DDR A-Z 1985
Außenwirtschaft und Außenhandel (1985)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische Beziehungen, Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u.a.), die auswärtigen Kreditbeziehungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR gilt das Ah.-Monopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Aw.-Tätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweisen sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauf[S. 123]tragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel [MAH]; Kammer für Außenhandel [KfA]; Außenhandelsbetriebe [AHB] usw.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Die Aw. kann ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Aw.-Monopol umschließt das Valuta-, Transport- und Ah.-Monopol, das die staatliche Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Ah. bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat zugleich die Übereinstimmung von Ah. und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Aw.- bzw. Ah.-Monopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Aw.-Monopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf zentral- und bezirksgeleitete Kombinate (157 bzw. 66) festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Aw.-Politik angestrebt wird. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Aw. im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Aw.-Tätigkeit mehr auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Ah.), so erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen zu beschaffen. Vielmehr sollen vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum und die volkswirtschaftliche Effektivität durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig, wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung jedoch immer noch als unbefriedigend angesehen. Die nominell hohe Steigerung der Ah.-Verflechtung pro Kopf der Bevölkerung von 2.319 Valuta-Mark im Jahr 1970 auf 7.174 Valuta-Mark im Jahr 1980 ist nicht zuletzt auf das in diesem Zeitraum um rd. 56 v.H. gestiegene Ah.-Preisniveau zurückzuführen. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Ah.-Ländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwergängige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!) und die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR zuweilen ineffizienten Güteraustausch zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Aw.-Politik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre wichtigsten politischen Ziel — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige wirtschaftliche Aufgabe zu, über den Import den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Investitions- und Verbrauchsgütern zu decken. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik der SED-Führung ist das Bemühen der Aw.-Politik seit Beginn der 70er Jahre eindeutig darauf gerichtet, die Aw.-Beziehungen zur Durchsetzung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d.h. die Aw.-Politik ist gegenwärtig vor allem Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1981–1985) werden die Aw.-Beziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt VI.), als entscheidende Grundlage für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR betrachtet. Auf dieser Grundlage sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und den — im Plan an letzter Stelle genannten — westlichen Industriestaaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die angestrebten Formen praktischer außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den einzelnen politisch-geographischen Regionen von unterschiedlicher Art. Mit den westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden vor allem langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen; lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“, fixiert durch Rahmenkooperationsabkommen und Kooperationsverträge auf betrieblicher Ebene, entwickelt werden. Das Hauptgewicht [S. 124]bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt auch weiterhin bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Neben diesen traditionellen außenwirtschaftlichen Verkehrsformen ist seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im Bereich von Wissenschaft, Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“ und des „Programms für die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne für den Zeitraum 1986–1990“, stark in den Vordergrund gerückt. Besonders seit den weltweiten Rohstoffpreisverteuerungen hat die DDR ein starkes Interesse, ihre Rohstoff-, Brennstoff- und Energiebasis im RGW weiterzuentwickeln. Die im Plan 1981–1985 enthaltenen Mittel an Investitionsbeteiligungen im RGW sind vornehmlich für diesen Zweck vorgesehen. Die DDR gilt innerhalb des RGW als engagierter Befürworter der sozialistischen Integration. Die wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber den westlichen Industriestaaten führten unter anderem zum Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene bzw. auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen und danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die z. T. über mehrere Jahre laufen (in der Regel „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“), konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien, Schweden, den Niederlanden, Belgien und Dänemark (in dieser Reihenfolge) geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) sowie durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen intensiviert, an denen die DDR 1980 in 111 (1976: 168) Fällen beteiligt war. Dieser Rückgang gegenüber den Vorjahren ist nicht als Abwendung vom Markt, sondern als Schwerpunktbildung anzusehen. Zu den vielfältigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR mit Staaten der westlichen Hemisphäre läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Aw.-Beziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern (u.a. Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe) beziehen kann. Der Westhandel ist aufgrund dieser Entwicklung gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf seiten der DDR gekennzeichnet, der jedoch langsam abgebaut wird. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den kommunistisch regierten Staaten, vor allem den RGW-Mitgliedern, beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese mit den sozialistischen Ländern geschlossenen Handelsverträge sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1976–1980, 1981–1985) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus ist von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im RGW geschlossen worden. Die Integrationspolitik der DDR in und gegenüber dem RGW zeigt sich u.a. darin, daß sie, im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Hervorzuheben ist die Einstellung der Flugzeugproduktion (bereits seit Anfang der 50er Jahre), von Bereichen des Lokomotiv-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Das mit der ČSSR geplante Spezialisierungsgroßprojekt einer gemeinsamen Pkw-Produktion scheiterte vor allem an Finanzierungsschwierigkeiten und an nationalen Unabhängigkeitserwägungen. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, an denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und -verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in der UdSSR (Iljimsk-Kursk) usw. deuten jedoch auf eine stärkere Einbindung der DDR in die östliche Wirtschaftsregion hin (Internationale ➝Wirtschaftsverträge). III. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Aw. reformiert (Wirtschaft). Im Rahmen der bis etwa zum VI. Parteitag der SED (1963) praktizierten Aw.-Politik wurde der außenwirtschaftliche Bereich monetär und organisatorisch vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Ah.-Betrieben nahezu ausschließlich der Kontakt mit den Außenmärkten überlassen wurde. Hauptanliegen der damaligen Reformmaßnahmen war es nun, diese Trennung bei grundsätzlicher Beibehaltung des Aw.-Monopols zu überwinden. Zur Durchsetzung dieses Monopols ist eine Reihe von Organisationen und Institutionen notwendig, deren Funktionen sich z. T. im Laufe der Änderungen am Aw.-System gewandelt haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel [S. 125](MAH) — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Aw. wahrzunehmen hat (VO Außenhandel GBl. I, Nr. 35, 1976) und dem eine Reihe von Ah.-Organen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, Nr. 41, 1973) sind dies: die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Ah.-Betriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel (KfA), die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH, das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Die Ende der 60er Jahre geplanten Reformmaßnahmen des Aw.-Systems sollten das Aw.-Monopol effektiver gestalten. Im organisatorischen Bereich sollten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB erhalten. Diese Maßnahmen ließen sich aufgrund der befürchteten Aufweichung des Aw.-Monopols jedoch nicht realisieren. Erst gegen Ende der 70er Jahre gab es Auflockerungen im Aw.-System, die die bis dahin dominierende Position der zentral vom MAH angeleiteten AHB relativierte. Die Hauptform des gegenwärtigen AHB ist der juristisch selbständige, dem Kombinat bzw. Industrieministerium und dem MAH doppelt unterstellte Betrieb. Nach Vorstellung der DDR-Wirtschaftsorganisatoren entstehen mit der Einordnung der Exporte und Importe in die Verantwortung der Kombinate günstigere Bedingungen für die Steigerung vor allem des Exports. Tätigkeiten, die vorher vornehmlich in den Bereich der AHB gehörten, werden nun von AHB und vom Kombinat gemeinsam durchgeführt. Hierzu gehören Markt- und Preisarbeit, internationale Spezialisierung und Kooperation und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Gestaltung der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation, Entsendung von Fachkräften ins Ausland, Sicherung der Ersatzteilversorgung und Durchführung des Kundendienstes. Der Beitrag der Kombinate zur Lösung der außenwirtschaftlichen Aufgaben soll auch in der wirtschaftlichen Rechnungsführung wirksam gemacht werden. Den Kombinaten werden schrittweise staatliche Aufgaben und Auflagen für Valutaeinnahmen übergeben. Für mehr Valutaeinnahmen bzw. deren Sicherung sind neben Auslieferung und Produktion von Exportwaren die Generaldirektoren der Kombinate verantwortlich. Das Betriebsergebnis der den Kombinaten zugeordneten AHB wird jetzt in das einheitliche Betriebsergebnis der Kombinate einbezogen. Das einheitliche Betriebsergebnis als Summe der Erlöse aus abgesetzter Warenproduktion und von Exportstimulierungsmitteln ist bereits Ende der 60er Jahre eingeführt worden. Die Einbindung der Kombinate in den Aw.-Prozeß geht soweit, daß die Generaldirektoren die erwirtschafteten Exportgewinne für die Finanzierung der bei einzelnen Betrieben entstandenen Exportverluste einzusetzen haben. Nach wie vor schließen die AHB sogenannte Exportkommissionsverträge mit den jeweiligen Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der AHB erfolgen damit im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kombinate bzw. des Exportbetriebes. Die AHB arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Die Eigengeschäftstätigkeit von Exportbetrieben ist erweitert worden. Nachdem bis 1976 die Exporteigengeschäfte an Bedeutung verloren hatten, wurde ab 1978 die Eigengeschäftstätigkeit wieder belebt. Sie erstreckt sich unter bestimmten Umständen (vor allem Ersatzteilbeschaffung) auch auf die Importseite. Einem Kombinatsbetrieb darf die Eigengeschäftstätigkeit nur vom AHB übertragen werden. Die Zahl der ursprünglich rd. 30 AHB hat sich bis zum Jahre 1982 auf 60 AHB, davon der größte Teil kombinatseigen, erhöht (ohne Dienstleistungs- und Vertretergesellschaften). Im Bereich der Planung und Leitung der Aw. ist im Zuge der Reformen der 60er Jahre die Mengen- durch die kombinierte Wert-Mengenplanung abgelöst worden, wobei der Wertaspekt deutlich in den Vordergrund tritt, obwohl Valutaanrechte für Exportbetriebe seit Beginn der 70er Jahre nicht mehr eingeräumt werden. Die nachfolgend aufgeführten Kennziffern sind von den Betrieben zu berücksichtigen: Ex- und Importe in Mark und Valuta-Mark nach Wirtschafts- und Währungsgebieten und zu Betriebspreisen bzw. Importpreisen, fob, nach sozialistischem und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW und NSW). Das sozialistische Wirtschaftsgebiet wird planerisch weiter in Export in die Sowjetunion und andere sozialistische Länder gegliedert, das nichtsozialistische je nach Export- (Devisenländer, Verrechnungsverkehr, Bundesrepublik Deutschland, Berlin [West]) und Importtätigkeit (Planung wie Export, nur in VM und Importabgabepreis). Der Ex- und Import wichtiger Erzeugnisse ist in Mark (SW) und VM (NSW) sowie in Mengeneinheiten zu planen. In die Planung gehen auch Waren für Kompensationsgeschäfte ein. Wirtschaftspolitisch richtet sich die Planung auf eine stärkere Ablösung von Importen (u.a. aus dem NSW) und auf eine forcierte Exporttätigkeit. Der Gesamtcharakter der Aw.-Organisation in den 80er Jahren ist durch eine im Vergleich zum Vorjahrzehnt aufgelockerte Gestaltung des Ah.-Monopols gekennzeichnet. Zwar bleibt nach wie vor die [S. 126]Kontrolle über das MAH, doch steht dem die gestärkte Kompetenz der Kombinate, der Fachministerien und der bezirksgeleiteten Industrie entgegen. So werden wichtige ökonomische Grundparameter wie Preis und Menge von den Kombinaten festgelegt bzw. entscheidend mitgestaltet. Der „klassische“ AHB behält seine Existenzberechtigung dort, wo das Verkaufsprogramm heterogen und von einer Vielzahl von Produzenten gestaltet wird. Die von E. Honecker geforderte organische Verbindung von Produktion und Absatz im In- und Ausland durch Kombinate ist erst noch zu schaffen, nicht zuletzt wegen der Abgrenzungsprobleme zwischen Industrie und Ah. und dem durch die Planwirtschaft gegebenen Erfordernis, das Ah.-Monopol beizubehalten. IV. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung in der statistischen Berichterstattung der DDR ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Ferner werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Es ist darüber hinaus unmöglich, die exakte Ah.-Verflechtung (Anteil der Ex- und Importe am Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valuta-Mark (VM) eine Verrechnungsgröße darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekanntgegeben wird. Seit 1970 ist das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 59 v.H., der Ah.-Umsatz jedoch um rd. 303 v.H. (vgl. Tabelle 1) gestiegen; daraus kann eine zunehmende Ah.-Verflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden. Während der Ah.-Umsatz bis Ende der 60er Jahre real noch schneller als nominal stieg, haben die nominalen Wachstumsraten seit Anfang der 70er Jahre schneller als die realen zugenommen. Seit 1970 stieg das Ah.-Preisniveau insgesamt um 56 v.H., wobei sich die Exportpreise langsamer als die Importpreise erhöhten. Dadurch verschlechterten sich die realen Austauschverhältnisse — die terms of trade — im Ah. der DDR. Während die Handelsbilanz in den 60er Jahren überwiegend aktiv gestaltet werden konnte, so daß sich bis einschließlich 1972 ein kumulierter Handelsbilanzüberschuß von 6,8 Mrd. VM ergab, mußte die DDR von 1973 an in jedem Jahr Handelsbilanzdefizite hinnehmen. Diese Defizite sind zunächst durch eine Passivierung der Handelsbeziehungen mit westlichen Ländern entstanden. Sie wurden jedoch von 1975 an in erster Linie durch die Handelsbeziehungen mit der Sowjetunion verursacht. Allein im Zeitraum 1973–1976 bildete sich ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit in Höhe von insgesamt 14,855 Mrd. VM (Basis: laufende Preise), von 1976 bis 1980 erhöhte es sich auf rund 29 Mrd. VM, allein gegenüber der Sowjetunion auf 10 Mrd. VM. Damit einhergehend wuchsen auch die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber westlichen Ländern stark an (bis 1981 knapp 10 Mrd. US-$). Obwohl der Ah. — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Ah.-Monopol der DDR gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer planmäßig entwickelt werden. So sind zwar die in den langfristigen Perspektivplänen vorgesehenen Umsatzvolumina meist erreicht worden, jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v.H. (Plan 86 v.H.) und die Importe um 65 v.H. (Plan 57 v.H.) gestiegen waren, als auch für den abgelaufenen Fünfjahrplan für die Jahre 1971–1975. Einem Soll in Höhe von 160–170 v.H. stand ein Ist in Höhe von 186 v.H. gegenüber; dabei waren die über den Exportsteigerungen liegenden Importerhöhungen möglicherweise nicht eingeplant. Aus den Jahrplan- und -ergebnisdaten für 1976–1980 ist zu schließen, daß der Umsatzzuwachs von 61,5 v.H. unterhalb der Planvorgabe lag. V. Entwicklung der Waren- und Länderstruktur Die Warenstruktur des Ah. der DDR entspricht der einer hochentwickelten Volkswirtschaft (siehe Tabelle 2). Sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen dominieren Maschinen, Ausrüstungen und Transportmittel. Von geringerer Bedeutung sind bei den Exporten die Rohstoffe und Halbfabrikate; die Rohstoffabhängigkeit der DDR ist an dem [S. 127]hohen Importanteil dieser Warengruppe ablesbar. Die Gruppe der industriellen Konsumgüter und die der chemischen Erzeugnisse haben einen beachtlichen Exportwert erreicht. Die Warenstruktur im Handel mit den OECD-Ländern unterlag seit 1960 einem deutlich erkennbaren Wandel. Auf der Ausfuhrseite ist der gestiegene Anteil der Investitionsgüter und der immer noch hohe Anteil der Grundstoffe/Produktionsgüter hervorzuheben, der in etwa dem volkswirtschaftlichen Produktionsprofil entspricht. Auf der Einfuhrseite vollzogen sich mit der Zunahme des Investitionsgüteranteils und der Abnahme des Anteils der landwirtschaftlichen und Ernährungsgüter die deutlichsten Änderungen, die einen Funktionswandel im Westhandel der DDR signalisieren. Seine Funktion als „Lückenbüßer“ — vor allem bei Konsumgütern — ist zugunsten der Rolle eines Wachstums- und Produktivitätsfaktors aufgegeben worden. Die regionale Ah.-Entwicklung in den Jahren zwischen 1960 und 1980 ist besonders durch einen schnell anwachsenden Westhandel (+ 745 v.H.) und einen wesentlich geringeren Anstieg des Handels mit den sozialistischen Staaten gekennzeichnet (+ 478 v.H.). Diese Entwicklung ist Ausdruck des Strebens der Staatsführung der DDR, über den Westhandel den Bedarf an hochproduktiven Industrieanlagen und technisch-organisatorischem Know-how zu decken. Seit dem Anstieg der Rohstoffpreise im Jahre 1973, dem sich vergrößernden Defizit im Westhandel und einer daraus resultierenden restriktiven Einfuhrpolitik hat sich auch die Dynamik des Osthandels der DDR an die ihres Westhandels angepaßt. Daneben ist — preisbedingt — der Handel mit den Entwicklungsländern seit 1973 schnell angestiegen. Die Regionalstruktur des Ah. der DDR ist von einem hohen Anteil der sozialistischen Länder gekennzeichnet, der bis zu den starken Preisanhebungen im RGW im Jahre 1975 langsam abgenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt stieg der Anteil des Westhandels — zu laufenden Preisen bewertet — kontinuierlich an. Der relativ bescheidene Anteil des Handels mit den Entwicklungsländern in den 60er Jahren konnte auch in den 70er Jahren nicht wesentlich vergrößert werden, obwohl er absolut seit etwa 1974 rasch angewachsen ist. VI. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1981 wickelte die DDR rd. 38 v.H. des Ah. [S. 128]— das entspricht rd. 9,7 v.H. des Ah. der Sowjetunion — mit der UdSSR ab. Die Sowjetunion ist damit auch auf wirtschaftlichem Gebiet der wichtigste Partner der DDR. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR als Folge der Kriegsereignisse maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sowie den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege auch eine enge wirtschaftliche Bindung zwischen beiden Staaten herbeiführte. Gegenwärtig — vor allem nach Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen beiden Staaten im Oktober 1975 — gilt für die Parteiführung der DDR das Bekenntnis in der Direktive zum X. Parteitag der SED (1981): „Eine entscheidende Voraussetzung für die weitere stabile ökonomische und soziale Entwicklung in der DDR bildet die zielstrebige Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration mit der UdSSR und den anderen Bruderländern des RGW.“ (Protokoll des X. Parteitages …, Berlin [Ost] 1981, 2. Bd., S. 297). Der Außenhandel mit der UdSSR ist nach wie vor sehr hoch und weist, da wohl die UdSSR ihre Außenwirtschaftsaktivitäten verstärkt auch mit westlichen Ländern abwickelt, wertmäßig steigende Tendenz auf (vgl. Tabelle 5). Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR-UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Ah. ist — obwohl Veränderungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckt die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v.H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v.H. bei Walzstahl und Blechen. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: rund ein Viertel des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kommt gegenwärtig aus der DDR. Die herausragende Rolle der Investitionsgüterlieferungen der DDR kommt auch in dem hohen Anteil von rd. 70 v.H. an der Gesamtausfuhr der DDR in die UdSSR zum Ausdruck, dem ein Wert von 20 v.H. auf der Einfuhrseite gegenübersteht (1980). Bei den Einfuhren der DDR dominieren die Grundstoffe und Produktionsgüter mit einem Wert von rd. 50 v.H. Das für den Fünfjahreszeitraum 1981–1985 geschlossene Handelsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR ist auf eine Verbesserung der Warenstruktur gerichtet, wenn auch die starken Rohstoffsicherungsinteressen der DDR nicht zu verkennen sind. Das Abkommen sieht vor, ein — preisbereinigtes — Volumen von über 48 Mrd. Rubel im Fünfjahrplan[S. 129]zeitraum abzuwickeln. Die ursprünglich geplante Steigerung des Handels um 40 v.H. 1985 gegenüber 1980 wird wahrscheinlich überboten werden, da die bislang realisierten Steigerungsraten über den Planansätzen liegen. Hauptlieferposten der DDR sind Schiffe, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Werkzeugmaschinen, Hebe- und Fördermittel, Ausrüstungen für die chemische Industrie, bei Konsumgütern: Bekleidung, Möbel und Haushaltswaren. Hauptposten der UdSSR sind Pkws, Roh- und Grundstoffe wie Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Walzstahl, Zellstoff, Baumwolle, Aluminium, Schnittholz, Papier, Getreide. Nicht gesichert ist die ursprünglich zugesagte Liefermenge von 19 Mill.~t Erdöl pro Jahr. Eine verminderte Lieferung wäre mit erheblichen Preissteigerungen verbunden, die den finanziellen Spielraum der DDR weiter einengen würden. Neben Handelsabkommen, welche die Grundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, welche die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensivieren sollen. So sind seit 1964 zahlreiche Regierungs- und Ministerabkommen über Forschungs- und Produktionskooperation zur Spezialisierung und langfristigen Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen worden — davon mehr als die Hälfte seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Seit 1967 werden — als eine besondere Art der Zusammenarbeit — „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Um die engen Bindungen noch weiter zu vertiefen, wird die Angleichung der Planungssysteme beider Länder vorangetrieben. Dabei soll sowohl die Planung der Investitionen, des Arbeitsvermögens, der materiell-technischen Versorgung und des Ah. als auch der Aufbau des Kennziffersystems und die Untergliederung der Jahres-, Fünfjahr- und Perspektivpläne weitgehend abgestimmt werden. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des (1975 völlig neugefaßten; GBl. II, S. 238) „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR-UdSSR“ (PRK). Die DDR wird gegenwärtig von G. Schürer (SED), stellv. Vors. des Ministerrats und Vors. der Staatlichen Plankommission der DDR, die UdSSR von N. A. Tichonow, Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion, vertreten. Abwechselnd finden in beiden Staaten wenigstens 2 Tagungen pro Jahr statt, denen ein jeweils abgestimmter Arbeitsplan zugrunde liegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in den sog. Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen; Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung gemäß dem beiderseitigen Programm bis 1990. Bis Mitte 1982 tagte die Kommission 30mal. Auf der 30. Tagung wurden 16 Abkommen geschlossen. Das wohl bedeutendste betrifft die Errichtung einer Eisenbahnfährverbindung zwischen den Häfen Saßnitz und Klaipeda in der Litauischen SSR. Diese Linie hat den Vorzug vor der Errichtung einer Verbindung aus der Bundesrepublik Deutschland (Lübeck oder Kiel) in die Sowjetunion erhalten. Der Fährverkehr auf der neuen Linie soll im Jahre 1986 aufgenommen werden. Einen Schwerpunkt der Tagung stellte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energiewirtschaft dar. Die gemeinsame Nutzung der Braunkohletechnologie soll vorangetrieben werden. Generell sind eine Reihe von Maßnahmen darauf gerichtet, die Erzeugnisqualität von Investitions- und Konsumgütern zu verbessern. Ob die DDR — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren betrifft — ökonomisch von der UdSSR übervorteilt wird, läßt sich nicht eindeutig klären. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der terms of trade für die DDR, was die Behauptung von einer Preisausbeutung nicht stützt. Ferner macht die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR derartige Praktiken, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger Grund hierfür ist, daß die UdSSR inzwischen in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Werkzeugmaschinen, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein dürfte. Angesichts der hohen Kosten bei Förderung und Transport der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR seit Anfang der 60er Jahre jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Ein derartiger Beitrag wird seitdem von der DDR in Form von Investitionsbeteiligungen auch geleistet. Insgesamt waren hierfür im Zeitraum 1976–1980 8 Mrd. Mark vorgesehen. [S. 130]Die neuerliche Verschlechterung der terms of trade gegenüber der Sowjetunion ist im wesentlichen auf die stark angestiegenen Rohstoffpreise, vor allem für Erdöl, zurückzuführen. Die Gründe für das Handelsbilanzdefizit gegenüber der Sowjetunion in Höhe von 1,7 Mrd. VM sind vor allem hier zu suchen. Gegenwärtig (1980) hat die DDR für 19 Mill. Tonnen Erdöl (incl. Erzeugnisse) 1,42 Mrd. Rubel zu zahlen. Aufgrund von Investitionsbeteiligungen im RGW verfügte die DDR bis 1980 über ein Sonderkontingent in Höhe von rd. 5 Mill. Tonnen zu einem günstigen Preis in Höhe von 15 Rubel je Tonne Erdöl. Der Wegfall dieses Vorteils sowie die laufenden Preisanpassungen im RGW könnten zu mehr als einer Verdoppelung der Erdölrechnung der DDR führen. Das DIW schätzt für 1985 einen Tonnenpreis von gut 170 gegenüber 65 Transfer-Rubel im Jahre 1980. Dieser läge allerdings nach wie vor unter dem Weltmarktpreis, nach DDR-Angaben waren es in der Vergangenheit 40 bis 50 v.H. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Ah. wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte usw.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valuta-Mark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Ah.- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Ah.- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden können, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet (Exportpreis). Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt [S. 131]sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften sowie den Entwicklungsländern. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein vieldiskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 war vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d.h. die Preise auf der Grundlage der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Um die andauernde Abhängigkeit von den „kapitalistischen“ Weltmarktpreisen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden, ist deshalb häufig vorgeschlagen worden (z.B. J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dies scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weit reichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen usw.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW-(Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung/Währungspolitik, III. A.) die Basis bilden sollen. Da eine eigene weltmarktpreisunabhängige Preisbasis im RGW bisher nicht verwirklicht werden konnte, muß weiterhin von den Weltmarktpreisen ausgegangen werden. Angesichts der weltweiten Rohstoffpreisänderungen wurde jedoch eine Änderung des Berechnungsmodus vorgenommen. Bildeten sich die Basispreise im RGW bislang auf der Grundlage der Preise auf den Hauptwarenmärkten des dem jeweiligen Fünfjahrplan vorangehenden Fünfjahresabschnitts und waren diese Preise für die Fünfjahresperiode dann prinzipiell konstant, wurde von 1975 an von den durchschnittlichen Preisen auf den Weltmärkten der dem jeweiligen Planjahr vorangegangenen 5 Jahre ausgegangen. Dieser Berechnungsmodus schließt daher nunmehr jährliche Preisänderungen ein. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten sehen sich die Wirtschaftsfachleute der DDR in der Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs mit weiteren Problemen konfrontiert. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern wurden in den 50er und 60er Jahren die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d.h. auf dem Clearingwege, sowie über Kompensationen oder Switchoperationen beglichen. Seitdem wird auf der Grundlage von bilateralen Handels- oder Kooperations-(Rahmen-) Abkommen eine Zahlung in konvertibler Währung vorgenommen. Auch mit den RGW-Ländern wurden Zahlungstransaktionen bis 1964 vorwiegend auf bilateraler Ebene abgewickelt. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der nicht mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, vielmehr lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht überzeugend funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Ah.-Pläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Auch Zahlung in konvertibler Währung innerhalb des RGW — besonders für „harte“ Waren wie z.B. Rohöl — ist künftig keinesfalls ausgeschlossen und wird z. T. bereits praktiziert. Ulrich Diech Literaturangaben Absatzwirtschaft der Kombinate und Betriebe. Hrsg. P. Kohlert (u.a.). 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Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische…
DDR A-Z 1985
Außenpolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen, Klassenkampf). A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit nichtmilitärischen Mitteln bis zum „Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (als Fernziel). Aber auch die Zusammenarbeit mit nichtsozialistischen Staaten ist — als besondere Form dieses „Kampfes“ — in die Vorstellungen durchaus einbezogen. Diese außenpolitische Konzeption unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen (Strategie und Taktik), Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden und Mitteln revolutionärer A. Träger sind danach in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien organisiert und geführt wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem revolutionäre Befreiungsbewegungen und staatstragende Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (z.B. in Syrien, Irak, Angola, Kongo-Brazzaville, Äthiopien, Moçambique, Nikaragua) angesehen, die einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften und Gesellschaftssysteme propagieren (Entwicklungshilfe). Ferner wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den unabhängig gewordenen jungen Nationalstaaten der Dritten Welt, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Ähnlich wie in nichtsozialistischen Herrschaftssystemen auch, bestehen zwischen den ideologisch fixierten Grundlinien der A. der DDR und realpolitischen Erfordernissen der Tagespolitik Spannungen, die im Einzelfall nicht immer auflösbar sind, aber in der [S. 105]DDR auch nicht geleugnet werden. Diese Spannungen lassen sich nicht auf den schlichten Gegensatz Machtpolitik versus Ideologie reduzieren. Vielmehr spielen in konkreten außenpolitischen Aktionen der DDR stets beide Momente eine Rolle, freilich — entsprechend den außenpolitischen Sachzwängen — mit unterschiedlicher Intensität, d.h. in einem pragmatisch bestimmten, jedoch stets erfolgsorientierten Mischungsverhältnis. Wenn sich die DDR-Führung in bestimmten außenpolitischen Situationen „realpolitisch“ verhält, also auch dort ihren außenpolitischen Nutzen sucht, wo ideologische Rechtfertigungen nicht oder vorübergehend nicht greifen, so bedeutet dies insgesamt noch keinen Verzicht auf Ideologie als Motivations- und Legitimationsinstrument überhaupt. Unverändert großes Gewicht hat die Ideologie bei der Festlegung des Hauptzieles der A. der DDR, zumal hier weltanschauliche Prämissen und realpolitische Zwänge eine besonders enge Verbindung eingehen. Dieses Hauptziel besteht darin, „gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten die günstigsten internationalen Bedingungen für den sozialistischen und kommunistischen Aufbau zu sichern“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 66). Als „Hauptzentrum“ der Koordination der A. gilt dabei der Warschauer Pakt, vor allem die regelmäßigen Konferenzen seines Politischen Beratenden Ausschusses, sowie die bis 1982 jährlich mit Ausnahme des Jahres 1975 auf der Krim in der UdSSR durchgeführten Treffen aller, oder wie 1982, einiger „Führer der kommunistischen und Arbeiterparteien der Bruderländer“. Der von November 1982 bis Februar 1984 amtierende Generalsekretär Andropow hat die Tradition der Krim-Treffen 1983 nicht fortgesetzt. Bei der Durchführung dieser Hauptaufgabe gelten für die A. der DDR folgende Grundprinzipien: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis des „Prinzips des sozialistischen Internationalismus“ gestalten, der als „höhere Stufe“ des Proletarischen ➝Internationalismus verstanden wird. Dabei wird seit Gründung der DDR die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine abweichende Haltung ein — zu weitgehender Identifikation mit den außenpolitischen Zielen und Aktivitäten der UdSSR. Nach der Verfassungsrevision vom 7. 10. 1974 wird in Art, 6 Abs. 2 der zweiten Verfassung von 1968 das völkerrechtliche Verhältnis zur UdSSR erstmals auch verfassungsrechtlich normiert („… für immer und unwiderruflich … verbündet“). Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die Prinzipien der Friedlichen Koexistenz gelten, die sowohl einen Kooperations- als auch einen Klassenkampfaspekt enthalten. Wichtige außenpolitische Funktionen nehmen in erster Linie wahr: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel (MAH), das Ministerium für Nationale Verteidigung und die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständige Abteilung für Internationale Verbindungen des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED sowie die anderen Abteilungen, die sich speziell mit Fragen der „BRD und Westberlins“ befassen. Die außenpolitischen Befugnisse des Staatsrates, der von 1960 bis 1970 mehr als 30 internationale Verträge ratifizierte, sind nach der Verfassungsrevision von 1974 fast vollständig beseitigt bzw. auf die „Regierung“ der DDR, d.h. auf den Ministerrat, faktisch auf sein Präsidium, übertragen worden. Während das MfAA außenpolitische Entscheidungen „vorbereitet“ und „durchführt“ sowie für alle Ministerien eine außenpolitische Koordinierungsfunktion ausübt, werden alle wichtigen Entscheidungen auf außenpolitischem Gebiet im 18köpfigen (Vollmitglieder) Politbüro des ZK der SED getroffen (Stand: 31. 12. 1983). Damit ist die für Herrschaftssysteme sozialistisch-kommunistischer Prägung charakteristische Zweigleisigkeit der A. — durch Staats- und Parteiorgane — institutionell verankert. Zweigleisigkeit bedeutet hier, daß — soweit möglich — offizielle Beziehungen traditionellen Typs zu den Organen des anderen Staates unterhalten und gleichzeitig Parteibeziehungen zu den jeweiligen kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien, auch wenn diese nicht an der Regierung beteiligt sind, gepflegt werden. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nahm die außenpolitische Aktivität der DDR — vor allem bis zur diplomatischen Anerkennung durch die Mehrzahl der UN-Mitglieder Ende 1972/Anfang 1973 (Diplomatische Beziehungen) — vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer, kultureller und sport-politischer Ebene an und entwickelte die unterschiedlichsten, den besonderen Gegebenheiten des Ziel-Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität waren bis zu diesem Zeitpunkt neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und der volkseigenen Handelsorganisationen (vor allem volkseigener Außenhandelsbetriebe [AHB]) im Ausland. [S. 106]Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienten ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer (Parlamentarier-)Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche und kulturelle Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachige Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen trieb die DDR eine technisch sowie finanziell aufwendige und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielten die etwa 50 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees (Stand: 31. 12. 1983) mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen oblag vor allem die Kontaktpflege zu kapitalistischen Staaten und Staaten der Dritten Welt. Diese Vereinigungen und die entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern sollten von der Gesamtentwicklung der DDR ein positives Image verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele werben. Die SED versprach sich davon vor allem günstige Auswirkungen auf die Erreichung ihres damaligen außenpolitischen Hauptzieles: der diplomatischen Anerkennung. Bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 war die A. der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von spezifischen Zielsetzungen bestimmt, d.h. die Deutschlandpolitik war wichtigstes Aktionsfeld der A. der DDR (Deutschlandpolitik der SED). In beiden Teilen Deutschlands waren entgegengesetzte Vorstellungen über die politische Gestalt eines wiedervereinigten Deutschland entwickelt worden. Die DDR vermochte jedoch ihren Anspruch auf uneingeschränkte Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland nicht durchzusetzen. Ferner hat die SED-Führung gerade in der Frage der deutschen Nation einen schwankenden Kurs verfolgt (Nation und nationale Frage), d.h. ihre Deutschlandpolitik blieb lange Zeit von widersprüchlichen Aussagen und Positionswechseln in dieser zentralen Frage der politisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik bestimmt. Die A. wurde daher im Zeitraum vor dem Grundlagenvertrag in entscheidendem Maß von deutschlandpolitischen Überlegungen geformt, auch wenn sie regional und politisch über den europäischen Raum hinauswirkte. Mit der Absage der SED an die Vorstellung einer einheitlichen deutschen Nation 1970, wie sie sich u.a. in den offiziellen Reaktionen auf die Regierungserklärung der kleinen Koalition vom Oktober 1969 zeigte, und nach der ersten Anerkennungswelle Anfang der 70er Jahre hat die Deutschlandpolitik ihr überragendes Gewicht innerhalb der A. der DDR eingebüßt und ist — wie die SED immer wieder betont — gleichrangiger Bestandteil ihrer gesamten A. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die DDR nach der Regierungsübernahme der kleinen Koalition 1969 ihr Ziel der (de-facto-)Anerkennung als souveräner Staat, insbesondere durch die innerdeutsche Vertragspolitik der folgenden Jahre, als erreicht ansehen konnte. In der außenpolitischen Praxis blieb freilich nach wie vor die Deutschlandpolitik ein wichtiges Aktionsfeld für die SED. II. Das Verhältnis zur UdSSR Bis zur Übertragung der staatlichen Souveränität durch die UdSSR mit deren Note vom 25. 3. 1954 war die A. der DDR direkt durch die Besatzungspolitik der Sowjetunion bestimmt. Entgegen Behauptungen der SED-Führung und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht kann erst das Datum dieser sowjetischen Erklärung als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR als formal souveräner Staat anzusehen ist. Die von sowjetischer Seite stets — zuletzt beim Abschluß des Viermächte-Abkommens über Berlin — geltend gemachten Vorbehalte haben jedoch den Charakter von Souveränitätsbeschränkungen, auch wenn dies von der SED bestritten wird. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächte-Konferenz (28. 9.–3. 10. 1954), auf der die Westmächte das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen uneingeschränkt unterstützten, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, wurde am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird. Dieser Vertrag sollte die Souveränität der DDR erneut bekräftigen. Gleichzeitig löste die UdSSR das Amt ihres „Hohen Kommissars“ in der DDR auf. Der [S. 107]Art. 1 Abs. 2 des Vertrages übertrug der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin [Ost] 1956, S. 281). Der Vertrag regelte u.a. (bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957) die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. (Seitdem werden die in der DDR stationierten Teile der sowjetischen Armee als Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD] bezeichnet.) Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1 Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige DDR hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. und 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0,8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Zeit zwischen dem V. und VI. Parteitag der SED (1958–1963) ist eine Phase besonders enger Beziehungen zur Sowjetunion. Deren Deutschlandpolitik war nach der Machtkonsolidierung Chruschtschows darauf gerichtet, in einem erneuten Anlauf sowohl das Berlin-Problem als auch — durch Aufwertung und Ausweitung der internationalen Anerkennung der DDR — die deutsche Frage im Sinne der sowjetischen weltpolitischen Interessen zu lösen. Die DDR hat in ihrer A. das Berlin-Ultimatum Chruschtschows, die sowjetische Friedensvertrags -Politik, aber auch die Haltung der Sowjets auf der Genfer Abrüstungskonferenz (1959) ohne Einschränkung unterstützt. Der Bau der Mauer in Berlin, der mit vollem Einverständnis und Förderung durch den Warschauer Pakt erfolgte, markierte den Höhepunkt einer Entwicklung, die von weitreichender Übereinstimmung der außenpolitischen Interessen von DDR und UdSSR bestimmt war und sich — in dieser Form — bis in die Gegenwart nicht wiederholt hat. Chruschtschows Rede auf dem VI. Parteitag der SED 1963, mit der er auch „parteioffiziell“ das Ende der von der Sowjetunion ausgelösten Berlin-Krise und der Auseinandersetzungen um einen Friedensvertrag verkündete, warf für die A. der DDR neue Fragen auf. Die Abschließung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die beginnenden Wirtschaftsreformen usw. hatten zu einer Stabilisierung des Herrschaftssystems in der DDR geführt. Vor diesem Hintergrund kam es 1964 zu einer neuen vertraglichen Festlegung des Verhältnisses zwischen der DDR und der Sowjetunion. Die SED-Führung bezeichnete den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen (1.) „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ ihrer A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen hätten. Er sollte „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben. In seinen Kernsätzen bekräftigt der Vertrag die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Pakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — Berlin (West) als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in West-Berlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „hohen vertragschließenden Seiten“ erklärten ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden könne. Die UdSSR behielt sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hatte eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutete dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schuf, die über die des Warschauer Paktes hinausgingen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR. Darüber hinaus bedeutete dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bis dahin verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel (Art. 5 Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einer[S. 108]seits ist die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte im sowjetischen Einflußbereich einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden worden; andererseits erhielt sie jedoch durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen ideologischen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR konnten jedoch nicht Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des osteuropäischen Paktsystems und in der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der politischen Abhängigkeit der Führungsgruppe der SED von der KPdSU führten Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuteten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert wurden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z.B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar hatte die Schwächung des sowjetischen Parteichefs durch den Ausgang der Kuba-Krise auch negative Rückwirkungen auf sein „Durchhaltevermögen“ in der Berlin-Politik — das Berlin-Ultimatum wurde schließlich sang- und klanglos aufgegeben und offiziell als überflüssig nach dem Mauerbau bezeichnet —, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Andererseits sind die Vorbereitungen des für Herbst 1964 geplanten Besuches von Chruschtschow in der Bundesrepublik Deutschland kritisch bis ablehnend diskutiert worden. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Danach haben sich jedoch die Beziehungen zur VR China ständig verschlechtert und erreichten Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre einen absoluten Tiefpunkt. Die SED-Führung hatte sich ohne Vorbehalte den sowjetischen Standpunkt zu eigen gemacht. Die Außen- und Innenpolitik Pekings wurde als „antisowjetisch“, „unmarxistisch“, „revisionistisch“ und „chauvinistisch“ bezeichnet (Maoismus). Zwar wurden weiter diplomatische Beziehungen unterhalten und jährlich Protokolle über den Handelsaustausch unterzeichnet, jedoch wurde die VR China von der SED nicht mehr uneingeschränkt als sozialistischer Staat anerkannt: die Existenz sozialistischer Produktionsverhältnisse in China ist im Widerspruch dazu jedoch nie bestritten worden. Als Folge der seit etwa 1981 verminderten Spannungen zwischen der UdSSR und der VR China haben sich auch die staatlichen Beziehungen zwischen der DDR und der VR China deutlich verbessert. Auf dem 5. Plenum des ZK der SED (25.–26. 11. 1982) ist zum ersten Mal seit 20 Jahren mit keinem Wort Kritik an der Politik der KP Chinas geübt worden. Vielmehr kündigte die SED-Führung an, sie unternähme — auf der Grundlage des Prinzips der friedlichen Koexistenz — „konstruktive Schritte“ zur Normalisierung des bilateralen Verhältnisses. Eine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen zwischen SED und KP Chinas ist jedoch vorläufig nicht zu erwarten. Die DDR sieht nach wie vor in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz. Zwar hat sie weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch in den 60er Jahren ihre einseitige Forderung nach Umwandlung von Berlin (West) in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten bestand und besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der A. der DDR: Jede Entspannung in Europa darf den territorialen und politischen Status quo nicht in Frage stellen. Diesem Grundsatz entsprechend hat die DDR während der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1973–1975), während der Belgrader (Oktober 1977 — März 1978) und auf der Madrider Folgekonferenz (November 1980 bis September 1983) die sowjetische Konferenzdiplomatie uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere die erfolgreichen Versuche der sowjetischen Konferenzstrategie, im Abschlußdokument der KSZE (1975) neben der Möglichkeit einer einvernehmlichen, d.h. friedlichen Änderung bestehender Grenzen (Prinzip I) die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ (als Prinzip III) [S. 109]aufzunehmen, haben die volle Zustimmung der DDR gefunden. Die kompromißlose Bejahung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR 1968 lag im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED. Mögliche Rückwirkungen auf die Deutschlandfrage (Unterbrechung der Verhandlungen zwischen Bonn und Moskau über einen Gewaltverzichtsvertrag und der damals ins Auge gefaßten innerdeutschen Annäherung) wurden dafür in Kauf genommen. In den letzten Jahren vor der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 war im Verhältnis zur UdSSR jedoch offenbar eine Veränderung eingetreten, die im Westen als Versuch einer begrenzten Emanzipation der DDR von der Sowjetunion gedeutet worden ist. Das Bemühen Ulbrichts, die Interessen der DDR auch gegenüber der UdSSR stärker zur Geltung zu bringen, zeigte sich deutlich während der Bundespräsidentenwahl im März 1969, der letzten in Berlin (West), als die SED-Führung im Gegensatz zur UdSSR eine schwere Berlin-Krise in Kauf nahm, während Moskau offenbar einen Konflikt mit den Westmächten zu Beginn einer neuen, eigenen Entspannungsoffensive zu vermeiden suchte. Auch während der Vorbereitungen und in der ersten Phase der Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin schien die DDR eher einer Konfliktstrategie zu folgen, als die Anstrengungen Moskaus zu unterstützen, mit den Westmächten (über Berlin) zu einem vertraglich ausgehandelten Modus vivendi zu gelangen. Westliche Beobachter haben die Ablösung Ulbrichts u.a. auf dessen Widerstand gegen die neue sowjetische Europa- und insbesondere Berlinpolitik zurückgeführt. Unter der Führung Honeckers ist wieder eine nahezu vollständige Unterordnung unter die Außenpolitik der UdSSR zu beobachten. Die vertragliche Grundlage des gegenwärtigen Verhältnisses zwischen beiden Staaten bildet der (2.) „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975. Obwohl die Laufzeit seines Vorgängers vom 12. 6. 1964 (20 Jahre) noch nicht beendet war, hielten es beide Parteiführungen offenbar für notwendig, nach Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ende Juli/Anfang August 1975 in Helsinki die völkerrechtliche Fixierung ihrer Beziehungen den veränderten Bedingungen anzupassen. In dem Vertrag von 1975 fehlt nunmehr jeder gesamtdeutsche Bezug. Die Betonung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus ist an die erste Stelle, im Unterschied zum Vertrag von 1964, noch vor die Aufzählung der Grundsätze der staatlichen Souveränität getreten. Die noch 1964 und in Verträgen mit einzelnen Warschauer-Pakt-Staaten 1967 verwendete Formulierung von der „besonderen“ bzw. „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ taucht nicht mehr auf, dafür wird — wenn auch in dem westlichen Rechtsstandpunkt widersprechenderweise — auf das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 rekurriert, wenn die künftige Politik gegenüber Berlin (West) angesprochen wird. Die in Art. 6 fixierte Grenzgarantie („Unantastbarkeit“) erstreckt sich auf alle Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes, nicht nur auf die der beiden Vertragspartner. Überraschenderweise werden die Grenzen zu Berlin (West) nicht besonders erwähnt, vielmehr so behandelt, als ob sie auch Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland seien. Im Gegensatz zum Warschauer Vertrag und dem zweiseitigen Vertrag von 1964 ist 1975 jede regionale Begrenzung des Bündnisfalls entfallen, was bedeutet, daß die Nationale Volksarmee künftig auch an der sowjetisch-chinesischen Grenze eingesetzt werden könnte. Allerdings ist diese Begrenzung auch schon in einigen früheren bilateralen Verträgen der UdSSR und der DDR mit osteuropäischen Staaten aufgegeben worden. Von Bedeutung ist schließlich, daß der Vertrag von 1975 nichts über die Aufhebung (Aussetzung?) der Verträge von 1964 und 1955 aussagt. Gilt also der völkerrechtliche Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ (Das später erlassene Gesetz geht dem älteren vor) oder hat sich die UdSSR den Rückgriff z.B. auf die gesamtdeutschen Bezüge der früheren Verträge bewußt offengelassen? Insgesamt bringt der neue Vertrag im Rahmen der sowjetischen Deutschlandpolitik eine beträchtliche völkerrechtliche Aufwertung und Anerkennung der Interessen der DDR, wie sie insbesondere auch in der neu aufgenommenen Konsultationsklausel des Art. 9 zum Ausdruck kommt. Das Verhältnis DDR-UdSSR wird gegenwärtig von folgenden Hauptfaktoren bestimmt: An der politischen Abhängigkeit der DDR von ihrer Garantiemacht Sowjetunion hat sich nichts geändert. Dies zeigt sich u.a. darin, daß die SED-Führung ihre außenpolitischen Ziele nur in enger Abstimmung und mit offener oder stillschweigender Billigung des Kreml verfolgen kann und will. Darüber hinaus jedoch hat sich der Prozeß der Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit auf allen Gebieten fortgesetzt. Beide Staaten sind (Stand: Februar 1983) durch rd. 500 Regierungsabkommen, Ministervereinbarungen, Abkommen und Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Organisationen, Einrichtungen und Institutionen miteinander verbunden (davon allein 160 Regierungsabkommen auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet). Dieser hohe Verflechtungsgrad wäre nicht ohne Schaden auch für den größeren Partner reduzierbar. Letztlich ist die DDR aufgrund der ungelösten deutschen Frage gerade in der Europa- und Deutschlandpolitik der Sowjetunion deren wichtigster Verbün[S. 110]deter, über und mit dem — unter Anerkennung und Ausnutzung der spezifischen, deutschlandpolitischen Interessen der DDR — auf die Politik des westlichen Bündnisses, nicht zuletzt auf die NATO-Politik der Bundesregierungen Einwirkungsversuche unternommen wurden und werden. An diesen objektiven, die bilateralen Beziehungen bestimmenden Bedingungen hat der Tod von Generalsekretär Breschnew (10. 11. 1982) nichts geändert, auch wenn dessen enges, persönliches Verhältnis zu Generalsekretär Honecker ein nicht zu unterschätzender Faktor in den bilateralen Beziehungen gewesen sein dürfte. Das erste Treffen Honeckers mit dem Nachfolger Breschnews, Andropow, am 20. 12. 1982, der Besuch des sowjetischen Außenministers Gromyko im Januar 1983 in der DDR und der offizielle Besuch einer Partei- und Regierungsdelegation unter Leitung Honeckers in der Sowjetunion (3.–7. 5. 1983) haben bereits gezeigt, daß der Wechsel an der Spitze der sowjetischen Parteiführung das Verhältnis DDR-UdSSR keinesfalls negativ beeinflußt hatte. Dies bestätigte sich erneut nach dem Tod Andropows am 9. 2. 1984. Auch unter dem neuen Generalsekretär der KPdSU Tschernenko hat die SED bisher ihre herausgehobene Position als Bündnispartner der Sowjetunion und ihren — freilich begrenzten — außenpolitischen Spielraum behaupten können. III. Das Verhältnis zu anderen sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhr eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Berlin (Ost) wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt, obwohl sich die SED-Führung anfangs einer Abtretung deutscher Ostgebiete an Polen widersetzt hatte. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern Osteuropas ist bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokollen über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen worden (Außenwirtschaft und Außenhandel). Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, und 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) haben ihren ständigen Sitz in Berlin (Ost). Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen, unter anderen: DDR-UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR-ČSSR (1. 12. 1951), DDR-Polen (10. 11. 1951), DDR-Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der Integration, eine Art „Supranationalität“ im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten, blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der wirtschaftlichen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften, von der sie sich angesichts ihres industriellen Entwicklungsniveaus Vorteile verspricht. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW, lehnt allerdings jede Form von „Supranationalität“, d.h. auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen, als unvereinbar mit der sozialistischen Souveränität ab. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), dem sie von Anfang an angehörte. Formal, jedoch nicht tatsächlich, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) um[S. 111]benannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (Sitz Moskau) unterstellt. Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas aus dem Jahr 1957 zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen innerhalb des Paktes — bis zum Ausbruch der Unruhen in Polen im Sommer 1980 — eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 sprach von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des seit Mitte der 60er Jahre zu beobachtenden Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die vollständige Einbindung der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager insofern zur Folge gehabt, als Ulbricht insbesondere in den Jahren 1968–1971 z. T. erfolgreich versuchte, über das östliche Allianzsystem eine Kontrolle der Politik vor allem der kleineren Paktmitglieder gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Der außenpolitische Entscheidungsspielraum der DDR ist jedoch aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Das wurde gerade seit 1969 deutlich, als die UdSSR in der Phase der eigenen Annäherung an die Bundesrepublik den Warschauer Pakt als Disziplinierungsinstrument gegen westpolitische Alleingänge der anderen Mitglieder einsetzte. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die DDR, Polen und die ČSSR von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen, so die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 auch mit Bulgarien. Diese Verträge sollten vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprachen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zwar in diesen Verträgen nicht explizit als potentieller Aggressor genannt (der Warschauer Vertrag als sog. „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln war sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wurde. In allen Verträgen wurde ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn, der darauf überhaupt keinen Hinweis enthält, ist in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt worden, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern sich die Vertragstexte überhaupt auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands beziehen, wurde sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine mögliche Vereinigung beider deutscher Staaten auch nicht indirekt erwähnt. In allen Verträgen wurde als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. Berlin (West) wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR verstand diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den Status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). Sie sollten ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sah die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ gegen die mit der Ostpolitik der Großen Koalition in Bonn verbundene Befürchtung an, zwischen den beteiligten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland könnten sich im Zuge dieser Politik Sonderverhältnisse an der DDR vorbei entwickeln. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonten, boten sie der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die — in der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten des Nachbarstaates. Die „Präventivfunktion“ dieser Verträge hatte für die SED seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland und der ihm folgenden internationalen diplomatischen Anerkennung an Bedeutung verloren. Inzwischen hat die DDR-Führung im Jahr 1977 mit Ungarn (24. 3.), mit Polen (28. 5.), mit Bulgarien (14. 9.) und der ČSSR (3. 10.) neue Verträge über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ nach dem Vorbild des Vertrages mit der UdSSR vom 7. 10. 1975 geschlossen. Diese Verträge traten an die Stelle der noch nicht abgelaufenen aus dem Jahr 1967. Gemeinsames Merkmal dieser Verträge ist, daß in ihnen nunmehr jeder Bezug auf die Überwin[S. 112]dung der Spaltung Deutschlands fehlt, allerdings auch Angriffe auf den „westdeutschen Militarismus und Revanchismus“ in ihnen nicht mehr enthalten sind. Einen Sonderfall stellte das Verhältnis der DDR zu Rumänien dar. Rumänien hatte sich seit 1962 sowjetischen Integrationsbestrebungen im Rahmen des RGW widersetzt, weil es darin Nachteile für seine Volkswirtschaft befürchtete. 1967 hatte es als erstes sozialistisches Land Osteuropas diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, ohne die vorherige völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Bonn zur Vorbedingung zu machen. Darüber war es zu einer öffentlich ausgetragenen scharfen Kontroverse zwischen der SED und der rumänischen Parteiführung gekommen. Die rumänische KP hatte sich ferner 1968 an der Intervention der übrigen Staaten des Warschauer Paktes in der ČSSR nicht beteiligt und diese Aktion auch öffentlich mißbilligt. Die in dieser Politik zum Ausdruck kommenden unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität sowie über die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zwischen Rumänien und den übrigen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages (einschließlich der UdSSR) führten u.a. dazu, daß ein Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen DDR und Rumänien zwar im Oktober 1970 paraphiert, aber erst im Mai 1972 unterzeichnet wurde. Seine Bestimmungen gleichen — bis auf geringfügige Abweichungen — denen der Verträge des Jahres 1967. Schon damals waren polemische Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland vermieden und auf eine besondere Bezugnahme auf die deutsche Wiedervereinigung verzichtet worden. Lediglich in Art. 10 wurde die „Herstellung normaler gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechts“ gefordert. Unter diesem Aspekt bedurfte der Vertrag von 1972 auch keiner Erneuerung, als Honecker im Februar 1977 zu einem Staatsbesuch nach Rumänien und Ceauşescu im Juni des gleichen Jahres zu einem Gegenbesuch in die DDR reisten. Die mit Rumänien zunächst aber fortbestehenden Differenzen wurden erneut anläßlich des Besuches des Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, in Bukarest im Frühjahr 1978 deutlich. Zum Nahostproblem, in der Abrüstungspolitik, zum proletarischen Internationalismus und in der Chinafrage gibt es gegenwärtig keine volle Übereinstimmung der Ansichten. Diese Differenzen bestehen auch nach dem letzten Freundschaftsbesuch Honeckers im Juni 1980 in Bukarest fort, sind jedoch im Zuge einer deutlichen Verbesserung der bilateralen Beziehungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 nicht zum Anlaß öffentlicher Auseinandersetzungen gemacht worden. Dies zeigte sich anläßlich des Freundschaftsbesuches des Ministerratsvorsitzenden Stoph im November 1982 in Rumänien, als z.B. der Standpunkt der Bukarester Parteiführung in der europäischen Abrüstungspolitik, die entgegen Moskauer Vorstellungen Rüstungsbegrenzung in West und Ost anstrebt, indirekt Eingang in das Abschlußkommuniqué fand. Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ hat die DDR auch mit der Mongolischen Volksrepublik (6. 5. 1977) und mit der Sozialistischen Republik Vietnam (4. 12. 1977) abgeschlossen, die jedoch beide keinerlei militärische Beistandsverpflichtungen enthalten. Hervorzuheben ist hierbei, daß im Vertrag mit Vietnam auch kein Bezug auf die erfolgreich erkämpfte Wiedervereinigung Vietnams genommen wird, Hanoi also durch diese „Nichterwähnung“ den Standpunkt der SED-Führung in der nationalen Frage politisch unterstützt. Ein gleiches Entgegenkommen ist von einem anderen kommunistisch regierten Land, Nord-Korea, nicht gezeigt worden. Während einer längeren Asienreise des Staatsratsvorsitzenden Honecker im November und Dezember 1977, in derem Verlauf er auch politische Gespräche mit Kim Il Sung, dem nordkoreanischen Parteichef, führte, unterblieb die Unterzeichnung eines politischen Paktes offenbar wegen nicht überbrückbarer Differenzen in der Frage, wie auf die von Nord-Korea angestrebte Wiedervereinigung des Landes eingegangen und dabei der Standpunkt der SED-Führung in der deutschen Frage berücksichtigt werden sollte. Eine Analyse der Vertragspolitik der DDR-Führung ergibt einige Besonderheiten, die die A. der SED gegenüber dem und im sozialistischen Lager charakterisiert. Die wichtigsten sind: 1. Im Vertrag mit Polen sprechen sich beide Parteien auch gegen die friedliche Veränderung der Grenzen in Europa aus („Unveränderlichkeit“). Die implizite völkerrechtliche Absage auch an eine friedliche Wiedervereinigung Deutschlands blieb freilich bisher ein Einzelfall und trägt den besonderen Interessen Polens Rechnung, 2. In den Verträgen mit Ungarn, Bulgarien und der Tschechoslowakei wird in den Präambeln die Breschnew-Doktrin („gemeinsame internationalistische Pflicht“ zum „Schutz der sozialistischen Errungenschaften“) ausdrücklich bekräftigt. In den Verträgen mit Polen, der Mongolei und Vietnam fehlt die Bestimmung „gemeinsam“. Geographische Distanz und polnische Vorsicht gegenüber militärischen Hilfeleistungen aus der DDR mögen dafür maßgebend gewesen sein. 3. Die Konsultationsklauseln in allen Verträgen — außer in denen mit Polen und Vietnam — wurden qualifiziert; bisher standen sie nur in den Verträgen mit der UdSSR und Bulgarien. 4. Die erstmals im Vertrag mit der UdSSR enthaltene Formel von der „Annäherung der sozialistischen Nationen“ findet sich jetzt auch in den jüng[S. 113]sten Verträgen mit den osteuropäischen Ländern (Ausnahme wieder: Rumänien), in leicht abgeschwächter Form, ferner im Vertrag zwischen der DDR und Polen. Hanoi und Ulan-Bator konnten dem offenbar (noch) nicht zustimmen. Besonders in diesen Bestandteilen der Vertragstexte kommt das Bestreben der SED-Führung zum Ausdruck, den Prozeß der politischen Integration der sozialistischen Staatengemeinschaft — zumindest verbal-propagandistisch und normativ-präjudizierend — voranzutreiben und auf diese Weise allen Erwartungen im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands einen Riegel vorzuschieben. Diese Vertragspolitik gegenüber den Partnern im Warschauer Pakt ist in den Jahren 1979–1983 von einer intensiven Politik der Begegnungen, Konsultationen und zusätzlicher Kooperationsvereinbarungen auf allen Ebenen ergänzt und ausgefüllt worden. Es kam zu zahlreichen Gipfeltreffen der Ersten Sekretäre der kommunistischen Parteien; dabei ist unverkennbar, daß sich die A. der DDR vor allem auf die ČSSR und die VR Ungarn konzentrierte. Ungarn ist bisher, aufgrund seiner — im Vergleich mit anderen RGW-Staaten — weitreichenden Wirtschaftsreformen, mit seinen ökonomischen Problemen vor allem im Westhandel relativ gut fertig geworden. Neben Bulgarien ist Ungarn heute das RGW-Land mit den geringsten Hartwährungsschulden. Eine Verbesserung der Beziehungen zu Budapest bot sich daher nicht zuletzt aus außenhandelspolitischen Gründen für die DDR an. Die ČSSR, als Nachbar Polens, war von den dortigen innenpolitischen Vorgängen ebenso betroffen wie die DDR; der Aufbau einer gemeinsamen Abwehrfront gegen Rückwirkungen der polnischen Entwicklung lag daher im Interesse auch der SED-Führung. Darüber hinaus wurde die ČSSR als industriell vergleichbar hochentwickeltes Land auch unter handels- und kooperationspolitischen Aspekten in dem Maße noch wichtiger, als in den Wirtschaftsbeziehungen mit Polen die Schwierigkeiten zunahmen. Die Beziehungen der DDR zur VR Polen werden offiziell von „brüderlicher Solidarität“ bestimmt. Die Medien der DDR haben jedoch von Anfang an, also seit dem Sommer 1980, die Entstehung unabhängiger Gewerkschaften in Polen scharf kritisiert und die unentschlossene, auf Ausgleich bedachte Führung der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP) zu energischem Eingreifen, d.h. zur gewaltsamen Auflösung der „Solidarität“, gedrängt. Die SED-Führung hat zwar die Installation einer Militärdiktatur durch General Jaruzelski im Dezember 1981 als notwendig bezeichnet, weil sich die PVAP in Selbstauflösung befand; doch dürften die nicht zuletzt auch ideologischen Konsequenzen dieses bisher im kommunistischen Machtbereich einmaligen Vorgangs — Ausübung der Macht nicht durch die kommunistische Partei, sondern (zumindest vorübergehend) durch die kommunistische Armeeführung — für alle „Bruderstaaten“, also auch für die DDR, erheblich sein. Es ist daher nur folgerichtig, daß die SED auf Wiederherstellung des Herrschaftsmonopols einer restaurierten PVAP drängt. Der Besuch Jaruzelskis in der DDR im März 1982 hat keine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen gebracht. Die DDR hat bisher rd. 0,75–1 Mrd. Valuta-Mark (geschätzt), davon allein 250 Mill. $ an verbilligten Krediten bzw. unentgeltlichen Leistungen, der zerrütteten polnischen Wirtschaft zur Verfügung gestellt und muß einen um etwa 7 v.H. (1982 gegenüber 1980) zurückgegangenen Handelsaustausch, vor allem nicht erfüllte polnische Lieferverpflichtungen, verkraften. Erst 1983 hatte der Gesamtumsatz wieder die Höhe des Jahres 1980 erreicht bzw. knapp überschritten. Der seit 1972 visafreie Grenzverkehr über die Oder wird von der DDR seit 30. 10. 1980 administrativ so stark behindert, daß er faktisch als unterbrochen gelten muß. Die A. der DDR gegenüber einigen außereuropäischen Staaten, die zum erweiterten Einflußbereich der Sowjetunion gerechnet werden können, verzeichnete dagegen einige Erfolge. Dabei handelt es sich ihrem ökonomischen Status nach um Entwicklungsländer. Im Ergebnis zweier Auslandsreisen von Partei- und Staatschef Honecker sind mit Angola und Moçambique (19. und 24. 2. 1979) sowie mit Äthiopien und der VDR Jemen (15. und 17. 11. 1979) Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ (im Falle von Angola und Moçambique „auf der Grundlage des proletarischen ➝Internationalismus“) unterzeichnet worden. Ein ähnlicher Vertrag („auf der Grundlage des sozialistischen Internationalismus“) wurde anläßlich eines Staatsbesuches Honeckers am 31. 5. 1980 mit Kuba abgeschlossen. Auch mit Kampuchea (18. 3. 1980), Laos (21. 9. 1982) und Afghanistan (11. 5. 1982), dessen Besetzung durch sowjetische Truppen im Dezember 1979 von der DDR mit sowjetischen Argumenten gerechtfertigt wird, kamen derartige Freundschaftsverträge zustande. Damit ist nach 1977 der Bereich jener Staaten, mit denen die DDR dieses besondere Vertragsverhältnis einzugehen bereit war, entscheidend ausgeweitet worden. Unabhängig von der Tatsache, daß zwischen den einzelnen Verträgen trotz eines einheitlichen Grundmusters Unterschiede bestehen, zeigt diese Vertragspolitik, daß sie zu einem wichtigen Instrument in der A. der DDR geworden ist. Die neuen Vertragspartner aus der Dritten Welt, zu denen bereits vorher enge Beziehungen gepflegt wurden, sollten auch in völkerrechtlich verbindlicher Form an die „sozialistische Staatengemeinschaft“ gebunden werden und als regionale Schlüsselländer für die A. der DDR deren künftige Schwerpunkte markieren. [S. 114]<IV. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Industriestaaten> Bis 1972 gelang es der A. der DDR nicht, von einem europäischen Staat außerhalb des sowjetischen Einflußbereiches die völkerrechtliche, diplomatische Anerkennung als souveräner Staat zu erlangen. Dies lag gleichermaßen an der politischen Solidarität der Mehrzahl der europäischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland, die in einer Anerkennung der DDR eine Bestätigung der Teilung Deutschlands sahen, an den politisch-moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen der westlichen Bündnispartner und nicht zuletzt an der Wirksamkeit der von den Mitgliedern des Warschauer Paktes und der DDR heftig bekämpften sog. Hallstein-Doktrin (1955). Unterhalb der Schwelle der diplomatischen Anerkennung erlangte die DDR jedoch frühzeitig eine de-facto-Anerkennung insofern, als sie mit den meisten nichtsozialistischen Staaten Europas vertragliche Handelsbeziehungen anknüpfen, Verkehrs- und Finanzabkommen abschließen und/oder in diesen Staaten Niederlassungen volkseigener Außenhandelsunternehmen etablieren konnte. So bestanden Ende der 60er Jahre in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA) der DDR, in Zypern und Finnland gab es eine Handelsvertretung. Als einziger europäischer Staat unterhielt Finnland — bedingt durch sein besonderes Verhältnis zur UdSSR — in Berlin (Ost) ebenfalls eine Handelsvertretung, die (ebenso wie die Vertretung der DDR in Helsinki) einen quasi-konsularischen Status besaß. Eine ständige politische Offensive entwickelte die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewoche erreichte. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versuchte die DDR nicht ohne Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für die eigene Politik auszunutzen, die eine Schwächung der NATO-Flanke und eine Aufwertung des eigenen außenpolitischen Status iSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen,…
DDR A-Z 1985
Militarisierung (1985)
Im westlichen Schrifttum, aber auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen, wird häufig der Begriff M. benutzt, um aktuelle Situationen und Tendenzen des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR zu beschreiben. Zur Begründung wird auf den Ausbau und die umfangreiche Novellierung der Militärgesetzgebung (Militärpolitik), auf die insbesondere seit 1981 nochmalige, kampagneartige Verstärkung der Wehrerziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf die Ausweitung des Personenkreises hingewiesen, der mit konkreten militärischen Pflichten einschließlich vorbereitender und ausgeweiteter (vor-)militärischer Ausbildung betraut wurde (z.B. Wehrpflicht für Frauen im Mobilmachungsfall; Wehrdienst). Soweit M. hier meint, daß die SED-Führung durch Verbesserung militärischer Organisationsformen, ihre Ausdehnung auf zivile Bereiche, durch verstärkte militärpropagandistische Beeinflussung möglichst breiter Bevölkerungsschichten und durch Etablierung militärischer Kommunikations- und Befehlsstränge auf möglichst zahlreichen Ebenen das Militärpotential der DDR erhöhen und ihr Herrschaftssystem innenpolitisch weiter absichern will, wird man tatsächlich von einem Prozeß der M. in der DDR sprechen können. Soweit jedoch unter M. auch verstanden wird, daß politische Grundsatzentscheidungen in der DDR ausschließlich oder überwiegend unter militärischen Gesichtspunkten getroffen werden, daß mithin das Militär eine allgemein dominierende Rolle in staatlichen Entscheidungsprozessen spiele, daß ferner militärische Denkweisen die Problemlösungskapazität des politischen Systems charakterisieren, läßt sich die politisch-gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR nicht mit dem Begriff der M. beschreiben. Daß mit dem Schlagwort der M. die gegenwärtige politische Verfaßtheit der DDR nur unzulänglich gekennzeichnet wird, läßt sich vor allem mit Hinweis auf die unangetastete und nicht in Frage stehende Führungsrolle der SED im Militärapparat belegen. Zwar genießen die Angehörigen der Bewaffneten Kräfte hohe offizielle Wertschätzung und ihre Führungspersonen sind im Entscheidungsprozeß des Politbüros des ZK der SED mit Verteidigungs-, Staatssicherheits- und Innenminister auch zahlreich vertreten; dieser Personenkreis weist zudem eine ausgesprochene Parteivergangenheit auf. Jedoch gibt es weder Anzeichen für eine nachlassende Kontrolle der Partei über den militärischen Apparat noch Anhaltspunkte dafür, daß militärische Kriterien für die Bewältigung von außen- und innenpolitischen Krisensituationen ausschlaggebende Bedeutung erlangen. Die Gefahr eines „sozialistischen Bonapartismus“ droht in der DDR nicht. Von einer M. in der DDR kann ferner auch deswegen nicht ohne Einschränkung gesprochen werden, weil militärische Vorstellungen und Verhaltensweisen bisher von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung nicht über- bzw. angenommen, militärische Denkweisen also nicht verinnerlicht wurden. Vielmehr ist — als Reaktion auf die ständige und in der Regel als überzogen empfundene Wehrpropaganda — eine wachsende Abwehrhaltung in der Bevölkerung, eine zunehmende „Zivilisierung“ zu beobachten. Für das Vorherrschen derartiger Einstellungen sprechen die unverändert große Wehrunwilligkeit der Jugend und die nicht abnehmenden Klagen der Militärführung über Disziplinschwierigkeiten in der Armee, aber auch der in der Militärpublizistik immer wieder behandelte, unbefriedigende Ausbildungsstand vor allem bei Mannschaften und Kommandeuren der paramilitärischen Verbände der DDR (Kampfgruppen). Wenn gegenwärtig die autonome Friedensbewegung der DDR in der ganz großen Mehrzahl von bereits in der DDR geborenen und dort ausgebildeten Jugendlichen getragen wird und gleichzeitig immer mehr Jugendliche den Waffendienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) verweigern, um ihren Wehrdienst als Bausoldat abzuleisten, so zeigt dies u.a. auch die insgesamt geringe Effizienz der M.-Versuche der SED-Führung. Diese mag in einer M. der Gesellschaft ein stabilisierendes Element im Konzept ihrer Herrschaftssicherung sehen. Die Bevölkerung hat diese Politik aber bisher nicht durch freie Zustimmung legitimiert. Vielmehr sucht die Mehrheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem durch die Militär- und Wehrpolitik der SED erzeugten politischen Druck durch passive Verweigerung, resignative Anpassung an bestimmte Erfordernisse (wie Wehrpflicht, Teilnahme an Paraden usw.), aber auch durch hinhaltenden Widerstand (z.B. aus kirchlich orientierten Kreisen gegen die Erziehung zum „Haß“) auszuweichen. Bestenfalls wird man also von — nicht sehr erfolgreichen — Versuchen zur M. der DDR-Gesellschaft, aber nicht von einem bereits militarisierten oder gar militaristischen Gesellschaftssystem in der DDR sprechen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 892 Mikroelektronik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärmissionen, AlliierteIm westlichen Schrifttum, aber auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen, wird häufig der Begriff M. benutzt, um aktuelle Situationen und Tendenzen des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR zu beschreiben. Zur Begründung wird auf den Ausbau und die umfangreiche Novellierung der Militärgesetzgebung (Militärpolitik), auf die insbesondere seit 1981 nochmalige, kampagneartige Verstärkung der Wehrerziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf die Ausweitung des Personenkreises…
DDR A-Z 1985
Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1985)
Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki (= Mehrheitler) von den Menschewiki (= Minderheitler) ab[S. 736]spalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII. Parteitag 1918 hieß, wurde nach einem verlustreichen, teilweise unter ausländischer Beteiligung geführten Bürgerkrieg zur führenden und alleinbestimmenden Macht im Sowjetstaat. Nach Lenins Tod (1924) gelangte Stalin an die Spitze der bolschewistischen Partei, die sich seit dem XIV. Parteitag 1925 KPdSU (B) nannte (seit dem XIX. Parteitag 1952: KPdSU). Unter Stalins Führung beherrschte die KPdSU auch die Komintern und damit die kommunistischen Parteien aller Länder. Die KPdSU vollzog unter Stalins Regime (durch die Kollektivierung der Landwirtschaft und die Fünfjahrpläne der Industrie unter sich wiederholenden, schweren wirtschaftlichen Krisen und Hungerkatastrophen) in den 30er Jahren die Industrialisierung Rußlands, die die Sowjetunion zur Weltmacht werden ließ. Zugleich praktizierte der Stalinismus eine uneingeschränkte politische Diktatur. Während der Stalinschen Säuberungen 1936–1938 wurden die führenden Kommunisten der Lenin-Ära und ein Großteil des Funktionärskorps der KPdSU, aber auch in die SU emigrierte Mitglieder ausländischer kommunistischer Parteien einschließlich solcher der KPD liquidiert. Nach dem II. Weltkrieg bestimmte die KPdSU auch über die kommunistischen Parteien der Ostblockstaaten, darunter die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Der XX. Parteitag 1956 und der XXII. Parteitag 1961 verurteilten unter der Führung N. S. Chruschtschows die drastischen Auswirkungen der Stalin-Herrschaft. Die regierenden kommunistischen Parteien erhielten, im einzelnen niemals definierte, begrenzte eigene Entscheidungsspielräume; aus ihrer völligen Abhängigkeit von der KPdSU wurde in Ansätzen so etwas wie eine „Juniorpartnerschaft“. Im Oktober 1964 wurde Chruschtschow durch L. I. Breschnew als 1. Sekretär (später Generalsekretär) des ZK der KPdSU abgelöst. Nach dessen Tod (10. 11. 1982) wählte das ZK der KPdSU am 12. 11. 1982 J. Andropow zu seinem Generalsekretär und nach dessen Tod (9. 2. 1984) am 13. 2. 1984 K. Tschernenko. Die KPdSU hat sich aus einer Kaderpartei zu einer staatstragenden Massenpartei entwickelt (Mitglieder 1918: 300.000; 1939: 2,4 Mill.; 1952: 6,8 Mill.; 1976: 15,7 Mill.; 1981: 17,5 Mill.). Formal ist die Partei nach dem sich an dem Staatsaufbau der SU orientierenden Territorialprinzip gegliedert, der Demokratische Zentralismus ist Organisationsprinzip. Danach ist der Parteitag oberstes Organ, er tagt alle 5 Jahre (XXVI. Parteitag 1981). Er ist ebenso wie das ZK (319 Mitglieder und 115 Kandidaten) mehr ein Akklamations- als ein Entscheidungsorgan. Die politisch entscheidenden Führungsgremien sind das Politbüro (12 Mitglieder, 7 Kandidaten) und das Sekretariat (9 Mitglieder), in denen die politischen Grundsatzentscheidungen getroffen werden und deren Durchführung sowie Konkretisierung mit Hilfe des in alle staatlichen Institutionen, Wirtschaftseinheiten, Bildungseinrichtungen usw. hineinreichenden Parteiapparates (etwa 250.000 hauptamtliche Funktionäre) kontrolliert wird. Die KPdSU hat auf allen Gebieten der Gesellschaft das Führungsmonopol. In der kommunistischen Weltbewegung wird die „führende Rolle“ der KPdSU nach wie vor von zahlreichen Parteien (auch der SED), mit Ausnahme der „eurokommunistischen“ (Eurokommunismus), anerkannt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 735–736 Kommissionsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP)Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki (= Mehrheitler) von den Menschewiki (= Minderheitler) ab[S. 736]spalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII.…
DDR A-Z 1985
Sorben (Minderheitenpolitik) (1985)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR besteht als einzige nationale Minderheit der kleine westslawische Volksstamm der Lausitzer S., die früher auch als Wenden bezeichnet wurden. Die S. leben in Teilen der Ober- und Niederlausitz, mit den kulturellen Zentren Bautzen (für die Ober-S.) und Cottbus (für die Nieder-S.). In Art. 40 der Verfassung der DDR (unverändert in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Bürger der DDR sorbischer Nationalität haben das Recht auf Pflege ihrer Muttersprache und Kultur. Die Ausübung dieses Rechts wird vom Staat gefördert.“ Der Art. 11 der 1. Verfassung der DDR vom 7. 10. 1949 hatte noch allgemeiner und umfassender für die „fremdsprachigen Volksteile der Republik“ formuliert, daß diese „durch Gesetzgebung und Verwaltung in ihrer freien volkstümlichen [S. 1150]Entwicklung zu fördern (seien); sie dürfen insbesondere am Gebrauch ihrer Muttersprache im Unterricht, in der inneren Verwaltung und in der Rechtsprechung nicht gehindert werden“. Sagen die DDR-Verfassungen grundsätzlich die „Förderung“ der Rechte der Sorben auf ihre Sprache und Kultur zu, enthält z. B. die rumänische Verfassung eine „Garantie“ der Rechte nationaler Minderheiten, während die tschechoslowakische sowie die ungarische Verfassung von deren „Sicherung“ sprechen. Am 10. 5. 1945 war der Bund Lausitzer S. Domowina (Heimat) als antifaschistisch-demokratische Organisation neu gegründet worden. Die Domowina, Dachorganisation aller sorbischen Vereinigungen, besteht seit 1912 und wurde 1937 von den Nationalsozialisten verboten. Von Mai 1945 bis Anfang 1948 verfolgte die Domowina das Ziel, die Lausitz an die Tschechoslowakei anzuschließen oder die Gründung eines eigenen sorbischen Staates zu erreichen. (So in einer Denkschrift vom 25. 11. 1947 an die Konferenz der Außenminister der vier Großmächte in London.) Bis 1950 befanden sich im Bundesvorstand der Domowina die Kommunisten in der Minderheit. Nachdem jedoch 1952 die Reorganisation der Domowina zur „antifaschistisch-demokratischen Massenorganisation“ abgeschlossen war, wurde sie zum Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Durchsetzung ihrer Politik in der sorbischen Bevölkerung. Seit ihrem 7. Bundeskongreß (Februar 1969) versteht sich die Domowina als „sozialistische nationale Organisation in der DDR“, der rd. 13.000 Mitglieder angehören. Seit dem 10. Bundeskongreß der Domowina (März 1982) besteht der Vorstand aus 85 (bisher 73) Mitgliedern. Auf dem 9. Kongreß (März 1977) erklärte der Erste Sekretär der Domowina, Jurij Grós (SED), die Gleichberechtigung der Sprache dürfe man nicht mit Gleichheit verwechseln. Für alle S. bleibe die deutsche Sprache das Hauptkommunikationsmittel. Von den rd. 100.000 Lausitzer S. — die Große Sowjetenzyklopädie nennt sogar die Zahl von 150.000 S. — sprechen höchstens 50.000 die ober- oder niedersorbische Sprache fließend. Genaue Angaben über die Zahl der in der DDR lebenden S. werden von offizieller Seite nicht mehr gemacht. Die Nationalitätenpolitik der SED wird von Polen und der ČSSR, aber auch von Jugoslawien, mit Interesse verfolgt. Zu den Bundeskongressen der Domowina, an denen meistens Delegationen aus Polen, der ČSSR und der südslawischen Minderheit Ungarns teilnehmen, werden die Jugoslawen jedoch nicht eingeladen, obwohl seit 1912 in Ljubljana eine Gesellschaft der Freunde der S. existiert. Nach 1945 ist in der SBZ keine politische Partei der S. zugelassen worden (1933 war die sorbische „Lausitzer Volkspartei“ verboten worden und ein Antrag, auf Gründung einer „Sorbischen Partei der Arbeiter und Bauern“ wurde 1946 von der SMAD nicht genehmigt). Jedoch wurde und wird von der SED das sorbische Kulturleben recht großzügig gefördert. Bereits am 23. 3. 1948 hatte der Sächsische Landtag ein Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung beschlossen; am 12. 9. 1950 folgte ein Regierungserlaß des Ministerrats des Landes Brandenburg zur Förderung und Entwicklung der sorbischen kulturellen Bestrebungen im Lande Brandenburg, der vor allem die S. in der Niederlausitz betraf. Gegenwärtig erscheinen 8 sorbische Zeitungen und Zeitschriften, davon 5 in obersorbischer und 3 in niedersorbischer Sprache. Für die obersorbische Bevölkerung wird in Bautzen die Tageszeitung „Nowa Doba“ (Neue Zeit), für die niedersorbische Bevölkerung in Cottbus die Wochenzeitung „Nowy Casnik“ (Neue Zeit) herausgegeben. Neben einer Zeitschrift für sorbische Kultur, einer sorbischen pädagogischen Zeitschrift und zwei Kinderzeitschriften wird ferner von der Sorbischen Pastoralen Vereinigung, der 30 katholische Priester angehören, der „Katolski Posoł“ (Katholischer Bote) herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine der ältesten katholischen Zeitschriften Europas, die bereits seit 1863 erscheint. Dieses Blatt ist für die rd. 15.000 obersorbischen Katholiken bestimmt; für die niedersorbischen Protestanten wird die Zeitschrift „Pomhaj Bóh“ (Gott hilf) gedruckt. Der Vorsitzende der Sorbischen Pastoralen Vereinigung, Msgr. Martin Salowski, sorgte dafür, daß 1980 das sorbische katholische Hausbuch „Krajan“ (Landsmann), das die Nationalsozialisten 1939 verboten hatten, erstmalig wieder erscheinen konnte. Während im Jahre 1948 der Sender Dresden sorbischsprachige Sendungen ausstrahlte, wendet sich gegenwärtig (1984) nur noch der Sender Cottbus in wöchentlich insgesamt fünfeinhalb Stunden an die sorbische Bevölkerung. Auf Beschluß des Ministerrates der DDR mußte sich das 1948 gegründete Sorbische Volkstheater 1963 mit dem Bautzener Stadttheater zu einem Deutsch-Sorbischen Volkstheater mit deutschem Intendanten vereinigen. Dem Zentralkomitee (ZK) der SED gehört gegenwärtig kein Sorbe an; die Zahl der sorbischen Volkskammerabgeordneten hat sich, nachdem es bis 1967 nur einen Abgeordneten sorbischer Nationalität in der Volkskammer gab, in der 5. Wahlperiode auf 3, in der 6. (1971) auf 4 und in der 7. (1976) auf 6 erhöht. Seit Beginn der 8. Wahlperiode (1981) gehört der Volkskammer jedoch nur noch der 2. Sekretär des Bundesvorstandes der Domowina, Jurij Handrick, an. Im Staatsrat der DDR gab es lediglich von 1967 bis 1971 ein sorbisches Mitglied. Besondere Abteilungen, die für sorbische Angelegenheiten zuständig sind, gibt es beim Ministerium des Innern (MdI) und beim Ministerium für Kultur. Beim Schriftstellerverband der DDR, dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR und dem Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) bestehen Arbeitskreise sorbischer Schriftsteller, Bildender Künstler und Komponisten. Im Februar 1980 wurde eine Produktionsgruppe „Sorbischer Film“ beim VEB DEFA-Studio für Trickfilme mit Sitz in Bautzen gegründet. Zu den Produktionen dieser Gruppe gehören Kurz- und Dokumentarfilme in sorbischer Sprache sowie Koproduktionen mit Prager Filmstudios. [S. 1151]Das 1951 in Bautzen gegründete Institut für sorbische Volksforschung untersteht der Akademie der Wissenschaften der DDR. Im Jahr 1952 erfolgte die Gründung des Staatlichen Ensembles für sorbische Volkskultur, das bei zahlreichen Gastspielen im Ausland für die M. der SED werben soll. An einem speziellen Institut für Lehrerbildung sind bisher mehr als 2.400 sorbische Lehrer ausgebildet worden. Gegenwärtig wird an 109 Grundschulen und 70 polytechnischen Oberschulen in der Lausitz sorbischer Sprachunterricht erteilt. In Bautzen und Cottbus gibt es außerdem je eine sorbische Oberschule, in der der gesamte Unterricht in ober- bzw. niedersorbischer Sprache erteilt wird. An der Karl-Marx-Universität Leipzig besteht seit 1951 ein Institut für Sorabistik, das alle 2 Jahre internationale Sorabistik-Kongresse vorbereitet, die meistens in Bautzen stattfinden. Der VEB Domowina-Verlag in Bautzen gibt Bücher in ober- und niedersorbischer sowie deutscher Sprache über die Geschichte der S., sorbische Sprache und Literatur, sorbische Volkskunde und Kunst, sorbische Bibliographien und Jahresschriften sowie sorbische Schulbücher heraus. In den von S. bewohnten Orten wird auf Ortstafeln, bei Straßenbezeichnungen, Fahrplänen und amtlichen Bekanntmachungen die Zweisprachigkeit strikt beachtet. Von den führenden Politikern der DDR hat sich vor allem ihr erstes Staatsoberhaupt Wilhelm Pieck als gebürtiger Lausitzer für die Belange der S. besonders interessiert und regelmäßig S.-Delegationen in Berlin (Ost) empfangen bzw. Besuche in der Lausitz gemacht; seine Nachfolger Ulbricht, Stoph und Honecker haben dies bislang versäumt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1149–1151 Signierliste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SouveränitätSiehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR besteht als einzige nationale Minderheit der kleine westslawische Volksstamm der Lausitzer S., die früher auch als Wenden bezeichnet wurden. Die S. leben in Teilen der Ober- und Niederlausitz, mit den kulturellen Zentren Bautzen (für die Ober-S.) und Cottbus (für die Nieder-S.). In Art. 40 der…
DDR A-Z 1985
Wohnbezirk (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Wohnparteiorganisation [WPO], Grundorganisationen der SED) und der Nationalen Front der DDR, die an ihrer Basis über W.-Ausschüsse verfügt. Der Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 6. 8. 1963 „Das System der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten“ sah als neue, mehrere W. einschließende Gliederungseinheit Wohngebiete vor, die 10.000–12.000 Einwohner umfassen sollten. In den Wohngebieten sollten Stützpunkte der SED zur Anleitung der WPO und der zu bildenden Wohngebietsausschüsse der Nationalen Front eingerichtet werden. Jedem Wohngebiet wurde außerdem durch die SED ein Leitbetrieb zugeordnet, dessen Aufgabe es sein sollte, die vorhandenen Reserven besser zu nutzen und die Bevölkerung stärker zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne heranzuziehen. Der Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED vom 7. 7. 1965 „Zur Parteiarbeit in den städtischen Wohnbezirken“ gestand ein, daß sich die Einrichtung von Stützpunkten der SED und Wohngebietsausschüssen der Nationalen Front nicht bewährt hatte, und verfügte daher deren Auflösung. Der Beschluß orientierte die Aktivität von SED und Nationaler Front im Territorium erneut auf die W. Die Schaffung von Wohngebieten als neuer territorialer Ebene oberhalb der W. war somit gescheitert. Wenn im heutigen Sprachgebrauch der Begriff „Wohngebiet“ verwendet wird, so ist damit keine fest umrissene territoriale Einheit, sondern allgemein der Wohnbereich als wichtigster Bereich für Erholung und Freizeit im Unterschied zur Produktionssphäre gemeint. Die ungünstige soziale und altersmäßige Zusammensetzung der WPO (Rentner, Hausfrauen, Angehörige Freier Berufe, Werktätige aus Kleinstbetrieben) hat es der SED erschwert, in dem von ihr angestrebten Maß in den W. politisch und organisatorisch wirksam zu sein. Diese Situation, die durch die in den letzten Jahren [S. 1530]entstandenen Neubaugebiete besonders deutlich hervorgetreten ist, sucht die SED mit dem Beschluß des Sekretariats des ZK „Zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in den städtischen Wohngebieten“ vom 17. 10. 1979 zu verbessern. Dieser Beschluß sieht vor, daß die Grundorganisationen der Betriebe auf ihre Mitglieder verstärkt Einfluß nehmen, damit diese in ihrem W. Anliegen und Probleme der Bürger aufgreifen, dort politisch arbeiten und als Vorbild wirken. In organisatorischer Hinsicht wird den Stadtleitungen der SED empfohlen, in jedem W. ein Parteiaktiv zu schaffen, das die WPO unterstützt. Weiter soll das Parteiaktiv über die in ihm tätigen Parteimitglieder die Aktivitäten des W.-Ausschusses der Nationalen Front und der anderen im W. arbeitenden Parteien und Massenorganisationen sowie der dort bestehenden sozialen und kulturellen Einrichtungen inhaltlich und organisatorisch koordinieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1529–1530 Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungs- und VerrechnungsverfahrenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)…
DDR A-Z 1985
Kabarett (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 697]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR starke Aufmerksamkeit. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine neue Qualität zugesprochen. „Die gleichen Ziele wie die sozialistische Gesellschaft verfolgend, weiß es im Gegensatz zum westdeutschen Kabarett und zum bürgerlichen Kabarett der Vergangenheit nicht nur, wogegen, sondern auch wofür es auftritt.“ So werde es „zu einem wichtigen Instrument sozialistischer Bewußtseinsbildung“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 326). In den „Hauptaufgaben für das Laienkabarett in den Jahren 1971–1975“, erarbeitet vom wissenschaftlich-künstlerischen Beirat für Volkskunst beim Ministerium für Kultur, wird als das Hauptziel des K. die Mithilfe bei der Gestaltung des sozialistischen Menschenbildes angeführt. Der Beitrag des K. „… besteht hauptsächlich in der satirischen bzw. humoristischen Beleuchtung von subjektiver Nichterfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, beabsichtigt als produktive Kritik, die Denkanstöße und Handlungsimpulse zur weiteren Vervollkommnung des Menschen gibt“. Zu diesem Zweck wird auf das notwendige Einverständnis zwischen Publikum und K. hingewiesen. „Bei beiden ist das Vergnügen an den Meisterungsmöglichkeiten des menschlichen Schicksals durch die Gesellschaft (Brecht) entwickelt, der Zuschauer findet seine Sache auf der Bühne behandelt, und beide genießen den Spaß an der Veränderung.“ Demgegenüber ist die Auseinandersetzung mit dem „Klassenfeind“ so scharf wie möglich zu führen. Einige Themenbereiche dürfen von den K. nicht behandelt werden. Verboten sind z.B. Witze über die oberste Partei- und Staatsführung, die Freundschaft zur UdSSR, die Nationale Volksarmee und die „Staatsgrenze West“ der DDR. Zu den bekanntesten der Berufs-K. gehören in Berlin (Ost) „Die Distel“, in Leipzig die „Pfeffermühle“, in Dresden die „Herkuleskeule“, in Halle die „Kiebitzensteiner“ und in Gera das „Fettnäpfchen“. Die Zahl der Laien-K. ist seit 1970 sprunghaft gestiegen (1981: geschätzt rd. 600, ohne die Pionier-K.-Gruppen). Zu den führenden Laienensembles zählen: die „academixer“ der Karl-Marx-Universität Leipzig, „die taktlosen“ am Haus der Gewerkschaften in Halle und die „Hinterwäldler“, das K. am Haus des Lehrers in Suhl. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) K. beim Zentralhaus für Kulturarbeit setzt sich mit den Entwicklungsproblemen im Bereich des K. auseinander und wirkt über die Bezirkskabinette für Kulturarbeit und die Bezirksarbeitsgemeinschaften auf die Arbeit der Laien-K. ein. Seine Hauptaufgaben sieht die ZAG in der Durchsetzung eines neuen Ensembletyps, in dem die K.-Mitglieder von der gleichen politisch-ideologischen Programmkonzeption ausgehen. Wichtige Einrichtungen der Qualifizierung sind: die Spezialschule (für K.-Leiter, einschl. der Leiter von Pionier-K.), Weiterbildungsseminare, Meisterkurse (für besonders befähigte Absolventen bzw. Leiter von Spitzengruppen) sowie die Arbeit in Beispiel- und Förderergruppen. Der Information und dem Leistungsanreiz dienen weiterhin auf Kreis-, Bezirks- und zentraler Ebene durchgeführte Werkstatt-Tage und Leistungsvergleiche. Fachorgan für das Laientheater und K. ist die Zeitschrift „szene“ des Zentralhauses für Kulturarbeit (zweimonatlich bis Mitte 1973, seither vierteljährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 697 Justitiar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KaderpolitikSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 697]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR starke Aufmerksamkeit. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine…
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C. Kirchen und Medien
Kirchen (1985) Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 I. Überblick Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere Autonomie bewahrt und entscheiden unabhängig über den Inhalt ihrer Tätigkeit, ihre inneren Rechtsverhältnisse, ihre Organisation und über die für sie tätigen, d.h. sie nach innen leitenden und nach außen repräsentierenden Personen. Sie unterhalten — neben den Theologie-Sektionen an den Universitäten — eigene Ausbildungsstätten ohne Staatsaufsicht für kirchliche Berufe (Theologenausbildung). Staatsrechtliche Grundlage für die Autonomie der K. im Rahmen der für alle geltenden Gesetze ist Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968, i. d. F. von 1974. Die K., ihre Gemeinden und sonstigen Körperschaften sind juristische Personen eigenen Rechts. Ihre Relevanz und ihre, im einzelnen nicht beschriebenen, Mitwirkungsrechte in der sozialistischen Gesellschaft hat Erich Honecker am 6. 3. 1978 in einem Gespräch mit dem Vorstand des evangelischen K.-Bundes bestätigt. Trotz weiter rückläufiger Mitgliederzahlen gelten sie der SED unter Honecker nach zahlreichen politischen Restriktionsmaßnahmen vor allem in den 50er und 60er Jahren (s. u. #449#iv. IV.) heute ideologisch nicht mehr als zu überwindende Restbestände der bürgerlichen Gesellschaft. Die K.-Politik der DDR ist deshalb bestrebt, trotz des von beiden Seiten für unüberbrückbar erklärten weltanschaulich-ideologischen Gegensatzes die K. so weit in die sozialistische Gesellschaft zu integrieren, daß ihre sittlichen und sozialen Potenzen für die Gesellschaft nutzbar werden. Gleichzeitig wird versucht, das kritische Potential der K. nicht über die Grenzen der K.-Gemeinden hinaus in die Gesellschaft dringen zu lassen. So wurde etwa 1982 das öffentliche Tragen des evangelischen Friedensaufnähers „Schwerter zu Pflugscharen“ verhindert, ohne daß den K. die weitere Verwendung dieser Losung für ihre kircheninterne Friedensarbeit verboten wurde (Friedensbewegung). Der Staatssekretär für Kirchenfragen, Klaus Gysi (SED), erläuterte am 25. 5. 1981 in Genf in einer (in der DDR nicht veröffentlichten) Rede das Staat-Kirche-Verhältnis: „Wir wünschen ein Verhältnis, das kooperativ-konstruktiv ist dort, wo wir übereinstimmen, und das dort, wo wir nicht übereinstimmen, sozusagen Tolerierung der staatlichen Entscheidungen ist, wo es solche gibt. Im übrigen Respektierung der Eigenständigkeit beider Seiten.“ (epd-Dokumentation 28/81) Der Staat hat seit der Volkszählung 1964 die Religionsstatistik nicht mehr fortgeführt, die K. haben kein eigenes Meldewesen. Zuverlässige Mitgliederzahlen liegen deshalb nicht vor, die letzten offiziellen Gesamtschätzungen stammen aus dem Jahre 1977: 7,9 Mill. Mitglieder evangelischer Landeskirchen, 1,2 Mill. Katholiken, 0,1 Mill. Angehörige von Freikirchen, 0,15 Mill. Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften (Sekten). Die tatsächliche Mitgliederzahl dürfte inzwischen erheblich unter 50 v.H. der DDR-Bevölkerung liegen. Einschließlich Diakonie und Caritas beschäftigen die K. in der DDR zwischen 40.000 und 50.000 Personen haupt- und nebenberuflich, darunter etwa 6.000 Pfarrer und Priester. II. Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR A. Die Landeskirchen --- Die Kirchenvereinigungen EKU und VELK Die 8 selbständigen evangelischen Landes-K. sind seit 1969 im „Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik“ zusammengeschlossen. Organe des K.-Bundes sind die aus den Mitglieds-K. beschickte Synode und die zu einem Drittel von der Synode gewählte, zu zwei Dritteln von den Landeskirchenleitungen beschickte 24köpfige Konferenz der K.-Leitungen. Vorsitzender war seit Gründung bis 1981 der Ost-Berliner Bischof Albrecht Schönherr, bis Ende 1982 Bischof Werner Krusche (Magdeburg), seitdem Bischof Johannes Hempel (Dresden). Jede Landes-K. gehört neben dem K.-Bund einer weiteren K.-Vereinigung an, dem DDR-Bereich der Evangelischen K. der Union (EKU) oder der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. (VELK) in der DDR (s. u.). Mitglieds-K., die gleichzeitig zur EKU gehören (Mitgliederzahlen von 1977): Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg (ohne West-Berliner Region, s. u.) (1,5 Mill.). Bischof: Gottfried Forck (1981); [S. 716]Evangelische K. der K.-Provinz Sachsen (1,5 Mill.), Bischof: Christoph Demke (1983); Evangelische Landes-K. Greifswald (0,45 Mill.), Bischof: Horst Gienke (1972); Evangelische Landes-K. Anhalts (0,22 Mill.), K.-Präsident: Eberhard Natho (1970); Evangelische K. des Görlitzer K.-Gebietes (0,125 Mill.), Bischof: Hanns-Joachim Wollstadt (1979). Mitglieds-K., die gleichzeitig zur VELK gehören: Evangelisch-Lutherische Landes-K. Sachsens (2,35 Mill.), Landesbischof: Johannes Hempel (1972); Evangelisch-Lutherische Landes-K. in Thüringen (1 Mill.), Landesbischof: Werner Leich (1978); Evangelisch-Lutherische Landes-K. Mecklenburgs (0,75 Mill.), Landesbischof: Christoph Stier (1984). Mit Sonderstatus dem K.-Bund assoziiert: Evangelische Brüder-Unität (Distrikt Herrnhut), Unitätsdirektor: Christian Müller (1981). B. Aufgaben, innere Gliederung, Reform des Kirchenbundes Der K.-Bund versteht sich als Zusammenschluß von bekenntnisbestimmten und rechtlich selbständigen Glied-K., die anstreben, stärker zusammenzuwachsen. Seine gegenwärtigen Zuständigkeiten sind begrenzt. Er vertritt seine Mitglieds-K. im Ökumenischen Rat der K. und in der Konferenz Europäischer K. und nimmt die sich daraus ergebenden ökumenischen Aufgaben und Kontakte wahr. Der K.-Bund vertritt seine Mitglieds-K. gegenüber Staat und Gesellschaft. Er will sie zu „Zeugnis und Dienst in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ zusammenführen. Auf zahlreichen Sachgebieten ist der K.-Bund durch Kommissions- und Ausschußarbeit bemüht, die kirchliche Arbeit zu koordinieren und auf gemeinsame Grundlagen zu stellen; z.B. Ausbildungswesen, Pfarrerdienstrecht, liturgische Angelegenheiten, Konfirmation und Christenlehre. Die Mitglieds-K. des K.-Bundes gehörten bis 1969 zusammen mit den Landes-K. in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zur Evangelischen K. in Deutschland (EKD). Sie lösten ihre Mitgliedschaft zugunsten des eigenen neuen Zusammenschlusses (s. u.), legten jedoch gleichzeitig in Artikel 4 (4) der Bundesordnung fest: „Der Bund bekennt sich zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland. In der Mitverantwortung für diese Gemeinschaft nimmt der Bund Aufgaben, die alle evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam betreffen, in partnerschaftlicher Freiheit durch seine Organe wahr.“ Die beiden innerhalb der EKD bestehenden Kirchenvereinigungen vollzogen den Weg der Verselbständigung dabei in unterschiedlicher Weise: Ende 1968 bildete sich die VELK in der DDR durch Abtrennung von der bis dahin Ost und West umfassenden Vereinigten Evangelisch-Lutherischen K. Deutschlands (VELKD), indem auf der Basis der bestehenden Verfassung der VELKD eigene DDR-Leitungsorgane gebildet wurden. Demgegenüber zögerte die Evangelische K. der Union (EKU), zu der im Westen neben Berlin (West) die rheinische und die westfälische Landes-K. gehören, ihre Aufgliederung bis 1972 hinaus. Sie besteht auf der Basis der Ordnung der EKU als eine K. weiter, die jedoch in Leitung und Verwaltung in 2 vollkommen selbständig handlungsfähige Bereiche aufgegliedert wurde. Dabei wurde festgelegt, daß die EKU-Räte (Leitungen) für die Bereiche DDR einerseits und Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) andererseits regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen zusammentreten, was auch geschieht. Ebenfalls in Leitung, Verwaltung und Rechtsetzung in 2 Regionen geteilt, ohne daß das Prinzip der Einheit der Landes-K. aufgegeben wurde, ist auch die Evangelische K. in Berlin-Brandenburg. Ihre Ostregion gehört zum DDR-K.-Bund, ihre Westregion (Berlin [West]) zur EKD. Die Präambel der Grundordnung (Verfassung) gilt in beiden Regionen unverändert weiter. Der materielle Teil der Grundordnung ist inzwischen in beiden Regionen nach den jeweiligen Bedürfnissen umgestaltet worden. Nachdem ursprünglich (1966) beide K.-Regionen mit Kurt Scharf noch einen gemeinsamen Bischof gewählt hatten, der sein Amt jedoch in der DDR niemals ausüben konnte, wurde 1973 für das Gebiet der DDR ein eigenes Bischofsamt geschaffen und mit Albrecht Schönherr besetzt (seit 1981 Gottfried Forck). Die K.-Verfassung weist ihn und den Bischof von Berlin (West) (seit 1977 Martin Kruse) an, „brüderliche Verbindung“ miteinander zu halten. 1979 wurde mit den „Eisenacher Empfehlungen“ eine Strukturreform der Gemeinschaftsorganisation des Protestantismus in der DDR eingeleitet, an deren Ende eine „Vereinigte Evangelische K. in der DDR“ (VEK) als Föderation der 8 Landes-K. stehen sollte. In der VEK sollten sowohl der jetzige K.-Bund wie auch EKU und VELK aufgehen. Als Gemeinschaftsorganisation der Landes-K. sollte sie selber auch im theologischen Sinne K. sein und mehr Kompetenzen als der jetzige K.-Bund erhalten. Der Reformprozeß blieb Ende 1981 zunächst stecken, als die Berlin-brandenburgische als einzige Landes-K. einer „Gemeinsamen Entschließung“, mit der die erste Stufe der Neuordnung in Gang kommen sollte, die Zustimmung versagte. Zu den Gründen für das Nein einer Sperrminorität in der Landessynode gehörte die Besorgnis, daß mit einer Auflösung des DDR-Bereichs der EKU ein weiteres Stück rechtlich geordneter K.-Gemeinschaft zwischen Ost und West in Deutschland verschwinden würde. Auch beim 2. Anlauf 1984 gelang es in der Berlin-brandenburgischen Synode nicht, die nötige Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen. Damit ist das [S. 717]Projekt VEK in der bisher geplanten Form gescheitert. Die Landes-K. sind sich jedoch darüber einig, daß sie theologisch und praktisch erhebliche Fortschritte in der Festigung ihrer Gemeinschaft gemacht haben. Die Reformbestrebungen sollen nun darauf konzentriert werden, die Verfassung des K.-Bundes entsprechend umzugestalten und ihm auch einige noch bei der VELK und der EKU liegende Kompetenzen zu übertragen, ohne daß jedoch diese beiden Zusammenschlüsse aufgelöst werden. (Weiteres zur evangelischen K. unter V., Staat und K., und VI., Kirchliche Tätigkeit in der DDR-Gesellschaft.) III. Römisch-katholische Kirche A. Berliner Bischofskonferenz und kirchenrechtliche Gliederung Die römisch-katholische K. in der DDR ist eine Diaspora-K. Die rd. 1,2 Mill. Katholiken stellen eine Minderheit in der Bevölkerung von knapp 7 v.H. dar. An der Spitze der 6 Jurisdiktionsbezirke, von denen 2 Bistümer sind, stehen Bischöfe. Zusammen mit 4 Weihbischöfen bilden sie die Berliner Bischofskonferenz (BBK), das Leitungsgremium für die Katholische K. in der DDR. Die BBK, die in ihren Anfängen auf das Jahr 1950 zurückgeht, hieß bis 1976 „Berliner Ordinarienkonferenz“. Sie entspricht hinsichtlich ihres Aufgabenbereichs und ihrer Kompetenzen in etwa den nationalen Bischofskonferenzen. Errichtet wurde sie 1976 durch vatikanisches Dekret, das zugleich ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit von der Deutschen Bischofskonferenz festlegte. Die BBK hat danach z.B. nicht das Recht, für den Westteil des Bistums Berlin zu beschließen. Der Bischof von Berlin, der ihr angehört, ist aufgrund seiner Jurisdiktionsrechte in Berlin (West) weiterhin auch Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz unter Vorsitz des Erzbischofs von Köln, derzeit (1982) Josef Kardinal Höffner. Das einzige Bistum, das geschlossen innerhalb des Territoriums der DDR liegt, ist das Bistum Dresden/Meißen mit rd. 270.000 Katholiken (Bischof Gerhard Schaffran). Das Bistum Berlin (Bischof Dr. Joachim Meisner) zählt in seinen 3 Teilen — West- und Ost-Berlin sowie die DDR — rd. 435.000 Katholiken, davon rd. 270.000 in West-Berlin. Es erstreckt sich etwa von Rügen bis Jüterbog und von Brandenburg bis Frankfurt/O. Der West-Berliner Teil und der Ostteil werden je selbständig verwaltet. Die kirchenrechtliche Einheit ist in der Person des Bischofs garantiert, dem von den DDR-Behörden zugestanden wird, den West-Berliner Teil des Bistums an 30 Tagen im Vierteljahr zu besuchen. Die Jurisdiktionsbezirke Schwerin, Magdeburg und Erfurt/Meiningen gehören kirchenrechtlich zu Diözesen in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar Schwerin (rd. 90.000 Katholiken) zu Osnabrück, Magdeburg (rd. 240.000) zur Erzdiözese Paderborn, Erfurt/Meiningen (rd. 250.000) zu den Diözesen Fulda bzw. Würzburg. 6 zum Bistum Hildesheim gehörende, aber auf DDR-Gebiet liegende Gemeinden sind Schwerin, Erfurt und Magdeburg zugeordnet. Die Leiter der Bischöflichen Ämter Erfurt und Schwerin, die Bischöfe Dr. Joachim Wanke und Heinrich Theissing, sowie der Leiter des Erzbischöflichen Amtes Magdeburg, Johannes Braun, wurden im Juli 1973 von Papst Paul VI. zu Apostolischen Administratoren ernannt und damit unabhängig von den bis dahin für sie zuständigen Ordinarien der westdeutschen Diözesen. Sie sind Rom unmittelbar unterstellt. Das ehemalige Erzbischöfliche Amt Görlitz (rd. 70.000 Katholiken), ein Restteil der durch die Festlegung der Oder-Neiße-Grenze an Polen gefallenen Erzdiözese Breslau (Wrocław), war bereits 1972 Apostolische Administratur unter Leitung von Bischof Bernhard Huhn geworden. Die Bischöfe von Berlin und Meißen sowie die Administratoren in Magdeburg und Schwerin haben je einen Weihbischof zur Seite. Auf über 1000 Seelsorgestellen sind rd. 1300 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In ca. 300 Klöstern und klösterlichen Niederlassungen (Stand 1980) leben etwa 2.500 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der katholischen Kirche unterhaltenen Einrichtungen der Caritas tätig sind. In 18 weiteren Ordensniederlassungen leben noch rd. 120 männliche Ordensangehörige. Zur Ausbildung des Priesternachwuchses unterhält die katholische Kirche eigene Ausbildungsstätten (Theologenausbildung), ferner Fürsorgerinnen-, Katecheten- und Kindergärtnerinnenseminare sowie ein Seminar für die Ausbildung von K.-Musikern. (An dem Erfurter Priesterseminar studieren z. Z. ca. 100 Studenten [Stand Juni 1982].) B. Kirchenpolitik der SED gegenüber der römisch-katholischen Kirche Die Politik der SED-Führung gegenüber der katholischen K. hat sich in Ausdruck und Intensität stets von der gegenüber der evangelischen K. unterschieden. Dafür mögen folgende Gründe maßgebend sein: Die Katholiken in der DDR bilden eine Minderheit; sie sind eng mit der Welt-K., besonders mit dem Heiligen Stuhl, verbunden; sie haben sich von Anfang an unter Verzicht auf gesellschaftliche Aktivität auf Kultus und Caritas sowie Aufbau und Stärkung der Gemeinden beschränkt. Diese politische Abstinenz ist im wesentlichen bis heute durchgehalten worden. Seit Anfang der 60er Jahre durften die Bischöfe in der DDR nicht mehr an kirchlichen Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, während es ihren westdeutschen Kollegen versagt war, die zu ihren Diözesen gehörenden, in der DDR liegenden Jurisdiktionsbezirke zu besuchen. Eine gewisse Auflockerung des strik[S. 718]ten Ausreiseverbots ergab sich nach der Annäherung zwischen dem Vatikan und der UdSSR unter dem Pontifikat Johannes' XXIII. (1963). Zum Beginn des II. Vatikanischen Konzils im Oktober 1963 erhielten 7 Bischöfe eine Ausreisegenehmigung. Zu einer heftigen Kontroverse mit der SED-Führung kam es, nachdem die Bischöfe der DDR zusammen mit den westdeutschen Bischöfen im Dezember 1965 eine Antwort auf die Versöhnungsbotschaft des polnischen Episkopats unterzeichnet hatten. Mit ihrem Schritt hätten sie „gegen die Friedenspolitik unserer Regierung verstoßen“, schrieb „Neues Deutschland“. Die katholische Kirche — ähnlich wie die protestantische — war in den 50er und 60er Jahren einem beträchtlichen politischen Druck seitens der kommunistischen Regierung und der SED ausgesetzt. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre zeichnete sich zwischen Partei und Staat einerseits und katholischer K. andererseits eine leichte Entspannung ab. Zwar verurteilten die Bischöfe im November 1965 in einem Hirtenwort die weitgehende Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs durch den Gesetzgeber und im September 1967 in einem weiteren von den Kanzeln verlesenen Schreiben den Zwang zur Jugendweihe, aber beide Äußerungen blieben ohne staatliche Reaktion. Im Gegenteil ließ W. Ulbricht in einer Rede am 15. 2. 1968 — allerdings eher beiläufig — seine Bereitschaft erkennen, zu Vereinbarungen mit dem Vatikan zu kommen. Es folgte jedoch kein entsprechender Schritt der SED-Führung. Zugleich wuchs das Selbstvertrauen der in der DDR lebenden Katholiken, wie besonders deutlich auf dem ersten Erfurter Laienkongreß im Juni 1970 zu erkennen war. Zum ersten Mal hörte man auf einem von der K. offiziell genehmigten Kongreß positive Bewertungen des zweiten deutschen Staates und vereinzelt auch Bekenntnisse zu ihm. Anläßlich des 20. Jahrestages der Gründung der DDR im Oktober 1969 erklärte Kardinal Bengsch vor Teilnehmern an der traditionellen Wallfahrt nach Bernau, die katholische K. erkenne an, was in diesem Staat „zum wirklichen Wohl des Menschen“ getan werde. Sie habe in den vergangenen Jahren seelsorgerlich arbeiten können und „mehr Chancen (gehabt), als sie ausgenutzt hat“. Bengsch und andere Bischöfe und Prälaten zeigten sich zum DDR-Jubiläum nun erstmals bei den aus diesem Anlaß veranstalteten offiziellen Empfängen. Schon am 25. 9. 1969 hatte SED-Politbüro-Mitglied Hermann Matern in einer Rede in Berlin (Ost) vor führenden Funktionären der Ost-CDU das Interesse der SED an einer Annäherung an den Vatikan signalisiert. Die von Papst Paul VI. Weiterentwickelte katholische Soziallehre, die Haltung des Vatikans im Vietnam-Konflikt und die vermeintliche langsame Überwindung des traditionellen kirchlichen Antikommunismus wurden bei dieser Gelegenheit ebenfalls positiv bewertet. Mit der Diskussion der Ostverträge, und erst recht nach ihrer Unterzeichnung, verstärkte sich jedoch der politische Druck auf die Bischöfe, die Lösung der Jurisdiktionsbezirke von den westdeutschen Diözesen zu betreiben und die K. damit an den sozialistischen Staat heranzuführen. Am 24. 8. 1972 drängte Ministerpräsident Stoph Kardinal Bengsch, in Rom darauf hinzuwirken, daß es zur Errichtung selbständiger Bistümer in der DDR komme. Ende September 1972 verfügte dann Rom in einem Dekret die jurisdiktionelle Ausgliederung des Bistums Berlin aus dem Metropolitanverband Breslau, nachdem Schlesien schon vorher auch kirchenrechtlich als Teil Polens anerkannt worden war. Die Berliner Diözese wurde dem Heiligen Stuhl unmittelbar unterstellt. Bereits mit Dekret vom 28. 6. 1972 war die Apostolische Administratur Görlitz errichtet worden. Am 24. 1. 1973 fand schließlich in Rom eine Begegnung zwischen dem 1978 tödlich verunglückten SED-Politbüro-Mitglied W. Lamberz und dem „Außenminister“ des Vatikans, Erzbischof Casaroli, statt. Vorausgegangen waren Ende 1972 Gerüchte über Kontakte zwischen Vatikan-Vertretern und DDR-Abgesandten in Belgrad. Anfang März 1973 warnten die westdeutschen Bischöfe den Vatikan vor einer Neuordnung der kirchlichen Verwaltung in der DDR, die das Reichskonkordat tangieren würde. Im Juni 1975 kam Casaroli zu einem 6tägigen Besuch in die DDR, wo er 2 Tage als offizieller Staatsgast Gespräche mit Vertretern der Regierung der DDR, u.a. mit Außenminister Fischer, Ministerpräsident Sindermann und dem damaligen Staatssekretär für K.-Fragen, Seigewasser, führte. In einer Predigt in Berlin (Ost) kündigte Casaroli an, daß eine Pilgergruppe von 150 Katholiken aus der DDR anläßlich des Heiligen Jahres im Sommer Rom besuchen dürfe. Darüber hinaus brachten jedoch die Gespräche Casarolis mit den Regierungsvertretern kein konkretes Ergebnis. Am Rande der Schlußsitzung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ist es am 1. 8. in Helsinki auch zu einem Gespräch zwischen dem Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, und Casaroli gekommen, das ADN als „freundschaftlich“ bezeichnet hat. Im Oktober 1975 besuchte Casaroli Bonn, wo er mit Bundeskanzler Schmidt und Außenminister Genscher u.a. das Verhältnis des Vatikans zur DDR erörterte. Während das Problem der Änderung der Bistumsgrenzen von seiten der K. offenbar auf Eis gelegt worden ist, kam der Vatikan der DDR-Regierung mit der Errichtung der bereits oben erwähnten selbständigen Bischofskonferenz für das Gebiet der DDR im Oktober 1976 entgegen. Die spektakuläre Begegnung zwischen dem Partei- und Staatsratsvorsitzenden Honecker und einer [S. 719]Spitzendelegation des Bundes der evangelischen Kirchen in der DDR vom 6. 3. 1978, bei der Honecker die positive Regelung einer Reihe von bislang zwischen Staat und K. in der DDR strittigen Sachfragen zusagte, fand auf katholischer Seite auf eigenen Wunsch keine Entsprechung. In einem Schreiben an die Regierung der DDR protestierten die Bischöfe vielmehr energisch gegen die geplante Einführung des Faches Wehrkunde in den Schulunterricht (Wehrerziehung). Das am 12. 6. 1978 übergebene Schreiben wies vor allem auf das Vorrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und die Verpflichtung zur Erhaltung des Friedens hin. Der Brief der „Berliner Bischofskonferenz“ blieb jedoch ohne Antwort. Schon im November 1974 hatten sich die katholischen Bischöfe in einem von allen Kanzeln verlesenen Hirtenwort gegen den „Monopolanspruch“ der SED im Erziehungsbereich gewandt. Auch dieser kirchliche Schritt war ohne jedes Echo von seiten des Staates und der staatlich gelenkten Publizistik geblieben. Von 1973 bis 1975 hielt die katholische K. eine Pastoralsynode aller Jurisdiktionsbezirke in der DDR in Dresden ab. An der zweimal jährlich in der Hof-K. tagenden Versammlung haben neben den Bischöfen und zahlreichen in- und ausländischen Gästen rd. 150 Priester und Laien teilgenommen. Als Ergebnis sind 9 Dokumente vorgelegt worden, die sich mit Fragen des Glaubens, der christlichen Moral, Problemen von Ehe und Familie, der Rolle des Christen in der Arbeitswelt, der Diakonie, der Aufgaben der Priester sowie der Ökumene befassen. Der Tod des langjährigen Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Bengsch, im Dezember 1979 und die Wahl seines Nachfolgers, Bischof Schaffran (Dresden/Meißen) haben keine prinzipielle Veränderung des von der K. eingehaltenen Kurses der politischen Abstinenz zur Folge gehabt. Auch die SED signalisierte ihr Interesse am Status quo. Allerdings ließ die rd. ein Jahr später, am 15. 1. 1981, zustande gekommene Begegnung zwischen Honecker und Schaffran vorübergehend Zweifel aufkommen, ob die bis dahin verfolgte „Bengsch-Linie“ der Zurückhaltung gegenüber dem Staat tatsächlich fortgesetzt werde. Wenn die katholische Kirche sich auch bemühte, diese Linie zu bekräftigen, so konnte sie nicht verhindern, daß die DDR-Propaganda den Besuch des Vorsitzenden der Bischofskonferenz beim Staatsratsvorsitzenden als Pendant zu der Begegnung der evangelischen Kirchenspitze mit Honecker im März 1978 wertete. Trotz des freundlichen Empfangs, den der Generalsekretär des ZK der SED dem Bischof dabei bereitete, übte der Episkopat in der DDR bereits im März 1981 in einem Hirtenbrief deutliche Kritik an der herrschenden atheistischen Ideologie, an der kommunistischen Jugenderziehung und an der Vorenthaltung der Menschenrechte in der DDR. Im September 1982 wählten die Bischöfe, nachdem der 70jährige Schaffran von seinem Amt als Vorsitzender der Bischofskonferenz aus Altersgründen zurückgetreten war, den Bischof von Berlin, Meisner, zu seinem Nachfolger. Er wurde am 2. 2. 1983 zum Kardinal ernannt. Die Bischöfe, unter dem Eindruck der allgemeinen Friedensdiskussion in der DDR aus den Reihen der Gläubigen gedrängt, sich ihrerseits offiziell zu diesem Thema zu äußern, ließen im Januar 1983 einen Hirtenbrief verlesen, in dem sie u.a. die Benutzung atomarer Waffen in einem Krieg als unmoralisch verwarfen, gleichzeitig aber gegen die wachsende Militarisierung in der DDR Front machten. Zwar verschwiegen die DDR-Medien die bischöfliche Äußerung, sie wandten sich aber zugleich in einem ADN-Kommentar gegen die darin geäußerte Kritik am Wehrkundeunterricht. Auch in späteren Gesprächen mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Gysi, wies Kardinal Meisner wiederholt auf die Problematik der Militarisierung der Gesellschaft hin und bedauerte, daß die DDR-Regierung über eine Verbesserung auf dem Gebiet der kirchlichen Jugenderziehung nicht mit sich reden lasse. Trotzdem ging der Staat im Frühjahr 1984 auf den Wunsch der Kirche ein, zum Abschluß des Heiligen Jahres 150 Katholiken aus der DDR im März eine Pilgerreise nach Rom zu gestatten. Herausragende Ereignisse im Leben der Kirche der DDR waren die Fertigstellung und Wiederindienstnahme der im Krieg zerstörten St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin (Ost) im November 1963 sowie das 200jährige Jubiläum der Kathedrale im November 1973, an dem zahlreiche Bischöfe aus dem Ausland teilnahmen. Im Jahre 1972 wurde außerdem das der Kathedrale benachbarte Bernhard-Lichtenberg-Haus, in dem der Bischof residiert und die kirchliche Verwaltung ihren Sitz hat, seiner Bestimmung übergeben. Das ehemalige Bistum Meißen verlegte nach entsprechenden Verhandlungen mit den staatlichen Organen im März 1980 seinen Sitz offiziell nach Dresden und heißt seither „Bistum Dresden-Meißen“. Am Käthe-Kollwitz-Ufer in Dresden wurde inzwischen ein kirchliches Verwaltungsgebäude errichtet, in dem auch der Bischof residiert. Während die Bischöfe in der DDR lange Zeit kein westliches Land außer Italien zum Zweck von Kontakten mit dem Vatikan besuchen durften, sind die Grenzen für sie in den letzten Jahren durchlässiger geworden. So konnten einzelne Würdenträger an internationalen kirchlichen Veranstaltungen auch im Westen, ja sogar in der Bundesrepublik Deutschland, teilnehmen. Kardinal Meisner reiste, wie schon sein Vorgänger Kardinal Bengsch, in mehrere Ostblockländer, um die dortigen Kirchen zu besuchen. Selbst in Litauen und Lettland konnten durch solche Besuche in den letzten Jahren neue kirchliche Kontakte geknüpft werden. Die Reisen in die heuti[S. 720]gen Sowjetrepubliken im Baltikum führten allerdings regelmäßig über Moskau, wo die Bischöfe mit dem Patriarchen der Russisch-orthodoxen Kirche, Pimen, mehrmals zusammentrafen. IV. Freikirchen und andere Gemeinschaften. Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der DDR Die beiden größten sog. Frei-K. sind die Evangelisch-Methodistische K. (28.000 Mitglieder, Bischof: Armin Härtel, Dresden) und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten, 23.000, Präsident: Manfred Sult, Berlin [Ost]). Der Größe nach folgen: Altlutherische K. (15.000), Bund Evangelisch-reformierter Gemeinden (4.000), Evangelische Brüder-Unität (3.000), Bund Freier Evangelischer Gemeinden (1350), Gemeindeverband der Altkatholischen K. (1200), Mennonitengemeinde (350). Diese Frei-K. wirken in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher K. in der DDR“ (AgCK) mit den evangelischen Landes-K. zusammen. Die römisch-katholische K. ist in der AgCK mit Beobachterstatus vertreten, ebenso die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten (25.000), das Apostelamt Jesu Christi (14.000), die Quäker (50) und das Mitteleuropäische Exarchat der Russischen Orthodoxen K. Die AgCK dient vor allem dem Informationsaustausch unter den beteiligten K. und der Regelung ihrer Verhältnisse untereinander. Alle diese K. und Religionsgemeinschaften sind staatlich anerkannt. Sie haben sämtlich ihre früher zum Teil gesamtdeutsche Organisation aufgegeben. Anders ist das bei der Russischen Orthodoxen K. Sie zählt relativ wenige Mitglieder in der DDR, spielt öffentlich jedoch eine größere Rolle, 1960 errichtete das Moskauer Patriarchat der Russischen Orthodoxen Kirche in Berlin (Ost) ein Exarchat für „Berlin und Mitteleuropa“. Der jeweilige Exarch ist Erzbischof der entsprechenden Diözese, die auch Berlin (West) und die Bundesrepublik Deutschland umfaßt. Seit 1978 amtiert Erzbischof Melchisedek. Staatlich anerkannt sind weiter die Jüdischen Gemeinden sowie mehr als 10 von den K. als Sekten angesehene Gemeinschaften, von denen mit ca. 100.000 Mitgliedern die größte und allein wachsende die Neuapostolische ist. Über religiöse Betätigung von Moslems und Angehörigen anderer Weltreligionen in der DDR wird öffentlich nichts bekannt. Staatlich nicht anerkannte religiöse Sekten spielen mit Ausnahme der Zeugen Jehovas keine Rolle, wenn auch in letzter Zeit im Westen aktive sog. Jugendreligionen begonnen haben, sich auch um Anhänger in der DDR zu bemühen. V. Staat und Kirchen A. Überblick und Hauptphasen der Kirchenpolitik Die staatliche K.-Politik der DDR ist vornehmlich an der evangelischen K. ausgerichtet. Zum Protestantismus zählten sich noch 1950 laut Volkszählung 14,8 Mill. DDR-Bürger. Das gesamte Gebiet der DDR war ursprünglich fast durchweg evangelisch. Die SED hat es stets vermieden, eine auf Abschaffung oder vollständige Privatisierung der K. gerichtete Politik zu betreiben. Statt dessen bemühte sie sich, ohne die K. grundsätzlich in Frage zu stellen, deren öffentlichen Einfluß zurückzudrängen bzw. auf den Status quo zu beschränken, das gesellschaftliche Leben vollständig zu säkularisieren sowie christliche Sitte durch Lebensäußerungen der sozialistischen Gesellschaft zu ersetzen (Feiern, Sozialistische). Das führte, zumal in den 50er Jahren, zu zahlreichen Konflikten, die den Beteiligten zuweilen als „Kirchenkampf“ erschienen, ohne daß jedoch wirksame Versuche unternommen wurden, die K. von innen her, entsprechend dem nationalsozialistischen Versuch mit den „Deutschen Christen“, aufzurollen und gleichzuschalten. Wenn man von der katholischen K. Polens absieht, genießen innerhalb des kommunistischen Machtbereichs die großen K. in der DDR vergleichsweise die größte Freiheit und innere Autonomie. Die K. sind die einzigen großen Organisationen in der DDR, die Personal- und Organisationsentscheidungen unabhängig von staatlichen oder gesellschaftlichen Organen treffen können, de jure wie de facto. Nach langen Kämpfen setzte die SED-Führung jedoch eine Einschränkung dieses Prinzips für die kirchlichen Außenbeziehungen durch: Der 1968 von Bischof Mitzenheim gesprochene Satz: „Die Grenzen der DDR bilden auch die Grenzen der kirchlichen Organisationsmöglichkeiten“ wurde Bestandteil des offiziellen Kommentars der DDR-Verfassung. Die DDR läßt zwar die Mitgliedschaft der K. in ökumenischen Organisationen, insbesondere im Ökumenischen Rat der K. (ÖRK), der Konferenz Europäischer K., dem Lutherischen und dem Reformierten Weltbund sowie die Beziehung der römisch-katholischen K. zum Vatikan zu und fördert sie teilweise aus außenpolitischen Gründen. 1981 tagte in Dresden der Zentralausschuß des ÖRK, zum erstenmal seit 25 Jahren in einem osteuropäischen Land. Die DDR hat jedoch erreicht, daß die besonderen kirchlichen Bindungen innerhalb ganz Deutschlands aufgegeben oder eingefroren werden mußten. Seit Gründung der DDR lassen sich 3 Hauptphasen der staatlichen K.-Politik unterscheiden: 1. Von 1949 bis 1958 stand im Vordergrund das Ziel, die Position der K. in der Gesellschaft, wo immer möglich, zu beschneiden; 2. daran schloß sich bis 1969/71 ein politischer Kampf gegen die gesamtdeutsche K.-Organisation, insbesondere der evangelischen K., an; 3. seitdem berücksichtigt die SED das Bemühen insbesondere der evangelischen K. um eine eigenständige Positionsbestimmung in der sozialistischen Gesellschaft und begann ihrerseits Mitte der 70er [S. 721]Jahre damit, die von Honecker am 6. 3. 1978 öffentlich bekräftigte Politik einer begrenzten Partnerschaft zwischen Staat und K. bei fortbestehendem ideologischem Antagonismus vorzubereiten. B. Kirchenpolitik 1949--1958 Tendenzen der 1. Phase sind, z. T. in abgemilderter Form, auch in den folgenden Phasen wirksam geblieben. In der 1. Phase vor allem dominierte die atheistische und antiklerikale Propaganda. Die K.-Austrittsbewegung wurde massiv gefördert, insbesondere die gesellschaftlichen Führungs- und Schlüsselberufe wurden, mit wenigen Ausnahmen, nur Nichtchristen zugänglich gemacht. Mit der Jugendweihe begann man, die Konfirmation zu verdrängen (Feiern, Sozialistische). Der kirchlich erteilte Religionsunterricht (Christenlehre) wurde entgegen der Verfassung der DDR von 1949 aus den Schulräumen und aus dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulunterricht verbannt. Die K.-Steuer wurde zu einem privaten, rechtlich nicht einklagbaren freiwilligen K.-Beitrag (vgl. #449#vii. VII., Finanzierung der K.). Alle kirchlichen Aktivitäten außerhalb kircheneigener Räume wurden erschwert und z.T. unmöglich gemacht. Die Junge Gemeinde, die nach dem Krieg gefundene Form evangelischer Jugendarbeit, und Studentengemeinden wurden bekämpft. Gleichzeitig jedoch behielten die K. in vieler Hinsicht ihren aus der Vergangenheit überkommenen Sonderstatus. Ihr Grund- und Waldbesitz wurde z.B. nicht der Bodenreform unterworfen und blieb z. T. später auch von der Kollektivierung ausgenommen. Das eigene kirchliche Arbeitsrecht (Beamte!) blieb bestehen; auch in ihrem Arbeitsgesetzbuch (AGB) berücksichtigte die DDR die besonderen Bedingungen kirchlicher Arbeit. Es wird weiterhin an den 6 alten staatlichen Universitäten ein Teil des Pfarrernachwuchses der evangelischen K. wissenschaftlich-theologisch ausgebildet (Theologenausbildung). C. Kirchenpolitik 1958--1968/69 In der 2. Phase wurde der Zusammenhang der staatlichen K.-Politik mit der Deutschlandpolitik der SED besonders deutlich. Die Regierung der DDR nahm den Abschluß des Militärseelsorgevertrages der EKD mit der Bundesregierung zum Anlaß, ihre Beziehungen zur EKD abzubrechen und propagandistisch sowie durch administrative Maßnahmen (jedoch nicht durch gesetzliche oder sonst rechtswirksame Maßnahmen) auf die Verselbständigung der K. in der DDR hinzuwirken. Die DDR-Regierung lehnte es 1957/58 ab, über verschiedene Konflikte, insbesondere im Erziehungsbereich, mit der EKD zu verhandeln. Statt dessen kam es zu Verhandlungen mit „Vertretern der evangelischen K. in der DDR“, an deren Ende ein Kommuniqué vom 21. 7. 1958 stand, demzufolge die K.-Vertreter u.a. erklärten: „Ihrem Glauben entsprechend erfüllen die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit. Sie respektieren die Entwicklung zum Sozialismus und tragen zum friedlichen Aufbau des Volkslebens bei.“ Zur gleichen Zeit förderte die SED die Gründung eines Bundes evangelischer Pfarrer in der DDR (der sich Ende 1974 überraschend selbst auflöste), der sich programmatisch verpflichtete, an der „inneren und äußeren Stärkung der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ mitzuwirken (Satzung von 1967). Dieser Pfarrerbund, dessen Mitgliederzahl stets unbedeutend blieb (Schätzung einschließlich Pensionären und Pfarrfrauen 250), wurde, ähnlich wie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“ der Nationalen Front der DDR, die DDR-Regionalkonferenz der Christlichen Friedenskonferenz (CFK) und die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU), in der Presse zum eigentlichen Repräsentanten des politischen und kirchlichen Willens der evangelischen Christen in der DDR gemacht; er blieb jedoch innerkirchlich ohne Bedeutung. Am 4. 10. 1960 griff W. Ulbricht in einer Erklärung vor der Volkskammer das Kommuniqué von 1958 auf und beendete die Phase der atheistischen und antiklerikalen Propaganda in der DDR mit der Feststellung: „Das Christentum und die humanistischen Ziele des Sozialismus sind keine Gegensätze.“ Ulbricht warb damit um kirchliche Zustimmung (nicht nur Respektierung) zur sozialistischen Entwicklung in der DDR, die mit einer Absage an die „westdeutschen NATO-Kirchen“ verbunden sein sollte. Die evangelischen Landes-K., die — nun ohne zentralen Kontakt zu staatlichen Stellen — eine lose, offiziell nicht anerkannte „Konferenz der evangelischen Kirchenleitungen in der DDR“ unter Vorsitz von Bischof Friedrich-Wilhelm Krummacher (Greifswald) gebildet hatten, stellten sich dagegen auf den Rechtsstandpunkt, daß der Staat nicht über kirchliche Organisationsformen zu entscheiden habe, und hielten an der EKD-Zugehörigkeit fest. Dennoch wurde die antikirchliche Polemik in der Presse fast vollständig auf westdeutsche Adressaten umgestellt. Nur im Ausnahmefall kam es noch zu öffentlichen Angriffen auf die K. oder einzelne prominente K.-Vertreter in der DDR. Ein Ende 1963 unternommener Versuch, die eingeschlafene atheistische Agitation auf wissenschaftlichem Atheismus an der Universität Jena zu begründen (Lehrstuhl: Prof. Olof Klohr), führte zwar zur zeitweisen Belebung der marxistischen Religionssoziologie, wurde einige Jahre später jedoch wieder aufgegeben. Erst nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde erneut ein Programm zur atheistischen Schulung von Kadern vorbereitet. Der wiederum unter der Führung von Klohr betriebene wissenschaftliche Atheismus wirkt sich jedoch nicht kirchenpolitisch und nicht in der öffentlichen Propa[S. 722]ganda aus. Er dient, jedenfalls teilweise, der ideologischen Klärung und Schulung der Führungskader der SED in einer Situation, in der die Zusammenarbeit von Staat und K. propagiert und die positive gesellschaftliche Rolle der K. bei der Verwirklichung der „zutiefst humanistischen Ziele“ der sozialistischen Gesellschaft offiziell hervorgehoben wird. Im Zuge der erwähnten K.-Politik mit nicht kirchlich legitimierten Partnern führte Ulbricht am 9. 2. 1961 ein in der gesamten Presse der DDR abgedrucktes Gespräch mit einer „Delegation christlicher Persönlichkeiten“ unter Leitung des Leipziger Theologieprofessors Emil Fuchs, in dessen Verlauf Ulbricht für Zusammenarbeit von Marxisten und Christen warb. Er erklärte, die humanistischen und sozialen Ziele des ursprünglichen Christentums und die humanistischen und sozialen Ziele des Sozialismus stimmten so weitgehend überein, „daß sich ein Zusammengehen geradezu aufdrängt“. Im sog. Wartburg-Gespräch vom 18. 8. 1964 mit dem thüringischen Landesbischof Moritz Mitzenheim, der als einziger der evangelischen K.-Führer auf diese Linie eingeschwenkt war, ergänzte Ulbricht seine kirchenpolitischen Ausführungen mit der Feststellung einer „gemeinsamen humanistischen Verantwortung“, die Marxisten und Christen verbinde. Er räumte dem Verhältnis von Marxisten und Christen, immer unter der Voraussetzung der selbstverständlichen Anerkennung der Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei, einen wichtigen Platz in seiner Konzeption einer „sozialistischen Menschengemeinschaft“ (Geschichte der DDR, IV.) ein. Vor allem wegen der EKD-Frage gingen die K. jedoch praktisch nicht auf das kirchenpolitische Werben Ulbrichts ein. Obgleich die EKD-Mitgliedschaft der DDR-K. fast nur noch formal praktiziert werden konnte, erklärten die EKD-Synodalen in der sog. Fürstenwalder Erklärung vom 5. 4. 1967, sie wollten an der Gemeinschaft in der EKD festhalten. Erst als die neue Verfassung der DDR im April 1968 in Kraft trat, änderten die evangelischen Landes-K. ihre Haltung in dieser Frage. Bisher sahen sie die gesamtdeutsche K.-Gemeinschaft nur politisch in Frage gestellt. Mit der neuen Verfassung war zu befürchten, daß sie auch staatsrechtlich unmöglich gemacht würde. Die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR machten in dieser neuen Situation nach kirchlicher Auffassung ein gemeinsames Handeln aus seelsorgerlichen Gründen immer zwingender notwendig; die EKD-Struktur konnte, wenn sie offiziell für illegal erklärt wurde, die Voraussetzungen dafür nicht mehr bieten. Daraufhin leitete man die Gründung des K.-Bundes ein, dessen Ordnung am 10. 6. 1969 in Kraft trat. D. Kirchenpolitik 1969--1978 Mit der Gründung des K.-Bundes hatte die 3. Phase der staatlichen K.-Politik begonnen. An ihrem Anfang stand der Art. 39 der Verfassung der DDR von 1968: „(1) Jeder Bürger der DDR hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. (2) Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ In Art. 20, 1. wird außerdem Gewissens- und Glaubensfreiheit zugesichert. Ziel der DDR-K.-Politik war es, den Protestantismus als gesamtdeutschen Faktor auszuschalten, was, jedenfalls formal, gelungen war. Gleichzeitig aber wirkte sich die Gründung des K.-Bundes als organisatorische und sachliche Stärkung aus, obwohl die SED keine Stärkung des evangelischen Kirchentums in der DDR herbeiführen wollte. Die SED reagierte erst nach 20 Monaten positiv auf diese neue Situation. Am 24. 2. 1971 kam es zu einem offiziellen Besuch des K.-Bundesvorstandes bei dem damaligen Staatssekretär für Kirchenfragen Seigewasser (SED) mit Austausch von Erklärungen und damit zur staatlichen Anerkennung des K.-Bundes als Repräsentation der 8 evangelischen Landes-K. in der DDR. Voraufgegangen war eine kirchenpolitische Grundsatzrede des Politbüro-Mitgliedes Paul Verner vom 11. 2. Damit waren die K. wieder selbst zu Partnern der K.-Politik geworden. Konsequenterweise verlor die CDU für diesen Politikbereich an Bedeutung, ebenso Pfarrerbund, CFK usw. Die Rede Verners enthielt bereits grundlegende Elemente der kirchenpolitischen Linie, die E. Honecker 7 Jahre später demonstrativ sanktionierte. Die SED-Führung stellte sich auf die real existierende evangelische K. und die von ihr herausgestellten und legitimierten Repräsentanten ein. Sie verpflichtete sich, auf Versuche zu verzichten, die K. und die christliche Lehre zu „sozialisieren“. Gleichzeitig wurde jedoch nun an den K.-Bund die Erwartung gerichtet, ein „eigenständiges Profil“ in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu entwickeln. Verner legte die Zielsetzung des K.-Bundes, sich als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft von K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR zu bewähren, so aus: „Wir verstehen das so, daß kirchliche Amtsträger und Laien aufgerufen sind, in Dienst und Zeugnis die Deutsche Demokratische Republik allseitig weiter zu stärken, den Frieden zu erhalten und zum Nutzen aller und jedes einzelnen Menschen zu wirken.“ Es gehe damit um eine Neuorientierung in inhaltlichen Fragen der gesellschaftlichen Existenz der K., um eine „positive Standortbestimmung der Kirche in unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (epd-Dokumentation, 15/1978). Der K.-Bund sah in dieser Feststellung eine Bestätigung der evangelischen Auffassung, daß die K. sich nicht auf religiöse Angelegenheiten im engeren Sinn [S. 723]beschränken und sich nicht privatisieren oder in ein kultisches Getto drängen lassen darf. Bischof Schönherr formulierte das in seiner im Namen des K.-Bundes gegenüber Seigewasser abgegebenen Erklärung: „Der einzelne Christ und die christliche Gemeinde können ihren Gottesdienst nur als Gottesdienst des ganzen Lebens … verstehen“ (Kirche als Lerngemeinschaft, Berlin [Ost] 1981, S. 168). Eine der grundlegenden, oft wiederholten Feststellungen des K.-Bundes bei dem in der Folgezeit unternommenen Versuch, die gesellschaftliche Standort- und Aufgabenbestimmung der evangelischen K. in der sozialistischen Gesellschaft der DDR vorzunehmen, umreißt der Satz: „Wir wollen nicht Kirche gegen, nicht Kirche neben, sondern Kirche im Sozialismus sein.“ (Synode des K.-Bundes 1971 in Eisenach) Das führte zunächst zu der Konsequenz, daß die in der EKD-Periode, vor allem seit dem Mauerbau von 1961, von der offiziellen K. gewahrte politische Abstinenz aufgegeben wurde. Man bekannte sich zur politischen und gesellschaftlichen Mitarbeit auf der Grundlage der sozialistischen Gegebenheit in der DDR, jedoch, wie z.B. Bischof Krusche es formulierte, in „kritischer Solidarität“. Diese Haltung führte bald zu neuen Konflikten. Der VIII. Parteitag der SED (15.–19. 6. 1971) brachte zwar keine Rücknahme der Verner-Rede vom Februar 1971, jedoch mit der erneuten Aufwertung der Rolle der Arbeiterklasse eine veränderte Einschätzung der Bedeutung der eigenen K.-Politik, deren politischer Stellenwert nun geringer geworden war. Zu beobachten war zunächst die Tendenz, die K. inhaltlich auf den engeren religiösen Bereich zu beschränken und die gesellschaftliche Positionsbestimmung vor allem in nicht weiter reflektierter Hinnahme der sozialistischen Entwicklung und in kirchlichen Zustimmungen zur Außen- und Friedenspolitik der DDR zu sehen. Sichtbar wurde das in der Anwendung der Veranstaltungsverordnung, die 1971 in Kraft getreten war. Sie sah Anmeldefreiheit kirchlicher Veranstaltungen nur für kultische Zusammenkünfte vor, während die evangelische K. auch z.B. Konfirmandenfreizeiten und sog. Bibelrüstzeiten mit Jugendlichen, Gemeindeseminare, K.-Tage und verschiedenste Veranstaltungen gesellschaftlicher Thematik zur freien Religionsausübung rechnet, die polizeilicher Kontrolle oder Genehmigung nicht unterliegen dürfe. Erst im Sommer 1973 führten interne Verhandlungen zu einer liberalisierten Anwendung dieser VO. (Die seitdem eingespielte Praxis wurde maßgebend für die Neufassung der Veranstaltungs-VO vom 30. 6. 1980, die die Zustimmung der K. fand; GBl. I, S. 235.) Voraufgegangen war eine Synode des K.-Bundes im Sommer 1972, in der die politische Mitarbeit der Christen in der Form kritischer Solidarität bejaht worden und der Wille zum Ausdruck gekommen war, den Sozialismus an seinen eigenen Maßstäben, insbesondere der Humanisierung, zu messen und zu diesem Ziel beizutragen. In diesem Zusammenhang benutzte der Hauptreferent der Synodaltagung, Heino Falcke, die Formulierung von einem „verbesserlichen Sozialismus“. Diese kirchlichen Tendenzen haben dazu beigetragen, daß die SED vorübergehend der CDU und den ihr verbundenen Gruppen (Pfarrerbund, CFK) wieder ein stärkeres kirchenpolitisches Gewicht gab. Albert Norden bezeichnete in einem Grußwort vor dem Erfurter CDU-Parteitag die Versammelten als „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“. Diese Formel, deren Inhalt nie scharf definiert wurde, spielte 1973/74 eine große Rolle. Sie wurde, vor allem von CDU-Sprechern, so ausgelegt, daß sich die gesellschaftliche Aufgabe der K. darauf zu beschränken habe, für die Christen die Motivation zum gesellschaftlichen Handeln als sozialistische Staatsbürger zu liefern, inhaltlich jedoch hätten sie keine eigenständige Funktion. Im Sommer 1974 wurde die Formel ersatzlos aufgegeben. Damit deutete die SED ihre Bereitschaft an, trotz der laufenden Auseinandersetzungen im Bildungsbereich und öffentlicher Kritik kirchlicher Sprecher an bestimmten politischen Entscheidungen (z.B. Widerspruch der evangelischen Bischöfe gegen die Klassifizierung des Zionismus als Rassismus im November 1975) und bestehenden Verhältnissen in der DDR, den K. die Definition ihres politischen und gesellschaftlichen Auftrages im Rahmen der sozialistischen Gesellschaft selbst zu überlassen. Eine Voraussetzung dafür war die Bereitschaft des K.-Bundes, im Rahmen der in der DDR bestehenden politischen Strukturen sich trotz der Gefahr propagandistischen Mißbrauchs an der Erörterung von Grundfragen der gesellschaftspolitischen Zielsetzung zu beteiligen. Bischof Schönherr hatte 1973 auf der Bundessynode in Schwerin grundsätzlich erklärt, die K. sei bereit, an dem Gespräch teilzunehmen, „das der Staat mit seinen Bürgern führt“, und meine, im Blick auf die Formung eines Menschenbildes einen eigenen Beitrag leisten zu können. Im Herbst des gleichen Jahres beteiligten sich erstmals offizielle K.-Delegierte an der DDR-Delegation zum Moskauer „Weltkongreß der Friedenskräfte“. Honecker billigte auch den Vertretern der K. dabei ein Mandat der gesamten Gesellschaft der DDR zu. Seit dieser Zeit änderte sich der Stil der kontinuierlichen Verhandlungen zwischen K. und Staat, die seit 1958 ausschließlich vom Staatssekretär für K.-Fragen geführt und thematisch auf unmittelbar kirchliche Angelegenheiten eingeengt worden waren. Es kam nunmehr, vermittelt durch den Staatssekretär, auch zu Kontakten mit Politikern anderer Ressorts. Die Gespräche verloren den Charakter von einseitigen staatlichen Anordnungen oder Absichtserklä[S. 724]rungen. Insbesondere im Zusammenhang mit der KSZE und der Schlußakte von Helsinki zeigte sich die SED-Führung bemüht, den evangelischen K.-Bund über Motive und Zielsetzungen ihrer Politik zu unterrichten und einzelne Entscheidungen — vor allem im Bereich der Außenpolitik — zu erläutern, ohne damit gleichzeitig propagandistische Ziele zu verbinden und kirchliche Zustimmungserklärungen zu verlangen. Zur gleichen Zeit setzte die SED-Führung im Inneren vor allem mit der Förderung des K.-Baus und der demonstrativen Anerkennung der kirchlichen Diakonie ein Signal. Mit der evangelischen wie mit der katholischenKirchen (1985) Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 I. Überblick Die K. sind in der DDR die einzigen nicht sozialistischen und staatsfreien Großorganisationen. Sie haben ihre innere…
DDR A-Z 1985
Renten (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der Sozialversicherung (SV) erworben werden. In besonderen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Das bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein geltende R.-Recht gestattete den Rentnern in der DDR nur eine bescheidene Lebensführung. Ende 1967 lag die durchschnittliche Alters- und Invaliden-R. bei nur ca. 165 Mark monatlich. Zum 1. 7. 1968 wurde ein neues R.-Recht mit neuen Berechnungsgrundlagen eingeführt, das allen nach dem 1. 7. 1968 zugehenden Neurentnern eine mehr als ein Drittel höhere R. festsetzte. Der große Bestand der Altrentner mußte sich zunächst mit einigen geringfügigen Erhöhungen begnügen. Die unterschiedliche Höhe von Alt- und Neu-R. wurde erst mit Wirkung zum 1. 9. 1972 grundsätzlich beseitigt. Weitere Leistungsverbesserungen in den Jahren 1972, 1973, 1976 und 1979 hatten insbesondere die dreimalige Erhöhung der Mindest-R. zum Gegenstand. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist das R.-Recht der Sozialpflichtversicherung nochmals neu gefaßt worden: Seit dem 1. 1. 1980 gilt die (1.) VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialpflichtversicherung — Rentenverordnung — mit ihrer 1. Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1979, S. 401–422). Zum 1. 12. 1984 (in einigen Punkten erst zum 1. 12. 1985) wird eine 2. Renten-VO der Sozialpflichtversicherung in Kraft treten (GBl. I, 1984, S. 281). Sie hat Leistungsverbesserungen — insbesondere eine abermalige Erhöhung der Mindest-R. — zum Inhalt. Die (1.) Renten-VO der Sozialpflichtversicherung von 1979 behält aber hinsichtlich der Grundsätze für die Gewährung und Berechnung von Renten der Pflichtversicherung weiterhin Gültigkeit. 2. Die Rentenarten. Altersrenten werden grundsätzlich nach mindestens 15jähriger versicherungspflichtiger Tätigkeit (einschließlich der Zeiten einer freiw. R.-Versicherung bei der SV) und Erreichen der Altersgrenze (Männer 65, Frauen 60 Jahre) gewährt. Allerdings erhalten Frauen, a) die mehr als 2 Kinder geboren oder erzogen haben, für das 3. und jedes weitere Kind, und jene, b) die wegen Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen nicht arbeiten konnten, für je 4 Pflegejahre jeweils 1 Jahr auf die geforderte Vorversicherungszeit angerechnet. Vom 1. 12. 1985 an sollen die Jahre für die Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen voll als versicherungspflichtige Tätigkeit anerkannt werden. Für Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren haben, besteht seit dem 1. 7. 1973 Anspruch auf Alters-(oder Invaliden-)R. (seit dem 1. 12. 1979 270 Mark; ab 1. 12. 1984 300 Mark), auch wenn die geforderte Vorversicherungszeit nicht erreicht wird. Eine ähnliche Regelung, die auf Ausgleich der durch [S. 1118]Mutterschaft und Kindererziehung bedingten Nachteile gerichtet ist, findet sich bei der Ermittlung der für die R.-Berechnung wichtigen Versicherungszeiten: Frauen erhalten für jedes vor R.-Beginn geborene oder vor Vollendung des 8. Lebensjahres a) an Kindes Statt angenommene Kind, b) aufgenommene Stiefkind und jedes Enkelkind (nach dem Tod der Mutter) und jedes c) aufgenommene Pflegekind, wenn später die Annahme an Kindes Statt erfolgte, eine Zurechnungszeit von einem Jahr. (Bei 3 und mehr Kindern soll die Zurechnungszeit vom 1. 12. 1984 für jedes Kind 3 Jahre betragen.) Frauen werden als weitere Zurechnungszeiten angerechnet nach einer versicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 20 Jahren 1 Jahr, 25 Jahren 2 Jahre, 30 Jahren 3 Jahre, 35 Jahren 4 Jahre und 40 und mehr Jahren 5 Jahre. Einschließlich der Zurechnungszeiten, zu denen auch Jahre der Arbeitslosigkeit vor 1946 zählen und sieben Zehntel der Bezugszeit der wegen Invalidität oder eines Körperschadens von wenigstens zwei Dritteln gewährten R. (ab 1. 12. 1985 sollen diese Bezugszeiten nicht mehr zu sieben Zehntel, sondern in vollem Umfang berücksichtigt werden), darf die anrechenbare Versicherungszeit 50 Jahre nicht übersteigen. Die monatliche Alters-R. errechnet sich aus 1. einem Festbetrag von 110 Mark (ab 1. 12. 1985 140 Mark), 2. einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1 v.H. des Durchschnittverdienstes für jedes Jahr einer versicherungspflichtigen Tätigkeit und für die Zurechnungszeiten und 0,85 v.H. der insgesamt zur (früheren) freiwilligen R.-Versicherung der SV gezahlten Beiträge. Als Durchschnittsverdienst gilt grundsätzlich der in den letzten 20 Kalenderjahren vor Beendigung der letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit — frühestens ab 1946 — erzielte beitragspflichtige monatliche Durchschnittsverdienst, der wegen der bestehenden Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark diese nicht überschreiten kann (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, IV.). Die Alters-R. werden nach unten durch Mindestrenten begrenzt. Sie betragen für Anspruchsberechtigte mit weniger als 15 Arbeitsjahren (versicherungspflichtige Zeiten und Zurechnungszeiten) 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), mit wenigstens 15 Arbeitsjahren 280 Mark (ab 1. 12. 1984 310 Mark); danach erhöht sich die Mindest-R. in Abständen von 5 weiteren Arbeitsjahren um jeweils 10 Mark, und erreicht bei 45 und mehr Arbeitsjahren den Höchstbetrag von 340 Mark (ab 1. 12. 1984 370 Mark). Invalidenrenten werden bei Invalidität gewährt. Sie liegt vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder sonstige geistige oder körperliche Schädigung das Leistungsvermögen und der Verdienst um mindestens zwei Drittel gemindert sind und die Minderung des Leistungsvermögens in absehbarer Zeit nicht durch Heilbehandlung behoben werden kann. Empfänger eines Blinden- oder Sonderpflegegeldes gelten als invalide. R.-Anspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Invalidität während einer — mindestens 5jährigen ununterbrochenen — versicherungspflichtigen Tätigkeit oder in den darauf folgenden 2 Jahren eintritt und in der vorher bis zum 16. Lebensjahr zurückreichenden Zeit mindestens zur Hälfte Versicherungspflicht bestand sowie auch die für die Alters-R. geforderten Vorversicherungszeiten erfüllt sind; die (Hoch-)Schulausbildung muß beendet sein. Seit dem 1. 7. 1973 erhalten auch solche DDR-Bürger, die wegen Invalidität keine Berufstätigkeit aufnehmen und sich keinen R.-Anspruch erwerben konnten, vom vollendeten 18. Lebensjahr an für die Dauer der Invalidität eine R. von zur Zeit 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark). Die Invaliden-R. werden grundsätzlich wie Alters-R. berechnet. Dies gilt auch für die wegen Arbeitslosigkeit, Mutterschaft und Invaliditäts-, Unfall- und Kriegsbeschädigtenrentenbezuges gewährten Zurechnungszeiten, wobei die Obergrenze von dem zwischen der Vollendung des 16. Lebensjahres und dem Eintritt der Invalidität liegenden Zeitraum gesetzt wird. Darüber hinaus werden 70 v.H. der zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Zeit als Zurechnungszeit berücksichtigt. Vom 1. 12. 1984 soll die Zeit zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres zu 100 v.H. als Zurechnungszeit anerkannt werden; allerdings dürfen die Zeit der versicherungspflichtigen Tätigkeit und die Zurechnungszeiten insgesamt 50 Jahre nicht überschreiten. Seit September 1972 können Invalidenrentner einen Arbeitsverdienst mindestens bis zur Höhe des jeweiligen Mindestbruttolohnes (z. Z. 400 Mark) erzielen, ohne daß ihnen die Invaliden-R. entzogen wird. Für einen auf Kriegsbeschädigung beruhenden Körperschaden von mindestens zwei Dritteln wird eine Kriegsbeschädigtenrente von monatlich 340 Mark gezahlt (ab 1. 12. 1984 370 Mark) (Kriegsopferversorgung). Zu den Alters-, Invaliden- und Kriegsbeschädigten-R. wird ggf. ein Ehegattenzuschlag von 100 Mark (ab 1. 12. 1985 150 Mark) und ein Kinderzuschlag von 45 Mark gezahlt (Kinderbeihilfen). Anspruch auf Ehegattenzuschlag besteht grundsätzlich für Ehegatten ohne eigene R., die älter als 60 bzw. 65 Jahre oder invalide sind oder als Ehefrauen ein Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 8 Jahren haben. Anspruch auf Kinderzuschlag besteht für leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder sowie grundsätzlich für alle unterhaltenen Stief-, Enkel- und Pflegekinder mindestens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bzw. bei Ausbildungsunfähigkeit bis zum 18. Lebensjahr. Bis zur Beendigung der Lehrausbildung wird dann gezahlt, wenn das Lehrverhältnis unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Für die Dauer eines (Fach-)Hochschulstudiums wird Kinderzuschlag gewährt, wenn die Ausbildung unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung, ein Lehrverhältnis, ein Vorpraktikum oder vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgenommen wird (Ausbildungsförderung). Anspruch auf Unfall-Rente besteht für den Versicherten, der durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einen Körperschaden von mindestens 20 v.H. erlitten hat. Die Unfall-R. erreicht bei einem Körperschaden von 100 v.H. zwei Drittel des letzten beitragspflichtigen [S. 1119]Verdienstes. Wegen der Leistungsbemessungsgrenze von 600 Mark kann die Unfallrente höchstens 400 Mark betragen. Bei geringerem Invaliditätsgrad werden entsprechende Teil-R. gezahlt. Hinzu treten monatliche Festbeträge von 80 Mark sowie ggf. Ehegattenzuschlag (s. Alters-R.) bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr (Mindest-R.: 340 Mark; ab 1. 12. 1984 370 Mark) und von 20 Mark bei einem Körperschaden zwischen 50 und 66⅔ v.H.; ggf. wird Kinderzuschlag in Höhe von 10 v.H. der Unfall-R. (ohne Festbeträge) bei einem Körperschaden von wenigstens 50 v.H. gewährt; er erhöht sich um einen Betrag von 20 Mark bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr. Die Gesamthöhe des Kinderzuschlages muß sich mindestens auf 45 Mark belaufen. Hinterbliebenenrenten werden gezahlt, wenn der Verstorbene die finanziellen Aufwendungen für die Familie überwiegend erbracht und zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters-, Invaliden- oder Kriegsbeschädigten-R. erfüllt hatte bzw. der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist. Anspruch auf Witwen-(Witwer-)R. entsteht grundsätzlich jedoch erst bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität der Witwe (des Witwers) oder dann, wenn die überlebende Ehefrau 1 Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 8 Jahren hat. Seit Juli 1973 erhalten auch Witwen bzw. Witwer, die noch nicht 60 bzw. 65 Jahre alt sind, eine monatliche R. von 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) für die Dauer von 2 Jahren („Übergangsrente“); von den Personen im Erwerbsalter erhalten ansonsten nur noch Unfallwitwen eine Rente in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, also allenfalls 120 Mark. Die Witwen-(Witwer-)R. wird von den Ansprüchen des Versicherten abgeleitet und beträgt grundsätzlich für Ehepartner 60 v.H. der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge), mindestens aber 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) monatlich. Die R. für Halbwaisen (leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder) liegen bei 30 v.H. (mindestens 100 Mark; ab 1. 12. 1984 130 Mark) und für Vollwaisen bei 40 v.H. (mindestens 150 Mark; ab 1. 12. 1984 180 Mark) der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge); die Bezugsdauer entspricht der für Kinderzuschläge. Die Gesamthöhe der R. für mehrere Hinterbliebene darf die R. des Verstorbenen (einschl. Zuschläge) nicht übersteigen. Mindest-R. sind jedoch in voller Höhe zu zahlen. Abweichend hiervon betragen die R. an die Hinterbliebenen eines durch Unfall Verstorbenen bei Witwen 40 v.H. des Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, zuzüglich eines monatlichen Zuschlages von 70 Mark, mindestens 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), bei Halbwaisen 20 v.H. des Durchschnittsverdienstes zuzüglich 25 Mark, bei Vollwaisen 30 v.H. zuzüglich 35 Mark, mindestens 100 bzw. 150 Mark (ab 1. 12. 1984 130 bzw. 180 Mark) monatlich. Eine „Unterhaltsrente“ erhalten unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatten beim Tode des zur Unterhaltszahlung verurteilten geschiedenen Ehegatten in Höhe des gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbetrages (höchstens 270 Mark), wenn sie die für den Bezug einer Witwen-(Witwer-)R. grundsätzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und keine eigene R. beziehen. 3. Sonderregelungen. Für einen Teil der R.-Bezieher — Angehörige bestimmter Berufsgruppen oder in Anerkennung besonderer Leistungen — gelten günstigere Regelungen. Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, die ununterbrochen mindestens 10 Jahre in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten für jedes Jahr ihrer dortigen Tätigkeit einen Steigerungsbetrag bei der Berechnung der Alters- bzw. Invaliden-R. von 1,5 v.H. (statt 1 v.H.). Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse bzw. ihre Hinterbliebenen bekommen Zuschläge zu den Alters-, Invaliden- und Unfall-R. (bei Körperschaden von zwei Dritteln und mehr) in Höhe von 100 Mark (Witwen 60 Mark, Vollwaisen 40 Mark, Halbwaisen 30 Mark) dann, wenn sie den Kampfgruppen mindestens 25 Jahre angehört haben oder wegen eines Einsatzunfalles oder nach 20jähriger Zugehörigkeit wegen gesundheitlicher Untauglichkeit ausscheiden mußten. Weitere Sonderregelungen gelten für die Alters- und Invaliden-R. der Bergleute. Außer einer Bergmannsalters-R. und einer Bergmannsinvaliden-R., die mit einem höheren Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes als Steigerungsbetrag (2 v.H.) berechnet wird, gibt es eine Bergmanns-Voll-R. für Bergleute, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 25 Jahre bergbaulich versichert und während dieser Zeit mindestens 15 Jahre unter Tage tätig waren, sowie eine Bergmanns-R. für Bergleute, die mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren und ihre bisherige bergmännische Tätigkeit wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Allerdings werden in der bergbaulichen Versicherung höhere Abgaben von den Bergbaubetrieben entrichtet (22,5 v.H. des Bruttoentgeltes von den Betrieben, 10 v.H. von den Versicherten). Bedienstete der Polizei, des Militärs, der Zollverwaltung, der Reichsbahn, der Post und Beschäftigte im Bereich der Volksbildung erhalten R., die über den allgemeinen SV-R. liegen, obwohl der Beitragssatz für Versicherte und Arbeitgeber der gleiche ist wie für die anderen Sozialversicherten. Anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ bzw. „Verfolgte des Faschismus“ erhalten vom Erreichen der jeweils um 5 Jahre vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Ehrenpension (siehe unten). Außerdem wird ihnen eine Alters- oder Invaliden-R. in Höhe von 350 Mark gewährt, die sich allerdings auf 240 Mark vermindert, wenn auch noch Anspruch auf Altersversorgung der Intelligenz besteht. Besondere Intelligenz-R. erhalten Führungskräfte in wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) bei Invalidität oder Alter in Höhe von 60 bis 80 v.H. des letzten Gehalts (höchstens 800 Mark) neben den grundsätzlich nur aus den Steigerungsbeträgen errechneten SV-R.; beide R. dürfen jedoch 90 v.H. [S. 1120]des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Während diese R. aus dem Staatshaushalt finanziert werden, beruhen die Zusatz-R. an die „Technische Intelligenz“ durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) auf Beiträgen der Betriebe an die Staatliche Versicherung der DDR und werden in unbegrenzter Höhe neben den SV-R. gezahlt. Die Witwen erhalten generell 50 v.H., Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v.H. der Intelligenz-R. In geringem Umfang werden Zusatz-R. an Arbeitnehmer in Schwerpunktbetrieben in Höhe von 5 v.H. des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 5 Jahre, wenigstens 10 Mark, gezahlt. Eine eigene, überwiegend aus Beiträgen finanzierte Zusatzversorgung besteht seit dem 1. 1. 1959 außerdem für freipraktizierende Ärzte und Zahnärzte. Sie erhebt die Beiträge, solange die Versicherten überhaupt kassenärztlich tätig sind, und sie gewährt bei Erreichung der Altersgrenze oder bei dauernder Invalidität eine einheitliche R. von 600 Mark monatlich unter Anrechnung der R. aus der SV, also ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten und -beträge. Weitere Zusatz-R. sind die staatlichen Ehrenpensionen für besonders verdiente Bürger, die neben den SV-R. gewährt werden. Sie betragen 600–1500 Mark monatlich. Ehepartner oder Lebenskameraden erhalten 60 v.H., Halbwaisen 10 v.H. und Vollwaisen 25 v.H. des dem verstorbenen Pensionsberechtigten zuerkannten Betrages (GBl., 1952, S. 823). Für Ehrenpensionen, die an „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ sowie deren Hinterbliebene gezahlt werden, gelten z. T. abweichende Regelungen (Wiedergutmachung). Eine Beamtenversorgung kennt die DDR nicht. 4. Die soziale Lage von Rentnern in der DDR. Die Höhe der R.-Einkommen in der DDR ist vergleichsweise niedrig (Sozialleistungen, Öffentliche) — u.a. auch deshalb, weil die Möglichkeit des Bezuges mehrerer SV-R. sehr begrenzt ist. So erhält eine Witwe mit eigenem R.-Anspruch nur die höhere R. voll, die andere lediglich zu 25 v.H. (ohne Zuschläge). Bei gleichzeitigem Anspruch auf Alters-R., Invaliden-R. und Kriegsbeschädigten-R. wird nur die höhere, bei Zusammentreffen mit einer Unfall-R. die niedrigere nur zu 50 v.H., gezahlt. Die niedrige SV-R. beträgt mindestens 50 Mark. Dies gilt nicht für Unfall-R. bei einem Körperschaden von weniger als zwei Dritteln, Bergmanns-R. und Unfallwitwen-R. in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen. Zuschläge für Kinder und den Ehegatten werden nur im Zusammenhang mit einer R.-Leistung gezahlt. Der Durchschnitt der Alters-R. in der DDR liegt auch unter Berücksichtigung der durch die staatliche Subventionierung des Grundbedarfs für Rentnerhaushalte höheren Kaufkraft der Mark der DDR erheblich unter dem in der Bundesrepublik Deutschland. Die zwischen 270 und 340 Mark (ab 1. 12. 1984 300 und 370 Mark) liegenden Mindest-R. gewährleisten für jeden lediglich eine Grundversorgung. Durch die Umgestaltung der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung, die praktisch einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark gleichkommt, wird allmählich eine Verbesserung der Altersversorgung für das Gros der DDR-Rentner möglich. Doch erhält auch ein 1980 berenteter DDR-Versicherter, der seit 1960 bei einem gleichbleibenden Monatsverdienst von 1000 Mark seit 1971 monatlich 40 Mark an die Freiwillige Zusatzrentenversicherung gezahlt hatte, nach einem vollen Arbeitsleben keine höhere Altersversorgung (SV-R. und Zusatzrente) als maximal 600 Mark. Die Verbesserung der Einkommenslage von Rentnern hat nicht zuletzt zu einem starken Rückgang der Berufstätigkeit von Altersrentnern (Mitte der 70er Jahre 600.000) auf derzeit 370.000 (ca. 14 v.H. der Altersrentner) geführt. Da der Staat jedoch aufgrund des immer noch herrschenden Arbeitskräftemangels an einer Weiterbeschäftigung von Rentnern stark interessiert ist, versucht er durch eine Reihe von Vergünstigungen hierfür Anreize zu schaffen: Unabhängig von der durch die Weiterbeschäftigung erzielten Höhe des Einkommens wird Altersrentnern ihre R. voll ausgezahlt. Die R. unterliegt keinerlei Abzügen, während Lohn oder Gehalt zwar versteuert, hierauf aber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr geleistet werden müssen. Für Invalidenrentner gelten im Prinzip die gleichen Regelungen, jedoch bleibt die R. nur dann abzugsfrei, wenn das durch Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen den Mindestlohn (400 Mark) bzw. ein Drittel des vor der Invalidität erzielten Lohnes nicht übersteigt. Das durchschnittliche Einkommen von Rentnerhaushalten in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wurde unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (West) errechnet und dabei für alle Rentnerhaushalte in der DDR ein monatliches Durchschnittseinkommen, ohne Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, von 560 Mark im Jahre 1982 (1960: 220 Mark) ermittelt. In der Bundesrepublik Deutschland lag das Einkommen in gleichartigen Haushalten 1982 bei 2.037 DM (1960: 504 DM). Die Relationen im Einkommen von DDR-Rentnern zu westdeutschen Rentnerhaushalten (1960: 44 zu 100; 1982: 28 zu 100) haben sich somit nominal stark verschoben. Die hohen Preissteigerungen in der Bundesrepublik haben die Kaufkraft der westdeutschen Einkommen aber deutlich beeinträchtigt (Lebensstandard). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1117–1120 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentenversicherung, FreiwilligeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der…
DDR A-Z 1985
Diakonie (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im Diakonischen Werk — Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR- und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978, die Arbeit, die in den kirchlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geleistet werde, diene gesamtgesellschaftlichen Interessen und solle vom Staat weiterhin gefördert werden. In den diakonischen Werken sind alle freiwilligen, vereins- und anstaltsmäßig organisierten Kräfte zusammengefaßt, die innerhalb der evangelischen Kirchen auf diakonischem bzw. sozialem Gebiet tätig sind. Die evangelische D. in der DDR zählt etwa 15.000 beruflich beschäftigte und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie unterhält eigene Ausbildungsstätten für spezielle Fachkräfte, so 6 Diakonenanstalten und 15 Krankenpflegeschulen. Die konfessionelle Ausbildung von Mittlerem medizinischen Fachpersonal ist staatlich anerkannt und wurde 1975 durch eine Vereinbarung nach Art. 39 (2) der Verfassung der DDR gesichert. Der Schwerpunkt der Anstalts-D. hat sich im letzten Jahrzehnt auf die Betreuung und Rehabilitation körperlich und geistig behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener verlagert. Diese Arbeit wird kontinuierlich ausgebaut, während die Zahl der allgemeinen und speziellen Krankenhäuser, der Kindertagesstätten, Erholungsheime usw. gleichgeblieben ist. Ein künftiger Schwerpunkt ist der Ausbau der Altenheime und der Altenpflege. Die Zahl der Gemeindepflegestationen geht dagegen zurück. Die Kirchengemeinden sind bemüht, an ihrer Stelle ehrenamtliche Kräfte zur Alten- und Krankenbetreuung zu mobilisieren. Der Hilfe vor allem in der Dritten Welt dient die mit der D. verbundene Hilfsaktion „Brot für die Welt“, für die in der DDR zwischen 1959 und 1979 mehr als 48 Mill. Mark Spenden eingingen. Derzeit beträgt das Spendenaufkommen jährlich ca. 3,5 Mill. Mark. Hinzu kommen Spenden für Sonderaktionen, z.B. für das Gesundheitszentrum des Kindes in Warschau. Die für die Spendenmittel in der DDR eingekauften Hilfsgüter werden mit Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR vor allem in Katastrophengebiete geleitet, doch wird auch Hilfe zur Selbsthilfe in Form von Dienstleistungen und Sachlieferungen geleistet. Die D. wird durch Spenden, gottesdienstliche Kollekten und Sammlungen finanziert. Die staatliche Sozialversicherung zahlt für die in Krankenhäusern, Heimen und Anstalten der evangelischen D. Betreuten die regulären Pflegesätze. Ausbau, Modernisierung und Ausstattung diakonischer Einrichtungen werden durch staatliche Bau- und Einfuhrgenehmigungen gefördert. Die erforderlichen Investitionen werden im wesentlichen mit Hilfe der Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und der Ökumene finanziert. Eine Gesamtstatistik ist in den letzten Jahren nicht veröffentlicht worden, doch haben sich die Zahlen gegenüber 1977 nicht entscheidend verändert: 51 Krankenhäuser und Heilstätten mit 6.841 Betten, 89 Heime für Behinderte (6.240 Betten), 226 Feierabend- und Pflegeheime (10.215 Betten), 11 Säuglingsheime (514 Betten), 21 Kinderheime (587 Betten), 117 Erholungs- und Freizeitheime (3.633 Betten), 7 Hospize und 5 Herbergen (589 Betten), 326 Kindertagesstätten (17.256 Plätze), 19 Sondertagesstätten für geistig behinderte Kinder (372 Plätze), 425 Gemeindepflegestationen (520 Schwestern). Es bestanden 39 Diakonissenhäuser und Schwesternschaften mit 5.867 Schwestern und 6 Diakonenanstalten mit 1395 Diakonen. Sitz des Diakonischen Werkes ist Berlin (Ost); geschäftsführender Direktor ist Ernst Petzold. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 307 Devisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dienstleistungsbetriebe (DLB)Siehe auch das Jahr 1979 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im Diakonischen Werk — Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR- und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978,…
DDR A-Z 1985
Geschädigte (1985)
Personen, die seit Geburt physisch oder psychisch geschädigt sind oder durch Unfall oder andere Ursachen einen Dauerschaden erlitten haben bzw. an funktionellen Störungen leiden, entsprechend den „Behinderten“ im westdeutschen Sprachgebrauch. Grundsätzliches, Erfassung und Abgrenzung, Schulbildung, Berufsbildung, berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie soziale Vergünstigungen sind in 71 „Rechtsvorschriften und anderen Bestimmungen“ geregelt (Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation. Rechtl. Bestimmungen u. Arbeitsmaterialien, hrsgg. v. Min. f. Gesundheitswesen u. v. d. Akad. f. Ärztl. Fortbildg. d. DDR, Berlin [Ost], Staatsverlag, 1981). 1. Der ausgewiesene Umfang des Personenkreises der G. hängt ab von dem seit 100 Jahren zu beobachtenden Krankheitswandel, der Definition, der Erfassung und Betreuung. Unter medizinischem Aspekt gab es 1978 in der DDR 401.619 als „körperbehindert“ erfaßte Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis unter 18 Jahren (9,44 v.H. der Gleichaltrigen), sowie 153.911 (3,57 v.H.) „mit geistigen Störungen“, demnach einen G.-Anteil von 13 v.H. der Kinder- und Jugendbevölkerung. Im Sonderschulwesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, VII.) geht man von folgenden Kategorien und Anteilen aus (in v.H. der Schulpflichtigen): Blinde 0,01; Sehschwache 0,05; Gehörlose 0,06; Schwerhörige 0,14; Sprachgestörte 1,0; Körperbehinderte 0,5; schulbildungsfähige Schwachsinnige (Hilfsschulbedürftige) etwa 2,0; schulbildungsunfähige Schwachsinnige (Imbezille und Idioten) 0,5; Verhaltensgestörte etwa 1,0. Unter pädagogischem Aspekt gelten 7 v.H. der schulpflichtigen Bevölkerung als geschädigt, die Sonderschulen besuchen etwa 3 v.H. Die Zahl der G. im Erwachsenenalter bzw. insgesamt betrug 1981 615.000 Körper-G. im berufsfähigen Alter (d.h. ohne Kinder und Altersrentner; 5,8 v.H. dieser Altersgruppe), 340.000 Hörgeschädigte aller Altersstufen (2,03 v.H. der Gesamtbevölkerung), 1982 33.000 Blinde (0,20 v.H.), davon 24.000 Altersrentner, und 60.000 Sehschwache (0,36 v.H.). Einen Beschädigtenausweis (gem. AO Nr. 1 über die Anerkennung als Beschädigter vom 10. 6. 1971 [GBl. II, S. 493] i. d. F. der AO Nr. 2 vom 18. 7. 1979 [GBl. I, S. 315]) hatten 1980 1,3 Mill. Personen, darunter 1,1 Mill. Körper-G. Der Ausweis wird in den 4 Stufen „Beschädigter“, „Schwerbeschädigter“, „Schwerstbeschädigter“ und „Schwerstbeschädigter, der eines ständigen Begleiters bedarf“, an Personen von 14 Jahren und älter, in bestimmten Fällen auch an Kinder, ausgegeben. Da die Ausgabe des Ausweises von Art und Schwere der Schädigung abhängt, ist die Zahl der Ausweisinhaber kleiner als die der G. insgesamt. Bei den erwachsenen, berufstätigen Rehabilitanden, d.h. bei den durch Krankheit oder Unfall G., bei denen eine Rehabilitation nötig und möglich ist, treten derzeit die chronischen Erkrankungen als Schadensursache an die 1. Stelle. Sie machen bei den Männern 50 v.H., bei den Frauen über 80 v.H. aus. 2. Zur Förderung und Betreuung der G. wurde in den 60er Jahren ein umfassendes System der Rehabilitation entworfen und in den 70er Jahren aufgebaut, an dem Medizin, Pädagogik, Sozialpolitik, Ökonomie und Gesellschaftliche Organisationen mitwirken. Aufgaben und Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt: Das Gesundheitswesen ist zuständig für: die Früherfassung der G. Es besteht Meldepflicht (AO über die Meldung von Körperbehinderungen usw. vom 12. 5. 1954 [ZBl. S. 194] i. d. F. d. OWG vom 12. 1. 1968 [GBl. I, S. 101]); Sonderkrippen bzw. Krippengruppen für geschädigte Kleinkinder. Die Entscheidung über den Besuch dieser Einrichtungen liegt bei den Eltern; Tagesstätten, Wochenheime, Dauerheime und Plätze in Krankenhäusern für die etwa 20.000 „schulbildungsunfähigen förderungsfähigen Schwachsinnigen“ (= „Geistig Behinderte“ nach westdeutschem Sprachgebrauch) im Alter von 3 bis unter 18 Jahren. Der Besuch dieser Einrichtungen ist freiwillig. 1969 standen 5.019 Plätze zur Verfügung, der Versorgungsgrad lag bei 25 v.H. 1981 gab es 208 Tagesstätten, 56 Wochenheime, 48 Dauerheime und 32 stationäre Einrichtungen an Krankenhäusern mit 13.000 Plätzen, der Versorgungsgrad lag bei 66,5 v.H.; [S. 535] * Abteilungen und Beratungsstellen an Kliniken, Sanatorien und Fachkrankenhäusern zur ambulanten Betreuung vor allem von Sprachgestörten und Hör-G.; das Logopädische Kindersanatorium Thalheim für therapieresistente stotternde Schüler; Rehabilitationszentren zur Berufsausbildung für hochgradig geschädigte Jugendliche und Erwachsene (12 für Körperbehinderte, davon 3 der Inneren Mission [ Caritas; Diakonie ], 2 für Blinde, 1 für Sehschwache); die Einrichtungen der „geschützten Arbeit“ für Rehabilitanden, die wegen ihrer Schädigung oder wegen Fehlens geeigneter Möglichkeiten nicht in den üblichen Arbeitsprozeß eingegliedert werden können (AO zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden vom 26. 8. 1969 [GBl. II, S. 470] i. d. F. der VO vom 19. 7. 1976 [GBl. I, S. 411]). 1970 gab es 2.200 geschützte Arbeitsplätze. Bis zum 31. 12. 1980 erhöhte sich die Zahl auf 35.123. Nur ein Viertel der Plätze besteht in geschützten Betriebsabteilungen oder geschützten Werkstätten, die übrigen sind Einzel- oder Heimarbeitsplätze. Das wird als unzureichend kritisiert, ebenso das regional, betrieblich und nach Eignung sehr unterschiedliche Platzangebot. Um dem Bedarf zu entsprechen, ist die Zahl der geschützten Arbeitsplätze zu verdoppeln (Arbeit und Arbeitsrecht 1981, H. 6, S. 241–243). Das Volksbildungswesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) ist zuständig für: Sonderkindergärten und Vorschulgruppen, deren Besuch freiwillig ist; die (1982) 489 Sonderschulen für die einzelnen Kategorien der G., an denen 59.026 Kinder und Jugendliche ihrer Schulpflicht nachkamen; Sonderschulen und -klassen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (für chronisch Kranke und Schwer-G., die Schülerzahl ist oben enthalten); Sonderberufsschulen (für Hilfsschüler und Hör-G.); Sonderpädagogische Beratungsstellen; Sonderklassen an Normalschulen, insbesondere für Verhaltensgestörte und Legastheniker. Die Berufstätigkeit der G. (Einstellung, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Kündigungsschutz usw.) wird durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) und zusätzliche spezielle Regelungen abgesichert. Die Rehabilitationskommissionen der Bezirke, Kreise und Betriebe koordinieren die Arbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen, doch haben bei weitem noch nicht alle Betriebe eine solche Kommission. Auch dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) sind Aufgaben zugewiesen (s. NJ 1981, H. 6, S. 258–260). Die Förderung und Betreuung der G. wird unterstützt von der Gesellschaft für Rehabilitation in der DDR, gegründet 1957 als Forschungsgruppe R., seit 1967 Mitglied der Internationalen Gesellschaft für die Rehabilitation Geschädigter (ISRD), dem Blinden- und Sehschwachenverband der DDR (25.000 Mitglieder, 15 Bezirks-, 218 Kreisorganisationen, 250 Zirkel und Interessengemeinschaften, 3.000 ehrenamtliche Betreuer), dem Gehörlosen- und Schwerhörigenverband der DDR (16.200 Mitglieder, 230 Gruppen) und dem Versehrtensportverband des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR (8.500 körperbehinderte, seh- und hörgeschädigte Mitglieder, 255 Sektionen. Bis 1983 sollte in jedem Kreis der DDR eine Sportgruppe gebildet werden). Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR und die Volkssolidarität sind mit der Betreuung behinderter bzw. alter Menschen befaßt. 3. Grundprinzip der G.-Politik ist die Gewährleistung des Rechts auf Arbeit auch für diesen Personenkreis. Der Stellenwert der Früherkennung und -erfassung, der Betreuung bereits im Kleinkind- und Vorschulalter sowie der pädagogischen Rehabilitation ist hoch. Das Sonderschulwesen kann als beispielhaft gelten, Lücken bei bestimmten Behinderungsarten wurden in den 70er Jahren geschlossen, andererseits wurde der Anteil der als hilfsschulbedürftig (und damit als „schwachsinnig“) einzustufenden Schüler von 3 auf angemessenere 2 v.H. reduziert. Die berufliche Ausbildung bzw. Rehabilitation wurde in leistungsfähigen Zentren zusammengefaßt. Ein Nachholbedarf besteht dort, wo die Arbeitsfähigkeit nicht, nur eingeschränkt oder nur mit großem Aufwand hergestellt werden kann. Das Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) vom 22. 5. 1976 stellt auch auf die verbesserte Versorgung, Betreuung und Rehabilitation der Kranken, Invaliden, Alten und G. ab. Seitdem wurde die Betreuung der geistig Behinderten erheblich ausgebaut, die Möglichkeit zu geschützter Arbeit vermehrt (häufig gegen den Widerstand der Betriebe gegen „halbe“ Arbeitskräfte); die finanziellen Zuwendungen wurden erhöht, freilich nur im eher bescheidenen Rahmen des Gesamtsystems der sozialen Sicherung (Sozialversicherung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 534–535 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichte der DDRPersonen, die seit Geburt physisch oder psychisch geschädigt sind oder durch Unfall oder andere Ursachen einen Dauerschaden erlitten haben bzw. an funktionellen Störungen leiden, entsprechend den „Behinderten“ im westdeutschen Sprachgebrauch. Grundsätzliches, Erfassung und Abgrenzung, Schulbildung, Berufsbildung, berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie soziale Vergünstigungen sind in 71 „Rechtsvorschriften und anderen Bestimmungen“ geregelt (Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation.…
DDR A-Z 1985
Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) (1985)
Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Gegr. November 1965; Sitz: Berlin-Rahnsdorf (Ost), Direktor seit 1965: Prof. Dr. Helmut Koziolek (Mitgl. des ZK der SED). Stellvertreter: Gerd Friedrich und Willi Kunz. 1. Aufgaben. a) Das ZSW sollte zum Zeitpunkt seiner Gründung die Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) theoretisch unterstützen und den leitenden Wirtschaftsfunktionären die benötigten Kenntnisse in Weiterbildungsveranstaltungen vermitteln. Auch nach Beendigung der Reformphase 1970/71 liegt das Schwergewicht der Tätigkeit des ZSW in der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung und der Weiterbildung. Darüber hinaus berät es die politischen Führungsgremien (Ministerrat; Politbüro des ZK der SED; Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED) bei der Vorbereitung grundsätzlicher wirtschaftspolitischer Entscheidungen sowie bei der Ausarbeitung der Methoden sozialistischer Wirtschaftsführung. b) Koordinierung der Lehr- und Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Sozialistischen Wirtschaftsführung auf der Grundlage des zentralen Plans der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung. c) Weiterbildung von Nomenklaturkadern (Kaderpolitik; Nomenklatur) des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats (darunter Minister, Staatssekretäre, Vors. und stellv. Vors. von Bezirkswirtschaftsräten (BWR) und Bezirksplankommissionen, Kombinatsdirektoren, insbesondere aus den Bereichen Industrie, Bauwesen und Verkehrswesen, Binnenhandel und Außenwirtschaft) in Lehrgängen von ca. 4 Wochen. Die Weiterbildung von Nachwuchskadern erfolgt in Halbjahreslehrgängen. Daneben gibt es Wochenendtagungen, die ebenfalls der Weiterqualifizierung leitender Wirtschaftsfunktionäre dienen (ca. 40–60 Teilnehmer); diese sind als „Rahnsdorfer Gespräche“ bekannt geworden. Diese Weiterbildungsveranstaltungen erfolgen in Zusammenarbeit mit den Industrieministerien sowie den Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung an den Universitäten und Hochschulen. Für diesen Bereich ist das ZSW Leitinstitut. — Die Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen erfolgt auf der Grundlage der kaderpolitischen Richtlinien des ZK der SED. d) Im Rahmen der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung nimmt das ZSW wichtige Koordinierungsfunktionen wahr. Sein Direktor, Helmut Koziolek, ist zugleich Vors. des Wissenschaftlichen Rates für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW. Dem ZSW unmittelbar zugeordnet ist der WR für Fragen der Leitung der Wirtschaft sowie der WR zu Fragen der sozialistischen ökonomischen Integration. Besonders eng arbeitet das ZSW mit der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), mit der AdW und der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) zusammen. International kooperiert das ZSW mit vergleichbaren Einrichtungen in anderen sozialistischen Ländern und mit den Forschungsinstituten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). 2. Organisationsstruktur. Das ZSW ist nach dem Abteilungs- und Sektorenprinzip gegliedert. Es bestehen u.a. Abteilungen für: Operation Research; Leitung und Planung; Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV); Wirtschaftsrecht; Prognostik; Information und Dokumentation; Sozialistische Wirtschaftsführung; Betriebspädagogik; marxistisch-leninistische Organisationswissenschaften. In einer besonderen Abteilung werden westliche Managementmethoden analysiert. Das ZSW hat seit seiner Gründung Promotionsrecht; es gibt eine eigene Schriftenreihe („Zur sozialistischen Wirtschaftsführung“) heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1539 Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZentralisationSiehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Gegr. November 1965; Sitz: Berlin-Rahnsdorf (Ost), Direktor seit 1965: Prof. Dr. Helmut Koziolek (Mitgl. des ZK der SED). Stellvertreter: Gerd Friedrich und Willi Kunz. 1. Aufgaben. a) Das ZSW sollte zum Zeitpunkt seiner Gründung die Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) theoretisch unterstützen und den…
DDR A-Z 1985
Spedition (1985)
Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten Beförderungsmethode (z.B. Sammelladung, oder Containertransport), die Verbindung von Leistungsangeboten mehrerer Verkehrsarten (z.B. Lkw/Bahn — kombinierter Verkehr), die Besorgung und Behandlung der Frachtdokumente, Abrechnung und Verrechnung der Transporttarife, An- und Abfuhr sowie Lagerung von Gütern. Führen die S. [S. 1249]die Transporte selbst durch (Selbsteintrittsrecht), wirken sie als Frachtführer. In der DDR unterscheidet man Binnen-S. und internationale S. 1. Binnenspedition. Die S.-Betriebe bzw. -abteilungen der Kraftverkehrsbetriebe sind in die Kraftverkehrskombinate auf Bezirksebene mit eingeschränktem Aufgabenbereich integriert (Kombinat Kraftverkehr, VEB). Die S. wirken lediglich als Frachtführer, Erfüllungsgehilfe und Lagerhalter. Andere grundsätzliche Aufgaben einer S., wie die Transportvermittlung und -organisierung (z.B. hinsichtlich des günstigsten Verkehrsmittels und -wegs) obliegen den Transportausschüssen (Verkehrswesen, II.). Als Frachtführer sind die S. gemeinsam mit der Deutschen Reichsbahn (DR) bei der Durchführung des Stückguttransports (Transportgemeinschaft) tätig. Es gibt im Binnenverkehr der DDR bisher keinen eigenständigen Spediteur-Sammelgutverkehr. Ferner wirken die binnenländischen S. bei der An- und Abfuhr von Schiffs- und Wagenladungen als Frachtführer. Als Erfüllungsgehilfe ist die Binnen-S. für die internationale S. (Transportdurchführung im Lkw-Verkehr einschließlich der notwendigen Nebenleistungen wie Signieren, Verladen, Verpacken) und für die DR beim Haus-Haus-Gepäckverkehr tätig. Lagerhaltungsfunktionen werden von S. beim Sammeln von Exportstückgütern und beim Komplettieren von Sendungen zu größeren Partien ausgeübt. Tätigkeiten einer S. im eigentlichen Sinne werden derzeit nur bei bestimmten Leistungsbereichen (Möbel und Umzugsgut, Schwerlast- und Spezialtransporte) wahrgenommen. In der Möbel-S. existieren neben den volkseigenen auch noch private S. Um den Gütertransport noch effizienter zu gestalten, ist vorgesehen, bei den Verkehrskombinaten eine Binnen-S. mit allen traditionellen Aufgabenbereichen (s. o.) aufzubauen. In einer ersten Phase soll ein Sammelladungsverkehr für eilbedürftige Sendungen organisiert und durchgeführt werden. 2. Internationale Spedition. Ihre Aufgaben werden auf der Grundlage des Außenhandelsspeditionsmonopols vom am 1. 7. 1979 gegründeten VEB Kombinat Deutrans (D.) wahrgenommen. Diese Wirtschaftsorganisation der DDR besteht aus den Betrieben VEB Deutrans — Internationale S. (Stammbetrieb des Kombinats), dem VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr und dem VEB Deutrans — Transcontainer, hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und ist dem Ministerium für Verkehrswesen unmittelbar unterstellt. Der Stammbetrieb VEB Deutrans — Internationale S. wurde am 1. 1. 1954 gegründet und ist aus der Deutsch-Russischen-Transport AG (DERUTRA AG) im Ergebnis des ersten Staatsvertrages zwischen der UdSSR und der DDR hervorgegangen und hat inner- und außerhalb der DDR eine große Anzahl von Filialen, Zweigstellen und Vertretungen. Daneben bedient er sich eines internationalen Netzes ausländischer (auch kapitalistischer) Vertrags- und Korrespondenzspediteure. D. nimmt entsprechend der ihm erteilten Aufträge Dispositionen über den Transport, den Umschlag und die Lagerung von Außenhandels- und Transitgütern vor. Über diese Eigenschaft als Interessenvertreter seiner in- und ausländischen Auftraggeber (z.B. Außenhandels- und S.-Betriebe) hinaus vermittelt er auch Transportleistungsexporte für Transportbetriebe der DDR und trägt besonders auch zur Erwirtschaftung von Devisen bei. Im Gegensatz zur Binnen-S. ist D. Spediteur im eigentlichen Sinne mit folgenden Hauptaufgabengebieten: Abschluß von Verträgen mit Transport- und Umschlagbetrieben im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers, Überwachung und Gewährleistung der Dispositionen des Versenders, Avisieren des Versands sowie des Empfangs von Gütern und Erstellen der erforderlichen Papiere und Dokumente, Auslieferung von Gütern gegen Zahlungs- und Ablieferungsnachweise, Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten, Empfang und Weiterleitung (ggf. Zwischenlagerung) von Gütern im eigenen und fremden Namen, Erteilen zahlungsauslösender Dokumente, Durchsetzen von Ansprüchen (Reklamationen) im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber, Frachtenkontrolle und -reklamation, Mitwirkung bei der Erledigung von Zollformalitäten, das Behandeln und Versenden der Begleitdokumente, das Beschaffen von Konnossementen, den Abschluß von Transport- und Lagerversicherungen u.a.m. Im Rahmen seiner Aufgabengebiete hat D. eine bestmögliche Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes zu gewährleisten. Mittel hierzu sind u.a.: Auswahl der volkswirtschaftlich günstigsten Transportbetriebe und -zweige, Transportwege, Transporttarife, Verlade- und Verschiffungstermine, Organisation von Sammelverkehren. Die Erwirtschaftung von Devisen durch Organisation von Transporten für Rechnung Dritter (Transit, cross-trade) ist ebenfalls eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe. D. disponiert den Zu- und Ablauf von den Seehäfen und übernimmt auch die Buchung von Schiffsraum sowie den Umschlag in den Seehäfen. Die Filialen von D. ermitteln und bilanzieren den Transportbedarf für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr der DDR. D. hat sich im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr der Bundesrepublik vor allem durch niedrige Frachtraten zu einer starken Konkurrenz für westdeutsche Güterkraftverkehrsunternehmen entwickelt. D. gehört der Konferenz der S.-Organisationen der Mitgliedsländer des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und der Internationalen Föderation der S.-Organisationen (FIATA) an. Der VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr ist für die Organisierung und Durchführung von Transporten und S.-Leistungen im grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr für den DDR-Außenhandel und für ausländische Auftraggeber zuständig. Er wurde am 1. 7. 1979 gegründet und hat seinen Sitz in Potsdam. Transportaufträge werden mit eigenen oder von Kraftverkehrskombinaten vertraglich gebundenen Lkw durchgeführt. Gleichzeitig werden mit Hilfe der Filialen und Zweigstellen der VEB Deutrans — Internationale S. die speziellen S.-Leistungen erbracht. [S. 1250]Der VEB Deutrans — Transcontainer (Zentrale in Berlin) wurde am 1. 7. 1979 als Nachfolgebetrieb der DDR-Transcontainerorganisation DDR-CONT gegründet. Betriebsteile sind in Berlin (Ost), Dresden, Erfurt, Rostock und Halle angesiedelt, Betriebsabteilungen in Karl-Marx-Stadt, Zwickau, Leipzig, Magdeburg und Eberswalde; ferner besteht ein Intercontainerbüro in Berlin (West). Hauptaufgaben dieses Kombinatsbetriebes sind die Organisierung des grenzüberschreitenden Großcontainerverkehrs für den DDR-Außenhandel sowie der Transportleistungsexport mit in- und ausländischen Containern. Das Leistungsangebot erstreckt sich auf die Organisierung durchgehender Transportketten auf der Grundlage von Durchfrachtverträgen, die Überlassung von Großcontainern im Miet- und S.-Geschäft sowie die Vermietung von Großcontainern an ausländische Transportkunden in Form des internationalen Leasings. Dieser Kombinatsbetrieb ist Mitglied des Abkommens über die gemeinsame Nutzung von Großcontainern im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen RGW-Ländern sowie gleichzeitig der Vertreter der DDR für kommerzielle Fragen in der Internationalen Gesellschaft für den Transcontainerverkehr (Intercontainer). Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248–1250 Spartakiaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SperrkontenSiehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten…
DDR A-Z 1985
Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1985)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine einheitliche IHK der DDR (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wiedererrichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke den Räten der Kreise unterstellt. [S. 617]Der IHK gehörten alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristischen Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen waren die halbstaatlichen Betriebe und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten, sowie Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerk, IV.; Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollten private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen (Betriebe mit staatlicher Beteiligung). Sie unterstützten die örtlichen Staatsorgane beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisierten ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Sie schlossen ferner für die in den Mitgliedsbetrieben Beschäftigten Tarifverträge ab. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkte sich seit der Verstaatlichung fast aller noch verbliebener halbstaatlicher und privater Betriebe in Industrie und Bau im Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rd. 12.000 privaten Einzelhändler und Großhändler und die 26.000 Kommissionshändler (1980). — Die im Zuge der Gewerbeförderungspolitik seit 1976 zu verzeichnende Zunahme privater Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten brachte den IHK erstmals wieder einen Mitgliederzuwachs. Durch den Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1983 (GBl. I, Nr. 6) wurden die IHK von den Handels- und Gewerbekammern der Bezirke (HGK.) abgelöst, die ihre Arbeit am 1. 7. 1983 aufnahmen. Sie unterscheiden sich nach dem Kreis ihrer Mitglieder und den von ihnen wahrgenommenen Funktionen kaum von den IHK. Die HGK. haben ihre Mitglieder bei der Erfüllung der diesen im Rahmen der Volkswirtschaftspläne übertragenen Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren, sind für deren fachliche und politische Qualifizierung verantwortlich und sollen für die Anwendung „bester technologischer und organisatorischer Lösungen“ in deren Betrieben Sorge tragen. Als Mitgliedsbetriebe werden genannt: private Einzelhandelsverkaufseinrichtungen einschl. Gaststätten mit und ohne Kommissionshandelsvertrag, Transport-, Verkehrs- und Dienstleistungsbetriebe sowie weitere Kleinbetriebe einschl. Gartenbaubetriebe und Kohlehandelsbetriebe. Entsprechend der Zusammensetzung ihrer Mitgliedschaft wirken die HGK. an den territorialen Planungen insbesondere der Planung des Handels- und Gaststättennetzes im regionalen Bereich mit. HGK. bestehen auf Bezirksebene und in Berlin (Ost). Sie werden von einem Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung geleitet. Der Direktor wird (ebenso wie sein Stellvertreter) von dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes berufen und abberufen; er untersteht diesem direkt. Zur Unterstützung ihrer Leitungstätigkeit berufen die Direktoren zeitweilige und ständige Kommissionen sowie Beratungsaktive. Für Kreise können eine oder mehrere Kreisgeschäftsstellen eingerichtet werden, die sowohl von dem Direktor der HGK. als auch von dem jeweiligen Rat des Kreises angeleitet werden. Die Tätigkeit der HGK. wird durch Umlagen von den Mitgliedern finanziert; diese Umlagen sind Pflichtbeiträge und Geldforderungen der Staatsorgane gleichgestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 616–617 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrievertriebSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine…
DDR A-Z 1985
Wehrdienst (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR wird der W. als „Recht und Ehrenpflicht“ jedes wehrfähigen Bürgers betrachtet; in ihm wird die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zum Schutze des sozialistischen Vaterlandes, des Staates, der Bürger und ihrer sozialen Errungenschaften gesehen. W. kann als aktiver W. oder als Reservisten-W. in der Nationalen Volksarmee (NVA) und den Grenztruppen der DDR geleistet werden. Das W.-Gesetz nennt 3 Formen des aktiven W.: Grund-W.; Freiwillige Verpflichtung als Soldat auf Zeit; Berufssoldat. Der Grund-W. beträgt 18 Monate und wird in der Regel im 18. und 19. Lebensjahr abgeleistet, d.h. nach der Berufsausbildung bzw. zwischen Abitur und Studium. Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere auf Zeit müssen sich für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren verpflichten. Berufssoldaten haben eine Mindestdienstzeit von 10 (Unteroffiziere), 15 (Fähnriche) bzw. 25 Jahren (Offiziere). Für Soldaten auf Zeit und für Berufssoldaten werden als Eingangsvoraussetzungen der Abschluß der 10. Klasse der allgemeinbildenden Oberschule und eine Facharbeiterausbildung bzw. — für Offiziere auf Zeit oder Berufsoffiziere — das Abitur gefordert. Die Altersgrenze für Berufssoldaten im aktiven Dienst ist das vollendete 65. Lebensjahr, bei weiblichen Armeeangehörigen das vollendete 60. Lebensjahr; Ausnahmen sind möglich. Gesetzliche Grundlagen des W. sind das Verteidigungsgesetz von 1978 (GBl. I, S. 377). das Wehrdienstgesetz [S. 1467]von 1982 (GBl. I, S. 221) sowie die einschlägigen Beschlüsse des Staatsrates bzw. die Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) und die Rechtsvorschriften, die vom Minister für Nationale Verteidigung erlassen worden sind. — Dem W. sind gleichgestellt: der Dienst im Ministerium für Staatssicherheit, in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern (MdI) (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Transportpolizei), in der Zivilverteidigung und in den Baueinheiten, die ebenfalls dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstehen. Der Begriff des Wehrersatzdienstes zur Bezeichnung dieser Alternativen zum normalen W. ist im neuen Wehrdienstgesetz nicht wieder verwendet worden. Bis zur Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 2) war der W. freiwillig. Von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), den Gewerkschaften und besonders der Freien Deutschen Jugend (FDJ) geführte Werbekampagnen sollten genügend Freiwillige zum Dienst in der NVA veranlassen. Auf diesem Wege gelang es jedoch nur unzureichend, zahlenmäßig ausreichend und fachlich qualifizierte Bürger zum W. zu bewegen, da u.a. sich sogar Betriebe weigerten. Beschäftigte freizustellen. Die Anforderungen an die personelle Ausstattung der NVA, die Bedingungen der modernen Waffentechnik sowie die Notwendigkeit eines planmäßigen Auf- und Ausbaus der personellen Reserven, führten zur Einführung der Wehrpflicht. Nach dem W.-Gesetz sind alle männlichen Bürger vom 18. bis zum 50. Lebensjahr, Fähnriche und Offiziere bis zum 60. wehrpflichtig. Im Verteidigungsfall erhöht sich die Altersgrenze auf 60 Jahre. Während der Mobilmachung und im Verteidigungsfall (Notstandsgesetzgebung) können auch Frauen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in die allgemeine Wehrpflicht einbezogen werden. Daneben können Frauen freiwillig W. ableisten. In diesem Fall gelten für sie die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für Männer; sie erhalten aber keine den Männern insgesamt vergleichbare militärische Grundausbildung. Ihr Einsatz erfolgt in den Bereichen: Medizin. Dienst, Kommunikation, Administration, Militärjustiz, Finanzökonomie, Bauwesen, Meteorologie, Kartographie, Druckereiwesen, Lagerhaltung, Versorgung (Küchen). Sie können Offiziersdienstgrade erreichen. Nach der Beendigung des aktiven W. erfolgt die Versetzung in die Reserve (Reservisten). Die Wehrdienstverweigerung ist — entsprechend dem grundsätzlichen Verständnis des W. in der DDR — als Alternative zum aktiven W. nicht vorgesehen. Möglich ist ein waffenloser Militärdienst, in den durch AO des Nationalen Verteidigungsrates vom 7. 9. 1964 geschaffenen Baueinheiten (Bausoldaten), die dem Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung zugeordnet sind (Friedensbewegung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1466–1467 Wehrbezirkskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrerziehungSiehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR wird der W. als „Recht und Ehrenpflicht“ jedes wehrfähigen Bürgers betrachtet; in ihm wird die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zum Schutze des sozialistischen Vaterlandes, des Staates, der Bürger und ihrer sozialen Errungenschaften gesehen. W. kann als aktiver W. oder als Reservisten-W. in der Nationalen Volksarmee (NVA) und den Grenztruppen der DDR geleistet werden. Das W.-Gesetz nennt 3 Formen des aktiven W.: Grund-W.; Freiwillige…
DDR A-Z 1985
Grundorganisationen der SED (1985)
Siehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 Die G. gelten als das „Fundament der Partei“; sie sind die untersten Organisationseinheiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). G. werden — wenn wenigstens 3 Parteimitglieder vorhanden sind — in allen Betrieben der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels, in staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen (hier Betriebsparteiorganisationen [BPO] genannt), in städtischen Wohngebieten (hier Wohnparteiorganisationen [WPO] genannt) und ländlichen Gemeinden (hier Ortsparteiorganisationen [OPO] genannt) und in den bewaffneten Organen gebildet. 1. Zur Organisationsgeschichte der KPD/SED. Bereits auf ihrem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919) versuchte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), sich in ihrem Organisationsaufbau von der bisher dominierenden Organisationstradition der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zu lösen. Entsprechend der Orientierung der SPD auf Parlamentswahlen und angesichts einer die parteipolitischen Aktivitäten in den Betrieben ablehnenden Gesetzgebung hatte diese sich vor allem in den Wohngebieten organisiert. Die KPD setzte bewußt neben die organisatorische Zusammenfassung in den Wohngebieten den Zusammenschluß der Parteimitglieder in den Betrieben. Die Gründe für diese organisationspolitische Entscheidung lagen zum einen in den Erfahrungen aus der Vorbereitung und dem Verlauf der Novemberrevolution (Bewegung der revolutionären Betriebsobleute; Arbeiterräte), zum anderen aber auch in dem Willen zur fundamentalen gesellschaftlichen und politischen Umwälzung, die von den „arbeitenden Massen“ ausgehen sollte. Hierbei wurde den Wahlen zu den Parlamenten — wenn überhaupt — allenfalls eine aufklärende und mobilisierende, jedenfalls zweitrangige Funktion zugedacht. Den Bemühungen der KPD, sich organisatorisch in den Betrieben zu verankern, war — trotz entsprechender Beschlüsse — bis 1925 wenig Erfolg beschieden. Arbeitslosigkeit, die Abspaltung der Kommunistischen Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), der gescheiterte Aufstandsversuch in Mitteldeutschland, der verlorene Ruhrkampf, die Niederlage im Hamburger Aufstand, innerparteiliche Auseinandersetzungen verbunden mit mehrfachen Wechseln der KPD-Führung usw. trugen gleichermaßen dazu bei, daß die KPD bis 1925 nicht zu einer kontinuierlichen Organisationspolitik fand. 1925 setzte der umfassende Versuch ein, die KPD nach dem Vorbild der sowjetischen Partei umzuformen, was offiziell als „Bolschewisierung“ der Partei bezeichnet wurde. Die zahlenmäßige Zunahme der „Betriebszellen“ der KPD galt als ein wichtiges Kriterium für den leninistischen Charakter der Organisation. Nach anfänglichen Erfolgen — begünstigt durch die relativ gute Wirtschaftskonjunktur bis 1928 — scheiterte letztlich auch dieser Versuch, die Betriebsgruppen zu der die Gesamtpartei prägenden Form der G. zu machen. Der „Linksschwenk“ der Komintern 1928/29, der zur Bildung eigener kommunistischer, allerdings zahlenmäßig unbedeutender Gewerkschaften führte und die damit zusammenhängende Abspaltung der Kommunistischen Partei (Opposition) (KPO), schwächten insbesondere die Betriebszellen der KPD. Die Weltwirtschaftskrise (ab 1929) führte darüber hinaus zu einem rapiden Anstieg der Zahl der Arbeitslosen, aus denen die KPD vor allem ihre Mitglieder und Wähler rekrutierte. Diese Entwicklungen verhinderten letztlich eine dauerhafte [S. 582]Verankerung der KPD in den Betrieben. So waren z.B. 1930 weniger als 15 v.H. der KPD-Mitglieder in Betriebszellen organisiert. Demgegenüber hatte die SPD in der Weimarer Republik zwar — z. T. im Gegenzug zu den kommunistischen Organisationsversuchen — selbst mit der Bildung von Betriebsgruppen begonnen; für sie blieben aber unbestritten die Parteiorganisationen in den Wohngebieten und die darauf aufbauende territoriale Gliederung der Partei prägend. In den Diskussionen um die Vorbereitung der Vereinigung von KPD und SPD zur SED 1945/46 in der SBZ und Berlin hat die Frage der Betriebs- bzw. Wohnparteiorganisationen eine erhebliche Rolle gespielt. Das auf dem Vereinigungsparteitag (21./22. 4. 1946) verabschiedete 1. Statut der SED enthielt einen Kompromiß in dieser Frage, der seinerzeit von seiten ehemaliger Sozialdemokraten als eine weitgehende Durchsetzung der eigenen Vorstellungen verstanden wurde. Danach gehörten SED-Mitglieder, die in einem Betrieb usw. beschäftigt waren, sowohl der Betriebsgruppe als auch der Wohnbezirks- bzw. Ortsgruppe an. Wohn- und Betriebsgruppenarbeit sollten gleichberechtigt sein, wobei der Ortsgruppe lt. Statut sogar dadurch ein Übergewicht zugesprochen schien, als bei ihr das Recht zur Aufnahme neuer Mitglieder lag. Zum Zeitpunkt der Parteigründung waren die ca. 1,3 Mill. Parteimitglieder in 17.000 Grundeinheiten beider Formen organisiert. In der Folge wurde jedoch die Neugründung von Betriebsgruppen forciert. Von April bis Dezember 1946 stieg die Zahl der Betriebsgruppen von 6.316 auf 9.829. Im Mai 1947 war bereits ein Drittel aller Parteimitglieder in 12.631 Betriebsgruppen zusammengeschlossen. Das Gründungsstatut wurde auf der 5. (September 1946) und der 8. Tagung (Januar 1947) des Parteivorstandes dahingehend verändert, daß die Betriebsgruppe zur entscheidenden Organisationseinheit wurde. Hinzu kam, daß die Betriebsgruppen in Großbetrieben durch Beschluß des jeweiligen Landesvorstandes dem zuständigen SED-Kreisvorstand direkt unterstellt und ferner in Großbetrieben eigene Parteisekretariate geschaffen werden konnten. Dieser organisatorische Umstellungsprozeß fand seinen deutlichen Ausdruck auf der Zentralen Organisations-Schulungskonferenz (27. 1.–6. 2. 1948), für die von der Organisationsabteilung des PV besondere Richtlinien herausgegeben wurden, die die zukünftige Parteiarbeit bestimmen sollten. In diesen hieß es: „Der wirtschaftliche Neuaufbau in der sowjetischen Besatzungszone hängt weitgehend von der Aktivität der Betriebsgruppen … ab.“ Zugleich wurde die den Betriebsgruppen nunmehr zugedachte politische Führungsfunktion deutlich ausgesprochen: die Betriebsgruppen müssen „die führende Kraft innerhalb des Betriebes in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen sein“. Damit war sowohl ein Resümee der bis dahin geleisteten Umorganisation der SED auf die BPO gezogen, als auch die strategische Linie für die Zukunft festgelegt; sie hat bis heute — über alle Veränderungen im Detail hinweg — ihre Gültigkeit behalten. Den Organisationskern bilden die BPO; ihnen gegenüber spielen die WPO und OPO nur eine nachgeordnete Rolle (Produktionsprinzip; Territorialprinzip). 2. Die Organisationsstruktur der G. Bildung, Struktur und Aufgaben der G. sind in dem Abschnitt VI. des 5. Parteistatuts von 1976 in den Punkten 56–63 geregelt. Danach gehören jedes SED-Mitglied und jeder Kandidat, sofern sie in einem Betrieb usw. beschäftigt sind, der G. dieses Betriebes bzw. der jeweiligen Institution an (Betriebsparteiorganisation [BPO]). Hier entrichten sie nicht nur ihre Mitgliedsbeiträge, sondern leisten auch ihre Parteiarbeit. Die nichtberufstätigen Parteimitglieder und diejenigen, die in Betrieben usw. beschäftigt sind, in denen es weniger als 3 Parteimitglieder gibt, sind in einer WPO bzw. OPO organisiert. G., die mehr als 150 Parteimitglieder und Kandidaten umfassen, können in Abteilungsparteiorganisationen (APO) untergliedert werden. Die APO haben die gleichen Rechte und Pflichten wie eine G.; sie sind aber fester Organisationsteil der BPO. Die G. werden ebenso wie größere APO in Parteigruppen unterteilt. Diese umfassen die Mitglieder eines Arbeitsabschnittes, folgen also der Organisationsstruktur des jeweiligen Betriebes. Die Parteigruppen werden von dem jährlich zu wählenden Parteigruppenorganisator sowie dessen Stellvertreter geleitet. Die Parteigruppenorganisatoren und ihre Stellvertreter werden regelmäßig, mindestens einmal monatlich, durch den Sekretär der G. bzw. der APO gesondert zusammengerufen und mit den jeweils aktuellen Schwerpunktaufgaben der Parteiarbeit in ihrem Organisationsbereich vertraut gemacht. Das Statut benennt als höchstes Organ der G. die Mitgliederversammlung. Diese muß regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen werden. Sie ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der in der jeweiligen G. organisierten Mitglieder anwesend ist. Die Mitgliederversammlungen sind in der Regel nicht öffentlich. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung wird von der Parteileitung bestimmt. Hierbei werden auch Schwerpunkte der Parteiarbeit berücksichtigt, die aufgrund zentraler Festlegungen in allen Mitgliederversammlungen zur gleichen Zeit behandelt werden müssen. Ferner berichten die Leitungen der G. auf den Mitgliederversammlungen über ihre Tätigkeit, über die jeweils aktuellen Parteibeschlüsse und deren Bedeutung für die Parteiarbeit im eigenen Organisationsbereich, über Erfolge und Schwierigkeiten der Arbeit sowie die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen usw. Die Diskussion in den Mitgliederversammlungen dient nicht nur der Optimierung der Parteiarbeit, sondern zugleich der Erziehung aller Parteimitglieder, nicht zuletzt durch Kritik und Selbstkritik. Die G. bilden daneben ein wichtiges Glied in der Kette, über die der für die Leitung und Planung der Gesellschaft unverzichtbare Informationsfluß von unten nach oben bis zu den Führungsorganen von Partei und Staat gewährleistet werden soll. D. h., ihre Funktion liegt auch darin, ein Forum für die Feststellung von Stimmungen, besonderen Interessen, von Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der Bevölkerung zu bilden, wie sie sich [S. 583]in der Wahrnehmung der einzelnen Mitglieder oder ihrer eigenen Bedürfnislage widerspiegeln. Die Leitungen der G. werden jeweils auf den Mitgliederversammlungen für ein Jahr gewählt (Parteiwahlen der SED). Große G., die in APO untergliedert sind, wählen ihre Betriebsparteileitungen (BPL) zweimal in 5 Jahren; das gleiche gilt für die Wahl der Wohnparteileitungen (WPL). Die Ortsparteileitungen (OPL) werden im selben Zeitabstand auf einer Mitgliederversammlung oder — in größeren Orten — von einer Delegiertenkonferenz gewählt. Die Anzahl der Leitungsmitglieder richtet sich nach der Größe der G. Bei G. mit mehr als 150 Mitgliedern beträgt sie 15–20. An der Spitze der BPL usw. steht jeweils ein Sekretär. Die Leitungsmitglieder und in kleineren Betrieben auch der Sekretär arbeiten ehrenamtlich. Während der Sekretär für die einheitliche Arbeit der Partei insgesamt verantwortlich ist, gibt es unter den Leitungsmitgliedern eine Aufteilung nach Aufgabenbereichen. Den BPL gehören auch der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) und der Sekretär der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend (FDJ) an. In sehr großen und weitverzweigten G. (z.B. im Falle ausgelagerter Teile des Betriebes oder der Institution) sind seit 1980 Zentrale Parteileitungen (ZPL) gebildet worden. Sie finden sich auch in der Parteiorganisation der NVA und an kleinen Universitäten und Hochschulen. Die ZPL ähneln in Aufbau und Funktion den Kreisleitungen der SED (Kreisparteiorganisationen der SED). Um die Parteiarbeit in den Kombinaten zu koordinieren und einheitlich zu gestalten, bestehen in diesen Räte der Parteisekretäre. Den Vorsitz im Rat der Parteisekretäre hat der Sekretär der BPO des Stammbetriebes. Dieser ist vielfach zugleich Parteiorganisator des Zentralkomitees und hat damit eine zusätzliche Leitungsaufgabe gegenüber den BPO in den Kombinatsbetrieben. Anfang 1984 waren die über 2,2 Mill. Mitglieder und Kandidaten der SED in 57.782 G. organisiert. Als Untergliederungen der G. bestanden zum gleichen Zeitpunkt 26.386 APO und 93.824 Parteigruppen. Die G. werden von der jeweiligen territorialen bzw. funktionalen Kreisleitung angeleitet. 3. Aufgaben der G. und ihrer Mitglieder a) Aufgaben der G. Nach Punkt 57 des Statuts der SED besteht die Hauptaufgabe der G. in der „Sicherung des politisch-ideologischen und organisatorischen Einflusses der Partei zur Verwirklichung ihrer führenden Rolle in allen gesellschaftlichen Bereichen“. Die Tätigkeit der G. richtet sich dementsprechend nicht nur auf die eigenen Mitglieder, sondern wesentlich auch auf die „Mobilisierung und Organisierung der Massen zur Erfüllung der staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“, z.B. im Sozialistischen Wettbewerb, aber auch auf den „Kampf gegen Bürokratismus, Schlamperei und Mißwirtschaft“. In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die G. gemäß den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus zu sorgfältiger und termingerechter Erfüllung der von den Parteileitungen beschlossenen Aufträge verpflichtet. Sie leiten die propagandistische Tätigkeit und die politische Massenarbeit „im Sinne der Beschlüsse und Losungen der Partei“. Hierzu unterstehen ihnen die betriebliche Presse und der Betriebsfunk. Ferner tragen die G. der Partei für die in ihrem Organisationsbereich tätigen Massenorganisationen die politische Verantwortung; ihnen obliegt die Anleitung und Kontrolle der in den gesellschaftlichen Organisationen tätigen Parteimitglieder. Sie haben ebenso ein Kontrollrecht gegenüber den Leitern der Betriebe, Institutionen oder staatlichen Organe, zu deren Bereich sie gehören. Dieses Kontrollrecht schließt die Teilnahme des Parteisekretärs an den Leitungssitzungen sowie dessen Recht auf Einsichtnahme in alle betrieblichen bzw. internen Unterlagen des Betriebes bzw. der Institution oder Organisation, in der die G. tätig ist, ein. Innerparteilich sind die G. für den Beitragseinzug, die Auswahl der Kandidaten zur Neuaufnahme in die Partei und die „ideologische Stählung der Mitglieder und Kandidaten zuständig“. Hierzu gehören u.a. die Erziehung zur „Unversöhnlichkeit und revolutionären Wachsamkeit gegenüber Partei- und Volksfeinden“ und die Organisation der Teilnahme am Parteilehrjahr (Parteischulung der SED). b) Pflichten der Mitglieder. In diesen Gesamtrahmen ordnen sich die in den Punkten 2 und 3 des Statuts der SED behandelten Rechte und Pflichten der einzelnen Parteimitglieder ein. Das Parteimitglied ist verpflichtet, „aktiv die Parteibeschlüsse zu verwirklichen“, „vorbildlich die gesellschaftlichen Pflichten zu erfüllen“ und „die gesellschaftlichen Interessen über die persönlichen zu stellen“. In diesem Zusammenhang können an die einzelnen Mitglieder persönlich zu erfüllende Parteiaufträge erteilt werden. Zu den Pflichten des Parteimitgliedes gehört ferner, „an der Aneignung des Marxismus-Leninismus zu arbeiten und die marxistisch-leninistische Weltanschauung zu verbreiten“ sowie „furchtlos Mängel in der Arbeit aufzudecken und sich für ihre Beseitigung einzusetzen“. Auch die aktive Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und am „Leben der Partei“ ist für das Parteimitglied Verpflichtung. c) Parteistrafen. Eine Verletzung dieser oder einer der anderen im Statut genannten Pflichten des Parteimitgliedes kann eine der in Punkt 8 des Statuts genannten Parteistrafen nach sich ziehen. Hierbei handelt es sich um die „Rüge“, die „strenge Rüge“ oder den „Ausschluß“ aus der Partei. Bei geringfügigen Verstößen nennt das Statut als „Mittel der Parteierziehung“ die Kritik, die Mißbilligung oder die Verwarnung vor der Mitgliederversammlung; diese Maßnahmen gelten noch nicht als „Parteistrafen“ im engeren Sinne. Die Parteistrafen sind durch die für die G. zuständige Kreisleitung zu bestätigen. Der Betroffene hat das Recht, gegen die ausgesprochene und bestätigte Parteistrafe bei der SED-Bezirksleitung und danach bei dem ZK der SED Einspruch zu erheben. Der Einspruch wird von der zuständigen Parteikontrollkommission der SED behandelt, deren Beschlüsse der Bestätigung durch die entsprechende Parteileitung bedürfen. Bei [S. 584]Bewährung kann eine Parteistrafe nach einiger Zeit wieder gelöscht werden, im Falle des Ausschlusses kann der Ausgeschlossene „nach einem längeren Zeitraum der Bewährung um seine Neuaufnahme in die Partei ersuchen“. d) Rechte der Mitglieder. Zu den besonderen Rechten des Parteimitgliedes gehört neben dem aktiven und dem nach der Dauer der Parteimitgliedschaft abgestuften passiven Wahlrecht das Recht, innerhalb der Parteiorganisation und der Parteipresse zu allen Fragen der Politik Vorschläge zu unterbreiten und „seine Meinung frei zu äußern, bis die Organisation ihren Beschluß gefaßt hat“. Dies schließt das Recht ein, „an der Tätigkeit der Mitglieder und Funktionäre der Partei, unabhängig von ihrer Stellung, Kritik zu üben“ sowie „sich mit jeder Frage an jedes höhere Organ der Partei bis zum Zentralkomitee zu wenden und eine auf das Wesen der Sache eingehende Antwort auf seine Eingabe zu verlangen“. Dieses Recht zur Kritik ist jedoch gebunden an die Prinzipien des Demokratischen Zentralismus, insbesondere an das Verbot zur Bildung von Fraktionen und Gruppen (Fraktion, Fraktionsbildung). Außerdem verstehen sich das jeweilige Programm bzw. die aktuelle Linie der Partei als alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche umfassender Aufgabenkatalog. Kritik kann insoweit immer nur Kritik von einzelnen an Einzelpersonen bzw. Detailentscheidungen sein. 4. Besondere Probleme der WPO und der OPO. In den WPO sind fast ausschließlich Rentner und Hausfrauen organisiert; das Durchschnittsalter der Mitglieder liegt daher vielfach bei 65 Jahren. Richtlinie für die Tätigkeit der WPO ist der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED „zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in den städtischen Wohngebieten“ vom 17. 10. 1979 (Neuer Weg 1979, H. 22, S. 895 f.). Um eine effektive „politisch-ideologische Arbeit in den Wohngebieten“ zu ermöglichen, werden die Angehörigen von BPO, die in der Nähe oder im Wohnbezirk liegen, angehalten, sich in örtlichen Parteiaktivs zu engagieren und die WPO kadermäßig sowie politisch zu unterstützen. Darüber hinaus sollen die WPO mit den in den Wohngebieten tätigen Massenorganisationen wie dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) oder der Volkssolidarität, vor allem aber mit den Wohnbezirksausschüssen (WBA) und den Hausgemeinschaftsleitungen (HGL) der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten und diese bei ihren Aktivitäten politisch anleiten. Als Folge des Wohnungsbauprogramms bildet die politische Massenarbeit (Agitation und Propaganda) in den städtischen Neubaugebieten einen Schwerpunkt der WPO-Tätigkeit. In diesen Neubauvierteln muß die SED sich erst organisatorisch verankern, um „jederzeit ein exaktes Bild der politischen Lage in den Wohnbezirken“ erhalten und ihre „Politik in jede Familie“ tragen zu können. Daneben konzentrieren sich die Aktivitäten der WPO auf die Unterstützung des „Mach-mit“ Wettbewerbs der Nationalen Front, auf Fragen der Sicherheit und Ordnung im Wohngebiet, auf Probleme der Substanzerhaltung und der Reparatur von Altbauten sowie auf das Organisieren sportlicher und kultureller Veranstaltungen sowie sozialpflegerischer Nachbarschaftshilfe. Die OPO umfassen BPO und WPO in Kleinstädten bzw. Gemeinden, für die — auf der Grundlage der Instruktionen des Sekretariats des ZK der SED — eine gemeinsame Ortsleitung gebildet werden „kann“ (Art. 64 des Parteistatuts). In kleinen Gemeinden, in denen keine WPO gebildet werden, unterstehen die Einzelmitglieder unmittelbar der OPL. Zu den Aufgaben der OPL gehören u.a. die Anleitung der SED-Parteigruppen in den örtlichen Staatsorganen und der Ortsleitungen der Massenorganisationen bei der Lösung von kommunalpolitischen und ökonomischen Aufgaben. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der OPL ist die gemeinsam mit den örtlichen Gliederungen der Blockparteien im Rahmen der Nationalen Front betriebene politische Massenarbeit. Die im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefaßten Beschlüsse der OPL sind für alle G. und Einzelmitglieder des Organisationsbereichs verbindlich. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 581–584 Grundmittelumbewertung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundrechte, SozialistischeSiehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 Die G. gelten als das „Fundament der Partei“; sie sind die untersten Organisationseinheiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). G. werden — wenn wenigstens 3 Parteimitglieder vorhanden sind — in allen Betrieben der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels, in staatlichen…
DDR A-Z 1985
Staatslehre (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Die Funktionen des sozialistischen Staates werden heute in innere und äußere Funktionen eingeteilt. Unter den inneren Funktionen sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen. Die Unterdrückungsfunktion verliere demgegenüber zunehmend an Bedeutung. Neuerdings wird allerdings in der DDR betont, daß sie auch in der gegenwärtigen Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft durchaus erhalten bleibe und je nach der politischen Lage sogar einen Bedeutungszuwachs erfahren könne. Von den äußeren Funktionen werden insbesondere die militärische Landesverteidigung, der Kampf für die Friedliche Koexistenz und die brüderliche Zusammenarbeit in der sozialistischen Völkergemeinschaft hervorgehoben. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der von der kommunistischen Partei geführten Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von mehreren politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Statt dessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so zunächst auch von der Konzeption des Volksstaates. Ende der 60er Jahre ist der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ (obschtschenarodnoje gossudarstvo) von der sowjetischen St. wieder aufgegriffen und schließlich in die neue Sowjetverfassung vom 7. 10. 1977 aufgenommen worden. In der DDR wie in den anderen Ländern des sowjetischen Hegemonialbereichs ist das Leitbild des „Staates des ganzen Volkes“ noch eine Zielvorstellung. Anders als in der Chruschtschow-Ära wird der enge Zusammenhang zwischen der Diktatur des Proletariats und dem Staat des ganzen Volkes, die beide den einheitlichen sozialistischen Staatstyp repräsentierten, erneut nachdrücklich hervorgehoben. [S. 1928]In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht vollständig bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates waren im Schrifttum lange Zeit keine substantiellen Aussagen anzutreffen. Erst im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ im Jahre 1975 hat sich eine gewisse Begriffsklärung abgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Lehrbuch, S. 191 ff.). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem vollständigen Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich gegenwärtig ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht ganz klar. Der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeführt worden. Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) angenommene Programm begnügt sich mit der Feststellung, daß der VIII. Parteitag eine „allseitige Begründung“ der bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösenden Aufgaben gegeben habe und die DDR gegenwärtig eine Form der Diktatur des Proletariats sei, die die Interessen des ganzen Volkes vertrete. Die Diskussion um die Ergebnisse des IX. Parteitages des SED (1976) bildete die Grundlage für das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost] 1977), in dem sich eine autoritative Interpretation der Verfassung findet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1297–1928 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsratSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den…
DDR A-Z 1985
Gemeinde (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der „einheitlichen Staatsmacht“. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 deshalb nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung. Im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung entscheiden sie eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen die Stadtverordnetenversammlungen und G.-Vertretungen durch ihre Tagungen, ihren Rat, ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzender des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Stadtrat für Finanzen und Preise, 7. Stadtbaudirektor, 8. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 11. … für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. … für Gesundheits- und Sozialwesen. In Städten mit unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, ihre Zusammensetzung selbst fest, bedürfen dazu aber der Bestätigung durch den Rat des Kreises. Den Räten können bis zu 13 Mitglieder angehören. Je nach den konkreten örtlichen Verhältnissen können Mitglieder der Räte der Städte und G. auch ehrenamtlich tätig sein. In kleinen G. bis ca. 300 Einwohner besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). In kleineren G. bestehen keine Fachorgane der Räte; dort erfüllt der Bürgermeister mit dem Rat und wenigen Mitarbeitern die Aufgaben der staatlichen Leitung. Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen [S. 510]ist es, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen. 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 509–510 Geldtheorie und Geldpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindeverbandSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale…
DDR A-Z 1985
Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann als gesichert gelten, daß die in der Bundesrepublik Deutschland früher häufig (heute seltener) geäußerte Befürchtung, der deutschen S. drohe eine „Sprachspaltung“, ebenso unberechtigt ist wie die Behauptung W. Ulbrichts (1970), sogar die einstige Gemeinsamkeit der S. sei „in Auflösung begriffen“, denn zwischen der vom Imperialismus verseuchten, manipulierten S. in der Bundesrepublik und der vom Humanismus geprägten S. der friedliebenden DDR-Bürger gebe es „eine große Differenz“. Auch die von westdeutscher Seite befürchtete „Zersetzung“ oder „Verhunzung“ der deutschen S. in der DDR durch bestimmte Besonderheiten eines alles durchdringenden Parteijargons ist nicht eingetreten: schon die anspruchsvollere Literatur der DDR und — soweit feststellbar — die Umgangs-S. lassen solche Urteile nicht zu. Am ehesten vergleichbar ist der durch die Massenmedien verbreitete öffentliche Sprachgebrauch. Die folgenden Feststellungen beziehen sich vor allem auf diesen. [S. 1262]<II. Rechtschreibung> In der Rechtschreibung gibt es zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland keine nennenswerten Unterschiede. Die seit 1976 unter der Leitung von Prof. Dieter Nerius tätige Forschungsgruppe „Orthographie“ des Zentralinstituts für Sprachwissenschaft in Berlin (Ost) (siehe #818#ix. IX.) hat für verschiedene Bereiche der Rechtschreibung sorgfältig begründete Reformvorschläge in Form von Regelwerken vorgelegt. Die Forschungsgruppe steht in ständigem Kontakt mit der Kommission für Rechtschreibfragen des Instituts für deutsche Sprache, Mannheim, der Österreichischen Gesellschaft für Sprachpflege und Rechtschreiberneuerung, Wien, sowie mit dem Bund für vereinfachte Rechtschreibung, Zürich. 1982 haben diese 4 Arbeitsgruppen gemeinsam ein Reformregelwerk verabschiedet, das die Kleinschreibung der Substantive vorsieht („gemäßigte Kleinschreibung“). Es ist vorgesehen, auch für die anderen Bereiche der Rechtschreibung zu gemeinsam vertretenen Reformregelwerken zu kommen. Amtliche Stellungnahmen liegen (1983) noch nicht vor. Ein Alleingang eines der 4 Staaten steht derzeit nicht zur Diskussion. III. Grammatik Das grammatische System erweist sich erwartungsgemäß als stabil. Satzbau, Flexion, die Regeln der Wortbildung und -ableitung sind in Ost und West nahezu unverändert bzw. unterliegen den gleichen langfristigen Wandlungstendenzen. Die vereinzelten grammatischen Differenzen bleiben im Vergleich zu dem, was sich an regionalen Differenzen im deutschen Sprachraum ohnehin findet, ohne Belang. IV. Stil Im jeweils speziellen Gebrauch der sprachlichen Mittel (Stil) zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede. Sprachkritiker und Sprachpfleger in beiden Staaten beklagen Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, „Substantivitis“, Neigung zu Abkürzungen und „Fremdwörterei“; der westdeutsche Sprachgebrauch zeigt zudem eine besonders hohe Zahl englisch-amerikanischer Wörter und Wendungen und eine hohe Neuerungsrate auf diesem Gebiet. Von der letztgenannten, eher für die Bundesrepublik typischen Erscheinung abgesehen, zeigen sich die meisten übrigen Kritikpunkte, zumindest für westdeutsche Leser, im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR stärker ausgeprägt als in dem der Bundesrepublik: man findet Formeln und feste Wendungen häufiger und stereotyper, den Satzbau substantivischer und abstrakter als in vergleichbaren westdeutschen Texten; vor allem fällt, vom Inhaltlichen her gesehen, ein hohes Maß an massivem Eigenlob für den eigenen Bereich und massiver Polemik (Invektiven) für den politischen Gegner, ein relativ hoher Anteil an sprachlich-rhetorischen Elementen des Appellierens und Beeinflussens auf, wie er in westdeutschen Texten beispielsweise in Wahlkampfzeiten sowie — in anderer Form und ohne Polemik — in der kommerziellen Werbung zu beobachten ist. Dieses gleichzeitige Hervortreten von Elementen der Verwaltungs-S. und der Propaganda im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, das in der Literatur und in der Umgangs-S. in der DDR oft kritisiert oder ironisiert wird, ist nicht auf Veränderungen in der S., sondern in erster Linie auf die besondere Funktion der Massenmedien als Distributoren des Meinungs- und Formulierungsmonopols von Partei- und Staatsapparat zurückzuführen (Agitation und Propaganda; Fernsehen; Presse; Rundfunk). V. Wortschatz Der Wortschatz ist, da Veränderungen in Leben und Umwelt der Menschen zwangsläufig in Wörtern ausgedrückt werden müssen, in West und Ost Wandlungen am stärksten unterworfen. Auch hier ist der bei weitem größere Teil nicht nur des Grund- und Alltagswortschatzes, sondern auch des Bildungswortschatzes und bestimmter naturwissenschaftlich-technischen Fachlexiken weiterhin gemeinsam; immer noch werden auch neue Wörter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in beiden Staaten gemeinsam akzeptiert. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der differente Anteil des allgemeinen Wortschatzes (ohne fachsprachlichen Wortschatz) unter 3 v.H., in Zeitungstexten zum Teil höher. Die Wortschatzdifferenzen verteilen sich allerdings sehr ungleichmäßig. Schwerpunkte der Differenzierung liegen in folgenden Sachgebieten: A. Ideologie und Politik Neben dem international verbreiteten Grundvokabular des Marxismus-Leninismus (Klasse, Revolution, Ausbeutung, Proletariat usw.) handelt es sich vor allem um systemspezifische Definitionen von Kernbegriffen wie Demokratie, Sozialismus, Freiheit, Frieden, Eigentum, Aggression. Daß die Definition dieser Begriffe in der DDR eine entschieden andere ist als die in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende (die marxistische ist in der Bundesrepublik nur eine von mehreren), wird in der DDR mit Nachdruck betont. Irreführungsabsicht bei ideologischen Definitionen kann ausgeschlossen werden; die Definitionen finden sich in parteiamtlichen Äußerungen ebenso wie in Wörterbüchern und werden in der Tagespublizistik laufend kommentiert und interpretiert. Auch in der Bundesrepublik versuchen konkurrierende politische Gruppen legitimerweise, ihrer jeweiligen Definition zentraler Begriffe allgemeine Geltung zu verschaffen. Charakteristisch für den Sprachgebrauch der DDR sind also [S. 1263]nicht die einseitigen parteilichen Begriffsdefinitionen, sondern deren Monopolisierung. Dabei ist zu beachten, daß diese Monopolisierung nur im öffentlichen Bereich durchsetzbar ist. Ein Mittel dazu (unter anderen) sind Wörterbücher. DDR-Wörterbücher geben im Bereich politisch-ideologischer Bedeutungserklärungen nicht unbedingt Auskunft über deren tatsächliche Geltung im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunächst nur über den erwünschten Gebrauch. Zwischen beidem klafft wahrscheinlich eine (unterschiedlich große) Lücke. Neben solchen Bedeutungsdifferenzen finden sich unterschiedliche Prägungen, davon viele mit propagandistischem Einschlag (DDR: Arbeiter-und-Bauern-Staat, sozialistischer Staatsbürger, sozialistische Staatengemeinschaft; Bundesrepublik: freiheitlich-demokratische Grundordnung, mündiger Bürger, atlantische Partnerschaft). Einige solcher Prägungen waren, obwohl durch amtliche Sprachregelungen gestützt, nicht voll durchsetzbar (Bundesrepublik: Mitteldeutschland — Ostdeutschland) oder wurden aus anderen Gründen fallengelassen (DDR: zeitweise SP statt SPD). Hinzuweisen ist schließlich auf das (teils nur kurzlebige) Kampf- und Schimpfvokabular beider Seiten, das jedoch zweifellos auf östlicher Seite reichhaltiger ist (DDR: Bonner Ultras, Revanchisten, imperialistische Bundesrepublik, Menschenhändler, Diversanten; Bundesrepublik: kommunistische Bedrohung, Pankower Regime, Linksradikalismus, Anarchisten, Schießbefehl, Schandmauer, moskauhörig). B. Partei, Staat, Verwaltung Der Aufbau und Ausbau ganz unterschiedlicher Staats- und Verwaltungsapparate der verschiedensten Stufen sowie der Massenorganisationen und Verbände hat in Ost und West eine Fülle unterschiedlicher Bezeichnungen und Organisationstermini hervorgebracht, die unabhängig von einer etwaigen ideologischen Indoktrinationsabsicht als „Namen“ fungieren (DDR: Staatsrat, Volkskammer, Politbüro, ZK, Rat des Bezirks [Kreises], FDGB, FDJ, Wohnbezirk, Gesellschaftliche Gerichte [GG]; Bundesrepublik: Bundestag, Landtag, Parteivorstand, DGB, Jungdemokraten, die Grünen, Listenmandat, Verwaltungsgericht [VG]); hier sind auch Abkürzungen besonders häufig. C. Wirtschaft Die zahlenmäßig umfangreichsten Wortschatzänderungen und auch -differenzen sind dem Sachgebiet Wirtschaft in allen seinen Bereichen zuzuordnen. Dies betrifft sowohl das Wirtschaftssystem als Ganzes (DDR: Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Bundesrepublik: soziale oder freie Marktwirtschaft) wie auch die Wirtschaftsorganisation (DDR: VEB, PGH, LPG, Kooperative; Bundesrepublik: Holding, Konzern-[tochter], Unternehmensführung, Einzelhandelskette, Bankenaufsicht), die Produktion, die Entlohnung und die innerbetriebliche Struktur (DDR: Betriebsparteiorganisation [BPO], Kaderleiter, Konfliktkommission [KK], Prämienfonds; Bundesrepublik: Gastarbeiter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personalchef, Auszubildender, Kurzarbeiter). Firmennamen sind ebenso wie Produktnamen weitgehend nur in einem der beiden deutschen Staaten geläufig. Ganze Wortschatzbereiche sind generell ohne Äquivalent auf der jeweils anderen Seite: der in der Bundesrepublik sprachlich ungemein produktive Wortschatz der kommerziellen Werbung und des Stellenmarktes, ferner auch das Vokabular des Finanz- und Steuerwesens (Bundesrepublik: Konjunkturzuschlag, Steuerreform, Splittingtabelle, Sparprämie) fehlen im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR fast völlig. Dafür findet das vergleichbar phantasievolle und wandlungsreiche Vokabular der Produktionspropaganda der DDR (sozialistischer Wettbewerb, diverse Bewegungen, Schrittmacher, Aktivist, Weltniveau, Brigade der sozialistischen Arbeit) in der Bundesrepublik keine Entsprechung. Wichtige Ursachen für die erheblichen Wortschatzdifferenzen auf diesem Gebiet sind — neben der grundsätzlich anderen Struktur des Wirtschaftssystems — die beiderseitige starke internationale Verflechtung und die Anlehnung an die jeweils führende Wirtschaftsmacht, die in der Bundesrepublik zu einer sehr starken Aufnahme angelsächsischer Bezeichnungen (z. T. ganzer Terminologien), in der DDR zur (allerdings fast immer eingedeutschten) Übernahme russischer Bezeichnungen geführt haben. Der direkte Einfluß des Russischen auf den Sprachgebrauch in der DDR ist im übrigen häufig überschätzt worden; echte Fremdwörter finden sich selten. Indirekter Einfluß (Lehnprägungen, -bedeutungen, -übersetzungen) ist dagegen weit häufiger, nicht nur im Wortschatz der Wirtschaft. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen internationalen Wirtschaftsorganisationen (EG bzw. RGW) hat auch zur Entwicklung unterschiedlicher Terminologien geführt (vgl. z. B. die Euro-Zusammensetzungen in der Bundesrepublik Deutschland; Inter-Zusammensetzungen in der DDR). D. Erziehungswesen Unter verschiedenen Wortschatzbereichen (z.B. auch Rechtswesen) sei hier nur der des Erziehungswesens hervorgehoben: Klassenpflegschaft, Gesamtschule, Sekundarstufe, Realschule, Numerus clausus, AStA sind ebenso für die Bundesrepublik spezifische Bezeichnungen, wie für die DDR Elternaktiv, Erweiterte Oberschule (EOS), Unterrichtstag in der Produktion, Patenbetrieb spezifisch sind. VI. Arten der Wortschatzdifferenzen Eine oft unterschätzte Zahl der Wortschatzdifferenzen sind Bestandsspezifika. Sie treten dann ein, [S. 1264]wenn ältere Wörter auf einer Seite verschwinden, auf der anderen Seite aber bestehenbleiben (DDR: Reichsbahn, Generaloberst; Bundesrepublik: Beamter, Militärseelsorge, Gymnasium) oder nur auf einer Seite neu eingeführt werden (DDR: Staatsrat, Kombine, Intershop; Bundesrepublik: Lastenausgleich, Fließheck, ARD, floaten, Brigadegeneral). Bezeichnungsspezifika entstehen, wenn unterschiedliche Bezeichnungen für (annähernd) die gleiche Sache gebraucht werden (Bundesrepublik: Staatsangehörigkeit, Plastik, BGB; DDR: Staatsbürgerschaft, Plast, ZGB, territorial [für ‚regional‘], Rekonstruktion [für ‚Modernisierung‘, ‚Sanierung‘]). Unauffälliger, aber nicht weniger relevant sind die Häufigkeitsdifferenzen, deren Ursachen sehr unterschiedlicher Art sind (z. B. unterschiedliche Wichtigkeit der bezeichneten Sache, aber auch Bedeutungsverschiebungen oder aktuelle Anlässe). In beiden Staaten geläufig, aber in jeweils einem deutlich häufiger gebraucht, sind z. B. folgende Wörter: DDR: friedliebend, sozialistisch, Qualifizierung, umfassend, allseitig, Produktion, Massen, wir, unser, Volk (mit Zusammensetzungen); Bundesrepublik: freiheitlich, Demokratisierung, dynamisch, Markt, Preis (mit Zusammensetzungen), Ansicht. Auffällige Gebrauchsunterschiede können auch durch Einführung fester Wendungen entstehen, deren einzelne Teile nicht unbedingt different sein müssen: (DDR: friedliche Koexistenz, umfassender Aufbau, wissenschaftlich-technische Revolution; Bundesrepublik: demokratischer Sozialismus, europäische Integration, konzertierte Aktion). Bedeutungsdifferenzen gibt es nicht nur im Bereich Politik und Ideologie. Brigade bezeichnet in der DDR vor allem die kleinste Arbeitseinheit in einem Betrieb, Ministerrat ist die Bezeichnung für die Regierung der DDR, Wirtschaftsrat bezeichnet ein staatliches Gremium, das auf Bezirksebene die Industrie koordinieren soll (Bezirkswirtschaftsrat [BWR]), eine Bürgerinitiative ist eine staatlich organisierte Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit von Bürgern. Daneben sind Wertungsdifferenzen zu beachten: während etwa das Adjektiv demokratisch überall gleich positiv bewertet, aber unterschiedlich definiert wird, ist z. B. bei revolutionär (im politischen Sinne) die Bedeutung zumindest meist ähnlich, die Bewertung aber extrem unterschiedlich. VII. Differenzierung und Ausgleich Die komprimierte Darstellung der Wortschatzdifferenzen kann den Eindruck erwecken, als sei die sprachliche Einheit — und damit die Verständigung — ernsthaft gefährdet. Diesen Schluß lassen die genannten Fakten jedoch (nach gegenwärtigem Wissensstand) nicht zu. Im Vergleich zum Gesamtsystem der deutschen S. und ihres Wortschatzes sind die Differenzen nach wie vor gering; sie unterscheiden sich, für sich betrachtet, im wesentlichen nur dadurch von den innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft ohnehin vorhandenen Differenzen, daß sie politisch-gesellschaftlich höchst relevante Bereiche betreffen, stärker kumuliert und in ihrem Geltungsbereich staatlich eingegrenzt sind. Einer fortschreitenden Differenzierung wirken zudem gewisse Ausgleichstendenzen entgegen: 1. Nach wie vor werden Bezeichnungen für neue, gemeinsame Dinge, Entwicklungen, Einrichtungen gemäß den geltenden Wortbildungs- und -ableitungsregeln weitgehend gemeinsam gebildet (z.B. Fußgängerzone, Umweltverschmutzung, Studiobühne). 2. Die hohe Beteiligung der Bevölkerung der DDR an westdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogrammen sichert einen ständigen Informationsfluß nicht nur über den spezifischen, in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten Wortschatz, sondern auch über alternative Denk- und Bewertungsweisen und damit einen gewissen Stand passiver Teilhabe an westdeutschem Sprachgebrauch. Die Bevölkerung in der DDR ist nach vielfacher Erfahrung weit besser über westdeutschen Sprachgebrauch — soweit über Rundfunk und Fernsehen verbreitet — informiert als die Bevölkerung in der Bundesrepublik über die Spezifika des ostdeutschen Sprachgebrauchs. 3. Die etwa seit Mitte der 60er Jahre in der Bundesrepublik wiederaufgelebte aktive Auseinandersetzung mit marxistischen Gruppen und ihren Äußerungen hat ebenfalls zu einem gewissen Ausgleich geführt: marxistische Terminologie kann nicht mehr als nur DDR-spezifisch betrachtet werden. 4. Die in der DDR Ende der 60er Jahre eingetretene vorsichtige Liberalisierung im Bereich Mode und Unterhaltung hat zu einem erheblichen Zufluß westdeutscher Bezeichnungen und Wendungen (oft angelsächsischen Ursprungs) geführt. 5. Der innerdeutsche Handel schafft und erhält auch sprachlich Gemeinsamkeiten (technisch-industrielle Normung) oder sorgt für Austausch (z. B. wird Exponat [= Ausstellungsstück] auch in der Bundesrepublik geläufiger). VIII. Verständigungsprobleme S. ist ebensosehr Mittel der Auseinandersetzung wie auch wichtigstes Mittel der Verständigung. Ob die deutsche S. in der gegebenen Situation als solches Mittel dienen kann, hängt nicht allein von ihr ab. Zwar sind die festgestellten Wortschatzdifferenzen in den hauptsächlich betroffenen Sachgebieten sicherlich eine Belastung im Gebrauch der S. als Verständigungsmittel: es ist (auf bestimmten Gebieten) schwieriger geworden, Verständnis und Verständigung zu erzielen, man muß ggf. einen höheren metakommunikativen Aufwand treiben (Wieso …—, Was heißt …—, Wie-meinen-Sie-Fra[S. 1265]gen). In der S. stehen auch dafür die benötigten Mittel zur Verfügung. Ob Verständigung möglich ist oder gelingt, hängt aber nur zum Teil von sprachlichen Faktoren ab. Mindestens ebenso wichtig sind konkrete Kenntnisse und Erfahrungen über die allgemeinen Lebensbedingungen der jeweils anderen Seite (Informations- und Besucher-Austausch), psychologische Faktoren wie Vorurteile aus Überheblichkeit oder Angst, schließlich auch die Einbettung der beiden Kommunikationsgemeinschaften in langfristige internationale Prozesse politischer oder wirtschaftlicher Art. Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Gruppen genügen schon geringere sprachliche Differenzen als die jetzt gegebenen, um Verständigung unmöglich zu machen. Für andere stellen die gleichen Differenzen eine Chance der sprachlichen Bereicherung und einen Anreiz zur Intensivierung der Verständigungsbemühungen dar. Wo die tatsächlichen Grenzen der Belastbarkeit der S. als Kommunikationsmittel zwischen Großgruppen liegen und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen, ist ganz unerforscht und — bei der gegenwärtigen Forschungskapazität — auch kaum erforschbar. IX. Forschung Nach journalistischen und philologischen Anfängen in Ost und West, die zumeist den Aspekt „Sprachspaltung“ hervorhoben, erschienen seit Anfang der 60er Jahre einige größere sprachwissenschaftliche Arbeiten in der Bundesrepublik. Neben soliden Einzeluntersuchungen und Gesamtdarstellungen zum „sprachlichen Ost-West-Problem“ standen andere Arbeiten, die methodische Mängel (fehlende Materialbasis, fehlende Vergleichskriterien, Behandlung des DDR-Sprachgebrauchs als „Abweichung“ von einer nicht definierten Norm), aber auch deutlich politisch-polemische Intentionen („Verhunzung“ und „Verdrehung“ der „wahren“ deutschen S. durch die Kommunisten) aufwiesen. Ab Mitte der 60er Jahre überwogen in der westdeutschen Forschung dann Methodenkritik einerseits und eng materialbezogene Forschung andererseits. Gleichzeitig wuchs der Einfluß von Nachbardisziplinen wie Kommunikationswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft. In der Forschung der DDR überwog bis weit in die 60er Jahre, von Ausnahmen abgesehen, eine gereizte Verteidigungshaltung; man wies die westdeutschen Unterstellungen entrüstet zurück und konterte mit Gegenvorwürfen. In den letzten 12 Jahren sind in der DDR jedoch einige wichtige Arbeiten zum Thema S. und Gesellschaft, S. und Politik unter Berücksichtigung des sprachlichen Ost-West-Problems erschienen. Linguistische Gesamtdarstellungen aufgrund repräsentativer Materialbasis fehlen allerdings auch dort. Die 10 Jahre lang vertretene DDR-offiziöse Darstellung, es bildeten sich zur Zeit „nur nationalsprachliche Varianten … in der DDR, der BRD, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz“ heraus, ist inzwischen abgeschwächt worden: Man spricht von der „deutschen Sprache (in) der DDR, der BRD“ usw. Die DDR-Führung hat seit Ende der 60er Jahre Fragen der Wechselbeziehung von S. und Gesellschaft, S. und Ideologie sowie Sprachwirkung Priorität innerhalb der linguistischen Forschung verliehen. An den Hochschulen der DDR gehören entsprechende Themen zum Ausbildungsplan der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Institute (Germanistik). In der Bundesrepublik befassen sich nur einzelne Hochschullehrer sporadisch mit ost-west-relevanten sprachlichen Fragestellungen; eine leichte Belebung ist seit 1980/81 feststellbar. Zentrale Einrichtung der Sprachforschung in der DDR ist das Zentralinstitut für Sprachwissenschaft (ZISW) in Berlin (Ost), 1968 durch Umwandlung des Instituts für deutsche S. und Literatur an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. Es erhielt den Auftrag zur „Erforschung der pragmatischen Aspekte der Sprache, das heißt der gesellschaftlichen Wirkung und Bedingtheit der Sprache“, worin die Rolle der S. in der ideologisch-politischen und gesellschaftlichen Ost-West-Auseinandersetzung einbegriffen wird. Das ZISW hat gegenüber der Hochschullinguistik der DDR koordinierende und steuernde Funktion. Im ZISW (Direktor: Prof. Werner Bahner, SED) sind in mehreren lexikografischen Arbeitsgruppen und 3 Abteilungen (Semantik, Grammatik, Pragmatik) über 200 Wissenschaftler ständig beschäftigt, davon die meisten mit Problemen der deutschen Gegenwarts-S.; gesellschaftsrelevante Aspekte des öffentlichen S.-Gebrauchs haben dabei im Sinne des staatlichen Auftrags Vorrang. Neben verschiedenen Mundartwörterbüchern wurde im ZISW vor allem das Wörterbuch der deutschen Gegenwarts-S. von Klappenbach/Steinitz erarbeitet, dem ein „Handwörterbuch“ des in der DDR gegenwärtig gebräuchlichen Wortschatzes 1984 folgt. Repräsentative Forschungsarbeiten des ZISW erscheinen in der Reihe „Sprache und Gesellschaft“ im Akademie-Verlag Berlin (Ost), darunter die für das Thema S. relevanten Bände Nr. 1 (Hg: Hartung), Nr. 2 (Ising), Nr. 9 (Neumann) und Nr. 11 (Hartung), andere in den „Studia Grammatica“ oder in Einzelbänden; mehr vorläufige Arbeiten erscheinen in der Heftreihe „Linguistische Studien“. Im Mannheimer Institut für deutsche Sprache, das als hochschulfreies Zentralinstitut zur Erforschung der Gegenwarts-S. dem Ostberliner ZISW etwa vergleichbar ist, arbeiteten Mitte 1984 45~Wissenschaftler; ein Mitarbeiter war mit Fragen des Sprachgebrauchs in den beiden deutschen Staaten befaßt. Manfred W. Hellmann [S. 1266]Literaturangaben Bibliographie zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1976. (Sprache der Gegenwart. 16.) Dieckmann, W.: Sprache in der Politik. 2. Aufl. Heidelberg: Winter 1975. Kinne, M., u. B. Strube-Edelmann: Kleines Wörterbuch des DDR-Wortschatzes. 2. Aufl. Düsseldorf: Schwann 1981. Klappenbach. R., u. W. Steinitz: Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Bde. 1–6. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1964 ff. Klaus, G.: Sprache der Politik. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1971. Sprachliche Kommunikation und Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Hartung. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sprache und Gesellschaft. 2.) Lehmann, H.: Russisch-deutsche Lehnbeziehungen im Wortschatz offizieller Wirtschaftstexte der DDR. Düsseldorf: Schwann 1972. (Sprache der Gegenwart. 21.) Ludz, P. C.: Mechanismen der Herrschaftssicherung. Eine sprachpolitische Analyse gesellschaftlichen Wandels in der DDR. München, Wien: Hanser 1980. Moser, H.: Sprachliche Folgen der politischen Teilung Deutschlands. Düsseldorf: Schwann 1962. (Beihefte zum Wirkenden Wort. 3.) Zeitschrift„Muttersprache“, Heft 3/4.1981, („Sprache in Deutsch-Land“), Wiesbaden. Reich, H. H.: Sprache und Politik. Untersuchungen zu Wortschatz und Wortwahl des offiziellen Sprachgebrauchs in der DDR. München: Huber 1968. (Münchener Germanistische Beiträge, 1.) <LI>Zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1973. (Sprache der Gegenwart. 18.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1261–1266 Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Versicherung der DDR
Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche…
DDR A-Z 1985
Wahlen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in demokratischen Staaten. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben sollen. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht liegt bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Folglich geht es bei den W. in der DDR nicht um politische Alternativen. Anders als in einigen anderen kommunistischen Ländern geht es auch nicht um personelle Alternativen im Rahmen eines einheitlichen politischen Programms. Die Funktion der W. besteht in der plebiszitären Bestätigung der Inhaber der politischen Macht, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit des Volkes und der Mobilisierung der Volksmassen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. Deswegen wird in der DDR auch nicht vom „Wahlkampf“, sondern von der „Wahlbewegung“ gesprochen: „So wird die Durchführung der Wahlen zu einer Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert“ (Verf. Komm. Bd. II, S. 55 f.). Die W. haben daher die Funktion, die gesellschaftliche Integration, die ideologische Indoktrination und die politische Mobilisierung der Bürger zu fördern. In der DDR werden seit der Verfassungsrevision von 1974 alle 5 Jahre (zuvor: 4 Jahre) W. zu der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten. Die Einzelheiten sind im Wahlgesetz vom 24. 6. 1976 (GBl. I, S. 301) geregelt. Formal beruht das Wahlrecht auf den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen W. und dem System der lose gebundenen Listenwahl in Mehrmannwahlkreisen. Träger der W. ist die Nationale Front der DDR. Mit ihrer Hilfe und unter Einsatz der Massenmedien veranstalten Partei und Regierung eine Wahlkampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Politik von Partei und Regierung zu propagieren, die Wähler durch eine Masseninitiative zur Verwirklichung dieser Politik zu aktivieren und den sozialistischen Wettbewerb zum Zweck der Planerfüllung zu intensivieren. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen werden von der Nationalen Front in einer Einheitsliste zusammengefaßt. Innerhalb der Nationalen Front entscheidet das zuständige SED-Organ über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten. Die Volkskammer- und Bezirkstagsmandate gehören zur Nomenklatur des Zentralkomitees (ZK) der SED; die Vorbereitung der personalpolitischen Entscheidungen obliegt der ZK-Abteilung für Kaderfragen (Kaderpolitik). Nach § 17 WahlG (1976) werden die Kandidaten wenige Tage nach dem Wahlaufruf der Nationalen Front „von den Kollektiven, in denen sie tätig sind, geprüft und vorgeschlagen“. Da es sich hierbei um eine Sollvorschrift handelt, wird dieses Verfahren jedoch überwiegend nur bei Neubewerbern angewendet, um sie bekannt zu machen und die Reaktion der Bevölkerung zu testen. Ein originäres Vorschlagsrecht besitzen diese Kollektive nicht. Ablehnungen von Kandidaten auf dieser Stufe des Verfahrens kommen in wenigen Ausnahmefällen vor. Anschließend werden die Kandidaten in öffentlichen Ausschußsitzungen der Nationalen Front vorgestellt. Die Wähler können die Absetzung von Kandidaten vorschlagen. Die Entscheidung über die Absetzung ist der Nationalen Front vorbehalten. Diese Ausschußsitzungen der Nationalen Front haben mit dem Wahlgesetz von 1976 die vormaligen Wählerversammlungen bzw. Wählervertreterkonferenzen abgelöst, die bis dahin auf Stadt- und Gemeindeebene durchgeführt wurden. Sie dienten vor allem der persönlichen Rechenschaftslegung der Kandidaten. Waren in diesen Veranstaltungen noch Ansätze von breiterer Wählerbeteiligung enthalten, da die Aussprache zu den Kandidaten im einzelnen erfolgte und auch hin und wieder ein Kandidat zurückgezogen wurde, weil er nicht das Vertrauen der Bevölkerung fand, so sind diese Ansätze durch das neue Verfahren weiter reduziert worden. Bei den Volkskammerwahlen werden die Ausschußsitzungen der Nationalen Front auf Bezirksebene durchgeführt; Personaldebatten finden nicht mehr statt. Über alle Kandidaten des Bezirks wird in einer Sitzung wahlkreisweise en bloc abgestimmt. Etwa vier Wochen nach diesen Bezirksausschußsitzun[S. 1448]gen der Nationalen Front werden die eigentlichen W. abgehalten. Bei der Stimmabgabe hat der Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel, der die Kandidaten der Einheitsliste enthält, Änderungen vorzunehmen. Seit 1965 enthalten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidaten, als Mandate zu vergeben sind. Die überzähligen Kandidaten sind die Nachfolgekandidaten. Der Wähler könnte demnach durch Streichungen einen gewissen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben. Allerdings müßte mehr als die Hälfte der Wähler einen Kandidaten streichen, damit sich an der listenmäßigen Reihenfolge etwas ändert, denn in der Regel entscheidet nicht die Anzahl der für die einzelnen Kandidaten und Nachfolgekandidaten abgegebenen Stimmen. § 9 Abs. 2 des Wahlgesetzes bestimmt: „Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten.“ Da ferner ein faktischer Zwang zur offenen Stimmabgabe besteht, zu der sich Haus- und Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, kann der Mehrfachkandidatur nur geringe praktische Bedeutung beigemessen werden. Es ist lediglich bekannt, daß bei den Kommunal-W. 1965, bei denen 186.107 Mandate zu vergeben waren, 2 Kandidaten nicht gewählt worden sind (ND 12. 10. 1965). Die Einheitsliste erhält seit 1950 stets über 99 v.H. der abgegebenen Stimmen, wobei berücksichtigt werden muß, daß auch ein Wahlzettel, auf dem einzelne Streichungen vorgenommen worden sind, als Ja-Stimme gezählt wird. Erst wenn alle Kandidaten auf der Einheitsliste einzeln durchgestrichen sind, wird die Stimme als Nein-Stimme gezählt. Die Ergebnisse in Berlin (Ost) sind dabei immer etwas „schlechter“ als in der übrigen DDR. Bei den letzten W. zur Volkskammer im Juni 1981 entfielen auf die Einheitsliste in der DDR 99,86 v.H., in Berlin (Ost) hingegen „nur“ 99,66 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen (ND 17. 7. 1981). Bei dieser Gelegenheit wurde die 1979 vorgenommene Änderung des Wahlgesetzes erstmals praktiziert, wonach auch die Ostberliner Abgeordneten der Volkskammer von der Bevölkerung direkt gewählt und nicht mehr von der Stadtverordnetenversammlung entsandt werden. Da dies nach westlicher Auffassung dem im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 festgelegten besonderen Status von „Groß-Berlin“ widerspricht, führte diese Maßnahme zu Protesten von westlicher Seite (Berlin, XV.). Die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien und Massenorganisationen nach einer Einheitsliste wurde erstmals bei den W. zum Deutschen Volkskongreß 1948 nach einem bestimmten Schlüssel vorgenommen. Seitdem hat es gewisse Modifikationen dieses Schlüssels gegeben, ohne daß er im Prinzip angetastet worden wäre. Bei der Bewertung der „Fraktionsstärken“ ist zu berücksichtigen, daß zahlreiche Vertreter der Massenorganisationen Mitglieder der SED sind und in dieser Eigenschaft in der fraktionsübergreifenden Parteigruppe der SED zusammengefaßt werden. Von den 500 Volkskammersitzen entfallen seit 1963 auf die SED 127 (25,4 v.H.), auf LDPD, CDU, NDPD und DBD je 52 (10,4 v.H.), auf den FDGB 68 (13,6 v.H.), auf die FDJ 40 (8 v.H.), auf den Demokratischen Frauenbund 35 (7 v.H.), und auf den Kulturbund 22 Sitze (4,4 v.H.). Wegen des von allen Parteien und Massenorganisationen anerkannten Führungsanspruchs der SED sind diese Fraktionsstärken nur insofern von Bedeutung, als sie verschiedene soziale Gruppen der DDR-Gesellschaft repräsentieren sollen. In den kommunalen Volksvertretungen unterhalb der Bezirksebene erhalten auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Konsumgenossenschaften und die Nationale Front Sitze. Der Anteil der Blockparteien (Bündnispolitik) nimmt hier dementsprechend ab, während die SED-Fraktionen stärker sind (nach den Wahlen von 1979: 31,8 v.H.). Eine Besonderheit des DDR-Wahlrechts ist die auch in der Verfassung der DDR (Art. 57) festgelegte Bestimmung, daß ein Abgeordneter „bei gröblicher Verletzung seiner Pflichten“ von den Wählern abberufen werden kann (§ 1 Wahlgesetz). Allerdings können die Wähler die Abberufung nur in Übereinstimmung mit dem zuständigen Ausschuß der Nationalen Front verlangen. Die Entscheidung über die Abberufung liegt bei der Volksvertretung, der der Abgeordnete angehört. In der praktischen Politik spielt diese Regelung kaum eine Rolle. Allenfalls auf den unteren Ebenen der Volksvertretungen ist es bisher in einzelnen Fällen zu derartigen Maßnahmen gekommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1447–1448 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in demokratischen Staaten. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben sollen. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die…
DDR A-Z 1985
Pädagogische Wissenschaft und Forschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 962]Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, I.; Lehrer und Erzieher) wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Die PF. (Bildungsforschung) soll also sowohl als Vorlaufsforschung wie auch als Realisierungsforschung, und zwar in enger Wechselwirkung, sowie als bildungspolitisch-praktisch ausgerichtete, interdisziplinäre, schwerpunktmäßig orientierte Projektforschung, deren geplante Ergebnisse sich unmittelbar aus den Bedürfnissen der gesellschafts- und bildungspolitischen Zielsetzung ergeben, betrieben werden. Wichtigste Aufgabe der PWuF. ist es, ausgehend von den gesellschaftlichen Erfordernissen, Entwicklungsprobleme rechtzeitig aufzugreifen und effektive Lösungswege vor- bzw. einzuschlagen, um die erforderlichen Erkenntnisse zum „gesellschaftlich notwendigen Zeitpunkt“ in die Praxis zu überführen. Zu den wichtigsten mittelfristigen Aufgaben gehören Untersuchungen zu den Hauptproblemen der Theorie und Praxis der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, zur unterrichtlichen Realisierung des Lehrplanwerkes (Lehrplanreform) und der Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung), zur mittel- und langfristigen Prognose und Planung und effektiven Leitung des Bildungswesens sowie zur inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer. In diesem Zusammenhang sollen Grundmaterialien erarbeitet werden, die es den Bildungs- und Schulpolitikern in der DDR ermöglichen, notwendige Entscheidungen über eine eventuell zu modifizierende Gesamtkonzeption des Bildungs- bzw. Schulsystems der DDR für die Zukunft zu treffen. Die PWuF. in der DDR geht davon aus, daß Theorie und Praxis der Bildung und Erziehung durch die jeweiligen sozio-ökonomischen Verhältnisse bedingt und in diesem Zusammenhang zu erforschen und zu gestalten sind und daß der pädagogische Prozeß ein gesetzmäßig determiniertes Geschehen ist, dessen Wesen und Bedingungen erkennbar und daher auch zu beherrschen sind. Empirische Forschung, Bildungsprognose, Bildungsplanung, Bildungsökonomie und Bildungssoziologie sind relativ junge Disziplinen, die neben den traditionellen zunehmend an Umfang und an theoretischer wie praktischer Bedeutung gewinnen. So hat die Bildungsökonomie die Grundlagen für eine solche Planung und Leitung des Bildungswesens zu schaffen, die es ermöglichen, daß die von der Gesellschaft aufgewendeten Bildungsfonds (Finanzmittel) in einem volkswirtschaftlich vertretbaren Zeitraum an die Gesellschaft wieder zurückfließen können. Daraus resultieren zwei grundlegende Aufgabenkomplexe, nämlich den Zusammenhang von Bildungswesen und volkswirtschaftlichem Reproduktionsprozeß zu klären und das Wirtschaftlichkeitsprinzip auch im Bildungswesen zur Geltung zu bringen. Als (Leit-)Zentrum der pädagogischen Wissenschaft und Forschung wurde 1970 in Berlin (Ost) die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR (APW) gegründet. Dies bedeutete zunächst nichts weiter als die Umbenennung des vormaligen Deutschen Pädagogischen Zentralinstituts (DPZI), zumal damit auch keine wesentlichen personellen Veränderungen verbunden waren. Schon bei der Gründung des DPZI im Jahre 1949 hatte die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der RSFSR (jetzt: der UdSSR) als organisatorisches Vorbild gedient. Mit der Änderung des Namens der zentralen Institution wurde auch formal die Anpassung an das sowjetische Modell vollzogen. Zu den wesentlichen Aufgaben der APW gehören: 1. die aktive Mitwirkung an der Ausarbeitung und Realisierung der bildungspolitischen Aufgabenstellung von SED und Regierung der DDR, 2. die Weiterentwicklung der Pädagogik der DDR als einer Disziplin der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften und die prinzipielle Auseinandersetzung mit den pädagogischen Theorien des Westens, 3. die Mitwirkung an der Ausarbeitung der Prognose für das gesamte Bildungssystem und die Sicherung des wissenschaftlichen „Vorlaufes“ für die heranreifenden bildungs- und vor allem schulpolitischen Entscheidungen, 4. die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiete der pädagogischen Wissenschaft, 5. die Förderung bildungspolitischer und erziehungswissenschaftlicher Problemdiskussionen im Rahmen der vorgegebenen politisch-ideologischen Normen, 6. die aktive Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und Schulfunktionäre sowie 7. die Organisierung der Zusammenarbeit mit den erziehungswissenschaftlichen Einrichtungen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Damit sind zugleich die wesentlichen Aufgaben der PWuF. in der DDR noch einmal hervorgehoben. Die APW ist dem Minister für Volksbildung unterstellt und wird von einem Präsidenten — gegenwärtig (1984) von Prof. Dr. Gerhart Neuner — geleitet, den der Generalsekretär, die Vizepräsidenten und das Präsidium unterstützen. Ihr gehören ordentliche und korrespondierende Mitglieder an, die das Plenum als das höchste wissenschaftliche Organ der APW bilden. Die APW ist in Institute und Arbeitsstellen gegliedert. So bestehen beispielsweise Institute für pädagogische Theorie, für Theorie und Methodik der sozialistischen Erziehung, für pädagogische Psychologie, für Ökonomie und Planung des Volksbildungswesens, für Didak[S. 963]tik, für gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht, für mathematischen, naturwissenschaftlichen und polytechnischen Unterricht, für Fremdsprachenunterricht, für Unterrichtsmittel, für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht). Arbeitsstellen bestehen z.B. für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte, für Bauten der Volksbildung, für Sonderpädagogik, für sorbische Schulen und für Theorie und Methodik der Lehrerbildung. Zur Entwicklung eines planmäßigen und kontinuierlichen Zusammenwirkens von PW. und Praxis zwecks Lösung von Aufgaben der pädagogischen Forschung stehen der APW Forschungskindergärten, Forschungsschulen, Stützpunktschulen und Basis-Kreise zur Verfügung. Die Forschungskindergärten und Forschungsschulen sind Einrichtungen der Volksbildung, an denen Bedingungen und Möglichkeiten für systematische und langfristige empirisch-experimentelle, theoretisch-analytische und andere Arbeiten geschaffen werden, die auf die Realisierung übergreifender theoretischer und schulpolitischer Fragestellungen und bedeutsamer Einzelfragestellungen des Perspektivplans der PF. gerichtet sind. Sie arbeiten auf der Grundlage bestimmter Untersuchungsprogramme und haben das Recht, die verbindlichen staatlichen Dokumente, also Lehrpläne, Schulordnung usw., zeitweilig zu modifizieren oder ganz auszusetzen. In der Regel werden reguläre Kindergärten und Oberschulen als Forschungskindergärten bzw. -schulen ausgewählt und personell und materiell-technisch, entsprechend den (perspektivischen) Bedarfsplänen für Unterrichtsmittel, besonders ausgestattet. Demgegenüber dienen die Stützpunktschulen empirischen Untersuchungen zu speziellen Fragen und zu Einzelaufgaben des Perspektivplans der PF. sowie zur Erprobung der in den Forschungsschulen und aus theoretisch-konzeptionellen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse. Um die in diesen Sondereinrichtungen der APW erzielten Ergebnisse in größerem Umfang zu erproben und die Überleitung der Forschungsergebnisse unter Leitung und unmittelbarer Beteiligung der Wissenschaftler in die gesamte Schulpraxis vorzubereiten, wurden einzelne Basis-Kreise ausgewählt, so z.B. der Kreis Merseburg, aber auch einige Stadtbezirke von Berlin (Ost). Zur Gewährleistung einer einheitlichen und zentralen Führung der Lehrerbildungsforschung, d.h. der Forschungsaufgaben zur intentional-inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und anderer Pädagogen wurde die Leitstelle für Lehrerbildungsforschung der Pädagogischen Hochschule Potsdam als Arbeitsstelle für Theorie und Methodik der Lehrerbildung in die APW eingegliedert. Wurde in der DDR lange Zeit als „ein Paradoxon“ beklagt, „daß in Westdeutschland die Betriebspädagogik den ‚Betrieb als Erziehungsfaktor‘ schon längst erkannt hat und untersucht, während in der DDR, wo doch der Volkseigene Betrieb seit langem ein wichtiges Bildungszentrum und einen bedeutenden Erziehungsfaktor darstellt, vergleichbare Arbeiten weitgehend fehlen“, so hat sich in jüngster Zeit auch in der DDR die Betriebspädagogik als eine spezielle pädagogische Disziplin entwickelt, die vor allem zwei Aufgabenkomplexe zu bewältigen hat: 1. die Mithilfe sowohl bei der Erhöhung der pädagogischen Wirksamkeit des gesamten Bildungs- und Erziehungsgeschehens als auch 2. bei der Realisierung der Aufgaben der Berufsbildung im Volkseigenen Betrieb. Die Betriebspädagogik, die sich mit ihren Aussagen vor allem an Leiter der Arbeitskollektive und an Leiter auf höheren Ebenen im Betrieb richtet, untersucht die sich zunehmend differenzierenden betrieblichen Bildungs- und Erziehungsvorgänge. Die Skala reicht von in den Arbeits- und Leistungsprozessen integrierten pädagogischen Prozessen bis zu pädagogisch institutionalisierten Vorgängen im Produktionsunterricht der Schüler der Oberschulen, in der Berufsausbildung der Lehrlinge und in der Unterweisung von Erwachsenen in Lehrgängen und am Arbeitsplatz. Kennzeichnend für die Betriebspädagogik sind „die erwachsenenpädagogische Dominante“, d.h. das Vorherrschen von Untersuchungen zu den Bildungs- und Erziehungsvorgängen in den Arbeits- und Lernkollektiven berufstätiger Erwachsener, und „das leitungswissenschaftliche Denkprinzip“, das auf die Integration betriebspädagogischer und leitungswissenschaftlicher Fragestellungen, Denkansätze und Untersuchungen zielt. Die Berufsbildungsforschung in der DDR erfolgt nach dem vom Staatssekretariat für Berufsbildung im Zusammenwirken mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bestätigten Zentralen Forschungsplan zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.). Auftraggeber für Forschungsleistungen des Hochschulwesens auf dem Gebiete der Berufsbildung sind das Zentralinstitut für Berufsbildung in Berlin (Ost) (Leiter: Prof. Dr. A. Knauer), vormals Deutsches Institut für Berufsbildung, sowie Staats- und Wirtschaftsorgane, letztere für Forschungsaufgaben, für die sie auch verantwortlich sind. Das Zentralinstitut für Berufsbildung übergibt dazu auch den Einrichtungen zur Ausbildung von Lehrkräften für den berufstheoretischen Unterricht und von leitenden Kadern der Berufsausbildung auf dem Zentralen Forschungsplan beruhende Themenzusammenstellungen für Dissertationen und Diplomarbeiten. Alle das Bildungswesen betreffenden Forschungsarbeiten sind plangebunden sowie genehmigungs-, melde- und abrechnungspflichtig. Die Durchführung der Forschungsaufgaben erfolgt nach den Prinzipien der auftragsgebundenen Forschung und der aufgabenbezogenen Finanzierung. Grundlage für die Planung, Leitung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle der PF. sind die Perspektivpläne der PF., derzeitig der Perspektivplan der PF. für den Zeitraum von 1981 bis 1985. Nach Auffassung der Pädagogen in der DDR sind ihre Grundpositionen unmittelbare Bestandteile des Marxismus-Leninismus und ihr Denken und Handeln fest darin verankert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 962–963 Ostseewoche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PapierindustrieSiehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 962]Angesichts der weitgesteckten bildungspolitischen Aufgaben (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, I.; Lehrer und Erzieher) wird der PW. (Erziehungswissenschaft) als Gesellschafts- und Leitungswissenschaft in der DDR zentrale Bedeutung beigemessen. Die PF. (Bildungsforschung) soll also sowohl als Vorlaufsforschung wie auch als Realisierungsforschung, und zwar in enger Wechselwirkung, sowie als bildungspolitisch-praktisch ausgerichtete,…
DDR A-Z 1985
Architekten (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B. Baumonteure), auch das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Die Ausbildung erfolgt in 28 Bauberufen mit oder ohne Spezialisierung auf ganz bestimmte Fachbereiche. Die Studenten des Bauwesens können sich an den Hochschulen in 11 verschiedenen Fachrichtungen ausbilden lassen. Ausbildungsstätten: Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (gegründet 1860, wiedergegr. 1946; Architektur, Städte[S. 86]bau, Bauingenieurwesen, Baustoffkunde, Gebietsplanung; Weiterbildungsinstitut seit 1969) Technische Universität Dresden (der Bereich Bauwesen der TU umfaßt ca. 40 Institute; Sektion Architektur: Gesellschaftswissenschaftliche und gestalterische Grundlagen, Technische Entwurfsgrundlagen, Siedlung und Territorium, Hochbau, Landwirtschaftsbau, Rekonstruktion und Gebäudeerhaltung) Technische Hochschule Leipzig (bis 1977: Hochschule für Bauwesen; insbes. Bautechnologie) Kunsthochschule Berlin (Ost) (Grundstudienrichtung Architektur) Hochschule für Verkehrswesen „Franz List“, Dresden (Bereich Verkehrsbauten) Hochschule für industrielle Formgestaltung, Halle-Burg Giebichenstein (Sektion: Produkt- und Umweltgestaltung im Bereich des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus) sowie Bauakademie der DDR (dort) Ingenieurschulen für Bauwesen: a) Fachrichtung Hochbau in Berlin (Ost), Cottbus, Erfurt, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; b) Fachrichtung Tiefbau in Berlin (Ost), Cottbus, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; c) Fachrichtung Baustoffe/Bauelemente an der Ingenieurschule für Baustofftechnologie in Apolda. Fachrichtungen: Ingenieurbau (Konstruktion und Statik): TU Dresden, HS Weimar, HS Leipzig Kommunaler Tiefbau Technologie der Bauproduktion (Leipzig, Ingenieurhochschule Wismar und Cottbus) Architektur (Weimar, Dresden) Städtebau (Weimar) Landschaftsarchitektur (Dresden) Vorfertigung im Bauwesen (Dresden) Informationsverarbeitung (Weimar) Betriebswirtschaft und Ingenieurökonomie im Bauwesen (Leipzig, Dresden) Gebiets- und Stadtplanung (Weimar) Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei 4.500. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u.a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: 126 Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros der Baukombinate, in den bezirklichen und städtischen Stadtplanungsbüros, in wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern). 26 Kreisgruppen, 15 Bezirksgruppen. Die größten Betriebsgruppen bestehen in der Bauakademie, im VEB BMK IHB Berlin, im VEB WBK Erfurt, in der TU Dresden und im Magistrat von Berlin. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder seine Vizepräsidenten vertreten den Bund nach außen. Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Ewald Henn (Bezirksarchitekt Erfurt; BdA-Vors. seit 1982). Vizepräsidenten: Hans Gericke (Bauakademie), Gerhard Krenz (Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“, ehemals „Deutsche Architektur“), Wolfgang Urbanski (Bauakademie), Roland Korn (Chefarchitekt Berlin/Ost). Helmut Stingl (Komplexarchitekt WBK Berlin/Ost). Bundessekretär: Hubert Scholz. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden): Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR). Architekturtheorie, Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Ausstellungen und Wettbewerbe, Frauen; Städtebau, Industriebau, Wohn- und gesellschaftliche Bauten, Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, Innengestaltung/Ausbau. Veränderungen der Fachgruppen erfolgen nach Bedarf. Die Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z.B. Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Kultur, Bauakademie der DDR, Kammer der Technik, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [insbes. IG Bau/Holz], Kulturbund der DDR, Urania Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost), 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost), 8. Bundeskongreß 1982 in Berlin (Ost). Der BdA und die Bauakademie der DDR geben monatlich die Fachzeitschrift „Architektur der DDR“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85–86 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B.…
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Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) (1985)
1959 gegründete Massenorganisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bereits 1954 waren die bis dahin bestehenden — teilweise vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) angeleiteten — örtlichen Kleingarten- und Siedlervereine sowie die Tierzuchtsparten zu Kreisverbänden zusammengefaßt worden (GBl. 1954, Nr. 46), aus denen dann der VKSK hervorging. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 3. 8. 1977 (Neuer Weg 1977, H. 18, S. 815 ff.) legt den VKSK in seiner Tätigkeit vorrangig auf folgende Aufgaben fest: „… Erweiterung der Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung und körperlich aktive Erholung für viele Werktätige … Erhaltung und Verschönerung der Umwelt.“ An gleicher Stelle wird die Bedeutung der von den Mitgliedern erbrachten und zukünftig zu erbringenden Leistungen bei der Erzeugung von Obst, Gemüse, Honig, Eiern, Fleisch, Fellen usw. hervorgehoben. Die bestehenden Kleingartenanlagen sollen erhalten und neue — vor allem in und für Berlin (Ost), andere Großstädte und „Arbeiterzentren“ — geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen — in den angrenzenden Kreisen — überwiegend Flächen verwendet werden, die nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen land- bzw. forstwirtschaftlich zu bewirtschaften sind und deren Nutzung als Kleingarten- oder Siedlerland wenigstens für 20–30 Jahre gewährleistet ist. Bei der Vergabe derartiger neuer Stellen sollen „Familien von Arbeitern, von Werktätigen mit erschwerten Arbeitsbedingungen sowie … kinderreiche Familien“ bevorzugt berücksichtigt werden. Hervorgehoben wird der Wert der Kleingartensiedlungen als Naherholungsgebiete bzw. öffentlich zugängliche Grünanlagen in den Städten. Einrichtungen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, sollen in den nächsten Jahren entsprechend verbessert werden. — Diese Aufgabenstellungen des Sekretariatsbeschlusses waren Grundlage für den Beschluß des Präsidiums des Ministerrats vom 15. 9. 1972 über „Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung der Tätigkeit des VKSK der DDR und der Initiative seiner Mitglieder“, auf dessen Grundlage 1981 erstmals von allen Räten der Kreise für den Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 Konzeptionen für die Entwicklung der Kleingartenanlagen und die Förderung der Kleintierzucht und -haltung beschlossen wurden. 1982 betrug die Zahl der Kleingartenanlagen, die dem VKSK unterstanden, rd. 8.000 mit rd. 50.000 ha, die von 685.778 Familien genutzt wurden. Im laufenden Fünfjahrplanzeitraum sollen weitere 75.000 Kleingärten geschaffen werden. Der VKSK führt eine umfangreiche fachliche und politische Schulungsarbeit durch und stützt sich dabei auf 2.912 Kultur- und Spartenheime. [S. 1404]Darüber hinaus organisiert der Verband Lehrschauen und Fachausstellungen. Die ökonomische Bedeutung der Kleinproduzenten ist erheblich: 1981 sollen sie — bezogen auf die entsprechende Gesamtproduktion in der DDR — u.a. 28,8 v.H. des Gemüses, 50,7 v.H. des Obstes, 47,2 v.H. der Eier, 99,8 v.H. des Kaninchenfleisches, 98 v.H. des Honigs erzeugt haben. Nicht unwesentlich ist auch der Anfall an Rohfellen u.a. aus der Pelztierzucht. — Mit Hilfe eines dichten Netzes von Abnahme- und Aufkaufstellen sollen wachsende Anteile insbesondere der Obst- und Gemüseproduktion dem Handel für die allgemeine Versorgung der Bevölkerung zugeführt werden. 1983 war vorgesehen, daß die Mitglieder des VKSK rd. 300.000 t Obst und Gemüse an den Handel verkaufen (1982: 165.000 t Obst, 125.000 t. Gemüse, 16.000t Kaninchenfleisch, 3.500 t Honig). Die Mitgliedschaft im VKSK ist grundsätzlich mit dem vollendeten 18., bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch bereits mit dem 14. Lebensjahr möglich. Grundeinheiten des VKSK sind die Sparten, die ihrerseits in Kreisverbänden, diese zu Bezirksverbänden zusammengefaßt sind. Alle 5 Jahre tagt der Verbandstag, der den Zentralvorstand wählt. Auf dem 5. Verbandstag (Karl-Marx-Stadt, 4./5. 6. 1982) wurden Herbert Uhlendahl (SED) als Vorsitzender und Erwin Wegner (SED) als 1. Sekretär des Zentralvorstandes in ihren Funktionen bestätigt. Als Zeitschrift des Verbandes erscheint 2mal monatl. „Garten und Kleintierzucht“ mit 4 unterschiedlichen Ausgaben. Der VKSK ist Teil der Nationalen Front der DDR. Er arbeitet auf lokaler Ebene eng mit den Räten der Gemeinden, Städte und Kreise zusammen. Diese sind dafür verantwortlich, daß den Verbandsmitgliedern Baumaterialien, Jungpflanzen und -tiere sowie entsprechende Dünge- und Futtermittel zur Verfügung gestellt werden. Auf zentraler Ebene besteht eine enge Kooperation mit dem Ministerium für Handel und Versorgung und dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die zentrale Anleitung von seiten der SED erfolgt durch den Sekretär des ZK für Landwirtschaft, Werner Felfe, bzw. die ihm unterstellten Abteilungen des ZK der SED. Der VKSK gliedert sich in Fachsparten (nicht identisch mit den erwähnten, als „Sparten“ bezeichneten Grundorganisationen). 1982 hatte er 1,214 Mill. Mitglieder (darunter 317.187 Frauen), davon waren 89,5 v.H. Kleingärtner (1,048 Mill.). Ferner gehörten dem VKSK an: 59.054 Rassegeflügel-, 30.679 Rassekaninchen-, 3.903 Edelpelztier-, 18.638 Rassehunde- und Rassekatzen-, 8.076 Ziegen- und Milchschaf-, 16.263 Ziergeflügel- und Exotenzüchter sowie 33.558 Imker. (Die Gesamtmitgliederzahl enthält Doppelzählungen, da man je nach seinen Interessen Mitglied mehrerer Fachsparten sein kann.) — Der 5. Verbandstag (1982) beschloß die Bildung einer neuen Fachsparte für Wochenendsiedler, d.h. für solche Mitglieder, die ihre Grundstücke lediglich sonnabends und sonntags nutzen und — ohne Obst- bzw. Gemüsegärtner zu sein — vor allem ihre Flächen als Naturgärten gestalten sollen (1982: 9.472 Mitgl. in 135 Sparten). Es handelt sich bei dieser organisatorischen Maßnahme um den Versuch, die Besitzer bzw. Pächter von „Datschen“ (nach dem russ. Wort „dača“ für Waldparzelle, Landhaus für den Sommeraufenthalt, gebildetes Lehnwort), deren Zahl in den 70er Jahren stark zugenommen hat, in den Verband einzubeziehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403–1404 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM)1959 gegründete Massenorganisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bereits 1954 waren die bis dahin bestehenden — teilweise vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) angeleiteten — örtlichen Kleingarten- und Siedlervereine sowie die Tierzuchtsparten zu Kreisverbänden zusammengefaßt worden (GBl. 1954, Nr. 46), aus denen dann der VKSK hervorging. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 3. 8. 1977 (Neuer Weg 1977, H. 18, S. 815 ff.) legt den VKSK in seiner…
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Asoziales Verhalten (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für die Verletzung dieser staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht“, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht. Zusätzlich zur Strafe oder in leichten Fällen kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß § 4 Abs. 2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, S. 130) in der Fassung der VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) die örtlichen Räte verantwortlich. Diese sind berechtigt, Auflagen zur Erziehung und Kontrolle zu erteilen (Kriminalität, II., Kriminalität, V.). Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II, S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach § 3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden. Diese zunächst auch im § 249 StGB vorgesehene Strafart ist durch das 2. Strafänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach § 249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden. Seit 1977 sind zahlreiche Verurteilungen wegen AV. darauf zurückzuführen, daß Ausreisewillige wegen ihres Antrags auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitsplatz verloren oder ihre Arbeit niedergelegt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 91–92 Arzneimittelversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÄsthetikSiehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für…
DDR A-Z 1985
Sozialistische Wirtschaftsführung (1985)
Siehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1979 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das praktische Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen Handelns: die Organisation des volkswirtschaftlichen Leitungssystems, Leitungsaufgaben wie Prognose, Planung und Kontrolle, die Finanzierung und das Wirtschaftsrecht als Leitungsinstrumente, die Rolle des Leiters, Methoden der Personalführung und die Entscheidungsfällung mittels moderner Verfahren. Die Lehre soll auf Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus, der Kybernetik und Mathematik, der Soziologie und Empirischen Sozialforschung und der Rechtswissenschaft aufbauen. Ziel der SW. ist es, die Produktions- und Leitungsprozesse der Gesamtwirtschaft wie der einzelnen Wirtschaftsbereiche, Betriebe und Genossenschaften mit höchster Effizienz zu steuern und zu lenken. Erforderlich wurden Einführung und Entfaltung der SW., als aufgrund der bis dahin praktizierten unzureichenden Leitungsformen und -kenntnisse das Neue Ökonomische System (NÖS) die Verbesserung der Ausbildung der Wirtschaftsleiter und die Änderung der Lehrprogramme und Lehrmethoden zu wirtschaftspolitischen Zielen erklärte. In seminaristischen Veranstaltungen sollen die Erfahrungen der Wirtschaftspraktiker systematisch erörtert und ggf. als allgemeine Lösung ausgearbeitet werden. Andererseits dienen die Lehrgänge dazu, neue wirtschaftspolitische Maßnahmen und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsergebnisse zu erläutern und ihre Anwendung durch das Leitungspersonal vorzubereiten. Da das Leitungssystem und der Organisationsaufbau der Wirtschaft wie auch die Planungsordnung durch die Partei- und Staatsführung häufiger einschneidend verändert werden (Wirtschaft), verschieben sich entsprechend oft die aktuellen Anforderungen an die SW. Die für die 80er Jahre aufgegebene Strategie, Wachstum durch die intensivere Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer höheren Effizienz der Produktions- und Arbeitsweise zu sichern, führte in Verbindung mit der Umwandlung nahezu aller VVB in Kombinate (1978–1981) dahin, sich während der letzten Jahre auf die Probleme der internen Struktur der Kombinate und ihrer Zusammenarbeit mit den vorgeordneten Ministerien und Ämtern zu konzentrieren (Intensivierung und Rationalisierung). Inzwischen wird SW. an mehreren Universitäten, Technischen Hochschulen, außeruniversitären Instituten für [S. 1191]sozialistische Wirtschaftsführung, die Ministerien direkt unterstellt wurden, sowie an Akademien der Industriezweige und Betriebe gelehrt (vgl. obiges Schema). Als zentrales Organ wurde Ende 1965 das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) gegründet. Zusammen mit dem Arbeitskreis „Sozialistische Wirtschaftsführung“ gibt das Zentralinstitut eine „Schriftenreihe zur sozialistischen Wirtschaftsführung“ heraus; ferner ist der zentrale Wissenschaftliche Rat für Fragen der Leitung in der Wirtschaft dem ZSW zugeordnet (Wissenschaftlicher Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW). Neben dem Zentralinstitut widmen sich die übrigen Institute und Akademien den Lehraufgaben und Forschungszielen der SW. Im Mittelpunkt der Arbeit aller Einrichtungen stehen die Aus- und Weiterbildung des Führungs- und Leitungspersonals der Wirtschaft. Während Spitzenkräfte im Zentralinstitut ausgebildet werden, erfassen die universitären Institute und Sektionen und die Ausbildungsstätten der Ministerien vor allem Abteilungsleiter der staatlichen Verwaltung, Direktoren der Betriebe und Banken sowie Wirtschaftssekretäre der Kreisleitungen der SED (Personal der Nomenklaturgruppen II und III). Dabei konzentriert sich jedes Institut auf die Aus- und Weiterbildung von Personal möglichst begrenzter Wirtschaftsbereiche oder Industriezweige. So sind etwa die Institute für SW. der Handelshochschule Leipzig und der Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List“, Dresden, für die Weiterbildung im Handels- bzw. Verkehrsbereich, das Institut für SW. der Technischen Hochschule für Chemie „Carl Schorlemma“, Leuna-Merseburg, für die Zweige der chemischen Industrie zuständig. Die untere Ebene des Aus- und Weiterbildungssystems setzt sich aus den Akademien der Industriezweige, Kombinate und Betriebe sowie den Betriebsschulen zusammen. Hier werden vor allem Direktoren von Betrieben und Kreisbauämtern, Abteilungsleiter von Betrieben und Räten [S. 1192]der Kreise, Meister sowie Sekretäre der betrieblichen Parteiorganisationen der SED aus- und weitergebildet (Personal der Nomenklaturgruppe III). Mit der Etablierung und Entfaltung der SW. gelang es, das Ausbildungsniveau des Führungs- und Leitungspersonals anzuheben, indem die Aus- und Weiterbildung stärker auf wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse gegründet wurde. Mängel der SW. bestehen bei der Programmanpassung, der Zusammenarbeit der Institute mit den Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsstellen sowie bei der Schulung des Führungsnachwuchses. Hinderlich ist häufig auch die geringe Bereitschaft der Wirtschaftsleiter zur eigenen Weiterbildung. Parteischulung der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1190–1192 Sozialistische Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistischer WettbewerbSiehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1979 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das praktische Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen…
DDR A-Z 1985
Freizügigkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in „nichtsozialistische“ Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, und die Beschränkung der Erteilung von Genehmigungen auf dringende Familienangelegenheiten und Rentnerreisen (AO über Regelungen zum Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 15. 2. 1982; GBl. I, S. 187) sowie die Strafbarkeit des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren (§ 213 StGB) schon begrifflich nicht als Einschränkungen der F. Die wichtigsten Einschränkungen innerhalb der DDR ergeben sich aus: a) den Zutrittsverboten und -beschränkungen innerhalb des Grenzgebiets (Grenzgesetz, GrenzVO, Grenzordnung, sämtl. vom 25. 3. 1982; GBl. I, S. 197, 203, 208) und der militärischen Sperrgebiete (SperrgebietsVO vom 26. 7. 1979; GBl. I, S. 269), b) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den Gerichten als Zusatzstrafe (§§ 51, 52 StGB), Auflage bei Strafaussetzung auf Bewährung (§ 45 StGB) und „Wiedereingliederungsmaßnahme“ gegenüber vorbestraften [S. 476]Tätern (§ 47 StGB) in einem Strafverfahren oder als Sicherheitsmaßregel zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 3 Abs. 1 der VO über Aufenthaltsbeschränkungen vom 24. 8. 1961; GBl. II, S. 343) angeordnet werden können, c) der als „staatliche Kontrollmaßnahmen“ bezeichneten Polizeiaufsicht, die bei einer strafgerichtlichen Verurteilung als „Wiedereingliederungsmaßnahme“ mit eindeutigem Sicherungscharakter verhängt werden und auf deren Grundlage die zuständige Polizeidienststelle u.a. auch Aufenthaltsbeschränkungen anordnen kann (§ 48 StGB), d) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den örtlichen Räten gegenüber „kriminell gefährdeten Bürgern“ als rein administrative Maßnahmen angeordnet werden können (§ 4 Abs. 3 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 i. d. F. der 2. VO vom 6. 7. 1979; GBl. I, S. 195), sowie e) Seuchenschutzmaßnahmen (Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 20. 1. 1983; GBl. I, S. 29). Das in der Verfassung von 1949 enthaltene Auswanderungsrecht ist in die geltende Verfassung von 1968 nicht aufgenommen worden. Dessenungeachtet ist die DDR nach Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Paktes vom 19. 12. 1966 über bürgerliche und politische Rechte, den die DDR am 14. 1. 1974 ratifiziert hat und der am 23. 3. 1976 in Kraft getreten ist, völkerrechtlich verpflichtet, ihren Bürgern die Auswanderung zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung kommt die DDR nicht nach. Sie begründet diese Vertragsverletzung damit, daß die Auswanderung ein typisches Produkt der Krisenwirtschaft kapitalistischer Staaten sei und es in der DDR keine soziale Basis für ein Grundrecht auf Auswanderung gebe (Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 207). Die Entscheidung über Auswanderungsanträge liegt im freien Ermessen der Verwaltungsbehörden, die dabei „die Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ zu berücksichtigen haben; sie stellen in Rechnung, „daß die Auswanderung in einen imperialistischen Staat bedeutet, Menschen einem System auszuliefern, das sie ausbeutet und zwingt, einer aggressiven Politik zu dienen, die ihre Existenz gefährdet und sich gegen den Sozialismus richtet“ (ebda.). Wie es die großzügige Genehmigungspraxis seit Anfang 1984 gezeigt hat, können allerdings politische Opportunitätsüberlegungen zeitweise auch zu einer anderen Beurteilung führen. Zur speziellen Problematik der Familienzusammenführung: Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 475–476 Freizeitarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FremdenverkehrSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in…
DDR A-Z 1985
Aktionseinheit der Arbeiterklasse (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des Kapp-Putsches in Deutschland 1920 gilt als Erfolg der Verwirklichung der AdA. In ihrer allgemeinen Form wurde diese jedoch erst angesichts des Faschismus durch den VII. Weltkongreß der Kommunistischen Internationale (Komintern) 1935 theoretisch konzipiert. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die sich — als Zusammenschluß von SPD und KPD — selbst als Ergebnis der auf dem Gebiet der heutigen DDR praktizierten Aktionseinheit zwischen Kommunisten und Sozialdemokraten begreift, propagierte bis Ende der 60er Jahre die Herstellung der AdA. in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für auch dort durchzuführende gesellschaftspolitische Veränderungen sowie die Herstellung einer AdA. der DDR und der Bundesrepublik mit dem Endziel einer Wiedervereinigung beider deutscher Staaten. Seit ihrem 1970 eingeleiteten Wandel in der nationalen Frage (Nation und nationale Frage) hat die SED diese spezifische, auf die deutsche Situation angewandte Fassung der AdA. fallen gelassen. Sie hält jedoch auch weiterhin am allgemeinen Prinzip der AdA. fest, wie es z.B. von der internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien in Moskau 1969 formuliert wurde, die die Kommunisten und anderen oppositionellen Kräfte nichtsozialistischer Staaten, besonders die Sozialdemokraten, zur Aktionseinheit aufforderte. Mit der AdA., die eine wichtige Rolle in der gegenwärtigen Politik kommunistischer Parteien Westeuropas spielt, ist nicht der Begriff der „Aktionseinheit aller Kommunisten“ zu verwechseln, den die SED und andere eng mit der KPdSU verbündete Parteien in der internen Diskussion der kommunistischen Weltbewegung verwenden, wenn sie an abweichlerische Parteien appellieren, ihre Positionen zugunsten der Wiederherstellung der größeren Geschlossenheit im Weltkommunismus — zumindest zeitweilig für die gemeinsame Durchführung einzelner Aktionen — zurückzustellen. Bündnispolitik; Eurokommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 38 Aktiengesellschaft (AG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AktivSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Definiert als Zusammenwirken verschiedener Organisationen der Arbeiterbewegung in nichtsozialistischen Staaten zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen ungeachtet politischer und ideologischer Unterschiede. Die AdA. soll die organisatorische Spaltung der Arbeiterbewegung überwinden helfen und den Kern eines umfassenderen Bündnisses aller antikapitalistischen Kräfte bilden. Bereits die Niederschlagung des…
DDR A-Z 1985
Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR) (1985)
Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer den NVR. Dieses Gesetz trat nach Verabschiedung des neuen Verteidigungsgesetzes vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377), das jetzt auch die Aufgaben und Pflichten des NVR regelt, außer Kraft. Der NVR beschließt über die „allgemeine oder teilweise Mobilmachung“, und zwar bereits, wenn eine „bedrohliche Lage“ dies erfordert. Im Falle des inneren oder äußeren Notstandes erhält er alle legislativen und exekutiven Vollmachten. Nach Art. 73 der Verfassung der DDR (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) organisiert der Staatsrat „die Landesverteidigung mit Hilfe“ des NVR. Weitere Aufgaben können dem NVR „die Volkskammer oder ihr Präsidium übertragen“. Sein Vorsitzender, im Verteidigungsfall Oberbefehlshaber aller Bewaffneten Kräfte der DDR, wird von der Volkskammer (Art. 50, unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) gewählt, seine („mindestens“ 12) Mitglieder aber werden seit dessen Konstituierung (12. 9. 1960) vom Staatsrat (Art. 73, Absatz 2) berufen. Ihm (wie der Volkskammer) gegenüber sind sie auch für ihre Tätig[S. 938]keit verantwortlich. Die Namen der Mitglieder des NVR wurden bisher nicht bekanntgegeben. Vorsitzender des NVR war seit seiner Gründung bis Juni 1971 der Vorsitzende des Staatsrates, W. Ulbricht, Sekretär war E. Honecker. Am 24. 6. 1971 wurde, nach Ablösung Ulbrichts, der Erste Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) des Zentralkomitees (ZK) der SED, E. Honecker, zum Vorsitzenden gewählt und 1976 und 1981 in diesem Amt bestätigt. Honecker, seit Ende 1976 auch Vorsitzender des Staatsrats der DDR, hat damit drei der wichtigsten Funktionen im Herrschaftsapparat der DDR inne. Sekretär des NVR ist (seit 1972) der stellvertretende Verteidigungsminister und Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee (NVA), Generaloberst Streletz (SED). Zu den Mitgliedern des NVR dürften ferner u.a. der Vorsitzende des Ministerrates, W. Stoph, die Minister für Auswärtige Angelegenheiten, des Inneren, für Nationale Verteidigung und für Staatssicherheit, Fischer, Dickel, Hoffmann und Mielke, der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission, Schürer, die ZK-Sekretäre für Sicherheits- und Wirtschaftspolitik, Verner und Mittag, sowie möglicherweise die Chefs der Truppengattungen der NVA gehören. Dem NVR unterstehen eine zentrale Einsatzleitung sowie die operativen Einsatzleitungen auf Bezirks- und Kreisebene, deren Vorsitzende stets die 1. Sekretäre der SED-Bezirks- bzw. Kreisleitungen sind. Zur Durchführung seiner Aufgaben kann der NVR Rechtsvorschriften in der Form von Anordnungen und Beschlüssen erlassen, die von „Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften“ abweichen dürfen. Im Notstandsfall ist er damit oberstes Entscheidungsgremium und vereinigt in sich alle exekutiven und legislativen Befugnisse. Militärpolitik; Notstandsgesetzgebung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 937–938 Nationale Volksarmee (NVA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales Aufbauwerk (NAW)Siehe auch: Nationaler Verteidigungsrat der DDR: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch Gesetz vom 10. 2. 1960 (GBl. I, S. 89) errichtete die Volkskammer den NVR. Dieses Gesetz trat nach Verabschiedung des neuen Verteidigungsgesetzes vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377), das jetzt auch die Aufgaben und Pflichten des NVR regelt, außer Kraft. Der NVR beschließt über die „allgemeine oder teilweise Mobilmachung“, und zwar bereits, wenn eine „bedrohliche Lage“ dies erfordert. Im…
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Kooperationsrat (1985)
Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. Entsprechend der Spezialisierung in Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe wurde die Zusammenarbeit zwischen den Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Tierproduktion“ (T), zwischen den Pflanzenproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzenproduktion“ (P) und zwischen den Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzen- und Tierproduktion“ (P u. T) geregelt. Während die beiden ersten Formen zu keiner Zeit große Bedeutung erlangten (1978 gab es 224 KOR [T] und 240 KOR [P]), sind die KOR (P u. T) zu einem wichtigen Instrument geworden, um auf einer höheren Ebene der naturgegebenen Verflechtung dieser voneinander abhängigen Produktionsrichtungen wieder besser Rechnung tragen zu können. Aufgabe der KOR, die sich aus Vertretern der beteiligten Betriebe und Kooperativen Einrichtungen, sowie aus leitenden Kadern des Rates des Kreises und der örtlichen Staatsorgane zusammensetzen, war anfangs lediglich die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung der vertraglichen Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Betrieben. Da durch die Spezialisierung, insbesondere durch die Trennung von Tier- und Pflanzenproduktion die zuvor innerbetrieblichen Stoffkreisläufe zu zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen wurden, oblag es den KOR (P u. T), für die mengen-, termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Stroh- und Futtermitteln an die Tierproduktionsbetriebe bzw. den Einsatz von Stallmist, Gülle und Jauche in der Pflanzenproduktion vertragliche Regelungen herbeizuführen, qualitätsbezogene Preise (Vereinbarungspreise) vorzuschlagen und die Erfüllung der abgeschlossenen Liefer- und Leistungsverträge zu kontrollieren. In den letzten Jahren sind diesen KOR — Ende 1983 gab es rd. 1200 — weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen und ihre Beschlüsse zur verbindlichen Arbeitsgrundlage für die beteiligten Betriebe erklärt worden. So organisieren die KOR, die nach dem Willen der 7. Tagung des ZK der SED (1983) immer stärker die Funktion wirtschaftsleitender Organe wahrnehmen sollen, den Sozialistischen Wettbewerb in und zwischen den Betrieben, nehmen mehr und mehr Planungs- und Bilanzierungsfunktionen für die Betriebe wahr und entscheiden zunehmend über die Bildung und Verwendung der bei ihnen akkumulierten gemeinsamen Fonds der beteiligten Betriebe. — Zur Unterstützung und Kontrolle der KOR, die unverändert gegenüber den weiterhin rechtlich selbständigen LPG und VEG rechenschaftspflichtig sind, sollen bei ihnen ab 1984 Räte der Parteisekretäre gebildet werden (Grundorganisationen der SED). Kooperation in der Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742 Kooperationsakademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsverband (KOV)Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. …
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Kaufkraft (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit durchschnittlicher Verbrauchsstruktur und einen Rentnerhaushalt (2 Personen) mit einem stärker auf den lebensnotwendigen Bedarf abgestellten Verbrauch vorgenommen. Infolge von Einkommenserhöhungen und qualitativen sowie quantitativen Verbesserungen der Güterversorgung — sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland — hat sich im Laufe der Zeit die Zusammensetzung der Warenkörbe deutlich verändert. Die nach den jeweiligen Verbrauchsverhältnissen in der DDR für 1960, 1969, 1977 und 1983 zusammengestellten Warenkörbe der Arbeitnehmerhaushalte erforderten — bewertet zu laufenden Preisen — für den gleichen Ver[S. 712]brauch 1960 und 1969 um 30 v.H. bzw. 13 v.H. höhere Beträge in Mark der DDR, als dafür in der Bundesrepublik Deutschland (in DM) zu zahlen waren; 1977 und 1983 waren dagegen 11 v.H. bzw. 19 v.H. weniger Mark als DM aufzuwenden. Die K. der Mark betrug somit für den „DDR-Warenkorb“ 1960: 77 v.H., 1969: 89 v.H., 1977: 112 v.H. und 1983: 124 v.H. der K. der DM in der Bundesrepublik. Dabei differierte die relative K. bei den Ausgaben für die einzelnen Waren und Leistungsgruppen stark. Wird ein „Bundesrepublik-Warenkorb“ zugrunde gelegt, der dem in Warenauswahl und z.T. auch in Mengen sehr viel reichhaltigeren westdeutschen Verbrauch entspricht, errechnen sich als durchschnittliche K. der Mark in der DDR für 1960: 75 v.H., 1969: 83 v.H., 1977: 88 v.H. und für 1983: 87 v.H. der K. der DM. Die relative K. der Mark ist also erheblich niedriger, wenn sie nach einem westdeutschen Warenkorb ermittelt wird, d.h. sie sinkt mit wachsenden Verbrauchsansprüchen. Dieser grundsätzlichen K.-Tendenz entsprechend ist die relative K. der Mark der DDR bei dem in stärkerem Maße auf den lebensnotwendigen Bedarf begrenzten Verbrauch der 2-Personen-Rentnerhaushalte höher. Für sie betrug die K. der Mark in der DDR nach der Verbrauchsstruktur der K. der DM im Bundesgebiet. Zu beachten bleibt allerdings, daß für diesen Vergleich für die Bundesrepublik Deutschland nur ein Rentnerhaushalt herangezogen werden konnte, dessen Einkommen weit unter dem Durchschnitt liegt. Im Mittel der nach Verbrauchsstrukturen der Bundesrepublik und der DDR berechneten Paritäten (gekreuzter Warenkorb) stieg die relative K. der Mark in Arbeitnehmerhaushalten erheblich und erreichte 1960: 76 v.H., 1969: 86 v.H., 1977: 100 v.H. und 1983: 106 v.H. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich bei den Rentnern. Hier betrug die K. der Mark — gemessen an der K. der DM — 1966: 93 v.H., 1969: 105 v.H., 1977: 115 v.H. und 1983: 127 v.H. Die Daten zeigen, daß sich die K. der Mark gemessen an der DM beständig erhöht hat; dies war zum größten Teil die Folge des verhältnismäßig stabilen Preisniveaus in der DDR auf der einen Seite und der nicht unbeträchtlichen Steigerungen der DM-Preise auf der anderen. Im Spätherbst 1979 hat die DDR ihre bisherige Verbraucherpreispolitik aufgegeben; insbesondere der gehobene Bedarf hat sich erheblich verteuert. Deshalb war danach vorübergehend eine relative Verschlechterung der K. der Mark eingetreten (Preissystem und Preispolitik). Von der Höhe der K.-Paritäten der Währungseinheiten darf nicht auf ein entsprechendes Niveau der Lebenshaltung geschlossen werden. Entscheidend für den Lebensstandard — soweit er vom privaten Verbrauch abhängt — sind neben den Preisen die Einkommen. Die K.-Verbesserungen der Mark gegenüber der DM reichten wegen der stärker gestiegenen nominalen Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht aus, um den Abstand der Realeinkommen (um K.-[S. 713]Unterschiede bereinigte Nettoeinkommen) in der DDR zu denen der Bundesrepublik zu verringern; der Rückstand ist sogar größer geworden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 711–713 Kauffonds der Bevölkerung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KinderbeihilfenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit…
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Bodenrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-VO. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen (Grundeigentum). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 245 Bodennutzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDRSiehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB)…
DDR A-Z 1985
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität [S. 1227]sowie die spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und die Gewährung von Kindergeld. Infolge der umfassenden Versicherungspflicht in der DDR werden diese Postulate im Rahmen der Sozialversicherung (S.) zu verwirklichen versucht. Ihre Leistungen werden durch Zusatz- und Sonderleistungen, vor allem Renten sowie Beihilfen und Unterstützungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Geburtenbeihilfen; Kinderbeihilfen; Sozialfürsorge) ergänzt. Die S. erfüllt eine Reihe von Aufgaben im Auftrag des Staates; so hat sie u.a. die Betreuung der früheren Beamten, der Kriegsopfer, der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen übernommen (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung; Wiedergutmachung). II. Entwicklung Beim Wiederaufbau eines Sozialleistungssystems spielte der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) vom Beginn an eine wichtige Rolle. Schon auf seinem Gründungskongreß (Februar 1946) wurde beschlossen, eine Einheitsversicherung anzustreben, die alle Versicherungszweige grundsätzlich in einem Versicherungsträger vereinen und einen einheitlichen und alle Risiken abdeckenden Beitrag erheben sollte. Noch im gleichen Jahr wurden nach diesen Grundsätzen in den 5 Ländern der SBZ S.-Anstalten errichtet. Am 28. 1. 1947 erließ die SMAD den Befehl Nr. 28 über die „Einführung eines einheitlichen Systems und von Maßnahmen zur Verbesserung der S. in der SBZ“ (Arbeit und Sozialfürsorge, 1947, S. 92), der als Anlage u.a. die grundlegende Verordnung über die S. (VSV) enthielt; die Aufgaben der Träger waren damit ebenso vereinheitlicht wie das Leistungsrecht. Durch die VO über die S. vom 26. 4. 1951 (GBl., S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der S. dem FDGB übergeben. Die 5 S.-Anstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ (mit einer Zentralverwaltung, Landes- und Kreisgeschäftsstellen) vereinigt, die vom Zentralrat der S. geleitet wurde; er wurde gesetzlicher Vertreter der S. und ihr oberstes Organ. Räte der S. entstanden in den Ländern bzw. später in den Bezirken und den Kreisen. Sie waren nun ausschließliche Organe des FDGB, deren Mitglieder von der Gewerkschaft eingesetzt wurden, die ihrerseits bei ihren Vorständen „Abteilungen für S.“ einrichtete. Die Dreiteilung (Räte, FDGB-Abteilungen, Verwaltungen) erwies sich bald als hinderlich. Um sie abzuschaffen und den FDGB zum alleinigen Träger der S. zu erheben, mußten die nicht dem FDGB unterstehenden Versichertengruppen (Selbständige, Handwerker usw.) ausgegliedert werden. Dies geschah durch VO vom 2. 3. 1956. Ihre Versicherung ging — bei Beitragserhöhung — auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) über. Unmittelbar darauf wurde die Zentralverwaltung der S. mit der Abt. S. des FDGB-Vorstandes zur „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ vereinigt. Die S.-Verwaltungsstellen wurden FDGB-Abteilungen, die Räte für S. beibehalten. Die Entwicklung zu einer auf zwei Trägern ruhenden Einheitsversicherung fand ihren vorläufigen Abschluß 1959: Die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften wurden der DVA zugeordnet. Das Leistungsrecht der Arbeiter und Angestellten wurde nach den Grundsätzen des Gesetzbuchs der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) weiterentwickelt. Am 21. 12. 1961 faßte die VO über die S. der Arbeiter und Angestellten u.a. das bis dahin geltende komplizierte Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) in übersichtlicher Form zusammen. Dagegen galten die rechtlichen Grundlagen für die Versicherten der DVA, die zum 1. 1. 1969 in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde, grundsätzlich weiter. Durch VO vom 15. 3. 1968 wurde schließlich das Rentenrecht umgestaltet und durch die Renten-VO vom 4. 4. 1974 (GBl. I, S. 201) erneut novelliert. Auch die 1968 eingeführte Freiwillige Zusatzrentenversicherung bei der S. wurde zum 1. 3. 1971 umgestellt. Sie ergänzt das System der Altersversorgung (siehe #807#vii. VII.). Im Anschluß an die Neuformulierung der Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechts im Arbeitsgesetzbuch vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) (Arbeitsrecht), wurde das Beitrags- und Leistungsrecht der S. in 4 VO neu gefaßt. In je einer VO ist seither das Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) der S. der Arbeiter- und Angestellten (GBl. I, 1977, S. 373) und der S. bei der Staatlichen Versicherung (GBl. I, 1978, S. 1) geregelt. Für beide Versicherungsträger gelten gleichermaßen die Renten-VO der Sozialpflichtversicherung (GBl. I, 1979, S. 401) und die VO über die freiwillige Zusatzrentenversicherung (GBl. I, 1977, S. 395). Zum 1. 12. 1984 (in einigen Punkten erst zum 1. 12. 1985) wird eine 2. Renten-VO der Sozialpflichtversicherung in Kraft treten (GBl. I, 1984, S. 281). Sie hat Leistungsverbesserungen zum Inhalt. Die (1.) Renten-VO von 1979 behält aber hinsichtlich der Grundsätze für die Gewährung und Berechnung von Renten der Pflichtversicherung weiterhin Gültigkeit. III. Organisation Die S. in der DDR besteht aus zwei Trägern: der S. beim Bundesvorstand des FDGB und der S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. A. Organisation der S. des FDGB Die S. der Arbeiter und Angestellten ist nach Art. 45 Abs. 3 der Verfassung durch die Gewerkschaften [S. 1228]„auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten“ zu leiten. Die Gewerkschaften „nehmen an der umfassenden materiellen und finanziellen Versorgung und Betreuung der Bürger bei Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität und im Alter teil“. Die Leitung der S. der Arbeiter und Angestellten erfolgt durch den Bundesvorstand sowie die Bezirks-, Kreis- und Stadtvorstände des FDGB; die Zentralvorstände sowie die Bezirks- und Kreisvorstände der Industriegewerkschaften/Gewerkschaften; die Betriebsgewerkschaftsleitungen. Den jeweiligen Leitungsgremien des FDGB sind Räte für Sozialversicherung zugeordnet. Es handelt sich dabei um beratende Organe mit der Aufgabe, die Tätigkeit der Gewerkschaftsvorstände bzw. der Betriebsgewerkschaftsleitungen auf dem Gebiet der S. zu unterstützen. Daneben gibt es auf der Ebene der Bezirke, Kreise bzw. Städte und Betriebe Kurkommissionen, die über die Vergabe von Kuren entscheiden. Bei den Räten der S. in den Betrieben können zur Lösung spezieller Aufgaben Arbeitsgruppen für Krankenbetreuung, Renten und für Finanzen/Kontrolle gebildet werden. Zu den Aufgaben des Rates für S. im Betrieb, an dessen Spitze ein Mitglied der Betriebsgewerkschaftsleitung steht, gehören die Anleitung und Kontrolle der Bevollmächtigten für S. Die Bevollmächtigten sind gewählte Gewerkschaftsfunktionäre, die innerhalb der einzelnen betrieblichen Gewerkschaftsgruppen für den Bereich S. zuständig sind. Während auf der Ebene des Bundesvorstandes sowie der Bezirks-, Kreis- bzw. Stadtvorstände grundlegende und überregionale/überbetriebliche Planungs-, Leitungs- und Kontrollfunktionen wahrgenommen werden, organisieren und führen auf der Betriebsebene die Betriebsgewerkschaftsleitungen mit ihren Räten, Kommissionen und Bevollmächtigten für S. die unmittelbare soziale Betreuung der in den volkseigenen Betrieben und Verwaltungen Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen durch; sie sollen zugleich dem Mißbrauch sozialer Leistungen entgegenwirken. Für die Geschäftstätigkeit der S. ist die Verwaltung der S. bei den Vorständen des FDGB zuständig. Sie ist juristische Person und gliedert sich in die Verwaltung der S. des Bundesvorstandes sowie die Verwaltung der Bezirks-, Kreis- und Stadtvorstände des FDGB, die Verwaltung der S. des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft Wismut (Uranbergbau). Die Verwaltungen der S. des FDGB unterstehen auf den verschiedenen Ebenen jeweils der Leitung eines Direktors. Die Direktoren werden vom Bundesvorstand bzw. von den Bezirks-, Kreis- und Stadtvorständen berufen und sind diesen rechenschaftspflichtig. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden zumeist durch die Lohnbüros der Betriebe ausgezahlt. — Die Versicherten der S. beim FDGB, die keinem oder nur sehr kleinen Betrieben angehören, sowie die Rentner u.ä. werden direkt von den Verwaltungen der S. bei den FDGB-Kreisvorständen betreut, die auch zur Prüfung der betrieblichen S.-Einrichtungen berechtigt sind. Die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn (DR) und der Deutschen Post (Post- und Fernmeldewesen) erhalten ebenfalls Leistungen durch die S. beim FDGB, doch wird ihre Altersversorgung durch eigene Versorgungskassen durchgeführt. B. Organisation der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR Für die Pflicht- und die Freiwillige Zusatzrentenversicherung derjenigen, die nicht Arbeiter oder Angestellte sind (Mitglieder von Genossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, selbständige Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige usw.) ist die S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR zuständig. Sie gliedert sich in die Hauptverwaltung (HV), in Bezirks- und Kreisdirektionen z. T. mit Kreisstellen. Der Hauptdirektor der Staatlichen Versicherung wird vom Vorsitzenden des Ministerrats auf Vorschlag des Ministers der Finanzen berufen und abberufen; er ist dem Minister der Finanzen gegenüber für die gesamte Tätigkeit der Staatlichen Versicherung rechenschaftspflichtig. Der Hauptdirektor beruft die Bezirksdirektoren, diese die ihnen unterstehenden Kreisdirektoren und jene die Leiter von Kreisstellen. (Vgl. VO über das Statut der Staatlichen Versicherung der DDR vom 19. 11. 1968, GBl. II, Nr. 120.) Wie alle Staatsfunktionäre gelten auch die Leitungskader der Staatlichen Versicherung als „Beauftragte der Arbeiterklasse“ und unterliegen den Grundsätzen der Kaderpolitik. Bei der HV sowie den Bezirks- und Kreisdirektionen bestehen ehrenamtliche Beiräte für S. (BfS.). Deren Mitglieder werden auf Vorschlag von staatlichen Organen bzw. gesellschaftlichen Organisationen und von Produktionsgenossenschaften aus dem Kreis der Pflichtversicherten vom jeweiligen Direktor der Staatlichen Versicherung berufen; dabei sollen alle Versichertengruppen, insbesondere die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften, angemessen berücksichtigt werden. Die BfS. haben unterstützende und beratende Aufgaben; sie sollen sich bei ihrer Arbeit auf Hinweise und Vorschläge der Versicherten stützen. Im übrigen vollzieht sich die Tätigkeit der Staatlichen Versicherung auf der Grundlage staatlicher Gesetze und Verordnungen, die denen der S. der Arbeiter und Angestellten gleichen. — Die Leistungsgewährung erfolgt vielfach unmittelbar durch die Produktionsgenossenschaften und kooperativen Einrichtungen, sonst durch die Kreisdirektionen bzw. -stellen. [S. 1229]<C. Regelung von Streitfällen> Zwar sind die rechtlichen Grundlagen der S. Teil des Arbeitsgesetzbuches der DDR, doch sind zur Regelung von Streitfällen nicht die Arbeitsgerichte bzw. die Konfliktkommissionen zuständig, sondern eigene Beschwerdekommissionen (BK.) für Sozialversicherung des FDGB bzw. der Staatlichen Versicherung der DDR. BK. des FDGB bestehen bei den Kreis- und Bezirksvorständen sowie beim Bundesvorstand. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden von den Einzelgewerkschaften aus dem Kreis der Versicherten vorgeschlagen. Sie sollen über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der S. verfügen, als aktive Gewerkschafter das Vertrauen der Mitglieder haben und — bei den territorialen BK. — aus den wichtigsten Industriebetrieben des Zuständigkeitsbereichs der Kommission kommen. Nachdem die Kandidaten in Gewerkschaftsmitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen „vorgestellt“ worden sind, werden sie von den jeweils zuständigen Kreis-, Bezirks- bzw. vom Bundesvorstand des FDGB für einen mit der Wahlperiode der wählenden Leitung identischen Zeitraum gewählt. Der Kreisbeschwerdekommission (KBK.) gehören mindestens 7, der Bezirksbeschwerdekommission (BBK.) mindestens 10, der Zentralen Beschwerdekommission (ZBK.) mindestens 14 Mitglieder an. KBK. entscheiden in einer Besetzung von 3, die BBK. in einer Besetzung von 5, die ZBK. von 7 Mitgliedern (vgl. Beschluß … zur Richtlinie über die Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 21. 2. 1978, GBl. I, Nr. 8, S. 109). Die BK. sollen a) durch die Entscheidung von Streitfällen den Versicherten die Gewährung der diesen zustehenden Leistungen sowie eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften sichern; b) den Versicherten während des Verfahrens den Inhalt und die sozialpolitischen Zielstellungen der Rechtsvorschriften erläutern; c) das „verantwortungsbewußte Verhalten zur Sozialversicherung“ fördern und damit „die Erkenntnis der Einheit von Rechten und Pflichten“ vertiefen; d) auf die Beseitigung von zu Streitfällen führenden Ursachen hinwirken und die Werktätigen über andere mögliche Ansprüche aufklären. Streitfälle können u.a. sein: Gewährung bzw. Nichtgewährung von Rentenleistungen, Sach- und Geldleistungen der S. (nicht jedoch Kuren); Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; Streitfälle aus der Freiwilligen Zusatzversicherung; Gewährung bzw. Nichtgewährung der Versorgung für Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post (nicht jedoch die Feststellung von Dienstzeiten); Rückforderung zu Unrecht gewährter Geld- und Sachleistungen der S.; Rückforderungen überzahlter Renten- und Versorgungsleistungen; fehlerhafte Berechnungen und Auszahlungen von Geldleistungen durch Betriebe; Erteilung unrichtiger Verdienst- und anderer Bescheinigungen sowie das Nichteinhalten von Meldefristen durch Betriebe; Gewährung von Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die durch Verletzung der einschlägigen Bestimmungen durch die Betriebe entstanden sind. Alle Bescheide der Verwaltungen der S. des FDGB können vor der KBK. durch Einspruch innerhalb einer 2-Wochen-Frist angefochten werden. Einspruch kann vom Werktätigen, der Betriebsgewerkschaftsleitung, der Verwaltung der S. (als Beteiligten) sowie vom Staatsanwalt eingelegt werden. Grundsätzlich sind die KBK. erste Instanz. Gegen ihre Entscheidungen kann in der 2-Wochen-Frist bei der jeweils zuständigen BBK. Einspruch eingelegt werden. Die Entscheidung der BBK. ist endgültig. — Die ZBK. ist für die korrekte und einheitliche Auslegung bzw. Anwendung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Zu diesem Zweck kann sie auf Antrag des Vorsitzenden des Bundesvorstandes des FDGB, des Generalstaatsanwaltes oder ihres eigenen Vorsitzenden rechtskräftige Entscheidungen von KBK. und BBK. innerhalb eines Jahres nach Eintreten der Rechtskraft aufheben (Kassation). Die ZBK. kann in den von ihr annullierten Fällen selbst entscheiden oder — wenn weitere Tatsachenermittlungen notwendig sind — mit entsprechender maßgeblicher rechtlicher Beurteilung die Angelegenheit an die KBK. und BBK. zurückverweisen. Die Versicherten selbst können sich lediglich mit Eingaben an die ZBK. wenden, ohne daß diese damit zu einer Wiederaufnahme eines Verfahrens zwingend veranlaßt werden könnte. Diesen Gewerkschaftsorganen in Aufbau und Aufgaben vergleichbar sind die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie werden von den bereits erwähnten BfS. aus dem Kreis der Pflichtversicherten gewählt, wobei etwa ⅔ der Mitglieder aus den Produktionsgenossenschaften kommen sollen. IV. Finanzierung Soweit die sozialen Leistungen nicht unmittelbar aus dem Staatshaushalt finanziert werden, gehen sie auf Mittel der S. zurück. Zwar ist auch der Haushalt der S. Bestandteil des Staatshaushalts, doch bilden die beiden S.-Träger S.-Fonds, die nur zweckgebunden verwendet werden dürfen. Allerdings hat dies lediglich fiskalische Bedeutung. Denn die einer Versicherung entsprechende Orientierung der Beiträge am Ausgabevolumen in der S. fehlt weitgehend: Sie hat von Beginn an Beiträge erhoben, deren Berechnungsmodus und Höhe trotz zunehmender Ausgaben nur unwesentlich geändert worden sind. Sie war [S. 1230]deshalb mehr und mehr auf Zuschüsse aus dem Staatshaushalt angewiesen. Die S. (einschl. Sonderversorgungseinrichtungen) hatte 1983 Ausgaben in Höhe von 30,5 Mrd. Mark; dem standen nur 16,6 Mrd. Mark Einnahmen gegenüber (darunter Beiträge der Beschäftigten 7,2 Mrd. Mark, Betriebsanteil 9,4 Mrd. Mark); die Differenz (13,9 Mrd. Mark) mußte durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gedeckt werden. Der einheitliche Beitrag von Arbeitern und Angestellten für alle S.-Leistungen — mit Ausnahme der auf Betriebsunfällen und Berufskrankheiten begründeten — beträgt seit 1978 10 v.H. des beitragspflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 Mark monatlich. Hinzu kommt der Beitragsanteil des Betriebes von 12,5 v.H. (im Bergbau 22,5 v.H.). Bis Ende 1977 hatte der Beitragssatz der Betriebe bei 10 bzw. 20 v.H. gelegen. Die Anhebung der betrieblichen Beitragsteile ist die Konsequenz aus der Übernahme des bisherigen Lohnausgleichs im Krankheitsfall durch die S. Für die bei der Staatlichen Versicherung Versicherten gelten Beitragssätze in unterschiedlicher Höhe. Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks wie auch die Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (einschließlich der Kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaft) und der übrigen Produktionsgenossenschaften (z.B. Fischer, Gärtner) zahlen 10 v.H. des beitragspflichtigen Einkommens. Der Beitragsanteil der Genossenschaften selbst beträgt seit 1978 12,5 v.H. Bei den Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft, 1) und den Kollegien Bildender Künstler sieht die Beitragsregelung Sätze von je 10 v.H. für die Mitglieder und die Kollegien vor. Für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung (selbständige Handwerker, Inhaber von Gewerbebetrieben, freiberuflich Tätige und andere selbständig Tätige sowie deren ständig mitarbeitende Ehegatten), die wie vor der Neuregelung ein Krankengeld in Höhe von 50 v.H. der beitragspflichtigen Durchschnittseinkünfte erhalten, gilt weiterhin der Beitragssatz von 20 v.H. Die Beiträge werden für die Versicherten der S. beim FDGB, für die Genossenschaftsmitglieder und die Mitglieder der Kollegien von den Betrieben bzw. Genossenschaften oder Kollegien berechnet und von ihnen an die Räte der Kreise (Abt. Finanzen) abgeführt; sie setzen ihrerseits die Beiträge für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung fest und ziehen sie ein. Für Studenten der Hoch- und Fachschulen, Empfänger von Sozialunterstützung und Insassen von Alters- und Pflegeheimen werden Pauschalbeiträge aus dem Staatshaushalt entrichtet. Neben den eigentlichen S.-Beiträgen wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. Sie beträgt 0,3–3,0 v.H. der Bemessungsgrundlage des beitragspflichtigen Einkommens. Schließlich gehen in die S.-Fonds zunehmend Beiträge aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) ein (s. #807#vii. VII.): 1980 waren mehr als 75 v.H. aller beitrittsberechtigten Arbeiter und Angestellten und etwa 83 v.H. der beitrittsberechtigten Genossenschaftsmitglieder gleichzeitig Mitglieder der FZR. 15 v.H. der Beitragseinnahmen der S. beim FDGB beruhten 1980 auf freiwilligen Beiträgen (1971: 3 v.H.) und 18 v.H. der Beitragseinnahmen der S. bei der Staatlichen Versicherung (1971: 2 v.H.). Dennoch müssen die Ausgaben der S. 1984 (Plan) zu 46 v.H. aus dem Staatszuschuß finanziert werden. Er wird vor Beginn des Planjahres festgelegt und den Kreisverwaltungen als Normativ vorgegeben. Nichtverbrauchte Haushaltsmittel werden dem Reservefonds zugeführt, aus dessen Mitteln die innerhalb eines Fünfjahrplans eintretenden Schwankungen ausgeglichen werden sollen. V. Umfang der Versicherungspflicht Die dominierende Rolle der S. im System der sozialen Sicherung der DDR erklärt sich aus der umfassenden Versicherungspflicht. Von ihr sind — im wesentlichen — lediglich befreit gelegentlich Tätige mit geringfügigem Einkommen (insges. nicht mehr als 75 Mark monatl. bzw. 900 Mark jährl.) und Mitglieder religiöser Orden sowie Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert. Aufgrund eines Vertrages zwischen dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Staatlichen Versicherung der DDR wurden mit Wirkung vom 1. 1. 1980 auch die Pfarrer und Kirchenbeamten in die S. einbezogen; über die Einbeziehung der Diakonissen wird z. Z. (Mitte 1983) noch verhandelt (Diakonie; Kirchen). Ca. 88 v.H. der Bevölkerung werden von der S. beim FDGB und rd. 12 v.H. von der S. bei der Staatlichen Versicherung betreut. VI. Leistungen Die Leistungen der S. bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, Krankengeld, auch für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts-, Wochenhilfe und Mütterunterstützung (Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind); c) aus Bestattungshilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und bei anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene; e) aus Pflegegeld; f) aus Unterstützung bei Pflege kranker Kinder; g) aus kostenloser Versorgung mit Arz[S. 1231]neien, Heil- und Hilfsmitteln (einschließlich Zahnersatz); h) aus der Gewährung von Kuren. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Hinterbliebene werden von der S. mitversorgt; grundsätzlich entsprechen die Leistungen denen der S. (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung). Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Verfolgte des Nationalsozialismus, Bergleute, Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich, Beschäftigte im Volksbildungswesen, Eisenbahner, Postbedienstete und Angehörige der Intelligenz) gibt es Sonderregelungen bei der Altersversorgung, die teils durch die S., teils aus betrieblichen oder Staatshaushaltsmitteln finanziert werden (Renten; Wiedergutmachung). Schließlich gibt es eine Anzahl besonderer Familienleistungen (Ehegattenzuschläge, Kinderbeihilfen, Geburtenbeihilfen), Leistungen der Sozialfürsorge für Bedürftige sowie Stipendien und Ausbildungsbeihilfen (Ausbildungsförderung). Unter den Leistungen dominieren somit die Sach- und Barleistungen der S. Sachleistungen werden gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie bei Mutterschaft, Geldleistungen bei vorübergehender, verminderter oder fehlender Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit und fehlender Erwerbsmöglichkeit, sei es durch Krankheit (auch der Kinder), bei Quarantäne, wegen Unfalls, bei Mutterschaft oder bei Erreichen der Altersgrenze. Die Gestaltung der S.-Leistungen läßt deutliche Grundzüge erkennen: Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sind so geformt, daß sie der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Ihr Ausmaß erstreckt sich bei den Sachleistungen — die grundsätzlich auch den Familienangehörigen der Versicherten zustehen — auf alles Notwendige, bei der Gewährung von Renten auf das — angesichts der hohen Rentnerzahl — verteilungspolitisch für vertretbar Gehaltene. Die sonstigen Sozialleistungen begünstigen entweder besonders qualifizierte oder privilegierte Gruppen oder folgen bevölkerungs- und gesundheitspolitischen Intentionen, wie die Familienleistungen. Hinzu treten in geringem Umfang Fürsorgeleistungen. Unübersehbar ist jedoch, daß mit der wirtschaftlichen Konsolidierung seit 1971 die ehedem vorwiegend „produktionsorientierte“ Sozialpolitik der DDR neue Züge anzunehmen beginnt. So sind in den letzten Jahren neben die bisher im wesentlichen vom Leistungsprinzip bestimmten Leistungen allmählich solche getreten, die leistungsunabhängigen, d.h. eher sozialen und humanitären Charakter tragen, vor allem im Gefolge der Beschlüsse des VIII. und IX. Parteitages der SED über neue sozialpolitische Maßnahmen. Damit ist auch eine spürbare Verbesserung der Lage der bisher im Schatten der Wohlstandsmehrung stehenden Rentenempfänger einhergegangen, mag auch ihr Lebensniveau, gemessen an dem der Berufstätigen, noch deutlich zurückbleiben. Ob insgesamt der hier dargestellte Kurs angesichts zunehmender (welt-)wirtschaftlicher Schwierigkeiten auch für die DDR seit dem Ende der 70er Jahre durchgehalten werden kann, bleibt abzuwarten. VII. Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) Die Mitte 1968 eingeführte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente ist zum 1. 3. 1971 zu einer neuen FZR umgestaltet worden. Weitere Veränderungen sind 1977 wirksam geworden. Nunmehr dürfte die FZR ihre für längere Zeit gültige Form erhalten haben. Sie ist Bestandteil der S. und inzwischen nahezu zu einer Pflichtversicherung geworden. Die Leistungen der FZR (erhöhtes Krankengeld, Zusatzrente) werden von den Verwaltungen der S. des FDGB, den Betrieben und den Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung der DDR ausgezahlt. Die gegenwärtig erreichbare höchste Altersrente der Sozialpflichtversicherung von 410 Mark monatlich (ab 1. 12. 1985 440~Mark) erklärt sich u.a. aus der in der DDR niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark. Mit zunehmendem, allgemeinem Anstieg der Einkommen mußte eine sich ständig vergrößernde Kluft zu den Geldleistungen der S. bei den Beschäftigten entstehen, deren Verdienst 600 Mark überstieg. Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) trägt nunmehr dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der S. (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Mehr als 75 v.H. aller beitragsberechtigten Arbeiter und Angestellten sind inzwischen der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v.H. von den Versicherten und Betrieben — bezogen auf die über 600 Mark liegenden Arbeitseinkünfte — abzuführen ist. Die 1971 in der FZR auf 1200 Mark monatlich bzw. die auf 14.400 Mark jährlich festgesetzte Beitragsbemessungsgrenze ist für die Arbeiter und Angestellten sowie die Genossenschaftsmitglieder zum Beginn des Jahres 1977 aufgehoben worden. Seitdem können für das gesamte Einkommen Beiträge entrichtet werden. Für freiberuflich Tätige und Selbständige gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 14.400 Mark Jahreseinkommen dagegen weiter; sie zahlen einen Beitrag von 20 v.H. ihrer zwischen 7.200 und 14.400 Mark liegenden Jahreseinkünfte. Sind 25 Jahre Beiträge entrichtet worden, entfällt künftig vom 26. Jahr an der Beitragsanteil der Versicherten, während die Betriebe ihren Beitragsanteil weiter entrichten müssen. Für freiberuflich Tätige und Selbständige ermäßigt sich der Satz nach 25 Jahren auf 10 v.H. Gleichartige Beitragsregelung und hohe Mitglieder[S. 1232]zahl unterstreichen den Charakter der FZR als einer Quasi-Pflichtversicherung ebenso wie die Abhängigkeit der Gewährung bestimmter Krankengeldzahlungen von einer Mitgliedschaft zur FZR. Deshalb werden Pflichtversicherung zur S. und FZR auch offiziell als Einheit betrachtet. Die Wahl einer derartigen Form der verstärkten Beteiligung — anstelle einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze — erklärt sich u.a. aus der Tatsache, daß bei dieser Regelung die Belastung der S. durch steigende Ansprüche relativ langsam wächst und ihr zunächst Beitragsmehreinnahmen von mehr als 2,3 Mrd. Mark (1980) gegenüberstehen. Die Mehrleistungen bestehen in einem erhöhten Krankengeld und der Zusatzrente. Die Höhe der monatlichen Zusatzaltersrente errechnet sich aus der Anzahl der FZR-Beitragsjahre und einem Beitragswert in Höhe von 2,5 v.H. des 600 Mark monatlich übersteigenden Durchschnittseinkommens. Sind z.B. für 20 Jahre aufgrund eines Durchschnittsverdienstes von 1000 Mark Beiträge entrichtet worden, so errechnet sich eine monatliche Zusatzrente von 20 × 0,025 × 400 = 200 Mark. Ähnlich wird die Zusatzinvalidenrente ermittelt. Die abgeleitete Witwenrente liegt bei 60 v.H., die Vollwaisenrente bei 40 v.H. und die Halbwaisenrente bei 30 v.H. Zweifellos wird die FZR langfristig zu einer verbesserten Altersversorgung in der DDR führen. An weitergehende Regelungen ist nicht gedacht, wie der Leiter der Abt. Sozialpolitik im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Dr. Hans Rühl, anläßlich der Einführung der FZR erklärte (vgl. Arbeit und Arbeitsrecht, H. 6, 1971, S. 167 ff.): „In den nächsten Jahrzehnten wird die Rentenversorgung für Verdienste über 600 Mark monatlich (und damit über den Rahmen der Versorgung aus der Pflichtversicherung) nur noch über die freiwillige Zusatzrentenversicherung erfolgen.“ Dieser Weg sei „… eine prinzipielle Entscheidung von Partei, Regierung und Gewerkschaften. Sie gibt für die Entwicklung der Renten der Werktätigen mit einem Einkommen von mehr als 600 Mark in den nächsten Jahrzehnten eine klare Orientierung.“ Heinz Vortmann Literaturangaben Arbeitsrecht. Lehrbuch. Autorenkollektiv unter Ltg. v. Frithjof Kunze u. Wera Thiel. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1983. Handbuch des Bevollmächtigten für Sozialversicherung. Hrsgg. v. Bundesvorstand des FDGB, überarb. v. Jürgen Teichmüller u. Erich Weigel. 10. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1982. Lexikon der Wirtschaft. Versicherung. Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung, Sozialversicherung. 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Mitzscherling, Peter: Zweimal deutsche Sozialpolitik. Berlin: Duncker & Humblot 1978. (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Sonderheft 123.) Rentenrecht. Textausgabe mit Anm. und Sachreg. Hrsgg. v. Staatssekretariat für Arbeit und Löhne. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1983. Ruß, Werner: Die Sozialversicherung in der DDR. Eine Untersuchung unter bes. Berücksichtigung der Zielsetzungen der marxistisch-leninistischen Sozialpolitik. 2., erg. u. akt. Aufl. Frankfurt a. M.: Fischer 1981. Thude, Günter, und Herbert Püschel: ABC der Sozialversicherung. 5. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1983. Die staatliche Versicherung in der DDR. Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung. Hrsgg. v. Heinrich Bader. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Vortmann, Heinz: Grundzüge der sozialen Sicherung in der DDR, in: Die Angestelltenversicherung. Hrsg.: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin. 7/1981, S. 313–317. <LI>Weser, Horst: Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung in der DDR. Berlin: Verl. d. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1226–1232 Sozialstruktur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei…
DDR A-Z 1985
Leistungsfonds (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung als zusätzlicher Bewertungsmaßstab für die Betriebsleistung. 1. Entwicklung der Regelungen für den Leistungsfond. Ein wichtiger Grund für seine Einführung waren die volks- und betriebswirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der Hauptkennziffer Gewinn : Der seit 1983/84 wieder stärker betonte Stellenwert des betrieblichen Gewinns auch als Leistungsmaßstab und Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds und damit als materieller Anreiz zur Leistungsstimulierung war ein wesentliches Element der Wirtschaftsreform von 1963. Da die betriebswirtschaftlichen Anreize des Gewinns keineswegs immer mit den gesamtwirtschaftlichen Zielen der Parteiführung harmonierten, wurden zusätzliche Kriterien der Leistungsbeurteilung und -kontrolle eingeführt. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) sollte die bis dahin unbefriedigende Leistungsmobilisierung der Beschäftigten neue Impulse erhalten, insbesondere durch die in der Planung zu berücksichtigende, vordringliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. In diesem Zusammenhang war dem neu eingeführten L. eine kollektive ökonomische Hebelfunktion zugedacht. Die im Rahmen umgestalteter planmethodischer Regelungen (Planung) für den Fünfjahrplan 1976–1980 erlassene neue Planungsordnung führte erneut zu veränderten Bestimmungen für den L. ab Planjahr 1976 (GBl. I, 1975, S. 416 ff.), verbunden mit gewissen Zuführungsbeschränkungen. Im Zuge umfassender betriebswirtschaftlicher Reorganisationsmaßnahmen im Jahre 1982 (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung …, GBl. I, 1982, S. 85 ff.) wurde zuerst mit Wirkung vom 1. 1. 1983 eine aktualisierte, den kritischen Einwänden und den Wirtschaftsproblemen der 80er Jahre angepaßte Fassung von Bestimmungen zum L. erlassen (GBl. I, 1982, S. 427 ff.). Mit diesen Regelungen entfiel ein zuvor differenzierterer Geltungsbereich zugunsten einer stärkeren Vereinheitlichung. Durch einen gewissen Spielraum zur Festlegung zusätzlicher Zuführungskriterien (§ 7) sollte der bislang kritisierten mangelhaften Flexibilität in der Auswahl branchenspezifischer Leistungskriterien begegnet werden, um bessere Ergebnisse im Sozialistischen Wettbewerb materiell stimulieren zu können. Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 trat eine weitere Korrektur in Form einer drastischen Vereinfachung der Zuführungskriterien in Kraft (GBl. I, 1983, S. 121 ff.). Wesentliche Ursache war ein veränderter Stellenwert der Hauptkennziffer „Net[S. 827]togewinn“ als betrieblicher Leistungsmaßstab. Durch den L. werden Regelungen über Bildung und Verwendung des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.) oder des Kultur- und Sozialfonds nicht berührt, obwohl alle Stimulierungsfonds auf die Erschließung volkswirtschaftlich wichtiger Intensivierungsfaktoren ausgerichtet sind und vielfach die Verwendung von Mitteln aus mehreren Fonds für gleiche Aufgaben möglich ist. Ein ausdrückliches Verbot untersagt u.a. „persönliche Zuwendungen, Prämien oder Lohnzahlungen“ (§ 5, 2) aus Mitteln des L. zu finanzieren, eine Regelung, die auf voraufgegangenen Mißbrauch schließen läßt. Die Mittel des L. sind auf das Folgejahr übertragbar. — Die Bildung der L. ist nicht auf die Kombinatsbetriebe beschränkt, vielmehr können ausdrücklich Mittel des L. auch beim Kombinat zentralisiert werden (§ 5, 3). 2. Kriterien für die Zuführungen zum Leistungsfond. Für die Finanzierung der Zuführungen zum L. galten und gelten in wechselnder Reihenfolge wichtige, z. T. bereits seit den 20er Jahren in der UdSSR ständig hervorgehobene, prinzipielle Leistungs- bzw. Sparsamkeitskriterien, mit deren Hilfe die Selbstkosten gesenkt werden sollen, so beispielsweise für die Einsparung von Energie, Rohstoffen oder Importmaterial, die Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität hatte zumeist den ersten Rang in der Skala. In der Regel handelte es sich bei den Zuführungen entweder um einen (zentral geregelten) prozentual festgelegten, finanziellen Anteil, der aus der Addition von Überschreitungen oder Unterbietungen bestimmter Kriterien in einem Betrieb resultierte oder aber um einen absoluten Markbetrag pro festgesetzter prozentualer Einsparungsrate aus dem betrieblichen Nettogewinn. Durch eine knappe Rahmenregelung ist seit dem 1. 1. 1984 die Festsetzung einer umfangreichen Liste differenzierter Zuführungsbedingungen entfallen. Möglicherweise können Ministerien und andere zentrale Instanzen bereichsspezifische Zuführungskriterien erlassen, laut gesetzlicher Regelung ist allein der überplanmäßige Nettogewinn maßgebend für die Höhe der Zuführung. Zuführungen zum L. sind nur aus dem Teil des Nettogewinns zulässig, der sich als zusätzlicher Gewinn aus der Überbietung oder Übererfüllung der Staatlichen Planaufgaben und Planauflagen ergibt. Der für das Jahr 1983 limitierte Höchstbetrag von 300,– Mark je betrieblicher „Vollbeschäftigteneinheit“ (VbE) ist ab 1. 1. 1984 entfallen. Jegliche Beeinträchtigung der Gewinnabführung an den Staat zugunsten des L. ist ausdrücklich ausgeschlossen. Als generelles Prinzip galt bisher: Freiwillige Überbietung der staatlichen Planaufgaben durch den Betrieb (also bereits in der Phase der Planausarbeitung) wird höher belohnt als nachträgliche Planerfüllung oder zusätzliche Einsparung beim Planvollzug. 3. Verwendung der Mittel aus dem Leistungsfond. Die Verwendung der Mittel des L. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (§ 4, 2). Charakteristisch für die weiter geltenden Vorschriften des Jahres 1982 sind zusätzliche Möglichkeiten für Rationalisierung und Investitionen. Insbesondere die Finanzierung der betrieblichen Rationalisierung erhält eindeutig einen höheren Stellenwert als die von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten generell oder z.B. die Zuführung von Mitteln zum Fonds „Konto junger Sozialisten“ (Freie Deutsche Jugend [FDJ]) (§ 4, 4). Die seit 1978 bestehende Auflage, mindestens 25 v.H. der Mittel des L. für planmäßige Rationalisierungsinvestitionen zu verwenden, gilt ebenfalls unverändert (§ 4, 3), jedoch der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln, 1983 praktisch nicht erwähnt, rückt 1984 mit an vorderste Stelle (§ 4, 4). Neu aufgenommen wurden zusätzliche Leistungen für Generalreparaturen und laufende Instandhaltung. Die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen (§ 4, 5) umfaßt ohne prinzipielle Änderungen den bisherigen Katalog (u.a. Versorgung und Betreuung von Schichtarbeitern, soziale und kulturelle Betreuung, Erholung, Freizeitgestaltung, betriebliches Wohnungswesen, kommunale Investitionen, Zuschüsse zum Eigenheimbau, Wohnungsausbau und zur Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft [AWG]). Ein 1982 neueingeführter Abschnitt (§ 6) über die Kontrolle für eine den Bestimmungen entsprechende Mittelverwendung, über die Verantwortung des Kombinatsleiters, der Leiter anderer Instanzen und des Hauptbuchhalters entspricht dem allgemeinen Trend zu einer strafferen Disziplin und schärferen Kontrolle. 4. Funktionen des Leistungsfonds. Die L. dienen zum einen als ökonomischer Hebel unter Ausnutzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit, um dem einseitigen Interesse mancher Betriebe an einer ausschließlich mengenmäßigen Planerfüllung und -übererfüllung entgegenzuwirken. Zum anderen verbindet der L. Ziele der Intensivierung und die qualitative Planerfüllung (Material- und Energieeinsparung; Senkung der Ausschußquote usw.) am Arbeitsplatz, wie sie im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs im sog. Haushaltsbuch ausgewiesen werden sollen, mit bestimmten betrieblichen sozialen Vorhaben zugunsten der Belegschaft, wozu die DDR in zunehmendem Umfang auch Rationalisierungsmaßnahmen rechnet. Neu seit Jahresbeginn 1984 ist eine Begrenzung des Betrages zur Finanzierung von Maßnahmen zur „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ je Beschäftigten (VbE) auf 150 Mark im Jahr (§ 4, 4d). Mit der Einführung der L. wurden und werden darüber hinaus weitere Nebenziele verfolgt, die mit anderen Maßnahmen nur unzureichend oder gar nicht erreicht werden konnten. Zu denken ist z.B. an die seit langem geforderte, aber noch immer vielfach vernachlässigte Kostenrechnung der Betriebe sowie an den verstärkten Druck auf die Betriebsleitungen zur Ausarbeitung und Anwendung von Kostennormativen. Weiter wird dem Kontrollaspekt besondere Bedeutung beigemessen. Die Analyse der vielfältigen dem L. zugewiesenen Funktionen zeigt ein breites Spektrum der von ihm ausgehenden Impulse. Viele der mit dem L. angestreb[S. 828]ten Ziele sollten in der Vergangenheit bereits mit der Hauptkennziffer „Gewinn“ erreicht werden. Bisher entsprachen die Wirkungen des L. auf die Beschleunigung der Intensivierung und Rationalisierung jedoch nicht den Erwartungen. Die neuen Bestimmungen über den L. in der ab 1. 1. 1984 geltenden Fassung sind mit veränderten Rahmenbedingungen der Gewinnerwirtschaftung, der Preisbildung und der Kostenstruktur kombiniert. Es fehlen noch Kommentare und Erfahrungen. Eine Wertung wäre deshalb verfrüht. Bis 1983 ließen sich allerdings auf diesem Gebiet keine grundlegenden Verbesserungen erkennen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 826–828 Leipziger Messe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsprinzipSiehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der…
DDR A-Z 1985
Gruppe (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 243). Diese Definition läßt erkennen, daß der G.-Begriff der Psychologie vor allem auf überschaubare, kleine G. gerichtet ist, da nur von diesen die geforderte Unmittelbarkeit und Intensität des wechselseitigen Aufeinandereinwirkens (Interaktion) gegeben ist. — G. bilden sich zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele. Aus der zur Zielverwirklichung von den G.-Mitgliedern zu entfaltenden Tätigkeit ergeben sich Rollenverteilungen, Prestige-, Rang- und Leitungsstrukturen. Je nachdem, ob diese innere Struktur von außen vorgegeben wird oder aus der G. selbst entsteht, wird zwischen formellen bzw. informellen G. unterschieden. Die Bedeutung der G. liegt nach marxistisch-leninistischer Auffassung darin, daß die konkrete Vermittlung zwischen den politisch gewollten Wertvorstellungen und Normen und den bei den G.-Mitgliedern vorhandenen sich innerhalb von G. vollzieht: „Die G. übernimmt gesamtgesellschaftliche Zielstellungen, Normen, Werte u.a., transformiert sie, d.h., bringt sie mit gruppenspezifischen Zielen, die natürlich letztlich auch aus gesamtgesellschaftlichen resultieren, in Einklang und entwickelt so ein gruppeninternes Normensystem mit Geboten und Verboten u.a. Diesem haben sich die Gruppenmitglieder unterzuordnen; seine Einhaltung unterliegt der Kontrolle. In diesem Feld vollzieht sich die gesellschaftliche Determination des Menschen.“ (Wörterbuch der Psychologie, a.a.O., S. 244) Demnach finden in den G. die eigentlichen Sozialisationsprozesse statt. Die Analyse von G. ist somit Voraussetzung, den realen Bewußtseinsbildungsprozessen, den Motivationen für tatsächliches Sozialverhalten usw. nachzugehen. Derartige Untersuchungen dienen ferner dazu, das Fortwirken traditioneller Einstellungen, von überkommenen Sitten und Bräuchen ebenso zu analysieren wie regionale und schichtspezifische Entwicklungen. Aus marxistisch-leninistischer Sicht besteht bei derartigen Untersuchungen jedoch die Gefahr, daß das postulierte „Klasseninteresse“, das „gesellschaftliche Bewußtsein“ und andere zentrale ideologisch gesetzte Bewußtseinsphänomene, in denen sich die angenommene neue Qualität der eigenen Ordnung als bestimmender Faktor manifestieren soll, hinter den Besonderheiten der jeweiligen G.-Interessen verschwinden, bzw. sich in den Untersuchungsergebnissen nicht mehr nachweisen lassen. Deswegen hat es verschiedentlich politisch-ideologische Kritik an der gruppenanalytischen Forschung gegeben; trotzdem hat sich die Analyse von G. in der Sozialpsychologie, in der Jugendforschung] usw. wegen ihrer Realitätshaltigkeit durchgesetzt. Die Kenntnis der Differenziertheit der eigenen Gesellschaft und der in ihr ablaufenden Prozesse gilt als Voraussetzung für gesellschaftspolitische Eingriffe (Sozialindikatoren; Sozialplanung). 2. G.-Begriffe in der Soziologie. Der G.-Begriff in der Soziologie ist, soweit er sich auf Klein-G. erstreckt, im wesentlichen mit dem der Psychologie identisch. Da die Soziologie sich allerdings stärker der Untersuchung formaler G. zuwendet, werden von ihr auch große [S. 587]strukturierte soziale Einheiten „in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweilige soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt, als soziale G. bezeichnet“ (z.B. Belegschaft des Betriebes, eine LPG, ein Forschungsinstitut u.a.) (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl. 1977, S. 231). — Als soziale Groß-G. gelten soziale Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und Schichten sowie Merkmalseinheiten innerhalb dieser G. (z.B. Facharbeiter als G. in der Arbeiterklasse, Werktätige, die in Großbetrieben beschäftigt sind, Unterscheidungen nach dem Geschlecht usw.). — Davon zu unterscheiden sind statistische G., die sich aufgrund der in der Statistik verwendeten Kriterien ergeben und als solche in soziologische Untersuchungen eingehen (Sozialstruktur; Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. A.). 3. Das sozialistische Kollektiv als G. In der Soziologie und in der Psychologie wird gleichermaßen das Sozialistische ➝Kollektiv als qualitativ neue und höchste Form der G. angesehen. In ihm sollen die gesellschaftlich geforderten und die tatsächlich in der G. vorhandenen Normen und Verhaltensweisen in ein optimales Verhältnis gebracht worden sein. Während die Psychologie ihren Kollektiv-Begriff auf Klein-G. begrenzt, umfaßt der soziologische Begriff auch die genannten größeren G. wie Betriebe usw. Aus der inzwischen nicht mehr bestrittenen Bedeutung der G. für den Sozialisationsprozeß der einzelnen stellt sich zugleich aus der Sicht der Partei die Aufgabe, vor allem die G., die dort vorhandenen Einstellungen, das G.-Klima usw. zu beeinflussen, um die der Partei eigenen Wertvorstellungen und Ziele durchzusetzen. Die Kollektiv- und Arbeitserziehung auch außerhalb der Schule steht daher nicht zufällig im Mittelpunkt der Parteiarbeit, der Agitation und Propaganda, der Tätigkeit von Betriebsleitern usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 586–587 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD)Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“…
DDR A-Z 1985
Politologie (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Aus dem westlichen Sprachgebrauch übernommener Begriff, der synonym verwendet wird mit „Lehre“ oder „Wissenschaft von der Politik“, „Politische Wissenschaft“ oder „Politikwissenschaft“. Eine P. als gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, vergleichbar etwa der Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), gibt es in der DDR nicht. Dennoch sind seit längerem Tendenzen zu erkennen, die zu ihrer Etablierung führen mögen. So haben sich Staats- und Gesellschaftswissenschaftler seit Beginn der 70er Jahre mit Theorien des Staates, der Demokratie, der Partei(en), jedoch auch mit Konzepten wie „Macht“, „Herrschaft“, „politisches System“, „politisches Handeln“ u.a. m. befaßt. Ferner setzten sie sich mit der sozial- und politikwissenschaftlich orientierten (westlichen) Friedens- und Konfliktforschung auseinander. Dabei sind ansatzweise Vorstellungen über das politische System des Sozialismus und der DDR formuliert worden (vgl. z. B. die Thesen „Politische Systeme im Klassenkampf“ von K.-H. Röder und W. Weichelt, in: Staat und Recht, Heft 10/1982, S. 876 ff.). Politik, der Gegenstand der P., gehört im Marxismus-Leninismus zum Kategoriengefüge des Historischen Materialismus, des Wissenschaftlichen Kommunismus und der Politischen Ökonomie. Zuständig für Forschungen, die einer P. zugerechnet werden können, sind im z. Z. (1981–1985) gültigen Forschungsplan für die Gesellschaftswissenschaften der DDR vor allem: die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) und hier, seit 1982, vor allem der Problemrat „Politische Organisation des Sozialismus“; ferner der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung mit Sitz bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW); der Wissenschaftliche Rat für außenpolitische Forschung mit Sitz bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR; die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS), der „Fragen des Parteiaufbaus und des innerparteilichen Lebens“ zugeteilt sind. Auf internationalen Veranstaltungen der P., vor allem auf den alle 3 Jahre stattfindenden Weltkongressen der International Political Science Association (IPSA), ist die DDR seit 1976 (Kongreß in Edinburgh) offiziell mit Delegationen vertreten. Seit 1976 besteht das Nationalkomitee für Politische Wissenschaft, das für die Beziehungen der DDR-Wissenschaftler vor allem zu westlichen Politologen und P.-Verbänden zuständig ist. Sein Präsident ist Prof. Dr. Wolfgang Weichelt (SED), Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, sein Vizepräsident Prof. Dr. Karl-Heinz Röder (SED), stellv. Direktor des gleichen Instituts. Im Jahre 1980 organisierte das Nationalkomitee eine erste IPSA-Veranstaltung (Round Table) in der DDR in Weimar. Auf dem XII. Weltkongreß der IPSA (Rio de Janeiro, 1982) ließ es eine Broschüre mit Beiträgen von DDR-Autoren, die vor allem eine Fortsetzung der Entspannungspolitik propagierten, verteilen. Herausgeber der Broschüre und Verfasser von 3 der insgesamt 9 Beiträge ist Prof. Dr. Max Schmidt (SED), Direktor des Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW). Die P. in den USA und der Bundesrepublik Deutschland wird als „bürgerliche P.“ kritisch gesehen, wenn nicht offen angegriffen. Man glaubt, sie als eine Wissenschaft entlarven zu können, die ihr Wissen den „staatsmonopolistischen Führungszentren“ zur Verfügung stellt, deren Herrschaftsideologie absichert und die Grundlagen für den Antikommunismus liefert. In diesem Zusammenhang werden die Ostforschung (besonders die Sowjetologie) und die DDR-Forschung an hervorragender Stelle attackiert. Marxismus-Leninismus, II. C., III.; Politische Ökonomie; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1022 Politoffizier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolizeistundeSiehe auch das Jahr 1979 Aus dem westlichen Sprachgebrauch übernommener Begriff, der synonym verwendet wird mit „Lehre“ oder „Wissenschaft von der Politik“, „Politische Wissenschaft“ oder „Politikwissenschaft“. Eine P. als gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, vergleichbar etwa der Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), gibt es in der DDR nicht. Dennoch sind seit längerem Tendenzen zu erkennen, die zu ihrer Etablierung führen mögen. So haben sich Staats- und…
DDR A-Z 1985
Grundrechte, Sozialistische (1985)
Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1979 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären. Die SG. werden als weitgehend verwirklichte Aufgabe betrachtet; an ihrer Vervollkommnung werde unablässig gearbeitet. Der einzelne soll sich freiwillig in die sozialistische Gesellschaft einordnen; dabei soll die Freiwilligkeit durch erzieherische Einwirkung gefördert werden. Letztlich muß aber jeder Interessenkonflikt zugunsten der gesellschaftlichen Interessen gelöst werden, deren jeweiliger Inhalt von der SED-Führung kraft ihres Erkenntnismonopols verbindlich interpretiert wird. Vor diesem ideologischen Hintergrund wird die soziale Funktion der SG. sichtbar. Sie sollen der Vergesellschaftung des Menschen dienen, die Integration des Individuums in das Kollektiv bewirken und den einzelnen zum Einsatz für die von der SED festgelegten Aufgaben des sozialistischen Aufbaus mobilisieren. Die Grundrechtsdogmatik hat die allgemeinen ideologischen Aussagen in bezug auf die Integrations- und Mobilisierungsfunktion der SG. präzisiert. Im einzelnen hat sie folgende Thesen entwickelt: 1. Die Grundrechte (G.) sind zwar subjektive Rechte, aber keine Rechte gegen den Staat. Sie sollen keine „Freiheit vom Staat“, sondern eine „Freiheit zum Staat“ gewähren, die auf der „Einsicht in die Notwendigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ beruht. 2. G. und Grundpflichten bilden eine untrennbare Einheit. Dies bedeutet, daß eine allgemeine Verpflichtung besteht, von den SG. zum Wohle der sozialistischen Gesellschaft aktiv Gebrauch zu machen. Auf diese Weise werden die G. von Betätigungsmöglichkeiten in Betätigungszwänge umgedeutet. [S. 585]3. Die SG. gewinnen ihren Inhalt aus ihrer gesellschaftlichen Zweckbestimmung. Somit bilden die von der SED verbindlich festgelegten gesellschaftlichen Interessen die immanente Schranke aller G. Dies bedeutet für die Freiheit der Meinungsäußerung etwa folgendes: „Für antisozialistische Hetze und Propaganda, im besonderen für ideologische Diversion des imperialistischen Gegners, kann es in der sozialistischen Gesellschaft keine Freiheit geben, weil diese gegen die Freiheit gerichtet sind, die sich die Werktätigen im Sozialismus errungen haben“ (Staatsrecht der DDR. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 203). Diese SG.-Konzeption ist mit der im Völkerrecht vorherrschenden Idee angeborener und unveräußerlicher, sich allein aus der Würde des Menschen herleitender Menschenrechte schon deshalb nicht vereinbar, weil sie die G. als Bürgerrechte betrachtet, deren Geltungsgrundlage das staatlich gesetzte Recht ist. Trotzdem hat die DDR, wie die anderen Staaten des sowjetischen Hegemonialbereichs, die beiden UN-Menschenrechtskonventionen vom 19. 12. 1966 — den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (in Kraft seit 23. 3. 1976) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (in Kraft seit 3. 1. 1976) —, denen die klassische Menschenrechtsauffassung zugrunde liegt, am 14. 1. 1974 ratifiziert (GBl. II, S. 58 bzw. 106). Hiernach ist die DDR völkerrechtlich verpflichtet, die im erstgenannten Pakt aufgeführten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten und allen Menschen in ihrem Herrschaftsbereich zu gewährleisten sowie schrittweise alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Verwirklichung der im zweiten Pakt genannten Rechte zu erreichen. Die DDR behauptet, diese Verpflichtungen bereits erfüllt zu haben. Die Bezeichnung der SG. als Menschenrechte hält sie mit der Begründung für möglich, daß die SG. „in besonderer Weise zum Ausdruck bringen, daß der Mensch im Mittelpunkt aller gesellschaftlichen und staatlichen Bemühungen steht“ (Staatsrecht der DDR, a.a.O., S. 184). Die einzelnen SG. sind in der Verfassung von 1968 niedergelegt, die anläßlich der Verfassungsrevision von 1974 insofern keine Änderungen erfahren hat. An ihrer Spitze steht ein allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, zu dessen Gewährleistung in Art. 21 Abs. 2 verschiedene Formen der politischen Partizipation aufgeführt werden (Wahlen, Mitwirkung am staatlichen und gesellschaftlichen Leben, Rechenschaftspflicht der staatlichen und wirtschaftlichen Organe, Willensäußerung mittels der gesellschaftlichen Organisationen, Eingaben, Volksabstimmungen). Alle übrigen G. können aus diesem grundlegenden Teilhaberecht abgeleitet werden und besitzen im Verhältnis zu ihm geringere Bedeutung. Den zweiten Komplex bilden die sozialen G., zu denen die Rechte auf Arbeit (Art. 24), auf Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 25, 26), auf Freizeit und Erholung (Art. 34), auf Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft (Art. 35), auf Fürsorge (Art. 36) und auf Wohnraum (Art. 37) gehören. An die Verkündung dieser G. schließt sich jeweils eine Aufzählung von materiellen Garantien an, deren Realitätsgehalt von der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Staates abhängt. Der rechtliche Gehalt dieser G. ergibt sich aus den Einzelregelungen des Arbeits-, Sozial-, Kultur- und Wohnungsrechts. Ein Streikrecht existiert nicht. Von den Freiheitsrechten stehen die politischen Rechte an erster Stelle: die Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), die Versammlungsfreiheit (Art. 28) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 29). Alle diese Rechte stehen unter einem Verfassungsvorbehalt, der sich praktisch in den allgemein gehaltenen Bestimmungen des politischen Strafrechts und in den durch Sondergesetze festgelegten Einschränkungen auswirkt. Die persönlichen Freiheitsrechte umfassen die Freiheit der Persönlichkeit (Art. 30), das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 31), die Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebiets der DDR (Art. 32), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 37 Abs. 3), die Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1 Satz 2) sowie das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1). Eine Auswanderungsfreiheit ist nicht vorgesehen. Die meisten dieser G. stehen unter einem Gesetzesvorbehalt, so daß ihr Umfang hauptsächlich den einschlägigen Vorschriften des Straf-, Strafprozeß-, Polizei-, Unterbringungs- und Sicherheitsrechts zu entnehmen ist. Die justiziellen G. sind außerhalb des G.-Katalogs geregelt. In diesen Zusammenhang gehören das Prinzip „nulla poena sine lege“, das Schuldprinzip und das Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99), das „Habeas-corpus-Prinzip“ (Art. 100), der Grundsatz des gesetzlichen Richters und das Verbot von Ausnahmegerichten (Art. 101), der Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Verteidigung (Art. 102). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Strafprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Gerichtsverfassung; Strafrecht). Schutzrechte persönlicher Natur sind der Anspruch der DDR-Bürger auf Rechtsschutz bei Aufenthalt außerhalb der DDR und das Auslieferungsverbot (Art. 33). Ausländern kann aus politischen Gründen Asyl gewährt werden (Art. 23 Abs. 3). Zu erwähnen sind auch das Eingaberecht (Art. 103) und die Staatshaftung (Art. 104). Schutzcharakter haben auch verschiedene Einrichtungsgarantien. Zu ihnen zählen die Institute von Ehe, Familie und Mutterschaft, die zusammen mit dem Mutter- und Kinderschutz sowie dem Erziehungsrecht der Eltern gewährleistet werden (Art. 38). Außerhalb des G.-Teils werden das persönliche Eigentum, das Erbrecht, das Urheber- und Erfinderrecht garantiert (Art. 11). Freilich unterliegen diese Vermögensrechte starken Einschränkungen. Der Gleichheitsgrundsatz ist für alle G. maßgebend. Als besondere Ausprägungen der allgemeinen Rechtsgleichheit werden ein Differenzierungsverbot hinsichtlich bestimmter Merkmale (Nationalität, Rasse, weltanschauliches und religiöses Bekenntnis, soziale Herkunft und Stellung) ausgesprochen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgelegt (Art. 20). [S. 586]Neben den G. statuiert die Verfassung Grundpflichten. Diese werden in der Regel als Korrelat zu bestimmten G. formuliert. Dies ist der Fall bei der Verwirklichung des allgemeinen Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechts (Art. 21 Abs. 3), der Pflicht zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der DDR (Art. 23 Abs. 1), der Pflicht zur Arbeit (Art. 24 Abs. 2), der Schulpflicht und der Pflicht zum Erlernen eines Berufs (Art. 25 Abs. 4) sowie bei der Erziehungspflicht der Eltern (Art. 38 Abs. 4). Gelegentlich werden auch außerhalb des G.-Katalogs selbständige Grundpflichten festgelegt, wie z.B. die Pflicht, das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren (Art. 10 Abs. 2). Im Schrifttum der DDR wird zwischen politischen, ideologischen, ökonomischen und juristischen Garantien der G. unterschieden. Unter politischen Garantien versteht man das bestehende politische System, namentlich die führende Rolle der SED. Mit ideologischen Garantien bezeichnet man die Verbindlichkeit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung. Die ökonomischen Garantien werden in der vorhandenen Wirtschaftsordnung erblickt, wobei das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und das System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft besonders hervorgehoben werden. Den juristischen Garantien wird die geringste Aufmerksamkeit gewidmet. Ein spezifischer G.-Schutz ist nicht vorgesehen. Eine Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht nicht. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes sind im wesentlichen auf Eingaben und Beschwerden innerhalb der aktiven Verwaltung beschränkt. In Ermangelung eines effektiven Rechtsschutzes spielen die SG. in der Rechtspraxis kaum eine Rolle. Ihre Bedeutung liegt vornehmlich auf propagandistischem Gebiet. In der Rechtsprechung werden die G.-Artikel der Verfassung selten herangezogen und dann auch nur beiläufig erwähnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 584–586 Grundorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundstoffindustrieSiehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1979 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären.…
DDR A-Z 1985
Ästhetik (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlegendes A. Aufgaben und Hauptthemen Ä., von Hegel als die „Philosophie der schönen Kunst“ bestimmt, erhält im Rahmen des Marxismus-Leninismus der DDR eine eigene Ausprägung. Die Wissenschaftler, die sich hauptsächlich mit ästhetischen Fragen beschäftigen, rücken mehr und mehr von der Kunst als Hauptgegenstand der Ä. ab und konzentrieren sich auf die „ästhetische Aktivität“ und das „ästhetische Bedürfnis“ der Menschen, auf „ästhetische Beziehungen“ als Teil der gesellschaftlichen Beziehungen. „Die ästhetische Wissenschaft“, so heißt es im Kulturpolitischen Wörterbuch (2. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 59), hat die „Chance, sich von einer Theorie, die im wesentlichen bei der Deutung und Erklärung ästhetischer Phänomene verharrt, zu einer produktiven, die ästhetische Kultur der Gesellschaft aktiv mitgestaltenden Wissenschaft zu entwickeln“. Diese ästhetische Kultur soll durch die Massenkommunikationsmittel dynamisiert und gefördert werden. Dabei steht die bereits von Marx formulierte, im Kern utopische Vorstellung im Hintergrund, daß die Kunst untrennbar mit der Entwicklung der menschlichen Fähigkeit verbunden ist, der „gegenständlichen Arbeit“ einen „universellen Charakter“ zu verleihen und sie damit von den unmittelbaren materiellen Bedürfnissen abzuheben. Arbeit, Leben — als „praktische Erzeugung einer gegenständlichen Welt“ (Marx) — sind der Kunst eng verwandt. Kunst ist menschliche Lebenstätigkeit. So kann in der marxistisch-leninistischen Ä. das Schöne im Leben zur Hauptquelle des Schönen in der Kunst werden und umgekehrt. Problembereich ist damit nicht nur das Ästhetische in der Kunst, sondern auch das Ästhetische im Leben, im Alltag. Schön ist etwas, was ein positives ästhetisches Urteil bei anderen Menschen, mit denen der Künstler zusammen lebt und arbeitet, hervorruft. Schönheit ist dabei nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist stets eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten jedoch nur jeweils verschiedene Seiten des An-Sich-Schönen, das damit eine ahistorische Kategorie darstelle. Das Schöne in diesem Sinne impliziert immer einen Wahrheitswert, der sich seinerseits aus der marxistisch-leninistischen Weltanschauung bestimmt. Kunst im Sinne der marxistisch-leninistischen Ä. ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode ist die des Realismus. Das künstlerische Material muß deshalb so bearbeitet werden, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen, kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne allerdings ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Wesens in seinen sinnlich-konkreten Erscheinungsformen wird mit dem Begriff des Typischen analysiert. Indem sie Typisches, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der [S. 93]vorgefundenen Realität besteht, darstellt, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives Element in die Kunst integriert: Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ widerspiegelt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich im Verständnis des Marxismus-Leninismus jedoch nicht in der „richtigen“ Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich, allerdings nicht immer. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine historisch inadäquate Form gefaßt sein. Vollkommen ist nur das Kunstwerk, in dem historisch richtiger Inhalt und Form harmonisch übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist (wie z.B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen), mag zwar eine Form-Inhalt-Harmonie bestehen, aber sie wird als ästhetisch wertlos angesehen, da der Inhalt historisch überholt sei. B. Philosophische Aspekte 1. Der marxistisch-leninistischen Ä. liegt eine bestimmte Anthropologie zugrunde. Der Mensch als ein Wesen, das sich Wirklichkeit ästhetisch aneignet, erspürt und erkennt bestimmte Wertvorstellungen, die für die produktive Steigerung seines individuellen Lebens wie die gesellschaftlichen Prozesse entscheidend sind. Mit einer solchen These werden anthropologische, im Rahmen der Ä. relevante Vorstellungen, wie sie bei Aufklärungsphilosophen (Diderot) zu finden sind, jedoch auch die von Hegel und Lukács abgelehnt. Folglich wendet sich die marxistisch-leninistische Ä. in der DDR auch gegen die vor allem Hegel und Lukács zugeschriebene Behauptung, daß die Ä. mit der „Theorie der Kunst“ identisch sei. In einer solchen Identifizierung, so wird argumentiert, würde das ästhetische Verhältnis nicht als „sinnliche Praxis des menschlichen Subjekts“, sondern lediglich als Bewußtseinsphänomen begriffen. 2. Auch die Kunstwissenschaftler in der DDR fragen: Gibt es objektive Kriterien für den ästhetischen Wert? Im einzelnen gehen sie von folgenden erkenntnistheoretischen Voraussetzungen aus: Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein über die sinnliche Wahrnehmung in einem individuell unterschiedlichen Aneignungs- und Verarbeitungsprozeß widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik wie in der objektiven Realität. Die gesellschaftliche Umwelt entwickelt sich jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und vermitteln sie entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft durch ihre jeweilige gesellschaftliche Tätigkeit. Die Kunst als eine „spezifische Art und Weise der Widerspiegelung der Wirklichkeit“ ist davon nicht unabhängig; sie ist nicht neutral. Im Gegenteil: Kunst ist stets „parteilich“ (Parteilichkeit). Das ästhetische Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesagt: die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung einer bestimmten politischen Position; die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. Kunst verändert den Menschen und die Gesellschaft. 3. In der Geschichte ist Kunst stets Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z.B. die Bourgeoisie noch fortschrittlich gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, erlebten die bürgerliche Kunst, Malerei, Literatur und Musik eine hohe Blüte. Mit dem Aufkommen der Arbeiterklasse jedoch wurde die Bourgeoisie historisch überholt, ihre Kunst verfiel. In ihrer Esoterik, Inhaltsleere und Unverständlichkeit (Formalismus) offenbart die bürgerliche Kunst ihre Verachtung der Massen und damit des Menschen. Da die Bourgeoisie ihren Sinn, ihre vorwärtsweisende Aufgabe in der Geschichte eingebüßt hat, gibt es keinen Sinn mehr, den der bürgerliche Künstler widerzuspiegeln hätte. Demgegenüber, so wird behauptet, erreicht die Kunst in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eine neue Stufe. Auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus sei ein sinnerfülltes Leben gegeben. Es existiert sowohl ein Sinn, den die Kunst widerzuspiegeln vermag, wie sie ihrerseits sinnbildend wirken kann und muß. Letzteres wird in jüngster Zeit besonders in den Vordergrund gestellt. Man spricht in diesem Zusammenhang von der „humanistischen“ Funktion und Position der Ä. C. Wissenschaftsorganisatorische Aspekte Die Ä. ist Lehr- und Forschungsfach an den Universitäten und Hochschulen der DDR. Sie gehört zu den Gesellschaftswissenschaften. Koordinierend und leitend wirkt der Wissenschaftliche Rat für marxistisch-leninistische Kultur- und Kunstwissenschaften mit Sitz bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG). Vorsitzender dieses Rates ist Prof. Dr. Hans Koch, Mitglied des ZK der SED, der gleichzeitig das Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften an der [S. 94]genannten Akademie leitet. Seit 1982 gibt es ein Institut für Ä. und Kunstwissenschaften an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (Direktor: Prof. Dr. Peter Feist). Entsprechend ihrer Aufgabenstellung (s. o.) wird Ä. interdisziplinär betrieben. Geschichtswissenschaft, Kunstwissenschaft, Soziologie, Psychologie u.a. werden von der Ä., so heißt es im Kulturpolitischen Wörterbuch, „zur Lösung ihrer Probleme herangezogen“. Der Kranz der Wissenschaften erweitert sich zusätzlich, wenn z.B. Probleme der Wohngebiets- oder Arbeitsplatzgestaltung (s. u., #85#iii. III.) zu behandeln sind. II. Historische Entwicklung Die Entwicklung der Ä. in der DDR ist im Rahmen der Entwicklung der Kulturpolitik zu sehen; sie läßt sich in verschiedene Etappen unterteilen. Bis etwa 1956 (A) können 3 Richtungen unterschieden werden: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedenen Tendenzen im Umkreis von Georg Lukács und Auffassungen im Umkreis von Bertolt Brecht. Charakteristisch für die Zeit bis etwa 1962 (B) waren vor allem die Versuche, den Einfluß von Lukács zurückzudrängen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. Bis etwa 1976 (C) werden diese Diskussionen fortgeführt. Gleichzeitig ist eine starke Konzentration auf das Problem der gesellschaftspolitischen Wirkung der Ä. im allgemeinen und des Kunstwerkes im besonderen zu beobachten. 1. Die dogmatische Richtung in der Ä. der DDR (vertreten u.a. durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kulturpolitik war, ging von einem engen Realismusbegriff aus. Dieser war sowohl für die Malerei als auch für die Literatur, die Architektur und Musik verbindlich. Als das Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk unmittelbar und gegenständlich zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur, daher z.B. die Betonung des positiven Helden, der Mut, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus in sich vereinigt. 2. Die andere Richtung hatte ihren Hauptvertreter in Georg Lukács, der in Ungarn lebte, seine Hauptwerke jedoch in deutscher Sprache in der DDR veröffentlichte. Weitere herausragende Repräsentanten waren Ernst Bloch, Wolfgang Harich und Hans Mayer. Diese marxistisch-leninistische Ä. ging von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus und damit letztlich auch von einer anderen Anthropologie, einem anderen Erkenntnis- und Geschichtsbegriff. Die einzelnen Individuen, die in der Geschichte stehen, seien ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden, ihre geistigen Arbeiten jedoch würden eine neue Realität schaffen, die ihre eigenen Gesetze habe, mittels derer sich ein schöpferischer Geist aus seiner Klassengebundenheit auch lösen könne. Damit wurde sowohl die Rolle des autonomen schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der Basis stärker betont. 3. Eine dritte Richtung, die — relativ unabhängig, im wesentlichen auf die Literatur und das Theater beschränkt — zu jener Zeit bestand, gründete sich auf die Anschauungen Bertolt Brechts. Auch sie kannte eine starke Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. Brechts Theorie der Verfremdung ist bis heute Bestandteil der Ä. in Ost und West. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) veränderte sich auch die kultur- und kunstpolitische Szene in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an A. A. Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde der Realismusbegriff nun historisiert. Als seine Entstehungszeit ist meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben worden. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts postuliert. Der Akzent verschob sich von der „getreuen Wiedergabe der Realität“ auf die „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich eine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde zugleich die formale Einheit des Kunstwerks gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen — weder in der fotografischen Wiedergabe der Realität noch im formalistischen Sinn. In dieser Realismusdiskussion war eine Kritik an der Theorie des Realismus, wie sie Lukács vertrat, enthalten. Nicht der „große (bürgerliche) Realismus“ von Balzac bis Tolstoi sollte den ästhetischen Maßstab bilden, sondern die gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR. Eine wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war zu jener Zeit die begrifflich exaktere Unterscheidung von Kunst und Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers A. I. Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft verschiedene Gegenstände hätten. Der eigentliche Gegenstand der Kunst sei das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen in seiner individuellen wie in seiner gesellschaftlich-historischen Totalität, die von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. [S. 95]Ferner wurde der analoge Charakter von materieller und geistig-künstlerischer Arbeit stärker betont. Der Künstler und seine gesellschaftliche Arbeit rückten in den Vordergrund. Kunst wurde als „Praxis“ konzipiert. Sie sei mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleiste erst wahrhaften Realismus. Auch hier ist eine Frontstellung gegen Lukács und seine Konzeption des Künstlers als „Partisan“ deutlich zu erkennen. Die beiden Hauptthemen der marxistisch-leninistischen Ä. der späten 50er Jahre, die Frage nach dem sozialistischen Realismus und das Problem der Stellung des Künstlers in der sozialistischen Gesellschaft, werden — unabhängig von Georg Lukács — weiterverfolgt. Den entscheidenden Schwerpunkt der ästhetischen Diskussion in den 60er und frühen 70er Jahren bildet jedoch die „Volksverbundenheit“ der Kunst. Volksverbundenheit bedeutet einerseits, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitzt bzw. besitzen soll, dessen Vorbedingungen Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und einem bestimmten Lebensgefühl sowie Parteilichkeit sind; andererseits, daß die Kunst sich den Prinzipien des sozialistischen Realismus unterzuordnen bzw. diese weiterzuentwickeln habe. In diesem Zusammenhang wird von Vertretern der marxistisch-leninistischen Ä. der wichtigste Gegenstand sowohl der ästhetischen Aktivität des Menschen wie des Künstlers, der diese Aktivität darzustellen habe — wie schließlich der Wissenschaft von der Ä.: der Mensch, konkreter gefaßt. Die Aufmerksamkeit wendet sich seiner Psyche, seinen Normen und Wertvorstellungen, seinen Lebensäußerungen und Lebensverhältnissen zu. Diese Konzeption enthält u.a. auch die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz (24. 4. 1959) durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen, jedoch auf der zweiten Bitterfelder Konferenz (24./25. 4. 1964) durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler partiell wieder zurückgenommen worden war. III. Gegenwärtige Diskussion Die gegenwärtige Diskussion ist von dem Bemühen, Ä. zu den Vorstellungen von der Sozialistischen ➝Lebensweise und Kultur in Beziehung zu setzen, stark durchdrungen. So hat Ende der 70er Jahre eine lebhaft geführte Auseinandersetzung um die Konzeption des Ästhetischen begonnen. Für eine Gruppe marxistisch-leninistischer Kunstwissenschaftler, die von den Autoren des Werkes „Ästhetik heute“ angeführt wird, erweitert sich das Ästhetische. Es schließt nunmehr die „schöne Kunst“ und die „volksverbundene Kunst“ ebenso ein wie außerkünstlerisch Ästhetisches. Hier wird das Ästhetische so konzipiert, daß es in allen Lebenstätigkeiten nachweisbar ist („Ä. des Alltags“). Die Wertattribute der Kunst, so behauptet man, sind in den Alltag gelangt und werden dort ihr Gewicht ständig erhöhen. Ästhetisches findet sich in der Stadt-, der Umwelt-, der Produkt-, der Arbeitsplatz- und Freizeitgestaltung, ja selbst in der Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen. Folglich hat sich auch die Ä. als Disziplin weiter zu öffnen und mit anderen Disziplinen (etwa der Architektur, Medizin, Soziologie und Psychologie im Falle der Wohngebietsgestaltung) zusammenzuarbeiten. Ideologisch-philosophisch fundiert wird diese Variante der Ä. durch eine spezifische Ausdeutung des Konzepts der „ästhetischen Aneignung der Wirklichkeit“. Im Sozialismus sei — aufgrund der Tatsache, daß es unter den Bedingungen einer ausbeutungsfreien Gesellschaft „Arbeit in Freiheit“ (Marx) gebe — die ästhetische Aneignung allen Menschen, nicht nur dem Künstler und einer privilegierten Schicht möglich. Ferner begründet man die neue Auffassung mit dem Hinweis auf die im Zuge der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) veränderten ästhetischen Produktions-, Kommunikations- und Rezeptionsbedingungen. Im Detail verlagern sich in dieser Ä., die sich auch „industrielle Ä.“ im Gegensatz zur „vorindustriellen Ä.“ nennt, einige Gewichte: Statt der ästhetischen Produktion wird die Rezeption betont; statt unter Wert- wird Kunst nunmehr überwiegend unter Funktionsgesichtspunkten gesehen. Eine Gegengruppe von marxistisch-leninistischen Kunstwissenschaftlern, die in sich keineswegs homogen ist, bringt enger gefaßte, eher traditionelle Konzepte des Ästhetischen in die Debatte ein. Gleichzeitig benutzten Autoren wie Wolfgang Heise, Erhard John, Günther K. Lehmann, Erwin Pracht und Rita Schober die relative Offenheit der Diskussion, um auf lange vernachlässigte Themen aufmerksam zu machen. So wird angeregt, einmal wieder solche grundlegenden Kategorien wie das Schöne und Häßliche, das Erhabene und Niedrige, das Tragische und Komische zu behandeln oder sich mit Einzelheiten der „ästhetisch-künstlerischen Aneignung“ ebenso zu befassen wie mit der „praktisch-ästhetischen Aneignung“. Die Untersuchung der Kreativität im Hinblick auf ihre sozialen Determinanten und die vertiefte Behandlung von Fragen ästhetischer Wertung und Wahrheit werden ebenfalls als Desiderata genannt. Zwei weitere Erscheinungen prägen die gegenwärtige Lage der Ä. in der DDR: Zum einen hat sich die Auseinandersetzung mit ästhetischen Theorien außerhalb des Marxismus-Leninismus der DDR intensiviert. Das gilt für die Positionen, die der späte Lukács in seinem 1981 auch in der DDR erschienenen Werk „Die Eigenart des Ästhetischen“ entwickelt. Es trifft aber auch für hermeneutische (Dilthey, Jauß) und phänomenologische (Husserl, Ingarden) [S. 96]Auffassungen zu. Zum anderen ist Bewegung in die ästhetische Diskussion dadurch gekommen, daß die Literatur- und Kunstsoziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung) in den letzten Jahren einen Aufschwung erfahren und eine Reihe von empirischen Untersuchungen zu Themen, die in den Bereich der Ä. gehören, vorgelegt hat. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Ästhetik heute. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Erwin Pracht. Berlin (Ost): Dietz 1980. Besenbruch, Walter: Zum Problem des Typischen in der Kunst. Versuch über den Zusammenhang der Grundkategorien der Ästhetik. Weimar: H. Böhlaus Nachf. 1956. Demetz, Peter: Marx, Engels und die Dichter. Ein Kapitel deutscher Literaturgeschichte. Frankfurt a. M./Berlin: Europäische Verlagsanstalt 1969. Einführung in den sozialistischen Realismus. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Erwin Pracht. Berlin (Ost): Dietz 1975. Feist, Peter H.: Künstler, Kunstwerk und Gesellschaft. Studien zur Kunstgeschichte und zur Methodologie der Kunstwissenschaften. Dresden: Verl. der Kunst 1978. Fischer, Ernst: Kunst und Koexistenz. Beitrag zu einer modernen marxistischen Ästhetik. Reinbek bei Hamburg; Rowohlt 1966. (rororo aktuell. 53.) Heise, Wolfgang: Realistik und Utopie. Aufsätze zur deutschen Literatur zwischen Lessing und Heine. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1982. John, Erhard: Probleme der marxistisch-leninistischen Ästhetik. 2 Bde. Halle/Saale: Niemeyer Bd. 1: 1968 (2., neubearb. Aufl. 1976), Bd. 2: 1978. Koch, Hans: Marxismus und Ästhetik. Zur ästhetischen Theorie von Karl Marx, Friedrich Engels und Wladimir Iljitsch Lenin. Berlin (Ost): Dietz 1961. Krenzlin, Norbert: Das Werk ‚rein für sich‘. Zur Geschichte des Verhältnisses von Phänomenologie, Ästhetik und Literaturwissenschaft. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. Lehmann. Günther K.: Phantasie und künstlerische Arbeit. Betrachtungen zur poetischen Phantasie. Berlin (Ost)/Weimar: Aufbau 1966. Lukács, Georg: Ästhetik, Teil I: Die Eigenart des Ästhetischen, 2 Halbbde. Neuwied/Berlin (West): Luchterhand 1963. (Georg-Lukács-Werke. 11, 12.) (DDR-Ausgabe: Berlin [Ost]/Weimar: Aufbau 1981.) Marx, Karl, u. Friedrich Engels: Über Kunst und Literatur. Eine Sammlung aus ihren Schriften. Hrsgg. v. Michail Lifschitz. Berlin (Ost): Henschel 1950. Redeker, Horst: Abbildung und Wertung. Grundprobleme einer Literaturästhetik. Leipzig: Bibliograph. Institut 1980. Schlenstedt, Dieter: Wirkungsästhetische Analysen. Poetologie und Prosa in der neueren DDR-Literatur. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. <LI>Thurn, Hans Peter: Kritik der marxistischen Kunsttheorie. Stuttgart: Enke 1976. (Kunst und Gesellschaft. 7.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 92–96 Asoziales Verhalten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomenergieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlegendes A. Aufgaben und Hauptthemen Ä., von Hegel als die „Philosophie der schönen Kunst“ bestimmt, erhält im Rahmen des Marxismus-Leninismus der DDR eine eigene Ausprägung. Die Wissenschaftler, die sich hauptsächlich mit ästhetischen Fragen beschäftigen, rücken mehr und mehr von der Kunst als Hauptgegenstand der Ä. ab und konzentrieren sich auf die „ästhetische Aktivität“ und das „ästhetische Bedürfnis“ der Menschen, auf „ästhetische…
DDR A-Z 1985
Organisationswissenschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen der Teilelemente eines Systems sowie die Art und Weise ihres rationellen Zusammenwirkens mit dem Ziel optimaler Ergebnisse fixiert werden. 2. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der DDR zunächst eine Distanzierung von den Konzepten der „bürgerlichen“ Organisationslehre. Bei der Lösung betrieblicher Organisationsprobleme begann man sich hauptsächlich an den in der Sowjetunion zu Fragen der Organisation entwickelten Gedanken zu orientieren, ohne jedoch auf die bestehenden Organisationsprinzipien der abgelehn[S. 958]ten bürgerlichen Organisationslehre zu verzichten. So sahen erste Bestrebungen vor, an die Stelle der „bürgerlichen“ O. nunmehr eine „Lehre von der Organisation und den Funktionen der volkseigenen Betriebe und den Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ zu setzen. Hinsichtlich der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation gingen entscheidende Impulse von der Kammer der Technik (KDT) aus. Unter ihrer Leitung wurde schließlich 1959 eine der ersten bedeutenden Organisationslehren „Grundfragen der Betriebsorganisation“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Organisationslehre standen Grundsätze und Prinzipien, die auch heute noch bestimmend sind. Als Ausgangspunkt und Grundlage der O. wurde das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln hervorgehoben. Herausgestellt wurden u.a. ferner das Prinzip der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung, das Prinzip des Demokratischen Zentralismus sowie das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. Beeinflußt wurde die weitere Entwicklung von der in der UdSSR Mitte der 60er Jahre geführten Diskussion um die Herausbildung neuer Methoden der Wirtschaftsführung. Diese richtete sich auf die Schaffung der organisatorischen, methodologischen und rechtlichen Grundlagen der Leitung der Produktion nach den Prinzipien der vorgesehenen Wirtschaftsreformen. Dabei ging es sowohl um die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmechanismus, d.h. eines neuen Systems der Wirtschaftsleitung, als auch vordringlich um die Verwirklichung der für dessen Einführung notwendigen Voraussetzungen. Die in der UdSSR geäußerte Forderung, eine „Wissenschaft von der Leitung“ zu entwickeln, blieb daher auch in der DDR nicht ohne Resonanz. Die mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (1963) ausgelösten Veränderungen und Neuorientierungen setzten auch für die Herausbildung einer Organisationslehre oder O., in der Phase des NÖS auch als „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ bezeichnet, neue Maßstäbe. Im Rahmen der geforderten wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit wurde insbesondere die Anwendung „moderner“ Methoden und Techniken als Instrumente einer effektiveren Leitung und Organisation propagiert. Man hatte die Notwendigkeit erkannt, über den Rahmen der herkömmlichen betrieblichen Organisationslehre hinaus, neue Fragestellungen zu beantworten. Diese neuen Fragestellungen ergaben sich einerseits aus unmittelbar praktischen Bedürfnissen einer umfassend geplanten Rationalisierung der Produktionsprozesse und Leitungsarbeiten auf der Grundlage der Datenverarbeitungstechnik und andererseits aus dem erkannten Zwang zu einer mehr interdisziplinären Lösung von Organisationsproblemen durch Berücksichtigung anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik oder der Operationsforschung. Mit der Verkündung des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) auf dem VII. Parteitag der SED (1967) erhöhten sich erneut die Anforderungen an die Wirtschaftswissenschaften. Es kam zur Schaffung einer Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre; zugleich erhielt die O. neue Anregungen. Von Ulbricht wurde zunächst zur Bezeichnung des Wissenschaftskomplexes „Organisation“ die marxistisch-leninistische O. (MLO) proklamiert. Der Ausdruck „marxistisch-leninistisch“ war nicht lediglich als Attribut gedacht, sondern sollte Zielsetzung, Wesen, ideologische Position, historische Wurzeln und methodologische Grundlagen einer mit der sozialistischen Gesellschaft verbundenen Organisation bestimmen. Allgemein wurde die MLO als die Wissenschaft von der rationellen Organisation gesellschaftlicher Prozesse bei der Gestaltung des „entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ definiert (Aufbau des Sozialismus). Um die ihr gestellten Aufgaben lösen zu können, bediente sich die MLO der Modelle der Operationsforschung, der ökonomischen Kybernetik, der System- und Informationstheorie, der systematischen Heuristik, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik sowie schließlich der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) und Bürotechnik. Die MLO wurde in den Jahren zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED (1971) stark gefördert. Für sie errichtete man eigens eine „Akademie für marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft“ bei der AdW, die nach dem VIII. Parteitag jedoch wieder aufgelöst wurde. Betriebliche Organisationsmaßnahmen, die Ausbildung betrieblicher Organisatoren sowie die breite literarische Behandlung praktischer und theoretischer Organisationsfragen wurden ausnahmslos unter dem Leitbegriff MLO geführt. Mit der vom VIII. Parteitag der SED gebilligten Modifikation des volkswirtschaftlichen Leitungs- und Planungssystems wurden neue Prioritäten gesetzt. Es begann ein verstärkter Prozeß der Rezeption und Adaption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse. Daneben war es auch Sinn der Beschlüsse dieses Parteitages, „einer unnötigen Verkomplizierung und Kybernetisierung der Planung“ entschieden zu begegnen. Den vorgegebenen Leitlinien folgend, nahm die Bedeutung einzelner Wissenschaften, wie z.B. der ökonomischen Kybernetik, der Systemtheorie und der MLO, ab. Demgegenüber gewannen Leitungsprobleme und deren Behandlung im Rahmen der sog. Leitungswissenschaft zunehmend an Bedeutung. So verwundert es nicht, daß unmittelbar nach dem VIII. Parteitag jedwede Erwähnungen der MLO fehlten. Spätere Hinweise auf die MLO machten dann deutlich, daß diese Wissenschaftsdisziplin im Zuge der beschlossenen Umstrukturierung der Wirtschaftswissenschaften aufgelöst worden war. Statt der MLO wurde die Wissenschaft der sozialistischen Leitung propagiert, weil „die eigentliche Aufgabe in der Leitung besteht, die die Organisation der Arbeit mit einschließt, die sämtliche Seiten der Führungstätigkeit umfaßt“. Damit sollte der bisherigen Praxis einer Höherbewertung von Organisations- gegenüber Leitungsproblemen entgegengewirkt werden. Infolge dieser Veränderungen erhielt der Komplex „Organisation“ einen anderen Stellenwert innerhalb des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Konzeptes der DDR. [S. 959]3. Zur gegenwärtigen Wissenschaftskonzeption. Sämtliche Organisationsprobleme werden nicht mehr im Rahmen einer speziellen O. behandelt. Die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation wurde nunmehr zum Gegenstand sowohl der Sozialistischen Leitungswissenschaft als auch der Sozialistischen Wirtschaftsführung. Daneben befaßt sich die Wissenschaft von der Leitung der sozialistischen Wirtschaft u.a. mit der Organisation als Leitungsfunktion. Spezielle betriebliche Probleme der Organisation werden darüber hinaus von der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre behandelt. 4. Teilbereiche der Organisation. Im Zeitverlauf haben sich bestimmte Teilbereiche der Organisation herausgebildet. Es sind das: die Sozialistische Wirtschaftsorganisation, die Wissenschaftsorganisation, die Leitungsorganisation sowie die Betriebsorganisation. a) Zur Wirtschaftsorganisation. Sie umfaßt „die gesellschaftliche Organisation der Produktion, die in der Spezialisierung, Kooperation, Konzentration und Kombination der Produktion zum Ausdruck kommt, sowie die damit in Wechselbeziehung stehende Gestaltung der Organisationsformen in der sozialistischen Wirtschaft“ (G. Kuciak: „Wirtschaftsorganisatorische Grundlagen des volkswirtschaftlichen Leitungssystems“, in: Wirtschaftswissenschaft Nr. 11/1980, S. 1371). Ziel der Wirtschaftsorganisation soll es sein, durch eine Vielzahl von Maßnahmen eine effektivste Organisation des volkswirtschaftlichen Prozesses der Reproduktion herauszubilden. Als Schwerpunkte gelten dabei u.a. die Gestaltung einer optimalen Struktur der Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft, die rationelle Gestaltung der Kooperation zwischen den Betrieben, Kombinaten und Territorien sowie die Optimierung von Arbeitsteilung und Kooperation innerhalb der Betriebe und Kombinate (Betriebsformen und Kooperation). b) Zur Wissenschaftsorganisation. Die Wissenschaftsorganisation befaßt sich mit der Organisation des planmäßigen kollektiven Zusammenwirkens wissenschaftlich-schöpferischer Menschen, um „hohe wissenschaftlich-technische Leistungen zu erbringen und deren möglichst schnelle Nutzung im Produktionsprozeß zu realisieren“. Der Schwerpunkt einer sozialistischen Wissenschaftsorganisation wird in der engen Verbindung von Wissenschaft und Produktion gesehen. Ziel ist es, durch die Anwendung von Leitungs- und Planungsmethoden die Organisation der wissenschaftlich-technischen Arbeit und deren wirksame Verbindung mit der materiellen Produktion, den wissenschaftlich-technischen Vorlauf, effektiv zu gestalten. Grundlage der Wissenschaftsorganisation sind die im „Plan Wissenschaft und Technik“ vorgegebenen technisch-ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen. Sie berücksichtigt darüber hinaus das „Programm der Neuerer“, die „Vorgaben der Messe der Meister von Morgen (MMM)“ und die Arbeitsergebnisse der Kammer der Technik. Daneben erwachsen der Wissenschaftsorganisation im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW zunehmend neue Aufgaben (Forschung). Leitungsorganisation. Die Leitungsorganisation umfaßt die Gesamtheit der organisatorischen Prinzipien, Aufgaben und Verfahren zur Sicherung einer planmäßigen und rationellen Leitung aller Phasen des Produktionsprozesses. Sie verfolgt die zweckmäßigste Gestaltung sowohl der Leitungsprozesse als auch der Struktur des Leitungssystems und schließt die Organisation von Verwaltungsarbeiten ein. Dabei beschäftigt sie sich mit den Beziehungen zwischen den Leitungssubjekten (staatliche und nichtstaatliche Organe) und den Leitungsobjekten (z.B. Betriebe, Kombinate, Industriezweige usw.), den Leitungsmethoden und den Leitungstechniken (z.B. Organisationsmittel wie Büromaschinen, elektronische Datenverarbeitungsanlagen und deren Einsatz) (Betriebsformen und Kooperation). Die Leitungsorganisation steht in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. So beeinflußt z.B. die Weiterentwicklung der Leitungsorganisation eine Vervollkommnung der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. Gemeinsamer Inhalt der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Leitungsorganisation ist die rationelle Gestaltung der Vergesellschaftung der Arbeit und insbesondere die Leitung der jeweiligen Arbeitsprozesse. Bei der Nutzung der Produktivität „Organisation“ auf betrieblicher Ebene haben Wissenschafts-, Wirtschafts- und Leitungsorganisation zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie beeinflussen die Ausprägung der allgemeinen Betriebsorganisation und sind zugleich spezifische Formen innerbetrieblicher organisatorischer Tätigkeit. d) Betriebsorganisation. Als Betriebsorganisation wird in der DDR das organisierte kooperative und kollektive Zusammenwirken der Arbeitskräfte im Betrieb bezeichnet. Betriebsorganisation zielt auf ein reibungsloses und rationelles Zusammenwirken aller Elemente des betrieblichen Produktionsprozesses (Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände) ab. Sie soll ferner Reserven für die sozialistische Rationalisierung erschließen und diese volkswirtschaftlich nutzbar machen. Um diese Ziele zu erreichen, bedient sie sich im wesentlichen einzelner Elemente der zuvor genannten Organisationsbereiche — insbesondere der Wissenschaftsorganisation und der Leitungsorganisation. Betriebsorganisation umfaßt den Aufbau und den Ablauf des Betriebsprozesses. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Gestaltung: aa) der Einsatzfaktoren (Sach-, Arbeits- und Finanzstruktur), um die Leistungsbereitschaft des Betriebes sicherzustellen; bb) des Fertigungsablaufes (Beschaffung, Produktionsvorbereitung einschl. der Forschung und Entwicklung, Fertigung, Absatz) und cc) der formalen Prozesse (Leitung und Planung, Information und Kommunikation, Organisation und Kontrolle). Zentraler Inhalt der Betriebsorganisation ist die Leitungsorganisation. In ihrer speziellen Anwendung auf die Betriebsorganisation umfaßt sie: 1) die organisatorische Sicherung der Teilnahme der Werktätigen an den Leitungsprozessen; [S. 960]2) die Organisation der Entscheidungen sowie der Informationsbeziehungen und 3) die Organisationsstruktur der Leitungsorgane. Im Rahmen der Organisation der Entscheidungen und der Informationsbeziehungen hat die Leitungsorganisation auf der Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unter Berücksichtigung der Operationsforschung sowie der ökonomischen Kybernetik automatisierte Leistungssysteme zu entwickeln. Die gegenwärtig verbindliche Leitungsstruktur eines Industriebetriebes weist verschiedene Leitungsebenen auf. Der Betriebsstruktur liegt das „Linie-Stab-System“ zugrunde. Dieser Begriff macht deutlich, daß für jeden Verantwortungs- und Arbeitsbereich ein Leiter mit voller Verantwortung und mit Weisungsrecht („Prinzip der Einzelleitung“; „Linie“) gegenüber den direkt unterstellten Leitern bzw. Kollektivmitgliedern zuständig ist (vgl. hierzu das Schaubild zur Leitungsstruktur eines Industriebetriebes). Den Leitern können ständig oder zeitweilig arbeitende Stäbe ohne Weisungsrecht zugeordnet sein. Als Instrumente der betrieblichen Organisationsarbeiten gelten vor allem die EDV, die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Operationsforschung und die ökonomische Kybernetik. In größeren Betrieben und Kombinaten bestehen besondere Abteilungen für Betriebsorganisation, die ggf. dem Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) angeschlossen sind. 5. Beispiele aus der Organisationspraxis a) Organisation des Belegwesens. Mit der Planungsordnung und der Rahmenrichtlinie (Planung) für den Planungszeitraum bis 1980 wurden erstmals Festlegungen für eine zwingende Verwendung einheitlicher und datenverarbeitungsgerechter Belege (Vordrucke, Drucklisten, maschinenlesbare Datenträger) durch Betriebe, Kombinate usw. getroffen. Diese Belege bilden u.a. die Grundlage der Berichterstattung aller beteiligten Betriebe, Kombinate usw. insbesondere über Informationen aus dem Bereich Rechnungsführung und Statistik. Voraussetzung für diese Neuregelung war die bereits in den Jahren zuvor nach und nach erfolgte einheitliche Organisation des gesamten Belegwesens. b) Neue Formen der Leitungs- und Wirtschaftsorganisation. Bereits auf dem IX. Parteitag der SED (1976) war u.a. festgelegt worden, daß die Kombinate zukünftig eine zentrale Position im Leitungsaufbau der Volkswirtschaft einnehmen werden. Der Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Kooperation in der Industrie und im Bauwesen mußte diese herausgehobene Stellung der Kombinate bei Berücksichtigung der zweiglichen und territorialen Erfordernisse zukünftig Rechnung tragen. Entsprechend wurden auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED (1977) Beschlüsse gefaßt, die zunächst den Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik neu strukturierten und auch die Leitungsorganisation in den Kombinaten veränderten. Die dabei und andernorts gewonnenen Erfahrungen wurden auf die anderen Industriezweige und Kombinate übertragen. Am Ende stand die Reorganisation der wichtigsten volkswirtschaftlichen Bereiche der DDR in Kombinatsform. c) Neue Organisationsformen bei der Nutzung von EDV-Anlagen. Um die Effektivität des EDV-Einsatzes zu [S. 961]erhöhen, werden bereits seit längerer Zeit die Rechenkapazitäten territorial konzentriert. Die Planungen sehen verschiedene Organisationsformen der Nutzung von Rechenanlagen vor. Innerhalb dieses Konzentrationsprozesses nehmen das Volkseigene Kombinat Datenverarbeitung (Nachfolger der VVB Maschinelles Rechnen) mit seinen Bezirksrechenzentren, den VEB Datenverarbeitungszentren, eine besondere Stellung ein: Als Dienstleistungsbetriebe sichern sie der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Bereitstellung ökonomisch relevanter Daten und ermöglichen auf diese Weise eine Kontrolle über den Planvollzug der Betriebe und sonstigen Einrichtungen, die diese Rechenkapazitäten in Anspruch nehmen (Rechnungsführung und Statistik, I., IV.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 957–961 Ordnungswidrigkeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Organe der StaatsmachtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen…
DDR A-Z 1985
Theologenausbildung (1985)
1. Evangelische Kirche. Die evangelische T. gehört in der DDR trotz aller sozialistischen Hochschulreformen zum Lehrplan der Universitäten in Berlin (Ost), Greifswald, Halle-Wittenberg, Jena, Leipzig und Rostock (Universitäten und Hochschulen). Ergänzend zu diesen theologischen Sektionen (früher: Fakultäten) richteten die evangelischen Kirchen 3 eigene wissenschaftliche theologische Hochschulen (Sprachenkonvikt Berlin, Theologisches Seminar Leipzig, Katechetisches Oberseminar Naumburg) ein und gründeten zur Forschung und theologischen Beratung der Kirchenleitungen die Theologische Studienabteilung beim Kirchenbund. Die Freikirchen unterhalten für ihre Prediger ebenfalls eigene Ausbildungsstätten. Da die zum Abitur führende Erweiterte Oberschule (EOS) überzeugten Christen zumeist verschlossen ist (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), gibt es als erste Stufe der evangelischen Pfarrerausbildung sog. Proseminare in Naumburg, Moritzburg und Potsdam, die — ohne staatliche Anerkennung — die Aufgaben kirchlicher Gymnasien erfüllen. Ihre Absolventen können an den kircheneigenen Hochschulen Theologie studieren, die theologischen Sektionen der Universitäten nehmen sie nach einer Sonderreifeprüfung auf. Das Theologiestudium dauert einschließlich des Lernens der alten Sprachen 5 Jahre. Der Vorbereitung auf das Pfarramt dienen 2 weitere Jahre in einem der 6 kirchlichen Predigerseminare (Brandenburg, Eisenach, Gnadau, Leipzig, Schwerin, Wittenberg). Für die nicht-wissenschaftliche Vorbereitung auf den Pfarrdienst als Prediger gibt es Predigerschulen in Berlin und Erfurt. Je etwa die Hälfte der künftigen Pfarrer studiert gegenwärtig an den theologischen Sektionen der Universitäten bzw. an den kirchlichen Hoch- bzw. Predigerschulen (ca. 800 insgesamt). Für andere Berufe (Kirchenmusiker, Gemeindehelfer, Berufe in der Diakonie) gibt es eine größere Zahl weiterer Ausbildungsstätten. Die Kosten des Theologiestudiums an den Universitäten trägt der Staat, der auch die mehr als 50 Professoren und Dozenten beruft und bezahlt. Die Kirchen haben keinen unmittelbaren Einfluß auf die Personalauswahl und den Studienplan. Theologiestudenten erhalten Stipendien nach den für alle geltenden Regeln (Ausbildungsförderung, 4.) und müssen sich am marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium (Universitäten und Hochschulen, V. C.) beteiligen. Trotz der Integration der T. in die sozialistische Universität findet ein interdisziplinärer Dialog nicht statt. Erst in der Vorbereitung auf das Luther-Jubiläum 1983 wurde eine gewisse Kooperation der marxistischen Geschichtswissenschaft mit den Kirchenhistorikern erkennbar. Gesellschaftliche Wirkungen gehen von der ev. Universitätstheologie in der DDR nicht aus, wenn auch viele ihrer Vertreter innerhalb der CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU]) tätig sind. Die Frage nach DDR-spezifischen Inhalten der ev. Theologie wurde zeitweise diskutiert, ohne daß es zu Ergebnissen gekommen wäre. Die Mitwirkung von Christen in der DDR-Gesellschaft wird an den Universitäten eher mit konservativen theologischen Argumenten begründet (Luthers Zwei-Reiche-Lehre), jede theologische Begründung des Sozialismus aber vermieden oder abgelehnt. Westliche Denkmodelle wie etwa die „Theologie der Revolution“ werden vorwiegend kritisch behandelt. Auch innerhalb der Kirchen wirkt die Universitätstheologie unmittelbar kaum prägend. Das liegt u.a. an den begrenzten Publikationsmöglichkeiten als Folge der Lizenzierungspraxis des Ministeriums für Kultur (Medienpolitik; Zensur). Die wichtigsten Verlage, die auch theologische Schriften veröffentlichen, sind die Evangelische Verlagsanstalt Berlin (Ost) und der Union Verlag, Berlin (Ost), der der CDU gehört (Verlagswesen). Die für die Gemeinden und Kirchenleitungen relevante theologische Diskussion findet in Ausschüssen der Synoden und in kirchlichen Einrichtungen statt, an denen Theologen aus den Universitäten und den kirchlichen Hochschulen mitwirken. Insbesondere die Theologische Studienabteilung beim Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR greift aktuelle und nicht selten politisch brisante Themen auf und bezieht dabei die ökumenische Diskussion ein (z.B. Leistung, Gesundheit und Krankheit in der Gesellschaft, Friedensfragen). Die Ergebnisse werden hektographiert innerkirchlich verbreitet. 2. Römisch-katholische Kirche. Die röm.-kath. Kirche verfügte im Unterschied zur evangelischen Kirche auf dem Gebiet der SBZ/DDR weder an den Universitäten noch als kircheneigene Institution über eine theologische Ausbildungsstätte. Anfänglich gingen Kandidaten des kath. Theologiestudiums daher in die Westzonen, aus denen sie nach abgeschlossener Ausbildung in die [S. 1358]SBZ/DDR zurückkehrten. Der auf diese Weise gewonnene Priesternachwuchs reichte jedoch nicht aus, um den Priestermangel zu beheben, der vielmehr weiter anwuchs. Die staatlichen Instanzen verweigerten zudem die notwendigen Interzonenpässe bzw. die Aufenthaltsgenehmigungen für die in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Priester. Dieser Konflikt erreichte 1951/52 seinen Höhepunkt. Die röm.-kath. Kirche hatte sich seit 1946 — angesichts dieser Situation — um die Errichtung einer dauerhaften, auf dem Gebiet der SBZ/DDR gelegenen Ausbildungsstätte für den Priesternachwuchs bemüht. Diese Anstrengungen führten am 5. 6. 1952 zur Gründung des Priesterseminars und zur Errichtung des „Philosophisch-Theologischen Studiums“ in Erfurt. Priesterseminar und „Philosophisch-Theologisches Studium“ mit einer hochschulähnlichen Struktur sind die einzige theologische Ausbildungsstätte für den Priesternachwuchs. Zulassungsbedingung sind der Abschluß der 12klassigen EOS sowie zureichende Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch. Die Studiendauer beträgt 9 Semester (Studentenzahl 1983: ca. 100). Soweit es an den erforderlichen Sprachkenntnissen fehlt, können diese in Einjahreskursen an einer 1953 gegründeten speziellen kirchlichen Ausbildungsstätte in Schöneiche b. Berlin bzw. an einem kirchlichen Sprachen-Institut in Halle erworben werden. Für Priesteramtskandidaten mit Abschluß der 10klassigen Oberschule und — in der Regel — einer Berufsausbildung besteht seit 1952 das Norbertuswerk in Magdeburg. In einem 3-Jahreskurs werden dort die Voraussetzungen für den Besuch des Priesterseminars in Erfurt erworben (Studentenzahl in Magdeburg: ca. 50, von denen ca. ⅓ letztlich zum Priester geweiht wird). An die T. in Erfurt schließt sich ein 1½jähriger Besuch der Priesterseminare in Neuzelle b. Frankfurt/O. (gegr. 1948; „Bernardinum“) bzw. in Huysburg b. Halberstadt (gegr. 1952) an, in denen auf den seelsorgerlichen Dienst und die Priesterweihe vorbereitet wird. — Diese Priesterseminare dienen ferner der Weiterbildung junger Priester in mehrwöchigen Kursen. Daneben bestehen in Magdeburg ein Seelsorgehelferinnen-Seminar (gegr. 1948) und eine Reihe weiterer Ausbildungsstätten für den kirchlichen und caritativen Dienst (Caritas). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1357–1358 Theater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierärzte1. Evangelische Kirche. Die evangelische T. gehört in der DDR trotz aller sozialistischen Hochschulreformen zum Lehrplan der Universitäten in Berlin (Ost), Greifswald, Halle-Wittenberg, Jena, Leipzig und Rostock (Universitäten und Hochschulen). Ergänzend zu diesen theologischen Sektionen (früher: Fakultäten) richteten die evangelischen Kirchen 3 eigene wissenschaftliche theologische Hochschulen (Sprachenkonvikt Berlin, Theologisches Seminar Leipzig, Katechetisches Oberseminar Naumburg) ein…
DDR A-Z 1985
Zensur (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits vor Einstellung der offiziellen sowjetischen Z. (Zensoren der SMAD) im August 1949 wurde von der SED ein politisch-ideologisches und administratives (indirektes) Z.-System für alle Publikationen und Massenmedien aufgebaut und nach der Übergabe aller Verwaltungsfunktionen durch die SMAD an die Regierung der DDR (10. 10. 1949) ausgebaut, das bis zur Gegenwart im wesentlichen unverändert geblieben ist. Zu diesem Z.-System gehören: 1. die Kaderpolitik, die die Besetzung aller Entscheidungspositionen, auch der in den staatlichen Kulturinstitutionen, Massenmedien, Verlagen, im Filmwesen, in den Künstlerverbänden usw., mit loyalen Anhängern der SED garantiert; 2. die Informations- und Meinungs-Z. durch die Medienpolitik der SED, durch staatliche Lizenzpflicht (Erlaubnis) und Druckgenehmigungen für alle Publikationen (zuständig für Presse ist das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, für Bücher das Ministerium für Kultur, Hauptabteilung Verlage und Buchhandel, Verlagswesen, für Filme die Hauptabteilung Film des Ministeriums für Kultur), durch Einfuhrbeschränkungen für Zeitungen und Bücher z.B. aus dem Westen, durch Post- und Paket-Z. und durch das politische Strafrecht; 3. die ideologische Selbst-Z. („Kritik und Selbstkritik“). Die prominente Schriftstellerin Christa Wolf („Der geteilte Himmel“, „Nachdenken über Christa T.“) schrieb 1974 zum Problem der Selbst-Z. in der Literatur: „Der Mechanismus der Selbstzensur, der dem der Zensur folgt, ist gefährlicher als dieser: Er verinnerlicht Forderungen, die das Entstehen von Literatur verhindern können, und verwickelt manchen Autor in ein unfruchtbares und aussichtsloses Gerangel mit einander ausschließenden Geboten: daß er realistisch schreiben soll zum Beispiel und zugleich auf Konflikte verzichten, daß er wahrheitsgetreu schreiben soll, aber sich selbst nicht glauben, was er sieht, weil es nicht ‚typisch‘ sei.“ (Weimarer Beiträge, 6/1974, S. 102) Siehe auch Z.-Maßnahme gegen Christa Wolfs „Kassandra“ in „FAZ“ vom 25. 2. 1984, S. 23, Stefan Heyms Interview in „Stuttgarter Nachrichten“ vom 28. 4. 1984 und Erich Loests „Der vierte Zensor — Vom Entstehen und Sterben eines Romans in der DDR“, Edition Deutschland Archiv, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln, 1984. Über die Z. und Selbst-Z. westlicher Korrespondenten in der DDR: Fritz Pleitgen in: „Frankfurter Rundschau“ vom 8. 7. 1982 und in: „Die Zeit“ Nr. 34 u. 35, August 1982. Medienpolitik, II. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1536 Zeitungsvertriebsamt (ZVA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZentragSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits vor Einstellung der offiziellen sowjetischen Z. (Zensoren der SMAD) im August 1949 wurde von der SED ein politisch-ideologisches und administratives (indirektes) Z.-System für alle Publikationen und Massenmedien aufgebaut und nach der Übergabe aller Verwaltungsfunktionen durch die SMAD an die Regierung der DDR (10. 10. 1949) ausgebaut, das bis zur Gegenwart im wesentlichen unverändert geblieben ist. Zu diesem Z.-System…
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Wirtschaftsverträge, Internationale (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z.B. Ordnung und Planung der Volkswirtschaft 1981–1985), über die Rechtsstellung der Leitungsorgane und der Wirtschaftsorganisationen (vor allem der Außenhandelsbetriebe), über das Wechsel- und Scheckrecht, über den gewerblichen Rechtsschutz und über das Zivilgesetzbuch der DDR (Schutz des Eigentums usw.) den rechtlichen Rahmen außenwirtschaftlicher Aktivitäten. Während das GIW als zentrales außenwirtschaftliches Rechtsdokument speziell für den Abschluß von IW. auf betrieblicher Ebene und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse geschaffen worden ist, bilden für den Abschluß völkerrechtlich verbindlicher Wirtschaftsabkommen z.B. über Handel und Kooperation prinzipiell die Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft die Basis (u.a. Gesetz über den Ministerrat der DDR, GBl. I, Nr. 16, 1972, Statut des MfA, GBl. Nr. 41, 1973, VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels, GBl. I, Nr. 35, 1976). Rechtssubjekte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind die Staaten als Ganzes bzw. die von ihnen geschaffenen Organisationen. Die von ihnen getroffenen Vereinbarungen haben überwiegend bilateralen Charakter, jedoch ist die DDR vor allem seit ihrer internationalen Anerkennung auch einer Reihe von multilateralen Vereinbarungen und Organisationen beigetreten (z.B. der UNO und ihren Unterorganisationen, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums, dem Genfer Scheck- und Wechselabkommen, dem Internationalen Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr). Ein Kernstück ihrer internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf überbetrieblicher Ebene sind die bilateralen Abkommen über den Warenaustausch. Während diese Abkommen gegenüber den westlichen Industriestaaten bis zu Beginn der 70er Jahre weniger dem wirtschaftlichen Ziel dienten, neue Märkte zu erschließen bzw. zu sichern und Grundlagen für die nationale Außenwirtschaftsplanung zu schaffen, als vielmehr das Ziel der völkerrechtlichen Anerkennung verfolgten, kann seitdem eine deutliche Veränderung der Zielsetzung festgestellt werden. Gegenüber den sozialistischen osteuropäischen Staaten haben die seit der frühzeitigen Anerkennung der DDR zu Beginn der 50er Jahre geschlossenen Handelsabkommen im wesentlichen die Aufgabe, den Warenaustausch rechtsverbindlich festzulegen. Die fehlende Anerkennung durch die westlichen Staaten versagte es der DDR zunächst, völkerrechtlich verbindliche Abkommen auf Regierungsebene zu schließen. Unterhalb dieser Ebene gelang der DDR-Führung jedoch schon zu Beginn der 50er Jahre der Abschluß einer Reihe von Abkommen auf Jahresbasis, die in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Abkommen auf Regierungsebene nahekamen, wenn sie auch alle die von der DDR angestrebte Meistbegünstigung ausschlossen. Dies gilt einmal für die noch bis Mitte der 50er Jahre mit westlichen, z. T. privatrechtlich organisierten Wirtschaftsvereinigungen abgeschlossenen sog. globalen Kompensationsabkommen auf Verrechnungsbasis, weiterhin für die Ende der 50er und in den 60er Jahren getroffenen Kammerabkommen, die z. T. den Warenaustausch auf konvertibler Zahlungsbasis festlegten, und schließlich für die seit 1970 abgeschlossenen Abkommen auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen. Etwa seit Mitte der 60er Jahre wurden Handelsabkommen mit den Partnern in den westlichen Industriestaaten bzw. diesen Staaten selbst, den Planungsinteressen und den politischen Wünschen der DDR entsprechend, mit [S. 1520]längerer Laufzeit (von 3 und 5 Jahren) abgeschlossen. Inhaltlich enthalten sie neben der Regelung der Laufzeit u.a. die Bestimmung des handelspolitischen Regimes (Meistbegünstigung bei Regierungsabkommen), Regelungen über den Zahlungsverkehr (Zahlung in konvertibler Währung oder in Verrechnungseinheiten), die Festlegung der Liefer- und Bezugskontingente und die Bestimmung von Kontaktgremien (gemischte Kommissionen o. ä.). Seit der internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der in der UNO vertretenen Staaten sind außer Handelsabkommen mit westlichen Ländern auch Rahmenabkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Sie beschreiben im wesentlichen die Art, Form und die Bereiche der Zusammenarbeit. Sie können als Signal dafür verstanden werden, daß die DDR nach Jahren der teilweise erzwungenen, teilweise selbst auferlegten Zurückhaltung nunmehr grundsätzlich zur Intensivierung ihrer Beziehungen mit westlichen Industriestaaten auf zahlreichen Gebieten bereit ist (Außenwirtschaft und Außenhandel). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1519–1520 Wirtschaftsverband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftswissenschaftenSiehe auch das Jahr 1979 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z.B. Ordnung…
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Industrierobotertechnik (1985)
1. Industrieroboter im Konzept der Wirtschaftsentwicklung der DDR. Schon immer waren die Aktivitäten von Partei- und Regierungsführung der DDR darauf gerichtet, mit Hilfe geeigneter Technologien die Produktionsprozesse effektiver zu gestalten. Bisherige Rationalisierungsbemühungen scheiterten jedoch oftmals daran, daß entsprechende Produktionsverfahren nicht in dem erforderlichen Umfang rechtzeitig zur Anwendung kamen und somit die erwarteten kostensenkenden Effekte ausblieben bzw. sich — entgegen der Planung — erst verspätet einstellten. Mit [S. 614]der Mikroelektronik bot sich erneut die Möglichkeit, Produktionsprozesse zu automatisieren. Entsprechend gewann daher ab 1979 relativ plötzlich neben der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) die I. als eine Anwendungsform der Mikroelektronik zunehmend an Bedeutung. 1979 wurden vom Politbüro der SED Grundlagen einer „umfassenden Strategie“ für die weitere Wirtschaftsentwicklung ausgearbeitet. Im Mittelpunkt der sich daraus ergebenden Ziele stand u.a. die „Erhöhung der Effektivität auf allen Gebieten der Volkswirtschaft“ durch den Einsatz neuester Technologien. Nach den Worten Honeckers auf der 11. ZK-Tagung im Dezember 1979 ging es vor allem darum, „in kurzer Frist einen volkswirtschaftlich spürbaren ‚Rationalisierungsschub‘ zu verwirklichen“ (ND 14. 12. 1979, S. 4). Um diesen zu erreichen, wurden u.a. Maßnahmen zur Entwicklung, Produktion und zum Einsatz von Industrierobotern (IR.) beschlossen. Diese sollten den Aufbau und die Anwendung dieser neuen Technologie beschleunigt in Gang setzen. Die zunächst aufgestellten Planungen wurden auf dem X. Parteitag der SED (1981) nicht nur konkretisiert, sondern die in ihm enthaltenen Ziele höhergesteckt. In der auf diesem Parteitag beschlossenen „ökonomischen Strategie der achtziger Jahre“ wurde hervorgehoben, daß man sowohl von der Mikroelektronik als auch von der I. einen wesentlichen Beitrag bei der Lösung der gestellten Aufgaben erwartet: beide sollen die gesamte produktive Basis der gesamten Volkswirtschaft umgestalten. Um vor allem den geplanten Anstieg der Arbeitsproduktivität zu sichern, wurde es für notwendig erachtet, die ursprünglich vorgesehene Anzahl der bis Ende 1985 zu installierenden Roboter von 9.000 auf nunmehr 40.000 bis 45.000 zu erhöhen. Dieses Fünfjahrplanziel wurde schließlich im Gesetz über den Fünfjahrplan 1981–1985 auf 45.000 festgelegt. 2. Zum Industrieroboter-Begriff. In der DDR neigte man zunächst einer relativ enggefaßten Begriffsdefinition zu. Ausdruck hierfür war das ursprünglich festgelegte Fünfjahrplanziel von 9.000 IR. bis 1985 sowie die Angaben über die im Jahre 1980 installierten Roboter. Seit Anfang 1981 vollzog sich jedoch eine Neuorientierung. Als IR. bezeichnet man seitdem „die Gesamtheit von Grundmitteln, die der selbständigen Handhabung von Werkstücken, Werkzeugen und Materialien zur Automatisierung von Haupt- und Hilfsprozessen dienen“ (Die Wirtschaft Nr. 6/1981, S. 21; ähnlich auch die AO über den Aufbau und die Gestaltung einer Datenbank für I., GBl. I, 1981, S. 334). Ein so gefaßter IR.-Begriff macht es möglich, als Roboter nunmehr auch einfache Handhabungsgeräte zu bezeichnen. Er erlaubte jedoch vor allem, das ursprünglich gefaßte Fünfjahrplanziel von 9.000 auf schließlich 45.000 heraufzusetzen, und erklärt zudem den relativ sprunghaften Anstieg des IR.-Bestandes ab 1981. Eine vom Ministerrat der DDR verabschiedete, unveröffentlichte Studie über den erweiterten Roboterbegriff beschreibt 3 Generationen von Robotern: 1. Generation: Einrichtungen zur selbständigen Handhabung von Werkstücken oder Werkzeugen, die in ihren Bewegungsachsen programmierbar sind. Sie werden für getaktete, sich wiederholende Handhabungsaufgaben eingesetzt. Die meisten der gegenwärtig eingesetzten Roboter gehören dieser Generation an. 2. Generation: Handhabungsgeräte mit ausgeprägter Sensortechnik und vereinfachten Programmierungsmöglichkeiten, die einen programmierten Arbeitsablauf innerhalb bestimmter Grenzen an die gegebenen Tatbestände anpassen können (Einsatzbereiche z.B.: Schweißen, Montage). 3. Generation: Roboter dieser Generation sollen die menschlichen Bewegungen von Armen und Beinen reproduzieren können. Ein Lernsystem soll sie in die Lage versetzen, möglichst viele Operationen zu speichern sowie Entscheidungen ohne direkte Programmaufgabe zu treffen. Als Einsatzbereiche gelten solche, in denen der Mensch nicht ohne Gefahr arbeiten kann: z.B. bei Havarien in Kernkraftwerken und bei Bränden. 3. Steuerungen für IR. Die Steuerung kann als der Sitz der künstlichen Intelligenz des IR. bezeichnet werden. Sie bestimmt die Bewegungen der vom IR. geführten Werkzeuge oder Werkstücke. Nach international üblichem Brauch werden auch in der DDR die IR.-Steuerungen in Punkt-, Vielpunkt- und Bahnsteuerungen unterteilt. Wichtigster Hersteller von IR.-Steuerungen in der DDR ist der VEB Numerik „Karl Marx“ in Karl-Marx-Stadt des VEB Kombinats Automatisierungsanlagenbau in Berlin (Ost). Aus seiner Produktion stammen u.a. die programmierbare Steuerung „PS 2.000“, die freiprogrammierbare Steuerung „IRS 600“ sowie die freiprogrammierbare Bahnsteuerung „IRS 650“. Die „IRS 650“ ist für den Betrieb von maximal 6 Achsen konzipiert. Den eigentlichen Kern der Steuerungen bilden Mikroprozessorsysteme aus dem Kombinat Mikroelektronik Erfurt (Mikroelektronik) bzw. Robotron-Mikrorechnersysteme. 4. IR.-Typen und deren Hersteller. Erste, vor allem mit mikroelektronischen Komponenten ausgerüstete IR. und Handhabungsgeräte wurden u.a. im VEB Sachsenring Automobilwerk Zwickau, im Kombinat Robotron sowie in den Werkzeugmaschinenkombinaten „7. Oktober“ Berlin-Weißensee und „Fritz Heckert“ Karl-Marx-[S. 615]Stadt eingesetzt. Ab etwa 1979 wurden auf regionaler Ebene z.B. in Berlin (Ost) und in Karl-Marx-Stadt spezielle Forschungsinstitute und Betriebe zusammengeschlossen, um gemeinsam an der Entwicklung, der Produktion und dem Einsatz von IR. zu arbeiten. Ferner wurde auf der Grundlage des bereits im Mai 1979 vom Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED gefaßten Beschlusses über Maßnahmen zur Entwicklung, Produktion und den Einsatz von IR. Anfang 1980 eine „Entwicklungs- und Anwendergemeinschaft Industrieroboter (EPAG)“ unter der Leitung des Werkzeugmaschinenkombinates „7. Oktober“ gegründet. Weiter richtete man technologische Zentren zur Koordinierung bestimmter Aufgaben sowie zur Beratung von Produktion und Einsatz von Robotern ein (Kammer der Technik [KDT]). Gegenwärtig reicht die Spanne der in der DDR als IR. bezeichneten Geräte vom einfachsten Handhabungsgerät über ein modular aufgebautes IR.-Baukastensystem bis hin zum freiprogrammierbaren IR. in Gelenkbauweise mit 6 Freiheitsgraden. Es gilt der Grundsatz, IR. in den Anwenderbereichen selbst zu entwickeln und zu produzieren. Als IR.-Produzenten sind u.a. folgende Kombinate bzw. VEB bekannt geworden: VEB Robotron-Rationalisierung Weimar mit dem IR. „PHM 3“ (PHM = Programmierbares Handhabungsmittel), einem hydraulisch angetriebenen Einlegeautomaten; VEB Berliner Werkzeugmaschinenfabrik (Betrieb im VEB Werkzeugmaschinenkombinat „7. Oktober“ in Berlin-Weißensee) mit dem Roboter „IR 2/S II“; VEB Automobilwerke Sachsenring Zwickau (Betrieb im VEB IFA-Kombinat Personenkraftwagen Eisenach) mit dem Beschickungsmanipulator „IR 3 P“; VEB Elektromotorenwerke Thurm (Betrieb im VEB Kombinat Elektromaschinenbau Dresden) mit dem Beschickungsroboter „IR 20 NC“ (5 gesteuerte Achsen, davon 3 numerisch); Zentralinstitut für Schweißtechnik der DDR Halle mit dem IR.-Baukastensystem „ZIS 995“, das speziell für Schweißarbeiten einsetzbar ist; VEB Werkzeugmaschinenfabrik VOGTLAND Plauen (Betrieb im VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ Karl-Marx-Stadt) mit dem Manipulator „MP 01“ (speziell für die Werkstückhandhabung an Werkzeugmaschinen) sowie dem Beschickungsroboter „WMR 01“; VEB Landmaschinenbau Impulsa Elsterwerda (Betrieb im VEB Kombinat FORTSCHRITT Landmaschinen Neustadt/Sachsen) mit den prozeßflexiblen, freiprogrammierbaren IR. in Gelenkbauweise „IR 10 E“ und „IR 60 E“ (je 5 Freiheitsgrade) sowie Wissenschaftlich-Technisches Zentrum des Kombinates Haushaltsgeräte Karl-Marx-Stadt mit dem elektrisch angetriebenen Beschickungsroboter „IR5“ (6 Freiheitsgrade). 5. Tatbestände des Industrieroboter-Einsatzes. 1979 waren in der DDR noch rd. 40 v.H. aller Produktionsarbeiter manuell tätig. In den Montageprozessen mußten sogar fast 70 v.H. aller Arbeiten manuell ausgeführt werden. Es lag daher nahe, mit Hilfe des Einsatzes von IR. und Handhabungsgeräten derartige Arbeitsvorgänge zu verändern. Die mit dem Einsatz solcher Technologien verbundenen Erwartungen sind hoch gesteckt: Beschleunigung des Rationalisierungsprozesses, höhere Effektivität der technologischen Prozesse, Arbeitserleichterung durch den Abbau schwerer und monotoner Arbeiten, Freisetzung von durchschnittlich 2,5 bis 3 Arbeitskräften je Roboter sowie Begrenzung der Amortisation der Kosten je Roboter auf rd. 3 Jahre. Der Aufruf von Partei- und Regierungsführung, IR. vor allem in den Anwenderbereichen selbst zu entwickeln und einzusetzen, sowie die Forderungen und Verpflichtungen anläßlich des X. Parteitages der SED (1981) führten zu vielfältigen Aktivitäten in den Rationalisierungs- und Produktionsbetrieben der Industriekombinate. Viele Beispiele zeigen, daß gegenwärtig der Eigenbau von Robotern in Betrieben und Kombinaten dominiert. Das Bestreben, durch Entwicklung, Produktion und Einsatz eines oder mehrerer IR. einen Rationalisierungsbeitrag nachzuweisen, führte jedoch auch dazu, daß in vielen Fällen deren vorschneller Einsatz nicht die erwarteten Effekte brachte. In einer Mitte 1982 von der Kammer der Technik (KDT) erarbeiteten Studie wurde deutlich, daß erst in 25 v.H. der untersuchten Fälle ein wirtschaftlicher Robotereinsatz realisiert werden konnte. Als Hauptursachen für die unzureichende Effizienz wurden genannt: Schaffung von „Automatisierungsinseln“, weil die dem IR.-Arbeitsplatz vor- und nachgelagerten Prozesse nicht in das Rationalisierungskonzept mit einbezogen wurden: das „Aufpfropfen“ von IR. auf veraltete Technologien sowie das Warten der Eigenhersteller von Robotern auf die Zulieferung einer maßgeschneiderten Steuerungselektronik. Über die genannten Fehlentwicklungen hinaus ergaben sich weitere Probleme, weil Betriebe bzw. Kombinate nicht termingerecht und in dem geplanten Umfang ihre Lieferverpflichtungen erfüllt hatten. So war es offenbar dem Kombinat Robotron nicht möglich gewesen, die für die Herstellung von Werkzeugmaschinen- und Robotersteuerungen notwendigen Mikrorechner an den VEB Numerik „Karl-Marx“ in der benötigten Zahl zu liefern. Um einen unwirtschaftlichen Einsatz von IR. so weit als möglich zu unterbinden, wurde von den zentralen wirtschaftsleitenden Organen die Entwicklung aussagekräftiger Unterlagen für eine einheitliche volkswirtschaftliche Erfassung, Beurteilung und Abrechnung der Effektivität der I. gefordert. Bereits 1981 hatte das Ökonomische Forschungsinstitut der Staatlichen Plankommission (Planung) zu diesem Zweck eine Methodik für die ökonomische Bewertung des Einsatzes der I. erarbeitet und als erste verbindliche „einheitliche methodische Arbeitsgrundlage“ für die Praxis herausgegeben. Nach deren einjähriger Erprobung wurden sie dann von der Staatlichen Plankommission im Juli 1982 zur Anwendung bei der Vorbereitung und der Bewertung des IR.-Einsatzes zur endgültigen Arbeitsgrundlage der Be[S. 616]triebe und Kombinate erklärt. Als Kennziffern für den Effektivitätsnachweis gelten u.a.: Leistungszuwachs und Selbstkostensenkung, Arbeitszeiteinsparung, Einsparung von Arbeitskräften, Rückflußdauer der einmaligen Aufwendungen, Auslastung der technologischen Einheiten mit Robotereinsatz, Produktionswirksamkeit, einmalige Aufwendungen je eingesparter Arbeitskraft sowie Investitionen für den Robotereinsatz. Der Effektivierung des IR.-Einsatzes sollen auch der Aufbau und die Gestaltung einer Datenbank für I. dienen (AO vom 25. 8. 1981, GBl. I, 1981, S. 324 ff.), die inzwischen im Forschungszentrum des Werkzeugmaschinenbaus Karl-Marx-Stadt (FZW) des VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ eingerichtet worden ist. Nach § 2 der AO dient die Datenbank „der Sammlung, Speicherung und Vermittlung von Wissen und Erfahrungen des nationalen und internationalen Standes der Industrierobotertechnik“. Nach § 5 der AO sind Kombinate, Betriebe und Einrichtungen verpflichtet, „sich vor Beginn der Entwicklung bzw. vor der Produktion bzw. vor dem Einsatz von Industrierobotertechnik unter Nutzung der Datenbank über analoge Entwicklung bzw. Produktion bzw. Anwendungsfälle zu informieren und das Ergebnis mit dem Pflichtenheft nachzuweisen“. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 613–616 Industriepreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrierohstoffe1. Industrieroboter im Konzept der Wirtschaftsentwicklung der DDR. Schon immer waren die Aktivitäten von Partei- und Regierungsführung der DDR darauf gerichtet, mit Hilfe geeigneter Technologien die Produktionsprozesse effektiver zu gestalten. Bisherige Rationalisierungsbemühungen scheiterten jedoch oftmals daran, daß entsprechende Produktionsverfahren nicht in dem erforderlichen Umfang rechtzeitig zur Anwendung kamen und somit die erwarteten kostensenkenden Effekte ausblieben bzw. sich —…
DDR A-Z 1985
Bevölkerung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde (vgl. Tab. 1). Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1961 stetig ab. Zwischen 1962 und 1968 gab es ein unbedeutendes B.-Wachstum. Seitdem geht die Wohn-B. von Jahr zu Jahr leicht zurück. Am Jahresende 1981 (Stichtag der Volkszählung) lebten in der DDR 16.705.635 Menschen, etwa 2 v.H. weniger als am Stichtag der vorhergehenden Volkszählung, am 1. 1. 1971. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Heimatvertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Vertriebene (in der DDR: „Umsiedler“ oder „Neubürger“), d.h. Personen (einschließlich ihrer Kinder), die am 1. 1. 1939 ihren Wohnsitz östlich des späteren Gebiets der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten, wurden in der noch gesamtdeutsch durchgeführten Volkszählung vom 29. 10. 1946 gesondert erfaßt. Die Zahl dieses Personenkreises betrug damals in der SBZ ca. 3,6 Mill. Für die darauf folgenden Jahre bis 1950 gibt es einerseits offizielle Angaben der DDR, 1. 1. 1950: 4,4 Mill., andererseits Schätzungen westlicher Experten, 1950: 3,8 Mill. (vgl. P.-H. Seraphim, Die Heimatvertriebenen … [s. Literaturhinweise], S. 43 ff., S. 184 ff., besonders S. 65). Nach 1950 haben DDR-Statistiker die Umsiedler offensichtlich nicht mehr als Sondergruppe behandelt. Westliche Experten sind der Auffassung, daß sich deren Zahl im Verlauf der Fluchtbewegung in die Bundesrepublik (Flüchtlinge) stark reduziert hat — zumal die [S. 214]Umsiedler vor 1950 kaum und danach überhaupt nicht auf staatliche Unterstützung für den Aufbau einer neuen Existenz rechnen konnten. Allein im Jahre 1950 wurden unter den Flüchtlingen aus der DDR in die Bundesrepublik und nach Westberlin über 100.000 Vertriebene registriert (Zahlen ab 1952 bei D. Storbeck, Soziale Strukturen … [s. Lit.-Hinweise], Tab. VII/4, S. 311). Die rückläufige B.-Bewegung ergibt sich, bevölkerungsstatistisch gesehen, aus einer Deformation der Alters- und Sexualstruktur. Diese ist eine Folge der Verluste vor allem an Männern in den beiden Weltkriegen, der sinkenden Geburtenraten zur Zeit der Weltwirtschaftskrise, der kriegs- und nachkriegsbedingten Geburtenausfälle, der Umsiedlungen und Migrationen (Wanderungsbewegungen) in der Nachkriegszeit sowie einer durchgängig höheren Lebenserwartung und eines allgemeinen Geburtenrückganges. Letzterer wird u.a. auf veränderte Bedürfnisstrukturen, die speziell in der DDR starke Einbeziehung der Frauen in die Berufstätigkeit und die modernen Möglichkeiten der Geburtenkontrolle zurückgeführt. Der Trend zur Familie mit 1 oder 2 Kindern ist in der DDR wie auch in anderen Industrieländern ein soziologisches Faktum. B. Nach Geschlecht und Alter Tab. 1 zeigt neben der zahlenmäßigen Entwicklung der Gesamt-B. auch die der männlichen im Vergleich zur weiblichen. Der ursprünglich hohe Frauenüberschuß (1950 kamen 125 Frauen auf 100 Männer) ist kontinuierlich zurückgegangen. Für 1982 errechneten die Statistiker: 112 Frauen auf 100 Männer. Differenziert man weiter nach Jahrgängen, so ist der Frauenüberschuß bei den älteren Jahrgängen höher und entsprechend bei den jüngeren niedriger als das statistische Mittel (Frauen). Der B.-Stand in der DDR war und ist durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der B.-Pyramide (Abb. 1) fehlt einerseits eine breite Basis nachwachsender junger Menschen; andererseits sind die älteren Jahrgänge, besonders bei den Frauen, zu stark besetzt. In statistischen Maßzahlen: Der Anteil der B. im Rentenalter betrug 17,3 v.H. im Jahre 1982, der der Kinder unter 15 Jahren 18,8 v.H.; nur 64 v.H. der B. gehörten zu den arbeitsfähigen Altersgruppen. Gegenüber den 50er, 60er und 70er Jahren haben sich die Relationen jedoch etwas verbessert (vgl. Tab. 3 und unten #135#ii. II.). C. Nach Gebiet 1. Die durchschnittliche B.-Dichte beträgt 1982 154 Einwohner pro Quadratkilometer (Vergleichszahlen, jeweils Einw./km²: 155 in 1939; 170 in 1946; 171 in 1950; 157 in 1964; 158 in 1971). Vergleicht man die Bezirke miteinander, so variiert die B.-Dichte erheblich. Am dichtesten bewohnt ist Berlin (Ost): 1982 mit 2.911 Einw./km². Demgegenüber stellt 1982 mit 57 Einw./km² Neubrandenburg den am dünnsten besiedelten Bezirk dar. 2. Industrialisierung und Urbanisierung haben das einst agrarisch strukturierte Gebiet der DDR (Geographie) stark verändert. Die Stadt-Land-Relation hat sich, vor allem aufgrund von Binnenwanderungen, immer mehr zugunsten der Stadt verschoben. 1982 lebten 76,5 v.H. der DDR-B. in Stadtgemeinden, das sind Gemeinden mit 2.000 oder mehr Einwohnern. Mehr als ein Drittel von ihnen wohnt in den 15 Großstädten (Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern). Demgegenüber sind nur 23,5 v.H. der B. in Land- und Kleinstgemeinden gemeldet. Wieweit sie eine Land-B. bilden, ist ein auch in der DDR diskutiertes Thema (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Zumindest arbeiten viele Landbewohner nicht in der Landwirtschaft und auch nicht am Wohnort (Pendler). Außerdem gleichen sich, wie neuere soziologische Forschungen bisweilen hervorheben, die Arbeitsbedingungen von Land- und Industriebetrieben sowie die allgemeinen Lebensbedingungen der Stadt- und Land-B. zunehmend an. 3. Die territoriale Mobilität der B. der DDR war in den 50er Jahren besonders hoch. Ein langfristiger Rückgang und eine Stagnation in den 70er Jahren lassen sich an der absoluten Zahl der Wanderungsfälle ablesen. Auch die Kurve der wandernden Personen im Vergleich zur durchschnittlichen B. (vgl. Abb. 2) erlaubt diese Aussage. [S. 215]4. Die Tab. 2 gibt Aufschluß über die Entwicklung der Wohn-B. in den einzelnen Bezirken. Der bevölkerungsreichste Bezirk ist schon immer Karl-Marx-Stadt (vormals: Chemnitz) gewesen, auch wenn er insgesamt sinkende B.-Zahlen aufweist. 1982 lebten dort ca. 1,9 Mill. Einwohner (B.-Dichte: 318 Einw./km²). Bevölkerungsärmster Bezirk mit heute ca. 0,5 Mill. Einwohnern war und ist Suhl (B.-Dichte: 143 Einw./km² in 1980). Berlin, Cottbus, Frankfurt/Oder und Rostock sind die Bezirke, in denen die Einwohnerzahlen seit langem steigen. Demographische Untersuchungen über Prozesse der Migration haben ergeben, daß nur ein Drittel aller Wanderungen über die Bezirksgrenzen hinweg erfolgt. Dabei bilden, etwa im Falle von Cottbus und Frankfurt/Oder, neu geschaffene und gut bezahlte Arbeitsplätze (im Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, in Eisenhüttenstadt und Schwedt) einen starken Anreiz für Zuwanderer. Bei den innerbezirklichen Wanderungen sind Anziehungspunkte die jeweiligen Bezirksstädte, insbesondere die Großstadtrandgebiete. Es ist zu vermuten, daß vor allem Faktoren der allgemeinen Lebensbedingungen (komfortablere Wohnungen, bessere Versorgungslage, kürzere Wegezeiten für Einkäufe usw.) für diese Wanderungsbewegungen ausschlaggebend sind. II. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur 1. Bei der statistischen Analyse der Beschäftigtenstruktur werden 2 Hauptgruppen unterschieden: Personen im arbeitsfähigen Alter und Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Als arbeitsfähiges Alter gelten für Frauen die Jahrgänge 15 bis unter 60 und bei Männern die Jahrgänge 15 bis unter 65 Jahre. Die Personen im nichtarbeitsfähigen Alter werden weiter nach Kindern (unter 15 Jahre) und Rentnern (ab 60 Jahren bei Frauen und 65 bei Männern) differenziert. Tab. 3 (linke Spalten) zeigt, welche Anteile die einzelnen Gruppen an der Wohn-B. in den einzelnen Jahren hatten und wie sich die Relationen zwischen ihnen entwickelten. Im Jahre 1970 begann der Anteil der Wohn-B. im arbeitsfähigen Alter erstmals wieder anzusteigen. Am 31. 12. 1982 lag er nach einer kontinuierlichen Aufwärtsbewegung bei 64 v.H. Entsprechend ist die Relation arbeitsfähige: nichtarbeitsfähige B. günstiger geworden (vgl. Tab. 3, rechte Spalten). Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen am 31. 12. 1982 ca. 29 Kinder und 27 Rentner, also 56 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Gegenüber dem Tiefstand Ende der 60er Jahre (73 Nichtarbeitsfähige auf 100 Arbeitsfähige) [S. 216]hat sich die demographische Ausgangslage für die Beschäftigtenstruktur damit stark verbessert. 2. Der Bezirk Dresden weist 1982 den niedrigsten B.-Anteil im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich 61,9 v.H. der Wohn-B. des Bezirks. Die höchsten Anteile sind in den Bezirken Ost-Berlin (66,0 v.H.), Rostock (65,7 v.H.) und Frankfurt/Oder (65,5 v.H.) zu finden. Auch hinsichtlich der B. im nichtarbeitsfähigen Alter gibt es bezirkliche Unterschiede. Rostock beispielsweise zeigt eine bevölkerungs- und sozialpolitisch besonders günstige Relation. In der B. im nichtarbeitsfähigen Alter sind Kinder stärker vertreten als Rentner (auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kommen 31,7 Kinder und 20,5 Rentner). Der Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen steht mit einem relativ hohen Anteil an Rentnern am Ende dieser Rangskala: Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 60,5 im nichtarbeitsfähigen Alter, von denen 27,3 unter 15 und 33,1 über 60 bzw. 65 Jahre sind. 3. Noch aussagekräftiger — vor allem im Hinblick auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — sind Daten über die tatsächlich am Arbeitsprozeß teilnehmenden Personen, also die wirtschaftlich Tätigen (Beschäftigten, Berufstätigen). Nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs der DDR von 1983 ergibt sich folgendes Bild (Stand: 31. 12. 1982; Zahlen in 1000, auf- bzw. abgerundet): [S. 217]Diese Zahlen zeigen u.a., daß in der DDR der Beschäftigungsgrad sehr hoch liegt und daß rd. 50 v.H. aller Beschäftigten weibliche Arbeitnehmer sind (Arbeitskräfte). Eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten findet sich in den veröffentlichten Statistiken jedoch nicht. III. Natürliche Bevölkerungsbewegung 1. In den letzten Jahren verbesserten sich die Daten der natürlichen B.-Bewegung leicht (vgl. Tab. 4 und Abb. 3). Seit 1970 ist die Zahl der Gestorbenen im großen und ganzen rückläufig. Von 1975 an steigt demgegenüber die Zahl der Lebendgeborenen, die vorher, seit 1963, eine sinkende Tendenz aufgewiesen hatte. 1979 liegt die Kurve der Lebendgeborenen erstmals wieder über der der Gestorbenen. Ob der Rückgang der Lebendgeborenen 1981 gegenüber 1980 und der recht geringe Anstieg von 1982 (auf 240.102, vorläufige Zahl im statistischen Jahrbuch 1983, S. 351) einen erneuten Abwärtstrend einleiten oder nicht, bleibt abzuwarten. Allgemein, in Ost wie West, wird angenommen, daß die positive B.-Entwicklung seit Mitte der 70er Jahre zumindest teilweise auf familien- und kinderfreundliche Maßnahmen im Rahmen der Sozialpolitik der SED zurückzuführen ist. Darüber hinaus weisen B.-Statistiker darauf hin, daß der Anteil jüngerer Frauen an der gesamten wie der gebärfähigen (15 bis unter 45 Jahren) weiblichen B. angewachsen ist. 2. Der neue Trend der Entwicklung läßt sich auch an der Fruchtbarkeitsziffer (vgl. Tab. 4) ablesen. Von ihrem Tiefstand im Jahre 1974 hat sie sich stark [S. 218]entfernt: 65,2 Geburten auf je 1000 Frauen im gebärfähigen Alter im Jahre 1981 im Vergleich zu 51,9 im Jahre 1974. Die meisten Geburten sind die von erst- und zweitgeborenen Kindern: 52,9 und 36,2 (= 89,1) v.H. der Lebendgeborenen im Jahre 1981. Damit bestätigt sich, daß auch in der DDR die Kleinfamilie die vorherrschende Familienform ist (Familie), wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, daß immer mehr, vor allem erste, Kinder von unverheirateten Müttern geboren werden. 3. Nicht unbeeinflußt ist die B.-Entwicklung von der Tatsache, daß die Säuglingssterblichkeit im Laufe der Jahre erheblich gesenkt werden konnte (vgl. Tab. 4). Auch die Zahl der Totgeborenen, die in Tab. 4 nicht aufgeführt ist, nahm ab. Kamen 1950 auf 1000 Geburten noch 21,7 Totgeburten, so waren es 1981 nur noch 6,9. 4. Hinsichtlich Eheschließungen und Ehescheidungen (vgl. Tab. 5) hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Eheschließungen nehmen ab, während die Scheidungsrate steigt (Ehescheidung). Nach wie vor werden Ehen in der DDR, etwa im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, relativ früh geschlossen. Zum Teil als Folge sozialpolitischer Maßnahmen (Gewährung zinsloser Kredite an junge Ehepaare, Bevorzugung bei der Wohnungsvergabe) liegt das durchschnittliche Heiratsalter 1981 bei 26,9 Jahren für Männer und 24,2 Jahren für Frauen. Es verschob sich im Laufe der Jahre immer weiter nach unten. 1970 heirateten Männer durchschnittlich im Alter von 27,5 Jahren, Frauen im Alter von 24,5 Jahren (Vergleichsdaten für 1960: 27,6 und 25,0; für 1952: 30,5 und 27,3). IV. Bevölkerungspolitik und -wissenschaft Die tendenziell rückläufige B.-Entwicklung in der DDR beschäftigt Politiker wie Wissenschaftler. Oberstes Ziel der B.-Politik in der DDR ist es, zu einer positiven B.-Bilanz zu kommen und diese zu sichern. Das Stichwort hierfür lautet: einfache Reproduktion, d.h. zahlenmäßiger Ersatz der Elterngeneration. Dieses Ziel ist, so haben B.-Statistiker in der DDR ausgerechnet, nur dann zu erreichen, wenn von je 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens 2.100 Kinder geboren werden. Mit anderen Worten: Die durchschnittliche Familie in der DDR muß größer werden. Angestrebt wird die Zwei-bis-Drei-Kinder-Familie als Regelfall. Das letzte Jahr mit einer gesicherten einfachen Reproduktion war, laut „spectrum“ (H. 11/1983, S. 27), das Jahr 1971. Zwar hat sich gezeigt, daß mit sozialpolitischen Maßnahmen das generative Verhalten beeinflußt werden kann. Es ist aber zugleich deutlich geworden, daß diese für sich allein nicht ausreichen, das angestrebte Ziel zu erreichen. Vielmehr bedarf es eines tiefgreifenden Wandels der Wertvorstellungen, des Konsumverhaltens usw. Dementsprechend wird nach weiteren und neuen Wegen gesucht. Dabei scheint man sich durchaus dessen bewußt zu sein, daß für längere Zeiträume geplant werden muß. [S. 219]Auch läßt sich die Absicht erkennen, das Problem, politisch wie wissenschaftlich, breit anzugehen: „Die sozialistische Bevölkerungspolitik nimmt mittels materieller, juristischer und ideologisch-erzieherischer Maßnahmen und Mittel Einfluß auf die Herausbildung der für die sozialistische Gesellschaft erforderlichen Bevölkerungsreproduktion, -entwicklung und -struktur.“ (Probleme der demographischen Entwicklung bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik [Thesen], in: Wirtschaftswissenschaft, H. 7/1979, S. 769) B.-Politik ist „in das Beziehungsgefüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik integriert“ (Kurt Lungwitz); sie ist gleichermaßen Gesellschaftspolitik und Arbeitskräftepolitik (Arbeitskräfte; Arbeitsökonomie; Arbeitsrecht). Ihre Ziele sind, so wird immer wieder betont, nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur, wobei die Herausbildung der sozialistischen ➝Lebensweise als Maßstab dient. Die B.-Wissenschaft oder Demographie in der DDR sieht sich gegenwärtig nicht in der Lage, für die Lösung der bevölkerungspolitischen Probleme Maßnahmen, die mit Sicherheit kurz- wie langfristig greifen, vorzuschlagen. Es fehlen, das wird allgemein beklagt, sowohl theoretische Erkenntnisse wie empirische Tatsachen und stichhaltige Erklärungen. So konnte eine Lösung des bevölkerungspolitischen Hauptproblems, der einfachen Reproduktion, bisher theoretisch, d.h. im Rahmen einer marxistisch-leninistisch orientierten B.-Wissenschaft (oder gar über ein sozialistisches B.-Gesetz), nicht abgesichert werden. Man argumentiert eher pragmatisch: „Keine Gesellschaft kann es sich über einen längeren Zeitraum hinweg erlauben, sich weniger als einfach zu reproduzieren … Folgende Auswirkungen wären nicht zu vermeiden: Bevölkerungsrückgang und Verschlechterung der Altersstruktur …; Rückgang der Zahl der Arbeitskräfte und Verschlechterung ihrer Altersstruktur …; Verschlechterung der Proportionen zwischen Berufstätigen und Nichtberufstätigen; steigender Anteil der Bevölkerung im Rentenalter …; sozialpsychologische Auswirkungen und negative Folgen für die Ausprägung der sozialistischen Lebensweise …“ (a.a.O., S. 781 f.) Ferner werden die empirischen Daten, die die B.-Statistik (Lebendgeborenenzählkarten z.B.) zur Verfügung stellt, als nicht ausgeschöpft, aber auch als nicht ausreichend angesehen. So weist man seit einiger Zeit darauf hin, daß die räumliche B.-Bewegung, also die Prozesse, Ursachen und Wirkungen von Migrationen innerhalb der DDR, in ihren bevölkerungspolitischen Wirkungen vernachlässigt würden, und sucht, das Versäumte nachzuholen. Eine stabile, ausgewogene Territorialstruktur wird angestrebt; der Entwicklung von Riesenstädten soll entgegengewirkt werden (vgl. Staat und Recht 1983, H. 12, S. 950). Darüber hinaus erkennt man die Notwendigkeit, die Demographie interdisziplinär zu betreiben. Die Zusammenarbeit vor allem mit folgenden Disziplinen wird angestrebt und zum Teil bereits praktiziert: Sozialpolitik, Soziologie und Empirische Sozialforschung und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur). Über die aktuellen Aufgaben der Demographie informiert wie für alle Gesellschaftswissenschaften der „Zentrale Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“. Koordinierendes Organ ist der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie. Er wird von Prof. Dr. Gunnar Winkler (SED), Direktor des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR, geleitet. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Räumliche Bevölkerungsbewegung in sozialistischen Ländern. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1980. (Beiträge zur Demographie. 4.) Bevölkerungstheorie und Bevölkerungspolitik. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. (Beiträge zur Demographie. 5.) B[undes] R[epublik] D[eutschland] — DDR. Systemvergleich. Hrsg. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. 3 Bde. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1971, 1972, 1974. Die Demographie und ihre Methode. Hrsg.: Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1977. (Beiträge zur Demographie. 1.) Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. und erg. Aufl. Gotha/Leipzig, Herrmann Haack, o. J. (1977). Seraphim, Peter-Heinz: Die Heimatvertriebenen in der Sowjetzone. Berlin (West): Duncker & Humblot 1954. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik. N. F. 7/I.) Sozialpolitik und Demographie. Hrsg. Helmut Koziolek. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. 2.) Marxistisch-leninistische Sozialpolitik. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Günter Schmunk. Berlin (Ost): Tribüne 1975. Storbeck, Dieter: Arbeitskraft und Beschäftigung in Mitteldeutschland. Eine Untersuchung über die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und der Beschäftigung von 1950 bis 1965. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1961. (Dortmunder Schriften zur Sozialforschung. 18.) Storbeck, Dieter: Soziale Strukturen in Mitteldeutschland. Eine sozialstatistische Bevölkerungsanalyse im gesamtdeutschen Vergleich. Berlin (West): Duncker & Humblot 1964. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 4.) <LI>Theorie und Praxis der Sozialpolitik in der DDR. Hrsg. Günter Manz und Gunnar Winkler. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212–219 Betriebsschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewaffnete KräfteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen…
DDR A-Z 1985
Grundlagenvertrag (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 21. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. 1. Vorgeschichte. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung am 28. 10. 1969. Darin bot er „dem Ministerrat der DDR erneut Verhandlungen beiderseits ohne Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen an, die zu vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit führen“ sollten, wobei die Bundesregierung sich von der Annahme leiten ließ, daß die beiden in Deutschland existierenden Staaten „füreinander nicht Ausland“ seien und Beziehungen „nur von besonderer Art“ aufnehmen könnten. Am 17. 12. 1969 übermittelte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Ulbricht, Bundespräsident Heinemann einen Vertragsentwurf, in dem u.a. die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Anerkennung einer „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ vorgeschlagen wurden. Nachdem beide Seiten — beim ersten Treffen der beiden Regierungschefs seit den Staatsgründungen — am 19. 3. 1970 in Erfurt ihre grundsätzlichen Positionen beschrieben hatten, legte der damalige Bundeskanzler Brandt am 21. 5. 1970 bei der zweiten Begegnung in Gestalt der „20 Kasseler Punkte“ einen Umriß des anzustrebenden G. vor. Der Vertrag sollte nach Brandts Worten die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland regeln, die Verbindung zwischen der Bevölkerung der beiden Staaten verbessern und dazu beitragen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Nach einer von der DDR geforderten „Denkpause“ kamen beide Seiten am 29. 10. 1970 — 11 Wochen nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR über einen Gewaltverzicht — überein, einen Meinungsaustausch über die wechselseitigen Beziehungen zu führen. Am 27. 11. 1970 trafen die von den Staatssekretären Egon Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Michael Kohl (DDR) geleiteten Delegationen zum ersten Mal zusammen. Ihr Meinungsaustausch führte im September 1971 zu formellen Verhandlungen über einen das Viermächte-Abkommen über Berlin ergänzenden Transitvertrag und über einen Verkehrsvertrag zwischen beiden Staaten. Nach dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens über Berlin begannen am 15. 6. 1972 Gespräche über einen G., die Anfang November zu einem von beiden gebilligten Ergebnis führten. 2. Inhalt des G. Das Vertragswerk besteht aus dem in Präambel und 10 Artikel gegliederten G., einem Zusatzprotokoll zu Art. 3 (Gründung und Zielsetzung einer gemeinsamen Grenzkommission) und zu Art. 7 (Inhalt einzelner Folgeverträge) sowie mehreren Briefwechseln, Protokollvermerken, Erklärungen und Erläuterungen. In der Präambel des G. bekunden beide Seiten ihre Bereitschaft zur Friedenssicherung und Entspannung (Art. 5 präzisiert diese Verpflichtung durch den Hinweis auf gemeinsame „Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa“ eingedenk des Ziels einer „allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle“). Die Präambel des G. bekräftigt die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ und die „Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität“ sowie das — in Art. 3 noch einmal erläuterte — Prinzip des Gewaltverzichts. Sie erwähnt weiter „unterschiedliche Auffassungen … zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“, und betont schließlich den Wunsch, „zum Wohle der Menschen in den beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit“ zwischen den Staaten zu schaffen. In Art. 1 ist von „normalen gutnachbarlichen Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“ die Rede. Art. 2 nimmt Bezug auf die UN-Charta und bekräftigt ihre Ziele und Prinzipien (insbesondere das der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, des Selbstbestimmungsrechts, der Wahrung der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung). Die in Art. 4 getroffene Feststellung, daß „keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann“ (Verzicht auf den Alleinvertretungsanspruch und die Anwendung der Hallstein-Doktrin), wird im Art. 6 durch den Grundsatz ergänzt, daß „die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt“ und daß beide Seiten „die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten“ respektieren. Art. 7 kündigt weitere Folgeverträge, Art. 8 den Austausch von Ständigen Vertretungen an, die „am Sitz der jeweiligen Regierung“ zu errichten sind. Art. 9 stellt fest, daß der G. früher abgeschlossene oder die beiden deutschen Staaten betreffende zwei- und mehrseitige internationale Verträge und Vereinbarungen unberührt läßt. Art. 10 schreibt eine Ratifikation des G. vor. 3. Ergänzende Dokumente zum G. Die den G. ergänzenden Dokumente regeln wichtige Einzelfragen. [S. 580]a) Deutsche Einheit: In einem der Regierung der DDR am 21. 12. 1972 zugeleiteten Brief stellte die Bundesregierung fest, daß der G. „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“. b) Vier-Mächte-Verantwortung: Beide Seiten haben in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972 betont, daß „die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte“ von dem Vertrag nicht berührt werden. c) Berlin (West): In Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 „kann“ die Ausdehnung der Folgeverträge auf Berlin (West) „im jeweiligen Fall vereinbart“ werden: „Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland … wird … die Interessen von Berlin (West) vertreten.“ d) UN-Mitgliedschaft: Beide Seiten teilten in einem Briefwechsel vom 8. 11. 1972 mit, daß sie sich um die Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen bemühen und sich gegenseitig über den Zeitpunkt der Antragstellung informieren würden. e) Staatsangehörigkeitsfragen wurden durch den G. nicht geregelt. Die Regierung der DDR sprach die Erwartung aus, daß der G. die Regelung dieses Problems „erleichtern“ werde. f) Menschliche Erleichterungen: Die Regierung der DDR erklärte in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972, sie sei zur Förderung der Familienzusammenführung, zu Verbesserungen im grenzüberschreitenden Reise- und Besuchsverkehr (grenznaher Verkehr, Grenze, Innerdeutsche) und zu Verbesserungen des Nichtkommerziellen ➝Warenverkehrs bereit. Sie erklärte zu Protokoll, daß der Verwaltungsverkehr zwischen Organen und Behörden beider Staaten nicht geändert, sondern beibehalten und „im Rahmen der Möglichkeiten“ beschleunigt werden sollte. g) Presse: Schließlich regelte ein Briefwechsel vom 8. 11. 1972 Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, eine Vereinbarung, die auf Berlin (West) ausgedehnt wurde. Ergänzend zum G. vereinbarten beide Seiten ständige Konsultationen über Fragen von beiderseitigem Interesse. Auf der Grundlage des G. gelang es, mit der DDR eine Reihe von Folgeverträgen zu schließen, die — nicht ohne Rückschläge — zu rechtlichen Regelungen in einzelnen Bereichen der Innerdeutschen Beziehungen führten. Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Friedliche Koexistenz. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 579–580 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelSiehe auch die Jahre 1975 1979 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 21. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. 1. Vorgeschichte. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler…
DDR A-Z 1985
Berliner Ensemble (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 181]1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von seiner Ehefrau, der Schauspielerin Helene Weigel, geleiteten BE. Es spielte anfangs im Hause des Deutschen Theaters Berlin, seit 1954 im eigenen Theater am Schiffbauerdamm. Sein großes internationales Ansehen (bis 1980 53 Auslandstourneen) begründete es mit der authentischen Interpretation von Brecht-Stücken. Zahlreiche Inszenierungen sind jahrelang im Repertoire („Der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui“ von 1959 bis 1974 in 532, „Schweyk im zweiten Weltkrieg“ von 1961 bis 1981 in 674 Aufführungen) geblieben. Nach dem Tode von Helene Weigel (6. 5. 1971) wurde Ruth Berghaus zur Intendantin des BE. berufen, die dort schon früher Regieaufgaben übernommen hatte. Unter ihrer Leitung bezog das BE. neben der Bewahrung des Brecht-Erbes auch wieder stärker andere Autoren in den Spielplan ein. Besonders durch einige intellektuell-artistische Inszenierungen (z.B. Brechts „Im Dickicht der Städte“ und Heiner Müllers „Zement“ von Ruth Berghaus sowie Wedekinds „Frühlings Erwachen“ und Strindbergs „Fräulein Julie“ von B. K. Tragelehn und Einar Schleef) bemühte sich die neue Intendanz, dem Vorwurf musealer Erstarrung des BE. zu begegnen, stieß damit aber inner- und außerhalb des eigenen Hauses teilweise auf Kritik. 1977 wurde Ruth Berghaus, die sich seitdem wieder Regieaufgaben an der Deutschen Staatsoper in Berlin (Ost) und westlichen Opernbühnen widmet, durch den Brecht-Schüler Manfred Wekwerth als Intendant ersetzt, der von 1962 bis 1969 Chefregisseur des BE., dann aber wegen Differenzen mit Helene Weigel ausgeschieden war. Großen Einfluß auf die allgemeine Theaterentwicklung übte das BE. durch die Ausbildung heute auch in der Bundesrepublik und im Ausland beschäftigter Regisseure aus (u.a. Manfred Wekwerth, Peter Palitzsch, Egon Monk, Benno Besson, Manfred Karge, Matthias Langhoff, Klaus Erforth, Alexander Stillmark, Uta Birnbaum, Hans-Georg Simmgen). Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 181 Berliner Außenring A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK)Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 181]1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von…
DDR A-Z 1985
Paß/Personalausweis (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Jede Person, die in der DDR ihren ständigen Wohnsitz hat, muß nach der Personalausweisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 8. 1978 (GBl. I, S. 344) mit vollendetem 14. Lebensjahr im Besitz eines gültigen Personalausweises (Pa.) sein. Das Recht zum Besitz und zur Verwendung eines Pa. haben Bürger der DDR und andere Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Gebiet der DDR haben. Pa. sind: a) der „Pa. für Bürger der DDR“, b) die „Aufenthaltserlaubnis“, daneben: c) der „Vorläufige Pa.“ und d) die „Personalbescheinigung“. Wann und unter welchen Voraussetzungen der Vorläufige Pa. und die Personalbescheinigung ausgestellt werden, ist nur verwaltungsintern geregelt. Wegen der Seltenheit dieser Dokumente liegen Erkenntnisse aus der Praxis nicht vor. Annehmbar wird der Vorläufige Pa. ausgestellt, um die Zeit zwischen Antragstellung und Ausstellung des Pa. zu überbrücken, die Personalbescheinigung, wenn der Pa. aus irgendeinem Grunde — etwa wegen der Kontrolle einer Aufenthaltsbeschränkung (Strafensystem) — von einer zuständigen Stelle eingezogen wurde. Pa. für Bürger der DDR erhalten Bürger der DDR, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Diese Pa. haben eine Gültigkeit von 20 Jahren, die um weitere 20 Jahre verlängert werden kann. Aufenthaltserlaubnisse erhalten Bürger anderer Staaten und Staatenlose, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben. Deren Gültigkeitsdauer wird durch das Ministerium des Innern (MdI) und Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP) festgelegt. Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in den Pa. der Eltern und bei Vorlage entsprechender Unterlagen auch in den Pa. anderer Personen eingetragen. Jede Person darf nur einen auf ihren Namen ausgestellten Pa. im Besitz haben. Bürger der DDR dürfen nicht im Besitz von Personaldokumenten der Bundesrepublik Deutschland oder von Berlin (West) sein. Pa. werden durch die Deutsche Volkspolizei ausgestellt. Jede Person hat den Pa. ständig bei sich zu tragen und ist verpflichtet, ihn sorgsam zu behandeln und vor Verlust zu schützen. Personen, die in der DDR ihren Wohnsitz haben und das Gebiet der DDR für ständig verlassen, haben ihren Pa. vor der Abreise bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei abzugeben. Diese und die Grenzkontrollorgane haben das Recht, Pa. von Personen, die zeitweilig die DDR verlassen, einzuziehen. Staatsbürger der DDR haben sich nach dem Paßgesetz der DDR vom 28. 9. 1979 (GBl. I, S. 148) beim Überschreiten der Staatsgrenze der DDR durch einen P. der DDR auszuweisen. Für die Ausreise aus der DDR ist grundsätzlich ein im P. eingetragenes Visum der DDR erforderlich. Ausländer haben sich unabhängig von ihrem Wohnsitz beim Überschreiten der Staatsgrenze der DDR grundsätzlich ebenfalls durch einen P. (eines anderen Staates) mit einem Visum der DDR auszuweisen. P.- und Visafreiheit können mit anderen Staaten vereinbart werden. Visafreiheit ist wechselseitig vereinbart mit Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei, Ungarn, der Sowjetunion und Bulgarien. Im Reiseverkehr mit Polen, der Tschechoslowakei und der Sowjetunion genügt der Nachweis der Identität, der Pa. (Pa.-Freiheit). Indessen gilt für private Reisen nach und aus Polen seit dem 30. 10. 1980 eine Besonderheit: Reisewillige bedürfen einer Einladung durch den jeweiligen Gastgeber, die von den zuständigen Dienststellen der Volkspolizei zu bestätigen und den Grenzorganen vorzulegen ist. Für eine Privatreise in die Sowjetunion benötigen Inhaber eines Pa. der DDR eine Einladung des Gastgebers, aufgrund deren von der deutschen Volkspolizei eine Reiseanlage zum Pa. ausgestellt wird. Für Bürger der Sowjetunion ist eine entsprechende Einladung für eine Privatreise in die DDR nicht erforderlich. Staatsbürger der DDR können unabhängig von ihrem Wohnsitz einen P. der DDR erhalten. Ausländer können einen Fremden-P. der DDR erhalten. P., andere Personaldokumente, Visa und andere, einem Visum gleichgestellte, Berechtigungen der DDR zum Überschreiten der Staatsgrenze der DDR werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit ausgestellt oder erteilt durch a) das Ministerium des Innern und die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei — P.- und Meldewesen —, b) das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, c) die Auslandsvertretungen der DDR und d) andere beauftragte Organe der DDR. Sie können zeitlich oder örtlich beschränkt, entzogen oder für ungültig erklärt werden. Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines P. und die Erteilung eines Visums besteht nicht. Ausstellung bzw. Erteilung stehen im Ermessen der Behörden, die nicht verpflichtet sind, Gründe für die Verweigerung anzugeben. Auch für Deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland setzt eine Reise in die DDR voraus, daß der Einreisende einen Reise-P. besitzt. Das gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahren. Kinder unter 16 Jahren müssen sich entweder durch einen Kinderausweis als P.-Ersatz ausweisen oder im Familien-P. der Eltern oder [S. 976]eines Elternteils eingetragen sein. Die Einreise von Kindern ist grundsätzlich nur in Begleitung Erziehungsberechtigter oder anderer erwachsener Personen möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird Kindern bis zum 16. Lebensjahr die Einreise ohne Begleitung Erwachsener gestattet. Deutsche mit Wohnsitz in Berlin (West) haben den behelfsmäßigen Pa., den der „Polizeipräsident in Berlin“ ausgestellt hat, vorzulegen. Auch für Deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) besteht für die Einreise in die DDR Visumzwang. Das Visum wird an den Grenzübergangsstellen gegen Vorlage des Berechtigungsscheines erteilt. Das Einreisevisum kann auch gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines von den in dritten Staaten bestehenden Auslandsvertretungen der DDR ausgestellt werden. Beim Besuch auf Einladung ist der Berechtigungsschein von den in der DDR wohnhaften Verwandten oder Bekannten oder den einladenden Stellen bei den dafür zuständigen Behörden (Dienststellen des P.- und Meldewesens oder Räte der Städte und Gemeinden) zu beantragen und dem Besucher aus dem Bundesgebiet zu übersenden. Telegramme mit Todesnachrichten oder Mitteilungen über akute Lebensgefahr von Angehörigen oder Bekannten in der DDR berechtigen zum Empfang eines Visums, wenn sie von dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt bestätigt und mit einem Genehmigungsvermerk versehen sind. Der amtliche Genehmigungsvermerk sowie Siegel und Unterschrift des Volkspolizei-Kreisamtes müssen mittelegrafiert werden. Bei Reisen zum Besuch der Leipziger Messe ersetzt der Messeausweis den Berechtigungsschein. Bei Touristenreisen ist der Berechtigungsschein bei der Generaldirektion des Reisebüros der DDR über Reisebüros im Bundesgebiet zu beantragen. Für Tagesbesuche in den grenznahen Kreisen der DDR gelten Besonderheiten (Innerdeutsche Beziehungen). Bei Tagesbesuchen von Deutschen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und Staatsangehörigen dritter Staaten in Berlin (Ost) wird das Visum an den Sektorenübergangsstellen unmittelbar von den DDR-Behörden erteilt. Ein Berechtigungsschein ist hier nicht erforderlich. Für Besuche von West-Berlinern in der DDR bzw. im Ostteil von Berlin werden Besuchsgenehmigungen in 5 dafür eingerichteten Büros ausgegeben. Die Erteilung des Visums ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt bei mehrtägigen Reisen in die DDR 15 DM, bei Tagesbesuchen in den grenznahen Kreisen und in Berlin (Ost) sowie bei sonstigen eintägigen Reisen in die DDR 5 DM. Für Kinder unter 16 Jahren ist das Visum gebührenfrei. Die Visagebühren werden Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland, die 60 Jahre und älter sind, aus Bundesmitteln erstattet. Für Reisen zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) gilt ebenfalls P.- und Visapflicht. Deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland müssen sich durch einen Reise-P. der Bundesrepublik Deutschland ausweisen, Deutsche mit Wohnsitz in Berlin (West) benötigen den behelfsmäßigen Pa. Das Transitvisum wird an den Grenzübergangsstellen von den DDR-Behörden am Fahrzeug, im Autobus oder im Zug erteilt. Die notwendigen Angaben werden von den Kontrollorganen der DDR aufgenommen. Der Reisende braucht lediglich seinen P. oder behelfsmäßigen Pa. vorzulegen. Visagebühren brauchen von Deutschen nicht entrichtet zu werden. Sie werden pauschal von der Bundesregierung an die Regierung der DDR überwiesen. Auch ausländische Staatsangehörige und Staatenlose benötigen für eine Reise zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) einen Reise-P. Das Transitvisum wird ihnen gegen Vorlage des Reise-P. erteilt. Sie brauchen ebenfalls keine Visagebühren zu entrichten, sofern sie mit der Eisenbahn oder in durchgehenden Autobussen fahren. Benutzen sie ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad, Motorroller), so sind Visagebühren zu zahlen, es sei denn, daß sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) für länger als 3 Monate sind und sich darüber legitimieren können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 975–976 Parteiwahlen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PassierscheinabkommenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Jede Person, die in der DDR ihren ständigen Wohnsitz hat, muß nach der Personalausweisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 8. 1978 (GBl. I, S. 344) mit vollendetem 14. Lebensjahr im Besitz eines gültigen Personalausweises (Pa.) sein. Das Recht zum Besitz und zur Verwendung eines Pa. haben Bürger der DDR und andere Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Gebiet der DDR haben. Pa. sind: a) der „Pa. für Bürger der DDR“, b) die…
DDR A-Z 1985
Patriotismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des Vaterlandes interessiert gewesen“. Die Arbeiterklasse „als einzige konsequent revolutionäre Klasse“ sei zugleich die am meisten patriotische, weil nur bei ihr Klasseninteresse und das Gesamtinteresse eines Volkes zusammenfalle. P. und Proletarischer ➝Internationalismus bilden nach marxistisch-leninistischer Auffassung eine Einheit. Für jede einzelne nationale Arbeiterklasse sei zwar das „jeweilige Vaterland der Kampfboden für die Erfüllung ihrer historischen Mission“, der „Kampf für den Sieg des Sozialismus“ im eigenen Land gilt jedoch als „Bestandteil des allgemeinen Kampfes … für den Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 684 f.). Nach Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse (Eigentum) und der Errichtung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wird der P. zur „höchsten Form des P.“, zum sozialistischen P. (SP.). Der SP. sei „bewußter P.“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches), weil sich nunmehr die Vaterlandsliebe mit dem Marxismus-Leninismus verbinde. Der SP. erfasse „das gesamte Volk des sozialistischen Vaterlandes“. P. wird als Gegenbegriff zum bekämpften Nationalismus (N.) verstanden. N. sei „bürgerliche Ideologie und Politik …, welche die nationalen Klasseninteressen der Bourgeoisie, vor allem ihr Streben nach einem nationalen Markt, nach einem eigenen Nationalstaat und nach Unterdrückung und Ausbeutung der eigenen und anderer Nationen ausdrückt“. Er ignoriere die Gleichberechtigung der Nationen, indem er die eigene den anderen überordne. Beim Übergang des bürgerlichen Nationalstaates zum Imperialismus werde der N. zum Chauvinismus. Lediglich im Rahmen der nationalen Befreiungsbewegungen (Außenpolitik, V.) komme dem N. — wie vormals in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts — für eine begrenzte Zeitspanne eine fortschrittliche Bedeutung zu. Gegenüber den sozialistischen Staaten erfülle der N. Funktionen des Antikommunismus. Mit seiner Hilfe würde der Versuch unternommen, „die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staatengemeinschaft zu untergraben, die weitere Annäherung und die sozialistische ökonomische Integration der sozialistischen Länder zu verhindern, einzelne Länder gegeneinander auszuspielen und sie vor allem in Gegensatz zur Sowjetunion zu bringen“ (a.a.O., S. 614 ff.). Besonders gefährlich sei die Verbindung von N. und Revisionismus (Eurokommunismus; Nationalkommunismus). Die SED sieht auch für sich derartige Gefahren und mißt in ihrem Parteiprogramm von 1976 „dem konsequenten Kampf gegen bürgerlich-nationalistische Konzeptionen aller Art ebenso wie gegen nationalistische Vorurteile im Bewußtsein der Menschen eine große Bedeutung bei“. Die Stellung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zum SP. hat sich im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur Nation und nationalen Frage geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trüge. Seit Ende der 60er Jahre wird der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als „sozialistisches Vaterland“ bezeichnet, das in der Gegenwart keinerlei Gemeinsamkeiten mehr mit dem westlichen Deutschland besitze. Der Erziehung zum SP. und zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes (Wehrerziehung) kommt im Bildungswesen, aber auch in der Agitation und Propaganda der SED zentrale Bedeutung zu. In Art. 25,2 der Verfassung der DDR heißt es, daß die DDR „das Voranschreiten des Volkes zur sozialistischen Gemeinschaft allseitig gebildet und harmonisch entwickelter Menschen, die vom Geist des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus durchdrungen sind und [S. 980]über eine hohe Allgemeinbildung und Spezialbildung verfügen“, sichere. Das Programm der SED von 1976 sagt: „Die weitere Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus gehört zu den wichtigsten politisch-ideologischen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands … Wo immer ein Kommunist arbeitet und lebt — er wird beispielgebend wirken für sein sozialistisches Vaterland, das fester Bestandteil der um die Sowjetunion gescharten Völkerfamilie ist, er wird die Ideen des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus in die Hirne und Herzen der Menschen tragen!“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 979–980 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z P.E.N.-Zentrum DDRSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des…
DDR A-Z 1985
Teilzahlungskredite (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Hauptform des Kredits an Privatpersonen, den die Sparkassen zum kombinierten Bar- und Abzahlungskauf für bestimmte Konsumgüter ausreichen. Mit der Umgestaltung des Bankwesens nach dem II. Weltkrieg erfolgte auch die Vergabe von Konsumtivkrediten nach neuen Kriterien. So bestimmte die Deutsche Notenbank in ihrer Richtlinie für kurzfristige Kredite vom 30. 3. 1949, daß „physische Personen“ zweckgebundene Kleinkredite bis zu 2.000 Mark beantragen konnten. Seither charakterisieren neben der bis 1964 beibehaltenen Höchstgrenze vor allem die Zweckbindung und die Beteiligungspflicht die T.: Der Kreditnehmer muß einen Teil des Einzelhandels-Verkaufspreises (EVP) des Gutes, das er mittels eines T.-Vertrages zu erwerben beabsichtigt, selbst tragen und erhält nur unter dieser Voraussetzung den Restbetrag kreditiert. Auf diese Weise soll der Konsument von übereilten Käufen zurückgehalten werden; zugleich erhält der Kreditgläubiger eine höhere Sicherheit. Die Eigenmittelbeteiligung konnte früher innerhalb eines Vierteljahres angespart werden, während sie heute bei den Einrichtungen des Binnenhandels anzuzahlen ist. Das Ministerium für Handel und Versorgung verfügte 1953 in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen (MdF), daß auch die Geschäfte T. zum Kauf bestimmter Möbel und Gebrauchsgüter (optische Geräte für den privaten Gebrauch, Radioapparate usw.) einräumen konnten; seit 1962 sind dazu nur noch die Sparkassen berechtigt. Im einzelnen enthält die geltende AO über die Ausreichung von T. zum Einkauf langlebiger Gebrauchsgüter vom 22. 6. 1964 (GBl. II, S. 610 f.) folgende Grundsätze: 1. T. können nur für solche Güter in Anspruch genommen werden, die in einem den Kreditinstituten zugestellten „Warenverzeichnis“ des Handelsministeriums aufgeführt sind. 2. Der Kreditnehmer muß einen Anzahlungsbetrag bei den Verkaufsstellen des Einzelhandels leisten, dessen jeweilige Höhe gleichfalls im „Warenverzeichnis“ festgelegt ist. 3. Der auf drei Monate befristete Kreditkaufbrief ist ein Namenspapier und somit nicht übertragbar. 4. Die Tilgung soll innerhalb von 2 Jahren erfolgen, wobei die vertraglich vereinbarten Monatsbeträge 10–15 v.H. des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigen sollen. 5. Die Zinsen (Zins und Zinspolitik) für T., für deren Gewährung keine Bearbeitungsgebühr erhoben wird, belaufen sich auf 6 v.H. p. a. des Kreditbetrages. Befindet sich der Kreditnehmer mit seinen Ratenzahlungen länger als einen Monat im Verzug, so erhöht sich der Zinssatz auf 8 v.H. 6. Die Kreditsicherung erfolgt auf zweifache Art. Einmal erwirbt die Sparkasse an den mit T. erworbenen Gütern ein besitzloses Pfandrecht, das erst bei vollständiger Kredittilgung erlischt. Darüber hinaus schützt sich die Sparkasse durch eine Ausfallbürgschaftsversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR, deren Kosten in Höhe von 0,2 v.H. der in Anspruch genommenen Kreditsumme der Kreditnehmer trägt. Wegen der überproportionalen Zunahme des Sparens zielen die T. vor allem auf die unteren und mittleren Einkommensgruppen. Anträge auf den Abschluß von T. dürfen z.B. nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das Einkommen des Kreditnehmers sei zu gering. Vielmehr sind die Sparkassen gegenwärtig angewiesen, möglichst großzügig T. zu gewähren. Unter besonderer Auslegung obiger AO können sie dabei im Rahmen einer „aktiven Kreditpolitik“ Höhe und Laufzeiten der T. variabel gestalten, wobei allerdings die Tilgungsbeträge nicht unter 5 v.H. der Haushaltsnetto[S. 1354]einkommen fallen sollen. Daher gilt als einzige notwendige Kreditvoraussetzung, daß sich die mit T. zu finanzierenden Erzeugnisse im „Warenverzeichnis“ befinden. Diese Liste der zum Kreditkauf zugelassenen Güter wird ständig aktualisiert und umfaßt gegenwärtig bestimmte Möbel, Waschmaschinen, Kühlschränke, Küchengeräte, Fernseher, Radioapparate, Fahrräder, Foto-, Kino- und Optikgeräte. Über diese Waren-T. können auch Auslandsreisen finanziert werden. Insofern besteht die ökonomische Funktion der Waren-T. vor allem darin, für vorhandene Überproduktionen einen Markt zu schaffen. Durch deren Absatz kann nicht nur der Handel Einnahmen erzielen und seine Kosten (z.B. Lagerhaltung) senken, zugleich fließen auch dem Staatshaushalt Verbrauchsteuern zu. Die nachfragelenkende Wirkung der T. wird noch dadurch verstärkt, daß die Anzahlungsbeträge für die einzelnen Waren differenziert festgesetzt sind. Sie belaufen sich in der Regel auf 10–25 v.H. der Konsumgüterpreise, in Einzelfällen sind sie in Markbeträgen angegeben oder soll auf sie ganz verzichtet werden. Darüber hinaus sind T. ein Instrument staatlicher Sozialpolitik. So können junge Eheleute, kinderreiche Familien, Rentner, Fürsorgeempfänger und Studenten geringere Anzahlungsbeträge, niedrigere Zinsen (3 bzw. 0 v.H.) und längere Laufzeiten (bis zu 8 Jahren) mit den Banken unter Berücksichtigung ihrer individuellen Finanzierungssituation vereinbaren. Allerdings sind von diesen „Sonderkrediten“ bestimmte Waren ausgenommen, z.B. Autosuper, Stereoverstärker, Bildwerfer, Kinoaufnahme- und Wiedergabegeräte, Spiegelreflexkameras, Zimmerspringbrunnen, Bootsmotore, Motor- und Segelboote. Hieraus wird ersichtlich, daß die ökonomische Funktion der T. vorrangig ist. Nicht zu den T. zählen Sonderkredite, die Bürger zur Überbrückung individueller Finanzierungsengpässe (z.B. bei Scheidung, Erbauseinandersetzung oder Todesfall) mit den Kreditinstituten vereinbaren können. Hierfür existieren jedoch, mit Ausnahme der Gewährung zinsloser Kredite an Wehrpflichtige zur Regelung ihrer Zahlungsverbindlichkeiten, keine generellen Vorschriften. Vielmehr legen die Direktoren der Sparkassen unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse die jeweiligen Kreditkonditionen fest. Allein in diesen Fällen erhöht sich der Bargeldumlauf, während die bargeldlosen T. durch Tilgung bzw. auch Anzahlung dessen Verringerung zur Folge haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1353–1354 Technologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TelegrammordnungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Hauptform des Kredits an Privatpersonen, den die Sparkassen zum kombinierten Bar- und Abzahlungskauf für bestimmte Konsumgüter ausreichen. Mit der Umgestaltung des Bankwesens nach dem II. Weltkrieg erfolgte auch die Vergabe von Konsumtivkrediten nach neuen Kriterien. So bestimmte die Deutsche Notenbank in ihrer Richtlinie für kurzfristige Kredite vom 30. 3. 1949, daß „physische Personen“ zweckgebundene Kleinkredite bis zu 2.000 Mark beantragen…