DDR A-Z 1985

Industrie (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d.h. 1936, entfielen ca. 30 v.H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und DDR auf den DDR-Raum. (Zum Vergleich: Das Gebiet der heutigen DDR ist um weniger als halb so groß wie das der Bundesrepublik Deutschland — 108.000 zu 248.000 qkm —; 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16,7 Mill. Einwohner, auf dem der Bundesrepublik 43,0 Mill.) Während jedoch in der Bundesrepublik Deutschland die Grundstoffindustrie und der Schwermaschinenbau konzentriert waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem der Textilmaschinenbau, das Druckgewerbe, die Feinmechanische und Optische Industrie, die Leichtindustrie und die Lebensmittel-I. ihre Hauptstandorte. Diese Industrien konzentrierten sich überwiegend im südlichen Drittel des Gebietes der SBZ, während der Norden fast rein agrarisch strukturiert war (Nord-Süd-Gefälle) (Geographie). Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlten. Der Anteil des heutigen DDR-Gebietes an der Förderung des Reichsgebietes betrug 1936 bei Eisenerz 5,0 v.H. und bei Steinkohle 2,3 v.H., so daß die Ausgangsstoffe zur Herstellung schwerer I.-Ausrüstungen fehlten. Dementsprechend war die Produktion von Kokereikoks, Roheisen, Rohstahl und Walzwerkerzeugnissen auf die Westgebiete konzentriert. Allein die Kali- und Braunkohlenförderung war auf dem heutigen Ge[S. 606]biet der DDR sehr stark entwickelt. Der sehr schmalen metallurgischen Basis stand eine stark spezialisierte arbeitsintensive metallverarbeitende I. gegenüber. Mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 25 v.H. hatte das Gebiet der heutigen DDR innerhalb des Reichsgebietes z.B. vorstehende Anteile an der I.-Produktion (vgl. unten). B. Kapazitätsverluste durch Kriegs- und Demontageschäden Die I. auf dem Gebiet, das heute die DDR umfaßt, war 1936 mit ca. 27 v.H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verlor sie mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten von 1936, wobei die Kriegsfolgebilanz nur geschätzt werden kann. Wegen des Fehlens von Nachkriegsstatistiken kann die genaue Höhe der durch Reparationen verursachten Schäden nicht exakt ermittelt werden. Verschiedene Schätzungen beziffern die Kapazitätsverluste der I. der SBZ/DDR allein durch Demontagen bis zum Doppelten der entsprechenden Kapazitätsverluste der westdeutschen Industrie. II. Schwerpunkte des Wiederaufbaus nach 1945 Der Auf- und Ausbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der Sowjetunion bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate und einem Großteil ihrer Absatzmärkte in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjetische Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — wie die I. der Bundesrepublik Deutschland unter anderen Bedingungen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich dabei auf die Sowjetunion und übernahm weitgehend das sowjetische Wirtschaftssystem. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I. [Chemische Industrie; Eisen- und Stahlindustrie]]) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. (Schwermaschinen- und Anlagenbau). Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang erhebliche Investitionsmittel, die die Bevölkerung teilweise durch Konsumverzicht aufzubringen hatte. III. Stellenwert der Industrie in der Volkswirtschaft der DDR Die I. ist der weitaus bedeutendste Wirtschaftsbereich der DDR. Ihr Anteil an der Bildung des Sozialprodukts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) betrug 1982 über 70 v.H. (einschl. produzierendes Handwerk ohne Bauhandwerk); der Beschäftigtenanteil der I. lag 1982 mit 38,0 v.H. weit über dem aller anderen Wirtschaftsbereiche. Die Bedeutung der I. wird auch dadurch unterstrichen, daß sie 56,7 v.H. der Bruttoanlageinvestitionen der gesamten Wirtschaft auf sich vereinigt (1982). Dieser Anteil lag im Zeitraum 1970–1980 mit Ausnahme der Jahre 1975–1977 stets über 50 v.H. IV. Strukturdaten A. Branchenstruktur Die Tabelle auf der folgenden Seite oben zeigt die Entwicklung der Branchenstruktur der DDR-I. Während 1950 die Leichtindustrie einschließlich der Textilindustrie mit knapp 25 v.H. an der [S. 607]Produktion der gesamten I. sehr stark vertreten war, zeigen die Metallurgie mit 6 v.H. sowie der Maschinen- und Fahrzeugbau mit 17 v.H. relativ geringe Anteile. Die Branchenstruktur der I. hat sich aber im Zuge des Aufbaus eines eigenen Schwermaschinenbaus, der Ausweitung der Metallurgie und der Chemie verbessert. B. Konzentrationsgrad Parallel mit der Veränderung der Produktionsstruktur vollzog sich ein bedeutender Prozeß der Konzentration der Produktion. In den vergangenen 25 Jahren verringerte sich die Anzahl der I.-Betriebe von etwa 20.000 auf 4.029 (1982). Vor allem in der Grundstoff-I. ist — wie in anderen I.-Ländern auch — die Produktion in wenigen Großbetrieben konzentriert. 1982 waren 98 v.H. aller Beschäftigten der Zentralgeleiteten Industrie (kleinere und vor allem kommunale I.-Betriebe gehören überwiegend zur Bezirksgeleiteten Industrie) in 133 Kombinaten tätig. 1970 war in den 35 den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinaten ein Drittel aller in der I. Tätigen beschäftigt. Der Konzentrationsgrad der Produktion zeigt sich im Anteil der Produktion der Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten an der industriellen Produktion der jeweiligen Branche. Auf Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten entfielen 1975 (neuere Angaben liegen nicht vor) bei der Energie- und Brennstoff-I. 99 v.H. der Produktion, bei der chemischen I. 81, [S. 608]der Metallurgie 95, dem Maschinen- und Fahrzeugbau 64, dem Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Gerätebau 79 und bei der Textil-I. 76 v.H. Im Rahmen der Kombinatsbildung und der damit einhergegangenen Betriebszusammenschlüsse dürfte sich der Konzentrationsgrad in den letzten Jahren weiter erhöht haben. Ein Vergleich der Struktur der I. nach der Zahl der [S. 609]Betriebe und dem Anteil an der I.-Produktion zeigt, daß gegenwärtig — wie in allen industrialisierten Ländern — zwischen den I.-Bereichen große Unterschiede im Konzentrationsgrad der Produktion bestehen. C. Hauptstandorte Die Hauptstandorte der I. liegen nach wie vor in den südlichen Bezirken der DDR und im Berliner Raum, vor allem bedingt durch die Konzentration der Bodenschätze im Süden und die traditionell im Norden vorherrschende Landwirtschaft. Durch Ausbau der Fischerei- und Werft-I. im Bezirk Rostock und die Ansiedlung von Produktionsstätten der Nahrungsgüter-I. sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus in allen 3 nördlichen Bezirken erhöhte sich ihre industrielle Bedeutung bei weiterhin dominierender Stellung des traditionellen I.-Zentrums Berlin (Ost) und der Bezirke Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt und Leipzig. In den 4 Ballungszentren der I., Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle/Leipzig und Berlin (Ost), ist auf ein Viertel der Fläche der DDR 53,4 v.H. der I.-Produktion konzentriert (1982). D. Industrieproduktion Die I.-Produktion wurde im Zeitraum 1960–1980 bei einer Erhöhung der Beschäftigtenzahl um 13,0 v.H. um das 3,14fache gesteigert. In den 50er Jahren betrug das Wachstum der I.-Produktion jährlich ca. 14 v.H.; nach der Phase der extensiven Erweiterung der Produktionsquellen und dem Übergang zum intensiven Wachstum Mitte der 60er Jahre hat sich die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der I.-Produktion 1966–1970 auf 6,4 v.H., 1971–1975 auf 6,3 v.H. und 1976–1980 auf 4,9 v.H. verringert. Der Rückstand der industriellen Arbeitsproduktivität in der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach Berechnungen westdeutscher Sachverständiger auch gegenwärtig immer noch ca. ein Drittel. Entsprechend besteht im mengenmäßigen Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung ein beträchtlicher Abstand zur I. der Bundesrepublik. E. Eigentumsform Durch die Überführung halbstaatlicher und privater Betriebe in Volkseigentum im Jahre 1972 (auch Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit industrieller Produktion wurden in volkseigene I.-Betriebe umgewandelt) änderte sich die „sozialökonomische“ Struktur der I. Basis für die 1972 erfolgte Umwandlung der letzten noch bestehenden Privatbetriebe oder der privaten Anteile an Betrieben in Volkseigentum waren die auf der 4. Tagung des ZK der SED (16./17. 12. 1971) beschlossenen Aufgaben [S. 610]zur „Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zur Beseitigung von gewissen Erscheinungen der Rekapitalisierung“. V. Herausforderung in den 80er Jahren Da seit Mitte der 70er Jahre zum einen die Weltmarktpreise für Importprodukte stärker zunahmen als die im Export erzielbaren Preise — die terms of trade sich also nachhaltig für die DDR verschlechterten —, zum anderen ausreichende Exportsteigerungen der DDR unterblieben, mußte die DDR ihr anhaltendes Außenhandelsdefizit durch Kreditaufnahme im Westen und in der Sowjetunion finanzieren. Bis Ende 1981 konnten die Finanzierungsprobleme durch die Kreditbereitschaft sowohl der westlichen Kreditgeber als auch der Sowjetunion in Grenzen gehalten werden. Aufgrund der veränderten Haltung westlicher Kreditinstitute gegenüber allen osteuropäischen Ländern als Folge der prekären Situation in Polen und Rumänien gab es Anfang 1982 faktisch auch einen Kreditstopp gegenüber der DDR. Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen internationalen Zinsniveaus sowie der Reduzierung sowjetischer Öllieferungen (statt der ursprünglich vereinbarten 19 Mill.~t p. a. in der Fünfjahrperiode 1981–1985 liefert die Sowjetunion ab 1982 noch rd. 17 Mill.~t; 1982: 17,7 Mill.~t) war die DDR gezwungen, sofort Schritte zur Konsolidierung ihrer Außenhandelsbilanz gegenüber den westlichen Industrieländern einzuleiten. Eine vehemente Drosselung der Importe aus westlichen I.-Ländern (ohne Innerdeutschen Handel [IDH]) mit gleichzeitiger Exportausweitung im Jahr 1982 war die Folge. Dies hatte Konsequenzen für die inländische Produktion, da die vom Außenhandel ausgehenden Effekte zu einem Rückgang der im Inland bereitgestellten Investitionsmittel und Materialien führten. Die skizzierte Konstellation wird sich in der ersten Hälfte der 80er Jahre nicht grundlegend wandeln, so daß sich die Wachstumskurve der DDR-I. insgesamt aufgrund der Verknappung der Ressourcen abflachen wird. Voraussichtlich wird sich das Wachstum in sämtlichen I.-Zweigen verlangsamen. Dies dürfte auch für die stark geförderte Energie- und Brennstoffindustrie, die für den Export so bedeutenden Bereiche Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau und den Maschinenbau gelten. Die DDR-I. wird in den kommenden Jahren ihre Produktionsstruktur auf die veränderten Inputbedingungen umstellen müssen. Dabei verspricht sich die zentrale Partei- und Wirtschaftsführung von der Um- und Neubildung der Kombinate (Ende 1982 bestanden 133 zentralgeleitete Kombinate im Bereich der I.-Ministerien und 93 bezirksgeleitete Kombinate im Bereich der Wirtschaftsräte der Bezirke) eine Erhöhung der Leistungskraft der in den Kombinaten zusammengeschlossenen Betriebe. Das industrielle Beschäftigungsvolumen wird sich bis zum Ende dieses Jahrzehnts nur geringfügig erhöhen (durchschnittlicher jährlicher Zuwachs 0,5 v.H.). Da die Investitionsquote in den kommenden Jahren sinken dürfte, ist vor allem beabsichtigt, eine Verbesserung des Verhältnisses von langfristigen zugunsten kurzfristiger Investitionseffekte zu erzielen. Eine Leistungsmobilisierung soll vor allem durch folgende Maßnahmen erfolgen: Der Umfang des Ausrüstungsanteils soll im Verhältnis zum Bauanteil erhöht werden. Durch Rationalisierung und Modernisierung vorhandener Anlagen und durch den verstärkten Ausbau des Rationalisierungsmitteleigenbaus (Rationalisierungsschub auch durch Mikroelektronik undIndustrierobotertechnik) sollen produktionsausweitende Effekte bewirkt werden. Außerplanmäßige Stillstandszeiten sollen abgebaut, die durchschnittlichen Nutzungszeiten der Maschinen und Anlagen (Schichtauslastung) ausgeweitet werden. Investitionen außerhalb des Planes (sog. „Initiativ-“ bzw. „Schwarzbauten“) sollen durch straffe Kontrollen völlig unterbunden werden. Der Abbau unvollendeter Investitionen soll durch Konzentration auf wenige Projekte erfolgen. Der spezifische Energieverbrauch ist drastisch zu senken. Die Substitution von hochwertigen importierten Energieträgern wird in den 80er Jahren vor allem durch den erhöhten Einsatz von einheimischem Erdgas und von Rohbraunkohle erfolgen. Peter Plötz Literaturangaben Barthel, Horst: Die wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen der DDR. Die Wirtschaftsentwicklung auf dem Gebiet der DDR 1945–1949/50. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1979. Cornelsen, Doris: Die Industriepolitik der DDR. Veränderungen von 1945 bis 1980, in: Der X. Parteitag der SED. 35 Jahre SED-Politik. Versuch einer Bilanz. Vierzehnte Tagung zum Stand der DDR-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland 9. bis 12. Juni 1981. Köln: Wissenschaft u. Politik 1981. (Edition Deutschland-Archiv.) DDR und Osteuropa. Wirtschaftssystem, Wirtschaftspolitik, Lebensstandard. Ein Handbuch. Opladen: Leske + Budrich 1981. Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. u. erg. Aufl. Leipzig: Haack 1976. Gleitze, Bruno: Die Produktionswirtschaft der DDR im Wettbewerb mit der westlichen Industriewelt, in: Die DDR nach 25 Jahren, Wirtschaft und Gesellschaft Mitteldeutschland. Hrsgg. v. Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Bd. 10. Berlin: Duncker & Humblot 1975. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft. Industrielle Stand[S. 611]orte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1956. Leptin, Gert: Veränderungen in der Branchen- und Regionalstruktur der deutschen Industrie zwischen 1936 und 1962. Berlin 1965. (Berichte des Osteuropa-Instituts an der Freien Universität Berlin. Reihe Wirtschaft und Recht. 68.) Melzer, Manfred: Anlagevermögen, Produktion und Beschäftigung der Industrie im Gebiet der DDR von 1936 bis 1978 sowie Schätzung des künftigen Angebotspotentials. Berlin: Duncker & Humblot 1980. (DIW. Beiträge zur Strukturforschung. 59.) Melzer, Manfred: Probleme und voraussichtliche Entwicklung der Industrie in der DDR. Prognose des Wachstums, in: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung des DIW. H. 3/4.1980. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 605–611 Individualversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)

Industrie (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d.h. 1936, entfielen ca. 30 v.H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und…

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Ausbildungsförderung (1985)

1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen Unterhaltsbeihilfen gewährt werden. Die Gewährung soll ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen, d.h. sie kann nur gewährt werden, wenn das monatliche Bruttoeinkommen beider Unterhaltsverpflichteten zusammen mit einem Kind 900 Mark, mit zwei Kindern 950 Mark und mit drei Kindern 1000 Mark nicht übersteigt. Für Lehrlinge können zur beruflichen Förderung Ausbildungsbeihilfen gewährt werden; dies gilt auch für Lehrlinge der Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsbildung. Für Schüler von Spezialklassen an Universitäten und Hochschulen bzw. im Bereich der Kultur gelten die durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen bzw. den Minister für Kultur erlassenen Regelungen. Für Schüler der Klassen 9 und 10 betragen die Unterhaltsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich erhöht werden. Für Schüler der Erweiterten Oberschule und für Spezialschulen beträgt die Ausbildungsbeihilfe 110 Mark (Klasse 11) bzw. 150 Mark monatlich (Klasse 12). Für Lehrlinge betragen die Ausbildungsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich angehoben werden. In Heimen der Jugendhilfe bekommen alle elternlosen und familiengelösten Schüler und Lehrlinge sowie Schüler und Lehrlinge, deren Unterhaltsverpflichtete aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder gemeinsam nicht mehr als 100 Mark Heimkosten erstatten, ebenfalls Unterhalts- bzw. Ausbildungsbeihilfen, und zwar Schüler der Klassen 9 und 10 und Lehrlinge mindestens 50 Mark, Schüler der Klassen 11 und 12 mindestens 80 Mark monatlich. 2. Lehrlingsentgelte. Entsprechend der VO über die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 231) richtet sich die Höhe des Lehrlingsentgelts sowohl nach dem Bereich, in dem die Lehrlinge tätig sind, als auch nach der Länge ihrer Ausbildung. So steigen die Lehrlingsentgelte im Bergbau unter Tage von 150 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 220 Mark im sechsten Lehrhalbjahr, im Bergbau über Tage sowie in der Metallurgie und in Gießereien von 130 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Alle übrigen Lehrlinge erhalten von 120 Mark im ersten Lehrhalbjahr bis 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Diese Regelung gilt nur für Lehrlinge mit Abschluß der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Lehrlinge ohne diesen Abschluß einschließlich der Lehrlinge in einer Teilausbildung erhalten ein um 15–50 Mark geringeres Entgelt. 3. Prämien für Schüler und Lehrlinge. Schülern der Erweiterten Oberschule können für hervorragende Leistungen in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit von den betreffenden Betrieben und Institutionen Geldprämien gezahlt werden (Hinweise zur Honorarordnung für Arbeitsgruppenleiter der wissenschaftlich-praktischen Arbeit für Schüler der 11. und 12. Klassen der EOS und zu Sonderprämien in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit vom 5. 5. 1972, VuM Nr. 11/72, S. 119). Ebenso werden Lehrlinge in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung mit Geldprämien ausgezeichnet für die Erfüllung ihrer Kollektiv- und Einzelverpflichtungen im Rahmen des Berufswettbewerbs sowie für besondere Leistungen im Rahmen der FDJ-Arbeit, oder auf kulturellem und sportlichem Gebiet, insbesondere in der vormilitärischen Ausbildung (AO über die Planung, Bildung und Verwendung des Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung der Lehrlinge vom 21. 7. 1975, GBl. I, S. 600). 4. Stipendien. Die Gewährung von Stipendien (St.) für Studenten der Universitäten und Hochschulen sowie Fachschulen war bis 1981 abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich waren sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v.H. aller Studenten erhielten ein St. Seit 1981 erhalten im Direktstudium alle Studenten ein St. a) Das Grund-St. beträgt 200 Mark monatlich. Es erhöht sich für ehemalige Zeitsoldaten, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, um 100 Mark; für Studenten, die sich verpflichten, nach dem Studium Berufssoldat zu werden, um 100 Mark; [S. 101] * für Studenten, die vor dem Studium mindestens 3 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben, um 80 Mark; für erziehungsberechtigte Studenten um 50 Mark je Kind. Aufgrund besonderer sozialer Verhältnisse kann das Grund-St. um weitere 50 Mark erhöht werden. In Berlin (Ost) studierende Studenten erhalten einen generellen Zuschlag von 15 Mark. b) Leistungs-St. von 60, 100 oder 150 Mark werden bei besonderen fachlichen Leistungen im Studium (einschl. der Ausbildung im Marxismus-Leninismus), „hoher Studiendisziplin“ und einer vorbildlichen politischen Haltung und aktiver gesellschaftlicher Tätigkeit ab dem 2. Studienjahr vergeben. Die Entscheidung darüber liegt bei der Hochschulverwaltung, die das Einvernehmen mit der FDJ-Leitung herstellen muß. Vorschläge unterbreiten die FDJ und die Hochschullehrer. c) Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende fachliche und politisch-gesellschaftliche Leistungen werden anstelle des Grund- und Leistungs-St. Sonder-St. vergeben. Die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden St. ist durch eine VO aus dem Jahre 1976 erheblich erhöht worden. Seit 1951 wird das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von jetzt 500 Mark an maximal 200 Studenten verliehen. Das „Karl-Marx-St.“ sieht sogar einen Förderungsbetrag von 550 Mark vor; die Höchstgrenze liegt ebenfalls bei 200 Studenten. Bis zu 50 Studenten der Studienrichtungen Germanistik, Kultur-, Kunst- und Theaterwissenschaften einschließlich der entsprechenden Studieneinrichtungen der Lehrerausbildung können das mit 450 Mark monatlich dotierte „Johannes-R.-Becher-St.“ erhalten. Das 1976 eingerichtete „FDJ-St.“ (350 Mark) (für bis zu 300 Studenten) soll an „junge Arbeiter und Genossenschaftsbauern verliehen werden, die … in der Produktion tätig waren“ und wegen ihrer hervorragenden Leistungen und ihrer politischen und gesellschaftlichen Aktivität zum Studium delegiert werden. d) Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 wurde für chilenische Studenten und Aspiranten das „Salvador-Allende-St.“ eingerichtet, das alljährlich etwa 10–20 jungen Chilenen für Verdienste „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. Es beträgt 500 Mark im Monat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 100–101 Aufklärung, Sexuelle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausfallzeiten

1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen…

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Kaufkraft (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit durchschnittlicher Verbrauchsstruktur und einen Rentnerhaushalt (2 Personen) mit einem stärker auf den lebensnotwendigen Bedarf abgestellten Verbrauch vorgenommen. Infolge von Einkommenserhöhungen und qualitativen sowie quantitativen Verbesserungen der Güterversorgung — sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland — hat sich im Laufe der Zeit die Zusammensetzung der Warenkörbe deutlich verändert. Die nach den jeweiligen Verbrauchsverhältnissen in der DDR für 1960, 1969, 1977 und 1983 zusammengestellten Warenkörbe der Arbeitnehmerhaushalte erforderten — bewertet zu laufenden Preisen — für den gleichen Ver[S. 712]brauch 1960 und 1969 um 30 v.H. bzw. 13 v.H. höhere Beträge in Mark der DDR, als dafür in der Bundesrepublik Deutschland (in DM) zu zahlen waren; 1977 und 1983 waren dagegen 11 v.H. bzw. 19 v.H. weniger Mark als DM aufzuwenden. Die K. der Mark betrug somit für den „DDR-Warenkorb“ 1960: 77 v.H., 1969: 89 v.H., 1977: 112 v.H. und 1983: 124 v.H. der K. der DM in der Bundesrepublik. Dabei differierte die relative K. bei den Ausgaben für die einzelnen Waren und Leistungsgruppen stark. Wird ein „Bundesrepublik-Warenkorb“ zugrunde gelegt, der dem in Warenauswahl und z.T. auch in Mengen sehr viel reichhaltigeren westdeutschen Verbrauch entspricht, errechnen sich als durchschnittliche K. der Mark in der DDR für 1960: 75 v.H., 1969: 83 v.H., 1977: 88 v.H. und für 1983: 87 v.H. der K. der DM. Die relative K. der Mark ist also erheblich niedriger, wenn sie nach einem westdeutschen Warenkorb ermittelt wird, d.h. sie sinkt mit wachsenden Verbrauchsansprüchen. Dieser grundsätzlichen K.-Tendenz entsprechend ist die relative K. der Mark der DDR bei dem in stärkerem Maße auf den lebensnotwendigen Bedarf begrenzten Verbrauch der 2-Personen-Rentnerhaushalte höher. Für sie betrug die K. der Mark in der DDR nach der Verbrauchsstruktur der K. der DM im Bundesgebiet. Zu beachten bleibt allerdings, daß für diesen Vergleich für die Bundesrepublik Deutschland nur ein Rentnerhaushalt herangezogen werden konnte, dessen Einkommen weit unter dem Durchschnitt liegt. Im Mittel der nach Verbrauchsstrukturen der Bundesrepublik und der DDR berechneten Paritäten (gekreuzter Warenkorb) stieg die relative K. der Mark in Arbeitnehmerhaushalten erheblich und erreichte 1960: 76 v.H., 1969: 86 v.H., 1977: 100 v.H. und 1983: 106 v.H. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich bei den Rentnern. Hier betrug die K. der Mark — gemessen an der K. der DM — 1966: 93 v.H., 1969: 105 v.H., 1977: 115 v.H. und 1983: 127 v.H. Die Daten zeigen, daß sich die K. der Mark gemessen an der DM beständig erhöht hat; dies war zum größten Teil die Folge des verhältnismäßig stabilen Preisniveaus in der DDR auf der einen Seite und der nicht unbeträchtlichen Steigerungen der DM-Preise auf der anderen. Im Spätherbst 1979 hat die DDR ihre bisherige Verbraucherpreispolitik aufgegeben; insbesondere der gehobene Bedarf hat sich erheblich verteuert. Deshalb war danach vorübergehend eine relative Verschlechterung der K. der Mark eingetreten (Preissystem und Preispolitik). Von der Höhe der K.-Paritäten der Währungseinheiten darf nicht auf ein entsprechendes Niveau der Lebenshaltung geschlossen werden. Entscheidend für den Lebensstandard — soweit er vom privaten Verbrauch abhängt — sind neben den Preisen die Einkommen. Die K.-Verbesserungen der Mark gegenüber der DM reichten wegen der stärker gestiegenen nominalen Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht aus, um den Abstand der Realeinkommen (um K.-[S. 713]Unterschiede bereinigte Nettoeinkommen) in der DDR zu denen der Bundesrepublik zu verringern; der Rückstand ist sogar größer geworden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 711–713 Kauffonds der Bevölkerung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinderbeihilfen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit…

DDR A-Z 1985

1985: M

Maifeier Maoismus Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Massenorganisationen Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Medienpolitik Medizinischer Assistent Meinungsforschung Meister Meldewesen, polizeiliches Meliorationen Messen der Meister von Morgen (MMM) Metallverarbeitende Industrie Meteorologischer Dienst der DDR (MD) Mietermitverwaltung Mietrecht Mikroelektronik Militarisierung Militärmissionen, Alliierte Militärpolitik Mindestlohn Ministerium der Finanzen (MdF) Ministerium der Justiz (MdJ) Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau Ministerium für Außenhandel (MAH) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Bauwesen Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Ministerium für Chemische Industrie Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Ministerium für Geologie Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Glas- und Keramikindustrie Ministerium für Handel und Versorgung Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Ministerium für Kohle und Energie Ministerium für Kultur Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Ministerium für Leichtindustrie Ministerium für Materialwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau Ministerium für Staatssicherheit Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Ministerium für Verkehrswesen (MfV) Ministerium für Volksbildung Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau Ministerium für Wissenschaft und Technik Ministerrat Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte Mitteldeutschland Möbelindustrie Moral, Sozialistische Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Musikschulen Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind

Maifeier Maoismus Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Massenorganisationen Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Medienpolitik Medizinischer Assistent Meinungsforschung Meister Meldewesen, polizeiliches Meliorationen Messen der Meister von Morgen (MMM) Metallverarbeitende Industrie Meteorologischer Dienst der…

DDR A-Z 1985

Textilindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der Bezirksgeleiteten Industrie sind in der Textil- und Bekleidungsbranche (Bekleidungsindustrie) etwa 4.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt; in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Handwerk, I. A.) ca. 12.000. In der T. sind in insgesamt 205 Betrieben 223.828 Arbeiter und Angestellte (7 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten) tätig (1982). Im Zeitraum 1970–1982 nahm die Zahl der Beschäftigten um 10 v.H. ab. Von 1970 bis 1982 hat sich die Bruttoproduktion der T. im Jahresdurchschnitt um 4,2 v.H. und damit im Vergleich zur gesamten Industrie unterdurchschnittlich erhöht (die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum jahresdurchschnittlich um 5,3 v.H.). Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs der T. betrug im Zeitraum 1961–1965 2,5 v.H., 1966–1970 4,4 v.H., 1971–1975 5,3 v.H., 1976–1980 3,9 v.H. und 1981–1982 2,5 v.H. Die T. gehörte vor dem letzten Krieg zu den wichtigsten Industriezweigen Mitteldeutschlands. Gegenwärtig (1982) steht die T. mit 6,1 v.H. der industriellen Warenproduktion an achter Stelle aller 10 Industriebereiche. In der DDR führte die Vernachlässigung der Verbrauchsgüterindustrie zu erheblichem Rückstand auch in der T. In den letzten Jahren sind verstärkt Anstrengungen unternommen worden, moderne Technologien in der T. einzuführen. Das bisher dominierende Webverfahren bei der textilen Flächenherstellung wurde z.B. zunehmend durch eine Reihe effektiver Alternativtechnologien wie Wirken, Stricken, Nähwirken abgelöst. Die in der DDR entwickelte und mit großem Aufwand eingeführte Nähwirktechnik hat bisher — trotz produktionstechnischer Vorteile gegenüber der herkömmlichen Webtechnik — international aber keinen entscheidenden Durchbruch erzielen können. In der Gespinstherstellung wurde mit dem Turbinenspinnverfahren eine neue Generation der Baumwolltechnik zum Einsatz gebracht. Die Verarbeitung von Textilfäden und chemischen Endlosmaterialien zur Ablösung der arbeitsaufwendigen Gespinstherstellung stieg auf über 40 v.H. der gesamten Fadenverarbeitung. In der Raumtextilienindustrie wurde das klassische Baumwollbobinettverfahren fast vollständig durch die Rascheltechnik ersetzt. Der DDR-eigene Textilmaschinenbau (Kombinat Textima) stellt der T. vor allem Spinn- und Nähmaschinen sowie Flachstrick-, Kettenwirk- und Teppichwirktechnologien zur Verfügung. Webeautomaten und Spulmaschinen werden aus dem RGW bezogen. Die bedeutendsten Kooperationspartner der zentralgeleiteten T. sind das Kombinat Textima, Karl-Marx-Stadt (Textil- und Konfektionsmaschinen), mit 33.000 und das Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“, Schwarza, mit 29.000 Beschäftigten. Die Chemiefaserindustrie der DDR stellt der T. etwa 70 v.H. der verwendeten textilen Rohstoffe zur Verfügung. Die Chemiefaserproduktion wurde in den letzten Jahren stetig erhöht; 1982 betrug sie 276.400 t (1970: 162.700 t). Pro Kopf der Bevölkerung produziert die DDR somit 16,5 kg pro Jahr und besetzt damit einen Spitzenplatz im internationalen Vergleich. Das Produktionsverhältnis von zellulosischen zu synthetischen Fasern ist aber weiterhin ungünstig (1:1,6). Das Fehlen hochwertiger Natur- und Synthefasern begrenzt seit Jahren das Wachstum der T. ebenso wie die Drosselung von Neu- und Erweiterungsinvestitionen. Die Spinnereien und Zwirnereien, die in ihrer überwie[S. 1356]genden Zahl zu den Kombinaten Wolle und Seide/Meerane und Baumwolle/Karl-Marx-Stadt gehören, standen 1982 weniger Naturfasern zur Weiterverarbeitung zur Verfügung als noch 1970. Während die Baumwolleinfuhren durch eine Erhöhung um 23 v.H. 1982 gegenüber 1981 das Niveau des Jahres 1970 wieder erreichten, wurde die Einfuhr von Schurwolle gegenüber 1970 um 45 v.H. vermindert. Die annähernde Verdoppelung der heimischen Schafwollproduktion konnte den Einfuhrrückgang nicht ausgleichen. Die T. ist vor allem im Bezirk Karl-Marx-Stadt konzentriert. Auf diesen Bezirk entfielen 1982 51,5 v.H. der Bruttoproduktion der T. der DDR. Der Bezirk Dresden stand mit 17 v.H. an zweiter und der Bezirk Erfurt mit 10,8 v.H. an dritter Stelle. Industrie. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1355–1356 Territorialverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theater

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der…

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Berufskrankheiten (1985)

Definition und Bewertung von B. unterscheiden sich in der DDR nicht grundsätzlich von dem, was seit 1920 im Deutschen Reich entwickelt und seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weitergeführt worden ist. Die Vorschriften über die Verhütung und das Verfahren zu Erfassung, Begutachtung und Anerkennung sind 1981 neu gefaßt bzw. neu geregelt worden (VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von B. vom 26. 2. 1981 — GBl. I, 1981, S. 137). Als B. gilt eine Krankheit, die „durch arbeitsbedingte Einflüsse bei der Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten bzw. Arbeitsaufgaben hervorgerufen“ worden ist, nur, wenn sie „in der Liste der B. genannt ist“. Die Liste wird vom Ministerium für Gesundheitswesen „in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB)“ herausgegeben. Sie ist mit der 1. DB zur o.g. VO veröffentlicht worden (1. DB zur VO … — Liste der B. vom 21. 4. 1981 — GBl. I, 1981, S. 139). Sie ist ebenso aufgebaut wie die Liste der B. nach dem 3. Buch der RVO in der Bundesrepublik, weicht aber im einzelnen nicht unerheblich ab. Sie umfaßt 93 Krankheiten oder Krankheitsursachen. B. unterliegen einer Meldepflicht. Empfänger der Anzeige ist die Arbeitshygiene-Inspektion beim Rat des Kreises bzw. des Bezirkes (Arbeitshygiene). Diese veranlaßt die Begutachtung. Die Entscheidung über die Anerkennung einer B. und über die Höhe des Körperschadens liegt bei der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, für Genossenschaftsangehörige (Genossenschaften) und für Selbständige (Freie Berufe; Handwerk; Landwirtschaft, I. C.) bei der zuständigen Dienststelle der Staatlichen Versicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit als Folge einer B. (wie auch eines Arbeitsunfalles) gelten zwar generell die Regelungen der Krankenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VI.), jedoch wird Arbeitern, Angestellten und Genossenschaftsbauern Krankengeld in voller Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt; Selbständige hingegen erhalten nur Krankengeld wie bei sonstiger Arbeitsunfähigkeit. Anspruch auf Rente besteht bei einem Körperschaden von 20 v.H. und darüber; bei einem Körperschaden von 100 v.H. beträgt die Unfallrente zwei Drittel des letzten beitragspflichtigen Verdienstes, höchstens jedoch 400 Mark; dazu treten Zuschläge bei schweren Schäden u.a. (Renten/Altersversorgung). Besondere Vorschriften der B.-VO gelten der Beschäftigung bei B., der Verhütung von Verschlimmerung, der Mitwirkung der Betriebsärzte und den Eingriffsbefugnissen der Arbeitshygiene-Inspektion. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 192 Berufsberatung und Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungspolitik

Definition und Bewertung von B. unterscheiden sich in der DDR nicht grundsätzlich von dem, was seit 1920 im Deutschen Reich entwickelt und seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weitergeführt worden ist. Die Vorschriften über die Verhütung und das Verfahren zu Erfassung, Begutachtung und Anerkennung sind 1981 neu gefaßt bzw. neu geregelt worden (VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von B. vom 26. 2. 1981 — GBl. I, 1981, S. 137). Als B. gilt eine Krankheit, die „durch…

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Lehrplanreform (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971–1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre anging, so wurde gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplä[S. 823]nen miteinander zu verbinden. Dabei wurden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker die Stabilität, d.h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte von wenigen Ausnahmen abgesehen 1. schulstufenweise, d.h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d.h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d.h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d.h. so, daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden sei. Diese grundsätzliche Auffassung wurde auch auf dem IX. (1976) und dem X. (1981) Parteitag der SED bestätigt und dadurch unterstrichen, daß seit 1981 einige Lehrpläne, z.B. für den polytechnischen Unterricht der Oberschule und für die Abiturstufe, erneut überarbeitet wurden. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerks für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 315 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen (zum Teil zweimal: 1969–1977 und 1977/78), für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengungen entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Zumindest für die besonders ideologieintensiven Lehrpläne, so insbesondere für den Staatsbürgerkunde- und den Geschichtsunterricht, ist bis 1984 festzustellen, daß sie wesentlich häufiger überarbeitet werden mußten als die Lehrpläne für andere Fächer. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 822–823 Lehrer und Erzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leichtindustrie

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…

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Volkskammer (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Ihre Rolle und Funktion ergibt sich aus dem Prinzip der Volkssouveränität (Demokratie, Sozialistische). Danach üben die Werktätigen durch die [S. 1440]Volksvertretungen die Macht aus, wobei diese Machtausübung gemäß dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus auf der Basis der Bündnispolitik erfolgt. Damit wird auch die Funktion der V. im Regierungssystem der DDR festgelegt. Die V. entstand 1949 aus der Bewegung des Deutschen Volkskongresses, dessen 3. Kongreß im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 7. 10. 1949 (Tag der Gründung der DDR) als „Provisorische Volkskammer“ der DDR. Mit der ersten Wahl zur V. 1950 entfiel das „Provisorische“; danach erfolgten alle 4 Jahre (statt 1962 erst 1963) bis 1971 die Wahlen zur V.; seitdem wird die V. alle 5 Jahre gewählt. Seit 1963 umfaßt die V. 500 (vorher 466) Abgeordnete. Die (auch vor 1963) 66 Berliner Vertreter unter ihnen, wurden bis zur Wahl 1976 wegen des besonderen Status Berlins (Berlin, XV.) durch die Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost) nominiert. Das Wahlgesetz von 1976 (GBl. I, S. 301) wurde 1979 in diesem Punkt geändert (GBl. I, S. 139), und 1981 wurden erstmals 40 Abgeordnete in Berlin (Ost) direkt gewählt; diese Zahl war 1981 vom Staatsrat festgelegt worden (GBl. I, S. 98). Die Pflichten und Rechte der Abgeordneten sind in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 469) festgelegt. Sie sollen u.a. ihre Fähigkeiten und Kenntnisse für das Wohl und die Interessen des sozialistischen Staates und der Bürger einsetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze fördern und enge Verbindung zu den Wählern durch Sprechstunden, Aussprachen und Rechenschaftslegungen halten. Sie unterliegen nicht einem imperativen Mandat der Wähler, dürfen an den Sitzungen der örtlichen Volksvertretungen mit beratender Stimme teilnehmen, Anfragen an den Ministerrat oder eines seiner Mitglieder richten und genießen persönliche Schutzrechte (Immunität, Indemnität, Aussageverweigerung in bestimmten Fällen), können andererseits bei „gröblicher Verletzung (ihrer) Pflichten“ (§ 47 Wahlgesetz) durch die V. von ihrer Funktion abberufen werden. Die Abgeordneten sind keine Berufsparlamentarier — die Abgeordnetentätigkeit wird neben dem Hauptberuf ausgeübt. Dies entspricht auch dem offiziellen Verständnis vom Abgeordneten in seiner Hauptfunktion als „Vermittler“ zwischen Bürger und Staat in allen Fragen der „Arbeits- und Lebensbedingungen“. Aus ihrer Tätigkeit dürfen ihnen keine materiellen Nachteile entstehen; sie werden deshalb zu Plenartagungen und Ausschußarbeiten bei Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt freigestellt und erhalten eine Entschädigung von 500 Mark sowie einen Freifahrtausweis der Deutschen Reichsbahn. II. Parteien und Massenorganisationen in der Volkskammer Die Abgeordneten bilden die Fraktionen der V. Seit 1963 sind die Fraktionen mit der folgenden Zahl von Abgeordneten vertreten Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) 127, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) 68, Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD), National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD), Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) und Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) 52, Freie Deutsche Jugend (FDJ) 40, Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) 35, Kulturbund der DDR (KB) 22. Fraktionswechsel von Abgeordneten sind unbekannt; sie könnten auch durch einen Antrag der betroffenen Fraktion auf Aberkennung des Mandats verhindert werden. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion der Massenorganisationen schließt die Mitgliedschaft in einer anderen Partei nicht aus. (Mitglieder der SED in anderen Fraktionen: FDGB 61; FDJ 36; DFD 31; KB 16.) Unter den Abgeordneten der FDJ-Fraktion ist ein CDU-Mitglied, unter denen der DFD-Fraktion ein CDU- und ein NDPD-Mitglied, unter denen des KB ein NDPD-Mitglied. Alle Mitglieder der SED sind — unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit — in der Parteigruppe der SED in der V. zusammengefaßt. III. Sozialstruktur der Abgeordneten Die soziale Zusammensetzung der Abgeordneten hat sich in den letzten 3 Wahlperioden, legt man den erlernten Beruf bzw. die erste Erwerbstätigkeit zugrunde, mehrfach, wenn auch geringfügig, geändert: Die Verteilung nach dem Geschlecht blieb relativ konstant: [S. 1441]Ein anderes Bild von der sozialen Zusammensetzung der V. ergibt sich, legt man die Funktions- bzw. Tätigkeitsbereiche der V.-Mitglieder und die Verteilung auf die Fraktionen der Parteien zugrunde: Es ist zu erkennen, daß danach die tatsächliche Zusammensetzung der V. nur bedingt der auf der Grundlage des erlernten Berufs bzw. der ersten Erwerbstätigkeit ermittelten Zusammensetzung entspricht. Daß die Blockparteien neben der SED in ihren Funktionen keine Beschäftigten aus Betrieben usw. haben, ist nicht allein auf das Rekrutierungsverbot von Produktionsarbeitern zurückzuführen, sondern auch auf die Prinzipien der Mandatsverteilung, nach denen diese in CDU, LDPD und NDPD schwach repräsentierten Gruppen bewußt ohne Mandat bleiben. Die Verteilung nach Altersgruppen ergibt eine deutliche Zunahme der Abgeordneten über 51 Jahre: Diese Zunahme kann auf Veränderungen bei der Kandidatenauslese (z.B. wurden weniger Abgeordnete ausgewechselt) zurückgeführt werden. Die Zahl der jeweils erstmalig gewählten Abgeordneten hat von 1963 an von Wahlperiode zu Wahlperiode ständig abgenommen: IV. Aufgaben der Organe der Volkskammer A. Fraktionen Die Fraktionen haben im wesentlichen nur für die Plenartagungen Bedeutung. Sie verfügen über 1 Vorsitzenden und 1 Stellvertreter, haben das Recht, im Präsidium der V. vertreten zu sein, Anfragen und Anträge einzubringen und Stellungnahmen, vor allem zu Gesetzesanträgen, abzugeben. Das Recht der Gesetzesinitiative steht ihnen ebenfalls zu (außer ihnen noch dem Präsidium, 15 Abgeordneten und dem Bundesvorstand des FDGB), wurde aber bisher nur vom Ministerrat und vom Staatsrat wahrgenommen. B. Präsidium Das Präsidium der V. leitet die Arbeit der Volkskammer gemäß der Geschäftsordnung. Es wird auf der konstituierenden Sitzung der neugewählten V. [S. 1442]für die Dauer der — seit der Verfassungsänderung vom Oktober 1974 von 4 auf 5 Jahre verlängerten — Wahlperiode gewählt. Seine Aufgaben wurden durch die Geschäftsordnung vom 7. 10. 1974 ausgeweitet. Nach der Wahl 1981 (8. Wahlperiode) setzte es sich folgendermaßen zusammen: Präsident: Horst Sindermann (SED, Mitgl. d. PB. d. ZK der SED), Stellv. d. P.: Gerald Götting (CDU) Mitglieder: Eberhard Aurich (FDJ), Heinz Eichler (SED, Sekretär des Staatsrates), Werner Heilemann (FDGB), Wolfgang Heyl (CDU), Willi-Peter Konzok (LDPD, ersetzt durch Rudolf Agsten), Erich Mückenberger (SED, Mitgl. d. PB u. Vors. d. ZPKK), Wolfgang Rösser (NDPD), Rudi Rothe (DBD), Wilhelmine Schirmer-Pröscher (DFD), Karl-Heinz Schulmeister (KB). C. Ausschüsse Die Beteiligung der V. am Entscheidungsprozeß vollzieht sich im wesentlichen durch die Tätigkeit ihrer Ausschüsse. Seit 1963 werden in der V. in jeder Wahlperiode 15 Ausschüsse gebildet. Sie werden mit einer unterschiedlichen Anzahl von Abgeordneten (8. WP zwischen 8 und 51) und, bis auf 3, mit einer Anzahl Nachfolgekandidaten besetzt. Nachfolgekandidaten sind die auf der Liste placierten, aber nicht gewählten Kandidaten, die mit beratender Stimme an den Ausschußsitzungen teilnehmen. Insgesamt sind 364 (7. WP: 353) Abgeordnete und 142 (121) Nachfolgekandidaten in den meisten Ausschüssen der V. tätig. Es gibt A. für Auswärtige Angelegenheiten, für Nationale Verteidigung, für Industrie, Bauwesen und Verkehr, für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, für Handel und Versorgung, für Haushalt und Finanzen, für Arbeit und Sozialpolitik, für Gesundheitswesen, für Volksbildung, für Kultur, für Eingaben der Bürger sowie einen Verfassungs- und Rechtsausschuß, einen Jugendausschuß, einen Geschäftsordnungs- und einen Mandatsprüfungsausschuß. Die Aufgaben der Ausschüsse werden in der Verfassung und der Geschäftsordnung der V. festgelegt. Sie arbeiten nach einem Arbeitsplan, in dem die Vorhaben eines Jahres festgelegt werden. Ihr Arbeitsgebiet kann sich auf einen bestimmten Bereich der Wirtschaft konzentrieren, z.B. Handel und Versorgung. Dabei findet eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium statt. Im Fall des Ausschusses für Industrie, Bauwesen und Verkehr erstreckt sich der Tätigkeitsbereich auf mehrere Gebiete. Die Rechte der Ausschüsse liegen im Bereich der Information und Kontrolle. So ist z.B. der Ministerrat verpflichtet, sie über wichtige Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu informieren und die Ergebnisse der Tätigkeit der Ausschüsse in seine Arbeit einzubeziehen. Die Ausschüsse können die Anwesenheit eines Ministers bei ihren Beratungen verlangen; für die Betreuung eines Ausschusses ist im Ministerium oder einem anderen zentralen Organ ein leitender Mitarbeiter zuständig, der den Ausschuß über Vorhaben des Bereichs informiert und Informationen entgegennimmt. Die Ausschüsse beraten Gesetzesvorhaben, diskutieren teilweise öffentlich die Entwürfe und führen Untersuchungen zu spezifischen Problemen durch, z.B. der effektiven Nutzung von Material, Arbeitskräften und finanziellen Mitteln, Formen der Wettbewerbsführung u.a.m. Die Ausschußmitglieder informieren über anstehende Gesetze, regen die Betroffenen an, Initiativen zu deren Durchführung einzuleiten, und tragen durch konkrete Informationen zur endgültigen Gestaltung des Gesetzes bei. 6 Ausschußvorsitzende sind Abgeordnete der Fraktion der SED, in der Mehrheit Sekretäre des ZK, je 2 Vorsitzende stellen die NDPD und die LDPD, die übrigen Fraktionen — außer dem DFD — jeweils einen. D. Die Interparlamentarische Gruppe Die Interparlamentarische Gruppe der V. der DDR ist kein Ausschuß der V. und wird in ihrer Geschäftsordnung nicht erwähnt. Sie ist für Kontakte mit Parlamenten und Parlamentariern anderer Länder zuständig, entsendet eigene bzw. empfängt ausländische Delegationen und beteiligt sich an den Tagungen der Interparlamentarischen Union (IPU). Innerhalb der Gruppe gibt es Untergliederungen, die sich auf bestimmte Regionen konzentrieren, wie z.B. die „Parlamentarische Freundschaftsgruppe DDR – Lateinamerika“. E. Plenum Als oberstes staatliches Machtorgan entscheidet die V. über die „Grundfragen der Staatspolitik“ und „verwirklicht in ihrer Tätigkeit den Grundsatz der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung“ (Art. 48). Damit ist der Bezug auf das in der marxistisch-leninistischen Staatslehre verankerte Prinzip der Gewalteneinheit und der Volksvertretungen als „arbeitender Körperschaften“ (Marx) hergestellt. Die Einheit ihrer Tätigkeit verwirklicht die V., indem sie einerseits durch Gesetze und Beschlüsse „die Ziele der Entwicklung der DDR“ sowie die „Hauptregeln für das Zusammenwirken der Bürger, Gemeinschaften und Staatsorgane sowie deren Aufgaben bei der Durchführung der staatlichen Pläne“ festlegt (Art. 49 Abs. 1 und 2), andererseits mit der Durchführung dieser Entscheidungen ihre Organe beauftragt, die auf der Grundlage der von der V. bestimmten Grundsätze tätig werden. Diese Organe sind der Staatsrat, der Ministerrat, der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR), das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) und der Generalstaatsanwalt (Staatsanwaltschaft). Die Festlegung als „ober[S. 1443]stes staatliches Machtorgan“ bedeutet, daß die Entscheidungen der V. die verbindlichen staatsrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit des Staatsapparates sind. Die Konzentration auf die „Grundfragen“ soll bewirken, daß die V. sich nur mit wichtigen Fragen der staatlichen Politik befaßt. Die V. tagt relativ selten: Nicht die Ausarbeitung sachlicher Alternativen, aber die Korrektur von Vorlagen soll eine der Aufgaben der V. bzw. ihrer Ausschüsse sein. Die Unterbreitung von Personalvorschlägen gehört ebenfalls nicht zu ihren Aufgaben, auch wenn diese teilweise durch die Fraktionen erfolgen. Wahlen in Funktionen durch die V. erfolgen als Bestätigung der von der SED-Führung, in bestimmten Fällen in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien und Massenorganisationen im Demokratischen Block erarbeiteten Vorschläge. Die V. wählt u.a. den Vorsitzenden des Staatsrates und dessen Mitglieder, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Mitglieder des Ministerrates auf Vorschlag des Vorsitzenden, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt. Die sachlichen Entscheidungen sollen sich an den „objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ orientieren, deren Erkenntnis ebenso wie die Ausarbeitung der daraus abzuleitenden Aufgaben im Selbstverständnis der Partei, faktisch der Parteiführung, allein zusteht. Aufgabe des staatlichen Willensbildungsprozesses ist es, diese Entscheidungen entsprechend den Bedingungen staatlicher Tätigkeit in die politische Realität umzusetzen. Insofern entspricht der politische Charakter der von der V. verabschiedeten Gesetze der im Marxismus-Leninismus verankerten Vorstellung, daß sie Ausdruck der übereinstimmenden („einheitlichen“) Interessen der Mitglieder der Gesellschaft und die Grundlage ihres Zusammenwirkens auf ein gemeinsames Ziel seien. Dieser Anspruch drückt sich u.a. auch in der mit einer Ausnahme (Einführung der Fristenregelung bei der Schwangerschaftsunterbrechung 1972 — 8 Enthaltungen, 14 Gegenstimmen —) stets einstimmigen Bestätigung der eingebrachten Gesetzesvorlagen aus. Daher ist die V., auch wenn manche ihrer Verfahrensweisen denen in parlamentarischen Demokratien ähneln, nicht mit einem westlichen Parlament vergleichbar. Gero Neugebauer Literaturangaben Brandt, H.-J.: Die Kandidatenaufstellung zu den Wahlen der Volkskammer der DDR. Baden-Baden: Nomos 1984. [S. 1444]Lapp, P. J.: Wahlen in der DDR. Wählt Kandidaten der Nationalen Front. Berlin: Holzapfel 1982. Mampel, S.: Die sozialistische Verfassung der DDR. Kommentar. 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. Neugebauer, G.: Die Volksvertretungen, Der Staatsapparat, in: Erbe, G. u.a.: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der DDR. Studientexte für die politische Bildung. 2., verb. u. erw. Aufl. Opladen: Westdeutscher Verl. 1980. Roggemann, H.: Die DDR-Verfassungen. 3., überarb. u. erw. Aufl. Berlin: Berlin-Verl. 1980. Schneider, E.: Die Wahlen zur Volkskammer der DDR (1981) und zum Obersten Sowjet der UdSSR (1979), in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, H. 4/1981. Opladen: Westdeutscher Verl. 1981. Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Hrsg.: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. Die Volkskammer der DDR. 8. Wahlperiode. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1439–1444 Volksfront A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkssolidarität (VS)

Volkskammer (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Verfassungsrechtliche Stellung und Zusammensetzung Die V. wird in Art. 48 der Verfassung als das oberste staatliche Machtorgan der DDR bezeichnet. Ihre Rolle und Funktion ergibt sich aus dem Prinzip der Volkssouveränität (Demokratie, Sozialistische). Danach üben die Werktätigen durch die [S. 1440]Volksvertretungen die Macht aus, wobei diese Machtausübung gemäß dem Prinzip des…

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Ministerium des Innern (MdI) (1985)

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MdI. ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und arbeitet dabei mit dem Ministerium für Staatssicherheit und den Organen der Rechtspflege zusammen. Grundlage seiner Tätigkeit sind die Beschlüsse und Direktiven des Zentralkomitees (ZK) der SED, die in der Kommission für Nationale Sicherheit beim Politbüro entschieden, vom MdI. durchgeführt und von der Abteilung Sicherheit beim ZK der SED kontrolliert werden. Für Fragen der Organisation des Dienstes in den Organen des MdI. ist der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) zuständig. Das MdI. wird geleitet vom Minister, der gleichzeitig Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP) ist. Die Stellvertreter des Ministers leiten die übrigen Organe des MdI., die Feuerwehr und den Strafvollzug sowie die einzelnen Dienstzweige der VP: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminal- und Transportpolizei. Minister und Chef der Deutschen Volkspolizei ist (1984) Generaloberst Friedrich Dickel (SED). 1. stellv. Minister ist Generalleutnant Rudolf Riss (SED). Die übrigen Stellvertreter des Ministers sind: Generalmajor Lothar Ahrendt, Generalleutnant Günter Giel, Generalleutnant Werner Reuther, Generalleutnant Rudolf Tittelbach und Generalleutnant Karl-Heinz Wagner (alle SED). Das MdI. war bis zur Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) oberstes staatliches Führungsorgan der bewaffneten Kräfte der DDR. Der Hauptstab des MdI. führt jetzt die dem MdI. unterstehenden bewaffneten Kräfte: die Bereitschaften der VP und die Kompanien der Transportpolizei. Zu den kasernierten Einheiten gehören die Offiziershochschule und die Unterführerschule des MdI-Kasernierte Einheiten sowie andere Einheiten. Das MdI. ist zuständig für die Ausbildung der Kampfgruppen. Der Bereich der Zivilverteidigung wurde aus dem MdI. ausgegliedert und dem Ministerium für Nationale Verteidigung zugewiesen. Das MdI. übt ferner die politische und fachliche Aufsicht über den Staatssekretär für Kirchenfragen aus und leitet die Stellvertretenden Vorsitzenden der örtlichen Räte für Inneres an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 898 Ministerium der Justiz (MdJ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MdI. ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und arbeitet dabei mit dem Ministerium für Staatssicherheit und den Organen der Rechtspflege zusammen. Grundlage seiner Tätigkeit sind die Beschlüsse und Direktiven des Zentralkomitees (ZK) der SED, die in der…

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IX. Westdevisen als Nebenwährung in der DDR

Geldtheorie und Geldpolitik (1985) I. Geld --- Grundlage einer zweckmäßigen Wirtschaftsorganisation Wie in allen auf Arbeitsteilung, Spezialisierung und Tauschhandel aufbauenden Wirtschaftsordnungen ist auch in der DDR das Geld ein unverzichtbarer Bestandteil der dort praktizierten sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft. Als Bewertungsmittel [S. 488]und Maßstab der Preise (Preissystem und Preispolitik) ist das Geld die Grundlage einzelwirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Wirtschaftsrechnungen und Effizienzmessungen. Die meisten Leistungsanforderungen, die den Planträgern (Betriebe, Kombinate) von den Wirtschaftsführungen diktiert werden, werden in Geldeinheiten ausgedrückt (Planziele in Wertgrößen). Durch Geldversprechungen (Geldprämien; Lohnformen und Lohnsystem) wird die Leistungsbereitschaft der einzelnen Erwerbstätigen und die der Betriebsbelegschaften stimuliert. Mit Hilfe des Geldes kontrollieren die Betriebsleitungen und die Wirtschaftsverwaltungen Produktionsleistungen, wird die Entlohnung der Produzenten vorgenommen und die Verteilung des Volkseinkommens gemäß den staatlich fixierten Prioritäten organisiert. Nahezu der gesamte Leistungsaustausch zwischen den Wirtschaftseinheiten (Produktionsbetrieben, privaten Haushalten, Staatsorganen) wird mit Unterstützung des Geldes abgewickelt. Sämtliche Wirtschaftseinheiten legen einen Teil ihres disponiblen Umlaufvermögens (kurzfristig transformierbares Wirtschaftskapital) in monetären Aktiva an (Bargeldhorte, Kassenmittel, Bankguthaben). II. Die Marxsche Voraussage über den Untergang des Geldes im Sozialismus/Kommunismus Im Gegensatz zu dieser vielfältigen Nutzung des Geldes in der DDR und in den anderen sowjet-sozialistischen Staaten hatten Marx und Engels prophezeit, daß das Geld in einer sozialistischen/kommunistischen Wirtschaftsordnung (Periodisierung) keine Existenzberechtigung mehr besitzen würde und untergehen werde. Nach der Errichtung kommunistischer Produktionsverhältnisse könnten die Menschen ohne die Dienste des Geldes auskommen, da unter den dann gegebenen Produktionsbedingungen an die Stelle der „Warenproduktion“ für zumeist anonyme Verbraucher eine gezielte Produktion für im voraus bekannte Bedürfnisse und Abnehmer treten würde. Außerdem garantiere die kommunistische Produktionsweise, weil sie die kapitalistische „Ausbeutung“ überwunden habe (Wert- und Mehrwerttheorie), eine derart hohe Produktivität, daß eine volle Bedarfsdeckung sämtlicher Bedarfsträger gesichert werden könne. Da in der neuen Wirtschaftsordnung alle individuelle Arbeit stets zugleich auch gesellschaftlich nützliche Arbeit sei, müsse ihre gesellschaftliche Anerkennung nicht mehr — wie in der kapitalistischen Warenwirtschaft — erst über eine Bewertung in Geld und durch einen Tauschakt auf dem Markt gesucht werden. Marx schreibt hierzu: „Das Geldkapital fällt bei gesellschaftlicher Produktion fort. Die Gesellschaft verteilt Arbeitskraft und Produktionsmittel in die verschiedenen Geschäftszweige. Die Produzenten mögen meinetwegen papierne Anweisungen erhalten, wofür sie den gesellschaftlichen Konsumtionsvorräten ein ihrer Arbeitszeit entsprechendes Quantum entziehen. Diese Anweisungen sind kein Geld. Sie zirkulieren nicht.“ (K. Marx, „Das Kapital“, Bd. II, Berlin [Ost] 1961. S. 359 f.; ferner: K. Marx, „Kritik des Gothaer Programms“, in: K. Marx u. F. Engels, Ausgewählte Schriften in 2 Bänden, 2. Bd., Berlin [Ost] 1958, S. 15 ff.; F. Engels, in: „Herrn Eugen Dührings Umwälzungen der Wissenschaft“, Berlin [Ost] 1971, S. 264, 288) Erste notwendige, jedoch keineswegs hinreichende Voraussetzungen, um eine derartige unmittelbare Bedarfsdeckungswirtschaft zu errichten, sind: a) die restlose Beseitigung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, damit die Planungszentrale der Gesellschaft die totale Verfügungsgewalt über alle ökonomischen Ressourcen erhält (Eigentum); b) die lückenlose „gesellschaftliche Planung“ aller ökonomischen Aktivitäten in der Volkswirtschaft. Dazu gehört u.a., daß alle wirtschaftlichen Unternehmungen der arbeitsteilig produzierenden Wirtschaftseinheiten (Produktionsinitiativen, Investitionsvorhaben, Rationalisierungsmaßnahmen usw.) ohne das Dazwischentreten des Marktes ex ante, also vor Beginn der folgenden Wirtschaftsperioden (Realisierungsetappen) fugenlos miteinander koordiniert werden müssen. Selbst unter diesen Voraussetzungen bleibt noch eine Reihe von ökonomischen Grundproblemen bestehen, ohne deren Lösung es nicht möglich ist, eine zentralistisch gelenkte naturale Bedarfsdeckungswirtschaft aufzubauen. Zu diesen zählen vor allem: a) eine ausreichende Information der Wirtschafts- und Planbehörden über die Bedürfnisse der Konsumenten und Investoren, die Beschaffenheit der Produktionsfunktionen und die Menge der einsetzbaren Produktionsfaktoren; b) die Bewertung aller angemeldeten Bedürfnisse nach ihrer Dringlichkeit und die Aufstellung eines dementsprechenden volkswirtschaftlichen Prioritätenprogramms; c) die Stimulierung einer hohen Leistungsbereitschaft aller Werktätigen und deren Erziehung zu Produzenten, deren Verhalten im planbestimmten Arbeitsprozeß durch das ökonomische Prinzip bestimmt wird; d) eine umfassende und sachgerechte Kontrolle über die Erfüllung der im vorhinein festgelegten Leistungsanforderungen und Planziele; e) die Verbindung der Planerfüllungskontrolle mit einem System von erzieherisch wirkenden Sanktionen, damit Versuche, vom vollzugsverbindlichen Wirtschaftsplan abzuweichen oder den Arbeitseinsatz zu verringern, rechtzeitig unterbunden werden. Um das Geld überflüssig zu machen, müssen die Planbehörden ferner sämtliche Produktionsziele bei Endprodukten natural planen (in Gramm, Tonnen, Hektolitern, Quadratmetern, Stück usw.). Entsprechend den jeweils gewünschten Produktionsmengen an Fertigwaren ist jeweils anhand der Produktions[S. 489]funktionen dieser Erzeugnisse ebenfalls in Naturaleinheiten zu berechnen, welche Mengen an Einsatzfaktoren zu ihrer Herstellung benötigt werden. Abschließend sind die Faktorenzuteilung auf die Produktionsorganisationen sowie die Bereitstellung der benötigten Verkehrsleistungen unter Verwendung naturaler Maßeinheiten zu planen und zu organisieren. — Um eine bedarfsgerechte, effiziente und in sich konsistente Wirtschaftsplanung aufzubauen, reicht jedoch eine stets aktualisierte Kenntnis der Wirtschaftsverwaltung über die jeweils gegebenen Produktionsbedingungen nicht aus. Diese muß vielmehr, um die Wohlfahrtsgewinne für die Gesellschaft abschätzen zu können, auch die Möglichkeiten und Risiken des technischen Fortschritts zutreffend im voraus beurteilen können, damit sie diese bei der Planung berücksichtigen kann. Marx, Engels, Lenin waren und die heutigen Vertreter ihrer Lehre sind immer noch davon überzeugt, daß eine vollkommene Information der Planer, Produzenten und Investoren in hochindustrialisierten, vollentfalteten kommunistischen Volkswirtschaften erreichbar ist, ohne daß für die notwendige Informationsvermittlung Bar- und Giralgeld, Güterpreise, Tarife, Gebühren, Kredite, Zinsen, Rabatte, Skonti, Löhne, Abschreibungen, Geldsteuern u.a. monetäre Größen als Informationsträger benötigt werden. Dementsprechend heißt es in dem für die Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) seinerzeit gleichermaßen verbindlichen Lehrbuch: „Warenproduktion, Wertgesetz und Geld werden erst in den höheren Phasen des Kommunismus absterben. Um jedoch die Voraussetzungen für das Absterben der Warenproduktion und Warenzirkulation in der höheren Phase des Kommunismus zu schaffen, müssen in der Periode des Aufbaus der kommunistischen Gesellschaft das Wertgesetz und die Ware-Geld-Beziehungen entwickelt und ausgenutzt werden.“ (Politische Ökonomie. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1960, S. 605) Wie jedoch in der kommunistischen Praxis ein Informationssystem konstruiert sein müßte, damit es ergiebig und reibungsfrei arbeitet, und wie eine bedarfsorientierte naturale Volkswirtschaftsplanung und -lenkung organisiert sein soll, die eine allen anderen Wirtschaftsordnungen überlegene Effizienz und Konsistenz gewährleistet, dafür finden sich bei den Vertretern des Marxismus-Leninismus (Politische Ökonomie) nur wenige und zudem fragmentarische Hinweise. Allerdings haben sich diese Voraussagen aufgrund der bisherigen, bitteren geschichtlichen Erfahrungen bereits weitgehend als unzutreffend erwiesen. Ihre Verwirklichung wird nunmehr auf eine ferne „kommunistische“ Zukunft verschoben; als konkretes, zeitbezogenes Wirtschaftsprogramm gilt statt dessen, daß für den Aufbau einer leistungsstarken sozialistischen Industriewirtschaft (materiell-technische Basis des Kommunismus) zunächst einmal die vielfältigen instrumentellen Vorzüge der Warenproduktion, der Wertrechnung, des Tauschhandels und des Geldes für eine effiziente Wirtschaftslenkung entwickelt und ausgenutzt werden müssen. Der sowjetische Geldtheoretiker Kronrod gibt hierfür folgende Begründung: „Die Grundfrage der Geldtheorie im Sozialismus ist … die Frage, weshalb die sozialistischen Produktionsverhältnisse notwendig in der dinglichen Geldform erscheinen, oder … welche spezifische objektive Ursache in den ökonomischen Beziehungen des Sozialismus die Notwendigkeit der Geldform bedingt … Marx und Engels waren der Meinung, daß mit dem Sieg des Sozialismus die Warenproduktion beseitigt würde … Für jede Warenproduktion, [also] auch für die auf dem gesellschaftlichen Eigentum beruhende Warenproduktion besonderer Art [im Sozialismus], ist die Darstellung des Produktes als Ware, die eine Verdoppelung der Warenwelt in Waren und Geld erfordert, ein objektives Gesetz … Historische Verhältnisse, die Marx und Engels nicht voraussehen konnten, bedingten die Ausnutzung der Ware-Geld-Form im Sozialismus.“ (J. A. Kronrod, Das Geld in der sozialistischen Gesellschaft. Theoretischer Grundriß, Berlin [Ost] 1963, S. 163, 181) Weder in der Sowjetunion nach Überwindung der Wirren des Kriegskommunismus (Oktober 1917 bis März 1921) noch in der DDR nach 1949 sind Wirtschaftsordnungen errichtet worden, in denen durch Wirtschaftsbehörden vor Beginn jeder Wirtschaftsperiode die gesamte Produktion, die Verteilung und die Verwendung von Gütern und Dienstleistungen ausschließlich natural geplant worden sind. Abgesehen von einem in der Spätphase des Kriegskommunismus unternommenen Versuch der Bolschewiki, das Geld zu liquidieren und eine Naturalwirtschaft aufzubauen, der nach kurzer Zeit infolge des entstandenen Wirtschaftschaos abgebrochen werden mußte, sind sowohl die Volkswirtschaft der Sowjetunion als auch die der DDR als Geldwirtschaften konstruiert. In allen Zentralplanwirtschaften sowjetischen Typs werden vielmehr die Produktion und Verteilung nur für eine ausgewählte, zahlenmäßig stark begrenzte Gruppe von volkswirtschaftlich wichtigsten Erzeugnissen natural geplant (Planung von Aufkommen und Verteilung der bilanzierungspflichtigen Produkte in Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen; Planung, VI. B.). Diese höchst unvollkommene und begrenzte naturale Planung der Volkswirtschaft ist — neben anderen Gründen — dafür verantwortlich, daß die Zentralplanwirtschaften zur Ergänzung und Verbesserung ihrer naturalen Prozeßsteuerung eine Vielzahl von monetären Lenkungsinstrumenten einsetzen müssen. Auch die seit Beginn der 60er Jahre in den europäischen Mitgliedsländern des Rates für Gegensei[S. 490]tige Wirtschaftshilfe (RGW) durchgeführten „Reformen zur Rationalisierung des Wirtschaftsmechanismus“ waren ausdrücklich darauf ausgerichtet, die Effizienzverluste einzudämmen oder zu beseitigen, die durch die starre, administrative Befehlswirtschaft mit ihren naturalwirtschaftlichen Lenkungsformen verursacht wurden. So sollte das Lenkungs- und Planungsinstrumentarium der Wirtschaftsführungen durch Remonetarisierung antriebsstärker, zielkonformer und leistungsfähiger gemacht werden (Einführung von monetären Regulatoren bzw. „Hebeln“) (Neues Ökonomisches System [NÖS]). III. Der Einfluß der Marxschen Geldlehre auf die Geldpolitik der sowjet-sozialistischen Staaten und die partielle Abkehr von ihren geldtheoretischen Aussagen Obwohl sich die Prophezeiungen der Begründer des Marxismus-Leninismus nicht erfüllt haben, nach denen mit dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ das Geld arbeitslos werden würde und daher abgeschafft werden könne, ist in allen sowjet-sozialistischen Staaten die Marxsche Geldlehre noch immer die Grundlage der Geldtheorie (Gt.) und Geldpolitik (Gp.). Allerdings besteht dabei eine der Merkwürdigkeiten der marxistisch-leninistischen Gt. und Gp. darin, daß ihr konkreter Inhalt nicht durch Merkmale geprägt wird, die nach Marx für ein sozialistisches/kommunistisches Gesellschafts- und Wirtschaftssystem kennzeichnend sein sollen. Sieht man von den stark ideologisch geprägten Elementen der Wesenserklärung des Geldes ab, so besteht der sich an Marx anlehnende Inhalt dieser Gt. und Gp. zur Hauptsache aus Einsichten über die Dienste des Geldes und seine Verwendbarkeit als Instrument der Wirtschafts- und Zentralbankpolitik, die sich nicht auf ein alternatives sozialistisches Wirtschaftssystem, sondern auf eine privatwirtschaftlich organisierte (kapitalistische) Wirtschaft und eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung beziehen. Da die Marxsche Geldlehre für die Lösung der praktischen Probleme der Geldpolitik in sozialistischen Wirtschaftssystemen keine oder unbrauchbare Antworten gibt, entbrannte unter den marxistischen Theoretikern bereits kurz nach der Oktoberrevolution in Sowjetrußland ein Streit um den Erkenntniswert dieser Theorie und um den Grad ihrer politischen Verwendbarkeit, der bis heute anhält und der auch die Politökonomen in der DDR immer aufs neue beschäftigt. Regelmäßige Anlässe für diesen Streit sind vor allem zwei Fragen: a) In welcher Weise soll die Marxsche Geldlehre am besten uminterpretiert, umgeformt, ergänzt und den realen Verhältnissen in den sowjet-sozialistischen Staaten angepaßt werden, ohne zugleich das gesamte Lehrgebäude der marxistisch-leninistischen Politökonomie in Mißkredit oder gar zum Einsturz zu bringen? b) Auf welchem Wege können am besten die Schwierigkeiten überwunden und die Fehlentwicklungen beseitigt werden, die sich auch durch eine nur partielle Anwendung der Marxschen Geldlehre in der praktischen Wirtschafts- und Gp. ergeben haben? Die besondere Brisanz dieser Debatte ergibt sich aus der Gefahr, daß in ihr ex cathedra eingestanden werden könnte, daß zentrale Aussagen der Marxschen Geldlehre falsch und damit aufzugeben sind. Diese Marxschen Theoreme stehen nämlich in einem engen Zusammenhang mit dessen Arbeitswert- und Mehrwertlehre (Wert- und Mehrwerttheorie), auf der seine Kapitalismuskritik, seine Krisen-, Verelendungs- und Revolutionstheorie beruht. Insofern stellt die Diskussion um die Rolle des Geldes zentrale Teile der marxistisch-leninistischen Politischen Ökonomie und damit des Marxismus-Leninismus überhaupt in Frage. A. Geld als Abbild kapitalistischer Produktions- und Verteilungsverhältnisse Von der Wirtschaftswissenschaft der westlichen Industriestaaten wird heute das Wesen des Geldes allein aus den Funktionen erklärt, die es in den Marktwirtschaften erfüllt. Im Gegensatz zu früher, als einzelne Lehrmeinungen einen der verschiedenen Dienste des Geldes herausgriffen und diesen dann zum wesensbestimmenden Grundzug erklärten, wird heute anerkannt, daß erst die Gesamtheit der spezifischen Funktionen des Geldes dessen Besonderheit und Wesen ausmacht. Nach Marx haben jedoch nicht die funktionalen Probleme, vor denen jede Gesellschaft steht, die eine zweckrationale Organisation ihrer Volkswirtschaft anstrebt, dazu geführt, daß ein so unentbehrliches Instrument wie das Geld entwickelt wurde, um mit seiner Hilfe unzählige komplizierte Wirtschaftsaufgaben (Geld als Instrument zur Verminderung von Informations-, Transaktions- und Anpassungskosten) bewältigen zu können. Nach seiner Auffassung ist das Geld vielmehr eines der Symbole für die Produktionsverhältnisse auf der (historisch befristeten) Entwicklungsstufe der einfachen und der kapitalistischen Warenproduktion (Produktionsweise). Marx liefert daher auch keine funktional begründete Wesenserklärung des Geldes. Wie bei den meisten seiner Analysen, in denen er die Rolle bestimmter ökonomischer Instrumente untersucht, gibt er eine sozialhistorische bzw. sozialphilosophische Deutung dieser Kategorie. Entsprechend beschreibt er das Geld als ein (gegenständliches) Abbild der sich hinter diesem verbergenden gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse: „Alle Illusionen des Monetarsystems stammen daher, daß dem Geld nicht angesehen wird, daß es ein gesellschaftliches Produktionsverhältnis darstellt … in der Form eines Naturdings“ (K. Marx, Zur Kritik der Politischen Ökonomie, Berlin [Ost] 1972, S. 30; [S. 491]ferner S. 65 ff.; S. 172). „In Marxscher Sicht [ist somit das Geld grundsätzlich] der dinghafte Niederschlag des gesellschaftlichen Produktionsverhältnisses, der mit der Warenproduktion entstand und mit ihr verschwinden wird“ (B. Fritsch, Die Geld- und Kredittheorie von Karl Marx, Frankfurt a. M. 1968, S. 63). B. Geld als Spezialform einer Ware (Die Entstehung des Geldes) Nach Marx besteht die ursprüngliche und zugleich wichtigste Funktion des Geldes darin, Werte zu messen. Diese Aufgabe übernehmen in den frühen Kulturen bei allmählicher Entfaltung der Tauschwirtschaft Waren, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit für die Rolle eines allgemeinen Wertäquivalents besonders geeignet sind. Solche Waren sind das Gold und das Silber. Diese beiden Edelmetalle besitzen als Geldmedien folgende Vorzüge: Sie sind leicht in proportionale Wertteile aufzuteilen und haben eine hohe Haltbarkeit. Infolge ihres großen spezifischen Gewichts beanspruchen ihr Transport und ihre Lagerung nur wenig Raum. Außerdem sind sie durch eine hohe Seltenheit ausgezeichnet. — Neben diesen überwiegend technischen Vorzügen muß die Geldware Gold oder Silber noch eine weitere Eigenschaft haben, damit sie ihre Rolle als Geld unangefochten ausüben kann. Geldqualität erreicht eine derartige Geldware nämlich erst dann, wenn sie von allen Wirtschaftseinheiten am Markt als universelles Zahlungsmittel anerkannt wird. Sobald diese Übereinkunft unter den Marktparteien eines Wirtschaftsgebietes hergestellt ist (Herausbildung einer spontanen Währungsordnung), erklärt in der Regel der Staat eine bevorzugt als Geld genutzte Geldware in bestimmter äußerer Erscheinungsform (Münz- und Prägefestlegungen) zum gesetzlichen Zahlungsmittel. Nach Marx ist somit Geld in erster Annäherung eine „Ware“. Ihr spezifischer einmaliger „Gebrauchswert“ besteht allein darin, daß sie „stofflicher Träger von Tauschwert“ ist und deshalb auch als Tauschmittel genutzt werden kann. C. Geld als Überbrückungsmittel kapitalistischer Widersprüche und als Maßstab der Warenwerte Nach Marx hat das Geld in einer (kapitalistischen) Warenwirtschaft die Aufgabe, den „inneren Widerspruch“, den jede produzierte Ware in sich trägt, zeitweilig aufzuheben bzw. zu überbrücken. Nach seiner Ansicht ist jede Wirtschaftsordnung, die auf Arbeitsteilung, Tauschhandel und Privateigentum an Produktionsmitteln beruht, dadurch gekennzeichnet, daß die menschliche Arbeit einen Doppelcharakter besitzt. Jede produktive Tätigkeit ist stets sowohl konkret „private“ (individuelle) als auch abstrakt „gesellschaftliche“ Arbeit. Hieraus folgt, daß sich auch die Wertsubstanz jeder Ware aus zwei verschiedenen Wertkategorien zusammensetzt (Doppelnatur der Ware). Jede Ware vereinigt nach Marx in sich einen Wertbestandteil, den er „Arbeitswert“ nennt, und einen Wertbestandteil, den er als „Gebrauchswert“ bezeichnet. Der Arbeitswert einer Ware entspricht der für ihre Herstellung benötigten Arbeitsmenge, gemessen in Zeiteinheiten. Der Gebrauchswert eines Produkts wird dagegen durch den individuellen Nutzen bestimmt, den seine Verwendung beim Käufer stiftet. Beim Leistungs- und Warenaustausch auf dem Markt werden die inneren Gegensätze, die im Kapitalismus die menschliche Arbeit prägen und die Doppelnatur der Waren hervorbringen, aufgehoben. Denn nach der Marxschen Wertlehre ist im Kapitalismus nicht die bei der Herstellung der Waren aufgewendete individuelle Arbeit letztlich für den Wert der Erzeugnisse maßgehend, sondern der Marktwert der Produkte. Erst im Umsatzakt auf dem Markt verschmelzen die beiden Wertkategorien Arbeits- und Gebrauchswert miteinander, weil erst in den Marktvorgängen darüber entschieden wird, welche Menge der für die Herstellung einer Ware aufgewendeten individuellen Arbeitszeit als „gesellschaftlich nützlich und notwendig“ anerkannt wird. Nach Marx bestimmt somit der gesellschaftlich (auf dem Markt) bestätigte (Arbeits-)Wert den Tauschwert der Waren (Preis). Der Gebrauchswert (individueller Nutzwert einer Ware) ist Anlaß für den Tausch; das Geld vereinfacht den Tauschhandel, weil es den Marktparteien einen leichten Vergleich von Tauschalternativen ermöglicht. Nach Marx ist somit das Geld der Ausdruck und das Maß für die in den Waren verkörperte gesellschaftliche Arbeit. Diese Meßfunktion kann Geld nach seiner Auffassung jedoch nur deshalb erfüllen, weil auch der Wert des Geldes selbst (ebenso wie der Wert jeder anderen Ware) durch das Quantum an Arbeitszeit bestimmt wird, das gesellschaftlich zur Herstellung des Geldes als Geldware erforderlich ist: „Die Waren werden nicht durch das Geld kommensurabel. Umgekehrt, weil alle Waren als Werte vergegenständlichte menschliche Arbeit, daher an und für sich kommensurabel sind. können sie ihre Werte gemeinschaftlich in derselben spezifischen Ware messen und diese dadurch in ihr gemeinschaftliches Wertmaß oder Geld verwandeln. Geld als Wertmaß ist notwendige Erscheinungsform des immanenten Wertmaßes der Waren, der Arbeitszeit.“ (K. Marx, Das Kapital, Bd. 1, Berlin [Ost] 1965, S. 109) Obwohl also nach Marx auch das Geld eine Ware ist, unterscheidet es sich von den anderen Waren in einem wesentlichen Punkt. Beim Geld besitzt nur dessen Gebrauchswert gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung für die Wirtschaftseinheiten. Dieser einzigartige „Gebrauchswert des Geldes“ besteht darin, Ausdruck des Tauschwertes von Gütern zu sein. Das Geld ist Maßstab der Warenwerte [S. 492]und Ausdrucksmittel der Preise. Die „Ware Geld“ hat somit keine Doppelnatur. Es fehlt ihr der allen anderen Waren innewohnende Widerspruch. Nach Marx verkörpert somit die Geldware als Äquivalentware unmittelbar gesellschaftliche Arbeit. Nur deshalb ist sie unmittelbar und jederzeit mit allen anderen Waren austauschbar. D. Vollwertiges und nicht vollwertiges Geld Nach Marx kann Geld nur dann als Wertmaßstab dienen, wenn es selbst einen eigenen (Stoff-)Wert besitzt (Warengeld). Vollwertiges Geld ist daher nach seiner Auffassung nur eine Gold- oder Silberwährung, weil allein in derartigen Währungseinheiten gesellschaftliche Arbeit unmittelbar verkörpert sei. Da bei jedem Tauschakt stets gleiche Warenwerte ausgetauscht werden, müsse auch das Geld vollwertig sein und daher ein bestimmtes Quantum gesellschaftlicher Arbeit enthalten. Die Anhänger der Marxschen Geldlehre kommen allerdings dann in Schwierigkeiten, wenn sie den Nachweis für diese These auch dann erbringen wollen, wenn statt einer Edelmetallwährung eine Papierwährung die Rolle des Zirkulationsmittels übernommen hat. Weiter stellt sich die Frage, wo denn beim Giralgeld der innere Substanzwert in Form summierter Arbeitsquanten verborgen sei, der doch als Anknüpfungspunkt für die Bewertung von Waren in Geldeinheiten angesehen und als Maßstab für Wertvergleiche zwischen verschiedenen Erzeugnissen dienen soll. Die Frage nach dem Substanzwert der Papiergeldzeichen hatte bereits Marx dadurch zu beantworten versucht, daß er erklärte, anstelle des weiterhin als Geldbasis dienenden Goldes hätten in einigen Volkswirtschaften unterwertige Papiergeldzeichen mittel- oder längerfristig die Rolle des Zirkulationsmittels übernommen (Staatspapiergeld mit Zwangskurs). Diese Entwicklung bedeute jedoch nicht, daß dadurch seine Lehre vom „Geld als Ware“ überholt und entwertet sei, denn die Papiergeldzeichen würden nur deshalb als allgemeines Zahlungsmittel anerkannt, weil sie entweder in Goldmünzen umgetauscht werden könnten oder aber doch ein bestimmtes Quantum an Gold repräsentierten. (Vgl. K. Marx, Zur Kritik der Politischen Ökonomie, in: K. Marx u. F. Engels, Werke, Bd. 13, Berlin [Ost] 1961, S. 94 f.) Mit dem Eintritt in den I. Weltkrieg gaben alle kriegführenden Staaten ihre bis dahin bevorzugte Edelmetallwährung auf und ersetzten diese durch Papiergeldwährungen. Auch nach dem Ende des I. Weltkrieges blieben diese Währungen in nahezu allen Staaten der Welt der vorherrschende Währungstyp. Damit steigerte sich die Beweisnot für die Anhänger der Marxschen Geldlehre. Sie mußten glaubhaft machen, auf welche Weise die Entwicklung des Nominalwertes der emittierten Geldzeichen an die Produktionskostenentwicklung bei der Förderung von Gold/Silber und die jeweils gelagerte Menge dieses Edelmetalls gebunden sei. Zur Verteidigung der Marxschen Auffassungen wurde von ihnen in der Folgezeit vor allem vorgebracht, daß das Papiergeld der modernen Währungen lediglich eine „Stellvertreterfunktion“ für die aus dem Umlauf genommenen Edelmetalle Gold und Silber übernommen habe. Jede Papiergeldwährung bezöge auch weiterhin ihre Denomination (Wertsubstanz; Nennwerthöhe) allein vom Gold (Produktionskosten der Goldförderung; Umfang der Schatzbildung beim Gold). Für diese behauptete Stellvertreterrolle des Papiergeldes haben die marxistischen Politökonomen vor allem folgende Argumente ins Feld zu führen versucht: a) An erster Stelle wurde stets darauf hingewiesen, daß die in vielen kapitalistischen Währungsgesetzen verankerte Golddeckung doch den besten Beweis für die Marxschen Aussagen liefern würde, Grundlage aller Papiergeldwährungen sei das Gold. Tatsache ist jedoch, daß die bis zum II. Weltkrieg allgemein üblichen Golddeckungsvorschriften für das von den westlichen Zentralbanken in Umlauf gebrachte Papiergeld in der Nachkriegszeit nach und nach aufgehoben worden sind (zuletzt von den USA 1968). b) Als Beleg für die Richtigkeit der Marxschen Geldlehre wurde ferner behauptet, die kapitalistischen Staaten hätten nur dadurch die Wertsubstanz ihrer Handelswährungen einigermaßen erhalten können, daß sie den Beschluß faßten, daß die wichtigste Handels-, Kredit- und Reservewährung des internationalen Währungssystems des Westens, der US-Dollar, in Gold eintauschbar sein müsse (vgl. Beschlußteil des internationalen Währungsabkommens von Bretton Woods, USA, vom 23. 7. 1944). Ausgehend von dieser Goldkonvertibilität des US-Dollars und einem von der US-Regierung garantierten festen Goldpreis von 35 Dollar je Feinunze seien dann auch alle anderen kapitalistischen Währungen mit einem stabilen Goldkern ausgestattet worden (Goldparität). Dieser sei zum Ausgangspunkt für die Ermittlung der international akzeptierten Goldparitätskurse geworden. 1971 hob aber die US-Regierung im Zahlungsverkehr zwischen den westlichen Zentralbanken die Goldeinlösungspflicht des US-Dollars endgültig auf, nachdem sie schon vorher mehrfach eingeschränkt worden war. Die Freigabe des Goldpreises durch die amerikanische Regierung, der Abbau der Goldvorräte der Zentralbanken und des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch Goldversteigerungen, die Liquidierung der überflüssig gewordenen Goldparitäten der westlichen Währungen, die Abschaffung fester Wechselkurse gegenüber dem US-Dollar und der Übergang zum Blockfloaten vom 13. 3. 1973 an führten dann zu einer nahezu vollständigen Lösung der [S. 493]Währungen der westlichen Marktwirtschaften vom Gold. c) Da damit den unter a) und b) genannten Argumenten der Boden entzogen ist, können die marxistischen Politökonomen heute nur noch ihre These vom Warencharakter des Geldes mit dem Verweis darauf abzustützen versuchen, daß die Zentralbanken der westlichen Welt weiterhin in einem begrenzten Umfang Gold als Währungsreserve einlagern und dieses Edelmetall gelegentlich als internationales Zahlungsmittel annehmen oder einsetzen. E. Das Dogma von der Golddeckung des Geldes in seiner Bedeutung für die Geldtheorie und Geldpolitik sowjetsozialistischer Staaten Die Rolle, die Marx dem Gold bei der Wesensbestimmung des Geldes zugesprochen hat, führte bei der Gestaltung der Geld- und Währungsordnung der sowjetsozialistischen Staaten zu einer Reihe von absurd anmutenden Regelungen. Dazu gehört z.B. die Festlegung eines fiktiven „inneren Goldgehaltes“ der in diesen Staaten umlaufenden Papiergeldzeichen (Goldparität). Noch in der 1. Aufl. des offiziösen „Ökonomischen Lexikons“ der DDR hieß es im Sinne dieser orthodox-marxistischen Lehrmeinung: „Der Wert der Währungseinheit wird vom Wert der Geldware Gold und vom Goldgehalt der Geldeinheit bestimmt. Die Festlegung des Preismaßstabes schließt die juristische Fixierung des Goldgehaltes der Währungseinheit als offiziellen nominellen Goldgehalt (Goldparität) mit ein … Diese Goldparität als amtlicher Goldgehalt einer Währungseinheit stellt zugleich die ‚Valutaparität‘ (Währungsparität) dar, indem nämlich auf der Grundlage des Vergleichs der Goldparität zweier Länder das offizielle Wertverhältnis der beiden Währungen (Paritätskurs) ermittelt wird, um das die effektiven Valutakurse mehr oder weniger schwanken.“ (Ökonomisches Lexikon, Berlin [Ost] 1967, S. 1041) Entsprechend dieser Auffassung wurde beim Aufbau des DDR-eigenen Geldwesens ebenfalls eine fiktive Goldparität der Mark festgelegt. Nach dem amtlichen Ausweis der Staatsbank der DDR soll der Feingoldgehalt einer Mark in den Jahren 1949/50 bis zum Jahre 1971 0,399.902 Gramm betragen haben (Ökonomisches Lexikon, a.a.O., S. 1046). Im Ergebnis der Diskussionen, die während der 50er und der 60er Jahre um den Erkenntniswert der Marxschen Geldlehre geführt wurden, hat sich anscheinend zu Beginn der 70er Jahre auch bei der SED-Führung die Einsicht durchgesetzt, daß man der Mark durch die Dekretierung eines nur auf dem Papier vorhandenen Goldgehaltes keine wirkliche innere Wertsubstanz verleihen kann. Jedenfalls hat die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Rechnungsführung und Statistik, I., IV.) vom Jahre 1972 an darauf verzichtet, im Statistischen Jahrbuch der DDR den fiktiven Feingoldgehalt der Mark auszuweisen. Die in der marxistisch-leninistischen Gt. und Gp. feststellbare Abkehr von realitätsfernen Dogmen erfolgte jedoch nur stückweise und keineswegs geradlinig. Z.B. weist die sowjetische Regierung nach wie vor für den Rubel einen Feingoldgehalt von 0,987.412 Gramm aus. Darüber hinaus enthält das sowjetische Währungsrecht die Bestimmung, daß 25 v.H. der emittierten und umlaufenden Banknoten durch Gold oder ausländische Devisen gedeckt sein müssen. — Selbst als im Jahre 1964 durch eine multilaterale Vereinbarung der Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) die Kunstwährung des Transfer-Rubels geschaffen wurde, führte die seinerzeit sofort für notwendig angesehene ideologische Absicherung der neuen kollektiven Währung ebenfalls dazu, daß dem Transfer-Rubel ein Goldgehalt zudiktiert wurde. Die sowjetische Regierung entschied seinerzeit, daß der Transfer-Rubel den gleichen Goldgehalt haben solle wie die nationale Währungseinheit der UdSSR. Inzwischen erkennt sowohl in der UdSSR als auch in der DDR eine wachsende Zahl von Wirtschaftswissenschaftlern, daß die aus der Marxschen Geldlehre hergeleitete Wertanreicherungskonstruktion für die nationalen Papiergeldzeichen und für das internationale Buchungsgeld im RGW „praktisch bedeutungslos und theoretisch fragwürdig“ ist. So schreibt z.B. Werner Thümmler (Sektion Wirtschaftswissenschaften der Humboldt-Universität Berlin [Ost]): „In der Literatur der sozialistischen Länder … wird in der Regel hervorgehoben, daß die kollektive Währung [d.i. der Transfer-Rubel] ihre Denomination vom Gold erhält und ein bestimmtes Quantum Gold repräsentiert. Dieser Sachverhalt fände im Goldgehalt des transferablen Rubels seinen sichtbarsten Ausdruck. Überprüft man diese Aussagen an der Praxis, also am tatsächlichen Fungieren des transferablen Rubels, so scheinen sie sich nicht zu bestätigen. Angesichts eines seit langem in Gang befindlichen Demonetisierungsprozesses des Goldes … dürfte die Beziehung des transferablen Rubels zum Gold praktisch bedeutungslos und theoretisch fragwürdig sein … Auch die in Form der Goldgehalte formal noch bestehenden Beziehungen der sozialistischen Währungen zum Gold sind faktisch bedeutungslos, da sie keinerlei praktischen Zweck erfüllen. Sie waren für die sozialistischen Volkswirtschaften schon immer entbehrlich, da der Goldgehalt nur dann eine Rolle spielt, wenn eine Konvertierung von Währungen in das Gold praktiziert wird oder vorgesehen ist.“ (W. Thümmler, Geldtheoretische Aspekte der kollektiven Währung der Mitgliedsländer des RGW, transferabler Rubel, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin [Ost], Gesellschaftswissenschaftliche Reihe, H. 4/1983, S. 441 f.) [S. 494]Zu den Hauptvertretern dieser Ansichten unter den DDR-Ökonomen gehören neben Thümmler vor allem Ehlert, Hunstock, Kolloch und Tannert. Unter den sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlern findet ihre Kritik u.a. bei Nikitin und Schenajew Unterstützung. Die Gegenposition zur Verteidigung der traditionellen marxistischen Lehre vom Geld als Goldware vertreten vor allem Lemmnitz, Richter, Schließer und Schmidt. (Vgl. z.B. A. Lemmnitz, Zum Charakter des Weltgeldes im heutigen Kapitalismus, in: IPW-Berichte, H. 2/1977, S. 20 ff.) Inzwischen läßt sich auch in der offiziellen Gt. und Gp. der DDR eine Annäherung an die Auffassungen der Reformergruppe unter den DDR-Ökonomen feststellen. So ist z.B. der Text des Stichwortes „Währung“ in der 3. Aufl. des „Ökonomischen Lexikons“ völlig neu gefaßt worden. Dort heißt es heute: „Jedes Währungssystem enthält eine Reihe notwendiger organisatorisch-juristischer Regelungen: die Festlegung der Währungseinheit …; die Bestimmung und Festlegung eines Währungskurses …; die Bestimmung der Währungsdeckung, die im Sozialismus eine Warendeckung ist.“ (Ökonomisches Lexikon, 3. Aufl., Bd. Q–Z, Berlin [Ost] 1980, S. 550) Die von nicht mehr haltbaren marxistischen Aussagen gereinigte und der Realität in den sozialistischen Wirtschaftsordnungen angepaßte Wesensbeschreibung des Geldes formuliert Thümmler wie folgt: „Im Verlauf des … Demonetisierungsprozesses des Goldes macht das Kreditgeld einen Wandel vom ursprünglich bloßen Stellvertreter der Goldware zu einer selbständigen Geldform mit eigenen, unverwechselbaren Merkmalen durch … Es bestreitet nicht nur die Zirkulation, sondern verdrängt das Gold auch aus seinen Wertmaßfunktionen. Es kann aber die Funktion eines Maßes der Werte nicht wie das Gold … ausfüllen, da es selbst keinen eigenen (Stoff-)Wert besitzt. Das Kreditgeld ist vielmehr Repräsentant des Wertes der Gesamtheit der produzierten und auszutauschenden Waren. Seine wertmessende Funktion besteht darin, daß es den aliquoten Teil des Wertes der einzelnen Ware am Gesamtwert aller Waren zum Ausdruck bringt und damit die Relationen zwischen den in den einzelnen Waren enthaltenen Werten sichtbar macht … Die Zirkulationsfähigkeit, die Verwendung als Zahlungs- und Akkumulationsmittel, erlangt dieses Geld nicht mehr durch den Wert des Geldstoffes, … [sondern die] gesellschaftliche Anerkennung [wird ihm] durch die Autorität des Staates verliehen.“ (W. Thümmler, a.a.O., S. 442 f.) F. Der Streit um den Geldwert im Sozialismus Die zitierte Thümmlersche Aussage ist Teil und Ergebnis der Auseinandersetzungen der letzten Jahre, in denen die Frage im Mittelpunkt stand, ob das Geld im Sozialismus eine eigene Wertsubstanz haben müsse oder ob der Wert des Geldes mit der Kaufkraft der Währungseinheit identisch sei. Abweichend von der Marxschen Geldlehre vertritt in dieser Frage nunmehr ein Teil der DDR-Ökonomen die Auffassung, daß das Geld im Sozialismus keinen eigenen (Waren- oder Arbeits-)Wert besitze und besitzen müsse. Die erste Aufgabe des Geldes bestehe vielmehr darin, den Wert der gewöhnlichen Waren im Preis auszudrücken (Geld als Maß und Preisausdruck der Warenwerte). Der Wert des Geldes leite sich also aus der Wert- und Preisentwicklung der Waren ab. Ausgehend von der Abhängigkeit des Geldwertes von der Preisentwicklung kommen diese Ökonomen zu dem Ergebnis, daß der Geldwert mit der Kaufkraft der Währungseinheit identisch ist. In Übereinstimmung mit der westlichen Wirtschaftswissenschaft charakterisieren diese Vertreter der marxistisch-leninistischen Politischen Ökonomie daher das Geld als einen Anspruch auf den volkswirtschaftlichen Güterfonds. Diese Auffassung findet ihren Niederschlag in folgenden Formulierungen: „Da der Geldwert wie jede andere Wertbeziehung stets ein Austauschverhältnis zum Inhalt hat, widerspiegelt sich in ihm, wieviel Wertvolumen einer gegebenen Ware zu erbringen ist, um im äquivalenten Austausch den in einer Geldeinheit verkörperten allgemeingültigen Anspruch auf gesellschaftliches Gesamtprodukt bzw. Nationaleinkommen zu erlangen. Insofern ist der Geldwert mit der Kaufkraft der einzelnen Geldeinheit identisch … Im Inland stellt sich der Geldwert in 2 Erscheinungsformen dar: Er tritt 1. als Kaufkraft der Mark im Bevölkerungsbereich auf. Faktisch ist das der reziproke Wert des Indexes der Einzelhandelspreise, der Leistungspreise und der Tarife. Er tritt 2. als Index der Kaufkraft der Mark für Produktionsmittel auf.“ (W. Ehlert, D. Hunstock, K. Tannert [Hrsg.], Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft, Berlin [Ost] 1976, S. 41) Derartigen Auffassungen wird von seiten der orthodoxen marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaftler in der DDR entgegengehalten, daß das Geld, wenn es nicht mehr Ware mit einem eigenen (inneren) Arbeitswert sei, auch kein „allgemeines Äquivalent“ mehr sein könne. Es verliere also die Fähigkeit, als „objektives“ Maß der Werte und als Maßstab der Preise aufzutreten. Sein sozialökonomischer Inhalt bestehe aber gerade darin, gesellschaftlich nützliche Arbeit in allgemeiner Form zu verkörpern. Sobald dem Geld die Eigenschaft abgesprochen werde, allgemeines Äquivalent zu sein, sei auch sein einmaliger Gebrauchswert aufgehoben, der darin besteht, ein allseitig nutzbares und allgemein akzeptiertes Tauschmittel zu sein. Außerdem könne es dann auch nicht mehr den in einer Warenwirtschaft notwendigen Umschlag der individuellen in gesellschaftlich nützliche Arbeit vermitteln. (Vgl. H. Schmidt, Zu einigen strittigen politökonomi[S. 495]schen Fragen der Geldtheorie im Sozialismus, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 3/1980, S. 303 ff.) Unter Rückgriff auf Kernthesen der Marxschen Geldlehre werden die „Reformer“ darauf hingewiesen, daß nach Marx unterwertige Banknoten und Münzen kein wirkliches Geld, sondern lediglich Geld-Zeichen seien. Da diesen Geld-Zeichen die erforderliche innere Wertsubstanz fehle, seien sie nicht in der Lage, das Geld in allen seinen Funktionen zu vertreten, sondern könnten nur dessen Rolle als Zirkulations- und Zahlungsmittel übernehmen. Für die orthodoxen marxistischen Wirtschaftswissenschaftler ist die Leugnung des Warencharakters des Geldes im Sozialismus und die Gleichsetzung des Geldwertes mit der Kaufkraft der Währungseinheit vor allem auch deshalb eine unannehmbare Wissenschaftsposition, weil damit die gesamte Marxsche Genesis des Geldes aus den Widersprüchen der kapitalistischen Warenproduktion und damit letztlich die Marxsche Kapitalismuskritik in Frage gestellt wird. Unbeeindruckt von dem Vorwurf, sie verträten unmarxistische Auffassungen, charakterisieren aber andere DDR-Ökonomen das Geld und den Geldwert im Sozialismus wie folgt: „In der sozialistischen Warenproduktion … [muß das Geld] … die Aufgabe übernehmen, die Zirkulation der Gebrauchswerte zum Endzweck ihrer Verwendung zu bewerkstelligen. Dazu bedarf das Geld bestimmter Eigenschaften, über die es auch dann verfügen kann, wenn es kein Edelmetall ist … Das sozialistische Geld [ist] Papiergeld mit staatlich fixiertem ‚Kurs‘ [Kaufvermögen] … [Es] besitzt Gebrauchswert, weil es das ‚Äquivalent‘ ist, das die Zirkulation der Waren ermöglicht … Obwohl selbst ohne Wert … repräsentiert [es] Wert in dem Maße, indem es Anspruch auf Wert, verkörpert in Waren, ist.“ (D. Fuchs, H. J. Lotze, D. Schellbach, Zu Fragen der Geldtheorie im Sozialismus, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 5/1981, S. 551 f.) IV. Die Diskussion um die „Ware-Geld-Beziehungen“ im Sozialismus in ihrer Bedeutung für die Geldtheorie Der Inhalt der Gt. war seit Beginn der 20er Jahre einem fortwährenden Wandel unterworfen. Im Mittelpunkt der heftigen ideologisch-theoretischen Auseinandersetzungen unter den Kommunisten der verschiedenen Richtungen stand und steht die Frage, ob es in einer sowjet-sozialistischen Wirtschaft notwendig und ideologisch zu rechtfertigen sei, Warenproduktion, Warenzirkulation, Geld- und Wertrechnung beizubehalten. Entsprechend den jeweiligen Ergebnissen der ideologischen Richtungskämpfe und der jeweiligen aktuellen ökonomisch-politischen Situation war seit der Oktoberrevolution 1917 die Gp. der UdSSR und seit 1945 auch die der anderen sowjet-sozialistischen Staaten von einem Zickzackkurs gekennzeichnet, der zwischen der Bejahung und Verneinung dieser Notwendigkeiten schwankte. Eine entscheidende Wende leitete Stalin nach 1945 ein. Sie bestand im wesentlichen darin, daß in ihr die bis dahin übliche defensive Argumentation in der marxistisch-leninistischen Wirtschafts- und Gt. gegenüber den „Vertretern der reinen marxistischen Lehre“ und den Gegnern des Marxismus aufgegeben und offensiv eine neue Rechtfertigungstheorie vertreten wurde. Stalin stellte die These auf, daß die sozialistische Umgestaltung der sowjetischen Wirtschaft bereits solche Fortschritte gemacht habe, daß alle Produktionsmittel, die von Staatsbetrieben hergestellt und innerhalb der Staatswirtschaft ausgetauscht werden, ihren Warencharakter verloren hätten. Dies sei die Folge der von der Sowjetmacht durchgesetzten Sozialisierung, da nunmehr bei der Zirkulation von Produktionsmitteln innerhalb der staatseigenen Wirtschaft kein Eigentumswechsel mehr stattfände. Außerdem sei der Einfluß des Wertgesetzes, der im Kapitalismus die Warenproduktion steuern würde, in der Sowjetunion außer Kraft gesetzt worden. Denn hier werde die Erzeugung und Verteilung von Produktionsmitteln streng nach Maßgabe der zentral festgesetzten Prioritäten gelenkt. Aus diesen Gründen hätten die innerhalb der Staatswirtschaft ausgetauschten Materialien und Investitionsgüter eine Wesenswandlung durchgemacht und besäßen „nur noch die äußere Hülle von Waren“. Demgegenüber hätten die Erzeugnisse der Produktionsgenossenschaft den Warencharakter noch beibehalten, da sie nicht unmittelbar als Güter der Gesamtgesellschaft geschaffen würden und beim Verkauf den Eigentümer wechselten. Während Marx eine „Ware“ als ein Gut definiert, das nicht für den eigenen Verbrauch, sondern für den Verkauf an einen anonymen Abnehmer bestimmt ist, schiebt Stalin diese „Entstehungstheorie der Warenproduktion“ beiseite. Nach seiner Auslegung der Marxschen Politischen Ökonomie haben im Sowjetsozialismus nur solche Produkte Warencharakter, die beim Verkauf den Eigentümer wechseln. Dazu zählt er vor allem die industriellen Konsumgüter und die Erzeugnisse der Kolchosen (J. W. Stalin, Die ökonomischen Probleme des Sozialismus in der UdSSR, Moskau 1952, S. 20 ff.). Die groteske Folge dieser Stalinschen Theorieschöpfung war, daß in den sozialistischen Wirtschaftssystemen ab 1952 für die Produktionsmittel zwar einerseits staatlich festgesetzte Preise galten und ihr Verkauf nur gegen Geld möglich war, daß sie aber andererseits im Sinne der Marxschen Wert- und Geldlehre keinerlei Wert mehr besaßen. Bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre beschränkte sich der Beitrag der Politökonomen in der DDR zur sozialistischen Gt. im wesentlichen auf eine Nacherzählung der Stalinschen Lehre. Diese Sterilität der [S. 496]wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion wurde wesentlich gefördert durch die 1955 veröffentlichte deutsche Ausgabe des parteioffiziellen, in der UdSSR erarbeiteten Lehrbuches „Politische Ökonomie“, das noch stark von den Doktrinen Stalins geprägt war. Über die Vereinbarkeit von Warenproduktion, Wertrechnung und Geld mit einer sowjet-sozialistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung heißt es in diesem Buch: „Im Sozialismus ist die Warenproduktion keine gewöhnliche, sondern eine Warenproduktion besonderer Art … Die Produktionsmittel, die innerhalb des Landes auf die staatlichen Betriebe verteilt werden, sind ihrem Wesen nach keine Waren; aber sie behalten die Warenform bei, werden in Geld bewertet, was für die Rechnungslegung und die Kalkulation notwendig ist … Sofern im Sozialismus die Warenproduktion und die Warenzirkulation bestehen, ist auch das Wertgesetz weiter wirksam … Der Wirkungsbereich des Wertgesetzes erstreckt sich im Sozialismus vor allem auf die Warenzirkulation (zwischen verschiedenen Eigentumssektoren), auf den Austausch von Waren — vor allem von Gegenständen des persönlichen Bedarfs“ (Politische Ökonomie. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1955, S. 502 f., 506 u. 508). Eine erste geringfügige Bewegung in die wissenschaftlichen Erörterungen brachte die Beteiligung einiger DDR-Ökonomen an der Kontroverse zwischen den beiden sowjetischen Geldtheoretikern S. Atlas und J. Kronrod. Diese stritten sich in den Jahren 1953/54 über die Funktionen, die das Sowjetgeld innerhalb und außerhalb der Staatswirtschaft erfüllt, und über die Frage, ob dem Geld im Nicht-Waren-Bereich (Staatswirtschaft, öffentliche Einrichtungen) die volle Geldqualität zuerkannt werden könne. Atlas vertrat hierzu die Auffassung, daß sich das Geld innerhalb der Staatswirtschaft in ein bloßes Verrechnungsmittel verwandelt habe (Geld minderer Güte aufgrund von Funktionsverlusten), dem für die Steuerung von Produktions- und Austauschprozessen der Staatsbetriebe keine aktive Rolle mehr zukomme. Kronrod widersprach diesen Thesen mit dem Hinweis auf die Einheit und Unteilbarkeit der Funktionen des Sowjetgeldes. Nach seiner Auffassung werde im Sozialismus sowohl im Waren- als auch im Nicht-Waren-Bereich vollwertiges Geld gebraucht und genutzt. In der DDR beteiligten sich vor allem A. Lemmnitz und G. Kohlmey an dieser geldtheoretischen Kontroverse. Sie lehnten die geldtheoretischen Neuerungen von Atlas ab, ohne sich jedoch allen Gegenargumenten Kronrods anzuschließen. (Vgl. A. Lemmnitz, Das Geld und die Funktionen des Geldes im Sozialismus und in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus, Berlin [Ost] 1955, u. G. Kohlmey, Das Geldsystem der DDR, Berlin [Ost] 1956.) Im Zuge der auch in der Politischen Ökonomie ab 1956 eingeleiteten Entstalinisierung wurde die „Zwei-Sphären-Theorie“ Stalins als künstlich und irreführend verurteilt. Statt dessen wurde nach und nach anerkannt, daß auch die von den Staatsbetrieben erzeugten Produktionsmittel Waren seien und als Waren gehandelt würden. Auch ihr Wert werde durch das Wertgesetz bestimmt. Mit dieser Feststellung wurde letztlich auch die These verworfen, daß das Geld in der Staatswirtschaft ein besonders geartetes Geld von minderer Funktionstüchtigkeit sei. Seit Anfang der 60er Jahre werden in der Politökonomie der DDR Warenproduktion, Tauschhandel und Geld nicht mehr als „Muttermale des Kapitalismus“ bezeichnet, die dem Sozialismus wesensfremd seien: „Ware-Geld-Beziehungen sind im Sozialismus … wesentliche Elemente eines planmäßigen Mechanismus, der die Wirtschaft regelt. Durch die Ware-Geld-Beziehungen und den damit verbundenen Markt wird eine … gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit als gesellschaftlich notwendige Arbeit ausgeführt.“ (Vgl. den instruktiven Überblicksartikel von M. Braun, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 4/1982, S. 568 ff., insbes. S. 583.) Für die Gt., die Gp. und Finanzpolitik der DDR gilt nunmehr seit Beginn der Wirtschaftsreformen in den 60er Jahren die bereits im Mai 1918 von Lenin ausgegebene Losung: Wir „dürfen … nicht vergessen, daß alle unsere radikalen Reformen zum Scheitern verurteilt sind, wenn wir in der Finanzpolitik keine Erfolge haben“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 27, Berlin [Ost] 1960, S. 377). V. Die gegenwärtig geltende Wesensbestimmung des Geldes Nach der heute herrschenden Auffassung in der marxistisch-leninistischen Gt. ist das Geld in den sowjet-sozialistischen Volkswirtschaften nur noch seiner „äußeren Hülle“ nach mit dem Geld in den vorsozialistischen Wirtschaftsordnungen (Gesellschaftsordnung) identisch. In der sozialistischen Wirtschaftsordnung seien seine Zweckbestimmung und die Nutzung seiner Funktionen „von Grund auf“ geändert worden. Dieser Wesenswandel wird mit den Unterschieden begründet, die zwischen einer marktgesteuerten und einer vom Staat zentral gelenkten Warenproduktion und zwischen dem Privateigentum und dem staatlich-sozialistischen Eigentum an den Produktionsmitteln bestehen. Anders als im Kapitalismus dienten die Ware-Geld-Beziehungen im Sozialismus nicht mehr der bestmöglichen Kapitalverwertung zum Vorteil der Kapitaleigentümer, sondern der Herstellung einer ausreichenden Zahl von Gebrauchswerten zum Nutzen aller Gesellschaftsmitglieder. Während die östlichen Geldtheoretiker kritisieren, daß das Geld in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften des Westens „ein Instrument der Umverteilung und damit der Ausbeutung und [S. 497]zugleich ein Instrument der staatsmonopolistischen Regulierung und Manipulierung zur einseitigen Durchsetzung der Interessen der Monopolbourgeoisie“ sei (Imperialismus), behaupten sie übereinstimmend vom Geld im Sozialismus, daß ihm in dieser Ordnung im Grundsatz jede schädliche Einflußnahme genommen sei und es nur noch gesellschaftlich nützliche Aufgaben erfüllen würde. In der sowjet-sozialistischen Volkswirtschaft sei das Geld ein „Instrument zur bewußten Ausnutzung des Wertgesetzes in der Planung der Volkswirtschaft, der Berechnung, Kontrolle und Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtproduktes sowie Maß der Arbeit und des Verbrauches“. Damit das Geld diese von ihm verlangten Dienste übernehmen könne, müsse die Wirtschafts- und Geldpolitik der sozialistischen Regierungen allerdings energisch die Verwirklichung folgender Ziele anstreben: a) die Herstellung der „Planmäßigkeit und Proportionalität“ der verschiedenen Teilströme des Bargeld- und des Giralgeldkreislaufs; b) die Sicherung der Übereinstimmung zwischen den geplanten und den tatsächlichen güterwirtschaftlichen (materiellen) und finanziellen Prozessen bei gegebenen staatlichen Festpreisen; c) die Entwicklung von Orientierungsmarken, anhand derer es möglich ist, eine ökonomisch begründete Geldemission und Geldmengenbestimmung vorzunehmen: d) die Verbesserung der Fähigkeit, den Geldumlauf gemäß den jeweiligen Stabilitätserfordernissen zu regulieren; e) die Gewährleistung eines stets ausgewogenen Verhältnisses von „Kauffonds“ und „Warenfonds“. Über die künftige Rolle des Geldes heißt es in allgemeiner Form in dem auf dem IX. Parteitag angenommenen Parteiprogramm der SED: „Bei der weiteren Vervollkommnung der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung spielt die bewußte Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen eine große Rolle. Die Bedeutung des Staatshaushaltes, des Geld- und Kreditwesens sowie des Preissystems für die effektive Produktion und die rationelle Verteilung und Verwendung des gesellschaftlichen Produkts und Nationaleinkommens nimmt zu“ (Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin [Ost] 1976, S. 36). VI. Die Funktionen des Geldes Bei Marx lassen sich 5 Grundfunktionen des Geldes unterscheiden; es sind dies die „konkreten Formen“, in denen das Geld entsprechend seiner Zweckbestimmung das nationale und das internationale Wirtschaftsleben mitbestimmt. Nach Ansicht der sozialistischen Geldtheoretiker verwirklicht das Geld in diesen Formen seine Rolle als „allgemeines, Äquivalent“ (Tauschwert) und umlaufendes Tauschmittel. Da die Warenproduktion, der Tauschhandel, die Entlohnung nach der Leistung und die Wertrechnung ebenfalls fundamentale Bestandteile der sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnungen sind, ist es nicht überraschend, daß sich die Grundfunktionen des Geldes in den zentral gelenkten Staatswirtschaften und in den marktwirtschaftlich organi

Geldtheorie und Geldpolitik (1985) I. Geld --- Grundlage einer zweckmäßigen Wirtschaftsorganisation Wie in allen auf Arbeitsteilung, Spezialisierung und Tauschhandel aufbauenden Wirtschaftsordnungen ist auch in der DDR das Geld ein unverzichtbarer Bestandteil der dort praktizierten sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft. Als Bewertungsmittel [S. 488]und Maßstab der Preise (Preissystem und Preispolitik) ist das Geld die Grundlage einzelwirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher…

DDR A-Z 1985

Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) (1985)

Siehe auch: Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin: 1962 Eisenhüttenkombinat Ost: 1963 1965 1966 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO): 1969 1975 1979 Auf Beschluß des III. Parteitages der SED (20.–24. 7. 1950) wurde am 18. 8. 1950 bei Fürstenberg an der Oder mit dem Bau des EKO begonnen. Das EKO war ursprünglich als kombiniertes Hütten-, Stahl- und Walzwerk geplant; im Zuge des Neuen Kurses wurden Planung und Ausführung auf ein Hüttenwerk beschränkt. Die Fertigstellung des Hochofens VI. erfolgte am 11. 8. 1954. Zunächst sollte das Werk Eisenhüttenkombinat Ost heißen, doch wurde der Name dann in „Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin“ umgeändert. Während der Entstalinisierung wurde der ursprünglich gewählte Name wieder eingeführt. Der Standort ist weniger aus wirtschaftlichen als aus politischen Erwägungen gewählt worden; er wurde als „Symbol der tiefen Freundschaft zum polnischen Nachbarvolk“ und als „Garantie der Oder-Neiße-Friedensgrenze“ bezeichnet. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist der Standort des EKO außerordentlich ungünstig gelegen. Das Eisenerz muß auf dem Landwege aus dem 1000 km entfernten Kriwoi Rog (UdSSR) und der Steinkohlenkoks aus dem oberschlesischen Revier herangeführt werden, zu dem lange Zeit nicht einmal eine direkte Bahnverbindung bestand. Der Transport der Rohstoffe verursacht noch heute hohe Kosten. Im Westen werden moderne Stahlwerke seit langem an Wasserstraßen, seit einiger Zeit auch an den Küsten gebaut. Dagegen hat die Oder für das EKO verkehrstechnisch nur eine geringe Bedeutung. Die jährliche Roheisenproduktion war zunächst mit 500.000 t geplant. Es war vorgesehen, das erzeugte Roheisen in einem Stahlwerk, dem eine Stahlgießerei angeschlossen werden sollte, bei einer Jahreskapazität von 550.000 t weiterzuverarbeiten. Ferner wurde der Bau einer Kokillengießerei, einer Walzengießerei, einer Walzendreherei und einer Zementfabrik angekündigt. 1959 wurde, nach offensichtlicher Verzögerung bei der Verwirklichung der Projekte, erneut der Bau eines modernen Stahl- und Walzwerkes angekündigt, das bis 1965 die Produktion aufnehmen sollte; ein ebenfalls geplantes Kaltwalzwerk sollte 1964 mit dem Betrieb beginnen. Als Endstufe des Neubauprogramms waren eine Stahlproduktion von 1,7 Mill.~t und eine Walzkapazität von 1,2 Mill.~t vorgesehen. Der Beginn des weiteren Ausbaus wurde dann erneut auf das Jahr 1963 verschoben. Der Bau der Kaltwalzstraße, die nach den ursprünglichen Plänen bereits 1964 mit der Produktion hätte beginnen müssen, galt als wichtigstes Vorhaben. Auch der Bau des Stahl- und Walzwerkes wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) von Ulbricht erneut angekündigt. Der Spatenstich zum Ausbau des EKO zum größten metallurgischen Werk der DDR erfolgte am 1. 7. 1963. Die „Neue Hütte“ wurde errichtet und Mitte 1968 fertiggestellt. 1968 wurde das EKO umbenannt in VEB Bandstahlkombinat „Hermann Matern“, Eisenhüttenstadt. Dem Kombinat wurden das Kaltwalzwerk Oranienburg, das Walzwerk Finow, das Walzwerk Burg, die Eisen- und Hüttenwerke Thale, das Blechwalzwerk Olbernhau sowie das Kaltwalzwerk und die Zieherei Bad Salzungen [S. 345]angeschlossen. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1981 vergab die DDR an den österreichischen Konzern VÖEST-Alpine den Auftrag, in Eisenhüttenstadt ein Konverterstahlwerk zu errichten. Hierfür ist eine Bauzeit von 40 Monaten vorgesehen. Japanische Unternehmen sollen — ebenfalls in Eisenhüttenstadt — bis Ende 1983 ein Kaltwalzwerk bauen, das ab März 1985 den Betrieb aufnehmen soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 344–345 Einzelvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisen- und Stahlindustrie

Siehe auch: Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin: 1962 Eisenhüttenkombinat Ost: 1963 1965 1966 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO): 1969 1975 1979 Auf Beschluß des III. Parteitages der SED (20.–24. 7. 1950) wurde am 18. 8. 1950 bei Fürstenberg an der Oder mit dem Bau des EKO begonnen. Das EKO war ursprünglich als kombiniertes Hütten-, Stahl- und Walzwerk geplant; im Zuge des Neuen Kurses wurden Planung und Ausführung auf ein Hüttenwerk beschränkt. Die Fertigstellung des Hochofens VI.…

DDR A-Z 1985

Spedition (1985)

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten Beförderungsmethode (z.B. Sammelladung, oder Containertransport), die Verbindung von Leistungsangeboten mehrerer Verkehrsarten (z.B. Lkw/Bahn — kombinierter Verkehr), die Besorgung und Behandlung der Frachtdokumente, Abrechnung und Verrechnung der Transporttarife, An- und Abfuhr sowie Lagerung von Gütern. Führen die S. [S. 1249]die Transporte selbst durch (Selbsteintrittsrecht), wirken sie als Frachtführer. In der DDR unterscheidet man Binnen-S. und internationale S. 1. Binnenspedition. Die S.-Betriebe bzw. -abteilungen der Kraftverkehrsbetriebe sind in die Kraftverkehrskombinate auf Bezirksebene mit eingeschränktem Aufgabenbereich integriert (Kombinat Kraftverkehr, VEB). Die S. wirken lediglich als Frachtführer, Erfüllungsgehilfe und Lagerhalter. Andere grundsätzliche Aufgaben einer S., wie die Transportvermittlung und -organisierung (z.B. hinsichtlich des günstigsten Verkehrsmittels und -wegs) obliegen den Transportausschüssen (Verkehrswesen, II.). Als Frachtführer sind die S. gemeinsam mit der Deutschen Reichsbahn (DR) bei der Durchführung des Stückguttransports (Transportgemeinschaft) tätig. Es gibt im Binnenverkehr der DDR bisher keinen eigenständigen Spediteur-Sammelgutverkehr. Ferner wirken die binnenländischen S. bei der An- und Abfuhr von Schiffs- und Wagenladungen als Frachtführer. Als Erfüllungsgehilfe ist die Binnen-S. für die internationale S. (Transportdurchführung im Lkw-Verkehr einschließlich der notwendigen Nebenleistungen wie Signieren, Verladen, Verpacken) und für die DR beim Haus-Haus-Gepäckverkehr tätig. Lagerhaltungsfunktionen werden von S. beim Sammeln von Exportstückgütern und beim Komplettieren von Sendungen zu größeren Partien ausgeübt. Tätigkeiten einer S. im eigentlichen Sinne werden derzeit nur bei bestimmten Leistungsbereichen (Möbel und Umzugsgut, Schwerlast- und Spezialtransporte) wahrgenommen. In der Möbel-S. existieren neben den volkseigenen auch noch private S. Um den Gütertransport noch effizienter zu gestalten, ist vorgesehen, bei den Verkehrskombinaten eine Binnen-S. mit allen traditionellen Aufgabenbereichen (s. o.) aufzubauen. In einer ersten Phase soll ein Sammelladungsverkehr für eilbedürftige Sendungen organisiert und durchgeführt werden. 2. Internationale Spedition. Ihre Aufgaben werden auf der Grundlage des Außenhandelsspeditionsmonopols vom am 1. 7. 1979 gegründeten VEB Kombinat Deutrans (D.) wahrgenommen. Diese Wirtschaftsorganisation der DDR besteht aus den Betrieben VEB Deutrans — Internationale S. (Stammbetrieb des Kombinats), dem VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr und dem VEB Deutrans — Transcontainer, hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und ist dem Ministerium für Verkehrswesen unmittelbar unterstellt. Der Stammbetrieb VEB Deutrans — Internationale S. wurde am 1. 1. 1954 gegründet und ist aus der Deutsch-Russischen-Transport AG (DERUTRA AG) im Ergebnis des ersten Staatsvertrages zwischen der UdSSR und der DDR hervorgegangen und hat inner- und außerhalb der DDR eine große Anzahl von Filialen, Zweigstellen und Vertretungen. Daneben bedient er sich eines internationalen Netzes ausländischer (auch kapitalistischer) Vertrags- und Korrespondenzspediteure. D. nimmt entsprechend der ihm erteilten Aufträge Dispositionen über den Transport, den Umschlag und die Lagerung von Außenhandels- und Transitgütern vor. Über diese Eigenschaft als Interessenvertreter seiner in- und ausländischen Auftraggeber (z.B. Außenhandels- und S.-Betriebe) hinaus vermittelt er auch Transportleistungsexporte für Transportbetriebe der DDR und trägt besonders auch zur Erwirtschaftung von Devisen bei. Im Gegensatz zur Binnen-S. ist D. Spediteur im eigentlichen Sinne mit folgenden Hauptaufgabengebieten: Abschluß von Verträgen mit Transport- und Umschlagbetrieben im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers, Überwachung und Gewährleistung der Dispositionen des Versenders, Avisieren des Versands sowie des Empfangs von Gütern und Erstellen der erforderlichen Papiere und Dokumente, Auslieferung von Gütern gegen Zahlungs- und Ablieferungsnachweise, Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten, Empfang und Weiterleitung (ggf. Zwischenlagerung) von Gütern im eigenen und fremden Namen, Erteilen zahlungsauslösender Dokumente, Durchsetzen von Ansprüchen (Reklamationen) im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber, Frachtenkontrolle und -reklamation, Mitwirkung bei der Erledigung von Zollformalitäten, das Behandeln und Versenden der Begleitdokumente, das Beschaffen von Konnossementen, den Abschluß von Transport- und Lagerversicherungen u.a.m. Im Rahmen seiner Aufgabengebiete hat D. eine bestmögliche Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes zu gewährleisten. Mittel hierzu sind u.a.: Auswahl der volkswirtschaftlich günstigsten Transportbetriebe und -zweige, Transportwege, Transporttarife, Verlade- und Verschiffungstermine, Organisation von Sammelverkehren. Die Erwirtschaftung von Devisen durch Organisation von Transporten für Rechnung Dritter (Transit, cross-trade) ist ebenfalls eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe. D. disponiert den Zu- und Ablauf von den Seehäfen und übernimmt auch die Buchung von Schiffsraum sowie den Umschlag in den Seehäfen. Die Filialen von D. ermitteln und bilanzieren den Transportbedarf für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr der DDR. D. hat sich im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr der Bundesrepublik vor allem durch niedrige Frachtraten zu einer starken Konkurrenz für westdeutsche Güterkraftverkehrsunternehmen entwickelt. D. gehört der Konferenz der S.-Organisationen der Mitgliedsländer des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und der Internationalen Föderation der S.-Organisationen (FIATA) an. Der VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr ist für die Organisierung und Durchführung von Transporten und S.-Leistungen im grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr für den DDR-Außenhandel und für ausländische Auftraggeber zuständig. Er wurde am 1. 7. 1979 gegründet und hat seinen Sitz in Potsdam. Transportaufträge werden mit eigenen oder von Kraftverkehrskombinaten vertraglich gebundenen Lkw durchgeführt. Gleichzeitig werden mit Hilfe der Filialen und Zweigstellen der VEB Deutrans — Internationale S. die speziellen S.-Leistungen erbracht. [S. 1250]Der VEB Deutrans — Transcontainer (Zentrale in Berlin) wurde am 1. 7. 1979 als Nachfolgebetrieb der DDR-Transcontainerorganisation DDR-CONT gegründet. Betriebsteile sind in Berlin (Ost), Dresden, Erfurt, Rostock und Halle angesiedelt, Betriebsabteilungen in Karl-Marx-Stadt, Zwickau, Leipzig, Magdeburg und Eberswalde; ferner besteht ein Intercontainerbüro in Berlin (West). Hauptaufgaben dieses Kombinatsbetriebes sind die Organisierung des grenzüberschreitenden Großcontainerverkehrs für den DDR-Außenhandel sowie der Transportleistungsexport mit in- und ausländischen Containern. Das Leistungsangebot erstreckt sich auf die Organisierung durchgehender Transportketten auf der Grundlage von Durchfrachtverträgen, die Überlassung von Großcontainern im Miet- und S.-Geschäft sowie die Vermietung von Großcontainern an ausländische Transportkunden in Form des internationalen Leasings. Dieser Kombinatsbetrieb ist Mitglied des Abkommens über die gemeinsame Nutzung von Großcontainern im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen RGW-Ländern sowie gleichzeitig der Vertreter der DDR für kommerzielle Fragen in der Internationalen Gesellschaft für den Transcontainerverkehr (Intercontainer). Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248–1250 Spartakiaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sperrkonten

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten…

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Kuren der Sozialversicherung (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sozialversicherung der DDR gewährt Heil-K., Genesungs-K. und prophylaktische K. (für Erwachsene und Kinder). Nach dem gemeinsamen Beschluß des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) vom 7. 3. 1972 zur weiteren Entwicklung des Feriendienstes des FDGB und zu Fragen der K. und nach den Festlegungen des 8. FDGB-Kongresses werden seit 1972 die K. vorrangig an Schichtarbeiter, werktätige Frauen mit Kindern sowie Werktätige, die unter schweren oder gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten, vergeben, in steigendem Maße auch an Patienten „im Vorrentenalter“ (Frauen zwischen 55 und 60, Männer zwischen 60 und 65 Jahren). Die K.-Vorschläge für Versicherte bei der Sozialversicherung des FDGB werden von den Ärzten gemeinsam mit der Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) erarbeitet und von den betrieblichen Kurkommissionen entschieden. Diese bestehen aus Angehörigen des jeweiligen Betriebes, Gewerkschaftsfunktionären (Bevollmächtigte für Sozialversicherung, Mitglieder des Rates für Sozialversicherung) sowie Ärzten und sind Organ der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsorganisation, sie arbeiten eigenverantwortlich; die Kreiskurkommission des FDGB hat nicht das Recht, Entscheidungen der betrieblichen Kurkommission zu ändern. In sehr großen Betrieben verfügen die Betriebskurkommissionen über ein nach verschiedenen Indikatoren aufgeschlüsseltes Kontingent an K., die innerhalb eines Jahres zu vergeben sind. In kleineren Betrieben richten sich die Betriebskurkommissionen nach Orientierungsziffern, das zur Verfügung gestellte Kontingent ist zwar zahlenmäßig insgesamt festgelegt, aber nicht nach Indikatoren aufgeschlüsselt und wird nach dem jeweils anfallenden Bedarf vergeben. Über die Vergabe von K. an Werktätige, in deren Betrieb keine Kurkommission besteht, sowie über die ärztlichen Kurvorschläge für nichtberufstätige Rentner und Familienangehörige entscheiden die Kreiskurkommissionen bei den Kreisvorständen des FDGB, über die Vergabe von Auslands-K. die Bezirkskurkommissionen bei den Bezirksvorständen des FDGB. Kurvorschläge für Versicherte bei der Staatlichen Versicherung macht der behandelnde Arzt. Entschieden wird darüber durch eine bei den Kurleitstellen der Sozialversicherung der Staatlichen Versicherung bestehende eigene Kurkommission. Die Kurleitstellen sind für einen oder mehrere Bezirke zuständig. „Bei der Kurauswahl muß stets der Mensch, sein Gesundheitszustand, seine persönliche Leistung bei der Erfüllung der Aufgaben, sein Verhalten im Kollektiv, also die ganze Persönlichkeit berücksichtigt werden“ (Richtlinie über die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Arbeitsweise der gewerkschaftlichen Kurkommissionen [S. 779]bei den Betriebsgewerkschaftsleitungen und Vorständen des FDGB — Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB vom 11. 10. 1972). 1982 wurden insgesamt 354.437 K. durchgeführt, darunter für Erwachsene 199.642 (167.148 Heil-K., 11078 Prophylaktische K., 21.416 Genesungs-K. und 76.196 K. in Einrichtungen des Feriendienstes), für Kinder 59.831 K. (17.946 Heilkuren und 41.885 Prophylaktische K.), außerdem 18.768 K. im (sozialistischen) Ausland. Heil-K. dauern in der Regel 28 Tage, Genesungs- und prophylaktische K. 21 Tage. Unter den Indikationen für Heil-K. bei Erwachsenen stellen Krankheiten des Kreislaufsystems, der Stütz- und Bewegungsorgane und der Atmungsorgane mehr als 79 v.H. bei den Männern und mehr als 75 v.H. bei den Frauen, bei Kindern die beiden letztgenannten Indikationen zusammen mit Hautkrankheiten mehr als 82 v.H. 7,6 v.H. aller Männer im Vorrentenalter erhielten 1982 eine Kur. Für die Vergabe der K. sind, wie die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien erkennen läßt, nicht allein die medizinischen Gesichtspunkte maßgebend. Kurorte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 778–779 Kupfererzbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kurorte

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sozialversicherung der DDR gewährt Heil-K., Genesungs-K. und prophylaktische K. (für Erwachsene und Kinder). Nach dem gemeinsamen Beschluß des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) vom 7. 3. 1972 zur weiteren Entwicklung des Feriendienstes des FDGB und zu Fragen der K. und nach den Festlegungen des 8. FDGB-Kongresses werden seit…

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Industrieministerien (1985)

Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere Kombinate und Einrichtungen direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte [BWR]). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK) (Planung, IV. A.). Die I. wurden mit Gründung der DDR gebildet, wechselten jedoch im Lauf der weiteren Entwicklung ihre Bezeichnung oder ihren Namen. Die Leitung der Industrie war seit 1958 Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats (VWR). Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat mit dem Abschluß der ersten Etappe des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) aufgelöst, die Leitung der Industrie wieder der SPK übertragen; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig (Februar 1984) bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky), M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Felix Meier), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Wolfgang Mitzinger; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie), M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Rolf Kersten), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber), M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Karl Grünheid). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Zu ihren Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die Kombinate zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der Kombinate bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der Kombinate bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriezweige und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel (MAH) und dem Ministerium für Bauwesen. Die I. werden von den jeweiligen Ministern nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die persönliche Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der den I. unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den Kombinaten bestehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z.B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten Kombinate. Der umfangreiche Aufgabenkatalog der Industrieminister bzw. der einzelnen I. wird detailliert beschrieben in dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien. Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, 1975, S. 133 ff.), aber auch in den Statuten der einzelnen I. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 613 Industrieinstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriepreise

Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…

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Totalitarismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt derartiger Überlegungen war der explizite Anspruch des Faschismus und des Nationalsozialismus, auf völlige Beherrschung der Gesellschaft durch den „totalen“ oder „totalitären“ Staat bei gleichzeitiger Konzentration der Macht in der Führungsspitze bzw. bei dem Führer sowie der exzessive, von allen rechtlichen Schranken befreite Gebrauch von Macht nach innen und außen. Faschismus und Nationalsozialismus verstanden sich selbst als Gegenbewegungen zum liberalen Rechtsstaat, zur Demokratie und zum Parlamentarismus. — Die Parteiherrschaft in der UdSSR der 20er Jahre sowie deren Weiterentwicklung zum Stalinismus mit seinen Massenverfolgungen führte schon früh zu der Ausdehnung des Begriffs T. auf die Sowjetunion. Angesichts der Etablierung von Systemen sowjetischen Typs in Ost- und Südosteuropa einschl. der SBZ/DDR sowie unter dem Eindruck der Ost-West-Konfrontation im Verlauf des Kalten Krieges wurden diese in die T.-Theorien einbezogen. Die kommunistischen Herrschaftssysteme standen seitdem im Mittelpunkt der Überlegungen zum T. Ausgangspunkt der T.-Theorien war die Feststellung, daß die bis dahin üblichen Begriffe der „Diktatur“ bzw. der „autoritären Herrschaft“ nicht mehr ausreichten, um das Neue derartiger politisch-gesellschaftlicher Systeme zureichend zu beschreiben. Erst die technisch-sozialen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts machten die totale Organisation und Kontrolle einer Gesellschaft möglich. Die Auflösung der überkommenen sozialen Strukturen (Stände und Klassen) in der Massengesellschaft gilt als eine weitere Voraussetzung, um alle Bevölkerungsteile mit Hilfe zentraler Organisationen zu einem einheitlichen Ganzen zu integrieren und zugleich zu manipulieren. Mit dem Entstehen moderner Massengesellschaften sei ferner der Verfall traditionaler (religiöser, politischer und philosophischer) Wertsysteme verbunden gewesen; dieser Werteverfall habe — unterstützt durch die Entwicklung der modernen Massenkommunikationsmittel — den Ideologien kommunistischer, faschistischer und nationalsozialistischer Provenienz den Weg gebahnt. Diese gemeinsame, historisch-soziale Ausgangsposition habe letztlich auch zu Übereinstimmungen in der Konstitution der Herrschaftssysteme und der Herrschaftsausübung geführt, die es gerechtfertigt erscheinen lasse — unter Außerachtlassen von Verschiedenheiten in der Zielrichtung der jeweiligen Systeme —, von einem Typus „totalitärer Herrschaft“ zu sprechen. Die T.-Theorien knüpfen dabei an dem im Faschismus und Nationalsozialismus üblichen positiven Gebrauch der Wörter „total“ und „totalitär“ an und wenden diese zu einem kritischen Gegenbegriff. Dabei wird zwischen dem „institutionellen“ Aspekt totalitärer Herrschaft und den „dynamischen“ Ansprüchen totalitärer Bewegungen, Gesellschaft immer erneut in Bewegung zu setzen und revolutionär-terroristisch umzugestalten, unterschieden, wenn sich auch diese beiden Seiten des T. selbst in der Theorie kaum trennen lassen. Je nach der Akzentsetzung in den theoretischen Entwürfen — entsprechend der jeweiligen historischen Situation und dem hauptsächlichen Objekt der Analyse — gibt es sehr unterschiedliche Theorien des T. Als Ausdruck und Erscheinungsform der Dynamik totalitärer Herrschaft werden u.a. genannt: Terror, permanente Säuberungen von Partei und Staat, zwangsweise Durchsetzung eines neuen Wertsystems von oben. Institutionen totalitärer System sind: Einheitspartei, zentrale Wirtschaftsplanung, offizielle Ideologie mit absolutem Geltungsanspruch, Geheimpolizei, parteiliches Recht anstelle von Rechtsstaatlichkeit, parteiliche Ausrichtung und Kontrolle aller Massenkommunikationsmittel. — Zu einer Übereinstimmung in den Begriffsdefinitionen ist es trotz intensiver wissenschaftlicher Bemühungen bislang nicht gekommen. Die genannten Merkmale totalitärer Herrschaft finden sich in unterschiedlichen Kombinationen und Gewichtungen bei den Vertretern des T. (vgl. den kritischen Überblick von Walter Schlangen, Theorie und Ideologie des Totalitarismus. Bonn 1972 [Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, H. 92]). Trotzdem spielt das Wort T. in den politischen Auseinandersetzungen zwischen West und Ost — nicht zuletzt in Abhängigkeit von der jeweiligen politischen Gesamtsituation — eine große Rolle. Gegen die T.-Theorien ist u.a. eingewendet worden: sie seien weniger ein Instrument der Analyse als eines der Wertung; sie setzten die faschistischen/nationalsozialistischen Systeme mit den sowjet-sozialistischen in eins, obwohl zwischen diesen markante Unterschiede im politischen System, in der Sozialstruktur, in der Ideologie, in der Wirtschaftsplanung usw. bestünden; sie sähen die zu analysierenden Systeme in ihren Grundstrukturen grundsätzlich als statisch an, könnten daher Entwicklungen nur als Abweichungen vom totalitären Grundmodell, nicht aber als dessen Wandel analysieren; sie seien ungeeignet, vergleichbare Problemlagen in hochindustrialisierten Systemen in komparatistischen Analysen zu untersuchen; sie tendierten dazu, das eigene demokratische System zu idealisieren und damit reformerischer Kritik zu entziehen, indem sie ein Feindbild in ihrem theoretischen Ansatz verabsolutierten und als Bedrohung, herausstellten. Der Marxismus-Leninismus hat sich — wie auch gegen alle anderen kritischen westlichen Analyseansätze (Konvergenztheorie; Politologie) — gegen alle Ausprägungen der T.-Theorie gewendet. Besonders heftig wird die Gleichsetzung des eigenen Systems mit [S. 1361]dem des Faschismus/Nationalsozialismus abgelehnt: „Unter Leugnung der historischen Tatsachen und Erfahrungen behaupten die Verfechter dieser Doktrin, daß Faschismus und Sozialismus gleichen gesellschaftlichen Ursachen entspringen, wesensgleiche Staats- und Gesellschaftsformen darstellen und in ähnlicher Weise den Menschen unterdrücken und ihrer Freiheit berauben.“ Die „T.-Doktrin“ gilt als „bürgerliche, antikommunistische Geschichts- und Gesellschaftskonzeption zur Verfälschung der Praxis und Theorie des realen Sozialismus …“ schlechthin (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 386). Dabei wird vielfach das Vorhandensein eines T.-Konzepts selbst dann unterstellt, wenn dieser Begriff sich in den kritischen Analysen sozialistischer System explizit nicht findet. Antikommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1360–1361 TOM-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tourismus

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt…

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Produktionsweise (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Zum Inhalt und zur Abgrenzung des Begriffs der P. Der Marxismus-Leninismus bezeichnet als P. die „gesellschaftliche Produktion auf einer historisch bestimmten Entwicklungsstufe in ihrem allgemeinen Inhalt (unabhängig von geographisch-territorialen, nationalen u.a. Modifikationen) als Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 267). Die P. wird auch als die „geschichtlich bestimmte Art und Weise, wie die Menschen materielle Güter, welche sie benötigen, um essen, trinken, wohnen und sich kleiden zu können, produzieren, verteilen und sich aneignen“, umschrieben. P. gilt demnach als Bezeichnung für den sich in der Geschichte verändernden „materiellen gesellschaftlichen Lebensprozeß“ überhaupt, für die „geschichtliche Gestalt der Arbeits- und Lebensweise der Menschen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 510). Da die P. die Produktivkräfte (Pk.) mit umfaßt, greift sie definitorisch weiter als der Begriff Basis, der sich lediglich auf die ökonomischen Verhältnisse (Produktionsverhältnisse [Pv.]) bezieht. Es ist die Basis, von der nach marxistisch-leninistischer Auffassung der Überbau „unmittelbar bestimmt“ wird (Überbau: „Gesamtheit der gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen [po[S. 1052]litische, juristische, kulturelle, wissenschaftliche, erzieherische wie Staat, Gerichtswesen, Parteien, Forschungs- und Bildungseinrichtungen] und Anschauungen [wie politische, juristische, wissenschaftliche, weltanschauliche, moralische, künstlerische], das System des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins“) (M. Buhr u.a. Kosing, a.a.O., S. 46). 2. Die P. im Geschichtsprozeß. Die P. gilt als die bestimmende Grundlage jeder ökonomischen Gesellschaftsformation (Gesellschaftsordnung). Innerhalb einer P. stellen die Pk., d.h. die „Gesamtheit der subjektiven und gegenständlichen Faktoren des Produktionsprozesses“, die bei der Produktion materieller Güter zusammenwirken, das dynamische, den Geschichtsprozeß vorantreibende Element dar. Die Pv. (unterteilt in: Eigentumsverhältnisse, Austauschbeziehungen entsprechend dem jeweiligen Stand der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, Verteilungsformen) stellen gleichsam den gesellschaftlichen Rahmen dar, in dem sich die Pk. entfalten können. Es wird zugleich gesehen, daß sich die Pv. gegenüber der Pk.-Entwicklung keineswegs passiv verhalten, sondern selbst auf deren weitere Entfaltung aktiv einwirken. Allerdings enthalten die Pv. in den sie maßgeblich konstituierenden Eigentums-(Klassen-)verhältnissen auch die Grenzen, bis zu denen sie die Entfaltung der Pk. möglich werden lassen. Der Marxismus-Leninismus spricht in diesem Zusammenhang von dem „Gesetz der Übereinstimmung von Pk. und Pv.“. Die Ablösung einer alten P. durch eine neue sei das zwangsläufige Ergebnis der Entwicklung der Widersprüche zwischen den ständig wachsenden Pk. und den veralteten, sie ehemals fördernden, nun aber hemmenden Pv. Dieser Widerspruch werde durch soziale Revolutionen jeweils neu gelöst. Dieses Gesetz setze sich aber nicht im Selbstlauf durch, sondern bedürfe jeweils der politischen Unterstützung durch die zum jeweiligen Zeitpunkt „fortschrittlichste Klasse“, z.B. bei Ablösung des Feudalismus die des liberalen Bürgertums gegen den Feudaladel. Während in den Urgesellschaften bei gering entwickelten Pk., kaum entwickelter Arbeitsteilung und auf einem überschaubaren Territorium sowie zahlenmäßig begrenzter Bevölkerung unterschiedliche Formen des Gemeineigentums entstanden, erzwang die Pk.-Entwicklung eine zunehmende Arbeitsteilung, brachte auf diese Weise das Privateigentum an Produktionsmitteln hervor, schuf größere Wirtschaftsräume, ein differenzierteres Verteilungssystem und immer kompliziertere Austauschverhältnisse. Für die bürgerliche, kapitalistische P. konstatiert der Marxismus-Leninismus, daß die Pk.-Entwicklung zunehmend nach gesamtgesellschaftlichen Lösungen, nach einer Vergesellschaftung des ökonomischen Gesamtprozesses verlange, da die gesellschaftlichen Arbeitszusammenhänge in immer deutlicherer Weise in Gegensatz zu den die Gesellschaft durchtrennenden Grenzen des Privateigentums an Produktionsmitteln gerieten und damit diese Gesellschaftsformation in eine Dauer-(End-)Krise treibe. Die Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR), die eine qualitative Veränderung der Pk. beinhalte, verschärfe die in der kapitalistischen P. bestehenden antagonistischen Widersprüche weiter. Diese Konflikte seien innerhalb dieser P. nicht mehr lösbar. Sie führten — eine unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei stehende Arbeiterklasse vorausgesetzt — mit Notwendigkeit zur SP., in der die Gesellschaft als Ganze, befreit von den Schranken des Privateigentums, die Pk. zu ihrem Nutzen und entsprechend ihren Bedürfnissen unbegrenzt entfalten könne. Die Stufenfolge von Gesellschaftsformationen: Urgesellschaft, Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, bürgerliche Gesellschaft, sozialistische/kommunistische Gesellschaftsformation mit den jeweils diese bedingenden P., wird dabei heute in der marxistisch-leninistischen Geschichtswissenschaft durchaus differenzierter gesehen; es werden Übergangs- und Sonderformen unterschieden, ohne daß die in dieser Begrifflichkeit sich bewahrende, schematisierte Abfolge des Geschichtsablaufes in ihren grundsätzlichen Aspekten davon berührt worden wäre. 3. P. und ökonomisches Grundgesetz. Zu jeder P. gehört ein für diese P. charakteristisches Grundgesetz: „Es bringt das Ziel der Produktion und die Wege und Mittel für seine Realisierung zum Ausdruck, verleiht den übrigen spezifischen ökonomischen Gesetzen die gesellschaftliche Orientiertheit und bestimmt damit auch den spezifischen (modifizierten) Wirkungscharakter der allgemeinen ökonomischen Gesetze in der gegebenen Gesellschaftsformation“ (Ökonomisches Lexikon [Q–Z], 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1980, S. 291). Ökonomische Gesetze haben nach marxistisch-leninistischer Auffassung „objektiven Charakter“; sie existierten „unabhängig vom Willen der Menschen, weil die ökonomischen Interessen, die letztlich die Handlungsmotive bestimmen, objektiv durch die bestehenden gesellschaftlichen Bedingungen (Entwicklungsstand der Pk. und Pv.) determiniert“ seien (Ökonomisches Lexikon [A–G], 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 758). Sie können jedoch als einzelne sowie in ihrem Systemzusammenhang erkannt und dann bewußt genutzt werden. Allerdings gebe es erst in der sozialistischen P. eine Wirtschaftswissenschaft, die im Dienst der Gesamtgesellschaft stehe. Daher sei es auch erst in dieser P. möglich, einen entsprechenden Erkenntnisprozeß in Gang zu setzen und seine Ergebnisse zur Grundlage der Politik zu machen. Dabei wird heute zugestanden, daß auch die Politische Ökonomie des Sozialismus erst allenfalls die Grundzüge des Systems der ökonomischen Gesetze des Sozialismus erkannt habe. Ökonomisches Grundgesetz der kapitalistischen P. sei das Mehrwertgesetz (Wert- und Mehrwerttheorie), das sich heute im monopolistischen Kapitalismus als Monopolprofit durchsetze. — In der kommunistischen P. (KP.) gelte hingegen das Ökonomische Grundgesetz des Sozialismus. Zwar gelte dieses Grundgesetz während der gesamten KP., doch sei diese, wie die kommunistische Gesellschaftsformation überhaupt, „durch zwei lange, historische Phasen charakterisiert, die SP. und die entwickelte KP.“, die auch als „historische Stufen ein und derselben P.“ bezeichnet werden. Ge[S. 1053]mäß diesem Grundgesetz diene die KP. der immer besseren Befriedigung der wachsenden materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Werktätigen und der allseitigen Entwicklung des Menschen der sozialistischen Gesellschaft durch die ständige Entwicklung und Vervollkommnung der Produktion auf der Grundlage der fortgeschrittenen Wissenschaft und Technik und der ständigen Steigerung der Arbeitsproduktivität (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 648). Als beiden Phasen der KP. gemeinsame Merkmale gelten das gesellschaftliche Eigentum an Produktionsmitteln sowie folgende, weitere Elemente der Pv.: kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe gleichberechtigter Produzenten, die durch gemeinsames Eigentum und gemeinsames Ziel der Produktion vereint sind (Moral, Sozialistische); Planmäßigkeit der Produktion zur Erzielung einer hohen Arbeitsproduktivität und Effektivität der verausgabten Arbeit; kameradschaftlicher Wettbewerb (Sozialistischer Wettbewerb) zur Erhöhung des Wirkungsgrades der gesellschaftlichen Arbeit. Die Unterschiede zwischen den beiden Stufen der KP. seien Ausdruck der überkommenen und noch nicht überwundenen Formen der Teilung zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, der unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen zwischen Stadt und Land, ein noch unzureichender Stand der Pk.-Entwicklung sowie die Existenz verschiedener (gesellschaftlicher) Eigentumsformen (Eigentum; Sozialstruktur). Deswegen gelte z.B. in der sozialistischen P. (SP.) noch das Verteilungsprinzip nach Arbeitsleistung (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit) und sei auch das Fortbestehen der Ware-Geld-Beziehungen (die allerdings dem Plan untergeordnet seien) „objektiv“ notwendig (Ökonomisches Lexikon [H-P], 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 806). Es sei Aufgabe in der SP., die Voraussetzungen für die entwickelte KP. zu schaffen und dabei einen neuen Typ von Pk., d.h. eine neue materiell-technische Basis, zu entwickeln, der „die allseitige Entwicklung der Anlagen und Fähigkeiten der Werktätigen“ möglich und notwendig macht (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Erst in der entwickelten KP. würde sich die Arbeit aus einer Existenznotwendigkeit in ein erstes Lebensbedürfnis wandeln. 4. Widersprüche in der sozialistischen P. Der Begriff der SP. und die mit ihm in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kategorien SPk. und SPv. waren seit Anbeginn der 60er Jahre Gegenstand eingehender Diskussionen in der marxistisch-leninistischen Philosophie und in der Politischen Ökonomie. Auslösende Momente für diese — keineswegs abgeschlossene — Debatte waren u.a. die Unmöglichkeit, die eigene sozialökonomische Verfaßtheit und die Folgen der WTR mit der von Stalin überkommenen, starren Begrifflichkeit auch nur annähernd zutreffend zu analysieren und damit politisch handhabbar zu machen. Der bisherige Diskussionsverlauf hat die Begriffe vor allem „weiter“ und „differenzierter“ gefaßt, allerdings haben diese dabei auch an Eindeutigkeit eingebüßt. Unterschiedliche Kategorien des Marxismus-Leninismus enthalten heute vielfach Aspekte der gleichen gesellschaftlichen Erscheinung, so daß sie sich vielfach nicht mehr eindeutig einer bestimmten Kategorie wie z.B. Pk. oder Pv., Basis oder Überbau zuordnen lassen. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus die Relevanz, die der Begriff Widerspruch für das Verständnis der Realität und die Weiterentwicklung der eigenen Gesellschaft gewonnen hat. Ausgangspunkt aller Selbstinterpretationen der eigenen P. ist die Aussage, daß durch die (fast vollständige) Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln erstmals eine P. gegeben sei, in der die Gesellschaft als Ganze ohne trennende Schranken ihre Produktion organisieren und ihre Bedürfnisse „entsprechend den objektiven Möglichkeiten“ befriedigen könne. Da es eigensüchtige Interessen einer herrschenden Klasse nicht mehr gebe, bestünde erstmals nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Notwendigkeit einer ständigen Höher- und Weiterentwicklung der Pk. Aus dem dadurch zu erreichenden ständigen Wirtschaftswachstum ergäben sich eine immer bessere Befriedigung der sich ebenfalls weiterentfaltenden Bedürfnisse und eine dem Kapitalismus gegenüber höhere Arbeitsproduktivität (nach Lenin das entscheidende Kriterium für die Überlegenheit einer Gesellschaftsordnung). Dieser Überlegenheitsanspruch wird aufrechterhalten, wenn auch gleichzeitig die Konflikthaltigkeit und Unvollkommenheit der bisher erreichten Ausprägung der SP. reflektiert werden (vgl. hierzu und zum folgenden: S. Heppener, U. Schirmer u. Edgar-André Wieland, Die sozialistische Produktionsweise. Eine philosophiehistorische Analyse, Berlin [Ost] 1981). Nichtantagonistische Widersprüche werden jedenfalls bereits bei den Pk. gesehen. Zu diesen werden jetzt neben den Produktionserfahrungen und Arbeitsfertigkeiten des produzierenden Menschen (als Hauptproduktivkraft bezeichnet) und seinen Arbeitsinstrumenten auch die Arbeitsgegenstände, die Wissenschaft (vor allem die der Produktion zugewandten Wissenschaftsdisziplinen) und die arbeitsleitende Tätigkeit gerechnet. Diese differenzierte Sichtweise führte dazu, von einem System der Pk. zu sprechen, wobei die einzelnen Systemelemente erst „aktiv im Sinne von produktiv“ werden (d.h. zur Herstellung von Gebrauchswerten dienen; Wert- und Mehrwerttheorie), wenn sie im Arbeitsprozeß zusammenwirken. Zu den Pk. gehören ferner die subjektiven und ideellen Momente, d.h. die Zwecksetzungen, Neuerungen usw., die der Arbeitende in den Produktionsprozeß immer erneut einbringt, um auf diese Weise die Pk. insgesamt voranzutreiben. Jedoch besteht zwischen den einzelnen Elementen des Systems der Pk. eine große Zahl von Widersprüchen (z.B. zwischen vorhandenen Arbeitsfertigkeiten und den Möglichkeiten, diese im Arbeitsprozeß zu nutzen, zwischen den unterschiedlichen Modernisierungsgraden der Produktionsmittel innerhalb einer Volkswirtschaft), deren (immer nur zeitweilige) Lösung jeweils eine Weiterentwicklung des Systems der Pk. erfordert. Die Möglichkeit und Notwendigkeit der weiteren Entfaltung der [S. 1054]Pk. wird als grundsätzlich offener historischer Prozeß aufgefaßt, den es zu beschleunigen gelte, da von seinem Verlauf letztlich auch die Pv. und damit die Weiterentwicklung der P. insgesamt abhänge. Vergleichbare Konflikte werden als Widersprüche ebenfalls in den Pv. benannt. Besondere Aufmerksamkeit findet dabei neben den Ware-Geld-Beziehungen das Leistungsprinzip, das den Verteilungsverhältnissen als wesentlichen Teil der Pv. während der Phase des Sozialismus zugrunde liegt. Das Leistungsprinzip (Materielle Interessiertheit) bestimmt wesentlich die Sozialstruktur und die damit zusammenhängenden partikularen Interessen, die immer erneut (von der Partei) zu Interessenverbindungen gebündelt und dem Gesamtinteresse ein- bzw. nachgeordnet werden müssen, um einen konkurrierenden, d.h. destruktiven Interessenpluralismus zu verhindern. Zugleich beeinflußt das Leistungsprinzip aber maßgeblich den Subjektiven Faktor, also die Produzenten als entscheidendes Element der Pk.: Es kann deren Tätigkeit, deren Innovationsbereitschaft usw. sowohl stimulieren als auch hemmen. Die ungewollten Ergebnisse einer von den Werktätigen als ungerechtfertigt empfundenen Leistungsbewertung bzw. der Mißbrauch von Entlohnungsregeln führen zu ungeplanten sozialen Differenzierungen (Soziologie und Empirische Sozialforschung) und Konflikten in den Pv. und behindern die geplante „ständige weitere Entfaltung der Pk.“. Als ähnlich widersprüchlich erweisen sich auch die Auswirkungen des Bildungssystems sowie die damit eng verbundenen Formen der Arbeitsteilung (die sowohl — als Gliederung des Produktionsprozesses — den Pk. zuzurechnen, als auch in ihrer klassen- und schichtspezifischen Wirkung Teil der Pv. sind). Auch sie bedürfen aus marxistisch-leninistischer Sicht in ihrer „inneren Dialektik“ der ständigen Analyse und des fortlaufenden, korrigierenden politischen Eingriffs. Sie sollen dabei nicht als isolierte Phänomene Gegenstand von Untersuchungen sein, sondern im System der Pv. verortet und zugleich in ihrem Zusammenhang mit den Pk. gesehen werden. Verbindungsglied zwischen Pk. und Pv. seien vor allem die Interessen (Interessen/Interessenübereinstimmung). Sie sind sowohl Ausdruck und Teil der sozialökonomischen Verhältnisse zwischen den Menschen, also der Pv., aber finden letztlich auch immer Eingang über die subjektiven/ideellen Momente in das System der Pk. Der sich herausbildende Typus des sozialistischen Produzenten sei der soziale Ausdruck dieses dialektischen Zusammenhanges zwischen Pv. und Pk. Als „Eigentümer“ stünde er in den SPv., als Arbeitender sei er wichtigste Pk. Weitere Verbindungsglieder sind z.B. die verschiedenen Aspekte der Leitung: im unmittelbaren Arbeitsprozeß gehört die Organisation der Arbeit zu den Pk., als sozialökonomisches Verhältnis wird sie den Pv. zugerechnet, als politische Leitung sei sie Teil des Überbaus. — Eine derartige Verknüpfung läßt für den nichtmarxistischen Betrachter die Eindeutigkeit des marxistisch-leninistischen Begriffsystems verschwimmen; auch in der marxistisch-leninistischen Diskussion ist diese Vorgehensweise nicht unumstritten. Immerhin wird aber mit dieser differenzierteren Begrifflichkeit stärker als in den 50er und teilweise in den 60er Jahren der komplizierte und widersprüchliche Gesamtzusammenhang von Ökonomie, Gesellschaft und politischem System zum Thema gesellschaftswissenschaftlicher Reflexion (System/Systemtheorie). Trotz der aufgezeigten Widersprüche sieht der Marxismus-Leninismus in den SPv. die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine beschleunigte und unendliche Pk.-Entwicklung (und damit auch die Weiterentwicklung der SP. zur KP.) als gegeben. Im Gegenteil werden die vorhandenen Widersprüche in der SP. und in den sie konstituierenden Pk. und Pv. als entscheidende Triebkräfte gesehen, die den Entwicklungsprozeß insgesamt vorantreiben. Es entspricht dieser Gesamtinterpretation, wenn nunmehr auch das „Gesetz der Übereinstimmung von Pk. und Pv.“, in dem den Pk. die letztlich entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Pv. und damit der P. zugesprochen wird, nicht mehr — wie in der Zeit Stalins — bereits durch die Verstaatlichung der Produktionsmittel, die Einführung der zentralen gesamtwirtschaftlichen Planung usw. als eingelöst angesehen wird. Dieses Gesetz wird jetzt vielmehr dahingehend relativiert, daß die geforderte Übereinstimmung immer erst erneut wiederhergestellt werden muß, da die Pv. der ständigen Fortentwicklung bedürfen. Dabei wird in der jüngeren Diskussion um die SP. betont, daß das „Eigentum, insbesondere Eigentum an Produktionsmitteln, … kein durch einen — wenn auch noch so bedeutenden — einmaligen politischen und juristischen Akt erzeugter Zustand (sei); es ist vielmehr ein komplexer dynamischer Prozeß, der in jeder ökonomischen Gesellschaftsformation nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Bestimmtheit und Entwicklung in sich einschließt. Eigentum ist seinem Wesen nach Tätigkeit“ (Heppener u.a., a.a.O., S. 169). Sozialistisches Eigentum sei primär ein „ökonomisches Verhältnis“ und besitze „keinen statischen, sondern dynamischen Charakter“. Diese Überlegungen führen zu der Aufforderung an den sozialistischen Staat, „die politisch-juristischen und wirtschaftlich-organisatorischen Formen des sozialistischen Eigentums zu vervollkommnen, um so günstigere Bedingungen für die weitere Entwicklung der Produktivkräfte zu schaffen“ (ebda., S. 174 f.). Die daraus gezogenen Schlußfolgerungen bleiben jedoch ganz überwiegend beschränkt auf die Weiterentwicklung der bereits bekannten Formen der Sozialistischen ➝Demokratie, auf die Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte, d.h. die gegebene Ausprägung des Demokratischen Zentralismus. Die zentralisierte Planung unter dominierendem Einfluß der Parteiführung usw. bleibt unangetastet. Selten sind dagegen veröffentlichte Stimmen, die die Ausweitung der Mitwirkungsformen zur echten Mitentscheidung gerade auch im Interesse der Effektivierung der SP. und der Erhöhung der Stabilität des Gesamtsystems fordern. Neben den Unvollkommenheiten der zentralen Planung, den ungelösten Fragen der Bewertung von Leistungen und Gütern (Preispolitik und Preissystem), [S. 1055]den Zeitverlusten bei der Überleitung von Forschungsergebnissen in die Produktion (Forschung) usw. liegt eine wesentliche Ursache für das zu beobachtende Zurückbleiben der SP. hinter ihren eigenen Ansprüchen (z.B. was die Entwicklung der Pk., die Höhe der Arbeitsproduktivität usw. betrifft) in der Tatsache begründet, daß der „sozialistische Produzent“ sich eben nicht als selbst die Zwecke und Ziele der gesellschaftlichen Produktion setzender Eigentümer erfahren kann, sondern noch immer lediglich als Ausführender, dessen Tätigkeit von den an der Führungsspitze des politischen Systems getroffenen Entscheidungen bestimmt wird. Auf diese hat er letztlich keinen Einfluß, ihr Zustandekommen kann er nicht nachvollziehen; sie bleiben ihm daher „fremd“ und müssen ihm als „auferlegt“ erscheinen. Die Frage nach der demokratischen Gestaltung des politischen Systems (d.h. des „Überbaus“) hat unter den Bedingungen der SP. besonderes Gewicht, da das Zusammenwirken der Pk. und der Pv. sich im wesentlichen nicht mehr über den Markt (Markt und Marktforschung), sondern über den durch politische Entscheidungen zustande gekommenen Plan herstellt. „Die ökonomischen Widersprüche des Sozialismus können nicht oder nur zum Teil auf rein ökonomische Weise gelöst werden. Im übrigen müssen sie mit Hilfe des Überbaus ausgetragen und gelöst werden … Damit gewinnt die innere Dialektik des Überbaus im Sozialismus einen weit größeren Stellenwert als im Kapitalismus“ (Uwe-Jens Heuer, Recht und Wirtschaftsleitung im Sozialismus, Berlin [Ost] 1982, S. 43). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1051–1055 Produktionsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktivkräfte

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Zum Inhalt und zur Abgrenzung des Begriffs der P. Der Marxismus-Leninismus bezeichnet als P. die „gesellschaftliche Produktion auf einer historisch bestimmten Entwicklungsstufe in ihrem allgemeinen Inhalt (unabhängig von geographisch-territorialen, nationalen u.a. Modifikationen) als Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin…

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Produktivkräfte (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit bestimmen. Sie sollen die Fähigkeit einer Gesellschaft repräsentieren, die notwendigen Mittel zur Befriedigung ihrer wachsenden Bedürfnisse mit immer geringerem relativem Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit zu produzieren. Die lebendige Arbeitskraft des Menschen gilt als Haupt-P. Neben ihr zählen dazu die Produktionsmittel, die Wissenschaft, die Technologie, die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Kooperation der Arbeit, die Organisation der Produktion, die wissenschaftliche Planung und Leitung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, die Naturreichtümer und Naturkräfte. Welche Rolle für die gesellschaftliche Reproduktion die Naturgüter spielen, ist in der DDR unter Wirtschaftswissenschaftlern umstritten. Obgleich die spezielle Literatur über Naturgüter als Bestandteil des Nationalreichtums in den letzten Jahren recht umfangreich geworden ist, läuft die Diskussion erst allmählich an. Naturgüter werden als Gegenstände definiert, die für den Menschen Gebrauchswert haben und durch Naturprozesse entstanden sind. Strittig ist vor allem die Festlegung von Auswahlkriterien für die ökonomische Bewertung von landwirtschaftlich nutzbarem Boden, von mineralischen Rohstoffen, des lebendigen Holzvorrates und des Wasserhaushaltes, da die Spezifika der verschiedenen Naturgüter schwer zu erfassen sind, ebenso wie die unendliche Vielzahl der Naturressourcen eine pauschale Bewertungsmethodik nahezu ausschließt. Erkannt ist aber die Notwendigkeit der rationellen Nutzung der Naturressourcen. Eine ersatzlose Aufzehrung des Naturpotentials sei ebensowenig hinzunehmen wie eine Vorratsminderung ohne ökonomische Berechnung, was zur Zeit noch die Regel sei (Umweltschutz). Jede Gesellschaftsformation muß von einem bestimmten, vorgefundenen Entwicklungsstand der P. ausgehen und entwickelt diese im Zuge des gesellschaftlichen Produktionsprozesses weiter. Ihre ständige Höherentwicklung ist zugleich die materielle Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. In Verbindung mit den Produktionsverhältnissen sollen sie Triebkraft und Gradmesser des gesellschaftlichen Fortschritts sein. Durch die enge wechselseitige Beeinflussung von P. und Produktionsverhältnissen (letztere können hemmend oder fördernd auf die P. wirken) verändere sich die Produktionsweise und damit auch die gesamte ökonomische und politische Struktur der Gesellschaft. Der Widerspruch zwischen den sich entwickelnden Produktivkräften und den überlebten Produktionsverhältnissen sprenge den Rahmen der alten Produktionsweise und sei letztlich grundlegende Ursache für soziale Revolutionen. Die P. werden als das revolutionärste Element der gesellschaftlichen Entwicklung angesehen, von deren Entwicklungsstand es abhänge, welche Produktionsverhältnisse auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe möglich und notwendig seien. Aus marxistisch-leninistischer Sicht hat in den entwickelten kapitalistischen Ländern die Entfaltung der P. einen Stand erreicht, der objektiv den Übergang zum Sozialismus erforderte, um den in der kapitalistischen Produktionsweise mittlerweile herausgebildeten antagonistischen (unaufhebbaren) Widerspruch zwischen den P. und veralteten Produktionsverhältnissen zu beseitigen. Dem heutigen Niveau der P. und ihrem gesellschaftlichen Charakter entsprächen allein die sozialistischen Produktionsverhältnisse, da nur sie eine kontinuierliche und planmäßige Entwicklung der P. gewährleisteten. Gegenwärtig vollziehe sich ihre Entwicklung im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) auf der Grundlage einer umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (Revolutionierung der energetischen Basis, direkte Stoffumwandlung auf der Basis chemischer Prozesse, Automatisierung usw.) zur Sicherung und Erweiterung des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses. Die auch im Sozialismus zugegebenermaßen auftretenden Konflikte (Widerspruch) zwischen der Entwicklung der P. und den Produktionsverhältnissen seien nichtantagonistisch und damit aufhebbar. So könne sich die Haupt-P. Mensch zum ersten Mal in der Geschichte der Mensch[S. 1056]heit frei, bewußt und schöpferisch zum eigenen Nutzen entfalten. In der DDR ist eine intensive wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte der P. zu verzeichnen. Ziel ist es, das Wissen von den Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der P., von der „Dialektik“ zwischen P. und Produktionsverhältnissen, von der Dialektik zwischen P. und dem aktiven Einwirken des Überbaus zu erweitern, um die langfristige Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und seiner sozialen Wirkungen zu prognostizieren, diesen Fortschritt zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, fundierte Empfehlungen zur Intensivierung des Reproduktionsprozesses zu erarbeiten, neue Aspekte in der Reproduktion der Arbeitskraft zu erfassen, den Strukturwandel der Volkswirtschaft im Interesse hoher Effektivität voranzutreiben, die den modernen Produktivkräften entsprechenden Formen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion zu finden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1055–1056 Produktionsweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prognose

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit…

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Leistungsfonds (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung als zusätzlicher Bewertungsmaßstab für die Betriebsleistung. 1. Entwicklung der Regelungen für den Leistungsfond. Ein wichtiger Grund für seine Einführung waren die volks- und betriebswirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der Hauptkennziffer Gewinn : Der seit 1983/84 wieder stärker betonte Stellenwert des betrieblichen Gewinns auch als Leistungsmaßstab und Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds und damit als materieller Anreiz zur Leistungsstimulierung war ein wesentliches Element der Wirtschaftsreform von 1963. Da die betriebswirtschaftlichen Anreize des Gewinns keineswegs immer mit den gesamtwirtschaftlichen Zielen der Parteiführung harmonierten, wurden zusätzliche Kriterien der Leistungsbeurteilung und -kontrolle eingeführt. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) sollte die bis dahin unbefriedigende Leistungsmobilisierung der Beschäftigten neue Impulse erhalten, insbesondere durch die in der Planung zu berücksichtigende, vordringliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. In diesem Zusammenhang war dem neu eingeführten L. eine kollektive ökonomische Hebelfunktion zugedacht. Die im Rahmen umgestalteter planmethodischer Regelungen (Planung) für den Fünfjahrplan 1976–1980 erlassene neue Planungsordnung führte erneut zu veränderten Bestimmungen für den L. ab Planjahr 1976 (GBl. I, 1975, S. 416 ff.), verbunden mit gewissen Zuführungsbeschränkungen. Im Zuge umfassender betriebswirtschaftlicher Reorganisationsmaßnahmen im Jahre 1982 (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung …, GBl. I, 1982, S. 85 ff.) wurde zuerst mit Wirkung vom 1. 1. 1983 eine aktualisierte, den kritischen Einwänden und den Wirtschaftsproblemen der 80er Jahre angepaßte Fassung von Bestimmungen zum L. erlassen (GBl. I, 1982, S. 427 ff.). Mit diesen Regelungen entfiel ein zuvor differenzierterer Geltungsbereich zugunsten einer stärkeren Vereinheitlichung. Durch einen gewissen Spielraum zur Festlegung zusätzlicher Zuführungskriterien (§ 7) sollte der bislang kritisierten mangelhaften Flexibilität in der Auswahl branchenspezifischer Leistungskriterien begegnet werden, um bessere Ergebnisse im Sozialistischen Wettbewerb materiell stimulieren zu können. Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 trat eine weitere Korrektur in Form einer drastischen Vereinfachung der Zuführungskriterien in Kraft (GBl. I, 1983, S. 121 ff.). Wesentliche Ursache war ein veränderter Stellenwert der Hauptkennziffer „Net[S. 827]togewinn“ als betrieblicher Leistungsmaßstab. Durch den L. werden Regelungen über Bildung und Verwendung des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.) oder des Kultur- und Sozialfonds nicht berührt, obwohl alle Stimulierungsfonds auf die Erschließung volkswirtschaftlich wichtiger Intensivierungsfaktoren ausgerichtet sind und vielfach die Verwendung von Mitteln aus mehreren Fonds für gleiche Aufgaben möglich ist. Ein ausdrückliches Verbot untersagt u.a. „persönliche Zuwendungen, Prämien oder Lohnzahlungen“ (§ 5, 2) aus Mitteln des L. zu finanzieren, eine Regelung, die auf voraufgegangenen Mißbrauch schließen läßt. Die Mittel des L. sind auf das Folgejahr übertragbar. — Die Bildung der L. ist nicht auf die Kombinatsbetriebe beschränkt, vielmehr können ausdrücklich Mittel des L. auch beim Kombinat zentralisiert werden (§ 5, 3). 2. Kriterien für die Zuführungen zum Leistungsfond. Für die Finanzierung der Zuführungen zum L. galten und gelten in wechselnder Reihenfolge wichtige, z. T. bereits seit den 20er Jahren in der UdSSR ständig hervorgehobene, prinzipielle Leistungs- bzw. Sparsamkeitskriterien, mit deren Hilfe die Selbstkosten gesenkt werden sollen, so beispielsweise für die Einsparung von Energie, Rohstoffen oder Importmaterial, die Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität hatte zumeist den ersten Rang in der Skala. In der Regel handelte es sich bei den Zuführungen entweder um einen (zentral geregelten) prozentual festgelegten, finanziellen Anteil, der aus der Addition von Überschreitungen oder Unterbietungen bestimmter Kriterien in einem Betrieb resultierte oder aber um einen absoluten Markbetrag pro festgesetzter prozentualer Einsparungsrate aus dem betrieblichen Nettogewinn. Durch eine knappe Rahmenregelung ist seit dem 1. 1. 1984 die Festsetzung einer umfangreichen Liste differenzierter Zuführungsbedingungen entfallen. Möglicherweise können Ministerien und andere zentrale Instanzen bereichsspezifische Zuführungskriterien erlassen, laut gesetzlicher Regelung ist allein der überplanmäßige Nettogewinn maßgebend für die Höhe der Zuführung. Zuführungen zum L. sind nur aus dem Teil des Nettogewinns zulässig, der sich als zusätzlicher Gewinn aus der Überbietung oder Übererfüllung der Staatlichen Planaufgaben und Planauflagen ergibt. Der für das Jahr 1983 limitierte Höchstbetrag von 300,– Mark je betrieblicher „Vollbeschäftigteneinheit“ (VbE) ist ab 1. 1. 1984 entfallen. Jegliche Beeinträchtigung der Gewinnabführung an den Staat zugunsten des L. ist ausdrücklich ausgeschlossen. Als generelles Prinzip galt bisher: Freiwillige Überbietung der staatlichen Planaufgaben durch den Betrieb (also bereits in der Phase der Planausarbeitung) wird höher belohnt als nachträgliche Planerfüllung oder zusätzliche Einsparung beim Planvollzug. 3. Verwendung der Mittel aus dem Leistungsfond. Die Verwendung der Mittel des L. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (§ 4, 2). Charakteristisch für die weiter geltenden Vorschriften des Jahres 1982 sind zusätzliche Möglichkeiten für Rationalisierung und Investitionen. Insbesondere die Finanzierung der betrieblichen Rationalisierung erhält eindeutig einen höheren Stellenwert als die von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten generell oder z.B. die Zuführung von Mitteln zum Fonds „Konto junger Sozialisten“ (Freie Deutsche Jugend [FDJ]) (§ 4, 4). Die seit 1978 bestehende Auflage, mindestens 25 v.H. der Mittel des L. für planmäßige Rationalisierungsinvestitionen zu verwenden, gilt ebenfalls unverändert (§ 4, 3), jedoch der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln, 1983 praktisch nicht erwähnt, rückt 1984 mit an vorderste Stelle (§ 4, 4). Neu aufgenommen wurden zusätzliche Leistungen für Generalreparaturen und laufende Instandhaltung. Die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen (§ 4, 5) umfaßt ohne prinzipielle Änderungen den bisherigen Katalog (u.a. Versorgung und Betreuung von Schichtarbeitern, soziale und kulturelle Betreuung, Erholung, Freizeitgestaltung, betriebliches Wohnungswesen, kommunale Investitionen, Zuschüsse zum Eigenheimbau, Wohnungsausbau und zur Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft [AWG]). Ein 1982 neueingeführter Abschnitt (§ 6) über die Kontrolle für eine den Bestimmungen entsprechende Mittelverwendung, über die Verantwortung des Kombinatsleiters, der Leiter anderer Instanzen und des Hauptbuchhalters entspricht dem allgemeinen Trend zu einer strafferen Disziplin und schärferen Kontrolle. 4. Funktionen des Leistungsfonds. Die L. dienen zum einen als ökonomischer Hebel unter Ausnutzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit, um dem einseitigen Interesse mancher Betriebe an einer ausschließlich mengenmäßigen Planerfüllung und -übererfüllung entgegenzuwirken. Zum anderen verbindet der L. Ziele der Intensivierung und die qualitative Planerfüllung (Material- und Energieeinsparung; Senkung der Ausschußquote usw.) am Arbeitsplatz, wie sie im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs im sog. Haushaltsbuch ausgewiesen werden sollen, mit bestimmten betrieblichen sozialen Vorhaben zugunsten der Belegschaft, wozu die DDR in zunehmendem Umfang auch Rationalisierungsmaßnahmen rechnet. Neu seit Jahresbeginn 1984 ist eine Begrenzung des Betrages zur Finanzierung von Maßnahmen zur „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ je Beschäftigten (VbE) auf 150 Mark im Jahr (§ 4, 4d). Mit der Einführung der L. wurden und werden darüber hinaus weitere Nebenziele verfolgt, die mit anderen Maßnahmen nur unzureichend oder gar nicht erreicht werden konnten. Zu denken ist z.B. an die seit langem geforderte, aber noch immer vielfach vernachlässigte Kostenrechnung der Betriebe sowie an den verstärkten Druck auf die Betriebsleitungen zur Ausarbeitung und Anwendung von Kostennormativen. Weiter wird dem Kontrollaspekt besondere Bedeutung beigemessen. Die Analyse der vielfältigen dem L. zugewiesenen Funktionen zeigt ein breites Spektrum der von ihm ausgehenden Impulse. Viele der mit dem L. angestreb[S. 828]ten Ziele sollten in der Vergangenheit bereits mit der Hauptkennziffer „Gewinn“ erreicht werden. Bisher entsprachen die Wirkungen des L. auf die Beschleunigung der Intensivierung und Rationalisierung jedoch nicht den Erwartungen. Die neuen Bestimmungen über den L. in der ab 1. 1. 1984 geltenden Fassung sind mit veränderten Rahmenbedingungen der Gewinnerwirtschaftung, der Preisbildung und der Kostenstruktur kombiniert. Es fehlen noch Kommentare und Erfahrungen. Eine Wertung wäre deshalb verfrüht. Bis 1983 ließen sich allerdings auf diesem Gebiet keine grundlegenden Verbesserungen erkennen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 826–828 Leipziger Messe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsprinzip

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der…

DDR A-Z 1985

Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt, die in der DDR nach Prinzipien erstellt wird, die auf die Arbeitswertlehre von Karl Marx zurückgehen. Sie unterscheidet sich damit von den westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, da die Marxsche Theorie nur solche Leistungen als wertschöpfend ansieht, die sich in materiellen Produkten realisieren. So werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR die Dienste — mit Ausnahme der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen — als Leistungen der „nichtproduzierenden“ Bereiche nicht ausgewiesen. Dazu gehören die meisten Leistungen des staatlichen Bereichs (Verwaltung, Einrichtungen des Gesundheitswesens), die Leistungen des Geld- und Versicherungswesens, des Dienstleistungshandwerks usw. Die „nichtproduzierenden“ Bereiche sind aber nicht identisch mit dem sog. tertiären Sektor in westlichen Ländern (es fehlen insbesondere der Binnenhandel und das Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen), sondern umfassen lediglich einige seiner wesentlichen Teilstücke. Die DDR-Gesamtrechnung enthält vermutlich auch nicht die Produktion militärischer Ausrüstungen. Die Abgrenzung des „produzierenden“ Bereichs vom „nichtproduzierenden“ Bereich ist problematisch. Sie erfolgt durch Zuordnung der ökonomischen Grundeinheiten (Betriebe, Kombinate, Einrichtungen der Kultur und Volksbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens usw.) entsprechend dem überwiegenden Schwerpunkt ihrer Produktion in ihrer Gesamtheit auf den „produzierenden“ und den „nichtproduzierenden“ Bereich. Die „produzierenden“ Betriebseinheiten gehören folgenden Wirtschaftsbereichen an: Industrie und produzierendes Handwerk; Bauwirtschaft (einschließlich Bauhandwerk); Land- und Forstwirtschaft; Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen; Binnenhandel (einschließlich Gaststättenwesen); sonstige produzierende Zweige (Projektierungsbetriebe, Verlage, Textilreinigungsbetriebe, Reparaturkombinate, Rechenbetriebe). Das GG. ist die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel in einem Jahr, erzeugten materiellen Güter und produktiven Leistungen. Es ist damit die Summe der Bruttoproduktionswerte aller Betriebe des „produzierenden“ Bereichs der Volkswirtschaft. Das produzierte Nationaleinkommen (bzw. Volkseinkommen) errechnet sich aus dem GG. abzüglich des Produktionsverbrauchs (Abschreibungen, Mieten, [S. 533]Pachten und Nutzungsentgelte; Verbrauch von Material und produktiven Leistungen) und abzüglich der Subventionen für Materialkäufe, sog. Verrechnungen. Es ist damit die Summe der Nettoproduktwerte der Wirtschaftsbereiche abzüglich der Verrechnungen. Bei der Entstehungsrechnung ergibt sich das GG. als Summe der Bruttoprodukte aller „produktiven“ ökonomischen Grundeinheiten bzw. Wirtschaftsbereiche. Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am Aufkommen des GG. 1981 (letzte verfügbare Angaben; in Klammern die Angaben für die Anteile am Nettoprodukt) mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk) mit 71,5 v.H. (69,1 v.H.), Bauwirtschaft mit 7,4 v.H. (5,9 v.H.), Land- und Forstwirtschaft mit 8,8 v.H. (8,2 v.H.), Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen mit 5,4 v.H. (4,1 v.H.), der Binnenhandel mit 4,9 v.H. (9,6 v.H.) und die übrigen produzierenden Zweige mit 2,0 v.H. (3,1 v.H.). II. Vergleichbarkeit der Sozialproduktskennziffern Die Vergleichbarkeit östlicher und westlicher Sozialprodukts-Kennziffern ist nur bedingt möglich. Der wesentliche Unterschied zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR besteht in der Bundesrepublik Deutschland darin (wo als Zusammenfassung volkswirtschaftlicher Leistungen der Bruttoproduktionswert, das Bruttoinlandsprodukt, das Bruttosozialprodukt und das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. zu Faktorkosten [= Volkseinkommen] benutzt werden), daß das als Produktion anerkannt wird, was zur Bedarfsdeckung auf den Märkten einen Preis erzielt. Damit gehen prinzipiell alle Dienstleistungen in die gesamtwirtschaftlichen Leistungsindikatoren ein, also auch die, die zwar in der DDR gesellschaftlich nützlich sind, aber zum „unproduktiven“ Bereich gezählt werden. Dieses unterschiedliche methodische Konzept der Sozialproduktberechnung ließe sich bei einem Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR z.B. dadurch — zumindest theoretisch — lösen, daß entweder das gesellschaftliche Produkt der DDR um die Dienstleistungen, die es nicht enthält, erhöht oder aber das Brutto- bzw. Nettosozialprodukt der Bundesrepublik um diese vermindert wird. Das Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings mit dem GG. (neben der schon erwähnten Nichteinbeziehung eines Teils der Dienstleistungen) vor allem auch deshalb nicht vergleichbar, weil in ihm keine Vorleistungen enthalten sind. Aufgrund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktgröße viele Doppel- und Mehrfachzählungen. Das Ausmaß dieser Doppel- und Mehrfachzählungen dürfte sich darüber hinaus im Zuge der sich wandelnden Verflechtungsbeziehungen ständig ändern. Auch das Nettosozialprodukt (Bundesrepublik Deutschland) ist nur bedingt mit dem Nettoprodukt (DDR) vergleichbar, selbst wenn es gelingt, dem Nettoprodukt sämtliche Dienstleistungen hinzuzuzählen. Die statistischen Definitionsprobleme können nur gelöst werden, wenn es gelingt, die Daten eines Landes gemäß den Konzeptionen des Vergleichslandes umzugruppieren. Das größte Hemmnis für den Vergleich besteht aber im Fehlen realistischer Umrechnungskurse der jeweiligen Währungen, so daß das Paritätsproblem jeden gesamtwirtschaftlichen Niveauvergleich beeinträchtigen muß. Die Verwendungsseite volkswirtschaftlicher Leistungsgrößen wird in der DDR anders abgerechnet als in der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik wird z.B. die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Verbrauch danach vorgenommen, wer Käufer der Güter ist, während in der DDR der Endverwender ausschlaggebend für die jeweilige Zuordnung ist. In der Statistik des Nationaleinkommens wird die Verwendung im Inland auf die Verwendungszwecke „Akkumulation“ (Nettoinvestitionen im „produzierenden“ Bereich, Investitionen im „nichtproduzierenden“ Bereich, Zuwachs an Beständen und Reserven) und „individuelle und gesellschaftliche Konsumtion“ verteilt. Zur gesellschaftlichen Konsumtion rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaft[S. 534]liche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Angaben über die Höhe oder die Struktur des öffentlichen Verbrauchs in der DDR fehlen in den statistischen Unterlagen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der DDR für 1982 verteilte sich das im Inland verwendete Nationaleinkommen zu 68,9 v.H. auf die individuelle Konsumtion, zu 13,1 v.H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 18,0 v.H. auf die Akkumulation. Peter Plötz Literaturangaben Barthel, Wilfried, Werner Karbstein u. Wolfgang Schmidt: Statistik des Nationaleinkommens — Berechnungsmethoden, Bilanzierung und Analyse. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1971. Haller, Frank: Die wirtschaftliche Entwicklung der BRD und der DDR 1950–1970. Hrsgg. v. Werner Gatz. Bremen 1974. (Schriften des Bremer Ausschusses für Wirtschaftsforschung.) Klinkmüller, Machowski: Nationaleinkommen und Bruttosozialprodukt einiger RGW-Länder, der USA und der Bundesrepublik Deutschland, in: Osteuropa-Wirtschaft. Hrsgg. v. der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde. H. 1/1966, S. 151 ff. Stuttgart: Deutsche Verl.-Anstalt 1966. Wilkens, Herbert: Das Sozialprodukt der Deutschen Demokratischen Republik im Vergleich mit dem der Bundesrepublik Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1976. (Sonderheft des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. 115.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 532–534 Germanistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschädigte

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen…

DDR A-Z 1985

Sozialstruktur (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Begriff Die soziale Struktur oder S. einer Gesellschaft wird entweder unter Verwendung von Konzepten wie Stand, Klasse und Schicht oder mit Hilfe sozialstatistischer Merkmale (Beruf, Einkommen usw.) und Merkmalskombinationen bestimmt. Gleichfalls umfaßt der Begriff S. Untergliederungen von gesellschaftlichen Teilbereichen nach sozialstatistischen Merkmalen (S. des Betriebes, der Jugend, aber auch der Arbeiterklasse). Diese formalen Bedeutungen von S. gelten in West wie in Ost. Inhaltlich gesehen gibt es demgegenüber Unterschiede. Der marxistisch-leninistische Begriff der S. ist an die Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf (Klasse/Klassen, Klassenkampf) gebunden, d.h. er erhält seine Definitionsmerkmale aus dem Gesamtzusammenhang der marxistisch-leninistischen Geschichts- und Gesellschaftsphilosophie (Marxismus-Leninismus, III. C. und III.). Dies impliziert, daß die Klassenstruktur als „Kern“ der sozialen Struktur und beide als sich entwickelnd gedeutet werden; daß die (Wechsel- oder Macht-) [S. 1219]Beziehungen der isolierten Strukturelemente im Sinne der Klassentheorie zu interpretieren sind; daß folglich — vgl. den Artikel „Sozialstruktur“ im „Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 592) — „die Qualität der gegenseitigen Beziehungen“ zu einem entscheidenden Kriterium wird. Die Besonderheiten der marxistisch-leninistischen Auffassung von der S., die „quantitative“ Gesichtspunkte den spezifisch geprägten „qualitativen“ unterordnet, kommen in der Definition, die Hans Röder in dem maßgeblichen Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (hrsgg. von G. Aßmann und R. Stollberg, Berlin [Ost] 1977, S. 153) formuliert, zum Ausdruck: „Wir verstehen … unter Sozialstruktur ein relativ stabiles, gesetzmäßig determiniertes Gefüge sowohl zwischen als auch innerhalb der Klassen, Schichten und sozialen Gruppen, das die Gesamtheit der wesentlichen sozialen Gliederungen der Gesellschaft, die Qualität ihrer Beziehungen und die quantitative Ausprägung sozialer Unterschiede zwischen ihnen beinhaltet.“ S. als Kategorie des Marxismus-Leninismus ist gleichzeitig einer der Schlüsselbegriffe der politischen Planung und Leitung in der DDR: „Im Prozeß der allseitigen Gestaltung des Sozialismus und der Schaffung der Grundlagen des Kommunismus nimmt die Veränderung der S. eine zentrale Stellung ein“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 595). II. Theoretische Vorstellungen und Probleme A. Klassen und Schichten Das besondere Interesse der S.-Forscher in der DDR gilt der eigenen Gesellschaft, von der behauptet wird, daß sie die kapitalistische Eigentumsform und damit den „antagonistischen Klassengegensatz von Ausbeutern und Ausgebeuteten“ hinter sich gelassen habe und sich auf dem Weg zur kommunistischen Gesellschaft befinde (Gesellschaftsordnung). In dieser sich entwickelnden Gesellschaft, deren Grundlage das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln (Eigentum) sei, gebe es sowohl „Klassen“ wie „soziale Schichten“. Beide Begriffe allerdings sind nicht eindeutig festgelegt: Beim Begriff „Klasse“ steht die Leninsche Definition zwar im Hintergrund, wird aber durchaus kritisch aufgearbeitet (Klasse/Klassenkampf); beim Begriff „soziale Schicht“ ist nach wie vor kontrovers, wieweit er dem der Klasse unter- oder nebengeordnet ist. Zu letzterer Annahme veranlaßt vor allem die Bestimmung der sozialistischen Intelligenz als „Schicht“ (s. weiter unten). Als „wesentliche soziale Gliederungen“ oder „Hauptgruppen“ in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR werden unterschieden: die Arbeiterklasse, die Klasse der Genossenschaftsbauern, die Schicht der sozialistischen Intelligenz und andere „Schichten des Volkes“. Arbeiter und Genossenschaftsbauern bilden die „Grundklassen“. Sie unterscheiden sich im Sinne der Klassentheorie einmal durch die Form des Eigentums an Produktionsmitteln (Volkseigentum als höhere, genossenschaftliches Eigentum als niedere Form sozialistischen Eigentums), zum anderen durch ihr Verhältnis zur Macht (Arbeiterklasse als die machtausübende oder herrschende, Genossenschaftsbauern als die an der Macht beteiligte Klasse) und schließlich durch das Gesamt ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen (Arbeiterklasse als industriell produzierende und in städtischer Umwelt lebende, Genossenschaftsbauern als agrikulturell produzierende und auf dem Lande lebende Klasse). Die soziale Schicht der Intelligenz, durch das Kriterium „geistige Arbeit“ zwar ausgesondert, steht grundsätzlich nicht außerhalb der Klassen. „Jenseits der Klassen kann die Intelligenz keine eigenständige geschichtliche Rolle spielen“ (M. Lötsch, in: Die Intelligenz in der sozialistischen Gesellschaft, s. litsost Lit.-Hinw., S. 98). Diese Aussage gilt nicht nur historisch (Indienstnahme der Intelligenz durch die jeweils herrschende Klasse), sondern auch aktuell. Die Angehörigen der Intelligenz in der DDR, die ihrer Herkunft nach ohnehin überwiegend aus einer der beiden Grundklassen stammen, werden in deren Auftrag tätig, vertreten deren Interessen. Dabei stehen sie der Arbeiterklasse, als der machtausübenden, näher als der Klasse der Genossenschaftsbauern. Auch wenn sie somit nicht als „freischwebend“ angesehen oder als „Zwischenschicht“ bestimmt wird, bleibt die Intelligenz in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft „eine besondere soziale Schicht“: „Die sozialen Unterschiede, die aus einem jahrhundertealten Typ der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zwischen körperlicher und geistiger Arbeit hervorgehen, lassen sich in drei Jahrzehnten nicht aus der Welt schaffen. Die komplizierte geistige Arbeit bleibt für einen längeren Zeitraum Basis eines weitverzweigten Komplexes sozialer Besonderheiten, von den Arbeitsbedingungen bis hin zu den Besonderheiten der Interessen, Bedürfnisse und Lebensstile“ (M. Lötsch, a.a.O., S. 115). Die vierte sozialstrukturelle „Hauptgruppe“ ist als Gesamt nur negativ bestimmbar, d.h. sie enthält alle sozialen Gruppen und Schichten, die nicht in die Hauptgruppen 1 bis 3 einzuordnen sind. Es finden sich hier 1. die Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die in ihrem Verhältnis zur Arbeiterklasse ähnlich eingeordnet werden wie die Genossenschaftsbauern. 2. gehört dazu jene soziale Gruppe, die die im Handel und Hotel- oder Gaststättengewerbe tätigen Pächter oder Eigentümer mit Kommissionsverträgen (Binnenhandel; Hotel- und Gaststättenwesen) umfaßt. Sie wird als [S. 1220]eine Sondergruppe in der Nähe der Arbeiterklasse angesehen; denn ihre sozialökonomische Stellung bestimmt sich aus einer Form des Eigentums, die der des sozialistischen angenähert ist. Von diesen beiden Gruppen sind 3. die privaten Einzelhändler und Handwerker (Kleinbürgertum) sowie 4. die freiberuflich Schaffenden, besonders nicht angestellten Angehörigen der künstlerischen Intelligenz (Freie Berufe) zu unterscheiden. Die beiden letztgenannten Gruppen sind, streng genommen, theoretisch als Residuen der kapitalistischen Gesellschaftsformation einzustufen. Die Diskussion in der DDR läßt hier allerdings eine Neubewertung erkennen. Die Einbindung auch dieser Gruppen in die sozialistische Gesellschaft und ihre entsprechende Neuorientierung werden positiv hervorgehoben. Die Form des „Privateigentums“, dem sie zuzurechnen seien, könne nicht mehr als „fremd“ oder „feindlich“ bezeichnet werden; sie sei vielmehr in die allgemeinen Leitungs- und Planungsprozesse integriert und habe eine neue Qualität gewonnen. Die so unterschiedenen vier „Hauptgruppen“ werden als in bestimmten „Beziehungen“ zueinander stehend gedacht. Dabei handele es sich nicht wie in den Klassengesellschaften um Beziehungen der Ausbeutung und Unterdrückung (Besitzer versus Nichtbesitzer von Produktionsmitteln). Auch Beziehungen der Über- und Unterordnung im Sinne westlicher Stratifikationsansätze (Ober-, Mittel-, Unterschicht) gibt es, gemäß der marxistisch-leninistischen Theorie der S., in der DDR-Gesellschaft nicht. Vielmehr wird für die DDR-Gesellschaft davon ausgegangen, daß die Beziehungen zwischen den Klassen und Schichten durch „kameradschaftliche und schöpferische Zusammenarbeit“ gekennzeichnet seien. Dabei werden Interessenunterschiede (Interessen/Interessenübereinstimmung; Widerspruch) sowie Unterschiede in den Bedürfnissen und Lebensstilen nicht geleugnet; die durch die „führende Rolle der Arbeiterklasse“ gegebene Herrschaftsbeziehung bleibt jedoch außerhalb der Betrachtung. Gemäß der geschichtsphilosophischen Ausrichtung des Marxismus-Leninismus wird die S. der DDR als sich entwickelnde begriffen. Zwei für den „reifen Sozialismus“ typische Grundtendenzen werden, in Übereinstimmung mit dem Programm der SED von 1976, hervorgehoben: die konkrete Verwirklichung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und die soziale Annäherung der Klassen und Schichten. Die Klassen und Schichten befinden sich, so wird behauptet, in einem Prozeß der „Annäherung“. Dieser tendiere zur Aufhebung der „quantitativen Ausprägung sozialer Unterschiede“, zur „sozialen Gleichheit“ als Voraussetzung für eine volle Entfaltung der Persönlichkeit (Sozialistische ➝Persönlichkeitstheorie; Sozialistische ➝Lebensweise). Soziale Gleichheit in diesem Sinne sei in der klassenlosen, kommunistischen Gesellschaft erreicht, d.h. in einer Gesellschaftsordnung, „in der die Produktionsmittel einheitliches Volkseigentum und alle Mitglieder der Gesellschaft sozial gleichgestellt werden, in der alle Mitglieder der Gesellschaft ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten allseitig entwickeln und zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen“ (Programm der SED von 1976). Die „Annäherung“ wird als Prozeß der „Höherentwicklung“ gedacht, dessen Dynamik auch die Arbeiterklasse erfaßt. Eine zunehmende Einsicht in die „Triebkräfte“ und „Gesetzmäßigkeiten“ der geschichtlich-gesellschaftlichen Entwicklung, also die Ausprägung des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, ist hier ebenso gemeint wie die Hebung des Qualifikations- und Ausbildungsniveaus. Die Arbeiterklasse entwickele sich zur „körperlich und geistig tätigen“ Klasse. Theoretisch gesehen erhält die Intelligenz in diesem Prozeß — neben der Arbeiterklasse oder als deren Teil — eine Schlüsselrolle. In jüngerer Zeit wird dieses Konzept der „Annäherung“, direkt oder indirekt, zunehmend diskutiert. Nachdem die S.-Forscher immer mehr „Beweise“ für soziale Unterschiede in der DDR-Gesellschaft (s. Kap. #806#ii. II. B.) beigebracht und die SED-Politiker sich die „These von der Triebkraftfunktion sozialer Unterschiede zu eigen“ gemacht haben (vgl. K. Belwe, in: Die DDR vor den Herausforderungen der achtziger Jahre, Köln 1983, S. 106 ff.), erfahren die Vorstellungen von der Annäherung der Klassen und Schichten eine gewisse Relativierung. Nicht nur wird der Prozeß der Annäherung nunmehr als sehr langwierig begriffen; es wird auch behauptet, daß das Ziel: soziale Gleichheit, auf durchaus unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann: durch die „Reduzierung sozialer Unterschiede“ ebenso wie durch die „leistungsfördernde, volle Ausprägung eigentümlicher Eigenschaften und Wesenszüge der Klassen und Schichten“ (vgl. M. Lötsch, in: Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR, Heft 6/1981, S. 24). Für die behauptete Vier-Gliederung ihrer Gesellschaft sowie ihre zusätzlichen Annahmen haben die S.-Forscher in der DDR bisher keine stringente theoretische Begründung vorgelegt. Der referierte gegenwärtige Stand der Diskussion macht das nur allzu deutlich. Neben Elementen der Marxschen, Leninschen und „bürgerlichen“ Klassen- und Schichtungstheorien stehen mehr oder weniger systematisch aufgearbeitete und lediglich in die Sprache des Marxismus-Leninismus gekleidete empirische Befunde. Außerdem wird das theoretische Bemühen immer wieder von ideologischen und gesellschaftspolitischen Postulaten überlagert. Die Ausklammerung von Herrschaftsbeziehungen aus der Analyse der sozialistischen Gesellschaften erklärt sich auf diese Weise ebenso wie die neuerlich verstärkte Akzentuierung der sozialen Unterschiede. [S. 1221]Die S.-Forscher geben theoretische Unzulänglichkeiten durchaus zu und diskutieren ausgewählte Probleme zum Teil recht lebhaft. Dazu gehören neben der Frage, wie die einzelnen sozialen Gruppen theoretisch-empirisch zu definieren und statistisch zu erfassen sind, zwei gewichtige Einzelprobleme. Einmal handelt es sich um die sozialstrukturelle Bestimmung der Angestellten. Der Begriff „Angestellte“ liegt sozusagen quer zur — mehr oder weniger ideologisch begründeten — sozialstrukturellen Gliederung. Angestellte können sowohl Arbeiter wie LPG-Mitglieder wie Angehörige der Intelligenz sein. Zum anderen ist die Frage der Zuordnung von Familien zu bestimmten Klassen problematisch. Bisher sind Sozialstatistik und Soziologie in der DDR so verfahren, daß der Beruf des Haushaltungsvorstands (in vollständigen Familien der des Mannes) den sozialstrukturellen Standort der Familie bestimmte. In der neueren Diskussion wird gefordert, alle von den Mitgliedern einer Familie ausgeübten Berufe bei der Zuordnung zu berücksichtigen. An entsprechenden Konzeptionen, die notgedrungen die angenommene Vier-Gliederung der Gesellschaft modifizieren würden, wird offensichtlich gearbeitet; einschlägige empirische Daten sind allerdings im Westen nicht bekannt. B. Soziale Differenzierungen Angesichts der Schwierigkeiten einer empirischen Einlösung der Begriffe „Klasse“ und „Schicht“ sowie der Notwendigkeit, konkrete Strukturen und Prozesse in der eigenen Gesellschaft zu erfassen, erhält der von den S.-Forschern in der DDR seit einigen Jahren zunehmend verwandte Begriff „soziale Differenzierungen“ ein besonderes theoretisches Gewicht. Unterhalb der Abstraktionsebene des Historischen Materialismus angesiedelt, führt er näher an die Wirklichkeit heran und erlaubt die genauere Erfassung von sozialen Strukturen. Mit „sozialen Differenzierungen“ oder „sozialen Unterschieden“ sind Gliederungen der Gesellschaft oder einzelner Klassen, Schichten und Gruppen nach bestimmten statistischen oder empirisch-soziologischen Merkmalen oder Merkmalskombinationen („social stratifications“) gemeint. Natürlich müssen Begriff und Konzept der „sozialen Differenzierungen“ in den Marxismus-Leninismus eingebunden und auf diese Weise legitimiert werden. Das geschieht jedoch, so läßt sich behaupten, zum großen Teil lediglich pro forma; Hauptargument in diesem Zusammenhang ist, die „sozialen Differenzierungen“ seien durch die komplexen sozialen Gliederungen, die mit den Begriffen Klasse und Schicht erfaßt werden, determiniert. Das Konzept „soziale Differenzierungen“ bleibt, insgesamt gesehen, dennoch offener als das Klassen- und das ihm zugeordnete Schichtkonzept. Ferner werden „soziale Differenzierungen“ ideologisch dadurch abgesichert, daß man zwei traditionelle marxistisch-leninistische Problembereiche in den Vordergrund rückt: den Unterschied zwischen Stadt und Land sowie den zwischen körperlicher und geistiger Arbeit. Darüber hinaus werden die „sozialen Differenzierungen“ entsprechend den geschichtsphilosophischen Postulaten für die sozialistische Gesellschaft der DDR typologisiert: in solche, die als historisch überwunden angesehen werden können, in solche, die als Überbleibsel kapitalistischer Gesellschaftsformation eine begrenzte Zeit fortbestehen (und bekämpft werden müssen), und in solche, die auf dem Weg zur kommunistischen Gesellschaft weiterführen (und deshalb zu fördern sind). Die Einordnung konkreter Erscheinungen in diese Typologie wandelt sich mit der ideologisch-politischen Gesamtlinie (Linie). Gegenwärtig werden in der Diskussion über die weiterführenden „sozialen Differenzierungen“, etwa von M. Lötsch und D. Wittich (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 68), die „konsequente Durchsetzung des Leistungsprinzips“, einschließlich der Anerkennung „sozialer Besonderheiten der Intelligenz“ und „sozialer Mobilität als Bedingung für eine effektive Gestaltung aller Begabungen“, genannt. Einen Katalog „gegenwärtig unvermeidlicher“ sozialer Unterschiede stellten T. Hahn und L. Niederländer (Deutsche Zeitschrift für Philosophie. 30. Jg., 1982, H. 6, S. 767) zusammen, wobei sie die Frage, ob diese überwunden werden können und müssen, allerdings ausgeklammert haben: Proportionen der Entwicklung und Standortverteilung der Produktivkräfte, der gegenwärtig erreichte Stand der Arbeitsteilung (körperliche — geistige Arbeit, unterschiedlich komplizierte Arbeitsbedingungen), die Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen an Produktionsmitteln, Wirkungen des Prinzips der Verteilung nach der Leistung, Qualifikations- und Bildungsstrukturen, Enkommensstrukturen, Unterschiede der materiellen Wohnbedingungen, Unterschiede zwischen Stadt und Land, territoriale Differenzierungen, sozialdemographische Differenzierungen (Unterschiede zwischen den Geschlechtern und lebenszyklischen Altersgruppen, sofern sie sozialer Art sind).“ Wenn „soziale Differenzierungen“ empirisch festgestellt werden, geschieht dies am häufigsten hinsichtlich einzelner gesellschaftlicher Teilbereiche. Für den Industriebetrieb etwa werden folgende „Bestandteile“ einer im Sinne des Konzepts „soziale Differenzierungen“ bestimmten S. angegeben: die Gliederung der Beschäftigten nach Haupttätigkeits[S. 1222]gruppen, die Berufs- und Qualifikationsstruktur, die Einkommensstruktur, die sozialdemographische Struktur, die Gliederung nach Arbeitskollektiven und deren innere soziale Struktur, die Beschäftigtenstruktur nach Betriebszugehörigkeit und -verbundenheit (vgl. H. Brand und P. Glotz, s. litsost Lit.-Hinw.). Untersucht werden darüber hinaus LPGs, wissenschaftliche Institutionen, Krankenhäuser und Verwaltungen. Ferner gilt das Augenmerk etwa „sozialen Differenzierungen“ innerhalb der großen Gruppe der Arbeiter und Angestellten, bei denen z.B., wie im Betriebsbereich, nach Tätigkeitsmerkmalen und der Stellung in der Leitungsstruktur unterschieden wird. Auch die S. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (XXII.) und der Massenorganisationen liegt, trotz forschungsmäßiger Tabus, prinzipiell nicht außerhalb des Horizonts. „Soziale Differenzierungen“ oder „soziale Unterschiede“ in der Gesellschaft einerseits und „Annäherung“ der Klassen und Schichten, d.h. Tendenzen zur „sozialen Gleichheit“, andererseits werden von den marxistisch-leninistischen S.-Forschern als in einem dialektischen Verhältnis zueinander stehend gedacht. Damit ist gewährleistet, daß das Ziel, soziale Gleichheit, trotz bestehender und sich in Zukunft entsprechend der gegenwärtigen SED-Politik voraussichtlich entfaltender sozialer Unterschiede nicht aufgegeben zu werden braucht. Mit dem Rekurs auf die Dialektik bleibt jedoch das Problem, welches Maß an sozialer Differenziertheit für die gegenwärtige Gesellschaft akzeptabel und welches für die Zukunft als „produktiv“ anzustreben ist, ungelöst. Es beschäftigt die S.-Forscher ebenso wie die S.-Planer. III. Die S. der DDR-Gesellschaft A. Gesamtstruktur Die S.-Forschung geht von der Annahme aus, daß sich in der DDR „auf der Basis der sozialistischen Eigentums-, Produktions- und Machtverhältnisse“ die für die entwickelte sozialistische Gesellschaft „notwendige“ S. inzwischen „stabil“ herausgebildet habe (R. Weidig, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 28. Jg., 1980, H. 1, S. 5 ff.). Damit ist gemeint, daß sich die „Hauptgruppen“ der S. auf einem bestimmten quantitativen Niveau eingependelt haben. Das Wachstum der Arbeiterklasse ist, so wird behauptet, abgeschlossen. Je nach Sichtweise (Intelligenz ist eine selbständige Schicht oder Teil der jeweiligen „Grundklasse“) wird der Anteil der Arbeiterklasse (statistisch: Arbeiter und Angestellte) mit Prozentzahlen zwischen 75 und 90 angegeben. Die Klasse der Genossenschaftsbauern ist nach anfänglichem Wachstum zurückgegangen, vor allem infolge der Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in der Landwirtschaft. Ihr Anteil liegt gegenwärtig bei 6,5 v.H., und man geht davon aus, daß er sich nicht wesentlich verändern wird. Die Handwerker (genossenschaftlich und privat) und übrigen Berufstätigen sind in dieser quantitativ-statistischen Betrachtungsweise — auch wenn sie in jüngster Zeit eher zunehmen — so gut wie zu vernachlässigende Gruppierungen (ca. 4 v.H. der Gesamtbevölkerung). Als Belege für diese Sicht der S. der DDR werden die in den „Statistischen Jahrbüchern“ veröffentlichten, auf der offensichtlich jährlich durchgeführten Berufstätigenerhebung basierenden Angaben herangezogen. Dabei setzt man, wie auch G. Aßmann und R. Stollberg in ihrem soziologischen Lehrbuch (a.a.O.), die S. mit der „sozialökonomischen Struktur der Berufstätigen“ gleich. Tabelle I zeigt das Ansteigen der beiden „Grundklassen“ (einschließlich der ihnen zugerechneten Mitglieder der PGH) zuungunsten aller anderen sozialen Gruppierungen. Fast 20 v.H. der Bevölkerung (oder 1579,2 Tausend) waren 1955 weder Arbeiter/Angestellte noch Genossenschaftsbauern bzw. -handwerker; 1982 sind es nur noch 2 v.H. (oder 179,1 Tausend). Tabelle I weist zugleich, indirekt, auf einige der ungelösten Probleme der S.-Forschung hin. Die statistischen „Hauptgruppen“ sind mit den theoretisch fixierten (s. o. Kap. #806#ii. II. A.) nicht voll identisch. Die theoretisch durchaus lokalisierte Schicht der Intelligenz ist hier in der statistischen Untergliederung nicht enthalten; außerdem wird die „Arbeiterklasse“ nicht als solche, sondern als „Arbeiter und Angestellte“ ausgewiesen. In der Tat tun sich die S.-Forscher in der DDR schwer mit der statistischen und empirischen Bestimmung der Intelligenz und der Angestellten. Erst in der Volkszählung von 1981 scheint man einen Schritt vorwärts gekommen zu sein. Einem Bericht eines Mitarbeiters des Instituts für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) (vgl. Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR, Heft 1/1983, S. 22 ff.) ist zu entnehmen, daß bei dieser letzten Volkszählung eine Zweigliederung der Arbeiter wie der Angestellten vorgenommen wurde. Man hat unterschieden nach: „Arbeitern in Produktionsberufen“, „Arbeitern in anderen Berufen“, „Geistesschaffenden“ und „Leitungs- und Verwaltungspersonal“. Die entsprechenden Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor. Innerhalb des stabilen, durch die „Hauptgruppen“ definierten sozialstrukturellen Rahmens gibt es, nach Auffassung der S.-Forscher in der DDR, ein Element der Dynamik oder Mobilität, nämlich die Veränderung der Qualifikationsstruktur der Berufstätigen. Vor allem die Zahl der Hoch- und Fachschulkader, als „Ausdruck und Triebkraft von Wirtschaftswachstum und wissenschaftlich-technischem Fortschritt“, ist ständig gestiegen und wird, so nimmt man an, weiter steigen. Der Anteil der Be[S. 1223]rufstätigen mit Hoch- und Fachschulabschluß an der Gesamtzahl der in der sozialistischen Wirtschaft Tätigen lag 1971 noch unter 12 v.H., im Jahrzehnt bis 1981 ist er auf über 19 v.H. gestiegen (vgl. <xref=dd21.223b Tabelle II). Auch 1982 hat er sich weiter erhöht, auf 19,6 v.H. Die Schicht der Intelligenz und in ihr besonders die Gruppe der wissenschaftlich-technischen Intelligenz vergrößert sich also. Die Grenzmarke von 20 v.H. soll jedoch, gemäß den Vorstellungen der sozialstrukturellen Planer, nicht überschritten werden (vgl. Weidig, a.a.O., S. 8). In der Wirklichkeit sind alle unterschiedenen Klassen und Schichten in sich stark differenziert (Arbeiterklasse; Genossenschaftsbauern; Intelligenz). Dies wird von den S.-Forschern in der DDR durchaus registriert und diskutiert (vgl. oben Kap. #806#ii. II. B. und unten #806#iii. III. B.). Doch führen entsprechende Wahrnehmungen bisher nicht dazu, das ideologisch vorgegebene S.-Gerüst der „Hauptgruppen“ aufzubrechen und grundsätzlich von der geschichtsphilosophischen Vorstellung der zunehmenden Annäherung der Klassen und Schichten abzurücken. Überlegungen von K. Braunreuther am Ausgang der 60er Jahre zu einem Schichtenmodell für die S. der DDR sind seinerzeit abgelehnt und seitdem nicht weiterverfolgt worden (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. B.). B. Teilstrukturen Einige Teilstrukturen der DDR-Gesellschaft können über die Jahre hinweg anhand der Angaben in den „Statistischen Jahrbüchern“ verfolgt werden. Für die große Gruppe der Arbeiter und Angestellten etwa differenziert das „Statistische Jahrbuch“ nach Wirtschaftsbereichen und Eigentumsformen der Betriebe. Der überwiegende Teil ist, wie Tabelle III [S. 1224]zeigt, in der Industrie, die zu fast 100 v.H. sozialistisch ist, tätig, während ein geringer Prozentsatz (3,4) aller Arbeiter und Angestellten in Privatbetrieben arbeitet (Betriebsformen und Kooperation). Weitere Differenzierungen, nunmehr für alle wirtschaftlich Tätigen, erfolgen beispielsweise nach dem Ausbildungsstand (vgl. oben Kap. #806#iii. III. A. und Tabelle II) sowie nach Berufsgruppen und -abteilungen. Die vollständigste, allgemein zugängliche Quelle für Daten zur Berufsstruktur sind nach wie vor die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. 12. 1964. Für diese Totalerhebung war eine spezielle „Systematik der Berufe und Tätigkeiten“ mit insgesamt 487 Berufen, die zu 170 „Berufsordnungen“, 39 „Berufsgruppen“ und 8 „Berufsabteilungen“ zusammengefaßt wurden, ausgearbeitet worden. Sie sollte einer genaueren Bestimmung der Klassen und Schichten in der DDR dienen — eine Absicht, die offensichtlich bald fallengelassen wurde; denn in den nachfolgenden Volkszählungen ist dieser Ansatz nicht weiterverfolgt worden. Die Berufsstruktur 1964 der DDR, die aus Tabelle IV ersichtlich ist, wich — wie vergleichende Untersuchungen ergeben haben (s. Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1971, Tz. 152) — nur wenig von der Berufsstruktur der Bundesrepublik Deutschland zum gleichen Zeitpunkt ab. Berufe im Bereich der Bildung usw. waren in der Bundesrepublik vergleichsweise weniger, Berufe der Wirtschaftsleitung vergleichsweise mehr vertreten. Auch zu weiteren Teilstrukturen sind mehr oder weniger vollständige Angaben erhältlich (Bau- und Wohnungswesen; Einkommen; Lebensstandard). Ähnliches gilt für einige sozialstrukturell wichtige Sektoren der Gesellschaft, unter ihnen der des Betriebes (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. C.; IV. E.) und der der Freizeit. Sozialstrukturelle Daten über bestimmte Großgruppen der Bevölkerung (vor allem Frauen und die Jugend [Jugendforschung]]) fließen besonders reichlich. IV. Die S.-Forschung Die Analyse der Klassenstruktur oder der S., ihrer Entwicklung und Differenzierung ist zentrales Anliegen des Marxismus-Leninismus. So heißt es schon bei Lenin in einem Artikel aus dem Jahre 1911 (Werke, Berlin [Ost], Bd. 17, S. 127): „Die soziale Struktur der Gesellschaft und der Staatsmacht ist durch Veränderungen charakterisiert, ohne deren Klarstellung kein einziger Schritt vorwärts auf irgendeinem Gebiet gesellschaftlichen Wirkens getan werden kann.“ Die sozialstrukturelle Analyse ist unmittelbar politisch relevant — auch in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Sie wird, so Brandt/Glotz (s. litsost Lit.-Hinw., S. 9), „immer mehr zum unentbehrlichen Leitungs- und Planungsinstrument“. Die S. und die sie begründende Klassenstruktur sind Gegenstand verschiedener Teilgebiete des Marxismus-Leninismus (II. C. und III.) und der Politischen Ökonomie sowie verschiedener Einzeldisziplinen. Die Soziologen beanspruchen dabei eine besondere Zuständigkeit: „Durch den historischen Materialismus wird die Klassenstruktur und ihre die gesamte Sozialstruktur determinierende Funktion behandelt, aber nicht die gesamte Vielfalt sozialer Strukturen in ihrem empirischen Reichtum in den Gegenstand einbezogen. Auch die politische Ökonomie und der wissenschaftliche Kommunismus, die sich ebenfalls mit der klassengesellschaftlichen und mit anderen Strukturen verschiedener Art befassen, vermögen in ihrer Summierung nicht die Wechselbeziehungen und das Gesamtsystem sozialer Strukturen abzudecken. Es ist u. E. ein spezifisch soziologischer Gegenstand, der um so komplizierter zu erfassen und wissenschaftlich zu erkennen ist, je weiter der Vergesellschaftungsprozeß fortgeschritten ist“ (H. Berger und H. Steiner, in: Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 42). In der Soziologie gehört die S.-Analyse zu den Schwerpunktgebieten der theoretischen Reflexion und empirischen Forschung, ja, sie mag als das Kerngebiet der Soziologie überhaupt bezeichnet werden. Zunehmend wurde sie in einen Zusammenhang mit der Erforschung der Sozialistischen ➝Lebensweise und der Bedingungen der Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) gestellt. Eine enge Verbindung besteht ferner zur Demographie (Bevölkerung, IV.). Im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981–1985“ ist die herausragende Bedeutung der S.-Analyse klar erkennbar (Soziologie und Empirische Sozialforschung, I. B.). Im Vordergrund des gegenwärtigen Interesses stehen folgende Problembereiche: die Annäherung der Klassen und Schichten, einschließlich der Reduzierung der Unterschiede zwischen körperlicher und geistiger Arbeit und zwischen Stadt und Land; die Dialektik von sozialer Gleichheit und sozialen Unterschieden (sozialer Ungleichheit) mit dem explizit aufgenommenen Problem, wieweit soziale Unterschiede als „Wachstumsfaktoren und Triebkräfte des ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ anzusehen sind; die Veränderungen der S. im Zuge der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) und deren ideologisch-philosophische Aufarbeitung; die Identifikation der einzelnen Klassen und Schichten; wer gehört warum zur Arbeiterklasse, zur Klasse der Genossenschaftsbauern usw.?; die Strukturierungen innerhalb der Klassen, vor allem in der Arbeiterklasse (als deren Kern wohl unbestritten die Arbeiter in den industriellen Großbetrieben gelten), einschließlich der Fragen der Abgrenzung von Arbeitern, Angestellten und Intelligenz oder der Entwicklung der Arbeiterklasse zur „körperlich und geistig tätigen“ Klasse. Die Diskussion zu diesen Problemen wird intensiv (vgl. oben Kap. #806#ii. II.) und international geführt. Vorstellungen, wie sie in der Sowjetunion entwickelt wurden, und empirische Ergebnisse aus länderübergreifenden Untersuchungen im RGW-Bereich finden Berücksichtigung. Eine sehr kritische und letztlich ablehnende Behandlung erfahren demgegenüber westliche Ansätze der S.-Forschung (vgl. im einzelnen dazu den Art. „Stratifikation, soziale“, in: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 643 ff.). Die Hauptzentren für theoretische Fragen und empirische Forschungen zum Thema S. sind das Institut für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), das Institut für Soziologie und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und das Institut für marxistisch-leninistische Soziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Rahmen des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung befassen sich vier der, soweit bekannt, sechs Problemräte mit der S. der DDR (Soziologie und Empirische Sozialforschung, III., IV. D., IV. H.). Vorsitzender des Problemrats „Sozialstruktur in der sozialistischen Gesellschaft“ ist Prof. Dr. Manfred [S. 1226]Lötsch, Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. V. Abschließende Bemerkungen Die S.-Forschung in der DDR hat bisher kein auch nur annähernd vollständiges und wirklichkeitsnahes Bild der S. der DDR und ihrer Entwicklung entworfen. Darüber hinaus hat man sich mit der Frage, ob und wie die sozialistische (Industrie-)Gesellschaft der DDR im sozialstrukturellen Bereich von der deutschen Gesellschaft der Vorkriegszeit oder von der Gesellschaft der Bundesrepublik zu unterscheiden wäre, kaum befaßt. Die Gründe hierfür sind komplex. In der Hauptsache sind sie politisch-ideologischer Natur. Die Theoretiker des Marxismus-Leninismus, die SED-Ideologen und -Propagandisten sehen im Wandel der DDR-Gesellschaft nach wie vor ein brisantes Thema, und damit wird die sozialstrukturelle Analyse in den Dienst der Politik gestellt. So ist es nicht verwunderlich, daß die Probleme, denen die S.-Forschung ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden hat, von den jeweiligen politischen Erfordernissen diktiert werden — derzeit von dem gesellschaftspolitischen Programm der „sozialistischen Intensivierung“. Die Aufgaben, die im Zusammenhang der wissenschaftlich-technischen Revolution zu meistern sind, machen — so wird offensichtlich angenommen — eine Politik der Förderung spezifischer Gruppen, besonders der wissenschaftlich-technischen Intelligenz, und damit die theoretisch-empirische Identifikation bestimmter förderungswürdiger sozialer Unterschiede erforderlich. Ebenso wenig erstaunt, daß sowohl im Theoretischen wie im Empirischen Tabuzonen für die S.-Forschung bestehen. Zudem sind Kontrollen in diesem Bereich besonders stark; Veröffentlichungen zu sozialstrukturellen Themen werden geprüft und zensiert, so daß es für den westlichen Beobachter schwer ist, den wirklichen Wissensstand einzuschätzen. Aufschlußreiche Daten und Publikationen liegen hingegen über bestimmte Teilbereiche vor. Wie vor allem die „Materialien zum Bericht zur Lage der Nation“ 1971 und 1974 gezeigt haben, sind sie auch in der vergleichenden Deutschlandforschung sinnvoll verwertbar. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Veröffentlichungen ab 1970, zu den Veröffentlichungen vor 1970 vgl. den Hinweis bei den Literaturangaben zu Soziologie und Empirische Sozialforschung. Körperliche und geistige Arbeit im Sozialismus. Eine soziologische Analyse. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Winzer. Berlin (Ost): Dietz 1980. Arbeiterklasse und wissenschaftlich-technische Intelligenz in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Hartmann u. St. Widerszpil. Berlin (Ost): Dietz 1978. Brandt, H., u. P. Glotz: Die Sozialstruktur des Kombinates. Leitung, Planung, Analyse. Leipzig: Deutscher Verl. f. Grundstoffindustrie 1983. Zur Entwicklung der Arbeiterklasse und ihrer Struktur in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Weidig. Berlin (Ost): Dietz 1976. Zur Entwicklung der Klassen und Schichten in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Schneider. Berlin (Ost): Dietz 1977. Erbe, G.: Arbeiterklasse und Intelligenz in der DDR. Soziale Annäherung von Produktionsarbeiterschaft und wissenschaftlich-technischer Intelligenz im Industriebetrieb? Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. Genossenschaftsbauern, gestern, heute, morgen. Die Klasse der Genossenschaftsbauern im Prozeß der Gestaltung der industriemäßig produzierenden Landwirtschaft in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Krambach. Berlin (Ost): Dietz 1977. Grundmann, S., M. Lötsch u. R. Weidig: Zur Entwicklung der Arbeiterklasse und ihrer Struktur in der DDR. Berlin (Ost): Dietz 1976. Die Intelligenz in der sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1980. Naturwissenschaftlich-technische Intelligenz im Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Römer. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Messing, M.: Industrie-Bauarbeiter in beiden Teilen Deutschlands. Ein empirischer Vergleich. Köln: Wissenschaft und Politik 1981. Röder, H.: Abschied vom Klassenbegriff? Ein Beitrag zur Analyse der marxistischen Soziologie in der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1972. Voigt, D.: Literaturbericht „Sozialstrukturforschung in der DDR“, in: Deutschland Archiv, H. 5, 1975, S. 476 ff. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1218–1226 Sozialpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialversicherungs- und Versorgungswesen

Sozialstruktur (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Begriff Die soziale Struktur oder S. einer Gesellschaft wird entweder unter Verwendung von Konzepten wie Stand, Klasse und Schicht oder mit Hilfe sozialstatistischer Merkmale (Beruf, Einkommen usw.) und Merkmalskombinationen bestimmt. Gleichfalls umfaßt der Begriff S. Untergliederungen von gesellschaftlichen Teilbereichen nach sozialstatistischen Merkmalen (S. des Betriebes, der Jugend, aber auch der Arbeiterklasse). Diese…

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Reparationen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten umfangreiche Entnahmen aus der laufenden Produktion vornahmen. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets von 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung von R.-Leistungen an die UdSSR, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: 1. Beuteaktionen. Nach der Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee wurden ohne Registrierung Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und Mrd.-Beträge Reichsmark erbeutet. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf ca. 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten kann mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. 2. Demontagen. Die UdSSR ließ nicht nur kriegswichtige Industrien, sondern auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten demontieren. Folgende Phasen der Demontagen sind erkennbar: a) Mai bis Anfang Juni 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten wurden von den Sowjets rd. 460 Berliner Betriebe vollständig demontiert und abtransportiert, darunter 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Rd. 75 v.H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten waren betroffen. b) Anfang Juli bis Herbst 1945. Demontage industrieller Großbetriebe der Braunkohlenindustrie, aber auch mittlerer und kleinerer Werke wie Ziegeleien, Textil-, Papier- und Zuckerfabriken. In dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der sowjetischen Besatzungszone. c) Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. d) Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen waren. e) Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1100 km Eisenbahngleise. f) Frühjahr 1948. Drei Betriebe, die vorher zu Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) erklärt worden waren, wurden voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen waren auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen wieder instand gesetzt worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gab in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontage“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ/DDR im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v.H., eisenschaffende Industrie 80 v.H., Zementindustrie 45 v.H., Papiererzeugung 45 v.H., Energieerzeugung 35 v.H., Schuhindustrie 30 v.H., Textilindustrie 25 v.H., Zuckererzeugung 25 v.H., Braunkohlenbergbau 20 v.H., Brikettfabriken 19 v.H. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. 3. Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des von den Sowjets ausgegebenen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Mit diesem Geld wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. 4. Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der UdSSR beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Ihr Wert wird auf 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die DDR wurden aus den Betrieben zum Teil Vorräte und Ausrüstungsteile abtransportiert. Beide Formen der Entnahmen werden auf rd. 1 Mrd. Mark geschätzt. Der Preis, den die Regierung der DDR 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. 5. Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Produktionsbeginn der Betriebe mußten an die Sowjetunion erhebliche Teile der laufenden Produktion geliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen in die UdSSR, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Rote Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte, deren Erlöse an die UdSSR abgeführt werden mußten. Nur die direkten R.-Lieferungen in die UdSSR wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die UdSSR dafür nur die unzureichenden Preise des Jahres 1944 zahlten, mußten für die deutschen Zulieferungen umfangreiche Subventionen [S. 1122]aus Haushaltsmitteln aufgewandt werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Preisen von 1944 aus der laufenden Produktion entnommen. 6. Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der UdSSR und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Addition aller geschätzten Beträge der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen (in Mrd. Mark): In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 nicht enthalten. Nicht enthalten sind auch sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der UdSSR aus der Arbeitsleistung der nach der UdSSR verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der UdSSR, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ/DDR und aus der Auswertung deutscher Patente. Bei einem Dollarkurs von 4,20 DM betrug die Gesamtentnahme aus ihrer Besatzungszone bzw. der DDR bis 1953 15,80 Mrd. Dollar. Auf der Konferenz von Jalta hatte die UdSSR 10 Mrd. Dollar an Entnahmen und jährlichen Lieferungen als R. von Deutschland gefordert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1121–1122 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparaturstützpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im…

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Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) (1985)

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 Gegründet am 12./13. 7. 1943 mit sowjetischer Planung und Unterstützung in Krasnogorsk bei Moskau. Führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (u.a. Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht, die Schriftsteller Bredel und Weinert) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein Manifest an die Wehrmacht und das deutsche Volk zu unterzeichnen, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Als führendes Organ der Bewegung „Freies Deutschland“ wählte die Konferenz ein Nationalkomitee aus 38 Personen, Präsident wurde Erich Weinert. Das NKFD sollte einerseits den Widerstand gegen Hitler koordinieren, andererseits setzte die sowjetische Führung das NKFD als Propagandainstrument bei der Kriegführung gegen Deutschland ein. Das Komitee gab die Zeitung „Freies Deutschland“ heraus und leitete den Sender „Freies Deutschland“. Neben der Arbeit in Kriegsgefangenenlagern schickte das NKFD an einige Frontabschnitte auch „Frontbevollmächtigte“. Es wurde im November 1945 aufgelöst. Zahlreiche Mitglieder wurden damals auf „Antifaschulen“ („Antifaschistische Schulen“ in den Kriegsgefangenenlagern zur Umerziehung kriegsgefangener deutscher Soldaten, überwiegend durch emigrierte deutsche Kommunisten) ausgebildet, sie übernahmen später vielfach Funktionen in der SBZ/DDR. Am 13. 9. 1943 wurde als Nebenorgan des NKFD der Bund Deutscher Offiziere gegründet, dessen Mitglieder später ebenfalls in der DDR (bei der Organisierung der NDPD, beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei) eine Rolle spielten. Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 939 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalkommunismus

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 Gegründet am 12./13. 7. 1943 mit sowjetischer Planung und Unterstützung in Krasnogorsk bei Moskau. Führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (u.a. Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht, die Schriftsteller Bredel und Weinert) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche…

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Meliorationen (1985)

Siehe auch: Meliorationen: 1975 1979 Meliorationswesen: 1969 1. Begriff, Formen, Organisation und Leistungen. M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der [S. 884]biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, den Maschineneinsatz zu erleichtern und die Agrarproduktion von negativen Witterungseinflüssen unabhängiger zu machen. Im einzelnen werden folgende M.-Maßnahmen unterschieden: - Regulierung des Bodenwasserhaushalts (Ent- und Bewässerung bzw. Beregnung) (Wasserwirtschaft), - Verbesserung der Bodenstruktur (melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung), - Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen bzw. Rekultivierung von Abraumflächen (Bodennutzung), - Schutzmaßnahmen gegen Wind- und Wassererosionen, - Relief-M. (Beseitigung von Wegen, Gräben, Hecken usw.) und - Neubau von Wirtschaftswegen. Die in der Regel mit hohen Investitionen verbundenen M. ermöglichen eine nachhaltige Verbesserung der Flächenproduktivität und tragen damit zur Realisierung des agrarpolitischen Ziels der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei, den Selbstversorgungsgrad bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln zu erhöhen. Diese meist großflächig durchgeführten Maßnahmen bedingen aufgrund der erforderlichen Mittel die — auch gesellschaftspolitisch erwünschte — Zusammenarbeit (Kooperation) mehrerer Landwirtschaftsbetriebe in M.-Genossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. A. 4.), die wiederum mit den 14 VEB M.-Bau und M.-Kombinaten in M.-Verbänden kooperativ verflochten sind. Die zentrale Leitung des M.-Wesens wird — nachdem das Staatliche Komitee für Meliorationen am 1. 4. 1972 aufgelöst wurde — direkt vom Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) wahrgenommen. Ein Spezialstudium für Leitungsaufgaben im M.-Wesen ist an der Universität Rostock (Dipl.-Ing.) und an der Ingenieurschule in Fürstenwalde möglich. 2. Wasserwirtschaftliche M.-Maßnahmen. Unter den angeführten Maßnahmen genießen die wasserwirtschaftlichen Arbeiten absoluten Vorrang, da sie am ehesten in der Lage sind, die Flächenproduktivität (insbesondere in Trockenjahren) zu steigern. — Von der LN der DDR gelten rd. 38 v.H. (rd. 2,4 Mill. ha) als entwässerungsbedürftig und in trockenen Jahren 60 v.H. (3,78 Mill. ha) als bewässerungsbedürftig. Im Planzeitraum 1971–1975 wurden auf rd. 521.500 ha Entwässerungs- und auf 322.700 ha Bewässerungseinrichtungen (davon 160.000 ha Beregnung) gebaut. Auf die Modernisierung bzw. Instandsetzung bestehender Anlagen entfielen davon bei der Entwässerung 25 v.H. und bei der Bewässerung 21 v.H. (Beregnung 16 v.H.). Damit waren 1975 in der DDR rd. 1,28 Mill. ha (20,4 v.H. der LN) mit Entwässerungseinrichtungen und rd. 650.000 ha (10,4 v.H. der LN) mit Bewässerungseinrichtungen ausgestattet, darunter 290.000 ha (4,1 v.H. der LN) mit Beregnungsanlagen. Im Planzeitraum 1976–1980 war ursprünglich vorgesehen, auf weiteren 436.000 ha Ent- und 520.000 ha Bewässerungseinrichtungen (darunter auf 350.000 ha neue Beregnungsanlagen) zu schaffen, um 1980 etwa 27 v.H. der LN entwässern und 18 v.H. der LN bewässern, darunter 10 v.H. der LN beregnen zu können. Erreicht wurde jedoch lediglich eine Ausweitung der Ent- und Bewässerungsflächen um jeweils rd. 260.000 ha (60 v.H., bzw. 55 v.H. des vorgesehenen Umfangs). Bei der Beregnung wurden sogar nur 41 v.H. (130.000 ha) des geplanten Umfangs erreicht. Auch die im Wirtschaftswegebau und beim Neu- und Ausbau von Vorflutern erreichten Leistungen waren geringer als im Planzeitraum 1971–1975. Die Ursachen für das Verfehlen der Zielsetzungen dürften nicht nur in den hohen Kosten für Meliorationsmaßnahmen (bei Beregnung 7.000–15.000 M/ha) zu finden sein. Auch die 1978 einsetzende Umorientierung der Investitionspolitik auf die Modernisierung von Ställen und den Neubau von Siloanlagen, in deren Folge die 160 M.-Genossenschaften und 14 VEB M.-Bau zunehmend Kapazitäten für derartige Maßnahmen bereitstellen mußten, hat dazu beigetragen. Der Direktive des X. Parteitages der SED (1981) war zu entnehmen, daß die M.-Betriebe im Planzeitraum 1981–1985 stärker als in der zweiten Hälfte der 70er Jahre darauf ausgerichtet werden sollten, zunächst den 1980 vorhandenen Bestand von 1,54 Mill. ha Ent- und 910.000 ha Bewässerungsfläche (dar. 420.000 ha Beregnung) durch Instandhaltung und Modernisierung besser ertragswirksam zu machen. Die beiden Trockenjahre 1982 und 1983 haben jedoch dazu geführt, daß vom Politbüro des ZK der SED 1983 ein Bewässerungsprogramm beschlossen und auf der 7. ZK-Tagung (1983) verkündet wurde. Zielsetzung für 1984 ist nun die Erweiterung der bestehenden Bewässerungsflächen um rd. 169.000 ha (Bauern-Echo, Berlin [Ost], Nr. 8/1984, S. 1). Die Maßnahmen sollen wie bisher durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gefördert werden, die bis zu 1500 M/ha ausmachen (GBl., SDr. Nr. 1111, S. 25). [S. 885]Auf der 8. ZK-Tagung (1984) wurde die Zielsetzung für die Erweiterung der Bewässerungsflächen nochmals erhöht. Nun sollen 1984 die Bewässerungsflächen um 300.000 ha ausgedehnt werden (ND 25. 5. 1984, S. 5). 1983 waren nur 16.200 ha Bewässerungsflächen erschlossen (ND 19. 1. 1984, S. 5) und der Neubau von Beregnungsanlagen „infolge des Einsatzes der Druckrohre für Maßnahmen der Energieträgerumstellung und Überleitung von Gülle“ völlig eingestellt worden (Melioration und Landwirtschaftsbau, Berlin [Ost], Heft 2/83, S. 72). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 883–885 Meldewesen, polizeiliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Messen der Meister von Morgen (MMM)

Siehe auch: Meliorationen: 1975 1979 Meliorationswesen: 1969 1. Begriff, Formen, Organisation und Leistungen. M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der [S. 884]biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, den Maschineneinsatz zu erleichtern und die Agrarproduktion von negativen Witterungseinflüssen unabhängiger zu machen. Im einzelnen werden folgende M.-Maßnahmen…

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Uranbergbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der U. im Gebiet der DDR ist 1946 durch die Sowjetunion begründet worden (SMAD-Befehl 167). Er wird von der SDAG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v.H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum, weil erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten in dem von ihr besetzten Gebiet die Bodenschätze als Reparationsleistung ohne zeitliche Begrenzung ausbeutete. Innerhalb der sowjetischen Aktiengesellschaften in der DDR nahm die Wismut AG auch insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjetischen Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung der SAG Wismut in Siegmar-Schönau bei Karl-Marx-Stadt war direkt sowjetischen Stellen in Moskau unterstellt. Die Gründer des Unternehmens waren die Hauptverwaltung des sowjetischen Vermögens im Ausland des Ministerrats der UdSSR und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der UdSSR. Die Wismut AG hat seit 1946 — also bereits vor ihrer offiziellen Gründung — systematisch allen Boden, der Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. Geologenbrigaden untersucht. Die Arbeiten erfolgen sowohl im Tage- als auch im Tiefbau. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Sächsische Schweiz; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg (Gera); 3. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der SAG Wismut im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach ca. 10 v.H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 40.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Vermutlich entspricht die Uranerzförderung einem U-238-Gehalt von etwa 2.000 bis 2.500 t jährlich. Das geförderte Uranerz wird in der DDR lediglich [S. 1400]aufbereitet. Das dabei gewonnene granulierte Konzentrat wird von der UdSSR beansprucht und dort weiterverarbeitet. Die DDR muß den eigenen Uranbedarf für Isotope und für den Betrieb der Atomkraftwerke Rheinsberg und Lubmin von der UdSSR kaufen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunklen, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946–1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen enthalten. Von Fachleuten wird angenommen, daß bis jetzt mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut wurde. Energiewirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1399–1400 Unterstützung für alleinstehende Werktätige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der U. im Gebiet der DDR ist 1946 durch die Sowjetunion begründet worden (SMAD-Befehl 167). Er wird von der SDAG Wismut (Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft) betrieben. Dieses Unternehmen wurde 1947 als SAG Wismut gegründet; die Umbenennung erfolgte 1954 aufgrund einer deutschen Kapitalbeteiligung in Höhe von 50 v.H. Mit der Gründung der SAG Wismut schufen die Sowjets ein völkerrechtliches Novum,…

DDR A-Z 1985

Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr, Wasserstraßen, Kraftverkehr, Kraftfahrzeuginstandhaltung, städtischer Nahverkehr, Straßenwesen, zivile Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, verkehrstypische Dienstleistungen u.a. (vgl. Statut des Ministeriums für V. — Beschluß des Ministerrats — vom 14. 8. 1975, GBl. I, S. 233). Das einheitliche sozialistische Transportsystem gilt (nach Marx) als „Vierte Sphäre der materiellen Produktion“, das zur Entstehung des Nationaleinkommens beiträgt (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). Der Individualverkehr und der Werkverkehr zählen im engeren Sinne nicht dazu. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Personen- bzw. Güterverkehr und ihres zunehmenden Einflusses auf die gesamte Verkehrsstruktur werden beide Bereiche jedoch üblicherweise dem V. zugerechnet. Im Wirtschaftsgefüge der DDR erweist sich der Transportsektor immer wieder mit erheblichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen als Schwachpunkt. Obwohl durch Eisenbahn und Post, städtischen Nahverkehr, Luftfahrt und Hafenwirtschaft die staatlichen Unternehmen schon immer vorherrschend waren, gab es vor dem Kriege daneben ausgeprägte Schwerpunkte mittelständischer Privatunternehmen, insbesondere im Straßenverkehr, der Binnenschiffahrt, bei den Speditionen und Lagereien sowie den Reisebüros. Auch diese Bereiche wurden weitgehend verstaatlicht, so daß die Verkehrsleistungen gegenwärtig fast ausschließlich (98 v.H.) von volkseigenen Unternehmen bzw. Betrieben mit staatlicher Beteiligung erbracht werden. Trotz der durchgreifenden Steuerungsmöglichkeiten, die diese Vergesellschaftung beinhaltet, ist eine befriedigende Arbeitsteilung zwischen den Transportzweigen bisher nicht erreicht worden. Sie wird zudem erschwert durch — je nach aktueller wirtschaftlicher Opportunität — häufig wechselnde Verordnungen und Orientierungslinien, die das bisher Geltende abändern, aufheben oder gar ins Gegenteil verkehren. Wurden beispielsweise in den 60er und 70er Jahren devisenwirtschaftlich wichtige Verkehrsträger (z.B. Lkw) besonders gefördert, so heißt es heute, den Transportaufwand zu senken und vor allem Energie einzusparen. Daraus folgt eine stärkere Förderung des Eisenbahnverkehrs. Eine optimale Arbeitsteilung würde jedoch die Lösung des Wegekostenproblems (Ermittlung der Gesamtkosten, einschließlich der zurechenbaren Wegekosten, und Zurechnung auf Verkehrsarten und -mittel nach einheitlichen Kriterien) voraussetzen, die — wie in marktwirtschaftlichen Industriestaaten auch — aber bisher nicht erfolgt ist. Das V. (ohne Post- und Fernmeldewesen) war 1983 mit etwa 3 v.H. am gesamten Nettoprodukt der Volkswirtschaft beteiligt. Dieser Anteil ist z.B. als Folge von Strukturveränderungen der Produktion sowie des Vordringens des Individual- und Werkverkehrs seit Jahren leicht rückläufig. Der Beitrag des Wirtschaftsbereichs Verkehr (einschl. Post- und Fernmeldewesen) wird wie in westlichen Ländern mit einem überdurchschnittlich hohen Einsatz an Produktionsfaktoren (Beschäftigte 7 v.H.; Grundmittel etwa 10 v.H.) erbracht. II. Leitungsstruktur im Verkehrswesen Das oberste Leitungsorgan ist das Ministerium für V. (MfV). Es ist im Auftrage des DDR-Ministerrates für die einheitliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens verantwortlich. In der Leitungspyramide folgen die Zwischenleitungsorgane (Direktionen), die Abteilungen Verkehr bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte sowie Kombinate, Betriebe und Dienststellen, die je nach Aufgabenbereich den vorgenannten Leitungsebenen unterstehen. Zentral geleitet vom MfV werden vor allem die Transportzweige, deren Schwerpunkte im Fernverkehr oder im internationalen Verkehr liegen oder die eine besondere strategische Bedeutung haben: die Deutsche Reichsbahn (DR) als Träger des öffentlichen Eisenbahnverkehrs (unmittelbare Leitung durch den Minister für Verkehr); die Seeschiffahrt (HV Seeverkehr im MfV, der das VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft — mit VEB Deutfracht/Seereederei als Stammbetrieb —, das Seefahrtsamt der DDR und die DDR-Schiffsrevision und -klassifikation [DSRK] unterstellt sind); die Binnenschiffahrt (HV Binnenschiffahrt u. Wasserstraßen im MfV, der u.a. das VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, das Wasserstraßenaufsichtsamt, das Wasserstraßenhauptamt, Berlin, unterstellt sind); das Straßenwesen (HV Straßenwesen im MfV, der z.B. der staatliche Straßenunterhaltungsbetrieb Autobahnen unterstellt ist) und der Luftverkehr (HV zivile Luftfahrt im MfV, der z.B. die staatliche Luftfahrtinspektion und das Luftfahrtunternehmen INTERFLUG unterstellt sind). Die HV im MfV werden von je einem stellv. Minister aus dem Kreis der 9 Stellvertreter des Ministers geleitet. [S. 1418]Dezentral geleitet werden Transportzweige mit überwiegend territorialer Bedeutung (wie Kraftverkehr und städtischer Nahverkehr). Deren Kombinate (z.B. VEB ➝Kombinat Kraftverkehr) und Betriebe sind den Räten der Bezirke, Kreise und Städte unterstellt, die allerdings — entsprechend dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) — ebenfalls der Anleitung, der Kontrolle und den Weisungen des MfV unterliegen. Der Werkverkehr wird durch die zentralen und territorial verkehrsleitenden Organe sowie die bezirklichen Kraftverkehrskombinate mittels der Transportplanung, -bilanzierung und anderer Koordinierungsmaßnahmen in die Erfüllung der gesamtstaatlichen Transportaufgaben einbezogen. Eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Transportdurchführung sowie der Zusammenarbeit aller Leitungsorgane, Kombinate und Betriebe haben die Transportausschüsse, die aus den 1946/49 gebildeten Verkehrsausschüssen bei den Ländern hervorgingen (1954) und mit der Herausgabe der ersten Transport-VO (TVO — 1961) ihren heutigen strukturellen Aufbau erhielten. Sie sind beratende Organe der jeweiligen Leitungsorgane des Transportsektors und sind u.a. für die rationellste Organisation der Transportketten, für die Kooperation aller am Transportprozeß Beteiligten sowie für die Organisation des Berufsverkehrs verantwortlich. Sie bestehen auf 3 Ebenen: Zentraler Transportausschuß (ZTA) als beratendes Organ des Ministers für Verkehrswesen (er ist zugleich dessen Vorsitzender); Bezirkstransportausschüsse (BTA) als beratendes Organ der für Verkehr zuständigen Bezirksräte; Kreis- bzw. Stadttransportausschüsse (KTA bzw. STA) als Beratungsorgane für die zuständigen Räte der örtlichen Volksvertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht). Sie arbeiten nach Statuten, die für den ZTA in der Anlage zur GTVO vom 2. 2. 1982 (vgl. GBl. I, S. 22 f.) und für die BTA, KTA und STA im Tarif- und Verkehrsanzeiger veröffentlicht sind. Mitglieder sind Mitarbeiter von Staatsorganen, Wirtschaftsbetrieben und Kombinaten sowie der Verkehrsträger. Die Transportausschüsse beraten und entscheiden über Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs, über methodische Fragen der Transportbedarfsermittlung, -planung und -bilanzierung, die Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsträgern, die Entwicklung und Ausnutzung der Transportkapazitäten (einschl. des Werkverkehrs) sowie über kurzfristig operative Maßnahmen der Transportdurchführung. Jeder Transportausschuß hat für die Lösung operativer Aufgaben im Berufs- und im Güterverkehr ein Berufsverkehrsaktiv bzw. eine Operativgruppe Güterverkehr. Bei akuten Transportproblemen wird der operative Dienst der Transportbüros beim ZTA bzw. bei den BTA tätig. III. Transportplanung Wie die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft wird auch der Verkehrsbereich — und hier vor allem der Güterverkehr — dirigistisch vom Staat gelenkt und geplant. Hierfür hat die DDR eine Vielzahl von operativen (Quartals-, Monats-, Dekaden-, Tagespläne), kurzfristigen (Jahrespläne), mittelfristigen (Fünfjahrpläne) und langfristigen (Generalverkehrsschema für das Verkehrswegenetz der DDR, Generalverkehrspläne für Bezirke, Kreise, Städte und Ballungsgebiete) Plänen entwickelt. Die langfristigen Pläne beinhalten für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren die Entwicklungslinien des Transports für das Gesamtterritorium der DDR oder für kleinere territoriale Einheiten (Bezirke, Städte) und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das jeweilige Verkehrswegenetz. Sie werden vom MfV unter Mitwirkung der örtlichen (Räte der Bezirke und Kreise) und zentralen Organe des V. erarbeitet. Aus diesen werden die Schwerpunkte für die mittelfristige Planung, die Fünfjahrpläne (u.a. Personen- und Güterbeförderungsbedarf; wissenschaftlich-technische Entwicklung und Grundfondsreproduktion; Planung des Arbeitskräfte-, Energie- und Materialeinsatzes; Kennziffern für den Transportaufwand; Maßnahmen zur ökonomischen Integration mit den sozialistischen Ländern) abgeleitet und per Beschluß der Volkskammer zum Gesetz erhoben. Auf dieser Grundlage werden die bilanzierten Jahrespläne, die wesentlich präziser und detaillierter sind, ausgearbeitet. Diese enthalten die Ziele (Transportleistungen für alle Transportzweige und -betriebe) sowie die zu deren Verwirklichung notwendigen Mittel (u.a. wissenschaftlich-techn. Entwicklung, Arbeitskräfteeinsatz, Grundmittel, Energie, Material) in Natural- und Wertkennziffern. Der Jahresplan wird zwecks unmittelbarer Umsetzung und Durchführung der Transportaufgaben unter Berücksichtigung der Schwankungen des jährlichen Transportbedarfs in operative Pläne (für Quartale, Monate, Tage, Brigaden usw.) zerlegt. Diese spielen vor allem bei der DR eine große Rolle. Die Hauptforderung für die 80er Jahre auf allen Planungsebenen ist, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen. Die Transport-VO (TVO — vom 28. 3. 1973 — GBl. I, S. 233) als die in den 70er Jahren wichtigste Rechtsvorschrift genügte hinsichtlich ihrer Gesamtzielstellung sowie den Rechten und Pflichten aller am Transportprozeß Beteiligten nicht mehr diesen Anforderungen und wurde deshalb im Jahre 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO — vom 10. 12. 1981 — GBl. I, S. 13) ersetzt. Dieses Gesetz umfaßt die Grundsätze für die Planung, Leitung und Organisation des öffentlichen Gütertransports, für die Aufgabenteilung und das Zusammenwirken von Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr sowie Grundsätze für [S. 1419]die Kooperation von Verkehrsträgern und Transportkunden. Ein wichtiges Planungsinstrument ist die Transportbilanzierung (Transportbilanz-AO — TBAO — in der Neufassung vom März 1982). Die TBAO enthält Bestimmungen über die Bilanzierung der erforderlichen Transportleistungen mit den Transportkapazitäten der einzelnen Verkehrsträger. Die Ausarbeitung der in den Jahres- und Fünfjahrplänen enthaltenen staatlichen Plankennziffern Tonnen (t) und Transportleistungen (tkm — Tonnenkilometer) basiert auf diesen Transportbilanzen, die auf folgenden Leitungsebenen erstellt werden: Das MfV erstellt die Transportbilanz der DDR, die Räte der Bezirke die für die Bezirke (einschl. DR und Binnenschiffahrt), die Räte der Kreise für die Kreise, jedoch nur für den Straßentransport. Im Personenverkehr werden nur die Bereiche des öffentlichen Verkehrs in die konkrete Planung einbezogen. Der Individualverkehr, der in der DDR inzwischen dominiert, ist offensichtlich auch in einem sozialistischen Land einer Planung nicht zugänglich und wird deshalb ausgeklammert. In den längerfristigen Planungen (Generalverkehrsplan, Generalverkehrsschema), die mit den Bebauungsplänen für Städte und Gemeinden abgestimmt werden, wird er zwar berücksichtigt, indes nicht mehr in den Fünfjahr- und Jahresplänen. Hier werden zwar Leistungskennziffern für die Produktion von Pkw-Reifen sowie für die Kfz-Instandhaltung vorgegeben, Angaben zur Pkw-Bestandsentwicklung oder andere den Individualverkehr betreffende Orientierungsrichtlinien sucht man vergebens. Dies ist um so erstaunlicher, als dieser mittlerweile der größte Energieverbraucher im V. ist und sich somit am ehesten für Maßnahmen zur Energieeinsparung anbieten würde. Appelle an das „sozialistische Bewußtsein“ der DDR-Bürger, das Auto wenigstens im Stadtverkehr nicht übermäßig zu nutzen, können eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen für die Transportzweige an einem alle Verkehrsträger umfassenden Gesamtkonzept ausrichtet, nicht ersetzen. IV. Verkehrsangebot Kriegszerstörung und Demontagen hatten das Verkehrswegenetz der SBZ/DDR erheblich in seiner Leistungsfähigkeit geschwächt. Die DDR-Führung sah es nach der Teilung Deutschlands in 2 Staaten zunächst als ihre Hauptaufgabe an, eine eigene Grundstoff- bzw. Schwerindustrie aufzubauen. Eine Modernisierung bzw. Erweiterung der Verkehrswege unterblieb. Diese Entscheidung erwies sich in der Folge nicht zuletzt deshalb als besonders nachteilig, weil durch den Aufbau neuer Industriezentren sowie das Entstehen neuer Wohn- und Siedlungsschwerpunkte sich nicht nur das Verkehrsaufkommen beträchtlich erhöhte, sondern sich auch die Verkehrsströme zunehmend in eine Nord-Süd-Richtung verlagerten. Bis zum Kriegsende dominierten die Verkehrsströme in Ost-West-Richtung mit einem entsprechend ausgebauten Verkehrswegenetz. Die gegenwärtige Struktur und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur wird noch weitgehend von dieser Ausgangssituation geprägt. Die ersten umfangreichen Investitionen — Bau des Havel-Kanals bzw. des Berliner Außenrings zur Umgehung West-Berlins — wurden von politischen Zielstellungen bestimmt, die trotz völlig unzureichender Kapazität wesentlich wichtigerer Hauptverkehrsverbindungen absolute Priorität hatten. Für den Ausbau Rostocks als Überseehafen sprachen neben dem Wunsch nach Unabhängigkeit im Seeverkehr von Hamburg oder Stettin devisenwirtschaftliche Überlegungen, aber auch nationale Prestigegesichtspunkte. Erst Ende der 60er bzw. in den 70er Jahren begann man mit der Rekonstruktion und der Erweiterung wichtiger Hauptverbindungen im Eisenbahn- und Straßenbereich, was z.T. nur durch die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung (für die Transitstrecken) möglich wurde (Innerdeutsche Beziehungen; Westgeldeinnahmen). Das Verkehrswegenetz ist zwar — selbst im Vergleich mit westlichen Industrieländern — relativ dicht, genügt in seiner strukturellen Zusammensetzung und seinem qualitativen Ausbauzustand jedoch nicht den Anforderungen, die Bevölkerung und Wirtschaft stellen. Die relativ hohen Anteile der Eisenbahn (zwei Fünftel) und des Straßenwesens (Staats- und Bezirksstraßen: ein Drittel) am gesamten Grundmittelbestand des Transportsektors spiegeln zwar in etwa die Bedeutung beider Bereiche für die Verkehrsabläufe in der DDR wider, sie sind jedoch kein Beleg für einen — etwa mit der Bundesrepublik Deutschland — vergleichbar guten Ausbauzustand. Die insgesamt nach wie vor sehr knappen Investitionsmittel für den Verkehrsbereich zwingen die Verkehrsplaner, diese auf Schwerpunktbereiche wie die Eisenbahn (bisher knapp 50 v.H.) und den Straßenbereich (20–25 v.H.) zu konzentrieren. A. Eisenbahn Die Dichte des Eisenbahnnetzes der Deutschen Reichsbahn (DR) entspricht mit 13,1 km/100 qkm annähernd derjenigen in der Bundesrepublik. Entsprechend der Wirtschafts- und Bevölkerungsdichte weisen die südlichen Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig die höchsten und die nördlichen Bezirke Potsdam und Neubrandenburg die niedrigsten Flächendichten auf. Die Anteile zwei- und mehrgleisiger (ca. 30 v.H.) sowie elektrifizierter Strecken (15 v.H.) — einschl. Berliner S-Bahn — an der Gesamtbetriebslänge von 14.226 km liegen weit unter dem europäischen Durchschnitt. Dieser man[S. 1420]gelhafte Ausbauzustand wirkt sich deshalb besonders gravierend aus, weil die Eisenbahn nach wie vor das Rückgrat des V. bildet — die mittel- und langfristigen verkehrskonzeptionellen Vorstellungen verstärken sogar noch deren Position — und sie pro Kilometer Netzlänge vergleichsweise wesentlich höhere Verkehrsleistungen erbringen muß. Auch energiewirtschaftliche Gesichtspunkte waren maßgebend für die Zielstellung, die Eisenbahnen noch stärker als bisher in die binnenländischen Gütertransporte einzubeziehen. Zu diesem Zweck sind viele flankierende Maßnahmen ergriffen worden. Ehemals für unrentabel gehaltene und deshalb stillgelegte Nebenstrecken werden z.T. wieder in Betrieb genommen. Auch das Netz der Schmalspurbahnen (rd. 300 km) wird daraufhin überprüft, ob es unter den veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen rentabel im Güterverkehr genutzt werden kann. Wegen eines zu geringen Ladungsaufkommens geschlossene Güterbahnhöfe, Zugangs- und Anschlußstellen sind z.T. ebenfalls wieder eröffnet worden. Alle Großkunden der DR erhalten einen Gleisanschluß. Für Elektrifizierung, Ausbau des Hauptnetzes und der Rangierbahnhöfe, Ausstattung mit moderner Sicherungstechnik, verstärkte Einführung von Mikroelektronik und Robotertechnik u.a.m. werden im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) über 50 v.H. des Investitionsfonds des gesamten Transportwesens aufgewendet. B. Straßen Im Straßennetz wurden die bereitgestellten Mittel überwiegend dazu verwendet, das Wegenetz von gegenwärtig 1881 km Autobahnen (einschl. Autobahnanschlußstellen), 11.258 km Fernverkehrsstraßen, 34.242 km Bezirksstraßen (Landstraßen 1. und 2. Ordnung) sowie rd. 73.000 km Gemeindestraßen zu erhalten und zu erneuern. Angesichts der Ressourcenknappheit gelang dies aber nur sehr unvollkommen. Der Zustand der Fahrbahndecken, die Ausbauprofile der Fernverkehrsstraßen sowie die vergleichsweise hohe Anzahl der straßengleichen Schienenübergänge entsprechen nicht den Erfordernissen des heutigen Straßenverkehrs. Die auch in der DDR rasch zunehmende individuelle Motorisierung bewirkt vor allem im stark industrialisierten und bevölkerten Süden immer häufiger Engpässe, obwohl dort die Netzdichte (km/100 qkm) bei Fernstraßen bis zu viermal größer als im Norden ist (1982: Bezirk Dresden 754; Bezirk Neubrandenburg 209). Fernstraßenprojekte von nennenswerter Bedeutung waren nach dem Kriege der Autobahnabschnitt Dresden–Leipzig (74 km) — Fertigstellung 1971, die Autobahn Berlin-Rostock (228,5 km) mit Bedeutung auch für den Transitverkehr der skandinavischen Länder — Fertigstellung 1978, sowie die Schließung des Berliner Ringes (28 km) im Westen der Stadt — Fertigstellung 1979. Schließlich wurde Ende 1982 auch der Neubau der Autobahnverbindung zwischen Berlin und Hamburg auf DDR-Gebiet abgeschlossen (Neubaustrecke ab Rostocker Autobahn, Abzweig Wittstock bis Zarrentin, Grenzübergangsstelle zur Bundesrepublik 128 km, zuzüglich Autobahnzubringer vom Berliner Ring (Velten) nach Stolpe-Dorf, Grenzübergangsstelle nach West-Berlin 12 km). Den größten Teil der Kosten für dieses Bauvorhaben trug die Bundesrepublik Deutschland (1,2 Mrd. DM). Ebenfalls mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung wurde die Haupttransitstrecke Berlin-Helmstedt zwischen Berliner Ring, Abzweig Leipzig, und Marienborn (127 km) von Grund auf erneuert und der Berliner Ring zwischen Abzweig Leipzig und Abzweig Drewitz (12 km) gleich[S. 1421]zeitig sechsspurig ausgebaut. Diese Baumaßnahmen wurden zwischen 1976 und 1980 vorgenommen. An den Gesamtkosten (405 Mill. M) beteiligte sich die Bundesregierung mit etwa ⅔ (260 Mill. DM). Die genannten Neubaustrecken waren fast ausnahmslos schon vor dem II. Weltkrieg geplant. Das insgesamt stark überalterte und dringend reparaturbedürftige Straßennetz kann nur sehr schleppend rekonstruiert werden. Von den Gesamtinvestitionen des Transportwesens gingen in den 60er und 70er Jahren etwa 20–25 v.H. in den Straßenbereich. Der Anteil dürfte jetzt geringer sein, da 70 v.H. aller Verkehrsinvestitionen im laufenden Fünfjahrplan allein von der Bahn und der Seeschiffahrt absorbiert werden. Ob bei durchschnittlich jährlich 6 v.H. mehr Individualverkehr das bestehende Straßennetz in der Substanz erhalten und eine bessere Befahrbarkeit als bisher gewährleistet werden kann, ist sehr fraglich. C. Nahverkehr Im innerstädtischen Verkehr ist die Straßenbahn der Hauptverkehrsträger. Die langfristige Zielstellung für den Stadtverkehr, auch hier den elektrisch betriebenen Nahverkehrsmitteln absoluten Vorrang zu geben, hat nach jahrzehntelang zurückgestellten Erneuerungsmaßnahmen dazu geführt, die Straßenbahnnetze etappenweise zu rekonstruieren. In einigen Städten werden sie durch die Schaffung eigener Trassen zu einem Schnellstraßenbahnnetz ausgebaut. Dies geschieht ebenso wie der Einsatz moderner Großraumwagen (TATRA — aus der ČSSR) nur sehr langsam. Lediglich in Berlin (Ost) existiert eine U-Bahn, der O-Bus nur in einigen Städten. Im Rahmen des gesamten Verkehrssystems spielen beide Verkehrsmittel bisher jedoch keine Rolle, obwohl der O-Bus-Betrieb zwecks Einsparung von Dieselkraftstoff erweitert werden soll. Ausbau- bzw. Erweiterungspläne für das Schnellbahnnetz sind von der DR in Dresden, Halle, Leipzig, Magdeburg, Rostock und Berlin verwirklicht worden. Außerdem soll die Eisenbahn in Städten und Ballungsgebieten zunehmend Aufgaben des Nahverkehrs — vom Omnibus — übernehmen, obwohl ihre Strecken schon heute durch den Güter- und Fernreiseverkehr vielfach völlig überlastet sind. Das Angebot im öffentlichen Linienbusverkehr wird zu verkehrsschwachen Zeiten reduziert, ebenso dann, wenn ein alternatives Angebot der Bahn vorhanden ist. Die für den Nahverkehr im laufenden Fünfjahrplan ohnehin geringen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel werden überwiegend für die verkehrstechnische Erschließung neuer Wohnviertel benötigt, die fast ausschließlich in Stadtrandlage errichtet werden. Für die grundlegende Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur bleibt kaum etwas übrig. D. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt Das schon 1945 gut ausgebaute Wasserstraßensystem von derzeit 2.319 km Länge — davon 1675 km Hauptwasserstraßen — verlor wegen der veränderten Stellung Berlins und wegen der Tatsache, daß Oder und eingeschränkt auch die Elbe zu Grenzflüssen der DDR wurden, erheblich an Bedeutung. Da die Ursprungsregionen der wichtigsten Massengüter, wie das sächsische Industriegebiet, nicht durch leistungsfähige Wasserstraßen erschlossen sind, wurde der Hafen Rostock auch nach seinem Ausbau zum Überseehafen nicht an das Wasserstraßennetz (bei Wittenberge in die Elbe) angeschlossen. Dieser mehrfach geplante Nord-Süd-Kanal würde gleichzeitig eine allgemeine Netzerweiterung in den Industriegebieten und eine Niedrigwasserregulierung von Elbe und Oder voraussetzen, wenn die Binnenschiffahrt eine größere Bedeutung innerhalb des Massengüterverkehrs erreichen soll. Der Anfang der 50er Jahre aus politischen Gründen gebaute 32 km lange Havelkanal zur Umgehung West-Berlins war bisher die einzige nennenswerte Baumaßnahme im Infrastrukturbereich der Binnenschiffahrt. Für die Erfüllung der aktuellen verkehrspolitischen Forderung, die Binnenschiffahrt als energiegünstigsten Transportzweig stärker in den binnenländischen Gütertransport einzubeziehen — sie soll z.T. Transporte von der Bahn, vor allem aber vom Kraftverkehr übernehmen —, reichen die vorhandenen Wasserstraßen, trotz Niedrigwasser im Sommer und Vereisung im Winter, aus. Die am stärksten belasteten Streckenabschnitte des Netzes sind die in Ost-West-Richtung; selbst diese weisen einschl. des West-Berliner Verkehrs derzeit nur eine Auslastung von unter 50 v.H. aus. Allerdings ist eine Modernisierung und Erweiterung der Binnenhäfen erforderlich. Das gleiche gilt für die Zugangsstellen zum Wasserstraßennetz und die Umschlaganlagen in den Häfen. Die wichtigsten Binnenhäfen sind: Magdeburg, Frankfurt/O., Dresden, Berlin (Ost), Potsdam und Halle. Das am 1. 1. 1979 gebildete VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, Sitz Berlin, ist zuständig für alle Transport-, Umschlag- und Reparaturprozesse, für Bauarbeiten an den Wasserstraßen sowie deren Betrieb und technische Einrichtungen wie Schleusen und Hebewerke. Das Verkehrsangebot dieses Kombinats ist in jüngster Zeit um einen Containerdienst und zwei regelmäßige Stückgutlinien erweitert worden. Um noch mehr Transporte von der Straße auf den Wasserweg verlagern zu können, wurde im Bezirk Brandenburg die Holzflößerei wieder eingeführt. Die Flotte ist durch den verstärkten Einsatz der Schubschiffahrt bereits in den 60er Jahren modernisiert worden. Der Binnenschiffsbestand von 1161 Einheiten (1982) müßte jedoch von der Zahl oder von der Tragfähigkeit (601.500 t) her erhöht werden, [S. 1422]wenn die Leistungen im laufenden Fünfjahrplan wie vorgesehen um mindestens 25 v.H. steigen sollen. Gewisse Kapazitätsreserven bestehen derzeit allerdings noch in einer besseren Auslastung sowie in einer Beschleunigung des Umschlagverfahrens. E. Seehäfen und Seeschiffahrt Die durch Kriegseinwirkungen zerstörten Seehäfen Rostock, Wismar und Stralsund wurden wiederaufgebaut und erheblich erweitert. Mit Hilfe von Investitionen von fast 700 Mill. Mark (von 1957–1970) hat Rostock unter allen Ostseehäfen hinsichtlich der jährlichen Umschlagsmengen einen vordersten Platz erlangt. Rostock ist vor allem ein Eisenbahnhafen mit einem der größten Verschiebebahnhöfe der DDR. Die 1978 fertiggestellte Autobahn nach Rostock sowie die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Berlin-Rostock (Fertigstellung Ende 1984) sollen dazu dienen, die Bedeutung dieses Hafens weiter zu erhöhen. Durch gezielte Investitionen ist Rostock zu einem Universalhafen mit Ölhafen, Schütt- und Stückgutbereich ausgebaut worden. Bis zu 80.000 BRT-Schiffe können über einen 7 km langen Verbindungskanal das Hafenbecken anlaufen. Derzeit werden ein Chemiehafen gebaut, ein Getreidehafen fertiggestellt sowie die Ro/Ro-Container-Umschlaganlagen beträchtlich erweitert. Werden bis 1985 die Planziele erreicht, dann hat Rostock in etwa die gleiche Größenordnung (hinsichtlich der jährlichen Umschlagleistungen) wie heute Bremen-Bremerhaven, der zweitgrößte Hafen der Bundesrepublik. Die Häfen Wismar und Stralsund sind Spezialhäfen für Kali und Getreide bzw. Holz und Schüttgüter und gegenüber Rostock relativ bedeutungslos. Alle drei DDR-Seehäfen arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Die im laufenden Fünfjahrplan geplanten Steigerungen der Hafenumschlagsleistungen, vor allem um den gegenwärtig noch hohen — mit Valutaausgaben verbundenen — Fremdhafenumschlag (z.B. via Hamburg) zu verringern, lassen sich nur mit einem entsprechenden Ausbau der Kaianlagen verwirklichen. Parallel zum Ausbau der Seehäfen wurde die Handelsflotte beträchtlich erweitert, nachdem in den 50er Jahren in den durch Reparationsmaßnahmen weitgehend dezimierten DDR-Werften überwiegend Schiffe für die UdSSR repariert wurden (Schiffbau). Unter den insgesamt 174 Handelsschiffen im Jahre 1983 waren 6 Tanker mit 8 v.H. Anteil an der Gesamttonnage; die 103 Stückgutfrachter hatten einen Anteil von 59 v.H., die 17 Massengutschiffe einen von 20 v.H., während Container-, Ro/Ro-, Erz-, Öl-, Frucht- und Küstenmotorschiffe demgegenüber bedeutungslos sind. Die Handelsflotte der Bundesrepublik ist etwa sechsmal größer. Das dem MfV direkt unterstellte VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei (Gründung am 1. 1. 1974), Sitz Rostock, mit seinen Kombinatsbetrieben ist für Transport, Umschlag und Lagerung sämtlicher Außenhandelsgüter der DDR und ausländischer Kunden sowie für die gesamten Bauarbeiten in den Häfen verantwortlich. F. Luftverkehr Für den Luftverkehr wurde Berlin-Schönefeld als internationaler Großflughafen ausgebaut und durch S-Bahn-, Fernbahn- und Autobahnanschluß in das Verkehrsnetz eingefügt. Der Inlandsflugverkehr ist 1980 aus energiewirtschaftlichen Gründen vollkommen eingestellt worden. Das Flugliniennetz der Interflug umfaßte 1983 einschließlich der nichtständigen Fluglinien 60 Strecken [S. 1423]mit einer Gesamtlänge von 122.189 km. Regelmäßig angeflogen werden vor allem die Metropolen und größeren Städte fast aller sozialistischen Länder (bis auf China und Nordkorea) sowie die meisten arabischen Hauptstädte (Kairo, Khartum, Addis Abeba, Beirut, Damaskus, Tripolis, Tunis, Algier, Bagdad). Daneben bemüht sich die Interflug auch stark um regelmäßige Liniendienste mit westlichen Ländern, vor allem in Europa. Lt. Sommerflugplan 1983 wurden Kopenhagen, Stockholm, Helsinki, Brüssel, Rom, Wien, Athen, Mailand, Madrid, Lissabon und Amsterdam mindestens einmal wöchentlich angeflogen. Darüber hinaus bestehen Verbindungen nach Istanbul, Ankara, Karatschi, Larnaca, Lagos, Maputo, Luanda und einige Charterverbindungen für Touristen aus West-Berlin. Daneben werden von Dresden, Erfurt und Leipzig noch Budapest, Leningrad, Moskau und Sofia regelmäßig angeflogen. — Eingesetzt wird ausnahmslos sowjetisches Fluggerät, die IL 62 vorwiegend auf überseeischen Flugrouten, die TU 154 (ähnlich der Boeing 727–100) und die TU 134 (ähnlich der älteren frz. Caravelle) hauptsächlich im europäischen Raum. Auf besonders kurzen Strecken (Routen in die benachbarten RGW-Länder) kommen z.T. auch noch Turbo-Propellerflugzeuge vom Typ IL 18 zum Einsatz. Träger des Luftverkehrs ist die 1958 gegründete Interflug GmbH (IF), die dem MfV unterstellt ist. Sie ist zuständig für den gesamten Flugbetrieb (einschl. Wirtschaftsflug), die Unterhaltung, den Betrieb und Ausbau der Verkehrsflughäfen sowie die Flugsicherung der DDR. Die IF gliedert sich in die Betriebe Verkehrsflug, Agrarflug, Flughäfen, Flugsicherung und Bildflug. Sie wird von einem Generaldirektor (gleichzeitig Stellvertreter des Ministers für V. — derzeit Dr. Klaus Henkes, SED) geleitet. Die IF hat rd. 50 staatliche Luftverkehrsabkommen abgeschlossen und ist Mitglied in mehreren internationalen Luftverkehrsorganisationen. Neben der Mitgliedschaft in Organisationen der RGW-Länder gehört sie seit 1958 der Internationalen Vereinigung der Nachrichtenverbindungen der zivilen Luftfahrt (SITA) an. 1969 ist der Flughafen Schönefeld der Internationalen Vereinigung der Zivilflughäfen (ICAA) beigetreten. Der IATA gehört die IF, wie die meisten RGW-Fluggesellschaften (bis auf LOT und CSA), nicht an. G. Rohrleitungsnetz Für den verstärkten Ausbau der Petrochemie (Chemische Industrie), den erhöhten Treibstoffbedarf sowie einen allgemein steigenden Energieverbrauch der Wirtschaft und der Bevölkerung ist in der DDR ein Fernleitungsnetz von rd. 1300 km Länge gebaut worden. Es umfaßt u.a. die Leitungen von Leuna (Chemie), Rostock (Ölhafen) und Berlin (Produktenpipeline) nach Schwedt/O., dem Zentrum der Petrochemischen Industrie in der DDR, und dem Endpunkt einer Fernleitung aus der UdSSR sowie die Erdgaspipeline DDR-ČSSR (dort Anschluß an die Sojus-Erdgasleitung aus der Sowjetunion). Gegenüber der Bundesrepublik (2.100 km) ist die Netzlänge relativ hoch. Die Rohrleitungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des MfV, sondern des Ministeriums für Chemische Industrie. V. Verkehrsleistungen A. Güterverkehr Die Güte des Transportsystems wurde bis Ende der 70er Jahre in erster Linie daran gemessen, ob die in den jeweiligen Jahres- und Fünfjahrplänen vorgesehenen Leistungssteigerungen realisiert werden konnten, und weniger daran, ob die Transportdurchführung volkswirtschaftlich effizient war. Ein derartiges Vorgehen wurde durch die Tatsache begünstigt, daß die Investitionsmittel nicht ausreichten, die in ihrer Grundsubstanz vom ehemaligen Deutschen Reich übernommenen Verkehrsanlagen den gestiegenen sowie gegenüber früher erheblich veränderten Transportaufgaben anzupassen. Auch die Entwicklung der Transportkapazitäten im öffentlichen Güterverkehr entsprach nicht dem steigenden Bedarf. Dieser Mangel bewirkte eine starke Ausweitung des Werkverkehrs mit Lkw, einer Verkehrsart, die sich auch in einem sozialistischen Staat bislang weitgehend der zentralen Planung entzog. Der Werkverkehr ist wegen der besseren Verfügbarkeit von Transportraum für die Betriebe vorteilhaft; aufgrund einer geringeren räumlichen und zeitlichen Auslastung und des zum Teil daraus folgenden höheren spezifischen Energieverbrauchs volkswirtschaftlich jedoch teurer als der Schienenverkehr, die Binnenschiffahrt oder der öffentliche Güterkraftverkehr. Ein weiteres Problem für die Planungsbehörden der DDR resultierte daraus, daß die Betriebe einen überhöhten Transportbedarf anmeldeten, um angesichts des ständig knappen Transportraums eine gewisse Reserve zu haben. Da eine übergeordnete Prüfung in der Regel nicht erfolgte, konnten die zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten kaum entsprechend den wirklichen Bedürfnissen der Betriebe und Wirtschaftszweige verteilt werden. Diese Besonderheiten führten zu überhöhten Kosten je transportierte Leistungseinheit (Mark/t bzw. tkm). Daneben wird in der DDR auch der hohe Transportumfang (t bzw. tkm je Einheit des Bruttosozialprodukts) kritisiert. In allen neueren Plänen, Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien u.ä. wird diesen Gegebenheiten Rechnung getragen. So heißt es im Gesetz über den Fünfjahrplan 1981–1985: „Zur Senkung des gesellschaftlichen Aufwandes in der Volkswirtschaft so[S. 1424]wie aus energieökonomischen Gründen ist der spezifische Transportaufwand aller Wirtschaftszweige durch Optimierung der Liefer- und Transportbeziehungen systematisch zu senken“ (Gesetz über den Fünfjahrplan … 1981–1985 vom 3. 12. 1981 — GBl. I, S. 412), und zwar um mindestens 20 v.H. Die Verringerung des Transportaufwandes soll demnach vor allem zur Energieeinsparung beitragen. Der Verkehrssektor ist — wie in der Bundesrepublik — nach Industrie und Haushalten der drittgrößte Energieverbraucher. Die Überlegungen im Güterverkehr konzentrieren sich dabei auf 2 Punkte: 1. Wie kann bei den einzelnen Verkehrsträgern mit weniger Energie mehr transportiert werden? 2. Wie kann durch eine andere Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern Energie eingespart werden? Nach DDR-Berechnungen verhält sich der spezifische Energieverbrauch (Kilojoule je Bruttotonnenkilometer) bei Binnenschiffahrt, Eisenbahn und Kraftverkehr wie 0,6–0,8:1:3. Die gegenwärtige Verkehrsteilung und auch die Entwicklung in den 60er und 70er Jahren sind deshalb als nicht optimal zu bezeichnen. Die Bedeutung der Binnenschiffahrt ist seit Jahren unverändert gering. Wie in den anderen RGW-Staaten dominiert die Eisenbahn, die rd. 7/10 der Verkehrsleistungen (tkm) im binnenländischen Güterverkehr erbringt (Bundesrepublik: ¼). Trotz jährlich steigender Transportmengen (t) verlor die Bahn jedoch bis 1980 gegenüber dem Straßengüterverkehr an Bedeutung, dessen Anteil an den Leistungen auf rd. ¼ (Bundesrepublik: ca. 50 v.H.) anstieg. Auch der Rohrleitungstransport wurde in den vergangenen Jahren kräftig ausgedehnt, während der Luftverkehr im binnenländischen Gütertransport keine Rolle spielt. Die konsequente Durchsetzung des obersten Gebots, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen, führte seit Beginn des lfd. Fünfjahrplanes zu einer kontinuierlichen Verringerung von Transportmengen und -leistungen sowie einer Verkehrsverlagerung vom Straßengüterverkehr zu den energiewirtschaftlich günstigeren Transportzweigen Eisenbahn und Binnenschiffahrt. Die Gründe für die Vorrangstellung der Eisenbahn liegen in erster Linie darin, daß die staatliche Planung eine noch stärkere Ausweitung des Straßengüterfernverkehrs durch gesetzliche Regelungen verhindert hat. Nach der 1973 in Kraft getretenen Transport-VO (TVO) — 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO) ersetzt —, die die Aufgabenteilung zwischen Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr regelt, durften Transporte außerhalb des 50 km-Luftlinienumkreises in der Regel nur von der Bahn oder der Binnenschiffahrt durchgeführt werden. Ein verstärkter Lkw-Einsatz im Binnengüterverkehr — wie in der Bundesrepublik — hätte einen mit Devisenausgaben verbundenen Import von Lkws und/oder den Aufbau einer eigenen Lkw-Produktion sowie eine durchgreifende qualitative Verbesserung des Straßennetzes erfordert. Aus Mangel an Devisen bzw. Investitionsmitteln konnte dieser Weg nicht eingeschlagen werden. Weil die Binnenschiffahrt sehr ungünstige Angebotsbedingungen — die Wasserstraßen erschließen die Industriegebiete kaum und verlaufen in Ost-West-Richtung, während die Hauptgüterströme in einer Nord-Süd-Richtung verlaufen — aufweist, mußte zum [S. 1425]größten Teil die DR die Ferngütertransporte übernehmen. Die DR hat 1983 rd. 325 Mill.~t Güter befördert. Die Verkehrsleistung betrug etwa 55 Mrd. tkm (Bundesrepublik: 300 Mill.~t bzw. 56 Mrd. tkm einschließlich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen). Kohle, Koks und Baumaterialien haben einen Anteil von über 50 v.H. am Gesamttransportaufkommen der DR. Bei Transporten von Baumaterialien, Fertigwaren und Stückgut erbringt die Bahn Leistungen, die in westlichen Ländern zum größten Teil von der Binnenschiffahrt bzw. dem Lkw übernommen werden. Wenn die erschwerten Bedingungen — hinsichtlich des zweigleisigen und elektrifizierten Ausbauzustandes — berücksichtigt werden, sind diese Leistungen sehr beachtlich. Beim Straßengüterverkehr (einschl. Nah- und Werkverkehr) sind Transportaufkommen und -leistungen bis 1980 kräftig gestiegen, ab 1981 jedoch stark rückläufig. Gegenüber der Bundesrepublik ist die Struktur völlig verschieden. Aufgrund der gesetzlichen Restriktionen hat der Lkw-Fernverkehr (mehr als 50 km Transportweite) nur einen Anteil von 3 v.H. (1982) am gesamten Transportaufkommen (Bundesrepublik: rd. 10 v.H.). Bei den Verkehrsleistungen beträgt der Anteil des Fernverkehrs 8 v.H. (Bundesrepublik: ⅓). Besonders problematisch ist in der DDR die Abstimmung zwischen öffentlichem Kraftverkehr und Werkverkehr, der fast die Hälfte aller Güter im binnenländischen Güterverkehr befördert. Die Werkfuhrparks haben eine wesentlich geringere zeitliche und räumliche Kapazitätsauslastung als die Lkws der öffentlichen Kraftverkehrsbetriebe. Sie stehen allerdings den Betrieben ständig zur Verfügung und sind daher im Einsatz wesentlich flexibler. Angesichts der ständigen Engpässe im Transportsektor — besonders im Bausektor — ist es seit einigen Jahren üblich, den Betrieben die unmittelbare Verfügungsgewalt über ihre Lkws in Teilbereichen zu entziehen. Durch bezirkliche Transportausschüsse und Kraftverkehrskombinate — Kraftstoffkontingentierung, Einbeziehung in die Erfüllung überbetrieblicher Transportaufgaben, Koordinierung und Genehmigung von Fernfahrten — sowie unter anderem auch durch die Bildung von Werkfahrgemeinschaften wird angestrebt, den Werkverkehr in das einheitliche sozialistische Transportsystem einzubeziehen. Das Verkehrsaufkommen der Binnenschiffahrt steigt seit 1980 an. Mit einem Anteil von 3 v.H. bei den Leistungen und noch nicht einmal 2 v.H. beim Aufkommen ist sie allerdings nach wie vor der unbedeutendste Verkehrsträger im binnenländischen Güterverkehr. Auch der verstärkte Einsatz der Schubschiffahrt — gegenwärtig werden ¾ aller Binnenschiffstransporte auf diese Weise durchgeführt — sowie die sie begünstigenden Regelungen der TVO konnten hieran nichts ändern. Im Transportaufkommen dominieren Baumaterialien (rd. 50 v.H.), Abfallprodukte (16 v.H.) sowie Kohle und Koks (13 v.H.). Obwohl bei den Transporten von Mineralöl und Mineralölprodukten die Substitution der traditionellen Verkehrsträger durch Rohrfernleitungen fast 10 Jahre später als in der Bundesrepublik einsetzte, haben diese heute einen Anteil von 6 v.H. an den gesamten Transportleistungen im binnenländischen Güterverkehr (Bundesrepublik: 4 v.H.). Parallel zum Ausbau der Ostseehäfen — hier vor allem Rostock — wurde auch der Schiffsbestand der Handelsflotte beträchtlich erweitert, so daß in der Seeschiffahrt erhebliche Leistungssteigerungen erreicht werden konnten. 1983 wurden etwa 12 Mill.~t Güter mit der DDR-Handelsflotte befördert. Der Seeverkehr stagniert in den letzten Jahren — auch die Flotte wurde leicht reduziert —, so daß die im lfd. Fünfjahrplan (1981–1985) vorgesehene Steigerung der Transportmengen um rd. 15 v.H. voraussichtlich nicht verwirklicht werden kann. Beachtlicher noch waren die Leistungssteigerungen in den Seehäfen der DDR. 1983 wurden insgesamt 23,1 Mill.~t in Rostock (77 v.H.), Wismar (20 v.H.) und Stralsund umgeschlagen (Bundesrepublik: 130 Mill.~t, Hamburg 49 Mill.~t). Der weitere Ausbau der Seehäfen (Rostock und Wismar) soll weitere Steigerungen der Umschlagleistungen (1985/1980: 46 v.H.) bewirken. Allein im Seehafen Rostock sollen 1985 etwa 24 Mill.~t (50 v.H. des gegenwärtigen Umschlags im Hamburger Hafen) umgeschlagen werden. Wichtige Ziele dabei sind die Beseitigung des gegenwärtig noch hohen Fremdhafenumschlags in westlichen Häfen, um Devisen einzusparen, und die Steigerung des Umschlags für Dritte, um Valuta zu erwirtschaften. Künftige Entwicklungslinien. Die Hauptforderungen für die 80er Jahre heißen Senken des Transportaufwandes im Binnengüterverkehr und Einsparung von Energie. Eine Vielzahl von Maßnahmen und ökonomischen Stimuli sind bereits eingeleitet worden, um den Gütertransport effizienter, auf kürzestem Weg und mit weniger Energie durchzuführen. Die Optimierung der Transport- und Lieferbeziehungen, die Verfeinerung der Transportplanung und -bilanzierung, die Vorgabe von Planungs- und Abrechnungskennziffern (Transportnormative = Limite zur Inanspruchnahme von Transportleistungen für Ministerien, Kombinate und Betriebe), Veränderungen der Produktions- und Standortstruktur (PTO = Produktions-Transport-Optimierung), sowie Maßnahmen in der Produktion, die den Transportbedarf senken (PTI = Produktions-Transport-Integration) und ein neuer Binnengütertarif sollen den Transportaufwand senken. Die 1982 in Kraft getretenen neuen Binnengüterverkehrstarife verteuerten die Transporte für die verladende Wirtschaft um durchschnittlich 60–70 v.H. [S. 1426]Die Tarifanhebungen, als ökonomischer Anreiz zur Vermeidung unnötiger Transporte und Leerfahrten, trafen alle Verkehrsträger, wenn auch unterschiedlich stark. Die Preisveränderungen sollten nämlich gleichzeitig — aus energiewirtschaftlichen Gründen — Transportverlagerungen zwischen den Verkehrsträgern bewirken. Verteuerten sich die Straßengütertransporte um rd. 80 v.H., stiegen die Preise für Transporte der Binnenschiffahrt nur um 47 v.H. [S. 1427]Konkretes Ziel aller Maßnahmen ist, die gesamten Binnengütertransportmengen (t) und -leistungen (tkm) trotz steigender wertmäßiger Warenproduktion bis 1990 konstant zu halten, nach Möglichkeit sogar zu senken. Der Lkw-Einsatz soll noch rigoroser als bisher auf den Nahbereich, den grenzüberschreitenden Verkehr, den Zubringerverkehr (von/nach Bahnhöfen, Gleisanschlüssen, Binnenschiffahrtsumschlagplätzen) und auf Spezialtransporte beschränkt werden. 5–6 Mill.~t jährlich sollen bis 1990 auf die Eisenbahn verlagert werden. Analog hierzu ist bei Massengütern eine Verlagerung von Transporten der Bahn und der Straße zur Binnenschiffahrt von jährlich 1 Mill.~t beabsichtigt. Damit stiege der Anteil der Bahn an den Transportleistungen im Binnengüterverkehr auf fast ⅘ und der der Binnenschiffahrt auf fast 5 v.H., während sich die Verkehrsleistungen auf der Straße im Anteil fast halbieren würden. Diese Verlagerungen könnten zusammen mit der forcierten Elektrifizierung der Eisenbahn zu erheblichen Einsparungen an Dieselkraftstoffen führen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob sich diese Verkehrsverlagerungen in vollem Umfange verwirklichen lassen. Schon heute fehlen der DR mehr als 10.000 Arbeitskräfte, was zu einer Vielzahl von Überstunden führt. Trotz Elektrifizierung, Rationalisierung und weiterer Automatisierung würden sich bei dem Volumen der geplanten Verlagerung die Schwierigkeiten bei der DR eher noch vergrößern. Die bisher erreichten Erfolge sowohl in der Aufwandssenkung als auch bei den Transportverlagerungen — soweit aus den bisher für 1981, 1982 und 1983 veröffentlichten Statistiken erkennbar — zeigen, daß die vorhandenen Möglichkeiten von den DDR-Verkehrsplanern und -Politikern ganz sicher überschätzt werden. B. Personenverkehr Auch im Personenverkehr gelten als Hauptleitlinie der Verkehrspolitik Energieeinsparung und Senkung des Transportaufwandes. Während im Güterverkehr zur Verwirklichung dieser Ziele wie gezeigt ein breitgefächertes Instrumentarium eingesetzt werden kann, sind die Möglichkeiten im Personenverkehr weitaus geringer: Mehr als die Hälfte der Verkehrsleistungen entfällt auf den Individualverkehr, einen Bereich, der sich auch in der DDR weitgehend der staatlichen Planung entzieht. Wie in der Bundesrepublik Deutschland neigt in der DDR der öffentliche Personenverkehr zunehmend zur Stagnation. Der Individualverkehr weist demgegenüber hohe Zuwachsraten auf. Diese Feststellung überrascht, wenn man bedenkt, daß bislang in allen kurz-, mittel- und langfristigen Verkehrsplanungen der Eisenbahn-, Omnibusüberland- und städtische Nahverkehr uneingeschränkte Priorität hatten. Der Individualverkehr wird demgegenüber in den Jahres- und Fünfjahrplänen nicht einmal erwähnt. Für eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen an einem Gesamtkonzept ausrichtet, fehlen in der DDR überdies die Grundlagen. Eine amtliche Statistik, die auch den Individualverkehr umfaßt, existiert nicht. Die umfassendsten Untersuchungen auf diesem Gebiet fanden bisher ausschließlich im Rahmen des Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) statt. Das SrV wurde erstmals 1972 in 16 Städten der DDR durchgeführt und bei 2 weiteren Neuauflagen erheblich ausgedehnt. Die Ergebnisse dieser Befragungen gestatteten es immerhin, mit Hilfe weiterer Einzelangaben in DDR-Veröffentlichungen ein Gesamtbild des Personenverkehrs zumindest für einige Jahre zu ermitteln. Entwicklung und Struktur des Personenverkehrs in der DDR sind von der Zunahme des Lebensstandards, der damit einhergehenden wachsenden individuellen Motorisierung und den gestiegenen Zahlen der Erwerbstätigen, Schüler und Studierenden beeinflußt worden. Daneben haben aber auch andere Faktoren wie zunehmende Freizeit, partielle Verbesserungen der Verkehrswege, Verlagerung von Wohnungen in Stadtrandlagen, Konzentrationsprozesse im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie im Handel und in der Industrie eine Rolle gespielt. Diese Veränderungen hatten zur Folge, daß heute nahezu doppelt so viele Wege je Einwohner mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder dem Motorrad zurückgelegt werden als vor 20 Jahren. Unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen war der Anstieg der Mobilität (Personenkilometer je Einwohner) sogar noch größer. Am gesamten Personenverkehr der DDR war der individuelle Verkehr 1983 beim Aufkommen (beförderte Personen) zu fast der Hälfte (Bundesrepublik: ⅘) und bei den Leistungen (Personenkilometer) sogar schon zu ⅗ beteiligt (Bundesrepublik: ⅘) Gegenüber 1960 ist der Individualverkehr damit etwa auf das Fünffache gestiegen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hat die DDR inzwischen den mit Abstand höchsten Motorisierungsgrad. Gegenwärtig besitzen ⅖ aller Privathaushalte in der DDR ein Auto. Unter Einbeziehung der etwa 300.000 Dienst- und Geschäftsfahrzeuge teilten sich in der DDR fast 6 Einwohner (Bundesrepublik: 2,5) in einen Pkw. Das durchschnittliche monatliche Netto-Arbeitseinkommen im Jahr 1982 betrug 800 Mark. Das billigste Auto [Trabant] kostet rd. 9.000 Mark, der Wartburg rd. 20.000 Mark. Importautos sind noch wesentlich teurer.) Während die Kfz-Steuer (18 Mark je angefangenen 100 cm³ Hubraum) höher als in der Bundesrepublik (14,40 DM) ist, sind die Beitragssätze für die Haftpflichtversicherung (z.B. 50-PS-Auto: 153 Mark) deutlich niedriger. Dafür ist der Betrieb eines Autos wiederum teurer. Ein Liter Superbenzin kostet, seit Jahren allerdings unverändert, 1,65 Mark (Normalbenzin: 1,50 Mark). [S. 1428]Ein weiteres zentrales Problem für Autobesitzer ist die Kfz-Instandhaltung. Als Folge der langen Wartefristen und der hohen Preise bei fabrikneuen Pkw werden die vorhandenen Pkw außerordentlich lange genutzt und sind entsprechend reparaturanfällig (durchschnittliche Nutzungsdauer 15 Jahre oder mehr). Die Kfz-Instandhaltungskapazitäten hinken aber dem gestiegenen Bedarf weit hinterher. Selbst wenn die im laufenden Fünfjahrplan vorgesehenen Leistungssteigerungen (knapp 50 v.H.) in diesem Dienstleistungsbereich erreicht werden sollten, dürfte es auch künftig noch Engpässe geben. Trotz dieser Erschwernisse eilt die Nachfrage nach Pkw dem Angebot nach wie vor weit voraus. Gegenwärtig müssen 10 Jahre Wartezeit und mehr in Kauf genommen werden. Das Beförderungsaufkommen der öffentlichen Verkehrsmittel betrug 1983 etwa 4,1 Mrd. Im Durchschnitt fuhren täglich 11 Mill. Personen (Bundesrepublik: 21 Mill.) mit der Eisenbahn, dem Omnibus, der Straßenbahn, dem O-Bus oder der U-Bahn. Sicher auch als ein Ergebnis der Stillegung unrentabler Nebenstrecken bei der DR in den 60er Jahren entfällt davon auf die Bahn nur noch 1/7 (1960: ¼), während im gleichen Zeitraum der Omnibusverkehr (Überland- einschl. Werkverkehr) seinen Anteil von knapp ⅕ auf mehr als ⅓ steigerte. Gemäß der Hauptforderung, Energie einzusparen, soll der in dieser Beziehung ungünstigere Busverkehr über größere Entfernungen nach Möglichkeit reduziert und durch die Eisenbahn ersetzt werden. Auch im städtischen Nahverkehr hat der Busverkehr erheblich an Bedeutung (⅓) gewonnen. Dennoch ist die Straßenbahn mit einem Anteil von 56 v.H. weiterhin das Hauptverkehrsmittel. Der O-Bus und die U-Bahn Berlin (Ost) spielen im gesamten Nahverkehrssystem derzeit keine Rolle. Die Entwicklung hin zum Bus wird künftig gestoppt zugunsten der energetisch günstigeren Straßenbahn; in diesem Zusammenhang soll der Einsatz von O-Bussen, deren Betrieb fast gänzlich eingestellt wurde, wieder verstärkt werden. Als Fazit bleibt festzuhalten, daß auch sozialistische Staaten wie die DDR keine alternativen Verkehrskonzeptionen verwirklichen konnten. Lediglich die Preis- bzw. Tarifgestaltung für öffentliche und individuelle Verkehrsmittel genügt dem verkehrspolitischen Ziel einer Priorität des öffentlichen Verkehrs. Die Fahrpreise im Binnenverkehr mit der Eisenbahn, dem Bus oder den städtischen Nahverkehrsmitteln sind seit Jahrzehnten konstant und sehr niedrig. So kostet eine Straßenbahnfahrt in der Regel 0,20 Mark, teilweise sogar noch weniger. Die einem Nulltarif gleichkommenden Tarife vor allem im Nahverkehr bedingen ständig steigende Subventionen (1983: über 3 Mrd. Mark). Diese Preisgestaltung wird als bedeutender Bestandteil der Sozialpolitik der DDR besonders herausgestellt. Dennoch ist auch in der DDR der Pkw zu einem täglichen Gebrauchsgegenstand geworden und hat den Charakter eines Massenverkehrsmittels angenommen. Diesem Phänomen stehen die sozialistischen Planer [S. 1429]offensichtlich mit der gleichen Ohnmacht gegenüber wie westliche Verkehrspolitiker. Sie beschränken sich darauf, in Städten und Ballungsgebieten den öffentlichen Verkehr zu fördern und ihn effizienter zu gestalten. Die bessere Koordinierung des öffentlichen Verkehrs (Eisenbahn, Bus und städtischer Nahverkehr), die Abstimmung der Strecken- und Liniennetze, die Beseitigung von Parallelverkehr, integrierte Erschließungs- und Bedienungssysteme zwischen Fern- und Regionalverkehr, Werkfahrgemeinschaften für die Personenbeförderung, die Schaffung von Fußgängerzonen und anderes mehr zielen in diese Richtung. Diese Maßnahmen reichen aber nicht aus, um die ursprünglich angestrebten Ziele im Verhältnis von Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr zu verwirklichen. Der Bau neuer Wohnsiedlungen fast ausschließlich an der Peripherie der Städte hat zur Folge, daß viele Wege, die vorher zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden konnten, nunmehr die Benutzung eines Verkehrsmittels erfordern. Die Frage, wie ohne nennenswerte Investitionen im städtischen Nahverkehrsangebot der öffentliche Verkehr auch nur stabilisiert, bzw. die in allen Ein- und Fünfjahrplänen immer wiederkehrende Forderun

Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr,…

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Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich (1985)

Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen haben die St. das Recht, Verordnungen usw. zu erlassen, und üben gegenüber den nachgeordneten Instanzen Leitungsbefugnisse aus. Der St. für Arbeit und Löhne gehört dem MR an und ist in dieser Eigenschaft — wie alle Mitglieder des MR — von der Volkskammer gewählt. Ferner bestehen folgende StmeG.: für Berufsbildung, für Körperkultur und Sport sowie das Sekretariat des MR und der Staatssekretär für Kirchenfragen. Dem Vorsitzenden des MR unmittelbar zugeordnet sind die ebenfalls von St. geleiteten 2 Arbeitsgruppen „Organisation und Inspektion“ bzw. „Rationelle Energieanwendung“ sowie die „Hauptverwaltung“; diese St. führen ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „beim Vorsitzenden des Ministerrats“ bzw. „beim Ministerrat“. Ferner werden folgende staatliche Ämter (A.), die staatsrechtlich in etwa den gleichen Status wie die StmeG. haben, von St. geleitet: A. für Atomsicherheit und Strahlenschutz, A. für industrielle Formgestaltung. Das A. für Preise nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als sein Leiter (Walter Halbritter [SED]) Minister und zugleich Mitglied des Präsidiums des MR ist. Hans Sattler [SED], Leiter des A. für Jugendfragen, gehört, obwohl nicht Träger einer besonderen Amtsbezeichnung, dem MR ebenfalls an. Diese Unterschiede in den Institutionenbenennungen und bei der Führung von Amtsbezeichnungen verdeutlichen, daß es offensichtlich keine eindeutigen Kriterien für deren Vergabe gibt. Die jeweilige aktuelle politische Bedeutung bestimmter von den StmeG. und A. zu lösenden Aufgaben kann ein wichtiger Grund sein für deren wechselnde Zuordnungen, Benennungen und Positionen in der staatlichen Leitungsspitze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1301–1302 Staatssekretariat für westdeutsche Fragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverbrechen

Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der…

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Grundeigentum (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Nach § 3 EGZGB vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 517) sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch auf andere Eigentumsformen anzuwenden, soweit dafür besondere Rechtsvorschriften nicht bestehen. Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Aufbaugesetz). Der staatlichen Kontrolle des privaten Grundstücksverkehrs und der Sozialisierung unerwünschten privaten G. dient die Grundstücksverkehrsordnung vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73). Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft, aber auch der Verzicht auf das Eigentum genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z.B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten des Kreises durch die VO vom 15. 12. 1977 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt, das allen sonstigen Vorkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (Freiwillige Gerichtsbarkeit) entsteht Volkseigentum oder sonstiges sozialistisches Eigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Gegen Entscheidungen nach der Grundstücksverkehrsordnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde beim entscheidenden Organ und, soweit der Beschwerde nicht stattgegeben wird, beim übergeordneten Organ eingeräumt. Das persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie die zivilrechtlichen Modalitäten des Rechtsverkehrs mit Grundstücken regeln die §§ 295–311 ZGB. Auch hier wird nochmals bestimmt, daß die Eigentumsübertragung von Grundstücken und der Verzicht auf das Eigentum einer staatlichen Genehmigung [S. 579]bedürfen. Das G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) lebt. In der Bundesrepublik wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der Grundstückseigentümer gelten als erloschen (Bodenrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 578–579 Großhandelspreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundlagenvertrag

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15…

DDR A-Z 1985

Universitäten und Hochschulen (1985) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1979 [S. 1382] Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren, wie sie im Programm und in den Beschlüssen der SED zum Ausdruck kommen. Im wesentlichen sind 2 Typen von UuH. zu unterscheiden: 1. UuH., die in die Struktur des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems integriert sind. An diesen UuH. können im Rahmen der geplanten Kapazitäten Bürger der DDR mit Hochschulreife ein Studium aufnehmen. 2. Hochschulähnliche Einrichtungen mit speziellen Ausbildungsgängen. Hier werden in der Regel ausgewählte Kader der verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche ausgebildet, die, den Prinzipien der Kaderpolitik entsprechend, von ihrer Dienststelle zum Studium delegiert werden. I. Zur Geschichte In einem gemeinsamen Aufruf der KPD und der SPD in der SBZ vom 18. 10. 1945 wurden eine demokratische Schulreform und eine „gründliche Reform des gesamten Hochschul- und Universitätswesens“ gefordert. Auf dem Gebiet der SBZ lagen 6 Universitäten (Berlin, Jena, Halle, Leipzig, Greifswald, Rostock), doch nur 2 von 13 Technischen Hochschulen in Deutschland (Bergakademie Freiberg, TH Dresden). Schwerpunkte der Umgestaltung der UuH. (1. Hochschulreform) waren die Entnazifizierung des Hochschulwesens, die „Einbeziehung der Wissenschaftler in den demokratischen Wiederaufbau“, die Brechung des Bildungsprivilegs des Bürgertums und die Schaffung einer „neuen Intelligenz“ insbesondere durch die Öffnung der UuH. für Arbeiter- und Bauernkinder. Zu diesem Zweck wurden sog. Vorstudienanstalten eingerichtet (seit 1949 Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten [ABF]). 1951 wurde eine 2. Hochschulreform mit folgenden Schwerpunkten eingeleitet: Bildung des Staatssekretariats für Hochschulwesen und einer Abteilung Wissenschaft und H. im Apparat des Zentralkomitees (ZK) der SED; Gründung neuer, vor allem Technischer H.; Ausbau der ABF; Einführung eines 10monatigen Studienjahres; Bindung der Studentenvertretungen an die Freie Deutsche Jugend (FDJ); Einführung eines verbindlichen gesellschaftswissenschaftlichen Studiums für alle Fächer. Die Entwicklung nach dem XX. Parteitag der KPdSU und die Ereignisse in Ungarn und Polen (1956) führten auch zu Unruhe an den UuH. der DDR und zeigten, daß das Hochschulwesen noch nicht den Erwartungen der SED entsprechend politisch voll integriert war. Als Antwort beschloß die SED 1958 ein „Programm für die sozialistische Umgestaltung der Universitäten und Hochschulen in der DDR“, das auf die Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus und eine engere Verbindung von Lehre und Forschung mit der Praxis, die Einbeziehung der Wissenschaft in die allgemeine volkswirtschaftliche Planung und die Auseinandersetzung mit „reaktionären Theorien und kleinbürgerlichen Auffassungen“ gerichtet war. Auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. (1963) und VII. (1967) Parteitages der SED und des Bildungsgesetzes von 1965 wurde 1967 die 3. Hochschulreform eingeleitet, die zu einer völligen Neugestaltung des Hochschulwesens führte. Die Hochschulreform zielte darauf ab, die inhaltlichen und organisatorischen Bedingungen zu schaffen, unter denen eine beschleunigte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und die Aufnahme wichtiger praktischer Probleme in die wissenschaftliche Fragestellung möglich erschienen. Schwerpunkte dieser Reform waren: die verstärkte Einbeziehung der UuH. in den gesamtgesellschaftlichen Planungsprozeß; die Reform der Organisationsstruktur der UuH.; die Studienreform; die Reform der Forschungsorganisation; die verstärkte Beteiligung der UuH. an der Weiterbildung. Daß die weitreichenden Erwartungen überzogen waren, zeigte sich schon nach dem VIII. Parteitag der SED (1971). Die Zuwachsraten für den Hochschulsektor im Staatshaushalt wurden massiv reduziert, die Studentenzahlen gedrosselt. Die V. Hochschulkonferenz (September 1980) setzte einen vorläufigen Schlußstrich unter vielfältige Versuche, bei reduzierten finanziellen Mitteln und Zukunftserwartungen die Substanz der Reform, d.h. vor allem die neue Organisationsstruktur und die Ausbildungsreform, zu retten. II. Struktur des Hochschulwesens In der DDR bestehen gegenwärtig 52 UuH. im hergebrachten Sinne. Darüber hinaus gibt es besondere Bildungsstätten, in denen Kader (Kaderpolitik) für die verschiedenen Apparate (Partei, [S. 1383]Staat, Massenorganisationen, Sicherheitsapparate) ausgebildet werden. Dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) sind unterstellt: Universitäten 1. Humboldt-U. zu Berlin 2. Technische U. Dresden 3. Ernst-Moritz-Arndt-U. Greifswald 4. Friedrich-Schiller-U. Jena 5. Karl-Marx-U. Leipzig 6. Martin-Luther-U. Halle-Wittenberg 7. Wilhelm-Pieck-U. Rostock Technische Hochschulen 8. Bergakademie Freiberg 9. Technische H. Ilmenau 10. Technische H. Karl-Marx-Stadt 11. Technische H. „Carl Schorlemmer“ Leuna — Merseburg 12. Technische H. „Otto von Guericke“ Magdeburg 13. Technische Hochschule Leipzig (1977 durch Zusammenlegung Zusammenlegung der Hochschule für Bauwesen und der Ingenieurhochschule Leipzig entstanden) Sonstige Hochschulen 14. H. für Ökonomie „Bruno Leuschner“ Berlin 15. H. für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden 16. Handels-H. Leipzig 17. H. für Architektur und Bauwesen Weimar Ingenieurhochschulen (IHS) 18. IHS Berlin-Wartenberg 19. IHS Cottbus 20. IHS Dresden 21. IHS Köthen 22. IHS Mittweida 23. IHS für Seefahrt Warnemünde-Wustrow 24. IHS Wismar 25. IHS Zittau 26. IHS Zwickau Medizinische Akademien 27. Medizinische Akademie „Carl-Gustav Carus“ Dresden 28. Medizinische Akademie Erfurt 29. Medizinische Akademie Magdeburg Dem Ministerium für Volksbildung sind die Pädagogischen H. (PH) unterstellt: 30. PH „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden 31. PH „Dr. Theodor Neubauer“ Erfurt-Mühlhausen 32. PH „Liselotte Herrmann“ Güstrow 33. PH „Nadeshda Konstantinowna Krupskaja“ Halle 34. PH „Wolfgang Ratke“ Köthen 35. PH „Clara Zetkin“ Leipzig 36. PH „Erich Weinert“ Magdeburg 37. PH „Karl Liebknecht“ Potsdam 38. PH „Ernst Schneller“ Zwickau Dem Ministerium für Kultur sind unterstellt: 39. H. für Musik „Hanns Eisler“ Berlin 40. Kunst-H. Berlin 41. H. für bildende Künste Dresden 42. H. für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden 43. H. für industrielle Formgestaltung Burg Griebichenstein 44. H. für Graphik und Buchkunst Leipzig 45. H. für Musik „Felix Mendelssohn-Bartholdy“ Leipzig 46. Theater-H. „Hans Otto“ Leipzig 47. Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig 48. H. für Film und Fernsehen der DDR Potsdam-Babelsberg 49. H. für Musik „Franz Liszt“ Weimar. Dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen: 50. H. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg 51. H. für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen Dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport untersteht die 52. Deutsche H. für Körperkultur (DHfK) Leipzig. [S. 1384]Der Ausbildung leitender Kader der SED, des Staatsapparates und des FDGB dienen die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) in Berlin, die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam-Babelsberg, die dem Ministerrat unterstellt ist, und die Gewerkschaftshochschule „Fritz Heckert“. Dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstehen 9 H., u.a. die Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden und Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte (Nationale Volksarmee (NVA), III). Dem Ministerium des Innern (MdI) unterstehen 4 H., u.a. die Hochschule der Deutschen Volkspolizei (DVP). Hochschulähnliche Einrichtungen mit Promotionsrecht und eigenen Aus- und Weiterbildungsgängen sind die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) in Berlin-Rahnsdorf. Die 4 größten UuH. sind die Humboldt-Universität zu Berlin (Ost), die Karl-Marx-Universität Leipzig, die Technische Universität Dresden und die Technische Hochschule Karl-Marx-Stadt. III. Organisationsstruktur der Universitäten und Hochschulen In der ersten Phase der 3. Hochschulreform von 1967 wurde die Struktur der UuH. völlig verändert. Wichtigstes Ergebnis der Strukturreform war die Abschaffung der alten Fakultäten und Institute und ihre Ersetzung durch Sektionen, die einzelne Fächer oder begrenzte Fächerkombinationen repräsentieren. Die UuH. kennen seither 2 Leitungsebenen: 1. Leitungsebene. Die Leitung der UuH. erfolgt durch den Rektor bzw. seine Stellvertreter, die Prorektoren. Der Rektor ist Dienstvorgesetzter aller Universitätsangehörigen. Er wird vom „Wissenschaftlichen Rat“ auf 3 Jahre gewählt und vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen bestätigt. Zu seiner Unterstützung werden die Direktorate als Funktionalorgane gebildet. Das „Konzil“ ist die Versammlung der Delegierten aller Hochschulangehörigen und nimmt jährlich den Rechenschaftsbericht des Rektors entgegen. Der „Wissenschaftliche Rat“ ist das zentrale wissenschaftliche Beratungsorgan des Rektors, seine Aufgaben bestehen vor allem in der Verleihung von Akademischen Graden, der Facultas docendi (Lehrbefähigung) und der Beratung des Rektors bei Berufungsfragen. Der Wissenschaftliche Rat untergliedert sich in einzelne, für die verschiedenen Wissenschaftsbereiche zuständige Fakultäten. Seine Mitglieder werden für 3 Jahre von den Versammlungen der Sektionen gewählt. Vorsitzender ist der Rektor. Als weiteres Beratungsorgan wird der „Gesellschaftliche Rat“ gebildet, der sich aus Mitgliedern der UuH. und verschiedener gesellschaftlicher Bereiche zusammensetzt. Er soll eine enge Verbindung zwischen UuH. und gesellschaftlichen Kooperationspartnern in Lehre, Forschung und Weiterbildung herstellen. Die Mitglieder, die der UuH. angehören, werden vom Konzil gewählt, die anderen werden vom zuständigen Ministerium berufen (Amtsdauer 3 Jahre). 2. Leitungsebene. Struktureinheit der 2. Leitungsebene ist die Sektion. Sie wird von einem Direktor geleitet, der dem Rektor der UuH. direkt unterstellt ist. Stellvertreter des Direktors werden für die Bereiche Erziehung und Aus- und Weiterbildung sowie Forschung eingesetzt. Wie auch in anderen Ländern erwies sich die Verwaltung durch das wissenschaftliche Personal als nicht unproblematisch. Der hohe Zeitaufwand für Verwaltungsaufgaben beeinträchtigt die Forschungs- und Lehrtätigkeit. Daher wird nach der 5. Hochschulkonferenz auf eine Professionalisierung der Verwaltung auch auf Sektionsebene hingearbeitet. Hauptamtliche Verwaltungsleiter sollen die Professoren von den Routineaufgaben entlasten. Größere Sektionen werden in Wissenschaftsbereiche untergliedert, die den in der Sektion vertretenen Disziplinen entsprechen. An großen U. bestehen Institute für besondere Aufgaben, die den Sektionen gleichgestellt sind. Das dem Konzil entsprechende Organ ist die „Versammlung der Sektion“, das dem Gesellschaftlichen Rat der UuH. entsprechende Organ ist der „Rat der Sektion“. An allen UuH. besteht eine Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Beide haben, ebenso wie die Gewerkschaftsleitung (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) der UuH., Sitz und Stimme in verschiedenen Gremien wie dem Gesellschaftlichen und dem Wissenschaftlichen Rat. Weitere gesellschaftliche Organisationen an den UuH. sind die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), der Kulturbund der DDR (KB), die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die Urania, die Kammer der Technik (KdT). Die Hochschulreform brachte eine Konzentration des Lehr- und Forschungspotentials der UuH. auf bestimmte Schwerpunktbereiche. Innerhalb des Hochschulwesens wurde eine Aufgabenverteilung vorgenommen und einzelnen UuH. Leitfunktionen für bestimmte Wissenschaftsgebiete übertragen. Die Übernahme einer Leitfunktion beinhaltet die Koordinierung der Arbeit aller im jeweiligen Wissenschaftsgebiet tätigen UuH. in der Ausbildung, Weiterbildung und Forschung, ferner die Pflege des Kontakts mit den „gesellschaftlichen Auftraggebern“ und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). [S. 1385]<IV. Bedarfsplanung> Die Aufgaben der UuH. sind integraler Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Die Reform des gesamten Bildungswesens legte die Grundlagen für eine effektivere Planung und die Bestimmung des Stellenwerts des Hochschulwesens in der Wissenschaftsorganisation der DDR. Zentrales Problem der Planung ist die möglichst exakte Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an Hochschulabsolventen in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft nach Qualifikationsarten (Wissenschaftszweigen und Fachrichtungen) und Qualifikationsstufen (Verhältnis von Hochschulabsolventen zu denen anderer Bildungseinrichtungen) als Voraussetzung für eine bildungsökonomisch sinnvolle Entwicklung der Studentenzahlen. Die sich beschleunigende Entwicklung von Wissenschaft und Technik, unvollkommene Prognosemethoden (Prognose), die relative Kürze der gegenwärtigen Perspektivplanzeiträume (5 Jahre) und die zeitliche Dauer von Bildungsprozessen erschweren jedoch die Möglichkeiten der Planung. Diese Bedingungen gestatten in der Praxis allenfalls eine optimale Verteilung bereits in der Ausbildung befindlicher zukünftiger Absolventen auf die einzelnen Volkswirtschaftszweige. Somit ist es für die Hochschulpolitik der SED sehr schwer, den Umfang und den zahlenmäßigen Bedarf für einzelne Fächer im Rahmen der Neuzulassungen zum Studium aus den zukünftigen volkswirtschaftlichen Erfordernissen abzuleiten, die gegenwärtig auf der Grundlage von Prognosen, nicht aber verbindlicher und bilanzierter Perspektivpläne ermittelt werden. Die Planung des Bedarfs an Hochschulkadern stützt sich gegenwärtig weitgehend auf praktische Erfahrungen und Fortschreibung der bisherigen Entwicklung und weniger auf theoretische Einsichten. Der VIII. Parteitag der SED markiert eine bildungspolitische Wende, indem er zu hochgesteckte Erwartungen korrigierte. Von 1961 bis 1971 war der Anteil der Hochschulabsolventen unter den Berufstätigen der Wirtschaft von 2,18 v.H. auf 4,86 v.H. gestiegen. Diese Steigerung konnte nur durch einen großzügigen Ausbau der UuH. und die dadurch mögliche stetige Erhöhung der Studentenzahlen aller Ausbildungsformen (Direktstudium, Fernstudium, Abendstudium) erreicht werden. [S. 1386]Ende der 60er Jahre begann sich die Gefahr eines Überangebots an Hochschulabsolventen, bei gleichzeitiger Verschärfung der Arbeitsmarktsituation im unteren Qualifikationsbereich, abzuzeichnen. Daher wurden von 1971 an die Neuzulassungen in allen drei Studienformen reduziert. Vor allem sind davon die Studienmöglichkeiten für Berufstätige, nämlich das Fern- und Abendstudium, betroffen, die bislang eine alternative Bildungschance neben dem „normalen“ Bildungsgang eröffneten und bis 1981 auf ein Viertel eingeschränkt wurden. V. Studium A. Zulassung zum Studium 1. Zulassungskriterien Bereits während der Schulzeit wird durch ein umfangreiches System der Berufsberatung und Berufslenkung versucht, die Schüler für solche Berufe bzw. Ausbildungsrichtungen zu interessieren, denen im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung Priorität eingeräumt wird. Die Berechtigung zur Aufnahme des Studiums ist abhängig vom Nachweis der Hochschulreife, die an den Erweiterten Oberschulen, Abiturklassen, in den Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen, durch das Studium an einer Ingenieur- oder Fachschule oder durch den Besuch der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) erlangt werden kann. Der Prozeß der Zulassung zum Studium bildet eine weitere wirksame Handhabe zur Lenkung der Kapazität einzelner Studienfächer. Sowohl für den Besuch einer der zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen wie für die Zulassung zum Studium gelten Maßstäbe, die über einen Nachweis der fachlichen Leistungen hinausgehen: „Die Zulassung zum Studium erfolgt nach den erforderlichen fachlichen und gesellschaftlichen Leistungen in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der sozialistischen Gesellschaft und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung.“ (Jugendgesetz der DDR 1974, § 22) Hervorzuheben sind vor allem die „aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“, die als unumgänglicher Bestandteil von fachlicher Leistung angesehen wird, und die Bereitschaft zur aktiven Verteidigung des Sozialismus. Der Bewerber verpflichtet sich im Rahmen einer sog. „Verpflichtungserklärung zur Erfüllung des Studienauftrages“, die Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist, nach Abschluß des Studiums ein bereits während der Ausbildung mit der künftigen Arbeitsstätte vertraglich fixiertes Arbeitsverhältnis einzugehen. Ein weiteres wesentliches Auswahlkriterium ist die soziale Struktur der Studentenschaft, die der der Gesamtgesellschaft entsprechen soll, um die Schaffung neuer Bildungsprivilegien zu verhindern. 2. Zulassungsverfahren Eine vom Rektor der UuH. geleitete Zulassungskommission entscheidet anhand dieser Kriterien über die Zulassung zum Studium. In bestimmten Studienrichtungen können zusätzliche Eignungsprüfungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um solche Fächer, in denen die Zahl der Bewerbungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt oder die nicht dem im Rahmen des Fünfjahrplanes festgelegten volkswirtschaftlichen Schwerpunktprogramm entsprechen, so daß durch eine Erschwerung der Bedingungen eine Umlenkung der Bewerber erreicht werden kann. Nicht zugelassene Bewerber werden auf die Möglichkeit hingewiesen, ein anderes Studienfach zu wählen bzw. einen Beruf zu ergreifen. 3. Sonderregelungen Seit 1964 bestehen an den mathematisch-naturwissenschaftlichen Sektionen der UuH. Spezialklassen, [S. 1387]an denen jährlich ca. 150 Schüler ihr Abitur ablegen. Im Zuge der seit einigen Jahren verstärkt geführten Diskussion um die Begabtenförderung wurden diese Spezialklassen durch eine Anordnung des Ministeriums für das Hoch- und Fachschulwesen aufgewertet. Sie sollen verstärkt als Instrument der Begabtenförderung eingesetzt werden. Klassen für Mathematik/Physik bestehen an den UuH. in Berlin, Halle-Wittenberg und (seit 1983) Magdeburg, für einen mathematisch-physikalisch-technischen Schwerpunkt in Karl-Marx-Stadt und für Chemie in Leuna-Merseburg. Unterricht wird auf der Basis der allgemeinen Lehrpläne der EOS, in den genannten Fächern nach Speziallehrplänen erteilt. Seit 1982 bestehen spezielle Vorkurse für Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Damit wird eine seit 1971 an den Ingenieurhochschulen praktizierte Rekrutierungsform auf die Technischen Hochschulen ausgedehnt. Hintergrund für diese Neuerung dürften die sich für junge Arbeiter verschlechternden Bildungs- und Aufstiegschancen und der Mangel an Bewerbern in den einschlägigen Fächern sein. Die Vorkurse führen in einem 1jährigen Direktstudium (in Ausnahmefällen auch im Fernstudium) zur eingeschränkten Hochschulreife für eine Reihe naturwissenschaftlich-technischer (Maschinenwesen, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik/Elektronik u.a.) und wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen. Voraussetzungen für die Teilnahme sind der 10-Klassen-Abschluß, eine Berufsausbildung, die der gewählten Fachrichtung entspricht, berufliche und gesellschaftliche Bewährung und die Delegierung durch die Arbeitsstelle. Diese Verfahrensweisen haben in den letzten Jahren in dem Maße an Bedeutung gewonnen, wie die fachliche Differenzierung der Neuzulassungen sich als ungenügend herausstellte. Bereits 1969 wurde mit der Gründung der Ingenieur-H. der Versuch unternommen, den akuten Mangel an qualifizierten Technologen zu verringern. Die Zahl der Neuzulassungen in den Schwerpunktbereichen Mathematik, Naturwissenschaften, technische Wissenschaften und Wirtschaftswissenschaft wurde von 1968 bis 1970 verdoppelt. Diese starke Expansion wurde nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) durch Drosselung der Zulassungen gestoppt und teilweise rückgängig gemacht. Die verringerte Zahl der Neuzulassungen und veränderte Zulassungsquoten haben dazu geführt, daß nicht alle Bewerber einen Studienplatz erhalten und viele in andere Fachrichtungen „umgelenkt“ werden müssen. Während seit Jahren in der Medizin und einigen anderen Fächern bis zu sechsmal mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, fehlen für einige technisch-naturwissenschaftliche Fachrichtungen (Maschineningenieurwesen, Verfahrenstechnik) u.a. Interessenten. B. Studiengang Im Mittelpunkt der 3. Hochschulreform stand neben der Veränderung der Organisationsstruktur der UuH. die Studienreform. Durch die Festlegung einer Regelstudienzeit von 4 Jahren, die Gliederung des Studienganges in 3 festgelegte Etappen: 1. Grundstudium, 2. Fachstudium, 3. Forschungsstudium, die Einführung neuer Studienfächer und die Ausarbeitung neuer Studienpläne für alle Fachrichtungen wurde versucht, die Ausbildung der Studenten stärker an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Während die Grundstudienrichtungen sich weitgehend an die Systematik der Wissenschaftszweige anlehnten, entsprach die Aufteilung in Fachstudienrichtungen vor allem den Erfordernissen der verschiedenen zukünftigen Berufsfelder. In der ersten Phase der Hochschulreform (1967–1969) führte die Berufsorientierung in der Hochschulausbildung zu dem Versuch, durch eine starke Spezialisierung im Rahmen eines 1jährigen, an das Fachstudium anschließenden „Spezialstudiums“ die Studenten für eng begrenzte Berufsfelder auszubilden und die Einarbeitungszeit im Beruf zu verkürzen. Die starke Spezialisierung der Studenten entsprach jedoch meist nicht den praktischen Anforderungen im Beruf. In Auswertung dieser Erfahrungen wurde das Spezialstudium abgeschafft und verstärkt Wert auf eine hohe Disponibilität der Absolventen gelegt. Die Ausbildung im ersten Studienjahr knüpft an die Lehrpläne der EOS an, die in den letzten Jahren überarbeitet wurden, um den Hochschulzugang zu erleichtern. Es werden vor allem Grundlagenkenntnisse vermittelt. Um von vorneherein den Praxisbezug des Studiums zu sichern, ist seit kurzem für alle Studenten in den technischen, agrarwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, berufspädagogischen und medizinischen Fachrichtungen, die keine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können, nach dem Abitur ein Vorpraktikum obligatorisch. Die Studenten sollen lernen, sich wissenschaftlicher Arbeitsmethoden zu bedienen und zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden. Weiterer Schwerpunkt ist das sog. marxistisch-leninistische Grundlagenstudium. Um eine laufende Beratung und Anleitung der Studierenden zu erreichen, werden „wissenschaftliche Betreuer“ — zumeist wissenschaftliche Mitarbeiter der UuH. — für Gruppen von etwa 20 Studenten eingesetzt. Ihre Arbeit soll dazu beitragen, die Anfangsschwierigkeiten zu überwinden und die Bildung von Studentenkollektiven zu fördern. Neben der fachlichen Betreuung sollen sie auch die gesellschaftliche Arbeit und das charakterliche Verhalten der Studenten beurteilen. Die Betreuer sind zu einer engen Zusammenarbeit mit der FDJ verpflichtet. Am Ende des 1. Studienjahres steht in den meisten Fächern ein erstes etwa 4wöchiges Praktikum in der [S. 1388]Ausbildungsrichtung entsprechenden Praxisbereichen. Im 2. Studienjahr sind alle Studenten verpflichtet, eine rd. 5wöchige militärische Ausbildung bzw. Ausbildung im Bereich der Zivilverteidigung (dies vor allem für Studentinnen) zu absolvieren. Einmal während seines Studiums ist jeder Student gehalten, im Rahmen des „Studentensommers“ an einem 3- bis 4wöchigen bezahlten Arbeitseinsatz in der Industrie, der Landwirtschaft, im Bauwesen oder als Betreuer in Pionierferienlagern teilzunehmen. Nach einer Zwischenprüfung am Ende des zweiten Studienjahres setzt der zweite Ausbildungsabschnitt (das frühere Fachstudium) ein. Die fachliche Spezialisierung soll sowohl die zukünftigen beruflichen Anforderungen berücksichtigen, als auch die Einbeziehung der Studenten in die Forschung der Sektion ermöglichen. Die zu Beginn der 70er Jahre gehegten Erwartungen, durch ein „wissenschaftlich-produktives Studium“ Studium, Forschung und Berufsvorbereitung nahtlos zu koppeln, haben sich nicht realisieren lassen. Mit verschiedenen Methoden und wechselndem Erfolg wird versucht, die Ergebnisse studentischer Forschungsarbeit für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen (Messe der Meister von Morgen [MMM]). Das Berufspraktikum (in den technischen Disziplinen „Ingenieurpraktikum“) wird in der Industrie, der Landwirtschaft oder in gesellschaftlichen Institutionen absolviert. Es wird angestrebt, das Praktikum am Ende des 3. Studienjahres bereits in den Betrieben oder Einrichtungen durchzuführen, in denen der Student nach Abschluß des Studiums seine Tätigkeit aufnimmt. Im Rahmen des Praktikums werden die Studenten mit der Bearbeitung kleinerer Problembereiche betraut, die zumeist in größere Forschungsvorhaben eingebettet sind und die zwischen den UuH. und den jeweiligen Tätigkeitsbereichen vertraglich vereinbart werden. Das Studium wird in der Regel im 5. Studienjahr (in der Medizin im 6.) mit dem Diplom abgeschlossen. Zum 1. 9. 1982 trat gemäß Anweisung Nr. 15/1981 des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen eine neue Gliederung des Studienjahres in Kraft, die vorsieht, die vorlesungsfreie Zeit im Winter zu verlängern, um den Studenten mehr Gelegenheit zum Selbststudium und den Hochschullehrern mehr Zeit für die Forschung zu geben. (Diese Veränderungen [S. 1389]sind in der Übersicht nicht berücksichtigt, da detaillierte Angaben über die Umsetzung dieser Anweisung in den einzelnen Studienjahren nicht vorliegen.) Gemäß dieser Anweisung gliedern sich die 23 Wochen des Herbstsemesters in „15 Wochen für Vorlesungen, Seminare und Übungen, 4 Wochen für vorlesungsfreie Zeit, 1 Woche für Prüfungen, 1 Woche zur Vorbereitung auf das Studienjahr und 2 Wochen Unterbrechung zum Jahreswechsel“. „Das Frühjahrssemester umfaßt 29 Wochen. Davon sind 15 Wochen für Vorlesungen, Seminare und Übungen, 5 Wochen für vorlesungsfreie Zeit, 2 Wochen für Prüfungen und in der Regel 7 Wochen Sommerpause zu planen“ (§ 4). C. Studium des Marxismus-Leninismus Das „marxistisch-leninistische Grundlagenstudium“ soll dem Ziel dienen, den Marxismus-Leninismus zur „weltanschaulichen und politischen Grundlage der Ausbildung und Erziehung der Studenten und zur philosophisch-methodischen Grundlage der Forschung und der sozialistischen Wissenschaftsorganisation“ an den UuH. zu machen. Im Mittelpunkt des 1951 eingeführten und für die Studenten aller Fachrichtungen verbindlichen marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums steht das Studium der grundlegenden Werke von Marx, Engels, Lenin, der Parteibeschlüsse, Berichte der ZK-Tagungen der SED und anderer für die politische Entwicklung der DDR bedeutsamer Texte; die Bildung sozialistischer Studentenkollektive, gesellschaftliche Arbeit in der FDJ oder SED, d.h. die Einbeziehung der Studenten in die Lösung aktueller gesellschaftspolitischer Probleme. Die Lehre erfolgt auf der Grundlage zentraler, im Auftrag des MHF erarbeiteter und für alle UuH. der DDR verbindlicher Studienanweisungen in 3 Abschnitten: 1. Studienjahr: Dialektischer und Historischer Materialismus; 2. Studienjahr: politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus; 3. Studienjahr: wissenschaftlicher Kommunismus — Grundlagen der Geschichte der Arbeiterbewegung. In den letzten Jahren hat sich eine gewisse Verschiebung der Inhalte und Bewertungskriterien des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums ergeben, die sich vor allem in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern zeigt. In ihnen wird zunehmend versucht, die gesellschaftliche Funktion der wissenschaftlich-technischen Arbeit zu verdeutlichen. Versuche dieser Art werden jedoch durch die Tatsache erschwert, daß meist Studenten unterschiedlichster Fachrichtungen die entsprechenden Veranstaltungen besuchen und die Kooperation zwischen den für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium verantwortlichen Sektionen und den anderen Sektionen sowie das Verständnis für die jeweils speziellen Probleme der einzelnen Fächer noch ungenügend entwickelt sind. Eine Verbesserung versprachen sich die Verantwortlichen von der Einführung neuer Lehrprogramme im Studienjahr 1977/78. Die erneute Aufforderung auf der 5. Hochschulkonferenz, das Studium des Marxismus-Leninismus sei keine isolierte Angelegenheit, die Ideologie der SED habe vielmehr alle Fächer zu durchdringen und es sei Aufgabe aller Hochschullehrer, hierzu beizutragen, deutet darauf hin, daß sich hier bislang nichts Wesentliches geändert hat. D. Aktuelle Probleme des Hochschulstudiums Als Ergebnis der Studienreformarbeit lagen Ende 1981 96~Studienpläne, 1514 Lehr- und Praktikumsprogramme und 152 Programme für das postgraduale Studium vor. Gleichwohl tritt das Hochschulwesen der DDR gegenwärtig in eine erneute Diskussion um die Gestaltung des Studiums ein. Die Grundlinien sind im Beschluß des Politbüros der SED vom 18. 3. 1980 „Aufgaben der Universitäten und Hochschulen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ vorgegeben: Verbesserung der Ausbildung im Marxismus-Leninismus, Vermittlung soliden Grundlagenwissens, Neubestimmung des Verhältnisses von Grundlagenausbildung und Spezialisierung, Straffung der Lehrpläne und Reduktion der Pflichtstunden, bessere Vorbereitung auf den Beruf. Ein weiterer Beschluß des Politbüros vom 28. 6. 1983, der am 7. 7. vom Ministerrat übernommen wurde, entwickelt eine Konzeption für die Aus- und Weiterbildung von Ingenieuren und Ökonomen, die bis 1990 verwirklicht werden soll und die eine völlige Neugestaltung der Ausbildungsgänge und Qualifikationen zum Inhalt hat. Aufbauend auf einer einheitlichen Grundausbildung sollen Ökonomen für die Bereiche von Leitung und Planung für mittlere und höhere Leitungspositionen und als Experten ausgebildet werden (1. „Grundprofil“), in einer zweiten Ausbildungsrichtung werden Leiter von Arbeitskollektiven im Bereich sozialistische Betriebswirtschaft ausgebildet, die sich später für mittlere und höhere Positionen weiterqualifizieren können. Bei den Ingenieuren sieht das erste Grundprofil eine Fachausbildung für den Bereich Forschung/Entwicklung vor („Entwicklungsingenieur“), die zweite bildet für den Bereich Leitung und Produktionsorganisation aus („Produktionsingenieur“). Im Studienjahr 1984/85 sollen beide Ausbildungsgänge in einer Experimentalphase erprobt werden. Ziel ist bei beiden eine engere Anbindung der Ökonomen- und Ingenieurausbildung an die Anforderungen der Industrie, wie dies bereits in der III. Hochschulreform versucht worden war. Die Verwirklichung und eventuelle Ausweitung dieser neuen Ausbildungsstruktur hätte weitreichende Folgerungen für das Hochschulsystem der DDR: [S. 1390] * Die gesamte Ausbildung von Ingenieuren und Ökonomen würde auf Hochschulniveau gehoben; die Einführung zweier Grundprofile der Ausbildung koppelt diese wieder enger an die Anforderungen der Wirtschaft; die bisherige Fachschulausbildung wird ersetzt. Es entsteht eine neue Qualifikationsstufe zwischen Hochschulabsolventen und Facharbeitern mit der Berufsbezeichnung Techniker bzw. Wirtschaftler; — ein Teil der alten Ingenieur- und Fachschulen werden in das Hochschulsystem eingegliedert, die Ingenieurhochschulen werden überflüssig. E. Absolventenlenkung Die Absolventenordnung von 1971 regelt den Einsatz im zentralen und örtlichen Staatsapparat, in den VEB und Kombinaten, in der Landwirtschaft (LPG, VEG) und im genossenschaftlichen Handwerk (PGH). Die für diese Bereiche zuständigen Ministerien, zentralen Staatsorgane und Räte der Bezirke erfassen, differenziert nach Fachstudienrichtungen, ihren Bedarf an Hochschulabsolventen und leiten die Anforderungen an das MHF weiter. Das MHF erarbeitet die Bilanz der Verteilung von Hochschulabsolventen nach volkswirtschaftlichen Bereichen und Fachstudienrichtungen auf der Grundlage der eingereichten Bedarfsanforderungen und der im Perspektivplan festgelegten Kennziffern. Dann übergibt das MHF die Bilanz der Staatlichen Plankommission zur Einordnung in die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz, in der, neben der des MHF, auch die Bilanzen der für einzelne Studienrichtungen zuständigen Ministerien und zentralen Organe enthalten sind. Diese Gesamtbilanz ist Bestandteil des Jahres-Volkswirtschaftsplanes. Nach Bestätigung oder Änderung der Bilanz durch den Ministerrat werden die dort enthaltenen Kennziffern für die einzelnen Bereiche aufgeschlüsselt. Diese Kennziffern sind dann verbindlich und bilden die Grundlage für die Vermittlung der Absolventen. Die Verbereitung des Absolventeneinsatzes beginnt bereits während des Studiums. Im Verlauf des vorletzten Studienjahres werden die Studenten über die künftigen Arbeitsmöglichkeiten informiert und eine Verteilung der zukünftigen Absolventen auf die zur Verfügung stehenden Arbeitsstellen vorgenommen. Danach übersenden die UuH. die Personalunterlagen an die Einsatzbetriebe, die verpflichtet sind, sofort Einstellungsgespräche durchzuführen und bereits zu Beginn des letzten Studienjahres verbindliche Arbeitsverträge abzuschließen. Neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen bilden Festlegungen über die Weiterbildung einen wesentlichen [S. 1391]Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die Arbeitsverträge laufen in der Regel über 3 Jahre und sind in diesem Zeitraum — von im einzelnen festgelegten Ausnahmen abgesehen — unkündbar. Trotz dieser Maßnahmen entstehen Probleme beim qualifikationsgerechten Einsatz der Hochschulabsolventen. Nicht alle Absolventen können ihrer fachlichen Ausbildung und Qualifikationsstufe entsprechend eingesetzt werden. F. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Hauptformen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind das Forschungsstudium, die Aspirantur und die Beschäftigung als Assistent. 1. Das Forschungsstudium. Das Forschungsstudium, das mit einem eigenen Stipendium (Ausbildungsförderung) verbunden ist, soll in 3 Jahren zur Promotion (Dr. eines Wissenschaftszweiges) führen. Die Auswahl der Forschungsstudenten erfolgt unter Verantwortung der UuH. und in Übereinstimmung mit den Planungen über die Fachrichtungs- und Qualifikationsstruktur des wissenschaftlichen Personals bereits in der letzten Studienphase. Neben der Anfertigung der Dissertation umfaßt das Forschungsstudium eine vertiefende Ausbildung im Marxismus-Leninismus, einer zweiten Sprache, die Mitarbeit in Forschungsgruppen und eine Lehrverpflichtung von 2 Wochenstunden. 2. Die Aspirantur. Die „Wissenschaftliche Aspirantur“ ist eine besondere Form der postgradualen Weiterbildung für Kader aus der Praxis mit dem Ziel der Promotion. Die planmäßige Aspirantur ist eine Art Promotionsstipendium für die Dauer von 3 Jahren. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis der Aspiranten. Sie sind Mitglieder der Universität oder Hochschule und zu 2 Wochenstunden Lehrtätigkeit verpflichtet. Eine 4jährige außerplanmäßige Aspirantur kann neben der beruflichen Tätigkeit aufgenommen werden. Im Rahmen der außerplanmäßigen Aspirantur erfolgt eine Freistellung vom Dienst bis zu 70 Arbeitstagen im Jahr. Zur besonderen Förderung der Frauen wurde eine „Frauen-Sonder-Aspirantur“ eingerichtet. 3. Die Beschäftigung als Assistent. Assistenten erhalten 4jährige Arbeitsverträge und werden in Forschung und Lehre beschäftigt — in der Regel mit Hilfsaufgaben für Forschungsgruppen und/oder Hochschullehrer. Sie sollen in dieser Zeit ihre Dissertation verfassen. In letzter Zeit wird jedoch zunehmend darüber geklagt, daß die vorgesehenen Zeiten für die Promotion erheblich überschritten werden. Durchschnittliche Promotionszeiten von 5 Jahren werden für einzelne Fächer genannt. Eine entscheidende Ursache dafür scheint die enge Einbindung der Dissertationen in größere, an anderen Kriterien orientierte Forschungsprojekte zu sein. G. Akademische Grade Im Hochschulwesen der DDR werden folgende Akademische Grade verliehen: 1. Diplom eines Wissenschaftszweiges (z.B. Diplom- Ökonom); 2. Doktor eines Wissenschaftszweiges (z.B. Dr. oec.); 3. Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.); 4. Doktor ehrenhalber in Anerkennung besonderer Verdienste um die Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Kultur oder politischer Verdienste (Dr. eh.). Als erster Grad wird am Ende des Studiums das Diplom erworben und durch die jeweiligen Sektionen verliehen. Grundlage der Verleihung des Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges (Promotion A) sind die positive Beurteilung und erfolgreiche „Verteidigung“ einer Dissertation, der Nachweis von Kenntnissen des Marxismus-Leninismus, die über den Stoff des Grundlagenstudiums hinausgehen, sowie Fremdsprachenkenntnisse. Im Rahmen der Hochschulreform wurde in Anlehnung an das sowjetische Beispiel an Stelle der Habilitation der „Doktor der Wissenschaften“ (Promotion B) als höchster Grad geschaffen. Voraussetzung für die Verleihung sind der Besitz des Doktorgrades (Promotion A) und der Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Qualifikation durch eine schriftliche Arbeit, aus der hervorzugehen hat, daß die Forschungsergebnisse dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Das Recht zur Verleihung beider Doktorgrade liegt bei den Wissenschaftlichen Räten bzw. deren Fakultäten. Die Verteidigung der Diplom- und Doktorarbeiten findet in der Regel öffentlich statt. Da die Mehrzahl dieser Arbeiten im Rahmen vertraglich festgelegter Forschungsverträge zwischen den Universitäten und Partnern aus der Praxis entsteht, unterliegen ihre Ergebnisse oft der Geheimhaltung. In diesen Fällen findet statt der öffentlichen Verteidigung ein Kolloquium statt, für das der Kandidat 3 Themenbereiche vorschlagen kann. Alle wissenschaftlichen Arbeiten können sowohl als Einzelarbeit als auch kollektiv angefertigt werden. VI. Lehrkörper Von den etwa 62.000 im Hochschulsektor Beschäftigten arbeiten neben der Gruppe derjenigen, die Dienstleistungen in der Forschung, in Archiven, Bibliotheken usw. erbringen, zwei Gruppen von wissenschaftlichen Bediensteten: 1. Inhaber von zeitlich befristeten Qualifikationsstellen (ca. 33.000) und 2. Inhaber von Dauerstellen, u.a. die Professoren (ca. 6.000). Bei den Hochschullehrern wird zwischen hauptamtlichen (ordentliche Professoren, Hochschuldozen[S. 1392]ten, Professoren bzw. Dozenten mit künstlerischer Lehrtätigkeit), nebenamtlichen (Honorarprofessoren und -dozenten) und außerordentlichen Professoren und Dozenten (Wissenschaftliche Mitarbeiter, die in Anerkennung ihrer Leistungen berufen werden) unterschieden. Ordentliche Professoren sind Lehrstuhlinhaber, zu nebenamtlichen Hochschullehrern können Vertreter der Praxis oder Wissenschaftler aus anderen wissenschaftlichen Institutionen berufen werden. Sie sind nicht Angehörige der Hochschule. Die einschlägigen Verordnungen enthalten einen umfassenden Aufgabenkatalog, vor allem die Verpflichtung auf Spitzenleistungen in Lehre und Erziehung, Qualifizierung und Forschung, Mitarbeit an der Planung des Lehr- und Forschungsprozesses, Förderung der engen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den sozialistischen Ländern sowie den gesellschaftlichen Organisationen. Voraussetzung für die Berufung zum Hochschullehrer ist — auf Antrag des Bewerbers — die Erteilung der „facultas docendi“ (Lehrbefähigung) durch die für das jeweilige Fachgebiet verantwortliche Fakultät des Wissenschaftlichen Rates. Sie wird aufgrund fachlicher Leistungen in Lehre und Forschung, „der Fähigkeit des Bewerbers zur Festigung und Entwicklung des sozialistischen Staatsbewußtseins der Studenten“, von Praxiserfahrung und einer in der Regel mindestens 2jährigen Lehrtätigkeit an einer Universität oder Hochschule erteilt. Seit 1981 werden (zumindest einige) Hochschullehrerstellen öffentlich ausgeschrieben. Die Berufungsvorschläge — in der Regel eine Dreierliste — werden vom Rat der Sektion an den zuständigen Minister weitergeleitet, der bei der Berufung jedoch nicht an die Reihenfolge gebunden ist. Bei neu eingerichteten Lehrstühlen kann der Minister ohne dieses Verfahren berufen. Das Arbeitsrechtsverhältnis von Hochschullehrern kann durch Abberufung seitens des Ministers beendet werden. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern werden 2 Gruppen unterschieden: 1. wissenschaftliche Assistenten mit befristetem Arbeitsrechtsverhältnis und Assistenzärzte bzw. Zahnärzte in der Fachausbildung; 2. wissenschaftliche Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Facharztanerkennung, Lehrer im Hochschuldienst, Lektoren, wissenschaftliche Oberassistenten und Oberärzte sowie wissenschaftliche Sekretäre. Zeitverträge werden auf 4 Jahre — bei der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 1 Jahr — in der Regel mit frisch diplomierten Studenten abgeschlossen. Die Aufgaben der Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Zeitverträgen bestehen in der Durchführung von Übungen und Praktika sowie, in der Regel unter Verantwortung eines Hochschullehrers, in der Betreuung von Seminar- und Diplomarbeiten. Assistenten bzw. Assistenzärzte mit unbefristeten Verträgen sind meistens promoviert und vorher in befristeten Verträgen beschäftigt gewesen. Sie können auch ohne den Besitz der „facultas docendi“ mit der Durchführung von Vorlesungen beauftragt werden. Lehrer im Hochschuldienst werden vor allem im Rahmen des Grundstudiums eingesetzt. Assistenten und Lehrer im Hochschuldienst können bei besonderer Befähigung als Lektoren vor allem im Rahmen des Fachstudiums eingestellt werden. Sie können mit der Durchführung von Vorlesungen und der Anleitung von Lehrern im Hochschuldienst beauftragt werden. Oberassistenten bzw. Oberärzte sind promovierte Wissenschaftler, die mehrere Jahre als Assistenten tätig waren und über Praxiserfahrung verfügen; sie werden neben ihrer Lehrtätigkeit vor allem mit Forschungsaufgaben betraut. Wissenschaftliche Sekretäre werden für wissenschaftsorganisatorische Tätigkeiten eingestellt. VII. Forschung Seit den 60er Jahren ist das Problem, wie ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagen- und angewandter Forschung erreicht werden kann, ungelöst. Eine wichtige Funktion haben in diesem Konflikt das Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Forschungsrat (Forschung, III.) eingenommen. Seit der 3. Hochschulreform ist die naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Forschung vorwiegend Auftragsforschung. In der 1. Phase der Hochschulreform wurden fast keine Staatshaushaltsmittel mehr für die Hochschulforschung zur Verfügung gestellt, sie wurde weitgehend durch die VEB und Kombinate als Auftraggeber finanziert. Dies führte zu einer Zersplitterung des Forschungspotentials, zur Vernachlässigung der Grundlagenforschung und zu einseitiger Abhängigkeit der UuH. von wenigen finanziell starken Partnern in der Wirtschaft. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte eine stärkere Einbindung der Hochschulforschung in die Aufgabenstellung des fünfjährigen Planes für die naturwissenschaftlich-technische Grundlagenforschung und des den gleichen Zeitraum umfassenden „Zentralen Forschungsplanes der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“. Auf der Grundlage dieser Pläne erarbeiten das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. die anderen Ministerien, denen UuH. unterstehen, und die Akademie der Wissenschaften als zentrale Koordinationsstelle in Abstimmung mit anderen zentralen Organen Forschungspläne für ihre Bereiche. Die Forschung der UuH. ist entweder Bestandteil des Forschungsplanes des jeweiligen Ministeriums oder mit Kooperationspartnern vertraglich vereinbart. [S. 1393]Entsprechend erfolgt die Finanzierung entweder durch den Staatshaushalt oder aus Planmitteln des Auftraggebers, die der Grundlagenforschung grundsätzlich über den Staatshaushalt. In zunehmendem Maße tritt die Akademie als Auftraggeber gegenüber den UuH. auf. Als Auftraggeber können aber nach wie vor auch zentrale und örtliche Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, VEB und Kombinate fungieren. Die Forschungsvorhaben sind Bestandteil der Pläne des Auftraggebers und der UuH. Die Verträge müssen die wissenschaftliche Aufgabenstellung und den Leistungsumfang, Termine, Rechte und Pflichten von Auftragg

Universitäten und Hochschulen (1985) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1979 [S. 1382] Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den…

DDR A-Z 1985

Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens. Die örtlichen Haushalte sind nach dem Schachtelprinzip in der Form miteinander verbunden, daß die Haushalte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte in diejenigen der Kreise und diese wiederum in die Haushalte der Bezirke einmünden. Der sozialistische St. läßt sich somit als integrierter Gesamthaushalt des Staates definieren, der die Geldfonds, Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorganisationen beinhaltet. Im Gegensatz zu den übrigen Bestandteilen des Finanzsystems basieren die Haushaltsbeziehungen auf einseitigen Rechtsakten des Staates und stellen somit Formen der endgültigen und nichtäquivalenten Verteilung und Umverteilung dar. Diesen Zahlungsverpflichtungen ist auch dann nachzukommen, wenn das Haushaltsgesetz nicht rechtzeitig — was bis Mitte der 60er Jahre die Regel war — vorliegt. Der St. gewährleistet somit eine zeitlich unbegrenzte Kontinuität der Zahlungen. Dadurch unterscheidet er sich auch vom St.-Plan, wenngleich beide Begriffe in der Literatur häufig synonym verwendet werden; denn der als Gesetz verabschiedete St.-Plan stellt ein Finanzprogramm und damit ein wesentliches Instrument der gesamtgesellschaftlichen Planung für einen befristeten Zeitraum, das Haushaltsjahr, dar. Dieser enthält wichtige Eckzahlen der Finanzplanung (und Finanzberichterstattung) sowie die Einnahmen und Ausgaben des zentralen Haushaltsplans, der Haushaltspläne der Sozialversicherung und der Bezirke und veranschlagt den Haushaltsüberschuß. Obwohl die aus Gewinnen gespeisten Fonds der Kombinate in der Verfügungsmacht der Betriebe verbleiben, werden sie auch im Haushaltsgesetz aufgeführt und gemeinsam mit dem St.-Plan als Einnahmen und Ausgaben des Staates bezeichnet (vgl. Abbildung 1). II. Funktionen Die bereits zitierte St.-Ordnung der DDR bezeichnet den St. als „ein wichtiges Instrument der vorausschauenden, planenden und organisierenden Führungstätigkeit des sozialistischen Staates“ (GBl. I, S. 383). Wie jeder öffentliche Haushalt hat somit auch der sozialistische St. 2 Grundaufgaben zu erfüllen: die Ordnung und die Kontrolle staatlicher Aktivität. A. Ordnungsfunktion Im Mittelpunkt der Ordnungsfunktion steht als Ergebnis des politischen Willensbildungsprozesses die [S. 1281]Zuweisung der Finanzmittel: Der St.-Plan stellt das in Einnahmen und Ausgaben detailliert ausgewiesene und somit quantifizierte Handlungsprogramm der Partei- und Staatsführung dar. Zur Erfüllung dieser politischen Funktion bedarf es der (budgetinternen) Abstimmung der an der Haushaltsplanung beteiligten Institutionen ebenso wie der (budgetexternen) Koordination mit der politischen Führungselite. Schließlich ist eine über den Etat hinausgehende (überbudgetäre) Koordination notwendig, die sich in der Abstimmung mit den übrigen Bereichen der Gesellschaftsplanung niederschlägt. Der St.-Plan ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftsprogramms. Seine wirtschaftspolitische Funktion wird darin deutlich, daß der Etat auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans und gemeinsam mit diesem aufgestellt und verabschiedet wird. Das Budget ist somit das wichtigste Instrument der staatlichen Finanzplanung (und Finanzberichterstattung), jedoch keineswegs das einzige Lenkungsinstrument der Wirtschaft. Allerdings hat sich der St. nicht — wie seinerzeit in der St.-Ordnung vom 17. 2. 1954 propagiert — zum „Haushaltsplan der gesamten Volkswirtschaft“ (GBl., S. 207) entwickelt, [S. 1282]weil z. B. der öffentliche Anteil an der Finanzierung der Investitionen seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zurückgegangen ist. Schließlich liegt die finanzpolitische Funktion darin, daß im St.-Plan die finanziellen Mittel für die vom Staat geplanten Aufgaben veranschlagt sind. Dabei geht es nicht allein nur um die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienste, sondern zugleich auch um die staatliche Einflußnahme auf die Einkommensverteilung (Einkommen) und die Wirtschaftsentwicklung. Wie die übrigen Teile des Finanzsystems erfüllt der St.-Plan gleichfalls eine Allokations-, Distributions- und Stabilisierungsfunktion. B. Kontrollfunktion Während der St. die hier angedeutete Ordnungsfunktion im wesentlichen unabhängig von der Regierungsform ausübt, zielt die Rechts- und Kontrollfunktion in einer parlamentarischen Demokratie auf die Budgetbewilligung und -einflußnahme des Parlaments. In der DDR sind zwar die Haushaltsorganisationen gleichfalls an den von der Volksvertretung verabschiedeten, gesetzlich festgelegten St.-Plan gebunden. Jedoch versteht sich in der Sozialistischen ➝Demokratie die Volkskammer keineswegs als Überwachungsorgan der Regierung. Somit hat auch die Kontrollfunktion einen anderen Inhalt: Die Finanzkontrolle und Finanzrevision haben die Einhaltung der im Volkswirtschaftsplan vorgegebenen Aufgaben zum Inhalt. III. Planung Vielfältige Gemeinsamkeiten kennzeichnen die Planung der öffentlichen Haushaltswirtschaft in den heutigen Industriegesellschaften. So bedarf jeder Staat bestimmter haushaltsrechtlicher Grundlagen, nach denen die Aufstellung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle des Etats erfolgt. Auch beginnt der Budgetkreislauf jeweils mit der Vorlage eines Haushaltsentwurfes durch die Regierung und endet mit der Verabschiedung des vollzugsverbindlichen Haushaltsgesetzes sowie der Kontrolle mit anschließender Entlastung der Exekutive. Die Haushaltstechnik kann im wesentlichen als in bezug auf das politische System neutral und somit system-indifferent charakterisiert werden. Daneben bestehen aber offenkundig systemtypische Unterschiede. Während die öffentliche Finanzwirtschaft in den westlichen Ländern den größten Teil der staatlichen Aktivität ausmacht, sind die Staatsfinanzen in der DDR nur ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Primäres Lenkungsinstrument ist der Volkswirtschaftsplan, dessen Ziele der St.-Plan zu unterstützen hat. Formal wird die damit angestrebte Einheit von „materieller und finanzieller Planung“ auch darin sichtbar, daß beide Gesetze auf der Grundlage gemeinsamer Planungsrichtlinien — wie z. B. der Planungsordnung — sowie zur gleichen Zeit aufgestellt werden. Als systemadäquat kann ebenfalls gelten, daß eine parlamentarische Kontrolle ebenso fehlt wie eine eigenständige Finanzgerichtsbarkeit oder unabhängige Rechnungshöfe. A. St.-Ordnung Während die Verfassung nur allgemeine Festlegungen für das Finanz- und Abgabensystem enthält, regelt die eingangs zitierte St.-Ordnung aus dem Jahre 1968 die Zuständigkeiten sowie die Grundsätze der Haushaltsplanung. Deren Einzelheiten legen — neben Erlassen, Richtlinien, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Finanzen (MdF) — 5 Durchführungsbestimmungen (DB) fest: Die 1. DB vom 1. 7. 1974 — Kassenordnung des St. — und die 4. DB vom 18. 12. 1974 — Änderung der Kassenordnung — bestimmen, welche Haushaltskonten bei den mit dem Kassenvollzug beauftragten Instituten des Bankwesens zu führen sind. Die 2. DB vom 28. 8. 1978 — Ordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen — enthält die Grundsätze der Haushalts-, Verwahrgeld-, Material-, Arbeitskräfte-, Grundmittel- und Investitionsrechnung. Die 3. DB vom 30. 11. 1976 — Ordnung über den Jahresabschluß des St. — gibt an, in welcher Form die Schlußrechnungen zu tätigen sind. Die 5. DB vom 30. 9. 1983 — Durchführung der jährlichen St.-Pläne — beinhaltet eine Aufzählung der planmäßigen und zusätzlichen Einnahmen der örtlichen Räte, die Grundsätze der Zweckbindung und Umverteilung von Haushaltsmitteln, die Verwendung von Mehreinnahmen sowie freier Mittel aufgrund von Minderausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben sind auf der Grundlage von Kassenplänen zu tätigen, die für den Zeitraum eines Halbjahres nach Quartalen unterteilt aufgestellt werden (AO über die Kassenplanung i. d. F. der AO Nr. 3 vom 4. 4. 1983 in: GBl. I, S. 123 f.). Wesentliches Element der Haushaltsplanung ist die am 20. 11. 1979 vom Ministerrat beschlossene „Systematik des Staatshaushaltes der DDR“ (Berlin [Ost]: Die Wirtschaft 1980). Sie ähnelt den Gruppierungsübersichten westdeutscher Haushaltspläne und dient dem vollständigen Nachweis der Einnahmen, Ausgaben und Fonds nach Verantwortungsbereichen (z.B. Ministerien), Aufgabenbereichen (z.B. Wohnungswesen) und Arten (z.B. Investitionen). Die Einzelpläne folgen dem traditionellen Ministerialprinzip und werden auf jeder Ebene des Staatsapparates (z. B. Einzelplan 08: Finanzen) oder allein im zentralen (z. B. Einzelplan 02: Staatsrat) bzw. im örtlichen Haushalt (z.B. Einzelplan 37: örtliche Versorgungswirtschaft) geführt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern fassen ihren Haushalt in nur 4 Einzelplänen zusammen: [S. 1283] * 03 örtliche Volksvertretungen und Räte, 54 Haushaltsausgleich, 56 Fonds für Grundmittel, 57 Fonds der Volksvertretung. Die Gliederung nach Abschnitten (z. B. 510: Volksbildung) und Kapiteln (z. B. 5.1041: Volkshochschulen) ermöglicht die Erfassung der Aufwendungen für gesellschaftliche Einrichtungen und volkswirtschaftliche Bereiche. Die Kapitel sind den jeweiligen Einzelplänen zugeordnet. Die 149 Sachkonten der Haushaltsrechnung werden im Plan der Positionen zu 21 Einnahme- und 27 Ausgabepositionen zusammengefaßt. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben nach ihrem ökonomischen Inhalt — vergleichbar den traditionellen Gruppierungsübersichten — gegliedert. Die Städte und Gemeinden führten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von 1974 bis 1980 nur 26 sogenannte Leitsachkonten entsprechend den in den Kommunen typischen Einnahme- und Ausgabearten. Die Bewirtschaftung des St. obliegt den „Leitern für Haushaltswirtschaft“ in den staatlichen Organen und Einrichtungen, während in den Betrieben die Hauptbuchhalter wichtige Kontrollaufgaben bei der Haushaltsplanung und -durchführung wahrzunehmen haben. Die allgemeinen Grundsätze der Volkswirtschaftsplanung gelten auch für den St. Diese Feststellung betrifft vornehmlich die Übereinstimmung mit den materiellen Aufgaben, die sparsame Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel und die Anwendung des Demokratischen Zentralismus. Aus diesem Herrschaftsprinzip leitet das Ministerium der Finanzen sein Recht ab, verbindliche Beschlüsse und Weisungen für alle Haushaltsorgane zu erteilen. Die mit diesem Leitungsprinzip verbundene Mitwirkungsgarantie für die Bürger (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) wird zwar in der St.-VO ausdrücklich aufgeführt, scheint jedoch allein auf Mitglieder der Volksvertretungen begrenzt zu sein. Die speziellen Haushaltsgrundsätze verlangen darüber hinaus, daß der St.-Plan 1. einheitlich, d.h. ohne Sonder- und außerordentliche Haushalte, geführt wird; [S. 1284]2. vollständig ist, d.h. nach dem Bruttoprinzip aller Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorgane im jeweiligen Haushaltsplan sowie nach dem Nettoprinzip die Finanzbeziehungen zu den nach einem Finanzplan arbeitenden Betrieben enthält; 3. die Ausgaben in zeitlicher und sachlicher Zweckbindung veranschlagt; 4. die Einnahmen — ohne Sozialversicherungsbeiträge — als allgemeine Deckungsmittel ausweist; 5. jährlich aufgestellt wird und 6. einen Einnahmeüberschuß sowie Reserven enthält. Mit Ausnahme der zuletzt angeführten Ordnungsregel gelten somit auch für die Haushaltsplanung der DDR die klassischen Budgetprinzipien. Allerdings fehlen die Grundsätze der Öffentlichkeit — die offensichtlich nur partiell gewährleistet scheint —, der Klarheit und der Vorherigkeit. Der Verzicht auf das zuletzt genannte Postulat erscheint verständlich, weil die örtlichen Haushalte regelmäßig erst nach Beginn der Haushaltsperiode verabschiedet werden. Auch der mit Wirkung vom 1. 1. 1984 eingeführte Beitrag für gesellschaftliche Fonds (GBl. I, 1983, S. 105 f.) wird entgegen der im Namen enthaltenen Funktionszuweisung gemäß Ziff. 4 keine zweckgebundene, sondern nur eine allgemeine Einnahmequelle sein. B. St.-Bilanz Die St.-Bilanz (vgl. Abbildung 2) bildet die Grundlage für die 5jährige Finanzplanung. Ihre Hauptpositionen folgen auf der Einnahmeseite im wesentlichen dem „Plan der Positionen“, während die Ausgaben vornehmlich nach Einzelplänen gruppiert sind. Die Eckzahlen dieser mittelfristigen Finanzplanung werden nur auf der zentralen Leitungsebene errechnet und nicht veröffentlicht. Da die St.-Bilanz gemeinsam mit dem mittelfristigen Volkswirtschaftsplan zu erstellen ist, dürfte sie für das erste Jahr die entsprechenden Daten des Haushaltsgesetzes und für die darauffolgenden 4 Jahre die Entwicklung der Hauptpositionen sowie des Haushaltsvolumens enthalten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das Ministerium der Finanzen eine jährliche Fortschreibung dieser Berechnungen über den Fünfjahrplanzeitraum (1981–1985) hinaus (z.B. für die Jahre 1984–1988) vornimmt und somit das Prinzip der rollenden Planung anwendet. [S. 1285]<C. Budgetkreislauf> Der Budgetkreislauf für den Jahresplan vollzieht sich in 4 Phasen und umfaßt 2½ Jahre. Das Ministerium der Finanzen legt dem Ministerrat ein Planprojekt zur Bestätigung vor, das die Grundlage für die Herausgabe der staatlichen Planaufgaben bildet. Die zweite Phase endet mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, durch das die Hauptpositionen, nicht hingegen der gesamte Haushaltsplan, publiziert werden (vgl. Abbildung 3). Nach dem Budgetvollzug folgt die Phase der Rechnungslegung, der Finanzkontrolle und Finanzrevision. Den Abschluß bildet die nach Vorlage der Haushaltsrechnungen sowie der Prüfungsvermerke durch die Staatliche Finanzrevision von den Volksvertretungen zu vollziehende formale Entlastung der Exekutive. Das besondere Merkmal des Budgetierungsprozesses liegt nicht darin, daß hier ein Exekutivbudget aufgestellt und vollzogen wird. Vielmehr sind das Fehlen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Diskussionen charakteristisch. Der sozialistische St. ähnelt damit in sehr viel stärkerem Maße der Geheimbuchhaltung einer Bürokratie — alle in den haushaltsrechtlichen Grundlagen aufgeführten Unterlagen enthalten einen Freiplatz für die „Geheimhaltungskennzeichnung“ — als einem öffentlichen Haushalt. IV. Entwicklung Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl 01 vom 23. 7. 1945 die Errichtung von Finanzbehörden, Erfassung der Steuerzahler, Wiederaufnahme von Steuerzahlungen, Aufstellung von Haushaltsplänen der Provinzen und Länder. Die Rechtsgrundlagen bildeten für die Haushaltsplanung die Reichshaushaltsordnung und für die Abgabenerhebung die alten Reichsgesetze, die auch noch nach Umgestaltung der Steuern (1948) formal in Kraft blieben und z.T. erst 1970 in das DDR-Recht überführt worden sind (GBl. I, S. 361 f.). Die Deutsche Zentralverwaltung für Finanzen legte für das Haushaltsjahr vom 1. 4. 1947 bis 31. 3. 1948 den ersten zentralen St.-Plan vor, der vor allem zur Finanzierung der Reparationen und Unterhaltskosten für die sowjetischen Streitkräfte sowie der Wiederingangsetzung der Wirtschaft diente. Die Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung und der Finanzpolitik spiegeln sich in der Entwicklung des Haushaltsvolumens (vgl. Tabelle 1) wider. Darüber hinaus ist die Erhöhung der öffentlichen Einnahmen von 14,2 Mrd. Mark (1946) über 18 Mrd. Mark (1949) auf mehr als 27 Mrd. Mark (1951) wesentlich auf die Neugestaltung des St. zum 1. 1. 1951 zurückzuführen. Im Mittelpunkt dieser Haushaltsreform stand die Schaffung des für das System zentraler Wirtschaftsplanung adäquaten Einheitsbudgets, das die Haushalte der Länder bzw. ab 1952 der Bezirke und des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens zusammenfaßte. Zu diesen Maßnahmen zählte auch die erst 1954 verabschiedete erste St.-Ordnung der DDR. Neu gestaltet wurde ebenfalls der Finanzausgleich. Zur Erfüllung der in der Volkswirtschaftsplanung vorgegebenen Aufgaben erhalten die Gebietskörperschaften im Rahmen des Haushaltsausgleiches Finanzzuweisungen aus dem zentralen Haushalt, die ab 1965 als Anteile an den Gesamteinnahmen des Staates bezeichnet werden (vgl. Tabelle 2). Daneben finanzieren sich die örtlichen Teilhaus[S. 1286]halte aus den zugewiesenen Steuerquellen (vgl. Abbildung 4) bestenfalls Auskunft über die Steuerkraft der unterstellten Betriebe, nicht hingegen über die regionale Finanzkraft. Als zusätzliche und somit im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs nicht gebundene Mittel stehen den Kommunen die Erträge aus der Vergnügungssteuer und der Kurtaxe zur [S. 1287]Verfügung, wobei letztere zweckgebunden für die Unterhaltung der Kurorte zu verwenden ist. Rudimente kommunaler Finanzhoheit sind auch bei der Verwendung des aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gespeisten Fonds der Volksvertretungen, der 1965 aus dem Rücklagenfonds des Nationalen Aufbauwerks (NAW) hervorgegangen ist, den seit 1967 üblichen Einnahmen aus Kommunalverträgen und der seit 1974 gestatteten Kreditaufnahme erkennbar. Öffentliche Anleihen wurden in den Jahren 1946–1948 von den Ländern aufgelegt und flossen in die damals noch zulässigen außerordentlichen Haushalte zur Finanzierung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus. Die Abgabenhoheit ging — mit Ausnahme für die Gemeindesteuern — bereits mit der Verfassung aus dem Jahre 1949 auf die Republik über. Die ehemaligen Reichssteuern sowie die Gewerbe- und Lohnsteuer wurden damit zu Republiksteuern. Bereits in den 50er Jahren folgte die Zusammenfassung der von den volkseigenen Betrieben zu entrichtenden Steuern zu einer Gewinnabgabe und der Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsabgabe, die seit 1972 als Produktgebundene Abgaben bezeichnet werden. Damit entstand das „Zwei-Kanäle-System“, das durch Erhebung der Produktionsfondsabgabe seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zum „Drei-Kanäle-System“ erweitert wurde. Eine Weiterentwicklung zum „Vier-Kanäle-System“ erfährt das Abgabensystem des staatlichen Wirtschaftsbereichs durch den für 1984 beschlossenen Beitrag für gesellschaftliche Fonds. Die Bemessungsgrundlagen dieser Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem, die auch den nichtstaatlichen Wirtschaftsbereich prägen und durch zahlreiche traditionelle Steuern ergänzt werden, sind somit Gewinn, Umsatz, Kapital und Lohnsumme. Auf der Ausgabenseite standen in den 50er Jahren die Umstrukturierung der Wirtschaft, ab 1956 die Finanzierung der Militärausgaben und ab 1958 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelkarten im Mittelpunkt. In den 60er Jahren finanzierte der öffentliche Haushalt nur noch diejenigen Investitionen, die für die Struktur der Wirtschaft von Bedeutung waren. In den 70er Jahren erhöhte sich der Anteil für die sozial-kulturellen Aufgaben (1955: 33,4 v.H.; 1970: 38,8 v.H.; 1980: ca. 45 v.H.) ebenso wie die Subventionen zum Ausgleich binnenwirtschaftlicher und außenwirtschaftlicher Preiserhöhungen (Preissystem und Preispolitik). Dabei werden aus politischen Gründen vornehmlich in den Statistiken der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion die Subventionen für die von der Bevölkerung zu bezahlenden Konsumgüterpreise und Tarife besonders hervorgehoben, obwohl sie sich ökonomisch nicht von anderen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen unterscheiden. [S. 1288]<V. Ausgaben> Die offiziell in den Haushaltsrechnungen nachgewiesenen Bruttoausgaben (vgl. Tabelle 4) sind sowohl nach dem Funktional- als auch nach dem Ministerialprinzip gegliedert. Darüber hinaus wird die Beurteilung der Ausgabenentwicklung dadurch erschwert, daß dieses Schema weder mit den Hauptpositionen des Haushaltsgesetzes übereinstimmt noch über einen längeren Zeitraum hinweg unverändert geblieben ist. So werden beispielsweise im Haushaltsplan die Ausgaben für die volkseigene Wirtschaft insgesamt nachgewiesen, während die Haushaltsrechnung der St.-Bilanz folgt und die einzelnen Ausgabearten aufzeigt. Seit dem Haushaltsjahr 1978 werden die Haushaltsrechnungen in den Tageszeitungen publiziert. Auch veröffentlicht das Statistische Jahrbuch seit 1982 eine Tabelle, die einen wesentlich tieferen Einblick in die Mittelverwendung ermöglicht. Dennoch muß es überraschen, daß nach wie vor etwa ein Viertel des Haushaltsvolumens nur als Ausgabenrest zu ermitteln ist. Dabei dürfte es sich vor allem um Finanzhilfen für die Außenwirtschaft — einschließlich der Militärgüterimporte — sowie um Verrechnungs-, Reserve- und Abrechnungsposten handeln. [S. 1290]Unter den Aufwendungen für die sozialistische Wirtschaft, auf die in der hier vorgenommenen Abgrenzung über ein Drittel der Bruttoausgaben entfallen, sind zum einen die relativ niedrigen Strukturanteile der Investitionen und der Forschung besonders bemerkenswert. Sie offenbaren die seit den 60er Jahren vorgenommene Verlagerung auf die betrieblichen Finanzmittel. Sie werden deutlich von den Aufwendungen für die Landwirtschaft übertroffen. Zum anderen sind die Staatsausgaben für das Bau- und Wohnungswesen — dem „Kernstück sozialistischer Sozialpolitik“ — ebenso von zentraler Bedeutung in der Berichterstattung der DDR wie die Subventionen für bestimmte Konsumgüter und Tarife. Nahezu jede neunte über den St. verteilte Mark fließt nunmehr in die Nahrungsmittel verarbeitenden Betriebe zur Beibehaltung der Preise für Milch, Zucker, Brot, Kartoffeln, Eier, Margarine, Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren sowie zur Subventionierung von Braunkohlebriketts und Kinderbekleidung. Die Tarifstützungen für die Personenbeförderung werden in der Form gewährt, daß der St. die Differenz zwischen den tariflichen Erlösen und den betrieblichen Kosten je Fahrkarte trägt. Die erheblich gestiegene Subventionierung der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) im Rahmen der gesellschaftlichen Fonds läßt sich auch wie folgt darstellen: 1982 subventionierte der Staat den Kauf von Lebensmitteln für 100 Mark mit 34,90 Mark und von Industriewaren mit 11,80 Mark; die entsprechenden Subventionsanteile betrugen 1971 lediglich 22,30 Mark bzw. 2,70 Mark. Bekanntlich decken auch die Mieten nur zu etwa einem Drittel und die Verkehrstarife zu zwei Fünftel die jeweiligen Kosten, was sicherlich ebenso für die überaus niedrigen Stromtarife zutreffen dürfte. Offensichtlich besteht das entscheidende Problem dieser politischen Preise nicht in ihrer Finanzierbarkeit; wichtiger ist vielmehr, daß die Unterbewertung dieser knappen Güter und Leistungen zu ihrer Vergeudung führt: Die Lenkungsfunktion der Preise ist gestört, wenn niedrige Brotpreise zur Verfütterung dieses Endproduktes anregen, die Mieten keinen ökonomischen Druck zur sofortigen Vermietung freier Wohnungen auslösen und Energietarife die privaten Haushalte zur Verschwendung von Energie verleiten. Weniger als ein Drittel der Staatsausgaben entfällt auf den sozialen Konsum. Die Entwicklungstendenz dieser Positionen ist im wesentlichen dadurch geprägt, daß die Ausgabendynamik deutlich nachgelassen hat. Während die überproportionalen Steigerungsraten in der ersten Hälfte der 70er Jahre als Beleg für die erfolgreiche Verwirklichung der 1971 verkündeten Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (Wirtschaft, II.) gewertet worden sind, wuchsen seit 1978 nur noch die Aufwendungen für Stipendien, Denkmalspflege, Jugendtouristik und den Feriendienst des FDGB rascher als die Gesamtausgaben. Darüber hinaus liegen bei diesen Ausgabepositionen besonders viele Doppelzählungen vor. Z. B. zahlen die Sozialversi[S. 1292]cherungsträger für Leistungen des Gesundheitswesens Pauschalbeträge für die Behandlung der bei ihnen versicherten Mitglieder, die bei den entsprechenden Einrichtungen wiederum als Einnahmeposition geführt werden und somit zu einer Aufblähung des St.-Volumens führen. Während die Gliederung und damit die Einzelpositionen des Verteidigungshaushaltes nicht bekannt sind und in der Haushaltssystematik nicht aufgeführt werden, enthalten die Aufwendungen für den Staatsapparat allein die Kosten der zentralen und örtlichen Führungsorgane sowie der Institutionen des Gerichtswesens (Gerichtsverfassung) sowie die Kosten der staatlichen zentralen Wirtschaftsleitung (z. B. Staatliche Plankommission). Die Personalausgaben werden jedoch ebensowenig gesondert veröffentlicht, wie die dem St. zugrundeliegenden Stellenpläne. Ein eindeutigeres Bild über die staatlichen Umverteilungsprozesse vermittelt die Schätzung der Nettoausgaben (vgl. Tabelle 5). Sichtbar tritt die Förderung, insbesondere die Subventionierung, der Wirtschaft in den Vordergrund, der auch noch der überwiegende Teil der nicht nachgewiesenen Ausgabenreste zuzurechnen sein dürfte. Demgegenüber sinken die Strukturanteile des gesellschaftlichen Konsums. Nicht uninteressant sind auch die in dieser Tabelle hervortretenden Strukturverschiebungen: Die offiziell ausgewiesenen Verteidigungsausgaben übertreffen seit 1980 die Bildungsausgaben und liegen seit 1981 zusammen mit den anderen Sicherheitsaufwendungen höher als der staatliche Zuschuß zu den Ausgaben der Sozialversicherung. VI. Einnahmen Auch der offizielle Ausweis der öffentlichen Einnahmen folgt keinem einheitlichen Gliederungskriterium. So weisen die St.-Pläne seit 1980 — wie auch bis 1970 üblich — die Hauptpositionen der Einnahmen nach Wirtschaftsbereichen und Abgabearten aus. Beispielsweise enthält das Haushaltsgesetz 1983 139 Mrd. Mark als Einnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft sowie 15,7 Mrd. Mark als Steuern und Abgaben, die somit in etwa dem Niveau der Sozialversicherungsbeiträge (16,2 Mrd. Mark) entsprechen. Die nach Vollzug des Budgets vorgelegten Haushaltsrechnungen enthalten gleichfalls einen kombinierten Ausweis nach Einzelplänen und Einnahmearten (vgl. Tabelle 6). Diese für eine „öffentliche“ Finanzwirtschaft zumindest ungewöhnliche und auch gegen einzelne Budgetprinzipien der DDR verstoßende Gliederung resultiert nicht zuletzt daraus, daß — zumindest in der DDR — über den ökonomischen Charakter der Einnahmen keine finanztheoretische Klarheit herrscht. So unterscheiden Gurtz und Kaltofen die Steuern — dieser Begriff wird allein für die mit einem Eigentumswechsel verbundenen Abführungen des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors sowie der Bevölkerung verwendet — deutlich von den Abgaben: „Zur Kenntlichmachung der höheren ökonomischen Qualität der Beziehungen zwischen dem Staatshaushalt und der volkseigenen Wirtschaft werden die Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft in der DDR nicht als Steuern bezeichnet“ (Gurtz/Kaltofen, S. 50). Dieser Versuch einer begrifflichen Differenzierung vermag nicht zu überzeugen, denn auch die Abgabenordnung der DDR i. d. F. vom 18. 9. 1970 (GBl. SDr. Nr. 681) definiert die Steuern in herkömmlicher Weise als „einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen …“ (§ 1: Grundbegriffe). Diese Feststellung gilt selbstverständlich auch für die Abgaben der nach kaufmännischen Gesichtspunkten bzw. dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden staatlichen Betriebe, die ökonomisch verselbständigt sind und somit aus ihren Zahlungen (gleichgültig ob als Steuer oder Abgabe bezeichnet) keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Kapitalzuführungen oder Subventionen herleiten können. Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen erweist sich die Struktur der Bruttoeinnahmen des St. keineswegs als so neuartig, wie es von DDR-Vertretern der sozialistischen Finanzwissenschaft und Finanzökonomie vielfach behauptet wird. Offensichtlich finanziert sich auch der sozialistische Staat ganz überwiegend aus Steuern. Diese machen ca. drei Viertel der Bruttoeinnahmen aus, da die „sonstigen Einnahmen“ u.a. auch das Aufkommen mehrerer Bagatellsteuern, wie z. B. der Einkommen-, Erbschaft- und Kraftfahrzeugsteuer, enthalten dürften. Im wesentlichen unterscheidet sich die Einnahmestruktur von derjenigen in der Bundesrepublik Deutschland dadurch, daß 1. die direkten Steuern der privaten Haushalte nur von geringer fiskalischer Bedeutung sind, 2. die Herkunft jeder zehnten Mark ungeklärt bleibt, 3. der Staat keine öffentlichen Kredite beansprucht und 4. die Einnahmen staatlicher Einrichtungen, wie z. B. der Rundfunk- und Fernsehanstalten, Bestandteil des St. sind. </OL> Der zuletzt genannte Unterschied resultiert aus der Anwendung des Bruttoprinzips; seine Auswirkungen müssen bei der Erstellung einer für beide deutschen Staaten vergleichbaren Einnahmestruktur eliminiert werden. Ca. 95 v.H. der öffentlichen Einnahmen lassen sich nach einer derartigen Bereinigung der Einnahmeseite als Steuern klassifizieren (vgl. Tabelle 7). Diese Feststellung gilt auch bei Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge, da diese von der Ausgabenentwicklung losgelöst und somit — wie gleichfalls in anderen Staaten Osteuro[S. 1293]pas — als zweckgebundene Sozialsteuern zu bewerten sind. Damit aber unterscheidet sich die Einnahmestruktur nicht „grundlegend“ — wie Gurtz und Kaltofen (S. 62) behaupten, sondern lediglich formal von derjenigen westlicher Industrieländer. Abgesehen von den Beiträgen zur Sozialversicherung prägen die am Umsatz, Gewinn und Kapitaleinsatz orientierten drei Hauptsteuern das gegenwärtige System der öffentlichen Einnahmen. Diese Feststellung gilt nicht allein für ihre dominierende fiskalische Bedeutung. Darüber hinaus wurde die Besteuerung des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors dieser Abgabenstruktur mit Einführung der Produktionsfondssteuer angepaßt, während bei der ab 1984 in Form des Beitrags für gesellschaftliche Fonds erhobenen Lohnsummensteuer, die bisher lediglich als Teil der Handwerkssteuer existierte, der umgekehrte Weg beschritten wird. Über die Gewinn- und Kapitalsteuern — letztere betrachten Materne/Tannhäuser als „ein Moment der Vermögensbesteuerung“ (S. 192), das sich deutlich vom Zins (Zins und Zinspolitik) unterscheide — werden gegenwärtig nahezu 75 v.H. des Gewinns der staatlichen Betriebe an den St. abgeführt. Da die Umsatzsteuer allein bei den im Binnenhandel verkauften Gütern erhoben wird, läßt sich die durchschnittliche Belastung des Einzelhandelsumsatzes errechnen (vgl. Tabelle 8). Die uneinheitli[S. 1295]che Entwicklung dürfte im wesentlichen auf die Verrechnung dieser Steuer mit produktgebundenen Preisstützungen (VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.; Steuern) sowie auf Veränderungen des Warensortiments zurückzuführen sein. So läßt sich beispielsweise für das Jahr 1981 nachweisen, daß etwa 9.000 und damit 6 v.H. weniger Personenkraftwagen, die mit einem Steuertarif von ca. 150 v.H. als besonders hoch besteuert gelten, in der DDR verkauft wurden als im Jahre 1980. Über Höhe bzw. Veränderungen der Abgabensätze für die mehr als 3.000 im System produktgebundener Abgaben zusammengefaßten Einzelsteuern liegen keine Veröffentlichungen vor. Hinsichtlich der Entwicklung des Steueraufkommens erweist sich die Kapitalsteuer als eine relativ stabile Einnahmequelle. Demgegenüber übertrifft das Gewinnsteueraufkommen seit 1979 die Umsatzsteuer. Für diese Dynamik scheinen die Erhöhung der Kapitalgüterpreise und die Veränderung der Gewinnsteuersätze — die Betriebe erhalten den abzuführenden Gewinn alljährlich als Plankennziffer in Mark der DDR vorgegeben — wesentlich. Bei der Beurteilung der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge ist darauf hinzuweisen, daß deren Sätze seit den 40er bzw. 50er Jahren dem gestiegenen Finanzbedarf des Staates nicht angepaßt worden sind. VII. Komparative Aspekte Über die angedeuteten Unterschiede hinaus zeichnet sich der St. in beiden deutschen Staaten durch vielfältige Gemeinsamkeiten hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben, angewandten Techniken und erkennbaren Strukturen aus. Die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen sowie deren vorrangige Finanzierung durch staatlich erhobene Zwangsabgaben erscheint somit als ein systemindifferentes Merkmal. In diesem Sinn ist der St. neutral in bezug auf das politische System. Zu den Übereinstimmungen zählt auch die überaus starke Expansion des Haushaltsvolumens in den 70er Jahren, die allerdings für die DDR sinnvoll nicht als eine Zunahme des Staatsinterventionismus gewertet werden kann: Dort ist der St. nur ein und keineswegs das entscheidende Instrument des Staates zur Beeinflussung der Wirtschaft. Nicht allein aus den unterschiedlichen Abgrenzungen resultieren vielfältige Probleme für vergleichende Beurteilungen. Unklar ist z. B. auch, ob die Kaufkraft der Mark der DDR im öffentlichen Bereich einheitlich oder unterschiedlich (z. B. „Militärmark“) ist. Die Konfrontation der öffentlichen Nettoausgaben und ihre Rangfolge (vgl. Tabelle 9) zeigt unterschiedliche Gewichtungen, insbesondere bei der Wirtschaftsförderung. Die Feststellung, daß die öffentlichen Ausgaben je Einwohner nahezu das gleiche Niveau haben, ist daher relativ belanglos, da die wesentlichen Einkommensunterschiede unberücksichtigt bleiben. Die Anteile der Steuern (Steuerquote) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (Abgabenquote) am Bruttosozialprodukt erreichen in der DDR ca. 60 v.H. Aber bei der Beurteilung dieser Feststellung ist u.a. zu berücksichtigen, daß die DDR keinen öffentlichen Kredit einsetzt. Vielmehr entzieht der St. dem Wirtschaftskreislauf mehr Mittel, als er ihm wieder zur Verfügung stellt. Deren [S. 1296]Stillegung in Form von Haushaltsüberschüssen erscheint als eine direkte Folge des Systems imperativer Wirtschaftsplanung derartige „Überschüsse“ sind auch bei einer ungleichgewichtigen Wirtschaftsentwicklung zu verzeichnen. Wird demgegenüber ein direkter Zusammenhang zwischen Abgabensystem und betrieblicher Leistungsfähigkeit hergestellt, so können sich auch im sozialistischen St. — wie z.B. in Ungarn — Defizite einstellen. Herwig E. Haase Literaturangaben Basisbereiche der Wirtschaftspolitik in der DDR. Geld-, Finanz- und Preispolitik. Hrsg.: G. Gutmann. Asperg: Edition Meyn 1983. Buck, H. F.: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich. Berlin: Berlin Verl. 1982. Die Finanzierung der kulturellen und sozialen Einrichtungen. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Gurtz u. H. Heiden. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzkaufmann. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzsystem im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1981. Das sozialistische Finanzwesen der DDR. Fachschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Sozialistische Finanzwirtschaft. Hochschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Gebhardt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Gurtz, J., u. G. Kaltofen: Der Staatshaushalt der DDR. Grundriß. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haase, H. E.: Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Haase, H. E.: Grundzüge und Strukturen des Haushaltswesens der DDR. Berlin: 1978. (Schriftenreihe des Osteuropainstituts an der FU Berlin.) Matterne, K., u. S. Tannhäuser: Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Planung und Ökonomie des Gesundheitswesens. Autorenkoll. u. Ltg. v. A. Keck. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Rhode, E., u. H. Siebenhaar: Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden. 2. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Zur aktiven Rolle der Finanzen. Hrsg.: H. Scheel. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1280–1296 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatslehre

Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des…

DDR A-Z 1985

Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 318] I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins bei allen Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen eine notwendige Voraussetzung für die Errichtung und Sicherung der sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaftsordnung. Für die sozialistische Bildungskonzeption wird aus der Sicht des Marxismus-Leninismus, d.h. aus der sozialistischen ➝Persönlichkeitstheorie, vor allem gefolgert, daß alle Bildungs- und Erziehungsprozesse (Sozialisationsprozesse) unlösbar in lebendige geschichtliche Prozesse eingebettet sind und von den materiellen Lebensprozessen, den politischen Kämpfen der Klassen und ihren ideologischen Reflexionen in bezug auf Ziele, Inhalte und Methoden entscheidend bestimmt werden. Sie können nur im Rahmen revolutionärer gesellschaftlicher Veränderungen unter der Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) voll wirksam und zu einem bedeutenden Faktor des gesellschaftlichen Fortschritts werden. Dabei müsse aufgrund der Dialektik der äußeren und inneren Entwicklungsbedingungen und -ursachen die Entwicklung des Menschen als ein „ununterbrochener Prozeß der aktiven Aneignung und Verinnerlichung der historisch-konkreten Umwelt“, der menschlichen Kultur in ihrer Gesamtheit, in der Arbeit, im Lernen und in weiteren „kulturschöpferischen Tätigkeiten“ verstanden und verwirklicht werden. Nach dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, 1965, S. 83) i. d. F. des Beschlusses vom 30. 6. 1966 (GBl. II, 1965, S. 571), das die bildungspolitischen Beschlüsse des Parteiprogramms der SED von 1963 rechtlich regelte und das auch nach Verabschiedung des neuen Parteiprogramms (1976) weiter Geltung hat, ist es das Hauptziel des B., alle Bürger zu „allseitig und harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten, die bewußt das gesellschaftliche Leben gestalten, die Natur verändern und ein erfülltes, glückliches, menschenwürdiges Leben führen“, zu bilden und zu erziehen. Insbesondere sollen sie befähigt werden, „die technische Revolution zu meistern und an der Entwicklung der Sozialistischen ➝Demokratie mitzuwirken“. Dazu sollen sie eine moderne Allgemeinbildung und eine hohe Spezialbildung sowie „Charakterzüge im Sinne der sozialistischen Moral“ erwerben. Durch die gemeinsame, einheitliche Bildungs- und Erziehungsarbeit des sozialistischen Staates und aller gesellschaftlichen Kräfte sollen die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen befähigt werden, „als gute Staatsbürger wertvolle Arbeit zu leisten, ständig weiter zu lernen, sich gesellschaftlich zu betätigen, mitzuplanen und Verantwortung zu übernehmen, gesund zu leben, die Freizeit sinnvoll zu nutzen, Sport zu treiben und die Künste zu pflegen“. Dazu sichern Verfassung und Bildungsgesetz allen Bürgern das gleiche Recht auf Bildung zu, das gleichermaßen die gesellschaftliche Pflicht zur Bildung einschließt. Diese programmatischen Forderungen und gesetzlichen Bestimmungen sagen allerdings noch nichts über die individuelle Möglichkeit der Verwirklichung des Rechtes auf Bildung für alle aus. Maßgeblich für den Aufbau des Bildungssystems und für die inhaltliche Gestaltung der Bildung und Erziehung sind die Grundsätze der Einheit von Bildung und Erziehung, der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem „Leben“, der Verbindung von Theorie und Praxis, der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit sowie der Allseitigkeit und Permanenz der Bildung und Erziehung. Unter Berücksichtigung der Einheit, also der praktischen Untrennbarkeit von Bildung und Erziehung, wird unter Bildung jene Komponente der Gesamtheit der pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse verstanden, in der die Aneignung des vor allem in den Lehrplänen und anderen curricularen Materialien aufbereiteten Bildungsgutes unter dem Gesichtspunkt der Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten usw., akzentuiert wird. Der Begriff „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jene Seite aller pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse, die sich auf die Herausbildung ideologischer (politischer, weltanschaulicher, ethischer und ästhetischer) Wertmaßstäbe, Normen und Einstellungen und auf die Entwicklung von Überzeugungen, Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen beziehen. [S. 319]Der Grundsatz der Einheit von hoher wissenschaftlicher Bildung und „klassenmäßiger sozialistischer“ Erziehung beruht einmal auf der Erkenntnis der Unteilbarkeit der pädagogischen Prozesse, zum anderen aber auf dem marxistisch-leninistischen Grundaxiom der Einheit bzw. Identität von Wissenschaft und sozialistischer Ideologie und von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus; er findet seinen inhaltlichen Niederschlag in allen Bereichen der Bildung und Erziehung, sei es nun in der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, in Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht oder der ästhetischen Bildung und Erziehung, in der Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport, der Wehrerziehung oder der Kollektiv- und Arbeitserziehung sowie der Erziehung zu bewußter Disziplin. Der Grundsatz der Allseitigkeit und Permanenz von Bildung und Erziehung schließlich ist vor allem bezogen auf die Realisierung eines ihrer wichtigsten Ziele, nämlich auf die Herbeiführung und langfristige Sicherung der beruflichen Disponibilität möglichst aller Bürger unter Berücksichtigung sowohl ihrer Befähigungen und Neigungen als auch der jeweiligen wechselnden volkswirtschaftlichen Erfordernisse. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen individuellen Neigungen und gesellschaftlichen bzw. volkswirtschaftlichen Erfordernissen zu erreichen, ist eine zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen, speziell aber der umfassend angelegten Berufsberatung und Berufslenkung. Umfassende sozialistische Bildung und Erziehung, verstanden und gestaltet als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, läßt kaum bildungs- und erziehungslose Freiräume zu und versucht darüber hinaus, auch die Familienerziehung (Elternhaus und Schule; Familie) und die außerschulische und außerunterrichtliche Bildung und Erziehung intentional-inhaltlich und organisatorisch-institutionell möglichst genau zu reglementieren und zu kontrollieren (Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Jugend). Auf diese weitgreifende gesellschaftspolitische Zielstellung läßt sich partiell zurückführen, wenn heute in der DDR die Merkmale einer ausgeprägten Lern- und Leistungsgesellschaft zu beobachten sind. [S. 320]<II. Aufbau und Gliederung> Wird das B. vor allem unter intentional-inhaltlichem Gesichtspunkt als „sozialistisch“ bezeichnet, so erfolgt die Bezeichnung als „einheitlich“ besonders im Hinblick auf die Struktur und Gliederung in vertikaler Sicht (nebeneinander verlaufende Ausbildungsgänge auf einer Stufe). Das B. ist horizontal in aufeinanderfolgenden Stufen gegliedert: Dem Grundsatz der Einheitlichkeit und Differenzierung (bei Dominanz der Einheitlichkeit) teils entsprechend, teils widersprechend, ist das B. zugleich vertikal gegliedert, und zwar auch so, daß unterschiedliche, voneinander deutlich geschiedene und undurchlässige Bildungswege entstehen, die qualitativ unterschiedliche Bildungschancen und soziale Aufstiegsmöglichkeiten bieten (siehe unter #205#x. X.); in vertikaler Sicht ist das B. gegliedert in a) Normal- bzw. Regel-Bildungseinrichtungen (Normalkindergärten, Normalschulen), b) Spezialschulen und Spezialklassen, c) Sonderschulen und andere sonderpädagogische Einrichtungen, d) Sorbische Oberschulen und Klassen, e) Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung, f) Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Erziehung, g) Kulturelle Einrichtungen. Die „Einheitlichkeit“ wird in diesen speziellen bzw. komplementären Bildungseinrichtungen zumindest dadurch angestrebt, daß auch hier die verbindlich festgelegten Ziele der politisch-ideologischen Erziehung verwirklicht werden sollen. Wenn es im Bildungsgesetz heißt, das B. sei so aufgebaut, daß jedem Bürger der Übergang zur jeweils nächsthöheren Stufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, möglich sei, so wird diese Möglichkeit im unmittelbaren Anschluß daran wieder durch die Bestimmung — und zwar, wie die Praxis deutlich zeigt, erheblich — eingeschränkt, daß nämlich für die höheren Bildungseinrichtungen nur die Besten und Befähigtesten unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung, d.h. möglichst unter Bevorzugung der Arbeiter- und Bauernkinder und damit Benachteiligung anderer sozialer Schichten, ausgewählt werden. III. Planung und Leitung Planung und Leitung aller zwecks Realisierung der gestellten Bildungs- und Erziehungsaufgaben durchzuführenden Maßnahmen einschließlich der Weiterentwicklung des B. obliegen den zentralistisch-hierarchisch organisierten Volksbildungsorganen, die ihrerseits der Weisung und Kontrolle durch die oberste Staatsführung sowie durch die entsprechenden Abteilungen des Zentralkomitees (ZK) der SED unterliegen. Zu den Volksbildungsorganen im weiteren Sinne zählen der Ministerrat der DDR, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, die Industrieministerien, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN), das Ministerium für Gesundheitswesen, das Ministerium für Kultur, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport und das Ministerium für Nationale Verteidigung sowie die ihnen unter- und zugeordneten Organe und Institutionen auf den verschiedenen Ebenen. Als Volksbildungsorgane (im engeren Sinne) fungieren vor allem das Ministerium für Volksbildung und die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und der Kreise einschließlich der Bezirks- bzw. der Kreis-Schulräte und -Inspektoren. Das Ministerium für Volksbildung hat insbesondere die Aufgabe, diejenigen grundsätzlichen Aufgaben des Bildungsgesetzes zu erfüllen, die wegen ihrer Bedeutung einer zentralen Koordination über den Verantwortungsbereich der unter- und zugeordneten Organe und Institutionen hinausgehen. Es hat zwecks Sicherung des erwünschten „Bildungsvorlaufes“ durch rechtzeitige Entscheidung der wesentlichen Grundfragen der Volksbildung den nachgeordneten Organen und Institutionen die Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben zu ermöglichen und mit Unterstützung der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften (Pädagogische Wissenschaft und Forschung) die Organisation sowie die (speziellen) Lernziele und Lerninhalte der Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kindergärten usw.), der allge[S. 321]meinbildenden Oberschulen, der zur Hochschulreife führenden Einrichtungen, der Spezialschulen und Spezialklassen, der Sonderschulen, der Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen und außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung einschließlich der Feriengestaltung und der Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung zu bestimmen. Es soll ferner die Erarbeitung entsprechender Vorschriften (Bildungsgesetz, Schulordnung usw.) sowie Lehrpläne, Lehrbücher und anderer Unterrichtsmittel gewährleisten (Unterrichtsmittel und Programmierter Unterricht). Ihm obliegen die Planung, Leitung und Kontrolle der pädagogischen Wissenschaft und Forschung — mit Ausnahme der Forschungen auf dem Gebiet der Berufsbildung und des Fach- und Hochschulwesens — unter Konzentration auf die im Bildungsgesetz gestellten Aufgaben. Ziele und Inhalte der Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie der Schulfunktionäre sind von ihm zu bestimmen, die entsprechenden Studienpläne zu bestätigen sowie die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Lehrer und Erzieher festzulegen. Durch Einbeziehung vor allem der Volkseigenen Betriebe, der Jugendorganisationen, der anderen Massenorganisationen und der Eltern hat es eine einheitliche sozialistische Bildungs- und besonders Schulpolitik durchzusetzen sowie auf der Grundlage des Perspektivplans zur Entwicklung der Volkswirtschaft die proportionale Entwicklung der Bildungseinrichtungen und die ökonomische Verwendung der zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mittel zu garantieren. Im Jahr 1982 beliefen sich die Ausgaben für das Bildungswesen im Rahmen des Staatshaushaltes auf knapp 11 Mrd. Mark, davon 7,6 Mrd. für die Volksbildung (Kindergärten und allgemeinbildende Schulen), 0,95 Mrd. für die Berufsausbildung Jugendlicher und für die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (die hauptsächlich von den Betrieben finanziert werden) sowie 2,4 Mrd. Mark für das Fach- und Hochschulwesen. Grundlage für die Planung im Bildungssystem bilden die für die gesamte Volkswirtschaft geltenden mehr- und einjährigen Volkswirtschaftspläne. IV. Vorschulerziehung Die Vorschulerziehung umfaßt die Bildung und Erziehung der Kinder in gesellschaftlichen Einrichtungen und in den Familien bis zu ihrem Eintritt in die allgemeinbildende Schule, d.h. bis zum beginnenden 7. Lebensjahr. Die wichtigsten Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung, deren Besuch nicht obligatorisch ist, sind Kinderkrippen und Kindergarten; sie repräsentieren zugleich die beiden zeitlich aufeinanderfolgenden Etappen der Vorschulerziehung. Neben den normalen Kinderkrippen und Kindergärten gibt es vorwiegend für Beschäftigte in der Landwirtschaft Saisonkrippen, für Kinder von durch ihre Berufstätigkeit länger vom Wohnort abwesenden Eltern (Fernfahrer u.ä.) Wochenkrippen und für Waisenkinder sowie für Kinder, deren Eltern das Erziehungsrecht entzogen wurde oder die es aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können, Kinderheime, die eine dauernde Betreuung der Kinder gewährleisten (Jugendhilfe). Für die Kinder im letzten vorschulischen Jahr, also für die 5jährigen, besteht im Rahmen der Vorschulerziehung ein dreiteiliges System der systematischen Schulvorbereitung; es umfaßt die Schulvorbereitung der älteren Gruppe des Kindergartens nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten (der auch für die jüngere und mittlere Gruppe gilt), ferner Spiel- und Lernnachmittage und die Vorbereitung in der Familie nach dem Buch „Bald bin ich ein Schulkind“ (1967). Die Vorschulerziehung und besonders die Schulvorbereitung erfolgen — entsprechend den Festlegungen des „Bildungs- und Erziehungsplans für den Kindergarten“ (1967) — in den „Beschäftigungen“ (unterrichtliche Sachgebiete) Muttersprache, Bekanntmachen mit der Kinderliteratur, Malen, Zeichnen, Formen, Basteln und Bauen, Bekanntmachen mit dem gesellschaftlichen Leben, mit der Natur, mit Mengen (Vergleich von Längen, Breiten und Höhen), Turnen und Musik. Zum Zweck der Kollektiv- und Arbeitserziehung werden im Kindergarten verschiedene Arbeitsarten geübt. Neben der Hinführung zum verantwortlichen Handeln in der Gemeinschaft durch Übernahme entsprechender Arbeitsaufgaben hat die Arbeitserziehung der Vorschulkinder insofern propädeutischen Charakter, als mit der Anleitung zur Herstellung von Gegenständen für das Spiel und den täglichen Gebrauch die Kinder erste Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben sollen, die später im polytechnischen Unterricht der Schule als Grundlage für den Erwerb weiterer, komplexerer Arbeitsfähigkeiten dienen können bzw. sollen. Zunehmende Bedeutung wird der Wehrerziehung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Vorschulerziehung beigemessen. Die Spiel- und Lernnachmittage sind vorschulische, insbesondere schulvorbereitende Veranstaltungen der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise, die vorwiegend an den Oberschulen für diejenigen Kinder im letzten vorschulischen Jahr durchgeführt werden, die keinen Kindergarten besuchen. In 20 14täglich stattfindenden und ca. 90 Minuten dauernden Spiel- und Lernnachmittagen werden die Vorschulkinder anhand des Planes für die Spiel- und Lernnachmittage (1968) und der darin vorgesehenen Beschäftigungsthemen systematisch auf das gemeinsame Lernen in der Schule vorbereitet, vorwiegend von Lehrern der unteren Klassen, aber auch von Kindergärtnerinnen und Horterzieherinnen. [S. 322]<V. Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule> Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, Oberschule (OS) genannt, ist die staatliche Regel- bzw. Normal-Pflichtschule der DDR, die jedoch keineswegs von allen Kindern bis zu ihrem Abschluß besucht wird. Mit der Bezeichnung „Oberschule“ wird zum Ausdruck gebracht, daß in ihr eine relativ hohe Allgemeinbildung als Grundlage für Jede weiterführende Bildung und Berufsbildung vermittelt werden soll; die Bezeichnung „polytechnisch“ weist auf die besondere Bedeutung hin, die im Rahmen der schulischen Allgemeinbildung Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht beigemessen wird. Die Unterrichtsfächer sind aus Tabelle 1 zu entnehmen. Der Unterricht erfolgt ausschließlich anhand verbindlicher Lehrpläne (Lehrplanreform) und Unterrichtsmittel (Unterrichtsmittel und Programmierter Unterricht) einschließlich Schulbücher, die vom Ministerium für Volksbildung herausgegeben bzw. bestätigt werden. Der im Bildungsgesetz festgelegten organisatorischen Gliederung der Oberschule in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10), die zuzüglich der Abiturstufe (Kl. 11 und 12) das System 3 + 3 + 4 + + 2 bildet, steht bei Zugrundelegung der inhaltlichen Gliederung nach der Einführung der Unterrichtsfächer sowie der Übergangsmöglichkeiten in Spezialschulen und -klassen ein tatsächliches Zweijahresblock-System 2 + 2 + 2 + 2 + + 2 + + 2 gegenüber, bei dem besonders die Übergänge zu den Klassen 9 und 11 selektiv wirken (siehe unter #205#ix. IX.). Die Unterstufe, die offiziell die Klassen 1–3 sowie faktisch auch noch die als Übergangsklasse bezeichnete Klasse 4 umfaßt, hat die Aufgabe, ein Fundament für den weiterführenden Unterricht und für die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt zu legen und die Schüler vor allem an beharrliches und fleißiges Lernen zu gewöhnen, und zwar in einem nach dem eingeschränkten Fachlehrerprinzip erteilten und bereits gefächerten Unterricht mit Deutsch einschließlich Heimatkunde und Mathema[S. 323]tik als tragenden Fächern und den Fächern Werk- und Schulgartenunterricht, Sport, Musik und Zeichnen. Im Deutschunterricht der Klasse 1 steht der Erwerb der Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben im Vordergrund, wobei die analytisch-synthetische Leselernmethode und eine aus der Antiqua abgeleitete Schulausgangsschrift verbindlich sind. Der Mathematikunterricht zielt — als Bestandteil einer von Klasse 1 bis 10 bzw. 12 reichenden Gesamtkonzeption — auf die Vermittlung grundlegenden mathematischen Wissens sowie auf die Entwicklung des mathematischen Denkens und der Rechenfertigkeiten, und zwar anhand traditioneller Lehrstoffe, ist also nicht an Begriffen und Inhalten der Mengenlehre orientiert. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht und die Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung besonders im Heimatkundeunterricht (innerhalb des Faches Deutsch) vermittelt. Nach Abschluß der Klasse 2 besteht die erste Möglichkeit zum Übergang in Spezialklassen, nämlich in die Klassen 3 mit erweitertem Russischunterricht. Auf der Unterstufe stehen Schulunterricht und Schulhortarbeit in besonders engem Zusammenhang (siehe unter #205#xiv. XIV.). Die Mittelstufe (Kl. 4 bzw. 5 und 6) ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß in ihr der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Geographie, Biologie und Physik sowie die systematische Berufsberatung beginnen. Beginnend mit dem Abschluß der 4. Klasse besteht die Möglichkeit zum Übergang in weitere Spezialschulen und -klassen (siehe unter #205#ix. IX.) Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht vermittelt. Die Oberstufe (Kl. 7–10) untergliedert sich in eine untere Oberstufe (Kl. 7 und 8) und eine obere Oberstufe (Kl. 9 und 10); denn mit Abschluß der Klasse 8 endet die eigentliche Einheitsschule und beginnt eine Verstärkung der Differenzierung in qualitativ unterschiedliche Bildungswege, wenn auch die Mehrzahl der Schüler die 9. und 10. Klassen der Normal-Oberschule besucht (Schulpflicht). Die Oberstufe wird dadurch differenziert, daß ab Klasse 7 der fakultative Unterricht in einer 2. Fremdsprache (Englisch oder Französisch mit 3 Wochenstunden) einsetzt und im Rahmen des polytechnischen Unterrichts auch die produktive Arbeit der Schüler in den beiden Varianten „Industrie“ und „Landwirtschaft“ durchgeführt wird. Eine noch stärkere Differenzierung erfährt der Unterricht in den Klassen 9 und 10 (obere Oberstufe) durch die zwar als außerunterrichtlich bezeichneten, jedoch eng mit dem Unterricht verbundenen jeweils wöchentlich 2stündigen freiwilligen außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, für die 26 Rahmenprogramme vorliegen, sowie durch das Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ und durch die produktive Arbeit der Schüler (seit 1974) in 10 Varianten. Auch mit dieser Differenzierung werden bereits verschiedene Bildungsgänge mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten angebahnt. Die zum 1. 9. 1978 erfolgte „Einführung des Wehrunterrichts als obligatorischer Bestandteil der Allgemeinbildung in den Klassen 9 und 10 der sozialistischen Oberschule“ stellt international eine bezeichnende didaktische bzw. intentional-inhaltliche Rarität dar (Wehrerziehung). Mit Ausnahme der 1. Klasse erfolgt am Ende jeder Klasse die Versetzung oder Nichtversetzung der Schüler in die nächsthöhere Klasse; probeweise Versetzung oder Rückversetzung sind nicht vorgesehen. Zum Abschluß der 10. Klasse wird von den Schülern der betreffenden Klassen in den verschiedenen Schulen die Abschlußprüfung (schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Russisch sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, mündliche Prüfung in 2 auszuwählenden Fächern und Sportprüfung) abgelegt und bei Bestehen das Abschlußzeugnis mit einem Gesamtprädikat erteilt. An den Abschlußprüfungen nehmen auch Lehrlinge, die bereits nach der 8. Klasse in die Berufsausbildung eingetreten sind und dort einen entsprechenden nachholenden allgemeinbildenden Unterricht erhalten haben, sowie Teilnehmer entsprechender Lehrgänge der Volkshochschulen teil. Für sämtliche Zeugnisse gilt eine einheitliche fünfgradige Zensurenskala: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4), ungenügend (5). Für besonders gute Leistungen bei der Abschlußprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Ausbildungsförderung). Die politische, pädagogische und schulorganisatorische Leitung der Schule einschließlich des Schulhortes und des Schulinternates erfolgt nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor unter Mitwirkung der Lehrer und Erzieher an der Arbeit des Pädagogischen Rates und der Schulleitung (Schulordnung). Der Unterricht durch Privatschulen ist in der DDR grundsätzlich ausgeschlossen; Unterricht durch Privatpersonen an einzelne Schüler oder Schülergruppen außerhalb des obligatorischen Schulunterrichts in den schulischen Fächern darf nur mit Genehmigung des für die betreffenden Schüler zuständigen Schuldirektors erteilt werden. VI. Abiturstufe Die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Abiturstufe bzw. Abiturklassen, umfassen hauptsächlich die Erweiterte Oberschule mit den Klassen 11 und 12, aber auch die verschiedenen Spezialschul- und Sonderschul-Klassen 11 und 12, die Abiturklassen der Berufsausbildung (Jugendlicher), die Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) und die Sonderreifelehrgänge der Volkshochschulen sowie die (noch bestehenden) Arbeiter-und-Bau[S. 324]ern-Fakultäten der Bergakademie Freiberg und der Universität Halle-Wittenberg. Die fachgebundene Hochschulreife kann außerhalb dieses Systems auch in einer Sonderreifeprüfung an den Universitäten und Hochschulen erworben werden. An den Ingenieur- und Fachschulen erwerben die Studierenden die fachgebundene Hochschulreife mit der Abschlußprüfung (siehe unter #205#xii. XII.) Die Hochschulreife bzw. das Abitur bezeugt lediglich den erfolgreichen Erwerb der für ein Hochschulstudium erforderlichen Allgemeinbildung und berechtigt nur zur Bewerbung, nicht jedoch zum Hochschulstudium, schon gar nicht in einem Fach eigener Wahl; denn der Zugang zum Hochschulstudium ist darüber hinaus von einem strengen Auswahl- und Zulassungsverfahren der Universitäten und Hochschulen abhängig, das jedoch praktisch, immer mehr auf die 10. Klasse vorverlagert wird. Die Erweiterte Oberschule (EOS) bereitet unmittelbar und ausschließlich auf die Hochschulreife vor, auch wenn ein Teil der Abiturienten anschließend eine Berufsausbildung zum Facharbeiter im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen erwerben muß; eine Ausbildung zum Facharbeiter neben der Vorbereitung auf den Erwerb der Hochschulreife, wie sie das Bildungsgesetz von 1965 noch vorsieht, erfolgt seit 1967/68 in den EOS nicht mehr. Die Stundentafel der EOS ist in Tabelle 2 wiedergegeben. Wahlweise obligatorische Unterrichtsfächer sind Kunsterziehung oder Musik (2) sowie die wissenschaftlich-praktische Arbeit (8), die als Fortsetzung der Polytechnischen Bildung und des polytechnischen Unterrichts der Oberschule nach 9 veschiedenen Rahmenprogrammen durchgeführt werden kann. Für fakultative 25- und 50stündige Lehrgänge stehen insgesamt 6 Wochenstunden für beide Schuljahre sowie z.Z. 20 zusätzliche Lehrgangspläne unterschiedlicher Thematik zur Verfügung. Die Reifeprüfung erfolgt als schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Russisch und Mathematik sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, als mündliche Prüfung in 2 aus bestimmten Fächergruppen auszuwählenden Fächern und als Sportprüfung. Die Zahl der Fächer der mündlichen Prüfung kann bis auf 5 erhöht werden. Bei bestandenen Prüfungen wird das Reifezeugnis mit einem Gesamtprädikat [S. 325]ausgehändigt; für besonders gute Leistungen bei der Reifeprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Ausbildungsförderung). Ab 1981 hat sich die Zahl der selbständigen EOS durch die Bildung von EOS-Teilen an normalen Oberschulen deutlich verringert (siehe unter #205#xv. XV.). In den Abiturlehrgängen (Gesamtlehrgängen) der Volkshochschulen werden Berufstätige mit abgeschlossener Oberschulbildung (10. Klasse) oder mit einer Bildung, die dem Niveau der Oberschulbildung entspricht, in 2 Jahren zum Abitur geführt. Dabei wird in folgenden obligatorischen Fächern unterrichtet (in Klammern die Gesamtstundenzahl): Deutsch (182), Russisch (163), Mathematik (288), Physik (163), Staatsbürgerkunde (72) und Chemie (140). Daneben werden an den Volkshochschulen auch Sonderreifelehrgänge zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife durchgeführt. Die Reifeprüfungen werden nach den Bestimmungen der Reifeprüfung für die EOS abgelegt und bewertet. In den Abiturklassen der Berufsausbildung werden Abgänger der Klasse 10 der Oberschule in einer in der Regel 3jährigen Lehrzeit zur Reife- und zur Facharbeiterprüfung geführt und vor allem auf ein Studium an Technischen und Ingenieurhochschulen vorbereitet; sie sollen deshalb auch vorrangig in solchen Berufen ausgebildet werden, die für den festgelegten Bedarf an Studienbewerbern in den technischen und ökonomischen Hauptfachrichtungen der Technischen und Ingenieurhochschulen die besten Voraussetzungen bieten. Die Reifeprüfung vermittelt allerdings die allgemeine Hochschulreife. In den Abiturklassen der Berufsausbildung z.B. technischer und ökonomischer Richtung sind die obligatorischen allgemeinbildenden Fächer Deutsch (6), Russisch (6), 2. Fremdsprache (10), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (6), Mathematik (10), Physik (6) und Chemie (5); dazu kommt noch der gegenüber der regulären Facharbeiterausbildung etwas gekürzte berufstheoretische (18) und berufspraktische Unterricht (22). Die Reifeprüfung wird nach den Bestimmungen für die Reifeprüfung an den EOS, die Facharbeiterprüfung nach den Bestimmungen der Facharbeiterprüfungsordnung durchgeführt; sind beide Prüfungen bestanden, so wird ein Reife- und Facharbeiterzeugnis mit zwei Gesamtprädikaten ausgehändigt; für besonders gute Prüfungsleistungen werden Auszeichnungen verliehen. Zur Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die EOS, werden „die besten und befähigtesten Schüler unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“ ausgewählt. Zu diesem Zweck schlagen die Direktoren der Oberschulen dem Kreisschulrat mit Zustimmung der Eltern die besten Schüler der 9. Klasse vor. Die vorgeschlagenen Schüler sollen sich sowohl durch gute Leistungen im Unterricht als auch durch einwandfreies Verhalten auszeichnen und ihre Verbundenheit mit der DDR durch ihre Haltung und ihre Gesellschaftliche Tätigkeit bewiesen haben. Ferner werden bei den Vorschlägen Kinder von „Angehörigen der Arbeiterklasse“ besonders berücksichtigt. Aber auch Eltern von Schülern der 10. Klasse können beim Direktor der Oberschule einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder in die EOS stellen. Der Direktor berät seine Vorschläge und die Anträge der Eltern zur Vorbereitung auf den Besuch der EOS mit den Klassenleitern und Fachlehrern der 10. Klasse unter Teilnahme des Elternbeiratvorsitzenden und des Freundschaftspionierleiters der Schule und reicht die von ihm übernommenen Vorschläge und Anträge an den Kreisschulrat weiter. Zur Aufnahme in die EOS bilden die Kreisschulräte Aufnahmekommissionen, die über jeden einzelnen Antrag entscheiden. Da die Aufnahmekommissionen in der Regel vor den Abschlußprüfungen tagen, erfolgt bei positiver Entscheidung die Aufnahme unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistungen und das Gesamtverhalten bis zur Abschlußprüfung der Oberschule und durch die Abschlußprüfung selbst bestätigt wird. Für die Aufnahme in die Berufsausbildung mit Abitur, d.h. in die Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher, für die im Prinzip die gleichen Grundsätze wie für die Aufnahme in die EOS gelten, werden die Vorschläge und die Aufnahmeverfahren (Aufnahmekommission) in Zusammenarbeit mit den Kombinaten, Betrieben und Genossenschaften auf der Grundlage des zahlenmäßig eng begrenzten „Plans zur Neueinstellung von Schulabgängern für die Ausbildung in Abiturklassen“ durchgeführt, die auch die entsprechenden Lehrverträge abschließen. Die Aufnahmeverfahren werden zum Teil bereits im Laufe des 9. Schuljahres für die betreffenden Schüler durchgeführt. Auch bei der Aufnahme in die Abiturklassen der Berufsausbildung sollen Arbeiter- und Bauernkinder sowie Mädchen besonders berücksichtigt werden. Für den Besuch der Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) für Berufstätige an den Volkshochschulen ist eine Beurteilung durch den Betrieb, in dem der betreffende Berufstätige arbeitet, notwendig; Lehrlingen, sofern sie nicht in der Berufsausbildung mit Abitur lernen, ist seit kurzem die Teilnahme an den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen (und Betriebsakademien) verboten; zeitweilig nicht berufstätige Frauen können dagegen aufgenommen werden. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde das auch heute noch anhaltende Bestreben deutlich, die Zahl der jährlichen Abiturienten und dazu die Schülerplätze an den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen so niedrig zu halten, daß ihre Zahl möglichst weitgehend der in den Volkswirt[S. 326]schaftsplänen festgelegten und anhand des Bedarfes an akademischen Nachwuchskadern ermittelten Zahl der Hochschulstudienplätze entspricht. Dies bedeutet nichts anderes, als den „Numerus clausus“ vom Hochschuleingang auf den Abiturstufeneingang vorzuverlagern. 1982 konnten knapp 10 v.H. der Absolventen der 10. Klasse in die EOS überwechseln und ca. 5 v.H. in die Berufsausbildung mit Abitur (siehe auch unter #205#xv. XV. Berechnung nach Stat. Jahrbuch der DDR 1983, S. 289 ff.). VII. Sonderschulen und sonderpädagogische Einrichtungen Zum Sonderschulwesen gehören als Einrichtungen für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte, jedoch schulbildungsfähige Kinder und Jugendliche Schulen für Schwachsinnige, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachgestörte, Blinde, Sehschwache und Körperbehinderte sowie Schulen und Klassen für langfristig stationär Behandlungsbedürftige bzw. chronisch Erkrankte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, und auch die sonderpädagogischen Beratungsstellen. Vorschul- und Berufsschulteile sowie zum Abitur führende Klassen sind jeweils organisatorische Bestandteile der betreffenden Sonderschulen. Darüber hinaus gibt es aber auch eigenständige Sonderkindergärten und Sonderberufsschulen, z.B. Sprachheilkindergarten, Gehörlosen-Berufsschule, Berufshilfsschule. Sonderschulen, die Kinder und Jugendliche eines oder mehrerer Kreise oder Bezirke aufnehmen, sind in der Regel Internatsschulen. Insgesamt werden im Jahrgangsdurchschnitt (Klassen 1–12) 2,8 v.H. der Kinder und Jugendlichen in Sonderschulen betreut (Stat. Jahrbuch der DDR 1983, S. 289 ff.). Hilfsschulen sind 8klassige Schulen, denen zum Teil Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sind. Die schulbildungsfähigen schwachsinnigen Kinder und Jugendlichen werden entsprechend dem Grad ihrer Schädigung in einem A-, B- oder C-Zug nach differenzierten Lehrplänen unterrichtet. Die Berufsausbildung und die berufliche Eingliederung von Hilfsschülern erfolgt nach den Rechtsvorschriften für Hilfsschulabgänger (5. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Sonderschulwesen — vom 20. 12. 1968 [GBl. II, 1969, S. 36] i. d. F. vom 1. 8. 1969 (VuM d. MfV Nr. 29/69, S. 317]. Gemeinsame Anweisung zur Berufsausbildung der aus Hilfsschulen entlassenen Jugendlichen vom 23. 1. 1973 [VuM d. MfV Nr. 5/73, S. 39]). Die Gehörlosen-Schulen und die Gehörlosen-Hilfsschulen, denen Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein können, betreuen Kinder und Jugendliche, die auch bei Einsatz elektro-akustischer Hilfsmittel die Lautsprache auf natürlichem (akustischem) Wege nicht erlernen können. Die Gehörlosen-Schulen sind 10klassig, die Gehörlosen-Hilfsschulen 8klassig. Die 10- bzw. 12klassigen Schwerhörigen-Schulen und die 8klassigen Schwerhörigen-Hilfsschulen nehmen Kinder und Jugendliche auf, die durch eine Hörminderung dem Unterricht außerhalb dieser Einrichtungen nicht folgen können, die Sprache jedoch über das Ohr — in der Regel mit Hörhilfen — erlernen oder dem Unterricht über das Absehen vom Munde zu folgen vermögen; auch diesen Schulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In den Sprachheilschulen oder durch ihre ambulant tätigen Sprach- und Stimmheilpädagogen werden Kinder und Jugendliche sonderpädagogisch gebildet und behandelt, die an einem totalen oder partiellen Unvermögen leiden, die normale Umgangssprache zu erlernen, so daß Erkenntnisfähigkeit und Kommunikation beeinträchtigt sind. Die sonderpädagogische Behandlung Sprach- und Stimmgeschädigter erfolgt in der Regel durch ambulant tätige Pädagogen in sonderpädagogischen Beratungsstellen; nur Kinder mit solchen Sprachstörungen, für deren Behandlung die Bedingungen der Beratungsstelle nicht genügen, werden in Vorschulgruppen und Sprachheilschulen eingewiesen. Die Sprachheilschulen sind 3- bzw. 6klassige Oberschulen, denen die Vorschulgruppen angegliedert sind. Ziel der Sprachheilschulen ist es, die erfaßten Kinder sprachlich so zu fördern, daß die Mehrzahl von ihnen nach dem 3. Schuljahr in die Normalschule umgeschult werden kann. In den in der Regel 10klassigen Blindenschulen, denen Vorschulgruppen, Berufsschulklassen, zum Abitur führende Klassen für Sehgeschädigte sowie Hilfsschulklassen angegliedert sein können, werden Kinder und Jugendliche betreut, die infolge hochgradiger Sehschädigung auch mit Spezialsehhilfen Flachschrift nicht lesen und schreiben können und deren vollwertige Bildung und Erziehung außerhalb dieser Einrichtungen nicht gewährleistet ist. Abgänger der Blindenschule erhalten ihre Berufsausbildung im Rehabilitationszentrum für Blinde. Befähigte Schüler können in Klassen für Sehgeschädigte (Blinde und Sehschwache) zum Abitur geführt werden. Schulbildungsfähige schwachsinnige Blinde besuchen Hilfsschulklassen in den Blindenschulen. Die 10klassige Sehschwachen-Schule hat die Aufgabe, die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne der Normalschule mit Hilfe sonderpädagogischer Maßnahmen zum Oberschulabschluß zu führen. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Sehgeschädigte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus der Sehschwachen-Schule, deren berufliche Ausbildung unter allgemeinen Bedingungen nicht gesichert werden kann, werden ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechend in speziellen Berufsschulklassen und gegebenenfalls Ausbildungsgruppen beruflich ausgebildet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Sehschwache [S. 327]besuchen die 8klassigen Sehschwachen-Hilfsschulen. Den Sehschwachen-Schulen und den Sehschwachen-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In Körperbehinderten-Schulen werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in einer anderen Schule keine vollwertige Bildung und Erziehung erhalten können bzw. der Gefahr weiterer gesundheitlicher Schädigung oder psychischer Fehlentwicklung ausgesetzt sind; sie sind in der Regel 10klassig. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Körperbehinderte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus den Körperbehindertenschulen, deren Berufsausbildung in den allgemeinen Ausbildungsstätten nicht gesichert werden kann, werden in Rehabilitationsstätten auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Körperbehinderte besuchen die 8klassigen Körperbehinderten-Hilfsschulen; den Körperbehinderten-Schulen und den Körperbehinderten-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. Für Kinder und Jugendliche, die auch in Sonderschulen nicht betreut werden können, gibt es sonderpädagogische Einrichtungen, die auf allen Stufen die schul- und unterrichtsorganisatorischen Bedingungen, Methoden, Arbeitstechniken und pädagogischen Hilfen sowohl den Auswirkungen der Erkrankung als auch den Anforderungen der gültigen Lehrpläne anpassen und den altersgemäßen Übergang zur entsprechenden Bildungsstufe einer Sonder- oder örtlichen Oberschule ermöglichen sollen. Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen unterliegen der Meldepflicht; meldepflichtig sind die Jugendärzte, alle anderen Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, Lehrer, Erzieher, Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der geschädigten Kinder; die Meldung erfolgt an die zuständige Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. VIII. Sorbische Schulen und Klassen Auf der Grundlage zunächst des Gesetzes des Landes Sachsen zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung (1948), später der Verfassung (Art. 40) der DDR und des Bildungsgesetzes wurden in dem sog. 2sprachigen Gebiet in den heutigen Bezirken Cottbus und Dresden sorbische Schulen und Klassen bzw. sorbischer Sprachunterricht eingeführt. Darüber hinaus wird aber auch an anderen Bildungseinrichtungen, so in Kindergärten, an Berufsschulen, Betriebsakademien und Volkshochschulen der Gebrauch der sorbischen Sprache ermöglicht. Die Ausbildung entsprechend sprachlich befähigter Kindergärtnerinnen, Erzieher und Lehrer der unteren Klassen erfolgt am Sorbischen Institut für Lehrerbildung in Bautzen, die der Fachlehrer für das Fach Sorbisch in der Oberstufe erfolgt an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Die schulischen und anderen Möglichkeiten zur Pflege der sorbischen Sprache und Kultur sind offensichtlich größer als das tatsächliche Verlangen dieser Bevölkerungs- bzw. Sprachgruppe, insbesondere ihrer jüngeren Mitglieder, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sorben (Minderheitenpolitik). IX. Spezialschulen und Spezialklassen Spezialschulen und Spezialklassen sind elitäre Bildungseinrichtungen im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens, zum Teil auch in Verbindung mit dem Hochschulwesen, die „besonderen Erfordernissen der Nachwuchsentwicklung für die Wirtschaft, die Wissenschaft, den Sport und die Kultur dienen“ und nur „Schüler mit hohen Leistungen und besonderen Begabungen aufnehmen“ (in: Bildungsgesetz 1965 i. d. F. von 1966, GBl. II, S. 571); sie führen in der Regel zum Abitur und werden nur in begrenztem Umfang errichtet, dafür aber personell und materiell bevorzugt ausgestattet. Spezialschulen sind selbständige schulorganisatorische Einheiten, während Spezialklassen relativ selbständige Bestandteile von Normalschulen, meist von EOS, aber auch anderen Bildungseinrichtungen, wie Universitäten, Technischen Hochschulen usw., darstellen. Zur Zeit werden folgende Arten von Spezialschulen und Spezialklassen betrieben: 1. (Spezial-)Klassen mit erweitertem Russischunterricht ab Klasse 3; 2. Spezialschulen und Spezialklassen für Musik, Bühnentanz und Artistik ab Klasse 5, 6, 9 oder 11; 3. Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) vorwiegend ab Klasse 5; 4. Spezialschulen und Spezialklassen für Russisch ab Klasse 9; 5. Spezialklassen mit verstärktem neusprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 6. Spezialklassen mit verstärktem altsprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 7. Spezialschulen und Spezialklassen für Mathematik ab Klasse 9 oder 11; 8. Spezialschulen und Spezialklassen physikalisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder 11; 9. Spezialklassen biologisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder 11. In dem Beschluß über die Bildung von Spezialschulen und Spezialklassen (1963, GBl. II, S. 501) wurde die Einrichtung von mathematisch-naturwissenschaftlichen Spezialschulen und -klassen bestimmt, in denen Schüler in solchen speziellen Berufen der führenden Wirtschaftszweige und der Landwirtschaft ausgebildet und auf ein Studium der entsprechenden Fachrichtungen vorbereitet werden, die für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in diesen Bereichen und in der gesamten Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung sind und besonders hohe mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse verlangen. Jedoch schon vor diesem Spezialschulen-Beschluß (1963) bestanden [S. 328]verschiedene Spezialschulen bzw. Spezialklassen, so die Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) und die Klassen mit erweitertem Russischunterricht (seit 1952). In den Jahren 1964–1968 wurden zahlreiche Aktivitäten zur Einrichtung von Spezialschulen und Spezialklassen verschiedener Art entwickelt, so daß sich Margot Honecker, der Minister für Volksbildung, 1968 genötigt sah, die Forcierung dieser — die Einheitsschule aufzulösen drohenden — Entwicklung zu kritisieren. Da die Spezialschulen und Spezialklassen, deren elitärer Charakter nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, daß in sie nur ca. 3 v.H. der Schüler der betreffenden Jahrgänge Aufnahme finden, offensichtlich der Idee der Einheitsschule bzw. dem Prinzip der „Einheit von Einheitlichkeit und Differenzierung bei Prädominanz der Einheitlichkeit“ widersprechen, finden sich in allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über das Bildungswesen der DDR nur spärliche Angaben über diese Einrichtungen. Bezüglich des Fächerkanons und der Stundentafel unterscheiden sich die Spezialschulen und Spezialklassen durch ihre spezielle Fächerprofilierung. Zum Unterschied von der Stundentafel der Normalschulen werden die „profilierenden“ Fächer mit besonders hoher Stundenzahl unterrichtet, und zwar teilweise zu Lasten der Stunden für andere Fächer, so für den polytechnischen Unterricht. Der Einzugsbereich der jeweiligen Spezialschulen erstreckt sich auf die gesamte DDR, so daß sie — auch wegen des erhöhten Stundenaufwandes von bis zu 60 Wochenstunden — häufig als Internate geführt werden. Den größten Anteil an den Spezialschulen und -klassen haben die Klassen mit erweitertem Russischunterricht, die bereits ab Klasse 3 einsetzen. Schüler der Spezialklassen 10 mit erweitertem Russischunterricht haben die Möglichkeit, das Abitur im Fach Russisch nach den Bedingungen der Klasse 12 des regulären Russischunterrichts abzulegen; Schüler der Spezialklassen 12 mit erweitertem Russischunterricht können zusammen mit dem Abitur die Sprachkundigen-Prüfung Ia oder sogar IIa ablegen. Nicht zu verwechseln mit den Spezialklassen mit erweitertem Russischunterricht sind die Spezialschulen für Russisch mit den Klassen 9–12 in Wiesenburg und in Wickersdorf, an denen Schüler speziell auf ein Studium als Russischlehrer vorbereitet werden. Nach der Vereinheitlichung der EOS, die bis 1967/68 in einen neusprachlichen A-Zweig, einen mathematisch-naturwissenschaftlichen B-Zweig und einen altsprachlichen C-Zweig gegliedert war, wurden Spezialklassen 11 und 12 mit verstärktem Fremdsprachenunterricht, d.h. mit verstärktem neusprachlichem und mit verstärktem altsprachlichem Unterricht eingerichtet. Die Verstärkung des Fremdsprachenunterrichts kommt sowohl in seinem größeren Umfang — es werden mindestens 3 obligatorische Fremdsprachen gelehrt — als auch in seinem höheren Niveau zum Ausdruck, das vor allem dadurch erreicht wird, daß der Fremdsprachenunterricht in kleinen Gruppen erteilt wird. Eine sehr niedrige Klassenfrequenz ist überhaupt ein wesentliches Kennzeichen und Privileg der Spezialschulen und -klassen. Zu den fremdsprachlichen Spezialschulen und -klassen ist auch das Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät der Universität Halle-Wittenberg zu rechnen, an dem besonders ausgewählte Schüler, die die Klasse 11 absolviert haben, in einem besonderen 12. Schuljahr auf ein Studium in den RGW-Ländern, vor allem in der Sowjetunion, vorbereitet werden und dafür eine entsprechend verstärkte fremdsprachliche Ausbildung, vorzugsweise in der russischen Sprache, erhalten. Neben den mathematischen Spezialklassen 9 und 12 an EOS gibt es auch eine Spezialschule für Mathematik, die Heinrich-Hertz-Schule in Berlin-Friedrichshain. Physikalisch-technische Spezialschulen bestehen in Dresden, Frankfurt/Oder, Jena, Merkers und Riesa. Darüber hinaus bestehen an (normalen) EOS physikalisch-technische und biologisch-technische Spezialklassen, so z.B. in Kleinmachnow, Hermsdorf/Thüringen und Güstrow. Außerdem wurden (bereits 1964) an den damaligen mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten einiger Universitäten und Hochschulen Spezialklassen „zur Förderung mathematisch-naturwissenschaftlich besonders begabter Jugendlicher“ eingerichtet. In diesen Spezialklassen 11 und 12 sollen die Jugendlichen, die durch die Universitäten und Hochschulen im Zusammenwirken mit den Schulbehörden, insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Mathematik-Olympiaden und anderer naturwissenschaftlich-technischer Leistungswettbewerbe, ausgewählt werden, vor allem auf ein Studium in mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen vorbereitet werden. Der Unterricht in diesen Spezialklassen erfolgt durch Wissenschaftler nach speziellen Lehrplänen sowie in kleinen Gruppen. Nach der kurz nach dem IX. Parteitag der SED (1976) erlassenen „Anweisung über Spezialklassen an Sektionen für Mathematik und Naturwissenschaft der Universitäten und Hochschulen“ (VuM d. Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen, 1976, Nr. 7, S. 42 f.) bestehen diese Arten von Spezialklassen an den Universitäten Berlin (Ost), Halle und Rostock sowie an den Technischen Hochschulen Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) und Leuna-Merseburg. Die in diesen Spezialklassen auf ein Studium vorbereiteten Schüler überspringen z.T. das erste Studienjahr. Die Delegierung dieser Schüler und ihre Zulassung seitens der jeweiligen Universität oder Technischen Hochschule erfolgt im Zusammenhang mit dem [S. 329]Verfahren der Aufnahme von Schülern in die Abiturstufe im 10. Schuljahr. Abgesehen von der Spezialschule für Musik in Berlin-Friedrichshain und den Spezialklassen für Musikerziehung in Wernigerode, die wie die Mehrzahl

Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 318] I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins bei…

DDR A-Z 1985

Politologie (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Aus dem westlichen Sprachgebrauch übernommener Begriff, der synonym verwendet wird mit „Lehre“ oder „Wissenschaft von der Politik“, „Politische Wissenschaft“ oder „Politikwissenschaft“. Eine P. als gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, vergleichbar etwa der Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), gibt es in der DDR nicht. Dennoch sind seit längerem Tendenzen zu erkennen, die zu ihrer Etablierung führen mögen. So haben sich Staats- und Gesellschaftswissenschaftler seit Beginn der 70er Jahre mit Theorien des Staates, der Demokratie, der Partei(en), jedoch auch mit Konzepten wie „Macht“, „Herrschaft“, „politisches System“, „politisches Handeln“ u.a. m. befaßt. Ferner setzten sie sich mit der sozial- und politikwissenschaftlich orientierten (westlichen) Friedens- und Konfliktforschung auseinander. Dabei sind ansatzweise Vorstellungen über das politische System des Sozialismus und der DDR formuliert worden (vgl. z. B. die Thesen „Politische Systeme im Klassenkampf“ von K.-H. Röder und W. Weichelt, in: Staat und Recht, Heft 10/1982, S. 876 ff.). Politik, der Gegenstand der P., gehört im Marxismus-Leninismus zum Kategoriengefüge des Historischen Materialismus, des Wissenschaftlichen Kommunismus und der Politischen Ökonomie. Zuständig für Forschungen, die einer P. zugerechnet werden können, sind im z. Z. (1981–1985) gültigen Forschungsplan für die Gesellschaftswissenschaften der DDR vor allem: die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) und hier, seit 1982, vor allem der Problemrat „Politische Organisation des Sozialismus“; ferner der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung mit Sitz bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW); der Wissenschaftliche Rat für außenpolitische Forschung mit Sitz bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR; die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS), der „Fragen des Parteiaufbaus und des innerparteilichen Lebens“ zugeteilt sind. Auf internationalen Veranstaltungen der P., vor allem auf den alle 3 Jahre stattfindenden Weltkongressen der International Political Science Association (IPSA), ist die DDR seit 1976 (Kongreß in Edinburgh) offiziell mit Delegationen vertreten. Seit 1976 besteht das Nationalkomitee für Politische Wissenschaft, das für die Beziehungen der DDR-Wissenschaftler vor allem zu westlichen Politologen und P.-Verbänden zuständig ist. Sein Präsident ist Prof. Dr. Wolfgang Weichelt (SED), Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, sein Vizepräsident Prof. Dr. Karl-Heinz Röder (SED), stellv. Direktor des gleichen Instituts. Im Jahre 1980 organisierte das Nationalkomitee eine erste IPSA-Veranstaltung (Round Table) in der DDR in Weimar. Auf dem XII. Weltkongreß der IPSA (Rio de Janeiro, 1982) ließ es eine Broschüre mit Beiträgen von DDR-Autoren, die vor allem eine Fortsetzung der Entspannungspolitik propagierten, verteilen. Herausgeber der Broschüre und Verfasser von 3 der insgesamt 9 Beiträge ist Prof. Dr. Max Schmidt (SED), Direktor des Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW). Die P. in den USA und der Bundesrepublik Deutschland wird als „bürgerliche P.“ kritisch gesehen, wenn nicht offen angegriffen. Man glaubt, sie als eine Wissenschaft entlarven zu können, die ihr Wissen den „staatsmonopolistischen Führungszentren“ zur Verfügung stellt, deren Herrschaftsideologie absichert und die Grundlagen für den Antikommunismus liefert. In diesem Zusammenhang werden die Ostforschung (besonders die Sowjetologie) und die DDR-Forschung an hervorragender Stelle attackiert. Marxismus-Leninismus, II. C., III.; Politische Ökonomie; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1022 Politoffizier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polizeistunde

Siehe auch das Jahr 1979 Aus dem westlichen Sprachgebrauch übernommener Begriff, der synonym verwendet wird mit „Lehre“ oder „Wissenschaft von der Politik“, „Politische Wissenschaft“ oder „Politikwissenschaft“. Eine P. als gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, vergleichbar etwa der Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), gibt es in der DDR nicht. Dennoch sind seit längerem Tendenzen zu erkennen, die zu ihrer Etablierung führen mögen. So haben sich Staats- und…

DDR A-Z 1985

Arbeitsklassifizierung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermögen der Werktätigen mit dem Ziel, qualifizierte Arbeit höher als unqualifizierte anzuerkennen. 2. Bei der Festlegung der Arbeitsaufgaben soll darauf geachtet werden, daß diese von ihrem Inhalt und Umfang sowie von ihren Bedingungen her zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung beitragen. 3. Die A. soll dazu dienen, Unterlagen für die qualitativ erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft bereitzustellen (z.B. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen und Qualifizierungspläne). Gleichzeitig fördert die A. die materielle Stimulierung von Qualifizierungsprozessen unter Berücksichtigung der stufenweisen Bildung. 4. Im Rahmen der Planung des betrieblichen Reproduktionsprozesses ist es Aufgabe der A., Unterlagen für die exakte Bestimmung des Bedarfs an Arbeitskräften und deren erforderliches Qualifikationsniveau zu ermitteln. Die Einführung der A. in Industrie und Bauwesen der DDR vollzog sich in mehreren Etappen. Die nach 1945 betriebene analytische Arbeitsbewertung orientierte sich am Genfer Schema, nach dem die Arbeitsanforderungen wie folgt gegliedert waren: 1. Fachkönnen (geistige und körperliche Anforderungen), 2. Belastung (geistige und körperliche), 3. Verantwortung (sach- und personenbezogen), 4. Arbeitsbedingungen (zusätzliche Beanspruchung aus erschwerenden Bedingungen bzw. Umgebungseinflüssen). Die auf der Basis dieses Schemas entwickelten Wertzahlentabellen der Arbeitsanforderungen konnten trotz zahlreicher Verfeinerungen nicht gewährleisten, daß Arbeitsaufgaben gleicher Kompliziertheit in verschiedenen Betrieben oder Wirtschaftszweigen auch der gleichen Qualifikationsgruppe (Lohn- oder Gehaltsgruppe) zugeordnet wurden. Aus diesem Grund wurde Anfang der 50er Jahre beim damaligen Ministerium für Arbeit eine Zentrale WLK-Kommission gegründet, die auf der Grundlage einer entsprechenden Anleitung sogenannte Rahmenmerkmale und Richtbeispiele für Wirtschaftszweig-Lohngruppenkataloge (WLK) und Gehalts- bzw. Lohngruppenkataloge (GGK, LGK) erarbeitete. Diese Unterlagen waren die Grundlage für die analytische Bestimmung der Arbeitsanforderungen und die Ausarbeitung einheitlicher Bewertungsbeispiele durch WLK-Kommissionen in Betrieben und Wirtschaftszweigen. Die Probleme bei der Anwendung der WLK und GGK, LGK lagen vor allem darin, daß die Eingruppierung der jeweils auszuführenden Tätigkeit durch Vergleich mit [S. 61]dem entsprechenden Beispiel im Katalog erfolgte. Um der Forderung nach Einheitlichkeit der Ergebnisse gerecht zu werden, mußten ständig neue Bewertungsbeispiele geschaffen werden, um möglichst jede auftretende Arbeitsaufgabe mit einem Katalogbeispiel vergleichen zu können. Die sich seit Anfang der 60er Jahre beschleunigenden Veränderungen im Inhalt und Umfang der Arbeitsaufgabe sowie der Struktur und Höhe der Arbeitsanforderungen durch Mechanisierung und Automatisierung konnten durch entsprechende Veränderungen der Bewertungsbeispiele der WLK und GGK, LGK nicht mehr angemessen wiedergegeben werden. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde Mitte der 60er Jahre mit der Neugestaltung der qualitativen Arbeitsbewertung in der DDR begonnen. Zunächst wurde in interdisziplinärer Forschungsarbeit eine Grundmethodik der Arbeitsklassifizierung für Produktionsarbeiten in Industrie und Bauwesen erarbeitet. Nach mehrjähriger Vorbereitung und zahlreichen experimentellen Erprobungen erfolgte die erste praktische Anwendung der Arbeitsklassifizierung in den Betrieben auf der Grundlage der Richtlinie für die Arbeitsklassifizierung der Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen vom 4. 2. 1970. Entsprechend der Richtlinie wurde die A. zunächst ausschließlich im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Veränderung der Produktions- und Arbeitsbedingungen angewandt. Damit wurde die A. direkt mit der Intensivierung und Rationalisierung einschließlich der WAO verbunden. Seit Mitte der 70er Jahre gelten die alten Eingruppierungsunterlagen (WLK, GGK, LGK) als überholt und die A. wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Tarifsystems (Lohnformen und Lohnsystem), durchgängig angewendet. Der für die Werktätigen in der Landwirtschaft geltende Rahmenkollektivvertrag (RKV) enthält ebenfalls verbindliche Unterlagen für die A.; diese werden analog bei der Festlegung der Vergütung der Genossenschaftsbauern angewandt (Arbeitseinheit). Die Anwendung der A. in den Betrieben ergibt sich auch aus Artikel 24 der Verfassung der DDR. Danach hat jeder Bürger „das Recht auf einen Arbeitsplatz … entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit.“ Das Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977 schreibt im Zusammenhang mit der A. in § 79 vor, daß der Betrieb „gemeinsam mit den Werktätigen bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen durch Einführung neuer Technik und Technologien sowie bei der Verbesserung der Arbeitsorganisation zu gewährleisten (hat), daß die Arbeit inhaltsreicher wird und entsprechende Arbeitsaufgaben festgelegt werden. Auf dieser Grundlage sind die Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen sowie auftretende Arbeitserschwernisse zu ermitteln und mit den Werktätigen die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen zu vereinbaren sowie Maßnahmen zur schrittweisen Beseitigung der Arbeitserschwernisse zu treffen.“ In § 97 des gleichen Gesetzes wird vorgeschrieben, daß, entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitsaufgaben an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen und den zweigspezifischen allgemeinen Produktions- und Arbeitsbedingungen für die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen Tariflöhne festzulegen sind. Die Durchführung der A. ist eine Leitungsaufgabe entsprechend geschulter Kader. Die aktive Mitarbeit der Werktätigen an der A. besteht in der Duldung der Abgrenzung und inhaltlichen Gestaltung ihrer Arbeitsaufgabe sowie der Erfassung und Klassifizierung der Arbeitsanforderungen, die sich aus ihrer Arbeitsaufgabe ergeben. Hierzu heißt es in einem Standardwerk zur A. in der DDR: „Diese aktive Mitwirkung, die von entscheidender Bedeutung für den Nutzeffekt der Arbeitsklassifizierung ist, wird dann am besten erreicht, wenn die Werktätigen erkennen, daß die Arbeitsklassifizierung auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie auf eine inhaltsreiche Gestaltung der Arbeitsaufgaben gerichtet ist und daß die durch sie ermittelte Eingruppierung objektiv begründet, verständlich und für jeden einzelnen nachprüfbar ist.“ (Arbeitsklassifizierung. Einführung in die Grundmethodik Teil A und B, Berlin [Ost] 1980, S. 23) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 59–61 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das…

DDR A-Z 1985

Familie (1985)

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die daraus resultierende „gleichberechtigte Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens“ vorgegeben. Darauf aufbauend entwickelt das FGB ein Leitbild, das in Definition und Wertung sowohl der Ehe als auch der elterlichen Erziehung über alle früheren offiziellen Aussagen zu dieser Thematik hinausgeht und die dem Recht zugewiesene Disziplinierungsfunktion deutlich macht. In einer „auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigennütziger Hilfe füreinander“ beruhenden Gemeinschaft sollen die Ehegatten ihre Beziehungen zueinander so gestalten, „daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können“. Die Möglichkeit einer funktionalen Aufgabenteilung — im Sinne der Beschränkung eines Partners auf häusliche Pflichten — wird zwar vom Gesetz nicht ausgeschlossen, gilt aber als unerwünschte Übergangserscheinung. Prinzipiell geht man davon aus, daß beide Ehepartner berufstätig und darüber hinaus gesellschaftlich bzw. politisch aktiv sind. Ihre Kinder sollen sie „in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu Erbauern des Sozialismus“ erziehen (Elternhaus und Schule). Die F. wird als „Grundkollektiv“ verstanden, dessen organische Verbindung mit anderen Kollektiven (im Haus, in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben) einen „Gleichklang von gesellschaftlichen Erfordernissen und grundlegenden persönlichen Interessen“ schafft. II. Entwicklung bis 1966 Ausgesprochen familienfeindliche Tendenzen hat es in der DDR niemals gegeben. Dagegen könnte man — vor allem bis zum Ende der 50er Jahre — von einer gewissen „Vernachlässigung“ der F. sprechen. Da sie im Gegensatz zu anderen Institutionen einer Kontrolle durch die SED kaum zugänglich war, galt sie als retardierendes, zumindest aber unsicheres Moment im Prozeß der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“. Die Ausrichtung auf ein neues F.-Modell vollzog sich in diesen Jahren eher indirekt — hauptsächlich durch Distanzierung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Dort stand gerade dieser Zeitraum im Zeichen der „Mutterideologie“. Herrschende Lehre und Rechtspraxis der DDR waren damals in erster Linie von der rigorosen Ablehnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. So stand bald fest, was man nicht wollte (z.B. Funktionsteilung in der Ehe, Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung), während die Entwicklung eines sozialistischen F.-Verständnisses zumeist über wenig präzise Ansätze nicht hinauskam. Zwar wurde bereits 1954 ein erster Entwurf für ein Familiengesetzbuch vorgelegt; er trat jedoch nie in Kraft. Die damalige Justizministerin Hilde Benjamin begründete sein Scheitern mit der noch nicht voll verwirklichten Sozialisierung der Wirtschaft und dadurch bedingten Hemmnissen bei der Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips. In der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie gilt die Erwerbsarbeit der Frau als wesentliche Grundlage für ihre Gleichberechtigung und „eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter“ (Marxismus-Leninismus). Von daher schien es geboten, die Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozeß zunächst zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen und erst dann ein neues F.-Leitbild zu entwerfen. Folgerichtig trat vor dem FGB eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen in Kraft, die auf die berufliche Gleichstellung der Frauen abzielten. Sie waren von ideologischen „Aufklärungsaktionen“ begleitet. Neben dem Recht der Frau auf volle Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Talente wurde zunehmend auch die positive Auswirkung ihrer Berufsarbeit auf die innerfamiliären Beziehungen einerseits sowie auf das Verhältnis zwischen F. und Gesellschaft andererseits propagiert. Walter Ulbricht betonte vor dem V. Parteitag der SED 1958, daß sich die Umerziehung der Menschen zur bewußten Beachtung und Anerkennung sozialistischer Verhaltensweisen am klarsten und eindeutigsten im Arbeitskollektiv vollziehe und somit die Arbeitsmoral auch die wichtigste Quelle der F.-Moral sei (Kollektiv). 1963 verkündete die SED auf ihrem VI. Parteitag den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und beschloß auf dieser Grundlage den Ausbau und die Vervollkommnung der juristischen Normen für das „gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen“. Die mit der Ausarbeitung eines FGB beauftragte Kommission war sich der Schwierigkeiten bewußt, die in dem Mangel an fundierten familiensoziologischen Erkenntnissen gründeten. Die wenigen vorliegenden Daten gaben Grund zu der Annahme, daß für ein Großteil aller F. noch immer das tradierte „patriarchalische“ Leitbild maßgebend war. Diese Haltung versuchte man in einer großangelegten Propagandaaktion zu korrigieren. Der im April 1965 vorgelegte neue Entwurf eines FGB war in den folgenden Monaten Gegenstand einer Fülle von erläuternden Darstellungen und Kommentaren in den Massenmedien sowie Anlaß für über 30.000 Veranstaltungen, deren Teilnehmer fast 24.000 Stellungnahmen zu dem Gesetz abgegeben haben sollen (Gesetzgebung). Nichtsdestoweniger hielt man gewisse Zugeständnisse an überlieferte Verhaltens[S. 372]muster für angezeigt. Im ersten FGB-Kommentar des Justizministeriums (1966) wurde die Beschränkung auf Hausarbeit und Kindererziehung „als Form der Beteiligung am Familienaufwand“ ausdrücklich „gesellschaftlich“ anerkannt. Die dem zugrunde liegende Norm des FGB ist zwar weiterhin geltendes Recht, doch wäre eine offizielle Billigung der „Hausfrauenehe“ heute in der DDR unvorstellbar. Vermutlich zielte sie auf eine breite Identifizierungsbereitschaft ab, um auf dieser Basis eine allgemeine Bewußtseinsänderung in Richtung des Modells einzuleiten. Diese Taktik wurde allerdings schon bald wieder aufgegeben. An ihre Stelle trat die totale Anpassung der „sozialistischen Familienmoral“ an gesellschaftspolitische Leitlinien. Die Propaganda konzentrierte sich zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte. Dabei wurden und werden die in erster Linie gesellschaftsbezogenen Forderungen an den einzelnen weitaus kategorischer eingeklagt als diejenigen Regelungen des FGB, die primär den innerfamiliären Raum betreffen. Mit anderen Worten: Ob Mann und Frau zu Hause Gleichberechtigung praktizieren, ist so lange von untergeordneter Bedeutung, wie beide nach außen hin „funktionieren“. Während der Appell zur häuslichen Arbeitsteilung mehr und mehr zur verbalen Pflichtübung wurde, sehen sich die Frauen in der DDR immer drängender formulierten Ansprüchen gegenüber, ohne daß die Grenzen der individuellen Belastbarkeit die erforderliche Beachtung finden. Das rührt z.T. auch daher, daß ein wesentlicher ursprünglicher Bestandteil des sozialistischen Emanzipationsmodells bisher weder in der DDR noch in einem anderen osteuropäischen Land gegeben ist. Die Klassiker des Marxismus-Leninismus waren davon ausgegangen, daß die Einbeziehung der Frauen in den Produktionsprozeß parallel zu ihrer weitgehenden Entlastung von häuslichen Pflichten verlaufen müßte. Die Hausarbeit sollte industrialisiert, die Kindererziehung „vergemeinschaftet“ werden. Die damit intendierte Auflösung der Klein-F. ist jedoch weder vollzogen noch beabsichtigt. Statt dessen gilt der Grundsatz, es müsse den Frauen ermöglicht bzw. erleichtert werden, familiale, berufliche und gesellschaftliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen. Doch selbst bei optimaler öffentlicher Hilfe — durch vermehrte Einrichtung von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und Dienstleistungsbetrieben — werden durch diesen Anspruch unter den gegebenen Umständen viele Frauen ständig überfordert. Die behauptete Übereinstimmung von Gleichberechtigung und -verpflichtung trifft nur bei Ledigen oder allenfalls noch bei kinderlosen Ehepaaren zu. Erwerbstätige Mütter dagegen sind im Normalfall erheblich stärker belastet als Familienväter, weil sie ca. 70 v.H. aller häuslichen Arbeiten allein verrichten (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 102). III. „Widersprüche“ zwischen familienpolitischer Zielsetzung und individuellem Verhalten Publikationen zur F.-Entwicklung in der DDR heben seit Anfang der 70er Jahre — neben der hohen Zahl von Ehescheidungen — übereinstimmend 2 „Widersprüche“ zwischen „gesamtgesellschaftlichem Interesse“ und realem Verhalten hervor, die es zu überwinden gelte: 1. die verbreitete Teilzeitarbeit verheirateter Frauen; 2. die niedrige Geburtenrate (Bevölkerung). Für diese Widersprüche lassen sich in doppelter Hinsicht gemeinsame Bezugspunkte finden: 1. Sowohl die Teilzeitbeschäftigung als auch der Verzicht auf mehrere Kinder können Ausdruck dafür sein, daß familiale und berufliche Anforderungen anders nicht zu vereinbaren sind. 2. Beide Erscheinungen stehen mit dem Mangel an Arbeitskräften in einem direkten Zusammenhang. Einmal stellen angesichts der hohen weiblichen Beschäftigungsquote (88 v.H. aller Frauen im arbeitsfähigen Alter sind erwerbstätig oder befinden sich in der Ausbildung [Bericht des Bundesvorstandes des DFD an den XI. Bundeskongreß, ND 5. 3. 1982]) die verkürzt tätigen Frauen (ca. 30 v.H.) neben den Rentnern (Altenpolitik) faktisch die letzte nennenswerte Reserve am Arbeitsmarkt. Zum anderen wird eine fortdauernde Disproportion in der Altersstruktur und dementsprechend in der Relation zwischen erwerbs- und nichterwerbsfähiger Bevölkerung durch zu niedrige Geburtenraten bereits vorprogrammiert. Die starke Zunahme der Teilzeitarbeit wie der rapide Rückgang der Geburten traten erst nach der Verabschiedung des FGB ein. Die dort formulierte Zielvorstellung wurde der neuen Entwicklung entsprechend konkretisiert, wie aus dem 1972 erschienenen Lehrbuch des Familienrechts exemplarisch hervorgeht: „Worauf es ankommt, ist, daß die Frau den wachsenden Erwartungen und Anforderungen beider Lebensbereiche gemäß ihr Leben gestalten kann, daß sie nicht in dem einen Bereich (z.B. durch Ausweichen auf Teilbeschäftigung oder die Ablehnung verantwortungsvollerer Funktionen, durch den Verzicht auf mehrere Kinder oder auch auf die Ehe) gravierende Zugeständnisse zugunsten des anderen Bereichs für notwendig oder unabänderlich erachtet.“ Dieses — im Vergleich zum FGB — erweiterte und anspruchsvollere Leitbild zielt auf eine optimale Harmonisierung von ökonomischer und materneller Funktion der Frau ab. Obwohl das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeit beider Faktoren bisher nur unzulänglich erforscht ist, lassen die vorliegenden Daten auf enge Beziehungen schließen. [S. 373]<IV. Familienförderung> Seit Ende der 60er Jahre findet die F. in Politik und Wissenschaft der DDR zunehmende Beachtung. Die Anzahl einschlägiger Publikationen ist deutlich gestiegen. Das Recht auf Förderung der F. wurde 1968 in die Verf. aufgenommen (Art. 38,1) und im SED-Programm von 1976 bekräftigt („Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands widmet der Förderung der Familie, der Fürsorge für Mutter und Kind sowie der Unterstützung kinderreicher Familien und junger Ehen große Aufmerksamkeit“). 1972 begann der gezielte Einsatz sozialpolitischer Maßnahmen — z.B. Erhöhung der Geburten- und Kinderbeihilfen, Verlängerung des Schwangerschaftsurlaubs (Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind), Einführung des bezahlten Babyjahres vom 2. Kind an, Arbeitszeitverkürzung und Urlaubsverlängerung für Mütter mehrerer Kinder, besondere Unterstützung alleinstehender Mütter (Frauen). Außerdem werden Ausbildungsbeihilfen für Schüler der EOS (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) sowie Grundstipendien für Studenten (Ausbildungsförderung) gewährt. Zusätzlich kann weiterhin für jedes Kind bis zur Beendigung der Ausbildung ein Steuerfreibetrag geltend gemacht werden. Eheleute unter 26 Jahren haben Anspruch auf zinslose staatliche Kredite bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Mark, die zweckgebunden verwendet werden müssen. Innerhalb der 8jährigen Tilgungsfrist werden bei der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark erlassen, beim 2. Kind 1500 Mark, beim 3. Kind 2.500 Mark. Die besondere Unterstützung kinderreicher F. (Eltern mit 4 und mehr, Alleinstehende mit 3 und mehr Kindern) ist in der DDR seit 1975 gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung von 1975 umfaßt u.a. Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung; Mietzuschüsse (abhängig von der Höhe des Einkommens); Zuwendungen „zum Erwerb von Kinderbekleidung, Betten und anderen Möbeln, Bettwäsche, Brennstoffen und sonstigen Gegenständen sowie bei besonders hohem Aufwand für Gas- und Stromverbrauch, für Umzugskosten, anläßlich der Einschulung, der Teilnahme am Kinderferienlager und der Jugendweihe“ (abhängig vom Einkommen); verbilligte Dienstleistungen; Bevorzugung bei der Vergabe von Ferienplätzen. Partielle Erfolge zeichneten sich ab. Zwischen 1974 und 1980 erhöhte sich die Geburtenrate um rd. 37 v.H., 1981/82 war sie allerdings wieder leicht rückläufig. Nach Berechnungen von Demographen werden noch immer zuwenig zweite und dritte Kinder geboren. Neuere Erhebungen bestätigen, daß Frauen vielfach die Belastungen fürchten, die sich aus Berufsarbeit und Mehrkinderhaushalt ergeben. Auch beengte Wohnverhältnisse und mögliche Einbußen im Lebensstandard werden häufig als Grund für den Verzicht auf mehrere Kinder genannt. Fachpublikationen propagieren seit Jahren die 3-Kinder-F. als gesellschaftliche Norm. Entsprechende sozialpol. Maßnahmen traten am 1. 6. 1984 in Kraft: u.a. Verlängerung des bezahlten Babyjahrs auf 18 Monate vom 3. Kind an; bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder; vorrangige Versorgung mit größeren Wohnungen. Der Trend zur Teilzeitarbeit konnte mit den erwähnten sozialpolitischen Maßnahmen bislang nicht umgekehrt werden. Ein Mitte der siebziger Jahre konstatiertes „verbreitetes Leitbild in Gestalt der Teilzeitbeschäftigung der Frau“ (Neue Justiz 1975, S. 501) dürfte im wesentlichen weiterhin zutreffen. Die bei Befragungen angegebenen Gründe — in erster Linie Überlastung durch häusliche Pflichten — werden von Soziologen als vielfach nicht stichhaltig bewertet. Um möglichst viele Frauen für eine Vollbeschäftigung zu gewinnen, werden die Betriebe „auf eine planmäßige Kaderarbeit mit den Teilzeitarbeitenden orientiert“ (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 125). Zusammenfassend ist festzuhalten, daß sich die F.-Politik der SED sowohl theoretisch als auch praktisch in erster Linie an die Frauen wendet. Doch durch das Einräumen von Sonderkonditionen werden die überkommenen Verhaltensmuster verfestigt. Anregungen, bestimmte Erleichterungen alternativ für Mütter oder Väter anzubieten und damit einen Beitrag zur Überwindung von Rollenklischees zu leisten, konnten sich nicht durchsetzen. Folgt man der Ostberliner Familienrechtlerin Anita Grandke, so ist damit auf absehbare Zeit auch nicht zu rechnen: „Solange die Frauen den Hauptteil der familiären Belastungen tragen und solange das eine gesellschaftliche Erscheinung — also nicht nur Einzelfall — ist, solange muß die Familienförderung dem Rechnung tragen, und sie kann bestimmte Leistungen der Gesellschaft — wie die Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit — im Interesse der Familie von vornherein an die Frauen adressieren.“ (Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, Berlin [Ost] 1981) V. Familienerziehung Beiträge in Massenmedien und Fachzeitschriften, insbesondere aber auch in Lehrbüchern für Pädagogen, Soziologen und Psychologen machen deutlich, daß den erzieherischen Möglichkeiten der F. neuerdings ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Die im Lauf der 60er Jahre eher zögernd anerkannte Basisfunktion der elterlichen Erziehung wird inzwischen zunehmend betont. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Normen durch die F. gilt jetzt als eine „wesentliche Bedingung für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes“ (Wörterbuch der Psy[S. 374]chologie, Leipzig 1976, S. 172). Elternhaus und Schule, Freie Deutsche Jugend (FDJ) und F. sollen sich im Erziehungsprozeß gegenseitig ergänzen, wobei der F. — insbesondere im Bereich der Charakterbildung — Aufgaben zugeordnet werden, „die durch andere Erziehungsträger nur zum Teil oder gar nicht ersetzt werden können“ (ebd.). Maßgeblich für diese Einschätzung waren zahlreiche Untersuchungen, die einen direkten Zusammenhang zwischen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern bzw. Jugendlichen und gestörten F.-Beziehungen nachgewiesen haben. Lange Zeit war man in der DDR offenbar davon ausgegangen, daß sich die F. spontan im Sinne des offiziellen Leitbildes entwickeln würde. Inzwischen wird diese Entwicklung, sehr viel realistischer, als „konfliktreicher Prozeß“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 179) verstanden, den man nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern durch gezielte Beeinflussung steuern will. Gisela Helwig Literaturangaben Zur politischen und moralischen Erziehung in der Familie. Hrsgg. von der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR. Berlin (Ost): Volk u. Wissen 1978. Wie emanzipiert sind die Frauen in der DDR? Beruf — Bildung — Familie. Hrsgg. von Herta Kuhrig u. Wulfram Speigner. Lizenzausg. Leipzig. Köln: Pahl-Rugenstein 1979. (Kleine Bibliothek Politik, Wissenschaft, Zukunft. 171.) Grandke, Anita: Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Wissenschaft u. Politik 1982. Hille, Barbara: Familie und Sozialisation in der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1984. Wenik, Elisabeth: Schutz und Förderung von Ehe und Familie. Berlin (Ost): Tribüne 1979. <LI>Werner, Reiner: Problemfamilien — Familienprobleme. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 370–374 Fachschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienname

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische…

DDR A-Z 1985

Zivilrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden, und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums sowie des Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem Prinzip der Einheit von Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung von persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Sie räumen den Bürgern auf der Basis der vorgegebenen sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse sowie der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten das Recht ein, ihre persönlichen Verhältnisse zu gestalten. Im Rahmen ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung nehmen auch Betriebe als juristische Personen am Z.-Verkehr teil. Das gleiche gilt für staatliche Organe und Einrichtungen, gesellschaftliche und andere rechtlich selbständige Organisationen und Vereinigungen. Entsprechend der marxistisch-leninistischen Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie wird das Z. nicht mehr als Privatrecht verstanden und bildet nicht mehr das rechtliche Kernstück des Wirtschaftssystems. Die Rechtsbeziehungen der sozialistischen Betriebe untereinander werden nicht durch das Z., sondern durch das Wirtschaftsrecht geregelt; die Bestimmungen des Z. finden hierauf allenfalls subsidiäre Anwendung. Auch sonst finden zivilrechtliche Bestimmungen in anderen Rechtsbereichen Anwendung, sofern diese keine speziellen Regelungen enthalten. [S. 1554]<II. Entwicklung und Normenmaterie> Der Kernbereich des Z. der DDR ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) kodifiziert, das am 1. 1. 1976 in Kraft getreten ist. Das ZGB hat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 abgelöst, das zusammen mit einer Reihe reichsrechtlicher Gesetze zivilrechtlichen Charakters bis 1975 auch in der DDR formell fortgegolten hat (zu den aufgehobenen Rechtsvorschriften siehe § 15 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das ZGB ist grundsätzlich auch auf die bei seinem Inkrafttreten bestehenden Z.-Verhältnisse anzuwenden, soweit nicht das Einführungsgesetz zum ZGB ausdrücklich Ausnahmen vorsieht, was nur in wenigen Fällen geschieht. Trotz der Fortgeltung des BGB und anderer reichsrechtlicher Bestimmungen auch in der DDR bis 1975 hat das Z. zwischenzeitlich durch Gesetzgebungsakte und Rechtsprechung erhebliche Veränderungen erfahren. Wichtige, die Substanz des Z. betreffende Rechtsakte, die z. T. wieder aufgehoben wurden, zum Teil aber auch weitergelten, waren: das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl. I, S. 437); das Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27), durch das die Bestimmungen des BGB über den Dienstvertrag (§§ 611 ff.) für das Arbeitsrecht gegenstandslos wurden; die Grundstücksverkehrsverordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159); das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 19) mit Änderungen des Erbrechts des Ehegatten und des nichtehelichen Kindes; das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107), durch das weite Teile des Schuldrechts des BGB für den sozialistischen Sektor gegenstandslos wurden; die Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes vom 14. 9. 1967 (GBl. II, S. 733), durch die das Mietrecht des BGB mit einem verwaltungsrechtlichen Zuweisungsverfahren gekoppelt wurde. Bedeutung für das Z. hatte auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199), deren grundlegende Bestimmungen zum Eigentum (Art. 9–16) die zwischenzeitlich erfolgte Umgestaltung der Eigentumsordnung sanktionierten und damit zugleich den Rahmen für die Interpretation der eigentumsrechtlichen Regelungen des BGB absteckten. Darüber hinaus unterlagen jedoch auch alle übrigen Normen des Z. grundsätzlich einer veränderten Auslegbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Sozialistischen Gesetzlichkeit und der für die politische Ordnung der DDR geltenden gesellschaftspolitischen Wertmaßstäbe. Im Ergebnis galt daher auch schon vor der Aufhebung des BGB in der DDR ein anderes Z. als in der Bundesrepublik Deutschland. Die erklärte Absicht, das BGB durch ein eigenes Zivilgesetzbuch abzulösen, bestand seit 1958 (V. Parteitag der SED). Dieses sollte nach der ursprünglichen Planung am 1. 1. 1962 in Kraft treten. Dieser Termin konnte vor allem wegen zwischenzeitlicher konzeptioneller Änderungen des Z. nicht eingehalten werden. Im Laufe der Jahre sind mehrere Entwürfe ausgearbeitet worden, jedoch nicht zur Ausführung gekommen. Das verabschiedete ZGB beruht auf einem Entwurf, der der Volkskammer im September 1974 vorgelegt, sodann von dieser dem Rechtsausschuß zur Einarbeitung vorgeschlagener Änderungen zugeleitet und nach erneuter Einbringung am 19. 6. 1975 verabschiedet wurde. Keiner der Entwürfe ist veröffentlicht worden. III. Das ZGB von 1975 A. Gliederung Das ZGB besteht aus 480 Paragraphen, es ist damit die kürzeste aller bekannten Z.-Kodifikationen (auch im Vergleich mit sozialistischen Staaten). Es ist in 7 Teile gegliedert: 1. Grundsätze des sozialistischen Z.; 2. Das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum; 3. Verträge zur [S. 1555]Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens; 4. Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung; 5. Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums vor Schadenszufügung; 6. Erbrecht; 7. Besondere Bestimmungen für einzelne Z.-Verhältnisse. Mit dieser Gliederung verläßt das ZGB das traditionelle, von der Pandektenwissenschaft beeinflußte Aufbauschema westeuropäischer, aber auch sozialistischer (UdSSR, Polen, Ungarn) Zivilgesetzbücher, das an unterscheidbaren Gegenständen (Personen, Sachen, Verträgen) und systematisch aufeinander bezogenen Rechtsinstituten orientiert ist. Der für die Gliederung des ZGB (im Anschluß an das tschechoslowakische ZGB von 1964) maßgebliche Ordnungsgesichtspunkt ist die sachliche Zusammengehörigkeit sozialer Tatbestände (Lebensbereiche). Auffallendstes Ergebnis ist das Fehlen von geschlossenen Teilen, die dem „Allgemeinen Teil“ und dem „Sachenrecht“ des BGB entsprechen würden. Die vergleichbaren Bestimmungen sind auf die verschiedenen Teile des ZGB unter dem Gesichtspunkt ihrer sachlichen Zugehörigkeit verteilt. Die hinter dem Verzicht auf einen „Allgemeinen Teil“ stehende Absicht, den hohen Abstraktionsgrad des BGB zu vermeiden und eine größere Verständlichkeit der Z.-Normen für Laien zu erzielen, kann nur teilweise als gelungen bezeichnet werden, da auch das ZGB ohne allgemeine Bestimmungen von hoher Abstraktion, wenn auch an anderer Stelle, nicht auskommt. Im Ergebnis stellt das ZGB einen Kompromiß zwischen den beiden Aufbauprinzipien dar. Am klarsten durchgeführt ist die Gliederung nach Lebensbereichen bei den Teilen 4 (Nutzungsverhältnisse), 5 (Schadensersatzrecht) und 6 (Erbrecht), während der umfangreichste Teil 3 (Verträge zur Gestaltung des materiellen und kulturellen Lebens) zwar von der Überschrift her eine scheinbare Klammer unter dem Aspekt realer Zusammengehörigkeit erhalten hat, in Wirklichkeit aber ein „Schuldrecht“ im herkömmlichen Sinne darstellt. Keines der beiden genannten Aufbauprinzipien wird im 7. Teil (Besondere Bestimmungen über einzelne Z.-Verhältnisse) sichtbar, wo mit der nicht überzeugenden Begründung, atypische Fallregelungen zusammenfassen zu wollen, allgemeine, schuldrechtliche und sachenrechtliche Bestimmungen ohne sachlichen und systematischen Zusammenhang geregelt sind. B. Konzeption des ZGB Obwohl das ZGB eine Z.-Konzeption realisiert, die die Anwendbarkeit des Z. auf die Rechtsverhältnisse der Bürger beschränkt und Betriebe am Z.-Verkehr nur insoweit teilnehmen läßt, als sie Rechtsverhältnisse mit Bürgern eingehen, ergibt sich aus der Wirklichkeit eine Umkehr der Problemlage. Angesichts der bestehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse müssen die Bürger die Masse der über das Z. abzuwickelnden Versorgungsbeziehungen mit Betrieben des sozialistischen Sektors (Kauf, Miete, Dienstleistungen usw.) oder gar Staatsorganen (Bodennutzung) eingehen, während das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern eine geringere Rolle spielt. Das Z. ist daher in erster Linie Versorgungsrecht, nämlich das rechtliche Instrumentarium zur Realisierung der staatlichen Versorgungspolitik gegenüber der Bevölkerung, soweit diese nicht über andere Instrumentarien abgewickelt wird. Die vorgegebene ökonomische und reale Ungleichheit der Partner in den meisten Z.-Verhältnissen versucht das ZGB durch einen bewußten Verzicht auf den für das herkömmliche Z. charakteristischen Grundsatz der formalen Gleichheit der Partner auszugleichen. Dies findet darin seinen Ausdruck, daß die Verpflichtung der Betriebe zur Erfüllung ihrer Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung auch im ZGB ausgesprochen wird (§ 10), daß für sie im Rahmen dieser Aufgaben eine generelle Pflicht zum Vertragsabschluß (Kontrahierungszwang) festgelegt wird (§ 12), daß ihnen zusätzliche Pflichten bei besonderen Vertragsverhältnissen auferlegt werden (so etwa beim Kauf eine Informations- und Beratungspflicht), daß für sie im Vertragsrecht weitgehende Garantiepflichten und im Schadensersatzrecht strengere Verantwortungskriterien gelten als für Bürger. Inwieweit all diese Bestimmungen, die das ZGB insgesamt verbraucherfreundlich erscheinen lassen, ausreichen, die Gefahren einer faktischen Monopolstellung der Betriebe zu neutralisieren, muß angesichts andauernder Versorgungsengpässe in der Praxis, die eine tatsächliche Geltendmachung der Konsumentenrechte häufig nicht sinnvoll erscheinen lassen, zweifelhaft bleiben. Unter dem Gesichtspunkt der Versorgungsfunktion des Z. sind auch die unter Berufung auf das Recht auf Mitwirkung (§ 9) für einige Z.-Verhältnisse vorgesehenen gesellschaftlichen Beteiligungsformen zu sehen, so im Mietrecht die Mietergemeinschaften, die insbesondere Eigeninitiative bei der Instandhaltung der Häuser entwickeln sollen, und im Kaufrecht die Kundenbeiräte und Ausschüsse, die beratend und kontrollierend tätig werden sollen. C. Staatliche Einwirkungen Entsprechend der Instrumentalfunktion des Z. bei der Planung und Leitung gesellschaftlicher Prozesse sind in das ZGB eine Reihe von Instrumentarien aufgenommen worden, die eine Lenkung und Kontrolle von Z.-Verhältnissen durch den Staat oder gar seine Beteiligung an ihnen gewährleisten sollen. So verpflichtet § 13 jedermann, „die gesellschaftlichen Erfordernisse zu berücksichtigen“ und „die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens einzuhalten“. § 15 bestimmt, daß Rechte „entsprechend ihrem gesellschaftlichen Inhalt und ihrer Zweckbestimmung auszuüben“ sind, und erklärt eine den „Grundsätzen der sozialistischen Moral“ widersprechende Rechtsverfolgung für unzulässig. Diesen allgemeinen Generalklauseln des Ordre public steht eine Vielzahl weiterer Gemeinwohlfloskeln im Zusammenhang mit konkreten Regelungen zur Seite, die bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen zu beachten sind. Einige Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer staatlichen Genehmigung. Dies gilt vornehmlich für Grundstücksgeschäfte (einschließlich des Kaufpreises, der Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Wege- und Überfahrtrechts, eines Nutzungsrechts an land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen sowie der Bestellung und Abtretung einer Hypothek), aber auch z.B. für den Erbschaftserwerb durch einen Betrieb oder durch eine Organisation und die Vereinbarung einer Zahlung in fremder Währung. Eng hiermit verbunden ist die Bindung der Vertragspartner an die staatlichen Güte-, Sicherheits-, Schutz- und Preisvorschriften, die grundsätzlich Vertragsinhalt sind (§§ 61, 62). Eine Sonderform der Genehmigungspflicht sieht das Mietrecht vor. Mietverhältnisse können nur auf der Grundlage staatlicher Zuweisung von Wohnraum geschlossen werden, und auch die Vereinbarung des Mietpreises beruht auf staatlicher Festsetzung (§§ 99, 103). Bei einigen Rechtsgeschäften verzichtet das ZGB auf zivilrechtliche Formen ihrer Begründung und ersetzt sie durch verwaltungsrechtliche. So werden die Rechtsinstitute „Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken“ (§§ 287–290) und „Persönliche Nutzung genossenschaftlich genutzten Bodens“ (§§ 291–294) nicht durch Vertrag, sondern durch Verleihung bzw. Zuweisung, also [S. 1556]durch Verwaltungsakt, begründet. Dementsprechend kann das Nutzungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder durch Verwaltungsakt entzogen werden (Bodenrecht). Die Entstehung eines Z.-Verhältnisses aufgrund staatlichen Antrages bzw. einer Rechtsvorschrift ist auch bei der Bestellung einer Aufbauhypothek und der Einrichtung eines Kontos möglich. Schließlich kennt das ZGB eine Reihe von Fällen, in denen der Staat in die Rechte eines Z.-Subjekts eintritt. Dies gilt insbesondere für die Einziehung des zu Unrecht Erlangten bei nichtigen Verträgen (§ 69 II), ferner aber auch im Hinblick auf Aneignungsrechte des Staates (bei Grundstücksaufgabe, herrenlosen Sachen von erheblichem gesellschaftlichem Wert, nicht abgeholten Fundsachen, Schatzfund, Entzug des Nutzungsrechts an volkseigenen Grundstücken). Schließlich ist der Staat gesetzlicher Erbe, wenn keine Erben bis zur dritten Ordnung vorhanden sind (§ 369). IV. Inhaltliche Schwerpunkte und Besonderheiten Trotz grundlegender Unterschiede der Funktion und Konzeption des ZGB im Vergleich zum BGB werden von ihm im wesentlichen die gleichen Rechtsfragen, zuweilen unter anderer Kennzeichnung, andersartiger Zuordnung oder andersartiger Anwendbarkeit und schließlich häufig in geringerer rechtlicher Ausformung, behandelt. Dabei enthält das ZGB eine Reihe von Regelungen, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Diskussion und der Rechtsprechung zum BGB verwerten und die als Weiterentwicklungen und zum Teil auch als Verbesserungen des bisherigen Z. angesehen werden können. A. Allgemeine Regeln Der Verzicht auf einen „Allgemeinen Teil“ hat zu einer Verlagerung zahlreicher allgemeiner Regeln in den Rahmen der allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen geführt. Daneben finden sich allgemeine Regeln vor allem im 1. und 7. Teil des ZGB. Die Rechtsfähigkeit (§ 6) wird den Bürgern in generell und gegenständlich beschränkter Weise gewährt. Bei der Geschäftsfähigkeit („Handlungsfähigkeit“, §§ 50–52) setzt das ZGB die Grenze der Geschäftsunfähigkeit auf 6 Jahre herunter und führt für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine volle Geschäftsfähigkeit hinsichtlich eigener Mittel ein. Das ZGB verzichtet auf die komplizierte und für den Laien schwer zugängliche Unterscheidung zwischen allgemeinen Bestimmungen für Willenserklärungen und Verträge einerseits und Schuldverhältnissen aus Verträgen andererseits, sondern orientiert sich von vornherein an der Figur des Vertrages als dem wichtigsten Rechtsgeschäft bei der Gestaltung zivilrechtlicher Verhältnisse, und es erstreckt die Geltung der allgemeinen Vertragsbestimmungen auch auf einseitige Rechtsgeschäfte und andere nicht durch Verträge begründete Rechte und Pflichten. Bestimmungen über juristische Personen enthält das ZGB nicht mehr. Das Vereinsrecht ist in der VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) geregelt (Freiwillige Gerichtsbarkeit); für Stiftungen gibt es einstweilen keine Nachfolgeregelungen. Soweit juristische Personen unter der Bezeichnung Betriebe im ZGB angesprochen sind, beziehen sich die betreffenden Regelungen auf deren Teilnahme am Z.-Verkehr. Bei den Bestimmungen über die Verjährung (§§ 472–480) ist die Verkürzung der längsten Verjährungsfristen von 30 auf 10 Jahre am auffallendsten. B. Sachenrecht An sachenrechtlichen Materien finden sich im ZGB über mehrere Teile verstreut Bestimmungen zum Eigentum (§§ 17–42, 295–311), über Nutzungsrechte an fremden Grundstücken (§§ 287–294, 321–322), über das Nachbarrecht (§§ 316–320) und über Grundpfandrechte (§§ 452–459) (Hypothek). Obwohl das sozialistische Eigentum nicht Gegenstand der Regelung durch das Z. ist, findet es in einigen Bestimmungen des ZGB wegen seiner grundlegenden Bedeutung für die gesamte Eigentums- und Z.-Ordnung Berücksichtigung. Von praktischer Bedeutung für das Z. sind insbesondere Schutzbestimmungen zugunsten des sozialistischen Eigentums, insbesondere ein Veräußerungs-, Pfändungs-, Belastungs- und Ersitzungsverbot, aber auch die Formulierung einer generellen Rechtsgrundlage für individuelle oder kollektive Nutzungsberechtigungen von Bürgern an sozialistischem Eigentum auf der Basis von Z.-Verhältnissen (§ 21). Das als Bodennutzungsinstitut geregelte persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden (§§ 295–311) enthält die wichtigsten Bestimmungen zum Immobiliarsachenrecht. Das ZGB hält zwar an dem Grundsatz fest, daß das Gebäudeeigentum dem Grundeigentum folgt, es enthält aber in § 295 II eine generelle Durchbrechungsermächtigung und dazu einige spezielle Ausnahmeregelungen. Der Grundstücksverkehr unterliegt einer strengen staatlichen Kontrolle (Grundeigentum). Neben dem persönlichen Grundstückseigentum werden auch andere sachenrechtlich bestimmte Bodennutzungsverhältnisse, Mitbenutzungsrechte und das Nachbarrecht als Rechtsinstitute des Bodenrechts behandelt. Von den Grundpfandrechten ist lediglich die Sicherungshypothek übriggeblieben. C. Schuldrecht 1. Allgemeine Bestimmungen Das ZGB gewährt für die Bürger den Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 8), der sich jedoch im wesentlichen auf die Abschlußfreiheit und die Typenwahl [S. 1557]bezieht. Dagegen ist die Gestaltungsfreiheit weitgehend dadurch eingeschränkt, daß staatliche Güte-, Sicherheits- und Schutzvorschriften grundsätzlich Vertragsinhalt sind (§ 61) und Vereinbarungen über den Preis den gesetzlichen Preisbestimmungen entsprechen müssen (§ 62). Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur zulässig, wenn sie als Rechtsvorschriften erlassen worden sind; sie müssen außerdem von den Benutzern in geeigneter Form bekanntgemacht werden (§ 46). In der Praxis spielt eine größere Anzahl „Allgemeiner Bedingungen“ für verschiedene Versorgungs- und Dienstleistungsbereiche eine große Rolle und ergänzt das oft lückenhafte Gesetzesrecht. Weiterentwicklungen von Rechtsprechung und Lehre zum BGB nimmt das ZGB insofern auf, als es die Institute des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 78), der positiven Vertragsverletzung und des vorvertraglichen Verschuldens (culpa in contrahendo) (§ 92) regelt. 2. Besonderes Schuldrecht Bei den einzelnen Vertragstypen (Verträge, Zivilrechtliche) ist eine Anpassung in Bezeichnung und Ausgestaltung an zeitgemäße Lebensvorgänge durch Konkretisierung und Aufgliederung von im BGB sehr abstrakt angelegten Vertragstypen erfolgt. Eine Anzahl der Vertragstypen des BGB sind entfallen, einige sind in anderen Teilen des ZGB untergebracht worden, wie die Pacht, die in einer Restsubstanz als Kleingartenpacht den Bodennutzungsverhältnissen (4. Teil) zugeordnet wurde, und die Bürgschaft, die bei den Sicherungsrechten (7. Teil) geregelt ist. Die wichtigsten und auch von ihrem Regelungsumfang her bedeutsamsten Vertragstypen sind die Wohnungsmiete (Mietrecht) und der Kauf (§§ 133–161), bei dem die Unterscheidung von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft fortgefallen und die Gewährleistungsrechte des Käufers durch eine gesetzliche Gebrauchswertgarantie mit grundsätzlich unabdingbaren Garantieansprüchen abgelöst worden ist. Dabei liegen die Akzente auf einem kostenlosen Nachbesserungsanspruch und direkten vertraglichen Ansprüchen auch gegen den Produzenten. 3. Schadensrecht Das Schadensrecht ist in einem eigenen (5.) Teil des ZGB geregelt, der daneben nur noch die wegen des Fortfalls des Abstraktionsprinzips bedeutungslos gewordene ungerechtfertigte Bereicherung und den Fund enthält. Das Schadensrecht gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche; ihm sind Ansprüche aus Persönlichkeitsverletzungen (§ 327), auf Unterlassung und Beseitigung rechtswidriger Störungen (§ 328) und aus Immissionen (§ 329) vorangestellt. Das Schadensrecht basiert auf einer generellen Anspruchsgrundlage (§ 330) und dem Verschuldensgrundsatz mit umgekehrter Beweislast und unterschiedlichen Zurechnungskriterien für Bürger und Betriebe (§§ 333, 334). Die Gefährdungshaftung ist in das ZGB integriert und in Form generalisierter und offener Tatbestände geregelt (§§ 344, 345). Schädigungen durch staatliches Handeln werden nach den Bestimmungen der Staatshaftung abgewickelt. D. Erbrecht Das Erbrecht weist in Systematik und Anlage von allen Teilen des ZGB noch die stärksten Ähnlichkeiten mit dem BGB auf. Inhaltlich ist es von der Konzeption der Familienversorgung bestimmt, was insbesondere in der Privilegierung des überlebenden Ehegatten und in einer Beschränkung der testamentarischen Erbfolge im Falle des Vorhandenseins naher unterhaltsberechtigter Verwandter des Erblassers durch einen großen Pflichtteil seinen Ausdruck findet. Das ZGB hat die noch in § 9 EGFGB enthaltenen erbrechtlichen Beschränkungen des nichtehelichen Kindes (Familienrecht) gegenüber seinem Vater beseitigt. Klaus Westen Literaturangaben Kommentar zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 und zum Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975, hrsgg. v. Ministerium der Justiz, Berlin (Ost), Staatsverlag der DDR 1983. Zivilrecht. Lehrbuch. Bde. I u. II. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Göring u. M. Posch. Berlin (Ost): Staatsverlag der DDR 1981. <LI>Das neue Zivilrecht der DDR nach dem Zivilgesetzbuch von 1975. Hrsg.: K. Westen. Baden-Baden: Nomos 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1553–1557 Zivilprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilverteidigung

Zivilrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Das Z. ist ein eigenständiges Rechtsgebiet innerhalb der einheitlichen sozialistischen Rechtsordnung der DDR. Es regelt Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden, und dient dem Schutz des sozialistischen Eigentums sowie des Eigentums der Bürger. Die Bestimmungen des Z. beruhen auf dem…

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Eingaben (1985)

Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die Entscheidung verantwortlichen Organe werden verpflichtet, die E. der Bürger oder der Gemeinschaften innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten und den Antragstellern das Ergebnis mitzuteilen. Einzelheiten regelt das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 461). Das E.-Recht gilt als eine der Garantien des Rechts auf Mitgestaltung und Mitbestimmung der Bürger in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung (Sozialistische ➝Grundrechte; Verfassung, III.). Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre E. und andere Anliegen persönlich vorbringen und sich beraten lassen können. Sprechstunden und Öffnungszeiten sind festzulegen und öffentlich bekanntzumachen. Die Entscheidung über E. liegt beim jeweils zuständigen Leiter oder einem von ihm Beauftragten. Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den E. persönlich verantwortlich. Diejenigen Mitarbeiter oder Leiter, an deren Arbeit oder Verhalten in der E. Kritik geübt wird, dürfen die E. nicht bearbeiten oder entscheiden. In solchen Fällen hat der zuständige oder der übergeordnete Leiter zu entscheiden. Die Antwort auf die E. ist schriftlich oder mündlich zu erteilen. Sie muß begründet werden. Die Entscheidung muß spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden getroffen und dem Bürger mitgeteilt werden. Aus zwingenden Gründen erforderliche Fristüberschreitung ist zu begründen. Ist ein Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er nur die Möglichkeit, sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter zu wenden. Das kann wiederholt von Stufe zu Stufe geschehen. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Insbesondere ist es nicht möglich, eine Entscheidung vor einem Gericht anzufechten. Auch die nach dem E.-Erlaß des Staatsrates vom 20. 11. 1969 (GBl. I, S. 239) früher gegebene Möglichkeit, den Beschwerdeausschuß bei der jeweiligen örtlichen Volksvertretung anzurufen, ist mit dem Gesetz vom 19. 6. 1975 entfallen. So stellt das E.-Wesen keinen Ersatz für die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsbeschwerde) dar. Es bedeutet den Versuch, die Verwaltung bürgernäher zu machen und kann als Ausdruck des konsultativen Elements der Verfassungsordnung (Verfassung, III.) gewertet werden, mittels dessen das politische System in der DDR funktionstüchtiger werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 317 Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches sozialistisches Bildungssystem

Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die…

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Diakonie (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im Diakonischen Werk — Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR- und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978, die Arbeit, die in den kirchlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geleistet werde, diene gesamtgesellschaftlichen Interessen und solle vom Staat weiterhin gefördert werden. In den diakonischen Werken sind alle freiwilligen, vereins- und anstaltsmäßig organisierten Kräfte zusammengefaßt, die innerhalb der evangelischen Kirchen auf diakonischem bzw. sozialem Gebiet tätig sind. Die evangelische D. in der DDR zählt etwa 15.000 beruflich beschäftigte und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie unterhält eigene Ausbildungsstätten für spezielle Fachkräfte, so 6 Diakonenanstalten und 15 Krankenpflegeschulen. Die konfessionelle Ausbildung von Mittlerem medizinischen Fachpersonal ist staatlich anerkannt und wurde 1975 durch eine Vereinbarung nach Art. 39 (2) der Verfassung der DDR gesichert. Der Schwerpunkt der Anstalts-D. hat sich im letzten Jahrzehnt auf die Betreuung und Rehabilitation körperlich und geistig behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener verlagert. Diese Arbeit wird kontinuierlich ausgebaut, während die Zahl der allgemeinen und speziellen Krankenhäuser, der Kindertagesstätten, Erholungsheime usw. gleichgeblieben ist. Ein künftiger Schwerpunkt ist der Ausbau der Altenheime und der Altenpflege. Die Zahl der Gemeindepflegestationen geht dagegen zurück. Die Kirchengemeinden sind bemüht, an ihrer Stelle ehrenamtliche Kräfte zur Alten- und Krankenbetreuung zu mobilisieren. Der Hilfe vor allem in der Dritten Welt dient die mit der D. verbundene Hilfsaktion „Brot für die Welt“, für die in der DDR zwischen 1959 und 1979 mehr als 48 Mill. Mark Spenden eingingen. Derzeit beträgt das Spendenaufkommen jährlich ca. 3,5 Mill. Mark. Hinzu kommen Spenden für Sonderaktionen, z.B. für das Gesundheitszentrum des Kindes in Warschau. Die für die Spendenmittel in der DDR eingekauften Hilfsgüter werden mit Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR vor allem in Katastrophengebiete geleitet, doch wird auch Hilfe zur Selbsthilfe in Form von Dienstleistungen und Sachlieferungen geleistet. Die D. wird durch Spenden, gottesdienstliche Kollekten und Sammlungen finanziert. Die staatliche Sozialversicherung zahlt für die in Krankenhäusern, Heimen und Anstalten der evangelischen D. Betreuten die regulären Pflegesätze. Ausbau, Modernisierung und Ausstattung diakonischer Einrichtungen werden durch staatliche Bau- und Einfuhrgenehmigungen gefördert. Die erforderlichen Investitionen werden im wesentlichen mit Hilfe der Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und der Ökumene finanziert. Eine Gesamtstatistik ist in den letzten Jahren nicht veröffentlicht worden, doch haben sich die Zahlen gegenüber 1977 nicht entscheidend verändert: 51 Krankenhäuser und Heilstätten mit 6.841 Betten, 89 Heime für Behinderte (6.240 Betten), 226 Feierabend- und Pflegeheime (10.215 Betten), 11 Säuglingsheime (514 Betten), 21 Kinderheime (587 Betten), 117 Erholungs- und Freizeitheime (3.633 Betten), 7 Hospize und 5 Herbergen (589 Betten), 326 Kindertagesstätten (17.256 Plätze), 19 Sondertagesstätten für geistig behinderte Kinder (372 Plätze), 425 Gemeindepflegestationen (520 Schwestern). Es bestanden 39 Diakonissenhäuser und Schwesternschaften mit 5.867 Schwestern und 6 Diakonenanstalten mit 1395 Diakonen. Sitz des Diakonischen Werkes ist Berlin (Ost); geschäftsführender Direktor ist Ernst Petzold. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 307 Devisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dienstleistungsbetriebe (DLB)

Siehe auch das Jahr 1979 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im Diakonischen Werk — Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR- und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978,…

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Rüstungsproduktion (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Bewaffneten Kräfte der DDR sind vorwiegend mit Waffen und Gerät sowjetischer Herkunft ausgestattet. Eigenproduktionen sind nur auf dem Gebiet der Elektronik, des Kraftfahrzeugbaus und des Schiffsbaus bekannt. Die 1949 einsetzende R. (d.h. Produktion von Waffen und Ausrüstung) wurde vom Büro für Wirtschaftsfragen gelenkt, das 1952 in Amt für Auftragsangelegenheiten und im Januar 1956 bei Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) in Amt für Rüstungstechnik umbenannt wurde. Nach Auflösung dieses Amtes im März 1958 wurden die Aufgaben direkt vom Ministerium für Nationale Verteidigung übernommen, dessen Ingenieur-Technische Verwaltung eng mit der Abteilung Regierungsaufträge der Staatlichen Plankommission, der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve und dem für den Import von Rüstungsgütern zuständigen Ingenieur-Technischen Außenhandel zusammenarbeitet. Wichtige Teilbereiche der R. wurden durch Verordnungen über die Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe — Lieferverordnungen (LVO) — geregelt; die derzeit gültige LVO stammt vom 15. 10. 1981 (GBl. I, 1981, S. 357 ff.). Nach der LVO sind das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern (MdI), das Ministerium für Staatssicherheit, die Zollverwaltung (Zollwesen), der Zentralvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und andere Organe berechtigt, zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung die Wirtschaftseinheiten mit Lieferungen und Leistungen zu beauftragen, die auf der zentralen staatlichen militärökonomischen Planung beruhen. Die LVO enthält strenge Bestimmungen zur Einhaltung der von den Auftraggebern festgelegten Qualitätserfordernisse. Weigert sich eine Wirtschaftseinheit wiederholt, das Vertragsangebot eines Auftraggebers anzunehmen, oder verstößt es anderweitig gegen seine in der LVO vorgesehenen Pflichten, so kann das Staatliche Vertragsgericht eine Wirtschaftssanktion bis zur Höhe von 100.000 Mark zugunsten des Staatshaushalts verhängen. Das Ministerium für Nationale Verteidigung ist berechtigt, bei Finalproduzenten und Kooperationsbetrieben der R. sog. Militärabnehmer einzusetzen. Diese haben durch Kontrollen, insbesondere Qualitätsfeststellungen, dazu beizutragen, daß die Versorgung der NVA mit Bewaffnung, Technik, Ausrüstung und anderen Gütern bedarfsgerecht erfolgt. Die Direktoren von Betrieben der R. sind zur umfassenden Kooperation mit den Militärabnehmern verpflichtet und dafür verantwortlich, daß von diesen festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Grundlage für die Tätigkeit der Militärabnehmer ist die Militärabnehmer-VO (MAVO) vom 15. 10. 1981 (GBl. I, S. 368 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1133 Rundfunkordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Saalebrücke

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Bewaffneten Kräfte der DDR sind vorwiegend mit Waffen und Gerät sowjetischer Herkunft ausgestattet. Eigenproduktionen sind nur auf dem Gebiet der Elektronik, des Kraftfahrzeugbaus und des Schiffsbaus bekannt. Die 1949 einsetzende R. (d.h. Produktion von Waffen und Ausrüstung) wurde vom Büro für Wirtschaftsfragen gelenkt, das 1952 in Amt für Auftragsangelegenheiten und im Januar 1956 bei Gründung der…

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Bezirksparteiorganisationen der SED (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die Verantwortung und leiten die dort jeweils vorhandenen SED-Kreisleitungen (1984 insges. 261 territoriale bzw. funktionale Kreisparteiorganisationen der SED) an. 1. Zur Organisationsgeschichte. B. gibt es seit Auflösung der Länder der SBZ/DDR im Zuge der Verwaltungsneugliederung von 1952. An die Stelle der SED-Landesleitungen traten seinerzeit die SED-Bezirksleitungen mit dem „Büro“ als eigentlichem hauptamtlichem Führungsorgan. Die Büros der SED-Bezirksleitungen hatten in der Regel 9–11 Vollmitgl. und 3–5 Kandidaten. Zwischen 1959 und 1962 wurde die Zahl der Büro-Mitgl. auf 15–20 vergrößert. Im Zuge der dem Vorbild der KPdSU folgenden Organisationsreform der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1963 (Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 26. 2. 1963; 4. Statut der SED, verabschiedet auf dem VI. Parteitag 1963) wurde auch die Führungsstruktur der B. einschneidend verändert. Für die Bereiche a) Industrie, Bauwesen und Verkehr, b) Landwirtschaft und c) ideologische Fragen wurden Büros eingerichtet. Zugleich wurden die bis dahin bestehenden Büros der SED-Bezirksleitungen in Sekretariate umgewandelt. Die zahlenmäßig kleineren Sekretariate sollten die Aktivitäten der bereichsspezifisch arbeitenden Büros koordinieren und für ein einheitliches Handeln der Partei Sorge tragen. Den Sekretariaten gehörten von 1963 bis 1966 nur noch an: der 1. Sekretär, der 2. Sekretär bzw. Leiter der Abteilung Parteiorgane, der Leiter des Büros für Industrie- und Bauwesen, der Leiter des Büros für Landwirtschaft und der Leiter der Ideologischen Kommission. Mitte der 60er Jahre wurde diese Gliederung der Partei wieder aufgegeben, die Sekretariate wurden vergrößert. Die 1967 gefundene Struktur der SED-Bezirkssekretariate blieb bis heute im wesentlichen unverändert. Lediglich 1974 wurde als weiteres Mitgl. der Vors. der Parteikontrollkommission der SED des Bezirks ebenfalls in das Sekretariat aufgenommen. 2. Wahl und Struktur der SED-Bezirksleitungen. Die SED-Bezirksleitungen werden mindestens zweimal innerhalb von 5 Jahren auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED von den Bezirksdelegiertenkonferenzen gewählt (Parteiwahlen). Die Bezirksdelegierten werden nach einem vom Zentralkomitee festgelegten Schlüssel ebenfalls alle 2½ Jahre von den Kreisdelegiertenkonferenzen gewählt. Die 1984 gewählten Bezirksleitungen bestehen entsprechend der Mitgliederstärke der Partei in dem jeweiligen Bezirk aus 75 bis 85 Mitgl. sowie 15 bis 20 Kandidaten. Die SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) besteht aus 108 Mitgl. und 28 Kandidaten. Auf ihrer ersten (konstituierenden) Sitzung wählt die Bezirksleitung das Sekretariat und die Mitgl. der Bezirksparteikontrollkommission. Außerdem obliegt den Bezirksleitungen die Bestätigung der Leiter der Abteilungen des Parteiapparates auf der Bezirksebene sowie der Zusammensetzung der Redaktionskollegien bzw. der Redakteure der SED-Presseorgane im Bezirk. Da derartige hauptamtliche Funktionärspositionen Teil der Nomenklatur des ZK sind, werden sie faktisch vom ZK-Apparat (Sekretariat des ZK der SED, Politbüro bzw. Kaderkommission) ausgewählt, vorgeschlagen und — zumindest die Sekretariatsmitglieder nach ihrer Wahl — bestätigt (Kaderpolitik). Die Sekretariate der Bezirksleitungen setzen sich heute in der Regel zusammen aus 6 hauptamtlichen Sekretären: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft, Sekretär für Agitation und Propaganda, Sekretär für Wissenschaft, Volksbildung und Kultur; weiteren 2 leitenden SED-Funktionären: Vorsitzender der Bezirksparteikontrollkommission, 1. Sekretär der SED-Stadt- bzw. Kreisleitung der Bezirksstadt; den Vorsitzenden der beiden wichtigsten Massenorganisationen: Vors. des FDGB-Bezirksvorstandes, 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung; 2 leitenden Funktionären des bezirklichen Staatsapparates: Vors. des Rates des Bezirks (in Berlin [Ost]: Oberbürgermeister) und Vors. der Bezirksplankommission. Die Gebietsleitung Wismut weist einige Besonderheiten auf. Neben den 6 hauptamtlichen Sekretären gehören ihr der 1. Stellv. des Generaldirektors der SDAG Wismut, der Vors. des Zentralvorstandes der IG Wismut, der Vors. der Gebietsparteikontrollkommission und der 1. Sekretär der FDJ-Gebietsleitung an. Die Sekretariate der Bezirksleitung tagen regelmäßig einmal in der Woche an einem festgesetzten Tag. Demgegenüber treten die Bezirksleitungen nur etwa alle 3 Monate zusammen, um einen Rechenschaftsbericht des Sekretariats entgegenzunehmen, die Durchführung und Auswirkungen der von der Parteiführung gefaßten Beschlüsse im Bezirk zu erörtern und gegebenenfalls über personelle Veränderungen zu beschließen. Daneben besteht ein „Bezirksparteiaktiv“ (Parteiaktiv). Ihm gehören besonders aktive Parteimitglieder, in der Regel zugleich wichtige Funktionsträger, aus den verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Bereichen des Bezirkes an. Die Bezirksparteiaktive werden in unregelmäßigen Abständen einberufen, um sie rasch über wichtige Parteibeschlüsse zu informieren und die Partei insgesamt auf diesem Wege für deren Durchführung zu mobilisieren. Das Sekretariat stützt sich in seiner Arbeit auf den Apparat der Bezirksleitung. Er ist entsprechend der Aufgabenstellung des Bezirks in verschiedene Abteilun[S. 224]gen unterteilt; an ihrer Spitze stehen Abteilungsleiter. Die Abteilungen sind in Sektoren untergliedert. Außerdem gibt es ständige Kommissionen, von denen die Kommission für Jugend und Sport sowie die Frauenkommission bekannt sind. In mehreren Bezirken bestehen ferner Kommissionen zur Betreuung der Parteiveteranen. Für zeitlich begrenzte Aufgaben werden Ad-hoc-Kommissionen, Arbeitsgruppen usw. gebildet. Eine Bezirksleitung hat im Durchschnitt 180–250 hauptamtliche Mitarbeiter. Ein Großteil der Arbeit in den Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Ausschüssen wird jedoch ehrenamtlich geleistet. 3. Aufgaben und Stellung der Bezirksorganisationen. a) Die Bezirksleitungen sind das organisatorische und politische Verbindungsstück zwischen dem zentralen und den territorialen Parteiapparaten. Entsprechend dem Demokratischen Zentralismus leiten und organisieren sie in ihrem Bereich die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven des Parteitages, des Zentralkomitees und der von diesem gewählten Organe: Sekretariat des ZK und Politbüro. b) Die Bezirksleitungen haben die einheitliche politische Entwicklung in ihren Bezirken zu sichern, ihnen obliegt die systematisch politisch-ideologische und organisatorische Arbeit zur Gewinnung aller Werktätigen für die bewußte Teilnahme an der Durchführung der jeweiligen Partei- und Staatsbeschlüsse. c) Sie haben die staatlichen Organe anzuleiten und diese bei der Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Organe des Staatsapparates sowie der leitenden Parteiorgane zu unterstützen. In gleicher Weise haben sie auch die Massenorganisationen politisch anzuleiten und in ihrer Organisationstätigkeit zu fördern. Die bedeutende Rolle, die die SED-Bezirksleitungen im Rahmen der Gesamtorganisation spielen, zeigt sich u.a. darin, daß alle ersten Sekretäre der Bezirksleitungen zugleich Mitgl. des Zentralkomitees (ZK) der SED sind. Der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost), Konrad Naumann, ist darüber hinaus Mitglied des Politbüros des ZK der SED; der 1. Sekretär der Bezirksleitung Cottbus, Werner Walde, gehört dem Politbüro als Kandidat an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 223–224 Bezirksgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirkswirtschaftsrat (BWR)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die…

DDR A-Z 1985

Rechtshilfeabkommen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl. I, 1959, S. 259), Jugoslawien (GBl. I, 1966, S. 95), Mongolei (GBl. I, 1969, S. 119), Syrien (GBl. I, 1970, S. 299), Irak (GBl. I, 1971, S. 101), Jemen (GBl. I, 1971, S. 57), Nordkorea (GBl. I, 1972, S. 17), Algerien (GBl. II, 1973, S. 85), Somalia (GBl. II, 1977, S. 77), Guinea-Bissau (GBl. II, 1977, S. 93), Kuba (GBl. II, 1980, S. 1), Republik der Kap Verden (GBl. II, 1981, S. 58), Vietnam (GBl. II, 1981, S. 66), Moçambique (GBl. II, 1982, S. 2), Angola (GBl. II, 1982, S. 8), Zypern (GBl. II, 1982, S. 118). Mit der Sowjetunion besteht außer dem allgemeinen R., dessen Inhalt sich nicht von dem R. mit den anderen sozialistischen Staaten unterscheidet, noch ein Abkommen über „Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen“ vom 12. 7. 1957 (GBl. I, S. 238). Durch dieses Abkommen ist die Verfolgung der auf dem Gebiet der DDR von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte (Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD]) und deren Familienangehörigen begangenen sowie die gegen die sowjetischen Streitkräfte gerichteten Straftaten grundsätzlich der Strafjustiz der DDR übertragen worden. Auch nach den R. mit den zum Ostblock gehörenden Staaten ist der „ungesetzliche Grenzübertritt“ allein keine zur Auslieferung verpflichtende und berechtigende Straftat. Republikflucht. Mit der VAR besteht ein R. in Zivil- und Familienrechtssachen (GBl. I, 1969, S. 215). 1980 ist mit Österreich ein Vertrag über Rechtshilfe in Zivilsachen und Urkundenangelegenheiten (GBl. II, 1981, S. 55), mit Großbritannien ein R. in Zivilsachen (GBl. II, 1980, S. 87) abgeschlossen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106 Rechtshilfe, Innerdeutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl.…

DDR A-Z 1985

Zollwesen (1985)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen angewandt wird. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der einheimischen Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur zum Teil auf den Zolldienst einer zentral verwalteten planwirtschaftlichen Staatsordnung zu. Das Außenwirtschaftsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und die Art der Preisgestaltung (Preissystem und Preispolitik) können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für die Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR ist gekennzeichnet durch folgende programmatische Aufgabenstellung: 1. einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten — und dadurch eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2. im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3. den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Aspekte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem einzelne polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 42), zu dem inzwischen 31 Durchführungsbestimmungen (DB) — die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben — und Verordnungen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes war ursprünglich auch Ausdruck der damaligen Deutschlandpolitik der SED. Im übrigen werden mit dem Zollrecht auch konkrete Ziele der Außenpolitik der DDR verfolgt, da es formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient. Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Seine zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Berlin (West) wird jedoch bisher auch nicht als Zollinland der DDR behandelt (Berlin). Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf die Einfuhr aus Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung, hohe Zölle („Kampfzölle“) bei deren Fehlen — richtete sich z. T. gegen die Außenhandelspolitik der EG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG und ihren Mitgliedstaaten interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung angewandt werden. Das ZG beinhaltet Bestimmungen über die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen; zudem überträgt es die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungs[S. 1559]mitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung sowie die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen diplomatischen ausländischen Vertretungen, von Waren und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I, S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Ausnahmefällen kann allerdings das Ministerium für Außenhandel eine Einfuhrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erteilen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr, im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr und von Umzugs- und Erbschaftsgut, d.h. für den Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr, gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Ministerium für Außenhandel (MAH) ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden, sowie Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) ebenso wie für alle sonstigen Gebiete außerhalb der DDR durch AO in Kraft gesetzt worden. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1558–1559 Zivilverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische Gärten

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten…

DDR A-Z 1985

Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) (1985)

Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1979 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für Ende 1983 lauten: 135 Mitgliedsorganisationen in 117 Ländern; sie vertreten mehr als 200 Mill. Frauen über 15 Jahren (entspricht ungefähr einem Sechstel der weiblichen Weltbevölkerung). Organisation: Der Kongreß (höchstes Organ) tagt in der Regel alle 5 Jahre. Zugleich wird er in organisatorischer Verbindung mit einem „Weltkongreß der Frauen“ durchgeführt, an dem auch der IDFF nicht angehörende Organisationen und nichtorganisierte Frauen teilnehmen können. Bisher fanden folgende Kongresse und „Weltkongresse der Frauen“ statt: I. (Gründungs-)Kongreß vom 26. 11. bis 1. 12. 1945 in Paris; jeweils „Weltkongreß der Frauen“ und II. Kongreß vom 1. bis 6. 12. 1948 in Budapest; III. Kongreß vom 5. bis 10. 6. 1953 in Kopenhagen; IV. Kongreß vom 1. bis 5. 6. 1958 in Wien; V. Kongreß vom 24. bis 29. 6. 1963 in Moskau; VI. Kongreß vom 14. bis 18. 6. 1969 in Helsinki; VII. Kongreß vom 20. bis 26. 10. 1975 in Berlin (Ost); VIII. Kongreß vom 8. bis 15. 10. 1981 in Prag. Der Kongreß wählt den Rat der IDFF, die Präsidentin und die Vizepräsidentinnen. Der Rat (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen), in dem alle Mitgliedsorganisationen vertreten sind, tagt jährlich; er wählt das mindestens 2mal jährlich tagende Büro der IDFF (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Rats), das sich aus der Präsidentin, den Vizepräsidentinnen (1982: 11), der Generalsekretärin und weiteren Mitgliedern aus den nationalen Frauenorganisationen (1982: 16) zusammensetzt, sowie das Sekretariat (operatives Organ des Rats; Ende 1979: 13 Sekretärinnen), das seinen Sitz seit 1951 in Berlin (Ost) hat. Präsidentinnen waren vom 1. 12. 1945 bis 16. 6. 1967 Eugénie Cotton (Frankreich), vom 18. 6. 1969 bis 18. 3. 1974 Hertta Kuusinen (Finnland); seit dem 26. 10. 1975 ist es Freda Brown (Australien). Generalsekretärin ist gegenwärtig Mirjam Vire-Tuominen (Finnland). Die IDFF verfügt über das Publikationsorgan „Frauen der ganzen Welt“ (erscheint vierteljährlich in deutscher, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache). Zu den allgemeinen Aufgaben der IDFF gehören: weltweite Durchsetzung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Frauen; Schutz der Kinder; Kampf für Frieden, Abrüstung, nationale Unabhängigkeit und demokratische Freiheiten; Herstellung von Freundschaft und Solidarität zwischen den Frauen aller Länder; Organisierung entsprechender internationaler Veranstaltungen (Kongresse, Treffen, Foren, Seminare), Publikation von Stellungnahmen, Aufrufen, Protesten. In der Praxis bedeutet dies im wesentlichen entsprechende Aufbauhilfe für junge progressive Nationalstaaten der Dritten Welt und agitatorische Kampagnen gegen die sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in den westlichen Ländern. Eine erhebliche Intensivierung haben die Aktivitäten der IDFF seit der Proklamierung der „UN-Dekade der Frau 1976–1985“ durch die XXVII. UN-Vollversammlung erfahren, die sie zur Verbreiterung ihrer (frauen-) politischen Aktionsbasis zu nutzen versucht. Bereits im Zusammenhang mit dem „Internationalen Jahr der Frau 1975“ wurde die Rolle der IDFF unter den internationalen kommunistischen Organisationen merklich aufgewertet. Zugleich paßte sie ihre Organisations- und Arbeitsweise dem Weltfriedensrat, dem sie als Kollektivmitglied angehört, stärker an und intensivierte die Zusammenarbeit mit ihm wie auch mit dem Weltgewerkschaftsbund (WGB). So konstituierte sich — analog der Praxis nach dem Weltkongreß der Friedenskräfte — der zur Fortsetzung der Arbeit des Ost-Berliner Weltfrauenkongresses auf der Basis seines Internationa[S. 669]len Vorbereitungskomitees gebildete Nachfolgeausschuß im Februar 1977 in Berlin (Ost) als „Internationales Komitee für die UN-Dekade der Frau 1976–1985“. Dieses will vor allem als Sammelbecken für jene Frauenorganisationen dienen, die sich noch nicht zu einem Anschluß an die IDFF bereit gefunden haben. Derzeit konzentrieren sich Augenmerk und Aktivitäten der IDFF auf die III. UN-Frauenkonferenz, die vom 15. bis 26. 7. 1985 in Nairobi stattfinden und die Ergebnisse der UN-Dekade der Frau auswerten soll. Weitere aktuelle Schwerpunkte der Tätigkeit der IDFF sind auf politisch-propagandistischem Gebiet die Unterstützung der sowjetischen Abrüstungskampagne und auf organisatorischem Gebiet die Kontakterweiterung zu nichtkommunistischen Frauenorganisationen wie auch der eigene infrastrukturelle Ausbau durch Schaffung von Regionalorganisationen in Asien, Afrika und Lateinamerika. In diesem Zusammenhang wurde im Januar 1978 in Havanna die erste Internationale Schule der IDFF eröffnet, die weibliche Leitungskader aus dem karibischen Raum und Lateinamerika in Dreimonatslehrgängen auf ihre politische Tätigkeit vorbereitet. Ein entsprechendes Schulungszentrum der IDFF für die Funktionärinnen der Frauenorganisationen in Afrika und Asien arbeitet seit 1980 in Sofia. In den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen besitzt die IDFF Konsultativstatus (Mitglied mit beratender Stimme) bei der UNESCO, beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und bei UNICEF; darüber hinaus ist sie nunmehr um Kooperation mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) bemüht. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gehört der IDFF seit dem 18. 5. 1948 an; DFD-Vors. Ilse Thiele ist seit Oktober 1964 Vizepräsidentin der IDFF. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 668–669 Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga)

Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1979 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für Ende 1983 lauten: 135 Mitgliedsorganisationen in 117 Ländern; sie vertreten mehr als 200 Mill. Frauen…

DDR A-Z 1985

1985: S

Saalebrücke Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) Sachversicherung Schauprozesse Scheckverfahren Schießbefehl Schiffbau Schnelle Medizinische Hilfe Schriftstellerverband der DDR Schulen der genossenschaftlichen Arbeit Schulen der sozialistischen Arbeit Schulordnung Schulpflicht Schund- und Schmutzliteratur Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung Schwerindustrie Schwermaschinen- und Anlagenbau Seefahrtsamt der DDR Seefunk Seenotrettungsdienst Seerecht Seestraßenordnung Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED Sektierertum Selbstbestimmung Selbstkosten Selbstverwaltung Sicherheitspolitik Signierliste Sorben (Minderheitenpolitik) Souveränität Sowjetische Besatzungszone (SBZ) Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialindikatoren Sozialismus, Demokratischer Sozialistische Betriebswirtschaftslehre Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) Sozialistische Einheitspartei Westberlins (SEW) Sozialistische Gesetzlichkeit Sozialistischer Wettbewerb Sozialistisches Weltsystem Sozialistische Wirtschaft Sozialistische Wirtschaftsführung Sozialleistungen, Öffentliche Sozialplanung Sozialpolitik Sozialstruktur Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Soziologie und Empirische Sozialforschung Sparen Sparkassen Sparkaufbrief Sparkonten Sparrentenversicherung Spartakiaden Spedition Sperrkonten Sport Sprache Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR Staatliches Amt für technische Überwachung Staatliches Filmarchiv Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) Staatliches Komitee für Forstwirtschaft (SKF) Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL) Staatliche Versicherung der DDR Staatsanwaltschaft Staatsapparat Staatsarchive Staatsbank Staatsbewußtsein, sozialistisches Staatsbürgerschaft Staatsfunktionär Staatshaftung Staatshaushalt Staatslehre Staatsrat Staatsreserven Staatssekretär für Kirchenfragen Staatssekretariat für Arbeit und Löhne Staatssekretariat für Berufsbildung Staatssekretariat für Körperkultur und Sport Staatssekretariat für westdeutsche Fragen Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich Staatsverbrechen Städtebau Städtepartnerschaft Städte- und Gemeindetag der DDR Standardisierung Ständige Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie Sterbegeld Steuerberater Steuern Strafensystem Strafrecht Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Straßenbenutzungsgebühren Straßenverkehrsrecht Streik Subjektiver Faktor Subjektivismus Syndikalismus System der fehlerfreien Arbeit System/Systemtheorie

Saalebrücke Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) Sachversicherung Schauprozesse Scheckverfahren Schießbefehl Schiffbau Schnelle Medizinische Hilfe Schriftstellerverband der DDR Schulen der genossenschaftlichen Arbeit Schulen der sozialistischen Arbeit Schulordnung Schulpflicht Schund- und Schmutzliteratur Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung Schwerindustrie Schwermaschinen- und Anlagenbau Seefahrtsamt der DDR Seefunk …

DDR A-Z 1985

Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1985)

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 Seit 1954 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen, Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I, S. 109). Die AWG sollen u.a. durch die Bindung an die Betriebe die Bildung von Stammbelegschaften und die Ansiedlung von Fachkräften fördern und damit zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne beitragen. Mitglied kann jeder Werktätige eines Betriebes werden, dem eine AWG angeschlossen ist, wenn das vom Leiter und der BGL vorgeschlagen wird und die Zustimmung des zuständigen örtlichen Staatsorgans eingeholt wurde. Ehegatten können nur gemeinsam Mitglieder einer AWG werden. Die Anzahl der von den Mitgliedern zu übernehmenden Genossenschaftsanteile (je 300 Mark) ist abhängig von der Wohnungsgröße und beträgt z.B. für eine Eineinhalbzimmerwohnung 1500 Mark, für eine Zweieinhalbzimmerwohnung 2.100 Mark. Die Genossenschaftsanteile sind in nach dem Einkommen gestaffelten monatlichen Raten (mindestens 20 Mark) einzuzahlen; sie können auch als Arbeitsleistungen aufgebracht werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, neben den Genossenschaftsanteilen, die persönliches Eigentum bleiben, außerdem Arbeitsleistungen für die AWG zur Finanzierung des Baues und von Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Arbeitsleistungen, deren Bedeutung in den nächsten Jahren zunehmen soll, gehen in den sog. „unteilbaren Fonds“ ein und sind Genossenschaftsvermögen, zu dem auch die erstellten Genossenschaftswohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen gehören. Aus dem Staatshaushalt erhalten die AWG Kredite bis zu 85 v. H der Baukosten, die nach dem Annuitätenprinzip in jährlich gleichbleibender Höhe von 5 v.H. des ausgereichten Kredits (einschl. Zinsen) zu tilgen sind. Der Zinssatz beträgt 4 v.H. jährlich. Die AWG beteiligt sich an der Tilgung mit Leistungen in einer Höhe von 1 v.H. des ausgereichten Kredits. Die restlichen 4 v.H. der Jahresleistung werden aus dem Haushalt der örtlichen Staatsorgane bereitgestellt und stellen Verpflichtungen der Genossenschaften gegenüber dem Staatshaushalt dar, die in den Bilanzen der AWG auszuweisen sind. Investitionsvorbereitende und Aufschließungsmaßnahmen werden voll vom Staatshaushalt getragen. Baugelände stellen die örtlichen Verwaltungsorgane der Kreise und Gemeinden unentgeltlich und unbefristet zur Verfügung. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll nach der Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs erfolgen, wobei u.a. Arbeitskräftebedarf, ungünstige Wohnverhältnisse, Familiengröße und besondere Arbeitsleistungen für die AWG bzw. am Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollen. Der Wohnungsverteilungsplan wird vom [S. 55]Vorstand der AWG in Zusammenarbeit mit den Leitern der Betriebe, staatlicher Organe und Einrichtungen ausgearbeitet, von der Mitgliederversammlung beschlossen und dem Rat der Stadt bzw. Gemeinde zur Bestätigung vorgelegt. Die AWG soll nur soviel neue Mitglieder aufnehmen, wie sie nach dem Bauplan innerhalb der nächsten 3 Jahre Wohnungen baut; in der Praxis gab es bisher jedoch z. T. wesentlich längere Wartezeiten. Der Anteil des genossenschaftlichen Wohnungsbaus am gesamten Wohnungsneubau schwankte in den rd. 30 Jahren seit Bildung der AWG erheblich. Nachdem 1959 für den Siebenjahrplan eine Steigerung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus auf das Vierfache gefordert worden war, lag sein Anteil am Wohnungsneubau bereits 1962 bei über 63 v.H., ging dann bis 1971 auf rd. 17 v.H. zurück, stieg bis 1975 wieder auf über 38 v.H. und pendelt seitdem zwischen 31 v.H. und 39 v.H. (d.h. um 40.000 Wohnungseinheiten im Jahr). Der geplante Anteil konnte in den letzten Jahren jedoch nie erreicht werden. Insgesamt wurden bis 1983 rd. 800.000 Wohnungen für Genossenschaftsmitglieder gebaut. Für die nächsten Jahre ist eine verstärkte Förderung vorgesehen: Im Fünfjahrplan-Zeitraum 1981–1985 soll der Anteil der für AWG zu errichtenden Wohnungen 42 bis 45 v.H. am industriellen Wohnungsneubau betragen. Dabei wird eine noch engere Bindung der AWG an ihre Trägerbetriebe angestrebt, die sich u.a. in einer stärkeren Einflußnahme der betrieblichen Organe (Betriebsleitung, BGL usw.) auf die Bauvorhaben, die Aufnahme von Genossenschaftsmitgliedern und die Zuteilung der Wohnungen äußert. Bau- und Wohnungswesen; Genossenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 54–55 Arbeiter-und-Bauern-Macht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsbefreiung

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 Seit 1954 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen, Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I, S. 109). Die AWG sollen…

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Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR (1985)

Siehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 1975 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1979 Einheitliche sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR, gegr. am 27./28. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. „Die sozialistische Sportorganisation leistet ihren Beitrag zur Erziehung allseitig und harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten und wirkt mit bei der Hebung der Volksgesundheit und bei einer kulturvollen Gestaltung der Freizeit. Sie pflegt und fördert die olympische Idee und setzt sich für die internationale Zusammenarbeit mit allen Ländern, Sportorganisationen und internationalen Gremien im Interesse des Friedens, der Verständigung und der Gleichberechtigung der Völker und Staaten ein.“ (Selbstdarstellung der DTSB-Pressestelle im Schreiben vom 22. 7. 1982 an den Autor) Zum DTSB der DDR gehören 33 Mitgliedsverbände und 2 kooperativ angeschlossene Verbände (Deutscher Anglerverband der DDR und Allgemeiner Deutscher Motorsport-Verband der DDR) mit 3.413.336 Mitgliedern (31. 12. 1983). Die zahlenmäßig stärksten Verbände des DTSB waren am 15. 5. 1984 der Deutsche Fußball-Verband der DDR (569.702), der Deutsche Anglerverband der DDR (490.912) und der Deutsche Turn-Verband der DDR (367.547). Von den 3.413.336 DTSB-Mitgliedern (20,4 v.H. der DDR-Bevölkerung) waren 948.452 weiblichen Geschlechts. Mitgliederaufteilung nach Altersgruppen: 73.282 unter 6 Jahre, 762.849 6 bis [S. 277]unter 14 Jahre, 618.594 14 bis unter 18 Jahre, 1.958.611 18 Jahre und älter. Der DTSB der DDR gliedert sich mit seinen 35 Verbänden in Bezirks- (15), Stadt-, Kreis- (241), Stadtbezirksorganisationen und Sportgemeinschaften. Hinzu kommen die Sportvereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“. Diese Gliederungen umfassen 16.450 Grundorganisationen: 9.902 Sportgemeinschaften mit 41.775 Sektionen und 9.817 Allgemeine Sportgruppen, 5.966 Orts- und Betriebsgruppen des Deutschen Anglerverbandes der DDR und 582 Motorsportklubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes der DDR. Insgesamt sind im DTSB 293.608 Übungsleiter und 148.715 Kampf- und Schiedsrichter tätig (31. 12. 1983). „Der DTSB der DDR ist eine einheitliche Sportorganisation, die nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut und geleitet wird. Alle Leitungen und Vorstände werden von den Mitgliedern gewählt und legen regelmäßig Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Sie stützen sich auf die Bereitschaft, schöpferische Initiative und Aktivität der Mitglieder und fördern ihre Fähigkeiten und Talente. Die Leitungen und Vorstände entscheiden eigenverantwortlich in Übereinstimmung mit dem Statut. Sie verwirklichen schöpferisch die Beschlüsse der übergeordneten Leitungen und Vorstände in ihrem Wirkungsbereich.“ (Selbstdarstellung der DTSB-Pressestelle, a.a.O.) Höchstes Organ ist der Turn- und Sporttag des DTSB der DDR (zuletzt VII. Turn- und Sporttag des DTSB der DDR 18–20. 5. 1984), der alle 6 Jahre einberufen wird und den Bundesvorstand des DTSB der DDR wählt. Der Bundesvorstand (150 Mitglieder) wählt das Präsidium (25), darunter den Präsidenten und die Vizepräsidenten sowie zur Erledigung laufender Arbeiten das Sekretariat. Präsident ist seit Mai 1961 Manfred Ewald (seit März 1973 in Personalunion auch Präsident des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) der DDR); als Vizepräsidenten amtieren Werner Berg, Klaus Eichler, Siegfried Geilsdorf, Günther Heinze, Dr. Thomas Köhler, Bernhard Orzechowski, Prof. Dr. Horst Röder, Franz Rydz und Karl Zimmermann. Nach dem auch im DTSB gültigen Prinzip des Demokratischen Zentralismus unterliegen alle Organe den Weisungen der übergeordneten Leitungen (s.o.). Das Leitungssystem beruht auf der Mehrfachkontrolle der untergeordneten Instanz durch die übergeordneten Stellen a) der Fachorganisation, b) der Regionalorganisation und c) der zuständigen staatlichen Organe. In Leitungen dürfen nur „Bürger der DDR tätig sein, die für die Stärkung und Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wirken und am sozialistischen Aufbau teilnehmen“ (Statut des DTSB). Dementsprechend sind fast alle wichtigen Funktionsstellen bis hinunter in die Grundorganisationen mit SED-Mitgliedern besetzt. Wie sein Vorgänger Rudi Reichert (1952–1961) ist DTSB-Präsident Manfred Ewald Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED. Wichtigste Ausbildungsstätte für die verbandseigene Kaderaus- und -weiterbildung ist die Zentralschule des DTSB der DDR „Artur Becker“ in Bad Blankenburg. Von September 1960 bis Dezember 1977 wurden dort in einem jeweils 3jährigen kombinierten Fachschulstudium 1148 Sportfunktionäre ausgebildet. 1978 übernahm die DTSB-Zentralschule die Ausbildung von Funktionären und Sportlern „aus national befreiten Staaten“. Bis 1983 erfolgte dort die Qualifizierung von 1204 Führungskräften aus über 20 Ländern. Die Aus- und Weiterbildung von DTSB-Kadern verlagerte sich weitgehend auf die Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) : Von 1978 bis 1983 wurden dort 1270 Diplom-Sportlehrer für den DTSB ausgebildet; 3.300 Funktionäre, Trainer und Sportlehrer des DTSB nahmen im gleichen Zeitraum an differenzierten Weiterbildungslehrgängen teil. Höchste Auszeichnung des DTSB der DDR ist die „Friedrich-Ludwig-Jahn-Medaille“. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 276–277 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Volkskongreß

Siehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 1975 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1979 Einheitliche sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR, gegr. am 27./28. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. „Die sozialistische Sportorganisation leistet ihren Beitrag zur Erziehung allseitig und harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten und wirkt mit bei der Hebung der Volksgesundheit und bei einer…

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Familienrecht (1985) Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist daher auch in der DDR das F. aus dem kodifizierten Zivilrecht ausgeklammert und als eigenständige Materie in dem am 1. 4. 1966 in Kraft getretenen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) mit Einführungsgesetz (EGFGB) (GBl. I, 1966, S. 19) und in der gleichzeitig in Kraft getretenen Familienverfahrensordnung (FVerfO) vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171) abschließend kodifiziert worden. Die FVerfO ist inzwischen durch § 205 ZPO vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533) wieder aufgehoben und durch Regelungen der ZPO ersetzt worden. Gleichzeitig wurde das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 aufgehoben, soweit seine Bestimmungen nicht bereits durch frühere Rechtsakte abgelöst worden waren. II. Entwicklung Nach dem II. Weltkrieg war die Entwicklung des F. von 2 Akzenten geprägt: der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau und der rechtlichen Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen Kind. Schon die Länderverfassungen von 1946 hoben entgegenstehende partikularrechtliche Bestimmungen auf. Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurden alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Vorschriften unmittelbar aufgehoben. Das hierdurch entstandene rechtliche Vakuum wurde nur teilweise durch neue gesetzliche Bestimmungen aufgefüllt, zum großen Teil oblag diese Aufgabe der Rechtsprechung. Wichtige Rechtsetzungsakte mit Wirkung für das F. waren: 1. Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl., S. 437), durch das die Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Le[S. 375]bensjahres herabgesetzt wurde. Damit wurden Männer mit 18 Jahren ehemündig, während die Ehemündigkeit der Frauen zunächst weiterhin auf 16 Jahre festgesetzt blieb. 2. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Mutterschutzgesetz) vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037), das zwar nur wenige familienrechtliche Fragen regelte, durch seine ausdrückliche Bestätigung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau und seine Grundsätze zum Nichtehelichenrecht aber eine wichtige Grundlage für die Interpretation familienrechtlicher Bestimmungen bildete. 3. Die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. I, S. 849), durch die die Bestimmungen des Ehegesetzes vom 20. 2. 1946 abgelöst und das Eherecht neu geregelt wurden. 4. Die Eheverfahrensordnung vom 7. 1. 1956 (GBl. I, S. 145), durch die einige Bestimmungen der ZPO aufgehoben und an das neue materielle Recht der Eheschließung und Ehescheidung angepaßt wurden. 5. Die VO über die Annahme an Kindes Statt vom 29. 11. 1956 (GBl. I, S. 1326), durch die die Bestimmungen des BGB über die Adoption (§§ 1741–1772) aufgehoben wurden und dieser Komplex eine Neuregelung erfuhr. Veränderungen des geltenden F. durch die Rechtsprechung, teilweise auf der Basis ministerieller Richtlinien, erfolgten für die Regelungen über das Verlöbnis, über das Verhältnis der Ehegatten zueinander, über das Unterhaltsrecht während der Ehe und nach der Ehescheidung sowie über das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Vor allem das eheliche Güterrecht wurde durch die Rechtsprechung neu gestaltet. Auf der Basis des Gleichberechtigungsgrundsatzes bestimmte sie die Gütertrennung zum gesetzlichen Güterstand (OGZ 1, 123; 3, 298; 7, 222) und gestand der Ehefrau im Falle der Scheidung unter Umständen einen Vermögensausgleichsanspruch zu. Eine wesentliche Rolle für die familienrechtliche Praxis hat ab 1954 der im gleichen Jahr veröffentlichte erste Entwurf eines FGB gespielt. Obwohl er nicht verabschiedet worden ist, wurden seine Bestimmungen von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wie geltendes Recht behandelt. Inhaltlich wich der Entwurf von 1954 vom FGB vom 20. 12. 1965 z.T. erheblich ab. III. Das FGB von 1965 Das FGB von 1965 ist geprägt vom Verständnis der Familie als „Keimzelle der sozialistischen Gesellschaft“ und damit von einem aktiven Interesse des Staates und der Gesellschaft an Ehe und Familie, von der konsequenten Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie vom Verständnis von Ehe und Familie als Lebensgemeinschaft. Mit der Eheschließung begründen die Ehegatten „eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft“. Sinn der Ehe ist die Gründung einer Familie. A. Eherecht Die Ehemündigkeit ist nach dem FGB von 1965 für beide Teile auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. Die Eingehung eines Verlöbnisses ist den Ehewilligen zwar freigestellt, es wird jedoch nur noch als Realakt ohne Rechtsfolgen behandelt. Das FGB beschränkt sich auf 4 Eheverbote, nämlich die Doppelehe, die Verwandtschaft, die Adoption und die Entmündigung. Ehen, die gegen eines der Eheverbote verstoßen, sind nichtig. Die Eheschließung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (Personenstandswesen) und soll in würdiger Form stattfinden. Die Ehegatten entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen (Familienname), der der voreheliche Name des Mannes oder der Frau sein kann und den auch die gemeinsamen Kinder erhalten. Nach der Ehescheidung können die Ehegatten wieder ihren vorehelichen Namen annehmen. Die Bestimmungen über die eheliche Gemeinschaft sind von dem Grundsatz geprägt, daß die Ehegatten alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens im beiderseitigen Einverständnis regeln, das Erziehungsrecht über die Kinder gemeinsam ausüben und ihren Anteil an der Erziehung und Pflege der Kinder sowie an der Haushaltsführung tragen. Dabei soll es insbesondere der Frau ermöglicht werden, Mutterschaft mit beruflicher und gesellschaftlicher Tätigkeit zu vereinbaren. Die Ehegatten haben in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Die Aufwendungen für die Kosten des Haushalts werden von den Ehegatten nach ihren Möglichkeiten durch Geld, Sach- und Arbeitsleistungen aufgebracht. Aber auch die minderjährigen und die im Haushalt lebenden volljährigen Kinder sind zu entsprechenden Leistungen verpflichtet. Im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten statuiert das FGB Unterhaltsverpflichtungen eines Ehegatten gegenüber dem bedürftigen anderen. Den Maßstab für den zu zahlenden Unterhalt bilden die Lebensbedingungen der vorherigen gemeinsamen Haushaltsführung. B. Eheliches Güterrecht Das eheliche Güterrecht favorisiert eindeutig den gesetzlichen Güterstand, der am Grundtyp der Errungenschaftsgemeinschaft orientiert ist. Danach sind die von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögensrechte und Ersparnisse gemeinschaftliches Eigentum und Vermögen der Ehegatten, während vor der Eheschließung erworbene Vermögenswerte oder einem der Ehegatten allein während der Ehe im Wege der Schenkung, [S. 376]Auszeichnung oder Erbschaft zufallende Sachen und Vermögenswerte sowie die seiner persönlichen oder beruflichen Nutzung unterliegenden Sachen Alleineigentum jedes Ehegatten sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen dürfen nicht zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit dieses der gemeinsamen Lebensführung dient, getroffen werden. Über Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums verfügen die Ehegatten im beiderseitigen Einverständnis; sie können sich gegenseitig vertreten. Über Häuser und Grundstücke können sie nur gemeinschaftlich verfügen. Wird ein Grundstück von einem Verheirateten erworben, so wird es im Zweifel gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten (§ 299 ZGB). Die Vermögensgemeinschaft der Ehegatten endet mit Beendigung der Ehe; auf Klage eines der Ehegatten kann sie auch schon während der Ehe aufgehoben werden, wenn diese zum Schutze der Interessen des anderen Ehegatten oder minderjähriger Kinder erforderlich ist. Grundsätzlich wird das gemeinschaftliche Eigentum zu gleichen Teilen geteilt, unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Beteiligten können den Ehegatten auch ungleiche Anteile zugesprochen werden. Darüber hinaus kann das Gericht einem Ehegatten, der wesentlich zur Vergrößerung oder Erhaltung des Vermögens des anderen beigetragen hat, bei Beendigung der Ehe einen Anteil an dessen Vermögen zusprechen (sog. Ausgleich). C. Ehescheidung Die Ehe endet: durch Tod eines Ehegatten, durch Scheidung, durch Nichtigkeitserklärung und durch Todeserklärung eines Ehegatten. Die Ehescheidung beruht auf dem Zerrüttungsprinzip. Jedoch haben die Gerichte der DDR in jedem Scheidungsprozeß „eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen“. Voraussetzung der Scheidung ist ferner, daß die Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Stehen die Interessen minderjähriger Kinder einer Scheidung entgegen oder würde sie für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, so sind an die Feststellung der Zerrüttung strengere Maßstäbe anzulegen. Das Schuldprinzip behält insofern seine Gültigkeit, als im Urteil der Schuldige für die Zerrüttung der Ehe genannt wird. Durch Beschluß des Obersten Gerichts der DDR vom 24. 6. 1970 sind die unteren Gerichte auf ihre „erzieherischen“ Pflichten hingewiesen und neben der obligatorischen Aussöhnungsverhandlung weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ehe- und Familienberatungsstellen zur sogenannten Eheerhaltung festgelegt worden. Im Scheidungsurteil ist gleichzeitig über das elterliche Erziehungsrecht für die minderjährigen Kinder, über die Höhe des Unterhalts des nichterziehungsberechtigten Elternteils, über etwaige Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten sowie eventuell über die Ehewohnung zu entscheiden. Die Entscheidung über das Erziehungsrecht für die Kinder ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Kinder zu treffen. Die Umstände der Ehescheidung können jedoch mitberücksichtigt werden. Das Erziehungsrecht kann bei der Ehescheidung auch beiden Eltern entzogen oder seine Ausübung bis zur Dauer eines Jahres ausgesetzt werden. Der nichterziehungsberechtigte Elternteil behält das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Der Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem Bedürfnisprinzip unter zusätzlicher Berücksichtigung der Umstände, die zur Scheidung geführt haben. In der Regel ist eine Unterhaltsverpflichtung als eine Übergangshilfe gedacht und daher auf 2 Jahre begrenzt; ca. 85 v.H. der geschiedenen Eheleute erhalten keine Unterhaltszahlungen, 10 v.H. bis höchstens 2 Jahre und nur 5 v.H. für einen längeren Zeitraum. Nur bei Erwerbsunfähigkeit kann eine darüber hinausgehende, eventuell auch dauernde Unterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden, wenn sie für den Verpflichteten zumutbar ist. (Zur Absicherung familienrechtlicher Unterhaltsverpflichtungen im innerdeutschen Verhältnis Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender.) D. Eltern --- Kinder Das Verhältnis Eltern — Kinder regelt das FGB für eheliche und nichteheliche Kinder gemeinsam. Das elterliche Erziehungsrecht wird als „bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern“ bezeichnet, wobei als Erziehungsziele sowohl allgemeine Werte als auch spezielle Werte der sozialistischen Gesellschaft herausgestellt werden (§ 42 FGB). Das elterliche Erziehungsrecht umfaßt sowohl die Personensorge als auch die rechtliche Vertretung des Kindes. Staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen sollen die Eltern bei der Ausübung des Erziehungsrechts unterstützen. Bei ehelichen Kindern steht das elterliche Erziehungsrecht beiden Elternteilen gemeinsam zu, im Falle der Verhinderung oder des Todes eines Ehegatten einem Elternteil allein. Das gleiche gilt bei Ehescheidung und eventuell auch im Falle des Getrenntlebens. Das Erziehungsrecht für nichteheliche Kinder steht der Mutter zu. Gefährdungen des Kindes können zu Eingriffen in das elterliche Erziehungsrecht — bis zu seinem Entzug — führen. Die Vaterschaft ehelicher Kinder beruht auf der gesetzlichen Vermutung, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes ist; bei nichtehelichen Kindern wird die Vaterschaft durch Anerkennung oder im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Das nichteheliche Kind ist mit seinem Vater verwandt und ihm gegenüber unterhalts- und auch erbberechtigt; es erhält jedoch den Namen der Mutter. [S. 377]<E. Adoption> Ein Eltern-Kind-Verhältnis wird auch durch Annahme an Kindes Statt (Adoption) begründet (§§ 66 bis 78 FGB). Die Adoption erfolgt auf Antrag durch Beschluß des Organs für Jugendhilfe. Der Annehmende muß volljährig, der Angenommene minderjährig sein, zwischen beiden soll ein angemessener Altersunterschied bestehen. Ehegatten sollen Kinder nur gemeinschaftlich adoptieren. Die Adoption schafft die gleichen Beziehungen, wie sie zwischen Eltern und Kindern bestehen und begründet auch zwischen dem Kind und dessen Abkömmlingen und den Verwandten des Annehmenden die gleichen Rechte und Pflichten wie zwischen leiblichen Verwandten. Ein Eheverbot besteht allerdings nur zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Zur Adoption ist in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, ausnahmsweise kann sie jedoch durch das Gericht ersetzt werden. Auch der Anzunehmende muß, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einwilligen. Mit der Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten. Die Adoption kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Zur Klage sind unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern, das Organ der Jugendhilfe und der Annehmende berechtigt. F. Vormundschaft und Pflegschaft Ähnliche Verhältnisse wie das Eltern-Kind-Verhältnis begründen die Vormundschaft und die Pflegschaft. Die Vormundschaft über einen Minderjährigen wird angeordnet, wenn niemand das elterliche Erziehungsrecht hat, die Pflegschaft dann, wenn die erziehungsberechtigten Eltern oder der Vormund verhindert sind oder eine Vertretung des Kindes durch sie aus Gründen der Pflichtenkollision entfällt. Vormundschaft und Pflegschaft können auch unter bestimmten Voraussetzungen über Volljährige angeordnet werden. G. Verwandtschaft Bei den Regelungen über die Verwandtschaft unterscheidet das FGB zwischen Verwandten in gerader Linie und in der Seitenlinie sowie nach Verwandtschaftsgraden. Unterhaltspflichten bestehen nur zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie (z.B. nicht zwischen Geschwistern); sie sind auf drei Generationen beschränkt und grundsätzlich vom Bedürftigkeitsprinzip beherrscht. IV. Das Einführungsgesetz zum FGB Das Einführungsgesetz zum FGB (EGFGB) enthält neben Übergangsbestimmungen sowie erb- und sachenrechtlichen Anpassungsbestimmungen (Zivilrecht) die Vorschriften zum internationalen F. Für die Gültigkeit der Eheschließung ist das Heimatrecht maßgeblich, die Form richtet sich nach dem Ortsrecht. Bürger der DDR bedürfen zur Eheschließung mit einem Bürger eines anderen Staates einer staatlichen Genehmigung. Für die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten sowie für die Ehescheidung gilt das Heimatrecht; wenn die Ehegatten verschiedenen Staaten angehören, das Recht der DDR. Die Abstammung von Kindern, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, die Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft richten sich nach dem Heimatrecht der Betroffenen. Bei der Anwendung fremden Rechts findet der Grundsatz des Ordre public, d.h. der grundsätzlichen Vereinbarkeit mit dem eigenen Recht, Anwendung. Ehescheidungen durch ausländische Gerichte bedürfen der Anerkennung durch den Minister der Justiz. Hiervon ausgenommen sind Scheidungsurteile der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West). Anderslautende internationale Vereinbarungen finden vor diesen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. V. Das Verfahren in Familiensachen Das Verfahren in Familiensachen richtet sich nach der Zivilprozeßordnung (ZPO) vom 19. 6. 1975 (Zivilprozeß), in der einige besondere Bestimmungen für F.- und Ehesachen enthalten sind. In allen F.-Sachen ist das Kreisgericht zuständig (Gerichtsverfassung). Dem Ehescheidungsverfahren ist eine grundsätzlich obligatorische Aussöhnungsverhandlung vorgeschaltet, die zur Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Jahr führen kann, wenn Aussicht auf Aussöhnung der Parteien besteht. Wie auch sonst im Zivilprozeßrecht der DDR gilt für das Ehescheidungsverfahren der Grundsatz der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (Offizialmaxime). Die Öffentlichkeit des Verfahrens kann ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn dies im Interesse der vollständigen Aufklärung des Ehekonflikts geboten ist. Für die Entscheidung gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, d.h. es muß gleichzeitig mit dem Urteil über die Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe über das elterliche Erziehungsrecht, den Unterhalt für die Kinder und auf Antrag über eventuelle Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entschieden werden. Auf Antrag sind außerdem die Vermögensteilung, der Ausgleichsanspruch und die Zuteilung der ehelichen Wohnung mit dem Eheverfahren zu verbinden. Klaus Westen Literaturangaben Familienrecht. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Das Familienrecht der DDR. Kommentar. 4. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1973. <LI>Schlicht, Götz: Das Familien- und Familienverfahrensrecht der DDR. Tübingen und Basel: Erdmann 1970. (Studien d. Instituts f. Ostrecht. München. 21.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 374–377 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feierabendarbeit

Familienrecht (1985) Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend…

DDR A-Z 1985

Fernstudium (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das F. soll Berufstätigen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 6 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen; es ist seit einigen Jahren faktisch eingestellt worden. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein Verwaltungsstudium absolviert werden. 3.690 Berufstätige waren 1951 als Fernstudenten immatrikuliert. Ziel des F. war es vor allem, Inhaber gehobener Positionen des Staats-, Wirtschafts- und Justizapparates einen akademischen Abschluß erwerben zu lassen. Für die Aufnahme des F. waren die Hochschulreife, eine Begabtenprüfung oder ein „Nachweis der aktiven Beteiligung am demokratischen Aufbau“ erforderlich. 1955 wurden F.-Gänge an allen Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet. Seit 1956 ist ein F. auch an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR möglich, das seitdem keine wesentlichen Veränderungen erfahren hat. 1962 wurde die Möglichkeit eines Teilstudiums im Rahmen des F. geschaffen, um Berufstätigen, die aus gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder privaten Gründen kein volles F. absolvieren konnten, die Möglichkeit der Qualifizierung zu eröffnen. Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 1969 eine Neugestaltung des F. vorgenommen und im Hochschulbereich auf die technischen Wissenschaften und die Ausbildung von Hochschulingenieuren begrenzt. Das Hochschul-F. entsprach jetzt der Ausbildung an den ebenfalls 1969 gegründeten Ingenieurhochschulen (IHS). 1973 erfolgte eine erneute Reform des Hochschul-F., da sich die Beschränkung auf die Ausbildung von Hochschul-Ingenieuren nicht bewährt hatte. Ein F. ist jetzt in allen an den Universitäten und Hochschulen vertretenen Fachrichtungen möglich. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen über das Hochschul- bzw. Fachschul-F. vereinheitlicht. Seine Planung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für das Hochschul-F. durch die „Zentralstelle für das Hochschul-F.“, für das Fachschul-F. durch das „Institut für Fachschulwesen“. Entsprechend den wissenschaftlichen Schwerpunkten der mit dem F. befaßten Bildungsinstitutionen übernehmen diese die Ausbildung der Fernstudenten in den an ihnen vertretenen Fächern. Die Betreuung der Fernstudenten erfolgt dezentralisiert durch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, denen die Aufgabe eines „Konsultationszentrums“ übertragen wurde. Diesen obliegt die Betreuung der in ihrem territorialen Einzugsbereich wohnenden Fernstudenten aller Studienrichtungen. An ihnen werden „Konsultationen“ durchgeführt; darunter wird ein spezifischer Unterrichtstyp verstanden, der Elemente des Direktstudiums wie Vorlesungen, Seminare und Übungen enthält. Konsultationen finden in der Regel in Form von obligatorischen Lehrgängen statt, für die die Fernstudenten von der Arbeit befreit werden. Ein F. kann jeder Berufstätige aufnehmen, der die Hochschulreife bzw. die Fachschulreife für ein Fachschul-F. und eine abgeschlossene, der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung besitzt sowie über eine mehrjährige berufliche Praxis verfügt. Die Mehrzahl der Fernstudenten wird von ihren Betrieben oder Dienststellen delegiert. Diese verpflichten sich im Rahmen eines „Qualifizierungsvertrages“ mit dem Studenten, ihn während des Studiums zu unterstützen und nach Beendigung des Studiums seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen. Im Hochschulbereich haben sich die Zahlen im F. wie folgt entwickelt: [S. 387]Fachschulen; Universitäten und Hochschulen, IV. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 386–387 Fernsprechdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Festival

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das F. soll Berufstätigen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 6 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen; es ist seit einigen Jahren faktisch eingestellt worden. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es…

DDR A-Z 1985

Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe Leistungen ermöglichen sowie ihre allseitige körperliche und geistige Entwicklung fördern …“ Die wissenschaftliche Organisation des Arbeitsprozesses setzt umfassende Kenntnisse über das körperliche und geistige Arbeitsvermögen der Menschen unter den spezifischen Bedingungen verschiedenartiger Arbeitsprozesse voraus. Diese Kenntnisse werden durch die Arbeitswissenschaften bereitgestellt: Arbeitsingenieurwesen, Arbeitshygiene, Arbeitsmedizin, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Arbeitsökonomie, Arbeitspädagogik usw. Die Umsetzung und Verwirklichung dieser arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis ist Aufgabe der WAO. II. Entwicklung der WAO Bereits in seiner im Frühjahr 1918 erschienenen Schrift „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ [S. 67]verweist Lenin auf die Notwendigkeit der Steigerung der Arbeitsproduktivität durch eine grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsorganisation unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik. Dieser Forderung entspricht in ihren Grundzügen die Interpretation der WAO, wie sie auf der 2. Allunionskonferenz zur WAO im März 1924 gegeben wurde. WAO wurde damals bestimmt als „Prozeß der Einführung der durch Wissenschaft und Praxis erzielten Vervollkommnung zur Erhöhung der allgemeinen Arbeitsproduktivität in die vorhandene Arbeitsorganisation“. Bis Anfang der 30er Jahre kam der WAO in der UdSSR große Bedeutung zu. Die zunächst kritische und von ideologischen Dogmen frei geführte Diskussion bewegte sich vor allem um das Problem der Anwendbarkeit tayloristischer Prinzipien unter den Bedingungen des sozialistischen Aufbaus in der Sowjetunion. Mitte der 30er Jahre mußten sowohl die theoretischen als auch die praktischen Bemühungen um eine den spezifischen Aufbaubedingungen angemessene Arbeitsorganisation aufgegeben werden. Gesellschaftliche Organisationen, die sich mit Problemen der WAO befaßten, wurden aufgelöst, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen geschlossen, Fachzeitschriften mußten ihr Erscheinen einstellen. Die Herstellung und Wiederherstellung der industriellen Basis des Landes als typisch extensive Reproduktionsform (Reproduktion) war zweifellos ein objektives Hindernis für eine sinnvolle Anwendung wissenschaftlicher Formen der betrieblichen Arbeitsorganisation. Dennoch waren es aber vor allem subjektive Faktoren, die die Beseitigung der WAO in der UdSSR auslösten. Stalin glaubte auf ein wissenschaftliches Herangehen an die Probleme der Arbeitsorganisation prinzipiell verzichten zu können, zumal die dogmatische Ablehnung der Verwendung von Erfahrungen kapitalistischer Länder im Bereich der WAO eine unüberwindliche ideologische Barriere darstellte. An die Stelle wissenschaftlicher Erkenntnis setzte Stalin eine politisch organisierte Wettbewerbsbewegung, die in der Stachonow-Bewegung ihren Höhepunkt fand. Ziel dieser Bewegung war es, die betrieblichen Arbeitsnormen zu erhöhen. Durch optimale Arbeitsvorbereitung gelang es einzelnen Arbeitern, aber auch ganzen Arbeitskollektiven, die bestehenden Normen erheblich zu überbieten. Diese Bestleistungen sollten sodann zur Norm für die gesamte Belegschaft innerhalb dieses Arbeitsvollzuges gemacht werden (Sozialistischer Wettbewerb). Erst Ende der 50er Jahre gewann die WAO in der UdSSR wieder an Bedeutung. Die Beseitigung einer Reihe ideologischer Hemmnisse der Stalin-Ära auf dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) ermöglichte die sachliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitsorganisation, zumal die wissenschaftlich-technische Entwicklung nach neuen Formen der Rationalisierung und Organisation des Arbeitsprozesses drängte (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]). Seit der „Allunionskonferenz zur Arbeitsorganisation in Industrie und Bauwesen“, die im Juni 1967 in Moskau stattfand, existiert eine für alle Mitgliedsstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verbindliche Definition für die WAO in Gestalt einer Empfehlung. In den Verlautbarungen der Allunionskonferenz heißt es: „Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine solche Arbeitsorganisation als wissenschaftlich anzusehen, die auf den Errungenschaften der Wissenschaft und der systematisch in die Produktion überführten fortgeschrittenen Erfahrungen beruht, die es gestattet, Technik und Menschen im einheitlichen Produktionsprozeß bestmöglich miteinander zu vereinigen, die die effektivste Ausnutzung der Material- und Arbeitsressourcen sowie die allmähliche Verwandlung der Arbeit in das erste Lebensbedürfnis fördert.“ Eine prinzipielle Abgrenzung zwischen Arbeitsorganisation einerseits und WAO andererseits läßt sich — im Selbstverständnis der Arbeitswissenschaftler der DDR — aus der Praxis der sozialistischen Wirtschaftsführung nicht herleiten, da sich der Unterschied zwischen beiden Begriffen „vor allem aus der Methode, aus dem Herangehen an die Lösung ein und derselben Probleme, aus dem Grad der wissenschaftlichen Begründung der konkreten Lösungen“ ergebe. III. Entwicklung der Arbeitswissenschaften und Maßnahmen zur Durchsetzung der WAO in der DDR Die Entwicklung der Arbeitswissenschaften und der WAO in der DDR steht in engem Zusammenhang mit der politischen und ökonomischen Entwicklung. Ähnlich wie in der UdSSR gibt es auch in der DDR bis Mitte der 50er Jahre kaum Bemühungen um eine WAO. Auch danach (bis Anfang der 60er Jahre), nach dem Beginn der Umstellung von vorwiegend extensiver zur intensiven Reproduktion, beläßt das wesentlich auf Mengenkennziffern ausgerichtete Planungssystem (Planung) beginnende arbeitswissenschaftliche Untersuchungen im Bereich ihrer „Mutterwissenschaften“. Ansätze einer Integration einzelner Disziplinen der Arbeitswissenschaften sind noch kaum vorhanden. Bis 1963 sind es vor allem Arbeitsökonomie und Arbeitsmedizin, seit Anfang der 60er Jahre auch Arbeitspsychologie (Psychologie, IV. A.), die als Einzeldisziplinen der Arbeitswissenschaften in der DDR Forschungsergebnisse vorlegen. Im Bereich der Arbeitsökonomie (einer traditionellen Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirt[S. 68]schaftswissenschaft) wurden allerdings Grundlagen für die Bestimmung von Faktoren und Kennziffern zur Messung und Steigerung der Arbeitsproduktivität gelegt. Vor allem auf dem Gebiet der Arbeitsnormung, der Festlegung von Prinzipien und Methoden der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der Entlohnung nach der Arbeitsleistung konnte die Forschung vorangetrieben werden. Die Arbeitsmedizin, als Einheit von Arbeitsphysiologie, Arbeitshygiene und Arbeitspathologie verstanden, bemühte sich um arbeitshygienische Normen und — im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz — um Richtlinien für den Bereich des Betriebsgesundheitswesens (Gesundheitswesen). Institutionell fanden diese Ansätze ihren Niederschlag in der Gründung des Zentralinstituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz in Dresden. 1965 fand eine Teilung dieses Instituts in das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) statt. Daneben wurde das Deutsche Institut für Arbeitsmedizin in Berlin-Lichtenberg gegründet. Zahlreiche Schriftenreihen wie „Fragen der Arbeitsökonomik“ (seit 1954), „Arbeitsschutz“ (seit 1956) und Zeitschriften wie „Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz“ (seit 1957; 1963 in „Arbeit und Arbeitsrecht“ umbenannt), „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ u.a. sorgen für die Verbreitung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der DDR. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1963 stand im Zeichen der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung. Die mit der Reform einsetzende, durch die Einführung wertmäßig orientierter Plankennziffern charakterisierte stärkere Ökonomisierung des Planungssystems, die zunehmende Bedeutung von Aufwand-Nutzen-Kalkülen in der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und nicht zuletzt die zunehmende Knappheit der Arbeitskraft zwangen zur „Intensivierung der Reproduktion“ und „Rationalisierung der Arbeitsprozesse“ (Intensivierung und Rationalisierung). Diese Faktoren wurden in ihrer Bedeutung für die Arbeitsorganisation auf der gemeinsamen Konferenz des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates der DDR über „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ erst im Juni 1966 diskutiert und in die Reformpraxis eingeordnet. Auf dieser in Leipzig abgehaltenen Konferenz wurde als Grundlage der Analyse des Arbeitsprozesses die „Einheit von Ökonomie, Technik und Organisation“ herausgestellt. Im Ergebnis dieser Konferenz erfolgte der Beschluß des Ministerrates der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18, vom 2. 3. 1967). Die vom VII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (April 1967) erneut vorgenommene Einschätzung, daß die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt und der Sozialismus sich auf seiner eigenen ökonomischen Basis entwickle, wurde programmatisch in die Forderung umgesetzt, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus im Zusammenhang mit der Meisterung der Aufgaben auf wissenschaftlich-technischem Gebiet „proportional und allseitig“ zu gestalten. Ulbricht erhob das umfassende Studium aller Bedingungen der Arbeit zur „entscheidende(n) Grundlage für qualitative Veränderungen in der Produktion und für die hohe Steigerung der Produktivität“. Die Feststellung des VII. Parteitages, daß die besten Produktionsergebnisse dort erzielt worden seien, wo die fortgeschrittensten Erkenntnisse der technischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Disziplinen zusammenhängend für die Praxis nutzbar gemacht wurden, führte zu der Forderung nach stärkerer Kooperation und Integration der arbeitswissenschaftlichen Einzeldisziplinen. Die Folge war zunächst die Publikation einiger arbeitswissenschaftlicher Lehrbriefreihen mit dem Ziel besserer Schulung des Führungspersonals, der „leitenden Kader“. U.a. erschienen: „Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung“ (1967/68 insgesamt 33 Hefte), „Arbeitsschutz“ (1968/69 insgesamt 20 Hefte), „Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie“ (1970/71 insgesamt 22 Hefte). Aus der großen Reihe weiterer Publikationen sei die Zeitschrift „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ erwähnt, die 1969 aus der Zeitschrift „Arbeitsökonomik“ hervorging. Die Konstituierung einer angewandten Arbeitswissenschaft in der DDR vollzog sich schrittweise: 1. Als ergänzende Maßnahme zum „Beschluß über die Grundrichtung des Arbeitsstudiums …“ sind die von einem Autorenkollektiv der Abteilung Arbeitsstudium des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne) und der Abteilung Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung des Zentralen Forschungsinstituts für Arbeit formulierten „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vom 6. 11. 1968 zu verstehen. 2. Im Januar 1971 wurde in Dresden gemeinsam vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und dem Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR eine arbeitswissenschaftliche Konferenz abgehalten. Ausgehend von der besonderen gesellschaftlichen Rolle und Bedeutung der Anwendung der Arbeitswissenschaften im Rahmen der WAO wird nunmehr die Gesamtheit der praktischen Regelungen und [S. 69]Maßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren des Arbeitsprozesses beziehen und somit Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsklassifizierung, Arbeitsnormung, die Stimulierung und das Arbeitseinkommen der Werktätigen umfaßt, als WAO definiert. Diese Entwicklung wurde auf dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) im wesentlichen bestätigt. In der Direktive für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975 wird die WAO explizit als Bestandteil der sozialistischen Rationalisierung aufgeführt. Als weitergehende Maßnahme ist die Forderung des VIII. Parteitages zu verstehen, die folgenden Maßnahmen zu verbindlichen Leitungsaufgaben zu erklären: Die „Methoden zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation“ in Verbindung mit der Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre breiter anzuwenden, »durch wissenschaftliche Organisation der Arbeit, durch sorgfältige Arbeitsstudien und rationelle Arbeitsgestaltung beste Voraussetzungen für hohe Arbeitsleistungen zu schaffen, bei der Entwicklung und Herstellung von Produktionsmitteln „verstärkt arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und dadurch von vornherein gute Arbeitsbedingungen und eine hohe Arbeitsschutzgüte zu gewährleisten“. Um die Durchsetzung der Maßnahmen der WAO in den Betrieben zu beschleunigen und deren Integration in den Betriebsplan zu sichern, wurde im April 1973 die AO über die Planung von Maßnahmen der WAO in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten erlassen (GBl., SDr. Nr. 754 vom 1. 6. 1973). Dennoch ließen sich die Maßnahmen der WAO nicht reibungslos in die betriebliche Praxis umsetzen. Dies galt und gilt sowohl hinsichtlich der Integration der WAO in den Betriebsplan im allgemeinen als auch im Hinblick auf Kontrollierbarkeit und Abrechenbarkeit der Ergebnisse einzelner Maßnahmen der WAO. So stellte das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit in einer Zwischenbilanz zur WAO in der betrieblichen Praxis fest, daß zwar zahlreiche Betriebe „im Interesse einer systematischen und planmäßigen Intensivierung der Reproduktionsprozesse auch Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in ihre Pläne“ aufnahmen, andere Betriebe „hingegen die Möglichkeiten der WAO nicht oder nicht ausreichend“ nutzten. Viele dieser Betriebe „beschränkten sich auf sporadische Aktivitäten, die dazu noch neben oder außerhalb des Betriebsplanes standen“. Im November 1974 fand in Bernau bei Berlin ein Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung der WAO in den Betrieben der DDR statt, der gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und vom Staatssekretariat für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR veranstaltet wurde. Trotz einer insgesamt positiven Bilanz wurden auch auf dieser Veranstaltung erhebliche Mängel in der betrieblichen WAO-Arbeit deutlich. Es wurde vor allem kritisiert, daß sich die meisten Betriebe in der Anwendung der Maßnahmen der WAO ausschließlich den technischen Hauptprozessen, also der unmittelbaren Produktion zugewendet haben. Dadurch wurden die ohnehin organisatorisch und technologisch rückständigen Produktionshilfs- und Produktionsnebenprozesse noch zusätzlich vernachlässigt. Um derartigen Mängeln entgegenzuwirken, erließ der Ministerrat der DDR am 17. 4. 1975 eine AO zur Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, 1975, Nr. 19). In dieser AO sind im Vergleich zu ihrer Vorgängerin die Vorschriften zur Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis wesentlich erweitert und ausgestaltet worden. Gleichzeitig stand diese Richtlinie in engem Zusammenhang mit den Vorschriften für die Jahresplanung 1976 sowie für den Fünfjahrplan 1976–1980. Präzisiert wurden vor allem die Verantwortlichkeit der Leiter für die Einführung der WAO, die vordringlichen Aufgaben der Leitung und Planung sowie die praktischen Schritte bei der Lösung dieser Aufgaben. So enthielt auch die Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan 1976–1980 die Forderung nach „umfassender Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen der WAO“. In dem auf diesem Parteitag verabschiedeten neuen Programm der SED wurde ebenfalls die WAO mehrfach als wesentliches Instrument zur Erfüllung der sog. Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ erwähnt. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 widmet der Arbeitsorganisation das vierte Kapitel unter der Überschrift: Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin. Aus der Verpflichtung der Betriebe, „solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, resultiert die Aufgabe, „den Arbeitsprozeß unter aktiver Teilnahme der Werktätigen nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß zu schaffen“ (AGB § 71). Gleichzeitig wird der Betrieb aufgefordert, Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der WAO zu fördern sowie moralisch und materiell anzuerkennen (AGB § 71). [S. 70]<IV. Zum aktuellen Stand der WAO> Als Hauptbestandteile der WAO werden unterschieden: das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsklassifizierung, die Arbeitsnormung sowie die materielle Stimulierung (Lohnformen und Lohnsystem, II.). Diese Hauptbestandteile der WAO werden zugleich auch als ihre Instrumente verstanden und geben als solche ihre Realisierungsbereiche sowie die zeitliche Aufeinanderfolge ihrer Anwendung an. Auf die betriebliche Arbeitsorganisation angewendet zielen diese Instrumente vor allem in folgende „Arbeitsrichtungen“: Vervollkommnung der Organisation am Arbeitsplatz, Verbesserung der Versorgung der Arbeitsplätze, Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und -verfahren, Vervollkommnung der innerbetrieblichen Arbeitsteilung und -kooperation, Vervollkommnung der Arbeitsnormung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Aus den Arbeitsrichtungen der WAO wird deutlich, daß sie vornehmlich der innerbetrieblichen Rationalisierung von Arbeitsvollzügen und -prozessen dient. Die mit Hilfe der WAO erreichte Steigerung der Arbeitsproduktivität jedes einzelnen soll zu einer Steigerung der Produktivität der Betriebe führen und gesamtwirtschaftlich betrachtet eine Intensivierung des gesamten volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses bewirken. Die Früchte dieser Intensivierung sollen sodann in Form einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen jedem einzelnen Gesellschaftsmitglied zugute kommen. Ausgehend vom VIII. Parteitag der SED galt für die erste Hälfte der 70er Jahre die These, daß eine Ausgestaltung der Sozialpolitik die Voraussetzung für eine umfassende Intensivierung der Volkswirtschaft sei. Die erhöhten Anforderungen an die Leistungsbereitschaft der Werktätigen, so wurde erkannt, waren nur durchsetzbar, wenn gleichzeitig ein größeres Angebot an Waren und Leistungen von seiten des Staates zur Verfügung gestellt wurde. Diese ‚soziale Dimension‘ der Intensivierung prägte den Fünfjahrplan 1971–1975 sowohl konzeptionell als auch in den praktischen Ergebnissen. Die sich verschärfende wirtschaftliche Lage der DDR zwang die DDR-Führung Mitte der 70er Jahre zu einer Abkehr von diesem Kurs. Die einsetzende Sparpolitik zwang zu einem Umdenken auch hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Intensivierung und Sozialpolitik. Diesen Sachverhalt charakterisierend, zog Honecker auf der 11. Tagung des ZK der SED 1979 folgende Bilanz: „Der wirtschaftliche Leistungsanstieg kann heute nicht mit den Mitteln und Methoden vom Anfang der siebziger Jahre organisiert werden … Jeder sozialpolitische Fortschritt verlangt ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität als damals.“ Damit reduzierte sich die soziale Dimension der Intensivierung innerbetrieblich auf das Postulat einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Diese sollten von nun an quasi als Ersatz für einen weiteren Ausbau sozialer Leistungen dienen. Mit der 1976 begonnenen Umgestaltung des Entlohnungssystems durch die Einführung neuer Grundlöhne (Lohnformen und Lohnsystem, VI.) hatte die WAO mittels ihrer Instrumente, der analytischen Arbeitsbewertung und der Arbeitsnormung, zumindest vorläufig auch ein griffiges Rezept für die Anbindung der Entlohnung an die tatsächlich erbrachte Leistung gefunden. Die Einführung der Grundlöhne gilt mit dem Jahr 1982 jedoch als „im wesentlichen abgeschlossen“, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt nur 1,8 Mill. Produktionsarbeiter und 600.000 Meister, Hoch- und Fachschulkader in die Reform einbezogen waren. Statt dessen sollen jetzt neue, vor allem qualitative Leistungskennziffern bei der Festlegung der Entlohnung Anwendung finden (vgl. Sozialistische Arbeitswissenschaft, H. 1/1984, S. 8 f.). Dabei wird der WAO erneut eine Schlüsselrolle zugeschrieben. Der Anreiz, der durch mögliche Einkommenssteigerung bei erhöhter Leistungsabgabe entsteht, ist allerdings dann begrenzt, wenn dem Einkommenszuwachs kein entsprechendes Waren- und Leistungsangebot gegenübersteht. Entsprechend verlagerten sich diese im Rahmen der WAO anvisierten Programme zur Steigerung der Arbeitsproduktivität auf die ‚weitere Ausprägung des sozialistischen Charakters der Arbeit‘ durch die Gestaltung „persönlichkeitsförderlicher, progressiver Arbeitsinhalte“ (Arbeitsgestaltung). Zwischen dem anspruchsvollen Programm zur Herstellung progressiver Arbeitsinhalte und der betrieblichen Realität am Arbeitsplatz besteht trotz eines eindrucksvollen theoretischen Vorlaufs bis heute eine große Lücke. Diese wird sowohl wegen der mit ihrer Überwindung notwendig verbundenen sozialen Verschiebungen als auch hinsichtlich des technisch und technologisch Machbaren in absehbarer Zeit nicht zu schließen sein. Verläßliche Angaben über die ökonomischen Ergebnisse aus der Anwendung [S. 71]der WAO fehlen, da bei dem Ausweis der eingesparten Arbeitszeit auch die sich aus der „Anwendung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse“ ergebende mitgezählt wird (vgl. Tabelle). Jürgen Straßburger Literaturangaben Arbeitswissenschaften für Ingenieure. Einführung in die Arbeitswiss. u. ihre Anwendungen in der soz. Volkswirtschaft. 4., völlig neubearb. Aufl. Leipzig: Fachbuch Verl. 1980. Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. <LI>Deppe, Rainer, u. Dietrich Hoß: Sozialistische Rationalisierung. Leistungspolitik u. Arbeitsgestaltung in der DDR. Frankfurt a. M./New York: Campus 1980. (Forschungsberichte des Instituts für Sozialforschung, Frankfurt.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 66–71 Arbeitsökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe…

DDR A-Z 1985

Häftlinge, Politische (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 589]Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR PH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte. Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen sind ca. 150.000 Deutsche mehr oder weniger willkürlich als „aktive Faschisten“ oder „Kriegsverbrecher“ in den früheren NS-Konzentrationslagern interniert worden. Etwa 70.000 dieser Häftlinge sind in diesen Lagern ums Leben gekommen. Bei der Auflösung der Konzentrationslager Anfang 1950 wurden die Überlebenden bis auf 3.432, die der DDR-Justiz zur Aburteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit übergeben wurden, aus der Haft entlassen. 2. SMT-Verurteilte. Sowjetische Militärtribunale (SMT) haben in den Jahren 1945–1955 eine nicht bekannte Zahl Deutscher wegen wirklicher oder angeblicher NS- oder Kriegsverbrechen oder als politische Gegner der KPD/SED verurteilt. Die Strafe betrug in der Regel 25 Jahre Zwangsarbeit. 1950 wurden 10.513 SMT-Verurteilte den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben. 6.143 dieser Häftlinge wurden Anfang 1954 (ND 17. 1. 1954), die übrigen — bis auf wenige Ausnahmen — 1955/56 aus den Strafanstalten der DDR entlassen. 3. In die Sowjetunion Deportierte. Von 1945 bis 1950 sind ca. 40.000 Internierte und SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert worden, wo sie zusammen mit den Tausenden als „Kriegsverbrecher“ verurteilten deutschen Kriegsgefangenen in sowjetischen Strafarbeitslagern untergebracht wurden. Mindestens 7.000 bis 10.000 Deportierte sind in der SU umgekommen. Bis auf 271 Häftlinge, die im Dezember 1955 den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben wurden, sind die überlebenden Verurteilten, deren Zahl von der UdSSR im September 1955 mit 9.626 angegeben wurde, bis 1956 nach Deutschland entlassen worden. 4. Verurteilte Kriegsverbrecher. Von 1945 bis 31. 12. 1978 sind nach Angaben des Generalstaatsanwalts der DDR 12.861 Personen wegen „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt worden, die meisten von ihnen — 12.147 — bis 1950 (Neue Justiz 1979, H. 4, S. 165). Zu diesen Verurteilten gehören auch die 3.432 Internierten, die Anfang 1950 bei der Auflösung der Konzentrationslager der DDR-Justiz übergeben und in den Waldheim-Prozessen im Frühjahr 1950 durch eigens zu diesem Zweck beim Landgericht Chemnitz gebildete Sonder-Strafkammern abgeurteilt wurden (Kriegsverbrecherprozesse). Die meisten Waldheim-Verurteilten wurden aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 22. 12. 1955 aus der Haft entlassen. 5. Wegen Staatsverbrechen und Republikflucht verurteilte Häftlinge bilden seit 1956 den Hauptteil der PH. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt. In den Kriminalstatistiken der DDR fehlt darüber jeder Hinweis. Es kann jedoch aufgrund der von westlichen Stellen getroffenen Feststellungen angenommen werden, daß seit 1950 mehr als 140.000 Personen wegen dieser politischen Delikte verurteilt worden sind. Besonders hoch war der Anteil der wegen Republikflucht Verurteilten, der seit 1961 ständig zugenommen hatte und seit 1969 bis 1976 bei etwa 75 v.H. aller aus politischen Gründen Verurteilten lag. Seitdem hat die Zahl der im Zusammenhang mit Bemühungen um Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu Freiheitsstrafen Verurteilten ständig bis 1983 auf etwa 40 v.H. zugenommen. Entsprechend verringerte sich der Anteil der wegen eines Fluchtversuchs ergangenen Urteile auf etwa 50 v.H. der politischen Verurteilungen. 6. Wirtschaftsverbrecher. Auch ein großer Teil der wegen Wirtschaftsverbrechen verurteilten Häftlinge muß zu den PH. gerechnet werden. Ihre Zahl ist ebenfalls nicht bekannt. Seit 1962 haben Wirtschaftsstrafsachen erheblich abgenommen. Die Gesamtzahl der aus politischen Gründen inhaftierten Personen ist unbekannt. Nach Auflösung der Konzentrationslager stieg die Zahl der PH. Anfang der 50er Jahre bald wieder auf 20.000. 1962/63 gab es nach westlichen Schätzungen ca. 12.000 PH. Seit 1964 sind etwa 20.000 PH. für materielle Gegenleistungen der Bundesregierung vorzeitig aus der Strafhaft in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Dadurch hat sich die Zahl der PH. auf durchschnittlich ca. 3.000 vermindert. Auch aufgrund der Amnestien von 1972 und 1979 verringerte sich jeweils vorübergehend die Zahl der PH. Im Strafvollzug werden die PH. wie die aus kriminellen Gründen verurteilten Gefangenen behandelt. Kriminelle und PH. sind gemeinsam in den Strafanstalten untergebracht; nur in der StVA Cottbus befinden sich seit einigen Jahren fast ausschließlich wegen politischer Straftaten verurteilte Häftlinge. Die Mehrzahl der meist wegen Fluchthilfe verurteilten westdeutschen und West-Berliner Häftlinge sind streng getrennt von den Strafgefangenen aus der DDR in der Strafvollzugsanstalt Berlin-Rummelsburg untergebracht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 589 Gruppe Ulbricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsabgabe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 589]Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR PH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte. Nach dem Einmarsch der sowjetischen…