Olympiamannschaften veranlaßten das IOC am 8. 10. 1965 anläßlich der 63. Session in Madrid zur Modifizierung seiner Entscheidung von 1955, was zur Anerkennung des „ostdeutschen olympischen Komitees mit allen Rechten für das geographische Gebiet von Ostdeutschland“ führte. Bei den Olympischen Winterspielen 1968 und den Olympischen Spielen von Mexiko sollte es dieser Entscheidung zufolge zwei getrennte Mannschaften unter einer Fahne und Hymne geben. Letztmals bei den Olympischen Spielen in Mexiko Stadt trugen alle deutschen Olympiateilnehmer das gleiche Emblem — fünf weiße Ringe auf schwarz-rot-goldenem Untergrund — und erklang für die deutschen Olympiasieger Beethovens Hymne an die Freude. Unter Beibehaltung seiner übrigen Beschlüsse von 1965 entschied das IOC am 12. 10. 1968 bei der 67. Session in Mexiko Stadt, daß von den Olympischen Spielen 1972 an das NOK der DDR eigene Flagge, eigenes Emblem und eigene Hymne zu verwenden berechtigt sei. Hauptsächlich dank seiner leistungssportlichen Weltgeltung verfügt der DDR-S. inzwischen über internationales Ansehen. Funktionäre der DDR sind in nahezu allen internationalen Verbänden Mitglieder von Führungsgremien oder technischen Kommissionen. Im April 1977 hatten 157 DDR-Vertreter Funktionen in 82 internationalen S.- oder S.-Wissenschaftsorganisationen inne, davon waren 40 DDR-Repräsentanten Mitglieder in Exekutivkomitees, Präsidien, Sekretariaten und Vorständen. Mit den S.-Organisationen in 70 sozialistischen und afro-asiatischen Ländern unterhält der DTSB besonders enge Beziehungen. Dagegen ist trotz vertraglicher Vereinbarungen beispielsweise mit Schweden, Österreich. Italien. Frankreich. Japan und Mexiko der Wettkampfverkehr mit westlichen Ländern sehr gering. IX. Deutsch-deutsche Sportbeziehungen Die Beziehungen zwischen den beiden deutschen S.-Organisationen, DSA bzw. DTSB und DSB, waren von Beginn an mit erheblichen politischen Spannungen belastet. In seiner Entschließung vom 17. 3. 1951 erteilte das ZK der SED dem DSA den Auftrag zu „politischer Westarbeit“ im Rahmen des gesamtdeutschen Sportverkehrs. Zur Abwehr dieser Agitation und Propaganda beschlossen der DSB und das NOK für Deutschland auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 27. 5. 1951 in Stuttgart für Ost-West-Veranstaltungen einheitliche Richtlinien, die vor allem bei gesamtdeutschen S.-Veranstaltungen „jede Art von politischer Beeinflussung oder Anspielung“ verhindern sollten. Die S.-Führung der DDR begann jedoch am 25. 1. 1952 mit „Offenen Briefen“ an Vereine und Einzelmitglieder des DSB ganz offiziell die Politisierung der gesamtdeutschen S.-Beziehungen. Anlässe für Briefaktionen waren u. a. der „Generalkriegsvertrag“ (25. 1. 1952), die Bildung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (26. 5. 1954), die Pariser Verträge (5. 3. 1955). die Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland (22. 2. 1957), der Vorschlag zur Bildung einer Konföderation beider deutschen Staaten (1. 4. 1958), der Beschluß der DDR-Volkskammer zum Abschluß eines Friedensvertrages (17. 10. 1958), der sowjetische Friedensvertragsentwurf und der Plan für eine Freie Stadt Berlin (23. 1. 1959) und die Kampagne gegen die Bundeswehr (9. 12. 1960). Wegen des „unerträglichen Mißbrauchs des gesamtdeutschen Sportverkehrs und der Sonderbehandlung der West-Berliner Sportler“ verfügte das DSB-Präsidium bei seiner Tagung am 21./22. 9. 1952 in Oberwesel den Abbruch des S.-Verkehrs, widerrief diesen Beschluß aber wieder am 12. 12. 1952, nachdem in einem neuen Übereinkommen Vertreter des DSA und des DSB in Berlin (West) die „Vermeidung jeden Mißbrauchs der olympischen Idee und des Sports zu politischen Zwecken“ vereinbart hatten und insbesondere auch jede Diskriminierung West-Berliner Sportler durch die DDR künftig ausgeschlossen sein sollte. Trotz dieser Vereinbarungen setzte die S.-Führung der DDR den politischen Mißbrauch des gesamtdeutschen S.-Verkehrs fort. Verhandlungen zwischen den beiden deutschen S.-Organisationen am 25. 4. 1957 (Dortmund) und 8. 7. 1959 (Delecke/Möhnesee) endeten erfolglos. Die Anordnung des Sekretariats des DTSB vom 25. 4. 1960, daß „jetzt alle Mitglieder des DTSB an hervorragender Stelle auf ihrer Sportkleidung das Staatswappen unserer Republik“ zu tragen haben, beantwortete der DSB am 15. 10. 1960 mit der Drohung eines erneuten [S. 1020]Abbruchs der Beziehungen. Daraufhin erklärte der DTSB am 22. 10. 1960: Im gesamtdeutschen S.-Verkehr werden nur Clubabzeichen getragen. Nach einer weiteren ergebnislosen Aufforderung durch den DSB vom 10. 5. 1961 zur Entpolitisierung des gesamtdeutschen S.-Verkehrs beschlossen der Geschäftsführende Vorstand des DSB und das Präsidium des NOK für Deutschland in einer gemeinsamen Sitzung am 16. 8. 1961 in Düsseldorf aufgrund der seit 1959 anhaltenden Blockade des West-Berliner S. durch die S.-Organisationen der DDR, der Errichtung der Berliner Mauer und weiterer Abschnürungsmaßnahmen die Einstellung der S.-Beziehungen. Seitdem verweigerte auch das Allied Travel Board in Berlin (West) Sportlern aus der DDR grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedstaaten der NATO. Daher war die DDR bei vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland nicht vertreten. Im April 1964 wurden diese Reisebeschränkungen weitgehend, 1965 völlig aufgehoben. Die Revision des „Düsseldorfer Beschlusses“ geschah am 30. 10. 1965 in Köln durch den DSB- Hauptausschuß unter Hinweis auf die Madrider Entscheidung des IOC. (In einer Bevölkerungsumfrage des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft Bad Godesberg votierten 65 v. H. der Befragten für die Wiederaufnahme des S.-Verkehrs. 31 v. H. enthielten sich einer Meinungsäußerung und 4 v. H. stimmten gegen Ost-West-S.-Beziehungen.) DTSB-Vizepräsident Rudi Reichert teilte dem DSB am 7. 12. 1965 seine Einwilligung zur Wiederaufnahme des deutsch-deutschen S.-Verkehrs mit. Diese Zusage wurde nicht eingelöst. Zwischen dem 19. 10. 1966 und dem 10. 2. 1970 richtete der DSB insgesamt 6 Verhandlungsangebote an den DTSB, ehe am 2. 10. 1970 in Halle (Saale) erstmals seit 1959 wieder ein Treffen zwischen Präsidiumsdelegationen der beiden deutschen S.-Bünde stattfand. Weder hier noch bei einer zweiten Begegnung am 20. 11. 1970 in München konnte jedoch eine Einigung erzielt werden, hauptsächlich wegen der Forderung des DTSB, der DSB solle seinen Zuständigkeitsbereich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränken - was die Separierung des Landessportbundes Berlin vom DSB bedeutet hätte. Die Haltung der DDR in dieser Frage belastete auch die nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erneut aufgenommenen S.-Gespräche am 14. 3. 1973 in Dresden, 10. 5. 1973 in Frankfurt (Main) und 2. 7. 1973 in Magdeburg. Die dort (völlig erfolglos) unterbrochenen Verhandlungen wurden nach 8 Monaten aufgrund von Bemühungen der Bundesrepublik auf Regierungsebene fortgesetzt. Am 20. 3. 1974 präsentierte DTSB-Präsident Manfred Ewald in Frankfurt (Main) einen Vertragsentwurf, in dem die volle Zugehörigkeit des Landessportbundes Berlin zum DSB anerkannt wurde. Im „Protokoll über die Regelung der Sportbeziehungen zwischen dem DTSB und dem DSB“ lautete der Punkt 2: „Beide Seiten werden ihre politischen Beziehungen entsprechend den Bestimmungen und Gepflogenheiten des Internationalen Olympischen Komitees und der Internationalen Sportorganisationen und, was Berlin (West) betrifft, auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Viermächte-Abkommens vom 3. 9. 1971 regeln.“ Eine gemeinsame Technische Kommission aus DSB- und DTSB-Vertretern erörterte in 3 Sitzungen Einzelheiten eines geplanten, jährlich aufzustellenden Wettkampfkalenders. Die formale Beendigung des jahrzehntelangen Spannungszustandes in den deutsch-deutschen S.-Beziehungen erfolgte am 8. 5. 1974. Im Ost-Berliner „Hotel Stadt Berlin“ unterzeichneten der damals amtierende Präsident Hans Gmelin für den DSB und Präsident Manfred Ewald für den DTSB das Protokoll über die S.-Beziehungen, den Jahressportplan 1974 (der jährlich erneuert wird) und ein die sportpolitischen Grundsätze erläuterndes Kommuniqué. Trotz der vertraglichen Vereinbarungen weist die Bilanz der S.-Beziehungen auf fortbestehende grundsätzliche Vorbehalte des DTSB gegen eine wirkliche Normalisierung des deutsch-deutschen S.-Verkehrs hin. Bei den jährlich wiederkehrenden Verhandlungen durfte die DTSB-Führung jeweils nur einen Bruchteil der Wettkampfangebote des Deutschen S.-Bundes akzeptieren; gleichzeitig bestanden die DTSB-Verhandlungskommissionen stets auf die Einbeziehung multilateraler Wettkämpfe des internationalen Veranstaltungskalenders in die deutsch-deutsche Terminliste. DSB-Präsident Willi Weyer sprach deshalb vor Abschluß der Vereinbarungen für 1978 von einer „Bilanz des Mangels und des Mißvergnügens“. Willi Knecht Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1011–1020 Spitzelwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sportarzt
Sport (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Entwicklung und Organisation Im Zuge der juristischen Liquidation des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen und seiner Untergliederungen verfügte die Kontrollrats-Direktive Nummer 23 vom 17. 12. 1945 die Auflösung aller Turn- und S.-Vereine in Deutschland. Der zweite Teil dieser Direktive bestimmte die Zulassung „nicht-militärischer Sportorganisationen lokalen…
DDR A-Z 1979
Post- und Fernmeldewesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 844] I. Entwicklung Soweit ein Neubeginn postalischer Tätigkeit in den ersten Nachkriegswochen im Frühjahr 1945 überhaupt möglich war, bedurfte er der Genehmigung der örtlich zuständigen Militärkommandanten. Für die damalige sowjetische Besatzungszone Deutschlands wurde mit Befehl Nr. 17 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 27. 7. 1945 zwecks Entwicklung der Wirtschaft und zur Wiederherstellung des Verkehrs- und Nachrichtenwesens neben anderen Zentralverwaltungen der Aufbau einer deutschen „Zentralverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands“ (ZVPF) angeordnet, die im September 1945 ihre Tätigkeit aufnahm. Um eine einheitliche Lenkung der wichtigeren Zentralverwaltungen durch die Besatzungsmacht zu erreichen, verfügte die SMAD im Juni 1947 die Errichtung der „Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone“ (DWK). Anfang 1948 wurde auch die ZVPF in die DWK eingegliedert. Gleichzeitig wurde sie in „Deutsche Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone — Hauptverwaltung Post- und Fernmeldewesen“ (HVPF) umbenannt. Bei der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik am 7. 10. 1949 wurden die im Rahmen der DWK bestehenden Hauptverwaltungen zu Ministerien umgebildet. Zu den neuen Ministerien zählte auch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen (MPF). II. Organisation A. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Das MPF nahm schon sehr bald eine doppelte Funktion wahr. Es ist in erster Linie das zentrale staatliche Organ des Ministerrates zur einheitlichen Planung und Leitung des Wirtschaftszweiges PuF. Daneben bildet es das oberste Leitungsorgan der Deutschen Post (DP). Als zentrales staatliches Organ des Ministerrates hat das MPF seine Aufgaben, wie es im Statut des MPF heißt, „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR. der Gesetze und änderen Rechtsvorschriften“ zu verwirklichen. Zum Verantwortungsbereich des MPF gehören das Post- und Zeitungswesen mit dem Postverkehr. dem Postscheck-, Postsparkassen- und Postspargirodienst, dem Postzeitungsvertrieb das Fernsprech- und Fernschreibwesen mit dem Fernsprechverkehr, dem Fernschreibverkehr, dem Telexverkehr und der Datenübertragung das Funkwesen mit dem Funkverkehr, der studiotechnischen Produktion, der Übertragung und Abstrahlung der Programme des Hör- und Fernsehfunks die spezifischen Aufgaben der industriellen Produktion im PuF. die dem PuF. übertragenen weiteren gesellschaftlichen Aufgaben. Dementsprechend ist das MPF gegliedert in Bereiche, die in Abteilungen und diese wiederum in Sektoren aufgeteilt sind. Neben diesen abteilungsabhängigen sind jedoch auch selbständige Sektoren vorhanden. Die Aufgaben des MPF umfassen vor allem die Befriedigung der Nachrichtenverkehrsbedürfnisse die weitere Vertiefung der „sozialistischen ökonomischen Integration“ und die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des PuF. die Erfüllung der Fünfjahr- und Jahrespläne die Entwicklung der volkswirtschaftlich langfristig bestimmenden Faktoren der sozialistischen Intensivierung. Der Minister ist auch dafür verantwortlich, daß in seinem Verantwortungsbereich die Maßnahmen zur materiellen Sicherstellung der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung usw. exakt durchgeführt werden. Das MPF hat seine Aufgaben unter umfassender Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und Planung zu lösen. Es hat die breite Entfaltung der Initiative der Werktätigen zur Erfüllung der Pläne und für die planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in seinem Verantwortungsbereich sowie die enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit den Gewerkschaften, zu gewährleisten. Der Minister sichert die Hoheitsrechte der DDR auf dem Gebiet des PuF. in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen zentralen staatlichen Organen. Das Ministerium ist juristische Person. Es wird vom Minister für PuF. nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Minister ist verantwortlich für die einheitliche Leitung und Planung der internationalen, wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in seinem Verantwortungsbereich. Dabei hat er die internationale Arbeitsteilung mit [S. 845]den übrigen RGW-Staaten für den volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß zu entwickeln, die Verpflichtungen, die sich aus der sozialistischen ökonomischen Integration ergeben, zu realisieren und eine konstruktive Mitarbeit in den Organen des RGW zu sichern. Er hat die Entwicklung der Beziehungen auf dem Gebiet des PuF. zu den anderen Ländern zu sichern und die Erfordernisse der Mitgliedschaft der DDR in der Organisation der Vereinten Nationen, ihren Spezialorganisationen sowie in internationalen Organisationen des PuF. zu berücksichtigen. So gehört die DDR als Mitglied dem Weltpostverein UPU (Union Postale Universelle) seit dem 1. 6. 1973 und der Internationalen Fernmelde-Union (Internationaler Fernmeldeverein) UIT (Union Internationale des Telecommunications) seit dem 30. 3. 1973 an. Der Minister trägt ferner die Verantwortung für die Gebühren- und Preisarbeit im PuF. Er erläßt im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise und den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane Gebührenordnungen und Preisbestimmungen für Leistungen im PuF. Dem Minister (1978: Rudolph Schulze, CDU) steht ein „Kollegium“ zur Seite, das ihn durch Beratung von Grundfragen der Entwicklung des PuF. unterstützt. Hierzu zählen insbesondere Fragen -der langfristigen Planung, -der Fünfjahr- und Jahrespläne, -der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, -des Wettbewerbs, -des Rechts und - der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Aufgaben und Arbeitsweise des Kollegiums werden durch Verfügung des Ministers bestimmt. Neben seiner ministeriellen Funktion ist dem MPF auch die oberste Leitung der DP übertragen. B. Deutsche Post der DDR Die DP ist eine einheitliche staatliche Einrichtung, die vom Minister für PuF. nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet wird. Die DP setzt entsprechend den Rechtsvorschriften das alleinige Recht der DP zur Nachrichtenbeförderung, Nachrichtenübermittlung und zum Vertrieb von Presseerzeugnissen durch, sichert die Durchführung von Nachrichtenverkehrsleistungen und führt auf der Grundlage der Rechtsvorschriften sowie der Entscheidungen der dazu befugten Organe Maßnahmen zur Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung durch. Die DP nimmt auf dem Staatsgebiet der DDR die Aufgaben des PuF. einschließlich der Durchführung des internationalen Post- und Fernmeldeverkehrs wahr. Insbesondere obliegen ihr die Beförderung und Übermittlung von Nachrichten. der Vertrieb von Presseerzeugnissen, die Durchführung des Postkleingutdienstes, die Wahrnehmung des Postscheck-, Postspargiro-, Postsparkassen- und Geldübermittlungsdienstes, Aufgaben der studiotechnischen Produktion, die Übertragung und Abstrahlung von Programmen des Hörfunks und des Fernsehens. Aufgaben für Land-, See-, Flugfunk- und Amateurfunkdienste, Aufgaben des Funkkontroll- und Meßdienstes sowie des Funkentstörungsdienstes, die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von Post- und Fernmeldeanlagen, Erfüllung der Aufgaben im internationalen Nachrichtenverkehr auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen. Vor allem durch die Übernahme des gesamten Zeitungs- und Zeitschriftenvertriebs am 1. 4. 1949 erhielt die DP eine politisch äußerst wichtige Aufgabe. Alle Leiter innerhalb der DP sind verpflichtet, bei ihrer Leitungstätigkeit die Beschlüsse der „Partei der Arbeiterklasse“ zu verwirklichen und die der DP gestellten Aufgaben zu erfüllen. Die Leiter verwirklichen in ihrem Verantwortungsbereich das Prinzip des „demokratischen Zentralismus“ und üben ihre Tätigkeit nach dem Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung bei kollektiver Beratung aus. Sie sind dem übergeordneten Leiter rechenschaftspflichtig. Sie haben mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen eng zusammenzuarbeiten. Die DP plant unter Berücksichtigung des Bedarfs an Leistungen im PuF. und der technischen Möglichkeiten die Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften. Nach wissenschaftlichen Prognosen und Zielvorstellungen arbeitet sie entsprechend den Grundsätzen der zentralen staatlichen Planung Fünfjahrpläne und Jahrespläne aus und verwirklicht sie. Die DP arbeitet nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Sie bildet Fonds, die sie gezielt zur Erfüllung ihrer Aufgaben einsetzt, und stellt Bilanzen sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnungen auf. Die Struktur- und Stellenpläne der Bezirksdirektionen der Deutschen Post (BDP) und der dem MPF unterstellten Ämter werden vom Minister, die Stellenpläne der den BDP unterstellten Ämter nach festgelegten Grundsätzen von den Leitern der BDP bestätigt. Auf der mittleren Verwaltungsebene unterstehen dem MPF 15 Bezirksdirektionen in Berlin (Ost), Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Ferner folgende Dienststellen von zentraler Bedeutung: Funkdirektion, Fernmeldeamt der Regierung, [S. 846]Funkkontroll- und Meßdienst — Radiocon —, Hauptpostscheckamt, Hauptwerkstatt für Kraftfahrzeuginstandsetzung, Ingenieurschule „Rosa Luxemburg“, Institut für PuF., Institut für sozialistische Wirtschaftsführung des PuF., Organisations- und Rechenzentrum, Postmuseum der DDR, Rundfunk- und Fernsehtechnisches Zentralamt, Studiotechnik Fernsehen, Studiotechnik Rundfunk, Zeitungsvertriebsamt, Zentralamt für Berufsbildung, Zentralamt für Fernleitungsanlagen, Zentralamt für Materialwirtschaft, Zentrales Postverkehrsamt. Den Leitern der BDP unterstehen entsprechend ihrer territorialen Zuordnung: 81 Post- und Fernmeldeämter, 15 Fernmeldeämter, 30 Hauptpostämter, 15 Fernmeldebauämter, 7 Bahnpostämter. Betriebsschulen, das Fernamt Berlin, das Fernsprechamt Berlin und das Postfuhramt Berlin. Dem Leiter der Funkdirektion sind die Funkämter und die Betriebsschule des Funkwesens unterstellt. Dem Leiter des Hauptpostscheckamts unterstehen 5 Postscheckämter und das Postsparkassenamt beim Postscheckamt Berlin (Ost), dem Leiter der Hauptwerkstatt für Kraftfahrzeuginstandsetzung die Bezirkswerkstätten der Kraftfahrzeuginstandsetzung. Je nach Aufgabenstellung der Ämter kann es noch weitere Untergliederungen auf der Ämterebene geben. So unterstehen beispielsweise den Hauptpostämtern (Stand 1976) 1988 Postämter und 9.936 Poststellen. III. Leistungen (1977) IV. Beschäftigte Ende 1977 waren bei der DP 137.945 Kräfte beschäftigt, darunter 97.929 weibliche Arbeiter und Angestellte. Ergänzend zu den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches der DDR vom 16. 6. 1977 gilt die VO über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der DP — Post-Dienst-Verordnung (PDVO) — vom 28. 3. 1973. Hierin werden nicht nur Rechte und Pflichten geregelt, sondern auch Attestierung, Auszeichnungen und disziplinarische Verantwortlichkeit. Die Dienstränge (z. B. Unterassistent. Assistent, Hauptsekretär, Inspektor, Amtmann, Rat, Hauptdirektor), die das gleiche Qualifikationsmerkmal erfordern. sind in 5 Ranggruppen zusammengefaßt und werden an der Uniform durch Rangabzeichen kenntlich gemacht. Es gibt eine besondere Dienstrangordnung vom 25. 5. 1976 und eine besondere Uniformordnung vom 27. 8. 1976. Zu den Dienstrangabzeichen gehören Ärmelabzeichen und Mützenkordel. Als allgemeine Arbeitszeit gilt die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche mit dem Ziel des schrittweisen Übergangs von der 43¾- bzw. 42-Stunden-Woche zur 40-Stunden-Woche. Das durchschnittliche monatliche Arbeitseinkommen der im PuF. vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten betrug 862 Mark im Jahre 1977, das der vollbeschäftigten Produktionsarbeiter 819 Mark. Die Alters- und Invalidenversorgung der ab 1. 7. 1956 bei der DP Beschäftigten ist besonders geregelt. Wenn die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder Invalidenrente der Sozialversicherung erfüllt sind, erhalten Mitarbeiter der DP bei mindestens 10jähriger ununterbrochener Dienstzeit, die frühestens mit Vollendung des 20. Lebensjahres beginnt, anstelle der allgemeinen Invalidenrente der Sozialversicherung die besondere Versorgung. Sie beträgt nach 10jähriger ununterbrochener Dienstzeit ohne Zuschläge 20 v. H. des durchschnittlichen Monatsgrundlohnes und erhöht sich mit jedem weiteren vollendeten Dienstjahr bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren um 2 v. H., danach um 1 v. H. bis zum Höchstsatz von 65 v. H. — wenn Kinderzuschläge gezahlt werden. 80 v. H. — des durchschnittlichen Monatsgrundlohnes. Der Höchstsatz [S. 847]einschließlich Kinderzuschlag beträgt monatlich 800 Mark. Für die Versorgung der ehemaligen Postbeamten ist die DP nicht zuständig. Diese Versorgung liegt in Händen der Sozialversicherung. V. Zusammenarbeit im RGW Die DDR ist Mitglied der im Dezember 1957 in Moskau für die RGW-Staaten gegründeten „Organisation für die Zusammenarbeit der sozialistischen Länder auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens (OSS)“. Diese Organisation kann als Spezialorganisation des RGW (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) gelten. Sie richtet ihr Hauptaugenmerk auf die Organisierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern und auf die Vereinheitlichung der Benutzungs- und Gebührenvorschriften. Hierbei gilt jedoch der Grundsatz, nach Möglichkeit Übereinstimmung mit den Vorschriften des Weltpostvereins zu erzielen. In Zeiträumen von etwa 2 Jahren finden abwechselnd in den einzelnen Mitgliedsländern Ministerkonferenzen statt. Zwischen diesen Konferenzen tagen die Kommissionen, die sich auch mit dem Ergebnis der Expertenberatungen zu beschäftigen haben und auf die praktisch die Hauptarbeit verteilt ist. Die Kommissionen beschäftigen sich mit dem Fernmeldewesen, dem Funkwesen, der technisch-wissenschaftlichen Zusammenarbeit, dem Post- und Zeitungswesen, der Ökonomik des Nachrichtenwesens und mit Problemen zur Verbesserung der Tätigkeit der OSS. Ihre Beratungsergebnisse werden in Form von Beschluß- und Empfehlungsentwürfen fixiert und den Plenarsitzungen zur Annahme vorgelegt. An der Entwicklung und dem Aufbau eines einheitlichen internationalen Fernsprechnetzes im RGW-Bereich unter Benutzung des technischen Systems „Tesla MN 60“ hat die DP wesentlichen Anteil. Dieses System arbeitet technisch ohne Schwierigkeiten mit dem westeuropäischen Netz zusammen und läßt die Einführung des vollautomatischen internationalen Fernsprechverkehrs zu. Auch beim Aufbau des einheitlichen internationalen Telegrafennetzes im RGW soll die technische Möglichkeit für eine spätere Verbindung mit dem westeuropäischen Netz geschaffen werden. Ministerium für Post- und Fernmeldewesen; Postscheckdienst; Postsparkassendienst; Postzeitungsvertrieb. Alois Heider Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 844–847 Postsparkassendienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postzeitungsvertrieb (PZV)Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 844] I. Entwicklung Soweit ein Neubeginn postalischer Tätigkeit in den ersten Nachkriegswochen im Frühjahr 1945 überhaupt möglich war, bedurfte er der Genehmigung der örtlich zuständigen Militärkommandanten. Für die damalige sowjetische Besatzungszone Deutschlands wurde mit Befehl Nr. 17 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 27. 7. 1945 zwecks Entwicklung der Wirtschaft und…
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Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) (1979)
Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 545]Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für 1978 lauten: 123 Organisationen in 109 Ländern; sie vertreten ca. 200 Mill. Frauen über 15 Jahren (entspricht ungefähr einem Sechstel der weiblichen Weltbevölkerung). Organisation: Der Kongreß (höchstes Organ) soll nach den Satzungen mindestens alle 4 Jahre tagen. In der Praxis hat sich jedoch ein Tagungsrhythmus von zunächst 5 und zuletzt 6 Jahren herausgebildet. Zugleich wird er in organisatorischer Verbindung mit einem „Weltkongreß der Frauen“ durchgeführt, an dem auch der IDFF nicht angehörende Organisationen und nichtorganisierte Frauen teilnehmen können. Bisher fanden folgende Kongresse und „Weltkongresse der Frauen“ statt: I. (Gründungs-)Kongreß vom 26. 11. bis 1. 12. 1945 in Paris; „Weltkongreß der Frauen“ und II. Kongreß vom 1. bis 6. 12. 1948 in Budapest; „Weltkongreß der Frauen“ und III. Kongreß vom 5. bis 10. 6. 1953 in Kopenhagen: „Weltkongreß der Frauen“ und IV. Kongreß vom 1. bis 5. 6. 1958 in Wien; „Weltkongreß der Frauen“ und V. Kongreß vom 24. bis 29. 6. 1963 in Moskau; „Weltkongreß der Frauen“ und VI. Kongreß vom 14. bis 17. 6. 1969 und am 18. 6. 1969 in Helsinki; „Weltkongreß der Frauen“ und VII. Kongreß vom 20. bis 24. 10. 1975 und am 26. 10. 1975 in Berlin (Ost). Der Kongreß wählt den Rat der IDFF, die Präsidentin und die Vizepräsidentinnen. Der Rat (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen), in dem alle Mitgliedsorganisationen vertreten sind, tagt jährlich; er wählt das mindestens 2mal jährlich tagende Büro der IDFF (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Rats), das sich aus der Präsidentin, den Vizepräsidentinnen (1978: 8), der Generalsekretärin und weiteren Mitgliedern aus den nationalen Frauenorganisationen (1978: 19) zusammensetzt, sowie das Sekretariat (operatives Organ des Rats), das seinen Sitz seit 1951 in Berlin (Ost) hat. Präsidentinnen waren vom 1. 12. 1945 bis 16. 6. 1967 Eugénie Cotton (Frankreich), vom 18. 6. 1969 bis 18. 3. 1974 Hertta Kuusinen (Finnland); seit dem 26. 10. 1975 ist es Freda Brown (Australien). Generalsekretärin ist gegenwärtig Mirjam Vire-Tuominen (Finnland). Die IDFF verfügt über das Publikationsorgan „Frauen der ganzen Welt“ (erscheint vierteljährlich). Zu den allgemeinen Aufgaben der IDFF gehören: weltweite Durchsetzung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Frauen; Schutz der Kinder; Kampf für Frieden, Abrüstung, nationale Unabhängigkeit und demokratische Freiheiten; Herstellung von Freundschaft und Solidarität zwischen den Frauen aller Länder; Organisierung entsprechender internationaler Veranstaltungen (Kongresse. Treffen, Foren, Seminare), Publikation von Stellungnahmen, Aufrufen, Protesten. Seit der Durchführung des letzten „Weltkongresses der Frauen“ in Berlin (Ost) im Zusammenhang mit dem von der XXVII. UN-Vollversammlung proklamierten „Internationalen Jahr der Frau 1975“ ist die Rolle der IDFF unter den internationalen kommunistischen Organisationen merklich aufgewertet worden. Zugleich hat sie ihre Organisations- und Arbeitsweise dem Weltfriedensrat, dem sie als Kollektivmitglied angehört, stärker angepaßt und die Zusammenarbeit mit ihm wie auch mit dem Weltgewerkschaftsbund intensiviert. So konstitutierte sich — analog der Praxis nach dem Weltkongreß der Friedenskräfte — der zur Fortsetzung der Arbeit des Weltfrauenkongresses auf der Basis seines Internationalen Vorbereitungskomitees gebildete Nachfolgeausschuß auf einer Tagung vom 12. bis 14. 2. 1977 in Berlin (Ost) als „Internationales Komitee für die UN-Dekade der Frau 1976–1985“. Aktuelle Schwerpunkte der Tätigkeit der IDFF sind die Vorbereitung einer dem „Weltkongreß der Frauen“ vergleichbaren Großveranstaltung anläßlich des „Internationalen Jahres des Kindes 1979“ sowie der Aufbau von Regionalorganisationen in Asien. Afrika und Lateinamerika. In diesem Zusammenhang wurde im Januar 1978 in Havanna die erste Internationale Schule der IDFF eröffnet, die Frauen aus dem karibischen Raum und dem übrigen Lateinamerika in Dreimonatslehrgängen auf ihre politische Tätigkeit vorbereitet. Die IDFF besitzt Konsultativstatus (Mitglied mit beratender Stimme) bei der UNESCO und beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC). Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gehört der IDFF seit dem 18. 5. 1948 an; DFD-Vors. Ilse Thiele ist seit Oktober 1964 Vizepräsidentin der IDFF. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 545 Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Investitionsbank (IIB)Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 545]Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für 1978 lauten: 123 Organisationen in 109 Ländern; sie vertreten ca. 200 Mill. Frauen über 15…
DDR A-Z 1979
Industrieministerien (1979)
Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1985 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung eines oder mehrerer Industriebereiche bzw. -zweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere VVB (teilweise auch Kombinate) direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK). Die Leitung der Industrie war seit 1958 zunächst Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats. Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat aufgelöst; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky). M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Otfried Steger), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Klaus Siebold; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie). M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Gerhard Zimmermann), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber). M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Werner Greiner-Petter). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Ihre Aufgaben liegen in der Leitung. Koordinierung und Kontrolle der zum jeweiligen Industriebereich bzw. -zweig gehörenden VVB bzw. der den I. direkt unterstellten Kombinate. Zu den Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die VVB zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der VVB bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der VVB bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriebereiche und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel und dem Ministerium für Bauwesen. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der VVB bzw. der den I. unmittelbar unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den VVB entstehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z. B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten VVB. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 520 Industrieläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriepreiseSiehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1985 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung eines oder mehrerer Industriebereiche bzw. -zweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…
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Arbeitsgestaltung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation und der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Zwei Hauptwege der A. werden unterschieden: 1. Die A. in der Vorbereitungsphase der Produktion umfaßt alle konstruktiven, technologischen und organisatorischen Neuentwicklungen und ermöglicht schon vor Produktionsbeginn die Gestaltung optimaler Produktionsbedingungen. 2. Die A. in der Betriebsphase der Produktion wird als eine ständige Aufgabe verstanden. Gemessen an den möglichen Ergebnissen der bereits in der Vorbereitungsphase (Entwicklung und Projektierung) der Produktion betriebenen A., führt die A. in der Betriebsphase zwar zu Verbesserungen, aber nicht zu Bestlösungen, da die Veränderungsmöglichkeiten bei vorhandener Technik und Organisation begrenzt sind. Aus diesem Grund wird die besondere Bedeutung der A. im Stadium der Forschung, Entwicklung und Überleitung hervorgehoben. [S. 53]A. in der Betriebsphase der Produktion wird verstanden als die Realisierung der im Arbeitsstudium erarbeiteten und bestätigten Veränderungsprojekte. Die Arbeitswissenschaftler der DDR verstehen unter A. die Erarbeitung und praktische Durchsetzung solcher Grundsätze. Richtwerte und Typenlösungen, die unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und auf Grund der Qualifikation der Berufstätigen gegebenen Voraussetzungen einer planmäßigen und rationellen Einbeziehung des Menschen in den Arbeitsprozeß förderlich sind und sein optimales Wirken gewährleisten. Optimales Wirken des Menschen im Arbeitsprozeß gilt dann als erreicht, wenn er mit physiologisch günstigstem Aufwand an Körperkraft, unter möglichst weitgehender Vermeidung psychisch-nervlicher Belastungen bei Gewährleistung der Sicherheit und Erhaltung der Arbeitskraft maximale, den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Arbeitsergebnisse erreicht. Bei der Einbeziehung des Menschen in den Arbeitsprozeß geht es sowohl um die Anpassung des Arbeitsprozesses an den Menschen als auch darum, den Menschen durch Einübung rationeller Arbeitsmethoden, durch Qualifizierung, Training und Gewöhnung an den Arbeitsprozeß anzupassen. Bei dieser Anpassung kommt arbeitspsychologischen Erkenntnissen eine ständig wachsende Bedeutung zu. Die Erfordernisse der A. werden durch konstruktive, technologische und organisatorische Maßnahmen realisiert. Die wichtigsten Aufgabengebiete der A. sind: Gestaltung rationeller Arbeitsabläufe; Gestaltung eines sinnvollen Arbeitszeitregimes, insbesondere eine zweckmäßige Pausengestaltung; Gestaltung rationeller Arbeitsmethoden; Gestaltung der Arbeitsmittel und Arbeitsplätze; Gestaltung der Arbeitsumweltfaktoren wie Schall-, Beleuchtungs-, Klimaeinflüsse usw.; Gewährleistung physiologisch und psychologisch günstiger Beanspruchungen des Menschen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung von Lebensalter und Geschlecht. Besondere Aufmerksamkeit widmen die Arbeitswissenschaftler der DDR dem Zusammenhang zwischen A. und Arbeitsproduktivität. Es gilt als erwiesen, daß eine Verbesserung der A. direkt oder indirekt zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führt. In der betrieblichen Praxis werden allerdings häufig höhere Arbeitsergebnisse unter Vernachlässigung oder gar Verletzung der Prinzipien der A. erzielt. Derartig momentane „Erfolge“ schlagen in der Regel früher oder später in ihr Gegenteil um: In der Folge nehmen Krankenstand. Unfallhäufigkeit, eventuell sogar Frühinvalidität zu. Nach umfassend durchgeführter A. und dadurch verändertem Arbeitsprozeß werden technisch begründete Arbeitsnormen und andere Kennziffern der Arbeitsleistung neu festgelegt. Arbeitsnormung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 52–53 Arbeitsgesetzbuch (AGB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitshygieneSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation und der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Zwei Hauptwege der A. werden unterschieden: 1. Die A. in der Vorbereitungsphase der Produktion umfaßt alle konstruktiven, technologischen und organisatorischen Neuentwicklungen und ermöglicht schon vor Produktionsbeginn die Gestaltung optimaler Produktionsbedingungen. 2. Die A. in der Betriebsphase der Produktion…
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Strafensystem (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das StGB (Strafrecht) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§ 30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, beträgt 50 Mark bis 10.000 Mark. Bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, kann sie bis auf 100.000 Mark erhöht werden. Sie soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§ 36 StGB). Sie kann auch als Zusatzstrafe verhängt werden (s. u. 5 a). Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe und Haftstrafe (bei Jugendlichen Jugendhaft). Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist, oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die zeitweilige Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§ 40 StGB). Haftstrafe von 1 Woche bis zu 6 Wochen ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, im StGB bei vorsätzlicher Körperverletzung, unbefugter Benutzung von Fahrzeugen und fast allen Straftaten gegen die staatliche Ordnung zulässig. Sie dient der unverzüglichen, u. U. durch sofortige Untersuchungshaft einzuleitenden und nachdrücklichen Disziplinierung dieser Täter. Während ihres Vollzuges ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten (§ 41). Die Strafe der Arbeitserziehung (Asoziales Verhalten) ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind vorgesehen: a) Geldstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung oder der Freiheitsstrafe zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen. Als Zusatzstrafe kann die Geldstrafe bis zu 500.000 Mark betragen, wenn das Verbrechen auf erheblicher Gewinnsucht beruht. b) Öffentliche Bekanntmachung zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität (§ 50 StGB).[S. 1061] c) Aufenthaltsbeschränkung (AB) für die Dauer von 2 bis 5 Jahren. Für diese Zeit wird den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. In Ausnahmefällen kann die AB auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist (§§ 51, 52). d) Verbot bestimmter Tätigkeiten. e) Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§§ 54, 55). f) Einziehung von Gegenständen, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder durch eine solche Tat erlangt sind (§ 56). g) Vermögenseinziehung „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderen schweren Verbrechen“, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußtmachen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57 StGB). h) Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58 StGB). i) Ausweisung von Tätern, die nicht Bürger der DDR sind (§ 59 StGB). 6. Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1060–1061 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafgesetzbuchSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Das StGB (Strafrecht) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind…
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Wissenschaftliche Räte (1979)
Siehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1985 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung: Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und der Akademie der Wissenschaften für die langfristige Entwicklung der naturwissenschaftlichen und mathe[S. 1195]matischen Grundlagenforschung, Planung, Durchführung und Kontrolle großer Forschungsvorhaben sowie für die Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion gebildet. Mitglieder der WR. sind Wissenschaftler aus der Akademie der Wissenschaften, den Universitäten und Hochschulen, Vertreter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe u. a. Im Rahmen der staatlichen Forschungspläne bestehen WR. für folgende Forschungsprogramme: Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, Physik einschließlich Kern- und Werkstofforschung, [S. 1196] Chemie (Grundlagen der Stoffe und Stoffumwandlung), Biowissenschaften einschließlich naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin, Geo- und Kosmoswissenschaften, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Energiewirtschaft, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Be- und Verarbeitung. 2. WR für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung: Ihre Gründung geht auf einen Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 22. 10. 1968 über die Entwicklung der Gesellschaftswissenschaft in der DDR zurück. Im Rahmen des „Zentralen Forschungsplans der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ sind sie für die inhaltliche Ausgestaltung, Organisation und Koordinierung der Forschungsvorhaben verantwortlich. Die WR. übernehmen damit Funktionen, die vor 1969 allein beim damaligen Institut, der heutigen Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), und beim Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) lagen. Die WR. werden verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet, wobei in den letzten Jahren eine deutliche Vorzugsstellung der Akademie der Wissenschaften zu konstatieren ist. Dies entspricht der Aufwertung dieser Einrichtung nach dem VIII. Parteitag der SED (1971). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1194–1196 Wissenschaftliche Industriebetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher Beirat für JugendforschungSiehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1985 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung: Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom…
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Rechnungswesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Aus der Sicht der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein. Danach steht das R. seit Errichtung der SBZ/DDR im Zeichen wiederholter Reformen und vielfältiger, sich oft widersprechender bzw. aufhebender Experimente. Dies wird damit begründet, daß sich die Veränderung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse auch auf Gegenstand und Aufgaben des R. revolutionierend auswirken und in ihm widerspiegeln muß. Dementsprechend gibt es ein umfangreiches Bündel von gesetzlichen Vorschriften, die oft lehrbuchartig das R. in materieller wie formeller Hinsicht bis in letzte Details regeln. Bis Ende 1975 galt als Rahmenregelung für diesen Komplex die VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik vom 12. 5. 1966 (GBl. II, S. 445–451). Ihrem Vollzug diente eine Reihe von Branchenanordnungen und Spezialrichtlinien. Im Juni 1973 erhielt die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) durch Ministerratsbeschluß den Auftrag zur Überarbeitung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik. Durch eine neue umfassende Ordnung der Planabrechnung für den Zeitraum 1976–1980 sollte eine sowohl inhaltliche wie methodische Übereinstimmung zu parallel laufenden planmethodischen Umgestaltungen (Planung) garantiert werden. Dabei brachten die Erörterung in der Fachpresse und die Erprobung in ausgewählten Testbetrieben eine ganze Reihe von Mängeln der geltenden Regelungen zutage. Eine grundsätzliche Neufassung ist nicht durchgeführt, allerdings sind wesentliche Korrekturen erreicht worden. Als Ergebnis sowohl der Zusammenfassung verschiedener Rechtsvorschriften als auch dringend notwendiger sachlicher Veränderungen wurden als Rahmenregelungen für das betriebliche R. die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) (Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik) und die AO über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten gleichen Datums (GBl., SDr. 800) zum Fünfjahrplanbeginn ab 1. 1. 1976 in Kraft gesetzt. Die Bezeichnung „einheitliches System“ ist entfallen. Die VO über Rechnungsführung und Statistik von 1975 (§§ 2 und 3) sowie die offiziellen „Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik“ (2. Ergänzung 1976) beschreiben folgende Grundsätze und Merkmale: Definiert werden die neuen Regelungen als das den volkswirtschaftlichen Anforderungen entsprechende „einheitlich organisierte System der Erfassung, Aufbereitung und Analyse zahlenmäßiger Informationen über den Ablauf, den Stand und die daraus ableitbaren Entwicklungstendenzen gesellschaftlicher Prozesse und Erscheinungen in den Betrieben, Zweigen, Bereichen und Territorien …“. Hauptaufgabe sei es, den „Reproduktionsprozeß in seinen Elementen, Phasen und Querschnittsgebieten“ einschließlich der Zusammenhänge und Verflechtungen zwischen den jeweiligen Rechenbereichen „wahrheitsgetreu zahlenmäßig widerzuspiegeln, nachzuweisen und zu analysieren …“ (vorher nur: „zahlenmäßig widerzuspiegeln“). Gleichzeitig sollen die „notwendigen Informationen“ für Leitung und Planung „den Leitungsorganen aller Ebenen termingerecht, ordnungsgemäß und rationell“ zur Verfügung gestellt und auch genutzt werden (vorher: „Befriedigung des notwendigen zahlenmäßigen Informationsbedarfs“). Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die ausdrücklichen Hinweise auf die Gewährleistung der „Information der Werktätigen“ wie auch auf den „planmäßigen“ Einsatz der Datenverarbeitungstechnik im R. Als zusätzliche Aufgabenstellungen werden in diesen Vorschriften vor allem die Erarbeitung von Unterlagen für die langfristige Planung und die Abrechnung und Kontrolle sowohl der Hauptintensivierungsfaktoren als auch des Prozesses der sozialistischen ökonomischen Integration genannt. In erster Linie soll die neugestaltete Regelung für Rechnungsführung und Statistik den wechselseitigen Informationsfluß zwischen den Betrieben und den übergeordneten Organen zum Zwecke der Planaufstellung, Plandurchführung und Plankontrolle entsprechend den neuen planmethodischen Leitlinien garantieren. Sie soll den Lenkungsinstanzen des Staates, den Betriebsleitungen sowie den Belegschaften dokumentieren, ob und wie die in den Einzelplänen gestellten Aufgaben mit den den Wirtschaftseinheiten zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Mitteln, die oft nur nach Maßgabe staatlicher Normative (z. B. aufgrund von Materialverbrauchsnormen) gewährt werden, erreicht worden sind. Mit Hilfe der Analysenergebnisse des R. wird ferner der Sozialistische Wettbewerb unterstützt, vor allem soweit es sich um die Messung bestimmter überdurchschnittlicher Leitungen einzelner Arbeitnehmer und von Arbeitnehmergruppen handelt, die prämiiert werden sollen. Das derart strukturierte R. bildet damit einen wesentlichen Bestandteil des Systems der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, mit dem es allerdings nicht verwechselt oder gleichgesetzt werden darf. Während das R. in Gestalt des geltenden Systems von Rechnungsfüh[S. 890]rung und Statistik als ein umfassendes Informationsinstrumentarium im Dienste der Leitung und Planung fungiert, gilt das System der wirtschaftlichen Rechnungsführung im Selbstverständnis der Wirtschaftsplaner der DDR — weit über die genannte Funktionsbestimmung des R. hinausgehend — als zentrale „objektive Kategorie der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und als Maxime operativer Betriebsführung auf den verschiedensten Ebenen. Die wichtigsten Elemente des betrieblichen R. sind a) die „Fondsrechnung“, b) die normative Kosten- und Ergebnisrechnung, c) die einheitliche Anwendung staatlich vorgeschriebener Bewertungsverfahren für Wirtschaftsgüter, d) zentral festgesetzte Abschreibungssätze und Abschreibungsverfahren und e) die staatlich fixierte Ertragsverteilung (Gewinnverwendung) (<➞Fonds>; <➞Grundmittel>; Abschreibungen; <➞Amortisationen>; <➞Gewinn>). Im Rahmen dieser Rechnungsvorgänge ist die betriebliche „Fondsrechnung“ ein Grundelement des R. in einem sozialistischen Wirtschaftssystem sowjetischer Prägung. Als „Fonds“ bezeichnet man einmal Bestände, also Vorräte an materiellen und finanziellen Mitteln. Zum anderen versteht man darunter die Gesamtheit der den Betrieben während eines bestimmten Zeitraums (z. B. eines Jahres) zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung ökonomischer und sozialer Aufgaben. Die „Fondsrechnung“ als spezifische Form der Rechnungslegung im Wirtschaftssystem der DDR ist ideologisch begründet, weil das dortige R. den im Rahmen der buchhalterischen Bilanz sonst rechnerisch zwangsläufig erscheinenden Posten „Kapital“ nicht kennt. Als Äquivalent dient die Kategorie der „Fonds“. Hierbei wird unterschieden zwischen „eigenen Fonds“ und „fremden Fonds“. Die „eigenen und ihnen gleichgestellten Fonds“ entsprechen als Bilanzposten auf der Passivseite dem Grund-, Stamm- oder Eigenkapital eines Unternehmens, während die „fremden Fonds“ das aufgenommene oder zugewiesene Fremdkapital (Kredite) ausweisen. Die „Fonds“ der Betriebe, Kombinate und VVB sind also praktisch deren zweckgebundenes „Betriebskapital“, dessen Verwertung durch Plananweisungen gelenkt wird. Sowohl bei den „eigenen“ als auch bei den „fremden Fonds“ handelt es sich um staatliche Mittel (Staatskapital). Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien besteht darin, daß die selbständig bilanzierenden Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen „fremden Fonds“ verzinsen und an die staatlichen Banken zurückzahlen müssen, während sie über die ihnen bei der Betriebsgründung zur Verfügung gestellten oder über die erwirtschafteten „eigenen Fonds“ im Rahmen ihrer operativen Befugnisse selbständig bestimmen können. Alle nicht durch Haushaltszuführungen (z. B. bei Betriebsgründung) finanzierten „eigenen Fonds“ werden aus den Gewinnen der VEB, Kombinate und VVB gebildet. Zu den „eigenen Fonds“ des Betriebes gehören der Grundmittelfonds (Anlagevermögen), Teil des Umlaufmittelfonds (Umlaufvermögen) und bestimmte Sonderfonds. Sonderfonds sind solche Finanz- oder Geldfonds, die aus Gewinnen und Amortisationen akkumuliert werden und im Rahmen der geltenden, eng umgrenzten Bestimmungen über „Eigenfinanzierung“ zur Verbesserung des Betriebsablaufs, zur Erweiterung der Produktionskapazität oder für materielle Anreize eingesetzt werden. Beispiele für solche Fonds sind der Amortisationsfonds, Investitionsfonds, Reparaturfonds, Rationalisierungsfonds, der Fonds für Forschung und Entwicklung (Fonds Wissenschaft und Technik), der Prämienfonds sowie der Kultur- und Sozialfonds. Zu den „fremden Fonds“ rechnen der Kreditfonds und sonstige Verbindlichkeiten. Ein besonderes Kennzeichen dieser Fonds ist eine in den verschiedenen Entwicklungsphasen des R. in der DDR teils strenger, teils flexibler gehandhabte Aufteilung in eine Vielzahl zweckgebundener und gegenseitig nicht übertragbarer Titel. Diese Zersplitterung des „Betriebskapitals“ in zweckgebundene Fonds ohne gegenseitige Deckungsmöglichkeit entspringt dem Bestreben, durch Überwachung des Einsatzes der Fonds eine totale Kontrolle über die Betriebe zu erreichen, um so möglichst schnell planwidrige Vorgänge bei den Planträgern aufdecken zu können. Dies erschwert allerdings die notwendige Messung des Gesamtnutzens beim kombinierten Einsatz der verschiedenen betrieblichen Fonds (Erfolgsermittlung). Abgesehen vom Problem verzerrter Planpreise kommt zu dieser Form der Fondsrechnung noch die Einengung der betrieblichen Erfassungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten auf allen einschlägigen Gebieten (Belegwesen, Rechnungsausstellung, Kontierung, Bewertung, Gliederung der Kostenrechnung, inner- und überbetriebliche Berichterstattung usw.) hinzu. Von bestimmendem Einfluß auf das praktizierte R. und Ursache vieler Undurchsichtigkeiten ist ferner eine in ihrer Anlage zwar bedachte, in der Praxis jedoch häufig übertriebene normative Kostenrechnung und Abschreibungstechnik, durch die der tatsächliche Werteverzehr an Gütern und Dienstleistungen (Input, Einsatzfaktoren) und der sonstige Aufwand nur ungenau ermittelt und die Überalterung der Produktionsmittel in der Kostenrechnung nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Dazu kommt, daß staatlicherseits bis heute nur bestimmte Selbstkosten als verrechnungsfähig anerkannt werden (Aspekt des „gesellschaftlich notwendigen Aufwands“). Generell umfaßt das gegenwärtig geltende betriebliche System von Rechnungsführung und Statistik (GBl., SDr. 800) 10 sogenannte „Rechnungen“ (Rechnungssachgebiete, jedoch keine Struktureinheiten der Leitung): die Grundmittelrechnung (u. a. mengen- und wertmäßige Erfassung, Abschreibung und Nachweis des Bestandes, Einsatzeffektivität), die Investitionsrechnung (u. a. mengen-, zeit- und wertmäßige Erfassung und Analyse der Vorbereitung und Durchführung der Neuinvestitionen), die Materialrechnung, die Arbeitskräfterechnung, die Leistungsrechnung (u. a. Aufkommen und Verwendung der Erzeugnisse und Leistungen, Kapazitätsausnutzung und Analyse), die Warenrechnung (soweit nur ein unerheblicher Bedarf an Handels[S. 891]ware besteht, kann auf eine selbständige Rechnung verzichtet werden), die Kostenrechnung, die Finanzrechnung (Zahlungsverkehr, Kontokorrent und Bilanz nebst Gewinn-und-Verlust-Rechnung), die Nutzenrechnung (planbezogener Nachweis der Effektivität der Betriebsprozesse unter besonderer Berücksichtigung der Intensivierungsmaßnahmen, vor allem des wissenschaftlich-technischen Fortschritts) und die Gesamtrechnung (Übersichten und Analysen). In einem ausführlichen Katalog werden ferner wesentliche Fragen der Bewertung der Grundmittel sowie der materiellen und finanziellen Umlaufmittel behandelt. Die im Dienste der geltenden Regelungen von Rechnungsführung und Statistik vorgeschriebenen Verfahrenstechniken für die rechnerische Darstellung der Betriebsprozesse decken sich auf Teilgebieten weitgehend mit den bekannten Vollzugspraktiken des R. westlicher Prägung. Dies gilt, angefangen vom allgemein praktizierten System der doppelten Buchführung, über die Dezimal-Klassifikation (in der DDR verbindlich). Kontenpläne, die Trennung von Betriebs- und Finanzbuchhaltung, die (früher verworfene) Gliederung der Kostenrechnung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, bis hin zur intensiven Förderung der EDV und (bedingten) Anwendung kybernetischer Modelle. Dieser Sachverhalt schließt allerdings nicht aus, daß gegenüber dem marktwirtschaftlichen Verständnis der betrieblichen Wirtschaftsrechnung beträchtliche Abweichungen in der Gestaltung der rechnerischen Formelemente bestehen. Verglichen mit früheren Stadien ist die Entwicklung des R. in der DDR nach der dort gegenwärtig geltenden Einschätzung durch 2 gegenläufige Tatbestände gekennzeichnet: Während auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik eine weitgehende Angleichung an moderne, allgemein übliche Formen zu beobachten ist, wird die inhaltliche und funktionelle Bestimmung der rechnerischen Elemente in zunehmendem Maß von für die DDR spezifischen Vorstellungen geprägt. Unverändertes Hauptziel des R. ist es, die organische Verbindung der „Erfordernisse der zentralen staatlichen Leitung und Planung mit den Erfordernissen der Leitung und Planung der Betriebe und Territorien“ (Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch, 3. Aufl., Berlin [Ost], 1975) sichtbar zu machen und zu gewährleisten. Der gescheiterte Versuch der Neufassung einer umfassenden Ordnung der Abrechnung für den Fünfjahrplan 1976–1980 unterstreicht, daß eine befriedigende Lösung dieses Problems bisher in der DDR nicht gefunden werden konnte. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 889–891 Rechenschaftslegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Aus der Sicht der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein. Danach…
DDR A-Z 1979
Agrarökonomie (1979)
Siehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen zur sog. „bürgerlichen“ A. bestehen im Hinblick auf die Aufgabenstellung erhebliche Unterschiede. Die A. in der DDR ist grundsätzlich auf die Steigerung der Produktion ausgerichtet mit dem Ziel, Nahrungsgüterimporte zu vermeiden. Ferner hat sie, ungeachtet der unterschiedlichen Eignung der Produktionszweige, von der Organisation der Produktion in Großbetrieben auszugehen (Primat der Agrarpolitik gegenüber der Agrarökonomie). In diesem Rahmen befaßt sich die A. mit der Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze des Sozialismus im Bereich der Landwirtschaft. Sie gliedert sich in die Ökonomie des Volkswirtschaftszweiges Landwirtschaft, in die Ökonomie der Landwirtschaftsbetriebe und in die Ökonomie der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige. Neben wissenschaftlich gesicherten Aussagen über die zweckmäßige Gestaltung der Produktionszweige werden Auskünfte über die Standortverteilung, den Umfang und die Struktur der erforderlichen Investitionen, den Arbeitsaufwand und über die Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte erwartet. Als Instrumente dienen neben der Agrarstatistik spezielle mathematische Methoden, insbesondere die Verfahren der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV), die Operationsforschung, das landwirtschaftliche Rechnungswesen (Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung) usw. Als Folge der Unterordnung unter die agrarpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung können die agrarökonomischen Erkenntnisse nur mit Einschränkungen in die Praxis umgesetzt werden. So müssen in der DDR Produktionszweige im Interesse der angestrebten Selbstversorgung und sonstiger Planziele auch dann aufrechterhalten werden, wenn sie gesamtwirtschaftlich und/oder betriebswirtschaftlich uninteressant sind. Andererseits führt die Optimierung der einzelnen Produktionszweige häufig zu Ergebnissen, die betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll sind. Die Methode, landwirtschaftliche Großbetriebe einzurichten, die auf die jeweils günstigste Herstellung eines Produktes oder die Anwendung eines Arbeitsverfahrens spezialisiert sind, hat sich insbesondere in der saisonabhängigen Pflanzenproduktion wegen der hohen Kosten für die Faktorbereitstellung als zu teuer erwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 13 Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpolitikSiehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen…
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Kurorte (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch Kureinrichtungen sowie günstige bioklimatische Bedingungen. Ihre Zweckbestimmung ist medizinischer Art. Zu ihnen zählen auch „Seeheilbäder“ im Gegensatz zu den Seebädern. Erholungsorte dienen der „zweckmäßigen Durchführung des Erholungsurlaubs aller Bürger“. Sie sind gekennzeichnet durch günstige landschaftliche Lage und förderliche bioklimatische Bedingungen und müssen über die erforderlichen hygienischen und sonstigen Einrichtungen verfügen. Zwischen den beiden Gruppen stehen die Luft-K. Jeder K. und jeder Erholungsort muß ein Statut haben. Die grundsätzlichen Regelungen dafür und für die staatliche Anerkennung erläßt das Ministerium für Gesundheitswesen. Eine wesentliche Absicherung der Umweltbedingungen für K. und Erholungsorte geben das Landeskulturgesetz (§ 15) und die 2. Durchführungs-VO (beides 14. 5. 1970). Die Nutzung der Plätze in K. ist im wesentlichen der Sozialversicherung und der Staatlichen Versicherung der DDR (für Mitglieder der Landwirtschaftlichen und Handwerklichen Produktionsgenossenschaften) vorbehalten und nur aufgrund ärztlichen Attestes möglich. Für die „ärztliche Indikationsstellung“ sind Rahmenrichtlinien (1971) vom Ministerium für Gesundheitswesen und dem FDGB gemeinsam erlassen. Die Grundlagen für das Kurwesen erarbeitet das Forschungsinstitut für Balneologie und Kurortwissenschaft in Bad Elster, das ebenfalls dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellt ist. In K. der DDR sind ca. 24.000 Betten in festen Einrichtungen vorhanden. Im Rahmen der Kuren der Sozialversicherung werden durchgeführt Heilkuren, Vorbeugungs- („prophylaktische“) und Genesungskuren, die erste Gruppe in (Anfang 1977) 66 Sanatorien mit 18.217 Betten und 18 Genesungs- und 14 Kurheimen mit rd. 1280 und 630 B., hinzu kommen 66 Kindererholungsheime mit 4.195 B.; die Sanatorien werden zu zwei Dritteln von der Sozialversicherung selbst geführt, der Rest nur vertragsweise belegt. Für prophylaktische und Genesungskuren werden überwiegend Erholungsheime des FDGB und anderer Träger benutzt; sie stehen dafür jedoch nur von Oktober bis April zur Verfügung; sie werden in den 5 Monaten der günstigen Jahreszeit für Erholungszwecke beansprucht und dafür nicht unter medizinischen Gesichtspunkten vergeben. Über die Plätze in Erholungsorten und Seebädern verfügen an erster Stelle die „Feriendienst- und Kurkommissionen“ des FDGB. Sie sind bestrebt, die Plätze das ganze Jahr über zu nutzen. Für „Inlandstouristik“ und für „Urlaubsreisende“ sind nur die vom FDGB nicht benötigten Plätze zugänglich. Deren Vergabe liegt bei den Reisebüros der DDR. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 637 Kuren der Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KybernetikSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch Kureinrichtungen sowie…
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Leistungsprinzip (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“ behafteten Phase des Kommunismus entwickelt hat (Marx/Engels, Werke, Bd. 19, S. 18 ff.). Das L. besagt, daß auf der Grundlage sozial gleicher Stellung der Gesellschaftsmitglieder zu den Produktionsmitteln ein differenzierter Anteil der einzelnen an der Einkommensbildung gewährleistet werden muß. In dem Maße, in dem in der DDR gegenwärtig das L. zur Begründung sozialer Differenzierungen herangezogen wird, wird die Erreichung sozialer Gleichheit in Produktion, Distribution und Konsumtion auf eine spätere, kommunistische Phase verschoben. Das L. ist in der Verfassung der DDR von 1968 — ebenso i. d. Fassung von 1974 — an prominenter Stelle (Art. 2 Abs. 3) als eine der gesellschaftspolitischen Leitvorstellungen normiert und in nachfolgenden Artikeln spezifiziert worden (Art. 24, 26). Besondere Bedeutung kommt dem L. für die Gestaltung der Lohnpolitik zu. Wie ähnlich bereits im Gesetzbuch der Arbeit aus dem Jahr 1961 (GBl. I., S. 27) bestimmt das Arbeitsgesetzbuch der DDR aus dem Jahr 1977 (GBl. I., S. 185) als Grundsatz: „Das Arbeitsrecht trägt zur konsequenten Verwirklichung des Prinzips ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung‘ bei. Es sichert, daß den Werktätigen Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit gezahlt wird und daß Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche bei gleicher Arbeitsleistung gleichen Lohn erhalten (Art. 2 Abs. 3). Auch das Zivilrecht hat gemäß dem neuen Zivilgesetzbuch vom 19. 6. 1975 das L. zu gewährleisten. Es ist so anzuwenden, daß die „Leistung des Bürgers für die sozialistische Gesellschaft Grundlage ist für seinen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum“ (§ 3) (GBl. I., S. 465). Die nach Leistung differenzierte Entlohnung und Prämierung dient als wichtigstes Instrument zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Unterschiede im Inhalt und in der Intensität der Arbeit beeinflussen über unterschiedliche Einkommensbildung das Konsumverhalten und darüber hinaus die Sozialstruktur. Lohnformen und Lohnsystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 679 Leistungslohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsverordnungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“…
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Betriebsverfassung (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die rechtlichen Grundlagen der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate sind das Arbeitsgesetzbuch (AGB) sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129). Diese VO löste eine Anzahl vorangegangener Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung ab, so insbesondere für die VEB die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. 2. 1967 und für die Kombinate die VO über Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten vom 16. 10. 1968. Ein Anfang 1967 veröffentlichter Entwurf zur VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der VVB wurde dann zwar vielfach wie geltendes Recht behandelt, erlangte jedoch keine Gesetzeskraft. Rechtliche Grundlagen für eine B. der VEB waren erstmals 1952 geschaffen worden. Die bis dahin unselbständigen Teilbetriebe einer VVB waren in rechtlich selbständige und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Wirtschaftseinheiten (VEB) überführt worden. Mit der VO 73 trat zum erstenmal in der DDR eine geschlossene Regelung für VEB, Kombinate und VVB in Kraft. Sie bildet im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (Ministerrat) und dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (Örtliche Organe der Staatsmacht) ein umfassendes, aufeinander abgestimmtes Gesetzeswerk zur Strukturierung der Wirtschaftsleitung. Die DDR besitzt damit heute eine bessere rechtliche Abgrenzung der Kompetenzen und Funktionen der nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus gestalteten Leitungsebenen im Vergleich zu vorangegangenen Regelungen. Die VO 73 bestimmt die Stellung der wirtschaftenden Einheiten im Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Nach den „Grundsätzen“ der VO 73 (§ 1) sind die VEB, Kombinate und VVB „Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Volkswirtschaft der DDR“. Sie erfüllen „ihre Aufgaben im Auftrage des sozialistischen Staates und in Verwirklichung des Beschlusses der Partei der Arbeiterklasse, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“. Die zentralen staatlichen Pläne bilden die verbindliche Grundlage ihrer Arbeit. VEB, Kombinate und VVB werden nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor des Betriebes oder Kombinats (Generaldirektor der VVB) und nach einer „kollektiven Beratung der Grundfragen“ unter Mitwirkung der Werktätigen geführt. Die Rolle der Gewerkschaftsorganisation im Betrieb steht heute stärker als bisher im Vordergrund; ihre wesentlichen Mitwirkungsrechte im Betrieb sind im neuen AGB ausführlicher als bisher geregelt (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Dafür sind seit der VO 73 eine Reihe von Beratungsgremien entfallen (Gesellschaftliche Räte in VVB, wissenschaftlich-ökonomische Räte in Kombinaten; die Produktionskomitees in den VEB waren bereits vorher aufgelöst worden). Diese Regelung wird offiziell damit begründet, daß dadurch der direkte Einfluß der Werktätigen über Partei und Gewerkschaft besser zu sichern sei. Neben den wesentlichen betrieblichen Funktionen wurden auch verstärkt die sozialpolitischen Aufgaben herausgearbeitet und die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen betont. Nach geltenden Regelungen haben außerdem die VEB, Kombinate und VVB die „ihnen übertragene Aufgabe zur materiell-technischen Sicherstellung und andere Maßnahmen der Landesverteidigung, einschließlich der Zivilverteidigung“ durchzuführen. Die Betriebe werden verpflichtet, die sozialistische Wehrerziehung zu fördern und dazu auch materielle Unterstützung zu leisten. Der Volkseigene Betrieb (VEB) fungiert sowohl als wirtschaftliche als auch als gesellschaftliche Grundeinheit, also nicht nur als „arbeitsteiliges Glied“ der Volkswirtschaft, sondern auch als Zentrum zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten. Der VEB ist rechtsfähig und führt einen eigenen Betriebsnamen. Mit der VO 73 wird auf die ausdrückliche Feststellung der juristischen Selbständigkeit des VEB verzichtet. Alle Betriebe der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, sich in das beim Ministerrat durch das Staatliche Vertragsgericht geführte Register eintragen zu lassen (GBl. II, 1970, S. 573). Die Registerführung erfolgt beim Bezirksvertragsgericht. Nach der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre in der DDR ist der Betrieb ein Kollektiv von Werktätigen, ausgestattet mit volkseigenen materiellen und finanziellen Fonds. Als ökonomische Grundeinheit und sozialistischer Warenproduzent erfüllt der Betrieb die durch die staatlichen Pläne fixierten Teilaufgaben und arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Daneben ist eine Reihe besonderer Weisungen zu beachten, wie die Verpflichtung zur ter[S. 191]min-, sortiments- und bedarfsgerechten Produktion, für eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit wie auch für eine moderne Industrielle Formgestaltung der Erzeugnisse zu sorgen und die Produktion zu niedrigsten Kosten zu erbringen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Verantwortung der Betriebe im Hinblick auf die Forderungen der sozialistischen ökonomischen Integration gezollt. Die Betriebe sind gehalten, die Konsequenzen einer fortschreitenden Integration im RGW umfassend zu berücksichtigen. Nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion der Betriebe besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstfinanzierung über Gewinn und Kredit; generell bedeutet jedoch die vielzitierte „Eigenverantwortung“ nur eine relative Selbständigkeit im Rahmen einer weitgehend an überbetriebliche Weisungen und Normen gebundenen Dispositionsbefugnis insbesondere für das „Wie“ der Planerfüllung. Alle wesentlichen Kompetenzen liegen in den Händen der Kombinate, VVB und Ministerien. Teilweise sind bei den Kombinaten und VVB auch wichtige betriebliche Funktionen zentralisiert. Mit der VO 73 entfielen einige im Zuge der Wirtschaftsreform seit 1967 den VEB erteilten Rechte (z. B. das Recht eines finanziellen Ausgleichsanspruchs bei Eingriffen und Planänderung durch übergeordnete Instanzen), die im Vergleich zur VEB-VO 1967 eine erneute Beschränkung des Dispositionsspielraumes bedeuten. Gründe hierfür sind nicht zuletzt in Bemühungen der Betriebe zu suchen, ihren Betriebserfolg durch sehr flexible Handhabung oder bewußte Umgehung von Plananweisungen und Rechtsvorschriften zu sichern oder zu erhöhen. Der Spitzenfunktionär in der Betriebshierarchie ist der Betriebsdirektor. Als „Beauftragter des sozialistischen Staates“ und Betriebsleiter, berufen durch den Leiter des übergeordneten Organs, fungiert er in doppelter Funktion als Wirtschaftsleiter und als sozialistischer Erzieher. Seine Position ist in ein System der gesellschaftlichen Leitung (Partei, Gewerkschaft, FDJ usw.) eingebettet. Gemäß dem Prinzip der Einzelleitung ist er gegenüber seiner übergeordneten Instanz persönlich voll verantwortlich und besitzt Weisungsrecht gegenüber allen Mitarbeitern des Betriebes (AGB §§ 82, 83). Seine Verpflichtungen hinsichtlich einer effektiven Arbeitsorganisation und straffen Arbeitsdisziplin werden im AGB (4. Kap.) besonders hervorgehoben. Die straffe Subordination der innerbetrieblichen Struktur ist durch die Ausbildung eines für die Leitungsorganisation des sozialistischen Betriebes typischen Gegengewichtsprinzips zur allseitigen Kontrolle innerhalb der betrieblichen Führung gekennzeichnet. Typisch hierfür ist die doppelte Unterstellung des Hauptbuchhalters. Ebenso richtet sich das System der gesellschaftlichen Leitung gegen „individuelle und kollektive Sonderinteressen“ des Betriebes. Der Betriebsdirektor hat die Grundsätze und Normen des sozialistischen Arbeitsrechts zu verwirklichen. Er ist für die Ausarbeitung und Erfüllung des Betriebsplans und seiner Aufschlüsselung bis hin zum Arbeitsplatz verantwortlich und hat den Betriebsplan vor seinem vorgesetzten Leiter zu verteidigen. Er legt die Aufgabenbereiche und Befugnisse der leitenden Mitarbeiterfest. Er kann seine Befugnisse partiell auf diese übertragen. Er ist ferner verantwortlich für Arbeitsgestaltung, Festlegung der Arbeitsnormen und die Ausarbeitung und Festsetzung sonstiger Leistungskennziffern. Gemäß dem sozialistischen Leistungsprinzip hat er das Arbeitspotential des Betriebes auf hohe Planerfüllung und maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität zu konzentrieren wie auch „die Beziehungen zwischen Tarif. Leistung und Lohn so zu gestalten, daß jeder Werktätige daran interessiert ist, hohe Leistungen zu erreichen“ (VO 73, § 9). Mitwirkungsorgane der Belegschaft sind nicht als Beginn des Übergangs zur kollektiven Leitung im Sinne einer Mitbestimmung, sondern als Form einer straffen Leitung durch kollektive Mitwirkung und Beratung im Dienste einer intensiven Kontrolle zu verstehen. Ihr Recht auf Mitwirkung sollen die Werktätigen grundsätzlich durch die BGL und die BPO verwirklichen. „Im Betrieb … wirken die Werktätigen unmittelbar und mit Hilfe ihrer gewählten Organe an der Leitung mit“ (Verfassung der DDR Art. 42, 1). Betriebsdirektor. Partei und Gewerkschaft organisieren, kanalisieren und steuern die Mitwirkung. Dabei ist der Form nach zwischen kollektiven Verträgen (Betriebskollektivvertrag [BKV]), beratenden Gremien (Ständige Produktionsberatungen), gelenkten Produktionsinitiativen (Formen des Sozialistischen Wettbewerbs) und Versammlungen verschiedener Art (Rechenschaftslegungen usw.) zu unterscheiden. Mitwirkung bedeutet Mitsprache zur Mobilisierung der Reserven des Betriebes durch Ausnutzung der „schöpferischen Initiative“ der Belegschaft. Die Grundsätze der B. eines VEB gelten in der Regel gleichermaßen für die Betriebe eines Kombinates, soweit diese einen eigenen Betriebsnamen führen. Für unselbständige Betriebsteile eines Kombinates bestehen Sonderregelungen (Betriebsformen und Kooperation). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 190–191 Betriebssportgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebswirtschaft, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1969 1975 Die rechtlichen Grundlagen der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate sind das Arbeitsgesetzbuch (AGB) sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129). Diese VO löste eine Anzahl vorangegangener Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung ab, so insbesondere für die VEB die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. 2. 1967 und…
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Jahresendprämie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes) Fonds), dessen Höhe durch, staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen) als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform gewann bereits im Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) erhebliche Bedeutung. Durch sie sollen die Anstrengungen der Werktätigen zur Planerfüllung, insbesondere des Gewinnplanes, mit den gesellschaftlichen Interessen, z. B. die Erfüllung qualitativer Kennziffern, verbunden werden. Die Prämiierung erfolgt am Schluß eines jeden Jahres an alle Betriebsangehörigen, sofern, sie mindestens ein Jahr im Betrieb tätig sind. In der NÖS-Periode war der Prämienfonds an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, S. 490 ff) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am Prämienfonds des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15. v. H. des Prämienfondszuwachses des Vorjahres); sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei [S. 555]unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim Prämienfonds wirksam wurden. 1971 ist der Prämienfonds neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z. B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahr 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des Prämienfonds über das geplante Niveau hinaus ist nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier ― von folgenden Planaufgaben ausgewählter ― Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z. B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff. u. S. 379 ff. sowie I, 1973, S. 293 u. S. 485 f.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgen in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v. H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Werden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen (GBl. I, 1977, S. 4 ff. sowie 1978, S. 37 ff.), so sind verstärkte Erhöhungen des Prämienfonds vorgesehen. Als zusätzliche Prämienfondszuführungen in v. H. gelten je 1~v. H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen soll der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen Prämienfondszuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen darf. Die Prämienzuführung aus Gegenplanvorschlägen ist auf maximal 150 Mark je Beschäftigten begrenzt. Die zusätzlichen Fondszuführungen sind aus Zusatzgewinnen zu finanzieren; der normale Prämienfonds wird hingegen aus Teilen des allgemeinen betrieblichen Nettogewinns (Gewinn) gebildet. Wird die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so werden die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v. H. je 1~v. H. Unterschreitung gemindert, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes gilt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des Prämienfonds um 0,5 v. H. Der geplante Prämienfonds soll jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen gelten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1~Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag darf allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden Prämienfondszuführungen überschritten werden, also um maximal 150 Mark je Beschäftigten. Im Jahr 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte eine J. von durchschnittlich 650 Mark, 1973 waren es 725 Mark und 1974 755 Mark. 1975 wurden 764 Mark erreicht. Mit der Fixierung einer Höchstgrenze der Prämienzuführung von grundsätzlich 900 Mark werden zweifellos bei leistungsfähigen Betrieben nur soviel Leistungsreserven aufgedeckt, um diese Grenze gerade zu erreichen. Die Überschreitung dieses Betrages bei der Arbeit mit Gegenplänen wird hier auch nur bedingt Abhilfe schaffen, da die Betriebe damit rechnen müssen, daß ihnen heute erreichte, über den normalen Plan hinausgehende Leistungssteigerungen morgen als Soll vorgeschrieben werden. Daraus dürfte eine Tendenz resultieren, bei der Planaufstellung Reserven für den künftigen Gegenplan zurückzuhalten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 554–555 Jagd A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JazzSiehe auch die Jahre 1969 1975 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes) Fonds), dessen Höhe durch, staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen) als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform…
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Vermessungs- und Kartenwesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß AO Nr. 2 über die Koordinierung der geodätischen, aero-photogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten — Koordinierungsanordnung — vom 21. 6. 1966 (GBl. II, 1966, S. 465 f.) ist die Staatliche Geodätische Kontrolle Dresden zuständig für die Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Cottbus; die Staatl. Geodät. Kontrolle Erfurt für die Bezirke Erfurt, Gera, Suhl, Halle und Magdeburg; die Staatl. Geodät. Kontrolle Potsdam für die Bezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) sowie Berlin (Ost); die Staatl. Geodät. Kontrolle Schwerin für die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Die VVK-Kartographie hat entsprechend dem Vorbild der UdSSR ihre gesamte Blattschnittsystematik in das Internat. Weltkartensystem 1:1 Mill. eingepaßt. Ab 1:5.000 (etwa 50 x 50 cm) sind alle Kartenwerke nach geographischen Netzlinien geschnitten. Im Gegensatz zu Kartenwerken der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der DDR die Unterteilung vom kleinen zum größeren Maßstab; aber auch hier füllen von 1:1 Mill. auf 1:500.000 und ab 1:200.000 je 4 Blätter des größeren Maßstabes 1 Blatt des kleineren. 1954 wurde das Kartenwerk 1:5.000 zugunsten des Maßstabes 1:10.000 aufgegeben, das 1965 in DDR-Flächendeckung neu vorlag. Das gilt auch für alle kleineren Maßstäbe: 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1 Mill. 1965 kam im Rahmen osteuropäischer Zusammenarbeit die Weltkarte 1:2.500.000 hinzu. Das VVK-Kartenwerk 1:200.000 ist als Verkehrskarte (10 Blätter) und Verwaltungskartenwerk (Bezirke) in der Bundesrepublik Deutschland käuflich. In der DDR sind im Unterschied zur Bundesrepublik Kartenwerke größeren Maßstabes, insbesondere das Kartenwerk 1:10.000, jedoch der allgemeinen Nutzung entzogen, weil der VVK-Kartenauftrag „für die Volkswirtschaft und für die Verteidigung“ eine wichtige militärische Komponente hat, die charakteristisch ist für das ganze Kartenschaffen der VVK und dem Vorbild der UdSSR im Detail folgt. Wanderkarten und etliche Stadtpläne sind freilich in der DDR käuflich. Durch AO über das Statut des Seehydrographischen Dienstes der DDR vom 27. 10. 1965 untersteht dieser dem Ministerium für Nationale Verteidigung, Kommando Volksmarine, und hat seinen Sitz in Rostock. Zu seinen Aufgaben gehört die Veröffentlichung von Seekarten, nicht nur der DDR-Ostseeküste (GBl. III, Nr. 28). Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-V. zusammengefaßt. Gemäß der Ersten DB zur VO über das Ingenieur-V. vom 6. 10. 1970 (GBl. II, S. 589) wurden die VEB Ingenieur-V. Rostock, Potsdam, Halle, Erfurt, Dresden, Leipzig und Berlin (Ost) mit weiteren dem Ministerium des Innern unterstehenden Betrieben und Einrichtungen zu dem mit Wirkung vom 1. 1. 1971 gegründeten Kombinat Geodäsie und Kartographie zusammengelegt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung ist der [S. 1133]VEB Hermann Haack, Geographisch-Kartographische Anstalt, Gotha/Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1132–1133 Verluste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VermögenseinziehungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß AO Nr. 2 über die Koordinierung der geodätischen, aero-photogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten — Koordinierungsanordnung — vom 21. 6. 1966 (GBl. II, 1966, S.…
DDR A-Z 1979
Wehrerziehung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur „Opferbereitschaft“ für die Errungenschaften des Sozialismus werden als Grundlage der W. gesehen. Die W. gilt als Bestandteil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit in der DDR; sie ist von allen am Bildungs- und Erziehungsprozeß Beteiligten in Zusammenarbeit mit fachkundigen Kräften der bewaffneten Organe und der Zivilverteidigung zu leisten. Sie soll zum einen als übergreifendes bzw. durchgehendes Prinzip in allen Bereichen des Bildungssystems, zum anderen als Aufgabe spezieller Einrichtungen und Veranstaltungen realisiert werden. Die W. umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Entsprechend der besonderen Bedeutung, die der W. in der DDR beigemessen wird, soll die sozialistische W. bereits Bestandteil der Erziehung in Vorschule und Schulhort sein. So sieht der „Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Schulhort“ für den Lernbereich „Sportlich-touristische Betätigung“ für Schüler der 1. Klasse die Vermittlung einfacher touristischer und militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Geländespiel, vor. In der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird die W. der Schulkinder unterstützt; Aufgabe dieser Organisation ist u. a. die Erziehung zur „Liebe und Achtung“ gegenüber den Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Armeen der verbündeten Staaten. Aufgrund eines Maßnahmeplans des Ministeriums für Volksbildung und des Ministeriums für Nationale Verteidigung wurde die W. der Jugendlichen seit 1971 erweitert und intensiviert. Entsprechend dem Grundsatz, die W. nicht nur in besonderen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwirklichen, sondern als intentionales Prinzip alle Unterrichtsfächer zu durchdringen, finden sich in den neueren Lehrplänen inhaltliche Bestimmungen zur Realisierung der Ziele der W.; das gilt insbesonders für die Fächer Deutsche Sprache und Literatur, Geschichte, Staatsbürgerkunde, Geographie und Sport, aber auch für musische, naturwissenschaftliche und polytechnische Fächer. Am 1. 9. 1978 wurde gegen den erklärten Widerstand vor allem der Evangelischen Kirchen in der DDR das Fach „Wehrunterricht“ in den 9. Klassen der allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Ab 1. 9. 1979 soll dieser für alle Jungen und Mädchen obligatorische Unterricht in den 10. Klassen fortgesetzt werden. Neben dem Wehrunterricht wurde für die Jungen und Mädchen der 9. Klassen ein obligatorischer zweiwöchiger Lehr[S. 1165]gang „Zivilverteidigung“ eingeführt. Parallel dazu sollen, allerdings nur Jungen, auf „freiwilliger Grundlage“ an zweiwöchigen sog. „militärischen Lagern“ teilnehmen. Darüber hinaus dienen der W. der Jugendlichen die verschiedenen Veranstaltungen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen, die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen sowie die vormilitärische Ausbildung für Schüler der 11. Klasse und männliche Lehrlinge bzw. die Sanitätsausbildung (im Rahmen der Zivilverteidigung) für Schülerinnen der 11. Klasse und weibliche Lehrlinge. Die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen stellen die Hauptform der außerunterrichtlichen wehrpolitischen und wehrsportlichen Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen an den 10klassigen Oberschulen dar; sie umfassen wehrpolitische Foren, wehrsportliche Mehrkämpfe und militärische Geländespiele; sie dienen gleichzeitig der Vorbereitung auf die Kreis- und Bezirks-Wehrspartakiaden der GST (Spartakiaden). Die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen befassen sich mit Grundfragen der Landesverteidigung, Geländeausbildung, Schießausbildung, Zivilschutzausbildung und Sanitätsausbildung; sie sollen die wehrerzieherische Tätigkeit der FDJ, insbesondere die Durchführung der Hans-Beimler-Wettkämpfe, unterstützen. Die FDJ hat zur Förderung der W. der Jugendlichen sog. Militärpolitische Kabinette eingerichtet; berufsberatende Organe bedienen sich dieser Kabinette bei der Gewinnung von länger dienenden Freiwilligen bzw. von Berufssoldaten für die NVA. Die vormilitärische Ausbildung und die Sanitätsausbildung betreffen alle Schüler und Schülerinnen der 11. Klassen der Erweiterten Oberschulen und der Spezialschulen; sie erfolgen in einem 12tägigen Lehrgang während der Sommerferien. Die Ausbildung wird für die Schüler als vormilitärische Ausbildung, d. h. als vormilitärische Grund- und Laufbahnausbildung, in Verantwortung der GST in zentralen Ausbildungslagern durchgeführt; für Schülerinnen erfolgt sie als Sanitätsausbildung in Verantwortung sowie nach Lehrplänen des Deutschen Roten Kreuzes der DDR. Die vormilitärische Ausbildung der Lehrlinge im Rahmen der Berufsausbildung erstreckt sich über die gesamte Lehrzeit, in der Regel also über 2 Jahre; sie wird im 1. Lehrjahr als vormilitärische Grundausbildung, im 2. Lehrjahr als vormilitärische Laufbahnausbildung durchgeführt. Die Sanitätsausbildung der weiblichen Lehrlinge wird wie die vormilitärische Ausbildung gleichfalls in 2 Etappen absolviert; die Ausbildung in den Sanitätszügen der Zivilverteidigung schließt die Ausbildung „Erste Hilfe“ sowie die Ausbildung zur DRK-Gesundheitshelferin ein. Weitere Träger der W. sind die Universitäten und Hochschulen; die Ausbildungspläne für W. werden von der GST und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vorbereitet; sie sehen die vormilitärische Ausbildung und Vorlesungen über Militärpolitik vor. Wesentliche wehrerzieherische Aufgaben erfüllen die NVA und andere bewaffnete Organe; von Bedeutung ist hier auch die militärpolitische Öffentlichkeitsarbeit der NVA, die u. a. auf die Stabilisierung des Verhältnisses von Bevölkerung und Armee („Einheit von Volk und Armee“) zielt. Aufgaben der sozialistischen W. übernehmen ferner die Reservisten und ihre Kollektive. Ihnen wird der Auftrag erteilt, die W. der Jugend zu unterstützen, die Traditionen der NVA zu pflegen, die Verbindung von aktivem Wehrdienst und Reserve zu halten usw.; die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Zivilverteidigung; die Parteien und Massenorganisationen; insbesondere die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) und ihre Publikationsorgane nehmen sich der wehrpolitischen Arbeit an; von Bedeutung für die W. im Betrieb sind u. a. die Gewerkschaftsorganisation; die Kommissionen für sozialistische W. bei den Räten der Bezirke und Kreise; in diesen Kommissionen arbeiten Vertreter der Parteien, der FDJ, der GST, der Gewerkschaft, der NVA und der Wehrbezirks- bzw. Wehrkreiskommandos; ihre Aufgabe ist, einheitliche Ausbildungspläne für die W. zu erarbeiten und allgemein die W. zu unterstützen und zu kontrollieren. Sozialistische W. soll, wie die Militärpolitik der DDR insgesamt, ausschließlich auf die Verteidigung des Sozialismus und des Friedens gerichtet sein. Angesichts des Umfangs und der Intensität der den gesamten Erziehungs- und Bildungsbereich erfassenden W. sind Ansätze der Verselbständigung militärischer Denk- und Verhaltensweisen nicht auszuschließen und in Teilbereichen militaristische Tendenzen feststellbar, die mit den Prinzipien Friedlicher Koexistenz und den Bemühungen um allgemeine Abrüstung nicht vereinbar sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1164–1165 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur…
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Zentralhaus für Kulturarbeit (1979)
Siehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1975 1985 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff Künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in Zentralhaus für Volkskunst umbenannt und erhielt 1962 seinen heutigen Namen. Es ist dem Ministerium für Kultur unterstellt. Das Z. hat die Aufgaben, die politisch-künstlerische Entwicklungslinie der gesamten Laienkunst auszuarbeiten; die besten Methoden zur Erhöhung von deren Niveau und gesellschaftlicher Wirksamkeit und zur Gestaltung des Klublebens zu studieren und zu entwickeln; Repertoires für alle Gebiete der Laienkunst herauszugeben; die theoretischen Grundlagen für die Ausbildung der Leiter des künstlerischen Volksschaffens zu erarbeiten und entsprechende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen durchzuführen (seit 1974 an einer Zentralen Volkskunstschule); die Entwicklung der Laienkunst in den anderen sozialistischen Ländern, besonders der Sowjetunion, zu verfolgen und auszuwerten (wozu mit allen entsprechenden Häusern der sozialistischen Länder Arbeitspläne über jeweils 5 Jahre vereinbart wurden). Im Z. arbeitet die Leitstelle für Information und Dokumentation des künstlerischen Volksschaffens in der DDR. Zum Z. gehören das Institut für Volkskunstforschung, das die „Chronologie des künstlerischen Volksschaffens“ und ein „Jahrbuch des Instituts für Volkskunstforschung“ herausgibt, das 1957 gegründete Deutsche Tanzarchiv der DDR sowie 17 Zentrale Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens. Das Z. führt Fachberatungen. Leistungsschauen auf einzelnen Gebieten der Laienkunst und Weiterbildungsveranstaltungen durch. Es ist Herausgeber der Monatszeitschriften „Kultur und Freizeit“, „Bildnerisches Volksschaffen“ (für alle Gebiete der bildenden und angewandten Kunst), „Szene“ (für Laientheater und Kabarett), „Der Tanz“ (für Bühnen- und Gesellschaftstanz). „Musikforum“ (für Vokal- und Instrumentalmusik) sowie anderer Publikationen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1201 Zentralgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralinstitut für ArbeitsmedizinSiehe auch: Zentralhaus für Kulturarbeit: 1963 1965 1975 1985 Zentralhaus für Kulturarbeit (früher Zentralhaus für Volkskunst): 1966 1969 Zentralhaus für Volkskunst: 1958 1959 1960 1962 Das Z. ist eine staatliche Einrichtung zur Entwicklung der unter dem Begriff Künstlerisches Volksschaffen zusammengefaßten verschiedenen Zweige der Laienkunst und der Klubarbeit (Kulturstätten). Das Z. wurde 1952 als Zentralhaus für Laienkunst gegründet, 1954 in Zentralhaus für Volkskunst…
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Gemeindeverband (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Zusammenschluß von Städten und Gemeinden zwecks kooperativer Lösung kommunaler Aufgaben. Der Bildung eines G. geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus - zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o. ä.) zum Ziel gesetzt haben. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hat, regelt erstmals das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 die Bildung von Zweckverbänden und G. Zweckverbände können von den Volksvertretungen der Städte und Gemeinden zur gemeinsamen Lösung von Aufgaben und bestimmten Gebieten der gesellschaftlichen, insbesondere der wirtschaftlichen Entwicklung gebildet werden. Vom Zweckverband gebildete Betriebe oder Einrichtungen unterstehen dem Rat einer [S. 447]der beteiligten Städte und Gemeinden. Der Zweckverband arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts und der Beschlüsse der Volksvertretungen; er hat keine eigenen Organe. Die bisher am höchsten entwickelte Form gemeindlicher Zusammenarbeit ist der G. Seine Aufgabe ist die Lösung aller in den beteiligten Kommunen anfallenden Fragen. Die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden können in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung der Industrie und Landwirtschaft G. bilden; dabei bedarf es der Bestätigung des Kreistages (Kreis) nach Zustimmung des Rates des Bezirkes. Voraussetzungen sind ferner die Bereitschaft der Bürger und Erfahrungen in der Gemeinschaftsarbeit. Die im G. zusammengefaßten Städte und Gemeinden bleiben politisch selbständig. Die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der einzelnen Orte sind weiterhin ― mit allen Rechten und Pflichten ― die obersten staatlichen Organe in ihren jeweiligen Territorien. Der G. arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts; über die Bildung gemeinsamer Organe entscheiden die Volksvertretungen eigenverantwortlich. Gemeinsames Leitungsorgan ist der von den Volksvertretungen gewählte G.-Rat in dem alle beteiligten Städte und Gemeinden gleichberechtigt vertreten sind. Auf den G.-Rat können schrittweise Aufgaben und Befugnisse und materielle und finanzielle Fonds übertragen werden. Die Bildung von G. trägt dem aktuellen Bedürfnis nach Anpassung der staatlichen Organisationsstruktur an die Entwicklung kooperativer Wirtschaftsformen vor allem in der Landwirtschaft Rechnung. Ferner soll sie eine als notwendig angesehene Rationalisierung der Verwaltung ermöglichen. Langfristiges Ziel sind leistungsfähige kommunale Einheiten, die zur allmählichen Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Lande an die der Stadt beitragen. Gegenwärtig gibt es in der DDR 571 G., denen rd. 4.000 kreisangehörige Städte und Gemeinden mit etwa 4,1 Mill. Einwohnern (nahezu 24 v. H. der Bevölkerung) angehören. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 446–447 Gemeindesteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindevertretungSiehe auch die Jahre 1975 1985 Zusammenschluß von Städten und Gemeinden zwecks kooperativer Lösung kommunaler Aufgaben. Der Bildung eines G. geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus - zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o. ä.) zum Ziel gesetzt haben. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden…
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Feiertage (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und am Reformationstag soll den Werktätigen zum Besuch des Gottesdienstes auf Wunsch unbezahlte Freizeit gewährt werden. (In der Osterwoche und Pfingstwoche sind die Samstage zum Ausgleich für Karfreitag und Pfingstmontag volle Arbeitstage.) Staatsfeiertage sind der 1. Mai und der 7. Oktober. Im übrigen wurden 1978 folgende Tage offiziell als Gedenktage bzw. „Festtage“ begangen: 12. 2. „Tag der Werktätigen des Post- und Fernmeldewesens“; 19. 2. „Tag der Mitarbeiter des Handels“; 1. 3. „Tag der Nationalen Volksarmee“; 8. 3. „Internationaler Frauentag“; 9. 4. „Tag des Metallarbeiters“; 21. 4. Gründung der SED (1946); 8. 5. „Jahrestag der Befreiung vom Faschismus“; 10. 5. „Tag des freien Buches“; 12. 5. „Tag der Jugendbrigaden“; 1. 6. „Internationaler Tag des Kindes“; 11. 6. „Tag des Eisenbahners“, „Tag der Werktätigen des Verkehrswesens“; 12. 6. „Tag des Lehrers“; 18. 6. „Tag der Genossenschaftsbauern und der Arbeiter der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft“; 25. 6. „Tag des Bauarbeiters“; 1. 7. „Tag der Deutschen Volkspolizei“; 2. 7. „Tag des Bergmanns und des Energiearbeiters“; 1. 9. „Weltfriedenstag“; 10. 9. „Internationaler Gedenktag für die Opfer des faschistischen Terrors und Kampftag gegen Faschismus und imperialistischen Krieg“; 16. 9. „Tag der Werktätigen des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen“; 13. 10. „Tag der Seeverkehrswirtschaft“; 21. 10. „Tag der Werktätigen der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie“; 7. 11. Jahrestag der „Großen Sozialistischen Oktoberrevolution“ in Rußland (1917); 10. 11. „Weltjugendtag“; 12. 11. „Tag des Chemiearbeiters“; 19. 11. „Tag des Metallurgen“; 1. 12. „Tag der Grenztruppen der DDR“; 11. 12. „Tag des Gesundheitswesens“; 30. 12. Gründung der KPD (1918). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 369 Feiern, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feinmechanische und Optische IndustrieSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Zahl der gesetzlichen, also arbeitsfreien F. ist anläßlich der Einführung der 5tägigen Arbeitswoche 1967 vermindert worden; geschützt sind: 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag, 7. Oktober („Tag der Republik“), 25. und 26. Dezember. Zu Werktagen wurden Ostermontag, Himmelfahrt und Bußtag, ferner der „Tag der Befreiung“ (8. Mai). An den 3 genannten kirchlichen F. sowie an Fronleichnam und…
DDR A-Z 1979
Landwirtschaft (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Bedeutung der Landwirtschaft für die Volkswirtschaft Im Wirtschaftssystem der DDR ist der L. die Aufgabe gestellt, die Bevölkerung, soweit möglich, aus eigener Erzeugung mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Von Ausnahmen abgesehen (pflanzliche Produkte tropischer und mediterraner Herkunft), wird die DDR von der Wirtschaftsführung auf dem Ernährungssektor grundsätzlich als „autarkiebegabt“ bezeichnet. Während der Jahre 1973–1977 wurde in Abhängigkeit von der Entwicklung des Verbrauchs und der Ernteerträge ein Selbstversorgungsgrad von 72–82 v. H. erreicht. Die Abhängigkeit von Nahrungsgüterimporten soll durch die Steigerung der pflanzlichen Produktion, die zugleich die Futtergrundlage für die tierische Produktion darstellt, verringert werden. Bezogen auf das Jahr 1975 wird bis zum Ablauf des Perspektivplanes 1976—1980 folgende Entwicklung der Agrarproduktion angestrebt: Im vorausgegangenen Fünfjahrplan (1971–1975) überstieg die Leistung der tierischen Produktion — aufgrund umfangreicher Futtermittelimporte — die Planziele jährlich um bis zu 20 v. H., so daß die DDR z. B. bei Fleisch und Fleischprodukten zum Nettoexporteur auch für den EG-Markt wurde. Daher konnten die Zuwachsraten der tierischen Produktion für die Jahre 1976–1980 geringer angesetzt [S. 643]werden. Bedingt durch die trockenen Jahre 1975 und 1976 und den unvermindert ansteigenden Verbrauch der Bevölkerung sind 1977 vereinzelt Lücken in der Fleischversorgung aufgetreten (Lebensstandard). Zu den Aufgaben der L. gehören weiterhin landeskulturelle Maßnahmen (Bodennutzung, Meliorationen) sowie der Ausbau der ländlichen Infrastruktur. Die L.-Betriebe sind ferner Träger sozialer und kultureller Einrichtungen im ländlichen Raum, dessen Entwicklung darauf abzielt, die zwischen Stadt und Land bestehenden Unterschiede abzubauen (Agrarpolitik), wie die Politik der Industrialisierung der Landwirtschaft darauf abzielt, die Arbeits- und Lebensbedingungen in diesem Bereich denen in anderen Volkswirtschaftszweigen anzugleichen. Die Beziehungen der L. zu den direkt vor- bzw. nachgelagerten Wirtschaftszweigen werden im Rahmen des Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) geregelt. Rund 86 v. H. der gesamten Agrarproduktion unterlagen 1976 der Weiterbe- und -Verarbeitung durch die Nahrungsgüterwirtschaft und Lebensmittelindustrie. Die Bedeutung der L. für die Volkswirtschaft der DDR wird aus dem Umfang ihres Anteils am Produktionsaufwand und ihres Beitrages zum Sozialprodukt deutlich. Im Durchschnitt der Jahre 1973–1977 beanspruchte die L, 11,2 v. H. der Berufstätigen und 13,1 v. H. der Grundmittel (Produktionskapital ohne lebendes Inventar); sie verbrauchte 11,3 v. H. der Investitionen und trug mit 11,0 v. H. zur Entstehung des Nettoproduktes der DDR bei. II. Produktionsgrundlagen A. Nutz- und Ackerflächenverhältnisse Vom Staatsgebiet der DDR sind ca. 58 v. H. landwirtschaftlich genutzte Fläche (LN) (Bundesrepublik Deutschland 54 v. H.). Da zugleich die Bevölkerungsdichte der DDR um ca. 37 v. H. unter der der Bundesrepublik liegt, steht in der DDR die 1,8fache Nahrungsfläche je Einwohner zur Verfügung. Durch außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme hat die DDR zwischen 1950 und 1970 ca. 240.000 ha LN verloren. Zur Vermeidung unnötiger Bodenverluste wurde 1967 eine Bodennutzungsgebühr (bis zu 400.000 Mark/ha LN) eingeführt (Bodennutzung). Gleichzeitig wurde ein umfangreiches Wiederurbarmachungs- und Rekultivierungsprogramm für Bergbauflächen eingeleitet. Im Zeitraum 1971—1978 wurden insgesamt 13.800 ha Abbaufläche rekultiviert, aus denen jedoch nur 4.500 ha LN gewonnen werden konnten. Zusätzlich wurden seit 1970 jährlich rd. 2.200 ha Öd- und Umland kultiviert. Weitere Nutzflächen werden aus dem Umbruch von Wege- und Grabenflächen gewonnen, so daß der Umfang der LN seit 1972 mit durchschnittlich 6,29 Mill. ha konstant gehalten werden kann. Die Trennung der DDR vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und die wiederholten Eingriffe in die Agrarstruktur (Bodenreform, Kollektivierung, Industrialisierung) beeinflußten das Nutzflächenverhältnis bis 1970 insofern, als der Ackeranteil ständig zugunsten des Dauergrünlandanteiles verringert wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) ist diese Entwicklung gestoppt worden. Seitdem sind mehr als 200.000 ha Grünland zu Ackerflächen umgebrochen und gleichzeitig die vor allem durch Sonderkulturen genutzte Fläche erweitert worden. 1975 entfielen 76 v. H. der Nutzfläche auf Acker- und 20 v. H. auf Grünland (Bundesrepublik 57 v. H. Acker- und 39 v. H. Grünland). Ebenso wie das Nutzflächenverhältnis ist auch das Ackerflächenverhältnis in gegensätzlicher Weise verändert worden. Im Verhältnis zur Vorkriegszeit wurden die Getreide- und die Hackfruchtfläche verringert und — wegen des erweiterten Großviehbestandes — der Feldfutterbau ebenso wie das Dauergrünland (s. o.) erweitert. Dem Ziel der Selbstversorgung entsprechend erweiterte man den Anbau von Ölfrüchten und — in Abhängigkeit von den Hek[S. 644]tarerträgen — den Zuckerrübenanbau, während ― wegen der sich wandelnden Verzehrgewohnheiten ― der Kartoffel- und Hülsenfruchtanbau zurückgenommen wurden. Die Ende der 60er Jahre einsetzende Industrialisierung der L. bewirkte (entgegen den Planauflagen) nicht nur die unerwünschte Grünlanderweiterung, sondern sie bewirkte vor allem, daß die auf die Pflanzenproduktion spezialisierten Betriebe den Speisekartoffelanbau, den Feldfutter- und den Zwischenfruchtbau vernachlässigten. Statt dessen neigten sie zum Anbau von Verkaufsprodukten, die ihnen ― im Gegensatz zur Rauhfutterproduktion ― einen gesicherten Preis garantierten. Um die Futterversorgung zu sichern, mußten die Ptlanzenbaubetriebe durch Planauflagen verpflichtet werden, den häufig defizitären Feldfutter- und Zwischenfruchtbau zu erweitern. Die Eignung des Getreidebaus zur Mechanisierung und die seit 1972 verstärkt angewendeten Strohaufschlußverfahren zur Rauhfuttergewinnung haben zur Folge, daß der Getreideanbau ständig erweitert wird. Entsprechende Erträge bei den Hackfrüchten und im Futterbau vorausgesetzt, wird beim Getreide ein Ackerflächenanteil von rd. 60 v. H. (wie zur Vorkriegszeit) angestrebt. Das Vorkriegsniveau ist beim Wintergetreide mit rd. 1,9 Mill. ha bereits erreicht worden und soll zu Lasten des Sommergetreides (1977 rd. 625.000 ha LN) weiter ausgedehnt werden. In den Ackerflächen sind für das Jahr 1977 neben rd. 1 61.000 ha Freilandgemüse auch etwa 12.000 ha AF der Saat- und Pflanzguterzeugung sowie Flächen für 1 zahlreiche Sonderkulturen enthalten, sofern diese nicht dem Gartenbau oder den rd. 40.000 ha LN umfassenden Haus- und Kleingärten, die ebenfalls zur Marktproduktion bei Obst und Gemüse usw. beitragen, zuzuordnen sind. B. Die Viehbestände Die nach 1945 durchgesetzten strukturellen Veränderungen, insbesondere die Auflösung der meisten Großbetriebe und die Einrichtungen zahlreicher kleiner Neubauernbetriebe, haben zur Aufstockung der Viehbestände geführt, die auch während der Kollektivierung und in der nachfolgenden Industrialisierung unverändert fortgeführt worden ist. Zwar haben die Eingriffe in die Betriebsstruktur wie auch witterungsbedingte Futterverknappungen zeitweilig Bestandsverminderungen zur Folge gehabt. Dies ist jedoch in den Folgejahren jeweils ausgeglichen bzw. überkompensiert worden. Der Viehstapel der DDR ist im Verhältnis zur Bevölkerung relativ hoch. Trotz der damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile ist die Produktionspolitik primär auf einen hohen Viehbestand gerichtet. Die Leistung der Tiere — und damit die Wirtschaftlichkeit der Viehhaltung — wird zwar ständig verbessert, gilt jedoch grundsätzlich als nachgeordnetes Ziel. C. Die Betriebs- und Arbeitskräftestruktur Die landwirtschaftliche Betriebsstruktur ist Hauptziel und Gegenstand der Agrarpolitik der DDR. Die Einrichtung ständig neuer Landwirtschaftlicher [S. 645]Betriebsformen wie auch deren Erweiterung, Einschränkung oder Abschaffung sind jedoch mehr ein Indikator für den Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel als das Ergebnis einer nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalteten Betriebsorgan isation. Von den nach Abschluß der Kollektivierung (1960) bestehenden rd. 20.000 Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) unterschiedlichen Typs existierten 1975 noch 4.566. Im gleichen Zeitraum ist auch die Zahl der Volkseigenen Güter (VEG) von 669 auf 463 verringert worden. Während die von den VEG bewirtschaftete Fläche von rd. 396.000 ha auf 474.000 ha LN erweitert wurde, ist die von den LPG bewirtschaftete Fläche von rd. 5,41 Mill. ha auf 5,12 Mill. ha LN zurückgegangen. (Die Anzahl der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften [GPG] stieg von ursprünglich 298 auf 369 Betriebe im Jahr 1963, und nahm danach kontinuierlich bis auf 287 Betriebe im Jahr 1975 ab. Dessenungeachtet hat die von den GPG insgesamt bewirtschaftete Fläche regelmäßig von rd. 13.700 ha im Jahr 1960 bis 1975 auf rd. 24.800 ha LN zugenommen.) Im Zuge der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren in die L. der DDR sind bis dahin bestehende Betriebsformen aufgelöst und durch völlig neue mit weitgehend spezialisierten Produktionsaufgaben ersetzt worden. Im Juni 1977 waren folgende Betriebe und Betriebsformen an der Agrarproduktion beteiligt: 1. Spezialisierte Betriebe der Pflanzenproduktion 114 Volkseigene Güter (VEG) Pflanzenproduktion 721 LPG Pflanzenproduktion 416 Kooperative Abteilungen Pflanzenproduktion 2. Spezialbetriebe zur Unterstützung der Pflanzen- und Tierproduktion 258 Agrochemische Zentren (ACZ) zur Durchführung der Mineraldüngung, der Pflanzenschutzarbeiten (sowie neuerdings zur Ausbringung organischer Dünger). 153 Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) zur vorbeugenden Instandhaltung und Instandsetzung der Agrartechnik. 15 VEB Organische Düngerstoffe mit 123 Betrieben und Betriebsteilen zur Aufarbeitung organischer Substanzen bzw. Humusgewinnung. 320 Trockenwerke zur Grüngut- und Hackfruchttrocknung sowie zum Aufschluß und nachfolgender Pelletierung von Stroh oder zur Ganzpflanzenpelletierung. 3. Spezialisierte Betriebe der Tierproduktion 31 Kombinate für Industrielle Mast (KIM) vorwiegend zur Geflügelfleisch- und Eierproduktion, 29 Volkseigene Güter (VEG) Tierproduktion 7 LPG Tierproduktion 328 ZBE Tierproduktion. 4. Darüber hinaus bestanden 2.960 nicht spezialisierte LPG Tierproduktion, deren Produktion noch weitere Zweige der Viehhaltung umfaßt. Während die Betriebe der Pflanzenproduktion in der Größenordnung von durchschnittlich 5.000 bis 6.000 ha LN organisiert sind, arbeiten die noch nicht spezialisierten Betriebe der tierischen Produktion aufgrund der gegebenen Gebäudeverhältnisse in einer Vielzahl kleiner Ställe, so daß die statistisch ausgewiesene Betriebsstruktur von nur geringem Aussagewert über die Produktionsverhältnisse ist. Die Veränderung der Agrarverfassung im allgemeinen und der Betriebsstruktur im besonderen haben sowohl den Arbeitskräftebesatz als auch die Struktur der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte beeinflußt. So war es den LPG-Mitgliedern während der 60er Jahre weitgehend verwehrt, die LPG bzw. die L. zu verlassen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Arbeitskräfte den „Stützpunkten der Arbeiterklasse auf dem Lande“ zugewiesen (MAS, MTS bzw. KfL, ACZ usw.), so daß der AK-Besatz insgesamt höher liegt, als er unter bäuerlichen Bedingungen wäre. Die berufliche Beschränkung der LPG-Mitglieder hatte ferner zur Folge, daß die „bäuerliche“ Jugend entweder einen außerlandwirtschaftlichen Beruf ergriff, zumindest nicht Mitglied der LPG wurde. Eine zunehmende Überalterung der LPG-Mitglieder bzw. eine verstärkte Abnahme der LPG-Mitglieder nach 1970 war die Folge. Durch hohe Leistungen in der Berufsausbildung konnte jedoch eine relativ günstige Altersstruktur der ldw. Arbeitskräfte aufrechterhalten werden. Die Anzahl der Berufstätigen, die jünger als 25 Jahre [S. 646]sind, hat trotz des Rückganges der Beschäftigten von 1966 bis 1975 um 9.300 zugenommen. Mit der Auflösung der alten Sozialstruktur haben auch in der L. neue Strukturmerkmale Bedeutung erlangt. Als solche sind neben dem Ausbildungsstand (Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung) die Zugehörigkeit zu bestimmten Produktionsrichtungen (Spezialbetriebe), vor allem aber die Stellung innerhalb der errichteten Großbetriebe, von Bedeutung, die ihrerseits u. a. vom Qualifikationsniveau abhängt. Ein Vergleich der in den verschiedenen Aufgaben- und Arbeitsgebieten eingesetzten ständig beschäftigten Arbeitskräfte für die Jahre 1971 und 1974 zeigt, daß mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren der Anteil des Verwaltungs-, Leitungs- und Ausbildungspersonals absolut und relativ zunimmt, während der jenige der in der Produktionsphäre Beschäftigten insgesamt abnimmt. Diese Abnahme ist jedoch ausschließlich auf die Pflanzenproduktion beschränkt. Im Jahr 1974 waren einschließlich des zugehörigen Personals für Technik, Transport, Werkstatt- und Reparaturwesen in der Pflanzenproduktion rd. 347.000 Arbeitskräfte (= 5,5 ständige Berufstätige/100 ha LN) beschäftigt, die jedoch nur 42,9 v. H. der insgesamt beschäftigten Arbeitskräfte ausmachen. Rechnet man den Aufwand für Leitung und Verwaltung (rd. 12 v. H.) anteilig hinzu, erforderte allein die Pflanzenproduktion 6,25 Arbeitskräfte / 100 ha LN. Die Zunahme des Personals in der Viehwirtschaft und im Gartenbau wird mit der Erweiterung des Viehbestandes und mit der Ausdehnung des Obst- und Gemüsebaus erklärt. D. Die Ausstattung der Landwirtschaft mit Produktionsmitteln Die mit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren vorgegebenen Ziele erforderten sowohl die verstärkte Verwendung ertragssteigernder Produktionsmittel, um höhere Erträge erzielen zu können, als auch den Einsatz arbeitssparender Technologien, d. h. eine steigende Kapitalausstattung der Arbeitskräfte und entsprechende Investitionen. Seit Abschluß der Kollektivierung (1960) hat der Einsatz dieser Mittel und Technologien ständig zugenommen. 1. Die Kapitalausstattung der Land- und Forstwirtschaft Der Zuwachs an Investitionsgütern ist statistisch nur unzureichend nachzuweisen, weil ihre steigende Qualität und Leistungsfähigkeit aus der rein zah[S. 647]lenmäßigen Aufstellung nicht ersichtlich wird. Die Investitionsprozesse der Landtechnik vollziehen sich in etwa 10jährigem Abstand, wobei eine neue technische Generation gegenüber der vorhergehenden eine um etwa 100 v. H. höhere Leistung erbringen soll. Statistisch nimmt daher die Zahl der eingesetzten Maschinen ab, während die Kapazität der technischen Ausrüstung steigt. Als Indikator für die steigende Mechanisierung der Agrarproduktion ist die „energetische Basis“ am besten geeignet. Obwohl also die Kapazität der eingesetzten Traktoren in 15 Jahren von 38,7 auf 129 PS je 100 ha LN gestiegen ist, nahm ihr Anteil an der PS-Ausstattung insgesamt ab, weil ein wachsender Anteil auf selbstfahrende Erntemaschinen und Transportfahrzeuge (Lkw) entfällt. Von Ausnahmen abgesehen sind gegenwärtig sämtliche Arbeitsverfahren mechanisiert. Alle Ernteverfahren können mit Vollerntemaschinen durchgeführt werden. Die Erwartung, daß die industriemäßigen Verfahren zu Rationalisierungsvorteilen durch Senkung der Maschinenkapazität führen, hat sich nicht erfüllt. Im Gegenteil sind die entwickelten bzw. eingesetzten Spezialmaschinen nur während der jeweiligen Saison ausgelastet; ihr Einsatz erfordert zusätzliche Transportkapazitäten und schafft zusätzliche Auslastungsprobleme. Der Transportaufwand und damit die Transportkapazität haben insbesondere durch die eingeführten Betriebsgrößen erheblich zugenommen. In der tierischen Produktion werden jährlich für 2,0 bis 3,5 v. H. des Viehbestandes neue Ställe errichtet, was einer Nutzungsdauer der Gebäude von etwa 30 bis 50 Jahren entspricht. Da die Altgebäude nach Ablauf dieses Zeitraumes nur bedingt weiter verwendet werden können, ist eine Erhöhung des Gebäudekapitals anhand der in den Produktionsprozeß einbezogenen Stallgebäude schwer nachweisbar. Mit der Modernisierung von Altgebäuden ist in der DDR erst seit dem IX. Parteitag der SED (1976) in größerem Umfang begonnen worden. Zu diesem Zeitpunkt konnten rd. 90 v. H. der Milchkühe mit Hilfe von Melkanlagen gemolken werden. Andere arbeitsparende oder die Arbeit erleichternde Technologien (Stallmistung, Selbsttränken) waren seltener im Einsatz. Das Ziel, die tierische Produktion in industriemäßigen Anlagen zu betreiben, wird — auf den Gesamtviehbestand bezogen — 1980 durchschnittlich erst zu 20 v. H. verwirklicht sein. Bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 1966–1970 haben die jährlichen Investitionen bis 1977 um 31,5 v. H. und der Grundmittelbestand (Besatzkapital ohne Viehvermögen) um 54,7 v. H. zugenommen. [S. 648]Die Höhe des Grundmittelbestandes und der Investitionen ist durch die Gestaltung der in der DDR geltenden Produktionsmittelpreise bestimmt. Gemessen am Preisniveau der Bundesrepublik Deutschland liegen die Preise der DDR für Maschinen und Fahrzeuge 1975 durchschnittlich um 10–15 v. H. niedriger, während die Gebäude und Stallausrüstungen um ein Mehrfaches teurer sind. Hieraus erklärt sich der hohe Anteil der Bauinvestitionen trotz der relativ geringen Bauleistung. 2. Der Einsatz ertragssteigernder Produktionsmittel. Der Sicherung eines hohen Selbstversorgungsgrades dienen alle Maßnahmen der Bodenverbesserung (Meliorationen) und der Bewässerung sowie vor allem die Düngung, der Pflanzenschutz und der Einsatz von Futterkonzentraten in der tierischen Produktion. Der monetäre Wert der Meliorations- und Bewässerungseinrichtungen ist in den o. g. Investitionen bzw. Grundmitteln enthalten. Im Jahr 1975 galten 38 v. H. der LN als entwässerungs- und 68 v. H. als bewässerungsbedürftig. Zu diesem Zeitpunkt konnten 20,6 v. H. entwässert und 10,5 v. H. der LN bewässert, davon 4,0 v. H. beregnet werden. Bis 1980 soll die bewässerte Fläche 18,0 v. H. der LN (Beregnung auf 9,7 v. H.) erweitert werden. Der Aufwand von Pflanzenschutz- und Düngemitteln hat ständig zugenommen, jedoch entfällt der überwiegende Anteil der Pflanzenschutzmittel auf Herbizide und wirkt damit vor allem arbeitssparend: In der Mineraldüngung wurde insbesondere der Stickstoff- und Phosphorsäureaufwand erhöht, der seit Ende der 60er Jahre über dem Aufwand der L. in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Mit den übrigen Mineraldüngern sind die Böden der DDR traditionsgemäß gut versorgt, so daß der zu verzeichnende Verbrauchsrückgang unbedenklich ist. Der monetäre Wert des Mineraldüngeraufwandes wird mit durchschnittlich 240 Mark/ha LN für das Jahr 1977 angegeben. Mit weiteren 135 Mark/ha LN werden die organischen Düngestoffe bewertet. Für Pflanzenschutzmittel wurden 1975 rd. 313 Mill. Mark (= 67 Mark/ha AF) aufgewendet. Bis 1980 wird eine Zunahme auf 428 Mill. Mark (bei 4,8 Milli ha Acker = ca. 90 Mark/ha AF) erwartet. Mit Hilfe der importierten Eiweißkonzentrate konnte die Mischfutterproduktion von 2,9 Mill. t (1970) auf 4,5 Mill. t (1975) erheblich gesteigert werden. Infolgedessen standen (unter Einbeziehung der Geflügelhaltung) 1975 mit 7,74 dt pro GV rd. 42,5 v. H. mehr Mischfutter zur Verfügung als im Jahr 1970 (5,43 dt/GV). Die Mischfutterproduktion soll bis 1980 auf 6,12 Mill. t erhöht werden. III. Die Produktionsleistung der Landwirtschaft A. Der naturale Ertrag Der naturale Produktionsertrag wird in der Pflanzenproduktion bestimmt durch den Umfang der Erntefläche (s. o.) und durch den Ertrag pro Flächeneinheit. Nachfolgend ist die Entwicklung der Erträge für die wichtigsten Verkaufsfrüchte und Futterkulturen, die etwa 90 v. H. der LN umfassen, während des Zeitraums 1966–1977 angegeben. Die Summe aller pflanzlichen Erzeugnisse wird in dt Getreideeinheiten (dt GE/ha LN) als Bruttobodenproduktion ausgewiesen. (Der von der DDR für die Ermittlung der Bruttobodenproduktion verwendete GE-Schlüssel stimmt nicht mit dem in der Bundesrepublik verwendeten GE-Schlüssel überein, so daß die Ergebnisse der DDR nicht direkt mit denen der Bundesrepublik verglichen werden dürfen. Die Produktionsergebnisse im Pflanzenbau müssen sowohl im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland als auch gemessen an den eigenen Zielen und am Produktionsaufwand als unbefriedigend angesehen werden. Von Ausnahmen (z. B. Wintergerste) abgesehen werden die Produktionsergebnisse der Bundesrepublik nicht erreicht. Die Verdopplung des Pflanzenschutzmittelaufwandes und die Erhöhung der Stickstoffgaben (s. o.) haben nicht zu einer entsprechenden Zunahme der Erträge geführt. Insbesondere sind die Hackfruchterträge der DDR gering, sie erreichen bei Kartoffeln und Zuckerrüben im Durchschnitt der Jahre 1971–1975 nicht die Vor[S. 649]kriegsergebnisse. (Im Durchschnitt der Jahre 1934–1938, der wegen der außerordentlich schlechten Ernte des Jahres 1934 auf niedrigem Niveau liegt, wurden im Gebiet der DDR durchschnittlich 173 dt Kartoffeln und 291 dt Zuckerrüben pro ha Erntefläche erzielt.) Ein weiteres Problem ergibt sich für die DDR aus dem von Jahr zu Jahr stark schwankenden Hektarerträgen. Die Silomaiserträge lagen 1977 um 96,0 v. H. über denen des Jahres 1976. Die Kartoffelerträge sanken von 1974 bis 1975 auf 63,5 v. H. Die Zuckerrübenerträge des Jahres 1971 (243,2 dt/ha) lagen um rd. 25 v. H. unter denen der Jahre 1970 und 1972. Ertragsschwankungen sind in diesem Umfang und in dieser Häufigkeit vor dem Krieg im Gebiet der DDR nicht üblich gewesen. Da sie nicht vorhersehbar sind, belasten sie die auf langfristige Planvorgaben und genaue Planerfüllung verpflichtete Wirtschaftsleitung der DDR. Die tierische Produktion ist abhängig vom Umfang des Viehbestands und von der durchschnittlichen Leistung der Tiere, wobei die Bestandsveränderungen zu berücksichtigen sind. Die DDR erreichte 1974 bei einem Besatz von 92,6 GV/100 ha LN ihren bisher höchsten Viehbestand. Die trockenen Erntejahre 1975 und 1976 führten insbesondere zu einer Verringerung der Rinderbestände, die bis 1978 nicht ausgeglichen werden konnte. Gleichzeitig sanken auch die Schlachtgewichte und das Durchschnittsgewicht der Tiere im Viehbestand, so daß das Aufkommen an Rind- und Kalbfleisch zunächst kaum ansteigen wird. Die Stagnation in der Rindfleischerzeugung wird durch weiterhin wachsende Schweine- und Geflügelbestände ausgeglichen, jedoch nimmt der Anteil des Rind- und Kalbfleisches an der Schlachtviehproduktion überproportional ab. Die insgesamt positive Bilanz der tierischen Produktion — wie sie sich aus dem Vergleich der Ergebnisse der Jahre 1966–1970 mit denen der Jahre 1971–1975 bzw. 1977 ergibt — beruht jedoch vorwiegend auf dem steigenden Einsatz hochwertiger Futtermittel, in dessen Folge die Milchleistung je Kuh bzw. die Legeleistung pro Henne um 12,8 bzw. 28,0 v. H. zugenommen hat. In gleicherweise ist das Schlachtviehaufkommen wesentlich stärker als der Viehbestand angestiegen. B. Die monetäre Leistung Die monetäre Produktionsleistung der L. ergibt sich aus der Summe der verkauften Produkte und den hierfür erzielten Preisen. Die Erzeugerpreise der DDR sind in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben worden. Bezogen auf das Jahr 1968 stieg der Index der Erzeugerpreise bis 1977 im Durchschnitt auf 116,5 v. H. (pflanzliche Produkte 106,4 v. H., tierische Produkte 119,6 v. H.). Die durchschnittlichen Verkaufserlöse betrugen 1977 pro dt bei Ölfrüchten 107,90 Mark, Braugerste 55,09 Mark, Roggen 40,55 Mark, Weizen 36,35 Mark, Kartoffeln 25,28 Mark und Zuckerrüben 8,40 Mark. Für tierische Produkte wurden je 100 kg bezahlt für Schlachtschweine 504,60 Mark, Schlachtgeflügel 494,80 Mark, sonstiges Schlachtvieh 515,50 Mark, Milch 83 Mark, gewaschene Wolle 5.937,10 Mark und für 100 Eier 32,20 Mark. Die Relationen zwischen den Preisen für pflanzliche und tierische Produkte wie auch innerhalb dieser Produktgruppen sind nach marktwirtschaftlichem Verständnis nicht zu rechtfertigen. Die Preisfestsetzung erfolgt auf administrativem Wege (Agrarpolitik) und hat zur Voraussetzung, daß das Produktionsprogramm der Betriebe ebenfalls administrativ festgelegt wird (z. B. durch Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion, Spezialisierung der Betriebe auf bestimmte Produktionszweige oder Produkte usw.). Die wachsende Produktionsleistung bei gleichzeiti[S. 650]ger Anhebung der Erzeugerpreise hat zu einem überproportionalen Anstieg der monetären Erzeugungsleistung geführt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sind die Angaben für das Bruttoprodukt der L. und Forst- und Holzwirtschaft sowie für den Produktionsmittelverbrauch und das Nettoprodukt nur für die Jahre 1968–197 5 angegeben: Das Bruttoprodukt stieg im angegebenen Zeitraum um 61,4 v. H. Da jedoch gleichzeitig der Produktionsaufwand mehr als doppelt so stark (um 130,7 v. H.) zunahm, wuchs das bei den Erzeugern verbleibende Nettoprodukt nur um 7,5 v. H. Die steigenden Produktionskosten konnten von den Betrieben bzw. von der L. nur mit Hilfe der erhöhten Erzeugerpreise aufgebracht werden. Da jedoch die Verbraucherpreise auf relativ geringem Niveau festgeschrieben sind, waren umfangreiche Subventionen erforderlich. Aus dem Staatshaushalt der DDR wurden „zur Aufrechterhaltung niedriger Verbraucherpreise“ für Nahrungsmittel während der Jahre 1966–1970 insgesamt 22,0 Mrd. Mark aufgewendet. Für den selben Zweck mußten in den folgenden 5 Jahren (197 1–1975) 32,6 Mrd. Mark, d. h. 48,2 v. H. mehr aufgebracht werden. Christian Krebs Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 642–650 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftliche Betriebsformen
Landwirtschaft (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Die Bedeutung der Landwirtschaft für die Volkswirtschaft Im Wirtschaftssystem der DDR ist der L. die Aufgabe gestellt, die Bevölkerung, soweit möglich, aus eigener Erzeugung mit Nahrungsmitteln zu versorgen. Von Ausnahmen abgesehen (pflanzliche Produkte tropischer und mediterraner Herkunft), wird die DDR von der Wirtschaftsführung auf dem Ernährungssektor grundsätzlich als…
DDR A-Z 1979
Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) (1979)
Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1985 Einzelhandelsverkaufspreis (EVP): 1969 Zum EVP, auch Verbraucher- bzw. Endverbraucherpreis genannt, werden die Konsumgüter an die Konsumenten abgegeben. Der EVP wird sowohl vom Einzelhandel als auch bei Direktbezügen von privaten Verbrauchern von der Industrie berechnet. Der EVP setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis zuzüglich der Großhandelsspanne (= Großhandelspreis), zuzüglich der Einzelhandelsspanne. Angesichts der wirtschaftspolitischen Entscheidung, sowohl bei der Industriepreisreform als auch bei der Einführung Fondsbezogener Preise keine Erhöhung des Konsumgüterpreisniveaus zuzulassen, und erst recht mit dem allgemeinen Preisstopp von 1971 (Preissystem und Preispolitik) ergab sich die Schwierigkeit, den EVP in vielen Fällen nicht vom Betriebspreis (= Kosten + kalkulierbarer Gewinn) her ableiten zu können. Deshalb mußte bei einer Reihe von Produkten der nach Abzug der Groß- und Einzelhandelsspanne vom festgesetzten EVP verbleibende Industrieabgabepreis durch Subventionierung bzw. Minderung der Verbrauchsabgaben mit dem Betriebspreis in Einklang gebracht werden. Das bedeutet, daß die Lücke zwischen dem relativ hohen Betriebspreis und einem demgegenüber niedrigeren Industrieabgabepreis (= Betriebspreis plus produktgebundene Abgaben minus Subventionen) über Subventionen und/oder Minderungen der produktgebundenen Abgaben (Steuern) geschlossen werden mußte. Bei anderen Erzeugnissen mit auf hohem Niveau festgelegtem, präventiv wirkendem EVP hingegen ließen relativ niedrige Betriebspreise relativ hohe Sätze der Verbrauchsabgaben zu. So werden seit Jahren die Preise einer Reihe von Grundnahrungsmitteln (z. B. Brot, Kartoffeln, Fleisch, Fisch, Backwaren) oder auch von Kinderbekleidung sowie Dienstleistungen (z. B. Mieten, Verkehrstarife. Leistungen der Friseure und Wäschereien) durch Subventionen niedrig gehalten. Demgegenüber sind Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z. B. Fernsehgeräte, Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit hohen Produktionsabgaben belastet. Ein Vergleich wichtiger Konsumgüterpreise der Jahre 1969–1977 zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR läßt beispielsweise erkennen, daß die Preise oben genannter Grundnahrungsmittel in der DDR erheblich niedriger liegen. Dagegen sind andere Nahrungsmittel (z. B. Mehl, Eier, Butter, Kakao, Zitronen), vor allem jedoch Genußmittel (z. B. Bohnenkaffee, Weinbrand, Schaumwein, Zigaretten), aber auch Schokolade teurer. Ebenfalls teurer sind in der DDR die meisten übrigen Konsumwaren (Ausnahme: Kinderbekleidung), insbesondere Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z. B. Fernsehgeräte, Autos, Schreibmaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen, synthetische Stoffe). Demgegenüber sind wichtige Dienstleistungen erheblich billiger (z. B. Wohnungsmieten, Verkehrsleistungen, Leistungen der Friseure und Wäschereien sowie Schuhreparaturen). Dies zeigt, daß den Preisen einerseits eine sozialpolitische Funktion zukommt, andererseits sollen sie ― vor allem bei Konsumgütern des gehobenen Bedarfs ― Einfluß auf Verbrauchsstruktur und Versorgungsniveau nehmen. Man läßt Preise bewußt vom ― gegenwärtig ohnehin nicht einwandfrei ermittelbaren ― volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand abweichen. Damit sollen produktionsstimulierende und verbrauchslenkende Wirkungen erzielt, gesundheitspolitische Aspekte berücksichtigt, Angebots- und Nachfragerelationen einander angepaßt, aber auch Einkommensteile abgeschöpft werden. Diese Aspekte der Preispolitik mußten zwangsläufig erhebliche Probleme bei der Konsumgüterpreisbildung mit sich bringen. Beispielsweise gelang es den Betrieben [S. 322]Anfang der 70er Jahre unter Bezugnahme auf die jeweils für sie, d. h. für ihr Produkt günstigste Preisverordnung, sich „unzulässige“ Gewinne zu verschaffen, — auch ein Ausdruck der widersprüchlichen Konsumpreisbildung. Dies geschah in der Regel, indem sie aus dem vielfältigen Bündel der bestehenden Preisanordnungen sowie durch Preismanipulationen (über unplanmäßige Sortimentsänderungen oder direkte Preiserhöhungen) den für sie günstigsten Preis auswählten bzw. festsetzten. Während dieses betriebliche Verhalten sowohl durch die volle Abführungspflicht derartiger Gewinne als auch durch die Aufhebung nahezu aller älteren preisrechtlichen Bestimmungen (GBl. I, 1973, S. 9 ff.) und deren Ersetzung durch verbindliche allgemeine Kalkulationsrichtlinien (bis Mitte 1976: GBl. II, 1972, S. 741 ff.) bekämpft werden konnte, hat der Preisstopp von 1971 (GBl. II, 1971, S. 674 ff.) für die Preisfestlegung für neue Produkte zahlreiche neue Schwierigkeiten gebracht. Denn nun mußten die Preise von neuentwickelten Erzeugnissen mit den divergierenden Preisen der bisherigen Warensortimente in Einklang gebracht werden. Für neue Güter schuf man ein umständliches und bürokratisches Preisantrags- und -bestätigungsverfahren und bestimmte, daß sich die Preise für Neuentwicklungen sowohl am volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand als auch an der Erhöhung des Gebrauchswertes gegenüber bisherigen Erzeugnissen ausrichten mußten. Sollte mit der Zunahme neuer Erzeugnisse der Anteil von Gütern höherer Preisgruppen für die entsprechende Erzeugnisgruppe ein Ansteigen des EVP-Niveaus mit sich bringen, so wurde eine Minderung der produktgebundenen Abgaben vorgesehen. Zur Preiseinstufung von nur in geringerem Maße veränderten Produkten hatten das Amt für Preise beim Ministerrat. das Ministerium für Handel und Versorgung sowie andere staatliche Instanzen Preiskataloge und Preislisten, branchenbezogene Preisbildungsrichtlinien und Handelsspannenkataloge auszuarbeiten. Das Ziel, die neuen Preise neben einer Orientierung am volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand und am tatsächlich gegebenen Gebrauchswert ebenfalls auf die bisherigen Differenzierungen der Preisgestaltung wichtiger Erzeugnisgruppen auszurichten, um unerwünschte Substitutionsbewegungen seitens der Verbraucher auszuschließen, stellte die Preisbildungsorgane vor eine kaum zu bewältigende Aufgabe. Hinzu kam, daß sich die Betriebe bei dieser widerspruchsvollen Verbrauchsgüter-Preisgestaltung ― trotz der bürokratischen Preisbildungsverfahren ― immer wieder Preisvorteile (z. B. Durchsetzung ungerechtfertigt hoher Preise durch Vorlage übertriebener Kostenunterlagen, Qualitätsminderung, Änderung der vorgesehenen Materialien und Rohstoffe) verschaffen konnten, weshalb die Preisbildungsinstanzen neben ihrer Preisbildungsfunktion auch noch laufende Preis-, Kosten- und Qualitätskontrollen durchführen mußten. Um sowohl dieser unbefriedigenden Situation als auch der mangelnden Bereitschaft der Betriebe zur Entwicklung „echter“ Neuerungen entgegenzuwirken, setzte die Wirtschaftsführung seit Mitte 1976 für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse veränderte Preisbildungsverfahren in Gang. Für diese Güter werden Preise nunmehr nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d. h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Die diesem Verfahren angepaßten neuen Kalkulationsverfahren (GBl. I, 1976, S. 321 ff.) bestimmen, daß dem Hersteller 70 v. H. des Nutzenvorteils des neuen Erzeugnisses im Preis vergütet werden, 30 v. H. erhält der Verwender. Man erhofft sich von den neuen Preisbildungsmethoden einen erhöhten Anreiz für die Betriebe zur Entwicklung verbrauchsgerechterer Güter, eine bessere Einordnung von Neuerungen in bestehende Sortimente und eine schnellere Preisbestätigung seitens der Preisorgane, da diese den neuen Preis aufgrund des bisher anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Dabei bleibt das Primat eines konstanten Konsumgüterpreisniveaus nach wie vor bestehen; nötigenfalls muß es über Minderungen der produktgebundenen Abgaben realisiert werden. Die an das neue Verfahren geknüpften Erwartungen scheinen sich jedoch bisher kaum zu erfüllen. Zwar dürfte es gelingen, neue Produkte besser als bisher in bestehende Sortimente einzufügen, die Preisverzerrungen zwischen den Sortimenten und zwischen den unterschiedlichen Branchen bleiben hingegen weiterhin bestehen. Ferner ist die Preisbildung für die Preisorgane nicht einfacher geworden, denn ihnen obliegt nunmehr die gegenüber den Problemen der Kostenerfassung noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften der Güter vorzunehmen. Die Betriebe werden jedenfalls versuchen, übertriebene Gebrauchswertverbesserungen geltend zu machen. Zu diesen die Bildung der EVP erschwerenden Problemen kommt seit einigen Jahren die Frage hinzu, wie die weltweiten Energiepreissteigerungen — soweit sie sich auf die DDR-Importe auswirken ― bei den Inlandspreisen berücksichtigt werden sollen. Da eine bloße Subventionierung ausschied — von ihr wären keine Impulse zu Materialeinsparungen ausgegangen —, hat man mit Wirkung vom 1. 1. 1976 für eine Reihe von Rohstoffen, seit dem 1. 1. 1977 für Halbfabrikate und Ersatzteile sowie seit dem 1. 1. 1978 für einige Fertigerzeugnisse höhere Preise festgelegt. Gleichzeitig wurde aber bestimmt, daß diese Verteuerungen der Vorleistungen nur für die Verwender der ersten Stufe in der Industrie wirksam werden, nicht aber für private Haushalte. Generell dürfen sich die Verteuerungen nicht auf die Konsumgüterpreise auswirken. Die entstandenen Kostensteigerungen der Betriebe werden, soweit sie nicht durch Materialeinsparungen und andere Kostensenkungen aufgefangen werden können, durch Zuführungen der Preisdifferenzen aus dem Staatshaushalt ausgeglichen (GBl. I, 1975, S. 419 ff., S. 422 ff. und S. 424 ff., sowie 1976, S. 373 f. und 1978, S. 54 ff.). Damit entstanden als neue Probleme die zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes sowie die Schwierigkei[S. 323]ten eines doppelten Preisniveaus, indem gleiche Erzeugnisse (z. B. Kohle) für Konsumenten billiger bleiben als für andere Verwender. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 321–323 Einzelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelleitungSiehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1985 Einzelhandelsverkaufspreis (EVP): 1969 Zum EVP, auch Verbraucher- bzw. Endverbraucherpreis genannt, werden die Konsumgüter an die Konsumenten abgegeben. Der EVP wird sowohl vom Einzelhandel als auch bei Direktbezügen von privaten Verbrauchern von der Industrie berechnet. Der EVP setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis zuzüglich der Großhandelsspanne (= Großhandelspreis), zuzüglich der Einzelhandelsspanne. …
DDR A-Z 1979
Chemische Industrie (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1945 entfielen 35 v. H. der Produktion und der Beschäftigten der deutschen ChI. auf die damalige sowjetische Besatzungszone, nahezu zwei Drittel auf die Westzonen. Auf dem Territorium der späteren DDR befand sich nach 1945 die Produktion von Grundchemikalien. Ihre Rohstoffgrundlage bestand in den Braunkohlevorkommen, den Salzlagerstätten und einem Rohstoffreservoir an Gips, Kalk und Ton. Die Verteilung des Produktionspotentials der ChI. entsprach nach der Teilung in etwa der Bevölkerungsproportion, allerdings ergaben sich aus der Sicht der Branchenstruktur erhebliche Disproportionen. In der sowjetischen Besatzungszone wurden vor allem Grundchemikalien gewonnen, während in den Westzonen vornehmlich die verarbeitende ChI. konzentriert war. Die Produktion anorganischer Chemikalien war seit 1949 in der DDR bereits relativ gut entwickelt, mit Ausnahme der Schwefelsäureproduktion. Ein besonderer Mangel bestand weiterhin an einigen hochveredelten chemischen Erzeugnissen, deren Produktion im westdeutschen Raum konzentriert war. Die Herstellung von Farbstoffen auf Teergrundlage, die Paraffinverarbeitung und die Produktion von Pharmazeutika lagen zum größten Teil auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. 1945–1946 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von der UdSSR beschlagnahmt. Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. (Stand: Anfang 1952). Erst am 1. 1. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückgegeben. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden (Chemieprogramm von 1958). Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung und die Düngemittelproduktion sollten gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert werden. Alle Planziele wurden jedoch nicht erreicht. Nach 4 Jahren Laufzeit des ersten Siebenjahrplans hat die ChI. nur 45 v. H. des in dieser Zeit geplanten Zuwachses der Produktion erzielt. Gegenwärtig ist die ChI. entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl mit 335.488 Arbeitern und Angestellten, die 1976 in 556 Betrieben tätig waren, der viertgrößte, entsprechend ihrem Produktionswert nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau und der Lebensmittelindustrie der drittgrößte Industriebereich der DDR. Ihr Anteil an der industriellen Bruttoproduktion der DDR betrug 1976 14,4 v. H. Von 1960 bis 1976 konnte die ChI. die Bruttoproduktion um das 3,37fache steigern (zum Vergleich: Steigerung der gesamten industriellen Brutto[S. 241]produktion im gleichen Zeitraum um das 2,62fache). Im einzelnen umfaßt die ChI. folgende Industriezweige: Kali- und Steinsalzindustrie; Erdöl-, Erdgas- und Kohlewertstoffindustrie; Anorganische und organische Grundchemie; Pharmazeutische Industrie; Plasteindustrie; Gummi- und Asbestindustrie; Chemiefaserindustrie; Industrie chemischer und chemisch-technischer Spezialerzeugnisse. Die einzelnen Industriezweige in der ChI. der DDR zeigten in den letzten Jahren eine Entwicklung, wie sie internationalem Standard entspricht. Relativ hohe Produktionszuwächse erzielten die Kunststoff- und die Faserindustrie, aber auch die pharmazeutische Industrie. Die Faserproduktion soll bis 1980 nur noch um 4,5 v. H. jahresdurchschnittlich steigen; dies deutet auf gewisse Sättigungserscheinungen hin. Die Hauptstandorte der ChI. liegen in den Bezirken Halle, Frankfurt (Oder), Leipzig und Dresden. Die ChI. ist auch heute noch überwiegend Braunkohlenchemie, d. h., sie basiert primär auf der Verarbeitung der noch reichlich verfügbaren Braunkohle. Allerdings ist seit einigen Jahren ein bedeutsamer Strukturwandel im Rohstoffeinsatz — von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung — eingetreten. In beachtlichem Umfang sind die Kapazitäten der Petrochemie und Erdölverarbeitung erweitert worden. Die Erdölverarbeitung stieg von 10,6 Mill. t (1960) auf 17 Mill. t (1975) und soll bis 1980 auf 23 Mill. t wachsen. Das über 5.000 km lange Pipelinesystem „Freundschaft“ transportiert Erdöl aus Westsibirien in die Verarbeitungswerke von Schwedt (Bezirk Frankfurt/Oder), Böhlen (Bezirk Leipzig) und Leuna (Bezirk Halle). Die bedeutendsten VVB und VEB des Ministeriums für Chemische Industrie sind: VEB Chemiefaserkombinat Schwarza „Wilhelm Pieck“ (27.000 Beschäftigte) VEB Chemiekombinat Bitterfeld VVB Agrochemie und Zwischenprodukte VEB Petrolchemisches Kombinat Schwedt (28.000 Beschäftigte) VVB Plast- und Elastverarbeitung VVB Pharmazeutische Industrie VVB Lacke und Farben VEB Filmfabrik Wolfen, Fotochemisches Kombinat VVB Leichtchemie VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ (30.000 Beschäftigte) VEB Chemische Werke Buna (18.000 Beschäftigte) VVB Chemieanlagen VEB Reifenkombinat Fürstenwalde Die Spezialisierung führt aber dazu, daß neben den „Industriegiganten“ 1975 noch 467 Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten bestanden, die 76,4 v. H. aller Chemiebetriebe ausmachten. Absolut ist das Produktionsniveau in der Bundesrepublik Deutschland bei fast allen wichtigen chemischen Erzeugnissen erheblich höher als in der DDR; dies gilt auch in den meisten Fällen beim Vergleich der Produktion pro Kopf der Bevölkerung. Ausnahmen bilden hiervon u. a. die Produktion von Steinsalz, Kali-Düngemitteln, Phosphatdüngern, Kalziumkarbid und Viskosefasern. Den technologischen Rückstand der DDR dokumentieren die hohen Produktionszahlen bei Viskosefasern und Kalziumkarbid, da sie einerseits die noch in den Anfängen befindliche Umstellung auf synthetische Fasern und andererseits die verzögerte Umstellung der Rohstoffbasis von Kohle auf Erdöl zeigen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die organische Chemie zu 95 v. H. auf Erdöl- bzw. Erdgasbasis umgestellt gegenüber ca. 60~v. H. in der DDR, eine Relation, die in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1963 erreicht war. Vor allem in denjenigen Bereichen ist sie im längerfristigen Vergleich in der Enwicklung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zurückgeblieben, in denen weltweit der stärkste Technologiewandel stattgefunden hat, also bei Kunststoffen. Arzneimitteln, syn[S. 242]thetischen Fasern sowie deren Vorprodukten und Verarbeitungsstufen. Innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe hingegen hält die ChI. der DDR technologisch meist eine Spitzenposition. Das zeigt sich u. a. auch darin, daß die ständige RGW-Kommission für die ChI. ihren Sitz in Berlin (Ost) hat und vom Minister für ChI. geleitet wird. Zwischen der DDR und den anderen RGW-Ländern bestanden im Chemiebereich 1978 bereits über 30 Regierungsabkommen und mehr als 20 Spezialisierungs- und Kooperationsverträge. Die bedeutsamsten Objekte sind gegenwärtig die Zusammenarbeit zwischen der DDR und der ČSSR ― hier sind seit 1975 aufgrund eines 1972 unterzeichneten Vertrages die Chemischen Werke in Böhlen (DDR) mit dem Chemischen Betrieb in Litvinov (ČSSR) durch eine Rohrleitung miteinander verbunden, wobei die DDR Olefine, die ČSSR Polyolefine liefert ― sowie die gemeinsame Entwicklung eines Hochdruck-Polyäthylen-Verfahrens und der dazugehörigen Anlagen durch sowjetische und deutsche Spezialisten. Die DDR-Chemie ist an 4 Wirtschaftsorganisationen des RGW beteiligt: Mit der Sowjetunion gemeinsam trägt die DDR die Organisationen „Assofoto“ (Fotoprodukte und Magnetaufzeichnungsmaterial) und „Domochim“ (Produkte der Haushaltschemie). Die beiden anderen Organisationen „Interchim“ (kleintonnagige Chemikalien) und „Interchimwolokno“ (Chemiefasern) arbeiten multinational. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 240–242 Chemiefaserindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChristenlehreSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands…
DDR A-Z 1979
Parteischulung der SED (1979)
Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1985 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus: Bezirksparteischulen; Sonderschulen der Bezirksleitungen; Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED; Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED; Sonderschulen des ZK. 1. Geschichte. Bereits im Sommer 1945 richtete die KPD in der sowjetischen Besatzungszone „Schulungsabende“ für ihre Mitglieder ein und baute besondere Internatsschulen auf Landesebene für die Parteikader auf. Nach Gründung der SED wurden die Schulungsabende fortgeführt und 1950 durch das Parteilehrjahr ersetzt. Durch Beschluß des Parteivorstandes der SED vom 14. 5. 1946 wurden neben den von der KPD übernommenen Landesschulen Kreisparteischulen und die Parteihochschule „Karl Marx“ eingerichtet. 1952 wurde das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED gegründet, das vor allem Dozenten für die Parteischulen und das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium an den Hoch- und Fachschulen ausbildete. 1953 sind dann zusätzlich „Zentralschulen“ eingerichtet worden, an denen leitende Kader des Parteiapparates eine politisch-fachliche Ausbildung erhielten. 2. Funktion der Parteischulung. Die Funktion der P. ist in ihrer gegenwärtig gültigen Fassung in zwei Beschlüssen des Sekretariats des ZK der SED vom März und April 1968 festgelegt worden: Im Rahmen eines umfassenden Weiterbildungssystems (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) wurde der P. eine eindeutig politische Aufgabenstellung übertragen. Sie erhielt somit keine grundsätzlich neue Funktion; ihre Bildungsmaßnahmen wurden aber verstärkt mit denen anderer Institutionen koordiniert; im Gegensatz zu anderen Weiterbildungsbereichen wurden in der P. keine strukturellen Veränderungen vorgenommen; die Schulungsinhalte sollten verändert und den Anforderungen entsprechend gestaltet werden, welche die „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ an die Partei stellt. Davon war die Aufgabenverteilung im Weiterbildungsbereich nicht berührt, da nach 1963 die fachliche Weiterbildung der Parteikader aus dem Schulungssystem der SED herausgenommen worden war. Der politische Stellenwert der P. wurde durch diese Maßnahmen nicht tangiert. Nach wie vor ist der Besuch von Parteischulen neben der fachlichen und berufsbezogenen Weiterbildung unabdingbare Voraussetzung dafür, leitende Positionen im Staats- und Wirtschaftsapparat oder anderen gesellschaftlichen Bereichen zu erlangen. Daher nehmen nicht nur Mitarbeiter des Parteiapparates, sondern auch Kader aus dem Staats- und Wirtschaftsapparat, den Massenorganisationen, dem Wissenschafts- und Kultursektor u. a. in ihrer Funktion als Parteimitglieder an den Kursen und Lehrgängen der Parteischulen teil. Die Weiterbildung der Mitarbeiter des Parteiapparates beschränkt sich jedoch nicht auf den Besuch einer Parteischule; vielmehr wurde besonders nach 1963 der Versuch unternommen, die leitenden Parteikader dazu [S. 789]zu bewegen, ein Hoch- oder Fachschulstudium zu absolvieren oder sich auf andere Weise fachlich zu qualifizieren. (Zum Zeitpunkt des VIII. Parteitages der SED [1971] verfügten z. B. 95,3 v. H. der Mitglieder der Sekretariate der Kreisleitungen und 80 v. H. der Parteisekretäre in Großbetrieben über einen Hoch- oder Fachschulabschluß. Bis zum IX. Parteitag [1976] erhöhten sich diese Zahlen auf nahezu 100 v. H. bzw. 94 v. H.) 3. Das Parteilehrjahr. Grundlage des Parteilehrjahres ist ein Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 6. 1976: „Aufgaben und Gestaltung des Parteilehrjahres in den Jahren 1976–1981“ (Neuer Weg, Nr. 12, 1976, Beilage). Wichtigste Neuerung dieses Beschlusses ist die Neueinstufung der Teilnehmer „entsprechend ihrer Qualifikation, ihren Interessen und den Aufgaben der Grundorganisationen“. Für Kandidaten und Mitglieder, „die erst beginnen, sich mit dem Marxismus-Leninismus zu beschäftigen“, werden „Zirkel“ (1. für die Kandidaten; 2. für Mitglieder) zum „Studium der Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, für die übrigen Mitglieder „Seminare“ eingerichtet. Seminarthemen sind: Studium von Grundproblemen des revolutionären Weltprozesses; zur Theorie und Politik der weiteren Gestaltung der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR; zum Studium von Grundproblemen der Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR und der sozialistischen ökonomischen Integration; zum Studium der Geschichte der KPdSU; zum Studium der Geschichte der SED? Ferner finden im Rahmen des Parteilehrjahres Vorträge und Seminare für leitende Kader statt, die an den Parteischulen durchgeführt und von führenden Politikern der SED geleitet werden. Dieses Rahmenprogramm wird durch jährliche Themenpläne konkretisiert, die vom Sekretariat des ZK der SED verabschiedet werden. Arbeitsmaterial sind im parteieigenen Dietz-Verlag erscheinende Studieneinführungen zu den Themenschwerpunkten des Parteilehrjahrs. 4. Parteischulen. Bei allen Kreisleitungen der SED bestehen Kreisschulen des Marxismus-Leninismus, in Großbetrieben mit Grundorganisationen, im Staatsapparat und in den Massenorganisationen Betriebsschulen. Letztere wurden in größerem Umfang 1967/68 eingerichtet. Beide führen in erster Linie Lehrgänge zur „marxistisch-leninistischen Grundausbildung“ auf allgemeinverständlichem Niveau durch. Arbeitsgrundlage sind vom ZK der SED herausgegebene Themenprogramme und inhaltliche Materialien. Die Lehrgangsteilnehmer — vorwiegend Sekretäre und Leitungsmitglieder der Grundorganisationen, Parteigruppenorganisatoren, Nachwuchskader für die Funktion des Parteigruppenorganisators und Mitglieder der FDJ — werden während des Studiums nicht oder nur teilweise (bei ganztägigen Seminaren) von ihrer Arbeit befreit. In der Regel dauern die Lehrgänge ein Jahr, vielfach ist wöchentlich ein ganzer Tag für Lehrveranstaltungen vorgesehen. Die Schulen arbeiten häufig mit ehrenamtlichen Lektoren und Seminarleitern, die vorwiegend aus anderen Bildungseinrichtungen kommen. Ein praxisbezogener Schwerpunkt der Lehre sind Probleme der Parteiarbeit in den Grundorganisationen und ein entsprechender Erfahrungsaustausch der Teilnehmer. Den Kreisschulen ist außerdem die Durchführung offizieller Qualifizierungslehrgänge für Nomenklaturkader der Kreisleitungen — vor allem Parteisekretäre, Mitglieder und Mitarbeiter der Kreisleitungen und Kader aus den staatlichen Organen und Massenorganisationen — übertragen, deren vorrangiges Ziel es ist, mit jeweils aktuellen Beschlüssen der Partei und Problemen der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vertraut zu machen. Wichtigste Aufgabe der Bezirksparteischulen ist die Durchführung von einjährigen Internatslehrgängen für Nomenklaturkader der Bezirks- und Kreisleitungen der SED, darüber hinaus aber auch für höhere Funktionäre der FDJ. Da insbesondere leitende Kader selten in der Lage sind, ein Jahr aus ihrer Tätigkeit auszuscheiden, wird zunehmend die Möglichkeit geboten, das Pensum des Einjahrlehrgangs im Rahmen eines 2jährigen Fernunterrichts zu absolvieren. Ferner werden seit 1967 externe Klassen für weibliche Leitungskader eingerichtet. Themenschwerpunkte sind neben den auf allen Ebenen der P. behandelten — wenn auch auf unterschiedlichem Niveau — gleichen politisch-ideologischen Themen Fragen der Staats- und Rechtsordnung, der Sozialistischen ➝Demokratie und der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ der Partei. Bei den meisten Bezirksleitungen wurden Sonderschulen eingerichtet, an denen Nomenklaturkader der Bezirks- und Kreisleitungen qualifiziert werden. (Der erfolgreiche Abschluß eines 3monatigen Lehrgangs an einer Sonderschule ist in der Regel auch die Voraussetzung für den Besuch der Bezirksparteischule.) Sie wurden vor allem für Mitglieder der Bezirks- und Kreisleitungen eingerichtet, „die entsprechend ihrer Funktion noch nicht über die erforderlichen marxistisch-leninistischen Kenntnisse verfügen“, ferner für Parteisekretäre großer Grundorganisationen, für Leitungsmitglieder aus Parteiorganisationen im Staatsapparat, aus den Massenorganisationen und dem Bereich der Volksbildung sowie für leitende Funktionäre der FDJ. Die Sonderschulen führen darüber hinaus Kurzlehrgänge (3–4 Wochen) und einwöchige Kurzlehrgänge zu aktuellen Fragen durch. Letztere dienen vor allem der „Auswertung“ von Parteitagen und ZK-Tagungen und der Erläuterung der „Parteilinie“. Die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED führt ein 3jähriges Diplomstudium für Gesellschaftswissenschaften, einjährige Lehrgänge zur Weiterbildung leitender Parteikader und Vorträge in unregelmäßigen Abständen durch. Sie besitzt Promotions- und Habilitationsrecht und ist von daher den Universitäten und Hochschulen gleichgestellt. Die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, höchste Bildungseinrichtung der Partei, führt die Bildungsmaßnahmen der Parteihochschule fort und hat vor allem Forschungsaufgaben. Das Studium findet in Form einer wissenschaftlichen Aspirantur statt und endet nach 4 Jahren mit der Promotion. Schließlich sind dem ZK der SED 3 Sonderschulen zu[S. 790]geordnet, die — anders als die entsprechenden Einrichtungen der Bezirksleitungen — mit der Weiterbildung eines speziellen Personenkreises betraut sind. Gegenwärtig bestehen: die Sonderschule für die Ausbildung hauptamtlicher Parteikader in Brandenburg; die Sonderschule für die marxistisch-leninistische Weiterbildung von Lehrern der Bezirksparteischulen der SED und Dozenten des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums an den Universitäten. Hoch- und Fachschulen in Klein-Machnow; die Sonderschule für die Ausbildung von Kulturkadern in Woltersdorf. Die Sonderschule des ZK in Brandenburg führt laufend kurzfristige Lehrgänge durch, an denen leitende Kader des zentralen und regionalen Parteiapparates und Parteikader der Wirtschaft, des Staatsapparates, der Massenorganisationen, wichtiger Bildungsinstitutionen und der Massenmedien teilnehmen. Die 1973 erfolgte Gründung der Sonderschule des ZK in Klein-Machnow (in den früheren Räumlichkeiten der Parteihochschule) verweist darauf, daß sowohl die Qualität des gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagenstudiums an den Universitäten. Hoch- und Fachschulen als auch das Niveau der Lehrveranstaltungen an den Bezirksparteischulen von der SED als ungenügend angesehen wird. Ihr wurde das Recht verliehen, die akademischen Grade „Diplom-Philosoph“ und „Diplom-Ökonom“ zu verleihen, was im wesentlichen der „Akademisierung“ des Lehrpersonals an den Bezirksparteischulen dienen dürfte. Neben den erwähnten Weiterbildungseinrichtungen bestehen noch Institute des ZK zur Weiterbildung von Parteikadern für die sozialistische Landwirtschaft in Schwerin, Pillnitz und Liebenwalde. In diesem Zusammenhang sei schließlich noch die Parteihochschule beim ZK der KPdSU erwähnt, da der Besuch eines mehrjährigen Lehrgangs an dieser Hochschule nach wie vor Voraussetzung dafür ist, Spitzenfunktionen in Partei, im Wirtschafts- und Staatsapparat zu erlangen. In jüngerer Zeit nutzt die SED unter dem Aspekt der fachlichen Weiterbildung ihres Führungspersonals zunehmend auch außerparteiliche Bildungsinstitutionen. Sie ist vor allem bestrebt, Leitungsfunktionen des Parteiapparates in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen oder der Landwirtschaft mit qualifizierten Fachleuten zu besetzen. Die Weiterbildung dieser Kader erfolgt zum Beispiel am Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung, an den Industrieinstituten oder in Sonderklassen an den Hoch- und Fachschulen, die für langjährige Parteiarbeiter eingerichtet wurden mit dem Ziel, diesen Personenkreis in einem 2jährigen Studium zu Diplom-Ingenieuren, Diplom-Ökonomen oder staatlich geprüften Landwirten auszubilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 788–790 Parteipresse der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteitag/ParteikonferenzSiehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1985 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und…
DDR A-Z 1979
Arbeitsbefreiung (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Die Befugnisse der behandelnden Ärzte, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen und damit faktisch direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigten und Unternehmen einzugreifen (Arbeitsrecht, XIII) sind seitdem wiederholt tiefgreifend geändert worden, um Häufigkeit und Dauer der krankheitsbegründeten Arbeitsausfälle (Krankenstand) einzuschränken. Lange Zeit durfte der behandelnde Arzt die A. nur für jeweils 3 und insgesamt nur für 10 Tage aussprechen. Darüber hinaus war sie Sache besonderer Kommissionen. Später mußte er sie nach jeweils 7~Tagen ausdrücklich erneuern. Die Kontrolle dieser A. sollte und soll stets die Form „kollektiver Beratung“ des Versicherten wie des Arztes haben. Sie ist Aufgabe der Ärzteberatungskommissionen (ÄBK) aus nebenamtlich dazu herangezogenen Ärzten. Aufsichts- und Beschwerdeinstanz ist die Kreisstelle für ärztliche Begutachtungen bei der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises unter der Verantwortung des Kreisarztes, bei der alle ärztlichen Begutachtungen — für Renten- und Unfallversicherung, Sozialwesen usf. — zusammengefaßt sind. 1959 ist die A. aus Krankheitsgründen den Ärzten des Betriebsgesundheitswesens übertragen worden, und die ÄBK wurden dort verankert. Diese Regelung hat sich jedoch nicht aufrechterhalten lassen. Seit September 1974 ist die A. bei Arbeitsunfähigkeit neu geregelt. Die Vorstellung bei der ÄBK ist erstmals nach dem 35. Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, es sei denn, der behandelnde Arzt wünsche eine „kollegiale Beurteilung“ bei „häufig erkrankten Werktätigen“ u. a. Die ÄBK kann aber auch von der Betriebsleitung „nach gemeinsamer Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung, dem Rat für Sozialversicherung und dem Betriebsarzt“ und vom Beschäftigten selbst in Anspruch genommen werden. Die Zuordnung der ÄBK zum Betrieb ist entfallen. Ihre Zuständigkeit bestimmt sich nach der Behandlungsstelle des Kranken. Nur große Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens haben noch eigene ÄBK. Sie dürfen nur tätig werden, wenn keine größeren Wegebelastungen für den Kranken entstehen. Stattdessen können die Betriebsärzte „zur Klärung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Fragen“ arbeitsbefreite Beschäftigte des Betriebes „zur betriebsärztlichen Beratung und Untersuchung einladen“, also die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit an sich ziehen. Die Arbeitsbefreiungsbescheinigungen sind von den Betriebsärzten gemeinsam mit Beauftragten der Betriebsleitung und der Betriebsgewerkschaftsleitung grundsätzlich täglich, mindestens aber einmal wöchentlich auszuwerten, um „kurzfristig Schwerpunkte des Krankenstandes zu erkennen und hieraus gemeinsam entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Werktätigen, wie Tauglichkeitsuntersuchung. Dispensairebetreuung, Übertragung von Schonarbeit, Arbeitsplatzwechsel, Aussprache mit dem Werktätigen oder auch eine Einladung zu einer kollektiven Beratung festzulegen“ (Verf. u. Mitt, d. Min. f. G. 15/1974). Den Krankenstand mit einem derartigen Kontrollverfahren auf einer Höhe zu halten, die der tatsächlich krankheitsbegründeten Arbeitsunfähigkeit entspricht, ist bisher nicht gelungen. Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Arbeitsrecht; Betriebsgewerkschaftsorganisation. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 51 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbereichSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 An die Stelle der einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitserklärung der deutschen Krankenversicherung ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Die Befugnisse der behandelnden Ärzte, Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen und damit faktisch direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigten und Unternehmen einzugreifen (Arbeitsrecht, XIII) sind seitdem wiederholt tiefgreifend…
DDR A-Z 1979
Kritik und Selbstkritik (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Auf dem sog. Gesetz von den Widersprüchen als der Triebkraft der Bewegung beruhende Methode zur Aufdeckung und Lösung „nichtantagonistischer“ gesellschaftlicher Widersprüche. K. im Sozialismus meint nicht eine von Positionen des Nihilismus, Skeptizismus etc. betriebene „destruktive“ K., sondern ausschließlich jene, die sich die Beseitigung von den gesellschaftlichen Fortschritt beeinträchtigenden Faktoren (und zwar in der Form von Ideen, Verhaltens- und Arbeitsweisen, Organisationsformen) zum Ziel setzt. Die Legitimität der K. bemißt sich an deren positivem Beitrag zur Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. KuS. gehören zu den wichtigsten Verhaltensnormen der marxistisch-leninistischen Partei; sie sollen als Mittel der Parteierziehung und der Stärkung der Kampfkraft der Partei (Erhöhung der „revolutionären Wachsamkeit“) dienen; sie gelten als Grundlage und wesentlicher Bestandteil der innerparteilichen Demokratie. Das Statut der SED verpflichtet die Parteimitglieder zum Kampf gegen jede Unterdrückung von K. und zur Förderung der KuS. von unten. Die Entfaltung der KuS. und die Erziehung der Mitglieder zur „Unversöhnlichkeit“ gegenüber Mängeln werden sogar ausdrücklich zur Pflicht der Parteimitglieder erklärt. Feste Regeln über Formen der KuS. sowie Abgrenzungen kritikfähiger Gegenstände von solchen, die der K. entzogen sind, existieren nicht; die bisherige Praxis gibt jedoch Hinweise auf die Existenz tabuisierter Bereiche ideologischer, institutioneller und personeller Art, zu[S. 624]mindest soweit es sich um veröffentlichte K. handelt. Danach können Grundfragen der Lehre des Marxismus-Leninismus und der Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR, das Bündnis mit den sozialistischen Staaten, insbesondere mit der UdSSR, die jeweils amtierende Partei- und Staatsführung nicht Gegenstand der K. sein. Die S. erfolgt zumeist in der Weise, daß der Beschuldigte öffentlich die Berechtigung der K. anerkennt und mit der Analyse der sein Fehlverhalten begünstigenden Umstände bereits den ersten Schritt zur Beseitigung jener Mängel leistet, die als Hemmnisse der gesellschaftlichen Entwicklung als kritikbedürftig erachtet werden. Die Formen, in denen seit Anfang der 60er Jahre KuS. geübt werden, haben sich entkrampft und den Charakter von Verurteilungen bzw. Selbstanklagen — zur Vermeidung von beruflichen oder gesellschaftlichen Nachteilen — teilweise verloren. Dadurch konnten der in KuS. liegende produktive Aspekt stärker genutzt und ― vor allem auch im künstlerischen Bereich ― ernsthafte Diskussionen und schöpferische Auseinandersetzungen gefördert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 623–624 Krise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturarbeit des FDGBSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Auf dem sog. Gesetz von den Widersprüchen als der Triebkraft der Bewegung beruhende Methode zur Aufdeckung und Lösung „nichtantagonistischer“ gesellschaftlicher Widersprüche. K. im Sozialismus meint nicht eine von Positionen des Nihilismus, Skeptizismus etc. betriebene „destruktive“ K., sondern ausschließlich jene, die sich die Beseitigung von den gesellschaftlichen Fortschritt beeinträchtigenden…
DDR A-Z 1979
Auslandspropaganda (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die außenpolitischen Entscheidungsträger und „Meinungsmacher“ in anderen Staaten in ihrer Einstellung zu außenpolitischen Problemen zu beeinflussen vermag, ist A. ein ergänzendes, die übrigen Aktivitäten unterstützendes Element im außenpolitischen Instrumentarium der DDR. In der Vergangenheit, als die Mittel der Diplomatie aufgrund der Nichtanerkennung der DDR nur in begrenztem Umfang eingesetzt werden konnten, war die A. besonders wichtig: Ihr Ziel war es, Unterstützung für die Anerkennung, das wichtigste kurzfristige außenpolitische Ziel der DDR. zu gewinnen. Daher wurde A. in allen geographischen Regionen, insbesondere in der Dritten Welt, betrieben. Dies geschah auch gegenüber Osteuropa in der Absicht, die als Erbe des II. Weltkrieges entstandenen antideutschen Ressentiments in jenen Ländern abzubauen und dafür zu werben, daß das „neue“ Deutschland auch psychologisch akzeptiert wird. In der Phase nach der weltweiten Anerkennung der DDR haben sich die Ziele der A. teilweise verändert. Nunmehr soll sie: 1. einen Beitrag zum Zusammenhalt des sozialistischen Blocks durch verstärkte Inter-Blockkommunikation leisten, die die politische und wirtschaftliche Integration stärkt, 2. ein vorteilhaftes internationales Image der sozialistischen Staatengemeinschaft als Ganzes vermitteln (vor allem durch Korrektur der vorherrschenden negativen Vorstellungen vom Sozialismus) und um Unterstützung für ihre spezifischen außenpolitischen Ziele werben, während gleichzeitig ein negatives Image des kapitalistischen Systems verbreitet wird. 3. soll die A. Ausländern gegenüber den Unterschied zwischen den beiden deutschen Staaten verdeutlichen, indem sie ein klares und positives Profil des „progressiven“ sozialistischen deutschen Staates und ein negatives Bild von der „perspektivlosen“ Bundesrepublik zeichnet, 4. hat die A. einen Beitrag zur Abgrenzungs-Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Ziel und Zweck von A. ist es, „mit den Mitteln und Methoden der Agitation und Propaganda die Volksmassen in anderen Ländern so über … den Sozialismus zu informieren, daß sie durch Erkenntnis und Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen zu aktiv Handelnden, zu Subjekten in den internationalen Beziehungen werden können. Es geht der sozialistischen Auslandsinformation also um die Bewußtheit und Organisiertheit der Volksmassen … “ (Deutsche Außenpolitik, 5/1972, S. 900 f.). Diese Ziele machen deutlich, daß sich die A. der DDR in erster Linie an die sozialistisch-kommunistisch regierten Staaten richtet. Einen zweiten Schwerpunkt bilden die nicht-sozialistischen, vor allem die westeuropäischen Staaten, gefolgt von denen der Dritten Welt. Um diese kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zu erreichen, steht der A. der DDR ein breites Spektrum zentral geleiteter und koordinierter Kommunikationsmittel zur Verfügung. Hierzu gehören Rundfunksendungen („Stimme der DDR“ gegenüber der Bundesrepublik, „Radio Berlin International“, das 322 Stunden pro Woche in 11 Sprachen in die ganze Welt ausstrahlt), die Veröffentlichung fremdsprachiger Bücher (in dem Verlag „Zeit im Bild“), Zeitungen und Zeitschriften. Film- und TV-Produktionen zum Vertrieb im Ausland. Kulturzentren in verschiedenen Ländern, Ausstellungen, Messen und Gastvorlesungen. Ferner treten Künstler und Schauspieler im Ausland auf, werden spezielle Veranstaltungen und Konferenzen für Ausländer und ein internationaler Austausch von Studenten und Fachleuten organisiert. DDR-Städte treffen Partnerschaftsvereinbarungen mit Städten im Ausland (Städtepartnerschaften). Zu besonderen Anlässen werden spezielle Komitees (Komitee für europäische Sicherheit) ins Leben gerufen. Die Aktivitäten der A. werden von der SED auf Partei- und Staatsebene koordiniert und von den entsprechenden Apparaten vorbereitet. Außerdem unterhält die SED auf der Ebene des Parteiapparates Beziehungen zu sozialistischen und kommunistischen Organisationen und Befreiungsbewegungen sowie den sog. „fortschrittlichen Kräften“, die in den betreffenden Staaten politischen Einfluß ausüben bzw. selbst an die Macht streben und daher für die Durchführung außenpolitischer Aktionen der DDR von Bedeutung sind. Im besonderen Maße verantwortlich für die A. der DDR sind im Politbüro der DDR die Vollmitglieder Axen (Sekretär des ZK der SED für internationale Verbindungen), Hager (Sekretär des ZK für Kultur und Wissenschaft), Norden (Sekretär des ZK für West-Propaganda) und Herrmann (Sekretär des ZK für Agitation und Propaganda). Das ZK selbst betreibt A. durch [S. 90]seine Abteilungen, insbesondere der für internationale Verbindungen (Winkelmann), der für Auslandsinformation (Feist), der für Propaganda (Tiedke), der für Agitation (Geggel) und der Westabteilung (Häber) sowie durch seine Büros, Kommissionen, Lehr- und Forschungsanstalten, einschließlich seiner Presseorgane. Auf der staatlichen Ebene haben insbesondere der Staatsrat und der Ministerrat Zuständigkeiten im Rahmen der A. Der Ministerrat ist darüber hinaus verantwortlich für das Presseamt beim Ministerrat (welches u. a. den ADN anleitet) und die staatlichen Komitees für Rundfunk (Singer) und Fernsehen (Adameck). Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung der A. Entsprechend seinem Statut vom Februar 1970 ist es unmittelbar zuständig für die kulturellen Beziehungen mit dem Ausland. Auch der Volkskammer obliegen Aufgaben der A. Federführend sind hier ihr „Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten“ sowie die „Interparlamentarische Gruppe der DDR“, die zahlreiche Kontakte mit ausländischen Parlamentariern unterhält. Neben der Rolle des Partei- und Staatsapparates in der A. der DDR bilden die Auslandsaktivitäten der gesellschaftlichen Organisationen ihre dritte Säule. So haben z. B. auch die Blockparteien in ihren Spitzengremien einzelne, besonders mit außenpolitischen Aufgaben und den Bedingungen der A. vertraute Spezialisten. Gleiches gilt für Massenorganisationen, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Darüberhinaus hat die Liga der Völkerfreundschaft, als Dachorganisation aller Freundschaftsgesellschaften der DDR, den besonderen Auftrag, sich im Sinne der A. der SED an die internationale Öffentlichkeit zu wenden. Die Liga gibt die Zeitschrift „DDR Revue“ in 7~Sprachen und einer Millionenauflage heraus. Die Gesellschaft „Neue Heimat“ wendet sich mit eigenen Publikationen vor allem an Ausländer deutscher Abstammung. Der Friedensrat der DDR ist Mitglied des Weltfriedensrates und unterstützt aktiv (durch Teilnahme an Kongressen, Entsendung von Delegationen usw.) das Programm der kommunistisch gelenkten Weltfriedensbewegung. Letztlich spielen die Berufsverbände (der Schriftsteller, Architekten, Journalisten usw.) in der A. der DDR eine wichtige Rolle, indem sie Kontakte zu Organisationen mit ähnlichen Zielen in anderen Ländern, aber auch zu internationalen Organisationen unterhalten. Da die DDR-Führung von der Intensivierung des ideologischen Klassenkampfes im internationalen Maßstab ausgeht, sieht sie A. als eines der außenpolitischen Instrumente an, die in der gegenwärtigen internationalen Situation von besonderer Bedeutung sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 89–90 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AuslandsvertretungenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die A., oder in einem weiteren Sinn internationale politische Kommunikation, ist eines der wichtigsten Instrumente der Außenpolitik der DDR. Während die jeweiligen diplomatischen, wirtschaftlichen und militärischen Instrumente materieller Bestandteil der Außenpolitik sind, beeinflußt die A. in entscheidendem Maße das Bild, das im Ausland von der DDR besteht. Dadurch, daß A. die außenpolitischen Entscheidungsträger und…
DDR A-Z 1979
Rundfunk (1979)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 Der „Rundfunk der DDR“ ist eine einheitlich organisierte staatliche Institution mit differenzierten, aufeinander abgestimmten Programmen. Seine politische Funktion ergibt sich aus der parteilichen Medienpolitik der SED und ihrer Interpretation des „sozialistischen Journalismus“. In parteiamtlichen Darstellungen wird behauptet, daß sich der R. „als zuverlässiges Instrument“ der „Arbeiter- und Bauernmacht erwiesen“ und „die Politik der [S. 914]Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und aller zur Nationalen Front gehörenden gesellschaftlichen Kräfte mit Überzeugungskraft vertreten und Millionen Menschen mit dem Marxismus-Leninismus vertraut gemacht“ hat. Zu seiner Propagandafunktion über den Bereich der DDR hinaus wurde festgestellt: „Weit über die Grenzen unseres Landes hinaus wirkt unser Rundfunk als überzeugende Stimme des Sozialismus und des Friedens“ (Gratulationsschreiben des ZK der SED zum 30. Jahrestag der ersten Nachkriegssendung des sowjetisch besetzten Berliner Rundfunks, ND vom 13. 5. 1975). Lenkungs- und Leitungsorgan des R. ist seit 15. 9. 1968 das „Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat“, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Vorsitzender des Staatlichen Komitees für R. ist seit Juli 1971 Rudolf Singer, zuvor Chefredakteur des SED-Zentralorgans „Neues Deutschland“, Mitglied des ZK der SED. Er ist für die gesamte politische, ökonomische und administrative Tätigkeit des Komitees dem Ministerrat verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Dem Komitee obliegen unter anderem die Aufgaben der zentralen Programmplanung und Programmgestaltung, die ständige Auswertung der Erfahrungen des R. in der Sowjetunion und in den anderen sozialistischen Staaten, die Aufstellung und Kontrolle der Jahrespläne und die Festlegung der sich daraus ergebenden Aufgaben für die unterstellten Sender, die eigene Intendanzen haben. Die zentrale Programmabteilung, die Kontrollstelle, die Kaderabteilung und die Abteilung internationale Verbindungen sind dem Komitee-Vorsitzenden direkt unterstellt, der auch die Statuten für alle Sender und Einrichtungen erläßt. Das Staatliche Komitee für R. wie das zur gleichen Zeit geschaffene Staatliche Komitee für Fernsehen sind Organe des Ministerrates. Beide Komitees sind als Rechtsnachfolger hervorgegangen aus dem „Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat“, das von 1952 bis 1968 zentrales Leitungsorgan für R. und Fernsehen war. Aufschlußreich ist die Funktions-Begründung in der VO über die Bildung des Staatlichen Rundfunkkomitees vom 14. 8. 1952. 1956 erhielt das Staatliche R.-Komitee ein Statut (VO vom 18. 10. 1956). Dem jetzigen Staatlichen Komitee für R. unterstehen die Sender: Radio DDR mit den Programmen: Radio DDR I/IUP = Informations- und Unterhaltungsprogramm auf Mittelwelle und UKW, durchlaufendes 24-Stunden-Programm seit 1969, Nachrichten zur vollen Stunde. Magazinsendungen: (Politik und Unterhaltung) montags-sonnabends 3.45–8.00 Uhr („Magazin am Morgen“) und 15.00–18.00 Uhr („Magazin am Nachmittag“). Politische Abendsendung: „Die Welt heute Abend“ nach den 22-Uhr-Nachrichten. Sonntags 13.00 Uhr: „Die Radiosprechstunde“, der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für R. beantwortet Hörerfragen. Frequenzen: Radio DDR II, „Probleme und Meinungen“, weltanschauliches Bildungs- und Erziehungsprogramm mit gehobener Unterhaltung (Schulfunk, „Weltpolitik aus unserer Sicht“, Kultur- und Wissenschaftsmagazine, Ratgeber, Ideologie-Sendereihe „Studio 70“, Hörspiele, Konzerte). Radio DDR II ist ausschließlich für Hörer in der DDR gedacht und wird deshalb nur über UKW-Sender (seit 1964) ausgestrahlt. Sendezeit: 10.00–24.00 Uhr, Nachtprogramm von Radio DDR I. Frequenzen: Regionalprogramme werden nur von Radio DDR~I ausgestrahlt (Frühprogramme von 5.05 bis 8.00 oder 10.00 Uhr) für die Bereiche und Frequenzen: Die Radio-DDR-Ferienwelle: „Programm für Urlauber und Gastgeber an der DDR-Ostseeküste“ sendet vom 1. Mai bis 31. Oktober. Sendezeiten: 5.00–20.00 Uhr, sonntags 6.00–16.30 Uhr. Frequenzen: Mittelwelle Rostock und Putbus. Stimme der DDR, vormals Deutschlandsender, „richtet sich an deutschsprachige Hörer außerhalb der Grenzen der DDR“, erhielt eine neue Programmstruktur unter neuem Namen ab 15. 11. 1971; gleichzeitig erfolgte die Übernahme der vorher speziell auf Berlin (West) ausgerichteten „Berliner Welle“ des Berliner R. und des deutschsprachigen Europadienstes von „Radio Berlin International“. Das 24-Stunden-Programm auf allen Wellenbereichen ist weitgehend westlichen Programmstrukturen angepaßt, soll über die DDR, ihre Außenpolitik und, mehr als bisher, über die Außenpolitik der Sowjetunion, über die Sowjetunion selbst, die anderen sozialistischen Länder und die Aktionen der kommunistischen und Arbeiterparteien in der ganzen Welt informieren sowie die deutschsprachigen Hörer in Europa in ihrem „schweren Kampf um soziale Gerechtigkeit“ unterstützen. Sendezeit ist täglich 24 Stunden auf Lang-, Mittel-, Kurz- und Ultrakurzwelle. Nachrichten zur vollen Stunde, Magazinsendungen montags bis freitags 4.00–8.00 Uhr, 9.00–11.00 Uhr und 17.00 bzw. 18.00–19.00 Uhr, sonnabends 4.00–7.00 Uhr. Zusätzlich Jugendmagazin „Hallo“ 19.10–20.30 Uhr, sonnabends 14.00–16.00, sonntags 9.00–11.00 Uhr. Regelmäßige Propaganda-Sendereihe: „Wissenschaftliche Weltanschauung“, donnerstags 20.30–21.00 Uhr. Politische Hörerbriefsendung: „Auskunft International“, Beantwortung auch westdeutscher Höreranfragen, sonnabends 13.05 Uhr. Seit April 1978 kirchliche Informationssendung „Berichte aus dem kirchlichen Leben“, am jeweils letzten Sonnabend im Monat von 7.45–8.00 Uhr (nur in „Stimme der DDR“!). (Sonst nur „Morgenfeier“ der evangelischen Kirchen [3] und eine der katholischen Kirche im Monat: sonntags 7.30 Uhr Radio DDR I.) Frequenzen: Berliner Rundfunk: „Repräsentant der Hauptstadt“, strahlt ein Programm mit Berliner Lokalkolorit, die Magazinsendungen „Guten Morgen, Berlin!“ und mittags „Treffpunkt Alexanderplatz“ und Nachrichten zur halben Stunde aus. Sendezeit 3.45–24.00 Uhr. (Über Berliner Mittelwelle Nachtprogramm von Radio DDR.) Erstes Jugendmagazin „Jugendstudio DT 64“ montags bis freitags 16.00–19.00 Uhr, sonntags 15.35–16.30 Uhr Pioniermagazin „Wir“. Hörerbriefsendung sonnabends 12.45 Uhr. Frequenzen: Radio Berlin International (RBI): „Die Stimme der Deutschen Demokratischen Republik für das Ausland“ (seit 1955) sendet in Deutsch und Fremdsprachen täglich ein Europaprogramm über Mittel- und Kurzwelle in Englisch, Französisch. Italienisch, Dänisch, Schwedisch und Portugiesisch; über zahlreiche Kurzwellensender ein deutschsprachiges Programm für den Nahen Osten, Nordwest-, West- und Ostafrika, für Südostasien, Nord- und Lateinamerika sowie Fremdsprachenprogramme, darunter in Arabisch, Hindi und Suaheli. Sendezeiten und Frequenzen: Europa: MW 1359 kHz: Englisch: 18.30 und 22.15; Französisch: 19.15; Italienisch: 20.00; Dänisch: 20.45; Schwedisch: 21.30; Portugiesisch: 23.15 Folgende Programme empfangen Sie über KW: Französisch: 17.15 (6.080, 6.115, 7.185, 7.260, 9.730 kHz); 19.15 (7.260 kHz); 21.00 u. 22.30 (6.080, 6.115, 7.185, 7.300, 9.730 kHz); Schwedisch: 18.00 u. 20.15 (6.080, 6.115, 7.185, 7.300, 9.730 kHz); Englisch: 19.30 (6.080, 6.115, 7.185, 7.300, 9.730 kHz); 22.15 (7.260 kHz); Dänisch: 18.45 (6.080, 6.115, 7.185, 7.300, 9.730 kHz); 20.45 (7.260 kHz); Italienisch: 21.45 (6.080, [S. 916]6.115, 7.185, 7.300, 9.730 kHz); 20.00 (7.260); Portugiesisch: 18.00, 21.30 (7.260 kHz); 23.15 (6.080, 6.115, 7.185, 9.730, 9.770 kHz) Naher Osten und Südarabien: Arabisch: 12.00 u. 14.00 (9.730, 11.700, 15.240, 15.340 kHz); 20.00 (11.975 kHz); Deutsch: 6.30 (9.730, 11.825, 15.240 kHz); 13.45 (9.730, 11.700, 15.240, 15.340 kHz); 18.00 (11.975 kHz) Nordwestafrika: Arabisch: 12.00 (9.665, 15.100 kHz); 14.00 (15.130 kHz); 20.00 (9.665 kHz); Deutsch: 6.30 (5.955 kHz); 1345 (9.665, 15.100 kHz); Französisch: 21.45 (9.665 kHz) Zentralafrika: Englisch: 14.15 (17.755 kHz); 21.00 (17.730, 17.740 kHz); Französisch: 15.00 (17.755 kHz); 21.45 (17.730, 17.740 kHz); Portugiesisch: 20.15 (17.730, 17.740 kHz) Westafrika: Französisch: 7.15 (9.500 kHz); 16.00 u. 17.30 (11.875 kHz); Englisch: 5.45 (9.500 kHz); 19.00 (11.875 kHz); Suaheli: 16.45 u. 18.15 (11.875 kHz); Deutsch: 4.15 u. 6.30 (9.500 kHz); Portugiesisch: 5.00 (9.500 kHz) Ostafrika: Suaheli: 16.45 u. 18.15 (15.145, 15.170 kHz); Französisch: 16.00 u. 17.30 (15.145, 15.170 kHz); Englisch: 5.45 (11.960 kHz); 19.00 (15.145, 15.170 kHz); Deutsch: 4.15 u. 6.30 (11.960 kHz); Portugiesisch: 5.00 (11.960 kHz) Südostasien: Englisch: 7.45 (17.700, 17.740, 21.465 kHz); 13.00 (15.320, 17.880, 21.465; 21.540 kHz); 15.00 (17.880, 21.465, 21.540 kHz); 16.30 (17.880, 21.465 kHz); Deutsch: 13.45 (17.880, 21.465, 21.540 kHz); Hindi: 8.30 (17.700, 17.740, 21.465 kHz); 12.30 (15.320, 17.880, 21.465, 21.540 kHz); 14.30 (17.880, 21.465, 21.540 kHz); 16.00 (17.880, 21.465 kHz) Nordamerika (Ostküste): Englisch: 2.00 u. 3.20 (9.730, 11.805 kHz); Deutsch: 2.45 (9.730, 11.805 kHz) Nordamerika (Westküste): Englisch: 4.30 (5.955, 6.080, 11.890 kHz); Deutsch: 5.15 (5.955, 6.080, 11.890 kHz) Lateinamerika: Deutsch: 23.30 (5.955,6.010, 6.070,9.500, 9.600, 11.920 kHz); Portugiesisch: 0.15 (5.955, 6.010, 6.040, 6.070, 9.500, 9.600, 11.920 kHz); 4.00 (6.040, 11.920 kHz); Spanisch: 1.00 (5.955, 6.010, 6.040, 6.070, 9.500, 9.600, 11.920 kHz); 4.45 (6.040, 11.920 kHz); 6.00 (6.040 kHz). Die Fremdsprachendienste wurden in Abstimmung mit den anderen osteuropäischen Staaten ausgebaut und ihre Sendeleistungen ständig verstärkt. Schwerpunkte sendet Bulgarien für Griechenland und die Türkei, die ČSSR und Polen nach Frankreich und den USA; hinzu kommt das weltweite Auslandsprogramm von Radio Moskau. Als Programmzeitschrift für das Ausland wird das „RBI-Journal“ vertrieben. Allgemeine Programmgestaltung: Die sich aus der medienpolitischen Aufgabenstellung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) ergebenden parteilichen Richtlinien sind maßgebend für die gesamte Programmgestaltung. Die Programmredaktionen sind in Berlin (Ost) zentralisiert. Für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Nachrichtensendungen; insgesamt werktags 80, sonnabends 70, sonntags 50, ohne RBl-Dienste. „Die Reihenfolge der Nachrichten und auch die Kontrastierung bestimmter Tatsachen entgegengesetzter Tendenz macht den Nachrichtendienst zu einem Faktor der politischen Agitation, der seine besondere Wirksamkeit eben dadurch erhält, daß der R. seine Hörer unmittelbar, direkt, zu jeder Stunde informieren kann“ (Journalistisches Handbuch der DDR). Ebenfalls für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Sendungen zur Außenpolitik, die Hörspiele und die Musikproduktion von 17 Großen R.-Orchestern und Chören. In den 60er Jahren wurde beim Staatlichen R.-Komitee ein Bereich „Soziologische Forschung“ geschaffen, dessen Meinungs- und Wirkungsforschungsergebnisse zu einer differenzierten Programmgestaltung der einzelnen Sender beitrugen. Angestrebt wird, die Vermittlung der eigenen politisch-ideologischen Absichten besser den Hörergewohnheiten und -wünschen anzupassen und gleichzeitig die hohe Zahl der zu westlichen Sendern abgewanderten Hörer zu verringern. Die starke Konkurrenzsituation zu den westlichen Sendern wird als „ideologischer Klassenkampf“ verstanden, der auch die Musikprogramme einschließt. Neben der Übernahme westlicher Magazinprogrammstrukturen wurden beispielsweise die Frühprogramme (etwa 85 v. H. der über 14 Jahre alten Bevölkerung beginnen den Tag mit dem Einschalten des Radios) und Sendungen, die den großen jugendlichen Hörerkreis erreichen sollen (etwa 55 v. H. hören nachmittags mindestens eine Stunde; R.-Hören steht an der Spitze der Hobbyliste), ausgeweitet und aufeinander abgestimmt. So sendet der Berliner R. ein mehr unterhaltendes Frühprogramm mit Berliner Lokalkolorit, die Stimme der DDR „heiße Musik“ mit kurzen Informationen, während Radio DDR politische Beiträge in eine musikalische Palette „für jeden etwas“ einbettet. Für den jugendlichen Hörerkreis (wegen der „heißen Musik“ stark auf westliche Sender eingestellt) wird außerdem seit 1972 ein auf die Sender verteiltes Jugendmagazinprogramm von 15.00 bis 20.30 Uhr ausgestrahlt: 15.00–16.00 Uhr von Radio DDR, 16.00–19.00 Uhr vom Berliner R. und von 19.10 bis 20.30 Uhr von der Stimme der DDR. (Über Hörgewohnheiten in der DDR vgl. L. Bisky: „Massenmedien und ideologische Erziehung der Jugend“. Berlin [Ost] 1976, u. a. S. 48 f.) In der DDR gibt es seit den 70er Jahren nahezu in jedem Haushalt (99,96 v. H.) mindestens ein R.-Gerät, in mehr als der Hälfte aller Haushalte aufgrund der starken Zunahme von Transistorgeräten 2 oder mehr Geräte. Eine Testbefragung ergab 1968, daß sich bei bedeutenden Ereignissen unter jeweils 100 R.-Hörern 53 durch den R., 18 durch das Fernsehen und 14 durch die Presse informieren. 92 v. H. hören gerne Musik, 52 v. H. verfolgen konzentriert bestimmte Wortsendungen. An der Spitze stehen Nachrichtensendungen, die 73 v. H. täg[S. 917]lich hören. Musiksendungen hören täglich 56 v. H. Die größte Hörerdichte wird in den Morgenstunden erreicht. Alle Programme haben eine Relation von etwa einem Drittel Wort zu zwei Dritteln Musik. Der Wortanteil war Ende der 60er Jahre beim Deutschlandsender mit fast 40 v. H. am höchsten. Zusammenarbeit und Programmaustausch erfolgen über die OIRT, die internationale R.- und Fernsehorganisation der kommunistisch regierten Staaten Osteuropas mit Sitz in Prag. Wöchentliche Programmillustrierte „FF dabei“; 1974 Auflage 1,4 Mill. Hörrundfunkgebühren betragen 2 Mark, bei Betreibung eines Autoradios zusätzlich 0,50 Mark. (Höchstgebühr für R., Fernsehen I. und II. Programm sowie Autoradio: 10,50 Mark.) Der Ausbau des Sendernetzes und der Senderleistungen richtet sich nach dem neuen Genfer Wellenplan für Mittel- und Langwellen, der am 23. 11. 1978 in Kraft trat. Die „Stimme der DDR“ erhält einen neuen 1000-Kilowatt-Sender auf Mittelwelle und sichert sich auch mit dem bereits seit längerem arbeitenden 750-Kilowatt-Langwellensender Tag und Nacht eine beträchtliche europaweite Empfangsstärke. Insgesamt soll die Sendeleistung der DDR auf Mittel- und Langwelle von 3.200 kW auf 8.000 kW am Tage und 4.900 kW bei Nacht erhöht werden. Der Empfang von Westsendern: (Deutschlandfunk. RIAS Berlin, SFB, BBC, NDR/WDR. Hess. R., BR. Radio Luxemburg) ist je nach Empfangsmöglichkeiten stark verbreitet. Nachrichten und Informationen aller Art werden von allen sozialen Gruppen und Schichten, einschließlich von SED-Funktionären, zur Schließung der Informations- und Meinungslücken, die das „parteiliche“ Angebot der DDR-Medien in großem Maße aufweist, von westlichen Sendern empfangen. Über den Empfang westlicher Nachrichtenmedien durch DDR-Jugendliche ermittelten DDR-Soziologen: „Eine positive staatsbürgerliche Einstellung der Jugendlichen führt zwar häufiger als eine negative zum Empfang von DDR-Sendern, aber sie schließt den Empfang von Westsendern nicht automatisch aus“ („Massenkommunikation und Jugend“, Zentralinstitut für Jugendforschung. Leipzig, 1971). Befragungen in der DDR ergaben Ende der 60er Jahre, daß von den jugendlichen R.-Hörern 56 v. H. täglich ab 13 Uhr westliche Stationen einstellen, wobei besonders beliebte Jugendmagazinsendungen wie „RIAS-Treffpunkt“ nachmittags Einschaltquoten bis 98 v. H. erzielten. Die R.-Programme wurden daraufhin in ihren Jugendmagazinsendungen ausgeweitet und vermehrt Beat- und Pop-Musik („West-sound“) ausgestrahlt. Ein früher angestrebtes Empfangsverbot von Westsendern hat sich als nicht durchführbar erwiesen. Der Empfang westlicher Sender wurde generell nicht unter Strafe gestellt; jedoch sind die Verbreitung von westlichen Informationen und Gemeinschaftsempfang bestraft worden; bei anderen Verfahren wurde das regelmäßige Hören von Westsendern als strafverschärfend gewertet. Gelegentliche Verpflichtungskampagnen, u. a. in den Schulen, sowie einschlägige Bestimmungen in der VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vom 26. 3. 1969 hatten keinen durchgreifenden Erfolg. Honecker 1973 zum Empfang westlicher Sender: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der BRD, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ (Politbürobericht 9. ZK-Tagung). Und 1974: „In der DDR sind — das ergibt sich schon aus unserer geographischen Lage — Dutzende westliche Sender, darunter auch solche, die von der USA-Regierung finanziert werden, empfangbar“ (Interview für die amerikanische Nachrichtenagentur AP im „Neuen Deutschland“ vom 4. 6. 1974). Über den Empfang und die Störungen von R.-Sendungen aus dem Westen, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, in der DDR erklärte die Bundesregierung (Antwort auf Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion) am 23. 2. 1978: „Fernsehsendungen sowie Rundfunksendungen im UKW-Bereich aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) werden in weiten Teilen der DDR gut empfangen. Der Bundesregierung sind keine Störungen bekannt geworden, die diesen allgemeinen Empfang verhindern. Dagegen werden im Mittelwellenbereich eine größere Zahl von Sendern mit sehr geringer Leistung und auch einige Sender mittlerer Leistung als Störsender betrieben. Diese Sender stören in der DDR im wesentlichen den Empfang von Sendungen des RIAS aus Berlin (West) und aus Hof. Die Bundesregierung erwartet, daß nach dem Inkrafttreten des Genfer Langwellen-/Mittelwellenplanes Ende 1978 die Tätigkeit der Störsender in der DDR eingestellt wird. Die DDR hat Anfang 1976 ihre Zustimmung zu diesem Abkommen und den Plänen ohne Vorbehalt beim Generalsekretär der Internationalen Fernmelde-Union hinterlegt.“ Seit Inkrafttreten des neuen Wellenplans am 23. 11. 1978 werden die Mittelwellen-Frequenzen des RIAS nicht mehr gestört. Geschichte: Erste Sendungen des Berliner R. erfolgten nach dem II. Weltkrieg bereits am 13. 5. 1945 aus dem alten Berliner R.-Gebäude in der Masurenallee (ab Juli britischer Sektor, heute Sitz des SFB). Verantwortlich war der zur Gruppe Ulbricht gehörende KP-Funktionär Hans Mahle unter Kontrolle der SMAD. Im September wurde der Sendebetrieb von Radio Leipzig und im Dezember Dresden aufgenommen, im Januar 1946 folgten die Sender Schwerin, Erfurt, Potsdam. Halle und Weimar. Am 21. 12. 1945 übergab die SMAD unter Aufrechterhaltung ihrer Kontroll- und Zensurrechte die Leitung des R.-Wesens an die bereits für die gesamte sowjetische Besatzungszone existierende „Deutsche Verwaltung für Volksbildung“. Aus dem R.-Referat dieser Zentralverwaltung entstand 1947 die „Generalintendanz des deutschen demokratischen Rundfunks“. 1949 begann die Umsiedlung des Berliner R. in den Ostsektor der Stadt; der Deutschlandsender nahm seine Sendungen auf. Nachdem im Juli 1952 die II. SED-Parteikonferenz den planmäßigen Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde mit der VO vom 14. 8. 1952 das Staatliche Rund[S. 918]funkkomitee (mit einem besonderen Intendanzbereich Deutscher Fernsehfunk) als oberstes zentrales Leitungsorgan aller Sender gebildet. Seine Aufgaben hießen: Schaffung von 3 verschiedenen, sorgfältig aufeinander abgestimmten ganztägigen Programmen für die Bevölkerung in der DDR und in „Westdeutschland“: „Es kommt darauf an, das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, die Bevölkerung tief mit der Idee der Verteidigung des Friedens, der Verteidigung unserer Heimat und des Hasses gegen die imperialistischen Kriegsbrandstifter, Militaristen und Vaterlandsverräter zu erfüllen und den Kampf um die Einheit Deutschlands und den baldigen Abschluß eines Friedensvertrages verstärkt zu entfalten.“ Die Programmprofilierung ergab zunächst: Der Deutschlandsender richtete sich in erster Linie an die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, Radio DDR sendete differenziert für DDR-Hörer, Berliner R. „repräsentiert die Hauptstadt“ und wandte sich (seit 1958 mit einer gesonderten „Berliner Welle“) an die West-Berliner. 1955 begann „Radio Berlin International“ mit den Sendungen für das Ausland. Nach dem Verbotsurteil gegen die westdeutsche KPD nahm im August 1956 der „Freiheitssender 904“ (aus Burg bei Magdeburg) seine Sendungen für Westdeutschland auf (mit Kode-Durchsagen für Kuriere usw.). Der „Deutsche Soldatensender 935“ wandte sich ab Herbst 1960 mit einem gesonderten Agitationsprogramm an die Soldaten der Bundeswehr. Der Aufbau der UKW-Senderkette (seit 1952/53) für Regionalprogramme führte schließlich 1964 zur Einrichtung des II. Programms von Radio DDR, ausschließlich über UKW. Ab September 1964 erfolgten erste Stereofoniesendungen über die UKW-Sender Berlin (Ost), Leipzig und Dresden. 1968 wurde das Staatliche R.-Komitee in das „Staatliche Komitee für R.“ und das „Staatliche Komitee für Fernsehen“ beim Ministerrat aufgegliedert. Das Staatliche Komitee für R. verfügte 1969 über insgesamt 8 Funkhäuser, 7 Studios, 1 Langwellensender, 20 Mittelwellensender, 8 Kurzwellensender und 40 Ultrakurzwellensender. Nach dem VIII. Parteitag der SED wurde Rudolf Singer im Juli 1971 Vorsitzender des Staatlichen Komitees für R. Mit dem 1. 10. 1971 stellte der Freiheitssender 904 sein Programm ein, am 14. November der Deutschlandsender und die Berliner Welle. Mit neuem Programm begann am 15. 11. 1971 der Sender „Stimme der DDR“ als Nachfolger des Deutschlandsenders sein Programm. Der Soldatensender 935 schweigt seit 1. 7. 1972. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 913–918 Rückversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RundfunkordnungSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 Der „Rundfunk der DDR“ ist eine einheitlich organisierte staatliche Institution mit differenzierten, aufeinander abgestimmten Programmen. Seine politische Funktion ergibt sich aus der parteilichen Medienpolitik der SED und ihrer Interpretation des „sozialistischen…