DDR A-Z 1979
Formalismus (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Ursprünglich eine Richtung der russischen Literaturtheorie und Literaturgeschichtsschreibung, die in der UdSSR bis etwa 1930 wirksam war. Hauptvertreter waren. Jurij Tynjanow, Boris Eichenbaum, Viktor Schklowskij. Roman Jakobson. Sie haben den New Criticism als formale Interpretation der Kunst in den angelsächsischen Ländern wie auch den Strukturalismus. der in den letzten Jahren weltweit als Interpretations- und Erklärungsprinzip von Philosophie und Kunst diskutiert wird, maßgeblich beeinflußt. Der Strukturalismus hebt auf die Sprach- bzw. die Materialstruktur des Kunstwerkes ab, um die Autonomie der Kunst zu gewährleisten. Seit den 30er Jahren ist der F.-Begriff in der offiziellen sowjetischen, später auch in der DDR-Ästhetik eine negativ wertende Bezeichnung für nichtrealistische Kunststile. Im Unterschied zum Realismus ist beim F. die Form gegenüber dem Inhalt primär. Die Form wird gegenüber dem Inhalt zum Selbstzweck. Der F.-Begriff wird in zweierlei Hinsicht verwandt, gegen Kunstströmungen des Westens und als Kritik gegenüber Werken, die den Kriterien des sozialistischen Realismus nicht ausreichend entsprechen. Der F. in kapitalistischen Ländern sei eine typische Verfallserscheinung der bürgerlichen Kunst. Der reaktionäre bürgerliche Künstler zeige die Inhaltsleere der kapitalistischen Gesellschaft, ohne jedoch ihre Ursache kenntlich zu machen. Durch den fehlenden Realismus verschleiere die formalistische Kunst aber diesen Inhalt und werde damit unverständlich. Dadurch werde sie nicht nur die esoterische Beschäftigung einer kleinen volksfremden Schicht, sondern zerstöre die Kunst selbst, da sie den Erkenntniswert der Kunst ableugne. Allerdings sei der F. nicht notwendig Ausdruck der reaktionären Weltanschauung des Künstlers. Als Modeerscheinung könnten ihm auch fortschrittliche Künstler verfallen (Picasso). In dieser Weise werden als formalistisch fast alle neueren Kunstströmungen bezeichnet (Futurismus, Kubismus, Surrealismus, Expressionismus, Tachismus, konkrete Malerei bis zur Pop Art). Auf die Kunst sozialistischer Länder angewandt, ist der Begriff F. meist Kritik an der Übernahme „westlicher“ Stilelemente. Er wurde aber auch in der Reaktion auf die stalinistische Kulturpolitik gegen die Realismusinterpretation jener Zeit gebraucht. Ästhetik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 404 Fondsbezogener Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formgestaltung, IndustrielleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Ursprünglich eine Richtung der russischen Literaturtheorie und Literaturgeschichtsschreibung, die in der UdSSR bis etwa 1930 wirksam war. Hauptvertreter waren. Jurij Tynjanow, Boris Eichenbaum, Viktor Schklowskij. Roman Jakobson. Sie haben den New Criticism als formale Interpretation der Kunst in den angelsächsischen Ländern wie auch den Strukturalismus. der in den letzten Jahren weltweit als…
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Mathematik (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Mit den seit dem VI. Parteitag der SED 1963 eingeleiteten Reformmaßnahmen setzte eine zunehmende Verwendung mathematischer Mittel und Methoden bei der Formulierung und Lösung verschiedenartiger Probleme ein. Diese Entwicklung erfaßte fast alle Zweige der Naturwissenschaften, der Technik, der Wirtschaft und selbst einiger Geisteswissenschaften. Dabei gewannen insbesondere die Kybernetik, die Verfahren der Operationsforschung sowie die mathematische Logik an Bedeutung. Ihre möglichst vielseitige Anwendung wurde von Partei- und Wirtschaftsführung stark gefördert. Ziel dieser verstärkten Berücksichtigung der M. sollte es sein, zur Erhöhung der Effektivität in Wissenschaft und Technik beizutragen. Mathematische Methoden wurden in der Folgezeit besonders in der Wirtschaft eingesetzt. Die Anwendung der M. sollte es ermöglichen, tiefer in die quantitativen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen einzudringen und die ökonomischen Prozesse exakter zu beherrschen. Operationsforschung, Kybernetik, Netzplantechnik und mathematische Logik entwickelten sich daher zunehmend zu Instrumenten der Leitung (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Leitungswissenschaft, Sozialistische; Organisationswissenschaft). Sie gewannen ebenfalls im Zusammenhang mit dem Einsatz der elektronischen Rechentechnik an Bedeutung. Um Beschlüsse des IX. Parteitages der SED (1976) zu erfüllen, wird der Grundlagenforschung weiterhin besondere Bedeutung beigemessen. So ist es beispielsweise ein Hauptanliegen der mathematisch-kybernetischen Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR, durch die Entdeckung und Erforschung von Gesetzmäßigkeiten neue Zusammenhänge in und zwischen Strukturen und Prozessen in Natur und Gesellschaft zu erkennen, darauf aufbauend formali[S. 717]sierte Beschreibungsmittel für numerisch meßbare Größen von Zuständen und Bewegungsvorgängen zu entwickeln sowie zu ihrer Beherrschung und Anwendung in der industriellen und — ganz allgemein — gesellschaftlichen Praxis Algorithmen, EDV-Programmsysteme und geeignete EDV-„Hardware“ zu schaffen. Aufgabe der Forschungseinrichtungen ist es ferner unter anderem, mit der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse möglichst alle Möglichkeiten zur Vermittlung der neuen Erkenntnisse in die Anwendungsbereiche hinein zu nutzen (Elektronische ➝Datenverarbeitung). Hierbei spielen die mathematischen Fachzeitschriften eine wichtige Rolle. Zu den bekanntesten zählen: die Zeitschrift für mathematische Logik und Grundlagen der Mathematik (VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften. Berlin [Ost]) sowie die Zeitschrift für angewandte Mathematik und Mechanik (Akademie-Verlag, Berlin [Ost]). Mit den Möglichkeiten des Einsatzes mathematischer Mittel und Methoden befassen sich auf der Grundlage der vereinbarten wirtschaftlichen sowie wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Länder besondere Expertengruppen. Gegenstand der Zusammenarbeit sind z. B. auf ökonomischem Gebiet u. a. die Vervollkommnung der Methoden für die Ausarbeitung und die Auswahl von Planvarianten, die Entwicklung von Prinzipien, Kriterien und Methoden der wissenschaftlichen Entscheidungsfindung sowie die Ausarbeitung und Anwendung ökonomisch-mathematischer Methoden in der Volkswirtschaftsplanung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 716–717 Materielle Verantwortlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mathematik-OlympiadeSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Mit den seit dem VI. Parteitag der SED 1963 eingeleiteten Reformmaßnahmen setzte eine zunehmende Verwendung mathematischer Mittel und Methoden bei der Formulierung und Lösung verschiedenartiger Probleme ein. Diese Entwicklung erfaßte fast alle Zweige der Naturwissenschaften, der Technik, der Wirtschaft und selbst einiger Geisteswissenschaften. Dabei gewannen insbesondere die Kybernetik, die Verfahren der Operationsforschung sowie die mathematische…
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Grenze (1979)
Siehe auch: Grenze: 1975 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1.393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinzgrenzen: Von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen. Schußanlagen. Wachtürmen, Erdbunkern. Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. ist das „Kommando Grenze“ der Nationalen Volksarmee (NVA) eingesetzt. Es wird dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (VO über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der NVA vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstreckt sich das G.-Gebiet (früher: Sperrgebiet). Das G.-Gebiet unterliegt einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der AO über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der Deutschen Demokratischen Republik ― Grenzordnung ― vom 15. 6. 1972 (GBl. II, S. 483) niedergelegt ist. Das G.-Gebiet besteht aus einem Schutzstreifen und der Sperrzone, für die eine räumliche Tiefe nicht mehr vorgeschrieben ist. (Bisher war bestimmt, daß der Schutzstreifen etwa 500 m und die Sperrzone etwa 5 km tief ist; entlang der G. zu Berlin [West] war die Tiefe des Schutzstreifens bisher auf etwa 100 m und innerhalb des Bezirks Potsdam auf etwa 500 m festgelegt.) Als Folge hiervon ist das G.-Gebiet in der Zwi[S. 488]schenzeit räumlich eingeengt worden, so daß viele Ortschaften, die bisher im G.-Gebiet lagen, heute nicht mehr dazu gehören. Dadurch wurden Besuche von Westdeutschen. West-Berlinern und Bewohnern der DDR bei Verwandten möglich in Gebieten, die früher zum Sperrgebiet gehörten und nicht betreten werden konnten. Personen, die in dem G.-Gebiet wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der NVA sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten. Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und nach den entsprechenden militärischen Bestimmungen der NVA die Schußwaffe anzuwenden. (Bis Ende 1977 wurden im Bereich der G. 112 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert.) Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist lediglich über die aus der folgenden Übersicht ersichtlichen Übergänge möglich. An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die Territorialgewässer vom offenen Meer trennt (See-G.). In der Anlage~1 der G.-Ordnung vom 15. 6. 1972 ist die Grundlinie der Territorialgewässer der DDR beschrieben, die den Ausgangspunkt für die Bemessung der Dreimeilenzone und die seewärtige Begrenzung der inneren Gewässer der DDR darstellt. Die Grundlinie, von der aus die Breite der Territorialgewässer bestimmt wird, ist dort entsprechend den geographischen Besonderheiten der Küste nach dem Verlauf der Küstenlinie und dem Prinzip der begradigten Grundlinie festgelegt. Entlang der Küste der DDR besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen und der G.-Zone einschließlich der inneren Seegewässer. Die G.-Zone umfaßt ein Gebiet von etwa 5 km Tiefe. Das Vermieten von Zimmern und [S. 489]Schlafstellen sowie das Zelten in der G.-Zone bedarf besonderer Genehmigungen. Die Küstengewässer der DDR dürfen von Fahrzeugen der Küstenfischerei, des Rettungsdienstes sowie von Sportbooten nur mit besonderer Genehmigung befahren werden. Der Aufenthalt und das Ankern ausländischer Handelsschiffe, Fischerei- und Sportfahrzeuge in den Territorialgewässern, den inneren Seegewässern und den festgelegten Seewasserstraßen der DDR ist nur gestattet, wenn dies im Rahmen der normalen Schiffahrt üblich oder aus Gründen unabwendbarer Gewalt oder Not erforderlich ist. Das Einlaufen in die Häfen der DDR darf nur auf den Ansteuerungen und den festgelegten Schiffahrtswegen erfolgen. Die Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR haben umfangreiche Befugnisse gegenüber ausländischen Schiffen zur Durchsetzung der Sicherheitsinteressen der DDR. Im Zusatzprotokoll zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind die Regierungen beider Staaten übereingekommen. eine Kommission (Grenzkommission) zu bilden, die folgende 2 Aufgaben hat: 1. die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden G. zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern oder zu ergänzen, sowie die erforderliche Dokumentation über den G.-Verlauf (G.-Karte und G.-Beschreibung) zu erarbeiten; 2. zur Regelung sonstiger mit dem G.-Verlauf in Zusammenhang stehender Probleme (z. B. der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und der Schadensbekämpfung) beizutragen. In einem Protokollvermerk über den Verlauf der G. zwischen dem Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland und dem Küstenmeer der Deutschen Demokratischen Republik, der am 29. 6. 1974 unterschrieben wurde, wird der Verlauf der G. zwischen den Küstenmeeren in der Lübecker Bucht festgestellt (am süd-ostwärtigen Rand des früheren Schiffahrtsweges 3; der Schiffahrtsweg 3 lag außerhalb des Küstenmeeres der DDR). Die G.-Feststellung entspricht britischen Anweisungen bezüglich des Schiffahrtsweges. Im Zusammenhang damit wurde eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Fischfang in einem Teil der Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik in der Lübecker Bucht unterzeichnet, die die Ausübung [S. 490]des Fischfanges durch die Lübecker Stadtfischer in dem westlichsten Teil des Küstenmeeres der DDR rechtlich sichert, in dem die Stadtfischer den Fischfang von alters her ausgeübt haben. Die Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehenden G. ist durch die Kommission aus Beauftragten der Bundesregierung und der Regierung der DDR überprüft und, soweit erforderlich, erneuert oder ergänzt worden. Die erforderlichen Dokumentationen über den G.-Verlauf (G.-Dokumentation) sind erarbeitet worden. Für die G.-Abschnitte 7–9 — Elbe — und einen Teil des G.-Abschnittes 24 ― Warme Bode im Harz ― sind die Arbeiten zur Feststellung. Markierung und Dokumentation des Verlaufs der G. und hinsichtlich der Regelung sonstiger mit dem G.-Verlauf im Zusammenhang stehender Probleme noch nicht abgeschlossen. Sie werden fortgesetzt. Einzelheiten dafür sind in dem Protokollvermerk zum Protokoll vom 29. II. 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehenden G., die G.-Dokumentation und die Regelung sonstiger mit dem G.-Verlauf im Zusammenhang stehender Probleme niedergelegt. Der Verlauf der G. ist in zahlreichen Sitzungen, G.-Besprechungen und Ortsbesichtigungen, an denen jeweils Vertreter beider Seiten beteiligt waren, auf einer Länge von 1297 km einvernehmlich festgestellt worden. Der G.-Verlauf wurde überprüft und vermessen; die Vermarkung durch historische G.-Steine wurde ergänzt. Grundlage der G.-Feststellung waren die Festlegungen des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944, das seinerseits auf die alten G. der deutschen Länder oder der preußischen Provinzen verweist, und die späteren Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte. Demgemäß hat die G.-Kommission keine „konstitutive“ G.-Regelung getroffen. Ihre Aufgabe bestand vielmehr darin, den genauen Verlauf der G. nach den Vereinbarungen der Besatzungsmächte festzustellen. Diese Feststellungen der Kommission sind in der G.-Dokumentation im einzelnen festgehalten. Die Dokumentation besteht aus den G.-Karten, den G.-Beschreibungen und den zugrunde liegenden G.-Vermessungsunterlagen. Keine Übereinstimmung konnte über den G.-Verlauf im Elbe-Abschnitt auf einer Länge von rd. 95 km sowie über die Lösung der dort bestehenden praktischen Probleme (insbesondere Sportbootverkehr und Fischfang) und im G.-Abschnitt des Harzbaches Warme Bode auf einer Länge von rd. 1,2 km erzielt werden. Von nicht geringerer Bedeutung als die Markierungsaufgabe war die Regelung „sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme“. Hier galt es, dringliche praktische Probleme zum Nutzen vor allem der Bewohner an der G. zu lösen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang Fragen der Wasserversorgung, der Instandhaltung und des Ausbaus der G.-Gewässer, der Schadensbekämpfung an der G. ― z. B. zum Schutz vor Naturkatastrophen ― sowie der Sportschiffahrt und des Fischfangs in G.-Gewässern. Die Kommission hat zur Regelung dieser Fragen 6 Regierungsvereinbarungen und mehr als 20 Protokollvermerke erarbeitet. Da zur Elbe-Frage eine Übereinstimmung nicht erzielt werden konnte, wird in einem besonderen Protokollvermerk (zu Art. 1) festgestellt, daß die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind und daß sie auf der Grundlage des Grundlagenvertrages und des Zusatzprotokolls sowie der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der G.-Kommission fortgesetzt werden, wobei ein Termin für die Fortsetzung der Arbeiten nicht genannt wird. Beide Seiten erklären, daß sie bis zur Herbeiführung der Übereinstimmung den Umstand, daß die Arbeiten zu diesem G.-Abschnitt noch nicht abgeschlossen sind, zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei allen Maßnahmen weiterhin berücksichtigen werden. Beide Seiten erklären ferner, daß die Auffassungen zur Rechtslage unberührt bleiben. Das Regierungsprotokoll ist keine autonome G.-Regelung, die das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. wie es im Grundlagenvertrag festgelegt worden ist. konstitutiv verändern könnte. Beide Seiten sind also nach wie vor allein an die im Grundlagenvertrag und dort in der Erklärung zu Protokoll über die Aufgabe der G.-Kommission genannten Vereinbarungen der früheren Besatzungsmächte über die G. zwischen ihren Besatzungszonen gebunden. Es ist daher festzuhalten: Das Regierungsprotokoll hat weder neue G. gezogen, noch hat es die besatzungsrechtlich entstandenen G. in ihrer Rechtsnatur geändert. Die Rechtslage der G. ist unverändert die gleiche wie bei Abschluß des Grundlagenvertrages. Die getroffenen Regelungen haben den Bürgern an der G. ein größeres Maß an Sicherheit verschafft und ihre Situation insgesamt verbessert. Die Kommission hat damit nach ihren Kräften einen Beitrag zur Konfliktverminderung an der G. geleistet. Ihre Aufgabe wird es auch künftig sein, im Rahmen ihres Auftrages die Lage im G.-Bereich weiter zu verbessern. Deutschlandpolitik der SED; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 487–490 Grabweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzgängerSiehe auch: Grenze: 1975 Grenze, Innerdeutsche: 1985 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1.393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend…
DDR A-Z 1979
Jahresendprämie (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes) Fonds), dessen Höhe durch, staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen) als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform gewann bereits im Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) erhebliche Bedeutung. Durch sie sollen die Anstrengungen der Werktätigen zur Planerfüllung, insbesondere des Gewinnplanes, mit den gesellschaftlichen Interessen, z. B. die Erfüllung qualitativer Kennziffern, verbunden werden. Die Prämiierung erfolgt am Schluß eines jeden Jahres an alle Betriebsangehörigen, sofern, sie mindestens ein Jahr im Betrieb tätig sind. In der NÖS-Periode war der Prämienfonds an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, S. 490 ff) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am Prämienfonds des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15. v. H. des Prämienfondszuwachses des Vorjahres); sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei [S. 555]unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim Prämienfonds wirksam wurden. 1971 ist der Prämienfonds neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z. B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahr 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des Prämienfonds über das geplante Niveau hinaus ist nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier ― von folgenden Planaufgaben ausgewählter ― Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z. B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff. u. S. 379 ff. sowie I, 1973, S. 293 u. S. 485 f.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgen in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v. H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Werden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen (GBl. I, 1977, S. 4 ff. sowie 1978, S. 37 ff.), so sind verstärkte Erhöhungen des Prämienfonds vorgesehen. Als zusätzliche Prämienfondszuführungen in v. H. gelten je 1~v. H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen soll der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen Prämienfondszuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen darf. Die Prämienzuführung aus Gegenplanvorschlägen ist auf maximal 150 Mark je Beschäftigten begrenzt. Die zusätzlichen Fondszuführungen sind aus Zusatzgewinnen zu finanzieren; der normale Prämienfonds wird hingegen aus Teilen des allgemeinen betrieblichen Nettogewinns (Gewinn) gebildet. Wird die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so werden die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v. H. je 1~v. H. Unterschreitung gemindert, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes gilt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des Prämienfonds um 0,5 v. H. Der geplante Prämienfonds soll jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen gelten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1~Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag darf allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden Prämienfondszuführungen überschritten werden, also um maximal 150 Mark je Beschäftigten. Im Jahr 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte eine J. von durchschnittlich 650 Mark, 1973 waren es 725 Mark und 1974 755 Mark. 1975 wurden 764 Mark erreicht. Mit der Fixierung einer Höchstgrenze der Prämienzuführung von grundsätzlich 900 Mark werden zweifellos bei leistungsfähigen Betrieben nur soviel Leistungsreserven aufgedeckt, um diese Grenze gerade zu erreichen. Die Überschreitung dieses Betrages bei der Arbeit mit Gegenplänen wird hier auch nur bedingt Abhilfe schaffen, da die Betriebe damit rechnen müssen, daß ihnen heute erreichte, über den normalen Plan hinausgehende Leistungssteigerungen morgen als Soll vorgeschrieben werden. Daraus dürfte eine Tendenz resultieren, bei der Planaufstellung Reserven für den künftigen Gegenplan zurückzuhalten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 554–555 Jagd A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JazzSiehe auch die Jahre 1969 1975 Zur Förderung der Leistung und des Interesses jedes Mitarbeiters werden aus dem Prämienfonds des Betriebes) Fonds), dessen Höhe durch, staatliche Plankennziffern vorgeschrieben ist, Prämien gewährt. Die Prämiierung erfolgt sowohl für Sonderleistungen (z. B. Verbesserungsvorschläge, Rationalisierungen am Arbeitsplatz, Qualitätsverbesserungen bzw. erreichte Materialeinsparungen) als auch in Form der allen Betriebsangehörigen gewährten J. Diese Prämienform…
DDR A-Z 1979
Wirtschaftsverband (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Leitungsorgan des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN), Zusammenschluß juristischer selbständiger Betriebe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, die ein bestimmtes Hauptprodukt in industriemäßigen Anlagen produzieren. Rechtsgrundlage für die Gründung eines W. ist das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. 11. 1972 (GBl. II, S. 781). Die Gründung bedarf der Zustimmung des Ministers. Der W. erhält seine Planaufgaben vom MfLFN. Da die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte bisher vor allem in der Geflügelwirtschaft in industriemäßigem Umfang betrieben wird, erging am 6. 6. 1973 die Anordnung zur Gründung des „Geflügelwirtschaftsverbandes der DDR“ (GBl. I, 1973, S. 293). Zuvor war ein Statut veröffentlicht worden (Statut vom 26. 4. 1973, Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN, Nr. 7, S. 46). Der Gründungsanordnung und dem Musterstatut zufolge bestehen beim Geflügel-W. folgende Gremien und Organe: 1. Verbandstag. Er wird als höchstes Organ bezeichnet, verfügt über Beschlußrechte bezüglich der Statutenänderung oder -ergänzung und soll mindestens zweimal jährlich tagen. Beratungsaufgaben liegen auf dem Gebiet der Planerstellung und -erfüllung; er soll Konzeptionen für den weiteren Aufbau der Geflügelwirtschaft entwickeln. Er hat die Jahresabschlußdokumente zu bestätigen und den Verbandsrat zu wählen. 2. Der Verbandsrat umfaßt 21 Vertreter, die in ständigen oder zeitweiligen Arbeitsgruppen als ständige Beratungsorgane des Vorsitzenden in Fragen der praktischen Arbeit der Mitgliedsbetriebe arbeiten (Zuchtfragen, Be- und Verarbeitung der Produkte, Aus- und Weiterbildung, Veterinärwesen). 3. Der Vorsitzende wird wie der Hauptbuchhalter vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen und ist diesem rechenschaftspflichtig. Der Vorsitzende verfügt jedoch grundsätzlich über kein Wei[S. 1188]sungsrecht gegenüber den Betrieben. Diese erhalten nach wie vor ihre Planauflagen von unterschiedlichen Organen. Aufgabe des Vorsitzenden bzw. des Verbandes ist es, „nach den bewährten Prinzipien der sozialistischen Demokratie“ koordinierend auf die Planerfüllung Einfluß zu nehmen. Der Geflügel-W. hat die Eier- und Geflügelfleischproduktion in Betrieben mit einer Mindestkapazität von 1000 t Geflügelfleisch pro Jahr bzw. 100.000 Plätzen für Legehennen zu organisieren. Im einzelnen gehören zu den Aufgaben des Geflügel-W.: die Realisierung der Planziele bzw. Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, die Leitung der Zusammenarbeit aller am Verband beteiligten Betriebe, Förderung des Überganges weiterer Betriebe zur industriemäßigen Produktion, die bei Erreichung der Mindestkapazität in den Verband aufgenommen werden sollen, die Koordination der Betriebspläne, die Sicherung der materiell-technischen Versorgung der Betriebe, die Verwaltung eigener Fonds, die Organisation des sozialistischen Wettbewerbes sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Bei Gründung gehörten dem Verband bereits 54 industriemäßig produzierende Betriebe (18 VEB KIM, 17 KOE, 8 LPG, 7 VEG, 1 VEB Entenmast) sowie 2 Zuchtbetriebe und ein Ausrüstungsbetrieb an. Diese erzeugten 45 v. H. des Marktaufkommens bei Eiern und 22 v. H. des Geflügelfleischaufkommens. Bis 1980 soll der Anteil des Verbandes am Eieraufkommen auf 60 v. H. und am Fleischaufkommen (Broiler) auf 70 v. H. steigen. Die geplante Produktionssteigerung soll überwiegend auf dem Wege der innerbetrieblichen Rationalisierung verwirklicht werden. Ferner soll die industriemäßige Gänsemast aufgenommen und die Putenmast von 7.300 t (1976) auf rd. 15.000 t erweitert werden. Ein weiteres Ziel besteht im Ausbau der Direktvermarktung, die bei den in KIM erzeugten Eiern z. Z. 65–70 v. H. der Produktion erreicht und künftig auf 80 v. H. ausgedehnt werden soll. Da der schrittweise Aufbau industriemäßig produzierender Betriebe für sämtliche Zweige der Landwirtschaft vorgesehen ist, trägt der Geflügel-W. Modellcharakter; gegebenenfalls kann diese Organisationsform auch auf andere Produktionszweige (Schweinemast, Gartenbau usw.) übertragen werden. Agrarpolitik; Kooperationsverband (KOV). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1187–1188 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsverträgeSiehe auch die Jahre 1975 1985 Leitungsorgan des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN), Zusammenschluß juristischer selbständiger Betriebe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, die ein bestimmtes Hauptprodukt in industriemäßigen Anlagen produzieren. Rechtsgrundlage für die Gründung eines W. ist das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. 11.…
DDR A-Z 1979
Presseamt (1979)
Siehe auch: Presseamt: 1975 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur ADN aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) „Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 860 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrivateigentumSiehe auch: Presseamt: 1975 1985 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO…
DDR A-Z 1979
Gartenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z. Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. Im Durchschnitt der Jahre 1973–1977 wurden nach Angaben der DDR pro Kopf und Jahr durchschnittlich 62,6 kg Obst (einschließlich 18,8 kg Südfrüchte) sowie 89,6 kg Gemüse verzehrt. Diese Angaben werden durch die Produktions- und Einfuhrstatistik nicht bestätigt. Das Marktaufkommen aus eigener Erzeugung betrug 1975–1977 durchschnittlich 298.980 t Obst (17,7 kg pro Kopf) und 1,13 Mill. t Gemüse (66,8 kg pro Kopf). Das Marktaufkommen soll bis 1980 auf 0,6–0,65 Mill. t Obst und 1,5–1,6 Mill. t Gemüse angehoben werden. Gegenwärtig werden jährlich ca. 200.000 t Obst, 200.000 t Südfrüchte und ca. 110.000 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 80 v. H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die Übertragung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst usw.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1978 rd. 890.000 Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktbelieferung erreichte 1977 mit 82.160 t Obst rd. 29,7 v. H. des gesamten Marktaufkommens. Im Gemüseaufkommen sind die Kleingärtner und Siedler mit durchschnittlich 8–10 v. H. (1977 mit 127.598 t = 9 v. H.) beteiligt. Ihre Leistungen sollen künftig vor allem bei Obst und einigen Gemüsesorten erhöht werden. Obstbau. Die Entwicklung der Obstproduktion verlief bisher wenig befriedigend. Die Einrichtung spezialisierter landwirtschaftlicher Großunternehmen führte zur Vernachlässigung der nicht veränderbaren, d. h. nicht konzentrierbaren Obstflächen. Die Obstanbaufläche ging von 1963 bis 1973 um rd. 15.000 ha zurück, weshalb der Ministerrat der DDR am 30. 8. 1973 grundsätzliche Maßnahmen zur Steigerung der Obst- und Gemüseproduktion beschloß. Es wird angestrebt, die Anbaufläche um rd. 30.000 ha zu erweitern, die in 5 geschlossenen Anbaugebieten eingerichtet werden sollen. Die jährlichen Pflanzleistungen betragen z. Z. 3.500–4.300 ha. Durch die gleichzeitige Beseitigung überalterter Anlagen und durch Betriebszusammenlegungen wurde erreicht, daß 1975 bereits 57 v. H. der gewerblichen Obstanbaufläche in Betrieben mit mehr als 100 ha Obstanbau konzentiert waren. Die von den Landwirtschafts- und G.-Betrieben bewirtschaftete Fläche umfaßte 1978 rd. 49.000 ha (Anteil der Erdbeeren rd. 4.200 ha), von denen rd. 15 v. H. bewässert werden können. Trotz des Intensivierungsprogramms entsprechen die Ertragsleistungen nicht den Erwartungen. So wird bei Äpfeln (rd. 60 v. H. der Obstanbaufläche) eine durchschnittliche Marktleistung von nur 4–5 t/ha erreicht. Auch die Erträge der Spezialbetriebe bleiben mit 10–11 t/ha bei Äpfeln erheblich hinter dem Ziel (13–15 t/ha) zurück. Neben der angestrebten Intensivierung hat die Einrichtung der Großanlagen arbeitswirtschaftliche und pflanzenpathologische Vorzüge. Zur Senkung des Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen, Pflück- bzw. Erntemaschinen sowie Baumschnittgeräte entwickelt und eingesetzt. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 62.000 ha LN) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 40.000 ha LN), die jedoch gleichzeitig dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau usw. dienen. In gleicher Weise werden 650 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v. H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 1300 Blumensorten auf ca. 10.800 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Das Sortiment umfaßte 1978 etwa 45 Gemüsearten in rd. 180 verschiedenen Sorten. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Möhren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder ― sofern spezielle Standortansprüche bestehen ― auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Im Gegensatz zum Obstbau konnte die Gemüseanbaufläche 1977 zu [S. 436]98 v. H. bewässert werden. Die in der Erntestatistik ausgewiesenen Erträge lagen jedoch ― witterungsbedingt ― nur bei Grabgemüse, Möhren und Pflückbohnen über dem mehrjährigen Durchschnitt. Mit einer Ernte von über 1,4 Mill. t. wurden die für 1980 gestellten Ziele zu rd. 90 v. H. erreicht. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden zusammengeschlossen sind. Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.500 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 50 Landwirtschaftsbetrieben, von denen 10 auf rd. 300 ha LN Arznei- und Gewürzdrogen anbauen, in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten 8.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Der Ankauf der angebauten und der von der Bevölkerung gesammelten Pflanzen erfolgt über den VEB Drogenhof Gera, der in anderen Bezirken insgesamt 32 Annahme- und Beratungsstellen unterhält. Die Tabakanbaufläche der DDR ist von 1961 bis 1971 um ca. 35 v. H. auf 3.500 ha zurückgegangen. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v. H. Durch Technisierung soll der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.200 ha auf ca. 4.000 ha bis 1980 ausgedehnt werden. Am Anbau sind Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, dient Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 12 dz/ha LN können z. Z. 60 v. H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung ab 1980 gesichert werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 450 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 5 I/Kopf und Jahr konnte mit einer Erzeugung von ca. 14.000 hl der Bedarf zu ca. 1,4 v. H. gedeckt werden. Annähernd 1~Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien. Frankreich, Algerien. Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 260 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kösen, 60 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 100 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 200 ha ausgedehnt werden. Flächenmäßig ebenso unbedeutend ist der Anbau von Schnittblumen mit rd. 2.380 ha Freiland (1976) sowie rd. 380 ha (1976) bzw. 432 ha (1977) unter Glas bzw. Folien. An der G.-Forschung sind u. a. folgende Institute der AdL beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin. Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Börthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Forschungsergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit 4 Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden. Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit 11 Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt/Oder, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für G. besteht irr Werder (G.-Ingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion G. der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 435–436 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische ProduktionsgenossenschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G., ist durch den schrittweisen Aufbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Infolgedessen bestehen z. Z.…
DDR A-Z 1979
Bauernkongreß der DDR (1979)
Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1985 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 Diese Bezeichnung gilt für den XI. B. 1972, früher: VI.–X. Deutscher Bauernkongreß (1960–1968). (Vor 1960: I.–V. Deutscher Bauerntag der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe und I.–VI. LPG-Konferenz der SED.) Die B. der DDR waren Veranstaltungen, auf denen über den jeweiligen Entwicklungsstand der Agrarproduktion und der landwirtschaftlichen Produktionsverhältnisse berichtet wurde. Aufgrund der Beschlüsse der SED und der Gesetze und Richtlinien des Ministerrates der DDR werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft beschlossen. Diese Beschlüsse wurden seit dem VII. B. auch vom Ministerrat der DDR zum Beschluß erhoben und im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Seit dem IX. B. (1966) wurden auf den B. die Mitglieder des Rates für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (Z) gewählt. Träger der B. waren das ZK der SED, der Ministerrat der DDR, der Parteivorstand des DBD, der Zentralvorstand der VdgB und der Nationalrat der Nationalen Front. Organe der B. waren das Präsidium, das Vorbereitungskomitee, die Antragskommission, die Redaktionskommission, die Mandatsprüfungskommission und das Plenum der Delegierten. (Die Aufgaben der 1966 und 1968 tätigen Wahlkommission wurden 1972 von der Mandatsprüfungskommission wahrgenommen.) Die Bedeutung der B. lag weniger in der Veranstaltung selbst ― auf der kurze Erfahrungsberichte gegeben wurden ―, sondern in ihrer Vorbereitung. Vor dem XI. B. wurden durchschnittlich aus jedem Kreis der DDR 55–60 Anträge, Vorschläge und Hinweise beim Vorbereitungskomitee eingereicht. Dieses umfangreiche Material gestattete einerseits der SED und dem Ministerium eine gute Übersicht über die Situation der Landwirtschaft in allen Teilen der DDR und erlaubte andererseits in der Auswertung der Beschlüsse durch die Bezirksbauernkonferenzen die den jeweiligen Gegebenheiten adäquaten Maßnahmen einzuleiten. Die Durchführung der Beschlüsse wurde insofern erleichtert, als 40–50 v. H. der Delegierten zugleich Abgeordnete der Volksvertretungen und ca. 50 v. H. Mitglieder der RLN waren. Außer den administrativen Vorteilen verbindet die DDR mit den B. eine quasi demokratische Legitimation für die Durchführung ihrer Agrarpolitik. Die Tradition der Bauerntage, LPG-Konferenzen bzw. B. wurde mit den „Zentralen Konferenzen zur abschließenden Beratung der veröffentlichten Entwürfe der Musterstatuten“ der LPG Pflanzen- und Tierproduktion aufgegeben. Diese 1977 abgehaltenen Konferenzen unterscheiden sich in Inhalt und Form von den B. Waren auf den B. neben der Verabschiedung von Musterstatuten (z. B. 1972 Musterstatuten für kooperative Einrichtungen) noch zahlreiche andere Maßnahmen der Agrarpolitik erörtert worden, so richteten sich die 1977 abgehaltenen „Zentralen Konferenzen“ ausschließlich auf die Beratung und Annahme der zum Jahreswechsel 1976/77 vorgelegten Entwürfe der Musterstatuten und [S. 136]Musterbetriebsordnungen der spezialisierten LPG. Den Zentralen Konferenzen waren keine Kreisbauernkonferenzen mehr vorausgegangen. Statt dessen wurden in den LPG insgesamt 18.000 Versammlungen mit 515.000 Berufstätigen abgehalten. Der Aufgabenstellung entsprechend waren weder Vertreter der Volkseigenen Betriebe der Landwirtschaft noch Vertreter der Produktionsmittel herstellenden Industrie oder der Nahrungsgüterwirtschaft vertreten. Die „Delegierten“ sind nicht gewählt, sondern „geladen“ worden. Anstelle eines B. wurden zwei „Zentrale Konferenzen“, jeweils getrennt für LPG Pflanzenproduktion (17. 6. 1977 mit 1293 Teilnehmern) und LPG Tierproduktion (1. 7. 1977 mit 1340 Teilnehmern) veranstaltet. Als Ergebnis der veränderten Form unterblieb auch die Neuwahl des RLN, nachdem der 1972 gewählte RLN bereits seit geraumer Zeit nicht mehr einberufen worden war. Von den „Antragskommissionen“ (30 bzw. 28 Mitglieder) zur Entgegennahme und Bearbeitung von rd. 18.200 Vorschlägen und Hinweisen zu den Entwürfen und vom Präsidium (3 1 Mitglieder) abgesehen, verfügten die Konferenzen über keine eigenen Organe. Ebenso wie die unterbliebene Einberufung und Neuwahl der RLN als ein dem erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstand entsprechender Schritt zur Verwirklichung des Demokratischen Zentralismus in der Landwirtschaft bezeichnet wird, wurde in den Schlußreferaten der „Zentralen Konferenzen“ betont, daß diese als die „folgerichtige Fortsetzung“ der B. anzusehen sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 135–136 Bauer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BaukunstSiehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1985 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 Diese Bezeichnung gilt für den XI. B. 1972, früher: VI.–X. Deutscher Bauernkongreß (1960–1968). (Vor 1960: I.–V. Deutscher Bauerntag der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe und I.–VI. LPG-Konferenz der SED.) Die B. der DDR waren Veranstaltungen, auf denen über den jeweiligen Entwicklungsstand der Agrarproduktion und der…
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Akademie für Ärztliche Fortbildung (1979)
Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 zerlegt worden war; nur das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin ist selbständig geblieben (Arbeitshygiene). das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes ist 1976 wieder verselbständigt worden. Die A. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Nach ihrem Statut (15. 12. 1971) ist die A. jetzt „Leitinstitut für die Weiterbildung der im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Hochschulkader“ (d. s. die berufstätigen Hochschulabsolventen). Außerdem sind ihr — als Nachfolgerin der in ihr aufgegangenen Institute für Sozialhygiene und für Planung und Organisation des Gesundheitsschutzes — Forschungsaufgaben auf den Gebieten der Leitung, Planung, Organisation und Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens übertragen. Im einzelnen soll die A. nach ihrem Aufgabenkatalog 1. die Bildungsinhalte für die Leitungs- und Hochschulkader erarbeiten, 2. Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kader zentral durchführen. 3. dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen koordinieren. 4. die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte fachlich und methodisch anleiten und koordinieren sowie die hohe Qualität der obligatorischen Fortbildung für Ärzte sichern und dafür Referentenmaterial herausgeben. 5. Lehrmaterialien und Lehrmittel erarbeiten, 6. die Berufsausbildung und die Weiterbildung der Mittleren medizinischen Fachkräfte und der Fachschulkader (d. s. die berufstätigen Fachschulabsolventen) im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen, 7. wissenschaftliche Grundlagen zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur im Gesundheits- und Sozialwesen erarbeiten. 8. philosophische und wissenschafts-theoretische Grundlagen von Medizin und Biologie und deren Anwendung im Gesundheitsschutz und Beiträge zur Theorie der Medizin erarbeiten, 9. wissenschaftliche Grundlagen der Leitung und Planung des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere für die Organisation der medizinischen und sozialen Betreuung und der medizinischen Forschung entwickeln und 10. wissenschaftliche Vorarbeiten für die Gestaltung des Informationswesens (d. i. Planung, Rechnungsführung und Statistik) des Gesundheits- und Sozialwesens leiten. Dieser weitgespannte Aufgabenkreis ist gegenüber dem der medizinischen Institute der Akademie der Wissenschaften nicht klar abgegrenzt. Leiter der A. ist der Rektor. Er wird auf 3 Jahre vom Wissenschaftlichen Rat gewählt, einem Kollegium aus „hervorragenden Hochschullehrern und Wissenschaftlern“, das dem Rektor als „kollektives wissenschaftliches Beratungsorgan“ zur Seite steht. Allgemeines Beratungs- und Kontrollorgan des Rektors ist ein Gesellschaftlicher Rat, wie er an den übrigen Universitäten und Hochschulen existiert. Die A. ist in Sektionen gegliedert. Diese haben Lehrstühle, auf denen Hochschullehrer, aber auch „hervorragende Ärzte und Wissenschaftler, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine leitende Funktion ausüben“. hauptamtlich tätig sind. Außer ihnen sind nebenamtlich als Honorarprofessoren und Honorardozenten Hochschullehrer der Universitäten und Medizinischen Akademien tätig. Rektor ist gegenwärtig (1978): Prof. Dr. sc. med. Kurt Winter. Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, VI. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 34 Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG)Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 zerlegt worden war; nur das Zentralinstitut…
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Ministerium für Kultur (1979)
Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrats der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten. des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In seinen Verantwortungsbereich fallen Literatur, Verlagswesen und Buchhandel, Film und Lichtspielwesen, Theater, Musik, bildende und angewandte Kunst, Unterhaltungskunst, künstlerisches Volksschaffen, Veranstaltungswesen und künstlerische Hoch- und Fachschulen. Für diese Bereiche sind jeweils entsprechende Hauptverwaltungen, Hauptabteilungen und Abteilungen zuständig. Dem MfK. unterstehen die Volkseigenen Betriebe des Verlags-, Film- und Lichtspielwesens, des Buchhandels und der Schallplattenproduktion; zentrale Institute (Institut für Denkmalpflege, Institut für Bibliothekswesen, Institut für Technologie kultureller Einrichtungen, Zentralhaus für Kulturarbeit, Staatliches Filmarchiv u. a.); die Staatlichen Museen in Berlin (Ost). Das MfK. erarbeitet auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne konkrete Aufgabenstellungen für die einzelnen kulturellen Bereiche und deren Institutionen, legt die für die Lösung anzuwendenden Methoden fest und sichert den Einsatz der erforderlichen finanziellen Mittel sowie die Kontrolle der Durchfüh[S. 734]rung. U. a. bestätigt das MfK. die thematischen Perspektiv- und Jahrespläne der Verlage und die thematischen Produktionspläne der DEFA-Filmstudios (Filmwesen, Verlagswesen). Es ist auch für die Erarbeitung der Grundsätze zur Regelung der Gagen, Honorare und Urhebervergütungen aller kulturellen Berufe zuständig und spielt eine wesentliche Rolle bei der Auftragserteilung an Künstler, die durch staatliche Institutionen, gesellschaftliche Organisationen und Betriebe erfolgt. Das MfK. verwaltet über ein Kuratorium den Kulturfonds der DDR und verfügt über den Einsatz seiner Mittel. Das MfK. pflegt enge Kontakte mit den entsprechenden staatlichen Organen anderer sozialistischer Länder und sorgt für die kulturelle Selbstdarstellung der DDR im gesamten Ausland (Veranstaltung von Filmwochen, Theatergastspielen. Ausstellungen usw.). Beim MfK. bestehen für die einzelnen Bereiche folgende Beiräte: für Kultur, für Kunst- und Kulturwissenschaften, für Bibliothekswesen, für künstlerisches Volksschaffen, für Museen, für Theater, für Musik sowie seit 1973 Komitees für Filmkunst und für Unterhaltungskunst. Die Beiräte bzw. Komitees, die sich aus Künstlern und anderen Fachleuten sowie Vertretern gesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen, üben eine beratende Funktion aus. Eine enge Zusammenarbeit wird auch mit den einzelnen Künstlerverbänden und der Akademie der Künste der DDR gepflegt. Minister für Kultur: Johannes R. Becher (1954–1958), Alexander Abusch (1958–1961), Hans Bentzien (1961–1966), Klaus Gysi (1966–1973), Hans-Joachim Hoffmann (seit 1973). Staatssekretär und 1. stellv. Minister ist Kurt Löffler (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 733–734 Ministerium für Kohle und Energie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Land-, Forst- und NahrungsgüterwirtschaftSiehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrats der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten. des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In…
DDR A-Z 1979
Jazz (1979)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von J.-Sendungen im Rundfunk) haben heute dessen „progressive, volkstümlich-demokratische“ Strömungen „im Rahmen der vielfältigen Musikpflege in der DDR … einen gleichberechtigten Platz neben den anderen Formen und Stilen der Weltmusikkultur“. Die Abwehr von Einflüssen der „bürgerlichen Dekadenz“ auf die Kunst und Lebensauffassung der SED führte schon 1958 mit der AO über die Programmgestaltung bei Unterhaltungs- und Tanzmusik zu weitgehendem Verbot westlicher Tanzmusik. (Ein entsprechendes Verbot der Wiedergabe westlicher Tanz- und Unterhaltungsmusik wurde 1973, nach dem Aufkommen einer Vielzahl von Diskotheken während der vorangegangenen 2 Jahre, mit der AO über Diskothekveranstaltungen - Diskothekordnung [GBl. I. S. 38 f.] erlassen.) Diese Maßnahmen wirkten sich auch auf den J. aus, mit dem man die Gefahr der Übertragung „amerikanischer Lebensweise“ aufkommen sah, und dessen Einflüsse deshalb im Hinblick auf die Entwicklung einer eigenen kulturellen Massenarbeit, besonders der Volksmusik, als negativ angesehen wurden. Nach 1961 traten wieder Lockerungen ein. 1965 wurde die heute noch bestehende Konzertreihe „Jazz in der Kammer“ begonnen. Diese vom Deutschen Theater Berlin getragenen Veranstaltungen, die im Abstand von 6 Wochen stattfinden, sollen vor allem von unmittelbarem westlichem Einfluß freie zeitgenössische moderne Strömungen des J. vorstellen. In Anlehnung an diese Reihe und in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern der Berliner J.-Abende wurde 1973 vom Volkstheater Rostock die Reihe „Jazz-Szene“ begonnen. Auch hier werden in- und ausländische Gruppen vorgestellt. Inzwischen hat sich die Einstellung zum amerikanischen [S. 556]J. entschärft. Seit 1975 liegt bei AMIGA (Musik) eine Edition nahezu aller bedeutenden J.-Musiker der Vergangenheit nach Originalaufnahmen von RCA-Schallplatten aus den 30er und 40er Jahren (Goodman, Gillespie, Count Baisie, D. Ellington u. a.) vor. In der gleichen Reihe erschienen Aufnahmen, die der Entwicklung des J. in der DDR gewidmet sind. Auch in einigen osteuropäischen sozialistischen Staaten (vor allem in Polen, der ČSSR und der DDR) sind in der Entwicklung des J. ähnliche Erscheinungen erkennbar wie in den nichtsozialistischen Ländern. Auch dort wird teilweise eine Synthese zwischen J. und zeitgenössischer europäischer Avantgarde angestrebt, wobei es sich bei den Komponisten und Interpreten sowohl um J.-Musiker als auch um Komponisten und Kompositionsstudenten der sog. ernsten Musik handelt. Osteuropäisches Forum für den zeitgenössischen J. (Free Jazz) sind in erster Linie das J.-Festival in Warschau („Jazz Jamboree“) sowie das Prager J.-Festival. Seit 1971 findet in Dresden jährlich das Dixieland-Festival statt, an dem Gruppen aus verschiedenen Ländern teilnehmen. Zu den führenden J.-Musikern bzw. J.-Gruppen der DDR gehören: der Posaunist Konrad Bauer, der Saxophonist Ernst-Ludwig Petrowski, das Friedhelm-Schönfeld-Trio, das Hubert-Katzenbeier-Quintett, die „Klaus-Lenz-Band“ mit der Sängerin Uschi Brüning, die „Modern-Soul-Band“ mit dem Sänger Klaus Nowodworski, die Gollasch Big Band, die Gruppe Praxis~II, die Gruppe SOK, die Gruppe Synopsis und die Old Memory Jazz Band. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 555–556 Jahresendprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JournalismusSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet und bis heute wirksam geblieben ist, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird. Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u. a. Verbot von…
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KPD/DKP (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands bzw. Deutsche Kommunistische Partei. Unter Führung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht auf dem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919 in Berlin) entstanden, erstrebte die KPD das Rätesystem, die Diktatur des Proletariats. Sie wurde 1919 Mitglied der Komintern, doch blieb sie anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau-, Nach mehreren Führungskrisen kam es unter Leitung Ernst Thälmanns (1925–1933) zur Stalinisierung der KPD; trotz Widerstand und Abspaltungen geriet die Partei in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU. In der NS-Zeit arbeitete die KPD illegal weiter; sie hatte im Widerstand große Blutopfer zu tragen. Am 11. 6. 1945 trat die KPD mit einer neuen Programmatik an die Öffentlichkeit: Sie setzte sich für die parlamentarisch-demokratische Republik ein und erklärte, „daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre“. Am 19./20. 4. 1946 erfolgte (nicht zuletzt unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht) die Vereinigung von SPD und KPD zur SED. In Westdeutschland scheiterten die Vereinigungsbestrebungen, die westdeutsche KPD blieb organisatorisch selbständig, wurde jedoch vom ZK der SED angeleitet. Im 1. Bundestag war sie durch 13 Abgeordnete vertreten, bei den Wahlen 1953 erhielt sie nur noch 2,2 v. H. der Stimmen. Nach dem Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht (17. 8. 1956) verstärkte sich die Abhängigkeit von der SED. Die KPD vertrat nicht nur bedingungslos die politische Linie der SED, verschiedene SED-Führer (z. B. Erich Glückauf) wurden direkt in das KPD-Politbüro aufgenommen. Die KPD-Führung unter Max Reimann residierte in Berlin (Ost), sie lenkte die illegale Parteiorganisation einerseits durch in die Bundesrepublik Deutschland reisende Instrukteure des ZK, andererseits durch westdeutsche Funktionäre, die ihre Direktiven in Berlin (Ost) oder im benachbarten Ausland erhielten. Die Mitgliederzahl der KPD ging von ca. 70.000 beim Verbot auf 7.000 (1968) zurück. Auch die Finanzierung der illegalen Arbeit erfolgte daher weitgehend durch die SED. Zur Schulung ihrer Mitglieder unterhielt die KPD in der DDR 4 Parteischulen; ihre Agitation wurde durch den „Freiheitssender 904“ aus der DDR unterstützt. Die Führung der illegalen KPD verstärkte ab 1965 die Bemühungen um Aufhebung des Parteiverbots, sie ging zur „offenen Arbeit“ über, brachte kommunistische Wochenschriften heraus usw. Eine Neugründung wurde kategorisch verneint und die Wiederzulassung der KPD gefordert (Infiltration). Nach Veränderung dieser Taktik 1968 wurde am 26. 9. 1968 auf einer Pressekonferenz die Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei, der DKP, bekanntgegeben. Die DKP unterbreitete am 23. 1. 1969 eine „Grundsatzerklärung“, in der sie eine „reale politische Demokratie für das Volk“ forderte. Eine „schematische Nachahmung des in der DDR beschrittenen Weges“ erklärte die DKP für nicht möglich. Der 1. Parteitag (12./13. 4. 1969 in Essen) bestätigte diese Linie, bekräftigte aber die politische Bindung an die SED und den Weltkommunismus Moskauer Prägung. Die Partei zählte 22.000 Mitglieder; es gelang ihr, über die Kader der alten KPD hinaus in neue Schichten, vor allem der Jugend, vorzustoßen. Unter Führung von Kurt Bachmann konnte die DKP zwar in Hochschulen und Betrieben einen gewissen Einfluß gewinnen, der Massendurchbruch gelang ihr jedoch nicht. Bei der Bundestagswahl 1972 erhielt die DKP nur 0,3 v. H. der Stimmen. Auf ihrem III. Parteitag (2.–4. 11. 1973) besaß die DKP fast 40.000 Mitglieder. Parteivorsitzender wurde Herbert Mies, der auch vom IV. Parteitag (19.–31. 3. 1976) bestätigt wurde. Zentralorgan ist „Unsere Zeit“ (UZ), seit Oktober 1973 Tageszeitung (Chefredakteur: Georg Polikeit). Die Mitgliederzahl stagniert. Auch die Nebenorganisationen (die Jugendorganisation „Soziali[S. 609]stische Deutsche Arbeiterjugend“, die Kinderorganisation „Junge Pioniere“, die Studentenorganisation „MSB Spartakus“) verzeichnen nur an einigen Orten einen Mitgliederzuwachs. Bei der Bundestagswahl 1976 erreichte die DKP mit 118.000 Stimmen einen Anteil von 0,3 v. H. aller abgegebenen gültigen Stimmen. Zunehmend hat sich die DKP auch offen zur Politik der SED bekannt; sie hält Distanz zum „Eurokommunismus“ und beruft sich auf die Tradition der KPD. Allerdings wird diese Traditionslinie auch von den links von der DKP stehenden kleineren kommunistischen („maoistischen“) Gruppen beansprucht, so von der KPD (bei der Bundestagswahl 1976 22.000 Stimmen), dem KBW (20.000 Stimmen), der KPD-ML, dem KABD, dem Kommunistischen Bund u. a. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 608–609 Kostenrechnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSUSiehe auch das Jahr 1975 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands bzw. Deutsche Kommunistische Partei. Unter Führung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht auf dem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919 in Berlin) entstanden, erstrebte die KPD das Rätesystem, die Diktatur des Proletariats. Sie wurde 1919 Mitglied der Komintern, doch blieb sie anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau-, Nach mehreren Führungskrisen kam es unter Leitung Ernst Thälmanns (1925–1933) zur…
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Investitionsrechnung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten~1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante~1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß ― gleiche Erträge vorausgesetzt ― die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitionskosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln. daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung in der freien Wirtschaft nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normati[S. 552]ven Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z. B. Zinssatz von 20 v. H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen; denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Hinzu kommt als weiterer bedeutsamer Mangel die im gegenwärtigen Preissystem bestehenden Preisverzerrungen (Preissystem und Preispolitik), die Investitionsprojekte beispielsweise rentabel erscheinen lassen, die bei echter Kostenerfassung sowohl der zu erzeugenden Endprodukte als auch des Investitionsaufwands verlustreich sind. Investitionen; Planung; Investitionsplanung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 551–552 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JagdSiehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewiesen. stehen nicht…
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Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands DBD). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Ein Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des Amtes für Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den für die Landeskultur und den Naturschutz verantwortlichen Institutionen (Volksvertretungen und deren Räte in den Territorien) auszuüben. Der Minister ist zugleich Leiter der „Ständigen Arbeitsgruppe sozialistische Landeskultur“, in der Vertreter aller zentralen staatlichen Organe, die auf die Entwicklung und Gestaltung der Landeskultur Einfluß nehmen können, vertreten sind. Zu den Aufgaben des MfUW. gehören vor allem: die Förderung der Umweltforschung (Wissenschaftlicher Rat f. Umweltforschung der Akademie der Wissenschaften [AdW], die Klasse für Umweltschutz und Umweltgestaltung der AdW mit Arbeitsgruppen für medizinisch-toxologische Belange, territoriale Strukturforschung usw., das Institut für Kommunalforschung Dresden u. a. m.); die Wahrnehmung der internationalen Vertretung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft. Insbesondere bestehen im RGW-Bereich unter Einschluß Jugoslawiens gemeinsame wasserwirtschaftliche Forschungen im Rahmen des Komplexprogramms. Schwerpunkte sind die Ökonomie der Wasserwirtschaft (hier wurden 2.000 Wasserbedarfsnormen für 15 Volkswirtschaftsbereiche erarbeitet), die Erkundung von Wasserreserven, die Verminderung der Wasserverunreinigung, die Hydrotechnik und der Hochwasserschutz. Koordinator der gemeinsamen Forschung im RGW ist die UdSSR. Zur Durchführung der Forschungsarbeiten unterstehen dem M. das Institut für Wasserwirtschaft, Berlin-Schöneweide, mit Außenstellen in Cottbus. Dresden, Erfurt. Magdeburg und Wittenberg (insgesamt 620 Mitarbeiter) und den VEB Hydrogeologie in Nordhausen mit 1400 Mitarbeitern sowie Bohrtrupps in allen Bezirken der DDR. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes sollen bis 1980 mehr als 20 Forschungsvorhaben abgeschlossen werden (verminderte Ableitung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, abfallfreie Produktion, Lärmminderung usw.): die Aufnahme von entsprechenden Lehrveranstaltungen in das Studienprogramm der Technischen Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie die Einführung spezieller Ausbildungsgänge für Fachingenieure; der Aufbau spezieller Meßsysteme und Karteien für die Verunreinigung von Luft und Gewässern; der Aufbau einer Umweltstatistik in Zusammenarbeit mit der SZS und anderen Institutionen; die Ausweisung von Natur-, Landschafts- und/oder Wasserschutzgebieten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden örtlichen Organen; der Ausbau wasserwirtschaftlicher Einrichtungen (Talsperren, Rückhaltebecken und sonstige Speicheranlagen, Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen für Trink- und Brauchwasser für Industrie und Landwirtschaft, Entsorgungs- und Kläranlagen für kommunale Abwasser usw.); Ausübung der staatlichen Gewässeraufsicht. Zur Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind dem MfUW. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen für die Wassereinzugsgebiete Küste-Warnow-Peene; Havel; Spree-Oder-Neiße; Obere Elbe-Mulde; Saale-Weiße Elster; Werra-Gera-Unstrut und Mittlere Elbe-Sude-Elde unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 738 Ministerium für Staatssicherheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für VerkehrswesenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands DBD). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Ein Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des Amtes…
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Lehrplanreform (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971–1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre angeht, so wird gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplänen miteinander zu verbinden. Dabei werden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker stärker die Stabilität, d. h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte 1. schulstufenweise, d. h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d. h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d. h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d. h. so, daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Eine Reihe von Lehrplänen wurde jedoch außerhalb dieser Konzeption erarbeitet und eingeführt — vor allem diejenigen, deren Neugestaltung aufgrund einer mehr oder minder rigorosen Änderung der Grundkonzeption für das betreffende Unterrichtsfach zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen mußte, als es dem vorgesehenen Gang der 2etappigen block-, jahrgangs- und schulstufenweisen Erarbeitung und Einführung entsprochen hätte. Das gilt z. B. für die Lehrpläne für den polytechnischen Unterricht der Klassen 7–10, die 1963/64 aufgrund des Beschlusses über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts erheblich umgestellt werden mußten und dann erneut 1966/67. aufgrund des Beschlusses zur weiteren Entwicklung der berufsvorbereitenden polytechnischen Bildung in den 9. und 10. Klassen und der beruflichen Bildung an den Erweiterten Oberschulen, eine prinzipielle Umgestaltung erfuhren (Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht). Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Lehrpläne der Fächer Mathematik und Staatsbürgerkunde. Während für die Klassen 1–4 die konzipierte Neugestaltung der Lehrpläne in 2 Etappen, nämlich zuerst als präzisierte Lehrpläne und dann als neue Lehrpläne, verwirklicht wurde, beschränkten sich die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die Klassen 5–12 im wesentlichen auf eine Etappe, und zwar mit der Begründung, daß die Neugestaltung dieser Lehrpläne — als präzisierte Lehrpläne — bereits nach denjenigen Grundsätzen erfolgt sei, die für die Gestaltung der neuen Lehrpläne maßgeblich waren. Damit wurden die präzisierten Lehrpläne (der 1. Etappe) ab Klasse 5 — von einigen Ausnahmen abgesehen — rein formal zu „neuen Lehrplänen“ erhoben. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der [S. 675]SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, „daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden ist“. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerks für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 31 5 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen, für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengungen entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Zumindest für die besonders ideologieintensiven Lehrpläne, so insbesondere für den Staatsbürgerkunde- und den Geschichtsunterricht, ist bis 1978 festzustellen, daß sie wesentlich häufiger überarbeitet werden mußten als die Lehrpläne für andere Fächer. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 673–675 Lehrmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrproduktionSiehe auch die Jahre 1975 1985 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor [S. 674]allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…
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Bauakademie der DDR (1979)
Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolger des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973. Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung; experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. Die Geschichte der B. ist zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee 1. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), kandidierende (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen und kandidierenden Mitglieder bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z. B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u. a.). Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z. B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Sie stellt die Dokumentationskartei „Zeitgeschichte des Bauwesens in der DDR“ zusammen (1945–1970 mit 5.000 Ereignissen fertiggestellt; z. Z. bearbeitet: 1971–1976). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und ver[S. 135]wirklichen und neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977; Vorgänger: Werner Heynisch), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann. Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: U. Lammert; Leiter der Architektur-Werkstatt: Hermann Henselmann. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 134–135 Basis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BauaktivsSiehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1985 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolger des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau…
DDR A-Z 1979
Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 K. oder ― im weiteren Sinne ― „Körperkultur und Sport“ umfassen als „Elemente der sozialistischen Kultur“ alle Maßnahmen und Veranstaltungen, die auf die Entwicklung, Vervollkommnung und Erhaltung der physischen Leistungsfähigkeit der Menschen während des ganzen Lebens gerichtet sind und die durch das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport (Statut 1970) gefördert und gesteuert werden. Als Hauptweg der körperlichen Vervollkommnung wird die umfassende sportliche Betätigung betrachtet, durch die nach dem Staatsratsbeschluß über die „Aufgaben der Körperkultur und des Sports bei der Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus in der DDR“ (1968) Lebensfreude und Erholung, Gesundheit und Bildung, Wettbewerb und Leistungsstreben, Freundschaft und Charakterstärke, Liebe und Treue zur sozialistischen Heimat sowie Verteidigungsbereitschaft und Wehrbefähigung gefördert werden sollen, insbesondere im schulischen und außerschulischen KuJ. Daher sind obligatorischer Sportunterricht und freiwilliger Sport auch von der Vorschulerziehung bis hin zur Hochschule feste Bestandteile des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Die K. erfolgt in enger Wechselwirkung sowohl mit der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung als auch vor allem mit der Kollektiv- und Arbeitserziehung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin. Hauptaufgabe des obligatorischen schulischen Sportunterrichts, der seit 1953/54 als schulisches Hauptfach gilt, das im Rahmen der Abschlußprüfung (10. Klasse), der Reifeprüfung und auch der Facharbeiterprüfung mit einer besonderen Sportprüfung abgeschlossen wird, ist die systematische Vermittlung der körperlichen Grundausbildung, die Vermittlung sportpolitischer, -theoretischer und -hygienischer Kenntnisse sowie die damit verbundene Anerziehung den sozialistischen Normen entsprechender sittlich-charakterlicher Verhaltensweisen. Der Sportunterricht soll entscheidend dazu beitragen, daß das Streben nach körperlicher Vervollkommnung und die regelmäßige sportliche Betätigung zum Lebensprinzip aller Kinder und Jugendlichen werden sowie deren Willensqualitäten, Mut, kollektives Handeln und bewußte Disziplin zu entwickeln und zu festigen. Für den Sportunterricht stehen in den Klassen 1–10 insgesamt 23 Wochenstunden sowie in den Klassen 11 und 12 und in der Berufsausbildung pro Schul- bzw. Lehrjahr je 2 Wochenstunden zur Verfügung; die neugestalteten Lehrpläne sehen als Sportarten „Grundübungen“, „Leichtathletik“, „Geräteturnen“, „Gymnastik“, „Sportspiele“, „Wintersport“ und „Schwimmen“ vor. Trotz häufig mangelnder Schwimmgelegenheiten muß jede Schule dafür sorgen, daß mit Beendigung der Klasse 5 der I. Abschnitt der Schwimmausbildung abgeschlossen ist; dazu werden auch im Sommer Schwimmlager durchgeführt. In einem speziellen Ausstattungsplan für Schulen ist das Minimum der an jeder Schule obligatorisch verfügbaren Sportgeräte und -materialien für den Sportunterricht und für den Sport außerhalb des Unterrichts festgelegt. Eine besonders intensive, auf Spitzenleistungen ausgerichtete Förderung der sportlichen Leistungsfähigkeit ausgewählter „besonders begabter“ Kinder und Jugendlicher erfolgt in den KuJ.-Schulen. Der außerunterrichtliche Sport wird vor allem in den Schulsportgemeinschaften (SSG) betrieben; sie bestehen an der Mehrzahl der Oberschulen, werden in der Regel von den Sportlehrern der betreffenden Schulen geleitet und ermöglichen das Betreiben einzelner Sportarten in entsprechenden Leistungsgruppen. Der außerschulische Sport wird vor allem in den KuJ.-Abteilungen der Sportgemeinschaften, den Sportklubs und den Trainingsgruppen der Grundorganisationen des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB), aber auch in den Sektionen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) betrieben; die GST ermöglicht den Schülern und Lehrlingen die Teilnahme am Segel- und Motorflugsport, Flugmodell- und Fallschirmsport, Motor- und Wassersport sowie Schieß- und Geländesport sieht ihre Hauptaufgabe jedoch in der Wehrerziehung, vor allem in der Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Dienst in der NVA. Im Rahmen des schulischen und außerschulischen KuJ. werden jährlich zahlreiche Sportwettkämpfe durchgeführt, so die Kinder- und Jugendspartakiaden (Sport) auf Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene, die den Olympischen Spielen nachgestaltet werden; ferner im Rahmen von Schulsportfesten die „Wettkämpfe um die Urkunde des Vorsitzenden des Staatsrates im leichtathletischen Dreikampf“, bei denen die 10 besten Schüler und Lehrlinge sowie die beste Schule jedes Kreises ausgezeichnet werden; schließlich der „Schwimmwettbewerb der polytechnischen Oberschulen der DDR“ des Deutschen Schwimmsport-Verbandes, bei dem die Schule mit dem jeweils höchsten Prozentsatz an Schwimmern (entsprechend den Bedingungen des Schwimmabzeichens der DDR) ermittelt und mit dem Wanderpokal ausgezeichnet wird. Beim „Internationalen Leichtathletik-Vierkampf der Freundschaft“ messen sich die besten Schülermannschaften der sozialistischen Länder miteinander. Auch die jährlich in den Betrieben, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen. Einheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) sowie Gemeinden und Städten begangene „Woche der Jugend und Sportler“ dient der Förderung der K. und des Sports. Im Rahmen des KuJ. können zahlreiche Sport-Auszeichnungen und -Abzeichen erworben werden, so das „Olympia-Leistungsabzeichen der DDR“ und das „Schwimmabzeichen des Deutschen Schwimmsport-Verbandes“. Mit dem „Abzeichen der Sportklassifizie[S. 607]rung“ wird die Erfüllung der Normen in 3 Leistungsklassen und 3 Altersstufen differenziert verdeutlicht. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen im Sportunterricht und im außerunterrichtlichen Sport der Schulen und Berufsschulen werden nach der „Leichtathletik-Punktetabelle“ bewertet. Als staatliche Auszeichnungen werden das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der DDR“ für Erfolge und Verdienste bei der Entwicklung von Körperkultur und Sport und der „Guts-Muths-Preis“ für hervorragende wissenschaftliche, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der DDR in Theorie und Praxis fördernde Arbeiten verliehen. Hauptzentren der sportwissenschaftlichen Lehre und Forschung sind die Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) in Leipzig und die sportwissenschaftlichen Sektionen an anderen Hochschulen und Universitäten der DDR. an denen Lehr- und Leitungskader für die Schulen und für die Sportbewegung ausgebildet werden. Ein weiterer Bestandteil im System der Körperkultur und des Sports ist der sportmedizinische Dienst, der die sportmedizinische Betreuung der sportlich aktiven Kinder und Jugendlichen sowie der Bevölkerung insgesamt gewährleisten soll. Der schulische und außerschulische Sport der Kinder und Jugendlichen ist nicht nur auf die körperliche Ertüchtigung im Hinblick auf möglichst hohe Arbeits- und Wehrdienstleistungen, sondern auch darauf gerichtet, einen Breitensport auf möglichst hohem Niveau zu ermöglichen; aus diesem kann dann auch ein Spitzensport entwickelt werden, der solche sportlichen Weltspitzenleistungen erbringt, die die angebliche Überlegenheit des sozialistischen Systems dokumentieren und das internationale Prestigebedürfnis der DDR-Führung befriedigen sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 606–607 Koordinierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KorrespondentenSiehe auch die Jahre 1975 1985 K. oder ― im weiteren Sinne ― „Körperkultur und Sport“ umfassen als „Elemente der sozialistischen Kultur“ alle Maßnahmen und Veranstaltungen, die auf die Entwicklung, Vervollkommnung und Erhaltung der physischen Leistungsfähigkeit der Menschen während des ganzen Lebens gerichtet sind und die durch das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport (Statut 1970) gefördert und gesteuert werden. Als Hauptweg der körperlichen Vervollkommnung wird die umfassende…
DDR A-Z 1979
Amt für Preise beim Ministerrat (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des ZK der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten und zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise grundsätzlich stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch, daneben erarbeitet es laufende Analysen bezüglich der Wirksamkeit der Preise. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl. II. 1972, S. 741 ff.), die bis Mitte 1976 galt und inzwischen leicht verändert wurde (GBl. I. 1976, S. 321 ff.), bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. Mir der Bildung des AfP. wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst und deren Aufgaben auf das neugebildete AfP. übertragen, dessen Leiter im Rang eines Ministers gegenwärtig (seit 1965) Walter Halbritter ist. Seit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden: Es muß nicht nur die staatliche Preispolitik durch entsprechende Grundsatz- und Detailregelungen durchsetzen, sondern auch ständig Preiskontrollen in Betrieben und Kombinaten durchführen. Dazu gehören auch die Verhängung von Ordnungsstrafen bei Preismanipulationen sowie die Erarbeitung einer jährlich dem Ministerrat vorzulegenden Analyse über die Entwicklung von Kosten, Gewinnen und Preisen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinn[S. 43]normen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert. dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Allenfalls in Teilbereichen mag die Ausbreitung und Verstärkung von Preisverzerrungen oder auch Kostensteigerungen gebremst werden. Von den seit Mitte 1976 wirksamen Preisbildungsverfahren. mit denen Preise für neue und weiterentwickelte Produkte nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis festgelegt werden, erhoffte sich das AfP. wesentliche Erleichterungen gegenüber der bisher äußerst zeitaufwendigen Kontrolle der Kosten. Man glaubte, eine schnellere Preisbestätigung als bisher zu erreichen, da das AfP. und ihm nachgeordnete Organe die neuen Preise leichter aufgrund des bereits anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchswertverbesserungen neuer Erzeugnisse häufig fehlen und die Betriebe versuchen, Verbesserungen überzubewerten, hingegen Nachteile ihrer Neuerungen verschweigen. Somit obliegt dem AfP. nunmehr die gegenüber den Problemen der Kostenkontrolle noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter vorzunehmen. Insgesamt zeigt sich, daß es dem AfP. gegenwärtig nicht möglich ist, die Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwands — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — entwickeln zu können. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 42–43 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Standardisierung, Meßwesen und WarenprüfungSiehe auch das Jahr 1985 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. hat zu…
DDR A-Z 1979
Presse (1979)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Medienpolitik der SED. Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Agitation und Propaganda) ist grundverschieden von der in Ländern mit parlamentarisch-demokratisch verfaßter Regierungsform. Die P. der DDR ist Lizenz-P.: Alle P.-Erzeugnisse (Tages- und Wochenzeitungen, Kreis- und Betriebszeitungen, Zeitschriften, Nachrichten- und P.-Dienste) dürfen nur mit staatlicher Erlaubnis (Lizenzpflicht) hergestellt und herausgege[S. 859]ben werden. Die Lizenzen erteilt das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR; für Kreis- und Betriebszeitungen, örtliche Mitteilungsblätter und Kulturspiegel erteilen sie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. Eine Lizenz „kann“ befristet oder unbefristet erteilt werden, „wenn der Charakter des Presseerzeugnisses den Gesetzen der DDR entspricht“ und „im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes die erforderlichen Materialkontingente zur Herstellung zur Verfügung stehen“. Die Lizenz kann eingeschränkt oder wieder entzogen werden, wenn „festgestellt“ wird, daß die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse vom 12. 4. 1962). In den ersten Nachkriegsjahren erfolgten die Lizenzverteilung und Zensur durch die SMAD. Damalige Tageszeitung der Besatzungsmacht: „Tägliche Rundschau“. Für alle periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse besteht ein staatliches Vertriebsmonopol, ausgeübt durch den Postzeitungsvertrieb: In- und ausländische P.-Erzeugnisse dürfen in der DDR nur vertrieben, verkauft oder unentgeltlich verbreitet werden, wenn sie in die Postzeitungsliste des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen aufgenommen sind (Ausnahme: SED-Betriebszeitungen). Einzelheiten regelt die AO über den Vertrieb von P.-Erzeugnissen — Postzeitungsvertriebsordnung — vom 20. 11. 1975 (GBl. I, 1975, S. 769 ff.). Tageszeitungen: Sie sind nach der marxistisch-leninistischen Lehre von der Identität von Partei- und Massen-P. Organe der Parteien oder der Massenorganisationen. 1977 gab es in der DDR 38 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflagenhöhe von täglich 8,3 Mill. Exemplaren. Erscheinungsweise: montags bis sonnabends (mit Wochenendbeilage); seit Januar 1975 erscheinen keine Sonntagszeitungen mehr. Nach Anzahl, Umfang und Auflagenhöhe kommt der SED-P., als „Kern des sozialistischen P.-Systems“, die größte Bedeutung zu. Die SED ist auch Eigentümerin des größten P.- und Verlagskonzerns (Zentrag). Zur parteieigenen P. gehören die Tageszeitungen der SED: „Neues Deutschland“, Zentralorgan der SED, (Ost-)Berliner und Republikausgabe; tägliche Auflage über 1 Mill. (1977); 15 Bezirkszeitungen als Organe der jeweiligen Bezirksleitungen der SED mit eigenem Titel, z. B. „Freiheit“, Halle; „Leipziger Volkszeitung“, Leipzig; „Sächsische Zeitung“, Dresden. Die SED-Tageszeitungen der 14 DDR-Bezirke erscheinen in 218 Kreisen mit eigenen Lokalseiten. Die „Berliner Zeitung“ - nach 1945 zunächst Magistratsblatt — ist, ebenso wie die „BZ am Abend“ (einzige Abendzeitung) Organ der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) und erscheint wie die (Ost-)Berliner Ausgabe des ND mit (Ost-)Berliner Lokalteil. Auflagenhöhe aller SED-Bezirkszeitungen (einschließlich „Berliner Zeitung“) 1977: täglich 4,7 Mill. Exemplare. Die Tageszeitungen der anderen Parteien (überregionale Zentralorgane der Parteiführungen mit Ost-Berliner und Republikausgaben) hatten in den 70er Jahren folgende Auflagen: An regionalen Tageszeitungen geben mit eigenen Titeln heraus: die CDU 5, die LDPD 4 und die NDPD 5 für die ehemaligen Länderbereiche Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, einschließlich der Zentralorgane mit 69 Lokalseiten. Die DBD verzichtete auf eigene Regionalzeitungen, ihr Zentralorgan erscheint mit regionalen Bezirksseiten. Alle Tageszeitungen dieser Parteien erreichen insgesamt nicht einmal die Auflagenhöhe der von der FDJ herausgegebenen Tageszeitung „Junge Welt“, Organ des Zentralrats der FDJ, Auflage: 900.000 (1978). Weitere Tageszeitungen von SED-gelenkten Massenorganisationen: „Tribüne“, Organ des Bundesvorstandes des FDGB (Auflage 1974: 400.000); „Deutsches Sportecho“, Organ des DTSB. Da sämtliche Parteien und SED-geführten Massenorganisationen und Verbände in ihren Statuten die führende Rolle der SED anerkennen und sich ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Politik unterordnen, stimmen Aufmachung und Inhalt des allgemeinen Nachrichtenteils aller Tageszeitungen im wesentlichen überein (ADN). Zentrale Lenkung erfolgt nach den genau festgelegten Auswahlprinzipien: „Um dem Leser ein richtiges Bild von der objektiven Wirklichkeit in ihren Zusammenhängen zu vermitteln, wird die Auswahl der zu veröffentlichenden Nachrichten, ihre Placierung, die Zusammenstellung der einzelnen Fakten innerhalb einer Nachricht sowie die Wortwahl und Überschriftengestaltung parteilich vorgenommen“, und: „Wir drucken nicht prinzipienlos alles mögliche ab. Unsere Presse bringt, was der Masse des Volkes dient. Der Gegner kommt nur zu Wort, falls uns das dient“ (Journalistisches Handbuch der DDR, Leipzig 1960, S. 193; Sozialistische Journalistik, Leipzig 1966, S. 132). Die weitere Thematik ist in Auswahl und Ansprache, doch mit gleicher Zielsetzung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) dem zugedachten Bezieherkreis angepaßt („Sozialistisches Pressesystem“). Die führende Rolle der SED ist auch in allen anderen P.-Arten durch die Kaderpolitik und die journalistische Ausbildung (Journalismus) gesichert. Alle gesellschaftlich relevanten Wochenzeitungen und Zeitschriften werden von Verbänden, Organisationen, staatlichen Institutionen und Verlagen, die der Kontrolle der SED unterliegen, herausgegeben. Wochenzeitungen: „Horizont“. Sozialistische Wochenzeitung für internationale Politik und Wirtschaft, parteiliches Informationsblatt über Ausland, Außenpolitik und internationalen Kommunismus (Dokumentationsteil); sie übernahm z. T. mit die Funktion des eingestellten Bulletins „Aus der internationalen Arbeiterbewegung“. „Die Wirtschaft“, Zeitung für Politik, Wirtschaft und Technik, praxisbezogene Abhandlungen zur Wirt[S. 860]schaftspolitik der SED mit RGW-Berichterstattung. „Neue Deutsche Bauernzeitung“, Organ des ZK der SED (Auflage 1973: 185.000). „Sonntag“, kulturpolitische Wochenzeitung, Organ des Kulturbundes. „Wochenpost“. Massenblatt für die Familie mit 32 Seiten, gegliedert in: politische DDR-Umschau, Kultur-Umschau mit Filmpremieren, Außenpolitik (Ost/West), Kaleidoskop, Portrait der Woche, Anzeigen, DDR-Fernsehprogramm, Briefwechsel- und Heiratsanzeigen, Rätselseiten und Ratgeber (Garten, Hausarzt usw.); wöchentliche Auflage: 1,1 Mill. (1974). „Für Dich“, Illustrierte Zeitschrift für die Frau, 48 Seiten mit politischen Kommentaren, Frauenthemen, Erziehungsproblemen, Roman, Mode und Ratgeber; wöchentliche Auflage: 850.000 (1969). „FF dabei“, Funk/Fernseh-Programmillustrierte; Auflage: 1,4 Mill. (1974). 1977 erschienen 31 Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von 8,7 Mill. Exemplaren. Die Zeitschriften der Parteien, Massenorganisationen und Verbände dienen der ideologischen Vertiefung der jeweiligen Sach- oder Verbandsarbeit. Sie spiegeln daher oft aufschlußreicher als die Tageszeitungen das Spannungsverhältnis von Ideologie und Wirklichkeit wider (Zeitschriften). Die zuständigen Organe der SED sind ferner alleiniger Herausgeber von Betriebszeitungen. Sie erscheinen als Organe der Leitungen der SED-Betriebsparteiorganisationen (auch an staatlichen Institutionen, z. B. Universitätszeitungen); 1977 gab es 630 Betriebszeitungen mit einer Gesamtauflage von rd. 2 Mill. Exemplaren. Sie gelten als „Führungsinstrumente der politisch-ideologischen Massenarbeit“ der Partei vor allem zur Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im sozialistischen Wettbewerb (Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 4. 6. 1975, in: „Neuer Weg“, Nr. 14/1975). Eine AO des Ministers für Kultur regelt die materielle Anerkennung für werktätige Mitarbeiter an der Betriebszeitung (AO vom 22. 4. 1976, GBl. I, 1976, S. 281 ff.). Einige kirchliche Zeitungen und Zeitschriften werden von den Kirchen in der DDR herausgegeben. Westliche Zeitungen und Zeitschriften, sofern sie nicht in einem genehmigungspflichtigen Abonnement bezogen werden (ausgewählte Funktionäre und leitende Mitarbeiter und Wissenschaftler staatlicher Institutionen), sind für die Allgemeinheit nicht erhältlich (Zeitungsaustausch). An nur wenigen zentral gelegenen Zeitungskiosken der Post (Verkaufsmonopol) in Großstädten wie Berlin (Ost) und Leipzig und in Inter-Hotels werden einige westliche Zeitungen angeboten; an den für alle zugänglichen Verkaufsstellen jedoch nur kommunistische wie die französische „L'Humanité“ oder die italienische „L'Unità“ und das westdeutsche DKP-Organ „UZ“ sowie „Die Wahrheit“ der West-Berliner SEW (in den letzten Jahren allerdings ohne westliches Fernsehprogramm). Reichhaltig ist dagegen das P.-Angebot aus den osteuropäischen sozialistischen Staaten, vor allem sowjetische Publikationen z. T. in deutscher Sprache wie „Presse der Sowjetunion“. „Sowjetunion“, „Sowjetfrau“ usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 858–860 Preissystem und Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseamtSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Medienpolitik der SED. Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Agitation und Propaganda) ist grundverschieden von der in Ländern mit parlamentarisch-demokratisch verfaßter…
DDR A-Z 1979
Werkzeugmaschinenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache). Bis Ende 1967 gehörte der W. zum Industriezweig Schwermaschinenbau im Industriebereich Metallverarbeitende Industrie. Der W. umfaßte damals ca. 70 Betriebe mit etwa 30.000 Beschäftigten. Gegenwärtig gehören zum Industriezweig W. 60 Volkseigene Betriebe, die in 5 Kombinaten mit insgesamt 70.000 Beschäftigten zusammengefaßt sind. Im Rahmen der 1969/70 verfolgten strukturpolitischen Konzeption, strukturbestimmende Bereiche zusammenzufassen, wurden u. a. im W. folgende Kombinate gegründet: der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ Magdeburg (1969 gegründet - 13.000 Beschäftigte -), der VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt (1970 gegründet) und der VEB Werkzeugkombinat Schmalkalden (1969 gegründet). 1977 stammten 40 v. H. aller in der DDR gefertigten Werkzeugmaschinen aus den Betrieben des VEB Werkzeugkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt. Das Kombinat umfaßt 15 Produktionsbetriebe, 1 Projektierungsbetrieb und das Forschungszentrum des W. in Karl-Marx-Stadt. Insgesamt sind 25.000 Werktätige in diesem Kombinat beschäftigt. Der hohe Eigenbedarf an Werkzeugmaschinen kann durch die DDR nicht gedeckt werden, da mit der UdSSR langfristige Lieferabkommen eingegangen wurden, die die Maschinenbaukapazitäten auf Jahre hinaus beanspruchen. Im W. — z. B. in der spanlosen Verformung bei Bohrwerken, Dreh- und Schleifmaschinen — können Werkzeugmaschinen aus der DDR durchaus einen Qualitätsvergleich mit Produkten aus westlichen Industrieländern bestehen. In Osteuropa nimmt der W. der DDR eine führende Position ein. Nach Angaben des „American Machinist“ bestritt die DDR 1976 5,6 v. H. der Weltproduktion an Werkzeugmaschinen (13,26 Mrd. US-$) und 10,8 v. H. des Weltwerkzeugmaschinenexports (5,57 Mrd. US-$) und lag damit weiterhin an fünfter bzw. zweiter Stelle in der Länderrangfolge. Die Exportintensität des W. der DDR wird nur von wenigen Industrieländern übertroffen bzw. erreicht. Sie ist auch höher als die der Bundesrepublik Deutschland. Hauptabnehmer der Werkzeugmaschinen aus der DDR ist die UdSSR; mit Abstand folgen die übrigen RGW-Länder. Um den aus der Verbreiterung des Teilesortiments bei sinkenden Losgrößen resultierenden Anwenderwün[S. 1170]schen — z. B. nach rascher Umrüstbarkeit — nachzukommen und gleichzeitig die eigene Fertigung zu rationalisieren. hat sich auch in der DDR das Baukastenprinzip immer stärker durchgesetzt. Für Sondermaschinen genügt es oft, die Baukastenelemente mit Zusatzausrüstungen zu ergänzen. Zugleich ist das Angebot universell einsetzbarer Maschinen größer geworden. Der W. soll im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976 bis 1980) seine Produktion um 56–57 v. H. gegenüber 1975 erhöhen. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1169–1170 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WertgesetzSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1960 bis 1976 um das 3,4fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 2,62fache).…
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Betriebsgeschichte (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte als auch die sich aus der Geschichte der Arbeiterbewegung ergebenden Aspekte in die Untersuchung einbezogen. Die B. beruft sich auf Maxim Gorki, dessen Forderung nach einer Geschichtsschreibung über sowjetische Betriebe 1931 zu einem entsprechenden Beschluß des ZK der KPdSU geführt hatte. Die propagandistisch-agitatorischen Aufgaben der B. sind: 1. Förderung der Entwicklung eines sozialistischen Geschichtsbewußtseins; 2. Festigung der Betriebsverbundenheit und Verbesserung des Betriebsklimas, um zur Bildung von Stammbelegschaften beizutragen. Sie werden wesentlich von ehrenamtlichen Kommissionen für B. wahrgenommen, die Gremien der Betriebsparteileitungen (BPL) sind. Die BPL bestätigen die Mitglieder (langjährige Belegschaftsangehörige, Vertreter der Massenorganisationen im Betrieb und der Werkleitung, Wirtschaftshistoriker, Geschichtslehrer. Betriebsarchivare) und die Arbeitspläne der Kommissionen für B. Für die inhaltliche Leitung und die Koordinierung der Arbeiten zur B. ist die Abteilung „Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und B.“ des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) verantwortlich, bei dem als konsultatives Gremium ein „Problemrat“ für B. eingerichtet wurde. Das IML veröffentlicht Analysen und Direktiven zur B. in den Zeitschriften „Neuer Weg“ und „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. Das Sekretariat des ZK der SED forderte in seinem Beschluß vom 7. 6. 1977: Richtlinien zur Erforschung und Propagierung der B., erneut eine Konzentration der B. auf die Geschichte nach 1945, insbesondere aber auf die Entwicklungen seitdem VIII. Parteitag der SED (1971) und eine deutlichere Hervorhebung der Rolle der Partei. Neben Einzelveröffentlichungen soll die B. verstärkt in den Betriebszeitungen berücksichtigt sowie zur Einrichtung von Traditionskabinetten, Betriebsmuseen, Ausstellungen usw. genutzt werden. B. als Wissenschaftsdisziplin leistet einen Beitrag zur Wirtschaftsgeschichtsschreibung. Die Analyse bestimmter betrieblicher Probleme und Erfahrungen (Anwendung bestimmter Lohnsysteme, Wettbewerbsformen, Produktionsverfahren. Leitungsformen usw.) soll darüber hinaus der unmittelbaren Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Förderung der Forschungsarbeit in den wirtschaftswissenschaftlichen Einzeldisziplinen dienen. Für diesen Aufgabenbereich besteht die Fachkommission B. der Historiker-Gesellschaft der DDR, die mehrtägige Jahrestagungen veranstaltet und mit dem IML zusammenarbeitet. Das vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR herausgegebene „Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte“ veröffentlicht neben jährlichen Bibliographien methodische und theoretisch-methodologische Grundsatzartikel zur B. sowie Ergebnisse der B. Obwohl die häufig noch diskontinuierliche Tätigkeit der B.-Kommissionen kritisiert und der unwissenschaftliche Festschrift-Charakter mancher Publikationen bemängelt werden, ist doch eine große Zahl umfangreicher Studien entstanden, die u. a. in der Reihe „Geschichte der Fabriken und Werke“ im Tribüne-Verlag veröffentlicht wurden. Insgesamt sind von 1945 bis 1976 1.200 selbständige betriebsgeschichtliche Veröffentlichungen in der DDR erschienen, davon bis 1972 über 60 Habilitations- und Dissertationsschriften. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 184 Betriebsformen und Kooperation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsgesundheitswesenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Verwertung mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte…
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Agrar-Industrie-Komplex (AIK) (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der AIK ist ein volkswirtschaftlicher Begriff, unter dem die Gesamtheit derjenigen Wirtschaftsbereiche zu verstehen ist, die zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen bzw. an der Herstellung von Nahrungsgütern und Lebensmitteln beteiligt sind. Hierzu gehören die Produktionsmittel herstellende Industrie, die Landwirtschaft und die Nahrungsgüterwirtschaft. Zeitweise wird auch die Lebensmittelindustrie in den AIK einbezogen. Der Begriff AIK wurde von der UdSSR übernommen, wo er bisher mit der Bezeichnung Industrie-Agrar-Komplex synonym verwendet wurde. Nachdem im Frühjahr 1974 die Agrarökonomen der RGW-Staaten gemeinsam eine einheitliche Begriffssystematik erarbeitet haben, wurde die Bezeichnung „Agrar-Industrie-Komplex“ (AIK) für die DDR verbindlich und auf der „Agra“ 1974 erstmalig einem größeren Publikum vorgestellt. Die Notwendigkeit, den AIK als Planungsorgan zu etablieren, ergab und ergibt sich aus den mit der Spezialisierung der Landwirtschaftsbetriebe und mit der Intensivierung der Agrarproduktion quantitativ und qualitativ zunehmenden Verflechtungsbeziehungen. Diese Verflechtungsbeziehungen bedürfen der Planung und der Bilanzierung und sollen zunehmend einheitlich geleitet werden. Diesem Ziel diente vor allem die 1975 erfolgte Reorganisation des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Als Ausgangsgrößen der [S. 12]Planung gelten stets die Produktionsziele der Landwirtschaft, auf die die Produktionsmittelbereitstellung und die Leistungsfähigkeit der Be- und Verarbeitungsbetriebe abzustimmen sind. Der AIK kann als Vorstufe zur vorgesehenen Planung der Volkswirtschaft nach Bedürfniskomplexen gesehen werden. In diesem Fall wäre der AIK um die Produktion aller sonstigen Nahrungs- und Genußmittel einschließlich des nahrungsmittelproduzierenden Handwerks zu erweitern. In gleicher Weise sind der Einzelhandel mit diesen Produkten und die Speisewirtschaft in den Bedürfniskomplex Ernährung einzubeziehen. Anfänge zur Entwicklung des Bedürfniskomplexes Ernährung sind in der DDR beim Handel mit Frischobst und Frischgemüse festzustellen, die von den Erzeugern in betriebseigenen oder kooperativen Verkaufsstellen angeboten werden. Gegenwärtig steht jedoch die Strukturierung des AIK im Vordergrund. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des AIK wird einerseits am Wert der Bruttoproduktion und andererseits an der Zahl der Beschäftigten gemessen. Im Jahre 1972 war der AIK mit ca. 79,2 Mrd. Mark zu etwa 20 v. H. am gesamten Bruttoprodukt der DDR beteiligt. Die auf die einzelnen Produktionsbereiche entfallenden Anteile zeigt die untenstehende Tabelle. Im Zuge der Spezialisierung und Konzentration der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft fanden in der Zeit von 1965 bis 1972 bei allgemeinem Abfall des nominellen Produktionswertes erhebliche Umschichtungen statt. (S. die nebenstehende Tabelle.) Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 11–12 Agrarflug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV)Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der AIK ist ein volkswirtschaftlicher Begriff, unter dem die Gesamtheit derjenigen Wirtschaftsbereiche zu verstehen ist, die zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen bzw. an der Herstellung von Nahrungsgütern und Lebensmitteln beteiligt sind. Hierzu gehören die Produktionsmittel herstellende Industrie, die Landwirtschaft und die Nahrungsgüterwirtschaft. Zeitweise wird auch die Lebensmittelindustrie in den AIK einbezogen. Der Begriff AIK wurde von…
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Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 [S. 733]Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und Direktiven für die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne auf der Grundlage der Vorgaben der Staatlichen Plankommission und des Ministeriums der Finanzen; ferner für die Planung der Studentenzahlen, der Investitionen, der Haushaltsmittel und der Arbeitskräfte und Lohnfonds. Das MHF. ist ferner verantwortlich für die Erarbeitung einer Systematik der Grund- und Fachstudienrichtungen, die Erarbeitung von Rahmenstudienprogrammen und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung sowie die Qualifizierung von Hoch- und Fachschulkadern an Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Schließlich übernimmt das MHF. die Verantwortung für die Planung und Leitung der Forschung zu Problemen des Hochschulwesens, wie Hoch- und Fachschulpädagogik oder bildungsökonomische Fragen. Es ist zu enger Zusammenarbeit mit Ministerien, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen verpflichtet, denen Hoch- oder Fachschulen unterstehen. Das MHF. fungiert darüber hinaus als staatliches Leitungsorgan für die ihm unterstellten Universitäten, Hoch- und Fachschulen und ist in dieser Funktion verantwortlich für den gesamten Prozeß der Ausbildung, Qualifizierung und Forschung sowie die Personalpolitik. Das Ministerium wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung vom Minister (1978) Prof. Dr. Hans-Joachim Böhme bzw. dessen 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs Günther Bernhardt (SED) geleitet. Weitere Stellvertreter werden für Erziehung und Ausbildung, Weiterbildung, internationale Beziehungen, Strukturpolitik und für Gesellschaftswissenschaften und Forschung eingesetzt. Beim MHF. besteht eine Vielzahl von Beratungsorganen. Der Hoch- und Fachschulrat wurde im Januar 1966 gegründet und soll Empfehlungen zu grundsätzlichen Problemen der Prognose und Perspektivplanung des gesamten Hochschulwesens und zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für den Inhalt und die Organisation von Aus- und Weiterbildung erarbeiten. Dem Rat gehören 110 Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Bereichen an. Vorsitzender ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen. Wissenschaftliche Beiräte bestehen seit 1952 als beratende Organe für einzelne Wissenschaftsbereiche (z. B. WB für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, WB für Wirtschaftswissenschaften, WB für Fremdsprachen). Insgesamt bestehen ca. 10 WB. Ihre Mitglieder werden vom Minister berufen. Ein weiteres Beratungsorgan sind die Rektoren-Konferenzen. Zur sachkundigen Entscheidungsvorbereitung werden für Daueraufgaben Institute beim MHF. gebildet (z. B. u. a. Institute für Weiterbildung, für Fachschulwesen, für Hochschulbildung und -Ökonomie). Die Pflege internationaler Beziehungen erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage bilateraler Verträge, im Rahmen des, RGW vor allem durch die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Staaten. Universitäten und Hochschulen; Fachschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 733 Ministerium für Handel und Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kohle und EnergieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 [S. 733]Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von…
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Sport (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Entwicklung und Organisation Im Zuge der juristischen Liquidation des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen und seiner Untergliederungen verfügte die Kontrollrats-Direktive Nummer 23 vom 17. 12. 1945 die Auflösung aller Turn- und S.-Vereine in Deutschland. Der zweite Teil dieser Direktive bestimmte die Zulassung „nicht-militärischer Sportorganisationen lokalen Charakters“. In der von der SMAD in der SBZ verbreiteten deutschsprachigen Fassung der Anordnung hieß es unter Fortlassung der Bestimmung „nicht-militärischer“ nur noch „Sportorganisationen lokalen Charakters“. Unter Aufsicht der sowjetischen Militärverwaltung und der aus Moskau zurückgekehrten Gruppe Ulbricht begannen 1946 ehemalige Arbeitersportler und zur Mitarbeit bereite Funktionäre der bis 1945 verbotenen S.-Organisationen, darunter zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder und HJ-Führer, mit dem Aufbau einer sozialistischen S.-Organisation nach sowjetischem Vorbild. Zunächst wurde das Vermögen der aufgelösten Traditionsvereine durch die Volksbildungsämter der Kreise und Gemeinden verwaltet; sportliche Betätigung war nur auf kommunaler Grundlage zulässig (Kommunal-S.). Im Juni 1948 begann eine breit angelegte Kampagne zur Neuorganisation des S., die vorher in allen ihren Einzelheiten zwischen der SMAD, der SED, der FDJ, dem FDGB und den Verwaltungsstellen des Kommunal-S. vereinbart und vorbereitet worden war. Nach offizieller Zustimmung der SMAD kündigten am 1. 8. 1948 FDJ und FDGB übereinstimmend die Gründung des Deutschen S.-Ausschusses (DSA) an. Die Gründungsfeier des DSA erfolgte am 1. 10. 1948 in Berlin (Ost). Erster Leiter des DSA wurde Waldemar Borde. In der Gründungsproklamation hieß es u. a.: „Unsere Sportlerinnen und Sportler beteiligen sich an der Aktivistenbewegung für den Zweijahrplan und helfen beim Aufbau der Neubauernhäuser. Es müssen unverzüglich fortschrittliche Sportfunktionäre herangebildet werden. Darum sind in allen Ländern sofort Sportschulen einzurichten.“ Die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften wurden durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) ersetzt. Am 17. 3. 1951 verkündete das ZK der SED die Durchführung von „Aufgaben auf dem Gebiet der Körperkultur und des Sports“ und forderte darin die planmäßige Ausweitung und Propagierung der vom DSA geleiteten „Demokratischen Sportbewegung“. Sie sollte nicht mehr der Oberleitung durch FDJ und FDGB unterstehen, doch „um so mehr bedarf sie der Unterstützung aller demokratischen Massenorganisationen“. In der Folgezeit galt der DSA als höchstes Leitungsorgan des S. in der DDR. Entsprechend der Organisationsstruktur des FDGB wurden die Betriebssportgemeinschaften in S.-Vereinigungen (SV) zusammengefaßt; folgerichtig wurden „die Leiter der Abteilung Sport bei den Industriegewerkschaften die Leiter der Sportvereinigungen“. Auf „Produktionsbasis“ entstanden 18 S.-Vereinigungen: SV Aktivist (Bergbau) SV Aufbau (Bau-Industrie) SV Chemie (Chemische Industrie) SV Dynamo (Volkspolizei, Staatssicherheitsdienst) SV Einheit (staatl. und kommunale Verwaltungen) [S. 1012]SV Empor (Handel und Versorgung) SV Fortschritt (Textil- und Lederindustrie) SV Lokomotive (Reichsbahn) SV Medizin (Gesundheitswesen) SV Motor (Metallverarbeitende Industrie) SV Post (Postwesen) SV Rotation (Presse, graphische Betriebe, Bühne, Film und Funk) SV Stahl (Hütten-Industrie und Maschinenbau) SV Traktor (Land- und Forstwirtschaft) SV Turbine (Energiebetriebe) SV Vorwärts (Kasernierte Volkspolizei, später Nationale Volksarmee) SV Wismut (Wismut-Erzbergbau) SV Wissenschaft (Universitäten und Hochschulen). Obgleich der FDGB 10 v. H. seines Beitragsaufkommens in die Betriebssportgemeinschaften investierte und damit die materiellen Voraussetzungen für die Anschaffung von S.-Kleidung und S.-Geräten sowie die Errichtung von Trainings- und Wettkampfstätten schuf, übten die Gemeinschaften der neuen „sozialistischen Körperkultur“ nur mäßige Anziehungskraft aus: Im Herbst 1949, ein Jahr nach Gründung des DSA, gab es in den Volkseigenen Betrieben insgesamt nur 800 Betriebssportgemeinschaften mit rd. 16.000 Mitgliedern. 1950 wurde Waldemar Borde als DSA-Vorsitzender abgelöst. Seine Nachfolger waren Ernst Horn (bis 1951) und Fred Müller, ehe 1952 der FDJ-Funktionär Rudi Reichert zum DSA-Vorsitzenden berufen wurde. „Zur Verbesserung der Tätigkeit und Struktur der Demokratischen Sportbewegung“ erfolgte unter Reicherts Vorsitz am 27./28. 4. 1957 die Umwandlung des DSA in den Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB). In einer Statutsänderung vom 28. 5. 1961 wurden einige politische Aussagen verfeinert, doch blieb die politisch-ideologische Stoßrichtung unverändert. Als „einheitliche, in sich geschlossene und der territorialen Struktur des Staates angepaßte sozialistische Sportorganisation“ wurde der DTSB ohne Aufgabe seiner zentralistischen Organisationsstruktur in 15 Regionalorganisationen (DTSB-Bezirke) und diese in 220 Kreisorganisationen gegliedert. 14 der obengenannten S.-Vereinigungen gingen in den DTSB-Regionalorganisationen auf; ihre Betriebssportgemeinschaften wurden zu Grundorganisationen des DTSB. Lediglich die SV Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut blieben wegen der besonderen Struktur und Bedeutung ihrer Träger bestehen und erhielten den gleichen Status wie Bezirksorganisationen. 1958 wurde die Organisationsänderung durch die Umbildung der Zentralen S.-Sektionen in Sportverbände des DTSB abgeschlossen. Nur die S.-Schützen sowie die Flug- und Tauchsportler sind nicht in einem Mitgliedsverband des DTSB, sondern bei der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) organisiert. Im Mai 1961 wurde Manfred Ewald Nachfolger von Rudi Reichert als DTSB-Präsident. Unter seiner Führung erlebte der DTSB dank eigener Organisationsleistungen und vielfältiger staatlicher Hilfen einen starken Aufschwung (1961: 1.534.105 Mitglieder, 31. 12. 1977: 2.793.569 Mitglieder). Die Synchronisation von Leistungs-, Wettkampf- und Massen-S. gelang sportorganisatorisch hauptsächlich durch die systematische Heranbildung von Übungsleitern, Schieds- und Kampfrichtern (28. 5. 1978: fast 170.000 Übungsleiter, über 100.000 Kampf- und Schiedsrichter, 400.000 ehrenamtliche Funktionäre in den Grundorganisationen). Wichtigste Grundlage der Tätigkeit des DTSB sind der Beschluß des Staatsrates der DDR vom 20. 9. 1968 über „Die Aufgaben der Körperkultur und des Sportes bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik“ und das dritte Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR vom 28. 1. 1974. Im Abschnitt VI dieses Gesetzes heißt es in § 34: „Körperkultur und Sport gehören zum Leben der Jugend in der sozialistischen Gesellschaft. Die regelmäßige sportliche Betätigung ist Anliegen und Aufgabe jedes jungen Menschen für seine Persönlichkeitsentwicklung. Der sozialistische Staat gewährleistet Körperkultur und Sport in allen Bereichen des Lebens der Jugend und fördert die Tätigkeit des Deutschen Turn- und Sportbundes als Initiator und Organisator des Sports.“ II. Politische und gesellschaftspolitische Verflechtung Die außergewöhnlich große Förderung des S. durch gesetzgeberische Maßnahmen ist durch die konkreten innen- und außenpolitischen Zielsetzungen des DDR-S. motiviert. Vorrangige innenpolitische Aufgaben des S. sind seine Beiträge zur Erhöhung der Produktivität und der Wehrkraft, zur Ausrichtung der Jugend am Leistungsprinzip und zur allgemeinen Mobilisierung der Bevölkerung. Im Mittelpunkt steht die Erziehung zu patriotisch-klassenbewußtem Denken und Handeln (Leistungs-S.). Der außenpolitische Auftrag des S. zielt innerhalb der- „sozialistischen Staatengemeinschaft“ auf die emotionale Vertiefung der Bündnispolitik (Friedensfahrt u. a.) und weltweit auf die Demonstration der Überlegenheit des sozialistischen Systems der DDR (W. Ulbricht: „Sportler der DDR auf Siegespodesten bei Welt- und Europameisterschaften — das ist die beste Antwort an die Adresse der Bonner Alleinvertreter und Revanchisten“). Die Wertschätzung des S. als Phänomen von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung ist sicherlich zum Teil auf Eigenerfahrungen W. Ulbrichts in einem Arbeiter-Turn- und Sportverein in der Weimarer [S. 1013]Republik zurückzuführen. Ulbricht, „dessen Name untrennbar mit dem steilen Aufstieg unseres Sports verbunden ist“ (Deutsches Sportecho, Berlin [Ost], 18. 9. 1964), verkündete 1958 im Ost-Berliner Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark den Massensport-Slogan: „Für jedermann an jedem Ort - jede Woche einmal Sport“, der später von ihm selbst in „jede Woche mehrmals Sport“ erweitert wurde. Ulbricht gab auch am 8. 11. 1964 vor Studenten der Deutschen Hochschule für Körperkultur (DHfK) in Leipzig das Kommando für die Mobilisierung der jüngeren Jahrgänge: „Die planmäßige und systematische Ausbildung der Schüler in bestimmten Sportarten — und zwar sowohl im Unterricht als auch außerhalb des Unterrichts — ist die unerläßliche Voraussetzung für die Herausbildung des Lebensbedürfnisses, sich regelmäßig sportlich zu betätigen.“ Der Wichtigkeit der ihm übertragenen Aufgaben entsprechend eng ist die Verflechtung des DTSB mit Staatsorganen, Kontrollinstanzen der SED und mit den Massenorganisationen. „Oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sports in der DDR“ (§ 2 der Verordnung) ist das am 1. 7. 1970 geschaffene Staatssekretariat für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der DDR. Nachfolger des am 16. 7. 1952 eingesetzten Staatlichen Komitees für Körperkultur und S. Durch die Verordnung des Ministerrates vom 17. 6. 1970 wurde das vorherige Staatliche Komitee geteilt in a) das Staatssekretariat und b) das Komitee. Das Staatssekretariat hat die Tätigkeit des Komitees für Körperkultur und S. der DDR als gesellschaftliches Organ aktiv und allseitig zu unterstützen und die Bestrebungen des DTSB zu fördern. Es ist u. a. für die Perspektiv- und Jahrespläne der Körperkultur und des S., für die weitere Entwicklung der S.-Wissenschaften und der Forschung, für die Aus- und Weiterbildung der Kader und für den S.-Stättenbau verantwortlich. Als direkte Schaltstelle zwischen der Staatspartei und dem DTSB wirkt die Abteilung S. des Zentralkomitees der SED. Ihr gegenwärtiger (1979) Leiter (Rudolf Hellmann) ist Mitglied des DTSB-Bundesvorstandes und Vizepräsident des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) der DDR. Die „Aufgaben auf dem Gebiete der Körperkultur und des Sports“ wurden schon am 17. 3. 1951 in einer Grundsatzentschließung des ZK der SED festgelegt. Die Zusammenarbeit zwischen DTSB und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und der Freien Deutschen Jugend dient vorrangig der Intensivierung des Massen-S. Im März 1970 faßten DTSB und FDGB ihre schon früher geübte Kooperation im ersten gemeinsamen S.-Programm zusammen, das im November 1972 erweitert wurde. Im DDR-Gesetzblatt vom 30. 11. 1972 wurde die AO über die Wahrnehmung der Verantwortung der Betriebe und staatlichen Einrichtungen auf dem Gebiet von Körperkultur und Sport im Einvernehmen mit allen entsprechenden staatlichen und Massenorganisationen veröffentlicht. Den Leitern der Volkseigenen Betriebe und staatlichen Einrichtungen wurde die volle Verantwortung für eine regelmäßige und intensive sportliche Betätigung der Arbeitnehmer übertragen. Zur zielstrebigen Verwirklichung der angeordneten Förderungsmaßnahmen wurden S.-Kommissionen gebildet, denen neben DTSB- Funktionären u. a. auch Vertreter der Betriebsgewerkschaftsleitung und der Betriebsbereiche Produktion, Gesundheitswesen, Kader und Bildung angehören müssen. Analog zur Kooperation zwischen DTSB und FDGB beschlossen DTSB und FDJ auf der Grundlage früherer Vereinbarungen im Januar 1973 die Weiterführung der Wettbewerbe um die Wanderpokale der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. Im Gegensatz zu den ständig erweiterten S.-Aktivitäten des FDGB und der FDJ dienen sportliche Förderungsmaßnahmen der Nationalen Volksarmee und der Volkspolizei bzw. des Staatssicherheitsdienstes vorwiegend dem Leistungs-S. Bis Ende 1956 war „auf der Grundlage der militärischen Struktur“ die Organisation der Armeesportklubs (ASK), der Bezirksorganisationen und der Armeesportgemeinschaften (ASG) abgeschlossen. Die ASV „Vorwärts“ zählte Ende 1977 256.000 Mitglieder. Einschließlich der Olympischen Spiele 1976 standen bisher 250 Armeesportler in DDR-Olympiamannschaften; sie errangen 19 Gold-, 14 Silber- und 22 Bronzemedaillen. Bei Welt- und Europameisterschaften wurden von ASK-Mitgliedern 32 Gold-, 28 Silber- und 19 Bronzemedaillen gewonnen (Stand: 22. 11. 1977). Parallel zur systematischen Leistungssportförderung mit Hilfe armee-eigener S.-Internate und Trainingszentren verläuft die gesellschaftspolitische Erziehung. ASV-Vorsitzender war 1978 Admiral Waldemar Verner, Mitglied des ZK der SED und Chef der Politischen Hauptverwaltung der NVA. Die am 27. 5. 1953 gegründete S.-Vereinigung „Dynamo“ (Vorsitzender Erich Mielke, Mitglied des Politbüros der SED, Minister für Staatssicherheit) ist die S.-Organisation der Volkspolizei und des Staatssicherheitsdienstes und verfügt als solche über ein eigenes zentrales S.-Forum in Berlin-Hohenschönhausen. Fast jeder zehnte DDR-Sportler ist in der SV „Dynamo“ organisiert: Sie zählte am 1. 4. 1978 über 250.000 Mitglieder, davon mehr als 100.000 Kinder und Jugendliche. Organisationsstruktur und Aufgabeninhalte entsprechen denen der ASV „Vorwärts“. Mitglieder der S.-Clubs (SC) der SV „Dynamo“ errangen 112 Olympiamedaillen, davon 31mal Gold, ferner 85 Welt- und 35 Europameistertitel (Stand 1. 4. 1978). Schon der Kinder- und Jugend-S. in der SV „Dynamo“ ist stark lei[S. 1014]stungsbezogen: Allein bei der VI. Kinder- und Jugendspartakiade (1977) erzielten „Dynamo“-Mitglieder 532 Medaillen, davon 272 goldene. Besondere Erfolge verzeichnete die SV „Dynamo“ im Frauen-Leistungs-S. Zu den prominentesten „Dynamo“-Sportlerinnen gehören Christa Stubnick, Gisela Birkemeyer, Karin Büttner-Janz, Christine Errath, Monika Zehrt, Christina Brehmer und Doris Maletzki. In welchem Maße sich die allgemeine politische und gesellschaftspolitische Einbindung des DTSB in das Herrschaftssystem in staatlichen Finanzzuschüssen niederschlägt, kann nicht mit konkreten Zahlen belegt werden. Weder der Staatshaushalt noch das Statistische Jahrbuch oder die Präsidiumsberichte bei den DTSB-Bundestagen geben Aufschluß über die Gesamthöhe der dem DTSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. An Direktzuwendungen aus dem Staatshaushalt erhielt der DDR-S. 1977 200 Mill. Mark. Dazu kommen jedoch noch Zuwendungen aus den Fonds der örtlichen Volksvertretungen, Zuschüsse aus den Kultur- und Sozialfonds der Volkseigenen Betriebe, Zuwendungen der Trägerbetriebe, die für massensportliche Aktionen zur Verfügung gestellten Gelder des FDGB und der FDJ, Mittel aus den Etats der NVA und des Ministeriums für Staatssicherheit, die dem S. anzurechnenden Personalkosten der Verbindungsstellen in den verschiedenen Ministerien und Regionalbehörden, Prämien bei Ordens- und Titelverleihungen sowie die Überschüsse des VEB S.-Totos. Im Vergleich zu diesen öffentlichen Aufwendungen verfügt der DTSB bei niedrigen Mitgliedsbeiträgen (1,30 Mark für Erwachsene, 0,80 Mark für Lehrlinge, Studenten, Rentner und Hausfrauen. 0,20 Mark für Kinder und Jugendliche monatlich) nur über geringe Eigeneinnahmen, die jedoch durch ständige Spendenaktionen vergrößert werden (Gesamtspendenaufkommen für das VI. Turn- und Sportfest und die VI. Kinder- und Jugendspartakiade 1977: 40 Mill. Mark). Zudem werden die Mitglieder aller Grundorganisationen häufig zu freiwilligen Arbeitsleistungen („Subbotniks“) aufgefordert. Hochrechnungen über die durch Subvention zu deckenden Gesamtkosten des S. der DDR bewegen sich zwischen 2 und 3 Mrd. Mark jährlich. III. Wissenschaftlichkeit Das Erfolgsrezept des S. in der DDR basiert auf der Langfristigkeit seiner Planungen. Das in der DDR praktizierte System der Körperkultur und speziell seiner verschiedenen Formen der Leistungsschulung berücksichtigt Perspektivräume von 10 bis 15 Jahren. Perspektivpläne wie kurz- oder mittelfristige Maßnahmen werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse formuliert, die insbesondere Methodik und Didaktik, sportmedizinische Forschung und technische Weiterentwicklungen ausloten und zusammenfassen. Die gesamte wissenschaftliche Behandlung des S. geschieht unter dem „Gesetz“ der Einheit von Theorie und Praxis. Als „Zentrales Beratungs- und Koordinierungsorgan für alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe der Körperkultur“ wurde am 28. 4. 1961 der Wissenschaftliche Rat des Staatssekretariats für Körperkultur und S. konstituiert, der seit März 1952 bereits als Organ des Deutschen S.-Ausschusses bestanden hatte. Der Wissenschaftliche Rat umfaßt die Sektionen 1. Leistungs.-S., 2. Kinder- und Jugend-S., 3. Volks-S., 4. Theorie, Geschichte und Organisation der Körperkultur, 5. Kader-Aus- und -Weiterbildung, 6. S.-Medizin und 7. die Forschungskommission. Seinem Statut gemäß ist der Wissenschaftliche Rat für den Aufbau der sozialistischen Körperkultur verantwortlich. Er hat die Jahres- und Perspektivpläne der Forschung und Kaderausbildung zu erarbeiten, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der Institute zu kontrollieren, Lehr- und Fachbücher zu begutachten, die schnelle Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere für die Praxis des Leistungssports, zu fördern und die Zusammenarbeit der zuständigen sportlichen Stellen und Gremien, wie z. B. der Gesellschaft für S.-Medizin der DDR, mit sämtlichen Zweigen der Wissenschaft zu koordinieren. Die Deutsche Hochschule für Körperkultur entwickelte sich nach diesem Motto in wenigen Jahren zur zentralen Lehr- und Forschungsstätte der DDR. An ihr werden nicht nur, wie auch an anderen Universitäten und Hochschulen, S.-Lehrer, sondern vor allem hochqualifizierte S.-Wissenschaftler, Hochschullehrer und Spitzenfunktionäre ausgebildet. Auch an anderen Universitäten und Hochschulen der DDR bestehen eigene Sektionen „S.-Wissenschaft“, so an der Humboldt-Universität Berlin (Ost), der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Universität Rostock sowie den Pädagogischen Hochschulen Potsdam, Karl-Marx-Stadt, Halle-Kröllwitz und Zwickau. Doch nirgends wird S.-Wissenschaft so intensiv und aufwendig betrieben wie an der DHfK in Leipzig. Kernstück des der DHfK angegliederten Forschungsinstituts für Körperkultur und S. ist neben dem 1965 vervollständigten sportmedizinischen Zentrum das Institut für technische Weiterentwicklungen. In enger Zusammenarbeit mit Industrie-Instituten wird hier wissenschaftliche Forschung zur Verbesserung von S.-Geräten betrieben. So kooperierten das Forschungsinstitut der DHfK und das Flugzeugwerk Dresden bereits 1960 bei Experimenten im Hypoxyd- und Polyesterharzverfahren zur Entwicklung von Kunststoff-Ruderbooten, die nur einen Bruchteil des Gewichts konventioneller Holz-Ruderboote und eine bessere Stromlinienform [S. 1015]besaßen. Andere wissenschaftliche Programme dienen speziell dem Massen-S., so u. a. ein gemeinsames Forschungsunternehmen mit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut für „die weitere Gestaltung des Sports der Werktätigen“. Die finanziellen Aufwendungen im Wissenschaftsbereich des S. sind beträchtlich, obwohl in der S.-Wissenschaft der DDR kaum Grundlagenforschung betrieben wird. Vielmehr werden die hauptsächlich aus der Bundesrepublik Deutschland und den USA stammenden Ergebnisse der Grundlagenforschung durch Grundlagen-Nachforschung überprüft, durch eigene Forschung erweitert und in die praktische Anwendung umgesetzt. So lieferte z. B. das Forschungsinstitut für Körperkultur und S. in Leipzig die Kriterien der anthropometrischen Vermessung zur sportartspezifischen Talentfindung unter besonderer Berücksichtigung paramaskuliner Typen für die Dauerleistungs- und Kraftdisziplinen des Frauen-S., verfeinerte das Höchstleistungs-Timing, entwickelte Spezialmethoden wie die physiotherapeutische Prophylaxe zur Stabilisierung des Hochleistungszustandes und wies den Weg zur Maximierung der Muskelfaserdicke und zur Erhöhung der Sauerstoff-Aufnahmefähigkeit durch Vermehrung des roten Blutfarbstoffs. IV. Leistungssport Die DDR zählt rd. 17 Mill. Einwohner; die für Wettkampf-S. geeignete junge Bevölkerung ist also viel kleiner als das Potential der USA, der UdSSR oder der meisten sporttraditionsreichen Länder. Die Talentsuche ist deshalb für den DTSB von elementarer Bedeutung. Das durchgängige System der leistungssportlichen Förderung beginnt mit der Suche nach Talenten im Vorschulalter, von der gelegentlich ganze Schulanfängerklassen erfaßt werden. Schulneulinge werden während der ersten Unterrichtsstunden in Turnen, S. und Spiel durch Trainer und Übungsleiter der S.-Clubs und Betriebssportgemeinschaften beobachtet. Die Grund- und Regionalorganisationen des DTSB veranstalten permanent Prüfungskämpfe in Gestalt von Erstlingsrennen oder Anfängerwettbewerben. Die durch die verschiedenen Sichtungen erkannten wettkampfwilligen und -fähigen Talente unterliegen sportmedizinischen Eignungstests. Sie dienen nicht allein der medizinischen Fürsorge, sondern vor allem dem Erkennen besonderer körperlicher Vorzüge für bestimmte Disziplinen (biomechanische Messungen). Diese Eignungstests werden über längere Zeiträume fortgesetzt; wo es zweckmäßig erscheint, erfolgt die „Umschulung“ auf eine andere S.-Art auch noch im Alter bis zu 20 Jahren. In enger Zusammenarbeit zwischen Schule und dem DTSB gipfeln die nachwuchssportlichen Aktivitäten in der Spartakiadebewegung: Kein anderes S.-System dient in ähnlicher Weise gleichzeitig breiten sportlichen Entwicklungen und der Spitzenleistung wie die Kinder- und Jugendspartakiaden. Die Systematisierung der Leistungssportförderung in der DDR begann 1954 (Durchbruch zur „Weltspitze“ 1966). Damals bildeten die S.-Vereinigungen — zur Konzentration ihrer besten Sportlerinnen und Sportler in Schwerpunkten — S.-Clubs (SC). Die SC verfügen jeweils für eine oder mehrere S.-Arten über Trainings- und Wettkampfzentren. Die meisten der unverheirateten SC-Angehörigen sind in Internaten untergebracht. Aus wirtschaftlichen Gründen befaßt sich nicht jeder SC mit allen S.-Arten; vielmehr erfolgte im Laufe der Zeit eine sinnvolle Verteilung der verschiedenen S.-Arten auf die S.-Clubs der verschiedenen S.-Vereinigungen. Die Zugehörigkeit zu einem SC erwirbt man nicht durch Beitritt, sondern durch „Delegation“: Aussichtsreiche Mitglieder von Betriebs- oder Hochschulsportgemeinschaften werden auf Anforderung der Zentralen Leitung zum SC der betreffenden S.-Vereinigung delegiert. Bei Nichterfüllung der Normen des individuellen Leistungsplans wird die Rückdelegierung zur Grundorganisation angeordnet. Die gesamtgesellschaftliche Situation in der DDR und zahlreiche den Spitzensportlern zugestandene Privilegien (z. B. Reisen, bevorzugte Belieferung mit hochwertigen Verbrauchsgütern, Befreiung von gesellschaftlichen Verpflichtungen) veranlassen zu großen Kraftanstrengungen, um die geforderten Normen zu erreichen. Insgesamt gibt es knapp 30 SC mit zusammen etwa 12.000 Mitgliedern. SC-Mitglieder besitzen bei den den S.-Clubs zugeordneten Trägerbetrieben Kader-Stellen (K-Stellen). Inhaber einer K 3 werden auf Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Sportler der Kategorie K 2 müssen vom Trägerbetrieb für wöchentlich 16 Stunden Training freigegeben werden. Spitzensportler der Klasse K 1 sind praktisch von jeder Berufsausübung befreit oder erhalten als Studenten Freisemester. Unabhängig vom Umfang ihrer Freistellung beziehen K-Stellen-Inhaber den vollen Arbeitslohn entsprechend ihrer beruflichen Einstufung, die wiederum mit der sportlichen Leistungssteigerung parallel läuft. Der DTSB erstattet den Trägerbetrieben den an K-Stellen-Inhaber gezahlten Arbeitslohn. Seit Beginn der systematischen leistungssportlichen „Aufrüstung“ 1954 gelang dem S. in der DDR ein beispielloser Aufstieg. Bei den Olympischen Sommerspielen von 1956 bis 1976 errangen DDR-Teilnehmer insgesamt 113 Gold-, 121 Silber- und 113 Bronzemedaillen. In Mexiko Stadt 1968 und München 1972 belegte die DDR jeweils den dritten, in Montreal 1976 sogar den zweiten Platz der inoffiziellen Länderwertung (hinter der UdSSR, vor den USA). Bis Ende 1978 siegten Sportlerinnen und Sportler der DDR bei 397 Welt- und 318 Europa[S. 1016]meisterschaften und erreichten dabei noch 1482 weitere Medaillenränge. Im Eiskunstlauf, Handball, Judo, Kanurenn-S. und Kanuslalom, in der Leichtathletik, im Rad-S., Rudern, Schlitten- und Bob-S., Schwimmen und Nordischen Skilauf zählt die DDR zur leistungssportlichen Weltspitze. DTSB- und SED-Führung sehen in dieser triumphalen Bilanz weder ein „Wunder“ noch allein das Ergebnis von Organisation, Methodik und Wissenschaft, sondern begründen den steilen Aufstieg auch ideologisch: Nur die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR, d. h. der Sozialismus, hätten die erfolgreiche Entwicklung des S. möglich gemacht. Angesichts dieser Interpretation erscheint die Stagnation in der populärsten S.-Art besonders störend: Für die XI. Fußballweltmeisterschaft (1978 in Argentinien) konnte sich die DDR nicht qualifizieren. V. Auszeichnungen Die Erfüllung der Leistungsnormen der verschiedenen S.-Arten bildet die Grundlage der ebenfalls 1954 eingeführten S.-Klassifizierung. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungs-S. beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14–17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter jeweils die Leistungsklassen III, II und 1, für Erwachsene außerdem noch eine Meisterklasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird an Sportler, Trainer und Verbandsfunktionäre der Ehrentitel „Meister des Sports“, für darüber noch hinausragende Leistungen, und speziell internationale Erfolge, der Ehrentitel „Verdienter Meister des Sports“ verliehen. Voraussetzung für die Verleihung dieser Titel ist neben dem sportlichen Leistungsniveau die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Bis zum 31. 12. 1977 erhielten die Auszeichnung „Meister des Sports“ 1.845 Männer und 850 Frauen, den Ehrentitel „Verdienter Meister des Sports“ 1.488 Männer und 353 Frauen. Auf im internationalen Wettkampf oder bei der Weiterentwicklung des S. und seiner Organisation besonders verdiente Aktive, Funktionäre, Wissenschaftler und Trainer wartet eine Fülle von Orden und Ehrenzeichen, so das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport“, die „Verdienstmedaille der DDR“, die „Friedrich-Ludwig-Jahn-Medaille“, die „Artur-Becker-Medaille“, der Orden „Banner der Arbeit“, der „Vaterländische Verdienstorden“ in Bronze, Silber und Gold und mit Ehrenspange (erster Träger im DTSB: Manfred Ewald) sowie der Nationalpreis für Wissenschaft und Technik. Die Verleihungslisten tragen den Zusatz: „Die Auszeichnungen an die aktiven Sportler werden als Ehrungen ohne irgendwelche materiellen Vergünstigungen verliehen“; tatsächlich jedoch erfolgt die Zahlung der mit einer Ordensverleihung verbundenen Prämie oder lebenslangen Rente auf ein Sperrkonto, das dem betreffenden Sportler nach Beendigung der aktiven Laufbahn zur freien Verfügung steht. Noch während der Wettkampfkarriere erzielte Rekordverbesserungen und besondere internationale Erfolge werden mit Bargeldprämien honoriert. Nach den Olympischen Spielen 1976 in Montreal verteilten Staats- und Ministerrat der DDR mindestens 1,5 Mill. Mark Olympia-Prämien als Beigabe zu hohen staatlichen Auszeichnungen. Verliehen wurden 2mal der Karl-Marx-Orden, die Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold und der Titel „Held der Arbeit“, 5mal der Nationalpreis der DDR, 162mal der Vaterländische Verdienstorden und 133mal der Orden „Banner der Arbeit“. Unter den 326 namentlich genannten Auszeichnungs-Empfängern waren 137 Sportlerinnen und Sportler, 53 Funktionäre des Partei- und Staatsapparates sowie der Sportadministration, 61 Trainer und 75 Wissenschaftler, S.-Mediziner und Techniker. VI. Massensport Je erfolgreicher der DTSB in zahlreichen S.-Arten bei Olympischen Spielen und internationalen Meisterschaften operierte, um so nachhaltiger propagierte er in seinem inneren Organisationsbereich den Breiten-S. für jedermann. Mit der Förderung des Massen-S. verfolgt der DTSB verschiedene, fast gleichwertige Ziele: Neben dem gesundheitspolitischen Aspekt das Angebot sinnvoller Freizeitgestaltung im Rahmen der Fünftagewoche, vor allem aber die Nutzung des Wechselspiels zwischen Breite und Spitze und das Ausräumen des lange Zeit erhobenen Vorwurfs, der DTSB würde einseitig den Leistungs-S. bevorteilen. Zu der seit 1959 jährlich im Juni veranstalteten „Woche der Jugend und Sportler“ zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“ kam eine Fülle massensportlicher Veranstaltungen, vornehmlich im Zusammenwirken des DTSB mit FDGB und FDJ. „Körperkultur, Sport und Touristik auf neue, sozialistische Art zur Sache aller Werktätigen zu machen und somit das neue Ziel ‚Jedermann an jedem Ort - jede Woche, mehrmals Sport‘ verwirklichen zu helfen, das gehört zu den gewerkschaftlichen Aufgaben“ (Herbert Warnke, Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Vorsitzender des Bundesvorstandes des FDGB, verstorben im März 1975). Auch die Aktivitäten im Breiten-S. besitzen größtenteils Wettbewerbscharakter. Zu den mit besonderem Nachdruck propagierten Aktionen zählen die „Mach mit ― bleib fit!“-Wettkämpfe; der „Cross der Jugend“; die „Lauf dich gesund“-Veranstaltungen; „Eile mit Meile“ und daran gekoppelte „Meilenläufe“ über eine anlaßbezogene Distanz (Beispiel: [S. 1017]Turnfestmeile 1977 über 1977 Meter); die Urlauber-Olympiade „Mein Urlaub - kein Urlaub vom Sport“; das Fußballturnier der FDJ-Grundeinheiten; die Kraftsportwettbewerbe „Stärkster Lehrling der DDR“ und „Stärkster Mann der Nationalen Volksarmee“; der Schießwettbewerb um die „Goldene Fahrkarte“; der Familien-Fernwettkampf „Für Dich“; das „TTT — Tischtennis-Turnier der Tausende“ und vor allem das „Gemeinsame Sportprogramm des DTSB der DDR, des FDGB und der FDJ“ mit mehr als 3,5 Mill. Teilnehmern 1978. Hauptsächlich der Verbreiterung der volkssportlichen Basis diente die Einführung leichterer Prüfungsbedingungen für das S.-Abzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“ zum 1. 1. 1977. Dank der Anfängerkategorie „Start mit Bronze“ steigerte sich die Zahl der im Jahr 1977 bestandenen Sportabzeichenprüfungen auf 2.595.806 (Vergleich: 1972: 313.819). 1978 erfüllten 1.125.930 Erwachsene und 355.511 Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren die Sportabzeichenbedingungen. „Für hervorragende Leistungen bei der Erfüllung des Sportplans des DTSB“ speziell auf dem Gebiet des Massen-S. wird jährlich an die beste Bezirksorganisation das „Werner-Seelenbinder-Banner“ verliehen. Außerdem erfolgen Würdigungen durch die Verleihung der „Ehrenurkunde des Präsidiums des DTSB“ an besonders erfolgreiche Bezirksorganisationen und des Titels „Vorbildliche Sportgemeinschaft des DTSB“ an die besten Grundorganisationen. Gleichermaßen der Demonstration der Leistungskraft und der Breitenarbeit des DTSB dienen die Turn- und S.-Feste in Leipzig, der Stadt des 1. Deutschen Arbeiter-Turn-und-S.-Festes (1922). Das I. „Deutsche Turn- und S.-Fest“ der DDR fand 1954 statt. Das bisher letzte „Turn- und S.-Fest der DDR“, so der Name seit 1969, wurde gemeinsam mit der VI. Kinder- und Jugendspartakiade vom 25. bis 31. 7. 1977 veranstaltet. Beteiligt waren: 50.000 Aktive beim Turn- und S.-Fest, 10.000 Starter bei den Spartakiade-Wettkämpfen und über 70.000 Teilnehmer bei den massensportlichen Wettbewerben und den Läufen über die Turnfest-Meile. Auf den Ehrentribünen saßen 420 Repräsentanten des Welt-S. aus 53 Ländern, darunter 11 Mitglieder des Internationalen Olympischen Komitees und 25 Präsidenten internationaler und kontinentaler S.-Föderationen. Von der Entzündung des Festfeuers am Völkerschlachtdenkmal über den „Eid der Teilnehmer“ bis zu den „lebenden Bildern der Osttribüne“ des Leipziger Stadions mit Parteiparolen tragen die Turn- und S.-Feste der DDR alle Merkmale einer hervorragend inszenierten Propagandaschau. V. Kinder-, Jugend-, Schul- und Studentensport Seit Beginn des Schuljahres 1953/54 gilt der S.-Unterricht an allen Schultypen der DDR als Hauptfach und ist den wissenschaftlichen Fächern gleichgestellt. Nach wöchentlich 2 Übungsstunden in der Vorschulerziehung beträgt der Unterrichtsumfang der obligatorischen S.-Stunden im Schullehrplan durchschnittlich nicht mehr als 2–3 Stunden pro Woche, doch sorgen außerunterrichtlicher und außerschulischer S. für eine quantitative und qualitative Ergänzung. Dabei spielen die Schulsportgemeinschaften (SSG) die wichtigste Rolle. Die Synchronisierung der schulischen Körpererziehung mit den außerschulischen S.-Aktivitäten obliegt der staatlichen Förderung und Lenkung. 1956 wurden die Stellen der Kreisturnräte geschaffen. Ihre Aufgabe ist es, Schulsportunterricht und außerunterrichtlichen S. zu verbessern. Sie überprüfen die Zyklenpläne, Stunden- und wöchentlichen Stundenverteilungspläne und kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts. Im Pädagogischen Kreiskabinett, einem Gremium der Abteilung Volksbildung beim Rat des jeweiligen Kreises, verantworten die Kreisturnräte in Zusammenarbeit mit den sportlichen Fachkommissionen die pädagogisch-methodische Arbeit der Turn- und S.-Lehrer. Jeder Schulsportlehrer muß mindestens alle 2 Jahre an einem Weiterbildungslehrgang teilnehmen, der Vorlesungen und Seminare zu fachlichen Themen, S.-Praxis und Kurse in Marxismus-Leninismus umfaßt. Höhepunkte des Zusammenwirkens von DTSB und Schule sind die erstmals 1965 in der gesamten DDR veranstalteten Kinder- und Jugendspartakiaden. Im Stadium der Vorwettkämpfe hauptsächlich auf breitensportlichen Effekt ausgerichtet, sind die Endkämpfe der Kinder- und Jugendspartakiaden wichtiger Bestandteil des Leistungssportsystems (1972: 90 DDR-Rekorde in den verschiedenen Altersklassen). Die Spartakiade-Bewegung stellt ein Muster für die sportliche Aktivierung der Jugend dar. Nahezu alle später im internationalen Maßstab erfolgreichen DDR-Sportler standen vorher in den Siegerlisten der Kinder- und Jugendspartakiaden (Spartakiaden). Spezielle Ausbildungsstätten für die nachwachsende Sportelite sind die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Die ersten 4 KJS nahmen nach dem Erlaß des Ministeriums für Volksbildung vom 29. 8. 1952 in Berlin (Ost), Leipzig, Brandenburg und Halberstadt den Unterricht auf. Derzeit gibt es 20 Kinder- und Jugendsportschulen, gegliedert als Erweiterte Oberschulen. Es werden nur Schüler aufgenommen, die im Turnen die Note 1, mindestens 2 haben und deren Durchschnitt in den wissenschaftlichen Fächern die Note 2,5 nicht unterschreitet. Sie müssen Mitglieder der Thälmann-Pioniere oder der FDJ sein. Die Schüler der KJS sind in Internaten untergebracht. Die S.-Kleidung, vom Trainingsanzug bis zu Skischuhen, und sämtliche S.-Geräte werden von [S. 1018]der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Jeder Schüler ist zur Führung eines Leistungsbuches verpflichtet. In der Unterstufe werden 5, in der Oberstufe 7 Stunden S.-Unterricht wöchentlich gegeben, zuzüglich eines obligatorischen Spiel- und S.-Nachmittags und eines wöchentlich zwei- bis dreimaligen Trainings beim Patenschafts-S.-Club in der gewählten Spezialdisziplin. Ein Teil des S.-Unterrichts dient konkret der Erhöhung der Wehrkraft: Zum Leichtathletiktraining gehören Selbstverteidigung, Hindernislauf, Kampfübungen, Marschübungen und Kleinkaliberschießen. Die Tätigkeit in der Pionierorganisation oder der FDJ hinzugerechnet, ist jeder KJS-Schüler wöchentlich mit 60 Ausbildungsstunden belastet; hinzu kommt die Teilnahme an zentralen S.-Festen und Meisterschaften. Die an einer Kinder- und Jugendsportschule erfolgreich bestandene Reifeprüfung bildet die beste Basis für eine Karriere in der S.-Organisation, dem Staatsapparat, der NVA oder der Volkspolizei. Wie an allen Schultypen nimmt der S. auch an den Universitäten und Hochschulen einen obligatorischen Platz im Lehrprogramm ein: „In Verbindung mit dem Sportunterricht der Studenten sind im Trainings- und Wettkampfbetrieb der Hochschulsportgemeinschaften (HSG) die Prinzipien des modernen Trainings und Wettkampfes durchzusetzen, damit ein maximaler Nutzen zur Formung allseitig gebildeter sozialistischer Persönlichkeiten erreicht wird“ (Entschließung des IV. Turn- und S.-Tages des DTSB, Mai 1970). Die Universitäten und Hochschulen zwingen die Immatrikulierten im Rahmen der obligatorischen „Studentischen Körpererziehung“ zu sportlicher Aktivität. 4 Semester lang werden wöchentlich 2 Stunden Turn- und S.-Unterricht erteilt. Am Ende des 2. Studienjahres finden Leistungsprüfungen im leichtathletischen Vierkampf, Geräteturnen, Gymnastik, Schwimmen und Spielen statt. Wer die Leistungsprüfung nicht besteht, muß auch im 3. Studienjahr am S.-Unterricht teilnehmen. Zum Staatsexamen wird nur zugelassen, wer den Nachweis erbringt, 4 Semester erfolgreich oder 6 Semester regelmäßig an der „Studentischen Körpererziehung“ teilgenommen zu haben. Trotz aller Bestimmungen, Beschlüsse und Appelle gehört der Studenten-S. nach wie vor zu den Schwachstellen des DDR-S. Ende 1975 waren lediglich 27,3 v. H. der damals rund 180.000 ein Direktstudium Absolvierenden in der DDR über die Mitgliedschaft in einer Hoch- oder Fachschulsportgemeinschaft im DTSB organisiert. Wie anläßlich der „Zentralen Konferenz des DTSB zur weiteren Entwicklung des Studentensports“ am 28./29. 1. 1977 in Cottbus bekannt wurde, sind vor allem die großen Universitäten für den freiwilligen S.-Betrieb noch weitgehend unerschlossenes Gebiet: Von den 12.000 Studenten der Humboldt-Universität Berlin (Ost), den 9.500 Studenten der Karl-Marx-Universität Leipzig und den 7.500 Studenten der Martin-Luther-Universität Halle sind jeweils nur 12 v. H. oder weniger DTSB-Mitglieder. VI. Internationale Anerkennung und Beziehungen Obwohl von der UdSSR und den anderen sozialistischen Verbündeten nachhaltig unterstützt, mußte der S. der DDR lange auf seine internationale Anerkennung und seine Zulassung zu internationalen Wettkämpfen warten. Weil beispielsweise die Welt-Fußball-Föderation FIFA die Anerkennung versagte, trat die Fußballnationalmannschaft Ungarns am 9. 10. 1949 im Ost-Berliner Stadion Mitte als „Ungarische Gewerkschaftsauswahl“ zu einem Vergleichsspiel gegen die „Auswahl Sachsen“ an. Der ungarische 2:1-Sieg wird heute als das erste Fußball-Länderspiel-Ergebnis der DDR registriert. Die ersten Fachverbände der DDR (Sektionen) wurden zwar bereits 1950 und Anfang 1951 in die internationalen Föderationen aufgenommen (Schachverband 12. 7. 1950, Tischtennis-Verband 8. 3. 1951, Skiläufer-Verband 10. 4. 1951); die Hauptlast des Ringens um internationale Anerkennung trug jedoch das Nationale Olympische Komitee (NOK) der DDR. Am 8. 5. 1951 wurde ein Anerkennungsersuchen des NOK der DDR von der in Wien tagenden 45. IOC-Session abgelehnt. In der Begründung hieß es, daß nach den IOC-Statuten in einem Land nur ein Nationales Olympisches Komitee anerkannt werden kann. Weil das IOC am 7. 5. 1951 bereits das am 24. 9. 1949 gegründete Nationale Olympische Komitee für Deutschland anerkannt hatte, empfahl das IOC den beiden deutschen Komitees, sich miteinander über die Bildung eines gesamtdeutschen Komitees zu einigen, bevor das IOC die zwei deutschen Vertretungen am 21. und 22. 5. 1951 in Lausanne noch einmal hören wollte. Am Ende dieser Konferenz unterschrieben die beiden NOK-Präsidenten Karl Ritter von Halt und Kurt Edel einen Kontrakt, der die Bildung einer gesamtdeutschen Olympiamannschaft vorsah, „bestehend aus den besten deutschen Amateursportlern ohne Berücksichtigung ihres Wohnsitzes“. Auf persönlichen Einspruch Ulbrichts hin erklärte die außerordentliche Mitgliederversammlung des NOK der DDR am 2. 9. 1951 die Lausanner Abmachung für ungültig und forderte vom IOC ultimativ die Anerkennung des Nationalen Olympischen Komitees der DDR als unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme von DDR-Sportlern an den Olympischen Spielen 1952. Nachdem ein weiterer Vermittlungsversuch des finnischen IOC-Mitglieds Baron Erik von Frenckell im Februar 1952 wegen Nichterscheinens der Delegation der DDR fehlschlug, nahm an den Olympischen Spielen 1952 nur die Mannschaft des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland teil. Die provisorische Anerkennung des NOK der DDR [S. 1019]erfolgte erst bei der 50. IOC-Session vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris. Der dort gefaßte Beschluß besagte: „Es wird mit 27 zu 7 Stimmen entschieden, daß das Olympische Komitee der Demokratischen Republik von Deutschland (Ost) vorläufig und mit der Maßgabe anerkannt wird, daß diese Anerkennung automatisch erlischt, wenn es sich als unmöglich herausstellen sollte, eine gesamtdeutsche Olympiamannschaft zu bilden und diese nach Melbourne zu entsenden. Es versteht sich von selbst, daß das IOC nach der Wiedervereinigung nur ein Deutsches Olympisches Komitee für das ganze Land anerkennen wird.“ Parallel zur Teilnahme gesamtdeutscher Mannschaften an den Olympischen Spielen 1956, 1960 und 1964 fanden alle Fachverbände der DDR Aufnahme in die entsprechenden internationalen Verbände, zuletzt am 9. 12. 1965 der Deutsche Pferdesport-Verband. Die selbständige Mitgliedschaft der DDR-Verbände in den internationalen Föderationen und die von der DDR-S.-Führung ständig verstärkten Schwierigkeiten bei der Bildung gesamtdeutscher Olympiamannschaften veranlaßten das IOC am 8. 10. 1965 anläßlich der 63. Session in Madrid zur Modifizierung seiner Entscheidung von 1955, was zur Anerkennung des „ostdeutschen olympischen Komitees mit allen Rechten für das geographische Gebiet von Ostdeutschland“ führte. Bei den Olympischen Winterspielen 1968 und den Olympischen Spielen von Mexiko sollte es dieser Entscheidung zufolge zwei getrennte Mannschaften unter einer Fahne und Hymne geben. Letztmals bei den Olympischen Spielen in Mexiko Stadt trugen alle deutschen Olympiateilnehmer das gleiche Emblem — fünf weiße Ringe auf schwarz-rot-goldenem Untergrund — und erklang für die deutschen Olympiasieger Beethovens Hymne an die Freude. Unter Beibehaltung seiner übrigen Beschlüsse von 1965 entschied das IOC am 12. 10. 1968 bei der 67. Session in Mexiko Stadt, daß von den Olympischen Spielen 1972 an das NOK der DDR eigene Flagge, eigenes Emblem und eigene Hymne zu verwenden berechtigt sei. Hauptsächlich dank seiner leistungssportlichen Weltgeltung verfügt der DDR-S. inzwischen über internationales Ansehen. Funktionäre der DDR sind in nahezu allen internationalen Verbänden Mitglieder von Führungsgremien oder technischen Kommissionen. Im April 1977 hatten 157 DDR-Vertreter Funktionen in 82 internationalen S.- oder S.-Wissenschaftsorganisationen inne, davon waren 40 DDR-Repräsentanten Mitglieder in Exekutivkomitees, Präsidien, Sekretariaten und Vorständen. Mit den S.-Organisationen in 70 sozialistischen und afro-asiatischen Ländern unterhält der DTSB besonders enge Beziehungen. Dagegen ist trotz vertraglicher Vereinbarungen beispielsweise mit Schweden, Österreich. Italien. Frankreich. Japan und Mexiko der Wettkampfverkehr mit westlichen Ländern sehr gering. IX. Deutsch-deutsche Sportbeziehungen Die Beziehungen zwischen den beiden deutschen S.-Organisationen, DSA bzw. DTSB und DSB, waren von Beginn an mit erheblichen politischen Spannungen belastet. In seiner Entschließung vom 17. 3. 1951 erteilte das ZK der SED dem DSA den Auftrag zu „politischer Westarbeit“ im Rahmen des gesamtdeutschen Sportverkehrs. Zur Abwehr dieser Agitation und Propaganda beschlossen der DSB und das NOK für Deutschland auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 27. 5. 1951 in Stuttgart für Ost-West-Veranstaltungen einheitliche Richtlinien, die vor allem bei gesamtdeutschen S.-Veranstaltungen „jede Art von politischer Beeinflussung oder Anspielung“ verhindern sollten. Die S.-Führung der DDR begann jedoch am 25. 1. 1952 mit „Offenen Briefen“ an Vereine und Einzelmitglieder des DSB ganz offiziell die Politisierung der gesamtdeutschen S.-Beziehungen. Anlässe für Briefaktionen waren u. a. der „Generalkriegsvertrag“ (25. 1. 1952), die Bildung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (26. 5. 1954), die Pariser Verträge (5. 3. 1955). die Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland (22. 2. 1957), der Vorschlag zur Bildung einer Konföderation beider deutschen Staaten (1. 4. 1958), der Beschluß der DDR-Volkskammer zum Abschluß eines Friedensvertrages (17. 10. 1958), der sowjetische Friedensvertragsentwurf und der Plan für eine Freie Stadt Berlin (23. 1. 1959) und die Kampagne gegen die Bundeswehr (9. 12. 1960). Wegen des „unerträglichen Mißbrauchs des gesamtdeutschen Sportverkehrs und der Sonderbehandlung der West-Berliner Sportler“ verfügte das DSB-Präsidium bei seiner Tagung am 21./22. 9. 1952 in Oberwesel den Abbruch des S.-Verkehrs, widerrief diesen Beschluß aber wieder am 12. 12. 1952, nachdem in einem neuen Übereinkommen Vertreter des DSA und des DSB in Berlin (West) die „Vermeidung jeden Mißbrauchs der olympischen Idee und des Sports zu politischen Zwecken“ vereinbart hatten und insbesondere auch jede Diskriminierung West-Berliner Sportler durch die DDR künftig ausgeschlossen sein sollte. Trotz dieser Vereinbarungen setzte die S.-Führung der DDR den politischen Mißbrauch des gesamtdeutschen S.-Verkehrs fort. Verhandlungen zwischen den beiden deutschen S.-Organisationen am 25. 4. 1957 (Dortmund) und 8. 7. 1959 (Delecke/Möhnesee) endeten erfolglos. Die Anordnung des Sekretariats des DTSB vom 25. 4. 1960, daß „jetzt alle Mitglieder des DTSB an hervorragender Stelle auf ihrer Sportkleidung das Staatswappen unserer Republik“ zu tragen haben, beantwortete der DSB am 15. 10. 1960 mit der Drohung eines erneuten [S. 1020]Abbruchs der Beziehungen. Daraufhin erklärte der DTSB am 22. 10. 1960: Im gesamtdeutschen S.-Verkehr werden nur Clubabzeichen getragen. Nach einer weiteren ergebnislosen Aufforderung durch den DSB vom 10. 5. 1961 zur Entpolitisierung des gesamtdeutschen S.-Verkehrs beschlossen der Geschäftsführende Vorstand des DSB und das Präsidium des NOK für Deutschland in einer gemeinsamen Sitzung am 16. 8. 1961 in Düsseldorf aufgrund der seit 1959 anhaltenden Blockade des West-Berliner S. durch die S.-Organisationen der DDR, der Errichtung der Berliner Mauer und weiterer Abschnürungsmaßnahmen die Einstellung der S.-Beziehungen. Seitdem verweigerte auch das Allied Travel Board in Berlin (West) Sportlern aus der DDR grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedstaaten der NATO. Daher war die DDR bei vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland nicht vertreten. Im April 1964 wurden diese Reisebeschränkungen weitgehend, 1965 völlig aufgehoben. Die Revision des „Düsseldorfer Beschlusses“ geschah am 30. 10. 1965 in Köln durch den DSB- Hauptausschuß unter Hinweis auf die Madrider Entscheidung des IOC. (In einer Bevölkerungsumfrage des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft Bad Godesberg votierten 65 v. H. der Befragten für die Wiederaufnahme des S.-Verkehrs. 31 v. H. enthielten sich einer Meinungsäußerung und 4 v. H. stimmten gegen Ost-West-S.-Beziehungen.) DTSB-Vizepräsident Rudi Reichert teilte dem DSB am 7. 12. 1965 seine Einwilligung zur Wiederaufnahme des deutsch-deutschen S.-Verkehrs mit. Diese Zusage wurde nicht eingelöst. Zwischen dem 19. 10. 1966 und dem 10. 2. 1970 richtete der DSB insgesamt 6 Verhandlungsangebote an den DTSB, ehe am 2. 10. 1970 in Halle (Saale) erstmals seit 1959 wieder ein Treffen zwischen Präsidiumsdelegationen der beiden deutschen S.-Bünde stattfand. Weder hier noch bei einer zweiten Begegnung am 20. 11. 1970 in München konnte jedoch eine Einigung erzielt werden, hauptsächlich wegen der Forderung des DTSB, der DSB solle seinen Zuständigkeitsbereich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränken - was die Separierung des Landessportbundes Berlin vom DSB bedeutet hätte. Die Haltung der DDR in dieser Frage belastete auch die nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erneut aufgenommenen S.-Gespräche am 14. 3. 1973 in Dresden, 10. 5. 1973 in Frankfurt (Main) und 2. 7. 1973 in Magdeburg. Die dort (völlig erfolglos) unterbrochenen Verhandlungen wurden nach 8 Monaten aufgrund von Bemühungen der Bundesrepublik auf Regierungsebene fortgesetzt. Am 20. 3. 1974 präsentierte DTSB-Präsident Manfred Ewald in Frankfurt (Main) einen Vertragsentwurf, in dem die volle Zugehörigkeit des Landessportbundes Berlin zum DSB anerkannt wurde. Im „Protokoll über die Regelung der Sportbeziehungen zwischen dem DTSB und dem DSB“ lautete der Punkt 2: „Beide Seiten werden ihre politischen Beziehungen entsprechend den Bestimmungen und Gepflogenheiten des Internationalen Olympischen Komitees und der Internationalen Sportorganisationen und, was Berlin (West) betrifft, auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Viermächte-Abkommens vom 3. 9. 1971 regeln.“ Eine gemeinsame Technische Kommission aus DSB- und DTSB-Vertretern erörterte in 3 Sitzungen Einzelheiten eines geplanten, jährlich aufzustellenden Wettkampfkalenders. Die formale Beendigung des jahrzehntelangen Spannungszustandes in den deutsch-deutschen S.-Beziehungen erfolgte am 8. 5. 1974. Im Ost-Berliner „Hotel Stadt Berlin“ unterzeichneten der damals amtierende Präsident Hans Gmelin für den DSB und Präsident Manfred Ewald für den DTSB das Protokoll über die S.-Beziehungen, den Jahressportplan 1974 (der jährlich erneuert wird) und ein die sportpolitischen Grundsätze erläuterndes Kommuniqué. Trotz der vertraglichen Vereinbarungen weist die Bilanz der S.-Beziehungen auf fortbestehende grundsätzliche Vorbehalte des DTSB gegen eine wirkliche Normalisierung des deutsch-deutschen S.-Verkehrs hin. Bei den jährlich wiederkehrenden Verhandlungen durfte die DTSB-Führung jeweils nur einen Bruchteil der Wettkampfangebote des Deutschen S.-Bundes akzeptieren; gleichzeitig bestanden die DTSB-Verhandlungskommissionen stets auf die Einbeziehung multilateraler Wettkämpfe des internationalen Veranstaltungskalenders in die deutsch-deutsche Terminliste. DSB-Präsident Willi Weyer sprach deshalb vor Abschluß der Vereinbarungen für 1978 von einer „Bilanz des Mangels und des Mißvergnügens“. Willi Knecht Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1011–1020 Spitzelwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sportarzt
Sport (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Entwicklung und Organisation Im Zuge der juristischen Liquidation des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen und seiner Untergliederungen verfügte die Kontrollrats-Direktive Nummer 23 vom 17. 12. 1945 die Auflösung aller Turn- und S.-Vereine in Deutschland. Der zweite Teil dieser Direktive bestimmte die Zulassung „nicht-militärischer Sportorganisationen lokalen…
DDR A-Z 1979
Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) (1979)
Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 1. 3. 1946 gegründet als Zentralstelle für Zeitgeschichte. Im Juli 1947 mit dem Institut für Zeitungskunde vereinigt zum Institut für Zeitgeschichte, im Oktober 1949 umbenannt in DIZ. Zunächst Zentrum politischer Dokumentation, entwickelte das DIZ ab Mitte der 50er Jahre auch Forschungstätigkeit. Seit 1951 von Prof. Karl Bittel geleitet; im Oktober 1957 wurde Prof. Walter Bartel und im Mai 1962 Prof. Stefan Doemberg Direktor des DIZ. [S. 260]1963 entwickelte sich das DIZ zu einem Forschungsinstitut für deutsche und internationale Politik, drei Forschungsabteilungen wurden aufgebaut: DDR, westdeutsche Fragen und internationale Fragen. Neben Monographien publizierte das DIZ die „Dokumentation der Zeit“ (halbmonatlich) und 1958–1962 die Vierteljahresschrift „Unsere Zeit“. 1968 erhielt das DIZ die Aufgabe, „als Leitinstitut im Rahmen der Imperialismusforschung und als Informationszentrum für die politisch-ideologische Auseinandersetzung mit dem Imperialismus zu wirken“ (Dok. d. Zeit 8/1971, S. 6). Im Juli 1971 (nach Auflösung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen) wurde das DIZ mit dem Deutschen Wirtschaftsinstitut (DWI) zum Institut für Internationale Politik und Wirtschaft vereinigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 259–260 Deutsches Institut für Berufsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI)Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1969 1975 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 1. 3. 1946 gegründet als Zentralstelle für Zeitgeschichte. Im Juli 1947 mit dem Institut für Zeitungskunde vereinigt zum Institut für Zeitgeschichte, im Oktober 1949 umbenannt in DIZ. Zunächst Zentrum politischer Dokumentation, entwickelte das DIZ ab Mitte der…
DDR A-Z 1979
Bewußtsein, Gesellschaftliches (1979)
Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus ist das Bewußtsein des Menschen stets historisch-gesellschaftlich determiniert. Das GB. spiegelt das „gesellschaftliche Sein“ bzw. die gesamte objektive Realität wider. Im engeren Sinn wird unter GB. als einem der beiden Grundbegriffe des Historischen Materialismus (neben dem des „gesellschaftlichen Seins“) die Gesamtheit der politischen, philosophischen, moralischen, juristischen Anschauungen und Theorien verstanden, die den ideellen Bestandteil des Überbaus einer bestimmten Gesellschaft bilden. GB. ist für den Marxismus-Leninismus ein am Gesamtinteresse einer sozialen Klasse orientiertes Bewußtsein; in der Klassengesellschaft hat es stets Klassencharakter. Als solches ist es ein Produkt der gesellschaftlichen Entwicklung und nicht die Summe der individuellen Bewußtseinshaltungen der Menschen. Andererseits ist das individuelle Bewußtsein vom GB. beeinflußt. Der herrschenden Lehre des Marxismus-Leninismus zufolge soll das GB. nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und im Verlauf des „Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft“ in zunehmendem Maße gemeinsame Lebensbedingungen und Interessen „wissenschaftlich exakt“ widerspiegeln. Um diese Entwicklung zu garantieren, muß das [S. 198]GB. durch die Partei der Arbeiterklasse in die werktätigen Massen hineingetragen werden. Damit ist ausgesagt, daß die Umgestaltung des GB. „der breiten Massen des Volkes nur auf der Grundlage und im Zusammenhang mit der praktischen sozialistischen Umgestaltung des gesellschaftlichen Seins möglich“ ist (Philosophisches Wörterbuch, Hrsg. G. Klaus und M. Buhr, 11. Aufl., Berlin [Ost] 1975, Bd. I, S. 478). Klassenbewußtsein; Moral, Sozialistische; Staatsbewußtsein, sozialistisches; Erziehung, Politisch-Ideologische. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 197–198 Bewährung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beziehungen zwischen beiden deutschen StaatenSiehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1985 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Nach Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus ist das Bewußtsein des Menschen stets historisch-gesellschaftlich determiniert. Das GB. spiegelt das „gesellschaftliche Sein“ bzw. die gesamte objektive Realität wider. Im engeren Sinn wird unter GB. als einem der beiden…
DDR A-Z 1979
Arbeitsrecht (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende arbeitsrechtliche Gesetzeswerk ist das Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (AGB) vom 16. 6. 1977, das am 1. 1. 1978 das Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) mit seinen Ergänzungs- und Änderungsgesetzen abgelöst hat. 1. Das AGB gilt für alle Arbeiter und Angestellten, einschließlich Heimarbeiter und Lehrlinge (Werktätige) in den sozialistischen Betrieben. Es findet auch Anwendung auf die A.-Verhältnisse der Werktätigen in Betrieben und Einrichtungen anderer Eigentumsformen und auf A.-Verhältnisse zwischen Bürgern, etwa für Dienstleistungen im Haushalt, soweit dafür keine besonderen Rechtsvorschriften bestehen. Dasselbe gilt für A.-Verhältnisse zwischen Bürgern der DDR und in der DDR tätigen internationalen Organisationen bzw. in der DDR tätigen Betrieben anderer Staaten, Bürgern anderer Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben, und in [S. 64]der DDR tätigen internationalen Organisationen sowie Bürgern anderer Staaten und Betriebe der DDR, wenn sich der Arbeitsort in der DDR befindet. es sei denn, völkerrechtliche Verträge oder Rechtsvorschriften der DDR sehen etwas anderes vor. Besonderheiten können für Zivilbeschäftigte im Bereich der bewaffneten Organe, Werktätige, die im Auftrag ihres Betriebes bzw. des zuständigen Staatsorgans außerhalb der DDR tätig sind, Rehabilitanden, Absolventen von Hoch- und Fachschulen sowie Schüler und Studenten, die während der Ferien arbeiten, geregelt werden. Für die in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten bleibt es bei der AO vom 18. 1. 1958 (GBl. I, S. 84). 2. Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe sowie rechtlich selbständige staatliche Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen und ihre selbständigen Einrichtungen gelten als Betriebe im Sinne des AGB. Dasselbe gilt für Betriebsteile und nichtrechtsfähige Organe und Einrichtungen unter bestimmten, im AGB festgelegten Voraussetzungen, für Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie für rechtsfähige Organisationen und Vereinigungen, die A.-Verhältnisse begründen. 3. Das AGB ist wesentlich umfangreicher und besser durchdacht sowie formuliert, als es das GBA war. Trotzdem sind für seine Durchführung arbeitsrechtliche Bestimmungen vorgesehen, die teils vom Ministerrat im Rahmen seiner Verantwortung, teils von den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane, wenn das in Rechtsvorschriften vorgesehen ist oder sie durch den Ministerrat hierzu besonders beauftragt sind, zu erlassen sind. Für deren Erlaß ist Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB bzw. den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und der übrigen Einzelgewerkschaften erforderlich. Ferner sind notwendige besondere Bestimmungen über den Arbeitslohn, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub sowie weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Intensivierung der Produktion, für die Werktätigen der Zweige bzw. Bereiche der Volkswirtschaft, für bestimmte Personengruppen oder für bestimmte Gebiete zwischen den Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane mit den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften in Rahmenkollektivverträgen zu vereinbaren. Die Beteiligung des FDGB an der Rechtsetzung hat seine konstitutionelle Grundlage in Art. 45 Verfassung und ist Ausdruck der Stellung des FDGB im Herrschaftssystem der DDR unter der Suprematie der SED (Verfassung, III.). II. Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts 1. Das AGB hat die Aufgaben des A. neu definiert. In erster Linie soll es der Verwirklichung der Hauptaufgabe (der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) (Verfassung, II. A.) dienen. Zu den weiteren Aufgaben sollen gehören: Gestaltung der verfassungsmäßig garantierten sozialen Grundrechte (Verfassung, III.), Garantie für die Werktätigen auf freiwillige und bewußte Teilnahme am Arbeitsprozeß, Gewährleistung des Rechts auf Mitgestaltung des Lebens im Betrieb und auf Mitwirkung an der Leitung und Planung, Sicherung des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit, planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, insbesondere der Schutz der Arbeitskraft und der Gesundheit, geistig-kulturelle Betreuung, Erweiterung der Voraussetzungen für die sinnvolle Freizeitgestaltung und Erholung, materielle Versorgung bei Krankheit, Invalidität und im Alter, Förderung der allseitigen Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und des sozialistischen Lebens. Der Regelungsbereich des A. ist deshalb umfangreicher als der des herkömmlichen A., weil es sowohl wirtschaftsrechtliche Regelungen (Leitung des Betriebes) als auch sozialrechtliche Regelungen (Sozialversicherung) enthält. 2. Gegenstand des 2. Kapitels des AGB ist die Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen, also das Recht der Betriebsverfassung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages 1. Die Regelform der Begründung eines A.-Verhältnisses ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb. Zur Wahrnehmung besonders verantwortlicher staatlicher oder gesellschaftlicher Funktionen (z. B. als Mitglieder des Ministerrates oder der örtlichen Räte — Gemeinde, Stadt, Kreis, Bezirk Richter, Staatsanwälte — [Staatsanwaltschaft], Generaldirektoren der VVB [Betriebsformen und Kooperation], Betriebsdirektoren [Betriebsverfassung], Hauptbuchhalter, hauptberuflich tätige Vorsitzende von Massenorganisationen) werden A.-Verhältnisse durch Wahl oder Berufung begründet, soweit es in Rechtsvorschriften oder Beschlüssen zentraler Organe gesellschaftlicher Organisationen vorgesehen ist. Arbeitsverträge mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedürfen der vorherigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten (Familienrecht). Sie dürfen abgeschlossen werden, wenn der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet und [S. 65]seine Pflicht zum Besuch der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) erfüllt hat; ausnahmsweise kann er schon mit Vollendung des 14. Lebensjahres einen Arbeitsvertrag abschließen, z. B. zur Ausübung einer freiwilligen produktiven Tätigkeit während eines Teils der Ferien (Feriengestaltung). Im Arbeitsvertrag werden nur die Arbeitsaufgabe (Lohnformen und Lohnsystem), der Arbeitsort und der Tag der Arbeitsaufnahme als notwendiger Vertragsinhalt vereinbart. Weitere Vereinbarungen dürfen nur im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden. Diese können betreffen: a) eine Teilbeschäftigung, b) die zeitliche Begrenzung des Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 6 Monaten oder bei der Einstellung von Aushilfskräften für die erforderliche Zeit, c) besondere Kündigungsfristen und -termine, d) Heimarbeit, e) die Übernahme der besonderen materiellen Verantwortlichkeit, f) eine Werk- oder Dienstwohnung. Alle übrigen Arbeitsbedingungen (z. B. Lohn, Prämien, Arbeitszeit, Urlaub) folgen aus den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen ohne die Möglichkeit einer abweichenden vertraglichen Regelung, auch nicht zugunsten des Werktätigen. Das „Günstigkeitsprinzip“ gilt nicht. Der Arbeitsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung des Werktätigen und des Betriebes über den notwendigen Vertragsinhalt zustande. Sollen im Arbeitsvertrag weitere Vereinbarungen getroffen werden, muß die Willensübereinstimmung sich auch auf diese beziehen. Der Betrieb hat die Pflicht, die mit dem Werktätigen getroffenen Vereinbarungen in einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Außerdem sind im schriftlichen Arbeitsvertrag mindestens die für die vereinbarte Arbeitsaufgabe zutreffende Lohn- und Gehaltsgruppe und die Dauer des Erholungsurlaubs zu deklarieren. Der Arbeitsvertrag muß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. An ihre Stelle treten die Rechte und Pflichten, die den einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Davon macht das AGB — im Gegensatz zum GBA — eine Ausnahme. Hat nämlich der Betrieb dem Werktätigen eine höhere als die rechtlich zulässige Lohn- und Gehaltsgruppe zugesagt, ist er verpflichtet, dem Werktätigen unverzüglich eine zumutbare andere Arbeit anzubieten, die der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe entspricht. Wenn erforderlich, sind dem Werktätigen Qualifizierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Bis zur Übernahme einer anderen Arbeit muß der Betrieb die Differenz zwischen der rechtlich zulässigen und der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe zahlen. Nur wenn der Werktätige die Übernahme der anderen Arbeit oder erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen ablehnt, besteht dieser Anspruch nicht. Ist im Arbeitsvertrag eine Arbeitsaufgabe vereinbart, die der Werktätige aus rechtlichen Gründen nicht ausüben oder mit der ihn der Betrieb nicht beschäftigen darf, oder schließt ein nichtbefugter Mitarbeiter des Betriebes einen Arbeitsvertrag ab oder fehlt die rechtlich geforderte Zustimmung dazu, ist der Vertrag nicht unwirksam; der Mangel ist vielmehr zu beseitigen. Ist das nicht möglich, ist der Arbeitsvertrag aufzulösen. Mit Angehörigen der Intelligenz können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Rechte und Pflichten in einem Einzelvertrag vereinbart werden. 2. Die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur durch einen Änderungsvertrag geändert werden, der auch befristet abgeschlossen werden kann. Eine besondere Form des Änderungsvertrages ist der Delegierungsvertrag. Er hat den zeitweiligen Einsatz des Werktätigen in einem anderen Betrieb zum Inhalt und ist zwischen dem Werktätigen, dem Einsatzbetrieb und dem delegierenden Betrieb abzuschließen. 3. Die Auflösung eines Arbeitsvertrages soll grundsätzlich durch Vereinbarung zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb (Aufhebungsvertrag) oder durch Vereinbarung zur Überleitung des Werktätigen in einen anderen Betrieb zwischen dem bisherigen Betrieb, dem Werktätigen und dem übernehmenden Betrieb (Überleitungsvertrag) erfolgen. Der Abschluß eines Aufhebungsvertrages setzt voraus, daß der Betrieb dem Werktätigen einen Änderungsvertrag über die Aufnahme einer zumutbaren anderen Arbeit oder, soweit das nicht möglich ist, einen Überleitungsvertrag angeboten und der Werktätige dieses Angebot abgelehnt hat. Wenn dann ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, darf der Betrieb kündigen. Auch wenn der Werktätige aus dem Betrieb ausscheiden will, hat er um einen Aufhebungsvertrag nachzusuchen. Hierin liegt eine gewisse Erschwerung für eine Kündigung. Willigt der Betrieb jedoch in einen Aufhebungsvertrag nicht ein, so darf der Werktätige kündigen. Der Betrieb darf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Diese sind: Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplanes des Betriebes, die Nichteignung des Werktätigen für die vereinbarte Arbeitsaufgabe, Mängel im Arbeitsvertrag, die durch die Beteiligten nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten mindestens 2~Wochen. Es dürfen jedoch im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und als Kündigungstermin das Monatsende vereinbart werden. In Rechtsvorschriften können für bestimmte Personengruppen besondere Kündigungsfristen und -termine festgelegt werden. Die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb bedarf der Schriftform. Gleichzeitig müssen die [S. 66]Gründe angegeben werden. Für die Kündigung durch den Werktätigen ist die Schriftform nur Ordnungsvorschrift; eine Verletzung führt also nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Betrieb kann fristlos bei schwerwiegender Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin oder staatsbürgerlicher Pflichten, d. h. aus politischen Gründen, entlassen. In der Regel müssen der fristlosen Entlassung erfolglos gebliebene Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen vorangegangen sein. Eine fristlose Kündigung durch den Werktätigen ist nicht zulässig. Jede vom Betrieb ausgesprochene fristgemäße Kündigung und fristlose Entlassung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation). Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Ein Kündigungsverbot besteht für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus, Schwangere, stillende Mütter, Mütter mit Kindern bis zu einem Jahr, Mütter während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub (Mutterschutz), alleinstehende Werktätige mit Kindern bis 3 Jahren, Werktätige während der Dauer des Grundwehrdienstes als Soldat, Unteroffiziere auf Zeit und des Reservedienstes (Nationale Volksarmee) sowie Werktätige während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, während einer Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs. Zur fristgemäßen Kündigung und fristlosen Entlassung von Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und -rekonvaleszenten sowie Rehabilitanden, Werktätigen ab 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters, Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Facharbeitern bis zum Ende des ersten Jahres nach Lehrabschluß durch den Betrieb ist die vorherige schriftliche Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Rates des Kreises bzw. Stadtbezirks erforderlich. Die Kündigungsfrist für die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb beträgt in diesen Fällen mindestens einen Monat. 4. Will der Werktätige die Rechtsunwirksamkeit eines Änderungsvertrages, eines Auflösungsvertrages, eines Überleitungsvertrages, einer fristgemäßen Kündigung oder eine fristlose Entlassung geltend machen, muß er Einspruch bei der Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) bzw. der Kammer für Arbeitsrecht des Kreisgerichts (Gerichtsverfassung) einlegen. Bei einer fristgemäßen Kündigung und bei einer fristlosen Entlassung beträgt die Einspruchsfrist 2~Wochen, bei einem Änderungsvertrag, einem Überleitungsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag 3 Monate. Wird die Einspruchsfrist versäumt, werden fristgemäße Kündigung, fristlose Entlassung oder die genannten Verträge trotz ihrer Mängel rechtswirksam. 5. A.-Verhältnisse, die durch Berufung begründet werden, enden durch Abberufung. Der Werktätige kann einen Antrag auf Abberufung stellen. Dem Antrag muß entsprochen werden, wenn der Werktätige aus gesundheitlichen, altersmäßigen oder anderen zwingenden Gründen seine Funktion nicht mehr ausüben kann. Vor der Abberufung ist die Stellungnahme der Betriebsgewerkschaftsleitung einzuholen. Das gilt nicht bei Abberufungen durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die örtlichen Räte und die gewählten Organe der gesellschaftlichen Organisationen. Die Abberufung bedarf der Schriftform und muß begründet werden. Gegen die Abberufung ist nur die Verwaltungsbeschwerde möglich. Sie ist nicht zulässig bei Abberufung oder Ablehnung des Auftrages auf Abberufung durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Minister und Leiterder anderen zentralen Staatsorgane und die Räte der Bezirke. 6. A.-Verhältnisse, die durch Wahl begründet werden, enden grundsätzlich durch Zeitablauf. Im übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen über die Abberufung. 7. Im Falle der Beendigung des A.-Verhältnisses oder eines berechtigten Interesses ist der Betrieb verpflichtet, eine Beurteilung des Werktätigen anzufertigen und ihm unverzüglich auszuhändigen. Darin sind die Tätigkeit, die Leistungen und die Entwicklung des Werktätigen während der gesamten Zugehörigkeit zum Betrieb zusammenfassend einzuschätzen. Die Beurteilung muß wahrheitsgemäß sein und die wesentlichen, charakteristischen und ständigen Verhaltensweisen des Werktätigen enthalten. Diese Bestimmungen schließen nicht aus, daß in den Kaderakten (Kaderpolitik) der Werktätige anders, d. h. schlechter beurteilt wird als in der betrieblichen Beurteilung. IV. Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin Erstmals in einer Kodifikation des A. in der DDR enthält das AGB ein geschlossenes Kapitel über die Arbeitsorganisation und die sozialistische Arbeitsdisziplin — ein Zeichen für die Bedeutung, die diesen Bereichen für die Verwirklichung der „Hauptaufgabe“ zugemessen wird. 1. „Der Betrieb ist verpflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, heißt es einleitend. Der Arbeitsprozeß soll nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden, und es sollen alle [S. 67]Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß geschaffen werden. Es sind sowohl die Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation zu fördern und anzuerkennen. als auch zu sichern, daß die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation angewendet werden. Wenn es sich hier auch um Pflichten des Betriebes handelt, die vor allem durch den Betriebsleiter zu erfüllen sind, so lassen bereits diese erkennen, was von den Werktätigen erwartet wird. Das AGB enthält die Rahmenbestimmungen zu den Arbeitsaufgaben (Lohnformen und Lohnsystem), der Organisation der Arbeit, den Arbeitsnormen und anderen Kennzeichen der Arbeitsleistung (Arbeitsnormung) sowie der Arbeitsklassifizierung. 2. Mit den Pflichten des Betriebes korrespondieren die gesetzlichen Arbeitspflichten der Werktätigen. Sie sollen diese mit Umsicht und Initiative wahrnehmen. Insbesondere sind sie verpflichtet, ihre Arbeitsaufgaben ordnungs- und fristgemäß auszuführen, die Arbeitszeit und die Produktionsmittel voll zu nutzen, die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung zu erfüllen, Geld und Material sparsam zu verwenden, Qualitätsarbeit zu leisten, das sozialistische Eigentum vor Beschädigung und Verlust zu schützen und die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und den Brandschutz sowie über Ordnung. Disziplin und Sicherheit einzuhalten. Für bestimmte Bereiche bestehen schärfere Vorschriften über die Arbeitsdisziplin (Deutsche Reichsbahn; Post- und Fernmeldewesen; Richter; Staatsfunktionär). 3. Das AGB regelt eingehend das Weisungsrecht. Danach ist der Betriebsleiter gegenüber allen Betriebsangehörigen und sind die leitenden Mitarbeiter gegenüber den ihnen unterstellten Mitarbeitern weisungsberechtigt. Darüber hinaus sind Mitarbeiter weisungsberechtigt, soweit das in Rechtsvorschriften oder in der Arbeitsordnung festgelegt ist. Weisungen sind nur zulässig zur Konkretisierung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen, insbesondere der Arbeitsaufgabe und des Verhaltens des Werktätigen im Zusammenhang mit der Arbeit und soweit das in Rechtsvorschriften ausdrücklich festgelegt ist. Die Werktätigen haben die Weisungen mit Umsicht und Initiative auszuführen. Ein Werktätiger kann die Ausführung ablehnen, wenn sie von einem nicht dazu Befugten erteilt wurde. Das gilt auch, wenn durch eine Weisung Arbeitspflichten begründet werden sollen, die über die sich aus dem Arbeitsvertrag oder den Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten hinausgehen. Besteht in diesen Fällen ein Wahlrecht für den Werktätigen, ist er verpflichtet. Weisungen nicht zu befolgen, wenn deren Durchführung eine Straftat darstellen würde. 4. Eine besondere Form der Weisung ist die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit. Für die Dauer von 4~Wochen im Kalenderjahr darf dem Werktätigen auch ohne sein Einverständnis eine andere Arbeit im Betrieb (einschließlich eines Betriebsteiles an einem anderen Ort) oder in einem anderen Betrieb am selben Ort übertragen werden, wenn das zur Erfüllung wichtiger betrieblicher oder volkswirtschaftlicher Aufgaben erforderlich ist. Die Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb über 4~Wochen hinaus ist nur mit Einverständnis des Werktätigen zulässig. Beim Einsatz von Werktätigen in einem anderen Betrieb am selben Ort über 4~Wochen hinaus ist ein Delegierungsvertrag abzuschließen. Nur mit Einverständnis des Werktätigen darf ihm eine andere Arbeit in einem Betriebsteil an einem anderen Ort übertragen werden. Das gilt auch für Werktätige ab dem 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters. Wenn ein Werktätiger infolge Betriebsstörungen oder Warte- und Stillstandszeiten daran gehindert ist, seine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, darf ihm eine andere Arbeit im Betrieb oder, wenn das nicht möglich ist, in einem anderen Betrieb am selben Ort ohne zeitliche Begrenzung, allerdings nur mit seiner Zustimmung, übertragen werden. Das gleiche gilt, wenn in der Person des Werktätigen liegende Gründe es erfordern, ihn im Interesse der Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes oder der Hygienebestimmungen vorübergehend anderweitig einzusetzen. Jede ununterbrochene Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb für länger als 2~Wochen bedarf der Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung. Für bestimmte Gruppen von Werktätigen (z. B. in staatlichen Organen, im Schulwesen, im Verkehrswesen oder bei der Deutschen Post) können in Rechtsvorschriften abweichende Regelungen festgelegt werden. 5. In jedem Betrieb ist zur Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit, zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin, zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie zur „Entwicklung sozialistischer Kollektivbeziehungen“ eine Arbeitsordnung zu schaffen. Sie ist vom Betriebsleiter unter Mitwirkung der Werktätigen auszuarbeiten und mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung zu erlassen. 6. Werktätige können für hervorragende Arbeitsleistungen, insbesondere im Sozialistischen Wettbewerb, für vorbildliche Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin und für langjährige gute Arbeit im Betrieb auch durch betriebliche Auszeichnungen geehrt werden. Solche sind insbesondere: Schriftliche Belobigung, Ehrenurkunden, Würdigung der Leistungen an der Ehrentafel des Betriebes oder des Bereiches, betriebliche Titel, z. B. „Brigade der vorbildlichen Qualitätsarbeit“, „Bester Meister“, „Bester Neuerer“, Geld- und Sachprämien. [S. 68]<V. Grundsätze für Lohn und Prämie> Das AGB enthält die normativen Grundlagen der Arbeitseinkommenspolitik und gibt Rahmenbestimmungen für Lohn und Prämie. 1. Es wird als Sache des sozialistischen Staates betrachtet, daß das materielle und kulturelle Lebensniveau der Werktätigen hauptsächlich über das Arbeitseinkommen erhöht und das Leistungsprinzip als Grundprinzip der Verteilung im Sozialismus konsequent durchgesetzt wird sowie das Arbeitseinkommen der Werktätigen in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Volkswirtschaft planmäßig wächst. Dem soll die leistungsorientierte Lohnpolitik dienen (Lohnformen und Lohnsystem, I., II.). Als Hauptbestandteil ihres Arbeitseinkommens erhalten die Werktätigen Lohn entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und Verantwortung, der tatsächlichen Arbeitszeit, den erzielten Arbeitsergebnissen nach Menge und Qualität sowie den Bedingungen der Arbeit. Zusätzlich zum Lohn werden den Werktätigen für individuelle und kollektive Arbeitsleistungen Prämien gewährt. 2. Die uneingeschränkte Geltung des Leistungsprinzips wird durch die Garantie eines monatlichen Mindestbruttolohnes durchbrochen und so eine soziale Komponente in die Lohnpolitik eingeführt. Seit dem 1. 10. 1976 beträgt der Mindestbruttolohn 400 Mark monatlich (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 377). 3. Für den Tariflohn, die Eingruppierung und die Lohnformen (Lohnformen und Lohnsystem, III., IV.) sind im AGB die Rahmenbestimmungen enthalten. 4. Entsprechend dem Leistungsprinzip wird der Lohn nach der Qualität des Arbeitsergebnisses differenziert. Ist diese nicht bereits in der Lohnform berücksichtigt. erhält der Werktätige bei schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) verursachtem Ausschuß keinen Lohn. Bei schuldhaft verursachter Qualitätsminderung richtet sich der Lohn nach der Brauchbarkeit des Arbeitsergebnisses bzw. nach festgelegten Qualitätsstufen oder nach dem durch Nacharbeit erreichten Grad der Brauchbarkeit. Garantiert werden in derartigen Fällen aber 50 v. H. des monatlichen Durchschnittsverdienstes, mindestens der Mindestlohn. 5. Bei Nichterfüllung von Leistungsmaßstäben infolge von Veränderungen der Arbeitsbedingungen, z. B. durch Einsatz anderer Roh- oder Hilfsstoffe, ist dem Werktätigen ein Ausgleich bis zum Durchschnittslohn zu zahlen, wenn keine neuen Leistungsmaßstäbe festgelegt werden. 6. Bei besonderen Arbeitserschwernissen ist für die Dauer der Arbeit unter diesen Bedingungen ein Erschwerniszuschlag zu zahlen. Diese Arbeiten und die Höhe der Zuschläge sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen. 7. Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.) werden zur „materiellen Stimulierung und Anerkennung hoher individueller und kollektiver Leistungen bei der Erfüllung und gezielten Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im Sozialistischen Wettbewerb, vor allem bei der Intensivierung, der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit (Qualität der Erzeugnisse), der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution) und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ gezahlt. Prämienformen können sein: Jahresendprämie, auftragsgebundene Prämie, Initiativprämie. Zielprämie. Prämienformen und -bedingungen werden im Betriebskollektivvertrag vereinbart. 8. Neu ist die Regelung, daß Werktätige, die infolge Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen eine andere Arbeit im Betrieb oder in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Rat in einem anderen Betrieb übernehmen und dadurch in absehbarer Zeit ihren bisherigen Durchschnittslohn auch durch Qualifizierungsmaßnahmen nicht wieder erreichen können, dadurch abgesichert werden, daß sie einmaliges Überbrückungsgeld in Höhe der Jahressumme der voraussichtlichen Minderung des Durchschnittslohnes erhalten. Auch hier liegt eine Durchbrechung des Leistungsprinzips aus sozialen Gründen vor. 9. Entschädigungszahlungen werden geleistet für die im Zusammenhang mit der Arbeit auftretenden notwendigen Mehraufwendungen, insbesondere bei Montageeinsätzen, Dienstreisen, angeordneter Teilnahme an Lehrgängen und Schulungen, arbeitsbedingter doppelter Haushaltsführung und Wohnungswechsel im Interesse des Betriebes. 10. Die Lohnzahlungsperiode ist der Kalendermonat. Abschlagzahlungen sind möglich und üblich. Die Lohnzahlungsperioden und die Lohnzahltage werden in der Arbeitsordnung festgelegt. Der Lohn ist grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuzahlen. 11. Der Betrieb kann zuviel ausgezahlten Lohn zurückfordern, wenn a) bei Vorauszahlungen die Voraussetzungen für den Anspruch nicht eingetreten sind, b) vom Werktätigen verursachte Ausschußarbeit oder Qualitätsminderung erst nach Abschluß der Lohnabrechnungsperiode festgestellt wird, c) Lohn fehlerhaft errechnet oder unrichtig ausgezahlt wurde. Die Rückforderung muß innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung bei der Konfliktkommission oder gerichtlich geltend gemacht werden. Anderenfalls erlischt der Rückforderungsanspruch. Nur wenn der Werktätige die Überzahlung schuldhaft verursacht hat oder sie erheblich war und dadurch so offensichtlich, daß er sie erkennen mußte, gelten die Verjährungsfristen des AGB, bei Vorliegen einer Straftat die der Strafverfolgung. [S. 69]12. Die Ansprüche des Werktätigen auf Arbeitseinkommen sowie die Rückzahlungsansprüche des Betriebes (in den geschilderten Fällen) unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. VI. Berufsausbildung, Aus- und Weiterbildung 1. Nach dem AGB wird die Berufsausbildung vom sozialistischen Staat geleitet und erfolgt unmittelbar in Betrieben und Einrichtungen der Berufsausbildung. Sie soll als planmäßiger und systematisch gestalteter Bildungs- und Erziehungsprozeß verwirklicht werden. Sie steht unter dem Zeichen der Einheit von praxisverbundener theoretischer und berufspraktischer Ausbildung und baut auf den Bildungs- und Erziehungsergebnissen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule auf. Obgleich es im AGB im Gegensatz zum GBA nicht mehr ausdrücklich gesagt wird, ist auch künftig die Berufsausbildung ein Bestandteil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems der DDR. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, die Lehrlinge im vereinbarten Ausbildungsberuf zu „allseitig entwickelten klassenbewußten und hochqualifizierten Facharbeitern“ heranzubilden. Die Berufsausbildung erfolgt im Rahmen eines Lehrverhältnisses als A.-Verhältnis besonderer Art. Die Ausbildungsberufe und die Ausbildungsdauer sind in den Rechtsvorschriften über die Systematik der Ausbildungsberufe festgelegt. Für die Leitung und Planung der Berufsausbildung tragen die Betriebe die Verantwortung. Das AGB legt die Rechte und Pflichten des Betriebes und des Lehrlings fest, regelt die Begründung des Lehrverhältnisses, bestimmt Inhalt und Abschluß des Lehrvertrages, dessen Änderung, Verlängerung und Auflösung. Lehrlinge haben Anspruch auf monatliches Lehrlingsentgelt. Sie können nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Prämien erhalten. 2. Die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (Erwachsenenqualifizierung) im A.-Verhältnis soll der Erweiterung und dem Erwerb hoher Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten oder einer anderen vorgesehenen Arbeitsaufgabe dienen. Durch die Erwachsenenqualifizierung sollen die Werktätigen befähigt werden. „die Effektivität ihrer Arbeit zu erhöhen und mit größerer Sachkenntnis schöpferisch an der Leitung des Betriebes mitzuwirken“. Sie soll zur „Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ beitragen. Auch die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist, ohne daß das ausdrücklich gesagt wird, ein Bestandteil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems geblieben. Für die rechtzeitige und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist der Betrieb entsprechend dem Betriebsplan verantwortlich. Mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ist zusammenzuarbeiten. Der Betrieb hat die Werktätigen für geplante Qualifizierungsmaßnahmen zu gewinnen. Frauen (III.) sind besonders zu fördern. Rechtliche Grundlage der Aus- und Weiterbildung ist der Qualifizierungsvertrag zwischen Betrieb und Werktätigem. Das AGB regelt Abschluß, Inhalt, Änderung und Beendigung des Qualifizierungsvertrages. Die Kosten für die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung hat der Betrieb zu tragen. Andere Kosten (Gebühren, Reisekosten, Kosten für Literatur und persönliche Arbeitsmittel) sind dagegen vom Werktätigen zu tragen. Der Werktätige ist verpflichtet, „die Aus- und Weiterbildung gewissenhaft durchzuführen“. VII. Arbeitszeit 1. Die Dauer der Arbeitszeit wird „entsprechend dem Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ durch den Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB festgelegt. Als Ziel der Arbeitszeitpolitik wird der weitere schrittweise Übergang zur 40-Stunden-Woche durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ohne Lohnminderung bei Beibehaltung der 5-Tage-Woche vom AGB festgelegt. Das AGB legt als Grundsatz fest, daß für Mehrschichtenarbeiter und vollbeschäftigte Mütter mit mehreren Kindern bis zu 16 Jahren oder mit einem schwerstgeschädigten Kind sowie für Werktätige, die besonders schwere Arbeit leisten oder unter bestimmten gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten, stets eine kürzere Arbeitszeit als für die übrigen Werktätigen zu gelten hat, wobei für die Verkürzung ein Lohnausgleich zu gewähren ist. Mit Alters- und Invalidenrentnern sowie vorübergehend mit Frauen darf Teilbeschäftigung vereinbart werden. Zur Zeit beträgt seit dem 28. 8. 1967 die allgemeine Arbeitszeit immer noch 43¾ Stunden wöchentlich, nachdem die Regelarbeitszeit 1957 in den volkseigenen Betrieben sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen von 48 auf 45 Stunden wöchentlich verkürzt und seit dem 1. 4. 1966 die wöchentliche Arbeitszeit für alle Werktätigen auf 45 Stunden wöchentlich festgelegt worden war. Seit dem 1. 5. 1977 beträgt die Arbeitszeit für Werktätige, die im Drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, statt 42 Stunden 40 Stunden wöchentlich. Für Werktätige, die im Zweischichtsystem arbeiten, wurde die wöchentliche Arbeitszeit von 43¾ Stunden auf 42 Stunden verkürzt. Auf 40 Stunden wurde die wöchentliche Arbeitszeit für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, beschränkt. Die verkürzte Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich gilt auch für werktätige Mütter, die in ihrem Haushalt ein schwerstgeschädigtes Kind oder ein blindes [S. 70]oder praktisch blindes Kind ab Vollendung des 3.~Lebensjahres zu versorgen haben (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 385). Der schrittweise Übergang zur allgemeinen 40-Stunden-Arbeitswoche wird im AGB versprochen. 2. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf die Arbeitstage Montag bis Freitag zu verteilen, soweit das AGB nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt. Das ist für Werktätige im Dreischichtsystem, im durchgehenden Schichtsystem. für solche in Bereichen, die für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, für die in der Landwirtschaft, der Schiffahrt, der Hochseefischerei Tätigen bereits geschehen, z. T. so, daß die erforderlichen Arbeitszeitregelungen in den Rahmenkollektivverträgen vereinbart sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist gleichmäßig auf die Arbeitstage zu verteilen. Eine unterschiedliche Dauer der täglichen Arbeitszeit darf nur festgelegt werden, wenn es das Schichtsystem, die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, die Verkehrsbedingungen oder die Vegetation und andere Besonderheiten der Arbeit erfordern. Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Andere Höchstgrenzen können in Rahmenkollektivverträgen vereinbart werden. Es kann unter den gleichen Voraussetzungen auch eine unterschiedliche Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Die Arbeitszeit der einzelnen Wochen darf jedoch 56 Stunden nicht überschreiten. Sie muß sich innerhalb von 6~Wochen ausgleichen. In Rahmenkollektivverträgen können andere Höchstgrenzen festgelegt werden. Die tägliche Arbeitszeit muß zur Erholung der Werktätigen durch ausreichende Pausen unterbrochen werden. Der Werktätige darf nicht länger als 4½ Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten. Die Mindestdauer einer Pause beträgt 15 Minuten, die zur Einnahme der Hauptmahlzeit mindestens 30 Minuten. Die Pausen rechnen nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt für die Kurzpausen für Werktätige in ununterbrochener Produktion oder im Dreischichtsystem. Die arbeitsfreie Zeit zwischen 2 Arbeitswochen hat in der Regel mindestens 48 Stunden zu umfassen. Zwischen 2 Schichten muß eine arbeitsfreie Zeit von in der Regel mindestens 12 Stunden liegen, für Jugendliche unter 18 Jahren von mindestens 13 Stunden. Die betriebliche Regelung der Arbeitszeit ist in Arbeitszeitplänen zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung zu vereinbaren. 3. Sonn- und Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe. Jedoch ist Arbeit an diesen Tagen zulässig, wenn es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der ununterbrochene Produktionsablauf, die volle Ausnutzung von Anlagen oder die Durchführung volkswirtschaftlich besonders wichtiger Aufgaben erfordern. Für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen ist, ist ein Zuschlag von 50 v. H. und für die Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag von 100 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Für die durch Feiertage ausfallende Arbeitszeit erhalten die Werktätigen einen Ausgleich in Höhe des Tariflohnes. 4. Für Nachtarbeit (Arbeit in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) von mindestens 6 Stunden wird eine Schichtprämie gezahlt. Besteht kein Anspruch auf Schichtprämie, ist für Nachtarbeit ein Zuschlag von 10 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Ist die Nachtarbeit dem Werktätigen nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt worden, beträgt der Zuschlag 50 v. H. des Tariflohnes. Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr verboten. Ausnahmen können für Lehrlinge gemacht werden, wenn es die Ausbildung erfordert. Nachtarbeit ist für Schwangere und stillende Mütter verboten. 5. Überstunden dürfen nur in Ausnahmefällen (Notfälle — d. h. Katastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, unmittelbare Gefahren, saisonbedingte Bergung und Verarbeitung von Nahrungsgütern, besonders wichtige betriebliche Aufgaben zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, unaufschiebbare Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Produktion und zur termingerechten Erfüllung besonders wichtiger Planaufgaben) geleistet werden. Überstundenarbeit darf nur vom Betriebsleiter und den nach der Arbeitsordnung befugten leitenden Mitarbeitern angeordnet werden. Vor der Anordnung ist die Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung einzuholen. Für den Werktätigen dürfen für 2 aufeinanderfolgende Tage nicht mehr als 4 und jährlich nicht mehr als 120 Überstunden angeordnet werden. Ausnahmen dürfen in Notfällen gemacht werden. Diese dehnbaren Bestimmungen haben in der Vergangenheit oft dazu geführt, daß besonders zur Planerfüllung im letzten Quartal eines Planjahres zahlreiche Überstunden gemacht wurden. Das wird zwar kritisiert, weil es die Produktion verteuert, aber ob sich daran künftig etwas ändern wird, erscheint fraglich. Für Jugendliche unter 16 Jahren. Lehrlinge, Schwangere und stillende Mütter ist Überstundenarbeit verboten. Das gilt auch für Schwerbeschädigte, wenn ärztlich festgestellt ist, daß die Überstundenarbeit nicht geleistet werden kann. Im übrigen dürfen sie nur unter Berücksichtigung der Art, und des Grades ihres Körperschadens zur Überstundenarbeit herangezogen werden. Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten, Altersrentner. Rehabilitanden sowie Frauen mit Kindern im Vorschulalter dürfen Überstunden ablehnen. Für Überstundenarbeit ist ein Zuschlag von 25 v. H. des Tariflohnes zu zahlen. Hat der Werktätige Anspruch auf Bezahlung der Überstundenarbeit, kann [S. 71]ihm der Überstundenarbeit entsprechende Freizeit gewährt werden, wenn er damit einverstanden ist. Auch in diesem Falle ist der Überstundenzuschlag zu zahlen. 6. Arbeitsbereitschaft kann zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, zur Sicherung des ungestörten Produktionsablaufs oder zur Einleitung von Maßnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen vereinbart werden. Ist sie planmäßig zu leisten, muß sie in den Arbeitszeitplan aufgenommen werden. Die Arbeitsbereitschaft ist in der Regel wie die Leistung von Überstunden zu vergüten. In Rahmenkollektivverträgen kann anstelle der Vergütung eine angemessene Freizeitgewährung festgelegt werden. 7. Eine Freistellung von der Arbeit darf erfolgen: a) zur Wahrnehmung staatlicher und gesellschaftlicher Funktionen, wozu auch Wehrübungen und ähnliches gehören, sowie zur Weiterbildung, soweit die Ausübung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, b) zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen, soweit das in rechtlichen Bestimmungen festgelegt oder infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit notwendig ist, falls die medizinische Betreuung während der Arbeitszeit stattfinden muß — dazu gehört auch das Aufsuchen einer Schwangeren- oder Mütterberatungsstelle oder, wenn der Werktätige einen Arzt während der Arbeitszeit sofort in Anspruch nehmen muß, c) aus persönlichen Gründen (Eheschließung. Niederkunft der Ehefrau. Wohnungswechsel, Tod eines Familienangehörigen, Ladung als Zeugen, Begleitung von physisch schwerst- oder psychisch schwergeschädigten Familienangehörigen zur medizinischen Betreuung). In den Fällen a) und b) erhält der Werktätige einen Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes, im Falle c) in Höhe des Tariflohnes. Vollbeschäftigte werktätige Frauen mit eigenem Haushalt erhalten monatlich einen Hausarbeitstag, wenn sie verheiratet sind. Kinder bis zu 18 Jahren oder pflegebedürftige Familienangehörige zum Haushalt gehören oder sie das 40. Lebensjahr vollendet haben. Der Hausarbeitstag wird auch vollbeschäftigten alleinstehenden Vätern mit Kindern bis zu 18 Jahren, wenn es deren Betreuung erfordert, und vollbeschäftigten Männern bei ärztlich bescheinigter Pflegebedürftigkeit der Ehefrau gewährt. Der Hausarbeitstag wird nicht gewährt, wenn der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben wird. Für die durch den Hausarbeitstag ausfallende Arbeitszeit wird ein Ausgleich in Höhe des Tariflohnes gezahlt. Eine Abgeltung in Geld ist unzulässig. Freistellung von der Arbeit wird auch einem Werktätigen gewährt, wenn es zur ärztlich bescheinigten Pflege eines erkrankten Kindes oder zum Arztbesuch des Kindes erforderlich ist. Das gilt auch für eine Betreuung des Kindes, die wegen einer vorübergehenden Quarantäne einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens erforderlich ist. Von der Arbeit freizustellen sind auch Werktätige, wenn bei Erkrankung des Ehegatten die notwendige Betreuung der zum Haushalt gehörenden Kinder durch diesen oder durch andere nicht möglich ist. In diesen Fällen wird von der Sozialversicherung Unterstützung oder Krankengeld gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Werktätige können in Ausnahmefällen aus dringenden familiären oder anderen gerechtfertigten Gründen stunden- oder tageweise unbezahlt freigestellt werden. VIII. Erholungsurlaub Nach dem AGB erhalten alle Werktätigen einen bezahlten Erholungsurlaub. Seine Dauer ergibt sich aus dem Grundurlaub sowie dem Zusatzurlaub, der entsprechend den in Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen gewährt wird. Einzelheiten regelt die VO über den Erholungsurlaub vom 28. 9. 1978 (GBl. I, S. 365). Danach beträgt seit dem 1. 1. 1979 der Grundurlaub 18 Arbeitstage. Einen erhöhten Grundurlaub erhalten: Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 21 Arbeitstage; Lehrlinge 24 Arbeitstage; vollbeschäftigte Mütter, zu deren Haushalt 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren oder ein schwerstgeschädigtes bzw. blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres gehören, 21 Arbeitstage und, wenn diese im Mehrschichtsystem arbeiten, 23 Arbeitstage. Einen arbeitsbedingten Zusatzurlaub von 1 bis 5 Arbeitstagen erhalten Werktätige, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen ausgesetzt sind oder eine besondere verantwortliche Tätigkeit ausüben. Die Tätigkeiten, für die arbeitsbedingter Zusatzurlaub zu gewähren ist, und die Dauer des Zusatzurlaubs sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen (Urlaubskataloge). In einer Liste sind die Tätigkeiten, für die im Betrieb auf der Grundlage des Urlaubskatalogs arbeitsbedingter Zusatzurlaub eingeräumt wird, und die Dauer des Zusatzurlaubs zu erfassen. Werktätige, die ständig im Mehrschichtsystem arbeiten, erhalten einen Zusatzurlaub im unterbrochenen Zweischichtsystem von 3 Arbeitstagen, im durchgehenden Zweischichtsystem von 4 Arbeitstagen, im unterbrochenen Dreischichtsystem von 5 Arbeitstagen und im durchgehenden Dreischichtsystem von 6 Arbeitstagen. Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -rekonveleszenten erhalten einen Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen, Blinde von 5 Arbeitstagen. Gesondert sollen die Voraussetzungen für die Gewährung und die Dauer des Zusatzurlaubs für Arbeiten unter klimatisch erschwerten Bedingungen geregelt werden. Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. [S. 72]Werktätige, die nur während eines Teils des Kalenderjahres in einem A.-Verhältnis stehen, erhalten einen entsprechenden Anteilurlaub. Eine Karenzzeit bis zur Entstehung des Urlaubsanspruchs gibt es nicht. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres zu gewähren und zu nehmen. Aus dringenden betrieblichen Gründen oder auf Wunsch des Werktätigen kann festgelegt werden, daß der Erholungsurlaub bis zum 31. 3. des folgenden Jahres angetreten wird. Im Betrieb ist ein Urlaubsplan aufzustellen, der gewährleisten soll, daß der Erholungsurlaub die planmäßige Erfüllung der betrieblichen Aufgaben nicht gefährdet, die Wünsche der Werktätigen weitgehend berücksichtigt werden und mindestens 3~Wochen zusammenhängend als Erholungsurlaub gewährt werden. Er bedarf der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. Für die Zeit des Erholungsurlaubs erhält der Werktätige eine Urlaubsvergütung in Höhe des Durchschnittsverdienstes. Zusätzliches Urlaubsgeld ist unzulässig. Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs in Geld besteht nur dann, wenn a) die Gewährung des Erholungsurlaubs infolge Invalidität nicht mehr möglich ist, b) der Werktätige ihn bis zum 31. 3. des folgenden Jahres infolge ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, Quarantäne oder Freistellung von der Arbeit nicht antreten konnte, c) bei befristeten A.-Verhältnissen er infolge der genannten Gründe bis zur Beendigung des A.-Verhältnisses nicht genommen werden kann. IX. Gesundheits- und Arbeitsschutz Die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und die über die Sozialversicherung sind im Gegensatz zum GBA im AGB in 2 eigenen Kapiteln enthalten. 1. Der Betrieb ist nach dem AGB verpflichtet, den Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft der Werktätigen vor allem durch die Gestaltung und Erhaltung sicherer, erschwernisfreier sowie die Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördernder Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Speziell die Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter haben die Erfordernisse des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes als Bestandteil der Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses (Wirtschaft) zu verwirklichen. In Ausübung ihres Mitwirkungsrechtes haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, die ehrenamtlichen Arbeitsschutzinspektoren, die Arbeitsschutzkommiss
Arbeitsrecht (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende…
DDR A-Z 1979
Wehrdienst (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR wird der W. als Recht und Pflicht jedes wehrfähigen Bürgers betrachtet, da er die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zum Schutze des sozialistischen Vaterlandes, des Staates, der Bürger und ihrer sozialen Errungenschaften bedeutet. W. kann als aktiver W. oder Reservisten-W. in der Nationalen Volksarmee und den Grenztruppen der DDR geleistet werden (Deutsche Grenzpolizei). Der aktive W. kann aufgrund des Wehrpflichtgesetzes als Grund-W. (18 Monate) oder freiwillig als Soldat auf Zeit („Längerdienende Kader“, mindestens 3jährige Dienstzeit) oder Berufssoldat („Ständige Kader“, seit 1973 mit mindestens 10jähriger Dienstzeit) geleistet werden. Dem W. ist der Wehrersatzdienst gleichgestellt. Gesetzliche Grundlagen des W. sind das Gesetz zur Verteidigung der DDR vom 20. 9. 1961 und die darauf beruhenden Beschlüsse des Staatsrates und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates, wie z. B. die Dienstlaufbahnordnung vom 10. 12. 1973. Die besonderen Rechte und Pflichten der W.-Leistenden werden auch durch das Wehrpflichtgesetz, die W.-Ordnung sowie andere Rechtsvorschriften und militärische Bestimmungen geregelt, zu deren Erlaß der Minister für Nationale Verteidigung berechtigt ist. Der W. kann als Wehrersatzdienst in den VP-Bereitschaften, den Kompanien der Transportpolizei, dem Ministerium für Staatssicherheit, den Einheiten der Zivilverteidigung und den Baueinheiten der Nationalen Volksarmee geleistet werden. Bis zur Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 2) war der W. freiwillig. Durch von der SED, den Gewerkschaften und besonders der FDJ geführte Kampagnen sollten genügend Freiwillige zum Dienst in [S. 1164]der NVA veranlaßt werden. Es gelang jedoch nur unzureichend, genügend und vor allem fachlich ausreichend qualifizierte Bürger zum W. zu bewegen, da u. a. auch Betriebe sich weigerten, Beschäftigte freizustellen. Die Anforderungen an die personelle Verstärkung der NVA und die Bedingungen der modernen Waffentechnik sowie die Notwendigkeit des planmäßigen Auf- und Ausbaus der personellen Reserven führten zur Einführung der Wehrpflicht. Nach dem Wehrpflichtgesetz sind alle Bürger vom 18. bis zum 50. Lebensjahr, Offiziere bis zum 60. wehrpflichtig. Im Verteidigungsfall erhöht sich die Altersgrenze auf 60 Jahre. Die Wehrpflichtigen werden für 18 Monate zum Grund-W. eingezogen. Für Soldaten und Unteroffiziere auf Zeit beträgt die Dienstzeit mindestens 3 Jahre; die Altersgrenze im aktiven W. für Berufsunteroffiziere, Fähnriche und Berufsoffiziere ist das vollendete 65. Lebensjahr, bei weiblichen Armeeangehörigen das vollendete 60. Lebensjahr; Ausnahmen sind möglich. Eine weitere Form des W. ist der Reservisten-W., der in der NVA oder den Organen des Wehrersatzdienstes (s. o.) geleistet werden kann. Dabei wird zwischen der Reservistenausbildung (Vermittlung von militärischen Grundkenntnissen) und der Reservistenübung (Erweiterung der politischen und militärischen Kenntnisse der Reservisten) unterschieden. Durch kurzfristige Einberufungen können Kampffähigkeit und Einsatzbereitschaft der Reservisten überprüft werden. Der Reservisten-W. kann bis zü 6 Monaten dauern; die Dauer hängt ab vom Alter und den vorhandenen oder zu erreichenden Qualifikationen des Reservisten. Nach der Beendigung des aktiven W. erfolgt die Versetzung in die Reserve, sofern nicht das Höchstalter für die Wehrpflicht erreicht ist, Dienstuntauglichkeit festgestellt wurde oder ein Ausschluß vom W. erfolgte. In der Regel erfolgt die Entlassung nach Ablauf der Dienstzeit. Die Wehrdienstverweigerung ist entsprechend dem Verständnis des W. in der DDR als Alternative zum aktiven W. oder zum Wehrersatzdienst nicht vorgesehen. Möglich ist der waffenlose Wehrersatzdienst in den durch AO des Nationalen Verteidigungsrates vom 7. 9. 1964 geschaffenen Baueinheiten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung. Unter Leitung von Offizieren und Unteroffizieren der NVA werden diese „Bausoldaten“ ausgebildet und z. B. zum Bau militärischer Anlagen eingesetzt; seit Ende 1975 auch in anderen Dienstleistungsbereichen (Reparaturwerkstätten, Versorgungseinheiten, Gärtnereien). Angehörige von Glaubensgemeinschaften, die auch den Wehrersatzdienst in den Baueinheiten ablehnen, wurden früher mit Haft bestraft; seit einiger Zeit werden sie als „dienstuntauglich“ gemustert und dann vom W. befreit; dies gilt nicht für andere totale Verweigerer. Wehrersatzdienstleistende aus Baueinheiten werden bis auf seltene Ausnahmen (Mangelberufe) im Berufsleben benachteiligt und können in der Regel eine Hochschule/Universität nicht besuchen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1163–1164 Wehrbezirkskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrdienstverweigerungSiehe auch die Jahre 1975 1985 In der DDR wird der W. als Recht und Pflicht jedes wehrfähigen Bürgers betrachtet, da er die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zum Schutze des sozialistischen Vaterlandes, des Staates, der Bürger und ihrer sozialen Errungenschaften bedeutet. W. kann als aktiver W. oder Reservisten-W. in der Nationalen Volksarmee und den Grenztruppen der DDR geleistet werden (Deutsche Grenzpolizei). Der aktive W. kann aufgrund des Wehrpflichtgesetzes als Grund-W.…
DDR A-Z 1979
Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) (1979)
Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1985 [S. 243] 1. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich mit Blick auf die EDV-Entwicklung 3 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase in den Jahren von 1950 bis 1962, in der die Entwicklung der Initiative einzelnen Institutionen überlassen war, eine Aufbauphase in den Jahren 1963–1969, in der Entwicklung und Produktion von Rechnern durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen gekennzeichnet waren und in die der Aufbau einer eigenen Datenverarbeitungsindustrie fiel, und eine Qualifizierungsphase ab etwa 1969/70, die seither im Zeichen einer sozialistischen Arbeitsteilung innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) steht. Bereits im Jahr 1950 setzten an der TH Dresden die ersten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der EDV ein. Der erste Rechner wurde jedoch erst 1955 vorgestellt. Es handelte sich um den vom VEB Carl Zeiss Jena konstruierten Digitalrechner mit der Bezeichnung „Oprema“ (Optische Rechenmaschine), der als Zwillingsrechner konzipiert war. Er diente ausschließlich der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Technik. Ausgehend von den Arbeiten an der TH Dresden wurde der programmgesteuerte Rechner „D 1“ 1956 fertiggestellt, der ebenso wie sein ab 1957 verfügbarer Nachfolger „D 2“ eine Gemeinschaftsproduktion des VEB Funkwerk Dresden und der TH Dresden war. Im Jahr 1958 begann dann die Produktion des programmgesteuerten Rechenautomaten „ZRA 1“ (Zeiss Rechenautomat) im VEB Carl Zeiss Jena (Arbeitsgeschwindigkeit: 400–600 Einzeloperationen/Sekunde). Neben den bereits genannten Institutionen waren zu dieser Zeit auf dem Gebiet der Rechentechnik der im Jahr 1957 gegründete VEB Elektronische Rechenmaschinen (ELREMA) Karl-Marx-Stadt als sog. wissenschaftlicher Industriebetrieb, der im gleichen Jahr gegründete und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik unterstellte VEB Maschinelles Rechnen sowie das 1960 gegründete Zentralinstitut für Automatisierung (ZIA) tätig. Vom Institut für Rechentechnik an der TH Dresden und dem VEB ELREMA wurde im Jahr 1959 das elektronische Multipliziergerät „Robotron 12“ vorgestellt. Ein Jahr später erschienen dann der programmgesteuerte Rechner für Lochkartentechnik „PRL“ (VEB ELREMA) und der elektronische Lochkartenrechner „ASM 18“ (VEB ELREMA). 1962 folgte schließlich der elektronische Analogrechner „endim 2.000“ (VEB Rechenelektronik Glashütte). Wirtschaft und Verwaltung standen zu dieser Zeit hauptsächlich halbautomatische Büromaschinen als technische Hilfsmittel zur Verfügung. Zum Teil wurden bereits Lochkartenrechner eingesetzt, deren Produktion 1960 im größeren Umfang anlief. Trotz der Neuproduktion des programmgesteuerten elektronischen Kleinrechners „SER 2“ (VEB Meiningen-Zella/Mehlis), der 1961 auf der Leipziger Messe vorgestellt wurde, blieb die Gesamtsituation hinsichtlich der Produktion und des Einsatzes von Lochkartenrechnern und elektronischen Rechenanlagen hinter den Erwartungen zurück. Es gab weder eine der Bedeutung der Rechentechnik gerecht werdende Konzeption der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie der Produktion noch ausreichend Pläne für den Einsatz der vorhandenen Rechnerkapazitäten in Betrieben bzw. Rechenstationen. In dem Maße, in dem in den Jahren 1961–1962 die Kybernetik zunehmende Beachtung durch Partei- und Wirtschaftsführung fand, wurde auch der Rechentechnik eine intensivere staatliche Förderung zuteil. Unter dem Eindruck der unbefriedigenden Situation beschloß der Ministerrat der DDR zunächst im Juni 1963 ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“, um eine dauerhafte Überwindung der auf dem Gebiet der Elektronik offenbar gewordenen Schwierigkeiten einzuleiten. Eine parallel hierzu einberufene Regierungskommission legte als Ergebnis ihrer Untersuchungen ein vom Ministerrat im Juli 1964 beschlossenes „Programm zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ vor. In Ergänzung hierzu wurde weiterhin eine „Grundkonzeption zur Entwicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ festgelegt. Erste Folge dieses Maßnahmenkomplexes war die Gründung der VVB Datenverarbeitung und Büromaschinen, in der 12 spezialisierte Fachbetriebe zusammengeschlossen wurden. Diese VVB ist dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik un[S. 244]terstellt worden und sollte als wissenschaftlich-technisches, ökonomisches und organisatorisches Führungszentrum der DDR für die Entwicklung der Datenverarbeitungstechnik tätig werden. Zur Unterstützung der VVB erfolgte die Gründung eines Instituts für Datenverarbeitung in Dresden (vormals ZIA). Seine Aufgabe war es vor allem, die Durchführung der mit den Ministerratsbeschlüssen festgelegten umfangreichen Maßnahmen zu überwachen. Während dieser Phase der Neuorganisation der EDV-Industrie wurde ein weiterer Rechner, der programmgesteuerte Lochkartenrechner „Robotron 100“ des VEB Carl Zeiss Jena entwickelt und ab 1965 in Serie produziert (VEB Büromaschinen Sömmerda). Der VEB Meiningen-Zella/Mehlis stellte 1964 den programmgesteuerten Kleinrechner „Cellatron D 4a“ (auch als C 8.201 bekannt), 1965 die Kleinrechner „SER 2b“ und „SER 2bL“ (mit Lochbandausgabe) sowie schließlich 1966 den Kleinrechner „Cellatron SER 2c“ vor. Weitere Entwicklungsarbeiten des VEB ELREMA und der Radeberger Rafena-Werke (später in VEB Kombinat Robotron umbenannt) führten in den Jahren 1966–1967 zu der Fertigstellung des volltransistorisierten Rechners der 2. Generation „Robotron 300“ als Kernstück der maschinellen Datenverarbeitungstechnik in der DDR. Hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit entspricht der „R 300“ in etwa der in den USA entwickelten „IBM 1400“. Trotz dieser Weiterentwicklungen kam in der Wirtschaftspraxis vornehmlich noch immer nur mechanisierte, z. T. bereits partielle DV zum Einsatz. Um dieses Mißverhältnis zu ändern, wurden entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED 1967 zunehmend in Betrieben und Kombinaten volkswirtschaftlich wichtiger Industriezweige Rechner des Typs „Robotron 300“ eingesetzt. Anfang 1968 waren 18 Rechenanlagen fertiggestellt und ausgeliefert. Im Jahr 1969 beschlossen die Regierungen der RGW-Länder ein Abkommen über die arbeitsteilige Entwicklung, Produktion und Anwendung der EDV-Technik. Ziel war es, ein „einheitliches System elektronischer Rechentechnik (ESER)“ zu entwickeln, welches ein weitestgehend vereinheitlichtes System leistungsmäßig abgestufter, programmkompatibler elektronischer Rechner, dazugehöriger peripherer Geräte und Anwenderprogramme für die verschiedensten Einsatzgebiete vorsah. Zur gleichen Zeit wurde die Struktur der EDV-Industrie umorganisiert: die bisher in der VVB Datenverarbeitungs- und Büromaschinen zusammengefaßten Betriebe sind dem VEB Kombinat Robotron Dresden (EDVA, EDV-Peripherie) und dem VEB Kombinat Zentronik Erfurt (Büromaschinen, Kleinrechner, EDV-Peripherie) zugeordnet worden. Anläßlich der Leipziger Frühjahrsmesse 1969 wurde als erstes Ergebnis der Gemeinschaftsarbeiten zwischen der UdSSR und der DDR eine Datenfernübertragung Leipzig-Moskau-Leipzig demonstriert. EDV-technische Basis dieser Datenübertragung waren Geräte aus der DDR-Produktion. Ein Jahr später konnte die Computerindustrie der DDR in Leipzig mit einer Neuerscheinung auf dem Gebiet der Prozeßrechentechnik, dem „PR 2.100“ des VEB Kombinat Robotron, aufwarten. Aufgrund mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im VEB Kombinat Robotron war die DDR im Jahr 1972 schließlich in der Lage, auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1972 eigene Rechnersysteme der 3. Generation vorzustellen. Es handelte sich um die elektronische Datenverarbeitungsanlage (EDVA) „Robotron 21“ (Nachfolger des „R 300“, ESER-kompatibel, nur kurze Produktionsdauer) und die Prozeßrechnerfamilie „Robotron 4.000“ (mit den Gerätegruppen Rechner „Robotron 4.000“, Rechner „Robotron 4.200“, Geräten der Datenverarbeitungsperipherie vom System „daro 100“ und aus dem ESER sowie der Prozeßein- und -ausgabeeinrichtung „PEA 4.000“ und Bedienungseinheiten). Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1973 stellte die Datenverarbeitungsindustrie der DDR ihren ESER-Beitrag, die EDVA „EC 1040“ einschließlich Peripherie vor. Dieser Rechner, der gegenwärtig Kernstück der EDV-Produktion der DDR ist, wurde danach, ebenso wie die übrigen Rechner der ESER-Familie, auf der „ESER 73“ in Moskau gezeigt. Bei der ESER-Familie handelt es sich um eine Typenreihe von 6 Zentraleinheiten mit unterschiedlichen Leistungsparametern (Reihe~1 des ESER) einschließlich Peripheriegeräten und einheitlichen Betriebssystemen. Mitte der 70er Jahre galt im RGW die Reihe des ESER als in der Entwicklung abgeschlossen. Nachdem einige Modelle der Reihe~1 noch technisch verbessert worden waren, wandte man sich einer weiteren Vervollkommnung des ESER und der Vorbereitung der Produktion von 6 neuen Rechnermodellen der Reihe 2 zu. Verbunden mit den sich hieraus für die DDR ergebenden Aufgaben und nicht zuletzt aufgrund der Forderungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts wurden zunächst auf dem IX. Parteitag der SED im Mai 1976, auf der 4. Tagung des ZK der SED im Dezember 1976 und besonders auf der 6. ZK-Tagung im Juni 1977 neue Entwicklungsschwerpunkte für das Gebiet der Elektronik und Elektrotechnik gesetzt. Die „Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion“ wurde zum entscheidenden Kettenglied der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung bis 1980 erklärt. Als Hauptfaktor der Intensivierung gilt der technische Fortschritt, bei dessen Durchsetzung dem Einsatz der EDV und der Mikroelektronik ein wesentlicher Anteil zugewiesen worden ist. [S. 245]Inzwischen stand auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1978 im Mittelpunkt des Angebots der DDR auf dem EDV-Gebiet das neuentwickelte elektronische DV-System „EC 1055“ als Bestandteil des ESER. Es handelte sich um eines der ersten Modelle der Baureihe 2. Daneben wurden u. a. eine neue Konfiguration des Kleinrechnersystems „KRS robotron 4.201“, das bereits 1975 erstmals gezeigt werden konnte und darüber hinaus folgende Erzeugnisse der Mikroelektronik vorgestellt: der Mikrorechner „Robotron ZE 1“ als Solobaugruppe, die programmierbaren Kleinstrechner „Robotron K 1001“, „K 1002“ und „K 1003“ und das Mikrorechnersystem „Robotron K 1510“ (die im wesentlichen bereits auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1977 gemeinsam mit dem ersten in der DDR gebauten Mikroprozessor „U 808 D“ vorgestellt wurden). 2. Struktur der EDV-Industrie seit 1978 Den Beschlüssen der Partei- und Wirtschaftsführung folgend, sind zur Erzielung einer höheren Effektivität die Organisationsstruktur im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik verändert und im Zuge der hiermit verbundenen Maßnahmen neue Kombinate gebildet und dem Ministerium direkt unterstellt worden. Nach der vollzogenen Umorganisation wird die EDV-Industrie der DDR vollständig vom VEB Kombinat Robotron repräsentiert. Die Erzeugnisbezeichnung „daro“ wurde durch „robotron“ ersetzt. Die früher dem VEB Kombinat Zentronik unterstellten Betriebe wurden nach Auflösung dieses Kombinats ebenfalls Bestandteil von Robotron (Organisationswissenschaft). Dem neuen Kombinat Robotron gehören nunmehr die folgenden Betriebe an: VEB Robotron-Zentrum für Forschung und Technik; die Produktionsbetriebe VEB Robotron-Elektronik Radeberg, Dresden, Riesa, Hoyerswerda, Zella-Mehlis, der VEB Robotron-Anlagenbau Leipzig und der VEB Robotron-Rationalisierung Weimar, die Produktionsbetriebe VEB Robotron Büromaschinenwerk Erfurt, das Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt, die Secura-Werke Berlin (Ost), das Schreibmaschinenwerk Dresden, das Meß- und Zeichengerätewerk Bad Liebenwerda sowie VEB Robotron Büromaschinenwerk Sömmerda. Seit Anfang 1979 gehören der VEB Meßelektronik „Otto Schön“ Dresden und der VEB Elektroschaltgerätewerk Auerbach ebenfalls zu Robotron; VEB Robotron-Vertrieb Berlin (Ost), Dresden, Leipzig und Erfurt. Darüber hinaus tritt Robotron auch an Stelle der aufgelösten bme (Büromaschinen-Export GmbH, Berlin-Ost) seit Anfang 1978 als volkseigener Außenhandelsbetrieb auf. 3. Die Produktion von EDV-Hardware Das Produktions- und Lieferprogramm der VEB Kombinat Robotron umfaßt folgende Erzeugnisse: Elektronische Datenverarbeitungsanlagen: EDVA EC 1055 (ESER-Reihe 2, 450.000 Operationen/Sekunde. Mikroprogrammspeicher, Hauptspeicher in MOS-Technik) und EDVA EC 1040 (ESER-Reihe 1, 380.000 Operationen/Sekunde); Prozeß- und Kleinrechnertechnik: Kleinrechnersystem „KRS Robotron 4.201“, Prozeßrechnersystem „PRS Robotron 4.000“, Hybridrechnersysteme HRA 4.241/1, HRA 7.000 und HRA 7.201 (in Kooperation mit der ČSSR), Kleinsteuerrechner KSR 4.100. Kleindatenverarbeitungsanlage „robotron 1840“ (mikroprogrammgesteuert); Mikrorechentechnik: Mikrorechner „Robotron ZE 1“. Mikrorechnersystem „Robotron K 1510“, programmierbare Kleinstrechner „Robotron K 1001“, „K 1002“, „K 1003“, programmierbares Bildschirmterminal „PBT 4.000“ (mit Mikrorechner); Buchungs- und Abrechnungstechnik: Buchungs- und Fakturierautomaten „robotron 1720“ (mikroprogrammgesteuert), Magnetkontencomputer „robotron 1750“, Kleinfakturierautomaten „robotron 1710“ und „robotron 1711“ sowie weitere Geräte; Datenerfassungstechnik: Datenerfassungsgeräte, Klarschriftdrucker, Kartenlocher und -prüfer; Peripheriegeräte: Wechselplattenspeicher EC 5.052, Plattenstapel EC 5.053, Magnetbandspeicher EC 5.016 und EC 5.017–02 (Hersteller: VEB Carl Zeiss Jena, Vertrieb durch Robotron). Magnetbandsteuergerät EC 5.521 (Hersteller: VEB Carl Zeiss Jena), Großraumspeichersteuergeräte EC 5.552 und EC 5.555, Mikrofilmausgabegerät EC 7.602, Multiplexsteuergerät EC 8.404 für Datenfernverarbeitung (Off-Line- und On-Line-Betrieb). weitere „robotron“-Geräte wie Seriendrucker, Streifendrucker, Lochkartenleser u. a.; Schreib- und Rechentechnik: Textverarbeitungsautomat „robotron 1416“. Klarschriftdrucker [S. 246]„robotron 242“ und weitere „robotron“-Geräte; Organisationsmittel für die Rationalisierung der Planung, Kontrolle. Disposition und Bilanzierung von Verwaltungs- und Produktionsprozessen. 4. Die Produktion von EDV-Software Für die ESER-Rechner wurden folgende Systemunterlagen entwickelt: maschinenorientierte Systemunterlagen: das Plattenbetriebssystem DOS/ES und das Betriebssystem OS/ES, problemorientierte Systemunterlagen: sachgebietsorientierte Programmsysteme (SOPS), verfahrensorientierte Programmpakete (VOPP) sowie verfahrensorientierte Programmiersysteme (VOPS) für OS/ES. Die SOPS wurden insbesondere für ökonomische bzw. technisch-ökonomische Aufgabenstellungen entwickelt. Sie werden auch als Typenelemente für automatisierte Leitungssysteme (ALS) eingesetzt. Speziell für die EDVA EC 1055 steht außerdem ein weiterentwickeltes Betriebssystem OS/ES, Ausgabe 06, zur Verfügung. Ferner wurde für die Klein- und Prozeßrechner paßgerechte Software entwickelt. Darüber hinaus bietet Robotron das gemeinsam mit der TU Dresden entwickelte Sprachdialogsystem „ROSY 4.000“ an. Dieses stellt einen zeichengesteuerten Sprachsynthetisator dar, der eine diskrete Folge von Lautzeichen als Eingangsinformation in eine akustisch verständliche Sprache umwandelt. Die Umwandlung der Lautzeichen in Steuersignale ist dabei in der Software realisiert, während die Syntheseausführung hardwaremäßig im Terminal-Analog-Synthetisator erfolgt. Als Steuerrechner wird der „Robotron 4.000“ eingesetzt. 5. Mikroelektronik/Mikroprozessortechnik Seit Anfang 1978 ist für den Bereich des Halbleiterbaus und der Mikroelektronik der neugegründete VEB Kombinat Mikroelektronik mit 3 Leitbetrieben, dem VEB Funkwerk Erfurt, dem VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder und dem VEB Uhrenwerk Ruhla zuständig. Vom VEB Funkwerk Erfurt werden u. a. zur Realisierung von Mikroprozessorsystemen und Mikrorechnern hochintegrierte Halbleiterchips produziert: der Schaltkreis „U 808 D“ stellt eine integrierte zentrale Verarbeitungseinheit (ZVE) für Mikrorechner (in p-Kanal-MOS-Technologie) dar. Daneben wird u. a. der statische Festwertspeicher „U 551 D“ (elektrisch programmierbarer Speicher) angeboten. Mikroprozessoren sind Bestandteil der neuesten rechentechnischen Robotron-Erzeugnisse, insbesondere der Mikrorechnertechnik. Darüber hinaus ist geplant, in einem RGW-einheitlichen „System der Kleinrechner“ (Reihe 2) Mikroprozessoren als Baugruppen zu berücksichtigen. 6. Organisationsformen beim Einsatz von EDVA Unter Fortsetzung des bereits seit einigen Jahren festzustellenden Trends einer Zentralisierung der EDV-Kapazitäten in Rechenzentren sehen die Planungen bis 1980 und darüber hinaus folgende Organisationsformen der Nutzung von EDVA vor, von denen einige bereits realisiert worden sind: Gemeinschaftsrechenzentren für mehrere Betriebe oder Kombinate in den Fällen, in denen territoriale oder zweigliche Rationalisierungsmöglichkeiten diese Organisationsform zweckmäßig erscheinen lassen (Datenverarbeitungszentren mit kollektiver Nutzungsmöglichkeit von EDVA); bereichsbezogene Rechenzentren und Rechenbetriebe mit z. T. schon realisierten Formen kollektiver Nutzung auf der Basis von Teilhabersystemen; Dienstleistungsrechenzentren (VVB Maschinelles Rechnen mit ihren Datenverarbeitungszentren — VEB DVZ) in allen Bezirkshauptstädten der DDR, die bereits in Einzelfällen auf der Basis von Teilhabersystemen kollektiv genutzt werden; Rechenzentren mit Datenfernverarbeitungstechnik für die Abwicklung von Projekten im Teilnehmerbetrieb und ersten Ansätzen des Einsatzes von Mehrrechnersystemen (Beispiel: VEB Kombinat Robotron. Akademie der Wissenschaften der DDR); individuell genutzte Rechenzentren in größeren Betrieben, Kombinaten, VVB, der Akademie der Wissenschaften oder Universitäten, wo zu lösende Aufgaben diese Organisationsform der EDV erforderlich machen und eine Auslastung der Anlagen gegeben ist. 7. EDV-Einsatzgebiete und -bereiche Informationen über wirtschaftliche Tatbestände sind notwendig, um Entscheidungen treffen zu können. Partei- und Wirtschaftsführung der DDR sind daher bestrebt, mit Hilfe eines konzentrierten EDV-Einsatzes den Informationsprozeß und damit verbunden die Berichterstattung über den Planvollzug möglichst optimal zu gestalten. So werden EDVA in der DDR in nahezu sämtlichen volkswirtschaftlichen Bereichen eingesetzt: in Industrie, Bauwesen, Handel und Versorgung. Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Verkehrswesen einschließlich Schiffahrt, in Wissenschaft und Technik sowie im Bildungswesen. Dabei zählen der Schwermaschinen- und Anlagenbau, der Bereich Elektrotechnik/Elektronik, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (VVB Maschinelles Rechnen) sowie örtliche Staatsorgane zu den zahlenmäßig stärksten Nutzergruppen. Die wichtigsten Aufgabenkomplexe sind: Rechnungsführung und Statistik, Lenkung und Kontrolle, Planung und Bilanzierung, technologische Produktionsvorbereitung und wissenschaftlich-technische Berechnungen. [S. 247]Um einen möglichst effektiven EDV-Einsatz zu gewährleisten, sind insbesondere mit der Rahmenrichtlinie für die Jahresplanung der Betriebe und Kombinate, der Industrie und des Bauwesens sowie mit der Planungsordnung verschiedene vereinheitlichte und datenverarbeitungsgerechte Belege geschaffen worden. 8. Automatisierte Leitungssysteme (ALS) Ein ALS stellt im weitesten Sinne ein rechnergestütztes Informationssystem dar. Es wird definiert „als ein Leitungssystem, in dem für die regelmäßige Lösung algorithmierbarer Informationsprozesse der Wirtschafts- und Produktionstätigkeit eines Betriebes“ die EDV und Erfahrungen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z. B. Kybernetik; Operationsforschung) berücksichtigt werden. In der DDR wird gegenwärtig an einem derartigen Konzept und dessen Einsatz in der Praxis auf der Grundlage der in der Arbeitsgruppe „Automatisierte Leitungssysteme“ des ESER gewonnenen Erfahrungen gearbeitet. ALS umfassen einzelne Teilsysteme. Diese können nach einem bestimmten Merkmal ausgewählt werden, das den speziellen Zielen und Leitungsaufgaben entspricht. Jedes dieser Teilsysteme kann als ein für sich selbständiges System betrachtet werden. Es sind Gliederungsmöglichkeiten nach funktionellen Merkmalen (entsprechend der Funktion des Leitungssystems), nach Organisationsmerkmalen (entsprechend der Organisation des Leitungssystems) sowie nach anderen Merkmalen, wiez. B. nach technischen Mitteln oder Systemunterlagen, möglich. Vom VEB Kombinat Robotron sind vorgefertigte Programmiersysteme und Programmpakete (Typenelemente) entwickelt worden. Sie dienen der programmtechnischen Realisierung von ALS und sind u. a. gekennzeichnet durch: den Aufbau der Programme nach dem Modulprinzip, die Variabilität der Ein- und Ausgabedateien bezüglich der Datenträger, die Struktur der logischen Sätze und Parameter der Blöcke und Felder sowie durch eine Fehlerdiagnostik zur Unterstützung bei der Generierung und Erprobung der Anwenderprogramme. Klaus Krakat Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 243–247 Comecon (auch C.M.E.A.) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBDSiehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1985 [S. 243] 1. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich mit Blick auf die EDV-Entwicklung 3 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase in den Jahren von 1950 bis 1962, in…
DDR A-Z 1979
Schwermaschinen- und Anlagenbau (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt ihrer Produktion den Industriezweigen Energiemaschinenbau, Bau von Bergbauausrüstungen, Metallurgieausrüstungsbau, Werkzeugmaschinenbau, Plast- und Elastverarbeitungsmaschinenbau und Bau von Metallkonstruktionen zugeordnet. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Kontrolle der genannten Industriezweige ist das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau. Die industrielle Warenproduktion im Bereich der dem Ministerium für SchuA. unterstellten Betriebe betrug 1976 15,8 Mrd. Mark; d. h. 6,9 v. H. der gesamten industriellen Warenproduktion wurden hier realisiert. Im gegenwärtigen Fünfjahrplan (1976–1980) soll die industrielle Warenproduktion gegenüber 1975 um 39–41 v. H. (Planwert für die gesamte industrielle Warenproduktion während des V. Fünfjahrplans 34,0 v. H.) und die Arbeitsproduktivität um 29–31 v. H. (Planwert für die gesamte Industrie: 30 v. H.) steigen. In den letzten Jahren konnten im Anlagenbau- und -export Fortschritte erreicht werden. So wurden verstärkt Anlagen zur Erschließung von Roh- und Brennstoffvorräten, für die Schaffung energetischer und metallurgischer Basen, die Errichtung von Anlagen in der Metallverarbeitenden Industrie, in der Chemischen Industrie, für die Bauwirtschaft, in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft und in der Leichtindustrie erstellt. Die DDR hat bisher folgende Anlagen ins Ausland geliefert bzw. wird sie liefern (allerdings nur sehr [S. 927]selten in westliche Industrieländer): 26 Erdölaufbereitungsanlagen an die Sowjetunion. 1972 wurde der erste Vertrag über die Lieferung kompletter Anlagen für die primäre Erdölverarbeitung mit einer Leistung von je 6 Mill. t pro Jahr abgeschlossen. Das Magdeburger Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ (13.000 Beschäftigte) lieferte bisher 20 Warmwalzwerke, dazu Kaltwalzstraßen und Adjustagen in die Sowjetunion. Andere Objekte waren ein Feinstahlwerk für Jugoslawien, ein Edelstahlwerk für Rumänien, Zementanlagen für Syrien und Jugoslawien und komplette Drahtwerke u. a. für Polen und Jugoslawien. 69 Umspannwerke hat der VEB „Otto Buchwitz“ Starkstrom-Anlagenbau Dresden als Generalprojektant und -lieferant kompletter Hochspannungsanlagen in den letzten 10 Jahren außer in Syrien auch in Ägypten, Griechenland und in anderen Ländern errichtet. Für Hochspannungsprüfanlagen ist der VEB Transformatoren- und Röntgenwerk Dresden im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe Alleinhersteller. Ein modernes Hochspannungsprüffeld aus der DDR arbeitet im Wissenschaftlichen Forschungsinstitut für Gleichstromübertragung in Leningrad. Ein Schilfzellstoff- und Papierkombinat mit einer Jahreskapazität von 100.000 t wurde in Rumänien errichtet. In Bulgarien arbeitet eine Strohzellstoff- und Papierfabrik aus der DDR mit einer Leistung von jährlich 25.000 t Zellstoff und 27.500 t Schreib- und Druckpapier. Zahlreiche Getreidemühlen, z. T. mit Silos, lieferte die DDR in verschiedene Länder, u. a. 4 Weizenmühlen mit einer Gesamtkapazität von 550 t/24 Std. nach Kuba und 5 Weizenmühlen nach Syrien. Einen Dampfkalzinator für die Sodaproduktion hat das Kombinat Chemieanlagenbau Staßfurt in die Niederlande exportiert. Maschinenbau. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 926–927 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SEDSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt…
DDR A-Z 1979
Zahlungsverkehr (1979)
Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 I. Der kommerzielle Z. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wird auf der Grundlage der Vereinbarungen im „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM Ost)“ (Berliner Abkommen) vom 20. 9. 1951 ausschließlich im bilateralen Verrechnungsweg (Clearing) in Verrechnungseinheiten über die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR abgewickelt (Innerdeutscher Handel). II. Der kommerzielle Z. zwischen dem westlichen Ausland und der DDR wurde früher gleichfalls auf der Grundlage bilateraler Verrechnungsvereinbarungen durchgeführt. Inzwischen werden Zahlungen für Außenhandelsgeschäfte vorwiegend in frei konvertierbaren Währungen über Devisenkonten in westlichen Ländern abgewickelt. Westliche Importeure zahlen den Kaufpreis in konvertierbarer Währung auf ein Konto der DDR, westliche Exporteure erhalten den Verkaufspreis ebenfalls in konvertierbarer Währung ausgezahlt. Vornehmlich mit Entwicklungsländern werden kommerzielle Zahlungen jedoch auch weiterhin im bilateralen Clearing durchgeführt. III. Der kommerzielle Z. mit den RGW-Ländern wird auf der Grundlage langfristiger bilateraler Zahlungsabkommen unter Umrechnung in Verrechnungsrubel durchgeführt. Nach dem „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit“ von 1964 sind die Abkommenspartner gehalten, ihre Handelsabkommen so abzuschließen, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in sog. transferablen Rubeln innerhalb eines Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Die technische Abwicklung kommerzieller Zahlungen erfolgt nach den Allgemeinen Lieferbedingungen des RGW vorwiegend im sog. Sofortbezahlungsverfahren (Inkasso mit Nachakzept). Der Exporteur erhält bei Vorlage der die Ware vertretenden Dokumente von seiner Bank den Verkaufspreis sofort ausgezahlt. Die Bank belastet dabei gleichzeitig das Konto der Bank im Käuferland. Der Importeur wird von seiner Bank erst nach Eingang der Dokumente aus dem Verkäuferland belastet, wobei zugleich eine Gutschrift auf dem Konto der Bank des Verkäuferlandes vorgenommen wird. IV. Im Gegensatz zum kommerziellen Z. bestand im Bereich des nichtkommerziellen Z. zwischen den beiden deutschen Staaten bis 1974 ein vertragloser Zustand. In begrenztem Umfang erfolgte eine Verrechnung von Unterhaltszahlungen für Minderjährige durch die Jugendämter; außerdem ließ die DDR über ein Verrechnungskonto des Handels (Unterkonto 3) einseitig nichtkommerzielle Zahlungen in die DDR zu. erteilte jedoch keine Genehmigungen für Überweisungen in die Bundesrepublik Deutschland. Viele Zahlungen, z. B. die Überweisung von Grabpflegekosten. Unterstützungszahlungen oder Erbschaften, konnten entweder gar nicht oder nicht in erforderlichem Umfange transferiert werden. Aufgrund dieser begrenzten Transfermöglichkeiten zwischen den beiden deutschen Staaten sind auf beiden Seiten zahlreiche Sperrkonten entstanden. Die Verfügungsmöglichkeiten über diese Guthaben sind gemäß den devisenrechtlichen Bestimmungen beider Seiten in der DDR wesentlich enger als in der Bundesrepublik Deutschland (Devisen). Um auch im Bereich des nichtkommerziellen Z. eine schrittweise Normalisierung einzuleiten, ist in einem Zusatzprotokoll zum „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR“ vereinbart worden, im Interesse der beteiligten Menschen Verhandlungen zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs aufzunehmen und dabei vorrangig für den kurzfristigen Abschluß von Vereinbarungen unter sozialen Gesichtspunkten Sorge zu tragen. In Ausführung dieses Verhandlungsauftrages sind am 25. 4. 1974 zwischen dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister der Finanzen der DDR zwei Teilvereinbarungen über den Transfer nichtkommerzieller Zahlungen unterzeichnet worden (BGBl. II, S. 621). A. Die Vereinbarung über den Transfer von Unterhaltszahlungen löst die unzureichende Jugendamtsverrechnung ab und ermöglicht seit dem 1. 6. 1974, Unterhaltszahlungen zur Erfüllung familienrechtlich begründeter Verpflichtungen in vollem Umfange an die Berechtigten im jeweils anderen Staat zu überweisen. Hierunter fallen insbesondere Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Kinder, Ehegatten und Eltern. Die Vereinbarung ermöglicht außerdem den Transfer von Schadensersatzzahlungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, soweit nicht anderweitige Regelungen bestehen (z. B. HUK-Abkommen über Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden). B. Die Vereinbarung über den Transfer aus Sperrguthaben ermöglicht es auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, monatliche Teilbeträge bis zu 200 DM/Mark aus Sperrguthaben an den Kontoinhaber zu überweisen. Voraussetzung für die Überweisung ist, daß die Einkünfte des Kontoinhabers vorwiegend aus einer Altersversorgung (Rente, Pension), einer Invalidenrente, Sozialhilfe oder einer Waisenrente bestehen. In der DDR [S. 1198]zwangsverwaltete Guthaben von Flüchtlingen und aus Grundstückserträgen entstandene Guthaben werden von der DDR nicht zum Transfer zugelassen. Nach der Vereinbarung müssen sich die Zahlungen gegenseitig ausgleichen, d. h. die Überweisungen aus dem einen können nicht höher sein als die Überweisungen aus dem anderen Staat. Bei beiden Vereinbarungen erfolgt die Verrechnung 1:1, ohne daß dadurch eine Parität zwischen den beiden deutschen Währungen festgelegt worden ist. Verhandlungen über eine allgemeine Regelung des nichtkommerziellen innerdeutschen Z. werden angestrebt. V. Der nichtkommerzielle Z. zwischen dem westlichen Ausland und der DDR ist relativ gering und wird wie im kommerziellen Bereich über Devisenkonten in freikonvertierbaren Devisen oder im bilateralen Clearing abgewickelt. VI. Der nichtkommerzielle Z. mit den RGW-Ländern wird auf der Grundlage der 1963 zwischen den Staatsbanken dieser Länder festgelegten Wechselkurse für nichtkommerzielle Zahlungen durchgeführt. Die 1963 vereinbarten sog. Touristenkurse finden sowohl für den gesamten Reiseverkehr innerhalb der RGW-Staaten als auch für den Transfer von Erbschaften, Unterhaltszahlungen. Honoraren usw. Anwendung. Die für die Umrechnung maßgebenden Kurse wurden letztmalig im Statistischen Jahrbuch der DDR 1971. Internationale Übersichten, Seite 86, veröffentlicht. Währung/Währungspolitik; Verrechnungsverfahren; Außenwirtschaft und Außenhandel; Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1197–1198 Zahlungsbilanz und Zahlungsbilanzpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zehn Gebote der Sozialistischen MoralSiehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 I. Der kommerzielle Z. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wird auf der Grundlage der Vereinbarungen im „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM Ost)“ (Berliner…
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Leistungsprinzip (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“ behafteten Phase des Kommunismus entwickelt hat (Marx/Engels, Werke, Bd. 19, S. 18 ff.). Das L. besagt, daß auf der Grundlage sozial gleicher Stellung der Gesellschaftsmitglieder zu den Produktionsmitteln ein differenzierter Anteil der einzelnen an der Einkommensbildung gewährleistet werden muß. In dem Maße, in dem in der DDR gegenwärtig das L. zur Begründung sozialer Differenzierungen herangezogen wird, wird die Erreichung sozialer Gleichheit in Produktion, Distribution und Konsumtion auf eine spätere, kommunistische Phase verschoben. Das L. ist in der Verfassung der DDR von 1968 — ebenso i. d. Fassung von 1974 — an prominenter Stelle (Art. 2 Abs. 3) als eine der gesellschaftspolitischen Leitvorstellungen normiert und in nachfolgenden Artikeln spezifiziert worden (Art. 24, 26). Besondere Bedeutung kommt dem L. für die Gestaltung der Lohnpolitik zu. Wie ähnlich bereits im Gesetzbuch der Arbeit aus dem Jahr 1961 (GBl. I., S. 27) bestimmt das Arbeitsgesetzbuch der DDR aus dem Jahr 1977 (GBl. I., S. 185) als Grundsatz: „Das Arbeitsrecht trägt zur konsequenten Verwirklichung des Prinzips ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung‘ bei. Es sichert, daß den Werktätigen Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit gezahlt wird und daß Mann und Frau, Erwachsene und Jugendliche bei gleicher Arbeitsleistung gleichen Lohn erhalten (Art. 2 Abs. 3). Auch das Zivilrecht hat gemäß dem neuen Zivilgesetzbuch vom 19. 6. 1975 das L. zu gewährleisten. Es ist so anzuwenden, daß die „Leistung des Bürgers für die sozialistische Gesellschaft Grundlage ist für seinen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum“ (§ 3) (GBl. I., S. 465). Die nach Leistung differenzierte Entlohnung und Prämierung dient als wichtigstes Instrument zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Unterschiede im Inhalt und in der Intensität der Arbeit beeinflussen über unterschiedliche Einkommensbildung das Konsumverhalten und darüber hinaus die Sozialstruktur. Lohnformen und Lohnsystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 679 Leistungslohn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsverordnungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Das L. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ gilt im Historischen Materialismus als eines der spezifischen Merkmale der sozialistischen Gesellschaftsformation. Es entspricht den Vorstellungen, die Karl Marx in der „Kritik des Gothaer Programms“ zum Fortbestehen des Prinzips der äquivalenten Verteilung des Arbeitsertrags in der ersten, noch mit den „Muttermalen der alten Gesellschaft“…
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Agrarökonomie (1979)
Siehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen zur sog. „bürgerlichen“ A. bestehen im Hinblick auf die Aufgabenstellung erhebliche Unterschiede. Die A. in der DDR ist grundsätzlich auf die Steigerung der Produktion ausgerichtet mit dem Ziel, Nahrungsgüterimporte zu vermeiden. Ferner hat sie, ungeachtet der unterschiedlichen Eignung der Produktionszweige, von der Organisation der Produktion in Großbetrieben auszugehen (Primat der Agrarpolitik gegenüber der Agrarökonomie). In diesem Rahmen befaßt sich die A. mit der Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze des Sozialismus im Bereich der Landwirtschaft. Sie gliedert sich in die Ökonomie des Volkswirtschaftszweiges Landwirtschaft, in die Ökonomie der Landwirtschaftsbetriebe und in die Ökonomie der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige. Neben wissenschaftlich gesicherten Aussagen über die zweckmäßige Gestaltung der Produktionszweige werden Auskünfte über die Standortverteilung, den Umfang und die Struktur der erforderlichen Investitionen, den Arbeitsaufwand und über die Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte erwartet. Als Instrumente dienen neben der Agrarstatistik spezielle mathematische Methoden, insbesondere die Verfahren der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV), die Operationsforschung, das landwirtschaftliche Rechnungswesen (Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung) usw. Als Folge der Unterordnung unter die agrarpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung können die agrarökonomischen Erkenntnisse nur mit Einschränkungen in die Praxis umgesetzt werden. So müssen in der DDR Produktionszweige im Interesse der angestrebten Selbstversorgung und sonstiger Planziele auch dann aufrechterhalten werden, wenn sie gesamtwirtschaftlich und/oder betriebswirtschaftlich uninteressant sind. Andererseits führt die Optimierung der einzelnen Produktionszweige häufig zu Ergebnissen, die betriebswirtschaftlich wenig sinnvoll sind. Die Methode, landwirtschaftliche Großbetriebe einzurichten, die auf die jeweils günstigste Herstellung eines Produktes oder die Anwendung eines Arbeitsverfahrens spezialisiert sind, hat sich insbesondere in der saisonabhängigen Pflanzenproduktion wegen der hohen Kosten für die Faktorbereitstellung als zu teuer erwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 13 Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpolitikSiehe auch: Agrarökonomie: 1975 Agrarökonomik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie): 1969 Die A. soll als wissenschaftliche Grundlage für die organisatorische und ökonomische Gestaltung der Produktionstätigkeit in der Landwirtschaft der DDR dienen. Als Disziplin der Wirtschaftswissenschaften gründet sich die A. vor allem auf der Politischen Ökonomie des Sozialismus und dem Historischen Materialismus. Trotz zahlreicher Parallelen…
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Richter (1979)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden Volksvertretung. Zuletzt wurden ca. 900 Direktoren und R. an den Kreisgerichten im Anschluß an die Kreis- und Gemeindewahlen vom 19. 5. 1974 und 311 Direktoren und R. an den Bezirksgerichten sowie der Präsident, 3 Vizepräsidenten und 44 Richter des Obersten Gerichts im Anschluß an die Volkskammer- und Bezirkstagswahlen vom 17. 10. 1976 gewählt. Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Dienstverhältnis der R. und dem der übrigen Staatsfunktionäre gibt es nicht. Der Direktor des Bezirksgerichts ernennt aus dem Kreis der gewählten R. die stellvertretenden Direktoren der Kreisgerichte, der Präsident des Obersten Gerichts beruft die Ober-R. des Obersten Gerichts. Die Ober-R. und stellvertretenden Direktoren der Bezirksgerichte werden vom Minister der Justiz ernannt (§ 9 Abs. 2 Statut des MdJ — GBl. I, 1976, S. 185), 2. Voraussetzungen für das Richteramt. Nach Art. 94 der Verf. kann R. nur sein, „wer dem Volk und seinem so[S. 912]zialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“. Den selben Wortlaut hat nunmehr auch § 44 GVG. Weitere Voraussetzungen, um zur R.-Wahl vorgeschlagen zu werden, sind der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte und der Besitz des Wahlrechts. Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Nach ihrer Wahl werden die R. auf Einhaltung ihrer Pflichten durch die sie wählende Volksvertretung verpflichtet. Die Verpflichtung der Militär-R. der Militärgerichte und Militärobergerichte erfolgt durch den Nationalen Verteidigungsrat. Zu den Grundpflichten des R. gehört es, die Sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu wahren (§ 45 GVG). Weil die Aufgabe des R. als politische Funktion verstanden wird, müssen alle R. sich mit den grundlegenden Beschlüssen der SED beschäftigen und diese für ihre richterliche Tätigkeit auswerten. Sie sind verpflichtet, sich ausreichendes Grundwissen in Fragen des Marxismus-Leninismus und der Politischen Ökonomie anzueignen und müssen einen festen Klassenstandpunkt haben (Neue Justiz, H. 8, 1974, S. 223). Die politische Integration der R. erfolgt über die SED, in der mehr als 90 v. H. aller R. Mitglieder sind und damit von den Grundorganisationen der Partei in den Justizorganen erfaßt werden. 3. Verantwortlichkeit und Abberufung. Alle R. sind gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen verantwortlich, rechenschafts- und berichtspflichtig (Art. 95 Verf., § 17 GVG). Sie sind zu Stellungnahmen und Auskünften gegenüber den Volksvertretungen verpflichtet und unterliegen ggf. deren Kritikbeschlüssen. In dieser „Kontrolle der Wähler gegenüber den gewählten R. und der Rechenschaftspflicht der Gewählten gegenüber den Wählern“ werden „wichtige Formen sozialistischer Demokratie und Machtverwirklichung“ gesehen (Neue Justiz, H. 8, 1974, S. 222). Ein R. kann vor Ablauf seiner Amtsperiode aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u. a. wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze, wegen gröblicher Verletzung der Grundpflichten oder anderer Disziplinarvergehen (Art. 95 Verf., § 53 GVG). Das Abberufungsverfahren wird von der Volksvertretung durchgeführt, die den R. gewählt hat; ihm muß ein auf Abberufung lautender Vorschlag des Ministers der Justiz vorausgehen. Die R. am Obersten Gericht können auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer abberufen werden. Abberufungen sind in den letzten Jahren nicht bekanntgeworden. Verletzungen der richterlichen Grundpflichten (§ 45 GVG), der Arbeitsdisziplin oder ein innerhalb oder außerhalb des Dienstes als R. unwürdiges Verhalten können, sofern ein Abberufungsverfahren nicht eingeleitet wird, zu einem Disziplinarverfahren führen, das sich nach den Vorschriften der Disziplinarordnung vom 21. 4. 1978 (GBl. I, S. 179) richtet. Es entscheiden die beim OG, bei den Bezirksgerichten und bei den Militärobergerichten gebildeten Disziplinarausschüsse, die aus 1 Vorsitzenden und 2 Beisitzern bestehen. Disziplinarmaßnahmen sind der Verweis und der strenge Verweis. Gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses ist Beschwerde möglich, über die das Präsidium des OG bei Entscheidungen des Disziplinarausschusses des OG und bei Entscheidungen der Disziplinarausschüsse der Bezirks- und Militärobergerichte der Disziplinarausschuß des OG entscheidet. Diese Beschwerdeentscheidung ist endgültig. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 911–912 Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatzplanSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden…
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Deutsche Volkspolizei (DVP) (1979)
Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch ― abweichend vom westlichen Polizeibegriff ― positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen Staatsorgans einen entwicklungsfördernden Charakter haben. Der Begriff DVP bezeichnete vom 1. 6. 1945 bis zum 18. 1. 1956 (Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung) alle waffentragenden Verbände der SBZ/DDR. Solche Verbände innerhalb der DVP, die eher militärische als polizeiliche Aufgaben erfüllten, waren die Kasernierte Volkspolizei, die Bereitschaftspolizei und die Deutsche Grenzpolizei. Die DVP war zunächst den Landes- und Provinzialverwaltungen, ab 1948 der Deutschen Verwaltung des Innern unterstellt und somit zonal zentralisiert. Seit der Gründung der DDR untersteht die DVP dem Ministerium des Innern, dessen Minister, seit 1963 Generaloberst Friedrich Dickel, zugleich Chef der DVP ist. Die DVP wird zentral von der Hauptverwaltung DVP geleitet, deren Chef Stellvertreter des Ministers des Innern ist. In der HVDVP laufen auch die Dienstzweige der DVP zusammen. Ihre wichtigsten sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei, Paß- und Meldewesen. Innerhalb der Schutzpolizei besteht als besonderer Dienstzweig der Betriebsschutz A(= aktive Volkspolizisten). Dienststellen der DVP in den Bezirken, Kreisen, Städten und Stadtbezirken sind: Bezirksbehörden der DVP (BDVP), VP-Kreisämter (VPKA), VP-Reviere. Der BDVP entspricht in Berlin das Polizeipräsidium mit je einer VP-Inspektion in den 8 Stadtbezirken. In Gemeinden, Stadtbezirken und Streckenabschnitten der Reichsbahn werden polizeiliche Aufgaben verantwortlich durch den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) wahrgenommen. Den im Range eines Unterleutnants oder Leutnants der Schutzpolizei stehenden ABV wird im besonderen Maße die Aufgabe zugeschrieben, die Verbindung der DVP mit der Bevölkerung zu festigen. Unterstützt von gegenwärtig ca. 126.000 Freiwilligen Helfern der DVP überwachen die ABV u. a. die Einhaltung der Meldevorschriften durch Kontrolle der Hausbücher. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der DVP insbesondere: Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen; die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; die ihr im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Zu den in den militärischen Bereich übergreifenden Aufgaben der DVP gehört die Ausbildung der Kampfgruppen durch Instrukteure der Schutzpolizei. Nachdem man in der DDR anfangs von einer teilweisen Fortgeltung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes und der anderen Landespolizeigesetze ausging, vollzog sich die Tätigkeit der DVP jahrelang faktisch ohne Rechtsgrundlage, bis sie schließlich durch das „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP“ vom 11. 6. 1968 geregelt wurde. Seit dem 1. 12. 1962 besteht die „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“ in Berlin, die seit 1965 über das Promotionsrecht verfügt. Uniform der DVP: hellgrau-grün. Ca. 73.000 Mann, zusätzlich ca. 8.000 Mann Transportpolizei und ca. 15.000 Mann Betriebs[S. 258]schutz A. In jedem Jahr wird der 1. Juli als „Tag der Volkspolizei“ begangen. In der DVP gibt es folgende Dienstgrade: VP-Anwärter Unterwachtmeister Wachtmeister Oberwachtmeister Hauptwachtmeister Meister Obermeister Unterleutnant Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst Generalmajor Generalleutnant <LI>Generaloberst. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 257–258 Deutsche Versicherungsanstalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Wirtschaftskommission (DWK)Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch ― abweichend vom westlichen Polizeibegriff ― positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen…
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Fondsbezogener Preis (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d. h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich 3 Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch die produktivitätssteigernde Substitution von Arbeit durch Kapital verhindern. b) Beim kostenbezogenen Preistyp wird der Gewinnsatz auf die Lohn- und Materialkosten (einschließlich Abschreibungen) bezogen. Hierbei ergibt sich die Tendenz der Betriebe, bei der Preiskalkulation und Preisbestätigung möglichst hohe Kosten nachzuweisen. Dieser Typ wurde grundsätzlich der Industriepreisreform zugrunde gelegt. Allerdings hat man dabei eine „gebrochene Preisbasis“ angewendet, bei der als Bezugsbasis für eine einheitliche Gewinnzurechnung auf Zweigebene die Selbstkosten und auf Erzeugnisstufe bei differenzierten Gewinnsätzen die Verarbeitungskosten ― d. h. die Selbstkosten abzüglich der Materialkosten ― gewählt worden sind. Der entscheidende Mangel dieses Preistyps liegt in der ungenügenden Berücksichtigung des Kapitalaufwands, da die Kapitalzinsen nicht berück[S. 404]sichtigt werden. Dies bewirkt eine Benachteiligung der kapitalintensiven Betriebe, denn sie erzielen nur eine geringe Kapitalrentabilität (= Gewinn je 1000 Mark Brutto-Anlagevermögen). c) Diese Mängel werden beim fondsbezogenen Preistyp vermieden, da der Gewinnaufschlag ausschließlich auf das auf die Erzeugniseinheit entfallende „betriebsnotwendige Kapital“ bezogen wird. Dabei handelt es sich um den Gesamtwert der Produktionsanlagen und des Umlaufvermögens. Allerdings wird dieser in der Regel bei der Preisfestsetzung nicht voll anerkannt, vielmehr berücksichtigt man davon unter Ausschaltung ungenutzter oder stillgelegter Anlagen nur den beinahe zu optimaler Nutzung erforderlichen Kapitalaufwand, bemessen am tatsächlichen Kapitaleinsatz der besten Betriebe einer Erzeugnisgruppe. Den FP. hat man in der DDR in den Jahren 1969 und 1970 tatsächlich für eine Reihe von Erzeugnisgruppen eingeführt. Er stellt insofern eine Ergänzung zur Produktionsfondsabgabe dar, als kapitalintensiven Betrieben erst bei Anwendung dieser Preisform für ihre Erzeugnisse die volle Zahlung der Produktionsfondsabgabe ermöglicht worden ist. Mit dem FP. wurde der von Marx zur Charakterisierung der Preisbildung im Kapitalismus dargestellte „Produktionspreis“ ausdrücklich auch für die Preisbildung im Sozialismus akzeptiert. Dies kommt einer Anerkennung der Produktivität des Faktors Kapital gleich, die deutlich im Gegensatz zur Marxschen Arbeitswertlehre steht. Der entscheidende Vorteil des FP. liegt nicht nur darin, daß den kapitalintensiven Betrieben die Erwirtschaftung von Investitionsmitteln erleichtert wird, sondern vor allem darin, daß er die ökonomischen Orientierungsmaßstäbe für gegenwärtige und künftige Investitionsentscheidungen verbessert. Denn bei Anwendung dieses Preistyps können die volkswirtschaftlichen Leistungen der verschiedenen Wirtschaftszweige über einen einheitlicheren Maßstab der Kapitalrentabilität miteinander verglichen werden. Als nachteilig erweist sich die Orientierung an den „besten“ Betrieben einer Branche, denn damit werden zwar das erreichte Leistungsniveau, aber gleichzeitig auch die möglichen, wenn auch vergleichsweise geringeren Fehler der Investitionspolitik dieser „Leitbetriebe“ zum Vorbild für die übrigen Betriebe. Weiterhin wirkt sich die Benachteiligung der aus technischen Gründen arbeitsintensiven Zweige negativ aus, da sie auch bei hoher Leistungsfähigkeit kaum Gewinne erwirtschaften können. Angesichts dieser Nachteile ist eine veränderte Form des FP. — auch unter dem Begriff Ressourcenpreis bekannt — diskutiert worden. Bei diesem „gemischten“ Preistyp sollte der im Preis kalkulierte Gewinn zu je einem Teil am notwendigen Kapitalaufwand und am notwendigen Lohnaufwand bemessen werden (jeweils an den günstigsten Betrieben einer Erzeugnisgruppe orientiert). Dieser Berücksichtigung auch des notwendigen Arbeitseinsatzes bei der Gewinnkalkulation sollte eine Arbeitsfondsabgabe ― ähnlich der Produktionsfondsabgabe ― als staatliche Steuer auf den tatsächlichen Arbeitsaufwand gegenüberstehen. Mit dieser auf die Lohnsumme bezogenen Abgabe wollte man ohne stärkere Lohnanhebungen einen effizienteren Einsatz des Faktors Arbeit erreichen. Dieses Konzept wurde jedoch nach der Rezentralisierung von Ende 1970 nicht mehr in nennenswertem Umfang weiterverfolgt. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 403–404 Fonds Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FormalismusSiehe auch die Jahre 1975 1985 Bei staatlicher Preisbildung ergibt sich das Problem, wie der Gewinnaufschlag zu kalkulieren ist, d. h. welcher Preistyp angewendet werden soll. Dabei sind grundsätzlich 3 Formen zu unterscheiden: a) Beim lohnbezogenen Preistyp, der weitgehend der Marxschen Arbeitswertlehre entspricht, wird die Gewinnrate ausschließlich auf die Lohnkosten bezogen. Dieses Verfahren würde die Betriebe zu möglichst arbeitsintensiven Produktionen anregen und damit praktisch…
DDR A-Z 1979
Volkssolidarität (1979)
Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volkssolidarität (VS): 1985 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem FDGB als überparteiliche Hilfsorganisation gegründet. entwickelte sich die V. zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Nach Ausbau der staatlichen Sozialfürsorge, der Verbesserung der Altersversorgung und der vermehrten Schaffung „altersadäquater und geschützter Arbeitsplätze“ (§ 20, 2, S. 2 u. 3 d. VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB v. 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129 ff.) haben in der Arbeit der V. die kulturelle Betreuung und die Einbeziehung der älteren und kranken Bürger in das gesellschaftliche Leben an Gewicht gewonnen. Angesichts der noch immer zu geringen Zahl verfügbarer Heimplätze (1977 gab es 1295 Feierabend- und Pflegeheime, 135 Wohnheime für ältere Bürger mit insges. 120.257 Plätzen) hat jedoch die Versorgung Pflegebedürftiger ihre Bedeutung behalten. Die soziale Hilfstätigkeit wird wesentlich von ehrenamtlichen Volkshelfern und in organisierter Nachbarschaftshilfe geleistet. Zentren der kulturellen und gesellschaftlichen Arbeit sind die Veteranenklubs und -treffpunkte. Daneben unterstützt die V. materiell die internationalen Solidaritätsaktionen, besonders für die Dritte Welt. Die Mittel für die Aktivitäten der V. werden durch Mitgliedsbeiträge, Spendensammlungen und Veranstaltungseinnahmen aufgebracht. Höchste Organe der V. sind die Zentrale Delegiertenkonferenz, der Zentralausschuß, sein Präsidium und das Zentralsekretariat. Vorsitzender des Präsidiums ist gegenwärtig Robert Lehmann. Im Jahr 1977 hatte die V. 1,93 Mill. Mitglieder und Freunde in 12.943 Ortsgruppen. An der Arbeit der V. beteiligten sich als ehrenamtliche Mitarbeiter 147.052 „Volkshelfer“. Auf 252.086 Veranstaltungen wurden 12,6 Mill. Besucher gezählt. Für die 431 Klubs der V. wurden 13,38 Mill. Mark aufgewendet. Über 46,46 Mill. Arbeitsstunden sind in der Hauspflege und in der Nachbarschaftshilfe geleistet worden. Die Ausgaben der V. für die soziale und kulturelle Betreuung von „Veteranen“ stiegen von 33,25 Mill. Mark 1970 auf 165,11 Mill. Mark 1977; demgegenüber sanken die Leistungen für internationale Solidaritätsaktionen von 0,59 Mill. Mark 1970 auf 0,26 Mill. Mark im Jahre 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1144 Volksrichter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksstaatSiehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Volkssolidarität (VS): 1985 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem FDGB als überparteiliche Hilfsorganisation gegründet. entwickelte sich die V. zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Nach Ausbau der…
DDR A-Z 1979
Genehmigungsgebühren (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z. B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z. B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen genehmigungsfrei aus- und eingeführt werden. Reisende aus der DDR dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in der DDR haben (Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer), dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Die Erhöhung der Genehmigungsfreigrenze bei der Einfuhr von ursprünglich 100 bzw. 20 Mark der DDR auf 500 bzw. 100 Mark der DDR war in Auswirkung des Verkehrsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 26. 5. 1972 eingeführt worden. Bei Überschreitung der genannten Genehmigungsfreigrenzen dürfen Gegenstände nur mit Genehmigung der Zolldienststellen der DDR aus- oder eingeführt werden. Die Wertgrenzen für die genehmigungsfreie Aus- oder Einfuhr und die erhobenen G. richten sich nach den in der DDR gültigen Einzelhandelsverkaufspreisen der Gegenstände. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Waren des gehobenen Bedarfs, Luxusgegenstände und Genußmittel in der DDR in der Regel erheblich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Die G.-Sätze bewegen sich zwischen 10 und 50 v. H. des Einzelhandelsverkaufspreises. Für gebrauchte Textilien und Schuhe (die Mitnahme sonstiger gebrauchter Gegenstände ist verboten) werden Gebühren wie für neue erhoben. Die Einfuhrverbote im Reiseverkehr betreffen im wesentlichen folgende Gegenstände: Schußwaffen und Zubehör, Personaldokumente, Funk- und Sendeanlagen, Fernsehgeräte, Magnettonbänder, Arzneimittel [S. 448](außer Reisebedarf), Briefmarken und Kataloge, gebrauchte Gegenstände (außer Reisegebrauchsgegenstände sowie Textilien und Schuhe), Zahlungsmittel, Wertpapiere. Die Liste der Ausfuhrverbote ist umfangreicher; sie umfaßt die meisten der aufgeführten Einfuhrverbote sowie eine Reihe weiterer Positionen, darunter: Patent-, Konstruktions-, Erfindungs- und Forschungsunterlagen, technische Zeichnungen, Dokumentationen, topographische Karten, Kunstgegenstände, Archivgut, Antiquitäten, Edelmetalle, Edelsteine sowie Qualitätsporzellan, Filme, Roh- oder Bettfedern, Haushaltswaschmaschinen, Gasherde, Maschendraht, Arbeits- und Berufskleidung, Kinder- und Babybekleidung, Gardinen, Strumpfhosen aller Art, Hand-, Geschirr- und Tischtücher, Bettwäsche, Schuhwaren aller Art, Fernsehzubehör und Ersatzteile, Fleisch und Fleischwaren aller Art, Zucker, Zwiebeln, Obst- und Gemüsekonserven, Mandeln, Sultaninen, Korinthen, Rosinen, Zitronat, Kokosraspeln, Gewürze aller Art, Tapeten und Tapetenklebstoff. Im Reiseverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland gilt außerdem ein Ausfuhrverbot für feuerfeste und hitzebeständige Glaswaren, Kelchglas, Bleikristall sowie Eier, Milchpulver, Aal, Spargel und optische Geräte. Die meisten der ausfuhrverbotenen Konsumgüter sind jedoch zur Ausfuhr zugelassen, wenn sie mit westlichen Devisen oder mit offiziell eingetauschter Mark der DDR (einschließlich Mindestumtausch) gekauft worden sind, d. h. z. B. Meißner Porzellan kann zwar nicht als Geschenk, jedoch nach Kauf mit westlichen Devisen genehmigungsfrei ausgeführt werden. Die Höhe der Einnahmen aus den G. ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht mit verläßlicher Genauigkeit schätzen. Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten; Warenverkehr, Nichtkommerzieller; Devisen; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 447–448 Gemeinschaft, Bürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer (GAN)Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z. B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z. B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen…
DDR A-Z 1979
Periodisierung (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Die großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute gültigen Lehrmeinung zahlreiche Widersprüche. Die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappen des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der politischen Praxis haben die Einschiebung immer neuer Etappen und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für den Sozialismus, der nach der heute in der DDR gültigen Auffassung in verschiedene Entwicklungsstufen zerfällt. Bei der P. der Entwicklung der DDR selbst werden inzwischen (so von St. Doernberg) folgende Perioden unterschieden: 1. Die Antifaschistisch-demokratische Ordnung von 1945 bis 1949. Durch die Bodenreform und die Enteignung der Großindustrie trug „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich die Tendenz des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische“. 2. Einen wichtigen Einschnitt bildet die 2. Parteikonferenz der SED (1952), auf der der Aufbau des Sozialismus verkündet wurde. Seit etwa 1973 rechnet diese Periode jedoch von 1949 bis 1958 und schließt an die antifaschistisch-demokratische Ordnung an. Der Aufbau des Sozialismus führt in der marxistisch-leninistischen Theorie über den vollendeten Sozialismus zum Kommunismus. Bei Marx und Engels war das Ziel ein genossenschaftliches System mit „Selbstregierung der Produzenten“; in der DDR wird darunter die Herrschaft der Partei verstanden. 3. Die Periode von 1958 bis 1961/62 wird als Vollendung der sozialistischen Produktionsverhältnisse bezeichnet. Der VI. Parteitag (1963) verkündete den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“. 4. Unter Ulbricht war es üblich, die Zeit ab 1963 als „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ zu charakterisieren, wobei in der Bezeichnung der Periode unterschiedliche Begriffe verwendet wurden. 1967 verkündete der VII. Parteitag als Zielsetzung das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“, wobei der Sozialismus als relativ selbständige sozialökonomische Formation verstanden wurde. 5. In der Ära nach Ulbricht wird ein deutlicher Einschnitt mit dem VIII. Parteitag der SED (1971) gesetzt. Der Sozialismus wird nun nicht mehr als selbständige sozialökonomische Formation begriffen, sondern als Unterstufe des Kommunismus. Die neue Etappe in der DDR wird als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnet, der nächste Schritt soll darin bestehen, den „entwickelten reifen Sozialismus umfassend zu gestalten“, wobei man sich am Vorbild der Sowjetunion [S. 800]orientiert. Dort wird nach offizieller Lesart bereits seit 1936 der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollzogen. Die politische Bedeutung der P. ist damit klar: Die Sowjetunion wird als „das“ Modell der DDR herausgestellt. Die P., nach der die Sowjetunion eine Etappe weiter ist, sichert ihren Vorbildstatus ideologisch ab. 6. Im SED-Programm von 1976 wird für die gesamte Zeit von 1945 bis in die Gegenwart von „einem einheitlichen revolutionären Prozeß“ gehandelt — einem Prozeß, bei dem „die antifaschistisch-demokratische Umwälzung verwirklicht und die sozialistische Revolution zum Siege geführt“ worden ist. Aus einigen neuen zeitgeschichtlichen Standardwerken der DDR (DDR — Werden und Wachsen, Berlin [Ost] 1974, und Geschichte der SED, Abriß, Berlin [Ost] 1978) läßt sich folgende offizielle P. ablesen: 1945–1949: antifaschistisch-demokratische Umwälzung; 1949–1955: Beginn der sozialistischen Umgestaltung und Aufbau der Grundlagen des Sozialismus; 1955–1961: Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse; 1961–1965: umfassender Aufbau des Sozialismus; 1965–1970: weitere Errichtung der sozialistischen Gesellschaft; 1971–1975: Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, ab 1976 weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 799–800 PEN-Zentrum der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, IngenieurtechnischesSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Nach der Lehre des Marxismus-Leninismus entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser Prozeß verläuft in bestimmten Perioden. Die großen Gesellschaftsformationen (Urgesellschaft, Sklaverei, Feudalismus, Kapitalismus, Sozialismus/Kommunismus) sind nicht strittig; jedoch ergeben sich bei genauerer P. zwischen Marx, Engels, Lenin und der heute gültigen Lehrmeinung…
DDR A-Z 1979
Oder-Neiße-Grenze (1979)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Odermündung entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar; im Norden verläuft die Grenze entlang einer Linie, die südlich von Stettin die Oder verläßt, westlich an der Stadt vorbei nach Norden verläuft und westlich von Swinemünde die Ostsee trifft. Durch diese willkürliche Grenzziehung am Ende des II. Weltkrieges fielen auch die Städte Stettin und Swinemünde und ihr Hinterland unter polnische Verwaltung.) Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der UdSSR annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von Seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONG. betont, während Polen und die UdSSR die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer polnischen Besiedlung der ehemals deutschen Gebiete. Bemerkenswert ist u. a. die Tatsache, daß die ONG. in erster Linie ein Produkt der Diskussion zwischen den Kriegsalliierten um die polnische Westgrenze war, die ihrerseits wegen der sowjetischen Ansprüche auf ostpolnisches Gebiet nach Westen verschoben werden mußte („Westverschiebung Polens“). Die Haltung der SED zur ONG. hat sich seit Ende des II. Weltkrieges gewandelt. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. einer der beiden Vorsitzenden der SED, W. Pieck: „Wir werden alles tun, da[S. 771]mit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ (Berliner Zeitung, Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die Oder-Neiße-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im Abkommen der DDR mit der Republik Polen vom 6. 7. 1950 (Görlitzer Abkommen) wird die ONG. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONG. völkerrechtlich festzulegen. Im Jahr 1970 behauptete der Erste Sekretär der SED, W. Ulbricht, mit dem Abschluß des Görlitzer Abkommens habe die SED „für alle Deutschen gehandelt“. Aus westlicher Sicht waren und sind zum Problem der ehemaligen deutschen Ostgebiete zwei Auffassungen geäußert worden: 1. Die Abmachungen der Kriegsalliierten sähen eine endgültige Grenzregelung erst bei Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem vor. Die Entscheidung über territoriale Fragen, insbesondere über die Abtretung deutschen Gebietes, muß einem aus freien Wahlen hervorgegangenen gesamtdeutschen Souverän vorbehalten bleiben. Daher sei der Görlitzer Grenzvertrag zwischen DDR und Polen völkerrechtlich ungültig und für keine deutsche Regierung bindend. Faktische und rechtliche Gründe für eine Gebietsabtretung diesen Ausmaßes seien nicht gegeben. Diesen formalen, völkerrechtlich schwer angreifbaren Standpunkt vertraten alle Bundesregierungen der Bundesrepublik Deutschland bis 1969, dem Jahr des Regierungsantritts der Kleinen Koalition aus SPD und FDP. 2. Die nationalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland erforderten eine Normalisierung ihrer Beziehungen auch zu den osteuropäischen Ländern. Daher sei es aus politischen und moralischen Gründen notwendig und möglich, mit der Volksrepublik Polen — ohne Aufgabe prinzipieller Rechtsauffassungen — über eine Anerkennung der bestehenden Grenze zur DDR zu verhandeln. Das Beharren auf Rechtspositionen müsse auf Dauer die Bundesrepublik vom europäischen Entspannungsprozeß abkoppeln, sie auch im Westen isolieren und eine Verständigung mit der DDR auf unabsehbare Zeit vertagen. Zudem erfordere die Situation um Berlin (West) einen auszuhandelnden Modus vivendi mit der UdSSR, der ohne eine Verständigung mit der Regierung Polens nicht zu erreichen sei. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler W. Brandt und Außenminister W. Scheel unterzeichnete am 7. 12. 1970 in Warschau einen „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen“. In diesem Vertrag, als Gewaltverzichtsvertrag apostrophiert, anerkennt die Bundesrepublik (für sich), daß die bestehende Grenze, die ONG., die westliche „Staatsgrenze der Volksrepublik Polen“ bildet, „unverletzlich“ („jetzt und in der Zukunft“) sei und beide Staaten gegeneinander keine Gebietsansprüche haben. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland einen Schritt getan, den die DDR schon 1950 — allerdings unter sowjetischem Druck — vollzogen hatte. Ihre prinzipielle Auffassung — daß eine gesamtdeutsche Regierung vor einem Friedensvertrag nicht durch Gebietsabtretungen gebunden werden kann — wurde davon nicht berührt. Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 770–771 Obligationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentliche SozialleistungenSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Odermündung entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar; im Norden…
DDR A-Z 1979
Gesundheitswesen (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Struktur- und Organisationsprinzipien Das G. ist staatlich organisiert. Struktur und Organisation gleichen weitgehend, sieht man von dem niedrigen Prozentsatz privat praktizierender Ärzte und Zahnärzte, der Existenz kirchlicher Krankenhäuser und Pflegeheime z. B. ab, denen des G. der UdSSR. Das System ist durchgängig gegliedert in Hygiene-Aufsicht, Arzneimittelversorgung und Apotheken-Wesen und die „Medizinische Betreuung der Bevölkerung“, die ihrerseits aufgeteilt ist auf den „Sektor der stationären Betreuung“, d. i. das Krankenhauswesen, und den „Sektor der ambulanten Betreuung“, d. i. die medizinische Versorgung außerhalb des Krankenhauses. Diese wiederum ist gegliedert in die Einrichtungen des „Betriebsgesundheitsschutzes“ und die „territoriale Organisation der ambulanten Betreuung“. Auf der Kreisebene, also in jedem der 189 Land- und 27 Stadtkreise sowie in den 8 Stadtbezirken von Berlin (Ost) sind diese Einrichtungen der medizinischen Betreuung administrativ zusammengefaßt als „Medizinische Einrichtungen des Kreises“ (z. T. auch noch unter den älteren Bezeichnungen „Vereinigte Gesundheitseinrichtungen“ oder „Medizinisches [S. 475]Zentrum des kommunalen Gesundheitswesens“) und werden medizinisch geleitet von einem „Ärztlichen Direktor“, der dem Kreisarzt als Leiter der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises“ (bzw. der Stadt) untersteht. Unter dieser gemeinsamen Leitung sind die Sektoren, voneinander gesondert und hierarchisch gegliedert, je einer „Leiteinrichtung“ unterstellt. Das ist im ambulanten Sektor die Kreispoliklinik, der Ambulatorien und Staatliche Arzt- und Zahnarztpraxen nachgeordnet sind, daneben auch die wenigen noch „hauptberuflich in eigener Niederlassung tätigen Ärzte“ (und Zahnärzte). Im Betriebs-G. stehen unter der Leitung der „Kreisinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“ die Betriebspolikliniken, Betriebsambulatorien, Arztsanitäts- und Schwesternsanitätsstellen. In den 14 Bezirken und in Berlin (Ost) ist das G. unter der Leitung des Bezirksarztes in der „Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Bezirks“ (in Berlin [Ost] unter dem Leiter der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Magistrats) zusammengefaßt. Übergeordnet ist als staatliche Leitung des Gesundheits- und Sozialwesens das Ministerium für Gesundheitswesen. Die politische, auch die gesundheitspolitische Steuerung liegt indessen beim Politbüro und beim Sekretariat des ZK der SED mit dessen Abteilung Gesundheitswesen unter der Leitung des Mediziners Dr. Werner Hering. II. Besondere Medizinische Dienste Neben dem Staatlichen G. im engeren Sinn gibt es „Medizinische Dienste“ (MD) bei anderen Zweigen der staatlichen Organisation, nämlich je einen MD der Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei und des Verkehrswesens (Ministerium für Verkehrswesen) und schließlich den Sportmedizinischen Dienst des Staatlichen Komitees für Körpererziehung und Sport beim Ministerrat. Mit dem „Staatlichen G.“ des Ministeriums für G. sind diese MD nur lose koordiniert. Sie haben jedoch im wesentlichen gleiche Einrichtungen und die gleiche Arbeitsweise. III. Einrichtungen des Gesundheitswesens A. Das Krankenhauswesen Das Krankenhauswesen unterscheidet sich nicht wesentlich von dem der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt (Anfang 1977) 571 Anstalten mit ca. 180.000 Betten, d. s. 107,5 Betten auf 100.000 Einw. (Bundesrepublik: 111,8). Nur 89 Krankenhäuser mit 12.997 Betten sind noch in Händen der Religionsgemeinschaften oder „sonstiger privater Eigentümer“. 1950 waren es 299 Anstalten mit 19.429 Betten. 8 davon sind Psychiatrische Anstalten (unter insgesamt 44). Die mittlere Anstaltsgröße liegt mit 316 Betten hoch (Bundesrepublik: 210). 43 v. H. aller Krankenhäuser haben weniger als 200 Betten (Bundesrepublik: 66 v. H), 16,3 v. H. mehr als 600 Betten (Bundesrepublik: 5,9 v. H.). Ein „Prozeß der Konzentration“ der Betten auf größere Krankenhäuser wird planmäßig vollzogen. Gliederung in Fachabteilungen ist die Regel; Betten ohne Fachzuordnung machen nur 0,4 v. H. aus (Bundesrepublik: 2,1 v. H.); die Hauptfachrichtungen Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Kinderheilkunde nehmen rd. 56,4 v. H. aller Betten in Anspruch (Bundesrepublik: 46,9 v. H.), die Psychiatrie 18,3 v. H. (Bundesrepublik: 17,9 v. H.). In jedem Kreis und jedem Bezirk hat ein Krankenhaus als Kreis- bzw. Bezirkskrankenhaus im Verhältnis zu den anderen Krankenhäusern des Bereichs die Aufgaben einer „Leiteinrichtung“, im Rahmen der stationären Versorgung der Bevölkerung aber etwa die Funktion eines Krankenhauses der Regel- bzw. der Zentralversorgung in der Bundesrepublik. 10,4 v. H. aller Betten befinden sich in Kliniken von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten (Bundesrepublik: 6,8 v. H.). Die Ausrüstung der kleinen und mittleren Krankenhäuser nähert sich nur langsam dem Standard von Anstalten vergleichbarer Funktion in westlichen Industrieländern; Krankenhäuser der Zentralversorgung hingegen stehen in der medizin.-technischen Ausrüstung hinter denen westlicher Ländern wenig, Hochschulkliniken kaum zurück. Das gilt jetzt auch für die hochtechnisierten Zweige von Diagnostik und Therapie. Die Zahl der Zugänge je Bett im Jahr (die Nutzungsdichte) beträgt 15,9 (Bundesrepublik Deutschland 18,5), die Mittlere Verweildauer 16,2 (16,3), der Bettennutzungsgrad 0,71 bzw. 0,83 (alles ohne Psychischkranke und Tuberkulosekranke — bei diesen ist die Mittlere Verweildauer 135,3 bzw. 147,6 bei 24,9 bzw. 21,4 Betten auf 10.000 Einwohner). In früherer Planung („Rahmenkrankenhausordnung“ 1951) war den Krankenhäusern die Führung in der medizinischen Versorgung überhaupt zugedacht: jedes Krankenhaus sollte mit einer Poliklinik oder einem Ambulatorium verbunden sein und in dieser „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ die Funktion des Gesundheitszentrums in einem fest umgrenzten „Versorgungsbereich“ haben, sein Ärztlicher Direktor für die „medizinische Betreuung“ darin verantwortlich sein. Funktionell ist diese „Einheit der ambulanten und stationären Betreuung“ 1971 aufgegeben worden, administrativ besteht sie jedoch weiter. Nach wie vor wird in der DDR von der „Funktionseinheit Krankenhaus/Poliklinik“ gesprochen. B. Polikliniken, Ambulatorien und staatliche Praxen Im Zuge der Verstaatlichung des G. sind seit 1947 [S. 476]Polikliniken und Ambulatorien in allen Land- und Stadtkreisen errichtet worden. Staatliche Arzt- und Zahnarztpraxen kamen von 1956 an hinzu. Nach jetzigen Normen soll eine Poliklinik (P) mindestens 5 fachärztliche Abteilungen, 1~zahnärztliche Abteilung, Einrichtungen für die physikalische Therapie und 1~Apotheke umfassen. 1~Ambulatorium, mindestens 2 fachärztliche Abteilungen (Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde) und 1~zahnärztliche Abteilung; Fachärzte weiterer Fachrichtungen aus der übergeordneten Poliklinik halten hier regelmäßige Sprechstunden. Polikliniken wie Ambulatorien sollen nach dem „Dispensaire-Prinzip“ arbeiten (vgl. Abschnitt VI). Als Kreis- bzw. Bezirkspoliklinik ist jeweils eine P „Leiteinrichtung“ im Territorialsystem der ambulanten medizinischen Versorgung, der alle übrigen Einrichtungen dieses Sektors nachgeordnet und fachlich unterstellt sind. Für ihre personelle und apparative Ausrüstung sind Normen festgelegt, die ihr ermöglichen sollen, die Aufgaben der zentralen Einrichtung zu erfüllen. Diese Normen werden nur sehr langsam erreicht (vgl. Abschn. IX). Der Versorgungsbereich des Ambulatoriums im territorialen System wird je nach Wohndichte durch staatliche Arztpraxen und Zahnarztpraxen untergliedert. Die feste Aufteilung in „Arztbereiche“ allerdings ist mit der Einführung der freien Arztwahl in der Grundversorgung Ende 1973 entfallen (vgl. Abschn. IX). Staatliche Praxen sind überwiegend frühere Einzelpraxen niedergelassener Ärzte und Zahnärzte in ländlichen Gebieten; vereinzelt sind Neubauten errichtet worden. Den Ambulatorien und staatlichen Arztpraxen sind regelmäßig Gemeindeschwesternstationen zugeordnet; nach Möglichkeit sind sie ― ebenso wie die Hebammen ― im gleichen Hause untergebracht. Neben den Ambulatorien gibt es an kleineren Krankenhäusern ländlicher Gebiete Ambulanzen, die direkt von den Krankenhausärzten versorgt werden. Bestand Anfang 1977: 318 P. (ohne Betriebs-P. und ohne Universitäts-P.), davon 127 noch in organisatorischer Vereinigung mit einem Krankenhaus; 641 Stadt- und Landambulatorien, davon 45 bei einem Krankenhaus; 1.058 Ambulanzen, 1.622 Staatliche Arzt- und 998 Zahnarztpraxen. Zugeordnet 5.146 Gemeindeschwesternstationen (neben noch 183 Konfessionellen Stationen; 1950 war das Verhältnis 2.620 zu 944). Außerdem bestehen noch 1213 private Arztpraxen. C. Das Betriebsgesundheitswesen Schon 1947 ist von der sowjetischen Besatzungsmacht großen Betrieben aufgegeben worden, medizinische Untersuchungs- und Behandlungsstellen zu errichten und zu unterhalten. Ihre Aufgaben gingen also von Anfang an über die traditioneller deutscher Werkärzte hinaus. Seit 1954 gelten die folgenden Richtwerte nach Beschäftigtenzahlen für Betriebe der produzierenden Wirtschaft, des Verkehrs und der Landwirtschaft (in Klammern die Richtwerte für Betriebe der übrigen Wirtschaft, der Verwaltung und des Schul- und Hochschulwesens): von 50 bis zu 200 (150–500) die Gesundheitsstube mit neben amtlicher Besetzung durch Kräfte des Deutschen Roten Kreuzes; bei 200–500 (500–1.000) die Schwesternsanitätsstelle (a) mit medizinischem Arbeitsplatz für die Betriebsschwester und Sprechstunden des (nebenamtlich tätigen) Betriebsarztes; bei 500–1000 (1000–3.000) die Arztsanitätsstelle (b) mit Arbeitsplatz für den in Teilzeit tätigen Betriebsarzt, die Betriebsschwester und den Medizinischen Assistenten (Betriebshygieneinspektor); bei 2.000–4.000 (über 3.000) das Betriebsambulatorium © mit Arbeitsplätzen für mindestens 2 (vollbeschäftigte) Ärzte und 1~Zahnarzt neben den Betriebsschwestern und Betriebshygieneinspektoren; oberhalb 4.000 die Betriebspoliklinik (d) mit mindestens 5 fachärztlichen und zahnärztlichen Behandlungsabteilungen. Für manche Wirtschaftszweige sind die Richtwerte höher angesetzt. Das Personal gehört dem Staatlichen Gesundheitsdienst an; auf Auswahl und Arbeitsweise nehmen die Betriebe und die Betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen starken Einfluß. Bestand Anfang 1977: (a) 1.291; (b) 2.084; © 306; (d) 112. In diesen Einrichtungen sind rd. 2.100 „hauptberufliche“ und rd. 1.800 „nebenberufliche“ Betriebsärzte tätig. Um die Belegschaften auch kleinerer Betriebe in die „arbeitsmedizinische Betreuung“ einbeziehen zu können, wird der Funktionsbereich der Einrichtungen seit einigen Jahren an vielen Stellen auf mehrere Betriebe erstreckt („Betriebsarztbereiche“ — siehe unten). Damit konnte die „regelmäßige Betreuung“ auf 65,2 v. H. aller Beschäftigten ausgedehnt werden. Aber auch so gelingt die Einbeziehung der Beschäftigten in Kleinbetrieben und Landwirtschaft noch nicht. Deshalb werden auch „ambulante Einrichtungen außerhalb des Betriebs-G.“ beteiligt. Sie versorgen jetzt 7, 3 v. H. aller Beschäftigten arbeitsmedizinisch. Aufgaben: Ambulante (Sprechstunden-)Beratung und Behandlung (auch betriebsfremder Personen, insbesondere der Familienangehörigen von Beschäftigten) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, Erste Hilfe bei Unfällen, vor allem aber „prophylaktische“ und „metaphylaktische“ Versorgung der Beschäftigten im Sinne einer umfassenden Präventivmedizin nach dem Dispensaire-Prinzip (siehe Abschn. V) und arbeitshygienische Überwachung aller Beschäftigten, zumal derjenigen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind, sowie der Frauen und der Jugendlichen; Unfallverhütung und Überwachung der Betriebsküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten G. kann auf eine einheitliche Lenkung auch des Betriebs-G. [S. 477]nicht verzichtet werden. Diese bereitet jedoch Schwierigkeiten: Die Aufgaben der Untersuchung und Behandlung und der vor- und nachsorgenden Überwachung gehören ihrer Natur nach der allgemeinen ambulanten Versorgung der Bevölkerung an; sie sind aus organisatorischen Gründen bei den Betrieben angesiedelt und verlangen nach Koordination mit dem „territorialen“ System der medizinischen Versorgung. Die arbeits- und industriehygienischen Aufgaben dagegen sind weitgehend spezifisch für die verschiedenen Wirtschaftszweige. Sie verlangen nach zentraler Lenkung für jeden Industriebereich u. ä. Dafür ist hier das Prinzip der „Leiteinrichtung“ modifiziert worden: Innerhalb jedes Industriezweiges wird das B. von einer großen Betriebspoliklinik als Leiteinrichtung für die speziellen Erfordernisse der Arbeitshygiene koordiniert: „Für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und Arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan zur Entwicklung … des G., Juli 1960). Dafür bestehen bei Betriebspolikliniken 40 Arbeitshygienische Abteilungen und 139 Arbeitshygienische Untersuchungsstellen. Zentrale Leitstelle ist das <➛Zentralinstitut für Arbeitsmedizin> in Berlin (Ost). Zugleich aber sind alle Einrichtungen des Betriebs-G. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und der Aufsicht der „Kreisinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“ unterstellt, von denen es 113 gibt und deren Leiter häufig zugleich Leiter der größten Betriebspoliklinik im Kreis ist. In den großen Industriestädten sind „Zentrale Betriebspolikliniken“ eingerichtet mit z. T. unterschiedlicher Zuständigkeit für die Industriebetriebe. Betriebsarztbereiche (vgl. dazu Abschn. IV) verschaffen auch kleineren Betrieben die Versorgung durch hauptamtliche Betriebsärzte und ermöglichen dort Dispensaire-Überwachung. So sind in den Einrichtungen des Betriebs-G. (in Klammern die entsprechenden Zahlen anderer ambulanter Einrichtungen) im Jahre 1976 vorgenommen worden: 303.515 (62.479) Einstellungsuntersuchungen und 875.873 (231.263) Überwachungsuntersuchungen, das waren 89,3 (94,3) v. H. des Solls, und zudem 910.216 (642.606) „sonstige gesetzlich geforderte Vorsorgeuntersuchungen“, insgesamt also 3.025.952 gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen bei rd. 7,5 Mill. Arbeitern, Angestellten und Lehrlingen; außerdem noch 966.087 (890.018) „sonstige Vorsorgeuntersuchungen“, überwiegend wohl Krebs-Früherkennungs- und prophylaktische Kreislaufuntersuchungen. Im Vergleich zu den arbeitshygienischen Aufgaben ist die Tätigkeit in Diagnostik und Behandlung von Krankheiten gering: Im Betriebs-G. finden weniger als 9 v. H. aller ärztlichen Behandlungen der staatlichen Einrichtungen statt. IV. Bereichsgliederung Der zentralistische Aufbau des G. trägt eine natürliche Tendenz zur Reglementierung der Zuständigkeit jeder Einrichtung für örtliche bzw. regionale Bereiche in sich. In der Organisation der Einrichtungen in Kreisen und Bezirken hat sich das frühzeitig abgezeichnet (1951). Jedes Krankenhaus, jede Poliklinik und jede ihr nachgeordnete Einrichtung, auch jeder einzelne Arzt sollten einen fest umschriebenen Versorgungsbereich „betreuen“. Dem Bereichsarzt sollten auch die Aufgaben der Hygieneaufsicht in seinem Bereich zukommen. Der Nutzen einer ständigen Steuerung der Behandlung und der Überwachung und Führung jedes Patienten scheint offensichtlich. Freie Arztwahl war damit nicht vereinbar. Sie wurde praktisch aufgehoben, formal darauf beschränkt, daß innerhalb einer „zuständigen“ Einrichtung zwischen mehreren Ärzten der gleichen Fachrichtung, falls vorhanden, die Wahl frei blieb. Krankenhaus und Poliklinik jeder Gebietseinheit wurden organisatorisch zusammengefaßt. Jeder Facharzt sollte seine Patienten aus der Sprechstunde ggf. im Krankenhausbett weiterbehandeln. Damit sollte ein besonders rationeller Verlauf von Diagnostik und Behandlung erreicht werden. Für die knappen diagnostisch-technischen Einrichtungen schien damit eine optimale Nutzung ermöglicht. Diese Regelung hat sich jedoch organisatorisch nicht durchhalten lassen; sie ist 1971 aufgegeben worden. Von ihr zeugt in vielen Kreisen noch die Bezeichnung „Funktionseinheit Krankenhaus/Poliklinik“. Die Einsparung vermeidbarer diagnostisch-technischer Wiederholungsuntersuchungen vor und nach Krankenhausaufnahme und die Kommunikation zwischen Ärzten beider Sektoren stellen nach deren Trennung sehr schwierige organisatorische Aufgaben. Der Aufhebung der freien Arztwahl ist der Großteil der Bevölkerung mit Kritik begegnet. Vorbereitung und Beschlüsse des VIII. Parteitags der SED (1971) sind darauf schließlich eingegangen. Im „Gemeinsamen Beschluß …“ (vgl. Abschn. IX) vom 25. 9. 1973 ist das Recht aller Bürger ausdrücklich bestätigt worden, wenigstens in der Grundversorgung durch Allgemeinärzte und Kinderärzte „den Arzt ihres Vertrauens (Hausarzt) zu wählen und ohne Schwierigkeiten dessen Rat einzuholen und seine Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Das „Bereichsarztsystem“ ist damit aufgegeben worden. Für die übrige fachärztliche Versorgung und für die Ambulatorien, Polikliniken und Krankenhäuser als Institutionen besteht das Prinzip des Versorgungsbereichs weiter. Das Betriebs-G. hat auch in dieser Hinsicht frühzeitig eine Sonderstellung erlangt und behalten. Die Beschäftigten können sich dem direkten Zugriff der Einrichtung ihres Betriebes nicht entziehen. Da [S. 478]diese Einrichtungen ― anders als in den meisten westlichen Ländern ― auch Krankheitsbehandlung wahrnehmen und diese auch die Familienangehörigen der Beschäftigten umfassen darf, entstehen hier Überschneidungen, aber auch Ausweichmöglichkeiten mindestens bei Krankheiten mit Bettlägerigkeit. Das bringt Schwierigkeiten des Übergangs und der Kommunikation zwischen Ärzten des Betriebs-G. und des territorialen Systems mit sich, für die befriedigende Lösungen bisher nicht gefunden worden sind. V. Vor- und Nachsorge --- Das Dispensaire-Prinzip Frühzeitig ist im G. der DDR — dem Vorbild der UdSSR folgend — das Prinzip der Vorbeugung („Prophylaxe“) in der Medizin (also Gesundheitserziehung, Vorsorge und Krankheitsfrüherkennung) betont die Mitwirkung an der Gesundheitserziehung zur Aufgabe aller Fachkräfte in der medizinischen Versorgung gemacht worden. Dem dienen die „Kabinette“ und „Ecken“ der Gesundheitserziehung in allen Krankenhäusern und Polikliniken. Es gehört zur Pflicht aller Ärzte, ein Achtel ihrer Arbeitszeit für Gesundheitserziehung zu verwenden. Zentrale Leiteinrichtungen sind das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung und das Deutsche Hygienemuseum (in Dresden seit 1911), dieses vor allem für die Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterial. Für die präventivmedizinische Arbeit im weitesten Sinn ist (ursprünglich in der UdSSR) das Dispensaire-Prinzip entwickelt worden. „Dispensaire“ ist die (aus dem Französischen übernommene) russische Bezeichnung medizinischer Beratungs- und Behandlungsstellen für bestimmte Krankheiten. Jetzt kennzeichnet das Wort die Zentralisierung von Verhütung („Prophylaxe“), Früherkennung (durch „Reihenuntersuchungen“, neuerdings auch „Siebuntersuchungen“ ― vgl. in der Bundesrepublik „Filteruntersuchungen“) und Behandlung einer bestimmten Krankheit mitsamt der Nachsorge („Metaphylaxe“) für diese Kranken und deren Rehabilitation ― also ein Arbeitsprinzip, nicht unbedingt eine besondere Einrichtung. In diesem Sinne wird das Dispensaire-Prinzip auf vielerlei verbreitete chronische Krankheiten angewandt, zumal solche, die das Leistungsvermögen nachhaltig beeinträchtigen: Tuberkulose, Krankheiten des Kreislaufs (Bluthochdruck) und seiner Organe, Diabetes, Magenkrankheiten, Rheumaleiden usf., aber auch für psychische Störungen bei Jugendlichen u. a. Die Zentralisierung bei bestimmten Einrichtungen wird am besten mit der Bezeichnung „…-Zentrum“ verdeutlicht. Soll die medizinische Versorgung der Gefährdeten und Kranken auf bestimmten Gebieten möglichst vollzählig gelingen, so ist eine „Meldepflicht“ (Anzeigepflicht) naturgemäß das meistversprechende Mittel der Erfassung. Demgemäß sind nach der Tuberkulose und den Geschlechtskrankheiten einer solchen Anzeigepflicht unterworfen worden auch Geschwulstleiden (1951), Diabetes, Fehlbildungen und schließlich psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen (1954). Von diesen Krankheiten abgesehen hat das Dispensaire-Prinzip Bedeutung vor allem im Betriebs-G., dessen Einrichtungen z. T. damit eine wirksame Früherfassung und -behandlung chronischer Krankheiten unter Erhaltung der Leistungsfähigkeit erzielen. Versucht wird, das Prinzip auch in den Polikliniken durchzusetzen, indem die Behandlung bestimmter Krankheiten bei Ärzten zusammengefaßt wird, die sich darauf spezialisieren. Vorsorge und Früherkennung haben ihre Schwerpunkte in der Überwachung aller Schwangeren, in der Jugendgesundheitspflege und im Betriebsgesundheitsschutz. Ein dichtes Netz von Schwangerenberatungsstellen, seit der Freigabe der Schwangerschaftsunterbrechung verbunden mit einem Netz von Ehe- und Sexualberatungsstellen, dient dem ersten Schwerpunkt (Mutterschutz; Schwangerschaftsverhütung und -Unterbrechung). Jugendgesundheitspflege beginnt mit der Mütterberatung, deren Tätigkeit sich bis zum Ende des 3. Lebensjahres auf jedes Kindes erstrecken soll. Ihre Aufgabe umfaßt die Überwachung der körperlichen und geistigen Entwicklung und die Früherkennung von Fehlbildungen, Krankheiten und Entwicklungsstörungen, die Schutzimpfungen und die Rachitisprophylaxe, daneben auch die Beratung der Eltern in medizinischen und sozialen Fragen. Bestand Anfang 1977: 252 Hauptstellen mit 2.380 Neben- und 7.351 Außenstellen (in den Neben- und Außenstellen Sprechstunden nur in größeren Abständen). 96,2 v. H. aller Säuglinge werden dort ärztlich überwacht, davon 83,0 v. H. schon innerhalb der ersten 4 Lebenswochen; nur 1,7 v. H. werden später als 7 Wochen nach der Geburt erstmals vorgestellt. Noch im 2. Lebensjahr liegt der Anteil der überwachten Kinder bei 71,8 v. H. 1976 sind 2.603.679 Beratungen geleistet worden, 90,4 v. H. davon durch Ärzte, und zwar fast ausschließlich Fachärzte und Ausbildungsassistenten der Kinderheilkunde. Fast 488.700 Hausbesuche haben stattgefunden, d. s. 2,5 pro Lebendgeborenen. 36.430 Kinder sind in Dispensaire-Überwachung genommen worden. Sie umfaßt in erster Linie Fehlbildungen und Stoffwechselstörungen, aber auch psychische und körperliche Entwicklungs- und neuerdings auch Ernährungsstörungen. Vom Kindergartenalter bis zur Schulentlassung baut der Jugendgesundheitsschutz auf Reihenuntersuchungen auf: Vorgeschrieben sind 2 „Einschulungsuntersuchungen“ — vor und nach der Einschulung — und je 1~Untersuchung in der Unter-, Mittel- und Oberstufe. Dabei werden (in der gleichen Reihenfolge — 1976) 95,6 / 99,8 / 93,5 / 96,0 / 97,4 v. H. der Schüler erfaßt. Die Ausführung liegt vielfach noch [S. 479]bei Allgemeinärzten (mit Zuständigkeit nach dem Bereichsarzt-Prinzip), z. T. aber schon bei Jugendärzten, d. s. speziell fortgebildete Kinder- oder Allgemeinärzte. Ziel ist, Krankheiten und Schwächen früh zu erkennen und der Behandlung zuzuführen; folgenschwere Krankheitszustände werden in Dispensaire-Überwachung genommen. Fehlbildungen, Körperbehinderungen und psychische Störungen einschließlich Krampfleiden sowie Schädigungen des Seh- und des Hörvermögens bei Kindern und Jugendlichen unterliegen dafür schon seit 1954 der Anzeigepflicht. Angestrebt wird auf diesem Wege die rechtzeitige Vorbereitung einer eventuell erforderlichen Rehabilitation, jedenfalls aber die Sicherung voller Schulbildung und Berufsfähigkeit. Mit dem Beginn der Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit geht der Jugendgesundheitsschutz auf das Betriebs-G. über. Jugendliche unterliegen hier wie alle Beschäftigten, die besonderen Risiken in der Berufsarbeit ausgesetzt sind (Arbeit unter Hitze-, Chemikalien- u. ä. Belastung), und wie Schwangere besonderer prophylaktischer Überwachung. Auch dies geschieht durch Reihenuntersuchungen u. dgl. und bei Aufdeckung von Krankheitszeichen durch Dispensaire-Überwachung (Arbeitshygiene). Vom Jahr 1980 an sollen „komplexe Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen“ für alle in Produktionsbetrieben beschäftigten Jugendlichen und für die in der oben genannten Weise Exponierten stattfinden. Das Ministerium für Gesundheitswesen entwickelt dafür seit 1976 ein Modell an 280.000 beschäftigten Jugendlichen und Erwachsenen. VI. Medizinisches Personal A. Ärzte und Zahnärzte Ärzte (Ä) und Zahnärzte (ZÄ) sind in dem staatlichen G. der DDR grundsätzlich im Angestelltenverhältnis tätig. Freiberuflich „in eigener Praxis tätige Ä“ (ZÄ) sind als Übergangserscheinungen begrenzter Dauer zu verstehen. Die Zulassung zum Studium der Medizin und der Zahnmedizin setzt die Ableistung eines 1jährigen Krankenpflegepraktikums voraus. Das medizinische Studium dauert 6, das zahnmedizinische („stomatologische“) 5 Jahre. Ein neuer Studienplan ist 1975 eingeführt worden. Das Studium ist streng schulmäßig angelegt. In „vorlesungsfreien Zeiten“ sind Praktika abzuleisten. Das 6. Studienjahr der Mediziner wird in der Stellung des „Pflichtassistenten“ bei Krankenhäusern auch außerhalb der Hochschuleinrichtungen verbracht. Es schließt mit einem Kolloquium, das gesamte Studium danach mit dem Diplomexamen, formal einem Hochschul-, nicht Staatsexamen, ab (Diplomordnung vom 21. 1. 1969 — GBl. II, S. 105). Es verlangt den Nachweis, daß der Kandidat „eine bestimmte wissenschaftliche Aufgabe unter Anleitung erfolgreich lösen kann“. Die Approbation wird nur nach Ablegung des Diplomexamens erteilt (Approbationsordnung vom 13. 1. 1977 — GBl. I, S. 30 bzw. 34), der Doktortitel kann erst nach Erlangung des Diploms erworben werden, also nicht während des Studiums, sondern erst während der Facharztausbildung oder im Anschluß daran in einer „Aspirantur“ bei einer Forschungseinrichtung (Aspirantenordnung vom 22. 9. 1972 — GBl. II. S. 648). Die Promotion zum Dr. med. verlangt „Forschungsergebnisse, die dazu beitragen, das wissenschaftliche Niveau in Medizin und Stomatologie weiterzuentwickeln“; der Kandidat muß „nachweisen, daß er wissenschaftliche Aufgaben erfolgreich lösen und Wege für ihre praktische Nutzung weisen kann“ (Promotionsordnung A vom 21. 1. 1969 — GBl. II. S. 105). Die nächste Stufe der akademischen Grade in der Medizin (und Stomatologie) ist der „Doktor der Medizinischen Wissenschaften“ (Dr. sc. med.). Er entspricht der früheren Habilitation (Promotionsordnung B). Die ärztliche Approbation berechtigt für sich allein nur zur ärztlichen Tätigkeit als „Ausbildungsassistent“ (oder als „Ausbildungskandidat“ in einer Forschungseinrichtung). Verantwortliche ärztliche Arbeit im ambulanten wie im stationären Sektor des G. setzt die (staatliche) Anerkennung als Facharzt (FA) voraus, sei es die des „FA für Allgemeinmedizin - Praktischer Arzt“, sei es die für ein Spezialgebiet („Fachrichtung“). Der Entwurf einer neuen Facharzt-/Fachzahnarztordnung, die die Facharztordnung von 1967 ablösen soll, ist Ende 1977 veröffentlicht worden. Danach wird es künftig 31 Fachrichtungen für Ärzte und 3 für Zahnärzte geben, die Allgemeinmedizin und die Allgemeine Stomatologie eingeschlossen (in der Bundesrepublik 26 einschl. Zahnmedizin). Die Unterschiede liegen in der Anerkennung der „ökologischen“ Fächer (Arbeitshygiene, Hygiene, Mikrobiologie, Sozialhygiene), aber auch einiger anderer außerklinischer Fächer, wie der Sportmedizin und der Physiotherapie als selbständige Fachrichtungen in der DDR; für die Aufgliederung der Inneren Medizin nach EG-Regeln bleibt es in der DDR bei Subspezialitäten. In der Stomatologie ist der Kinderstomatologe nach sowjetrussischem Vorbild eingeführt worden; eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendpsychiater, wie er in der Bundesrepublik existiert, ist in der DDR nicht vorgesehen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung soll der Erwerb mehrerer Facharztqualifikationen zulässig, jedoch von besonderer Genehmigung abhängig sein. Daneben bleibt eine Vielzahl von Subspezialitäten bestehen. Die Ausbildung zum Facharzt („Weiterbildung“) findet in hierfür zugelassenen Kliniken, Polikliniken und anderen Einrichtungen des G. unter der Verantwortung von Weiterbildungsleitern statt. Sie [S. 480]schließt Lehrgänge zum Erwerb des theoretischen Wissens auf dem Fachgebiet ein. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung in Form eines Kolloquiums ab. Sie soll einheitlich maximal 5~Jahre dauern. Aber schon nach 4 Jahren soll die Meldung zum Kolloquium zulässig sein. Zweitausbildungen werden 3 Jahre brauchen (in der Bundesrepublik je nach Fachgebiet 5 oder 4 bzw. 4 oder 3 Jahre). Die „fachliche und methodische Anleitung und Koordinierung“ der Weiterbildung obliegt der Akademie für Ärztliche Fortbildung und ihren Bezirksakademien mit dafür gebildeten Fachkommissionen. Die Staatliche Anerkennung wird vom örtlich zuständigen Bezirksarzt erteilt. Wer die Weiterbildung nicht erfolgreich abschließt, darf nur unter „Anleitung“ eines Facharztes (Fachzahnarztes) weiter tätig sein. Während der Weiterbildung soll der Ausbildungsassistent Gelegenheit zum Erwerb des Doktorgrades (Promotion A) erhalten. Dafür wird er für längstens 48 Arbeitstage von der Arbeit freigestellt. Die Stellen für die Facharztausbildung („Ausbildungsstellen“) sind kontingentiert. Damit wird der Zugang zu den Fachgebieten gelenkt. Künftig sollen 25 v. H. aller Ärzte als „Facharzt für Allgemeinmedizin“ tätig sein. Für die Ausbildung in den Subspezialitäten finden Lehrgänge bei der Akademie für Ärztliche Fortbildung und bei den Bezirksakademien statt. Bestand an Ä Anfang 1977: 32.097, d. i. 1 A. auf 523 Einw. (Bundesrepublik: 505 Einw.). Ca. 65 v. H. der Ä. besitzen die FA-Anerkennung (einschl. FA für Allgemeinmedizin); die Aufgliederung auf die Fachrichtungen wird nicht veröffentlicht. Im stationären Sektor waren 10.566 Ä. beschäftigt, im ambulanten Sektor 15.784. Indessen dürfen diese Zahlen nur unter Vorbehalt verwendet werden: „Teilbeschäftigung“ ist sehr häufig; darum werden alle Zahlen beschäftigter Ä (und ZÄ) auf „Vollbeschäftigteneinheiten“ umgerechnet angegeben, also die geleisteten Anteile der vollen Wochenarbeitszeit in der beschäftigenden Einrichtung aufgerechnet. Da sehr viele Ä. bei verschiedenen Einrichtungen in Teilbeschäftigung stehen, wirkliche Teilzeitarbeit aber kaum vorkommt, ist die Zahl der Vollbeschäftigungseinheiten größer als die Zahl der tatsächlich tätigen Ä. Ein großer Teil der Ä. arbeitet also mehr als die übliche Wochenarbeitszeit; eine besondere Rolle spielt dabei die Nebentätigkeit von „in eigener Niederlassung tätigen Ä“ in staatlichen Einrichtungen. In den ambulanten Einrichtungen waren. gerechnet in Vollbeschäftigteneinheiten, Anfang 1977 „vollbeschäftigt“ tätig: 13.750,2 Ä, in „Zusatztätigkeit“ 1023,5, teilzeitbeschäftigt 1.009,8. Tatsächlich dürften von allen berufstätigen Ä. rd. 35 v. H. ihrer Hauptbeschäftigung in einer stationären Einrichtung, 43 v. H. in einer ambulanten Einrichtung nachgehen. Etwa 17 v. H. sind überwiegend von anderen Tätigkeiten absorbiert, vor allem von Verwaltungsaufgaben, von den obengenannten Medizinischen Diensten, von der nichtklinischen Forschung und schließlich ― zu nicht bekanntgegebenen Anteilen — von Beratungsstellen und von der Hygiene-Aufsicht. „In eigener Niederlassung“ waren 1.213 Ä. tätig, gegenüber ca. 3.200 im Jahr 1960; das sind nur 3,8 v. H. aller berufstätigen Ä. immerhin aber ein Achtel der in der ambulanten Versorgung tätigen Ä; ihr Leistungsanteil ― der nicht veröffentlicht wird ― dürfte noch erheblich höher liegen. Der Altersaufbau dieser Gruppe ist jedoch äußerst ungünstig; seit 1949 sind neue Niederlassungen auf seltene Ausnahmen beschränkt gewesen. Die Zahl der freiberuflich tätigen Ä. wird also rasch weiter abnehmen (Abnahme von 1973 bis Anfang 1977 um 26 v. H.). Die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium (einschl. Zahnmedizin) betrug 1976 2.161 (1493 Mediziner, 668 Zahnmediziner — darunter 812 und 323 Frauen, d. s. 52,5 v. H.), die Zahl der Absolventen 1519 (1.119 Mediziner, 400 Zahnmediziner — darunter 746/303 Frauen = 69,1 v. H.). Daraus resultiert ― bei noch immer ungünstiger Altersgliederung der gegenwärtig berufstätigen Ä. und ZÄ. ― ein jährlicher Nettozuwachs von 1000 Ä (ZÄ s. u.) oder rd. 3,5 v. H. Mit rascher weiterer Zunahme der Zahl berufstätiger Ä. ist also zu rechnen, zumal Ärztinnen nach Heirat die Berufstätigkeit gewöhnlich nicht aufgeben. Das angestrebte gesundheitspolitische Ziel für 1980 (1 A. auf 520 Einw.) ist schon 1976 nahezu erreicht worden. Das Sozialprestige der Ä. dürfte jedoch von einer so hohen Arztdichte mit der Zeit ungünstig beeinflußt werden. Die Situation der ZÄ („Stomatologen“ nach dem russischen Fremdwort) ist stets parallel zu der der Ä. verlaufen; dies gilt für ihre Hochschulbildung, Berufszulassung und Facharztausbildung wie auch für ihre Berufsausübung (die Dentisten sind schon 1949 in die Gruppe der ZÄ überführt. Dentisten neu nicht mehr ausgebildet worden). Für sie spielt aber Tätigkeit im stationären Sektor naturgemäß keine nennenswerte Rolle (583 Betten für Stomatologie, wohl alle an Hochschulkliniken). Auch für die ZÄ schließt ein 5jähriges Studium mit der Diplomprüfung ab. Nach der Approbation ist für jeden Diplomstomatologen die Fachausbildung in der Stomatologie obligatorisch. Sie führt zur staatlichen Anerkennung als FA für Allgemeine Stomatologie (Prakt. ZA), als FA für Kinderstomatologie oder als FA für Kieferorthopädie. Die Ausbildung wird an ambulanten Einrichtungen durchlaufen; dazu gehören Lehrgänge der Akademie für Ärztliche Fortbildung oder der (regional zuständigen) Bezirksakademie. Bestand Anfang 1977: 8.108 ZÄ, d. i. 1 ZA auf 2.070 Einw. (Bundesrepublik: 1934). Von ihnen waren immerhin 1.472 oder 18,2 v. H. „in eigener Niederlassung“, also freiberuflich tätig (Abnahme [S. 481]seit Anfang 1974: 39,5 v. H.). Es bestehen gegenwärtig 998 Staatliche ZA-Praxen, d. s. fast durchweg verstaatlichte Einzelpraxen, die verwaist sind oder deren Inhaber in den staatlichen Dienst übergegangen ist. Fast 5.500 ZÄ arbeiten in Ambulatorien, Polikliniken und Einrichtungen des Betriebs-G. B. Medizinische Fachschul- und Facharbeiterberufe Die medizinischen Fachkräfte ohne Hochschulausbildung sind schon von 1950 bis 1955 nach dem Muster der UdSSR in eine systematische Ordnung gebracht worden, die, trotz vieler Änderungen in dem anfangs sehr schematischen Aufbau, in den Grundzügen bestehengeblieben ist. Unterschieden werden Mittlere medizinische Berufe (Medizin. Fachschulberufe) und Medizinische Facharbeiter- und Handwerksberufe (vor 1976: Medizinische Hilfsberufe). Einheitlich gelten die „Grundsätze für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Jede höhere Stufe der Berufstätigkeit soll auf 2 Wegen erreicht werden können: von der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (bzw. von der Erweiterten Oberschule mit dem Abitur als Abschluß) aus im „Direktstudium“ mit rein schulischer Ausbildung in Fach- bzw. Hochschule mit eingeschobenen Praktika einerseits, andererseits aber von einer Lehr- oder Anlernausbildung im Anschluß an die (vorerst noch) 8klassige allgemeinbildende Schule her mit berufsbegleitenden Lehrgängen (Betriebsschulen und in Abend- oder Fernstudium bei Fach- und Hochschulen). Formal wie praktisch sollen beide Wege zu gleichen Ergebnissen führen, also zu gleichen Diplomen und gleichen Qualifikationen. Die Medizinischen Facharbeiter- und Handwerksberufe (MFB) sind Lehrberufe mit ausbildungsbegleitendem Unterricht; die Ausbildung schließt ab mit dem Facharbeiterbrief. Bisher sind (1976) 11 Berufsbilder neu festgelegt worden: Facharbeiter für Krankenpflege und für Kinderpflege, Masseur. Kosmetikerin. Wirtschaftspflegerin. Wirtschaftskaufmann. Desinfektor und Facharbeiter für medizinische Sektionstechnik sowie die Handwerksberufe Orthopädiemechaniker, Bandagist und Orthopäd. Schuhmacher. Zugangsvoraussetzung ist eine berufsverwandte Erwerbstätigkeit; es handelt sich also (vorerst) um „Erwachsenenqualifizierung“ (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. XII.). Die älteren Facharbeiterberufe Apothekenfacharbeiter (früher: Apothekenhelferin) und Laborgehilfe bestehen weiter. Die Ausbildung dauert 1½ oder 2 Jahre. Der Facharbeiterbrief eröffnet - nach Bewährung in der praktischen Berufstätigkeit- den Zugang zur Fachschule und damit zur Weiterbildung in einem entsprechenden Mittleren medizinischen Beruf, bei den Handwerksberufen den Weg zum Meister. Die Ausbildung der Mittleren medizinischen Berufe (MmB) erfolgt in Fachschulen, die 1960 aus dem allgemeinen Fachschulsystem herausgelöst und als „Medizinische Schulen“ dem Gesundheitsressort zugeordnet worden sind. Sie galten seitdem als Betriebsschulen, und die Absolventen erlangten formal keine „Fachschulqualifikation“, sondern einen Facharbeiterbrief. Seit dem 1. 9. 1974 sind sie Medizinische Fachschulen, bleiben aber den Einrichtungen des G. zugeordnet. Den bisher ausgebildeten Mittleren medizinischen Kräften (MmK) wird, soweit sie sich im Beruf bewährt haben, die „Fachschulqualifikation“ zuerkannt. Fachschulen (FSch) für die Krankenpflege- und die Kinderkrankenpflegeausbildung bestehen in breiter Ausfächerung der Aus- und Weiterbildungsgänge bei allen Bezirkskrankenhäusern und Hochschulkliniken wie auch bei anderen großen Krankenhäusern. Für die übrigen Fachschulberufe sind Aus- und Weiterbildung bei wenigen Medizinischen Fachschulen zentralisiert, so für Hygiene- und Betriebshygieneinspektoren wie für Apothekenassistenten und Pharmazie-Ingenieure an der Ingenieurschule für Pharmazie in Leipzig (mit 2.600 Studienplätzen), für Medizin-Assistenten (früher: Arzthelfer) an einer entsprechenden Fachschule in Berlin (Ost), für „Ökonomen im Gesundheits- und Sozialwesen“ u. a. an der FSch für Gesundheits- und Sozialwesen in Potsdam usf. Insgesamt bestehen (1976) rd. 41.000 Studienplätze, davon für Krankenpflege und Medizinische Assistenz 22.000, für Medizinisch-technische Diagnostik und Therapie 7.000, für „Krippenpädagogik“ 7.600. Die Zahl der Neuzulassungen (1976) betrug 14.723. Voraussetzung für die Zulassung ist Abschluß der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Die Ausbildung zu den Grundberufen dauert 3 Jahre. In der Ausbildung für Krankenpflege und Medizinische Assistenz (Sprechstundenschwester u. ä.) wechselt der Schulunterricht mit Perioden berufspraktischer Ausbildung; das 3. Jahr wird in „überwiegend vertiefender praktischer Ausbildung“ an einer Gesundheitseinrichtung absolviert. Jeder dieser Ausbildungsgänge schließt mit staatlicher Prüfung und staatlicher Anerkennung ab. Mehrjährige Bewährung in der Berufsarbeit ist Voraussetzung für die Weiterbildung. Sie wird meist im Fernstudium durchlaufen, also neben (reduzierter) Berufsarbeit mit nur periodischem Aufenthalt in der Schule („Hospitationen“). Jede Weiterbildung setzt die „Delegation“ an die FSch durch die Beschäftigungsstätte voraus. Die Dauer der Weiterbildung ist unterschiedlich: sie beträgt bis zu 3 Jahren. „Leiteinrichtung“ für die Aus- und Weiterbildung der MmB ist das Institut für Weiterbildung Mittlerer medizinischer Fachkräfte in Potsdam, das unter Aufsicht und Anleitung der Akademie für Ärztliche Fortbildung steht und vor allem Lehrpläne, Lehrmaterial u. ä. erarbeitet. Für die Lehrkräfte an Medizi[S. 482]nischen FSch ist das Berufsbild des „Medizinpädagogen“ mit einem 4jährigen Ausbildungsgang an der Humboldt-Universität in Berlin (Ost) und Abschluß durch das Diplomexamen geschaffen worden. Das Weiterbildungsprinzip hat zu größerer Durchlässigkeit zwischen den Berufen in vertikaler Richtung beigetragen; von der Lehrausbildung her kostet der Weg jedoch viel Zeit. Die Grenzen zwischen den Berufen in horizontaler Richtung sind fast undurchlässig. Weitaus die meisten Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnet die Krankenpflegeausbildung. Die Schwierigkeiten der „Erwachsenenqualifizierung“ im G. sind leicht erkennbar: Ein berufsbegleitendes Abendstudium können nur große Krankenhäuser bieten; Fernstudium zwingt in der medizinischen Ausbildung, die besonders viele praktische Übungen erfordert, zu ausgiebigen „Hospitationen“, die periodisch bei der Fachschule abgeleistet werden müssen. Beides bewirkt eine sehr starke Fluktuation gerade der aktiven Kräfte und beeinträchtigt damit die Stetigkeit der Arbeit in den Einrichtungen der ambulanten wie der stationären Versorgung. Die wichtigsten MmB und ihre Weiterbildungsstufen sind (Auswahl): Krankenschwester (Krschw.) und -pfleger / Operationsschw. / Fachkrschw. f. Intensivmedizin / Fachkrschw. f. Psychiatrie; Sprechstundenschw. / Betriebsschw. / Gemeindeschw. / Gesundheitsfürsorgerin; Kinderkrschw. / Fachschw. f. Intensivmedizin im Kindesalter / Fachschw. f. Kinderpsychiatrie; Hebamme / Gesundheitsfürsorgerin; Medizinisch-technischer (MT) Laborassistent / MT Laborassistent f. Klinische Chemie, f. Bakteriologie-Serologie; f. Histologie / Ltd. MT Laborassistent; MT Radiologie-Assistent / Fachassistent f. Strahlenbehandlung; f. Nuklearmedizin / Ltd. MT Radiologie-Assistent; MT Fachassistent f. Experimentelle Medizin; Physiotherapeut / Arbeitstherapeut / Ltd. Physiotherapeut; Audiometrie-Phoniatrie-Assistent; Hygieneinspektor / Fachhygieneinspektor / Ltd. Hygieneinspektor (und entspr. Arbeitshygieneinspektor); Apothekenassistent / Pharmazie-Ingenieur: Ingenieur f. Biomedizin. Technik; Ökonom im Gesundheits- und Sozialwesen; Zahntechniker / Zahntechnikermeister. VII. Aufwand und Kosten Der Aufwand für das G. ist verhältnismäßig hoch. Die Zahl der Beschäftigten betrug Anfang 1977 415.300 (in Vollbeschäftigten-Einheiten 375.700) Personen. Von ihnen hatten Hochschulabschluß 44.000, Fachschulabschluß 138.000, Facharbeiterausbildung 40.000. Das medizinische Fachpersonal einschl. angelernter Kräfte umfaßt 272.600 Beschäftigte, d. s. 3,8 v. H. aller Arbeiter und Angestellten (Bundesrepublik: 3,3 v. H. unter Einschluß der mithelfenden Familienangehörigen in Arzt- und Zahnarztpraxen). Darunter sind 86.000 Pflegekräfte (68.200 Krankenschwestern, Krankenpfleger und Kinderkrankenschwestern. 17.800 Pflegehilfskräfte mit oder ohne Facharbeiterqualifikation), 9.400 Medizinisch-technische Assistenten, 8.400 Sprechstundenschwestern, davon 6.000 mit Fachschulabschluß. und 7.900 Stomatolog. Schwestern einschl. 1900 angelernte Kräfte. Neben 3.500 Apothekern in Apotheken, Industrie und Distribution stehen 6.400 Apothekenassistenten und Pharmazie-Ingenieure. 151.300 medizinische Fachkräfte sind in den stationären Einrichtungen beschäftigt, 126.500 in ambulanten Einrichtungen. In den Staatlichen Arztpraxen werden je Arzt (in Vollbeschäftigten-Einheiten) 13.200 Konsultationen geleistet, in den Polikliniken 8.350, in den Ambulatorien 6.400. Die Patientenzahlen und die Kosten je Behandlungsfall lassen sich aus den veröffentlichten Angaben nicht mehr ermitteln. Die Leistungen und Kosten der „Ärzte in eigener Niederlassung“ werden nicht bekanntgegeben. Die Ausgaben des Staates für das G. betrugen 1976 — einschl. Investitionen für Neuerstellung und Erhaltung von Einrichtungen, jedoch ohne Zuweisungen an die Sozialversicherung — 5,180 Mrd. Mark, darunter für die ambulante Versorgung 1,653 Mrd., für die stationäre Versorgung 2,823 Mrd.; die Ausgaben der Sozialversicherung „für gesundheitliche Zwecke“ betrugen 6,491 Mrd. (darunter für Arzneimittel 1,885 Mrd.) zuzgl. 1,735 Mrd. für Krankengeld u. dgl., zusammen also 11,672 Mrd., d. s. 3,5 v. H. des Gesellschaftlichen ➝Gesamtproduktes (in der Bundesrepublik 6,7 v. H. des Bruttosozialproduktes). VIII. Regionale Unterschiede Die insgesamt günstig erscheinende medizinische Versorgung weist Unterschiede zwischen den Bezirken auf, u. a. in der Dichte der Einrichtungen, in den Zahlen verfügbarer Ärzte und nichtärztlicher Fachkräfte und in den Zahlen der Krankenhausbetten, die erhebliche Verteilungsmängel erkennen lassen. Abgesehen von Berlin (Ost), das als Folge der Konzentration administrativer und wissenschaftlicher Arbeitsplätze doppelt so stark mit Ärzten besetzt ist wie die DDR. liegen die Bezirke Neubrandenburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Cottbus, Schwerin und Potsdam in der Besetzung mit Ärzten (einschl. Ärzten in eigener Niederlassung!), bezogen auf die Bevölkerungszahl, deutlich unterhalb des Medianwertes: In ihnen ist die Zahl der Einwohner je Arzt der ambulanten Versorgung um 53,1 (Neubrandenburg) [S. 483]bis 35,5 v. H. (Potsdam) höher als in Rostock, dem (vor Leipzig) bei weitem am besten mit Ärzten besetzten Bezirk. In der Allgemeinmedizin wie in den wichtigsten Fachgebieten kommen in jenen Bezirken doppelt so viele Einwohner auf 1~Arzt wie in den am besten besetzten Bezirken; in der Orthopädie, der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, der Urologie und der Röntgenologie ist das Verhältnis noch weit ungünstiger. Die Zahl der ärztlichen Beratungen je Einwohner ist naturgemäß nicht so unterschiedlich, aber sie ist in Rostock um 38 v. H. höher als in Neubrandenburg. Wahrscheinlich ist dies in der geringeren Inanspruchnahme von Fachärzten begründet. Im übrigen liegen die Differenzen offenbar in geringerem Zeitaufwand des Arztes für die einzelne Beratung, letztlich also in der Qualität der ambulanten Versorgung. Ähnlich große Unterschiede bestehen in der Zahl der Krankenhausbetten (ohne Psychiatrie und Tuberkulose). bezogen auf die Einwohnerzahlen: Die beiden bestgestellten Bezirke (Erfurt und Rostock) liegen gegenüber den beiden ungünstigsten (Suhl und Frankfurt/Oder) um 47 und 45 bzw. 34 und 32 v. H. höher. Einem Ausgleich zwischen den Bezirken stehen strenge Zuständigkeitsregelungen entgegen; ausgenommen davon sind nur die 8 Hochschulklinik-Komplexe. Dem größeren Bettenangebot entspricht aber nicht etwa eine um so geringere Auslastungsquote; vielmehr ist auch die Zahl der Behandlungsfälle größer. Der Ausgleich wird in der Hauptsache durch eine geringere „Verweildauer“, also Dauer der stationären Behandlung, in den geringer versorgten Bezirken bewirkt. Einige Bezirke sind — gemessen am mittleren Stand der DDR — durchgängig unterversorgt. Das sind Bezirke mit vorwiegend agrarischer Struktur (Cottbus, Neubrandenburg, Schwerin) und solche ohne stark geförderte industrielle Struktur (Dresden, Karl-Marx-Stadt), während umgekehrt einige Bezirke mit bevorzugten Wirtschaftszweigen (Rostock. Gera, Leipzig) auch mit medizinischen Einrichtungen stark besetzt sind. Berlin (Ost) liegt an der Spitze aller Bezirke. Noch stärker tritt die Unterversorgung hervor, wenn man industrielle Ballungszentren mit agrarischen Regionen vergleicht. Darüber wird statistisches Material nicht veröffentlicht. Die Verzerrungen in der Versorgungsstruktur sind im wesentlichen Folge der bevorzugten Ausstattung geförderter Gebiete mit hochwertiger medizinischer Ausrüstung und Wohnraum. Beides läßt die Aufnahme einer Tätigkeit für Ärzte in Krankenhäusern und Polikliniken attraktiv erscheinen. Es wirkt sich zum Nachteil der elementaren Versorgung aus. IX. Planprojektion und Korrekturen In der Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) ist am 25. 9. 1973 in einem „Gemeinsamen Beschluß des ZK der SED, des Ministerrats und des Bundesvorstandes des FDGB“ ein detailliertes Programm „zur Verbesserung der medizinischen Betreuung der Bevölkerung“ festgelegt worden: Die „ambulante und stationäre Grundbetreuung“ soll nachdrücklich gefördert werden, besonders in Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde. In denjenigen „Gebieten, die ärztlich noch nicht ausreichend besetzt sind, ist die Zahl der Fachärzte zielgerichtet zu erhöhen“. Die „ambulanten Betreuungskapazitäten“ sollen in Neubauzentren durch leistungsfähige Polikliniken und Ambulatorien, „entsprechend den territorial unterschiedlichen Bedürfnissen“, aber auch ― besonders auf dem Lande ― „durch Schaffung von kleineren Ambulatorien und Staatlichen Arztpraxen“ erweitert werden. Die ambulante Betreuung soll auf den wichtigsten Fachgebieten verstärkt werden, „um die Diagnostik- und Wartezeiten zu verkürzen“ und „dem Arzt mehr Zeit für individuelle Beratung und Behandlung seiner Patienten zur Verfügung“ zu stellen. Auch der „oft übertriebene Ausbau spezialisierter Betreuungssysteme“ soll eingeschränkt und die Zahl der „Ärzte und Schwestern in Leitungsfunktionen vermindert“ werden, zugunsten unmittelbarer Arbeit am Kranken. Der Bau neuer Krankenhäuser in Suhl, Neubrandenburg, Schwerin. Cottbus und Frankfurt/Oder ist im Rahmen des nächsten Fünfjahrplans (1976–1980) vorgesehen. Die Investitionsmittel für das G. und Sozialwesen sollen in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt werden. Den Ärzten und den übrigen Fachkräften soll die Tätigkeit in der Grundversorgung (einschl. Frauenheilkunde und Innerer Medizin) attraktiv gemacht werden: „Neue und erprobte wissenschaftliche Erkenntnisse werden den in der medizinischen Praxis tätigen Ärzten rascher und übersichtlicher zugänglich gemacht.“ Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen können eine Zusatzvergütung von bis zu 8 v. H. erhalten; ihre Altersversorgung wird verbessert (auch die der Ärzte in eigener Niederlassung). Für sie wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, „um sie seßhaft zu machen“. Eine ungewöhnlich große Zahl von Kommentaren läßt erkennen, daß dieser gemeinsame Beschluß auf die lange erwartete Korrektur von Mängeln zielt, die in der medizinischen Versorgung entstanden sind. Ein besonders wichtiger Punkt ist das Ziel, das am Anfang des Beschlusses gesetzt ist, „die vertrauensvollen Beziehungen der Bürger zu den Gesundheitseinrichtungen zu vertiefen“. In der Allgemeinmedizin und in der Kinderheilkunde sollen „die Bürger überall von ihrem Recht Gebrauch machen können, den Arzt ihres Vertrauens (Hausarzt) zu wählen und ohne Schwierigkeiten dessen Rat … und Hilfe in Anspruch zu nehmen“. Das geht weit über bloße Verbesserung von Organisation und Ausstattung des G. hinaus. Es bedeutet begrenzte „freie Arztwahl“ [S. 484]und ist eine klare Abkehr vom Bereichsarztsystem. Dieses ist von der Bevölkerung nicht angenommen worden. Die Forderung weiter Teile der Bevölkerung nach „individueller Beratung und Behandlung“ hat sich vorerst durchgesetzt. X. Leistungen und Erträge Die Leistungen der Einrichtungen des G. unterscheiden sich in Diagnostik und Behandlung ihrer Zahl nach wohl nicht wesentlich von denen in der Bundesrepublik Deutschland, soweit das Fehlen von Angaben über die in eigener Niederlassung tätigen Ärzte ein Urteil zuläßt: In den staatlichen Einrichtungen kommen auf jeden Einwohner ca. 3 Behandlungsfäll
Gesundheitswesen (1979) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Struktur- und Organisationsprinzipien Das G. ist staatlich organisiert. Struktur und Organisation gleichen weitgehend, sieht man von dem niedrigen Prozentsatz privat praktizierender Ärzte und Zahnärzte, der Existenz kirchlicher Krankenhäuser und Pflegeheime z. B. ab, denen des G. der UdSSR. Das System ist durchgängig gegliedert in Hygiene-Aufsicht, Arzneimittelversorgung…
DDR A-Z 1979
Finanzkontrolle und Finanzrevision (1979)
Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1985 Um ihre Regierungsaufgaben zu erfüllen, werden den zentralen Staatsorganen und den Gebietsverwaltungen auf Bezirks-, Kreis- und Gemeindeebene Etatmittel zur Verfügung gestellt. Diese Verteilung von Geldkapital erfolgt nach Maßgabe der Haushaltspläne. Auch die im Staatseigentum befindlichen Betriebe und Betriebsvereinigungen erhalten für die Erfüllung ausgewählter Wirtschaftsaufgaben (Erweiterungsinvestitionen, Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten) Geld aus der Staatskasse. Hinzu kommen, weiterhin, Subventionszahlungen bei besonderen Anlässen. Dazu gehören z. B. Zuschüsse zum Ausgleich von Verlusten oder produktgebundene Preisstützungen. Aufgrund dieser Umverteilung von Teilen des im Staatshaushalt konzentrierten Volkseinkommens ergibt sich für die Regierung der DDR die Verpflichtung, nachzuforschen, ob die Empfänger des Geldkapitals dieses plankonform, sparsam und zweckmäßig verwenden. Die durch Regierungsorgane durchgeführte „staatliche Finanzkontrolle“ (Fk.) umfaßt alle Überprüfungen, die feststellen sollen, ob zentrale und regionale Verwaltungsstellen sowie die Wirtschaftsbetriebe in ihrem Finanzgebaren das Staatsinteresse wahren und die zentralen Anweisungen befolgen. Neben der Fremdkontrolle, die durch externe Prüfungsorgane erfolgt, organisiert jeder Leiter einer Verwaltungsstelle und eines Wirtschaftsbetriebes zusätzlich noch eine Eigenkontrolle über den Umgang mit Finanzmitteln in seinem Verantwortungsbereich. Diese haus- oder betriebsinternen Kontrollen bedürfen meist keiner Anstöße von außen. Sie erfolgen aus Eigeninteresse der Leitungskader, denn bei diesen Kontrollaktionen geht es stets vorrangig darum festzustellen, ob die verfügbaren Finanzmittel zweckmäßig genutzt werden, um die dezentralen Sonderinteressen (insbesondere die Einkommensinteressen) von Verwaltungsinstanzen und Einzelbetrieben zu verwirklichen. Aufgabe der Fk. ist es, a) laufend das Finanzwesen und die Finanzdisziplin der „Haushaltsorgane“ und „Haushaltsorganisationen“ zu überprüfen (dazu gehören u. a. die Ministerien, Zentralen Ämter, die örtlichen Räte samt Verwaltungsunterbau, die Einrichtungen der „gesellschaftlichen Konsumtion“ im Bereich des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports und die Massenorganisationen). Außerdem ist der Fk. b) die fortwährende Überwachung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten übertragen (VEB, Kombinate, VVB, Produktionsgenossenschaften). Letztlich erstreckt sich der Aufgabenbereich der Zentralen Fk. c) auch auf die Geschäftspolitik der Banken, Sparkassen und Versicherungen. In der Verwaltungspraxis und der wirtschaftswissenschaftlichen Lehre wird von „staatlicher Finanzkontrolle“ hauptsächlich dann gesprochen, wenn es sich um die folgenden beiden Kontrollmaßnahmen handelt: a) die „Vorkontrolle“ der Qualität der gerade ausgearbeiteten Finanzpläne und b) die „kontinuierliche, mit[S. 380]laufende Kontrolle über das Maß der Erfüllung der Finanzpläne“. Finanzwirtschaftliche Pläne sind die Haushalts-, Kredit-, Valuta- und Kassenpläne sowie die globalen und einzelwirtschaftlichen Planbilanzen von Wirtschaftsgruppen (z. B. Staat, Banken, Industrie) und einzelnen Kombinaten sowie Betrieben. Die „nachträgliche Kontrolle“ der Finanzgebarung der Verwaltungen, Banken und Versicherungen nach Ablauf des Haushalts- und Geschäftsjahres sowie die rückblickende Überprüfung der Erfüllung der Finanzpläne der Produktionseinheiten ist Aufgabe der „Finanzrevision“ (Fr.). Die bei der Fk. angewendeten Analyse- und Prüfungsverfahren unterscheiden sich danach, ob die Überwachungsmaßnahmen „reinen“ Verwaltungsorganen gelten oder ob die Finanzen von selbständigen Betrieben und/oder überbetrieblichen Produktionsorganisationen überprüft werden sollen. Beide Arten von Institutionen verfolgen voneinander abweichende (Betriebs-)Zwecke. Die Unterschiedlichkeit der Aufgaben bestimmt jedoch nicht nur die Art der angewendeten Kontrollmethoden. Sie ist auch dafür verantwortlich, daß sich der staatliche Kontrollapparat der DDR selbst spezialisiert hat, je nachdem, ob haushaltswirtschaftliche Kontrollen gegenüber Etatmittelverwendern und Zuwendungsempfängern durchgeführt werden müssen oder ob die Aufgabe darin besteht, die Finanzwirtschaft von erwerbswirtschaftlich tätigen Betrieben zu überprüfen. Gegenüber den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Organisationen (VEB; Kombinate; VVB) verfolgen die Fk. zunächst vor allem das Ziel, „ungeschminkt“ zu erfahren, welche Ergebnisse bei der a) vom Plan vorgeschriebenen und bei der b) auf Eigeninitiative der Produktionsorganisationen vorgenommenen Verwertung von Finanzkapital erzielt worden sind. Diese Erkundungen erfolgen durch gezielte Einholung von Informationen, periodisch angeforderte Rechenschaftsberichte und durch überraschend anberaumte Prüfungen der Buchhaltung und des betrieblichen Rechnungswesens. Werden durch die Kontrollen Leistungsmängel aufgedeckt, sind die Kontrollorgane verpflichtet. Maßnahmen vorzubereiten, mit denen die Effektivität der überprüften Wirtschaftsorganisationen verbessert werden kann. Die VEB, Kombinate und VVB der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, ihre Geschäftspolitik nach dem „Rentabilitätsprinzip“ (Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung) auszurichten. Diese Handlungsmaxime verlangt von ihnen, ihre Produktionskosten aus dem Erlös verkaufter Erzeugnisse, also durch eigene Leistungen, zu decken. Der Normalfall soll jedoch sein, daß die Betriebe und Betriebsvereinigungen einen Gewinn erwirtschaften. Das „Rentabilitätsprinzip“ verpflichtet somit die Produktionsorganisationen zu einer möglichst effizienten, flexiblen Kombination der Produktionsfaktoren im Rahmen der für sie verbindlichen Betriebspläne. Diese Forderung nach Rentabilitätssteigerung durch flexible Unternehmenspolitik läßt sich natürlich von Seiten der Wirtschaftskader in den Produktionsbereichen nur in dem Maße erfüllen, wie ihnen die Daten der Betriebspläne hierfür Entscheidungsspielraum lassen. Im Gegensatz zu den Wirtschaftsbetrieben richtet sich das Verwaltungshandeln der Staatsorgane nicht unmittelbar auf erwerbswirtschaftliche Ziele. Sie sind vielmehr z. B. damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die administrativen Hilfen zu gewähren, damit die Produktionsorganisationen ihre staatlichen Planaufgaben termingerecht erhalten und in die Lage versetzt werden, diese zu erfüllen. Das Handeln der Verwaltungsorgane wird durch Anweisungen und Regeln in Form von Gesetzen, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen gelenkt und zusätzlich durch operative Verfügungen vorgesetzter Regierungsstellen gesteuert. Bei der Aufteilung der von ihnen verwalteten Haushaltsmittel (Einzeletats) auf die ihnen zur Erledigung zugewiesenen Aufgaben sind die Verwaltungsinstanzen verpflichtet, weisungsgetreu zu verfahren und sachgemäß zu handeln. Daraus folgt, daß je nach der Art der Institutionen und der diesen übertragenen spezifischen Aufgaben sich auch die Ziele, die Methoden und die Beurteilungsmaßstäbe der Fk. ändern. Im Bereich der staatlich gelenkten Produktion. Zirkulation und Distribution lautet der Überwachungsauftrag, den erreichten Grad der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Produktionseinheiten kritisch zu prüfen. Dagegen steht bei der Kontrolle des Verwaltungsbereiches die Einhaltung der Haushaltsdisziplin durch die einzelnen Haushaltsorganisationen im Mittelpunkt der Kontrolltätigkeit. Seit 1966 befassen sich in der DDR vor allem 4 Finanzorgane mit der Fk. der Staatswirtschaft.: 1. Das Ministerium der Finanzen, 2. die Banken. 3. die staatliche Finanzrevision und 4. die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte. Ergänzende Kontrollanalysen werden von den Industrieministerien, den Abteilungen Finanzen der VVB, den Versicherungen und den ständigen Ausschüssen der Volksvertretungen verlangt. Bei dieser Vielzahl der sich bereichsweise überschneidenden Kontrollen seitens verschiedener Instanzen ist es unumgänglich, daß diese ihre Tätigkeit in der Sache und im Termin aufeinander abstimmen. Aus diesem Grunde erfolgen vor allem die üblichen Kontrollen und Revisionen zum Abschluß des Wirtschaftsjahres häufig gemeinsam. In den Betrieben und Betriebsvereinigungen ist der Hauptbuchhalter der verantwortliche Ansprechpartner der staatlichen Kontrollorgane für Finanzfragen. Er ist der vom Staat beauftragte und von der Wirtschaftsverwaltung eingesetzte Inspektor, der sicherzustellen hat, daß bei den Planträgern an der Produktionsbasis die Staatsinteressen vorrangig berücksichtigt werden. Er hat dafür zu sorgen, daß das betriebliche Rechnungswesen ordnungsgemäß geführt wird, damit die Kontrolleure des Staatsapparats jederzeit Einsicht in die Buchhaltung und Erfolgsrechnung des Betriebes nehmen können. In der DDR hat der Begriff „Finanzrevision“ 2 Bedeutungen. Einerseits stellt die Fr. eine Prüfungsmaßnahme [S. 381]dar. Andererseits ist sie ein staatliches Kontrollorgan. Als Prüfungsmaßnahme bedeutet die Fr. die jährliche Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Rechnungswesens und der Jahresabschlußbilanzierung bei den einzelnen VEB. Kombinaten und VVB (= nachträgliche Kontrolle). Als staatliches Kontrollorgan stellt die Fr. eine Hierarchie institutionell verselbständigter Kontroll- und Revisionsinstanzen dar, die unter der direkten Anleitung des Ministeriums der Finanzen Revisionen durchführt. Der Zuständigkeitsbereich der staatlichen Fr. erstreckt sich a) auf die Produktionseinheiten aller Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwesen. Handel, Verkehr. Landwirtschaft, sonstige Dienstleistungssektoren), sofern diese ihre „Unternehmenspolitik“ nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung ausrichten; b) auf die staatlichen Kreditinstitute; c) auf alle staatlichen Verwaltungsorgane (= Haushaltsorgane/Haushaltsorganisationen) und d) auf sämtliche gesellschaftlichen Massenorganisationen. Bei den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Produktionseinheiten wird durch die Fr. geprüft, ob die vorgelegte Jahresbilanz und die unterbreitete Gewinn- und-Verlust-Rechnung ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Hinzu kommt die Analyse der wirtschaftlichen „Tüchtigkeit“ des Betriebskollektivs. Als Prüfungsunterlagen zur Beurteilung des erreichten Wirtschaftserfolges werden die gesammelten Belege, Dokumente, Buchungen, Statistiken, Betriebspläne (einschließlich Finanzpläne), Planabrechnungen (Soll-Ist-Vergleiche) und die Ergebnisse der Gewinn-und-Verlust-Rechnungen ausgewertet. Zweck der Revision ist die Beurkundung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Produktionseinheiten (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Planabrechnung) durch Erteilung eines „Bestätigungsvermerks“. Erst mit diesem Vermerk und durch einen positiven Prüfungsbericht wird das vom Arbeitgeber Staat eingestellte Führungspersonal der VEB, Kombinate und VVB durch diesen selbst für ihre Tätigkeit in der vergangenen Wirtschaftsperiode entlastet. Prüfungsobjekte bei den zentralen und örtlichen Staatsorganen sind die Jahresabrechnungen der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne, die Gesetzestreue bei der Erfüllung der ihnen aufgetragenen Aufgaben und der sparsame und pflegliche Umgang mit Staatsvermögen. Entdecken die Revisionsinstanzen bei ihren Prüfungen, daß einzelne Produktionseinheiten und Verwaltungen unwirtschaftlich gearbeitet haben, planwidrige Aktionen unternahmen oder gegen Gesetze verstießen, so können sie bei kleineren Beanstandungen selbst die Beseitigung der Fehlleistungen und der Plan- und Ordnungswidrigkeiten anordnen. Bei größeren Vergehen müssen sie den Fall den übergeordneten Lenkungsinstanzen sowie den Gerichten übergeben. Sofern es sich nicht um einen Fall handelt, bei dem die Gerichte aufgrund der Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts zwingend eingeschaltet werden müssen, sorgt in den meisten Fällen das Ministerium der Finanzen für Abhilfe. Während der Wirtschaftsreform in der DDR (1963 bis 1970) hat die primäre Verantwortlichkeit für die Fr. gegenüber der volkseigenen Wirtschaft zweimal gewechselt. Zunächst erhielten die „Konzern“-Spitzen der VVB 1963/64 anstelle behördlicher Kontrollinstanzen den Auftrag, die Finanzwirtschaft der ihnen angegliederten VEB laufend zu überwachen und das betriebliche Rechnungswesen nach Abschluß jedes Wirtschaftsjahres nach Maßgabe staatlicher Prüfungsvorschriften zu revidieren. Die Fr. gegenüber den VVB übernahmen die 1963/64 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der damaligen Deutschen Notenbank (heute Staatsbank der DDR). Die VVB führten jedoch ihre Nachkontrolle nicht im Interesse der vorrangigen Durchsetzung der Staatsziele vor denen der Individual- und Betriebsinteressen durch. Wegen „Kumpanei“ mit den Kontrollierten wurden ihnen deshalb 1966 die primären Revisions- und Überwachungsbefugnisse wieder entzogen. Das Scheitern dieses Experimentes, die Verantwortlichkeit für Fk. und Fr. auf die VVB-Leitungen zu delegieren, rührte daher, daß durch die Umwandlung der VVB zu „Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung“ diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn-und-Verlust-Gemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen. Daher deckten die Konzernleitungen finanzielle und wirtschaftliche Manipulationen ihrer VEB, sofern diese dem Konzern insgesamt zum Vorteil gereichten. Aus diesen Gründen wurde Anfang 1966 das Revisionswesen in der DDR in der Weise umgestaltet, daß seit dieser Zeit eine eigene, von anderen wirtschaftsleitenden Organen unabhängige staatliche Instanz die Revisionen vornimmt. Die fachliche Anleitung dieser Sonderbehörde liegt beim Ministerium der Finanzen. (Vgl. den „Beschluß über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision“ vom 12. 5. 1967, GBl. II, S. 329 ff.) Finanzsystem; Banken; Sparkassen; Örtliche Organe der Staatsmacht; Bezirk; Kreis; Gemeinde; Wirtschaft; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 379–381 Finanzberichterstattung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzökonomikSiehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1985 Um ihre Regierungsaufgaben zu erfüllen, werden den zentralen Staatsorganen und den Gebietsverwaltungen auf Bezirks-, Kreis- und Gemeindeebene Etatmittel zur Verfügung gestellt. Diese Verteilung von Geldkapital erfolgt nach Maßgabe der Haushaltspläne. Auch die im Staatseigentum befindlichen Betriebe und Betriebsvereinigungen erhalten für die Erfüllung ausgewählter Wirtschaftsaufgaben…
DDR A-Z 1979
VP-Bereitschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Seit 1969 Bezeichnung für die kasernierte und militärisch gegliederte Bereitschaftspolizei; sie bildet mit den Kompanien der Transportpolizei und den motorisierten Kampfgruppenbataillonen der Bezirksreserve (Kampfgruppen) den Kern der Streitkräfte der Territorialverteidigung. Die ersten Verbände wurden 1950 durch das Ministerium für Staatssicherheit aufgestellt. Seit dem 1. 5. 1955 führten sie die Bezeichnung „Innere Truppen“. Am 1. 5. 1956 wurden diese Einheiten in Bereitschaftspolizei umbenannt, ohne daß sich an ihrem militärischen Charakter etwas änderte. Am 15. 2. 1957 wurden sie aus der Zuständigkeit des MfS herausgelöst und dem Ministerium des Innern unterstellt. Die militärisch ausgerüstete Bereitschaftspolizei wurde am 13. 8. 1961 in Berlin (Ost) eingesetzt. Das Wehrpflichtgesetz vom 24. 1. 1962 stellt den Dienst in der Bereitschaftspolizei dem aktiven Militärdienst gleich. Diese Einheiten waren in motorisierte Bereitschaften gegliedert, die modern ausgerüsteten Infanterieregimentern entsprachen, bis im Mai 1963 die Umstellung auf schwächere Bereitschaften in Bataillonsstärke erfolgte. Die im Frühjahr 1969 in V. umbenannte Bereitschaftspolizei bildet seit 1970 offiziell einen Teil der Streitkräfte der Territorialverteidigung und nahm in dieser Funktion im Oktober 1970 am Manöver „Waffenbrüderschaft“ des Warschauer Paktes teil. Ihre Manöveraufgabe bestand darin, gegnerische Kommandoeinheiten unschädlich zu machen und die eigenen Operativverbände beim Vormarsch ins Hinterland des Gegners zu decken. Zu den Einsatzmöglichkeiten der V. gehören ferner innere Unruhen und Katastrophenfälle. Die V. ist mit Schützenpanzerwagen. Feldgeschützen, Granatwerfern, schweren Maschinengewehren und Wasserwerfern ausgerüstet. Die graugrüne Uniform entspricht der der Deutschen Volkspolizei. Oberste Behörde der 18.000 Mann zählenden V. ist das Kommando der V. in Berlin (Ost), das fachdienstlich dem Ministerium des Innern untersteht. Die Ausbildung der Offiziere erfolgt in 3jährigem Studium an der Offiziershochschule der V. „Artur Becker“ in Dresden. Offiziere der V. führen militärische, Unteroffiziere und Mannschaften dagegen Dienstgrade der Deutschen Volkspolizei. Die V. stehen in oder nahe den 14 Bezirksstädten (außer Rostock) in Garnison. In den Industriebezirken sind je 2 V. stationiert. Die Bereitschaften in Basdorf (nördl. Berlin) dienen als zusätzliche Sicherungskräfte für das Regierungswohngebiet bei Bernau. Standorte der V.: Nr. 1: Schwerin Nr. 2: „Hans Kahle“ Neustrelitz Nr. 3: „Hans Marchwitza“ Potsdam [S. 1146]Nr. 20: „Käte Niederkirchner“ Potsdam Nr. 4: „Ernst Thälmann“ Magdeburg Nr. 11: Magdeburg Nr. 5: „Arthur Hoffmann“ Leipzig Nr. 14: Leipzig Nr. 6: „Bernhard Koenen“ Halle Nr. 12: Halle Nr. 7: Erfurt Nr. 8: „Dr. Kurt Fischer“ Dresden Nr. 9: „Ernst Schneller“ Karl-Marx-Stadt Nr. 10: Rudolstadt-Cumbach Nr. 13: „Magnus Poser“ Meiningen Nr. 15: Eisenhüttenstadt Nr. 16: Cottbus Nr. 17: „Robert Uhrig“ Basdorf (Kreis Bernau) Nr. 18: „Heinrich Rau“ Basdorf Nr. 19: „Conrad Blenkle“ Basdorf Nr. 21: Stralsund. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1145–1146 Vorschulerziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VVB-BinnenfischereiSiehe auch die Jahre 1975 1985 Seit 1969 Bezeichnung für die kasernierte und militärisch gegliederte Bereitschaftspolizei; sie bildet mit den Kompanien der Transportpolizei und den motorisierten Kampfgruppenbataillonen der Bezirksreserve (Kampfgruppen) den Kern der Streitkräfte der Territorialverteidigung. Die ersten Verbände wurden 1950 durch das Ministerium für Staatssicherheit aufgestellt. Seit dem 1. 5. 1955 führten sie die Bezeichnung „Innere Truppen“. Am 1. 5. 1956 wurden diese…
DDR A-Z 1979
Grundmittel (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe: 500 Mark, seit 1976 1.000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z. B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 Mark bzw. 1.000 Mark aus dem Staatshaushalt. Die Wiederbeschaffung dieser Güter wird jedoch mit Teilen des Gewinns, aus Amortisationen bzw. durch G.-Kredite finanziert. Voraussetzung sinnvollen Wirtschaftens sind ein rationeller Einsatz und eine möglichst gute Auslastung der G. Durch die Anwendung uneinheitlicher Bewertungsmaßstäbe für G. war jedoch bis Anfang der 60er Jahre eine objektive Messung der Effizienz des Kapitaleinsatzes nahezu unmöglich, denn 1948 waren alle vorhandenen Maschinen und sonstigen Ausrüstungen zu Festpreisen des Jahres 1944 sowie alle Gebäude zu den um 60 v. H. erhöhten Preisen des Jahres 1913 bewertet worden. Alle im Zeitraum von 1948 bis 1953 erworbenen G. sind mit den zum Anschaffungszeitpunkt geltenden Preisen verbucht sowie alle von den Betrieben selbst erstellten Investitionsgüter auf Basis der tatsächlichen Kosten verrechnet worden. Nach 1953 wurden die damals neugebildeten Festpreise zugrunde gelegt. Angesichts dieser verzerrten Bewertung konnte trotz gestaffelter Sätze der Abschreibungen der tatsächliche Anlagenverschleiß nicht voll gedeckt werden, zumal auch die Anschaffungskosten für G. gestiegen waren. Deshalb erschienen z. B. alte Anlagen rentabler als neue, weil die für sie anzusetzenden Abschreibungen erheblich niedriger waren als die neuer Anlagen. Gesamtwirtschaftlich waren die Folgen der Unterbewertung des Anlagevermögens noch schwerwiegender: Die Planungsinstanzen konnten kein brauchbares Bild über die Produktivität des Kapitaleinsatzes in den verschiedenen Zweigen und Branchen erlangen; sie blieben somit bei ihren Investitionsentscheidungen auf unzulängliche Kennziffern angewiesen. Zur Behebung dieser Schwierigkeiten erfolgte 1963 eine weitreichende Grundmittelumbewertung. Die damit zur Preisbasis von 1962 bewerteten Daten des Anlagevermögens galten auch noch im Jahr 1978; sie werden jährlich zu Preisen von 1962 fortgeschrieben. Inzwischen sind jedoch wieder erhebliche Preisveränderungen eingetreten — z. B. durch die Industriepreisreform von 1967 sowie durch seitdem erfolgte weitere Preiskorrekturen —, so daß auch gegenwärtig wieder die gleichen Vorbehalte gegen die offiziellen Anlagevermögensdaten zu machen sind wie schon Anfang der 60er Jahre. Deshalb wurde in der DDR verschiedentlich eine erneute G.-Umbewertung gefordert; Anzeichen für die Durchführung einer derartigen Neubewertung in absehbarer Zukunft sind bisher jedoch nicht zu erkennen. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 495 Grundlagenvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelumbewertungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 In der DDR gebräuchlicher Ausdruck für Anlagemittel (Mindesthöhe: 500 Mark, seit 1976 1.000 Mark). Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Die Erstausstattung eines Betriebes mit Betriebsmitteln, die zur Inbetriebnahme neuer Kapazitäten erforderlich sind (z. B. Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Mobiliar), erfolgt ohne Beachtung…
DDR A-Z 1979
Musik (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des sozialistischen Gegenwartsschaffens in der M. als eine Ausdrucksform der Kunst „die sozialistischen Ideale zu vermitteln, Stolz und Freude über das Errungene zu fördern. aber auch den Kampf um neue Fortschritte beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu [S. 745]gestalten. Die bedeutenden Schöpfungen des M.-Erbes tragen dazu bei, Humanismus und Ethik im Leben sozialistischer Menschen tiefer auszuprägen“ (II. Musikkongreß 1972). Als das Kernstück des M.-Lebens wird das kompositorische Schaffen angesehen. Der Differenziertheit der Bedürfnisse wird Rechnung getragen, indem die Bedeutung aller Genres gleichermaßen anerkannt und gepflegt wird: neben den verschiedenen Formen der klassischen, sog. ernsten M. diejenige des Lied- und Chorschaffens wie die Tanz- und Unterhaltungs-M. Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung neuer Werke (der musikalischen Ausdrucksmittel wie auch der Textwahl) ist die sozialistische Einstellung des Komponisten. Neben der Pflege des kulturellen Erbes (Aufführungen, Herausgabe von Biographien und Werkbesprechungen aus sozialistischer Sicht) dient die Förderung der zeitgenössischen Kompositionen der Schaffung einer DDR-Nationalkultur. Durch M.-Tage, Festspiele, Treffen von Vertretern der Verbände, der Komponisten und M.-Wissenschaftler und verschiedenster anderer gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen wird das Ziel der Integration dersozialistischen Staaten angestrebt. In geringem Maße gelangen fortschrittliche Komponisten kapitalistischer Länder zur Aufführung (Henze, Egk, Fortner, Hindemith, Orff, Nono. Britten u. a.). Hauptrepräsentanten des M.-Lebens sind die Orchester und M.-Theater. Von 99 Theatern in der DDR existierten 1976 46 ausschließlich oder teilweise als Opern- bzw. Operettenbühnen. Zu den führenden Orchestern der insgesamt 81 staatlichen Berufsorchester zählen die Dresdener Staatskapelle, das Leipziger Gewandhausorchester, das Orchester der Staatsoper Berlin. Daneben gibt es eine Vielzahl von Arbeiter- und Laienorchestern, die z. T. von Berufsmusikern angeleitet werden. Zu den Komponisten, die das zeitgenössische M.-Schaffen der DDR repräsentieren, gehören von der älteren Generation Paul Dessau, Hanns Eisler, E. H. Meyer, Günter Kochan, Fritz Geißler, Ottmar Gerster; von der jüngeren Generation Paul-Heinz Dittrich. Friedrich Goldmann, Siegfried Matthus, Udo Zimmermann. Die von den Kulturpolitikern der SED erhobene Forderung nach „Verständlichkeit“ wird zwar auch nach dem VIII. (Juni 1971) und IX. (Mai 1976) Parteitag der SED aufrechterhalten, doch werden den Komponisten hinsichtlich der Kompositionsmittel inzwischen keine Tabus mehr auferlegt, so daß die Annäherung an die internationale Musikavantgarde vollzogen werden konnte. Durch Partnerschaft mit Betrieben und Arbeiterzirkeln sollen der Kontakt zur Bevölkerung und das Auftragswesen gefördert werden. In Vorbereitung ist darüber hinaus eine gemeinsame Konzeption des Ministeriums für Kultur und des Verbandes der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR für eine musikalische Auftragspolitik. Die Vermittlung von Konzerten obliegt im Inland den VEB-Konzert- und Gastspieldirektionen, für den Austausch mit dem Ausland ist allein die Künstleragentur der DDR zuständig. Der berufliche Nachwuchs wird vorwiegend an den 87 M.-Schulen und 4 M.-Hochschulen herangebildet. Daneben kommt den M.-Schulen die Aufgabe zu, die vielfältigen Interessen der musikalisch interessierten Laien zu fördern, insbesondere auch die Leiterder Laiengruppen auszubilden. Die rege Aktivität im Bereich der musikalischen Laienarbeit veranschaulicht die Zahl der verschiedenartigsten Ensembles. So gab es bis Ende 1972 über 80 Laien-Sinfonieorchester, 150 Kammerorchester und kammermusikalische Gruppen, 1.400 Blasorchester, 100 Orchester mit gemischten Besetzungen und etwa 5.000 Amateurtanzkapellen. Hinzu kamen etwa 2.800 Schulchöre sowie ca. 4.500 Singeklubs, etwa 60 Pionier-Sinfonieorchester, 40 Pionier-Blasorchester, Instrumentalgruppen und Solistenensembles der M.-Schulen. Neben zahlreichen zentralen und regionalen M.-Festen und Wettbewerben im Bereich der Laienmusikpflege bilden die bis 1974 jährlich und derzeit alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspiele (Laienkunst) den Höhepunkt. Sie sollen „überzeugend die kontinuierliche sozialistische Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse, der Regierung der DDR und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes“ dokumentieren. Der FDGB ist der Träger dieser Festspiele und der ihnen in Großbetrieben, Kombinaten und LPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) vorausgehenden Betriebsfestspiele. Innerhalb der Singebewegung der FDJ, die in den letzten Jahren starke Verbreitung fand, wird dem politischen Lied besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Werkstattage, nationale und internationale Festivals des politischen Liedes sollen informieren und Solidarität hinsichtlich der politischen Ziele und des politischen Engagements stärken. Im Bereich der Tanz- und Unterhaltungs-M. stehen die Bemühungen um eine dem Sozialismus gemäße Tanz-M. im Vordergrund. Auf der Grundlage der Konzeption der Zentralen Kommission Tanz-M. beim Ministerium für Kultur wird eine quantitative und qualitative Verbesserung des Angebots angestrebt. Diesem Ziel dienen sog. Entwicklungsgruppen in Bezirken, Werkstattwochen, Verbreitung und Profilierung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere an den M.-Schulen und M.-Hochschulen, Wettbewerbe, Leistungsvergleiche u. a. m. Durch gesetzliche Anordnungen (zuletzt 1965 und 1973) soll die Übernahme westlicher Unterhaltungs-M. weitestgehend verhindert werden, da man aufgrund der Texte negative Einflüsse auf die Jugend befürchtet. Die gesamte Schallplattenproduktion in der DDR ist in dem VEB Deutsche Schallplatte zusammengefaßt. In der Reihe ETERNA werden klassische Kompositionen, Volks-M., Arbeiter- und Massenlieder hergestellt (etwa 50 v. H. der Produktion insgesamt), in AMIGA (Jazz) Tanz- und Unterhaltungs-M., in AURORA Lieder, Balladen und Kantaten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in SCHOLA Produktionen für den Schulunterricht, in LITERA Sprachplatten und schließlich in NOVA charakteristische, zeitgeschichtliche Werke der DDR und des Sozialismus. Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 744–745 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusikschulenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Die Heranbildung „allseitig harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ ist eines der Hauptziele der Politik der SED (Bildungsgesetz 1965). Die sozialistisch-realistische Kunst ist dazu berufen, alles auszudrücken, alles Künstlerische zu erschließen, was sozialistische Persönlichkeiten zu ihrer Entfaltung brauchen (Kurt Hager, 6. ZK-Tagung 1972). Nach den Worten Honeckers vermögen die Werke des…
DDR A-Z 1979
Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1979)
Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. So unterstehen dem BWR des Bezirkes Dresden 583 Volkseigene Betriebe (1976), in denen über 11.000 Erzeugnisse von rd. 50.000 Beschäftigten gefertigt werden. In seiner gegenwärtigen Form geht der BWR auf einen Beschluß des VI. Parteitags der SED (Januar 1963) zurück. Seine Hauptaufgabe besteht in der Ausarbeitung. Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der Bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen VVB und Kombinate erfüllen. So arbeitet der BWR mit den VVB bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z. B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle geographische Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen und mit den Bezirks- und Kreisbauämtern. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über eine Reihe von Fonds: a) den Fonds Technik, b) den Verfügungsfonds, c) den Gewinnabführungs-, Amortisations- und Umlaufverteilungsfonds, d) den Prämienfonds, e) den Exportprämienfonds. Die Organisationsstruktur der BWR ist nicht starr und detailliert festgelegt. Ihre wichtigsten Merkmale sind: a) Der Vors. als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und] Lebensmittelindustrie. Er leitet den BWR nach dem Prinzip der Einzelleitung. Als Beratungsorgan können spezielle zeitweilige (z. B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellv. für bestimmte Querschnittsbereiche, z. B. Abteilung Technik. Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind. Die jeweilige Industrieabateilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges im Bezirk. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z. B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Den BWR sind in der Regel ein VEB für Rationalisierung bzw. ein Ingenieurbüro für Rationalisierung und ein Organisations- und Rechenzentrum unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie die VVB gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z. B. Materialkontingente. Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Vereinbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. Planung; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 214 Bezirkstag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirkszeitungenSiehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1969 1975 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Übliche Bezeichnung für Wirtschaftsrat des Bezirkes. Der BWR ist das für die Planung und Leitung der Bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR…
DDR A-Z 1979
Ministerrat (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der M. bildet die Regierung der DDR und stellt damit die Spitze des Staatsapparates dar. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I. S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat der vom M. im Regierungssystem der DDR seit Anfang 1971 tatsächlich wahrgenommenen Funktionen einer „Regierung“. 1949 wurde die „Provisorische Regierung der DDR“ von der Provisorischen Volkskammer gewählt. Diese Regierung wurzelte organisatorisch in der auf dem Gebiet der SBZ bis zur Gründung der DDR bestehenden Deutschen Wirtschaftskommission, in der Deutschen Verwaltung des Inneren, der Deutschen Verwaltung für Volksbildung und dem Zentralen Komitee für Staatliche Kontrolle, die im Auftrage der sowjetischen Besatzungsmacht Verwaltungsaufgaben wahrnahmen. Die Bezeichnung „Regierung“ wurde nur kurze Zeit beibehalten; bereits im ersten Gesetz über die Regierung vom November 1950 wurde die Bezeichnung M. geprägt. 1952 wurde die Bezeichnung „Regierung“ durch M. ersetzt; ein Wandel der Stellung als zentrales staatliches Organ war damit jedoch nicht verbunden. Mit der Gründung des Staatsrates der DDR im September 1960 gingen in zunehmendem Maße die Regierungsfunktionen auf diesen über; dies schlug sich auch in der Bezeichnung des M. als „Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates“ im Gesetz über den M. von 1963 nieder. Der M. war in erster Linie für die Leitung und Planung der Volkswirtschaft zuständig. Seit 1970/71 hat er wieder Regierungsfunktionen übernommen, während der Staatsrat gleichzeitig an Bedeutung verlor. [S. 740]Der M. setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Ersten Stellvertretern, den weiteren Stellvertretern des Vorsitzenden sowie den übrigen Mitgliedern, die auch dann den Titel „Minister“ tragen, wenn sie kein Ministerium leiten. Die Mitglieder des M. werden auf Vorschlag des Vorsitzenden des M., den die stärkste Fraktion zur Wahl vorschlägt, nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Zwischen den Tagungen der Volkskammer kann der Vorsitzende des M. den Auftrag zur Wahrnehmung einer Funktion als Stellvertreter oder als Minister erteilen, muß dies aber von der Volkskammer bestätigen lassen. Der M. ist ein Gremium mit 44 Mitgliedern (25. 1. 1979). Er tagt einmal wöchentlich. Die Mehrzahl der Mitglieder (40) stellt die SED, die anderen Parteien verfügen über je einen Stellvertreter des Vorsitzenden, die auch Ressortleiter sind; der Vertreter der NDPD ist Vorsitzender des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Aufgaben des M. ergeben sich aus seiner Funktion als zentralen staatlichen Exekutivorgans. Der § 1 des Gesetzes legt im einzelnen fest, daß der M. als Organ der Volkskammer unter Führung der SED im Auftrag der Volkskammer die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik ausarbeitet, die einheitliche Durchführung der Staatspolitik leitet und die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben organisiert. Seine Tätigkeit soll das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bevölkerung erhöhen und dem Wohl der Arbeiterklasse und aller Bürger dienen. Er soll: die Volkswirtschaft leiten und planen, die kulturelle und geistige Entwicklung fördern, wissenschaftliche Leitungsmethoden verwirklichen, die Initiative der Werktätigen fördern, Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) lösen, die Sozialistische ➝Demokratie durch Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften entwickeln, mit diesen zusammen Maßnahmen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur und der kulturellen und sportlichen Betätigung festlegen und die Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik mit dem Bundesvorstand des FDGB erarbeiten, die Grundsätze der Außenpolitik verwirklichen, die Tätigkeit des Staatsapparates auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verbessern, die Räte der Bezirke anleiten und kontrollieren und sie in die Ausarbeitung von Beschlüssen einbeziehen, wenn diese materielle, soziale und kulturelle Erfordernisse der Bezirke berühren, grundsätzliche Entscheidungen zur Abstimmung und Harmonisierung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Territorien treffen, womit Standortentscheidungen über Industrieansiedlungen sowie Entscheidungen über Verkehrssysteme, Arbeitskräfteverteilung und -einsatz, Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und Umweltschutz gemeint sind. Schließlich soll er die Rechtsordnung planmäßig ausbauen, die sozialistische Gesetzlichkeit festigen und Rechte und Freiheit der Bürger schützen. Alle Aufgaben sollen der Verwirklichung der Beschlüsse der SED dienen sowie auf der Grundlage der Beschlüsse und Gesetze der Volkskammer gelöst werden. Diese Entwürfe zu Gesetzen und Beschlüssen werden der Volkskammer vom M. unterbreitet; diese stimmt auch der Regierungserklärung zu Beginn jeder Wahlperiode zu. Die Wahrnehmung faktisch aller Leitungs- und Planungsaufgaben — mit Ausnahme von Aufgaben im militärischen Bereich durch die Bindungen im Warschauer Pakt und die Funktionen des Nationalen Verteidigungsrates — gewährleistet der M. durch die Ministerien und die anderen zentralen Organe, die ihm unterstellt sind, wie z. B. Staatssekretariate, staatliche Ämter und Komitees, die Staatliche Plankommission u. a. m. Für die eigene Geschäftstätigkeit des M. ist dessen Sekretariat zuständig. Er verfügt ferner über eine Pressestelle sowie andere Gremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die u. a. für seine Entscheidungstätigkeit zur Verfügung stehen. Das Sekretariat des M. ist die Koordinationsstelle für die Arbeiten des M.; es dient jedoch vor allem dem Vorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Vorbereitung der Sitzungen des M., die Begutachtung der Vorlagen, die Abfassung von Gesetzestexten, die Kontrolle der Tätigkeit der Ministerien und anderer zentraler Organe, die Anleitung von staatlichen Institutionen wie der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften, des Presseamtes und anderer Ämter. Es verfügt über Abteilungen, die mit bestimmten Komplexen der Innen- wie der Außenpolitik, z. B. Fragen des RGW, befaßt sind. Die Arbeitsgruppe Organisation und Inspektion ist zuständig für die Anleitung und Kontrolle des örtlichen Staatsapparates und anderer Institutionen. Der M. wird als kollektiv arbeitendes Gremium bezeichnet. In seinen Sitzungen werden Vorlagen der Ministerien diskutiert, Koordinationsentscheidungen getroffen, Berichte entgegengenommen und Entscheidungen des Präsidiums des M. bestätigt. Das Präsidium ist das für das Funktionieren des M. als zentraler Entscheidungsinstanz wichtigste Gremium. Es umfaßt den Vorsitzenden des MR. und seine Stellv. sowie den Finanzminister, den Leiter des Amtes für Preise und den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Das Präsidium nimmt die Funktionen des M. zwischen dessen Tagungen wahr, kann also auch Beschlüsse fassen, die als solche des gesamten M. gelten, bereitet grundlegende Entscheidungen des M. vor. konzentriert die Arbeit des M. auf die zu lösenden Aufgaben. Die Kompetenzen des M. werden im wesentlichen vom Präsidium des M., vor allem aber dem Vorsitzenden [S. 741]wahrgenommen. Die Rolle des gesamten M. wird u. a. dadurch gekennzeichnet, daß manche seiner Entscheidungen zwar der Zustimmung der Volkskammer bedürfen (Perspektiv- und Jahres- sowie Haushaltspläne), die Vorarbeiten dazu aber von ihm geleistet und die zur Durchführung notwendigen Entscheidungen in eigener Verantwortlichkeit getroffen werden, womit er die zentrale staatliche Instanz im Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß darstellt; im Selbstverständnis der SED impliziert dies jedoch nicht eine Trennung von Volkskammer und Regierung. Zusammensetzung des M. (Januar 1979): Vorsitzender Stoph, Willi (SED) I. stellv. Vors. Krolikowski, Werner (SED) Neumann, Alfred (SED) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Vertragsgerichts Flegel, Manfred (NDPD) Stellv. Vors. u. Min. der Justiz Heusinger, Hans-Joachim (LDPD) Stellv. Vors. u. Min. f. Allg. Masch.-, Landm.- u. Fahrzeugbau Kleiber, Günther (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Materialwirtschaft Rauchfuß, Wolfgang (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Umweltschutz u. Wasserwirtschaft Reichelt, Hans (DBD) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Plankomm. Schürer, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Post- u. Fernmeldewesen Schulze, Rudolph (CDU) Stellv. Vors. Weiß, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Wissenschaft u. Technik Weiz, Herbert (SED) Mitglieder: Min. f. Verkehrswesen Arndt, Otto (SED) Staatssekretär im Min. f. Außenhandel Beil, Gerhard (SED) Staatssekretär f. Arbeit und Löhne Beyreuther, Wolfgang (SED) Min. f. Geologie Bochmann, Manfred (SED) Min. d. Finanzen Böhm, Siegfried (SED) Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen Böhme, Hans-Joachim (SED) Min. f. Handel u. Versorgung Briksa, Gerhard (SED) Min. f. Leichtindustrie Buschmann, Werner (SED) Min. des Innern Dickel, Friedrich (SED) Stellv. Vors. d. Staatl. Plankommission Fichtner, Kurt (SED) Min. f. Auswärtige Angelegenheiten Fischer, Oskar (SED) Min. f. Werkzeug- u. Verarbeitungsmaschinenbau Georgi, Rudi (SED) Min. f. Glas- u. Keramikindustrie Greiner-Petter, Werner (SED) Leiter d. Amts f. Preise Halbritter, Walter (SED) Min. f. Kultur Hoffmann, Hans-Joachim (SED) Min. f. Nationale Verteidig. Hoffmann. Heinz (SED) Min. f. Volksbildung Honecker-Feist, Margot (SED) Min. f. Bauwesen Junker, Wolfgang (SED) Präsident d. Staatsbank Kaminsky, Horst (SED) Staatssekretär in der Staatl. Plankommission Klopfer, Heinz (SED) Oberbürgermeister von Berlin (Ost) Krack, Erhard (SED) Min. f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft Kuhrig, Heinz (SED) Min. f. Gesundheitswesen Mecklinger, Ludwig (SED) Min. f. Staatssicherheit Mielke, Erich (SED) Min. f. Kohle u. Energie Siebold, Klaus (SED) Min. f. Erzbergbau, Metallurgie u. Kali Singhuber, Kurt (SED) Min. f. Außenhandel Sölle, Horst (SED) Min. f. Elektrotechnik u. Elektronik Steger, Otfried (SED) Vors. d. Komitees d. Arbeiter-u.-Bauern-Inspektion Stief, Albert (SED) Min. f. Bezirksgeleitete u. Lebensmittelindustrie Wange, Udo-Dieter (SED) Min. f. Chemische Ind. Wyschofsky, Günther (SED) Min. f. Schwermaschinen- u. Anlagenbau Zimmermann, Gerhard (SED) —— Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 739–741 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, MitwirkungsrechteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der M. bildet die Regierung der DDR und stellt damit die Spitze des Staatsapparates dar. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I. S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das…
DDR A-Z 1979
Eingaben (1979)
Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1985 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die Entscheidung verantwortlichen Organe werden verpflichtet, die E. der Bürger oder der Gemeinschaften innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten und den Antragstellern das Ergebnis mitzuteilen. Einzelheiten regelt das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 461). Das E.-Recht gilt als eine der Garantien des Rechts auf Mitgestaltung und Mitbestimmung der Bürger in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung (Sozialistische ➝Grundrechte; Verfassung, III.). Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre E. und andere Anliegen persönlich vorbringen und sich beraten lassen können. Sprechstunden und Öffnungszeiten sind festzulegen und öffentlich bekanntzumachen. Die Entscheidung über E. liegt beim jeweils zuständigen Leiter oder einem von ihm Beauftragten. Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den E. persönlich verantwortlich. Diejenigen Mitarbeiter oder Leiter, an deren Arbeit oder Verhalten in der E. Kritik geübt wird, dürfen die E. nicht bearbeiten oder entscheiden. In solchen Fällen hat der zuständige oder der übergeordnete Leiter zu entscheiden. Die Antwort auf die E. ist schriftlich oder mündlich zu erteilen. Sie muß begründet werden. Die Entscheidung muß spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden getroffen und dem Bürger mitgeteilt werden. Aus zwingenden Gründen erforderliche Fristüberschreitung ist zu begründen. Ist ein Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er nur die Möglichkeit, sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter zu wenden. Das kann wiederholt von Stufe zu Stufe geschehen. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Insbesondere ist es nicht möglich, eine Entscheidung vor einem Gericht anzufechten. Auch die nach dem E.-Erlaß des Staatsrates vom 20. 11. 1969 (GBl. I, S. 239) früher gegebene Möglichkeit, den Beschwerdeausschuß bei der jeweiligen örtlichen Volksvertretung anzurufen, ist mit dem Gesetz, vom 19. 6. 1975 entfallen. So stellt das E.-Wesen keinen Ersatz für die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Es bedeutet den Versuch, die Verwaltung bürgernäher zu machen und kann als Ausdruck des konsultativen Elements der Verfassungsordnung (Verfassung, III.) gewertet werden, mittels dessen das politische System in der DDR funktionstüchtiger werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 292 Eigentumsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches BetriebsergebnisSiehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1985 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die…