DDR A-Z 1985

Kontrollrat (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Am 14. 11. 1944 beschlossen die UdSSR, Großbritannien und die USA in ihrem Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland die Einrichtung eines Alliierten K. als oberste gemeinsame Besatzungsbehörde nach der militärischen Niederwerfung Deutschlands. Am 5. 6. 1945 wurde der K. unter Beteiligung Frankreichs mit Sitz in Berlin eingerichtet. Er bestand aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungsarmeen und übte zu dieser Zeit die höchste Regierungsgewalt in Deutschland aus. Zu seinen Aufgaben gehörten im einzelnen: die Gewährleistung einer angemessenen Gleichheit der in den einzelnen Besatzungszonen von den jeweiligen Oberbefehlshabern getroffenen Maßnahmen; Pläne und gemeinsame Entscheidungen in den wichtigsten militärischen, politischen, wirtschaftlichen und anderen Fragen zu entwickeln, die Deutschland als Ganzes betrafen; die zentralen deutschen Verwaltungseinrichtungen zu kontrollieren, die unter Leitung des K. arbeiten sollten; die Verwaltung von „Groß-Berlin“ durch gemeinsame Organe zu leiten. Alle Beschlüsse mußten einstimmig gefaßt werden, wenn sie in allen Besatzungszonen Gültigkeit erlangen sollten. Der Vorsitzende, der auch die Einberufung des K. veranlaßte, wechselte von Monat zu Monat. Wegen der immer offenkundiger werdenden politischen Meinungsunterschiede zwischen dem sowjetischen Vertreter und den Vertretern der drei Westalliierten in der Besatzungspolitik, war die notwendige Einstimmigkeit in vielen wichtigen Fragen nicht zu erzielen und dadurch die Tätigkeit des K. von Anfang an stark behindert. Am 20. 3. 1948 — rund drei Monate vor Beginn der Blockade Berlins durch die Sowjetunion — verließ der zu dieser Zeit den Vorsitz führende sowjetische Vertreter, Marschall Sokolowski, die Sitzung des K., weil die westlichen Alliierten nicht bereit waren, vor dem K. über ihre auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz im März 1948 diskutierten Pläne über eine separate Weststaatgründung zu berichten. („Da die britischen und amerikanischen Mitglieder sich weigerten, über diese Dinge zu berichten, die auf der Londoner Konferenz erörtert wurden, sehe ich keine Veranlassung, die heutige Sitzung weiter zu führen, und vertage sie hiermit.“ [Diesbezügliche sowjetische Erklärung in der Übersetzung des Senats der Stadt Berlin, Dokumente des geteilten Deutschlands, Stuttgart 1968, S. 56].) Damit wurde der K. beschlußunfähig, so daß er ohne formelle Auflösung seine Arbeit praktisch einstellte. Dieser Zustand dauert im Prinzip bis heute an. Die Blockierung der Arbeit des K. führte dazu, daß alle weiteren Maßnahmen der Besatzungspolitik nur noch einseitig vorgenommen werden konnten (Währungsreform, Einrichtung zentraler deutscher Verwaltungen, Schaffung von Bi- und Trizone), wodurch die Entwicklung zu einer Teilung Deutschland wesentlich gefördert wurde. Eine dem K. entsprechende Behörde für Berlin wurde in Gestalt der Alliierten Kommandantur geschaffen. Geschichte der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 740 Kontenführungspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konvergenztheorie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Am 14. 11. 1944 beschlossen die UdSSR, Großbritannien und die USA in ihrem Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland die Einrichtung eines Alliierten K. als oberste gemeinsame Besatzungsbehörde nach der militärischen Niederwerfung Deutschlands. Am 5. 6. 1945 wurde der K. unter Beteiligung Frankreichs mit Sitz in Berlin eingerichtet. Er bestand aus den Oberbefehlshabern der vier…

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Fachschulen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 370]F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Sie entsprechen nach den Eingangsvoraussetzungen, Organisation und Inhalt des Studiums, den mit dem Studium erworbenen Berechtigungen und den anschließenden Verwendungsmöglichkeiten am ehesten unseren Fachhochschulen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren medizinischen Ausbildung auf F.-Niveau auf gegenwärtig 240. Die F. gliedern sich nach folgenden fachlichen Schwerpunkten (1978): 53 Ingenieurschulen der Industrie, des Bau-, Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, 38 Ingenieurschulen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 63 medizinische F., 9 wirtschafts- und staatswissenschaftliche F., 51 pädagogische F., 20 F. für Bibliotheks- und Informationswesen, Kultur und Kunst, Journalismus u.a. Außerdem verfügt die Nationale Volksarmee (NVA) über 4 eigene Bildungseinrichtungen mit F.-Charakter. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der F.-Politik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Innerhalb der F.-Ausbildung sind 2 Bildungswege zu unterscheiden: 1. Voraussetzung sind der 10.-Klassenabschluß und eine Berufsausbildung, d.h. die Studenten verfügen über Berufserfahrung. Ausbildungsschwerpunkte sind die ingenieurwissenschaftlichen Fächer, die Wirtschaftswissenschaft und die Ausbildung von Berufsschullehrern. 2. In den medizinischen, pädagogischen Fächern (Grundschullehrer) und einigen künstlerischen Fachrichtungen schließt das Studium unmittelbar an die 10. Klasse der allgemeinbildenden Oberschule an. In der ersten Gruppe studieren etwa 59 v.H., in der zweiten 41 v.H. der F.-Studenten. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre, die in 6 Semester gegliedert sind, und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Fernstudium dauert die Ausbildung 5 Jahre. Mit dem Abschluß der F. wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Eine F.-Ausbildung steht auch für Abiturienten der EOS und Absolventen der Berufsausbildung mit Abitur offen. Absolventen der EOS werden — wegen ihrer fehlenden Berufserfahrung — in der Regel zu besonderen Seminargruppen zusammengefaßt und erhalten eine erweiterte berufspraktische Ausbildung. Die insges. 172.058 Studenten verteilten sich im Jahre 1982 auf folgende Fachrichtungen: Die Zahl der Berufstätigen mit F.-Abschluß erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 967.400 im Jahre 1982 (Statistisches Jahrbuch der DDR 1983, S. 123). Ein entscheidender Grund für diesen erheblichen Anstieg ist die nachträgliche Anerkennung der Ausbildung in einer Reihe mittlerer medizinischer Berufe als Ausbildung und die Gleichstellung der medizinischen F. mit den anderen F. Mitte der 70er Jahre. Fernstudium; Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 370 Exquisit- und Delikatläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 370]F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Sie entsprechen nach den Eingangsvoraussetzungen, Organisation und Inhalt des Studiums, den mit dem Studium erworbenen Berechtigungen und den anschließenden Verwendungsmöglichkeiten am ehesten unseren Fachhochschulen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren…

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Verteidigungshaushalt (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den Erfordernissen der Landesverteidigung ab. Der Umfang der Ausgaben wird in den jeweiligen Staatshaushaltsplänen für das laufende Jahr festgelegt“ (Militärlexikon, Berlin [Ost] 1971, S. 395). Ergänzend dazu heißt es in einem Standardwerk zur Militärökonomie: „Die Militärpolitik des Gegners zwingt dazu, Geldfonds in sehr beachtlicher Höhe für Zwecke der Landesverteidigung zu bilden. Sie existieren auf zentraler Ebene vor allem als Verteidigungshaushalt. Er umfaßt die Haushalte der verschiedenen Bereiche. Die der Nationalen Volksarmee (NVA) für die Erfüllung ihrer politischen, militärischen und materiellen Versorgungsaufgaben zugewiesenen Geldfonds stellen den Haushalt der NVA dar“ (Beiträge zur Militärökonomie [Autorenkollektiv], Berlin [Ost] 1976, S. 115). Nach Verteidigungsminister H. Hoffmann umfaßt das „System der Landesverteidigung“ in der DDR fünf Hauptbereiche: 1. die mobilen militärischen Kräfte (bestehend aus den in die Vereinten Streitkräfte eingegliederten Verbänden und Truppenteilen der NVA sowie den Grenztruppen der DDR); 2. die territorial gebundenen Kräfte der Landesverteidigung (bestehend aus den territorialen Stäben, Truppen und Einrichtungen der NVA, den Staatssicherheitsorganen und der Volkspolizei, „soweit sie Aufgaben im Interesse der Landesverteidigung erfüllen“, den Kampfgruppen der Arbeiterklasse sowie den Stäben, Formationen, Aufklärungskräften und Spezialeinrichtungen der Zivilverteidigung); 3. staatliche und volkswirtschaftliche Organe und Einrichtungen, „soweit sie Aufgaben zur Sicherstellung der bewaffneten Kräfte sowie zur operativen Vorbereitung des Territoriums zu erfüllen haben“; 4. die wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen der bewaffneten Kräfte; und 5. die staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen zur sozialistischen Wehrerziehung der Bevölkerung, zur vormilitärischen Ausbildung der Jugend und zur militärischen Ausbildung von Reservisten (H. Hoffmann: Sozialistische Landesverteidigung, Teil II, Berlin [Ost] 1971, S. 650). Demnach sind die Grenztruppen der DDR dem „System der Landesverteidigung“ zugeordnet, und zwar den mobilen militärischen Kräften. Diese Feststellung ist aus folgendem Grund wichtig: Seit dem Staatshaushaltsplan für 1977 wird in den jeweils einschlägigen Gesetzen zwischen den „Ausgaben für die nationale Verteidigung“ einerseits, den „Ausgaben für die öffentliche Sicherheit, Rechtspflege und Sicherung der Staatsgrenze“ andererseits unterschieden, während in den Jahren zuvor beide Positionen zusammen als Ausgaben für „nationale Verteidigung und Sicherheit“ ausgewiesen worden sind. Die Aufspaltung des V. kann also insoweit ignoriert werden, als beide Teile zusammengenommen erst eine annähernd realistische Vorstellung der zu diesem Zweck von der Staatsführung aufgewendeten Beträge vermitteln. Zwar gehören die für „Rechtspflege“ und „öffentliche Ordnung“ eingeplanten Aufwendungen nicht zum V., aber da diesen andererseits fraglos auch verdeckte Gelder zufließen, die also im Staatshaushalt nicht als Mittel für die Landesverteidigung erscheinen, kann dies bei einer Schätzung des tatsächlichen Umfangs des V. außer Betracht bleiben. Bei kritischer Wertung müssen die im V. offiziell ausgewiesenen Mittel ohnehin als zu niedrig angesehen werden, da ihm weitere materielle und finanzielle Mittel zugeführt werden, die überhaupt nicht im Staatshaushalt erfaßt werden, z.B. aus Betriebsfonds für die Kampfgruppen der Arbeiterklasse oder für Reservistenkollektive. Obwohl die DDR schon seit Anfang 1952 in Gestalt der Kasernierten Volkspolizei bewaffnete Kräfte unterhielt, sind erstmals 1956 Zahlen zum V. veröffentlicht worden — dem Jahr also, in dem offiziell die NVA gegründet wurde. Zumeist waren die entsprechenden Angaben den Etatreden des Finanzministers zu entnehmen. In den Gesetzen über den Staatshaushaltsplan der DDR wird der V. erst seit 1968 ausgewiesen, und zwar konkret durch folgende Summen (in Mill. Mark): 1968 = 5.787,0; 1969 = 6.350,0; 1970 = 6.747,0; 1971 = 7.198,0; 1972 = 7.625,0; 1973 = 8.328,0; 1974 = 8.938,0; 1975 = 9.564,0; 1976 = 10.233,0; 1977 = 11.023,0 (7.868,0 + 3.155,0); 1978 = 11.573,0 (8.261,0 + 3.312,0); 1979 = 12.148,0 (8.674,0 + 3.474,0); 1980 = 13.086,0 (9.403,0 + 3.683,0); 1981 = 14.116,0 (10.193,0 + 3.923,0); 1982 = 14.954,4 (10.776,4 + 4.178,0); 1983 = [S. 1434]15.851,0 (11.401,4 + 4.449,6); 1984 = 16.961,1 (12.222,3 + 4.738,8). Wie Vergleiche mit den alljährlich vorgelegten Haushaltsrechnungen ergeben, sind die Plan-Daten mit den Ist-Daten im wesentlichen identisch. Demnach hat sich die jährliche Zuwachsrate des V. in der DDR seit 1968 zwischen 6 und 9 v.H. gegenüber dem jeweiligen Vorjahrsetat bewegt. Infolge seiner relativ geringen inflatorischen Schwächung ist die nominelle Steigerung des V. daher im ganzen einer realen Steigerung an militärischer Kampfkraft gleichzusetzen. Über die Struktur des V. sind in der DDR bisher keine Angaben veröffentlicht worden. Wie in jeder modernen Armee erklärt sich die Expansion des V. z. T. aus dem Zwang zu waffentechnologisch bedingten Umrüstungen, die in der DDR stets ungeachtet der sonstigen volkswirtschaftlichen Lasten erfolgt sind: „Die sozialistische Wirtschaft muß unter allen Bedingungen fähig sein, den militärökonomischen Bedarf allseitig zu decken, was an ihre Struktur, Mobilität, Organisation und Leitung hohe und komplizierte Anforderungen stellt. Die hiermit verbundene Verantwortung wächst in dem Maße, wie infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Revolution im Militärwesen voranschreitet, die ‚Industrialisierung‘ der Kriegführung zunimmt“ (Beiträge zur Militärökonomie, a.a.O., S. 87 f.). Bei allen wichtigen Waffensystemen der NVA wurde bereits in den 70er Jahren die dritte oder vierte Generation eingeführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1433–1434 Verteidigungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verträge, zivilrechtliche

Siehe auch das Jahr 1979 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den…

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Kulturarbeit des FDGB (1985)

Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 1. Aufgaben der K. Die K. gilt als wichtiger Teilbereich der Gewerkschaftsarbeit. Mit Hilfe der K. sollen sich die Gewerkschaftsmitglieder die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer Sozialistischen ➝Lebensweise herausbilden. Die Inhalte der K. orientieren sich an den jeweiligen kulturpolitischen Zielsetzungen der SED (Kulturpolitik). Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) will mit seiner K. an den Traditionen der deutschen Arbeiterbewegung, deren eine Wurzel in den bürgerlich-demokratischen Bildungsvereinen des 19. Jahrhunderts zu suchen ist und die sich immer auch als Kultur- und Bildungsbewegung begriffen hat, anknüpfen. Unter Kultur wurden die historischen Hervorbringungen in Wissenschaft und Kunst in ihrer ganzen Breite verstanden, soweit sie dauerhaft und zukunftsweisend schienen. Zugleich gab es Ansätze zu einem eigenen kulturellen Beitrag als „sozialistische“ bzw. „proletarische Kultur“. Sich-Bilden, Lernen wurden als eine Voraussetzung und als ein Ausdruck des Abbaus von bürgerlicher Herrschaft sowie erfolgreicher gesellschaftlicher Emanzipation gesehen. Allgemeinbildung, kulturelle Eigenbetätigung und Erwerb beruflich verwertbarer Kenntnisse standen in engem Zusammenhang; sie waren gleichermaßen Mittel für individuellen Aufstieg und gesamtgesellschaftliche Emanzipationsbestrebungen. Wenn diese Traditionslinie auch durch die marxistisch-leninistische Parteilichkeit und die aktuellen kulturpolitischen Beschlüsse von SED und Staat umgeformt worden ist, wirkt sie in Form und Inhalt der K. z.T. immer noch nach. Der FDGB versteht seine K. als einen Beitrag zur „allseitigen Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Produktionsarbeit, politisch-soziale Aktivität, ständige fachliche und allgemeine Weiterbildung werden als einander bedingende Elemente eines einheitlichen Prozesses gedeutet. Entsprechend wollen die verschiedenen Bereiche der K. als Einheit im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang, in dessen Zentrum der Produktionsprozeß steht, gesehen werden. Aufgaben der K. sind: a) Förderung der „Arbeitskultur“ (A.), d.h. das Herstellen optimaler Bedingungen für Wohlbefinden und Arbeitsfreude am Arbeitsplatz. A. umschließt Arbeits- und Gesundheitsschutz, arbeitsphysiologisch und arbeitspsychologisch richtige Gestaltung von Arbeitsmitteln, -räumen und -prozessen (Arbeitsgestaltung), kameradschaftliche Zusammenarbeit (gegenseitige Hilfe), gesellschaftlich nützliche und ästhetisch gestaltete Arbeitsprodukte; b) Vermittlung fachlicher Kenntnisse als ein das gesamte Berufsleben begleitender Prozeß (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.); c) Erziehung im Rahmen der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus (Schulen der sozialistischen Arbeit); d) Entwicklung und Organisation der kulturellen und künstlerischen Eigentätigkeit (Laienkunst); e) Vermittlung des Kulturellen Erbes und Werbung für die Teilnahme am gegenwärtigen Kulturleben; f) Förderung der Beziehungen zwischen Kunstinstitutionen und Berufskünstlern und den Werktätigen im Betrieb als eines gegenseitigen Lern- und Erziehungsprozesses; g) Einwirken auf die Gestaltung der Freizeit und die kulturelle Entwicklung in den Wohngebieten (Wohnbezirk). 2. Organisation und Formen der Kulturarbeit. Die K. vollzieht sich wesentlich im Betrieb; die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) trägt für sie die Verantwortung und stützt sich dafür auf die bei ihr und z. T. bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) bestehenden Kommissionen Kultur und Bildung sowie auf die Kulturobmänner (1983: 301.231) in den Gewerkschaftsgruppen. Die Kommissionen stellen die Kontakte zu den örtlichen Kulturstätten her, beeinflussen und koordinieren die Jahrespläne der betrieblichen Kultureinrichtungen (z.B. Kultur- bzw. Klubhäuser und Gewerkschaftsbibliotheken), erarbeiten in größeren Betrieben Jahrespläne zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und beeinflussen die Kultur- und Bildungspläne der Gewerkschaftsgruppen (1982 sollen 290.000 Gewerkschaftsgruppen einen derartigen Plan beschlossen haben). Das weite Verständnis von K. berührt jedoch faktisch alle Bereiche gewerkschaftlicher Arbeit (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Die Vorhaben der K. sind Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BKV); sie werden aus dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes und der Gewerkschaftskasse finanziert. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) verpflichtet die Betriebe zur Unterstützung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens, zum Unterhalt, Ausbau sowie zur effektiven Nutzung der entsprechenden Einrichtungen. Entscheidungen des Betriebsleiters in diesem Bereich bedürfen der Zustimmung der BGL. Großbetriebe werden angehalten, mit den schlechter gestellten Klein- und Mittelbetrieben Vereinbarungen zu treffen, damit die dort Beschäftigten die vorhandenen Kultureinrichtungen mitbenutzen, sich an der Zirkelarbeit beteiligen, an Exkursionen teilnehmen können usw. Diese Einrichtungen übernehmen darüber hinaus Aufgaben bei der kulturellen Versorgung der Städte und Gemeinden. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Schichtarbeit werden gegenwärtig für diese Beschäftigtengruppe besondere Öffnungszeiten in den Kultureinrichtungen angestrebt und in der K. Sonderveranstaltungen angeboten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Suche nach Formen der K., die geeignet sind, Jugendliche kontinuierli[S. 763]cher einzubeziehen (z.B. Jugendtanzveranstaltungen, spezielle Vortragsthemen, Diskotheken und Jugendklubs in den Kulturhäusern) (Unterhaltungskunst). Die betriebliche K. wird von den Abteilungen Kultur der übergeordneten Gewerkschafts- und FDGB-Leitungen angeleitet (Leiter der Abteilung Kultur d. BV des FDGB: Sekretär und Mitglied des Präsidiums des BV des FDGB, Dr. Harald Bühl). Die Funktionäre der K. werden in 3-Monats-Lehrgängen in den Bezirksschulen des FDGB, in einem 1jährigen Studium der Zentralen Kulturschule des FDGB in Leipzig und im Direkt- bzw. Fernstudium (3 bzw. 5 Jahre) an der Hochschule des FDGB in Bernau ausgebildet. Zur Unterstützung der K. erscheinen Informationsmaterial und Buchpublikationen im Verlag des FDGB „Tribüne“ sowie Aufsätze in der Monatszeitschrift „Gewerkschaftsleben“. Ferner werden die Veröffentlichungen der Zentralhäuser für Kulturarbeit, mit denen der FDGB eng zusammenarbeitet, für die K. genutzt. Um zu einer möglichst wirkungsvollen K. zu kommen, arbeitet der FDGB eng mit den anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen (besonders mit der Freien Deutschen Jugend [FDJ], der Kammer der Technik [KdT], dem Kulturbund der DDR [KB], der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft [DSF], dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR, der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)), im Wohngebiet mit den örtlichen Staatsorganen und der Nationalen Front der DDR und den Künstlerverbänden zusammen. Über Form und Inhalt der Zusammenarbeit sind mit allen Organisationen schriftliche Vereinbarungen getroffen worden. Ein nicht unwesentlicher Teil der K. ist die Volkskunstbewegung, deren Einrichtungen und staatliche Unterstützungen auch für die K. genutzt werden. Die Teilnahme am kulturellen Leben (z.B. Theateranrechtsscheine, gemeinsamer Ausstellungsbesuch usw.) und die fachliche Weiterbildung sind Bestandteile des sozialistischen Wettbewerbs unter dem Motto: „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (Sozialistischer Wettbewerb). Für kulturelle Selbstverpflichtungen und Leistungen ist daneben als eigene Wettbewerbsform der ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleich eingeführt worden. Ergebnisse dieser Bemühungen spiegeln sich sowohl in der hohen Beteiligung an den Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) als auch in den großen Besucherzahlen von Museen, Theatern, Kunstausstellungen usw. wider. Nach Befragungsergebnissen sollen 30 v.H. der Arbeiter 4–12mal jährlich, 25 v.H. selten ein Theater besuchen. Die Verbreitung des Fernsehens läßt diese Zahlen zurückgehen. Ein dichtes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken in Ergänzung der staatlichen Allgemeinbibliotheken dient sowohl der fachlichen wie der allgemeinen Bildung; im Buchbestand sollen beide Bereiche mit gleichem Anteil vertreten sein. 1982 gab es 3.169 hauptberuflich, 1174 ehrenamtlich geleitete Gewerkschaftsbibliotheken mit einem Buchbestand von 9,28 Mill. Büchern. Es wurden 0,970 Mill. Benutzer und 13,9 Mill. Entleihungen gezählt. Die Entleihungen verteilten sich 1980 auf die verschiedenen Literaturgruppen wie folgt: 52 v.H. Belletristik; 34 v.H. wissenschaftliche und Fachliteratur; 10 v.H. Kinderliteratur, 4 v.H. audiovisuelle Materialien (Bibliotheken). Der Selbstbetätigung dienen vor allem die verschiedenen Zirkel und Interessengemeinschaften, die für alle denkbaren künstlerischen Interessen und Freizeitbeschäftigungen bestehen. Etwa 7 v.H. der Werktätigen sollen sich an dieser Form der K. regelmäßig beteiligen. Ansätze, durch eine forcierte Entwicklung der künstlerischen Selbsttätigkeit in absehbarer Zeit den Unterschied zwischen Laien- und Berufskunst zum Verschwinden zu bringen (Bitterfelder Weg: Greif zur Feder, Kumpel), sind inzwischen abgeklungen. Beide Bereiche werden in ihrer Eigenart anerkannt, sollen aber sehr eng verzahnt werden. Besondere Beachtung haben die Zirkel schreibender Arbeiter, die in der Regel von einem Berufsschriftsteller geleitet werden, gefunden (1972: 250 Zirkel mit ca. 4.000 Mitgliedern; 1976 gab es noch 130); Ergebnisse ihrer Arbeit erscheinen außer in Betriebszeitungen, der Tagespresse usw. im Mitteldeutschen Verlag und im Verlag Tribüne. Für die Zusammenarbeit mit den Berufskünstlern wurden mit deren gesellschaftlichen Organisationen Verträge abgeschlossen. Auch mit Theatern, Museen usw. bestehen Vereinbarungen. Berufskünstler sind als Zirkelleiter tätig, übernehmen Patenschaften, sind Ehrenmitglieder von Arbeitsbrigaden. Dichterlesungen und Ausstellungen finden in den Betrieben statt. Die Betriebe vergeben Aufträge an bildende Künstler; Vorhaben und Ausführung werden mit der Belegschaft diskutiert. Der Verleihung der Kunstpreise des FDGB (erstrecken sich auf alle Bereiche der Kunst einschließlich Fernsehen und Rundfunk) geht eine breitgefächerte Diskussion in den Betrieben, insbesondere in den Interessengemeinschaften, voraus, in der die besonders beachteten Werke sowohl popularisiert als auch zugleich einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Aus den Betrieben werden Vorschläge und Stellungnahmen schriftlich an die Jury beim BV des FDGB eingereicht. Mittelpunkt für die K. im Betrieb und auch für das Wohngebiet sind die Kultur- und Klubhäuser, auf deren materielle und personelle Ausstattung und Tätigkeit der FDGB auch dann entscheidend Einfluß ausübt, wenn sie ihm nicht unmittelbar zugeordnet sind. Die Kultur- und Klubhäuser dienen sowohl dem kulturellen als auch dem geselligen Leben. In kleineren Betrieben und Gemeinden existieren mit gleichen Aufgaben Kultur- und Zirkelräume, Musik- und Spielzimmer (1982: 4.529) sowie Säle mit und ohne Bühne bzw. Kinosäle, die ebenfalls für die K. genutzt werden (1982: 1457). 1982 gab es 1109 Kultur- und Klubhäuser (darunter über 350 gewerkschaftseigene, vor allem in Großbetrieben) mit 9.079 Interessengemeinschaften (Ig.) und rd. 181.300 Teilnehmern (darunter 6.204 Ig. des künstlerischen Volksschaffens bzw. Freundeskreise der Kunst mit 116.300 Mitgl. sowie 903 naturwissenschaftliche, technis[S. 764]che und fachliche Ig. mit 15.200 Mitgl.). Die Zahl der Ig. und ihrer Mitglieder ist seit Mitte der 70er Jahre leicht rückläufig. Insgesamt verzeichneten die Kultur- und Klubhäuser 1982 58,5~Mill. Besucher bei den 590.673 Veranstaltungen (darunter 9,12 Mill. zu Vorträgen; 16,5 Mill. zu künstlerischen Veranstaltungen; 6,5 Mill. zu Ausstellungen; 13,1 Mill. zu Tanzveranstaltungen; 13,3 Mill. bei Ehrungen, bei der Jugendweihe und sonstigen Veranstaltungen). Das Zentrale Klubhaus der Gewerkschaften „Hermann Duncker“ in Halle übt eine Leitfunktion für die Klubhausarbeit aus, entwickelt Musterprogramme und organisiert den Erfahrungsaustausch. Höhepunkt der K. sind die von den Großbetrieben seit 1970 in wachsender Zahl jährlich veranstalteten Betriebsfestspiele, an denen sich auch die kleineren Industrie- und landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen und in die die Wohngebiete einbezogen sind (1981: 3.657 Betriebsfestspiele mit 9,7 Mill. Besuchern und Mitwirkenden). Die besten Darbietungen werden ausgewählt und — ergänzt um Ausstellungen und Veranstaltungen mit Berufskünstlern (ausgewählt von der Gew. Kunst) sowie ausländischen Gruppen — zu den zunächst jährlich, seit 1972 alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspielen zusammengefaßt. Die Arbeiterfestspiele dauern 3 Tage und werden jeweils in einer anderen Bezirkshauptstadt und in den größeren Städten des Bezirks abgehalten. (Die 19. Arbeiterfestspiele fanden 1982 in Neubrandenburg statt; geplant 1984: Gera, 1986: Magdeburg.) Zwischen seinem 9. und 10. Kongreß in den Jahren 1977–1981 (in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) hat der FDGB für die K. 470,5 (374) Mill. Mark aufgewendet. 1980 entfielen von den 3,5 Mrd. Mark der Kultur- und Sozialfonds 175 Mill. Mark auf kulturelle Aufgaben (5 v.H.); allerdings schwanken die Ausgaben stark von Betrieb zu Betrieb und von Industriezweig zu Industriezweig. Die sich seit Jahren wiederholenden Klagen über die ungleiche Ausgestaltung der K. sind ein Hinweis darauf, wie stark die K. von dem persönlichen Engagement der Funktionäre und Werkleiter abhängig ist und wie leicht sie immer noch von ökonomischen und sozialen Aufgaben in den Hintergrund gedrängt werden kann. Soweit die K. auch Aufgaben in den Gemeinden, Städten und Wohngebieten erfüllt, erhält sie auch Finanzmittel von den örtlichen Räten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 762–764 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund der DDR (KB)

Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 1. Aufgaben der K. Die K. gilt als wichtiger Teilbereich der Gewerkschaftsarbeit. Mit Hilfe der K. sollen sich die Gewerkschaftsmitglieder die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung…

DDR A-Z 1985

Juni-Aufstand (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau des Sozialismus proklamierte verschärfte Kurs zur sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft mündete in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise, die ihren Ausdruck in steigenden Fluchtziffern fand. Nach dem Tode Stalins am 5. 3. 1953 leitete die Sowjetregierung im eigenen Land einen Kurswechsel ein, dem die SED-Führung jedoch erst verspätet und auf dringliche Weisung aus Moskau folgte. Im Anschluß an eine Plenarsitzung des Zentralkomitees (ZK) der SED beschloß der Ministerrat der DDR am 28. 5. 1953, daß die Arbeitsnormen in den volkseigenen Industriebetrieben bis Ende Juni generell um 10 v.H. zu erhöhen seien. Im Ergebnis bedeutete diese Regelung eine Lohnminderung bei verschärften Arbeitsanforderungen. Der Beschluß löste alsbald unter Ost-Berliner Bauarbeitern Widerspruch und Unruhe aus. Am 9. Juni faßte das Politbüro des ZK der SED Beschlüsse über den Neuen Kurs, die 2 Tage später veröffentlicht wurden. Darin war von einer „Reihe von Fehlern“ die Rede, die in der Vergangenheit begangen worden seien. An die Adresse mittelständischer Bevölkerungsgruppen gewandt, erklärte die Parteiführung, die „Interessen … der Einzelbauern, der Einzelhändler, der Handwerker, der Intelligenz“ seien „vernachlässigt“ worden. Sie versprach Abhilfe und einen grundlegenden Kurswechsel. Auf die von der Industriearbeiterschaft als besonders bedrückend empfundene Normenfrage ging sie jedoch nicht ein. 2. Die Ereignisse in Berlin (Ost). Am Morgen des 16. 6. 1953 erschien die Tageszeitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) „Tribüne“ mit einem Artikel, dessen Kernsatz („Die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfang richtig“) die Arbeiter auf der Baustelle Block 40 der Stalinallee veranlaßte, ihre Tätigkeit einzustellen und einen Demonstrationszug zu formieren, der zuerst zum FDGB-Haus in der Wallstraße (es war verschlossen) und weiter zum „Haus der Ministerien“ (ehemaliges Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße zog. Unterwegs wurde das Verlangen nach Herabsetzung, der Normen durch weiterreichende politische Forderungen ergänzt. Der Zug wuchs zuletzt auf etwa 10.000 Menschen an, die den Rücktritt der Regierung verlangten. Minister Selbmann und Prof. Havemann — seinerzeit Abgeordneter der Volkskammer der DDR —, die sich an [S. 695]die Streikenden und Demonstrierenden wandten, fanden kein Gehör — die Menge forderte vergeblich, daß Ulbricht oder der damalige Ministerpräsident Grotewohl zu den vor dem „Haus der Ministerien“ Versammelten sprechen sollten. Zu spät entschloß sich das Politbüro der SED, den Beschluß über die Normenerhöhung rückgängig zu machen — längst waren andere, politische Ziele proklamiert und mit der Aufforderung zu einem Generalstreik verbunden worden. Demonstranten bemächtigten sich der von der Parteiführung ausgesandten Lautsprecherwagen und riefen dazu auf, am folgenden Morgen auf dem Strausberger Platz eine Massenkundgebung abzuhalten. Die 12.000 Beschäftigte zählende Belegschaft des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf machte sich in den frühen Morgenstunden des 17. 6. 1953 auf den Weg — die Streikenden wollten vom Norden durch den französischen Sektor von Berlin ins Stadtzentrum gelangen. Die Ausweitung der Demonstrationen veranlaßte den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors, Generalmajor Dibrowa, in den Mittagsstunden den Ausnahmezustand zu verhängen. In der Leipziger Straße, am Potsdamer Platz, am Brandenburger Tor, von dem Demonstranten die rote Fahne herunterholten, und an anderen Stellen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Volkspolizei und den protestierenden Ost-Berlinern. Einige Gebäude, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros wurden in Brand gesteckt oder demoliert. 3. Die Ereignisse in den DDR-Bezirken. Von Ost-Berlin griff der J. auf andere Großstädte und industrielle Zentren über (vor allem Bitterfeld, Halle, Leipzig, Merseburg, Magdeburg, Jena, Gera, Brandenburg und Görlitz). Die Kunde von den Ereignissen in Ost-Berlin wurde durch westliche Rundfunksender, aber auch durch Reisende und auf telefonischem Wege verbreitet. Die Streikenden stammten in erster Linie aus Betrieben des Bauwesens, des Bergbaus, der chemischen und eisenschaffenden Grundstoffindustrien und des Maschinenbaus. An verschiedenen Orten bildeten sich Streikleitungen, die jedoch untereinander keine Verbindung herzustellen vermochten. Die Demonstranten beseitigten Agitationsmittel der SED, besetzten an verschiedenen Orten Rathäuser und öffentliche Dienststellen und stürmten Gefängnisse, um Gefangene zu befreien. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen standen neben dem Verlangen nach Herabsetzung der Normen und Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Ruf nach Rücktritt der Regierung und Abhaltung freier und geheimer Wahlen. Außerdem bestanden sie auf der Zusicherung, daß die Streikenden und ihre Sprecher keinen Sanktionen unterworfen würden. Zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kam es an mehr als 272 Orten der DDR. Überall führte schließlich das Eingreifen sowjetischer Truppen zur Niederlage der Streikenden, mit denen sich teilweise auch Volkspolizisten solidarisiert hatten. Über die Zahl der während des J. getöteten und verletzten Zivilpersonen liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung bezifferte sie offiziell mit 21 Toten und 187 Verletzten. Die Identität dieser Toten mit 18 nachweislich festgestellten standrechtlichen Erschießungen durch die Rote Armee und 3 von Gerichten der DDR verfügten und vollstreckten Hinrichtungen ist nicht zweifelsfrei festzustellen. Ferner sind in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende der 60er Jahre 1386 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilte Demonstranten registriert worden. 4. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes. Im Verständnis der DDR-Geschichtsschreibung gilt der J. als „konterrevolutionärer Putsch“, in dessen Verlauf es „Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten“ gelungen sei, „Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 7, Berlin [Ost] 1966, S. 232 f.). Die 1978 veröffentlichte, von einer Kommission des Politbüros bestätigte „Geschichte der SED“ verweist zwar auf „Unzufriedenheit und Mißstimmung von Werktätigen“, welche die „Feinde des Sozialismus im Innern der DDR“ für ihren „konterrevolutionären Putschversuch“ ausgenutzt hätten. Doch auch diese Darstellung behauptet erneut, am 17. 6. 1953 habe es eine „operative Anleitung durch in Westberlin und der BRD stationierte imperialistische Geheimdienste und Agentenzentralen sowie Sender der USA“ gegeben (Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß, Berlin [Ost] 1978, S. 294; ferner: Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 156 ff.). Der den tatsächlichen Ablauf des J. relativ realistisch beschreibende, auf dokumentarisches Material zurückgreifende Roman des DDR-Schriftstellers Stefan Heym „5 Tage im Juni“ konnte in der DDR bisher nicht veröffentlicht werden. Die nach wie vor in der DDR vorherrschende — durch Tatsachen nicht zu belegende — Version des J. als eines vom Westen planmäßig vorbereiteten und ausgelösten „Tages X“ steht aber auch im Widerspruch zu der Argumentation O. Grotewohls vor Parteiaktivisten am Abend des 16. 6. 1953. Der Ministerpräsident der DDR gab darin ernste Fehler zu, die durch „die Methode des Administrierens, der polizeilichen Eingriffe und der Schärfe der Justiz“ entstanden und nicht zu korrigieren gewesen seien: „Wenn sich Menschen von uns abwenden, … dann ist diese Politik falsch.“ Die von Grotewohl bei dieser Gelegenheit versprochenen — „unerschrocken und entschieden“ zu ziehenden Schlußfolgerungen blieben weitgehend aus: Unter dem Eindruck des J. setzte die sowjetische Führung erneut auf die Gruppe um W. Ulbricht, dessen Kritiker (Herrnstadt, Zaisser; Opposition und Widerstand) aus der Parteiführung ausgeschlossen wurden. Die von der SED behauptete Einwirkung des Westens auf den J. bestand im wesentlichen darin, daß westliche Rundfunksender — vor allem der Berliner RIAS — Nachrichten über die Ereignisse des 16. und 17. Juni Hörern in den Bezirken der DDR vermittelten, die sonst nur verspätet über das Geschehen informiert worden wären. Der Westen reagierte im übrigen zunächst verwirrt und zurückhaltend. Die Westalliierten hielten eine behutsame Berichterstattung für geboten — so wurde auf ihre Weisung das [S. 696]Stichwort „Generalstreik“ in den RIAS-Nachrichten vermieden. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Jakob Kaiser, rief am Abend des 16. Juni über den Rundfunk dazu auf, „sich weder durch Not noch durch Provokationen zu unbedachten Handlungen hinreißen zu lassen“, Kaiser empfahl, „im Vertrauen auf unsere Solidarität Besonnenheit zu wahren“. Eine eher aktivierende Tendenz deutete sich in der Rundfunkrede des West-Berliner DGB-Vorsitzenden Scharnowski am frühen Morgen des 17. Juni an, der dazu aufrief, der „Bewegung der Ost-Berliner Bauarbeiter, BVGer und Eisenbahner“ beizutreten und die „Strausberger Plätze überall“ aufzusuchen. Aus der von Arnulf Baring verfaßten, bisher gründlichsten Analyse des J. ist zu entnehmen, daß es sich um keinen „Aufstand des gesamten Volkes“ gehandelt hat: „In seinen wesentlichen Abschnitten hat allein die Industriearbeiterschaft den Aufstand getragen.“ Die bäuerliche und mittelständische Bevölkerung und die Intelligenz waren kaum beteiligt (A. Baring, Der 17. Juni 1953, Köln und Berlin [West] 1965, S. 66 f.). Doch gerade angesichts der Verwurzelung des J. in der Arbeiterschaft, für die die SED stets zu sprechen behauptet, wurden die Ereignisse des 16. und 17. 6. 1953 als schwere politisch-moralische Niederlage der DDR und der mit ihr verbündeten Sowjetunion empfunden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694–696 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justitiar

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau…

DDR A-Z 1985

Fischwirtschaft (1985)

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Teilung Deutschlands erlaubte zunächst eine Fischversorgung der Bevölkerung nur auf sehr geringem Niveau, da die bisher genutzten Anlandeplätze an der Nordsee für die Belieferung ausfielen. Fischimporte in erheblichem Umfang wurden notwendig. Durch den Aufbau einer eigenen Hochseefischerei konnten die Versorgung der Bevölkerung jedoch allmählich quantitativ und qualitativ verbessert und der Import von Fisch und Fischwaren drastisch gesenkt werden. Der erfolgreiche Aufbau einer eigenen Hochseefischerei der DDR wurde indes in den 70er Jahren durch die Entwicklung der internationalen Fischereipolitik empfindlich und nachhaltig gestört. Seit dem 26. 6. 1974 ist die DDR Vertragsstaat der Konvention für die Fischerei im Nordost-Atlantik (NEAFC) einschließlich der angrenzenden Gewässer und insofern zur Erhaltung der Fischbestände und zur Kontingentierung der Fangquoten und der Fangzeiten für einzelne Fischarten verpflichtet. Bereits am 26. 2. 1974 hatte die DDR die „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 ratifiziert (GBl. II, 1974, S. 193). Unter ähnlichen Bedingungen vollzieht sich der Fischfang in den nordwestatlantischen Fanggebieten der ICNAF, der die DDR bereits am 21. 5. 1974 beigetreten ist. Ende der 70er Jahre, mit der Einführung der 200-Seemeilen-Zone, wurde die ICNAF durch die NAFO (Nordwestatlantische Fischereiorganisation) abgelöst. Von einschneidender Bedeutung für die Fangentwicklung war ferner die Einführung von Wirtschafts- und/oder Fischereischutzgrenzen durch nahezu alle Anrainerstaaten des Atlantiks, vor allem aber des Nordatlantiks, der Nord- und Ostsee. Die Ausdehnung der Schutzzonen auf bis zu 200 Seemeilen umfaßt den größten Teil aller Schelfgebiete, auf denen die Hochseefischerei bisher betrieben wurde. Auf diese Entwicklung reagierte die DDR-Führung einerseits mit der Errichtung einer eigenen Schutzzone ab 1. 1. 1978 für den ihrer Seegrenze vorgelagerten Teil der Ostsee (Festlandsockel). Im Verhältnis zu den benachbarten oder angrenzenden Küstenstaaten läßt sich die DDR vom Prinzip der Mittellinie bzw. Äquidistanz leiten. Innerhalb der Fischereizone der DDR dürfen Fangfahrzeuge anderer Staaten nur fischen, wenn zwischen diesen Staaten und der DDR völkerrechtlich wirksame Verträge abgeschlossen worden sind. Diese Verträge enthalten jeweils detaillierte Bestimmungen, deren vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung — auch im Falle des Versuches — mit Geldstrafen bis zu 100.000 Mark belegt werden. Leichte Verstöße werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vom 12. 1. 1968 mit Ordnungsstrafen zwischen 10 und 500 Mark geahndet (Ordnungswidrigkeiten) (Gesetz über den Fischfang in der Fischereizone der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 380; hierzu 1. DB vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 404; sowie AO über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der DDR — Fischereiordnung — vom 23. 3. 1984, GBl. I, S. 172, und AO über das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR vom 29. 12. 1978, GBl. I, S. 38). Mit der Einführung der Fischereischutzzonen gewinnen die Anrainerstaaten das Recht auf die Festlegung von Fangquoten für ausländische Fangfahrzeuge. Da die eigenen Küstengewässer weder zur Deckung des Fischbedarfes ausreichen noch mit den Kapazitäten der vorhandenen Hochseefischereiflotte in Übereinstimmung gebracht werden können, ist die DDR bestrebt, möglichst frühzeitig Fischereiabkommen mit allen Staaten abzuschließen, deren Küstengewässer für die eigene Flotte interessant sind. Dessen ungeachtet sind die Fangergebnisse der Hochseeflotten der DDR von 1975 zu 1978 um 41,4 v.H. zurückgegangen, weil die Fangquoten, sofern sie bereits vereinbart werden konnten, in der Summe beträchtlich unter den früher erzielten Fangmengen liegen. 1978 sank die Fangleistung — erstmals seit 1968 — auf unter 190.000 t. Der Versuch, die Fangausfälle der Hochseefischerei durch höhere Leistungen in den anderen Bereichen der F. zu kompensieren, ist aufgrund der positiven Entwicklung der See- und Küstenfischerei (Kutterfischerei) in der Ostsee und der guten Leistung der Binnenfischerei inzwischen teilweise gelungen. Die 1982 erzielte Fang[S. 414]leistung von rd. 270.000 t verteilte sich zu rd. 70,3 v.H. auf die Hochseeflotten, zu 22,2 v.H. (rd. 60.000 t) auf die See- und Küstenfischerei und zu 7,4 v.H. (rd. 20.000 t) auf die Binnenfischerei. Im Durchschnitt der Jahre 1963–1973 war dagegen die Hochseefischerei mit 84 v.H., die See- und Küstenfischerei mit 12 v.H. und die Binnenfischerei mit nur 4. v.H. am Gesamtergebnis beteiligt. 2. Die Organisation und die Ausstattung der Hochseefischerei. Für die Hochseefischerei waren zunächst in der DDR 2 voneinander unabhängige Betriebe gegründet worden. Die kleine Hochseefischerei (Ost- und Nordsee) wurde 1949 mit zunächst 12 Kuttern in Saßnitz auf Rügen wegen der dort gegebenen Vorteile (kurzer Weg zur Anlandung, vorhandene Verarbeitungsanlagen, Bahnanschluß) eingerichtet. Ein Jahr später folgte die Gründung einer Fernfischereiflotte für die große Hochseefischerei, zu deren Basis der Rostocker Hafen bestimmt wurde. Beide Betriebe (Saßnitz und Rostock) wurden als Volkseigene Betriebe (VEB) gegründet und unter Einbeziehung der Be- und Verarbeitungseinrichtungen zu volkseigenen Fischkombinaten entwickelt. Beide Kombinate bildeten die VVB Hochseefischerei mit Sitz in Rostock, die dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstand. Zu Beginn der 80er Jahre wurde die VVB Hochseefischerei aufgelöst, die Betriebe der Hochsee- und Küstenfischerei einschl. der Verarbeitungsbetriebe im Fischkombinat Rostock vereint (19 VEB). Die Aufgaben dieses Kombinates erstrecken sich darüber hinaus auf die Forschung und Entwicklung im Fahrzeugbau, in der Fangtechnik und in der Fischbe- und -verarbeitung sowie auf die Ausbildung der Hochseefischer und der Fischfacharbeiter. Weiterhin ist es für die Bilanzierung des gesamten Fischaufkommens einschl. der See- und Küstenschiffahrt und der Binnenfischerei verantwortlich. Das Kombinat beschäftigt heute über 20.000 Hochsee-, See- und Küstenfischer und verfügt über 140 größere Fangfahrzeuge. Ende 1980 waren 112 Schiffe im Einsatz, darunter 48 Fahrzeuge der Mittelklasse von 26 m, die für den Einsatz in der Nord- und Ostsee bestimmt waren, 5 Seitentrawler, 15 Frosttrawler, 21 Zubringertrawler, 10 Fang- und Verarbeitungsschiffe von etwa 3.200 BRT, 5 Supertrawler mit etwa 4.000 BRT, 2 Transport- und Verarbeitungsschiffe mit etwa 10.000 BRT, 6 Kühl- und Transportschiffe in einer Größenordnung von etwa 3.000 bis 12.000 BRT. Diese Einheiten werden unterstützt durch mehrere Forschungs- und durch 3 Fischereihilfsschiffe zur medizinischen und technischen Hilfeleistung auf See. Die Einsatzgebiete der Fangflotte lagen bisher fast ausschließlich im Nordatlantik. Der Anteil des Fangaufkommens aus dem ostatlantischen Gebiet stieg in den Jahren 1972–1974 von 44,4 v.H. auf 61,7 v.H. an, während der Anteil aus dem Nordwestatlantik von 54,1 v.H. auf 37,5 v.H. zurückging. Die Fänge in anderen Fanggebieten (Ost-Zentral-Atlantik und Nordostpazifik) waren dagegen bisher mit 0,4–1,5 v.H. sehr gering. Dies veränderte sich im Zeitraum 1978–1980 erheblich. Es wurde durchschnittlich zu etwa 30 v.H. jeweils der Ostsee, dem Nordostatlantik und den afrikanischen Gewässern entnommen. Besonders dynamisch entwickelte sich das Fangaufkommen in afrikanischen Gewässern (1978 18 v.H., 1980 über 30 v.H.). Aus der Entfernung zu den Heimathäfen wie auch aus der Flottenstruktur ist zu erkennen, daß die DDR das auch von anderen RGW-Staaten praktizierte Verfahren der Verbund- und Flottillenfischerei anwendet. Das Verfahren gewährleistet in Verbindung mit der Treibstoffversorgung durch sowjetische Tanker auf hoher See (jährlich über 50.000 t) und (seit 1973) in Verbindung mit dem Austausch ganzer Besatzungen auf dem Luftweg eine hohe Verweildauer der Flotte an den Fangplätzen bzw. die Senkung der unproduktiven Wegezeiten. Da gleichzeitig auch die Instandhaltung der Maschinen soweit möglich während der Fahrt durchgeführt wird, erreichte z.B. 1982 ein Teil der Fang- und Verarbeitungsschiffe eine zweijährige Einsatzdauer. Die Besatzungen wurden etwa alle 90 Tage ausgetauscht. Schließlich wird davon ausgegangen, daß durch die Koordination der Flotten höhere Fangerträge erzielt werden können als bei einem individuellen Einsatz der Fangschiffe, zumal die Flotten durch Forschungs- und Suchschiffe sowie durch Suchflugzeuge unterstützt werden. Das Fanggeschehen wird durch die Zentrale Fangdirektion der Kombinate, durch die Flottillenleitung (Einsatzleitung See) und schließlich von den einzelnen Schiffseinheiten geleitet. Weitere Maßnahmen, mit deren Hilfe die hohen Fangergebnisse früherer Jahre wieder erreicht werden sollen, erstrecken sich auf die Erschließung neuer Fanggebiete (wie z.B. vor Moçambique und um Südgeorgien im SW-Atlantik), die Entwicklung neuer Fangtechniken sowie auf den Einsatz größerer Fang-, Verarbeitungs- und Transportschiffe, die, einzeln oder als Flotte eingesetzt, über eine hohe Anpassungsfähigkeit verfügen. Bis 1985 soll die überalterte Fangflotte der DDR schrittweise erneuert werden. Sie erhält vor allem Fang- und Verarbeitungsschiffe vom Typ „Atlantik Supertrawler“ (3.930 BRT, 3.880 PS, Tragfähigkeit 2.080 tdw), dessen technische Ausstattung den künftigen Erfordernissen entsprechend modifiziert wurde. Die Hochseeflotte der DDR fischt häufig mit der polnischen und mit der sowjetischen Hochseeflotte in den gleichen Fanggebieten. (Diese drei RGW-Staaten schlossen 1962 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Seefischerei“, dem später auch die VR Bulgarien, Republik Kuba und die VR Rumänien beitraten.) Abgesehen von zweiseitigen Abkommen zwischen Forschungs-Instituten und den Ministerien der beteiligten Staaten über die Fragen der Konstruktion und Erprobung von Maschinen und Ausrüstungen und der Arbeitsteilung im Fahrzeugbau werden jährlich Sitzungen einer „Gemischten Kommission zur Realisierung des Abkommens“ abgehalten. Die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses wird seit 1975 durch das neu eingerichtete „Direktorat Kader/Bildung“ bei der VVB Hochseefischerei geleitet. Sie erfolgt in den Betriebsfachschulen, Lehrwerkstätten [S. 415]bzw. auf Schulschiffen der Kombinate. Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen die Berufe „Vollmatrose der Hochseefischerei“, „Schiffsbetriebsschlosser“ mit den Spezialisierungsrichtungen Antriebs- und Hilfsanlagen bzw. Decksmaschinenanlagen oder Fischverarbeitungsanlagen, „Facharbeiter für Anlagentechnik“ in der Spezialisierungsrichtung Fischverarbeitung, die nach Abschluß der 10. Kl. der POS in 2jähriger Ausbildung erlernt werden können. Für Absolventen mit dem Abschluß der 8. Klasse besteht die Möglichkeit, bei einer Ausbildungsdauer von 30 Monaten den Beruf des Fischverarbeiters zu erlernen. Weiterführende Fachschulen sind die Ingenieurhochschulen für Seefahrt in Warnemünde/Wustrow und für Fischverarbeitungstechnik in Wismar. Die Ausbildung zum Diplomingenieur für Fischereitechnik oder zum Diplomfischerei- und Meeresbiologen erfolgt an der Universität Rostock. Zur Zeit verfügen etwa 8 v.H. der in der F. Beschäftigten über einen Hochschulabschluß und 15 v.H. über einen Fachschulabschluß. Die meereskundliche und fischereiwissenschaftliche Forschung der DDR erfolgt vor allem in folgenden Institutionen: Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung in Rostock-Marienehe; Institut für Meereskunde der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) in Warnemünde; Fachbereich Meeres- und Fischereibiologie der Sektion Biologie an der Universität Rostock. Außerdem verfügt die DDR über 5 Forschungsschiffe („Ernst Haeckel“, „Eisbär“, „Karl Liebknecht“, „Alexander von Humboldt“ und „Prof. Albrecht Penck“). Für die Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen besteht seit 1968 ein wissenschaftlicher Beirat. 3. Die Küstenfischerei der DDR ist als Betrieb des Fischkombinates Rostock dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie direkt unterstellt. Sie wird einerseits als Kutterfischerei in der Ostsee (z. T. auch in der Nordsee) betrieben und andererseits als Korb-, Angel-, Stellnetz-, Treibnetz- oder Reusenfischerei. Sie verkörpert damit die traditionellen Formen des Fischfangs an der mitteldeutschen Ostseeküste. Bei rd. 3.400 Beschäftigten konnte im Zeitraum 1971–1975 das Fangergebnis von rd. 30.000 t auf über 60.000 t 1982 erhöht werden. Diese erfolgreiche Entwicklung ist auf die Steigerung der Fänge im stehenden Gewässer (Küstenfischerei) zurückzuführen, die mit rd. 20.000 t (rd. 40 v.H.) am Gesamtergebnis des Jahres 1975 beteiligt war. Als Ursache der positiven Entwicklung ist u.a. die Käfighaltung von Edelfischen in den Küsten-, Bodden- und Haffgewässern anzusehen. Dieses Verfahren, von Wissenschaftlern der VEB Fischwirtschaft im Bezirk Rostock entwickelt, brachte 1974 rd. 70 t und 1980 rd. 700 t Forellen. Der Ertrag soll bis 1985 auf über 1100 t erhöht werden. Gleichzeitig werden ähnliche Haltungsformen mit Karpfen und anderen Edelfischen im Brachwasser der Ostsee untersucht. Da die Anlandung der Kutterflotte seit Jahren stagniert, ist man dazu übergegangen, die Kutter bei Bedarf über die an der Küste bestehenden Fischereibezirksgrenzen hinweg zu versetzen. Darüber hinaus werden veraltete Kutter ausgesondert und durch größere und komfortable Fahrzeuge der 26,5-m-Klasse und durch Heckkutter (B 403) aus polnischer Produktion ersetzt. 1982 verfügte die See- und Küstenfischerei über 120 Kutter: In Zusammenhang mit der Einrichtung von Territorialgewässern in der Ostsee und mit Artikel XII Abs. 1 der „Konvention über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten“ vom 13. 9. 1973 (GBl. II, 1974, S. 193) sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben des Oberfischmeisteramtes und über die Bildung einer Fischereikontrollbehörde in den Jahren 1974–1977 mehrfach modifiziert und schließlich mit Wirkung vom 1. 1. 1979 außer Kraft gesetzt worden. Zum gleichen Zeitpunkt wurden die bereits erwähnte Fischereiordnung und das Statut des Fischereiaufsichtsamtes der DDR wirksam (GBl. I, 1979, S. 38–46). Die Vollmacht des Fischereiaufsichtsamtes erstreckt sich nunmehr auf den gesamten Fischfang in den Territorialgewässern (Fischereischutzzone s. o.) und umfaßt gleichzeitig wie bisher die von der See- und Küstenfischerei bewirtschafteten Gewässer, die um die von der Binnenfischerei des Bezirkes Rostock bewirtschafteten Flächen erweitert und (bereits seit 1976) in insgesamt 9 Fischfangbezirke gegliedert sind. Die Einhaltung der für die See- und Küstenfischerei geltenden Bestimmungen (Mindestmaße für Fangfische, Fanggeräte, Schonbezirke und Schonzeiten, Fischkrankheiten) wird in den Fangbezirken durch Fischereiaufsichtsstellen gewährleistet, die vom Fischereiaufsichtsamt geleitet werden. Das Fischereiaufsichtsamt untersteht dem Ministerium für Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie, das auch den Leiter dieser Behörde und dessen Stellvertreter beruft und abberuft. Die strukturelle und institutionelle Entwicklung der See- und Küstenfischerei der DDR weist zahlreiche Parallelen zur Entwicklung der bäuerlichen Landwirtschaft auf. Bei Kriegsende befanden sich die verbliebenen Kutter und das sonstige Fanggerät im privaten Eigentum der Fischer. Zunächst wurden die schon in der Vorkriegszeit auf der Insel Rügen bestehenden Fanggenossenschaften der Küstenfischer (Kommünen) zu Produktionsgenossenschaften werktätiger See- und Küstenfischer (Kurzform Fischereiproduktionsgenossenschaften = FPG) umgebildet. Nach diesem Beispiel erfolgte der Aufbau bzw. die Gründung weiterer FPG, in die auch die Kutterfischerei einbezogen wurde. Von den 51 FPG des Jahres 1965 befaßten sich 35 mit Küstenfische[S. 416]rei. Die Gesamtzahl der Genossenschaften nahm von 1960 (55 FPG) bis 1982 auf 27 FPG ab. Sie wurden schon am 1. 11. 1968 gemeinsam mit 9 Fischverarbeitungsbetrieben (2 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe, 4 Betriebe mit staatlicher Beteiligung, 1 PGH und 2 Privatbetriebe) zu einem Kooperationsverband der bezirksgeleiteten Fischindustrie zusammengeschlossen. 1982 gehörten dem Kooperationsverband neben den 27 FPG 5 VEB-Fischverarbeitungsbetriebe an, denen der VEB Fischwirtschaft in Warnemünde als Leitbetrieb vorsteht. Wie in der Landwirtschaft werden in der See- und Küstenfischerei Kooperative Einrichtungen (KOE) gegründet, an denen entweder ausschließlich FPG (= Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen) oder aber FPG und Volkseigene Betriebe (VEB) der F. (= Zwischenbetriebliche Einrichtungen) beteiligt sind (AO über kooperative Einrichtungen in der See- und Küstenfischerei vom 30. 12. 1977; GBl. SDr. 944, S. 11–13). KOE der See- und Küstenfischerei errichten und unterhalten Fischaufzucht- und Mastanlagen, sie nutzen gemeinsam Kühlanlagen und Verarbeitungskapazitäten sowie Einrichtungen für die Herstellung von Rationalisierungsmitteln und für Reparaturarbeiten. Abweichend von den Bestimmungen für die KOE der Landwirtschaft entsteht durch die Beteiligung an den KOE der See- und Küstenfischerei kein „kooperatives Eigentum“. Vielmehr bleiben nach der AO vom 30. 12. 1977 die beteiligten Betriebe Eigentümer ihrer Produktionsmittel und sind ihrem Beteiligungsanteil entsprechend am Wirtschaftsergebnis beteiligt. Wie die LPG in der Landwirtschaft haben die FPG im Jahr 1977 ein neues Statut erhalten (Agrarpolitik; Landwirtschaftliche Betriebsformen). Es wurde am 10. 11. 1977 in Rostock auf einer Delegiertenkonferenz beraten (Bauernkongreß der DDR) und am 15. 12. 1977 vom Ministerrat der DDR bestätigt (GBl. I, 1978. S. 49, und SDr. Nr. 944, S. 3 f.). Die bisherigen Statuten der FPG waren dem Musterstatut folgend bis zum 30. 6. 1978 abzuändern und den Räten der Kreise zur Registrierung vorzulegen. Im Gegensatz zur Landwirtschaft dürfen jedoch die FPG nur dann Werktätige im Arbeitsrechtsverhältnis beschäftigen (Arbeiter und Angestellte), wenn es sich um eine befristete Tätigkeit handelt (Zustimmung des Kreises erforderlich), oder aber, wenn die Aufnahme der Werktätigen als Mitglieder durch die nächstfolgende Vollversammlung der Genossenschaft vorgesehen ist. 4. Die Binnenfischerei der DDR wird (mit Ausnahme des Bezirks Rostock) durch das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) (Sektor Binnenfischerei) geleitet. Sie wird auf der Grundlage des Fischereigesetzes vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 864) und der AO über die fischwirtschaftliche Nutzung der Binnengewässer, die Ausübung des Fischfanges und des Angelsportes im Bereich der Binnenfischerei der DDR (Binnenfischereiordnung) vom 16. 7. 1981 (GBl. I, S. 290) vollzogen. Die fischbare Wasserfläche umfaßte 1983 rd. 130.000 ha, die zu 115.300 ha aus See- und Flußgewässern und zu 13.500 ha aus Teichen bestanden. Ferner wird ein geringer Anteil der Wasserfläche für die Erzeugung von Satzfisch in Intensivanlagen sowie für den Bedarf des Deutschen Anglerverbandes der DDR (DAV) in Anspruch genommen (Angelsport). Die Bewirtschaftung der Wasserflächen obliegt den 3.125 Beschäftigten der Binnenfischerei in 14 VEB Binnenfischerei, 30 Produktionsgenossenschaften der Binnenfischerei und 7 kooperativen Einrichtungen. Die Volkseigenen Betriebe (VEB) Binnenfischerei bewirtschaften mit rd. 1800 Mitarbeitern etwa 85 v.H. der Teichflächen und 40 v.H. der Seegewässer. Daneben arbeiten in den Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) rd. 700 Mitglieder in der Binnenfischerei. Im Gegensatz zu den FPG haben die PwF erst am 1. 10. 1981 ein neues Statut erhalten (GBl. I, 1981, S. 349, und SDr. Nr. 1075). Die bisherigen Statuten der PwF waren dem Musterstatut folgend bis zum 28. 2. 1982 abzuändern und dem Rat des Bezirkes zur Registrierung vorzulegen. Gleichzeitig wurden die PwF in Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) umbenannt. Rd. 38.000 ha Gewässerfläche werden zusätzlich durch die etwa 490.000 Mitglieder des DAV genutzt, die 1981 283 t Karpfen, 145 t Buntfische und 50 t Forellen ablieferten. Auch die Binnenfischerei wird von den Problemen des internationalen Seerechtes insofern berührt, als die Erzeugung maximal gesteigert werden und 1985 mit 22.000 t Speisefisch um gut 50 v.H. über dem Ergebnis von 1980 liegen soll. 1982 wurden bereits knapp 20.000 t erreicht, darunter 10.000 t Karpfen und 4.400 t Forellen. Da die Erträge der Seen- und Küstenfischerei (jährlich z. Z. 60.000 t) relativ konstant sind, können Produktionsziele nur durch eine weitere Intensivierung der Teichwirtschaft verwirklicht werden. Der Durchschnittsertrag der Teichwirtschaften betrug 1982 rd. 1200 kg/ha Teichfläche. In der Fluß- und Seenfischerei wurden dagegen etwa nur 40 kg/ha Wasserfläche erzielt. Der Produktionssteigerung dienen u.a. die intensive Besatzwirtschaft (einschließlich Düngung und Schutz[S. 417]impfung), die Käfighaltung (= Senkung des Futteraufwandes von 4,5 kg auf 2,1 kg je kg Zuwachs), die Verwendung des Kühlwassers von Kraftwerken (das mit 22–28°C dem Temperaturoptimum für die Karpfenhaltung entspricht) sowohl für die Aufzucht von Setzlingen als auch für die Mast, die Rinnenhaltung in der Forellenzucht, die künstliche Befruchtung des Fischlaichs in Brutapparaten sowie die Einführung neuer Fischarten. Der Intensivierung dient weiterhin die Spezialisierung der Betriebe auf einen bestimmten Produktionszweig (Forellenzuchtzentrum im VEB Binnenfischerei Potsdam, Satzkarpfenproduktion im VEB Binnenfischerei Königswartha). Mit Hilfe dieser und anderer Maßnahmen gelang es z.B., den Durchschnittsertrag der Karpfenteichwirtschaften von 839 kg/ha (1970) auf rd. 1300 kg/ha Wasserfläche um 54,9 v.H. im Jahr 1983 zu steigern. (In Ausnahmefällen konnten bis zu 5.000 kg Speisefisch je ha Wasserfläche erzielt werden.) Eine Folge der Spezialisierung ist die Einführung von Kooperationsverbänden (KOV) nach landwirtschaftlichem Vorbild. Der Gründung des ersten Verbandes (1968) sind bisher weitere 7 gefolgt. In diesen Verbänden sind die VEB Binnenfischerei, PGB, evtl. ZBE Fischproduktion, der DAV, das Institut für Binnenfischerei und/oder die Ingenieurschule für Binnenfischerei sowie die Einzelhandelsverbände (VE Fischhandel, Bezirksdirektion der HO, Bezirksverband der Konsumgenossenschaften) vertreten. Häufig unterhalten die KOV in den Städten und Gemeinden eigene Verkaufsstellen. Von den 1980 in der Binnenfischerei beschäftigten Mitarbeitern hatten 73,9 v.H. eine Berufsausbildung als Binnenfischer abgeschlossen, 9,6 v.H. hatten ein Fachschulstudium und 4,0 v.H. ein Hochschulstudium absolviert. Die Ausbildung als „Binnenfischer“ erfolgt nach Abschluß der 10. Klasse der POS in 2 Jahren bzw. bei Abschluß der 8. Klasse der POS in 3 Jahren. Das berufstheoretische Wissen vermittelt die „Fischereischule Königswartha“, Kr. Bautzen, die berufspraktische Ausbildung erhalten die Lehrlinge in (5) anerkannten Lehrbetrieben. Bei erfolgreichem Abschluß und entsprechendem Studienauftrag kann an der Ingenieurschule für Binnenfischerei, Hubertushöhe, Kr. Storkow (Bez. Frankfurt/Oder), in 3jährigem Direktstudium (bei einem Jahr Studienpraxis) die Ausbildung zum Ingenieur der Binnenfischerei (früher staatlich geprüfter Fischwirt) erfolgen. Die Möglichkeit zur Ausbildung zu Diplomfischereiingenieuren (früher Diplomfischwirt) besteht für die Binnen- wie für die Küstenfischerei an der Sektion für Tierzucht und Veterinärmedizin der Humboldt-Universität Berlin (2 Jahre Grundstudium, 2 Jahre Fachstudium). Zur weiteren Qualifizierung wird ein postgraduales Studium auf dem Gebiet des Fischgesundheitsdienstes angeboten. Die Forschung der Binnenfischerei ist im Institut für Binnenfischerei Berlin-Friedrichshagen, das mit seiner Zweigstelle für Mechanisierung, Jägershof bei Potsdam der AdL untersteht, konzentriert. In diesem Institut waren im Herbst 1979 insgesamt 104 Mitarbeiter tätig. Fischwirtschaftliches Organ sind die Zeitschrift für die Binnenfischerei der DDR sowie die Vereinszeitung Deutscher Angelsport. 5. Fischvermarktung. Als leichtverderbliche Ware stellen die angelandeten Fische hinsichtlich der schnellen Be- und Verarbeitung und des Handels hohe Anforderungen. Eine besondere Schwierigkeit bestand für die DDR darin, daß die Verarbeitungsindustrie der deutschen F. fast ausschließlich an den Nordseehäfen konzentriert war. Eine Ausnahme bildeten die relativ kleinen traditionellen Verarbeitungsbetriebe der See- und Küstenfischerei (Aalräuchereien, Sprottenherstellung usw.). Es wurden infolgedessen völlig neue Be- und Verarbeitungskapazitäten errichtet. Die Be- und Verarbeitung der Fänge der großen und kleinen Hochseefischerei erfolgt in den Betrieben des Fischkombinates Rostock. Insgesamt beschäftigt die Fischindustrie in rd. 120 Betrieben z. Z. 10.000 Mitarbeiter. Der Absatz der Produkte wird zentral durch die Absatzorganisation Fisch (AOF) betrieben. Der Einzelhandel erfolgt in den Verkaufsstellen des VE-Fischhandels der Handels-Organisation (HO) und der Konsumgenossenschaften. Daneben werden zunehmend im Rahmen der Kooperationsverbände Kooperationsverkaufsstellen für Frischfisch und Fischpräserven der Binnenfischerei eingerichtet (Binnenhandel). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 413–417 Finanzwissenschaft und Finanzökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flaggen

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 Die F. umfaßt die kleine und die große Hochseefischerei, die See- und Küstenfischerei sowie die Binnenfischerei der DDR, die aufgrund voneinander abweichender Produktionsverfahren und aufgrund ihrer unterschiedlichen Entstehung getrennt organisiert sind sowie verschiedenen Leitungsorganen (Ministerien) unterstehen. 1. Entwicklung und gegenwärtige Situation der Fischwirtschaft. Die Teilung…

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Zentralkomitee (ZK) der SED (1985)

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 Das ZK der SED ist „zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei und leitet ihre gesamte Tätigkeit. Es vertritt die Partei im Verkehr mit anderen Parteien und Organisationen“ (Statut der SED von 1976, Pkt. 39). In den ersten Jahren nach ihrer Gründung stand an der Spitze der SED ein Parteivorstand. Erst mit Umwandlung der SED in „eine Partei neuen Typus“ wurde die Führungsstruktur der Partei an die der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) angeglichen. Der III. Parteitag der SED (20.–24. 7. 1950) wählte erstmals ein ZK. 1. Wahl und Zusammensetzung des Zentralkomittes. Das ZK setzt sich aus Mitgliedern mit vollem Stimmrecht und Kandidaten mit beratender Stimme zusammen. Die Mitgliederzahl ist nicht verbindlich festgelegt und hat sich seit 1950 wie folgt entwickelt: Die Mitglieder und Kandidaten des ZK werden aufgrund eines zuvor von der amtierenden Parteiführung ausgearbeiteten Vorschlages vom Parteitag gewählt. Die Wählbarkeit ist an eine mindestens 6jährige Mitgliedschaft in der SED gebunden. Ausnahmen von dieser Bestimmung bedürfen der Bestätigung des Parteitages, der formal auch die Zahl der Mitglieder bzw. der Kandidaten des ZK festlegt. Die Zusammensetzung des ZK kann sich zwischen den Parteitagen verändern. Das ZK hat das Recht, für ausgeschiedene Vollmitglieder aus der Reihe seiner Kandidaten neue Vollmitglieder zu wählen. Das vom X. Parteitag (April 1981) gewählte ZK hatte ursprünglich 156 Mitglieder und 57 Kandidaten. Da in der Folgezeit durch Tod ausgeschiedene Vollmitglieder aus der Reihe der Kandidaten ersetzt wurden, reduzierte sich bis 1984 die Zahl der Kandidaten auf 51. Im übrigen ist der Status des Kandidaten aber keineswegs Voraussetzung für die Vollmitgliedschaft im ZK. Das auf dem X. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei (SED) gewählte ZK umfaßt 33 Mitglieder, die erstmals diesem Gremium angehören. Von ihnen waren jedoch nur 15 zuvor Kandidaten des ZK. Aus dieser Feststellung ergibt sich ferner, daß der Kandidatenstatus keineswegs mit Sicherheit eine spätere Vollmitgliedschaft im ZK erwarten läßt. So blieb die Zahl der Kandidaten im ZK des IX. Parteitages und des X. Parteitages gleichhoch (57). Von diesen waren 1981 jedoch 23 erstmals gewählt worden. Demnach sind 8 Kandidaten, die 1976 ins ZK aufgerückt waren, ausgeschieden. Insgesamt sind diese Veränderungen als geringfügig anzusehen. Seit Jahren zeichnet sich die Parteiführung der SED (ZK, Politbüro des ZK der SED, Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED) durch Stabilität und kaderpolitische Kontinuität aus. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 bei 45, 1971 bei 51 und 1981 bei 55 Jahren. Diese Zunahme im Durchschnittsalter ist ein weiterer Beleg für die relativ geringfügigen Veränderungen auf dieser obersten Führungsebene. Dieser Trend steht jedoch im Gegensatz zur Entwicklung der Altersstruktur der Gesamtmitgliederschaft der SED, in der sich z.B. von 1966 bis 1981 der Anteil der Mitglieder zwischen 31 und 40 Jahren von 25,1 auf 42,5 v.H. erhöht hat. 1981 waren 59,7 v.H. aller SED-Mitglieder jünger als 50 Jahre. Eine ähnliche Diskrepanz zeigt sich auch in der Berücksichtigung von Frauen in den Führungsgremien der Partei. Während 1982 34 v.H. aller Mitglieder und Kandidaten der Gesamtpartei Frauen waren, lag ihr Anteil an den ZK-Mitgliedern nur bei 11,5 v.H. 75 v.H. aller Mitglieder und Kandidaten sind Hoch- oder Fachschulabsolventen (einschl. Absolventen von Parteischulen). Die überwiegende Zahl der ZK-Mitglieder und Kandidaten kommt hauptberuflich aus dem zentralen oder territorialen Partei- bzw. Staatsapparat (einschl. Wirtschaftsleitung, Sicherheitsorgane, Nationale Volksarmee [NVA]). Weiter rekrutiert sich das ZK aus dem Führungspersonal der wichtigsten Massenorganisationen sowie den Leitungen wissenschaftlicher bzw. kultureller Institutionen. Auffällig ist [S. 1541]der Rückgang an ZK-Mitglieder bzw. Kandidaten, die Fachleute in Industrie und Landwirtschaft sind. Der Anteil betrug im Zeitraum 1971–1981 zwischen 13 und 15 v.H. Insgesamt gesehen sind im ZK die wichtigsten Institutionen des politischen Systems der DDR mit ihren Führungspersonen vertreten. Dabei dominieren die Vertreter aus dem zentralen Apparat der SED, denen die Ersten Sekretäre der SED-Bezirksleitungen hinzuzurechnen sind. Die Zugehörigkeit zum ZK bestimmt nicht nur den politischen Rang der Personen, die Mitglied bzw. Kandidat dieses Gremiums sind; in ihr kommt auch das politische Gewicht der von dem einzelnen eingenommenen Position bzw. der von ihm geleiteten Institution zum Ausdruck. 2. Aufgaben des Zentralkomittes. Das Parteistatut zählt zahlreiche bedeutsame Aufgaben des ZK auf. Das ZK entsendet „die Vertreter der Partei in die höchsten leitenden Organe des Staatsapparates und der Wirtschaft“; es bestätigt die Kandidaten der SED für die Volkskammer und „lenkt die Arbeit der gewählten zentralen staatlichen und gesellschaftlichen Organe und Organisationen durch die in ihnen bestehenden Parteigruppen“. Diese Aussagen des Statuts müssen jedoch relativiert werden. Zur politischen Leitung der Arbeit der Partei zwischen den Sitzungen des ZK wählt dieses das Politbüro und zur Durchführung der laufenden Arbeiten — „hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader“ — das Sekretariat des ZK. Diese beiden Gremien sind faktisch die Träger der Entscheidungsprozesse in der SED und damit in der DDR. Die gegenüber den Aussagen des Statuts sehr viel bescheidenere Rolle des ZK ergibt sich nicht zuletzt aus der ebenfalls in der Satzung der SED enthaltenen Bestimmung, daß das ZK „mindestens einmal in 6 Monaten eine Plenartagung“ abzuhalten hat. Zwischen April 1981 (X. Parteitag) und Mai 1984 hat das ZK 8 Tagungen abgehalten. Zwischen Juli 1971 (VIII. [S. 1542]Parteitag) und Mai 1976 (IX. Parteitag) waren es 18 und zwischen Mai 1976 und April 1981 lediglich 14 Plenartagungen. Zwischen dem III. (1950) und IV. (1954), zwischen dem IV. und dem V. (1958), zwischen dem V. und dem VI. (1963) Parteitag fanden jeweils 18 ZK-Sitzungen statt, zwischen dem VI. und dem VII. (1981) gab es 15 und zwischen dem VII. und dem VIII. Parteitag 17 Plenartagungen. Schon diese verhältnismäßig geringe Zahl an Sitzungen macht deutlich, daß das ZK die ihm zugedachten Funktionen nicht wahrnehmen kann. Es hat demgegenüber ganz offensichtlich eine legitimatorische Aufgabe für die Beschlüsse, die die engere Parteiführung faßt. Dieser Eindruck wird durch den Ablauf der Tagungen weitgehend bestätigt. Das Plenum nimmt jeweils einen Rechenschaftsbericht des Politbüros über dessen Arbeit seit der letzten ZK-Tagung entgegen und diskutiert ihn. Die Diskussion konzentriert sich auf die Erstattung von Erfahrungsberichten und auf Überlegungen über eine optimale Umsetzung der jeweils aktuellen Parteibeschlüsse innerhalb der einzelnen Verantwortungsbereiche der ZK-Mitglieder und Kandidaten, die sich an der Diskussion beteiligen. Ferner werden auf den Plenarsitzungen des ZK Grundsatzreferate von Mitgliedern bzw. Kandidaten des Politbüros zu aktuellen Themen gehalten, die ebenfalls im obigen Sinne diskutiert werden. Zu wichtigen Problemkomplexen können auch Experten und Funktionäre aus betroffenen Bereichen, die selbst nicht ZK-Mitglieder sind, hinzugezogen werden (Neuerung des 4. Statuts von 1963). Von dieser Satzungsbestimmung wurde besonders in den 60er Jahren Gebrauch gemacht. In jüngerer Zeit dagegen haben kaum noch derartige „Externe“ auf ZK-Tagungen gesprochen, was nicht ausschließt, daß sie als Teilnehmer anwesend waren. Der Politbürobericht, die Referate und Diskussionen werden — zumeist nur in Auszügen — im „Neuen Deutschland“ (Zentralorgan der SED) veröffentlicht. Ferner erscheinen über die ZK-Sitzungen Broschüren. Die jeweiligen „Materialien“ von ZK-Sitzungen müssen von den Parteileitungen und allen Parteimitgliedern für die konkrete Parteiarbeit „ausgewertet“ werden. In ihnen findet sich die jeweils aktuelle Linie der Partei, die für alle Teile des politischen und ökonomischen Systems der DDR verbindlich ist. Personelle Veränderungen, über die das ZK zu beschließen hat, werden in aller Regel nur in ihren Ergebnissen veröffentlicht. Inwieweit es Personaldiskussionen gibt, ist nicht feststellbar. Der tatsächliche Einfluß des ZK-Plenums auf Personalpolitik und Generallinie der Partei ist nur schwer abzuschätzen. Immerhin lehrt die Geschichte der SED, aber auch die Entwicklung in den „Bruderparteien“, daß das ZK in Krisensituationen durchaus ein kontrovers diskutierendes Führungsgremium von Bedeutung werden kann (z.B. 1956–1958 Ungarnaufstand, XX. Parteitag der KPdSU und seine Folgen, innerparteiliche Opposition um Schirdewan, Oelßner, Ziller, Selbmann, Wollweber). Wichtiger scheint zu sein, daß die ZK-Mitglieder und Kandidaten einen unmittelbaren Zugang zur engeren Parteiführung und zum Apparat des ZK haben und dort sowohl ihre eigenen Auffassungen als auch die Sicht ihrer Institutionen unmittelbar in den Entscheidungsprozeß einbringen können. Darüber hinaus wird man davon ausgehen können, daß sie auch über einen besseren Zugang zu internen Informationen verfügen, die sie befähigen, in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen — besser als andere — politische Situationen einzuschätzen. Das ZK wählt nicht nur die engere Parteiführung, sondern auch die Zentrale Parteikontrollkommission (Parteikontrollkommissionen der SED). Ferner bedürfen die Redaktionskollegien der Zentralorgane („Neues Deutschland“, „Einheit“, „Neuer Weg“) ebenso wie die Leiter der Abteilungen des ZK-Apparates der Bestätigung durch das ZK. Dieser wird wesentlich vom Sekretariat des ZK angeleitet und bereitet dessen Entscheidungen ebenso vor, wie die des Politbüros. Darüber hinaus kann das ZK in Parteiorganisationen wichtiger gesellschaftspolitischer Bereiche Parteiorganisatoren einsetzen und/oder Sonderabteilungen einrichten. Inwieweit hier nur in seinem Namen gehandelt wird oder inwieweit das ZK selbst aktiv wird, ist nicht bekannt. Das Recht des ZK, zwischen den Parteitagen Parteikonferenzen einzuberufen, ist in jüngerer Zeit nicht genutzt worden. (Parteitag/Parteikonferenz der SED.) Ständig oder zeitweilig sind dem ZK bzw. dem Politbüro — gelegentlich zusammen mit dem Ministerrat oder dessen Präsidium — Kommissionen oder Arbeitsgruppen zugeordnet, die einzelne Sachgebiete übergreifende Aufgaben des ZK oder des Ministerrates koordinieren bzw. Beschlüsse zu deren Lösung vorbereiten sollen. Als ständige Kommissionen sind bekanntgeworden: die Kommission für nationale Sicherheit (Egon Krenz, Vors.) und die Kommission für Agitation; zur Vorbereitung des IX. Parteitages (1976) haben außerdem die Kommission für die Überarbeitung des Parteiprogrammes (Erich Honecker, Vors.) und die Kommission zur Überarbeitung des Parteistatuts (Paul Verner, Vors.) gearbeitet. Ferner sind dem ZK die zentralen Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Partei zugeordnet: die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) (Direktor: O. Reinhold), das Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) (Direktor: G. Heyden), das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) (Direktor: H. Koziolek), die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) (Direktor: K. Tiedke) sowie weitere Institute und Schulen zur Kaderaus- und -weiterbildung. Andere Institutionen — wie z.B. das Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) (Direktor: M. Schmidt; das IPW untersteht dem Ministerrat) — arbeiten eng mit einzelnen ZK-Abteilungen zusammen. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1540–1542 Zentralisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeugen Jehovas

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 Das ZK der SED ist „zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei und leitet ihre gesamte Tätigkeit. Es vertritt die Partei im Verkehr mit anderen Parteien und Organisationen“ (Statut der SED von 1976, Pkt. 39). In den ersten Jahren nach ihrer Gründung stand an der Spitze der SED ein Parteivorstand. Erst mit Umwandlung der SED in „eine Partei…

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Integration (1985)

Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei der Gestaltung der Beziehungen in ihren Bündnissen auf uneingeschränkter „Achtung ihrer staatlichen Souveränität, ihrer Unabhängigkeit und nationalen Interessen“. Eine politische I. im westlichen Sinne wird strikt abgelehnt. Die Übernahme bzw. Beibehaltung des Begriffs der I. führt jedoch nicht nur zu Widersprüchen, wenn damit ausschließlich das „Zusammenwachsen verschiedener Volkswirtschaften zu einem einheitlichen Wirtschaftsorganismus“ gemeint ist, denn diese geforderte „Einheitlichkeit“ ist ohne integrative Entwicklungen — etwa bei der inzwischen erfolgten, mehr oder weniger freiwilligen Aufgabe bestimmter Produktionsstrukturen zugunsten der RGW-Partner — nicht denkbar. Auch die gegenwärtig zu beobachtende, sonstige Praxis in den Bündnisbeziehungen der DDR steht in einem gewissen Widerspruch zu ihrer immer wieder betonten und beanspruchten vollen außen- und innenpolitischen Souveränität, die — theoretisch — keine irgendwie geartete Beschränkung hoheitlicher Rechte zuläßt. Dieser Widerspruch besteht darin, daß im Beziehungsgeflecht zwischen den sozialistischen Staaten insbesondere in den 70er Jahren Formen der Zusammenarbeit entstanden sind, die durchaus politisch integrative Tendenzen aufweisen. Dazu gehören u.a. regelmäßige „Beratungen“, „Treffen“ und „Konsultationen“ auf hoher und höchster Funktionärsebene. So sind z.B. seit Anfang der 70er Jahre aus den früher gelegentlichen Zusammenkünften der für ideologische und internationale Fragen zuständigen ZK-Sekretäre der kommunistischen Parteien regelmäßige, zumeist jährlich ein- bis zweimal stattfindende Treffen geworden. Aber auch auf der Ebene der Leiter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen gibt es inzwischen quasi-institutionalisierte Kontakte, die nach offizieller Lesart Ausdruck der wachsenden Kooperation zwischen den sozialistischen Ländern vor allem des Warschauer Paktes und des RGW sind (in jüngster Zeit gelegentlich unter Teilnahme von Vertretern z.B. Vietnams und Kubas). So konferieren die Präsidenten und Rektoren von Akademien und Hochschulen, die Generaldirektoren der Nachrichtenagenturen, die Leiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten, von Verlagen und Parteizeitungen, von Theatern und Opernbühnen sowie die Vorsitzenden von Sportorganisationen. Wenn auch über Ergebnisse dieser Zusammenkünfte nur äußerst selten Konkretes berichtet wird, sieht man von gelegentlichen Mitteilungen über mehrseitige gemeinsame Verlagsprojekte oder multilaterale Forschungsvorhaben ab, so ist hier doch ein (schwacher) Trend zur Multilateralität im Bündnissystem der DDR nicht zu übersehen. Selbst wenn es in den meisten Fällen nicht zu konkreten Absprachen oder auch nur zur Definition von Gemeinschaftsaufgaben kommen sollte, und es bei Absichtserklärungen zur verstärkten Kooperation bleibt, so dürften doch mit diesen Konsultationsmechanismen langfristig zumindest politisch psychologische Abhängigkeiten entstehen, die es den einzelnen Staaten im sowjetischen Hegemonialbereich in Zukunft schwieriger machen werden, einen autonomen gesellschaftspolitischen Kurs zu steuern. Diese Entwicklung mag gerade von der Sowjetunion gewollt sein. Auch wenn sie von Ereignissen wie in Polen seit 1980 zeitweilig unterbrochen oder verlangsamt wird, läuft sie doch auf eine wachsende, über den ökonomischen und militärischen Bereich hinausgehende Annäherung der Herrschaftssysteme, aber auch der gesellschaftspolitischen Praxis, in den Staaten des Warschauer Paktes, als dem Kern der sozialistischen Staatengemeinschaft, hinaus. Damit sind zwar (noch) keine formellen Souveränitätsverzichte verbunden, doch ist die DDR hier in einen politischen Prozeß eingebunden, der die Identitätsprobleme der DDR als nationaler Teilstaat nicht unberührt läßt. Die feststellbaren Bemühungen um Verbreiterung der politisch-ideologischen Legitimationsbasis z.B. in der Geschichtswissenschaft mögen hier eine ihrer Wurzeln haben (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 657 Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intelligenz

Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei…

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Totalitarismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt derartiger Überlegungen war der explizite Anspruch des Faschismus und des Nationalsozialismus, auf völlige Beherrschung der Gesellschaft durch den „totalen“ oder „totalitären“ Staat bei gleichzeitiger Konzentration der Macht in der Führungsspitze bzw. bei dem Führer sowie der exzessive, von allen rechtlichen Schranken befreite Gebrauch von Macht nach innen und außen. Faschismus und Nationalsozialismus verstanden sich selbst als Gegenbewegungen zum liberalen Rechtsstaat, zur Demokratie und zum Parlamentarismus. — Die Parteiherrschaft in der UdSSR der 20er Jahre sowie deren Weiterentwicklung zum Stalinismus mit seinen Massenverfolgungen führte schon früh zu der Ausdehnung des Begriffs T. auf die Sowjetunion. Angesichts der Etablierung von Systemen sowjetischen Typs in Ost- und Südosteuropa einschl. der SBZ/DDR sowie unter dem Eindruck der Ost-West-Konfrontation im Verlauf des Kalten Krieges wurden diese in die T.-Theorien einbezogen. Die kommunistischen Herrschaftssysteme standen seitdem im Mittelpunkt der Überlegungen zum T. Ausgangspunkt der T.-Theorien war die Feststellung, daß die bis dahin üblichen Begriffe der „Diktatur“ bzw. der „autoritären Herrschaft“ nicht mehr ausreichten, um das Neue derartiger politisch-gesellschaftlicher Systeme zureichend zu beschreiben. Erst die technisch-sozialen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts machten die totale Organisation und Kontrolle einer Gesellschaft möglich. Die Auflösung der überkommenen sozialen Strukturen (Stände und Klassen) in der Massengesellschaft gilt als eine weitere Voraussetzung, um alle Bevölkerungsteile mit Hilfe zentraler Organisationen zu einem einheitlichen Ganzen zu integrieren und zugleich zu manipulieren. Mit dem Entstehen moderner Massengesellschaften sei ferner der Verfall traditionaler (religiöser, politischer und philosophischer) Wertsysteme verbunden gewesen; dieser Werteverfall habe — unterstützt durch die Entwicklung der modernen Massenkommunikationsmittel — den Ideologien kommunistischer, faschistischer und nationalsozialistischer Provenienz den Weg gebahnt. Diese gemeinsame, historisch-soziale Ausgangsposition habe letztlich auch zu Übereinstimmungen in der Konstitution der Herrschaftssysteme und der Herrschaftsausübung geführt, die es gerechtfertigt erscheinen lasse — unter Außerachtlassen von Verschiedenheiten in der Zielrichtung der jeweiligen Systeme —, von einem Typus „totalitärer Herrschaft“ zu sprechen. Die T.-Theorien knüpfen dabei an dem im Faschismus und Nationalsozialismus üblichen positiven Gebrauch der Wörter „total“ und „totalitär“ an und wenden diese zu einem kritischen Gegenbegriff. Dabei wird zwischen dem „institutionellen“ Aspekt totalitärer Herrschaft und den „dynamischen“ Ansprüchen totalitärer Bewegungen, Gesellschaft immer erneut in Bewegung zu setzen und revolutionär-terroristisch umzugestalten, unterschieden, wenn sich auch diese beiden Seiten des T. selbst in der Theorie kaum trennen lassen. Je nach der Akzentsetzung in den theoretischen Entwürfen — entsprechend der jeweiligen historischen Situation und dem hauptsächlichen Objekt der Analyse — gibt es sehr unterschiedliche Theorien des T. Als Ausdruck und Erscheinungsform der Dynamik totalitärer Herrschaft werden u.a. genannt: Terror, permanente Säuberungen von Partei und Staat, zwangsweise Durchsetzung eines neuen Wertsystems von oben. Institutionen totalitärer System sind: Einheitspartei, zentrale Wirtschaftsplanung, offizielle Ideologie mit absolutem Geltungsanspruch, Geheimpolizei, parteiliches Recht anstelle von Rechtsstaatlichkeit, parteiliche Ausrichtung und Kontrolle aller Massenkommunikationsmittel. — Zu einer Übereinstimmung in den Begriffsdefinitionen ist es trotz intensiver wissenschaftlicher Bemühungen bislang nicht gekommen. Die genannten Merkmale totalitärer Herrschaft finden sich in unterschiedlichen Kombinationen und Gewichtungen bei den Vertretern des T. (vgl. den kritischen Überblick von Walter Schlangen, Theorie und Ideologie des Totalitarismus. Bonn 1972 [Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, H. 92]). Trotzdem spielt das Wort T. in den politischen Auseinandersetzungen zwischen West und Ost — nicht zuletzt in Abhängigkeit von der jeweiligen politischen Gesamtsituation — eine große Rolle. Gegen die T.-Theorien ist u.a. eingewendet worden: sie seien weniger ein Instrument der Analyse als eines der Wertung; sie setzten die faschistischen/nationalsozialistischen Systeme mit den sowjet-sozialistischen in eins, obwohl zwischen diesen markante Unterschiede im politischen System, in der Sozialstruktur, in der Ideologie, in der Wirtschaftsplanung usw. bestünden; sie sähen die zu analysierenden Systeme in ihren Grundstrukturen grundsätzlich als statisch an, könnten daher Entwicklungen nur als Abweichungen vom totalitären Grundmodell, nicht aber als dessen Wandel analysieren; sie seien ungeeignet, vergleichbare Problemlagen in hochindustrialisierten Systemen in komparatistischen Analysen zu untersuchen; sie tendierten dazu, das eigene demokratische System zu idealisieren und damit reformerischer Kritik zu entziehen, indem sie ein Feindbild in ihrem theoretischen Ansatz verabsolutierten und als Bedrohung, herausstellten. Der Marxismus-Leninismus hat sich — wie auch gegen alle anderen kritischen westlichen Analyseansätze (Konvergenztheorie; Politologie) — gegen alle Ausprägungen der T.-Theorie gewendet. Besonders heftig wird die Gleichsetzung des eigenen Systems mit [S. 1361]dem des Faschismus/Nationalsozialismus abgelehnt: „Unter Leugnung der historischen Tatsachen und Erfahrungen behaupten die Verfechter dieser Doktrin, daß Faschismus und Sozialismus gleichen gesellschaftlichen Ursachen entspringen, wesensgleiche Staats- und Gesellschaftsformen darstellen und in ähnlicher Weise den Menschen unterdrücken und ihrer Freiheit berauben.“ Die „T.-Doktrin“ gilt als „bürgerliche, antikommunistische Geschichts- und Gesellschaftskonzeption zur Verfälschung der Praxis und Theorie des realen Sozialismus …“ schlechthin (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 386). Dabei wird vielfach das Vorhandensein eines T.-Konzepts selbst dann unterstellt, wenn dieser Begriff sich in den kritischen Analysen sozialistischer System explizit nicht findet. Antikommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1360–1361 TOM-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tourismus

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt…

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Steuerberater (1985)

Seit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen Familienbetriebe und der privat wirtschaftenden Handwerker, der privaten Einzelhändler und Gastwirte sowie der Kommissionshändler. Seit der Gründung der für das gesamte Wirtschaftsgebiet zuständigen Staatlichen Revisions- und Treuhandgesellschaft im Jahre 1948 (Sitz dieser Anstalt öffentlichen Rechts war Leipzig) durften private Wirtschaftsprüfer und St. in den enteigneten und verstaatlichten Betrieben keine Beratungsdienste mehr ausüben und auch keine Betriebs- und Steuerprüfungen durchführen. Diese Aufgaben übernahm die genannte staatliche Monopolorganisation. 1949 wurde die Gesellschaft wieder aufgelöst. Ihre Büros wurden als „Hauptabteilung Revision“ im Rahmen der Hauptverwaltung Finanzen in die damalige Deutsche Wirtschaftskommission eingebaut. Heute obliegt die Bewertung der Wirtschaftstätigkeit und die Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Jahresabschlüsse der Staatsunternehmen in der DDR (Kombinate, VEB, VVB) der Staatlichen Finanzrevision (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Neben der Begrenzung der Arbeitsmöglichkeiten ab 1948 führte auch der am 25. 2. 1950 vom Ministerrat und dem Finanzministerium verkündete „Sabotageerlaß“ zur Schließung vieler St.-Praxen und nicht selten zur Verhaftung ihrer Inhaber. Nach diesem Erlaß konnte allen St. und Helfern in Steuersachen die Ausübung ihres Berufes verboten werden, die von der SED und von den örtlichen Staatsorganen als politisch unzuverlässig eingestuft wurden (vgl. die Rundverfügung Nr. 1 vom 2. 3. 1950 zum Stichwort „Steuersabotage“, in: Anordnungen und Rundverfügungen auf dem Gebiete des Abgabenrechts 1950, S. 111). [S. 1311]Darüber hinaus schmolz der Kundenstamm der selbständigen Helfer in Steuersachen auch durch die Sozialisierungs- und Verstaatlichungskampagnen immer mehr zusammen (beschleunigte Umwandlung von privaten Industriebetrieben in Staatsbetriebe oder PGH ab 1955/56; Einrichtung von halbstaatlichen Betrieben ab 1957; Zwangskollektivierung der privaten Bauernwirtschaften und ihre Überführung in LPG 1960/61). Bei der letzten Verstaatlichungskampagne vom Frühjahr 1972 wurde in der DDR auch der Rest der privaten Industriebetriebe zusammen mit sämtlichen industriell produzierenden PGH in Staatsbetriebe umgewandelt. Bis Ende der 70er Jahre wurde den wenigen verbliebenen selbständigen Helfern in Steuersachen des öfteren stillschweigend gestattet, die Wirtschaftsprüfung und die Steuerberatung bei den seit 1957 gebildeten Privatbetrieben mit staatlicher Kapitalbeteiligung zu übernehmen (= halbstaatliche Betriebe); diese Arbeits- und Verdienstmöglichkeit besteht jedoch heute nicht mehr. Die Aufgaben der steuerberatenden Berufe im Bereich der nichtstaatseigenen Wirtschaft übernahmen die Ende der 50er Jahre gebildeten volkseigenen Steuer- und Wirtschaftsberatungbüros (heute: VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung). Diese Büros arbeiteten zunächst als Dienstleistungsbetriebe der Räte der Kommunen oder der Kreise und sind heute den Räten der Bezirke (Abteilung Finanzen) unterstellt. Diese Büros sollten schon während der 50er und der 60er Jahre versuchen, auch die Prüfung und die steuerliche Beratung der Betriebe der privaten Wirtschaft zu übernehmen. Wieviel Selbständige in der DDR heute noch vorwiegend oder im Nebenberuf als St. oder als Helfer in Steuersachen tätig sind, ist nicht bekannt. Ebenso gibt es keine verläßlichen Informationen über das Berufsbild, die Ausbildung, die Ansprüche an die Qualifikation, das Arbeitsfeld, die Rechte und die Zuständigkeiten der selbständig arbeitenden steuerberatenden Berufstätigen in der DDR. Im amtlichen „Ökonomischen Lexikon“ vom Jahre 1980 wird zum Stichwort St. lediglich vermerkt: „… zur geschäftsmäßigen Beratung und Vertretung in Steuersachen berechtigte fachkundige Person“ (siehe Ökonomisches Lexikon, Bd. Q–Z, Berlin [Ost] 1980, S. 252). Und unter dem Stichwort „Steuerhelfer“ (Helfer in Steuersachen) heißt es: „Von den Finanzorganen zugelassene Person, die ihre Klienten in Steuerangelegenheiten und der Buchführung geschäftsmäßig berät“ (ebda.). Handwerkssteuer; Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1310–1311 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steuern

Seit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen…

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Passierscheinabkommen (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig machte, wie sie seit dem Herbst 1960 für Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben waren. Die DDR verlangte die Einrichtung von Passierscheinstellen in den Westsektoren von Berlin. Ihr Versuch, derartige Büros am 26. 8. 1961 auf 2 S-Bahnhöfen zu eröffnen, wurde von der West-Berliner Polizei auf Weisung der Alliierten unterbunden. Das P. wurde in 6tägigen, mehr als 30 Stunden dauernden, abwechselnd im Ost- und Westteil Berlins stattfindenden Gesprächen zwischen Korber und Wendt ausgehandelt. Die DDR war bemüht, der Übereinkunft den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu verleihen, während der Senat von Berlin darin nur eine Verwaltungsvereinbarung sah. Das P. wurde „ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte“ von Staatssekretär Wendt „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR“ und von Senatsrat Korber „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, unterzeichnet. Beide Seiten stellten ausdrücklich fest, daß „eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte“. Bundesregierung und Senat betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum P., daß „der Rechtsstatus von Berlin durch diese Vereinbarung nicht geändert wird und daß damit ebenfalls keinerlei Änderung der bisheri[S. 977]gen Politik der Nichtanerkennung gegenüber dem Zonenregime verbunden ist“. Das erste P. gestattete „Einwohnern von Berlin (West)“ den Besuch bei ihren „Verwandten in Berlin (Ost), in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“, mit Passierscheinen in der Zeit vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964. Als Verwandtenbesuch galt „der Besuch von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander“. Zur Ausgabe der Passierscheine wurden in den West-Berliner Bezirken 12 Büros eingerichtet, in denen Angestellte der Ost-Berliner Post Anträge entgegennahmen und Passierscheine ausgaben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in Berlin (Ost). Der Senat behielt sich in den Passierscheinstellen das Hausrecht vor. Nach offiziellen Angaben der DDR wurden insgesamt 1.318.519 Passierscheine für Besuche im Ostteil der Stadt ausgegeben, von denen 1.242.810 tatsächlich benutzt wurden. Zahlreiche West-Berliner passierten die Grenzen zwei- oder mehrmals, bevor die Übergänge in der Nacht vom 5. zum 6. 1. für sie erneut geschlossen wurden. Das P. war in der öffentlichen Meinung des Westens umstritten. Während der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und FDP, in den auf eindrucksvolle Weise erneuerten menschlichen Kontakten einen positiven Faktor und einen neuen Impuls für die westliche Deutschlandpolitik sahen, mehrten sich in den Reihen der CDU/CSU Stimmen, die in dem P. einen Schritt zur Aufwertung der DDR und zur Bestätigung einer Drei-Staaten-Konzeption sahen. Die DDR bemühte sich, das P. als „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für Berlin (West)“ und einen Beweis für „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz“ der DDR zu bewerten (W. Ulbricht am 3. 1. 1964). Korber und Wendt setzten ihre Gespräche im Januar 1964 fort. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es ihnen, am 24. 9. 1964 ein zweites P. auf der Basis ihrer ersten Übereinkunft abzuschließen, durch das einige praktische Regelungen für die Ausgabe von Passierscheinen verbessert werden konnten. Noch zweimal — am 25. 11. 1965 und am 7. 3. 1966 — konnten diese Abmachungen erneuert werden. Dieses 3. und 4. P. wurden von der Seite der DDR nicht mehr von Staatssekretär Wendt, sondern von Staatssekretär Dr. Michael Kohl unterzeichnet. Während der verschiedenen Besuchszeiträume, die in den P. festgelegt wurden, registrierte die DDR folgende Besucherzahlen: 30. 10. bis 12. 11. 1964: 571.000 Besucher in 14 Tagen (durchschnittlich 40.785 pro Tag), 19. 12. 1964 bis 3. 1. 1965: 823.500 Besucher in 16 Tagen (51.469 pro Tag), 12. 4. bis 25. 4. 1965: 581.500 Besucher in 14 Tagen (41.535 pro Tag), 31. 5. bis 13. 6. 1965: 498.500 Besucher in 14 Tagen (35.607 pro Tag), 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966: 824.000 Besucher in 16 Tagen (51.500 pro Tag), 7. bis 20. 4. 1966: 510.400 Besucher in 19 Tagen (26.863 pro Tag), 23. 5. bis 5. 6. 1966: 468.000 Besucher in 14 Tagen (33.428 pro Tag). Im Oktober 1964 konnte auf der Grundlage des 2. P. eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (als solche galten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle) eröffnet werden, die auch nach dem Auslaufen des 4. P. bestehenblieb (vom April 1967 an arbeitete diese Härtestelle ohne Vereinbarung weiter); ihre Dienste nahmen mehrere hunderttausend West-Berliner bis 1971 in Anspruch. Im Dezember 1964 verlangte die DDR einen verbindlichen Mindestumtausch von 3 DM je Person und Tag. Die Umtauschsumme wurde im Juli 1968 auf 5 DM erhöht. Kinder und Rentner wurden von der Verpflichtung, diesen Geldbetrag im Verhältnis 1:1 umzuwechseln, befreit. Nachdem in den laufenden Verhandlungen der Passierscheinunterhändler immer wieder grundlegende politische Meinungsverschiedenheiten sichtbar geworden waren, scheiterten 1966 schließlich die Bemühungen des Senats von Berlin, ein neues, 5. P. für den Herbst und Winter jenes Jahres auszuhandeln. Abgesehen von jenen, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Berlin (Ost) fahren konnten, blieb für die Masse der West-Berliner die Grenze für die folgenden 6 Jahre versperrt. Ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters Schütz an den Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, vom 28. 2. 1968 blieb unbeantwortet. Im Frühjahr 1969 versuchte die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin (West) zu verhindern, indem sie Zugeständnisse in der Passierscheinfrage von einer Absage der Bundesversammlung abhängig machte. Gespräche zwischen Senatsdirektor Horst Grabert und Staatssekretär Dr. Kohl am 26. 2. 1969 blieben ergebnislos. Erst die im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 getroffenen Verfügungen über den Zutritt der West-Berliner zum Ostteil ihrer Stadt und zu den 14 DDR-Bezirken ermöglichten die Wiederaufnahme des Besuchs- und Reiseverkehrs, und zwar ab Ostern 1972 in weit größerem Umfang, als das aufgrund der personellen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen der P. bis dahin möglich gewesen war. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 976–977 Paß/Personalausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patenschaften

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig…

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Wasserwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbenutzung; hiermit in Zusammenhang steht der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung (z.B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z.B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 15 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 7–8 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von 10 Mrd. m³ gegenüber, 1985 werden es rd. 11 Mrd. m³ sein. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers — bei einem zwei- bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern — extrem hoch ist. Während im internationalen Vergleich für einen Bewohner jährlich im Durchschnitt 11.200 m³ Wasser zur Verfügung stehen, sind es in Europa nur 1710 m³ und in der DDR lediglich 880 m³. In Trockenjahren muß deshalb das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z.B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu 13mal genutzt werden. Hinzu kommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt. Gegenwärtig entfallen auf die Industrie rd. 66 v.H., die Landwirtschaft 18 v.H. und die Haushalte gut 16 v.H. des gesamten [S. 1464]Wasserbedarfs. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit einem Drittel, die Chemie mit 30 v.H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v.H. des Wasserbedarfs der Industrie. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Aber auch der Wohnungsbau erfordert einen zunehmenden Wasserverbrauch: Während in städtischen Altbauten pro Kopf und je Tag nur 40 bis 70 l Wasser sowie in modernisierten Wohnungen 110 bis 125 l verbraucht werden, sind es in Neubauwohnungen (mit Bad, WC, Waschmaschine, Durchlauferhitzer und Zentralheizung) 250 l, in heißen Perioden sogar 400 l Wasser. Auch für die Landwirtschaft ist ein erheblich steigender Wasserbedarf festzustellen: So sollen bis 1990 in 5 zusammenhängenden Gebieten (Magdeburger Börde, Erfurter Ackerebene und vor allem in den Nordbezirken) 2,7 Mill. ha Boden bewässert werden, das sind 43 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Damit steigt der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung von derzeit gut 1,1 Mrd. m³ auf 1,4 Mrd. m³ an. Insgesamt wird die Zunahme des gesamten Wasserbedarfs der DDR (gegenüber 1980) bis 1990 auf 20 bis 25 v.H. geschätzt. Dabei ist durch Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, den hohen spezifischen Wasserbedarf der Industrie deutlich zu senken. Dennoch rechnet man bis 1990 für die Industrie mit einer Verbrauchszunahme von etwa 8 v.H. und in der Landwirtschaft von einem Vielfachen davon. In der Zeit von 1945 bis 1982 sind in der DDR 125 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von nahezu 800 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf 1,4 Mrd. m³. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ mit einer 106 m hohen Staumauer bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt „Elbaue“, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1000 m³ bis zu einigen Mill. m³ eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 war der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, erreicht wurden 232 Mill. m³. Damit wurde 1975 einerseits das System der Gottleuba-Talsperren im Osterzgebirge fertiggestellt, das nicht nur die Industriegebiete Pirna und Heidenau mit Trinkwasser versorgt, sondern auch — zusammen mit 4 weiteren Rückhaltebecken — das in der Vergangenheit häufig von Hochwasserkatastrophen heimgesuchte Gebiet schützt. Weiterhin wurden die Talsperren „Zeulenroda“, „Schönbrunn“ sowie „Lichtenberg“ in Betrieb genommen. Letztere hat ein Fassungsvermögen von 15 Mill. m³ und versorgt die Städte Brand-Erbisdorf und Freiberg. Andererseits ist der Ausbau der im flachen Land liegenden Spreetalsperren erheblich vorangetrieben worden. So erhielten das seit 1965 betriebene erste Staubecken nördlich von Spremberg (zur Belieferung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau) sowie das 1970 in Betrieb genommene Speicherbecken „Lohsa“ nahe der Kleinen Spree wichtige Ergänzungen durch die 1974 fertiggestellten Talsperren „Quitzdorf“ bei Niesky sowie „Bautzen“. Diese Talsperren sind im Zusammenhang mit dem Energieprogramm der DDR zu sehen und dienen vornehmlich der Wasserversorgung des Kraftwerkes Boxberg. Da Großkraftwerke in der Nähe von Kohlevorkommen entstehen, jedoch ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, mußte man Flachlandtalsperren bauen. [S. 1465]Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 wurde der Stauraum in Talsperren und anderen Speichern um 101 Mill. m³ erweitert (geplant waren 180 Mill. m³). Rund 813.000 Wohnungen wurden an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen, was besonders starke Kapazitätserweiterungen bei Wasser- und Klärwerken voraussetzte. Kernstück der Neubautätigkeit war die 1974 begonnene Talsperre „Eibenstock“ bei Aue, deren Stauraum 84 Mill. m³ betragen soll, erreicht wurden bisher 76,9 Mill. m³, da die Staumauer erst ¾ der projektierten Höhe erreicht hat. Diese Talsperre wurde 1982 in Betrieb genommen, sie versorgt vor allem Karl-Marx-Stadt, Zwickau und Stollberg mit Trinkwasser. Im vergangenen Jahrfünft wurden außerdem die Talsperren Markersbach (Schwarzenberg) einschließlich des Pumpspeicherwerkes für das Oberbecken, und Seebach (Mühl[S. 1466]hausen) sowie die Speicher in Borna, Muldenstein (Bitterfeld), der Dossespeicher (Kyritz) und das Rückhaltebecken Stöhna (Borna) in Betrieb genommen. Daneben waren besondere Anstrengungen darauf gerichtet, die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung in Neubau- und Ballungsgebieten zu verbessern, vor allem in Berlin (Ost) (Erweiterung der Wasserwerke Friedrichshagen und Stolpe sowie Bau des Klärwerkes Falkenberg), Leipzig (Erweiterung der Kläranlage Leipzig-Rosental sowie Ausbau des Wasserwerkes Mockritz), Karl-Marx-Stadt (Aufbau des Wasserwerkes Eibenstock, Erweiterung des Wasserwerkes Einsiedel und Erweiterung der Kläranlage Heinersdorf) und in anderen Großstädten. Die Kapazitäten der Wasserwerke stiegen in der Zeitspanne von 1976 bis 1980 von 5.800 Tsd. m³ pro Tag auf 7.000 Tsd. m³. Das Trinkwasserleitungsnetz betrug 1980 rd. 80.000 km, 1982 waren es etwa 83.000 km; das Abwassernetz ist auf 30.500 km zu veranschlagen, 1985 sollen es 32.000 km werden. Im Fünfjahrplan 1981–1985 sind keine detaillierten Planziele für die W. genannt. Hinweise lassen erkennen, daß statt des Neubaus vermehrt die Rekonstruktion bestehender Talsperren im Vordergrund stehen wird (so z.B. 1983 bei den TS Kriebstein, Muldenberg und den Trink- und Brauchwasserbecken Einsiedel, Neunzehnhain und Werda/Geigenbach). Daneben sollen die Anstrengungen zur Minderung des spezifischen Wasserverbrauchs durch den Übergang zu wassersparenden Technologien, insbesondere die Nutzung von Kühl- und Betriebwasser aus innerbetrieblichen Kreisläufen, intensiviert werden. Dadurch hofft man, die Erhöhung des Wasserverbrauchs der Industrie auf durchschnittlich jährlich 0,8 v.H. eingrenzen zu können. In der Landwirtschaft soll der Wasserverbrauch der Beregnungsanlagen durch Optimierungsrechnungen um 10–15 v.H. je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche gesenkt werden. Mit dem neuen Wassergesetz (GBl. I, 1982, S. 467 ff. sowie S. 477 ff. und S. 485 ff.) wird nicht nur versucht, Wasser und Gewässer vor Einwirkungen zu schützen, die ihre Nutzbarkeit beeinträchtigen (z.B. durch die Festlegung von Grenzwerten für Inhaltstoffe der Abwässer), sondern vordringlich dient es dazu, einen sparsamen Wasserverbrauch zu erreichen. Diesem Ziel dienen künftig staatliche Normen für den maximalen Wasserverbrauch, Wassernutzungsentgelte (vgl. SDr des GBl. 1980, Nr. 1052) sowie Sanktionen bei nicht genehmigter Wasserentnahme. Daneben wird eine bessere Nutzung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen angestrebt, z.B. durch die Schaffung von Gemeinschaftsanlagen für Verwender verschiedener Bereiche bzw. durch den Übergang zu gemeinsamer Nutzung von gegebenen Kapazitäten. Mit Hilfe besserer Bedarfsrechnungen — aufgrund mathematischer Modelle — und einer daran orientierten Steuerung der Wasserabgabe, gelang es im vergangenen Jahrfünft, eine höhere Wasserverfügbarkeit in den vorhandenen 180 Talsperren zu erreichen, die sonst zusätzliche Kapazitäten erfordert hätte. Trotz durchaus beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1976 von 8,4 auf 6,6 v.H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1977, S. 83), seitdem werden über die Entwicklung des Anlagevermögens der Industriebereiche keine Angaben mehr gemacht. Nach 1976 dürfte sich allerdings die relative Abnahme fortgesetzt haben. Sie ist jedoch mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1463–1466 Warschauer Pakt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrbezirkskommando

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…

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B. Berufe mit Fachschulausbildung

Gesundheitswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Strukturprinzipien A. Entwicklung seit 1945 G. gleicht in den Grundlinien seiner Struktur dem der UdSSR, aus dem wesentliche Bausteine schon in der ersten Nachkriegszeit durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) übertragen worden sind, so insbesondere ein zentralistisch organisiertes „Betriebsgesundheitswesen“ (Befehl Nr. 234), ein Netz kommunal orientierter Polikliniken und Ambulatorien (Befehl Nr. 272) und die „Hygiene-Inspektion“ in jedem Kreis und Bezirk und im Ministerium für Gesundheitswesen mit bezirklichen Hygiene-Instituten. In der Folgezeit wurde die Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten in eigener Praxis unmöglich gemacht und die „Staatliche Arzt-(Zahnarzt-)praxis“ für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung außerhalb der größeren Städte eingeführt. Die nichtakademischen Berufe des G. wurden in ein schematisches System der „Mittleren medizinischen Berufe“ mit Ausbildung in Unter-, Mittel- und Oberstufe Medizinischer Schulen und der „Medizinischen Hilfsberufe“ mit Lehrausbildung gebracht und der „Arzthelfer“ nach dem Muster des sowjetrussischen Feldschers eingeführt. Die Einrichtungen wurden in den Kreisen als „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ organisatorisch verbunden; diese und die nachgeordneten Einrichtungen erhielten fest abgegrenzte „Versorgungsbereiche“. Ihre Arbeit wurde, sowjetrussischem Vorbild folgend, nach dem „Dispensaire-Prinzip“ in Zusammenfassung von Prävention („Prophylaxe“), Diagnostik, Therapie und Nachsorge („Metaphylaxe“) für wichtige Krankheitsgruppen aufgegliedert. Fast alle diese Elemente bestehen noch jetzt. Aber von 1971 an (VIII. Parteitag der SED) ist die Bindung an das sowjetrussische Vorbild in vorsichtigen Schritten gelockert worden. Seit 1975 sind fast alle Rechtsvorschriften des G. in Gesetzen, Verordnungen, Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen ersetzt oder neu gefaßt worden. Die offizielle Begründung, man habe aus den Erfahrungen der Anfangszeit Folgerungen gezogen, deutet die Gründe nur an: Aufgabe war, ohne Preisgabe von Grundpositionen den Erwartungen der Bevölkerung sehr viel stärker zu genügen als zuvor. Das betrifft besonders die persönliche Wahl des Arztes und die personale Kontinuität der Behandlung, aber auch scheinbare Äußerlichkeiten wie den Doktortitel der Ärzte, das Abgehen von dem starren Schematismus in der Organisation und in der beruflichen Gliederung der Beschäftigten der medizinischen Versorgung, die Arzneimittelversorgung u.v.a. B. Die Ordnung der Aufgaben Hauptaufgabe des G. ist, der Stellung der Arbeit im Historischen Materialismus entsprechend (Marxismus-Leninismus), die Erhaltung und Sicherung der menschlichen Arbeitskraft und ihre Wiederherstellung bei Beeinträchtigungen. Darauf sind die Funktionen aller Einrichtungen bezogen. Aus der Erfahrung früherer Jahrzehnte, daß Risiken für die Arbeitskraft vor allem aus der industriellen Produktionsweise erwachsen, folgt, daß „Prophylaxe“, Behandlung und „Metaphylaxe“ ihren wichtigsten Ort im Produktionsbetrieb haben müssen; dabei soll der „Werktätige“ auch bei beeinträchtigter Arbeitskraft nicht länger und nicht weiter von der Arbeit ferngehalten werden, als bei Vermeidung von Nachteilen für die volle Wiederherstellung geboten ist. Erst und nur wenn diese Wiederherstellung selbst durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht möglich ist, treten andere gesellschaftliche Einrichtungen in Funktion (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Der Schutz der Arbeitskraft wird auch denjenigen zuteil, die an der industriellen Produktion nur mittelbar (als Familienangehörige) oder nicht beteiligt sind, also den Mitgliedern der Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollektive (Rechtsanwaltschaft), den Gewerbetreibenden, den Selbständigen und Angehörigen Freier Berufe, diesen Gruppen allerdings in deutlich geringerem Ausmaß (Staatliche Versicherung). Die gleichen Grundsätze gelten für die Entwicklung und Sicherung der künftigen Arbeitskraft in der vorgeburtlichen Lebensphase und im Kindes- und Jugendalter. G. und Sozialwesen stehen in Staat, Bezirk und Kreis unter je der gleichen Leitung. Das ist ideolo[S. 558]gisch konsequent: Aufgabe ist zum einen die staatliche Sorge für diejenigen, deren Vermögen zur Erfüllung der Pflicht jedes Bürgers, nach seinen Kräften am „Aufbau des Sozialismus“ mitzuwirken, durch Krankheit gefährdet oder vorübergehend aufgehoben ist. Hier geht es um die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Arbeitsvermögens. Zum anderen aber ist Aufgabe, für diejenigen zu sorgen, die noch nicht arbeiten können und noch nicht dafür erzogen werden, für diejenigen, die dauernd nicht arbeiten können und in der Vergangenheit nicht oder nicht genügend gearbeitet haben, und für diejenigen, die nicht durch Arbeit für sich selbst sorgen können und zudem auf Pflege o. ä. angewiesen sind. Einkommensleistungen aufgrund früherer Arbeit hingegen (Krankengeld und Renten) sind Solidarleistungen der Arbeitenden über den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) (Sozialfürsorge). C. Gliederung, Leitung und Kontrolle Das G. ist staatlich organisiert. Träger seiner Einrichtungen sind, eine Anzahl „zentral geleiteter“ Einrichtungen und die Hochschulkliniken ausgenommen, die Staatsorgane auf Kreis- und Bezirksebene. Diese stellen auch das Personal. Von der Spitze im Ministerium für Gesundheitswesen (MinGes) über die Bezirke bis hinab in die Land- und Stadtkreise durchgängig ist das G. gegliedert in Medizinische Betreuung der Bevölkerung, Versorgung mit Arzneimitteln und medizintechnischen Erzeugnissen und schließlich Hygiene-Aufsicht. Als verbindende Elemente zwischen diesen Säulen wirken in den Leitungsebenen der Bezirke und Kreise die Planung, das Materialwesen und das Personalwesen („Kaderwesen“) der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen (Abt.GSw) unter der Leitung des Bezirks- bzw. Kreisarztes. Die Finanzierung des G. erfolgt über den Staatshaushalt. Dabei werden materielle und finanzielle Leistungen gegenüber dem Bürger wie medizinische Betreuung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld oder Schwangerschafts- und Wochengeld aus dem zweckgebundenen Sonderfonds „Sozialversicherung“ beglichen (Gesamtausgaben dieses Fonds einschl. Renten 1982: 30,5 Mrd. Mark). Die Betriebskosten der verschiedenen Einrichtungen des G. werden unter dem Titel „Gesundheits- und Sozialwesen“ geführt (Gesamtausgaben 1982: rd. 11 Mrd. Mark). Da die Einnahmen aus den Sozialversicherungsbeiträgen der Erwerbstätigen und der Betriebe über die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) bzw. die Staatliche Versicherung der DDR nur einen Teil dieser Summen ausmachen (1982: rd. 16,2 Mrd. Mark), wird der größte Teil dieser Ausgaben durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gedeckt (Konsumtion, Gesellschaftliche; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Medizinische Betreuung der Bevölkerung umfaßt den Sektor der ambulanten Betreuung mit den Einrichtungen des „Betriebsgesundheitsschutzes“ und der „territorialen Organisation der ambulanten Betreuung“ sowie den „Sektor der stationären Betreuung“, das Krankenhauswesen. Auf der Kreisebene, also in jedem der 189 Land- und 27 Stadtkreise wie in den 9 Stadtbezirken von Berlin (Ost) sind diese Sektoren administrativ zusammengefaßt als „Medizinische Einrichtungen des Kreises (bzw. der Stadt)“, wahlweise auch unter den älteren Bezeichnungen „Vereinigte Gesundheitseinrichtungen“ oder „Medizinisches Zentrum des Kreises“, geleitet von einem Ärztlichen Direktor. Die Führung der Sektoren, die in sich hierarchisch gestuft sind, hat je eine „Leiteinrichtung“, nämlich die Arbeitshygiene-Inspektion oder „Kreisinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“, die Kreispoliklinik und das Kreiskrankenhaus. Die früher als Fachaufsicht gemeinte Leitfunktion ist in allen Zweigen längst zurückgenommen auf eine meist vorsichtig gehandhabte „Anleitung“. In die therapeutischen Entscheidungen mischen die übergeordneten Organe sich allenfalls beratend ein. Die Hygiene-Aufsicht ist ebenso gestaffelt. Als Folge der Konzentration des mikrobiologischen Sachverstandes bei den Bezirks-Hygieneinstituten ist die Funktion der Hygiene-Inspektion der Kreise im wesentlichen beschränkt auf die Aufsicht in der Orts-, Lebensmittel- und Ernährungshygiene, das Impfwesen und die Mitwirkung in der Gesundheitserziehung. Arzneimittelwesen und Versorgung mit medizin-technischen Erzeugnissen hat im Zuge der „sozialistischen Rationalisierung“ eine sehr straffe Organisation erhalten und der Abt.GSw im Kreis mit dem „Kreisapotheker“ (oder „Direktor für Pharmazie“) nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten belassen. In den 14 Bezirken und in Berlin (Ost) ist die organisatorische Gliederung die gleiche. Die Funktionen aber sind in der Hauptsache auf „Anleitung“ zur Umsetzung von Weisungen des MinGes beschränkt. Das Ministerium führt dieser Gliederung entsprechende Hauptabteilungen. Neben diesem Staatlichen G. im engeren Sinne gibt es Medizinische Dienste (MD) bei anderen Zweigen der staatlichen Organisation, nämlich je einen MD der Nationalen Volksarmee (NVA), der Deutschen Volkspolizei (DVP) und des Verkehrswesens (Ministerium für Verkehrswesen), und schließlich den Sportmedizinischen Dienst des Staatlichen Komitees für Körpererziehung und Sport beim Ministerrat. Mit dem Staatlichen G. sind diese MD nur lose koordiniert. Sie haben jedoch im wesentlichen gleiche Einrichtungen und die gleiche Arbeitsweise. Eine Sonderstellung hat der Industriezweig Wismut (Uranbergbau) mit einem eigenen „G. Wismut“. [S. 559]Die gesundheitspolitische Willensbildung und Steuerung liegt beim Politbüro des ZK der SED und bei der Abteilung Gesundheitspolitik des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED unter der Leitung des Mediziners Prof. Dr. Karl Seidel. Im Politbüro ist Prof. Kurt Hager zuständig. Der Minister für G., Prof. Ludwig Mecklinger, ist Kandidat des ZK. Kontrollorgan für das gesamte G. ist die „Inspektion Gesundheits- und Sozialwesen beim Komitee der Arbeiter- und Bauerninspektion (ABI)“. Das Netz ihrer Überwachung im Auftrag sowohl des ZK der SED wie des Ministerrates erstreckt sich in alle Einrichtungen des G. II. Die Einrichtungen der Medizinischen Versorgung A. Das Betriebsgesundheitswesen Die Aufgaben des „Betriebsgesundheitsschutzes“ gehen über die der Betriebsärzte nach dem Betriebsärzte-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1973 weit hinaus. Die Rechtsvorschriften sind 1978 neu gefaßt worden (VO über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion vom 11. 1. 1978 — GBl. I, S. 61 — mit mehreren DB). Danach obliegen dem Betriebsgesundheitswesen (B.) neben medizinischer Betreuung der Beschäftigten die arbeitsmedizinische Betreuung und die arbeitshygienische Beratung sowie die Mitwirkung bei der Hygiene der Betriebe und bei der Gesundheitserziehung (Nationales Komitee für Gesundheitserziehung). Die medizinische Betreuung geht über die im territorialen System nicht hinaus. Als besonders wichtig angesehen wird von den staatlichen Organen die Mitwirkung der Ärzte in den Ärzteberatungskommissionen (Arbeitsbefreiung), wo ihre Kenntnis der Arbeitsplätze für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit naturgemäß besonders hilfreich ist. Zur arbeitsmedizinischen Betreuung gehören neben den allgemeinen Vorsorge- und Überwachungsuntersuchungen einschl. Berufsberatung und Überwachung der Jugendlichen (Arbeitshygiene) die Dispensairebetreuung in den letzten 5 Jahren vor dem Rentenalter, bei besonderen Arbeitsbeanspruchungen und bei beeinträchtigtem Gesundheitszustand, die Einflußnahme auf einen gesundheits- und leistungsgerechten Einsatz der Werktätigen, zumal der Schwangeren und der stillenden Mütter, die Mitwirkung bei der Rehabilitation, bei der Einrichtung geschützter Arbeitsplätze und bei der Vergabe von Kuren. Die arbeitshygienische Beratung gilt den Betriebsleitern in bezug auf die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsschutz und die Gestaltung der Arbeitsmittel und -verfahren. Welche Einrichtungen vorzuhalten sind, bestimmt sich nach der Zahl der Beschäftigten jedes Betriebes. Dabei werden 2 „Kategorien“ unterschieden: Kategorie~I umfaßt Betriebe der Industrie, des Bau- und Verkehrswesens sowie der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft mit industriemäßiger Produktionsform, Kategorie II alle anderen Betriebe sowie die Hoch- und Fachschulen mitsamt den Studierenden. Richtwerte sind (Kategorie II in Klammern) für Poliklinik: mehr als 4.000 (10.000) Beschäftigte, Betriebsambulatorium: über 2.000 bis zu 4.000 (3.000 bis 10.000), Arzt-Sanitätsstelle: 500 bis 2.000 (1000 bis 3.000), Schwestern-Sanitätsstelle: 200 bis 500 (500 bis 1000) Beschäftigte. Betriebe unterhalb der letztgenannten Mindestzahlen haben Sanitätsstuben für die Erste Hilfe zu unterhalten. Betriebspolikliniken sollen Arbeitsbereiche führen für 1. Allgemeinmedizin und Innere Medizin; 2. Arbeitsmedizinische Leistungs- und Funktionsdiagnostik; 3. Arbeitshygiene, -physiologie und -psychologie; 4. Unfallchirurgie; 5. Labor- und Röntgendiagnostik; 6. Physio- und Arbeitstherapie sowie 7. Allgemeine Stomatologie (Zahnmedizin); weitere Fachbereiche sind nach den betriebsspezifischen und territorialen Erfordernissen einzurichten. Die Leitung hat ein Ärztl. Direktor, der als Facharzt für Arbeitshygiene qualifiziert sein oder die Staatl. Anerkennung als Betriebsarzt besitzen soll. Betriebsambulatorien umfassen die gleichen Arbeitsbereiche ohne 2. und 4. und ohne Röntgendiagnostik bei gleichen Anforderungen an die Qualifikation des Leiters. Arzt-Sanitätsstellen haben ein oder zwei „ärztliche Arbeitsplätze“, die gewöhnlich in Teilzeit-Tätigkeit besetzt sind. Für die arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Betreuung sind „Betriebsbereichsärzte“ (für je 2.000/2.500 Beschäftigte), Fachärzte für Arbeitshygiene (für je 8.000 bis 12.000) und Arbeitshygiene-Ingenieure oder -Inspektoren (für je 5.000 bis 10.000 Beschäftigte) vorgeschrieben. Eine Einrichtung kann die Aufgaben des B. für mehrere Betriebe wahrnehmen. Damit soll bewirkt werden, daß die arbeitsmedizinische Betreuung auch kleinere Betriebe erreicht. Sie ist so über die „Stammbetriebe“ der Einrichtungen mit 38,1 v.H. aller Beschäftigten (ohne Verkehrswesen) hinaus auf 21,1 v.H. in Klein- und Mittelbetrieben erstreckt worden. 8,5 v.H. aller Werktätigen (einschl. Mitgliedern von Produktionsgenossenschaften) werden von ambulanten Einrichtungen außerhalb des B. betreut, so daß insgesamt 70,4 v.H. aller Werktätigen als arbeitsmedizinisch betreut gelten. Jedoch ist die Versorgung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen) weit zurückgeblieben, obgleich die Arbeitsbedingungen sie dringend geboten erscheinen lassen. Sie wird, soweit überhaupt, von Ärzten der Staatlichen Arztpraxen, meist ohne zulängliche Qualifikation, in Nebentätigkeit besorgt. [S. 560]Bestand (1982 — ohne Einrichtungen der besonderen Medizinischen Dienste): 130 Betriebspolikliniken (BPKl.), 319 Betriebsambulatorien (BAmb), 2.011 Arzt-Sanitätsstellen (ASSt.) und 1371 Schwestern-Sanitätsstellen (SchwSSt.) mit insgesamt 20.700 Mitarbeitern, darunter 2.760 vollbeschäftigten Ärzten und 860 Zahnärzten. Die Inanspruchnahme der Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung ist vergleichsweise gering. Sie betrug 1979 13,4 v.H. aller Arztkontakte in staatlichen Einrichtungen und ist am höchsten je Arzt in den ASSt.; in diesen ist eine individuelle Beziehung am leichtesten zu erreichen. „Anleitung und Kontrolle“ der Einrichtungen wird durchgängig vom MinGes bis zu den Kreisen für die medizinische Versorgung einerseits, die arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Betreuung andererseits getrennt wahrgenommen. Nicht jeder Kreis hat eine Arbeitshygiene-Inspektion; ihre Aufgabe kann der eines benachbarten Kreises übertragen werden. Der Leiter einer BPKl. ist dem Kreisarzt direkt oder dem Leiter der größten BPKl. im Kreis unterstellt, die Leiter der übrigen Einrichtungen des B. jedenfalls dem der größten BPKl. Im Betrieb sind die Betriebsärzte bzw. die Leiter der Einrichtungen dem Betriebsleiter unmittelbar zugeordnet, also von der Kaderleitung formal unabhängig. Einrichtung und Verbrauchsmaterial hat der Betrieb zu stellen. Das Personal stellt und bezahlt die Abt. GSw des Kreises. Auf einheitliche Lenkung des B. kann in einem durchgängig zentral gesteuerten G. nicht verzichtet werden. Sie bereitet jedoch Schwierigkeiten: Die Aufgaben des B. in der medizinischen Betreuung verlangen nach Koordination mit dem territorialen System; die arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Aufgaben dagegen sind weitgehend spezifisch für die verschiedenen Wirtschafts- bzw. Industriebereiche (Branchen). Sie verlangen nach zentraler Steuerung in jedem von diesen. Der Versuch des MinGes, branchenspezifische „Leiteinrichtungen“ zu schaffen, ist unter dem Widerstand der Fachminister und der Kombinate reduziert worden auf Arbeitshygienische Zentren und Beratungsstellen, die — nach Vereinbarungen des MinGes mit den anderen zentralen staatlichen Organen — bei ausgewählten BPKl. arbeitsmedizinisch wichtiger Branchen eingerichtet worden sind. 1983 bestanden 8 Arbeitshygienische Zentren (für Bauwesen, Chemische Industrie, Energiewirtschaft, Erzbergbau, G., Landwirtschaft, Polygraphie und Verlagswesen sowie einige Dienstleistungsbereiche). Fachlich leitendes Institut ist das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (ZAM) in Berlin-Lichtenberg. B. Das territoriale System der ambulanten Betreuung („Versorgung im Wohnbereich“) Die ambulante fachärztliche Versorgung ist frühzeitig in Polikliniken und Ambulatorien zentralisiert worden und ist das geblieben. Demgemäß ist deren Zahl im wesentlichen abhängig vom Bedarf an Fachärzten in geeigneter Verteilung. In Polikliniken (PKl.) sind die Fachärzte mindestens der Grunddisziplinen tätig (Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Kinderheilkunde), dazu Zahnärzte und meist auch die Fachärzte der übrigen wichtigen Fachgebiete (Augen- und HNO-Heilkunde, Orthopädie, Psychiatrie, Urologie), wenn auch oft nur in Teilzeit neben stationärer Arbeit im Krankenhaus. Seit 1971 sind überall „Fachärzte für Allgemeinmedizin“ hinzugetreten. In Ambulatorien (Amb.) sind oft nur die Grunddisziplinen und die Zahnheilkunde vertreten; viele der Fachärzte kommen stundenweise aus einer PKl. Allgemeinärzte (Fachärzte für Allgemeinmedizin) waren in den Amb. stets tätig. — PKl. haben ihren Standort regelmäßig in der Kreisstadt als „Kreispoliklinik“, daneben auch in Stadtteilen der Großstädte und in den größeren Städten der Landkreise, Amb. in den übrigen Grundzentren. Viele PKl. und Amb. sind organisatorisch mit einem Krankenhaus verbunden, zumal mit dem Kreiskrankenhaus („Einheit PKl./Krankenhaus“). In den dünner besiedelten Gebieten liegt die allgemeinärztliche Versorgung bei Staatlichen Arztpraxen (StAPr.), die zahnärztliche bei Staatlichen Zahnarztpraxen (StZAPr.). Das waren anfangs verwaiste Praxen von Landärzten. Im Zuge starker Vermehrung seit 1970 und der Besetzung vieler StAPr. und StZAPr. mit mehreren Ärzten bzw. Zahnärzten sind die früheren Arzthäuser dafür voll in Anspruch genommen, einzelne auch neu gebaut worden. Oft haben StAPr. und StZAPr. ihren Sitz im gleichen Hause, zudem (oder nahe daran) auch Gemeindeschwester und Hebamme. So sind kleine „Gesundheitszentren“ entstanden. Die Realisierung des Beschlusses des VIII. Parteitages der SED (1971) über die Einführung der Freien Arztwahl für alle Bürger unter Auflösung der Arztbereiche hat zu tiefgreifenden strukturellen Änderungen in den PKl. und Amb. geführt. Zwar gilt die Freie Arztwahl im allgemeinen nur für die allgemeinärztliche und die zahnärztliche Versorgung (für die fachärztliche nur, wenn an einer Einrichtung das gleiche Fachgebiet mehrfach vertreten ist). Aber die Fachärzte für Allgemeinmedizin sind gehalten, Hausbesuche bei ihren Patienten selbst zu leisten und die etwa erforderliche fachärztliche Diagnostik und Behandlung zu koordinieren. So ist der Bedarf an Allgemeinärzten stark gestiegen. Die Weiterbildung der Ärzte wird entsprechend gesteuert. Zudem gebietet das Streben nach erhöhter Effizienz in der Industrie, daß die Beschäftigten möglichst wenig Arbeitszeit durch Arztbesuche und medizinische Behandlung verlieren. Mehr und mehr werden deshalb ambulante Einrichtungen veranlaßt, ihre Öffnungszeiten weit über die gewöhnliche Tagesar[S. 561]beitszeit hinaus auf etwa 12 Stunden täglich und auch auf den Samstag zu erstrecken. Der demzufolge wechselnde Dienstplan der Ärzte macht freilich die Freie Arztwahl für Werktätige weitgehend illusorisch. Bestand (1982): 336 PKl., davon 129 in organisatorischer Verbindung mit einem Krankenhaus, und daneben 111 PKl. der Hochschulen, 652 Amb., davon 24 bei Krankenhäusern, 1631 StAPr. und 932 StZAPr. Außerdem gibt es 5.348 Gemeindeschwesternstationen und noch 114 kirchliche Gemeindepflegestationen (Kirchen). Tätig sind in den ambulanten Einrichtungen (1982): 14.711 Ärzte in Voll- und 2.617 in Zusatz- oder Teilzeitbeschäftigung, gezählt in „Vollbeschäftigungseinheiten“ = VbE), d.i. 1 Arzt (VbE) auf 930 Einwohner (Bundesrepublik: 1 Kassenarzt auf 963 Einw.). Behandelt wurden (einschl. Betriebseinrichtungen) 66.458.300 Neuzugänge (4 Fälle pro Einw. und Jahr — Bundesrepublik 3,7 pro Versicherten) mit 15.154.0.600 „Konsultationen“ (Arztkontakten), d. s. 2,3 Kontakte je Fall (Bundesrepublik: rd. 2,5). Von den Arztkontakten lagen 49,2 v.H. in PKl., 19,2 v.H. in Amb. und 14,5 v.H. in StAPr. 46,7 v.H. aller Neuzugänge wurden von Fachärzten für Allgemeinmedizin versorgt. C. Das Dispensaire-Prinzip Alle Ärzte im territorialen wie im betrieblichen Zweig der ambulanten Versorgung sollen nach dem Dispensaire-Prinzip arbeiten. Dispensaires waren ursprünglich fachspezifische Untersuchungs- und Beratungsstellen mit gesundheitsfürsorgerischer Aufgabe. Semaško hatte sie 1918 bei seiner Rückkehr aus der französischen Emigration nach Moskau gebracht, die Sowjet. Militäradministration hat sie nach dem II. Weltkrieg als Untersuchungs-, Behandlungs- und Beratungsstellen in die damalige SBZ eingeführt. Das Prinzip planmäßiger Zusammenfassung von Prävention und Früherkennungsuntersuchungen mit Diagnostik, Behandlung und Nachsorge ist später auf viele chronische Krankheiten erstreckt worden (Krebs, Diabetes, Rheuma, Kreislauf, Niere u.a.). Heute besagt das Wort Dispensaire-Prinzip nicht mehr, als daß die Ärzte (in jüngerer Zeit auch Allgemeinärzte) für bestimmte Krankheiten eine Kartei der entsprechenden Kranken führen, in die auch die bekannt werdenden Risikoträger und die durch Früherkennung erfaßten Kranken eingefügt werden. Aufgabe ist die regelmäßige Untersuchung und Beratung nach Termin (zu dem säumige Kranke aufgefordert werden) zwecks kontinuierlicher Behandlung und Nachsorge. Ziel ist, die Kranken soweit wie möglich im Arbeitsprozeß zu halten bzw. dorthin (so früh wie möglich) zurückzuführen. Wenn auch die meisten dieser Kranken ohnehin auf Medikamentenverordnung angewiesen sind und dadurch zu regelmäßigem Arztbesuch veranlaßt werden, so läßt die systematische Arbeitsweise doch eine lückenlose Überwachung und Behandlung — auch in beschwerdefreien Zeiten — erreichen. D. Freiberuflich tätige Ärzte Mit der entschieden vorangetriebenen Errichtung und Förderung von staatlichen Behandlungseinrichtungen und mit der vollständigen Niederlassungssperre schien es um jedwede freiberufliche ärztliche und zahnärztliche Tätigkeit in der DDR geschehen. Die extrem hohe Zahl von Ärzten, die gegen 1961 hin Zuflucht in der Bundesrepublik suchten, zwang SED und MinGes zur Zurückhaltung, um Zeit für die vermehrte Ausbildung von Ärzten zu gewinnen. Nicht wenigen Ärzten wurde die freiberufliche Niederlassung bei Weiterführung der Tätigkeit in einer staatlichen Einrichtung gestattet, manchen sogar die „Hauptberufliche Tätigkeit in eigener Praxis“. Mit jährlich zwischen 1300 und 1800 Absolventen des Medizinstudiums war um 1970 das Planziel von 1 Arzt auf 1000 Einwohner erreicht. Schon von 1965 an waren Zahl und Besetzung der Polikliniken und Ambulatorien, mehr noch die Zahl der Staatlichen Arztpraxen stark gesteigert worden. Die Zahl der in eigener Praxis tätigen Ärzte war nach der Abriegelung gegen Westen Jahr für Jahr um etwa 5 v.H. und allmählich zunehmend zurückgegangen, teils durch vollen Übergang in staatliche Einrichtungen und durch Abwanderung, überwiegend aber durch Tod oder Übergang in den Ruhestand. Zwar wurden von der Statistik der DDR 1975 noch 1308 Ärzte und 1617 Zahnärzte „in eigener Niederlassung“ gezählt. Aber darin waren auch die enthalten, die überwiegend in einer staatlichen Einrichtung tätig waren. Nach Bereinigung sind (1982) noch 635 Ärzte und 854 Zahnärzte überwiegend freiberuflich tätig, d.i. je rund ein Fünftel der Zahl von 1960. Zwei Drittel der Ärzte sind als Allgemeinärzte tätig, knapp 10 v.H. als Augenärzte. Über die Einkommensverhältnisse dieser Ärzte und Zahnärzte ist Allgemeingültiges nicht bekannt. Sie leben im wesentlichen von den Pauschalsätzen pro Behandlungsfall, die die beiden Sozialversicherungen über gesonderte Abrechnungsstellen zahlen; von vielen wird eine Nebentätigkeit in einer staatlichen Einrichtung ausgeübt, zumeist als Betriebsarzt in einem Mittelbetrieb (ASSt). Doch mag, zumal bei Zahnärzten, die Eigentümlichkeit der Schattenwirtschaft im entwickelten Sozialismus auch manche Nebeneinnahme ermöglichen. E. Die stationäre Versorgung Krankenhäuser haben in der DDR (wie in allen hochindustrialisierten sozialistischen Ländern) eine breitere Funktion als in vielen westlichen Industrieländern — Folge der weitgehenden Einbeziehung der Frauen in die Erwerbstätigkeit, die häusliche Versorgung bettlägerig Kranker praktisch aus[S. 562]schließt. Eine „soziale Indikation“ zur stationären Behandlung ist ausdrücklich anerkannt, wenn auch an strenge Kriterien gebunden. Das führt zu erhöhtem Bedarf an Kapazitäten und zu längerer stationärer Behandlungsdauer. Im Sinne einer Funktionsdifferenzierung der Krankenhäuser wird unterschieden zwischen einer allgemeinen Versorgung in kleinen Krankenhäusern, die nur die Grunddisziplinen führen, einer spezialisierten Versorgung zumeist in Kreiskrankenhäusern, die höheren fachlichen Anforderungen in den Hauptfächern genügt und auch Nebenfächer umfassen kann, und einer hochspezialisierten Versorgung im Sinne der Hochleistungsmedizin aller Fachgebiete und Subspezialitäten, die einigen Bezirkskrankenhäusern und den Hochschulkliniken vorbehalten ist. Innere Organisation, Aufgabenverteilung der Berufsgruppen und Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der medizinischen Versorgung sind in der Rahmen-Krankenhausordnung (Neufassung vom 14. 11. 1979 — GBl. I 1980, S. 29 ff.) allgemeinverbindlich und sehr detailliert festgelegt, und zwar auch für die ambulanten Einrichtungen, gleichviel ob sie mit einem Krankenhaus organisatorisch verbunden sind oder nicht: Ihre Abschnitte A bis C enthalten die Grundregeln der ambulanten und stationären Versorgung als Funktionseinheit. Tatsächlich werden Kooperation der Ärzte verschiedener Einrichtungen und Kontinuität der Behandlung dadurch erreicht, daß bei Einweisung in stationäre Behandlung die ambulante Einrichtung ihre bisherigen Behandlungsunterlagen „leihweise“ zu übergeben hat und umgekehrt das Krankenhaus bei Entlassung „ein Exemplar der Epikrise (zusammenfassende Abschlußbeurteilung) mit Vorschlägen für die erforderliche Nach- oder Weiterbehandlung dem weiterbehandelnden Arzt mit den ausgeliehenen Unterlagen zu übergeben“ hat. Der Abschnitt D der Rahmen-Krankenhausordnung regelt in 12 Unterabschnitten Verantwortungsbereich, Aufgaben und Zusammenarbeit der Leitenden Kräfte im Krankenhaus selbst und ggf. in seiner Poliklinik (Ärztl. Direktor / Ökonomischer Direktor/ Abteilungsleiter / Stationsärzte / Ltd. Schwester / Stationsschwestern / Ltd. Medizintechn. Assistenten / Leiter der Hauswirtschaft/Leiter einer Abteilung im Bereich Ökonomie). Bestand (1982): 545 Krankenhäuser mit 171.280 Betten (102,6 Betten auf 10.000 Einw.), darunter für Akutkranke 123.252, d. s. 73,8 auf 10.000 Einw. (Bundesrepublik: 75,2), für Psychischkranke 33.000, für Orthopädie 5.683 und für Chronischkranke 4.005 Betten. 78 Krankenhäuser mit 11615 Betten werden von kirchlichen Trägern geführt (1951 waren es 99 Häuser mit 13.680 Betten), vorwiegend Anstalten für Psychischkranke und Behinderte sowie für Chronischkranke, für die Pflegekräfte außerhalb des kirchlichen Engagements vieler junger Menschen kaum zu finden sind. Behandelt wurden 1982 2.333.487 Akutkranke, d. s. 139,7 Zugänge je 1000 Einw. (Bundesrepublik: 157,8), mit 15,0 Tagen durchschnittlicher Behandlungsdauer (Bundesrepublik: 14,7). Die Bettenauslastung ist mit 72,3 v.H. niedrig (Bundesrepublik: 84,2 v.H.). In den Krankenhäusern für Akutkranke sind 10.886 Ärzte tätig, d. s. 214,4 Zugänge pro Arzt und Jahr (Bundesrepublik: 147,0). III. Erhaltung der Gesundheit und Nutzung beeinträchtigter Arbeitskraft A. Gesundheitserziehung und Krankheitsabwehr Die Bevölkerung zur Pflege der individuellen Gesundheit zu aktivieren, hat es im Lauf der Zeit vielerlei Ansätze gegeben. Sie haben wenig erbracht. Für eine gesundheitsförderliche Ernährung läßt die Versorgungslage keinen Raum. Für sportliche Aktivitäten (Sport) sind Bürger, die einen großen Teil der von Erwerbsarbeit freien Zeit den „gesellschaftlichen Organisationen“, kollektiven „Sonderschichten“ (Gesellschaftliche Tätigkeit) u.ä. unter strenger sozialer Kontrolle opfern müssen, kaum zu gewinnen, und Genußmittel — Tabakwaren und Alkoholika (Alkoholmißbrauch) — empfinden sie als Kompensation der Beanspruchungen, von der keine „Gesundheitserziehung“ sie abhalten kann. Jedenfalls aber zählt, wo Partei und Staat nahezu alles vorschreiben wollen, die individuelle Lebensweise zu dem Raum des Privaten, der von Fremdeinwirkungen freigehalten wird. Staatliche Stellen und gesellschaftliche Organisationen (Massenorganisationen) sind in den 70er Jahren mit Versuchen zur Einflußnahme recht zurückhaltend geworden. Die verbliebenen Aktivitäten, die sich vorwiegend Kindern und Jugendlichen zuwenden, sind zusammengefaßt im Nationalen Komitee für Gesundheitserziehung. Das Deutsche Hygienemuseum in Dresden liefert das belehrende Material und schult die Lehrkräfte. B. Schutz gegen Gesundheitsgefahren Weit stärker sind die Aktivitäten, die sich gegen bestimmte Gefahren für die Gesundheit und auf die Früherkennung von Krankheiten richten. Nach der Bedeutung des Arbeitsvermögens im marxistisch-leninistischen Verständnis sind hier an erster Stelle die Kuren der Sozialversicherung zu nennen, die der Erhaltung der Arbeitskraft dienen sollen. Sie sind indessen, da sie von den Kurkommissionen der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) vergeben werden, dem fachlichen Urteil der Sachkundigen zu weiten Teilen entzogen. Bemühungen um Früherkennung und Frühbehandlung bestimmter Krankheiten erhalten um so größeres Gewicht: Periodische Untersuchungen reichen vom vorge[S. 563]burtlichen Leben über die gesamte Kindheit und das Jugendalter bis ins Erwerbsleben (Mutterschutz; Fürsorge für Mutter und Kind; Arbeitshygiene). Jugendgesundheitsschutz beginnt mit der Mütterberatung, deren Tätigkeit sich auf jedes Kind bis zum Ende des 3. Lebensjahres erstrecken soll, um die körperliche und geistige Entwicklung zu überwachen, Rachitisprophylaxe zu sichern und Infektionskrankheiten durch Impfungen zu verhüten. Bestand (1982): 9.920 Beratungsstellen mit mehr als 3,4 Mill. Beratungen; erfaßt wurden 97,8 v.H. der Geborenen des laufenden Jahrgangs, öfter als achtmal vorgestellt 69,8 v.H. Im Kindes- und Schulalter stützt sich der Jugendgesundheitsschutz auf die Krippen, Kindergärten und Schulen. In Krippen wurden 29,6 v.H. der Kinder nach Jahrgängen untersucht, im Vorschulalter 87,0 v.H., in den Reihenuntersuchungen der Schüler in Unter-, Mittel- und Oberstufe je rd. 98 v.H. Rd. 1,82 Mill. krankhafte Zustände wurden der Behandlung oder der Dispensaire-Überwachung zugeführt. Den Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung oder Beeinträchtigung des Seh- oder des Hörvermögens wird besondere Aufmerksamkeit zugewandt, damit auch sie — soweit möglich — dem Arbeitsleben zugeführt werden können. Sie werden (sofern nicht Brillenkorrektur genügt) registriert und in Dispensaire-Überwachung genommen. Für geistige Störungen bei Kindern und Jugendlichen besteht Meldepflicht. Erfaßt sind (1982) 151.485 Kinder und Jugendliche (3,75 v.H. dieser Altersgruppen). Mit dem Beginn der Berufsausbildung bzw. -tätigkeit geht der Jugendgesundheitsschutz auf das Betriebsgesundheitswesen über (s. #324#ii. II. A.; Arbeitshygiene). Bei der erwachsenen Bevölkerung geht die Krankheitsabwehr aus von der Bemühung um Früherkennung ausgewählter Krankheiten. Frauen haben oberhalb des 20. Lebensjahres Anspruch auf eine alljährliche Untersuchung auf Krebs des Unterleibs und der Brustdrüse. Sie soll „in besonderer Organisation“ durchgeführt werden, also nicht beiläufig. Durchführung und Beteiligung sind sehr unterschiedlich. Früherkennung des Darmkrebses wird in einigen Bezirken versucht. Krebs ist meldepflichtig. Bei der Onkologischen Klinik der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) in Berlin-Buch wird ein „Nationales Krebsregister“ geführt. In jedem Land- und Stadtkreis besteht eine „Betreuungsstelle für Geschwulstkranke“, die die Behandlungsabfolge und die Nachsorgeuntersuchungen überwacht, aber nicht selbst behandelt. Zur Früherkennung des Diabetes sind zahlreiche Aktionen unternommen worden. Auch er ist meldepflichtig, desgleichen Krankheiten des Rheumatischen Formenkreises. Für beides wird die Behandlung nach dem Dispensaire-Prinzip geführt. Koronare Herzkrankheit und Herzinfarkt sind Gegenstand der Sekundär- und Tertiärprävention und der Nachsorge, gleichfalls nach dem Dispensaire-Prinzip, jedoch ohne Meldepflicht. Aufgebaut wird ein „Nationalprogramm gegen Herz- und Kreislaufkrankheiten“ mit Schwerpunkt in der Früherkennung und Frühbehandlung des Bluthochdrucks. C. Rehabilitation Rehabilitation dient im Sozialismus der Wiedereingliederung derjenigen Kranken, deren Leistungsvermögen dauernd beeinträchtigt ist, in das Leben der Gesellschaft mit dem Ziel, die verbliebene Arbeitskraft für die sozialistische Gesellschaft einzusetzen. Die Zahl der Geschützten Werkstätten, Abteilungen und Einzelarbeitsplätze (1982: rd. 37.000) ist demgemäß recht hoch, desgleichen die Zahl der den Geschädigten vorbehaltenen Kuren. Tatsächlich allerdings kommen die Einrichtungen der R. auch denjenigen Schwerstgeschädigten zugute, die selbst in Geschützten Werkstätten keine Arbeit leisten können (Rehabilitation). IV. Forschung und Forschungsorganisation Medizinische Grundlagenforschung hat ihre wichtigsten Stätten im Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) : Institute für Krebsforschung, Herz- und Kreislaufregulation, Molekularbiologie, Mikrobiologie und Experimentelle Therapie, Ernährung u.a. Anwendungsorientierte Forschung liegt vorwiegend bei den Hochschulinstituten und -kliniken. Die 19 Wissenschaftlichen Einrichtungen des MinGes haben vorwiegend Aufgaben der Zweckforschung. Koordiniert und gelenkt wird medizinische Forschung von der Klasse Medizin der AdW. Beim MinGes ist die Koordination der Forschungsarbeit dem Rat für medizin. Wissenschaft (Präsident: Prof. Horst Klinkmann, Rostock) aufgetragen, desgleichen die Abstimmung mit der AdW, dem Forschungsrat beim Ministerium für Wissenschaft und Technik und dem Wissenschaftlichen Beirat Medizin beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Die Medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften sollen den wissenschaftlichen Fortschritt in der Angewandten Medizin fördern und sichern, vor allem durch medizinisch-wissenschaftliche Veranstaltungen, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses („Theoretisches Jahr“ in der Facharzt-Weiterbildung, „Promotion B“) und Profilierung der Fachzeitschriften. V. Berufe im Gesundheitswesen Seit 1975 sind für nahezu alle Berufe im G. die Rechtsvorschriften für Ausbildung und Ausübung [S. 564]neu gefaßt, z. T. tiefgreifend geändert worden. Viele starre Regelungen der ersten 3 Jahrzehnte sind wieder verschwunden. Einige neue Berufe haben dabei erstmals ihre allgemeingültige Ordnung erlangt. Bemerkenswert sind Art, Dauer und Breite, in der die fachliche Öffentlichkeit auf die geplanten Änderungen vorbereitet und über deren Gründe unterrichtet worden ist. A. Berufe mit Hochschulausbildung Die Zulassung zum Beruf des Arztes, des Zahnarztes und des Apothekers — die Approbation — ist 1977 neu geregelt und damit die Approbationsordnung von 1949 mitsamt ihren DB abgelöst worden (AO über die Approbation als Arzt — Approbationsordnung — vom 13. 1. 1977, GBl. I, S. 30; entsprechend für Zahnärzte und Apotheker unter dem gleichen Datum). Voraussetzungen der Berufszulassung als Arzt sind ein Hochschulstudium von 5 Studienjahren mit mündlicher Abschlußprüfung, ein 6. Studienjahr in der Stellung des Pflichtassistenten und der Erwerb des akademischen Grades des „Diplom-Mediziners“. Für das Studium, das streng schulmäßig angelegt ist, gilt der Studienplan von 1975 unverändert. Zulassungsvoraussetzung ist ein einjähriges Krankenpflege-Praktikum. In den „vorlesungsfreien Zeiten“ sind Praktika abzuleisten. Der Pflichtassistent übt „die ihm übertragene ärztliche Tätigkeit unter fachärztlicher Anleitung, Aufsicht und Kontrolle“ aus, „in der Regel an der Einrichtung, in der der Student anschließend sich zum Facharzt weiterbilden wird“. Für den Erwerb des Grades Diplom-Mediziner gilt die Diplom-Ordnung (AO über das Diplomverfahren — Diplom-Ordnung — vom 26. 1. 1976. GBl. I, S. 135). Der Kandidat muß „mit einer Diplomarbeit nachweisen, daß er eine bestimmte Aufgabe unter Anleitung selbständig und erfolgreich bearbeiten und wissenschaftlich begründet zur Lösung eines theoretischen und praktischen Problems beitragen kann“. Sie darf „Kollektivarbeit“ sein. Die Thesen der Diplomarbeit müssen mündlich im Kolloquium verteidigt werden. Neben die übliche Approbation als Arzt ist eine solche für „ärztliche Tätigkeit in einem medizinisch-theoretischen Fachgebiet“ getreten, die — bei entsprechendem „medizinisch-biologischem Ausbildungsprofil“ — ohne Ableistung des Klinischen Praktikums erteilt wird. Alle Ärzte (Ä.) und Zahnärzte (ZÄ.) unterliegen nach Erteilung der Approbation der Pflicht zur Weiterbildung zum Facharzt/Fachzahnarzt (FA./FZA.) § 1 der AO über die Weiterbildung der Ä. und ZÄ. — FA.-/FZA.-Ordnung — vom 11. 8. 1978, GBl. I, S. 285; sie hat die erst 1974 erlassene FA.-/FZA.-Ordnung abgelöst. Die Liste der Fachrichtungen umfaßt 32 Positionen für Ä. und 4 für ZÄ. (Bundesrepublik: 27 bzw. 2), darunter die des „FA. für Allgemeinmedizin“ und des „FZA. für Allgemeine Stomatologie“ (Allg. Mundheilkunde), des „FZA. für Kinderstomatologie“, für Psychotherapie, für Sozialhygiene, für Sportmedizin und für die Fachrichtungen der experimentell-theoretischen Fachgebiete. Eine „weiterführende Spezialisierung“ ist erst nach Abschluß der Weiterbildung (Wb.) zulässig. Dafür sind bisher (1983) 11 Richtungen der Subspezialisierung anerkannt. Die Wb. geschieht berufsbegleitend. Sie ist durchsetzt mit Lehrveranstaltungen der Akademie für Ärztliche Fortbildung und ihrer Bezirksakademien sowie „Hospitationen“ bei Spezialeinrichtungen. Die Wb. dauert mindestens 4, längstens 5 Jahre, abhängig vom „Stand der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“ (Bundesrepublik: 4–6 Jahre je nach Fachgebiet), und wird mit einem Kolloquium abgeschlossen; daraufhin wird die „Staatliche Anerkennung als FA./FZA.“ erteilt. Ä./ZÄ., die die Wb. nicht mit Erfolg beenden, dürfen nur unter Anleitung eines FA./FZA. tätig sein. Verantwortlich für die Wb. ist der Leiter einer dafür zugelassenen Einrichtung. Aber daneben steht „Eigenverantwortung“. Für die „fachliche und methodische Koordinierung“ bestehen Fachkommissionen bei der Akademie für Ärztliche Fortbildung. Während der Wb. soll der Erwerb des akademischen Grades des Dr. med. — Promotion A — angestrebt werden. Für die Fertigung der Dissertation wird eine Freistellung von der Diensttätigkeit bis zu 48 Arbeitstagen gewährt, um die sich die Zeit der Wb. verlängert. Stärker wissenschaftlich interessierten Ärzten wird die Einschaltung eines Theoretischen Jahres in die Wb.-Zeit empfohlen, in der die Tauglichkeit für den Erwerb des akademischen Grades des Dr. sc. med. (Dr. der medizin. Wissenschaft, die Promotion B, vergleichbar der Habilitation in der Bundesrepublik) erprobt werden soll. Für die Apotheker sind Ausbildung, Approbation und Wb. entsprechend geregelt. Sie haben am Ende des Studiums eine „Pharmazeutische Tätigkeit unter Anleitung, Aufsicht und Kontrolle“ abzuleisten. Ihre Wb. zum „Fachapotheker“ (FAp.) hat die Fachrichtungen 1. Arzneimittelversorgung, 2. Arzneimittelkontrolle und 3. Arzneimitteltechnologie. Fortbildung der Ä., ZÄ. und Ap. (Fb.) ist Pflicht. Sie ist Aufgabe der Akademie für Ärztliche Fortbildung mit ihren Bezirksakademien. Unter ihren (1982) 197 zentralen und 1405 bezirklichen Veranstaltungen galten 685 mit 30.504 Teilnehmern der Fb. von Ä. und ZÄ., 40 mit 1889 Teilnehmern der der Ap. 53 medizinisch-wissenschaftliche Zeitschriften dienen — neben der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen — der Fb. Bestand an Hochschulkadern (1983 — in Klammern die Zahlen der Einwohner je A., ZA. und Ap. sowie die Zahlen der Bundesrepublik): 35.377 Ä. (472; [S. 565]431), darunter rd. 29.000 FÄ. (576; 722); 10.512 ZÄ. (1588; 1837), darunter 9.900 FZÄ. (1687; 58.667); 3.564 Ap. (4.685; 2.090). Für die nichtmedizinischen Hochschulkader im G. wird von der Akademie ein postgraduales Studium (Fernstudium mit Seminaren und Hospitationen) angeboten, um sie mit den Aufgabenstellungen und medizinischen Problemen besser vertraut zu machen. Für die Mittleren medizinischen Berufe sind Ausbildung und Berufszulassung 1975 grundlegend neu geregelt worden (AO über die Medizin. Fachschulanerkennung für Krankenschwestern und andere mittlere medizinische Fachkräfte vom 21. 8. 1975, GBl. I, S. 642 ff.). Dabei wurde die starre Berufsgliederung und -staffelung sowjetrussischer Herkunft beseitigt. Vorhergegangen war ein langer Streit zwischen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und dem MinGes um die Zuständigkeit und um den Rang der Ausbildungsstätten, die für medizinische Berufe zwecks realitätsgerechter Ausbildung eng mit medizinischen Einrichtungen kooperieren müssen. Die bestehenden „Medizinischen Schulen“ (Betriebsschulen) bei Krankenhäusern, Vereinigten Gesundheitseinrichtungen u. dgl. wurden verselbständigt, in Medizinische Fachschulen umgewandelt und den entsprechenden Rechtsnormen des Schulressorts unterstellt, blieben aber im Zuständigkeitsbereich des MinGes. Die bereits berufstätigen Mittl. med. Fachkräfte erhielten ungeachtet der Art ihrer Ausbildung nachträglich die Fachschulanerkennung. Für neue Absolventen wird sie von der jeweiligen Fachschule ausgesprochen. Die Ausbildung setzt den Abschluß der 10jährigen Polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) voraus. Sie dauert 3 Jahre und kann im Fernstudium mit eingeschobenen Lehrgängen und Hospitationen durchlaufen werden, sofern der Schüler von der Beschäftigungsstätte dafür freigestellt wird. Schüler im „Direktstudium“ erhalten ein Stipendium von 200 bis 300 Mark (VO über die Gewährung von Stipendien … — Stipendienverordnung — vom 11. 6. 1981, GBl. I, S. 219 ff.). Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Aufgrund der Fachschulanerkennung erhält der Absolvent die Berufserlaubnis (anstelle der früheren Staatlichen Anerkennung) vom zuständigen Kreisarzt (AO über die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der medizinischen, pharmazeutischen und sozialen Fachschul- und Facharbeiterberufe vom 7. 8. 1980, GBl. I, S. 254 ff.). Die Bezeichnung „Mittlerer medizin. Beruf“ tritt in der AO nicht auf und wird seitdem amtlich nicht mehr verwendet. Die Liste der medizinischen Fachschulberufe umfaßt 23 medizinische und 3 soziale Berufe: Krankenschwester (-pfleger) / Kinderkrankenschwester / Arbeitshygieneingenieur / Arbeitshygieneinspektor / Arbeitstherapeut / Audiologie-Phoniatrie-Assistent / Diätassistent / Hebamme / Hygieneingenieur / Hygieneinspektor/Ingenieur für biomedizinische Technik/Ing. f. medizin. Präparationstechnik/Medizinischer Assistent/Medizin.-techn. Assistent

Gesundheitswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Strukturprinzipien A. Entwicklung seit 1945 G. gleicht in den Grundlinien seiner Struktur dem der UdSSR, aus dem wesentliche Bausteine schon in der ersten Nachkriegszeit durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) übertragen worden sind, so insbesondere ein zentralistisch organisiertes „Betriebsgesundheitswesen“ (Befehl Nr. 234), ein Netz…

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Lebensmittelindustrie (1985)

Die L. erwirtschaftete 1981 zu konstanten Planpreisen von 1980 einen Betrag von 49,5 Mrd. Mark (= 14,4 v.H. der industriellen Bruttoproduktion) und steht damit nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau (22,8 v.H.) und der Chemischen Industrie (19,9 v.H.) an dritter Stelle in der Rangfolge der Industriebereiche. Sie umfaßt entsprechend der Gliederung der DDR-Industrie nach Zweigen und Bereichen (Betriebssystematik): Fischindustrie (Fischwirtschaft); Fleischindustrie; Milch- und eiverarbeitende Industrie; Mühlen-, Nährmittel- und Backwarenindustrie; Pflanzenöl- und -fettindustrie; Zucker- und Stärkeindustrie, Süßwaren-, Kaffee-, Tee- und Kakaowarenindustrie; Obst- und gemüseverarbeitende Industrie; Gärungs- und Getränkeindustrie; Tabakwarenindustrie; Gewürz- und übrige L. und die Futtermittelindustrie. Durch Kombinatsbildungen und Betriebszusammenlegungen sank die Zahl der staatlichen Produktionsbetriebe von 1976 bis 1982 um knapp 30 v.H. auf 595, die Zahl der dort beschäftigten Arbeiter und Angestellten stieg um gut 10 v.H. auf fast 276.000 Beschäftigte (ohne Lehrlinge) (8,7 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten). Die Kombinate sind überwiegend dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Bis 1982 gehörten hierzu die Kombinate: Öl und Margarine, Magdeburg; Nahrungsmittel und Kaffee, Halle; Tabak, Berlin; Spirituosen, Wein, Sekt, Berlin; und das Fischkombinat Rostock; außerdem die 27 Getränke- und Backwarenkombinate, die jedoch gleichzeitig den Bezirkswirtschaftsräten (BWR) zugeordnet und somit doppelt unterstellt sind. Dies gilt seit dem 1. 1. 1983 auch für die Kombinate für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die Großhandelsfunktionen wahrnehmen und denen die Betriebe der Obst- und Gemüseverarbeitung (Konservenindustrie) mit 16.000 Beschäftigten angegliedert wurden. Den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstehen auch die Schlacht- und Verarbeitungskombinate mit 79 Schlachthöfen und über 200 Verarbeitungsbetrieben, die Kombinate der Getreidewirtschaft (Mühlen, Mischfutterwerke und Lagerhäuser) und die Betriebe der Milchwirtschaft. Zum Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) gehören die Betriebe der VVB Zucker- und Stärkeindustrie, Halle, mit über 18.000 Beschäftigten und das modernste Werk der Lebensmittelindustrie, der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat in Eberswalde. Neben den Kombinaten gibt es viele nichtstaatliche Betriebe mit genossenschaftlicher oder privater Eigentumsform. Diese Betriebe, die nicht unerheblich zum Lebensstandard der DDR beitragen, überwiegen an Zahl und Gewicht in einigen Bereichen der Lebensmittelindustrie: Etwa 50 v.H. der Backwaren und in vergleichbarem Umfang auch der Fleisch- und Wurstwaren werden in den Betrieben privater Handwerksmeister (Handwerk) hergestellt. Ihre Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung ist größer, als diese quantitativen Angaben vermuten lassen. Sie ist qualitativer Natur; diese Betriebe sind unverzichtbar, da die Kombinate vergleichbare Leistungen offenbar nicht in notwendigem Umfang bereitstellen können. Auch von den rd. 200 Brauereien sind einige noch in privatem bzw. kirchlichem Besitz, allerdings gehören die Großbetriebe regelmäßig zu den Getränkekombinaten. Private Müller sind, wenn auch oft nur nebenberuflich, noch tätig. In der milchverarbeitenden Industrie (25.000 Beschäftigte), überwiegend Molkereien und Käsereien, herrscht die genossenschaftliche Eigentumsform vor. Bedeutenden Anteil an der Gesamtproduktion haben die 200 Produktions- und Verarbeitungsbetriebe der Konsumgenossenschaften (Binnenhandel). Dazu gehören Großbäckereien, Nudelfabriken und Fleischverarbeitungsbetriebe. Alle nicht einem Ministerium direkt unterstellten Betriebe, Genossenschaften und Kombinate sind horizontal an Erzeugnisgruppen gebunden. Die Anleitung ist in der Regel einem Kombinat vorbehalten. Das zentralgeleitete Kombinat Nahrungsmittel und Kaffee in Halle ist z.B. für die Erzeugnisgruppenarbeit in der Backwarenindustrie verantwortlich und beeinflußt somit auch die Entwicklung in den übrigen Betrieben dieses Bereiches, unabhängig von ihrer Eigentumsform. Die L. der DDR ist durch abnehmende Wachstumsraten gekennzeichnet. Im Durchschnitt der Jahre 1971–1975 wies die L. noch jährlich 5,9 v.H. aus, in der zweiten Hälfte der 70er Jahre wurden jedoch nur noch 2,6 v.H. erreicht, der neue Fünfjahrplan gibt diesen Wert auch für die Jahre bis 1985 vor. 1981 wurden jedoch nur 1,9 v.H. erreicht, 1982 ging die Produktion trotz relativ guter Ernte um 0,8 v.H. zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 813 Lastschriftverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensstandard

Die L. erwirtschaftete 1981 zu konstanten Planpreisen von 1980 einen Betrag von 49,5 Mrd. Mark (= 14,4 v.H. der industriellen Bruttoproduktion) und steht damit nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau (22,8 v.H.) und der Chemischen Industrie (19,9 v.H.) an dritter Stelle in der Rangfolge der Industriebereiche. Sie umfaßt entsprechend der Gliederung der DDR-Industrie nach Zweigen und Bereichen (Betriebssystematik): Fischindustrie (Fischwirtschaft); Fleischindustrie; Milch- und eiverarbeitende…

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Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW (1985)

Die Mitglieder der Internationalen Investitionsbank (IIB) des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben im April 1973 ein Abkommen über die Einrichtung des „Sonderfonds für die Kreditierung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und technischen Unterstützung von Entwicklungsländern“ geschlossen. Hauptaufgabe dieses Fonds ist es laut Gründungsbeschluß, „den Entwicklungsländern beim Bau neuer sowie bei der Rekonstruktion und Modernisierung bestehender Betriebe in Industrie, Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen wirtschaftliche und technische Hilfe zu leisten, und zwar auf dem Wege über die Kreditierung der Lieferungen von Einrichtungen, Maschinen und anderen Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Ziel, an dem Ausbau der Volkswirtschaften dieser Länder, an der Festigung ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit mitzuarbeiten und die festen Außenhandelsbeziehungen zwischen den Mitgliedsländern des Sonderfonds und den Entwicklungsländern auf der Grundlage beiderseitig vorteilhafter Bedingungen zu erweitern“. Das Volumen dieses ES. wurde auf 1 Mrd. Transfer-Rubel (TR.) festgesetzt, wobei die Einzahlungen der Mitgliedsländer zu 95 v.H. in TR. und zu 5 v.H. in konvertiblen Währungen geleistet werden sollen. Im Gründungsdokument wurde zwar bestimmt, daß in den Jahren 1974 bis 1977 die erste Beitragsrate in Höhe von 100 Mill. TR. zu leisten sei; tatsächlich wurden bis Ende 1977 aber erst 25 Mill. TR., davon 5 v.H. in konvertiblen Währungen, eingezahlt. Seitdem sind keine weiteren Einzahlungen bekannt geworden. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, daß dieser ES. bislang keine nennenswerte Bedeutung erlangt hat. [S. 363]Die Funktionsweise des ES. wird durch die folgenden, wichtigsten Satzungsbestimmungen beschrieben: Kredite aus dem Fonds sollen primär Industrieobjekten zugute kommen, die sich im staatlichen oder genossenschaftlichen Sektor befinden und zugleich „eine hohe wirtschaftliche Effektivität“ versprechen. Weder die Laufzeit der Kredite noch ihre Rückzahlungsfristen wurden im einzelnen festgesetzt; es wurde lediglich die oberste Grenze für die Laufzeiten mit 15 Jahren festgelegt. Der Fonds vergibt grundsätzlich Kredite, die auf TR. lauten, um die vereinbarten Exporte aus seinen Mitgliedsländern zu finanzieren. Nur in Sonderfällen, wenn es bei einer Projektrealisierung erforderlich wird, Maschinen, Lizenzen, Know-how usw. auf Drittmärkten hinzuzukaufen, können Teilbeträge der Kredite — jedoch nicht mehr als 5 v.H. der Gesamtsumme — auch in konvertibler Währung bereitgestellt werden. Die Verzinsung hängt von der Laufzeit der Kredite ab und muß von Fall zu Fall ausgehandelt werden; der Mindestzinssatz beträgt 3,5 v.H. p.a. Für Kredite in konvertibler Währung wird ein Zinssatz berechnet, der um ⅜ v.H. bis 1 v.H. über dem westlichen Interbanken-Satz (LIBOR) für sechsmonatige Finanzkredite liegt. Kredite in TR. können nicht unmittelbar für Käufe in den Mitgliedsländern des Fonds verwendet werden. Vielmehr muß der Kreditnehmer in einem Vorvertrag ein RGW-Land benennen, das bereit ist, Zahlungen in TR. zu akzeptieren. Der Kreditnehmer übernimmt die Verpflichtung, die eigenen Bezüge durch Lieferungen aus dem kreditierten Projekt vollständig auszugleichen, wobei dieser Ausgleich — und das ist eine zwingende Nebenbedingung — immer gegenüber jedem einzelnen Mitgliedsland des Fonds herbeigeführt werden muß. Dieser Kreditmechanismus ist ein getreuer Spiegel der währungspolitischen Unzulänglichkeiten der RGW-Integration. Der TR. spielt in der osteuropäischen Handelspraxis lediglich die Rolle einer blockinternen Verrechnungswährung. Unter diesen Umständen kann kein RGW-Land daran interessiert sein, Guthaben in TR. im Verkehr mit der Dritten Welt zu akkumulieren. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn diese Guthaben an die Verpflichtung des Schuldners geknüpft sind, bestimmte Waren in einer vereinbarten Zeitperiode zu liefern. Für die Entwicklungsländer wäre der ES. nur dann interessant, wenn seine Mittel zur Multilateralisierung des Zahlungsverkehrs zwischen Ost und Süd beitragen könnten. Gerade dies kann der Fonds jedoch nicht leisten. Die Fondsmittel sind sozusagen ein abgeleiteter, ein zweitrangiger Kredit. Als Voraussetzung für ihre Inanspruchnahme muß nämlich zuvor eine bilaterale Kreditvereinbarung zwischen den interessierten Seiten geschlossen werden. Dann noch an den Fonds heranzutreten, hätte nur Sinn, um den Teilbetrag in konvertibler Währung zu bekommen. Die Verzinsung für diese Mittel ist allerdings alles andere als attraktiv; im Gegenteil: bei dem genannten Aufschlag auf LIBOR kann nicht mehr von Entwicklungshilfe gesprochen werden. Somit haben weder die Mitgliedsländer der IIB noch die Entwicklungsländer ein starkes Interesse an der Nutzung der Fondsmittel, und sie sind seit 1973 bisher kein einziges Mal zur Finanzierung der Exporte in Entwicklungsländer beansprucht worden. Dies wird sich nicht ändern, bis es zu einer grundlegenden Reform der im RGW bestehenden Währungsordnung kommt. Allerdings sind die RGW-Länder von einer solchen Reform weit entfernt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 362–363 Entwicklungshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbrecht

Die Mitglieder der Internationalen Investitionsbank (IIB) des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben im April 1973 ein Abkommen über die Einrichtung des „Sonderfonds für die Kreditierung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen und technischen Unterstützung von Entwicklungsländern“ geschlossen. Hauptaufgabe dieses Fonds ist es laut Gründungsbeschluß, „den Entwicklungsländern beim Bau neuer sowie bei der Rekonstruktion und Modernisierung bestehender Betriebe in Industrie,…

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Arbeitsökonomie (1985)

Siehe auch: Arbeitsökonomik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1975 1979 Die A. ist Teil der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften und Disziplin der sozialistischen Arbeitswissenschaften. Gegenstand der A. sind die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ auf dem Gebiet der Arbeit in der gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und des Charakters der Arbeit. Die A. untersucht, inwieweit sich wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten im System der Leitung und Planung für die gesellschaftliche Organisation der Arbeit und die Reproduktion des Arbeitsvermögens ausnutzen lassen und welche Bedeutung sie für die Organisation des Arbeitsprozesses haben. Die A. soll ferner Maßnahmen und Methoden zur rationellen Entwicklung und Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens im Zusammenhang mit der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts vorbereiten bzw. erarbeiten. Die arbeitsökonomische Forschung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte: 1. Untersuchung der Wirkungsweise und der Erfordernisse des „ökonomischen Gesetzes“ der „stetigen Steigerung der Arbeitsproduktivität“ unter Berücksichtigung der Aufgaben zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Intensivierung und Erhöhung des Nutzeffektes der Arbeit als den entscheidenden Quellen des wirtschaftlichen Wachstums und der Erhöhung des Nationaleinkommens (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). 2. Untersuchung der wirtschaftlichen Aspekte des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung. 3. Untersuchung der Arbeitskräfteentwicklung einschließlich der bildungsökonomischen Voraussetzungen. 4. Untersuchungen zur Entwicklung wirksamer Formen der persönlichen Materiellen Interessiertheit unter Einbeziehung der Masseninitiative der Werktätigen. 5. Untersuchung der Leitung, Planung und Entlohnung der Arbeit unter Berücksichtigung der Prinzipien der sozialistischen Wirtschaftspolitik. Die A. bemüht sich um die Verallgemeinerung der Erfahrungen bei der Verteilung und Lenkung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens; sie wertet dafür die Erfahrungen der Ämter für Arbeit und Löhne aus und berät diese Institutionen (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne). Ihre Erkenntnisse finden auf betrieblicher Ebene vor allem im Bereich der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) Anwendung. Ferner soll ein enger Arbeitszusammenhang zwischen A., Technologie und Sozialistischer Betriebswirtschaftslehre hergestellt werden. Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 66 Arbeitsnormung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO)

Siehe auch: Arbeitsökonomik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1975 1979 Die A. ist Teil der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften und Disziplin der sozialistischen Arbeitswissenschaften. Gegenstand der A. sind die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ auf dem Gebiet der Arbeit in der gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und des…

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Anlagevermögen (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 1000 Mark. Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der 60er Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche Vorstellungen über die Rentabilität der betrieblichen Anlagen und führten zu fehlerhaften (Investitions-)Entscheidungen der Planungsinstanzen. Deshalb wurde im Zuge der Wirtschaftsreformen (NÖS) 1963 eine Neubewertung des Brutto-A. auf der Preisbasis von 1962 zunächst für die Industrie und später auch für andere Bereiche durchgeführt. Grundmittelumbewertung. 1982 betrug das Brutto-A. der gesamten Wirtschaft der DDR — zu Preisen von 1962 — 780 Mrd. Mark. Davon entfielen 536 Mrd. Mark, das sind rd. 69 v.H., auf die produzierenden Bereiche (Industrie, Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Verkehr, Handel). Damit sind die nichtproduzierenden Bereiche — vor allem die Infrastruktur (Straßen, Wohnungswesen, staatliche Verwaltung, kulturelle und soziale Einrichtungen) — mit einem Anteil von 31 v.H. erheblich niedriger vertreten als z.B. in der Bundesrepublik Deutschland, wo sie gut 60 v.H. aller Anlagemittel umfassen. Unter den produzierenden Bereichen entfiel 1982 auf das verarbeitende Gewerbe mit 343 Mrd. Mark der größte Teil, gefolgt vom Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit etwa 75 Mrd. Mark und der Landwirtschaft mit 69 Mrd. Mark. Während der Binnenhandel ein A. von etwa 28 Mrd. Mark aufwies, betrug es in der Bauwirtschaft rund 18 Mrd. Mark. Auf die sonstigen produzierenden Zweige (Wirtschaftsleitende Organe, Institute aller produzierenden Bereiche, Projektierungs- und Rechenbetriebe, Verlage, Reparaturkombinate und textiles Reinigungswesen) entfielen schließlich knapp 4 Mrd. Mark. Die Verteilung des Vermögens auf Ausrüstungen und Bauten zeigt, daß Landwirtschaft und Handel mit 69 bzw. 62 v.H. die höchsten Bauanteile sowie Bauwirtschaft und Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit 70 bzw. 61 v.H. die höchsten Ausrüstungsanteile aufweisen. Dicht danach folgt die Industrie mit einer Ausrüstungsquote von 58 v.H. Die Entwicklung des A. im Zeitverlauf zeigt seit 1960 die stärkste Zunahme beim A. der Bauwirtschaft sowie bei den sonstigen produzierenden Zweigen. Überdurch[S. 49]schnittlich expandierte es auch im verarbeitenden Gewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie beim Binnenhandel. Ein Vergleich des A. zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland — erschwert durch die bestehenden Unterschiede in Preisniveau, Preisstruktur und unterschiedlicher Bereichsabgrenzung — zeigt etwa folgendes Bild: Auf den produzierenden Sektor entfallen in der DDR gut zwei Drittel des Vermögens, in der Bundesrepublik sind es weniger als 40 v.H. Dieser Unterschied ist Ausdruck der vorrangigen Zuweisung von Investitionen für Industrie und in den siebziger Jahren auch für Landwirtschaft in der DDR. Die Vermögensanteile von Binnenhandel, Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie Bauwirtschaft sind hier wie dort in etwa gleich. Demgegenüber ist der nicht produzierende Sektor in der Bundesrepublik (63 v.H.) erheblich stärker vertreten als in der DDR (31 v.H.); allein auf die Wohnungswirtschaft entfallen bei uns 35 v.H. Dieses unterschiedliche Bild ist auf die starke Vernachlässigung der Infrastrukturinvestitionen in der DDR zurückzuführen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 47, 49 Angestellte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anleitung und Kontrolle

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 1000 Mark. Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der 60er Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche Vorstellungen über die…

DDR A-Z 1985

Wohnbezirk (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Wohnparteiorganisation [WPO], Grundorganisationen der SED) und der Nationalen Front der DDR, die an ihrer Basis über W.-Ausschüsse verfügt. Der Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 6. 8. 1963 „Das System der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten“ sah als neue, mehrere W. einschließende Gliederungseinheit Wohngebiete vor, die 10.000–12.000 Einwohner umfassen sollten. In den Wohngebieten sollten Stützpunkte der SED zur Anleitung der WPO und der zu bildenden Wohngebietsausschüsse der Nationalen Front eingerichtet werden. Jedem Wohngebiet wurde außerdem durch die SED ein Leitbetrieb zugeordnet, dessen Aufgabe es sein sollte, die vorhandenen Reserven besser zu nutzen und die Bevölkerung stärker zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne heranzuziehen. Der Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED vom 7. 7. 1965 „Zur Parteiarbeit in den städtischen Wohnbezirken“ gestand ein, daß sich die Einrichtung von Stützpunkten der SED und Wohngebietsausschüssen der Nationalen Front nicht bewährt hatte, und verfügte daher deren Auflösung. Der Beschluß orientierte die Aktivität von SED und Nationaler Front im Territorium erneut auf die W. Die Schaffung von Wohngebieten als neuer territorialer Ebene oberhalb der W. war somit gescheitert. Wenn im heutigen Sprachgebrauch der Begriff „Wohngebiet“ verwendet wird, so ist damit keine fest umrissene territoriale Einheit, sondern allgemein der Wohnbereich als wichtigster Bereich für Erholung und Freizeit im Unterschied zur Produktionssphäre gemeint. Die ungünstige soziale und altersmäßige Zusammensetzung der WPO (Rentner, Hausfrauen, Angehörige Freier Berufe, Werktätige aus Kleinstbetrieben) hat es der SED erschwert, in dem von ihr angestrebten Maß in den W. politisch und organisatorisch wirksam zu sein. Diese Situation, die durch die in den letzten Jahren [S. 1530]entstandenen Neubaugebiete besonders deutlich hervorgetreten ist, sucht die SED mit dem Beschluß des Sekretariats des ZK „Zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in den städtischen Wohngebieten“ vom 17. 10. 1979 zu verbessern. Dieser Beschluß sieht vor, daß die Grundorganisationen der Betriebe auf ihre Mitglieder verstärkt Einfluß nehmen, damit diese in ihrem W. Anliegen und Probleme der Bürger aufgreifen, dort politisch arbeiten und als Vorbild wirken. In organisatorischer Hinsicht wird den Stadtleitungen der SED empfohlen, in jedem W. ein Parteiaktiv zu schaffen, das die WPO unterstützt. Weiter soll das Parteiaktiv über die in ihm tätigen Parteimitglieder die Aktivitäten des W.-Ausschusses der Nationalen Front und der anderen im W. arbeitenden Parteien und Massenorganisationen sowie der dort bestehenden sozialen und kulturellen Einrichtungen inhaltlich und organisatorisch koordinieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1529–1530 Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungs- und Verrechnungsverfahren

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)…

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Rehabilitation (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 International übliche Bezeichnung für die Gesamtheit der Bemühungen um medizinische Wiederherstellung und berufliche und soziale Wiedereingliederung bei körperlichen oder geistigen Behinderungen, die durch äußere Einwirkungen (Unfälle u.a.) oder Krankheit entstanden sind oder auch von Geburt an bestehen. In der DDR wird diese Bezeichnung offiziell erst seit 1958 verwendet. Darunter werden die Aktivitäten für 3 Gruppen von Geschädigten zusammengefaßt (die in der Bundesrepublik übliche Bezeichnung „Behinderte“ wird offiziell vermieden): (1) Einrichtungen und Maßnahmen für „schulbildungsunfähige förderungsfähige Kinder und Jugendliche“; (2) Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die „wegen gesundheitlicher Gefährdungen und Schädigungen“ einer spezifischen Überwachung und Betreuung bedürfen; (3) die Maßnahmen für schwer- und schwerstgeschädigte Bürger als „Rehabilitanden“ i. S. des Arbeitsgesetzbuches. Zu 1: In (1982) 371 Einrichtungen bestehen 13.634 Plätze (darunter 77 konfessionelle Einrichtungen mit 2.563 Plätzen), rd. 50 v.H. davon in Tagesstätten, außerdem bestehen für geschädigte und retardierte Säuglinge und Kleinkinder 1600 Plätze in Sondergruppen von Krippen. In allen diesen Einrichtungen wird nach einem einheitlichen Rahmenförderungsprogramm gearbeitet. Zu 2: In der Hauptsache handelt es sich um Kinder und Jugendliche mit Diabetes, chronischer Nierenkrankheit oder Hämophilie. Für sie wird gemäß AO über die gesundheitliche Überwachung von Kindern und Jugendlichen vom 11. 4. 1979 (GBl. I, S. 91) und die darauf gestützte Richtlinie für den Kinder- und Jugend-Gesundheitsschutz vom 26. 4. 1979 die „Dispensairegruppe S“ (Sondergruppe) geführt und die „rehabilitative Feriengestaltung“ betrieben, an der (1982) 11232 Kinder und Jugendliche teilnahmen. Für die Eltern geschädigter oder chronisch kranker Kinder finden Lehrgänge zum Erwerb spezieller Kenntnisse in der Versorgung statt; sie können zur Teilnahme von der Arbeit freigestellt werden unter Lohnfortzahlung für einen Elternteil (AO über die Beratung von Eltern … vom 7. 1. 1983 — GBl. I, S. 37). Zu 3: Erwachsene Geschädigte werden von den „Kreisrehabilitationskommissionen“ eingestuft und, soweit „Schwerstgeschädigte“, in „geschützte Arbeit“ vermittelt. Dafür bestanden (1982) 133 Geschützte Werkstätten und 393 Geschützte Abteilungen mit 4.800 bzw. 4.938 Plätzen; außerdem arbeiteten (1982) 27.258 Rehabilitanden auf Geschützten Einzelarbeitsplätzen. Insgesamt betrug die Zahl der beschäftigten Rehabilitanden am Jahresende 1982 36.996. Der langjährige Widerstand der Betriebe, die die vermeintlich „halben Kräfte“ wegen der Anrechnung auf die Stellenpläne nicht akzeptieren wollten, gegen jede Rehabilitation scheint damit überwunden zu sein. Die Versorgung der schwer- und schwerstgeschädigten Bürger mit Hilfsmitteln, zumal hand- oder motorgetriebenen Fahrzeugen, obliegt der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Als Geschädigte anerkannt waren und einen entsprechenden Ausweis erhielten (1980) insgesamt 1,3 Mill. Bürger, darunter 1.163.000 Körpergeschädigte, 44.000 Psychischgeschädigte, 58.000 Blinde und Sehschwache und 29.000 Gehörlose oder Schwerhörige. 85.815 von ihnen waren als Schwerstgeschädigte anerkannt (darunter 67.000, die einen Ständigen Begleiter brauchen) und stehen damit unter besonderen Schutzregelungen der VO zur weiteren Verbesserung der gesellschaftlichen Unterstützung schwer- und schwerstgeschädigter Bürger vom 29. 7. 1976 (Vornahme baulicher Veränderungen an Wohnraum, Mietzuschüsse, Hilfsmittel im Haushalt u.a. m.; bevorzugt erhalten sie Ferienplätze des FDGB [ Feriendienst des FDGB ] — auch für Rollstuhlfahrer). Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1115 Reformismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rehabilitierungen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 International übliche Bezeichnung für die Gesamtheit der Bemühungen um medizinische Wiederherstellung und berufliche und soziale Wiedereingliederung bei körperlichen oder geistigen Behinderungen, die durch äußere Einwirkungen (Unfälle u.a.) oder Krankheit entstanden sind oder auch von Geburt an bestehen. In der DDR wird diese Bezeichnung offiziell erst seit 1958 verwendet. Darunter werden die Aktivitäten für 3 Gruppen von…

DDR A-Z 1985

Gerichtsverfassung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) geregelt, das mit Wirkung vom 1. 11. 1974 an die Stelle des GVG vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) getreten ist, nachdem mit dem ersten GVG der DDR vom 2. 10. 1952 (GBl., S. 985) die alte, in Deutschland seit 1879 bestehende G. beseitigt worden war. In den grundsätzlichen Bestimmungen betont das GVG die Unabhängigkeit der Richter, hebt die der Rechtsprechung gestellten Aufgaben hervor (Rechtswesen, II.) und legt die Zulässigkeit des Rechtsweges für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen fest, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Staatsorgane begründet ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist also Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit; selbständige Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte bestanden nur bis zum 25. 4. 1963. Das GVG beinhaltet ferner den Grundsatz der Öffent[S. 528]lichkeit der Verhandlung (Rechtswesen, IV. D.), der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Verteidigung (Verteidiger), die Möglichkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen und die Zulässigkeit der Gerichtskritik (Rechtswesen, IV. E.). Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden), und die Urteile werden „Im Namen des Volkes“ verkündet. II. Das Oberste Gericht (OG) Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Oberste Gericht (§ 36 GVG) mit dem Sitz in Berlin (Ost), das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz, CDU) geleitet wird. Es leitet die Rechtsprechung aller Gerichte und hat die „einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte“ zu sichern. Mit der Bestimmung, daß das OG der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich ist (§ 36 Abs. 2 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. In Verwirklichung dieses Prinzips wurde ein umfassendes „System der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung“ entwickelt, das insbesondere die Anleitung der unteren durch die oberen Gerichte und durch das OG sowie die mit dem neuen GVG vom 27. 9. 1974 erneut eingeführte Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte durch das Ministerium der Justiz regelt. In Art. 74 der Verfassung ist dem Staatsrat die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des OG übertragen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich nach der Stellung des OG auf die gesamte Rechtsprechung der DDR, hat jedoch in der Praxis der letzten Jahre angesichts der geminderten Rolle des Staatsrats kaum Bedeutung erlangt. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und die bei den Kollegien gebildeten Senate. Dem Plenum gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Oberrichter und die Richter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Oberrichter des OG. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Seit 1967 sind bei den Senaten des OG, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, „Konsultativräte“ gebildet worden, die mit beratender Funktion ausgestattet sind. Es bestehen — soweit erkennbar — Konsultativräte für Familienrecht und LPG-Recht (beide beim 1. Zivilsenat des OG), für Urheber- und Patentrecht sowie 2 Konsultativräte für Strafrecht beim 3. und 5. Strafsenat des OG. Betont wird, daß die Konsultationen vor Durchführung einer Verhandlung keine „vorweggenommene Beweisaufnahme“ sein dürfen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Seit 1953 hat das OG 32 Richtlinien beschlossen, von denen allerdings, bedingt durch die Verabschiedung neuer Gesetze, die Mehrzahl inzwischen wieder aufgehoben wurde. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und der Bundesvorstand des FDGB stellen. Das Plenum, an dessen Tagungen der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilzunehmen berechtigt sind, tagt grundsätzlich einmal in 3 Monaten. Entgegen der bis zum 31. 10. 1974 geltenden Regelung ist der Staatsrat an Plenartagungen des OG nicht mehr beteiligt. Das Präsidium bereitet die Tagungen des Plenums vor und beruft diese ein, ist zuständig für die Beschlußfassung, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines einem anderen Kollegium angehörenden Senats oder des Präsidiums abweichen will, wertet die Rechtsprechung der Gerichte und die Eingaben der Bürger aus, organisiert die Tätigkeit des OG und regelt die Geschäftsverteilung. Ferner ist das Präsidium Kassationsinstanz (s. u.). Es ist dem Plenum verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. III. Die Bezirksgerichte (BG) In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG leitet im Bezirk die Tätigkeit der Kreisgerichte und der gesellschaftlichen Gerichte. Nachdem mit dem neuen GVG das Plenum des BG weggefallen ist, fungiert als beratendes Kollegialorgan für den Direktor das Präsidium, [S. 529]dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Das Präsidium ist Kassationsinstanz und entscheidet als solche in der Besetzung mit dem Direktor oder einem Stellvertreter als Vorsitzendem und vier vom Direktor zu bestimmenden Mitgliedern des Präsidiums. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate, deren Zahl bei den einzelnen BG unterschiedlich ist. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. In Arbeitsrechtssachen entscheiden auch in zweiter Instanz ein Oberrichter und zwei Schöffen. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, über vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und in allen anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht (durch diese Zuständigkeitsregelung wird die Verfassungsgarantie des Richters — Art. 101 der Verfassung — eingeschränkt); 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. IV. Die Kreisgerichte (KrG) In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission (Gesellschaftliche Gerichte); 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung; 5. für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der Gesellschaftlichen Gerichte; 6. für Einsprüche gegen die Nichtaufnahme in die Wählerliste zur Wahl der Volksvertretungen. V. Gerichtsorganisation in Berlin (Ost) In Berlin (Ost) besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Auflösung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Auflösung des Kammergerichts das Oberste Gericht. VI. Die Militärgerichtsbarkeit Die Militärgerichtsbarkeit war durch die Militärgerichtsordnung (Erlaß des Staatsrats) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71) eingerichtet worden. Sie wurde durch die AO des Nationalen Verteidigungsrates (Militärgerichtsordnung [MilGO] vom 27. 9. 1974, GBl. I, S. 481) neu geregelt. Die Rechtsprechung in Militärstrafsachen wird von dem OG, bei dem ein Militärkollegium gebildet ist, von den Militärobergerichten und den Militärgerichten ausgeübt. Die Leitung der Rechtsprechung liegt beim OG. Die Militärgerichte sind nicht nur in Strafsachen gegen Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, die Straftaten gegen die militärische Sicherheit begehen. Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung ihrer militärischen Notwendigkeit festgelegt (MilOG in Leipzig, Neubrandenburg, Berlin [Ost]). [S. 530]Als Grundlage für die Tätigkeit der Militärgerichte nennt die MilGO an erster Stelle die Beschlüsse der SED. Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Für die Organisierung der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte sind deren Leiter allein verantwortlich. Das MilOG, das weder ein Plenum noch ein Präsidium hat, entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen des MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Militärkollegiums. Walther Rosenthal Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar, 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. Müller-Fritzsche: Gerichtsverfassungsrecht. Potsdam-Babelsberg 1981. (Staatsanwaltschaftsrecht, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, H. 252.) <LI>Roggemann, Herwig: Die Staatsordnung der DDR. Eingel. u. bearb. v. Herwig Roggemann. 2., erneuerte u. erw. Aufl. Berlin: Berlin-Verl. 1974. (Die Gesetzgebung der sozialist. Staaten. Einzelausg. 5.) (Quellen zur Rechtsvergleichung aus dem Osteuropa-Institut an der Freien Universität Berlin.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 527–530 Geographie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Germanistik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I,…

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Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (1985)

Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen menschlich-gesellschaftlichen Beziehungen zu festigen sowie den Geist des Internationalismus zu vertiefen; anknüpfend an die besten künstlerischen Traditionen die Gestaltung des neuen Gegenstandes, des Helden unserer Epoche, und die weitere Ausprägung des sozialistischen Menschenbildes zur Hauptlinie des Schaffens zu machen und dazu alle Genres und Gattungen des künstlerischen und publizistischen Ausdrucks als differenzierte, spezifische Wirkungsmittel von Film und Fernsehen komplex zu nutzen“. Die Mitglieder arbeiten in den Sektionen Fernsehkunst, Spielfilm, Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik, Trickfilm, Wissenschaftspublizistik, Theorie und Kritik sowie in den Kommissionen für internationale Verbindungen, für Nachwuchs, für Berufs-, Rechts- und Sozialfragen, für Produktionstechnik und Ausstattung in Film und Fernsehen, für Kinderfilm und Kinderfernsehen und für Geschichte. Der V. veranstaltet Diskussionen über künstlerische und ideologische Fragen des Filmschaffens, informiert seine Mitglieder durch Vorführungen über die internationale Filmproduktion und beeinflußt die Entwicklung von Film und Fernsehen in der DDR durch Vorschläge an die zuständigen staatlichen Organe. Er pflegt durch Arbeitsvereinbarungen geregelte enge Kontakte mit gleichartigen Organisationen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Diese bestehen z.B. in gegenseitigem Erfahrungsaustausch dienenden Zusammenkünften, bei denen neue Produktionen vorgeführt und diskutiert werden; der V. ist Mitveranstalter der Nationalen Festivals für Dokumentar-, Spiel- und Kinderfilme. Der V. nimmt Einfluß auf die Verleihung von Auszeichnungen, Prädikaten, Preisen und Titeln an seine Mitglieder. Seit September 1973 gibt er die Monatszeitschrift „Film und Fernsehen“ und seit 1980 die Schriftenreihe „Podium und Werkstatt“ mit mindestens 4 Heften pro Jahr heraus. Präsident des V. ist seit 1980 der Fernsehregisseur Lothar Bellag als Nachfolger des 1979 verstorbenen Dokumentaristen Andrew Thorndike. Fernsehen; Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403 Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK)

Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen…

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Uranbergbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der U. im Gebiet der DDR ist 1946 durch die Sowjetunion begründet worden (SMAD-Befehl 167). Er wird von der SDAG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v.H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum, weil erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten in dem von ihr besetzten Gebiet die Bodenschätze als Reparationsleistung ohne zeitliche Begrenzung ausbeutete. Innerhalb der sowjetischen Aktiengesellschaften in der DDR nahm die Wismut AG auch insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung der SAG Wismut in Siegmar-Schönau bei Karl-Marx-Stadt war direkt sowjetischen Stellen in Moskau unterstellt. Die Gründer des Unternehmens waren die Hauptverwaltung des sowjetischen Vermögens im Ausland des Ministerrats der UdSSR und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der UdSSR. Die Wismut AG hat seit 1946 — also bereits vor ihrer offiziellen Gründung — systematisch allen Boden, der Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. Geologenbrigaden untersucht. Die Arbeiten erfolgen sowohl im Tage- als auch im Tiefbau. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Sächsische Schweiz; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg (Gera); 3. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der SAG Wismut im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach ca. 10 v.H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 40.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Vermutlich entspricht die Uranerzförderung einem U-238-Gehalt von etwa 2.000 bis 2.500 t jährlich. Das geförderte Uranerz wird in der DDR lediglich [S. 1400]aufbereitet. Das dabei gewonnene granulierte Konzentrat wird von der UdSSR beansprucht und dort weiterverarbeitet. Die DDR muß den eigenen Uranbedarf für Isotope und für den Betrieb der Atomkraftwerke Rheinsberg und Lubmin von der UdSSR kaufen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunklen, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946–1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen enthalten. Von Fachleuten wird angenommen, daß bis jetzt mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut wurde. Energiewirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1399–1400 Unterstützung für alleinstehende Werktätige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der U. im Gebiet der DDR ist 1946 durch die Sowjetunion begründet worden (SMAD-Befehl 167). Er wird von der SDAG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v.H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum,…

DDR A-Z 1985

Jazz (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird (Definitionen aus: Kulturpolitisches Wörterbuch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 321). Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u.a. Verbot von J.-Sendungen im Rundfunk) hat der J. im „breiten kulturellen Spektrum der DDR seinen Platz gefunden und ist organisatorischer Bestandteil der sozialistischen Musikkultur“ (B. Reichelt, Jazz in der DDR, in: Bulletin H. 2/1979, hrsg. v. Musikrat der DDR). Die Abwehr von Einflüssen der „bürgerlichen Dekadenz“ auf die Kunst und Lebensauffassung der SED führte schon 1958 mit der AO über die Programmgestaltung bei Unterhaltungs- und Tanzmusik zu weitgehendem Verbot westlicher Tanzmusik. Diese Maßnahmen wirkten sich auch auf den J. aus, mit dem man die Gefahr der Übertragung „amerikanischer Lebensweise“ aufkommen sah, und dessen Einflüsse deshalb im Hinblick auf die Entwicklung einer eigenen kulturellen Massenarbeit, besonders der Volksmusik, als negativ angesehen wurden. [S. 681]Nach 1961 traten Lockerungen ein. 1965 wurde die heute noch bestehende Konzertreihe „Jazz in der Kammer“ begonnen. Diese vom Deutschen Theater Berlin getragene Veranstaltungsreihe wurde zum wichtigsten Artikulationszentrum zeitgenössischer moderner Strömungen des J. — auch des Auslandes. In Anlehnung an diese Reihe und in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern der Berliner J.-Abende wurde 1973 vom Volkstheater Rostock die Reihe „Jazz-Szene“ begonnen. Auch hier werden in- und ausländische Gruppen vorgestellt. Seit 1977 ist eine starke Intensivierung der J.-Szene zu beobachten. Die vier DDR-Sender präsentieren regelmäßige J.-Sendungen. Bei der Generaldirektion des Komitees für Unterhaltungskunst besteht seit Januar 1978 ein „Arbeitskreis Jazz“. In Berlin wurden weitere Veranstaltungsreihen initiiert: J. im Theater im Palast mit einem jährlich veranstalteten internationalen Workshop, der auf DDR-Tournee geht; J.-Bühne Berlin: 2tägige, repräsentative internationale J.-Veranstaltung mit Festivalcharakter, organisiert vom Rundfunk der DDR; J. innerhalb von Musikfestivals. Einen ständig geöffneten J.-Klub gibt es z. Z. noch nicht, doch ist es inzwischen möglich, fast an jedem Abend Live-J. zu hören. Auch in den Bezirken werden J.-Veranstaltungen organisiert. Der aktivste Klub der DDR ist der Freundeskreis J. Leipzig. Die zunehmende Professionalisierung des DDR-J. brachte eine Qualifikationssteigerung mit sich. Kennzeichnend für professionellen DDR-J. sind zeitgenössische Spielweisen, die stilistisch aus dem Modern J. und Free J. hervorgehen, während traditioneller J. von der Amateurszene gepflegt wird. Der internationale Vergleich findet nicht nur innerhalb der DDR, sondern auch auf den Konzertpodien westlicher Länder statt. Seit 1975 liegt bei AMIGA (Musik) eine Edition nahezu aller bedeutenden J.-Musiker der Vergangenheit nach Originalaufnahmen von RCA-Schallplatten aus den 30er und 40er Jahren (Goodman, Gillespie, Count Baisie, D. Ellington u.a.) vor. In der gleichen Reihe erschienen Aufnahmen, die der Entwicklung des J. in der DDR gewidmet sind. Auch in einigen osteuropäischen sozialistischen Staaten (vor allem in Polen, der ČSSR und der DDR) sind in der Entwicklung des J. ähnliche Erscheinungen erkennbar wie in den nichtsozialistischen Ländern. Auch dort wird teilweise eine Synthese zwischen J. und zeitgenössischer europäischer Avantgarde angestrebt, wobei es sich bei den Komponisten und Interpreten sowohl um J.-Musiker als auch um Komponisten und Kompositionsstudenten der sog. ernsten Musik handelt. Osteuropäisches Forum für den zeitgenössischen J. (Free Jazz) sind in erster Linie das J.-Festival in Warschau („Jazz Jamboree“) sowie das Prager J.-Festival. Seit 1971 findet in Dresden jährlich das internationale Dixieland-Festival statt, an dem Gruppen aus verschiedenen Ländern teilnehmen. Zu den führenden J.-Gruppen der DDR gehören: SYNOPSIS; Ernst-Ludwig-Petrowsky-Trio, -Quartett, -Sextett; OSIRIS; Ulrich-Gumpert-Workshop-Band; Duo Ulrich Gumpert/Günter Sommer; Conrad-Bauer-Quintett; Berliner Improvisations-Quartett; Friedhelm-Schönfeld-Trio/Quartett; Studio IV; Hubert-Katzenbeier-Quartett; Rundfunk-Bigband Berlin; Hans-Rempel-Oktett; Andreas-Altenfelder-Quintett; Günther-Fischer-Quintett; FUSION; Jazz Collegium; „Doppelmoppel“. Aus den genannten Gruppen gehen Werkstatt-Besetzungen hervor. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 680–681 Jagd A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Journalismus

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird (Definitionen aus: Kulturpolitisches Wörterbuch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 321). Nach anfänglicher Ablehnung des J.…

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Festlandsockel (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird, erweitert, wenn die Kante des Festlandrandes in einer geringeren Entfernung hierzu liegt. Küstenstaaten, deren F. geomorphologisch über 200 Seemeilen hinausreicht, erhalten auch für diesen sog. äußeren F. souveräne Rechte zur Aufsuchung und Ausbeutung der Rohstoffe und Fauna des Meeresbodens. Die seewärtige Ausdehnung reicht dann bis zu einem durch geologische Messungen zu bestimmenden F.-Rand, höchstens jedoch bis zu 350 Seemeilen (von der Basislinie aus gemessen) oder bis zu 100 Seemeilen seewärts der 2.500-m-Tiefenlinie, wobei der Küstenstaat zwischen den beiden Höchstbegrenzungen wählen kann. Nach Art. 83 erfolgt die Abgrenzung des F. zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder einander angrenzenden Küsten durch Übereinkunft auf der Grundlage des Völkerrechts im Sinne des Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, um eine der Billigkeit entsprechende Lösung herbeizuführen. Nach seinem Inkrafttreten wird dieses Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen der Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 vorgehen, das seit dem 10. 6. 1964 gilt. [S. 388]Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der DDR vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die DDR, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der DDR eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Organe der DDR notwendig sei. Sie behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne diese Zustimmung vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der DDR gegenüber den F. der anderen Ostsee-Anrainerstaaten erklärt. Am 23. 10. 1968 unterzeichneten die DDR, die UdSSR und die Volksrepublik Polen eine Deklaration über den F. in der Ostsee. Mit der Volksrepublik Polen wurden am 28. 10. 1968 (GBl. I, 1970, S. 106) und mit dem Königreich Schweden am 22. 6. 1978 (GBl. II, 1979, S. 38) Verträge über die Abgrenzung des F. unterzeichnet. Diese bestimmen, daß die Grenzlinie „durch die Linie gebildet (wird), auf der jeder Punkt gleich weit von den nächstgelegenen Punkten der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer jeder Vertragspartei gemessen wird“. (Formulierung in beiden Verträgen identisch.) Ein Vertrag über die Abgrenzung des F. in der Ostsee mit der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht und ist bisher auch noch nicht Gegenstand von Verhandlungen. Art. 12 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199) i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 492) bezeichnet die Naturreichtümer des F. der DDR als Volkseigentum. Bereits § 1 des Gesetzes über die Erforschung, Ausbeutung und Abgrenzung des F. der DDR vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) hatte bestimmt: „Die Naturreichtümer des F. der DDR sind Eigentum des Volkes.“ Nach § 1 Abs. 2 unterliegen die Erforschung und Nutzung der Naturreichtümer des F. ausschließlich den innerstaatlichen Bestimmungen der DDR und bedürfen der besonderen Genehmigung der zuständigen zentralen Behörde. § 32 des Berggesetzes verweist darauf, daß die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden sind. § 26 Abs. 1 des Berggesetzes bestimmt, daß Gewinnungsarbeiten der staatlichen Bergaufsicht unterliegen. Zentrales Organ für die Bergaufsicht ist die Oberste Bergbehörde mit Sitz in Leipzig. Nach § 22 des Berggesetzes vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 29) sind die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 387–388 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feudalismus

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den…

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Volksfront (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der V. wurde auf dem VII. Weltkongreß (1935) der Komintern als Bezeichnung für eine neue Form der Bündnispolitik geprägt. Der Übergang zur V.-Politik war Ausdruck einer Änderung der strategischen Linie der Komintern. Sie versuchte mit dieser neuen politischen Konzeption Schlußfolgerungen aus dem Scheitern der kommunistischen Parteien — insbesondere der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) — vor dem Faschismus und Nationalsozialismus zu ziehen. In der V. sollten alle antifaschistischen Parteien und politischen Kräfte — einschl. der bürgerlich-demokratischen, christlich orientierten usw. — zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte auf dem Boden der parlamentarisch-demokratischen Ordnung erfolgen und diese gegen faschistische Angriffe verteidigen. Als Kern der V. galt die Aktionseinheit der Arbeiterklasse, eine Forderung, die — zumindestens in ihrer Zukunftsperspektive — den jeweiligen kommunistischen Parteien die Führung innerhalb der V. sichern sollte. Aus der Sicht der Komintern war der Faschismus Ausdruck der Interessen des Finanz- und Großkapitals; entsprechend sollten derartige Großunternehmen enteignet werden, um den Faschismus mit „seinen Wurzeln“ auszurotten. Die V.-Politik beendete die Angriffe auf die Sozialdemokratie, in der diese als „Sozialfaschismus“ und als „Hauptfeind“ bezeichnet worden war. Ferner verzichtete die Komintern mit der Konzeption der V. auf den Sozialismus („Räte-Deutschland“) als unmittelbares, politisches Ziel. Ihm wurde jetzt eine Phase parlamentarischer Demokratie vorgeschaltet, in der der Kampf um das sozialistische Endziel fortgesetzt werden sollte. Versuche, die deutsche Emigration in einer V. in Paris zusammenzufassen, scheiterten letztlich an dem Führungsanspruch der Vertreter der KPD. V.-Regierungen gab es in Frankreich (Koalition aus Vertretern der Sozialistischen Partei Frankreichs und der französischen [liberalen] Radikalsozialisten mit parlamentarischer Unterstützung der Kommunistischen Partei Frankreichs) und in Spanien (anfänglich ebenfalls parlamentarische Unterstützung durch die Kommunistische Partei Spaniens, später mit deren Regierungsbeteiligung). Alle derartigen bündnispolitischen Versuche endeten spätestens mit dem Abschluß des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes („Hitler-Stalin-Pakt“) am 23. 8. 1939. Bis in die Reihen der Kommunisten galt dieser Vertragsabschluß als Verrat am Antifaschismus. Die mit der V.-Politik verbundene Neuorientierung kommunistischer Strategie und Taktik bildete jedoch die Grundlage für die Politik der KPD/SED nach 1945 in der SBZ/DDR gegenüber den anderen Parteien, für die Gründung des Deutschen Volkskongresses und die Nationale Front, für die Konzeption einer antifaschistisch-demokratischen Übergangsphase zu einer volksdemokratischen Ordnung (Geschichte der DDR) usw. — Auch die Versuche der KPD/SED, auf die Entwicklung in den Westzonen und in der Bundesrepublik Einfluß zu nehmen, insbesondere deren Bemühungen, Teile der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Gewerkschaften und bürgerliche Gruppen für die Deutschlandpolitik der SED zu gewinnen, erinnerten vielfach an die Konzeption der V. Der Begriff V. wird jedoch weder von der SED noch von der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) in diesem Zusammenhang verwendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1439 Volksaussprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskammer

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der V. wurde auf dem VII. Weltkongreß (1935) der Komintern als Bezeichnung für eine neue Form der Bündnispolitik geprägt. Der Übergang zur V.-Politik war Ausdruck einer Änderung der strategischen Linie der Komintern. Sie versuchte mit dieser neuen politischen Konzeption Schlußfolgerungen aus dem Scheitern der kommunistischen Parteien — insbesondere der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) — vor dem Faschismus und…

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Ministerium für Handel und Versorgung (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der Wirtschaftspolitik der SED hat — angesichts des der Produktionsmittelindustrie eingeräumten Vorranges — die Versorgung der Bevölkerung über lange Zeit (mit Unterbrechungen z.B. in der Zeit des Neuen Kurses) eine nachgeordnete Rolle gespielt. Um die aus den Versorgungsmängeln resultierenden Unzufriedenheiten zu dämpfen, wurden die Gründe der Mangelsituation vielfach den verantwortlichen Staatsfunktionären angelastet. In dem relativ häufigen Wechsel der Leiter der Hauptverwaltungen bzw. der Minister bis in die 60er Jahre spiegeln sich diese Konflikte auch auf der obersten Leitungsebene wider: Deutsche Verwaltung für Handel und Versorgung, bis Mai 1948, Georg Handke, SED; DWK Handel und Versorgung, Mai 1948 bis Oktober 1949, Ganter-Gilmans, CDU; MfHV. Oktober 1949 bis Dezember 1952, Dr. Karl Hamann, LDPD, Februar 1953 bis Juli 1959, Kurt Wach, SED; Juli 1959 bis September 1963, Kurt Merkel, SED; Oktober 1963 bis März 1965, Gerhard Lucht, SED; März 1965 bis November 1972, Günter Sieber, SED. Seit November 1972 ist Gerhard Briksa (SED) Minister; Staatssekretäre sind Dr. Helmut Danz (SED) und Dr. Werner Jurich (SED). Ferner gibt es im MfHV. 6 Stellv. des Ministers, von denen 5 der SED und 1 der CDU (Dr. Harald Naumann) angehören. Das MfHV. ist als zentrales Organ des Ministerrates [S. 904]der DDR verantwortlich für die Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik im Binnenhandel. Im Rahmen des Aufgabengebietes Handel hat es uneingeschränkte Leitungsbefugnis für den zentralgeleiteten Handelsbereich und Eingriffsmöglichkeiten in den bezirksgeleiteten Handel. Instrument für die Durchsetzung der Aufgaben ist der Volkswirtschaftsplan. Im Rahmen des Aufgabengebietes Versorgung ist das MfHV. oberstes Koordinierungsorgan für alle beteiligten Ministerien und Versorgungseinrichtungen. Die Grundlage dafür ist der zentrale Versorgungsplan, dessen Hauptaufgaben seit 1973 Bestandteil des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes sind (GBl. SDr. Nr. 726, S. 184). Dem MfHV. sind im Großhandel direkt unterstellt die 5 Zentralen Warenkontore: Waren täglicher Bedarf; Haushaltswaren; Technik; Schuhe und Lederwaren; Möbel/Kulturwaren/Sportartikel und die Großhandelsdirektion Textil und Kurzwaren. Weiterhin sind dem MfHV. unterstellt: die Hauptdirektion des Volkseigenen Einzelhandels (HO), die Vereinigung volkseigener Warenhäuser CENTRUM, die Hauptdirektion Spezialhandel, die Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln (OGS), die Vereinigung Interhotel, das zentrale Organisations- und Abrechnungszentrum, das Institut für Marktforschung sowie das Ökonomische Forschungszentrum des Binnenhandels. Vom MfHV. zentral geleitete Betriebe sind die Handelsgesellschaft Ko-Impex, der Außenhandelsbetrieb Fruchtimex, das Kombinat Handelstechnik, der Handelsbetrieb Exquisit und das Handelsunternehmen Delikat. Koordinierungsbeziehungen bestehen zum Verband der Konsumgenossenschaften (Binnenhandel, IV.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 903–904 Ministerium für Glas- und Keramikindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der Wirtschaftspolitik der SED hat — angesichts des der Produktionsmittelindustrie eingeräumten Vorranges — die Versorgung der Bevölkerung über lange Zeit (mit Unterbrechungen…

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Aktionseinheit der Arbeiterklasse (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des Kapp-Putsches in Deutschland 1920 gilt als Erfolg der Verwirklichung der AdA. In ihrer allgemeinen Form wurde diese jedoch erst angesichts des Faschismus durch den VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1935 theoretisch konzipiert. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die sich — als Zusammenschluß von SPD und KPD — selbst als Ergebnis der auf dem Gebiet der heutigen DDR praktizierten Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten begreift, propagierte bis Ende der 60er Jahre die Herstellung der AdA. in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für auch dort durchzuführende gesellschaftspolitische Veränderungen sowie die Herstellung einer AdA. der DDR und der Bundesrepublik mit dem Endziel einer Wiedervereinigung beider deutscher Staaten. Seit ihrem 1970 eingeleiteten Wandel in der nationalen Frage (Nation und nationale Frage) hat die SED diese spezifische, auf die deutsche Situation angewandte Fassung der AdA. fallen gelassen. Sie hält jedoch auch weiterhin am allgemeinen Prinzip der AdA. fest, wie es z.B. von der internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969 formuliert wurde, die die Kommunisten und anderen oppositionellen Kräfte nichtsozialistischer Staaten, besonders die Sozialdemokraten, zur Aktionseinheit aufforderte. Mit der AdA., die eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Politik kommunistischer Parteien Westeuropas spielt, ist nicht der Begriff der „Aktionseinheit aller Kommunisten“ zu verwechseln, den die SED und andere eng mit der KPdSU verbündete Parteien in der internen Diskussion der kommunistischen Weltbewegung verwenden, wenn sie an abweichlerische Parteien appellieren, ihre Positionen zugunsten der Wiederherstellung der größeren Geschlossenheit im Weltkommunismus — zumindest zeitweilig für die gemeinsame Durchführung einzelner Aktionen — zurückzustellen. Bündnispolitik; Eurokommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 38 Aktiengesellschaft (AG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aktiv

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des…

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1985: A, Ä

Abgabenverwaltung Abgrenzung Abrüstung Absatz Abschreibungen Abweichung Aeroklub der DDR Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarsteuern Agrarwissenschaften Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akkumulation Aktiengesellschaft (AG) Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) Altenpolitik Altguthaben und -Ablösungsanleihe Amateurfunk Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Löhne Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise beim Ministerrat Anarchismus Angelsport Angestellte Anlagevermögen Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anthropologie Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antikommunismus Antisemitismus Apotheken Apparat Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesetz der Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitseinheit (AE) Arbeitseinkommen Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgesetzbuch (AGB) Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitskräfte Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsnormung Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsstudium Arbeitsverpflichtung Architekten Architektur Arzneimittelversorgung Asoziales Verhalten Ästhetik Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufklärung, Sexuelle Ausbildungsförderung Ausfallzeiten Ausländerstudium Auslandspropaganda Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG) Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandelsbetriebe (AHB) Außenpolitik Außenwirtschaft und Außenhandel Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen Automatisierung

Abgabenverwaltung Abgrenzung Abrüstung Absatz Abschreibungen Abweichung Aeroklub der DDR Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarsteuern Agrarwissenschaften Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für…

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1985: M

Maifeier Maoismus Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Massenorganisationen Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Medienpolitik Medizinischer Assistent Meinungsforschung Meister Meldewesen, polizeiliches Meliorationen Messen der Meister von Morgen (MMM) Metallverarbeitende Industrie Meteorologischer Dienst der DDR (MD) Mietermitverwaltung Mietrecht Mikroelektronik Militarisierung Militärmissionen, Alliierte Militärpolitik Mindestlohn Ministerium der Finanzen (MdF) Ministerium der Justiz (MdJ) Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau Ministerium für Außenhandel (MAH) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Bauwesen Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Ministerium für Chemische Industrie Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Ministerium für Geologie Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Glas- und Keramikindustrie Ministerium für Handel und Versorgung Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Ministerium für Kohle und Energie Ministerium für Kultur Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Ministerium für Leichtindustrie Ministerium für Materialwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau Ministerium für Staatssicherheit Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Ministerium für Verkehrswesen (MfV) Ministerium für Volksbildung Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau Ministerium für Wissenschaft und Technik Ministerrat Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte Mitteldeutschland Möbelindustrie Moral, Sozialistische Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Musikschulen Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind

Maifeier Maoismus Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Massenorganisationen Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Medienpolitik Medizinischer Assistent Meinungsforschung Meister Meldewesen, polizeiliches Meliorationen Messen der Meister von Morgen (MMM) Metallverarbeitende Industrie Meteorologischer Dienst der…

DDR A-Z 1985

Agrarflug (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung von Düngungs-, Pflanzenschutz- und sonstigen Arbeiten in der Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Wasserwirtschaft (sonstige Arbeiten dienen der Aussaat landwirtschaftlicher Kulturen oder deren Entlaubung, zur Samengewinnung, dem Gewässerschutz, der Waldbrandbekämpfung, der Luftbildtechnik usw.). Seit der Einführung aviotechnischer und aviochemischer Verfahren im Jahr 1957 hat die A.-Leistung in der DDR relativ und absolut ständig zugenommen. Bis zum Jahr 1985 soll die pro Jahr beflogene Fläche auf rd. 6,0 Mill. ha erweitert werden. Gemessen an der pro Jahr beflogenen Fläche nimmt die DDR in der Rangfolge der europäischen Staaten hinter der Sowjetunion und Bulgarien die 3. Position ein. Setzt man die beflogene Fläche ins Verhältnis zur vorhandenen Nutzfläche, so steht die DDR in Europa (einschließlich der UdSSR) an 1. Stelle. (In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich rd. 40.000 ha LN bezogen.) Die bisher erzielte und künftig geplante Zunahme der Flächenleistung ist ein Ergebnis der Erweiterung des Flugzeugparkes, der Erhöhung der technischen Leistungsfähigkeit der Maschinen und der mehrfachen Rationalisierung der Einsatzorganisation. [S. 10] Rund 10 Jahre nach Aufnahme des Flugbetriebes (1966) setzte die DDR bereits 66 Maschinen ein. Die Anzahl wurde kontinuierlich erhöht; sie erreichte 1970 mehr als 100 und sollte bis 1975 auf 200 Maschinen anwachsen. Dieses Ziel wurde jedoch zunächst nicht weiter verfolgt, nachdem seit 1973 zunehmend Maschinen der sowjetischen, vereinzelt auch der polnischen A.-Gesellschaft zur Brechung der Arbeitsspitzen (N-Spätdüngung bei Getreide) herangezogen werden. Die Anzahl der eingesetzten ausländischen Maschinen stieg von 5 (1973 und 1974) auf 20 (1975) und erreichte in den Jahren 1977 und 1983 59 bzw. 63. Gleichzeitig setzte die DDR rd. 210 eigene Maschinen, darunter 15 Hubschrauber des sowjetischen Typs Kamov ein. Im übrigen sind ausschließlich Starrflügler folgender Typen im Gebrauch: L 60 (Brigadyr), Omnipol ČSSR; AN-2, Antonow, SU, Doppeldecker; Z. 37 (Czmelak), Omnipol ČSSR, Tiefdecker; PLZ-106, Delta-Mielex, Polen, Tiefdecker (ab 1980 eingeführt). Die Einführung des A.-Wesens ist vorrangig struktur- und produktionspolitisch bedingt. Wirtschaftliche Vorteile, die anfangs unterstellt bzw. erwartet wurden, konnten dagegen bisher nicht verzeichnet werden. Der strukturpolitische Effekt ergab sich insbesondere während der Endphase der Kollektivierung (Agrarpolitik) in den Jahren 1958–1960. Das Agrarflugzeug diente als eindrucksvolles Demonstrationsobjekt für die Möglichkeiten einer großflächigen Wirtschaftsweise. Später wurden die Preise für die Behandlung von Flächen unter 50 ha mit Zuschlägen und von Flächen mit mehr als 75 ha mit Abschlägen differenziert, um Flächen- und Betriebszusammenlegungen zu fördern. Schließlich ist die seit 1970 zu verzeichnende Verdoppelung der beflogenen Fläche eng an die Ausgliederung aller agrochemischen Arbeiten aus den Pflanzenbaubetrieben und deren Wahrnehmung durch die hierfür eingerichteten Spezialbetriebe Agro-Chemische Zentren (ACZ) gebunden (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die produktionspolitischen Aspekte des A.-Wesens ergeben sich daraus, daß Mehrerträge erwartet werden, weil als Folge der hohen Flächenleistung der Flugzeuge die Arbeiten u. U. termingerechter durchgeführt werden, die Unabhängigkeit der Flugzeuge von der Exposition und dem Zustand der Flächen aviochemische Arbeiten auch dann erlaubt, wenn der Einsatz von Bodengeräten nicht möglich ist, schließlich die beim Einsatz von Bodengeräten unvermeidbaren Pflanzenschäden unterbleiben. Insofern kann der Einsatz von Agrarflugzeugen als Maßnahme zur Intensivierung der Agrarproduktion bezeichnet werden. Die mit dem A. verbundenen Kosten werden ungeachtet des bisher nicht nachweisbaren Mehrertrages von den Landwirtschaftsbetrieben nur etwa in dem gleichen Umfang getragen, wie er beim Einsatz von Bodengeräten entstehen würde. (Andernfalls entfiele jeder Anreiz zum Flugzeugeinsatz.) Diese Regelung hat zur Folge, daß die staatlichen Subventionsleistungen für den A. ständig steigen. Diese betragen gegenwärtig (1982) in der Stickstoffdüngung je nach Aufwandmenge und Einsatzgebiet ca. 50 bis 80 v.H. der Gesamtkosten. Bei der Ausbringung sonstiger Mineraldünger werden ca. 43 bis 79 v.H., bei Pflanzenschutzarbeiten ca. 20 bis 60 v.H. und bei der Getreideaussaat ca. 43 bis 63 v.H. der Gesamtkosten durch Subventionen gedeckt. Die Kosten je ha beflogene Fläche ergeben sich einerseits aus den Kosten pro Flugstunde und andererseits aus der Flächenleistung pro Flugstunde. Beide Kostenfaktoren mußten zwangsläufig zu Interessengegensätzen führen, solange der Flugzeughalter (Betrieb Agrarflug der Interflug) und die Flugzeugnutzer (Pflanzenbaubetriebe) nicht identisch sind. Zur Aufhebung der Interessengegensätze wurde ab 1973 das Chartersystem eingeführt. Die Flugzeuge wurden den ACZ mit der Auflage übergeben, sie mindestens 530 Flugstunden (Fh) pro Jahr produktiv einzusetzen. Die durchschnittliche Flugleistung konnte auf diese Weise von 460 Fh/Jahr im Jahr 1970 auf 540 Fh im Jahr 1975 erhöht werden. Im Jahr 1977 sind 565 Fh pro Flugzeug geflogen worden. Für 1982 wurden 650 Fh angestrebt. Eine Auslastung in diesem Umfang ist jedoch nur möglich, wenn die Flugzeuge auch zu Arbeiten herangezogen werden, die mit Bodengeräten beträchtlich billiger erledigt werden können. Bisher wurden mit 156 ACZ langfristige Charterverträge für 1–3 Flugzeuge abgeschlossen. Der Flugzeugeinsatz soll weiter rationalisiert werden durch ein optimales Netz von Arbeitsflugplätzen, den Bau von Flugzeughallen (für Wartungsarbeiten) in den ACZ, durch den Schichteinsatz während der Getreidedüngung und durch die Verringerung der Beladezeit. Für das A.-Wesen bestehen folgende Leitungsorgane: 1. Zentrale Leitung des Betriebs Agrarflug Berlin-Schönefeld; sie unterhält Stabsabteilungen für Fragen der Ökonomie, für die technische Leitung, für die Produktionsleitung und den Flugbetrieb und für die Anleitung der Produktionsbereiche. Sie wird beraten durch eine beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) gebildete „Ständige Arbeitsgruppe Agrarflug“, der Vertreter der Ministerien für Chemische Industrie und Verkehrswesen sowie der Institute für Düngungsforschung und Pflanzenschutzforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften angehören (Agrarwissenschaften, 2. a). 2. Die 4 Produktionsbereiche wurden aus den früheren Flugstützpunkten entwickelt. Sie haben die Instandhaltung der Maschinen einschließlich der Ersatzteilversorgung und der Treibstoffversorgung zu gewährleisten. Sie sind für die Erfüllung der Produktionspläne (Organisation der Produktion, Vertragsgestaltung und -kontrolle) verantwortlich und leiten die seit 1976 eingerichteten Bezirksstaffeln an. 3. Die Bezirksstaffeln umfassen je nach befliegbarer Nutzfläche 10–20 Maschinen. Bei den Bezirken sind Arbeitsgruppen eingerichtet, die den Produktionsleitern für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke Entscheidungshilfe leisten sollen. Für den Einsatz der Maschinen und des Flugpersonals gelten strenge Sicherheits- und Gesundheitsschutzbe[S. 11]stimmungen. Da die Zahl der Starts und Landungen pro Tag, Woche und Monat begrenzt ist, wird die Besetzung jeder Maschine mit 2 Besatzungen angestrebt. Die Ausbildung von Agrar-Ingenieuren zu Piloten erfolgt an der Betriebs-Akademie Leipzig-Mockau in 12monatigen Lehrgängen. Jährlich werden 30–40 Piloten ausgebildet. Mehr als 80 v.H. des fliegenden Personals besaßen 1980 eine landwirtschaftliche Fach- oder Hochschulbildung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 9–11 Agnostizismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Komplex (AIK)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung von Düngungs-, Pflanzenschutz- und sonstigen Arbeiten in der Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Wasserwirtschaft (sonstige Arbeiten dienen der Aussaat landwirtschaftlicher Kulturen oder deren Entlaubung, zur Samengewinnung, dem Gewässerschutz, der Waldbrandbekämpfung, der Luftbildtechnik usw.). Seit der Einführung aviotechnischer und aviochemischer Verfahren im Jahr 1957 hat die…

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Spedition (1985)

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten Beförderungsmethode (z.B. Sammelladung, oder Containertransport), die Verbindung von Leistungsangeboten mehrerer Verkehrsarten (z.B. Lkw/Bahn — kombinierter Verkehr), die Besorgung und Behandlung der Frachtdokumente, Abrechnung und Verrechnung der Transporttarife, An- und Abfuhr sowie Lagerung von Gütern. Führen die S. [S. 1249]die Transporte selbst durch (Selbsteintrittsrecht), wirken sie als Frachtführer. In der DDR unterscheidet man Binnen-S. und internationale S. 1. Binnenspedition. Die S.-Betriebe bzw. -abteilungen der Kraftverkehrsbetriebe sind in die Kraftverkehrskombinate auf Bezirksebene mit eingeschränktem Aufgabenbereich integriert (Kombinat Kraftverkehr, VEB). Die S. wirken lediglich als Frachtführer, Erfüllungsgehilfe und Lagerhalter. Andere grundsätzliche Aufgaben einer S., wie die Transportvermittlung und -organisierung (z.B. hinsichtlich des günstigsten Verkehrsmittels und -wegs) obliegen den Transportausschüssen (Verkehrswesen, II.). Als Frachtführer sind die S. gemeinsam mit der Deutschen Reichsbahn (DR) bei der Durchführung des Stückguttransports (Transportgemeinschaft) tätig. Es gibt im Binnenverkehr der DDR bisher keinen eigenständigen Spediteur-Sammelgutverkehr. Ferner wirken die binnenländischen S. bei der An- und Abfuhr von Schiffs- und Wagenladungen als Frachtführer. Als Erfüllungsgehilfe ist die Binnen-S. für die internationale S. (Transportdurchführung im Lkw-Verkehr einschließlich der notwendigen Nebenleistungen wie Signieren, Verladen, Verpacken) und für die DR beim Haus-Haus-Gepäckverkehr tätig. Lagerhaltungsfunktionen werden von S. beim Sammeln von Exportstückgütern und beim Komplettieren von Sendungen zu größeren Partien ausgeübt. Tätigkeiten einer S. im eigentlichen Sinne werden derzeit nur bei bestimmten Leistungsbereichen (Möbel und Umzugsgut, Schwerlast- und Spezialtransporte) wahrgenommen. In der Möbel-S. existieren neben den volkseigenen auch noch private S. Um den Gütertransport noch effizienter zu gestalten, ist vorgesehen, bei den Verkehrskombinaten eine Binnen-S. mit allen traditionellen Aufgabenbereichen (s. o.) aufzubauen. In einer ersten Phase soll ein Sammelladungsverkehr für eilbedürftige Sendungen organisiert und durchgeführt werden. 2. Internationale Spedition. Ihre Aufgaben werden auf der Grundlage des Außenhandelsspeditionsmonopols vom am 1. 7. 1979 gegründeten VEB Kombinat Deutrans (D.) wahrgenommen. Diese Wirtschaftsorganisation der DDR besteht aus den Betrieben VEB Deutrans — Internationale S. (Stammbetrieb des Kombinats), dem VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr und dem VEB Deutrans — Transcontainer, hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und ist dem Ministerium für Verkehrswesen unmittelbar unterstellt. Der Stammbetrieb VEB Deutrans — Internationale S. wurde am 1. 1. 1954 gegründet und ist aus der Deutsch-Russischen-Transport AG (DERUTRA AG) im Ergebnis des ersten Staatsvertrages zwischen der UdSSR und der DDR hervorgegangen und hat inner- und außerhalb der DDR eine große Anzahl von Filialen, Zweigstellen und Vertretungen. Daneben bedient er sich eines internationalen Netzes ausländischer (auch kapitalistischer) Vertrags- und Korrespondenzspediteure. D. nimmt entsprechend der ihm erteilten Aufträge Dispositionen über den Transport, den Umschlag und die Lagerung von Außenhandels- und Transitgütern vor. Über diese Eigenschaft als Interessenvertreter seiner in- und ausländischen Auftraggeber (z.B. Außenhandels- und S.-Betriebe) hinaus vermittelt er auch Transportleistungsexporte für Transportbetriebe der DDR und trägt besonders auch zur Erwirtschaftung von Devisen bei. Im Gegensatz zur Binnen-S. ist D. Spediteur im eigentlichen Sinne mit folgenden Hauptaufgabengebieten: Abschluß von Verträgen mit Transport- und Umschlagbetrieben im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers, Überwachung und Gewährleistung der Dispositionen des Versenders, Avisieren des Versands sowie des Empfangs von Gütern und Erstellen der erforderlichen Papiere und Dokumente, Auslieferung von Gütern gegen Zahlungs- und Ablieferungsnachweise, Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten, Empfang und Weiterleitung (ggf. Zwischenlagerung) von Gütern im eigenen und fremden Namen, Erteilen zahlungsauslösender Dokumente, Durchsetzen von Ansprüchen (Reklamationen) im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber, Frachtenkontrolle und -reklamation, Mitwirkung bei der Erledigung von Zollformalitäten, das Behandeln und Versenden der Begleitdokumente, das Beschaffen von Konnossementen, den Abschluß von Transport- und Lagerversicherungen u.a.m. Im Rahmen seiner Aufgabengebiete hat D. eine bestmögliche Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes zu gewährleisten. Mittel hierzu sind u.a.: Auswahl der volkswirtschaftlich günstigsten Transportbetriebe und -zweige, Transportwege, Transporttarife, Verlade- und Verschiffungstermine, Organisation von Sammelverkehren. Die Erwirtschaftung von Devisen durch Organisation von Transporten für Rechnung Dritter (Transit, cross-trade) ist ebenfalls eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe. D. disponiert den Zu- und Ablauf von den Seehäfen und übernimmt auch die Buchung von Schiffsraum sowie den Umschlag in den Seehäfen. Die Filialen von D. ermitteln und bilanzieren den Transportbedarf für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr der DDR. D. hat sich im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr der Bundesrepublik vor allem durch niedrige Frachtraten zu einer starken Konkurrenz für westdeutsche Güterkraftverkehrsunternehmen entwickelt. D. gehört der Konferenz der S.-Organisationen der Mitgliedsländer des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und der Internationalen Föderation der S.-Organisationen (FIATA) an. Der VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr ist für die Organisierung und Durchführung von Transporten und S.-Leistungen im grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr für den DDR-Außenhandel und für ausländische Auftraggeber zuständig. Er wurde am 1. 7. 1979 gegründet und hat seinen Sitz in Potsdam. Transportaufträge werden mit eigenen oder von Kraftverkehrskombinaten vertraglich gebundenen Lkw durchgeführt. Gleichzeitig werden mit Hilfe der Filialen und Zweigstellen der VEB Deutrans — Internationale S. die speziellen S.-Leistungen erbracht. [S. 1250]Der VEB Deutrans — Transcontainer (Zentrale in Berlin) wurde am 1. 7. 1979 als Nachfolgebetrieb der DDR-Transcontainerorganisation DDR-CONT gegründet. Betriebsteile sind in Berlin (Ost), Dresden, Erfurt, Rostock und Halle angesiedelt, Betriebsabteilungen in Karl-Marx-Stadt, Zwickau, Leipzig, Magdeburg und Eberswalde; ferner besteht ein Intercontainerbüro in Berlin (West). Hauptaufgaben dieses Kombinatsbetriebes sind die Organisierung des grenzüberschreitenden Großcontainerverkehrs für den DDR-Außenhandel sowie der Transportleistungsexport mit in- und ausländischen Containern. Das Leistungsangebot erstreckt sich auf die Organisierung durchgehender Transportketten auf der Grundlage von Durchfrachtverträgen, die Überlassung von Großcontainern im Miet- und S.-Geschäft sowie die Vermietung von Großcontainern an ausländische Transportkunden in Form des internationalen Leasings. Dieser Kombinatsbetrieb ist Mitglied des Abkommens über die gemeinsame Nutzung von Großcontainern im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen RGW-Ländern sowie gleichzeitig der Vertreter der DDR für kommerzielle Fragen in der Internationalen Gesellschaft für den Transcontainerverkehr (Intercontainer). Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248–1250 Spartakiaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sperrkonten

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten…

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C. Die Steuerverpflichtungen der Kommissionshändler

Steuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr. 681, 1970, S. 1, Abs. 1). Diese Wesenserklärung der St. stimmt teilweise wörtlich mit der Kennzeichnung überein, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit besitzt. Die zitierte Begriffsbestimmung der St. ist jedoch nur für einen kleinen Teil der in der DDR erhobenen Abgaben maßgebend. Entsprechend den politischen Vorgaben der SED-Führung werden die Haupt-St. des Abgabensystems der DDR, die von den Betrieben der Staatswirtschaft aufgebracht werden, nicht als St. bezeichnet. Aus politisch-ideologischen Gründen werden nur diejenigen Pflichtzahlungen als St. bezeichnet, die a) aus dem nicht-staatseigenen Sektor der Wirtschaft stammen oder die b) von der Bevölkerung entrichtet werden. Alle Pflichtzahlungen, welche dagegen die staatseigenen Betriebe aller Wirtschaftsbereiche an die öffentlichen Haushalte leisten, werden als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Dieser staatlichen Sprachregelung wird von einzelnen Finanzwissenschaftlern in der DDR ab und an widersprochen. Sie weisen darauf hin, daß die Abgaben der staatseigenen Betriebe alle Kennzeichen einer St. erfüllen. Wie jede andere St. auch ist z.B. die Nettogewinnabführung der staatlichen Kombinate ein regelmäßig verlangter zwangsweiser Werttransfer an den Fiskus, ohne daß damit eine spezielle oder generelle Gegenleistung des Staates an den abgabenpflichtigen Großbetrieb verbunden ist. Ganz offenkundig St.-Charakter hätten die produktgebundenen Abgaben, die bei nahezu allen Konsumgüterumsätzen fällig werden (= kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St.). Die durch diese Abgaben erzielten Einnahmen werden zwar durch die Betriebe kassiert und von ihnen an den Staatshaushalt weitergeleitet, gezahlt und getragen würden sie jedoch von den privaten Haushalten, welche die mit Abgaben belasteten Verbrauchsgüter kaufen. Angesichts dieser Sachlage hätte man auch in der Sowjetunion für die produktgebundenen Abgaben die korrekte Bezeichnung „differenzierte Umsatzsteuer“ gewählt. Gegen diese Auffassung wird von den orthodoxen [S. 1312]marxistisch-leninistischen Politökonomen in der DDR vorgebracht, daß „der Begriff der Steuer einen Wechsel im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens voraussetzt“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1970, S. 744). Diese Bedingung sei bei den Abgaben der Staatswirtschaft an den Staatshaushalt nicht erfüllt. Über die Aufteilung und Verwendung des Bruttogewinns der in Gemeineigentum befindlichen Betriebe könne der Staat als Eigentümer nach seinem Ermessen verfügen. In der 3. Aufl. des offiziösen „Ökonomischen Lexikons“ von 1980 hat die SED-Führung die Auseinandersetzung darüber, ob es sich bei den Abgaben der Staatswirtschaft um St. handelt, wie folgt entschieden: „Der Begriff der Steuer schließt in der DDR nicht die Abführungen der volkseigenen Wirtschaft an den Staatshaushalt ein, für die in anderen sozialistischen Ländern ebenfalls der Steuerbegriff verwendet wird.“ Für die in der Bundesrepublik vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Geldleistungen wird in der westdeutschen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis häufig auch neben dem Etikett „Steuer“ der synonyme Begriff „Abgaben“ benutzt. Diese Bezeichnung ist auch vielfach in der Fachliteratur der DDR anzutreffen. Allerdings hat sie sich nicht als Oberbegriff eingebürgert, der sowohl die St. der Bevölkerung und der nicht-volkseigenen Wirtschaft als auch die Abführungen der Staatswirtschaft an den Fiskus umfaßt. In der Abgabenordnung vom 2. 11. 1970 bezieht sich diese Umschreibung nur auf die St. im engeren Sinne und auf die Verbrauchsabgaben genannten Verbrauchs-St., die in der DDR nur noch für wenige ausgewählte Konsumwaren erhoben werden. In der Regel sind die Anfang der 50er Jahre eingeführten Verbrauchsabgaben in den Produktions- und Dienstleistungsabgaben (= produktgebundene Abgaben) aufgegangen. Abweichend vom Sprachgebrauch des DDR-Abgabenrechts wird in einigen RGW-Ländern die Bezeichnung „Abgaben“ aber auch bei der Namengebung für einzelne Abführungen verwendet, welche die Staatsbetriebe an die öffentlichen Etats zu überweisen haben. So erhielt z.B. die auf das Produktivvermögen bezogene Kapital-St. der Handels- und Produktionsbetriebe in der DDR den Namen Handelsfondsabgabe bzw. Produktionsfondsabgabe. Als Sammelbegriff für alle Pflichtzahlungen, die an die Staatskasse geleistet werden, hat sich in den letzten 10 Jahren immer mehr die Umschreibung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle Formen der staatlichen Mittelbeschaffung ab. Er umschließt auch die Weiterleitung der Erlöse der Einrichtungen der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion an die öffentlichen Haushalte (z.B. der Eintrittsgelder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) und die Einkünfte aus Gebühren, Beiträgen und Zöllen. II. Funktionen der Steuern Die Dienste, welche die St. im Sinne der Staatsführung zu erfüllen haben, können 1. fiskalischer Art und/oder 2. finanzpolitischer Natur sein. Im ersten Fall helfen sie bei der Beschaffung der Geldmittel, welche die Regierung benötigt, um die Produktion von öffentlichen Gütern für ihre eigenen Zwecke zu bezahlen und um das Angebot von öffentlichen Leistungen zu finanzieren, welche für die Bevölkerung bestimmt sind. Im zweiten Fall dienen die St. der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Zielsetzungen. In Übereinstimmung mit den Funktionen des gesamten Finanzsystems werden in der DDR die St. dazu genutzt, um folgende 5 finanzpolitischen Aufgaben zu erfüllen: A. Mittelbeschaffungsfunktion Auch der sowjet-sozialistische Staat nutzt Steuern als Instrument der Mittelbeschaffung. Seit 1976 werden jedes Jahr rd. 70 v.H. des Volkseinkommens der DDR im wesentlichen mit Hilfe von St. im Öffentlichen Gesamthaushalt konzentriert und dann für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben eingesetzt (Staatsquote = Anteil der Einnahmen des einheitlichen Staatshaushalts der DDR am materiellen Nettoinlandsprodukt [Gesamtprodukt, Gesellschaftliches] ohne den Beitrag der als unproduktiv betrachteten Dienstleistungsbereiche). B. Allokations- und Lenkungsfunktion Die Wirtschaftsführung bedient sich ferner ausgiebig der St.-Politik, um die Produktionsressourcen der Volkswirtschaft in die als vorrangig ausgewählten Verwendungen zu lenken. Zu diesen Maßnahmen gehört z. B, daß die Wirtschaftsführung über variable steuerliche Teuerungszuschläge auf ausgewählte Verbrauchsgüter (= Umsatz- und Verbrauchs-St.) bestimmte Einkommensverwendungen der privaten Haushalte diskriminiert (darunter den Kauf von Autos, Pelzen, Alkohol und Importwaren) und bestimmte Verbrauchsausgaben begünstigt (darunter den Kauf von Büchern und Kinderbekleidung). Ziel dieser steuer- und preispolitischen Beeinflussung der Kaufentschlüsse der Konsumenten ist, die Verbraucher dazu zu bewegen, einen Warenkorb zu wählen, welchen der Staat ex ante aufgrund seiner Prioritäten als den besten für seine Bürger ausgesucht hat. Gelingt diese steuer- und preispolitische Formierung der privaten Kaufentschlüsse, so erfolgt die Allokation der Ressourcen in der Konsumgüterindustrie entsprechend den Präferenzen der Staatsführung (Preissystem und Preispolitik). C. Stimulierungsfunktion Gezielte St.-Erleichterungen und St.-Vergünstigungen dienen außerdem in großem Umfang zur Stimu[S. 1313]lierung von Leistungen und zur Stabilisierung des Arbeitseinsatzes auf einem hohen Leistungsniveau. Zu diesen steuerlichen Anreizmaßnahmen gehört, daß zumeist der Gewinnsteuersatz für Gewinne, welche die Wirtschaftsunternehmen über das Plansoll hinaus erzielt haben, niedriger ist als der Prozentanteil vom Nettogewinn, den der Staat vom Plangewinn der Betriebe als normale Nettogewinnabführung beansprucht. Um die Werktätigen zu Höchstleistungen im Produktionsprozeß anzuspornen, werden z.B. Prämien zum tariflichen Zeitlohn, der durch Stückakkord erzielte Mehrverdienst und die Leistungslöhne der Arbeitnehmer, die ihre individuellen Normen erfüllt haben, nur mit einem Steuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belastet (Lohnformen und Lohnsystem). D. Stabilisierungspolitische Funktionen St. werden in allen Zentralplanwirtschaften sowjetischen Typs immer dann als Stabilisierungsmittel eingesetzt, wenn die Wirtschaftsführung zur Verteidigung des Geldwertes und zur Unterbindung von illegal finanzierten Handelsgeschäften gezwungen ist, den bei den privaten Haushalten und bei den Betrieben entstandenen Geldüberhang abzuschöpfen (Geldtheorie und Geldpolitik). Um einen bei der Bevölkerung entstandenen Kaufkraftstau (z.B. in Form von Bargeldhorten) wieder abzubauen, benutzt die Regierung der DDR — um Widerstände in der Bevölkerung zu vermeiden — jedoch nicht die Lohn- und Einkommen-St. als Stabilisierungsinstrument. Statt dessen schöpft die Wirtschaftsführung den Geldüberhang vorzugsweise mit Hilfe von steuerlichen Teuerungszuschlägen auf die Herstellerabgabepreise ausgewählter Gruppen von Konsumgütern ab. Diese schärfere Besteuerung der Einkommensverwendung der Bürger bleibt zwar nicht unbemerkt, sie erfolgt jedoch verdeckt, kann von den St.-Pflichtigen in ihrem Ausmaß nicht ermittelt werden und ruft daher auch keine massenhaften St.-Widerstände hervor. — Bei stabilitätspolitisch motivierten Verbrauchssteueranhebungen werden die Güter des Grundbedarfs zumeist ausgespart. In der Regel nimmt der Fiskus vielmehr Verbrauchs- und Umsatzsteueranhebungen bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen, bei Importwaren und ganz allgemein bei Verbrauchsgütern des gehobenen Bedarfs (Luxusgüter, Genußmittel) vor. Dem Abbau der Zwangssparbeträge der VEB und Kombinate auf den Finanzfondskonten bei den Banken (Giralgeldüberhang) können die kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuern nicht dienen. Produktgebundene Abgaben werden in der DDR nur in die Industrieabgabepreise (IAP) bei Fertigwaren der Konsumgüterindustrie einkalkuliert (einphasige Steuereintreibung nur beim Fertigwarenhersteller, der die St. auf den Letztverbraucher überwälzt). Will die Wirtschaftsführung den VEB und Kombinaten unverwertbare Kaufkraftmengen entziehen, so erhöht sie stattdessen die Gewinnsteuersätze bei der Nettogewinnabführung. Im Jahre 1981 stammten in der DDR rd. 57 v.H., 1982 rd. 60 v.H. und im folgenden Jahr 1983 rd. 58 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushaltes aus folgenden beiden St.-Quellen: a) der kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. und b) aus der von den VEB, Kombinaten und den staatlichen Banken gezahlten Gewinn-St. Fast zwei Drittel seiner Einkünfte erzielt somit der Fiskus der DDR aus St.-Arten, für die in den von der Volkskammer verabschiedeten Abgabengesetzen keine St.-Sätze festgelegt werden. Bei diesen Haupt-St. kann die Staatsführung für jedes Haushaltsjahr ohne Einschaltung der Volksvertretung neue St.-Sätze dekretieren, sofern dies im Interesse der Erfüllung staats- und wirtschaftspolitischer Ziele für zweckmäßig angesehen wird. Darüber hinaus kann die Regierung sogar im Laufe des Haushaltsjahres Änderungen der St.-Sätze verfügen, wenn die Einnahmenpolitik an plötzliche Änderungen des Finanzbedarfes angepaßt werden muß. Infolge dieser und anderer Vollmachten besitzt die Regierung der DDR eine derart große finanzpolitische Flexibilität, daß sie — im Unterschied zu den parlamentarischen Demokratien des Westens — gar nicht darauf angewiesen ist, Ergänzungs- oder Nachtragshaushalte aufzustellen und dem Parlament zur Bewilligung vorzulegen, wenn sie sich plötzlich entschließt, ihre staats- und wirtschaftspolitischen Prioritäten — und damit den laufenden Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan — zu ändern. Aus den gleichen Gründen ist sie auch nicht darauf angewiesen, die zur Überbrückung zeitweiliger Finanzierungsengpässe fehlenden Einnahmen durch die Ausgabe von Staatsanleihen zu beschaffen. E. Verteilungspolitische Funktionen Genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland werden auch in der DDR die St. dazu benutzt, um über Korrekturen der personellen Einkommens- und Vermögensverteilung ein höheres Maß an sozialer Gerechtigkeit herzustellen und um über eine gleichmäßigere Wohlstandsverteilung die sowjet-sozialistische Gesellschaftsordnung zu stabilisieren (Distributionsfunktion). Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland ist jedoch in der DDR die Lohn- und Einkommen-St. nicht das Hauptinstrument der Regierung bei der Verwirklichung verteilungspolitischer Ziele. Diese Aufgabe hat man in erster Linie der schon erwähnten kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. übertragen (produktgebundene Abgaben). Dementsprechend werden in der DDR aus den Einnahmen durch die Besteuerung des gehobenen Verbrauchs und des Luxuskonsums die Preissubventionen zur [S. 1314]Verbilligung der Nahrungsgüter und das Angebot von Wohlfahrtsleistungen für die Bevölkerung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen finanziert. F. Kontrollfunktionen Zu den systemtypischen Aufgaben der St. gehört ferner die Überwachung der Planerfüllung durch die staatseigenen Wirtschaftsunternehmen. Vor jedem neuen Plan- und Wirtschaftsjahr wird für jede einzelne Produktionsorganisation genau errechnet, wie hoch ihre St.-Pflicht a) bei den produktgebundenen Abgaben, b) bei der Nettogewinnabführung und c) bei der Produktionsfondsabgabe ist, sofern der betreffende Betrieb den ihm vorgegebenen Betriebsplan voll erfüllt. Produziert nun der Betrieb teurer, als dies vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorherzusehen war, und kann er auch seine im Plan vorgeschriebene Auflage zur Senkung der Stückkosten nicht erfüllen, so entstehen für ihn Finanzierungsengpässe. Falls er dadurch mit seinen planmäßigen Gewinnabführungen an den Staat in Verzug gerät, ist dies für die Wirtschafts- und Finanzbehörden ein Signal, um nachzuprüfen, aus welchen Gründen die Planstörungen entstanden sind und wie man Abhilfe schaffen könnte. Auch die laufend eingehenden Erträge bei den kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. (produktgebundene Abgaben) sind für die Wirtschaftsbehörden und Banken eine Auskunftsquelle, der sie entnehmen können, ob die Produzenten von industriellen Konsumgütern ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen (Finanzkontrolle und Finanz[S. 1415]revision) (vgl. zu den Funktionen der St. in der DDR Schaubild 1). III. Anknüpfungspunkte der Besteuerung (Steuerquellen) Anders als in der Bundesrepublik werden in der DDR die St.-Quellen danach eingeteilt, welchem Eigentumssektor sie zugehören (Eigentum). Es gibt daher kein Einteilungsschema, welches die St. danach unterscheidet, ob Anknüpfungspunkt der Besteuerung a) Bestandsgrößen in Form von Geld- und Sachkapital sind oder ob b) das Objekt der Besteuerung die Wertschöpfung ist (Ressourcenzuwachs in der laufenden Periode). In der DDR haben vor allem im Zeitraum von 1949 bis 1961 steuerpolitische Vergünstigungen für Betriebe der Staatswirtschaft und für sozialistische Produktionsgenossenschaften auf der einen und steuerpolitische Diskriminierungsmaßnahmen für die Privatwirtschaft auf der anderen Seite eine große Rolle dabei gespielt, die überkommene individualistische Eigentums- und Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzuwandeln. Entsprechend dieser sozial-revolutionären Zielsetzung wurde die Besteuerungspolitik von Anfang an danach differenziert, zu welcher Eigentumsform der jeweilige steuerpflichtige Betrieb gehörte. Je nachdem, ob das St.-Subjekt ein Staatsbetrieb, eine Produktionsgenossenschaft oder ein privater Gewerbebetrieb ist, gelten jeweils andere St.-Gesetze und Besteuerungsformen. Auch die Anfang der 50er Jahre neugestaltete Besteuerung der individuellen Einkommen ist bis heute maßgeblich von klassenkämpferischen Zielsetzungen beeinflußt. So werden z.B. persönliche Einkommen aus Produktivvermögen und selbständiger Unternehmertätigkeit durch Erhebung exorbitant hoher St. diskriminiert, während demgegenüber die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit im Arbeitsprozeß nur einer gelinden Besteuerung unterworfen werden. Eine Konsequenz dieses Kategoriensystems der St.-Arten ist, daß dadurch die Bevölkerung zu einer eigenen St.-Quelle wird. Entsprechend der in der DDR gebräuchlichen Unterscheidung der Abgaben nach ihrer sozialökonomischen Herkunft gibt es 4 Klassen von fiskalischen Pflichtzahlungen: Abgaben der Staatswirtschaft, St. der nichtverstaatlichten Wirtschaft, St. der Bevölkerung (Besteuerung persönlicher Einkünfte aus verschiedenen Einkommensquellen), Sonstige St. und Abgaben. (vgl. Schaubild 2) IV. Steuern und Abgaben der Staatswirtschaft Die bei weitem ergiebigste St.-Quelle des Staatshaushalts der DDR sind die St. der Staatswirtschaft. In den fünf Jahren von 1978 bis 1983 stammten im Durchschnitt 45 v.H. der Gesamteinnahmen des DDR-Etats (ohne die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung — Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus der volkseigenen Wirtschaft (Staatshaushalt, VI.) (vgl. Tabelle 1). Infolge der 1982 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verschärften Gewinnbesteuerung nahm die Bedeutung der Unternehmens-St. als Instrument der Mittelbeschaffung erheblich zu. Die den staatlichen Produktionsorganisationen und Banken auferlegten Unternehmens-St. brachten erstmals 1982 rd. 50 v.H. der gesamten Etateinkünfte ein. 1983 erzielte der Fiskus der DDR rd. 49 v.H. seiner Gesamteinkünfte aus den Unternehmenssteuern. In der jährlichen Berichterstattung des Ministerrates vor der Volkskammer über die Haushaltspolitik im abgelaufenen Wirtschaftsjahr (Haushaltsrechnung) werden die Budgeteinkünfte aus der differenzierten Umsatz- und Verbrauchs-St. zu den Abgaben der Staatswirtschaft gerechnet. Da diese St. jedoch eindeutig allein von der Bevölkerung getragen wird, zählt sie tatsächlich zu den Bevölkerungs-St. und nicht zu den Abgaben der volkseigenen Wirtschaft (vgl. <xref=dd21.318a:Tabelle 1>). Jede andere Abgrenzung verschleiert das Ausmaß der tatsächlichen direkten und indirekten St.-Belastung der privaten Haushalte. Ausgehend von ihrer bisherigen fiskalischen Bedeutung umfassen die St. der Staatswirtschaft unter Berücksichtigung dieser Abgrenzung ab 1984 folgende 5 St.-Arten: a) Die Gewinn-St. (Nettogewinnabführung), b) die Produktionsfondsabgabe (PFA) (Kapital-St. auf das in den Produktionsbetrieben eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen), c) die Handelsfondsabgabe der Handelsbetriebe (Kapital-St.), d) die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung) und e) die mit Wirkung vom 1. 1. 1984 erhobene Lohnsummen-St. (Beitrag für gesellschaftliche Fonds). Die beiden finanz- und wirtschaftspolitisch wichtigsten Abgabearten der Staatswirtschaft sind bisher die Gewinn-St. und die Kapital-St. (PFA und Handelsfondsabgabe). Seit 1980 ist die Nettogewinnabführung die für den Fiskus einträglichste Einzel-St. im St.-System der DDR. In der Ertragskraft überholte sie zu diesem Zeitpunkt erstmals die differenzierte Umsatz- und Verbrauchs-St. Gemessen an der finanziellen Ertragskraft war bislang die Kapital-St. die zweitwichtigste Unternehmens-St. Die Produktions- und Handelsfondsabgaben brachten dem Staat in den Jahren von 1976 bis 1983 zwischen 13 und 14 v.H. seiner Gesamteinnahmen ein (ohne Beiträge zur Sozialversicherung). Dieser Anteil ent[S. 1317]sprach 1983 einen St.-Ertrag von über 22,9 Mrd. Mark. Geordnet nach der gegenwärtig bestehenden Reihenfolge ihrer fiskalischen Ergiebigkeit folgen auf Platz 3 und 4: a) die Abführungen der staatlichen Geschäftsbanken (Bankwesen) und Sparkassen an den Haushalt und b) die Einkünfte durch die Erhebung von Bodennutzungsgebühren. Unter den Einkunftsquellen des DDR-Staatsbudgets haben seit 1978/79 die Abgaben der Geld- und Kreditinstitute ständig an Bedeutung gewonnen. 1982 betrug der Beitrag der Banken zur Auffüllung der Staatskasse 4,5 v.H. der gesamten Einkünfte. Mit einem Einnahmebetrag von mehr als 7,4 Mrd. Mark 1982 erzielte der Fiskus in diesem Jahr durch die Abgabenbelastung der Banken und Sparkassen fast so hohe Einnahmen wie aus der Lohn- und Einkommen-St. der Arbeiter, Angestellten und der freiberuflich tätigen Selbständigen. Über die Formen der Besteuerung der Banken und Sparkassen werden in der Presse und Fachliteratur der DDR jedoch keine Angaben gemacht. Vermutlich bestehen die Abgaben der Geschäftsbanken an den Staatsetat zur Hauptsache aus Gewinn-St. und aus abgetretenen Einnahmen durch Strafzinsen, welche die Kreditinstitute als Sanktion von säumigen Kreditschuldnern eingetrieben haben (Zins und Zinspolitik). 1983 stammten 48,9 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts der DDR aus St. der staatseigenen Wirtschaft. Dieser Beitrag zum staatlichen Mittelaufkommen setzte sich wiederum zu 64,7 v.H. aus Gewinnsteuereinnahmen und zu 26,6 v.H. aus Einkünften durch die Besteuerung des in der Staatswirtschaft eingesetzten Kapitals zusammen. Die Banken trugen zum St.-Aufkommen der Staatswirtschaft 8,5 v.H. bei. Die Erhebung von Bodennutzungsgebühren brachte nur einen bescheidenen Anteil von 0,2 v.H. ein (vgl. Tabelle 2). Aufgrund des 1984 neu eingeführten Beitrages für die gesellschaftlichen Fonds wird sich jedoch voraussichtlich eine neue Rangordnung hinsichtlich der Ergiebigkeit der Unternehmens-St. im Bereich der Staatswirtschaft ergeben. <A. Die Gewinnsteuer (Nettogewinnabführung)> Seit der Rückkehr zur straffen administrativen Befehlswirtschaft 1971 erhalten die Betriebe und Kombinate in der DDR erneut von zentraler Seite aus vorgeschrieben, wieviel Brutto- und wieviel Nettogewinn sie jährlich erwirtschaften sollen (Nettogewinn = Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe). Zugleich wird im Betriebsplan festgelegt, welche Gewinn-St. sie im jeweiligen Wirtschafts- und Haushaltsjahr an die Staatskasse abzuführen haben. Die Höhe der jährlichen St.-Schuld wird dabei als absoluter Betrag in Mark angegeben. Neben der Zinspolitik (Zins und Zinspolitik) sind Änderungen der betriebsindividuell festgesetzten St.-Sätze bei der Nettogewinnabführung der wichtigste finanzpolitische Hebel, mit dem die Wirtschaftsführung die Ersparnis- oder Kapitalbildung der VEB und Kombinate reguliert und damit zugleich Einfluß auf ihre Investitionsaktivitäten nimmt. Im Rahmen dieser Regulierungsfunktion dient die Gewinn-St. dem Staat als Instrument zur Durchsetzung seiner struktur- und investitionspolitischen Prioritäten (Allokationsfunktion der Gewinn-St.; Investitionen; Investitionsplanung; Investitionsrechnung). B. Abgaben auf das eingesetzte Kapital Die Ende der 60er Jahre eingeführten St. auf das eingesetzte Produktivvermögen der Betriebe der Staatswirtschaft sind ein Ergebnis der Wirtschaftsreformen (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]; Wirtschaft). Durch diese Neuerung wollte die Wirtschaftsführung der DDR eine seit langem als besonders nachteilig empfundene Lücke im Lenkungsinstrumentarium schließen. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften gab es bis zu diesem Zeitpunkt in der Volkswirtschaft der DDR keinen finanzpolitischen Regulator, mit dessen Hilfe die Leitungen der Betriebsvereinigungen (VVB, Kombinate) und der Einzelbetriebe dazu veranlaßt werden konnten, das in ihren Unternehmen investierte Anlagen- und Umlaufvermögen so effektiv wie möglich zu nutzen. Im Laufe der Wirtschaftsreform wurden insgesamt 4 neue „finanzökonomische Hebel“ (Kapital-St.) eingeführt: 1. Die Produktionsfondsabgabe (PFA), 2. die Handelsfondsabgabe bei den Handelsbetrieben und 3. die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung). Zeitweise wurde 4. von den Volkseigenen Gütern (VEG) auch eine Bodenfondsabgabe erhoben (1968–1972). Allen 4 Abgaben wurde der gleiche Auftrag erteilt: Sie sollen die Betriebe der Staatswirtschaft dazu anspornen, die ihnen vom Staat zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren Kapital und Boden so effektiv wie möglich auszunutzen, um die staatlichen Wirtschaftspläne optimal zu erfüllen und um ständig neue Wohlfahrtsgewinne zu erzielen. Bei den Volkseigenen Gütern (VEG) haben diese Aufgabe inzwischen die ab 1973 umgestalteten Agrarsteuern übernommen. 1. Die Produktionsfondsabgabe Die Produktionsfondsabgabe (PFA) ist eine Pflichtabführung der Staatsbetriebe der Industrie und Bauwirtschaft an den Staatshaushalt. Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Fiskus [S. 1320]hängen vom jeweiligen Wertvolumen des Kapitalbestandes der Betriebe im Haushaltsjahr ab. Die Abgabenrate (Steuersatzbezogen auf das eingesetzte Kapital) beträgt seit 1971 in der Regel 6 v.H. (vgl. die VO über die Produktionsfondsabgabe vom 6. 12. 1970, GBl. II, S. 31 ff.). „Ausnahmen davon werden durch den Ministerrat (bei der Beschlußfassung über die Ziele) des Jahresvolkswirtschaftsplanes festgelegt“ (vgl. § 3 der VO über die Produktionsfondsabgabe vom 14. 3. 1983, GBl. I, S. 106). (Zu den Einzelheiten: Produktionsfondsabgabe.) Eine Prüfung der Wirkungen der Produktionsfondsabgabe auf die Steigerung der Kapitalproduktivität und die Kapitalrentabilität der Staatsbetriebe ergibt, daß diese Abgabe lediglich zu einer besseren Ausnutzung der in den Betrieben bereits vorhandenen Kapitalausstattung anspornt. Dagegen eignet sie sich nicht dazu, eine befriedigende Mindestrentabilität für neu investiertes Kapital zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Verteilung der einsatzfähigen Kapitalressourcen jeweils in die ertragreichsten Verwendungen erfolgt. (Vgl. H. Buck, Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten, Bd. II, Coburg 1969, S. 815 ff.) Investitionsrechnung. In welchem Maße es der Wirtschaftsführung gelingt, über die PFA für einen hohen Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten zu sorgen, hängt im übrigen vor allem davon ab, ob die Abgabenrate von 6 v.H. — verglichen mit der effektiven Kapitalrentabilität der Industrie und Bauwirtschaft — für die meisten Betriebe dieser Wirtschaftsbereiche eine fühlbare Kürzung ihrer Nettogewinne zur Folge hat. Außerdem spielt eine entscheidende Rolle, wie häufig es den VEB und Kombinaten gelingt, im Falle einer spürbaren Kapitalsteuerbelastung von den Wirtschafts- und Finanzbehörden ermäßigte Steuersätze unter 6 v.H. bewilligt zu bekommen. 2. Handelsfondsabgabe. Entsprechend der Kapitalbesteuerung der Industrie- und Baubetriebe zahlen seit dem 1. 1. 1968 auch die staatlichen Groß- und Einzelhandelsbetriebe eine Abgabe auf den Wert des von ihnen genutzten Anlagevermögens und der von ihnen bewirtschafteten Umlaufmittel. Wie die PFA ist die Handelsfondsabgabe ein als „staatliches Normativ“ festgelegter Steuersatz. Bezugsbasis sind die Jahresdurchschnittsbestände an eigenen und gemieteten Anlagen (Gebäude, Transportmittel usw.) und an Umlaufmitteln (Materialbestände, Halbwaren und Vorräte an Handelswaren). Wie in der Industrie beträgt auch im Handel die Abgabenrate für Anlagen (Lagerhäuser, Geschäftsgebäude, Kühlhallen, Verpackungseinrichtungen, Transportmittel usw.) in der Regel 6 v.H. des Anschaffungswertes dieser Grundmittel. Dagegen hat der Fiskus die Umlaufmittel der Handelsbetriebe (hauptsächlich Fertigwarenbestände) mit einem Steuersatz von nur 4 v.H. belegt. Abweichend von diesen Steuersätzen brauchen die Betriebe des Hotel- und Gaststättenwesens nur eine Kapitalsteuer von einheitlich 1 v.H. auf eigene und gemietete Anlagengüter und auf ihre Bestände an Umlaufmitteln zu zahlen. Ebenso wie bei der Produktionsfondsabgabe fließt bei der Handelsfondsabgabe auch nur das Steueraufkommen der zentral geleiteten Handelsbetriebe in den Republikhaushalt. Dagegen führen die den Räten der Bezirke und die den Bezirkswirtschaftsräten unterstellten Handelsorganisationen die von ihnen geschuldeten Handelsfondsabgaben an die Bezirkshaushalte ab. (Vgl. die VO über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 24. 8. 1967, GBl. II, S. 685 ff., und die 4. DB zu dieser VO vom 4. 11. 1976, GBl. I, S. 494 ff.) [S. 1321]3. Kapitalsteuern der staatseigenen Landwirtschaftsbetriebe und die Erhebung von Bodennutzungsgebühren Von 1968 bis 1972 mußten die Volkseigenen Güter (VEG) eine „Bodenfonds- und Produktionsfondsabgabe“ an die Staatskasse zahlen. Diese Kapitalbesteuerung der staatlichen Landwirtschaftsbetriebe wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt trat ein neues System der Agrarsteuern in Kraft. Die VEG werden seitdem nach den gleichen Besteuerungsformen zur Abgabenleistung herangezogen wie die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zahlung von Bodennutzungsgebühren wird dann verlangt, wenn VEB und Kombinate der Industrie, der Bauwirtschaft und des Handels land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen für ihre Produktionszwecke beanspruchen und damit ihrer ursprünglichen Verwendung entziehen. Je wertvoller die Flächen sind, die als Standort für Fabrikgebäude, Lagerhallen, Abraumhalden, Parkplätze usw. ausgewählt werden, um so höher ist die Gebühr. Die höchste Gebührenforderung von 400.000 Mark je Hektar entsteht, wenn Ackerland der höchsten Bodengüte (= Bodenwertzahl von 100) in Anspruch genommen wird. Die Bodennutzungsgebühr ist eine Zahlungsverpflichtung, die nur einmal an die Staatskasse entrichtet zu werden braucht. Die Einnahmen aus der Gebühr fließen dem zentralen Staatshaushalt zu (Bodennutzung). <C. Die Lohnsummensteuer (Beitrag für gesellschaftliche Fonds)> Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 hat die Regierung der DDR die VEB und Kombinate der Industrie mit einer neuen Unternehmens-St. belastet. Für die Staatsbetriebe der Bauwirtschaft wird die neue St. erst zum Jahresbeginn 1985 wirksam. In der Staatswirtschaft der DDR hat diese St. keinen Vorläufer. Ihrer Art nach ist die neue Abgabe eine Lohnsummen-St. Diese Namengebung hielt die Regierung der DDR jedoch für politisch nicht tragbar. Daher erhielt die neue St. das werbewirksame Etikett „Beitrag für gesellschaftliche Fonds“. Hierdurch soll der Eindruck erweckt werden, als würden die durch diese St. erzielten Einnahmen ausschließlich für die Finanzierung von öffentlichen Leistungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung, der Gesundheitsfürsorge, der Volksbildung und der Kultur verwendet. Eine derartige Zweckbindung der Erträge hat jedoch der Gesetzgeber nicht im St.-Recht verankert. (Vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff., und die 1. DB zu dieser VO, ebenda, S. 106). Mit der Einführung der Lohnsummen-St. wurde die Unternehmensbesteuerung in der DDR von dem bisher bestehenden „Zwei-Kanäle-“ auf ein „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ umgestellt. Besonders bei den arbeitsintensiv produzierenden Betrieben der DDR dürfte die neue Lohnsummenbesteuerung eine erhebliche Verteuerung des Produktionsfaktors „Arbeit“ (Einsatz von Arbeitskräften) zur Folge haben. Diese Wirkung ist gewollt. Denn das erklärte Ziel der Allokationspolitik der Wirtschaftsführung mit Hilfe der Lohnsummen-St. ist, „die lebendige Arbeit entsprechend ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung höher (zu bewerten) und damit den rationellen Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und die sozialistische Rationalisierung (zu fördern)“. Im Unterschied zur Nettogewinnabführung und zur Produktionsfondsabgabe ist diese neue St. eine Kosten-St. Die den Betrieben abverlangten St.-Leistungen dürfen diese ihren Produktionskosten hinzuaddieren. Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegend freier Preisbildung können jedoch in der DDR die Produktionsbetriebe bei Einführung einer neuen Kosten-St. nicht von sich aus den Versuch unternehmen, ihre Verkaufspreise zu erhöhen. In der DDR werden die Abgabepreise für Industrieerzeugnisse (= Industrieabgabepreise) durch die Regierung und die staatlichen Preisbehörden diktiert (= staatliche Festpreise). Preissystem und Preispolitik. Die Einführung der neuen Lohnsummen-St. wird voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Entwicklung des Haushaltsvolumens und die Struktur der Einnahmen des Staatsetats haben: a) Da die Staatsquote bereits einen Wert von über 75 v.H. erreicht hat, dürfte die Staatsführung voraussichtlich keine weitere kräftige Steigerung ihrer Budgeteinnahmen anstreben. Ein solches Vorhaben würde zwangsläufig die innerbetriebliche Kapitalbildung der Staatsunternehmen und ihre Möglichkeiten zur Selbstfinanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen drastisch einschränken, die operativen unternehmenspolitischen Entscheidungsbefugnisse der Kombinats- und Betriebsleitungen weiter einengen und die Leistungsbereitschaft der Betriebskollektive drosseln. b) Aus diesem Grunde wird die Einführung der neuen Abgabe hauptsächlich eine Änderung der Struktur der Einnahmenquellen des DDR-Staatsetats zugunsten der Lohnsummen-St. und zu Lasten der Gewinn-St. bringen. Die Gewinn-St. wird dadurch ihren Rang als ergiebigste Einzel-St. des DDR-St.-Systems, den sie seit 1980 innehat, wieder verlieren. c) Bremsen die Preisplanungsbehörden durch eine nur zögerliche Anhebung der Produzentenpreise die Bestrebungen der VEB und Kombinate, die Belastungen durch die Lohnsummen-St. auf die Preise zu überwälzen, so wird dies sicher die Wirkung haben, daß die Unternehmensleitungen versuchen werden, den stark verteuerten Einsatz von Arbeitskräften durch einen vermehrten Einsatz von Kapital (Ma[S. 1322]schinen, Industrierobotertechnik, Rationalisierungsmittel) zu ersetzen. Dies wird vor allem in denjenigen Industriebranchen und Baubetrieben der Fall sein, deren Ertragslage (Kapitalrentabilität) so gut ist, daß bei ihnen die Kapital-St. keine einschneidende Kürzung der Nettogewinne bewirkt, wenn sie durch Mechanisierungs- und Automatisierungsinvestitionen ihren Kapitalbestand erhöhen. Langfristig dürfte daher dieser Substitutionsprozeß — ceteris paribus — zu einem schnelleren Anstieg der Einkünfte aus der Produktionsfondsabgabe führen als bisher. V. Indirekte und direkte Steuern zu Lasten der privaten Haushalte (Bevölkerungssteuern) A. Produktgebundene Abgaben Produktgebundene Abgaben werden in der DDR seit 1955 erhoben. Bis zur Industriepreisreform (1964–1967) wurden derartige Verbrauchsabgaben nicht nur in die Endverbraucherpreise für Konsumgüter, sondern zum geringen Teil auch in die Verkaufspreise für Produktionsmittel einkalkuliert. Mehr als eineinhalb Jahrzehnte trugen die 1955 eingeführten steuerlichen Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der in den Staatsbetrieben hergestellten Güter die Bezeichnung Produktions- und Dienstleistungsabgaben (PDA). (VO über die Produktions- und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe vom 6. 1. 1955, GBl. I, S. 37 ff.) 1972 wurden die PDA in „produktgebundene Abgaben“ umbenannt. (VO über produktgebundene Abgaben und Subventionen vom 1. 3. 1972, GBl. II, S. 137 ff.) Die nach Warenarten spezifizierten Verbrauchsabgaben entsprechen jeweils der Differenz, die zwischen dem Verkaufspreis, den die Betriebe berech[S. 1323]nen dürfen (= staatlich diktierter Betriebsabgabe- oder Produzentenpreis), und dem höheren Industrieabgabepreis (IAP) für Konsumgüter und Dienstleistungen besteht (= Abnehmerpreis für den Groß- und Einzelhandel und alle Direktbezieher). Der St.-Aufschlag auf die Betriebsabgabepreise ist untrennbarer Bestandteil der für den Handel und die Letztverbraucher von Waren und Diensten geltenden amtlichen Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise (EVP). Die in jedem Einzelfall von der Wirtschaftsverwaltung festgelegte Belastung der Verbraucherpreise ist stets an das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung gebunden. Seitdem im Verlauf der Industriepreisreform ein neues System der Preisrelationen festgelegt worden ist, werden nur noch die Endverbraucherpreise von Erzeugnissen der Konsumgüterindustrie durch produktgebundene Abgaben belastet (Preissystem und Preispolitik). Mit dieser Beschränkung wird die Absicht verfolgt, die nach Einzelwaren spezifizierten Abgaben auf die Verbraucher von Konsumgütern zu überwälzen. Die produktgebundenen Abgaben belasten somit ausschließlich die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte. Sie tragen daher alle Merkmale einer Umsatz- und Verbrauchs-St. Um den Warenabsatz in die staatlich gewünschten Verbrauchsrichtungen zu lenken und die private Nachfrage jeweils den volkswirtschaftlichen Leistungsmöglichkeiten anzupassen, können die Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise und die Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge in ihrer Höhe je nach den angestrebten Lenkungseffekten differenziert werden. Diese Preis- und St.-Politik hat zur Folge, daß es in der Volkswirtschaft der DDR zumindest so viele verschiedene Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge gibt, wie industrielle Konsumgüter und Genußmittel hergestellt und auf dem Binnenmarkt angeboten werden. Berechnungsgrundlage für die Abgabenschuld ist der Absatz der Produktions- und Handelsbetriebe. Eine nach Dienstleistungsarten differenzierte Dienstleistungsabgabe zahlen in der DDR sowohl die reinen Dienstleistungsbetriebe als auch die Produktionseinheiten der Industrie, des Bau- und Wohnungswesens und der Land- sowie der Forst- und Holzwirtschaft, soweit sie Einnahmen durch den Absatz von Dienstleistungen beziehen, deren Verbrauch mit Steuern belastet wird. Die Höhe der steuerlichen Teuerungszuschläge für die verschiedenen Konsumerzeugnisse wird geheimgehalten. Fast ausnahmslos werden mit hohen Abgaben Umsätze von Genußmitteln, Importwaren und von luxuriösen langlebigen Gebrauchsgütern belastet. Dagegen enthalten die Einzelhandelspreise für Grundnahrungsmittel und die Verbraucherpreise für sozialpolitisch bedeutsame Industriewaren (Babybekleidung, Kinderschuhe, Schulartikel, Arzneien) keine oder nur sehr geringe St.-Aufschläge. Dadurch bleiben die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen mit einem entsprechend reduzierten Warenkorb von einer harten Verbrauchsbesteuerung verschont (Lebensstandard). In der DDR ist es der Wirtschaftsführung bisher nicht geglückt, die Expansion von Geldmenge und kaufkräftiger Nachfrage dem Leistungsvermögen der Konsumgüterindustrie und der vergleichsweise niedrigeren Ausweitung des Verbrauchsgüterangebotes anzupassen. Dadurch ist es seit Beginn der 60er Jahre zu einem immer noch anwachsenden Geldüberhang gekommen, der sich in einer Kassenhaltungsinflation niederschlägt (Geldtheorie und Geldpolitik). Mit den produktgebundenen Abgaben und der Besteuerung des gehobenen Konsums verfügt die Wirtschaftsführung über ein vortreffliches Mittel, um einen Teil der überschüssigen Kaufkraft abzuschöpfen und in die Staatskasse zu leiten. 1976 betrug die durchschnittliche St.-Belastung der Konsumausgaben der privaten Haushalte beim Einkauf von Genußmitteln und industriellen Verbrauchsgütern rd. 60 v.H. (= Anteil der Verbrauchssteuereinnahmen am gesamten Einzelhandelsumsatz dieser beiden Warengruppen). Im Jahre 1983 erreichte die durchschnittliche Belastung des privaten Verbrauchs durch steuerliche Teuerungszuschläge in den Konsumentenpreisen einen Anteilssatz von fast 56 v.H. Hieraus folgt, daß 1983 der Fiskus der DDR bei jedem Einkauf von Genußmitteln und Industriewaren im Einzelhandel in Höhe von 100 Mark durchschnittlich mit 56 Mark Verbrauchssteuern beteiligt war. (Vgl. Tabelle 3; dazu die VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.) B. Steuern vom Arbeitseinkommen 1. Steuerobjekt. Zu den steuerpflichtigen Arbeitseinkommen rechnen 2 Einkommensarten: a) Lohneinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und b) Einkünfte der steuerlich begünstigten freischaffenden Intelligenz aus selbständiger Erwerbstätigkeit. 2. Steuerprinzipien. Steuertarife und Ziele der Lohnsteuerpolitik. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in der DDR die tarifliche Belastung bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen differenziert und nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft, indem die St.-Pflichtigen je nach Familienstand und Kinderzahl in verschiedene St.-Klassen eingruppiert werden. Jede Umsetzung in eine höhere St.-Klasse — beginnend mit St.-Klasse I — bringt dem St.-Zahler eine monatliche St.-Ersparnis (Freibetrag) gegenüber der davorliegenden St.-Klasse von 50 Mark ein. [S. 1324]Die steuerfreie Einkommensgrenze liegt bei Verheirateten (St.-Klasse II) bei 231 Mark im Monat und bei verheirateten Werktätigen mit 2 Kindern (St.-Klasse III/2) bei monatlich 330 Mark. Bei verheirateten Beschäftigten, die 2 Kinder haben, steigt die Lohnsteuer von der Untergrenze von 332 Mark im Monat bis zu 1400 Mark Monatseinkommen progressiv an. Über dieser Einkommenshöhe unterliegen die Einkünfte der Steuerpflichtigen nur noch einer gleichbleibenden St.-Belastung von 20 v.H. Das Lohnsteuersystem der DDR führt zu dem sozial nachteiligen Ergebnis, daß aufgrund der Proportionalbesteuerung der höheren Einkommen die kleinen und mittleren Einkommen relativ viel stärker mit Lohn-St. belastet werden als die Bezüge der Spitzenverdiener. Durch diese Regelung, die vom Aspekt der sozialen Gerechtigkeit her gesehen nicht vertretbar ist, soll der Leistungswille der Erwerbstätigen gestärkt und vor allem die Aufstiegsbereitschaft der qualifizierten Arbeitnehmer gefördert werden. Wie dieses Beispiel zeigt, dienen in der DDR gezielte St.-Verschonungen und St.-Vergünstigungen als ein vielseitig genutztes Mittel, um die Werktätigen im Produktionsprozeß zu Höchstleistungen anzuspornen. Gemäß dieser Zielstellung werden die den Werktätigen für außerordentliche und überdurchschnittliche Leistungen gezahlten Entgelte in abgestuftem Ausmaß von der Lohnbesteuerung freigestellt. 3. Steuerbefreiungen. Zu den steuerfreien Einkünften der unselbständig Beschäftigten gehören: a) Vergütungen und Sonderprämien für verwertete Neuerervorschläge bis zur Höhe von 10.000 Mark (Sozialistischer Wettbewerb, III. C.); b) Vergütungen, die Inhabern von Wirtschaftspatenten für den Verkauf ihrer Nutzungsrechte oder für die zeitweise Verwertung ihrer Erfindung durch Dritte gezahlt werden, soweit das gezahlte Entgelt 10.000 Mark nicht übersteigt (Patentwesen); c) Preise und Prämien, die in Verbindung mit der Verleihung von staatlichen Auszeichnungen an Preisträger und an Träger von Ehrentiteln für hervorragende Leistungen gezahlt werden (Auszeichnungen); d) Vergütungen und Prämien, die für die Sammlung und Aufbereitung von Sekundärrohstoffen gezahlt werden; e) Vergütungen für die außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit geleisteten zusätzlichen Arbeiten zur Durchführung von baulichen Erhaltungsmaßnahmen an Wohnhäusern und an öffentlichen Gebäuden und f) Zinsen für Sparguthaben. Anders als in der Bundesrepublik wird darüber hinaus auch der Nutzungswert eines selbst bewohnten Eigenheims nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, soweit der Eigentümer ausschließlich Arbeitseinkommen bezieht. Finanziell besonders vorteilhaft ist für die Werktätigen, daß der Staat völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge, der Zulagen für den Schichtdienst, die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und auf die Abgabenbelastung der Prämien verzichtet hat, welche die B

Steuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“…

DDR A-Z 1985

Amt für Preise beim Ministerrat (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung, für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und- kontrolle befaßten Instanzen sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Preise im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und für die Preisforschung zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten, zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse sowie zur vermehrten Durchsetzung aller sonstigen Intensivierungsaufgaben beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise des Grundbedarfes stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine Preisplanung, eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.), die bis Mitte 1976 galt, danach leicht verändert wurde (GBl. I, 1976, S. 321 ff.; GBl. I, 1978, S. 336 ff. und GBl. I, 1979, S. 119 f.) und inzwischen durch eine neue (GBl. I, 1983, S. 341 ff.) ersetzt ist, bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) und dem Ministerium der Finanzen (MdF) setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse, arbeitet Konzeptionen für die Preisentwicklung aus und unterbreitet dem Ministerrat eine Gesamtvorlage über die planmäßigen Preisänderungen jedes Jahres (aufgrund der eingetretenen Verteuerungen des Inputs) zur Beschlußfassung. Zudem legt es Grundsätze für Preisanalysen sowie für Analysen über die Wirksamkeit der Preise fest und erarbeitet selbst laufend derartige Analysen. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Seine Mitglieder werden vom Leiter des AfP. berufen und bestehen u.a. aus Mitarbeitern des Binnenhandels und der Massenorganisationen, Beauftragten des AfP. und des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ständige Mitglieder) sowie Mitarbeitern der jeweils zuständigen Ministerien und Produktionsbetriebe (nichtständige Mitglieder). Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. Mit der Bildung des AfP. wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst, und deren Aufgaben wurden auf das neugebildete Afp. übertragen, dessen Leiter im Rang eines Ministers gegenwärtig (seit 1965) Walter Halbritter (SED) ist. Seit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden. Es hat das Recht, bei Preismanipulationen Ordnungsstrafen zu verhängen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinnormen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert, dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Von den seit Mitte 1976 bis Ende 1983 wirksamen Preisbildungsverfahren, mit denen Preise für neue und weiterentwickelte Produkte [S. 46]nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis festgelegt wurden, hatte sich das AfP. wesentliche Erleichterungen gegenüber der davor äußerst zeitaufwendigen Kontrolle der Kosten erhofft. Man glaubte, eine schnellere Preisbestätigung zu erreichen, da das AfP. und ihm nachgeordnete Organe die neuen Preise leichter aufgrund des bereits anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchswertverbesserungen neuer Erzeugnisse häufig fehlten und die Betriebe versuchten, Verbesserungen überzubewerten, hingegen Nachteile ihrer Neuerungen zu verschweigen. Hierbei hatte die Pflicht bestimmter Hersteller neuer Produkte, „Weltstandardvergleiche“ durchzuführen, nur bedingt Abhilfe geschaffen. Somit oblag dem AfP. die gegenüber den Problemen der Kostenkontrolle vergleichsweise noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter vorzunehmen. Diese Schwierigkeiten dürften der Grund dafür gewesen sein, daß man die Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis mit Wirkung zum Jahresende 1983 aufgab und durch eine Orientierung an den Kosten ersetzte. Kostenkontrollen wurden somit wieder sehr wichtig, insbesondere, da es gegenwärtig vorrangig gilt, Energie- und Materialeinsparungen durchzusetzen. Der exakte Kostennachweis der Betriebe muß besonders hinsichtlich der Einhaltung vorgeschriebener bzw. empfohlener Einsparungen laufend überprüft werden. Insgesamt zeigt sich, daß es dem AfP. gegenwärtig nicht möglich ist, die Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwandes — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — zu entwickeln und nachhaltige Preisverzerrungen zu vermeiden. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 45–46 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anarchismus

Siehe auch das Jahr 1979 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung, für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und- kontrolle befaßten Instanzen sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet…

DDR A-Z 1985

Handwerkskammern der Bezirke (1985)

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung bzw. Reorganisation der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der 5 Landes-H. weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H. wurden mit SED-Mitgliedern besetzt. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurden durch VO (GBl., 1953, S. 942) die 5 Landes-H. in 14 Bezirks-H. sowie die H. „Groß-Berlin“ umgewandelt. Ein verbindliches Musterstatut löste das dem SMAD-Befehl 161 beigefügte Statut ab. Die Aufsicht über die H. führen die Räte der Bezirke. Ausführende Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Neben der politischen Aufgabe, den Staat bei der Einbeziehung des Handwerks in den sozialistischen Aufbau zu unterstützen, oblag den H. die wichtige Funktion der Auftrags- und Materialplanung, die ihnen jedoch 1958 durch VO (GBl. I, S. 143) entzogen wurde. Mit der gleichen VO wurden die bis dahin nur den H. rechenschaftspflichtigen Kreisgeschäftsstellen auch den Räten der Kreise unterstellt. Die Lehrlingsausbildung und die Facharbeiterprüfung (Gesellenprüfung) liegen bereits seit Anfang der 50er Jahre in den Händen des Ministeriums für Volksbildung. Die H. wirken lediglich bei der Ausarbeitung von Berufsbildern und Ausbildungsunterlagen mit. Auf das Meisterstudium und die Meisterprüfung hatten die H. noch weitgehend Einfluß. Ab 1. 9. 1975 gilt eine neue Ausbildungs-AO für „Meister des Handwerks“ (GBl. I, 1975, S. 173), nach der den H. nur noch beratende Funktionen zukommen. Durch die Novellierung des Musterstatuts von 1953 im Februar 1973 (GBl. I, S. 126) sind die H. nun auch de jure den Räten der Bezirke unterstellt. Von den 3 Organen der H. und Kreisgeschäftsstellen, Vorstand, Präsidium und Bezirksdelegiertenkonferenz, blieb nur noch der Vorstand als Leitungsorgan bestehen. Alle seine Mitglieder und der Vorsitzende werden nunmehr vom Rat des Bezirkes bzw. des Kreises berufen. Bis zur Novellierung wählte die Bezirksdelegiertenkonferenz die Mitglieder des Vorstandes nach einem festen Schlüssel. Neben der Hauptaufgabe, die Erfüllung der Pläne sowie die Einhaltung der Qualität und Preise zu kontrollieren, sind die H. nach dem neuen Statut verpflichtet, private Handwerker und Gewerbetreibende für die genossenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Durch die Förderungspolitik im Handwerk seit 1976 kommt den H. wieder verstärkte Bedeutung zu. Neben den selbständigen Handwerkern und Gewerbetreibenden, die in der Handwerks- und Gewerberolle eingetragen werden, sind die PGH und deren Mitglieder sowie die Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Mitglieder der H. Entsprechend führen die H. das Verzeichnis der PGH und ELG, die Kartei der PGH-Mitglieder sowie die Handwerks- und Gewerberolle. Die H. sind Tarifpartner der Gewerkschaften des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) für die Beschäftigten im privaten Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 954 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerkssteuer

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung bzw. Reorganisation der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der 5 Landes-H. weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H.…

DDR A-Z 1985

Betriebsformen und Kooperation (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Betriebsformen (allgemeine Merkmale) An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das, Kombinat, einen Zusammenschluß mehrerer volkseigener Betriebe unter einer einheitlichen Kombinatsleitung. In der Rechtsform ähnelt das Kombinat dem Trust, im Hinblick auf die verbliebene Selbständigkeit der Kombinatsbetriebe weist es Ähnlichkeiten mit dem Konzern auf. Der VEB als einzelner Betrieb bzw. als Zusammenschluß mehrerer Betriebe in der Form des Kombinats ist die dominierende B. in der Wirtschaft der DDR (vgl. Tabelle „Beschäftigte nach betrieblichen Eigentumsformen und Wirtschaftsbereichen“). Als Übergangslösung (zumeist in der Form einer Kommanditgesellschaft) bestanden von 1956 bis 1972 Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB). Gegenwärtig existiert eine nennenswerte Anzahl nur noch im Handel (als Kommissionshandel; Binnenhandel), im Dienstleistungsbereich (Hotel- und Gaststättenwesen) und im Verkehrswesen. Als eine Übergangsform werden grundsätzlich auch die heute noch existierenden privaten Betriebe, hauptsächlich Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe, angesehen (Handwerk). Vorherrschende B. in den nichtindustriellen Wirtschaftszweigen sind die Genossenschaften. Sie sind juristische Personen mit begrenzter Rechtsfähigkeit, die auf der Grundlage staatlicher Statuten [S. 194]und staatlicher Planauflagen arbeiten. Zu nennen sind die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), die genossenschaftlichen Baueinrichtungen der Landwirtschaft, die Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PWF), die Konsumgenossenschaften und die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG). Neben den LPG mit gemischt genossenschaftlich-privatem Eigentum bestehen landwirtschaftliche Großbetriebe als volkseigene Güter (VEG). Daneben gibt es eine ganze Reihe spezieller Landwirtschaftlicher Betriebsformen. Die wirtschaftlich — und im allgemeinen auch juristisch — selbständige Wirtschaftseinheit im Einzelhandel ist der in unterschiedlichen Eigentumsformen organisierte Einzelhandelsbetrieb. Dazu gehören Warenhäuser, HO-Kreisbetriebe (Handelsorganisation [HO]), Konsumgenossenschaften und Verkaufsstellen im Binnenhandel, Außenhandelsbetriebe im Außenhandel sowie Gaststätten. Die bisher genannten B. stellen die grundlegenden Wirtschaftseinheiten für die Produktion und Distribution dar. Auf der übergeordneten mittleren Leitungsebene im Gesamtaufbau der Wirtschaftsverwaltung existieren verschiedenartige staatliche Instanzen — wirtschaftsleitende Organe — zur einheitlichen Leitung und Planung von relativ abgegrenzten Wirtschaftsbereichen und -zweigen. Sie arbeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung und bilden eigene Finanzfonds. Derartige mittlere wirtschaftsleitende Organe sind die Vereinigung Volkseigener Warenhäuser „Centrum“ und die Vereinigung Interhotel. Im Handel rechnen dazu ferner die Staatlichen Kontore für Roh- und Betriebsstoffe, Maschinen und technische Ausrüstungen, die Zentralen Warenkontore und die Großhandelsdirektion Textil- und Kurzwaren für Konsumgüter und die Militärhandelsorganisation (MHO). Bis zur Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung Ende der 70er Jahre, nach deren Abschluß nahezu alle zentralgeleiteten Industriebetriebe in Kombinate zusammengefaßt waren, bestanden auch in der Industrie in der Form der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mittlere Leitungsinstanzen. Mit ihrer Umwandlung in Kombinate wurde die mittlere Leitungsebene in die den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinate verlagert. Für den materiell produzierenden Wirtschaftsbereich sind die VEB und Kombinate, die sich in der Regel aus mehreren Kombinatsbetrieben zusammensetzen, von überragender Bedeutung. Eine Akzentverschiebung hat sich insofern ergeben, als nach der Um- und Neubildung der Kombinate seit 1978 diese als die „grundlegenden Wirtschaftseinheiten der materiellen Produktion“ gelten (VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe, GBl. I, 1979, Nr. 38, § 1), während in den 60er Jahren noch der VEB als primäre Wirtschaftseinheit fungierte. Seit 1949 sind der organisatorische Aufbau der Kombinate und Betriebe, ihre Einfügung in die Planungs-, Finanz-, Informations- und Konsultationsbeziehungen der Planwirtschaft sowie auch ihre interne organisatorische Ablaufstruktur mehrfach erheblich verändert worden. Ihre Einbindung in eine [S. 195]zentrale Mengenplanung und in eine von der politischen Führung geleitete Personalpolitik bei der Ausbildung, Einsetzung und Abberufung des Leitungspersonals wurde davon nicht berührt. Verändert hat sich jedoch die Größenstruktur der Betriebe. Bestanden zunächst neben einigen, schon in der Vergangenheit weltweit bekannten Großbetrieben wie Carl Zeiss Jena und den Leuna-Werken zahlreiche kleinere Betriebe, so wuchs mit dem industriellen Ausbau die Zahl der größeren Fertigungsstätten, und über Zusammenlegungen der Betriebsverwaltungen, weniger der Betriebsstätten, sank zudem die Zahl der eigenständigen, in das „Register der volkseigenen Wirtschaft“ eingetragenen Wirtschaftseinheiten. (Vgl. Tabelle „Entwicklung der Betriebe, Beschäftigten und der Bruttoproduktion in der Industrie“.) Sie haben eine plan- und vertragsgerechte Fertigung auf hohem wissenschaftlich-technischem Niveau zu organisieren, die Produktionssortimente nach den Ergebnissen der Forschung und Entwicklung, der Bedarfsforschung und internationaler Spezialisierungsabkommen zu gestalten, die Produktionsfaktoren (Anlagevermögen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; Arbeitskräfte) kostengünstig und effizient einzusetzen sowie besondere politisch-staatliche Aspekte wie die Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb des RGW, Lieferungen für militärische Zwecke, die Förderung der „sozialistischen Wehrerziehung“ und den Schutz des Volkseigentums besonders zu beachten. Volkseigene Betriebe, Kombinate und Kombinats betriebe sind rechtsfähige Organisationen, die einen Namen tragen, in dem die Bezeichnung „VEB“ enthalten sein muß. Sie verfügen über eigene Finanzmittel und arbeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung, das heißt sie stellen eigene Gewinn-und-Verlust-Rechnungen an. [S. 196]Die Finanzmittel werden in Fonds für unterschiedliche Zwecke bereitgestellt (vgl. Schaubild „Finanzielle Fonds der volkseigenen Betriebe und Kombinate“. Aus dem 1974 eingerichteten Fonds „Konto junger Sozialisten“ werden Jugendheime und jugendpolitische Maßnahmen der Freien Deutschen Jugend [FDJ] finanziert). Die typische Organisationsstruktur der Betriebe und Kombinate ist hierarchisch nach dem Stab-Linien-Prinzip angelegt und weist verschiedene Ebenen auf (vgl. Schemata „Leitungsstruktur eines Großbetriebes“, „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“). An der Spitze der Kombinate und Betriebe steht kein Kollegialorgan oder ein Rat, sondern der alleinverantwortliche Generaldirektor bzw. Betriebsdirektor (Prinzip der Einzelleitung). Die General- und Betriebsdirektoren werden durch Sekretariate sowie verschiedene Stabsabteilungen unterstützt, zum Beispiel den Justitiar, den Hauptbuchhalter oder die Technische Kontrollorganisation. Ihnen unterstehen die Fachdirektoren für Technik, Ökonomie, Produktion, Forschung sowie Beschaffung und Absatz mit ihren Unterabteilungen. Das Neue Ökonomische System (NÖS) führte zur Herausbildung der Direktorate für Beschaffung und Absatz sowie für Ökonomie; hinzu kam später das Direktorat für Forschung bzw. Wissenschaft. Problematisch ist das Verhältnis der weisungsbefugten Linie zu den nur beratenden Stäben. Häufig besteht eine Tendenz, den in den Stabsstellen arbeitenden Sachverständigen auch Linienfunktionen zu übertragen und das Leitungssystem damit stärker zu dezentralisieren. Die Leitung gemäß dem „Prinzip der Einzelleitung“ erleichtert solche Tendenzen, da der Einzelleiter immer wieder auf Expertenwissen angewiesen ist. Die Generaldirektoren und Betriebsdirektoren werden jeweils von dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz in ihre Rolle als staatlicher Leiter berufen und sind diesem gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig. Entsprechend können nach dem Fortfall der mittleren Leitungsebene der VVB die Kombinate und volkseigenen Betriebe seit 1981 in der Regel nur noch einem Ministerium oder einem Bezirkswirtschaftsrat (BWR) unterstellt werden. Die Direktoren der Kombinatsbetriebe werden von den Generaldirektoren der Kombinate ernannt. Die Kombinatsbetriebe sind dem Kombinat jedoch nicht „untergeordnet“, sondern „eingeordnet“. II. Volkseigener Betrieb (VEB) Die VEB setzen sich zusammen aus Betrieben, die 1945 beschlagnahmt und später zu „Volkseigentum“ erklärt wurden, sowie den seit Kriegsende neu errichteten staatlichen Betrieben. Durch den Befehl 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen „sequestriert“ worden, die in der Folge durch die SMAD nach 3 Gruppen gegliedert wurden. In einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zusammengestellt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, deren geringere Bedeutung eine schnelle Enteignung nicht notwendig machte (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden den Inhabern wegen fehlender politischer „Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjetisches Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. 6. 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der [S. 197]SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Reparationen). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) vorgesehen. Knapp 10.000 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, wurden endgültig enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden alle größeren Betriebe zwar in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt, die aber weiterhin Realisierungsinstanzen für detailliert vorgegebene Plandaten blieben. Sie erhielten jedoch eine eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt (Steuern). Die juristisch und wirtschaftlich aus den VVB herausgelösten VEB wurden Industrieministerien unterstellt, während die kleineren Betriebe weiterhin von den VVB, die zwischen 1952 und 1957 als „Verwaltung Volkseigener Betriebe“ fungierten, zusammengefaßt wurden. War bis 1954 der gesamte Gewinn an den Staatshaushalt abzuführen, so wurde die zentralisierte Verfügung über die betrieblichen Gewinne ab 1955 etwas gelockert: ein Teil des Gewinns verblieb nunmehr in den Betrieben und konnte für Investitionen und Generalreparaturen verwendet werden. Für die Finanzkontrolle und Abrechnung des Betriebsplans übernahmen Hauptbuchhalter der Betriebe die Verantwortung. Mit der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung im Jahre 1958 wurden die VEB erneut gegründeten VVB unterstellt, die die selbständige, verwaltungsmäßige und operative Leitung der zentralgeleiteten Betriebe übernahmen. Die übrigen VEB werden seitdem von den örtlichen Staatsorganen verwaltet, wofür bei den Räten der Bezirke mit den neugegründeten Bezirkswirtschaftsräten (BWR) besondere Instanzen geschaffen wurden. Diese Reorganisation änderte jedoch nichts daran, daß die VEB vor allem verwaltungsförmig geleitet wurden. Wirtschaftliches Denken z.B. in Richtung einer stärkeren finanzwirtschaftlichen Eigenverantwortung, der Absatzsicherung und der wissenschaftlich-technischen Erneuerung der Produktion brachte erst das 1963 begonnene Neue Ökonomi[S. 198]sche System (NÖS) sowohl in die VEB wie in die sich erneut wandelnden VVB. Da die VVB zu Lasten der Industrieministerien zusätzliche Führungskompetenzen als „ökonomische Führungsorgane“ gewannen, verstärkte sich ihre Anleitung der VEB. Ihre im Rahmen vorgegebener Plankennziffern verstärkten Entscheidungskompetenzen (z.B. über Investitionen) sollten eine stärkere wirtschaftliche Optimierung sowie erhöhte Initiativen auslösen. Zu diesem Zweck wurde eine Reihe von — auf den Gewinn und die Gewinnverwendung — wirkenden ökonomischen Hebeln eingeführt. Da in der Folge die betrieblichen Strukturziele zunehmend von den gesamtwirtschaftlichen Zielen abwichen und auch die 1968 entwickelte „Strukturpolitische Konzeption“ des Ministerrates erhebliche Störungen auslöste, wurden den VEB mit der Rezentralisierung von Ende 1970 wieder Entscheidungskompetenzen — insbesondere über Investitionen — genommen. Die ökonomischen Hebel (und damit auch die Fondsbildung) wurden so umgestaltet, daß sie einen starken Druck zur Planerfüllung auf die Betriebe ausübten (Fonds). Bezüglich wissenschaftlich-technischer Weiterentwicklungen galt häufig, daß sowohl Aufgaben der VEB als auch Finanzmittel aus dem betrieblichen Fonds Wissenschaft und Technik bei den übergeordneten VVB zentralisiert wurden. Seit der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung 1978–1981 wird zwar an der Dominanz der mengenwirtschaftlichen Plankennziffern und ökonomischen Hebel festgehalten, zugleich werden die VEB über zusätzliche Plankennziffern zu einem sparsameren Material- und Energieeinsatz wie generell zu einem günstigeren Verhältnis von Aufwand und Nutzen angehalten. Eine im Frühjahr 1972 durchgeführte Sozialisierungsaktion erhöhte kurzfristig die Zahl der VEB um 2.910 Betriebe. Der seit Mitte der 50er Jahre anhaltende Trend, die Zahl der Betriebe durch Zusammenlegungen zu reduzieren, wurde durch diese Verstaatlichung jedoch nicht aufgehalten. Die Verstaatlichung erfaßte alle Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) und private Betriebe in der Industrie (einschl. Bauindustrie) sowie einen Teil der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Die BSB hatten bis zur Verstaatlichung ca. 10 v.H. der industriellen Bruttoproduktion und 12,5 v.H. der Bruttoproduktion in der Bauindustrie aufgebracht. Die entsprechenden Anteile der privaten Betriebe lagen bei 1,3 v.H. und 0,9 v.H. Der Anteil der VEB an der Warenproduktion in der Industrie stieg von 83,1 v.H. im Jahr 1971 auf 94,9 v.H. im Jahr 1972. VEB, einschließlich der in Kombinaten zusammengeschlossenen Betriebe, sind seitdem endgültig zum Regelfall unter den B. geworden. Im Jahr 1981 entfielen 96,5 v.H. des Nettoproduktes auf die volkseigenen und genossenschaftlichen Betriebe (Wirtschaft). III. Kombinat Das Kombinat (K.) besteht aus Betrieben, in denen die Güterherstellung technologisch und ökonomisch zusammenhängender Produktionszweige zusammengefaßt ist. Die ersten K. entstanden 1946 im Bereich der Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG), als vorhandene Großbetriebe wieder in Gang gesetzt wurden, und Anfang der 50er Jahre als industrielle Neugründungen (z.B. Eisenhüttenkombinat Ost). In den 50er Jahren wurden K. vor allem in der Grundstoffindustrie und Metallurgie sowie der chemischen und elektrotechnischen Industrie gebildet. Der zum Neuen Ökonomischen System hinführende VI. Parteitag der SED (1963) forderte die Gründung von zusätzlichen vereinigten Industriebetrieben und K. Im Rahmen einer forcierten Wachstums- und Strukturpolitik kam es in den Jahren 1968–1970 zu einer weiteren Gründungswelle. In Produktionsgebieten mit hohem Innovationstempo, wie beispielsweise dem Werkzeugmaschinenbau, sollten sie durch optimale Betriebsgrößen, durch Bevorzugungen bei der Planung und die direkte Unterstellung unter Industrieministerien die schnellere Umsetzung wissenschaftlich-technischer Erfindungen in die Produktionspraxis und damit den Anschluß an die international führenden Industriestaaten erreichen. So arbeiteten 1970 bereits fast ⅔ der Beschäftigten der zentralgeleiteten Industrie in 120 K. Bis zu diesem Zeitpunkt folgte die K.-Bildung vor allem dem Prinzip, horizontal wichtige oder auch alle Produktionsstätten einer Branche zusammenzufassen. Demgegenüber folgt die jüngste Phase der K.-Bildung in den Jahren 1978–1981 dem Ziel, den horizontalen Zusammenschluß vertikal zu ergänzen, indem auch die wichtigsten Lieferanten und Absatzorganisationen, einschließlich des Großhandels, sowie Forschungsinstitutionen und Ingenieurbüros einbezogen werden. Die einheitliche Leitung des Zusammenhangs zwischen Lieferanten, Hauptproduzenten und Endabnehmern durch das K. verspricht eine bessere Kenntnis der Nachfrage auf den Binnen- und Außenmärkten, die effizientere Planung und Leitung von Investitionen und Sortimentserneuerungen sowie die wirkungsvollere Förderung technischer Neuheiten sowohl bei den Produkten wie den Herstellungsverfahren. Ein K. entsteht gewöhnlich durch den fusionsartigen Zusammenschluß einzelner VEB, wobei der qualifizierteste bzw. größte Betrieb zum Sitz des K. wird. Die Vereinigung kann zusätzlich auch eine räumliche Zusammenlegung beinhalten. Die K.-Betriebe arbeiten — unter ihrem traditionellen Namen — nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Ihnen verbleiben Kompetenzen im Arbeitsrecht sowie bei der Betriebsplanung, der Finanzwirtschaft, der Forschung und Entwicklung sowie bei der Kooperation und Abstimmung mit örtlichen Räten. [S. 199]Verbreitet sind K. im Gewinnungs- und Verarbeitungsbereich der Braunkohle, wo die Produktionszweige der Kohlenindustrie, Energieerzeugung und chemischen Industrie vereinigt wurden (z.B. VEB Braunkohlen-K. Schwarze Pumpe, Kreis Spremberg; VEB Elektrochemisches K. Bitterfeld; VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“). K. bestehen weiterhin in der Eisen- und Stahlindustrie (z.B. VEB Bergbau- und Hütten-K. „Maxhütte“, Unterwellenborn), in der Nichteisenmetallindustrie (z.B. VEB Mansfeld-Hütten-K. „Wilhelm Pieck“, Eisleben) und in den Branchen der weiterverarbeitenden Industrie (z.B. Fisch-K. Rostock; VEB Uhren-K. Ruhla; VEB Kabelwerk Oberspree, Berlin-Oberschöneweide; VEB K. Chemieanlagenbau, Leipzig; VEB K. für Haushaltsgroßgeräte, Schwarzenberg). K. der weiterverarbeitenden Industrie wurden besonders in den Jahren 1967–1970 gebildet. Damit wurden Voraussetzungen für die zur Sicherung eines ausreichenden Wirtschaftswachstums erforderliche Intensivierung und Rationalisierung in der Form von Mechanisierungen, der Standardisierung von Baugruppen (Einheitssysteme), Automatisierung und der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung geschaffen. Seit Mitte der 70er Jahre sollen K. vorzugsweise dann gebildet werden, wenn sie von der angewandten Forschung bis zum Kundendienst alle Kapazitäten zur Entwicklung, Pflege und Verbreitung moderner Technologien zusammenfassen und effizient einsetzen können. Um die Ersetzung der herkömmlichen Elektronik durch material- und energieeinsparende mikroelektronische Lösungen zu beschleunigen, wurde z.B. im Jahr 1978 ein K. Mikroelektronik in Erfurt gegründet. Die K. werden heute auch als Grundform für die territorial geleitete Industrie sowie ebenso für die örtliche Versorgungswirtschaft und das örtliche Verkehrswesen angesehen. Ende 1981 wurden in den Bezirken Verkehrs-K. gebildet, die Kraftverkehrsbetriebe, den städtischen Nahverkehr (Straßenbahnen, Busse, Taxen) und Instandsetzungsbetriebe vereinen (Kombinat Kraftverkehr, VEB). K. sind damit zur dominierenden Wirtschaftsorganisation geworden (vgl. Tabelle „Kombinate in der Industrie“). Die Organisationsstruktur ist stark abhängig von der Form der Vereinigung. Sie ist besonders kompliziert bei K., die unterschiedliche Verarbeitungsprozesse vereinen (z.B. elektro-chemisches K.). Als Grundformen lassen sich unterscheiden: K. als die Zusammenfassung von 1. aufeinanderfolgenden Stufen der Rohstoffverarbeitung (z.B. Eisenhütten-K. mit den Stufen Erzförderung, Roheisen-, Stahl- und Walzguterzeugung), 2. verschiedenartigen Verarbeitungsprozessen eines Rohstoffes (z.B. Chemie-K., Kupfer-K.), 3. Haupt- und Nebenfertigung (z.B. Fisch-K. einschließlich Fischmehlherstellung), 4. technologisch gleichartigen Produktionen (z.B. Uhren-K. als Zusammenschluß von Betrieben einer Erzeugnisgruppe), 5. verwandte Dienstleistungen und Versorgungsangebote (z.B. Verkehrs-K.). In der Regel werden K. über Stammbetriebe (1980 rd. 65 v.H. der K.) geleitet (vgl. Schema „Organisationsstruktur eines Industriekombinats“). Der Betriebsdirektor des Stammbetriebs leitet zugleich als Generaldirektor das K. (z.B. K. Haushaltsgeräte, Karl-Marx-Stadt, Reifen-K. Fürstenwalde, K. Esda, Thalheim). Als zwei weitere Typen bestehen K., in denen nur ein Betrieb über eine zentrale K.-Leitung (z.B. Leuna-Werke, Leuna) oder mehrere Betriebe über einen selbständigen Leitungsapparat (z.B. K. Carl Zeiss Jena) gesteuert werden. Verbreiteter ist als vierter Typ (1980 rd. 15 v.H. der K.) die Leitung mehrerer Betriebe über Leitbetriebe (z.B. K. Deko, Plauen), die die Produktion bestimmter Erzeugnisgruppen leiten (vgl. Schema „Kombinatsleitung über Leitbetriebe“). Die Hauptaufgabe der K.-Bildung liegt in der Schaffung größerer Produktionseinheiten mit günstigeren [S. 200]Produktionsstrukturen. Als wirtschaftliche Organisationsform dient das K. — ähnlich den Kooperationsverbänden und den Erzeugnisgruppen — der mehrere Betriebe wie ganze überbetriebliche Fertigungssysteme erfassenden Spezialisierung und Konzentration sowie der „Ökonomisierung“ der Leitung. K. sollen die Zersplitterung der Industrieproduktion wie der Forschung und Entwicklung verringern und die Verbesserung betrieblicher Fertigungsorganisation ermöglichen. K. sollen ferner die Fertigung von Rationalisierungsmitteln sowie auch von Konsumgütern in eigene Regie übernehmen. Die K.-Bildung kann im einzelnen mit folgenden Vorzügen verbunden sein: 1. Beschleunigung und erhöhte Kontinuität der Fertigungsprozesse, 2. bessere Anordnung der Produktionsstufen und -verfahren, 3. leichtere Mechanisierung und Automatisierung, 4. Vereinfachung des Produktionsprogrammes einzelner Werke durch Sortimentsbereinigung und Standardisierung, 5. Zentralisierung von Teilaufgaben wie Vertrieb, Marktforschung, Lagerwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Personalwesen, 6. rationelle Ausnutzung der Rohstoffe, 7. Einsparung von Transport-, Energie-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. Mit der K.-Bildung sind verkürzte Informationswege und planungstechnische Vereinfachungen verbunden. Ob jedoch die in der DDR typische Zersplitterung der Produktion auf zahlreiche kleine und mittlere Fertigungsstätten entscheidend verringert werden kann, hängt davon ab, inwieweit es auch zu räumlichen Betriebszusammenlegungen kommt. So konnte die Zahl der selbständigen Industriebetriebe zwischen 1950 und 1980 zwar um rd. 80 v.H. reduziert werden, die der örtlich getrennten Produktionsstätten jedoch nur um 10–15 v.H. Auch die vertikale Arbeitsteilung zwischen den K.-Betrieben bleibt zu entwickeln, da die K.-Bildung in der Regel nicht mit Produktionseinstellungen bzw. -verlagerungen — vor allem bei überalterten, unrentabel arbeitenden und/oder weit verstreut liegenden Betrieben — verbunden wird. IV. Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB) Die VVB ist eine wirtschaftliche Leitungsinstanz der mittleren Ebene, der VEB, Kombinate und staatliche Einrichtungen (z.B. Forschungsinstitute) unterstellt sind. Als neuartige Produktionsverbände waren sie insbesondere in den 60er Jahren von großer wirtschaftsorganisatorischer und -politischer Bedeutung, die sie jedoch inzwischen aufgrund der Aus[S. 201]dehnung der Kombinate und deren direkter Unterstellung unter Ministerien verloren haben; sie wurden bis auf einige VVB im Bereich des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) aufgelöst (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. C.). VVB führen die materielle Produktion nicht unmittelbar durch. Finanzwirtschaftlich sind sie das Zwischenglied zwischen dem Staatshaushalt und den unterstellten Betrieben. Die wirtschaftliche Rechnungsführung der VVB ist abgeleitet von der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der unterstellten Betriebe. Ihre Kosten finanzieren die VVB aus Betriebsumlagen. Aufgrund eigener finanzieller Fonds sind die VVB in der Lage, die unterstellten Betriebe bei der Lösung volkswirtschaftlich bedeutsamer Projekte entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften direkt finanziell zu unterstützen. Die VVB haben eine doppelte Leitungsfunktion: Sie sind einerseits staatliche Leitungsinstanz der ihnen unterstellten Betriebe und Einrichtungen; sie sind andererseits „Führungsorgan“ der jeweiligen Industriebranche. Im Bereich der unterstellten VEB und Kombinate sind neben den Planungs- und Bilanzierungsverfahren die finanziellen Regelungen die wichtigsten Instrumente der Zusammenarbeit. Über diese Grenzen hinaus stellen die Erzeugnisgruppenarbeit und die Anleitung von Kooperationsverbänden und -gemeinschaften bedeutsame Leitungsinstrumente der VVB dar. Von 1948 bis 1951 waren Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe Aufgabe der VVB. Es gab damals ca. 75 VVB unterschiedlicher Branchen, denen jeweils eine größere Anzahl von juristisch und finanziell abhängigen Betrieben unterstellt war. Die VVB stellte aus den Teilbilanzen der einzelnen VEB eine Gesamtbilanz zusammen, in der Gewinne bzw. Verluste gegeneinander aufgerechnet werden konnten. Anfang 1952 wurden im Rahmen der ersten größeren Reorganisation die VEB zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. Die VVB wurden in „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ umbenannt. Sie verloren ihre direkten Leitungs- und Kontrollbefugnisse und galten nur noch als Anleitungs- und Aufsichtsorgane der zugeordneten, fachlich übereinstimmenden Betriebe; die Weisungen der Hauptverwaltungen der zuständigen Industrieministerien waren für ihre Tätigkeit bindend. Mit der Reform des Jahres 1958, deren Hauptmerkmal die Konzentration der Planungs- und Leitungsbefugnisse bei der Staatlichen Plankommission war, wurden die Verwaltungen Volkseigener Betriebe wieder in Vereinigungen Volkseigener Betriebe umbenannt und den Fachabteilungen der Staatlichen Plankommission unterstellt. Im Unterschied zu den VVB vom Jahr 1948 waren sie nun keine direkt wirtschaftenden Organe mehr, sondern wurden zu zentralen Staatsorganen. Sie übernahmen die Aufgaben der aufgelösten Industrieministerien, d.h. die operative und produktionsnahe Anleitung der unterstellten volkseigenen Industriebetriebe. 1961 wurden die VVB dem neugebildeten Volkswirtschaftsrat (VWR) unterstellt: sie leiteten die Zentralgeleitete Industrie an, doch waren bereits Ansätze zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Industrie vorhanden. An dieser Form der VVB wurde kritisiert, sie arbeiteten zu sehr „administrativ“ und zu wenig „ökonomisch“, und ihre bürokratische Struktur stehe einer Anpassung an die wachsenden Bedürfnisse der Volkswirtschaft häufig entgegen. Im Zuge der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (1963) wurden die VVB in „Ökonomische Führungsorgane“ ihrer Industriebranche umgewandelt, d.h. sie sollten nicht verwalten, sondern die Betriebe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten führen und in Produktion, Absatz, Forschung usw. unterstützen. Neben den ihnen unterstellten zentralgeleiteten volkseigenen und gleichgestellten Betrieben wurden auch private und halbstaatliche Betriebe durch die Mitgliedschaft in Erzeugnisgruppen in den Leitungsbereich der VVB einbezogen. Ihre Kompetenzen wurden mit der Rezentralisierung von Ende 1970 geringfügig verringert. Die Anzahl der VVB sank, als ab 1967 einzelne VVB aufgelöst und durch Kombinate, die den Industrieministerien nunmehr direkt unterstanden, ersetzt wurden. Anfang 1968 bestanden in der Industrie (ohne Bauwesen) 85 VVB, die den 8 Industrieministerien unterstellt waren. In anderen Bereichen der Volkswirtschaft existierten weitere 20 VVB: Ministerium für Bauwesen (7), Staatssekretariat für Geologie (1), Landwirtschaftsrat (10), Amt für Wasserwirtschaft (1), Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (1). Im Jahr 1972 gab es 115 den Industrieministerien direkt unterstellte VVB und Kombinate. Entsprechend dem in den 70er Jahren verfolgten Organisations- und Leitungskonzept wurde die Leitungsform der VVB Ende der 70er Jahre fast völlig durch die der Kombinate ersetzt, die nunmehr zwischen Zentralinstanzen und Produktionsstätten, zwischen volks-, zweig- und einzelwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vermitteln haben. V. Kooperation in der Industrie Der Intensivierung und Stabilisierung der zwischenbetrieblichen Verflechtung dienen die Erzeugnisgruppen. Daneben wurden seit Mitte der 60er Jahre weitere Formen der Zusammenarbeit von Beschäftigten bzw. von Betrieben im arbeitsteiligen Wirtschaftsprozeß entwickelt. Sie sind eine Reaktion auf die steigende betriebliche, volkswirtschaftliche und internationale Arbeitsteilung. Wichtige Probleme der K. sind die Nutzung von Spezialisierung und Konzentration in der Produktionssphäre sowie die Verbindung von Produktion und Wissenschaft. Dis[S. 202]positionsmöglichkeiten der wirtschaftenden Einheiten (Betriebe, Handelsorganisationen, landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften u.a.) sowie ein Instrumentarium zur vertraglichen Regelung der Zusammenarbeit (Wirtschaftsrecht) sind Voraussetzungen der K. Formen der K. sind 1. die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Abteilungen, Bereichen, Arbeitsgruppen und einzelnen Arbeitskräften zum Zwecke der Fertigung eines bestimmten Produktes, 2. die Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und Betriebsteilen eines Kombinats, 3. die Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb von Kombinaten als Erzeugnisgruppe, 4. die zwischenbetriebliche K. zwischen juristisch selbständigen Betrieben, die Wirtschaftsgemeinschaften bilden. Die Wirtschaftsgemeinschaften können unterschiedliche Formen annehmen: Produktions- und Nutzergemeinschaften, Forschungsverbände und -gemeinschaften, Handelsverbände. Rechtlich geregelte Wirtschaftsgemeinschaften stellen die K.-Verbände und K.-Gemeinschaften dar. In beiden Organisationsformen können Betriebe aller Eigentumsformen die Mitgliedschaft erhalten, wodurch auch die Einbeziehung kleinerer, privater Betriebe in den industriellen Produktionsprozeß gefördert wird. A. Erzeugnisgruppen Erzeugnisgruppen stellen seit Beginn der 60er Jahre eine wirtschaftliche Organisationsform dar, nach der Gruppen von wirtschaftlich und juristisch selbständigen Betrieben unter Anleitung der VVB bzw. des Kombinats nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-wirtschaftlichen Untergruppen des Industriezweiges zusammengefaßt werden. Sie gelten als Form der „sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ und sollen zur Erreichung folgender wirtschaftspolitischer Ziele beitragen: a) die einheitliche wirtschaftliche und technische Führung aller Betriebe eines Industriezweiges, b) die Aufdeckung und Ausnutzung aller Produktions- und Forschungskapazitäten, c) die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Spezialisierung und Standardisierung und die damit verbundene Einschränkung des Produktionssortiments und d) die fachliche Kontrolle auch der nicht zentralgeleiteten VEB sowie der privaten Betriebe. Nach der Überführung fast aller halbstaatlichen und privaten Industrie- und Baubetriebe sowie der industriell produzierenden Handwerksbetriebe in Volkseigentum im Jahr 1972 hat der zuletzt genannte Aspekt stark an Bedeutung verloren. Erzeugnisgruppen sind Teil der Leitung nach dem Produktionsprinzip. Sie sind dort überflüssig, wo ein Betrieb alleiniger Hersteller eines Erzeugnisses oder alleiniger Anwender eines Fertigungsverfahrens in der DDR ist. Erzeugnisgruppen standen vor allem unter Anleitung der VVB, bis diese in zwei Schüben der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung Ende der 60er und 70er Jahre in Kombinate umgewandelt wurden. Seitdem werden sie entweder von Kombinaten, Bezirkswirtschaftsräten oder auch von Ministerien eingerichtet und geleitet. Diese bestimmen die Einteilung der Erzeugnisgruppen und üben entscheidenden Einfluß auf deren Zusammensetzung aus. Während die VEB zur Teilnahme an der „Erzeugnisgruppenarbeit“ rechtlich verpflichtet sind, soll für die privaten Betriebe und industriell produzierenden PGH das Prinzip der „Freiwilligkeit“ gelten. Die Zusammensetzung ist abhängig von den typischen, sich aus Zahlen und Größen der Betriebe, Sortimentsbreiten, Ferti[S. 203]gungsarten, Eigentums- und Unterstellungsverhältnissen ergebenden Produktionsbedingungen der Branchen. Insbesondere unterscheiden sich Erzeugnisgruppen, in denen ausschließlich Betriebe der zentralgeleiteten Industrie zusammenarbeiten, von solchen, die in den territorialgeleiteten Wirtschaftsbereichen des Bau- und Wohnungswesens, des Verkehrswesens und der örtlichen Versorgungswirtschaft sowie der Landwirtschaft und der Nahrungsgüterwirtschaft bestehen: 1. Erzeugnisgruppen von Industriebetrieben, die entweder gleiche oder verwandte Produkte mit gleichen oder ähnlichen Verfahren oder verschiedenartige Erzeugnisse mit gleichen Verfahren oder gleiche oder verwandte Leistungen erbringen. Die meisten Erzeugnisgruppen in der Industrie wurden nach den Gesichtspunkten „gleiche oder verwandte Produkte“ oder „gleiche oder ähnliche Verfahren“ gegründet. So wurden beispielsweise in dem aus der VVB Leichtchemie hervorgegangenen VEB Kosmetik-Kombinat Berlin (Ost) folgende vier Erzeugnisgruppen gebildet: Kosmetik, Riech- und Geschmackstoffe, Seifen- und Körperreinigungsmittel, Tenside (das sind Wirksubstanzen in Waschmitteln) und Vorprodukte. Planungstechnisch ist es günstig, wenn eine Erzeugnisgruppe alle Betriebe innerhalb oder außerhalb der Kombinate erfaßt, die Produkte einer Bilanzposition der „Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur“ der DDR (ELN) herstellt. So verteilen sich einige der Erzeugnisgruppen des Industriezweiges Schwarzmetallurgie wie folgt über Betriebe, Kombinate und Ministerien (vgl. Tabelle auf S. 202). In der Praxis werden jedoch auch andere Kriterien berücksichtigt, wie etwa der Verwendungszweck oder wissenschaftlich-technische Voraussetzungen, so daß auch nach der Vereinheitlichung der industriellen Wirtschaftsverwaltung durch die Kombinatsbildung das Erscheinungsbild der Erzeugnisgruppen nach wie vor sehr vielfältig ist. So ist auch der Übergang zu den vertikal gegliederten Kooperationsgemeinschaften fließend; insbesondere dann, wenn sich innerhalb der Erzeugnisgruppen einzelne Produzenten auf die zentrale Fertigung nur von Teilerzeugnissen spezialisieren. 2. Erzeugnisgruppenverbände und Erzeugnisgruppen im Bauwesen, in denen Kombinate, Betriebe und PGH zusammenarbeiten, die überwiegend territorial (von den Bauämtern der Bezirke und Kreise) geleitet werden. Im Unterschied zu den Industriezweigen hat sich die zentrale zweiggemäße Leitung bisher nur in der Baustoffindustrie durchgesetzt. 3. Erzeugnisgruppenverbände im Verkehrswesen, die, gleich der Regelung im Bauwesen, zentral durch das Ministerium für Verkehrswesen eingesetzt und organisiert werden: Erzeugnisgruppenverband Straßenwesen mit 193 Betrieben, Einrichtungen und Instituten im Jahre 1979 (s. Schema), Erzeugnisgruppenverband Kraftfahrzeuginstandhaltung, dessen Arbeit zwischen dem Ministerium, den Räten der Bezirke, den Handwerkskammern der Bezirke und den Verkehrskombinaten vereinbart wird, Erzeugnisgruppenverband Gleisanlagenbau. 4. Erzeugnisgruppen in der Wohnungswirtschaft, denen die VEB Kommunale Wohnungsverwaltung, die VEB Gebäudewirtschaft, die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) sowie Verwalter von privaten Wohnhäusern angehören. 5. Versorgungsgruppen in der örtlichen Versorgungswirtschaft, die Betriebe aller Eigentumsformen einer bestimmten Leistung nach zusammenfassen, z.B. Stadtreinigung, Gemeindebeleuchtung und Friedhofsverwaltung. Ähnlich den Erzeugnisgruppen in der Industrie wurden in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft K.-Verbände für die wichtigsten Erzeugnisse landwirtschaftlicher Produktion gebildet. Die wichtigsten Aufgaben der Erzeugnisgruppen sind: a) Erarbeitung von Entwürfen für das Produktionsprogramm, b) Entscheidungen zur Spezialisierung und Kombination, c) Leistungsvergleiche und Verallgemeinerungen von Rationalisierungen, d) Bildung von Einrichtungen zur Lösung gemeinsamer Aufgaben (z.B. Einkaufs- und Verkaufsgemeinschaften), e) Koordinierung der vertikalen K.-Beziehungen, f) Vorbereitung von Wettbewerben, g) Leitung und Abstimmung der Forschung und Entwicklung innerhalb der Erzeugnisgruppen, Mitwirkung bei der Bedarfsforschung, Preisgestaltung, Planung und Bilanzierung. Diese Aufgaben werden in der Praxis ganz unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Erzeugnisgruppen sind sowohl Beratungs- wie Arbeitsgremien, wobei in der Vergangenheit gelegentlich Verselbständigungstendenzen der Erzeugnisgruppen gegenüber den VVB auftraten. Von den Kombinaten, Bezirkswirtschaftsräten und Ministerien erhalten sie verbindliche Rahmenarbeitspläne und Einzelanweisungen als Konkretisierungen der Fünfjahr- und Jahrespläne. Zur Durchführung und Organisation der Arbeit werden in der Regel die technisch und ökonomisch qualifiziertesten Betriebe zu Leitbetrieben und deren Werkdirektoren zu Leitern der Erzeugnisgruppen bestimmt. Die Leiter der Erzeugnisgruppen werden von den übergeordneten Organen berufen und abberufen und damit in ein besonderes Leitungsverhältnis gestellt. Sie erlangen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den anderen Mitgliedern der Erzeugnisgruppe. [S. 204]Der Leitbetrieb übernimmt die praktische Durchführung der allgemeinen technisch-wirtschaftlichen und organisatorischen Anleitung. Er ist kein rechtlich zu unterscheidendes Leitungsorgan mit genereller Anordnungsbefugnis gegenüber den Betrieben und Genossenschaften der Erzeugnisgruppe. Die Organisationsstruktur der Erzeugnisgruppen ist nicht einheitlich geregelt. Generell existieren Leitbetriebe, Sekretäre, Erzeugnisgruppenräte als Mitgliedervollversammlungen sowie 6–10 Arbeitsgruppen. Letztere erarbeiten Entwürfe, organisieren und kontrollieren, wobei die Arbeitsgruppen „Wissenschaft und Technik“ und „Absatz“ hervorzuheben sind. Die Gruppen bilden sich aus Vertretern der Mitglieder. Die Erzeugnisgruppenräte haben gegenüber dem Direktor des Leitbetriebes an Bedeutung verloren. Spezielle Formen der Zusammenarbeit sind gemeinsame Einrichtungen. Die Erzeugnisgruppen haben Kompetenzen vor allem beim Einkauf und Absatz, in der Forschung und Entwicklung sowie bei der Bilanzierung gewonnen. Die Konfliktmöglichkeiten, die sich aus der Überlappung der beiden Leitungsbereiche der entweder branchenmäßig oder territorial zusammengefaßten Betriebe und Genossenschaften für das Verhältnis zwischen Kombinat und BWR ergeben, konnten bisher nicht beseitigt werden. Die Zusammenarbeit von Betrieben in Erzeugnisgruppen wird in Industriezweigen unterschiedlich intensiv betrieben; einige Industriezweige scheuen den zusätzlichen, hohen Leitungsaufwand dieser Organisationsform. B. Kooperationsverbände (gelegentlich auch K.-Ketten genannt) bezeichnen eine seit Anfang des Jahres 1966 in einigen Industriezweigen eingeführte neue organisatorische Zusammenfassung von Industriebetrieben, die an der Fertigung bestimmter Enderzeugnisse beteiligt sind. K.-Verbände sind vertikale Zusammenfassungen, da sie Betriebe verschiedener Produktionsstufen enthalten. Sie werden gebildet, um den komplexen Produktionsprozeß von den Grund- und Hilfsstoffen über die zahlreichen Zwischenstufen und Zwischenerzeugnisse bis zum Absatz der Enderzeugnisse mit dem Ziel zusammenzufassen, das Zusammenwirken aller Stufen und Beteiligten reibungsloser und damit effektiver zu gestalten. Diese K. wird als „sozialistische Gemeinschaftsarbeit“ zwischen Finalproduzenten und wichtigen Zulieferbetrieben bezeichnet. Durch Arbeitsteilung und Koordination lassen sich [S. 205]so Konzentrationseffekte erzielen, ohne daß die Betriebe fusionieren müßten. Verbreitet sind K.-Verbände zwischen Endproduzenten und Zulieferbetrieben in Branchen, die strukturpolitisch bedeutsam sind und in denen der Endproduzent das Fertigungsprogramm der Zulieferindustrie stark beeinflußt, z.B. im Großmaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau; Schiffbau) und in der Elektrotechnischen und Elektronischen Industrie. Die Zusammenarbeit wird in K.-Verträgen und -Statuten fixiert und von K.-Räten oder Bevollmächtigten-Tagungen in Arbeitspläne umgesetzt. Die Fachdirektorate der beteiligten Betriebe sind in Arbeitsgruppen, die sich mit Fragen der Marktforschung, der Forschung und Entwicklung, der Rationalisierung, der Preisbildung u.a. befassen, vertreten. K.-Verbände sind häufig Vorläufer derjenigen Kombinate, die mit Zulieferern und Absatzorganisationen einen vertikalen Zusammenschluß eingegangen sind, und haben deshalb nach der letzten Kombinatsbildungsphase Ende der 70er Jahre an Bedeutung verloren. C. Kooperationsgemeinschaften stellen im Gegensatz zu den K.-Verbänden horizontale Zusammenfassungen von Betrieben mit gleichen oder ähnlichen Produktionsprogrammen dar. K.-Gemeinschaften und Erzeugnisgruppen überschneiden sich im Aufbau und Ablauf. Während das Gründungsmotiv der K.-Gemeinschaften vor allem bei der effizienteren Lösung „gemeinschaftlicher Aufgaben“ liegt, sind Erzeugnisgruppen primär Bestandteil und Instrument der „zweigmäßigen Leitung“ der Industrie, die unnötige Parallelentwicklungen und -produktionen verhindern soll. Die K. erstreckt sich vor allem auf die Abstimmung der Sortimente und auf die Zentralisierung gemeinsamer Aufgaben, z.B. der Forschung, Produktion (Aufbau zentraler Fertigungen), Lagerhaltung, Werbung und Marktforschung. Die beteiligten Betriebe behalten ihre wirtschaftliche und juristische Selbständigkeit; auch die Unterstellungsverhältnisse verändern sich nicht. Innerhalb der K.-Gemeinschaft übernimmt ein größerer VEB bzw. ein größeres Kombinat die Funktion eines Leitbetriebes (ohne direkte Weisungsbefugnis). Entscheidungen fällt ein die Mitgliederbetriebe repräsentierender Rat im Rahmen der Planfestlegungen und vertraglichen Verpflichtungen. Auch die K.-Gemeinschaften haben durch die Kombinatsbildungen 1978–1981 an Bedeutung verloren. Dies gilt weniger für territoriale Gemeinschaften, die sich aus der Nähe der Standorte oder aus der gemeinsamen Nutzung territorialer Ressourcen ergeben. In ihnen schließen sich Betriebe, z.B. des lokalen Transport-, Reparatur- und Energiewesens, des Bildungssystems und des Gesundheitswesens, mit benachbarten Standorten zur gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen der Materialbeschaffung sowie der Infrastruktur zusammen. D. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit als eine weitverbreitete Form der Zusammenarbeit zwischen Betrieben wird unter den K.-Partnern mit dem Ziel organisiert, wirtschaftliche und technische Informationen auszutauschen, Arbeitsberatungen durchzuführen und Arbeitsgruppen zu bilden. Darüber hinaus kontrollieren sie die Einhaltung der Verpflichtungen und können gemeinsame Fonds verwalten. E. Internationale Kooperation erfaßt vor allem sozialistische Länder. Seit Abschluß eines gemeinsamen langfristigen Aktionsprogramms der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Jahre 1971 („Komplexprogramm“) hat die internationale wirtschaftliche und Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit stark an Bedeutung gewonnen. Sie ist Bestandteil der Planabstimmung zwischen den Mitgliedsländern des RGW und soll die Voraussetzungen für die rationelle Auslastung bestehender Produktionskapazitäten und den Ausbau einer Massen- und G

Betriebsformen und Kooperation (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Betriebsformen (allgemeine Merkmale) An die Stelle der verschiedenartigen früheren Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten: der Volkseigene Betrieb (VEB) als eine rechtsfähige Organisation mit staatlich begrenztem Aufgabengebiet. Die Dispositionsmöglichkeiten der VEB bewegen sich in den Grenzen lang- und kurzfristiger Planungen. Diese Merkmale gelten auch für das,…

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Zahlungs- und Verrechnungsverfahren (1985)

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des Inlands als auch Konsequenz der unterschiedlichen Qualität der Währungen in den beiden alternativen Wirtschaftsordnungen (konvertible Währungen in den Marktwirtschaften; nicht-konvertible Binnenwährungen in den Zentralplanwirtschaften). Nachstehend werden die Verfahren beschrieben und analysiert, die innerhalb des Wirtschaftsgebildes der DDR für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs a) zwischen den Betrieben aller Eigentumsformen, b) zwischen den privaten Haushalten und c) zwischen diesen beiden Gruppen von Wirtschaftseinheiten und den Staatsinstanzen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zu den Unternehmen in den Marktwirtschaften können die Staatsbetriebe nicht nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden, auf welche Weise die zwischen ihnen ausgetauschten Güter und Leistungen bezahlt werden sollen. Sowohl die Festlegung der einzelnen ZuV., welche die Staatsbetriebe benutzen müssen, als auch die Bestimmung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Fälligkeit, Höhe der Verzugszinsen) fallen in der DDR in die Zuständigkeit des Staates (Gesetzgeber). Die Vorschriften über die ZuV. sind jetzt in der Zahlungsverkehrs-VO vom 13. 10. 1983 festgelegt (vgl. GBl. I, S. 293 ff.; vgl. für die vorher geltenden Regelungen die VO vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 423 ff., und vom 12. 5. 1969, GBl. II, S. 261 ff.). 2. Verrechnungsverfahren und Wirtschaftsreform. Bis zur Mitte der 60er Jahre erfolgte die Begleichung von Geldforderungen innerhalb des Bereiches der staatlichen und der genossenschaftlichen Wirtschaftsbetriebe vorwiegend durch 2 Einkassierungsverfahren. Im Zeitraum von 1952 bis 1961 wurden kommerzielle Geldforderungen in der Regel durch das „Rechnungseinzugs-Verfahren“ (RE-Verfahren) realisiert. In den Jahren von 1961 bis 1964 trieben die Banken die Forderungen ihrer Kunden zumeist mit Hilfe des „Forderungseinzugs-Verfahrens“ (FE-Verfahren) ein. Durch beide Verfahren wurde zwar die gewünschte schnelle Refinanzierung der Verkäufer von Waren und Dienstleistungen erreicht, zugleich jedoch die Stellung der Käufer (Nachfrager) enorm geschwächt. Aufgrund des mit diesen Verfahren gekoppelten Abbuchungsautomatismus konnten die Käufer vor der Zahlung weder die Qualität der angelieferten Waren ausgiebig prüfen noch pflichtvergessene Lieferanten mit Sanktionen bestrafen, indem sie bei festgestellten Liefermängeln die Zahlung verweigerten oder Preisnachlässe verlangten. Die Folge dieser Anbietermacht der Verkäufer auf einem zumeist unterversorgten Binnenmarkt war, daß diese sich nur ungenügend für eine Qualitätsverbesserung ihrer Erzeugnisse einsetzten und sich ferner nur wenig um die Entwicklung neuer Produkte mit einem höheren Gebrauchswert kümmerten. Aufgrund dieser vor allem von den Binnen- und Außenhandelsbetrieben immer wieder heftig beklagten Mängel entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR nach Beginn der Wirtschaftsreform 1965 (Neues Ökonomisches System [NÖS]), den bis dahin bevorzugten Zahlungsautomatismus aufzugeben und grundlegend umgestaltete ZuV. einzuführen. Dies geschah in Form der Umstellung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs auf das Überweisungs- und das Scheckverfahren. Durch sie wurden die Einflußmöglichkeiten der Nachfrager auf die Struktur und die Qualität des Warenangebotes erheblich verstärkt. Seitdem können die Käufer beim Abschluß von Kaufverträgen innerhalb der ihnen gesetzlich eingeräumten Mitbestimmungsbefugnisse mit darüber entscheiden, an welchem Termin nach Abschluß der Wareneingangskontrolle der geschuldete Kaufpreis gezahlt werden soll. Außerdem befinden sie seitdem auch darüber, ob die erhaltene Lieferung tatsächlich die volle Überweisung der geforderten Preise rechtfertigt oder nicht. 3. Die staatlich vorgeschriebenen Zahlungs- und Verrechnungsverkehre. Abgesehen von den Verbindlichkeiten, bei denen der Staat zugestimmt hat, daß sie auch bar beglichen werden können (z.B. Lohn- und Prämienzahlungen, Bagatellrechnungen), stehen den genannten Betrieben, Banken und Einrichtungen insgesamt 4 Verfahren zur Verfügung, um Forderungen ihrer Gläubiger bargeldlos zu begleichen: a) das Überweisungsverfahren; b) das Scheckverfahren; c) das Lastschriftverfahren (Begleichung von Forderungen durch automatische Abzüge vom Sichtguthabenkonto) und d) die Stellung eines Akkreditivs. Alle Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zahlungsverkehrs-Verordnung gilt, sind verpflichtet, untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber zu treffen, welches der 4 Zahlungsverfahren (einschließlich der mit ihm gekoppelten Zahlungsfristen) für beide Vertragspartner am zweckmäßigsten ist. Mit der Vorgabe von standardisierten Verfahren zur Abwicklung des Verrechnungsverkehrs verfolgt die Wirtschaftsführung vor allem folgende Ziele: Sie will 1. die Produktionsorganisationen (VEB, LPG usw.) dazu [S. 1532]zwingen, möglichst alle Forderungen, die sie aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen erworben haben, bargeldlos einzuziehen, sie will 2. die obligatorisch bargeldlose Einziehung von Forderungen nutzen, um die Produktionsleistungen der Lieferbetriebe zu kontrollieren, 3. mit Hilfe der normierten Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen eine schnelle Refinanzierung der Gläubiger über das Gironetz der Banken und Postscheckämter herstellen, 4. durch verbindliche Verrechnungsregeln eine pünktliche Begleichung von Verpflichtungen erreichen, 5. trotz des Drucks auf die Schuldner, ihre Verbindlichkeiten schnell und vorschriftsgetreu zu erfüllen, sicherstellen, daß diesen genügend Zeit verbleibt, um die erhaltenen Waren vor der Bezahlung auf die Einhaltung der vereinbarten Qualitäten zu überprüfen. Der Erreichung dieser Ziele dienen vor allem 2 Maßnahmen: erstens die durch den Gesetzgeber festgeschriebene Verpflichtung, daß alle Produktionsorganisationen bei den ihnen als Geschäftspartner zugewiesenen Hausbanken eine bestimmte Zahl von spezifizierten Girokonten unterhalten müssen (Kontenführungspflicht). Zweitens wurden die Geld- und Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, Zahlungen z.B. zur Begleichung von Forderungen aus Warenlieferungen nur zugunsten der Girokonten der Gläubiger zu leisten, nicht jedoch diesen die ihnen geschuldeten Geldsummen bar auszuzahlen. Seit dieser Umgestaltung sind das Überweisungs- und das Scheckverfahren die beiden am häufigsten benutzten Methoden, um auf der Ebene der VEB und Kombinate Geldforderungen zu begleichen, während das Lastschriftverfahren weniger Verwendung findet (siehe die entsprechenden Einzelstichworte). Das Akkreditivverfahren darf dann angewendet werden, wenn der Verkäufer Zweifel hat, ob der Käufer seine Schulden tatsächlich pünktlich bezahlen wird. Außerdem haben die Geld- und Kreditinstitute das Recht, die Stellung eines Akkreditivs zu verlangen, wenn sie zuvor schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsdisziplin eines Geschäftspartners ihres Kunden gemacht haben (Näheres siehe in der Akkreditiv-AO vom 3. 9. 1964, GBl. II, S. 769 ff.). 4. Barzahlungen. In der DDR dürfen Betriebe, Produktionsgenossenschaften und Staatsorgane nur dann Verbindlichkeiten bar begleichen, wenn es sich um Forderungen von Privatpersonen handelt. Aus diesem Grunde sind Zahlungen mit Bargeld auf die Auszahlung von Löhnen, Gehältern, Prämien, Lehrlingsentgelten, Stipendien, Renten, Sozialleistungen und auf die Vergütung der Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern beschränkt. Barzahlungen für Leistungen anderer Betriebe sind nur in Bagatellfällen zulässig, wenn die Nutzung des Giroverkehrs unzweckmäßig ist. Bei Barzahlungen an andere Betriebe soll ein Betrag von 200 Mark nicht überschritten werden. Über die Verwendung der abgehobenen Bargeldmengen müssen die Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen dem für sie zuständigen Geld- und Kreditinstitut Rechenschaft geben. Soweit Bürger der DDR untereinander Barzahlungen über größere Entfernungen durchführen möchten, können sie dies mit Hilfe einer Postanweisung tun (Postscheckdienst). Die an den Schaltern der Deutschen Post zugunsten eines Dritten eingezahlten Barbeträge erhält dieser bar ausbezahlt. Zur Erleichterung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Bevölkerung können solche Zahlungsanweisungen über die Post auch an die örtlich zuständige Zweigstelle der Sparkasse des Begünstigten weitergeleitet und dort bar ausbezahlt oder seinem Konto gutgeschrieben werden (vgl. Postscheckordnung vom 17. 5. 1968, GBl. II, S. 343 ff.). 5. Fälligkeit von Geldverbindlichkeiten. Der Gesetzgeber hat alle VEB, Kombinate und Produktionsgenossenschaften verpflichtet, mit ihren Lieferanten „ökonomisch begründete Zahlungsfristen zu vereinbaren“ (vgl. § 2 der Fälligkeits-AO vom 13. 10. 1983). Bei Warenlieferungen, die nur eine kurze Prüfzeit verlangen, wird vom Gesetzgeber eine Zahlungsfrist von 5 oder 14 Tagen vorgeschrieben. Voraussetzung für die Übernahme dieser Zahlungsfrist in den Wirtschaftsvertrag ist jedoch, daß die Transportzeit für die Anlieferung in der Regel 3 Tage nicht übersteigt. Eine Zahlungsfrist von 21 oder 28 Tagen ist für jene Warenlieferungen zugelassen, bei denen die Funktions- und Qualitätsüberprüfung längere Zeit in Anspruch nimmt. Über 28 Tage hinaus dürfen Wirtschaftspartner jedoch keine Zahlungsfristen vereinbaren. Bei Anwendung des Überweisungs- und des Scheckverfahrens ist der Rechnungsbetrag jeweils am letzten Tag der Zahlungsfrist fällig. In der DDR gibt es somit bei der Zahlung und Verrechnung von Forderungen zwar gewisse Zahlungsziele, die im Interesse einer Leistungskontrolle der Produzenten durch die Nachfrager unentbehrlich sind, diese Zahlungsfristen haben jedoch keine Ähnlichkeit mit den in den Marktwirtschaften üblichen Lieferantenkrediten. 6. Formularstrenge innerhalb des Wirtschaftsgebildes. In der DDR ist die Staatsbank mit ihrem weitverzweigten Filialnetz das Verrechnungszentrum für den gesamten Leistungsaustausch innerhalb der Volkswirtschaft. Sie hat zur Vereinfachung und Beschleunigung der technischen Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs dafür zu sorgen, daß alle Geld- und Kreditinstitute, Behörden, gesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsbetriebe einheitliche Vordrucke (Auftraggeber- und Empfängerbelege), Datenträger, Dokumentenbögen und Sicherungsmittel benutzen. In Übereinstimmung mit dem immer stärkeren Einsatz von EDV-Anlagen in den Banken und Betrieben und der fortschreitenden Automatisierung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs werden alle schriftlichen Kundeninformationen sowie sämtliche anderen Beleg- und Dokumentenvorlagen immer mehr auf maschinenlesbare Datenträger umgestellt (Information). Vgl. die AO über die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr vom 12. 5. 1970, GBl. II, S. 317 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1531–1532 Wohnbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des…

DDR A-Z 1985

Zollwesen (1985)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen angewandt wird. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der einheimischen Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur zum Teil auf den Zolldienst einer zentral verwalteten planwirtschaftlichen Staatsordnung zu. Das Außenwirtschaftsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und die Art der Preisgestaltung (Preissystem und Preispolitik) können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für die Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR ist gekennzeichnet durch folgende programmatische Aufgabenstellung: 1. einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten — und dadurch eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2. im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3. den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Aspekte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem einzelne polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 42), zu dem inzwischen 31 Durchführungsbestimmungen (DB) — die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben — und Verordnungen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes war ursprünglich auch Ausdruck der damaligen Deutschlandpolitik der SED. Im übrigen werden mit dem Zollrecht auch konkrete Ziele der Außenpolitik der DDR verfolgt, da es formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient. Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Seine zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Berlin (West) wird jedoch bisher auch nicht als Zollinland der DDR behandelt (Berlin). Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf die Einfuhr aus Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung, hohe Zölle („Kampfzölle“) bei deren Fehlen — richtete sich z. T. gegen die Außenhandelspolitik der EG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG und ihren Mitgliedstaaten interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung angewandt werden. Das ZG beinhaltet Bestimmungen über die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen; zudem überträgt es die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungs[S. 1559]mitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung sowie die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen diplomatischen ausländischen Vertretungen, von Waren und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I, S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Ausnahmefällen kann allerdings das Ministerium für Außenhandel eine Einfuhrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erteilen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr, im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr und von Umzugs- und Erbschaftsgut, d.h. für den Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr, gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Ministerium für Außenhandel (MAH) ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden, sowie Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) ebenso wie für alle sonstigen Gebiete außerhalb der DDR durch AO in Kraft gesetzt worden. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1558–1559 Zivilverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische Gärten

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten…

DDR A-Z 1985

Jugend (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Die Begriffe J. und Jugendlicher werden mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Sprachgebrauch und Strafrecht unterscheiden zwischen den bis zu 13jährigen Kindern, den 14- bis unter 18jährigen Jugendlichen und den Erwachsenen von 18 Jahren und älter (den Status des Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren gibt es im Strafrecht der DDR nicht). Arbeitsrecht und Zivilrecht treffen eine weitere Unterteilung bei der Vollendung der Schulpflicht und des 16. Lebensjahres. Das Volljährigkeitsalter liegt seit 1950, das aktive Wahlrecht seit 1949 bei 18 Jahren. Die Altersgrenze für das passive Wahlrecht wurde 1968 für die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen, 1974 generell von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt (Verfassung; Wahlen). Demgegenüber gilt das J.-Gesetz der DDR für die Gesamtheit der 14- bis unter 25jährigen. Die gesetzliche Ausweitung der Kategorie J. auf volljährige, großenteils berufstätige und verheiratete Bürger wird damit gerechtfertigt, „daß mit dem vollendeten 25. Lebensjahr wesentliche Prozesse der Herausbildung von Persönlichkeitsmerkmalen eines jungen Staatsbürgers abgeschlossen“ seien. Bis zu diesem Zeitpunkt seien „wesentliche weltanschauliche Positionen geformt, sozialistische Einstellungen zur Arbeit ausgebildet, grundlegende persönliche, das weitere Leben tief beeinflussende Entscheidungen von gesellschaftlicher Bedeutung gefallen (Bildung, Beruf, politische Organisierung, Armeedienst, Familiengründung u.a.)“ (W. Ternick: Jung sein bei uns. Berlin [Ost] 1981, S. 29). Beim J.-Verband der DDR, der Freien Deutschen Jugend (FDJ), waren und sind stets etwa 5 v.H. der Mitglieder sogar älter als 24. Bei den Jugendbrigaden und anderen J.-Kollektiven ist der Anteil der über 24jährigen teilweise noch höher und kann bis zu 50 v.H. ausmachen. Die Zahl der Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen entwickelte sich wie folgt: Die Zahl der Kinder nimmt seit 1967 ab. Der Anstieg der Geburtenzahl seit 1975 konnte diese Entwicklung vorerst nicht aufhalten. Die Zahl der Jugendlichen hatte 1962 mit 0,67 Mill. ihr Minimum erreicht, stieg anschließend mit Unterbrechungen bis 1978 (1,149 Mill.) und ist seitdem rückläufig. Die Zahl der Jungerwachsenen fiel bis 1967 auf 1,32 Mill. und steigt seitdem. Insgesamt geht die Zahl der unter 25jährigen seit 1950 zurück. Nur in den Jahren 1967 bis 1972 gab es einen leichten Wiederanstieg. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung (Bevölkerung) betrug am 31. 12. 1980 36 v.H. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich die Kinderbevölkerung etwa je zur Hälfte aus den noch nicht Schulpflichtigen (48 v.H.) und den Schülern der Klassen 1 bis 7 (52 v.H.) zusammen. Von den 3,01 Mill. Jugendlichen und Jungerwachsenen waren 0,76 Mill. (25,3 v.H.) Schüler der Klassen 8 bis 12; 0,49 Mill. (16,3 v.H.) Lehrlinge (einschl. Teilausbildung); 0,22 Mill. (7,2 v.H.) Studenten. Die übrigen 1,54 Mill. (51,2 v.H.) waren fast ausnahmslos berufstätig oder leisteten ihren Wehrdienst. Der weibliche Anteil an der Kinder- und Jugendbevölkerung betrug 48,7 v.H. (gegenüber 53,1 v.H. an [S. 684]der Gesamtbevölkerung). Die Heirat ist gem. § 5 Familiengesetzbuch (Familienrecht) von 18 Jahren an möglich. Am 31. 12. 1980 waren von den Männern von 18 bis unter 25 Jahren ledig 76,8 v.H., verheiratet 22,0 v.H., geschieden 1,2 v.H. Von den Frauen dieser Altersgruppe waren ledig 54,0 v.H., verheiratet 43,5 v.H., geschieden 2,5 v.H. II. Jugendpolitik, Ziele, Grundlagen Die J. auf die künftigen Aufgaben vorzubereiten und sie in die Gesellschaft zu integrieren, ist das Ziel der weite Bereiche der Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Gesundheits-, Wehr-, Kriminal- u.a. Politik umfassenden J.-Politik. Nach in der DDR vorherrschendem Verständnis ist sie „die Politik, die den Platz und die Aufgaben der Jugend und des sozialistischen Jugendverbandes bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Verantwortung der Gesellschaft für die kommunistische Erziehung der Jugend analysiert und bestimmt“ und hieraus Einzelmaßnahmen ableitet (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 3. Aufl. 1978, S. 414 f.). Die Ansprüche der J.-Politik der DDR beruhen auf der marxistisch-leninistischen Theorie einerseits und der von ihr geleiteten Analyse der konkreten gesellschaftlichen Situation andererseits. Danach wird die erzieherische Funktion des sozialistischen Staates als eine seiner wichtigsten bezeichnet; die Interessen der J. gelten als in denen von Staat und Gesellschaft aufgehoben bzw. als mit ihnen identisch. Jeglicher Generationenkonflikt sei „aufgrund der Übereinstimmung in den grundlegenden Lebensinteressen und der gemeinsamen sozialistischen Ideale“ ausgeschlossen (Siegfried Lorenz in der Volkskammer anl. der Beratung des 3. J.-Gesetzes. Junge Welt 18. Jg. 1974, Nr. 26 B, S. 4). Damit ist J. (in erster Linie) „allseitig zu beeinflussender“ Erziehungsgegenstand, wobei sich die ihr gestellten Aufgaben aus den gesamtgesellschaftlichen Zielen ergeben, der Beitrag der J. zur Lösung ihrer Aufgaben jedoch in jugendspezifischer Weise, in eigenen Formen und mit eigenen Methoden geleistet werden kann und soll. Die Grundsätze der J.-Politik der SED sind im Jugendgesetz zusammengefaßt. Das Gesetz über die Teilnahme der J. an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR (J.-Gesetz) vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) löste das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene Gesetz über die Teilnahme der J. der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport ab, dessen Vorgänger das Gesetz über die Teilnahme der J. am Aufbau der DDR und die Förderung der J. in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. 2. 1950 war. Ziel des (3.) J.-Gesetzes ist die „Förderung der Jugend“ und die „Gewährleistung ihrer Teilnahme an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es weist in seinen 10 Abschnitten den Hauptgruppen der J.-Bevölkerung, den Berufstätigen, den Schülern, den Lehrlingen, den Studenten und den Soldaten, Reservisten und in der vormilitärischen Ausbildung Befindlichen sowie den verantwortlichen Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und der FDJ Rechte und Pflichten zu. Schwerpunkte des Gesetzes sind: 1. Die Erziehung der J. zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, sozialistische), gekennzeichnet durch Wissen und Können, sowie durch eine Reihe näher angegebener staatsbürgerlicher, sozialer und Arbeitstugenden, 2. der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität in speziellen „jugendgemäßen“ Kooperationsformen. Diese Zielsetzungen sind gekoppelt 3. mit einer Reihe sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Maßnahmen, die der J. zugute kommen sollen, und 4. einer Erweiterung der Zuständigkeiten der FDJ als Vertretung der J. in Schule, Hochschule, Betrieb und Staat. Das Gesetz weist der J.-Organisation der SED eine zentrale Rolle in der J.-Politik zu. Es spiegelt die Schwerpunkte der Politik der DDR seit dem VIII. Parteitag der SED wider (verstärkte Zusammenarbeit mit der UdSSR, verbesserte Versorgung der Bevölkerung, Verstärkung der politisch-ideologischen Erziehung) und setzt den Staatsratsbeschluß vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ sowie eine Reihe von Einzelregelungen außer Kraft, wahrt jedoch den Rahmen des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der J. in der DDR: „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“ (J.-Kommuniqué vom 21. 3. 1963). Die darin enthaltenen Vorstellungen zur Förderung des Leistungsstrebens, zur politisch-ideologischen Erziehung, zur Erhöhung der schulischen und beruflichen Anforderungen, zu den Aufgaben der staatlichen und Wirtschaftsleiter gegenüber der J., zu den Problemen der in der Landwirtschaft Tätigen, zur Freizeitgestaltung sowie zur J.-Forschung und zur wissenschaftlichen Begründung der jugendpolitischen Maßnahmen bilden Grundlage und Richtschnur auch des 3. J.-Gesetzes der DDR. Die Leitung der staatlichen Aufgaben der J.-Politik liegt „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse im Auftrag der Volkskammer“ beim Ministerrat und dessen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Auf örtlicher und regionaler Ebene sind die Volksvertretungen bzw. die staatlichen und Wirtschaftsleitungen in Abstimmung mit den vorschlags- und kontrollberechtigten FDJ-Leitungen für die Planung, Durchführung und Kontrolle der jugendpolitischen Maßnahmen verantwortlich. [S. 685]<III. Beteiligung der Jugend am öffentlichen Leben> Als Erfolg der J.-Politik gilt die Teilnahme der J. am öffentlichen Leben auf der Grundlage des auf 18 Jahre festgelegten Mündigkeits- und Wahlberechtigungsalters und des vorwiegend über die Mitarbeit in der FDJ angebotenen Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrechts im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, dessen formale Voraussetzung die Bestimmung des Art. 20,3 der Verfassung ist. Dort heißt es: „Die Jugend wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ So waren 1981 (8. Wahlperiode) jünger als 25 Jahre: 46 (9,2 v.H.) der Abgeordneten der Volkskammer und 550 (17,3 v.H.) der Abgeordneten der Bezirkstage und der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost). Jünger als 25 Jahre waren 1979: 5.534 (21,8 v.H.) der Abgeordneten der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise, 1195 (20,7 v.H.) der Abgeordneten der Stadtbezirksversammlungen, 22.863 (13,4 v.H.) der Abgeordneten der Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. 48.703 (12,7 v.H.) der Mitglieder der 51.304 Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen waren jünger als 25. 1982 waren 8,6 v.H. aller Bürgermeister unter 30 Jahre alt, 3.000 der insgesamt 51.700 Schöffen Jugendliche. Daneben gilt die Mitwirkung der J. in den Gremien des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) (1982: 5.390 J.-Kommissionen mit 30.754 — nur z.T. jugendlichen — Mitgliedern), in den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR (1982: 17.800 Ausschüsse mit 350.000 Mitgliedern, davon 40.000 unter 26 Jahren), in den FDJ-Kontrollposten und insbesondere in Produktion und Wettbewerb (s.u.) als Einlösung des Verfassungsgebots verantwortlicher Mitgestaltung beim Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft. Auch die Zugehörigkeit von (1982) 20.000 jungen DDR-Bürgern im Alter von 18 bis 25 Jahren zu den Reihen der 158.000 Freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) wird als „Ausdruck der sozialistischen Demokratie“ (JW 25./26. 9. 1982, S. 3) begriffen. IV. Bildungspolitik Als Erfolge der J.-Politik gelten ferner: 1. Beseitigung von Bildungsbarrieren durch die Schaffung der Einheitsschulen und von Zentralschulen auf dem Lande und die Einführung der obligatorischen 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem). 2. Abbau der beruflichen Benachteiligung der Mädchen und Frauen. V. Jugend in Ausbildung und Beruf Zu den Gebieten der J.-Politik zählen auch: J.-Arbeitsschutz, J.-Förderungsplan und der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen (Arbeitsrecht). Bedeutsamer sind die über diese Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im J.-Gesetz und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages (BKV) abzuschließenden J.-Förderungsplänen, die zugleich eine Reihe betrieblicher und staatlicher Maßnahmen zugunsten der J. enthalten (Weiterqualifizierung, J.- und Sporteinrichtungen usw.), soll die J. angehalten werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. VI. Jugendförderung Die J.-Förderungspläne wurden am 4. 2. 1954 durch die 5. AO zum (1.) J.-Gesetz von 1950 eingeführt. Sollten sie anfänglich der beruflichen und kulturellen Förderung der J. dienen, so bestimmte die AO des 1. Stellv. des Ministerrates für den J.-Förderungsplan im Jahre 1963, es sei die Arbeit in Jugendbrigaden, J.-Abteilungen, J.-Schichten und anderen ständigen und zeitweiligen J.-Kollektiven die „beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“. Der J.-Förderungsplan beruht seit seiner Verkündung auf § 55 des J.-Gesetzes. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J.-Förderungsplans ordnet, ergänzt durch örtliche J.-Förderungspläne in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der FDJ die Volksvertretungen, Betriebsleitungen, die Leitungen des FDGB, des DTSB und der GST mit. Die J.-Förderungspläne sind Teil der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise und Gemeinden. Allerdings werden sie z.T. immer noch als bloßes „Anhängsel“ der Planung betrachtet. In seinem kleineren Teil dient der J.-Förderungsplan der beruflichen und kulturellen Förderung der J., in der Hauptsache jedoch ist er ein Finanzierungsinstrument wirtschaftlicher Erfordernisse innerhalb des sozialistischen Wettbewerbs in den Betrieben. Als Teil der Wirt[S. 686]schaftspläne der Betriebe sowie überregionaler Produktionsobjekte (z.B. „Erdgastrasse“ oder 1974 „FDJ-Aufgebot DDR 30“) besitzen die J.-Förderungspläne rein ökonomischen Charakter. Der J.-Förderungsplan regelt insbesondere die Teilnahme der J. am Sozialistischen Wettbewerb in speziellen, „jugendgemäßen“ Formen. Das „Konto junger Sozialisten“ gehört zu den J.-Förderungsplänen. VII. Berufswettbewerb und Masseninitiativen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ist der von der Betriebsleitung und der Berufsschule in Zusammenarbeit mit FDJ und FDGB organisierte Berufswettbewerb der Lehrlinge. Seine Ziele sind der nachweisbare Erwerb guter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die abrechenbare Mitarbeit an der Erreichung der betrieblichen Planziele und „gesellschaftliches Verhalten und gesellschaftliche Tätigkeit“ auf der Basis der schulischen Lehrpläne, der betrieblichen Planung und der Zielsetzungen und Vorgaben der FDJ. Hervorragende Leistungen werden durch staatliche Auszeichnungen anerkannt. Die Gesamtheit der Lehrlinge nimmt am Berufswettbewerb teil. Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs sind die von der FDJ ausgelösten ökonomischen Masseninitiativen. So war es das Ziel der FDJ, im Planjahr 1984 99,5 Mill. Arbeitsstunden einzusparen, 1,97 Mrd. Mark Nutzen in der FDJ-Aktion „Materialökonomie“ zu erwirtschaften, 484.000 Tonnen Schrott und 99.000 Tonnen Altpapier der Wiederverarbeitung zuzuführen, 15.600 Wohnungen zu modernisieren und in der Landwirtschaft die Futterkosten um 63 Mill. Mark zu senken. Der nach Umfang und Bedeutung wichtigste Bestandteil des Beitrags der J. zur Lösung der betrieblichen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist die Arbeit in den J.-Kollektiven, die als Jugendbrigaden (Jugendobjekte) bezeichnet werden, sowie die Beteiligung an der Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb) in jugendspezifischen Formen (Messe der Meister von Morgen [MMM]). VIII. Sozialpolitische Maßnahmen Als Erfolge der sozialistischen J.-Politik gelten ferner die sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung junger Ehen, für Studenten und Lehrlinge sowie für junge Mütter wie: Geburtenbeihilfe, Arbeitszeit- und Urlaubsregelung, Gewährung von Krediten und der mit der Geburt von Kindern verbundene Krediterlaß, Schulspeisung, Stipendien für 90 v.H. der Studenten, Internatsplätze und finanzielle Förderung für Studentinnen mit Kind. Ferner die Maßnahmen und Erfolge auf dem Gebiete des Sports, der Wehrerziehung und der Kulturpolitik (Ausbildungsförderung). IX. Jugendweihe und Arbeiterweihe Alle Maßnahmen der J.-Politik im Bildungs- und Ausbildungssektor, in der Arbeitswelt, auf dem Gebiet der Sozial-, Sport-, Wehr- und Kulturpolitik sind eng verknüpft mit dem Grundziel der „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“. Dieser Zielsetzung dienen auch 2 spezielle Formen politisch-moralischer Erziehung: die Jugendweihe und die sog. Arbeiterweihe. Markiert die J.-Weihe die „Aufnahme in das aktive gesellschaftliche Leben“, so wird z.B. seit dem Jahr 1973 in zunächst einzelnen Betrieben der Deutschen Post im Bezirk Neubrandenburg auch die Aufnahme der Lehrlinge in das Betriebskollektiv in „würdiger Form gestaltet“. Seit dem gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Ministerrats der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrats der FDJ vom 7. 12. 1976 über Fragen der Berufsbildung, der auch „von neuen Traditionen bei der Aufnahme der jungen Facharbeiter in die Arbeitskollektive“ spricht, hat sich die Zahl der Arbeiterweihen stark erhöht. Das Facharbeiterzeugnis, der erste Arbeitslohn, der Betriebsausweis, gelegentlich auch ein Satz Werkzeuge und eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Arbeiterklasse werden in einer Feierstunde, die teilweise nach sowjetischem Vorbild als Arbeiterweihe bezeichnet wird, von Aktivisten oder Arbeiterveteranen überreicht. Die jungen Facharbeiter geloben, „durch ihre Arbeitstaten den revolutionären Arbeitsruhm des Betriebes (Kombinates, der Brigade usw.) zu mehren“. So meldet der Bezirk Neubrandenburg, daß im Jahr 1976 44 v.H. und 1977 bereits 85 v.H. aller auslernenden Lehrlinge an Arbeiterweihen teilgenommen hätten. Mit Hilfe dieser Weihen sucht die SED die Herausbildung sozialistischen Bewußtseins bei den Jugendlichen zu fördern und damit das Hauptziel ihrer politisch-ideologischen Erziehung in den Schulen und Universitäten sowie den Schulungsveranstaltungen von FDJ und JP zu unterstützen. Die hohe Zahl der Ehescheidungen, zunehmender Alkoholmißbrauch Jugendlicher, die Jugendhilfe und die Kriminalität der J. sowie der hohe Stellenwert, der der Erziehung zu bewußter Disziplin beigemessen wird, deuten auf ungelöste Probleme in der J.-Politik der SED-Führung hin. Arnold Freiburg Literaturangaben Freiburg, Arnold, u. Christa Mahrad: FDJ. Der soz. Jugendverband der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. Friedrich, Walter: Jugend und Jugendforschung. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1976. Gert, Werner: Jugend im Großbetrieb. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. [S. 687]Grandke, Anita: Junge Leute in der Ehe. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. (Recht in unserer Zeit. 6.) Jugend im doppelten Deutschland. Hrsg. Walter Jaide und Barbara Hille. Opladen: Westdeutscher Verl. 1977. Mehlhorn, Gerlinde, u. Hans-Georg Mehlhorn: Junge Neuerer im Prisma der Forschung. Berlin (Ost): Dietz 1982. Starke, Kurt: Jugend im Studium. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Ternick, Wolfgang: Jung sein bei uns. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. (Recht in unserer Zeit. 36.) <LI>Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik. Berlin (Ost): Dietz 1975. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 683–687 Jüdische Gemeinden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendaustausch, Innerdeutscher

Jugend (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Die Begriffe J. und Jugendlicher werden mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Sprachgebrauch und Strafrecht unterscheiden zwischen den bis zu 13jährigen Kindern, den 14- bis unter 18jährigen Jugendlichen und den Erwachsenen von 18 Jahren und älter (den Status des Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren gibt es im Strafrecht der DDR nicht). Arbeitsrecht und Zivilrecht…

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Flüchtlinge (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich höher sein. Seit Januar 1949 sind die F. in Berlin (West) und seit September 1949 auch im Bundesgebiet registriert worden, seit dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 in den Notaufnahmelagern. Die Zahl der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren kann allerdings nicht gleichgesetzt werden mit der Zahl der F. aus der DDR. Einerseits haben auch nach dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes zahlreiche F. im Bundesgebiet Wohnsitz genommen, ohne die Aufnahmelager zu passieren (für 1954 wird die Zahl dieser „illegalen Zuwanderer“ auf 51.000 geschätzt). Andererseits sind in der Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren auch Personen erfaßt, die mit Genehmigung der DDR in die Bundesrepublik Deutschland [S. 419]übergesiedelt und somit nicht als F. anzusehen sind. Bis 1962 sind diese Übersiedler (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland) statistisch nicht gesondert erfaßt worden. Zu berücksichtigen ist schließlich noch, daß ein nicht unerheblicher Teil der F. — etwa 10 v.H. — wieder in die DDR zurückgekehrt ist und daß zahlreiche dieser Rückkehrer erneut, manche mehrmals, in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und deshalb in der Statistik der Antragsteller des Notaufnahmeverfahrens mehrfach erscheinen. Trotz dieser Mängel gibt die Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren ein gutes Bild der Größenordnung der Fluchtbewegung und ihrer Höhepunkte. Die stärkste Fluchtwelle wurde durch den auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 gefaßten Beschluß, den Aufbau des Sozialismus beschleunigt durchzuführen, verursacht. Die Maßnahmen zur Verstaatlichung der Privatwirtschaft und Kollektivierung der Landwirtschaft trieben die F.-Zahlen in die Höhe. Diese Fluchtwelle, die im März 1953 mit 58.605 F. ihren absoluten Höhepunkt erreichte, endete erst im Juni 1953 mit der Verkündung des Neuen Kurses. Nachdem sich die Bevölkerung in der Hoffnung auf eine Liberalisierung der Verhältnisse in der DDR getäuscht sah, stiegen die F.-Zahlen bis 1956 erneut stark. Der dann eintretende Rückgang seit 1957 war wohl hauptsächlich auf die Einschränkung des Reiseverkehrs nach Westdeutschland, auf die verschärfte Kontrolle und strafrechtliche Maßnahmen gegen illegales Verlassen der DDR (Republikflucht) zurückzuführen. Die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft im Frühjahr 1960 und die erneut verstärkt betriebene Sozialisierung der privaten Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe ließen 1960 die F.-Zahlen wieder steigen. Diese Fluchtbewegung erreichte mit 47.433 F. im August 1961 ihren zweiten Höhepunkt, der weitgehend durch Gerüchte über die bevorstehenden Sperrmaßnahmen in Berlin verursacht war. Etwa 50 v.H. der F. waren jünger als 25 Jahre, weniger als 10 v.H. waren Rentenempfänger. Demgegenüber waren weit über 60 v.H. der F. erwerbstätig. Seit dem Bau der Mauer in Berlin ist die Zahl der F. erheblich zurückgegangen: Quelle: Nach Angaben des Bundesausgleichsamtes 1984. In dieser Statistik ist seit dem 2. Halbjahr 1962 die Zahl der mit Genehmigung der Behörden der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelten Personen, die sich ebenfalls im Notaufnahmelager gemeldet haben, nicht enthalten. Für das 1. Halbjahr 1962 wird die Zahl dieser Übersiedler auf etwa 600–700 geschätzt. Um diese Zahl etwa vermindert sich die Gesamtzahl der F. In der Zeit vom 14. 8. bis 31. 12. 1961 durften dagegen kaum Bewohner der DDR in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen. Die für diesen Zeitraum genannte Zahl der Antragsteller des Bundesnotaufnahmeverfahrens dürfte also mit der Zahl der F. gleichzusetzen sein. Als Sperrbrecher werden die F. bezeichnet, die unter Gefahr für Leib und Leben unmittelbar die Grenzsperren überwunden haben. Die anderen F. sind auf sonstigen Wegen, z.B. in Fahrzeugen versteckt oder über osteuropäische Staaten, in den Westen gelangt. Von 1953 bis 31. 3. 1974 haben 19.905 Angehörige militärischer Verbände und der Volkspolizei die Notaufnahme beantragt. In den letzten Jahren ist die Zahl dieser F. ständig zurückgegangen. Sei 1976 waren es weniger als 10 jährlich. Eine systematische Untersuchung über die Fluchtmotive der F. liegt bisher nicht vor. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein Teil von ihnen nicht so sehr wegen akuter politischer Gefährdung geflohen ist, sondern vom höheren Lebensstandard in der Bundesrepublik Deutschland angezogen wurde. In vielen Fällen sind jedoch das politisch-gesellschaftliche System der DDR [S. 420]mit seinen drastischen Einschränkungen der Freiräume, der Benachteiligung von Kindern, deren Eltern wegen ihrer Herkunft oder politischen Haltung (z.B. aktive Christen) nicht den Wunschvorstellungen des politischen Systems entsprechen, unmittelbare Ursache der Flucht. Durch Gesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) ist F., die vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen und ihren Wohnsitz nicht wieder dort genommen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden. Die VO vom 21. 6. 1982 gilt jedoch nicht für Fahnenflüchtige. Wegen des ungesetzlichen Verlassens (Republikflucht) werden diese F. nicht strafrechtlich verfolgt (Amnestie). F., die seit dem 1. 1. 1981 geflüchtet sind, sowie deren Abkömmlinge gelten nach den gesetzlichen Bestimmungen der DDR weiterhin als DDR-Bürger. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 418–420 Flaggen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich…

DDR A-Z 1985

Genehmigungsgebühren (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen genehmigungsfrei aus- und eingeführt werden. Reisende aus der DDR dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Die Wertgrenzen dürften inzwischen denen gleichgestellt sein, die für Besucher aus den Westen gelten. Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in der DDR haben (Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer), dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 1000 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 200 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 200 Mark der DDR bei 4 Tagen genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen für einen Tagesaufenthalt für 100 Mark der DDR). Bei Überschreitung der genannten Genehmigungsfreigrenzen dürfen Gegenstände nur mit Genehmigung der Zolldienststellen der DDR aus- oder eingeführt werden. Die Wertgrenzen für die genehmigungsfreie Aus- und auch Einfuhr und die erhobenen G. richten sich nach den in der DDR gültigen Einzelhandelsverkaufspreisen der entsprechenden Gegenstände. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Waren des gehobenen Bedarfs, Luxusgegenstände und Genußmittel in der DDR in der Regel erheblich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Die G.-Sätze bewegen sich zwischen 10 und 50 v.H. des Einzelhandelsverkaufspreises. Für gebrauchte Textilien und Schuhe (die Mitnahme sonstiger gebrauchter Gegenstände ist verboten) werden Gebühren wie für neue erhoben. Für eine ganze Reihe von Gegenständen bestehen jedoch Ein- bzw. Ausfuhrverbote seitens der DDR (Warenverkehr, Nichtkommerzieller). Die Höhe der Einnahmen aus den G. ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht mit verläßlicher Genauigkeit schätzen. Devisen; Innerdeutsche Beziehungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511 Gemeinschaft, Bürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer (GAN)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen…

DDR A-Z 1985

Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem in der DDR bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die SED heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, [S. 452]3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in Schule, Beruf, Studium und auf militärischem Gebiet zu unterstützen, 4. die Jugend zu ökonomischen bzw. ökonomisch verwertbaren Leistungen anzuhalten, 5. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, wird in der Arbeiterjugend der „Kern“ des Verbandes gesehen. Damit soll an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), angeknüpft werden, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden (Besatzungspolitik). Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (1.–5. 6. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden (Bündnispolitik). Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. Tagung des Zentralrats (ZR) am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII. Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) brachte keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des dritten Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. [S. 453]Das X. Parlament (1.–5. 6. 1976) in Berlin (Ost) verabschiedete ein neues Statut, das die Entwicklung seit 1971 und die Ergebnisse des IX. Parteitages der SED (1976) berücksichtigt. Es entfielen die gesamtdeutschen Bezüge, an die Stelle der Anerkennung der führenden Rolle der Partei trat „Die Freie Deutsche Jugend arbeitet unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, … Grundlage für ihre gesamte Tätigkeit sind das Programm und die Beschlüsse der SED“ (Junge Generation, 1976, H. 7, S. 100), der Verband wurde zum „Interessenvertreter der gesamten Jugend“ erklärt. Das Statut betont die Freundschaft zur UdSSR und deren Vorbildrolle einschließlich des ökonomischen Aspekts, der wirtschaftlichen Integration im RGW-Bereich, sowie den Beitrag der FDJ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Verteidigungsbereitschaft. Das XI. Parlament (1.–5. 6. 1981) in Berlin (Ost) brachte keine nennenswerten Änderungen oder Neuregelungen. Auf der 8. Tagung des ZR vom 1. 12. 1983 wurde Egon Krenz durch Eberhard Aurich als 1. Sekretär abgelöst. II. Organisation Aufbau, Abstimmungs- und Wahlmodalitäten, Kompetenzverteilung und Art der Leitung des Verbandes entsprechen seit Anfang der 50er Jahre weitestgehend denen der SED. Nominell oberstes Verbandsorgan und zentrale Delegiertenkonferenz der FDJ ist das Parlament, das lt. Statut alle 4, seit den 70er Jahren jedoch alle 5 Jahre jeweils nach dem Parteitag der SED zusammentritt. Die (1981: 3.383) Delegierten des Parlaments wählen den Zentralrat der FDJ (ZR) (1981: 123 Mitglieder und 29 Kandidaten), doch kann der ZR auch Mitglieder „kooptieren“. Das Gremium gilt als Verbandsleitung zwischen den Parlamenten und tritt dreimal jährlich zusammen. Das eigentliche politische Führungsgremium ist jedoch das Büro des ZR; die „laufende Organisations- und Vollzugsarbeit“ leistet das Sekretariat des ZR. Dem Sekretariat gehören derzeit 13 Sekretäre an. 1. Sekretär des ZR ist Eberhard Aurich, 2. Sekretär Volker Voigt, 3. in der Rangfolge ist Helga Labs, Vorsitzende der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und Sekretär des ZR (Aurich und Labs sind Mitglieder des Zentralkomitees (ZK) der SED, ein weiterer Sekretär ist Kandidat). Der Chefredakteur der FDJ-Tageszeitung „Junge Welt“ ist traditionell Mitglied des Sekretariats (derzeit Dieter Langguth). Auch den übrigen Sekretären sind jeweils bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen. Das Büro und das Sekretariat stützen sich bei ihrer Arbeit auf die Abteilungen im ZR, die teils für spezielle Mitgliedergruppen zuständig sind (Abteilungen: Arbeiterjugend, Berufsausbildung, Bewaffnete Kräfte, Landjugend, Schuljugend, Studenten), teils spezielle Verbandsaufgaben bearbeiten (Abteilungen: Internationale Verbindungen, Jugendforschung, Kader, Kultur, Propaganda, Sport, Staat und Recht, Verbandsorgane). Dem auf dem XI. Parlament (1981) gewählten Büro des ZR (insges. 30 Mitglieder) gehören neben 13 Sekretären des ZR der Generaldirektor des Reisebüros der FDJ „Jugendtourist“ (Klaus Eichler), 2 Abteilungsleiter des ZR (darunter die stellv. Vors. der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, Rosita Kleinpeter), die 1. Sekretäre der FDJ-Bezirksleitungen Berlin, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg, sowie 4 Funktionäre aus [S. 454]FDJ-Kreisleitungen und -Grundorganisationen und eine Freundschaftspionierleiterin an. Partei, Staat und Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) sind im Büro vertreten durch den Leiter der Abteilung Jugend des ZK der SED (Wolfgang Herger), den Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat (Hans Sattler), einen Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB (Kurt Zahn), einen Angehörigen der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) und eine Vertreterin der Staatlichen Versicherung. Die Blockparteien haben 1981, wie schon von 1963 bis 1967, keine Vertretung im Büro (dem ZR gehört ein Sekretär des Kreisverbandes Neubrandenburg der LDPD an). Den Büromitgliedern gleichgeordnet ist die Vorsitzende der vom Parlament gewählten Zentralen Revisionskommission. Die Kommission (1981: 23 Mitglieder und 5 Kandidaten) kontrolliert Arbeitsorganisation, Ökonomie, Finanzen und Statistik des Verbandes. Revisionskommissionen bestehen auch auf allen Organisationsebenen. Von 1976 bis 1981 führten die über 8.000 Mitglieder über 36.000 Kontrollen durch. Der Verbandsspitze unterstehen unmittelbar die 15 Bezirksorganisationen sowie die Gebietsorganisation Wismut, ferner die FDJ-Organisationen im Ausland, insbes. der DDR-Studenten, -Monteure und -Instrukteure in den sozialistischen Staaten und in der Dritten Welt, und die FDJ-Organisationen in den Bewaffneten Kräften (NVA, Grenztruppen, Volkspolizei usw.). Die Spitzengliederung der Bezirks-(und der Kreis-)organisationen entspricht der des Gesamtverbandes: Die Delegiertenversammlung wird alle 2–21/2 Jahre einberufen und wählt die Leitung, die viermal jährlich zusammentritt und die Tätigkeit der nachgeordneten Organisationen kontrolliert und koordiniert. Die eigentliche Organisationsführung liegt beim Sekretariat. Das Sekretariat einer Bezirksleitung (BL) — in den Grundstrukturen entsprechen die Sekretariate der Kreisleitungen (KL) diesem Modell — umfaßt 8–10 Sekretäre; ferner gehören ihm der Bezirksvorsitzende der Pionierorganisation, der Leiter der Bezirksstelle „Jugendtourist“, der Vorsitzende der Bezirksrevisionskommission und der 1. Sekretär der FDJ-Leitung der Bezirkshauptstadt an. Das Sekretariat verfügt über einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. FDJ-Kreisorganisationen, insges. über 250, bestehen in den Stadt- und Landkreisen, den Stadtbezirken der Großstädte (dort z. T. als Stadtbezirksorganisationen bezeichnet), in Großbetrieben, an den Universitäten und Hochschulen und an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). In den Großstädten Dresden, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Magdeburg bestehen FDJ-Stadtleitungen, die den örtlichen Kreis- bzw. Stadtbezirksorganisationen übergeordnet sind. Mehr als 500 Ortsleitungen (OL) koordinieren die Verbandstätigkeit in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die untersten Organisationseinheiten der FDJ sind ihre Grundorganisationen (GO) (September 1983: 28.191). Sie wurden lt. Statut in allen Bildungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Dörfern usw. gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Gründung und Auflösung von GO sind nur mit Zustimmung der jeweiligen KL möglich. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen (September 1983: 97.053). Große GO können zusätzlich in Abteilungsorganisationen (AO) untergliedert werden (Ende 1983: 5.801). Industriebetriebe mit mehreren GO, aber ohne eigene KL, haben eine Zentrale FDJ-Leitung. In Kombinaten koordiniert der Rat der FDJ-Sekretäre die Tätigkeit der GO der einzelnen Kombinatsbetriebe. Auf Großbaustellen und an speziellen Jugendobjekten leiten FDJ-Stäbe die Verbandsaktivitäten. Gruppen, AO und GO wählen je nach Mitgliederzahl umfangreiche Leitungen (3–21 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 11 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertreter, Funktionär (F.) für Agitation und Propaganda, Kassierer, Kontrollposten bzw. Leiter des Kontrollpostenstabes (nur in Betrieben: F. für den sozialistischen Wettbewerb, nur an Schulen: F. für gesellschaftlich nützliche Tätigkeit, Lern- und Patenschaftsarbeit, nur an Hoch- und Fachschulen: F. für wissenschaftliche Arbeit), F. für Kultur, F. für Wehrerziehung und Sport, F. für Touristik, F. für Pionierarbeit, Leiter der FDJ-Ordnungsgruppe. In zahlenmäßig stärkeren Leitungen kommen z.B. der Leiter des FDJ-Heimaktivs und der Leiter des Jugendklubs der FDJ hinzu. Bei den Verbandswahlen 1983 wurden 670.000 Leitungsmitglieder und Delegierte gewählt, das sind rd. 30 v.H. der gesamten Mitgliederschaft. Die Mitglieder der Gruppen, AO und GO wählen neben ihren Leitungen die Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenz. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe ihre entsprechende Leitung und die Delegierten der nächsthöheren Stufe. Wahlen in den GO finden jährlich statt, Delegiertenwahlen für die Kreis- und Bezirksebene alle 21/2 Jahre und zum Parlament der FDJ alle 5 Jahre. Die Fluktuation der ehrenamtlichen Leitungsmitglieder ist hoch, jährlich werden 30–40 v.H. ausgewechselt, doch sollen zumindest die 1. Sekretäre der Industrie-GO-Leitungen 4–6 Jahre im Amt bleiben. Hauptamtlich tätige FDJ-Funktionäre sind die 1. Sekretäre wichtiger GO, die Sekretäre und Sekretariatsmitarbeiter von der Kreisleitung an aufwärts und ein Teil der im Schulungswesen Beschäftigten, insges. etwa 2–3 v.H. der Mitglieder. Die 1. Sekretäre der FDJ-Leitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der SED-Leitung der gleichen Organisationsebene. Die Funktionäre der GO bilden zusammen mit den örtlichen FDJ-Abgeordneten in den Volksvertretungen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung und Auswertung wichtiger Aktionen zusammentritt. Ein Teil des Aktivs hat als Agitatorenkollektiv die Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Die FDJ verfügt über 3 Verlage, 1 Tageszeitung („Junge Welt“) und mehrere Periodika (Jugendpresse). Die Mitgliedschaft in der FDJ ist lt. Statut freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei im Normalfall die Schüler der 8. Klassen geschlossen aus der Pionierorganisation in die FDJ übernommen werden. Die obere Altersgrenze entspricht prinzipiell der des Jugendgesetzes, doch sind in der Praxis stets etwa 5 v.H. der Mitglieder, insbes. Funktionäre und FDJler im Studium sowie in Jugendbrigaden, älter als 24 Jahre. 1981 hatte die FDJ 2,3 Mill. Mitglieder (gegenüber 1,4 Mill. 1967). Der Anstieg der Mitgliederzahl resultiert nur zum geringeren Teil aus der Zunahme der Jugendbevölkerung (Jugend, I), zum größeren aus dem Anstieg des Organisationsgrades. Nach DDR-Angaben waren 1961 50,3 v.H. der Jugendbevölkerung, 1978 bereits 69,9 v.H. Mitglied der FDJ. Die Schüler der Klassenstufen 8–12 gehören fast ausnahmslos der FDJ an, ebenso die Lehrlinge (einschl. Teilausbildung). Von den jungen Armeeangehörigen waren 1975 86 v.H., 1980 bereits 95 v.H. FDJ-Mitglieder; einen ähnlich hohen Organisationsgrad dürften auch die Studenten aufweisen. Dementsprechend stellten die Schüler (um 1980) etwa 800.000 Verbandsmitglieder (etwa 35 v.H.), die Lehrlinge etwa 500.000 (22 v.H.), die Studenten etwa 200.000 (9 v.H.), die Angehörigen der Armee und der übrigen Bewaffneten Kräfte etwa 150.000 (6 v.H.). Seit den 50er Jahren bemüht sich die FDJ um die Erhöhung des Arbeiteranteils, hatte damit jedoch erst in den 70er Jahren einigen Erfolg. Vor allem die zunehmende Einrichtung von Jugendbrigaden bewirkte nach DDR-Angaben, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten jungen [S. 455]Arbeiter wesentlich erhöhte. 1980 waren nahezu 456.000 junge Arbeiter im Verband organisiert (19 v.H.). Die restlichen etwa 200.000 Mitglieder (9 v.H.) sind junge Berufstätige aller Sparten. — Im Bildungs- und Ausbildungswesen, in der Armee und neuerdings in einigen Musterbetrieben geht demnach der Organisationsgrad gegen 100, bei den jungen Berufstätigen, insbes. in Kleinbetrieben und auf dem Lande, tut sich die FDJ jedoch weiterhin schwer. Die Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, liegen zwischen 0,30 und 5 Mark monatlich. Überwiegend wird die FDJ-Arbeit jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit A. Allgemeines Die FDJ stellt die Verbandstätigkeit jeweils unter eine bestimmte Losung und leitet daraus spezielle Aufgaben ab. 1981/82 stand z.B. der X. Parteitag der SED im Mittelpunkt („FDJ-Auftrag X. Parteitag“), für 1982–1984 das „Friedensaufgebot der FDJ — Meine Tat für unser sozialistisches Vaterland“. Die Ziele und Aufgaben dieser „Aufträge“ und „Aufgebote“ des Jugendverbandes werden in Abstimmung mit den staatlichen Leitungen (von Bildungswesen, Wirtschaft, Armee usw.) von den regionalen und örtlichen Leitungsgremien konkretisiert und auf die jeweiligen Gegebenheiten zugeschnitten. An der Basis schließlich sollen sie Eingang in die „Kampfprogramme“ der GO und Gruppen finden und die FDJ-Mitglieder entsprechende „persönliche Aufträge“ übernehmen. Über die Erfüllung dieser Selbstverpflichtung ist auf den Mitgliederversammlungen Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus vergeben die Leitungsgremien Aufgaben an Mitglieder oder Mitgliedergruppen als verpflichtenden Verbandsauftrag. So sollen FDJ-Aktivisten von der Leitung Aufträge erhalten „zur Unterstützung nachgeordneter Leitungen und FDJ-Kollektive, z.B. in Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlungen, zur Ausarbeitung von Materialien, zum Auftreten in politischen Diskussionen, zur Organisierung von Veranstaltungen des Kollektivs und anderer Maßnahmen“ (JG 1982, H. 7, S. 45). Ein weiteres Mittel zur Aktivierung des Verbandes sind die — zweifellos von der Verbandsspitze initiierten — verschiedenen Wettbewerbe, zu denen die FDJler einer Schule, eines Betriebes usw. die FDJler entsprechender anderer Einrichtungen in der Verbandspresse auffordern. B. FDJ-Arbeit im Bildungswesen 1. FDJ-Arbeit an den Schulen Die Schüler der Klassen 8–10 bzw. 12 sind auf der Basis der Schule und der Schulklasse in GO und FDJ-Gruppen organisiert. Jede Schule bildet eine GO, jede Klasse eine Gruppe, so daß gut 20 v.H. aller GO der FDJ und knapp 40 v.H. aller FDJ-Gruppen an allgemeinbildenden Schulen angesiedelt sind. Auch die jungen Lehrer bis unter 30 Jahren (etwa 30 v.H. aller Lehrer) sollen in FDJ-Lehrergruppen organisiert sein, doch bestanden 1981 an den 5.900 allgemeinbildenden Schulen nur „über 1000“ solcher Gruppen. Im Sommer 1983 waren bereits 17.376 Lehrer, d.h. jeder 10., in einer der 2.350 FDJ-Lehrergruppen organisiert. Damals gab es 5.865 allgemeinbildende Schulen. Zu Beginn des neuen Schuljahres (1. September) werden die Schüler der 8. Klassen nach der im Frühjahr erfolgten Jugendweihe feierlich in die FDJ aufgenommen. Zu gleicher Zeit finden die Wahlen der Gruppenleitungen, der Delegierten und nicht zuletzt der GO-Leitungen (GOL) statt. Die Wahlversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen dienen der Einschätzung der bisherigen Arbeit sowie der Verabschiedung des neuen „Kampfprogramms“ und der Übernahme der „persönlichen Aufträge“. Die „Hauptaufgabe der FDJ-Mitglieder und aller Schüler an der Oberschule besteht darin, jeden Tag schöpferisch, ehrlich und diszipliniert zu lernen“. Deshalb sind auf den monatlichen Mitgliederversammlungen der Gruppen „regelmäßig … die Lernergebnisse, Ordnung und Disziplin jedes einzelnen Schülers einzuschätzen“. „Wer Hilfe braucht, sollte sie auch bekommen; wer Hilfe leisten kann, sollte das als persönlichen FDJ-Auftrag verstehen.“ „Undiszipliniertheit, Bummelei oder schlechte Lernleistungen“ sollen nicht geduldet werden (JG 1982, H. 7, S. 25). Es ist die vorrangige Aufgabe der gewählten FDJ-Leitungen, auf Disziplin und gute schulische Leistungen ihres Klassen- bzw. Schulkollektives zu achten. Die sog. „thematischen“ Mitgliederversammlungen werden gemäß ZR-Beschluß einheitlich im Jugendverband zu einem bestimmten Thema durchgeführt, 1983/84 etwa zu den Themen: „Mein Beitrag zum Volkswirtschaftsplan“ und „Der Frieden muß verteidigt werden — der Frieden muß bewaffnet sein“. Grundlage der Verbandstätigkeit an den Schulen sind die jährlich (1982 erstmals für 2 Jahre) vom Büro des ZR der FDJ in Abstimmung mit dem Ministerium für Volksbildung beschlossenen Pionier- und FDJ-Aufträge für das jeweilige Schuljahr, die durch entsprechende Anweisung des Ministeriums auch für die Pädagogen zur verbindlichen Arbeitsgrundlage werden. Dabei geht es u.a. um „die aktive Teilnahme aller Freunde am Wehrunterricht“, die Gewinnung der „geeignetsten Schüler für einen militärischen Beruf“, Einflußnahme auf die Berufswahl „entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen“, die Teilnahme an der Bewegung Messe der Meister von Morgen (MMM) und um die Freizeitgestaltung (Freizeit). Der „Erziehung zur Liebe zur Arbeit“ dienen die „Erfüllung der [S. 456]Vorgaben im polytechnischen Unterricht“, die Teilnahme an der „Verschönerung, Säuberung und Instandhaltung der Schule, ihres Inventars und ihrer Umgebung“, an der Sammlung von Altmaterial und dem Werben für einen sparsamen Energieverbrauch, die Teilnahme an der „Mach mit“-Bewegung der Nationalen Front, an der Sauberhaltung von Wäldern und Gewässern und an der „produktiven Ferienarbeit“ (JG 1982, H. 7, S. 69–72) (Feriengestaltung). Für die Wahrnehmung dieser Aufgabenfülle bildet die GOL zahlreiche ständige Kommissionen und Aktive, die an der Gestaltung des Schullebens mitwirken. FDJ (und Pionierorganisation) als „die politischen Massenorganisationen der Heranwachsenden“ bedürfen, wie es heißt, „der ständigen Hilfe und Führung“. Sie arbeiten deshalb „besonders eng … mit der Schule zusammen“. Ihre „politisch-ideologische Führung … erfolgt durch die Schulparteiorganisation der SED. Der Klassenleiter bezieht die Aktivitäten des FDJ- und Pionierkollektivs bewußt in seine Erziehungsarbeit ein. Er gibt Anregungen für die Ziele, Vorhaben und den Inhalt des Gruppenlebens, für mögliche und notwendige Aufträge an einzelne Mitglieder, arbeitet regelmäßig mit … der FDJ-Leitung“ (bzw. dem Gruppenpionierleiter und dem Gruppenrat) „zusammen“. Gemäß § 29 der Schulordnung vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433) „beraten der Direktor und die Klassenleiter mit den FDJ-Leitungen und Pionierräten“ „auf der Grundlage des Arbeitsplanes der Schule und der Klassenleiterpläne“, welche Aufgaben „von den FDJ- und Pionierkollektiven eigenverantwortlich übernommen werden können“. Das FDJ-Lehrerkollektiv ist gehalten, der Schüler-GO „Vorschläge zur Wahl von jungen Lehrern und Erziehern in die Leitung der Grundorganisation der Schüler“ nahezulegen (Beschluß d. Büros d. ZR d. FDJ vom 22. 4. 1969 — VuM d. Min. f. Volksbildung Nr. 14, S. 260). So wird die Tätigkeit der FDJ — und mehr noch die der Pionierorganisation — in hohem Maße von den Lehrern direkt und nachhaltig beeinflußt. Die FDJ-GO ist auch für die Pionierfreundschaft ihrer Schule verantwortlich, allerdings wird die Mehrzahl der Gruppenpionierleiter in Personalunion von den Klassenlehrern der Klassen 1–7 gestellt. Im Schuljahr 1981/82 waren 9.176 FDJ-Schüler als Gruppenpionierleiter tätig (knapp 15 v.H. aller Gruppenleiter), die übrigen Gruppen wurden von Lehrern und Pädagogikstudenten geführt. Dagegen waren 46.555 FDJ-Schüler als Gruppenhelfer in der Pionierorganisation eingesetzt. Die (1982) 220 Erweiterten Oberschulen (EOS) und die 244 Kommunalen Berufsschulen haben einen hauptamtlichen FDJ-Sekretär. Diese hauptamtlichen Funktionäre, deren Kaderakte nicht bei der Schule, sondern beim Sekretariat der FDJ-KL geführt wird, gehören als Vertreter des Jugendverbandes dem Pädagogischen Rat (= Lehrerkonferenz) der Schule an (Schulordnung). Die anderen Verbandsfunktionen in der Schul-GO werden ehrenamtlich wahrgenommen. 2. FDJ-Arbeit an den Berufsschulen Die FDJ-Arbeit an den Berufsschulen entspricht in ihren Grundzügen der in den allgemeinbildenden Schulen. Sie wird bestimmt von den jährlich vom ZR der FDJ und vom Bundesvorstand des FDGB erteilten Lehrjahresaufträgen, deren Aufgabenstellung durch das Staatssekretariat für Berufsbildung für alle Kader der Berufsausbildung für verbindlich erklärt wird. Der sozialistische Berufswettbewerb der Lehrlinge wird entsprechend den zentralen Beschlüssen von den betrieblichen Leitungen von FDGB und FDJ verantwortlich organisiert. Sie werden dabei von speziellen Wettbewerbskommissionen, denen mehrheitlich Lehrlinge angehören sollen, unterstützt. Jedem Lehrling werden im Rahmen des Berufswettbewerbes „konkrete abrechenbare Aufgaben“ übertragen (Grundorientierung zur Führung des sozialistischen Berufswettbewerbes vom 11. 6. 1974 — VuM d. Staatssekretariates f. Berufsbildung Nr. 6, S. 69). Die FDJ ist — neben Betriebs- und Gewerkschaftsleitung — an der „kollektiven Urlaubsgestaltung“ der Lehrlinge beteiligt; in den Lehrlingswohnheimen hat das FDJ-Aktiv die Verantwortung für das Verhalten der Lehrlinge. Zwei Drittel der Lehrlinge besuchen Betriebsberufsschulen und sind in der FDJ-GO ihres Betriebes erfaßt. Das restliche Drittel aus Kleinbetrieben und Splitterberufen geht in die „Kommunalen Berufsschulen“. Auf diesen Teil der Auszubildenden hatte die FDJ lange Zeit nur einen sehr geringen Einfluß. Daher wurden in den 70er Jahren zunächst FDJ-Aktive, später FDJ-GO an den Kommunalen Berufsschulen eingerichtet. 3. FDJ-Arbeit an Fachschulen, Universitäten und Hochschulen An den Universitäten bestehen FDJ-KL, an den Hoch- und Fachschulen GO-Leitungen. Diese Leitungen wählen „die FDJ-Funktionäre (einschl. der Funktionäre in den FDJ-Heimkomitees [der Studentenwohnheime]) aus und setzen die Besten als FDJ-Gruppenleiter ein“. Die künftigen Leitungskollektive werden bereits vor Studienbeginn für ihre Aufgaben geschult. Am 1. Studientag werden aus den Studienanfängern FDJ-Gruppen gebildet und die Gruppenleitungen eingesetzt. Die Gruppe ist als „Kollektiv“ verantwortlich für die Studienleistungen, die ideologische Schulung, das „geistig-kulturelle Leben“ in der Gruppe und im Studentenheim, die Vorbereitung auf die militärische bzw. Zivilverteidigungs-Ausbildung sowie u.a. für die Teilnahme der Mitglieder am Einsatz in einer FDJ-Studentenbrigade, möglichst nach dem 1. Studienjahr (Beschluß des Sekretariats des ZR der FDJ vom 29. 4. 1971; JG 1971, H. 7, S. 57–60). Im sog. „Studenten[S. 457]sommer“ 1983 arbeiteten 40.000 Studenten (rd. 18 v.H. aller Direktstudenten) jeweils 3 Wochen in solchen Brigaden auf Baustellen, in Industriebetrieben und in der Landwirtschaft, darunter 20.000 im Zentralen Jugendobjekt „FDJ-Initiative Berlin“. Der FDJ-Gruppe entspricht die Seminargruppe von etwa 25 Studenten, die zur gleichen Zeit in derselben Fachrichtung das Studium aufgenommen haben und bis zu dessen Abschluß zusammenbleiben. Auf der mittleren Organisationsebene bestehen Sektionsleitungen, Instituts- und Fachrichtungsleitungen, die den AO- bzw. GO-Leitungen entsprechen. Die FDJ-Leitungen für die gesamte Universität/Hochschule bzw. Fachschule verfügen über hauptamtliche Sekretäre und einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. Die FDJ ist im Wissenschaftlichen Rat und im Gesellschaftlichen Rat der Hochschule und der Sektionen (Universitäten und Hochschulen, III.) vertreten. Sie hat Mitspracherechte bei der Zulassung zum Studium, in den Beratungsgremien aller Ebenen, bei der Stipendienvergabe und bei der Absolventenvermittlung. Seit dem X. Parlament (1976) verleiht der Minister für Hoch- und Fachschulwesen auf Vorschlag des ZR der FDJ jährlich bis zu 300 FDJ-Stipendien in Höhe von monatlich 350 Mark an Studienanfänger vornehmlich technischer Fachrichtungen. Neben der beruflichen Leistung und der Mitwirkung in der MMM-Bewegung soll bei der Vergabe dieser Stipendien die aktive politische Arbeit in den Leitungen der FDJ berücksichtigt werden (Ausbildungsförderung). C. Weitere Formen der FDJ-Arbeit 1. FDJ-Arbeit in den Betrieben Neben der Übertragung von Jugendobjekten soll die Beteiligung der Jugendlichen am Sozialistischen Wettbewerb, an den „Klubs Junger Neuerer“, den Sozialistischen Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden usw. Mit den FDJ-Kontrollposten (1982: über 41.000) beteiligt sie sich an der gesellschaftlichen Kontrolle im Betrieb und arbeitet dabei eng mit den Arbeiterkontrolleuren der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) sowie mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) zusammen. Da die Interessenvertretung der Jugend im Betrieb nicht zuletzt bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen liegt, ist die FDJ auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem FDGB angewiesen. 2. Wehrerziehung als Teil der FDJ-Arbeit Die FDJ fördert Wehrerziehung und vormilitärische Ausbildung. Seit 1967 finden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der 8. Klassen statt; dazu werden an den Schulen „Hans-Beimler-Stäbe“ gebildet. Mit der Bildung von FDJ-Aktivs in den Einheiten der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR und der Zivilverteidigung unterstützt die FDJ die Vorbereitung der männlichen und weiblichen Jugendlichen auf den Wehrdienst. 1981 warben 800, 1982 bereits 1000 „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“, die den KL unterstehen, für den Offiziers- und Unteroffiziersberuf. 3. Kulturarbeit der FDJ Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Ende 1983 bestanden 8.865 Jugendklubs, in denen 70.000 ehrenamtliche Funktionäre tätig waren. Indem die FDJ dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie, auch auf die Gestaltung der Freizeit von unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen (Laienkunst). Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. 1979 bestanden 16.000 „ständige Kollektive des künstlerischen Volksschaffens“, in denen „mehr als 124.000 Kinder und Jugendliche arbeiteten“. Die 1969 ins Leben gerufene „FDJ-Singebewegung“ umfaßte 1980 3.000 Singeklubs mit 40.000 Mitgliedern. Die FDJ unterhält ein Sinfonieorchester, ein Zentrales und 15 Bezirksmusikkorps und einige 100 weiterer Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszüge. Das am 1. 1. 1975 gegründete FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“ vermittelte 1982 869.311 Reisen innerhalb der DDR und 1.573.764 in sozialistische Länder. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. 4. Die FDJ-Ordnungsgruppen Die FDJ-Ordnungsgruppen werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen, in Schulen, Lehrlingsheimen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Sie kontrollieren den Einlaß, das Programm, den Alkoholausschank und können Personen von der Teilnahme ausschließen. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 1971, Nr. 17, S. 503 ff.). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden [S. 458]von den Kreis- bzw. Bezirksleitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjetischen Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Mindestalter für Eintrittswillige ist das vollendete 16. Lebensjahr. Die Ausbildung umfaßt: Einsatztechnik, Gesetzeskunde, Grundlagen DRK (Erste Hilfe u.ä.), Marxismus-Leninismus sowie Umgang mit Kampfstoffen und die praktische Unterweisung in: Schutzausbildung, Körperertüchtigung und Judo. Die Ordnungsgruppen arbeiten eng mit der Volkspolizei (VP) zusammen. 1982 bestanden 3.992 Gruppen mit 40.000 Mitgliedern. Die Gruppen werden bei Bedarf in Zügen und Hundertschaften zusammengefaßt. Es ist beabsichtigt, in jedem der 8.865 Jugendklubs der FDJ eine Ordnungsgruppe zu bilden. 5. Die FDJ im Staatsapparat Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr (Jugendforschung]). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten, und zwar in der Volkskammer ab 1963 (4. Wahlperiode) mit 40 von 500 Abgeordneten; ab 1981 Bezirkstage: 286 von 3.172; ab 1979 Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 3.873 von 27.168; Gemeindevertretungen: 17.256 von 170.427; Stadtbezirksversammlungen: 659 von 3.975. IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einer wichtigen Verbandsaufgabe. Hauptschulungsformen sind: die „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“, durchgeführt von den GO-Leitungen der Betriebe, Bildungseinrichtungen usw. als monatliche Schulung über jeweils einige Stunden oder als Wochenendschulung in größeren Abständen, ferner Wochenendschulungen, Aktivtagungen und differenzierte Schulung der verschiedenen Leitungsmitglieder der Gruppen und GO; die Ganztagesschulung der Sekretäre der GO bei der FDJ-Kreisleitung; die Kurzlehrgänge an den 14 Bezirksjugendschulen für ehrenamtliche Funktionäre nach Auswahl durch die FDJ-Kreisleitungen. Die hauptberuflichen GO-Sekretäre und die Mitarbeiter der Kreisleitungen erhalten eine 3monatige Ausbildung an den Sonderschulen des ZR der FDJ in Buckow, Grambow, Weimar und Zschorna. Auf kulturpolitischem Gebiet tätige haupt- und ehrenamtliche Funktionäre werden in Kurzlehrgängen an der Sonderschule des ZR in Dresden ausgebildet. Die höchste Ausbildungseinrichtung der FDJ ist die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ in Bogensee. Das einjährige Direktstudium richtet sich an Mitarbeiter des ZR, der Bezirks- und Kreisleitungen und an hauptberufliche Sekretäre von GO. Hier wurden von 1946 bis 1981 rd. 13.000 FDJ-Funktionäre sowie etwa 2.000 Funktionäre befreundeter Jugendorganisationen aus aller Welt ausgebildet. Schließlich stehen dem Jugendverband Studienplätze an den Schulen und Hochschulen der SED, des FDGB und des sowjetischen Komsomol zur Verfügung. Von 1951 bis Ende 1981 haben 528 FDJ-Funktionäre die Komsomol-Hochschule in Moskau absolviert. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der betrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand ist 1983/84 je nach Teilnehmerkreis 1. das SED-Programm, 2. die Biographien von Marx und Engels, 3. Probleme der M.-L.-Philosophie, 4. Grundfragen der politischen Ökonomie, 5. „Partei — Wissenschaft — Student“, 6. Jugendpolitik der SED, 7. die Biographie von Ernst Thälmann, 8. weltanschauliche Fragen der sozialistischen Gesellschaft, 9. Wissenschaftspolitik der SED, 10. Grundprobleme der Leitung der sozialistischen Gesellschaft. Die Schulung soll durch Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten (Nationale Mahn- und Gedenkstätten) und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Anfang 1983 gab es 81.847 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit etwa 1,6 Mill. Teilnehmern. Mehr als 80 v.H. der Zirkelleiter waren überwiegend ältere SED-Mitglieder. Nur eine Minderheit war gleichzeitig noch Mitglied der FDJ. Der Schulung dienen auch die FDJ-Studienjahre, die jährlich für Schüler, Lehrlinge und Studenten durchgeführt werden. Sie bestehen aus den „Zirkeln Junger Sozialisten“, in denen weltanschauliche Grundfragen und aktuelle politische Probleme diskutiert werden, den Jugendforen, auf denen „kompetente Gesprächspartner“ Auskunft erteilen, sowie den „Propagandatagen der Jugend“. Hinzu kommt das „Abzeichen für gutes Wissen“, das in 3 Stufen verliehen wird, für „gute und anwendungsbereite Kenntnisse des Marxismus-Leninismus und der Beschlüsse der SED“. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des [S. 459]Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; 528 Funktionäre sind bis Ende 1981 an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten Deutschlandtreffen der Jugend (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Berlin [Ost]) wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 bestehen — zumeist jährlich erneuerte — „Arbeitsvereinbarungen“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland, die als „Bruderverband“ bezeichnet wird. Seit 1973 kam es auch zu Kontakten der FDJ mit nichtkommunistischen Jugendverbänden bzw. -organisationen in der Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Bundesjugendring), mit dem am 20. 9. 1982 Abmachungen über einen Innerdeutschen ➝Jugendaustausch „entsprechend den Angeboten gemäß den im jeweiligen Land üblichen Modalitäten“ getroffen wurden (ferner die Falken, Gewerkschaftsjugend, Jungdemokraten, Jungsozialisten, Naturfreundejugend, Sozialistischer Hochschulbund, Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend u.a.). Die FDJ veranstaltet Freundschaftstreffen mit ausländischen Jugendlichen aus befreundeten Staaten und Organisationen, bildet Funktionäre befreundeter ausländischer Jugendverbände aus und entsendet „Brigaden der Freundschaft“ in Staaten der Dritten Welt, die vorwiegend auf dem Gebiete der Berufsausbildung tätig sind, aber ebenso Aufgaben der DDR-Außenpolitik erfüllen. Anfang 1984 waren 17 FDJ-Brigaden u.a. eingesetzt in Äthiopien, Angola, VDR Jemen, Kuba, Moçambique und Vietnam. Arnold Freiburg Literaturangaben Freiburg, Arnold, u. Christa Mahrad: FDJ. Der sozialistische Jugendverband der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. (Studien zur Sozialwissenschaft. 51.) Gaststätten und Jugendtanz. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Chronik. Berlin (Ost): Neues Leben 1976. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Hrsgg. im Auftrag des Zentralrats der FDJ. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. Honecker, Erich: Zur Jugendpolitik der SED. Reden und Aufsätze von 1945 bis zur Gegenwart. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. FDJ (Freie Deutsche Jugend und wissenschaftlich-technischer Fortschritt. Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Leitung ökonomischer Initiativen der FDJ. Berlin (Ost): Junge Welt 1981. Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR. Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Staat. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Ternick, Wolfgang: Jung sein bei uns. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. <LI>Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik. Berlin (Ost): Dietz 1975. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 451–459 Freie Berufe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)

Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands…

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Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) (1985)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten „Gesellschaft der Freunde des neuen Rußland in Deutschland“ und des „Bundes der Freunde der Sowjetunion“ (1928) bildeten sich 1945 und 1946 innerhalb des Kulturbundes (Kulturbund der DDR [KB]) in der SBZ Zirkel, die sich mit dem Studium der sowjetischen Kultur befaßten. Aus ihnen gingen Ortsgruppen hervor, die zum Zeitpunkt der Gründung der zentralen „Gesellschaft zum Studium der Kultur der Sowjetunion“ (30. 6. 1947) 2.200 Mitglieder hatten. Die Losung des Gründungskongresses „Durch Studium zur Wahrheit — durch Wahrheit zur Freundschaft mit der Sowjetunion“ spiegelte das Anliegen der Organisation in ihrer Anfangsphase wider, nämlich die in weiten Teilen der Bevölkerung verwurzelten, vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden antisowjetischen bzw. antirussischen Ressentiments zu überwinden. Der 2. Kongreß beschloß am 2. 7. 1949 die Umbenennung in „Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ und leitete den Übergang von einer Studiengesellschaft zu einer politischen Massenorganisation ein, die sich verstärkt an breitere Kreise der Bevölkerung wenden sollte. Der 3. Kongreß (1951) stand unter der auch später von der DSF immer wieder propagierten Losung „Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen“. Auf ihm wurde festgestellt, daß der Prozeß der bewußtseinsmäßigen Umerziehung der Bevölkerung weitgehend erfolgreich abgeschlossen sei. Fortan erfolgte die ideologische Tätigkeit in 3 Hauptrichtungen: Nachweis des Aufstiegs der Sowjetunion zur führenden Weltmacht; Erläuterung der Bedeutung des engen Bündnisses zwischen der DDR und der UdSSR; Nutzbarmachung der Erfahrungen der Sowjetunion beim Aufbau des Sozialismus/Kommunismus. Die seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) weiter gewachsene enge Anlehnung der DDR an die Sowjetunion (z.B. neuerlicher Vertrag über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975) und die durch das Komplexprogramm (Juli 1971) forcierte Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) haben der Arbeit der DSF neue Impulse verliehen. Bei der Lösung der mit der ökonomischen Integration verbundenen Aufgaben kann Arbeitskollektiven durch die Kreisvorstände und den Zentralvorstand der Gesellschaft der Ehrenname „Brigade Deutsch-Sowjetische Freundschaft“ verliehen werden. Sie sollen sich dadurch auszeichnen, daß ihre Mitglieder als Agitatoren der deutsch-sowjetischen Freundschaft auftreten, Initiatoren der Auswertung und Nutzung sowjetischer Erfahrungen, Vorbild im rationellen Einsatz sowjetischer Maschinen und Rohstoffe sowie in der Erfüllung der Planaufgaben, vor allem der Exportverpflichtungen gegenüber der Sowjetunion, sind. Inzwischen gibt es (Mai 1981) ca. 112.000 derartige Arbeitskollektive. Neben diesen Brigaden sind die „Zirkel zur Auswertung sowjetischer Erfahrungen“ (1981: 6.900 Zirkel mit 63.200 Mitgl.) und die „Zirkel zum Erlernen der russischen Sprache“ aktive Träger der DSF-Arbeit. Der DSF gehört der Verlag „Kultur und Fortschritt“; sie gibt die Wochenillustrierte „Freie Welt“ und die Monatsschriften „Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ sowie „Kunst und Literatur“ heraus. Von besonderer Bedeutung für die propagandistische Arbeit ist die 14täglich erscheinende „Presse der Sowjetunion“ mit der Beilage „Für den DSF-Funktionär“, die vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates in Zusammenarbeit mit dem DSF-Zentralvorstand herausgegeben wird. 25 Häuser der deutsch-sowjetischen Freundschaft sind wichtige Zentren der politisch-ideologischen und kulturellen Arbeit. Hinzu kommen noch 1600 sog. Kabinette der Freundschaft in Betrieben und sonstigen Einrichtungen. An verdienstvolle Russischlehrer und Schüler mit ausgezeichneten Leistungen im Fach Russisch wird jährlich die Johann-Gottfried-Herder-Medaille verliehen. In jedem Jahr organisiert die DSF sog. Freundschaftszüge und Studienreisen in die Sowjetunion. Das vom 9. Kongreß (1970) beschlossene Statut bezeichnet die politisch-ideologische Tätigkeit als Hauptaufgabe der DSF. „Durch ihren Beitrag zur Vermittlung des Beispiels und der Erfahrungen des Sowjetvolkes ist die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft gemeinsam mit den anderen gesellschaftlichen Kräften unserer Republik vor allem bemüht, den Kampf der Werktätigen um wissenschaftlich-technische Pionier- und Spitzenleistungen zu fördern.“ Organisationsaufbau und Tätigkeit beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Die DSF ist nach dem Territorial- und Produktionsprinzip aufgebaut und gliedert sich in Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksorganisationen. Die Wahl des Zentralvorstandes, der Vorstände der Bezirks- und Kreisorganisationen sowie der Grundeinheiten erfolgt in offener Abstimmung en bloc. Das höchste Organ ist der in der Regel alle 5 Jahre zusammentretende Kongreß; zwischen den Kongressen ist es der in der Regel jährlich mindestens 2mal zusammentretende Zentralvorstand. Dieser wählt zur Leitung der Gesellschaft zwischen seinen Tagungen das Präsidium und zur Leitung seiner laufenden Arbeit das Sekretariat des Zentralvorstandes. Das Fundament der Organisation bilden die Grundeinheiten (1981: 38.500), die überall dort eingerichtet werden, wo mindestens 10 Mitglieder vorhanden sind. Die Grundeinheiten wiederum gliedern sich in Zehnergruppen. Mitglied kann jeder Einwohner der DDR vom 14. Lebensjahr an werden; die Mitgliedschaft in der DSF gilt als Mindestnachweis „gesellschaftlicher Aktivität“. Die DSF ist Trägerin zahlreicher politischer und kultureller Veranstaltungen (Vorträge, Konzerte, Buch- und Kunstausstellungen usw.; 1981 waren es 996.700 mit fast 25 Mill. Teilnehmern). Präsident der DSF wurde auf dem 11. Kongreß (19./20. 5. [S. 547]1978) das Mitglied des Politbüros der SED Erich Mückenberger, nachdem der ehemalige Außenminister der DDR, Dr. Lothar Bolz (NDPD), nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Generalsekretär ist seit 1967 Kurt Thieme. Der 12. Kongreß fand am 12. und 13. 5. 1983 in Berlin statt. Schwestergesellschaft in der UdSSR ist die am 7. 1. 1958 in Moskau gegründete „Gesellschaft für Sowjetisch-Deutsche Freundschaft und kulturelle Verbindungen“, die auf dem II. Unionskongreß (1965) in „Sowjetische Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR“ umbenannt wurde. Ihr Vorsitzender ist S. G. Lapin, Vorsitzender des Staatlichen Komitees des Ministerrates der UdSSR für Fernsehen und Rundfunk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 546–547 Geschlechtserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 Unter den Freundschaftsgesellschaften der DDR die bedeutendste und nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) die zweitgrößte Massenorganisation (1982: 6 Mill. Mitglieder). Anknüpfend an die Traditionen der 1923 gegründeten…

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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1985)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor den SMT wurden bis 1955 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt, wenn Belange der sowjetischen Besatzungsmacht berührt waren. Hierunter fielen in erster Linie vermeintlicher und wirklicher Widerstand gegen Maßnahmen der DDR zur Errichtung einer sozialistischen Demokratie (Demokratisierung). Die SMT hatten diese Befugnis noch bis zum 27. 4. 1957, dem Inkrafttreten des „Stationierungsabkommens“ vom 12. 3. 1957 (GBl. I, S. 237 und S. 285), übten sie aber ab 1955 schon nicht mehr aus. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln wurde versucht, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in 5–10 Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfall auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Außerdem sind 436 Todesurteile bekanntgeworden. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Sofern sie nicht in die Sowjetunion deportiert wurden, blieben die Verurteilten bis Anfang 1950 in „Speziallagern des MWD“ (MWD = sowjetische Geheimpolizei) in der sowjetischen Besatzungszone inhaftiert. Insgesamt bestanden nach 1945 auf deutschem Boden 17 dieser „Speziallager“, in denen rd. 160.000 Deutsche festgehalten wurden. Durch hohe Sterblichkeit (ca. 65.000 Tote), Deportationen in die Sowjetunion (ca. 36.000) und Entlassungen (28.000) reduzierte sich die Häftlingszahl, so daß 1948 die restlichen ca. 31.000 Häftlinge in den früheren nationalsozialistischen Konzentrationslagern Sachsenhausen und Buchenwald und der Strafanstalt Bautzen zusammengelegt wurden. [S. 1153]Während Buchenwald (durchschnittliche Belegung: 12.000 Häftlinge) ab August 1945 nur mit Internierten belegt war, wurden in Sachsenhausen (13.000 Häftlinge) und Bautzen (7.000 Häftlinge) Internierte und SMT-Verurteilte festgehalten. Neben ehemaligen NS-Funktionären handelte es sich bei dem weitaus größten Teil der auf unbestimmte Zeit ohne Urteil festgesetzten Internierten um nominelle Mitglieder der NSDAP, aus westlicher Kriegsgefangenschaft entlassene Soldaten und wegen „Wehrwolf-Verdacht“ festgenommene Jugendliche ab zwölf Jahren. Unter den SMT-Verurteilten befanden sich ab 1946 immer mehr Gegner oder vermeintliche Gegner des sich in der SBZ etablierenden kommunistischen Regimes, insbesondere Angehörige der SPD und zahlreiche Studenten. Offiziellen Angaben zufolge gab es im Januar 1950 29.632 Insassen der „Speziallager“, von denen 15.038 Internierte entlassen und 3.432 Internierte der DDR-Justiz zur Verurteilung übergeben wurden (Kriegsverbrecherprozesse). 10.513 SMT-Verurteilte wurden zur weiteren Strafverbüßung den DDR-Behörden überstellt, während 649 SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert wurden, aus der die meisten 1955 mit den Kriegsgefangenen nach Deutschland zurückkehrten. Nach der Auflösung der „Speziallager“ und Räumung durch die sowjetische Besatzungsmacht im Sommer 1950 wurden Sachsenhausen und Buchenwald von der Kasernierten Volkspolizei (KVP) genutzt. 1958 wurden in Buchenwald und 1961 in Sachsenhausen Nationale Mahn- und Gedenkstätten errichtet; die Unterkunftsbaracken der ehemaligen Konzentrationslager wurden abgerissen. Von 1936 bzw. 1937 bis 1945 waren in den beiden Lagern rd. 443.000 Menschen inhaftiert, von denen fast 173.000 starben. 1945 bis 1950 waren hier rd. 82.000 Häftlinge und Internierte untergebracht, von denen rd. 33.000 ums Leben kamen. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen, am 24. 4. 1957 (GBl. I, S. 237 und S. 285), sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die UdSSR, gegen Armeeangehörige oder bei der Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind (Rechtshilfeabkommen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1152–1153 Sowjetische Besatzungszone (SBZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor den SMT wurden bis 1955 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt, wenn Belange der sowjetischen Besatzungsmacht berührt waren. Hierunter fielen in erster Linie vermeintlicher und wirklicher Widerstand gegen Maßnahmen der DDR zur Errichtung einer sozialistischen…

DDR A-Z 1985

Rechtsanwaltschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer [S. 1104]neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte (GBl., S. 725), der ein „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage beigefügt war. Damit war die Spaltung der R. vollzogen, die im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. I, 1963, S. 21) beschrieben wird: „Sie (die R.) umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Von den in der DDR nach westlichen Feststellungen praktizierenden 545 Rechtsanwälten (das ist erheblich weniger als die Hälfte der in Berlin [West] zugelassenen Rechtsanwälte) gehören 525 den Kollegien an, während 20 ihren Beruf noch frei als „Einzelanwälte“ ausüben (Anwaltsverzeichnis der DDR in: „Dokumente und Informationen des Ministeriums der Justiz“ vom 14. 1. 1980 und Erkenntnisse des Gesamtdeutschen Institutes). Justizminister Heusinger bezeichnete schon 1973 die Zahl der Rechtsanwälte als nicht ausreichend, um die vielfältigen Aufgaben, vor allem bei der Beratung und Vertretung der Bürger, optimal zu bewältigen (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 340). Seitdem sank indessen diese Zahl von 624 auf 545. 2. Die Kollegien. In jedem Bezirk der DDR und in Berlin (Ost) wurde ein Rechtsanwaltskollegium gebildet, das von einer zentralen Verwaltungsstelle am Sitz des Bezirksgerichts geleitet wird. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Kollegien ist das am 1. 3. 1981 in Kraft getretene Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR vom 17. 12. 1980 (GBl. I, S. 1), mit dem u.a. die VO vom 15. 5. 1953 (s. o.) und die bis zu diesem Zeitpunkt noch immer geltende Rechtsanwaltsordnung vom 1. 7. 1878 aufgehoben wurden. Das Gesetz soll „zum planmäßigen Ausbau der Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit beitragen“ und „den fortgeschrittenen Entwicklungsstand widerspiegeln, den die Kollegien dank der beruflichen und gesellschaftlichen Leistungen ihrer Mitglieder und der Hilfe und Unterstützung durch die Partei der Arbeiterklasse und die zuständigen Staatsorgane erreicht haben“ (Heusinger in: Neue Justiz 1981, S. 4/5). Nach § 2 des Gesetzes haben die Mitglieder der Kollegien zur weiteren Stärkung der Sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Verwirklichung der Rechtsprechung und zur Festigung und Weiterentwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger beizutragen. Die dem Rechtsanwalt gestellten Aufgaben entsprechen damit den im Gerichtsverfassungsgesetz (Gerichtsverfassung) und im Gesetz über die Staatsanwaltschaft beschriebenen Pflichten der Richter und Staatsanwälte. Die Kollegien haben die Entwicklung ihrer Mitglieder als sozialistische Rechtsanwälte zu fördern (§ 1). Als Mitglied in das Kollegium können Bürger der DDR aufgenommen werden, die mit dem Volk und seinem sozialistischen Staat eng verbunden sind, eine juristische Ausbildung erworben haben und über ein hohes Maß an Wissen, Lebenserfahrung, menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügen (§ 6). Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Kollegium (Mitgliederversammlung als höchstes Organ § 9). Mit der Aufnahme ist die Zulassung als Rechtsanwalt verbunden (§ 10). Der Aufnahme als Mitglied geht eine Assistentenzeit von einem Jahr voraus. Als Assistent kann nur eingestellt werden, wer dazu die Zustimmung des Ministers der Justiz erhält (§ 12 des Musterstatuts der Kollegien der R. — GBl. I, S. 4). Dieser hat also die letztlich entscheidende Funktion in der Kaderpolitik für die R. Zusammen mit dem Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR wurde durch Beschluß des Ministerrates das Musterstatut der Kollegien in Kraft gesetzt. Es gilt für alle in den Bezirken bestehenden Kollegien. Es bestimmt die Mitgliederversammlung zum höchsten Organ des Kollegiums (§ 7). Leitendes Organ ist der von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählte Vorstand von 3 bis 7 Mitgliedern, der aus seinen Reihen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählt (§§ 8, 9). Der Vorsitzende vertritt das Kollegium im Rechtsverkehr. Die — im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben — von ihm getroffenen Entscheidungen sind für alle Mitglieder des Kollegiums verbindlich. Neben dem Vorstand, der auch die Disziplinargewalt über die Mitglieder ausübt, gibt es in jedem Kollegium eine Revisionskommission. Diese kontrolliert alle Mitglieder auf Einhaltung ihrer Pflichten und führt Revisionen in den Zweigstellen des Kollegiums durch. Derartige Zweigstellen bestehen neben der Zentralen Verwaltungsstelle in unterschiedlicher Anzahl in den Bezirken. Sie sind mit einem oder mehreren Anwälten besetzt. Dabei geht die Tendenz auf die Entwicklung und den Ausbau „kollektiver Zweigstellen“ hin, denn „die Einzelzweigstellen verhindern die sozialistische Entwicklung, konservieren überholte Arbeitsweisen und erschweren die Sicherung des Rechts der Bürger auf freie Wahl eines Rechtsanwalts“ (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 343). Mit Berechnung und Einziehung der Gebühren haben die Zweigstellen nichts zu tun; dies erfolgt durch die Zentrale Verwaltungsstelle. Nach Abzug der Verwaltungskosten (bis zu 40 v.H.), Steuern, Sozialabgaben und FDGB-Beiträge werden die Gebühren dem Anwalt, der die Sache bearbeitet hat, überwiesen. Maßgebend für die Höhe der dem Rechtsanwalt, auch dem „Einzelanwalt“, zustehenden Gebühr ist die am 1. 7. 1982 in Kraft getretene Rechtsanwaltsgebührenordnung vom 1. 2. 1982 (GBl. I, S. 183). 3. Aufsichts- und Kontrollinstanzen. Seit 1957 bestanden im Ministerium der Justiz (MdJ) ein „Beirat für Fragen der R.“ und eine „Zentrale Revisionskommission“. § 14 des Statuts gab der Zentralen Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ [S. 1105]Damit war in den Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Mit dem neuen Gesetz ist an die Stelle des Beirats und der Zentralen Revisionskommission der „Rat der Vorsitzenden“ getreten, dem alle Vorsitzenden der in den Bezirken bestehenden Kollegien angehören. Er soll die Ergebnisse der Tätigkeit der Organe der Kollegien auswerten und die besten Erfahrungen verallgemeinern. Er kann dem Minister der Justiz Maßnahmen zur einheitlichen Entwicklung der Kollegien vorschlagen und mit dessen Zustimmung Empfehlungen für die Tätigkeit ihrer Organe herausgeben. Anleitung und Kontrolle der Kollegien obliegen dem Minister der Justiz. Er hat insbesondere auf die Durchsetzung sozialistischer Kaderprinzipien einzuwirken, die politische und fachliche Weiterbildung der Mitglieder zu fördern und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu kontrollieren. Er kann Beschlüsse der Organe der Kollegien aufheben und einem Mitglied des Kollegiums, das eine schwere Verletzung seiner Pflichten begangen hat, die Zulassung entziehen (§ 14 des Gesetzes). Das Ministerium der Justiz ist auch Leitungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgan über die Einzelanwälte. Es gibt also für diese keine Selbstverwaltung, Ehrengerichtsbarkeit oder dergleichen. Für alle Disziplinarmaßnahmen bis zum Ausschluß aus der R. ist das MdJ zuständig und zugleich erste und letzte Instanz. 4. Einzelanwälte. Neuzulassungen als Einzelanwalt sind schon seit 1953 nicht mehr erfolgt, sind aber seit Inkrafttreten des Statuts des Ministeriums der Justiz am 12. 4. 1976 durch Entscheidung des Justizministers wieder möglich. Nunmehr bildet die AO über die Aufgaben und die Tätigkeit der Einzelanwälte vom 18. 12. 1980 (GBl. I, S. 10) die gesetzliche Grundlage für diesen an sich wohl zum Aussterben bestimmten Teil der R. Über die Zulassung entscheidet der Minister der Justiz, dem auch die Disziplinargewalt bis zum Entzuge der Zulassung übertragen ist. Die Nachteile, denen die Einzelanwälte nach der früheren Regelung gegenüber den Kollegiumsanwälten ausgesetzt waren, sind mit der gesetzlichen Neuregelung des Jahres 1980 beseitigt. Nach wie vor aber genießt der Kollegiumsanwalt steuerliche Vorteile sowie bessere Sozialleistungen. 5. Rechtsanwaltschafts-Büro für internationale Zivilrechtsvertretungen. Seit dem 1. 9. 1967 besteht dieses — den in verschiedenen osteuropäischen Staaten vorhandenen Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildete — Büro in Berlin (Ost). Gemäß AO vom 18. 12. 1980 (GBl. I, S. 7) trat sein neues Statut am 1. 3. 1981 in Kraft. Das Büro ist juristische Person, sein Sitz ist Berlin (Ost). Es soll die Rechte und berechtigten Interessen von Bürgern und juristischen Personen der DDR in anderen Staaten (und Berlin-West) sowie die in der DDR gesetzlich garantierten Rechte und Interessen ausländischer Bürger und juristischer Personen wahrnehmen, sie insbesondere vor Gerichten und Schiedsgerichten in der DDR vertreten. Die Stellung der in diesem Büro tätigen Rechtsanwälte entspricht der Stellung in den Anwaltskollegien. Die Übernahme eines Auftrages kann abgelehnt werden, wenn nach Auffassung des Büros keine Erfolgsaussicht besteht. Über das zu zahlende Honorar sind Vereinbarungen zu treffen, ohne Rücksicht auf die Gebührenordnung. 6. Aufgaben. Alle Rechtsanwälte in der DDR haben „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beizutragen. „Der Rechtsanwalt kann seinen Auftrag nur dann erfüllen, wenn er sich stets der Erziehungsfunktion des Rechts bewußt ist … Der Rechtsanwalt leistet durch eine gewissenhafte Beratung und Vertretung der rechtsuchenden Bürger, Betriebe und Institutionen und durch die Erläuterung des sozialistischen Rechts seinen Beitrag zur Durchsetzung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und damit zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ (Neue Justiz, 1978, S. 258). „Nur das ständige Bemühen des Rechtsanwalts, die persönlichen Interessen des Auftraggebers mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung zu bringen, dient letztlich den Bürgern und der gesellschaftlichen Entwicklung“ (Neue Justiz, 1981, S. 544). Hierin wird die der R. obliegende Erziehungsfunktion deutlich. So erklärt es sich auch, daß vor den Gerichten in der DDR nur die dort zugelassenen Rechtsanwälte auftreten dürfen. Ein in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) zugelassener Rechtsanwalt darf in der DDR nicht auftreten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1103–1105 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtshilfe, Innerdeutsche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer [S. 1104]neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der…

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Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1985)

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 Seit 1954 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen, Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I, S. 109). Die AWG sollen u.a. durch die Bindung an die Betriebe die Bildung von Stammbelegschaften und die Ansiedlung von Fachkräften fördern und damit zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne beitragen. Mitglied kann jeder Werktätige eines Betriebes werden, dem eine AWG angeschlossen ist, wenn das vom Leiter und der BGL vorgeschlagen wird und die Zustimmung des zuständigen örtlichen Staatsorgans eingeholt wurde. Ehegatten können nur gemeinsam Mitglieder einer AWG werden. Die Anzahl der von den Mitgliedern zu übernehmenden Genossenschaftsanteile (je 300 Mark) ist abhängig von der Wohnungsgröße und beträgt z.B. für eine Eineinhalbzimmerwohnung 1500 Mark, für eine Zweieinhalbzimmerwohnung 2.100 Mark. Die Genossenschaftsanteile sind in nach dem Einkommen gestaffelten monatlichen Raten (mindestens 20 Mark) einzuzahlen; sie können auch als Arbeitsleistungen aufgebracht werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, neben den Genossenschaftsanteilen, die persönliches Eigentum bleiben, außerdem Arbeitsleistungen für die AWG zur Finanzierung des Baues und von Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Arbeitsleistungen, deren Bedeutung in den nächsten Jahren zunehmen soll, gehen in den sog. „unteilbaren Fonds“ ein und sind Genossenschaftsvermögen, zu dem auch die erstellten Genossenschaftswohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen gehören. Aus dem Staatshaushalt erhalten die AWG Kredite bis zu 85 v. H der Baukosten, die nach dem Annuitätenprinzip in jährlich gleichbleibender Höhe von 5 v.H. des ausgereichten Kredits (einschl. Zinsen) zu tilgen sind. Der Zinssatz beträgt 4 v.H. jährlich. Die AWG beteiligt sich an der Tilgung mit Leistungen in einer Höhe von 1 v.H. des ausgereichten Kredits. Die restlichen 4 v.H. der Jahresleistung werden aus dem Haushalt der örtlichen Staatsorgane bereitgestellt und stellen Verpflichtungen der Genossenschaften gegenüber dem Staatshaushalt dar, die in den Bilanzen der AWG auszuweisen sind. Investitionsvorbereitende und Aufschließungsmaßnahmen werden voll vom Staatshaushalt getragen. Baugelände stellen die örtlichen Verwaltungsorgane der Kreise und Gemeinden unentgeltlich und unbefristet zur Verfügung. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll nach der Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs erfolgen, wobei u.a. Arbeitskräftebedarf, ungünstige Wohnverhältnisse, Familiengröße und besondere Arbeitsleistungen für die AWG bzw. am Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollen. Der Wohnungsverteilungsplan wird vom [S. 55]Vorstand der AWG in Zusammenarbeit mit den Leitern der Betriebe, staatlicher Organe und Einrichtungen ausgearbeitet, von der Mitgliederversammlung beschlossen und dem Rat der Stadt bzw. Gemeinde zur Bestätigung vorgelegt. Die AWG soll nur soviel neue Mitglieder aufnehmen, wie sie nach dem Bauplan innerhalb der nächsten 3 Jahre Wohnungen baut; in der Praxis gab es bisher jedoch z. T. wesentlich längere Wartezeiten. Der Anteil des genossenschaftlichen Wohnungsbaus am gesamten Wohnungsneubau schwankte in den rd. 30 Jahren seit Bildung der AWG erheblich. Nachdem 1959 für den Siebenjahrplan eine Steigerung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus auf das Vierfache gefordert worden war, lag sein Anteil am Wohnungsneubau bereits 1962 bei über 63 v.H., ging dann bis 1971 auf rd. 17 v.H. zurück, stieg bis 1975 wieder auf über 38 v.H. und pendelt seitdem zwischen 31 v.H. und 39 v.H. (d.h. um 40.000 Wohnungseinheiten im Jahr). Der geplante Anteil konnte in den letzten Jahren jedoch nie erreicht werden. Insgesamt wurden bis 1983 rd. 800.000 Wohnungen für Genossenschaftsmitglieder gebaut. Für die nächsten Jahre ist eine verstärkte Förderung vorgesehen: Im Fünfjahrplan-Zeitraum 1981–1985 soll der Anteil der für AWG zu errichtenden Wohnungen 42 bis 45 v.H. am industriellen Wohnungsneubau betragen. Dabei wird eine noch engere Bindung der AWG an ihre Trägerbetriebe angestrebt, die sich u.a. in einer stärkeren Einflußnahme der betrieblichen Organe (Betriebsleitung, BGL usw.) auf die Bauvorhaben, die Aufnahme von Genossenschaftsmitgliedern und die Zuteilung der Wohnungen äußert. Bau- und Wohnungswesen; Genossenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 54–55 Arbeiter-und-Bauern-Macht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsbefreiung

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 Seit 1954 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen, Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I, S. 109). Die AWG sollen…

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Information (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Informationsproblem Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung, die praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie rationelle Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen sind jeweils von spezifischen, aktuellen, exakten, möglichst vollständigen und gleichzeitig überschaubaren I. abhängig, die zusätzlich zur rechten Zeit vorliegen müssen. Wissenschaft, Forschung, aber z.B. auch Leitungsprozesse in Wirtschaft und Verwaltung gelten zunehmend selbst als I.-Prozesse, deren Bewältigung entscheidend Produktivität und Effizienz bestimmen. Das I.-Problem — insbesondere die Sammlung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung von Literatur und Daten — ist seit längerer Zeit in allen Industrieländern, gleich welcher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, Gegenstand vielfältiger Untersuchungen, Diskussionen und experimenteller Lösungsversuche. Die Lösung des I.-Problems wird durch einige systemübergreifende Tatbestände erschwert. So wächst z.B. die I.-Menge ständig (Produkt-I., Zeitschriftenaufsätze usw.), die Verdopplung der I.-Menge (je nach Fachgebiet) zwischen 3 und 12 Jahren korrespondiert mit einem immer schneller werdenden „Alterungsprozeß“ der I. Die immer schwieriger zu durchschauenden, komplizierter werdenden Zusammenhänge aller gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Bereiche führen zu einem zunehmenden spezifischen I.-Bedarf der Wissenschaftler und Entscheidungsträger. Der systemspezifische Aspekt für die DDR ergibt sich aus deren ordnungspolitischer Verfaßtheit. Das zentralistisch konzipierte, hierarchisch aufgebaute Gesellschafts- und Wirtschaftssystem erfordert zur Planung, Leitung und Kontrolle der vielfältigen Prozesse in der Gesellschaft insgesamt wie auch in ihren Teilsystemen (zentrale Wissenschafts- und Forschungsplanung, „sozialistische Planwirtschaft“ u.a.) eine zentralisierte Datenbeschaffung, -speicherung und -bereitstellung. Die zentrale Leitung und Kontrolle des politischen Systems und der Gesamtgesellschaft durch die SED bzw. genauer die Parteiführung — „führende Rolle der Partei“ — erhöht die Bedeutung der I.-Gewinnung und -Verarbeitung in der DDR. Das betrifft in erster Linie die I.-Politik der SED und der Massenorganisationen (FDGB, FDJ u.a.) sowie des Staatsapparates gegenüber der Bevölkerung im Sinne von Übermittlungsfunktion und Bewußtseinsbildung durch Agitation und Propaganda vermittels der Massenmedien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) sowie verschiedene Schulungsprogramme. Die Partei- und Staatsführung benötigt aber auch I. über Stimmungen und Meinungen der Bevölkerung bzw. bestimmter Gruppen (z.B. Jugend, Werktätige). Nicht nur für diese politischen I., sondern auch für die nachfolgend behandelten wissenschaftlichen I.-Systeme gibt es zahlreiche von der Partei- bzw. Staatsführung erlassene Richtlinien. I. werden dezentral nach einheitlichen Regeln gesammelt und aufbereitet, zentral gespeichert und zur Wahrung des I.-Monopols nur jeweils gezielt zur Verfügung gestellt (Geheimnisschutz, begrenzter I.-Zugang). Das Macht-, Ideologie- und Sprachmonopol der SED ist dabei weitgehend gesichert durch die Anordnungs- und Weisungskompetenz des Parteiapparates, z.B. über „die Anwendung des Prinzips [S. 620]der marxistisch-leninistischen Parteilichkeit in der Information und Dokumentation“ (Handbuch der Information und Dokumentation, Leipzig 1977, S. 18 f.) bei der Auswertung und Speicherung von I. und deren ständige Kontrolle, aber auch durch gezielte Kaderpolitik im Bereich I. und Dokumentation (IuD). II. Informationsbegriff In der Umgangssprache gilt I. als Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Nachricht oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Seit den Arbeiten von N. Wiener und C. E. Shannon über Kybernetik und mathematische I.-Theorie (1948) wurden viele Versuche zu einer allgemeinen wissenschaftlichen Definition des I.-Begriffs unternommen. Über das Wesen und den Gegenstandsbereich der ID gibt es aber noch immer national und international unterschiedliche Auffassungen, was sich auch in verschiedenen Bezeichnungen niederschlägt („Terminologie-Wirrwarr“). Lösungsansätze wurden in der Regel für bestimmte Sachbereiche aus der Sicht spezieller Disziplinen entwickelt, insbesondere der Mathematik (Nachrichtentheorie), der Ökonomie (ökonomische I.) und neuerdings der Wissenschaftstheorie/Wissenschaftswissenschaft (wissenschaftliche I.). A. Nachrichtentheorie Die mathematische I.-Theorie (Nachrichtentheorie) befaßt sich mit den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Übermittlung und Verarbeitung von I. unter syntaktischen, quantitativen Aspekten (Sender — Kommunikationskanal — Empfänger; „bit“ als Maßeinheit für den I.-Gehalt). Wenig oder nicht berücksichtigt werden dabei der semantische Aspekt (Inhalt, Bedeutung der Nachrichten bzw. Zeichen), der pragmatische Aspekt (Zielsetzung, Beziehungen zwischen den Nachrichten bzw. Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern) sowie der sigmatische Aspekt (Relationen zwischen Zeichen und dem, was diese bezeichnen). In der DDR hat die Nachrichtentheorie seit Ende der 50er Jahre für zahlreiche Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung erlangt (Kybernetik). B. Ökonomische Information Auf allen Ebenen des zentralistisch verfaßten Wirtschaftssystems der DDR („sozialistische Planwirtschaft“) werden zur Planung und Leitung der zahlreichen Wirtschaftsprozesse vielfältige, möglichst exakte, spezifische und wahrheitsgetreue I. benötigt. Entsprechend ihrem Inhalt und ihrer Funktion im Leitungsprozeß werden verschiedene Typen von I. unterschieden, für die allerdings keine klar definierten und allgemein akzeptierten Bezeichnungen vorliegen. Allgemein können zwei Arten von ökonomischer I. unterschieden werden: a) Planaufgaben, Befehle, Weisungen, Direktiven, Kennziffern usw. und b) Berichterstattungen über die Durchführung der Weisungen und Direktiven, Unterrichtungen über Prozesse, Situationen und Ereignisse sowie die Abrechnung der Planerfüllung. Diese I. werden — soweit sie Zahlenangaben enthalten — auch als statistische I. bezeichnet. Sie sind leichter zu verarbeiten als nicht-numerische (verbale) I. Dennoch ist die Ermittlung der jeweils für bestimmte Ebenen und Entscheidungsprozesse notwendigen „optimalen I.-Menge“ schwierig (Bedarfsforschung): zu viele I. verstopfen die I.-Kanäle, verzögern und verteuern die Entscheidungsfindung; unzureichende I. (quantitativ und qualitativ) bewirken Fehlentscheidungen. Ein gut funktionierendes I.-System ist eine grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit der zentralen staatlichen Volkswirtschaftsplanung (Rechnungsführung und Statistik). Unter funktional-zeitlichen Aspekten sind besonders hervorzuheben: Plan.-I. (zur Leitung und Planung zukünftiger Prozesse, z.B. in Form der Jahresvolkswirtschaftspläne) und Berichts.-I. (sie beziehen sich auf vergangene bzw. sich gegenwärtig vollziehende Prozesse). Bei den Berichts.-I. sind von besonderer Bedeutung die Grund-I., die in einer bestimmten Periodizität relativ konstant benötigt werden, und die Ausnahme-I., die keiner festen Periodizität unterliegen und die Abweichungen von eindeutig definierten Toleranzen signalisieren. C. Wissenschaftliche Information Für den Begriff wissenschaftliche I. (WI.) bzw. wissenschaftlich-technische I. (WtI.) liegen zahlreiche Definitionen vor, auch beeinflußt davon, ob WI. als Tätigkeit oder im Sinne einer Nachricht verstanden wird. In der DDR wird weitgehend die von führenden sowjetischen I.-Wissenschaftlern erarbeitete Definition anerkannt: „Die WI. ist eine im Prozeß der Erkenntnis erhaltene logische I., die Erscheinungen und Gesetze der Natur, der Gesellschaft und des Denkens adäquat widerspiegelt und in der gesellschaftlich-historischen Praxis genutzt wird.“ (A. I. Michajlov/A. I. Cernyi/R. S. Giljarevskij, Wissenschaftliche Kommunikation und Informatik, Leipzig 1980, S. 69) Allgemein gilt eine WI. als Nachricht über Faktoren und Zusammenhänge aus Natur und Gesellschaft, die mit dem Ziel gesammelt, verarbeitet, gespeichert und vermittelt wird, diese sowohl für die Gewinnung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch zur unmittelbaren Anwendung zu nutzen. III. Informations- und Dokumentationswissenschaft (IDW) Die I.-Praxis machte deutlich, daß die I.-Probleme mit den herkömmlichen traditionellen bibliotheka[S. 621]risch-bibliographischen Methoden nicht zureichend lösbar waren und sind. Die wissenschaftliche Untersuchung von IuD führte zur Herausbildung einer eigenständigen Disziplin, die sich bislang noch nicht endgültig formieren konnte. Das zeigt sich bei der Abgrenzung gegenüber bzw. Zuordnung zu anderen Disziplinen, die sich mit I.-Prozessen befassen (Bibliothekswissenschaft, Journalistik, Kommunikationswissenschaft u.a.), vor allem aber in den nach wie vor uneinheitlichen und unklaren Bezeichnungen dieser Disziplin (z.B. IuD, Dokumentalistik, Theorie der wissenschaftlichen I., Informatik, Informologie, Wissenschaftsinformatik). Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR begonnen, IuD als Wissenschaftsdisziplin zu etablieren; 1968 prägte der DDR-I.-Wissenschaftler Koblitz in der terminologischen Auseinandersetzung, die noch nicht abgeschlossen ist, den Begriff „I.- und Dokumentationswissenschaft“ (IDW), der auch in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der Diskussion in der DDR als offizielle Bezeichnung vorgeschlagen wurde. Er stellte ihn neben den von sowjetischen I.-Wissenschaftlern vorgeschlagenen, in den meisten RGW-Ländern favorisierten und auch in der DDR benutzten Begriff „Informatik“ (die DDR-Zeitschrift für „Theorie und Praxis der wissenschaftlich-technischen I.“ trägt seit 1969 den Titel „Informatik“). Im deutschen Sprachraum hat Informatik damit zwei völlig unterschiedliche Bedeutungsinhalte: in der DDR steht dieser Begriff für „information science“ (I.-Wissenschaft), in der Bundesrepublik Deutschland hingegen seit 1968 für „computer science“ (Rechentechnik/Datenverarbeitung). Neuerdings wird in der DDR — ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland — diskutiert, „I.-Wissenschaft“ als Bezeichnung zu wählen. Am häufigsten werden derzeit für die gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, die sich mit IuD-Prozessen befaßt, in der DDR die Termini IDW und/oder Informatik benutzt. Die von Koblitz 1968 erstmals veröffentlichte Definition der IDW prägte auch ihre aktuelle Gegenstandsbestimmung: „Der Gegenstand der IDW umfaßt: alle spezifischen Bereiche der ID-Arbeit, und zwar: das Wesen, die Struktur- und Bewegungsgesetze des I.-Bedarfs der Nutzer und die spezifischen Methoden seiner Ermittlung, Klassifizierung und Planung; die Methodik, Technik und Organisation (einschl. der internationalen Zusammenarbeit) der Erzeugung, Speicherung, Recherche und Verbreitung dokumentalistischer I.; Effektivitäts-, Wirtschaftlichkeits-, Standardisierungs- und Rechtsfragen der ID; die Methodik und Organisation der Bildung und Erziehung der Nutzer sowie der I.-Propaganda (= I. des Nutzers über die gesellschaftliche Bedeutung der I., die Struktur des Systems und die angebotenen Leistungen); die Geschichte der IuD einschl. der IDW; die Beziehungen der IuD zu anderen Arbeitsgebieten der Fachinformation (= disziplinorientierte bzw. problembezogene wissenschaftliche I.), insbesondere dem Bibliothekswesen: die Beziehungen zu den anderen Wissenschaftsdisziplinen der Fach-I., insbesondere der Bibliothekswissenschaft, und die Beziehungen zur marxistisch-leninistischen Philosophie und zu anderen Wissenschaften, die für die IDW in erkenntnistheoretischer, methodologischer und technischer Hinsicht von Bedeutung sind, z.B. der Mathematik, Soziologie und der Rechentechnik.“ (Handbuch der IuD, Leipzig 1977, S. 19) Die IDW hat als relativ junge Wissenschaft noch keine eigenen Forschungsmethoden entwickelt, sie bedient sich der Methoden anderer Wissenschaften, insbesondere der sozialistischen Leitungswissenschaft, der Wissenschaftstheorie und -organisation, der Mathematik, der Kommunikationswissenschaft, der Logik, der Linguistik, der Kybernetik, der Ökonomie. Die Forschungsaufgaben der IDW sind in dem für den jeweiligen Fünfjahrplan-Zeitraum ausgearbeiteten Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften niedergelegt. Ferner gibt es Hinweise auf eine „Grundorientierung zur Forschungsstruktur und Forschungskooperation auf dem Gebiet der wiss. IuD in der DDR“, einen „Gesamtforschungsplan der wiss. IuD 1981–1985“ sowie ein „Programm der Informatikforschung der DDR bis 1990“ (Informatik 6/1982, S. 2 ff.). Aktuelle Aufgaben werden in den Plänen Wissenschaft und Technik der Perspektiv- und Jahrespläne (Planung) fixiert. Zu den wichtigsten Aufgaben der IDW und I.-Praxis gehört die Effektivierung und Optimierung der I.-Prozesse, insbesondere der Auf- und Ausbau nationaler I.-Systeme für verschiedene Bereiche sowie deren Einbettung in die I.-Systeme für den Bereich des RGW, aber auch die Weiterentwicklung von I.-Technologien. Innerhalb des RGW hat die DDR eine führende Position in der Mikrofilmtechnik inne, einschließlich der kombinierten Nutzung mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (EDVA); am Aufbau eines RGW-Einheitlichen Mikrofilm-Systems (EMS) ist die DDR maßgeblich beteiligt. Auch hinsichtlich der Nutzung von EDVA für IuD haben I.-Fachkräfte aus der DDR wesentliche theoretische und praktische Beiträge geleistet. Zu erwähnen ist insbesondere die Entwicklung des SOPS AIDOS (Sachgebietsorientiertes Programmiersystem/Automatisiertes IuD-System) für die EDVA Robotron 21 (R 21) als Teil des ESER (Einheitliches System elektronischer Rechentechnik) im RGW sowie die verstärkte Nutzung von Kleinrechnern. [S. 622]Damit wurden wichtige Voraussetzungen für den Auf- und Ausbau nationaler und RGW-Internationaler I.-Systeme geschaffen. Auch die Entwicklung paßfähiger Thesauri (Th.) und anderer Klassifikationssysteme ist hierbei von großer Bedeutung. „Ein Thesaurus ist ein alphabetisch und systematisch geordnetes, thematisch begrenztes Verzeichnis von Sachwörtern oder Sachwortgruppen“ (Handbuch der IuD, Leipzig 1977, S. 121), von denen ein Teil als Deskriptoren (gebundene, genormte Sachwörter) festgelegt ist; geregelt sind auch verschiedene begriffliche Beziehungen innerhalb des Th. Ein Th. dient der Erschließung, Speicherung und Recherche von I. Das Zentralinstitut für IuD (ZIID) hat dazu einige Methodische Rahmenregelungen erlassen, z.B. die … zur Erarbeitung von Thesauren (Berlin-Ost 1973), … zur Erarbeitung von einsprachigen I.-Recherchethesauren (Berlin-Ost 1977), Regeln für die Erarbeitung mehrsprachiger Thesauren (Berlin-Ost 1974); die meisten der zahlreichen Spezial-Richtlinien und Regelungen für die Th.-Arbeit sind nicht veröffentlicht. Das gilt auch für einige der inzwischen erarbeiteten Th. Entsprechend einem (nicht veröffentlichten) Beschluß des Ministerrates vom 18. 11. 1971 ist zur Herbeiführung der Paßfähigkeit bei der Erarbeitung von Fach-Th. von dem Th. des Ministerrates und dem Th. für die örtlichen Staatsorgane der DDR (beide nicht veröffentlicht), vom Th. Ökonomie und dem Th. Naturwissenschaft und Technik als Dach-Th. auszugehen. Die in der DDR erarbeiteten Th. sind in einigen Fällen die Ausgangsbasis für zwei- und mehrsprachige Th. im RGW. Schließlich hat die DDR über die Aktivitäten hinaus zur Standardisierung auf dem Gebiet IuD im Rahmen des RGW beigetragen, aber auch weitere internationale Aktivitäten entwickelt (z.B. Mitarbeit in der FID, der Internationalen Föderation für IuD). IV. Informationssysteme in der DDR In der DDR wurde das I.-Problem sehr früh erkannt und seine Lösung angegangen. Parallel zur zügigen Etablierung der zentralen staatlichen Planung und Leitung der Volkswirtschaft und weiterer gesellschaftlicher Teilsysteme wurden der schrittweise Auf- und Ausbau zentralistisch konzipierter und organisierter I.-Systeme und deren Verbund eingeleitet und durchgeführt. Bereits im März 1950 wurde in einer VO (GBl., S. 188) festgelegt, „eine zentrale Stelle zur Beschaffung von Literatur …, die für die wissenschaftliche und technische Forschung und Lehre benötigt wird“, einzurichten. Neben der daraufhin Ende 1950 gegründeten Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur gab es in den Großbetrieben, aber auch in wissenschaftlichen Einrichtungen I.-Stellen, die noch unkoordiniert nebeneinander arbeiteten. Im Herbst 1952 wurde begonnen, ein Netz von I.-Stellen zu errichten. Das im Mai 1955 gegründete Institut für Dokumentation (IfD) bei der damaligen Deutschen Akademie der Wissenschaften erhielt die Funktion, die Dokumentation des naturwissenschaftlichen, technischen und ökonomischen Schrifttums zentral zu lenken. Nach einem Ministerratsbeschluß von 1957 (GBl. I, S. 469) wurden weitere Dokumentationsstellen in Organen und Einrichtungen des Staates, der Volkswirtschaft und der Wissenschaft eingerichtet. Vor allem mit der 1963 eingeleiteten Wirtschaftsreform wurde die I.-Tätigkeit intensiviert. Am 8. 8. 1963 wurde vom Ministerrat der DDR der Beschluß über den weiteren Ausbau des in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Systems der IuD auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik und Ökonomie (GBl. II, S. 623 ff.) gefaßt. Am 30. 9. 1963 folgte durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission die AO über die Errichtung des Zentralinstituts für IuD (ZIID) (GBl. II, S. 737 ff.). Mit diesen rechtlichen Regelungen wurden die Grundzüge für die noch heute bestehende Struktur des I.-Systems in Wissenschaft, Technik und Ökonomie festgelegt, wenn auch der eigentliche Ausbau erst in den folgenden Jahren erfolgte. Für alle I.-Systeme ist eine nach einheitlichen Methodiken und Arbeitstechnologien einmalige Erfassung und Aufbereitung von I., die Herausgabe von I.-Mitteln, die Durchführung von Recherchen und die Bereitstellung entsprechender Dokumente angestrebt. Zur Effektivierung dieser Prozesse ist der Einsatz elektronischer Datenverarbeitung (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]) auch im Rahmen des RGW-Einheitlichen Systems elektronischer Rechentechnik (ESER) unter anderem für die automatische Indexierung, für Datenfernübertragung und einen unmittelbaren Zugriff einzelner Institutionen zu einem umfassenden zentralen Speicher vorgesehen. Von der Kombination von Kleinrechnern (dezentrale Datenerfassung) mit Großrechnern (zentrale Speicherung und Verarbeitung von I.) werden weitere Rationalisierungseffekte erwartet. A. Informationssystem Wissenschaft und Technik Das seit 1963 aufgebaute Informationssystem Wissenschaft und Technik (IWT) ist das am weitesten entwickelte und durchorganisierte I.-System in der DDR. Es ist Bestandteil des Volkswirtschaftlichen I.-Systems (VIS) der DDR, zu dem auch das I.-System der Planung (Leitung und Koordination: Staatliche Plankommission) und das System von Rechnungsführung und Statistik (Leitung und Koordination: Staatliche Zentralverwaltung für Statistik) zählen. Die Aufgaben für das IWT werden aus den ökonomischen Plänen abgeleitet und seit 1974 unmittelbar [S. 623]im Staatsplan „Wissenschaft und Technik“ verbindlich festgelegt. Das IWT der DDR ist streng hierarchisch aufgebaut. Es hat folgende Organisationsstruktur (vgl. dd10.623a Abb. 1): a) An der Spitze steht das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) Das ZIID war zunächst der Staatlichen Plankommission, ab 1. 4. 1964 dem Staatssekretär für Forschung und Technik unterstellt; seit Bildung des Ministeriums (1967) untersteht es dem Minister für Wissenschaft und Technik. Stellung und Aufgaben, Leitung, Arbeitsweise und Struktur sind im Statut vom 25. 7. 1972 geregelt (GBl. II, S. 565 f.). Die Hauptaufgaben des ZIID sind: Weiterentwicklung des IWT der DDR; Einordnung des IWT der DDR in das RGW-System der WtI.; Koordination der Zusammenarbeit mit der Sowjetunion; Ausarbeitung einheitlicher methodischer Regelungen und Koordinierung des rationellen Einsatzes der technischen Ausrüstungen; Organisation der inhaltlichen Erschließung wiss.-techn. Dokumente und Erbringung von I.-Leistungen; Koordination der Arbeiten im Bereich Forschung und Entwicklung (F/E); Unterstützung der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen bei der Aus- und Weiterbildung und bei der Schulung von I.-Nutzern; Kontrolle über die Einhaltung der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften. Das ZIID führt das Register der WtI.-Einrichtungen der DDR, den zentralen Übersetzungsnachweis und das zentrale Thesaurus-Register. Bei ihm werden alle F/E-Berichte sowie Dissertationen zu Problemen der Naturwissenschaft und Technik zentral [S. 624]erfaßt und gespeichert (GBl. I, 1979, S. 164 f.). Die F/E-Berichte sind von Institutionen, Betrieben und anderen Einrichtungen nach einer spezifizierten Richtlinie in deutscher sowie in Kurzfassung auch in russischer Sprache für die Nutzung im RGW-Bereich anzufertigen. Gespeichert werden auch wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Daten aus dem westlichen Ausland, insbesondere aus dem deutschen Sprachraum. Eine große Rolle spielen dabei Patent-I, zur Ermittlung des Weltstandes für F/E-Vorbereitungen. Das ZIID vertritt den Bereich IuD der DDR auf internationaler Ebene. Es gibt die Zeitschrift „Informatik“, die ZIID-Schriftenreihe, weitere Einzel-Publikationen sowie I.-Dienste heraus. Im Titel bzw. Untertitel der Fachzeitschrift spiegelt sich auch die Entwicklung der IuD in der DDR wider: Heft 1/2 Oktober 1953 = Dokumentation. Zeitschrift für praktische Dokumentationsarbeit ab Anfang 1955 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Dokumentationsarbeit ab Anfang 1961 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Dokumentations- und I.-Arbeit ab Mitte 1964 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der IuD-Arbeit ab Anfang 1965 = ZIID-Zeitschrift. Probleme der IuD in Wirtschaft und Wissenschaft ab Anfang 1969 = Informatik. IuD in Wirtschaft, Wissenschaft und Technik ab Anfang 1972 = Informatik. Theorie und Praxis der wissenschaftlich-technischen I. Das ZIID mit seinen über 300 ständigen Mitarbeitern ist in folgende Abteilungen gegliedert: Planung und Grundsatzfragen, Internationale Zusammenarbeit, I.-Quellen, I.-Dienste, Betriebstechnik, Datenverarbeitung. b) Dem ZIID unterstehen etwa 30 Zentrale Leitstellen für IuD (ZLID) bei zentralen staatlichen Organen bzw. zentralen wissenschaftlichen Organisationen. Diese haben wiederum anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den c) ca. 180 Leitstellen für IuD (LID) in Kombinaten und anderen Einrichtungen. d) Den LID unterstehen etwa 1300 I.-Stellen (IS), welche in Instituten der VEB, Einrichtungen der Außenwirtschaft, des Binnenhandels, des Gesundheitswesens u.ä. bestehen. In den I.-Einrichtungen der Volkswirtschaft sind allein über 10.000 Fachkräfte tätig. e) In Betrieben und anderen Einrichtungen ohne hauptamtliche Dokumentare sind rund 2.200 I.-Beauftragte (IB) eingesetzt. 1974 wurde eine vom ZIID ausgearbeitete neue Grundlinie (Informatik 3/1975, S. 2) beschlossen. Danach soll das IWT der DDR inhaltlich und organisatorisch so ausgebaut werden, daß es sich „nahtlos in das Internationale System für Wissenschaftliche und Technische I. (ISWTI) des RGW einfügen kann“; besonders hervorgehoben wird die weitere Anpassung an das IWT der Sowjetunion. Veränderungen brachte auch die Kombinatsbildung in der Industrie und im Bauwesen der DDR. In der DDR bestehen IWT für Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige (z.B. Reifenindustrie, Verkehrswesen, Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, Binnenhandel), für zentrale Kombinate (z.B. Kombinate Schiffbau, Robotron) und für ausgewählte Wissenschaftsgebiete (z.B. Chemie, Medizin). Es wird unterschieden zwischen Zweigorientierten I.-Systemen (ZIS) z.B. für Elektrotechnik, für Maschinenbau und Quellenorientierten I.-Systemen (QIS) für F/E-Berichte, für Patente, Metrologie usw. Nach einem Beschluß von Partei und Regierung (Informatik 2/1981, S. 9) sind in der DDR „zu einigen volkswirtschaftlich besonders wichtigen Querschnittsgebieten“ staatliche I.-Dienste zu schaffen; dazu gehören u.a. Energetische Basis und rationelle Energieanwendung, Rationeller Material- und Werkstoffeinsatz, Chemie, Anwendung von Mikroelektronik, Biowissenschaften, Physik, Umweltschutz. Einige dieser Dienste sind in Ansätzen vorhanden, andere sollen erst bei jeweils bestimmten Einrichtungen aufgebaut werden. B. Gesellschaftswissenschaftliches Informationssystem Der Aufbau des Systems Gesellschaftswissenschaftlicher IuD (GID) begann — trotz der zentralen Bedeutung der Gesellschaftswissenschaften — erst einige Jahre nach dem IWT. Die entsprechenden Grundsätze erließ der Ministerrat in einem Beschluß vom 22. 4. 1965 (GBl. II, S. 343 ff.). Die gesellschaftswissenschaftliche I. ist nach Fachdisziplinen gegliedert; die Aufgaben werden aus den Zentralen Forschungsplänen für die Gesellschaftswissenschaften abgeleitet. Seit 1965 wurde analog zum IWT ein hierarchisch strukturiertes System gesellschaftswissenschaftlicher I.-Einrichtungen geschaffen, jedoch mit einem Beschluß des Ministerrates vom 6. 8. 1980 (GBl. I, S. 251 ff.) grundlegend verändert (vgl. dd10.625a Abb. 2). Die bis dahin an der Spitze stehende Zentrale Leitung für gesellschaftswissenschaftliche IuD (ZLGID) (Statut in: GBl. II, 1966, S. 155 ff.) — analog dem ZIID — wurde aufgelöst und in ein Wissenschaftlich-methodisches Zentrum mit bedeutend weniger Vollmachten umgebildet. Das Zentrum ist eine Einrichtung der AdW der DDR und untersteht deren Vizepräsidenten für Gesellschaftswissenschaften. Es soll vor allem wissenschaftliche und methodische Grundlagen auf dem Gebiet GID erarbeiten; es hat keine Leitungs- und Anleitungsfunktionen. Die Hauptverantwortung tragen nunmehr die Leiter der [S. 625]staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen, unterstützt durch die neugeschaffene Kommission für GID der DDR und dem ebenfalls neuen Wissenschaftlichen Rat für GID der DDR, beide bei der AdW der DDR. Der Wissenschaftliche Rat, dem weitere Problemräte zugeordnet sind, fungiert als Beratungsgremium über inhaltliche und organisatorische Fragen und koordiniert die Arbeit entsprechend dem Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften. Seine Mitglieder sind Leiter von Zentralstellen der einzelnen gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen, Bibliothekare und Wissenschaftler. Die Kommission für gesellschaftswissenschaftliche IuD bei der AdW der DDR — ihr gehören die verantwortlichen staatlichen Leiter und die Leiter der zentralen gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtungen für GID an — erarbeitet Vorschläge, die erst durch die Entscheidung der jeweils zuständigen Leiter für bestimmte Verantwortungsbereiche verbindlich werden. Auffallend sind der Wegfall einer zentralen Leiteinrichtung und die stärker dezentrale Orientierung an Disziplinen. Die Daten über Zahl und Struktur der Zentralstellen und Leitstellen sind ebenso widersprüchlich wie über die Funktionsfähigkeit. An diesen Umstrukturierungsprozessen der GID wird deutlich, wie schwierig auch in zentralistisch verfaßten Gesellschaftsordnungen die Organisation von I.-Prozessen und deren Optimierung ist. V. Informationssysteme im RGW Das 1971 von der XXV. Ratstagung verabschiedete Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW sieht vor, etappenweise ein Internationales System für wissenschaftliche und technische I. (ISWTI) zu schaffen. Damit wurde innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nach vielen Jahren des kostenlosen Austausches von I. und Patenten eine arbeitsteilige Kooperation konzipiert und kodifiziert (Patentwesen). A. ISWTI des RGW Das 1969 gegründete Internationale Zentrum für wissenschaftliche und technische I. (IZWTI) in Moskau soll den schrittweisen Aufbau des ISWTI und seiner Teilsysteme (seit 1971) koordinieren und leiten. Es wird vom Komitee der Bevollmächtigten Vertreter (KBV) der beteiligten RGW-Länder ge[S. 626]leitet, gibt eine Reihe von I.-Materialien (auch Magnetbanddienste) heraus, organisiert den I.-Austausch zwischen den RGW-Ländern und koordiniert deren theoretische und praktische I.-Arbeiten (vor allem Thesaurus-Entwicklungen). Innerhalb des ISWTI gibt es 17 im Aufbau befindliche oder schon tätige Internationale zweigorientierte I.-Systeme (IZIS) — z.B. für Bauwesen, Elektrotechnik, Elektroenergie, Maschinenbau- und 7 Internationale quellenorientierte I.-Systeme (IQIS) — z.B. für F/E-Berichte, Patente, Firmenkataloge. Genutzt wird dabei das in der DDR vom VEB Kombinat Robotron entwickelte Programmsystem AIDOS (automatisiertes IuD-System). Die IZIS sollen insbesondere die I.-Versorgung der gegenwärtig 5 Zielprogramme des RGW sichern (Energie, Brennstoffe, Rohstoffe; Maschinenbau; Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie; Transport; Produktion von Industriewaren für den Bevölkerungsbedarf). Die Effektivität des ISWTI wird bestimmt von der Funktionsfähigkeit der Untersysteme, vor allem aber der nationalen IWT (hier gibt es erhebliche Niveauunterschiede; die DDR ist neben der UdSSR führend). Das Kernproblem ist die inhaltliche, methodische und technische Kompatibilität, die durch zahlreiche normativ-technische Dokumente und RGW-Standards gesichert werden soll. B. ISGI Am 8. 7. 1976 unterzeichneten die Bevollmächtigten Vertreter der AdW von 7 RGW-Ländern (Bulgarien, Ungarn, DDR, Mongolei, Polen, UdSSR, ČSSR) einen Vertrag, um — analog zum ISWTI — ein RGW-Internationales System für gesellschaftswissenschaftliche I. (ISGI) aufzubauen (Informatik 4/1977, S. 7). Folgende gesellschaftswissenschaftliche Disziplinen sollen einbezogen werden: Marxismus-Leninismus; Ökonomie, Ökonomische Wissenschaften; Soziologie; Staat und Recht, Rechtswissenschaften; Geschichte, Geschichtswissenschaften; Literatur, Sprachwissenschaften; Wissenschaftswissenschaft. Die spärliche Berichterstattung über die bisherigen Ergebnisse deutet auf eine gewisse Stagnation in den meisten Bereichen hin; sie dürfte ihre Ursache nicht zuletzt in der unzureichenden Effizienz entsprechender nationaler I.-Systeme haben. Die Konzeption für den Aufbau eines automatisierten I.-Systems (AIS-ISGI) sieht eine nach Ländern dezentrale Aufbereitung und Eingabe von I. und Daten sowie die Zentralisierte Zusammenstellung und Verteilung von zusammengefaßten I.-Blöcken vor. Inzwischen wurden verschiedene thematische Referatebände und Bibliographien sowie einige themenbezogene synoptische Sammelbände veröffentlicht. Als Leitorgan des ISGI fungiert das Institut für Gesellschaftswissenschaftliche I. der AdW der UdSSR (INION); die I.-Einrichtungen der teilnehmenden Akademien sind die verantwortlichen nationalen Organe (in der DDR bis 1980 die ZLGID); dem Rat des ISGI gehören die Leiter der verantwortlichen nationalen Organe an. VI. Forschung, Lehre, Ausbildung 1. Das 1955 gebildete Institut für Informationswissenschaft, Erfindungswesen und Recht an der Technischen Hochschule Ilmenau-INER (bis 1969 unter dem Namen Institut für Dokumentation und Patentwesen) ist das einzige Institut an einer TH der DDR mit IDW als besonderem und eigenständigem Fachgebiet hinsichtlich Forschung und Lehre. Etwa 30 Mitarbeiter sind mit folgenden Wissenschaftsbereichen befaßt: a) I.-Systeme, Erforschung des I.-Bedarfs sowie Fragen der I.-Versorgung in der technischen Vorbereitung der Produktion; b) Methodische Fragen der I.-Gewinnung, -Verarbeitung und -Verbreitung; c) Maschinelle Verfahren bei der Verarbeitung und Verbreitung von I. (nicht-numerische Datenverarbeitung); d) Patent-I., Erfindungswesen und Recht. Die Arbeitsergebnisse werden insbesondere in der Schriftenreihe des INER „Dokumentation/Information“ veröffentlicht (bis 1983 58 Hefte). Seit 1962 finden Kolloquien für IuD statt, inzwischen mit internationaler Beteiligung (1983 das 13. Internationale Kolloquium in Oberhof). Seit 1957 werden zu IuD und Patentwesen obligatorische Vorlesungen für alle in Ilmenau Studierenden durchgeführt. 1968 wurde ein 2jähriges postgraduales Fernstudium für Absolventen eines technischen Hoch- oder Fachschulstudiums mit praktischer Erfahrung eingeführt. Bis 1982 haben am INER über 700 Absolventen ihre Prüfung als „Fachinformator“ abgelegt. Seit September 1981 gibt es als neue Ausbildungsrichtung im Ingenieurstudium an der TH Ilmenau ein 4½jähriges Direktstudium „Wissenschaftlich-technische I.“ im Rahmen der Fachrichtung I.-Technik (Informatik 3/1981, S. 16 f.). Die Absolventen werden vorrangig als Diplomingenieure für die WtI. in Kombinaten, Betrieben und Institutionen des Ministeriumbereichs Elektrotechnik/Elektronik, aber auch in ähnlichen Einrichtungen eingesetzt. 2. Am 1955 gegründeten Institut für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche I. der Humboldt-Universität Berlin (IBI) werden seit 1966 Vorlesungen über IDW gehalten. Das ursprünglich durchgeführte Simultanstudium hat sich nicht bewährt. Seit 1968 gibt es ein postgraduales Studium IDW für Bio-, Gesellschafts- und Landwirtschaftswissenschaftler. Der seit 1975 verbindliche Studienplan (er gilt auch für das INER) weist insgesamt 8 Lehrgebiete aus, für die insgesamt 500 Stunden Lehrveranstaltungen [S. 627](1983 reduziert auf 430 Stunden) und 930 Stunden Selbststudium, aufgeteilt auf 2 Studienjahre, zur Verfügung stehen. Von 1968 bis 1982 haben etwa 400 Teilnehmer die Ausbildung als Fachinformator abgeschlossen. Weitere Schwerpunkte des IBI sind eigene Forschungsarbeit und die Herausgabe von Lehrmaterialien und Monographien. 3. An der Fachschule für wissenschaftliche I. und wissenschaftliches Bibliothekswesen in Berlin werden seit 1963/64 mittlere Fachkräfte für die ID-Praxis ausgebildet (früher mit der Berufsbezeichnung Dokumentalist). Nach verschiedenen Experimenten kann nunmehr nach einem 3jährigen Direktstudium oder nach 4½ Jahren Fernstudium die Berufsbezeichnung Informator erworben werden. 4. Dem Besuch einer der o. g. Bildungseinrichtungen vorgeschaltet sind Fernkurse der Kammer der Technik (KdT): Fernkurs A für Teilnehmer mit, Fernkurs B für Teilnehmer ohne Hoch- oder Fachschulabschluß, jeweils mit 6 Lehrabschnitten. Die Kurse mit maximal 25 Teilnehmern dauern 7 Monate (je eine Lehrveranstaltung/Monat). Von 1969 bis 1982 haben mehr als 8.000 wissenschaftliche und technisch-organisatorische Kader aus I.-Einrichtungen teilgenommen. 5. Neben der beruflichen Spezialausbildung wird insbesondere auf die Nutzerschulung großer Wert gelegt. Entsprechende Experimente wurden bereits in den Erweiterten Oberschulen (EOS) durchgeführt, jedoch ohne den gewünschten Erfolg. Gleiches gilt für die Realisierung der Richtlinie für die Durchführung der Nutzerschulung an den Universitäten, Hochschulen und medizinischen Akademien im Bereich des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen vom 22. Dezember 1977 (Das Hochschulwesen 3/1979, S. 84). 6. Eine besondere Weiterbildungsmöglichkeit für I.-Fachkräfte auch aus der DDR bietet das IPKIR (Institut zur Weiterbildung von Informationsfachkräften) beim Staatlichen Komitee für Wissenschaft und Technik beim Ministerrat der UdSSR in Moskau (seit 1972). 7. Darüber hinaus gibt es in der DDR noch eine ganze Reihe weiterer Spezialkurse und Weiterbildungsmaßnahmen. Über die neuesten Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung gibt das Schaubild Auskunft (Informatik 5/1983, S. 20). Achim Beyer Literaturangaben [S. 628]Beyer, Achim: Wissenschaftliche Informationssysteme in der DDR; in: Das Wissenschaftssystem in der DDR. Hrsg.: Institut f. Gesellschaft u. Wissenschaft Erlangen. Frankfurt a. M., New York: Campus 1979. Beyer, Achim: Informations- und Dokumentationswissenschaft. „Wissenschaften in der DDR“ Hrsg.: Institut f. Gesellschaft u. Wissenschaft Erlangen. Erlangen: Deutsche Gesellschaft f. zeitgeschichtl. Fragen e.V. 1973 ff. (Analysen und Berichte aus Gesellschaft und Wissenschaft.) Bonitz, Manfred: Wissenschaftliche Forschung und wissenschaftliche Information. 2. Aufl. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. Engelbert, Heinz: Der Informationsbedarf in der Wissenschaft. Leipzig: Bibliographisches Institut 1976. Haake, Rolf: Informationstechnik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1975. Handbuch der Information und Dokumentation. Hrsg. von Rolf Haake u.a. Leipzig: Bibliographisches Institut 1977. Herrmann, Peter: Informationsrecherchesysteme. Leipzig: Bibliographisches Institut 1973. Koblitz, Josef: Bearbeitung und Verarbeitung von Fachinformationen. Leipzig: Bibliographisches Institut 1982. Laisiepen, Klaus, Ernst Lutterbeck u. Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried: Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. Eine Einführung. 2., völlig neubearb. Aufl. München, New York, London, Paris: Saur 1980. Michajlow, A. I., A. I. Cernyj u. R. S. Giljarevskij: Informatik. Grundlagen. 2 Bände. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1970. Wissenschaftliche Kommunikation und Informatik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1980. Winde, Bertram: Information — Schlüssel zum Wissen. Leipzig, Jena, Berlin (Ost): Urania 1972. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 619–628 Infiltration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ingenieurbüros

Information (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Informationsproblem Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung, die praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie rationelle Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen sind jeweils von spezifischen, aktuellen, exakten, möglichst vollständigen und gleichzeitig überschaubaren I. abhängig, die zusätzlich zur rechten Zeit vorliegen müssen. Wissenschaft, Forschung, aber z.B. auch…

DDR A-Z 1985

1985: I, J

Imperialismus Individualversicherung Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieinstitute Industrieministerien Industriepreise Industrierobotertechnik Industrierohstoffe Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Infiltration Information Ingenieurbüros Ingenieurhochschulen (IHS) Inhabersparen Innerdeutsche Beziehungen Innerdeutscher Handel (IDH) Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) Institut für Literatur „J. R. Becher“ Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes Integration Intelligenz Intensivierung und Rationalisierung Interesse/Interessenübereinstimmung Internationale Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) Internationale Investitionsbank (IIB) Internationaler Fernmeldeverein International --- Informations- und Bildungszentrum e.V. Internationalismus, Proletarischer Intershop Investitionen Investitionsplanung Investitionsrechnung Jagd Jazz Journalismus Jüdische Gemeinden Jugend Jugendaustausch, Innerdeutscher Jugendbrigade Jugendforschung Jugendherbergen Jugendhilfe Jugendobjekte Jugendpresse Jugendstrafrecht Jugendweihe Jugendwerkhöfe Junge Gemeinde Juni-Aufstand Justitiar

Imperialismus Individualversicherung Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieinstitute Industrieministerien Industriepreise Industrierobotertechnik Industrierohstoffe Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Infiltration Information Ingenieurbüros Ingenieurhochschulen (IHS) Inhabersparen Innerdeutsche Beziehungen Innerdeutscher Handel (IDH) Institut für Internationale…

DDR A-Z 1985

Produktionsfondsabgabe (1985)

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 1969 Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) wurde der Verbesserung des Kapitaleinsatzes größeres Gewicht gegeben; anstelle der zinslosen Finanzierung der Anlagen aus dem Staatshaushalt trat die betriebliche Eigenerwirtschaftung der Mittel und Kreditfinanzierung bei Zinszahlung (Investitionsplanung, Investitionsfinanzierung). Zur [S. 1048]besseren Ausnutzung des vorhandenen Brutto-Anlagevermögens wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1967 — nach experimenteller Erprobung — die P. für die volkseigene Industrie eingeführt (GBl. II, 1967, S. 115 ff.). Mit dieser zinsähnlichen Abgabe auf das gesamte Brutto-Anlagevermögen und das Umlaufkapital von grundsätzlich 6 v.H. sollen die Betriebe veranlaßt werden, ihre Anlagen möglichst rationell einzusetzen: Nicht bzw. nur wenig eingesetzte Anlagen und unverwertete Materialien kosten nunmehr Zinsen. Ziel der Maßnahme ist es, die Betriebe zu bewegen, sowohl ungenutzte oder schlecht genutzte Grundmittel an Betriebe mit besseren Einsatzmöglichkeiten zu verkaufen und übermäßige Bestände an Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen abzubauen, als auch eine höhere Auslastung ihrer bestehenden Kapazitäten durch mehrschichtigen Einsatz zu erreichen. Bemessungsgrundlagen der P. sind das Anlagevermögen zu den mit der Grundmittelumbewertung von 1963 festgesetzten Werten sowie das vorhandene Umlaufkapital, bewertet zu Anschaffungspreisen. Die P. wird nicht als Kostenfaktor verrechnet, sondern ist aus dem Gewinn zu finanzieren. Die aus diesem Zins resultierenden Kapitalkosten rechnen somit nicht zu den Verarbeitungskosten und sind damit auch nicht Bestandteil der Bezugsbasis des im Preis kalkulierten Gewinns (Preissystem und Preispolitik). Vor Einführung des Fondsbezogenen Preises bestand somit ein wesentlicher Nachteil: Solange mit dem damaligen Preistyp der Industriepreisreform der volkswirtschaftlich notwendige Kapitalaufwand im Gewinnanteil des Preises noch nicht berücksichtigt war, mußten deutliche Differenzen der rechnerischen Fondsrentabilität (Gewinn je Einheit Grund- und Umlaufmittel) zwischen den Industriezweigen auftreten, je nachdem wie kapitalintensiv sie waren. Diese Rentabilitätsunterschiede lagen damals nach offiziellen Angaben aus der DDR bei 88 untersuchten VVB zwischen weniger als 5 und mehr als 50 v.H., so daß 1967 15 VVB nicht in der Lage waren, eine P. in der grundsätzlich vorgesehenen Höhe von 6 v.H. zu zahlen: 22 VVB hätten über 60 v.H. ihres Bruttogewinns dafür ausgeben müssen. Die Einführung eines einheitlichen Satzes von 6 v.H. erschien in dieser Situation unangebracht. Als Übergangslösung bis zur Einführung des fondsbezogenen Preises hat man deshalb zunächst zwischen 1,4 und 6 v.H. differenzierte Raten festgesetzt, wobei vor allem die kapitalintensiveren Zweige Ermäßigungen erhielten und für arbeitsintensivere Branchen — z. B. die Leichtindustrie — die volle Rate von 6 v.H. angesetzt wurde. Nach der schrittweisen Einführung fondsbezogener Preise für eine Reihe von Erzeugnissen wurde 1971 (GBl. II, 1971, S. 33 ff.) die P. einheitlich auf 6 v.H. festgelegt (Ausnahme: Landwirtschaft). Davon sind auch die industriemäßig produzierenden privaten, genossenschaftlich oder mit staatlicher Beteiligung geführten Handwerksbetriebe erfaßt worden, allerdings hat man bei diesen die P. zur Vereinfachung der Erhebungsmethode als Produktionsfondssteuer in Relation zum Umsatz festgelegt (ND v. 17. 12. 1970, S. 4). Das Problem starker Unterschiede der Fondsrentabilitäten ist jedoch auch heute noch nicht überwunden, denn wegen des 1971 zunächst bis auf weiteres abgebrochenen Übergangs zu fondsbezogenen Preisen ist bei einer Reihe von Erzeugnisgruppen der Kapitalaufwand im Preis noch immer nicht oder nur unvollständig berücksichtigt. Die Betriebe der betroffenen Branchen können die volle P. nur unter Beeinträchtigung ihrer Fondsbildung (Fonds) zahlen. Deshalb ist 1972 die Einführung differenzierter — für kapitalintensive Betriebe niedrigerer — P.-Koeffizienten diskutiert worden. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht akzeptiert; vielmehr scheint man bei bestimmten Betrieben mit verminderten Nettogewinnabführungsbeträgen bzw. Subventionen zu operieren. Mit 1982 erlassenen Bestimmungen (GBl. I, S. 126) versucht man, durch eine entsprechende Ausgestaltung der P. die vorfristige Inbetriebnahme neuer Anlagen zu stimulieren bzw. eine verspätete zu behindern. Ersteres soll dadurch erreicht werden, daß die P. von den Investitionsauftraggebern erst ab dem geplanten Termin der Inbetriebnahme gezahlt werden muß. Für letzteres gilt, daß bei verspätet realisierten Objekten und überplanmäßigen Beständen an Umlaufmitteln (insbesondere Bestände an Material, unfertigen Erzeugnissen und Mehrbestände an Fertigerzeugnissen) eine über den normalen Satz der P. hinausgehende zusätzliche Rate von 6 v.H. zu zahlen ist. Damit versucht man, dringend benötigte Reserven zu erschließen und Verzögerungen bei der Realisierung der Investitionen abzubauen. Des weiteren wurde bestimmt, daß die P. ausgesetzt werden kann für im volkswirtschaftlichen Interesse stillgelegte bzw. zeitweilig nicht genutzte Anlagen; das bezieht sich z. B. auf stark importabhängige und materialintensive Kapazitäten, bei denen die Produktion vorübergehend gestoppt wurde. Die gleiche Regelung gilt für erwünschte Überbestände an Material und Fertigprodukten (z. B. spezielle Kunststoffprodukte, deren Erzeugung künftig abgebaut oder sogar eingestellt werden soll). Im April 1983 wurde bereits wieder eine neue VO erlassen (GBl. I, S. 106 ff.), die die Regelungen von 1982 beibehält, gleichzeitig aber einige Aspekte verschärft hat. So werden zur Erreichung einer beschleunigten Fertigstellung der Investitionsprojekte nunmehr auch die noch nicht kapazitätswirksamen (einschließlich noch nicht abgeschlossener) Investitionen mit ihren Planwerten in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Des weiteren wurde bestimmt, daß für Ausrüstungen, für die ein Normativ der zeitlichen Auslastung gilt, bei dessen Nichteinhaltung eine über den normalen Satz hinausgehende zusätzliche P. von 6 v.H. zu zahlen ist. Beträgt die Unterauslastung gegenüber dem Plan weniger als 10 v.H., so ermäßigt sich die „Strafsteuer“ auf 3 v.H. Generell kann in der P. durchaus ein Instrument zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende sind, anerkannt werden. Jedoch ist ihre Funktion bisher noch durch bestehende Unvollkommenheiten der Preisbildung beeinträchtigt (Preissystem und Preispolitik). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1047–1048 Produktionsfaktoren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsmittel

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 1969 Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) wurde der Verbesserung des Kapitaleinsatzes größeres Gewicht gegeben; anstelle der zinslosen Finanzierung der Anlagen aus dem Staatshaushalt trat die betriebliche Eigenerwirtschaftung der Mittel und Kreditfinanzierung bei Zinszahlung (Investitionsplanung, Investitionsfinanzierung). Zur [S. 1048]besseren Ausnutzung des vorhandenen…