DDR A-Z 1985
Sozialplanung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als S. (neuerdings auch: soziale Planung) wird allgemein die „planmäßige Gestaltung sozialer Prozesse“ bezeichnet. Sie umfaßt die „wissenschaftlich begründete Bestimmung der Ziele, Kennziffern, Zeiträume und Proportionen der Entwicklung sozialer Prozesse im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich und die Aufgaben zur Schaffung der wichtigsten Voraussetzungen für ihre praktische Realisierung“ (Lexikon der Wirtschaft — Volkswirtschaftsplanung, Berlin [Ost] 1980, S. 562). Die Verfassung der DDR geht vom „Grundsatz der Leitung und Planung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche“ aus (Art. 9), doch läßt sich erst nach dem VII. Parteitag der SED (1967) eine verstärkte Konzentration auf die „Kunst der Führung der gesellschaftlichen Prozesse“ (W. Ulbricht) beobachten. Seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) wird die „weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes“ als „langfristige strategische Orientierung“ betrachtet. Nach Ansicht der SED erfordert die proklamierte Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik „eine höhere Stufe der politischen und organistorischen Leitung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung“ (K. Hager), wenn die „soziale Lebensqualität“ (E. Honecker) kontinuierlich ansteigen soll. Begriff und Konzept der S. gehen ursprünglich auf sowjetische Erfahrungen zurück. In der UdSSR waren [S. 1211]seit Mitte der 60er Jahre ohne politisch-administrative Vorgaben in Kooperation zwischen einzelnen Großbetrieben und sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituten Versuche unternommen worden, in Ergänzung zur Produktionsplanung die soziale Entwicklung von Betriebskollektiven zu planen. Dadurch sollten die materiellen Arbeitsbedingungen, die Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung wie auch die sozialen Lebensverhältnisse (Wohnung, Erholung, Freizeitgestaltung) der Werktätigen gezielt verbessert werden, um auf diese Weise eine verstärkte Leistungsmotivation zu schaffen. Da die angestrebten sozialen Ziele nur teilweise innerhalb und mit den Ressourcen der Betriebe verwirklicht werden konnten, wurden daneben auch komplexe Pläne für die Entwicklung einzelner Städte oder Gebiete ausgearbeitet. Das sowjetische Konzept der S. gibt den Betrieben keinen verbindlichen Rahmen vor, so daß in dieser Hinsicht unterschiedliche Methoden und Verfahren praktiziert werden können. Eine formelle Integration der S. in das System der Volkswirtschaftsplanung ist bisher nicht erfolgt. Obwohl die sowjetischen Ansätze zur S. am Beginn der 70er Jahre intensiv propagiert worden sind, haben sie die Entwicklung in der DDR nur mittelbar beeinflußt. Während sich die S. in der UdSSR auf die untere Planungsebene beschränkt, wird die „Leitung und Planung sozialer Prozesse“ in der DDR als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, die sich auf allen Planungsebenen und als unmittelbarer Bestandteil der Volkswirtschaftsplanung realisiert. Die S. wird dabei als wichtiges Instrument betrachtet, die „Dialektik von ökonomisch-technischer, sozialer und ideologischer Entwicklung der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche immer vollkommener zu beherrschen“ (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 335). Danach wird die Verwirklichung sozialpolitischer Zielsetzungen durch die verfügbaren ökonomischen Ressourcen beschränkt. Umgekehrt wird durch eine Verbesserung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus (Lebensstandard) ein Anreiz zur wirtschaftlichen Leistungssteigerung geschaffen. Schließlich ist in dieser Sichtweise die Ausprägung des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins vom ökonomischen und sozialen Fortschritt abhängig, wie dieses umgekehrt die Bereitschaft zur Erfüllung der vorgegebenen Planziele fördert. Gegenstand der S. sind die Entwicklung der Sozialstruktur der sozialistischen Gesellschaft, die Gestaltung der sozialen Beziehungen, die Erhöhung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus sowie die Entfaltung der Sozialistischen ➝Lebensweise und Kultur. Die S. zielt damit auf die „komplexe sozialökonomische Entwicklung der Gesellschaft sowie die Ausprägung sozialistischer Beziehungen in den Arbeitskollektiven und in der Familie“ (a.a.O., S. 334). In diesem umfassenden Sinn stellt S. jedoch lediglich einen politisch-programmatischen Gestaltungsanspruch dar, der sich im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung nur teilweise operationalisieren läßt. Im Vordergrund steht dabei die Planung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus. Diese erfaßt insbesondere die Entstehung und Verwendung des Realeinkommens und der Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung (Einkommen), den privaten Verbrauch von Konsumgütern und Dienstleistungen (Lebensstandard), die Entwicklung der Einzelhandelspreise und Dienstleistungstarife (Preissystem und Preispolitik), das Wohnungsbauprogramm (Bau- und Wohnungswesen), das Bildungswesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), die gesundheitliche, soziale und geistig-kulturelle Versorgung (Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), Körperkultur und Sport, Erholung und Tourismus (Freizeit), den Umweltschutz sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen in den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen. Die daraus resultierenden Aufgaben werden auf gesamtstaatlicher Ebene sowie in den Volkswirtschaftsplänen der Bezirke in Übersichten und Bilanzen durch ein System von Kennziffern erfaßt, während im Rahmen der Jahresplanung der Kombinate und Betriebe seit 1976 ein selbständiger Planteil „Arbeits- und Lebensbedingungen“ eingeführt worden ist. Dadurch soll eine [S. 1212]organisatorische Verbindung von ökonomischer und sozialer Effektivität entstehen. „Mit der komplexen Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen wird eine aktive und stimulierende Wirkung auf die Entwicklung hoher Leistungen, die vollständige Ausschöpfung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und die weitere Entfaltung der sozialistischen Persönlichkeit erreicht.“ (Sozialistische Volkswirtschaft — Fachschullehrbuch, Berlin [Ost] 1982, S. 196) (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) Der Planteil „Arbeits- und Lebensbedingungen“ ist in 8 verschiedene Komplexe gegliedert, die nach Schwerpunktaufgaben weiter differenziert und durch verbindliche Kennziffern festgelegt werden. Diese Planung der Gesamtentwicklung wird durch eine Planung der erforderlichen Maßnahmen und ihrer Finanzierung ergänzt, die mit anderen Teilen des Betriebsplans (Planteil Wissenschaft und Technik, Planteil wissenschaftliche Arbeitsorganisation, Kader- und Bildungsplan) abgestimmt werden. Die Planung der Auslastung der Sozialeinrichtungen soll ihre optimale Nutzung gewährleisten. An der Ausarbeitung des Planteils „Arbeits- und Lebensbedingungen“ sind die Gewerkschaften zu beteiligen. Wichtige Zielstellungen werden auch in den Betriebskollektivvertrag (BKV) übernommen (Planung). Da der einzelne Betrieb nicht in der Lage ist, alle Aufgaben der sozialen und kulturellen Betreuung der Werktätigen, die Verbesserung der Wohnverhältnisse und der sozialen Infrastruktur allein und effektiv zu regeln, wird die gemeinsame Verantwortung der Kombinate und Betriebe sowie der örtlichen Volksvertretungen und Räte für die Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen unterstrichen und ihre enge Kooperation im Rahmen abgestimmter Pläne auf der Grundlage von Vereinbarungen und Verträgen verstärkt propagiert. Für eine detaillierte S., wie sie gegenwärtig auf betrieblicher Ebene praktiziert wird, sind eine quantifizierte Bewertung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie eine Analyse konkreter Bedürfnisstrukturen erforderlich, die komplexe Untersuchungen und einen hohen Zeitaufwand bedingen. Ein solches Konzept der S. kann auf die gesamtstaatliche Ebene kaum übertragen werden, da es eine Evaluation der gesellschaftlichen Entwicklung voraussetzt, für die ein ausgearbeitetes System von Sozialindikatoren benötigt wird, das in der DDR bisher nicht vorhanden ist. Eine S., die sich nicht nur als politisches Programm begreift, stößt jedoch nicht nur auf Probleme der Datensammlung und Datenaggregation, sie überschätzt auch die Berechenbarkeit individueller Bedürfnisse und Verhaltensweisen und erliegt damit der Illusion eines unrealistischen Planungsperfektionismus. Sozialpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1210–1212 Sozialleistungen, Öffentliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialpolitikSiehe auch die Jahre 1975 1979 Als S. (neuerdings auch: soziale Planung) wird allgemein die „planmäßige Gestaltung sozialer Prozesse“ bezeichnet. Sie umfaßt die „wissenschaftlich begründete Bestimmung der Ziele, Kennziffern, Zeiträume und Proportionen der Entwicklung sozialer Prozesse im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich und die Aufgaben zur Schaffung der wichtigsten Voraussetzungen für ihre praktische Realisierung“ (Lexikon der Wirtschaft — Volkswirtschaftsplanung, Berlin [Ost]…
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Bezirksgeleitete Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Neubezeichnung der örtlichen Industrie nach der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft 1963. Zur BI. zählen sämtliche den Bezirkswirtschaftsräten (BWR) unterstehenden volkseigenen Industriebetriebe und die den Wirtschaftsräten der Bezirke beigeordneten wenigen noch vorhandenen privaten Betriebe; die Betriebe sind aber auch dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet, sie sind also — wie es in der DDR heißt — „doppelt unterstellt“. Bis zur Umwandlung der halbstaatlichen Industriebetriebe und der industriell produzierenden Produktionsgenossenschaften des Handwerks in volkseigene Industriebetriebe im Jahre 1972 unterstanden diese ebenfalls den Bezirkswirtschaftsräten. Die BI. umfaßt vorwiegend kleinere und mittlere Betriebe, von denen über die Hälfte in den Bezirken Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig konzentriert ist. Mitte der 60er Jahre wurden ca. 85 v.H. aller Industriebetriebe, die allerdings nur mit 30 v.H. an der industriellen Bruttoproduktion beteiligt waren, bezirksgeleitet. Durch Zentralisierungsmaßnahmen und andere organisatorische Veränderungen auf dem Industriesektor hat der Anteil der BI. an der industriellen Warenproduktion in den vergangenen Jahren ständig abgenommen. Ende 1981 waren in 93 bezirksgeleiteten Kombinaten (ohne Dienstleistungskombinate) 1100 Betriebe mit rd. 180.000 Beschäftigten zusammengefaßt. Einschließlich der örtlichen Betriebe erwirtschaftete die BI. 16 v.H. der industriellen Warenproduktion. Erhebliche Bedeutung hat die BI. für die Versorgung der Bevölkerung, viele ihrer Produkte werden jedoch exportiert. In den nachfolgend aufgeführten Produktionsrichtungen sind fast alle Volkseigenen Betriebe bezirksgeleitet: Möbel und Polsterwaren, Musikinstrumente, Spielwaren, Sportwaren, Pelz- und Lederbekleidung, Fleischverarbeitung, Süßwaren, Spirituosen und andere Zweige der Lebensmittelproduktion. Durch die sog. Erzeugnisgruppenarbeit (Erzeugnisgruppen) sind die Betriebe der BI. mit der Zentralgeleiteten Industrie verbunden. Unter dem Terminus Erzeugnisgruppenarbeit wird in der DDR die Zusammenarbeit zwischen gleiche oder ähnliche Erzeugnisse produzierenden Industriebetrieben gleicher oder unterschiedlicher Unterstellungs- und Eigentumsverhältnisse unter Führung eines Kombinats verstanden. Damit pro[S. 223]fitiert die BI. vor allem in der Forschung und Entwicklung, die sie nicht allein betreiben kann, von den Erkenntnissen größerer Industrieeinheiten. Industrie, IV., B. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 222–223 Bezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksparteiorganisationen der SEDSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Neubezeichnung der örtlichen Industrie nach der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft 1963. Zur BI. zählen sämtliche den Bezirkswirtschaftsräten (BWR) unterstehenden volkseigenen Industriebetriebe und die den Wirtschaftsräten der Bezirke beigeordneten wenigen noch vorhandenen privaten Betriebe; die Betriebe sind aber auch dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und…
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Bewährung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftiges verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“. Mit der Verurteilung auf B. wird eine B.-Zeit von 1 Jahr bis zu 3 Jahren festgesetzt. Zugleich wird eine Freiheitsstrafe für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur B. schuldhaft nicht nachkommt (§ 33 StGB). Um die Wirksamkeit der Strafe zu gewährleisten, kann der Verurteilte für die Dauer der B.-Zeit verpflichtet werden, durch B. am Arbeitsplatz zu zeigen, daß er die richtigen Lehren aus seiner Tat und Verurteilung gezogen hat, z.B. sein Arbeitseinkommen für den Familienunterhalt zu verwenden, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu besuchen, Freizeitarbeit zu leisten oder sich einer fachärztlichen Behandlung, etwa bei Alkoholmißbrauch, zu unterziehen. Bei Straftaten, die materielle Schäden verursacht haben, ist der Verurteilte zu verpflichten, den Schaden wiedergutzumachen. Begeht der Verurteilte während der B.-Zeit erneut eine vorsätzliche Straftat, für die eine Freiheitsstrafe vorgesehen und verhängt wird, ist die angedrohte Strafe zu vollziehen. Sie kann vollzogen werden, wenn der Verurteilte sich einer der ihm auferlegten Pflichten zur B. entzieht, durch undiszipliniertes Verhalten zeigt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung auf B. gezogen hat, einer Aufenthaltsbeschränkung (Strafensystem) oder einem Tätigkeitsverbot zuwiderhandelt oder der Pflicht zur fachärztlichen Behandlung nicht nachkommt. Läuft die B.-Zeit ab, ohne daß die Voraussetzungen für den Widerruf eingetreten sind, darf die angedrohte Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen werden (§ 35 StGB). 2. Der Vollzug einer zeitlichen Freiheitsstrafe kann nach § 45 StGB unter Auferlegung einer B.-Zeit von 1 Jahr bis 5 Jahren mit dem Ziel des Straferlasses zur B. ausgesetzt werden, bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Jahren aber erst, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist (§ 349 StPO). Arbeitskollektive, die die Bürgschaft für Verurteilte übernommen haben, können dem Gericht vorschlagen, den Vollzug einer Freiheitsstrafe bedingt auszusetzen. Der Ablauf der B.-Zeit, die für diese Zeit aufzuerlegenden Pflichten und der Widerruf der Strafaussetzung sind weitgehend wie bei der Verurteilung auf B. geregelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220 Bewaffnete Kräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, GesellschaftlichesSiehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine…
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Metallverarbeitende Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie, Elektrotechnische Industrie, Feinmechanische und Optische Industrie. Ab 1968 fällt die MI. unter die beiden Industriebereiche Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau (Elektrotechnische und Elektronische Industrie), obwohl sich im letztgenannten Bereich Produktionen entwickelt haben, die nur noch schwer mit Metallverarbeitung in Beziehung zu bringen sind (z.B. Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]). Unter sämtlichen 10 Industriebereichen der DDR haben sich die beiden genannten gemäß ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung seit Mitte der 50er Jahre am schnellsten entwickelt. Von 1970 bis 1982 stieg die Bruttoproduktion des Maschinen- und Fahrzeugbaus jahresdurchschnittlich um 5,8 v.H., die der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau sogar um 8,9 v.H. (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die Bruttoproduktion der Industrie im Jahresdurchschnitt nur um 5,3 v.H.). Beide Bereiche zusammen haben einen Anteil von 29,7 v.H. an der industriellen Warenproduktion; 43,4 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten sind in insgesamt 1710 Betrieben tätig (1982). In der DDR gehören zur MI. Bereiche des Ministeriums für Schwermaschinen- und Anlagenbau, des Ministeriums für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau, des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau sowie des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik. Im Jahr 1982 arbeiteten im Bereich der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau 443.827 Werktätige, im Maschinen- und Fahrzeugbau 942.142 Beschäftigte. Daneben sind außerhalb der genannten Ministerien auch zahlreiche andere Betriebe und Einrichtungen mit der Metallverarbeitung beschäftigt, in der Bezirksgeleiteten und Lebensmittelindustrie, im Bereich der Materialwirtschaft sowie in den Kreisbetrieben für Landtechnik und in den landtechnischen Anlagenbaubetrieben des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Insgesamt wird die Anzahl der Metallarbeiter in der DDR auf 1,5 Mill. geschätzt. In der MI. werden die meisten Exporterzeugnisse hergestellt. Ihr Anteil am Gesamtexport der DDR betrug 1980 über 50 v.H. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 886 Messen der Meister von Morgen (MMM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meteorologischer Dienst der DDR (MD)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie,…
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Rechnungsführung und Statistik (1985) Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1091] RuS. bilden ein einheitlich organisiertes Informationssystem zur Erfassung, Aufbereitung und Analyse primär ökonomischer Daten über Stand, Ablauf und Entwicklungstendenzen volkswirtschaftlicher Prozesse. Die gewonnenen zahlenmäßigen Informationen sind eine notwendige Voraussetzung für den Ablauf von Entscheidungsprozessen im System von Leitung, Planung und Kontrolle der Wirtschaft. I. Entwicklung von RuS. Bis zum Beginn der 70er Jahre bestanden zwei unterschiedliche Informationssysteme; die betriebliche, vornehmlich wertmäßige R. — bis 1966 als Rechnungswesen bezeichnet — und die staatliche, die materiellen Aspekte der Wirtschaftsprozesse widerspiegelnde St. Die in dieser Zweiteilung deutlich zum Ausdruck kommende Vernachlässigung einer einheitlichen RuS. überrascht aus 2 Gründen: Einmal ist eine gesicherte Informationsbasis systemnotwendig für jede Zentralwirtschaftsplanung. Zum zweiten gilt die auf der Grundlage eines differenzierten Zahlenwerkes möglich werdende Kontrolle ebenfalls als immanenter Bestandteil dieses Gesellschaftssystems bzw. nach Lenin als eine „Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft“ (Lenin, Werke, Bd. 27, S. 244). Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl Nr. 105 die Bildung einer Deutschen Verwaltung für Statistik in der sowjetischen Besatzungszone (190 Mitarbeiter) am 19. 10. 1945, die auch als Statistisches Zentralamt bezeichnet wurde. In der Folge wurden bei den damaligen Landesregierungen Statistische Landesämter (Länder), 1946 auf Kreisebene Statistische Referate (später: Statistische Kreisämter) eingerichtet. Um die Einheitlichkeit der Plankontrolle zu sichern, erfolgte 1950 eine Reorganisation, in deren Ergebnis alle statistischen Dienststellen dem Statistischen Zentralamt unterstellt worden sind. Im Zuge der Verwaltungsneugliederung entstand 1952 die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) mit entsprechenden Dienststellen bei den Bezirken und Kreisen. Mit diesen Maßnahmen war die statistische Berichterstattung den Bedürfnissen des Wirtschaftssystems entsprechend zentralisiert. Seit 1957/58 steht die statistische Analyse im Mittelpunkt der Arbeit der SZS, um der Partei- und Staatsführung aktuelle und gesicherte Informationen über volkswirtschaftliche Entwicklungen und strukturbestimmende Trends zur Verfügung stellen zu können. Mit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre (Neues Ökonomisches System [NÖS]) begannen auch die Vorbereitungen zur Schaffung eines einheitlichen Systems von RuS. Bei diesen Bemühungen war die Übergabe der Verantwortung für die Festlegung, Durchführung und Kontrolle der Grundsätze des betrieblichen Rechnungswesens vom Ministerium der Finanzen auf die SZS zum 1. 1. 1964 von besonderer Bedeutung. Auf betrieblicher Ebene wurde nach Aufstellung der Eröffnungsbilanzen zum 1. 7. 1948 den Betrieben ein erstes Bilanzschema mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine exakte R. und Kontrolle zu schaffen, vorgegeben. Bereits der einheitliche Kontenrahmen für die Industrie (EKRI) zielte auf die Überwindung des bürgerlichen Rechnungswesens und damit vor allem auf die systemnotwendige Einheitlichkeit der Datenerfassung ab. Die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) erließ am 13. 7. 1949 die erste Anordnung über das Rechnungswesen in der volkseigenen Wirtschaft, den Genossenschaften und den Genossenschaftsverbänden, deren Durchführungsbestimmungen auch Festlegungen für die Tätigkeit der Oberbuchhalter enthielten. Diese Leiter des betrieblichen Rechnungswesens erhielten als Hauptbuchhalter 1959 die Funktion eines staatlichen Kontrolleurs in den Betrieben; zu diesem Zweck wurde ihnen das gesamte betriebliche Rechnungswesen einschließlich der Wirtschaftskontrolle und Revision unterstellt. Mit Einführung des Prinzips der Wirtschaftlichen Rechnungsführung (1952) wurde die seit 1948 bestehende unmittelbare Einbeziehung der betrieblichen Produktions- und Finanzpläne in den Volkswirtschaftsplan beendet und eine gewisse ökonomische Verselbständigung der Betriebe eingeleitet. Die Entwicklung der Kostenrechnung als wesentliche Voraussetzung für die Bildung der Preise (Preissystem und Preispolitik) wie aber auch die betriebliche Erfolgskontrolle, die Durchsetzung der Plankostenrechnung als Normativkostenrechnung und die Verbesserung der Kalkulationsschemata standen und stehen seitdem im Zentrum der Betriebsökonomie bzw. der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre. Zusätzliche und neue Aspekte erhielt das Rechnungswesen durch den Übergang von der Wertrechnung auf die Darstellung des Produktionsprozesses mit Hilfe von Mengen-, Zeit- und Wertkennziffern sowie durch die Verpflichtung der Leiter zur regelmäßigen Rechenschaftslegung vor den Beschäftigten der Betriebe. Durch die genannten Veränderungen des betrieblichen Rechnungswesens sollten nicht nur die kostengünstigsten Produktionsvarianten — insbesondere bei der Einführung neuer Technologien — ermittelt, sondern auch die Voraussetzung zur Durchsetzung der Einheit von materieller und finanzieller [S. 1092]Planung geschaffen werden. Mit diesen Neuregelungen war eine Neubewertung des Anlagevermögens (1964) verbunden. Zuvor (1959) hatte bereits die Diskussion um eine Vereinheitlichung von RuS. begonnen. Dabei standen vor allem 4 Punkte im Mittelpunkt der Kritik: a) RuS. war in den einzelnen Zweigen unterschiedlich entwickelt und erlaubte somit keine Vergleichbarkeit. b) Rechnungswesen und Betriebs-St. waren in den Betrieben nicht koordiniert, was vielfach zu Doppelerfassungen gleicher Tatbestände führte. c) RuS. war vor allem auf Abrechnung und Dokumentation konzentriert, während notwendige Informationen für die Leitungen ebenso fehlten wie für die Kosten-Nutzen-Rechnungen und zur Analyse der betrieblichen Gesamtergebnisse. d) Mit Hilfe der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) sollte das Informationssystem rationeller gestaltet werden: Daten sollten nur noch einmal erfaßt, kleinere Betriebe von einem Teil der Verwaltungsarbeiten für die RuS. entlastet werden. Die VO über das einheitliche System von RuS. aus dem Jahre 1966 fixierte gleichsam die Ergebnisse dieser Diskussion und leitete die zweite Entwicklungsphase ein. Schrittweise wurde die einheitliche RuS. in den produzierenden Wirtschaftsbereichen (1968), im Außenhandel (1969) sowie in den Dienstleistungsbereichen (1970) durchgesetzt. Die VO über RuS. vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) dient sowohl einer verbesserten Informationsgebung als auch der Herstellung einer Übereinstimmung von RuS. mit der entsprechenden Planungsordnung zwecks besserer Kontrolle bei der Durchführung der Jahres- bzw. Fünfjahrpläne. Von der Vereinheitlichung der Berichtsunterlagen sowie der Umstellung der Planabrechnung auf konstante Planpreise (kPP) wird eine Verbesserung der Qualität der statistischen Berichterstattung erhofft. Darüber hinaus haben auch die internationalen Aufgaben von RuS. an Gewicht gewonnen. Z.B. ist die Berichterstattung im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die immer noch als „Zweitrechnung“ geführt wird, aufgewertet worden; ihre Vereinheitlichung wird angestrebt. Zu diesem Zweck sind verschiedene Absprachen hinsichtlich der anzuwendenden Methodik und der Berichtskennziffern erfolgt. Zugleich hat die SZS auch Aufgaben übernommen, die sich aus der Mitgliedschaft der DDR in den Vereinten Nationen sowie deren Unterorganisationen ergeben. II. Abgrenzung und Funktionen von RuS. Als Grundlage der Wirtschafts-St. ist RuS. ein Teilbereich der allgemeinen St. Diese zählt zu den Gesellschaftswissenschaften und hat generell die Aufgabe, mit bestimmten Methoden und Verfahren zahlenmäßige Informationen über „gesellschaftliche Massenerscheinungen“ (Donda: RuS. als Instrument …, S. 1231) zu gewinnen, aufzubereiten, zu speichern, darzustellen und zu analysieren. Zu den Aufgaben der St. gehörten und gehören die aperiodischen Umfragen des inzwischen aufgelösten Instituts für Meinungsforschung beim ZK der SED ebenso wie z.B. die periodischen Volkszählungen. Ferner werden hierzu auch die laufenden Erfassungen der privaten Haushaltsbudgets gezählt, bei denen die Geldausgaben in 160 Positionen und der mengenmäßige Verbrauch in 70 Positionen spezifiziert sind (Kaufkraft; Lebensstandard). Gegenwärtig führen 5.800 Privathaushalte derartige Wirtschaftsrechnungen durch, deren Haushaltsvorstände Arbeiter (2.200), Angestellte (1500), Genossenschaftsbauern (1450) bzw. Rentner (650) sind. Eine Sonderstellung im System von RuS. nimmt der Staatshaushalt ein. Obwohl dessen Abrechnung auf den Angaben von RuS. der Haushaltsorganisationen und der Betriebe basiert, wird dieser nicht zum einheitlichen System von RuS. gerechnet. Seine Aussonderung wird damit begründet, daß die Hauptfunktion des Staatshaushalts nicht die Widerspiegelung, sondern die Verteilung des Nationaleinkommens sei. Grundlage des Systems von RuS. ist das betriebliche Informationssystem, auf dessen Primärdaten die RuS. der einzelnen Wirtschaftsbereiche, der gesamten Volkswirtschaft sowie die verschiedenen Fachstatistiken basieren. Derartige St. sind beispielsweise die nach dem Produktionsprinzip geführten St. der Industrie und des Bau- und Wohnungswesens sowie die nach dem Territorialprinzip aggregierten Bezirks- bzw. Kreis-St. Nach dem Funktionalprinzip sind hingegen die St. der Investitionen, des Finanzsystems sowie von Außenwirtschaft und Außenhandel aufgebaut. Aus der in der Verfassung niedergelegten Definition des Wirtschaftssystems leiten sich die beiden Grundanforderungen an RuS. ab. Zum einen erfordert das Lenkungssystem der zentralen Wirtschaftsplanung Informationen für die wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozesse (z.B. Investitionsplanung; Planung). Hierfür hat die SZS zur Durchsetzung des Prinzips der Einheit von Planung und Abrechnung analog zur Planungsordnung eine (nicht veröffentlichte) Ordnung der Planabrechnung erlassen. Zum zweiten wird aus der Eigentumsordnung (Eigentum) die notwendige Kontrolle über die Verwendung, den Bestand und die Nutzung des Volksvermögens (Prinzip der Einheit von Rechnungsführung und Kontrolle) begründet. Das System von RuS. hat vor allem eine politische und 2 fachliche Grundfunktionen zu erfüllen: Die politisch-ideologische Funktion zielt einmal auf die Vermittlung von Informationen zur Wahrnehmung von Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mit[S. 1093]wirkungsrechten ab: „Je besser alle Werktätigen über die ökonomischen Erscheinungen in der sozialistischen Gesellschaft informiert werden und informiert sind, desto sachkundiger und urteilsfähiger zeigen sie sich in ihrem Verhalten am Arbeitsplatz, im Arbeitskollektiv und in den zwischenmenschlichen Beziehungen außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereiches“ (Geißler, S. 33 f.). Diese Feststellung bedeutet jedoch keineswegs, daß es im Sozialismus eine „statistische Auswertung an sich“ gibt. Vielmehr sei die „Auswertung statistischer Angaben nicht losgelöst vom Leben vorzunehmen, sondern … in den Kampf zur Verwirklichung des Programms der Vollbeschäftigung, des Volkswohlstandes, des Wachstums und der Stabilität einzuordnen … Dieser Beitrag der in RuS. Tätigen kann aber nur nützlich sein, wenn die marxistisch-leninistische Ökonomie und die darauf aufbauenden Kategorien der Planung und der Abrechnung von ihnen beherrscht werden, wenn sie die Beschlüsse von Partei und Regierung zum Leitfaden ihres Handelns machen und darüber hinaus über gründliche Kenntnisse des statistischen Instrumentariums der Auswertung verfügen“ (Kühn, S. 342) (Politische Ökonomie). Noch deutlicher hat der Leiter des SZS, Donda, unter Bezugnahme auf die Feststellung Lenins, daß die St. „praktischer Helfer“ der Partei sei, diese Aufgabe formuliert: „Statistische Angaben dienen gleichzeitig als Waffe der Agitation und Propaganda, indem sie nüchtern und überzeugend demonstrieren, was unter Führung der Partei der Arbeiterklasse durch die eigene Arbeit erreicht wurde und wie sich das Leben aller Werktätigen auf der Grundlage der Politik der SED und der Regierung durch den Fleiß und das Schöpfertum der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen verbesserte und die wirtschaftliche Kraft des Staates erstarkte“ (Donda, RuS. als Instrument …, S. 1233). Diese politisch-ideologische Funktion hat in den 80er Jahren eine deutliche Aufwertung erfahren. Während auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) lediglich die Forderung erhoben wurde, „auf kommunistische Art und Weise an die Beurteilung der Plankennziffern heranzugehen“, wurde auf dem X. Parteitag der SED (1981) kategorisch festgestellt, „die Nagelprobe für die Analyse jeder Erscheinung“ sei die Beantwortung der „Frage: Wem nutzt es?“ Diese Zielsetzung hat durchaus Folgen für die statistische Berichterstattung: Zum einen werden bestimmte Daten nicht veröffentlicht, wie z.B. die Zahlungsbilanz, Zahlen über die Höhe der Westverschuldung, Angaben über die Verteilung der Einkommen, über die Zahl der Arbeitskräfte im Uranerzbergbau usw. Zum zweiten ist die Aussagekraft bestimmter Angaben zumindest nicht eindeutig. Derartiges läßt sich z.B. für die Bewertung der Außenhandelsergebnisse in Valuta-Mark (Währung/Währungspolitik, III., A., B.), aber auch für die in der sozialistischen St. neu geschaffene Kategorie der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion (GK.) als Instrument der Sozialpolitik sagen. Drittens schließlich liegen allen statistischen Angaben (ideologisch geprägte, keineswegs immer eindeutige) Definitionen der Politischen Ökonomie des Sozialismus zugrunde, so daß eine direkte Vergleichbarkeit mit den Daten aus der westlichen St. in aller Regel nicht gegeben ist. Methodische Unterschiede gibt es aber auch innerhalb der RGW-St. In ihr fehlen z.B. Angaben für die DDR über die Höhe der Löhne und Gehälter. Bei der Benutzung von St. der internationalen Organisationen wie z.B. den Vereinten Nationen ist zu beachten, daß das Problem der tatsächlich gegebenen Vergleichbarkeit vielfach vernachlässigt wird, da die Mitgliedsländer ein Recht auf Publikation ihrer originären Daten haben. Um ihrer instrumentalen Funktion gerecht zu werden, müssen die mit Hilfe von RuS. gewonnenen Informationen für das System der Leitung, Planung und Kontrolle verwendbar sein. Hierbei stehen die statischen, dynamischen und Plan-Ist-Vergleiche im Vordergrund. Nicht selten wird die Dokumentationsfunktion von RuS. besonders herausgestellt. Bei dieser Aufgabenstellung geht es vor allen Dingen darum, Belege über die abgelaufenen Wirtschaftsprozesse vollständig zu erfassen und auf diese Weise nachprüfbar zu machen. Auf einer derartigen Grundlage finden beispielsweise die jährlichen Rechenschaftslegungen und Entlastungen der Betriebsleitungen durch die übergeordneten Wirtschaftsleitungen statt. Um das Ausmaß dieser Primärdokumentationen in den Betrieben zu verdeutlichen, sei beispielhaft darauf hingewiesen, daß täglich zwischen 30 und 40 Mill. Kaufbelege allein im Binnenhandel anfallen, ausgewählte 24.000 Maschinen als Basis zur Ermittlung der zeitlichen Auslastung des Maschinenparks herangezogen werden und 1000 Betriebe in einem Schnellverfahren täglich an die Zentrale über die Entwicklung von 29 Kennziffern zu berichten haben. Eindrucksvoll hat Afanasjew die Kompliziertheit der Informationsverarbeitung am Beispiel der Sowjetunion geschildert, ein Beispiel, das durchaus auch auf die DDR übertragbar ist: „Denken wir z.B. an die in der Produktion zirkulierenden Informationen. Der jährliche innerbetriebliche Umlauf ökonomischer Belegangaben schwankt innerhalb eines Industriebetriebes zwischen 5.000 und 2 Mill. Dokumenten mit 3,5–100 Mill. Kennziffern. Der äußere Dokumentenumlauf (eingehende und abgehende Daten) eines mittleren Industriebetriebes beträgt etwa 100.000 Dokumente und 1 Mill. Kennziffern im Jahr. 80–90 v.H. des äußeren Dokumentenumlaufs nach der Zahl der Dokumente und 40–50 v.H. nach [S. 1094]der Zahl der Kennziffern bilden die Transport-, Rechnungs- und Zahlungsdokumente. Die statistische und buchhalterische Berichterstattung, die den übergeordneten Leitungsorganen vorgelegt wird, enthält 80–80.000 Kennziffern. — Die gesamten in den Zweigen der Produktionssphäre zirkulierenden Informationen enthielten im Jahre 1965 Kennziffern in einer Größenordnung von jährlich 400 Mrd. In der Industrie enthielt der interne Datenumlauf 120–170 Mrd. und der äußere 12–17 Mrd. Kennziffern. — Dabei muß man sich in dieser astronomischen Datenmenge zurechtfinden, aus ihnen all das aussondern und nutzen, was für die Leitung notwendig ist, was keine leichte Sache ist. — Aus Primärdaten sekundär-zusammengefaßte Informationen zu erhalten, die Ausgangs-, die beschreibenden Informationen in Befehlsinformationen zu verwandeln — das ist das Ziel der Informationsarbeit“ (Afanasjew, S. 123 f.). Auch in der DDR wird immer wieder darüber geklagt, daß das System von RuS. zu viele überflüssige Informationen bereitstelle und daher vereinfacht werden müsse. So hat z.B. der Ministerrat im Mai 1979 beschlossen, von den weit über 200 Berichterstattungen mit komplexem Aufbereitungs- und Auswertungsprogramm 13 fallen zu lassen, 16 zu vereinfachen und 12 lediglich mit eingeschränkter Berichtspflicht beizubehalten. III. Elemente der RuS. Die in der VO vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) aufgeführten Elemente von RuS. sind für alle Staatsorgane, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie den Verband der Konsumgenossenschaften der DDR (VdK) und die Ländlichen Genossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) verbindlich. Vereinfachte Anforderungen gelten für kleine Betriebe (GBl. I, 1972, S. 60 ff.). Anstelle dieser VO bzw. über sie hinausgehend gelten Sondervorschriften für Handelsbetriebe mit Kommissionsvertrag (GBl. SDr. Nr. 685), Betriebe des Gartenbaus (GBl. II, 1971, S. 733 ff.), Betriebe des Bau- und Wohnungswesens (GBl. I, 1975, S. 709 ff.), den Binnenhandel (GBl. SDr. Nr. 827), die Landwirtschaft (GBl. SDr. Nr. 933) sowie die staatlichen Einrichtungen und Organe (GBl. I, 1978, S. 333) (Staatsapparat). Die Bestandteile von RuS. (vgl. Abb. 1) sollen im folgenden zur besseren Übersichtlichkeit danach [S. 1095]gegliedert werden, ob es sich bei ihnen um Mittel, Grundsätze oder Formen ihrer Ordnung im System von RuS. handelt. A. Ordnungsmittel Als Gestaltungsmittel von RuS. dienen die Definitionen von Kennziffern und Begriffen, volkswirtschaftlichen Systematiken und Nomenklaturen sowie die datenverarbeitungsgerechte Primärdokumentation. Die von der SZS in Abstimmung mit den anderen Staatsorganen herausgegebenen „Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik“ sollen die notwendige begriffliche Einheitlichkeit für die am Prozeß der Leitung, Planung, Finanzierung, Abrechnung und Kontrolle beteiligten Organe und Betriebe gewährleisten (vgl. <xref=dd21.094b Abb. 2). Sie zielen somit darauf ab, die ökonomischen Begriffe einheitlich anzuwenden und auszuwerten, Informationen rationell und übersichtlich zu gestalten sowie Doppel- und Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Aus den „Definitionen“ geht z.B. hervor, daß das Nationaleinkommen (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) nicht allein zu konstanten Preisen wie z.B. im Statistischen Jahrbuch der DDR ausgewiesen, sondern auch zu laufenden Preisen ermittelt wird. Da diese Bewertungsbasis ebenfalls für den Staatshaushalt gilt, ließen sich auf dieser Grundlage u.a. Umverteilungs- bzw. Staatsquoten ermitteln. [S. 1096]Ferner werden die Ex- und Importquoten in Relation zur Warenproduktion und nicht — wie in der Literatur immer wieder aufzufinden — zum Nationaleinkommen gesetzt. — Obwohl die „Definitionen“ jährlich aktualisiert werden und inzwischen auf einen Umfang von über 1200 Seiten angewachsen sind, sind sie noch immer nicht vollständig bzw. reichen die gegebenen Definitionen nicht aus, um zu eindeutigen Abgrenzungen und inhaltlichen Bestimmungen zu kommen (z.B. bleiben die Steuern ebenso wie die unterschiedlichen Robotertypen [ Industrierobotertechnik ] undefiniert). Die volkswirtschaftlichen Systematiken bzw. Nomenklaturen gruppieren ökonomische Sachverhalte nach einheitlichen, für die gesamte Volkswirtschaft gültigen Kriterien. Von den gegenwärtig 93 Systematiken gelten 35 für die Arbeitskräfte und das Einheitliche sozialistische Bildungssystem, 16 für die Übersicht über die Erzeugnisse, 15 für die örtlichen Staatsorgane und die territorial geleiteten Betriebe sowie 14 für Finanzen und Preise (vgl. <xref=dd21.095a Abb. 3>). Zu letzteren zählt gleichfalls der einheitliche volkswirtschaftliche Kontenrahmen, dessen 10 Kontenklassen für alle Bereiche und Zweige verbindlich sind (vgl. <xref=dd21.096a Abb. 4). Die Primärdokumente basieren auf dem Belegprinzip; dabei müssen die Belege gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen genügen. Sie können als Eigen- oder Fremdbelege ausgestellt werden; erst nach ihrer Überprüfung finden sie Eingang in das System von RuS. Die Betriebe sind verpflichtet, die Primärdokumente 2 Jahre aufzuheben. B. Ordnungsprinzipien Wie jede Buchhaltung bedarf auch die sozialistische Betriebswirtschaft einheitlicher Grundsätze zur Bewertung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit. Über die Preise werden die materiellen und finanziellen Bestände und Leistungen der Betriebe vergleichbar; doch hängt die Aussagekraft dieser Daten von der Lösung der Bewertungsfrage ab. Es ist z.B. zu entscheiden, ob zum Brutto- oder Zeitwert bzw. zu Plan- oder Ist-Kosten abgerechnet werden soll. So gelten für die Planung und Abrechnung der industriellen Produktion konstante Planpreise auf der Basis des Jahres 1980 (kKP80; zuvor galt als [S. 1097]Basisjahr das Jahr 1975: kKP75) für den Fünfjahrzeitraum 1981–1985 (GBl. I, 1979, S. 396). Kapitalgüter sind nach ihrem Bruttowert zu bewerten, während die Produktionsmaterialien zu Verrechnungspreisen, effektiven Preisen oder Durchschnittspreisen auszuweisen sind (GBl. SDr. Nr. 800). Ferner sind die Betriebe und Kombinate angewiesen, ausschließlich die realisierten Gewinne zu berücksichtigen und die wertgeminderten Bestände nur mit den entsprechenden Korrekturen zu erfassen. Die Vorschriften über die Ordnungsmäßigkeit von RuS. (GBl. I, 1976, S. 21 ff.) besagen nicht allein, daß die Daten vollständig und wahrheitsgetreu zu erfassen und aufzubereiten sind. Vielmehr sind darüber hinaus verbindliche, spezielle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, um Fälschungen, aber auch für die Betriebe zu positive („geschönte“) Berichte auszuschließen. C. Ordnungsformen Als Ordnungsformen lassen sich die betriebliche Erfassung, Aufbereitung und Auswertung, die Information sowie das betriebliche Berichtswesen klassifizieren. [S. 1098]Da der Datenfluß in den Betrieben beginnt, muß auch festgelegt sein, in welcher Form die einzelnen Sachgebiete von RuS. zu erfassen sind. Die Erfassung geschieht in Einzelrechnungen (Grundmittel, Investitionen, Arbeitskräfte, Material, Leistungen und Waren), in Komplexrechnungen (Finanz-, Kosten- und Nutzenrechnung) und in einer Gesamtrechnung, in die alle Teilbereiche eingehen. Die Aufbereitung erfolgt weitgehend unter Verwendung der Elektronischen Datenverarbeitung, aber auch unter Benutzung von Journalen, Konten und Karteien. Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen die Konten der Finanzrechnung, wobei buchhalterische Bilanzen, Berichte oder Plan-Ist-, Entwicklungs-, Weltmarkt- und Betriebsvergleiche auch für die innerbetriebliche Information von Bedeutung sind (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die von den Betrieben zu erstattenden Berichte lassen sich nach dem jeweiligen Wirtschaftsbereich, den anzuwendenden Kennziffern, der Häufigkeit sowie der Form der Berichte unterscheiden. Im Zentrum des Berichtswesens steht neben der fachlichen die zentralisierte Berichterstattung (vgl. Abb. 5). Beide Berichtsarten enthalten in der Regel dieselben Informationen, was jedoch nicht als verbotene Doppelerfassung angesehen wird. Wesentlich ist, daß alle Informationsströme einseitig von unten nach oben fließen, d.h. es besteht ein einliniges, vertikales Informationssystem. IV. Organisation der RuS. Der Betrieb ist der Kernbereich von RuS.; er gilt als — wie es im DDR-Sprachgebrauch heißt — „Alleinhersteller“ von Informationen, hat somit ein Informationsmonopol im Entscheidungsprozeß inne. Von der Qualität seiner Informationen sind sowohl die obersten Leitungsorgane als auch die regionalen Stellen der SZS abhängig. In dieser Bedeutung der betrieblich zu ermittelnden und zu meldenden Daten ist der Grund für die detaillierten und verpflichtenden Anweisungen zum System von RuS. zu sehen. Ein Teil der Informationen wird von dem VE Kombinat Datenverarbeitung (bis 1981: VVB Maschinelles Rechnen) sowie den einzelnen ihm angehörenden Datenverarbeitungsbetrieben mit insgesamt weit über 10.000 Beschäftigten aufbereitet und gespeichert. Nur etwa 5 v.H. dieser Verarbeitungskapazitäten werden von der SZS selbst benötigt. Die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen R. arbeitenden Datenverarbeitungsbetriebe sind der SZS unterstellt. Dagegen unterstehen die VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung, welche die nach vereinfachten Anforderungen von RuS. arbeitenden, in der Regel örtlich geleiteten VEB und Genossenschaften usw. betreuen sowie deren Abrechnungsarbeiten übernehmen, den Gemeinden (Steuerberater). Die Zentralstelle für Primärdokumentation (ZPD) ist Organ der SZS. Sie hat die Aufgabe, einheitliche, datenverarbeitungsgerechte Primärdokumente (Vordrucke und Formulare) zu entwickeln. Sie soll zur rationellen Vereinheitlichung der Primärdokumente beitragen. Zu diesem Zweck arbeitet die ZPD mit den staats- und wirtschaftsleitenden Organen, mit wissenschaftlichen Institutionen und den Vordruckverlagen zusammen. Das eigentliche staatliche Leitungsorgan für RuS. ist die SZS, deren Aufgaben in einem Statut (GBl. I, 1975, S. 639 ff.) festgelegt sind. Die SZS ist horizontal in Hauptabteilungen und Abteilungen (z.B. RuS., volkswirtschaftliche Systematisierung) sowie vertikal in Bezirks- und Kreisstellen gegliedert. Die SZS ist juristische Person und Haushaltsorgan; sie hat ihren Sitz in Berlin (Ost). Besonders herausgehoben ist die Stellung ihres Leiters (seit 1963, mit einer kurzen Unterbrechung 1976, Prof. Donda [SED]). Der Leiter der SZS vertritt die DDR in der 1962 geschaffenen Ständigen Kommission für Statistik des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), ferner seit 1969 im Internationalen Statistischen Institut (1885 in London gegründet) sowie seit 1973 auf der Konferenz Europäischer Statistiker, dem ständigen Organ der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE). Der Leiter der SZS ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung im Bereich von RuS. Seit 1969 ist die SZS Hauptpraxispartner der Karl-Marx-Universität Leipzig, an der die Fachkader für die betriebliche RuS. in einem 4jährigen Studium ausgebildet werden (seit 1974 jährlich ca. 100 Absolventen). Ein weiteres wissenschaftliches Forschungs- und Ausbildungszentrum ist — mit verschiedenen Unterbrechungen im Zeitverlauf — die Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ), Berlin-Karlshorst. Die SZS gibt seit 1956 das Statistische Jahrbuch der DDR — 1983: 28. Jg. — und in mehreren Sprachen als Voraus- und Kurzinformation jährlich das Statistische Taschenbuch der DDR heraus. Von besonderer Bedeutung sind die Mitteilungen der SZS über den jeweiligen Erfüllungsstand der Volkswirtschaftspläne, die in der Regel halbjährlich im Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ veröffentlicht werden. Die Fachzeitschrift „Statistische Praxis“ hat 1979 ihr Erscheinen eingestellt. V. Zusammenfassende Wertung Das einheitliche System von RuS. erweist sich als ein notwendiges Instrument der Wirtschaftsführung zur zentralen Leitung und Planung der Wirtschaftsprozesse. Datenbanken und automatisierte Datenverarbeitungssysteme sollen zunehmend eine rationellere und raschere Verfügbarkeit der ökonomischen Daten sichern (Information). Dabei wird gegenwärtig der dynamischen Vergleichbarkeit der Natural-, [S. 1099]Zeit- und Wertkennziffern ebenso besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wie der Leistungs- und Ergebnisrechnung in den Kombinaten (Betriebsformen und Kooperation). Die Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Systems von RuS. richten sich auf deren planvorbereitende Rolle sowie auf die Effektivierung von deren Abrechnungs- und Kontrollfunktionen. Zur intendierten Verbesserung der instrumentalen Grundfunktion von RuS. gehört nicht zuletzt die Beherrschung des Spannungsverhältnisses zwischen betrieblichem Informationsmonopol und staatlicher Entscheidungskompetenz. So legt die VO über die RuS. die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der Betriebsleitungen bei Verstößen u.a. gegen die „wahrheitsgetreue Weitergabe von Informationen aus RuS.“ sowie die in diesen Fällen anzuwendenden Ordnungsstrafbestimmungen fest. Die zentrale Wirtschaftsführung ist ferner bestrebt zu verhindern, daß mehrere Berichtskennziffern zugleich als Erfolgsindikatoren der Betriebe gelten. Diese sähen sich sonst versucht, die jeweils günstigsten für sich in Anspruch zu nehmen, da von deren Erfüllung u.a. die Höhe der Prämienfonds abhängig ist (Lohnformen und Lohnsystem, V.; Materielle Interessiertheit). Die spezifischen Probleme der Weiterverwendung und Bewertung von quantitativen Daten aus der DDR-St. ergibt sich offensichtlich vor allem aus deren politisch-ideologischer Grundfunktion. Diese fordert zur Parteilichkeit, zur Verwendung statistischer Daten innerhalb von Agitation und Propaganda, aber auch zur Geheimhaltung von Zahlen auf. Das hat u.a. zur Folge, daß nur ein geringer Teil des für den Planungsprozeß notwendigen Datenmaterials tatsächlich veröffentlicht wird. Aus diesen Feststellungen ergibt sich zugleich, daß ökonomische Daten nicht allein deswegen, weil sie im Planerfüllungsbericht veröffentlicht sind, tatsächlich eine besonders hohe Aussagekraft haben. Ihre Auswahl erfolgt vielmehr unter dem Gesichtspunkt der politischen Opportunität. Weiter scheint — nicht zuletzt unter Berücksichtigung einzelner Bestimmungen des Strafrechts — ein Verzeichnis der grundsätzlich geheimzuhaltenden statistischen Ergebnisse zu bestehen, das sich nicht zuletzt auf Angaben für die empirische Sozialforschung beziehen dürfte (Soziologie und Empirische Sozialforschung). In Hinblick auf die Beurteilung des statistischen Materials lassen sich — unter Berücksichtigung der selektiven Publikationspraxis — 5 Bereiche voneinander unterscheiden. Dabei handelt es sich im einzelnen um Daten, die a) eindeutig definiert und somit in dem begrifflich vorgegebenen Rahmen interpretierbar sind, wie z.B. bestimmte Fach-St., b) zwar veröffentlicht, aber nicht eindeutig definiert sind (z.B. Verteidigungshaushalt), c) unregelmäßig veröffentlicht werden (z.B. Angaben über die Entwicklung der Kriminalität), d) einmalig erwähnt und damit nicht nachprüfbar sind (z.B. Angaben über den Umsatz in den Intershops), e) bisher überhaupt noch nicht publiziert wurden (z.B. Daten über den Uranbergbau). Die Erfahrung im Umgang mit DDR-St. lehrt, daß sich die Veröffentlichungspraxis in der DDR keineswegs gleichmäßig entwickelt. Z.B. ist die Aussagekraft der Außenhandels-St. seit 1975 weiter zurückgegangen; sie weist bei den Aussagen über die Entwicklung des Ost-West-Handels deutliche Abweichungen von den korrespondierenden St. der Handelspartnerländer auf. Andererseits hat sich die Datenbasis über die Entwicklung des Lebensniveaus wie aber auch über den Staatshaushalt (ab 1978) bemerkenswert verbreitert; sie reicht allerdings immer noch nicht aus, um zu eindeutigen Bewertungen zu kommen. Wenn der DDR-St. mit besonderer Skepsis begegnet wird, so liegt das sicherlich nicht zuletzt auch an den folgenden Problemen: 1. Obwohl stets zur sachlichen und wahrheitsgetreuen Berichterstattung aufgerufen wird, verstößt die SZS selbst regelmäßig gegen dieses Grundprinzip: z.B. sind die Daten der Jahresvolkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne keineswegs immer mit den Planerfüllungsberichten bzw. den Haushaltsrechnungen kompatibel. 2. Es muß als ein besonderes Paradoxon sozialistischer St. bewertet werden, daß seit dem Beginn der 80er Jahre die DDR ihre statistischen Monatszahlen nicht mehr in eigenen, sondern in den Publikationsorganen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) veröffentlicht. 3. Die Fragwürdigkeit (und „Eigenwilligkeit“) statistischer Angaben aus der DDR läßt sich an einem Beispiel besonders gut verdeutlichen: in den St. der Vereinten Nationen behauptet die DDR als einziges Land, daß die Kaufkraft ihrer Währung gegenüber 1970 nicht nur im Verhältnis zum Einkommen „relativ“, sondern sogar „absolut“ gestiegen sei. 4. Bei der Interpretation von Zahlen aus der DDR-St. werden immer auch entlegenere Daten, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar für die jeweilige Fragestellung relevant zu sein scheinen, mit herangezogen werden müssen. Z.B. lassen der seit den 80er Jahren wieder steigende Pro-Kopf-Verbrauch an Speisekartoffeln und der seit 1978 sinkende Pro-Kopf-Verbrauch an Südfrüchten nicht nur Rückschlüsse auf das Warenangebot und die verfolgte Importpolitik zu. Sie geben vielmehr auch zutreffendere Informationen über die tatsächlichen Lebensbedingungen der DDR-Bevölkerung als manche zusammenfassende Kennziffern über den Lebensstandard. 5. Es ist weiter zu beachten, daß die DDR-St. eine [S. 1100]aktive Rolle bei dem Nachweis der von der SED behaupteten Überlegenheit des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems der DDR gegenüber dem der Bundesrepublik Deutschland zu spielen hat. Je nach der politischen Linie der Partei finden sich dementsprechende Zahlenangaben, die die aktuellen politischen Postulate belegen sollen. Vielfach werden sie nach einem gebührenden zeitlichen Abstand — stillschweigend — geändert, ohne daß die nunmehr geltenden Angaben ihrerseits immer zutreffend sein müssen. Die unterschiedlichen Aussagen zum Rückstand in der Arbeitsproduktivität im innerdeutschen Vergleich belegen beispielhaft diese Feststellung. Ulbricht gab 1959 den Abstand mit 20 v.H., 1963 mit 25 v.H. an; Honecker nannte 1982 30 v.H. In einer Publikation aus dem Jahre 1983 findet sich demgegenüber eine ganz andere, „berichtigte“ Zahlenreihe: 1950: 55 v.H., 1960: 38 v.H., 1970: 39 v.H., 1980: 31 v.H., 1982: 27 v.H. (Möller/Schilling, S. 869). Abschließend ist ferner darauf hinzuweisen, daß RuS. auch in sozialistischen Systemen nur Hilfsmittel sind, um bestimmte Entwicklungen, deren Trends und Tendenzen zu quantifizieren. Statistische Daten müssen daher immer im Kontext der Mutterwissenschaften, von denen sie begrifflich geprägt sind und von denen sie weiterverwendet werden sollen, interpretiert werden (z.B. Politische Ökonomie; Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Soziologie und Empirische Sozialforschung). Bei einer St., die sich zudem selbst als Teil der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften begreift, ist darüber hinaus die jeweils gegebene politisch-soziale Gesamtsituation in die Betrachtung und Bewertung einzubeziehen. Herwig E. Haase Literaturangaben Afanasjew, W. G.: Der Mensch in der Leitung der Gesellschaft. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1979. Apelt, S., u. K. Neumann: Datenbanken der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik — eine Hauptrichtung der EDV-Anwendung, in: Wirtschaftswissenschaft H. 5, 1980, S. 588 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Donda, A.: Lexikon der Wirtschaft. Rechnungsführung und Statistik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1974. Donda, A.: Statistik. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Donda, A.: Aktuelle Aufgaben der Forschung und Lehre auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik, in: Statistische Praxis H. 1, 1979, S. 1 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Donda, A.: Rechnungsführung und Statistik als Instrument sozialistischer Leitung und Planung, in: Wirtschaftswissenschaft H. 10, 1979, S. 1231 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Die Effektivität des Leitungsaufwandes und ihre Analyse. Hrsg.: S. J. Kamenizer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1983. Erläuterung zur Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten. Industrie — Bauwesen — Verkehrswesen u.a. Bereiche. Hrsg.: Ministerrat der DDR. Staatliche Zentralverwaltung für Statistik. Abtl. Rechnungsführung und Statistik der Betriebe und Kombinate. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Forbrig, G., G. Goll u. E. Polaschewski: Rechnungsführung und Statistik in der Industrie. Lehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Rationelle Gestaltung von Rechnungsführung und Statistik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Hellmund, E., u. H.-J. Worm: Der Hauptbuchhalter als staatlicher Kontrolleur und Organisator von Rechnungsführung und Statistik in den Kombinaten und Betrieben, in: Wirtschaftswissenschaft H. 1, 1980, S. 73 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Jonas, F., u. C. Otto: Statistische Aktivitäten internationaler Organisationen, in: Wirtschaftswissenschaft H. 6, 1980, S. 700 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Karbstein, W., u. H. Lange: Statistik der volkswirtschaftlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und Bilanzen, in: Wirtschaftswissenschaft H. 4, 1980, S. 456 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Kießig, Th., u.a. Zieger: Mittel und Ergebnisse der Intensivierung, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 2, 1980, S. 193 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Kühn, W.: Einige Aufgaben zur qualifizierten Auswertung der Informationen von Rechnungsführung und Statistik, in: Wirtschaftswissensch
Rechnungsführung und Statistik (1985) Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1091] RuS. bilden ein einheitlich organisiertes…
DDR A-Z 1985
Gesellschaftsordnung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die Arbeitsmittel, andererseits die Menschen mit ihren Arbeitsfertigkeiten und Produktionserfahrungen sowie neuerdings auch die Wissenschaft mit der auf ihren Erkenntnissen beruhenden Technologie und Organisation der Produktion gezählt. Als Produktionsverhältnisse werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwi[S. 552]schen den Menschen bezeichnet, die im Prozeß der Güterproduktion und -verteilung entstehen. Hierbei wird dem Verhältnis der Menschen zu den Produktionsmitteln, also den Eigentumsverhältnissen, besondere Bedeutung beigemessen, die für die Klassenstruktur der Gesellschaft entscheidend sein sollen. Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Basis, die den politisch-rechtlichen und ideologischen Überbau der jeweiligen G. bestimmt. Der Historische Materialismus behauptet, daß es objektive Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung gebe, denen zufolge eine historische Abfolge von verschiedenen ökonomischen Gesellschaftsformationen die Menschheitsgeschichte charakterisiere. Die marxistisch-leninistische Formationslehre unterscheidet 5 Gesellschaftsformationen: 1. Urgesellschaft. Sie ist eine klassenlose Gesellschaft, für die die Primitivität der Produktivkräfte, die wenig entwickelte Arbeitsteilung und das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln kennzeichnend sind. 2. Sklavenhaltergesellschaft. Für sie ist der antagonistische Gegensatz von 2 Hauptklassen, der Sklavenhalter und der Sklaven, charakteristisch, dessen ökonomische Grundlage das Privateigentum der Sklavenhalter an den Produktionsmitteln sowie an den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven, ist. 3. Feudalismus. Der antagonistische Grundwiderspruch besteht hier zwischen den Feudalherren und den Leibeigenen. Die Produktionsverhältnisse beruhen auf dem Privateigentum der Feudalherren an den Produktionsmitteln, insbesondere am Grund und Boden, und auf der persönlichen Abhängigkeit der Leibeigenen von den Feudalherren, die einem beschränkten Eigentumsverhältnis gleicht. 4. Kapitalismus. Der grundlegende Klassengegensatz zwischen den Kapitalisten (Bourgeoisie) und der Arbeiterklasse (Proletariat) beruht auf dem Privateigentum der Kapitalisten an den Produktionsmitteln und der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter. Die Arbeiter sind zwar im Rechtssinn unabhängig, sie müssen aber ihre Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen und geraten so in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Seit Lenin wird die Endphase des Kapitalismus als Imperialismus bezeichnet, für den insbesondere die beherrschende Rolle der Monopole charakteristisch ist und der als „parasitärer, faulender und sterbender“ Kapitalismus eine allgemeine Krise der kapitalistischen Produktionsweise offenbare. 5. Sozialismus/Kommunismus. Nach Marx folgt auf den Kapitalismus der Kommunismus, wobei er einmal beiläufig von 2 Entwicklungsphasen der kommunistischen G. sprach. Lenin bezeichnete später die erste Phase als „Sozialismus“, die zweite als „Kommunismus“. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Phasen besteht darin, daß im Sozialismus das Leistungsprinzip gilt und miteinander befreundete Klassen (insbesondere Arbeiterklasse und Genossenschaftsbauern) existieren, zwischen denen nichtantagonistische Gegensätze bestehen können, während der Kommunismus eine klassenlose Gesellschaft auf der Basis des Bedürfnisprinzips darstellt. Als treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet der Historische Materialismus den Widerspruch zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sowie die darauf beruhenden Klassengegensätze. Wenn diese Widersprüche innerhalb einer Gesellschaftsformation ein Höchstmaß erreichen, schlägt die Quantität in Qualität um, und es findet eine Revolution statt, die die nächste Gesellschaftsformation herbeiführt. So vollzieht sich der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus auf dem Wege der sozialistischen Revolution. Fortan kann allerdings nicht mehr der Widerspruch die treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung sein, da antagonistische Klassengegensätze nicht mehr bestehen und die nichtantagonistischen Gegensätze immer geringer werden. Allerdings hat das verstärkte Auftreten realer Widersprüche in allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu einer Neubelebung der Widerspruchsdiskussion auch in der DDR geführt. Als Haupttriebkraft wird nunmehr das Klassenbündnis bezeichnet. Die Einordnung der DDR in das geschilderte Entwicklungsschema bereitet manche Schwierigkeiten. Die Periodisierung der eigenen Geschichte ist durch Unklarheiten und rückwirkende Uminterpretationen gekennzeichnet. Bis 1951/52 bzw. nach neuerer Auffassung bis 1949 (Gründung der DDR) soll eine „antifaschistisch-demokratische Ordnung“ bestanden haben, in der die „demokratisch-revolutionäre Umwälzung“ der Gesellschaft erfolgt sei. Der nunmehr beginnende sozialistische Aufbau ist in der Folgezeit verschiedentlich unterteilt und benannt worden. Eine entscheidende Zäsur bilden die Jahre 1961/63. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die „sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt“ haben oder die „Grundlagen des Sozialismus geschaffen“ worden sein. Ob es sich bei diesen Einteilungen um zwei „Hauptperioden“ der DDR-Geschichte oder nur „Etappen“ der einheitlichen „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ handelt, ist ungeklärt. Der nächste Abschnitt der Entwicklung wurde zunächst als „umfassender Aufbau des Sozialismus“ (1963) und dann als „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (1967) bezeichnet. Hinter der letzteren Bezeichnung verbarg sich eine vom VII. Parteitag der SED inaugurierte, vom kybernetischen Systemdenken geprägte Konzeption des Sozialismus als einer länger andauernden, „relativ selbständigen Gesellschaftsformation“ mit ihr eigentümlichen Gesetzmäßigkeiten. Diese auf eine Aufwertung der DDR abzielende ideologische Neuerung des damaligen 1. Sekretärs des ZK der SED W. Ulbricht stellte eine Abweichung von der offiziellen Lehre der KPdSU dar und ist mit dem Sturz ihres Schöpfers in Mißkredit geraten. Sie wurde Anfang 1971 als fehlerhaft zurückgenommen, und der wenig später einberufene VIII. Parteitag der SED proklamierte die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ als die auch heute noch richtige Zustandsbezeichnung der DDR. Wann dieser Zustand eingetreten sei, wird nicht allgemein verbindlich gesagt. [S. 553]Es besteht aber die Neigung, die 60er Jahre als die „beginnende Errichtung“ und die 70er Jahre als die „Gestaltung“ der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu qualifizieren (Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 15). Jedenfalls wird seit 1971 im Gegensatz zur späten Ulbricht-Ära und in Übereinstimmung mit der sowjetischen Interpretation des Marxismus-Leninismus davon ausgegangen, daß Sozialismus und Kommunismus zwei Phasen einer einheitlichen Gesellschaftsformation bilden, die nicht durch starre Grenzen voneinander getrennt sind, sondern allmählich ineinander übergehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 551–553 Gesellschaftliche Tätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die…
DDR A-Z 1985
Agrarpreissystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Funktion und Geschichte des A. Stärker als in anderen Wirtschaftsbereichen hat die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) im Agrarsektor die Preise (Preissystem und Preispolitik) dazu benutzt, die Durchsetzung gesellschaftspolitischer Zielvorstellungen zu beschleunigen bzw. zu unterstützen. Zusammen mit entsprechenden Steuer-, Kredit- und Subventionsregelungen wurden die administrativ festgesetzten Preise (Erzeuger- und Produktionsmittelpreise) im Agrarsektor zu einem für die SED wichtigen Hebel bei der Überführung der privaten Betriebe in kollektive Bewirtschaftungsformen, der Veränderung der landwirtschaftlichen Sozialstrukturen und der Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarsteuern; Kredit). In den Jahren zwischen 1949 und 1960 sind hier vornehmlich die nach Eigentumsformen und/oder Betriebsgrößen gestaffelten Ablieferungsnormen und Leistungstarife zu nennen, die als Kampfmittel gegen die (größeren) privaten Landwirtschaftsbetriebe eingesetzt wurden (Agrarpolitik, III.). Sie führten z.B. dazu, daß private Betriebe über 20 ha LN je Hektar zwischen 50 v.H. und 100 v.H. höhere Gebühren für Leistungen der Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) entrichten mußten als LPG und private Betriebe mit weniger als 10 ha LN und dadurch höheren Produktionskosten ausgesetzt waren. Gleichzeitig hatten sie im Rahmen der Ablieferungspflicht auch weit höhere Anteile (meist über 85 v.H.) ihrer Produktion zu niedrigeren Erfassungspreisen an den Staat abzuliefern als LPG und private Kleinbetriebe, deren Ablieferungsnormen nur knapp 50 v.H. ihrer Produktion ausmachten. Die Bedeutung einer derartigen Regelung zeigte sich u.a. darin, daß die Aufkaufpreise bei den über die Ablieferungsnorm hinausgehenden Mengen für pflanzliche Produkte das 1,5–3fache und für tierische Erzeugnisse das 3–4fache der Erfassungspreise betrugen. Dieses gespaltene Erzeugerpreisniveau wurde nach Abschluß der Kollektivierung in der Zeit des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) mehrfach modifiziert und zunehmend durch einheitliche Erzeugerpreise ersetzt. 1964 wurden erstmals einheitliche Erzeugerpreise für pflanzliche Produkte, Eier und Geflügel festgesetzt. Sie entsprachen in ihrem Niveau annähernd dem Durchschnitt aus den ursprünglichen Aufkauf- und Erfassungspreisen. In der Folgezeit wurden einheitliche Erzeugerpreise auch für (fast) alle anderen Agrarprodukte festgelegt, so daß nach 1969 mit Ausnahme des Erzeugerpreises für Milch, der weiterhin nach LPG-Typen und Eigentumsformen gestaffelt blieb, einheitliche Erzeugerpreise existierten. Der Index der Erzeugerpreise stieg damit — bei unveränderten Verbraucherpreisen — zwischen 1960 und 1970 auf 136 v.H. Neben der Festsetzung einheitlicher Erzeugerpreise wurden nach 1964 zahlreiche Preiszuschläge für Lieferungen zu bestimmten Terminen, für Qualitätsprodukte und für den zukaufsfreien Produktionszuwachs gewährt, um Anreize für Leistungssteigerungen in der Landwirtschaft zu geben. Mit dem Einsetzen der Bemühungen zur Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarpolitik, III. E.) wurden die Zuschläge zunehmend auf die Produktion in industriemäßigen Anlagen ausgerichtet. Die unzureichende Rentabilität dieser Anlagen machte es jedoch zwingend erforderlich, die ursprünglich befristet („bis zur Dauer von drei Jahren nach Inbetriebnahme“) vorgesehenen Zuschläge auf Dauer zu zahlen (GBl. II, 1972, S. 603, und GBl. I, 1975, S. 648) und besonders in der Rinderhaltung weiter auszubauen. Mit diesen Regelungen wurde demzufolge erneut ein nunmehr nach „Industrialisierungsmerkmalen“ gespaltenes Niveau der Erzeugerpreise eingeführt. Parallel dazu wurden 1973 die Preise der wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsmittel (Energie, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Maschinen und Er[S. 22]satzteile) festgeschrieben, die Preise für wichtige Ausrüstungen industriemäßiger Betriebe (Großtraktoren, Stallausrüstungen u.ä.) sogar gesenkt (GBl. II, 1972, S. 603). Diese Maßnahmen führten dazu, daß die aus dem Staatshaushalt bereitgestellten Subventionen für landwirtschaftliche Produktionsmittel zwischen 1974 und 1982 von rd. 0,4 Mrd. Mark auf rd. 6,9 Mrd. Mark anstiegen. Die 1976 und 1981 erfolgten Anhebungen der Erzeugerpreise und die gestiegenen Energiekosten in der Nahrungsgüterwirtschaft und der Lebensmittelindustrie hatten zur Folge, daß die zur Aufrechterhaltung stabiler Verbraucherpreise notwendigen Subventionen für Grundnahrungsmittel im gleichen Zeitraum von rd. 7 Mrd. Mark auf fast 12 Mrd. Mark zunahmen. Eine Besonderheit des A. ist die 1978 beschlossene Erhöhung der Erzeugerpreise bei Obst und Gemüse für private nebenberufliche Erzeuger (persönliche ➝Hauswirtschaften; Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK)). Erstmals in der DDR-Geschichte wurden damit privaten Produzenten höhere Erzeugerpreise zugestanden als sozialistischen Betrieben (GBl. SDr. Nr. 950), um die private Erzeugung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Produkte — soweit sie nicht gewerblich erfolgte — zu fördern. 2. Die Agrarpreisreform von 1984. Die am 1. 1. 1984 in Kraft getretene Agrarpreisreform soll künftig sowohl den Landwirtschaftsbetrieben als auch den Beschäftigten mehr Anreize bieten, die Produktion zu steigern und die verfügbaren Produktionsmittel sparsamer als bisher einzusetzen. Die bisher gezahlten Subventionen für Produktionsmittel wurden ersatzlos gestrichen, um den Landwirtschaftsbetrieben die gleichen Kosten für Energie und industrielle Vorleistungen aufzuerlegen, die auch von anderen Wirtschaftsbereichen zu tragen sind. Die daraus resultierenden, höheren Produktionskosten der Landwirtschaft werden jedoch durch entsprechende Preiserhöhungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mehr als kompensiert. Die Erzeugerpreise für die privaten, nicht gewerblichen Erzeuger wurden allerdings mit der Begründung, daß diese nur für Futtermittel und Jungtiere die neuen, höheren Produktionsmittelpreise bezahlen müssen, weniger stark angehoben als die der sozialistischen Betriebe. Das bedeutet, daß die SED wieder voll zu einem gespaltenen Preisniveau zurückgekehrt ist, das sowohl bei den Erzeugerpreisen als auch bei den Produktionsmittelpreisen nach Produzentengruppen gestaffelt ist — ohne daß von einer Benachteiligung der privaten, nebenberuflichen Produzenten gesprochen werden kann. Auch sind erstmals die privaten gewerblichen Agrarproduzenten (die schätzungsweise rd. 3.500 [andere Schätzungen sprechen von ca. 5.000] noch existierenden privaten Bauern und Gärtner) den sozialistischen Betrieben gleichgestellt (GBl. SDr. Nr. 1101). Selbst wenn berücksichtigt wird, daß die Festsetzung der neuen Erzeugerpreise — um deren jährliche Anhebung oder erneute Produktionsmittelsubventionen zu vermeiden — sich an den Ende der 80er Jahre erwarteten Produktionskosten orientieren und die Betriebe die dadurch in den ersten Jahren entstehenden Mehreinnahmen an den Staatshaushalt abführen müssen, sind mit der Agrarpreisreform insgesamt höhere Nettozuschüsse aus dem Staatshaushalt verbunden als bisher für Produktionsmittel- und Nahrungsmittelsubventionen entstanden sind. Überdies führt die Orientierung an den Ende der 80er Jahre erwarteten Produktionskosten bei der Festsetzung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise (unter Beibehaltung stabiler Verbraucherpreise für Grundnahrungsmittel) in den ersten Jahren zu höheren Subventionen für Nahrungsmittel, als sie eigentlich erforderlich wären. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 21–22 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarstatistikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Funktion und Geschichte des A. Stärker als in anderen Wirtschaftsbereichen hat die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) im Agrarsektor die Preise (Preissystem und Preispolitik) dazu benutzt, die Durchsetzung gesellschaftspolitischer Zielvorstellungen zu beschleunigen bzw. zu unterstützen. Zusammen mit entsprechenden Steuer-, Kredit- und Subventionsregelungen wurden die administrativ festgesetzten…
DDR A-Z 1985
Massenorganisationen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 876]M. sind Verbände, mit deren Hilfe die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele mobilisieren, als auch diesen die Möglichkeit bieten, ihre spezifischen Interessen organisiert und kontrolliert vertreten zu können. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser Widerspruch wird aufgrund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung gesellschaftliche Organisationen verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED 1. ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2. einen von ihr organisierten und kontrollierten Raum bereitzustellen, in dem die Interessen (Interesse/Interessenübereinstimmung) der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z.B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3. die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. durch die Tätigkeit in den Organisationen und durch Teilnahme an Schulungen im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“; Identifikationsfunktion), 4. Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.; Kaderpolitik), 5. die Organisationsmitglieder zum Erwerb zusätzlicher fachlicher Qualifikation und/oder zur Verbesserung ihrer Allgemeinbildung zu bewegen (Aus- und Weiterbildungsfunktion der M.; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.), 6. die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 7. bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“; Bürokratismus), 8. sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 9. sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 10. Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). </OL> Ihren Führungsanspruch verwirklicht die SED durch ihre Mitglieder, die laut Statut der Partei gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort die Parteibeschlüsse durchzuführen. Die ausschlaggebende Repräsentanz der SED im Funktionärskörper der M. wird durch eine systematische Kaderpolitik von den jeweils zuständigen Abteilungen des SED-Apparats gesichert. Die Vorsitzenden bzw. Sekretäre der wichtigsten M. auf den verschiedenen Organisationsebenen sind zugleich Mitglieder der entsprechenden gewählten SED-Leitung; die Vorsitzenden bzw. Sekretäre des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sind in der Regel Mitglieder der engeren, hauptamtlichen Parteileitungen, der Sekretariate bzw. auf zentraler Ebene des Politbüros des ZK der SED. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der Demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Zusätzlicher Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen, wie z.B. Ferienreisen. Auch gibt es vielfach keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung der nationalsozialistischen Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie z.B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund (KB) wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) [S. 877]und Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z.B. der Verband der Journalisten (VDJ) aus dem FDGB (Journalismus), der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, Schriftstellerverband der DDR und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Führungsaufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M. hat in seinen Grundstrukturen seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen erfahren. Lediglich im Bereich der Fachverbände der Intelligenz hat sich der Differenzierungsprozeß fortgesetzt. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das entfaltete und aufeinander bezogene Organisationensystem der M. wird mit den Blockparteien in der von der SED geleiteten Nationalen Front zusammengefaßt. In der Nationalen Front der DDR (NF) stellt sich die Gesellschaft der DDR gleichsam in organisierter Form dar. Außer der SED selbst, den Blockparteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten begriffen werden können; Parteien) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Die in der Volkskammer repräsentierten Organisationen sind als Kern der NF im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen. Die Notwendigkeit, in wachsendem Maß vor allem im ökonomischen, technischen und wissenschaftspolitischen Bereich Sachverstand und Fachwissen zur Optimierung der anstehenden Entscheidungen heranzuziehen, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Veränderungen in der gesellschaftspolitischen Zielsetzung als Folge des VIII. Parteitages der SED (1971) haben die Verantwortung des FDGB für die Sozialpolitik, der FDJ in der Jugendpolitik (Jugend) deutlicher hervortreten lassen. Ausdehnung der Freizeit, Verbesserung der materiellen Lage, Hebung des Bildungsniveaus verlangen nach einer Verbesserung der Arbeit der M., wenn sich nicht ein größer werdender Teil der sozialen und kulturellen Aktivitäten der Gesellschaftsmitglieder neben den M. entfalten soll. In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion gab es in den 60er Jahren die Tendenz, in der Übernahme staatlicher Funktionen durch die M. (z.B. der Sozialversicherung durch den FDGB) einen notwendigen Prozeß in der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu sehen. Derartige Thesen werden jetzt ausdrücklich abgelehnt; vielmehr wird im Gegenteil davon ausgegangen, daß der Staatsapparat an Bedeutung und Aufgaben weiter zunehmen wird (Staatslehre). Allerdings wird zugleich gefordert, die Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte, die Formen der Sozialistischen ➝Demokratie weiterzuentwickeln und auszuüben. Da neben der SED und den Blockparteien vor allem die gesellschaftlichen Organisationen Träger der Mitwirkungsrechte sind, haben sie allgemein einen Funktionszuwachs erfahren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 876–877 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MaterialwirtschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 876]M. sind Verbände, mit deren Hilfe die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) versucht, alle sozialen Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Situationen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren. Die M. sollen ihre Mitglieder sowohl für das Erreichen der von der Partei in deren Beschlüssen und in den Volkswirtschaftsplänen gesetzten Ziele…
DDR A-Z 1985
Staatliche Versicherung der DDR (1985)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, der Kollegien Bildender Künstler und Rechtsanwaltskollegien, der Handwerker, der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich Tätigen (Freie Berufe; Genossenschaften; Handwerk; Rechtsanwaltschaft); für den gleichen Personenkreis führt die StV. die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) durch. Außerdem ist die StV. Träger der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz (Renten). Die StV. wurde im November 1952 unter dem Namen Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) durch Zusammenschluß Rechtsnachfolgerin der 5 Landesversicherungsanstalten; am 1. 1. 1969 ist sie in StV. umbenannt worden. Die StV. ist juristische Person. Sie unterliegt der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des Ministers der Finanzen. Der Hauptdirektor ist für die gesamte Tätigkeit der StV. persönlich verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Die StV. gliedert sich in die Hauptverwaltung mit Sitz Berlin (Ost), Bezirksdirektionen in allen 15 Bezirken, in 128 Kreisdirektionen und rd. 80 Kreisstellen. Daneben bestehen Technische Stationen (Datenverarbeitungseinrichtungen), die für alle Ebenen der StV. arbeiten. Während die Hauptverwaltung und die Bezirksdirektionen im wesentlichen Anleitungs-, Koordinierungs- und Kontrollfunktionen erfüllen, obliegt den Kreisdirektionen und -stellen vornehmlich die unmittelbare Betreuung der Versicherungsnehmer und der Sozialversicherten. Geleitet wird die StV. nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, d.h., die Versicherungsverhältnisse werden so gestaltet, daß die Beitragseinnahmen die Versicherungsleistungen und Kosten decken und ein Überschuß erzielt wird. Ausgenommen davon ist der Sozialversicherungszweig, dort reichen die Beiträge bei weitem nicht aus, um die Leistungen bestreiten zu können. Für diesen Verwendungszweck erhält die StV. Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Die StV. stellt jährlich eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlustrechnung auf. Überschüsse werden z. T. den eigenen Fonds (Eigenmittelfonds, Sicherheitsrücklagen) zugeführt, z. T. an den Staatshaushalt abgegeben. Über die in der Übersicht dargestellten Einnahmen hinaus verwaltete die StV. die Sparguthaben der (freiwilligen) Lebens- und Rentenversicherung im Umfang von 10,1 Mrd. Mark. Sowohl die Mittel aus den Sicherheitsrücklagen als auch aus den Sparguthaben müssen bei der Staatsbank bzw. in Wertpapieren angelegt werden. Auf diese Weise wird die StV. in das [S. 1267]Kreditwesen der DDR einbezogen und bildet darin einen wichtigen Faktor. Die StV. ist mit Ausnahme der SV der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und der Sach- und Haftpflichtversicherung, bei denen eine Entschädigung ganz oder teilweise in fremder Währung anfallen kann (Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR [DARAG]), der alleinige Versicherungsträger in der DDR. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Gebiete: volkseigene Wirtschaft, sozialistische Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft, Produktionsgenossenschaften, staatliche Organe und Einrichtungen sowie auf den einzelnen Bürger. Die Versicherungsverträge werden aufgrund freiwilliger Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschriften (Pflichtversicherung) geschlossen. Zu den wichtigsten Pflichtversicherungen gehören die Kfz-Haftpflicht-V., die Feuer-V., die Versicherung der volkseigenen (und sozialistischen) Wirtschaft, die Versicherung der staatlichen Organe und Einrichtungen sowie die Sozialversicherung. Die gebräuchlichsten Formen der freiwilligen Versicherungen sind in der Wirtschaft die Haftpflicht-V., die Kfz-Kasko-V., die Transport-V., die Leitungswasser-V. und die Einbruch-Diebstahl-V. In der Landwirtschaft gibt es daneben noch die freiwillige Versicherung der Bodenerzeugnisse; ihre Leistungen gehen über die der Pflichtversicherung hinaus. Ferner existiert im nichtvolkseigenen Sektor die freiwillige Gruppenunfallversicherung, die im volkseigenen Sektor zu den Pflichtversicherungen gehört. Ein großer Teil der Bürger der DDR ergänzt den Schutz, den die Sozial-(pflicht-)versicherung bietet, durch den Beitritt zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der SV sowie durch den Abschluß von — z. T. kombinierten — Lebens- und Unfallversicherungen. Ende 1980 waren gut 75 v.H. aller Berechtigten der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung beigetreten, auf 100 Einwohner kamen 63 Lebensversicherungsverträge und rd. 30 Unfallversicherungen. Bei den freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherungen handelt es sich im wesentlichen um Haushaltsversicherungen (kombinierte Hausrat- und Haftpflichtversicherung), Kfz-Kasko- und Gepäckversicherungen und Unfallversicherungen für die Insassen von Kfz. Für fast 95 v.H. aller Haushalte in der DDR besteht eine Haushaltsversicherung. Im einzelnen verwaltet die StV. (1982) rd. 26,5 Mill. freiwillige Versicherungsverträge, darunter 10,5 Mill. sparwirksame Lebensversicherungen (durchschnittliche Versicherungssumme 2.900 Mark), 3,5 Mill. Unfallversicherungen, 5,7 Mill. Haushaltsversicherungen (durchschnittliche Versicherungssumme 28.000 Mark), 2,1 Mill. Kaskoversicherungen, 1,4 Mill. Gebäudeversicherungen. Insgesamt existieren bei der StV. 39 verschiedene Versicherungsarten. 1981 gab es 3,2 Mill. Leistungsfälle (1970: 2,2 Mill.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1266–1267 Sprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDRSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der…
DDR A-Z 1985
Kinder- und Jugendliteratur (1985)
Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 15 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuchverlag der DDR in Berlin (Ost) ein. In ihm erscheinen jährlich rd. 450 Titel mit insgesamt etwa 11 Mill. Exemplaren. Für die Herstellung sozialistischer Kinderliteratur werden 4 Quellen genannt: „das klassische deutsche Erbe und die humanistische Weltliteratur, die deutsche proletarische und die sowjetische Kinderliteratur“. Für den Kinderbuchverlag arbeiten etwa 140 belletristische Autoren und Übersetzer, 80 populärwissenschaftliche Autoren und 100 Grafiker. Seit 1958 untersteht der Kinderbuchverlag der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Kinderorganisation der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Erstes Buch des Verlages war 1949 „Der verwundete Sokrates“ von Bertolt Brecht. Spitzenreiter im Verlagsprogramm sind die Märchen der Gebrüder Grimm, die in verschiedenen Ausgaben in über 1 Mill. Exemplaren erschienen sind, und der sowjetische Bestseller „Timur und sein Trupp“ (bisherige Auflage: fast 70.000 Exemplare). Auflagen von mehreren hunderttausend Exemplaren erzielten ferner: „Tinko“ von Erwin Strittmatter, „Trini“ von Ludwig Renn, „Mohr und die Raben von London“ von Ilse und Vilmos Korn, „Den Wolken ein Stück näher“ von Günter Görlich. Der Kinderbuchverlag stellt jährlich jedem Mitglied des Buchklubs der Schüler — insgesamt mehr als 180.000 Mitglieder — fünf Bücher zu ermäßigten Preisen zur Verfügung, die nur in den Schulen vertrieben werden. Den Auftrag des Kinderbuchverlages sieht ein Verlagssprecher darin, „den weltanschaulichen Standpunkt der Leser mitzuformen. Wir wollen nicht junge Mathematiker, Physiker und Chemiker mit indifferenter Weltanschauung erziehen, sondern — mit den Mitteln der Literatur — junge charakterstarke Revolutionäre mit einem festen marxistisch-leninistischen Standpunkt, die eben deshalb zugleich gute Mathematiker, Physiker und [S. 715]Chemiker werden. Der ideelle Gehalt der Kinderliteratur muß sich über die Darstellung ethischer Verhaltensweisen in der sozialistischen Menschengemeinschaft mehr und mehr zu politisch-weltanschaulichen Fragestellungen ausweiten. Mit den sich in diesen Kämpfen und Auseinandersetzungen und bewährenden jungen und erwachsenen Menschengestalten unserer Zeit erfassen wir unser Ideal vom Menschen als Beherrscher und Veränderer unserer Welt.“ In der DDR erscheinen gegenwärtig 14 KuJ.- Zeitschriften mit einer jährlichen Gesamtdruckauflage von rd. 56 Mill. Exemplaren. Verlagswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 714–715 Kinderkrippe, Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchenSiehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 15 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuchverlag der DDR in Berlin (Ost) ein. In ihm erscheinen jährlich rd. 450 Titel mit insgesamt etwa 11 Mill.…
DDR A-Z 1985
Aggressionsverbrechen (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach einer Definition des derzeitigen Generalstaatsanwalts Streit (SED), der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, 1974, S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen Kriegshetze wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder die Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft; Strafrecht, VI., Strafrecht, VII.. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 5 Aeroklub der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und PropagandaSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach einer Definition des derzeitigen Generalstaatsanwalts Streit (SED), der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können…
DDR A-Z 1985
Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte. Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine „Kindervereinigung der FDJ“, die sowohl in den Wohngebieten als auch in den Schulen tätig werden sollte. Auf der 17. Tagung des Zentralrats (ZR) der FDJ am 13. 12. 1948 wurde unter Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Pioniere die Bildung der „Organisation der Jungen Pioniere“ beschlossen. Anläßlich des ersten Pioniertreffens in Dresden (19. 8. 1952) erhielt die P. vom ZK der SED das Recht, den Namen „Ernst Thälmann“ zu tragen. In den Jahren 1957–1966 war die P. organisatorisch eigenständig unter Beibehaltung der Anleitung durch die FDJ. Das geänderte Statut der P. vom 9. 4. 1968 bezog sie wieder in die FDJ-Arbeit ein und betonte ihren politischen Charakter. Organisation. Grundeinheit der P. ist die Pionierfreundschaft (Pf.), die an jeder Schule gebildet wird. Sie faßt die in allen 1.–7. Klassen bestehenden Pioniergruppen (Pg.) zusammen. In den Klassen 1–3 werden die Pg. als Gruppen der Jungpioniere, in den Klassen 4–7 als Gruppen der Thälmann-Pioniere bezeichnet. Jungpioniere tragen das dem Verband am 7. 8. 1949 von W. Pieck verliehene blaue Halstuch, Thälmann-Pioniere seit dem 10. 12. 1973 ein rotes, verliehen von E. Honecker und dem ZK der SED. Die Pg. wählen in den Klassen 4–7 einen Gruppenrat, bestehend aus dem Gruppenratsvorsitzenden, seinem Stellvertreter, der zugleich für den Wimpel verantwortlich ist, dem Agitator, dem Kassierer und dem Schriftführer; in den 3. Klassen können Jungpionierräte in gleicher Zusammensetzung gebildet werden, die Pg. der Klassen 1 und 2 wählen ihren Wimpelträger. Die Pf. wählen einen Freundschaftsrat mit bis zu 15 Mitgliedern: Freundschaftsratsvorsitzender, dessen Stellvertreter (zugleich verantwortlich für die Pionierfahne), Schriftführer, Wandzeitungsredakteur, „Trommel“-Reporter (Mitarbeiter der Zeitschrift der Thälmann-Pioniere), Hauptkassierer, verantwortliche Pioniere für die verschiedenen Arbeitsgebiete der Pf. Die Mitglieder der Gruppenräte und des Freundschaftsrates bilden mit anderen tätigen Mitgliedern der P. das Pionieraktiv. Der Freundschaftsrat hat gegenüber den Pg. gewisse Anleitungsbefugnisse, z.B. kann er ihnen Aufträge im Rahmen der Beschlüsse des ZR der FDJ erteilen. Die Wahlen für die Pionierräte finden jährlich statt. Für die eigentliche Leitung der Arbeit der Pf. wird von der Kreisleitung der FDJ ein hauptamtlicher Pionierleiter eingesetzt (1983 gab es über 5.000 Freundschaftspionierleiter gegenüber rd. 5.100 zehnklassigen Normalschulen POS und rd. 490 Sonderschulen, an denen die P. ebenfalls vertreten ist). Der Pionierleiter ist ausgebildeter Pädagoge und kann nach einigen Dienstjahren in den Lehrerberuf überwechseln. Er ist gleichberechtigtes Mitglied des Kollegiums und verpflichtet, zu hospitieren (Lehrer und Erzieher). Die Pionierleiter werden durch ebenfalls berufene, ehrenamtliche Gruppenpionierleiter unterstützt (FDJ-Mitglieder höherer Klassen, jüngere Lehrer, Pädagogikstudenten, nach Möglichkeit auch Mitglieder der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes (Patenschaften); 1982 gab es 68.766 Gruppenpionierleiter. Bei jeder Pf. wird ein Rat der Freunde der P. (RdF) gebildet, dem Eltern, Vertreter des Patenbetriebes, FDJ-Mitglieder der oberen Klassen, Vertreter der SED und der Massenorganisationen aus dem Wohngebiet angehören; den Vorsitz im RdF führt der Pionierleiter. Der RdF soll den einzelnen Arbeitsgemeinschaften der Pioniere helfen und seine Kontakte zum Elternbeirat, zum Patenbetrieb und zu den Organisationen im Wohngebiet für die Pionierarbeit fruchtbar machen. Die Pf. und die FDJ-Grundorganisation der Schule sind zu enger Zusammenarbeit, gegenseitiger Hilfe und gemeinsamem Auftreten verpflichtet. In der Leitung der FDJ-Grundorganisation des Patenbetriebes ist der Funktionär für Pionierarbeit, der zugleich Mitglied des RdF ist, für die Verbindung zur Pf. verantwortlich. Die Pf. der Kreise werden zu Kreisorganisationen, die Kreisorganisationen zu Bezirksorganisationen der P., die Bezirksorganisationen zum Gesamtverband der P. zusammengefaßt. Die jeweils Vorsitzenden sind Mitglied des Sekretariats der entsprechenden FDJ-Leitung. Die Vorsitzende der P. (Helga Labs) ist Mitglied des Büros und des Sekretariats des ZR der FDJ und Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED. Der ZR leitet die P., beschließt ihr Statut, erteilt Verbandsaufträge usw. Auf den verschiedenen Stufen des Organisationsaufbaus der P. werden von den FDJ-Leitungen RdF als beratende und helfende Organe berufen. Ihnen gehören Vertreter der SED, der Bildungseinrichtungen, der staatlichen Organe, der Betriebe, der Elternbeiräte an. Mitglied der P. kann jedes Kind vom 6. bis zum 14. Lebensjahr werden. In den 8. Klassen werden die Pg. aufgelöst, die 14jährigen bilden eine FDJ-Organisation, in der die jüngeren Schüler, die noch Pioniere bleiben, mitarbeiten. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Pioniere möglichst vollzählig in die FDJ zu übernehmen. Die Thälmann-Pioniere entrichten einen monatlichen Beitrag von 0,10 Mark. Im Jahr 1982 zählte die P. 1.389.155 Mitglieder. Damit waren nach Angaben aus der DDR 99 v.H. aller Kinder [S. 985]von 6 bis 13 Jahren in der P. organisiert. Es bestanden 68.766 Pg. Im Verlag der FDJ „Junge Welt“ werden neben einer Reihe von Kinderzeitschriften für die Jungpioniere die „ABC-Zeitung“, für die Thälmann-Pioniere „Die Trommel“, für Funktionäre in der P. der „Pionierleiter“ herausgegeben (Jugendpresse; Kinder- und Jugendliteratur). Formen der Arbeit der P.: Eine wichtige Rolle in der Erziehungsarbeit der P. spielen die Formen der Teilnahme am Organisationsleben. Die Uniform, das Emblem, der Wimpel und die Fahne, der Pioniergruß werden zu Symbolen aufgewertet. Die 10 Gebote der Jungpioniere haben verpflichtenden programmatischen Charakter. Sie enthalten u.a. ein Bekenntnis zur DDR und zur Freundschaft mit der UdSSR, Verpflichtungen zu Fleiß, Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, gegenseitiger Hilfe, zur Liebe zu den Eltern und Beteiligung am Sport. Für die älteren Kinder werden sie zu „Gesetzen der Thälmann-Pioniere“ erweitert und enthalten eine Parteinahme für den Sozialismus, ein Bekenntnis zum Haß „gegen die Kriegstreiber“, daneben Verpflichtungen zur Arbeit für die Allgemeinheit, zum Schutz des Volkseigentums usw. Die Jungpioniere legen beim Eintritt in die P. ein Versprechen ab, nach den „Geboten“ zu handeln, das bei der Übernahme in die Thälmann-Pioniere erneuert wird. Durch die Übertragung kleinerer und größerer Verantwortung im überschaubaren Raum der Schule, die durch Auszeichnungen und Rangabzeichen (Mitglieder des Gruppenrates haben einen, Vorsitzende des Gruppenrates und Mitglieder des Freundschaftsrates zwei, der Vorsitzende des Freundschaftsrates drei rote Armstreifen) gesellschaftlich anerkannt wird, sollen frühzeitig die Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement und das Gefühl für die Notwendigkeit von Ein-, Unter- und Überordnung geweckt werden. Alljährlich wird vom ZR für die FDJ und P. als Arbeitsgrundlage eine Losung ausgegeben, die für die verschiedenen Aufgaben der einzelnen Organisationsbereiche als „Auftrag“ für ein Schuljahr präzisiert wird. Der Pionierauftrag für das Schuljahr 1983/84 lautete z.B.: „Pionierexpedition — Meine Heimat DDR“. In 5 Etappen (2–3 Monate umfassende Abschnitte) wird die Tätigkeit der P. auf bestimmte Gedenktage, die Messen der Meister von Morgen (MMM), das Deutsche Turn- und Sportfest u.a. ausgerichtet und damit die Voraussetzung geschaffen, Selbstverpflichtungen, Pionieraufträge, Wettbewerbe an bestimmte Termine zu binden. Intensiv wird für die Beteiligung an verschiedenen schulischen und außerschulischen Arbeits- und Interessengemeinschaften geworben, in denen besonders die technisch-naturwissenschaftlichen Kenntnisse vertieft werden sollen. Die Arbeitsgemeinschaften bestehen teils bei den Schulen, teils bei den häufig gut ausgerüsteten Stationen der Jungen Naturforscher und Jungen Techniker sowie bei den Pionierhäusern. Pionierhäuser gibt es vorwiegend in großen Städten. Es sind Klubhäuser, die z.B. Kindertheater, Vortragssäle, Werkräume, Räume für Arbeitsgemeinschaften, Büchereien, Lesezimmer, Fernseh-, Spiel-, Filmräume u.a.m. enthalten und nur für Kinder bis zu 14 Jahren bestimmt sind. Das Pionierhaus Dresden wird als „Pionierpalast“ bezeichnet. Im „Zentralhaus der Jungen Pioniere“ in Berlin-Lichtenberg, das den Namen des sowjetischen Raumfahrers German Titow trägt, arbeitet der Lenkungsstab für alle anderen Pionierhäuser. Das Jugendwandern fördern die „Stationen Junger Touristen“ (Tourismus). Sportliche Wettkämpfe, regionale und überregionale Spartakiaden sollen zu außerschulischer sportlicher Betätigung anregen. Musische Arbeitsgemeinschaften führen die Kinder an die Volkskunstbewegung heran. Die Beteiligung an den „Messen der Meister von Morgen“ soll ebenso wie die Mitarbeit von Angehörigen der Patenbetriebe in den Arbeitsgemeinschaften den Praxisbezug des Schulstoffes herstellen oder verdeutlichen. In den zentralen Pionierferienlagern werden die außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, das Geländespiel usw. besonders gepflegt. Pioniervorhaben zur Verschönerung und Instandhaltung von Klassenräumen, Schulen und örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen werden als „gesellschaftlich nützliche Taten“ gefordert und anerkannt. Am 1. 6. 1981 bestanden: 142 Pionierhäuser, 48 Zentrale Pionierlager, 192 Stationen Junger Naturforscher und Techniker sowie 57 Stationen junger Touristen. Im Schuljahr 1981/82 sammelte die P. im Rahmen der Aktion „Großfahndung — Millionen für die Republik“ 42.482 Tonnen Altpapier, 17.172 Tonnen Schrott, 8.278 Tonnen Alttextilien und 84,6 Mill. Flaschen und Gläser. Die P. reinigte Klassenräume, gestaltete die Korridore und Schulhöfe freundlich und nahm Parks, Anlagen und Kinderspielplätze in Pflege; über 150.000 Schüler arbeiteten als freiwillige Helfer in 2.600 „Timur-Zentralen“ (zum Vergleich: in der DDR gibt es 7.200 Gemeinden) mit, besonders bei der Betreuung von „Veteranen der Arbeit“ und Familien von Armeeangehörigen (die sog. Timur-Bewegung der kommunistischen Kinderorganisationen geht auf das sowjetische Kinderbuch „Timur und sein Trupp“ [1940] von A. P. Guidar zurück); 199.458 Pioniere erfüllten die (teilweise vormilitärischen) Bedingungen für das Abzeichen „Junger Tourist“, 430.733 erwarben das Abzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“ (Sportabzeichen). Im Sommer 1983 verbrachten 100.000 Thälmann-Pioniere die Ferien in den Zentralen Pionierlagern. Schulung. Die Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter erfolgt als 4jähriges pädagogisches Fachschul- oder als 5jähriges Hochschulstudium. Absolventen der 10. Klasse studieren am Zentralinstitut der P. in Droyßig oder an den Instituten für Lehrerbildung in Berlin-Köpenick, Potsdam, Radebeul, Rostock und Weimar, Abiturienten an den Pädagogischen Hochschulen Dresden, Halle und Zwickau. Hochschüler erwerben gleichzeitig das Diplom als Fachlehrer für Geschichte oder Biologie, Chemie oder Staatsbürgerkunde. 1983/84 gab es „mehr als 2.000“ Pionierleiter-Studenten. Diese im Vergleich zur Zahl der Pionierfreundschaften große [S. 986]Zahl zeigt, daß die Funktion des Freundschaftspionierleiters von jungen Pädagogen nur für wenige Jahre ausgeübt wird. Ende 1975 waren 84,6 v.H. aller Freundschaftspionierleiter weiblich; 1978 besaßen 98,2 v.H. der Pionierleiter eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachschulausbildung. Gruppenpionierleiter und Mitglieder der Freundschaftsräte werden in den Pionierhäusern geschult und durch Arbeitsanleitungen, organisierten Erfahrungsaustausch usw. unterstützt (Lehrer und Erzieher). Die Vorbereitung der Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ in den Zirkeln „Unter der blauen Fahne“, die Vorbereitung auf die Jugendweihe und die Veranstaltungen zur Unterstützung des Staatsbürgerkundeunterrichts werden als Vorstufe der Massenschulung in der FDJ angesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 984–986 Philatelie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlanungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die P. ist die sozialistische Massenorganisation der Kinder. Unter Leitung der Freien Deutschen Jugend (FDJ) soll sie helfen, unter Verwendung altersspezifischer Methoden die Kinder vom 6. Lebensjahr an zu jungen Sozialisten zu erziehen. Geschichte. Bei den kommunalen Jugendausschüssen wurden bereits 1945 erste Kindergruppen gebildet, die 1946 den Namen „Kinderland“ annahmen. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen gründete eine…
DDR A-Z 1985
Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (1985)
Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 1979 1. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW). werden nach herrschender Lehre in der DDR durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie durch Stellung und Funktion Volkseigener Betriebe bestimmt. Sie gelten als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“. Grundsätzlich wird das Kombinat, als Großbetrieb verstanden, in gleicher Weise gesehen; ihm wird darüber hinaus jedoch zunehmend „eine neue Qualität“ infolge übergreifender Kompetenzen unterstellt. Daher ist die SBW. als primär praxisbezogene Unterweisung zum wirtschaftlichen, sozialen und betrieblichen Geschehen durch 2 Grundfunktionen gekennzeichnet: eine „produktive“ einerseits und eine [S. 1158]„ideologische“ oder „gesellschaftsgestaltende“ Funktion andererseits. In ihrer „produktiven Funktion“ wurde die SBW. 1975 (ähnlich auch im Ökonomischen Lexikon Bd. I, 1978) definiert „als gesellschaftlich bewußt organisierte, durch die Ziele des Staatsplans bestimmte Arbeit sozialistischer Produzentenkollektive zur effektiven Nutzung und Vermehrung des im betrieblichen Reproduktionsprozeß organisierten gesamtgesellschaftlichen Eigentums auf der Grundlage der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, 3. Aufl. 1975). Ein Verzicht auf diese Definition in der 4. Auflage des Lehrbuches von 1980 sowie andere Hinweise auf „Mehrdeutigkeiten“ in der Bezeichnung signalisierten zu Beginn der 80er Jahre eine Abkehr vom strengen Grundsatz einer einheitlichen Betrachtungsweise. Zur Verwirklichung des gesamtgesellschaftlichen Rationalitätsprinzips werden als Hauptziele neben einer konsequenten „Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion“ u.a. eine planmäßige Bedarfsdeckung und Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, eine ständige Wachstums- und Effektivitätssteigerung insbesondere durch technischen Fortschritt und sozialistische ökonomische Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)) sowie eine höchstmögliche Gewinnerzielung proklamiert. Seit Beginn der 80er Jahre wächst auch der Stellenwert der Außenhandelseffizienz. Wichtigste Methoden zur Realisierung dieser ökonomischen Funktion der SBW. sind das System der operativen Betriebsführung (Leitung und Planung), die Wirtschaftliche Rechnungsführung, der Sozialistische Wettbewerb, das Rechnungswesen sowie die Methoden und das Instrumentarium zur Intensivierung und Rationalisierung (Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV); Information; Netzplantechnik; Sozialistische Wirtschaftsführung). Demgegenüber umfaßt die „gesellschaftsgestaltende Funktion“ der SBW. wichtige ideologisch-pädagogische Aspekte wie die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit, Steigerung des sozialistischen Bewußtseins und die Gestaltung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens im Betrieb (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein). Gleichermaßen gehören hierzu die „Weiterentwicklung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ und die „Sicherung der sozialistischen Landesverteidigung“. Im Rahmen der Landesverteidigung ist den Betrieben die Funktion eines Organisators der zivilen Landesverteidigung im Betriebsbereich durch Betriebskampfgruppen zugewiesen (Kampfgruppen). Über den Betriebsbereich hinaus soll sich der betriebliche Einfluß auch regional auf den Wohnbereich der Belegschaft und die wechselseitige Zusammenarbeit mit der für den Betrieb zuständigen staatlichen Administration erstrecken (Örtliche Organe der Staatsmacht; Staatsapparat). Hauptfunktionsträger für die gesellschaftsgestaltenden Aufgaben sind die Vertretungen gesellschaftlicher Organisationen in Betrieb und Kombinat (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED); Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB); Freie Deutsche Jugend (FDJ)). Hierzu gehören gleichfalls die Kommissionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI). 2. Allgemeine und spezielle Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL). Der wissenschaftlichen Durchdringung dieses breit gefächerten Aufgabenkataloges dient die SBWL. Als spezielle Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft umfaßt sie die „Lehre vom effektiven Wirtschaften sozialistischer Betriebe“ und wird definiert als die wissenschaftliche Verallgemeinerung der Prinzipien und Erfordernisse der SBW. Ihre Untersuchungsgegenstände sind, unter dem Aspekt der Interdependenz zwischen Betrieb und Volkswirtschaft, die inner- wie zwischenbetrieblichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und sozialen Beziehungen des Wirtschaftsprozesses. Dabei wird der betriebliche Reproduktionsprozeß „vorwiegend als konkreter Wirkungsbereich der ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Reproduktion; Politische Ökonomie) verstanden. Die Forschungsbereiche der SBWL. betreffen danach sowohl die Erforschung dieses Wirkungsmechanismus und seine wissenschaftliche Interpretation als auch die Analyse und Bestimmung der Bedingungen und Erfordernisse des Ausnutzungsmechanismus dieser Gesetze im Sinne einer optimalen Gestaltung betrieblicher Leitung, Planung, Organisation und ökonomischer Stimulierung. Der Zusammenhang von SBWL. und politischer Ökonomie wird als Relation des Besonderen zum Allgemeinen erklärt. In der Diskussion der 70er Jahre wurde zwischen allgemeiner und spezieller SBWL. von Wirtschaftsbereichen unterschieden. Das DDR Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“ (3. Aufl., Berlin [Ost] 1973) warnte allerdings ausdrücklich vor einer „Überbetonung von Besonderheiten einzelner Industriezweige“ (S. 36). In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion der 80er Jahre haben sich jedoch größere Abweichungen von dieser Anschauung (z. T. mit politischem Hintergrund) herausgebildet (z.B. Polaschewsky von der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“: „Tatsächlich gibt es eine derartige allgemeine Betriebswirtschaftslehre nicht“). Die 4. Auflage des o. g. offiziösen Lehrbuches verzichtet daher auf eine theoretische Fundierung. Die allgemeine SBWL. sollte bisher auf der Basis der politischen Ökonomie des Sozialismus und in enger Wechselwirkung mit der sozialistischen Volkswirtschaftslehre, der sozialistischen Wirtschaftsführung und Erkenntnissen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z.B. Recht, Soziologie, Naturwissenschaften) allgemeine theoretische Prinzipien für rationelles Verhalten der Beschäftigten, rationelle Verfahren und ein den betrieblichen wie den gesellschaftlichen Interessen gleichermaßen dienendes ökonomisches Instrumentarium für den Betrieb entwickeln. Dabei gelten bestimmte Elemente, wie z.B. die Preisbildung (Preissystem und Preispolitik), die in der westlichen BWL. eindeutig dem Kompetenzbereich Betrieb zugeordnet sind, für die SBWL. als weitgehend überbetrieblich vorgegeben. Der Prozeß der Kombinatsneugründung und -umbildung seit 1978 mit einer weitgehenden Unterordnung formal selbständiger VEB unter eine straffe Kombinatsleitung war [S. 1159]wesentliches Motiv für die Betonung der Notwendigkeit eines eigenen betriebswirtschaftlichen Systemaspektes zur theoretischen Behandlung großer Wirtschaftseinheiten. Für die spezielle SBWL. galt prinzipiell eine Differenzierung nach a) Industrie, b) Bauwesen (Bau- und Wohnungswesen), c) Landwirtschaft, d) Verkehrswesen und e) Binnenhandel für ausreichend. Daneben bestanden (nach sowjetischem Vorbild) einzelne Industrieökonomiken für einige Wirtschaftszweige oder -bereiche. Das Prinzip der Zweigökonomiken wird neuerdings faktisch reaktiviert durch Vorstellungen über eine „tiefer spezialisierte“ BWL., z.B. „nach Industriezweiggruppen“ (Polaschewsky) sowie durch Überlegungen zugunsten einer wirtschaftsbereichsbezogenen BWL. neben einer besonderen BWL. des Kombinats. In offiziellen Verlautbarungen der SED oder in gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Planungsordnung) ist bisher nur von „sozialistischer Betriebswirtschaft“ bzw. „Betriebswirtschaftslehre“ die Rede. Anders als in der westlichen Betriebswirtschaftslehre (BWL.) gelten grundsätzlich alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte als ideologisch determiniert. Daher wird die Möglichkeit systemindifferenter betriebswirtschaftlicher Tatbestände und Methoden (selbst auf dem Gebiete des Rechnungswesens) ausgeschlossen und die SBWL. nachdrücklich von der angeblich „technizistischen Betrachtungsweise“ der „bürgerlichen“ BWL. abgegrenzt. Unbeschadet dessen läßt sich die systemgerechte Transformation und Adaption mancher Ergebnisse der westlichen BWL. kaum von der Hand weisen. Zugleich unterscheidet sich — unabhängig von ideologischen Vorzeichen — die SBWL. grundsätzlich von der westlichen BWL., da ein autonom wirtschaftendes Unternehmen als wissenschaftliches Erkenntnisobjekt nicht existiert. Daher erscheint eine generelle Unterscheidung zwischen westlicher und sozialistischer BWL. auch sachlich begründet. Dies gilt um so mehr, als gleichlautende Termini in Ost und West vielfach ein anderes betriebswirtschaftliches Begriffsverständnis beinhalten. 3. Zur Geschichte der SBWL. Historisch gesehen steht die Entwicklung der SBWL. in der DDR im Zeichen einer ambivalenten Einschätzung. Die lange Tradition deutscher betriebswirtschaftlicher Forschung und ihre wissenschaftliche Selbständigkeit wurden nach 1945 mit der Rezeption des sowjetischen Wirtschaftsmodells im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands unterbrochen. Ein besonders deutlicher Ausdruck hierfür war eine Auseinandersetzung um die Jahreswende 1949/50 über das Verhältnis der politischen Ökonomie zur BWL. und ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit zwischen Wirtschaftstheoretikern des Marxismus-Leninismus (Winternitz, Behrens, Berger) auf der einen und einem maßgeblichen Vertreter der „klassischen“ BWL. auf der anderen Seite (Mellerowicz). Mit der Negierung der modernen westlichen Nationalökonomie als Wissenschaft wurde auch die BWL. als unwissenschaftlich und falsch abgelehnt. Ihr wurde vorgeworfen, sie stelle nicht mehr als eine technische Disziplin dar; eigenständige Lehrstühle für BWL. an den Hochschulen der DDR wurden aufgelöst. Eine Reihe betriebswirtschaftlicher Methoden und Erkenntnisse wurde in der Folgezeit im Rahmen von Untersuchungen der in der UdSSR entstandenen Lehre der „Ökonomik der sozialistischen Industrie“ wie auch der Ökonomiken anderer Wirtschaftsbereiche und -zweige entwickelt. Infolge ihrer relativ engen fachlichen Begrenzung (Verwaltungsstruktur, Betriebsorganisation, Planmethodik) konnten sie jedoch nur bedingt als Weiterführung einer BWL. angesehen werden. Hatte in der Sowjetunion das betriebswirtschaftliche Interesse im Zeitraum der „Neuen ökonomischen Politik“ der 20er Jahre einen großen Aufschwung erlebt, kam dieses nach 1930 mit zunehmender Zentralisierung der staatlichen Lenkung und Planung rasch zum Erliegen. Eine eigentliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und Forschung gab es in der Folgezeit nur noch in Teilbereichen (z.B. Rechnungswesen, Arbeitswissenschaft). Trotz Einführung des Systems der wirtschaftlichen Rechnungsführung (einer der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kategorien) nach sowjetischem Muster (Chosrastschot) im Jahre 1951 blieb die BWL. als Wissenschaft in der DDR weiterhin verpönt. Dagegen brachten die Jahre 1952/53 in der UdSSR eine umfangreiche Diskussion „über Gegenstand und Inhalt einer SBWL“ und ihr Verhältnis zu den „Ökonomiken der Zweige“. Gleichwohl wurden auch in der DDR in den 50er Jahren gewisse betriebswirtschaftliche Entwicklungen auf Teilgebieten, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Goll), gefördert. Wachsende Arbeitsteiligkeit und zunehmende Kompliziertheit der wirtschaftlichen Zusammenhänge einerseits sowie die mangelnde Flexibilität des Wirtschaftssystems der DDR andererseits führten im Jahre 1963 zum „Neuen Ökonomischen System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“. Stationen auf diesem Weg waren vor allem die Kritik der sog. Revisionisten in den Jahren 1956/57 (Behrens, Benary, Oelßner) und die Liberman-Diskussion in der UdSSR 1962. Wenn auch weitgehend unausgesprochen, waren an dieser Entwicklung nicht zuletzt die Erkenntnis über das unzureichende oder fehlende betriebswirtschaftliche Instrumentarium und das Eingeständnis derartiger Lücken in der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung wesentlich beteiligt. Bedeutsame Funktionsschwächen des Wirtschaftssystems, wie das Verhältnis von betrieblicher zu gesamtwirtschaftlicher Planung, das mangelnde Interesse der Betriebe im Absatzbereich und der fehlende Zwang zur Übernahme des technischen Fortschrittes sowie die fehlende Steuerung betrieblicher Motivationen zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele hatten ihre Ursachen in der mangelnden wissenschaftlichen Durchdringung der betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge. Unter der Bezeichnung eines in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel als eines Kernstücks der NÖS rückten wichtige betriebswirtschaftliche Kategorien (Kosten, Preis, Umsatz, Rentabilität oder Gewinn) in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik. [S. 1160]Entscheidendes Datum für die Proklamation einer nunmehr gewollten, komplexen wissenschaftlichen SBWL. war der VII. Parteitag der SED im April 1967. Sie wurde im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1968 verankert und damit die frühere Negierung dieser Disziplin aufgehoben. Die Auffassungen der Wissenschaftler über Gliederung und Einordnung irr den wirtschaftswissenschaftlichen Bereich blieben jedoch zunächst noch uneinheitlich. Als erster Versuch einer Gesamtdarstellung ist ein im Jahre 1968 vorgelegter Beitrag über „Die Rolle der sozialistischen Betriebswirtschaft bei der Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus“ (Schmidt) zu werten (1969 veröffentlicht). Die Abkehr von der mit dem Namen W. Ulbrichts verbundenen Wirtschaftsreform Ende 1970 führte auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) zu einer Reihe von Korrekturen an diesem Programm für eine SBWL. Statt relativ ausgeprägter Akzentuierung von sozialistischen Management-Methoden und mathematisch-kybernetischen Verfahrenstechniken rückte bei der SBWL. nach 1971 eine verstärkte Betonung der Wechselwirkungen zwischen SBWL., Wirtschaftswissenschaften und politischer Ökonomie in den Vordergrund. In den gleichen Zusammenhang gehören der Fortfall des 1968 als ein Hauptanliegen deklarierten Prinzips der sozialistischen Geschäftstätigkeit und die Zurücknahme der Erwartungen an eine marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft; auch die Anwendung der Methoden der Operationsforschung wurde stark reduziert. Nach der heute in der DDR vertretenen Auffassung war die Interdependenz des Gesamtprozesses betriebswirtschaftlicher Belange in der Konzeption von 1968 nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Forschung im Bereich der SBWL. wurde jedoch seit Anfang der 70er Jahre wieder stärker forciert. Nach Gründung eines Wissenschaftlichen Rates für Fragen der SBWL. am 30. 10. 1973 beim Wissenschaftlichen Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) sind an verschiedenen Universitäten und Hochschulen der DDR betriebswirtschaftliche Lehrstühle eingerichtet worden. Ende 1973 erschien erstmals ein umfassendes Hochschullehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, das jedoch auch in seiner 4. (wesentl. überarb.) Auflage (1980) den vielfältigen konkreten betriebswirtschaftlichen Problemen in der DDR noch immer nicht ausreichend Rechnung trägt, zumal problematische Themenbereiche entfallen oder erheblich gekürzt worden sind. Der Notwendigkeit einer intensiven Behandlung betriebswirtschaftlicher Fragen und Zusammenhänge für einen größeren Leserkreis ist aber seit der 2. Hälfte der 70er Jahre durch eine ganze Reihe weiterer Veröffentlichungen Rechnung getragen worden. In einer Anzahl neuerer Publikationen werden verschiedene, bislang oft vernachlässigte, betriebswirtschaftlich relevante Detailfragen oder -bereiche behandelt. Jedoch konnten dadurch die bestehenden Lücken in Theorie und Praxis keineswegs geschlossen werden. Die Einstellung bzw. umfangreiche Reduzierung wichtiger ökonomischer Fachzeitschriften seit Ende der 70er Jahre hat ein weiteres Defizit zur Folge. Ein wesentlicher Grund für eine verstärkte (im Ergebnis allerdings unzureichende) Behandlung betriebswirtschaftlicher Themen in jüngster Zeit ist das Programm forcierter sozialistischer Intensivierung, das seinen Schwerpunkt im betriebswirtschaftlichen Bereich hat. Vor dem Hintergrund wachsender Wirtschaftsschwierigkeiten, zunehmender ideologischer Probleme sowie dem verstärkten Trend zur Zentralisierung in der Wirtschaftsführung der DDR sind Unsicherheiten in den Bemühungen um die Verbesserung betriebswirtschaftlicher Belange unverkennbar. Diese zeigen sich u.a. in den häufigen, relativ kurzfristigen Korrekturen eines breit gefächerten betriebswirtschaftlichen Instrumentariums und seiner Methodik unter der Leitlinie „Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ in den Jahren seit 1982. Im Mittelpunkt derartiger Bemühungen stehen die unzureichend bewältigten Finanz- und Kostenprobleme, insbesondere die ungenügende rechnerische Durchdringung und Kontrolle in Kombinat und Betrieb (Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Generell erfüllt deshalb der gegenwärtige Stand der SBWL. in der DDR noch nicht die Erwartungen, die an ein geschlossenes System methodisch gewonnener und systematisch geordneter Erkenntnisse über das wirtschaftliche, soziale und politische Geschehen in den Kombinaten und Betrieben der DDR gestellt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1157–1160 Sozialismus, Demokratischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 1979 1. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW). werden nach herrschender Lehre in der DDR durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie durch Stellung und Funktion Volkseigener Betriebe bestimmt. Sie gelten als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“.…
DDR A-Z 1985
Personenstandswesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden (Örtliche Organe der Staatsmacht) verantwortlich. Bei den Räten der Kreise bestehen Urkundenstellen, bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Standesämter. In staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in Einrichtungen des staatlichen Bestattungswesens können Nebenstellen der Standesämter eingerichtet werden. Die Standesämter nehmen Anzeigen über Geburten und Sterbefälle sowie Anträge auf Eheschließung entgegen und nehmen Eheschließungen vor. Sie beurkunden den Personenstand durch Eintragungen in das Geburten-, Ehe- und Sterbebuch (Personenstandsbücher). Den Urkundenstellen obliegt die Weiterführung der von den Standesämtern nach Ablauf eines Kalenderjahres übergebenen Personenstandsbücher. Die Standesämter und Urkundenstellen sind berechtigt, entsprechend den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) auszustellen, die die gleiche Beweiskraft haben wie die Eintragungen in den Personenstandsbüchern (Freiwillige Gerichtsbarkeit). Nach internen Weisungen erhalten Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) keine Personenstandsurkunden, wenn erkennbar ist, daß diese zum Zwecke des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung benötigt werden. Es ist deshalb zweckmäßig, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden den Zweck darzulegen. Auf Anforderung der Standesämter in der Bundesrepublik Deutschland sind verschiedentlich Personenstandsurkunden durch die Organe der DDR zugeschickt worden. Das Standesamt~I in 104 Berlin, Rückerstraße 8, besitzt Standesamts-Zweitbücher aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 981 Personenkult A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Persönlichkeitstheorie, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und…
DDR A-Z 1985
Nation und nationale Frage (1985)
Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED die Ansicht, daß die NF. auf deutschem Boden endgültig von der Geschichte „entschieden“ sei. Honecker erklärte vor dem Parteitag, man müsse bei der Einschätzung der NF. „von ihrem Klasseninhalt ausgehen“: Während in der Bundesrepublik Deutschland die „bürgerliche Nation“ fortbestehe, deren Wesen durch den „unversöhnlichen Klassenwiderspruch zwischen der Bourgeoisie und den werktätigen Massen“ bestimmt werde, entwickle sich in der DDR die „sozialistische Nation“. Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1972 konnte eine gemeinsame Deutung der NF. nicht mehr gefunden werden. Die Bundesregierung hielt an ihrer Überzeugung fest, daß die Einheit der N. ein verbindendes Element zwischen den Deutschen in beiden Staaten sei. Dem widersprach die DDR. Beide Seiten kamen schließlich überein, den Vertrag unbeschadet ihrer unterschiedlichen Auffassungen „zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ abzuschließen. Wenn Repräsentanten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) schließlich betonten, es gäbe „nicht zwei Staaten einer Nation, sondern zwei Nationen in Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung“ (A. Norden, Fragen des Kampfes gegen den Imperialismus, Berlin [Ost] 1972, S. 22), so stand diese Interpretation der NF. in klarem Gegensatz zu der von der SED bis 1969 eingenommenen Position. Während der ersten zwei Jahrzehnte der Geschichte der DDR versicherte die SED stets, daß die Wiederherstellung des einheitlichen deutschen Nationalstaates ein wichtiges Ziel ihrer Politik sei: „Wir sind für die Einheit Deutschlands, weil die Deutschen im Westen unserer Heimat unsere Brüder sind, weil wir unser Vaterland lieben, weil wir wissen, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands eine unumstößliche historische Gesetzmäßigkeit ist und jeder zugrunde gehen wird, der sich diesem Gesetz entgegenzustellen wagt.“ (W. Ulbricht in seinem Schlußwort auf dem IV. SED-Parteitag 1954) Im Dezember 1960 bezeichnete Ulbricht vor dem Zentralkomitee (ZK) der SED die Ansicht, daß zwei deutsche N. entstehen könnten, als „falsche Perspektive“. Im Mittelalter habe es geschehen können, daß sich vom Körper der deutschen N. einzelne Glieder lösten und zu selbständigen N. wurden. Sobald sich jedoch erst einmal eine moderne N. herausgebildet habe, sei „trotz vorübergehender Spaltung die Wiederherstellung der Einheit der Nation historisch unvermeidlich“. In den 50er Jahren bediente sich die DDR des Attributs „national“ häufig zur Charakterisierung wesentlicher Elemente und Institutionen ihrer Politik (Nationale Front der DDR; Nationale Geschichtsbetrachtung seit 1952; Nationale Volksarmee (NVA); Nationales Aufbauwerk [NAW]). Bei der Definition des Begriffs N. folgte sie zunächst der Begriffsbestimmung Stalins aus dem Jahre 1913: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der [S. 925]Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart.“ (Stalin in „Marxismus und nationale Frage“) Seit 1962 ist diese Definition Stalins mehrfach als formal und abstrakt kritisiert worden, ohne daß es jedoch der SED gelang, eine neue verbindliche Kurzformel zu finden. In der „Einheit“ (Heft 5, 1962) bezweifelte A. Kosing die Verwendbarkeit der zuvor stets als verbindlich anerkannten Begriffsbestimmung Stalins mit dem Hinweis darauf, daß N. auf bestimmten sozialökonomischen Grundlagen gewachsen seien und daß im Osten und Westen unterschiedliche Entwicklungsstufen existierten. Die Schlußfolgerung, in Deutschland entstünden mithin zwei N., lehnte Kosing indessen ab. Nachdem Ulbricht 1962 — nach der amerikanisch-sowjetischen Konfrontation in der Kuba-Frage — einen „nationalen Kompromiß“ zur Lösung der NF. der Deutschen auf der Grundlage Friedlicher Koexistenz zwischen beiden Staaten empfohlen hatte, ohne den Inhalt eines solchen Kompromisses näher zu erläutern, versicherte die SED in ihrem auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 verabschiedeten Programm, sie halte „unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands“, fest. Historische Mission der Partei sei es, durch die „umfassende Verwirklichung des Sozialismus“ in der DDR eine feste Grundlage dafür zu schaffen, daß „in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt, die Monopolbourgeoisie auch in Westdeutschland entmachtet und die nationale Frage im Sinne des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts gelöst wird“. Auch die Verfassung der DDR von 1968 ging in ihrer Präambel und vor allem in den Artikeln 1 und 8 von der Existenz einer deutschen N. in zwei Staaten aus. Nachdem in den 60er Jahren insbesondere sowjetische Ideologen versucht hatten, die von Stalin genannten Kriterien einer N. zu verfeinern und durch weitere Begriffsmerkmale zu ergänzen, ohne daß ihnen eine neue verbindliche Definition gelang, bemühte sich die SED um eine genauere Unterscheidung verschiedener Typen von N.: 1. „Bürgerliche N.“, die — wie die britische und die französische — bereits in einer „vorkapitalistischen“ Periode entstanden seien, 2. „sozialistische N.“ in der Sowjetunion und in den nach 1945 entstandenen Volksdemokratien, 3. aus kolonialer Abhängigkeit befreite N. in Asien und Afrika, 4. die durch „imperialistische Mächte im Bund mit der einheimischen Reaktion“ gespaltenen N. in Deutschland, Korea und Vietnam (E. Hühns, Heimat — Vaterland — Nation, Berlin [Ost] 1969). In der zweiten Hälfte der 60er Jahre legte die SED ferner zunehmend Wert auf eine Unterscheidung der Begriffe „N.“, „Staatsvolk“ und „Bevölkerung“. Die letztere Bezeichnung wurde im Hinblick auf die mehr als 2 Mill. West-Berliner Bürger verwendet, um nicht der Entscheidung darüber vorzugreifen, ob Berlin (West) als eigener Staat mit voller Völkerrechtssubjektivität anzusehen sei. Die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einerseits, die der DDR andererseits wurden dagegen jeweils als voneinander völlig unabhängige „Staatsvölker“ bezeichnet — 1967 kodifizierte die DDR ein spezifisches Staatsangehörigkeitsrecht aller DDR-Bürger (einschließlich derer, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Berlin-Ost verlassen hatten). Dennoch hielt die Partei noch bis 1969 daran fest, daß die Deutschen in beiden Staaten zu einer N. gehörten. Anfang 1970 vollzog die SED in der NF. einen abrupten Kurswechsel. Er stellte eine Reaktion auf die Deutschlandpolitik der Bundesregierung dar, die sich in der Regierungserklärung des Kabinetts Brandt-Scheel die Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ zu eigen gemacht hatte, sie aber zugleich gegen das Begehren der DDR nach ausdrücklicher Anerkennung ihrer Völkerrechtssubjektivität ins Feld führte, und zudem aus der These vom Fortbestand der N. sowie der fortbestehenden Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes ihre Forderung nach besonderen innerdeutschen Beziehungen ableitete. Die im Art. 1 der Verfassung vom April 1968 enthaltene Charakterisierung der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde seitdem im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnung „sozialistischer deutscher Nationalstaat“ ersetzt. Die im Widerspruch zur neuen Interpretation der NF. stehenden Verfassungsnormen wurden schließlich von der Volkskammer mit Wirkung vom 7. 10. 1974 abgeschafft: Als „ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (Art. 1) will die DDR nunmehr verstanden werden. Aus der Präambel der Verfassung wurde der Hinweis auf die Verantwortung für den zukünftigen Weg der „ganzen deutschen Nation“ entfernt. Der 2. Absatz des Art. 8, der die „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ postulierte, wurde ersatzlos gestrichen. Für die Führung der DDR stellte die 1969/70 eingeleitete neue Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung insofern eine ernste Herausforderung dar, als sie ihr eigenes Bemühen um die Herausbildung eines spezifischen DDR-Staatsbewußtseins durch intensivere Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Deutschen in beiden Staaten behindert und gefährdet sah. Zudem meinte die SED, in dem Rückgriff der Bundesregierung auf die ursprünglich auch von ihr gebrauchte Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ ein Instrument zur fortgesetzten Einwirkung auf die innere Entwicklung der DDR sehen zu müssen, obwohl ein solcher Anspruch von der Bundesrepublik nicht geltend gemacht wurde. Im Grundlagenvertrag (Art. 6) war festgelegt worden, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet beschränkt und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit beider in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Trotzdem fühlte sich die SED durch die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung in die Defensive gedrängt, die ihren deutlichsten Ausdruck in der Politik der Abgrenzung der DDR findet. Nach Auffassung der SED-Führung läßt derzeit kein Kriterium den Schluß zu, daß eine einheitliche deutsche N. bestünde — weder existiere ein gemeinsames Territorium beider Staaten noch eine gemeinsame Wirtschaft. [S. 926]Auch ein drittes Kriterium — die Gemeinsamkeit bestimmender psychischer und moralischer Eigenschaften — verweise auf diametrale Unterschiede in den Lebensgewohnheiten und Denkweisen der Bürger beider Staaten. Eine gemeinsame Kultur existiere nicht mehr („Denn die herrschende Kultur ist stets die Kultur der herrschenden Klasse“, so A. Norden a.a.O., S. 23), von geschichtlicher Gemeinsamkeit könne angesichts des abweichenden Geschichtsverständnisses ebenfalls nicht mehr gesprochen werden. Schließlich lasse auch die gemeinsame deutsche Sprache keinen Schluß auf den Fortbestand einer N. zu: Deutsch werde in Österreich sowie in Teilen der Schweiz, Luxemburgs und Ostfrankreichs gesprochen, ohne daß daraus die Zugehörigkeit zur deutschen N. abzuleiten sei. Zwar dürfen nach Meinung der SED ethnische Besonderheiten nicht übersehen werden; sie könnten jedoch nicht das Wesen einer N. bestimmen — als das Bestimmende gilt vielmehr die Klassenstruktur, die sozialökonomische Gestalt einer Gesellschaft: „Nationen sind in erster Linie das Resultat grundlegender ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozesse und geschichtlicher Klassenkämpfe.“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Berlin [Ost] 1973, S. 16) Diese Anfang der 70er Jahre vollzogene Umdeutung der NF. ist in breiten Schichten der Bevölkerung der DDR auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen — teilweise sogar bei Mitgliedern der SED, die viele Jahre lang in einer ganz anderen Konzeption geschult worden waren. Im Anschluß an die von der Volkskammer am 7. 10. 1974 beschlossene Verfassungsänderung hielt E. Honecker eine Erläuterung für geboten. Auf der 13. Tagung des ZK der SED erklärte er im Dezember 1974: „Unser sozialistischer Staat heißt Deutsche Demokratische Republik, weil ihre Staatsbürger der Nationalität nach in der übergroßen Mehrheit Deutsche sind … Staatsbürgerschaft — DDR, Nationalität — deutsch. So liegen die Dinge.“ (ND 13. 12. 1974) Das auf dem IX. Parteitag im Mai 1976 verabschiedete Parteiprogramm der SED beschreibt die „sozialistische Nation“ als „eine von antagonistischen Widersprüchen freie, stabile Gemeinschaft freundschaftlich verbundener Klassen und Schichten, die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführt wird. Sie umfaßt das Volk der Deutschen Demokratischen Republik und ist gekennzeichnet durch den souveränen Staat auf deren Territorium.“ In der DDR wachse ein „sozialistisches Nationalbewußtsein, in dem sich sozialistischer Patriotismus und proletarischer Internationalismus organisch verbinden“. Auf die Bedeutung der NF. im Verständnis der SED hat schließlich im Jahr 1976 A. Kosing in einer umfangreichen Studie hingewiesen: „Das Problem der Nation ist so für uns zu einem wichtigen Feld des ideologischen Klassenkampfes geworden.“ (A. Kosing, Nation in Geschichte und Gegenwart, Berlin [Ost] 1976, S. 16) Die sozialistische N. in der DDR, deren Herausbildung nach Kosing bereits Mitte der 50er Jahre begann, und die „kapitalistische Nation in der BRD“ seien „Entwicklungsformen entgegengesetzter ökonomischer Gesellschaftsformationen“ (a.a.O., S. 99), sie ließen sich nicht vereinigen. Vergleiche mit anderen geteilten Ländern wie Korea und Vietnam hält der Autor nicht für zulässig. Während in diesen außereuropäischen Ländern ein Vereinigungsprozeß möglich bleibe, habe die DDR erkannt, daß ihre „frühere Zielsetzung, die beiden deutschen Staaten zu vereinigen und in einem längeren Entwicklungsprozeß zu einer einheitlichen sozialistischen deutschen Nation zu gelangen, durch die Gestaltung der realen geschichtlichen Bedingungen, durch den Verlauf des Klassenkampfes im nationalen wie internationalen Maßstab gegenstandslos und irreal“ geworden sei (a.a.O., S. 107). Ein „Nachweis der relativen ethnischen Homogenität der sozialistischen Nation in der DDR und der kapitalistischen Nation in der BRD“ zeige nur ihre „gemeinsame geschichtliche Herkunft“, beweise aber nichts hinsichtlich einer „sogenannten Einheit der gegensätzlichen sozialen Organismen“ (a.a.O., S. 146). Kosing legte großen Wert auf die Unterscheidung von N. und Nationalität: „Die sozialistische Nation in der DDR und die kapitalistische Nation in der BRD unterscheiden sich nicht ihrer ethnischen Charakteristik, ihrer Nationalität nach, sondern ihren sozialen Grundlagen und Inhalten nach, weil es sich um zwei qualitativ verschiedene historische Typen der Nation handelt.“ (a.a.O., S. 179) Die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt — nach einem Sieg der „sozialistischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland — wieder eine einheitliche, dann „sozialistische deutsche N.“ entstehen könnte, wollte Kosing „weder positiv noch negativ beantworten. Das wird von geschichtlichen Bedingungen abhängen, die heute niemand vorhersagen kann. Möglich ist verschiedenes.“ (a.a.O., S. 305 f.) Im Entwurf des ZK-Berichts an den IX. Parteitag der SED (1976) war zunächst ein Abschnitt über die Perspektiven zweier N. — einer bürgerlichen und einer sozialistischen — und ihre mögliche Vereinigung im Sozialismus enthalten. In der veröffentlichten Endfassung des Berichts fehlte dieser Aspekt. Bei der Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) erklärte Honecker: „… wenn der Tag kommt, an dem die Werktätigen der Bundesrepublik an die sozialistische Umgestaltung der Bundesrepublik Deutschland gehen, dann steht die Frage der Vereinigung beider deutscher Staaten vollkommen neu.“ (ND 16. 2. 1981) Ein am 10. 10. 1983 im ND veröffentlichter Brief Honeckers an Bundeskanzler Kohl endete mit der Feststellung, die DDR schließe sich der Forderung nach einem atomwaffenfreien Europa „im Namen des deutschen Volkes“ an. Auch andere Äußerungen von Sprechern der SED lassen es als nicht ausgeschlossen erscheinen, daß die DDR in einer veränderten und für sie günstigeren Situation einen Rückgriff auf die „nationale“ Argumentation der 50er und 60er Jahre als Mittel einer offensiven Deutschlandpolitik neu entdeckt. Vorerst jedoch bereitet es der SED erhebliche Mühe, die seit Anfang der 70er Jahre gewandelte Interpretation der NF. im eigenen Herrschaftsbereich und auf interna[S. 927]tionaler Ebene zu begründen und zu verteidigen. Deutschlandpolitik der SED; Nationalismus; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924–927 Nahrungsgüterwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD)Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971…
DDR A-Z 1985
Marxismus-Leninismus (ML) (1985) Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 Mit ML werden allgemein die von Karl Marx, Friedrich Engels und W. I. Lenin begründeten Lehren in ihren weltanschaulichen, philosophischen, (sozial-)wissenschaftlichen und politischen Ausprägungen bezeichnet. Speziell, hinsichtlich der kommunistischen Parteien, hat der ML die Funktion der allein gültigen Weltanschauung oder Ideologie. In den kommunistischen Einparteienstaaten ist er die Staatsideologie. Das Lehrgebäude des ML hat sich historisch zu unterschiedlichen aktuellen Formen entwickelt; es verändert sich weiter. Trotz aller Veränderungen und Unterschiede im einzelnen gibt es jedoch einen festen Kern von Lehrsätzen und -meinungen, weshalb man auch vom ML als einem „Dogma“ spricht. Festgelegt und ausgelegt wird das Dogma durch die Führungen der kommunistischen Parteien. In der DDR bestimmt die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) über Umrisse und Inhalte der gültigen Lehre des ML. Dabei ist sie, gemäß den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus (Internationalismus, Proletarischer), an die Festlegungen, die die Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) trifft, gebunden. Das gegenwärtig herrschende DDR-offizielle Verständnis von ML wird in den folgenden Kapiteln~I bis III in seinen Grundpositionen systematisch beschrieben sowie an entscheidenden Stellen erläutert und interpretiert. Die Ausführungen stützen sich auf die wichtigsten aktuellen Selbstdarstellungen des DDR-ML (Literaturangaben am Ende des Artikels). Sie erfolgen jedoch aus der Distanz des Außenstehenden. Deshalb ist auch die dem ML eigene und für Ungeschulte oft unverständliche Sprache nicht übernommen, sondern, soweit als möglich, durch eine allgemein verständliche Ausdrucksweise ersetzt worden. I. Grundsätzliche Aspekte Die beiden Teilstücke, der Marxismus einerseits und der Leninismus andererseits, werden heute üblicherweise nicht mehr voneinander geschieden. Beide sind eine symbioseartige Verbindung eingegangen, die schon dadurch zustande kam, daß einmal Lenin auf Marx und Engels aufbaute und daß zum anderen Engels Marx mehr als ein Jahrzehnt überlebte und seinerseits die ursprünglich zusammen mit Marx erarbeitete Lehre weiterentwickelt hat. Auch kann der ML als Gesamtheit bereits auf eine über 50jährige Geschichte zurückblicken. Heute wird hinsichtlich einzelner Teilelemente des ML der eine „Vater“ eher in Anspruch genommen als ein anderer (s. die entsprechenden Hinweise im nächsten Kapitel), aber eine Heraustrennung des Marxismus oder Leninismus aus dem ML findet nicht statt, ja wird tendenziell als des Revisionismus oder Dogmatismus verdächtig abgelehnt (Abweichungen). Für den ML als Gesamtheit werden im allgemeinen drei grundsätzliche Aspekte unterschieden: ein weltanschaulicher, ein philosophisch-wissenschaftlicher und ein politischer. A. Der ML als Weltanschauung Im Selbstverständnis der SED und der an sie gebundenen Wissenschaftler in der DDR ist der ML die „Weltanschauung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“. „Weltanschauung“ ist er insofern, als er ein philosophisches System mit Aussagen über die Natur, den Menschen und die Gesellschaft darstellt, das „bestimmte moralische Überzeugungen, Normen und ästhetische Anschauungen“ einschließt. Der ML gibt, wie es heißt, dem Menschen „die grundlegende Orientierung für sein Verhalten und Handeln in allen Bereichen seines Lebens, in Beruf und Familie, im politischen Leben, überhaupt in allen sozialen Beziehungen“ (Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch …, S. 7 f.). Gemäß seinem Weltanschauungscharakter beansprucht der ML Einmaligkeit: „Die marxistisch-leninistische Weltanschauung unterscheidet sich sowohl ihrem Klasseninhalt als auch ihrem wissenschaftlichen Charakter nach grundlegend von allen anderen Weltanschauungen der Vergangenheit und der Gegenwart.“ (Ibd.) „Wissenschaftlichkeit“ (Wissenschaft) und ein spezifischer „Klassenin[S. 859]halt“ (Klasse/Klassen, Klassenkampf) sind also die Kriterien, die der ML zur Begründung seiner Überlegenheit über jede Weltanschauung heranzieht. Er behauptet, die objektiven Gesetze der Welt- und Menschheitsgeschichte in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung erkannt zu haben. Sie wiesen der Arbeiterklasse die „historische Mission“ zu, „Schöpfer der kommunistischen Gesellschaftsformation“ zu sein und die Geschichte der Menschheit zu vollenden. Klasseninteresse der Arbeiterklasse und Menschheitsinteresse fielen zusammen. Demnach begreift sich der ML als die einzig „wissenschaftliche“ und, da Klassen ihre Interessen historisch gesehen nur in Revolutionen durchsetzen können, „revolutionäre“ Weltanschauung. Solches Selbstverständnis schließt den Anspruch ein, er, der ML, sei „allein“ (!) geeignet, „die Probleme der gegenwärtigen und künftigen Epoche zu lösen“ (Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 200). In der DDR hat die SED den ML als die für das politische System und die Gesamtgesellschaft verbindliche Weltanschauung etabliert. So heißt es im Parteiprogramm von 1976 folgerichtig: „Unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vollzog sich in der Deutschen Demokratischen Republik eine grundlegende Wende in der Geschichte des deutschen Volkes, die Wende zum Sozialismus … Im Sozialismus ist die wissenschaftliche Weltanschauung der Arbeiterklasse, der Marxismus-Leninismus, die herrschende Ideologie.“ B. Der ML als philosophisches System Der ML wird von den maßgeblichen Philosophen in der DDR als das „einheitliche System der von Marx und Engels begründeten und von Lenin weiterentwickelten philosophischen, ökonomischen und politischen Lehren“ bestimmt (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 738). Philosophiegeschichtlich gesehen, handele es sich um ein System des Materialismus (im Gegensatz zum Idealismus), dessen Besonderheiten in der Übernahme und Weiterentwicklung der Hegelschen Dialektik, in der Betonung der „Praxis“ als Wahrheitskriterium und in der Forderung der Parteilichkeit als Voraussetzung auch der wissenschaftlichen Arbeit zu sehen seien. „Einheitlich“ ist dieses System, entsprechend den Vorstellungen der Theoretiker des ML, insofern, als seine drei Bestandteile ein gemeinsames Kategoriengerüst haben und eine Einheit bilden. Die drei Bestandteile sind: der Dialektische und Historische Materialismus, die Politische Ökonomie, der Wissenschaftliche Kommunismus. Sie „stehen in einer bestimmten Beziehung zueinander, sie hängen voneinander ab und bedingen sich gegenseitig; sie gehen ineinander über und durchdringen sich wechselseitig“ (Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch …, S. 26). Gegenstand des ML sind das Verhältnis des Menschen zur Welt, d.h. zur Natur und zur geschichtlich gewordenen und, vor allem, ökonomisch (also vom Entwicklungsstand der Produktivkräfte und der Eigentumsverhältnisse [ Eigentum ], den Produktionsverhältnissen) bestimmten Gesellschaft. Von diesen Grundannahmen ausgehend befaßt sich der ML mit dem Verhältnis des Materiellen zu dessen Widerspiegelung, dem Ideellen; ferner mit der ebenfalls dialektisch gedachten Beziehung zwischen Subjekt und Objekt (Subjektiver Faktor). Der ML macht es sich zur Aufgabe, die (dialektischen) Gesetze und Gesetzmäßigkeiten in Natur und Gesellschaft, d.h. besonders die „Triebkräfte“ der natur- und gesellschaftsgeschichtlichen Entwicklung, zu erkennen. Er will eine allein aus den materiellen Bedingungen entwickelte, eine „konsequente und umfassende materialistische Auffassung von der Welt“ begründen. Diese soll darauf gerichtet sein, die Welt „nicht nur zu erklären, sondern den Menschen zu befähigen, sie sich geistig und praktisch anzueignen, um sie zu verändern“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 740). Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse. In den Rahmen dieser Aufgabenstellung gehört es aber auch, die Erscheinungsformen von Religion/Ideologie, Kultur, Kunst und Wissenschaft zu deuten (Basis-Überbau-Problematik). C. Der ML als politische Handlungslehre Der ML unterscheidet sich von allen anderen Weltanschauungen und philosophischen Richtungen grundlegend durch den von ihm behaupteten spezifischen Zusammenhang von Theorie und Praxis. Ideen und Theorien, so heißt es schon bei Marx, können nur wirksam werden, wenn sie „praktisch“ werden. Prinzipiell hält der ML die Welt ebenso für erkennbar wie die ihre Entwicklung bestimmenden Gesetzmäßigkeiten. Damit können, wie weiterhin behauptet wird, auch die Voraussetzungen und Notwendigkeiten menschlichen Handelns wissenschaftlich erfaßt und erklärt werden. Praxis läßt sich aus der Theorie ableiten. Aber auch die umgekehrte Annahme gilt: Praxis wirkt auf Theorie zurück; Theorie steht gegenüber der Praxis in der Pflicht. Die Theorie hat die einzelnen praktischen Handlungen zu verallgemeinern, Lehren aus ihnen zu ziehen, sich selbst zu korrigieren, zu verfeinern und weiterzuentwickeln. Das Spektrum dieser Annahmen wird im ML, verdichtet, als „Einheit von Theorie und Praxis“ bezeichnet. Praxis und Theorie in ihrer am weitesten vorangetriebenen Form werden als „revolutionär“ bezeichnet. Ihre Inhalte bestimmen sich also letztendlich aus der Erkenntnis und Verwirklichung der Gesetze des Klassenkampfes. Der ML definiert sich somit als das „theoretische Organ der praktisch-revolutionären Bewegung“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 739). [S. 860]Der ML dient der Arbeiterklasse und ihrer Partei als „Anleitung zum Handeln“. Er ist, wie es offiziell heißt, die theoretische Grundlage für die Strategie und Taktik des Klassenkampfes und der sozialen Revolution sowie für die Gestaltung der sozialistischen/kommunistischen Gesellschaft. Zugleich behauptet er von sich, das theoretische Ergebnis der historisch und aktuell unter seiner eigenen Anleitung gewonnenen Erfahrungen zu sein. II. Die „Philosophie des Marxismus-Leninismus“ A. Allgemeine Charakterisierung Wie bereits erwähnt, hat der ML in seiner gegenwärtig in der DDR gültigen Gestalt drei Bestandteile, einen philosophischen, einen ökonomischen und einen politischen. Sie werden, trotz der behaupteten „dialektischen Einheit“, üblicherweise auch in den einschlägigen Lehrbüchern und Abhandlungen der DDR-Wissenschaftler getrennt dargestellt. In gleicher Weise sei hier verfahren. In diesem Abschnitt (II) werden der Dialektische Materialismus und der Historische Materialismus behandelt. Der anschließende Abschnitt (III) ist dem Wissenschaftlichen Kommunismus gewidmet. (Für die Politische Ökonomie wird auf den entsprechenden Hauptartikel verwiesen.) Der Dialektische und Historische Materialismus, seinerseits eine aus zwei aufeinander bezogenen Teilen bestehende „Einheit“, wird auch als „Synonym für die Philosophie des Marxismus-Leninismus“ bezeichnet; er ist „als Bestandteil des Marxismus-Leninismus zugleich dessen philosophisches, d.h. theoretisch-weltanschauliches, erkenntnistheoretisches und methodologisches Fundament“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 752). Insofern kommt dem Dialektischen und Historischen Materialismus im Verhältnis zur Politischen Ökonomie und zum Wissenschaftlichen Kommunismus eine Sonderstellung zu. Dialektischer und Historischer Materialismus stützen sich vor allem auf Engels („Anti-Dühring“, 1878, und „Dialektik der Natur“, 1873 ff.) und Lenin („Materialismus und Empiriokritizismus“, 1909). Marx' Auffassungen werden dabei weitgehend in ihrer Interpretation durch Engels und Lenin rezipiert, was unter anderem zur Folge hat, daß dem jungen Marx (vor der „Deutschen Ideologie“, 1845–46) eine recht geringe Bedeutung zukommt. Erst in jüngster Zeit deutet sich eine Schwerpunktverlagerung zugunsten Marx' und vor allem auch seiner frühen Werke an. Als äußere Anzeichen hierfür sind die beiden folgenden anzusehen: Der Rohentwurf „Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie“ (1857–58) wird häufiger auch dort zitiert, wo früher „Das Kapital“ einzige Quelle war; die Redaktionen der neuen „Marx-Engels-Gesamtausgabe“ (MEGA) in Moskau und Berlin (Ost) haben die Veröffentlichung der Arbeiten des jungen Marx, einschließlich der bisher nicht gedruckten „Arbeitshefte“ aus der Pariser Zeit (1844), nicht zurückgestellt. Als im großen und ganzen überholt gelten in der DDR wie in der Sowjetunion die dogmatischen Festlegungen Stalins; sein lange Jahre als wichtig angesehener Aufsatz „Über dialektischen und historischen Materialismus“ (1938) wird kaum noch erwähnt. Die Philosophie des ML hat sich seit den 60er Jahren mit verschiedenen Strömungen der westlichen Philosophie, Sozialphilosophie und Gesellschaftstheorie auseinandergesetzt: der Systemtheorie (System/Systemtheorie) und Kybernetik, ferner dem Strukturalismus, dem Funktionalismus, der Informations- und Spieltheorie sowie der allgemeinen Wissenschaftstheorie; darüber hinaus mit den Theoremen der sog. „Frankfurter Schule“ (Th. W. Adorno, M. Horkheimer, J. Habermas, H. Marcuse, E. Fromm), den Auffassungen der Theoretiker der „Praxis“-Gruppe in Jugoslawien (P. Vranicki, G. Petrović, R. Supek, S. Stojanović u.a.), den Veröffentlichungen von Vertretern des demokratischen Sozialismus (R. Löwenthal) und von Repräsentanten der These von der postindustriellen oder „technotronischen“ Gesellschaft (R. Aron, Z. K. Brzezinski, D. Bell, J. K. Galbraith). Solche kritischen Auseinandersetzungen haben Verfeinerungen der Argumentation im Dialektischen wie im Historischen Materialismus bewirkt. Sie haben darüber hinaus die Theorie- und Konzeptbildung etwa in der marxistisch-leninistischen Soziologie und Empirischen Sozialforschung, Politologie und Sozialpsychologie (Psychologie, IV. D.) befruchtet. Eine „Erosion“ des ideologischen Dogmas, wie westliche Beobachter sie in den 60er und 70er Jahren festzustellen glaubten, ist allerdings ausgeblieben. Entsprechende Ansätze wurden durch die Ausrichtung auf die Erfordernisse der „Praxis“, die seit dem Machtantritt Honeckers auch für die Philosophie als Gesellschaftswissenschaft vorangetrieben worden ist (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XVI.), zum Stillstand gebracht. Gleichermaßen ausschlaggebend war, daß die SED angesichts der tschechoslowakischen, polnischen und eurokommunistischen Entwicklungen für die Stabilität des eigenen Systems fürchtete. 1. Materialismus und Idealismus Die Vertreter des ML in der Sowjetunion wie in der DDR behaupten, daß die Seinslehre (in Form der Lehre vom Sein als solchem mit der Betonung der Frage nach dem Sein des Seienden) seit Ludwig Feuerbach überholt wäre. Der (dialektische) Materialismus habe die Grundfrage der Philosophie als Frage nach dem Verhältnis von Materie (Natur, Sein, objektive Realität) und Bewußtsein (Geist, [S. 861]Denken) — als Frage nach dem, was im Verhältnis von Bewußtsein und Materie das Primäre, das Hervorbringende oder Bestimmende sei — neu gestellt und endgültig beantwortet. Der Grundfehler aller Varianten der idealistischen Philosophie sei, daß sie das Bewußtsein für das Bestimmende erklärten, die Materie also als zweitrangig betrachteten. Erst der „dialektisch-materialistische Materiebegriff“ habe das Gemeinsame aller — im einzelnen qualitativ und quantitativ unterschiedlichen — Gegenstände, nämlich „objektive Realität“ zu sein, die außerhalb des menschlichen Bewußtseins existiere, adäquat erfaßt. Der ML definiert „Materie“ wie folgt: „Die Materie ist eine philosophische Kategorie zur Bezeichnung der objektiven Realität, die dem Menschen in seinen Empfindungen gegeben ist, die von unseren Empfindungen kopiert, fotografiert, abgebildet und unabhängig von ihnen existiert“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 14, S. 124). Der Materie wird dabei allgemein jede bestimmte, konkrete Existenzform abgesprochen. Schon bei Engels heißt es: „Die Materie als solche ist eine reine Gedankenschöpfung und Abstraktion. … Materie als solche, im Unterschied von den bestimmten, existierenden Materien, ist also nichts Sinnlich-Existierendes.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 519) Zusätzlich behauptet der ML, daß sich die Materie in ewiger (dialektischer) Bewegung befinde und immer neue Erscheinungsformen hervorbringe. Schließlich gehört es zu den Grundvorstellungen des ML, daß sich die Materie grundsätzlich von niederen zu höheren Formen (Fortschrittsprinzip) bewegt. Mit diesen Auffassungen grenzt sich der ML im Selbstverständnis sowohl vom „subjektiven“ wie vom „objektiven“ Idealismus ab. In Frontstellung zum subjektiven Idealismus wird darauf hingewiesen, daß die Materie außerhalb und unabhängig vom menschlichen Bewußtsein existiere. Gegenüber dem objektiven Idealismus wird ins Feld geführt, daß es die Welt der „absoluten Idee“ o. ä. nicht gebe, sondern daß „außerhalb und unabhängig vom Bewußtsein nur die ewig sich bewegende Materie“ existieren könne (Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch …, S. 69). 2. Materie und Bewußtsein „Die einzige Eigenschaft der Materie“, sagt Lenin (Werke, Bd. 14, S. 124), „an deren Anerkennung der philosophische Materialismus gebunden ist, ist die Eigenschaft, objektive Realität zu sein.“ Der philosophische Materiebegriff sage nichts über die qualitative und quantitative Beschaffenheit der Bewegungs-, Struktur- und Entwicklungsformen der Materie aus; er enthalte lediglich eine weltanschauliche und erkenntnistheoretische Aussage über das Verhältnis von Materie und Bewußtsein — und zwar dergestalt, daß die Materie primär, das Bewußtsein sekundär sei. Das Bewußtsein ist nach dieser Auffassung keine von der Materie unabhängige Erscheinung, sondern an eine bestimmte „hochorganisierte Materie“, an das Zentralnervensystem und das Gehirn des Menschen, gebunden. „Das Bewußtsein ist kein materielles Produkt …, sondern eine komplizierte Tätigkeit, deren Spezifik die Fähigkeit ist, die objektive Realität in ideellen Formen widerzuspiegeln, abzubilden, Materielles in Ideelles umzusetzen und zu übersetzen.“ (Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 59) Die Abbild- oder Widerspiegelungstheorie wird damit zur zentralen erkenntnistheoretischen Lehre des DM (s. u., Kap. #548#ii. II. B. 3.). Bewußtsein wirkt jedoch seinerseits auf die materielle Welt zurück. „Es gestattet den Menschen, ihre Wechselbeziehungen mit der natürlichen und sozialen Umwelt zu regulieren und planmäßig zu lenken.“ (Ibd., S. 60) Das menschliche Bewußtsein als gesellschaftliche Erscheinung wird als Instrument zur aktiven Umgestaltung von Natur und Gesellschaft begriffen (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein); es unterliegt dem Gesetz der Höherentwicklung der Materie. Seine höchste Form, das sozialistische Bewußtsein, „ist seinem Charakter nach wissenschaftlich und revolutionär, ist Erkenntnis und Anleitung zum Handeln zugleich … Es muß durch die Partei der Arbeiterklasse und unter ihrer Führung ständig in die werktätigen Massen hineingetragen und gefestigt werden.“ (Ibd., S. 136). B. Der Dialektische Materialismus (DM) 1. Die Dialektik und ihre Hauptkategorien Die Dialektik wird im gegenwärtigen ML als „Produkt der Entwicklung des philosophischen Denkens“ seit der Antike begriffen. Dabei unterscheidet die marxistisch-leninistische Philosophiegeschichtsschreibung zumeist in der vormarxistischen Philosophie zwischen einer spontanen, „naturwüchsig-naiven“ und der idealistischen Dialektik von Kant bis Hegel. Hegels Dialektik gilt als die „größte Errungenschaft“ der klassischen deutschen Philosophie. Sie wird, wie schon von Marx, als bedeutsame theoretische Grundlage des DM angesehen; ihre Weiterentwicklung durch Marx und Engels habe eine „Revolution“ in der Philosophie bewirkt (vgl. Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 71). Die Dialektik wird als „philosophische Wissenschaft von den allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetzen der Natur und Gesellschaft sowie des Denkens“ und als „allgemeine Theorie des Zusammenhangs und der Entwicklung sowie allgemeine Methode des Denkens und Handelns“ definiert (vgl. ibd., S. 70). Unter Dialektik in diesem Sinne wird ein Wirkungszusammenhang verstanden, bei dem Dinge, Systeme usw. nicht nur Einwirkungen der verschiedensten Art von anderen Dingen, Systemen [S. 862]usw. ausgesetzt sind, sondern selbst auch auf diese zurückwirken. Der DM betrachtet dementsprechend das Universum als einen Gesamtzusammenhang von Wechselwirkungen. Methodologisch ergäbe sich daraus die Forderung, bei der Analyse eines Sachverhaltes alle Wechselwirkungszusammenhänge zu berücksichtigen. Da dies die menschliche Erkenntnisfähigkeit übersteige, sei es im besten Falle möglich, die wesentlichen Wechselwirkungen zu untersuchen. Wechselwirkungen können ebenso als Widersprüche (Widerspruch) auftreten und erfaßt werden wie als Kausalitätsbeziehungen (s. u. Unterabschn. a). Die Entwicklung/Bewegung erfolgt nach bestimmten Gesetzen (s. u. Kap. #548#ii. II. B. 2.). Im DM der Gegenwart werden — im Zuge der Betonung von Methodenproblemen und der Versuche der Operationalisierung einzelner Axiome — die wesentlichen Aspekte der materialistischen Dialektik in der methodologisch-methodischen Dimension gesehen. Die dialektische Methode sei sowohl „allseitig“ wie historisch-empirisch ausgerichtet. Gerade durch diesen ihren Doppelcharakter könne sie die Fakten in ihren vielfältigen Zusammenhängen erkennen und adäquat analysieren. Die dialektische Methode bedient sich bestimmter, bereits bei Hegel auffindbarer Kategorien und Kategorienpaare. Im folgenden sollen diejenigen behandelt werden, denen eine besondere gesellschaftlich-politische Bedeutung zukommt. a) Ursache und Wirkung Die Kausalbeziehung (Ursache und Wirkung) ist ein Spezialfall der Wechselwirkung. Hier wirkt x auf y ein, während die Rückwirkung von y auf x praktisch null ist und darum vernachlässigt werden kann. Umstritten in der gegenwärtigen Diskussion des DM sind die Fragen, ob x zeitlich vorangeht und ob die Wirkung gleichzeitig mit dem Vergehen der Ursache entsteht. Das Kausalprinzip des DM besagt, daß jedes Geschehen in der Welt seine materielle Ursache hat; die Kausalität trägt also absoluten und universellen Charakter. Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen inneren und äußeren Ursachen; sie bilden eine dialektische Einheit, d.h. die inneren Ursachen werden nur wirksam durch die Einwirkungen der äußeren Ursachen und umgekehrt. In den höheren Bewegungsformen der Materie kommt den inneren Ursachen eine immer größere Bedeutung zu. Organische wie gesellschaftliche Systeme verändern und entwickeln sich vor allem aufgrund ihrer inneren Bedingungen. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft wird ausschließlich durch innergesellschaftliche Ursachen, nämlich durch die Entwicklung der Produktivkräfte, vorangetrieben. b) Notwendigkeit und Zufall Im Gegensatz zum mechanischen Materialismus, der Kausalität nur im Sinne von linearer Kausalität versteht, die materielle Welt also als eine einzige ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen begreift, verläuft aus der Sicht des DM die Entwicklung in einem dialektischen Prozeß von Notwendigkeit und Zufall. Das wesentliche Moment ist die Notwendigkeit, die (wie die Materie) objektiven Charakter trägt und unabhängig vom Bewußtsein existiert. Ähnlich wie die dialektische Bestimmung der Beziehungen zwischen „Allgemeinem“ und „Einzelnem“ oder zwischen „Wesen“ und „Erscheinung“ lautet auch die für das Kategorienpaar „Notwendigkeit/Zufall“: die Notwendigkeit tritt in vielen und durch viele Zufälligkeiten zutage (vgl. Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 236). Beide können und müssen im Bewußtsein der Menschen theoretisch widergespiegelt werden, d.h. sie können und müssen vom Menschen erkannt werden. Notwendigkeit und Zufall stehen in einem dialektischen Zusammenhang, der auch als Gegensatz bestimmt wird. Dieser Gegensatz allerdings ist „nicht absolut, sondern relativ, d.h. er besteht nur im Rahmen bestimmter Bedingungen. Ein Ereignis, das unter bestimmten Bedingungen notwendig ist, kann unter anderen Bedingungen zufällig sein und umgekehrt.“ (Ibd., S. 359) Entscheidend ist nun, daß z.B. im gesellschaftlichen Bereich die Absteckung dieses Bedingungsrahmens und damit dessen, was jeweils als notwendig und was als zufällig anzusehen ist, mehr oder weniger von der Entscheidungselite der Partei abhängt. Insofern ist gerade dieses Kategorienpaar von großer politischer Bedeutung. c) Möglichkeit und Wirklichkeit Mit dem eben genannten Problembereich hängt die Dialektik von Möglichkeit und Wirklichkeit eng zusammen. Möglich im Sinne des DM ist ein Ereignis dann, wenn es — bezogen auf bestimmte Bedingungen — sowohl eintreten als auch nicht eintreten kann. Was wirklich ist, muß möglich sein, während das Umgekehrte nicht gilt. Die Wirklichkeit ist realisierte Möglichkeit. Von besonderer Bedeutung ist die Art und Weise, wie durch gesellschaftliches Handeln in der geschichtlich gewordenen Gesellschaft aus Möglichkeiten Wirklichkeiten werden. Im DM werden grundsätzlich zwei Formen des gesellschaftlichen Handelns unterschieden: spontanes und bewußtes Handeln. Spontan ist das Handeln von einzelnen, Gruppen, Schichten, Klassen oder auch Institutionen, wenn es aus unmittelbarem Impuls ohne umfassende Einsicht in die Gesamtzusammenhänge und die in ihnen wirkenden Gesetzmäßigkeiten erfolgt. Bewußtes Handeln basiert demgegenüber auf wissenschaftlicher Erkenntnis, die — zumindest in der Gegenwart — nur auf der Grundlage des ML möglich [S. 863]sei. Beide Handlungsformen können Möglichkeit in Wirklichkeit umwandeln. Daraus ergibt sich das Problem, daß festzulegen ist, welche von beiden in einer bestimmten gesellschaftlichen Situation ausschlaggebend gewesen oder, im Falle aktueller Politik, angemessen (richtig) ist. Entsprechende Kontroversen durchziehen den ML von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. Im DDR-offiziellen ML ist bewußtes gesellschaftliches Handeln dem spontanen übergeordnet, auch wenn grundsätzlich an einer dialektischen Beziehung zwischen beiden festgehalten wird. d) Freiheit und Notwendigkeit Engels' an Hegel anknüpfende Definition der Dialektik von Notwendigkeit und Freiheit ist für den DM noch immer verbindlich: „Nicht in der geträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 106) In diesem Sinne definieren M. Buhr und A. Kosing (Kleines Wörterbuch …, S. 116): Freiheit ist das „Verhältnis des Menschen zur objektiven Gesetzmäßigkeit (Notwendigkeit) in Natur und Gesellschaft, insbesondere der Grad ihrer Erkenntnis und praktischen Beherrschung“. Freiheit als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können, oder auch die „individuelle Freiheit“ werden vom DM zwar zur Kenntnis genommen; doch gelten sie als abstrakte und subjektivistische Varianten des Begriffs, weil der Bezug zu den objektiven Natur- bzw. Gesellschaftsgesetzen und -gesetzmäßigkeiten fehlt. Die eigentliche Freiheit besteht, so Engels (ibd.), „in der auf Erkenntnis der Naturnotwendigkeiten gegründeten Herrschaft über uns selbst und über die äußere Natur“. In der Geschichte der Menschheit durchlaufen, gemäß den Vorstellungen der marxistisch-leninistischen Philosophen, auch Freiheit und Notwendigkeit einen dialektischen Entwicklungsprozeß: „Jeder Fortschritt in der Kultur war ein Schritt zur Freiheit.“ (Engels, ibd.) Mit der zunehmenden Erkenntnis der Notwendigkeit durch die Menschen und entsprechendem Handeln werde immer mehr gesellschaftliche Freiheit verwirklicht — Freiheit, in der die Notwendigkeit zwar „aufgehoben“ sei, aber nicht aufgehört habe, Notwendigkeit zu bleiben. Die kommunistische Gesellschaft der Zukunft sei in diesem Sinne als das „Reich der Freiheit“ zu bezeichnen. Aus dieser Lehre von der Freiheit wird nicht nur die SED-Propaganda und -Politik (Kampf gegen „Unfreiheit“ und „Freiheitsillusionen“) gespeist (Agitation und Propaganda). Sie ist auch grundlegend für die marxistisch-leninistische Persönlichkeitstheorie und die entsprechenden Erziehungsideale (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). 2. Dialektische Entwicklungsgesetze Die Entwicklungskonzeption des ML wird in drei sog. Grundgesetzen der Dialektik erkennbar: dem Gesetz von der Einheit und vom Kampf der Gegensätze; dem Gesetz vom Umschlagen quantitativer in qualitative Veränderungen; dem Gesetz der Negation der Negation. Das erste Grundgesetz der Dialektik sagt aus, daß die Existenzform der Materie die Selbstbewegung ist und daß Triebkraft jeder Bewegung und erst recht jeder Entwicklung die den „Dingen innewohnenden dialektischen Widersprüche“ (Widerspruch) sind. Zur Erklärung der qualitativ verschiedenen Erscheinungsformen der Materie dient dem DM das zweite Grundgesetz der Dialektik, das Gesetz vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative. Qualität ist die wesentliche bzw. invariante Eigenschaft von Dingen, Systemen usw.; Quantität erfaßt Mengen (Größe, Anzahl, Gewicht, Intensität) dieser Qualitäten. Das Maß gibt die Grenze an, bis zu der sich eine gegebene Qualität quantitativ ändern kann, ohne aufzuhören, eben diese Qualität zu sein. Qualitätsänderungen können, gemäß dem „Gesetz“, sprunghaft (revolutionär) erfolgen, durch stoffliche, quantitative Veränderungen, also z.B. durch kontinuierliche (evolutionäre) Zu- oder Abnahme der Anzahl der Elemente eines materiellen Systems. Qualitätsänderungen können aber auch dann eintreten, wenn die Zahl der Elemente des Systems gleich bleibt und sich nur deren Anordnung oder Kopplung ändert. Heute ist dieses „Gesetz“ vor allem politisch bedeutsam im Kampf gegen Reformismus und Revisionismus, denen der DM die Notwendigkeit der revolutionären, qualitativen Veränderungen entgegensetzt, sowie im Kampf gegen Sektierertum und linksradikale Strömungen, gegen die er die Notwendigkeit der allmählichen, quantitativen Vorbereitung jeder revolutionären Umwälzung hervorhebt. Der Umschlag von einer Qualität in eine andere heißt „dialektischer Sprung“. Eine für die Gesellschaft besonders wichtige Form des dialektischen Sprungs ist die soziale Revolution, d.h. der Umschlag von einer Gesellschaftsformation in eine andere. Neu in der Diskussion des DM ist eine systemtheoretische Variante des dialektischen Sprungs. Obwohl die politische — und damit auch die philosophische — Bedeutung der Systemtheorie in der DDR zurückgegangen war, spielten und spielen einige ihrer Elemente im philosophischen Denken noch immer eine bedeutsame Rolle. Der Vorteil der systemtheoretischen Variante liegt vor allem darin, [S. 864]daß der dialektische Sprung — infolge eines höheren Abstraktionsgrades — ohne Schwierigkeiten auf sehr viele unterschiedliche Erscheinungen übertragen werden kann. Die Aussage verliert dafür aber an Informationsgehalt. Die dialektisch-materialistische Systemtheorie unterscheidet systemzerstörende von systemerhaltenden Sprüngen. Beispielsweise ist die proletarische Revolution ein solcher systemzerstörender Qualitätsumschlag; da jedoch das kapitalistische System nur ein historisch bedingtes Teilsystem des Gesamtsystems „menschliche Gesellschaft“ ist, die Diktatur des Proletariats aber eine höhere Entwicklungsstufe darstellt, ist der systemzerstörende Qualitätsumschlag bezüglich eines Teilsystems ein systemerhaltender für das Gesamtsystem. Daraus folgt, daß Entwicklung letztlich nur über solche Qualitätssprünge erfolgen kann, die systemerhaltenden Charakter tragen. Ein systemerhaltender Qualitätsumschlag ist identisch mit der dialektischen Negation. Im Gegensatz zur Negation der formalen Logik treten also zwei positive Momente in der dialektischen Negation auf: 1. Das Negativum „Nicht-A“ stellt in bezug zur Entwicklung des Gesamtsystems etwas Positives dar; 2. das Gesamtsystem wird nicht negiert, sondern nur eine wesentliche Eigenschaft davon, während andere wesentliche Eigenschaften „aufgehoben“ bzw. bewahrt werden. Das „Gesetz“ der Negation der Negation besagt, daß die Entwicklung nicht auf dem Stand der Qualität „Nicht-A“ stehenbleibt, sondern auf eine Rückkehr zur Qualität „A“ drängt, freilich auf einer höheren Stufe. Lenin gebraucht dafür das Bild der Spirale. Mit der Negation der Negation ist der Entwicklungszyklus abgeschlossen, aber nur insofern, als die ihm entsprechende Qualität ihre Variationsmöglichkeiten im Stadium der Negation ausgeschöpft hat und im Stadium der Negation der Negation eine weitere Entwicklung nur noch hinsichtlich anderer Qualitäten möglich ist. So ist mit der Beseitigung des Kapitalismus und dem Aufbau des Sozialismus/Kommunismus der Entwicklungszyklus der menschlichen Gesellschaft abgeschlossen, den Marx als die „Vorgeschichte“ bezeichnete. Folgt man dem Gesetzesverständnis der analytischen Philosophie, so handelt es sich bei den Grundgesetzen der Dialektik weder um Gesetze (logische oder Naturgesetze) noch um Gesetzesaussagen einer empirischen Wissenschaft; denn Gesetze und Gesetzesaussagen sollen inhaltlich gesättigt sein und uneingeschränkt in Raum und Zeit gelten. Die Gesetze des ML sind eher als Axiome oder Normen zu bestimmen; denn als Grundlage von Aussagensystemen haben sie axiomatischen und normativen Charakter. Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Auslegungsmöglichkeiten, die inhaltliche Auffüllung dieser Gesetze so gut wie unbegrenzt oder, anders ausgedrückt, beliebig ist. 3. Marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie Aus der „Grundfrage der Philosophie“ (s. o. Kap. #548#ii. II. A. 1. u. 2.) ergibt sich das Problem, wie das Bewußtsein die Wirklichkeit widerspiegelt. Damit wird das Gebiet der marxistisch-leninistischen Erkenntnistheorie betreten. Diese ist, im Selbstverständnis des ML, „als relativ selbständige philosophische Disziplin ein organischer Bestandteil des Gesamtsystems der marxistisch-leninistischen Philosophie“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 1, S. 365). Ihre Grundsätze können wie folgt zusammengefaßt werden: a) Die Dialektik ist auch die Lehre von den allgemeinen Formen und Gesetzen des Denkens; insofern gibt es nur eine „relativ selbständige“, keine eigenständige marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie. b) Die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie untersucht den Erkenntnisprozeß in seiner Komplexität und Vielgestaltigkeit. Ihr obliegt die philosophische Analyse von Materialien aus der Geschichte der Erkenntnis und der Wissenschaften ebenso wie die philosophische Verarbeitung von relevanten Ergebnissen der Einzelwissenschaften (z.B. der Psychologie) und der gesellschaftlichen Praxis. c) Da, der Axiomatik des DM folgend, Real- und Erkenntnisdialektik übereinstimmen, halten es die Vertreter des DM für unzulässig, bei der Analyse von Denkformen und Denkgesetzen von den Denkinhalten zu abstrahieren (im Gegensatz z.B. zu Kants Erkenntnistheorie). d) Erkenntnissubjekt ist im ML nicht unmittelbar das Individuum, sondern die „Gesellschaft“ (im Sinne von sozialen Gruppen, Kollektiven, Klassen) oder genauer: die „gesellschaftlich organisierte Menschheit“ — auch wenn die Erkenntnis als an die Erkenntnistätigkeit der Individuen „gebunden“ angesehen wird. Erkenntnisobjekt ist die vom Bewußtsein unabhängige objektiv-reale Außenwelt, die jedoch nicht unabhängig vom Erkenntnissubjekt gedacht werden darf. Die materielle Welt wird erst dann zum Erkenntnisobjekt, wenn sie vom Subjekt verändert, beeinflußt, beobachtet wird, also dadurch, daß das Subjekt sie in die gesellschaftliche Lebenstätigkeit einbezieht und seine Wesenskräfte in ihr vergegenständlicht (Subjekt-Objekt-Dialektik). e) Die gesellschaftliche Praxis wird als das konstitutive Element im Erkenntnisprozeß angesehen, d.h. nicht nur als ein äußerliches Kontrollorgan der Erkenntnis, sondern sowohl als Grundlage und Ziel der Erkenntnis als auch als Kriterium der Wahrheit. f) Erkenntnis ist Prozeß bzw. Resultat der sinnlichen und rationalen Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein. Mit der Rezeption der allgemeinen Informationstheorie hat die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie neuerdings eine Bedeutung erreicht, die an [S. 865]die des HM und des DM heranreicht. Damit verbunden ist aber auch ein Auflösungsprozeß des geschlossenen Gedankengebäudes, der vor allem im Bereich der Abbildtheorie sichtbar wird: An die Stelle des Begriffs „Widerspiegelung“ tritt die Formel „inneres Modell der Außenwelt“. Dieses besteht aus einem dynamischen System von Informationen, dessen Struktur „bestimmte Übereinstimmungen mit der Struktur der Außenwelt aufweist“. Isomorphie, also eindeutige Zuordnung der Elemente des inneren Modells an die der Außenwelt, ist ein anzustrebendes Ideal. Tatsächlich wird nur Homomorphie erreicht, d.h. eine angenäherte Entsprechung, eine „mehr-eindeutige Zuordnung“ der Elemente. Insbesondere der semantische Aspekt der Information läßt subjektiven Deutungen größeren Spielraum, als es die traditionelle Abbildtheorie zugestehen wollte. Neuere Darstellungen des HM räumen denn auch ein, daß dem Subjektiven Faktor bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eine stärkere Bedeutung zukommt. Allerdings, so wird behauptet, käme darin eine „höhere Stufe der Dialektik von Objektivem und Subjektivem in der Geschichte“ zum Ausdruck. Weiter ist umstritten, bei welchen Formen des kognitiven Abbildes von Wahrheit gesprochen werden kann. G. Klaus stand z.B. auf dem Standpunkt, daß nur Aussagen Wahrheit zukommt, während andere Theoretiker allen Formen des kognitiven Abbildes, also auch sinnlichen Abbildern (Ästhetik), Wahrheit zuschreiben wollen. C. Der Historische Materialismus (HM) Der HM, die „philosophische Wissenschaft von der Gesellschaft“, gilt als „die bedeutendste Errungenschaft des marxistischen philosophischen Materialismus. Er ist dessen Vollendung, da er ihn auch in bezug auf die menschliche Gesellschaft und ihre geschichtliche Entwicklung konsequent durchführt.“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 756) Eine solche Einschätzung darf nicht so interpretiert werden, daß dem HM gegenüber dem DM Priorität zugestanden wird. Im Gegenteil: In allen Lehrbüchern des ML wird die untrennbare, sich „wechselseitig bedingende“ Einheit des DM und HM besonders herausgestellt. Dabei erhält der HM seine relativ selbständige Existenzberechtigung wegen der ihrerseits im DM begründeten Vorstellung, daß dem gesellschaftlichen Lebensprozeß gegenüber den Naturprozessen eine „qualitative Besonderheit“ zukomme. Der HM stehe den Gesellschaftswissenschaften näher als der DM; er sei, wie Buhr/Kosing (Kleines Wörterbuch …, S. 75) definieren, „die materialistische Geschichtsauffassung und Gesellschaftstheorie“. 1. Die Hauptthesen Im Vorwort seines Werkes „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ (1859) hat Marx seine klassisch gewordene Zusammenfassung der dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung formuliert: „In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und der bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 8 f.) Marx gelangte zu diesen Feststellungen, bei denen die Begriffe Produktionsverhältnisse, Produktivkräfte und Produktionsweise (vgl. dazu im einzelnen weiter unten, Kap. #548#ii. II. C. 2., 3. u. 4.) im Vordergrund stehen, aufgrund von philosophisch-anthropologischen Vorstellungen über die Arbeit — und zwar indem er Arbeit, wie er behauptete, nicht mit Hegel „idealistisch“, sondern „materiell-gegenständlich“ interpretierte. Arbeit ist, nach Marx, das grundlegende Merkmal, das den Menschen vom Tier unterscheidet; alle anderen Wesensmerkmale des Menschen entstehen im gesellschaftlichen Lebensprozeß, mit der Arbeit und auf ihrer Grundlage. In der Arbeit erzeugt der Mensch die „Mittel“ zur Befriedigung seiner Bedürfnisse; andernfalls wäre er nicht imstande zu leben. Im Produkt der Arbeit vergegenständlicht sich menschliche Arbeitskraft oder Energie. Das Produkt wird „äußerlich“. Anders ausgedrückt: Der Mensch „entäußert“ oder „entfremdet“ sich (Entfremdung) in der Arbeit. Da die produzierten Gegenstände nicht Selbstzweck, sondern Mittel der Lebenserhaltung sind, erfüllen sie ihre Bestimmungen erst, wenn sie wieder „aufgehoben“ oder vernichtet werden, indem sie dem Menschen zu seiner Reproduktion oder zum Genuß dienen. Arbeit befriedigt Bedürfnisse, aber erzeugt auch neue Bedürfnisse. In Marxens Philosophie der Arbeit spielt weiterhin der Begriff der Arbeitsteilung eine große Rolle. Die Arbeitsteilung, die in der Urgesellschaft nur als „natürliche“ (zwischen den Geschlechtern und Generationen) bestand, entwickelt sich zur „gesellschaftlichen“ Arbeitsteilung. Dieser historisch unvermeidliche Prozeß ergibt sich aus der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktivkräfte. Wenn das Zusammenwirken von Produktivkräften und Produktionsmitteln im Produktionsprozeß so weit fortgeschritten ist, daß die Produktion über die unmittelbare Existenzsicherung hinausgeht, entsteht das Privateigentum an Produktionsmitteln mit [S. 866]den verschiedenen gesellschaftlichen Formen der Arbeitsteilung: in erster Linie Kopf- versus Handarbeit und Agrar- versus Industrieproduktion. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung hat zwei folgenschwere Konsequenzen, die manifest geworden sind, als die Produktionsverhältnisse das Stadium des Kapitalismus erreichten: Die Trennung von Kopf- und Handarbeit bewirkt, daß das Bewußtsein sich ein eigenes Objekt schafft, eine Welt von geistigen Wesenheiten, von Ideen, die es für die bewegenden Kräfte und Ziele der Geschichte ausgibt. Marx bezeichnet diese Welt der Ideen als „Ideologie“ im Sinne des „falschen Bewußtseins“ (vgl. unten Kap. #548#ii. II. C. 3.). Die „wahren“ geschichtlich-gesellschaftlichen „Triebkräfte“ (vgl. unten Kap. #548#ii. II. C. 2. u. 4.) werden auf diese Weise geleugnet. Zum anderen wird durch die Existenz von Privateigentum an Produktionsmitteln der Dreitakt des „natürlichen“ Arbeitsprozesses: Arbeit — Entäußerung — Wiederaneignung im Genuß oder der Reproduktion, gestört. Die produzierten Gegenstände werden einem Großteil der Produzenten vorenthalten, da der Eigentümer der Produktionsmittel über die Arbeitsergebnisse verfügt. Die Wiederaneignung ist also nicht oder nur begrenzt möglich; die Produkte repräsentieren eine dem Produzenten „fremde Macht“, den Kapitaleigentümer, der sich sowohl das Arbeitsergebnis wie auch die Arbeitskraft angeeignet hat. (Politische Ökonomie.) Diese Vorstellungen erweiterte Marx zu einer geschichtsphilosophischen Theorie, für die die Klassen und der Klassenkampf konstitutiv sind (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Wie Engels (Marx/Engels, Werke, Bd. 21, S. 249) interpretierend feststellte, entdeckte Marx das „große Bewegungsgesetz“ der Geschichte, „wonach alle geschichtlichen Kämpfe, ob sie auf politischem, religiösem, philosophischem oder sonst ideologischem Gebiet vor sich gehn, in der Tat nur der mehr oder weniger deutliche Ausdruck von Kämpfen gesellschaftlicher Klassen sind, und daß die Existenz und damit auch die Kollisionen dieser Klassen wieder bedingt sind durch den Entwicklungsgrad ihrer ökonomischen Lage, durch die Art und Weise ihrer Produktion und ihres dadurch bedingten Austausches“. 2. Die Triebkräfte des Geschichtsprozesses Zu den Triebkräften des Geschichtsprozesses gehören im DDR-offiziellen HM vor allem die dialektischen Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, der Klassenkampf und die soziale Revolution. Entscheidend für die gesellschaftliche Entwicklung ist die Produktionsweise, also wie die Menschen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse notwendigen Güter produzieren. Produzieren bedeutet ein Zweifaches: ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zur Natur und ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zueinander. Das Verhältnis der Menschen zur Natur ist bedingt durch die Produktivkräfte, d.h. die Fähigkeiten, Erfahrungen und das Wissen der Menschen sowie die ihnen zur Verfügung stehenden Produktionsmittel; das gegenseitige Verhältnis der Menschen wird bestimmt durch die Produktionsverhältnisse. Die Produktion wird als dialektischer Prozeß verstanden. Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse, die eine dialektische Einheit bilden, stehen in Wechselwirkung und bedingen einander gegenseitig — und zwar so, daß die Produktivkräfte die führende Rolle in der Entwicklung spielen. Wichtig für den offiziellen ML ist, daß die Faktoren der Entwicklung nicht außerhalb der Produktion gesucht werden, etwa in geographischen und klimatischen Bedingungen oder im Anwachsen der Bedürfnisse durch das Wachstum der Bevölkerung. Quelle der Entwicklung sei vielmehr die „Selbstbewegung“, die dialektische Wechselwirkung der Elemente der Produktion, hauptsächlich die Wechselwirkung zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen. „Auf einer gewissen Stufe ihrer Entwicklung geraten die materiellen Produktivkräfte der Gesellschaft in Widerspruch mit den vorhandenen Produktionsverhältnissen oder, was nur ein juristischer Ausdruck dafür ist, mit den Eigentumsverhältnissen, innerhalb deren sie sich bisher bewegt hatten. Aus Entwicklungsformen der Produktivkräfte schlagen diese Verhältnisse in Fesseln derselben um. Es tritt dann ein Epoche sozialer Revolutionen ein.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 9) So bewirkt z.B. die Entwicklung der Technik, die zunehmende Mechanisierung der Produktion im Kapitalismus, daß die Weise der Gütererzeugung sich immer mehr „vergesellschaftet“, d.h. die gesellschaftliche Arbeitsteilung und damit die gegenseitigen Interdependenzen erreichen einen solchen Grad, daß der Produktionsprozeß nur noch als ein gesamtgesellschaftlicher Vorgang verstanden werden kann. Dies wird in Großbetrieben, Großorganisationen und in der Massenproduktion deutlich sichtbar. Aber die Bestimmung des Produktionszwecks und daher die Aneigung des Ertrages bleibt eine private. Zur Überwindung dieses Widerspruchs muß das Privateigentum an Produktionsmitteln überhaupt abgeschafft werden. Dies geschieht durch eine soziale Revolution. Die sozialistische Revolution ist die höchste und damit letzte Form der sozialen Revolution. Als soziale Revolution werden solche gesellschaftlichen Umwälzungen verstanden, bei denen die eine herrschende Klasse durch eine neue herrschende Klasse abgelöst wird. Voran geht der Klassenkampf als Kampf zwischen unterdrückten und unterdrückenden Klassen. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Klasse ist ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln, das wiederum im wesentlichen [S. 867]ein Eigentumsverhältnis ist. Alle anderen Verhältnisse, etwa schichtenspezifische, lassen sich darauf zurückführen. So gesehen stellt sich für den HM die Geschichte als eine „Geschichte von Klassenkämpfen“ dar, die identisch ist mit der Entwicklung der Formen des Privateigentums an Produktionsmitteln und deren Abschaffung (Klasse/Klassen, Klassenkampf). 3. Ideologie Ein zentraler Begriff des ML ist der der Ideologie, der seine ersten Bestimmungen im Sinne des HM in Marx' und Engels Werk „Die Deutsche Ideologie“ (1845/46) erhalten hat. Von den Theoretikern des HM in der DDR wird Ideologie wie folgt definiert: „System der gesellschaftlichen (politischen, philosophischen, religiösen, künstlerischen usw.) Ideen, die durch die materiellen Verhältnisse der Gesellschaft, insbesondere die Produktionsverhältnisse bedingt, bestimmte Klasseninteressen zum Ausdruck bringen und darauf gerichtet sind, das Denken, Fühlen und Handeln der Menschen in deren Sinne zu beeinflussen und entsprechende Verhaltensnormen, Einstellungen und Wertungen einschließen.“ (Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 158) Die beiden großen ideologischen Systeme, mit denen sich der HM vor allem befaßt, sind die Ideologie der Bourgeoisie (oder bürgerliche Ideologie) und die Ideologie der Arbeiterklasse (oder, unter den Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse, sozialistische Ideologie). Beide seien durch Klasseninteressen geprägt; doch nur das Klasseninteresse der Arbeiterklasse falle mit dem Interesse der gesamten Gesellschaft zusammen und könne deshalb „offen parteilich“ vertreten werden, ohne daß der Wissenschafts- und Wahrheitsanspruch aufzugeben sei (
Marxismus-Leninismus (ML) (1985) Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 Mit ML werden allgemein die von Karl Marx, Friedrich Engels und W. I. Lenin begründeten Lehren in ihren weltanschaulichen, philosophischen, (sozial-)wissenschaftlichen und politischen Ausprägungen bezeichnet. Speziell, hinsichtlich der kommunistischen Parteien, hat der ML die…
DDR A-Z 1985
Sozialstruktur (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Begriff Die soziale Struktur oder S. einer Gesellschaft wird entweder unter Verwendung von Konzepten wie Stand, Klasse und Schicht oder mit Hilfe sozialstatistischer Merkmale (Beruf, Einkommen usw.) und Merkmalskombinationen bestimmt. Gleichfalls umfaßt der Begriff S. Untergliederungen von gesellschaftlichen Teilbereichen nach sozialstatistischen Merkmalen (S. des Betriebes, der Jugend, aber auch der Arbeiterklasse). Diese formalen Bedeutungen von S. gelten in West wie in Ost. Inhaltlich gesehen gibt es demgegenüber Unterschiede. Der marxistisch-leninistische Begriff der S. ist an die Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf (Klasse/Klassen, Klassenkampf) gebunden, d.h. er erhält seine Definitionsmerkmale aus dem Gesamtzusammenhang der marxistisch-leninistischen Geschichts- und Gesellschaftsphilosophie (Marxismus-Leninismus, III. C. und III.). Dies impliziert, daß die Klassenstruktur als „Kern“ der sozialen Struktur und beide als sich entwickelnd gedeutet werden; daß die (Wechsel- oder Macht-) [S. 1219]Beziehungen der isolierten Strukturelemente im Sinne der Klassentheorie zu interpretieren sind; daß folglich — vgl. den Artikel „Sozialstruktur“ im „Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 592) — „die Qualität der gegenseitigen Beziehungen“ zu einem entscheidenden Kriterium wird. Die Besonderheiten der marxistisch-leninistischen Auffassung von der S., die „quantitative“ Gesichtspunkte den spezifisch geprägten „qualitativen“ unterordnet, kommen in der Definition, die Hans Röder in dem maßgeblichen Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (hrsgg. von G. Aßmann und R. Stollberg, Berlin [Ost] 1977, S. 153) formuliert, zum Ausdruck: „Wir verstehen … unter Sozialstruktur ein relativ stabiles, gesetzmäßig determiniertes Gefüge sowohl zwischen als auch innerhalb der Klassen, Schichten und sozialen Gruppen, das die Gesamtheit der wesentlichen sozialen Gliederungen der Gesellschaft, die Qualität ihrer Beziehungen und die quantitative Ausprägung sozialer Unterschiede zwischen ihnen beinhaltet.“ S. als Kategorie des Marxismus-Leninismus ist gleichzeitig einer der Schlüsselbegriffe der politischen Planung und Leitung in der DDR: „Im Prozeß der allseitigen Gestaltung des Sozialismus und der Schaffung der Grundlagen des Kommunismus nimmt die Veränderung der S. eine zentrale Stellung ein“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 595). II. Theoretische Vorstellungen und Probleme A. Klassen und Schichten Das besondere Interesse der S.-Forscher in der DDR gilt der eigenen Gesellschaft, von der behauptet wird, daß sie die kapitalistische Eigentumsform und damit den „antagonistischen Klassengegensatz von Ausbeutern und Ausgebeuteten“ hinter sich gelassen habe und sich auf dem Weg zur kommunistischen Gesellschaft befinde (Gesellschaftsordnung). In dieser sich entwickelnden Gesellschaft, deren Grundlage das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln (Eigentum) sei, gebe es sowohl „Klassen“ wie „soziale Schichten“. Beide Begriffe allerdings sind nicht eindeutig festgelegt: Beim Begriff „Klasse“ steht die Leninsche Definition zwar im Hintergrund, wird aber durchaus kritisch aufgearbeitet (Klasse/Klassenkampf); beim Begriff „soziale Schicht“ ist nach wie vor kontrovers, wieweit er dem der Klasse unter- oder nebengeordnet ist. Zu letzterer Annahme veranlaßt vor allem die Bestimmung der sozialistischen Intelligenz als „Schicht“ (s. weiter unten). Als „wesentliche soziale Gliederungen“ oder „Hauptgruppen“ in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR werden unterschieden: die Arbeiterklasse, die Klasse der Genossenschaftsbauern, die Schicht der sozialistischen Intelligenz und andere „Schichten des Volkes“. Arbeiter und Genossenschaftsbauern bilden die „Grundklassen“. Sie unterscheiden sich im Sinne der Klassentheorie einmal durch die Form des Eigentums an Produktionsmitteln (Volkseigentum als höhere, genossenschaftliches Eigentum als niedere Form sozialistischen Eigentums), zum anderen durch ihr Verhältnis zur Macht (Arbeiterklasse als die machtausübende oder herrschende, Genossenschaftsbauern als die an der Macht beteiligte Klasse) und schließlich durch das Gesamt ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen (Arbeiterklasse als industriell produzierende und in städtischer Umwelt lebende, Genossenschaftsbauern als agrikulturell produzierende und auf dem Lande lebende Klasse). Die soziale Schicht der Intelligenz, durch das Kriterium „geistige Arbeit“ zwar ausgesondert, steht grundsätzlich nicht außerhalb der Klassen. „Jenseits der Klassen kann die Intelligenz keine eigenständige geschichtliche Rolle spielen“ (M. Lötsch, in: Die Intelligenz in der sozialistischen Gesellschaft, s. litsost Lit.-Hinw., S. 98). Diese Aussage gilt nicht nur historisch (Indienstnahme der Intelligenz durch die jeweils herrschende Klasse), sondern auch aktuell. Die Angehörigen der Intelligenz in der DDR, die ihrer Herkunft nach ohnehin überwiegend aus einer der beiden Grundklassen stammen, werden in deren Auftrag tätig, vertreten deren Interessen. Dabei stehen sie der Arbeiterklasse, als der machtausübenden, näher als der Klasse der Genossenschaftsbauern. Auch wenn sie somit nicht als „freischwebend“ angesehen oder als „Zwischenschicht“ bestimmt wird, bleibt die Intelligenz in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft „eine besondere soziale Schicht“: „Die sozialen Unterschiede, die aus einem jahrhundertealten Typ der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zwischen körperlicher und geistiger Arbeit hervorgehen, lassen sich in drei Jahrzehnten nicht aus der Welt schaffen. Die komplizierte geistige Arbeit bleibt für einen längeren Zeitraum Basis eines weitverzweigten Komplexes sozialer Besonderheiten, von den Arbeitsbedingungen bis hin zu den Besonderheiten der Interessen, Bedürfnisse und Lebensstile“ (M. Lötsch, a.a.O., S. 115). Die vierte sozialstrukturelle „Hauptgruppe“ ist als Gesamt nur negativ bestimmbar, d.h. sie enthält alle sozialen Gruppen und Schichten, die nicht in die Hauptgruppen 1 bis 3 einzuordnen sind. Es finden sich hier 1. die Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die in ihrem Verhältnis zur Arbeiterklasse ähnlich eingeordnet werden wie die Genossenschaftsbauern. 2. gehört dazu jene soziale Gruppe, die die im Handel und Hotel- oder Gaststättengewerbe tätigen Pächter oder Eigentümer mit Kommissionsverträgen (Binnenhandel; Hotel- und Gaststättenwesen) umfaßt. Sie wird als [S. 1220]eine Sondergruppe in der Nähe der Arbeiterklasse angesehen; denn ihre sozialökonomische Stellung bestimmt sich aus einer Form des Eigentums, die der des sozialistischen angenähert ist. Von diesen beiden Gruppen sind 3. die privaten Einzelhändler und Handwerker (Kleinbürgertum) sowie 4. die freiberuflich Schaffenden, besonders nicht angestellten Angehörigen der künstlerischen Intelligenz (Freie Berufe) zu unterscheiden. Die beiden letztgenannten Gruppen sind, streng genommen, theoretisch als Residuen der kapitalistischen Gesellschaftsformation einzustufen. Die Diskussion in der DDR läßt hier allerdings eine Neubewertung erkennen. Die Einbindung auch dieser Gruppen in die sozialistische Gesellschaft und ihre entsprechende Neuorientierung werden positiv hervorgehoben. Die Form des „Privateigentums“, dem sie zuzurechnen seien, könne nicht mehr als „fremd“ oder „feindlich“ bezeichnet werden; sie sei vielmehr in die allgemeinen Leitungs- und Planungsprozesse integriert und habe eine neue Qualität gewonnen. Die so unterschiedenen vier „Hauptgruppen“ werden als in bestimmten „Beziehungen“ zueinander stehend gedacht. Dabei handele es sich nicht wie in den Klassengesellschaften um Beziehungen der Ausbeutung und Unterdrückung (Besitzer versus Nichtbesitzer von Produktionsmitteln). Auch Beziehungen der Über- und Unterordnung im Sinne westlicher Stratifikationsansätze (Ober-, Mittel-, Unterschicht) gibt es, gemäß der marxistisch-leninistischen Theorie der S., in der DDR-Gesellschaft nicht. Vielmehr wird für die DDR-Gesellschaft davon ausgegangen, daß die Beziehungen zwischen den Klassen und Schichten durch „kameradschaftliche und schöpferische Zusammenarbeit“ gekennzeichnet seien. Dabei werden Interessenunterschiede (Interessen/Interessenübereinstimmung; Widerspruch) sowie Unterschiede in den Bedürfnissen und Lebensstilen nicht geleugnet; die durch die „führende Rolle der Arbeiterklasse“ gegebene Herrschaftsbeziehung bleibt jedoch außerhalb der Betrachtung. Gemäß der geschichtsphilosophischen Ausrichtung des Marxismus-Leninismus wird die S. der DDR als sich entwickelnde begriffen. Zwei für den „reifen Sozialismus“ typische Grundtendenzen werden, in Übereinstimmung mit dem Programm der SED von 1976, hervorgehoben: die konkrete Verwirklichung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und die soziale Annäherung der Klassen und Schichten. Die Klassen und Schichten befinden sich, so wird behauptet, in einem Prozeß der „Annäherung“. Dieser tendiere zur Aufhebung der „quantitativen Ausprägung sozialer Unterschiede“, zur „sozialen Gleichheit“ als Voraussetzung für eine volle Entfaltung der Persönlichkeit (Sozialistische ➝Persönlichkeitstheorie; Sozialistische ➝Lebensweise). Soziale Gleichheit in diesem Sinne sei in der klassenlosen, kommunistischen Gesellschaft erreicht, d.h. in einer Gesellschaftsordnung, „in der die Produktionsmittel einheitliches Volkseigentum und alle Mitglieder der Gesellschaft sozial gleichgestellt werden, in der alle Mitglieder der Gesellschaft ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten allseitig entwickeln und zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen“ (Programm der SED von 1976). Die „Annäherung“ wird als Prozeß der „Höherentwicklung“ gedacht, dessen Dynamik auch die Arbeiterklasse erfaßt. Eine zunehmende Einsicht in die „Triebkräfte“ und „Gesetzmäßigkeiten“ der geschichtlich-gesellschaftlichen Entwicklung, also die Ausprägung des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, ist hier ebenso gemeint wie die Hebung des Qualifikations- und Ausbildungsniveaus. Die Arbeiterklasse entwickele sich zur „körperlich und geistig tätigen“ Klasse. Theoretisch gesehen erhält die Intelligenz in diesem Prozeß — neben der Arbeiterklasse oder als deren Teil — eine Schlüsselrolle. In jüngerer Zeit wird dieses Konzept der „Annäherung“, direkt oder indirekt, zunehmend diskutiert. Nachdem die S.-Forscher immer mehr „Beweise“ für soziale Unterschiede in der DDR-Gesellschaft (s. Kap. #806#ii. II. B.) beigebracht und die SED-Politiker sich die „These von der Triebkraftfunktion sozialer Unterschiede zu eigen“ gemacht haben (vgl. K. Belwe, in: Die DDR vor den Herausforderungen der achtziger Jahre, Köln 1983, S. 106 ff.), erfahren die Vorstellungen von der Annäherung der Klassen und Schichten eine gewisse Relativierung. Nicht nur wird der Prozeß der Annäherung nunmehr als sehr langwierig begriffen; es wird auch behauptet, daß das Ziel: soziale Gleichheit, auf durchaus unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann: durch die „Reduzierung sozialer Unterschiede“ ebenso wie durch die „leistungsfördernde, volle Ausprägung eigentümlicher Eigenschaften und Wesenszüge der Klassen und Schichten“ (vgl. M. Lötsch, in: Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR, Heft 6/1981, S. 24). Für die behauptete Vier-Gliederung ihrer Gesellschaft sowie ihre zusätzlichen Annahmen haben die S.-Forscher in der DDR bisher keine stringente theoretische Begründung vorgelegt. Der referierte gegenwärtige Stand der Diskussion macht das nur allzu deutlich. Neben Elementen der Marxschen, Leninschen und „bürgerlichen“ Klassen- und Schichtungstheorien stehen mehr oder weniger systematisch aufgearbeitete und lediglich in die Sprache des Marxismus-Leninismus gekleidete empirische Befunde. Außerdem wird das theoretische Bemühen immer wieder von ideologischen und gesellschaftspolitischen Postulaten überlagert. Die Ausklammerung von Herrschaftsbeziehungen aus der Analyse der sozialistischen Gesellschaften erklärt sich auf diese Weise ebenso wie die neuerlich verstärkte Akzentuierung der sozialen Unterschiede. [S. 1221]Die S.-Forscher geben theoretische Unzulänglichkeiten durchaus zu und diskutieren ausgewählte Probleme zum Teil recht lebhaft. Dazu gehören neben der Frage, wie die einzelnen sozialen Gruppen theoretisch-empirisch zu definieren und statistisch zu erfassen sind, zwei gewichtige Einzelprobleme. Einmal handelt es sich um die sozialstrukturelle Bestimmung der Angestellten. Der Begriff „Angestellte“ liegt sozusagen quer zur — mehr oder weniger ideologisch begründeten — sozialstrukturellen Gliederung. Angestellte können sowohl Arbeiter wie LPG-Mitglieder wie Angehörige der Intelligenz sein. Zum anderen ist die Frage der Zuordnung von Familien zu bestimmten Klassen problematisch. Bisher sind Sozialstatistik und Soziologie in der DDR so verfahren, daß der Beruf des Haushaltungsvorstands (in vollständigen Familien der des Mannes) den sozialstrukturellen Standort der Familie bestimmte. In der neueren Diskussion wird gefordert, alle von den Mitgliedern einer Familie ausgeübten Berufe bei der Zuordnung zu berücksichtigen. An entsprechenden Konzeptionen, die notgedrungen die angenommene Vier-Gliederung der Gesellschaft modifizieren würden, wird offensichtlich gearbeitet; einschlägige empirische Daten sind allerdings im Westen nicht bekannt. B. Soziale Differenzierungen Angesichts der Schwierigkeiten einer empirischen Einlösung der Begriffe „Klasse“ und „Schicht“ sowie der Notwendigkeit, konkrete Strukturen und Prozesse in der eigenen Gesellschaft zu erfassen, erhält der von den S.-Forschern in der DDR seit einigen Jahren zunehmend verwandte Begriff „soziale Differenzierungen“ ein besonderes theoretisches Gewicht. Unterhalb der Abstraktionsebene des Historischen Materialismus angesiedelt, führt er näher an die Wirklichkeit heran und erlaubt die genauere Erfassung von sozialen Strukturen. Mit „sozialen Differenzierungen“ oder „sozialen Unterschieden“ sind Gliederungen der Gesellschaft oder einzelner Klassen, Schichten und Gruppen nach bestimmten statistischen oder empirisch-soziologischen Merkmalen oder Merkmalskombinationen („social stratifications“) gemeint. Natürlich müssen Begriff und Konzept der „sozialen Differenzierungen“ in den Marxismus-Leninismus eingebunden und auf diese Weise legitimiert werden. Das geschieht jedoch, so läßt sich behaupten, zum großen Teil lediglich pro forma; Hauptargument in diesem Zusammenhang ist, die „sozialen Differenzierungen“ seien durch die komplexen sozialen Gliederungen, die mit den Begriffen Klasse und Schicht erfaßt werden, determiniert. Das Konzept „soziale Differenzierungen“ bleibt, insgesamt gesehen, dennoch offener als das Klassen- und das ihm zugeordnete Schichtkonzept. Ferner werden „soziale Differenzierungen“ ideologisch dadurch abgesichert, daß man zwei traditionelle marxistisch-leninistische Problembereiche in den Vordergrund rückt: den Unterschied zwischen Stadt und Land sowie den zwischen körperlicher und geistiger Arbeit. Darüber hinaus werden die „sozialen Differenzierungen“ entsprechend den geschichtsphilosophischen Postulaten für die sozialistische Gesellschaft der DDR typologisiert: in solche, die als historisch überwunden angesehen werden können, in solche, die als Überbleibsel kapitalistischer Gesellschaftsformation eine begrenzte Zeit fortbestehen (und bekämpft werden müssen), und in solche, die auf dem Weg zur kommunistischen Gesellschaft weiterführen (und deshalb zu fördern sind). Die Einordnung konkreter Erscheinungen in diese Typologie wandelt sich mit der ideologisch-politischen Gesamtlinie (Linie). Gegenwärtig werden in der Diskussion über die weiterführenden „sozialen Differenzierungen“, etwa von M. Lötsch und D. Wittich (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 68), die „konsequente Durchsetzung des Leistungsprinzips“, einschließlich der Anerkennung „sozialer Besonderheiten der Intelligenz“ und „sozialer Mobilität als Bedingung für eine effektive Gestaltung aller Begabungen“, genannt. Einen Katalog „gegenwärtig unvermeidlicher“ sozialer Unterschiede stellten T. Hahn und L. Niederländer (Deutsche Zeitschrift für Philosophie. 30. Jg., 1982, H. 6, S. 767) zusammen, wobei sie die Frage, ob diese überwunden werden können und müssen, allerdings ausgeklammert haben: Proportionen der Entwicklung und Standortverteilung der Produktivkräfte, der gegenwärtig erreichte Stand der Arbeitsteilung (körperliche — geistige Arbeit, unterschiedlich komplizierte Arbeitsbedingungen), die Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen an Produktionsmitteln, Wirkungen des Prinzips der Verteilung nach der Leistung, Qualifikations- und Bildungsstrukturen, Enkommensstrukturen, Unterschiede der materiellen Wohnbedingungen, Unterschiede zwischen Stadt und Land, territoriale Differenzierungen, sozialdemographische Differenzierungen (Unterschiede zwischen den Geschlechtern und lebenszyklischen Altersgruppen, sofern sie sozialer Art sind).“ Wenn „soziale Differenzierungen“ empirisch festgestellt werden, geschieht dies am häufigsten hinsichtlich einzelner gesellschaftlicher Teilbereiche. Für den Industriebetrieb etwa werden folgende „Bestandteile“ einer im Sinne des Konzepts „soziale Differenzierungen“ bestimmten S. angegeben: die Gliederung der Beschäftigten nach Haupttätigkeits[S. 1222]gruppen, die Berufs- und Qualifikationsstruktur, die Einkommensstruktur, die sozialdemographische Struktur, die Gliederung nach Arbeitskollektiven und deren innere soziale Struktur, die Beschäftigtenstruktur nach Betriebszugehörigkeit und -verbundenheit (vgl. H. Brand und P. Glotz, s. litsost Lit.-Hinw.). Untersucht werden darüber hinaus LPGs, wissenschaftliche Institutionen, Krankenhäuser und Verwaltungen. Ferner gilt das Augenmerk etwa „sozialen Differenzierungen“ innerhalb der großen Gruppe der Arbeiter und Angestellten, bei denen z.B., wie im Betriebsbereich, nach Tätigkeitsmerkmalen und der Stellung in der Leitungsstruktur unterschieden wird. Auch die S. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (XXII.) und der Massenorganisationen liegt, trotz forschungsmäßiger Tabus, prinzipiell nicht außerhalb des Horizonts. „Soziale Differenzierungen“ oder „soziale Unterschiede“ in der Gesellschaft einerseits und „Annäherung“ der Klassen und Schichten, d.h. Tendenzen zur „sozialen Gleichheit“, andererseits werden von den marxistisch-leninistischen S.-Forschern als in einem dialektischen Verhältnis zueinander stehend gedacht. Damit ist gewährleistet, daß das Ziel, soziale Gleichheit, trotz bestehender und sich in Zukunft entsprechend der gegenwärtigen SED-Politik voraussichtlich entfaltender sozialer Unterschiede nicht aufgegeben zu werden braucht. Mit dem Rekurs auf die Dialektik bleibt jedoch das Problem, welches Maß an sozialer Differenziertheit für die gegenwärtige Gesellschaft akzeptabel und welches für die Zukunft als „produktiv“ anzustreben ist, ungelöst. Es beschäftigt die S.-Forscher ebenso wie die S.-Planer. III. Die S. der DDR-Gesellschaft A. Gesamtstruktur Die S.-Forschung geht von der Annahme aus, daß sich in der DDR „auf der Basis der sozialistischen Eigentums-, Produktions- und Machtverhältnisse“ die für die entwickelte sozialistische Gesellschaft „notwendige“ S. inzwischen „stabil“ herausgebildet habe (R. Weidig, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 28. Jg., 1980, H. 1, S. 5 ff.). Damit ist gemeint, daß sich die „Hauptgruppen“ der S. auf einem bestimmten quantitativen Niveau eingependelt haben. Das Wachstum der Arbeiterklasse ist, so wird behauptet, abgeschlossen. Je nach Sichtweise (Intelligenz ist eine selbständige Schicht oder Teil der jeweiligen „Grundklasse“) wird der Anteil der Arbeiterklasse (statistisch: Arbeiter und Angestellte) mit Prozentzahlen zwischen 75 und 90 angegeben. Die Klasse der Genossenschaftsbauern ist nach anfänglichem Wachstum zurückgegangen, vor allem infolge der Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in der Landwirtschaft. Ihr Anteil liegt gegenwärtig bei 6,5 v.H., und man geht davon aus, daß er sich nicht wesentlich verändern wird. Die Handwerker (genossenschaftlich und privat) und übrigen Berufstätigen sind in dieser quantitativ-statistischen Betrachtungsweise — auch wenn sie in jüngster Zeit eher zunehmen — so gut wie zu vernachlässigende Gruppierungen (ca. 4 v.H. der Gesamtbevölkerung). Als Belege für diese Sicht der S. der DDR werden die in den „Statistischen Jahrbüchern“ veröffentlichten, auf der offensichtlich jährlich durchgeführten Berufstätigenerhebung basierenden Angaben herangezogen. Dabei setzt man, wie auch G. Aßmann und R. Stollberg in ihrem soziologischen Lehrbuch (a.a.O.), die S. mit der „sozialökonomischen Struktur der Berufstätigen“ gleich. Tabelle I zeigt das Ansteigen der beiden „Grundklassen“ (einschließlich der ihnen zugerechneten Mitglieder der PGH) zuungunsten aller anderen sozialen Gruppierungen. Fast 20 v.H. der Bevölkerung (oder 1579,2 Tausend) waren 1955 weder Arbeiter/Angestellte noch Genossenschaftsbauern bzw. -handwerker; 1982 sind es nur noch 2 v.H. (oder 179,1 Tausend). Tabelle I weist zugleich, indirekt, auf einige der ungelösten Probleme der S.-Forschung hin. Die statistischen „Hauptgruppen“ sind mit den theoretisch fixierten (s. o. Kap. #806#ii. II. A.) nicht voll identisch. Die theoretisch durchaus lokalisierte Schicht der Intelligenz ist hier in der statistischen Untergliederung nicht enthalten; außerdem wird die „Arbeiterklasse“ nicht als solche, sondern als „Arbeiter und Angestellte“ ausgewiesen. In der Tat tun sich die S.-Forscher in der DDR schwer mit der statistischen und empirischen Bestimmung der Intelligenz und der Angestellten. Erst in der Volkszählung von 1981 scheint man einen Schritt vorwärts gekommen zu sein. Einem Bericht eines Mitarbeiters des Instituts für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) (vgl. Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR, Heft 1/1983, S. 22 ff.) ist zu entnehmen, daß bei dieser letzten Volkszählung eine Zweigliederung der Arbeiter wie der Angestellten vorgenommen wurde. Man hat unterschieden nach: „Arbeitern in Produktionsberufen“, „Arbeitern in anderen Berufen“, „Geistesschaffenden“ und „Leitungs- und Verwaltungspersonal“. Die entsprechenden Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor. Innerhalb des stabilen, durch die „Hauptgruppen“ definierten sozialstrukturellen Rahmens gibt es, nach Auffassung der S.-Forscher in der DDR, ein Element der Dynamik oder Mobilität, nämlich die Veränderung der Qualifikationsstruktur der Berufstätigen. Vor allem die Zahl der Hoch- und Fachschulkader, als „Ausdruck und Triebkraft von Wirtschaftswachstum und wissenschaftlich-technischem Fortschritt“, ist ständig gestiegen und wird, so nimmt man an, weiter steigen. Der Anteil der Be[S. 1223]rufstätigen mit Hoch- und Fachschulabschluß an der Gesamtzahl der in der sozialistischen Wirtschaft Tätigen lag 1971 noch unter 12 v.H., im Jahrzehnt bis 1981 ist er auf über 19 v.H. gestiegen (vgl. <xref=dd21.223b Tabelle II). Auch 1982 hat er sich weiter erhöht, auf 19,6 v.H. Die Schicht der Intelligenz und in ihr besonders die Gruppe der wissenschaftlich-technischen Intelligenz vergrößert sich also. Die Grenzmarke von 20 v.H. soll jedoch, gemäß den Vorstellungen der sozialstrukturellen Planer, nicht überschritten werden (vgl. Weidig, a.a.O., S. 8). In der Wirklichkeit sind alle unterschiedenen Klassen und Schichten in sich stark differenziert (Arbeiterklasse; Genossenschaftsbauern; Intelligenz). Dies wird von den S.-Forschern in der DDR durchaus registriert und diskutiert (vgl. oben Kap. #806#ii. II. B. und unten #806#iii. III. B.). Doch führen entsprechende Wahrnehmungen bisher nicht dazu, das ideologisch vorgegebene S.-Gerüst der „Hauptgruppen“ aufzubrechen und grundsätzlich von der geschichtsphilosophischen Vorstellung der zunehmenden Annäherung der Klassen und Schichten abzurücken. Überlegungen von K. Braunreuther am Ausgang der 60er Jahre zu einem Schichtenmodell für die S. der DDR sind seinerzeit abgelehnt und seitdem nicht weiterverfolgt worden (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. B.). B. Teilstrukturen Einige Teilstrukturen der DDR-Gesellschaft können über die Jahre hinweg anhand der Angaben in den „Statistischen Jahrbüchern“ verfolgt werden. Für die große Gruppe der Arbeiter und Angestellten etwa differenziert das „Statistische Jahrbuch“ nach Wirtschaftsbereichen und Eigentumsformen der Betriebe. Der überwiegende Teil ist, wie Tabelle III [S. 1224]zeigt, in der Industrie, die zu fast 100 v.H. sozialistisch ist, tätig, während ein geringer Prozentsatz (3,4) aller Arbeiter und Angestellten in Privatbetrieben arbeitet (Betriebsformen und Kooperation). Weitere Differenzierungen, nunmehr für alle wirtschaftlich Tätigen, erfolgen beispielsweise nach dem Ausbildungsstand (vgl. oben Kap. #806#iii. III. A. und Tabelle II) sowie nach Berufsgruppen und -abteilungen. Die vollständigste, allgemein zugängliche Quelle für Daten zur Berufsstruktur sind nach wie vor die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. 12. 1964. Für diese Totalerhebung war eine spezielle „Systematik der Berufe und Tätigkeiten“ mit insgesamt 487 Berufen, die zu 170 „Berufsordnungen“, 39 „Berufsgruppen“ und 8 „Berufsabteilungen“ zusammengefaßt wurden, ausgearbeitet worden. Sie sollte einer genaueren Bestimmung der Klassen und Schichten in der DDR dienen — eine Absicht, die offensichtlich bald fallengelassen wurde; denn in den nachfolgenden Volkszählungen ist dieser Ansatz nicht weiterverfolgt worden. Die Berufsstruktur 1964 der DDR, die aus Tabelle IV ersichtlich ist, wich — wie vergleichende Untersuchungen ergeben haben (s. Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1971, Tz. 152) — nur wenig von der Berufsstruktur der Bundesrepublik Deutschland zum gleichen Zeitpunkt ab. Berufe im Bereich der Bildung usw. waren in der Bundesrepublik vergleichsweise weniger, Berufe der Wirtschaftsleitung vergleichsweise mehr vertreten. Auch zu weiteren Teilstrukturen sind mehr oder weniger vollständige Angaben erhältlich (Bau- und Wohnungswesen; Einkommen; Lebensstandard). Ähnliches gilt für einige sozialstrukturell wichtige Sektoren der Gesellschaft, unter ihnen der des Betriebes (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. C.; IV. E.) und der der Freizeit. Sozialstrukturelle Daten über bestimmte Großgruppen der Bevölkerung (vor allem Frauen und die Jugend [Jugendforschung]]) fließen besonders reichlich. IV. Die S.-Forschung Die Analyse der Klassenstruktur oder der S., ihrer Entwicklung und Differenzierung ist zentrales Anliegen des Marxismus-Leninismus. So heißt es schon bei Lenin in einem Artikel aus dem Jahre 1911 (Werke, Berlin [Ost], Bd. 17, S. 127): „Die soziale Struktur der Gesellschaft und der Staatsmacht ist durch Veränderungen charakterisiert, ohne deren Klarstellung kein einziger Schritt vorwärts auf irgendeinem Gebiet gesellschaftlichen Wirkens getan werden kann.“ Die sozialstrukturelle Analyse ist unmittelbar politisch relevant — auch in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Sie wird, so Brandt/Glotz (s. litsost Lit.-Hinw., S. 9), „immer mehr zum unentbehrlichen Leitungs- und Planungsinstrument“. Die S. und die sie begründende Klassenstruktur sind Gegenstand verschiedener Teilgebiete des Marxismus-Leninismus (II. C. und III.) und der Politischen Ökonomie sowie verschiedener Einzeldisziplinen. Die Soziologen beanspruchen dabei eine besondere Zuständigkeit: „Durch den historischen Materialismus wird die Klassenstruktur und ihre die gesamte Sozialstruktur determinierende Funktion behandelt, aber nicht die gesamte Vielfalt sozialer Strukturen in ihrem empirischen Reichtum in den Gegenstand einbezogen. Auch die politische Ökonomie und der wissenschaftliche Kommunismus, die sich ebenfalls mit der klassengesellschaftlichen und mit anderen Strukturen verschiedener Art befassen, vermögen in ihrer Summierung nicht die Wechselbeziehungen und das Gesamtsystem sozialer Strukturen abzudecken. Es ist u. E. ein spezifisch soziologischer Gegenstand, der um so komplizierter zu erfassen und wissenschaftlich zu erkennen ist, je weiter der Vergesellschaftungsprozeß fortgeschritten ist“ (H. Berger und H. Steiner, in: Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 42). In der Soziologie gehört die S.-Analyse zu den Schwerpunktgebieten der theoretischen Reflexion und empirischen Forschung, ja, sie mag als das Kerngebiet der Soziologie überhaupt bezeichnet werden. Zunehmend wurde sie in einen Zusammenhang mit der Erforschung der Sozialistischen ➝Lebensweise und der Bedingungen der Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) gestellt. Eine enge Verbindung besteht ferner zur Demographie (Bevölkerung, IV.). Im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981–1985“ ist die herausragende Bedeutung der S.-Analyse klar erkennbar (Soziologie und Empirische Sozialforschung, I. B.). Im Vordergrund des gegenwärtigen Interesses stehen folgende Problembereiche: die Annäherung der Klassen und Schichten, einschließlich der Reduzierung der Unterschiede zwischen körperlicher und geistiger Arbeit und zwischen Stadt und Land; die Dialektik von sozialer Gleichheit und sozialen Unterschieden (sozialer Ungleichheit) mit dem explizit aufgenommenen Problem, wieweit soziale Unterschiede als „Wachstumsfaktoren und Triebkräfte des ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ anzusehen sind; die Veränderungen der S. im Zuge der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) und deren ideologisch-philosophische Aufarbeitung; die Identifikation der einzelnen Klassen und Schichten; wer gehört warum zur Arbeiterklasse, zur Klasse der Genossenschaftsbauern usw.?; die Strukturierungen innerhalb der Klassen, vor allem in der Arbeiterklasse (als deren Kern wohl unbestritten die Arbeiter in den industriellen Großbetrieben gelten), einschließlich der Fragen der Abgrenzung von Arbeitern, Angestellten und Intelligenz oder der Entwicklung der Arbeiterklasse zur „körperlich und geistig tätigen“ Klasse. Die Diskussion zu diesen Problemen wird intensiv (vgl. oben Kap. #806#ii. II.) und international geführt. Vorstellungen, wie sie in der Sowjetunion entwickelt wurden, und empirische Ergebnisse aus länderübergreifenden Untersuchungen im RGW-Bereich finden Berücksichtigung. Eine sehr kritische und letztlich ablehnende Behandlung erfahren demgegenüber westliche Ansätze der S.-Forschung (vgl. im einzelnen dazu den Art. „Stratifikation, soziale“, in: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 643 ff.). Die Hauptzentren für theoretische Fragen und empirische Forschungen zum Thema S. sind das Institut für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), das Institut für Soziologie und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und das Institut für marxistisch-leninistische Soziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Rahmen des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung befassen sich vier der, soweit bekannt, sechs Problemräte mit der S. der DDR (Soziologie und Empirische Sozialforschung, III., IV. D., IV. H.). Vorsitzender des Problemrats „Sozialstruktur in der sozialistischen Gesellschaft“ ist Prof. Dr. Manfred [S. 1226]Lötsch, Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. V. Abschließende Bemerkungen Die S.-Forschung in der DDR hat bisher kein auch nur annähernd vollständiges und wirklichkeitsnahes Bild der S. der DDR und ihrer Entwicklung entworfen. Darüber hinaus hat man sich mit der Frage, ob und wie die sozialistische (Industrie-)Gesellschaft der DDR im sozialstrukturellen Bereich von der deutschen Gesellschaft der Vorkriegszeit oder von der Gesellschaft der Bundesrepublik zu unterscheiden wäre, kaum befaßt. Die Gründe hierfür sind komplex. In der Hauptsache sind sie politisch-ideologischer Natur. Die Theoretiker des Marxismus-Leninismus, die SED-Ideologen und -Propagandisten sehen im Wandel der DDR-Gesellschaft nach wie vor ein brisantes Thema, und damit wird die sozialstrukturelle Analyse in den Dienst der Politik gestellt. So ist es nicht verwunderlich, daß die Probleme, denen die S.-Forschung ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden hat, von den jeweiligen politischen Erfordernissen diktiert werden — derzeit von dem gesellschaftspolitischen Programm der „sozialistischen Intensivierung“. Die Aufgaben, die im Zusammenhang der wissenschaftlich-technischen Revolution zu meistern sind, machen — so wird offensichtlich angenommen — eine Politik der Förderung spezifischer Gruppen, besonders der wissenschaftlich-technischen Intelligenz, und damit die theoretisch-empirische Identifikation bestimmter förderungswürdiger sozialer Unterschiede erforderlich. Ebenso wenig erstaunt, daß sowohl im Theoretischen wie im Empirischen Tabuzonen für die S.-Forschung bestehen. Zudem sind Kontrollen in diesem Bereich besonders stark; Veröffentlichungen zu sozialstrukturellen Themen werden geprüft und zensiert, so daß es für den westlichen Beobachter schwer ist, den wirklichen Wissensstand einzuschätzen. Aufschlußreiche Daten und Publikationen liegen hingegen über bestimmte Teilbereiche vor. Wie vor allem die „Materialien zum Bericht zur Lage der Nation“ 1971 und 1974 gezeigt haben, sind sie auch in der vergleichenden Deutschlandforschung sinnvoll verwertbar. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Veröffentlichungen ab 1970, zu den Veröffentlichungen vor 1970 vgl. den Hinweis bei den Literaturangaben zu Soziologie und Empirische Sozialforschung. Körperliche und geistige Arbeit im Sozialismus. Eine soziologische Analyse. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Winzer. Berlin (Ost): Dietz 1980. Arbeiterklasse und wissenschaftlich-technische Intelligenz in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Hartmann u. St. Widerszpil. Berlin (Ost): Dietz 1978. Brandt, H., u. P. Glotz: Die Sozialstruktur des Kombinates. Leitung, Planung, Analyse. Leipzig: Deutscher Verl. f. Grundstoffindustrie 1983. Zur Entwicklung der Arbeiterklasse und ihrer Struktur in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Weidig. Berlin (Ost): Dietz 1976. Zur Entwicklung der Klassen und Schichten in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Schneider. Berlin (Ost): Dietz 1977. Erbe, G.: Arbeiterklasse und Intelligenz in der DDR. Soziale Annäherung von Produktionsarbeiterschaft und wissenschaftlich-technischer Intelligenz im Industriebetrieb? Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. Genossenschaftsbauern, gestern, heute, morgen. Die Klasse der Genossenschaftsbauern im Prozeß der Gestaltung der industriemäßig produzierenden Landwirtschaft in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Krambach. Berlin (Ost): Dietz 1977. Grundmann, S., M. Lötsch u. R. Weidig: Zur Entwicklung der Arbeiterklasse und ihrer Struktur in der DDR. Berlin (Ost): Dietz 1976. Die Intelligenz in der sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1980. Naturwissenschaftlich-technische Intelligenz im Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Römer. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Messing, M.: Industrie-Bauarbeiter in beiden Teilen Deutschlands. Ein empirischer Vergleich. Köln: Wissenschaft und Politik 1981. Röder, H.: Abschied vom Klassenbegriff? Ein Beitrag zur Analyse der marxistischen Soziologie in der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1972. Voigt, D.: Literaturbericht „Sozialstrukturforschung in der DDR“, in: Deutschland Archiv, H. 5, 1975, S. 476 ff. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1218–1226 Sozialpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialversicherungs- und Versorgungswesen
Sozialstruktur (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Begriff Die soziale Struktur oder S. einer Gesellschaft wird entweder unter Verwendung von Konzepten wie Stand, Klasse und Schicht oder mit Hilfe sozialstatistischer Merkmale (Beruf, Einkommen usw.) und Merkmalskombinationen bestimmt. Gleichfalls umfaßt der Begriff S. Untergliederungen von gesellschaftlichen Teilbereichen nach sozialstatistischen Merkmalen (S. des Betriebes, der Jugend, aber auch der Arbeiterklasse). Diese…
DDR A-Z 1985
Investitionen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel) in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z.T. aus Mitteln des Staatshaushaltes, aber auch aus betrieblichen Mitteln sowie aus Krediten finanziert (Investitionsplanung; Investitionsrechnung). In den vergangenen drei Jahrzehnten haben die I. (einschließlich Generalreparaturen) erheblich zugenommen; sie stiegen im Zeitraum von 1950 bis 1982 von 3,9 Mrd. auf 52,4 Mrd. Mark. Diese Entwicklung verlief allerdings nicht gleichmäßig: Sowohl 1961/62 als auch 1971/72 war eine Stagnation zu beobachten: im ersten Fall als Folge [S. 673]der fehlerhaften Ansätze des Siebenjahrplanes, im zweiten durch die Kürzung der I.-Tätigkeit zu Beginn der 70er Jahre als Reaktion auf die Unausgewogenheiten der 1968 entwickelten einseitigen strukturpolitischen Konzeption. Bis zur Mitte der 70er Jahre blieb es — mit Ausnahme von 1973 (+ 8,5 v.H.) — bei einem mittleren I.-Wachstumstempo (1974: + 5,5 v.H.; 1975: + 4,5 v.H.), da die mittelfristigen Zielvorstellungen des Fünfjahrplanes 1971–1975 die Priorität der I.-Tätigkeit zugunsten der zur Hauptaufgabe erklärten „Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung“ etwas zurückgestuft hatten. Diese Politik ist im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 erneut differenziert worden, da die Exporterhöhung, die Erschließung eigener Energiequellen sowie die I.-Beteiligung im RGW-Raum besonders dringlich geworden waren. Im Jahr 1976 stiegen die I. um 7,4 v.H. und 1977 um 5,6 v.H.; 1978 waren es jedoch angesichts des Vorrangs des Exportes nur 2,8 v.H. und 1979 lediglich 1,4 v.H. Die zunehmenden Probleme der außenwirtschaftlichen Belastung ließen 1980 sogar nur eine Zunahme von 0,3 v.H. zu. Insgesamt ist für den Zeitraum 1981–1985 ein kumuliertes I.-Volumen von 256 Mrd. Mark — zu Preisen von 1980 — (ohne Generalreparaturen) geplant; bezieht man diesen Planwert für die I. auf die im Jahre 1980 realisierten I. von 54,51 Mrd. Mark, so entspricht das einer durchschnittlichen jährlichen Abnahme von 2,1 v.H. Im Jahre 1981 stieg das Investitionsvolumen planwidrig um gut 2,7 v.H., 1982 nahm es hingegen gegenüber dem Vorjahr um 6,4 v.H. ab. Angesichts der Notwendigkeit hoher Exportanstrengungen kann die DDR auch in den kommenden Jahren nur in begrenztem Umfang investieren, hiervon muß zudem noch ein erheblicher Teil für den Ausbau der heimischen Rohstoffbasis (Energiewirtschaft), die Weiterführung des langfristigen Wohnungsbauprogrammes (Bau- und Wohnungswesen, VII.) sowie die Modernisierung des Verkehrsnetzes (Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken; Deutsche Reichsbahn [DR]) bereitgestellt werden. Deshalb gibt man schon seit einigen Jahren der Intensivierung absolu[S. 674]ten Vorrang, d.h. bei wenig Neubauten und relativ mehr — z. T. selbst gefertigter — Rationalisierungsmittel sollen die vorhandenen Anlagen und ganze Betriebsteile umfassend modernisiert werden (Intensivierung und Rationalisierung). Charakteristisch für die DDR ist eine I.-Politik, die der Industrie seit Jahren mit über 50 v.H. der gesamten I. deutlichen Vorrang einräumt. Der I.-Anteil der Industrie ist fast doppelt so hoch wie in der Bundesrepublik Deutschland, dafür erreichen wesentliche Infrastrukturbereiche, wie die Wohnungswirtschaft, nur knapp die Hälfte des westdeutschen Anteils, auf die sonstigen Bereiche (Dienstleistungen, Staat, private Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter) entfällt lediglich ein Drittel bis ein Viertel des I.-Anteils in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist deutlich Ausdruck einer auch weiterhin zu beobachtenden Vernachlässigung der Infrastruktur-I. in der DDR. Demgegenüber zeigen der Bereich Verkehr, Post- und Fernmeldewesen einen etwas und die Land- und Forstwirtschaft einen erheblich höheren Anteil als in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Landwirtschaft waren für diese herausragende Stellung der hohe Selbstversorgungsgrad und der Übergang zu landwirtschaftlichen Großbetrieben mit „industriemäßigen Produktionsmethoden“ verantwortlich. Eine Betrachtung der Verteilung der I. innerhalb der Industrie läßt erhebliche Veränderungen erkennbar werden. Während bis 1965 zwei Drittel aller Industrie-I. auf die Grundstoffindustrie konzentriert waren, ging ihr Anteil bis zur Mitte der 70er Jahre auf 50–55 v.H. zurück. Hier wirkte sich vor allem der I.-Rückgang bei der Energie- und Brennstoffindustrie in der zweiten Hälfte der 60er Jahre aus. Dies war die Folge sowohl einer Überschätzung des Strukturwandels zugunsten von Erdöl und Erdgas als auch einer Unterschätzung des Elektroenergiebedarfs. Neben Engpässen bei der Elektrizitätserzeugung traten Störungen auch bei „nichtstrukturbestimmenden“ Produktionskapazitäten auf. Deshalb wird der Grundstoffsektor seit Mitte der 70er Jahre wieder stärker gefördert, mit den Schwerpunkten: Energiewirtschaft, Roh- und Grundstoffindustrie, Baumaterialerzeugung sowie sonstige Zulieferindustrien. Über die Aufteilung der Industrie-I. nach Industriezweigen werden seit 1977 von der I.-Berichterstattung der DDR keine Angaben mehr gemacht. Der westliche Beobachter ist daher auf Schätzungen angewiesen; sie werden zusätzlich dadurch erschwert, daß die Wirtschaftspolitik der DDR sowohl Änderungen der Produktionsstruktur — insbesondere in Richtung materialsparender Erzeugnisse — als auch eine Erhöhung der Ausrüstungsquote als Folge der Intensivierung anstrebt. Für den Zeitraum 1981–1985 kann bei grober Schätzung erwartet werden, daß auf die Grundstofferzeugung 59 v.H., auf die Wasserwirtschaft 3 v.H. sowie auf die I.-Güterindustrie etwa 24 v.H. der Industrie-I. entfallen werden. Das bedeutet eine deutliche Anteilsminderung bei den verbrauchsnahen Bereichen. Entscheidendes Problem der I.-Tätigkeit der DDR ist schon seit einer Reihe von Jahren die Notwendigkeit, extensive durch intensive Vermögenserweiterungen abzulösen. Bei nur begrenztem Wachstum des Arbeitskräftevolumens (Arbeitskräfte), von dem jährlich zudem ein steigender Teil von der Anlageninstandhaltung absorbiert wird, können Leistungserhöhungen kaum noch mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze, sondern fast nur über eine bessere Ausstattung bereits gegebener Arbeitsplätze mit moderneren Ausrüstungen erreicht werden. Zur Lösung dieser Probleme wird der Intensivierung — wie bereits erwähnt — Vorrang gegeben. Zur Weiterführung der dringend erforderlichen Erneuerung des Anlagevermögens soll bis 1985 weit über die Hälfte der für dieses Jahrfünft geplanten I. der Industrie für Intensivierung und Rationalisierung sowie Modernisierung eingesetzt werden. Erweiterungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn die bestehenden Kapazitäten bereits mehrschichtig genutzt werden und Rationalisierungen kaum noch möglich sind. Weiteres Erfordernis für die Genehmigung von I.-Projekten ist eine mindestens zweischichtige Nutzung der geplanten neuen Anlagen. Darüber hinaus versucht man mit einer strafferen I.-Planung und der Konzentration auf wenige wichtige Projekte Effizienzerhöhungen bei den I. durchzusetzen. Diese Bemühungen sowie Versuche, die betriebliche Eigenerzeugung von Rationalisierungsmitteln auszubauen, stoßen jedoch auf beträchtliche Schwierigkeiten: Effizienzsteigernde Innovationen lassen sich nicht von oben verordnen; damit sie erreicht werden können, ist einerseits die schnelle Entwicklung verbesserter Technologien, andererseits aber die Schaffung wirksamer Stimuli zur Leistungsverbesserung für die Betriebe erforderlich. Darüber hinaus ist auch der betriebliche Anreiz für Neuentwicklungen bei den geltenden Preisvorschriften (Preissystem und Preispolitik) noch zu gering. Planung. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 672–674 Intershop A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsplanungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. sind Aufwendungen, die dem Ersatz bzw. der Erweiterung des Anlagevermögens (Grundmittel) in allen Bereichen der Wirtschaft dienen. Sie umfassen vor allem Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Hebezeuge, Betriebs- und Büroausstattungen) sowie auch Projektierungsleistungen und Erschließungskosten. Die I.-Tätigkeit wird grundsätzlich staatlich geplant und z.T. aus Mitteln des…
DDR A-Z 1985
Internationale Investitionsbank (IIB) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In Moskau ansässiges Geldinstitut der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Gewährung mittel- und langfristiger Kredite in Transfer-Rubeln (TR) und Devisen. Gemeinsam mit der Ausarbeitung des Komplexprogramms zur Vervollkommnung der RGW-Integration vereinbarten die RGW-Staaten auf der XXIII. Sondertagung im April 1969 die Gründung der IIB. Das von der Ständigen Kommission für Währungs- und Finanzfragen ausgearbeitete Bankstatut wurde auf der XXIV. Ratstagung im Mai 1970 gebilligt und gemeinsam mit dem Abkommen über die Bildung der IIB am 10. 7. 1970 unterzeichnet. Dieses Abkommen ist am 1. 1. 1971 provisorisch und am 5. 2. 1971 nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden endgültig in Kraft getreten (GBl. I, 1971, S. 13 ff.). Neben den 7 Gründungsstaaten sind Rumänien seit dem 12. 1. 1971, Kuba seit dem 22. 1. 1974 und Vietnam seit dem 20. 5. 1977 Mitglieder der IIB. Mit Jugoslawien wurden 1974 Grundprinzipien der Zusammenarbeit vereinbart. Das Grundkapital, von dem Anfang 1983 erst 35 v.H. und damit nur 25 Mill. TR mehr als zum Jahresende 1972 eingezahlt waren, soll zu 70 v.H. aus TR und zu 30 v.H. aus freien Devisen gebildet werden und sich auf über 1 Mrd. TR belaufen. Wie auch bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) bestimmt der Anteil am Exportvolumen im Intrablockhandel die einzelnen Länderquoten, wobei vor allem wiederum die Sowjetunion und das zunächst zögernde Rumänien — sowie 1982 auch noch Ungarn — einen relativ günstigeren Anteil aufweisen: Über zwei Drittel der Gewinne (1982: 21,1 Mill. TR) wurden jeweils dem Reservekapital zugeschlagen (99,9 Mill. TR). Daneben verfügt die IIB über Sonderfinanzierungsfonds, so z.B. den 1973 in der geplanten Höhe von 1 Mrd. TR gebildeten, aber erst mit 100 Mill. TR angezahlten Fonds für Entwicklungsländer (Ent[S. 670]wicklungshilfe). Die Hauptkreditquelle bilden jedoch die bei der IBWZ aufgenommenen Kredite sowie Einlagen in Höhe von 1,6 Mrd. TR. Im Unterschied zu den IBWZ-Krediten führt die Kreditausleihung der IIB also nicht zu einer Erhöhung der im Umlauf befindlichen Geldmenge bzw. bei Kredittilgung zu ihrer Verminderung. Somit verfügen die RGW-Staaten über einen gemeinsamen Geldfonds für Investitionen, der sich ständig reproduziert und immer wieder als Kredit verwendet werden kann. Die IIB gewährt Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 5 bzw. 15 Jahren vor allem an Banken, Betriebe und Wirtschaftsorganisationen der Mitgliedsländer zur Finanzierung von Objekten von gemeinsamem Interesse und technologischem Höchststand. Bis zum Jahre 1983 hatte die IIB 84 Projekte, von denen 56 bereits abgeschlossen waren, mit einem geplanten Gesamtvolumen von 10 Mrd. TR mitfinanziert, wobei der Kreditanteil in Höhe von 3,5 Mrd. TR dem eingezahlten Grundkapitalanteil der Mitgliedsstaaten entsprach. Vor allem kamen diese Mittel der Brennstoff- und Energiewirtschaft (70 v.H.) sowie dem Maschinenbau und der Elektrotechnik/Elektronik (19 v.H.) zugute. Daneben erhielten aber auch Projekte der Metallurgie und Chemie (9 v.H.), des Verkehrs- und Nachrichtenwesens (2 v.H.) Kredite. Das bisher größte Objekt dieser multilateralen Kreditgewährung war der Bau der Erdgasleitung Orenburg — Westgrenze der Sowjetunion (1975–1979). Mit der „Interatominstrument“ wurde 1980 erstmals eine internationale Wirtschaftsvereinigung kreditiert. 1983 gewährte die IIB zum ersten Mal einen Kredit für die Durchführung von Erkundungs- und Explorationsarbeiten bei der Suche nach Erdöl und Erdgas (Ungarn). In der DDR nahmen bisher vor allen Dingen Kombinate des Maschinenbaus IIB-Gelder in Anspruch. So z.B. die Kombinate Umformtechnik Erfurt (Schmiede- und Preßanlagen; 1971/76/80), Plast- und Elastverarbeitung Karl-Marx-Stadt, Werk Schwerin (1973), „Fortschritt“ Neustadt (Landmaschinen; 1976/80), „7. Oktober“ Berlin (Ost) (Werkzeugmaschinen; 1981), „Werner Lambertz“ Leipzig (Offsetdruckmaschinen; 1981), „Ernst Thälmann“ (Schwermaschinen) sowie der Betrieb Scharfenstein (Kälte, Verdichter und Haushaltskühlschränke). Während die Zinsen für Devisenkredite — die Bank unterhält Beziehungen zu 300 internationalen Geschäftsbanken — dem Niveau der westlichen Kapitalmärkte entsprechen, sind die Zinssätze für Kredite in TR 1974 von 4–6 v.H. auf 3–5 v.H. gesenkt worden. Letztere liegen noch niedriger, wenn es sich um Objekte in Vietnam, Kuba oder der Mongolei — diese erhielt 1973 einen Kredit für eine Wollwäscherei mit einem Zinssatz von 0,5 v.H. — oder aber von besonders großem Interesse für die Mitgliedsländer handelt. So belief sich der Zinssatz für das Orenburger Objekt nur auf 2 v.H. Die quantitative Bedeutung der IIB-Kredite, zu denen nicht die zwischenstaatlichen Regierungskredite für Investitionsbeteiligungen zählen, ist gemessen am RGW-Investitionsvolumen oder aber am Intrablockhandel überaus gering. Die Überwindung des dominierenden Prinzips der Bilateralität gelingt nur zum Teil. So wird beispielsweise kritisiert, daß Kredite nicht voll in Anspruch genommen werden konnten, weil entweder die benötigten Waren nicht auf dem RGW-Markt zur Verfügung standen bzw. bereits in bilateralen Handelsverträgen gebunden waren. Zur Erhöhung der Kreditquellen wird gegenwärtig vor allem gefordert, die Einzahlungen in das Grundkapital zu beschleunigen, weitere Sonderfonds zu bilden, kürzere Laufzeiten zu gewähren und die Zinseinnahmen vor allen Dingen dem Reservekapital zuzuführen. Die IIB ist eine juristische Person, haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen und arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Jedes Mitglied verfügt im höchsten Leitungsorgan, dem Bankrat, über eine Stimme. Dieser faßt seine Beschlüsse zu den im Statut aufgeführten Fragen — wie z.B. die Bestätigung des Geschäftsberichtes, der Bilanz und der Gewinnverteilung sowie zur Erhöhung des Grundkapitals oder Ausgabe von Obligationen — einstimmig. In den übrigen, nicht aufgeführten Fällen, wie z.B. den Grundfragen der Geschäftspolitik, der Auswahl der Kreditobjekte und der Aufstellung der Kreditpläne, genügt — erstmals in einem RGW-Organ — die qualifizierte Mehrheit der Stimmen (75 v.H.). Der Vorstand und die Revisionskommission bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und 3 Stellvertretern und werden vom Bankrat durch einen einstimmigen Beschluß auf 5 Jahre ernannt. Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), V.C.2. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 669–670 Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationaler FernmeldevereinSiehe auch die Jahre 1975 1979 In Moskau ansässiges Geldinstitut der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Gewährung mittel- und langfristiger Kredite in Transfer-Rubeln (TR) und Devisen. Gemeinsam mit der Ausarbeitung des Komplexprogramms zur Vervollkommnung der RGW-Integration vereinbarten die RGW-Staaten auf der XXIII. Sondertagung im April 1969 die Gründung der IIB. Das von der Ständigen Kommission für Währungs- und Finanzfragen ausgearbeitete…
DDR A-Z 1985
Widerspruch (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen logischem und dialektischem W. 1. Der logische Widerspruch wird — entsprechend der formalen Logik — wie folgt definiert: „Zwei kontradiktorische Gedanken über ein und denselben Gegenstand, der in ein und derselben Zeit und in ein und derselben Beziehung genommen wurde, können nicht gleichzeitig wahr sein“ (Satz vom W.; N. I. Kondakow, Wörterbuch der Logik, Leipzig 1978, S. 425). Insoweit fordert auch der Marxismus-Leninismus die „logische Widerspruchsfreiheit für wissenschaftliche Systeme, Theorien, Axiomensysteme usw.“ (Philosophisches Wörterbuch, hrsgg. v. G. Klaus u. M. Buhr, 11. Aufl., Leipzig 1975, S. 1308). Logische W. sind W. im Denken und nicht zu verwechseln mit den realen bzw. dialektischen W. 2. Der dialektische Widerspruch (DW) gehört zu den zentralen philosophischen Begriffen des Marxismus-Leninismus. Danach bestehen in Natur und Gesellschaft, in und zwischen Gegenständen, Erscheinungen und Prozessen reale Gegensätze (G.). G. sind „sich bedingende und sich gleichzeitig ausschließende Er[S. 1483]scheinungen.“ Als DW. werden nun die „aktiven Beziehungen“, „die Wechselwirkungen“ zwischen den verschiedenen G. bezeichnet. Die Widersprüchlichkeit, Gegensätzlichkeit dieser Beziehungen in und zwischen den Erscheinungen usw. verbinden diese zwar einerseits miteinander („Einheit der G.“), lassen sie aber zugleich gegeneinander streiten („Kampf der G.“). „Einheit“ und „Kampf“ der G. als gleichzeitiger Prozeß verstanden lasse immer nur ein „relatives Gleichgewicht der Wechselwirkungen zwischen den G.“ zu. Als widersprüchliches Verhältnis enthalte es immer zugleich Konflikte, die sich verschärfen und daher einer Lösung bedürfen. Aber auch die jeweilige Lösung von W. („der Sprung in eine neue Qualität“) ist immer nur Befriedung auf Zeit, da auch mit den neu geschaffenen Bedingungen immer erneut W. gesetzt werden. „Insofern der dialektische W. allen Struktur-, Bewegungs- und Entwicklungsformen der Materie eigen ist, trägt er allgemeinen, absoluten Charakter; insofern er in jeder Form der Materie ein für sie spezifischer ist, besitzt er relativen Charakter. Aus der quantitativen und qualitativen Unerschöpflichkeit der Materie folgt die Mannigfachigkeit der Arten der objektiv existierenden dialektischen W.“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 343). Die DW. sind aus marxistisch-leninistischer Sicht, die sich ihrerseits auf die Philosophiegeschichte von Aristoteles bis Hegel beruft, wichtigste Triebkraft der Naturprozesse, aber vor allem auch der Menschheitsgeschichte. Politische Bedeutung erlangen die W. vor allem im Rahmen des Historischen Materialismus und des wissenschaftlichen Kommunismus. Dabei werden 3 Gruppen von W. unterschieden: innere und äußere W., Haupt- und Neben-W., antagonistische und nichtantagonistische W. a) Innere und äußere W.. Als innere W. werden solche bezeichnet, die innerhalb einer Erscheinung, einer Gesellschaft usw. bestehen. Z.B. gilt der Gegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie als innerer W. eines kapitalistischen Systems. Äußere W. sind solche zwischen zwei voneinander abgegrenzten Wirklichkeitsbereichen, z.B. zwischen einem Subjekt und seiner Umwelt, zwischen Gesellschaft und Natur. Diese Beispiele zeigen, daß die Unterscheidung zwischen innerem und äußerem W. von dem jeweils gewählten Bezugssystem abhängt. Außerdem wird gesehen, daß innere und äußere W. miteinander ebenfalls in einer Wechselbeziehung, in einem Verhältnis von W. stehen. b) Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwidersprüchen ist vor allem für die Ausformulierung der Aktionsziele einer kommunistischen Partei von Bedeutung. Der Marxismus-Leninismus geht davon aus, daß es in jeder historisch-politischen Situation einen Haupt-W. gibt, von dem letztlich alle anderen (Neben-)W. abhängig sind. Es sei Aufgabe der Politik diesen Haupt-W. zu erkennen, für ihn eine angemessene Lösung vorzuschlagen und alle Kräfte dementsprechend zur Erreichung dieses Zieles zu organisieren und einzusetzen. Die Festlegung einer derartigen Linie bzw. Hauptaufgabe ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung alleinige Aufgabe der Partei bzw. der Parteiführung, da nur sie über die entsprechenden Einsichten in die „historischen Gesetzmäßigkeiten“ verfüge, die eine situationsangemessene, die geschichtlichen Gesamtinteressen der Arbeiterklasse verwirklichende, politische Strategie möglich machen sollen (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XIX.). c) Antagonistische und nichtantagonistische W. Während die Begriffe innere und äußere, Haupt- und Neben-W. auf Natur und Gesellschaft gleichermaßen anwendbar sein sollen, gilt die Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. nur für die menschliche Gesellschaft. Als „unversöhnliche“, antagonistische W., bezeichnet der Marxismus-Leninismus die Interessengegensätze zwischen „feindlichen Klassen“, worunter die „Grundklassen“ der jeweiligen Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) verstanden werden (Sklavenhalter: Sklaven; Feudalherren: leibeigene Bauern; Bourgeoisie: Proletariat). Der Begriff des antagonistischen W. wird dabei nicht nur auf den Klassenantagonismus selbst angewendet, sondern auch auf die damit verbundenen sog. „Überbauphänomene“ (z.B. bürgerliche gegen marxistisch-leninistische Ideologie). Antagonistische W. können letztlich nur durch politische und soziale Revolutionen, d.h. durch die Ablösung der bestehenden politisch-sozialen Ordnung gelöst werden. Hinter den nichtantagonistischen W. stehen nach marxistisch-leninistischer Auffassung ebenfalls unterschiedliche soziale Interessen, doch gebe es zwischen den diese Interessen vertretenden Individuen, Gruppen, Schichten, Klassen usw. „grundlegende Gemeinsamkeiten“, die evolutionäre Lösungen nicht nur möglich machen, sondern diese letztlich erfordern. Der Marxismus-Leninismus postuliert für die DDR, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln auch die unversöhnlichen Klassengegensätze verschwunden seien und es deshalb in der DDR-Gesellschaft nur noch nichtantagonistische W. gebe. Diese W. „treten im Sozialismus in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auf“ (z.B. zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, Stadt und Land, zwischen Individuen und Kollektiven). Die Partei nimmt für sich in Anspruch, derartige W. rechtzeitig erkennen und lösen zu können. Diese optimistische Sicht der eigenen Möglichkeiten ist nicht zuletzt durch den Juni-Aufstand 1953, die Unruhen in Polen und Ungarn 1956, die Krise der DDR und den Mauerbau 1961, den Prager Frühling 1968, die verschiedenen polnischen Krisen usw. auch in der DDR selbst relativiert worden. So heißt es heute eher programmatisch denn bereits als Realität: „Es ist daher für die Leitung und Planung der Gesellschaft besonders wichtig, den konkret-historischen Charakter der W. wie auch die Mannigfaltigkeit ihrer Bewegungs- und Lösungsmöglichkeiten aufzudecken und Wege aufzufinden und in der Praxis umzusetzen, die es gestatten, die Bewegung, Entfaltung und Lösung der W. zu beherrschen und sie produktiv im Sinne des sozialen [S. 1484]Fortschrittes zu nutzen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 728 f.). Die Formulierung: „Die nichtantagonistischen W. der sozialistischen Gesellschaft werden von den gesellschaftlichen Führungsorganen zumeist rechtzeitig erkannt“ (Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 2., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1974, S. 304), macht deutlich, daß soziale Konflikte offensichtlich nicht immer frühzeitig genug wahrgenommen werden. — Die durch den Marxismus-Leninismus getroffene Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. erweist sich auch im eigenen Argumentationskontext als weniger prinzipiell, als es die theoretischen Ableitungen unmittelbar erkennen lassen. Wenn es heißt: „Daher müssen sich solche W. nicht gesetzmäßig verschärfen und zum Konflikt zuspitzen“ (a.a.O.), läßt diese Aussage durchaus den Schluß zu, daß auch aus Sicht der SED eine Vernachlässigung von realen Interessen oder unangemessene Reaktionen auf vorhandene gesellschaftliche Konfliktlagen dazu führen können, daß sich nichtantagonistische W. „verschärfen“ und zu offenen Konflikten führen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1482–1484 Westorientierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiedergutmachungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen logischem und dialektischem W. 1. Der logische Widerspruch wird — entsprechend der formalen Logik — wie folgt definiert: „Zwei kontradiktorische Gedanken über ein und denselben Gegenstand, der in ein und derselben Zeit und in ein und derselben Beziehung genommen wurde, können nicht gleichzeitig wahr sein“ (Satz vom W.; N. I. Kondakow, Wörterbuch der Logik, Leipzig 1978, S. 425).…
DDR A-Z 1985
Einkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 146 Mrd. Mark im Jahr 1982; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,8 v.H. zu, allerdings recht unterschiedlich in den einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,6 v.H., 1966–1970: 3,9 v.H., 1971–1975: 4,5 v.H., 1976–1982: 3,3 v.H. — Die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre sind auf die seinerzeitige Wachstumskrise zurückzuführen, die hohen Raten zu Beginn der 70er Jahre auf die Politik Honeckers, den Lebensstandard rasch zu steigern. Mit den in jüngerer Zeit aufgetretenen (und immer noch akuten) Außenwirtschaftsproblemen (Außenwirtschaft und Außenhandel) hängt die neuerliche Abschwächung des E.-Anstieges zusammen: die Forcierung der Exporte und die Drosselung der Importe gingen zu Lasten der inländischen Verwendung. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) von den Brutto-E. (1960: 11,5 v.H.; 1982: 12,1 v.H.). Dahinter verbergen sich allerdings gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich im gesamten Zeitraum progressiv, lediglich nach der Verstaatlichung der letzten privaten Industriebetriebe 1972 — die stark belasteten E. der gut verdienenden Inhaber fielen weg — sank die Steuerquote vorübergehend. Im Gegensatz dazu gestalteten sich die Beiträge zur Sozialversicherung bis 1970 degressiv. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben nur bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v.H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v.H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Mit der Einführung bzw. Umgestaltung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung im Jahr 1971 (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wurde u.a. die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben bzw. nach oben verschoben. Danach stiegen E. und Sozialabgaben etwa in gleichem Tempo, d.h. der Anteil der Versicherungsbeiträge am Brutto-E. blieb konstant. a) Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozio-ökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z.B. Krankengeld, Kinderbeihilfen, Renten), Vermögenseinkünfte u.ä. — stiegen mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E., aber leicht überdurchschnittlich (um 4,0 v.H. jährlich). Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 70 v.H. (1960) auf 76 v.H. (1982). Der Anstieg ist außer auf höhere Durchschnitts-E. auch auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. [S. 341]Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer von 1960 bis 1982 nur in Höhe von etwa 12 v.H. ihrer Brutto-E. zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu: von 14,3 v.H. auf 25,1 v.H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. b) Einkommen der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen. Die E. der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen (Binnenhandel; Freie Berufe; Handwerk), gemessen an den Gesamt-E., sind von 23 v.H. im Jahr 1960 auf 14 v.H. 1982 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Erwerbstätigen in diesen Bereichen sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen ist uneinheitlich geregelt. Die Arbeits-E. der Mitglieder von LPG sind steuerfrei. Mitglieder der PGH werden steuerlich ähnlich behandelt wie Arbeitnehmer. Für die Sozialversicherungsbeiträge gelten im übrigen ebenfalls für alle Genossenschaftsmitglieder (LPG und PGH) ähnliche Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Von den Selbständigen werden dagegen — zumindest bei Besserverdienenden — wesentlich höhere Steuern erhoben. Zudem müssen sie den gesamten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Sozialversicherung zahlen. c) Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1960 bis 1982 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 4,7 v.H. Von 7,7 v.H. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 9,7 v.H. im Jahre 1982. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahr 1968 wurden die Renten um 10–12 v.H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v.H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen, 1976 folgte eine weitere mit 15 v.H. Die letzte Rentenerhöhung (Dezember 1979) erbrachte Verbesserungen von über 10 v.H. Es wurden jeweils 3–4 Mill. Renten erhöht. Eine erneute Rentenerhöhung wurde im Mai 1984 zum 1. 12. 1984 angekündigt. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. [S. 342] Die Rentner bezogen bis Mitte der 70er Jahre nur gut 35 v.H. eines Arbeitnehmer-E. Nach den Rentenerhöhungen 1976 und 1979 hat sich dieses Verhältnis geringfügig verbessert (auf reichlich 40 v.H.). Das E. der Genossenschaftsmitglieder und der Selbständigen läßt sich getrennt nur bis 1970 nachweisen. Damals und in den Jahren davor lag das E. der Genossenschaftsmitglieder um ein Drittel über dem der Arbeitnehmer, während die Selbständigen sogar 3mal soviel wie diese verdienten. Die weitere Zunahme des (gemeinsamen) Durchschnitts-E. beider Gruppen läßt darauf schließen, daß diese Relationen sich bis heute nicht gravierend geändert haben. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum: jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v.H. und vergrößerte sich bis 1982 auf 55 v.H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen — obwohl sehr problematisch — werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen: hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern bzw. -handwerker in der DDR 1960 noch ein E., das gut 20 v.H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so betrug der Abstand 1982 rd. 80 v.H. Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die Rentner nur etwa die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde. 1982 betrug die Differenz über 70 v.H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z.B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden deutschen Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß jedoch in der Bundesrepublik größer. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt für den Zeitraum 1960–1970, daß die Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 10–15 v.H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Neuere Angaben über die Haushalts-E. der Genossenschaftsbauern liegen nicht vor. Am unteren Ende der Skala bewegten sich auch hier die Rentner: ihr E. erreichte nicht einmal ein Drittel von dem der Arbeitnehmer; nach 1970 hat sich diese Relation etwas verbessert. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wieder: während z.B. bei den Rentnern 1,5 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den Arbeitnehmern 3 und bei den Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das zunächst um 20 v.H., 1970 jedoch nur um 10 v.H. über dem der Genossenschaftsbauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen waren unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl der Unterschied nicht so kraß ausfiel wie bei den Haushalts[S. 343]E. insgesamt. Zwischen 1960 und 1970 erhielten die Rentner 50–60 v.H. des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt, mittlerweile sind es immerhin rd. 75 v.H. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist die unterschiedliche E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner schon Mitte der 70er Jahre denen in den Arbeitnehmerhaushalten — eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist seit längerem erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf früher nur über gut die Hälfte und heute über drei Viertel des E. eines Arbeitnehmerhaushaltes verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privaten Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v.H.) als in der DDR (9 v.H.). In der Folgezeit hat sich die Struktur in beiden Staaten zugunsten der höheren E.-Klassen verschoben. Dieser Trend war in der Bundesrepublik aber ungleich stärker. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung — in beiden Staaten vorhanden — ist überdies in der DDR größer. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von den jeweiligen Preisen für die angebotenen Güter und Dienstleistungen (Preissystem und Preispolitik) und damit von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — fast ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relation der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus: Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1982 mit gut 50 v.H. zu veranschlagen ist (1960: 30 v.H.). Für Rentnerhaushalte galt 1982 eine ähnliche Relation. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 340–343 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP)Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 146 Mrd. Mark im Jahr 1982; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,8 v.H. zu, allerdings recht unterschiedlich in den einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,6 v.H., 1966–1970: 3,9 v.H., 1971–1975: 4,5 v.H., 1976–1982: 3,3 v.H. — Die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre…
DDR A-Z 1985
Schwermaschinen- und Anlagenbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt ihrer Produktion den Industriezweigen Energiemaschinenbau, Bau von Bergbauausrüstungen, Metallurgieausrüstungsbau, Werkzeugmaschinenbau, Plast- und Elastverarbeitungsmaschinenbau und Bau von Metallkonstruktionen zugeordnet. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Kontrolle der genannten Industriezweige ist das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau. 1984 waren ca. 330.000 Arbeiter und Angestellte im SchuA. beschäftigt, d.h. ca. 10 v.H. aller Mitarbeiter in der Industrie. 5.000 Monteure oder Anlagenbauer sind auf über 100 Auslandsbaustellen tätig. Die industrielle Warenproduktion im Bereich der dem Ministerium für SchuA. unterstellten Betriebe betrug 1976 (letzte verfügbare Angabe) 15,8 Mrd. Mark; d.h. 6,9 v.H. der gesamten industriellen Warenproduktion wurden hier realisiert. In den letzten Jahren konnten im Anlagenbau und -export (mehr als 40 v.H. der Warenproduktion werden exportiert) Fortschritte erreicht werden. So wurden verstärkt Anlagen zur Erschließung von Roh- und Brennstoffvorräten, für die Schaffung energetischer und metallurgischer Basen, Anlagen in der Metallverarbeitenden Industrie, in der Chemischen Industrie, für die Bauwirtschaft, in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft und in der Leichtindustrie erstellt. Die Produktpalette reicht von Hochsee- und Binnenschiffen bis zu Dieselmotoren, von Kohle- und Kernkraftwerken bis zu Rohrleitungen und Isolierungen, von Tagebauausrüstungen, Kran- und Förderanlagen bis zu Getrieben, von Reisezug-, Güter- und Kühlwagen bis zu Armaturen, von Walzwerken und Zementanlagen bis zu Gußerzeugnissen, von Plattenwerken für den Wohnungsbau bis zu Pumpen und Verdichtern, von Lüftungs-, Klima- und Entstaubungsanlagen bis zu Gießereianlagen. Daneben werden auch industrielle Konsumgüter hergestellt, nämlich Badewannen, Gasherde, Kessel, Sanitärarmaturen, Standkreissägen, Heimwerkerbänke usw. Zum Bereich des SchuA. gehören insgesamt 13 Industriekombinate mit 227 Betrieben. Ein Zentrum des SchuA. ist der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“, Magdeburg, mit 28.000 Mitarbeitern (davon 13.000 im Stammwerk Magdeburg) in 14 Betrieben. Zementanlagen werden in Dessau gefertigt, Walzwerksanlagen in Magdeburg und Wildau bei Berlin, Drahtziehmaschinen in Grünau bei Karl-Marx-Stadt und Drahtwebmaschinen in Neustadt/Orla in Thüringen. Ca. 75 v.H. der Erzeugnisse dieses Kombinats werden exportiert; der überwiegende Teil in die Sowjetunion. In über 40 Ländern arbeiten Anlagen aus dem Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“. Dazu gehören 340 Linien zur Zementherstellung und 356 Warm- bzw. Kaltwalzwerke verschiedener Größenordnungen bis hin zu Werken mit einer Jahresproduktion von 1,5 Mill.~t Walzstahl. Metallurgische Komplexe wurden insbesondere in die Sowjetunion, Türkei, Iran, Irak und Algerien geliefert. [S. 1142]So werden rd. 17 v.H. der Walzstahlproduktion und ein Drittel der Zementproduktion in der Sowjetunion auf Anlagen hergestellt, die der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ hergestellt hat. Zementanlagen wurden in den letzten Jahren nach Bulgarien, Jugoslawien, Kuba und Syrien exportiert. Ein weiteres Zentrum des DDR-SchuA. ist der VEB Schwermaschinenbaukombinat TAKRAF (Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen). In dieser Wirtschaftseinheit sind 45.000 Werktätige vereint, darunter ca. 21.000 Produktionsarbeiter in 28 Betrieben und Einrichtungen in allen Bezirken der DDR. Zu den wichtigsten Betrieben des Kombinats gehören der Stammbetrieb — Betrieb für Anlagenbau und Rationalisierung, Leipzig, die VEB Verlade- und Transportanlagen Leipzig „Paul Fröhlich“, Lauchhammerwerk, Schwermaschinenbau „Georgi Dimitroff“ Magdeburg, „S. M. Kirow“ Leipzig, Förderanlagen und Kranbau Köthen, ZEMAG Zeitz, Maschinenbau „Karl Marx“ Babelsberg und Kranbau Eberswalde. Ein Großteil der Erzeugnisse des Schwermaschinenbaukombinats TAKRAF wird exportiert. Weitere wichtige Kombinate des SchuA. sind: VEB Schwermaschinenbaukombinat „Karl Liebknecht“, Magdeburg (Beschäftigte 15.000); VEB Kombinat Kraftwerksanlagen, Berlin (41.000); VEB Chemieanlagenbaukombinat, Leipzig-Grimma (32.000). Eine Schwerpunktaufgabe des SchwuA. besteht gegenwärtig darin, eine rationelle Energieanwendung durch die Entwicklung und Produktion solcher Ausrüstungen zu sichern, die eine schnelle Umstellung von Wärmeerzeugungsanlagen auf Rohbraunkohle gewährleisten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1141–1142 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seefahrtsamt der DDRSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt…
DDR A-Z 1985
Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus im gegebenen Sozialgefüge in der L. und im ländlichen Raum sowie in den rechtlichen Beziehungen des Wirtschaftslebens im Agrarsektor, besonders in den realisierten Formen des Eigentums, der landwirtschaftlichen Unternehmungen bzw. Betriebe und der Agrarmärkte. Demzufolge handelt es sich bei der Festlegung auf ein bestimmtes Agrarsystem um eine weitreichende politische Entscheidung (Agrarpolitik) und nicht etwa nur um die Fixierung auf bestimmte Landwirtschaftliche Betriebsformen. A. Entwicklungsphasen Die ordnungspolitische Weichenstellung, die zur Ausprägung des gegenwärtigen Agrarsystems in der DDR geführt hat, erfolgte am Ende des II. Weltkrieges mit dem Zerfall der Staatsordnung in Deutschland, dem Einzug der sowjetischen Armee in ihr deutsches Besatzungsgebiet und der Übernahme der Herrschaftsgewalt in diesem Teil Deutschlands durch die sowjetische Militäradministration (SMAD). Das in Mitteldeutschland historisch überkommene Ordnungssystem der L., das vom Vorherrschen der bäuerlichen Familienwirtschaft geprägt war, wurde im Zeitverlauf, über verschiedene Entwicklungsabschnitte, in das heutige sozialistisch-kollektivistische Agrarsystem transformiert (Agrarpolitik). Der etappenweise durchgeführte Sozialisierungsprozeß der L. ist gekennzeichnet durch zwei radikale Eingriffe: Am Beginn eine Bodenbesitzreform zugunsten der Kleinbauern unter Beibehaltung eines Teils der verstaatlichten Privatbetriebe des Großgrundbesitzes sowie der Domänen und sonstigen Betriebe der öffentlichen Hand in Form Volkseigener Güter (1945/46); danach Durchsetzung der Kollektivierung (1952–1960) unter Anwendung von drei, nach dem Grad der Vergesellschaftung unterschiedlichen Typen von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Typ III als höchste Form, in die allmählich die anderen überführt wurden, entsprach weitgehend der im sowjetischen Kolchos realisierten Form der Produktionsgenossenschaft. Der daran anschließende dritte Entwicklungsabschnitt ist durch die zentralgesteuerte kooperative Herausbildung sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetriebe charakterisiert, die seit 1967 zum industriemäßig produzierenden Spezialbetrieb der L. führte. In ökonomischer Sicht bedeutet das Übergehen zu industriemäßigen Produktionsmethoden ein schrittweises Abgehen von der traditionellen Produktionsweise der L., die charakterisiert ist durch den in Kombination pflanzlicher und tierischer Betriebszweige produzierenden, in sich abgerundeten landwirtschaftlichen Betrieb, wie ihn in den 60er Jahren noch die herkömmliche LPG und das herkömmliche VEG verkörpert haben. Die mit dem Industrialisierungsprozeß der L. verbundene Spezialisierung der Agrarproduktion bedeutet grundsätzliche Arbeitsteilung zwischen Pflanzen- und Tierproduktion, d.h. die planmäßig durchgesetzte Auflösung des betrieblichen Verbundes pflanzlicher und tierischer Produktionszweige und die Errichtung selbständiger spezialisierter Betriebe der Pflanzenproduktion einerseits und der Tierproduktion andererseits. Die Ausgliederung der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige, und innerhalb dieser sogar die von einzelnen Produktionsabschnitten, aus Betrieben mit bisher kombinierter Produktion und ihr jeweils zweigspezifischer Zusammenschluß zu eigenständigen Produktionseinheiten erfordert jedoch, daß zwischen dieser hochgradig spezialisierten und arbeitsteiligen Agrarerzeugung wiederum ein Verbund hergestellt wird. Er erfolgt über die Institutionalisierung der Kooperation in der Landwirtschaft, d.h. über den zwischenbetrieblichen (statt bisher innerbetrieblichen) Leistungsaustausch aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sowohl zwischen den spezialisierten Landwirtschaftsbetrieben untereinander als auch zwischen diesen und den Dienstleistungsbetrieben. Letztere sind im Zuge der arbeitsteiligen Industrialisierung der L. ebenfalls als eigenständige Spezialbetriebe zur Unterstützung der spezialisierten pflanzlichen und tierischen Produktionsbetriebe errichtet worden. Z.B. die Agrochemischen Zentren (ACZ), welche die Düngung, den Pflanzenschutz und die dazu notwendigen Transportarbeiten durchführen, und die Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) zur Instandhaltung und Instandsetzung der Agrartechnik (Landtechnik; Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. F.). Aus diesen, im gesellschaftspolitischen Interesse der Industrialisierung und Spezialisierung der L. erfolgten Eingriffen in das betriebsorganisatorische Verbundsystem pflanzlicher Primär- und tierischer Sekundärproduktion sind der DDR allerdings eine Reihe gravierender Probleme für die ökonomische Effizienz und Rentabilität ihrer Agrarproduktion erwachsen, die zu Beginn der 1980er Jahre, unter dem Problemdruck der weltweit veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen offenkundig geworden sind. Zur Sicherung einer ökonomisch rationellen Agrarerzeugung wird es deshalb gewichtiger Korrekturen an der Produktionsorganisation der L. bedürfen. B. Betriebsstruktur Die Konzentration und Spezialisierung der Agrarproduktion drückt sich in einer laufend verringerten Zahl der Landwirtschaftsbetriebe bei gleichzeitiger Vergrößerung ihres durchschnittlichen Flächenumfanges aus (siehe landueber Übersichten: Sozialistische Landwirtschaftsbetriebe und Durchschnittsgröße soz. Landwirtschaftsbetriebe). Im Jahre 1982, nach der weitgehenden organisatori[S. 786]schen Trennung von pflanzlicher und tierischer Erzeugung, statuierten insgesamt nur noch 4.905 Produktionsbetriebe die sozialistische L. der DDR. Diese setzen sich zusammen aus 1423 Betrieben der Pflanzenproduktion, mit einem durchschnittlichen Flächenumfang von 4.057 ha LN pro Betrieb, 3.396 Betrieben der Tierproduktion, mit einem durchschnittlichen Viehbestand von 1576 GV (GV = Großvieheinheit; 1 GV entspricht 500 kg Lebendgewicht) pro Betrieb, sowie aus weiteren 86 Betrieben mit spezialisierter Pflanzenproduktion (Zierpflanzen, Baumschulen usw.), die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, dem VE Kombinat Industrielle Tierproduktion sowie den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaften) oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Daneben bestanden zur Unterstützung der Produktionsbetriebe 263 Agrochemische Zentren, die von den Betrieben der Pflanzenproduktion im Territorium als Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE) gemeinsam gebildet wurden, 158 Kreisbetriebe für Landtechnik, die dem VE Kombinat landtechnische Instandhaltung unterstehen, verschiedene spezielle Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE), wie solche der L., Waldwirtschaft (Forst- und Holzwirtschaft), Bauorganisation, außerdem Meliorationsgenossenschaften (Meliorationen), ferner VEB zur Aufbereitung organischer Düngestoffe, zur Trocknung und Pelletierung, sowie Mischfutterwerke (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV.). II. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft A. Ökonomische Gesichtspunkte Die versorgungspolitische Rolle der L. wird in der DDR hoch eingeschätzt. Nach wie vor gilt, was Honecker in seinem Bericht an den VIII. Parteitag der SED zum Ausdruck brachte, daß es für die [S. 787]DDR vorteilhafter sei, die sozialistische L. mit mehr und besseren Produktionsmitteln zu versorgen, als Nahrungsmittel, die man selbst erzeugen könne, zu importieren. In bezug auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist die Agrarpolitik der DDR, ebenso wie diejenige der anderen Mitgliedsländer im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), weitgehend auf Autarkie abgestellt. Die der L. gestellte Aufgabe, die Bevölkerung immer besser mit Nahrungsmitteln und die Industrie mit Rohstoffen aus der eigenen Produktion zu versorgen, begründet auch, weshalb die Ausweitung des agrarischen Produktionsvolumens neben der Produktivitätssteigerung immer noch eine der wichtigsten wirtschaftlichen Zielsetzungen für die L. ist. Das gilt auch unter dem akuten Problemdruck, die Produktionskosten der L. erheblich zu senken und ihre Rentabilitätsverhältnisse umfassend zu verbessern. Gegenwärtig (1982) sind von der Gesamtzahl der volkswirtschaftlich in der DDR beschäftigten Personen noch reichlich 10 v.H. in der Land- und Forstwirtschaft tätig, in der Bundesrepublik Deutschland vergleichsweise nur 5 v.H. Vor Beginn des II. Weltkrieges (1935/38) lag die Agrarquote im Gebiet der heutigen DDR bei 22 v.H., im Gebiet der heutigen Bundesrepublik sogar noch bei 27 v.H. Somit verringerte sich seither der Anteil der in der L. Tätigen in der Bundesrepublik annähernd um das Doppelte stärker als in der DDR. Dieser höhere Arbeitskräftebesatz hängt u.a. auch mit den speziellen Formen der Arbeitsorganisation in der L. der DDR zusammen (z.B. geregelte Arbeitszeit im 2-Schichtensystem, regelmäßiger Jahresurlaub) wie auch mit anderen statistischen Arbeitskriterien (z.B. gelten Erzieherinnen in LPG- oder VEG-eigenen Kindergärten oder Mechaniker in den Betrieben für landtechnische Instandsetzung ebenfalls als Beschäftigte in der L.). Die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR wird auch aus ihrem Anteil an den volkswirtschaftlichen Gesamtaufwendungen und ihrem Beitrag zum Sozialprodukt deutlich. Im Jahre 1982 entfielen auf die L. 12,8 v.H. der gesamten Grundmittel (= Produktionskapital ohne Boden- und Viehkapital) und 9,5 v.H. der gesamten Brutto-Investitionen der DDR-Wirtschaft (Investitionen). Diese Anteile lagen: 1960 bei 12,7 und 11,9 v.H., im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 beide übereinstimmend bei 13,6 v.H.; 1972/76 bei 13,2 bzw. 11,8 v.H. und 1977/81 bei 12,9 bzw. 10,1 v.H. Demgegenüber trug die L. 1982 mit 7,8 v.H. zum Nettoprodukt aller Volkswirtschaftszweige bei (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). In den entsprechenden Vorjahren lag dieser Anteil: 1960 bei 16,9 v.H.; 1967/71 bei 12,6 v.H.; 1972/76 bei 10,4 v.H. und 1977/81 bei 8,7 v.H. (siehe xref landueber Übersichten: Indikationen für die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR sowie Ausstattung der L. mit Grundmitteln und Investitionen je Berufstätigen und je Flächeneinheit). Sinkende Anzahl landwirtschaftlicher Arbeitskräfte, die durch Kapitalgüter substituiert werden, und rückläufige Beiträge der L. zum Sozialprodukt, wie sie für hochindustralisierte Volkswirtschaften typisch sind, kennzeichnen somit auch die Verhältnisse in der DDR. Dort ist allerdings, entgegen dieser Tendenz, in bezug auf den Arbeitskräftebestand festzustellen, daß dieser sich nur bis zum Jahr 1977 vermindert, danach aber sukzessive wieder vergrößert hat. 1982 waren in der sozialistischen L. (ohne agrochemische Zentren) schon rd. 22.000 Personen mehr ständig beschäftigt als 1977. Diese von der Wirtschaftsführung der DDR gesteuerte Entwicklung wird damit begründet, daß in einigen Bereichen [S. 788]reichen der Agrarproduktion der Rückgang von Arbeitskräften schneller verlaufen ist als die Mechanisierung bestimmter Arbeitsprozesse, wodurch ein Arbeitskräftedefizit entstanden sei. Dies mache es zur Sicherung des volkswirtschaftlich erforderlichen Produktionsvolumens an landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Rohstoffen „notwendig, den Arbeitskräftebestand nicht weiter zurückgehen zu lassen“ (Erich Honecker: Bericht des ZK der SED an den X. Parteitag. Berlin [Ost] 1981, S. 76). Das sei vor allem im Interesse des Abbaus von Überstunden geboten, die in der Pflanzenproduktion während der Kampagnezeiten und in der Tierproduktion meist über das gesamte Jahr hinweg zu großen Belastungen, insbesondere in den LPG mit niedrigem Arbeitskräftebesatz, führten. Die vielerorts noch bestehenden Disproportionen zwischen Bestand und Bedarf an Arbeitskräften würden sich äußerst negativ auf die Einhaltung der agrotechnisch günstigsten Termine und auf die Sicherung der Betreuungsintensität der Tiere auswirken. Darum gelte es, der insbesondere aus der Altersstruktur resultierenden Verringerung des Arbeitskräftepotentials in der L. entgegenzuwirken und nicht mehr, wie das in den 60er und 70er Jahren der Fall war, auf Arbeitskräfte zugunsten anderer Bereiche der Volkswirtschaft zu verzichten. Weil einheitliche Berechnungen zum Sozialprodukt beider deutscher Volkswirtschaften seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr vorliegen, ist auch eine vergleichende Gegenüberstellung des Beitrages, den die beiden deutschen L. zum jeweiligen Sozialprodukt leisten, neuerdings nicht mehr exakt möglich. Einem gegenwärtigen Anteil der L. am Sozialprodukt in der Bundesrepublik von zwischen 2 und 3 v.H. dürfte — grob geschätzt — ein vergleichbarer Anteil von etwa 4 bis 5 v.H. in der DDR gegenüberstehen. Demnach hat die L. gemessen an ihrem relativen Produktionsbeitrag zur gesamtwirtschaftlichen Leistung sowie auch an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR eine größere Bedeutung als in der Bundesrepublik. Hieraus folgt, daß zwar der Beitrag, den die L. durch die Produktion von Agrargütern zum Sozialprodukt leistet, in der DDR verhältnismäßig größer ist als in der Bundesrepublik und in anderen westlichen Ländern, daß aber der Beitrag, den der Agrarsektor zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum durch die Abgabe von Arbeitskräften an die übrigen Wirtschaftssektoren bisher geleistet hat, in der DDR geringer gewesen ist als in den meisten Industriestaaten Westeuropas. In diesem Zusammenhang sind die relativ hohen Kapitalinvestitionen zu sehen, die dem Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft in der DDR zufließen. Diese forcierte Lenkung des Investitionskapitals in den Agrarsektor verzögerte zwangsläufig sowohl den Ausbau der typischen Wachstumsindustrien (Industrie; Wirtschaft) als auch die Verbesserung der Infrastruktur zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze und geht damit auf Kosten höherer Zuwachsraten des Sozialprodukts. In gesamtwirtschaftlicher Sicht läßt es vor allem der relativ große Anteil der L. an den Gesamtinvestitionen zweifelhaft erscheinen, ob in der DDR, bei ihrem Rang als Industriestaat, von einem Primat der Industrieproduktivität gegenüber der Produktivität im Agrarsektor gesprochen werden kann und ob nicht vielmehr gerade durch das gleichrangige Anvisieren [S. 789]beider Ziele eine Beeinträchtigung und eine Überbeanspruchung des volkswirtschaftlichen Produktionspotentials erfolgt. Um die volkswirtschaftliche Verflechtung der L. mit den ihr vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen und mit dem Handel nicht nur administrativ, sondern auch organisatorisch auszubauen und zum Bestandteil eines übergeordneten Systems zu machen, wurde zunächst das Teilsystem L. und Nahrungsgüterwirtschaft gebildet mit dem Ziel, es zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) weiterzuentwickeln. B. Ökologische Gesichtspunkte Neben der gesamtwirtschaftlichen Beurteilung der L. gewinnt ihre ökologische Bewertung auch in der DDR allmählich an Bedeutung (Umweltschutz). Als Folge des hohen großbetrieblichen Spezialisierungs- und Konzentrationsgrades der L., vor allem durch die Massentierhaltung in industriemäßigen Tierproduktionsanlagen, sind eine ganze Reihe schwerwiegender Umweltbelastungen entstanden. Sie betreffen vor allem die Verwertung der anfallenden tierischen Exkremente. Als Hauptbelastungsfaktoren haben sich vornehmlich die Gülle, die Produktionsabwässer und der Silosickersaft industrialisierter Tierproduktionsbetriebe erwiesen. Geringe Lagerkapazitäten für Gülle, fehlende Sickersaftgruben und große Transportentfernungen zwingen zu ganzjährig kontinuierlicher Ausbringung der Gülle und verhindern es, diese gezielt zu den pflanzenbaulich günstigsten Terminen auf jeweils geeigneten Kulturen einzusetzen. Je nach Witterungsbedingung führt das zu mehr oder weniger starken Strukturschäden der Böden und damit zu empfindlichen Minderungen der Bodenfruchtbarkeit. Darüber hinaus aber sind hohe Ausbringungsmengen von Gülle in der Umgebung industriemäßig betriebener Tierproduktionsanlagen, insbesondere solche der Schweine- und Geflügelhaltung, und die teilweise praktizierte Einleitung der stickstoff- und phosphathaltigen Abgänge in Bäche und andere Oberflächengewässer für die relativ starke Eutrophierung eines Teils der DDR-Gewässer verantwortlich (Wasserwirtschaft). Neben dem Boden sowie dem Grund- und dem Oberflächenwasser wird auch die Luft durch die industriemäßige Tierproduktion erheblich stärker belastet — zumindest in unmittelbarer Anlagennähe — als durch die traditionelle Viehhaltung in Ställen geringerer Kapazität. Daß die Abluft von Massentierhaltungen nicht nur geruchsintensiv, sondern durch hohe Gehalte an Keimen und Stäuben für Tier und Betreuer gesundheitsgefährdend und darüber hinaus auch umweltgefährdend ist, geht daraus hervor, daß es in der Nähe solcher Anlagen zu Absterbeerscheinungen im Waldbestand kommt (Forst- und Holzwirtschaft). III. Grundlagen der pflanzlichen und tierischen Produktion A. Bodennutzung Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) der DDR umfaßte im Jahre 1982 mit 6,26 Mill. ha knapp 58 v.H. der gesamten Wirtschaftsfläche. Wie für Industriestaaten charakteristisch, ist auch in der DDR durch die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich nutzbaren Bodenflächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke der Umfang des für die landwirtschaftliche Nutzung verfügbaren Areals rückläufig. Zwischen 1960 und 1982 betrug die Nutzflächeneinbuße insgesamt 162.091 ha, die durchschnittliche jährliche Abnahmerate 6.512 ha oder 0,10 v.H. Bezogen auf die Wohnbevölkerung entfielen 1982 auf je 100 ha LN 267 Menschen oder je Einwohner rd. 0,38 ha LN. Demgegenüber verfügte die Bundesrepublik Deutschland mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 12,14 Mill. ha (rd. 50 v.H. der Gesamtfläche) je Einwohner nur über 0,20 ha LF bzw. es entfielen auf 100 ha LF 507 Menschen. Demnach ist die je Kopf der Bevölkerung zur Verfügung stehende landwirtschaftliche Produktionsfläche in der DDR fast doppelt so groß wie die der Bundesrepublik. Im Vergleich zu sozialistischen Ländern ist sie jedoch relativ klein: ČSSR 0,45; Polen 0,53; Ungarn 0,62; Rumänien 0,67; Bulgarien 0,70 und UdSSR 2,15 ha LN. Wie aus der folgenden Zahlenübersicht hervorgeht, entfallen von der LN in der DDR rd. drei Viertel auf Ackerland und ein Fünftel auf Grünland (siehe landueber Übersicht: Landwirtschaftliche Bodennutzung in der DDR). Zwar ist das Acker-Grünland-Verhältnis im Jahrzehnt zwischen 1960 und 1970 von 1: 0,28 zugunsten des Grünlandanteils auf 1: 0,32 verengt worden. Dieser Entwicklung wurde jedoch seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) entgegengesteuert. 1982 lag dieses Verhältnis bei 1: 0,27 und erreichte damit den Vorkriegsstand der Jahre 1935/38, worin das natürlich bedingte Beharrungsvermögen der Hauptarten der landwirtschaftlichen Bodennutzung deutlich wird. Das gleiche trifft auch für die Bundesrepublik zu, wo das Acker-Grünland-Verhältnis 1982 gegenüber 1935/38 mit 1: 0,65 zu 1: 0,64 praktisch unverändert ist. Demnach tritt nach wie vor die Ackernutzung im mitteldeutschen Raum bedeutend stärker hervor als im Bundesgebiet, was bei innerdeutschen Vergleichen der pflanzlichen und tierischen Produktionsstruktur der L. beachtet werden muß. In viel größerem Maße als das Acker-Grünland-Verhältnis ist das Anbauverhältnis (Ackerflächenverhältnis), d.h. der Anteil, mit dem die einzelnen Fruchtarten bzw. Gruppen von Fruchtarten in einem Jahr an der Ackerfläche beteiligt sind, Veränderungen zugänglich. Dieses Fruchtartenverhältnis weist [S. 790]in der DDR insofern eine gewisse Stetigkeit auf, als den Hauptfrüchtegruppen Getreide, Hackfrüchte und Ackerfutter zusammen regelmäßig rd. 90 v.H. des Ackerareals eingeräumt werden, während lediglich rd. 10 v.H. dem Anbau aller sonstigen Ackerfrüchte (Hülsenfrüchte, Gemüse und Gartengewächse, Ölfrüchte, Tabak u.a. Handelsgewächse) dienen. Anbauverschiebungen im Zeitverlauf blieben bisher auf den Flächenaustausch zwischen den drei genannten Hauptfrüchtegruppen sowie innerhalb dieser auf den Flächenaustausch zwischen den jeweiligen Kulturpflanzen einer jeden Gruppe beschränkt. Die Anbauentwicklung in der Zeitperiode von 1960 bis 1982 weist als charakteristische Merkmale eine tendenzielle Ausdehnung der Flächenanteile von Getreide- und Feldfutterbau bei gleichzeitiger Einschränkung des Hackfruchtanteils auf. Während der Getreideanteil an der Ackerfläche 1960 mit rd. 48 v.H. die zur menschlichen Ernährung sowie zur Futter- und Strohversorgung des Viehbestandes wohl unerläßliche untere Grenze erreicht hatte, stieg er in den Folgejahren laufend an und blieb seit 1975 bei rd. 53 v.H. stehen. Der Flächenanteil des Ackerfutteranbaus, der im Fünfjahresdurchschnitt 1957/61 bei rd. 16 v.H. lag, vergrößerte sich inzwischen auf Werte um rd. 20 v.H. Demgegenüber verringerte sich der Anteil der Hackfruchtgruppe am Ackerareal von rd. 25 v.H. im Mittel der Jahre 1957 bis 1961 auf rd. 17 v.H. in den Jahren 1980 bis 1982. Die Getreidefläche teilten sich 1982 die Brotgetreidearten und die Futter- und Industriegetreidearten [S. 791]je zur Hälfte. Im Getreideflächenverhältnis nahm Gerste mit einem Anteil an der Getreideerntefläche von 39,0 v.H. die erste Stelle ein, gefolgt von Roggen (26,0 v.H.), Weizen (23,5 v.H.), Hafer (8,7 v.H.) und Sommermenggetreide (2,8 v.H.), während Körnermais (0,01 v.H.) in der DDR, trotz großer Bemühungen im Fünfjahrplan 1971 bis 1975, seine Anbaufläche bis 1975 auf 150.000 ha zu vergrößern, bisher praktisch keine wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat. Noch im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 stand nach dem Umfang der Erntefläche Roggen an der Spitze aller Getreidekulturen mit rd. 42 v.H. der gesamten Getreidefläche. Es bestand damals eine Flächenrelation Roggen zu Weizen von rd. 55: 45. Durch fortschreitende Substitution des Roggens durch Weizen in den 1970er Jahren, die hauptsächlich aus der besseren Ertragsfähigkeit des Weizens gegenüber Roggen und auch aus Änderungen im Brotkonsum erwachsen war, erfolgte eine Umschichtung dieser Relation zugunsten des Weizens, die 1976 bei 44: 56 lag. In den Folgejahren hat sich dieses Verhältnis jedoch laufend verändert und erreichte 1982 mit 52: 48 wieder ein Übergewicht des Roggens. Das läßt erkennen, daß innerhalb des Brotgetreidebaus der Ausweitung der Weizenfläche bzw. der Einschränkung der Roggenfläche gewisse Grenzen gezogen sind, was verschiedene natürliche sowie futterwirtschaftliche, ackerbauliche und außenhandelspolitische Gründe hat. Vom Ackerareal der DDR entfallen etwa die Hälfte auf reine sowie anlehmige und lehmige Sandböden, so daß der Roggenbau hier seine zwingenden natürlichen Standorte findet. Andere Bestimmungsgründe seiner Förderung sind: Die besondere Eignung des Roggens für Untersaaten der Futterzwischenfrüchte, sein gegenüber Weizen größerer Strohmengenertrag, seine Eigenschaft als Feindpflanze zur Nematodenbekämpfung im Zuckerrübenbau, sein höherer Vorfruchtwert sowie der Gesichtspunkt, daß für Weizen guter Backfähigkeit relativ günstigere Einfuhrmöglichkeiten bestehen als für Roggen. Der Flächenrückgang der Hackfrüchte ist durch die starke Einschränkung des Futterhackfruchtbaus und des Kartoffelbaus verursacht, während der Zuckerrübenbau über die Jahre hinweg ziemlich konstant 5 v.H. des Ackerareals einnimmt. Infolge des geringen Grünlandanteils an der LN ist die Grundfutterproduktion in der DDR zur Versorgung eines planmäßig hohen Rinderbestandes in relativ starkem Maße auf den Ackerfutterbau angewiesen und greift dabei noch in beträchtlichem Umfange (1982 = 14 v.H. des Ackerareals) auf den weniger produktiven, ertragsunsicheren Zwischenfruchtbau zurück. Von der 1982 den Feldfutterpflanzen im Hauptbau eingeräumten Ackerfläche entfielen 38,5 v.H. auf Grün- und Silomais, 28,7 v.H. auf Klee, Kleegras und Luzerne und 32,8 v.H. auf den [S. 792]gemischten Anbau sonstiger ein- und mehrjähriger Futterkulturen. B. Viehhaltung Die Realisierung der Planziele, die der tierischen Agrarproduktion gesetzt sind, ist sowohl an den Umfang der Viehbestände als auch an die Leistung der einzelnen Tiere gebunden, wofür wiederum eine quantitativ wie qualitativ wohl abgestimmte kontinuierliche Futterversorgung die Voraussetzung bildet. Über die Bestandsentwicklung bei den einzelnen Tierarten orientiert die folgende Übersicht (Übersicht: Viehbestand in der DDR). Sieht man von Schwankungen in einzelnen Jahren ab, ist im Zeitverlauf der Gesamtviehbestand in der DDR laufend vergrößert worden. Im Zeitraum der letzten 12 Jahre (1970–1982) betrug die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate 53.335 Großvieheinheiten bzw. 0,98 v.H. Im Jahre 1981 verzeichnete die DDR mit 5,817 Mill. Großvieheinheiten ihren bisher höchsten Viehbestand, der sich im Folgejahr um rd. 4 v.H. verringerte. Der Viehbesatz (Viehbestand je Flächeneinheit) hatte ebenfalls 1981 das bisherige Spitzenergebnis mit 93 GV/ha LN; er lag 1982 bei 87 GV/ha LN. Während der Viehbestand 1982 gegenüber 1970 insgesamt um 11 v.H. größer war, hat, nach den einzelnen Tierarten betrachtet, der Bestand von Rindern um 10 v.H., der von Schweinen um 25 v.H., der von Geflügel um 19 v.H. und der von Schafen sogar um 37 v.H. zugenommen. Gleichzeitig sind die Bestände von Pferden und Ziegen rapide abgebaut worden. Der Schafbestand, der bis zum Jahre 1970 rückläufig gewesen ist, vergrößerte sich seither laufend und erreichte 1982 mit 2,20 Mill. Tieren seinen Höchststand. Der Pferdebestand war 1977 mit 66.000 Tieren am niedrigsten. Seither stieg er jedoch kontinuierlich an und erreichte 1982 wieder 81.000 Tiere. Innerhalb des Rinder- und Geflügelbestandes, die beide im Jahre 1981 ihren Höchststand mit 5,75 Mill. bzw. 54,39 Mill. Tieren hatten, zeigen die Kühe bzw. die Legehennen eine über die Jahre gehende gewisse Stetigkeit in der Bestandsgröße. IV. Faktorausstattung der Landwirtschaft Das Produktionspotential der L. steht in direktem Zusammenhang mit ihrer Faktorausstattung, d.h. der Ausrüstung mit den produktiven Faktoren Arbeit und Kapital einschließlich Boden. Nachdem die Anteile der L. an den volkswirtschaftlich verfügbaren Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bereits im Abschnitt II und die landwirtschaftliche Nutzung des Produktionsfaktors Boden im Abschnitt III~A aufgezeigt worden sind, bedarf es hier noch einer differenzierteren Darlegung der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte und ihrer Ausstattung mit ertragssteigernden und mechanisch-technischen Produktions- und Arbeitshilfsmitteln. A. Arbeitskräfte 1. Anzahl nach Betriebsgröße Die sozialistische Umgestaltung der landwirtschaftlichen Betriebsstruktur bedingte einen grundlegenden Wandel der ländlichen Sozialstruktur. Charakteristisch für den großdimensionierten kollektiven Spezialbetrieb, der in der L. der DDR zum beherrschenden Betriebstyp wurde, ist seine Ausstattung mit einer großen Zahl von Arbeitskräften. So waren Ende 1981 in der Pflanzenproduktion im Durchschnitt je Betrieb 254 Genossenschaftsbauern und Arbeiter auf 4.741 ha LN mit einem Bestand an produktiven Grundmitteln von 19,6 Mill. Mark tätig. Sie erzielten damit ein jährliches Bruttoprodukt von 11,5 Mill. Mark. In der Tierproduktion arbeiteten durchschnittlich je Betrieb 112 Genossenschaftsbauern und Arbeiter, die mit einem Viehbestand von 1576 futterbedarfsorientierten Großvieheinheiten (fGV) und 9,4 Mill. Mark Grundfonds eine jährliche Produktion von 6,6 Mill. Mark erzeugten. Im Durchschnitt entfielen also in der Pflanzenproduktion 5,4 Beschäftigte auf 100 ha LN und in der Tierproduktion 7,1 Beschäftigte auf 100 fGV. Verglichen mit anderen hochindustrialisierten Ländern erscheint der landwirtschaftliche Arbeitskräftebesatz in der DDR, umgerechnet auf Vollarbeitskräfte (AK), mit durchschnittlich rd. 12 AK je 100 ha LN unangemessen hoch. In der vom bäuerlichen Familienbetrieb geprägten L. in der Bundesrepublik beträgt der AK-Besatz je 100 ha LF im Durchschnitt aller Betriebsgrößen rd. 8 AK, in der Betriebsgröße von 50 und mehr ha sogar nur 3 AK. Darin drückt sich nicht nur der unterschiedliche volkswirtschaftliche Entwicklungsstand der beiden Staaten in Deutschland aus, sondern diese Situation ist zugleich ein Indiz für Unterschiede in der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität, begründet Zweifel an der ökonomischen Zweckmäßigkeit der in der DDR getroffenen landwirtschaftlichen Betriebsorganisation und zeigt, daß die großbetrieblich-arbeitskräftereiche Organisationsform der L. nicht wirtschaftlichen, sondern politischen Zielsetzungen entsprach. Auch in anderen hochentwickelten Industrieländern wie in den USA, Großbritannien, Schweden, Belgien, Frankreich oder Japan ist der landwirtschaftliche Großbetrieb mit hohem Arbeitskräftebesatz zu keiner Zeit dominierender Betriebstyp gewesen. 2. Anzahl nach Eigentumsformen 1982 gab es in der DDR 843.271 Mitglieder landwirtschaftlicher und 26.751 Mitglieder gärtnerischer Produktionsgenossenschaften. Von den ständig Berufstätigen in der L. (ohne Forstwirtschaft, Veterinärwesen und Pflanzenschutz sowie ohne agrochemische Zentren) entfielen rd. drei Viertel auf ständig [S. 793]mitarbeitende LPG-Mitglieder (Übersicht: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte in der DDR). Die überragende Stellung der Genossenschaftsbauern in der L. geht nicht nur aus ihrem hohen Anteil an den landwirtschaftlich Beschäftigten hervor, sondern auch aus der Tatsache, daß sie rd. 87 v.H. der LN der DDR bewirtschaften, rd. 89 v.H. der Viehbestände besitzen und über 80 v.H. der Grundfonds in der L. verfügen. Im gesellschaftspolitischen Selbstverständnis der SED ergibt sich die besondere Klassenrolle der Genossenschaftsbauern in der sozialistischen Gesellschaft aus der Stellung der Genossenschaftsbauern als sozialistische Eigentümer von Produktionsmitteln sowie aus der ihnen zugeschriebenen Fähigkeit, die moderne landwirtschaftliche Großproduktion mit bewährten bäuerlichen Traditionen und Erfahrungen zu verbinden, die genossenschaftliche Demokratie zu entfalten und das Leistungsprinzip wie auch die materielle Interessiertheit entsprechend den Erfordernissen der genossenschaftlichen Arbeit anzuwenden. 3. Qualifizierung und Sozialstruktur Die Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung hat in der DDR hohen Rang. Von den 1982 ständig Berufstätigen in der sozialistischen L. insgesamt hatten 89,7 v.H. eine Fachausbildung, darunter 2,2 v.H. Hochschul- und 6,1 v.H. Fachschulabsolventen, 6,6 v.H. Meister und 74,8 v.H. Facharbeiter. Nach der Stellung im Betrieb entfielen von den 1982 in der Land- und Forstwirtschaft insgesamt vorhandenen 888.862 Berufstätigen und 31.484 Lehrlingen: 31,2 v.H. auf Arbeiter und Angestellte, 64,7 v.H. auf mitarbeitende Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, 0,7 v.H. auf selbständige Erwerbstätige und mithelfende Familienangehörige sowie 3,4 v.H. auf Lehrlinge. Der Anteil der Frauen an den in der L. ständig Berufstätigen insgesamt verringerte sich von 45,1 v.H. im Jahre 1970 auf 41,8 v.H. im Jahre 1982, während der Anteil der Jugendlichen (unter 25 Jahren) zwischen 1970 und 1980 von 7,2 v.H. auf 13,5 v.H. stieg. 4. Arbeitseinkommen Über Arbeitseinkommen der in der L. Tätigen finden sich in der Agrarstatistik der DDR Zahlenangaben nur für die durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommen der in den VEG vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie der dort vollbeschäftigten Produktionsarbeiter. Diese lagen 1982 bei 1014 bzw. 998 Mark. Die durchschnittlichen Einkommen der Genossenschaftsbauern, die neben den aus dem Lohnfonds gezahlten Beträgen für geleistete Arbeitseinheiten, Prämien, Ehegattenzuschläge, staatliches Kindergeld und soziale Zuwendungen zusätzlich auch noch die Einkünfte aus der Persönlichen ➝Hauswirtschaft sowie gegebenenfalls die Vergütung für Bodenanteile umfassen, lassen sich hier zahlenmäßig nicht darlegen. Literaturbeiträgen aus der DDR zufolge, soll die Anfang der 60er Jahre noch sehr deutlich ausgeprägte soziale Differenziertheit in der Höhe des Arbeitseinkommens zwischen Genossenschaftsbauern und landwirtschaftlichen Arbeitern sowie zwischen ihnen und den Industriearbeitern inzwischen weitgehend überwunden sein (vgl. K. Groschoff: Zur weiteren Verringerung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land in der DDR, in: Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion, Berlin [Ost] 1979, S. 55). Wenn zwischen L. und Industrie Einkommensparität hergestellt worden ist, darf indes nicht verkannt werden, daß diese mit einer vergleichsweise höheren arbeitszeitlichen Belastung der in der L. Beschäftigten erkauft wird. Die soziale Sicherung der in der L. Beschäftigten ist ähnlich geregelt wie die der Beschäftigten in der volkseigenen Wirtschaft (Renten; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR). [S. 794]<B. Produktionsmittel> 1. Mineralische Düngung und Pflanzenschutz In der DDR werden große Anstrengungen darauf verwandt, der L. technische Fortschritte in Gestalt von ertragssteigernden, verlustmindernden, qualitätsverbessernden, arbeitssparenden und arbeitserleichternden Produktionsmitteln nutzbar zu machen. Von den Produktionsmitteln, die der gewerblichen Wirtschaft entstammen, sind der Einsatz von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln in der Pflanzenproduktion und der von konzentrierten Handelsfuttermitteln in der Tierproduktion wesentliche Bestimmungsfaktoren für die Steigerung der Produktionserträge. Bei mineralischen Düngemitteln weist die DDR schon seit zwei Jahrzehnten ein Mengenniveau an verfügbaren Kernnährstoffen auf, das ihr im internationalen Vergleich einen Platz in der Gruppe der düngerintensiven Länder der Welt einräumt (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von mineralischen Düngemitteln …). Während die mineralische Düngung direkt der Ertragssteigerung dient, tragen die im Interesse der Ertragssicherung ergriffenen Pflanzenschutzmaßnahmen indirekt dazu bei. Der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln hat bis zum Jahre 1980 stetig zugenommen und behauptet seither den bis dahin erreichten Stand. Etwa zwei Drittel der Auslieferungsmengen entfallen auf Herbizide, das restliche Drittel auf Fungizide und Insektizide (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von Pflanzenschutzmitteln …). 2. Futtermittel Anders als bei der Ausstattung mit ertragssteigernden Produktionsmitteln in der Pflanzenproduktion ist die Versorgung der L. mit den zur vollen Entfaltung tierischer Leistungen notwendigen konzentrierten Futtermitteln relativ rückständig geblieben. Dieses Zurückbleiben ist hauptsächlich dadurch verursacht, daß Kraftfutterimporte einen hohen Devisenaufwand erfordern, da insbesondere hochwertige Eiweißfuttermittel größtenteils nur auf dem westlichen Weltmarkt zu beschaffen sind. Darauf gründet sich auch die in jüngster Zeit verstärkt erhobene politische Forderung, den Futterbedarf der Viehbestände zunehmend aus der Eigenproduktion durch Erschließung aller Futterreserven zu decken und die Importe von Futtergetreide und sonstigen Futtermitteln drastisch zu reduzieren. Diese Orientierung auf die Eigenversorgung mit Futtermitteln, die sich vorrangig auf die Ertragssteigerung bei Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Grünland richtet, stellt die Futterwirtschaft vor ein äußerst schwieriges Problem, dessen Lösung für den Gesamtertrag der L. von zentraler Bedeutung ist. So versucht man dem Mangel an Kraftfutter vor allem durch die vermehrte Bereitstellung von industriell aufbereitetem Mischfutter abzuhelfen (siehe xref landueber Übersicht: Herstellung von Mischfutter …). Zwischen 1970 und 1982 hat sich die je Großvieheinheit verfügbare Herstellungsmenge von Mischfutter fast verdoppelt. An den entsprechenden Verhältnissen in der Bundesrepublik gemessen, wo im Wirt[S. 795]schaftsjahr 1981/82 pro GV rd. 1267 kg Mischfutter hergestellt wurden, erreichte die DDR mit 1053 kg rd. 83 v.H. des westdeutschen Mengenniveaus. Ließen sich jedoch nicht nur allein das Mischfutter, sondern die in der DDR verfügbaren konzentrierten Futtermittel insgesamt statistisch erfassen und mit denen in der Bundesrepublik vergleichen, würden die vorhandenen quantitativen und auch qualitativen Unterschiede im Versorgungsniveau und damit der Rückstand deutlicher hervortreten. 3. Technische Ausstattung. Die Faktorausstattung der L. wird nicht zuletzt durch Zahl, Größe und Art der vorhandenen Landmaschinen gekennzeichnet (Landtechnik). In der DDR ist die Mechanisierung der L. stark forciert worden (siehe landueber Übersicht: Bestand ausgewählter Maschinen …). Die Erhöhung des technischen Niveaus zeigt sich u.a. darin, daß trotz z. T. sinkender Anzahl von Landmaschinen die verfügbare Maschinenleistung je Flächeneinheit gesteigert wurde. So erhöhte sich zwischen 1970 und 1982 allein bei Schleppern die durchschnittliche Leistungsstärke von 43,3 PS auf 67,1 PS bzw. um rd. 55 v.H. und die durchschnittliche Motorleistung je 100 ha LN von 102,4 PS auf 160,2 PS bzw. um rd. 57 v.H. Ähnliches gilt für die Ausstattung mit anderen wichtigen Schlüsselmaschinen (d.h. Hauptmaschinen einer technologischen Verfahrenskette) z.B. mit selbstfahrenden Erntemaschinen und Transportfahrzeugen (Lkw), mit denen die Schlagkraft der „mobilen energetischen Basis“ erhöht wurde. Die Bestandszahlen der Maschinen allein lassen allerdings noch keine Aussagen über deren tatsächliche Einsatzfähigkeit zu. Diese wird vielfach durch Mängel in der Ersatzteilversorgung und durch Engpässe bei den Reparaturen eingeschränkt. Wenn das Ausmaß dieser Beeinträchtigungen auch nicht im einzelnen bekannt ist, lassen doch die Hinweise auf mangelnde Sorgfalt beim Einsatz und bei der Konservierung der Aggregate sowie auf das Fehlen von [S. 796]witterungsgeschützten Abstellplätzen den Schluß auf eine relativ hohe Reparaturanfälligkeit und damit auf eine erheblich verminderte Einsatzfähigkeit der vorhandenen Technik zu. Während in der Pflanzenproduktion die Maschinenkapazität eine vollmechanische Ernte bei Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben ermöglicht, sind die in der Tierproduktion anfallenden Arbeiten weit weniger mechanisiert, allerdings auch weniger mechanisierbar. Das derzeitige technologische und technische Niveau der tierischen Produktion ist sehr unterschiedlich und sowohl durch komplexmechanisierte moderne Anlagen als auch durch halbstationäre-mobile Verfahren sowie durch Handarbeitsverfahren gekennzeichnet. Im Jahre 1981 betrugen die Anteile der Handarbeit bei der Futterverteilung und bei der Entmistung in Tieranlagen: bei Milchkühen 26 und 15 v.H., bei Mastrindern 44 und 30 v.H. und bei Mastschweinen 45 und 40 v.H. Da Maschinen und Geräte den Zweck haben, durch Arbeitsersparnis, Arbeitserleichterung und Verbesserung der Qualität die Produktivität der menschlichen Arbeit zu erhöhen, lassen die hohen Investitionen, die zur vorhandenen technischen Ausstattung geführt haben, in Verbindung mit der hohen landwirtschaftlichen Beschäftigtenquote erkennen, daß die zur Verbesserung der Arbeitsproduktivität notwendige Substitution von Arbeit durch Kapital in der L. der DDR offenbar nur in vergleichsweise geringem Maße ausgeschöpft werden konnte. V. Produktionsleistungen der Landwirtschaft A. Produktionsmengen In den statistischen Publikationen der DDR finden sich regelmäßig Zahlenangaben über naturale Mengenerträge wichtiger pflanzlicher und tierischer Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen sowie über Viehbestände. Aggregierte Produktionsdaten, die ein Bild für die Beurteilung der gesamten Produktionsleistung der L. geben, werden indes nicht mitgeteilt (Agrarstatistik). Eine lediglich auf ausgewählte Einzelerzeugnisse abgestellte Orientierung, z.B. die Hektarerträge bei Getreide oder der Milchertrag je Kuh, und deren Verallgemeinerung für das Ganze des Produktionsertrages der L., kann leicht zu einer unzutreffenden Beurteilung führen, zumal das Mengenergebnis der Agrarproduktion vom Wit[S. 797]terungsverlauf abhängt, der sich von Jahr zu Jahr sehr verschieden auf die einzelnen Produktionszweige auswirken kann. Da somit nur die Erfassung des Gesamtertrages der agrarischen Erzeugung ein sicheres Orientierungsmittel liefert, werden im folgenden, neben den Produktionsangaben der DDR für die einzelnen Erzeugnisse auch Ergebnisse der auf diesen Bezugsdaten mit Hilfe des Getreideeinheitenschlüssels angestellten Gesamtrechnungen der sektoralen Agrarproduktion mitgeteilt. Solche wohlabgestimmten, in jahrzehntelanger Erfahrung gesicherten Berechnungen gehören in der Bundesrepublik Deutschland zur Selbstverständlichkeit agrarstatistischer Berichterstattung. Methodisch übereinstimmende Berechnungsverfahren ermöglichen zudem Produktions- und Produktivitätsvergleiche der beiden deutschen L., was u.a. deshalb hilfreich ist, weil es für die Leistungsbeurteilung der Agrarproduktion keine absoluten Maßstäbe gibt. Die mengenmäßige Ertragsentwicklung der L. in der DDR ist, von Rückschlägen in einzelnen Jahren abgesehen, sowohl hinsichtlich der Erweiterung des Produktionsvolumens als auch im Hinblick auf die Steigerung der Hektarerträge und der Leistungen je Tier des Durchschnittsbestandes, positiv verlaufen. Das Mengenvolumen der Nahrungsmittelproduktion, die alle aus der landwirtschaftlichen Pflanzen- und Tierproduktion verfügbar gewordenen Mengen an Nahrungsmitteln und an Rohstoffen für gewerbliche Zwecke umfaßt, ist im Verlauf der 12 Jahre zwischen 1970 und 1982 von rd. 18,85 auf 22,62 Mill.~tGE, also um rd. 3,82 Mill.~tGE oder 20 v.H. gesteigert worden. Die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in dieser Zeit belief sich auf 1,64 v.H. (siehe landueber Übersicht: Volumen, Flächenproduktivität …). Der weitaus überwiegende Teil der Steigerung des Produktionsvolumens der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion entfiel auf tierische Erzeugnisse mit durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten von 1,80 v.H., während bei pflanzlichen Produkten nur solche von 0,91 v.H. erreicht wurden. Die Struktur der Nahrungsmittelproduktion (d.h. ihre Zusammensetzung nach pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen und die weitere Untergliederung dieser Hauptkategorien) wird durch das Vorherrschen der tierischen Produktion bestimmt (siehe landueber Übersicht: Struktur der Nahrungsmittelproduktion …). Im Fünfjahresdurchschnitt 1977/81 und im Jahre 1982 entfielen schon annähernd — wie im Bundesgebiet — 80 v.H. der Nahrungsmittelproduktion (ge[S. 798]messen in GE) auf tierische und 20 v.H. auf pflanzliche Erzeugnisse. Dabei verdient hervorgehoben zu werden, daß — trotz gegensätzlicher Agrarsysteme — die Struktur der Nahrungsmittelproduktion beider deutscher L. in den wesentlichen Merkmalen große Übereinstimmungen zeigt. Von der gesamten pflanzlichen Urproduktion, die in der Brutto-Bodenproduktion zum Ausdruck kommt, werden in der DDR etwa zwei Drittel verfüttert. Hinzu kommen importierte Futtermittel, die an der Steigerung der tierischen Nahrungsmittelproduktion wesentlich beteiligt sind. Verstärkt wurden erst ab 1970 nach zum Teil witterungsbedingten Rückschlägen in der Agrarproduktion größere Mengen importierter sowie im Innerdeutschen Handel (IDH) bezogener Futtermittel eingesetzt. Nach den Beschlüssen des X. Parteitages der SED sind diese Einfuhren jedoch durch Steigerung der Getreide- und Futterproduktion in der eigenen L., vor allem mittels höherer Hektarerträge schrittweise abzubauen und schließlich abzulösen. Im Durchschnitt der Jahre 1972/76 und 1977/81 wurden 23 bzw. 21 v.H. der tierischen Nahrungsmittelproduktion mit Hilfe von Auslandsfutter erzeugt, im Jahre 1982 noch immer 18 v.H. Das Gebot zur Ablösung der Futterimporte stellt die L. vor große Produktionsprobleme, die einer weiteren Aufwärtsentwicklung der naturalen Mengenerträge der L. pro Flächen- bzw. Tiereinheit hemmend entgegenstehen (siehe landueber Übersicht: Naturalerträge pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse …). Daß in der DDR gerade Kartoffeln und Zuckerrüben, die als intensivste Ackerfrüchte hohe Ansprüche an Kulturzustand, Struktur und Humusgehalt der Böden, an Fruchtfolge und an organisatorische Sorgfalt der Abwicklung aller Anbau-Pflege- und Erntearbeiten stellen, in der Ertragsleistung auf einem relativ niedrigen Niveau verharren (Kartof[S. 799]feln) oder sogar zwischen 1967 und 1982 durchschnittliche jährliche Abnahmeraten von rd. 1 v.H. (Zuckerrüben) aufweisen, spricht deutlich dafür, daß es für eine Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion gewichtige Hemmungsfaktoren gibt, die primär als Folge geminderter Bodenfruchtbarkeit anzusehen sind. Geht man deren komplexen Ursachen nach, so liegen sie zum wesentlichen Teil in der systembedingten Produktions- und Arbeitsorganisation sowie in der Produktions- und Arbeitstechnik begründet. Das heißt mit anderen Worten: Die auch in der DDR als unbefriedigend angesehene Ertragsentwicklung der Bodenproduktion ist, was z.B. die mechanische Großtechnik der Bodenbearbeitungs-, Bestell-, Düngungs-, Pflege- und Erntearbeiten anbelangt, hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß es — zur Gewährleistung eines vollen Nutzungseffektes — nach wie vor an einer exakten organisatorischen Anpassung des Einsatzes dieser Techniken an dem von der Jahres- und Tageswitterung abhängigen günstigsten Zeitpunkt fehlt. Die Ursachen für derartige Mängel liegen im Agrarsystem der DDR mit seiner kollektiven Arbeitsverfassung und seinen großdimensionierten, hochspezialisierten Produktionseinheiten. Nicht zeitgerechte Arbeitserledigung in der Pflanzenproduktion hat aber zwangsläufig nachteilige Auswirkungen auf die Bodenstruktur. Außerdem führten die Spezialisierung auf bestimmte Hauptfrüchte zunehmend zu Fruchtfolgeproblemen und die Vergrößerung der Schläge auf teilweise mehr als 100 ha zu Erosionserscheinungen. Beides hat — neben der Verwendung von schweren Großmaschinen in Verbindung mit der (infolge unzureichender Lagerkapazität) nahezu kontinuierlichen Ausbringung der Gülle — zur Strukturschädigung der Böden und damit zu den Ertragseinbußen beigetragen. Die Schwierigkeiten, die einer weiteren Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion entgegenstehen, werden durch Angaben in der Fachliteratur der DDR erhellt, wonach 30 bis 40 v.H. der 4,73 Mill. ha umfassenden Ackerfläche unzureichende Humusgehalte und 3,5 Mill. ha Schadverdichtungen der Böden aufweisen (davon sind 50 v.H. durch schwere Maschinen verursachte Krumenbasisverdichtungen). Wenn die bis jetzt erreichte Ertragssteigerung in der Pflanzenproduktion besonders dem gestiegenen Futterbedarf der Tierproduktion zur Ausschöpfung des tierischen Leistungspotentials bereits bisher nicht entsprechen konnte, wird der planmäßige Abbau der Futterimporte, die auch zum Ausgleich witterungsbedingter Ertragsschwankungen beitrugen, die Probleme der Steigerung von Produktion und Produktivitäten in der L. künftig noch weiter vergrößern. Mißt man den erreichten Stand (Durchschnitt 1977–1982) der mengenmäßigen Produktionsleistungen der L. in der DDR an dem in der Bundesrepublik Deutschland, läßt sich feststellen: In der Flächenproduktivität der gesamten Pflanzenproduktion (Brutto-Bodenproduktion je Flächeneinheit) erreichte die DDR rd. 75 v.H., in der Produktivität der landwirtschaftlichen Viehhaltung (tierische Gesamtleistungen je Großvieheinheit) rd. 85 v.H. und in der Flächenproduktivität der gesamten pflanzlichen und tierischen Erzeugungsleistung der L. auf eigener Bodengrundlage, d.h. ohne Futtermittelimporte (Netto-Nahrungsmittelproduktion je Flächeneinheit), rd. 72 v.H. der jeweils entsprechenden Niveauhöhe in der Bundesrepublik. Die größten Unterschiede treten bei der Arbeitsproduktivität hervor. Zwischen 1967 und 1981 hat sich die landwirtschaftliche Arbeitsproduktivität (Nahrungsmittelproduktion je AK) in der DDR nur um 62 v.H. erhöht, in der Bundesrepublik dagegen um rd. 122 v.H. Ihre durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in diesen 15 Jahren lag in der DDR bei 3,57 v.H., in der Bundesrepublik bei 5,77 v.H. Damit erreicht die DDR nur etwa die Hälfte der Niveauhöhe der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität im Bundesgebiet. Im Ergebnis steht die L. der DDR, trotz laufend gewachsener Leistungskraft, in ihrer Arbeitsproduktivität derzeit (1982) auf dem Niveau, das in der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1968 erreicht war. Diese Leistungsunterschiede in der Agrarproduktion begründen zugleich, weshalb trotz der in der DDR je Einwohner verfügbaren größeren landwirtschaftlichen Produktionsfläche und trotz des in der Bundesrepublik verhältnismäßig höheren Ernährungsstandards, der Selbstversorgungsgrad (d.h. der prozentuale Anteil der Inlandserzeugung am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln) in beiden Staaten in Deutschland nahezu identisch ist. In der DDR wird der Grad der Eigenversorgung mit landwirtschaftlichen Primärerzeugnissen mit gegenwärtig etwa 85 v.H. angegeben, aus den verfügbaren statistischen Daten geht allerdings nicht hervor, ob die auf Importfutter basierende tierische Produktion in diese Berechnung einbezogen wurde oder nicht. In der Bundesrepublik betrug der Selbstversorgungsgrad der L. im Wirtschaftsjahr 1982/83 mit Erzeugung aus Auslandsfutter 97 v.H., ohne Erzeugung aus Auslandsfutter 81 v.H. B. Ökonomische Effizienz Die mit der Industrialisierung der L. verknüpfte wirtschaftliche Fehlentwicklung dokumentiert sich nicht nur in der — auch in der DDR so eingeschätzten — unbefriedigenden Entwicklung und teilweisen Stagnation der naturalen Erträge je Hektar bzw. je Tier des Durchschnittsbestands, sondern vor allem auch in einem steilen Anstieg der Produktionskosten und einem zunehmend ineffektiven Einsatz der verfügbaren Ressourcen. Über Ertrags-Aufwand-Rela[S. 800]tionen im Agrarsektor gibt es zwar keine den Grünen Berichten in der Bundesrepublik Deutschland auch nur in etwa vergleichbare regelmäßige Berichterstattung, es lassen sich aber aus den verfügbaren Daten ausreichend gesicherte Anhaltspunkte zur Einschätzung der ökonomischen Effizienz der Agrarproduktion in der DDR gewinnen. Wenn für den Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Agrarproduktion vornehmlich die wirtschaftliche Überlegung bestimmend gewesen sein sollte, daß die Auswirkungen der Konzentration und Spezialisierung im Hinblick auf die Steigerung der Produktivität und Rentabilität in der L. die gleiche sei wie in der
Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus…
DDR A-Z 1985
Gerichtsverfassung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) geregelt, das mit Wirkung vom 1. 11. 1974 an die Stelle des GVG vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) getreten ist, nachdem mit dem ersten GVG der DDR vom 2. 10. 1952 (GBl., S. 985) die alte, in Deutschland seit 1879 bestehende G. beseitigt worden war. In den grundsätzlichen Bestimmungen betont das GVG die Unabhängigkeit der Richter, hebt die der Rechtsprechung gestellten Aufgaben hervor (Rechtswesen, II.) und legt die Zulässigkeit des Rechtsweges für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen fest, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Staatsorgane begründet ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist also Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit; selbständige Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte bestanden nur bis zum 25. 4. 1963. Das GVG beinhaltet ferner den Grundsatz der Öffent[S. 528]lichkeit der Verhandlung (Rechtswesen, IV. D.), der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Verteidigung (Verteidiger), die Möglichkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen und die Zulässigkeit der Gerichtskritik (Rechtswesen, IV. E.). Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden), und die Urteile werden „Im Namen des Volkes“ verkündet. II. Das Oberste Gericht (OG) Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Oberste Gericht (§ 36 GVG) mit dem Sitz in Berlin (Ost), das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz, CDU) geleitet wird. Es leitet die Rechtsprechung aller Gerichte und hat die „einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte“ zu sichern. Mit der Bestimmung, daß das OG der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich ist (§ 36 Abs. 2 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. In Verwirklichung dieses Prinzips wurde ein umfassendes „System der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung“ entwickelt, das insbesondere die Anleitung der unteren durch die oberen Gerichte und durch das OG sowie die mit dem neuen GVG vom 27. 9. 1974 erneut eingeführte Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte durch das Ministerium der Justiz regelt. In Art. 74 der Verfassung ist dem Staatsrat die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des OG übertragen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich nach der Stellung des OG auf die gesamte Rechtsprechung der DDR, hat jedoch in der Praxis der letzten Jahre angesichts der geminderten Rolle des Staatsrats kaum Bedeutung erlangt. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und die bei den Kollegien gebildeten Senate. Dem Plenum gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Oberrichter und die Richter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Oberrichter des OG. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Seit 1967 sind bei den Senaten des OG, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, „Konsultativräte“ gebildet worden, die mit beratender Funktion ausgestattet sind. Es bestehen — soweit erkennbar — Konsultativräte für Familienrecht und LPG-Recht (beide beim 1. Zivilsenat des OG), für Urheber- und Patentrecht sowie 2 Konsultativräte für Strafrecht beim 3. und 5. Strafsenat des OG. Betont wird, daß die Konsultationen vor Durchführung einer Verhandlung keine „vorweggenommene Beweisaufnahme“ sein dürfen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Seit 1953 hat das OG 32 Richtlinien beschlossen, von denen allerdings, bedingt durch die Verabschiedung neuer Gesetze, die Mehrzahl inzwischen wieder aufgehoben wurde. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und der Bundesvorstand des FDGB stellen. Das Plenum, an dessen Tagungen der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilzunehmen berechtigt sind, tagt grundsätzlich einmal in 3 Monaten. Entgegen der bis zum 31. 10. 1974 geltenden Regelung ist der Staatsrat an Plenartagungen des OG nicht mehr beteiligt. Das Präsidium bereitet die Tagungen des Plenums vor und beruft diese ein, ist zuständig für die Beschlußfassung, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines einem anderen Kollegium angehörenden Senats oder des Präsidiums abweichen will, wertet die Rechtsprechung der Gerichte und die Eingaben der Bürger aus, organisiert die Tätigkeit des OG und regelt die Geschäftsverteilung. Ferner ist das Präsidium Kassationsinstanz (s. u.). Es ist dem Plenum verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. III. Die Bezirksgerichte (BG) In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG leitet im Bezirk die Tätigkeit der Kreisgerichte und der gesellschaftlichen Gerichte. Nachdem mit dem neuen GVG das Plenum des BG weggefallen ist, fungiert als beratendes Kollegialorgan für den Direktor das Präsidium, [S. 529]dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Das Präsidium ist Kassationsinstanz und entscheidet als solche in der Besetzung mit dem Direktor oder einem Stellvertreter als Vorsitzendem und vier vom Direktor zu bestimmenden Mitgliedern des Präsidiums. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate, deren Zahl bei den einzelnen BG unterschiedlich ist. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. In Arbeitsrechtssachen entscheiden auch in zweiter Instanz ein Oberrichter und zwei Schöffen. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, über vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und in allen anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht (durch diese Zuständigkeitsregelung wird die Verfassungsgarantie des Richters — Art. 101 der Verfassung — eingeschränkt); 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. IV. Die Kreisgerichte (KrG) In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission (Gesellschaftliche Gerichte); 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung; 5. für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der Gesellschaftlichen Gerichte; 6. für Einsprüche gegen die Nichtaufnahme in die Wählerliste zur Wahl der Volksvertretungen. V. Gerichtsorganisation in Berlin (Ost) In Berlin (Ost) besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Auflösung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Auflösung des Kammergerichts das Oberste Gericht. VI. Die Militärgerichtsbarkeit Die Militärgerichtsbarkeit war durch die Militärgerichtsordnung (Erlaß des Staatsrats) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71) eingerichtet worden. Sie wurde durch die AO des Nationalen Verteidigungsrates (Militärgerichtsordnung [MilGO] vom 27. 9. 1974, GBl. I, S. 481) neu geregelt. Die Rechtsprechung in Militärstrafsachen wird von dem OG, bei dem ein Militärkollegium gebildet ist, von den Militärobergerichten und den Militärgerichten ausgeübt. Die Leitung der Rechtsprechung liegt beim OG. Die Militärgerichte sind nicht nur in Strafsachen gegen Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, die Straftaten gegen die militärische Sicherheit begehen. Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung ihrer militärischen Notwendigkeit festgelegt (MilOG in Leipzig, Neubrandenburg, Berlin [Ost]). [S. 530]Als Grundlage für die Tätigkeit der Militärgerichte nennt die MilGO an erster Stelle die Beschlüsse der SED. Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Für die Organisierung der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte sind deren Leiter allein verantwortlich. Das MilOG, das weder ein Plenum noch ein Präsidium hat, entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen des MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Militärkollegiums. Walther Rosenthal Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar, 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. Müller-Fritzsche: Gerichtsverfassungsrecht. Potsdam-Babelsberg 1981. (Staatsanwaltschaftsrecht, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, H. 252.) <LI>Roggemann, Herwig: Die Staatsordnung der DDR. Eingel. u. bearb. v. Herwig Roggemann. 2., erneuerte u. erw. Aufl. Berlin: Berlin-Verl. 1974. (Die Gesetzgebung der sozialist. Staaten. Einzelausg. 5.) (Quellen zur Rechtsvergleichung aus dem Osteuropa-Institut an der Freien Universität Berlin.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 527–530 Geographie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GermanistikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I,…
DDR A-Z 1985
Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ) (1985)
Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für Außenhandel Berlin-Staaken in die HfÖ eingegliedert. Ihre besondere Bedeutung erlangte die HfÖ im Neuen Ökonomischen System (NÖS). Sie sollte zur zentralen Institution für die Qualifizierung leitender Kader aus dem Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat auf wirtschaftswissenschaftlichem und -politischem Gebiet werden. Dafür wurden 4 Schwerpunktprogramme entwickelt: Postgraduales Studium für Diplomwirtschaftler; ökonomisches Zusatzstudium für technisch-naturwissenschaftlich ausgebildete Kader; Sonderlehrgänge zu Fragen der Wirtschaftsleitung; Übernahme von Leitfunktionen für die wirtschaftswissenschaftliche Qualifizierung durch andere Institutionen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und der Errichtung eines differenzierten Qualifizierungssystems gingen die Qualifizierungs-Funktionen der HfÖ im wesentlichen auf entsprechende Institutionen der Wirtschaft, vor allem auf das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) über. Im Rahmen der 3. Hochschulreform 1967 hat die HfÖ Leitfunktionen im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung übernommen. Ein Beschluß des Ministerrates aus dem Jahre 1968 weist ihr die Funktion eines „ökonomischen Forschungszentrums“ für die gesamte DDR zu. Im Ergebnis der Umstrukturierung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) verlor die HfÖ auch auf dem Gebiet der Forschung ihre herausgehobene Bedeutung. Die Leitfunktionen gingen weitgehend an den der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) zugeordneten Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Wissenschaftliche Räte) über. Rektor der HfÖ ist seit Anfang 1979 Prof. Dr. R. Sieber, bis dahin Botschafter der DDR in den USA und Kanada. Die HfÖ gliedert sich in 5 Sektionen (Marxismus-Leninismus; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Leitung/Informationsverarbeitung/Statistik; sozialistische Betriebswirtschaft) und mehrere Institute (Institut für Wirtschaftsrecht, das einer Sektion gleichgestellt ist; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Außenhandel; Außenhandelsinstitut; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Leichtindustrie; Institut für Fremdsprachen). An der HfÖ werden ca. 4.500 Studenten in 7 Fachrichtungen ausgebildet (politische Ökonomie; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Arbeitsökonomie; mathematische Methoden und Datenverarbeitung in der Wirtschaft; Rechnungsführung und Statistik; Finanzen der Betriebe und Kombinate der Industrie). Forschungsschwerpunkte sind u.a. Leitungsprobleme der DDR-Volkswirtschaft, Planungsfragen, Probleme der Außenwirtschaft, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeschichte. Zu Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen des Auslandes, u.a. der UdSSR, bestehen 20 Freundschaftsverträge und Arbeitsvereinbarungen. Ergebnisse der Lehre und Forschung werden in der seit 1956 erscheinenden „Wissenschaftlichen Zeitschrift“ veröffentlicht. Universitäten und Hochschulen; Wissenschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 599 Historikergesellschaft der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HolzindustrieSiehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für…
DDR A-Z 1985
Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ (1985)
Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur“ an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das Kennenlernen der Schönheiten der deutschen Literatur und Kunst erleichtern“ sollte. Beide Organisationen wandten sich in den 60er Jahren vor allem an deutsche Volksgruppen z.B. in Ungarn und Rumänien, aber auch an emigrierte Deutsche in Lateinamerika, Nordamerika und Australien. Um kulturellen Einflüssen aus der Bundesrepublik entgegenzuwirken, sind von der GNH. in dieser Zeit u.a. in großer Zahl Schulbücher aus der DDR an Auslandsdeutsche verteilt worden. Die GNH. und der Arbeitskreis bedienten sich darüber hinaus zahlreicher anderer Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte, Kurse, Bücher, Filme, Fotos und sonstige Anschauungs- und Lehrmaterialien. Die Zeitschrift der GNH. „Neue Heimat. Journal aus der Deutschen Demokratischen Republik“ wurde kostenlos im Ausland verteilt. Die Bedeutung der GNH. ist seit 1972/73 stark zurückgegangen. Ihre Aufgaben werden gegenwärtig vor allem von den Freundschaftsgesellschaften sowie den Botschaften der DDR (Diplomatische Beziehungen) wahrgenommen. Über die Arbeit der GNH. ist in den letzten Jahren in der DDR nicht mehr berichtet worden. Präsident der GNH. war bis 1975 der Schriftsteller Ludwig Renn (Pseudonym von Arnold Vieth von Golssenau); diese Funktion wurde anschließend von dem Schauspieler Hans-Peter Minetti (Kandidat des ZK der SED) übernommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 548 Gesellschaft für Sport und Technik (GST) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche GerichteSiehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur…
DDR A-Z 1985
Patriotismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des Vaterlandes interessiert gewesen“. Die Arbeiterklasse „als einzige konsequent revolutionäre Klasse“ sei zugleich die am meisten patriotische, weil nur bei ihr Klasseninteresse und das Gesamtinteresse eines Volkes zusammenfalle. P. und Proletarischer ➝Internationalismus bilden nach marxistisch-leninistischer Auffassung eine Einheit. Für jede einzelne nationale Arbeiterklasse sei zwar das „jeweilige Vaterland der Kampfboden für die Erfüllung ihrer historischen Mission“, der „Kampf für den Sieg des Sozialismus“ im eigenen Land gilt jedoch als „Bestandteil des allgemeinen Kampfes … für den Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 684 f.). Nach Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse (Eigentum) und der Errichtung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wird der P. zur „höchsten Form des P.“, zum sozialistischen P. (SP.). Der SP. sei „bewußter P.“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches), weil sich nunmehr die Vaterlandsliebe mit dem Marxismus-Leninismus verbinde. Der SP. erfasse „das gesamte Volk des sozialistischen Vaterlandes“. P. wird als Gegenbegriff zum bekämpften Nationalismus (N.) verstanden. N. sei „bürgerliche Ideologie und Politik …, welche die nationalen Klasseninteressen der Bourgeoisie, vor allem ihr Streben nach einem nationalen Markt, nach einem eigenen Nationalstaat und nach Unterdrückung und Ausbeutung der eigenen und anderer Nationen ausdrückt“. Er ignoriere die Gleichberechtigung der Nationen, indem er die eigene den anderen überordne. Beim Übergang des bürgerlichen Nationalstaates zum Imperialismus werde der N. zum Chauvinismus. Lediglich im Rahmen der nationalen Befreiungsbewegungen (Außenpolitik, V.) komme dem N. — wie vormals in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts — für eine begrenzte Zeitspanne eine fortschrittliche Bedeutung zu. Gegenüber den sozialistischen Staaten erfülle der N. Funktionen des Antikommunismus. Mit seiner Hilfe würde der Versuch unternommen, „die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staatengemeinschaft zu untergraben, die weitere Annäherung und die sozialistische ökonomische Integration der sozialistischen Länder zu verhindern, einzelne Länder gegeneinander auszuspielen und sie vor allem in Gegensatz zur Sowjetunion zu bringen“ (a.a.O., S. 614 ff.). Besonders gefährlich sei die Verbindung von N. und Revisionismus (Eurokommunismus; Nationalkommunismus). Die SED sieht auch für sich derartige Gefahren und mißt in ihrem Parteiprogramm von 1976 „dem konsequenten Kampf gegen bürgerlich-nationalistische Konzeptionen aller Art ebenso wie gegen nationalistische Vorurteile im Bewußtsein der Menschen eine große Bedeutung bei“. Die Stellung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zum SP. hat sich im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur Nation und nationalen Frage geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trüge. Seit Ende der 60er Jahre wird der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als „sozialistisches Vaterland“ bezeichnet, das in der Gegenwart keinerlei Gemeinsamkeiten mehr mit dem westlichen Deutschland besitze. Der Erziehung zum SP. und zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes (Wehrerziehung) kommt im Bildungswesen, aber auch in der Agitation und Propaganda der SED zentrale Bedeutung zu. In Art. 25,2 der Verfassung der DDR heißt es, daß die DDR „das Voranschreiten des Volkes zur sozialistischen Gemeinschaft allseitig gebildet und harmonisch entwickelter Menschen, die vom Geist des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus durchdrungen sind und [S. 980]über eine hohe Allgemeinbildung und Spezialbildung verfügen“, sichere. Das Programm der SED von 1976 sagt: „Die weitere Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus gehört zu den wichtigsten politisch-ideologischen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands … Wo immer ein Kommunist arbeitet und lebt — er wird beispielgebend wirken für sein sozialistisches Vaterland, das fester Bestandteil der um die Sowjetunion gescharten Völkerfamilie ist, er wird die Ideen des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus in die Hirne und Herzen der Menschen tragen!“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 979–980 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z P.E.N.-Zentrum DDRSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des…
DDR A-Z 1985
C. Kirchen und Medien
Kirchen (1985) Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 I. Überblick Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt ihrer Tätigkeit, ihre inneren Rechtsverhältnisse, ihre Organisation und über die für sie tätigen, d.h. sie nach innen leitenden und nach außen repräsentierenden Personen. Sie unterhalten — neben den Theologie-Sektionen an den Universitäten — eigene Ausbildungsstätten ohne Staatsaufsicht für kirchliche Berufe (Theologenausbildung). Staatsrechtliche Grundlage für die Autonomie der K. im Rahmen der für alle geltenden Gesetze ist Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968, i. d. F. von 1974. Die K., ihre Gemeinden und sonstigen Körperschaften sind juristische Personen eigenen Rechts. Ihre Relevanz und ihre, im einzelnen nicht beschriebenen, Mitwirkungsrechte in der sozialistischen Gesellschaft hat Erich Honecker am 6. 3. 1978 in einem Gespräch mit dem Vorstand des evangelischen K.-Bundes bestätigt. Trotz weiter rückläufiger Mitgliederzahlen gelten sie der SED unter Honecker nach zahlreichen politischen Restriktionsmaßnahmen vor allem in den 50er und 60er Jahren (s. u. #449#iv. IV.) heute ideologisch nicht mehr als zu überwindende Restbestände der bürgerlichen Gesellschaft. Die K.-Politik der DDR ist deshalb bestrebt, trotz des von beiden Seiten für unüberbrückbar erklärten weltanschaulich-ideologischen Gegensatzes die K. so weit in die sozialistische Gesellschaft zu integrieren, daß ihre sittlichen und sozialen Potenzen für die Gesellschaft nutzbar werden. Gleichzeitig wird versucht, das kritische Potential der K. nicht über die Grenzen der K.-Gemeinden hinaus in die Gesellschaft dringen zu lassen. So wurde etwa 1982 das öffentliche Tragen des evangelischen Friedensaufnähers „Schwerter zu Pflugscharen“ verhindert, ohne daß den K. die weitere Verwendung dieser Losung für ihre kircheninterne Friedensarbeit verboten wurde (Friedensbewegung). Der Staatssekretär für Kirchenfragen, Klaus Gysi (SED), erläuterte am 25. 5. 1981 in Genf in einer (in der DDR nicht veröffentlichten) Rede das Staat-Kirche-Verhältnis: „Wir wünschen ein Verhältnis, das kooperativ-konstruktiv ist dort, wo wir übereinstimmen, und das dort, wo wir nicht übereinstimmen, sozusagen Tolerierung der staatlichen Entscheidungen ist, wo es solche gibt. Im übrigen Respektierung der Eigenständigkeit beider Seiten.“ (epd-Dokumentation 28/81) Der Staat hat seit der Volkszählung 1964 die Religionsstatistik nicht mehr fortgeführt, die K. haben kein eigenes Meldewesen. Zuverlässige Mitgliederzahlen liegen deshalb nicht vor, die letzten offiziellen Gesamtschätzungen stammen aus dem Jahre 1977: 7,9 Mill. Mitglieder evangelischer Landeskirchen, 1,2 Mill. Katholiken, 0,1 Mill. Angehörige von Freikirchen, 0,15 Mill. Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften (Sekten). Die tatsächliche Mitgliederzahl dürfte inzwischen erheblich unter 50 v.H. der DDR-Bevölkerung liegen. Einschließlich Diakonie und Caritas beschäftigen die K. in der DDR zwischen 40.000 und 50.000 Personen haupt- und nebenberuflich, darunter etwa 6.000 Pfarrer und Priester. II. Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR A. Die Landeskirchen --- Die Kirchenvereinigungen EKU und VELK Die 8 selbständigen evangelischen Landes-K. sind seit 1969 im „Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik“ zusammengeschlossen. Organe des K.-Bundes sind die aus den Mitglieds-K. beschickte Synode und die zu einem Drittel von der Synode gewählte, zu zwei Dritteln von den Landeskirchenleitungen beschickte 24köpfige Konferenz der K.-Leitungen. Vorsitzender war seit Gründung bis 1981 der Ost-Berliner Bischof Albrecht Schönherr, bis Ende 1982 Bischof Werner Krusche (Magdeburg), seitdem Bischof Johannes Hempel (Dresden). Jede Landes-K. gehört neben dem K.-Bund einer weiteren K.-Vereinigung an, dem DDR-Bereich der Evangelischen K. der Union (EKU) oder der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. (VELK) in der DDR (s. u.). Mitglieds-K., die gleichzeitig zur EKU gehören (Mitgliederzahlen von 1977): Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg (ohne West-Berliner Region, s. u.) (1,5 Mill.). Bischof: Gottfried Forck (1981); [S. 716]Evangelische K. der K.-Provinz Sachsen (1,5 Mill.), Bischof: Christoph Demke (1983); Evangelische Landes-K. Greifswald (0,45 Mill.), Bischof: Horst Gienke (1972); Evangelische Landes-K. Anhalts (0,22 Mill.), K.-Präsident: Eberhard Natho (1970); Evangelische K. des Görlitzer K.-Gebietes (0,125 Mill.), Bischof: Hanns-Joachim Wollstadt (1979). Mitglieds-K., die gleichzeitig zur VELK gehören: Evangelisch-Lutherische Landes-K. Sachsens (2,35 Mill.), Landesbischof: Johannes Hempel (1972); Evangelisch-Lutherische Landes-K. in Thüringen (1 Mill.), Landesbischof: Werner Leich (1978); Evangelisch-Lutherische Landes-K. Mecklenburgs (0,75 Mill.), Landesbischof: Christoph Stier (1984). Mit Sonderstatus dem K.-Bund assoziiert: Evangelische Brüder-Unität (Distrikt Herrnhut), Unitätsdirektor: Christian Müller (1981). B. Aufgaben, innere Gliederung, Reform des Kirchenbundes Der K.-Bund versteht sich als Zusammenschluß von bekenntnisbestimmten und rechtlich selbständigen Glied-K., die anstreben, stärker zusammenzuwachsen. Seine gegenwärtigen Zuständigkeiten sind begrenzt. Er vertritt seine Mitglieds-K. im Ökumenischen Rat der K. und in der Konferenz Europäischer K. und nimmt die sich daraus ergebenden ökumenischen Aufgaben und Kontakte wahr. Der K.-Bund vertritt seine Mitglieds-K. gegenüber Staat und Gesellschaft. Er will sie zu „Zeugnis und Dienst in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ zusammenführen. Auf zahlreichen Sachgebieten ist der K.-Bund durch Kommissions- und Ausschußarbeit bemüht, die kirchliche Arbeit zu koordinieren und auf gemeinsame Grundlagen zu stellen; z.B. Ausbildungswesen, Pfarrerdienstrecht, liturgische Angelegenheiten, Konfirmation und Christenlehre. Die Mitglieds-K. des K.-Bundes gehörten bis 1969 zusammen mit den Landes-K. in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zur Evangelischen K. in Deutschland (EKD). Sie lösten ihre Mitgliedschaft zugunsten des eigenen neuen Zusammenschlusses (s. u.), legten jedoch gleichzeitig in Artikel 4 (4) der Bundesordnung fest: „Der Bund bekennt sich zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland. In der Mitverantwortung für diese Gemeinschaft nimmt der Bund Aufgaben, die alle evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam betreffen, in partnerschaftlicher Freiheit durch seine Organe wahr.“ Die beiden innerhalb der EKD bestehenden Kirchenvereinigungen vollzogen den Weg der Verselbständigung dabei in unterschiedlicher Weise: Ende 1968 bildete sich die VELK in der DDR durch Abtrennung von der bis dahin Ost und West umfassenden Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. Deutschlands (VELKD), indem auf der Basis der bestehenden Verfassung der VELKD eigene DDR-Leitungsorgane gebildet wurden. Demgegenüber zögerte die Evangelische K. der Union (EKU), zu der im Westen neben Berlin (West) die rheinische und die westfälische Landes-K. gehören, ihre Aufgliederung bis 1972 hinaus. Sie besteht auf der Basis der Ordnung der EKU als eine K. weiter, die jedoch in Leitung und Verwaltung in 2 vollkommen selbständig handlungsfähige Bereiche aufgegliedert wurde. Dabei wurde festgelegt, daß die EKU-Räte (Leitungen) für die Bereiche DDR einerseits und Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) andererseits regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen zusammentreten, was auch geschieht. Ebenfalls in Leitung, Verwaltung und Rechtsetzung in 2 Regionen geteilt, ohne daß das Prinzip der Einheit der Landes-K. aufgegeben wurde, ist auch die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg. Ihre Ostregion gehört zum DDR-K.-Bund, ihre Westregion (Berlin [West]) zur EKD. Die Präambel der Grundordnung (Verfassung) gilt in beiden Regionen unverändert weiter. Der materielle Teil der Grundordnung ist inzwischen in beiden Regionen nach den jeweiligen Bedürfnissen umgestaltet worden. Nachdem ursprünglich (1966) beide K.-Regionen mit Kurt Scharf noch einen gemeinsamen Bischof gewählt hatten, der sein Amt jedoch in der DDR niemals ausüben konnte, wurde 1973 für das Gebiet der DDR ein eigenes Bischofsamt geschaffen und mit Albrecht Schönherr besetzt (seit 1981 Gottfried Forck). Die K.-Verfassung weist ihn und den Bischof von Berlin (West) (seit 1977 Martin Kruse) an, „brüderliche Verbindung“ miteinander zu halten. 1979 wurde mit den „Eisenacher Empfehlungen“ eine Strukturreform der Gemeinschaftsorganisation des Protestantismus in der DDR eingeleitet, an deren Ende eine „Vereinigte Evangelische K. in der DDR“ (VEK) als Föderation der 8 Landes-K. stehen sollte. In der VEK sollten sowohl der jetzige K.-Bund wie auch EKU und VELK aufgehen. Als Gemeinschaftsorganisation der Landes-K. sollte sie selber auch im theologischen Sinne K. sein und mehr Kompetenzen als der jetzige K.-Bund erhalten. Der Reformprozeß blieb Ende 1981 zunächst stecken, als die Berlin-brandenburgische als einzige Landes-K. einer „Gemeinsamen Entschließung“, mit der die erste Stufe der Neuordnung in Gang kommen sollte, die Zustimmung versagte. Zu den Gründen für das Nein einer Sperrminorität in der Landessynode gehörte die Besorgnis, daß mit einer Auflösung des DDR-Bereichs der EKU ein weiteres Stück rechtlich geordneter K.-Gemeinschaft zwischen Ost und West in Deutschland verschwinden würde. Auch beim 2. Anlauf 1984 gelang es in der Berlin-brandenburgischen Synode nicht, die nötige Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen. Damit ist das [S. 717]Projekt VEK in der bisher geplanten Form gescheitert. Die Landes-K. sind sich jedoch darüber einig, daß sie theologisch und praktisch erhebliche Fortschritte in der Festigung ihrer Gemeinschaft gemacht haben. Die Reformbestrebungen sollen nun darauf konzentriert werden, die Verfassung des K.-Bundes entsprechend umzugestalten und ihm auch einige noch bei der VELK und der EKU liegende Kompetenzen zu übertragen, ohne daß jedoch diese beiden Zusammenschlüsse aufgelöst werden. (Weiteres zur evangelischen K. unter V., Staat und K., und VI., Kirchliche Tätigkeit in der DDR-Gesellschaft.) III. Römisch-katholische Kirche A. Berliner Bischofskonferenz und kirchenrechtliche Gliederung Die römisch-katholische K. in der DDR ist eine Diaspora-K. Die rd. 1,2 Mill. Katholiken stellen eine Minderheit in der Bevölkerung von knapp 7 v.H. dar. An der Spitze der 6 Jurisdiktionsbezirke, von denen 2 Bistümer sind, stehen Bischöfe. Zusammen mit 4 Weihbischöfen bilden sie die Berliner Bischofskonferenz (BBK), das Leitungsgremium für die Katholische K. in der DDR. Die BBK, die in ihren Anfängen auf das Jahr 1950 zurückgeht, hieß bis 1976 „Berliner Ordinarienkonferenz“. Sie entspricht hinsichtlich ihres Aufgabenbereichs und ihrer Kompetenzen in etwa den nationalen Bischofskonferenzen. Errichtet wurde sie 1976 durch vatikanisches Dekret, das zugleich ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit von der Deutschen Bischofskonferenz festlegte. Die BBK hat danach z.B. nicht das Recht, für den Westteil des Bistums Berlin zu beschließen. Der Bischof von Berlin, der ihr angehört, ist aufgrund seiner Jurisdiktionsrechte in Berlin (West) weiterhin auch Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz unter Vorsitz des Erzbischofs von Köln, derzeit (1982) Josef Kardinal Höffner. Das einzige Bistum, das geschlossen innerhalb des Territoriums der DDR liegt, ist das Bistum Dresden/Meißen mit rd. 270.000 Katholiken (Bischof Gerhard Schaffran). Das Bistum Berlin (Bischof Dr. Joachim Meisner) zählt in seinen 3 Teilen — West- und Ost-Berlin sowie die DDR — rd. 435.000 Katholiken, davon rd. 270.000 in West-Berlin. Es erstreckt sich etwa von Rügen bis Jüterbog und von Brandenburg bis Frankfurt/O. Der West-Berliner Teil und der Ostteil werden je selbständig verwaltet. Die kirchenrechtliche Einheit ist in der Person des Bischofs garantiert, dem von den DDR-Behörden zugestanden wird, den West-Berliner Teil des Bistums an 30 Tagen im Vierteljahr zu besuchen. Die Jurisdiktionsbezirke Schwerin, Magdeburg und Erfurt/Meiningen gehören kirchenrechtlich zu Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar Schwerin (rd. 90.000 Katholiken) zu Osnabrück, Magdeburg (rd. 240.000) zur Erzdiözese Paderborn, Erfurt/Meiningen (rd. 250.000) zu den Diözesen Fulda bzw. Würzburg. 6 zum Bistum Hildesheim gehörende, aber auf DDR-Gebiet liegende Gemeinden sind Schwerin, Erfurt und Magdeburg zugeordnet. Die Leiter der Bischöflichen Ämter Erfurt und Schwerin, die Bischöfe Dr. Joachim Wanke und Heinrich Theissing, sowie der Leiter des Erzbischöflichen Amtes Magdeburg, Johannes Braun, wurden im Juli 1973 von Papst Paul VI. zu Apostolischen Administratoren ernannt und damit unabhängig von den bis dahin für sie zuständigen Ordinarien der westdeutschen Diözesen. Sie sind Rom unmittelbar unterstellt. Das ehemalige Erzbischöfliche Amt Görlitz (rd. 70.000 Katholiken), ein Restteil der durch die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze an Polen gefallenen Erzdiözese Breslau (Wrocław), war bereits 1972 Apostolische Administratur unter Leitung von Bischof Bernhard Huhn geworden. Die Bischöfe von Berlin und Meißen sowie die Administratoren in Magdeburg und Schwerin haben je einen Weihbischof zur Seite. Auf über 1000 Seelsorgestellen sind rd. 1300 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In ca. 300 Klöstern und klösterlichen Niederlassungen (Stand 1980) leben etwa 2.500 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der katholischen Kirche unterhaltenen Einrichtungen der Caritas tätig sind. In 18 weiteren Ordensniederlassungen leben noch rd. 120 männliche Ordensangehörige. Zur Ausbildung des Priesternachwuchses unterhält die katholische Kirche eigene Ausbildungsstätten (Theologenausbildung), ferner Fürsorgerinnen-, Katecheten- und Kindergärtnerinnenseminare sowie ein Seminar für die Ausbildung von K.-Musikern. (An dem Erfurter Priesterseminar studieren z. Z. ca. 100 Studenten [Stand Juni 1982].) B. Kirchenpolitik der SED gegenüber der römisch-katholischen Kirche Die Politik der SED-Führung gegenüber der katholischen K. hat sich in Ausdruck und Intensität stets von der gegenüber der evangelischen K. unterschieden. Dafür mögen folgende Gründe maßgebend sein: Die Katholiken in der DDR bilden eine Minderheit; sie sind eng mit der Welt-K., besonders mit dem Heiligen Stuhl, verbunden; sie haben sich von Anfang an unter Verzicht auf gesellschaftliche Aktivität auf Kultus und Caritas sowie Aufbau und Stärkung der Gemeinden beschränkt. Diese politische Abstinenz ist im wesentlichen bis heute durchgehalten worden. Seit Anfang der 60er Jahre durften die Bischöfe in der DDR nicht mehr an kirchlichen Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, während es ihren westdeutschen Kollegen versagt war, die zu ihren Diözesen gehörenden, in der DDR liegenden Jurisdiktionsbezirke zu besuchen. Eine gewisse Auflockerung des strik[S. 718]ten Ausreiseverbots ergab sich nach der Annäherung zwischen dem Vatikan und der UdSSR unter dem Pontifikat Johannes' XXIII. (1963). Zum Beginn des II. Vatikanischen Konzils im Oktober 1963 erhielten 7 Bischöfe eine Ausreisegenehmigung. Zu einer heftigen Kontroverse mit der SED-Führung kam es, nachdem die Bischöfe der DDR zusammen mit den westdeutschen Bischöfen im Dezember 1965 eine Antwort auf die Versöhnungsbotschaft des polnischen Episkopats unterzeichnet hatten. Mit ihrem Schritt hätten sie „gegen die Friedenspolitik unserer Regierung verstoßen“, schrieb „Neues Deutschland“. Die katholische Kirche — ähnlich wie die protestantische — war in den 50er und 60er Jahren einem beträchtlichen politischen Druck seitens der kommunistischen Regierung und der SED ausgesetzt. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre zeichnete sich zwischen Partei und Staat einerseits und katholischer K. andererseits eine leichte Entspannung ab. Zwar verurteilten die Bischöfe im November 1965 in einem Hirtenwort die weitgehende Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs durch den Gesetzgeber und im September 1967 in einem weiteren von den Kanzeln verlesenen Schreiben den Zwang zur Jugendweihe, aber beide Äußerungen blieben ohne staatliche Reaktion. Im Gegenteil ließ W. Ulbricht in einer Rede am 15. 2. 1968 — allerdings eher beiläufig — seine Bereitschaft erkennen, zu Vereinbarungen mit dem Vatikan zu kommen. Es folgte jedoch kein entsprechender Schritt der SED-Führung. Zugleich wuchs das Selbstvertrauen der in der DDR lebenden Katholiken, wie besonders deutlich auf dem ersten Erfurter Laienkongreß im Juni 1970 zu erkennen war. Zum ersten Mal hörte man auf einem von der K. offiziell genehmigten Kongreß positive Bewertungen des zweiten deutschen Staates und vereinzelt auch Bekenntnisse zu ihm. Anläßlich des 20. Jahrestages der Gründung der DDR im Oktober 1969 erklärte Kardinal Bengsch vor Teilnehmern an der traditionellen Wallfahrt nach Bernau, die katholische K. erkenne an, was in diesem Staat „zum wirklichen Wohl des Menschen“ getan werde. Sie habe in den vergangenen Jahren seelsorgerlich arbeiten können und „mehr Chancen (gehabt), als sie ausgenutzt hat“. Bengsch und andere Bischöfe und Prälaten zeigten sich zum DDR-Jubiläum nun erstmals bei den aus diesem Anlaß veranstalteten offiziellen Empfängen. Schon am 25. 9. 1969 hatte SED-Politbüro-Mitglied Hermann Matern in einer Rede in Berlin (Ost) vor führenden Funktionären der Ost-CDU das Interesse der SED an einer Annäherung an den Vatikan signalisiert. Die von Papst Paul VI. Weiterentwickelte katholische Soziallehre, die Haltung des Vatikans im Vietnam-Konflikt und die vermeintliche langsame Überwindung des traditionellen kirchlichen Antikommunismus wurden bei dieser Gelegenheit ebenfalls positiv bewertet. Mit der Diskussion der Ostverträge, und erst recht nach ihrer Unterzeichnung, verstärkte sich jedoch der politische Druck auf die Bischöfe, die Lösung der Jurisdiktionsbezirke von den westdeutschen Diözesen zu betreiben und die K. damit an den sozialistischen Staat heranzuführen. Am 24. 8. 1972 drängte Ministerpräsident Stoph Kardinal Bengsch, in Rom darauf hinzuwirken, daß es zur Errichtung selbständiger Bistümer in der DDR komme. Ende September 1972 verfügte dann Rom in einem Dekret die jurisdiktionelle Ausgliederung des Bistums Berlin aus dem Metropolitanverband Breslau, nachdem Schlesien schon vorher auch kirchenrechtlich als Teil Polens anerkannt worden war. Die Berliner Diözese wurde dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt. Bereits mit Dekret vom 28. 6. 1972 war die Apostolische Administratur Görlitz errichtet worden. Am 24. 1. 1973 fand schließlich in Rom eine Begegnung zwischen dem 1978 tödlich verunglückten SED-Politbüro-Mitglied W. Lamberz und dem „Außenminister“ des Vatikans, Erzbischof Casaroli, statt. Vorausgegangen waren Ende 1972 Gerüchte über Kontakte zwischen Vatikan-Vertretern und DDR-Abgesandten in Belgrad. Anfang März 1973 warnten die westdeutschen Bischöfe den Vatikan vor einer Neuordnung der kirchlichen Verwaltung in der DDR, die das Reichskonkordat tangieren würde. Im Juni 1975 kam Casaroli zu einem 6tägigen Besuch in die DDR, wo er 2 Tage als offizieller Staatsgast Gespräche mit Vertretern der Regierung der DDR, u.a. mit Außenminister Fischer, Ministerpräsident Sindermann und dem damaligen Staatssekretär für K.-Fragen, Seigewasser, führte. In einer Predigt in Berlin (Ost) kündigte Casaroli an, daß eine Pilgergruppe von 150 Katholiken aus der DDR anläßlich des Heiligen Jahres im Sommer Rom besuchen dürfe. Darüber hinaus brachten jedoch die Gespräche Casarolis mit den Regierungsvertretern kein konkretes Ergebnis. Am Rande der Schlußsitzung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist es am 1. 8. in Helsinki auch zu einem Gespräch zwischen dem Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, und Casaroli gekommen, das ADN als „freundschaftlich“ bezeichnet hat. Im Oktober 1975 besuchte Casaroli Bonn, wo er mit Bundeskanzler Schmidt und Außenminister Genscher u.a. das Verhältnis des Vatikans zur DDR erörterte. Während das Problem der Änderung der Bistumsgrenzen von seiten der K. offenbar auf Eis gelegt worden ist, kam der Vatikan der DDR-Regierung mit der Errichtung der bereits oben erwähnten selbständigen Bischofskonferenz für das Gebiet der DDR im Oktober 1976 entgegen. Die spektakuläre Begegnung zwischen dem Partei- und Staatsratsvorsitzenden Honecker und einer [S. 719]Spitzendelegation des Bundes der evangelischen Kirchen in der DDR vom 6. 3. 1978, bei der Honecker die positive Regelung einer Reihe von bislang zwischen Staat und K. in der DDR strittigen Sachfragen zusagte, fand auf katholischer Seite auf eigenen Wunsch keine Entsprechung. In einem Schreiben an die Regierung der DDR protestierten die Bischöfe vielmehr energisch gegen die geplante Einführung des Faches Wehrkunde in den Schulunterricht (Wehrerziehung). Das am 12. 6. 1978 übergebene Schreiben wies vor allem auf das Vorrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und die Verpflichtung zur Erhaltung des Friedens hin. Der Brief der „Berliner Bischofskonferenz“ blieb jedoch ohne Antwort. Schon im November 1974 hatten sich die katholischen Bischöfe in einem von allen Kanzeln verlesenen Hirtenwort gegen den „Monopolanspruch“ der SED im Erziehungsbereich gewandt. Auch dieser kirchliche Schritt war ohne jedes Echo von seiten des Staates und der staatlich gelenkten Publizistik geblieben. Von 1973 bis 1975 hielt die katholische K. eine Pastoralsynode aller Jurisdiktionsbezirke in der DDR in Dresden ab. An der zweimal jährlich in der Hof-K. tagenden Versammlung haben neben den Bischöfen und zahlreichen in- und ausländischen Gästen rd. 150 Priester und Laien teilgenommen. Als Ergebnis sind 9 Dokumente vorgelegt worden, die sich mit Fragen des Glaubens, der christlichen Moral, Problemen von Ehe und Familie, der Rolle des Christen in der Arbeitswelt, der Diakonie, der Aufgaben der Priester sowie der Ökumene befassen. Der Tod des langjährigen Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Bengsch, im Dezember 1979 und die Wahl seines Nachfolgers, Bischof Schaffran (Dresden/Meißen) haben keine prinzipielle Veränderung des von der K. eingehaltenen Kurses der politischen Abstinenz zur Folge gehabt. Auch die SED signalisierte ihr Interesse am Status quo. Allerdings ließ die rd. ein Jahr später, am 15. 1. 1981, zustande gekommene Begegnung zwischen Honecker und Schaffran vorübergehend Zweifel aufkommen, ob die bis dahin verfolgte „Bengsch-Linie“ der Zurückhaltung gegenüber dem Staat tatsächlich fortgesetzt werde. Wenn die katholische Kirche sich auch bemühte, diese Linie zu bekräftigen, so konnte sie nicht verhindern, daß die DDR-Propaganda den Besuch des Vorsitzenden der Bischofskonferenz beim Staatsratsvorsitzenden als Pendant zu der Begegnung der evangelischen Kirchenspitze mit Honecker im März 1978 wertete. Trotz des freundlichen Empfangs, den der Generalsekretär des ZK der SED dem Bischof dabei bereitete, übte der Episkopat in der DDR bereits im März 1981 in einem Hirtenbrief deutliche Kritik an der herrschenden atheistischen Ideologie, an der kommunistischen Jugenderziehung und an der Vorenthaltung der Menschenrechte in der DDR. Im September 1982 wählten die Bischöfe, nachdem der 70jährige Schaffran von seinem Amt als Vorsitzender der Bischofskonferenz aus Altersgründen zurückgetreten war, den Bischof von Berlin, Meisner, zu seinem Nachfolger. Er wurde am 2. 2. 1983 zum Kardinal ernannt. Die Bischöfe, unter dem Eindruck der allgemeinen Friedensdiskussion in der DDR aus den Reihen der Gläubigen gedrängt, sich ihrerseits offiziell zu diesem Thema zu äußern, ließen im Januar 1983 einen Hirtenbrief verlesen, in dem sie u.a. die Benutzung atomarer Waffen in einem Krieg als unmoralisch verwarfen, gleichzeitig aber gegen die wachsende Militarisierung in der DDR Front machten. Zwar verschwiegen die DDR-Medien die bischöfliche Äußerung, sie wandten sich aber zugleich in einem ADN-Kommentar gegen die darin geäußerte Kritik am Wehrkundeunterricht. Auch in späteren Gesprächen mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Gysi, wies Kardinal Meisner wiederholt auf die Problematik der Militarisierung der Gesellschaft hin und bedauerte, daß die DDR-Regierung über eine Verbesserung auf dem Gebiet der kirchlichen Jugenderziehung nicht mit sich reden lasse. Trotzdem ging der Staat im Frühjahr 1984 auf den Wunsch der Kirche ein, zum Abschluß des Heiligen Jahres 150 Katholiken aus der DDR im März eine Pilgerreise nach Rom zu gestatten. Herausragende Ereignisse im Leben der Kirche der DDR waren die Fertigstellung und Wiederindienstnahme der im Krieg zerstörten St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin (Ost) im November 1963 sowie das 200jährige Jubiläum der Kathedrale im November 1973, an dem zahlreiche Bischöfe aus dem Ausland teilnahmen. Im Jahre 1972 wurde außerdem das der Kathedrale benachbarte Bernhard-Lichtenberg-Haus, in dem der Bischof residiert und die kirchliche Verwaltung ihren Sitz hat, seiner Bestimmung übergeben. Das ehemalige Bistum Meißen verlegte nach entsprechenden Verhandlungen mit den staatlichen Organen im März 1980 seinen Sitz offiziell nach Dresden und heißt seither „Bistum Dresden-Meißen“. Am Käthe-Kollwitz-Ufer in Dresden wurde inzwischen ein kirchliches Verwaltungsgebäude errichtet, in dem auch der Bischof residiert. Während die Bischöfe in der DDR lange Zeit kein westliches Land außer Italien zum Zweck von Kontakten mit dem Vatikan besuchen durften, sind die Grenzen für sie in den letzten Jahren durchlässiger geworden. So konnten einzelne Würdenträger an internationalen kirchlichen Veranstaltungen auch im Westen, ja sogar in der Bundesrepublik Deutschland, teilnehmen. Kardinal Meisner reiste, wie schon sein Vorgänger Kardinal Bengsch, in mehrere Ostblockländer, um die dortigen Kirchen zu besuchen. Selbst in Litauen und Lettland konnten durch solche Besuche in den letzten Jahren neue kirchliche Kontakte geknüpft werden. Die Reisen in die heuti[S. 720]gen Sowjetrepubliken im Baltikum führten allerdings regelmäßig über Moskau, wo die Bischöfe mit dem Patriarchen der Russisch-orthodoxen Kirche, Pimen, mehrmals zusammentrafen. IV. Freikirchen und andere Gemeinschaften. Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der DDR Die beiden größten sog. Frei-K. sind die Evangelisch-Methodistische K. (28.000 Mitglieder, Bischof: Armin Härtel, Dresden) und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten, 23.000, Präsident: Manfred Sult, Berlin [Ost]). Der Größe nach folgen: Altlutherische K. (15.000), Bund Evangelisch-reformierter Gemeinden (4.000), Evangelische Brüder-Unität (3.000), Bund Freier Evangelischer Gemeinden (1350), Gemeindeverband der Altkatholischen K. (1200), Mennonitengemeinde (350). Diese Frei-K. wirken in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher K. in der DDR“ (AgCK) mit den evangelischen Landes-K. zusammen. Die römisch-katholische K. ist in der AgCK mit Beobachterstatus vertreten, ebenso die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten (25.000), das Apostelamt Jesu Christi (14.000), die Quäker (50) und das Mitteleuropäische Exarchat der Russischen Orthodoxen K. Die AgCK dient vor allem dem Informationsaustausch unter den beteiligten K. und der Regelung ihrer Verhältnisse untereinander. Alle diese K. und Religionsgemeinschaften sind staatlich anerkannt. Sie haben sämtlich ihre früher zum Teil gesamtdeutsche Organisation aufgegeben. Anders ist das bei der Russischen Orthodoxen K. Sie zählt relativ wenige Mitglieder in der DDR, spielt öffentlich jedoch eine größere Rolle, 1960 errichtete das Moskauer Patriarchat der Russischen Orthodoxen Kirche in Berlin (Ost) ein Exarchat für „Berlin und Mitteleuropa“. Der jeweilige Exarch ist Erzbischof der entsprechenden Diözese, die auch Berlin (West) und die Bundesrepublik Deutschland umfaßt. Seit 1978 amtiert Erzbischof Melchisedek. Staatlich anerkannt sind weiter die Jüdischen Gemeinden sowie mehr als 10 von den K. als Sekten angesehene Gemeinschaften, von denen mit ca. 100.000 Mitgliedern die größte und allein wachsende die Neuapostolische ist. Über religiöse Betätigung von Moslems und Angehörigen anderer Weltreligionen in der DDR wird öffentlich nichts bekannt. Staatlich nicht anerkannte religiöse Sekten spielen mit Ausnahme der Zeugen Jehovas keine Rolle, wenn auch in letzter Zeit im Westen aktive sog. Jugendreligionen begonnen haben, sich auch um Anhänger in der DDR zu bemühen. V. Staat und Kirchen A. Überblick und Hauptphasen der Kirchenpolitik Die staatliche K.-Politik der DDR ist vornehmlich an der evangelischen K. ausgerichtet. Zum Protestantismus zählten sich noch 1950 laut Volkszählung 14,8 Mill. DDR-Bürger. Das gesamte Gebiet der DDR war ursprünglich fast durchweg evangelisch. Die SED hat es stets vermieden, eine auf Abschaffung oder vollständige Privatisierung der K. gerichtete Politik zu betreiben. Statt dessen bemühte sie sich, ohne die K. grundsätzlich in Frage zu stellen, deren öffentlichen Einfluß zurückzudrängen bzw. auf den Status quo zu beschränken, das gesellschaftliche Leben vollständig zu säkularisieren sowie christliche Sitte durch Lebensäußerungen der sozialistischen Gesellschaft zu ersetzen (Feiern, Sozialistische). Das führte, zumal in den 50er Jahren, zu zahlreichen Konflikten, die den Beteiligten zuweilen als „Kirchenkampf“ erschienen, ohne daß jedoch wirksame Versuche unternommen wurden, die K. von innen her, entsprechend dem nationalsozialistischen Versuch mit den „Deutschen Christen“, aufzurollen und gleichzuschalten. Wenn man von der katholischen K. Polens absieht, genießen innerhalb des kommunistischen Machtbereichs die großen K. in der DDR vergleichsweise die größte Freiheit und innere Autonomie. Die K. sind die einzigen großen Organisationen in der DDR, die Personal- und Organisationsentscheidungen unabhängig von staatlichen oder gesellschaftlichen Organen treffen können, de jure wie de facto. Nach langen Kämpfen setzte die SED-Führung jedoch eine Einschränkung dieses Prinzips für die kirchlichen Außenbeziehungen durch: Der 1968 von Bischof Mitzenheim gesprochene Satz: „Die Grenzen der DDR bilden auch die Grenzen der kirchlichen Organisationsmöglichkeiten“ wurde Bestandteil des offiziellen Kommentars der DDR-Verfassung. Die DDR läßt zwar die Mitgliedschaft der K. in ökumenischen Organisationen, insbesondere im Ökumenischen Rat der K. (ÖRK), der Konferenz Europäischer K., dem Lutherischen und dem Reformierten Weltbund sowie die Beziehung der römisch-katholischen K. zum Vatikan zu und fördert sie teilweise aus außenpolitischen Gründen. 1981 tagte in Dresden der Zentralausschuß des ÖRK, zum erstenmal seit 25 Jahren in einem osteuropäischen Land. Die DDR hat jedoch erreicht, daß die besonderen kirchlichen Bindungen innerhalb ganz Deutschlands aufgegeben oder eingefroren werden mußten. Seit Gründung der DDR lassen sich 3 Hauptphasen der staatlichen K.-Politik unterscheiden: 1. Von 1949 bis 1958 stand im Vordergrund das Ziel, die Position der K. in der Gesellschaft, wo immer möglich, zu beschneiden; 2. daran schloß sich bis 1969/71 ein politischer Kampf gegen die gesamtdeutsche K.-Organisation, insbesondere der evangelischen K., an; 3. seitdem berücksichtigt die SED das Bemühen insbesondere der evangelischen K. um eine eigenständige Positionsbestimmung in der sozialistischen Gesellschaft und begann ihrerseits Mitte der 70er [S. 721]Jahre damit, die von Honecker am 6. 3. 1978 öffentlich bekräftigte Politik einer begrenzten Partnerschaft zwischen Staat und K. bei fortbestehendem ideologischem Antagonismus vorzubereiten. B. Kirchenpolitik 1949--1958 Tendenzen der 1. Phase sind, z. T. in abgemilderter Form, auch in den folgenden Phasen wirksam geblieben. In der 1. Phase vor allem dominierte die atheistische und antiklerikale Propaganda. Die K.-Austrittsbewegung wurde massiv gefördert, insbesondere die gesellschaftlichen Führungs- und Schlüsselberufe wurden, mit wenigen Ausnahmen, nur Nichtchristen zugänglich gemacht. Mit der Jugendweihe begann man, die Konfirmation zu verdrängen (Feiern, Sozialistische). Der kirchlich erteilte Religionsunterricht (Christenlehre) wurde entgegen der Verfassung der DDR von 1949 aus den Schulräumen und aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulunterricht verbannt. Die K.-Steuer wurde zu einem privaten, rechtlich nicht einklagbaren freiwilligen K.-Beitrag (vgl. #449#vii. VII., Finanzierung der K.). Alle kirchlichen Aktivitäten außerhalb kircheneigener Räume wurden erschwert und z.T. unmöglich gemacht. Die Junge Gemeinde, die nach dem Krieg gefundene Form evangelischer Jugendarbeit, und Studentengemeinden wurden bekämpft. Gleichzeitig jedoch behielten die K. in vieler Hinsicht ihren aus der Vergangenheit überkommenen Sonderstatus. Ihr Grund- und Waldbesitz wurde z.B. nicht der Bodenreform unterworfen und blieb z. T. später auch von der Kollektivierung ausgenommen. Das eigene kirchliche Arbeitsrecht (Beamte!) blieb bestehen; auch in ihrem Arbeitsgesetzbuch (AGB) berücksichtigte die DDR die besonderen Bedingungen kirchlicher Arbeit. Es wird weiterhin an den 6 alten staatlichen Universitäten ein Teil des Pfarrernachwuchses der evangelischen K. wissenschaftlich-theologisch ausgebildet (Theologenausbildung). C. Kirchenpolitik 1958--1968/69 In der 2. Phase wurde der Zusammenhang der staatlichen K.-Politik mit der Deutschlandpolitik der SED besonders deutlich. Die Regierung der DDR nahm den Abschluß des Militärseelsorgevertrages der EKD mit der Bundesregierung zum Anlaß, ihre Beziehungen zur EKD abzubrechen und propagandistisch sowie durch administrative Maßnahmen (jedoch nicht durch gesetzliche oder sonst rechtswirksame Maßnahmen) auf die Verselbständigung der K. in der DDR hinzuwirken. Die DDR-Regierung lehnte es 1957/58 ab, über verschiedene Konflikte, insbesondere im Erziehungsbereich, mit der EKD zu verhandeln. Statt dessen kam es zu Verhandlungen mit „Vertretern der evangelischen K. in der DDR“, an deren Ende ein Kommuniqué vom 21. 7. 1958 stand, demzufolge die K.-Vertreter u.a. erklärten: „Ihrem Glauben entsprechend erfüllen die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit. Sie respektieren die Entwicklung zum Sozialismus und tragen zum friedlichen Aufbau des Volkslebens bei.“ Zur gleichen Zeit förderte die SED die Gründung eines Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR (der sich Ende 1974 überraschend selbst auflöste), der sich programmatisch verpflichtete, an der „inneren und äußeren Stärkung der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ mitzuwirken (Satzung von 1967). Dieser Pfarrerbund, dessen Mitgliederzahl stets unbedeutend blieb (Schätzung einschließlich Pensionären und Pfarrfrauen 250), wurde, ähnlich wie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“ der Nationalen Front der DDR, die DDR-Regionalkonferenz der Christlichen Friedenskonferenz (CFK) und die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), in der Presse zum eigentlichen Repräsentanten des politischen und kirchlichen Willens der evangelischen Christen in der DDR gemacht; er blieb jedoch innerkirchlich ohne Bedeutung. Am 4. 10. 1960 griff W. Ulbricht in einer Erklärung vor der Volkskammer das Kommuniqué von 1958 auf und beendete die Phase der atheistischen und antiklerikalen Propaganda in der DDR mit der Feststellung: „Das Christentum und die humanistischen Ziele des Sozialismus sind keine Gegensätze.“ Ulbricht warb damit um kirchliche Zustimmung (nicht nur Respektierung) zur sozialistischen Entwicklung in der DDR, die mit einer Absage an die „westdeutschen NATO-Kirchen“ verbunden sein sollte. Die evangelischen Landes-K., die — nun ohne zentralen Kontakt zu staatlichen Stellen — eine lose, offiziell nicht anerkannte „Konferenz der evangelischen Kirchenleitungen in der DDR“ unter Vorsitz von Bischof Friedrich-Wilhelm Krummacher (Greifswald) gebildet hatten, stellten sich dagegen auf den Rechtsstandpunkt, daß der Staat nicht über kirchliche Organisationsformen zu entscheiden habe, und hielten an der EKD-Zugehörigkeit fest. Dennoch wurde die antikirchliche Polemik in der Presse fast vollständig auf westdeutsche Adressaten umgestellt. Nur im Ausnahmefall kam es noch zu öffentlichen Angriffen auf die K. oder einzelne prominente K.-Vertreter in der DDR. Ein Ende 1963 unternommener Versuch, die eingeschlafene atheistische Agitation auf wissenschaftlichem Atheismus an der Universität Jena zu begründen (Lehrstuhl: Prof. Olof Klohr), führte zwar zur zeitweisen Belebung der marxistischen Religionssoziologie, wurde einige Jahre später jedoch wieder aufgegeben. Erst nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde erneut ein Programm zur atheistischen Schulung von Kadern vorbereitet. Der wiederum unter der Führung von Klohr betriebene wissenschaftliche Atheismus wirkt sich jedoch nicht kirchenpolitisch und nicht in der öffentlichen Propa[S. 722]ganda aus. Er dient, jedenfalls teilweise, der ideologischen Klärung und Schulung der Führungskader der SED in einer Situation, in der die Zusammenarbeit von Staat und K. propagiert und die positive gesellschaftliche Rolle der K. bei der Verwirklichung der „zutiefst humanistischen Ziele“ der sozialistischen Gesellschaft offiziell hervorgehoben wird. Im Zuge der erwähnten K.-Politik mit nicht kirchlich legitimierten Partnern führte Ulbricht am 9. 2. 1961 ein in der gesamten Presse der DDR abgedrucktes Gespräch mit einer „Delegation christlicher Persönlichkeiten“ unter Leitung des Leipziger Theologieprofessors Emil Fuchs, in dessen Verlauf Ulbricht für Zusammenarbeit von Marxisten und Christen warb. Er erklärte, die humanistischen und sozialen Ziele des ursprünglichen Christentums und die humanistischen und sozialen Ziele des Sozialismus stimmten so weitgehend überein, „daß sich ein Zusammengehen geradezu aufdrängt“. Im sog. Wartburg-Gespräch vom 18. 8. 1964 mit dem thüringischen Landesbischof Moritz Mitzenheim, der als einziger der evangelischen K.-Führer auf diese Linie eingeschwenkt war, ergänzte Ulbricht seine kirchenpolitischen Ausführungen mit der Feststellung einer „gemeinsamen humanistischen Verantwortung“, die Marxisten und Christen verbinde. Er räumte dem Verhältnis von Marxisten und Christen, immer unter der Voraussetzung der selbstverständlichen Anerkennung der Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei, einen wichtigen Platz in seiner Konzeption einer „sozialistischen Menschengemeinschaft“ (Geschichte der DDR, IV.) ein. Vor allem wegen der EKD-Frage gingen die K. jedoch praktisch nicht auf das kirchenpolitische Werben Ulbrichts ein. Obgleich die EKD-Mitgliedschaft der DDR-K. fast nur noch formal praktiziert werden konnte, erklärten die EKD-Synodalen in der sog. Fürstenwalder Erklärung vom 5. 4. 1967, sie wollten an der Gemeinschaft in der EKD festhalten. Erst als die neue Verfassung der DDR im April 1968 in Kraft trat, änderten die evangelischen Landes-K. ihre Haltung in dieser Frage. Bisher sahen sie die gesamtdeutsche K.-Gemeinschaft nur politisch in Frage gestellt. Mit der neuen Verfassung war zu befürchten, daß sie auch staatsrechtlich unmöglich gemacht würde. Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR machten in dieser neuen Situation nach kirchlicher Auffassung ein gemeinsames Handeln aus seelsorgerlichen Gründen immer zwingender notwendig; die EKD-Struktur konnte, wenn sie offiziell für illegal erklärt wurde, die Voraussetzungen dafür nicht mehr bieten. Daraufhin leitete man die Gründung des K.-Bundes ein, dessen Ordnung am 10. 6. 1969 in Kraft trat. D. Kirchenpolitik 1969--1978 Mit der Gründung des K.-Bundes hatte die 3. Phase der staatlichen K.-Politik begonnen. An ihrem Anfang stand der Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968: „(1) Jeder Bürger der DDR hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. (2) Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ In Art. 20, 1. wird außerdem Gewissens- und Glaubensfreiheit zugesichert. Ziel der DDR-K.-Politik war es, den Protestantismus als gesamtdeutschen Faktor auszuschalten, was, jedenfalls formal, gelungen war. Gleichzeitig aber wirkte sich die Gründung des K.-Bundes als organisatorische und sachliche Stärkung aus, obwohl die SED keine Stärkung des evangelischen Kirchentums in der DDR herbeiführen wollte. Die SED reagierte erst nach 20 Monaten positiv auf diese neue Situation. Am 24. 2. 1971 kam es zu einem offiziellen Besuch des K.-Bundesvorstandes bei dem damaligen Staatssekretär für Kirchenfragen Seigewasser (SED) mit Austausch von Erklärungen und damit zur staatlichen Anerkennung des K.-Bundes als Repräsentation der 8 evangelischen Landes-K. in der DDR. Voraufgegangen war eine kirchenpolitische Grundsatzrede des Politbüro-Mitgliedes Paul Verner vom 11. 2. Damit waren die K. wieder selbst zu Partnern der K.-Politik geworden. Konsequenterweise verlor die CDU für diesen Politikbereich an Bedeutung, ebenso Pfarrerbund, CFK usw. Die Rede Verners enthielt bereits grundlegende Elemente der kirchenpolitischen Linie, die E. Honecker 7 Jahre später demonstrativ sanktionierte. Die SED-Führung stellte sich auf die real existierende evangelische K. und die von ihr herausgestellten und legitimierten Repräsentanten ein. Sie verpflichtete sich, auf Versuche zu verzichten, die K. und die christliche Lehre zu „sozialisieren“. Gleichzeitig wurde jedoch nun an den K.-Bund die Erwartung gerichtet, ein „eigenständiges Profil“ in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu entwickeln. Verner legte die Zielsetzung des K.-Bundes, sich als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu bewähren, so aus: „Wir verstehen das so, daß kirchliche Amtsträger und Laien aufgerufen sind, in Dienst und Zeugnis die Deutsche Demokratische Republik allseitig weiter zu stärken, den Frieden zu erhalten und zum Nutzen aller und jedes einzelnen Menschen zu wirken.“ Es gehe damit um eine Neuorientierung in inhaltlichen Fragen der gesellschaftlichen Existenz der K., um eine „positive Standortbestimmung der Kirche in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (epd-Dokumentation, 15/1978). Der K.-Bund sah in dieser Feststellung eine Bestätigung der evangelischen Auffassung, daß die K. sich nicht auf religiöse Angelegenheiten im engeren Sinn [S. 723]beschränken und sich nicht privatisieren oder in ein kultisches Getto drängen lassen darf. Bischof Schönherr formulierte das in seiner im Namen des K.-Bundes gegenüber Seigewasser abgegebenen Erklärung: „Der einzelne Christ und die christliche Gemeinde können ihren Gottesdienst nur als Gottesdienst des ganzen Lebens … verstehen“ (Kirche als Lerngemeinschaft, Berlin [Ost] 1981, S. 168). Eine der grundlegenden, oft wiederholten Feststellungen des K.-Bundes bei dem in der Folgezeit unternommenen Versuch, die gesellschaftliche Standort- und Aufgabenbestimmung der evangelischen K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR vorzunehmen, umreißt der Satz: „Wir wollen nicht Kirche gegen, nicht Kirche neben, sondern Kirche im Sozialismus sein.“ (Synode des K.-Bundes 1971 in Eisenach) Das führte zunächst zu der Konsequenz, daß die in der EKD-Periode, vor allem seit dem Mauerbau von 1961, von der offiziellen K. gewahrte politische Abstinenz aufgegeben wurde. Man bekannte sich zur politischen und gesellschaftlichen Mitarbeit auf der Grundlage der sozialistischen Gegebenheit in der DDR, jedoch, wie z.B. Bischof Krusche es formulierte, in „kritischer Solidarität“. Diese Haltung führte bald zu neuen Konflikten. Der VIII. Parteitag der SED (15.–19. 6. 1971) brachte zwar keine Rücknahme der Verner-Rede vom Februar 1971, jedoch mit der erneuten Aufwertung der Rolle der Arbeiterklasse eine veränderte Einschätzung der Bedeutung der eigenen K.-Politik, deren politischer Stellenwert nun geringer geworden war. Zu beobachten war zunächst die Tendenz, die K. inhaltlich auf den engeren religiösen Bereich zu beschränken und die gesellschaftliche Positionsbestimmung vor allem in nicht weiter reflektierter Hinnahme der sozialistischen Entwicklung und in kirchlichen Zustimmungen zur Außen- und Friedenspolitik der DDR zu sehen. Sichtbar wurde das in der Anwendung der Veranstaltungsverordnung, die 1971 in Kraft getreten war. Sie sah Anmeldefreiheit kirchlicher Veranstaltungen nur für kultische Zusammenkünfte vor, während die evangelische K. auch z.B. Konfirmandenfreizeiten und sog. Bibelrüstzeiten mit Jugendlichen, Gemeindeseminare, K.-Tage und verschiedenste Veranstaltungen gesellschaftlicher Thematik zur freien Religionsausübung rechnet, die polizeilicher Kontrolle oder Genehmigung nicht unterliegen dürfe. Erst im Sommer 1973 führten interne Verhandlungen zu einer liberalisierten Anwendung dieser VO. (Die seitdem eingespielte Praxis wurde maßgebend für die Neufassung der Veranstaltungs-VO vom 30. 6. 1980, die die Zustimmung der K. fand; GBl. I, S. 235.) Voraufgegangen war eine Synode des K.-Bundes im Sommer 1972, in der die politische Mitarbeit der Christen in der Form kritischer Solidarität bejaht worden und der Wille zum Ausdruck gekommen war, den Sozialismus an seinen eigenen Maßstäben, insbesondere der Humanisierung, zu messen und zu diesem Ziel beizutragen. In diesem Zusammenhang benutzte der Hauptreferent der Synodaltagung, Heino Falcke, die Formulierung von einem „verbesserlichen Sozialismus“. Diese kirchlichen Tendenzen haben dazu beigetragen, daß die SED vorübergehend der CDU und den ihr verbundenen Gruppen (Pfarrerbund, CFK) wieder ein stärkeres kirchenpolitisches Gewicht gab. Albert Norden bezeichnete in einem Grußwort vor dem Erfurter CDU-Parteitag die Versammelten als „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“. Diese Formel, deren Inhalt nie scharf definiert wurde, spielte 1973/74 eine große Rolle. Sie wurde, vor allem von CDU-Sprechern, so ausgelegt, daß sich die gesellschaftliche Aufgabe der K. darauf zu beschränken habe, für die Christen die Motivation zum gesellschaftlichen Handeln als sozialistische Staatsbürger zu liefern, inhaltlich jedoch hätten sie keine eigenständige Funktion. Im Sommer 1974 wurde die Formel ersatzlos aufgegeben. Damit deutete die SED ihre Bereitschaft an, trotz der laufenden Auseinandersetzungen im Bildungsbereich und öffentlicher Kritik kirchlicher Sprecher an bestimmten politischen Entscheidungen (z.B. Widerspruch der evangelischen Bischöfe gegen die Klassifizierung des Zionismus als Rassismus im November 1975) und bestehenden Verhältnissen in der DDR, den K. die Definition ihres politischen und gesellschaftlichen Auftrages im Rahmen der sozialistischen Gesellschaft selbst zu überlassen. Eine Voraussetzung dafür war die Bereitschaft des K.-Bundes, im Rahmen der in der DDR bestehenden politischen Strukturen sich trotz der Gefahr propagandistischen Mißbrauchs an der Erörterung von Grundfragen der gesellschaftspolitischen Zielsetzung zu beteiligen. Bischof Schönherr hatte 1973 auf der Bundessynode in Schwerin grundsätzlich erklärt, die K. sei bereit, an dem Gespräch teilzunehmen, „das der Staat mit seinen Bürgern führt“, und meine, im Blick auf die Formung eines Menschenbildes einen eigenen Beitrag leisten zu können. Im Herbst des gleichen Jahres beteiligten sich erstmals offizielle K.-Delegierte an der DDR-Delegation zum Moskauer „Weltkongreß der Friedenskräfte“. Honecker billigte auch den Vertretern der K. dabei ein Mandat der gesamten Gesellschaft der DDR zu. Seit dieser Zeit änderte sich der Stil der kontinuierlichen Verhandlungen zwischen K. und Staat, die seit 1958 ausschließlich vom Staatssekretär für K.-Fragen geführt und thematisch auf unmittelbar kirchliche Angelegenheiten eingeengt worden waren. Es kam nunmehr, vermittelt durch den Staatssekretär, auch zu Kontakten mit Politikern anderer Ressorts. Die Gespräche verloren den Charakter von einseitigen staatlichen Anordnungen oder Absichtserklä[S. 724]rungen. Insbesondere im Zusammenhang mit der KSZE und der Schlußakte von Helsinki zeigte sich die SED-Führung bemüht, den evangelischen K.-Bund über Motive und Zielsetzungen ihrer Politik zu unterrichten und einzelne Entscheidungen — vor allem im Bereich der Außenpolitik — zu erläutern, ohne damit gleichzeitig propagandistische Ziele zu verbinden und kirchliche Zustimmungserklärungen zu verlangen. Zur gleichen Zeit setzte die SED-Führung im Inneren vor allem mit der Förderung des K.-Baus und der demonstrativen Anerkennung der kirchlichen Diakonie ein Signal. Mit der evangelischen wie mit der katholischenKirchen (1985) Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 I. Überblick Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere…
DDR A-Z 1985
Agrarsteuern (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Anders als die Betriebe der staatseigenen Industrie waren die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bis zum Jahre 1971 von der Zahlung von Betriebssteuern befreit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch ständige staatliche Subventionen und die Zubilligung von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen so verbessert, daß diese Produktionsorganisationen nun zur Zahlung von Abgaben an den Staat verpflichtet werden konnten. Mit Wirkung vom 1. 1. 1971 wurden alle LPG vom Typ III, die zwischenbetrieblichen (kooperativen) Produktionsorganisationen (Abteilungen) der LPG und die Volkseigenen Güter (VEG) verpflichtet, dann eine ökonomisch begründete Abgabe an den Fiskus zu leisten, wenn sie die Zahlungsvoraussetzungen des neuen Steuergesetzes erfüllten. Die damals eingeführte Abgabe setzte sich in den Jahren von 1971 bis 1975 aus zwei Steuerarten zusammen: a) einer Abgabe auf das Bruttoeinkommen; b) einer Konsumsteuer. Das Bruttoeinkommen der LPG ergibt sich durch den Abzug der Sachkosten (Materialverbrauch plus Abschreibungen) vom Umsatzerlös. Diese Einkommensgröße enthält also noch die an die LPG-Mitglieder zu zahlenden Arbeitsvergütungen. Abweichend von den auf die Pflanzenproduktion spezialisierten LPG wurden die industriemäßig produzierenden Betriebe der Tiererzeugung im August 1975 einer Spezialbesteuerung unterworfen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1976 besteht die von ihnen verlangte ökonomisch begründete Abgabe in einer Steuer vom Gewinn. Mit der Einführung dieser beiden neuen Abgaben im Jahre 1971 und 1975 wurde die bis dahin von den einzelnen Genossenschaftsbauern erhobene Landwirtschaftssteuer abgeschafft. (Für die wenigen noch existierenden Einzelbauern blieb sie allerdings weiterhin in Kraft.) 1. Die bis 1971 erhobenen Agrarsteuern. Die Landwirtschaftssteuer vereinigte in einem Betrag die Steuerverpflichtungen aus drei Steuern, und zwar aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer. Für die aus der Entlohnung für ihre Arbeitsleistungen und aus der Gewinnbeteiligung (entsprechend den in die LPG eingebrachten Bodenanteilen) fließenden Einkommen mußten die Genossenschaftsbauern Einkommensteuer entrichten. Darüber hinaus unterlagen ihre Umsätze, z.B. beim Verkauf von Erzeugnissen aus ihrer privaten Hauswirtschaft, der Umsatzsteuerpflicht. Besaßen sie ein größeres Vermögen, zu dem auch das ihnen formal noch gehörende frühere Privatland zählte, so wurde die Zahlung von Vermögensteuer fällig. Mit ihrem Eintritt in die LPG hatten jedoch alle Genossenschaftsbauern die Vergünstigung erworben, ihre Steuerschuld bei der Einkommensteuer um 25 v.H., bei der [S. 24]Umsatzsteuer um 75 v.H. und bei der Vermögensteuer um 50 v.H. kürzen zu dürfen. 2. Die Abgaben der kollektivierten Landwirtschaft von 1971 bis 1980. a) Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen. Wirtschafts- und steuerpolitisch bestand das Hauptziel der 1971 eingeführten Abgabe auf das Bruttoeinkommen der LPG darin, einen Teil der Gewinnvorteile abzuschöpfen, die aufgrund der einheitlichen Festpreise für Agrarerzeugnisse alle diejenigen Produktionsgenossenschaften ohne mehr Leistungsaufwand haben, die durch die Güte ihrer Böden, durch Standortvorteile und durch gute klimatische Bedingungen begünstigt sind. An dieser Zielsetzung hat auch die 1980 beschlossene Umstellung der Steuerbemessungsgrundlage vom Bruttoeinkommen auf die Bezugsgrundlage des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns nichts geändert. Daneben sollte die ab 1971 erhobene Abgabe für mehr sozialen Ausgleich unter den landwirtschaftlichen Produzenten sorgen und die LPG mit den guten Böden zu noch höheren Leistungen anspornen. Je nachdem, welche natürlichen Lagevorteile die LPG besaß oder unter welchen Produktionserschwernissen die Genossenschaftsbauern arbeiten mußten, wurden für bestimmte Standortbereiche durchschnittliche Abgabesätze als Basis der Zahlungsverpflichtungen festgesetzt. Der geringste Abgabesatz betrug 2 und der höchste 21 v.H. Steuerbemessungsgrundlage war das Bruttoeinkommen je Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Neben dem betriebsindividuellen Abgabesatz diktierte die Landwirtschafts- und Finanzverwaltung den Produktionsgenossenschaften in Form einer normativen Zielvorgabe, welchen Erlös sie durch die Pflanzenproduktion erwirtschaften sollten. In den Jahren von 1971 bis 1975 wurden alle Einkünfte, welche die LPG über das staatlich gewünschte Norm-Einkommen hinaus erzielten, nur mit dem halben Steuersatz belegt. Vom 1. 1. 1976 an verringerte sich diese Steuerermäßigung auf 25 v.H. (vgl. GBl. I, 1975, S. 647). Durch diese Steuervergünstigungen sollten die LPG angespornt werden, ihre Produktion zu steigern, die Kosten zu senken und die Effektivität ihrer Arbeiten zu erhöhen. Jedem sozialistischen Agrarbetrieb wurde neben den allgemein verbindlichen Steuertarifen der A. noch ein Mindestabführungsbetrag in Mark von seinem Bruttoeinkommen auferlegt, der auch bei schlechten Hektarerträgen und Erlösen gezahlt werden mußte. Diese Regelung hatte zur Folge, daß die Agrarbetriebe eine prozentual steigende Steuerlast tragen mußten, sofern ihre Erträge unter jenes Leistungsniveau absanken, das der Staat in jedem Einzelfall als erreichbaren Mindestertrag des von den einzelnen LPG bewirtschafteten Bodens ermittelt und festgelegt hatte. Der Versuch, auf diesem Wege ein bestimmtes betriebsindividuelles Ertragsniveau zu sichern, wurde 1975 aufgegeben. Sofern die zuständigen Instanzen der Wirtschaftsverwaltung nach Prüfung der Leistungsbereitschaft und der Leistungsergebnisse der einzelnen Agrarbetriebe zu der Überzeugung gelangten, daß dieses steuerpolitische Druckmittel überflüssig war oder volkswirtschaftlich unerwünschte Ergebnisse zur Folge hatte, wurde ihnen vom Haushaltsjahr 1976 an freigestellt, auf die Festlegung von Mindestabführungsbeträgen zu verzichten. LPG, die infolge ihrer ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen ein geringeres Bruttoeinkommen als 1100 Mark je ha LN erwirtschafteten, wurden völlig von Abgaben freigestellt. Sofern ihr Einkommen diese Steuerfreigrenze ausnahmsweise einmal für ein Jahr überstieg, wurde eine Abgabe von nur 2 v.H. vom Bruttoeinkommen erhoben. b) Die Besteuerung der individuellen Verbrauchseinkommen der Genossenschaftsbauern. Um sicherzustellen, daß die Produktionsgenossenschaften bei der Verteilung des Bruttoeinkommens die Kapitalbildung nicht zugunsten eines hohen Verbrauchs vernachlässigten, sondern angeregt wurden, das für die Durchführung ihrer Meliorations- und Baumaßnahmen sowie ihrer Ausrüstungsinvestitionen benötigte Kapital selbst zu akkumulieren, wurde ab 1971 auch die Zahlung von Leistungsentgelten an die Genossenschaftsbauern besteuert (= Besteuerung der Bruttoeinkommensverwendung für Konsumzwecke). Eine derartige Abgabe mußten bis 1980 alle die Landwirtschaftsbetriebe entrichten, bei denen die von ihnen verlangten Ertragssteuern nicht auf der Grundlage des Gewinns erhoben, sondern in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen bemessen wurden. Steuerschuldner der „Konsumtionsabgabe“ waren [S. 25]nicht die einzelnen Genossenschaftsbauern, sondern die LPG. War die den LPG-Mitgliedern für ihre Arbeitsleistungen ausbezahlte Jahresvergütung geringer als 7.200 Mark je Vollbeschäftigten-Einheit, so entfiel eine Besteuerung (= Steuerfreigrenze). Alle über diesen Betrag hinaus gezahlten Vergütungen unterlagen einer scharf progressiven Besteuerung. Die von den LPG für die kulturelle Unterrichtung und die soziale Betreuung ihrer Mitglieder aufgewendeten Geldmittel zählten nicht zu den für Konsumzwecke ausgeschütteten Erlösen. Sie wurden daher bei der Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage ausgeklammert. c) Umstellung ausgewählter Agrarbetriebe auf die Gewinnbesteuerung. Für diejenigen Agrarbetriebe, die sich Mitte der 70er Jahre nur noch mit der industriemäßig organisierten Tierzucht und Tierverwertung befaßten, trat mit Wirkung vom 1. 1. 1976 eine spezielle Form der Gewinnbesteuerung in Kraft. Um die Höhe der jährlichen Abgabeverpflichtungen an den Fiskus zu ermitteln, mußte zunächst der erzielte Gewinn ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Betriebes gesetzt werden. Dabei wurden die Grundfonds (= Anlagekapital) zu Anschaffungspreisen bewertet. Die Besteuerung erfolgte dann entsprechend der in den einzelnen Wirtschaftsjahren erreichten Grundfondsrentabilität (= Kapitalrentabilität = Höhe des Gewinns in Mark je 1000 Mark Anlagevermögen). Der in dieser Tabelle festgelegte Tarif galt für alle gewinnsteuerpflichtigen Agrarbetriebe. Zu dieser Gruppe von Betrieben gehörten neben den industriemäßig produzierenden LPG für die Aufzucht von Nutzvieh ebenfalls die auf diese Aufgabe spezialisierten zwischenbetrieblichen Einrichtungen und zwischengenossenschaftlichen Produktionsorganisationen. Über die Kapitalrentabilität und die steuerliche Ertragskraft dieser Betriebe liegen nur unzureichende Informationen vor. Aus der Fachliteratur geht lediglich hervor, daß die 1976 eingeführte Gewinnbesteuerung dieser Gruppe von Betrieben nicht in erster Linie darauf gerichtet war, der Staatskasse möglichst hohe Einnahmen zu verschaffen. Zweck der Umstellung war vielmehr zu erproben, ob für Agrarbetriebe die Gewinnbesteuerung eine geeignete Form der Besteuerung ist. Außerdem sollte die neue gestaffelte Gewinnabschöpfung verhindern, daß innerhalb der DDR zu große Unterschiede zwischen den Einkommen, der Kapitalbildung und der Expansionskraft von gut wirtschaftenden und weniger gut wirtschaftenden Betrieben der Tierproduktion eintraten. Im Vergleich zu den auf Bruttoeinkommensbasis be[S. 26]steuerten LPG bedeutete diese neue Steuerform einen finanziellen Vorteil für die entsprechend besteuerten Betriebe. Durch diese gezielte Entlastung sollten weitere Agrarbetriebe angespornt werden, aus eigenem Antrieb ebenfalls zur industriemäßigen Tierproduktion überzugehen. Von der Anlage her schien das 1976 eingeführte neue Verfahren einer nur mäßig progressiven Besteuerung der Gewinne ausgewählter Agrarbetriebe durchaus geeignet zu sein, um diese zur Erreichung einer hohen Kapitalrentabilität anzuspornen. Tatsächlich konnte jedoch auch mit diesem auf Anreizwirkungen bedachten Besteuerungssystem die allgemeine Ertragsschwäche der Tierproduktionsbetriebe in der DDR nicht überwunden werden. 3. Die Besteuerung der sozialistischen Landwirtschaft von 1981 bis 1983. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde das System der A. erneut umgestaltet. War bis dahin bei den genossenschaftlichen Betrieben der Pflanzenproduktion das Bruttoeinkommen Steuerbemessungsgrundlage, so wurde jetzt auch dort der „tatsächlich erwirtschaftete Gewinn“ zur Bezugsbasis für die Ermittlung der Steuerverpflichtungen (GBl. I, 1980, S. 135 ff.). Die jeweilige Höhe der Abgabenbeträge und die Staffelung des Steuertarifs berücksichtigten einerseits wieder die Unterschiede der natürlichen Produktionsbedingungen für die einzelnen Agrarbetriebe (= Bodenqualität, natürliche Standortvorteile). „Ziel der Änderung der Abgabenregelung in der Pflanzenproduktion (war)“ — nach Angaben des Gesetzgebers — „eine stärkere Abschöpfung von Mitteln aus Gebieten mit sehr guten und guten Produktionsbedingungen und eine Entlastung der Betriebe mit ungünstigen Bedingungen“ (GBl. I, 1980, S. 135 ff., hier die Anlage, Kapitel I, Abschnitt 3). Andererseits richtete sich die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuern nach der Höhe des Gewinns, der pro Hektar LN erwirtschaftet wurde (vgl. Tabelle 3). In Übereinstimmung mit der bereits 1976 eingeführten Gewinnbesteuerung bei den industriemäßig produzierenden Betrieben der Nutzviehhaltung und -verwertung wurde auch bei der 1981 eingeführten Form der Gewinnbesteuerung der LPG für Pflanzenbau strikt vermieden, durch eine womöglich rigoros wirkende Gewinnabschöpfung die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern zu dämpfen. Aus diesem Grunde wurden den Betrieben die durch Effektivitätsverbesserungen erzielten Zusatzgewinne jeweils zu einem größeren Teil belassen. Über die einbehaltenen Gewinne dürfen bekanntlich die Leitungen der Agrarbetriebe in einem begrenzten Umfang nach eigenem wirtschaftlichen Ermessen disponieren. Im Unterschied zu den LPG gelten seit langem für die Besteuerung der mit der Pflanzenproduktion befaßten Volkseigenen Güter (VEG = Staatsgüter) die Bestimmungen über die Nettogewinnabführung der staatseigenen Betriebe und Kombinate (Steuern). Auch bei den Betrieben der Tierproduktion wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1981 das Besteuerungsverfahren erneut geändert. Der auf die erreichte Kapitalrentabilität dieser Produktionsorganisationen bezogene Steuertarif wurde außer Kraft gesetzt. Von 1981 bis 1983 mußten alle Betriebe der Tierproduktion in der DDR eine sogenannte ergebnisbezogene Abgabe an den Fiskus überweisen. Die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuer hing dabei vom „Niveau der Rentabilität“ ihrer Produktion (Gewinn je 1000 Mark Selbstkosten) ab. Nach diesem Steuertarif betrug die maximale Abgabehöhe 50 v.H. des erwirtschafteten Gewinns (s. Tabelle 4). Betriebe, die je 1000 Mark Selbstkosten nur 40 Mark Gewinn erwirtschafteten, waren von der Steuer befreit (= Steuerfreigrenze). Für die überwiegend mit Tierproduktion befaßten VEG galten diese Besteuerungsvorschriften nicht. Diese Betriebsform wird vom Fiskus nach den Vorschriften über die Nettogewinnabführung zur Finanzierung von Staatsaufgaben herangezogen. Auch die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und die der Zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen für Landbaumaßnahmen (ZBO) wurde ab 1980 neu gestaltet. In der Zeit zwischen 1976 und 1980 mußten diese Betriebe eine Gewinnsteuer zahlen, die bei der erstgenannten Gruppe von Betrieben 40 v.H. und bei den ZBO 15 v.H. vom erzielten Gewinn betrug. Als besondere Steuererleichterung war den beiden Be[S. 27]triebsformen vom Gesetzgeber zugestanden worden, daß sie vor der Steuerbemessung ihre Gewinne um die gezahlten Schuldzinsen für Grundmittelkredite (= Investitionskredite) und um die Zuführungen zum Betriebsprämienfonds kürzen durften. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und der ZBO der Besteuerungstechnik angepaßt, wie sie zum gleichen Zeitpunkt auch für die LPG der Tierproduktion eingeführt wurde. Seitdem galt für die beiden Betriebsformen kein proportionaler Steuersatz mehr, sondern ihre Steuersätze stiegen jetzt ebenfalls von einer bestimmten Steuerfreigrenze progressiv an und erreichten bei 50 v.H. vom erzielten Gewinn den Höchstsatz. Berechnungsgrundlage der Steuerschuld war von 1981 bis 1983 ebenfalls das Gewinn-Niveau, das als Verhältnis von Gewinnsumme in Mark zu jeweils 1000 Mark Selbstkosten der „realisierten Warenproduktion“ (= Warenabsatz) ermittelt wurde (s. Tabelle 4). Als Ergebnis der steuerpolitischen Reorganisationsmaßnahmen der DDR-Wirtschaftsführung gilt seit dem Beginn der 80er Jahre auf dem Gebiet der A. ein weitgehend einheitlich gestaltetes Besteuerungssystem. Dieses unterscheidet heute im wesentlichen nur noch hinsichtlich der Besteuerungstechnik zwischen den genossenschaftlichen Betriebsgruppen für Pflanzenbau einerseits und den für Tierproduktion andererseits. Das vielgestaltige, nach Eigentumsformen, Betriebsarten und Produktionsrichtungen differenzierte Besteuerungssystem, wie es in den Jahren zuvor bestand, gehört damit seit 1981 der Vergangenheit an. 4. Die Besteuerung der kollektivierten Pflanzenbau- und Tierzuchtbetriebe ab 1984. Zugleich mit der Inkraftsetzung der Agrarpreisreform und dem Inkrafttreten weiterer flankierender agrarpolitischer Reorganisationsmaßnahmen hat die Regierung der DDR am 1. 1. 1984 zum dritten Mal innerhalb der letzten 13 Jahre ein neues A.-System eingeführt. Die bis Ende 1983 erhobene Steuer auf die persönlichen Einkünfte der Genossenschaftsbauern (= Abgabe auf die Konsumtion) wurde abgeschafft. Die mit Beginn dieses Jahres verbindliche „Abgabenordnung für die Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft“ regelt die betriebliche Besteuerung folgender Arten von Genossenschaften: LPG, Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG), Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) [S. 28]und Produktionsgenossenschaften Werktätiger Pelztierzüchter. Weiterhin erstreckt sich ihr Geltungsbereich auch auf die kooperativen Einrichtungen dieser Genossenschaften (vgl. GBl., SDr. 1111 vom 31. 1. 1983). Produktionsgenossenschaften, die ihre Produktionsaufgaben unter extrem ungünstigen natürlichen Bedingungen zu erfüllen haben, sind von einer Steuerzahlung befreit und erhalten in bestimmten Fällen zur Erlösaufbesserung standortbezogene Preiszuschläge aus der Staatskasse. Die Erträge, welche die Genossenschaftsbauern durch die Bebauung ihres privaten Hoflandes und durch die private Aufzucht von Tieren erzielen, unterliegen nicht den nachstehend vorgestellten Besteuerungsvorschriften. Das neue A.-Recht der DDR vermeidet es, die gesetzlich festgeschriebenen Pflichtzahlungen der Agrarbetriebe Steuern zu nennen. Statt dessen spricht der Gesetzgeber stets nur von den „ökonomischen Abgaben“ der sozialistischen Genossenschaften. Wichtigste Neuerung im A.-System ab 1984 ist die völlige Umgestaltung der Steuertarife für die Agrarbetriebe. Nach dem alten Tarifsystem wurden die Gewinne der mit der Pflanzenproduktion befaßten LPG nicht nach einem Einheitssteuertarif besteuert, sondern in unterschiedlichem Ausmaß zur Besteuerung herangezogen. Die Abgabenbelastung erfolgte durch unterschiedliche Steuertarife, die je nach der Güte der von den LPG bebauten Böden und der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an den einzelnen Produktionsstandorten differenziert wurden (s. Tabelle 3). Diese Form der Milderung der Besteuerungslasten für LPG, die mit weniger guten Böden ausgestattet sind, ist ab 1984 aufgegeben worden. Nunmehr werden die Erträge aller Pflanzenbau-LPG nach einem Einheitssteuertarif besteuert. Ab 1984 erfolgt die Differenzierung der Steuerlasten bei den LPG Pflanzenproduktion, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Differentialrente auf die Höhe der verteilbaren Nettoerträge nach Steuern begrenzt werden sollen, nach einem neuen Verfahren. Nach der neuen Besteuerungsmethodik wurde der einheitliche Abgabentarif in zwei Tarifteile aufgegliedert: 1. Im ersten Teil wird angegeben, welche „Festbeträge in Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche“ die einzelnen LPG an den Fiskus abführen müssen. 2. Die im zweiten Tarifteil ausgewiesenen Steuersätze zeigen an, welche Abgaben die LPG von denjenigen Nettoerträgen an die Staatskasse leisten müssen, die nach Abzug der „Festbeträge“ von den erzielten betrieblichen Nettoerträgen noch übriggeblieben sind (s. Tabelle 5). Ebenso wie vor 1984 die Steuertarife sind nunmehr die festen Abgaben je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (= Festbeträge) nach der Güte der bewirtschafteten Böden und nach der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse stark gestaffelt worden (= Steuerdifferenzierung nach „natürlichen Standorteinheiten“). LPG, die ergiebige Lößböden bearbeiten (Standortkennziffer Lö 1 bis Lö 5), sind verpflichtet, die höchsten Festbeträge an die Staatskasse zu zahlen. Ihre Abgabenverpflichtungen belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf 530 bis 600 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Gebieten LPG dagegen nur über Anbauflächen, die agrarwirtschaftlich zu den schlechtesten Böden der DDR gehören (Standortkennziffern V 4, V 8 und Al 1), so verlangt der Fiskus von ihnen nur feste Abführungsbeträge in Höhe von 70, 50 und 20 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Höhe des zu versteuernden Jahreswirtschaftsergebnisses der LPG Pflanzenproduktion ergibt sich aufgrund nachstehender Erfolgsrechnung: Wie schon in den Jahren 1981 bis 1983 werden die Leistungsergebnisse der auf die Tierproduktion spezialisierten LPG nach einem anderen Tarif besteuert als diejenigen der LPG Pflanzenproduktion (s. Tabelle 6). Bezugsgrundlage für die Besteuerung dieser Produktionsgenossenschaften ist das von ihnen im Wirtschaftsjahr erreichte „Rentabilitätsniveau“. Um die in der Wirtschaftsperiode erreichte „Rentabilität“ zu ermitteln, wird der erwirtschaftete Nettoertrag ins Verhältnis zu jeweils 1000 Mark des im gleichen Zeitraum erzeugten Bruttoprodukts gesetzt (s. <xref=dd10.028a:Schaubild> und Tabelle 6). Die vom Gesetzgeber für bestimmte Nettoertragssummen je 1000 Mark Bruttoprodukt festgesetzten Steuersätze wurden in der Tabelle 6 zusammengestellt. Nach dem neuen Steuertarif müssen die LPG Tierproduktion bei steigendem „Rentabilitätsniveau“ ebenfalls steigende Steuersätze hinnehmen. Dabei nimmt jedoch die Grenzsteuerbelastung mit steigender Rentabilität leicht degressiv ab. Bei einem Nettogeldertrag von 350 Mark je 1000 Mark erzeugtes Bruttoprodukt erreicht die Abgabenbelastung den Spitzensteuersatz von 55 v.H. Soweit LPG, die sich auf die Tierzucht und auf die [S. 29]Erzeugung von tierischen Veredelungsprodukten spezialisiert haben, außerdem auch noch im begrenzten Umfang Pflanzenproduktion betreiben, dürfen diese — vor der Ermittlung ihres „Rentabilitätsniveaus“ (= Bezugsgrundlage der Besteuerung) — vom errechneten Nettoertrag zunächst einmal den für ihre Bodenqualität festgelegten „Festbetrag“ abziehen. Um einen die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern dämpfenden Anstieg der Grenzsteuerbelastung zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Wirtschaftsbehörden angewiesen sicherzustellen, daß vom Jahre 1985 an mindestens 30 v.H. der jährlichen Steigerung der Nettogelderträge zur Auffüllung der eigenen Finanzfonds in den LPG verbleiben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 23–29 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarwissenschaftenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Anders als die Betriebe der staatseigenen Industrie waren die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bis zum Jahre 1971 von der Zahlung von Betriebssteuern befreit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch ständige staatliche Subventionen und die Zubilligung von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen so verbessert, daß diese Produktionsorganisationen nun zur Zahlung von Abgaben an den Staat…
DDR A-Z 1985
Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Als Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) am 21. 12. 1951 gegründet, wurde das IfG am 21. 12. 1976 zur AfG umbenannt (Akademien). Sitz: Berlin (Ost); Rektor (seit 1962): Prof. Dr. Otto Reinhold (Mitgl. des ZK der SED); Prorektoren: Karl-Heinz Stiemerling (Forschung); Heinz Hümmler (Aus- und Weiterbildung). Die AfG ist die bedeutendste gesellschaftswissenschaftliche Forschungs- und Ausbildungseinrichtung der SED. Sie ist zugleich für andere wissenschaftliche Einrichtungen in der DDR ideologisch-theoretische Leiteinrichtung der SED für die gesamte gesellschaftswissenschaftliche Forschung und Lehre. 1. Aufgaben a) Als „zuarbeitende“ Einrichtung für die Parteiführung ist die AfG unmittelbar in den Prozeß der theoretischen Begründung und Rechtfertigung der Politik der SED einbezogen. Sie wirkt bei der Vorbereitung von zentralen Parteibeschlüssen ebenso mit wie in der programmatischen Arbeit (Beteiligung an der Programmkommission). Die AfG bzw. einzelne Mitarbeiter oder Arbeitsgruppen erstellen Analysen für die Mitglieder der Parteiführung und bereiten Referate für Politbüromitglieder, die Plenartagungen des ZK, die wissenschaftlichen Konferenzen des ZK usw. vor. Sie gehören dem zentralen Referentenkollektiv des ZK an und arbeiten in Form richtungweisender Beiträge in Zeitungen und Zeitschriften mit. Ähnliche Aufgaben wie gegenüber der Führung der SED nimmt die AfG auch gegenüber den Leitungen der Massenorganisationen wahr. b) Auf der Grundlage des zentralen Planes der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung (langfristige und Jahresplanung) ist die AfG Leiteinrichtung der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in der DDR. Sie übt dabei sowohl koordinierende als auch planende und kontrollierende Funktionen aus. Bedeutend ist ihre Mitwirkung bei der Festlegung allgemeinverbindlicher gesellschaftswissenschaftlicher Lehrmeinungen. Die AfG steht an der Spitze der Hierarchie der gesellschaftswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in der DDR; über sie setzt die SED wesentlich ihren inhaltlichen und organisatorischen Führungsanspruch in dem Bereich der Gesellschaftswissenschaften durch. c) Der AfG sind folgende Wissenschaftliche Räte (WR) zugeordnet: WR für marxistisch-leninistische Philosophie; Rat für wissenschaftlichen Kommunismus; WR für politische Ökonomie des Sozialismus; WR für soziologische Forschung; WR für marxistisch-leninistische Kultur- und Kunstwissenschaften; WR für internationale Arbeiterbewegung (Marxismus-Leninismus). Die AfG ist darüber hinaus auch in den anderen Wissenschaftlichen Räten wie auch in den weiteren Akademien der DDR als Institution vertreten. d) An der AfG werden Nomenklaturkader bzw. Nachwuchsnomenklaturkader der SED aus allen gesellschaftlichen Bereichen entsprechend der Nomenklaturordnung und den Kaderrichtlinien der SED in einem 4jährigen Studium (Aspirantur) ausgebildet (Kaderpolitik; Nomenklatur). Studienabschluß bildet die Promotion (Dr. phil.; Dr. rer. pol.; Dr. rer. oec.). Nach den ersten beiden Studienjahren erwerben die Aspiranten darüber hinaus den Titel eines Diplom-Gesellschaftswissenschaftlers; das Diplom wird jedoch erst am Studienende ausgehändigt. Die Aspiranten müssen heute in der Regel bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen und Erfahrungen in der politischen Arbeit besitzen. Die Delegation zum Studium erfolgt entsprechend den Kaderrichtlinien und der Nomenklaturordnung des Zentralkomitees (ZK) der SED. Die Vorschläge für die Aspirantur werden von den Grundorganisationen der SED und den Kreisleitungen gemacht. Die eigentliche Delegation erfolgt durch die Bezirksleitungen der SED, doch müssen sie durch einen Beschluß vom Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED bestätigt werden. Über den Einsatz der Absolventen beschließt ebenfalls das Sekretariat des ZK. — Neben der planmäßigen 4jährigen Direktaspirantur gibt es vereinzelt die Möglichkeit der außerplanmäßigen Aspirantur sowie — seit Ende der 70er Jahre — auch die der planmäßigen B-Aspirantur (Abschluß: Habilitation, Dr. sc.). Die AfG betreut ferner die Gruppe der aus der DDR stammenden Aspiranten an der AfG des ZK der KPdSU in Moskau. Zu dem dortigen 3jährigen Studium (Abschluß: Promotion) werden jährlich 10 SED-Mitglieder delegiert. Promotions- und Habilitationsrecht besitzt die AfG seit 1953. [S. 35]e) An der AfG werden in Zusammenarbeit mit den Sonderschulen des ZK der SED (Parteischulung der SED) für Nomenklaturkader insbesondere aus den Bereichen Ideologie, Wissenschaft, Kultur, Propaganda, Hochschulen sowie für spezifische Gruppen aus dem Ausland (z.B. Sozialistische Einheitspartei Westberlins [SEW], Deutsche Kommunistische Partei [DKP] Kommunistische Partei Deutschlands, KPD/Deutsche Kommunistische Partei, DKP]; marxistisch-leninistisch orientierte Parteien der Dritten Welt u.a. aus Äthiopien und die PLO) Weiterbildungskurse veranstaltet. Daneben gibt es Studienaufenthalte von Einzelpersonen aus befreundeten ausländischen Organisationen. f) Die Mitarbeiter der AfG sind zu einer umfangreichen propagandistischen Tätigkeit verpflichtet. Diese ist ebenfalls Gegenstand der Planung der AfG und muß „abgerechnet“ werden. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung werden die Mitarbeiter der AfG als Referenten (Zentrales Referentenkollektiv des ZK) ebenso tätig wie als Gastlektoren an wissenschaftlichen Einrichtungen, an den Parteischulen der SED, an Bildungseinrichtungen des Staatsapparates, besonders des Ministeriums des Innern, der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Sicherheitsorgane (Ministerium für Staatssicherheit) sowie der Massenorganisationen. g) Die AfG organisiert bzw. veranstaltet zahlreiche wissenschaftliche Konferenzen und Kolloquien, z.T. mit internationaler Beteiligung. Sie stützt sich dabei u.a. auf die bei ihr bestehenden Wissenschaftlichen Räte sowie auf die entsprechenden Abteilungen des ZK der SED, aber auch auf andere wissenschaftliche Einrichtungen wie z.B. die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) oder die Universitäten und Hochschulen. h) Die AfG unterhält umfangreiche internationale wissenschaftliche Kontakte und organisiert die Zusammenarbeit insbesondere mit der AfG beim ZK der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) bzw. den entsprechenden Einrichtungen in den anderen osteuropäischen Staaten. Grundlage für diese Kooperation sind vielfach langfristige Verträge sowie entsprechende Beschlüsse auf den Beratungen der Sekretäre der ZK der verschiedenen kommunistischen Parteien für Ideologie, Wissenschaft bzw. internationale Verbindungen. — Besondere Bedeutung kommt der Arbeit der gemeinsamen deutsch-sowjetischen Philosophenkommission (Vors. von seiten der DDR: Prof. Dr. Erich Hahn, Direktor des Instituts für marxistisch-leninistische Philosophie der AfG, Vors. des WR für marxistisch-leninistische Philosophie) sowie der multinationalen Kommission für Kulturtheorie und Literaturkritik (Vors.: Prof. Dr. Hans Koch, Mitgl. des ZK der SED, Direktor des Instituts für marxistisch-leninistische Kultur- und Kunstwissenschaften an der AfG, Vors. des WR für marxistisch-leninistische Kultur- und Kunstwissenschaften) zu. — Die AfG unterhält enge Kontakte zum Institut für marxistische Studien (IMSF) in Frankfurt a. M. und zu vergleichbaren Einrichtungen von kommunistischen Parteien des Westens. Besondere Erwähnung verdienen die Beziehungen zur KP Frankreichs, Griechenlands und Finnlands sowie auch die Kontakte zu den SP Finnlands, Schwedens, Großbritanniens und Belgiens, sowie zur SJ. Die Marxistisch-Leninistische Abendschule (MASCH) der SEW wird ebenso wie die Schulungsarbeit der DKP durch die AfG in Zusammenarbeit mit der Abteilung Westarbeit des ZK der SED wesentlich inhaltlich mitgetragen. In Abstimmung mit den ZK-Abteilungen Wissenschaft, Internationale Verbindungen und Westarbeit werden über ein besonderes Direktorat „Auslandsbeziehungen“ an der AfG, die internationalen Beziehungen einschließlich der planmäßigen Studienaufenthalte der wissenschaftlichen Mitarbeiter der AfG, deren Reisetätigkeit sowie deren Einsatz im Interesse der genannten ZK-Abteilungen organisiert. i) Informations-, Dokumentations- und Publikationstätigkeit der AfG: Aufgrund der 1966 erfolgten Neuordnung des gesamten Informations- und Dokumentationswesens in der DDR ist die AfG seit 1967 „Zentralstelle für die Information und Dokumentation“ für die Fächer Philosophie und Soziologie und gibt die entsprechenden Informationsdienste heraus (Information). Über das Direktorat für Information und Dokumentation werden regelmäßig spezielle monatliche Informationsmaterialien für die Parteiführung zusammengestellt (Schlüsselzahl: maximal 80 Exemplare). Regelmäßig erscheint als interne Veröffentlichung die Reihe „Information und Dokumentation“. Jeder Mitarbeiter der AfG ist zur laufenden Information über seine wissenschaftliche Tätigkeit verpflichtet. — Als ständige populärwissenschaftliche Reihe erscheint in Verantwortung der AfG das „ABC des Marxismus-Leninismus“. Darüber hinaus ist die AfG in allen Redaktionen gesellschaftswissenschaftlicher Zeitschriften und in den Beiräten der entsprechenden Verlage sowie in den Herausgeberkollektiven der wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Reihen vertreten. Federführend ist die AfG insbesondere bei der Erarbeitung von verbindlichen Hochschullehrbüchern sowie von Propagandamaterialien der SED. Die wissenschaftlichen Publikationen sind in der Regel „Planprojekte“ (also Teil des zentralen Planes der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung) oder Arbeiten im unmittelbaren Auftrag der Parteiführung. 2. Organisationsstruktur. Die AfG ist in ähnlicher Weise wie die staatlichen Akademien gegliedert. Sie wird von einem Rektor sowie 2 Prorektoren (für Forschung bzw. für Aus- und Weiterbildung) geleitet. Ihnen unterstehen die Direktorate u.a. für: Kader; Auslandsbeziehungen; Information und Dokumentation (einschl. der umfangreichen wissenschaftlichen Bibliothek sowie — in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Abteilungen des ZK — einer Stelle zur Auswertung der Westpresse, des Rundfunks und des Fernsehens). Die Institute bilden die eigentliche wissenschaftliche Grundstruktur des AfG. Es bestehen folgende Institute (I.): I. für marxistisch-leninistische Philosophie; I. für politische Ökonomie; I. für wissenschaftlichen Kommunismus; I. für Geschichte; I. für deutsche und internationale Arbeiterbewegung; I. für Soziologie; I. für marxistisch-leninistische Kultur- und Kunstwissenschaften; I. [S. 36]für Imperialismusforschung. Die Institute sind ihrerseits in Fachrichtungen untergliedert, in denen die Forschungsgruppen arbeiten. Diese sind keine dauerhaften Einrichtungen; Zusammensetzung und Aufgabenstellung variieren in Abhängigkeit von der Forschungsplanung bzw. den aktuellen Aufträgen der Parteiführung. Eine Ausnahme bildet die Arbeitsgruppe Jugendforschung. In jedem Institut arbeiten Professoren, Dozenten, wissenschaftliche Oberassistenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Leitungsstruktur der Institute entspricht der der Gesamtakademie. Die Aspiranten sind in die Arbeit der Forschungsgruppen unmittelbar einbezogen. Die AfG zählt ca. 700 Mitarbeiter und Aspiranten. — Die AfG gehört zu dem Zuständigkeitsbereich des ZK-Sekretärs für Wissenschaft Kurt Hager und ist dem Politbüro des ZK der SED unmittelbar rechenschaftspflichtig. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 34–36 Akademie für Ärztliche Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDRSiehe auch das Jahr 1979 Als Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (IfG) am 21. 12. 1951 gegründet, wurde das IfG am 21. 12. 1976 zur AfG umbenannt (Akademien). Sitz: Berlin (Ost); Rektor (seit 1962): Prof. Dr. Otto Reinhold (Mitgl. des ZK der SED); Prorektoren: Karl-Heinz Stiemerling (Forschung); Heinz Hümmler (Aus- und Weiterbildung). Die AfG ist die bedeutendste gesellschaftswissenschaftliche Forschungs- und Ausbildungseinrichtung der SED. Sie ist zugleich für…
DDR A-Z 1985
Aufbau des Sozialismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der statt dessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als neuen Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Gesellschaftsordnung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugesetzSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952…
DDR A-Z 1985
Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) (1985)
Siehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1979 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Die Bezeichnung „Staaten der ND.“ entsprang der von 1947 bis 1956 in den kommunistisch regierten Staaten herrschenden Unsicherheit, wie der weltpolitische Status und die Entwicklung in den einzelnen Ländern der Dritten Welt unter dem Diktum der „Spaltung der Welt in Kapitalismus und Sozialismus“ (Shdanov-Rede 1947) einzuschätzen sei. Erst mit der vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleiteten Politik der Friedlichen Koexistenz entstand die Möglichkeit, Differenzierungen innerhalb der Dritten Welt auch politisch-ideologisch wahrzunehmen und zugleich angemessenere Begriffe für die praktische Außenpolitik zu schaffen. Insofern spiegelt die Bezeichnung ND. die Anerkennung der Tatsache wider, daß in den verschiedenen Entkolonialisierungsphasen in der Dritten Welt auch Staaten entstanden waren, die sich weder dem einen noch dem anderen Lager zurechnen ließen bzw. zurechnen lassen wollten. Als ND. wurden jene Entwicklungsländer bezeichnet, die nach der erstmals auf der kommunistischen Weltkonferenz von 1960 entwickelten Definition den „Weg des sozialen Fortschritts rascher … beschreiten“, „konsequent gegen den Imperialismus und seine Militärblöcke“ und die „neuen Formen des Kolonialismus“ kämpfen, „der Bevölkerung breiteste demokratische Rechte und Freiheiten“ gewähren, deren Führer sich gegen „den demagogischen Mißbrauch der sozialistischen Losungen durch die bürgerlichen Politiker“ wenden und die enge Beziehungen zum sozialistischen Lager unterhalten. Staaten der ND. sind ferner gekennzeichnet durch „ein breites Bündnis verschiedener Klassen und Schichten“, zu denen die „Arbeiterklasse, die werktätige Bauernschaft, das ländliche Halbproletariat, das städtische Kleinbürgertum sowie die demokratische und revolutionäre Intelligenz“ zählen (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Berlin [Ost] 1974, S. 194 f.). Der Gruppe von Staaten der ND. wurden zunächst Indonesien, Ceylon, Irak, die VAR (Ägypten), Ghana, Guinea zugerechnet. Nach den innenpolitischen Änderungen in einigen dieser Staaten und der darauf folgenden Verschlechterung der Beziehungen zur Sowjetunion wurde seit 1965 auf eine Konkretisierung, welche Staaten im einzelnen als Staaten der ND. zu bezeichnen sind, weitgehend verzichtet. Im weiteren ersetzte die Entwicklungsländertheorie der DDR die Bezeichnung ND. durch die Formel vom „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ im Innern, der sowohl mit einer „antiimperialistischen“ Außenpolitik, als auch mit einer Politik der Anlehnung an die „imperialistischen“ Länder verbunden sein kann (Außenpolitik, V.; Entwicklungshilfe). Seit der 5. Gipfelkonferenz der blockfreien Staaten in Colombo (1976) wurden die Formeln ND. bzw. „Staa[S. 928]ten mit einem nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ zunehmend von der Bezeichnung Länder mit sozialistischer Orientierung ergänzt bzw. teilweise abgelöst. In die marxistisch-leninistische Definition des sozialökonomischen Charakters dieser Staaten sind die genannten Merkmale der ND. aufgenommen worden (vgl. Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 386 f.). — Die Verwendung dieses Begriffes ist nicht zuletzt Ausdruck einer auf dieser Konferenz beginnenden, veränderten Politik der UdSSR gegenüber diesen Staaten. Die UdSSR versucht, vor allem unterstützt durch Kuba, stärkeren Einfluß auf die Blockfreienbewegung zu gewinnen und die dieser zugrunde liegenden Prinzipien in ihrem Interesse umzuwandeln, indem sie sich selbst zum „natürlichen Verbündeten“ eines großen Teils der Staaten der Dritten Welt erklärt. Der Versuch, über die Länder mit sozialistischer Orientierung als prosowjetischem Flügel die Blockfreienbewegung zu spalten bzw. in Gänze unter den eigenen Einfluß zu bringen, ist jedoch auf deren 7. Gipfelkonferenz im März 1983 in Neu-Delhi — zumindest vorläufig — gescheitert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927–928 National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen LiteraturSiehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1979 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Die Bezeichnung „Staaten der ND.“ entsprang der von 1947 bis 1956 in den kommunistisch regierten Staaten herrschenden Unsicherheit, wie der weltpolitische Status und die Entwicklung in den einzelnen Ländern der Dritten Welt unter dem Diktum der „Spaltung der Welt in Kapitalismus und Sozialismus“ (Shdanov-Rede 1947)…
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Staatsbank (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Eine zentrale Stellung im Bankwesen der DDR nimmt die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene St. (GBl. I, 1967, S. 132) ein. Sie ist die Emissionsbank, das Refinanzierungsorgan der Kreditinstitute, das Kredit- und Verrechnungszentrum der Volkswirtschaft sowie Geschäftsbank für Industrie, Bauwesen, Binnenhandel, Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen als Rechtsnachfolger der 1974 eingegliederten früheren Industrie- und Handelsbank (IHB). Das Gesetz über die St. vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 580) weist diesem zentralen Organ des Ministerrates für die einheitliche Leitung, Planung, Durchführung und Kontrolle der Geld- und Kreditpolitik u.a. folgende Funktionen zu: Erarbeitung der Grundlagen des Geldumlaufs, Kredits, Wertpapier-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs, der Spareinlagen und Zinsen (Bargeldumlauf; Kredit; Sparen; Sparkonten; Wertpapiere; Zahlungs- und Verrechnungsverfahren); Mitarbeit an der Zahlungsbilanz, Abschluß von Rahmenabkommen mit anderen Staaten, Festlegung der Grundsätze des zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs, des Umtausches von Reisezahlungsmitteln und der Umrechnungssätze zu anderen Währungen (Währung/Währungspolitik); Kontenführung des Staatshaushalts sowie der anderen Geld- und Kreditinstitute. Die St. gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), 15 Bezirksdirektionen (Berliner Stadtkontor), 180 Kreisfilialen, mehr als 100 Zweig- und Wechselstellen sowie 41 Industriebankfilialen. Die St. leitet der Präsident (seit dem 29. 4. 1974 Horst Kaminsky), der zugleich Mitglied des Ministerrates, Vorsitzender der auf Beschluß des Ministerrates vom 13. 9. 1972 geschaffenen einheitlichen Leitung der Banken, Leiter der DDR-Delegationen in den Bankräten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (IIB) sowie Mitglied der Devisenkommission der DDR ist. Weiterhin gehören zur Leitung ein Vizepräsident (Hans Taut), Stellvertreter des Präsidenten und Abteilungsleiter der Zentrale. Die St. arbeitet nach einem Finanzplan und erstellt jährlich eine Bilanz mit Ergebnisrechnung und dem Jahresbericht (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Sie verfügt über ein Eigenkapital von 1,5 Mrd. Mark und einen Reservefonds. Ihre Geschäftsbedingungen hat der Präsident zum 1. 1. 1976 erlassen (GBl. I, 1975, S. 757). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1277 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbewußtsein, sozialistischesSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Eine zentrale Stellung im Bankwesen der DDR nimmt die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene St. (GBl. I, 1967, S. 132) ein. Sie ist die Emissionsbank, das Refinanzierungsorgan der Kreditinstitute, das Kredit- und Verrechnungszentrum der Volkswirtschaft sowie Geschäftsbank für Industrie, Bauwesen, Binnenhandel, Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen als Rechtsnachfolger der 1974 eingegliederten früheren Industrie- und…
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Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Leichtindustrie (ohne Textilindustrie), der nach der ab 1967 in der DDR gültigen Betriebssystematik alle selbständigen Industriebetriebe zur Herstellung von Leder und Kunstleder, Leder-, Täschner- und Sattlerwaren, Schuhen (außer Gummischuhen), Pelz- und Lederkleidung umfaßt. Anleitendes Organ der zentralgeleiteten LSRI. ist das Ministerium für Leichtindustrie. Mit Auflösung der VVB Schuhe, der VVB Leder und Kunstleder und der VVB Lederwaren ging die zentralgeleitete LSRI. ab 1. 1. 1979 in drei Kombinate über, und zwar in das VEB Kombinat Schuhe, Weißenfels (42.000 Beschäftigte in 90 juristisch selbständigen Betrieben), in das VEB Kombinat Kunstleder und Pelzverarbeitung, Leipzig (8.700 Beschäftigte in 33 Betrieben) sowie in das VEB Kombinat Lederwaren, Schwerin (11000 Beschäftigte in 22 Betrieben). In den Betrieben der Bezirksgeleiteten Industrie dürften im Leder-, Schuh- und Rauchwarengewerbe ca. 5.000 Beschäftigte und in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Handwerk) sowie privaten Handwerksunternehmen ca. 14.000 Beschäftigte tätig sein, die ca. 25 bis 30 v.H. der Lederwaren in der DDR erzeugen. Da die DDR einen Großteil der Häute und Felle als Vorprodukte der LSRI. aus dem Westen einführen muß, ist man um Importsubstitution bemüht. 30 v.H. des Bedarfs an Rindhäuten muß gegenwärtig importiert werden. Die Schweinslederproduktion wird entsprechend gefördert. Allerdings sind die Häute zu 95 v.H. narbengeschädigt, so daß die Einsatzmöglichkeiten des Schweinsleders in der Schuhindustrie beschränkt sind. Die Schuhindustrie produziert vor allem für den inländischen Bedarf. Die Importquote bei Straßenschuhen liegt, gemessen an der inländischen Produktion, bei nur 5,7 v.H. (1982). Da die Schuhproduktion von 1970 bis 1982 jahresdurchschnittlich nur um 0,4 v.H. gestiegen ist, bleibt die Versorgung mit bestimmten Schuhsortimenten nach wie vor unbefriedigend. Vollnarbenleder wird verstärkt durch veredelte Spaltleder, Textil-Spaltverbunde sowie synthetische und textile Materialien ersetzt. Für offene Schuhmodelle sind vor allem synthetische und textile Stoffe einzusetzen. Die traditionsreiche Internationale Rauchwarenauktion in Leipzig zählt neben Leningrad, London und Montreal zu den bedeutendsten Auktionsplätzen für Pelze und Pelzwaren. Bei den jährlich 4 Versteigerungen in Leipzig werden gegenwärtig rd. 4 Mill. Felle gehandelt. Bis April 1983 haben 573 Rauchwarenauktionen in Leipzig stattgefunden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 818 Lebensweise, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrer und ErzieherSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Leichtindustrie (ohne Textilindustrie), der nach der ab 1967 in der DDR gültigen Betriebssystematik alle selbständigen Industriebetriebe zur Herstellung von Leder und Kunstleder, Leder-, Täschner- und Sattlerwaren, Schuhen (außer Gummischuhen), Pelz- und Lederkleidung umfaßt. Anleitendes Organ der zentralgeleiteten LSRI. ist das Ministerium für Leichtindustrie. Mit Auflösung der VVB Schuhe, der VVB Leder und Kunstleder und der VVB Lederwaren…
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Bürgerinitiative (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden, obwohl die hier in den 70er Jahren entstandenen B. zur Wahrung oder Verteidigung spezieller Bürgerinteressen und -rechte gegen Staat oder Gemeinde mit den in der DDR tolerierten und geförderten B. nichts zu tun haben. Die Selbstinterpretation der Partei behauptet vielmehr, daß in der DDR bereits nach Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln die grundsätzliche Interessenidentität zwischen Gesellschaft und Staat gegeben sei und daher die Politik von SED und Staat — allerdings nur diese — das jeweils Mögliche und Notwendige an Interessenwahrnehmung und -verwirklichung zum Inhalt habe, die Bürger sich also lediglich in organisierter Form an dessen Realisierung zu beteiligen bräuchten. Zum Ausbau organisierter „sozialistischer B.“ beschloß der Nationalrat der Nationalen Front der DDR am 21. 1. 1982 ein Aktionsprogramm bis 1985. „Wir wollen damit den Erfordernissen der 80er Jahre entsprechen und zugleich dem Anliegen unserer Ausschüsse in Stadt und Land Ausdruck verleihen, die Bürgerinitiative noch enger mit unseren Plänen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu verbinden.“ (Prof. L. Kolditz, Präsident des Nationalrates der NF.) Erklärter Schwerpunkt ist die Entfaltung von Selbsthilfeaktionen der Bürger zur Instandhaltung und zum Ausbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Schulräumen und Jugendklubs. Bis 1985 sind u.a. 50.000 Wohnungen zu modernisieren, 400.000 Räume „in gesellschaftlichen Einrichtungen“ und 500.000 Wohnungen älterer oder hilfsbedürftiger Bürger „malermäßig instandzusetzen“. Weitere Zielvorgaben sehen die Erfassung und Ablieferung von Sekundärrohstoffen aller Art aus Haushalten und Wohngebieten vor. Soweit sich in der zweiten Hälfte der 70er Jahre unter dem Eindruck der B. in der Bundesrepublik Deutschland punktuell auch in der DDR B. mit politischer Zielsetzung bildeten, standen diese außerhalb der Legalität, so daß sie frühzeitig dem Risiko strafrechtlicher Sanktionen ausgesetzt waren. Demgegenüber wurden Ansätze spontaner B. zu örtlichen und regionalen Problemen der Energiepolitik und des Umweltschutzes, die sich ohne Kontrolle „von oben“ zu bilden begannen, durch die 1980 innerhalb des Kulturbundes der DDR (KB) gebildete Gesellschaft für Natur und Umwelt aufgefangen. 1984 existierten 140 Interessengemeinschaften zur Pflege der Landeskultur innerhalb der Gesellschaft für Natur und Umwelt. Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249 Bündnispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BürgerrechtlerSiehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden,…
DDR A-Z 1985
Moral, Sozialistische (1985)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Zu den Begriffen Moral und Ethik. Der Marxismus-Leninismus versteht unter M. eine „gesellschaftliche Bewußtseinsform (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein), deren Inhalt aus dem sich historisch entwickelnden, gesellschaftlich bedingten System von sittlichen Prinzipien, Werten, Normen und Maximen besteht, von denen sich die Menschen in ihrem praktischen Verhalten zueinander und zu den gesellschaftlichen Erscheinungen leiten lassen. Die Werte und Normen der M. sind keine ewig geltenden M.-Gebote, die angeblich von Gott gegeben sind oder von irgendeinem Sittengesetz abgeleitet wurden, sondern sie wurzeln in den materiellen gesellschaftlichen Verhältnissen der Menschen, spiegeln diese wider und verändern sich zusammen mit ihnen.“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 215) Als Zweig der marxistisch-leninistischen Philosophie ist es Aufgabe der Ethik (E.), „das Sittliche oder die Moral, d.h. die sittlichen Verhaltensweisen, Werte, Normen und Anschauungen der Menschen sowie die Gesetzmäßigkeiten der Moralentwicklung“ zu untersuchen. Die [S. 917]E. soll ferner „die moralischen Werte und Normen in Übereinstimmung mit den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen … entwickeln und … begründen“ (A. Buhr u.a. Kosing, a.a.O., S. 105). Die auf diese Weise von der E. als philosophische Disziplin entworfene „Sittenlehre“ wird ebenfalls E. genannt. Die wissenschaftliche E. und die SM. werden begrifflich nicht als identisch angesehen, obwohl es in den einschlägigen Veröffentlichungen mannigfache Überschneidungen und inhaltliche Übereinstimmungen gibt. In diesen Zitaten zeigen sich 3 charakteristische Merkmale des marxistisch-leninistischen M.-Verständnisses: a) M. ist nicht überzeitlich, sondern wandelt sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen, insbesondere mit den Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung); in Klassengesellschaften ist M. vor allem von den Klasseninteressen geprägt; b) der Inhalt von M. ist nicht willkürlich, sondern bewußtseinsmäßiger Ausdruck der objektiven Gesetzmäßigkeiten; M. soll helfen, das Handeln bzw. Verhalten der Menschen in Übereinstimmung mit diesen Gesetzmäßigkeiten zu bringen; c) M. ist — als gesellschaftlich bedingte Bewußtseinsform — parteilich. Da die Partei für sich in Anspruch nimmt — auf der Grundlage der Wissenschaft des Marxismus-Leninismus —, die historischen Gesetzmäßigkeiten in ihren Grundzügen erkannt zu haben und ihre Politik auf diesen Kenntnissen aufzubauen, sei auch die marxistisch-leninistische E. „erstmals in der Geschichte der Menschheit“ imstande, eine wissenschaftliche und zugleich für die Gesellschaftsmitglieder Verbindlichkeit beanspruchende Sittenlehre auszuarbeiten. Diese Auffassung von der Wissenschaftlichkeit und „historischen Richtigkeit“ der M.-Normen hat die Grenzen zwischen M. und Recht verschwimmen lassen. Eine Reihe von Ethikern und Rechtswissenschaftlern sieht in den Rechtsnormen gleichsam nur das „moralische Minimum“, das mit Hilfe staatlicher Zwangsmittel durchgesetzt und gesichert wird. Moralische Normen hingegen wirkten — ihre Verinnerlichung vorausgesetzt — über das Gewissen der einzelnen. Andere halten dieser Auffassung jedoch entgegen, daß auch M.-Normen nur dann wirksam sind, wenn sie mit (zwar nicht staatlichem, sondern sozialem) Zwang verbunden sind: „In vielen Fällen ist die Verurteilung eines Verhaltens durch die eigene Brigade, durch das Dorf, für den einzelnen viel unangenehmer als eine gerichtliche Entscheidung. Ein Kraftquell der gesellschaftlichen Gerichte liegt gerade darin, daß sie beide Möglichkeiten, die der Moral und die des Rechts miteinander vereinen können.“ Wichtiger scheint jedoch aus dieser Sicht, daß die Normen der SM. sich nicht „rein“ durchsetzen, sondern erst relevant werden, wenn sie in die Gruppennormen (Gruppe) Eingang gefunden haben. Die sich dabei herausbildenden moralischen Gruppennormen seien jedoch von Kollektiv zu Kollektiv verschieden. Obwohl „im einzelnen sehr wirkungsvoll“, ermöglichten sie nicht, „eine reibungslose Zusammenarbeit auf gesamtstaatlicher Ebene … Hinzu kommt, daß es ja keineswegs nur sehr hoch stehende Moralanforderungen in den Kollektiven gibt.“ Diese Diskussionsrichtung zieht aus diesen Feststellungen den Schluß: „Das Recht ist deshalb keineswegs als moralisches Minimum anzusehen, wenn wir die Moral als in der Gesellschaft wirkende Erscheinung betrachten, sondern als ein bestimmtes, aus den allgemeinen moralischen Verhaltensregeln herausgehobenes System von Regeln, die sich von den Moralnormen weniger durch ihr Niveau als durch ihre einheitliche Setzung, ihre spezifische Form der Setzung und Gewährleistung unterscheiden.“ (Uwe-Jens Heuer, Recht und Wirtschaftsleitung im Sozialismus. Von den Möglichkeiten und von der Wirklichkeit des Rechts. Berlin [Ost] 1982, S. 95 ff., insbes. S. 97 f.) 2. Zur Geschichte der Sozialistischen Moral. Der Marxismus-Leninismus postuliert, daß die SM. ihre Wurzeln in der proletarischen Klassen.-M. habe. Entsprechend galten bis in die Mitte der 50er Jahre die Ausführungen Lenins zur kommunistischen M. auf dem III. Gesamtrussischen Kongreß des Kommunistischen Jugendverbandes Rußlands v. 20. 10. 1920 als ausreichende Begriffsbestimmung: „Jede solche Sittlichkeit, die von einem übernatürlichen, klassenlosen Begriff abgeleitet wird, lehnen wir ab … Wir sagen, daß unsere Sittlichkeit völlig den Interessen des proletarischen Klassenkampfes untergeordnet ist. Unsere Sittlichkeit ist von den Interessen des proletarischen Klassenkampfes abgeleitet.“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 31, Berlin [Ost] 1959, S. 281) Neben diesen Aussagen, die in ihrer Parteilichkeit bis heute alle Normen der SM prägen, stand die Erwartung, daß die neuen Produktionsverhältnisse auch entsprechende Bewußtseinsformen einschl. moralischer Werte gleichsam mit Notwendigkeit hervorbringen würden. Es zeigte sich jedoch, daß weder die Mitte der 50er Jahre bereits weitgehend durchgesetzte sozialistische Eigentumsordnung noch die neuen politischen Strukturen von den erwarteten Bewußtseinsentwicklungen begleitet waren. Zudem war der offene Klassenkampf in der eigenen Gesellschaft weitgehend abgeschlossen, der „Klassenfeind“ — und damit das entscheidende Kriterium für parteiliches, moralisches Verhalten — stand außerhalb der eigenen Grenzen, wenn er auch in Agitation und Propaganda immer als „gegenwärtig“ beschworen wurde. Um so mehr verlangte die sich herausbildende, in vielem den eigenen theoretischen Postulaten nicht entsprechende Gesellschaftsordnung nach neuen Wertmaßstäben für das Verhalten des einzelnen gegenüber Partei und Staat, für sein Tätigwerden im Arbeitsprozeß und für die Beziehungen der Menschen untereinander. Aus dieser unbefriedigenden Situation wurde ein doppelter Schluß gezogen: zum einen bedarf es auch in einer sozialistischen Gesellschaft eines differenzierten und umfassenden Systems von M.-Normen; zum zweiten bildet sich moralisches Verhalten nicht im Selbstlauf heraus, sondern ist Ergebnis eines umfassenden, von der Partei geleiteten Erziehungsprozesses. Eine erste Konferenz zur SM. fand 1957 statt und bildete den Ausgangspunkt für das Entstehen der E. als philosophischer Disziplin und für eine bis heute währende Diskussion um Inhalte, Funktionen und Verwirklichungen SM. (Neues Leben — Neue Menschen. Konferenz des Lehrstuhls Philosophie des Instituts für Gesell[S. 918]schaftswissenschaften beim ZK der SED über theoretische und praktische Probleme der sozialistischen Moral am 16. u. 17. 4. 1957, Berlin [Ost] 1957.) (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED [AfG]) Bereits auf dem V. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1958) verkündete Walter Ulbricht die Zehn Gebote der sozialistischen Moral, die er als „Moralgesetze“ bezeichnete: „1. Du sollst Dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. — 2. Du sollst Dein Vaterland lieben und stets bereit sein, Deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen. — 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. — 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. — 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. — 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. — 7. Du sollst stets nach Verbesserungen Deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. — 8. Du sollst Deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. — 9. Du sollst sauber und anständig leben und Deine Familie achten. — 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben.“ Diese „sozialistischen Gesetze der M. und E.“ wurden auf dem VI. Parteitag der SED (1963) in das Parteistatut (Pkt. 57, g.) aufgenommen und damit die Grundorganisationen der SED verpflichtet, die Mitglieder und Kandidaten der Partei anzuhalten, diese Normen zur Grundlage ihres Handelns zu machen und auch die anderen Werktätigen entsprechend zu erziehen. Das Parteistatut der SED 1976 hat diese detaillierte Aufzählung durch eine knappe Formulierung ersetzt, diese aber zur unmittelbaren Pflicht jedes Parteimitgliedes gemacht: „Das Parteimitglied ist verpflichtet … die Normen der SM. und E. einzuhalten und die gesellschaftlichen Interessen über die persönlichen zu stellen“ Pkt. 2.f.). Dieses Fallenlassen des Dekalogs in den offiziellen Parteidokumenten dürfte nicht nur der Tatsache geschuldet sein, daß er in seiner Form mit dem Namen Ulbrichts verknüpft ist. Vielmehr hat die Diskussion um SM. und E. nicht nur zu einer sehr viel differenzierteren Ausarbeitung der M.-Normen für faktisch alle Lebensbereiche geführt, sondern vor allem zu einer wesentlich nüchterneren Einschätzung der Chancen einer direkten M.-Erziehung beigetragen. Die Ergebnisse der Psychologie, der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, der Kulturforschung usw. haben deutlich gemacht, daß die DDR-Gesellschaft außerordentlich sozial differenziert, von (nichtantagonistischen) Interessenunterschieden (Interessen/Interessenübereinstimmung) durchzogen und von sehr unterschiedlichen Wertauffassungen geprägt ist. Es erwies sich als unmöglich, z.B. für eine bessere Arbeitsmoral und -disziplin (auch als „Kernstück“ der SM. bezeichnet) einzutreten, wenn nicht die sozialen Verhältnisse selbst Gegenstand politischer, verbessernder Maßnahmen wurden. Das Entstehen einer Sozialpolitik als Gesellschaftspolitik war daher gleichsam ein praktischer Schritt zur Schaffung der materiellen Voraussetzungen für gewandelte moralische Einstellungen. An die Stelle der Diskussion um SM. ist heute vielfach die um Inhalte und Realisierungsmöglichkeiten der Sozialistischen ➝Lebensweise getreten (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Auch das Parteiprogramm der SED von 1976 handelt über SM. vor allem in dem Abschnitt II., E. „Die sozialistische Lebensweise“. Die grundsätzlichen Inhalte der SM. haben sich dabei gegenüber 1956 nicht prinzipiell gewandelt, doch haben sich ihre Realitätsgehalte erhöht; sie sind heute eher Orientierungsmarken, als daß von ihnen eine unmittelbare soziale Wirksamkeit erwartet wird. Zu dieser veränderten Sicht haben zwei Einsichten beigetragen: a) für die Gesamtgesellschaft als verbindlich gedachte M.-Normen werden klassen-, schicht-, regional- und vor allem gruppenspezifisch rezipiert und verschmelzen mit Werthaltungen, die von partikularen Interessen bestimmt sind. b) Es wird im übrigen eingeräumt, daß „die Macht der Gewohnheit und die Kraft der Tradition … moralische Normen und Anschauungen über lange Zeit hin lebendig erhalten [können], selbst wenn die objektiven sozialen Grundlagen, welche sie hervorbrachten, schon wesentlich verändert oder völlig verschwunden sind“ (M. Buhr u.a. Kosing, a.a.O., S. 107). Dabei werden auch moralische Traditionen, Sitten und Bräuche heute zunehmend positiv gewertet. Der Versuch, die DDR in der deutschen Geschichte zu verankern, bestärkt diesen Umdenkungsprozeß, von dem eine Stabilisierung des Gesamtsystems erwartet wird. Nur vereinzelt finden sich Stimmen, die erkennen, daß Voraussetzung zur Verwirklichung der M.-Normen im Alltagshandeln der Bürger vor allem deren Recht auf Mitentscheidung in den ökonomischen und politischen Prozessen wäre (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Die Anerkennung der führenden Rolle der Partei und die daraus resultierende Parteilichkeit sind aber unverändert Grundlagen der SM. Feiern, Sozialistische; Jugendweihe; Kollektiv. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 916–918 Möbelindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MuseenSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Zu den Begriffen Moral und Ethik. Der Marxismus-Leninismus versteht unter M. eine „gesellschaftliche Bewußtseinsform (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein), deren Inhalt aus dem sich historisch entwickelnden, gesellschaftlich bedingten System von sittlichen Prinzipien, Werten, Normen und Maximen besteht, von denen sich die Menschen in ihrem praktischen Verhalten…
DDR A-Z 1985
Sozialistische Wirtschaftsführung (1985)
Siehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1979 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das praktische Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen Handelns: die Organisation des volkswirtschaftlichen Leitungssystems, Leitungsaufgaben wie Prognose, Planung und Kontrolle, die Finanzierung und das Wirtschaftsrecht als Leitungsinstrumente, die Rolle des Leiters, Methoden der Personalführung und die Entscheidungsfällung mittels moderner Verfahren. Die Lehre soll auf Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus, der Kybernetik und Mathematik, der Soziologie und Empirischen Sozialforschung und der Rechtswissenschaft aufbauen. Ziel der SW. ist es, die Produktions- und Leitungsprozesse der Gesamtwirtschaft wie der einzelnen Wirtschaftsbereiche, Betriebe und Genossenschaften mit höchster Effizienz zu steuern und zu lenken. Erforderlich wurden Einführung und Entfaltung der SW., als aufgrund der bis dahin praktizierten unzureichenden Leitungsformen und -kenntnisse das Neue Ökonomische System (NÖS) die Verbesserung der Ausbildung der Wirtschaftsleiter und die Änderung der Lehrprogramme und Lehrmethoden zu wirtschaftspolitischen Zielen erklärte. In seminaristischen Veranstaltungen sollen die Erfahrungen der Wirtschaftspraktiker systematisch erörtert und ggf. als allgemeine Lösung ausgearbeitet werden. Andererseits dienen die Lehrgänge dazu, neue wirtschaftspolitische Maßnahmen und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsergebnisse zu erläutern und ihre Anwendung durch das Leitungspersonal vorzubereiten. Da das Leitungssystem und der Organisationsaufbau der Wirtschaft wie auch die Planungsordnung durch die Partei- und Staatsführung häufiger einschneidend verändert werden (Wirtschaft), verschieben sich entsprechend oft die aktuellen Anforderungen an die SW. Die für die 80er Jahre aufgegebene Strategie, Wachstum durch die intensivere Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer höheren Effizienz der Produktions- und Arbeitsweise zu sichern, führte in Verbindung mit der Umwandlung nahezu aller VVB in Kombinate (1978–1981) dahin, sich während der letzten Jahre auf die Probleme der internen Struktur der Kombinate und ihrer Zusammenarbeit mit den vorgeordneten Ministerien und Ämtern zu konzentrieren (Intensivierung und Rationalisierung). Inzwischen wird SW. an mehreren Universitäten, Technischen Hochschulen, außeruniversitären Instituten für [S. 1191]sozialistische Wirtschaftsführung, die Ministerien direkt unterstellt wurden, sowie an Akademien der Industriezweige und Betriebe gelehrt (vgl. obiges Schema). Als zentrales Organ wurde Ende 1965 das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) gegründet. Zusammen mit dem Arbeitskreis „Sozialistische Wirtschaftsführung“ gibt das Zentralinstitut eine „Schriftenreihe zur sozialistischen Wirtschaftsführung“ heraus; ferner ist der zentrale Wissenschaftliche Rat für Fragen der Leitung in der Wirtschaft dem ZSW zugeordnet (Wissenschaftlicher Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW). Neben dem Zentralinstitut widmen sich die übrigen Institute und Akademien den Lehraufgaben und Forschungszielen der SW. Im Mittelpunkt der Arbeit aller Einrichtungen stehen die Aus- und Weiterbildung des Führungs- und Leitungspersonals der Wirtschaft. Während Spitzenkräfte im Zentralinstitut ausgebildet werden, erfassen die universitären Institute und Sektionen und die Ausbildungsstätten der Ministerien vor allem Abteilungsleiter der staatlichen Verwaltung, Direktoren der Betriebe und Banken sowie Wirtschaftssekretäre der Kreisleitungen der SED (Personal der Nomenklaturgruppen II und III). Dabei konzentriert sich jedes Institut auf die Aus- und Weiterbildung von Personal möglichst begrenzter Wirtschaftsbereiche oder Industriezweige. So sind etwa die Institute für SW. der Handelshochschule Leipzig und der Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List“, Dresden, für die Weiterbildung im Handels- bzw. Verkehrsbereich, das Institut für SW. der Technischen Hochschule für Chemie „Carl Schorlemma“, Leuna-Merseburg, für die Zweige der chemischen Industrie zuständig. Die untere Ebene des Aus- und Weiterbildungssystems setzt sich aus den Akademien der Industriezweige, Kombinate und Betriebe sowie den Betriebsschulen zusammen. Hier werden vor allem Direktoren von Betrieben und Kreisbauämtern, Abteilungsleiter von Betrieben und Räten [S. 1192]der Kreise, Meister sowie Sekretäre der betrieblichen Parteiorganisationen der SED aus- und weitergebildet (Personal der Nomenklaturgruppe III). Mit der Etablierung und Entfaltung der SW. gelang es, das Ausbildungsniveau des Führungs- und Leitungspersonals anzuheben, indem die Aus- und Weiterbildung stärker auf wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse gegründet wurde. Mängel der SW. bestehen bei der Programmanpassung, der Zusammenarbeit der Institute mit den Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsstellen sowie bei der Schulung des Führungsnachwuchses. Hinderlich ist häufig auch die geringe Bereitschaft der Wirtschaftsleiter zur eigenen Weiterbildung. Parteischulung der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1190–1192 Sozialistische Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistischer WettbewerbSiehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1979 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das praktische Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen…
DDR A-Z 1985
Gemeinde (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der „einheitlichen Staatsmacht“. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 deshalb nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung. Im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung entscheiden sie eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen die Stadtverordnetenversammlungen und G.-Vertretungen durch ihre Tagungen, ihren Rat, ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzender des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Stadtrat für Finanzen und Preise, 7. Stadtbaudirektor, 8. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 11. … für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. … für Gesundheits- und Sozialwesen. In Städten mit unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, ihre Zusammensetzung selbst fest, bedürfen dazu aber der Bestätigung durch den Rat des Kreises. Den Räten können bis zu 13 Mitglieder angehören. Je nach den konkreten örtlichen Verhältnissen können Mitglieder der Räte der Städte und G. auch ehrenamtlich tätig sein. In kleinen G. bis ca. 300 Einwohner besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). In kleineren G. bestehen keine Fachorgane der Räte; dort erfüllt der Bürgermeister mit dem Rat und wenigen Mitarbeitern die Aufgaben der staatlichen Leitung. Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen [S. 510]ist es, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen. 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 509–510 Geldtheorie und Geldpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindeverbandSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale…
DDR A-Z 1985
Staatssekretär für Kirchenfragen (1985)
Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde, müssen seitdem alle Verhandlungen und Kontakte zwischen den Leitungen der in der DDR wirkenden Kirchen und Religionsgemeinschaften und den zentralen staatlichen Organen laufen. Unmittelbare Gespräche mit einzelnen Ministerien sind nicht möglich, jedoch vermittelt der StK. seit Ende der 70er Jahre gelegentlich sogenannte Sachgespräche zwischen leitenden Kirchenvertretern und Beauftragten von Fachministerien. Auch das Grundsatzgespräch zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Honecker und der Leitung des evangelischen Kirchenbundes vom 6. 3. 1978 ist vom StK. vorbereitet worden. Während der StK. dem Vorsitzenden des Ministerrates, also nicht dem Innenministerium, zugeordnet ist, liegt in den Bezirken, Kreisen und Städten die Zuständigkeit für die Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften bei dem jeweiligen Stellvertretenden Ratsvorsitzenden für Inneres. Zum StK. sind bisher regelmäßig verdiente SED-Funktionäre berufen worden, die als frühere KPD-Mitglieder unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt waren und im KZ oder der Illegalität Erfahrungen im Widerstand gesammelt und dabei auch Beziehungen zum christlichen Widerstand gewonnen haben. Auf den ersten Amtsinhaber Werner Eggerath folgte 1960 bis zu seinem Tode 1979 Hans Seigewasser, danach Klaus Gysi. Das einflußarme Amt des Stellvertreters fiel CDU-Funktionären zu, bis 1977 Fritz Flint, seitdem Hermann Kalb. Aufgabe des StK. ist neben der Regelung administrativer Probleme für die Kirchen (z. B. Genehmigung von Auslandsreisen für Kirchenvertreter), den Kirchen gegenüber die Politik der SED und des Staates zu vertreten. Gleichzeitig vermittelt er kirchliche Wünsche zu den Fachressorts und nimmt Beschwerden entgegen. Soweit zu erkennen ist, hat der StK. jedoch keinen gesicherten Einfluß auf Inhalt und Formulierung von Gesetzen und Verordnungen, die, wie etwa die Veranstaltungsverordnung, kirchliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Die Kirchenpolitik der DDR wird von der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED vorbereitet und kontrolliert. Ihr Leiter war bis 1977 Willi Barth, seitdem Rudi Bellmann. Diese Arbeitsgruppe unterstand dem ZK-Sekretär für Sicherheit, Paul Verner, der [S. 1300]1971 mit einer Grundsatzrede zur Kirchenpolitik hervorgetreten und in den letzten Jahren gelegentlich auch selber Kirchenvertretern gegenüber tätig geworden ist. Seit dem Ausscheiden Verners aus dem Politbüro des ZK der SED sowie aus dem Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED 1984 dürfte diese Zuständigkeit an Egon Krenz übergegangen sein. Zudem haben sowohl Walter Ulbricht wie Erich Honecker der Kirchenpolitik stets besondere Bedeutung zugemessen. Vor diesem Hintergrund erscheint der StK. eher als ausführendes Organ der Kirchenpolitik denn als politisches Entscheidungsorgan. Doch gilt es als sicher, daß das persönliche Ansehen der Staatssekretäre Seigewasser und Gysi in der Partei ihnen Einfluß auch auf die Entscheidungsfindung in kirchenpolitischen Grundsatzfragen gegeben hat und gibt. Mit der Berufung Eggeraths begann 1957 zunächst eine Periode des verschärften Konflikts zwischen Staat und evangelischer Kirche. Nach dem Abbruch der Regierungsbeziehungen zur (gesamtdeutsch-organisierten) EKD versuchte Eggerath, die einzelnen Landeskirchen gegeneinander auszuspielen. Auch sein Nachfolger Seigewasser lehnte es zunächst ab, Beziehungen zu der Gesamtvertretung der evangelischen Landeskirchen in der DDR zu unterhalten, und trat in öffentlichen Reden mit scharfer Kritik an den Kirchenleitungen hervor, die an der Zugehörigkeit zur EKD festhielten. Nach der Lösung der 8 Landeskirchen von der EKD und der Gründung des Kirchenbundes 1969 bemühte sich Seigewasser jedoch ebenso wie sein Nachfolger Gysi um eine Besserung und Versachlichung des Verhältnisses. Die propagandistische Wirksamkeit des jeweiligen StK. trat zugunsten eines gewissen Werbens um Verständnis für die notwendige Eigenständigkeit der Kirchen und die Zusammenarbeit von Staat und Kirche in den Hintergrund. Während die evangelischen Bischöfe den StK. als Repräsentanten der Regierung und damit als Verhandlungspartner anerkennen und bei ihm auf die Einhaltung der von Honecker im Gespräch mit dem Vorstand des Kirchenbundes am 6. 3. 1978 zugesicherten Gleichberechtigung und Gleichachtung der Christen drängen, sind die katholischen Bischöfe hier zurückhaltend. Sie verhandeln nur über Beauftragte des Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz mit dem StK. und sind insbesondere bemüht, Fragen der kirchlichen Jurisdiktion, des Verhältnisses zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und der Kontakte zum Vatikan oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED zu behandeln. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1299–1300 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Arbeit und LöhneSiehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde,…
DDR A-Z 1985
Wiedergutmachung (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgte für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Ein geringfügiges Angebot zur W. gegenüber ehemals verfolgten jüdischen Bürgern der USA wurde von deren Organisation abgelehnt (Antisemitismus). Die in der DDR lebenden, anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub. Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und durch Gewährung von Studienbeihilfen für Kinder. Bis zum 30. 4. 1965 erhielten sie bei Erwerbsminderung Leistungen aus der Sozialversicherung, die denen bei Arbeitsunfällen glichen, auch wenn sie keine Versicherungszeiten aufweisen konnten. Seit dem 1. 5. 1965 erhalten anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ aus dem Staatshaushalt über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Ehrenpensionen. Die Ehrenpension für „Kämpfer“ betrug 800 Mark, für „Verfolgte“ 600 Mark monatlich. An Witwen und Waisen wurden Hinterbliebenenpensionen gezahlt von 120 Mark für arbeitsfähige Witwen und bis 500 Mark für arbeitsunfähige Witwen. Mit Wirkung zum 1. 1. 1978 sind die Regelungen über die Ehrenpensionen für „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ von 1965 ersatzlos aufgehoben worden. Offensichtlich gilt für diese Personengruppe jetzt generell die allgemeine VO über Ehrenpensionen für besonders verdiente Staatsbürger aus dem Jahre 1952 (GBl. S. 328). Nach dieser VO können auch höhere Ehrenpensionen gewährt werden. Das Pensionsalter wird von „Kämpfern“ und „Verfolgten“ bei Männern mit 60 Jahren, bei Frauen mit 55 Jahren erreicht. Ist das Pensionsalter noch nicht erreicht, wird im Falle einer Erwerbsminderung eine Teilpension, entsprechend dem Prozentsatz des Körperschadens, auf jeden Fall aber werden 20 v.H. der Vollpension gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Neben der Ehrenpension erhalten „Kämpfer“ und „Verfolgte“ vom Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Alters- oder Invalidenrente in Höhe von 350 Mark. Sie vermindert sich auf 240 Mark, wenn noch Altersversorgung der Intelligenz gezahlt wird; hinzu tritt ggf. Ehegattenzuschlag. Neben der Hinterbliebenen(ehren)pension werden Witwen-(Witwer-)Rente in Höhe von 270 Mark bzw. 60 v.H. der gekürzten Rente, Vollwaisenrente in Höhe von 150 Mark bzw. 40 v.H. und Halbwaisenrente in Höhe von 105 Mark bzw. 30 v.H. der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei Anspruch auf 2 Renten der Sozialversicherung gelten die allgemeinen Anrechnungsbestimmungen (Renten). Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Quarantäne für die gesamte Dauer Krankengeld in Höhe des Nettodurchschnittsverdienstes. Die stark sinkende Zahl der Empfänger staatlicher Ehrenpensionen wurde zuletzt von der DDR-Statistik für Ende 1975 mit 26.000 ausgewiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1484 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wilhelm-Pieck-Universität RostockSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgte für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Ein geringfügiges Angebot zur W. gegenüber ehemals verfolgten jüdischen Bürgern der USA wurde von deren Organisation abgelehnt (Antisemitismus). Die in der DDR lebenden, anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen…
DDR A-Z 1985
Rechtsanwaltschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer [S. 1104]neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte (GBl., S. 725), der ein „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage beigefügt war. Damit war die Spaltung der R. vollzogen, die im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. I, 1963, S. 21) beschrieben wird: „Sie (die R.) umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Von den in der DDR nach westlichen Feststellungen praktizierenden 545 Rechtsanwälten (das ist erheblich weniger als die Hälfte der in Berlin [West] zugelassenen Rechtsanwälte) gehören 525 den Kollegien an, während 20 ihren Beruf noch frei als „Einzelanwälte“ ausüben (Anwaltsverzeichnis der DDR in: „Dokumente und Informationen des Ministeriums der Justiz“ vom 14. 1. 1980 und Erkenntnisse des Gesamtdeutschen Institutes). Justizminister Heusinger bezeichnete schon 1973 die Zahl der Rechtsanwälte als nicht ausreichend, um die vielfältigen Aufgaben, vor allem bei der Beratung und Vertretung der Bürger, optimal zu bewältigen (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 340). Seitdem sank indessen diese Zahl von 624 auf 545. 2. Die Kollegien. In jedem Bezirk der DDR und in Berlin (Ost) wurde ein Rechtsanwaltskollegium gebildet, das von einer zentralen Verwaltungsstelle am Sitz des Bezirksgerichts geleitet wird. Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Kollegien ist das am 1. 3. 1981 in Kraft getretene Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR vom 17. 12. 1980 (GBl. I, S. 1), mit dem u.a. die VO vom 15. 5. 1953 (s. o.) und die bis zu diesem Zeitpunkt noch immer geltende Rechtsanwaltsordnung vom 1. 7. 1878 aufgehoben wurden. Das Gesetz soll „zum planmäßigen Ausbau der Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit beitragen“ und „den fortgeschrittenen Entwicklungsstand widerspiegeln, den die Kollegien dank der beruflichen und gesellschaftlichen Leistungen ihrer Mitglieder und der Hilfe und Unterstützung durch die Partei der Arbeiterklasse und die zuständigen Staatsorgane erreicht haben“ (Heusinger in: Neue Justiz 1981, S. 4/5). Nach § 2 des Gesetzes haben die Mitglieder der Kollegien zur weiteren Stärkung der Sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Verwirklichung der Rechtsprechung und zur Festigung und Weiterentwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger beizutragen. Die dem Rechtsanwalt gestellten Aufgaben entsprechen damit den im Gerichtsverfassungsgesetz (Gerichtsverfassung) und im Gesetz über die Staatsanwaltschaft beschriebenen Pflichten der Richter und Staatsanwälte. Die Kollegien haben die Entwicklung ihrer Mitglieder als sozialistische Rechtsanwälte zu fördern (§ 1). Als Mitglied in das Kollegium können Bürger der DDR aufgenommen werden, die mit dem Volk und seinem sozialistischen Staat eng verbunden sind, eine juristische Ausbildung erworben haben und über ein hohes Maß an Wissen, Lebenserfahrung, menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügen (§ 6). Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Kollegium (Mitgliederversammlung als höchstes Organ § 9). Mit der Aufnahme ist die Zulassung als Rechtsanwalt verbunden (§ 10). Der Aufnahme als Mitglied geht eine Assistentenzeit von einem Jahr voraus. Als Assistent kann nur eingestellt werden, wer dazu die Zustimmung des Ministers der Justiz erhält (§ 12 des Musterstatuts der Kollegien der R. — GBl. I, S. 4). Dieser hat also die letztlich entscheidende Funktion in der Kaderpolitik für die R. Zusammen mit dem Gesetz über die Kollegien der Rechtsanwälte der DDR wurde durch Beschluß des Ministerrates das Musterstatut der Kollegien in Kraft gesetzt. Es gilt für alle in den Bezirken bestehenden Kollegien. Es bestimmt die Mitgliederversammlung zum höchsten Organ des Kollegiums (§ 7). Leitendes Organ ist der von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählte Vorstand von 3 bis 7 Mitgliedern, der aus seinen Reihen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählt (§§ 8, 9). Der Vorsitzende vertritt das Kollegium im Rechtsverkehr. Die — im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben — von ihm getroffenen Entscheidungen sind für alle Mitglieder des Kollegiums verbindlich. Neben dem Vorstand, der auch die Disziplinargewalt über die Mitglieder ausübt, gibt es in jedem Kollegium eine Revisionskommission. Diese kontrolliert alle Mitglieder auf Einhaltung ihrer Pflichten und führt Revisionen in den Zweigstellen des Kollegiums durch. Derartige Zweigstellen bestehen neben der Zentralen Verwaltungsstelle in unterschiedlicher Anzahl in den Bezirken. Sie sind mit einem oder mehreren Anwälten besetzt. Dabei geht die Tendenz auf die Entwicklung und den Ausbau „kollektiver Zweigstellen“ hin, denn „die Einzelzweigstellen verhindern die sozialistische Entwicklung, konservieren überholte Arbeitsweisen und erschweren die Sicherung des Rechts der Bürger auf freie Wahl eines Rechtsanwalts“ (Neue Justiz, 1973, H. 12, S. 343). Mit Berechnung und Einziehung der Gebühren haben die Zweigstellen nichts zu tun; dies erfolgt durch die Zentrale Verwaltungsstelle. Nach Abzug der Verwaltungskosten (bis zu 40 v.H.), Steuern, Sozialabgaben und FDGB-Beiträge werden die Gebühren dem Anwalt, der die Sache bearbeitet hat, überwiesen. Maßgebend für die Höhe der dem Rechtsanwalt, auch dem „Einzelanwalt“, zustehenden Gebühr ist die am 1. 7. 1982 in Kraft getretene Rechtsanwaltsgebührenordnung vom 1. 2. 1982 (GBl. I, S. 183). 3. Aufsichts- und Kontrollinstanzen. Seit 1957 bestanden im Ministerium der Justiz (MdJ) ein „Beirat für Fragen der R.“ und eine „Zentrale Revisionskommission“. § 14 des Statuts gab der Zentralen Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen.“ [S. 1105]Damit war in den Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Mit dem neuen Gesetz ist an die Stelle des Beirats und der Zentralen Revisionskommission der „Rat der Vorsitzenden“ getreten, dem alle Vorsitzenden der in den Bezirken bestehenden Kollegien angehören. Er soll die Ergebnisse der Tätigkeit der Organe der Kollegien auswerten und die besten Erfahrungen verallgemeinern. Er kann dem Minister der Justiz Maßnahmen zur einheitlichen Entwicklung der Kollegien vorschlagen und mit dessen Zustimmung Empfehlungen für die Tätigkeit ihrer Organe herausgeben. Anleitung und Kontrolle der Kollegien obliegen dem Minister der Justiz. Er hat insbesondere auf die Durchsetzung sozialistischer Kaderprinzipien einzuwirken, die politische und fachliche Weiterbildung der Mitglieder zu fördern und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu kontrollieren. Er kann Beschlüsse der Organe der Kollegien aufheben und einem Mitglied des Kollegiums, das eine schwere Verletzung seiner Pflichten begangen hat, die Zulassung entziehen (§ 14 des Gesetzes). Das Ministerium der Justiz ist auch Leitungs-, Kontroll- und Aufsichtsorgan über die Einzelanwälte. Es gibt also für diese keine Selbstverwaltung, Ehrengerichtsbarkeit oder dergleichen. Für alle Disziplinarmaßnahmen bis zum Ausschluß aus der R. ist das MdJ zuständig und zugleich erste und letzte Instanz. 4. Einzelanwälte. Neuzulassungen als Einzelanwalt sind schon seit 1953 nicht mehr erfolgt, sind aber seit Inkrafttreten des Statuts des Ministeriums der Justiz am 12. 4. 1976 durch Entscheidung des Justizministers wieder möglich. Nunmehr bildet die AO über die Aufgaben und die Tätigkeit der Einzelanwälte vom 18. 12. 1980 (GBl. I, S. 10) die gesetzliche Grundlage für diesen an sich wohl zum Aussterben bestimmten Teil der R. Über die Zulassung entscheidet der Minister der Justiz, dem auch die Disziplinargewalt bis zum Entzuge der Zulassung übertragen ist. Die Nachteile, denen die Einzelanwälte nach der früheren Regelung gegenüber den Kollegiumsanwälten ausgesetzt waren, sind mit der gesetzlichen Neuregelung des Jahres 1980 beseitigt. Nach wie vor aber genießt der Kollegiumsanwalt steuerliche Vorteile sowie bessere Sozialleistungen. 5. Rechtsanwaltschafts-Büro für internationale Zivilrechtsvertretungen. Seit dem 1. 9. 1967 besteht dieses — den in verschiedenen osteuropäischen Staaten vorhandenen Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildete — Büro in Berlin (Ost). Gemäß AO vom 18. 12. 1980 (GBl. I, S. 7) trat sein neues Statut am 1. 3. 1981 in Kraft. Das Büro ist juristische Person, sein Sitz ist Berlin (Ost). Es soll die Rechte und berechtigten Interessen von Bürgern und juristischen Personen der DDR in anderen Staaten (und Berlin-West) sowie die in der DDR gesetzlich garantierten Rechte und Interessen ausländischer Bürger und juristischer Personen wahrnehmen, sie insbesondere vor Gerichten und Schiedsgerichten in der DDR vertreten. Die Stellung der in diesem Büro tätigen Rechtsanwälte entspricht der Stellung in den Anwaltskollegien. Die Übernahme eines Auftrages kann abgelehnt werden, wenn nach Auffassung des Büros keine Erfolgsaussicht besteht. Über das zu zahlende Honorar sind Vereinbarungen zu treffen, ohne Rücksicht auf die Gebührenordnung. 6. Aufgaben. Alle Rechtsanwälte in der DDR haben „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beizutragen. „Der Rechtsanwalt kann seinen Auftrag nur dann erfüllen, wenn er sich stets der Erziehungsfunktion des Rechts bewußt ist … Der Rechtsanwalt leistet durch eine gewissenhafte Beratung und Vertretung der rechtsuchenden Bürger, Betriebe und Institutionen und durch die Erläuterung des sozialistischen Rechts seinen Beitrag zur Durchsetzung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und damit zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ (Neue Justiz, 1978, S. 258). „Nur das ständige Bemühen des Rechtsanwalts, die persönlichen Interessen des Auftraggebers mit den gesellschaftlichen Erfordernissen in Übereinstimmung zu bringen, dient letztlich den Bürgern und der gesellschaftlichen Entwicklung“ (Neue Justiz, 1981, S. 544). Hierin wird die der R. obliegende Erziehungsfunktion deutlich. So erklärt es sich auch, daß vor den Gerichten in der DDR nur die dort zugelassenen Rechtsanwälte auftreten dürfen. Ein in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) zugelassener Rechtsanwalt darf in der DDR nicht auftreten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1103–1105 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtshilfe, InnerdeutscheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Nachdem noch im Jahre 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer [S. 1104]neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Neue Justiz, H. 2, 1951, S. 51) und der Versuch, Anwaltskollektive nach sowjetischem Vorbild auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, gescheitert war, erging am 15. 5. 1953 die VO über die Bildung von Kollegien der…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Handel und Versorgung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der Wirtschaftspolitik der SED hat — angesichts des der Produktionsmittelindustrie eingeräumten Vorranges — die Versorgung der Bevölkerung über lange Zeit (mit Unterbrechungen z.B. in der Zeit des Neuen Kurses) eine nachgeordnete Rolle gespielt. Um die aus den Versorgungsmängeln resultierenden Unzufriedenheiten zu dämpfen, wurden die Gründe der Mangelsituation vielfach den verantwortlichen Staatsfunktionären angelastet. In dem relativ häufigen Wechsel der Leiter der Hauptverwaltungen bzw. der Minister bis in die 60er Jahre spiegeln sich diese Konflikte auch auf der obersten Leitungsebene wider: Deutsche Verwaltung für Handel und Versorgung, bis Mai 1948, Georg Handke, SED; DWK Handel und Versorgung, Mai 1948 bis Oktober 1949, Ganter-Gilmans, CDU; MfHV. Oktober 1949 bis Dezember 1952, Dr. Karl Hamann, LDPD, Februar 1953 bis Juli 1959, Kurt Wach, SED; Juli 1959 bis September 1963, Kurt Merkel, SED; Oktober 1963 bis März 1965, Gerhard Lucht, SED; März 1965 bis November 1972, Günter Sieber, SED. Seit November 1972 ist Gerhard Briksa (SED) Minister; Staatssekretäre sind Dr. Helmut Danz (SED) und Dr. Werner Jurich (SED). Ferner gibt es im MfHV. 6 Stellv. des Ministers, von denen 5 der SED und 1 der CDU (Dr. Harald Naumann) angehören. Das MfHV. ist als zentrales Organ des Ministerrates [S. 904]der DDR verantwortlich für die Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik im Binnenhandel. Im Rahmen des Aufgabengebietes Handel hat es uneingeschränkte Leitungsbefugnis für den zentralgeleiteten Handelsbereich und Eingriffsmöglichkeiten in den bezirksgeleiteten Handel. Instrument für die Durchsetzung der Aufgaben ist der Volkswirtschaftsplan. Im Rahmen des Aufgabengebietes Versorgung ist das MfHV. oberstes Koordinierungsorgan für alle beteiligten Ministerien und Versorgungseinrichtungen. Die Grundlage dafür ist der zentrale Versorgungsplan, dessen Hauptaufgaben seit 1973 Bestandteil des einheitlichen Volkswirtschaftsplanes sind (GBl. SDr. Nr. 726, S. 184). Dem MfHV. sind im Großhandel direkt unterstellt die 5 Zentralen Warenkontore: Waren täglicher Bedarf; Haushaltswaren; Technik; Schuhe und Lederwaren; Möbel/Kulturwaren/Sportartikel und die Großhandelsdirektion Textil und Kurzwaren. Weiterhin sind dem MfHV. unterstellt: die Hauptdirektion des Volkseigenen Einzelhandels (HO), die Vereinigung volkseigener Warenhäuser CENTRUM, die Hauptdirektion Spezialhandel, die Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse, Speisekartoffeln (OGS), die Vereinigung Interhotel, das zentrale Organisations- und Abrechnungszentrum, das Institut für Marktforschung sowie das Ökonomische Forschungszentrum des Binnenhandels. Vom MfHV. zentral geleitete Betriebe sind die Handelsgesellschaft Ko-Impex, der Außenhandelsbetrieb Fruchtimex, das Kombinat Handelstechnik, der Handelsbetrieb Exquisit und das Handelsunternehmen Delikat. Koordinierungsbeziehungen bestehen zum Verband der Konsumgenossenschaften (Binnenhandel, IV.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 903–904 Ministerium für Glas- und Keramikindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Hoch- und FachschulwesenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MfHV. ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Oktober 1949 in MfHV. umbenannt wurde. In der Wirtschaftspolitik der SED hat — angesichts des der Produktionsmittelindustrie eingeräumten Vorranges — die Versorgung der Bevölkerung über lange Zeit (mit Unterbrechungen…
DDR A-Z 1985
Naturschutz (1985)
Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten. Den N.-Gebieten kommt neben der Aufgabe der Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten die Funktion zu, ökologische Vergleichsanalysen und Tests über Veränderungen der Biosphäre in intensiv genutzten Landschaften zu ermöglichen. Die Landschaftsschutzgebiete dienen weitgehend der Erhaltung der Volksgesundheit; es handelt sich dabei auch um Landschaftsteile von hervorragender Schönheit, die gegen verunstaltende Eingriffe geschützt werden sollen. [S. 941]Anfang 1972 bestanden in der DDR 655 N.-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 80.600 ha. 1983 waren es 751, die eine Gesamtfläche von 100.560 ha (einschl. 5.570 ha Binnenseen) umfassen; das entspricht einem Anteil von 0,94 v.H. des Gesamtgebietes der DDR. Davon sind 6.600 ha Totalreservate ohne jegliche menschliche Beeinflussung. Der überwiegende Teil unterliegt dagegen einer zweckdienlichen Pflege. Eine Aufteilung der N.-Gebiete nach Kategorien läßt erkennen, daß fast die Hälfte auf komplexe Schutzgebiete, d.h. solche mit einer vielfältigen Naturausstattung, entfällt. Ein Viertel der Gebiete sind Waldschutzgebiete, ca. 17 v.H. zoologische, 2 v.H. botanische und 1 v.H. geologische Schutzgebiete. Das größte der N.-Gebiete ist das „Ostufer der Müritz“ (über 4.800ha). Relativ große Reservate liegen in den Mittelgebirgen (so der „Brocken-Oberharz“, das „Vessertal“) sowie in den Nordbezirken. An Waldflächen umfassen die N.-Gebiete ca. 1,5 v.H. der Gesamtwaldfläche der DDR. Zu den Landschaftsschutzgebieten rechnen knapp 18 v.H. des Gebietes der DDR. Es sind 403 Einzelgebiete mit einer Gesamtfläche von 19.326 qkm. In der Regel handelt es sich dabei um landschaftlich reizvolle und schöne Erholungsgebiete. Hierzu rechnen Teile der Ostseeküste, die Insel Rügen, Teile der mecklenburgisch-brandenburgischen Binnenseen, Gebiete des Erzgebirges, des Thüringer Waldes und des Harzes (vgl. Schaubild). Die bedeutendsten sind das Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald und das Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge. In den Gebieten dürfen Betriebe der Industrie und des Bauwesens zwar tätig werden, jedoch sind sie verpflichtet, bei allen Produktions- und Investitionsmaßnahmen für entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Erholungswertes der Gebiete Sorge zu tragen. Seit 1980 existiert eine Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR, die den N.-Gedanken in der Bevölkerung verbreiten soll (Umweltschutz, V.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 940–941 Nationalkommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeokolonialismusSiehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten.…
DDR A-Z 1985
Kulturelle Zusammenarbeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die KZus., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörter[S. 765]buch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) haben die Teilnehmerstaaten, darunter auch die DDR, vereinbart, u.a. auch Vorschläge zur Erweiterung und Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austausches auf den verschiedenen Gebieten der Kultur zu erarbeiten. Die im „3. Korb“ angenommenen Empfehlungen haben freilich für die sozialistischen Staaten mehr deklamatorischen als verbindlichen Charakter. Dies hat sich auch bei der Bestandsaufnahme auf der Belgrader KSZE-Folgekonferenz (Oktober 1977 — März 1978) bestätigt. Die DDR steht — wegen der besonderen innerdeutschen Gegebenheiten — mehr noch als andere Länder des sozialistischen Lagers vor der Notwendigkeit, die in langfristiger Entwicklung unvermeidliche KZus. mit der bisher praktizierten Politik der kulturellen Abgrenzung in Einklang zu bringen. Hierzu dienen „Prinzipien“, die nach Auffassung der DDR für den Kulturaustausch gelten müssen. In erster Linie wird hier der Grundsatz der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ beansprucht; dieser Grundsatz ist im Schlußbericht der UNESCO-Konferenz von Helsinki vom 20. 6. 1972, nicht jedoch im Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 enthalten. Ein weiteres Prinzip ist die Forderung nach „Achtung der Gesetze und Sitten eines jeden Landes“ im Zusammenhang mit dem Kulturaustausch. Diese Forderung ist, schon im Vorzeichen der gesamteuropäischen Konferenz von Helsinki, von Leonid I. Breschnew anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR am 21. 12. 1972 besonders hervorgehoben worden. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der KZus. hat das ideologische Prinzip, daß auch in der Politik der friedlichen Koexistenz der Grundwiderspruch zwischen Sozialismus und Kapitalismus nicht aufgehoben ist, besondere Bedeutung: „Die Politik der friedlichen Koexistenz ist ökonomischer, politischer und ideologischer Klassenkampf.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 243) Aus dieser Grundeinstellung ergibt sich eine Differenzierung in der auswärtigen Kulturpolitik der DDR. Die KZus. mit der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft besitzt qualitativ und quantitativ den Vorrang. Diese Beziehungen werden als ein bewußter und planmäßig gesteuerter Prozeß der Kooperation und Annäherung der verschiedenen nationalen Kulturen verstanden. Die KZus. mit den „progressiven Ländern“ Asiens, Afrikas und Lateinamerikas verfolgt das Ziel, die politische Entwicklung dieser Länder zu beeinflussen und zugleich das politische und kulturelle Ansehen der DDR dort zu steigern. Die kulturellen Beziehungen mit den Ländern der „Dritten Welt“ und mit den „kapitalistischen Ländern“ waren bis zur allgemeinen internationalen Anerkennung der DDR (1973) vor allem auf das Ziel der vollen Anerkennung ausgerichtet. Die KZus. mit „demokratischen und antiimperialistischen Kräften“ in diesen Ländern wird besonders gepflegt. Häufig tritt die Kulturpolitik der DDR mit dem Anspruch auf, „Hüter des deutschen Kulturerbes“ (Kulturelles Erbe) zu sein; sie vermeidet dabei jede Zusammenarbeit mit der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In der KZus. mit der Bundesrepublik Deutschland bestreitet die DDR strikt den „innerdeutschen Charakter“ dieser Beziehungen. Der Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Geschichte, Kultur und Sprache ist verpönt. Auch im Luther-Jahr 1983 hat die SED-Führung „gemeinsame Traditionslinien“ kategorisch geleugnet. Das Ausmaß der kulturellen Beziehungen ist insgesamt — im Vergleich zu dem Verkehr über „offene Grenzen“ — unbeträchtlich. Es gibt gewerblich vermittelte Gastspiele in beiden Richtungen. Auf dem Gebiet der Jazz- und Popmusik haben sich die Gastspielbeziehungen in den letzten Jahren merklich belebt. Aufmerksamkeit haben die offiziellen Präsentationen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit gefunden. Im Herbst 1982 kam die Ausstellung „Stadt Park — Park Stadt“ zustande. In ihr zeigte die Bundesrepublik Deutschland Modelle der Stadterneuerung (Ausstellungsorte: Berlin [Ost], Karl-Marx-Stadt und Magdeburg). Im Gegenzug zeigte die DDR in Hamburg eine Schinkel-Ausstellung. Gelegentlich stellen Museen und Sammlungen Leihgaben für Ausstellungen im anderen deutschen Staat zur Verfügung. Die gewerblichen Buchhandelsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen des Innerdeutschen Handels (IDH) (Bücher-Austausch; Buchexport). Die Teilnahme von Wissenschaftlern und Künstlern aus der DDR an Veranstaltungen im Bundesgebiet (und in umgekehrter Richtung) ist zwar kein Ausnahmefall; diese Beziehungen sind jedoch noch recht spärlich und zweifellos — wie die KZus. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR überhaupt — besonders entwicklungsbedürftig und entwicklungsfähig. Die Entwicklung der KZus. ist im Art. 7 des Grundlagenvertrags vom 21. 12. 1972 vereinbart worden; die nach dem Zusatzprotokoll (Ziffer 7) vorgesehenen Verhandlungen über den Abschluß von Regierungsabkommen sind am 27. 11. 1973 aufgenommen worden. Nach 5 Verhandlungsrunden wurde im Oktober 1975 kein neuer Verhandlungstermin vereinbart. Die DDR hatte als Voraussetzung für die Fortführung der Verhandlungen die Bereitschaft zur Herausgabe wichtiger Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gefordert. Die Bundesregierung ist dagegen der Auffassung, daß über diese Bestände rechtlich entschieden ist und dies damit kein Thema für Verhandlungen mit der DDR sein kann. Im Herbst 1982 hat der Staatsratsvorsitzende Honecker die Bereitschaft auf seiner Seite zur Fortsetzung der Verhandlungen über ein Kulturabkommen unter Ausklammerung der Problematik um den früheren preußischen Kulturbesitz bekanntgegeben. Im September 1983 sind die Verhandlungen wieder aufgenommen worden. Im Art. 7 des Grundlagenvertrags haben die Vertrags[S. 766]parteien auch die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik vereinbart; die für den Abschluß von Regierungsabkommen erforderlichen Verhandlungen (nach Ziffer 2 des Zusatzprotokolls) haben am 30. 11. 1973 begonnen. Nach vielen Verhandlungsrunden ist bei der Regelung von Sachfragen weitgehend Einvernehmen erzielt worden. Doch sind nach wie vor (Mai 1984) wichtige Fragen, zu denen auch die Einbeziehung von Berlin (West) gehört, noch offen. Die kulturellen Austauschbeziehungen der DDR beruhen weitgehend auf Kulturabkommen, die in der Regel mit Arbeitsplänen und Arbeitsprogrammen ausgefüllt werden. Seit November 1972 gehört die DDR der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) an. Die Mitgliedschaft zu Organisationen und Institutionen der UNESCO (z.B. zum Internationalen Musikrat, zum Internationalen Theater-Institut, zum Internationalen Rat der Museen usw.) hatte die DDR schon früher erworben. Für die Praxis des kulturellen Austausches steht der DDR ein seit Jahren entwickeltes Instrumentarium zur Verfügung, das auch die Ausschaltung störender und unerwünschter Einflüsse garantiert. Die Künstler-Agentur der DDR besitzt eine Monopolstellung bei der Vermittlung von Ensembles und Solisten, die außerhalb der DDR gastieren sollen; auch Gastspiele aus dem Bundesgebiet in der DDR und aus dem Ausland können nur von der genannten Künstler-Agentur vermittelt werden. Die in der Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen Freundschaftsgesellschaften und Freundschaftskomitees sind insbesondere in den Gastländern weitgehend die Träger und Gestalter der kulturpolitischen Veranstaltungen der DDR. Seit der internationalen Anerkennung der DDR sind auch die diplomatischen Vertretungen am Kulturaustausch beteiligt (Diplomatische Beziehungen). In verschiedenen Ländern gibt es Kulturzentren bzw. Kultur- und Informationszentren (KIZ) der DDR (in Europa in den Städten Rom, Helsinki, Stockholm, Kopenhagen und auch in Paris). Als zentrale Vorstudienanstalt für ausländische Studierende und als Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse dient das Herder-Institut in Leipzig (Ausländerstudium). Ein Auslandsschulwesen, das den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten deutschen Auslandsschulen vergleichbar ist, unterhält die DDR dagegen nicht. Neben der intensiven Förderung des deutschen Sprachunterrichts, vor allem in Ländern der „Dritten Welt“, befaßt sich die auswärtige Kulturarbeit der DDR auch mit der Präsentation von Filmen; Sprachunterricht und Filmvorführung bieten besonders gute Möglichkeiten, ein vorteilhaftes „Image“ des anderen deutschen Staates zu erzeugen (Auslandspropaganda). Auch die Entsendung künstlerischer Ensembles nimmt einen breiten Raum ein. Die DDR hat es dabei verstanden, das hohe Niveau ihrer Musik- und Bühnenkunst als kontinuierliche Weiterentwicklung des traditionell im Ausland geschätzten deutschen Kulturerbes zu präsentieren. Aus den Beständen der Museen — es sind in erster Linie die Staatlichen Museen in Dresden und Berlin (Ost) zu nennen — veranstaltet die DDR vor allem im westlichen Ausland Ausstellungen alter Meister und Maler des 19. Jahrhunderts. Hervorzuheben ist die große, fünf Jahrhunderte umfassende Ausstellung „The Splendor of Dresden“, die 1978 in Washington, New York und San Francisco gezeigt wurde. Mit zahlreichen Buchausstellungen im Ausland will sich die DDR ferner „als ein Land des Buches“ darstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 764–766 Kulturbund der DDR (KB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelles ErbeSiehe auch die Jahre 1975 1979 Die KZus., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörter[S. 765]buch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und…
DDR A-Z 1985
Rechnungswesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus der Sicht der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozes[S. 1101]ses in Betrieben, Kombinaten und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein. Danach steht das R. seit Errichtung der SBZ/DDR im Zeichen wiederholter Reformen und vielfältiger, sich oft widersprechender bzw. aufhebender Experimente. Dies wird damit begründet, daß sich die Veränderung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse auch auf Gegenstand und Aufgaben des R. revolutionierend auswirken und in ihm widerspiegeln muß. Dementsprechend gibt es ein umfangreiches Bündel von gesetzlichen Vorschriften, die oft lehrbuchartig das R. in materieller wie formeller Hinsicht bis in letzte Details regeln. Bis Ende 1975 galt als Rahmenregelung für diesen Komplex die VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik vom 12. 5. 1966 (GBl. II, S. 445–451). Ihrem Vollzug diente eine Reihe von Branchenanordnungen und Spezialrichtlinien. Nach 1966 hatte die offizielle Bezeichnung „Rechnungsführung“ die des R. abgelöst. Im Juni 1973 erhielt die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) durch Ministerratsbeschluß den Auftrag zur Überarbeitung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik. Durch eine neue umfassende Ordnung der Planabrechnung für den Zeitraum 1976–1980 sollte eine sowohl inhaltliche wie methodische Übereinstimmung zu parallel laufenden planmethodischen Umgestaltungen (Planung) gewährleistet werden. Dabei brachten die Erörterung in der Fachpresse und die Erprobung in ausgewählten Testbetrieben eine ganze Reihe von Mängeln der geltenden Regelungen zutage. Eine grundsätzliche Neufassung wurde schließlich nicht durchgeführt, allerdings sind wesentliche Korrekturen erreicht worden. Als Ergebnis sowohl der Zusammenfassung verschiedener Rechtsvorschriften als auch dringend notwendiger sachlicher Veränderungen wurden als Rahmenregelungen für das betriebliche R. die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) und die AO über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten gleichen Datums (GBl., SDr. 800) zum Fünfjahrplanbeginn ab 1. 1. 1976 in Kraft gesetzt. Die Bezeichnung „einheitliches System“ ist entfallen. In den offiziellen „Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik“ (Ausgabe 1980 für den Fünfjahrplan 1981–1985) wird Rechnungsführung und Statistik als eigene Gruppe nicht mehr ausgewiesen. Die VO über Rechnungsführung und Statistik von 1975 (§§ 2 und 3) beschreibt folgende Grundsätze und Merkmale: Definiert werden die Regelungen als das den volkswirtschaftlichen Anforderungen entsprechende „einheitlich organisierte System der Erfassung, Aufbereitung und Analyse zahlenmäßiger Informationen über den Ablauf, den Stand und die daraus ableitbaren Entwicklungstendenzen gesellschaftlicher Prozesse und Erscheinungen in den Betrieben, Zweigen, Bereichen und Territorien …“. Hauptaufgabe sei es, den „Reproduktionsprozeß in seinen Elementen, Phasen und Querschnittsgebieten“ einschließlich der Zusammenhänge und Verflechtungen zwischen den jeweiligen Rechenbereichen „wahrheitsgetreu zahlenmäßig widerzuspiegeln, nachzuweisen und zu analysieren …“. Gleichzeitig sollen die „notwendigen Informationen“ für Leitung und Planung „den Leitungsorganen aller Ebenen termingerecht, ordnungsgemäß und rationell“ zur Verfügung gestellt und auch genutzt werden. Beachtung verdienen in diesem Zusammenhang die ausdrücklichen Hinweise auf die Gewährleistung der „Information der Werktätigen“ wie auch auf den „planmäßigen“ Einsatz der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) im R. Als zusätzliche Aufgabenstellungen erhalten die Vorschriften seit 1975 vor allem die Erarbeitung von Unterlagen für die langfristige Planung sowie die Abrechnung und Kontrolle sowohl der Hauptintensivierungsfaktoren als auch des Prozesses der sozialistischen ökonomischen Integration. In erster Linie soll die Regelung für Rechnungsführung und Statistik den wechselseitigen Informationsfluß zwischen den Kombinaten, den Betrieben und den übergeordneten Organen zum Zwecke der Planaufstellung, Plandurchführung und Plankontrolle entsprechend der Planungsordnung für den Fünfjahrplan garantieren. Sie soll den Lenkungsinstanzen des Staates, den Kombinats- und Betriebsleitungen sowie den Belegschaften dokumentieren, ob und wie die in den Einzelplänen gestellten Aufgaben mit den den Wirtschaftseinheiten zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Mitteln, die oft nur nach Maßgabe staatlicher Normative (z. B. aufgrund von Materialverbrauchsnormen) gewährt werden, erreicht worden sind. Mit Hilfe der Analysenergebnisse des R. wird ferner der Sozialistische Wettbewerb unterstützt, vor allem, soweit es sich um die Messung bestimmter überdurchschnittlicher Leistungen einzelner Arbeitnehmer und von Arbeitnehmergruppen handelt, die prämiiert werden sollen. Das derart strukturierte R. bildet damit einen wesentlichen Bestandteil des Systems der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, mit dem es allerdings nicht verwechselt oder gleichgesetzt werden darf. Während das R. in Gestalt des geltenden Systems von Rechnungsführung und Statistik als ein umfassendes Informationsinstrumentarium im Dienste der Leitung und Planung fungiert, gilt das System der wirtschaftlichen Rechnungsführung im Selbstverständnis der Wirtschaftsplaner der DDR — weit über die genannte Funktionsbestimmung des R. hinausgehend — als zentrale „objektive Kategorie der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und als Maxime operativer Betriebsführung auf den verschiedensten Ebenen. Die wichtigsten Elemente des betrieblichen R. sind a) die „Fondsrechnung“, b) die normative Kosten- und Ergebnisrechnung, c) die einheitliche Anwendung staatlich vorgeschriebener Bewertungsverfahren für Wirtschaftsgüter, d) zentral festgesetzte Abschreibungssätze und Abschreibungsverfahren und e) die staatlich fixierte Ertragsverteilung (Gewinnverwendung) (Abschreibungen; Amortisationen; Gewinn; Grundmittel). [S. 1102]Im Rahmen dieser Rechnungsvorgänge ist die betriebliche „Fondsrechnung“ ein Grundelement des R. in einem sozialistischen Wirtschaftssystem sowjetischer Prägung. Als „Fonds“ bezeichnet man einmal Bestände, also Vorräte an materiellen und finanziellen Mitteln. Zum anderen versteht man darunter die Gesamtheit der den Betrieben während eines bestimmten Zeitraums (z. B. eines Jahres) zur Verfügung stehenden Mittel zur Finanzierung ökonomischer und sozialer Aufgaben. Die „Fondsrechnung“ als spezifische Form der Rechnungslegung im Wirtschaftssystem der DDR ist ideologisch begründet, weil das dortige R. den im Rahmen der buchhalterischen Bilanz sonst rechnerisch zwangsläufig erscheinenden Posten „Kapital“ nicht kennt. Als Äquivalent dient die Kategorie der „Fonds“. Hierbei wird unterschieden zwischen „eigenen Fonds“ und „fremden Fonds“. Die „eigenen und ihnen gleichgestellten Fonds“ entsprechen als Bilanzposten auf der Passivseite dem Grund-, Stamm- oder Eigenkapital eines Unternehmens, während die „fremden Fonds“ das aufgenommene oder zugewiesene Fremdkapital (Kredite) ausweisen. Die „Fonds“ der Betriebe und Kombinate sind also praktisch deren zweckgebundenes „Betriebskapital“, dessen Verwertung durch Plananweisungen gelenkt wird. Sowohl bei den „eigenen“ als auch bei den „fremden Fonds“ handelt es sich um staatliche Mittel (Staatskapital). Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien besteht darin, daß die selbständig bilanzierenden Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen „fremden Fonds“ verzinsen und an die staatlichen Banken zurückzahlen müssen, während sie über die ihnen bei der Betriebsgründung zur Verfügung gestellten oder über die erwirtschafteten „eigenen Fonds“ im Rahmen ihrer operativen Befugnisse selbständig bestimmen können. Alle nicht durch Haushaltszuführungen (z. B. bei Betriebsgründung) finanzierten „eigenen Fonds“ werden aus den Gewinnen der Kombinate und Betriebe gebildet. Zu den „eigenen Fonds“ des Betriebes gehören der Grundmittelfonds (Anlagevermögen), Teil des Umlaufmittelfonds (Umlaufvermögen) und bestimmte Sonderfonds. Sonderfonds sind solche Finanz- oder Geldfonds, die aus Kosten, Gewinnen und Amortisationen akkumuliert und im Rahmen der geltenden, eng umgrenzten Bestimmungen über „Eigenfinanzierung“ zur Verbesserung des Betriebsablaufs, zur Erweiterung der Produktionskapazität oder für materielle Anreize eingesetzt werden. Beispiele für solche Fonds sind der Amortisationsfonds, Investitionsfonds, Instandhaltungsfonds, Rationalisierungsfonds, der Fonds für Forschung und Entwicklung (Fonds Wissenschaft und Technik), der Leistungsfonds, der Prämienfonds sowie der Kultur- und Sozialfonds. Zu den „fremden Fonds“ rechnen der Kreditfonds und sonstige Verbindlichkeiten. Mit der jeweils geltenden Finanzierungsrichtlinie ergehen grundsätzliche Regelungen. Durch den umfassenden organisatorischen Umbau der Volkswirtschaft, insbesondere die Konzentration der Mehrzahl der Betriebe in großen Kombinaten seit 1978, ergeben sich für das R. zusätzliche Probleme. Im Vordergrund der Problematik steht ein verändertes Fondsgefüge, bestehend aus neuen [S. 1103]zentralen Fonds des Kombinats, dezentralen Fonds der Betriebe und z. T. diesen entsprechenden (zentralisierten) Fonds auf Kombinatsebene. Ein besonderes Kennzeichen der Fonds ist eine in den verschiedenen Entwicklungsphasen des R. in der DDR teils strenger, teils flexibler gehandhabte Aufteilung in eine Vielzahl zweckgebundener und gegenseitig nicht übertragbarer Titel. Diese Zersplitterung des „Betriebskapitals“ in zweckgebundene Fonds ohne gegenseitige Deckungsmöglichkeit entspringt dem Bestreben, durch Überwachung des Einsatzes der Fonds eine totale Kontrolle über die wirtschaftenden Einheiten zu erreichen, um so möglichst schnell planwidrige Vorgänge bei den Planträgern aufdecken zu können. Dies erschwert allerdings die notwendige Messung des Gesamtnutzens beim kombinierten Einsatz der verschiedenen Fonds (Erfolgsermittlung). Abgesehen vom Problem verzerrter Planpreise kommt zu dieser Form der Fondsrechnung zum einen die Einengung der betrieblichen Erfassungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten auf allen einschlägigen Gebieten (Belegwesen, Rechnungsausstellung, Kontierung, Bewertung, Gliederung der Kostenrechnung, inner- und überbetriebliche Berichterstattung usw.) sowie zum anderen deren Weiterentwicklung auf Kombinatsebene hinzu. Von bestimmendem Einfluß auf das praktizierte R. und Ursache vieler Undurchsichtigkeiten ist ferner eine in ihrer Anlage zwar bedachte, in der Praxis jedoch häufig übertriebene normative Kostenrechnung und Abschreibungstechnik, durch die der tatsächliche Werteverzehr an Gütern und Dienstleistungen (Input, Einsatzfaktoren) und der sonstige Aufwand nur ungenau ermittelt und die Überalterung der Produktionsmittel in der Kostenrechnung nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Dazu kommt, daß staatlicherseits bis heute nur bestimmte Selbstkosten als verrechnungsfähig anerkannt werden (Aspekt des „gesellschaftlich notwendigen Aufwands“). Generell umfaßt das gegenwärtig geltende betriebliche System von Rechnungsführung und Statistik (GBl., SDr. 800 i. d. F. der 2. VO von 1980 sowie der 3. VO von 1982) 10 sogenannte „Rechnungen“ (Rechnungssachgebiete, jedoch keine Struktureinheiten der Leitung): die Grundmittelrechnung (u.a. mengen- und wertmäßige Erfassung, Abschreibung und Nachweis des Bestandes, Einsatzeffektivität), die Investitionsrechnung (u.a. mengen-, zeit- und wertmäßige Erfassung und Analyse der Vorbereitung und Durchführung der Neuinvestitionen), die Materialrechnung, die Arbeitskräfterechnung, die Leistungsrechnung (u.a. Aufkommen und Verwendung der Erzeugnisse und Leistungen, Kapazitätsausnutzung und Analyse), die Warenrechnung (soweit nur ein unerheblicher Bedarf an Handelsware besteht, kann auf eine selbständige Rechnung verzichtet werden), die Kostenrechnung, die Finanzrechnung, (Zahlungsverkehr, Kontokorrent und Bilanz nebst Gewinn-und-Verlust-Rechnung), die Nutzenrechnung (planbezogener Nachweis der Effektivität der Betriebsprozesse unter besonderer Berücksichtigung der Intensivierungsmaßnahmen, vor allem des wissenschaftlich-technischen Fortschritts) und die Gesamtrechnung (Übersichten und Analysen). In einem ausführlichen Katalog sind ferner wesentliche Fragen der Bewertung der Grundmittel sowie der materiellen und finanziellen Umlaufmittel behandelt. Detailliertere Regelungen erfolgen z. B. über Branchenrichtlinien zuständiger Ministerien sowie Organisationsanweisungen jeweiliger Kombinate. Die im Dienste der geltenden Regelungen von Rechnungsführung und Statistik vorgeschriebenen Verfahrenstechniken für die rechnerische Darstellung betrieblicher Prozesse in der DDR decken sich auf Teilgebieten weitgehend mit den bekannten Vollzugspraktiken des R. westlicher Prägung. Dies gilt, angefangen vom allgemein praktizierten System der doppelten Buchführung, über die Dezimal-Klassifikation (in der DDR verbindlich), Kontenpläne, die Trennung von Betriebs- und Finanzbuchhaltung, die (früher verworfene) Gliederung der Kostenrechnung in Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung, bis hin zur intensiven Förderung der EDV und (bedingter) Anwendung kybernetischer Modelle (Kybernetik). Dieser Sachverhalt schließt allerdings nicht aus, daß gegenüber dem marktwirtschaftlichen Verständnis der betrieblichen Wirtschaftsrechnung beträchtliche Abweichungen in der Gestaltung der rechnerischen Formelemente bestehen. Innerhalb der RGW-Länder besteht weder eine generelle Vergleichbarkeit der Fachtermini noch der nationalen Systeme des R. Diese Unterschiede führen zu Schwierigkeiten bei der Abrechnung gemeinsamer Vorhaben verschiedener Mitgliedsstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), z. B. bei dem Bau der Pipeline-Trasse. Trotz dieser Hemmnisse sind Überlegungen zur Angleichung der nationalen Systeme des R. bisher nicht bekanntgeworden. Verglichen mit früheren Stadien ist die Entwicklung des R. in der DDR nach dort geltender Einschätzung durch 2 gegenläufige Tatbestände gekennzeichnet: Während auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik eine weitgehende Angleichung an moderne, allgemein übliche Formen zu beobachten ist, wird die inhaltliche und funktionelle Bestimmung der rechnerischen Elemente in zunehmendem Maß von für die DDR spezifischen Vorstellungen geprägt. Unverändertes Hauptziel des R. ist es, als „aktives Leitungsinstrument“ im Rahmen des „Informationssystems Rechnungsführung und Statistik“ eine organische Verbindung der Erfordernisse der zentralen staatlichen Leitung und Planung mit denen der Leitung und Planung der Kombinate und Territorien sichtbar zu machen und zu gewährleisten. Der gescheiterte Versuch der Neufassung einer umfassenden Ordnung der Abrechnung zur Planungsordnung, erhebliche Schwierigkeiten sowohl in der Bewertung als auch in der Durchsetzung eines funktionierenden R. überhaupt in Kombinaten und Betrieben unterstreichen, daß eine befriedigende Lösung dieses Problems bisher in der DDR nicht gefunden werden konnte. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1100–1103 Rechnungsführung und Statistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus der Sicht der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre soll das R. ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozes[S. 1101]ses in Betrieben, Kombinaten und sonstigen Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft im ganzen andererseits sein.…
DDR A-Z 1985
Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer und überlebenden Opfer des Naziregimes aus der VVN ausgeschieden. Das KdAW. gilt als von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gelenkte, kommunistische gesellschaftliche Organisation (Massenorganisationen), „deren Existenz und Wirken sich aus den besonderen historischen und nationalen Bedingungen“ (in der DDR) ergibt. Ohne Teil der Nationalen Front der DDR zu sein, arbeitet sie eng mit dieser zusammen. Bereits im März 1958 erklärte der Vorstand des KdAW.: „Den Ehrentitel ‚Widerstandskämpfer‘ verdient nur, wer auch heute die Führung der Partei der Arbeiterklasse anerkennt, die Einheit der Partei schützt und leidenschaftlich verteidigt und alles tut für den Aufbau des Sozialismus.“ [S. 735]Im Zuge einer seit 1974 zu beobachtenden starken Betonung des antifaschistischen Widerstandes und des damit verbundenen Versuches, diesen Widerstand als eine besondere Form des Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) zu verstehen, wuchsen auch dem KdAW. neue Aufgaben zu. Leitungsorgane des KdAW. sind die Zentralleitung und das aus deren Mitgliedern gewählte Präsidium und Sekretariat. Als regionale Untergliederungen bestehen 15 Bezirks- und 111 Kreiskomitees. Das KdAW. hatte 1983 ca. 2.500 Mitglieder. Als weitere Untergliederungen bestehen die Sektion ehemaliger Spanienkämpfer, die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg (zu denen E. Honecker gehört) sowie Arbeitsgemeinschaften für verschiedene Konzentrationslager, z.B. die „Lagergemeinschaft“ Buchenwald-Dora, und eine Reihe anderer sog. Aktivs. Dem KdAW. obliegt vor allem die Vermittlung des „Erfahrungsschatzes des nationalen und internationalen Kampfes gegen den Faschismus“; es hat also im Rahmen der in der DDR betriebenen „historisch-revolutionären Traditionspflege“ eine wichtige propagandistische und erzieherische Funktion (Nationale Geschichtsbetrachtung). In den 80er Jahren ist es verstärkt in die allgemeine Auseinandersetzung zwischen Ost und West einbezogen worden (z.B. in der Rüstungsfrage). Für Mitglieder des KdAW. (sog. „Kämpfer gegen den Faschismus“) bestehen Sonderregelungen in der Altersversorgung (Renten) bzw. werden Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) gezahlt. Das KdAW. ist Mitglied der kommunistisch dominierten „Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer“ (FIR). Die FIR tagte im September 1982 erstmalig in Berlin (Ost). Bei dieser Gelegenheit unterstützten die Delegierten aus 24 Ländern uneingeschränkt die Positionen des Warschauer Paktes in der Abrüstungsfrage. — Das KdAW. unterhält ferner Beziehungen zu „Kameraden“-Organisationen in den sozialistischen Ländern, z.B. zum Verband der polnischen Widerstandskämpfer, aber auch zu vergleichbaren Verbänden in westlichen Staaten, z.B. dem Nationalen Verband ehemaliger Widerstandskämpfer Frankreichs und zur VVN — Bund der Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland. Vorsitzender der Zentralleitung des KdAW. ist seit 1974 Otto Funke (Mitglied des ZK der SED); er ist zugleich seit 1972 einer der 16 Vizepräsidenten des FIR. Als Monatszeitschrift erscheint als Organ des KdAW. „Der antifaschistische Widerstandskämpfer“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 734–735 Komintern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommissionen der örtlichen VolksvertretungenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer…
DDR A-Z 1985
Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1985) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und Ungarn. Albanien ist dem Rat einen Monat später beigetreten, im September 1950 folgte die DDR als Vollmitglied. 1962 hat der RGW mit dem Beitritt der Mongolei seinen auf Europa bezogenen Regionalcharakter verloren. Im gleichen Jahr verzichtete Albanien aus politischen Gründen (Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und der VR China) auf die aktive Mitgliedschaft, blieb aber de jure Mitglied des Rates. Im Juli 1972 wurde Kuba als Vollmitglied aufgenommen — die ökonomischen Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf die westliche Hemisphäre sind jedoch, ebenso wie im Falle der Mongolei, relativ gering. Dies trifft auch auf die jüngste Vergrößerung des RGW zu: Durch Beschluß der 32. Ratstagung (Juni 1978 in Bukarest) wurde Vietnam als 10. Mitglied aufgenommen — ein Schritt, der vor allem politisch motiviert gewesen sein dürfte. Die übrigen sozialistischen Länder (VR Korea, Jugoslawien und — bis 1966 — die VR China) nehmen seit Mitte der 50er Jahre an Beratungen der Ratsorgane teil. Jugoslawien erhielt 1964 den Status eines teilassoziierten Mitglieds und ist an bestimmten Aktivitäten der Gemeinschaft („von gemeinsamem Interesse“) beteiligt. Die Gründung des RGW war überwiegend politisch motiviert (Gegenstück zum Marshall-Plan). Den beteiligten Regierungen fehlte seinerzeit der Wille zu gemeinschaftlichem, ökonomischem Handeln. Erst nach und nach kam es zu einer Belebung der Tätigkeiten des RGW. Ende 1959 wurde die erste Satzung der Gemeinschaft angenommen, die seither zweimal (1962 und 1974) korrigiert wurde und in dieser Fassung Ziele, Prinzipien, Funktionen und Vollmachten der Organisation definiert. 1962 scheiterte der Versuch von Chruschtschow, im RGW eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen, am offenen Widerstand Rumäniens. Statt dessen wird in den „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ — im selben Jahr einstimmig angenommen — die Koordinierung der staatlichen Wirtschaftspläne zur Hauptmethode der Zusammenarbeit erklärt. Das Jahr 1969 markiert den Beginn einer neuen Entwicklungsetappe. Seither wird im RGW-Raum eine Debatte über die sozialistische ökonomische Integration geführt; dieser Begriff ist in einem offiziellen RGW-Dokument erstmals Mitte 1970 erwähnt worden. Bisheriger Höhepunkt dieser Integrations-Diskussion ist das „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ (im folgenden „Komplexprogramm“), das im Juli 1971 von den Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen wurde. Es sieht für den RGW eine Übergangsperiode von 15 bis 20 Jahren vor, in der die Zusammenarbeit der osteuropäischen Volkswirtschaften mit dem Ziel der Integration gestärkt und vertieft werden soll. [S. 1074]Das seit der Annahme des Komplexprogramms am stärksten ins Auge fallende Moment in der Entwicklung des RGW sind die Ansätze zu einer Gemeinschaftspolitik gegenüber Drittländern. Im Mai 1973 hat der RGW mit Finnland zum ersten Mal ein Abkommen mit einem nicht-sozialistischen Drittland abgeschlossen. Diese Vereinbarung enthält allerdings noch keine konkreten Bestimmungen über Bereiche, Formen und Umfang der angestrebten Kooperation. Vielmehr wurde eine Gemischte Kommission eingesetzt, deren Aufgabe es sein soll, Gebiete der Zusammenarbeit „von gegenseitigem Interesse“ zu präzisieren. Im Jahr 1974 hat die UN-Vollversammlung dem RGW erstmalig den Beobachterstatus gewährt. In diesem Zusammenhang wurde wie erwähnt im Juni 1974 (Ratstagung in Sofia) die RGW-Satzung ein weiteres Mal geändert: Dadurch sind nicht nur neue Hauptorgane geschaffen worden (Komitees des Rats); die Gemeinschaft wurde darüber hinaus berechtigt, mit den Mitgliedsländern des RGW, mit anderen Staaten und mit anderen internationalen Organisationen Verträge abzuschließen und Beziehungen zu unterhalten. Der materielle Inhalt dieses Mandats wird von der Satzung allerdings nicht festgelegt; er muß von Fall zu Fall durch die Mitgliedsstaaten bestimmt werden („enumerative Einzelermächtigung“). Im Juli 1975 wurde zwischen dem RGW und dem Irak ein Abkommen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unterzeichnet, das ebenfalls die Einsetzung einer Gemischten Kommission für die Zusammenarbeit vorsieht; über den sachlichen Vertragsinhalt wurden keine Einzelheiten bekanntgegeben. Im August 1975 folgte Mexiko dem Beispiel des Irak, indem es die Zusammenarbeit mit dem RGW vertraglich regelte und institutionell absicherte (Gemischte Kommission für die Zusammenarbeit). Seit Herbst 1973 bemüht sich der RGW um offizielle Kontakte zur EG. Diese Bemühungen sind sicherlich auch auf das Auslaufen der zweiseitigen Handelsverträge zwischen den einzelnen EG- und RGW-Ländern zurückzuführen: Seit Anfang 1975 existiert im Handel zwischen diesen Ländern ein vertragsloser Zustand, d.h. auf seiten der EG kommen sog. autonome handelspolitische Maßnahmen zur Anwendung; mit anderen Worten: Die RGW-Länder haben gegenwärtig keinerlei Einfluß auf die Konditionen, zu denen dieser Handel abgewickelt wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, fanden im Februar 1975 erste Gespräche zwischen beiden Gemeinschaften auf der Ebene hoher Beamter statt. Ein Jahr später (Februar 1976) unterbreitete der RGW einen Entwurf (Präambel und 15 Artikel) für ein „Abkommen zwischen dem RGW und der EWG über die Grundlagen der gegenseitigen Beziehungen“. Im November 1976 reagierte die EG mit einem eigenen Abkommensentwurf (Präambel und 7 Artikel). Der RGW-Entwurf enthält folgende Vorschläge: Verbesserung des Warenverkehrs, insbesondere des Agrarhandels, Gewährung der Meistbegünstigung und von Krediten zu besten Konditionen, Errichtung von Schutzmaßnahmen gegen Marktstörungen, Gründung einer gemischten Regierungskommission u.a.m.; er sieht auch Handelsverträge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten beider Gemeinschaften vor. Die EG-Seite schlägt die Herstellung von „Arbeitsbeziehungen“ vor, und zwar auf folgenden Gebieten: Informationsaustausch, Standardisierung, Umweltschutz; sie negiert damit die handelspolitischen Kompetenzen des RGW. Somit stehen sich zwei gegensätzliche Entwürfe gegenüber, wobei der RGW-Vorschlag verfahrenstechnisch ein Maximalangebot ist, während dem der EG dagegen die Bedeutung eines Minimal- oder sogar Ablehnungsangebotes zukommt. Kein Wunder, daß die Gespräche, die im April 1980 als Reaktion auf die sowjetische Invasion in Afghanistan seitens der EG abgebrochen wurden, ohne positives Ergebnis geblieben sind. Die jüngsten Aktivitäten des RGW in der Dritten Welt sind eine Bestätigung dafür, daß diese Organisation immer häufiger eine Art von „Stellvertreter“-Rolle für die sowjetische Außenpolitik spielt. In allen Entwicklungsländern, in denen sich prosowjetische Kräfte durchgesetzt haben, sollen die RGW-Mitglieder einzeln und „auch auf kollektiver Grundlage einen Beitrag zur ökonomischen Konsolidierung leisten“. Auf der 37. Jahrestagung des RGW im Oktober 1983 in Ost-Berlin nahmen aus der Dritten Welt als Beobachter teil: Afghanistan, Angola, Äthiopien, VDR Jemen, Laos, Mosambik und Nikaragua. Mit Nikaragua hat der RGW damals ein Abkommen über die Zusammenarbeit nach dem oben genannten Muster abgeschlossen. Darüber hinaus kündigten Laos und Mosambik eine sehr enge Zusammenarbeit mit den RGW-Ländern an. Alle diese Partnerstaaten, die nach sowjetischer Auffassung den „Entwicklungsweg sozialistischer Orientierung“ gehen, zählen nicht nur zu den am schwächsten entwickelten Volkswirtschaften der Dritten Welt. Sie alle sind darüber hinaus in Kriegswirren verwickelt — entsprechend groß dürften ihre Wünsche nach wirtschaftlicher (und militärischer) Unterstützung sein. II. Integrationspolitische Bedeutung der Niveau- und Strukturunterschiede im RGW Die Grundprobleme der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW und der „Wirtschafts- und Währungsunion“ der EG sind — trotz aller systembedingten Unterschiede im Detail — nahezu identisch: In beiden Fällen geht es um eine Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken unter der [S. 1075]notwendigen Bedingung einer gleichmäßigen Verteilung der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Daraus leitet sich die Frage ab, ob eine solche wirtschaftspolitische Abstimmung („Harmonisierung“) unter Wahrung nationalstaatlicher Autonomie zu erreichen ist oder der Übertragung eines Mindestmaßes nationalstaatlicher Kompetenzen auf gemeinschaftliche („supranationale“) Organe bedarf. Eng verknüpft damit ist das Problem, ob und wieweit eine Angleichung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums, d.h. eine gewisse Übereinstimmung im ordnungspolitisch-institutionellen Bereich der beteiligten Volkswirtschaften, herbeigeführt werden muß; dieses Problem ist im RGW-Raum gerade im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformen in den einzelnen Mitgliedsstaaten von großer aktueller Bedeutung. Die für die Integration unerläßliche wirtschaftspolitische Abstimmung hat die allmähliche Angleichung der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung. Eine solche Interessenangleichung ist im RGW bislang — trotz gemeinsamer Parteiideologie und prinzipieller Übereinstimmung der Gesellschaftsordnungen — ausgeblieben. Die wichtigste Ursache sind die gravierenden Niveau- und Strukturunterschiede. Das ökonomische Leistungspotential ist im RGW sehr ungleichmäßig verteilt. Allein die UdSSR produziert 65 bis 70 v.H. des (geschätzten) Sozialprodukts der Gemeinschaft. Dies ist nicht nur Grundlage der gegenwärtigen ökonomischen und politischen Vormachtstellung der Sowjetunion, es ist gleichzeitig unveränderliches Merkmal für die Zukunft des RGW: Fortschritte in der Zusammenarbeit werden zur Stärkung der sowjetischen Vorherrschaft beitragen, und zwar unabhängig vom politischen Willen der jeweiligen sowjetischen Führung. Nach der absoluten Höhe des Sozialprodukts ist die DDR gegenwärtig hinter der UdSSR und Polen die drittgrößte Volkswirtschaft im RGW. Gemessen am Produkt je Einwohner bzw. je Erwerbstätigen steht sie an der Spitze der Rangfolge der RGW-Länder, sie dürfte den Durchschnitt — ebenso wie beim Lebensstandard — um rd. 50 v.H. übertreffen. Die UdSSR, die führende politische Macht der Gemeinschaft, gehört dagegen, gemessen an der Pro-Kopf-Produktion, zu den schwächer entwickelten Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich fast aller ökonomischen Kennziffern: Produktivität und Lebensstandard, Wirtschaftsstruktur und Außenhandelsintensität. Aus diesen Differenzen resultieren vor allem stark divergierende nationalstaatliche Wachstumsziele. Hinzu kommen Unterschiede in den Produktions- und Konsumgewohnheiten der Menschen sowie ihrer psychologischen Einstellung zu wirtschaftlichen Problemen, ein Tatbestand, dessen integrationspolitische Bedeutung auch in der EG im Zusammenhang mit der angestrebten Wirtschafts- und Währungsunion erkannt worden ist. Ein bedeutsames Strukturproblem des RGW ist ferner die unterschiedliche Außenhandelsverflechtung der Mitglieder. Die kleineren Volkswirtschaften weisen eine — relativ hohe — Verflechtungsquote auf (Exporte in v.H. des Nationalprodukts), die gegenwärtig zwischen 45 (Ungarn) und 25 (DDR) schwankt; diese Länder müssen der Außenwirtschaft im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik eine entsprechend große Beachtung schenken. Im Falle der UdSSR beträgt diese Quote nur rund 6 v.H., und die Sowjetunion ist — ebenso wie die USA — in der Lage, wirtschaftspolitische Maßnahmen unter Mißachtung ihrer außenwirtschaftlichen Konsequenzen durchzuführen. III. Ziele und Methoden der Integration Die strukturellen Unterschiede und die damit zusammenhängenden Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern tragen einen langfristigen Charakter. Um die ökonomische Kooperation im RGW unter diesen Voraussetzungen überhaupt voranbringen zu können, mußten die Integrationsziele so allgemein formuliert werden, daß sie von allen Mitgliedern akzeptiert werden konnten. Das Komplexprogramm ist deshalb keine Richtschnur für konkretes wirtschaftspolitisches Handeln; es ist vielmehr eine Absichtserklärung über die „Marschrichtung“, in der eine Interessenangleichung herbeigeführt werden soll. Das strategische Endziel der „sozialistischen Integration“ ist im Komplexprogramm aus diesem Grunde möglicherweise nicht definiert worden. Die Integration selbst wird nur vage als ein von den kommunistischen Parteien und Regierungen der Mitgliedsstaaten „bewußt und planmäßig gestalteter Prozeß der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschrieben. Im Zuge dieses Prozesses soll zwar eine Reihe von ökonomischen, politischen und ideologischen Einzelzielen verwirklicht werden (u.a. beschleunigtes Wirtschaftswachstum, höherer Lebensstandard, erhöhte Verteidigungskraft, höherer und stabilerer Intrablockhandel). Ihre zeitliche und sachliche Priorität ist jedoch nach wie vor interpretationsbedürftig. Zum Hauptziel der Gemeinschaft für die kommenden 15–20 Jahre ist die schrittweise Annäherung und Angleichung des sozioökonomischen Leistungsniveaus der beteiligten Staaten erklärt worden. Darüber, welche der im RGW zusammengeschlossenen Volkswirtschaften unterentwickelt sind und demzufolge Entwicklungshilfe von ihren Partnern beanspruchen dürfen, wurde zunächst — die Mongolei ausgenommen — ebensowenig gesagt wie darüber, wer für diese Hilfe aufzukommen hat, in welcher Höhe und in welcher Form. Im Abschlußkommuniqué der 32. Ratstagung 1978 [S. 1076]wird als Empfängerland dann neben der Mongolei auch Kuba genannt — Staaten, denen „bei der beschleunigten Entwicklung und Erhöhung der Effektivität ihrer Wirtschaft Hilfe und Unterstützung“ zu erweisen sei; auf der 36. Ratstagung (1982) wurde bestätigt, daß gegenüber der Mongolei, Kuba und Vietnam „auch künftig Vorzugsbedingungen bei der Zusammenarbeit vorgesehen sind“. Als „Hauptmethode der Organisation der Zusammenarbeit und Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung“ wird im Komplexprogramm die Koordinierung der Pläne bestätigt. Sie beeinträchtigt bisher nicht die nationalstaatliche Souveränität. Die Mitgliedsländer sollen die mittel- und vor allem langfristig wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen untereinander abstimmen, einmal im Bereich der Strukturpolitik sowie der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, zum anderen auf dem Gebiet der Spezialisierung und Kooperation der Industrieproduktion. Die Unabhängigkeit der nationalen Regierungen ist allein dadurch ausreichend gewahrt, daß sich an der Koordinierung bestimmter Sachbereiche nur die jeweils „interessierten“ Mitglieder zu beteiligen brauchen. [S. 1079]Eine neue, im Komplexprogramm genannte Form der wirtschaftlichen Verflechtung ist die gemeinsame Planung einzelner Industriezweige und Produktionsarten. Im Sinne einer maximalen Sicherung nationalstaatlicher Kompetenzen wird diese Form der zukünftigen Zusammenarbeit jedoch in dreifacher Weise eingeschränkt: a) Es sollen sich daran nur die jeweils „interessierten“ Länder beteiligen, b) der selbständige Charakter der „inneren Planung“ muß erhalten bleiben und c) die entsprechenden Produktionsanlagen und -ressourcen bleiben im nationalen Eigentum. In kleineren Bereichen ist es schon zu gemeinsamem Handeln gekommen. So hat die DDR mit der UdSSR Ende 1973 eine sog. Internationale Wirtschaftsorganisation „Assofoto“ gegründet (s. <xref=dd21.076a:Übersicht>). Geschäftsbereich dieses Konzerns: Gemeinsame Planung der Forschung und Entwicklung, der Produktion und des Handels fototechnischer und magnetischer Materialien für Informationsaufzeichnung. Auch an weiteren Organisationen hat sich die DDR beteiligt (Interatominstrument, Interatomenergo, Intertextilmasch). Es hat den Anschein, als ob mit diesen Experimenten demonstriert werden soll, daß es heute im RGW gemeinsam zu planende Integrationsprojekte gibt und gemeinschaftliches Vorgehen zum Vorteil für alle wird („Politik der kleinen Schritte“). Darüber hinaus verpflichteten sich die RGW-Länder zu gegenseitigen Konsultationen — der am wenigsten intensiven Integrationsmethode — in allen Grundfragen der Wirtschaftspolitik sowie der nationalstaatlichen Wirtschaftsreformen. Auf der 30. Ratstagung (1976) wurde — auf sowjetisches Drängen — die Empfehlung angenommen, sogenannte langfristige Zielprogramme (LZP) in folgenden Bereichen auszuarbeiten: Brennstoffe, Energie- und Rohstoffe; Maschinenbau; Produktion von Hauptnahrungsmitteln; Erweiterung der Produktion und der gegenseitigen Lieferungen industrieller Konsumgüter und Entwicklung der Transportverbindungen zwischen den Mitgliedsländern des RGW. Hauptziel der LZP ist die Ausarbeitung — ausgerichtet am Vorbild der Materialbilanzen, dem wichtigsten Glied der langfristigen (Natural-)Planung in der UdSSR — langfristiger, bis 1990 und danach reichender Bedarfsprognosen und darauf aufbauend gemeinsamer Maßnahmen zur Bedarfsdeckung. Die LZP, die „ein neues Instrument der Zusammenarbeit der RGW-Länder bei der Planung“ darstellen, werden nicht nur die Koordinierung der Volkswirt[S. 1080]schaftspläne weitgehend vorbestimmen. Sie könnten die Grenze zwischen der Plankoordinierung und der gemeinsamen Planung verwischen und dadurch zu einem Element „supranationaler“ Wirtschaftspolitik im RGW-Bereich werden. Allerdings setzt dies eine Koordinierung der Investitionspläne voraus. Auf diesem Sektor aber dürften sich die größten Schwierigkeiten der langfristigen Zusammenarbeit zeigen. Während nämlich die Ausarbeitung von Bedarfsprognosen bis zum Jahre 1990 relativ problemlos ist, dürften bei der Aufteilung entsprechender Produktionsverpflichtungen, die ja wiederum einen mehr oder weniger großen Investitionsaufwand nach sich ziehen, die größten Hindernisse bestehen. Für derartige Vorhaben fehlt es grundsätzlich an geeigneten Effektivitätskriterien. IV. Organisation und Willensbildung Die Hauptprinzipien des RGW, wie sie in der Ratssatzung aus dem Jahre 1962 niedergelegt sind, wurden im Komplexprogramm bestätigt: „Die sozialistische ökonomische Integration erfolgt auf der Grundlage der völligen Freiwilligkeit und ist nicht mit der Schaffung übernationaler Organe verbunden …“ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Gemeinschaft unterscheidet die folgenden Hauptorgane (s. Graphik): Ratstagung. Sie setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen, die von den nationalen Regierungen entsandt werden. Sie ist das oberste Organ des RGW. Exekutivkomitee. Die stellvertretenden Regierungschefs bilden das wichtigste Vollzugsorgan, das die Aufsicht über alle nachgeordneten Organe ausübt. Ständige Kommissionen: Es gibt gegenwärtig 22 Kommissionen, entweder als Branchenkommissionen (z.B. für chemische Industrie) oder mit allgemeinem Aufgabenbereich (z.B. für Außenhandel). Sie werden aus Vertretern der Mitgliedsländer, angeführt vom zuständigen Ressortminister, gebildet. Ihre Funktion: Weiterentwicklung der Zusammen[S. 1081]arbeit in ihrem Bereich. Der Minister des Landes, in dem die Ständige Kommission ihren Amtssitz hat, ist ihr Vorsitzender. In Moskau haben — neben allen anderen Hauptorganen — insgesamt 9 Kommissionen ihren ständigen Sitz: Elektroenergie, Schwarzmetallurgie, Außenhandel, Post- und Fernmeldewesen, Ausnutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken, Statistik, Valuta- und Finanzfragen, Zivilluftfahrt sowie Gesundheitswesen; alle Ständigen Kommissionen allgemeineren Charakters befinden sich somit in der sowjetischen Hauptstadt. Von den übrigen Kommissionen haben 3 ihren Sitz in Berlin (Ost) (Chemische Industrie, Bauwesen, Standardisierung), jeweils 2 in Warschau (Kohleindustrie, Transportwesen), Prag (Maschinenbau, Leichtindustrie), Sofia (Nahrungsmittelindustrie, Landwirtschaft), Budapest (Buntmetallurgie, Radiotechnische und elektronische Industrie) sowie je 1 in Bukarest (Öl- und Gasindustrie) und Ulan-Bator (Geologie). Komitee für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit: In diesem Komitee beraten die Planungschefs der Mitgliedsländer über Bereiche und Maßnahmen der Plankoordinierung. Komitee für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit: Organ der Länder-Ressortschefs für Wissenschaft und Technik zur Beratung und Abstimmung von Maßnahmen zur Koordinierung der Forschung. Komitee für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der materiell-technischen Versorgung: gegründet auf der 28. Ratstagung (18.–21. 6. 1974); es ist das jüngste Hauptorgan der Gemeinschaft, das sich aus den Leitern der staatlichen Ämter für die materiell-technische Versorgung (staatlicher Großhandel mit Produktionsgütern) zusammensetzt. Sekretariat: Ständiges Organ des RGW (1 Generalsekretär und etwa 650 Mitarbeiter), führt die Verwaltungsarbeiten für alle Haupt- und Nebenorgane durch. Der Sekretär ist der höchste hauptamtliche Funktionsträger des Rates und vertritt diesen bei internationalen Organisationen, seit Oktober 1983 ist es V. V. Syčev (UdSSR). Die Hauptorgane — ausgenommen das Sekretariat — besitzen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs lediglich das Recht, Empfehlungen in Sachen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen, um in der Praxis wirksam zu werden, von den souveränen Mitgliedsländern angenommen werden. Auf der 32. Ratstagung hat die UdSSR offensichtlich versucht, die Kompetenzen des Rates zu erweitern, und zwar in zwei Richtungen: nach innen gemeinsame Planung und nach außen gemeinsame Politik gegenüber Drittländern; dieser Versuch scheiterte am Widerstand der übrigen Mitgliedsstaaten. Als Hauptorgan, das unter allen Ratsorganen am ehesten in der Lage wäre, Gemeinschaftsinteressen zu verfolgen, ist das Sekretariat nicht zu Empfehlungen berechtigt; es erfüllt im Rahmen der Willensbildung innerhalb des RGW die Funktion eines Initiators. Die gleiche Rolle spielen die Neben- oder Hilfsorgane des Rates, wie z.B. die Ständige Beratung der Minister für Binnenhandel (insgesamt gibt es 7 solcher Beratungen) oder die Arbeitsgruppe für nationale und internationale Preisbildung. Diese Organisationsstruktur sichert den Mitgliedsländern ein Höchstmaß an Einflußnahme auf Gemeinschaftsebene. Noch wichtiger für die Dominanz der nationalen über die Gemeinschaftsinteressen ist allerdings die bestehende Form der Willensbildung: Alle Empfehlungen müssen einstimmig verabschiedet werden. Das Prinzip der Einstimmigkeit, die entscheidende Garantie der staatlichen Souveränität der Mitgliedsländer, ist ein Grundsatz der RGW-Verfassung. Seit 1967 gilt das Einstimmigkeitsprinzip nur für die jeweils „interessierten“ Mitglieder: Jedes Land, das in bezug auf eine geplante Maßnahme sein „Nicht-Interesse“ erklärt, kann seine Mitarbeit in diesem Falle zwar einstellen (Rumänien ist z.B. kein Mitglied von Interatominstrument), es kann aber nicht mehr, wie zuvor, das Zustandekommen einer mit dem Einverständnis der interessierten Länder empfohlenen Maßnahme verhindern. Dieses Prinzip gilt sowohl für die zwischenstaatlichen Sonderorganisationen der RGW-Länder (Einrichtungen der Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge, die in der Regel aus Zuschüssen der Mitgliedsstaaten finanziert werden) als auch für die Internationalen Wirtschaftsorganisationen, deren Gründung im Komplexprogramm vorgesehen ist (s. Übersichten). Letztere können die Form der Internationalen Wirtschaftsvereinigungen (IWV) oder diejenige von Gemeinsamen Betrieben (GB) annehmen. Seit der Verabschiedung des Komplexprogramms sind 7 IWV gegründet worden; sie sind juristische Personen des jeweiligen Sitzlandes, ihre Mitglieder sind Wirtschaftsorganisationen aus den Gründungsstaaten, die hinsichtlich ihres Vermögens und ihrer rechtlichen Stellung die volle Selbständigkeit behalten. Die Mehrzahl aller Entscheidungen — diese werden in den Satzungen einzeln aufgezählt — muß einstimmig gefaßt werden; alle übrigen Beschlüsse erfordern eine qualifizierte Mehrheit — wie bei der Internationalen Investitionsbank ist damit das Einstimmigkeitsprinzip zumindest in Randbereichen gemeinsamer Aktivitäten durchbrochen. Die IWV sollen — wenn auch erst nach einer Anlaufzeit — in der Regel Gewinne erzielen, und sie sollen die Zusammenarbeit der RGW-Staaten auf speziellen Märkten vorantreiben. Sie sind allerdings noch keine „sozialistischen multinationalen Unternehmungen“; denn lediglich „Interatominstrument“ hat bisher damit begonnen (5 Jahre nach ihrer Gründung), ihre Akti[S. 1082]vitäten multinational auszuweiten. Alle gemeinsamen Betriebe der RGW-Länder beruhen auf bilateralen Abkommen, d.h., sie stellen eine Form der Auslandsinvestition dar. Im RGW gibt es noch eine dritte Form der Internationalen Wirtschaftsorganisationen, die sog. Internationalen Wirtschafts-Gemeinschaften (IWG). Zu den bekanntesten IWG zählen „Petrobaltic“ (Koordinierung der gemeinsamen geologischen Erkundung des Ostseeraumes) und „Interwasserreinigung“ (Koordinierung aller Aktivitäten bei Altwasserreinigung und Wasseraufbereitung), an denen auch die DDR beteiligt ist. Die IWG selbst übt keine operative Wirtschaftstätigkeit aus; sie beschränkt sich im wesentlichen auf die Koordination der einzelnen nationalen Aktivitäten und benötigt deshalb weder eigene Rechtssubjektivität noch ein eigenes Exekutivorgan. Die IWG kommen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten zustande. V. Bereiche der Zusammenarbeit A. Intrablockhandel (IBH) Die mit Abstand wichtigste Form der internationalen Zusammenarbeit ist im RGW der gegenseitige Warenaustausch. Die Mitgliedsländer des RGW wickeln 60 v.H. ihres Außenhandels untereinander ab (die Intrablockverflechtung ist damit im RGW höher als in der EG). Für den IBH gelten im RGW nach wie vor folgende Regelungen: Er wird ausschließlich auf der Grundlage bilateraler Handelsabsprachen auf Regierungsebene abgewickelt (5jährige Handelsabkommen und jährliche Warenprotokolle); er unterliegt unverändert einem strengen Kontingentierungsregime, d.h. für die jeweils volkswirtschaftlich wichtigsten Handelsgüter („harte Waren“) werden mengenmäßige Ausfuhr- und Einfuhrkontingente, für alle übrigen Güter („weiche Waren“) Wertkontingente festgesetzt; [S. 1083] * er wird bilateral mit Hilfe des Transfer-Rubels (TR.) — einer künstlichen Recheneinheit — verrechnet („clearing“); Grundlage dieser zweiseitigen Verrechnung sind Vertragspreise, die ebenfalls auf Regierungsebene ausgehandelt werden. Auf dem Gebiet der Preisbildung gab es allerdings 1975 eine bedeutsame Veränderung: Zwar werden die Vertragspreise nach wie vor von den jeweiligen Partnern zweiseitig ausgehandelt, ausgehend von — wie es das Komplexprogramm formuliert hat — „der Basis der Weltmarktpreise, die vom schädlichen Einfluß konjunktureller Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt sind“. Die so vereinbarten Vertragspreise bleiben jedoch nicht mehr wie in den Jahren 1958–1974 über 5 Jahre unverändert. Sie unterliegen nach der neuen Formel einer alljährlichen Revision, und zwar auf der Grundlage der Weltmarktpreisentwicklung in den jeweils vorausgegangenen 5 Jahren („gleitender Fünfjahrsdurchschnitt“). Auf diese Weise hat sich die explosionsartige Preisentwicklung auf den Weltrohstoffmärkten seit 1973 auch auf die Austauschverhältnisse im IBH ausgewirkt (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Exportpreis; Zahlungsverkehr); dadurch hat sich die Position derjenigen Länder, die über keine oder nur unzureichende Rohstoffquellen (DDR, ČSSR, Ungarn) verfügen, zugunsten der Rohstoffproduzenten (UdSSR und — mit Abstand — Polen sowie Rumänien) verschlechtert. Allerdings wird die Wirkung dieser Preisausschläge auf die RGW-Volkswirtschaften durch das Prinzip der gleitenden Durchschnitte erheblich gebremst. So erhöhte sich z.B. der Preis für sowjetisches Erdöl (einschl. Erdölprodukte) im IBH von 18 TR. je Tonne (1974) auf zuletzt 92 TR. je Tonne (1981), eine Zunahme in den letzten 7 Jahren auf das 6,5 fache. Dennoch lag dieser Preis immer noch um mehr als 50 v.H. unter dem Weltmarktpreis. Insgesamt haben sich die sowjetischen Terms of Trade im IBH aufgrund der neuen Preisbildungsformel von 1975 = 100 auf 1981 = 135 verbessert; diese Verbesserung hat sich bis 1983 (in noch nicht genau bekanntem Ausmaß) fortgesetzt. Die kleineren europäischen RGW-Staaten waren infolgedessen nicht in der Lage, die höhere sowjetische Energie- und Rohstoffrechnung zu bezahlen, sie mußten gegenüber der UdSSR in den Jahren 1976 bis 1983 ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit von über 12 Mrd. TR. hinnehmen; davon entfiel auf die DDR mit über 3 Mrd. TR. nach Polen (über 4 Mrd. TR.) der zweitgrößte Betrag. Seit einigen Jahren wird ein bestimmter Teil des IBH nicht in TR. verrechnet, sondern auf der Grundlage von Zahlungen in konvertiblen Währungen abgewickelt. Dieser Teil des IBH betrifft in erster Linie die genannten „harten Waren“, Waren also, die vom Anbieter gewinnbringend auch auf westlichen Märkten verkauft werden könnten, oder solche, für die auf dem RGW-Markt ein Nachfrageüberhang besteht. Mit der Einführung der Zahlungen in US-$ wollte man hier offensichtlich einen größeren Interessenausgleich zwischen Anbietern und Käufern schaffen. Über den Umfang dieses Handels gibt nur die ungarische Außenhandelsstatistik Auskunft: Danach entfielen in den Jahren 1976–1980 rd. 14 v.H. des ungarischen RGW-Exports auf Geschäfte, die auf der Basis des US-$ abgewickelt worden sind; importseitig waren es demgegenüber nur 8,5 v.H., d.h. Ungarn erzielte gegenüber seinen RGW-Partnern — vor allem gegenüber der UdSSR — einen Überschuß aus dem Dollarhandel in Höhe von umgerechnet 35 Mrd. Forint. Es wird geschätzt, daß Mitte der 70er Jahre 5 bis 10 v.H. des gesamten IBH in US-$ verrechnet wurden. Es stellt sich die interessante Frage, ob von diesem speziellen Handelsverkehr integrierende oder desintegrierende Wirkungen ausgehen; das letztere dürfte wahrscheinlicher sein. Die DDR muß auf der einen Seite — so Ministerpräsident Stoph auf der 32. Ratstagung (1978) — über 60 v.H. ihres gesamtwirtschaftlichen Rohstoffverbrauchs durch Importe decken; wichtigster Lieferant war und bleibt die UdSSR. Die DDR ist innerhalb der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf der anderen Seite das Land mit dem höchsten wirtschaftlichen Leistungsniveau. Diese beiden Faktoren haben — unabhängig von anderen politischen Überlegungen — zu einer relativ starken Beteiligung der DDR-Wirtschaft am IBH geführt. Mit einem Anteil von 14,5 v.H. am IBH (1982) ist die DDR hinter der UdSSR (42 v.H.) die zweitgrößte Handelsmacht der Gemeinschaft; jede fünfte im IBH exportierte Maschine stammt aus der DDR (1960 war es noch jede dritte). Aus ihrer Rolle als überragender Investitionsgüterlieferant resultiert auch die überdurchschnittliche Handelsverflechtung der DDR im RGW: Rund zwei Drittel ihres gesamten Außenhandels werden mit den RGW-Partnern abgewickelt; allein auf die UdSSR entfällt ein Anteil von mehr als einem Drittel. Hierin zeigt sich allerdings — neben einer gewissen Abhängigkeit von der Wirtschaftslage der UdSSR — ein wichtiger Nachteil für die DDR: Ihre Partner befinden sich — die ČSSR ausgenommen — auf einer Entwicklungsstufe, die der technologisch in vielen Fällen überlegenen DDR kaum ausreichend Möglichkeiten bietet, die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung verstärkt zu nutzen. Eine nachhaltige Intensivierung des IBH, zu erreichen über eine Konzentration der Exportindustrie in allen Partnerländern einschl. der DDR, ist die notwendige Voraussetzung für die Nutzung aller Vorteile aus der Integration. Dazu müßte die Plankoordinierung, wie ursprünglich beabsichtigt, zu einer weitreichenden Abstimmung der nationalstaatlichen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Investi[S. 1084]tionspolitik, führen. Wichtigstes Instrument einer solchen Abstimmung wären ökonomisch begründete Wechselkurse, die bis heute im RGW fehlen — alle RGW-Währungen sind reine Binnenwährungen. Laut Komplexprogramm sollten in den Jahren 1971–1974 ökonomisch begründete und aufeinander abgestimmte Kurse bzw. Koeffizienten der nationalen Währungen zum TR. — und damit auch untereinander — festgelegt werden. Diese und eine ganze Reihe anderer währungspolitischer Bestimmungen des Komplexprogramms konnten indes nicht realisiert werden und sind inzwischen längst obsolet geworden. Es hat sich nämlich erwiesen, daß eine Reform des Integrationsmechanismus im RGW allein über eine Verbesserung der finanziellen und währungspolitischen Instrumente nicht zu erreichen ist. Diese ließe sich nur über eine (schrittweise vorzunehmende) Multilateralisierung der Handelsbeziehungen bewerkstelligen; ohne sie kann es auch keine Währungskonvertibilität geben. Zu einem solchen — radikalen — Schritt fehlt im RGW allerdings der politische Wille, auch weil dafür nirgendwo die ökonomischen Voraussetzungen gegeben sind (in erster Linie fehlt es allenthalben an einem ausreichenden Angebot von international begehrten Gütern). Multilateralisierung des gegenseitigen Handelsverkehrs und Konvertibilität der Währungen werden im RGW allenfalls am Ende eines langen Entwicklungsprozesses stehen. Bis dahin bleiben alle RGW-Länder — auch die DDR — grundsätzlich an bilateralen Beziehungen zueinander interessiert, d.h. der gegenseitige Handel wird weiterhin primär auf Kompensationsbasis abgewickelt werden („harte Waren gegen harte Waren“), und die Finanz- und Währungsbeziehungen werden dabei nach wie vor eine untergeordnete und passive Rolle spielen. B. Produktionsspezialisierung und -kooperation In der osteuropäischen Integrationsliteratur werden unter dem Begriff der Spezialisierung und Kooperation der Produktion (im folgenden zitiert als PSK) 2 unterschiedliche Tatbestände zusammengefaßt: die Aufteilung der Herstellung von Endprodukten auf ein Land bzw. mehrere Länder („internationale Konzentration“) und die Produktionszusammenarbeit zwischen Betrieben aus 2 oder mehreren Ländern („internationale Koproduktion“). Zielsetzung ist in beiden Fällen, „den gesamten Reproduktionszyklus zu verkürzen, die Produktion zu verbilligen, die Qualität der Erzeugnisse zu erhöhen und eine bedarfsgerechte Produktion und Versorgung zu erreichen“. Im RGW wird zwischen bilateraler und multilateraler PSK unterschieden. Im ersten Fall sind die zwischenstaatlichen Regierungskommissionen die dafür verantwortlichen Gremien; ob und wieweit hierbei auch RGW-Organe mitarbeiten, z.B. durch Bereitstellung von Informationen, ist unbekannt, aber eher unwahrscheinlich. Am Zustandekommen der mehrseitigen PSK-Abkommen sind dagegen sowohl die RGW-Organe als auch die internationalen Organisationen der RGW-Länder — im Rahmen ihrer Zuständigkeiten — beteiligt. Der juristische Rahmen für die PSK sind entweder zwischenstaatliche Abkommen (Regierungsabkommen oder Ministervereinbarungen) oder internationale ➝Wirtschaftsverträge (zwischen Wirtschaftsorganisationen aus den RGW-Staaten). Beide Arten von Abkommen führen letzten Endes zu zwischenstaatlichen Handelsverpflichtungen, d.h. der PSK-Handel unterliegt somit denselben juristischen Regelungen wie der gesamte RGW-Intrablockhandel; er verbleibt damit voll in der Kontrolle der Regierungen der Mitgliedsländer. Die DDR hat mit ihren RGW-Partnern 379 zweiseitige und 102 mehrseitige Verträge über die Produktionsspezialisierung abgeschlossen (Stand 1980). Auf dieser Grundlage erreichte die Ausfuhr von PSK-Erzeugnissen einen Wert von 11 Mrd. Valutamark (VM) (Währung/Währungspolitik, III. A.) (1980) bzw. von 16 Mrd. VM (1982), das waren 30 v.H. bzw. 35 v.H. der Gesamtausfuhr des Landes in den RGW-Raum. Im Vergleich dazu waren spezialisierte Erzeugnisse am gesamten Export der RGW-Länder untereinander 1982 nur mit 17,5 v.H. (1970: 7 v.H.) beteiligt. Die DDR-Wirtschaft ist demnach gegenwärtig im besonderen Maße in diese Form der RGW-Zusammenarbeit einbezogen: Dies ist in erster Linie auf die stürmische Zunahme der spezialisierten Ausfuhr in der ersten Hälfte der 70er Jahre zurückzuführen (jahresdurchschnittlich um 200 v.H.). Aber auch im vergangenen Planjahrfünft stieg diese Ausfuhr — ebenso wie 1981 und 1982 — schneller als der gesamte DDR-Export in den RGW-Raum. Die Einfuhr der DDR von PSK-Produkten läßt sich für 1980 auf 5,35 Mrd. VM schätzen. Die DDR erreichte 1980 im PSK-Handel einen Ausfuhrüberschuß von 5,85 Mrd. VM (während die gesamte Handelsbilanz gegenüber den RGW-Ländern einen Passivsaldo von 570 Mill. VM aufwies). In regionaler Hinsicht spielt der sowjetische Markt für die DDR-Ausfuhr eine besonders große Rolle: 1975 wurden 85 v.H. der gesamten PSK-Ausfuhr in der UdSSR abgesetzt. Dieser Anteil, der vorüberge[S. 1085]hend gesunken war, steigt seit 1980 wieder an und betrug 1982 über 82 v.H. Über die Güterstruktur des PSK-Außenhandels der DDR gibt es nur sehr wenige Informationen. Es läßt sich nur feststellen, daß die ohnehin führenden Exportbereiche der DDR-Industrie am stärksten in die RGW-PSK eingebunden sein dürften. Für den Zeitabschnitt 1981–1985 ist z.B. vorgesehen, daß innerhalb des RGW im Rahmen der PSK-Abkommen spanabhebende Werkzeugmaschinen im Wert von 900 Mill. TR. ausgetauscht werden, davon stammen 85 v.H. aus der DDR. Anhand der verfügbaren Informationen lassen sich keine exakten, empirisch nachprüfbaren Aussagen über die ökonomische Signifikanz der bisher im RGW vereinbarten Produktionsspezialisierung machen. Zwei Erklärungen bieten sich jedoch in diesem Zusammenhang an: Erstens war das Volumen der aufgrund von PSK-Absprachen in der osteuropäischen Gemeinschaft ausgetauschten Güter bis zuletzt nicht groß genug, um den gesamten Intrablockhandel in einem nennenswerten Maße zu beschleunigen. Diese Absprachen dürften dennoch einen handelsschaffenden Effekt gehabt haben: Durch Abnahmegarantien, die mit einem Produktionsverzicht einhergehen können, und durch Lieferverpflichtungen, die zu einer Produktionsausweitung führen können, haben sie die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien intensiviert oder zumindest auf eine stabilere Grundlage gestellt. Sie wirken damit der im RGW weit verbreiteten und systembedingten Neigung der obersten Planbehörden entgegen, das Außenhandelsvolumen wenn möglich gering zu halten. Die zweite Schlußfolgerung: Die PSK-Abkommen sind bis in die Gegenwart hinein, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht das Ergebnis einer zwei- oder mehrseitigen internationalen Industrieplanung gewesen. Im Gegenteil, sie haben die historisch gewachsenen Produktionsstrukturen in den Gemeinschaftsländern endgültig und verpflichtend festgeschrieben. Produktionseinstellungen aufgrund von Spezialisierungsabmachungen haben dagegen kaum stattgefunden (mit sowohl politisch als auch ökonomisch motivierten Ausnahmen, wie z.B. Einstellung des Flugzeugbaus in der DDR und des Schiffbaus in Ungarn, Verkleinerung der Produktionssortimente bei Wälzlagern). Die Hauptursache für die bis heute fehlende Bereitschaft der RGW-Staaten, ihre Industriepolitik enger zu koordinieren, liegt in der von diesen Ländern verfolgten Industrialisierungsstrategie, die dem sowjetischen, wenn man so will, dem stalinistischen Modell folgend, auf einen möglichst umfassenden Ausbau der heimischen Industrie abzielte. Aufgrund dieser Strategie wurde allenthalben der national orientierten, komplexen und möglichst viele Industriebranchen umfassenden Entwicklung zuungunsten der internationalen Produktionsspezialisierung der Vorrang gegeben. Ein weiteres Spezialisierungshemmnis, das bis in die Gegenwart fortbesteht, ist die Furcht der einzelnen RGW-Staaten vor nicht termin- und qualitätsgerechten Lieferungen und vor Störungen bei der Ersatzteilversorgung. Diese Befürchtungen sind durch den Ausfall zahlreicher polnischer Kooperationslieferungen Anfang der 80er Jahre dramatisch bestätigt worden. Die Vorteile der Spezialisierung durch eine bewußte Planung zur Vermeidung von Parallelarbeiten sowie zur Nutzung der Großserienproduktion werden im RGW bisher nur sehr zögernd, in erster Linie bei der Entwicklung neuer Produkte bzw. neuer Produktionsverfahren genutzt. Eine internationale Industriepolitik der RGW-Staaten, die das Ziel verfolgt, die Produktionskapazitäten umzuverteilen und damit Produktivitätsgewinne zu erzielen, steckt gegenwärtig also noch in den Kinderschuhen. Eine beschleunigte Entwicklung der PSK in dieser Richtung erfordert 2 Voraussetzungen, die bis heute fehlen: Die Währungen der RGW-Länder müßten wenigstens innerhalb des RGW konvertibel sein (Währung/Währungspolitik), und die RGW-Organe müßten ein Mindestmaß an Planungskompetenzen erhalten. C. Zusammenarbeit im Investitionsbereich Die bisherige Zusammenarbeit der RGW-Länder auf dem Gebiet der Investitionen umfaßt neben der Koordinierung einzelner Investitionen vor allem die Finanzierung von Projekten von übernationaler Bedeutung. Nur in wenigen Fällen geht die Zusammenarbeit darüber hinaus, werden gemeinsam finanzierte Projekte auch gemeinsam unterhalten. Eine Ausnahme bildet die Baumwollspinnerei in der Nähe von Kattowitz, die von Polen und der DDR gemeinsam gebaut wurde, sich im „gemeinsamen“ Eigentum beider Staaten befindet (mit Anteilen zu je 50 v.H.) und von Fachleuten aus beiden Staaten gemeinsam geleitet wird. Da die Währungen der RGW-Länder jedoch reine Binnenwährung sind, gibt es für gemeinsame Investitionsvorhaben keinen internationalen Kapitalmarkt, der über die Zinshöhe Kapitalangebot und Kapitalnachfrage international zum Ausgleich bringen und darüber hinaus die Rentabilitätsschwelle für Investitionen anzeigen könnte. Entsprechend ihrem Wirtschaftssystem werden derartige Finanzierungsprobleme vielmehr von den RGW-Staaten zentral gelöst. Anhand der Zweckbestimmung der bereitgestellten Mittel lassen sich 2 Formen der internationalen Investitionsbeteiligungen unterscheiden: unmittelbare Investitionsbeteiligungen aufgrund von bilateralen Regierungsabkommen; mittelbare Investitionsbeteiligungen aufgrund von Kreditzusagen an die Internationale Investitionsbank des RGW. [S. 1086]1. Unmittelbare Investitionsbeteiligungen. Bei den naturalen direkten Investitionsbeteiligungen werden die Kreditvereinbarungen direkt zwischen 2 RGW-Ländern abgeschlossen, wobei sich auf der Grundlage von jeweils zweiseitigen Abkommen mehrere Länder an demselben Investitionsprojekt beteiligen können. Die Beteiligung besteht in der Regel in der Lieferung von Waren, in Projektierungsarbeiten oder im Einsatz von Arbeitskräften, d.h. es handelt sich um projekt- und liefergebundene Kredite. Die Kredite werden mit Naturalleistungen getilgt (Warenlieferungen, die im allgemeinen aus der Produktion des errichteten Betriebes stammen). Auch die Zinsen für die gewährten Kredite werden auf diese Weise entrichtet. Der Zinssatz beträgt zumeist 2 bis 3 v.H. pro Jahr, eine im internationalen Maßstab sehr niedrige Belastung für den Kreditnehmer. Die Investitionsbeteiligung hat keine Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse des Produktionsbetriebes. Dieser ist vielmehr Teil der verstaatlichten Volkswirtschaft des Standortlandes. Auf der 29. Ratstagung (1975) wurde in dem „Abgestimmten Plan der multilateralen Integrationsmaßnahmen der Mitgliedsländer des RGW für 1976–1980“ die gemeinsame Finanzierung von Investitionen in den Grundstoffindustrien in Höhe von 9 Mrd. TR., wovon 7 Mrd. TR. auf den Zeitraum 1976/80 entfallen, vereinbart. Wenn in diesem Zusammenhang die Rede von multilateralen Integrationsmaßnahmen ist, so bezieht sich die Multilateralität allenfalls auf die Koordinierung der Beteiligten. Die jeweiligen Verträge wurden jedoch bilateral abgeschlossen. Über die Aufteilung der Investitionslasten gibt es keine genauen Angaben. Vermutlich machen die ausländischen Beteiligungen 40 bis 50 v.H. der jeweiligen Investitionskosten aus. Von seiten der DDR wurde im Rahmen dieses Plans ein Beteiligungsvolumen von 3,4 Mrd. (Binnen-)Mark, davon 3,1 Mrd. Mark im Zeitraum 1976–1980, genannt. Gemessen am geplanten Investitionsvolumen der DDR von 240 Mrd. Mark waren dies nur 1,3 v.H. Im Fünfjahrplan der DDR, 1976–1980, war demgegenüber insgesamt ein Volumen für „Investitionsbeteiligungen in der UdSSR und in den übrigen sozialistischen Ländern“ von 7 bis 8 Mrd. Mark vorgesehen (3 v.H. der insges. geplanten Investitionsausgaben). Tatsächlich wurden für diesen Zweck 6,9 Mrd. Mark aufgewendet (= 2,8 v.H. des gesamten Investitionsvolumens). Am Beispiel der DDR wird deutlich, daß die tatsächlichen Auslandsinvestitionen spürbar höher waren, als im Rahmen der RGW-Zusammenarbeit vereinbart wurde. Auch hier zeigt sich, daß die RGW-Organe nur einen Teil der wirtschaftlichen Zusammenarbeit koordinieren können. Mit der 35. Ratstagung (1981) wurde der „Abgestimmte Plan mehrseitiger Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1981 bis 1985“ angenommen. Darin sind Investitionsbeteiligungen im Umfange von über 3 Mrd. TR. vorgesehen; es ist unbekannt, welcher Anteil auf die DDR entfallen soll. Auch wenn Zahl und Umfang der international finanzierten Investitionsprojekte in den letzten Jahren zugenommen haben, so kann doch die von den RGW-Ländern praktizierte Form der naturalen Investitionsbeteiligung einen Kapitalmarkt kaum ersetzen. Faktisch handelt es sich ja hierbei um ein zeitlich gestrecktes Kompensationsgeschäft. Nicht zuletzt aus diesem Grunde dürfte sich diese Art der Kreditierung in erster Linie auf die Erschließung von Rohstoffvorkommen konzentrieren. Es liegt im übrigen die Vermutung nahe, daß bei naturalen Kreditvereinbarungen eine Interessenidentität zwischen den Vertragspartnern schwerer herzustellen ist als bei rein monetären Beziehungen. 2. Mittelbare Investitionsbeteiligungen. Um die kapitalmäßige Verflechtung der RGW-Staaten voranzubringen, wurde Ende 1970 die Internationale Investitionsbank (IIB) gegründet. Hauptaufgabe der IIB ist die mittel- und langfristige Finanzierung von Investitionsprojekten, deren Realisierung im Interesse mehrerer RGW-Mitgliedstaaten liegt. Die Laufzeit der Kredite, die sowohl auf TR. als auch auf konvertible Währungen lauten können, beträgt zwischen 5 und 15 Jahren, die Zinssätze liegen zwischen 4 und 6 v.H. p.a., bei Krediten in konvertiblen Währungen werden sie jedoch den Sätzen der internationalen Kapitalmärkte angepaßt. Die IIB kann sich die erforderlichen Mittel für die Hergabe von Krediten — soweit die Einzahlungen auf das Grundkapital hierfür nicht ausreichen — durch Kreditoperationen auf internationalen Märkten, aber auch von der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) beschaffen. (Mit der Gründung der IBWZ wurde 1963 der bisher ernsthafteste Versuch unternommen, den Bilateralismus in den Handels- und Währungsbeziehungen der RGW-Staaten zu überwinden. Wichtigste Aufgaben der Bank sind nämlich die Durchführung der mehrseitigen Verrechnung der Außenwirtschaftsaktivitäten — vor allem des Außenhandels — der Mitglieder untereinander sowie die Kreditierung von kurz- und mittelfristigen Zahlungsbilanzgleichgewichten zwischen den Mitgliedern. Für jedes Mitgliedsland wurde zu diesem Zweck bei der Bank ein Verrechnungskonto eingerichtet, über das alle Handelsgeschäfte mit den übrigen RGW-Staaten täglich verrechnet werden. Damit entstehen Gläubiger- und Schuldnerpositionen nur noch zwischen der Bank und den Mitgliedsländern, nicht mehr aber zwischen den Handelspartnern untereinander. In der Handelswirklichkeit werden die Verträge zwischen den RGW-Partnern — darauf wurde bereits hingewiesen — nach wie vor ausschließlich zweiseitig abgeschlossen, so daß es für die IBWZ auch keine ökonomische [S. 1087]Basis für ihre Tätigkeit gibt. Es gibt — paradoxerweise — ein Tätigkeitsfeld, auf dem die IBWZ wie jede andere westliche Geschäftsbank aktiv ist, nämlich Bankgeschäfte in konvertiblen Währungen.) Die IIB tut sich bei der Vergabe von TR.-Krediten allerdings sehr schwer: Voraussetzung für die Gewährung eines TR.-Kredits ist eine vorherige Übereinkunft zwischen dem potentiellen Gläubiger und dem potentiellen Schuldner über die Lieferung bestimmter Güter auf Kreditbasis. Ein TR.-Kredit der IIB ist daher kein autonomer, sondern ein abgeleiteter Warenkredit. Die Einzahlungen der Mitgliedsländer in TR. auf das Grundkapital geben somit lediglich ihre Bereitschaft wieder, bis zu diesem Betrag Waren über das bereits vereinbarte Handelsvolumen hinaus an einen anderen RGW-Staat zu liefern. Welche Waren zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Preisen dann tatsächlich exportiert werden, muß auf dem Wege der bilateralen Plankoordinierung vereinbart werden. Die IIB ist somit primär ein Instrument zur Beschaffung konvertibler Währungen für ihre Mitgliedsländer. Von der zum Ende 1981 auf über 4 Mrd. US-$ geschätzten Netto-Verschuldung der beiden RGW-Bankinstitute (neben der IIB die IBWZ) dürfte der größte Teil auf die IIB entfallen. Allein zur Finanzierung der 2.750 km langen Erdgasleitung von Westsibirien zur sowjetischen Westgrenze hat die IIB auf westlichen Märkten Kredite von knapp 3 Mrd. US-$ aufgenommen. Die IIB hat in den Jahren von 1971 bis 1982 insgesamt Kredite im Umfange von über 3,7 Mrd. TR. vergeben. Sie finanzierte damit knapp 80 Projekte mit einer Bausumme von rd. 10 Mrd. TR. (Eigenfinanzierung: rd. 60 v.H.). Das größte Einzelprojekt war die genannte Gasleitung, die in den Jahren 1975 bis 1979 gebaut wurde; für sie hat die IIB einen Kredit in Höhe von 2,3 Mrd. TR. bereitgestellt (= 62 v.H.). Die übrigen Projekte verteilen sich auf den Rohstoffsektor (14 v.H.), Maschinenbau und Metallverarbeitung (11 v.H.), Metallurgie (6 v.H.), Chemie (3 v.H.) und sonstige Zweige (3,5 v.H.). VI. Der RGW-Wirtschaftsgipfel von 1984 Vom 12. bis 14. 6. 1984 fand in Moskau, nach einer fast 4jährigen Anlaufzeit, die „Wirtschaftsberatung der Mitgliedsländer des RGW auf höchster Ebene“ statt. Die Einberufung eines Gipfeltreffens wurde erstmalig auf der 34. Ratstagung im Sommer 1980 vom rumänischen Regierungschef vorgeschlagen. Das Treffen sollte noch im Herbst 1980, spätestens im Frühjahr 1981 stattfinden, darüber hinaus sollte für künftige Gipfeltreffen ein regelmäßiger Turnus von 5 Jahren festgelegt werden. Das rumänische Interesse konzentrierte sich auf höhere Erdölimporte aus der UdSSR zu Vorzugspreisen, ferner auf höhere Vertragspreise und andere ökonomische Anreize im gegenseitigen Handel mit Agrarerzeugnissen und Nahrungsmitteln und schließlich auf eine stärkere Einbeziehung rumänischer Produktionskapazitäten in die RGW-Industriekooperation. Als sowjetische Reaktion auf diesen rumänischen Vorstoß stellte Breschnew auf dem XXVI. Parteitag der KPdSU im Februar 1981 fest: „Das Leben selbst erfordert es, die Koordinierung der Pläne durch Abstimmung der gesamten Wirtschaftspolitik zu ergänzen. Auch Fragen wie die strukturelle Annäherung von Wirtschaftsmechanismen, der weitere Ausbau direkter Verbindungen zwischen den an der Kooperation beteiligten Ministerien, Vereinigungen und Betrieben sowie die Schaffung gemeinsamer Firmen stehen auf der Tagesordnung. Möglich sind auch andere Formen der Vereinigung unserer Anstrengungen und Ressourcen. Wie Sie sehen, Genossen, gibt es hier zahlreiche neue große Probleme. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn die führenden Repräsentanten der Bruderländer sie in nächster Zukunft kollektiv erörtern.“ In der jüngsten sowjetischen Integrationsliteratur wird von den RGW-Ländern gefordert, die nationale Struktur- und Investitionspolitik zu harmonisieren sowie die Maßnah
Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1985) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und…
DDR A-Z 1985
Arbeiterklasse (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die A. eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen werktätigen Schichten der Bevölkerung ausübt. Die führende Rolle der A. im Sozialismus/Kommunismus wird mit deren — im Gegensatz zum Kapitalismus (vorwiegend Industriearbeiter, die lohnabhängig in der unmittelbaren Produktion arbeiten und ausgebeutet werden) veränderten — Stellung im Produktionsprozeß, der Trägerschaft des fortschrittlichsten Klassenbewußtseins und der einzig wissenschaftlichen Weltanschauung begründet. Zusätzlich wird heute auch geltend gemacht, daß die A. den größten Teil aller materiellen Werte schaffe und den größten Teil der Bevölkerung ausmache. Im Parteiprogramm der SED von 1976 wird diese Einschätzung mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht: „Die Arbeiterklasse ist die politische und soziale Hauptkraft des gesellschaftlichen Fortschritts und die zahlenmäßig stärkste Klasse. Sie ist Träger der politischen Macht, sie ist eng mit dem sozialistischen Volkseigentum verbunden, sie produziert den größten Teil des materiellen Reichtums der ganzen Gesellschaft. Ihre Interessen bringen zugleich die Grundinteressen des ganzen Volkes zum Ausdruck.“ Dennoch bedürfe die A. auch selbst einer führenden Kraft, nämlich der kommunistischen Partei, in der sich ihre bewußtesten und fortschrittlichsten Mitglieder zusammenschließen. Im marxistisch-leninistischen Sprachgebrauch ist der Ausdruck „Arbeiterklasse“ in neuerer Zeit an die Stelle des Ausdrucks Proletariat getreten, mit der Marx ursprünglich die abhängigen Lohnarbeiter in der Maschinenfabrik des 19. Jh. bezeichnete. Der Ausdruck „Proletariat“ wird heute nur noch selten verwendet (vornehmlich in der Zusammensetzung „Diktatur des Proletariats“). Mit der Änderung der Terminologie sollte u.a. auch den soziologischen Veränderungen in der modernen Industriegesellschaft Rechnung getragen werden. Gleichzeitig ist aber der Begriff der A. als soziologische Kategorie inhaltlich verschwommen und konturlos geworden. Zur A. werden nicht nur die in der materiellen Produktion unmittelbar tätigen ungelernten, angelernten und Facharbeiter gezählt, sondern auch die Angestellten, die Dienstleistungen erbringen. Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten verrichten, sowie weite Teile der Intelligenz gerechnet. Auf diese Weise umfaßt die A. den größten Teil der erwerbstätigen Bevölkerung. Bei Analysen der sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung werden die „Arbeiter und Angestellten“ üblicherweise zu einer Gruppe zusammengefaßt. Im Statistischen Jahrbuch der DDR wird diese Gruppe folgendermaßen definiert: „Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis zu einem Betrieb, einer Einrichtung, einem Verwaltungsorgan, einer Produktionsgenossenschaft, zum Verband der Konsumgenossenschaften, zu einer sonstigen Genossenschaft (z.B. Rechtsanwaltskollegium), einer ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübenden Person stehen, das durch einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag begründet wurde.“ Aktionseinheit der Arbeiterklasse; Bündnispolitik; Klasse/Klassen, Klassenkampf; Sozialstruktur. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 52 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkomiteeSiehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die A. eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen werktätigen…