DDR A-Z 1979
Aktionseinheit der Arbeiterklasse (1979)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des Kapp-Putsches in Deutschland 1920 gilt als Erfolg der Verwirklichung der AdA. In ihrer allgemeinen Form wurde diese jedoch erst angesichts des Faschismus durch den VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1935 theoretisch konzipiert. Die SED, die sich selbst als Ergebnis der auf dem Gebiet der heutigen DDR praktizierten Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten begreift, propagierte bis zum VII. Parteitag der SED 1967 die Herstellung der AdA. in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für auch dort durchzuführende gesellschaftspolitische Veränderungen und setzte sich, weiterhin, für die Herstellung einer AdA. der DDR und der Bundesrepublik als Voraussetzung für die Normalisierung zwischen beiden deutschen Staaten ein. Auch die internationale Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969 forderte die Kommunisten und anderen oppositionellen Kräfte nichtsozialistischer Staaten, besonders die Sozialdemokraten, zur Aktionseinheit auf. Mit der AdA., die eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Politik kommunistischer Parteien Westeuropas spielt, ist nicht der Begriff der „Aktionseinheit aller Kommunisten“ zu verwechseln, den die SED und andere eng mit der KPdSU verbündete Parteien in der internen Diskussion der kommunistischen Weltbewegung verwenden, wenn sie an abweichlerische Parteien appellieren, ihre Positionen zugunsten der Wiederherstellung der größeren Geschlossenheit im Weltkommunismus — zumindest zeitweilig für die gemeinsame Durchführung einzelner Aktionen — zurückzustellen. Bündnispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 37 Aktien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des…
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Elternhaus und Schule (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller pädagogischen Bemühungen angesehen werden, so wird doch auch der Erziehung der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern bzw. in der Familie große Bedeutung beigemessen. Um die erzieherischen Potenzen der Fa[S. 326]milie für die gesellschaftliche Erziehung der Kinder voll zu nutzen, werden die Eltern angehalten und zum Teil auch verpflichtet, eine feste Ordnung in der Familie zu schaffen, die bestimmte Gewohnheiten herausbildet, eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung von häuslicher Erziehung und erzieherischer Einwirkung durch die gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen anzustreben, ständig an schulischen Fragen interessiert zu sein sowie an Elternversammlungen teilzunehmen und damit engen Kontakt zur Schule zu halten. Andererseits ist aber auch die Schule ― das gilt auch für den Kindergarten, den Hort und die Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher ― verpflichtet, eng mit dem Elternhaus zusammenzuarbeiten und dabei nicht nur den Wünschen der Eltern nach Erziehungshilfen zu entsprechen, sondern im Sinne der Bildungs- und Erziehungsziele ― auch über die Betriebe, in denen die Eltern tätig sind, z. B. im Rahmen der Bewegung „Kollege, wie erziehst du dein Kind?“ ― nachdrücklich einzuwirken. Die Familienerziehung, die also den gleichen Zielen und Grundsätzen wie die gesellschaftliche Erziehung verpflichtet ist, wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kollektiv- und Arbeitserziehung gesehen und zu beeinflussen getrachtet; sie wird aber auch insofern als besonders problematisch angesehen, als die Sozialisations- und Erziehungseinflüsse in der Familie im geringsten Maße gesellschaftlich steuerbar sind, weshalb auch die ganztägige erzieherische Beeinflussung in Ergänzung zur schulischen Bildung und Erziehung besonders forciert wird. Mitwirkung der Eltern bei der Gestaltung der schulischen Bildung und Erziehung und Einflußnahme der Schule auf die Familienerziehung stehen also in einem engen wechselseitigen Verhältnis. Als gewählte Elternvertretungen an den Schulen sollen die Elternbeiräte und die Klassenelternaktive Mitverantwortung für die Sicherung hoher Ergebnisse der schulischen Bildung und Erziehung übernehmen. Für Elternbeiräte der Schule beträgt die Wahlperiode zwei Jahre, für Klassenelternaktive ein Jahr. Darüber hinaus werden Schulelternversammlungen einmal jährlich und Klassenelternversammlungen etwa dreimal jährlich durchgeführt. Grundsätzlich sollen alle Veranstaltungen der Schule mit den Eltern immer auch der pädagogischen Propaganda dienen; darunter wird die Gesamtheit der Bildungsmaßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, die Werktätigen, und insbesondere die Eltern, zu befähigen, ihrer speziellen erzieherischen Verantwortung in den verschiedenen Bereichen ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit gerecht zu werden. Durch vermehrtes pädagogisches Wissen der Eltern soll auch die Familienerziehung stärker pädagogisiert werden und die „Pädagogik der individuellen Erfahrung“ ablösen. Hauptformen der pädagogischen Propaganda sind einmal die von der Schule durchgeführten Elternseminare sowie die pädagogischen Seminare, die vor allem von der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) in Zusammenarbeit mit den Volksbildungsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den kulturellen Einrichtungen durchgeführt werden. Durch die Behandlung der Grundfragen der sozialistischen Bildungspolitik, der politisch-ideologischen Erziehung im Elternhaus, der Erziehungs- und Lernschwierigkeiten, der Freizeitgestaltung der Kinder usw. sollen vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur „sozialistischen Erziehung“ ihrer Kinder und zur Zusammenarbeit mit der Schule gefördert werden. Entscheidungen in Eheverfahren, in denen das elterliche Erziehungsrecht, das bisher beide Elternteile ausübten, nur einem Teil übertragen wird, haben wegen ihrer Häufigkeit und Folgen besondere Bedeutung erlangt. Außerdem ergeben sich weitreichende Auswirkungen für Eltern und Kinder auch aus Entscheidungen über den Entzug, die Rückübertragung und die Änderung des Erziehungsrechts sowie die Ersetzung der Einwilligung der Annahme an Kindes Statt. Mit der Entscheidung über das Erziehungsrecht haben die Gerichte in der DDR deshalb zu sichern, daß die weitere Erziehung und Entwicklung der Kinder unter den veränderten Bedingungen gewährleistet sind, und das Erziehungsrecht dem Elternteil zu übertragen, der nach den im Zeitpunkt der Ehescheidung gegebenen Voraussetzungen am besten geeignet ist, die sozialistischen Erziehungsziele zu verwirklichen. Den betreffenden Elternteilen sollen von der Schule und im Rahmen der pädagogischen Propaganda die nötigen Hilfen gegeben werden. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 325–326 Elternbeiräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ElternseminareSiehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller…
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Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) (1979)
Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1985 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 14. 6. 1947 in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoff und Energie sowie den 1. Vors. des FDGB und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammen. Einen Vorsitzenden hatte die DWK zunächst nicht. In der Anfangsphase bestanden ihre Aufgaben hauptsächlich darin, a) die Arbeiten der angeschlossenen Zentralverwaltungen zu koordinieren, b) die SMAD zu beraten und c) die Reparationsleistungen an die Sowjetunion sicherzustellen. Durch Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten der DWK um die Vollmacht zum Erlaß von Verordnungen und Anordnungen erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Während nunmehr die Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als Verordnungen innerhalb der SBZ galten, wurden die Anweisungen des neu institutionalisierten ständigen Vorsitzenden (H. Rau) und seiner zwei Stellvertreter (B. Leuschner, F. Jelbmann) zu verpflichtenden Anordnungen für den Apparat der DWK. Ferner erhielt die DWK, die weiterhin unter der Kontrolle der SMAD stand, eine Abteilung für die Planung und Leitung der Wirtschaft. Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen (HV) umbenannt und ihre Zahl von 12 auf 17 erhöht. Auf Befehl Nr. 183 der SMAD vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 38 auf 101 Mitglieder erweitert. Hinzu kamen 48 „Vertreter der Bevölkerung“, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Aufgrund der übertragenen Vollmachten hatte das Sekretariat der DWK allmählich die Funktionen einer ersten Regierung der SBZ übernommen. Mit der Proklamation der SBZ zur Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 10. 1949 ging die DWK in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf. Zur Durchführung ihrer Aufgaben war der DWK die Mehrzahl der bereits auf Befehl Nr. 17 der SMAD vom 27. 7. 1945 gegründeten Deutschen Zentralverwaltungen unterstellt. Am 10. 4. 1945 hatten sich Zentralverwaltungen auf folgenden Arbeitsgebieten konstituiert: Industrie, Landwirtschaft, Brennstoffindustrie. Handel und Versorgung, Nachrichtenwesen, Verkehrswesen, Finanzen, Arbeit und Sozialfürsorge, Gesundheitswesen; später folgte die Gründung von Zentralverwaltungen auch für Inneres, Umsiedler und für Interzonen- und Außenhandel. Unabhängig von der DWK blieben die Zentralverwaltungen für Volksbildung, Justiz und Inneres. Die Deutschen Zentralverwaltungen arbeiteten unabhängig voneinander. Ohne Kompetenz zum Erlaß von Gesetzen und Verordnungen lag das Schwergewicht ihrer Arbeit auf der Koordination der Verwaltungsmaßnahmen der Länder der SBZ und der zentralen Einrichtungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 258 Deutsche Volkspolizei (DVP) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher BauernkongreßSiehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1985 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 14. 6. 1947 in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft,…
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Literatur und Literaturpolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 681]<I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur> Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der Gesellschaft die „Freiheit der Sphäre“ erforderlich sei („Debatten über die Pressefreiheit“). Er nannte die Künste „ontologische Wesensbejahungen“ („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Eine Indienstnahme der Künste für bestimmte gesellschaftliche Interessen war für Marx und Engels nicht vorstellbar, weil sie die L. nicht den Klassen, sondern den Nationen zuordneten („Kommunistisches Manifest“). Eine solche Funktionszuweisung strebten sie auch in der Praxis nicht an. Ihr Umgang mit zeitgenössischen Belletristen zeigt: Im Fall Heine — Dichter müsse man ihre eigenen Wege gehen lassen: im Fall Freiligrath — Parteinahme solle allenfalls in großem historischem Sinn erfolgen; im Fall Lassalle — der Dramatiker habe Individuen, nicht Sprachrohren des Zeitgeistes zu schaffen; im Fall Harkness — lieber typische Charaktere unter typischen Umständen bilden, als sich von sozialen und politischen Anschauungen treiben zu lassen. Wie Marx und Engels bei der Kunstproduktion strenge Maßstäbe anlegten (Engels an Lassalle), so forderten sie beim Kunstgenuß höchste Anstrengung (K. Marx, „Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“. 1843/44). Daß geistige Produktion als Teil des Überbaus der Basisfolge (Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“, 1859), ist in der gegenwärtigen Diskussion in der DDR umstritten, weil Marx und Engels die Vermittlungen selbst nicht nachgewiesen haben; außerdem ist es zweifelhaft, ob die Metapher von ihnen selbst heuristisch als fruchtbar angesehen wurde. Unbestreitbar ist. daß sie für Marx und Engels ein Erklärungsversuch vielschichtiger Erscheinungen ex post war und kein administrativer Leitsatz, daß L., ist sie als Überbauelement auf eine Basis reduzierbar, auch bereits bei ihrer Entstehung den Prozessen der ökonomischen Basis folgen müsse. Entstünde L. auf diese Weise, könnte sie nur „Massenvorurteile der Zeit“ ausdrücken, die Engels (zu Schlüter) der Revolutionspoesie anlastete. Dichter sollten sehen - wie Balzac: über die Zeit hinaus, ohne Rücksicht auf politisches Engagement (Engels an Harkness). Nach dem Tod von Marx (1883) und Engels (1895) galt es, im marxistischen Spektrum 2 wesentliche Probleme zwischen Kunst und Gesellschaft nach einer sozialistischen Revolution zu lösen: die Massen an die L. (wie an andere Künste) heranzuführen und Künstler und Schriftsteller materiell abzusichern. Das erste war eine pädagogische, das zweite eine distributive Frage. So wurden diese Probleme noch in der Sowjetunion zwischen 1917 und 1927 gesehen, obgleich der Begriff der gesellschaftlich zu regelnden Produktion weiter gefaßt wurde, als Marx und Engels es auch unter der Diktatur des Proletariats recht gewesen wäre. Lenin fügte den pädagogischen und distributiven Aspekten noch einen etatistischen Aspekt bei, indem er (zu Zetkin) sagte, der Sowjetstaat müsse, im Gegensatz zum Zarismus, die Künstler auch schützen. Die Sowjet-L. konnte sich in dieser Periode in verschiedene ästhetisch und politisch-inhaltliche Richtungen entfalten. Die gesellschaftliche Funktionsbestimmung der L. wurde erst bedeutsam, als, seit 1927 in der Periode der Herausbildung einer totalitären Diktatur, die gesamte Produktion gesellschaftlich geregelt werden sollte. Stalin nannte dies den großen „Umschwung“; dieser Begriff meinte von 1932 an, die führende Rolle der Partei, wie in allen anderen Bereichen, so auch in der L. uneingeschränkt durchzusetzen. 1934 gingen die bis zu dieser Zeit bestehenden verschiedenen literarischen Richtungen in einem einheitlichen Schriftstellerverband auf, der als Transmissionsriemen zwischen der Parteiführung und den Schriftstellern diente. Die Schriftsteller wurden angewiesen. für die politische Erziehung der Massen und für den Aufbau des Sozialismus zu wirken. Sie sollten Partei ergreifen, nicht, wie bei Marx, nur in großem historischem Sinn, sondern bei der Erfüllung einzelner konkreter Planziele und der Durchsetzung von Arbeitsdisziplin in einzelnen Betrieben. Die L. hatte jeder von der Partei als wesentlich erklärten Bewegung der Basis zu folgen. Schriftsteller, die sich widersetzten, wurden nicht mehr gedruckt, mehrere verschwanden in Arbeitslagern, wo sie umkamen oder als Spione erschossen wurden. Schriftsteller, die die Aufträge der Partei ausführten, wurden großzügig gefördert. Dieser Einbau der L. in die gesamtgesellschaftliche Planung versagte im II. Weltkrieg. Die Schaffensbedingungen wurden gelockert, und es erschienen wieder Werke, die als schädlich gegolten hatten. 1946 wurde jedoch der alte Zustand („Verplanung“ der L.-Produktion) wiederhergestellt. Er ist in dieser Form auf die DDR (wie auf jeden Staat im sowjetischen Einflußbereich) übertragen worden. Die Rekonstruktion verfiel seit 1950, als Stalin mit seiner Abhandlung über die Sprachwissenschaft eine neue Basis-Überbau-Diskussion eröffnete. Später festigten nationale Emanzipationstendenzen den wiedergewonnenen Spielraum. Die Literaturen gewannen wieder neue Vielfalt. Sie wurden aber offiziell aus ihrer gesellschaftlichen Funktion nicht entlassen. Es wurde ihnen jedoch das Recht zugestanden, daneben auch neue ästhetische Bedürfnisse zu befriedigen. [S. 682]<II. Der sozialistische Realismus als Konzept der führenden Rolle der Partei in der Literatur> Der sozialistische Realismus ist administrativen Ursprungs. Er ist im Frühjahr 1932 von I. Gronskij, dem stellv. Chefredakteur der „Iwestija“, als Begriff eingeführt, im Sommer 1932 von Stalin als Methode definiert und 1934 auf dem Gründungskongreß des Sowjetischen Schriftstellerverbandes von dem Leningrader Parteisekretär A. Shdanow kodifiziert worden. Seine Lehre bestand aus 5 Hauptaspekten. Der sozialistische Realismus: 1. trennt die Wahrheit von der objektiven Wirklichkeit und bindet sie zwecks politisch-pädagogischer Einwirkung an deren — jeweils von der Partei bestimmte — revolutionäre Veränderung; 2. reduziert die Sujetbreite vorwiegend auf die Arbeitswelt, um soziale, psychologische, erotische und mythologische Beziehungselemente auszuschalten, die das gewünschte Bild von der Wirklichkeit abweichend einfärben könnten; 3. verfügt über eine revolutionäre Romantik mit einem positiven Helden, um das kalkulierte Werk zu emotionalisieren; 4. separiert die sozialistische L. von der bürgerlichen „Verfallsliteratur“; 5. läßt durch kritische Aneignung des klassischen Erbes von der Welt-L. nur ein Kompendium des Realismus gelten, in dem ausschließlich Werke zugelassen werden, die zugleich auch im Sinne der Partei als fortschrittlich gelten. Diese zuletztgenannten beiden Abgrenzungen dienten dazu, politisch unerwünschte literarische Einflüsse abzuschirmen, deren geschichtsphilosophische Etikette „Dekadenz“, „Reaktion“ und „Kosmopolitismus“, deren literaturwissenschaftliche „Naturalismus“ und „Formalismus“ lauten. So entstand eine L., die sich realistischen Kategorien entzog. Seit 1950 wurden ihr in der Sowjetunion auch offiziell Schematismus, Schwarzweißmalerei, Schönfärberei, Konfliktlosigkeit vorgeworfen. Stalins Nachfolger als Vorsitzender des Ministerrats, G. Malenkow, brachte schon auf dem XIX. Parteitag der KPdSU (1952) die Engelssche Rede vom Typischen wieder zu Ansehen. Er forderte die Schriftsteller zur Kritik auf und versprach ihnen den Schutz des Sowjetstaats. Der Begriff des sozialistischen Realismus fand bei ihm keine Erwähnung mehr. Die gesellschaftliche Funktion der L. sollte nun eher in Gesellschaftskritik bestehen. Eine Periode des „Tauwetters“ setzte ein. Unter Chruschtschow, der eine Erneuerung der Führungsrolle der Partei in Staat und Gesellschaft und damit auch im literarischen Bereich durchzusetzen suchte, wurde verbal wieder auf den sozialistischen Realismus zurückgegriffen. Seine Wiederbelebung mißlang diesmal, weil zu viele Konzessionen gemacht werden mußten, um die L.-Doktrin der Partei zu retten. Die Annäherung an die Wirklichkeit, die Reproduktion des Privaten, und die weniger gefilterten Inspirationen aus der modernen und klassischen Welt-L. ließen in der Sowjet-L. wieder verschiedene Richtungen entstehen. Das Auf und Ab der Kulturpolitik Chruschtschows ― von der Fortsetzung des Tauwetters durch Ermunterung zur Kritik bis zu seinem Ende ― hatte seine Ursache in den Einbußen der Partei im Bereich der L. Auch Breschnjews Rückgriffe auf konsequente Administration konnten Parteiraison nicht mehr erzwingen. Sie bewirkten im Gegenteil, daß sowjetische Schriftsteller begannen, vom Kommunismus abzufallen. Das Schicksal des sozialistischen Realismus in der DDR verlief, mit Verzögerungen, ähnlich. Der Funktionswandel der L., den Malenkow inaugurierte, wurde integriert. B. Brecht versuchte seit 1954, in der Adjektivkombination „sozialistisch-realistisch“ der realistischen Komponente den Vorrang zu geben, indem er als Kriterium für sozialistischen Realismus die Frage vorschlug, ob ein Werk sozialistisch und realistisch sei („10 Thesen über sozialistischen Realismus“). Schließlich war die Doktrin des sozialistischen Realismus nur noch mit Eklektizismus zu retten („Zur Theorie des sozialistischen Realismus“, hrsg. vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin [Ost] 1974). Es wurde alles subsumiert, wenn es nur „sozialistisch“ war. Bei zu krassen Gegensätzen zwischen Sozialismus und Realismus sind Werke „widersprüchlich“, oder sie stehen ― wie die Stücke von Peter Hacks ― „der einheitlichen sozialistischen Kunstentwicklung in der DDR nicht entgegen“ (ebd., S. 750). Im Fall Bobrowski zeigte sich, daß Werke, die realistisch sind, nicht einmal unbedingt sozialistisch zu sein brauchen, um „vollends zu den Positionen des sozialistischen Realismus“ vorzustoßen (ebd., S. 360). Vom sozialistischen Realismus als einer faßbaren L.-Theorie blieb allein die führende Rolle der Partei übrig. III. Zur Organisierung der Schönen Literatur in der DDR Zur Organisierung und Kontrolle der L. bedient sich die SED des Schriftstellerverbandes der DDR als „Transmissionsriemens“. Die literaturpolitischen Ziele der jeweiligen Etappen werden von den Schriftstellerkongressen in großen Zügen entworfen. Die Kongresse folgten damit aber den entsprechenden Weichenstellungen, die an anderen Orten vorgenommen wurden: anfangs auf Kulturbund-Konferenzen, später zumeist auf Tagungen des ZK der SED. So wurden der I. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 8. 10. 1947 auf dem 1. Bundeskongreß des Kulturbundes vorbereitet, der II. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 6. 7. 1950 auf dem 2. Kongreß des Kulturbundes vom 25. bis 26. 11. 1949, [S. 683]der III. Schriftstellerkongreß vom 22. bis 25. 5. 1952 auf dem 5. Plenum des ZK (nach dem III. Parteitag der SED) vom 15. bis 17. 3. 1951, der IV. Schriftstellerkongreß vom 14. bis 18. 1. 1956 auf dem 24. Plenum des ZK am 1. 6. 1955, der V. Schriftstellerkongreß vom 25. bis 27. 5. 1961 auf der durch ZK-Mitglieder erweiterten Sitzung des Schriftstellerverbandsvorstandes am 25. 1. 1961, der VI. Schriftstellerkongreß vom 28. bis 30. 5. 1969 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VI. Parteitag der SED 1963) vom 22. bis 25. 10. 1968, der VII. Schriftstellerkongreß vom 14. bis 16. 11. 1973 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VIII. Parteitag der SED 1971) vom 28. bis 29. 5. 1973 und der VIII. Schriftstellerkongreß vom 29. bis 31. 5. 1978 auf der Sitzung des Politbüros am 7. 11. 1977 vorbereitet. Die Zeit zwischen den bestimmenden Konferenzen und den Schriftstellerkongressen, die durchschnittlich ein halbes Jahr betrug, diente der Einstimmung auf die neuen literaturpolitischen Ziele durch Diskussionen in der Presse und auf Sitzungen der Bezirksverbände. Aus den Debatten schälten sich die geeigneten Kandidaten für die Kongreßdebatten heraus. Die Vorbereitungen wurden so sorgfältig getroffen, daß sich auf den Kongressen bisher keine Überraschungen für die Partei ereigneten. Die Wirkungen der Kongresse waren begrenzt; es bedurfte oft flankierender Tagungen, um die führende Rolle der Partei zur Geltung zu bringen und durchzusetzen: 1957 der Kulturkonferenz des ZK der SED; 1959 der Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages mit W. Ulbricht und Mitgliedern des ZK der SED; 1965 des 11. Plenums des ZK (nach dem V. Parteitag). Die exekutiven Organe waren anfangs das Amt für L. und Verlagswesen, das vom 16. 8. 1951 bis zum 28. 6. 19 5 6, und die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten, die vom 31. 8. 1951 bis zum 7. 1. 1954 bestanden. Ihnen oblagen Zensur, Kontrolle und Korrektur der Entwicklung. Ihre Befugnisse wurden auf das Ministerium für Kultur übertragen (gegründet am 7. 1. 1954), das sukzessiv Entscheidungen in die Eigenverantwortlichkeit der Verlage delegierte. Dieser Prozeß bedeutete aber noch keine „Liberalisierung“ der Kulturpolitik, weil die Verlagsleiter im Sinne der Selbstzensur der SED unerwünschte Veröffentlichungen verhindern sollten. Allein die Verlagssäuberungen zeigten aber, daß sowohl das Ermessen wie die Zuverlässigkeit der Lektorate Grenzen haben. Von einer Aufhebung der Zensur kann nur in formalem Sinn gesprochen werden. Die Verlage ziehen in exponierten Fällen die Kulturabteilung des ZK zu Rate. Die führende Rolle der Partei ist vielschichtiger geworden; sie kann indessen vom Strukturwandel der exekutiven Organe allein zwar nicht in Frage gestellt, möglicherweise aber modifiziert werden. Die Zielvorstellungen der marxistisch-leninistischen Lp. werden durch ein „Auftragswesen“ realisiert, das offiziell als „eine wichtige Methode der Leitung künstlerischer Prozesse“ gilt („Kulturpolitisches Wörterbuch“. 1970). Als Auftraggeber fungieren Kultureinrichtungen (Theater, DEFA u. a.), gesellschaftliche Organisationen (FDGB; FDJ; Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD); Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF); Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR u. a.), Investträger (Betriebe u. a.) und staatliche Organe (Ministerium für Kultur; Ministerium für Nationale Verteidigung, Bezirksräte u. a.). Ein Werkvertrag schließt oft Beratungen durch Kollektive von Werktätigen, Aktivs der Volksvertretungen sowie den Schriftstellerverband ein. Die Auftraggeber vertreten die gesellschaftlichen Interessen einer sozialistisch-realistischen L., die für die DDR repräsentativ sein soll; es wird dabei vorausgesetzt, daß sie mit den persönlichen Interessen der Schriftsteller übereinstimmen. Das Kulturpolitische Wörterbuch nennt als Beispiele für geförderte Vorhaben 3 Theaterstücke: C. Hammel — „Um neun an der Achterbahn“, R. Kerndl - „Seine Kinder“ und H. Salomon — „Katzengold“. Sie stehen nicht nur für zahlreiche erfolgreiche Vorhaben, sondern auch für gescheiterte Projekte, deren tatsächliche Zahl unbekannt ist. Nur einige sind bekanntgeworden, z. B. H. Pfeiffers Stück „Die Dritte Schicht“, das während der Bitterfelder Phase in Zusammenarbeit mit der Jugendbrigade einer Mansfelder Kupferhütte entstand und nach der 2. Aufführung abgesetzt wurde. Andere sind gar nicht erst an die Öffentlichkeit gelangt. Die meisten Vorhaben wurden aufgegeben. Die materiellen Anreize oder Stimuli für Schriftsteller in der DDR können als beträchtlich gelten. Sie werden bewußt als Steuerungsinstrumente eingesetzt, entwickeln jedoch oft eine Eigengesetzlichkeit, die den literaturpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung teilweise entgegenwirkt. Heute kann sich ein Publikumsbedürfnis durchsetzen oder sich immerhin gegen lediglich von der Partei propagierte Werke ohne literarischen Wert artikulieren. Die hohen Einnahmen können Schriftstellern eine Selbständigkeit verschaffen, die ihnen einen eigenen Spielraum gegenüber den Aufträgen der Partei ermöglicht. So brauchte Stefan Heym auf der Grundlage der früheren und laufenden Einkünfte aus seinen bis 1965 erschienenen Publikationen keine Rücksichten zu nehmen, es sei denn, selbst auferlegte. Er konnte nach seinen Vorstellungen den „Lassalle“-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“ schreiben, in westlichen Verlagen veröffentlichen und abwarten, bis diese Werke von der L.-Kritik in der DDR bewertet bzw. als mit den literaturpolitischen Zielsetzungen der Partei vereinbar angesehen wurden. [S. 684]Die wichtigsten Anreize für die Schriftsteller sind die hohen Auflagen, die bei der 1. Auflage durchschnittlich zwischen 10.000 und 25.000 Exemplare erreichen. Die Kalkulation beruht auf gesichertem Absatz durch die zahlreichen Büchereien der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, dem stark ausgebauten öffentlichen Bibliothekswesen und der vielfach geübten Praxis, Bücher als Prämien zu verschenken. Der bisher unerreichte Bestseller ist der KZ-Roman „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz, der von 1958 bis 1969 in der DDR in 32 Auflagen eine Gesamthöhe von 860.000 Exemplaren erzielte und bis 1969 in 26 Sprachen übersetzt worden ist. Die Auflagenhöhe ist im allgemeinen noch kein Hinweis auf den literarischen Rang eines Werkes oder die Publikumsreaktion. In der Spitzengruppe befinden sich Bücher zwischen 10 bis 15 Auflagen, auf die die aufgeführten Maßstäbe durchaus unterschiedlich zutreffen: „Der geteilte Himmel“ von Christa Wolf oder „Spur der Steine“ von Erik Neutsch gehören zu den Romanen der Periode des NÖS (1963–1967) - der einzigen, in der es bisher gelang, literaturpolitische Bedeutung und Publikumsinteresse in etwa miteinander in Deckung zu bringen. Die Bücher von Wolfgang Schreyer, Werner Steinberg oder Karl Zuchardt sind ausschließlich Publikumsreißer. Entsprechende Titel von Otto Gotsche, Bernhard Seeger oder Max Walter Schulz beschränken sich auf die kulturpolitische Bedeutung, die ihnen zugeschrieben wird; sie leitet sich von den Positionen der Verfasser, Gotsche als langjähriger Sekretär Ulbrichts, Seeger als langjähriges ZK-Mitglied und Schulz als Direktor des L.-Instituts, ab. Bei „Buridans Esel“ von Günter de Bruyn wurde der literarische Rang von der Zustimmung eines breiten Publikums honoriert; das konnte bei dem „Nachdenken über Christa T.“ von Christa Wolf nicht erfolgen, weil die Auflagen künstlich niedrig gehalten wurden. Den aus hohen Auflagen resultierenden Honoraren vergleichbar sind die hohen Tantiemen von Stücken, die im günstigsten Fall über 20–50 Bühnen gehen können. Hier bietet sich für umstrittene Dramatiker weiterhin die Ausweichmöglichkeit von Bearbeitungen alter Stücke an, mit denen in Zeiten des Verrufs z. B. Peter Hacks und Heiner Müller ihren Lebensunterhalt bestritten. Zu den materiellen Anreizen gehören ferner hohe Entgelte für Fernsehspiele, Hörspiele, Filmszenarien; sie sind z. T. auch noch bei Abbruch der Arbeiten finanziell attraktiv. Manche Schriftsteller wie Rolf Schneider fertigen sie „mit linker Hand“ an, um sich für ihre eigentlichen Arbeiten Spielraum zu verschaffen. Schließlich sind materielle Anreize Anstellungen als Lektor oder als Dramaturg, bei denen der größte Teil der Arbeitszeit für die eigenen Produktionen aufgewendet werden kann. Zu den Privilegien gehören bezahlte Mitgliedschaften (z. B. in der Akademie der Künste) und Beiratsfunktionen, die, wie bei Stephan Hermlin, Unabhängigkeit von den Einkünften aus literarischen Arbeiten garantieren. Die materiellen Anreize werden durch ein ausgedehntes System von Preisen ergänzt. Die Regierung der DDR verleiht den Nationalpreis für Kunst, dessen 3 Klassen jeweils mit 100.000, 50.000 und 25.000 Mark dotiert sind. Die Akademie der Künste vergibt den Heinrich-Mann-Preis, den F.-C.-Weiskopf-Preis, den Alex-Wedding-Preis und den Hans-Marchwitza-Preis, das Ministerium für Kultur den Heinrich-Heine-Preis, den Lessing-Preis und den Johannes-R.-Becher-Preis. Es gibt einen L.-Preis des DFD, Kunstpreise des FDGB und der FDJ, die regelmäßig auch für L. vergeben werden. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ost), hat den Goethe-Preis ausgeschrieben, Potsdam den Theodor-Fontane-Preis, Dresden den Martin-Andersen-Nexö-Preis, Magdeburg den Erich-Weinert-Preis, Neubrandenburg den Fritz-Reuter-Preis, Rostock den John-Brinckmann-Preis, Cottbus den Carl-Blechen-Preis. Dazu kommen nicht an Namen gebundene Kunst- und Kulturpreise für L. von den Bezirken bzw. den Städten: Weimar, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Gera, Erfurt, Meißen, Frankfurt/Oder, Schwedt, Rostock. Für sorbische L. stehen der Cisinski-Preis, den die Akademie der Künste, und der Kunst- und L.-Preis der Domowina bereit, den der Bund Lausitzer Sorben in 3 Klassen verleiht. Die Gesichtspunkte für die Verleihung entspringen vorwiegend der literaturpolitischen Opportunität, die selbst gegen Brecht ins Spiel gebracht wurde; dieser weigerte sich allerdings mit Erfolg, den Nationalpreis II. Klasse anzunehmen (1951 erhielt er dann doch noch den Nationalpreis 1. Klasse). (Auszeichnungen.) Als Ausbildungsstätte des schriftstellerischen Nachwuchses ist gegen den Widerstand des Kulturministers J. R. Becher 1955 das Institut für Literatur in Leipzig gegründet worden. Es erhielt nach Bechers Tod 1959 seinen Namen. Alfred Kurella leitete es bis 1957, Max Zimmering bis 1964, seitdem Max Walter Schulz. Die Ausbildung erfolgt in den verschiedenen literarischen Gattungen, in L.-Geschichte und umfaßt die Vermittlung des sozialistischen Realismus und des Marxismus-Leninismus. Die Lehrgänge schließen nach 3 (anfangs 2) Jahren mit einem Abschlußexamen, das mit einem Diplom verbunden ist. Daneben gab es kurzfristigere Sonderlehrgänge. Nach der Absolventen-Bibliographie zum 15. Jahrestag des Instituts („Neue Deutsche Literatur“ 6/70) waren aus den regulären Lehrgängen bis 1969 113 Schriftsteller hervorgegangen, von denen allerdings ein Teil schon vorher mit literarischen Arbeiten an die Öffentlichkeit getreten war (Erich Loest, Rudolf Bartsch, Gotthold Gloger, Joachim Kupsch u. a.). Von den 113 Absolventen [S. 685]konnten sich in der L. jedoch nur 26 einigermaßen profilieren: und von diesen 26 können wohl nur 4 (Joachim Kupsch, Karl-Heinz Jakobs. Rainer Kirsch. Axel Schulze) beanspruchen, Werke von künstlerischer Bedeutung geschaffen zu haben. Die Bilanz der Sonderlehrgänge ist im Verhältnis günstiger. Sie weist bisher an hervorstechenden Talenten jedoch auch nur 2 (Volker Braun und Wulf Kirsten) auf. Die Wege, die Kirsch und Kirsten einschlugen, unterschieden sich jedoch bald recht beträchtlich von den Erwartungen, die ihre Ausbilder daran geknüpft hatten. IV. Die Phasen der Literaturpolitik Die Phasen der Lp. verliefen, entsprechend ihren theoretischen und organisatorischen Voraussetzungen und Folgen, in wechselhafter Dramatik. Die literaturpolitisch bestimmenden Entscheidungen fielen schon vor der Gründung der DDR: als auf dem I. Schriftstellerkongreß (1947) die Sowjet-L. zum Vorbild erhoben wurde, als 1948 der Kulturoffizier der SMA. Major A. Dymschiz, (am Beispiel der Malerei) den Formalismus in den deutschen Künsten angriff und als Alexander Abusch in seiner Rede „Der Schriftsteller und der Plan“ 1948 der L. die Aufgabe zuwies, den Zweijahrplan zu propagieren, und die Schriftsteller aufforderte, in die Betriebe und auf die Dörfer zu gehen. Die erste Phase der literaturpolitischen Entwicklung ging mit dem 17. 6. 1953 zu Ende. Sie wurde von der Erklärung Ministerpräsident Grotewohls 1950 bestimmt, der die Schriftsteller zu „Kampfgenossen der Regierung“ (II. Schriftstellerkongreß) erklärt und die Kunst dem politischen Kampf untergeordnet hatte (Berufung der Kunstkommission). Auf dem II. Schriftstellerkongreß (1950) wurde der Schriftstellerverband gegründet. Bodo Uhse als Sekretär des neuen Verbandes forderte seine Kollegen auf, sich das „Rüstzeug“ aus der Sowjet-L. anzueignen, das in der deutschen L. mit ihrem Mangel an gesellschaftsorientierten Werken traditionsgemäß fehlt. Die Ergebnisse des Kongresses wurden von der SED als unzureichend eingeschätzt. Auf dem III. Schriftstellerkongreß (1952) wurde Uhse durch den für seine orthodoxen Ansichten bekannten Kuba abgelöst. Ähnlich steigerte sich der Kampf gegen den „Formalismus“, der von 1951 an zu Veröffentlichungsverboten, Einstampfen von Büchern, Absetzung von Aufführungen und Übermalen von Wandbildern führte. Nach dem Ende der ersten Phase schrieb Wolfgang Harich 1953 in der „Berliner Zeitung“ von „Schaffenskrisen psychotischen Charakters selbst bei Menschen, die als hervorragende Künstler politisch ohne Schwankung auf dem Boden unserer Republik stehen“. Die zweite Phase der Entwicklung wurde vom Neuen Kurs geprägt. Sie ging mit der Verhaftung der Harich-Gruppe im November 1956 zu Ende. Die Formalismus-Kampagnen wurden in dieser Zeit zurückgenommen. Das Administrieren in der L. war von nun an verpönt; an seine Stelle sollte eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Schriftsteller treten. Die Kurskorrektur blieb indessen ambivalent. Das zeigte sich in der Tabuisierung des 17. Juni und in der Verschiebung des IV. Schriftstellerkongresses, auf dem der Neue Kurs auch literarisch institutionalisiert werden sollte. Er fand erst im Januar 1956 statt, nachdem der Neue Kurs selbst schon längst korrigiert worden war. und brachte einen Kompromiß zwischen ideologischer Klarheit, die bisher dominierte, und künstlerischer Meisterschaft, die bisher von doktrinärer Schulmeisterei verhindert worden war. Der Kompromiß hielt nicht einmal ein Jahr. Er ermunterte — vor dem Hintergrund des XX. Parteitags der KPdSU (1956) und der Bewegungen in Polen und Ungarn — zu einer antistalinistischen Kritik, die die Parteidisziplin zu sprengen begann; ihr Höhepunkt war der 2. Kongreß junger Künstler in Karl-Marx-Stadt im Juni 1956. Die dritte Entwicklungsphase erstreckte sich bis Ende 1960. Sie ist mit dem Konzept des Bitterfelder Weges verbunden. Auf der Kulturkonferenz Ende 1957 übten Schriftsteller, die der politischen Abweichung beschuldigt waren, Selbstkritik (Becher, Uhse, Hermlin u. a.). Es häuften sich Selbstverpflichtungen. wieder aufs Land und in die Betriebe zu gehen. In der Kulturkommission des Politbüros der SED wurde unter Leitung Kurellas das Programm einer „Einschmelzung“ der Künstler in den gesellschaftlichen Schaffensprozeß entworfen, das auf der Bitterfelder Konferenz im April 1959 von Ulbricht selbst verkündet worden war. Das Programm verfolgte ein literaturpolitisches Doppelziel, das auf der einen Seite die Schriftsteller stärker als bisher in die Planwirtschaft einbauen und andererseits mit der Bewegung der schreibenden Arbeiter („Greif zur Feder, Kumpel“) die „zurückbleibenden“ Schriftsteller anspornen sollte. Die Ergebnisse der Konferenz waren im Sinne der SED jedoch zu dürftig, um sie auf dem nächsten Schriftstellerkongreß dann als Errungenschaften zu feiern. Die vierte Phase reichte bis Ende 1965. Sie begann mit dem V. Schriftstellerkongreß, auf dem die professionelle L. einer ähnlichen Kritik wie auf dem letzten Kongreß unterzogen wurde. Über die L. der schreibenden Arbeiter bemerkte Erwin Strittmatter, daß man sie den lesenden Arbeitern nicht zumuten könnte. Der Kongreß endete mit der Formel: „Ideologische Klarheit und Künstlerische Meisterschaft“. Die SED ließ nun eine Reihe von dogmatischen und administrativen Fehlern offen kritisieren. Es bildete sich schnell ein literarisches Spektrum heraus, das zum ersten Mal die Interessen von Partei, Schriftstellern und Lesern zu befriedigen schien. Doch schon [S. 686]im Dezember 1962 zeigte sich auf dem Lyrikabend der Akademie der Künste, wo unter Hermlins Leitung Wolf Biermann vor einem größeren Publikum debütierte, daß das lange aufgestaute Kritikbedürfnis selbst vor den von der SED jetzt weiter gezogenen kulturpolitischen Schranken nicht haltmachen würde. 1965 sah sich die Partei daher gezwungen, die Entwicklung zu stoppen. In der fünften Phase, von 1966 bis 1971, wurde das Schicksal der führenden Rolle der Partei in der L. besiegelt. Die Auseinandersetzung wurde von der SED offensiv geführt, aber ohne sichtbaren Erfolg. Der Auftakt des 11. Plenums, Ende 1965, blieb so wirkungslos wie der VI. Schriftstellerkongreß (1969). Die Kampagnen gegen Formalismus und Dekadenz, die wieder aufflammten, konnten weder einschüchtern noch beeindrucken. Die L. begann sich zu emanzipieren. Sie machte sich die relative Selbständigkeit einzelner gesellschaftlicher Bereiche zunutze, die das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“ vorsah, das 1967 zum Programm erhoben worden war. Die sechste Phase der Lp. in der DDR reichte bis zum VII. Schriftstellerkongreß im Dezember 1973. Sie begann mit den Versuchen der SED, die politisch-literarische Emanzipation zurückzudrängen, und endete nach einigen kulturpolitischen Kursschwankungen mit ihrer Anerkennung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) schien sich zunächst eine neue „Bitterfelder Bewegung“ anzukündigen. Kurt Hager klagte im Oktober 1971 auf der Tagung der Gesellschaftswissenschaftler darüber, daß die Formel vom sozialistischen Realismus in den letzten Jahren beinahe verschwunden sei. Honecker ließ sie dann schon im Dezember 1971 auf dem 4. Plenum wieder fallen und erklärte, von einer festen Position des Sozialismus aus dürfe es keine Tabus mehr geben. Er sprach fortan nur noch von „sozialistischer Literatur und Kunst“. Es wurden nun Werke veröffentlicht, die noch unter Ulbricht nicht akzeptiert worden wären. Auf dem 6. Plenum des ZK der SED im Juli 1972 führte Hager einen — indessen freilich weniger engen — Begriff des „sozialistischen Realismus“ wieder ein, da sich in der SED-Führung offenbar eine Fronde gegen die Öffnung der Schleusen gebildet hatte. Honecker stellte sich auf dem 9. Plenum im Mai 1973 an ihre Spitze und verurteilte jene literarischen Tendenzen, die er selbst zunächst begünstigt hatte. Dieses Plenum sollte die Weichen für den VII. Schriftstellerkongreß stellen, der im Dezember 1973 stattfand, jedoch einen anderen Verlauf nahm. Noch während der Vorbereitungsdebatten wurde die offizielle Kritik zurückgenommen und die führende Rolle der Partei in der L. durch „Teilnahme“ der Schriftsteller „an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“ ersetzt. Hermann Kant hob in seinem Referat den Wandel von der Unterordnung der L. unter die Politik zu einem Partnerschaftsverhältnis hervor, als er feststellte, daß sich die Beziehungen Arbeiterklasse und Schriftsteller nicht mehr wie früher „in Äußerungen von Wohlwollen hin und Ergebenheit her“ artikulieren könnten. Kant verband damit einen „Abschied vom Bitterfelder Weg“, der einst von Kurella als die Einheit von Politik, Wirtschaft und Kultur propagiert worden war. In der siebten Phase, die bis zum VIII. Schriftstellerkongreß im Mai 1978 reichte, folgte dem „Partnerschaftsverhältnis“, ohne daß es sich für beide Seiten vorteilhaft ausgewirkt hätte, der offene Bruch. Es waren mit ihm zu verschiedene Erwartungen verknüpft worden. Die SED-Führung erhoffte sich mehr Loyalität von den Schriftstellern, die ihr die Literaten wohl auch gezollt hätten, wäre die Partei nur bereit gewesen, ihnen etwas mehr künstlerische Freiheit zu gewähren. Die SED-Führung wehrte sich indessen nach ihrem zeitweisen Rückzug aus der auch die literarische Produktion bis ins einzelne bestimmenden Rolle gegen fortgesetzte Kritik durch verstärkte Anwendung administrativer Kontrollen, z. B. über die Verlage. So wuchs die Zahl der Unzufriedenen, die bis dahin wenig Grund zur Beschwerde gehabt hatten. Die Verhaftung jüngerer unbekannter Kollegen, wohl auch als Warnung an die prominenteren gedacht, löste eine überraschend große Solidaritätswelle aus. Als im November 1976 Wolf Biermann aus der DDR ausgewiesen wurde, verfaßten Sarah Kirsch, Christa Wolf, Volker Braun (der seine Unterschrift später teilweise), Fritz Cremer (der sie ganz zurückzog), Franz Fühmann, Stefan Hermlin, Stefan Heym, Günter Kunert, Heiner Müller, Rolf Schneider, Gerhard Wolf und Jurek Becker eine Petition an die Parteiführung, der sich noch über 70 andere Schriftsteller anschlossen, um eine Korrektur der Maßnahme zu bewirken. Die SED reagierte mit Parteiausschlüssen gegen Gerhard Wolf, Becker und Kirsch, mit Parteiverfahren gegen Christa Wolf und Kunert, mit Rügen gegen Hermlin und Braun und mit Ausschlüssen aus dem Vorstand des Berliner Schriftstellerverbandes gegen Christa Wolf, Becker, Braun, Fühmann, Kirsch, de Bruyn und Plenzdorf. Der Bruch vertiefte sich noch dadurch, daß viele eine Wiederannäherung an kulturpolitische Standpunkte der SED-Führung nachdrücklich oder indirekt ablehnten und bei anderen die Neigung wuchs, die DDR zu verlassen. Der VIII. Schriftstellerkongreß (1978) zementierte den Bruch, indem er auf eine erzwungene Einheit verzichtete; die Frondeure blieben „vor der Tür“: sie wurden nicht geladen oder boykottierten den Kongreß - mit zwei Ausnahmen: V. Braun schwieg, und St. Hermlin verdeutlichte noch seine „Anti-Position“ mit der Bemerkung, er sei ein spätbürgerlicher Schriftsteller. Hermann Kant, der erst auf dem VII. Schriftstellerkongreß das Partnerschaftsverhältnis begründet hatte, löste es auf diesem Kongreß [S. 687]wieder auf. Er sprach nun von „gegenseitigen Beratungen unter Führung der Partei“ - von denen für die Zukunft feststehen dürfte, daß ein beträchtlicher und prominenter Teil der Literaten sie nicht akzeptiert. V. Der Funktionswandel der Schönen Literatur Dieser Wandel hatte sich seit langem angekündigt. Die SED trennte sich damit von einem Konzept, das bereits mehrfach gescheitert war. Kuba, der nach dem III.~Kongreß die Linie der SED besser als Uhse nach dem II. Kongreß durchsetzen sollte, stürzte beim IV. Kongreß; Kurella wurde aus der Kulturkommission des Politbüros in die Akademie der Künste abgeschoben, weil es ihm nicht gelungen war, die Auseinandersetzungen mitden Künstlern erfolgreich für die Partei zu beenden. Die Partei hat mehrfach versucht, ihre literaturpolitischen Mißerfolge zu vertuschen: Zunächst wurde von neuen Etappen des Bitterfelder Weges gesprochen; danach wurde die L. der „NÖS-Periode“ als Triumph des Bitterfelder Konzeptes ausgegeben. Aber das Konzept selbst war fehlerhaft und hat der Entwicklung der L. in der DDR beträchtlichen Schaden zugefügt. Indem die L. der Politik folgen mußte, konnten die Schriftsteller nur schlechte Kampfgenossen sein. Sie waren es auch, mindestens Anfang und Ende der 50er Jahre, als ihre Werke, wären sie weniger vordergründig den politischen Richtlinien gefolgt, die Partei hätten warnen und veranlassen können, den Neuen Kurs oder das ökonomische System so rechtzeitig zu starten, daß es nicht zum 17. Juni oder zu der Massenflucht gekommen wäre. Becher hat die herrschende Kunstauffassung schon 1955 („Macht der Poesie“, S. 262) und Eisler 1962 (H. Bunge „Gespräche mit Hanns Eisler“. S. 319) als „sektiererisch“ bezeichnet. Georg Lukács hat 1951 auf die Balzac-Interpretation von Engels zurückgegriffen, um die Mesalliance zwischen politischer Taktik und künstlerischer Sicht aufzulösen (Vorwort zu „Balzac und der französische Realismus“), und daraus 1956 den Begriff der Perspektive entwickelt, der eine gesellschaftliche Tendenz umschreibt, die unter Umständen andere Ergebnisse hervorbringt, als es sich Zeitgenossen vorzustellen vermögen (IV. Schriftstellerkongreß). Auf dem Bitterfelder Weg hat die Parteiführung vergeblich gegen diese Konzeption gekämpft. Gegen Ende der Ära Ulbricht griff Jürgen Kuczynski in seinem Aufsatz „Der Wissenschaftler und die Schöne Literatur“ erneut auf die Balzac-Interpretation zurück („Neue deutsche Literatur“, 2/71). War Lukács 1951 und 1956 der literarischen Entwicklung voraus gewesen, so beschrieb Kuczynski 1971 nur nachträglich, was von den Literaten bereits praktiziert wurde. VI. Die literarische Emanzipation Die literarische Emanzipation setzte ziemlich früh, wenn auch zögernd ein. Becher erkannte schon 1950: „Eine Literatur kann sich nur entwickeln aufgrund einer Literaturbewegung. Solch eine Bewegung müssen wir schaffen“ (II. Schriftstellerkongreß). Das Dilemma der L.-Bewegung bestand aber darin, daß sie mit der These von der führenden Rolle der Partei nicht vereinbar war und daß die Erkenntnis dieser Situation sich nur langsam durchsetzte. Becher selbst hat die sich ankündigenden Differenzen bereits 1951 mit der Notiz ausgedrückt: „‚Du liegst schief‘ kann mich nicht schrecken, denn ich bin ein Segler (Und liebe jede Schräglage).“ („Tagebuch“, 9. 7. 1951); und Stefan Heym hat 1955 in der Nachterstedter Diskussion gesagt: „Der Schriftsteller kann sich nicht die Augen vor dem verschließen, was ist.“ Aber solange der „Zensor im Herzen des Schriftstellers“, von dem Heym auf dem IV. Schriftstellerkongreß sprach, das Geschehene nach Schaden und Nutzen für die Partei sonderte, nützte es wenig, wenn man sich die Augen nicht verschloß. Praktisch-politische Konsequenzen kündigten sich jedoch erst an, als Paul Wiens erklärte, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit müsse nicht immer zum sozialistischen Realismus führen (V. Schriftstellerkongreß). Den nächsten Schritt ging Stefan Heym, als er auf dem Höhepunkt der NÖS-Belletristik die trügerische Einheit zwischen Schriftsteller, Partei und Leser zerstörte, indem er dieser L. vorwarf, nur Scheindebatten über Scheinkonflikte zu führen (Dezembercolloquium 1964). Der „Zensor im Herzen“ wurde jedoch erst überwunden, als Heym 1965 in seinem Manifest „Die Langeweile von Minsk“ für den Schriftsteller ― gegenüber der SED ― eine Rolle proklamierte, wie sie im Alten Testament die Propheten gegenüber der Priesterschaft ausübten. Ebenfalls 1965 rief Biermann aus: „Das Kollektiv liegt schief!“ („Die Drahtharfe“), und Hasso Grabner stellte fest: „Die Literatur hat immer die Mächtigen angegriffen. Jetzt hat die Partei die Macht. Die Partei muß sich also gefallen lassen, daß sie in der Literatur angegriffen wird“ (auf dem 11. ZK-Plenum von Paul Fröhlich abwehrend zitiert). Als Christa Wolf auf dem 11. Plenum des ZK der SED (Ende 1965) die Aufgabe der Kunst, neue Fragen aufzuwerfen, für ein typisches literarisches Problem erklärte, zeichnete sich bereits ab, daß die Versuche der Partei zur Eindämmung der literarischen Emanzipation scheitern würden. Für die Eigengesetzlichkeit der L. sprachen der Dramatiker Pfeiffer, der die Kunst als eine „zweite Wirklichkeit“ umschrieb („Neue Deutsche Literatur“, 10/66), der Lyriker Heinz Czechowski: „Das dichtende Subjekt sieht die Welt mit anderen Augen“ („Forum“, 8/66). 1969 beanspruchte gar Wiens im literarischen Bereich die „Machtbefugnis“ des Autors als ein [S. 688]„Naturrecht“ („Weimarer Beiträge“ 3/69). 1971 erklärten Manfred Streubel und Wulf Kirsten ihre Gleichgültigkeit gegenüber ihren Zeitgenossen („Sonntag“, 32/71). Was die SED von den Schriftstellern als „Mitgestaltern“ zu erwarten hat. nachdem sie auf ihre führende Rolle verzichtete, sagte Kant auf dem VII. Schriftstellerkongreß: „Literatur ist nicht für den Zustand der Welt verantwortlich.“ Die Wiederbeanspruchung dieser Rolle durch die SED auf dem VIII. Schriftstellerkongreß verband Kant mit der Ermunterung seiner Kollegen: „Wenn es taugt, was ihr tut, kommt es durch - ja weiß Gott, manchmal später oder früher, aber es kommt durch.“ VII. Die Schöne Literatur in der DDR Die Entwicklung der Schönen L. in der DDR fächerte sich zwischen den Polen von gesellschaftlicher Funktionszuweisung und Selbstbestimmung im Lauf ihrer Geschichte in 3 Hauptrichtungen auf: 1. in eine L., die die führende Rolle der Partei akzeptierte und von dieser entsprechend herausgestellt wurde (man kann sie als Partei-L. bezeichnen): 2. in eine L., die, wenn auch parteinehmend, in „schiefer Lage“ entstand und anfangs kritisiert, später gesellschaftspolitisch integriert wurde (man kann sie Partisanen-L. nennen); 3. in eine L., die in traditionellem Sinn L. ist. bei der Unterscheidungen wie „L'art pour l'art“ oder „Litterature engagée“ nur situationsbedingt gültig sind. Die Partei-L. entsprach mit ihren Gewinnen und Verlusten an Wirklichkeit dem Auf und Ab der literaturpolitischen Zielsetzungen. Sie konnte von sich selbst aus keine literarische Bewegung einleiten. In den ersten beiden Phasen stand im Mittelpunkt der Epik das Bemühen um den Betriebsroman. Die wichtigsten Titel im industriellen Bereich waren „Menschen an unserer Seite“ (1951) von Eduard Claudius und „Helle Nächte“ (1953) von Karl Mundstock — im landwirtschaftlichen Bereich „Tiefe Furchen“ von Otto Gotsche (1949) und „Herren des Landes“ von Walter Pollatschek (1951). Während die Landwirtschaftsromane pauschal und schematisch blieben, gingen die Industrieromane, allerdings nur im Milieu und im Detail, nuancierter vor. Die Folge war. daß die Landwirtschaftsromane von der gesamten Kritik als „unzureichend“ bezeichnet wurden, gegen die Industrieromane sich jedoch Bedenken der Parteikritik richteten. Nach dem 17. 6. 1953 wurde das Bemühen um den Betriebsroman fortgesetzt, als habe es keine aufrührerischen Ereignisse gegeben. Da die Unruhen mehr in den Städten als auf dem Lande ausgebrochen waren, kehrte sich das Verhältnis um. Die Landwirtschaftsromane — „Tinko“ von Erwin Strittmatter (1954), „Der Weg über den Acker“ von Margarete Neumann (1955) — fielen in einzelnen Zügen interessanter aus als die Industrieromane „Roheisen“ von Marchwitza oder „Martin Hoop IV“ von Rudolf Fischer (1955). Auf dem IV. Schriftstellerkongreß wurde der Bankrott des Betriebsromans öffentlich zugegeben. Das Interesse wandte sich daraufhin privaten Konflikten vor betrieblichem Hintergrund zu. Die ersten Versuche („Von der Liebe soll man nicht nur sprechen“) von Claudius in landwirtschaftlichem oder „Die Ehe des Assistenten“ von August Hild in industriellem Milieu [1957]), die wegen ihrer attraktiven Titel viel gekauft worden sind, blieben psychologisch unbeholfen. In der dritten Phase ist mit Hilfe des Bitterfelder Konzeptes versucht worden, den Betriebsroman zu rekonstruieren. Von diesen Projekten konnte nur „Die Entscheidung“ von Anna Seghers (1959) groß herausgestellt werden - ein Buch, das lange vorher begonnen worden war und in dem die Verfasserin einer Schwarzweißmalerei verfiel, die sie selbst auf dem IV. Schriftstellerkongreß den bisherigen Betriebsromanen vorgeworfen hatte. Die eigentliche Bitterfelder L. waren Erzählungen, z. B. „In diesem Sommer“ von Werner Bräunig (1960) oder „Bitterfelder Geschichten“ von Erik Neutsch (1961) und Reportagen wie „Die Tage mit Sepp Zach“ von Regina Hastedt (1959); die „Kumpel“-Literatur wurde in den „Deubener Blättern“ gesammelt. Der Industrieroman „Ankunft im Alltag“ von Brigitte Reimann (1961) war mehr ein Jugendbuch, und der Landwirtschaftsroman „Herbstrauch“ von Seeger (1961) die Geschichte einer melodramatischen Freundschaft. Die vierte Phase mit der NÖS-L. brachte den größten Wirklichkeitsgewinn für die Partei-L. ein: Karl-Heinz Jakobs „Beschreibung eines Sommers“ (1961), Brigitte Reimann „Die Geschwister“ (1962), Christa Wolf „Der geteilte Himmel“ und Erwin Strittmatter „Ole Bienkopp“ (1963), „Spur der Steine“ von Neutsch (1964). „Haus unterm Regen“ von Herbert Nachbar und „Die Aula“ von Hermann Kant (1965). Die Versuche mit dem Betriebsroman waren hier aufgegeben worden. Die Verfasser knüpften bezeichnenderweise da an, wo die L. schon 1957 bei Claudius und Hild gestanden hatte, nur infolge der gesellschaftspolitischen Offenheit des NÖS gesellschaftlich und psychologisch differenzierter, weil das Individuum stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt war. Dieser Standard ist von der Partei-L. seitdem nicht wieder erreicht worden. Anna Seghers wiederholte mit dem „Vertrauen“ (1968) sogar das Fiasko der „Entscheidung“. Ende der 60er Jahre ist versucht worden, diesen erneuten Wirklichkeitsverlust durch eine lyrisch-kunstgewerbliche Ausdrucksweise zu überspielen: Beispiele dafür sind Alfred Wellms „Pause für Wanzka“, Werner Heiduczeks „Abschied von den Engeln“ und Martin Viertels „Sankt Urban“ (1968), Joachim Wohlgemuths „Verlobung in Hullerbusch“ [S. 689](1969) und Joachim Knappes „Die Birke da oben“ (1970). Anfang der 70er Jahre versuchte man es mit einem neuen, fast forschen Ton: Herbert Otto „Zum Beispiel Josef“ (1970), Jakobs „Eine Pyramide für mich“ und Jochen Laabs „Das Grashaus oder Die Aufteilung von 35.000 Frauen auf zwei Mann“ (1971). Aber diese Versuche konnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß die wesentlichen literarischen Ereignisse in der Partisanen-L. und der emanzipierten L. stattfanden. Wer diese literarischen „Lockerungsübungen“ fortsetzte, mündete mit seinem Schaffen unversehens in diese Strömungen ein. Was Partei-L. blieb, wie die letzten Werke von Neutsch und Seeger, verfiel der Kritik wegen bedenklicher künstlerischer Mängel. Wegen der individuellen Struktur der Lyrik hat die Gedichteproduktion der Partei-L. in allen literaturpolitischen Phasen selten die Grenzen der Agitationslyrik überschritten. Die Hauptvertreter dieser Richtung waren Kuba, Zimmering, Uwe Berger, Günther Deicke. Helmut Preißler und Jupp Müller. In ihren Anfängen zählten dazu auch Günter Kunert, Paul Wiens und Reiner Kunze. Eine moderne Variante schufen Volker Braun und Peter Gosse. Die Dramatik der Partei-L. blieb — aus anderen Gründen — ebenfalls innerhalb der Grenzen der Agitation. Vorgänge, wie sie in den Romanen dieser Richtung geschildert werden konnten, wirkten durch die Darstellung auf der Bühne in radikalisierter Form. Deshalb sind solche Versuche alsbald in die Partisanen-L. hinübergeglitten. Die Hauptvertreter der dramatischen Partei-L. waren Gustav von Wangenheim, Harald Hauser, Paul Herbert Freyer, Helmut Baierl, Helmut Sakowski, Claus Hammel, Horst Salomon, Rainer Kerndl und Armin Stolper. Formal hat sich diese Gattung nicht entwickelt - im Gegensatz zu den Romanen, die doch mit der „Aula“ und dem „Haus unterm Regen“ Elemente moderner Erzähltechnik aufnahmen. Die Entwicklung der Partisanen-L. wurde durch die Tabuisierung des 17. Juni lange verzögert. Nachdem Heyms Roman „Der Tag X“, der die Ereignisse des Jahres 1953 behandelte, nicht veröffentlicht werden konnte, vergleichbare Vorhaben unterbunden wurden, konnte diese Richtung erst 1960 in der Epik hervortreten: mit den Erzählungsbänden „Schatten und Licht“ von Heym sowie „Und sie liebten sich doch“ von Boris Djacenko. In der NÖS-Periode schien es zunächst nicht notwendig, solche Versuche fortzusetzen, weil ein gewisses Entgegenkommen der SED bei zahlreichen Schriftstellern auf Bereitschaft zur Mitarbeit traf. Sie wurden jedoch wiederaufgenommen, als von der Eigengesetzlichkeit der Stoffe her einige Schriftsteller den als zu eng empfundenen Rahmen der Kritik durchbrachen: Manfred Bieler mit dem Roman „Das Kaninchen bin ich“ und Werner Bräunig mit dem Roman „Rummelplatz“ - beide Manuskripte, die nicht mehr veröffentlicht werden konnten, wurden Gegenstand der Kritik des 11. Plenums. Kant wurde mit seinem nächsten Roman „Das Impressum“ unfreiwillig in eine Partisanenposition abgedrängt; der Roman konnte erst nach dem Ende der Ära Ulbricht, allerdings politisch überarbeitet, erscheinen. Stefan Heym ließ seinen Lassalle-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“, die nach dem VII. Schriftstellerkongreß in der DDR herauskamen, vorher in westlichen Verlagen erscheinen. Jurek Beckers „Irreführung der Behörden“ (1973) und „Die Interviewer“ von Karl-Heinz Jakobs (1974) ließen bereits spätere Entwicklungen ahnen. Mit der Veröffentlichung des „Tages X“ unter dem Titel „5 Tage im Juni“ (1974) war der Damm für die Partisanen-L. gebrochen. Eine steigende und reißende Flut kritischer Darstellungen überschwemmte die L.-Szene: 1975 — Volker Braun „Unvollendete Geschichte“; 1976 - Reiner Kunze „Wunderbare Jahre“, Christa Wolf „Kindheitsmuster“, Jurek Becker „Der Boxer“. Karl-Heinz Jakobs „Wüste kehr wieder“; 1977 — Hans-Joachim Schädlich „Versuchte Nähe“, Thomas Brasch „Vor den Vätern sterben die Söhne“, Jürgen Fuchs „Gedächtnisprotokolle“, Werner Heiduczek „Tod am Meer“; 1978 — Jurek Becker„Schlaflose Tage“, Erich Loest „Es geht seinen Gang“, Klaus Poche „Atemnot“; 1979 — Stefan Heym „Collin“, Rolf Schneider „November“. Es half nichts, wenn die Partei den radikalsten Teil dieser L. in den Westen abdrängte. Sie kehrten in Exemplaren zurück und beherrschten die Diskussionen. Die Partisanenlyrik begann 1956 nach den Erschütterungen des XX. Parteitages der KPdSU, als Kunert, Wiens und Streubel aus der Parteiraison ausbrachen. Später, nach 1962, folgten Lyriker, die sozusagen als „Partisanen“ in die L. eintraten: Wolf Biermann, Reiner Kirsch, Sarah Kirsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski und der wechselhafte Volker Braun. Wegen der radikalisierenden Wirkung der Bühne war die Partisanendramatik am meisten behindert. Für Heinar Kipphardts „Shakespeare dringend gesucht“ (1953) war es von Vorteil, daß das Stück schon zu Beginn des Neuen Kurses vorlag - dessen frühes Ende (1954) sich dann allerdings so hemmend auswirkte, daß ein ähnliches Vorhaben, „Glatteis“ von Hans Lucke, als es 1957 aufgeführt wurde, nach zahlreichen Bearbeitungen von einem Agitationsstück kaum noch zu unterscheiden war. Joachim Knauths „Kampagne“ (1961) lag zu Beginn des NÖS vor, konnte aber, wie Kipphardts Stück, nicht Schule machen. Auch Bielers Satire „Zaza“ ist schon vor dem 11. Plenum nicht mehr aufgeführt worden. Pfeiffers „Begegnung mit Herkules“ wurde zwar 1966 noch inszeniert, aber vor der Premiere [S. 690]abgesetzt. Danach hatten Versuche in historischem Gewand ein unterschiedliches Schicksal. Mickels „Nausikaa“ wurde 1968 nur einmal gespielt, Pfeiffers „Leben und Tod Thomas Müntzers“ 1970 nur im Fernsehen gezeigt, Knauths „Aretino oder Ein Abend in Mantua“ blieb in der Schublade. Eine Übertragung des „Werther“-Themas in die Gegenwart durch Ulrich Plenzdorfs „Die neuen Leiden des jungen W.“ stieß lange auf Ablehnung, bis sie 1972 aufgeführt wurde und eine neue Theaterära einzuleiten schien. Sie fand jedoch ein rasches Ende, als ein Jahr später das Stück „Heinrich Schlaghands Höllenfahrt“ verboten und sein Autor Rainer Kirsch aus der Partei ausgeschlossen wurde. Ein in sich geschlossener, wiewohl in den Einzelstücken differenzierender Komplex der Partisanendramatik sind, in der Nachfolge Brechts, die Werke Heiner Müllers („Der Lohndrücker“, 1957; „Die Korrektur“. 1958; „Die Umsiedlerin“, 1959; „Der Bau“, 1965), Peter Hacks' („Die Sorgen und die Macht“, 1959/1962; „Moritz Tassow“, 1965), Hartmut Langes („Senftenberger Erzählungen“. 1961; „Marski“, 1965) und Volker Brauns („Kipper Paul Bauch“. 1965; „Die Freunde“. 1965; „Hans Faust“, 1968). Langes Stücke und Müllers „Bau“ sind nicht aufgeführt worden. „Die Umsiedlerin“, „Die Sorgen und die Macht“ und „Moritz Tassow“ wurden Gegenstand herber Kritik auf dem 11. Plenum des ZK der SED. Brauns „Kipper“-Stück wurde wie Plenzdorfs „Werther“-Paraphrase 1972 aufgeführt, doch mit geringerem Effekt. Dies lag nicht allein an der angepaßten Neufassung; das schöpferische Potential dieser Brecht-Nachfolge hatte sich selbst erschöpft. Sie bestand aus einer Mischung pittoresker Elemente der frühen Stücke Brechts und doktrinärer Elemente seiner Lehrstücke. Das hätte in der Aufbauphase mit den verschiedenen Roheiten der ursprünglichen sozialistischen Akkumulation seinen Platz gehabt, mußte aber bei der zunehmenden Differenzierung der sozialistischen Gesellschaft funktionslos werden. Die Schöne L., die in der DDR nach traditionellen Anstößen geschrieben wird, gilt heute als die eigentlich repräsentative Literatur. Ihre ersten Anfänge in den 50er Jahren galten damals als letzte Ausläufer historisch „überholter“ Positionen. Es begann in der Epik auf dem imponderablen Gebiet der Kriegs-L., deren archetypische Situationen schwerlich zwischen Basis und Überbau im Sinne des Marxismus-Leninismus angesiedelt werden können. Hans Pfeiffers Erzählungsmanuskript „Die Höhle von Babie Doly“ wurde 1953 noch als verschroben und unveröffentlichbar angesehen. Als die Zeitschrift „Neue deutsche Literatur“ es in Heft 12/57 abdruckte, präsentierte es sich bereits als Teil einer breiten literarischen Strömung nach, neben und vor: Franz Fühmanns „Kameraden“ (1955), Egon Günthers „Dem Erdboden gleich“, Joachim Kupschs „Die Bäume zeigen ihre Rinden“, Karl Mundstocks „Bis zum letzten Mann“ (1957) und „Die Stunde des Dietrich Conrady“ (1958), Fühmanns „Das Gottesgericht“ und Mundstocks „Sonne in der Mitternacht“ (1959). Die Kriegsromane „Der kretische Krieg“ von Günther, „Im Garten der Königin“ von 1 Horst Beseler, „Die Stunde der toten Augen“ von Harry Thürk (1957) und „Geliebt bis zum bitteren Ende“ von Rudolf Bartsch (1958) blieben formal unterhalb des Niveaus der Kriegserzählungen. Ihr Effekt war der gleiche. Die Kriegs-L. durchbrach den Kanon des sozialistischen Realismus. Ihre mehr an westlichen Vorbildern orientierte „harte Schreibweise“ offenbarte einen Zugriff auf die Realität, dessen Konsequenzen für Gegenwartsstoffe die Kritik der Partei zu einer Kampagne veranlaßten, die bis zur Aufstellung eines detaillierten stilistischen Negativkatalogs ging. Die Kriegs-L. in der DDR erreichte danach, vielleicht mit der Ausnahme - der Erzählung „König Oedipus“ von Fühmann (1966), niemals wieder diesen produktiven Ansatz. Indessen entfaltete sich, angeregt von Ehm Welks „Mutafo“ (1955), ein Nebenzweig der Kriegs-L. in Form von Schelmenromanen, der von Strittmatters „Wundertäter“ (1957) über Bielers „Bonifaz oder der Matrose in der Flasche“ (1963) bis zu Kunerts „Im Namen der Hüte“ (1967) viel zur Wiedererweckung der vom sozialistischen Realismus gehemmten Fabulierfreude beigetragen hat. Der zweite Ausgangspunkt der emanzipierten Epik war die Aneignung fremder Welten außerhalb der sozialistischen Thematik. Ein früher Vorläufer, Christa Reinigs Erzählung „Das Fischerdorf“ (1951) aus dem Mittelmeerraum, hatte noch keine Folgen. Diese Strömung formierte sich erst 1957 mit Uhses „Mexikanischen Erzählungen“. Es folgten Zug um Zug Hanns Cibulkas „Sizilianisches Tagebuch“ (1960), die lettischen und französischen Erzählungen des Bandes „Und sie liebten sich doch“ von Djacenko (1961), die vietnamesischen Erzählungen „Das Mädchen ‚Sanfte Wolke‘“ von Claudius (1962), die gelegentlichen mittelamerikanischen Abstecher von Anna Seghers, als bisherige Höhepunkte Johannes Bobrowskis Romane „Levins Mühle“ (1964), „Litauische Claviere“ (1966) und Erzählungen „Boehlendorff und Mäusefest“ (1965) aus dem litauischen Raum und Djacenkos ins Kriegsmilieu hinüberspielender Roman „Nacht über Paris“ (1965). Ein dritter Ansatz bot sich in der Darstellung historischer Sujets, abseits der revolutionären Pathetik. Diese Richtung begann sich mit Joachim Kupschs „Sommerabenddreistigkeit“ (1959) zu artikulieren. Es folgte von Kupsch „Die Winternachtsabenteuer“ (1965). Stefan Heym entdeckte die historische Dimension mit den „Papieren des Andreas Lenz“ (1963), ging aber, je mehr ersieh ihre Vieldeutigkeit politisch zunutze machte, mit seinen nächsten Vor[S. 691]haben auf die Partisanenposition über. Während die geschichtlichen Miniaturen unter den Erzählungen von Hans Joachim Schädlich diesem Zuge folgten, setzten die anspielungsreiche, doch nicht unmittelbar politisch deutbare Einbeziehung und Verarbeitung historischer Stoffe Martin Stade mit „Der König und sein Narr“ (1977) und Christa Wolf mit „Kein Ort. Nirgends“ (1979) fort. Ein vierter Ansatz war die Anwendung moderner Stilmittel auf phantastische Sujets. Er begann nahezu unvermittelt in der NÖS-Periode, um sich unbeirrt durch Kritik kontinuierlich zu entwickeln: Kunert „Tagträume“ (1964) und „Die Beerdigung findet in aller Stille statt“ (1968), Rolf Schneider „Brücken und Gitter“ (1965), Bieler „Märchen und Zeitungen“ (1966), Fritz Rudolf Fries „Der Weg nach Oobliadooh“ (1966), „Fernsehkrieg“ (1969), „Seestücke“ (1973) und „Das Luft-Schiff“ (1975), Irmtraud Morgner „Hochzeit in Konstantinopel“ (1968), „Die wunderbare Reise Gustavs des Seefahrers“ (1972) und „Leben und Abenteuer der Trobadora Beatriz nach Zeugnissen ihrer Spielfrau Laura“ (1974), Bernd Jentzsch „Jungfer im Grünen“ (1973) und „Ratsch und ade!“ (1975). Der fünfte Ansatz schließlich zeigte sich in der Wiederentdeckung der Provinzen, bei der sich sukzessiv mit dem Urwüchsigen eine differenziertere Betrachtung der sozialistischen Gesellschaft verband. Der frühe Vorläufer, Ludwig Tureks Roman einer Berliner Trümmerfrau, „Anna Lubitzke“ (1952), fand zunächst keine Nachahmung. Dieser Ansatz entfaltete sich erst, als der NÖS-Literatur ein Ende gesetzt wurde und Rigorosität zwei Hauptautoren des NÖS, Christian Wolf und Erwin Strittmatter, aus der Partei katapultierte. Der literarische Gewinn war beträchtlich. Mit dieser Richtung hat die erzählerische L. in der DDR ihre eigentliche Basis gefunden. Es erschienen bisher: Strittmatter „Schulzenhofer Kramkalender“ (1966), „Ein Dienstag im September“ (1969), „3/4 Hundert Kleingeschichten“ (1971), Christa Wolf „Nachdenken über Christa T.“ (1968), Günter de Bruyn „Buridans Esel“ (1969), „Die Preisverleihung“ (1972) und „Märkische Forschungen“ (1979), Klaus Schlesinger „Alte Filme“ (1975) und „Berliner Traum“ (1978). Die Lyrik emanzipierte sich an landschaftlichen und mythologischen Sujets. Wie an der Entwicklung der Partisanenlyrik abzulesen ist, die über epigonale Anknüpfungen bei Brecht, Majakowskij, Neruda nicht hinauskam. bot die kritische Position hier keinen literarisch originellen Ansatz. Durch die Resistenz Peter Huchels entfaltete sich die emanzipierte Lyrik, wenn anfangs auch langsam, vom Beginn der L. in der DDR an kontinuierlich. Ihm folgten bald Erich Arendt und Hanns Cibulka. Mit Johannes Bobrowski, Peter Jokostra und Wolfgang Hädecke traten von 1955 an neue Talente ausschließlich als Lyriker hervor. Ein nächster Schub erfolgte nach dem Ende der Bitterfelder Periode, als Reiner Kunze und Paul Wiens ihre Partei- und Partisanenpositionen verließen und sich mit Bernd Jentzsch wiederum ein neues Talent gleich als reiner Lyriker profilierte. Auch andere Autoren profitierten vom Zerfall derSiehe auch die Jahre 1975 1985 [S. 681]<I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur> Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die…
DDR A-Z 1979
Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt, die in der DDR nach Prinzipien erstellt wird, die auf die Arbeitswertlehre von Karl Marx zurückgehen. Sie unterscheidet sich damit von den westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, da die Marxsche Theorie nur solche Leistungen als wertschöpfend ansieht, die sich in materiellen Produkten realisieren. So werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR die Dienste ― mit Ausnahme der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen ― als Leistungen der „nichtproduzierenden“ Bereiche nicht ausgewiesen. Dazu gehören die meisten Leistungen des staatlichen Bereichs (Verwaltung, Einrichtungen des Gesundheitswesens), die Leistungen des Geld- und Versicherungswesens, des Dienstleistungshandwerks usw. Die „nichtproduzierenden“ Bereiche sind aber nicht identisch mit dem sog. tertiären Sektor in westlichen Ländern (es fehlen insbesondere der Binnenhandel und das Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen), sondern umfassen lediglich einige seiner wesentlichen Teilstücke. Die DDR-Gesamtrechnung enthält vermutlich auch nicht die Produktion militärischer Ausrüstungen. Die Abgrenzung des „produzierenden“ Bereichs vom „nichtproduzierenden“ Bereich ist problematisch. Sie erfolgt durch Zuordnung der ökonomi[S. 459]schen Grundeinheiten (Betriebe, Kombinate, Einrichtungen der Kultur und Volksbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens usw.) entsprechend dem überwiegenden Schwerpunkt ihrer Produktion in ihrer Gesamtheit auf den „produzierenden“ und den „nichtproduzierenden“ Bereich. Die „produzierenden“ Betriebseinheiten gehören folgenden Wirtschaftsbereichen an: Industrie und produzierendes Handwerk; Bauwirtschaft (einschließlich Bauhandwerk); Land- und Forstwirtschaft; Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen; Binnenhandel (einschl. Gaststättenwesen); sonstige produzierende Zweige (Projektierungsbetriebe, Verlage, Textilreinigungsbetriebe, Reparaturkombinate, Rechenbetriebe). Das GG. ist die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel in einem Jahr, erzeugten materiellen Güter und produktiven Leistungen. Es ist damit die Summe der Bruttoproduktionswerte aller Betriebe des „produzierenden“ Bereichs der Volkswirtschaft. Das produzierte Nationaleinkommen (bzw. Volkseinkommen) errechnet sich aus dem GG. abzüglich des Produktionsverbrauchs (Abschreibungen. Mieten. Pachten und Nutzungsentgelte; Verbrauch von Material und produktiven Leistungen) und abzüglich der Subventionen für Materialkäufe, sog. Verrechnungen. Es ist damit die Summe der Nettoproduktwerte der Wirtschaftsbereiche abzüglich der Verrechnungen. Bei der Entstehungsrechnung ergibt sich das GG. als Summe der Bruttoprodukte aller „produktiven“ ökonomischen Grundeinheiten bzw. Wirtschaftsbereiche. Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am Aufkommen des GG. 1977 (in Klammern die Angaben für die Anteile am Nettoprodukt) mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk) mit 65,3 v. H. (60,9 v. H.), Bauwirtschaft mit 8,5 v. H. (7,6 v. H.), Land- und Forstwirtschaft mit 10,9 v. H. (10,2 v. FI.), Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen mit 5,8 v. H. (5,1 v. H.), der Binnenhandel mit 7,7 v. H. (14,8 v. H.) und die übrigen produzierenden Zweige mit 1,9 v. H. (3,0 v. H.). Die Vergleichbarkeit östlicher und westlicher Sozialprodukts-Kennziffern ist nur bedingt möglich. Der wesentliche Unterschied zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR besteht in der Bundesrepublik Deutschland darin (wo als Zusammenfassung volkswirtschaftlicher Leistungen der Bruttoproduktionswert, das Bruttoinlandsprodukt, das Bruttosozialprodukt und das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. zu Faktorkosten [= Volkseinkommen] benutzt werden), daß das als Produktion anerkannt wird, was zur Bedarfsdeckung auf den Märkten einen Preis erzielt. Damit gehen prinzipiell alle Dienstleistungen in die gesamtwirtschaftlichen Leistungsindikatoren ein, also auch die, die zwar in der DDR gesellschaftlich nützlich sind, aber zum „unproduktiven“ Bereich gezählt werden. Dieses unterschiedliche methodische Konzept der Sozialproduktberechnung ließe sich bei einem Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR z. B. dadurch ― zumindest theoretisch ― lösen, daß entweder das gesellschaftliche Produkt der DDR um die Dienstleistungen, die es nicht enthält, erhöht oder aber das Brutto- bzw. Nettosozialprodukt der Bundesrepublik um diese vermindert wird. Das Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings mit dem GG. (neben der schon erwähnten Nichteinbeziehung eines Teils der Dienstleistungen) vor allem auch deshalb nicht vergleichbar, weil in ihm keine Vorleistungen enthalten sind. Aufgrund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktgröße viele Doppel- und Mehrfachzählungen. Das Ausmaß dieser Doppel- und Mehrfachzählungen dürfte sich darüber hinaus im Zuge der sich wandelnden Verflechtungsbeziehungen ständig ändern. Auch das Nettosozialprodukt (Bundesrepu[S. 460]blik Deutschland) ist nur bedingt mit dem Nettoprodukt (DDR) vergleichbar, selbst wenn es gelingt, dem Nettoprodukt sämtliche Dienstleistungen hinzuzuzählen. Die statistischen Definitionsprobleme können aber gelöst werden, indem die Daten eines Landes gemäß den Konzeptionen des Vergleichslandes umgruppiert werden. Das größte Hemmnis für den Vergleich besteht aber im Fehlen realistischer Umrechnungskurse der jeweiligen Währungen, so daß das Paritätsproblem jeden gesamtwirtschaftlichen Niveauvergleich beeinträchtigen muß. Die Verwendungsseite volkswirtschaftlicher Leistungsgrößen wird in der DDR anders abgerechnet als in der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik wird z. B. die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Verbrauch danach vorgenommen, wer Käufer der Güter ist, während in der DDR der Endverwender ausschlaggebend für die jeweilige Zuordnung ist. In der Statistik des Nationaleinkommens wird die Verwendung im Inland auf die Verwendungszwecke „Akkumulation“ (Nettoinvestitionen im „produzierenden“ Bereich, Investitionen im „nichtproduzierenden“ Bereich, Zuwachs an Beständen und Reserven) und „individuelle und gesellschaftliche Konsumtion“ verteilt. Zur gesellschaftlichen Konsumtion rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaftliche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Angaben über die Höhe oder die Struktur des öffentlichen Verbrauchs in der DDR fehlen in den statistischen Unterlagen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der DDR für 1977 verteilte sich das im Inland verwendete Nationaleinkommen zu 66,0 v. H. auf die individuelle Konsumtion, zu 11,1 v. H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 22,9 v. H. auf die Akkumulation. Peter Plötz Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 458–460 Germanistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschenkpaketversandSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung…
DDR A-Z 1979
Kurorte (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch Kureinrichtungen sowie günstige bioklimatische Bedingungen. Ihre Zweckbestimmung ist medizinischer Art. Zu ihnen zählen auch „Seeheilbäder“ im Gegensatz zu den Seebädern. Erholungsorte dienen der „zweckmäßigen Durchführung des Erholungsurlaubs aller Bürger“. Sie sind gekennzeichnet durch günstige landschaftliche Lage und förderliche bioklimatische Bedingungen und müssen über die erforderlichen hygienischen und sonstigen Einrichtungen verfügen. Zwischen den beiden Gruppen stehen die Luft-K. Jeder K. und jeder Erholungsort muß ein Statut haben. Die grundsätzlichen Regelungen dafür und für die staatliche Anerkennung erläßt das Ministerium für Gesundheitswesen. Eine wesentliche Absicherung der Umweltbedingungen für K. und Erholungsorte geben das Landeskulturgesetz (§ 15) und die 2. Durchführungs-VO (beides 14. 5. 1970). Die Nutzung der Plätze in K. ist im wesentlichen der Sozialversicherung und der Staatlichen Versicherung der DDR (für Mitglieder der Landwirtschaftlichen und Handwerklichen Produktionsgenossenschaften) vorbehalten und nur aufgrund ärztlichen Attestes möglich. Für die „ärztliche Indikationsstellung“ sind Rahmenrichtlinien (1971) vom Ministerium für Gesundheitswesen und dem FDGB gemeinsam erlassen. Die Grundlagen für das Kurwesen erarbeitet das Forschungsinstitut für Balneologie und Kurortwissenschaft in Bad Elster, das ebenfalls dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellt ist. In K. der DDR sind ca. 24.000 Betten in festen Einrichtungen vorhanden. Im Rahmen der Kuren der Sozialversicherung werden durchgeführt Heilkuren, Vorbeugungs- („prophylaktische“) und Genesungskuren, die erste Gruppe in (Anfang 1977) 66 Sanatorien mit 18.217 Betten und 18 Genesungs- und 14 Kurheimen mit rd. 1280 und 630 B., hinzu kommen 66 Kindererholungsheime mit 4.195 B.; die Sanatorien werden zu zwei Dritteln von der Sozialversicherung selbst geführt, der Rest nur vertragsweise belegt. Für prophylaktische und Genesungskuren werden überwiegend Erholungsheime des FDGB und anderer Träger benutzt; sie stehen dafür jedoch nur von Oktober bis April zur Verfügung; sie werden in den 5 Monaten der günstigen Jahreszeit für Erholungszwecke beansprucht und dafür nicht unter medizinischen Gesichtspunkten vergeben. Über die Plätze in Erholungsorten und Seebädern verfügen an erster Stelle die „Feriendienst- und Kurkommissionen“ des FDGB. Sie sind bestrebt, die Plätze das ganze Jahr über zu nutzen. Für „Inlandstouristik“ und für „Urlaubsreisende“ sind nur die vom FDGB nicht benötigten Plätze zugänglich. Deren Vergabe liegt bei den Reisebüros der DDR. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 637 Kuren der Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KybernetikSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch Kureinrichtungen sowie…
DDR A-Z 1979
Einkommen (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 120 Mrd. Mark im Jahr 1976; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,6 v. H. zu, allerdings recht unterschiedlich in einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,5 v. H., 1966–1970: 3,9 v. H., 1971–1975: 4,2 v. H. Die hohen Raten in den letzten Jahren sind in erster Linie auf die umfangreichen sozialpolitischen Maßnahmen und die E.-Steigerungen bei den Arbeitern und Angestellten zurückzuführen, die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre auf die seinerzeitige Wachstumskrise. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge von den Brutto-E. (1960: 11,6 v. H., 1976: 10,8 v. H.). Dahinter verbergen sich allerdings gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich bis zu Beginn der 70er Jahre progressiv, mit der Verstaatlichung der letzten privaten Industriebetriebe 1972 fielen die stark belasteten E. der gutverdienenden Inhaber weg — die Steuerquote sank. Im Gegensatz dazu gestalteten sich die Beiträge zur Sozial[S. 319]versicherung bis 1970 degressiv. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v. H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v. H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozioökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z. B. Krankengeld, Kindergeld, Ehegattenzuschläge, Renten), Vermögenseinkünfte u. ä. — stiegen überdurchschnittlich, jährlich um 4,1 v. H., allerdings mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E. Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 69 v. H. (1960)auf 75 v. H. (1976). Der Anstieg ist auf höhere Durchschnitts-E. und auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer von 1960 bis 1976 nur in Höhe von knapp 12 v. H. ihrer Brutto-E. zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu — von 14,3 v. H. auf 26,2 v. H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. Einkommen der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen. Die E. der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen, gemessen an den Gesamt-E., sind von 24 v. H. im Jahr 1960 auf 17 v. H. 1976 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Erwerbstätigen sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen ist uneinheitlich geregelt. Die Arbeits-E. der Mitglieder von LPG sind steuerfrei. Mitglieder der PGH werden steuerlich ähnlich behandelt wie Arbeitnehmer. Für die Sozialversicherungsbeiträge gelten im übrigen ebenfalls für alle Genossenschaftsmitglieder (LPG und PGH) ähnliche Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Von den Selbständigen werden dagegen ― zumindest bei besser verdienenden ― wesentlich höhere Steuern erhoben. Zudem müssen sie den gesamten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Sozialversicherung zahlen. Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1960 bis 1976 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 5,4 v. H. Von 7,1 v. Fl. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 8,6 v. H. im Jahre 1976. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahr 1968 wurden die Renten um 10–12 v. H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v. H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen. Die letzte Rentenerhöhung (Dezember 1976) erbrachte Verbesserungen von 15 v. H. Es wurden jeweils 3,3–4 Mill. Renten erhöht. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. Das Schlußlicht bilden die Rentner. [S. 320]Die Rentner bezogen bis zu Beginn der 70er Jahre nur 30 v. H. eines Arbeitnehmer-E. Nach den Rentenerhöhungen 1972 und 1976 hat sich dieses Verhältnis geringfügig verbessert (35 v. H.). Das E. der Genossenschaftsmitglieder und der Selbständigen läßt sich getrennt nur bis 1970 nachweisen. Damals und in den Jahren davor lag das E. der Genossenschaftsmitglieder um ⅓ über dem der Arbeitnehmer, während die Selbständigen sogar 3mal soviel wie diese verdienten. Die weitere Zunahme des (gemeinsamen) Durchschnitts-E. beider Gruppen läßt darauf schließen, daß diese Relationen auch heute noch gelten. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum; jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v. H. und vergrößerte sich bis 1976 auf fast 50 v. H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen; hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern in der DDR 1960 noch ein E., das gut 20 v. H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so verdienten sie 1976 rund 75 v. H. weniger als die Selbständigen in der Bundesrepublik. Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die DDR-Rentner nur knapp die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde. 1976 betrug die Differenz über 70 v. H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z. B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden deutschen Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß jedoch verschieden. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt für den Zeitraum 1960–1970, daß die LPG-III-Bauern 10 bis 15 v. H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Neuere Angaben liegen nicht vor. Die Haushalte der LPG-Mitglieder vom Typ~I und II konnten 1965 gar über das 1,5fache des E. im Arbeitnehmerhaushalt verfügen. Schätzungen deuten darauf hin, daß sich dieser Abstand noch vergrößert hat. Am unteren Ende der Skala lagen auch hier die Rentner; ihr E. erreichte nicht einmal ⅓ von dem der Arbeitnehmer. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wieder; während z. B. bei den Rentnern 1,6 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den LPG-III-Bauern 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das zunächst um 20 v. H., zuletzt (1970) nur noch um 10 v. H. über dem der LPG-III-Bauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen sind unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl sie immerhin 50–60 v. H. des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt erhielten. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist, daß sich die E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten wesentlich unterschei[S. 321]det. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner 1976 denen in den Arbeitnehmerhaushalten — eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf nur über gut die Hälfte des E. eines Arbeitnehmerhaushalts verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privaten Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v. H.) als in der DDR (9 v. H.). In der Folgezeit hat sich die Struktur in beiden Staaten zugunsten der höheren E.-Klassen verschoben. Dieser Trend war in. der Bundesrepublik aber ungleich stärker. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung ― in beiden Staaten vorhanden ― ist überdies in der DDR größer. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relation der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus; Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1976 mit 50 v. H. zu veranschlagen ist (1960: 30 v. H.). Für Rentnerhaushalte dürfte das Real-E. in der DDR 1976 um ⅔ unter dem Niveau in der Bundesrepublik Deutschland gelegen haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 318–321 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelhandelSiehe auch die Jahre 1975 1985 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 120 Mrd. Mark im Jahr 1976; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,6 v. H. zu, allerdings recht unterschiedlich in einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,5 v. H., 1966–1970: 3,9 v. H., 1971–1975: 4,2 v. H. Die hohen Raten in den letzten Jahren sind in erster Linie auf die umfangreichen…
DDR A-Z 1979
Seerecht (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales (innerstaatliches) S. In der DDR erlangte internationales S. Geltung dadurch, daß [S. 954]Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich vor dem Ende des II. Weltkrieges angeschlossen war, für wiederanwendbar erklärt wurden; die DDR internationalen Abkommen beigetreten ist; S.-Regeln, die nicht in völkerrechtlichen Abkommen festgelegt sind, aber als Vertragsrecht Bedeutung gewonnen haben, beim Abschluß von Verträgen im Seeverkehr mit zugrunde gelegt werden; die DDR bilaterale Verträge abschließt, und zwar Schiffahrtsverträge zur Förderung des Seeschiffsverkehrs beider Länder, meist gekoppelt mit Handelsverträgen über Inanspruchnahme der Häfen, Umschlageinrichtungen, Versorgungsbetriebe sowie über Gebühren. Schiffspapiere u. a.; die DDR hat mit den meisten sozialistischen Ländern Handels- und Schiffahrtsverträge abgeschlossen; die DDR gewohnheitsrechtliche Normen des internationalen S. anwendet, die allgemein als rechtlich verbindlich betrachtet werden. In den letzten Jahren ist die DDR mehreren internationalen S.-Konventionen beigetreten. Dem internationalen S. zuzurechnen sind auch die Vereinbarungen, die die Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Wahrung ihrer gemeinsamen seewirtschaftlichen Interessen getroffen haben und an denen die DDR beteiligt ist. Im innerstaatlichen S. der DDR wurden die Bestimmungen, die aus der Zeit vor dem Ende des II. Weltkrieges bzw. des vorigen Jahrhunderts weitergegolten hatten (sog. sanktionierte Normen) aufgehoben und ersetzt u. a. durch das Seehandelsschiffahrtsgesetz der DDR — SHSG — vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 109), die VO über die Flaggenführung und Eigentumsrechte an Schiffen und das Schiffsregister — Schiffsregisterverordnung — vom 27. 5. 1976 (GBl. I, S. 285), VO über zivilrechtliche Verfahren in Schiffahrtssachen — Schiffahrtsverfahrensordnung (SchVO) — vom 27. 5. 1976 (GBl. I, S. 290). Das SHSG regelt alle schuldrechtlichen Beziehungen der Seeschiffahrt. Es gilt nicht nur für die Handelsschiffahrt, sondern für die gesamte Seeschiffahrt der DDR sowie in ihren Häfen und Territorialgewässern und dort auch für die Binnenschiffahrt. Die Neugestaltung des innerstaatlichen S. der DDR geschah im Rahmen der Kodifikation großer Bereiche des Rechtssystems der DDR wie z. B. des Zivilrechts- und des Außenhandelsrechts (gleichzeitig mit dem SHSG trat das Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge — GIW — in Kraft, GBl. I, 1976, S. 61 (Rechtswesen; Wirtschaftsverträge, Internationale). Außer Kraft gesetzt wurden durch das SHSG insbesondere das IV. Buch des Handelsgesetzbuches vom 10. 5. 1897 (in zuletzt gültiger Fassung) sowie andere Gesetze und Verordnungen über das Seefrachtrecht, über privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt und der Flößerei sowie der Küstenschiffahrt; ferner sind durch das GIW in dessen Geltungsbereich auch das I.–III. Buch des HOB von 1897 außer Kraft gesetzt worden. In den S.-Gesetzen und -Verordnungen der DDR sind, so wird betont, internationale S.-Normen berücksichtigt, soweit die DDR diese anerkannt hat, Rechtsvorschriften internationaler Konventionen eingearbeitet, und zwar neben denjenigen, denen die DDR bereits angehörte und die auch schon in der zuletzt in der DDR geltenden Fassung des IV. Buches des HGB enthalten waren (über Schiffszusammenstöße — von 1910 —, über Bergung und Hilfeleistung — von 1910 — sowie die Haager Regeln — von 1924), auch einige Konventionen, in denen die DDR noch nicht Mitglied ist wie z. B. die Konvention über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen von 1957, die Konvention zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über Schiffsgläubigerrechte und Schiffshypotheken von 1967, die Konvention über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden des Meeres von 1969. Auswirkung auf die Gestaltung des S. der DDR haben ferner die internationale technische und handelspolitische Entwicklung im Seeverkehr und die Bestrebungen zu internationaler Rechtsvereinheitlichung, um die sich u. a. die folgenden Organisationen bemühen: In der DDR ist im Juni 1972 eine „Gesellschaft für S.“ gegründet worden, die bereits in das internationale Schiffahrtskomitee (CMI = Comité Maritime International), dem seit mehr als 75 Jahren bestehenden nichtstaatlichen internationalen Verband der Vereinigungen für S., aufgenommen worden ist. Außerdem ist die Seeschiffahrt der DDR in weiteren nichtstaatlichen internationalen Organisationen vertreten, und zwar: BIMCO (Baltic and International Maritime Conference) = Vereinigung von Reedern, Schiffsmaklern und Fachverbänden für deren Zusammenwirken in Fragen des internationalen Seeverkehrs; ICHCA (International Cargo Handling Coordination Association) = Internationale Organisation für die Koordinierung der Transport- und Umschlagtechnik mit der Aufgabe, den Güterumschlag im Seeverkehr durch Zusammenwirken aller Beteiligten zu verbessern; PIANC (Permanent International Association of Navigation Congresses) = Internationale ständige Vereinigung der Schiffahrtskongresse; FIATA (Federation Internationale des Associations des Transitaires et Assimiles) = Internationale Föderation der Spediteur-Organisationen; UNIDROIT = Internationales Institut zur Vereinheitlichung des Privatrechts, insbesondere des Handelsrechts und des internationalen Transportrechts. Nach der Aufnahme der DDR in die UN 1973 gehört sie auch einer Reihe von zwischenstaatlichen Institutionen an, so der IMCO (Inter-Governmental Maritime Consultative Organization) = Beratende Seeschiffahrtsorganisation der UN mit Schwerpunkt Sicherheit der Seeschiffahrt (Seestraßenordnung), UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) = Konferenz für Handel und Entwicklung der UN sowie deren Schiffahrtskomitee. UNCITRAL (United Nations Commission of International Trade Law) = UN-Kommission für internationales Handelsrecht. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 953–954 Seenotrettungsdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SeeschiffahrtSiehe auch die Jahre 1975 1985 Gesamtheit der Rechtsnormen für die Seeschiffahrt und andere Bereiche der Meeresnutzung. Unterschieden wird internationales S., das auf völkerrechtlichen, zumeist multilateralen Verträgen beruht oder als Gewohnheitsrecht anerkannt wird, und nationales (innerstaatliches) S. In der DDR erlangte internationales S. Geltung dadurch, daß [S. 954]Abkommen, denen das ehemalige Deutsche Reich vor dem Ende des II. Weltkrieges angeschlossen war, für…
DDR A-Z 1979
Arbeiterklasse (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die A. eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen werktätigen Schichten der Bevölkerung ausübt. Die führende Rolle der A. im Sozialismus/Kommunismus wird mit deren — im Gegensatz zum Kapitalismus (vorwiegend Industriearbeiter, die lohnabhängig in der unmittelbaren Produktion arbeiten und ausgebeutet werden) veränderten — Stellung im Produktionsprozeß, der Trägerschaft des fortschrittlichsten Klassenbewußtseins und der einzig wissenschaftlichen Weltanschauung begründet. Zusätzlich wird heute auch geltend gemacht, daß die A. den größten Teil aller materiellen Werte schaffe und den größten Teil der Bevölkerung ausmache. Im Parteiprogramm der SED von 1976 wird diese Einschätzung mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht: „Die Arbeiterklasse ist die politische und soziale Hauptkraft des gesellschaftlichen Fortschritts und die zahlenmäßig stärkste Klasse. Sie ist Träger der politischen Macht, sie ist eng mit dem sozialistischen Volkseigentum verbunden, sie produziert den größten Teil des materiellen Reichtums der ganzen Gesellschaft. Ihre Interessen bringen zugleich die Grundinteressen des ganzen Volkes zum Ausdruck.“ Dennoch bedürfe die A. auch selbst einer führenden Kraft, nämlich der kommunistischen Partei, in der sich ihre bewußtesten und fortschrittlichsten Mitglieder zusammenschließen. Im marxistisch-leninistischen Sprachgebrauch ist der Ausdruck „Arbeiterklasse“ in neuerer Zeit an die Stelle des Ausdrucks „Proletariat“ getreten, mit der Marx ursprünglich die abhängigen Lohnarbeiter in der Maschinenfabrik des 19. Jh. bezeichnete. Der Ausdruck „Proletariat“ wird heute nur noch selten verwendet (vornehmlich in der Zusammensetzung „Diktatur des Proletariats“). Mit der Änderung der Terminologie sollte u. a. auch den soziologischen Veränderungen in der modernen Industriegesellschaft Rechnung getragen werden. Gleichzeitig ist aber der Begriff der A. als soziologische Kategorie inhaltlich verschwommen und konturlos geworden. Zur A. werden nicht nur die in der materiellen Produktion unmittelbar tätigen ungelernten, [S. 49]angelernten und Facharbeiter gezählt; zu ihr sollen auch die Angestellten, die Dienstleistungen erbringen, Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten verrichten, sowie weite Teile der Intelligenz gehören. Auf diese Weise umfaßt die A. den größten Teil der erwerbstätigen Bevölkerung. Bei Analysen der sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung werden die „Arbeiter und Angestellten“ üblicherweise zu einer Gruppe zusammengefaßt. Im Statistischen Jahrbuch der DDR wird diese Gruppe folgendermaßen definiert: „Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis zu einem Betrieb, einer Einrichtung, einem Verwaltungsorgan, einer Produktionsgenossenschaft, einem Rechtsanwaltskollegium, einer ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübenden Person stehen, das durch einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag begründet wurde.“ Bündnispolitik; Aktionseinheit der Arbeiterklasse; Klasse. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 48–49 Arbeiterfestspiele A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkomiteeSiehe auch die Jahre 1975 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die A. eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen werktätigen…
DDR A-Z 1979
Staatsrat (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 in der Fassung vom 7. 10. 1974 nennt als Aufgaben u. a.: die völkerrechtliche Vertretung der DDR und das Recht der Ratifizierung und Kündigung von Staatsverträgen und anderen ratifizierungsbedürftigen völkerrechtlichen Verträgen; die Unterstützung der örtlichen Volksvertretungen und [S. 1039]die Förderung ihrer Aktivität bei der Gestaltung der Gesellschaft sowie die Einflußnahme auf die Wahrung und Festigung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit dieser Gremien. Damit waren die Anleitung und Kontrolle der Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretungen gemäß den bestehenden Bestimmungen (Volkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne sowie andere Gesetze und Rechtsvorschriften) gemeint; die Ausschreibung der Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen; die Verabschiedung grundsätzlicher Beschlüsse zur Landesverteidigung und deren Organisation mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates: die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit in der Tätigkeit des Obersten Gerichts sowie des Generalstaatsanwalts sowie die Ausübung des Amnestie und Begnadigungsrechtes. Die Arbeit des St. wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem beauftragten Stellvertreter geleitet. Der Vorsitzende ernennt die diplomatischen Vertreter der DDR bzw. beruft sie ab und nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer diplomatischer Vertreter entgegen. Er verleiht die vom St. gestifteten Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel. Der St. wurde im September 1960 unmittelbar nach dem Tode des damaligen Präsidenten der DDR. W. Pieck, mit der Absicht gegründet, eine bessere Anleitung der Tätigkeit des Staatsapparates gemäß den Beschlüssen der SED zu ermöglichen. Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1969/70 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDR und bestimmte maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion. Die Verfassung von 1968 bestätigte die überragende Stellung des St. Das gründete in der Person seines Vorsitzenden W. Ulbricht, der gleichzeitig Erster Sekretär und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und damit auch Oberbefehlshaber der bewaffneten Kräfte war, soweit sie nicht unmittelbar dem Kommando der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages unterstehen, sowie in der partiellen Verlagerung von Kompetenzen der Parteiführung auf den St. Die Rechte des St., u. a. das Recht der Wahrnehmung aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergaben und die er zwischen ihren Tagungen zu vertreten hatte, die Möglichkeit der Steuerung der zentralen Entscheidungsprozesse durch sein Recht, über die Annahme und Weiterleitung von Gesetzesvorlagen an die Volkskammer zu entscheiden, die Verfassungsmäßigkeit von Vorlagen zu prüfen bzw. über Auslegungen bestehender Vorschriften zu entscheiden sowie durch Erlasse und Beschlüsse die Tätigkeit aller staatlichen Organe verbindlich zu bestimmen, sind nach der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 durch das Gesetz über den Ministerrat vom Oktober 1972, die Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 und die neue Geschäftsordnung der Volkskammer dem St. entzogen bzw. beträchtlich beschnitten worden. Gleichzeitig wurde die Funktion des St. als Kollektivorgan wieder stärker betont und die Bedeutung seines Vorsitzenden abgeschwächt. Die Übernahme dieses Amtes durch den gegenwärtigen Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Herbst 1976 entsprach dem sowjetischen Vorbild; ein Machtzuwachs für den St. war damit bisher nicht verbunden. Allerdings kann nun Erich Honecker auch formell als Staatsoberhaupt amtieren. Ferner ist die Anzahl der Mitglieder des St., die gleichzeitig Sekretäre des ZK der SED sind, seit der letzten Wahl (1976) gegenüber den vorangegangenen Wahlperioden gestiegen. Zusammensetzung und Stärke des St. sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Der Vorsitzende, der von der stärksten Fraktion der Volkskammer zur Wahl vorgeschlagen wird, sowie seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder werden von der Volkskammer auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nehmen ihre Tätigkeit bis zur Wahl eines neuen St. wahr. Gegenwärtig (1978) ist Erich Honecker Vorsitzender des St.; Stellvertretende Vorsitzende sind die Mitglieder des Politbüros des ZK der SED Friedrich Ebert, Horst Sindermann und Willi Stoph sowie die Vorsitzenden der nicht-sozialistischen Parteien: Manfred Gerlach (LDPD), Ernst Goldenbaum (DBD), Gerald Götting (CDU), Heinrich Homann (NDPD). Mitglieder sind ferner: Kurt Anclam (LDPD), Erich Correns (parteilos). Willi Grandetzka (DBD), Kurt Hager (SED), Brunhilde Hanke (SED), Lieselott Herforth (SED), Friedrich Kind (CDU), Margarete Müller (SED), Albert Norden (SED), Bernhard Quandt (SED), Klaus Sorgenicht (SED). Paul Strauß (SED), Ilse Thiele (SED), Harry Tisch (SED), Paul Verner (SED), Rosel Walther (NDPD); Sekretär: Heinz Eichler (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1038–1039 Staatsplanvorhaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsrechtSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 in der Fassung vom 7. 10. 1974 nennt als Aufgaben u. a.: die völkerrechtliche Vertretung der DDR und das Recht der Ratifizierung und Kündigung von…
DDR A-Z 1979
Internationalismus, Proletarischer (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 546]Der PI. ist im kommunistischen Sprachgebrauch ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff. Er hat a) ideologische, b) moralische und c) außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die je nach Bedarf und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des ökonomischen, politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft vom Standpunkt der Gemeinsamkeit und Einheit der grundlegenden Interessen und Ziele der Arbeiterklasse aller Nationen und Länder“. Er wird als „Grundprinzip der Ideologie“, „wichtigstes Prinzip des Aufbaus aller marxistisch-leninistischen Organisationen der Arbeiterklasse“ bezeichnet und beinhaltet die „nationale Pflicht der Kommunisten“ zur Verteidigung der UdSSR und der anderen sozialistischen Staaten „gegen alle Anschläge des Imperialismus“. Mit der Propagierung des PI. wird versucht, den traditionellen, in der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung verwurzelten Gedanken des Internationalismus zu konkretisieren und ihn als Bestandteil der marxistisch-leninistischen Lehre zu integrieren. 2. Die Verwirklichung des PI. setze die Herstellung „des vollen Vertrauens zwischen den Werktätigen unterschiedlicher Nationen und Länder“ voraus; aus ihr ergebe sich eine Forderung nach „Solidarität“, „gegenseitiger Hilfe und Unterstützung im Kampf“; insoweit ist er ein „Prinzip der Moral und Ethik“ und mit „sozialistischem Patriotismus und gesundem Nationalbewußtsein untrennbar verbunden“ (zit. nach: Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1973, S. 685 ff.). Der darin zum Ausdruck kommende Appell an das „richtige“, internationalistische Bewußtsein der Kommunisten. an ein Meinungsunterschiede und Interessen überbrückendes Verständnis, soll gemeinsames Verantwortungsbewußtsein und eine Glaubenshaltung erzeugen, die nationale Grenzen überwindet, und die Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln im Interesse einer vermeintlich gemeinsamen Sache auslösen. 3. Mit der Errichtung eines Sozialistischen Weltsystems, d. h. mit dem Entstehen sozialistischer Staaten nach dem II. Weltkrieg, habe der PI. eine neue, höhere Entwicklungsstufe erreicht und sich zum sozialistischen I. gewandelt. Seitdem sei er gleichermaßen Bestandteil sozialistischer Völkerrechtslehre und entscheidendes Merkmal der außenpolitischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern geworden. Für die DDR wird postuliert, daß die „sozialistische Umgestaltung der eigenen Nation“ nur auf der Grundlage der uneingeschränkten Geltung des sozialistischen I. gelingen kann. Neben den auch im Verhältnis der sozialistischen Staaten untereinander gültigen „Prinzipien der vollen Gleichberechtigung, der Respektierung der territorialen Integrität, der staatlichen Unabhängigkeit und Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ tritt nun als neues Wesensmerkmal die „brüderliche gegenseitige Hilfe und Unterstützung“, die die „gewaltige Effektivität“ des PI. voll wirksam werden lasse. Ferner zeige sich in der Zusammenarbeit mit den nationalen Befreiungsbewegungen die Wirksamkeit des PI. In der „brüderlichen Hilfe“ der sozialistischen Staaten werde besonders deutlich, daß nationale Interessen nur verwirklicht werden können, wenn der PI. als Voraussetzung akzeptiert wird. In dieser Sichtweise stellt das Verhalten einer sozialistischen oder kommunistischen Partei oder eines von ihr regierten Landes, das seine nationalen Interessen nicht den postulierten gemeinsamen der sozialistischen Staatengemeinschaft unterordnet, einen schweren Verstoß gegen jene Grundprinzipien des gegenseitigen Verhältnisses dar, die letztlich von der KPdSU-Führung autoritativ interpretiert werden. Beispielsweise wird von orthodoxen Kräften im „sozialistischen Lager“ die Entwicklung in der ČSSR im Frühjahr 1968 als Abweichung von den internationalistischen Pflichten eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft dargestellt und erforderte daher die volle Anwendung der Prinzipien des PI. Die „Hilfeleistung“ an die ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes war damit eine zwangsläufige Folge dieser im PI. angelegten und ideologisch verfestigten Vorstellung vom Charakter der Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten. Sie war keineswegs Ausdruck einer von der UdSSR ad hoc geschaffenen, der Sicherung ihres Machtbereiches dienenden, neuen außenpolitischen Doktrin („Breschnjew-Doktrin“). In der Auseinandersetzung zwischen den regierenden kommunistischen Parteien im Hegemonialbereich der UdSSR (Ausnahme: Rumänien) und den eurokommunistischen Parteien (Eurokommunismus) kommt dem Geltungsanspruch des PI. immer größere Bedeutung zu. Während die Vertreter der kommunistischen Parteien Italiens, Frankreichs und Spaniens, unterstützt vom Bund der Kommunisten Jugoslawiens, den PI. als Doktrin für die Gestaltung der Beziehungen innerhalb der kommunistischen Weltbewegung angesichts vor allem der Erfahrungen mit der Aggression gegen die ČSSR im Jahr 1968 durch Truppen des Warschauer Paktes entschieden als imperiale Doktrin ablehnen, besteht die KPdSU — und mit ihr vor allem die SED — auf seiner Beachtung und fortdauernden Geltung als Orientierungs- und Handlungsmaxime. Inzwischen hat die Diskussion um den PI. erneut ihre politische Sprengkraft bewiesen. Auf der Konferenz der 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas am 29. und 30. 6. 1976 in Berlin (Ost) hat die sowjetische Delegation wegen der Gefahr des Scheiterns der Konferenz die Erwähnung des PI. im Schlußdokument nicht durchsetzen können. Allerdings haben der sowjetische Generalsekretär L. Breschnjew und andere Sprecher der KPdSU wie der SED anschließend öffentlich zu verstehen gegeben, daß der PI. nach wie vor als ideologisches Prinzip und Staatsdoktrin für die Gestaltung der Beziehungen unter kommunistischen Parteien und — als sozialistischer I. — zwischen kommunistisch regierten Staaten Gültigkeit besitzt. [S. 547]Aus westlicher Sicht ist dagegen dem Begriff des PI. lediglich Instrumentalfunktion zur Verschleierung bestimmter machtpolitischer Konstellationen und Konzeptionen zugewiesen worden. Der PI. habe aus Mangel an tatsächlicher internationaler proletarischer Solidarität bisher keine neue „höhere“ Einheit im Sozialismus/Kommunismus schaffen und als politisches Integrations- bzw. neues völkerrechtliches Ordnungsprinzip keine über die traditionellen zwischenstaatlichen Beziehungen hinausgreifende Bedeutung erlangen können. Der PI. habe bis in die Gegenwart territoriale Streitigkeiten einschließlich blutiger Grenzverletzungen, Vertragsbrüche und diplomatische Verwicklungen, auch zwischen sozialistischen Ländern, nicht verhindern können. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 546–547 Internationale Investitionsbank (IIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntershopSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 [S. 546]Der PI. ist im kommunistischen Sprachgebrauch ein zentraler, wenngleich in seinem Bedeutungsgehalt schillernder und nicht genau festgelegter Begriff. Er hat a) ideologische, b) moralische und c) außenpolitisch-pragmatische Aspekte, die je nach Bedarf und Adressat in den Vordergrund treten. 1. Der PI. sei „wissenschaftlicher und politischer Ausdruck des objektiven Prozesses der Internationalisierung des…
DDR A-Z 1979
Wirtschaft (1979) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat unter Führung der SED im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Leistungsziele, den Aufbau und die Abläufe des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als „sozialistische Planwirtschaft“ (Art. 9 der DDR-Verfassung von 1968 i. d. F. von 1974) gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan-W. in ihren Grundelementen bewußt als Wertsystem aufgefaßt wird. Es soll im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung auf die Dauer in Staat und Gesellschaft von oben durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der KPD bzw. SED. Typisch dafür ist eine grundsätzlich klassenkämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo z. B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung und Berufslenkung gewaltsam das überkommene W.-System zerstört und eine neue W.-Ordnung schrittweise eingeführt wurde. Die allgemeine ideologische Orientierungsbasis ist der Marxismus-Leninismus, speziell die Politische Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem seit Beginn des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volks-W. und die starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der Wirtschaftswissenschaften (z. B. Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Sozialistische Wirtschaftsführung) zeigen jedoch, daß die Lösung von Problemen in entwickelten, vielschichtig verflochtenen hochindustrialisierten Volks-W. andere Instrumente erfordert, als sie die traditionelle Politische Ökonomie bereitstellt. Die W.-Politik hat zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Planung und Leitung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse die Erreichung staatlicher Strukturziele sowie eine Anhebung des Lebensstandards möglich werden. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und der staatlichen Verwaltung angesehen. Machtgewinn, -behauptung und -Sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung [S. 1175]der Strukturen von Beschäftigung und Ausbildung, von Produktion, Distribution und Infrastruktur, von Einkommensbildung und sozialer Sicherheit sowie von Konsum und Investition verknüpft. In diesen Strukturen spiegeln sich die makro- und mikroökonomischen Beziehungen des wirtschaftlichen Ablaufs. Im Unterschied zu den öffentlichen wirtschaftspolitischen Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland, die den Produzenten und Konsumenten weithin autonome Entscheidungs- und Organisationsbereiche belassen, erstreckt sich die wirtschaftspolitische Tätigkeit des Staates in der DDR auf alle Bereiche und Aspekte des W.-Prozesses. Im Vergleich zur Produktion und Investition unterliegt die Konsumtion allerdings geringeren unmittelbaren Eingriffen der staatlichen Organe. Die Aufgaben der W.-Politik sind im einzelnen: 1. der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Organen, 2. die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3. die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Struktur der Industriezweige und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4. die Bestimmung der Wachstumsziele und -Strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5. die Regelung eines Systems direkter und indirekter Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“), wie Preisplanung und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6. Entscheidungen über Investitionen, die vor allem den Umfang und die Proportionierung von Neu-, Erweiterungs- und Rationalisierungsinvestitionen betreffen, 7. Entscheidungen über den Außenhandel und die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb des RGW, 8. die Festlegung des Gewinnanteils, der den VEB und Kombinaten verbleibt, 9. die Lenkung der W.-Bereiche und Industriezweige durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen W.-Organe (Bezirke und Kreise, Städte und Gemeinden), 10. die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse, 11. die Führung des Staatshaushalts und die Gestaltung der Finanzbeziehungen, vor allem zwischen den Betrieben, dem Staatshaushalt und den Banken, 12. die Organisation der W.-Statistiken des einzel- und gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesens, einschl. der Kostenrechnung. B. Phasen der Wirtschaftspolitik Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan-W. lassen sich bis jetzt 6 Phasen unterscheiden. Sie sind zugleich die Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. Die 1. Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß die wirtschaftlichen Grundlagen politischer Macht (z. B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. von der SED übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurden das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch das Privateigentum enteignet. Der Befehl Nr. 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom 30. 10. 1945 („Sequesterbefehl“) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR aufgrund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948). In der Provinz Sachsen bestimmte ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha sowie der führenden Nationalsozialisten oder anderen „Kriegsverbrechern“ gehörende Boden entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurden. Etwa ⅔ des Landes wurden an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u. a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder. Kreise und Gemeinden. Diese 1. Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die UdSSR. Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen. Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die Deutsche Wirtschaftskommission als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Die aus 12 Zentralverwaltungen bestehende DWK vollzog eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der Volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK ein Ministerium für Industrie und von diesem angeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit den VEB als unselbständigen [S. 1176]Filialbetrieben. Die DWK wurde der Kern der späteren Regierung. Während der 2. Phase von 1949 bis 1958 wurden die Grundlagen für die die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnenden Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus erweitert sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen 1. und 1956 einen 2. Fünfjahrplan. Die Industrieverwaltung wurde zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „Örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956 (Unruhen in Polen) und 1957 (Ungarn-Aufstand). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der UdSSR, begann. Die 3. Phase von 1958 bis 1962 begann mit einer erneuten Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgte die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Betriebszusammenschlüssen mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrats 1961 unterstanden sie der aus dem Ministerium für Planung hervorgegangenen Staatlichen Plankommission. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe weisungsgemäß unterstellt wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z. B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung und den Bau der Mauer in Berlin, Krisen folgten. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der UdSSR und anderen RGW-Ländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Umfang des Interzonenhandels verringert werden; er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an. Die Veränderung der regionalen Außenwirtschaftsstruktur war ein wichtiges Teilziel des 1. Siebenjahrplanes, dessen Laufzeit in Anlehnung an die sowjetische Planperiodisierung für die Jahre 1959–1965 vorgesehen war. Nach der Beendigung der Reparationsleistungen an die UdSSR und der Beseitigung der gröbsten Disproportionen in der Angebotsstruktur sollte mit diesem Plan das Leistungsniveau vergleichbarer westlicher Industrieländer erreicht werden. Als die „ökonomische Hauptaufgabe“ des Siebenjahrplanes wurde die Angleichung des Versorgungsniveaus (privater Verbrauch) an die westdeutschen Verhältnisse bezeichnet. Wie die Plandurchführung bereits im Jahre 1960 zeigte, reichten die Produktionsmöglichkeiten für das geplante Expansionstempo nicht aus. Der Rückstand in der Produktion und im privaten Verbrauch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, der 1958 bei 25 v. H. bis 30 v. H. (Sozialprodukt und privater ➝Verbrauch je Einwohner) lag, konnte nicht aufgeholt werden. Der Siebenjahrplan wurde 1961/62 abgebrochen. Auf die krisenhafte Zuspitzung in den Jahren 1960–1962 reagierte die Partei- und Staatsführung 1963 mit einem wirtschaftspolitischem Reformprogramm, dem „Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“. Es zielte nicht auf eine Veränderung der Grundelemente des W.-Systems und der bezeichnenden Instrumente der W.-Politik, sondern auf ihre effektivere Gestaltung und Anwendung. Die Parteitage der SED in den Jahren 1963, 1967 und 1971 markierten in der Folgezeit die Phasen in der W.-Politik: 4. Phase 1963–1967, 5. Phase 1967–1971, 6. Phase ab 1971. (Für diesen Zeitraum: Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963.) II. Wirtschaftsfläche und Raumordnung Das W.-Potential der DDR wird entscheidend von folgenden Faktoren bestimmt: 1. der Bevölkerung und ihren Regenerationsprozessen — insbesondere der erwerbstätigen Bevölkerung 2. dem technischen Wissen (Forschung; Technologie), 3. den Rohstoffvorkommen (Energiewirtschaft). 4. der Kapitalausstattung (Anlagevermögen) und 5. der W.-Fläche. [S. 1177]Die W.-Fläche umfaßte 1977 10.832.848 ha und entsprach damit etwa der W.-Fläche der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nach der Größe ihrer W.-Fläche steht die DDR in Europa an 16. Stelle. Von der Gesamtfläche waren 6.291.186 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche, 2.953.179 ha Forsten und Holzungen, 72.060 ha Ödland, 223.254 ha Un- und Abbauland sowie 216.949 ha nutzbare Gewässer. Die landwirtschaftliche Nutzungsfläche, nach Eigentumsformen gegliedert, ergab für 1975 folgende Verteilung: 7 v. H. entfielen auf nichtsozialistische Betriebe und Eigentümer, 94 v. H. auf sozialistische Betriebe, darunter 86 v. H. auf Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und 7 v. H. auf Volkseigene Güter. Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche an der W.-Fläche ging seit 1951, dem Jahr mit dem höchsten Hektaranteil (6.546.119) zunächst laufend zurück. Seit 1971 hält sich der Anteil bei 6.290.000 im Durchschnitt der Jahre 1971–1975. Trotz zahlreicher wirtschaftspolitischer Bemühungen in der Vergangenheit, die räumliche Verteilung von Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie die Versorgung mit Konsumgütern und Dienstleistungen in den einzelnen Bezirken der DDR anzugleichen, bestehen nach wie vor z. T. erhebliche Disparitäten zwischen industrialisierten und den wirtschaftlich weniger entwickelten Gebieten. Diese führen zu ungleichen Lebensumständen und Erwerbschancen der Bevölkerung, die durch unterschiedliche Umweltbelastungen und Wohnungsqualitäten in den Städten und Gemeinden noch verstärkt werden. Das kennzeichnende Merkmal der räumlichen Verteilung der wirtschaftlichen Aktivitäten und der Bevölkerung besteht in einem Süd-Nord-Gefälle. So wird die industrielle Raumordnung durch die südlichen Ballungsgebiete der Bezirke Dresden, Halle, Leipzig und Karl-Marx-Stadt geprägt, in denen Bevölkerung, Industrie und Infrastruktureinrichtungen konzentriert sind. Auf einem Viertel der Fläche der DDR wird knapp die Hälfte der industriellen Bruttoproduktion erzeugt, gegenüber einem Anteil von nur 8 v. H. in den etwa gleich großen Nordbezirken Schwerin, Neubrandenburg und Rostock (vgl. Tabelle Regionalstruktur der Volks-W.). Die Bevölkerungszahl ist in den 4 Südbezirken dreimal so hoch wie in den 3 Nordbezirken. Die Zahl der Einwohner je km² schwankte 1977 zwischen 58 im Bezirk Neubrandenburg und 325 im Bezirk Karl-Marx-Stadt (Berlin [Ost]: 2.775). Im Zusammenhang mit der Konzentration von Industrieproduktion und Bevölkerung in den südlichen und mittleren Gebieten der DDR steht die ebenfalls differierende Ausstattung der Bezirke mit Einrichtungen der Infrastruktur, z. B. des Verkehrs- und Nachrichtenwesens, der Kultur und Volksbildung, des Handels und des Gesundheits- und Sozialwesens. Allerdings konnten hier die Unterschiede der Regionen durch eine gezielte Raumordnungspolitik verringert werden. Regionale Unterschiede weist auch die Siedlungsstruktur auf. Während in den landwirtschaftlich orientierten Nordbezirken Schwerin und Neubrandenburg nur ca. 40 v. H. der Bevölkerung in Siedlungen mit über 10.000 Einwohnern leben, wohnt in den 4 Südbezirken über die Hälfte der Bevölkerung in städtischen Siedlungen dieser Größenordnung (vgl. Tabellen Entwicklung der Siedlungsstruktur und Bevölkerungsverteilung nach Gemeindegrößengruppen und Bezirken). Entsprechend überwiegen in den schwach industrialisierten Gebieten kleinere Gemeinden in relativ großer Entfernung von großstädtischen Zentren. Partiell wurde diese überkommene Siedlungsstruktur durch städtische Neugründungen und Aufbau größerer Industriekomplexe ― vor allem: Eisenhüttenstadt, Schwedt, Riesa ― durchbrochen. Die Phase der Errichtung völlig neuer großangelegter Produktions- und Wohnstätten ist jedoch bereits in den 60er Jahren beendet worden. So lebte 1977 immer noch knapp ein Viertel der Bevölkerung in Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern. Anstelle eines regionalen Ausgleichs wird gegenwärtig der Ausbau bereits bestehender Produktionsstandorte und Ballungsgebiete mit den damit verbundenen Kostenvorteilen, z. B. bei den infrastrukturellen Einrichtungen, bevorzugt. III. Struktur der Volkswirtschaft Potential und Leistungsniveau der W. der DDR zeigen sich in ihrer Struktur. Unter Hervorhebung anderer Aspekte läßt sich ferner eine Volks-W. ergänzend kennzeichnen als 2. die Gesamtheit aller in einem Jahr produzierten Güter und Leistungen (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt), 3. das Ergebnis des Entwicklungsstandes seiner wichtigsten Faktoren (Bevölkerung, Anlagevermögen, Forschung) und 4. das Niveau des Lebensstandards bzw. der sozialistischen ➝Lebensweise der Bevölkerung. Die Struktur der Volks-W. ist ein zusammenfassender Ausdruck der Fertigungs-, Investitions-, Außenhandels-, Bevölkerungs-, Anlagekapital-, Forschungs- und Raumordnungsstruktur. Die Volks-W. gliedert sich in W.-Bereiche, -Sektoren, -zweige und -gruppen. Als Kriterien der Gliederung dienen die im Herstellungsprozeß eingesetzten Rohstoffe, Materialien und Fertigungsverfahren, ferner die Verwendungseigenschaften der wichtigsten Erzeugnisse sowie wirtschafts- und sozialpolitische Erwägungen. Die W. der DDR ist in 9 Bereiche unterteilt. In den Betrieben, Kombinaten und Institutionen der Bereiche der materiellen Produktion entsteht das sog. gesellschaftliche Gesamtprodukt. [S. 1178] [S. 1179] Der jeweilige Stand der einzelnen W.-Bereiche, ihre Veränderungen im Zeitverlauf sowie die Beziehun[S. 1180]gen zwischen den einzelnen Bereichen lassen Aussagen über das Tempo, die Stetigkeit und Richtung der wirtschaftlichen Entwicklung zu (vgl. Tabelle Entwicklung des Nettoprodukts nach W.-Bereichen). Der für die W. der DDR entscheidende Bereich Industrie ist weiterhin in Industriebereiche und Industriezweige unterteilt. Gegenwärtig werden 10 Industriebereiche unterschieden: <NL> 1. Energie- und Brennstoffindustrie (3 Zweige) 2. Chemische Industrie (8 Zweige) 3. Metallurgie (3 Zweige) 4. Baumaterialienindustrie (2 Zweige) 5. Wasser-W. 6. Maschinen- und Fahrzeugbau (24 Zweige) 7. Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau (5 Zweige) 8. Leichtindustrie (ohne Textilindustrie) (7 Zweige) 9. Textilindustrie (5 Zweige) 10. Lebensmittelindustrie (12 Zweige). </NL> Die Zuordnung der Betriebe und Kombinate zu den W.- und Industriebereichen wird durch eine Betriebssystematik und die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur (ELN) der DDR geregelt. Über die ELN werden mehr als 80.000 Erzeugnisse und Leistungsarten erfaßt. Sie stellt ein wichtiges Hilfsmittel für die zentrale Planung und Steuerung der Entwicklung der Produktionsprogramme der Betriebe und Industriezweige sowie der Import- und Exportsortimente dar. IV. Wirtschaftssystem Das W.-System wird bestimmt durch die ausdrückliche parteiprogrammatische und verfassungsrechtliche Festlegung auf eine bestimmte Form der W.-Ordnung, die „sozialistische Volks-W.“. Sie versteht sich als endgültige historische Überwindung kapitalistischer W.-Strukturen und rechnet demgemäß zu den „unantastbaren Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (Art. 2 Abs. 2 der DDR- Verfassung von 1968 i. d. F. von 1974). Die verfassungsrechtliche Bestimmung, daß die Volks-W. sich auf der Grundlage sozialistischer Produktionsverhältnisse und gemäß den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus entwickle, verweist zugleich auf die Rezeption einer spezifischen W.-Theorie (Politische Ökonomie). Ähnlich festgelegt ist auch das Instrumentarium, mit dessen Hilfe die Ziele des W.-Systems verwirklicht werden sollen. Die Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. von 1974 hebt hervor, daß der Grundsatz der Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung vor allem auch die Volks-W. beherrscht und ihr damit die Merkmale einer „sozialistischen Planwirtschaft“ verleiht. Zur Darstellung und Analyse der Funktionsfähigkeit des W.-Systems reicht eine derartige Charakterisierung allerdings nicht aus. Hier kommt es auf die konkrete Gestaltung der prozeduralen und institutionellen Regelungen an, auf die Verteilung der Verfügungsmacht über die wirtschaftlichen Ressourcen und deren Nutzung und die Berücksichtigung der Interessen aller am W.-Leben Beteiligten. Unter diesem Aspekt sind die Hauptmerkmale des W.-Systems: 1. Vergesellschaftetes Eigentum an den Produktionsmitteln, über das faktisch jedoch ausschließlich Leitungsgremien und Organe des Partei- und Staatsapparates verfügen; 2. zentrale Planung und Leitung der Produktion und Distribution einschließlich der Koordination von W.-Planung und Finanz- und Sozialpolitik sowie die Gestaltung eines Systems der Leistungsanreize; 3. eingeschränkte Autonomie der Betriebe und Haushalte sowie begrenzte Aktionsmöglichkeiten der Massenorganisationen und der nachgeordneten territorialen Verwaltung. A. Eigentumsverhältnisse Eine der primären Differenzen zwischen dem W.-System der DDR und dem der Bundesrepublik Deutschland sind die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Sie werden von der Politischen Ökonomie als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse interpretiert, die den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Beziehungen bestimmen sollen. Im sozialistischen System wird das gegenüber dem Privateigentum dominierende „sozialistische Eigentum“ an Produktionsmitteln als die wirtschaftliche Basis der gesamtgesellschaftlichen Steuerung durch die SED (Arbeiter-und-Bauern-Macht) angesehen. Die Bildung von Privateigentum an Produktionsmitteln durch Unternehmer und von großen Kapitalgruppen mit gesellschaftspolitischen Einflußmöglichkeiten wird verhindert. Das sozialistische Eigentum existiert in zwei Formen: als „Volkseigentum“, das die durch Vergesellschaftung in direkten staatlichen Besitz gelangten Betriebe und Unternehmen erfaßt (vgl. Tabelle Ei[S. 1181]gentumsformen der Industriebetriebe), und als „genossenschaftliches Eigentum“, das durch den Zusammenschluß von Einzelproduzenten zu Erzeugergenossenschaften entsteht. Als eine dritte Form wird „Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ unterschieden, das jedoch gesamtwirtschaftlich ohne Bedeutung ist. Die Basis des Volkseigentums entstand 1946 durch die entschädigungslose Enteignung der „Nazi- und Kriegsverbrecher“. Durch die Errichtung und Erweiterung zahlreicher Großbetriebe wuchs der staatliche W.-Bereich stark an. Der Anteil der volkseigenen Betriebe am Nettoprodukt der Gesamt-W. stieg von 50,5 v. H. im Jahr 1950 über 68,9 v. H. im Jahr 1970 auf 79,7 v. H. im Jahr 1972, als nahezu alle halbstaatlichen und privaten Industrie- und Baubetriebe sowie industriell produzierende Handwerksbetriebe gegen Entschädigung in Volkseigentum überführt wurden. Der Anteil der sozialistischen Betriebe betrug im Jahr 1972 94,7 v. H.; er stieg bis zum Jahr 1977 weiter auf 96,1 v. H. (vgl. Tabelle Anteil der Eigentumsformen am Nettoprodukt nach Wirtschaftsbereichen). Das verfassungsrechtlich privilegierte Volkseigentum erfaßt alle wichtigen Produktionsmittel: Bodenschätze, größere Gewässer, mittlere und größere Industriebetriebe, Banken, Versicherungen, Verkehrswege, Transport- und Nachrichteneinrichtungen. Als Subjekt des Volkseigentums werden der Staat und das Volk gesehen. Konzeptionen eines delegierten Gruppeneinkommens, z. B. der Betriebsbelegschaften, fanden in der DDR keine Verbreitung. Tatsächlich ist der Staat der primäre, d. h. der „eigentliche“ Eigentümer, der die daraus entstehenden Rechte durch die Institutionen der zentralen W.-Lenkung (vor allem Industrieministerien und Staatliche Plankommission) und die von diesen eingesetzten Betriebsleiter verwirklicht. Das genossenschaftliche Eigentum besteht in den Organisationsformen von Produktionsgenossenschaften, die vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie im Gartenbau und in der Fischwirtschaft verbreitet sind, und von Konsumgenossenschaften und Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften. Das genossenschaftliche Eigentum wird als eine niedere Entwicklungsstufe des sozialistischen Eigentums angesehen. Es läßt den Genossenschaften die Möglichkeit, im Rahmen der Gesetze und Pläne selbständig über ihre Betriebseinrichtungen und die Produktionsergebnisse verfügen zu können. Zum sozialistischen Eigentum wird auch das Eigentum von gesellschaftlichen Organisationen wie den Parteien und Massenorganisationen, die Verlagsbetriebe und soziale und kulturelle Einrichtungen unterhalten, gezählt (Vereinigung Organisationseigener Betriebe [VOB]). Das in der DDR noch vorhandene private Produktionsmitteleigentum existiert vorwiegend in der Form von Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten und Handwerksbetrieben. Private Betriebe sind grundsätzlich nur zulässig, wenn sie auf „überwiegend persönlicher Arbeit beruhen“ (Art. 14 Abs. 2 der DDR-Verfassung von 1968 i. d. F. von 1974). Ihre Existenzbedingungen sind — wie die Vergangenheit gezeigt hat — durch gesetzliche Maßnahmen leicht modifizierbar und können der jeweils befolgten wirtschaftspolitischen Strategie der Parteiführung relativ leicht angeglichen bzw. untergeordnet werden. Die wichtigsten Methoden der Verbindung von privatem und sozialistischem Eigentum sind die staatliche Beteiligung am Privatunternehmen und der Abschluß von Kommissionsverträgen. Das aus solchen Verbindungen entstehende „halbstaatliche Eigentum“ hat seit der letzten Sozialisierungswelle, die im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (1971) im Jahr 1972 zur Umwandlung fast aller halbstaatlichen und privaten Industrie- und Baubetriebe sowie der [S. 1183]industriemäßig produzierenden Handwerksbetriebe in VEB führte, stark an Bedeutung verloren. Im Jahre 1967 hatten 5.556 halbstaatliche Betriebe, die 42 v. H. der Industriebetriebe darstellten, noch 10 v. H. der industriellen Bruttoproduktion aufgebracht, während die Privatbetrieben (29 v. H. der Zahl der Betriebe) 2 v. H. produzierten. Seit 1972 sind halbstaatliche Betriebe vorwiegend nur noch im Binnenhandel, im Verkehrswesen und in der Bauwirtschaft anzutreffen. B. Zentrale Planung Die zentrale Planung ist neben den spezifischen Eigentumsverhältnissen das entscheidende Strukturmerkmal des W.-Systems. Danach sollen grundsätzlich alle wirtschaftlichen Einzeldispositionen über zentrale Pläne gelenkt und koordiniert werden. Die zentrale Planung muß die Wachstums- und Strukturziele der W.-Politik mit den Ressourcen und Realisierungsmöglichkeiten der Branchen und Betriebe in Übereinstimmung bringen und Prioritäten setzen. Neben einer die gesamte W. überziehenden Planungsorganisation und besonderen Planungsverfahren ist die zentrale Planung weiterhin an die Voraussetzung einer beschränkten Betriebsautonomie (Pflicht zur Planerfüllung) und staatlich festgelegter Preise gebunden. In der Vergangenheit hat sich die Form, nach der vor allem die Beziehungen zwischen Planungszentrale und W.-Einheiten geregelt wurde, wiederholt geändert. Seit 1948 gab es allein sieben größere Umbildungen der Planorganisation. Sehr verschiedene Planarten wurden, zumeist diskontinuierlich. angewendet: neben Jahres- und kurzfristigen Plänen Halbjahr-, Zweijahr-, Fünfjahr- und Siebenjahrpläne. Die früher durchgeführte einfache Mengenplanung mit der Bruttoproduktion als entscheidender Kennziffer ist inzwischen durch einige Qualitäts- und Effektivitätskriterien ergänzt worden, ohne daß allerdings eine einzelne Kennziffer (z. B. der Gewinn) Priorität erlangte und ein in sich konsistentes Plankennziffernsystem entwickelt werden konnte. Hier wie auch bei anderen Problemen der zentralen Planung wirkt sich negativ das Fehlen einer entwickelten und operationalisierbaren Planungstheorie. Nachdem bereits in den Jahren 1967–1970 der Versuch unternommen worden war, die langfristige Planung auf der Grundlage von Prognosen zum wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument auszubauen, wurde 1972/73 erneut damit begonnen, längerfristig gültige Planungsmethodiken zu erarbeiten und experimentell zu erproben. Erstmals für das Jahr 1976 wurden der Volkswirtschafts- und der Staatshaushaltsplan nach einer 1974 veröffentlichten Planungsordnung und Rahmenrichtlinie aufgestellt, die nicht mehr nur ein Jahr, sondern für den gesamten Zeitraum des Fünfjahrplans 1976–1980 gelten soll. Die Vorgabe zusätzlicher zahlreicher Plankennziffern und die Einschränkung der betrieblichen Entscheidungskompetenzen bei Investitionen haben seit 1971 wiederum zu einer stärkeren Rezentralisierung geführt. Auch wenn seit dem Beginn des Neuen Ökonomischen Systems im Jahre 1963 wettbewerbliche Elemente in das W.-System eingebaut wurden, blieb doch der Planungszentrale nach wie vor die Aufgabe, ein volkswirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Starke Spannungen bestehen aber zwischen den Mengen- und Preisregulierungen. Einerseits ist der unmittelbare Preis-Mengen-Zusammenhang unterbrochen, andererseits können die staatlichen Preisorgane die einmal fixierten Preise nicht fortlaufend den unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenlagen anpassen. Schnelle Umdispositionen als Voraussetzung zur Produktion neuer, kostengünstiger Erzeugnisse und zur Übernahme rationellerer Technologien stoßen vielfach auf bürokratische Hemmnisse, was die durchschnittliche volkswirtschaftliche Effektivität mindert. Dies gewinnt Bedeutung, wenn die W.-Branchen unmittelbar an den internationalen Markt herantreten. Die relativ hohe Effizienz, die einer zentralgelenkten W. bei der Bildung von Schwerpunkten oder bei radikalen Umstellungen innerhalb des W.-Systems möglich ist, kann dagegen eine entwickelte, in den Grundzügen proportionierte Plan-W. nach allen bisherigen Erfahrungen nicht erreichen. C. Wirtschaftseinheiten und Leitungsorgane Die Organisationseinheiten des W.-Systems sind die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten und die staatlichen Träger der W.-Politik sowie der allgemeinen Verwaltung. Letztere werden auch „wirtschaftsleitende Organe“ genannt. Dagegen umfaßt die ältere Bezeichnung „Produktionsleitungen“ Einheiten beider Arten: Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Bezirkswirtschaftsräte und Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Organe der W.-Politik und Verwaltung sind hierarchisch gegliedert (vgl. Schaubild Leitungs[S. 1184]struktur der Wirtschaft). Höchstes Organ der W.-Leitung ist der Ministerrat. Er transformiert wirtschaftspolitische Ziele, Strategien und Mittelpräferenzen aus dem Parteiapparat der SED in Sollgrößen und Handlungsanweisungen für den Bereich der W. und arbeitet direkt mit dem Staatsrat und der Volkskammer zusammen. Auf seiner Ebene werden die wichtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit den beteiligten Ressorts (z. B. Bildungswesen, Gesundheitswesen) abgestimmt. Dem Ministerrat unterstehen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der W. spezielle Organe, die sich nach Funktionen unterscheiden lassen. Dies sind erstens Organe, denen produktive W.-Bereiche zugeordnet sind: Industrieministerien, das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Ministerien für Bauwesen, Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, Handel und Versorgung, Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Eine 2. Gruppe hat neben spezifischen Hauptaufgaben, wie z. B. den Planungsaufgaben der Staatlichen Plankommission, im Zusammenhang mit der W.-Leitung und -Verwaltung vorwiegend koordinierende und indirekt regelnde Funktionen: die Staatl. Plankommission, die Ministerien für Wissenschaft und Technik sowie der Finanzen, besondere Staatssekretariate und Staatliche Ämter für Arbeit. Löhne und Preise, die Staatsbank der DDR. Kontrollaufgaben vor allem hat die 3. Gruppe der wirtschaftsleitenden Organe: wie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, das ASMW und das Staatliche Vertragsgericht. Auf regionaler Ebene existieren folgende wichtige Organe der W.-Leitung: 1. die die Industrie der Bezirke leitenden und den Räten der Bezirke sowie dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellten Bezirkswirtschaftsräte, 2. Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft auf Bezirks- und Kreisebene, 3. Bezirks- und Kreisbauämter und 4. Räte der Gemeinden, soweit sie kommunale Dienstleistungs- oder Versorgungsbetriebe verwalten. Die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten umfassen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Handelsorganisationen (HO, Großhandel, Außenwirtschaft und Außenhandel), Genossenschaften und Banken (Bankwesen). Im Vordergrund des allgemeinen W.-Prozesses stehen die Industriebetriebe (Betriebsformen und Kooperation). Der Grad der erreichten Annäherung an optimale Größenordnungen der Betriebe, der technisch-ökonomisch adäquaten Ausstattung mit Sachmitteln und Fertigungsverfahren und der rationellen Verflechtung in den überbetrieblichen Produktionsprozeß ist von erheblicher Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Effektivität. Wichtiges Ziel der W.-Politik der vergangenen 15 Jahre war es, den auf diesen Gebieten bestehenden Rückstand gegenüber führenden westlichen Industrieländern zu verringern. Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Ralf Rytlewski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1174–1184 Wilhelm-Pieck-Universität Rostock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung
Wirtschaft (1979) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Wirtschaftspolitik A. Allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat unter Führung der SED im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele der „herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Leistungsziele, den Aufbau und die Abläufe des W.-Systems. Das bestehende W.-System wird als…
DDR A-Z 1979
Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) (1979)
Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen Schwerpunktaufgaben. Die U. wurde am 17. 6. 1954 in Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse gegründet. Anknüpfend an den von Prof. Julius Schasel 1924 in Jena gegründeten linkssozialistischen freidenkerischen Bildungsverein „U./Freies Bildungsinstitut e. V.“ (mit Zeitschrift U. und gleichnamigem Verlag; 1933 aufgelöst und verboten) nahm die GzVwK. auf ihrem 4. Kongreß 1966 ihren jetzigen Namen an. Mitglieder der U. sind Angehörige der Intelligenz und erfahrene Praktiker, die sich verpflichten, ihre Kenntnisse in populärwissenschaftlichen Vorträgen einem breiten Interessentenkreis zu vermitteln. Höchstes Organ der U. sind der Kongreß, das Präsidium und dessen Büro. Die U. untergliedert sich weiter in Bezirks- und Kreisorganisationen mit den entsprechenden Leitungsgremien. In größeren Betrieben der Industrie und Landwirtschaft (1975: 528) sowie an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen (1975: 101) bestehen Mitgliedergruppen. Beim Präsidium der U. arbeiten über 20 zentrale Sektionen bzw. Arbeitsgruppen, die in ihrer Aufgabenstellung der Unterteilung der Gesellschafts- und Naturwissenschaften bzw. gewissen politischen Schwerpunkten folgen (z. B. Agrarwissenschaften, Astronomie, Biologie, Internationale Fragen, Militärpolitik. Staats- und Rechtswissenschaft). Diese leiten ihrerseits die entsprechenden Einrichtungen auf Bezirks- und Kreisebene an, organisieren den Erfahrungsaustausch und versorgen sie mit Informationsmaterial. Konferenzen und wissenschaftliche Kolloquien sind die bevorzugten Formen, in denen die U. die eigenen Mitglieder/Referenten weiterbildet. Die U. arbeitet mit ausländischen Organisationen vergleichbarer Aufgabenstellung, insbesondere mit deren populärwissenschaftlichen Verlagen zusammen. Vom 23. bis 25. 9. 1975 fand in Moskau die I. Internationale wissenschaftlich-methodische Konferenz der GzVwK. der sozialistischen Länder statt. [S. 1111]Die U. gibt in ihrem Verlag U. die Jahrbücher „U.-Universum“ (seit 1954) und „Wissenschaft und Menschheit“ (seit 1965; zusammen mit dem Moskauer Verlag „Snanije“) sowie die populärwissenschaftliche Monatszeitschrift „U.“ (seit August 1947; zusammen mit dem Kulturbund der DDR) heraus. In den Massenmedien ist die U. mit den Sendereihen „Neue Fernseh-U.“ (seit 1974; 1. Prog.) und „Wissenschaft im Meinungsstreit“ (seit 1977; Radio DDR II) vertreten; Mitschnitte der Sendungen werden im Vortragsangebot der U. verwendet. Präsident der U. ist gegenwärtig Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Eberhard Leibnitz. Die Tätigkeit der U. versteht sich als ein Beitrag zur sozialistischen Allgemeinbildung. Diesem Zweck dient die Vermittlung parteilicher Informationen über die Entwicklungen im In- und Ausland ebenso wie die Verbreitung neuester wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse unter dem Gesichtspunkt ihrer Anwendbarkeit in der Produktion. Die U. bestreitet mit ihren Veranstaltungen weitgehend das allgemeinbildende Angebot der Volkshochschulen und nimmt Aufgaben in der Erwachsenenbildung wahr (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Die Urania leistet ihre Arbeit in Form von Vorträgen, Kursen, Aussprachen, Exkursionen und Ausstellungen. Sie stützt sich dabei auf Vortragszentren, Betriebs- und Dorfakademien sowie auf die Kultur- und Klubhäuser. Über ein Fünftel der Veranstaltungen der U. finden auf den Dörfern und in landwirtschaftlichen Betrieben statt. Über die Zusammenarbeit mit dem FDGB wurde 1972 eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die beide Organisationen zur gegenseitigen Unterstützung bei der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben verpflichtet. Diesem Ziel dienen regelmäßige Konsultationen zwischen den Verbandsleitungen auf den verschiedenen Stufen, in denen im übrigen auch der jeweils andere Verband personell vertreten sein soll. Die Zahl der Veranstaltungen stieg von 227.459 im Jahr 1970 mit über 7,8 Mill. Teilnehmern auf 357.495 im Jahr 1977, die von rd. 12,3 Mill. besucht wurden. Die Mitgliederzahlen stiegen von 28.160 (1971) und 33.675 (1975) auf mehr als 36.000 (1977). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1110–1111 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UrheberrechtSiehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen…
DDR A-Z 1979
Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 [S. 733]Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und Direktiven für die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne auf der Grundlage der Vorgaben der Staatlichen Plankommission und des Ministeriums der Finanzen; ferner für die Planung der Studentenzahlen, der Investitionen, der Haushaltsmittel und der Arbeitskräfte und Lohnfonds. Das MHF. ist ferner verantwortlich für die Erarbeitung einer Systematik der Grund- und Fachstudienrichtungen, die Erarbeitung von Rahmenstudienprogrammen und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung sowie die Qualifizierung von Hoch- und Fachschulkadern an Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Schließlich übernimmt das MHF. die Verantwortung für die Planung und Leitung der Forschung zu Problemen des Hochschulwesens, wie Hoch- und Fachschulpädagogik oder bildungsökonomische Fragen. Es ist zu enger Zusammenarbeit mit Ministerien, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen verpflichtet, denen Hoch- oder Fachschulen unterstehen. Das MHF. fungiert darüber hinaus als staatliches Leitungsorgan für die ihm unterstellten Universitäten, Hoch- und Fachschulen und ist in dieser Funktion verantwortlich für den gesamten Prozeß der Ausbildung, Qualifizierung und Forschung sowie die Personalpolitik. Das Ministerium wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung vom Minister (1978) Prof. Dr. Hans-Joachim Böhme bzw. dessen 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs Günther Bernhardt (SED) geleitet. Weitere Stellvertreter werden für Erziehung und Ausbildung, Weiterbildung, internationale Beziehungen, Strukturpolitik und für Gesellschaftswissenschaften und Forschung eingesetzt. Beim MHF. besteht eine Vielzahl von Beratungsorganen. Der Hoch- und Fachschulrat wurde im Januar 1966 gegründet und soll Empfehlungen zu grundsätzlichen Problemen der Prognose und Perspektivplanung des gesamten Hochschulwesens und zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für den Inhalt und die Organisation von Aus- und Weiterbildung erarbeiten. Dem Rat gehören 110 Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Bereichen an. Vorsitzender ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen. Wissenschaftliche Beiräte bestehen seit 1952 als beratende Organe für einzelne Wissenschaftsbereiche (z. B. WB für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, WB für Wirtschaftswissenschaften, WB für Fremdsprachen). Insgesamt bestehen ca. 10 WB. Ihre Mitglieder werden vom Minister berufen. Ein weiteres Beratungsorgan sind die Rektoren-Konferenzen. Zur sachkundigen Entscheidungsvorbereitung werden für Daueraufgaben Institute beim MHF. gebildet (z. B. u. a. Institute für Weiterbildung, für Fachschulwesen, für Hochschulbildung und -Ökonomie). Die Pflege internationaler Beziehungen erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage bilateraler Verträge, im Rahmen des, RGW vor allem durch die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Staaten. Universitäten und Hochschulen; Fachschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 733 Ministerium für Handel und Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kohle und EnergieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 [S. 733]Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von…
DDR A-Z 1979
Apotheken (1979)
Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission enteignet worden. Die Apotheker sollten für ihre Person berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn durch andere (Erben, Pächter) weiterführen zu lassen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum Betrieb der A.“ erhalten, die zurückgenommen werden kann und als Übergangsregelung zu verstehen ist. A. werden als „öffentliche A.“ vom Rat des Kreises betrieben, können aber verpachtet sein; sie können Arzneimittelausgabestellen als Nebenstellen führen, um Industriebetriebe. Einrichtungen des Gesundheitswesens und verkehrsmäßig wenig erschlossene Gebiete zu versorgen. Daneben gibt es als „nichtöffentliche A.“ Krankenhaus-A. und Tierärztliche A., außerdem die A. der bewaffneten Organe. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe, werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem Kreis-Apotheker angeleitet; in vielen Kreisen sind Buchhaltung, Rezeptabrechnung und oft auch Lagerhaltung und Belieferung in einer „Pharmazeutischen Zentrale“ unter Leitung eines „Direktors für Pharmazie“ bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Ra[S. 47]tes des Kreises bzw. der Stadt zusammengefaßt, häufig auch Spezialaufgaben (Rezeptur, Defektur) auf die A. einer Stadt verteilt. Damit soll der Lagerbestand an Arzneimitteln möglichst klein gehalten werden. Rezeptur und eigene Arzneimittelherstellung als Fertigpräparate machen je 5 v. H. des Arzneimittelumsatzes aus, industrielle Präparate stellen 90 v. H. Der Verkauf von Arzneimitteln auf Kosten der Einzelverbraucher hat einen Umsatzanteil von nur 12 v. H.; zwei Drittel des Umsatzes gehen zu Lasten der Sozialversicherung, der Rest wird in den Einrichtungen des Gesundheitswesens verbraucht, die aber in der Regel vom zuständigen Versorgungsbetrieb für Pharmazie und Medizintechnik direkt beziehen (Arzneimittelversorgung) Bestand: Anfang 1977 gab es 1.388 A., davon werden 1292 als Staatliche A., 14 als Verpachtete staatliche A., 36 als nichtstaatliche A. geführt (die nichtstaatlichen stellen 2,6 v. H. dar — 1950 waren noch 645 oder 38 v. H. aller A. in Privatbesitz); hinzukommen 574 Arzneimittelausgabestellen, außerdem 46 Krankenhaus-A. Auf 8.350 Einwohner kommt also 1 A. oder Arzneimittelausgabestelle. Das Deutsche Institut für Apothekenwesen in Jena, errichtet 1964, ist „Leitstelle“ für die angewandte Pharmazie (Technologie, Qualitätsprüfung, Organisation und Betriebswesen der A.) und Fortbildung des Personals. Es untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Die Arbeit in den A. ist stark verlagert worden von den Apothekern mit Hochschulabschluß hin zu mittleren medizinischen Kräften, zu den mittleren medizinischen Berufen mit Fachschulausbildung (A.-Assistenten. Pharmazie-Ingenieure) und A.-Facharbeitern (früher: A.-Helfer) mit Lehrausbildung. Aufgabe des Apothekers ist die technische und organisatorische Leitung der A. und die Anleitung und Überwachung des Personals. Bestand Anfang 1977: 3.498 Apotheker einschl. derjenigen in Industrie und Großvertrieb, sowie 6.400 A.-Assistenten und Pharmazie-Ingenieure. Mittleres medizinisches Personal in den A. erhält — nach Abschluß der 10klassigen Oberschule — seine (3jährige) Fachschulausbildung auf der Pharmazieschule in Leipzig (Ausbildungskapazität rd. 2.400 Studenten, davon nur 780 im „Direktstudium“, 1.500 im Fernstudium). A.-Facharbeiter durchlaufen eine 2jährige Lehrausbildung; sie können nach Bewährung in der Berufstätigkeit durch Weiterbildung zum A.-Assistenten oder Pharmazie-Ingenieur aufsteigen. Das geschieht überwiegend im Fernstudium. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 46–47 Antisemitismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ApothekenassistentenSiehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission enteignet worden. Die Apotheker sollten für ihre Person berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn durch andere (Erben, Pächter) weiterführen zu lassen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche…
DDR A-Z 1979
Mathematik (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Mit den seit dem VI. Parteitag der SED 1963 eingeleiteten Reformmaßnahmen setzte eine zunehmende Verwendung mathematischer Mittel und Methoden bei der Formulierung und Lösung verschiedenartiger Probleme ein. Diese Entwicklung erfaßte fast alle Zweige der Naturwissenschaften, der Technik, der Wirtschaft und selbst einiger Geisteswissenschaften. Dabei gewannen insbesondere die Kybernetik, die Verfahren der Operationsforschung sowie die mathematische Logik an Bedeutung. Ihre möglichst vielseitige Anwendung wurde von Partei- und Wirtschaftsführung stark gefördert. Ziel dieser verstärkten Berücksichtigung der M. sollte es sein, zur Erhöhung der Effektivität in Wissenschaft und Technik beizutragen. Mathematische Methoden wurden in der Folgezeit besonders in der Wirtschaft eingesetzt. Die Anwendung der M. sollte es ermöglichen, tiefer in die quantitativen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen einzudringen und die ökonomischen Prozesse exakter zu beherrschen. Operationsforschung, Kybernetik, Netzplantechnik und mathematische Logik entwickelten sich daher zunehmend zu Instrumenten der Leitung (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Leitungswissenschaft, Sozialistische; Organisationswissenschaft). Sie gewannen ebenfalls im Zusammenhang mit dem Einsatz der elektronischen Rechentechnik an Bedeutung. Um Beschlüsse des IX. Parteitages der SED (1976) zu erfüllen, wird der Grundlagenforschung weiterhin besondere Bedeutung beigemessen. So ist es beispielsweise ein Hauptanliegen der mathematisch-kybernetischen Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR, durch die Entdeckung und Erforschung von Gesetzmäßigkeiten neue Zusammenhänge in und zwischen Strukturen und Prozessen in Natur und Gesellschaft zu erkennen, darauf aufbauend formali[S. 717]sierte Beschreibungsmittel für numerisch meßbare Größen von Zuständen und Bewegungsvorgängen zu entwickeln sowie zu ihrer Beherrschung und Anwendung in der industriellen und — ganz allgemein — gesellschaftlichen Praxis Algorithmen, EDV-Programmsysteme und geeignete EDV-„Hardware“ zu schaffen. Aufgabe der Forschungseinrichtungen ist es ferner unter anderem, mit der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse möglichst alle Möglichkeiten zur Vermittlung der neuen Erkenntnisse in die Anwendungsbereiche hinein zu nutzen (Elektronische ➝Datenverarbeitung). Hierbei spielen die mathematischen Fachzeitschriften eine wichtige Rolle. Zu den bekanntesten zählen: die Zeitschrift für mathematische Logik und Grundlagen der Mathematik (VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften. Berlin [Ost]) sowie die Zeitschrift für angewandte Mathematik und Mechanik (Akademie-Verlag, Berlin [Ost]). Mit den Möglichkeiten des Einsatzes mathematischer Mittel und Methoden befassen sich auf der Grundlage der vereinbarten wirtschaftlichen sowie wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Länder besondere Expertengruppen. Gegenstand der Zusammenarbeit sind z. B. auf ökonomischem Gebiet u. a. die Vervollkommnung der Methoden für die Ausarbeitung und die Auswahl von Planvarianten, die Entwicklung von Prinzipien, Kriterien und Methoden der wissenschaftlichen Entscheidungsfindung sowie die Ausarbeitung und Anwendung ökonomisch-mathematischer Methoden in der Volkswirtschaftsplanung. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 716–717 Materielle Verantwortlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mathematik-OlympiadeSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Mit den seit dem VI. Parteitag der SED 1963 eingeleiteten Reformmaßnahmen setzte eine zunehmende Verwendung mathematischer Mittel und Methoden bei der Formulierung und Lösung verschiedenartiger Probleme ein. Diese Entwicklung erfaßte fast alle Zweige der Naturwissenschaften, der Technik, der Wirtschaft und selbst einiger Geisteswissenschaften. Dabei gewannen insbesondere die Kybernetik, die Verfahren der Operationsforschung sowie die mathematische…
DDR A-Z 1979
Finanzorgane (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Dazu gehören alle staatlichen Verwaltungen und Institutionen in der DDR, die sich mit der Planung der Geldversorgung befassen, denen die Regulierung der Geldkapitalbildung anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme innerhalb der Volkswirtschaft zu kontrollieren haben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen sich die F. nach den Zielen der lang- und kurzfristigen staatlichen Wirtschaftspläne richten. Die F. sind in der DDR in die allgemeine Staats- und Wirtschaftsverwaltung eingebaut bzw. mit ihr verflochten. Es handelt sich um eine von den Aufgaben her spezialisierte Hierarchie von Weisungs- und Kontrollinstanzen. Maßgebendes Organisationsprinzip für den Aufbau der mit finanzwirtschaftlichen Aufgaben betrauten Behördenhierarchie ist das Territorialprinzip. Dementsprechend lehnt sich der Aufbau des Instanzen[S. 382]zuges der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise und Gemeinden an. Einzelne F. werden in die auf diesen Verwaltungsebenen bestehenden Leitungsorgane integriert. Die Befehlswege zwischen der zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanz (Ministerium der Finanzen) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Institutionen der Geldbewirtschaftung (z. B. den Banken) in den Gebietseinheiten der DDR sind nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Gemäß dem allgemeinen Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus sind alle F. verpflichtet, die Weisungen des jeweils höheren finanzpolitischen Leitungsorgans zu befolgen. Die in der DDR bestehenden F. werden nach Haushaltsorganen, Bankorganen und Versicherungsorganen unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. steht das Ministerium der Finanzen (MdF.). Ferner gehören dazu die Abteilungen Finanzen und Preise der Räte der Bezirke und Kreise und die Prüfungsorgane der staatlichen Finanzrevision zu den Haushaltsorganen. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden die Bankorgane. Die Versicherungsorgane bieten die folgenden 2 Versicherungsarten an: 1. Versicherungsleistungen zur Abdeckung der verschiedensten Risiken; 2. eine allgemeine Volksversicherung in Gestalt der Sozialversicherung. Bei der Sozialversicherung sind die soziale Altersversorgung, die Krankheitsfürsorge und die Absicherung der Erwerbstätigen gegen Unfallgefahren und -schaden konzentriert. Sie ist für die Arbeiter und Angestellten, die Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, die Kommissionshändler, die kleinen selbständigen Gewerbetreibenden und die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz zuständig. Das Versicherungswesen der DDR ist stark konzentriert. Daher gibt es nur 2 nach Kundenkreisen spezialisierte verselbständigte Versicherungsunternehmen. Dies sind 1. die Staatliche Versicherung der DDR. Sie ist für Versicherungsgeschäfte im Inland zuständig; 2. die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG. Diese Versicherung gewährt ihren Kunden Versicherungsschutz gegen drohende Schäden im Ausland und bei zwischenstaatlichen Handelsgeschäften (z. B. bei Importen und Exporten sowie bei Einsätzen von Wasser- und Luftfahrzeugen im Auslandsdienst). Die Staatliche Zollverwaltung der DDR wird nicht zu den F. gerechnet. Durch die Wirtschaftsreform (1963–1970) erhielt die Geld- und Finanzpolitik eine Fülle neuer Lenkungsaufgaben übertragen. Damit wuchs zugleich die Kompliziertheit der Probleme, welche die Staatsführung der DDR bei der Gestaltung der monetären Wirtschaftslenkung lösen mußte. Um diesen erhöhten Ansprüchen an die Effektivität der Wirtschafts- und Finanzpolitik gerecht zu werden, beschloß der Ministerrat 1967, einen Finanzrat zu bilden. Als Organ des Ministerrates soll dieses Gremium die Regierung durch sachverständige Gutachten und Urteile unterstützen, die jeweils zweckmäßigsten monetären Wachstums- und Stabilisierungsmaßnahmen zu entwickeln und in Vorschlag zu bringen. Der Rat selbst übt jedoch keine leitenden Funktionen aus. Der Ministerrat der DDR schränkte den Aufgabenkreis des Finanzrates vor allem auf 2~Untersuchungskomplexe ein. 1. Alle Maßnahmen vorbereitend zu beraten, welche die Regierung auf dem Gebiete der Staatseinnahmen- und der Staatsausgabenpolitik durchzuführen beabsichtigt. Seitdem die SED auf dem VIII. (1971) und IX. Parteitag (1976) auch ihre eigene „sozialistische Sozialpolitik“ ausführlich formuliert und propagiert hat. gehören zu seinen Aufgaben auch Untersuchungen darüber, ob die von der Staatsführung geplanten sozialen Verbesserungen für die Bevölkerung nicht evtl, die Leistungskraft der Volkswirtschaft überfordern und ob die vorgesehenen neuen Sozialleistungen finanziert werden können. 2. Der Rat besitzt ferner die Aufgabe, die auf dem Gebiete der Währungspolitik geplanten Aktivitäten sachkundig vorzubereiten, miteinander abzustimmen und ihre Wirkungskraft ständig zu kontrollieren. Maßnahmen dieser Art sind Interventionen zur besseren außenwirtschaftlichen Absicherung der Binnenwährung der DDR, Vorhaben zur Erhöhung des Aufkommens an konvertierbarer Valuta (Devisenpolitik), Korrekturen bei den Touristenkursen und Neuerungen zur erleichterten Abwicklung des kommerziellen und nichtkommerziellen zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs. Mitglieder des Finanzrates sind der Minister der Finanzen, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der zwei überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise sowie ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Hochschulinstituten, regionalen Staatsorganen und Großkombinaten. Über den tatsächlichen praktischen Einfluß dieses Finanzrates auf die Wirtschaftspolitik des Ministerrates und im besonderen auf die Währungs-, Geld- und Finanzpolitik speziell lassen sich keine zuverlässigen Angaben machen. Über seine Tätigkeit wird in der Tages- und der Fachpresse der DDR kaum berichtet. Ähnliche Aufgaben, wie sie auf der zentralen Leitungsebene der Republik der Finanzrat zu erfüllen hat. sind den bei vielen Räten der Bezirke und Kreise gebildeten Finanzbeiräten übertragen worden. Diese Gremien sollen die F. auf örtlicher Ebene beraten. In den Beiräten werden die Entwürfe der jährlichen Haushaltspläne der Gebietseinheiten vorberaten. Ferner diskutieren die Ratsmitglieder die Berichte der im Territorium angesiedelten staatlichen Wirtschaftsbetriebe über ihre Erfolge und Mißerfolge, studieren die Leistungsbilanzen der örtlichen Produktionsgenossenschaften und erörtern die Geschäftsergebnisse der Sparkassen. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber von diesen Beiräten. daß sie auch nachprüfen, wie effizient die örtlichen Staatsorgane ihre Regierungsgeschäfte erfüllen. Mitglieder der Finanzbeiräte sind u. a. die Leiter der Abteilungen Finanzen und Preise der Räte der Be[S. 383]zirke und Kreise, die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die der örtlichen Direktionen der staatlichen Versicherungseinrichtungen. Den Vorsitz in diesem Gremium führt stets der Leiter der Abteilung Finanzen und Preise der örtlichen Räte. Alle größeren finanzpolitischen Aktionen der F. im Bezirk oder Kreis müssen seit der Verwaltungsreorganisation in den Jahren 1963/64 in Form schriftlicher Vereinbarungen konkretisiert und als gemeinsames Programm beschlossen werden. Die Durchführung soll dann nach einem untereinander abgestimmten Ablaufplan erfolgen. Ausarbeitungs-, Beschluß- und Überwachungsinstanz ist der Finanzbeirat. Die bei solchen Aktionen untereinander getroffenen Absprachen werden den jeweils übergeordneten Staats- und Wirtschaftsorganen laufend mitgeteilt (z. B. der Staatlichen Plankommission, den wirtschaftsleitenden Ministerien), damit diese in die Lage versetzt werden, die örtlichen mit den zentralen finanzpolitischen Maßnahmen abzustimmen. Finanzsystem; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Staatshaushalt; Örtliche Organe der Staatsmacht; Staatsapparat; Wirtschaft; Bankwesen: Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Geld; Währung und Währungspolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 381–383 Finanzökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und FinanzberichterstattungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Dazu gehören alle staatlichen Verwaltungen und Institutionen in der DDR, die sich mit der Planung der Geldversorgung befassen, denen die Regulierung der Geldkapitalbildung anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme innerhalb der Volkswirtschaft zu kontrollieren haben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen sich die F. nach den Zielen der lang- und kurzfristigen staatlichen Wirtschaftspläne richten. Die F. sind in der DDR in die allgemeine…
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Bodenrecht (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche, wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-O. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 231 Bodennutzungsgebühr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenreformSiehe auch das Jahr 1985 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB)…
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Politische Ökonomie (1979)
Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Pö. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels [S. 831]Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten aller ökonomischen Gesellschaftsformationen von der Urgemeinschaft bis zum Kommunismus, sie bezeichnet in ihrem engeren Sinne die Wissenschaft von den Gesetzmäßigkeiten in einer bestimmten Gesellschaftsformation. I. Funktion und Stellung im Marxismus-Leninismus Die Pö. als „wissenschaftliche Theorie der Arbeiterklasse“ wurde von Marx und Engels auf der Grundlage der Kritik der klassischen bürgerlichen Pö. entwickelt und von Lenin im historischen Entwicklungsprozeß ausgeformt und weiterentwickelt. Sie gilt heute in ihrer engen Verflechtung und Durchdringung mit dem Dialektischen und Historischen Materialismus und zusammen mit dem wissenschaftlichen Kommunismus als einer der drei Bestandteile des Marxismus-Leninismus, die die ideologische Basis der Politik der kommunistischen und Arbeiterparteien bilden. Sie versteht sich als historische wie als Gesellschaftswissenschaft und untersucht die Produktionsverhältnisse in ihrer geschichtlichen Entwicklung und will die Entstehung, Entwicklung und Ablösung der gesellschaftlichen Produktionsformen durch neue, fortschrittlichere zeigen. Die innere Struktur und die Bewegungsgesetze einer Gesellschaftsformation erforschend, betrachtet sie den Zusammenhang von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, von Produktionsweise und gesellschaftlichem Überbau sowie deren jeweilige Durchdringung und Wechselwirkung. Am Ende der Untersuchung werden allgemeine, für alle oder mehrere bzw. für bestimmte Gesellschaftsformationen geltende Gesetzmäßigkeiten formuliert, um aus ihnen dann Erfordernisse und Konsequenzen für das Handeln der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten zur Erfüllung ihrer historischen Aufgabe abzuleiten. In diesem Sinne ist sie parteilich und trägt, da sie ihre Analysen vom Standpunkt der Arbeiterklasse aus formuliert, Klassencharakter. „Alle Wissenschaft wäre überflüssig, wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen“ (Marx/Engels Werke, Bd. 25, S. 825). Ausgehend von den äußeren Erscheinungsformen sucht die marxistische PÖ. das „Wesen“ der Verhältnisse und die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Beziehungen zu erkennen. Ihre Methode ist die des dialektischen und des historischen Materialismus, der dialektisch-logischen Analyse, der Abstraktion und Konkretion, des Aufsteigens vom Einfachen zum Komplizierten, der Verallgemeinerung und ihrer Gegenüberstellung mit dem historischen Entwicklungsprozeß. Damit soll die Verallgemeinerung die reale Bewegung der inneren Widersprüchlichkeit gesellschaftlicher Prozesse abbilden; die verwendeten polit-ökonomischen Kategorien haben die quantitativen und qualitativen Änderungen und den treibenden Grund der realen Bewegung zu erfassen; als theoretische Ausdrücke der historisch bestimmten Produktionsverhältnisse sind sie in ihrem Gehalt ebenfalls historische und damit vergängliche Produkte. Die marxistische PÖ. bedient sich dabei nahezu aller Gesellschaftswissenschaften als Hilfswissenschaften, besonders spezieller Disziplinen der Ökonomie wie Industrieökonomik, Arbeitsökonomik, Agrarökonomik u. a. m., sowie aber auch der Mathematik und Kybernetik (mathematische Methoden der Bilanzrechnung — Einsatz-Ausstoß-Analyse — von W. Leontiew). II. Geschichte Sie ist zu unterscheiden von der bürgerlichen Geschichte des ökonomischen Denkens; sie beginnt mit dem Zerfall der Urgemeinschaft und erlebte in der Sklavenhaltergesellschaft ihren ersten Aufschwung (Aristoteles). Die eigentliche Geschichte der PÖ. beginnt mit der systematischen Analyse des Kapitalismus. Sie hat zum Gegenstand das ökonomische theoretische Denken und seine Entwicklung seither. Sie vollzieht sich im marxistisch-leninistischen Selbstverständnis in Abhängigkeit von der Entwicklung der jeweiligen Produktionsweise, ist Ausdruck der materiellen Interessen bestimmter Gesellschaftsklassen und somit auch Bestandteil des ideologischen Klassenkampfes. Im Gegensatz zur bürgerlichen Geschichtsschreibung, die die Entwick[S. 832]lung der PÖ. als ständige Weiterentwicklung ökonomischer Ideen darstellt, behandelt die marxistische Theoriengeschichtsschreibung die Geschichte der PÖ. als Teil der materiellen und ideologischen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufschwung der Waren- und Geldwirtschaft, die Ausdehnung des Handels und später die Anfänge der kapitalistischen Industrieproduktion weckten das Interesse an der Untersuchung und Formulierung aller in der Volkswirtschaft wirkenden Gesetzmäßigkeiten. Als eigentlicher Beginn der Nationalökonomie gilt die klassische PÖ., die sich hauptsächlich in England zugleich mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion entfaltete und ihre wichtigsten Vertreter in Adam Smith und David Ricardo hatte. Ihre Theorien waren eng mit dem Kampf des industriellen Bürgertums gegen die feudalen Verhältnisse und die Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit verbunden. Damit seinem politischen Sieg das Bürgertum an einer Stabilisierung der sozialen Verhältnisse interessiert war und sich einer allmählich erstarkenden Arbeiterbewegung gegenüber fand (Chartisten in England), die kapitalistischen Produktionsverhältnisse als „ewige Naturform gesellschaftlicher Produktion“ (Marx) ansah, geriet seine Theorie zur Rechtfertigungsideologie („Vulgärökonomie“). Auf der Grundlage des Forschungsstandes der klassischen PÖ., in der Tradition der bürgerlichen Philosophie, unter dem moralisch-politischen Anspruch utopischer Sozialisten in England und Frankreich und der sich entwickelnden Arbeiterbewegung schrieben Marx und Engels ihre Kritik der PÖ., die im „Kapital“ (1. Bd. 1867) ihre systematische Darstellung fand. Seit Marx und Engels entwickelte sich die PÖ. in zwei gesonderten Strömungen, der (marxistischen) PÖ. der Arbeiterbewegung und der bürgerlichen Ökonomie. Der Eintritt des Kapitalismus in die „monopolistisch-imperialistische“ Entwicklungsphase um die Jahrhundertwende brachte neue Erscheinungen hervor (Monopolbildung, Aufgabe der freien Konkurrenz, Konflikte der Kolonialpolitik. Strukturkrisen, Ansteigen der Reallöhne u. a. m.), die die innermarxistische Diskussion belebten: Eindringen revisionistischer Strömungen in die Arbeiterbewegung, die die Marxsche These von der Verschärfung der inneren Widersprüche des Kapitalismus in Frage stellte (Bernstein, David, Tugan-Baranowski); Diskussion über die Frage des Einflusses des Kapitalismus auf Rußland; Diskussion über Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft im Kapitalismus. Ein zentrales Problem in der theoretischen Diskussion war die politische und wissenschaftliche Erklärung des Imperialismus (Hilferding: „Finanzkapital“ 1910; R. Luxemburg: „Die Akkumulation des Kapitals“ 1913; Lenin: „Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ 1916). Vor allem die Schriften Lenins über den Imperialismus wurden in der Sicht der Marxisten-Leninisten zum Fundament einer neuen Strategie der Arbeiterbewegung, da nach Lenin die Ungleichmäßigkeit der Entwicklung der kapitalistischen Länder zur Instabilität führe und die Möglichkeit des revolutionären Umsturzes in nur einem Land geschaffen werde. Zugleich ziehe der Imperialismus den Aufschwung nationaler Befreiungsbewegungen nach sich, die zum Bundesgenossen der internationalen Arbeiterbewegung würden. Die bürgerliche Theorie nahm eine andere Entwicklung. Sie spaltete sich in eine „subjektivistische“ und eine historische Richtung. Die Subjektivisten entwickelten zum einen die Lehre von der Verfügung der Güter nach ihrem Grenznutzen, den das einzelne Gut für den jeweiligen Konsumenten habe und der somit auf dem Markt den Wert bestimme (Wieser. Böhm-Bawerk), zum andern entwickelte sie die Theorie von der Grenzproduktivität der Produktionsfaktoren, nach der die Eigentümer verschiedener Produktionsfaktoren so viel erhalten, wie die von ihnen gestellten Faktoren zum Wert des Sozialprodukts beigetragen haben (J. B. Clark). Beide Theorien berücksichtigen nach marxistisch-leninistischer Sicht den geschichtlich-gesellschaftlichen Charakter der kapitalistischen Produktion nicht; sie dienten lediglich zur Rechtfertigung der kapitalistischen Distributionsverhältnisse. Die historische Schule entstand als Kritik der klassischen bürgerlichen Ökonomie und grenzte sich gegen die historisch-materialistische Theorie ab; sie bestritt die Existenz ökonomischer Gesetze überhaupt (Roscher) und beschränkte sich immer mehr auf die Wirtschaftsgeschichtsschreibung (Schmoller). Aus dieser Schule gingen die Werke von W. Sombart („Der moderne Kapitalismus“ 1902) und Max Weber („Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ 1904/05) über die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus hervor. Sie gingen in Auseinandersetzung mit Marxschen Vorstellungen ebenfalls von der historischen Bedingtheit des Kapitalismus aus, fanden aber die Erklärung für die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus im „kapitalistischen Geist“ (Sombart) und in der calvinistisch geprägten protestantischen Ethik (Weber). Unter dem Einfluß von Marx stand auch J. A. Schumpeter, der den Ursprung der Dynamik der kapitalistischen Wirtschaft im Streben der Unternehmer nach technischem Fortschritt im Produktionsprozeß sah, diese Ursache aber im Unterschied zu Marx nicht als objektive Notwendigkeit des kapitalistischen Produktionsprozesses erklärte, sondern der schöpferischen und risikofreudigen Einstellung der Unternehmer zuschrieb. Die Errichtung des sowjetischen Staates als Ergebnis der Oktoberrevolution 1917 und die Entwicklung des Kapitalismus nach dem I. Weltkrieg schufen neue Bedingungen für die Weiterentwicklung der [S. 833]PÖ. Die entstehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse verlangten nach einer PÖ. des Sozialismus, die allerdings ihre eigene „konkret-materielle Grundlage“ erst schaffen mußte. Da sich die Erfahrungen und die Gesetze des sozialistischen Wirtschaftens erst allmählich herausbildeten, kam es auch erst langsam zu theoretischen Schlußfolgerungen. Zentrale Probleme der Diskussion waren der sozialistische Umbau der Landwirtschaft, die Bedeutung des Ware-Geld-Verhältnisses und die Wirtschaftsrechnung im Sozialismus. Im Zuge der Vorbereitungen für den ersten Fünfjahrplan in der UdSSR (1928–1932) wurden die Grundlagen der Prinzipien der Wirtschaftsplanung herausgearbeitet. Das von Stalin in den 30er Jahren geschaffene System der wirtschaftlichen und politischen Leitung ließ kaum Untersuchungen über das Wirken objektiver ökonomischer Gesetze zu. Als Beleg dafür kann die 1952 veröffentlichte Arbeit Stalins „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ gelten. Sie eröffnete allerdings zugleich mit dem Hinweis auf das Wirken ökonomischer Gesetze sowie auf die Existenz von Widersprüchen zwischen den Produktionsverhältnissen und den Produktivkräften im Sozialismus den Weg zu wissenschaftlichen Analysen, wie die Belebung in der PÖ. des Sozialismus nach 1956 zeigt. Bei ihrer Ausarbeitung befaßte man sich zunächst vor allem mit Problemen der Herausbildung sozialistischer Eigentumsverhältnisse. Die Errichtung eines sozialistischen Wirtschaftssystems seit 1917 und vor allem eines ganzen Systems von Staaten mit sozialistischer Gesellschaftsordnung als Ergebnis des II. Weltkrieges schuf eine neue Lage für die Staaten mit kapitalistischer Wirtschaftsordnung und auch für die Entwicklung der bürgerlichen Ökonomie. Sie war nun nicht mehr das einzige System der Weltwirtschaft und zur Koexistenz mit einem rivalisierenden sozialistischen System und somit zu einer kritischen Analyse des eigenen Systems gezwungen, die über Rechtfertigungstheorie hinausgehen mußte. Unmittelbarer Anlaß waren die Weltwirtschaftskrise 1929–1933 und die darauf folgende Depression bis zum Ausbruch des II. Weltkrieges. In dieser Situation entwarf J. M. Keynes seine „Neue Ökonomie“. Ausgehend von der Feststellung, daß die reife kapitalistische Wirtschaft nicht imstande ist, die gesamte vorhandene Arbeitskraft zu beschäftigen, forderte er die aktive Intervention des Staates, um private Investitionen anzuregen, eine Hebung des Beschäftigungsgrades zu erreichen und die Konsumtätigkeit durch gesellschaftliche Umverteilung der Einkommen zugunsten der unteren Schichten zu steigern. Gleichzeitig intensivierte sich auch die sozialistische Kritik an der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sowohl aus der UdSSR (Eugen Varga) wie auch in kapitalistischen Ländern (Bauer, Sweezy, Dobb, Kalecki, Lange). Auch die bürgerliche Ökonomie selbst wandte sich nun im Zusammenhang mit Problemen der Planung der Wirtschaft, die sich konsequenterweise aus den Keynes-schen Forderungen ergaben, nach dem II. Weltkrieg die relativ enge Analyse der Markterscheinungen verlassend, den grundlegenden Konzepten der klassischen bürgerlichen PÖ. zu und begann, die Prozesse der Akkumulation und Reproduktion zu untersuchen (Joan Robinson und P. Sraffa). Die marxistische Analyse des „Monopolkapitalismus“ wurde ebenfalls nach dem II. Weltkrieg fortgesetzt, wobei sie sich einerseits mit der vermeintlichen Unfähigkeit des Kapitalismus zur Industrialisierung schwach entwickelter Länder befaßte (Baran), andererseits die Wandlungen in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der kapitalistischen Länder untersuchte. Aus dem Versuch, eine systematische Theorie der grundlegenden ökonomischen Gesetze des Monopolkapitalismus zu formulieren, ist die Doktrin vom staatsmonopolistischen Kapitalismus entwickelt worden. Neue Probleme ergeben sich für die PÖ. beider Gesellschaftssysteme aus der Koexistenz von Sozialismus und Kapitalismus, wobei sich sowohl für die wirtschaftspolitische als auch für die inhaltlich-methodische Ebene der Theorien wechselseitige Einwirkungen konstatieren lassen. Die marxistische PÖ. wendet sich in diesem Zusammenhang entschieden gegen konvergenztheoretische Vorstellungen. III. Verhältnis zur klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie Die klassische bürgerliche PÖ. entstand in der Zeit von etwa 1650 bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in den damals am weitesten industrialisierten Ländern England und Frankreich und hatte in A. Smith und D. Ricardo ihre bekanntesten Vertreter. Ihr historisches Verdienst war es, wesentliche Zusammenhänge der bürgerlichen Produktion aufgedeckt und somit dazu beigetragen zu haben, die entwickelten Produktivkräfte aus den Fesseln der feudalen Eigentums- oder Produktionsverhältnisse befreit zu haben. Von besonderer Bedeutung war die Entwicklung der Arbeitswerttheorie durch die klassische bürgerliche PÖ. — alles, was nicht Resultat menschlicher Arbeit ist, ist Natur und als solche nicht sozialer Reichtum —, wodurch sie den Mehrwert in Form von Profit, Zins und Grundrente als Abzug vom Produkt der Arbeit erklären konnte und damit faktisch die kapitalistische Ausbeutung aufdeckte. Allerdings fand sie — nach Marx — nicht den „Springpunkt, um den sich das Verständnis der Politischen Ökonomie dreht“ (Marx/Engels Werke, Bd. 23, Berlin [Ost], S. 56) und den er als erster nachgewiesen hat, nämlich den Doppelcharakter der Arbeit, konkret-nützlich und abstrakt-gesellschaftlich zu sein (Wert- und Mehrwerttheorie). Aus diesem [S. 834]Mangel würden sich auch letztlich alle anderen Unzulänglichkeiten ihrer Theorie erklären. Die klassische PÖ. verwickelt sich nicht nur bei der Analyse in Widersprüche; ihre Entwicklung entspricht vielmehr der realen Entwicklung der in der kapitalistischen Produktionsweise enthaltenen gesellschaftlichen Gegensätze. Der tatsächlich vorhandene Antagonismus, der sich bei der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft notwendig einstellt, findet selbst Eingang in die ökonomische Theorie und tritt ihr nach marxistischer Auffassung als mehr oder minder utopischer, kritischer und revolutionärer Gegensatz entgegen. Der Mangel der Analyse der klassischen PÖ., die auf Aneignung fremder Arbeit gerichtete Produktion nicht als historisch spezifische Form der Produktion aufzufassen, wird jedoch am Ende der Entwicklung dieser Wissenschaft selbst aufgelöst. Daher brachten die Klassiker des Marxismus-Leninismus der klassischen bürgerlichen Pö. große Wertschätzung entgegen und hoben sie positiv von der ihr folgenden „Vulgärökonomie“ ab. IV. Politische Ökonomie des Kapitalismus (Kritik der Politischen Ökonomie) Pö. des Kapitalismus ist die Bezeichnung für den Teil der marxistischen ökonomischen Theorie, der die kapitalistische Produktionsweise zum Untersuchungsgegenstand hat. Sie will die Bewegungsgesetze der kapitalistischen Produktionsweise in ihrer Widersprüchlichkeit aufzeigen, ihre historische Begrenztheit nachweisen und die Arbeiterklasse als die gesellschaftliche Kraft hervorheben, die berufen ist, die Ablösung des Kapitals zu vollziehen. Das dreibändige Hauptwerk von K. Marx. „Das Kapital“, ist als Kritik der bürgerlichen PÖ. konzipiert. Es will, vom inneren Zusammenhang der kapitalistischen Produktion ausgehend, über den Zirkulationsprozeß dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bis an die Oberfläche der bürgerlichen Gesellschaft folgen, um zum einen das innere Band dieses Verhältnisses aufzudecken und um zum andern die Formen aufzuzeigen, in denen es an der Oberfläche erscheint. Es will zeigen, wie die ökonomischen Kategorien die dahinterstehenden gesellschaftlichen Beziehungen verschleiern und wie der Produktionsprozeß des Kapitals diese gesellschaftlichen Beziehungen der Abhängigkeit, der Ausbeutung, des Zwangs ständig produziert und reproduziert, zugleich aber auch, da er widersprüchlich und krisenhaft sei, die Bedingungen seiner Aufhebung schaffe. Mit der systematischen Darstellung der Struktur des bürgerlichen Gesamtproduktionsprozesses ist es mit Marx möglich, sowohl die gesamte konkrete Gestalt der bürgerlichen Gesellschaft eines Landes zu begreifen, als auch die revolutionäre Politik der Arbeiterorganisationen genau zu bestimmen. Die Marxsche Kritik der Pö. behandelt das in der klassischen PÖ. vorgefundene „Gedankenmaterial“ als den jeweiligen geistigen Reflex veränderter wirtschaftlicher, sozialer und politischer Tatsachen. Die Abstraktionen der klassischen Ökonomie, auch die von Marx und Engels, sind historisch bedingte theoretische Abstraktionen, die nur auf der Grundlage einer bestimmten Entwicklungsstufe der menschlichen Gesellschaft vorgenommen werden konnten. Auf der Grundlage des Marxschen Gesetzes von der Konzentration und Zentralisation des Kapitals konstatierte Lenin das Umschlagen der Konkurrenz in das Monopol. Der Monopolkapitalismus ist nach Lenin vor allem gekennzeichnet durch die Verschränkung von Banken und industriellem Kapital zum Finanzkapital und soll das letzte und höchste Stadium des Kapitalismus vor dem Übergang in den Kommunismus sein. Als seine letzte, heute erreichte Stufe gilt der staatsmonopolistische Kapitalismus (Stamokap) (ein Begriff, den Lenin schon 1917 verwendet, der dann aus der marxistischen Diskussion verschwindet und erst wieder seit 1955 gebraucht wird). Er ist dadurch gekennzeichnet, daß der Staat die Verwertungsbedingungen des Kapitals und den gesamten Reproduktionsprozeß der Gesellschaft sichern muß. Eine unter Marxisten allgemein akzeptierte Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK) konnte bisher nicht entwickelt werden. Die Entstehung einer theoretischen Diskussion um den SMK ist Reflex einer Phase lang dauernder Prosperität in den Ländern des kapitalistischen Weltmarktes, einer Phase, während der die Phänomene der zyklischen Bewegung bei genauer Betrachtung zwar erkennbar bleiben, im Vergleich zu den überdurchschnittlichen Wachstumsraten jedoch in den Hintergrund treten. V. Politische Ökonomie des Sozialismus Unter PÖ. des Sozialismus wird die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzen und der Planung, rationellen Organisation und Leitung der Produktion und des Austausches in der auf dem sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse beruhenden sozialistischen Gesellschaft verstanden. Sie befaßt sich mit der Entstehung und Entwicklung der sozialistischen Produktionsweise und gilt als theoretische Grundlage, auf der die gesellschaftliche Reproduktion planmäßig, rationell und effektiv durchgeführt werden soll. Zu diesem Zweck erforscht sie die Wirkungsweise der „objektiven ökonomischen Gesetze“ der sozialistischen Produktionsweise und die Grundformen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion und der erweiterten sozialistischen Reproduktion sowie die gesellschaftlichen und persönlichen Interessen der sozialistischen Produ[S. 835]zenten. Als einer der Hauptbestandteile des Marxismus-Leninismus hat sie politische und ideologische Funktionen (handlungsanleitend und bewußtseinsbildend). Als ökonomische Theorie hat sie die Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften, Produktionsverhältnissen und politisch-ideologischem Überbau zu erforschen (z. B. Rückwirkung der staatlichen Wirtschaftspolitik auf die Dynamik der Produktivkräfte), und in diesem Sinne hat sie perspektivischen Charakter. Mit der Entstehung des sozialistischen Staatensystems gehört die Analyse der ökonomischen Beziehungen zwischen den sozialistischen Ländern und den dabei wirkenden ökonomischen Gesetzen zu ihrem Untersuchungsbereich. Mit der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft wachsen die Anforderungen an die PÖ. des Sozialismus als Theorie der Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsweise. So wurde sie im Zuge der Wirtschaftsreformen bei der Ausarbeitung und Gestaltung des NÖS und ÖSS mit neuen Problemen der Prognostik, der Perspektivplanung, der wirtschaftlichen Rechnungsführung und der wissenschaftlich-technischen Revolution konfrontiert. Mit der Entwicklung der PÖ. des Sozialismus eng verbunden entstanden neue Wirtschaftswissenschaften wie die Industrieökonomik, Agrarökonomik, Arbeitsökonomik u. a. m. Diese Zweigwissenschaften und die Einbeziehung von Mathematik und Kybernetik sollen eine wirkungsvollere perspektivische Planung und Leitung der sozialistischen Wirtschaft ermöglichen und unter Ausnutzung der vermeintlichen Vorzüge der sozialistischen Ordnung (demokratischer Zentralismus) eine allseitige Überlegenheit gegenüber dem Kapitalismus sichern. Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde einer PÖ. des Sozialismus die Existenzberechtigung überhaupt bestritten, die Möglichkeit einer ökonomischen Wissenschaft im Sozialismus verneint (Bucharin). Die sozialistische Revolution sollte das Ende der PÖ. als Wissenschaft bedeuten (R. Luxemburg), da im Sozialismus nur noch technische und praxisbedingte Probleme auftauchen würden, die durch planmäßige Gestaltung der Produktion zu lösen seien. Doch da — so wurde dem entgegengehalten — die Ablösung des Kapitalismus nicht gleichbedeutend sei mit der Beseitigung aller Widersprüche und solange noch Entscheidungen über verschiedene Ziele und Mittel (Ressourcen, Programme) zu fällen seien, könnten politische Komponenten nicht ausgeschlossen werden. So bedürfe der Sozialismus einer eigenen PÖ., welche die Bewegungsgesetze der Gesellschaft erfaßt, ihre „Widersprüche“ aufdeckt und ein Konzept der Überwindung dieser Widersprüche formuliert. Die PÖ. des Sozialismus stand damit vor einem Dilemma: Sie konnte sich nicht, ähnlich wie die klassische bürgerliche PÖ., allmählich entwickeln, sondern sollte vom Zeitpunkt der Gründung der UdSSR parallel zur Schaffung ihrer materiellen Grundlagen zugleich bereits erste wissenschaftliche Ergebnisse vorweisen; sie war damit zunächst eine Wissenschaft ohne Geschichte; es fehlte an entfalteten Analysen des Funktionsmechanismus und an systematisierbaren Erkenntnissen. Auch die Äußerungen von Marx und Engels zu Funktionsprinzipien einer sozialistischen Wirtschaft waren zurückhaltend, weil sie sich über den Mangel an Prämissen für eine wissenschaftliche Begründung konkreter, historischer Entwicklungsformen klar waren. Daher sind diese Äußerungen immer allgemeiner Natur und unter zweierlei Umständen entstanden: 1. im Zusammenhang mit der Analyse der Bewegungsgesetze des Kapitalismus und mit dem Zweck, dessen historischen Charakter hervorzuheben; 2. im Zusammenhang mit den praktischen Bedürfnissen des ideologischen Klassenkampfes, vor allem um ihrer Meinung nach falschen Programmthesen entgegenzutreten (Kritik des Gothaer Programms und III. Teil des Anti-Dühring). Dennoch lassen sich — mit aller Vorsicht — aus ihren Formulierungen der allgemeine Rahmen der Funktionsprinzipien der sozialistischen Wirtschaft herauslesen und die wichtigsten Merkmale benennen: direkte, ex ante Regulierung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung; direkte Bestimmung der individuell aufgewendeten lebendigen und vergegenständlichten Arbeit; notwendige Bilanzierung des Reproduktionsprozesses in stofflichen Größen; Verteilung des erzeugten Sozialproduktes unter dem Gesichtspunkt der Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse, wobei der Arbeitsaufwand das Kriterium für die Zuteilung des individuellen Konsumfonds ergibt; Konzentration des Akkumulationsfonds und der Entscheidung der Verwendung in den Händen der ganzen Gesellschaft. Die Anwendung der Naturalrechnung in stofflichen Einheiten galt von Beginn an als einzig adäquate Form der Verteilung im Sozialismus, und die Bemühungen der Theoretiker liefen durchweg darauf hinaus, zu begründen, warum es noch nicht möglich sei, das System der Naturalverteilungswirtschaft zu verwirklichen. Nach der Oktoberrevolution hatte Lenin sich für die Notwendigkeit und für die Erhaltung der Ware-Geld-Beziehungen in der ersten Periode der Machtübernahme ausgesprochen. Doch der Ausbruch des Bürgerkrieges und die Einführung des Kriegskommunismus vereitelten die Verwirklichung der Reform der Geldzirkulation. Die Periode des Kriegskommunismus (1919–1921) begann mit der Einführung der entschädigungslosen Ablieferungspflicht von Getreide- und Futtermitteln an den Staat. Sie stellte der PÖ. die Aufgabe, eine Methode der volkswirtschaftlichen Erfassung für die Ökonomik der geldlosen sozialistischen Wirtschaft auszuarbeiten. Obgleich Lenin erkannte, daß der Kriegskom[S. 836]munismus keine normale Entwicklungsetappe war, sah er in ihm die Möglichkeit zu einem direkten Übergang zum Naturalverteilungssystem. Die reale geschichtliche Entwicklung hat die Unhaltbarkeit des Vorgehens gezeigt, man mußte zu Ware-Geld-Formen zurückkehren (Geld im Sozialismus). Die Neue Ökonomische Politik (seit März 1921) stellte eine Konzeption dar, die die Nutzung der Ware-Geld-Beziehungen durch den sozialistischen Staat in der Übergangsperiode zeigte. Sie beruhte auf der Einsicht, daß die Ware-Geld-Formen sich nicht auf die Beziehungen zwischen Stadt und Land beschränken dürfen, sondern auch auf den staatlichen Sektor ausgedehnt werden müssen, um die Rentabilität zum Kriterium des Nutzeffekts der staatlichen Industrie zu machen. Dies verlieh dieser zwar größere Selbständigkeit, bedeutete aber nicht eine Ablehnung des zentralen Planes, insbesondere dann nicht, wenn die grundsätzlichen Entscheidungen bei den staatlichen Organen lagen und die Möglichkeit fortbestand, in die Tätigkeit der Betriebe in gesamtgesellschaftlich begründeten Fällen einzugreifen. Auf die Formel gebracht, hieß das, „daß die Neue Ökonomische Politik den einheitlichen staatlichen Wirtschaftsplan nicht ändert und seinen Rahmen nicht überschreitet, sondern die Art und Weise ändert, wie seine Verwirklichung in Angriff genommen werden muß“ (Lenin Werke, 4. Aufl., dt., Bd. 35, S. 510). Auch die weitere Diskussion der 20er Jahre in der UdSSR ergab, daß die sozialistische Wirtschaft in allen ihren Bestandteilen eine zentralgeleitete Wirtschaft ist, daß der Marktmechanismus im sozialistischen System ein widersprüchliches Moment darstellt, das man zwar eine Zeitlang wegen der Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen und nichtsozialistischer Sektoren und zur Ankurbelung der Industrialisierung tolerieren muß, aber auch so rasch wie möglich überwinden sollte. Mit dem Übergang zur Neuen Ökonomischen Politik ist ein Wandel der Einstellung der sozialistischen Nationalökonomen zu verzeichnen: Man mußte aus der Wiederherstellung der Ware-Geld-Wirtschaft die Konsequenzen, die sich für das Funktionieren des sozialistischen Sektors ergaben, theoretisch aufarbeiten. Die Auffassung, daß Ware-Geld-Formen dem Plan widersprechen, wurde relativiert, man erblickte mehr und mehr im Markt einen zum Plan gehörenden Mechanismus. Das bedeutete, das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auszubauen (Erzielung maximalen Ausstoßes bei minimalen Kosten) und dem Wertgesetz unter Einschränkungen wieder Wirkung zukommen zu lassen. Die Bedenken gegen den Markt, die sich vor allem zur Zeit des ersten Fünfjahrplanes 1928–1932 nochmals lautstark artikulierten, hatten ihre Ursache in den Erfahrungen der ersten Jahre der Neuen Ökonomischen Politik: Es hatte sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Markt und dem sich entwickelnden privaten, also auch kapitalistischen Sektor herausgebildet, welcher sich einerseits besser als die vergesellschafteten Betriebe an die Marktsituation anzupassen vermocht hatte, andererseits der Planungstätigkeit des Staates und der sozialistischen Entwicklung ständig entgegenwirkte. In der UdSSR hat es ausgiebige und kontroverse Debatten über die Interpretation der Marxschen PÖ. gegeben (z. B. Rubin/Bessonow 1927–1929); dabei waren sich die Kontrahenten durchaus der schwerwiegenden politischen Konsequenzen für die Taktik der kommunistischen Partei bewußt. Die z. T. unverhüllte Gegensätzlichkeit der Standpunkte hatte ihren objektiven Grund in der Entwicklungsstufe der neuen Formen der gesellschaftlichen Arbeit, die durch die tradierten Vermittlungsformen der gesellschaftlichen Arbeit auf der einen Seite und durch die beginnende Emanzipation des gesellschaftlichen Produktionsprozesses von den Beschränkungen der bürgerlichen Gesellschaft auf der anderen gekennzeichnet war. Der Versuch, diesen Widerspruch theoretisch zu lösen, endete in einer dogmatischen Verteidigung der Marxschen Theorie und in der zeitweiligen Preisgabe ihres kritischen Gehaltes. Die theoretischen Auseinandersetzungen über den Funktionsmechanismus der sozialistischen Wirtschaft kreisten um den Problemkreis: Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung der ökonomischen Entscheidungen, was nicht hieß, Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung seien als sich gegenseitig ausschließende Alternative zu begreifen, sondern es ging um die Art der Verbindung von Plan und Markt, um die optimale Abgrenzung der Bereiche zentralisierter und dezentralisierter Entscheidungen. Die zu fällenden wirtschaftlichen Entscheidungen in einer sozialistischen Gesellschaft werden in 3 Gruppen geteilt: 1. die grundlegenden makro-ökonomischen Entscheidungen mit dem Charakter von direkten Entscheidungen auf zentraler Ebene; 2. Entscheidungen über die Struktur des individuellen Konsums bei gegebenem Einkommen sowie über Berufswahl und Arbeitsplatz; 3. die laufenden Wirtschaftsentscheidungen (Umfang und Struktur der Produktion in Betrieben und Branchen, Volumen und Struktur der Aufwendungen, Absatzstrategie, Rohstoffversorgung, kleinere Investitionen, konkrete Form der Entlohnung usw.), wobei für die Problemstellung Plan und/oder Markt die dritte Gruppe von Entscheidungen bedeutsam ist. Die PÖ. des Sozialismus konnte die o.g. Problemstellung nur lösen, wenn sie sich über das Wirken des Wertgesetzes im Sozialismus klar wurde. Das Wirken des Wertgesetzes bedeutet, daß die Wertrelationen die Preisrelationen bestimmen, nicht in dem Sinne, daß sie sich in jedem Fall decken, sondern daß [S. 837]eine kontinuierliche Rückführung der Preisrelationen auf die Wertrelationen stattfindet. Dabei muß zugleich beachtet werden, daß die Existenz von Ware-Geld-Formen nicht zugleich der Beweis ist für das Wirken des Wertgesetzes; denn überall dort, wo ein Disponent über hochgradig konzentrierte Vorräte einen wirksamen Einfluß auf die Gesamtstruktur der ökonomischen Größe hat, ist das Auftreten der Ware-Geld-Formen nicht mehr identisch mit dem Wirken des Wertgesetzes: Auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums findet Kontrolle über den Großteil der wirtschaftlichen Ressourcen statt und bei Planung der Proportionen der gesellschaftlichen Produktion und der Preise kann in der Theorie das Abweichen der Preisrelationen von den Wertrelationen nur als Ergebnis einer bewußten Politik verstanden werden. Die Schwierigkeit besteht darin, die These vom Wirken des Wertgesetzes mit der These in Einklang zu bringen, nach der die Proportionen der sozialistischen Produktion sich nach anderen ökonomischen Gesetzen (ökonomisches Grundgesetz des Sozialismus und das Gesetz der geplanten proportionalen Entwicklung) herausbilden. Das Wirken des Wertgesetzes ist nicht loszulösen von der Regulierung der Produktionsproportionen, die das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bei Annäherung von Preis- und Wertrelationen herstellen sollen. Es ist kein absoluter, allgemeiner Regulator der Produktions- und Tauschproportionen mehr; es behält aber seine regulierende Rolle in den von den zentralen Entscheidungen gezogenen Grenzen. In diesem Fall kommt es sogar um so direkter zur Anwendung, je näher die Produktions- und Tauschproportionen dem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage kommen. Das heißt, daß das Wertgesetz im Sozialismus begrenzt wirksam ist. Bei neueren Untersuchungen zur Preisdynamik in der UdSSR über einen längeren Zeitraum sind erhebliche Diskrepanzen in der Wert- und Preisrelation zutage getreten. Diese Tendenzen zur faktischen Veränderung des Preismaßstabes im Sozialismus bedürfen allerdings noch genauerer, theoretisch abgesicherter Analysen. Wie für die Wirtschaftspolitik eine optimale Verbindung von Plan und Markt zu erreichen ist, hängt davon ab, welche theoretische Einschätzung Zentralisierung und Dezentralisierung durch die PÖ. des Sozialismus erfahren, welche historischen Erfahrungen berücksichtigt werden und auf welchem Entwicklungsstand sich die jeweiligen Volkswirtschaften befinden. Als negative Merkmale des zentralisierten Systems gelten: mangelnde Elastizität der Produktion, exzessive Kosten bei der Realisierung der Planziele sowie falsche Aufgliederung des Produktionsprogramms, mangelhafte Ausschöpfung des vorhandenen Produktionsapparates, ungleichmäßige Entwicklung der Branchen, geringe Entfaltung der ökonomischen Hebel, wodurch die Verbindung von individuellen und gesellschaftlichen Interessen geschwächt ist, Bürokratisierung und Schwerfälligkeit des Staats- und Wirtschaftsapparates. Die Vorteile der Zentralisierung werden vor allem in ihrer Leistungsfähigkeit für die Aufbau- und Industrialisierungsphase gesehen, in der es für notwendig erachtet wird, durch rücksichtslose Beschleunigung des Wachstumstempos und durch den Zwang zu raschen und einschneidenden Veränderungen in der ökonomischen Struktur einen hohen Konzentrationsgrad der Investitionsmittel zu sichern, die Wirtschaft dynamisch zu entwickeln, was in einer komplexen Wirtschaft faktisch nicht ohne Disproportionalitäten realisierbar ist. Zur Rechtfertigung des Marktmechanismus in den Grenzen der vom Plan festgesetzten Bedingungen wird die Elastizität der Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur angesehen; die angestrebte Maximierung des Gewinns löse eine stetige Tendenz zur Senkung der Produktionskosten aus, die Gleichmäßigkeit im Prozeß der erweiterten Reproduktion werde gefördert, ein höheres Maß von Autonomie für die unteren Stufen führe zur Entlastung der zentralen Ebene und gebe ihr Spielraum für die langfristige Planerstellung; als gesellschaftlicher Aspekt ergebe sich die Heranführung breiter Massen an Probleme der Wirtschaftstätigkeit, die Verbindung der Individual- und Gruppeninteressen mit den Interessen der gesamten Volkswirtschaft, was bedeute, zugleich die Grundvoraussetzungen für die Überwindung von Entfremdung zu schaffen. Als Einwände gegen die Dezentralisierung wurden genannt: Der Marktmechanismus erlaube keine präzise Bestimmung der Entwicklungsproportionen; die Lenkung der Produktion mit Hilfe des Marktmechanismus sei uneffektiv, da der Markt eine Regulierung ex post sei und nur die Regulierung ex ante Gleichgewichtsstörungen vermeiden könne, der Marktmechanismus fordere eine größere Elastizität der Preisstruktur, die die Betriebe zur Gewinnmaximierung verleiten könne. Mitte der 60er Jahre gingen fast alle sozialistischen Länder dazu über, entscheidende Reformen ihrer Wirtschaftssysteme vorzunehmen, die sowohl zeitlich als auch in ihrer grundsätzlichen Orientierung weitgehende Parallelitäten aufwiesen. Diese Orientierung kann als Übergang von einem überzentralisierten System zu einer Planwirtschaft mit Elementen eines Marktmechanismus verstanden werden. Die Reformen sollten für die Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur und für die Reduktionen der Aufwendungen und zur Stimulierung von Innovationen im Produktionsbereich günstigere Bedingungen schaffen. Die Notwendigkeit der Reformen wie auch ihre langsame Verwirklichung werden als Ausdruck des bewußten Übergangs von der extensiven zur intensiven Entwicklungsphase erklärt. Dieser Übergang wurde durch eine Verlangsamung der Entwick[S. 838]lungsdynamik und durch eine geringe Effizienz der Aufwendungen, die sich in der Nichterfüllung der Planziele und damit als mangelnde Bedürfnisbefriedigung manifestierte, hervorgerufen. Da die sozialistische Volkswirtschaft erklärtermaßen die möglichst umfassende Befriedigung der gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zum Zweck hat, müssen die Formen der Planwirtschaft diesem Ziel untergeordnet werden. Unter den momentanen historischen Bedingungen scheint ein planwirtschaftlich regulierter Marktmechanismus als adäquate Form der Planwirtschaft zu gelten. Da der wirtschaftliche Prozeß immer komplizierter werde und sein Ergebnis in ständig größerem Maße von der Verbesserung der Produktion, vom technischen Fortschritt, von der Ausweitung des Außenhandels usw. abhänge, erfordere diese Situation geradezu den Einsatz des Marktmechanismus, zur Sicherung des Charakters der Planwirtschaft. Um die Zentrale nicht zu überfordern, sei es wichtig, Elemente der Selbstregulierung — hier in Form eines regulierten Marktmechanismus — einzubauen. Es wird zugleich mit Nachdruck darauf verwiesen, daß die Reformen nicht nur ökonomische Aspekte, sondern auch weittragende soziale und politische Bedeutung haben und somit in den Gesamtzusammenhang der Gesellschaftspolitik gehören und nur von da aus zu beurteilen seien. Als allgemeine Aussage über eine solche Planwirtschaft kann der objektive Widerspruch zwischen der Notwendigkeit einer Gesamtkonzeption auf nationaler Ebene und der Notwendigkeit von Einzelinitiativen auf den verschiedenen Stufen der Produktion formuliert werden. Neuere Diskussionen — vor allem in der UdSSR — versuchen den Widerspruch zwischen vertikaler und horizontaler Struktur des Planes und seinen hierarchischen Abstufungen auf der Basis eines entwickelten Demokratischen Zentralismus durch Einführung von zwei neuen Prinzipien zu lösen, wobei eingeräumt wird, daß sie ein hochentwickeltes ökonomisches Niveau zur Voraussetzung haben: 1. auszugehen sei von den erkannten ökonomischen Bedürfnissen bei Produktion und Dienstleistung, um so rückwirkend die Pläne zu erstellen. Dies scheint eine Umkehrung des Zwecks von Produktion und Konsumtion zu sein. 2. Es handele sich darum, eine Ad-hoc-Koordination für Leitung und Planung von wirtschaftlich umfassenden Programmen zu institutionalisieren, die sowohl für die Branchen der Volkswirtschaft als auch für die territorialen Verwaltungseinheiten gilt (vgl. Breschnew und Kossygin auf dem XXV. Parteitag der KPdSU; Vorschlag von interministeriellen Kommissionen zur Leitung solcher Prozesse). 1976 wurden in den osteuropäischen sozialistischen Staaten die neuen Fünfjahrpläne beschlossen, so auch im Dezember 1976 in der DDR. Der Plan ist vor allem durch Bilanziertheit und durch die Intensivierung und Rationalisierung der erweiterten Reproduktion charakterisiert. Es werden jedoch auch auf Betriebsebene Fünfjahrpläne, die aus gesamtgesellschaftlichen Kennziffern abgeleitet sind, erarbeitet, um die Interessen der Volkswirtschaft und der Betriebe besser in Übereinstimmung zu bringen. Intensivierung meint beschleunigte Entfaltung der gesellschaftlichen Produktionskräfte. Die durchschnittlich für den Zeitraum von 1976 bis 1980 geplanten 5 v. H. Wachstum müssen ohne zahlenmäßiges Wachstum der Industriearbeiterschaft erreicht werden und ohne die volkswirtschaftliche Leistung zu Lasten der Arbeitsbedingungen zu verbessern. Neben der Forderung nach rationeller Anwendung der Produktionsmittel und dem ständig wiederholten Aufruf, das Gebot der Materialökonomie zu beachten, besteht die Hauptrichtung der Intensivierung der Produktion in der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, dem sowohl die Entfaltung des Sozialistischen Wettbewerbs wie auch die Verbesserung der Neuererbewegung dienen sollen (Planmäßigkeit und Bilanziertheit auch im Forschungsbereich und Einbeziehung der Neuerer in den Entwicklungsprozeß). Die bessere Kontrollierbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung bis auf die Ebene des Betriebes wird erhöhte Anforderungen sowohl an die Planung als auch an die Betriebsleitung stellen. Kernpunkt einer seit mehreren Jahren kontrovers geführten Auseinandersetzung ist die Bestimmung der gesellschaftlichen Form, in der im „entwickelten Sozialismus“ die gesamtgesellschaftliche Planung und Leitung der Produktion organisiert werden soll. Ausgegangen wird von der nicht zu leugnenden Tatsache, daß die wirtschaftspolitischen Funktionen des sozialistischen Staates ständig wachsen, daß die umgestaltende Wirkung der Wirtschaftspolitik größer wird und sich die wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeit des Staates damit erheblich verstärkt. In dieser Diskussion gibt es im wesentlichen zwei Positionen: Die Vertreter der einen meinen, daß dies als gesetzmäßiges Ergebnis der zunehmenden Aktivität des politischen Überbaus zu werten sei und deshalb seinen Ausdruck auch im Anwachsen der organisatorischen und lenkenden Rolle der Partei als Führungskern der politischen Organisation finden muß. Die anderen sehen in der Verstärkung der ökonomischen Rolle des Staates das Ergebnis eines Prozesses der Objektivierung seiner wirtschaftlich-organisatorischen Funktion, seine Umwandlung in einen Teil der ökonomischen Basis, in ein Element der Produktionsverhältnisse. Der gemeinsame Bezugspunkt beider Positionen ist, daß sich die materiellen Verhältnisse — die Basis — ohne das Bewußtsein der Menschen „zu durchlaufen“ herausbilden, was auch im Sozialismus unverändert fortgelte. Zwar schüfen die Menschen nun bewußt und planmäßig auch die [S. 839]materiellen Grundlagen, aber der objektive Charakter der Basisverhältnisse bleibe bestehen. Daraus wird nun einerseits geschlossen, daß die staatliche Leitung zu den Produktionsverhältnissen gehöre, denn die Leitungsbeziehungen seien notwendige, vom Willen der Menschen unabhängige Beziehungen; die andere Seite hält daran fest, daß diese Leitungsbeziehungen, da sie erst von der Wissenschaft entdeckt werden müßten, das Bewußtsein durchlaufen und deshalb dem Überbau angehören. Die Konsequenzen der beiden Auffassungen werden beim Aufwerfen der Frage nach dem Absterben des Staates deutlich. Zum einen wird die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des sozialistischen Staates als Symptom seines bereits beginnenden Absterbens interpretiert, zum anderen wird darauf beharrt, daß die Erweiterung seiner Funktion als Vermittler der Wirtschaftspolitik der Partei ihn zu der wichtigsten Institution des Überbaus werden läßt. Eine Umwandlung der Funktion des Staates von überwiegend politischer in eine einfach administrative vollziehe sich erst im entwickelten Kommunismus, wodurch eine qualitativ neue Form des Überbaus entstehe. Die Kontroverse macht soviel deutlich, daß in der DDR die Formen der bewußten gesellschaftlichen Organisation der Produktion so weit entwickelt sind, daß ihr Charakter — als integraler Teil der produktiven gesellschaftlichen Arbeit — zunehmend in Widerspruch zu ihrer noch vorherrschenden gesellschaftlichen Form eines allgemeinen Willensverhältnisses tritt und sich nur unter der Vermittlung von Institutionen (Partei und Staat) vollzieht, die an sich außerhalb der produktiven gesellschaftlichen Arbeit stehen. Das aktuelle und auch politisch drängende Problem besteht darin, wie die Arbeit unmittelbar gesellschaftlichen Charakter erhalten kann, wenn sich der gesellschaftliche Zusammenhang über den Staat den unmittelbaren Produzenten, d. h. den Werktätigen, als ein „objektives Gesetz“ aufdrängt. Das Problem der Bestimmung der gesellschaftlichen Form der gesamtgesellschaftlichen Organisation der Produktion im Sozialismus stellt sich auch im internationalen Rahmen der „ökonomischen Integration“ des RGW, vor allem nach der Annahme des Komplexprogramms von 1971. Die PÖ. des Sozialismus betrachtet das Entwicklungsniveau der sozialistischen ökonomischen Integration als eine unerläßliche materielle Bedingung für den den entwickelten Sozialismus charakterisierenden Entwicklungsstand der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse und damit für das Wirken der ökonomischen Gesetze im innerstaatlichen Maßstab wie in der sozialistischen Staatengemeinschaft. Mit den sich verdichtenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des RGW entwickeln sich neue Bedingungen, die nachhaltig die Wirtschaftspolitik im Innern eines jeden Landes beeinflussen. Mit der tendenziellen Vereinheitlichung des Entwicklungsniveaus der industriellen Produktivkräfte wird auch der Reproduktionsprozeß in den RGW-Ländern vereinheitlicht. Das zentrale Problem besteht auch hier darin, wie in diesem Prozeß die einzelstaatliche Leitung der Volkswirtschaft zu beurteilen ist; in der Diskussion wird gelegentlich von einem „Grundwiderspruch“ zwischen der Internationalisierung der Produktivkräfte und der national-staatlichen Organisation der Produktion gesprochen, was bedeute, die staatliche Leitung und Planung zu Fesseln der gesellschaftlichen Entwicklung zu erklären. Die Unsicherheit bei der Beurteilung des Charakters der sozialistischen ökonomischen Integration ist nach Meinung einiger Autoren durch die Übertragung des Beispiels der UdSSR — der Aufbau des Sozialismus in einem Land — entstanden, durch die die einzelstaatliche Organisation der Produktion überbewertet worden sei. Als Aufgabe wird formuliert, die „Hüllen“ abzustreifen, die die PÖ. des Sozialismus durch den Aufbau des Sozialismus in zunächst einem Land erhalten habe. Hasko Hüning Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 830–839 Politische Hauptverwaltung der NVA (PHV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitoffizierSiehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Pö. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels [S. 831]Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen…
DDR A-Z 1979
Landeskulturgesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I, 1973, S. 157 ff. sowie I, 1975, S. 662 ff.). Daneben gibt es eine Fülle spezieller Verordnungen. In den letzten Jahren wurden beispielsweise mehrere Gesetze allein bezüglich der Reinhaltung des Wassers erlassen (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.). Dem L., das das Naturschutzgesetz von 1954 ablöste, kommt besondere Bedeutung zu. da es die bis Ende der 60er Jahre erlassenen Einzelbestimmungen zusammenzufassen suchte. In seinen Abschnitten II–IV wird in besondere der Landschaftsschutz geregelt; dabei geht es neben dem Naturschutz, der Einrichtung und Erhaltung von Erholungsgebieten sowie dem Schutz der Küsten darum, neu zu errichtende Gebäude oder Verkehrsanlagen der Landschaft anzupassen sowie Eingriffe in die Natur abzuwenden oder daraus entstandene Schäden wieder zu beseitigen. Darüber hinaus wird in diesen Abschnitten die Nutzung von Boden und Wäldern angesprochen: Entsprechend den gegebenen Standortbedingungen sollen alle Bodenflächen optimal genutzt werden, vor allem die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie die dafür geeigneten, aber anderweitig genutzten Bodenflächen. Dabei soll die Bodenfruchtbarkeit durch entsprechende Maßnahmen (z. B. durch Meliorationen) verbessert sowie der Boden vor Schadwirkungen (z. B. Austrocknung, Wind- und Wassererosionen) geschützt werden. Die Wälder sollen bei Einsatz von Forstschutzmaßnahmen so entwickelt werden, daß ein möglichst großer Holzvorrat erreicht wird. Der sowohl die Nutzung als auch den Schutz der Gewässer regelnde Abschnitt V beschäftigt sich vor allem mit Maßnahmen zur Gewährleistung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie, Landwirtschaft, Grundwasser ist ein in bestimmter Höhe festgelegtes Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Bei Wasserverschmutzungen wird ein Abwassergeld erhoben. Der Abschnitt VI soll für die Reinhaltung der Luft Sorge tragen, indem die Betriebe zur Einhaltung der ihnen von den entsprechenden Staatsorganen vorgegebenen Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe verpflichtet wurden. Halten sie die Immissionsgrenzwerte (MIK-Werte) nicht ein. so wird seitens staatlicher Stellen ein differenziertes Staub- und Abgasgeld erhoben. Bei außergewöhnlichen Immissionssituationen können für Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen, Beschränkungen des Betriebes bzw. zeitweilige Stillegungen verfügt und bei Nichteinhaltung von staatlichen Auflagen Ordnungsstrafen erhoben werden. Im Abschnitt VII wird die Nutzbarmachung von Abfallprodukten oder Schadstoffen zu verwertbaren Stoffen bzw. die schadlose Beseitigung nicht zu nutzender Abfallprodukte geregelt. Dazu dienen die genaue Erfassung sowie ein umfassendes Informationssystem darüber, Abprodukte in gegebener Form bzw. nach entsprechender Umwandlung als Sekundärrohstoffe einzusetzen. [S. 641]Der Abschnitt VII behandelt den Schutz vor Lärm. Dabei gilt für neue Produktionsverfahren. Verkehrsbauten und bei der Errichtung neuer Wohngebiete die Pflicht zur Einhaltung vorgegebener Lärmgrenzwerte. Weiterhin ist für bestimmte Gebiete (z. B. Kurorte, Erholungsgebiete) vorgesehen, diese durch Erklärung zu E Lärmschutzgebieten besonders zu schützen. Da das L. nur allgemeinen Charakter trägt, ist ein Teil der Verantwortung hinsichtlich des Umweltschutzes auf die Bezirksleitungen und die örtlichen Organe übertragen. Diese stehen dem Problem gegenüber, inwieweit sie jeweils der absoluten Planerfüllung vor dem Umweltschutz Vorrang geben sollen. Allerdings gibt es auch einige generelle Sanktionen, um insbesondere die Betriebe zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Umweltschutzmaßnahmen zu zwingen: So z. B. Ordnungsstrafen, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld. Sie reichen jedoch keinesfalls aus, um genügend wirksame Umweltschutzmaßnahmen durchzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 640–641 Landeskultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandesverratSiehe auch die Jahre 1975 1985 Zu den wesentlichen gesetzlichen Regelungen über den Umweltschutz gehörten das L. vom Mai 1970 (Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur in der DDR. GBl. I, S. 67 ff.) sowie dazu erlassene Durchführungsbestimmungen (GBl. II, 1970, S. 595 ff. und S. 604 f.; I, 1973, S. 162 ff.; I, 1974, S. 353 ff.; I, 1976, S. 465 ff.; I, 1977, S. 161 ff. sowie 1978, SDr. Nr. 945) und Durchführungsverordnungen (GBl. II, 1970, S. 331 ff. und I,…
DDR A-Z 1979
Hausgemeinschaften (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk) Mit ihrer Hilfe soll jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen auch im Freizeitbereich gefördert werden, den die Partei vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkten der Nationalen Front für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind heute die untersten Gremien der Nationalen Front, in denen staatliche und gesellschaftliche Aktivitäten unter Führung der SED zusammenfließen. Ihre Bildung erfolgt auf dem Wege einer Entscheidung der Hausversammlung mit Unterstützung des Wohngebietsausschusses der Nationalen Front. Sie wählen eine H.-Leitung und beschließen in der Regel ein Arbeitsprogramm. Ihre allgemeine Funktion besteht in der Gestaltung sozialistischer Beziehungen zwischen den Hausbewohnern, im gemeinsamen Lösen von Aufgaben im Hause, in der Vertretung der Interessen der H. gegenüber staatlichen Organen und Institutionen. Sie sollen wirtschaftliche Probleme lösen helfen und auch durch verstärkte ideologische Arbeit zur Bereicherung des geistig-kulturellen Lebens der Hausbewohner beitragen. Zu den Aufgaben einer H. gehören im einzelnen: das regelmäßige persönliche politische Gespräch mit allen Hausbewohnern; die Anregung von Initiativen der Bürger zur Erhaltung der Bausubstanz, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Verschönerung der Grundstücke im Rahmen des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; die Beteiligung an Aufbaueinsätzen im Wohngebiet und in der Gemeinde; die Entwicklung der staatsbürgerlichen Aktivität aller Hausbewohner, insbesondere bei der Plandiskussion, der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit, der gesellschaftlichen Kontrolle; die Durchführung von Solidaritätsaktionen; die gemeinschaftliche Gestaltung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens; die Organisierung der Nachbarschaftshilfe; die Betreuung älterer Bürger; die gegenseitige Unterstützung bei Qualifizierung und Bildung; die Überwindung kleinerer Differenzen im Zusammenleben der Hausbewohner und die Durchsetzung der Hausordnung; die „Erschließung materieller Reserven“ (Altstoffe, Abfälle); die rationelle Verwendung der Energie; enge Zusammenarbeit über die Ausschüsse der Nationalen Front mit der kommunalen Wohnungsverwaltung, dem VEB Gebäudewirtschaft bzw. den Leitungen der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften oder der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften. Da in vielen Fällen die H.-Leitung nicht genügend aktiv ist, lastet die meiste Arbeit auf ihrem Vorsitzenden, dem Hausvertrauensmann (pl.: Hausvertrauensleute). Der Hausvertrauensmann ist als der politische Funktionär der Nationalen Front im jeweiligen Wohnhaus zu betrachten. Da es keine andere Form gibt, über die die Bürger derart umfassend zum gemeinsamen Handeln mobilisiert werden können, wird der Bildung von H. wachsende Bedeutung beigemessen. Sie existieren jedoch noch keineswegs überall, und besonders in kleineren Gemeinden sowie in privaten Häusern begegnet ihre Einrichtung immer wieder Schwierigkeiten. Um die Arbeit von H. zu stimulieren, organisieren Ausschüsse der Nationalen Front Wettbewerbe um den Titel „Vorbildliche Hausgemeinschaft“. Seit einigen Jahren empfiehlt man den H., Chroniken anzufertigen (Hauschroniken), die als Nachweis über die Entwicklung einer H. dienen und zugleich eine gemeinschaftsbildende Funktion ausüben sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 507 Hausgeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk) Mit ihrer Hilfe soll jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen auch im Freizeitbereich gefördert werden, den die Partei vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkten der Nationalen Front für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind…
DDR A-Z 1979
Wehrerziehung (1979)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur „Opferbereitschaft“ für die Errungenschaften des Sozialismus werden als Grundlage der W. gesehen. Die W. gilt als Bestandteil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit in der DDR; sie ist von allen am Bildungs- und Erziehungsprozeß Beteiligten in Zusammenarbeit mit fachkundigen Kräften der bewaffneten Organe und der Zivilverteidigung zu leisten. Sie soll zum einen als übergreifendes bzw. durchgehendes Prinzip in allen Bereichen des Bildungssystems, zum anderen als Aufgabe spezieller Einrichtungen und Veranstaltungen realisiert werden. Die W. umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Entsprechend der besonderen Bedeutung, die der W. in der DDR beigemessen wird, soll die sozialistische W. bereits Bestandteil der Erziehung in Vorschule und Schulhort sein. So sieht der „Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Schulhort“ für den Lernbereich „Sportlich-touristische Betätigung“ für Schüler der 1. Klasse die Vermittlung einfacher touristischer und militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Geländespiel, vor. In der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird die W. der Schulkinder unterstützt; Aufgabe dieser Organisation ist u. a. die Erziehung zur „Liebe und Achtung“ gegenüber den Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Armeen der verbündeten Staaten. Aufgrund eines Maßnahmeplans des Ministeriums für Volksbildung und des Ministeriums für Nationale Verteidigung wurde die W. der Jugendlichen seit 1971 erweitert und intensiviert. Entsprechend dem Grundsatz, die W. nicht nur in besonderen Einrichtungen und Veranstaltungen zu verwirklichen, sondern als intentionales Prinzip alle Unterrichtsfächer zu durchdringen, finden sich in den neueren Lehrplänen inhaltliche Bestimmungen zur Realisierung der Ziele der W.; das gilt insbesonders für die Fächer Deutsche Sprache und Literatur, Geschichte, Staatsbürgerkunde, Geographie und Sport, aber auch für musische, naturwissenschaftliche und polytechnische Fächer. Am 1. 9. 1978 wurde gegen den erklärten Widerstand vor allem der Evangelischen Kirchen in der DDR das Fach „Wehrunterricht“ in den 9. Klassen der allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Ab 1. 9. 1979 soll dieser für alle Jungen und Mädchen obligatorische Unterricht in den 10. Klassen fortgesetzt werden. Neben dem Wehrunterricht wurde für die Jungen und Mädchen der 9. Klassen ein obligatorischer zweiwöchiger Lehr[S. 1165]gang „Zivilverteidigung“ eingeführt. Parallel dazu sollen, allerdings nur Jungen, auf „freiwilliger Grundlage“ an zweiwöchigen sog. „militärischen Lagern“ teilnehmen. Darüber hinaus dienen der W. der Jugendlichen die verschiedenen Veranstaltungen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen, die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen sowie die vormilitärische Ausbildung für Schüler der 11. Klasse und männliche Lehrlinge bzw. die Sanitätsausbildung (im Rahmen der Zivilverteidigung) für Schülerinnen der 11. Klasse und weibliche Lehrlinge. Die „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der FDJ für Schüler der 8.–10. Klassen stellen die Hauptform der außerunterrichtlichen wehrpolitischen und wehrsportlichen Tätigkeit der FDJ-Grundorganisationen an den 10klassigen Oberschulen dar; sie umfassen wehrpolitische Foren, wehrsportliche Mehrkämpfe und militärische Geländespiele; sie dienen gleichzeitig der Vorbereitung auf die Kreis- und Bezirks-Wehrspartakiaden der GST (Spartakiaden). Die Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“ für Schüler der 9. und 10. Klassen befassen sich mit Grundfragen der Landesverteidigung, Geländeausbildung, Schießausbildung, Zivilschutzausbildung und Sanitätsausbildung; sie sollen die wehrerzieherische Tätigkeit der FDJ, insbesondere die Durchführung der Hans-Beimler-Wettkämpfe, unterstützen. Die FDJ hat zur Förderung der W. der Jugendlichen sog. Militärpolitische Kabinette eingerichtet; berufsberatende Organe bedienen sich dieser Kabinette bei der Gewinnung von länger dienenden Freiwilligen bzw. von Berufssoldaten für die NVA. Die vormilitärische Ausbildung und die Sanitätsausbildung betreffen alle Schüler und Schülerinnen der 11. Klassen der Erweiterten Oberschulen und der Spezialschulen; sie erfolgen in einem 12tägigen Lehrgang während der Sommerferien. Die Ausbildung wird für die Schüler als vormilitärische Ausbildung, d. h. als vormilitärische Grund- und Laufbahnausbildung, in Verantwortung der GST in zentralen Ausbildungslagern durchgeführt; für Schülerinnen erfolgt sie als Sanitätsausbildung in Verantwortung sowie nach Lehrplänen des Deutschen Roten Kreuzes der DDR. Die vormilitärische Ausbildung der Lehrlinge im Rahmen der Berufsausbildung erstreckt sich über die gesamte Lehrzeit, in der Regel also über 2 Jahre; sie wird im 1. Lehrjahr als vormilitärische Grundausbildung, im 2. Lehrjahr als vormilitärische Laufbahnausbildung durchgeführt. Die Sanitätsausbildung der weiblichen Lehrlinge wird wie die vormilitärische Ausbildung gleichfalls in 2 Etappen absolviert; die Ausbildung in den Sanitätszügen der Zivilverteidigung schließt die Ausbildung „Erste Hilfe“ sowie die Ausbildung zur DRK-Gesundheitshelferin ein. Weitere Träger der W. sind die Universitäten und Hochschulen; die Ausbildungspläne für W. werden von der GST und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen vorbereitet; sie sehen die vormilitärische Ausbildung und Vorlesungen über Militärpolitik vor. Wesentliche wehrerzieherische Aufgaben erfüllen die NVA und andere bewaffnete Organe; von Bedeutung ist hier auch die militärpolitische Öffentlichkeitsarbeit der NVA, die u. a. auf die Stabilisierung des Verhältnisses von Bevölkerung und Armee („Einheit von Volk und Armee“) zielt. Aufgaben der sozialistischen W. übernehmen ferner die Reservisten und ihre Kollektive. Ihnen wird der Auftrag erteilt, die W. der Jugend zu unterstützen, die Traditionen der NVA zu pflegen, die Verbindung von aktivem Wehrdienst und Reserve zu halten usw.; die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die Zivilverteidigung; die Parteien und Massenorganisationen; insbesondere die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) und ihre Publikationsorgane nehmen sich der wehrpolitischen Arbeit an; von Bedeutung für die W. im Betrieb sind u. a. die Gewerkschaftsorganisation; die Kommissionen für sozialistische W. bei den Räten der Bezirke und Kreise; in diesen Kommissionen arbeiten Vertreter der Parteien, der FDJ, der GST, der Gewerkschaft, der NVA und der Wehrbezirks- bzw. Wehrkreiskommandos; ihre Aufgabe ist, einheitliche Ausbildungspläne für die W. zu erarbeiten und allgemein die W. zu unterstützen und zu kontrollieren. Sozialistische W. soll, wie die Militärpolitik der DDR insgesamt, ausschließlich auf die Verteidigung des Sozialismus und des Friedens gerichtet sein. Angesichts des Umfangs und der Intensität der den gesamten Erziehungs- und Bildungsbereich erfassenden W. sind Ansätze der Verselbständigung militärischer Denk- und Verhaltensweisen nicht auszuschließen und in Teilbereichen militaristische Tendenzen feststellbar, die mit den Prinzipien Friedlicher Koexistenz und den Bemühungen um allgemeine Abrüstung nicht vereinbar sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1164–1165 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1985 Die sozialistische W. soll die Bereitschaft aller Bürger wecken, den militärischen Schutz des Sozialismus zu gewährleisten und sich die für den Verteidigungsfall notwendigen militärisch-technischen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Die Erziehung zum Proletarischen (sozialistischen) ➝Internationalismus, zur „Waffenbrüderschaft“ mit der Sowjetunion und den anderen Staaten des Warschauer Paktes, zur „Liebe zum sozialistischen Vaterland“ und zur…
DDR A-Z 1979
Abschreibungen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und ermöglicht so zu gegebener Zeit eine Wiederbeschaffung des abgenutzten Anlagemittels. Nur über eine möglichst genaue Erfassung der laufenden Wertminderung wird sowohl eine genaue Kostenrechnung als auch die Reproduktion des jeweiligen Grundmittels ermöglicht. A.-Gründe sind 1. der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u. ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2. der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die Forderung nach „abnutzungsgerechter“ A. ist in der Wirtschaftspraxis der DDR nur z. T. erreichbar, da Methode und Umfang der A. — durch Vorgabe des A.-Satzes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Grundmittel — den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet grundsätzlich einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben sind. Vor den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) waren die A. zu niedrig und auch durch einige andere Mängel gekennzeichnet: Das mit der A.-Verordnung von 1956 (GBl. I, 1956, S. 623 f.) vorgeschriebene Verfahren der Globalabschreibung erfaßte nicht jenen Wert, der sich als Summe der nach der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelnen Anlagemittel eines Betriebes zu ermittelnden Einzel-A. ergeben hätte. Vielmehr wurde vom gesamten betrieblichen Anlagenbestand — entsprechend einem festgesetzten Durchschnittssatz — ein „globaler“ Betrag errechnet, der dann auf die einzelnen Grundmittel — gemäß ihrem Verschleißgrad — verteilt wurde. Dieser Betrag erwies sich häufig als zu gering, um eine volle Kostenverrechnung der Anlagen innerhalb ihrer Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da zudem die Generalreparaturen zu laufenden Preisen zu Lasten der A. verrechnet werden mußten, ergaben sich auch hieraus zunehmende Verzerrungen der Buchwerte der Anlagen: Denn die ursprünglich nur mit Stopppreisen des Beschaffungszeitpunktes bewerteten Anlagen erhöhten mitzunehmenden Generalreparaturen ihren Wert beträchtlich. Folge dieser Mängel war. daß auszusondernde Anlagen häufig noch mit hohen Werten zu Buche standen und zu Lasten des Gewinns ausgebucht werden mußten. Gleichzeitig mit der Grundmittelumbewertung erfolgte deshalb eine Korrektur der A. Mit dieser A.-Reform wurden neue, auf die einzelnen Anlagen bezogene A.-Raten entwickelt (GBl. II, 1964, S. 120 f.). Ergebnis war die Schaffung eines A.-Kataloges für rund 10.000 Anlagearten, wobei auch gewisse Unterschiede des Auslastungsgrades Berücksichtigung fanden. Als Gesamtergebnis resultierte daraus überraschenderweise allerdings eine Minderung der durchschnittlichen A.-Raten und damit eine Erhöhung der mittleren Lebensdauer. Der Grund lag darin, daß die starke Anhebung der Werte des Brutto-Anlagevermögens durch die Umbewertung stark erhöhte A.-Beträge auch bei geminderten A.-Raten mit sich brachte. Offensichtlich sollten höhere Kostensteigerungen vermieden werden- wie sie bei gleichen oder erhöhten A.-Raten eingetreten wären; denn dann hätte die Industriepreisreform noch stärkere Preissteigerungen zur Folge gehabt. Insbeson[S. 4]dere hätten dann Preiserhöhungen bei Konsumgütern nicht mehr vermieden werden können. Damit blieb aber der „moralische Verschleiß“ der Anlagen (infolge technischer Veraltung) in den A. noch immer unberücksichtigt. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze sind für jedes Anlagenteil oder für Gruppen von Anlagegütern im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel (GBl., SDr. Nr. 550 von 1968, der den SDr. Nr. 491 von 1964 ablöste) festgelegt. Der A.-Satz wird in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. Um den „moralischen Verschleiß“ zu berücksichtigen, können heute durch das Ministerium der Finanzen auch Sonder-A. bestätigt werden. An A.-Methoden sind die zeitabhängige A., die in lineare, degressive und progressive A. unterteilt ist, sowie die leistungsabhängige A. zu trennen. Während bei der linearen A. bei konstantem A.-Satz auf den Bruttowert des Grundmittels für die Nutzungsperiode jährlich eine gleich große A.-Quote auftritt, wird bei der degressiven A. die jährliche A. (entweder Multiplikation eines jährlich abnehmenden A.-Satzes mit dem Bruttowert oder eines konstanten A.-Satzes mit dem jeweiligen Restwert) geringer. Die Form der degressiven A. wird in der sozialistischen Wirtschaft nicht angewendet. Bei der progressiven A. — in der Regel steigende A.-Sätze bezogen auf den Bruttowert — steigen die A.-Quoten (als Ausgleich für eine temporär überproportional zunehmende Wertminderung) zum Ende des Nutzungszeitraumes immer mehr an. Bei der leistungsabhängigen A. geht man nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer des Grundmittels aus. Vielmehr wird die gesamte zu erwartende Leistung in Mengen oder Maschinenstunden zugrunde gelegt. Zur Anwendung dieser Methode ist einmal die genaue Leistungsfeststellung und zum anderen das Vorliegen einer geringen Sortimentsbreite Voraussetzung. In der DDR findet vermehrt auch die sog. Kollektivabschreibung (Pauschal- oder Global-A.) Anwendung. Zur Vereinfachung des A.-Verfahrens wird für eine Gruppe von Anlagemitteln etwa gleicher Nutzungsdauer ein durchschnittlicher A.-Satz angewandt. Das bedeutet in der Realität aber zuviel A. bei Gebäuden und zuwenig bei Ausrüstungen, weil häufig Gebäude und bauliche Anlage mit einbezogen werden, statt sie gesondert zu behandeln. Angesichts der Preisverzerrungen, die bei neueren Gütern mit ebenfalls neueren Preisen geringer und bei schon seit langer Zeit in der Produktion befindlichen Kapitalgütern größer sind, dürfte die Kollektiv-A. auch bei Grundmitteln mit formal noch gleicher Nutzungsdauer erhebliche Fehler mit sich bringen. Amortisationen; Grundmittel; Preissystem und Preispolitik; Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 3–4 Abschnittsbevollmächtigter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbteilungsgewerkschaftsleitungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und…
DDR A-Z 1979
Militärpolitik (1979)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Selbstverständnis der DDR ist M. die Politik, die der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln dient. Darin unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik, soweit diese die äußere Sicherheit betrifft. 1. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom Klassenkampf, der Lehre vom sozialistischen Staat, der Lehre von der sozialistischen Revolution, der Lehre vom Krieg und den Streitkräften und vor allem auf der Lehre von der Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes. Der Klassenkampf als Folge des Antagonismus der Klassen hat für die M. auch nach dem Verschwinden des Klassenkampfes in den sozialistischen Staaten Bedeutung, weil ersieh durch das Gegenüberstehen von sozialistischen und kapitalistischen Staaten im Weltmaßstab entwickelt. Sein wichtigstes Ziel ist, u. a. durch die militärische Stärkung der sozialistischen Staaten, einen Beitrag zur Veränderung des internationalen Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus zu schaffen. Dazu gehört auch die militärische Unterstützung („antiimperialistische Solidarität“) von Befreiungsbewegungen und sozialistischen Regimen in außereuropäischen Ländern. Die gegenwärtige Hauptform des Klassenkampfes ist der ideologische; er nimmt erst dann militärische Formen an, wenn eine andere Möglichkeit zur Abwehr der „aggressiven Politik des Imperialismus“ nicht mehr möglich ist. Gemäß der Lehre vom Krieg, wie sie von Lenin entwickelt wurde, wäre eine derartige Auseinandersetzung für die sozialistischen Staaten ein „gerechter“ Krieg, da sein Ziel, die Vernichtung des Imperialismus, mit den Zielen der revolutionären Arbeiterbewegung übereinstimmen würde. Als ungerechte Kriege werden in diesem Verständnis solche betrachtet, die diesen Zielen zuwiderlaufen. In seiner Charakterisierung des Krieges und seiner politischen Dimension griff Lenin auch auf die Thesen von Clausewitz zurück. Die Ansichten der vorleninistischen Klassiker des Marxismus-Leninismus über die Streitkräfte bzw. die Rolle des bewaffneten Volksheeres wurden relativiert: Heute sei ein stehendes Heer nach dem Prinzip der Kaderarmee notwendig, d. h. ein ständig vorhandener Bestand an Angehörigen der Streitkräfte, die politisch und militärisch zur Ausübung von Führungsfunktionen geeignet sind, während das Gros der Streitkräfte aus Wehrpflichtigen besteht. Unter den „gerechten“ Kriegen nimmt der Krieg zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes eine besondere Stellung ein; denn diese Lehre, die als ein allgemeingültiges Gesetz des Aufbaus von Sozialismus und Kommunismus bezeichnet wird, begründet die Verteidigung als internationale und kollektive Angelegenheit aller sozialistischen Staaten. Diese Auffassung hat u. a. zur ideologischen Begründung von multilateralen und bilateralen Beistandsverträgen gedient. Die Lehre von der Verteidigung beinhaltet auch die durch die M. zu verwirklichende moralische Komponente, da es nach ihr notwendig ist, einen Soldaten mit hohen kommunistischen Idealen, Treue zur Partei und zum ganzen Volk sowie zur Bereitschaft, alle Kräfte und Fähigkeiten für den Schutz der Interessen der sozialistischen Staatengemeinschaft einzusetzen, zu erziehen. Dieses Ziel, das auch für die Ge[S. 725]staltung der Wehrmoral als Aufgabe der sozialistischen Wehrerziehung gilt, ist im Fahneneid der Nationalen Volksarmee verankert. II. Politische Grundlagen Die ideologische Basis der M. spiegelt sich in der jeweiligen politischen Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen wider. Diese sind im Militärprogramm der SED, in der Militärdoktrin und in aktuellen Beschlüssen zur M. der Partei- und Staatsführung zu finden. Das Militärprogramm der SED enthält die von der Partei formulierten militärpolitischen Grundsätze und Ziele. Seine einzelnen Bestandteile bilden bestimmte Schlußfolgerungen, die aus der Einschätzung der internationalen Lage, dem Charakter der möglichen Kriege und der Erkenntnisse der Militärwissenschaften gezogen werden. Es enthält ferner Aussagen zu Problemen der Herstellung der Verteidigungsbereitschaft, zu Bündnisverpflichtungen und über die Einstellung zum angenommenen Gegner und seine militärischen Kräfte sowie die allgemeinen Festlegungen der militärpolitischen Aufgaben und Ziele und die grundlegenden Prinzipien der Wehrerziehung. Das Militärprogramm beruht z. T. auf der Militärdoktrin. Die Militärdoktrin ist nicht festgeschrieben, sondern wird den jeweiligen politischen, militärstrategischen und rüstungstechnischen Bedingungen entsprechend formuliert. Sie umfaßt eine politisch-soziale und eine militärisch-technische Komponente. Erstere enthält die Aussagen über den politischen Charakter des zukünftigen möglichen Krieges, seine politische Zielsetzung und die Prinzipien seiner Führung sowie die politische Funktion der Streitkräfte. Die militärisch-technische Komponente enthält die Grundzüge für die Vorbereitung der Streitkräfte, der Bevölkerung und des ganzen Landes auf den Krieg und die im Kriegsfall zu erfüllenden Aufgaben in den einzelnen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Festlegungen schlagen sich in gesetzlichen Vorschriften, militärischen Befehlen und den Führungsprinzipien der Streitkräfte nieder. Die Vorbereitung und Durchführung des Krieges sowie seiner einzelnen strategischen Operationen gehören zum Bereich der Militärstrategie. Die DDR hat keine eigene nationale Militärdoktrin entwickelt; gemäß ihrer internationalistischen M. ist für sie die einheitliche Militärdoktrin der Warschauer Vertragsstaaten, die auf der sowjetischen Militärdoktrin beruht, verbindlich. Eine militärische Konfrontation der beiden deutschen Staaten wird nicht als Besonderheit gewertet, da davon ausgegangen wird, daß dieser Krieg ein Krieg des „Imperialismus“ gegen den „Sozialismus“ sei und der Kampf Deutscher gegen Deutsche daher kein wesentliches politisches Merkmal eines möglichen Krieges sein könne, zumal dieser für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Merkmale eines nationalen Befreiungskriegs annehmen würde. III. Entwicklung der Militärpolitik Eine eigenständige und durch nationale Besonderheiten gekennzeichnete M. der DDR gibt es im engeren Sinne erst seit 1952 bzw. 1955. Zwar gab es seit 1948 den Aufbau von Einheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP); auch Verbände der Grenztruppen der DDR und der Transportpolizei wurden frühzeitig aufgestellt. Zweifellos wurden damit erste militärpolitische Überlegungen der SED-Führung realisiert. Aber ihre Entstehung war das Ergebnis sowjetischer Politik; ihre Bewaffnung, Stärke und Führungsgrundsätze ließen sie als vornehmlich für Polizeiaufgaben geeignet erscheinen. Erst mit dem Aufbau der Nationalen Streitkräfte wurde 1952 versucht, den Grundstock für eine nach militärischen Prinzipien organisierte Streitkraft zu schaffen. Die Rolle der „Nationalen Streitkräfte“, mit denen die Einheiten der KVP gemeint waren, wurde auf der II. Parteikonferenz der SED (1952) definiert. Sie sollten sowohl die Grundlagen des Staates stärken als auch den Willen zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verkörpern. Die Erfahrungen der folgenden Jahre, insbesondere des Jahres 1953, veranlaßte die SED, ihre M. nicht nur auf die KVP auszurichten, sondern die Bereitschaft zur Verteidigung der DDR unter den Bürgern durch gezielte militärpropagandistische Arbeit zu verstärken, die militärische Basis durch die Gründung der Kampfgruppen zu verbreiten und die Arbeit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) auf die Propagierung des Wehrdienstes zu konzentrieren. Die politisch-ideologische Arbeit in der KVP sollte sie als Machtsicherungsinstrument im Sinne der SED stabilisieren. Es gelang, wenn auch unter Schwierigkeiten, mit der Entwicklung der KVP den Grundstock für die NVA zu schaffen. Die NVA wurde 1956 gegründet. Die Mehrzahl der Offiziere entstammte der Arbeiterklasse und war fachlich kaum geschult. Personelle Schwierigkeiten gab es auch im Bereich der Unterführer und Mannschaften, da das Prinzip der Freiwilligkeit einen planmäßigen personellen Ausbau der Armee beträchtlich erschwerte. Diese Schwierigkeiten wurden durch die Einführung der Wehrpflicht 1962 beseitigt, während die fachliche Ausbildung der Angehörigen der NVA durch intensive Beratungstätigkeit sowjetischer Offiziere sowie den Ausbau der Ausbildungsinstitutionen verbessert wurde. Neben dem Auf- und Ausbau der NVA und deren Einbeziehung in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags galt die M. der SED den anderen bewaffneten Kräften. Dazu zählen die Bereitschaften der VP, die Transportpolizei, die Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit, die Grenztruppen (bis 1961 [S. 726]Deutsche Grenzpolizei, von 1961 bis 1974 in die NVA eingegliedert, seither keine Teilstreitkraft der NVA mehr) und die Kampfgruppen. Seit 1958 zählt auch der Luft- und Katastrophenschutz als Teilbereich der M. der SED. Das Ziel der M. bestand darin, alle diese Bereiche personell und materiell zu stärken und zu einem umfassenden, gut organisierten System der militärischen Sicherung zu entwickeln. Die Eingliederung der NVA in die Vereinigten Streitkräfte des Warschauer Paktes wurde seit 1961 durch eine Reihe von Manövern mit sowjetischen Truppen und Stäben, aber auch Verbänden anderer Vertragsstaaten forciert. Nur unzureichend gelang es jedoch, die Wehrbereitschaft in der Bevölkerung zu fördern. Das Verteidigungsgesetz vom September 1961 bildete die staatsrechtliche Grundlage für den Aufbau einer Landesverteidigung, nachdem bereits im Februar 1960 zur einheitlichen Leitung dieser Politik auf der zentralen staatlichen Ebene der Nationale Verteidigungsrat der DDR gegründet worden war. Das Verteidigungsgesetz bezeichnet den Dienst in der NVA, den anderen bewaffneten Organen und im Luftschutz als Dienst zum Schutz der DDR. Es enthält alle Bestimmungen zur Durchführung der Verteidigungsmaßnahmen und der Erfüllung der Bündnisverpflichtungen in Friedens- wie in Kriegszeiten. Das im Januar 1962 erlassene Wehrpflichtgesetz wurde von einer Reihe weiterer Maßnahmen zum Ausbau der Streitkräfte begleitet: Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates regelten die Erfassung und Musterung von Wehrpflichtigen, den Reservistenstatus und die Förderungsmaßnahmen für aus dem aktiven Wehrdienst entlassene Soldaten; eine Dienstlaufbahnordnung wurde erlassen und ein „Militärstrafgesetz“ verkündet. Mit diesem Gesetz und der im April 1963 folgenden „Militärgerichtsordnung“ wurden die Voraussetzungen für die Militärgerichtsbarkeit geschaffen. Eine im März 1963 erlassene „Lieferordnung“ (letzte Fassung 1975, GBl. I. S. 689) bildete die gesetzliche Grundlage für die Sicherung des militärischen Bedarfs der Streitkräfte durch die Volkswirtschaft der DDR; die Mehrzahl der Rüstungslieferungen erfolgte und erfolgt aus der Sowjetunion. 1964 war die Ausrüstung der NVA mit der Erstausstattung abgeschlossen; die M. der SED hatte ihr Ziel, eine kampfkräftige Armee aufzubauen, erreicht. Die Integration der NVA in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags, die ab 1961/62 verstärkt wurde, führte 1965 zur Eingliederung der mobilen Teile in die „erste strategische Staffel“. Das bedeutete nicht nur die militärische Anerkennung durch die Sowjetunion, sondern auch, daß die DDR nunmehr einen erhöhten militärischen Beitrag im Rahmen des Warschauer Vertrags leisten mußte. Seit dem 3. Kongreß der GST im August 1964 wurde auch eine verstärkte wehrpolitische Agitation unter der Jugend durch die GST eingeleitet, um für die Führungsstellen ausreichenden Nachwuchs an Freiwilligen zu erhalten und durch die Mitarbeit in der GST die vormilitärische Ausbildung zu fördern. Festigung und Entwicklung der sozialistischen Wehrmoral, Förderung der politischen Arbeit in der NVA und intensive Vorbereitungen zur Schaffung eines Systems der Landesverteidigung bestimmten die M. der SED bis 1968. Die Beteiligung an der militärischen Intervention in der ČSSR war aus ihrer Sicht konsequent, denn sie bedeutete die Abwehr einer für ihre Politik gefährlichen Entwicklung. Die Aktion im August 1968 wurde auch als Bestätigung der M. der SED und der NVA als eines voll einsatzbereiten militärischen Instruments gewertet. 1968/69 wurde mit dem Aufbau eines Zivilverteidigungssystems begonnen. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das „Gesetz über die Zivilverteidigung“ vom September 1970. Damit war die Voraussetzung für den umfassenden Aufbau eines Landesverteidigungssystems in der DDR als Aufgabe der M. der SED gegeben. IV. Die gegenwärtige Gestaltung der Militärpolitik Im Selbstverständnis der SED hat ihre M. internationalistischen Charakter, da die Verteidigung der Warschauer Vertragsstaaten kollektiv durch alle Länder des Bündnisses erfolgt. Die SED ist bemüht, die nationalen Voraussetzungen für die Erfüllung der Bündnisverpflichtungen zu schaffen. Im militärischen Bereich bedeutet dies, nachdem seit 1972 keine Manöver der Vereinten Streitkräfte mit Beteiligung der NVA mehr stattgefunden haben (1969: „Oder-Neiße“, 1970: „Waffenbrüderschaft“, 1971: „Herbststurm“, 1972: „Schild 72“), daß die Zusammenarbeit von Einheiten der NVA und der Sowjetarmee intensiviert wurde. Gestiegen ist der Anteil der DDR an den rüstungswirtschaftlichen Kosten. Der zentrale Punkt der gegenwärtigen M. der SED ist die „unablässige Stärkung der Verteidigungsbereitschaft“ (Erich Honecker) als „eine entscheidende Garantie dafür, den Frieden dauerhaft zu sichern und günstige Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus zu gewährleisten“. Kernstück des Landesverteidigungssystems ist die Nationale Volksarmee; sie hat den Auftrag, die Grenzen des Territoriums der DDR und der anderen sozialistischen Staaten gemeinsam mit der Sowjetarmee und den Streitkräften des Warschauer Vertrags zu schützen. Dies gilt vor allem für die mobilen Truppen und Verbände der NVA, die in die Vereinten Streitkräfte integriert sind. Die Grenztruppen [S. 727]der DDR zählen nicht zur NVA; sie sind aber ebenso dem Kern der Landesverteidigung zuzurechnen. Einen weiteren Bereich bilden die bewaffneten Kräfte, die Aufgaben der inneren Sicherheit erfüllen und bei der Vorbereitung und Durchführung von Kampfhandlungen im Falle eines militärischen Konflikts den regulären Streitkräften Unterstützungsfunktionen leisten. Dies gilt in bestimmtem Maße auch für die Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit. Einen weiteren Bereich der Landesverteidigung stellen die Institutionen und Einrichtungen dar, die sowohl der Aus- und Weiterbildung als auch der militärwissenschaftlichen Arbeit dienen. Dazu gehören z. B. die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA in Dresden, die Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte und der Grenztruppen, die Hochschule der Deutschen Volkspolizei in Berlin (Ost), aber auch andere Institutionen, wie das Militärgeschichtliche Institut der DDR, das einen Beitrag zur Traditionspflege der NVA leisten sowie Militärpropaganda betreiben soll. In diesem Zusammenhang hat es die Aufgabe. Informationen über die M. der Bundesrepublik Deutschland zu sammeln und aufzubereiten und durch Veröffentlichungen über den Gegner und dessen politisch-militärische Maßnahmen die militärwissenschaftliche, -propagandistische und -politische Arbeit zu unterstützen. Einen weiteren Teil der sozialistischen Landesverteidigung bildet die Zivilverteidigung. Sie ist ein eigenständiger Bereich und gehört nicht zu den Streitkräften und den anderen bewaffneten Organen und verfügt über eine eigene Dienstlaufbahnordnung sowie ein eigenes Dienstverhältnis der Offiziere und Unteroffiziere. Ihre zentralen Aufgaben sind weiterhin der Luftschutz und der Katastrophenschutz. Die Unterstellung der Zivilverteidigung unter das Ministerium für Nationale Verteidigung (vorher war sie dem Ministerium des Innern zugeordnet) bedeutet, daß die DDR sich dem Verfahren der übrigen sozialistischen Staaten angeschlossen hat. Seit dem 1. 1. 1978 gilt eine neue Dienstlaufbahnordnung für die Zivilverteidigung, die die Grundlage für die Rekrutierung, Ausbildung und den Einsatz von Kadern mit politischen, staatsrechtlichen und Spezialkenntnissen darstellt (GBl. I, 1977, S. 365). Die Angehörigen der Zivilverteidigung haben einen ehrenamtlichen Status, der Dienst kann als Wehrersatzdienst geleistet werden. Mit dieser Vorschrift hat man die Grundlage dafür geschaffen, daß im Fall eines Einsatzes in geringerem Umfang auch wehrpflichtige Bürger einberufen werden können, um den Schutz der Bevölkerung und der Volkswirtschaft zu gewährleisten. Auch die Organisationen und Institutionen, die mit der sozialistischen Wehrerziehung befaßt sind, gehören zur sozialistischen Landesverteidigung, im weiteren Sinn auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK), sofern es Aufgaben im Rahmen der Zivilverteidigung wahrnimmt. Zur ökonomischen Sicherung der Landesverteidigung werden bereits in Friedenszeiten auf internationalem wie nationalem Gebiet eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die Bestandteil der nationalen Wirtschaftsplanung sind (militärischer Bedarf der NVA und anderer Bereiche der Landesverteidigung, militärökonomische Integration, Rüstungsforschung und -entwicklung, Ausbau des militärischen Transport- und Sicherungswesens). Nach der Interpretation der internationalen Lage durch die SED wird die Entspannung ständig durch vermeintliche Aggressivität des Monopolkapitalismus bedroht bzw. kann nur, solange keine militärische Entspannung durch Abrüstung eintritt, durch weitere Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft erreicht werden. Die Partei sieht daher keinen Anlaß, ihre militärpolitischen Maßnahmen abzuschwächen oder den weiteren Ausbau der Landesverteidigung zu vernachlässigen. Die behauptete Permanenz der Bedrohung durch den Imperialismus dient der SED als Grund, von den Streitkräften wie von der Bevölkerung weiterhin alle Anstrengungen zur Erfüllung der militärpolitischen Aufgaben zu verlangen. In jüngster Zeit stößt die SED besonders unter der jüngeren Bevölkerung auf Widerspruch bzw. es machen sich Erscheinungen der Gleichgültigkeit gegenüber ihrer Propaganda von der Gefährlichkeit des Gegners breit. Sie wendet sich gegen diese Erscheinungen und bekämpft vor allem die Auffassung in der Bevölkerung, daß angesichts der behaupteten Stärke des sozialistischen Lagers und der ständigen Erfolge in der Sicherheitspolitik die sozialistischen Staaten als Zeichen guten Willens als erste einen Beitrag zur Abrüstung leisten könnten. Sie wehrt sich auch gegen den Vorwurf, daß ihre M. den Militarismus in der DDR fördere, indem z. B. durch die sozialistische Wehrerziehung militärische Normen einen hohen Stellenwert im Erziehungsprozeß erhielten, durch Rüstung der Volkswirtschaft Mittel für die Steigerung des Verbrauchsgüterangebots entzogen werden, militärische Kategorien im politischen Entscheidungsprozeß eine zu große Bedeutung hätten und der Ausbau des militärischen Bereichs zum Verzicht auf gesellschaftspolitische Reformen führe. Militarismus, so die SED, sei in sozialistischen Gesellschaften nicht möglich und mit deren Wesen unvereinbar, da er sich nur auf der Basis der kapitalistischen Eigentumsordnung entwickele und Kriterium des aggressiven Imperialismus sei. Diese Argumentation bezieht sich auf einen spezifischen Begriff des Militarismus, der keine Allgemeingültigkeit besitzt. Sie befreit die SED nicht von der Tatsache, daß ihre M. zu einer partiellen Militarisierung der DDR-Gesellschaft führt. Gero Neugebauer Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 724–727 Militärmissionen, Alliierte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärstaatsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Im Selbstverständnis der DDR ist M. die Politik, die der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln dient. Darin unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik, soweit diese die äußere Sicherheit betrifft. 1. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom…
DDR A-Z 1979
Agrarwissenschaften (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Durchschnittlich wurden jährlich 350 Mill. Mark für Zwecke der Agrarforschung ausgegeben. Hiervon entfallen 120 Mill. Mark auf die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. Die agrarwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen beschäftigen z. Z. rd. 5.300 Wissenschaftler und wissenschaftliche bzw. wissenschaftlich-technische Mitarbeiter. Die Durchführung der Forschungsarbeit wird in folgenden Forschungseinrichtungen betrieben: 1. Institute der Universitäten beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit ca. 105 Instituten und 30 weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen in Berlin (Ost), Dresden. Halle, Jena, Leipzig und Rostock; 2. Institute der Hochschulen Bernburg und Meißen beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN); 3. Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) in Berlin (Ost) beim MfLFN; 4. Institute der Lebensmitteltechnik und Verarbeitung beim MfLFN und beim Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie. 5. Außerhalb der Agrarforschung wird die Ernährungsforschung beim Institut für Ernährung in Pots[S. 29]dam-Rehbrücke, das der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) angehört, betrieben. Die Vielfalt der Forschungseinrichtungen und Forschungsaufgaben wird im einheitlichen Forschungsplan Wissenschaft und Technik koordiniert. An der Erstellung der Pläne (Prognose-, Perspektiv- und Jahrespläne) sind die Institute und Einrichtungen sowie die zuständigen Ministerien beteiligt. Zunehmende Bedeutung erlangt die Forschungskooperation zwischen den Instituten der Akademien, Universitäten und Hochschulen bzw. Ministerien in der DDR. So wurde 1977 vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen ein Rat für das Forschungsprojekt „Industrialisierung der Landwirtschaft im Sozialismus und ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen“ konstituiert, dem 14 Vertreter verschiedener Forschungseinrichtungen und gesellschaftlicher Gremien angehören. Zur Koordination der auf die Pflanzen- und Tierproduktion gerichteten Forschung schlossen die Präsidien der AdL und der AdW 1975 eine Vereinbarung zur Abstimmung der Arbeitspläne ab und gründeten beim Präsidium der AdW eine Kommission „Naturwissenschaftliche Grundlagen der Landwirtschaft“. Auf der Grundlage der für 1990 prognostizierten Produktionsziele wurden die Forschungsaufgaben der Agrarforschung (AdL) und der Umfang der hierfür erforderlichen Grundlagenforschung (AdW) festgelegt. Die Hauptaufgaben erstrecken sich auf den Pflanzenschutz, die pflanzliche Prozeßsteuerung, auf die Veterinärmedizin, die Fortpflanzungsbiologie, die Sicherung der Eiweißversorgung und die Gülleverwertung. Das Abkommen wurde 1977 um die Forschungsgebiete der Nahrungsgüterwirtschaft und der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse bei der Herausbildung und Gestaltung des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) erweitert. Die vom Präsidenten der AdW und vom Minister f. LFN unterzeichnete Vereinbarung schließt weiterhin den gegenseitigen Personalaustausch, die Schutz-, Rechts- und Lizenztätigkeit sowie Fragen der internationalen Forschungskooperation ein. Das Forschungspotential der DDR ist fest in die Forschungsprogramme der RGW-Staaten (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe) eingebunden. Mit allen Partnerstaaten wurden bilaterale Verträge über die Durchführung gemeinsamer Projekte, den Ergebnisaustausch usw. durch die Landwirtschaftsministerien der beteiligten Länder abgeschlossen. Die multilaterale Forschungskooperation basiert auf dem 1971 beschlossenen Komplexprogramm des RGW. Es wurden insgesamt 8 Koordinierungszentren für das Gebiet der Agrarwissenschaften eingerichtet. von denen 2 in der DDR liegen (Dummerstorf-Rostock. Leipzig-Potsdam), mit dem z. Z. 5 1 Institute aus 8 RGW-Staaten kooperieren. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von der einfachen Information über die arbeitsteilige Kooperation bis zur Einrichtung zeitweiliger gemeinsamer Arbeitsgruppen. A. Universitätsforschung Die Forschungsarbeit der Universitätsinstitute erfolgt in Abstimmung mit der AdL und ist auf die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Praxis bzw. die Anforderungen der Industrie abgestellt. Der beabsichtigten Spezialisierung in der Ausbildungsrichtung entsprechend, ergeben sich für die Sektionen der einzelnen Universitäten folgende Forschungsschwerpunkte: Berlin (Ost): Lebensmitteltechnologie, gärtnerische Pflanzenzüchtung, Tierzucht (Genetik und Leistungsphysiologie) und Veterinärwesen (Geflügel- und Kleintierkrankheiten. Staatsveterinärwesen); Dresden: Landtechnik und Forstwirtschaft: Halle: Agrochemie. Getreide und Zuckerrübenforschung, pflanzliche Verarbeitungstechnologie; Leipzig: Tierzucht (Milch-, Fleisch- und Eierproduktion), Veterinärwesen (Rinder und Schweine), tropische und subtropische Landwirtschaft; Rostock: Kartoffel- und Futterbau, Tierzucht (Rinderzucht). B. Hochschulforschung Die Hochschulen in Bernburg und Meißen wurden zur Ausbildung von Führungskadern für die sozialistische Landwirtschaft gegründet. Ihre Forschungstätigkeit richtet sich auf agrarökonomische und gesellschaftspolitische Ziele (Berufsausbildung, Landwirtschaftliche). C. Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) Die AdL beim MfLFN (bis 1972 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften [DAL]) gilt als zentrales wissenschaftliches Organ zur Förderung der A. in der DDR. Nach letzten Angaben umfaßt die AdL 2 Forschungszentren und 20 Institute mit rd. 9.500 Beschäftigten, hiervon rd. 2.000 Wissenschaftler. Grundsätzliche Aufgaben der AdL sind unter Beachtung der industriemäßig betriebenen Landwirtschaft: 1. Intensivierung der wissenschaftlichen Vorarbeit. 2. Koordination der Arbeit verschiedener agrarwissenschaftlicher Disziplinen und Kooperation mit anderen Wissenschaftseinrichtungen und -zweigen. 3. Auswertung der internationalen Forschungsergebnisse und die Vertiefung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den RGW-Staaten auf bilateraler Ebene, insbesondere zur UdSSR und multilateral im Rahmen des RGW-Komplexprogrammes. 4. Durchführung eigener umfangreicher Forschungsvorhaben. insbesondere die Züchtung von Tierrassen, die für die industriemäßige Produktion [S. 30]geeignet sind, sowie die Zucht eiweiß- und energiereicher Pflanzenarten, die intensive Beregnung und Bewässerung gestatten. 5. Erprobung der Forschungsergebnisse und ihre Überführung in die Praxis. Hierfür stehen der AdL über 30 eigene Versuchsgüter mit ca. 32.000 ha LN zur Verfügung. Anläßlich ihres 25jährigen Bestehens (1976) konnte die AdL u. a. auf folgende Leistungen verweisen: 1. Entwicklung eines Düngungsprogramms für die gesamte DDR aufgrund von mehreren Millionen Bodenproben. Mit Hilfe der EDV erlaubten die Bodenaufnahmen 1976, für 90 v. H. der LN Düngungsempfehlungen nach Höhe und Zeitpunkt zu erteilen. 2. Im Bereich Pflanzenzucht konnten insgesamt 450 neue landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturpflanzen gezüchtet werden. (In den Jahren 1976–1977 folgten 27 weitere Neuzüchtungen.) 3. Der Veterinärmedizin konnten 90 neue Präparate (einschließlich Prophylaxe) übergeben werden. 4. Im Bereich der Tierernährung wurde ein neues Futterbewertungssystem entwickelt. Die staatlichen Aufwendungen betrugen 1951–1976 1,8 Mrd. Mark. Die Gründung der AdL (DAL) erfolgte am 17. 10. 1951 (Gründungsbeschluß vom 11. 1. 1951) nach dem Vorbild der sowjetischen W.-I.-Lenin-Akademie. Sie übernahm einerseits die Aufgaben der landwirtschaftlichen Klasse der AdW sowie die Aufgaben der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft. 1953 wurden auch die Forschungsanstalten der 1952 aufgelösten Länder in die AdL eingegliedert. Nach dem erst 1955 verabschiedeten Statut hatte die AdL den Status einer Anstalt des öffentlichen Rechts, den sie mit der Neufassung des Statutes — Unterstellung unter das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft im Jahre 1962 — verlor. Nach der letzten Fassung des Statutes (vom 6. 6. 1972, GBl. II. S. 438 ff.; Änderungs-AO vom 29. 1. 1979, GBl. I, S. 60) zeigt die AdL folgende Organisationsstruktur: 1. Der Präsident wird auf Vorschlag des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. 2. Der Vizepräsident (ständiger Stellvertreter) wird vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen. 3. Die Direktoren, vom Präsidenten berufen, leiten in dessen Auftrag bestimmte Forschungsbereiche. 4. Das Präsidium besteht aus Präsident, Vizepräsident und Direktoren sowie — mit Zustimmung des Ministers — weiteren Personen. 5. Das Plenum, maximal 81 Personen, besteht aus ordentlichen Mitgliedern (Bürger der DDR mit hervorragenden Leistungen in der Wissenschaft oder Praxis) und Kandidaten (maximal 40 Bürger der DDR, die als Nachwuchswissenschaftler oder Praktiker Verdienste erworben haben). Die AdL hat ferner korrespondierende Mitglieder. Ordentliche Mitglieder werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres emeritiert. Die Wahl neu aufzunehmender ordentlicher Mitglieder erfolgt nach je 5 Jahren. Die Wiederwahl von Kandidaten ist zulässig. Die eingangs genannten Institute sind seit der Akademiereform 1972 nicht mehr in Sektionen zusammengefaßt, sondern bestehen als „Wissenschaftliche Einrichtungen“ in Form von Forschungszentren oder als einzelne Institute fort. Für spezielle Arbeitsvorhaben ist es möglich, aus Zentren und Instituten „zeitweilige Sektionen“ zu bilden. Die AdL würdigt hervorragende wissenschaftliche Leistungen durch Verleihung der „Erwin-Bauer-Medaille“. In Abstimmung mit den zuständigen Ministerien kann sie Mitarbeiter zu Professoren ernennen (MfLFN: MHF) und akademische Grade verleihen (MfLFN). Präsident ist (1978) Prof. Dr. E. Rübensam (SED). D. Hochschulfreie Forschung außerhalb der AdL Die Forschungseinrichtungen der Universitäten und der AdL sind fast ausschließlich auf die Agrarproduktion orientiert. Nach Kriegsende fehlten zahlreiche spezialisierte Forschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft. da die bis 1945 bestehenden Institute entweder im Gebiet der 3 Westzonen angesiedelt waren oder kurz vor Kriegsende dorthin ausgelagert worden waren. Infolgedessen kam es zu zahlreichen Neugründungen: 1. Institut für Kühl- und Gefrierwirtschaft in Magdeburg (1957); 2. Institut für Getreideverarbeitung, früher Zentrallaboratorium für Getreideverarbeitende Industrie, Potsdam (Bergholz-Rehbrücke), früher Riesa (Sachsen), (1957); 3. Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung, Rostock-Marienehe (1955); 4. Institut für Milchforschung, Berlin (Ost)-Oranienburg (1958); 5. Institut für Fleischwirtschaft. Magdeburg (1958); 6. Forschungsinstitut für Gärungs- und Getränkeindustrie, früher Zentrallaboratorium für Brau- und Malzindustrie, Berlin (Ost). (1959). Diese Institute waren ursprünglich der Staatlichen Plankommission, später jedoch überwiegend dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Über das Staatliche Komitee für Aufkauf und Verarbeitung gelangten 1968 die Institute für Milchforschung und Fleischwirtschaft sowie zahlreiche andere Forschungseinrichtungen unter die Verwaltung des MfLFN. Zur Erarbeitung wissenschaftlicher Entscheidungshilfen für den Einsatz agrarpolitischer Instrumente (Preis-, Kredit-, Steuerpolitik) beim Übergang zu industriemäßigen Produktionsverfahren wurde 1972 beim MfLFN ein Institut für Agrarökonomik eingerichtet. Mit Wirkung vom 1. 1. 1975 erfolgte [S. 31](unter Ausgliederung des Rechenzentrums) dessen Umbildung zum Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft beim MfLFN. Das Rechenzentrum wurde gleichzeitig zum VEB Datenverarbeitung beim gleichen Ministerium umgebildet. II. Einrichtungen zur Übertragung der Forschungsergebnisse in die Praxis Neben den üblichen Möglichkeiten zur Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis (Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung, Zeitschriften, Fachbücher, Agrarjournalismus) bestehen in der DDR für diese Aufgaben einige zentralgeleitete Einrichtungen mit überdurchschnittlicher Breitenwirkung. A. Institute für Landwirtschaft (IfL) bei den Räten der Bezirke (Konsultationspunkte) Der Aufbau der IfL erfolgte nach Abschluß der Kollektivierung und mußte am 30. 6. 1962 beendet sein (GBl. III, 1961, Nr. 5; GBl. II. 1962, Nr. 23). Diese Institute wurden aus Volkseigenen Gütern (Landwirtschaftliche Betriebsformen) zu „vorbildlichen sozialistischen Musterbetrieben“ entwickelt, um als „Konsultationspunkte für eine rasche Umsetzung der agrarwissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse in die Praxis der LPG und VEG“ zu sorgen. Aus diesem Grund sind sie sowohl zur engen Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der AdL als auch zu einer „breiten Produktionspropaganda“ verpflichtet. In Anbetracht der Größenordnungen, die für den Aufbau industriemäßiger Anlagen der Pflanzen- und Tierproduktion erforderlich sind, haben die IfL ihre Beispielwirkung für die Betriebsorganisation verloren. Sie wirken ungeachtet dessen als Dienstleistungs- und Lehrbetriebe fort, indem sie Futtermittel analysieren. Futterpläne erarbeiten oder bestimmte Maschinen, Ausrüstungen und Arbeitsverfahren in der Praxis vorstellen. In den letzten Jahren wurden vereinzelt auch kooperierende LPG zu Konsultationsstützpunkten entwickelt. B. Die Agrarwissenschaftliche Gesellschaft der DDR (AwG) Die AwG (bis 1971 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft) wurde 1960 gegründet (GBl. III. 1961, Nr. 8, Änderungsanordnung vom 26. 3. 1971, vgl. GBl. II, 1971, Nr. 39, Statut veröffentlicht vom Ministerium für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft GBl. II, 1961. Nr. 5). Ursprünglich gegründet zur Weiterbildung der in Lehre, Forschung und Praxis tätigen Wissenschaftler. Absolventen und Studenten, betreibt die AwG seit vielen Jahren intensive fachliche und politische Bildungsarbeit unter den landwirtschaftlich Berufstätigen. Die Mitglieder der AwG bildeten ursprünglich Arbeitsgemeinschaften für spezielle Interessengebiete und Aufgaben. Der Einrichtung industriemäßig organisierter landwirtschaftlicher Großbetriebe mit entsprechend umfangreicher Belegschaft folgte die AwG durch die Bildung von Betriebsgruppen mit dem Ergebnis, daß sowohl die Mitgliederzahl als auch die Anzahl der Arbeitsgemeinschaften und der Betriebsgruppen anstieg. Zwischen dem IV. Kongreß (1973) und dem V. Kongreß der AwG (19./20. 5. 1978) nahm die Zahl der Mitglieder um rd. 8.000 auf rd. 46.000 zu. Die Zahl der Arbeitsgemeinschaften stieg von 330 auf rd. 435. Darüber hinaus wurden in diesem Zeitraum 1564 Betriebsgruppen gegründet. 1977 haben die Arbeitsgemeinschaften und Betriebsgruppen rd. 10.800 Vortragsveranstaltungen mit rd. 413.000 Teilnehmern abgehalten. Auf Bezirksdelegiertenkonferenzen werden die Kongresse der AwG vorbereitet, auf denen die Organe der Gesellschaft (Vorsitzender, Zentralvorstand und Zentrale Revisionskommission) gewählt werden. C. „Agra“, Landwirtschaftsausstellung der DDR Die DDR veranstaltet jährlich in den Monaten Juni und Juli in Leipzig-Markkleeberg eine vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft. Neben der Vorstellung neu entwickelter Maschinen. Geräte, Stallanlagen etc. und den Tierleistungsschauen dient die „Agra“ als fachliches und politisches Schulungstreffen für die landwirtschaftliche Bevölkerung. Ab 1976 ist die Ausstellung jährlich wechselnd entweder der Pflanzen- oder Tierproduktion gewidmet. Die „Agra“ 1978 hatte die Intensivierung der Pflanzen- und Rohholzproduktion zum Inhalt. In 32 Hallen und 11 Demonstrationszentren stellten 200 Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft ihre Leistungen vor. Neben den Leistungsschauen für Trocknungs- und Pelletierbetriebe, der Getreideproduktion und -Verarbeitung, der Kartoffel- und Zuckerrübenproduktion und -Verarbeitung waren Gülleausbringung, Wasserwirtschaft, die Binnenfischerei und die Schafzucht Ausstellungsthemen. Die Leistungsschauen wurden ergänzt durch Maschinenvorführungen sowie durch zahlreiche Beratungs- und Konsultationszentren (Instandhaltung der Technik, landwirtschaftlicher Berufsverkehr usw.). Der forstwirtschaftliche Bereich befaßte sich mit der Rohholzerzeugung, der Rohholzbereitstellung, der Rohholzausformung und mit der Jagdbewirtschaftung durch die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe. Die Ausstellung wird jährlich von ca. 500.000 Interessenten besucht, von denen 1978 rd. 10.000 aus dem Ausland kamen (800 aus Entwicklungsländern). Die „Agra“ ist eine juristisch selbstständige Einrichtung des MfLFN mit Sitz in Leipzig-Markkleeberg. Neben der Ausstellung unterhält sie ständige Beratungsbüros; Lehrgänge und Tagungen werden auch [S. 32]außerhalb der Ausstellung abgehalten. Ferner gibt sie zahlreiche Informations- und Fachschriften heraus. D. „iga“, Internationale Gartenbauausstellung der DDR in Erfurt Für Gartenbau veranstaltet das MfLFN seit 1961 jährlich im September in Erfurt eine Lehr- und Leistungsschau für den Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, deren Charakter dem der „Agra“ gleicht. Die Ausstellung wird jährlich von ca. 30.000 Fachleuten des In- und Auslandes besucht und ist Anziehungspunkt für rd. 500.000 Besucher (Blumenschau usw.). Schwerpunkte der Ausstellung waren 1978 die Intensivierung der Obstproduktion, die Intensivierung der Gemüsefreiland- und der Gewächshausgemüseproduktion, die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, die Saat- und Pflanzengutbereitstellung, die Kooperationsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitungsbetrieben sowie die Direktvermarktung. Die Ausstellung umfaßt ein Areal von ca. 100 ha (18 Hallen mit rd. 40.000 qm. Gewächshausanlagen mit ca. 18.000 qm). Forschung; Wissenschaft; Universitäten und Hochschulen. Christian Krebs Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 28–32 Agrartechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agronom
Agrarwissenschaften (1979) Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Forschungsorganisation Die Schaffung völlig neuer Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, das Ziel einer weitgehenden Selbstversorgung im Ernährungsbereich, die steigenden Qualitätsansprüche bei Nahrungsmitteln, die Steigerung der Flächen- und Arbeitsproduktivität und die Entwicklung neuer Produktionstechniken haben in der DDR zum Aufbau eines beträchtlichen Forschungsapparates geführt. Durchschnittlich wurden…
DDR A-Z 1979
Phasen der Wirtschaftspolitik seit 1963 (1979)
Siehe auch das Jahr 1975 Die Wirtschaftspolitik steht neben der Deutschland- und Außenpolitik im Mittelpunkt der politischen Aktivitäten der Partei- und Staatsführung der DDR. Stellung und Aufgaben der Wirtschaft im politischen Gesamtsystem unterlagen seit 1963 unterschiedlichen Einschätzungen, die sich in generellen Schwankungen des wirtschaftspolitischen Kurses niederschlugen. Markiert durch die Parteitage der SED in den Jahren 1963 (VI. Parteitag), 1967 (VII. Parteitag) und 1971 (VIII. Parteitag) sind bestimmte PdW. zu unterscheiden. Während 1963/64 zu Beginn des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) den wirtschaftlichen Problemen politische Priorität eingeräumt wurde, so daß der SED intern der Vorwurf gemacht wurde, sie würde sich zu einer reinen „Wirtschaftspartei“ wandeln, wurde seit 1965, verstärkt seit 1967 der Akzent erneut mehr auf ideologisch-politische Fragen und die besondere Führungsrolle der SED gelegt. Die seit 1963 in den Phasen des NÖS und des Ökonomischen Systems des Sozialismus initiierten und durchgeführten Veränderungen im Aufbau und Ablauf des Wirtschaftssystems sind untrennbar mit dem Wirken des früheren Ersten Sekretärs des ZK der SED, W. Ulbricht, verbunden. Dabei kam es zu Ausprägungen einer DDR-typischen Wirtschaftsordnung, deren staatlich-nationale Elemente darauf zurückgeführt wurden, daß mit der DDR erstmals [S. 802]ein hochindustrialisiertes Land „sozialistische Planwirtschaft“ praktisch verwirklichte. So bezeichnete Ulbricht das NÖS als die konkrete Anwendung und Weiterentwicklung der leninistischen Prinzipien der sozialistischen Wirtschaftsführung in einem hochentwickelten Industrieland: „Wir sind uns bewußt, daß wir in der Deutschen Demokratischen Republik den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus entsprechend unserer nationalen Bedingungen durchgeführt haben und durchführen. Diese Bedingungen unterscheiden sich von denen, die die Sowjetmacht hatte, als sie den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus vollzog“ (5. Tagung des Zentralkomitees der SED, Februar 1964). Seit dem VIII. Parteitag der SED wird die Originalität der DDR-Wirtschaftspolitik nicht mehr hervorgehoben. Der neue wirtschaftspolitische Kurs betont statt dessen die enge Verbindung zur Entwicklung der Sowjetunion und zu anderen Ländern im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). An dieser Grundorientierung haben auch die Beschlüsse des IX. Parteitages der SED im Jahr 1976 nichts verändert. Die Wirtschaftspolitik der DDR seit 1963 verfolgte das umfassende Ziel, die real möglichen materiellen Nutzeffekte des technischen Fortschritts unter Aufrechterhaltung der staatlichen Verfügung über das Produktionsmitteleigentum und der zentralen Planung und Leitung — als den beiden konstitutiven Merkmalen des Wirtschaftssystems — zu erreichen. Die wirtschafts- und technologiepolitischen Formeln änderten sich wiederholt: „Erreichen des wissenschaftlich-technischen Höchststandes“, „Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution“. „Überholen ohne Einzuholen“, „Lösung der Hauptaufgabe“, „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“. Die ihnen zugrunde liegende Aufgabe besteht auch gegenwärtig vor allem darin, ein höheres Innovationstempo und eine größere Fähigkeit in der Anpassung der Produktion an die wissenschaftlich-technische Entwicklung zu erzielen (Forschung). Bei der in polit-ökonomischer Sicht entscheidenden Meßziffer, der Arbeitsproduktivität, erreichte die Wirtschaft der DDR ebenso wenig das Niveau westlicher Industrieländer wie generell im Bereich der Technologien, der Fertigungs- und Verteilungsorganisation und der Qualität der industriellen Güter und Leistungen. Die konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen wurden entscheidend durch den Übergang der Wirtschaft von der extensiven zur intensiven Produktion bestimmt. Die gestiegene Bedeutung einer effizienten Wirtschaftsstruktur, des technischen Wissens, des Ausbildungsniveaus und der Innovationsbereitschaft der Wirtschaftsleiter für die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wurde schon frühzeitig erkannt und führte zu einer gezielteren Strukturpolitik, die mit der Förderung der industriellen Forschung und Entwicklung und der Aus- und Weiterbildung verbunden wurde. In diesem Zusammenhang wird seit Mitte der 60er Jahre besonderes Gewicht auf langfristige Pläne gelegt, um für die Arbeit der Betriebe stabilere Bedingungen zu schaffen. Kennzeichnend ist zudem die verstärkte Konzentration von Beschäftigten und Fertigungsstätten in fast allen Branchen (Betriebsformen und Kooperation). Die Wirtschaftspolitik seit 1963 verlief nicht kontinuierlich. Die anfängliche wirtschaftswissenschaftliche Reformdiskussion (Liberman-Diskussion) hatte zunächst nur die Richtungen der Veränderungen geklärt, ohne schon erprobte Instrumente anbieten zu können. Die Mehrzahl der Steuerungsinstrumente und Regelmechanismen mußten in „Ökonomischen Experimenten“ erst entwickelt und erprobt werden. Das auch gegenwärtig noch verbreitete Experimentieren mit einzelnen wirtschaftspolitischen Maßnahmen erleichtert bestimmte Kursschwankungen und fördert insofern einen gewissen Voluntarismus in der Wirtschaftspolitik. Das schrittweise Vorgehen ist mit Schwerpunktbildungen sowohl bei der Gestaltung des Planungssystems, den wirtschaftsorganisatorischen Maßnahmen als auch bei der Investitionspolitik verknüpft. Bei der Investitionsentwicklung zeichnete sich eine Wellenbewegung ab, nach der zunächst der Schwerindustrie- und Energiesektor, dann in der zweiten Hälfte der 60er Jahre der Bereich der Wachstumsindustrien (Chemie, elektrotechnische und elektronische Industrie, wissenschaftlicher Gerätebau, Maschinen- und Fahrzeugbau) und seit 1971 der Bereich der Zuliefer- und Konsumgüterindustrie (sowie erneut und verstärkt, der Energiesektor) gefördert wurden. Entsprechend verlief auch die Wirtschaftsentwicklung in dem Zeitraum seit 1963 für die einzelnen Wirtschaftsbereiche nicht gleichmäßig, wenngleich gesamtwirtschaftlich ein bemerkenswert stetiges, relativ hohes Wirtschaftswachstum — mit leicht fallender Tendenz in den letzten Jahren — erzielt werden konnte. Dieser Trend wurde in den Jahren 1970/71 durch krisenhafte Wachstumsstörungen beeinträchtigt. I. Neues ökonomisches System (NÖS) Bezeichnung für die Konzeption und die Maßnahmen der auf dem VI. Parteitag der SED (15. 1.–21. 1. 1963) beschlossenen Wirtschaftsreform. Bis Ende 1965 (11. Tagung des ZK der SED) galt die Bezeichnung Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der [S. 803]Volkswirtschaft (NÖSPL). Nach praktischen Erprobungen und mehrfachen Beratungen (z. B. auf der gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats am 24. und 25. 6. 1963) wurde durch Beschluß des Ministerrats die Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 11. 7. 1963 zum verbindlichen Programm der Modernisierung und Rationalisierung des Wirtschaftssystems. Mit ihm begann 1963 eine Phase des Ausbaus des wirtschaftlichen und politischen Systems der DDR. Das Programm ging von einer realistischen Einschätzung der Lage und der Möglichkeiten der Wirtschaft aus. Die Ziele der vergangenen wirtschaftspolitischen Kampagnen des „Einholens und Überholens der Bundesrepublik“ und der „Störfreimachung“ der Wirtschaft hatten sich ebenso wie die des Siebenjahrplanes von 1959 als nicht erreichbar erwiesen. Die Gründe waren neben unrealistischen Planansätzen auch im Fehlen wirtschaftlicher Lenkungskategorien, in der unsachgemäßen Leitung und — volkswirtschaftlich gesehen — im ökonomischen Verhalten der Wirtschaftenden und Planenden (kritisch gekennzeichnet als „Tonnenideologie“ und „weiche Planung“) zu suchen. Durch das NÖS sollten die bestehenden Mängel beseitigt und ein dem entwickelten industriellen Niveau angepaßtes Planungs- und Leitungssystem aufgebaut werden. Auch wenn die Einführung und Durchsetzung der Reform nicht in scharf voneinander zu trennenden Phasen abliefen, lassen sich dennoch Teilabschnitte aufzeigen: a) Teilphase 1963–1965. Kennzeichnend für das NÖS wurden die weitgehende Anerkennung einer technisch-ökonomischen Rationalität als eines allen Entscheidungen und wirtschaftlichen Handlungen zugrunde liegenden Prinzips und die Orientierung auf die Funktionstüchtigkeit des Systems. Die Richtlinien beschrieb das NÖS als „die organische Verbindung der wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit in der Wirtschaft und der wissenschaftlich begründeten, auf die Perspektive orientierten, zentralen staatlichen Planung mit der umfassenden Anwendung der materiellen Interessiertheit in Gestalt des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“. Es sollte „eine gewisse Selbstregulierung auf der Grundlage des Plans“ erreicht werden. Das Reformprogramm enthielt personelle, institutionelle und funktionelle Aspekte. Seine Grundzüge sind die Anwendung eines „in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“ anstelle administrativer Einzelanweisungen, die Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation und die Forderung nach einer „wissenschaftlich fundierten“, fachgerechten Leitung und einer verbesserten Planungsmethodik. Die ökonomischen Hebel wurden als Beziehungen zwischen „objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Menschen“ verstanden. Dies waren für den betrieblichen Bereich wichtige Größen wie Gewinn, Kosten, Preise, Umsatz und Rentabilität. Sie wurden insgesamt zu Kriterien der Beurteilung wirtschaftlicher Leistung, ohne daß eine einzelne Lenkungskategorie zur allein entscheidenden Kennziffer erhoben wurde. Im individuellen Bereich waren es leistungsabhängige Lohnarten sowie Prämien, aber auch zusätzliche Ferien, die das „materielle Interesse“ der Arbeitnehmer stimulieren und lenken sollten. Daneben ließ das indirekt wirkende System der ökonomischen Hebel eine Vereinfachung der Planung zu. Schrittweise ging man deshalb dazu über, Leistungsanforderungen der Pläne an die Betriebe statt in Mengenangaben in Finanzkennziffern auszudrücken. Der Versuch, monetäre Kennziffern zur Lenkung der Wirtschaft zu verwenden, erforderte zunächst eine Neufixierung des Preis- und Bewertungssystems, um eine wirklichkeitsnähere, den tatsächlichen Aufwand der Betriebe erfassende Kostenrechnung zu ermöglichen. Am 30. 1. 1964 beschloß der Ministerrat die Neubewertung der Produktionsanlagen (Umbewertung der Grundmittel) und die Korrektur der Abschreibungssätze. Am 1. 4. 1964 begann aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 1. 2. 1964 eine Industriepreisreform. Über die neuen Industriepreise sollte für die Betriebe ein wirtschaftlicher Anreiz zu rationellerer Fertigung und zu günstigen Sortimenten geschafft werden. Die Preisreform wurde in 3 Etappen durchgeführt und 1967 abgeschlossen. Sie führte zu einer Anhebung des Preisniveaus für Industriegüter. Am Prinzip der staatlichen Preisfestsetzung änderte sich jedoch nichts (Preissystem und Preispolitik). Kernstück der durch das NÖS hervorgerufenen Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation war die Umbildung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation), die bisher lediglich administrative Hilfsorgane des Volkswirtschaftsrates und der Ministerien waren, zu „ökonomischen Führungsorganen“ der einzelnen Industriezweige. Die VVB wurden damit zu finanziell relativ selbständigen, nach dem Produktionsprinzip organisierten „sozialistischen Konzernen“ mit voller Verantwortung für die technische und kaufmännische Entwicklung der ihnen unterstellten Volkseigenen Betriebe (VEB). Neben der Stärkung der Rolle der VVB, was einer Kompetenzverlagerung von der zentralen auf die mittlere Ebene gleichkam, führten die wirtschaftsorganisatorischen Änderungen auch zu zusätzlichen Kompetenzen des VEB (z. B. beim Abschluß von Wirtschaftsverträgen) und der Bezirkswirtschaftsräte. Das Ziel einer fachlichen Leitung erforderte in erster Linie von den führenden Wirtschaftspolitikern und -fachleuten und der staatlichen Verwaltung ein Umdenken und die Beachtung von Kriterien der technisch-ökonomischen Effizienz sowie die Bereitschaft, neue Leitungsmethoden (z. B. Operationsforschung, Netzwerkplanung) anzuwenden bzw. zu entwickeln. Parallel dazu stieg der Bedarf an qualifizierten Ökonomen, Technikern und Wissenschaftlern. Die Aus- und Weiterbildung der Wirtschafts[S. 804]leiter und der staatlichen Funktionäre mußte vor allem in methodischer Hinsicht verbessert werden. In Verbindung damit und als Folge davon erhielt die wirtschaftswissenschaftliche Lehre und Forschung starke Impulse. b) Teilphase 1965–1967. Nachdem sich das Politbüro der SED kritisch mit der Arbeit zentraler Organe der Wirtschaftsleitung befaßt hatte, wurde auf der 11. Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 der Beginn einer „zweiten Etappe“ des NÖS angekündigt. Merkmale der zweiten Phase waren organisatorische und planungsmethodische Veränderungen und neue Maßnahmen hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lenkungsgrößen. So trat z. B. an die Stelle verschiedener, im Laufe des Jahres in den Betrieben gezahlter Prämien eine „Jahresendprämie“. In einigen VVB wurde 1966 die Produktionsfondsabgabe als Form eines Zinses auf das eingesetzte Kapital erprobt und 1967 eingeführt. Die Veränderungen auf der Ebene der zentralen Wirtschaftsleitung, wie die Gründung von 8 Industrieministerien anstelle des aufgelösten Volkswirtschaftsrats, und die Konzentration der Aufgaben der Staatlichen Plankommission auf die Ausarbeitung zukünftiger Entwicklungsziele stärkten die Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse des Ministerrats gegenüber den VVB, VEB und sonstigen Einrichtungen. c) Wirkungen und Korrektur des NÖS. Auf dem VII. Parteitag der SED vom 17. bis 22. 4. 1967 kam es zu einer zunächst noch vage formulierten konzeptionellen Wende. Die Gestaltung des „Entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (ESS) mit dem „Ökonomischen System des Sozialismus“ (ÖSS) als „Kernstück“ wurde zur wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Aufgabe der nächsten Jahre bestimmt. Wenngleich diese allgemeine Zielsetzung explizit nicht zugleich eine grundlegende Änderung des NÖS bedeutete, war damit zumindest programmatisch der Übergang zu einer veränderten Wirtschaftskonzeption eingeleitet. Wichtige monetäre Steuerungsinstrumente, die im NÖS eingeführt worden waren, gelangten in den Jahren 1968–1970 erst zur vollen Wirksamkeit, der auch nach 1967 noch weiterentwickelte Rahmen eines die zentralen Planfestlegungen ergänzenden wirtschaftspolitischen Steuerungssystems blieb ebenfalls bestehen. Wichtige Änderungen erfolgten jedoch bei der Strukturpolitik. Die wirtschaftliche Entwicklung der DDR hatte in den Jahren des NÖS — nach einer Phase der Stagnation zu Anfang der 60er Jahre — einen relativ konstanten Aufwärtstrend erlebt, so daß die neue Wendung überraschte. Allerdings war ein funktionierendes System der langfristigen Wirtschaftsplanung noch nicht gefunden worden. Ungelöst blieb vor allem das Problem, die unterschiedlichen ökonomischen Hebel und Steuerungsgrößen so zu kombinieren, daß eine annähernde Übereinstimmung zwischen volkswirtschaftlichen, gesamtstaatlichen, betrieblichen und individuellen Interessen bei Vorrang staatlicher Zielvorstellungen erreicht werden konnte. Damit blieb vorläufig auch das Problem einer „optimalen“ Verteilung der Entscheidungskompetenzen auf den verschiedenen Ebenen der Wirtschaftsorganisation ungelöst. Zu den bis heute zu beobachtenden Auswirkungen des NÖS, die über den engeren Wirtschaftsbereich weit hinausgehen, zählt vor allem die stärkere Berücksichtigung, die moderne sozialwissenschaftliche und mathematisch-statistische Disziplinen und Methoden in Lehre, Forschung und gesellschafts- wie wirtschaftspolitischer Praxis fanden. Ferner wurde das Ausbildungssystem im Hinblick auf eine stärkere Berufsdifferenzierung reformiert; neue Wissenschaftszweige (z. B. Sozialistische Wirtschaftsführung; Sozialistische ➝Leitungswissenschaft) entfalteten sich, und der Sachverstand gewann auf allen Produktions- und Leitungsebenen an Bedeutung. Das Gesamtsystem der DDR wurde von dieser Entwicklung betroffen, die in gewissem Maße dadurch charakterisiert ist, daß die Verwirklichung des NÖS auch von einem Wandel der SED begleitet war. Dieser Wandel fand vor allem in führungsstruktureller, parteiorganisatorischer (zeitweilige Umstrukturierung der Parteiorganisation nach dem Branchenprinzip) und ideologischer Hinsicht statt. II. Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) Bezeichnung für die in den Jahren 1967–1970 vorherrschende Konzeption und die Maßnahmen zur Gestaltung des Wirtschaftssystems. Diese neue Bezeichnung spiegelte das Bestreben wider, die in der Formulierung Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zum Ausdruck kommende Betonung der Funktionstüchtigkeit und ökonomischen Effizienz so zu ergänzen, daß die ideologischen Aspekte der Wirtschaftsreform und damit die Führungsrolle der Partei deutlicher hervorgehoben wurden. Die SED-Führung suchte damit zu verhindern, daß ihre Zuständigkeit auf Teilfunktionen (z. B. der generellen wirtschaftspolitischen Zielauswahl) reduziert wurde und sich mehr oder weniger rein ökonomische Orientierungen ausbreiteten. Andererseits wurde an der durch das NÖS eingeführten Dezentralisierung von Entscheidungen in Form der — entsprechend unterschiedlicher Leitungsebenen — abgestuften Konkretisierungen einer zentral formulierten volkswirtschaftlichen Wachstumspolitik festgehalten. Die Grundidee des ÖSS wurde 1968 in Art. 9 der neuen DDR-Verfassung fixiert: „Das ökonomische System des Sozialismus verbindet die zentrale staatliche Planung und Leitung der Grundfragen der gesellschaftlichen Ent[S. 805]wicklung mit der Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten und der örtlichen Staatsorgane.“ a) Maßnahmen: Die seit 1963 in der Industrie gesammelten Erfahrungen und neuere wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse wurden jetzt auf andere Wirtschaftsbereiche (Landwirtschaft, Banken, Handel) und partiell auch auf den staatlichen Bereich (z. B. durch Einführung des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit von Städten, Gemeinden, örtlichen Vertretungen und Betrieben“) übertragen. Mit der Einführung eines an den Staatshaushalt abzuführenden Kapitalzinses (als Produktionsfondsabgabe, Handelsfondsabgabe) der Bodennutzungsgebühr insbesondere für den Entzug landwirtschaftlicher Bodenflächen für andere Nutzungen, des „fondsbezogenen“ Preistyps und einer Reihe von Maßnahmen zur Preisdynamisierung (Preissystem und Preispolitik) standen Instrumente bereit, die eine höhere Kapitalproduktivität und Kostensenkungen ermöglichten. Die Betriebe konnten über einen Teil des erwirtschafteten Nettoertrages relativ frei verfügen (Anwendung des „Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel“), was in Verbindung mit einer verbesserten betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung (Wirtschaftliche Rechnungsführung) und der Herstellung von Geschäftsbeziehungen zwischen Betrieben und Banken zu Leistungssteigerungen führte. Damit waren wichtige monetäre Steuerungsinstrumente in das Planungssystem eingefügt worden. Zu diesen zählte auch die Berücksichtigung des Exporterlöses der staatlichen Außenhandelsunternehmen im „einheitlichen Betriebsergebnis“. Die Aktionsmöglichkeiten gerade der Betriebe, die volkswirtschaftlich wichtige Sortimente fertigten, verringerten sich allerdings wieder, als der Staatsrat am 22. 4. 1968 die Durchführung einer staatlichen Strukturpolitik beschloß. Darunter wurde die volkswirtschaftlich effiziente Gestaltung des Produktionsaufbaus, der Struktur der Sortimente, des Arbeitskräftepotentials, der Investitionsstruktur, der Kooperations- und Außenhandelsbeziehungen verstanden. Besonders nachteilig hatte sich bisher das immer noch sehr breite Erzeugnissortiment (kleine Produktionsserien, Zersplitterung der Forschung und Entwicklung, geringe Anpassungsfähigkeit an internationale Produktionsentwicklungen) ausgewirkt. Die vom Ministerrat am 16. 6. 1968 verabschiedete „Grundsatzregelung“ für die Jahre 1969 und 1970 rückte die weitere Qualifizierung der Wirtschaftsleitung (Sozialistische Wirtschaftsführung) sowie vor allem die Konzentration der zentralen Planung auf „volkswirtschaftlich strukturenbestimmende Erzeugnisse, Erzeugnisgruppen, Verfahren und Technologien“ in den wirtschaftspolitischen Mittelpunkt. Erzeugnisse und Verfahren mit hoher wachstumspolitischer Bedeutung, in erster Linie chemische, elektrotechnische und elektronische Produkte sowie Erzeugnisse des Werkzeugmaschinenbaus und des Bauwesens, wurden mit Vorrang geplant. Da sie nach Art und Menge staatlich fixiert wurden, war die Produktion nunmehr vom Reformkonzept ausgeklammert. Auch die zwischenbetriebliche Kooperation sowie Forschung und Entwicklung wurden im Bereich strukturbestimmender Erzeugnisse besonders gefördert. Der Ministerrat gewann dabei an Planungskompetenz (zurück), insofern er das langfristige strukturpolitische Förderungsprogramm in einer „strukturpolitischen Konzeption“ festlegte. Für diese Aufgabe erwiesen sich makroökonomische Prognosen als ebenso wichtig wie die Einschätzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution). Strukturpolitische Festlegungen fanden in den Jahresplänen 1969 und 1970 ihren Niederschlag. Der Perspektivplan wurde nun als das wichtigste wirtschaftspolitische Instrument angesehen. Er sollte nicht nur die Volkswirtschaft steuern und lenken, sondern umfassend das „Modell der Deutschen Demokratischen Republik als entwickeltes gesellschaftliches System eines sozialistischen Industriestaates gestalten“ (W. Ulbricht am 26. 9. 1968). b) Abbruch und Auswirkung: Störungen der wirtschaftlichen Entwicklung in den Jahren 1969, insbesondere 1970, zeigten, daß die Kenntnisse über eine effiziente Wirtschaftsstruktur und die verfügbaren bzw. erforderlichen strukturpolitischen Planungsinstrumente noch zu gering waren. Als Folge der einseitigen Förderung der Produktion und Forschung in ausgewählten Wachstumsbranchen kam es zu Engpässen in den vorgelagerten Produktionsstufen und einigen Zweigen der Infrastruktur (z. B. Energiewirtschaft, Verkehrswesen, Bauwirtschaft), die sich im Herbst 1970 zu einer allgemeinen Wachstumskrise ausweiteten. Die Fortentwicklung des ÖSS, wie sie in dem vom Ministerrat am 15. 4. 1970 bestätigten Entwurf einer „Grundsatzregelung für die Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik im Zeitraum 1971–1975“, in umfangreichen Rechtsvorschriften und in Schulungsmaterialien der Arbeitsgruppe für die Gestaltung des ökonomischen Systems beim Präsidium des Ministerrates konzipiert worden war, wurde daher gestoppt. Nicht nur die Planansätze des Jahresplanes 1970, sondern auch die auf den ursprünglich erhofften Ergebnissen von 1970 basierende Konzeption des Perspektivplanes 1971–1975 mußten reduziert werden. Damit war aus der Wachstumskrise und den Versorgungsschwierigkeiten eine Krise der Wirtschafts- und Planungspolitik geworden, die schließlich auch den Wechsel in der Position des 1. Sekretärs des Zentralkomitees der SED auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 beeinflußte. Nach den Korrekturen der Plankennziffern folgten [S. 806]Ende Dezember 1970 mit dem „Beschluß über die Durchführung des ökonomischen Systems des Sozialismus im Jahre 1971“ bedeutsame Änderungen der Planungsmethoden, der indirekten Steuerungsinstrumente und des Leitungssystems in Richtung einer stärkeren Rezentralisierung, die eine neue Phase der Wirtschaftspolitik einleiteten. Trotz dieses wirtschaftspolitischen Kurswechsels behielt die Erkenntnis ihre Gültigkeit, daß ein rascherer technischer Fortschritt und ein größeres Wirtschaftswachstum Änderungen der Wirtschaftsstruktur im Rahmen einer langfristigen Wirtschafts- und Strukturplanung notwendig machen. Waren die 50er Jahre durch den Aufbau eines Wirtschaftssystems gekennzeichnet, das sich am sowjetischen Modell orientierte, so brachten die 60er Jahre insofern einen Wechsel, als nunmehr eine längerfristige Wachstums- und Strukturpolitik betrieben wurde, die sich stark an DDR-spezifischen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Ressourcen ausrichtete. Grundsätzlich unberührt von dem erneuten wirtschaftspolitischen Kurswechsel blieben auch die im NÖS bzw. ÖSS konzipierten und realisierten Rahmenelemente des indirekten volkswirtschaftlichen Steuerungsmechanismus: das Prinzip der Eigenerwirtschaftung der finanziellen Mittel durch Betriebe und VVB; ein verbessertes Vertragssystem mit Sanktionen bei Vertragsverletzungen; betriebswirtschaftliche Methoden der betrieblichen Kostenrechnung; ein zur Kreditvergabe gegen Zinszahlung befähigtes Bankensystem. III. Wirtschaftswachstum durch Intensivierung und Rezentralisierung der Wirtschaftssteuerung Der 1970 beginnende umfassende Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik bedeutete aber in entscheidenden Fragen der Planung und Leitung der Wirtschaft eine Rückkehr zur zentralen administrativen Wirtschaftssteuerung. Er bedeutete zudem eine Umformulierung der wirtschaftspolitischen Konzeption insofern, als a) Wirtschaftswachstum nunmehr in erster Linie durch die Intensivierung der Produktions- und Leistungsprozesse erzielt und b) der Konsum durch quantitativ und qualitativ erhöhte Warenbereitstellung und zusätzliche Einkommensübertragungen im Rahmen einer aktivierten Sozialpolitik gefördert werden sollen; c) ferner wurde vorgesehen, die internationale Arbeitsteilung in der industriellen Fertigung und in der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im Rahmen des RGW auszudehnen; d) darüber hinaus soll für die Gestaltung des Wirtschaftssystems zukünftig vor allem das „sowjetische Modell“ als allgemeines Leitbild gelten. Diese Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik fand ihren für den Zeitraum des Fünfjahrplans 1971 bis 1975 verbindlichen Ausdruck in der auf dem VIII. Parteitag der SED formulierten „Hauptaufgabe“: „Die Hauptaufgabe des Fünfjahrplans besteht in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ (Direktive des VIII. Parteitags der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975). Die in der Hauptaufgabe gebündelten Ziele der Steigerung des Wirtschaftswachstums und der privaten Einkommensbildung sind bisher als die „prinzipielle und langfristige“ wirtschaftspolitische Orientierung der politischen Führung unter SED-Generalsekretär Erich Honecker bezeichnet worden. So wurde das Konzept der Hauptaufgabe, Wirtschaftswachstum und privaten Lebensstandard als Wechselverhältnis zu begreifen, auf dem IX. Parteitag der SED (1976) erneut als wirtschaftspolitische Leitlinie bestätigt. Danach soll im Zeitraum des Fünfjahrplans 1976–1980 „das Wechselverhältnis zwischen Wirtschafts- und Sozialpolitik, zwischen der Erhöhung der Produktion und der Verbesserung der Lebensbedingungen immer enger“ gestaltet werden (Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976–1980). Die Maßnahmen zur Rezentralisierung der Wirtschaftssteuerung wurden ergriffen, da das bisherige, noch im Ausbau befindliche System die Übereinstimmung von gesamtstaatlich-volkswirtschaftlichen Zielsetzungen und betrieblichen Interessen nicht in erforderlichem Maße herbeiführen konnte und darüber hinaus die volle Übereinstimmung von materieller und finanzieller Planung nicht gewährleistete. Ausmaß und Art der Rezentralisierung bestimmten der „Beschluß über die Durchführung des ökonomischen Systems des Sozialismus im Jahre 1971“ sowie die planmethodischen Regelungen für die Volkswirtschaftspläne 1972, 1973 und 1974. Die Zahl der den Betrieben vorgegebenen Plankennziffern wurde wieder erhöht. Darunter sind nunmehr für alle „wichtigen“ Erzeugnisse Mengenkennziffern, die es in den Jahren 1969/70 nur noch für „strukturbestimmende“ Erzeugnisse und für besondere Investitions- und Exportaufgaben gegeben hatte. Die zuvor weithin eigenständige Investitionsplanung der Betriebe wurde rezentralisiert. Alle Investitionen werden jetzt in Mengen- und Werteinheiten und in technisch-ökonomischen Kennziffern fixiert, womit zugleich eine aktive Kreditpolitik der Banken wieder unterbunden worden ist. Für die Aufnahme von betrieblichen Investitionsprojekten in den Plan wurde ein abgestuftes Genehmigungsverfahren, an dessen Spitze die Staatliche Plankommission für Neuinvestitionen ab 50 Mill. Mark Gesamtwert je Projekt [S. 807]zuständig ist, eingerichtet. Produktionseinstellungen und -Verlagerungen bedürfen ebenfalls der zentralen Zustimmung. Eine Vielzahl von Kennziffern regelt außerdem den Einsatz von Energie und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und bestimmt die Fertigungsorganisation und die Beschäftigungsstruktur. Mit der Bilanzierungsverordnung vom 20. 5. 1971 wurde die Bilanzierung zur wichtigsten Planungsmethode. Gegenüberstellungen von Aufkommen und Bedarf für „alle volkswirtschaftlich entscheidenden Aufgaben, Verflechtungen und Proportionen“ werden zentral, d. h. von der Staatlichen Plankommission, dem Ministerrat und den Ministerien, durchgeführt. Von dem vor 1970 entwickelten „ökonomischen Hebel“ gelten unverändert lediglich die Produktionsfondsabgabe sowie ein Teil der Mittelbereitstellungen (Fondsbildung) von Betrieben und VVB weiter. Die Gewinnbildung und -Verwendung sowie die Kreditaufnahme unterliegt nun wieder der finanziellen Planung, die verstärkt auf betriebliche Kosteneinsparungen ausgerichtet wurde. Auch die Entwicklung des Preissystems zu einem aktiven Planungsinstrument wurde gestoppt. Die bestehenden, zum Teil verzerrten Preisrelationen wurden 1971 durch einen Preisstopp zunächst bis 1975, dann bis 1980 fixiert. Die laufend auftretenden Kostenveränderungen konnten damit über Preise nicht mehr sichtbar gemacht werden. Auch kostengerechte Leistungsbewertungen sind sehr erschwert worden. Um insbesondere die international gestiegenen Energiekosten zu berücksichtigen, werden seit 1975 für ausgewählte Produktgruppen Preisanpassungen schrittweise durchgeführt. Die Preise für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse werden seit dem Jahr 1976 in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber vergleichbaren Erzeugnissen kalkuliert. Den Nutzensvorteil können sich herstellender und abnehmender Betrieb im Verhältnis von 70:30 teilen. Von dieser Regelung werden innovationsfördernde Auswirkungen erwartet. Bilanzen und Kennziffern sind die wichtigsten Instrumente einer zentralisierten Planung. Ihre Darstellung nimmt den größten Teil der sehr umfänglichen Anordnungen über die „Ordnung der Planung der Volkswirtschaft“ und die „Rahmenrichtlinie der Betriebe und Kombinate der Industrie und des Bauwesens“ ein, die Ende 1974 zur Jahres- und Fünfjahrplanung der Volkswirtschaft und der Betriebe im Zeitraum 1976–1980 verabschiedet wurden (GBl., 1974, SDr. 775 a, b, c, 1975, SDr. 780). Seit Anfang 1973 haben über 400 Wirtschaftswissenschaftler und -fachleute in 28 Arbeitsgruppen eine Systematisierung der bisherigen Maßnahmen und Erfahrungen unternommen, die in Verbindung mit neueren sowjetischen Regelungen als Grundlage für die erstmals längerfristig, d. h. bis 1980 verbindliche Ordnung der Volkswirtschaftsplanung dient. Die Gliederung der Planung in Planteile spiegelt das veränderte wirtschaftspolitische Konzept wider: so in den Plan teilen: „Planung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung“, „Planung des komplexen Wohnungsbaus“, „Planung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion“ sowie „Planung der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration“. Wirtschaftliches Wachstum soll seit dem VIII. Parteitag der SED im Jahre 1971 (15. 6.–19. 6.) vorrangig durch die intensive Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen und des vorhandenen Arbeitskräftepotentials erzielt werden: „Der Hauptweg, um den Umfang und die Qualität der gesellschaftlichen Produktion zu steigern, ist ihre Intensivierung und Rationalisierung und die Erhöhung der Effektivität“ (Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975). Die Produktionsanlagen sollen in erster Linie nicht mehr extensiv erweitert, sondern rationeller genutzt und die Arbeitsproduktivität erhöht werden. Mit dieser Konzeption wurden die Zielsetzungen der Technologiepolitik der ÖSS-Phase, die auf einen sprunghaften Fortschritt durch den Entwurf völlig neuer Technologien gerichtet waren, weitgehend zurückgenommen. Die Intensivierung des Wirtschaftsprozesses erfordert vor allem die Anwendung neuerer wissenschaftlicher Ergebnisse der Organisationswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, wirtschaftlichen Rechnungsführung, des Arbeitsstudiums sowie der Informationswissenschaft und der Industriesoziologie. Intensivierung heißt zudem, daß aufgrund einer größeren Mechanisierung und Automatisierung die Fertigungsvorbereitung gegenüber der Produktionsdurchführung an Bedeutung gewinnt. Die Maßnahmen der Intensivierung sind in der Regel mit denen der Rationalisierung identisch. Sie sind darauf gerichtet, Ergebnisse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts schneller und umfangreicher zu nutzen. Schon Ende der 60er Jahre waren in den immer wieder auftretenden Engpässen der technisch-wirtschaftlichen Entwicklung, wie vor allem der Überleitung wissenschaftlicher Resultate in die Praxis und ihre mehrfache Nutzung, gewisse Fortschritte erreicht worden. Ziel der Maßnahmen ist ferner die rationellere Verwendung und Nutzung der Rohstoffe und Energiearten, des Anlagevermögens sowie eine effizientere Arbeitskräftelenkung. Aufgrund der gegebenen Produktionsbedingungen, die durch Rohstoffarmut, steigende Importpreise für Roh- und Energiestoffe und den Mangel an zusätzlichen Arbeitskräften bestimmt werden, wurden folgende Aufgaben nach vorn gerückt: die Weiterentwicklung bestehender Technologien und Verfahren sowie die Entwicklung neuer Materialarten; die erhöhte und effizientere Nutzung einheimischer Rohstoffe (z. B. Braunkohle im Energiesektor); die Mechanisierung und Rationalisierung arbeitsintensiver Fertigungsabläufe; [S. 808]die Erneuerung und umfassende Rationalisierung (Rekonstruktion) von Fertigungsstätten mit veralteten technischen Ausrüstungen. Auf investitionspolitischem Gebiet bedeutet dies, daß das Anlagevermögen (Grundfonds) nur wenig erweitert werden kann, die Investitionen für den Ersatz und die Modernisierung dagegen erheblich erhöht und der bisher noch sehr hohe Anteil der Aufwendungen für die Instandhaltung und die Reparaturen gesenkt werden muß. Die Veränderungen in der Planung und Leitung der VEB, Kombinate und VVB sollen dazu beitragen, in den Mittelpunkt der betrieblichen Planung und Plandurchführung anstelle eines verbreiteten Expansionsstrebens stärker Kostensenkungen und die Aufdeckung von Produktivitäts- und Kapazitätsreserven zu stellen. Der wirtschaftspolitische Kurs seit dem Jahr 1971 ist darauf gerichtet, „alle vorhandenen Reserven“ zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und besseren Ausnutzung der Produktionsfaktoren zu erschließen. Damit treten jedoch Probleme der Messung und Bewertung der betrieblichen Leistung stärker hervor, deren Lösung dadurch erschwert wurde, daß wirtschaftliche Kriterien in der Form der „ökonomischen Hebel“ — vor allem der dynamischen fondsbezogenen Preise — gerade nach 1970 zugunsten zentral einsetzbarer Planungsinstrumente entweder abgeschafft oder stark modifiziert wurden. Ralf Rytlewski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 801–808 PGH-Steuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PhilatelieSiehe auch das Jahr 1975 Die Wirtschaftspolitik steht neben der Deutschland- und Außenpolitik im Mittelpunkt der politischen Aktivitäten der Partei- und Staatsführung der DDR. Stellung und Aufgaben der Wirtschaft im politischen Gesamtsystem unterlagen seit 1963 unterschiedlichen Einschätzungen, die sich in generellen Schwankungen des wirtschaftspolitischen Kurses niederschlugen. Markiert durch die Parteitage der SED in den Jahren 1963 (VI. Parteitag), 1967 (VII. Parteitag) und 1971…
DDR A-Z 1979
Geschichte der DDR (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein neues System, das sich an der Sowjetunion orientierte. I. 1945--1949 Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR war Ausdruck der wachsenden Spaltung Deutschlands. Die vier Siegermächte USA, UdSSR. Großbritannien und Frankreich, die das Deutsche Reich 1945 in Besatzungszonen aufteilten und zunächst selbst regierten, erklärten den Aufbau eines demokratischen Deutschland zu ihrem Ziel. Die unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen und Ideologien in den Staaten der Besatzungsmächte führten aber zu gegensätzlichen Vorstellungen über die Demokratisierung und verhinderten eine einheitliche politische und gesellschaftliche Entwicklung in allen Teilen Deutschlands. Der Ost-West-Konflikt verschärfte die Situation; die Besatzungsmächte übertrugen nun ihr System auf den jeweils von ihnen okkupierten Teil Deutschlands. Der kalte Krieg forcierte die Einbeziehung der Zonen in die Machtblöcke und damit die Spaltung Deutschlands. Bereits vor der Gründung der DDR waren die Voraussetzungen für die neue Gesellschaftsordnung gelegt worden. Die Grundlage dazu bildeten verschiedene Reformen: 1945 die Bodenreform (Aufteilung des Großgrundbesitzes), 1946 die Schulreform (Einheitsschule), 1945/46 die Justizreform („Volksrichter“, Beherrschung durch die SED) und vor allem ab 1946 die Industriereform (Schaffung eines Staatssektors der Industrie). Auch das politische System änderte sich schrittweise: Die SPD wurde 1946 unter Zwangsanwendung in die kommunistische SED eingeschmolzen, die bürgerlichen Parteien CDU und LDPD nach und nach auf SED-Kurs gebracht und 1948 mit der NDPD und der DBD Satellitenparteien der SED geschaffen. Alle Massenorganisationen (FDGB, FDJ usw.) gerieten in völlige Abhängigkeit von der SED. Die SED selbst war 1948 in eine stalinistische „Partei neuen Typus“ umgewandelt und damit auf die allmähliche Übernahme der Macht von der sowjetischen Besatzung vorbereitet worden. Die. Provisorische Volkskammer wählte zusammen mit der neugeschaffenen Länderkammer am 11. 10. 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Pieck gehörte zu den Mitbegründern der KPD und hatte nach Thälmanns Verhaftung 1933 die Leitung der KPD in der Emigration übernommen. Seit 1946 war er zwar Vorsitzender der SED, doch hatte der jovial wirkende und der Sowjetunion voll ergebene „Landesvater“ kaum noch politische Bedeutung. Als Ministerpräsidenten bestätigte die Volkskammer am 12. 10. 1949 Otto Grotewohl (1894–1964). [S. 461]Er hatte sich 1912 der SPD angeschlossen und war für seine Partei in der Weimarer Republik u. a. Minister in Braunschweig gewesen. 1945 Mitbegründer der SPD in Berlin, beugte er sich dem Druck der sowjetischen Besatzung und überführte die Ost-SPD in die SED, deren Vorsitzender er neben Pieck wurde. Mit der Umbildung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurden die Sozialdemokraten nach 1948 zurückgedrängt, und Grotewohl unterwarf sich immer mehr der kommunistischen Disziplin. Obwohl er seine Funktion bis zu seinem Tod behielt, sank sein Einfluß ständig. Die wichtigsten Posten in der Regierung Grotewohl nahmen 1949 sofort SED-Führer ein. Als der eigentlich entscheidende Mann erwies sich rasch der damalige stellvertretende Ministerpräsident Walter Ulbricht (1893–1973). Er hatte sich in den 20er Jahren als guter Organisator im Apparat der KPD hochgearbeitet und bestimmte bereits in der Emigration weitgehend die Linie der KPD, da er sich stets besonders geschickt an der Haltung der Sowjetunion und vor allem Stalins orientierte. Durch die Wahl zum Generalsekretär der SED im Juli 1950 (später: Erster Sekretär) und seit 1960 als Vorsitzender des Staatsrates wurde Ulbricht auch nach außen sichtbar die zentrale Figur, die sich zunächst uneingeschränkt den sowjetischen Weisungen unterwarf, in den 60er Jahren jedoch auch eigene Schritte ging. Mit Ulbrichts Person ist die Entwicklung der DDR weitgehend verknüpft, er hat Partei und Staat bis zu seiner Ablösung 1971 nachhaltig mitgeprägt. II. 1949--1955 Mit der Verschärfung des kalten Krieges und der wachsenden Konfrontation der beiden Blöcke bestimmten die Zentren ― Washington und Moskau ― die Weltpolitik. Im Osten wurden die Volksdemokratien zu Satelliten der UdSSR; die Abhängigkeit der aus einem Besatzungsgebiet entstandenen DDR zur Sowjetunion war besonders groß. Die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden schrittweise gelöst, die Konflikte nahmen auf allen Gebieten zu. Die damalige westliche Strategie, durch eine Politik der Stärke den Kommunismus zurückzudrängen und damit die Konfrontation zu verhärten, band die kommunistischen Parteiführungen der Volksdemokratien, vor allem der DDR, noch fester an die UdSSR. Unter der maßgeblichen Führung Ulbrichts wurde in der DDR in der Phase von 1949 bis 1955 das stalinistische System der Sowjetunion übernommen (abgesehen von einigen Varianten, wie z. B. das formal weiterbestehende Mehrparteiensystem). Die gesamte Macht wurde nun — zunächst im Auftrag und unter Kontrolle der sowjetischen Besatzungsmacht- von der SED-Führung mit diktatorisch-bürokratischen Methoden ausgeübt. Die weitgehend noch bürgerlich-demokratische Verfassung von 1949 wurde in der Praxis ausgehöhlt. Die Realität der DDR war in dieser Periode gekennzeichnet durch das Anwachsen des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, eine zentralgeleitete Planwirtschaft sowie durch die „führende Rolle“ der SED, die nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus Staat, Wirtschaft, Kultur und Massenorganisationen befehligte und ein Meinungsmonopol errichtete, wobei der Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung zur herrschenden Ideologie wurde. Nach Beschlüssen des III.. Parteitages der SED (Juli 1950) versuchte die DDR, mit einem Fünfjahrplan (1951–1955) den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft zu bewältigen, aber auch die gewachsenen wirtschaftlichen Bindungen an Westdeutschland zu lösen. Bei der Überwindung der großen ökonomischen Schwierigkeiten (die Ausgangssituation war durch Reparationen. das Fehlen der Schwerindustrie usw. weit schlechter als in der Bundesrepublik Deutschland) neigten einige Parteiführer zu einem flexibleren Kurs. Der damalige Planungschef Heinrich Rau (1899–1961) galt zeitweise als Gegenspieler zu Ulbricht; Fritz Selbmann (1899–1975), bis 1955 Minister für Industrie, wurde mehrmals wegen „Managertums“ kritisiert. Mit der Aufnahme der DDR in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (September 1950) festigten sich die Bindungen an das Wirtschaftssystem des RGW-Bereichs, und schon bis 1955 verdreifachte sich der Außenhandel mit den kommunistischen Ländern (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die ersten Volkskammerwahlen im Oktober 1950 waren ein Einschnitt in der Parteienentwicklung: Es gab nur noch Einheitslisten der Nationalen Front. Die Wahlen, die vielerorts nicht mehr geheim, sondern offen durchgeführt wurden, zeigten das bei sowjetischen Abstimmungen übliche Bild: 98 v. H. Wahlbeteiligung, 99,72 v. H. Stimmen für die Kandidaten. Die Flüchtlingszahlen der kommenden Jahre offenbarten die Brüchigkeit solcher Wahlergebnisse. In der Volkskammer erhielten die SED 100 Sitze, CDU und LDPD je 60 Sitze, NDPD und DBD je 30, der FDGB 40 und die anderen Massenorganisationen zusammen 80 Sitze. Da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen auch der SED angehörten, besaß diese in der Volkskammer die absolute Mehrheit. Auch die neue Regierung unter Grotewohl spiegelte den verstärkten Einfluß der SED wider, von der sie abhängig war: SED-Führer dominierten im Kabinett, und die Beschlüsse des (1949 geschaffenen) Politbüros des ZK der SED waren für die Regierung verbindlich. Die DDR baute ihre militärische Streitmacht aus. Bereits 1948 war ― im Rahmen der Spaltung Deutschlands und des beginnenden kalten Krieges ― eine Bereitschaftspolizei geschaffen worden, aus der [S. 462]im Sommer 1952 die „Kasernierte Volkspolizei“ hervorging, eine militärische Kadertruppe mit etwa 100.000 Mann. Im Mai 1952 nahm die DDR die Unterzeichnung des EVG-Vertrags durch die Bundesrepublik Deutschland zum Anlaß, die Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland abzuriegeln. Am 26. 5. 1952 erließ die Grotewohl-Regierung eine Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie. Eine Verwaltungsreform zentralisierte den Staatsaufbau. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 löste die Regierung die Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg) auf und schuf an ihrer Stelle 14 Verwaltungsbezirke, womit die Anleitung des Staatsapparats durch die SED vereinfacht wurde. Höhepunkt der Übertragung des sowjetischen Systems auf die DDR war die offizielle Verkündung des Aufbaus des Sozialismus durch Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Ulbricht erklärte, die Volkswirtschaft sei für den „Übergang zum Sozialismus reif“ (der „sozialistische Sektor“ der Industrie erwirtschaftete fast 80 v. H. des Bruttoprodukts gegenüber 73 v. H. im Jahre 1950). Typisch für die Atmosphäre war nun der Stalin-Kult, der sich bei Ulbrichts Schlußwort offenbarte: „Wir werden siegen, weil uns der große Stalin führt“ (Protokoll II. Parteikonferenz, S. 464). Im Rahmen ihrer ideologischen Offensive verhärtete sich 1952/53 die Haltung der SED gegenüber der Kirche (Kirchen). Seit Ende 1952 verschärfte sich auch der staatliche Kampf gegen die Kirche: Von Januar bis April 1953 wurden etwa 50 Geistliche und Laienhelfer verhaftet, 300 Oberschüler als Angehörige der Jungen Gemeinde relegiert. Der überstürzte Aufbau der Schwerindustrie ging zu Lasten der Lebenshaltung der Bevölkerung, deren materielle Lage sich verschlechterte. Die neuen sozialen und politischen Strukturen wurden überdies nicht selten mit Gewalt und Terror gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Der im Februar 1950 gegründete Staatssicherheitsdienst spielte dabei eine verhängnisvolle Rolle (Opposition und Widerstand). Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) schwenkte die verwirrte SED-Führung unter dem Druck der neuen Sowjetführung zwar zu einem Neuen Kurs um, erhöhte aber gleichzeitig die Arbeitsnormen. Daraufhin entlud sich der lang angestaute Unwille der Arbeiterschaft in Arbeitsniederlegungen und im Aufstand vom 17. 6. 1953. Der Aufstand zeigte die Schwäche und Isolierung der DDR-Führung und des Gesamtsystems, das damals nur mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen überleben konnte. Nach Niederschlagung der Erhebung versuchte die SED, mit dem „Neuen Kurs“ eine flexiblere Haltung zu finden, wollte aber auch weiterhin das System durch Säuberungen festigen (Juni-Aufstand). Ähnlich terroristische Exzesse, wie sie die KPdSU mit ihren Säuberungen während der Ära J. W. Stalins erfahren hat, erlebte die SED nicht. Seit ihrer Gründung ist sie dennoch von mehreren Säuberungen erfaßt worden. 1948/49 richtete sich eine erste Aktion dieser Art gegen ehemalige Sozialdemokraten sowie gegen Anhänger einer „nationalkommunistischen“, am „titoistischen“ Beispiel Jugoslawiens orientierten Politik. In Auswirkung der Affäre Noel H. Field sowie im Zusammenhang mit den Schauprozessen gegen Lászlo Rajk u. a. in Ungarn und gegen Traitscho Kostoff u. a. in Bulgarien beschloß das ZK der SED am 24. 8. 1950 eine Säuberung, die sich gegen ehemalige Westemigranten unter führenden Parteifunktionären (Paul Merker, Bruno Goldhammer. Leo Bauer. Willi Kreikemeyer, Lex Ende und Maria Weiterer u. a.) richtete. Einige von ihnen (Merker, Goldhammer, Bauer) verbüßten mehrjährige Haftstrafen, andere starben in der Haft (Kreikemeyer) oder als Verbannte (Ende). Für die Zeit vom 15. 1. bis 30. 6. 1951 wurden auf ZK-Beschluß sämtliche Mitglieder und Kandidaten der SED durch Umtausch der Parteidokumente individuell einer politisch-ideologischen Überprüfung unterzogen. Erklärtes Ziel war die Säuberung von „parteifremden und feindlichen oder moralisch unsauberen Elementen“. Insgesamt wurden 150.696 Mitglieder und Kandidaten durch Streichung ihrer Mitgliedschaft oder Kandidatenschaft oder durch Ausschluß aus der SED entfernt. Gezielte Säuberungen richteten sich in den Folgejahren gegen führende deutsche Kommunisten, die zu Walter Ulbricht in Opposition getreten waren: 1953 wurde Franz Dahlem auf dem 13. Plenum des ZK (13.–14. Mai) aller Funktionen enthoben; auf dem 15. Plenum des ZK (Juli 1953) fielen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt der Säuberung zum Opfer; Anton Ackermann. Elli Schmidt und Hans Jendretzky, die mit ihnen sympathisiert hatten, verloren ebenfalls ihre Parteifunktionen. Sie wurden jedoch später nicht wie Zaisser und Herrnstadt aus der SED ausgeschlossen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Zentrale Kontrollkommission der SED. Sie wurde von Hermann Matern (1893–1971) geleitet, der in dieser Funktion eine der wichtigsten Stützen Ulbrichts war. Prominente Opfer von Säuberungen im Staatsapparat wurden 1952/53 der damalige Handels- und Versorgungsminister Dr. Karl Hamann (LDPD), der damalige Außenminister Georg Dertinger (CDU) und der damalige Justizminister Max Fechner (SED, vorher SPD). III. 1956--1961 Auch in der Phase von 1956 bis 1961 versuchte die SED, die stalinistische Grundstruktur in der DDR zu [S. 463]konservieren. Zwar hatte die Sowjetunion der DDR im September 1955 die „völlige Souveränität“ zuerkannt, doch blieb die Abhängigkeit weiter bestehen. Die offene Entstalinisierung, die vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleitet wurde, mußte daher von der SED nachvollzogen werden; sie blieb allerdings in der DDR formal: So distanzierte sich die SED nur vom Personenkult und den terroristischen Methoden der Stalin-Ära. Eine intellektuelle Opposition gegen die DDR-Praxis, die einen Dritten Weg, einen „menschlichen Sozialismus“, forderte (Harich), konnte keinen Einfluß gewinnen. Doch die Widersprüche der Entstalinisierung wirkten sich bis in die Parteispitze aus. Eine Oppositionsgruppe im Politbüro (Schirdewan, Wollweber, Ziller, Oelßner) setzte sich für Reformen ein. Ulbricht gelang es jedoch, sie auf dem 35. Plenum des ZK (Februar 1958) auszuschalten und zu entmachten. Überhaupt zeigte dann der V. Parteitag der SED (Juli 1958) Ulbrichts dominierende Stellung in Partei und Staat: Seine Spitzenposition war nun für über ein Jahrzehnt gefestigt. Dieser Parteitag proklamierte die „Vollendung“ des sozialistischen Aufbaus in der DDR. Nach Ulbrichts Forderung bestand die „ökonomische Hauptaufgabe“ der DDR darin, die Volkswirtschaft so zu entwickeln, daß „innerhalb weniger Jahre“ der „Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft“ (Protokoll V. Parteitag, Bd. 1, S. 68). Diese Zielsetzung war irreal und wurde nicht verwirklicht; jedoch glaubte die SED-Führung, die Bevölkerung durch ideologische Indoktrination mobilisieren zu können. Ulbricht verkündete dazu „10 Gebote der Sozialistischen ➝Moral“. Der Erziehung der jungen Generation wurde große Aufmerksamkeit gewidmet, im September 1958 der „polytechnische Unterricht“ eingeführt, Ende 1959 die „sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (10jährige Schulpflicht) beschlossen und ein modernes Bildungswesen geschaffen. Die DDR zeigte 1958/59 eine gewisse wirtschaftliche Stabilität, die Flüchtlingszahlen sanken auf den niedrigsten Stand seit 1950, viele Menschen schienen sich mit den Verhältnissen abzufinden, die Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung versachlichten sich allmählich. Doch 1960 verhärtete sich die SED-Politik erneut. Die Kollektivierung der Landwirtschaft, die vor allem im März/April 1960 forciert wurde, führte ebenso zu neuem Druck und zu neuer Massenflucht wie wirtschaftliche Schwierigkeiten durch zu hoch gesteckte Planziele (der 2. Fünfjahrplan wurde 1959 abgebrochen und durch den Siebenjahrplan 1959–1965 ersetzt). Dennoch konnte Ulbricht seine Position festigen: Anfang 1960 wurde er Vorsitzender des neugeschaffenen Nationalen Verteidigungsrates und nach dem Tode Wilhelm Piecks (7. 9. 1960) auch Vorsitzender des damals mächtigen Staatsrates. Der Massenflucht der Bevölkerung 1961 begegnete die DDR-Führung auf ihre Weise: Mit dem Bau der Mauer am 13. 8. 1961 riegelte sie die DDR ab und zwang die Bevölkerung, sich mit dem System zu arrangieren. IV. 1961--1971 Die Periode von 1961 bis 1971 brachte die wirtschaftliche Stabilisierung der DDR. Durch die Entstalinisierung einerseits und stärkere Anpassung an die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft andererseits wandelten sich die Herrschaftsmethoden in der DDR beträchtlich; sie verlagerten sich immer mehr vom Terror auf die Manipulierung der arbeitenden Massen. Da die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden mußten, rückte das neue Ziel der Modernisierung und Rationalisierung des ökonomischen Systems die Effizienz der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Die DDR wurde zur „sozialistischen“ Leistungs- und Konsumgesellschaft mit deutlich konservativen Zügen. Schließlich versuchte die Führung unter Ulbricht, sich von der unkritischen Übernahme des sowjetischen Modells zu lösen. Einschneidend war der VI. Parteitag der SED im Januar 1963. Er gab das Signal für ein neues Wirtschaftssystem, das Neue ökonomische System der Planung und Leitung (NÖSPL). Damit war der Weg frei für wirtschaftliche Reformexperimente und die Verbesserung der Lebenslage der Bürger. Schwerpunkte waren die „wissenschaftlich begründete Führung“ der Volkswirtschaft und der verstärkte materielle Anreiz für die Werktätigen, die Ausnutzung des Gewinnstrebens. Zwar zeigten das vom VI. Parteitag angenommene Programm und das neue Statut, daß sich die SED weiterhin als kommunistische Partei im Sinne des Sowjetkommunismus verstand; jedoch leitete der Parteitag auf verschiedenen Gebieten Reformen ein (z. B. die Lockerung der Parteifesseln im kulturellen Bereich). Um das Verhältnis des Staates zur Jugend zu verbessern, gestanden das „Jugendgesetz“ (Mai 1964) und die „10 Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik“ (März 1967) der Jugend mehr Selbständigkeit zu, nachdem ihr bereits günstige berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen gewährt worden waren. Auch die Gleichberechtigung der Frau wurde vorangetrieben. Ende 1961 war in einem Kommuniqué „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ die Forderung erhoben worden, die Frau müsse „beim Aufbau des Sozialismus mehr als bisher zur Geltung kommen“. Da damals bereits 68 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen im Berufsleben (1979: 87 v. H.) standen, galt die Hauptsorge der weiteren Qualifizierung der Frauen (von 1961 bis 1968 verdoppelte [S. 464]sich die Anzahl der Frauen mit Hoch- oder Fachschulabschluß). Allerdings zeigt sich, daß die Mitwirkung der Frauen von unten nach oben immer geringer wird; in der obersten politischen Führung waren und sind kaum Frauen vertreten. Durch das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom Februar 1965 und die folgende III. Hochschulreform wurde das Bildungswesen weiter reformiert. Allerdings gab es 1965 (vor allem auf dem 11. ZK-Plenum im Dezember 1965) auf dem Gebiet der Kulturpolitik Rückschläge. Liberale Ansätze wurden als „schädliche Tendenzen“ kritisiert und abgelehnt. Andererseits wurden soziale Fortschritte erzielt, so durch die Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche 1966 bzw. April 1967. Das „Neue Ökonomische System“ wurde mehrfach modifiziert; nach dem VII. Parteitag der SED im April 1967 sollte im „entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus“ die „Wissenschaft als Produktivkraft“ eine Hauptrolle spielen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der DDR steigern. Eine Neuordnung des Strafrechts zielte auf eine Konsolidierung des Staatswesens ab. Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung. Allerdings wurde das politische Strafrecht verschärft und ausgeweitet. Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen Verfassung veröffentlicht und nach Diskussionen am 6. 4. 1968 der Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt. Es war der erste Volksentscheid in der DDR, und die Zahl derjenigen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten oder gegen den Entwurf stimmten, war höher als bei den Volkskammerwahlen: 94,5 v. H. der Wahlberechtigten stimmten der Verfassung zu (in Berlin [Ost] 90,9 v. H.). Anders als die Verfassung von 1949 war die Verfassung von 1968 der Realität der DDR stärker angepaßt; dies zeigte sich nicht zuletzt in der verfassungsmäßigen Verankerung der Führungsrolle der SED. Im Gegensatz zur ersten Verfassung — die sich an der Weimarer Verfassung orientiert hatte — war nun die Stalinsche Verfassung der UdSSR von 1936 Vorbild, teilweise auch die Verfassung der ČSSR von 1960. Als zweitstärkste Industriemacht des RGW war die DDR inzwischen zum „Juniorpartner“ der Sowjetunion geworden. Damit wuchs das Selbstbewußtsein ihrer Führer, vor allem Ulbrichts, der den Anspruch erhob, dem DDR-Aufbau Modellcharakter für hochindustrialisierte sozialistische Staaten zuzuschreiben. Ebenso wurde erklärt, die SED habe den Marxismus-Leninismus selbständig weiterentwickelt. Mit solchen Thesen geriet Ulbricht in Gegensatz zur sowjetischen Führung. Ulbricht unterstützte auch die sowjetische Entspannungspolitik in Mitteleuropa nur halbherzig. Die Gespräche zwischen dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, in Erfurt und Kassel 1970 blieben zunächst ohne sichtbaren Erfolg. Schließlich gab es erneut wirtschaftliche Schwierigkeiten; zahlreiche Reformen des Neuen Ökonomischen Systems wurden 1970 zugunsten einer verstärkten zentralen Anleitung wieder rückgängig gemacht. V. Nach 1971 Am 3. 5. 1971 wurde Ulbricht abgesetzt; damit begann 1971 eine neue Phase der Entwicklung in der DDR. Die SED unter ihrem neuen Ersten Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) Erich Honecker erkannte die Führungsrolle der UdSSR und das sowjetische Vorbild wieder als absolut verbindlich an. Das bedeutete keine Wiederholung der Abhängigkeit der 50er Jahre, da die DDR ihre Eigeninteressen als Juniorpartner der Sowjetunion heute stärker ins Spiel bringen kann. Der Arbeitsstil unter Honecker ist sachlicher geworden, und in der DDR wird seit 1971 versucht, Ansätze einer Mitwirkung von unten zu entwickeln. Doch baut die SED ihre Führungsposition in Politik und Gesellschaft weiter aus und verstärkt ihre Herrschaft, wobei flexibler und effektiver regiert wird als in den 50er Jahren. Eine gewisse Berücksichtigung sozialer Interessen der Arbeiter und der unteren Einkommensschichten (Einkommen) ist nicht zu übersehen: Die neuen Sozialmaßnahmen, die mit einem Beschluß des ZK der SED und des Bundesvorstandes des FDGB vom April 1972 eingeleitet wurden, verbessern die materielle Lage der Bevölkerung beträchtlich. Der VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) hatte die Weichen für die neue Politik gestellt. Verschiedene Thesen Ulbrichts („sozialistische Menschengemeinschaft“, „Sozialismus als sozialökonomische Formation“) wurden nun verworfen. Honecker stellte der SED die „Hauptaufgabe“, „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das ist der Sinn des Sozialismus. Dafür kämpfen und arbeiten wir“ (Protokoll VIII. Parteitag, Bd. 1, S. 34). Die starke Betonung des „Wohls der Menschen“ in der DDR (und die seitherige konkrete Verbesserung der Lebenslage) bedeutet ein deutliches Abheben von der Ulbricht-Ära. Die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ der DDR (auch als „reifer Sozialismus“ definiert) soll der Bevölkerung Erleichterungen bringen und die Staatsorgane flexibler auf die Vorstellungen der Massen reagieren lassen. Die Fristenregelung im Dezember 1971 oder das vom 10. ZK-Plenum (Oktober 1973) ausgearbeitete Wohnungsbauprogramm 1976–1990 sind Beispiele für diese Haltung. Von Februar bis Mai 1972 wurde die Eigentumsstruktur nochmals verändert: Die „halbstaatlichen“ [S. 465]Betriebe, die etwa 10 v. H. Anteil an der Bruttoproduktion hatten, wurden verstaatlicht und in „Volkseigene Betriebe“ umgewandelt. Damit war die wirtschaftliche Grundstruktur der DDR weiter an die Sowjetunion angepaßt. Gleichzeitig verstärkte die Führung die zentrale Anleitung der Wirtschaft, das Prinzip der „Leitung und Planung“ ersetzte die frühere „Planung und Leitung“. Die gesamte Macht liegt trotz aller Flexibilität weiterhin allein bei der Parteiführung, wie die Wahlen zur Volkskammer (14. 11. 1971) mit den üblichen 99,85 v. H. Ja-Stimmen ebenso bewiesen wie die Regierungsbildung nach dem Tode Ulbrichts (1. 8. 1973), bei der Horst Sindermann im Oktober 1973 Regierungschef und Willi Stoph Staatsratsvorsitzender wurden. Die „X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten“ (28. 7.–5. 8. 1973) in Berlin (Ost) hatten ein verstärktes Selbstbewußtsein der jungen Generation der DDR signalisiert. Für die Führung der DDR bringt dies ebenso größere Komplikationen mit sich wie die „nationale Frage“ (Nation und nationale Frage). Die Absage an die „einheitliche deutsche Nation“ und die Deklarierung einer „sozialistischen Nation“ der DDR hat 2 Seiten. Sie ist im Rahmen der Abgrenzung gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland gerichtet, aber gleichzeitig soll sie auch die weitere Integration der DDR in das „sozialistische Lager“ unter Führung der UdSSR ideologisch vorbereiten. Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung im Oktober 1974 versuchte die DDR-Führung nicht nur, ihren Staat als modernen, sozialen und demokratischen Industriestaat darzustellen, der sich auf dem richtigen Weg in eine glänzende Zukunft befinde, sondern änderte auch die Verfassung von 1968 in wesentlichen Punkten: Die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsche Nation“ wurden eliminiert und die „für immer und unwiderrufliche“ Bindung an die UdSSR in Art. 6 aufgenommen. Entsprechend war auch die große Kampagne zum „30. Jahrestag der Befreiung“ im Mai 1975 darauf ausgerichtet, einerseits die DDR als selbständigen Staat mit großen historischen Erfolgen zu zeigen, andererseits aber die immer engeren Bindungen an die UdSSR zu demonstrieren. Die Teilnahme Erich Honeckers an der KSZE-Gipfelkonferenz in Helsinki (30. 7.–1. 8. 1975) und die Unterzeichnung der Schlußakte waren für die DDR Bestätigung ihrer Souveränität im Rahmen des Warschauer Paktes und ein Höhepunkt ihrer außenpolitischen Aktivitäten, die zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit fast allen Staaten und zum Beitritt in die Vereinten Nationen geführt hatten. Doch auch die innenpolitischen Auswirkungen der KSZE-Akte waren für die DDR beträchtlich. Die Diskussion über die Gewährung der Menschenrechte griff auch auf die DDR über. Die von Honecker geführte SED hatte auch zu wirtschaftlichen Erwartungen der Bevölkerung geführt, die (u. a. wegen der Auswirkung der krisenhaften Entwicklung in der Weltwirtschaft) nicht erfüllt wurden. Die neuen Konflikte führten in der DDR erneut zu krisenhaften Erscheinungen. Sie wurden noch verstärkt durch den Konflikt im Weltkommunismus, da die Ideen des Eurokommunismus auch auf die DDR ausstrahlten. Die SED-Führung konnte die Konferenz von 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas in Berlin (Ost) (29./30. 6. 1976) zwar als Erfolg buchen, doch wurden die abweichenden politischen Konzeptionen vor allem der westeuropäischen Kommunisten gerade für die DDR eine Belastung. Um so enger schloß sich die DDR-Führung an die Sowjetunion an. Der neue Freundschafts- und Beistandspakt (7. 10. 1975) sah die verstärkte Zusammenarbeit auf allen Gebieten, vor allem in der Wirtschaft, vor. Die weitere Integration in die „sozialistische Staatengemeinschaft“ sollte durch entsprechende Verträge, so mit Ungarn (März 1977), Polen und der Mongolei (Mai 1977), Bulgarien (September 1977) und der ČSSR (Oktober 1977) gesichert werden. Der IX. Parteitag der SED (18.–22. 5. 1976) sollte Übereinstimmung mit der Sowjetunion sowie innenpolitische Stabilität demonstrieren. Die Delegierten, die rd. 2 Mill. Mitglieder und Kandidaten der Staatspartei vertraten, billigten ein neues Parteiprogramm, ein neues Parteistatut und die Direktiven für den Fünfjahrplan bis 1980. Im Programm und Statut ist die neue Politik der SED festgeschrieben, die nach der Zäsur durch die Ablösung Ulbrichts 1971 verfolgt wurde: als politische Ziele sind sowohl das Streben nach effektiverer Wirtschaftsleitung, die Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland sowie die noch stärkere Anlehnung an das sowjetische Modell nun für alle Parteimitglieder mit besonderer Verbindlichkeit ausgestattet worden. Erich Honecker, der 1976 den Titel eines Generalsekretärs erhielt, konnte seine Position als Parteiführer weiter stärken. Nach dem Parteitag beschlossen das ZK der SED, der Ministerrat und der Bundesvorstand des FDGB soziale Verbesserungen; so wurden ab Oktober 1976 die Mindestlöhne und ab Dezember 1976 die Renten erhöht, ab Mai 1977 für Schichtarbeiter die Arbeitszeit verkürzt, ab Januar 1979 der Mindesturlaub verlängert. Die Wahlen zur Volkskammer (17. 10. 1976) brachten das aus der Vergangenheit bereits bekannte Ergebnis: 99,86 v. H. der gültigen Stimmen wurden für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegeben. Bei der konstituierenden Sitzung der Volkskammer (29. 10. 1976) kam es allerdings zu Veränderungen in der Führungsspitze: der bisherige Vorsitzende des Ministerrates, Horst Sindermann, wurde zum Präsidenten der Volkskammer gewählt. [S. 466]Zum Vorsitzenden des Staatsrates berief die Volkskammer Erich Honecker; da er zugleich als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates bestätigt wurde, vereinigt der Generalsekretär der SED (wie seinerzeit Ulbricht) damit die 3 bedeutendsten Partei- und Staatsfunktionen in seiner Hand. Zum Vorsitzenden des Ministerrates wurde der bisherige Staatsratsvorsitzende Willi Stoph berufen. Der 9. Kongreß des FDGB (Mai 1977) und die Parteitage von LDPD (März 1977), NDPD (April 1977), DBD (Mai 1977) und CDU (Oktober 1977) machten sich wie schon in der Vergangenheit die Beschlüsse der SED zu eigen und zeigten erneut, daß das Parteiensystem der DDR auch in der Zeit nach Ulbricht von der „führenden Rolle“ der SED geprägt ist und die Parteien und Massenorganisationen als Transmissionsorgane der Führungspartei fungieren. Die veränderte Führungsmannschaft der DDR mußte nicht nur wirtschaftliche Schwierigkeiten bewältigen, sie hatte sich auch mit der Unruhe unter Künstlern und Intellektuellen auseinanderzusetzen. Ausgelöst wurde diese Unruhe durch die Ausbürgerung Wolf Biermanns nach seiner zunächst genehmigten Vortragsreise nach Köln (16. 11. 1976). Dieser Vorgang und die im Jahre 1977 erfolgte Ausbürgerung Reiner Kunzes bedeuteten eine Wende der Kulturpolitik. Zahlreiche prominente Künstler und Schriftsteller protestierten, der Druck gegen sie führte zu einem Exodus (Kulturpolitik). Auch innerhalb der SED kam es offenbar (nicht zuletzt unter dem Eindruck der sozialen Spannungen sowie der Ideen des Eurokommunismus) zu ideologischen Auseinandersetzungen; Anzeichen dafür waren das Buch von Rudolf Bahro „Die Alternative“ und das sog. Manifest einer Gruppe „demokratischer Kommunisten“. Die SED reagierte hart, wie die Verhaftung Bahros (23. 8. 1977) und seine Verurteilung zu 8 Jahren Zuchthaus (3. 7. 1978) zeigten. Die Staatspartei wollte und mußte ihre innere Geschlossenheit zu wahren suchen, um mit den krisenhaften Erscheinungen vor allem in der Wirtschaft der DDR 1977/78 fertig zu werden. Die Rede Erich Honeckers vor den Kreissekretären der SED (17. 2. 1978) und die anschließende Diskussion in den Medien waren Beispiele für dieses Bemühen. Die Stabilisierung des Systems soll offenbar auch durch eine flexible Haltung erreicht werden, etwa gegenüber der Evangelischen Kirche. Mit einer breit angelegten Kampagne zum 30. Jahrestag der DDR wollte die Parteiführung die historische Kontinuität der DDR und die „Erfolge beim Aufbau des Sozialismus“ beweisen. Damit sollte nicht nur von Krisenerscheinungen abgelenkt werden: Die Führung versuchte, die Stärke des politischen Systems mit dem Hinweis zu untermauern, daß die DDR fest ins „sozialistische Lager“ eingebettet und keine Alternative zu ihrer Herrschaftspraxis vorhanden sei. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Hermann Weber Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 460–466 Geschenkpaketversand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschichtsbetrachtungSiehe auch die Jahre 1975 1985 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der „Deutsche Volksrat“ in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm eine Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Seither durchlief die DDR verschiedene Phasen (Periodisierung). Auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht entstand durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein…
DDR A-Z 1979
Agrarpolitik (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ bzw. nach 1949 in der DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische A. verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie von der Erwartung ausgegangen, daß die Agrarproduktion durch die Einführung des technischen und technologischen Fortschritts in ähnlicher Weise [S. 14]industrialisiert werden kann wie die gewerbliche Produktion. Folglich mußten in der Landwirtschaft die gleichen Konzentrationsprozesse (Großbetriebe) und der Spezialisierungsprozeß (Arbeitsteilung) eintreten. Unter privatwirtschaftlichen Bedingungen war infolgedessen mit dem Ausscheiden der Masse der Kleinproduzenten aus dem Produktionsprozeß und deren Verelendung zu rechnen. Diese von Marx am Beispiel Englands entwickelte These bestätigte sich in anderen Industriestaaten nicht. Eine Unterstützung der proletarischen Revolution durch die Mehrheit eines verelendeten Landproletariats konnte nicht als sicher vorausgesetzt werden. Marx riet deshalb, die Bauern durch materielle Anreize für die Sache der Arbeiterklasse zu gewinnen bzw. zu neutralisieren. F. Engels, der sich mit der Agrarfrage intensiver beschäftigte als Marx, kannte die emotionale Bindung der Bauern an Grund und Boden und warnte vor radikalen Maßnahmen, um die Bauern nicht durch Enteignung zu aktiven Gegnern der Revolution werden zu lassen. Die Schwierigkeit bestand darin, daß fast alle Marxisten die Errichtung landwirtschaftlicher Großbetriebe aus Gründen der Rentabilität als zwangsläufige Entwicklung ansahen. Auch ein sozialistischer Staat konnte deshalb keine Garantie für die Beibehaltung der privatbäuerlichen Wirtschaftsweise geben. Jedes Versprechen, den privat-bäuerlichen Besitzstand zu wahren, mußte sich schließlich als falsch bzw. als kurzfristiges taktisches Manöver erweisen, um die Bauern vorübergehend politisch zu neutralisieren. Als Ausweg griff Engels den schon von Marx erwogenen Gedanken auf, die Bauern durch materielle Anreize für eine kollektive Wirtschaftsweise zu gewinnen. Er ging davon aus, daß insbesondere die Kleinbauern aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Zwangslage für den kollektiven Zusammenschluß interessiert werden können, daß man aber auch bei Mittel- und Großbauern von einer Enteignung absehen könne, weil der zwangsläufige Niedergang dieser Betriebe den genossenschaftlichen Zusammenschluß fördert. Der auf Lohnarbeit basierende Großgrundbesitz sollte wegen seiner „kapitalistischen“ Produktionsweise enteignet werden. Nach der russischen Oktoberrevolution ergab sich erstmalig die Notwendigkeit, diese Theorien in die Praxis zu übertragen. Die besondere Schwierigkeit bestand darin, daß die Sowjetunion als Agrarstaat nicht in der Lage war, die Landwirtschaft ausreichend mit Maschinen und anderen Produktionsmitteln zu versorgen. Lenin hat die von Marx und Engels entwickelten Agrarthesen weiterentwickelt und suchte dabei die besonderen Verhältnisse in Rußland zu berücksichtigen. Er unterschied — einschließlich der Landarbeiter — 6~Klassen der ländlichen Bevölkerung, die in unterschiedlicher Weise interessiert bzw. „behandelt“ werden sollten. Großgrundbesitzer und Großbauern sollten enteignet und der Einfluß der Mittelbauern beseitigt werden, da sie als Gegner der Revolution angesehen wurden. Wesentlich war, daß Lenin die enteigneten Betriebe zwar verstaatlichte, die Flächen und das Inventar dagegen zunächst den Landarbeitern, Heuerlingen, und landarmen Bauern zur privatwirtschaftlichen Nutzung beließ. Versuche, sofort zum Aufbau von Kollektivwirtschaften überzugehen, wurden 1921 — wegen des eingetretenen wirtschaftlichen Chaos — aufgegeben. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollte es die „Bündnispflicht“ der Arbeiterklasse erfordern, durch Bereitstellung von Produktionsmitteln die Masse der kleinbäuerlichen Betriebe auf genossenschaftlicher Basis zu organisieren und anschließend den Aufbau großer Kollektivbetriebe zu leiten. Gleichzeitig sollten mit fortschreitender Mechanisierung die Arbeits- und Lebensbedingungen der Landbevölkerung an die der Stadt angeglichen werden. Über den stufenweisen Aufbau dieser Betriebe veröffentlichte Lenin 1923 in der „Prawda“ mehrere Beiträge, die gemeinsam mit anderen Veröffentlichungen aus den Jahren 1917–1922 als „Genossenschaftsplan“ bekanntgeworden sind. Dieser Genossenschaftsplan bzw. dessen „schöpferische“ Auslegung und Anwendung ist zur Grundlage für die A. aller sozialistischen Staaten geworden. In der Sowjetunion wurde dieser Plan in 4 Phasen verwirklicht: 1917–1921 Kriegskommunismus. Enteignung von 18 Mill. Großbetrieben und Bauernhöfen, beginnende Kollektivierung; 1921–1928 Neue ökonomische Politik (Erholungsphase). Rückgang der Kollektivierung; 1928–1933 2. Revolution (auf dem Lande), Liquidation der Großbauern, Durchführung der Kollektivierung; ab 1933 politische Stabilisierung der neuen Verhältnisse in der Landwirtschaft, Errichtung von Großkolchosen. II. Ziele und Instrumente der Agrarpolitik Die agrarpolitische Zielsetzung der SBZ/DDR richtet sich seit 1945 einerseits auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sowie auf die Belieferung der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen. Es wird ein möglichst hoher Selbstversorgungsgrad angestrebt. Der Nahrungsgüterimport soll zunehmend auf Produkte, die aus klimatischen Gründen nicht in der DDR erzeugt werden können, sowie auf die Einfuhr von Zuchtmaterial beschränkt bleiben. Andererseits wurde bereits 1945 mit der Umgestaltung der Agrarverfassung auf der Basis der marxistisch-leninistischen Agrartheorie begonnen, die [S. 15]eine Änderung in der bestehenden Eigentumsordnung, der Rechtsformen der Bodenbewirtschaftung, der Besitz- und Betriebsgrößenstruktur und der Arbeitsverfassung vorsah. Langfristig wurde sowohl die Entwicklung spezialisierter Großbetriebe auf der Grundlage kollektiven Eigentums als auch — infolge einer industriemäßig betriebenen Agrarproduktion — die Angleichung der ländlichen Arbeits- und Lebensbedingungen an die der Stadt angestrebt. Soweit in der Verfolgung der beiden genannten Hauptziele Konflikte auftraten, wurde dem Streben nach hohen Erzeugungsleistungen Rechnung getragen, sofern dies ohne Gefährdung der gesellschaftspolitischen Ziele möglich war. Andererseits wurden Produktionseinbußen in Kauf genommen, sobald dies aus gesellschaftspolitischen Gründen für erforderlich gehalten wurde. Zur Durchsetzung der genannten Ziele wurde das traditionelle agrarpolitische Instrumentarium (Preisgestaltung, Steuern, Agrarkredite, Subventionen usw.) um zahlreiche mehr oder weniger administrative Maßnahmen erweitert. Hierzu gehören die entschädigungslose Enteignung von Betrieben und Betriebsmitteln, Auflagen über die Betriebsorganisation sowie über die Verwendung der Erzeugnisse und der Betriebseinkommen, die Investitionsmittellenkung, die Auflösung, Umbildung und/oder Neueinrichtung von landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben und -Organisationen, die Gründung von Parteigruppen der SED in den Landwirtschaftsbetrieben, die mit Kontrollrechten gegenüber den Betriebsleitungen ausgestattet sind, die Veränderung der Arbeitskräfte- und der Bevölkerungsstruktur sowie der weite Bereich der Agrarpropaganda. Diese Aufgabe wird von den Parteien und Massenorganisationen sowie von den Schulungs- und Ausbildungsorganen wahrgenommen und ist auf produktionstechnische wie auf gesellschaftspolitische Ziele gerichtet (Berufsausbildung, Landwirtschaftliche; Bauernkongreß der DDR). III. Die Realisierung der agrarpolitischen Ziele Der Aufbau sozialistischer Großbetriebe mit spezialisierter Produktionsrichtung in der Landwirtschaft der DDR orientiert sich an der UdSSR und damit an Lenins „Genossenschaftsplan“. Obwohl Lenin ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, daß der sowjetische Weg nicht für Industriestaaten geeignet sei (Aufteilung der enteigneten Großbetriebe), wurde dem russischen Beispiel in der SBZ/DDR gefolgt. Die SBZ mußte jedoch aufgrund ihrer geringen Agrarquote, die 1939 ca. 26 v. H. (Westdeutschland 29 v. H.) betrug, als Industriestaat bezeichnet werden. Ebenso wie in der UdSSR wurden aus gesellschaftspolitischen Gründen die zuvor künstlich geschaffenen Kleinbetriebe in kollektiven Großbetrieben zusammengefaßt, ohne die wirtschaftlichen Zielkonflikte zwischen hoher Arbeitsproduktivität und hoher Flächenproduktivität, zwischen hoher Nutzungsintensität und Betriebsgröße zu berücksichtigen. Infolgedessen ging insbesondere der Anbau arbeitsintensiver Kulturen zurück. Auf dem Wege zur sozialistischen Agrarverfassung sind in der SBZ/DDR mehrere Phasen festzustellen, die sich teilweise überlappen: Bodenreform 1945–1949, Klassenkampf gegen Mittel- und Großbauern 1949–1953, Kollektivierung, Aufbau von Produktionsgenossenschaften 1952–1960, Aufbau sozialistischer Großbetriebe auf dem Wege der Kooperation und der Fusion seit 1960, Errichtung von industriemäßig produzierenden Spezialbetrieben der Landwirtschaft auf dem Wege der Fusion seit 1972. A. Die Bodenreform 1945--1949 Als die Außenminister der vier Besatzungsmächte den Plan einer Bodenreform für ganz Deutschland am 12. 4. 1947 billigten, war diese in der damaligen SBZ schon fast abgeschlossen. Gestützt auf eine gemeinsame Erklärung der wieder zugelassenen Parteien ergingen in den Ländern der SBZ vom 3. bzw. 5. 9. 1945 gleichlautende „Verordnungen über die Bodenreform“, die kurz vorher aus dem Russischen übersetzt worden waren und mit den Texten ähnlicher Verordnungen in anderen osteuropäischen Staaten in einzelnen Passagen wörtlich übereinstimmten. Entschädigungslos enteignet wurden: sämtliche Betriebe mit mehr als 100 ha Betriebsfläche einschließlich des gesamten Inventars, sämtliche Betriebe auch unter 100 ha, deren Eigentümer als aktive Vertreter der NSDAP oder Kriegsschuldige oder Kriegsverbrecher eingestuft worden waren. Der Großgrundbesitz war in den 5 Ländern der SBZ ungleichmäßig verteilt. Während in Thüringen und Sachsen nur 10 bzw. 13 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) von Betrieben mit mehr als 100 ha bewirtschaftet wurden, waren es in Sachsen-Anhalt 27 v. H., in Brandenburg 30 v. H. und in Mecklenburg 48 v. H. Die Durchführung der Bodenreform erfolgte — unter Anleitung der Länder — durch die Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Auf sämtlichen Verwaltungsebenen wurden insgesamt 10.000 Bodenreformkommissionen mit 52.292 Mitgliedern gebildet (Zusammensetzung: Parteilose 56,8 v. H., KPD 23,9 v. H., SPD 17,5 v. H., LDP und CDU zusammen 1,8 v. H.). Die enteigneten Flächen wurden gemeinsam mit Flächen des Staates und anderer Körperschaften einem Bodenfonds zugeführt. [S. 16] In der Gesamtfläche waren enthalten 1,042 Mill. ha Wald, von denen 0,433 Mill. ha (41,6 v. H.) an Privatbetriebe verteilt wurden. Von den an Privatbetriebe verteilten Flächen wurden ca. 1,7 Mill. ha an rd. 210.000 Neubauern verteilt (Durchschnittsgröße 8,1 ha), während 0,275 Mill. ha zur Aufstockung von rd. 82.500 Betrieben der Kleinbauern verwendet wurden. Die restlichen Flächen entfielen auf Kleinpächter, Handwerker und Altbauernbetriebe (Waldzulage). Entgegen Lenins Hinweisen waren im Industriestaat Deutschland die enteigneten Flächen nicht verstaatlicht, sondern zu einem größeren Teil reprivatisiert worden. Gleichzeitig wurden Eigentumsgarantien für alle nicht enteigneten Bauernbetriebe ausgesprochen und jede Absicht einer späteren Kollektivierung geleugnet. Zur Sicherung der Nahrungsversorgung sind Pflichtablieferungen je ha LN eingeführt worden, die ein Mindestaufkommen an Nahrungsgütern sichern sollten. Für Marktlieferungen über dieses Maß hinaus gründete man „Bauernmärkte“, auf denen die Bauern weit höhere Preise erhielten („Preis nach Angebot und Nachfrage“) als für die der Pflichtablieferung unterliegenden Produkte. Bauern, die an diese Märkte lieferten, wurden zudem beim Produktionsmittelbezug bevorzugt. Gleichzeitig wurden die bäuerlichen Raiffeisengenossenschaften auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) erneut gegründet. Zusätzlich wurde zur Unterstützung der Neubauern die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) etabliert. Sie hatte zunächst das Inventar der enteigneten Betriebe zu verwalten und organisierte 1946 besondere Maschinenausleihstationen (MAS). Die MAS sind 1949 zu selbständigen Betrieben mit Produktions-, Reparatur- und Lagereinrichtungen weiterentwickelt worden. Die Bodenreform ist von beträchtlichem Propagandaaufwand begleitet worden. Tatsächlich hat die Bodenreform die Betriebsgrößenstruktur, die Eigentums- und Arbeitsverfassung in der Landwirtschaft der SBZ/DDR umwälzend verändert und vor allem die „Klasse der werktätigen Bauern“, zahlenmäßig anwachsen lassen (Landwirtschaftliche Betriebsformen), Gleichzeitig sollte die A. der SBZ/DDR beispielhaft auf die Bevölkerung der heutigen Bundesrepublik wirken. B. Der Klassenkampf auf dem Lande 1949--1954 Die kurz nach Kriegsende von W. Ulbricht ausgesprochene Eigentumsgarantie für die privatbäuerlichen Betriebe galt bereits seit 1949 faktisch nur noch für den Besitz der Klein- und Mittelbauern. Gegen die Großbauern (zunächst Betriebe mit 50–100 ha LN, später alle Betriebe über 20 ha LN) wurden zahlreiche restriktive Maßnahmen ergriffen. Der beginnende „Klassenkampf auf dem Lande“ verfolgte das Ziel, die Mehrheit der Bauern und Landarbeiter für die A. der SED zu gewinnen und die Minderheit (in der Regel Groß- und Mittelbauern) zu isolieren. Zur Förderung der Neubauern wurde ein Programm erarbeitet, in dessen Folge bis 1953 ca. 95.000 Wohngebäude, 104.000 Stallungen und 39.000 Scheunen entstanden sind. Insgesamt betrugen die Kosten der Neubauernstellen 1,35 Mrd. Mark. Außerdem entwickelten die MAS differenzierte Preissysteme, mit denen die in der Bearbeitung unwirtschaftlichen Flächen aller Kleinbetriebe geringer als größere Flächen bewertet worden sind. Die Betriebsmittelversorgung der Mittel- und Großbauern wurde vernachlässigt, Maschinen und Ersatzteile fast ausschließlich an die MAS geliefert. Die Ersatzbeschaffungen gegen höhere Preise wurden als Wirtschaftsverbrechen bestraft. Die zwischen 1945 und 1948 gesetzlich vorgeschriebene Rücklagenbildung zur späteren Investitionsfinanzierung (Sperrkonto) wurde dem Gewinn zugeschlagen und mußte in voller Höhe versteuert werden (andernfalls wurden Sicherungshypotheken eingetragen). Das Ablieferungssystem wurde so gestaffelt, daß Betriebe mit mehr als 50 ha z. T. doppelt so hohe Mengen je ha LN abzuliefern hatten wie Betriebe mit 5–10 ha LN. Damit sank die Möglichkeit, Marktlieferungen über das Liefersoll hinaus zu erbringen und dadurch höhere Preise zu erzielen. Andererseits ist durch staatliche Anbaupläne verhindert worden, daß die Betriebe sich in ihrer Organisation den veränderten Bedingungen anpassen konnten. Außerdem wurden die traditionellen Selbsthilfeorganisationen der Bauernschaft, die Raiffeisengenossenschaften bzw. Genossenschaftskassen unter staatliche Kontrolle gestellt (Ländliche ➝Genossenschaften). Diese Schwierigkeiten führten schließlich dazu, daß ca. 24.000 bäuerliche Betriebe mit ca. 700.000 ha LN (11 v. H. der gesamten LN) aufgegeben bzw. beschlagnahmt worden sind. C. Die Kollektivierungsphase 1952--1960 Entgegen zahlreichen früheren Versicherungen der SED und der Regierung beschloß die II.~Parteikonferenz der SED im Juli 1952 die Vorbereitung des „Aufbaus des Sozialismus auf dem Lande“ durch die [S. 17]Bildung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) mit unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad der Produktionsmittel (LPG Typen I–III). Hierfür wurden Musterstatuten erlassen und für die Betriebsorganisation eine Musterbetriebsordnung aufgestellt (Landwirtschaftliche Betriebsformen, LPG). Bereits am 31. 12. 1952 bestanden 1.906 LPG mit rd. 218.000 ha LN. Bis zum Juni 1953 erhöhte sich diese Zahl auf 4.391 LPG und stieg danach bis zum 31. 12. 1957 auf 6.691 Betriebe mit 1,632 Mill. ha an (ca. 26,0 v. H. der LN der DDR). Das relativ langsame Wachstum in den Jahren 1953–1957 wird offiziell mit den negativen Einflüssen der „Klassenfeinde“ (Arbeiteraufstände 1953 in der DDR, in Polen und Ungarn 1956) erklärt und hatte vor allem im Verlauf des neuen Kurses 1953–1954 zu einer Mäßigung in den Kollektivierungskampagnen der SED geführt. An der Gründung der LPG bzw. am Beitritt zu diesen Betrieben war die alteingesessene bäuerliche Bevölkerung Mitteldeutschlands bis zum Jahr 1957 in nur geringem Ausmaß beteiligt. Mitglieder wurden ausnahmslos die Inhaber wirtschaftsschwacher Betriebe mit der Folge, daß auch die Wirtschaftsleistung der LPG unbefriedigend blieb. Die LPG-Mitglieder setzten sich 1957 zu 42,5 v. H. aus Landarbeitern, zu 11,3 v. H. aus Industriearbeitern, zu 5,1 v. H. aus Parteifunktionären und Mitgliedern der „Landintelligenz“ u. a. m. sowie zu 28,5 v. H. aus Neubauern zusammen. Die Altbauern waren dagegen mit nur 12,6 v. H. (10,3 v. H. Kleinbauern und 2,3 v. H. Großbauern mit mehr als 20 ha LN) vertreten. Die von den LPG bzw. deren Mitgliedern bewirtschaftete Fläche stammte zu 54 v. H. aus „örtlichen Landwirtschaftsbetrieben“. Die Einführung der LPG entsprach der Ausdehnung des „Klassenkampfes auf dem Lande“ auf sämtliche privaten Landwirtschaftsbetriebe. Die MAS wurden zu Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) entwickelt und vorwiegend bei den LPG eingerichtet. Die ausschließlich den MTS zur Verfügung gestellten Maschinenkapazitäten wurden bereits 1955 zu 64 v. H., später zu 80–90 v. H. in den LPG eingesetzt. Obwohl die LPG mit durchschnittlich 245 ha LN beachtliche Größen erreichten, wurden sie in der Produktionsleistung, in der Gestaltung der Erzeugerpreise und in den MTS-Tarifen den Betrieben mit einer Größe von 5–10 ha gleichgestellt; es wurden Steuern erlassen, Verlustbetrieben wurden durch direkte Subventionen Mindestarbeitseinkommen garantiert. Gleichzeitig mit dem Aufbau der LPG erging von der SED eine Direktive zur Bildung und über die Arbeit von Parteiorganisationen in den LPG, die gemeinsam mit den MTS die Neugestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage organisieren sollten. Den MTS wurden zu diesem Zweck politische und kulturelle Abteilungen angegliedert. Überlegungen — auch innerhalb der Parteiführung der SED (Vieweg, Oelßner) —, den kostspieligen Aufbau der LPG einzustellen oder zumindest das Prinzip der Freiwilligkeit wieder uneingeschränkt anzuwenden, scheiterten; die gegen die Einzelbauern gerichteten Maßnahmen wurden ab 1958 verstärkt und führten bis April 1960 unter Gewaltanwendung oder -androhung zur Vollkollektivierung in der Landwirtschaft der DDR. D. Die Kooperationsphase 1960--1972 1. Definition und Ziele Die nachfolgende Periode bis etwa 1972 ist durch unterschiedliche Formen der „Kooperation“ geprägt. Der Begriff „Kooperation“ ist nach Inhalt, Form und Anwendungszeitraum ebenso unscharf wie die zur Charakterisierung der vorangegangenen Phasen dienenden Begriffe des „Klassenkampfes“ und der „Kollektivierung“. Insbesondere ist der Übergang zur nachfolgenden Phase der spezialisierten Landwirtschaft ebenso fließend wie auch die Kollektivierung im Frühjahr 1960 nur insoweit abgeschlossen war, als (fast) alle Bauern einer LPG angehörten. Der überwiegend unfreiwillig vollzogene Abschluß der Kollektivierung brachte es mit sich, daß die Bauern lediglich zum Beitritt bzw. zur Gründung einer LPG vom Typ~I zu bewegen waren. Damit befanden sich auch nach 1960 noch wesentliche Teile der Nutzflächen (Grünland und Wald), vor allem aber der größte Teil des damaligen Besatzkapitals (die gesamte Viehhaltung einschließlich der Gebäude) weiterhin in privat-bäuerlicher Wirtschaft. Die „Kooperation“ erwies sich als eine wirksame Methode zur Überwindung dieser ökonomisch und gesellschaftlich unerwünschten Verhältnisse. Gleichzeitig leitet sie den Übergang zu industriemäßigen Produktionsverfahren ein. Als Kooperation gilt auch bei Marx „die Form der Arbeit vieler, die in demselben Produktionsprozeß oder in verschiedenen, aber zusammenhängenden Produktionsprozessen planmäßig neben- und miteinander arbeiten“, wobei (nach Marx) die horizontale Kooperation typisch ist für die Anfänge der kapitalistischen Produktion (handwerklich orientierte Manufaktoren) sowie „für jede Art der großbetrieblichen Landwirtschaft“. Im übrigen wird die (vertikale) Kooperation als eine Folge der Arbeitsteilung im allgemeinen (zwischen den Volkswirtschaftsbereichen), im besonderen (innerhalb der Volkswirtschaftszweige) und im einzelnen, d. h. innerhalb der Betriebe, gesehen. Insbesondere die beiden letzten Formen sind ein Ergebnis der Spezialisierung, die sich aus der Mechanisierung der Handarbeit entwickelt haben. Allen Formen der Kooperation — auch der horizontalen — ist gemeinsam, daß sie als Produktivkraft wirken, weil die im Zusammenwirken vieler erzielte Leistung größer ist als die Summe der Einzelleistungen aller Beteiligten und, daß das Zu[S. 18]sammenwirken vieler der Koordination, d. h. der Leitung und Kontrolle bedarf. Die Zahl der Leitungsorgane nimmt mit dem Spezialisierungsgrad zu und ist damit vom Mechanisierungsgrad abhängig. Diese grundsätzlichen Überlegungen fanden während der Kooperationsphase Anwendung in der A. der DDR. wobei die im gewerblichen Bereich beobachteten Gesetzmäßigkeiten auf die Landwirtschaft übertragen wurden. Für die Landwirtschaft wurden nicht Maschinen, sondern Maschinensysteme entwickelt (Landtechnik), jedoch mit der Folge, daß die auf dem Wege der horizontalen Kooperation erzielte Steigerung der Arbeitsproduktivität nicht der Aufwandsverringerung bzw. Kostensenkung und damit der Erhaltung der bestehenden Betriebe diente. Im Gegenteil: Der Einsatz der Maschinensysteme sollte die spätere Fusion der (zunächst horizontal kooperierenden) Betriebe zu industriemäßig organisierten Spezialbetrieben vorbereiten, die ihrerseits als Stufenproduzenten durch vertikale Kooperationsbeziehungen miteinander verbunden sind. 2. Entwicklung Bereits in der Endphase der Kollektivierung ist betont worden, daß der Zusammenschluß aller Bauern in LPG nur der erste Schritt für den Sieg des Sozialismus in der Landwirtschaft sei. Ein Jahr später wurde der „allmähliche Übergang zu einer gewissen Spezialisierung“ gefordert, und bereits 1962 wurden die Fragen der industriemäßigen Gestaltung einzelner landwirtschaftlicher Produktionsprozesse und der Errichtung von „Spezialwirtschaften“ aufgeworfen. Auf dem VIII. Deutschen Bauernkongreß und auf der 12. Landwirtschaftsausstellung der DDR (Agra) im Jahr 1964 wurden erste Beispiele der industriemäßigen Produktion vorgestellt, die jedoch später sehr stark modifiziert wurden. Die zunächst im Vordergrund stehende horizontale Kooperation führte häufig zu einer Fusion der „kooperierenden“ Betriebe, vor allem zahlreicher kleiner LPG vom Typ~I untereinander oder zu deren Anschluß an LPG vom Typ III. Die „Kooperation“ erstreckte sich auf gemeinsame Investitionen zur Einrichtung von Dienstleistungsbetrieben (Meliorationen usw.) oder zur gemeinsamen Organisation bestimmter Betriebszweige (Waldwirtschaft. Zweige der tierischen Produktion). Da diese so entstandenen Spezialbetriebe juristische Selbständigkeit erlangten, nach eigenen Plänen und mit eigenem Haushalt (Fonds) arbeiten, müssen diese „Kooperationen“ als partielle Fusionen bezeichnet werden. Ab 1965 erfaßte die horizontale Kooperation sämtliche Landwirtschaftsbetriebe mit allen Betriebszweigen. Die Betriebe wurden — bei Aufrechterhaltung ihrer juristischen Selbständigkeit — veranlaßt. Kooperationsgemeinschaften (KOG) zu bilden, den Einsatz ihrer Technik gemeinsam zu planen und zu organisieren, die Betriebspläne gegenseitig abzustimmen, gemeinsam oder einzeln Hauptproduktionszweige zu entwickeln und Produktionszweige untereinander auszutauschen. Die dieser Entwicklung innewohnende Tendenz, in größerem Rahmen zu fusionieren und Groß-LPG zu gründen, wurde jedoch unterbunden. Statt dessen ist die eingeleitete zwischenbetriebliche Spezialisierung durch die Einrichtung vertikal organisierter Kooperationsverbände (KOV) unterstützt bzw. intensiviert worden. In den KOV arbeiten die Landwirtschaftsbetriebe als Stufenproduzenten mit den ihren Produktionszweigen entsprechenden Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zusammen, wobei dem Finalproduzenten die Aufgabe der Leitung und Gestaltung der Verbandsarbeit zufällt. Diese Entwicklung und der gleichzeitig ablaufende Prozeß der Spezialisierung der Produktion führten etwa ab 1972 zur Verselbständigung der einzelnen Betriebszweige in Spezialbetrieben. An dieser Entwicklung waren neben allen LPG auch die bezirksgeleiteten VEG und, sofern dies der industriemäßigen Organisation der Produktion diente, auch die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG) beteiligt. 3. Maßnahmen Um die Richtigkeit ihrer Kollektivierungspolitik unter Beweis zu stellen, schuf die Parteiführung günstige Rahmenbedingungen im Bereich der Produktionsmittelversorgung, der Subventions-, Preis- und Steuerpolitik, der Entwicklung der Forschung, Lehre und Ausbildung sowie zahlreiche weitere leistungsfördernde. z. T. auch vertrauensbildende Maßnahmen. Die Handhabung der agrarpolitischen Instrumente war zunächst auf die Konsolidierung der LPG Typ III gerichtet und förderte später die Zusammenarbeit aller Betriebsformen in den KOG. Die MAS/MTS wurden aufgelöst und ihr Maschinenpark den LPG vorerst leihweise, später zu verbilligten Preisen übergeben, wobei die LPG Typen I/II in der Preisgestaltung und in den Finanzierungsmöglichkeiten benachteiligt waren. Das Recht der LPG, ihren Maschinenbedarf eigenverantwortlich zu planen, zu bestellen und zu erwerben, wurde alsbald wieder eingeschränkt. Stattdessen durften Großmaschinen nur in „Komplexen“ an KOG ausgeliefert werden. Die Leitung des Komplexeinsatzes wurde in (zentralen) Erntedirektiven geregelt und von den Abteilungen Landwirtschaft bei den Räten der Kreise wahrgenommen. Ungeachtet dessen verdreifachte sich zwischen 1960 und 1972 der Traktorenbesatz auf 114 PS/100 ha LN. Weitere 40–45 PS/100 ha LN standen 1972 in Form von Fahrzeugen (Lkw) und selbstfahrenden Erntemaschinen zur Verfügung. Ferner wurde von 1960 bis 1972 die Stickstoffdün[S. 19]gerbereitstellung auf rd. 285 v. H. (104,6 kg) erhöht. In noch stärkerem Ausmaß nahm die Bereitstellung von Pflanzenschutzmitteln (auf 4,7 kg Wirkstoff/ha AFl) und von Leistungsfuttermitteln zu. Im Ergebnis stieg die Nahrungsmittelproduktion insgesamt von 1960 bis 1972 um 20,3 v. H., was einer durchschnittlichen Wachstumsrate der Flächenproduktivität um 1,6 v. H. pro Jahr entspricht (Landwirtschaft). Gleichzeitig erhöhte sich, als Ergebnis der verstärkten technischen Ausrüstungen und der Bauinvestitionen, die Kapitalausstattung um 102,7 v. H., während der Arbeitskräftebestand um 28 v. H. abnahm. Zur Finanzierung der Investitionen und des Produktionsmitteleinsatzes sind die Erzeugerpreise im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) mehrfach modifiziert und erhöht worden. Das bis zum Abschluß der Kollektivierung übliche System der Erfassung der im Rahmen des Staatlichen ➝Aufkommens gelieferten Produkte zu niedrigen Erfassungspreisen und der Ankauf darüber hinaus verkaufter Mengen zu beträchtlich höheren Aufkaufpreisen wurden 1964 durch einheitliche Erzeugerpreise für pflanzliche Produkte, für Eier und Geflügelfleisch ersetzt, deren Niveau im Durchschnitt dem der höheren Aufkaufpreise entsprach. Sie sind ab 1969 auch auf Milch und alle anderen tierischen Erzeugnisse ausgedehnt worden. Daneben wurden ab 1964 zahlreiche Preiszuschläge für die Lieferung zu bestimmten Terminen, für Qualitätsprodukte und vor allem für den zukaufsfreien Produktionszuwachs gezahlt, sofern dieser im voraus geplant und vertraglich vereinbart war. Im Ergebnis stieg der Index der Erzeugerpreise (ohne Prämien für den Produktionszuwachs) von 1960 bis 1972 auf 143,1 v. H. Die so entstandenen Mehreinnahmen der Betriebe durften von den Genossenschaften jedoch nur teilweise zur Erhöhung der Einkommen der LPG-Mitglieder verwendet werden. Für die ganzjährig mitarbeitenden Mitglieder war bereits 1962 ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen von 3.120 Mark pro Jahr festgelegt worden. Zur Vermeidung zu hoher Einkommen ist die Auszahlung der o. g. Prämien für den Produktionszuwachs davon abhängig gemacht worden. daß die Betriebe angemessene Rücklagen zur Investitionsfinanzierung bilden, deren Höhe vor Beginn des Wirtschaftsjahres von den Kreislandwirtschaftsräten mit den LPG-Vorsitzenden und den Hauptbuchhaltern der LPG vereinbart werden mußte. Außerdem ist 1969 ein für jeden Betrieb gesondert zu ermittelnder Rückführungsbetrag eingeführt worden, der die Mehreinnahmen teilweise wieder abschöpft. Er wurde seit 1971 zu einer ökonomisch begründeten Abgabe weiterentwickelt, die einerseits die Unterschiede in den natürlichen und ökonomischen Produktionsbedingungen ausgleicht (Fruchtbarkeits- bzw. Intensitätsrente; die Lagerente wurde bereits 1967 durch Einführung von Loco Hofpreisen beseitigt) und gleichzeitig Anreize zur Produktionssteigerung behält, weil die über die geplanten Bruttoeinnahmen hinaus erzielten Einnahmen nur mit 50 v. H. des Abgabesatzes belegt werden. Andererseits bleibt die Höhe der individuellen Arbeitseinkommen begrenzt. Sofern jährliche Arbeitseinkommen von mehr als 8.000 Mark erzielt werden, ist von den Betrieben eine progressiv steigende Konsumtionsabgabe zu zahlen, die bei 11.000 Mark Jahreseinkommen bereits 1.000 Mark beträgt und fortan mit 40 v. H. die höher liegenden Einkommen zusätzlich belastet. Diese Abgabe, die — günstiger als der Rückführungsbetrag — nur vom LPG Typ III und kooperierenden Betrieben erhoben wurde, veranlaßte LPG der Typen~I und II zur Kooperation bzw. Fusion mit LPG Typ III. Preis- und Steuerpolitik erhöhten die Bruttoeinnahmen der Betriebe und schränkten gleichzeitig die individuelle Konsumtion (Arbeitseinkommen) ein, so daß steigende Beträge zur Investitionsfinanzierung akkumuliert werden konnten. Ungeachtet dessen belasteten ökonomisch begründete Abgaben und Rückführungsbeträge die Agrarproduktion mit durchschnittlich 1,15 Mrd. bzw. mit 180 bis 200 Mark/ha LN jährlich (Steuern; Agrarsteuern). Ein weiteres Ziel des NÖS war es, die Landwirtschaft mit Hilfe der Preis- und Steuerpolitik voll in das Finanzgefüge der Volkswirtschaft zu integrieren. Einerseits sollten die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise zugleich als Eingangspreise für die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft gelten, was bei Aufrechterhaltung des bis 1964 bzw. 1969 geltenden gespaltenen Preissystems nicht möglich war. Andererseits sollte die Landwirtschaft dank der Preisanhebung in der Lage sein, die Industrieabgabepreise für Produktionsmittel zu zahlen. Beide Ziele haben sich bisher nicht oder nur teilweise verwirklichen lassen. Vielmehr führte die Anhebung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise bei unveränderten Nahrungsmittelpreisen zu wachsenden Erzeugerpreissubventionen (1966–1970 durchschnittlich 4,4 Mrd. Mark. 1971–1975 durchschnittlich 6,5 Mrd. Mark bzw. 1.033 Mark pro ha LN und Jahr). Versuche, die ebenfalls steigenden Produktionsmittelpreise (3. Industriepreisreform) in der Landwirtschaft wirksam werden zu lassen, konnten nur teilweise verwirklicht werden. Auch die Versuche, die Investitionskredite zu verringern bzw. zu versteuern, wurden binnen Jahresfrist zurückgenommen. Zu den wichtigsten administrativen Maßnahmen der Kooperationsphase gehört die mehrfache Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung selbst. Bei Einführung des NÖS ist das Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft aufgelöst worden, weil dessen Arbeitsweise für die einsetzende flexible Handhabung der „ökonomischen Hebel“ wenig geeignet erschien. Statt dessen wurde — analog zu dem für die anderen Wirtschaftsbereiche einge[S. 20]richteten Volkswirtschaftsrat — ein Landwirtschaftsrat gegründet, dessen Kompetenzen weit über die Aufgaben des aufgelösten Ministeriums hinausgingen (Einflußnahme auf die Produktionsmittelerzeugung und -bereitstellung). Ihm ist u. a. auch die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaften) unterstellt worden. Hingegen wurde für den Ankauf der Agrarprodukte und deren Verarbeitung ein gesondertes staatliches Komitee für Erfassung und Ankauf eingerichtet, das dem Ministerrat direkt unterstellt war. Mit der Weiterentwicklung der vertikalen Kooperation und der Einrichtung landwirtschaftlicher Kooperationsverbände (KOV) wurde ab 1968 das Staatliche Komitee für Erfassung und Aufkauf und damit die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft sowie deren Leitungsorgane dem nunmehr erweiterten Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) bzw. dessen Produktionsleitung nachgeordnet. Damit war der erste Schritt zur Bildung eines Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) getan und die komplexe Leitung der Entwicklung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft gesichert. Dem Landwirtschaftsrat bzw. RLN beim Ministerrat entsprechend wurden bei den Räten der Bezirke und Kreise nachgeordnete Landwirtschaftsräte (RLN) eingerichtet. Die administrativen Aufgaben nahmen die Produktionsleitungen der RLN wahr. Die Mitglieder der LR/RLN wurden auf den Bauernkongressen gewählt. Sie setzten sich zu 70 v. H. aus Leitern, Genossenschaftsmitgliedern und Arbeitern der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, aus Agrarwissenschaftlern und darüber hinaus aus Agrarfunktionären der SED bzw. DBD sowie der VdgB/BHG usw. zusammen. Nach der Erweiterung der LR zu RLN wurden auch die Vertreter bzw. Betriebsleiter der Nahrungsgüterwirtschaft in die Arbeit der Räte einbezogen. Die Einrichtung der LR/RLN bildete einen starken Kontrast zu den bis zum Abschluß der Kollektivierung praktizierten Formen der staatlichen Leitung. Sie vermittelte den Eindruck, daß die landwirtschaftliche Bevölkerung nunmehr direkt an der staatlichen Leitung beteiligt sei. zumal die Vorsitzenden der Räte zugleich als Produktionsleiter den staatlichen Landwirtschaftsverwaltungen (Produktionsleitungen) vorstanden. Durch die Einbeziehung und Beteiligung der Betriebsleiter und sonstiger Angehöriger der landwirtschaftlichen Bevölkerung auf allen Ebenen der staatlichen Leitung ergab sich in den Räten eine sinnvolle Zusammenarbeit von Wissenschaft, Praxis und Politik, die gemeinsam mit der flexiblen Anwendung der ökonomischen Hebel und der verbesserten Produktionsmittelversorgung zur bisher erfolgreichsten Entwicklungsphase der Landwirtschaft der DDR beitrug. Diese Leitungsorganisation bewirkte einerseits, daß die konkreten Verhältnisse auf dem Lande und die wissenschaftlichen Ergebnisse der Agrarforschung in den Beschlüssen der staatlichen Leitung berücksichtigt wurden. Andererseits war es den in den Räten mitwirkenden Vertretern der Landwirtschaftsbetriebe möglich, sich mit den von der Partei- und Staatsführung gefaßten Beschlüssen stärker zu identifizieren. Diese Identifikation mußte jedoch zwangsläufig zu einem Hemmnis werden, sobald die neu entstandenen Betriebsformen im Zuge der Spezialisierung erneut umgestaltet wurden. E. Die Fusion zu industriemäßig organisierten Spezialbetrieben ab 1972 1. Ziele Die Propagierung industriemäßiger Produktionsmethoden hatte bereits während der Kooperationsphase eingesetzt. Als auslösender Faktor wurde der wissenschaftlich-technische Fortschritt genannt, der über die Entwicklung der Produktivkräfte gesetzmäßig, d. h. zwangsläufig, zu industrieähnlichen Arbeitsverfahren auch in der Landwirtschaft führen soll. Es werden daher ausschließlich Fahrzeuge, selbstfahrende Spezialmaschinen, Maschinen und Geräte mit der jeweils maximal möglichen Kapazität entwickelt bzw. bereitgestellt, die zu Maschinensystemen zusammengesetzt und als Komplexe eingesetzt werden können (Landtechnik). In Erwartung vergleichbarer Rationalisierungseffekte soll der Industrialisierungsprozeß in der Landwirtschaft in den Teilprozessen der Konzentration, der Spezialisierung und der Intensivierung ablaufen. Die Konzentration wird am Umfang der bewirtschafteten Fläche oder an der Anzahl der pro Anlage gehaltenen Tiere gemessen. Die Spezialisierung ergibt sich einerseits aus der Ausgliederung und Verselbständigung von Dienstleistungen und Konservierungsverfahren und andererseits aus der Trennung der tierischen von der pflanzlichen Produktion. Die Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren soll zu Aufwands- und Kostensenkungen führen und der Intensivierung — und damit der Steigerung der Produktion — dienen (hoher Selbstversorgungsgrad). Mit ihrer Hilfe sollen weiterhin die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft an die der Industrie angeglichen werden. Die industriemäßig arbeitenden Betriebe haben darüber hinaus mit staatlicher Unterstützung (Schul- und Ausbildungswesen. medizinische Betreuung, Versorgungsbetriebe, öffentliche Verkehrsmittel usw.) auch zur Einebnung der äußeren Unterschiede zwischen Stadt und Land beizutragen. Als politisch-ideologisches Ziel wird die Annäherung der „Klasse der Genossenschaftsbauern“ an die Arbeiterklasse angestrebt. 2. Probleme der industriemäßigen Gestaltung der Agrarproduktion Die genannten Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingeleiteten Prozesse stimmen mit den von Marx [S. 21]und Engels entwickelten theoretischen Vorstellungen weitgehend überein. Ihre Realisierung ist mit zahlreichen Problemen behaftet, die besondere agrarpolitische Maßnahmen erfordern. Die Probleme ergeben sich daraus, daß die Agrarproduktion neben Arbeit und Kapital auch auf den Boden als Hauptproduktionsfaktor angewiesen ist. Der Boden kann jedoch ebenso wenig konzentriert werden wie die natürlichen Standortfaktoren (Wasser, Licht. Wärme). Da die pflanzliche Produktion — von Ausnahmen abgesehen — an die Fläche gebunden bleibt, müssen auch die Faktoren Arbeit und Kapital dezentral eingesetzt werden. Die Konzentration von Arbeit und Kapital in Betrieben mit zunehmendem Flächenumfang bedeutet, daß zusätzlicher Aufwand durch die Überwindung innerbetrieblicher Entfernungen entsteht. Dieser Mehraufwand ist um so höher, je intensiver die Produktion betrieben wird, weil der angestrebte hohe Ertrag vom Aufwand an Kapital und Arbeit pro Flächeneinheit abhängt. Bezüglich der Intensivierung bleibt in der Konzeption der DDR noch immer unberücksichtigt, daß unter sonst gleichen Bedingungen der Ertrag in der Pflanzen- und der tierischen Produktion durch den Einsatz ertragssteigernder Produktionsmittel (Dünger. Planzenschutzmittel, Kraftfutter usw.) bestimmt wird. Diese Produktionsmittel sind beliebig teilbar, so daß die Produktionsleistung von der Betriebsgröße weitgehend unabhängig ist. Die in der Argumentation der DDR übliche Kopplung von zunehmender Produktionsleistung an wachsende Betriebsgrößen erklärt sich daraus, daß die unterschiedliche betriebs- und volkswirtschaftliche Wirkungsweise ertragssteigernder Produktionsmittel einerseits und arbeitssparender Technologie andererseits nicht in Rechnung gestellt wird. Die Zielkombination, hohe Flächenproduktivität bei gleichzeitiger großbetrieblicher Organisation, bedeutet unter den in der DDR gegebenen natürlichen Standortbedingungen, bei den dort erzeugten Kulturen, beim gegenwärtigen Stand der Technik und bei den zu Beginn der „Industrialisierung“ gegebenen Betriebsgrößen in Wirklichkeit einen Zielkonflikt, der nur durch zusätzlichen Zeit- und Kapitalaufwand überwunden werden kann. Ferner sind der Spezialisierung in der Pflanzenproduktion auch aus Fruchtfolgegründen Grenzen gesetzt, zumal wenn gleichzeitig Höchsterträge angestrebt werden. Die Massierung bestimmter Kulturen (Hauptfruchtarten) in Großbetrieben verursacht darüber hinaus Arbeitsspitzen, zu deren Bewältigung von Jahr zu Jahr eine wachsende Anzahl freiwilliger Helfer eingesetzt werden muß. während außerhalb der Saison die Tendenz zur Unterbeschäftigung besteht. Schließlich erfordert die Verselbständigung der einzelnen Produktionszweige bzw. Arbeitsverfahren zu ökonomisch, organisatorisch und juristisch eigenständigen Betrieben die Einrichtung zusätzlicher Leitungsebenen innerhalb der Betriebe sowie ständig arbeitende Koordinierungs- und Kontrollorgane zur gegenseitigen Abstimmung der voneinander getrennten Produktionsabschnitte. Diese Aufgabe ist sog. „Kopperationsräten“ übertragen, die Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen bzw. Lieferungen zu vereinbaren sowie Qualitätskriterien und Preise festzulegen haben. Die Lieferungen und Leistungen sind quantitativ und qualitativ zu erfassen und bedürfen der gegenseitigen Bestätigung. Der Aufwand für Leitung. Planung und Koordination hat seit der Einführung industriemäßiger Produktionsverfahren relativ und absolut zugenommen. Im Gegensatz zur Pflanzenproduktion sind in den industriemäßigen Anlagen der Tierproduktion industrielle Arbeitsmethoden durchführbar (Spezialisierung, gleichbleibende Aufgaben, ganzjährige Arbeit. geregelte Arbeitszeit. Urlaub usw.). Das besondere Problem ergibt sich in diesem Bereich aus dem hohen materiellen und finanziellen Aufwand für die Errichtung und Ausrüstung der Stallanlagen. Es ist geplant, bis zum Jahr 1980 durchschnittlich 20 v. H. aller Tierbestände in industriemäßigen Anlagen aufzustellen. In der Landwirtschaft insgesamt wird daher ein wesentlicher Teil der Berufstätigen den Übergang zu industriemäßigen Arbeitsbedingungen noch nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt vollziehen können. Die agrarpolitische Konzeption der DDR zielt insbesondere auf die Transformation der landwirtschaftlichen Berufs- und Sozialstruktur ab. Während das früher vorwiegend durch unterschiedliche Eigentums- bzw. Besitzgrößen bestimmte Sozialgefüge mit Hilfe der Enteignung, Kollektivierung und durch die Überführung der LPG Typen~I und II in den Typ III umgestaltet worden ist, entsteht als Folge der Konzentration und der Spezialisierung eine neue, durch Unterschiede in der Ausbildung, durch unterschiedliche Aufgaben und durch die erforderliche Einsetzung einer neuen staatlichen und innerbetrieblichen Leitungshierarchie und die Ablösung bzw. Auflösung der alten Verwaltungsorgane auf allen Ebenen bestimmte Sozialstruktur. Ein Spezifikum der landwirtschaftlichen Sozialstruktur besteht darin, daß neben den Angehörigen anderer sozialer Schichten die beiden Grundklassen der sozialistischen Gesellschaft vertreten sind. Nachdem sich die ursprüngliche Bestimmung der Musterstatuten, derzufolge von den LPG keine Arbeiter beschäftigt werden dürfen, als nicht durchführbar erwies, arbeiten in den Produktionskollektiven wie auch in den Betriebsleitungen der Genossenschaften sowohl Angehörige der „Arbeiterklasse“ als auch Angehörige der „Klasse der Genossenschaftsbauern“. Endziel der Agrarpolitik der DDR war und ist die Aufhebung der Klassenunterschiede. [S. 22]Dies soll durch fortschreitende Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen der landwirtschaftlichen Berufstätigen an die Industriearbeiter im Rahmen der Errichtung industriemäßig produzierender Betriebe und durch die weitere Vergesellschaftung des genossenschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln geschehen. 3. Maßnahmen und Ergebnisse Wenn auch die als Ergebnis der Kooperation erwarteten ökonomischen Vorteile ausblieben, so sind doch aufgrund der erreichten Betriebsgrößen und des Spezialisierungsgrades die Vorstellungen der Agrarpolitiker über die Voraussetzungen zu einer industriemäßigen Agrarproduktion weitgehend erfüllt worden. Dies gilt vor allem für die Arbeitsorganisation, die den in den Industriebetrieben üblichen Arbeitsbedingungen entspricht. Hieraus wird die Notwendigkeit abgeleitet, daß auch die Beziehungen der Produzenten zu den Produktionsmitteln in der Landwirtschaft denen in der Industrie anzugleichen sind. Da in der Landwirtschaft der DDR nach Abschluß der Kollektivierung das „genossenschaftliche“ Gruppeneigentum an den Produktionsmitteln vorherrscht, wurde die Verselbständigung der auf dem Wege der horizontalen Kooperation entstandenen Spezialbetriebe zum Anlaß genommen, die genossenschaftlichen Eigentumsrechte denen des im individuellen Sektor vorherrschenden Volkseigentums anzunähern. Weitere Gründe zum Abbau der an das genossenschaftliche Eigentum gebundenen Rechte ergeben sich aus dem wachsenden Anteil volkseigener Produktionsmittel und aus dem zunehmenden Anteil von Arbeitern und Angestellten am landwirtschaftlichen Produktionsprozeß. Der Anteil des Staatseigentums am landwirtschaftlichen Produktionsvermögen stieg von ursprünglich 6–7 v. H. (1950) auf rd. 25 v. H. im Jahr 1975 an. Bei den landwirtschaftlichen Berufstätigen hat der Anteil der Arbeiter und Angestellten seit Einführung der industriemäßigen Produktion (1968) absolut um rd. 24.000 auf 269.067 (1977) zugenommen. Ihr Anteil an den landwirtschaftlichen Berufstätigen insgesamt stieg gleichzeitig von 21,8 auf 30,8 v. H. an. Daraus wird die Notwendigkeit abgeleitet, dem gesamtgesellschaftlichen Volkseigentum einen entsprechenden Einfluß in der Landwirtschaft zu sichern und die zwischen beiden Eigentumsformen bestehenden Unterschiede abzubauen (Bündnispolitik). Nach den seit 1959 geltenden Musterstatuten für die LPG-Typen I–III ergeben sich die Unterschiede aus den genossenschaftlichen Nutzungs- und Verfügungsrechten an den Produktionsmitteln, aus der Bindung der Vergütung der Arbeit an die von den Genossenschaften erzielten Gewinne, aus der Auszahlung von Bodenanteilen für die eingebrachten Flächen samt des zugehörigen Besatzkapitals, aus der relativ unabhängigen Betriebsleitung, die von den Genossenschaftsmitgliedern zu wählen ist, aus sonstigen Mitspracherechten der Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung. Jede Annäherung des genossenschaftlichen Eigentums an das Volkseigentum muß die vom Volkseigentum abweichenden Rechte verringern. Zur Erreichung dieses Zieles sind 2 verschiedene Wege beschritten worden. Im Jahr 1972 wurde auf dem XI. Bauernkongreß ein Musterstatut (MSt) für „kooperative Einrichtungen (KOE) der LPG. VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels“ beraten, das am 1. 1. 1973 in Kraft getreten ist. Seine Bedeutung liegt einerseits in der Zusammenfassung der beiden Eigentumskategorien (LPG und GPG genossenschaftlich und VEG, Nahrungsgüterwirtschaft und Handel überwiegend staatlich) und andererseits in der vertikalen Gliederung der erfaßten Betriebe (Agrarproduktion-Verarbeitung-Handel). Durch die Verbindung von Genossenschafts- und Volkseigentum entsteht als Zwischenkategorie das „kooperative Eigentum“. das allerdings auch dann entsteht, wenn ausschließlich genossenschaftliche Betriebe an der Gründung einer KOE beteiligt sind. Formal wird jedoch unterschieden nach Zwischenbetrieblichen Einrichtungen (ZBE), sofern Volkseigentum und Genossenschaftliches Eigentum beteiligt sind, und nach Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen (ZGE), falls ausschließlich Genossenschaftsbetriebe an der Gründung beteiligt sind. Der im Verhältnis zu den Genossenschaftsbetrieben (LPG, GPG) höhere Vergesellschaftungsgrad der Produktionsmittel und der Produktionsprozesse ergibt sich insbesondere aus der innerbetrieblichen Struktur und aus den Leitungsformen der KOE. Die Produktionsmittel der KOE werden entweder durch gemeinsame Investitionen bei Neuanschaffung oder aber durch Übergabe vorhandener Produktionsmittel beschafft, wie auch die erforderlichen Arbeitskräfte von den an der Gründung beteiligten Betrieben auf dem Wege der „Delegierung“ abgestellt werden. Während jedoch Arbeiter und Angestellte lediglich das alte Arbeitsverhältnis beenden und ein neues begründen, sollten die Genossenschaftsmitglieder nach dem Status Mitglieder „ihrer“ Genossenschaft bleiben. Ungeachtet dessen ergeben sich für die LPG-Mitglieder zahlreiche Veränderungen, die sie den Arbeitern in den volkseigenen Betrieben gleichstellen. Gilt in den Genossenschaftsbetrieben die Mitgliederversammlung als höchstes Leitungsorgan, so besteht in der KOE eine Belegschaftsversammlung, deren Aufgaben und Rechte mit denen der Arbeiter in den VEB übereinstimmen. Hat die Mitgliederversammlung der LPG das Recht, den Vorstand und den Vorsitzenden zu wählen, so ist der Rat der KOE zwar berechtigt, den Leiter der KOE vorzuschlagen. [S. 23]Dieser wird jedoch vom Rat des Kreises berufen und abberufen und ist ihm rechenschaftspflichtig und gegenüber den Beschäftigten ohne Unterschied voll weisungsbefugt. Während die LPG-Mitglieder in ihren Genossenschaften grundsätzlich entsprechend ihrer Arbeitsleistung am Gewinn beteiligt waren, wird in der KOE ebenso grundsätzlich die einheitliche Vergütung aller Beschäftigten nach dem Rahmenkollektivvertrag der VEG angestrebt, wobei befristete Übergangsregelungen möglich sind. Um zu vermeiden, daß Genossenschaften mit geringem Nettoeinkommen KOE mit dem Ziel bilden, ihren Mitgliedern die Löhne der Arbeiter und Angestellten zu sichern, bedarf die Einführung der einheitlichen Vergütung für alle Beschäftigten der Zustimmung durch den Rat des Kreises. Alle übrigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Prämierung, Urlaub, Arbeitsfreistellung, Sozialversicherung, Aus- und Weiterbildung, Jugend- und Frauenförderung usw.) sind nach dem Arbeitsgesetzbuch geregelt; Übergangsregelungen für LPG-Mitglieder sind zulässig. Nach dem Statut der KOE ist keine Auszahlung von Bodenanteilen mehr vorgesehen. Ursprünglich war die KOE als Betriebsform des Übergangs gedacht. Die Entwicklung einzelner Betriebszweige der Pflanzen- oder Tierproduktion zu selbständigen Betrieben ist jedoch von ideologischen, kadermäßigen, ökonomischen, materiell-technischen und organisatorischen Voraussetzungen abhängig gemacht worden. Bei fortschreitender Konzentration und Spezialisierung sollten die KOE zu spezialisierten LPG bzw. VEG weiterentwickelt werden. Dieser Aufgabe sind die KOE bisher nicht gerecht geworden. Sie sind auch nur dann gebildet worden, wenn ein wesentlicher Anteil der Produktionsmittel volkseigener Herkunft war. Das trifft wegen der hohen Baukosten insbesondere für die Tierproduktion zu (staatliche Finanzierungsanteile). Bis zum Jahr 1976 sind zwar 360 KOE Tierproduktion, die etwa 6,2 v. H. der Rinder und 11,0 v. H. des Schweine- und 17 v. H. des Geflügelbestandes hielten, jedoch nur 12 KOE der Pflanzenproduktion entstanden. Außerdem sah das Musterstatut vor, die in den 60er Jahren gebildeten Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen (ZGE), Meliorations- und Baubetriebe sowie die „Genossenschaftseinrichtungen für Zweige der tierischen Produktion“ bis zum 1. 7. 1973 zu KOE umzubilden. Diese Bestimmung erklärt einerseits die relativ hohe Anzahl der KOE Tierproduktion und andererseits, daß vor allem die Dienstleistungseinrichtungen (Meliorations- und Baubetriebe, ACZ und Trockenwerke, Lagerungs- und Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln, Obst und Gemüse) als KOE organisiert sind. Der zweite Weg zur Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern an die Arbeiterklasse betraf die Betriebe der eigentlichen Pflanzen- und Tierproduktion und damit die überwiegende Mehrheit der Genossenschaftsmitglieder. Aus den während der Kooperationsphase gebildeten KOG wurde zunächst die Pflanzenproduktion ausgegliedert und zu juristisch unselbständigen jedoch organisatorisch zunehmend eigenständigen „Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion“ (KAP) entwickelt. Die verbleibende Tierproduktion wurde unter Beibehaltung der vorhandenen Stallanlagen in größeren Betrieben zusammengefaßt. Die Absicht, die KAP zu KOE der Pflanzenproduktion zu entwickeln, wurde aufgegeben, weil eine vergleichbare Konzentration für die Masse der Tierbestände erst in Jahrzehnten zu erreichen sein wird, und weil eine Auseinanderentwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern vermieden werden soll. Stattdessen wurden die KAP zu LPG Pflanzenproduktion und die in größeren Einheiten zusammengefaßten Viehbestände zu LPG Tierproduktion entwickelt. Auf Beschluß des IX. Parteitages der SED (1976) wurden neue Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen (getrennt und für die LPG der Pflanzen- und der Tierproduktion entwickelt) in den Betrieben erläutert und vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, 1977, S. 317 und SDr. 937). Sie traten mit Wirkung vom 1. 1. 1978 in Kraft. (Gleichzeitig verloren die Musterstatuten aus den Jahren 1959 und 1962 ihre Gültigkeit; die LPG-Typen I-III sind damit aufgelöst worden.) Die Musterstatuten bieten in mehrfacher Hinsicht einen starken Kontrast zur ursprünglichen Konzeption der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der Landwirtschaft. Waren die spezialisierten LPG ursprünglich als Endpunkt des Industrialisierungsprozesses gedacht, so bilden sie nunmehr den Rahmen, in dem der weitere Industrialisierungsprozeß ablaufen soll. Für die beiden Bereiche der Pflanzen- und Tierproduktion sind die gesellschaftspolitischen und sozialen Fragen in gleicher Weise geregelt worden, obwohl der Entwicklungsstand der Produktivkräfte nicht vergleichbar ist. Für die Tierproduktion der LPG, die noch weitgehend unter bäuerlichen Produktionsbedingungen betrieben wird, wurden mit den Musterstatuten die gleichen gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse eingeführt wie für die bereits weitgehend industriemäßig arbeitende Pflanzenproduktion. Einen starken Kontrast zu den KOE bilden auch die Festlegungen der LPG-Statuten hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte und der Bestellung der Betriebsleitung. Wie in den nicht spezialisierten LPG-Typen I–III werden ein Vorstand und ein Vorsitzender gewählt. Wahlberechtigt sind jedoch nicht nur die Mitglieder, sondern auch die Arbeiter und Angestellten der LPG, durch deren Einbeziehung die Mitgliedervers
Agrarpolitik (1979) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ bzw. nach 1949 in der DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische A. verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie von der Erwartung ausgegangen, daß die Agrarproduktion durch…
DDR A-Z 1979
Presse (1979)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Medienpolitik der SED. Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Agitation und Propaganda) ist grundverschieden von der in Ländern mit parlamentarisch-demokratisch verfaßter Regierungsform. Die P. der DDR ist Lizenz-P.: Alle P.-Erzeugnisse (Tages- und Wochenzeitungen, Kreis- und Betriebszeitungen, Zeitschriften, Nachrichten- und P.-Dienste) dürfen nur mit staatlicher Erlaubnis (Lizenzpflicht) hergestellt und herausgege[S. 859]ben werden. Die Lizenzen erteilt das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR; für Kreis- und Betriebszeitungen, örtliche Mitteilungsblätter und Kulturspiegel erteilen sie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. Eine Lizenz „kann“ befristet oder unbefristet erteilt werden, „wenn der Charakter des Presseerzeugnisses den Gesetzen der DDR entspricht“ und „im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes die erforderlichen Materialkontingente zur Herstellung zur Verfügung stehen“. Die Lizenz kann eingeschränkt oder wieder entzogen werden, wenn „festgestellt“ wird, daß die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse vom 12. 4. 1962). In den ersten Nachkriegsjahren erfolgten die Lizenzverteilung und Zensur durch die SMAD. Damalige Tageszeitung der Besatzungsmacht: „Tägliche Rundschau“. Für alle periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse besteht ein staatliches Vertriebsmonopol, ausgeübt durch den Postzeitungsvertrieb: In- und ausländische P.-Erzeugnisse dürfen in der DDR nur vertrieben, verkauft oder unentgeltlich verbreitet werden, wenn sie in die Postzeitungsliste des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen aufgenommen sind (Ausnahme: SED-Betriebszeitungen). Einzelheiten regelt die AO über den Vertrieb von P.-Erzeugnissen — Postzeitungsvertriebsordnung — vom 20. 11. 1975 (GBl. I, 1975, S. 769 ff.). Tageszeitungen: Sie sind nach der marxistisch-leninistischen Lehre von der Identität von Partei- und Massen-P. Organe der Parteien oder der Massenorganisationen. 1977 gab es in der DDR 38 Tageszeitungen mit einer Gesamtauflagenhöhe von täglich 8,3 Mill. Exemplaren. Erscheinungsweise: montags bis sonnabends (mit Wochenendbeilage); seit Januar 1975 erscheinen keine Sonntagszeitungen mehr. Nach Anzahl, Umfang und Auflagenhöhe kommt der SED-P., als „Kern des sozialistischen P.-Systems“, die größte Bedeutung zu. Die SED ist auch Eigentümerin des größten P.- und Verlagskonzerns (Zentrag). Zur parteieigenen P. gehören die Tageszeitungen der SED: „Neues Deutschland“, Zentralorgan der SED, (Ost-)Berliner und Republikausgabe; tägliche Auflage über 1 Mill. (1977); 15 Bezirkszeitungen als Organe der jeweiligen Bezirksleitungen der SED mit eigenem Titel, z. B. „Freiheit“, Halle; „Leipziger Volkszeitung“, Leipzig; „Sächsische Zeitung“, Dresden. Die SED-Tageszeitungen der 14 DDR-Bezirke erscheinen in 218 Kreisen mit eigenen Lokalseiten. Die „Berliner Zeitung“ - nach 1945 zunächst Magistratsblatt — ist, ebenso wie die „BZ am Abend“ (einzige Abendzeitung) Organ der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) und erscheint wie die (Ost-)Berliner Ausgabe des ND mit (Ost-)Berliner Lokalteil. Auflagenhöhe aller SED-Bezirkszeitungen (einschließlich „Berliner Zeitung“) 1977: täglich 4,7 Mill. Exemplare. Die Tageszeitungen der anderen Parteien (überregionale Zentralorgane der Parteiführungen mit Ost-Berliner und Republikausgaben) hatten in den 70er Jahren folgende Auflagen: An regionalen Tageszeitungen geben mit eigenen Titeln heraus: die CDU 5, die LDPD 4 und die NDPD 5 für die ehemaligen Länderbereiche Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, einschließlich der Zentralorgane mit 69 Lokalseiten. Die DBD verzichtete auf eigene Regionalzeitungen, ihr Zentralorgan erscheint mit regionalen Bezirksseiten. Alle Tageszeitungen dieser Parteien erreichen insgesamt nicht einmal die Auflagenhöhe der von der FDJ herausgegebenen Tageszeitung „Junge Welt“, Organ des Zentralrats der FDJ, Auflage: 900.000 (1978). Weitere Tageszeitungen von SED-gelenkten Massenorganisationen: „Tribüne“, Organ des Bundesvorstandes des FDGB (Auflage 1974: 400.000); „Deutsches Sportecho“, Organ des DTSB. Da sämtliche Parteien und SED-geführten Massenorganisationen und Verbände in ihren Statuten die führende Rolle der SED anerkennen und sich ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Politik unterordnen, stimmen Aufmachung und Inhalt des allgemeinen Nachrichtenteils aller Tageszeitungen im wesentlichen überein (ADN). Zentrale Lenkung erfolgt nach den genau festgelegten Auswahlprinzipien: „Um dem Leser ein richtiges Bild von der objektiven Wirklichkeit in ihren Zusammenhängen zu vermitteln, wird die Auswahl der zu veröffentlichenden Nachrichten, ihre Placierung, die Zusammenstellung der einzelnen Fakten innerhalb einer Nachricht sowie die Wortwahl und Überschriftengestaltung parteilich vorgenommen“, und: „Wir drucken nicht prinzipienlos alles mögliche ab. Unsere Presse bringt, was der Masse des Volkes dient. Der Gegner kommt nur zu Wort, falls uns das dient“ (Journalistisches Handbuch der DDR, Leipzig 1960, S. 193; Sozialistische Journalistik, Leipzig 1966, S. 132). Die weitere Thematik ist in Auswahl und Ansprache, doch mit gleicher Zielsetzung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) dem zugedachten Bezieherkreis angepaßt („Sozialistisches Pressesystem“). Die führende Rolle der SED ist auch in allen anderen P.-Arten durch die Kaderpolitik und die journalistische Ausbildung (Journalismus) gesichert. Alle gesellschaftlich relevanten Wochenzeitungen und Zeitschriften werden von Verbänden, Organisationen, staatlichen Institutionen und Verlagen, die der Kontrolle der SED unterliegen, herausgegeben. Wochenzeitungen: „Horizont“. Sozialistische Wochenzeitung für internationale Politik und Wirtschaft, parteiliches Informationsblatt über Ausland, Außenpolitik und internationalen Kommunismus (Dokumentationsteil); sie übernahm z. T. mit die Funktion des eingestellten Bulletins „Aus der internationalen Arbeiterbewegung“. „Die Wirtschaft“, Zeitung für Politik, Wirtschaft und Technik, praxisbezogene Abhandlungen zur Wirt[S. 860]schaftspolitik der SED mit RGW-Berichterstattung. „Neue Deutsche Bauernzeitung“, Organ des ZK der SED (Auflage 1973: 185.000). „Sonntag“, kulturpolitische Wochenzeitung, Organ des Kulturbundes. „Wochenpost“. Massenblatt für die Familie mit 32 Seiten, gegliedert in: politische DDR-Umschau, Kultur-Umschau mit Filmpremieren, Außenpolitik (Ost/West), Kaleidoskop, Portrait der Woche, Anzeigen, DDR-Fernsehprogramm, Briefwechsel- und Heiratsanzeigen, Rätselseiten und Ratgeber (Garten, Hausarzt usw.); wöchentliche Auflage: 1,1 Mill. (1974). „Für Dich“, Illustrierte Zeitschrift für die Frau, 48 Seiten mit politischen Kommentaren, Frauenthemen, Erziehungsproblemen, Roman, Mode und Ratgeber; wöchentliche Auflage: 850.000 (1969). „FF dabei“, Funk/Fernseh-Programmillustrierte; Auflage: 1,4 Mill. (1974). 1977 erschienen 31 Wochenzeitungen mit einer Gesamtauflage von 8,7 Mill. Exemplaren. Die Zeitschriften der Parteien, Massenorganisationen und Verbände dienen der ideologischen Vertiefung der jeweiligen Sach- oder Verbandsarbeit. Sie spiegeln daher oft aufschlußreicher als die Tageszeitungen das Spannungsverhältnis von Ideologie und Wirklichkeit wider (Zeitschriften). Die zuständigen Organe der SED sind ferner alleiniger Herausgeber von Betriebszeitungen. Sie erscheinen als Organe der Leitungen der SED-Betriebsparteiorganisationen (auch an staatlichen Institutionen, z. B. Universitätszeitungen); 1977 gab es 630 Betriebszeitungen mit einer Gesamtauflage von rd. 2 Mill. Exemplaren. Sie gelten als „Führungsinstrumente der politisch-ideologischen Massenarbeit“ der Partei vor allem zur Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im sozialistischen Wettbewerb (Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 4. 6. 1975, in: „Neuer Weg“, Nr. 14/1975). Eine AO des Ministers für Kultur regelt die materielle Anerkennung für werktätige Mitarbeiter an der Betriebszeitung (AO vom 22. 4. 1976, GBl. I, 1976, S. 281 ff.). Einige kirchliche Zeitungen und Zeitschriften werden von den Kirchen in der DDR herausgegeben. Westliche Zeitungen und Zeitschriften, sofern sie nicht in einem genehmigungspflichtigen Abonnement bezogen werden (ausgewählte Funktionäre und leitende Mitarbeiter und Wissenschaftler staatlicher Institutionen), sind für die Allgemeinheit nicht erhältlich (Zeitungsaustausch). An nur wenigen zentral gelegenen Zeitungskiosken der Post (Verkaufsmonopol) in Großstädten wie Berlin (Ost) und Leipzig und in Inter-Hotels werden einige westliche Zeitungen angeboten; an den für alle zugänglichen Verkaufsstellen jedoch nur kommunistische wie die französische „L'Humanité“ oder die italienische „L'Unità“ und das westdeutsche DKP-Organ „UZ“ sowie „Die Wahrheit“ der West-Berliner SEW (in den letzten Jahren allerdings ohne westliches Fernsehprogramm). Reichhaltig ist dagegen das P.-Angebot aus den osteuropäischen sozialistischen Staaten, vor allem sowjetische Publikationen z. T. in deutscher Sprache wie „Presse der Sowjetunion“. „Sowjetunion“, „Sowjetfrau“ usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 858–860 Preissystem und Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseamtSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Medienpolitik der SED. Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Agitation und Propaganda) ist grundverschieden von der in Ländern mit parlamentarisch-demokratisch verfaßter…
DDR A-Z 1979
Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (1979)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; Sitz: zunächst Liebenwalde, später (1948–1955) Kleinmachnow bei Berlin, danach Berlin (Ost); Direktor (seit 1950): Professor Hanna Wolf; Stellv.: W. Schneider, M. Herold, O. Raus, H. Neef. Der Lehrkörper umfaßt gegenwärtig mehr als 100 Professoren, Dozenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Aufgaben: 1. Ausbildung und Weiterbildung von Führungskadern der SED, die häufig bereits wichtige Funktionen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen wahrgenommen und in der Regel eine Kreis- und Bezirksparteischule (Parteischulung der SED) erfolgreich absolviert haben. 2. Veranstaltung von Kongressen, Kolloquien und Seminaren unter Beteiligung der Lehrstuhlinhaber und Dozenten. 3. Forschung, die sich allerdings in engen Grenzen hält. 4. Im Rahmen des Parteilehrjahrs Veranstaltung von Vortragszyklen für Spitzenkader, zu denen häufig Politbüro-Mitglieder der SED, jedoch auch leitende Funktionäre der KPdSU und der kommunistischen Parteien der anderen Volksdemokratien eingeladen werden. Zur Organisation: An der P. bestehen (z. Z. doppelt besetzte) Lehrstühle u. a. auf folgenden Gebieten: Marxistisch-leninistische Philosophie; Allgemeine Geschichte; Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der KPdSU; Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung; Politische Ökonomie des Kapitalismus; Politische Ökonomie des Sozialismus; Wirtschaftspolitik der DDR-Industrie; Wirtschaftspolitik der DDR-Landwirtschaft; Grundfragen der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts in der DDR; Partei/Parteileben; Literatur und Kulturpolitik; Deutsche und Russische Sprache. Jedem Lehrstuhl ist eine Reihe von Dozenten, Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern zugeordnet. Für das Direktstudium gab es 1950–1954 Ein- und Zweijahrlehrgänge, ab 1954/55, in Anlehnung an die Organisationsstruktur der Parteihochschule beim ZK der KPdSU in Moskau, Dreijahrlehrgänge und seit Mitte der 60er Jahre Vierjahrlehrgänge. Stärke der Jahrgänge: etwa 150–200 Studenten. Die Abteilung Fernstudium ist 1950 eingerichtet worden; hier können gegenwärtig Fünfjahrlehrgänge absolviert werden. Das Studium schließt mit dem Staatsexamen („Diplom-Gesellschaftswissenschaftler“) aufgrund der Staatsexamensordnung (Beschluß des ZK der SED vom 8. 10. 1953) ab. Seit 1953 besitzt die P. außerdem Promotions- und Habilitationsrecht für die Grade des Dr. phil. (habil.) und des Dr. rer. oec. (habil.). Die P. gibt seit 1952 eigene Zeitschriften (u. a. „Theorie und Praxis“, die jedoch nicht im Postzeitungsvertrieb der Deutschen Post vertrieben werden) heraus; sie veröffentlicht ferner regelmäßig Studien- und Anschauungsmaterial für das Parteilehrjahr. Studienbewerber unterliegen besonderen Aufnahmebedingungen. Vorausgesetzt werden in der Regel der Besuch einer Bezirksparteischule (bzw. ein diesem Niveau entsprechender Wissensstand), langjährige Parteimitgliedschaft und Erfahrung in leitenden Positionen des Partei- und Staatsapparates. Das Vorschlagsrecht haben die Bezirksleitungen. Die Bewerbungen laufen über die Abteilung Kader (Sektion Parteischulen) und werden vom ZK-Sekretariat bestätigt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 787 Parteigruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiinformationSiehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; Sitz: zunächst Liebenwalde, später (1948–1955) Kleinmachnow bei Berlin, danach Berlin (Ost); Direktor (seit 1950): Professor Hanna Wolf; Stellv.: W. Schneider, M. Herold, O. Raus, H. Neef. Der Lehrkörper umfaßt gegenwärtig mehr als 100 Professoren, Dozenten, Assistenten und…
DDR A-Z 1979
Staatsbürgerschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I. S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle Personen, a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St. der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St. nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine andere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St. der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre [S. 1035]minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St. vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St.-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland hält an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 — (BVerfG E 36, S. 1 ff.). Die DDR lehnt diese Auffassung strikt ab. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1034–1035 Staatsbürgerkunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsfeiertageSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1985 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…
DDR A-Z 1979
Warenverkehr, Nichtkommerzieller (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr; das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); die Versendung von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege ist in der 20. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 geregelt, die am 21. 6. 1973 in Kraft getreten ist. Dazu erlassen wurden die Anlagen zu § 7 der 20. DB mit den Zollsätzen für die Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege, die Bekanntmachung über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973 und die AO über die Aussetzung der Erhebung von Zöllen bei der Einfuhr von Geschenksendungen auf dem Postwege vom 14. 6. 1973 (GBl. I., Nr. 28). Nach diesen DDR-Bestimmungen darf jeder Bewohner der DDR jährlich bis zu 12 Geschenksendungen empfangen. Bei Sendungen aus dem Ausland in die DDR wird Zoll in Höhe von 10 bis 40 v. H. erhoben, sofern der Wert der Sendung 200 Mark der DDR übersteigt. Ausgesetzt ist die Zollerhebung für Empfänger, die im Rentenalter stehen, bzw. Invalidenrentner oder Sozialunterstützungsempfänger sind. Für Sendungen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in die DDR ist die Zollerhebung ohne Wertgrenze ausgesetzt. Für alle Geschenke gilt die Vorschrift, daß sie für den persönlichen Bedarf des Empfängers bestimmt sein müssen. Der Versand von Büchern ist erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Literatur, sonstige Druckerzeugnisse, Bilder und Darstellungen, deren Inhalt „gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält“ oder „deren Inhalt bzw. Einfuhr in anderer Weise den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widerspricht“. Nicht erlaubt ist der Versand von Adressenverzeichnissen, Kalendern, Almanachen, Jahrbüchern sowie Presseerzeugnissen, die nicht in der Postzeitungsliste der DDR enthalten sind. Ausnahmslos verboten ist z. B. der Versand von Arzneimitteln und ihnen gleichgestellten Stoffen oder Zubereitungen, Werbematerial und Zahlungsmitteln. Der Versand von Schallplatten ist gestattet, „soweit diese Werke des kulturellen Erbes oder des wirklichen kulturellen Gegenwartschaffens betreffen“. Seit dem 21. 9. 1977 können Genußmittel in Geschenksendungen auf dem Postwege ohne Mengenbegrenzungen in die DDR versandt werden (Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten). Die Deutsche Post der DDR ist verpflichtet, alle Geschenksendungen der Zollverwaltung der DDR vorzuführen. Verstöße gegen die DDR-Bestimmungen können zu entschädigungslosem Einziehen der gesamten Sendung bzw. des beanstandeten Teils der Sendung oder zur Zurücksendung an den Absender führen. Im Postabkommen mit der DDR 1976 wurde vereinbart, daß in Fällen der Zurückweisung der Zurückweisungsgrund auf der Sendung angegeben werden muß. Bei Beschlagnahme der gesamten Sendung wird das [S. 1156]Aufgabepostamt benachrichtigt, in Fällen der Teileinziehung der Empfänger. Für Geschenksendungen aus der DDR gelten größere Einschränkungen als umgekehrt. Die jährlich bis zu 12 zugelassenen Geschenksendungen je Absender in der DDR dürfen nur einen Wert bis zu je 100 Mark der DDR haben. Sind in den Sendungen Textilien enthalten, so dürfen diese den Gesamtwert von 60 Mark der DDR je Geschenksendung nicht übersteigen, wobei z. B. der Versand von Arbeits- und Berufskleidung aus Textilien und Ledermaterialien, Kinder- und Babykleidung sowie Bettwäsche und Bettwäschestoffen, ferner von Zahlungsmitteln, Schuhwaren aller Art, Fleisch und Fleischwaren aus der DDR generell verboten ist. Einzelheiten über den zulässigen Inhalt von Geschenksendungen in die DDR und über die Haftung der Deutschen Bundespost beim Verlust von Sendungen sind aus einem bei den Postämtern in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) erhältlichen Merkblatt zu ersehen. Das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs ist nur im Reiseverkehr möglich, weil die DDR für den Bahnversand erforderliche Genehmigungen in der Regel nicht erteilt. Das Genehmigungsverfahren für die Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr ist in der 11. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR ― Genehmigungsverfahrensordnung ― vom 13. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132), zuletzt geändert durch die 29. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR vom 19. 9. 1977 (GBl. I, Nr. 29), geregelt. Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen zur Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr richtet sich nach der AO (Nr. 1) — Genehmigungsgebührenordnung — vom 12. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 12. 12. 1969 (GBl. II, Nr. 100) und der AO Nr. 3 vom 24. 6. 1971 (GBl. II, Nr. 54). Nach diesen Bestimmungen der DDR dürfen Reisegebrauchs- und -verbrauchsgegenstände genehmigungs- und gebührenfrei ein- und ausgeführt werden. Bei der Einreise in die DDR ist die Mitnahme von Geschenken. deren Einfuhr nicht verboten ist (einfuhrverboten sind z. B. Kinderspielzeug militärischen Charakters, Briefmarken und Briefmarkenkataloge, bestimmte Druckerzeugnisse, Fernsehgeräte und gebrauchte Gegenstände mit Ausnahme von Textilien und Schuhen), im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungs- und gebührenfrei zulässig. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 100 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Seit 21. 9. 1977 können Genußmittel (Tabakwaren, Kaffee, alkoholische Getränke) im grenzüberschreitenden Reiseverkehr für den persönlichen Bedarf oder als Geschenk genehmigungs- und gebührenfrei ohne Anrechnung auf die Freigrenzen mitgenommen werden. Übersteigt der Wert der mitgenommenen Geschenke, der sich nach den Einzelhandelsverkaufspreisen in der DDR richtet, die Genehmigungsfreigrenzen, so werden Genehmigungsgebühren zwischen 10 v. H. und 40 v. H. erhoben. Bei der Ausreise aus der DDR dürfen Gegenstände, deren Ausfuhr nicht verboten ist (verboten ist z. B. die Ausfuhr von ungültigen Zahlungsmitteln und Münzen, Kunstgegenständen, Briefmarken, Porzellan, feuerfesten Glaswaren, Fleisch und Fleischwaren sowie einer Reihe von Textilerzeugnissen), im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungs- und geführenfrei mitgebracht werden. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 20 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Über diese Wertgrenze hinaus bedarf die Mitnahme der Genehmigung der Zollstelle. Dafür sind Genehmigungsgebühren zwischen 20 v. H. und 50 v. H. des Warenwerts zu entrichten. Für Gegenstände, die in der DDR mit Devisen oder mit ordnungsgemäß eingetauschter Mark der DDR gekauft sind, gelten besondere Vergünstigungen. Nähere Einzelheiten über die Mitnahme von Gegenständen im Reiseverkehr mit der DDR sind aus einem bei den Reisebüros und den Auskunftsstellen der Deutschen Bundesbahn erhältlichen Merkblatt „Reisen in die DDR“ zu ersehen, das vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wird. Das Aus- und Einfuhrverfahren für Umzugs- und Erbschaftsgut richtet sich nach der 22. Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 und der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973, die am 21. 6. 1973 in Kraft getreten sind (GBl. I. Nr. 28). Nach diesen Bestimmungen bedarf die Ein- und Ausfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut keiner Genehmigung, es sei denn, es handelt sich um Kraftfahrzeuge und Produktionsmittel. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut muß grundsätzlich zusammen mit der Übersiedlung abgewickelt werden; sie ist in Ausnahmefällen innerhalb eines Jahres danach zulässig. Die Ein- und Ausfuhr von Erbschaftsgut muß grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft bzw. nach Abschluß der Erbauseinandersetzung erfolgt sein. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut unterliegt der Zollabfertigung, wobei die Ausfuhr 3 Wochen vorher beim zuständigen Binnenzollamt beantragt werden muß. Der Zollantrag ist durch eine Aufstellung aller zur Ein- oder Ausfuhr vorgesehenen Gegenstände in 2facher Ausfertigung zu stellen. Beizufügen ist für Umzugsgut eine Bestätigung der zuständigen DDR-Behörden über die Notwendigkeit der vorübergehenden Ein- oder Ausfuhr oder eine Übersiedlungsgenehmigung sowie bei verspäteter Ein- oder Ausfuhr ein Nachweis, daß die Verspätung gerechtfertigt ist. Für Erbschaftsgut ist der Nachweis der Erbberechtigung durch die Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheines oder dessen notariell beglaubigte Abschrift zu erbringen. [S. 1157]Umzugs- und Erbschaftsgut darf auch im Reiseverkehr mitgenommen werden, wobei die erforderlichen Nachweise an der Grenze erbracht werden müssen. Zu beachten sind die von der DDR bekanntgemachten Ein- und Ausfuhrverbote und Beschränkungen für Umzugs- und Erbschaftsgut. Nicht eingeführt werden dürfen z. B. Schußwaffen, topographische Karten, Personaldokumente, Akten, Sparkassenbücher und andere Wertpapiere, bestimmte Druckerzeugnisse und Briefmarken sowie Briefmarkensammlungen, Münzen und Münzsammlungen, „soweit deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetzen enthält“. Von der Ausfuhr sind die gleichen Gegenstände ausgenommen und darüber hinaus z. B. Kunstgegenstände und Archivgut. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1155–1157 Warenverkehr, innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WarenzeichenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr; das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); die Versendung von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege ist in der 20. Durchführungsbestimmung zum…
DDR A-Z 1979
Gesellschaftsordnung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die Arbeitsmittel, andererseits die Menschen mit ihren Arbeitsfertigkeiten und Produktionserfahrungen sowie neuerdings auch die Wissenschaft mit der auf ihren Erkenntnissen beruhenden Technologie und Organisation der Produktion gezählt. Als Produktionsverhältnisse werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen bezeichnet, die im Prozeß der Güterproduktion und -Verteilung entstehen. Hierbei wird dem Verhältnis der Menschen zu den Produktionsmitteln, also den Eigentumsverhältnissen, besondere Bedeutung beigemessen, die für die Klassenstruktur der Gesellschaft entscheidend sein sollen. Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Basis, die den politisch-rechtlichen und ideologischen Überbau der jeweiligen Gesellschaftsordnung bestimmt. Der Historische Materialismus behauptet, daß es objektive Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung gebe, denen zufolge eine historische Abfolge von verschiedenen ökonomischen Gesellschaftsformationen die Menschheitsgeschichte charakterisiere. Die marxistisch-leninistische Formationslehre unterscheidet 5 Gesellschaftsformationen: 1. Urgesellschaft. Sie ist eine klassenlose Gesellschaft, für die die Primitivität der Produktivkräfte, die wenig entwickelte Arbeitsteilung und das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln kennzeichnend sind. 2. Sklavenhaltergesellschaft. Für sie ist der antagonistische Gegensatz von 2~Hauptklassen, der Sklavenhalter und der Sklaven, charakteristisch, dessen ökonomische Grundlage das Privateigentum der Sklavenhalter an den Produktionsmitteln sowie an den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven, ist. 3. Feudalismus. Der antagonistische Grundwiderspruch besteht hier zwischen den Feudalherren und den Leibeigenen. Die Produktionsverhältnisse beruhen auf dem Privateigentum der Feudalherren an den Produktionsmitteln. insbesondere am Grund und Boden, und auf der persönlichen Abhängigkeit der Leibeigenen von den Feudalherren, die einem beschränkten Eigentumsverhältnis gleicht. 4. Kapitalismus. Der grundlegende Klassengegensatz zwischen den Kapitalisten (Bourgeoisie) und der Arbeiterklasse (Proletariat) beruht auf dem Privateigentum der Kapitalisten an den Produktionsmitteln und der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter. Die Arbeiter sind zwar im Rechtssinn unabhängig, sie müssen aber ihre Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen und geraten so in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Seit Lenin wird die Endphase des Kapitalismus als Imperialismus bezeichnet, für den insbesondere die beherrschende Rolle der Monopole charakteristisch [S. 473]ist und der als „parasitärer, faulender und sterbender“ Kapitalismus eine allgemeine Krise der kapitalistischen Produktionsweise offenbare. 5. Sozialismus/Kommunismus. Nach Marx folgt auf den Kapitalismus der Kommunismus, wobei er einmal beiläufig von 2 Entwicklungsphasen der kommunistischen Gesellschaftsordnung sprach. Lenin bezeichnete später die erste Phase als „Sozialismus“, die zweite als „Kommunismus“. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Phasen besteht darin, daß im Sozialismus das Leistungsprinzip gilt und miteinander befreundete Klassen (insbesondere Arbeiterklasse und Genossenschaftsbauern) existieren, zwischen denen nichtantagonistische Gegensätze bestehen können, während der Kommunismus eine klassenlose Gesellschaft auf der Basis des Bedürfnisprinzips darstellt. Als treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet der Historische Materialismus den Widerspruch zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sowie die darauf beruhenden Klassengegensätze. Wenn diese Widersprüche innerhalb einer Gesellschaftsformation ein Höchstmaß erreichen, schlägt die Quantität in Qualität um. und es findet eine Revolution statt, die die nächste Gesellschaftsformation herbeiführt. So vollzieht sich der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus auf dem Wege der sozialistischen Revolution. Fortan kann allerdings nicht mehr der Widerspruch die treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung sein, da antagonistische Klassengegensätze nicht mehr bestehen und die nichtantagonistischen Gegensätze immer geringer werden. Allerdings hat das verstärkte Auftreten realer Widersprüche in allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu einer Neubelebung der Widerspruchsdiskussion auch in der DDR in den Jahren 1973 und 1974 geführt. Als Haupttriebkraft wird nunmehr das Klassenbündnis bezeichnet. Die Einordnung der DDR in das geschilderte Entwicklungsschema bereitet manche Schwierigkeiten. Die Periodisierung der eigenen Geschichte ist durch Unklarheiten und rückwirkende Uminterpretationen gekennzeichnet. Bis 1951/52 soll eine „antifaschistisch demokratische Ordnung“ bestanden haben, in der die „demokratisch-revolutionäre Umwälzung“ der Gesellschaft erfolgt sei. Der nunmehr beginnende sozialistische Aufbau ist in der Folgezeit verschiedentlich unterteilt und benannt worden. Eine einschneidende Zäsur bilden die Jahre 1962 und 1963. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt haben. Der nächste Abschnitt der Entwicklung wurde zunächst als „umfassender Aufbau des Sozialismus“ (1963) und dann als „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (1967) bezeichnet; seit 1971 begreift sich die DDR als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“. Im Gegensatz zur Ulbricht-Ära, in der der Sozialismus als eine länger andauernde „relativ selbständige Gesellschaftsformation“ aufgewertet wurde, wird heute davon ausgegangen, daß Sozialismus und Kommunismus 2 Phasen einer einheitlichen Gesellschaftsformation darstellen, die allmählich ineinander übergehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 472–473 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1975 1985 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die…
DDR A-Z 1979
Materialwirtschaft (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Die VVB bzw. die Kombinate, die ihnen gleichgestellt sind, und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen unterstellten Betriebe zusammengefaßte Materialforderungen bei den Staatlichen Kontoren einreichen, die einerseits die geprüften und bestätigten Anforderungen an die „Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Grundmittel“ im [S. 716]Ministerium für M. weitergeben. Das Material wird nach Dringlichkeitsstufen den anfordernden Stellen in Form von Kontingenten zugeteilt. Die langfristige Planung der M. erfolgt unter Leitung des Ministeriums für M. in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission, den Industrieministerien, anderen zentralen staats- und wirtschaftsleitenden Organen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen. Im Jahr 1972 wurde mit dem Aufbau eines Systems staatlicher Normative des Materialverbrauchs begonnen, um eine weitere Senkung des spezifischen Materialverbrauchs zu erreichen und die Lagerhaltung auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Anzahl der Normative (Zusammenfassung von Normen für Erzeugnisgruppen) hat sich von 460 im Jahre 1973 auf rd. 1.260 im Jahr 1975 erhöht. Bisher ist es nach eigenem Eingeständnis den Wirtschaftsfachleuten in der DDR allerdings nicht gelungen, den Informationsbestand von 50 Mill. betrieblichen Materialverbrauchsnormen durch entsprechende Aggregation zu volkswirtschaftlichen Normativen für die zentrale Planung nutzbar zu machen. Für die in die Normativarbeit einbezogenen Ministerien der Industrie und des Bauwesens (Ministerium für Bauwesen) wurden 1975 ein Anteil der normativ begründeten Warenproduktion von fast 50 v. H. und ein Anteil des normativ begründeten Werkstoffverbrauchs am Gesamtverbrauch von fast 80 v. H. erreicht. Der Anteil des Materialverbrauchs am Gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukt betrug nach vorläufigen Ergebnissen 1976 56,6 v. H., wobei der Materialverbrauch von 1960 bis 1976 schneller gestiegen ist als das Gesellschaftliche Gesamtprodukt. Das gerade auf dem Gebiet der M. wenig funktionierende System der zentralen Planung und das Verbot einer ausreichenden Lagerhaltung in den Betrieben sind Anlaß für fortwährende Stockungen im Produktionsablauf. Obwohl mengenmäßig vielfach Überplanbestände vorhanden sind, fehlen ständig bestimmte Sorten und Abmessungen an Material. Die sparsame Verwendung von Materialien wird zunehmend propagiert. Die Spannweite der Initiativen reicht von mobilisierten Beständen über verminderte Abfälle und gesenkten Ausschuß bis zum rückgeführten Verpackungsmaterial. Im Jahr 1975 beispielsweise wurden Sekundärrohstoffe wie Metallschrott, Altpapier, Alttextilien, Rücklaufflaschen und -gläser, Glasbruch usw. im Wert von 2,5 Mrd. Mark erfaßt (bei einem gesamtwirtschaftlichen Materialverbrauch von 208 Mrd. Mark). Allein die Rückführungsquote für Verpackungsmittel wurde im Zeitraum von 1971 bis 1975 auf ca. 35 v. H. erhöht. Im Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 betrug in der DDR die durchschnittliche jährliche Senkung des spezifischen Verbrauchs an volkswirtschaftlich wichtigen Roh- und Werkstoffen, berechnet auf eine Einheit industrielle Warenproduktion, 2,8 v. H. Eine rationellere Energieanwendung brachte in diesem Zeitraum für die Gebrauchsenergieintensität eine durchschnittliche jährliche Senkung von 4,7 v. H., für die Elektroenergie-Intensität von 2,7 v. H. In der Direktive zum IX. Parteitag der SED (1976) wurde festgelegt, den Verbrauch volkswirtschaftlich wichtiger Energieträger, Rohstoffe und Materialien, berechnet auf eine Einheit industrieller Warenproduktion, im Zeitraum 1976–1980 um jahresdurchschnittlich 3,0 v. H. zu senken. Zur Senkung der volkswirtschaftlichen Materialintensität trägt die Verbesserung der Materialeinsatzstruktur bei, so z. B. in der Bereitstellung von Plastwerkstoffen zu Konstruktionszwecken in der metallverarbeitenden Industrie. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 715–716 Materialistische Geschichtsauffassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materielle InteressiertheitSiehe auch die Jahre 1969 1975 1985 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Die VVB bzw. die Kombinate, die ihnen gleichgestellt sind, und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den…
DDR A-Z 1979
Betriebsverfassung (1979)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die rechtlichen Grundlagen der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate sind das Arbeitsgesetzbuch (AGB) sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129). Diese VO löste eine Anzahl vorangegangener Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung ab, so insbesondere für die VEB die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. 2. 1967 und für die Kombinate die VO über Bildung und Rechtsstellung von volkseigenen Kombinaten vom 16. 10. 1968. Ein Anfang 1967 veröffentlichter Entwurf zur VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der VVB wurde dann zwar vielfach wie geltendes Recht behandelt, erlangte jedoch keine Gesetzeskraft. Rechtliche Grundlagen für eine B. der VEB waren erstmals 1952 geschaffen worden. Die bis dahin unselbständigen Teilbetriebe einer VVB waren in rechtlich selbständige und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende Wirtschaftseinheiten (VEB) überführt worden. Mit der VO 73 trat zum erstenmal in der DDR eine geschlossene Regelung für VEB, Kombinate und VVB in Kraft. Sie bildet im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (Ministerrat) und dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (Örtliche Organe der Staatsmacht) ein umfassendes, aufeinander abgestimmtes Gesetzeswerk zur Strukturierung der Wirtschaftsleitung. Die DDR besitzt damit heute eine bessere rechtliche Abgrenzung der Kompetenzen und Funktionen der nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus gestalteten Leitungsebenen im Vergleich zu vorangegangenen Regelungen. Die VO 73 bestimmt die Stellung der wirtschaftenden Einheiten im Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Nach den „Grundsätzen“ der VO 73 (§ 1) sind die VEB, Kombinate und VVB „Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Volkswirtschaft der DDR“. Sie erfüllen „ihre Aufgaben im Auftrage des sozialistischen Staates und in Verwirklichung des Beschlusses der Partei der Arbeiterklasse, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“. Die zentralen staatlichen Pläne bilden die verbindliche Grundlage ihrer Arbeit. VEB, Kombinate und VVB werden nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor des Betriebes oder Kombinats (Generaldirektor der VVB) und nach einer „kollektiven Beratung der Grundfragen“ unter Mitwirkung der Werktätigen geführt. Die Rolle der Gewerkschaftsorganisation im Betrieb steht heute stärker als bisher im Vordergrund; ihre wesentlichen Mitwirkungsrechte im Betrieb sind im neuen AGB ausführlicher als bisher geregelt (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Dafür sind seit der VO 73 eine Reihe von Beratungsgremien entfallen (Gesellschaftliche Räte in VVB, wissenschaftlich-ökonomische Räte in Kombinaten; die Produktionskomitees in den VEB waren bereits vorher aufgelöst worden). Diese Regelung wird offiziell damit begründet, daß dadurch der direkte Einfluß der Werktätigen über Partei und Gewerkschaft besser zu sichern sei. Neben den wesentlichen betrieblichen Funktionen wurden auch verstärkt die sozialpolitischen Aufgaben herausgearbeitet und die Pflicht zur Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen betont. Nach geltenden Regelungen haben außerdem die VEB, Kombinate und VVB die „ihnen übertragene Aufgabe zur materiell-technischen Sicherstellung und andere Maßnahmen der Landesverteidigung, einschließlich der Zivilverteidigung“ durchzuführen. Die Betriebe werden verpflichtet, die sozialistische Wehrerziehung zu fördern und dazu auch materielle Unterstützung zu leisten. Der Volkseigene Betrieb (VEB) fungiert sowohl als wirtschaftliche als auch als gesellschaftliche Grundeinheit, also nicht nur als „arbeitsteiliges Glied“ der Volkswirtschaft, sondern auch als Zentrum zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten. Der VEB ist rechtsfähig und führt einen eigenen Betriebsnamen. Mit der VO 73 wird auf die ausdrückliche Feststellung der juristischen Selbständigkeit des VEB verzichtet. Alle Betriebe der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, sich in das beim Ministerrat durch das Staatliche Vertragsgericht geführte Register eintragen zu lassen (GBl. II, 1970, S. 573). Die Registerführung erfolgt beim Bezirksvertragsgericht. Nach der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre in der DDR ist der Betrieb ein Kollektiv von Werktätigen, ausgestattet mit volkseigenen materiellen und finanziellen Fonds. Als ökonomische Grundeinheit und sozialistischer Warenproduzent erfüllt der Betrieb die durch die staatlichen Pläne fixierten Teilaufgaben und arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Daneben ist eine Reihe besonderer Weisungen zu beachten, wie die Verpflichtung zur ter[S. 191]min-, sortiments- und bedarfsgerechten Produktion, für eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit wie auch für eine moderne Industrielle Formgestaltung der Erzeugnisse zu sorgen und die Produktion zu niedrigsten Kosten zu erbringen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Verantwortung der Betriebe im Hinblick auf die Forderungen der sozialistischen ökonomischen Integration gezollt. Die Betriebe sind gehalten, die Konsequenzen einer fortschreitenden Integration im RGW umfassend zu berücksichtigen. Nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel für die erweiterte Reproduktion der Betriebe besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstfinanzierung über Gewinn und Kredit; generell bedeutet jedoch die vielzitierte „Eigenverantwortung“ nur eine relative Selbständigkeit im Rahmen einer weitgehend an überbetriebliche Weisungen und Normen gebundenen Dispositionsbefugnis insbesondere für das „Wie“ der Planerfüllung. Alle wesentlichen Kompetenzen liegen in den Händen der Kombinate, VVB und Ministerien. Teilweise sind bei den Kombinaten und VVB auch wichtige betriebliche Funktionen zentralisiert. Mit der VO 73 entfielen einige im Zuge der Wirtschaftsreform seit 1967 den VEB erteilten Rechte (z. B. das Recht eines finanziellen Ausgleichsanspruchs bei Eingriffen und Planänderung durch übergeordnete Instanzen), die im Vergleich zur VEB-VO 1967 eine erneute Beschränkung des Dispositionsspielraumes bedeuten. Gründe hierfür sind nicht zuletzt in Bemühungen der Betriebe zu suchen, ihren Betriebserfolg durch sehr flexible Handhabung oder bewußte Umgehung von Plananweisungen und Rechtsvorschriften zu sichern oder zu erhöhen. Der Spitzenfunktionär in der Betriebshierarchie ist der Betriebsdirektor. Als „Beauftragter des sozialistischen Staates“ und Betriebsleiter, berufen durch den Leiter des übergeordneten Organs, fungiert er in doppelter Funktion als Wirtschaftsleiter und als sozialistischer Erzieher. Seine Position ist in ein System der gesellschaftlichen Leitung (Partei, Gewerkschaft, FDJ usw.) eingebettet. Gemäß dem Prinzip der Einzelleitung ist er gegenüber seiner übergeordneten Instanz persönlich voll verantwortlich und besitzt Weisungsrecht gegenüber allen Mitarbeitern des Betriebes (AGB §§ 82, 83). Seine Verpflichtungen hinsichtlich einer effektiven Arbeitsorganisation und straffen Arbeitsdisziplin werden im AGB (4. Kap.) besonders hervorgehoben. Die straffe Subordination der innerbetrieblichen Struktur ist durch die Ausbildung eines für die Leitungsorganisation des sozialistischen Betriebes typischen Gegengewichtsprinzips zur allseitigen Kontrolle innerhalb der betrieblichen Führung gekennzeichnet. Typisch hierfür ist die doppelte Unterstellung des Hauptbuchhalters. Ebenso richtet sich das System der gesellschaftlichen Leitung gegen „individuelle und kollektive Sonderinteressen“ des Betriebes. Der Betriebsdirektor hat die Grundsätze und Normen des sozialistischen Arbeitsrechts zu verwirklichen. Er ist für die Ausarbeitung und Erfüllung des Betriebsplans und seiner Aufschlüsselung bis hin zum Arbeitsplatz verantwortlich und hat den Betriebsplan vor seinem vorgesetzten Leiter zu verteidigen. Er legt die Aufgabenbereiche und Befugnisse der leitenden Mitarbeiterfest. Er kann seine Befugnisse partiell auf diese übertragen. Er ist ferner verantwortlich für Arbeitsgestaltung, Festlegung der Arbeitsnormen und die Ausarbeitung und Festsetzung sonstiger Leistungskennziffern. Gemäß dem sozialistischen Leistungsprinzip hat er das Arbeitspotential des Betriebes auf hohe Planerfüllung und maximale Steigerung der Arbeitsproduktivität zu konzentrieren wie auch „die Beziehungen zwischen Tarif. Leistung und Lohn so zu gestalten, daß jeder Werktätige daran interessiert ist, hohe Leistungen zu erreichen“ (VO 73, § 9). Mitwirkungsorgane der Belegschaft sind nicht als Beginn des Übergangs zur kollektiven Leitung im Sinne einer Mitbestimmung, sondern als Form einer straffen Leitung durch kollektive Mitwirkung und Beratung im Dienste einer intensiven Kontrolle zu verstehen. Ihr Recht auf Mitwirkung sollen die Werktätigen grundsätzlich durch die BGL und die BPO verwirklichen. „Im Betrieb … wirken die Werktätigen unmittelbar und mit Hilfe ihrer gewählten Organe an der Leitung mit“ (Verfassung der DDR Art. 42, 1). Betriebsdirektor. Partei und Gewerkschaft organisieren, kanalisieren und steuern die Mitwirkung. Dabei ist der Form nach zwischen kollektiven Verträgen (Betriebskollektivvertrag [BKV]), beratenden Gremien (Ständige Produktionsberatungen), gelenkten Produktionsinitiativen (Formen des Sozialistischen Wettbewerbs) und Versammlungen verschiedener Art (Rechenschaftslegungen usw.) zu unterscheiden. Mitwirkung bedeutet Mitsprache zur Mobilisierung der Reserven des Betriebes durch Ausnutzung der „schöpferischen Initiative“ der Belegschaft. Die Grundsätze der B. eines VEB gelten in der Regel gleichermaßen für die Betriebe eines Kombinates, soweit diese einen eigenen Betriebsnamen führen. Für unselbständige Betriebsteile eines Kombinates bestehen Sonderregelungen (Betriebsformen und Kooperation). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 190–191 Betriebssportgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebswirtschaft, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1969 1975 Die rechtlichen Grundlagen der B. der Volkseigenen Betriebe (VEB) und Kombinate sind das Arbeitsgesetzbuch (AGB) sowie die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129). Diese VO löste eine Anzahl vorangegangener Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung ab, so insbesondere für die VEB die VO über Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. 2. 1967 und…
DDR A-Z 1979
Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland (1979)
Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Ü. abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962 sind die Zuwanderer, die mit Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, im Bundesnotaufnahmeverfahren besonders erfaßt worden (siehe Tabelle). Diese Statistik erfaßt jedoch nur die Übersiedler, die im Bundesgebiet die Notaufnahme beantragt haben. Es ist aber davon auszugehen, daß dies nicht alle Übersiedler getan haben. Die wirkliche Zahl derjenigen, die seit dem 1. 7. 1962 die DDR mit Genehmigung der dortigen Behörden verlassen haben, ist also höher. Sie übertrifft bei weitem die der Flüchtlinge. Im Zusammenhang mit dem Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 ist vereinbart worden, auch Probleme der Familienzusammenführung zu lösen, und zwar durch Zusammenführung von Ehegatten, den Umzug von Eltern, die von ihren Kindern betreut werden sollen, und in besonderen Ausnahmefällen auch die Genehmigung zur Eheschließung und die Ausreise des in der DDR lebenden Verlobten. In vielen Fällen konnte seitdem geholfen werden, wie die Übersicht der Entwicklung seit 1964 zeigt: Umzugsgut darf mitgenommen werden, soweit dies nach den zollrechtlichen Bestimmungen der DDR zulässig ist. Die Zahl der Ausreisewilligen in der DDR ist jedoch weit höher, als dies in den o. a. Zahlen zum Ausdruck kommt. Insbesondere seit der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. 8. 1975, die auch von der DDR unterzeichnet worden ist, beantragen viele Bewohner der DDR unter Berufung auf die Menschenrechte die Ausreise aus der DDR. Um diesen meist erfolglosen Bemühungen Nachdruck zu verleihen, legen viele Ausreisewillige ihre Arbeit nieder, demonstrieren öffentlich gegen die Verletzung der Menschenrechte oder wenden sich an westliche Organisationen. Die Behörden in der DDR haben darauf seit 1976 in zahlreichen Fällen mit Verhaftungen und Verurteilungen wegen Asozialen Verhaltens oder Hetze (Staatsverbrechen) reagiert. Seit dem Inkrafttreten des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. 4. 1977 (Strafrecht) führen solche auf die Menschenrechte gestützten Ausreiseanträge häufig auch zu einer Freiheitsstrafe wegen „Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ nach § 214 StGB. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1089 Überplanbestände A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Übersiedlung in die DDRSiehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Ü. abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962…
DDR A-Z 1979
Massenorganisationen (1979)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre spezifischen Interessen organisiert und kontrolliert vertreten zu können. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d. h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch zugleich als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser „Widerspruch“ wird aufgrund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der vor allem den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung „gesellschaftliche Organisation“ verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED 1. ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2. einen organisierten und kontrollierten Raum zu schaffen, in dem die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z. B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3. die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“), 4. Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.), 5. die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 6. bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“), 7. sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 8. sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 9. Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). Ihren Führungsanspruch verwirklicht die SED durch [S. 715]ihre Mitglieder, die laut Statut der Partei gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort die Parteibeschlüsse durchzuführen. Die ausschlaggebende Repräsentanz der SED im Funktionärskörper der M. wird durch eine systematische Kaderpolitik von den jeweils zuständigen Abteilungen des SED-Apparats gesichert. Die Vorsitzenden bzw. Sekretäre der wichtigsten M. (von FDGB und FDJ) auf den verschiedenen Organisationsebenen sind zugleich Mitglieder der entsprechenden SED-Leitung. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der Demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Zusätzlicher Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen, wie z. B. Ferienreisen. Auch gibt es vielfach keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung aller bestehenden Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie z. B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund (KB) wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) und Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z. B. der Verband der Journalisten aus dem FDGB, der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, Schriftstellerverband der DDR und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Aufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M. hat in seinen Grundstrukturen seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen erfahren. Lediglich im Bereich der Fachverbände der Intelligenz hat sich der Differenzierungsprozeß fortgesetzt. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das entfaltete und aufeinander bezogene Organisationensystem der M. wird mit den Blockparteien in der von der SED geleiteten Nationalen Front zusammengefaßt. In der Nationalen Front der DDR stellt sich die Gesellschaft der DDR gleichsam in organisierter Form dar. Außer der SED selbst, den Blockparteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten begriffen werden können) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die VdgB/BHG und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Die in den Volksvertretungen repräsentierten Organisationen sind als Kern der NF im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen. Die Notwendigkeit, in wachsendem Maß vor allem im ökonomischen, technischen und wissenschaftspolitischen Bereich Sachverstand und Fachwissen zur Optimierung der anstehenden Entscheidungen heranzuziehen. hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Veränderungen in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung als Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) haben die Verantwortung des FDGB für die Sozialpolitik, der FDJ in der Jugendpolitik deutlicher hervortreten lassen. Ausdehnung der Freizeit, Verbesserung der materiellen Lage. Hebung des Bildungsniveaus verlangen nach einer Verbesserung der Arbeit der M., wenn sich nicht ein größer werdender Teil der sozialen und kulturellen Aktivitäten der Gesellschaftsmitglieder neben den M. entfalten soll. In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion ist immer wieder die Tendenz hervorgetreten, in der Übernahme staatlicher Funktionen durch die M. (z. B. der Sozialversicherung durch den FDGB) einen notwendigen Prozeß in der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu sehen. Ohne ganz verschwunden zu sein, sind Äußerungen dieser Art in der DDR selten geworden. Die M. gelten bereits in ihrer gegenwärtigen Form als Ausdruck und Teil der „sozialistischen Demokratie“. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 714–715 Masseninitiative A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische GeschichtsauffassungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten,…
DDR A-Z 1979
Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) (1979)
Siehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1985 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte, Ingenieure und Wissenschaftler aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, den industriellen Vorleistungsbereichen und der Nahrungsgüterwirtschaft an. Sie wirkten als ehrenamtliche kollektive Beratungsorgane des Ministerrates (RLN [Z]) bzw. der Räte der Bezirke (RLN [B]) und der Kreise (RLN (KJ), die sowohl beratende als auch über ihre Produktionsleitungen administrative Aufgaben wahrzunehmen hatten. Die Produktionsleitung des RLN (Z) war zugleich das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Sie hatte damit den Rang eines Ministeriums; der Vorsitzende des RLN (Z) trug den Titel Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Räte (LR bzw. RLN) traten an die Stelle des 1962 aufgelösten Ministeriums für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft, weil dieses Ministerium mit seiner aus der Zeit der Kollektivierung überkommenen starren Arbeitsweise nicht den Anforderungen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) entsprach. Obwohl auf dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) bzw. auf den Kreisbauernkonferenzen usw. wie zuvor 1966 und 1968 die Mitglieder der RLN erneut gewählt worden waren, verloren die RLN durch die Ausgliederung ihrer Produktionsleitungen an Bedeutung. Die Produktionsleitung des RLN (Z) wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 zum Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet. In gleicher Weise sind durch einen Beschluß des Ministerrates vom 15. 5. 1975 die Produktionsleitungen der RLN (B) am 1. 6. 1975 zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Bezirke umbenannt worden. Gleichzeitig wurden unter Auflösung der VVB Forstwirtschaft bei den Räten der Bezirke bis zum 15. 9. 1975 Abteilungen für Forstwirtschaft eingerichtet. Weiterhin hatten die Räte der Bezirke die Umbildung der Produktionsleitungen der Räte der Kreise in Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu beschließen. Die Trennung der Administration von den „demokratisch gewählten Organen“ der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, den RLN, wird mit dem erreichten Grad der Vergesellschaftung der Produktion und mit der Komplexität der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsaufgaben erklärt. Angestrebt wird eine straffe, staatliche Leitung auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus. Bemerkenswert ist, daß die RLN offiziell nicht aufgelöst wurden. Sie sind jedoch ab 1975 nicht mehr einberufen worden. Da Bauernkongresse nicht mehr abgehalten wurden, fanden auch keine Neuwahlen der RLN statt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 888 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für SozialversicherungSiehe auch: Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1969 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN): 1975 1985 Die RLN waren Nachfolgeorganisationen der am 7. 2. 1963 eingerichteten Landwirtschaftsräte (LR), die 1968 durch die Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft zu RLN erweitert worden waren. Ihnen gehörten Vertreter des Staatsapparats, der politischen Organisationen, Genossenschaftsmitglieder sowie Arbeiter, Angestellte,…
DDR A-Z 1979
Nationale Front der DDR (1979)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1985 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der SED im Hinblick auf die Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Nachdem bereits seit Mitte 1948 der Demokratische Block als Zusammenschluß der Parteien (SED; CDU; LDPD; NDPD; DBD) sowie später auch der Massenorganisationen (FDGB; FDJ; Demokratischer Frauenbund Deutschlands [DFD]; Kulturbund) unter Führung der SED wirkte, wurde die NF. am 7. 10. 1949 als zusätzliche Form der Bündnispolitik auf der programmatischen Grundlage der vom SED-Parteivorstand am 4. 10. 1949 angenommenen Entschließung „Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ gegründet. Sie war als gesamtdeutsche Bewegung zur „Rettung der deutschen Nation“ konzipiert, der jede Partei, Organisation, Persönlichkeit in West und Ost unbeschadet ihrer politischen, ökonomischen oder weltanschaulichen Prinzipien beitreten konnte. Der gesamtdeutschen Funktion wurde von Anfang an die Aufgabe der wirtschaftlichen Stärkung der SBZ/DDR zugeordnet, deren Partei- und Staatsführung sich noch für Gesamtdeutschland verantwortlich fühlte. Unter Überwindung von Widerständen gegen die Bündnispolitik in den eigenen Reihen entwickelte die SED die NF. von einer allgemein antifaschistisch-demokratisch orientierten zu einer sozialistischen Volksbewegung. Ähnlich wie die Volksfronten in einigen anderen sozialistischen Ländern gilt die NF. als das breiteste und umfassendste „Bündnis aller politischen und sozialen Kräfte des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei“. Innerhalb des politischen Systems der DDR wird der NF. die Rolle eines wichtigen Bindegliedes zwischen Staat und Gesellschaft beigemessen, dessen Wirksamkeit an der erwünschten Annäherung der Klassen und Schichten an die Arbeiterklasse und der damit verbundenen wachsenden sozialen Homogenität sowie der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung gemessen wird. Charakteristisch für die Nationale Front der DDR — so die neue Bezeichnung seit 1973 — ist, daß sie keine Massenorganisation mit eingetragenen Mitgliedern und Grundorganisationen darstellt, sondern bei einem geringen Anteil von hauptamtlichen Kräften auf der breiten ehrenamtlichen Tätigkeit von 335.000 Bürgern in 17.000 Orts-, Wohnbezirks-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen beruht, die von den Wahlberechtigten des jeweiligen Bereiches gewählt werden. In den Ausschüssen, die als wichtige Organisationsform nicht nur Repräsentativorgane der Parteien und Massenorganisationen der NF., sondern operative Arbeitsorgane im jeweiligen Territorium bilden, arbeiten Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und auch nichtorganisierte Einzelpersonen ohne bestimmten [S. 752]Proporz zusammen. Den Ausschüssen gehören die Vorsitzenden der jeweiligen Räte der Bezirke. Kreise, Städte und Gemeinden an. Höchstes Organ ist der direkt von der Bevölkerung gewählte Kongreß, der den Nationalrat und seinen Präsidenten (seit 1950 Prof. Dr. E. Correns, parteilos) wählt. Der Nationalrat leitet die Arbeit zwischen den Kongressen durch sein Präsidium und Sekretariat. Beim Nationalrat sowie bei Bezirks- und Kreisausschüssen bestehen Arbeitsgruppen, die als Konsultativgremien fungieren (z. B. Arbeitsgruppe Mittelstand seit 1956, 1963 in Arbeitsgruppe Komplementäre, Handwerker und Gewerbetreibende umbenannt). Den Kern und den Träger der zahlreiche Vereinigungen, Gesellschaften und Verbände umfassenden NF. bildet der „Demokratische Block“, dessen Ausschüsse ähnlich staatlich-territorial wie die der NF. aus der jeweils gleichen Zahl von Vertretern der 5 Parteien (SED, DBD, CDU, LDPD, NDPD) und 4 Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, KB der DDR) zusammengesetzt sind. Während in den Ausschüssen der NF. das Gemeinsame im Vordergrund der Arbeit steht, dienen die Blockausschüsse durchaus als Foren, in denen parteipolitische Vorstellungen und auch kontroverse Meinungen diskutiert werden. Es ist die allgemeine Tendenz festzustellen, daß die NF. nicht nur umfangreichere Aufgaben und eine breitere Basis hat, sondern in der politischen Praxis mehr und mehr den Block auf allen Ebenen ersetzt. Zu den vielfältigen Aufgaben der NF gehören u. a.: Mobilisierung staatsbürgerlicher Aktivität und Verantwortung der Bürger bei der Vorbereitung und Durchführung der Gesetze der Volkskammer und der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen; Propaganda und Agitationsarbeit auf breitester Basis; rechtzeitiges Erkennen von neuen Problemen; Benennung der Kandidaten für Wahlen auf allen Ebenen; Unterbreitung der vom Demokratischen Block beratenen und beschlossenen Kandidatenliste sowie des Wahlprogramms; Bestätigung der Richterkandidaten und Unterstützung der Wahl und Tätigkeit der Gesellschaftlichen Gerichte im Wohnbezirk; Antragsrecht zur Abberufung von Abgeordneten; Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen, vor allem durch enge Verbindung der Ausschüsse mit den Abgeordneten; Mithilfe bei der Lösung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplans, u. a. durch den Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!“; Unterstützung der Bemühungen, die vor allem im Produktionsbereich angestrebte Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen im Wohnbereich fortzuführen (Hausgemeinschaften). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 751–752 Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GedenkstättenSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1985 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der SED im Hinblick auf die Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Nachdem bereits seit Mitte 1948 der Demokratische Block als Zusammenschluß der Parteien (SED; CDU; LDPD; NDPD; DBD) sowie später auch der Massenorganisationen…
DDR A-Z 1979
Markt und Marktforschung (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten. Verbände. Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche Wirtschaftsplanung, an der die wirtschaftsleitenden Organisationen und die Wirtschaftseinheiten nur vorbereitend und konkretisierend mitwirken. Ihre hauptsächliche Funktion ist die Realisierung der extern gefällten Planentscheidungen über Produktion, Investition und Konsumtion sowie Beschäftigung und Kapitalbildung. Wenn dennoch in der DDR die Bezeichnung „Sozialistischer M.“ verwendet wird, so wird damit nur noch zum Ausdruck gebracht, daß auch in der „Sozialistischen Planwirtschaft“ Rohstoffe, Zwischenprodukte, Fertigerzeugnisse und Dienstleistungen zwischen Produzenten, Verwendern und Konsumenten in einem institutionell abgegrenzten Bereich ausgetauscht werden. Dabei wird nach wie vor Geld als Tauschmittel verwendet. Der Austausch der Waren ist Teil der gesamt- und einzelwirtschaftlichen Planung und wird zu den staatlich festgesetzten Preisen abgerechnet. Die Austauschprozesse sind gesetzlich geregelte Kauf- und Verkaufsbeziehungen zwischen Betrieben und staatlichen Einrichtungen aller Wirtschaftsbereiche auf der Grundlage von Plänen und in der Form von Wirtschaftsverträgen. Institutionell umfaßt der sozialistische M. neben den Absatzorganisationen der Fertigungsbetriebe und den Außenhandelsbetrieben vor allem den staatlichen und genossenschaftlichen Binnenhandel sowie den Kommissionshandel. Bezeichnungen wie „geplanter M.“ und „organisierter M.“ weisen darauf hin, daß das Koordinationsprinzip der zentralen Planung auch im Handel herrschen soll. Durch direkte staatliche Planung und Leitung soll das Auftreten „spontaner M.-Kräfte“ verhindert werden. Da jedoch die privaten Haushalte in der DDR über die Verwendung der Einkommen für Konsumtion und/oder Sparen im Rahmen der geplanten An[S. 700]gebote an Konsumgütern, Dienstleistungen und Sparmöglichkeiten selbständig entscheiden können und sich exakte Informationen über das zukünftige Konsumverhalten der privaten Haushalte nicht erheben lassen, stimmen geplantes Angebot und tatsächliche Nachfrage häufig nicht überein. Die Nichtübereinstimmung von Angebot und Nachfrage hatte allerdings bisher nur bedingt korrigierende Auswirkungen auf die Produktionsentscheidungen der folgenden Planperiode, da die Waren bei insgesamt noch knappem Warenangebot ohnehin abgesetzt werden konnten („Verkäufer-M.“). Erst bei der Anhebung des Versorgungsniveaus und einer weiteren Differenzierung des Angebots an Konsumgütern und Dienstleistungen, wie sie die Wirtschaftspolitik seit dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 anstrebt, erhalten die Fragen der Absatzwirtschaft auf dem Binnen-M. generell mehr Bedeutung. Die Sortimente sollen nunmehr in qualitativer und quantitativer Hinsicht in einem höheren Maße dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Von der zentralen Planung wird erwartet, daß sie mehr als bisher „gesellschaftliche Bedürfnisse“ und auch den privaten Bedarf als Ausgangspunkt wählt und flexibel auf Bedarfsschwankungen reagiert, ohne das Prinzip langfristig stabiler, d. h. einheitlich und auf Dauer festgelegter Verbraucherpreise zu verlassen. Die Ergebnisse von Bedarfsuntersuchungen und -einschätzungen sollen zukünftig mehr Einfluß auf die Planentscheidungen gewinnen („Bedarfsforschung als untrennbarer Bestandteil der Planung und Bilanzierung“). Dies gilt vor allem für die wichtigeren Positionen des „Zentralen Versorgungsplanes“, der als Bestandteil des jährlichen Volkswirtschaftsplanes rd. 70 v. H. der volkswirtschaftlichen Warenproduktion enthält. Um Anpassungen der Produktion an den sich ständig wandelnden Bedarf auch bei laufender Plandurchführung zu ermöglichen, wurde die Planrealisierung mit Kennziffertoleranzen für einen Teil der Lieferungen experimentell erprobt. Seit 1974 ist es der Industrie und dem Handel bei 20 v. H. der Positionen des Zentralen Versorgungsplanes gestattet, zu Beginn der Planperiode lediglich Liefergrundverträge abzuschließen, die erst während der Planrealisierung durch spezifizierte Wirtschaftsverträge ersetzt werden. Solche aktuelle Bedarfsschwankungen berücksichtigenden Wirtschaftsverträge müssen jeweils bis Ende Februar für das erste Planhalbjahr und bis Ende August für das zweite Planhalbjahr abgeschlossen werden. Einer stärkeren Bedarfsorientierung des Angebots auf dem Binnen-M. steht bisher entgegen, daß neben einer Reihe praktischer Schwierigkeiten — wie z. B. unzureichenden Verbraucherbefragungen und dem Mangel an ausgebildeten M.- und Bedarfsforschern — die grundlegenden Kategorien wie „gesellschaftliche Bedürfnisse“, „absolutes und perspektivisches Bedürfnis“, „Bedarf“, bisher wirtschaftswissenschaftlich noch unzureichend untersucht und geklärt wurden, so daß Industrie und Handel in der Wirtschaftspraxis von unterschiedlichen Begriffsinterpretationen ausgehen oder sogar ihre praktische Bedeutung für Produktionsentscheidungen generell leugnen. In der Außenwirtschaft (Außenwirtschaft und Außenhandel) waren bereits Mitte der 60er Jahre die Instrumente, die eine bedarfsgerechte Produktion sichern, ausgebaut worden. Hierzu zählen eine intensivierte M.-Forschung und -Werbung, die Bildung eigener und zentralisierter Absatzorganisationen bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Kombinate sowie der Zusammenschluß von Warengruppen zu Handelsmarken. II. Marktproduktion der Landwirtschaft Als landwirtschaftliche M.-Produktion wird der über den „Sozialistischen M.“ laufende Teil der landwirtschaftlichen Produktion verstanden. Sie umfaßt alle pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse, die zur Versorgung der Bevölkerung an staatliche Erfassungs- und Aufkaufsstellen oder an Betriebe der Verarbeitungsindustrie oder des Handels verkauft werden (staatliches Aufkommen der Landwirtschaft). Zur M.-Produktion zählen weiterhin die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut, Futtermitteln, Zucht- und Nutzvieh sowie die Direktverkäufe an den Einzelhandel, nicht dagegen der Eigenverbrauch der Landwirtschaftsbetriebe und der Verkauf von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen an die Betriebsangehörigen. Die landwirtschaftliche M.-Produktion wird vorwiegend in Naturalkennziffern geplant und erfaßt. Der Plan enthält das staatliche Aufkommen und die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut. III. Markt- und Bedarfsforschung Unter MBf. wird die systematische Untersuchung der inländischen Bedürfnis- und Bedarfsentwicklung und der Merkmale von Angebot und Nachfrage bei Gütern und Dienstleistungen des Binnen- und Außen-M. mit dem Ziel verstanden, die bisherige und gegenwärtige Lage zu analysieren, fortlaufend zu beobachten und zukünftige Bedarfs- und M.-Verhältnisse zu prognostizieren. Ihre Definition und die Aufgabenstellung im einzelnen erfolgten seit 1963, dem Beginn einer intensiveren Tätigkeit auf diesem Gebiet, nicht einheitlich. Kennzeichnend wurde, daß die MBf. in der DDR sich nicht auf Absatz-Mf. und Beschaffungs-Mf. beschränkt, sondern darüber hinaus auch die Erkundung aller grundlegenden wirtschaftlichen, soziologischen, psychologischen und naturwissenschaftlich-technischen Faktoren eines gesamten M.-Gebietes anstrebt. Seit der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 einge[S. 701]leiteten besonderen Förderung der Konsumgüterproduktion wird der Bedarfsforschung größere Bedeutung zugemessen. Sie soll die notwendigen Informationen für kurz-, mittel- und langfristige Entscheidungen der Verbrauchsgüterfertigung in Form von M.-Prognosen, systematischen M.-Beobachtungen und gezielten M.-Untersuchungen bereitstellen. Folgende Aufgabengebiete der MBf. sind zu unterscheiden: A. Bedarfs- und Bedürfnisforschung Sie widmet sich der Analyse und Prognose des Gesamtumfangs des Warenbedarfs, des Volumens und der Struktur des Bedarfs einzelner „Bedürfniskomplexe“ und ausgewählter Konsumgüter oder Sortimente. Die Einteilung nach Bedürfniskomplexen folgt typischen menschlichen Lebensbereichen und -gepflogenheiten: Ernährung, Bekleidung, Freizeit, Wohnen, Hauswirtschaft, Körperpflege und Hygiene. Die derart umfassend konzipierte Bedarfs- und Bedürfnisforschung ist weitgehend identisch mit der in der Vergangenheit von den Arbeitskreisen „Lebensstandard“ und „Bedarfsforschung“ des Beirats für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission vertretenen Lebensstandardforschung. Ziel der Bedarfs- und Bedürfnisforschung sind quantifizierte, langfristige Verbrauchsvoraussagen für einzelne Erzeugnisse und Sortimentsgruppen, die zukünftig notwendige Angebotsstruktur und die anzustrebende Sortimentszusammensetzung. Sie dienen als Grundlagen für die längerfristige Planung. Die Voraussagen sollen sich zu „Verbrauchsnormativen“ konkretisieren lassen. Als Verbrauchsnormative gelten Meßziffern für den Durchschnitt der Bedürfnisse im gesamten Untersuchungsgebiet nach wichtigen einzelnen Konsumgütern bzw. Konsumgütersortimenten zum Ende des Prognosezeitraumes. Für den Zeitraum von 1974 bis 1980 sollen längerfristige Richtwerte für alle wichtige Konsumgüter festgelegt worden sein. Gegenwärtig dominieren in der Bedarfs- und Bedürfnisforschung kurz- und mittelfristige Bedarfseinschätzungen für die Positionen des Zentralen Versorgungsplanes. B. Marktforschung auf dem Binnenmarkt Sie erhebt absatzspezifische Angaben zu Erzeugnissen und Sortimentsmerkmalen, z. B. Gebrauchseigenschaften, Formgestaltung, Farbe, Bedienungsmöglichkeiten und Reparaturanfälligkeit. Hierzu zählen auch Angaben über die allgemeine Einstellung der Konsumenten zu den Produkten sowie über die grundsätzlich an die Sortimentsgestaltung zu stellenden Anforderungen (z. B. Qualität, Neu- und Weiterentwicklung). Die Untersuchung des Käuferverhaltens und der Kaufmotive ist eine weitere Aufgabe der Mf. auf dem Binnenmarkt. Sie spielt eine besondere Rolle in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Analyse von Modetrends wurde bisher stark vernachlässigt. In diesem Zusammenhang soll zukünftig dem Markttest von Neuentwicklungen wie generell einer systematischen und mit der Fertigungsplanung abgestimmten Produktentwicklung größere Bedeutung zukommen (vgl. Schema „Entwicklung neuer Erzeugnisse“). Das dem Ministerium für Leichtindustrie unterstehende Modeinstitut, Berlin (Ost), wurde 1976 beauftragt, die Entwicklungstrends der Verbrauchsgewohnheiten. der Sortiments- und Materialveränderungen sowie der Erzeugnisgestaltung zu ermitteln. Sie dienen den wirtschaftsleitenden Organen und Betrieben als Grundinformationen für die konkrete Ausarbeitung von Mode- und Sortimentskonzeptionen sowie Kollektionen. [S. 702]Die wichtigsten Mf.-Untersuchungen werden von außerbetrieblichen Institutionen durchgeführt. Bereits in der Vergangenheit sind Industrie- und Handelsbetriebe über erste Ansätze und vereinzelte Maßnahmen der Mf. nicht hinausgekommen. Während die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe von 1967 noch bestimmte, daß jeder Betrieb „für die Werbung, Bedarfs- und Marktforschung und den Kundendienst sowie für die Ersatzteilversorgung seiner Erzeugnisse verantwortlich“ ist, stellt die gegenwärtig geltende VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB nur noch fest, daß die Betriebe eine „bedarfsgerechte“ Produktion zu organisieren und den Absatz auf den Außenmärkten „exakt vorzubereiten“ haben (GBl. 1967, Nr. 21, S. 121 ff., GBl. I, 1973, Nr. 15, S. 129). C. Marktforschung in der Außenwirtschaft Die Mf. in der Außenwirtschaft ist in erster Linie Export-Mf., d. h. die Analyse von Markt- und Preistendenzen sowie Handels- und Konsumgewohnheiten auf den Märkten der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, des nichtsozialistischen Auslandes und in besonderer Weise der Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel) mit dem Ziel, Absatzmöglichkeiten zu erkunden. Auch die Bezugs-Mf. ist vertreten, insbesondere in Zeiten der Engpässe in der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Enwicklung. Für die verschiedenen Richtungen und Aufgaben der MBf. wurde ein umfangreiches methodisches Instrumentarium entwickelt bzw. aus westlichen Volkswirtschaften übernommen. Es reicht von den Prognosemethoden der Rückrechnung und Extrapolation über mathematisch-statistische Erhebungsverfahren bis zu den herkömmlichen Methoden der Sammlung, Speicherung und Aufbereitung von Markt- und Bedarfsdaten. Verbreitete Methoden der Datengewinnung sind vor allem die Verbraucherbefragung (Interviewtechniken), die Expertenbefragung (u. a. nach der „Delphi-Methode“) und verschiedene Formen der Dokumentenanalyse. IV. Träger der Markt- und Bedarfsforschung Träger der MBf. sind: a) Institut für Mf., Leipzig (IM), b) Institut für Mf., Berlin (Ost)f Ferner: c) Institut für Internationale Politik und Wirtschaft, Berlin (Ost) (IPW), d) Modeinstitut. Berlin (Ost) (MI), e) Hochschulinstitute, insbesondere die Institute für Sozialistische Wirtschaftsführung, f) Industriezweiginstitute, VVB-Institute (Wissenschaftlich-technische Zentren) und Einrichtungen der Bezirkswirtschaftsräte, g) Kombinate, Zentrale Warenkontore, Großhandelsdirektionen und Außenhandelsbetriebe. Die weitaus meisten Untersuchungen im Bereich der Mf. werden vom Institut für Mf. in Leipzig, dem Institut für Mf. in Berlin (Ost) und dem Modeinstitut in Berlin (Ost) durchgeführt. Das Institut für Mf. in Leipzig ist damit beauftragt, die Entwicklung auf dem Konsumgüterbinnenmarkt zu beobachten und zu analysieren. Am 1. 7. 1962 als Institut für Bedarfsforschung gegründet und 1967 umbenannt, erarbeitet es im Auftrag des Ministeriums für Handel und Versorgung und anderer zentraler Institutionen M.-Analysen und M.-Informationen, führt Einzelanalysen und Befragungen durch und untersucht methodische Probleme der MBf. Seit 1967 betreibt es in stärkerem Maße auch Auftragsforschung für wirtschaftsleitende Organisationen und Betriebe der Industrie und des Binnenhandels. Von diesem Zeitpunkt an gilt für die Arbeit des Instituts das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Durch Beschluß des Ministerrates wurde das Institut für Mf. 1973 zum Leitinstitut für die Koordinierung der Forschung sowie für die methodische Anleitung aller Forschungsstellen auf dem Gebiet der MBf. Die Institutsaufgaben sind: Erstellung von Bedarfsprognosen und -einschätzungen für die zentrale Versorgungsplanung des Ministeriums für Handel und Versorgung und der Staatlichen Plankommission. Dazu gehören: Bedarfsvorhersagen für den Zeitraum des nächsten Fünfjahrplanes und die Periode langfristiger Wirtschaftskonzeptionen (bis 1990), Untersuchungen über die Bedarfsentwicklung in ausgewählten Bezirken der DDR, regelmäßige Informationen über die aktuelle Versorgungslage und Untersuchungen über die private Haushaltswirtschaft (z. B. Zeitbudgeterhebungen, Verbrauchsanalysen in kinderreichen Familien); Unterstützung der Räte der Bezirke (Abteilungen Handel und Versorgung) durch methodische Anleitung, Organisation der Zusammenarbeit mit dem Groß- und Einzelhandel und die Bereitstellung von Informationen; Unterstützung des Konsumgütergroßhandels durch Informationsbereitstellung, Anfertigung spezieller Studien zu ausgewählten Versorgungs- und Sortimentsproblemen und regelmäßige Durchführung von Beratungen; Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der MBf. Dies bedeutet neben einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch ― unter Einschluß sowjetischer Erfahrungen — und der Regelung eines arbeitsteiligen Informationsaustausches zwischen Handel und Konsumgüterindustrie auch [S. 703]die Mitwirkung an der thematischen Forschungsplanung. Die Arbeitsthematik soll nach Schwerpunkten so gesteuert werden, daß möglichst für alle wichtigen Planungsentscheidungen auf dem Konsumgüterbinnenmarkt wissenschaftlich erhobene Daten bereitgestellt werden können; Ausarbeitung von Schulungsmaterial und methodische und organisatorische Anleitungen zu speziellen Problemen sowie Durchführung von Lehrgängen. Neben periodischen oder einmaligen Berichten, Studien und Gutachten wird seit 1964 die Fachzeitschrift „Marktforschung“ sowie seit 1972 ein jährlich aktualisiertes „Handbuch der volkswirtschaftlichen Marktdaten“ herausgegeben. Das Institut für Mf. widmet sich demgegenüber neben den Mf.-Abteilungen der Außenhandelsbetriebe der Beobachtung ausländischer Warenmärkte. Als Forschungsinstitut des Ministeriums für Außenhandel erarbeitet es in erster Linie wissenschaftliche Unterlagen für handelspolitische Grundsatzentscheidungen. Die Institutsaufgaben sind: allgemeine Konjunktur- und Mf. nach Länder- und Warenmärkten, einschließlich von Analysen zur Struktur des Welthandels und der Weltwirtschaft; spezielle Untersuchungen für einzelne Warengruppen und Länder; politökonomische Untersuchungen zur Organisation und zum Ablauf des internationalen Handels; Rentabilitätsuntersuchungen des DDR-Exports; Unterstützung der Außenhandelsbetriebe durch die Bereitstellung spezifischer Informationen und Archivmaterialien. Das Institut verfügt über ein Archiv und eine umfangreiche Fachbibliothek. Auf der Grundlage dieser Datensammlungen und der regelmäßigen oder einmaligen Untersuchungen werden Veröffentlichungsreihen publiziert, die Länder- und Warenberichte sowie statistische Übersichten enthalten. Ralf Rytlewski Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 699–703 Mark der Deutschen Demokratischen Republik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarktproduktionSiehe auch die Jahre 1975 1985 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten. Verbände. Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche…
DDR A-Z 1979
Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) (1979)
Siehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1975 1985 In ihrem Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt seit dem 1. 7. 1919 ihren heutigen Namen. Seit 1956 untersteht sie dem Ministerrat der DDR. Ihre Aufgaben erfüllt die SAW in enger Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften der DDR auf der Grundlage eines langfristigen, abgestimmten Arbeitsprogramms. Die Zuordnung zur AdW erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Ministerrates mit dem Ziel, die Arbeit der SAW stärker auf die Schwerpunkte der Wissenschaftspolitik zu orientieren. Die Leitung der SAW liegt bei einem Präsidium, dem der Präsident (gegenwärtig Prof. Dr. Kurt Schwabe), der Vizepräsident, die Leiter der Klassen und der Sekretär der Parteigruppe der SED angehören. Zu ordentlichen Mitgliedern der SAW können bis zu 65 Wissenschaftler der DDR gewählt werden, die ihren Wohnsitz in den Bezirken Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle, Erfurt, Gera oder Suhl haben. Als Ausdruck besonderer Ehrung können Wissenschaftler außerhalb der DDR zu auswärtigen bzw. korrespondierenden Mitgliedern der SAW gewählt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum der SAW. Bei der SAW bestehen eine mathematisch-naturwissenschaftliche und eine philologisch-historische Klasse, zu deren Aufgaben die Vorbereitung der Sitzungen des Plenums gehört. Plenarsitzungen finden monatlich — mit Ausnahme der Sommermonate — statt. Im Mittelpunkt stehen Referate zu Forschungsschwerpunkten der beiden Klassen, die danach in den Sitzungsberichten der SAW veröffentlicht werden. Forschungsschwerpunkte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse sind u. a. Probleme der Gerontologie, der Wirkungsmechanismen von Neurohormonen und die Entwicklung einer mathematischen Theorie spezieller analytischer Funktionen und Fragen des Umweltschutzes. Die philologisch-historische Klasse befaßt sich u. a. mit der Herausgabe von regional-historischen Bibliographien und eines althochdeutschen Wörterbuches sowie der Erforschung der Sprache der frühen deutschen Lyrik. Die naturwissenschaftlich-mathematische Klasse hat 29 ordentliche und 38 auswärtige, die philologisch-historische Klasse 26 ordentliche und 31 auswärtige Mitglieder aus mehreren west- und osteuropäischen Staaten sowie aus der Bundesrepublik Deutschland. Der Status des „früher ordentlichen, gegenwärtig auswärtigen Mitglieds“ für Wissenschaftler aus der Bundesrepublik wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 919 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachversicherungSiehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1975 1985 In ihrem Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt seit dem…
DDR A-Z 1979
Staatsarchive (1979)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine bis heute gültige organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern. Seine Aufgaben werden jedoch praktisch von der bereits 1953 geschaffenen Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern (Sitz Potsdam) wahrgenommen. Unterstellt ist ihr das gesamte staatliche Archivnetz, das aus dem Zentralen St. der DDR, weiteren 9 St., 5 Historischen St., 2 Archivdepots, aus zentralen Technischen Werkstätten sowie der Fachschule für Archivwesen besteht. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Zentrale St. (ZStA, ehem. DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Historischen Abt. 1 die in der DDR lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Größtenteils stammen diese Bestände aus Aktenrückgaben aus der UdSSR und Polen, die zwischen 1952 und 1961 erfolgten. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des ZStA verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur soweit diese wiederum aufgelöst wurden. Nach wie vor werden ferner wertvolle ältere Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in Potsdam zurückgehalten. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins ZStA eingegliedert wurde und seitdem als Historische Abt. II des ZStA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das ZStA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig über 60.000 lfd. Meter Akten, d. h. ein knappes Drittel des gesamten sog. Staatlichen Archivfonds. In Anpassung der Archivorganisation an die staatliche Gliederung wurden die ehem. 5 Landeshauptarchive (LHA). deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet und erhielten damit den Charakter von Bezirksarchiven entsprechend der Bezirkseinteilung der DDR. Dem gleichen Ziel diente auch die Neugründung von weiteren 4 St., die allerdings aus ehem. Landesarchiven hervorgegangen sind, so daß sich die Zahl der St. auf 9 erhöhte (Dresden, Greifswald. Leipzig. Magdeburg, Meiningen. Potsdam, Rudolstadt, Schwerin und Weimar). Darüber hinaus wurden in Anlehnung an frühere territorialstaatliche Bildungen 6 Historische St. geschaffen (Altenburg, Bautzen, Freiberg [ehem. Oberbergamtsarchiv], Gotha, Greiz und Oranienbaum/Anhalt). Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Archivierung von regionalem Schriftgut der Zeit bis 1945 bzw. 1952. Außen den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie besondere Archive wissenschaftlicher Einrichtungen (z. B. Archive der Akademie der Wissenschaften zu [S. 1033]Berlin). Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur möglichen Abgabe an das staatliche Endarchiv. Teilweise sind sie zugleich Verwaltungs- und Endarchiv. Politisch-institutionelle Rücksichten führten darüber hinaus zur Bildung von Sonderarchiven. 1955 wurde als Sonderarchiv für Filmmaterial das Staatliche Filmarchiv gegründet, das einen Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1.000 t Filmmaterial bezog. Durch Befehl des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR vom 15. 7. 1964 wurde das Militärarchiv der DDR in Potsdam gegründet. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv für militärische Akten der Zeit ab 1800. Insgesamt lagert in den staatlichen Endarchiven eine Aktensubstanz von über 220.000 lfd. Metern. Auch das Ausbildungswesen für den Archivdienst erfuhr grundlegende Wandlungen. Seit 1953 erfolgte zunächst eine Zentralisierung der Ausbildung für den höheren und mittleren Dienst in Potsdam. Neuerdings wird eine in drei Stufen gestaffelte Archivausbildung angestrebt (Diplomarchivare, Fachschularchivare, Archivassistenten). die nicht mehr in Potsdam konzentriert ist. Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, 1950 in Potsdam gegründet, wurde seit 1958 und endgültig durch AO vom 10. 8. 1961 der Fachrichtung Geschichte der Ost-Berliner Humboldt-Universität angegliedert und mit dem Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft ausgestattet. Seitdem obliegt dem „Bereich Archivwissenschaft“ der Humboldt-Universität die DDR-einheitliche Hochschulausbildung der Archivare, die nicht mehr als 16monatiges Zusatzstudium angelegt ist, sondern zu einem 5jährigen Direktstudium (78 Semesterwochen), gegliedert in Grundlagen-, Fach- und Spezialstudium, ausgebaut wurde. Für die Ausbildung von Beschäftigten des mittleren Archivdienstes (Direkt- und Fernstudium) ist nach wie vor die am 1. 9. 1955 in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen zuständig. Erstmals 1976 lief dort auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. SED-Parteitags von 1971 ein zweigeteiltes Studium an, das sich aus 5 Semestern Fachschulstudium und einsemestrigem Einsatz am künftigen Arbeitsplatz zusammensetzt. Kennzeichnend für die gesamte Archivpolitik in der DDR ist ihr ständiges Bemühen, den Einklang zur jeweils herrschenden Staats- und Parteilinie der SED herzustellen. In den Planungen für die Archive ist viel von der „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“, von der notwendigen Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“ und neuerdings auch von der Forderung, jede Arbeitsaufgabe „mit einem strengen Maßstab des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses“ zu prüfen, die Rede. Eine Hauptsorge gilt nach wie vor der ideologischen Qualifizierung der Archivare, von denen „parteiliches Herangehen“ bei der Herausarbeitung und Propagierung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes verlangt wird. Von den Archivaren wird ferner erwartet, daß sie maßgeblich bei der Weiterentwicklung der „marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft“ mitwirken und sich auch unmittelbar an der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben beteiligen („Geschichtspropaganda“, „Traditionskabinette“ u. a.). Das Ziel der propagandistischen und informierenden Tätigkeit der St. wurde zuletzt durch VO vom 11. 3. 1976 formuliert. Darin heißt es, daß „das staatliche Archivwesen durch Bereitstellung von Informationen die Organe und Einrichtungen bei Erfüllung ihrer Aufgaben, die marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften, insbesondere die Geschichtswissenschaft, bei der Erforschung der gesellschaftlichen Entwicklung, der revolutionären und anderen progressiven Traditionen und des Kulturellen Erbes sowie bei der Weiterentwicklung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes“ zu unterstützen habe. Nach den gleichen Grundsätzen dürften auch die Anträge westlicher Besucher zur Benutzung von Archiven der DDR bearbeitet werden. Seit Jahrzehnten erhält nur eine streng ausgewählte Minderheit von Interessenten aus westlichen Ländern, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die archivalischen Zeugnisse der deutschen Vergangenheit, soweit sie auf dem Gebiet der DDR aufbewahrt werden. Im Planjahrfünft 1976–1980 ist den Archivaren der DDR die Aufgabe gestellt, den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Auswertung des Archivgutes zu verlagern. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1032–1033 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbankSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine bis heute gültige organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem…
DDR A-Z 1979
Steuern (1979)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zu trifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr. 681, 1970, S. 1, Abs. 1). Diese Wesenserklärung der St. stimmt teilweise wörtlich mit der Kennzeichnung überein, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit besitzt. Gemäß der von der SED-Führung erlassenen Weisung dürfen aus politisch-ideologischen Gründen im Abgabenrecht der DDR und in der finanzwissenschaftlichen Lehre nur diejenigen Pflichtzahlungen an den Fiskus St. genannt werden, die a) aus dem nicht-staatseigenen Sektor der Wirtschaft stammen und die b) von der Bevölkerung geleistet werden. Alle Pflichtzahlungen, welche dagegen die staatseigenen Betriebe aller Wirtschaftsbereiche an die öffentlichen Haushalte leisten, werden als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Dieser staatlichen Sprachregelung wird von einzelnen Finanzwissenschaftlern in der DDR ab und an widersprochen. Sie weisen darauf hin, daß die Abgaben der staatseigenen Betriebe alle Kennzeichen einer St. erfüllen. Wie jede andere St. auch ist z. B. die Nettogewinnabführung der staatlichen Kombinate ein auf Dauer gerichteter zwangsweiser Werttransfer an den Fiskus, ohne daß damit eine spezielle oder generelle Gegenleistung des Staates an den abgabenpflichtigen Großbetrieb verbunden ist. Ganz offenkundig St.-Charakter hätten die produktgebundenen Abgaben, die bei nahezu allen Konsumgüterumsätzen fällig würden (= kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St.). Die durch diese Abgaben erzielten Einnahmen werden zwar durch die Betriebe kassiert und von ihnen an den Staatshaushalt weitergeleitet, gezahlt und getragen würden sie jedoch von den privaten Haushalten, welche die mit Abgaben belasteten Verbrauchsgüter kaufen. Angesichts dieser Sachlage hätte man auch in der Sowjetunion für die produktgebundenen Abgaben die korrekte Bezeichnung „differenzierte Umsatzsteuer“ gewählt. Demgegenüber wird von den Wirtschaftsfachleuten der SED geltend gemacht, daß der Begriff St. einen „Wechsel“ im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens (voraussetzt)“ („Ökonomisches Lexikon“, Bd. II, L-Z, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1970, S. 744). Diese Bedingung sei bei den Abgaben der volkseigenen Wirtschaft nicht erfüllt. Über den Bruttogewinn der in Gemeineigentum befindlichen Betriebe könne der Staat nach seinem Ermessen verfügen. Daher wäre die Zentralisierung von Teilen des Bruttogewinns der VEB und Kombinate im Staatshaushalt nichts anderes als die Inanspruchnahme eines Teils der erwirtschafteten Erwerbseinkünfte durch den faktischen Eigentümer des betrieblichen Produktivvermögens. Denn ein Eigentumswechsel fände bei dem Wertetransfer von der Staatswirtschaft zur Staatskasse doch offenkundig nicht statt. Diejenigen Finanzwissenschaftler, welche die Abgaben der Staatswirtschaft als St. betrachten, halten jedoch diese Begründung für nicht überzeugend. Sie knüpfe lediglich an formaljuristische Tatbestände an. Viel wichtiger sei jedoch, daß die Bemessung, die Einziehung und die Funktionen der Abgaben aus der Staatswirtschaft die gleiche seien wie bei den echten St. Für die in der Bundesrepublik vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Geldleistungen der Zahlungspflichtigen wird in der westdeutschen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis häufig auch neben dem Etikett „Steuer“ der synonyme Begriff „Abgaben“ benutzt. Diese Bezeichnung trifft man auch vielfach in der Fachliteratur der DDR an. Allerdings hat sie sich dort nicht als Oberbegriff eingebürgert, der sowohl die Steuern der Bevölkerung und der nicht-volkseigenen Wirtschaft als auch die Abführungen der Staatswirtschaft an den Fiskus umfaßt. In der Abgabenordnung vom 2. 11. 1970 bezieht sich diese Umschreibung nur auf die St. im engeren Sinne und auf die Verbrauchsabgaben genannten Verbrauchs-St., die in der DDR nur noch für wenige ausgewählte Konsumwaren erhoben werden. In der Regel sind die Anfang der 50er Jahre eingeführten Verbrauchsabgaben in den Produktions- und Dienstleistungsabgaben (= produktgebundene Abgaben) aufgegangen. Abweichend vom Sprachgebrauch des DDR-Abgabenrechts wird in einigen RGW-Ländern die Be[S. 1051]zeichnung „Abgaben“ aber auch bei der Namensgebung für einzelne Abführungen verwendet, welche die Staatsbetriebe an die öffentlichen Etats zu überweisen haben. So erhielt z. B. die auf das Produktivvermögen bezogene Kapital-St. der Handels- und Produktionsbetriebe in der DDR den Namen Handelsfondsabgabe und Produktionsfondsabgabe. Als Sammelbegriff für alle Pflichtzahlungen, die an die Staatskasse geleistet werden, hat sich in den letzten 10 Jahren immer mehr die Umschreibung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle Formen der staatlichen Mittelbeschaffung ab. Er umschließt auch die Weiterleitung der Erlöse der Einrichtungen der gesellschaftlichen Konsumtion an die öffentlichen Haushalte (z. B. der Eintrittsgelder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) und die Einkünfte aus Gebühren, Beiträgen und Zöllen. II. Funktionen der Steuern Die Dienste, welche die St. im Auftrage der Staatsführung zu erfüllen haben, können 1. fiskalischer Art und/oder 2. finanzpolitischer Natur sein. Im ersten Fall helfen sie bei der Beschaffung der Geldmittel, welche die Regierung benötigt, um die Produktion von öffentlichen Gütern für ihre eigenen Zwecke zu bezahlen und um das Angebot von öffentlichen Leistungen zu finanzieren, welche für die Bevölkerung bestimmt sind. Im zweiten Fall dienen die St. der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Zielsetzungen. In Übereinstimmung mit den Funktionen des gesamten Finanzsystems werden in der DDR die St. dazu genutzt, um folgende 4 finanzpolitischen Aufgaben zu erfüllen: 1. Sie sollen die Wirtschaftsführung bei der Lenkung der Produktionsressourcen in die vom Staat gewünschten Verwendungen unterstützen (= Allokations- und Lenkungsfunktion). Dazu gehört z. B., daß die Wirtschaftsführung über variable steuerliche Teuerungszuschläge auf ausgewählte Verbrauchsgüter (= Umsatz- und Verbrauchs-St.) bestimmte Einkommensverwendungen der privaten Haushalte diskriminiert (darunter den Kauf von Autos, Pelzen, Alkohol und Importwaren) und bestimmte Verbrauchsausgaben begünstigt (darunter den Kauf von Büchern und Kinderbekleidung). Ziel dieser steuer- und preispolitischen Beeinflussung der Kaufentschlüsse der Konsumenten ist, die Verbraucher dazu zu bewegen, einen Warenkorb zu wählen, welchen der Staat ex ante aufgrund seiner Prioritäten als den besten für seine Bürger ausgesucht hat. Gelingt diese steuer- und preispolitische Formierung der privaten Kaufentschlüsse, so erfolgt die Allokation der Ressourcen in der Konsumgüterindustrie entsprechend den Präferenzen der Staatsführung. 2. Gezielte St.-Erleichterungen und St.-Vergünstigungen dienen in der DDR in großem Umfang zur Stimulierung von Leistungen und zur Stabilisierung des Arbeitseinsatzes auf einem hohen Leistungsniveau (= Stimulierungs- und Stabilisierungsfunktion). Zu diesen steuerlichen Anreizmaßnahmen gehört, daß häufig bei Wirtschaftsunternehmen der Gewinnsteuersatz für Gewinne über das Plansoll hinaus niedriger ist als der Prozentanteil vom Nettogewinn, den der Staat vom Plangewinn der Betriebe als normale Nettogewinnabführung beansprucht. Um die Werktätigen zu Höchstleistungen im Produktionsprozeß anzuspornen, werden z. B. Prämien zum tariflichen Zeitlohn, der durch Stückakkord erzielte Mehrverdienst und Leistungslöhne der Arbeitnehmer, sofern sie ihre individuellen Normen erfüllt haben. nur mit einem Steuersatz von gleichbleibend 5 v. H. belastet. 3. Genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland werden auch in der DDR die St. dazu benutzt, um über Korrekturen der personellen Einkommens- und Vermögensverteilung ein höheres Maß an sozialer Gerechtigkeit herzustellen und um über eine gleichmäßigere Wohlstandsverteilung die sowjetsozialistische Gesellschaftsordnung zu stabilisieren (= Distributionsfunktion). Im Unterschied zu Westdeutschland ist jedoch in der DDR nicht die Lohn- und Einkommen-St. das Hauptinstrument der Regierung bei der Verwirklichung verteilungspolitischer Ziele. Diese Aufgabe hat man in erster Linie der kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. übertragen (= produktgebundene Abgaben). Dementsprechend werden in der DDR aus den Einnahmen durch die Besteuerung des gehobenen Verbrauchs und des Luxuskonsums die Preissubventionen zur Verbilligung der Nahrungsgüter und das Angebot von Wohlfahrtsleistungen für die Bevölkerung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen finanziert. 4. Zu den systemtypischen Aufgaben der St. gehört ferner die Überwachung der Planerfüllung durch die staatseigenen Wirtschaftsunternehmen. Vor jedem neuen Plan- und Wirtschaftsjahr wird für jede einzelne Produktionsorganisation genau errechnet, wie hoch ihre St.-Pflicht a) bei den produktgebundenen Abgaben, b) bei der Nettogewinnabführung und c) bei der Produktionsfondsabgabe ist, sofern der betreffende Betrieb den ihm vorgegebenen Betriebsplan voll erfüllt. Produziert nun der Betrieb teurer, als dies vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorherzusehen war, und kann er auch seine im Plan vorgeschriebene Auflage zur Senkung der Stückkosten nicht erfüllen, so entstehen für ihn Finanzierungsengpässe. Falls er dadurch mit seinen planmäßigen Gewinnabführungen an den Staat in Verzug gerät, ist dies für die Wirtschafts- und Finanzbehörden ein Signal, um nachzuprüfen, aus welchen Gründen die Planstörungen entstanden sind und wie man Abhilfe schaffen könnte. [S. 1052]<III. Anknüpfungspunkte der Besteuerung (Steuerquellen)> Anders als in der Bundesrepublik werden in der DDR die St.-Quellen danach eingeteilt, welchem Eigentumssektor sie zugehören. Es gibt daher kein Einteilungsschema, welches die St. danach unterscheidet, ob Anknüpfungspunkt der Besteuerung a) Bestandsgrößen in Form von Geld- und Sachkapital sind oder ob b) das Objekt der Besteuerung die Wertschöpfung ist (= Ressourcenzuwachs in der laufenden Periode). Bekanntlich haben in der DDR auf der einen Seite steuerpolitische Vergünstigungen für den staatlichen und für den kollektivierten Wirtschaftssektor und auf der anderen Seite steuerpolitische Diskriminierungen für die Privatwirtschaft eine große Rolle bei der Transformation der individualistischen Eigentums- und Wirtschaftsordnung in die Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs gespielt. Entsprechend dieser sozial-revolutionären Zielsetzung wurde die Besteuerungspolitik von Anfang an danach differenziert, zu welcher Kategorie von Eigentumsform der jeweilige steuerpflichtige Betrieb gehörte. Je nachdem, ob das St.-Subjekt ein Staatsbetrieb, eine Produktionsgenossenschaft oder ein privater Gewerbebetrieb ist, gelten jeweils andere St.-Gesetze und Besteuerungsformen. Auch die Anfang der 50er Jahre neugestaltete Besteuerung der individuellen Einkommen ist bis heute maßgeblich von klassenkämpferischen Zielsetzungen beeinflußt. So werden z. B. persönliche Einkommen aus Produktivvermögen und selbständiger Unternehmertätigkeit durch Erhebung exorbitant hoher St. diskriminiert, während demgegenüber die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit im Arbeitsprozeß nur einer gelinden Besteuerung unterworfen werden. Diese politisch-ideologischen Hintergründe sind dafür verantwortlich, daß es in der DDR praktisch nur ein einziges Kennzeichnungsschema für die Unterscheidung der Abgabenarten nach dem Anknüpfungspunkt der Besteuerung gibt. Diese St.-Systematik unterscheidet die Abgaben danach, aus welchem Eigentumssektor der Wirtschaft sie stammen. Dabei wird die Bevölkerung als ein Eigentumssektor besonderer Art angesehen. Die Konsequenz dieses Kategoriensystems der St.-Arten ist, daß dadurch die Bevölkerung zu einer eigenen St.-Quelle wird. Entsprechend der in der DDR gebräuchlichen Unterscheidung der Abgaben nach ihrer sozialökonomischen Herkunft gibt es im Osten 4 Klassen von fiskalischen Pflichtzahlungen: <1.> Abgaben der Staatswirtschaft, <2.> St. der nichtverstaatlichten Wirtschaft, <3.> St. der Bevölkerung (Besteuerung persönlicher [S. 1053]Einkünfte aus den verschiedenen Einkommensquellen), <4.> Sonstige St. und Abgaben. IV. Abgaben der Staatswirtschaft Die bei weitem größte Einkommensquelle des Staatshaushalts der DDR sind die von der Staatswirtschaft überwiesenen Abgaben. In den Jahren von 1960 bis 1978 stammten im Durchschnitt rd. zwei Drittel der Gesamteinnahmen des DDR-Etats aus der volkseigenen Wirtschaft. Berechnet man den Anteil der Abführungen der Staatswirtschaft an den Haushalt auf der Grundlage des Budgetvolumens, so wie sich dieses nach der amtlichen Systematik zur Aufstellung des Staatsetats ergibt, so wurde der Finanzbedarf der Staatsführung der DDR in den letzten 10 Jahren stets zu 55–60 v. H. durch Abgaben des staatseigenen Wirtschaftssektors gedeckt. Die der Anteilsberechnung zugrunde gelegte Bezugsbasis „Gesamteinnahmen des DDR-Budgets“ enthält auch die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung, die Überträge vom Gesamthaushalt auf die Bezirke (= Finanzausgleich durch gelenkte Dotationen) und die Kassenvorträge. Die Abgaben der staatseigenen Wirtschaft setzen sich (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung) aus folgenden Abführungsarten zusammen: a) den produktgebundenen Abgaben (früher Produktions- und Dienstleistungsabgabe genannt), b) der Produktionsfondsabgabe (PFA), c) der Handelsfondsabgabe, d) der Nettogewinnabführung, e) dem staatlich beanspruchten Anteil am Exportgewinn der Wirtschaftsunternehmen, f) der Bodennutzungsgebühr und g) den gelegentlich beanspruchten überschüssigen Ansammlungsbeträgen bei Amortisationen und Umlaufmitteln einzelner Betriebe, Kombinate und VVB (= Amortisations- und Umlaufmittelabführungen). Die 3 wichtigsten Abgabearten der Staatswirtschaft sind die nach Warenarten differenzierten Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge (= produktgebundene Abgaben), die Produktionsfondsabgabe (PFA) und die Nettogewinnabführung. 1976 stammten 69 v. H. aller Einnahmen der öffentlichen Kassen in der DDR aus der staatseigenen Wirtschaft. Dieser Beitrag zum staatlichen Mittelaufkommen setzte sich wiederum zu rd. 48 v. H. aus produktgebundenen Umsatzsteueraufschlägen, zu 32 v. H. aus Nettogewinnabführungen der staatlichen Produktionsorganisationen und zu rd. 20 v. H. aus Abgaben auf das eingesetzte Produktivkapital (= PFA /Handelsfondsabgabe / Bodenfondsabgabe/ Bodennutzungsgebühr) zusammen. 1. Produktgebundene Abgaben Seit 1955 werden in der DDR produktgebundene Abgaben in die Verkaufspreise der Erzeugnisse der staatseigenen Wirtschaftsbetriebe einkalkuliert. Allerdings trugen damals die steuerlichen Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der in den Staatsbetrieben hergestellten Güter die Bezeichnung „Produktions- und Dienstleistungsabgaben“ (PDA). (VO über die Produktions- und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe vom 6. 1. 1955, GBl. I. S. 37 ff.) 1972 wurden die PDA in „produktgebundene Abgaben“ umbenannt. (VO über produktgebundene Abgaben und Subventionen vom 1. 3. 1972, GBl. II, S. 137 ff.) Die produktgebundenen Abgaben umfassen jeweils die Differenz, die zwischen dem Abgabepreis der Betriebe (= Betriebs- oder Produzentenpreis) und dem höheren Industrieabgabepreis für Güter und Dienstleistungen besteht (= Abnehmerpreis für den Handel und alle Direktbezieher). Der St.-Zuschlag ist untrennbarer Bestandteil der für die Verbraucher der Waren und Dienste geltenden amtlichen Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise. Die in jedem Einzelfall von der Wirtschaftsverwaltung [S. 1054]festgelegte Belastung der Verbraucherpreise ist stets an das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung gebunden. Seitdem im Verlauf der Industriepreisreform (1964–1967) ein neues System der Preisrelationen festgelegt worden ist, werden nur noch die Endverbraucherpreise von Erzeugnissen der Konsumgüterindustrie durch produktgebundene Abgaben belastet. Mit dieser Beschränkung wird die Absicht verfolgt, die nach Einzelwaren spezifizierten Abgaben auf die Verbraucher von Konsumgütern zu übertragen. Die produktgebundenen Abgaben belasten somit ausschließlich die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte. Sie tragen daher alle Merkmale einer Umsatz- und Verbrauchs-St. Um den Warenabsatz in die staatlich gewünschten Verbrauchsrichtungen zu lenken und die private Nachfrage jeweils den volkswirtschaftlichen Leistungsmöglichkeiten anzupassen, können die Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise und die Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge in ihrer Höhe je nach den angestrebten Lenkungseffekten differenziert werden. Diese Preis- und St.-Politik hat zur Folge, daß in der Volkswirtschaft der DDR nahezu so viele verschiedene Umsatz- und Verbrauchssteuerzuschläge vorkommen, wie es Konsumgüter gibt. Berechnungsgrundlage für die Abgabenschuld ist der Absatz der Produktions- und Handelsbetriebe. Eine nach Dienstleistungsarten differenzierte Dienstleistungsabgabe zahlen in der DDR sowohl die reinen Dienstleistungsbetriebe als auch die Produktionseinheiten der Industrie, Bauwirtschaft und Land- und Forstwirtschaft, soweit sie Einnahmen durch den Absatz von steuerlich belasteten Dienstleistungen beziehen. Die Höhe der steuerlichen Teuerungszuschläge für die verschiedenen Konsumerzeugnisse wird geheimgehalten. Fast ausnahmslos werden höherwertige Nahrungs- und Genußmittel, Importwaren und luxuriöse langlebige Gebrauchsgüter mit sehr hohen Abgaben belastet. Dagegen enthalten die Einzelhandelspreise für Grundnahrungsmittel und die Verbraucherpreise für sozialpolitisch bedeutsame Industriewaren (Babybekleidung, Kinderschuhe, Arzneien) keine oder nur sehr geringe St.-Aufschläge. Dadurch bleiben die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen von einer harten Verbrauchsbesteuerung verschont. In der DDR ist es der Wirtschaftsführung bisher nicht geglückt, die Expansion von Geldmenge und kaufkräftiger Nachfrage dem Leistungsvermögen der Konsumgüterindustrie und der vergleichsweise niedrigeren Ausweitung des Verbrauchsgüterangebotes anzupassen. Dadurch ist es seit Beginn der 60er Jahre zu einem immer noch anwachsenden Geldüberhang gekommen, der sich in einer Kassenhaltungsinflation niederschlägt. Mit den produktgebundenen Abgaben und der Besteuerung des gehobenen Konsums hat nun die Wirtschaftsführung ein vortreffliches Mittel in der Hand, um einen Teil der überschüssigen Kaufkraft abzuschöpfen und in die Staatskasse zu leiten. Im Jahr 1976 betrug die durchschnittliche Steuerbelastung der Konsumausgaben der privaten Haushalte in der DDR durch die kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St. rd. 40 v. H. (= St.-Anteil am gesamten Umsatz des Einzelhandels). 2. Die Nettogewinnabführung Seit der Rückkehr zur straffen administrativen Befehlswirtschaft 1971 erhalten die Betriebe in der DDR erneut von zentraler Seite aus vorgeschrieben, wieviel Brutto- und wieviel Nettogewinn sie jährlich erwirtschaften sollen (Nettogewinn = Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe). Zugleich wird im Betriebsplan festgelegt, welche Gewinn-St. sie im jeweiligen Wirtschafts- und Haushaltsjahr an die Staatskasse abzuführen haben. Die Höhe der jährlichen St.-Schuld wird dabei als absoluter Betrag in Mark angegeben. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland legt somit in der DDR der Fiskus für jeden Staatskonzern, jedes Kombinat und jeden Betrieb individuell fest, welche St.-Forderungen die Produktionseinheiten im jeweils nächsten Haushaltsjahr begleichen müssen. Dieses Besteuerungsverfahren ermöglicht der Wirtschafts- und Finanzverwaltung, die St.-Belastung bei der Nettogewinnabführung von Jahr zu Jahr zu verändern. In der DDR ist die Nettogewinnabführung neben der Zinspolitik (Zins und Zinspolitik) der wichtigste finanzpolitische Hebel zur Verwirklichung der Struktur- und investitionspolitischen Prioritäten der Staatsführung. Die Bedeutung der Nettogewinnabführung als Lenkungsinstrument beruht darauf, daß die Wirtschaftsführung durch eine betriebsindividuelle Festlegung der Gewinnabgaben die Kapitalbildung der Produktionseinheiten in den einzelnen Wirtschaftsbereichen entsprechend den wachstums- und strukturpolitischen Entwicklungszielen regulieren kann (Gewinn). 3. Abgaben auf das eingesetzte Produktivkapital Die den Betrieben in Abhängigkeit vom eingesetzten Produktivvermögen auferlegten Abgaben wurden im Verlauf der Wirtschaftsreform (1963–1970) eingeführt. Mit der Einführung dieser „ökonomischen Hebel“ Mitte der 60er Jahre sollte eine Lücke im Lenkungsinstrumentarium der Wirtschaftsführung der DDR geschlossen werden, das bis dahin eine Verschwendung knapper Kapitalgüter begünstigt hatte. Insgesamt vier neue Abgaben (= Kapital-St.) sind in dieser Zeit in der DDR eingeführt worden: a) die Produktionsfondsabgabe (PFA) b) die Handelsfondsabgabe[S. 1055] c) die Bodenfondsabgabe (1968–1972) und d) die Bodennutzungsgebühr. Allen vier Abgaben wurde 1967/68 folgende gemeinsame Aufgabe übertragen: Sie sollen die Produktionsorganisationen in der Staatswirtschaft (dazu gehörten bis 1972 auch die Volkseigenen Güter in der Landwirtschaft [VEG]) dazu antreiben, die ihnen zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren „Kapital“ und „Boden“ so effektiv wie möglich auszunutzen, um die staatlichen Wirtschaftspläne zu erfüllen. Diese Aufgabe haben bei den VEG ab 1973 die neugestalteten Agrarsteuern übernommen. Die Produktionsfondsabgabe (PFA) ist eine Pflichtabführung der Staatsbetriebe an die öffentlichen Haushalte, deren Höhe sich nach dem Wertvolumen des eingesetzten Kapitalbestandes bemißt. Sie wird aus den erzielten Bruttogewinnen der staatseigenen Produktionsorganisationen gezahlt. Konkrete Bemessungsgrundlage für die Errechnung der Abgabenverpflichtungen bei der PFA ist der Durchschnittsbestand an Anlage- und Umlaufkapital, der während eines Jahres zur Erfüllung des Betriebszwecks in der jeweiligen Produktionseinheit eingesetzt ist. Dieses Produktivkapital wird bei der Ermittlung der St.-Schuld zu Anschaffungspreisen bewertet (= Produktionsfonds, gemessen in Bruttowerten). Die Abgabenrate beträgt seit 1971 in der Industrie und Bauwirtschaft in der Regel 6 v. H. (VO über die Produktionsfondsabgabe vom 16. 12. 1970, GBl. II, S. 31 ff. sowie die zu dieser Verordnung ergangenen Durchführungsbestimmungen). Prüft man, in welcher Weise die Produktionsfondsabgabe als staatliches Druckmittel zur Steigerung der Kapitalproduktivität und Kapitalrentabilität wirkt, so ergibt sich, daß sie lediglich zu einer besseren Ausnutzung der in den Betrieben bereits vor[S. 1056]handenen Kapitalausstattung anspornt. Sie eignet sich dagegen nicht dafür, eine befriedigende Mindestrentabilität für neu investiertes Kapital zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Verteilung der Kapitalressourcen jeweils in die ertragreichsten Verwendungen erfolgt. Entsprechend der in der Industrie und Bauwirtschaft erhobenen Produktionsfondsabgabe sind seit dem 1. 1. 1968 die staatlichen Groß- und Einzelhandelsbetriebe verpflichtet, eine Handelsfondsabgabe zu zahlen. Sie ist gleichfalls ein als staatliches Normativ festgelegter Berechnungssatz, dessen Bezugsbasis die Jahresdurchschnittsbestände an Anlagen und Umlaufmitteln sind (einschließlich Warenlager und Hilfsmaterialien), die während des Wirtschaftsjahres bei den Handelsbetrieben festgestellt werden. Auch im Handel beträgt die Abgaberate für Anlagen (Gebäude, Transporteinrichtungen, Kühlaggregate usw.) meist 6 v. H. Dagegen hat man für Umlaufmittel (das sind in der Regel Warenbestände) einen niedrigeren Abgabesatz festgelegt. Er beläuft sich auf 3 v. H. Die Erhebung einer Kapital-St. auch für die Warenlager, welche die Handelsbetriebe aus ihren angesammelten Handelsspannen zahlen müssen, verfolgt vor allem den Zweck, im Bereich der Warenverteilung die Bestandshaltung zu optimieren, die Lagerkosten zu senken und den Umschlag der Fertigerzeugnisse zu beschleunigen. Die Volkseigenen Güter (VEG) hatten von 1968 bis 1972 eine Bodenfonds- und Produktionsfondsabgabe zu zahlen. Die LPG blieben dagegen von einer Kapitalbesteuerung ihrer Produktionsfaktoren (Boden, Sachvermögen) verschont. Diese Abgabe setzte sich aus zwei Bestandteilen zusammen, a) einer Abführung auf den nutzbaren Bodenfonds der Staatsgüter und b)einer ermäßigten Produktionsfondsabgabe auf das eingesetzte Sachkapital. Die aus dem Bruttogewinn gezahlte Bodenfondsabgabe wurde als fester Betrag in Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche festgelegt. Dagegen differenzierte man die Produktionsfondsabgabe, welche die Staatsgüter an den Haushalt zu zahlen hatten, je nach der Ertragslage dieser Landwirtschaftsbetriebe. Die nach betriebsindividuellen Gesichtspunkten spezifizierten Abgaberaten schwankten zwischen 0,5 und 3 v. H., jeweils bezogen auf das in den VEG festgestellte Wertvolumen an Anlagen und Umlaufmitteln. Mit Wirkung vom 1. 1. 1973 wurde in der DDR die Besteuerung der genossenschaftlichen und staatlichen Landwirtschaftsbetriebe völlig neu geregelt. Die VEG werden seitdem nach den gleichen Besteuerungsformen zur Abgabenleistung herangezogen wie die LPG. Die Erhebung von Bodenfondsabgaben und einer Produktionsfondsabgabe zu ermäßigten Sätzen entfiel. Die großen Landwirtschaftsbetriebe in der Rechtsform eines VEG zahlen seitdem entweder eine Abgabe auf das erzielte Bruttoeinkommen oder eine Abgabe vom erwirtschafteten Gewinn (Bodennutzung). V. Die Steuern der nichtverstaatlichten Wirtschaft Dazu gehören: <1.> die St. der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), <2.> die St. der privat wirtschaftenden Handwerker (Handwerkssteuer), <3.> die Abgaben der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und die St. der Genossenschaftsbauern (Agrarsteuern). <4.> die St. der übrigen Genossenschaftsarten, <5.> die St. der Kommissionshändler und <6.> die St. der restlichen privaten Wirtschaft (= St. der privaten Gewerbebetriebe und der Eigentümer dieser kleinen Produktionseinheiten). Die Produktionseinheiten in der Rechtsform einer Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) müssen an den Fiskus eine Gewinn-St., eine Umsatz-St. und (ab 1. 1. 1971) auch eine Produktionsfonds-St. (Kapital-St.) zahlen. Besteht der Hauptzweck einer PGH darin, Dienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen, beträgt die Gewinn-St. — je nach der Höhe des erwirtschafteten Gewinns je Genossenschaftsmitglied — zwischen 2 und 45 v. H. Produziert eine PGH dagegen zur Hauptsache Waren, so werden die Gewinnanteile je Mitglied nach einer progressiven Staffel mit Gewinn-St. belastet. Die Abgabesätze reichen von 2 bis 60 v. H. der jeweils individuell bezogenen Gewinnsumme. Für die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der PGH beträgt der St.-Aufschlag 3 v. H. auf den Verkaufswert. Die persönlichen Einkünfte der Genossenschaftsmitglieder (Gehälter) werden weitgehend genauso besteuert wie die Einkommen der Arbeiter und Angestellten. In Anlehnung an die in den anderen Wirtschaftsbereichen erhobene Produktionsfondsabgabe müssen die PGH seit 1971 eine Produktionsfonds-St. an die Staatskasse abführen, die je nach der langfristigen durchschnittlichen Ertragslage der Produktionseinheit zwischen 1 und 6 v. H. liegt. Bezugsgrundlage dieser Abgabenraten ist ebenfalls das eingesetzte Kapital. Ähnlich wie bei den Staatsbetrieben ist die Besteuerung der Konsumgenossenschaften geregelt. Von diesen Genossenschaften zieht der Fiskus die von ihnen kassierten produktgebundenen Abgaben ein, belastet ihre Gewinne mit einer Nettogewinnabgabe und verlangt zudem die Zahlung einer Fondsabgabe in Höhe von 3 v. H., bezogen auf das in diesen Handelsbetrieben vorhandene Anlage- und Umlaufvermögen (einschließlich Warenlager). Die wenigen in der DDR noch bestehenden Privatbetriebe werden zur Zahlung einer Gewerbe-St., einer Umsatz-St. und einer Beförderungs-St. herangezogen. Die bei diesen Abgaben angewendeten Be[S. 1057]steuerungstechniken ähneln noch in gewisser Weise den aus der Bundesrepublik Deutschland vertrauten Abgabeformen bei den Betriebs-St. Die Eigentümer dieser Kleinunternehmen werden zur Einkommen- und zur Vermögen-St. veranlagt. Da in der DDR die Bezieher von Einkünften aus privater Unternehmertätigkeit und aus Kapitalvermögen diskriminiert werden, müssen diese St.-Zahler exorbitant hohe Ansprüche des Fiskus an ihre persönlichen Geldbezüge hinnehmen und erfüllen. VI. Steuern vom Arbeitseinkommen Zu den steuerpflichtigen Arbeitseinkommen rechnen 2 Einkommensarten: a) Lohneinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und b) Einkünfte der steuerlich begünstigten freischaffenden Intelligenz aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in der DDR die tarifliche Belastung bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen differenziert und nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft, indem die St.-Pflichtigen je nach Familienstand und Kinderzahl in verschiedene St.-Klassen eingruppiert werden. Jede Umsetzung in eine höhere St.-Klasse — beginnend mit St.-Klasse I — bringt dem St.-Zahler eine monatliche St.-Ersparnis (Freibetrag) gegenüber der davorliegenden St.-Klasse von 50 Mark ein. Die steuerfreie Einkommensgrenze liegt bei Verheirateten (St.-Klasse II) bei 232 Mark im Monat und bei verheirateten Werktätigen mit 2 Kindern (St.-Klasse III/2) bei monatlich 332 Mark. Bei verheirateten Beschäftigten, die 2 Kinder haben, steigt die Lohn-St. von der Untergrenze von 332 Mark im Monat bis zu 1410 Mark Monatseinkommen progressiv an. Über dieser Einkommenshöhe unterliegen die Steuerpflichtigen nur noch einer gleichbleibenden St.-Belastung von 20 v. H. Das Lohnsteuersystem der DDR führt zu dem sozial nachteiligen Ergebnis, daß aufgrund der Proportionalbesteuerung der höheren Einkommen die kleinen und mittleren Einkommen relativ viel stärker mit Lohn-St. belastet werden als die Bezüge der Spitzenverdiener. Durch diese Regelung, die vom Aspekt der sozialen Gerechtigkeit her gesehen nicht vertretbar ist, soll der Leistungswille der Erwerbstätigen gestärkt und vor allem die Aufstiegsbereitschaft der qualifizierten Arbeitnehmer gefördert werden. Wie bereits die proportionale Besteuerung sämtlicher hohen Einkommen zeigt, dienen in der DDR gezielte St.-Verschonungen und St.-Vergünstigungen als ein vielseitig genutztes Mittel, um die Werktätigen im Produktionsprozeß zu Höchstleistungen anzuspornen und um Anreize zur Produktion von Innovationen auszuüben. Um die Leistungsreserven der Betriebskollektive für die Planerfüllung zu mobilisieren, werden die den Werktätigen für überdurchschnittliche Leistungen gezahlten Entgelte in abgestuftem Ausmaß von der Lohnbesteuerung freigestellt. So belegt z. B. der Fiskus Akkordzuschläge nur mit einem ermäßigten Lohnsteuersatz von gleichbleibend 5 v. H. Besonders vorteilhaft ist, daß der Staat völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge, der Zulagen für die Schicht- und Nachtarbeit und auf die Abgabenbelastung der Prämien verzichtet, welche die Belegschaften am Ende des Planjahres aus den betrieblichen Prämienfonds erhalten (Jahresendprämien). Diese Freistellung der Jahresendprämien von der Lohnbesteuerung hat den Effekt, daß die Beschäftigten in der Staatswirtschaft der DDR seit 1975 mehr als ein Monatseinkommen (= 13. Monatsgehalt) als steuerfreie Sondervergütung erhalten. Ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland können auch in der DDR die Erwerbstätigen ihre Bezüge um bestimmte berufsbedingte Sonderaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen infolge von körperlichen Behinderungen kürzen, um das steuerpflichtige Einkommen festzustellen. Im Vergleich zur Bundesrepublik werden jedoch in der DDR den unselbständigen Erwerbstätigen und den freiberuflich tätigen Selbständigen durch das St.-Recht nur wenige Möglichkeiten geboten. Werbungskosten und Sonderausgaben geltend zu machen. Zu der in der DDR steuerlich privilegierten Intelligenz gehören alle Schriftsteller, Künstler, die noch selbständig arbeitenden Forscher, Lehrer und Erfinder und sämtliche Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Die diesem Personenkreis eingeräumte steuerliche Vorzugsstellung soll nach dem erklärten Willen der Regierung dazu dienen, das Bündnis der sog. freischaffenden Intelligenz mit der Arbeiterklasse und mit den werktätigen Bauern zu festigen. Bis zum Bau der Sperrmauer in Berlin erhoffte sich die SED-Führung ferner, daß die den Selbständigen gewährten St.-Privilegien als „ökonomische Barriere“ wirken würden, um diese Berufsgruppe an der Flucht in den Westen zu hindern. Soweit die durch freiberufliche Tätigkeit erzielten Einkommen zu den steuerlich geschonten persönlichen Einkünften zählen, werden sie bis zu einem Jahreseinkommen von 15.100 Mark genauso besteuert wie die Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten. Im Unterschied zur Lohnbesteuerung steigt jedoch bei diesen Berufsgruppen dann der St.-Tarif weiter progressiv an, wenn der erzielte Jahresverdienst höher als 15.100 Mark ausfällt. Bei einem Jahreseinkommen von 36.000 Mark erreicht die Progression ihren Höchstsatz von 30 v. H. und geht dann auf diesem Belastungsniveau in eine gleichbleibende Proportionalbesteuerung über. („Gesetz zur Änderung der Besteuerung der steuerbegünstigten freischaffenden Intelligenz“ vom 28. 5. 1958, GBl. I, S. 453 ff.) [S. 1058]Bis Ende 1970 gehörten auch die selbständig arbeitenden Architekten, Ingenieure, Kunsthandwerker, Übersetzer, Werbefachleute und Gebrauchsgraphiker, soweit diese nicht mehr als 2 technische Hilfskräfte beschäftigten, zu den steuerlich bevorrechtigten freien Berufen. Diese für DDR-Verhältnisse zumeist sehr gut verdienenden Selbständigen wurden vom 1. 1. 1971 an einer etwas strengeren Besteuerung unterworfen. Dadurch verloren sie einen Teil der St.-Privilegien, die sie bis dahin genossen hatten. Beziehen diese Selbständigen ein Jahreseinkommen, das über 20.000 Mark liegt, so nimmt von dieser Verdienstschwelle an die St.-Progression merklich zu. Sie erreicht bei einem Jahreseinkommen von über 100.000 Mark den Spitzensteuersatz von 60 v. H. VII. Sonstige Steuern Einnahmen aus sonstigen St. erzielt der DDR-Fiskus durch folgende St.-Arten: 1. durch die bei wenigen ausgewählten Konsumgütern noch erhobenen „Verbrauchsabgaben“, 2. durch die Vermögen-St., 3. durch die Erbschaft-St., 4. die Grunderwerb-St., 5. die Rennwett- und Lotterie-St., 6. die Kraftfahrzeug-St. und 7. die Gemeinde-St. Diese Abgaben dienen vorwiegend der Mittelbeschaffung zur Auffüllung der Staatskasse. Im Nebenzweck werden einzelne dieser St. auch noch dazu genutzt, den Verbrauch zu lenken und bei der Verwirklichung von bestimmten Gerechtigkeitsforderungen Hilfestellung zu leisten. Für das festgestellte persönliche Vermögen müssen Staatsbürger der DDR eine Vermögen-St. von 0,5 v. H. zahlen, falls der Vermögensbestand die Freigrenze von 10.000 Mark übersteigt, jedoch geringer ist als 25.000 Mark. Überschreitet das steuerpflichtige Gesamtvermögen den Betrag von 25.000 Mark, bleibt aber unterhalb von 50.000 Mark, so beträgt der St.-Satz 1,5 v. H. Noch größere Vermögen werden mit einer Abgabenrate von 2,5 v. H. belastet. Die tarifliche Vermögensbesteuerung ist somit in der DDR erheblich höher als in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso wie in der Bundesrepublik unterliegt auch in der DDR das gemäß Erbrecht oder auf Veranlassung des Erblassers sowie des Schenkers übertragene Vermögen einer Erbschaft- und einer Schenkungs-St. Diese Abgabenbelastung ist nach der Höhe der empfangenen Erbschaft oder Schenkung und nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt. Dabei ist die St.-Klasse I für Ehegatten und Kinder maßgebend, während die St.-Klasse II für alle übrigen Erben und Beschenkten gilt. (Siehe Erbschaftsteuergesetz der DDR vom 18. 9. 1970, GBl., SDr. Nr. 675.) Als Besonderheit des Vermögensteuer- und Erbschaftsteuerrechts ist hervorzuheben, daß in der DDR Sparguthaben der Privatpersonen von der Vermögen- und Erbschaft-St. befreit sind. Die Kraftfahrzeug-St. wird in der DDR ähnlich wie in der Bundesrepublik nach dem Hubraum (bei Personenkraftwagen und Motorrädern), der PS- Höchstbremsleistung (bei Zugmaschinen) und nach dem Eigengewicht (bei Lastkraftwagen und Omnibussen) bemessen. Sie wird seit 1962 in einem zusammengefaßten Zahlungsverfahren zusammen mit den Beiträgen zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eingezogen. Zur St.-Zahlung verpflichtet sind jeweils die Halter der Kraftfahrzeuge (Genossenschaften, Privatbetriebe, Privatpersonen). Staatsbetriebe und Betriebsvereinigungen aller Art sind seit 1962 von der Zahlung von Kraftfahrzeug-St. befreit. (VO über die Kraftfahrzeugsteuer vom 16. 11. 1961, GBl. II, S. 505 und 1. DB vom 17. 11. 1961, ebd., S. 506 ff. sowie VO über die Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung vom 16. 11. 1961, GBl. II, S. 503/504 und 1. DB, ebd., S. 504 ff.) Gemeinde-St. sind die von den Räten der Städte und Gemeinden erhobenen St., die unmittelbar in die Haushalte der örtlichen Volksvertretungen fließen. Aus den „gemeindeeigenen“ St.-Quellen beziehen die Gemeinden der DDR seit Anfang der 60er Jahre direkte Einnahmen von rd. 500 bis 530 Millionen Mark im Jahr. Dieser Betrag entspricht dem bescheidenen Anteil von 0,5 bis 1,0 v. H. der Gesamteinnahmen des Gesamthaushaltes der DDR (nach westlicher Abgrenzung). Zur Gruppe der Gemeinde-St. gehören die folgenden Abgaben: a) die Grund-St., b) die Vergnügungs-St., c) die Hunde-St. und d) einige sonstige steuerähnliche Abgaben (Kulturabgabe, Kurtaxen usw.). In der Regel ist die Grund-St. für die Gemeinden die ergiebigste St. (Grundsteuergesetz i. d. F. vom 18. 9. 1970. GBl., SDr. Nr. 676). VIII. Die Kirchensteuer Die Kirchen-St. ist in der DDR trotz ihres irreführenden Namens eine freiwillige, nicht einklagbare Geldleistung der Mitglieder der Religionsgemeinschaften zur Finanzierung ihrer Kirchen, des Gemeindelebens und der karitativen Hilfsmaßnahmen. Da das Kirchengeld keine staatliche St. mehr ist, wird die gewünschte Abgabenleistung auch nicht durch die Wirtschafts- und Finanzverwaltung festgesetzt. Hierfür sind seit Gründung der DDR kircheneigene Verwaltungsstellen zuständig. Höhe und Bemessungsgrundlage der Kirchen-St. sind je nach Religionsgemeinschaft verschieden. So ist in den Bistümern der katholischen Kirche seit 1950 Bemessungsgrundlage der Kirchen-St. das Jahresbrutto[S. 1059]einkommen. Vor der Feststellung der tatsächlichen St.-Schuld können jedoch bestimmte, im Detail festgelegte Einkommenskürzungen vorgenommen werden, durch die berücksichtigt wird, wenn Kirchenmitglieder außerordentliche Belastungen zu tragen haben. In den Gliedkirchen des evangelischen Kirchenbundes ist dagegen das Nettogehalt der Gemeindemitglieder Bezugsgrundlage für die Bemessung der Abgabenleistung. Bei der Einziehung dieser St. sind die Kirchenämter auf den guten Willen und die Mithilfe der Gemeindemitglieder angewiesen. Im Juni 1972 hat die Kirchenleitung der evangelischen Kirche ihren 8 Landeskirchen empfohlen, die Kirchen-St. in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen zu berechnen und bei der Feststellung der St.-Ansprüche die von den Kirchensteuerämtern erarbeitete einheitliche „Nettotabelle“ zu verwenden (s. Mitteilungsblatt des Bundes Evangelischer Kirchen Nr. 4/1972, S. 59 ff.). In der Tabelle sind die Tarifsätze nach Familienstand und Alter differenziert worden. Zum Beispiel müssen Verheiratete und Ledige über 40 Jahren je nach Einkommenshöhe einen Anteil von 0,3 v. H. (bei Nettoeinkommen von 150 Mark monatlich) bis 3 v. H. (bei einem Nettoeinkommen über 2.000 Mark monatlich) ihres Nettoverdienstes als Abgabe zahlen. Auch in der evangelischen Kirche werden bei der St.-Bemessung außerordentliche Belastungen der Gemeindemitglieder berücksichtigt. Als Mindestbetrag je Kirchenmitglied über 18 Jahren wünscht die evangelische Kirchenleitung die Zahlung von 5 Mark im Jahr. Die von den katholischen Bistümern berechneten Abgaben liegen im Niveau über denen der evangelischen Kirche. Wirtschaft; Finanzsystem; Banken; Staatshaushalt; Finanzkontrolle und Finanzrevision; Kirchen. Hannsjörg Buck Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1050–1059 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stimme der DDRSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zu trifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr.…
DDR A-Z 1979
Verteidigungshaushalt (1979)
Siehe auch das Jahr 1985 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den Erfordernissen der Landesverteidigung ab. Der Umfang der Ausgaben wird in den jeweiligen Staatshaushaltsplänen für das laufende Jahr festgelegt“ (Militärlexikon, Berlin [Ost] 1971, S. 395). Ergänzend dazu heißt es in einem Standardwerk zur Militärökonomie: „Die Militärpolitik des Gegners zwingt dazu, Geldfonds in sehr beachtlicher Höhe für Zwecke der Landesverteidigung zu bilden. Sie existieren auf zentraler Ebene vor allem als Verteidigungshaushalt. Er umfaßt die Haushalte der verschiedenen Bereiche. Die der Nationalen Volksarmee (NVA) für die Erfüllung ihrer politischen, militärischen und materiellen Versorgungsaufgaben zugewiesenen Geldfonds stellen den Haushalt der NVA dar“ (Beiträge zur Militärökonomie [Autorenkollektiv], Berlin [Ost] 1976, S. 115). Nach Verteidigungsminister H. Hoffmann umfaßt das „System der Landesverteidigung“ in der DDR fünf Hauptbereiche: 1. die mobilen militärischen Kräfte (bestehend aus den in die Vereinten Streitkräfte eingegliederten Verbänden und Truppenteilen der NVA sowie den Grenztruppen der DDR); 2. die territorial gebundenen Kräfte der Landesverteidigung (bestehend aus den territorialen Stäben, Truppen und Einrichtungen der NVA, den Staatssicherheitsorganen und der Volkspolizei, „soweit sie Aufgaben im Interesse der Landesverteidigung erfüllen“, den Kampfgruppen der Arbeiterklasse sowie den Stäben, Formationen, Aufklärungskräften und Spezialeinrichtungen der Zivilverteidigung); 3. staatliche und volkswirtschaftliche Organe und Einrichtungen, „soweit sie Aufgaben zur Sicherstellung der bewaffneten Kräfte sowie zur operativen Vorbereitung des Territoriums zu erfüllen haben“; 4. die wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen der bewaffneten Kräfte; und 5. die staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen zur sozialistischen Wehrerziehung der Bevölkerung, zur vormilitärischen Ausbildung der Jugend und zur militärischen Ausbildung von Reservisten (H. Hoffmann: Sozialistische Landesverteidigung, Teil II, Berlin [Ost] 1971, S. 650). Demnach sind die Grenztruppen der DDR dem „System der Landesverteidigung“ zugeordnet, und zwar den mobilen militärischen Kräften. Diese Feststellung ist aus folgendem Grund wichtig: Seit dem Staatshaushaltsplan für 1977 wird in den jeweils einschlägigen Gesetzen zwischen den „Ausgaben für die nationale Verteidigung“ einerseits, den „Ausgaben für die öffentliche Sicherheit, Rechtspflege und Sicherung der Staatsgrenze“ andererseits unterschieden, während in den Jahren zuvor beide Positionen zusammen als Ausgaben für „nationale Verteidigung und Sicherheit“ ausgewiesen worden sind. Die Aufspaltung des V. kann also insoweit ignoriert werden, als beide Teile zusammengenommen erst eine annähernd realistische Vorstellung der zu diesem Zweck von der Staatsführung aufgewendeten Gelder vermitteln. Zwar gehören die für „Rechtspflege“ und „öffentliche Ordnung“ eingeplanten Aufwendungen nicht zum V., aber da ihm fraglos auch verdeckte Gelder zufließen, die im Staatshaushalt nicht als Mittel für die Landesverteidigung erscheinen, kann dies bei einer Schätzung des tatsächlichen Umfangs des V. außer Betracht bleiben. Bei kritischer Wertung müssen die im V. offiziell ausgewiesenen Mittel ohnehin als zu niedrig angesehen werden, da ihm weitere materielle und finanzielle Mittel zugeführt werden, die überhaupt nicht im Staatshaushalt erfaßt werden (z. B. aus Betriebsfonds für die Kampfgruppen der Arbeiterklasse oder für Reservistenkollektive). Obwohl die DDR schon seit Anfang 1952 in Gestalt der Kasernierten Volkspolizei bewaffnete Kräfte unterhielt, sind offiziell erst seit 1956 Zahlen zum V. mitgeteilt worden - dem Jahr also, in dem offiziell die NVA gegründet wurde. Zumeist waren die entsprechenden An[S. 1136]gaben den Etatreden des Finanzministers zu entnehmen. In den Gesetzen über den Staatshaushaltsplan der DDR wird der V. erst seit 1968 ausgewiesen, und zwar konkret durch folgende Summen (in Mill. Mark): 1968 = 5.787,0; 1969 = 6.350,0; 1970 = 6.747,0; 1971 = 7.198,0; 1972 = 7.625,0; 1973 = 8.328,0; 1974 = 8.938,0; 1975 = 9.564,0; 1976 = 10.233,0; 1977 = 11.023,0 (7.868,0 + 3.155,0); 1978 = 11.573,0 (8.261,0 + 3.312,0). Wie Vergleiche mit den alljährlich vorgelegten Haushaltsrechnungen ergeben, sind die Plan-Daten mit den Ist-Daten im wesentlichen identisch. Demnach hat sich die jährliche Zuwachsrate des V. in der DDR seit 1968 zwischen 6 und 9 v. H. gegenüber dem jeweiligen Vorjahrsetat bewegt. Infolge seiner relativ geringen inflatorischen Schwächung ist die nominelle Steigerung des V. daher im ganzen einer realen Steigerung an militärischer Kampfkraft gleichzusetzen. Über die Struktur des V. sind in der DDR bisher keine Angaben veröffentlicht worden. Wie in jeder modernen Armee erklärt sich die Expansion des V. z. T. aus dem Zwang zu waffentechnologisch bedingten Umrüstungen, die in der DDR stets ungeachtet der sonstigen volkswirtschaftlichen Lasten erfolgt sind: „Die sozialistische Wirtschaft muß unter allen Bedingungen fähig sein, den militärökonomischen Bedarf allseitig zu decken, was an ihre Struktur, Mobilität, Organisation und Leitung hohe und komplizierte Anforderungen stellt. Die hiermit verbundene Verantwortung wächst in dem Maße, wie infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Revolution im Militärwesen voranschreitet, die ‚Industrialisierung‘ der Kriegführung zunimmt“ (Beiträge zur Militärökonomie, a. a. O., S. 87 f.). Bei allen wichtigen Waffensystemen der NVA wurde in den 70er Jahren bereits die dritte oder vierte Generation eingeführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1135–1136 Verteidigungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, NationalerSiehe auch das Jahr 1985 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den…
DDR A-Z 1979
Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1979)
Siehe auch die Jahre 1975 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät. Für seine Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des FDGB zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit; 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektiv-, Tarif- und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des RGW; Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ heraus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist (1978) Wolfgang Beyreuther (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 1040 Staatssekretär beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für BerufsbildungSiehe auch die Jahre 1975 1985 Das StAL. arbeitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs aus und koordiniert und kontrolliert ihre Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…
DDR A-Z 1979
Ökonomisches Grundgesetz (1979)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden — auf der Grundlage des Historischen Materialismus — als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebenso wenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von ökonomischen Gesetzen kennzeichnend. In diesen Gesetzen sollen sich die wirtschaftlichen Beziehungen einer Gesellschaft äußern; sie sollen das Verhältnis der Klassen und Schichten zueinander regeln und über Produktion, Distribution und Güterverwendung bestimmen. Mit dem ÖG. wird die Vorstellung verbunden, daß die mannigfaltigen Erscheinungen einer Gesellschaftsordnung auf eine vorrangige Gesetzmäßigkeit zurückführbar seien. Demnach postuliert das ÖG. des Kapitalismus, das von Marx entdeckte Ziel der kapitalistischen Produktion sei die Erzeugung des Mehrwerts, das durch ständige Ausdehnung der Produktion, verbunden mit wachsender Ausbeutung der arbeitenden Klassen, realisiert werde. Demgegenüber konstatiert das ÖG. des Sozialismus, das Charakteristikum sozialistischen Wirtschaftens bestehe in der gesetzmäßigen „ununterbrochenen Erweiterung und Vervollkommnung der Produktion auf der Basis der führenden Technik, der sozialistischen Zusammenarbeit zur möglichst vollständigen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse und der allseitigen Entwicklung aller Mitglieder der Gesellschaft“ (Polit. Ökonomie, Berlin [Ost] 1964, S. 472). Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wird das Wirken des ÖG. darin gesehen, daß es den Zusammenhang von Produktion und Konsumtion im Sozialismus unterstreicht, demzufolge „die Befriedigung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse im Sozialismus nur durch das ständige Wachstum der Produktion erfolgen kann“ (Einführung in die Politische Ökonomie des Sozialismus, Berlin [Ost] 1974, S. 143). Die ökonomische Überlegenheit des Sozialismus gegenüber dem Kapitalismus wird aus der für den Sozialismus als gegeben erachteten Bewußtheit des ökonomischen Handelns geschlossen, die sich einerseits in der [S. 774]allmählichen Bildung kollektiven Verantwortungsbewußtseins, andererseits in einer durch den Plan „wissenschaftlich“ begründeten Sozialistischen Wirtschaftsführung zeige. Das ÖG. des Sozialismus gilt offiziell als oberste wirtschaftspolitische Richtlinie. Allerdings weisen auch führende Wirtschaftswissenschaftler der SED darauf hin, daß sich aus den allgemein gehaltenen Formulierungen des ÖG. kaum konkrete Handlungsweisungen für die praktische Wirtschaftspolitik herleiten lassen (Prof. Dr. W. Kalweit, Vizepräsident der AdW). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 773–774 Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1985 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden — auf der Grundlage des Historischen Materialismus — als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebenso wenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von ökonomischen Gesetzen kennzeichnend. In diesen…
DDR A-Z 1979
Grundrechte, Sozialistische (1979)
Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1985 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären. Die SG. werden als weitgehend verwirklichte Aufgabe betrachtet; an ihrer Vervollkommnung wird unablässig gearbeitet. Der einzelne soll sich freiwillig in die sozialistische Gesellschaft einordnen; dabei soll die Freiwilligkeit durch erzieherische Einwirkung gefördert werden. Letztlich muß aber jeder Interessenkonflikt zugunsten der gesellschaftlichen Interessen gelöst werden, deren jeweiliger Inhalt von der SED-Führungskraft ihres Erkenntnismonopols verbindlich interpretiert wird. Vor diesem ideologischen Hintergrund wird die soziale Funktion der SG. sichtbar. Sie sollen der Vergesellschaftung des Menschen dienen, die Integration des Individuums in das Kollektiv bewirken und den einzelnen zum Einsatz für die von der SED festgelegten Aufgaben des sozialistischen Aufbaus mobilisieren. Die Grundrechtsdogmatik hat die allgemeinen ideologischen Aussagen in bezug auf die Integrations- und Mobilisierungsfunktion der SG. präzisiert. Im einzelnen hat sie folgende Thesen entwickelt: 1. Die Grundrechte (G.) sind zwar subjektive Rechte, aber keine Rechte gegen den Staat. Sie sollen keine „Freiheit vom Staat“, sondern eine „Freiheit zum Staat“ gewähren, die inhaltlich auf der „Einsicht in die Notwendigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ beruht. 2. G. und Grundpflichten bilden eine untrennbare Einheit. Dies bedeutet, daß eine allgemeine Verpflichtung besteht, von den SG. zum Wohle der sozialistischen Gesellschaft aktiv Gebrauch zu machen. Auf diese Weise werden die G. von Betätigungsmöglichkeiten in Betätigungszwänge umgedeutet. 3. Die SG. gewinnen ihren Inhalt aus ihrer gesellschaftlichen Zweckbestimmung. Somit bilden die von der SED verbindlich festgelegten gesellschaftlichen Interessen die immanente Schranke aller G. Dies bedeutet für die Freiheit der Meinungsäußerung etwa folgendes: „Für antisozialistische Hetze und Propaganda, im besonderen für ideologische Diversion des imperialistischen Gegners, kann es in der sozialistischen Gesellschaft keine Freiheit geben, weil diese gegen die Freiheit gerichtet sind, die sich die Werktätigen im Sozialismus errungen haben“ (Staatsrecht der DDR. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 203). Diese SG.-Konzeption ist mit der im Völkerrecht vorherrschenden Idee angeborener und unveräußerlicher, sich allein aus der Würde des Menschen herleitender Menschenrechte schon deshalb nicht vereinbar, weil sie die G. als Bürgerrechte betrachtet, deren Geltungsgrundlage das staatlich gesetzte Recht ist. Trotzdem hat die DDR, wie die anderen Staaten des sowjetischen Hegemonialbereichs, die beiden UN-Menschenrechtskonventionen vom 19. 12. 1966 - den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (in Kraft seit 23. 3. 1976) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (in Kraft seit 3. 1. 1976)-, denen die klassische Menschenrechtsauffassung zugrunde liegt, am 14. 1. 1974 ratifiziert (GBl. II, S. 58 bzw. 106). Hiernach ist die DDR völkerrechtlich verpflichtet, die im erstgenannten Pakt aufgeführten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten und allen Menschen in ihrem Herrschaftsbereich zu gewährleisten sowie schrittweise alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Verwirklichung der im zweiten Pakt genannten Rechte zu erreichen. Die DDR behauptet, diese Verpflichtungen bereits erfüllt zu haben. Die Bezeichnung der SG. als Menschenrechte hält sie mit der Begründung für möglich, daß die SG. „in besonderer Weise zum Ausdruck bringen, daß der Mensch im Mittelpunkt aller gesellschaftlichen und staatlichen Bemühungen steht“ (Staatsrecht der DDR, a. a. O., S. 184). Die einzelnen SG. sind in der Verfassung von 1968 niedergelegt, die anläßlich der Verfassungsrevision von 1974 insofern keine Änderungen erfahren hat. An ihrer Spitze steht ein allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, zu dessen Gewährleistung in Art. 21 Abs. 2 verschiedene Formen der politischen Partizipation aufgeführt werden (Wahlen, Mitwirkung am staatlichen und gesellschaftlichen Leben, Rechenschaftspflicht der staatlichen und wirtschaftlichen Organe, Willensäußerung mittels der gesellschaftlichen Organisationen, Eingaben. Volksabstimmungen). Alle übrigen G. können aus diesem grundlegenden Teilhaberecht abgeleitet werden und besitzen im Verhältnis zu ihm geringere Bedeutung. Den zweiten Komplex bilden die sozialen G., zu denen die Rechte auf Arbeit (Art. 24), auf Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 25, 26), auf Freizeit und Erholung (Art. 34). auf Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft (Art. 35), auf Fürsorge (Art. 36) und auf Wohnraum (Art. 37) gehören. An die Verkündung dieser G. schließt sich jeweils eine Aufzählung von materiellen Garantien an, deren Realitätsgehalt von der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Staates abhängt. Der rechtliche Gehalt dieser G. ergibt sich aus den Einzelregelungen des Arbeits-, Sozial-, Kultur- und Wohnungsrechts. Ein Streikrecht existiert nicht. Von den Freiheitsrechten stehen die politischen Rechte an erster Stelle: die Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), die Versammlungsfreiheit (Art. 28) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 29). Alle diese Rechte stehen unter einem Verfassungsvorbehalt, der sich praktisch in den allgemein gehaltenen Bestimmungen des politischen Strafrechts und in den durch Sondergesetze festgelegten Einschränkungen auswirkt. Die persönlichen Freiheitsrechte umfassen die Freiheit der Persönlichkeit (Art. 30), das Post- und Fernmelde[S. 499]geheimnis (Art. 31), die Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebiets der DDR (Art. 32), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 37 Abs. 3), die Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs.~1 Satz 2) sowie das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1). Eine Auswanderungsfreiheit ist nicht vorgesehen. Die meisten dieser G. stehen unter einem Gesetzesvorbehalt, so daß ihr aktueller Umfang hauptsächlich den einschlägigen Vorschriften des Straf-, Strafprozeß-, Polizei-, Unterbringungs- und Sicherheitsrechts zu entnehmen ist. Die justiziellen G. sind außerhalb des G.-Katalogs geregelt. In diesen Zusammenhang gehören das Prinzip „nulla poena sine lege“, das Schuldprinzip und das Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99), das „Habeas-corpus-Prinzip“ (Art. 100), der Grundsatz des gesetzlichen Richters und das Verbot von Ausnahmegerichten (Art. 101), der Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Verteidigung (Art. 102). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Strafprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Strafrecht; Gerichtsverfassung). Schutzrechte persönlicher Natur sind der Anspruch der DDR-Bürger auf Rechtsschutz bei Aufenthalt außerhalb der DDR und das Auslieferungsverbot (Art. 33). Ausländern kann aus politischen Gründen Asyl gewährt werden (Art. 23 Abs. 3). Zu erwähnen sind auch das Eingaberecht (Art. 103) und die Staatshaftung (Art. 104). Schutzcharakter haben auch verschiedene Einrichtungsgarantien. Zu ihnen zählen die Institute von Ehe. Familie und Mutterschaft, die zusammen mit dem Mutter- und Kinderschutz sowie dem Erziehungsrecht der Eltern gewährleistet werden (Art. 38). Außerhalb des G.-Teils werden das persönliche Eigentum, das Erbrecht, das Urheber- und Erfinderrecht garantiert (Art. 11). Freilich unterliegen diese Vermögensrechte starken Einschränkungen. Der Gleichheitsgrundsatz ist für alle G. maßgebend. Als besondere Ausprägungen der allgemeinen Rechtsgleichheit werden ein Differenzierungsverbot hinsichtlich bestimmter Merkmale (Nationalität, Rasse, weltanschauliches und religiöses Bekenntnis, soziale Herkunft und Stellung) ausgesprochen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgelegt (Art. 20). Neben den G. statuiert die Verfassung Grundpflichten. Diese werden in der Regel als Korrelat zu bestimmten G. formuliert. Dies ist der Fall bei der Verwirklichung des allgemeinen Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechts (Art. 21 Abs. 3), der Pflicht zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der DDR (Art. 23 Abs. 1), der Pflicht zur Arbeit (Art. 24 Abs. 2), der Schulpflicht und der Pflicht zum Erlernen eines Berufs (Art. 25 Abs. 4) sowie bei der Erziehungspflicht der Eltern (Art. 38 Abs. 4). Gelegentlich werden auch außerhalb des G.-Katalogs selbständige Grundpflichten festgelegt, wie z. B. die Pflicht, das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren (Art. 10 Abs. 2). Im Schrifttum der DDR wird zwischen politischen, ideologischen, ökonomischen und juristischen Garantien der G. unterschieden. Unter politischen Garantien versteht man das bestehende politische System, namentlich die führende Rolle der SED. Mit ideologischen Garantien bezeichnet man die Verbindlichkeit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung. Die ökonomischen Garantien werden in der vorhandenen Wirtschaftsordnung erblickt, wobei das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und das System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft besonders hervorgehoben werden. Den juristischen Garantien wird die geringste Aufmerksamkeit gewidmet. Ein spezifischer G.-Schutz ist nicht vorgesehen. Eine Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht nicht. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes sind im wesentlichen auf Eingaben und Beschwerden innerhalb der aktiven Verwaltung beschränkt. In Ermangelung eines effektiven Rechtsschutzes spielen die SG. in der Rechtspraxis keine Rolle. Ihre Bedeutung liegt vornehmlich auf propagandistischem Gebiet. In der Rechtsprechung werden die G.-Artikel der Verfassung selten herangezogen und dann auch nur beiläufig erwähnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 498–499 Grundorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundrenteSiehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1985 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären.…
DDR A-Z 1979
Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR (1979)
Siehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1975 1985 Gegründet am 22. 4. 1951 in Berlin (Ost). Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. (1955 neuer NOK-Präsident [später: Dr. h. c. Heinz Schöbel, vorher Präsident der Sektion Fußball der DDR, ab 1966 IOC-Mitglied.) Bei der 50. Session des IOC vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris mit 27:7 Stimmen vorläufige Anerkennung des NOK der DDR und Auflage zur Bildung gesamtdeutscher Olympiamannschaften. Nach Ausscheidungskämpfen und von Olympiade zu Olympiade politisch immer stärker belasteten Verhandlungen zwischen den beiden deutschen NOK gab es gesamtdeutsche Mannschaften 1956 für die Winterspiele in Cortina (58 Aktive NOK für Deutschland : 18 Aktive NOK der DDR), Sommerspiele in Melbourne (138:37); 1960 Winterspiele in Squaw Valley (50:35), Reiterspiele in Stockholm (9:0), Sommerspiele in Rom (189:130); 1964 — nach insgesamt 14 NOK- und 96 Verbandsverhandlungen - Winterspiele in Innsbruck (68:49), Sommerspiele in Tokio (182:194). Am 8. 10. 1965 bei der 63. Session des IOC in Madrid erging auf Antrag des NOK der DDR der Beschluß über die künftige Zulassung selbständiger DDR-Olympiamannschaften, für 1968 jedoch unter gesamtdeutschen Protokollvorschriften. Am 12. 10. 1968 erfolgte bei der 67. IOC-Session in Mexiko Stadt volle protokollarische Anerkennung des NOK der DDR (ab 1972 eigene Fahne, eigenes Emblem, eigene Hymne). Dem NOK der DDR obliegen vorwiegend außenpolitische Funktionen. Im Gegensatz zu der vom IOC geforderten „Unabhängigkeit“ ist es bei allen Entscheidungen an die Weisungen der Partei- und Staatsführung gebunden. Innerhalb des Sports in der DDR ist das NOK vom Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) abhängig; sportorganisatorisch, weil die Sportfachverbände nur Organe des DTSB sind und nicht selbständige und unabhängige Organisationen, sportpolitisch wegen der Führungsrolle des DTSB als „sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR“. Die enge Verflechtung wurde durch die Präsidiumsumbildung am 16. 3. 1973 weiter personalisiert: Nachfolger Schöbels (Ehrenmitglied auf Lebenszeit) als NOK-Präsident wurde DTSB-Präsident Manfred Ewald, NOK-Vizepräsident Rudolf Hellmann (Leiter der Abteilung Sport im ZK der SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1979: S. 759 Nationales Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalhymneSiehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1975 1985 Gegründet am 22. 4. 1951 in Berlin (Ost). Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. (1955 neuer NOK-Präsident [später: Dr. h. c. Heinz Schöbel, vorher Präsident der Sektion Fußball der DDR, ab 1966…