DDR A-Z 1985

Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung, speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der Produktionsprozesse und vielseitige Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der Produktionsarbeit zu vermitteln sowie sie zu befähigen, dieses polytechnische Wissen und Können in den gesellschaftlichen Zusammenhang und ihr sozialistisches Weltbild einzuordnen und ihrer Erziehung (im engeren Sinne) nutzbar zu machen. Die PB. steht daher auch in engem wechselseitigem Bezug zur Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport und zur Erziehung zu bewußter Disziplin. Zur Begründung der Konzeption der PB. wird vor allem auf Karl Marx verwiesen, der einer umfassenden (polytechnischen) Bildung eine ökonomische oder im engeren Sinn berufsvorbereitende Funktion (mit dem Ziel einer möglichst großen Verfügbarkeit der Arbeiter) und eine humanistische oder emanzipatorische Funktion (mit dem Ziel der Umwälzung der Gesellschaft und der tendenziellen Aufhebung der Entfremdung) zuschrieb und für alle Kinder vom 9. Lebensjahr an die Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit forderte. Das im Sinn von Marx aufgestellte Ziel einer allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeit wird in der DDR jedoch erheblich eingeschränkt; im Vordergrund steht vielmehr der vielseitig gebildete Fachmann, der zuerst Spezialist am Arbeitsplatz sein soll. Zur Erreichung dieses Zieles, nämlich zur Vermittlung eines „polytechnischen Gesichtskreises“, wurden in der Konzeption der PB. in der DDR — stark beeinflußt von entsprechenden Entwicklungen in der UdSSR — zeitweilig sehr unterschiedliche Schwerpunkte — von einer polytechnischen Akzentuierung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts bis hin zu seiner „Professionalisierung“ als einer speziellen Berufs(grund)ausbildung bereits in der allgemeinbildenden Schule — gesetzt. Seit 1966 hat die PB. (im Sinn einer allgemeinen Grundlagenbildung) eindeutig den Charakter der Berufsvorbereitung (im Sinn der vorberuflichen Bildung) im Rahmen der Allgemeinbildung. Die Bestimmung ihres Gegenstandes orientiert sich an den Grundlagen der Technik und ihrer allgemeinen, den Bereich der Produktion überschreitenden Bedeutung; ihre Inhalte versucht man als zu entwickelnde „technisch-ökonomische Querschnittswissenschaft“ zu systematisieren. Die Realisierung der Ziele der PB. (Einführung in die „geistigen Grundlagen der Produktion“, Befähigung zur technischen Tätigkeit, Berufsvorbereitung und „sozialistische Erziehung der Schülerpersönlichkeit“) soll in 2 Formen erreicht werden: einmal als fachübergreifendes Unterrichtsprinzip in allen Fächern der Oberschule und in der außerunterrichtlichen Betätigung, zum anderen in einem speziellen Fach (bzw. Fächergruppe), dem PU., d.h. im Werkunterricht (Klassen 1–3: je 1 Wochenstunde; Klassen 4–6: je 2 Wochenstunden), im Schulgartenunterricht (2. Halbjahr der Klasse 1 bis Klasse 4: je 1 Wochenstunde) und im berufsvorbereitenden PU. mit den Disziplinen (Fächern) „Einführung in die sozialistische Produktion“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde; Klassen 9 und 10: je 2 Wochenstunden), „Technisches Zeichnen“ (Klassen 7 und 8: je 1 Wochenstunde) und „Produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben“ (Klassen 7 und 8: je 2 Wochenstunden; Klassen 9 und 10: je 3 Wochenstunden). In der Erweiterten Oberschule wird der PU. (seit 1969) im Rahmen der wissenschaftlich-praktischen Arbeit mit jeweils 4 Wochenstunden im 2. Halbjahr der Klasse 11 und im ersten Halbjahr der Klasse 12 fortgesetzt. Innerhalb des berufsvorbereitenden PU. lassen sich zwei Elemente unterscheiden: 1. die systematische Vermittlung von handwerklich-technischen Kenntnissen und Fertigkeiten und die Heranführung an „gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit“ und an die Grundelemente sozialistischer Arbeitsmoral sowie 2. die Vermittlung technisch-ökonomischer Grundkenntnisse in den wichtigsten Produktionszweigen sowie die Vorbereitung auf die Berufswahl und -arbeit. Besonders betont wird die angestrebte Verallgemeinerung der von den Schülern bei praktischer Betätigung gewonnenen Erfahrungen und die Erziehung zu schöpferischer Initiative, Aktivität und Selbständigkeit; demzufolge wird auch das Forschen (vom Basteln und Knobeln bis zur Lösung von Aufgaben des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“) neben dem unterrichtlichen Lernen und dem produktiven bzw. praktischen Arbeiten in den Vordergrund gestellt. Bereits in der Vorschulerziehung der Kindergärten werden PB. und Arbeitserziehung miteinander verbunden, besonders in der Beschäftigungsform „Arbeit“ sowie beim „Basteln und Bauen“; dabei werden Gegenstände für das Spiel und den täglichen Gebrauch hergestellt und den Vorschulkindern elementare Kenntnisse und Fertigkeiten in bezug auf Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und Bearbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren vermittelt; die älteren Vorschulkinder sollen dabei lernen, das jeweils geeignete Material auszusuchen, die notwendigen Werkzeuge auszuwählen, die Arbeit untereinander [S. 1024]aufzuteilen sowie mit dem Material sparsam umzugehen. Im Werk- und Schulgartenunterricht der Klassen 1–6 der Oberschulen sollen hauptsächlich die Einübung von Arbeitsfertigkeiten, die Orientierung auf „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ und die Gewöhnung an eine sozialistische Arbeitshaltung, vor allem an Fleiß, Ordnungsliebe, Disziplin und Sparsamkeit erfolgen; außerdem sollen bereits Kontakte zu Betrieben geknüpft und durch Betriebsbesichtigungen, Kooperationsarbeiten und Patenschaftsverträge systematisiert und intensiviert werden. Ab Klasse 7 wird der berufsvorbereitende PU. in Form eines differenzierten Lehrgangssystems fortgeführt. Im Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ (EsP) werden die Schüler in den Lehrgängen „Mechanische Technologie, Maschinenkunde“, „Elektrotechnik“, „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt“ und „Automatisierung der Produktion“ durch die Vermittlung von Kenntnissen auf die produktive Arbeit in einem (bestimmten) Betrieb vorbereitet und die Produktionserfahrungen der Schüler in den technischen, technologischen und ökonomischen Zusammenhang gestellt. In dem Fach „Technisches Zeichnen“ werden den Schülern der Klassen 7 und 8 die Grundlagen des Anfertigens und Lesens von technischen Zeichnungen vermittelt; dieser Unterricht wird in Klasse 9 im Rahmen des Faches EsP fortgesetzt. Für die produktive Arbeit der Schüler in sozialistischen Betrieben ist für die Klassen 7 und 8 nur eine Differenzierung nach den Richtungen Industrie und Landwirtschaft vorgesehen (bei Betonung des weitgehend einheitlichen Charakters); dagegen erfolgt in den Klassen 9 und 10 eine Differenzierung nach nunmehr 10 (mit den entsprechenden Lehrplänen nacheinander) eingeführten Varianten, und zwar seit 1967/68 „Metallverarbeitende Industrie“, „Elektroindustrie“, „Bauwesen“, „Landwirtschaft“, „Textilindustrie“ und „Chemische Industrie“ sowie seit 1974/75 auch nach den Varianten „Bekleidungsindustrie“, „Lederverarbeitende Industrie“, „Holzverarbeitende Industrie“ und „Instandhaltung der Landtechnik“. Mit dieser (erweiterten) Differenzierung wird den regional und betrieblich unterschiedlichen Möglichkeiten der produktiven Arbeit stärker Rechnung getragen, wobei eine weitgehende Einheitlichkeit des PU. gesichert werden bzw. bleiben soll. Der PU. für die Schüler der Klassen 7–10 wird sowohl in den Oberschulen als auch — und dies vor allem — in den Polytechnischen Kabinetten und Produktionsabteilungen der Betriebe, die zu diesem Zweck auch Ausbildungsgemeinschaften bilden, sowie in (über)betrieblichen Polytechnischen Zentren durchgeführt, und zwar in enger arbeitsteiliger Kooperation von Oberschule und Trägerbetrieb. Je nach den Gegebenheiten in den verschiedenen Regionen bzw. Wirtschaftszweigen ist auch die organisatorische Durchführung des PU. — jedoch nach den einheitlichen Bestimmungen des Lehrplans — unterschiedlich. Daher wurden auch für die verschiedenen Wirtschaftszweige von den zuständigen Ministerien besondere Bestimmungen für die Durchführung des PU. in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassen. Die Trägerbetriebe (früher Patenbetriebe) haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der PU. lehrplangemäß erfolgen kann, den Schülern der Übergang in die Produktion erleichtert wird und die Berufsvorbereitung und Berufsorientierung (Berufsberatung und Berufslenkung) nach den geltenden Richtlinien erfolgt; vor allem aber haben die Betriebe die erforderlichen polytechnischen Fachkabinette, z. B. für Maschinenkunde, für Elektrotechnik usw., ferner Lehrfelder, Reparaturkapazitäten usw. sowie die benötigten und entsprechend vorgebildeten Lehrmeister und Betreuer zur Verfügung zu stellen, zum Teil auch Lehrkräfte, z.B. Ingenieurpädagogen. Der theoretisch-polytechnische Unterricht wird jedoch hauptsächlich von Lehrern für Polytechnik der Oberschulen erteilt. Während der (theoretische) PU. hauptsächlich in den entsprechenden Unterrichtsräumen und Fachkabinetten der Oberschulen und der Betriebe erteilt wird, soll die produktive Arbeit der Schüler, vor allem der Klassen 9 und 10, möglichst in den Produktionsabteilungen der Betriebe, zumindest aber in Schülerproduktionsabteilungen, geleistet werden. Wegen der Schwierigkeiten, die bei der Durchführung der produktiven Arbeit der Schüler, insbesondere in technisch-technologisch fortgeschrittenen bzw. hochspezialisierten Betrieben auftreten, werden Bestrebungen zur Zentralisierung und Auslagerung der produktiven Arbeit der Schüler unterstützt; davor wird andererseits jedoch deshalb gewarnt, weil die Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieb zu kompliziert zu werden und vor allem der unmittelbare Bezug zur sozialistischen Produktion verlorenzugehen droht. Die wissenschaftlich-praktische Arbeit in der Erweiterten Oberschule wird nach Rahmenprogrammen für die (wahlweise-obligatorischen) Gebiete Elektrotechnik, Elektronik, Datenverarbeitung, BMSR-Technik, Chemotechnik, Technologie, Ökonomie, mathematisch-statistische Methoden in der Ökonomie sowie Agrotechnik durchgeführt; sie soll PU. auf höherer Stufe sein und die Schüler an produktive Tätigkeiten beim Lösen wissenschaftlich-praktischer Aufgaben heranführen. Die wiss.-prakt. Arbeit beginnt in Klasse 11 der EOS nach den Winterferien mit einem Betriebspraktikum, dauert 1 Jahr (2 Halbjahre) und endet in Klasse 12 mit einem Betriebspraktikum in der Woche vor den Winterferien des folgendes Jahres. Die notwendige enge Verbindung zwischen Schule und Betrieb wird durch den Abschluß schriftlicher Vereinbarungen (Patenschaften) hergestellt. Am „Tag der Bereitschaft von Schule und Betrieb“ sollen die getroffenen Vereinbarungen über die konkrete Durchführung des berufsvorbereitenden polytechnischen Unterrichts und besonders der produktiven Arbeit, z. B. in der Form des Unterrichtstages in der sozialistischen Produktion (UTP), der Öffentlichkeit dargestellt werden. Wichtige Koordinierungsgremien sind die aus Vertretern der Betriebsleitungen, der gesellschaftlichen Organisationen, Lehrern, Eltern und Werktätigen bestehenden „Polytechnischen Beiräte“, die eng mit den Schulen zusammenarbeiten und bei der Planung und Durchfüh[S. 1025]rung des PU. mitwirken. Die Finanzierung des PU. erfolgt hauptsächlich durch die Betriebe; für die produktive Arbeit erhalten die Schüler keine Vergütung, gelegentlich jedoch — bei besonderen Leistungen — Sachprämien u.ä. Der PU. wird ergänzt durch die — vor allem von der Pionierorganisation und der FDJ organisierte und von den Betrieben unterstützte — außerunterrichtliche und außerschulische Betätigung der Schüler in Arbeitsgemeinschaften, Kursen usw., deren Themen stark an den Produktionsbereichen der Betriebe orientiert sind. Ferner werden diese Kurse usw. durch die freiwillige produktive Arbeit der Schüler der 9. bis 12. Klassen während der Ferien in den „Lagern der Erholung und produktiven Arbeit“ und in den Betrieben, für die eine Vergütung gezahlt wird, ergänzt. Die Entwicklung der Konzeption der PB. und auch der Vorstellungen über ihre Realisierung kann keineswegs als abgeschlossen betrachtet werden; vor allem ist die Systematisierung der Inhalte im Sinne einer „technisch-ökonomischen Querschnittswissenschaft“ und unter Berücksichtigung der zunehmenden Automation noch unzureichend. Auch die Notwendigkeit eines speziellen Faches PU. wird wieder stärker diskutiert. Es ist möglich, daß diese Diskussion — in Verbindung mit der bereits erfolgten und fortgesetzten Differenzierung nach unterschiedlichen Varianten im PU. und bei verstärkter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher und betrieblicher Erfordernisse — zu einer weiteren Einschränkung der angestrebten breiten Grundlagenbildung und damit zu einer neuen Phase der Spezialisierung und Professionalisierung des PU. führt. Auch die Organisation des PU. und die Berufsorientierung der Schüler sind bisher noch nicht optimal gelöst; so wirft die Integration der Schüler in den Produktionsprozeß ständig neue Probleme auf und führt, vor allem infolge notwendiger Zentralisierungsmaßnahmen, zu einer (tendenziellen) Beeinträchtigung der Verbindung des Unterrichts mit produktiver Arbeit. Besonders die — nach den jeweils am Ort vorhandenen Betrieben durchgeführte — Auswahl der Richtungen bzw. Varianten der produktiven Arbeit wirkt sich einengend auf die Berufswahl der Schüler aus, was andererseits jedoch — im Hinblick auf eine bessere Steuerung des Facharbeiternachwuchses — auch als durchaus wünschenswert angesehen wird. Schließlich wird auch der wichtige und stark expansive Bereich der Dienstleistungen (einschließlich des medizinisch-sozialen Sektors) mit den heute vorgesehenen Varianten des PU. (im Unterschied zur UdSSR, in der zumindest eine hauswirtschaftliche Variante vorgesehen ist) überhaupt noch nicht oder erst ganz am Rande erfaßt. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1023–1025 Polizeistunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Positivismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die PB. ist ein charakteristischer Bestandteil der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung, speziell der schulischen Allgemeinbildung, die ausdrücklich als „polytechnisch“ charakterisiert wird; dies wird auch in der Bezeichnung „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ zum Ausdruck gebracht. Generelle Aufgabe der PB. und Erziehung ist es, den Schülern die wissenschaftlich-technischen, technologischen und politisch-ökonomischen Grundlagen der…

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C. Die Steuerverpflichtungen der Kommissionshändler

Steuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr. 681, 1970, S. 1, Abs. 1). Diese Wesenserklärung der St. stimmt teilweise wörtlich mit der Kennzeichnung überein, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit besitzt. Die zitierte Begriffsbestimmung der St. ist jedoch nur für einen kleinen Teil der in der DDR erhobenen Abgaben maßgebend. Entsprechend den politischen Vorgaben der SED-Führung werden die Haupt-St. des Abgabensystems der DDR, die von den Betrieben der Staatswirtschaft aufgebracht werden, nicht als St. bezeichnet. Aus politisch-ideologischen Gründen werden nur diejenigen Pflichtzahlungen als St. bezeichnet, die a) aus dem nicht-staatseigenen Sektor der Wirtschaft stammen oder die b) von der Bevölkerung entrichtet werden. Alle Pflichtzahlungen, welche dagegen die staatseigenen Betriebe aller Wirtschaftsbereiche an die öffentlichen Haushalte leisten, werden als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Dieser staatlichen Sprachregelung wird von einzelnen Finanzwissenschaftlern in der DDR ab und an widersprochen. Sie weisen darauf hin, daß die Abgaben der staatseigenen Betriebe alle Kennzeichen einer St. erfüllen. Wie jede andere St. auch ist z.B. die Nettogewinnabführung der staatlichen Kombinate ein regelmäßig verlangter zwangsweiser Werttransfer an den Fiskus, ohne daß damit eine spezielle oder generelle Gegenleistung des Staates an den abgabenpflichtigen Großbetrieb verbunden ist. Ganz offenkundig St.-Charakter hätten die produktgebundenen Abgaben, die bei nahezu allen Konsumgüterumsätzen fällig werden (= kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St.). Die durch diese Abgaben erzielten Einnahmen werden zwar durch die Betriebe kassiert und von ihnen an den Staatshaushalt weitergeleitet, gezahlt und getragen würden sie jedoch von den privaten Haushalten, welche die mit Abgaben belasteten Verbrauchsgüter kaufen. Angesichts dieser Sachlage hätte man auch in der Sowjetunion für die produktgebundenen Abgaben die korrekte Bezeichnung „differenzierte Umsatzsteuer“ gewählt. Gegen diese Auffassung wird von den orthodoxen [S. 1312]marxistisch-leninistischen Politökonomen in der DDR vorgebracht, daß „der Begriff der Steuer einen Wechsel im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens voraussetzt“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1970, S. 744). Diese Bedingung sei bei den Abgaben der Staatswirtschaft an den Staatshaushalt nicht erfüllt. Über die Aufteilung und Verwendung des Bruttogewinns der in Gemeineigentum befindlichen Betriebe könne der Staat als Eigentümer nach seinem Ermessen verfügen. In der 3. Aufl. des offiziösen „Ökonomischen Lexikons“ von 1980 hat die SED-Führung die Auseinandersetzung darüber, ob es sich bei den Abgaben der Staatswirtschaft um St. handelt, wie folgt entschieden: „Der Begriff der Steuer schließt in der DDR nicht die Abführungen der volkseigenen Wirtschaft an den Staatshaushalt ein, für die in anderen sozialistischen Ländern ebenfalls der Steuerbegriff verwendet wird.“ Für die in der Bundesrepublik vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Geldleistungen wird in der westdeutschen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis häufig auch neben dem Etikett „Steuer“ der synonyme Begriff „Abgaben“ benutzt. Diese Bezeichnung ist auch vielfach in der Fachliteratur der DDR anzutreffen. Allerdings hat sie sich nicht als Oberbegriff eingebürgert, der sowohl die St. der Bevölkerung und der nicht-volkseigenen Wirtschaft als auch die Abführungen der Staatswirtschaft an den Fiskus umfaßt. In der Abgabenordnung vom 2. 11. 1970 bezieht sich diese Umschreibung nur auf die St. im engeren Sinne und auf die Verbrauchsabgaben genannten Verbrauchs-St., die in der DDR nur noch für wenige ausgewählte Konsumwaren erhoben werden. In der Regel sind die Anfang der 50er Jahre eingeführten Verbrauchsabgaben in den Produktions- und Dienstleistungsabgaben (= produktgebundene Abgaben) aufgegangen. Abweichend vom Sprachgebrauch des DDR-Abgabenrechts wird in einigen RGW-Ländern die Bezeichnung „Abgaben“ aber auch bei der Namengebung für einzelne Abführungen verwendet, welche die Staatsbetriebe an die öffentlichen Etats zu überweisen haben. So erhielt z.B. die auf das Produktivvermögen bezogene Kapital-St. der Handels- und Produktionsbetriebe in der DDR den Namen Handelsfondsabgabe bzw. Produktionsfondsabgabe. Als Sammelbegriff für alle Pflichtzahlungen, die an die Staatskasse geleistet werden, hat sich in den letzten 10 Jahren immer mehr die Umschreibung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle Formen der staatlichen Mittelbeschaffung ab. Er umschließt auch die Weiterleitung der Erlöse der Einrichtungen der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion an die öffentlichen Haushalte (z.B. der Eintrittsgelder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) und die Einkünfte aus Gebühren, Beiträgen und Zöllen. II. Funktionen der Steuern Die Dienste, welche die St. im Sinne der Staatsführung zu erfüllen haben, können 1. fiskalischer Art und/oder 2. finanzpolitischer Natur sein. Im ersten Fall helfen sie bei der Beschaffung der Geldmittel, welche die Regierung benötigt, um die Produktion von öffentlichen Gütern für ihre eigenen Zwecke zu bezahlen und um das Angebot von öffentlichen Leistungen zu finanzieren, welche für die Bevölkerung bestimmt sind. Im zweiten Fall dienen die St. der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Zielsetzungen. In Übereinstimmung mit den Funktionen des gesamten Finanzsystems werden in der DDR die St. dazu genutzt, um folgende 5 finanzpolitischen Aufgaben zu erfüllen: A. Mittelbeschaffungsfunktion Auch der sowjet-sozialistische Staat nutzt Steuern als Instrument der Mittelbeschaffung. Seit 1976 werden jedes Jahr rd. 70 v.H. des Volkseinkommens der DDR im wesentlichen mit Hilfe von St. im Öffentlichen Gesamthaushalt konzentriert und dann für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben eingesetzt (Staatsquote = Anteil der Einnahmen des einheitlichen Staatshaushalts der DDR am materiellen Nettoinlandsprodukt [Gesamtprodukt, Gesellschaftliches] ohne den Beitrag der als unproduktiv betrachteten Dienstleistungsbereiche). B. Allokations- und Lenkungsfunktion Die Wirtschaftsführung bedient sich ferner ausgiebig der St.-Politik, um die Produktionsressourcen der Volkswirtschaft in die als vorrangig ausgewählten Verwendungen zu lenken. Zu diesen Maßnahmen gehört z. B, daß die Wirtschaftsführung über variable steuerliche Teuerungszuschläge auf ausgewählte Verbrauchsgüter (= Umsatz- und Verbrauchs-St.) bestimmte Einkommensverwendungen der privaten Haushalte diskriminiert (darunter den Kauf von Autos, Pelzen, Alkohol und Importwaren) und bestimmte Verbrauchsausgaben begünstigt (darunter den Kauf von Büchern und Kinderbekleidung). Ziel dieser steuer- und preispolitischen Beeinflussung der Kaufentschlüsse der Konsumenten ist, die Verbraucher dazu zu bewegen, einen Warenkorb zu wählen, welchen der Staat ex ante aufgrund seiner Prioritäten als den besten für seine Bürger ausgesucht hat. Gelingt diese steuer- und preispolitische Formierung der privaten Kaufentschlüsse, so erfolgt die Allokation der Ressourcen in der Konsumgüterindustrie entsprechend den Präferenzen der Staatsführung (Preissystem und Preispolitik). C. Stimulierungsfunktion Gezielte St.-Erleichterungen und St.-Vergünstigungen dienen außerdem in großem Umfang zur Stimu[S. 1313]lierung von Leistungen und zur Stabilisierung des Arbeitseinsatzes auf einem hohen Leistungsniveau. Zu diesen steuerlichen Anreizmaßnahmen gehört, daß zumeist der Gewinnsteuersatz für Gewinne, welche die Wirtschaftsunternehmen über das Plansoll hinaus erzielt haben, niedriger ist als der Prozentanteil vom Nettogewinn, den der Staat vom Plangewinn der Betriebe als normale Nettogewinnabführung beansprucht. Um die Werktätigen zu Höchstleistungen im Produktionsprozeß anzuspornen, werden z.B. Prämien zum tariflichen Zeitlohn, der durch Stückakkord erzielte Mehrverdienst und die Leistungslöhne der Arbeitnehmer, die ihre individuellen Normen erfüllt haben, nur mit einem Steuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belastet (Lohnformen und Lohnsystem). D. Stabilisierungspolitische Funktionen St. werden in allen Zentralplanwirtschaften sowjetischen Typs immer dann als Stabilisierungsmittel eingesetzt, wenn die Wirtschaftsführung zur Verteidigung des Geldwertes und zur Unterbindung von illegal finanzierten Handelsgeschäften gezwungen ist, den bei den privaten Haushalten und bei den Betrieben entstandenen Geldüberhang abzuschöpfen (Geldtheorie und Geldpolitik). Um einen bei der Bevölkerung entstandenen Kaufkraftstau (z.B. in Form von Bargeldhorten) wieder abzubauen, benutzt die Regierung der DDR — um Widerstände in der Bevölkerung zu vermeiden — jedoch nicht die Lohn- und Einkommen-St. als Stabilisierungsinstrument. Statt dessen schöpft die Wirtschaftsführung den Geldüberhang vorzugsweise mit Hilfe von steuerlichen Teuerungszuschlägen auf die Herstellerabgabepreise ausgewählter Gruppen von Konsumgütern ab. Diese schärfere Besteuerung der Einkommensverwendung der Bürger bleibt zwar nicht unbemerkt, sie erfolgt jedoch verdeckt, kann von den St.-Pflichtigen in ihrem Ausmaß nicht ermittelt werden und ruft daher auch keine massenhaften St.-Widerstände hervor. — Bei stabilitätspolitisch motivierten Verbrauchssteueranhebungen werden die Güter des Grundbedarfs zumeist ausgespart. In der Regel nimmt der Fiskus vielmehr Verbrauchs- und Umsatzsteueranhebungen bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen, bei Importwaren und ganz allgemein bei Verbrauchsgütern des gehobenen Bedarfs (Luxusgüter, Genußmittel) vor. Dem Abbau der Zwangssparbeträge der VEB und Kombinate auf den Finanzfondskonten bei den Banken (Giralgeldüberhang) können die kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuern nicht dienen. Produktgebundene Abgaben werden in der DDR nur in die Industrieabgabepreise (IAP) bei Fertigwaren der Konsumgüterindustrie einkalkuliert (einphasige Steuereintreibung nur beim Fertigwarenhersteller, der die St. auf den Letztverbraucher überwälzt). Will die Wirtschaftsführung den VEB und Kombinaten unverwertbare Kaufkraftmengen entziehen, so erhöht sie stattdessen die Gewinnsteuersätze bei der Nettogewinnabführung. Im Jahre 1981 stammten in der DDR rd. 57 v.H., 1982 rd. 60 v.H. und im folgenden Jahr 1983 rd. 58 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushaltes aus folgenden beiden St.-Quellen: a) der kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. und b) aus der von den VEB, Kombinaten und den staatlichen Banken gezahlten Gewinn-St. Fast zwei Drittel seiner Einkünfte erzielt somit der Fiskus der DDR aus St.-Arten, für die in den von der Volkskammer verabschiedeten Abgabengesetzen keine St.-Sätze festgelegt werden. Bei diesen Haupt-St. kann die Staatsführung für jedes Haushaltsjahr ohne Einschaltung der Volksvertretung neue St.-Sätze dekretieren, sofern dies im Interesse der Erfüllung staats- und wirtschaftspolitischer Ziele für zweckmäßig angesehen wird. Darüber hinaus kann die Regierung sogar im Laufe des Haushaltsjahres Änderungen der St.-Sätze verfügen, wenn die Einnahmenpolitik an plötzliche Änderungen des Finanzbedarfes angepaßt werden muß. Infolge dieser und anderer Vollmachten besitzt die Regierung der DDR eine derart große finanzpolitische Flexibilität, daß sie — im Unterschied zu den parlamentarischen Demokratien des Westens — gar nicht darauf angewiesen ist, Ergänzungs- oder Nachtragshaushalte aufzustellen und dem Parlament zur Bewilligung vorzulegen, wenn sie sich plötzlich entschließt, ihre staats- und wirtschaftspolitischen Prioritäten — und damit den laufenden Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan — zu ändern. Aus den gleichen Gründen ist sie auch nicht darauf angewiesen, die zur Überbrückung zeitweiliger Finanzierungsengpässe fehlenden Einnahmen durch die Ausgabe von Staatsanleihen zu beschaffen. E. Verteilungspolitische Funktionen Genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland werden auch in der DDR die St. dazu benutzt, um über Korrekturen der personellen Einkommens- und Vermögensverteilung ein höheres Maß an sozialer Gerechtigkeit herzustellen und um über eine gleichmäßigere Wohlstandsverteilung die sowjet-sozialistische Gesellschaftsordnung zu stabilisieren (Distributionsfunktion). Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland ist jedoch in der DDR die Lohn- und Einkommen-St. nicht das Hauptinstrument der Regierung bei der Verwirklichung verteilungspolitischer Ziele. Diese Aufgabe hat man in erster Linie der schon erwähnten kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. übertragen (produktgebundene Abgaben). Dementsprechend werden in der DDR aus den Einnahmen durch die Besteuerung des gehobenen Verbrauchs und des Luxuskonsums die Preissubventionen zur [S. 1314]Verbilligung der Nahrungsgüter und das Angebot von Wohlfahrtsleistungen für die Bevölkerung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen finanziert. F. Kontrollfunktionen Zu den systemtypischen Aufgaben der St. gehört ferner die Überwachung der Planerfüllung durch die staatseigenen Wirtschaftsunternehmen. Vor jedem neuen Plan- und Wirtschaftsjahr wird für jede einzelne Produktionsorganisation genau errechnet, wie hoch ihre St.-Pflicht a) bei den produktgebundenen Abgaben, b) bei der Nettogewinnabführung und c) bei der Produktionsfondsabgabe ist, sofern der betreffende Betrieb den ihm vorgegebenen Betriebsplan voll erfüllt. Produziert nun der Betrieb teurer, als dies vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorherzusehen war, und kann er auch seine im Plan vorgeschriebene Auflage zur Senkung der Stückkosten nicht erfüllen, so entstehen für ihn Finanzierungsengpässe. Falls er dadurch mit seinen planmäßigen Gewinnabführungen an den Staat in Verzug gerät, ist dies für die Wirtschafts- und Finanzbehörden ein Signal, um nachzuprüfen, aus welchen Gründen die Planstörungen entstanden sind und wie man Abhilfe schaffen könnte. Auch die laufend eingehenden Erträge bei den kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. (produktgebundene Abgaben) sind für die Wirtschaftsbehörden und Banken eine Auskunftsquelle, der sie entnehmen können, ob die Produzenten von industriellen Konsumgütern ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen (Finanzkontrolle und Finanz[S. 1415]revision) (vgl. zu den Funktionen der St. in der DDR Schaubild 1). III. Anknüpfungspunkte der Besteuerung (Steuerquellen) Anders als in der Bundesrepublik werden in der DDR die St.-Quellen danach eingeteilt, welchem Eigentumssektor sie zugehören (Eigentum). Es gibt daher kein Einteilungsschema, welches die St. danach unterscheidet, ob Anknüpfungspunkt der Besteuerung a) Bestandsgrößen in Form von Geld- und Sachkapital sind oder ob b) das Objekt der Besteuerung die Wertschöpfung ist (Ressourcenzuwachs in der laufenden Periode). In der DDR haben vor allem im Zeitraum von 1949 bis 1961 steuerpolitische Vergünstigungen für Betriebe der Staatswirtschaft und für sozialistische Produktionsgenossenschaften auf der einen und steuerpolitische Diskriminierungsmaßnahmen für die Privatwirtschaft auf der anderen Seite eine große Rolle dabei gespielt, die überkommene individualistische Eigentums- und Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzuwandeln. Entsprechend dieser sozial-revolutionären Zielsetzung wurde die Besteuerungspolitik von Anfang an danach differenziert, zu welcher Eigentumsform der jeweilige steuerpflichtige Betrieb gehörte. Je nachdem, ob das St.-Subjekt ein Staatsbetrieb, eine Produktionsgenossenschaft oder ein privater Gewerbebetrieb ist, gelten jeweils andere St.-Gesetze und Besteuerungsformen. Auch die Anfang der 50er Jahre neugestaltete Besteuerung der individuellen Einkommen ist bis heute maßgeblich von klassenkämpferischen Zielsetzungen beeinflußt. So werden z.B. persönliche Einkommen aus Produktivvermögen und selbständiger Unternehmertätigkeit durch Erhebung exorbitant hoher St. diskriminiert, während demgegenüber die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit im Arbeitsprozeß nur einer gelinden Besteuerung unterworfen werden. Eine Konsequenz dieses Kategoriensystems der St.-Arten ist, daß dadurch die Bevölkerung zu einer eigenen St.-Quelle wird. Entsprechend der in der DDR gebräuchlichen Unterscheidung der Abgaben nach ihrer sozialökonomischen Herkunft gibt es 4 Klassen von fiskalischen Pflichtzahlungen: Abgaben der Staatswirtschaft, St. der nichtverstaatlichten Wirtschaft, St. der Bevölkerung (Besteuerung persönlicher Einkünfte aus verschiedenen Einkommensquellen), Sonstige St. und Abgaben. (vgl. Schaubild 2) IV. Steuern und Abgaben der Staatswirtschaft Die bei weitem ergiebigste St.-Quelle des Staatshaushalts der DDR sind die St. der Staatswirtschaft. In den fünf Jahren von 1978 bis 1983 stammten im Durchschnitt 45 v.H. der Gesamteinnahmen des DDR-Etats (ohne die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung — Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus der volkseigenen Wirtschaft (Staatshaushalt, VI.) (vgl. Tabelle 1). Infolge der 1982 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verschärften Gewinnbesteuerung nahm die Bedeutung der Unternehmens-St. als Instrument der Mittelbeschaffung erheblich zu. Die den staatlichen Produktionsorganisationen und Banken auferlegten Unternehmens-St. brachten erstmals 1982 rd. 50 v.H. der gesamten Etateinkünfte ein. 1983 erzielte der Fiskus der DDR rd. 49 v.H. seiner Gesamteinkünfte aus den Unternehmenssteuern. In der jährlichen Berichterstattung des Ministerrates vor der Volkskammer über die Haushaltspolitik im abgelaufenen Wirtschaftsjahr (Haushaltsrechnung) werden die Budgeteinkünfte aus der differenzierten Umsatz- und Verbrauchs-St. zu den Abgaben der Staatswirtschaft gerechnet. Da diese St. jedoch eindeutig allein von der Bevölkerung getragen wird, zählt sie tatsächlich zu den Bevölkerungs-St. und nicht zu den Abgaben der volkseigenen Wirtschaft (vgl. <xref=dd21.318a:Tabelle 1>). Jede andere Abgrenzung verschleiert das Ausmaß der tatsächlichen direkten und indirekten St.-Belastung der privaten Haushalte. Ausgehend von ihrer bisherigen fiskalischen Bedeutung umfassen die St. der Staatswirtschaft unter Berücksichtigung dieser Abgrenzung ab 1984 folgende 5 St.-Arten: a) Die Gewinn-St. (Nettogewinnabführung), b) die Produktionsfondsabgabe (PFA) (Kapital-St. auf das in den Produktionsbetrieben eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen), c) die Handelsfondsabgabe der Handelsbetriebe (Kapital-St.), d) die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung) und e) die mit Wirkung vom 1. 1. 1984 erhobene Lohnsummen-St. (Beitrag für gesellschaftliche Fonds). Die beiden finanz- und wirtschaftspolitisch wichtigsten Abgabearten der Staatswirtschaft sind bisher die Gewinn-St. und die Kapital-St. (PFA und Handelsfondsabgabe). Seit 1980 ist die Nettogewinnabführung die für den Fiskus einträglichste Einzel-St. im St.-System der DDR. In der Ertragskraft überholte sie zu diesem Zeitpunkt erstmals die differenzierte Umsatz- und Verbrauchs-St. Gemessen an der finanziellen Ertragskraft war bislang die Kapital-St. die zweitwichtigste Unternehmens-St. Die Produktions- und Handelsfondsabgaben brachten dem Staat in den Jahren von 1976 bis 1983 zwischen 13 und 14 v.H. seiner Gesamteinnahmen ein (ohne Beiträge zur Sozialversicherung). Dieser Anteil ent[S. 1317]sprach 1983 einen St.-Ertrag von über 22,9 Mrd. Mark. Geordnet nach der gegenwärtig bestehenden Reihenfolge ihrer fiskalischen Ergiebigkeit folgen auf Platz 3 und 4: a) die Abführungen der staatlichen Geschäftsbanken (Bankwesen) und Sparkassen an den Haushalt und b) die Einkünfte durch die Erhebung von Bodennutzungsgebühren. Unter den Einkunftsquellen des DDR-Staatsbudgets haben seit 1978/79 die Abgaben der Geld- und Kreditinstitute ständig an Bedeutung gewonnen. 1982 betrug der Beitrag der Banken zur Auffüllung der Staatskasse 4,5 v.H. der gesamten Einkünfte. Mit einem Einnahmebetrag von mehr als 7,4 Mrd. Mark 1982 erzielte der Fiskus in diesem Jahr durch die Abgabenbelastung der Banken und Sparkassen fast so hohe Einnahmen wie aus der Lohn- und Einkommen-St. der Arbeiter, Angestellten und der freiberuflich tätigen Selbständigen. Über die Formen der Besteuerung der Banken und Sparkassen werden in der Presse und Fachliteratur der DDR jedoch keine Angaben gemacht. Vermutlich bestehen die Abgaben der Geschäftsbanken an den Staatsetat zur Hauptsache aus Gewinn-St. und aus abgetretenen Einnahmen durch Strafzinsen, welche die Kreditinstitute als Sanktion von säumigen Kreditschuldnern eingetrieben haben (Zins und Zinspolitik). 1983 stammten 48,9 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts der DDR aus St. der staatseigenen Wirtschaft. Dieser Beitrag zum staatlichen Mittelaufkommen setzte sich wiederum zu 64,7 v.H. aus Gewinnsteuereinnahmen und zu 26,6 v.H. aus Einkünften durch die Besteuerung des in der Staatswirtschaft eingesetzten Kapitals zusammen. Die Banken trugen zum St.-Aufkommen der Staatswirtschaft 8,5 v.H. bei. Die Erhebung von Bodennutzungsgebühren brachte nur einen bescheidenen Anteil von 0,2 v.H. ein (vgl. Tabelle 2). Aufgrund des 1984 neu eingeführten Beitrages für die gesellschaftlichen Fonds wird sich jedoch voraussichtlich eine neue Rangordnung hinsichtlich der Ergiebigkeit der Unternehmens-St. im Bereich der Staatswirtschaft ergeben. <A. Die Gewinnsteuer (Nettogewinnabführung)> Seit der Rückkehr zur straffen administrativen Befehlswirtschaft 1971 erhalten die Betriebe und Kombinate in der DDR erneut von zentraler Seite aus vorgeschrieben, wieviel Brutto- und wieviel Nettogewinn sie jährlich erwirtschaften sollen (Nettogewinn = Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe). Zugleich wird im Betriebsplan festgelegt, welche Gewinn-St. sie im jeweiligen Wirtschafts- und Haushaltsjahr an die Staatskasse abzuführen haben. Die Höhe der jährlichen St.-Schuld wird dabei als absoluter Betrag in Mark angegeben. Neben der Zinspolitik (Zins und Zinspolitik) sind Änderungen der betriebsindividuell festgesetzten St.-Sätze bei der Nettogewinnabführung der wichtigste finanzpolitische Hebel, mit dem die Wirtschaftsführung die Ersparnis- oder Kapitalbildung der VEB und Kombinate reguliert und damit zugleich Einfluß auf ihre Investitionsaktivitäten nimmt. Im Rahmen dieser Regulierungsfunktion dient die Gewinn-St. dem Staat als Instrument zur Durchsetzung seiner struktur- und investitionspolitischen Prioritäten (Allokationsfunktion der Gewinn-St.; Investitionen; Investitionsplanung; Investitionsrechnung). B. Abgaben auf das eingesetzte Kapital Die Ende der 60er Jahre eingeführten St. auf das eingesetzte Produktivvermögen der Betriebe der Staatswirtschaft sind ein Ergebnis der Wirtschaftsreformen (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]; Wirtschaft). Durch diese Neuerung wollte die Wirtschaftsführung der DDR eine seit langem als besonders nachteilig empfundene Lücke im Lenkungsinstrumentarium schließen. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften gab es bis zu diesem Zeitpunkt in der Volkswirtschaft der DDR keinen finanzpolitischen Regulator, mit dessen Hilfe die Leitungen der Betriebsvereinigungen (VVB, Kombinate) und der Einzelbetriebe dazu veranlaßt werden konnten, das in ihren Unternehmen investierte Anlagen- und Umlaufvermögen so effektiv wie möglich zu nutzen. Im Laufe der Wirtschaftsreform wurden insgesamt 4 neue „finanzökonomische Hebel“ (Kapital-St.) eingeführt: 1. Die Produktionsfondsabgabe (PFA), 2. die Handelsfondsabgabe bei den Handelsbetrieben und 3. die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung). Zeitweise wurde 4. von den Volkseigenen Gütern (VEG) auch eine Bodenfondsabgabe erhoben (1968–1972). Allen 4 Abgaben wurde der gleiche Auftrag erteilt: Sie sollen die Betriebe der Staatswirtschaft dazu anspornen, die ihnen vom Staat zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren Kapital und Boden so effektiv wie möglich auszunutzen, um die staatlichen Wirtschaftspläne optimal zu erfüllen und um ständig neue Wohlfahrtsgewinne zu erzielen. Bei den Volkseigenen Gütern (VEG) haben diese Aufgabe inzwischen die ab 1973 umgestalteten Agrarsteuern übernommen. 1. Die Produktionsfondsabgabe Die Produktionsfondsabgabe (PFA) ist eine Pflichtabführung der Staatsbetriebe der Industrie und Bauwirtschaft an den Staatshaushalt. Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Fiskus [S. 1320]hängen vom jeweiligen Wertvolumen des Kapitalbestandes der Betriebe im Haushaltsjahr ab. Die Abgabenrate (Steuersatzbezogen auf das eingesetzte Kapital) beträgt seit 1971 in der Regel 6 v.H. (vgl. die VO über die Produktionsfondsabgabe vom 6. 12. 1970, GBl. II, S. 31 ff.). „Ausnahmen davon werden durch den Ministerrat (bei der Beschlußfassung über die Ziele) des Jahresvolkswirtschaftsplanes festgelegt“ (vgl. § 3 der VO über die Produktionsfondsabgabe vom 14. 3. 1983, GBl. I, S. 106). (Zu den Einzelheiten: Produktionsfondsabgabe.) Eine Prüfung der Wirkungen der Produktionsfondsabgabe auf die Steigerung der Kapitalproduktivität und die Kapitalrentabilität der Staatsbetriebe ergibt, daß diese Abgabe lediglich zu einer besseren Ausnutzung der in den Betrieben bereits vorhandenen Kapitalausstattung anspornt. Dagegen eignet sie sich nicht dazu, eine befriedigende Mindestrentabilität für neu investiertes Kapital zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Verteilung der einsatzfähigen Kapitalressourcen jeweils in die ertragreichsten Verwendungen erfolgt. (Vgl. H. Buck, Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten, Bd. II, Coburg 1969, S. 815 ff.) Investitionsrechnung. In welchem Maße es der Wirtschaftsführung gelingt, über die PFA für einen hohen Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten zu sorgen, hängt im übrigen vor allem davon ab, ob die Abgabenrate von 6 v.H. — verglichen mit der effektiven Kapitalrentabilität der Industrie und Bauwirtschaft — für die meisten Betriebe dieser Wirtschaftsbereiche eine fühlbare Kürzung ihrer Nettogewinne zur Folge hat. Außerdem spielt eine entscheidende Rolle, wie häufig es den VEB und Kombinaten gelingt, im Falle einer spürbaren Kapitalsteuerbelastung von den Wirtschafts- und Finanzbehörden ermäßigte Steuersätze unter 6 v.H. bewilligt zu bekommen. 2. Handelsfondsabgabe. Entsprechend der Kapitalbesteuerung der Industrie- und Baubetriebe zahlen seit dem 1. 1. 1968 auch die staatlichen Groß- und Einzelhandelsbetriebe eine Abgabe auf den Wert des von ihnen genutzten Anlagevermögens und der von ihnen bewirtschafteten Umlaufmittel. Wie die PFA ist die Handelsfondsabgabe ein als „staatliches Normativ“ festgelegter Steuersatz. Bezugsbasis sind die Jahresdurchschnittsbestände an eigenen und gemieteten Anlagen (Gebäude, Transportmittel usw.) und an Umlaufmitteln (Materialbestände, Halbwaren und Vorräte an Handelswaren). Wie in der Industrie beträgt auch im Handel die Abgabenrate für Anlagen (Lagerhäuser, Geschäftsgebäude, Kühlhallen, Verpackungseinrichtungen, Transportmittel usw.) in der Regel 6 v.H. des Anschaffungswertes dieser Grundmittel. Dagegen hat der Fiskus die Umlaufmittel der Handelsbetriebe (hauptsächlich Fertigwarenbestände) mit einem Steuersatz von nur 4 v.H. belegt. Abweichend von diesen Steuersätzen brauchen die Betriebe des Hotel- und Gaststättenwesens nur eine Kapitalsteuer von einheitlich 1 v.H. auf eigene und gemietete Anlagengüter und auf ihre Bestände an Umlaufmitteln zu zahlen. Ebenso wie bei der Produktionsfondsabgabe fließt bei der Handelsfondsabgabe auch nur das Steueraufkommen der zentral geleiteten Handelsbetriebe in den Republikhaushalt. Dagegen führen die den Räten der Bezirke und die den Bezirkswirtschaftsräten unterstellten Handelsorganisationen die von ihnen geschuldeten Handelsfondsabgaben an die Bezirkshaushalte ab. (Vgl. die VO über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 24. 8. 1967, GBl. II, S. 685 ff., und die 4. DB zu dieser VO vom 4. 11. 1976, GBl. I, S. 494 ff.) [S. 1321]3. Kapitalsteuern der staatseigenen Landwirtschaftsbetriebe und die Erhebung von Bodennutzungsgebühren Von 1968 bis 1972 mußten die Volkseigenen Güter (VEG) eine „Bodenfonds- und Produktionsfondsabgabe“ an die Staatskasse zahlen. Diese Kapitalbesteuerung der staatlichen Landwirtschaftsbetriebe wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt trat ein neues System der Agrarsteuern in Kraft. Die VEG werden seitdem nach den gleichen Besteuerungsformen zur Abgabenleistung herangezogen wie die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zahlung von Bodennutzungsgebühren wird dann verlangt, wenn VEB und Kombinate der Industrie, der Bauwirtschaft und des Handels land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen für ihre Produktionszwecke beanspruchen und damit ihrer ursprünglichen Verwendung entziehen. Je wertvoller die Flächen sind, die als Standort für Fabrikgebäude, Lagerhallen, Abraumhalden, Parkplätze usw. ausgewählt werden, um so höher ist die Gebühr. Die höchste Gebührenforderung von 400.000 Mark je Hektar entsteht, wenn Ackerland der höchsten Bodengüte (= Bodenwertzahl von 100) in Anspruch genommen wird. Die Bodennutzungsgebühr ist eine Zahlungsverpflichtung, die nur einmal an die Staatskasse entrichtet zu werden braucht. Die Einnahmen aus der Gebühr fließen dem zentralen Staatshaushalt zu (Bodennutzung). <C. Die Lohnsummensteuer (Beitrag für gesellschaftliche Fonds)> Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 hat die Regierung der DDR die VEB und Kombinate der Industrie mit einer neuen Unternehmens-St. belastet. Für die Staatsbetriebe der Bauwirtschaft wird die neue St. erst zum Jahresbeginn 1985 wirksam. In der Staatswirtschaft der DDR hat diese St. keinen Vorläufer. Ihrer Art nach ist die neue Abgabe eine Lohnsummen-St. Diese Namengebung hielt die Regierung der DDR jedoch für politisch nicht tragbar. Daher erhielt die neue St. das werbewirksame Etikett „Beitrag für gesellschaftliche Fonds“. Hierdurch soll der Eindruck erweckt werden, als würden die durch diese St. erzielten Einnahmen ausschließlich für die Finanzierung von öffentlichen Leistungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung, der Gesundheitsfürsorge, der Volksbildung und der Kultur verwendet. Eine derartige Zweckbindung der Erträge hat jedoch der Gesetzgeber nicht im St.-Recht verankert. (Vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff., und die 1. DB zu dieser VO, ebenda, S. 106). Mit der Einführung der Lohnsummen-St. wurde die Unternehmensbesteuerung in der DDR von dem bisher bestehenden „Zwei-Kanäle-“ auf ein „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ umgestellt. Besonders bei den arbeitsintensiv produzierenden Betrieben der DDR dürfte die neue Lohnsummenbesteuerung eine erhebliche Verteuerung des Produktionsfaktors „Arbeit“ (Einsatz von Arbeitskräften) zur Folge haben. Diese Wirkung ist gewollt. Denn das erklärte Ziel der Allokationspolitik der Wirtschaftsführung mit Hilfe der Lohnsummen-St. ist, „die lebendige Arbeit entsprechend ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung höher (zu bewerten) und damit den rationellen Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und die sozialistische Rationalisierung (zu fördern)“. Im Unterschied zur Nettogewinnabführung und zur Produktionsfondsabgabe ist diese neue St. eine Kosten-St. Die den Betrieben abverlangten St.-Leistungen dürfen diese ihren Produktionskosten hinzuaddieren. Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegend freier Preisbildung können jedoch in der DDR die Produktionsbetriebe bei Einführung einer neuen Kosten-St. nicht von sich aus den Versuch unternehmen, ihre Verkaufspreise zu erhöhen. In der DDR werden die Abgabepreise für Industrieerzeugnisse (= Industrieabgabepreise) durch die Regierung und die staatlichen Preisbehörden diktiert (= staatliche Festpreise). Preissystem und Preispolitik. Die Einführung der neuen Lohnsummen-St. wird voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Entwicklung des Haushaltsvolumens und die Struktur der Einnahmen des Staatsetats haben: a) Da die Staatsquote bereits einen Wert von über 75 v.H. erreicht hat, dürfte die Staatsführung voraussichtlich keine weitere kräftige Steigerung ihrer Budgeteinnahmen anstreben. Ein solches Vorhaben würde zwangsläufig die innerbetriebliche Kapitalbildung der Staatsunternehmen und ihre Möglichkeiten zur Selbstfinanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen drastisch einschränken, die operativen unternehmenspolitischen Entscheidungsbefugnisse der Kombinats- und Betriebsleitungen weiter einengen und die Leistungsbereitschaft der Betriebskollektive drosseln. b) Aus diesem Grunde wird die Einführung der neuen Abgabe hauptsächlich eine Änderung der Struktur der Einnahmenquellen des DDR-Staatsetats zugunsten der Lohnsummen-St. und zu Lasten der Gewinn-St. bringen. Die Gewinn-St. wird dadurch ihren Rang als ergiebigste Einzel-St. des DDR-St.-Systems, den sie seit 1980 innehat, wieder verlieren. c) Bremsen die Preisplanungsbehörden durch eine nur zögerliche Anhebung der Produzentenpreise die Bestrebungen der VEB und Kombinate, die Belastungen durch die Lohnsummen-St. auf die Preise zu überwälzen, so wird dies sicher die Wirkung haben, daß die Unternehmensleitungen versuchen werden, den stark verteuerten Einsatz von Arbeitskräften durch einen vermehrten Einsatz von Kapital (Ma[S. 1322]schinen, Industrierobotertechnik, Rationalisierungsmittel) zu ersetzen. Dies wird vor allem in denjenigen Industriebranchen und Baubetrieben der Fall sein, deren Ertragslage (Kapitalrentabilität) so gut ist, daß bei ihnen die Kapital-St. keine einschneidende Kürzung der Nettogewinne bewirkt, wenn sie durch Mechanisierungs- und Automatisierungsinvestitionen ihren Kapitalbestand erhöhen. Langfristig dürfte daher dieser Substitutionsprozeß — ceteris paribus — zu einem schnelleren Anstieg der Einkünfte aus der Produktionsfondsabgabe führen als bisher. V. Indirekte und direkte Steuern zu Lasten der privaten Haushalte (Bevölkerungssteuern) A. Produktgebundene Abgaben Produktgebundene Abgaben werden in der DDR seit 1955 erhoben. Bis zur Industriepreisreform (1964–1967) wurden derartige Verbrauchsabgaben nicht nur in die Endverbraucherpreise für Konsumgüter, sondern zum geringen Teil auch in die Verkaufspreise für Produktionsmittel einkalkuliert. Mehr als eineinhalb Jahrzehnte trugen die 1955 eingeführten steuerlichen Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der in den Staatsbetrieben hergestellten Güter die Bezeichnung Produktions- und Dienstleistungsabgaben (PDA). (VO über die Produktions- und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe vom 6. 1. 1955, GBl. I, S. 37 ff.) 1972 wurden die PDA in „produktgebundene Abgaben“ umbenannt. (VO über produktgebundene Abgaben und Subventionen vom 1. 3. 1972, GBl. II, S. 137 ff.) Die nach Warenarten spezifizierten Verbrauchsabgaben entsprechen jeweils der Differenz, die zwischen dem Verkaufspreis, den die Betriebe berech[S. 1323]nen dürfen (= staatlich diktierter Betriebsabgabe- oder Produzentenpreis), und dem höheren Industrieabgabepreis (IAP) für Konsumgüter und Dienstleistungen besteht (= Abnehmerpreis für den Groß- und Einzelhandel und alle Direktbezieher). Der St.-Aufschlag auf die Betriebsabgabepreise ist untrennbarer Bestandteil der für den Handel und die Letztverbraucher von Waren und Diensten geltenden amtlichen Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise (EVP). Die in jedem Einzelfall von der Wirtschaftsverwaltung festgelegte Belastung der Verbraucherpreise ist stets an das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung gebunden. Seitdem im Verlauf der Industriepreisreform ein neues System der Preisrelationen festgelegt worden ist, werden nur noch die Endverbraucherpreise von Erzeugnissen der Konsumgüterindustrie durch produktgebundene Abgaben belastet (Preissystem und Preispolitik). Mit dieser Beschränkung wird die Absicht verfolgt, die nach Einzelwaren spezifizierten Abgaben auf die Verbraucher von Konsumgütern zu überwälzen. Die produktgebundenen Abgaben belasten somit ausschließlich die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte. Sie tragen daher alle Merkmale einer Umsatz- und Verbrauchs-St. Um den Warenabsatz in die staatlich gewünschten Verbrauchsrichtungen zu lenken und die private Nachfrage jeweils den volkswirtschaftlichen Leistungsmöglichkeiten anzupassen, können die Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise und die Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge in ihrer Höhe je nach den angestrebten Lenkungseffekten differenziert werden. Diese Preis- und St.-Politik hat zur Folge, daß es in der Volkswirtschaft der DDR zumindest so viele verschiedene Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge gibt, wie industrielle Konsumgüter und Genußmittel hergestellt und auf dem Binnenmarkt angeboten werden. Berechnungsgrundlage für die Abgabenschuld ist der Absatz der Produktions- und Handelsbetriebe. Eine nach Dienstleistungsarten differenzierte Dienstleistungsabgabe zahlen in der DDR sowohl die reinen Dienstleistungsbetriebe als auch die Produktionseinheiten der Industrie, des Bau- und Wohnungswesens und der Land- sowie der Forst- und Holzwirtschaft, soweit sie Einnahmen durch den Absatz von Dienstleistungen beziehen, deren Verbrauch mit Steuern belastet wird. Die Höhe der steuerlichen Teuerungszuschläge für die verschiedenen Konsumerzeugnisse wird geheimgehalten. Fast ausnahmslos werden mit hohen Abgaben Umsätze von Genußmitteln, Importwaren und von luxuriösen langlebigen Gebrauchsgütern belastet. Dagegen enthalten die Einzelhandelspreise für Grundnahrungsmittel und die Verbraucherpreise für sozialpolitisch bedeutsame Industriewaren (Babybekleidung, Kinderschuhe, Schulartikel, Arzneien) keine oder nur sehr geringe St.-Aufschläge. Dadurch bleiben die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen mit einem entsprechend reduzierten Warenkorb von einer harten Verbrauchsbesteuerung verschont (Lebensstandard). In der DDR ist es der Wirtschaftsführung bisher nicht geglückt, die Expansion von Geldmenge und kaufkräftiger Nachfrage dem Leistungsvermögen der Konsumgüterindustrie und der vergleichsweise niedrigeren Ausweitung des Verbrauchsgüterangebotes anzupassen. Dadurch ist es seit Beginn der 60er Jahre zu einem immer noch anwachsenden Geldüberhang gekommen, der sich in einer Kassenhaltungsinflation niederschlägt (Geldtheorie und Geldpolitik). Mit den produktgebundenen Abgaben und der Besteuerung des gehobenen Konsums verfügt die Wirtschaftsführung über ein vortreffliches Mittel, um einen Teil der überschüssigen Kaufkraft abzuschöpfen und in die Staatskasse zu leiten. 1976 betrug die durchschnittliche St.-Belastung der Konsumausgaben der privaten Haushalte beim Einkauf von Genußmitteln und industriellen Verbrauchsgütern rd. 60 v.H. (= Anteil der Verbrauchssteuereinnahmen am gesamten Einzelhandelsumsatz dieser beiden Warengruppen). Im Jahre 1983 erreichte die durchschnittliche Belastung des privaten Verbrauchs durch steuerliche Teuerungszuschläge in den Konsumentenpreisen einen Anteilssatz von fast 56 v.H. Hieraus folgt, daß 1983 der Fiskus der DDR bei jedem Einkauf von Genußmitteln und Industriewaren im Einzelhandel in Höhe von 100 Mark durchschnittlich mit 56 Mark Verbrauchssteuern beteiligt war. (Vgl. Tabelle 3; dazu die VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.) B. Steuern vom Arbeitseinkommen 1. Steuerobjekt. Zu den steuerpflichtigen Arbeitseinkommen rechnen 2 Einkommensarten: a) Lohneinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und b) Einkünfte der steuerlich begünstigten freischaffenden Intelligenz aus selbständiger Erwerbstätigkeit. 2. Steuerprinzipien. Steuertarife und Ziele der Lohnsteuerpolitik. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in der DDR die tarifliche Belastung bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen differenziert und nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft, indem die St.-Pflichtigen je nach Familienstand und Kinderzahl in verschiedene St.-Klassen eingruppiert werden. Jede Umsetzung in eine höhere St.-Klasse — beginnend mit St.-Klasse I — bringt dem St.-Zahler eine monatliche St.-Ersparnis (Freibetrag) gegenüber der davorliegenden St.-Klasse von 50 Mark ein. [S. 1324]Die steuerfreie Einkommensgrenze liegt bei Verheirateten (St.-Klasse II) bei 231 Mark im Monat und bei verheirateten Werktätigen mit 2 Kindern (St.-Klasse III/2) bei monatlich 330 Mark. Bei verheirateten Beschäftigten, die 2 Kinder haben, steigt die Lohnsteuer von der Untergrenze von 332 Mark im Monat bis zu 1400 Mark Monatseinkommen progressiv an. Über dieser Einkommenshöhe unterliegen die Einkünfte der Steuerpflichtigen nur noch einer gleichbleibenden St.-Belastung von 20 v.H. Das Lohnsteuersystem der DDR führt zu dem sozial nachteiligen Ergebnis, daß aufgrund der Proportionalbesteuerung der höheren Einkommen die kleinen und mittleren Einkommen relativ viel stärker mit Lohn-St. belastet werden als die Bezüge der Spitzenverdiener. Durch diese Regelung, die vom Aspekt der sozialen Gerechtigkeit her gesehen nicht vertretbar ist, soll der Leistungswille der Erwerbstätigen gestärkt und vor allem die Aufstiegsbereitschaft der qualifizierten Arbeitnehmer gefördert werden. Wie dieses Beispiel zeigt, dienen in der DDR gezielte St.-Verschonungen und St.-Vergünstigungen als ein vielseitig genutztes Mittel, um die Werktätigen im Produktionsprozeß zu Höchstleistungen anzuspornen. Gemäß dieser Zielstellung werden die den Werktätigen für außerordentliche und überdurchschnittliche Leistungen gezahlten Entgelte in abgestuftem Ausmaß von der Lohnbesteuerung freigestellt. 3. Steuerbefreiungen. Zu den steuerfreien Einkünften der unselbständig Beschäftigten gehören: a) Vergütungen und Sonderprämien für verwertete Neuerervorschläge bis zur Höhe von 10.000 Mark (Sozialistischer Wettbewerb, III. C.); b) Vergütungen, die Inhabern von Wirtschaftspatenten für den Verkauf ihrer Nutzungsrechte oder für die zeitweise Verwertung ihrer Erfindung durch Dritte gezahlt werden, soweit das gezahlte Entgelt 10.000 Mark nicht übersteigt (Patentwesen); c) Preise und Prämien, die in Verbindung mit der Verleihung von staatlichen Auszeichnungen an Preisträger und an Träger von Ehrentiteln für hervorragende Leistungen gezahlt werden (Auszeichnungen); d) Vergütungen und Prämien, die für die Sammlung und Aufbereitung von Sekundärrohstoffen gezahlt werden; e) Vergütungen für die außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit geleisteten zusätzlichen Arbeiten zur Durchführung von baulichen Erhaltungsmaßnahmen an Wohnhäusern und an öffentlichen Gebäuden und f) Zinsen für Sparguthaben. Anders als in der Bundesrepublik wird darüber hinaus auch der Nutzungswert eines selbst bewohnten Eigenheims nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, soweit der Eigentümer ausschließlich Arbeitseinkommen bezieht. Finanziell besonders vorteilhaft ist für die Werktätigen, daß der Staat völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge, der Zulagen für den Schichtdienst, die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und auf die Abgabenbelastung der Prämien verzichtet hat, welche die B

Steuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“…

DDR A-Z 1985

Mietrecht (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch staatliche Förderung des Wohnungsbaus und Erhaltung vorhandenen Wohnraums sowie durch die öffentliche Kontrolle über die Verteilung des Wohnraums verwirklicht werden soll. Das M. regelt nicht nur die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch die zwischen Mietergemeinschaften (Mietermitverwaltung, Hausgemeinschaften) und Vermietern und diejenigen zwischen den Mietern. Das M. ist vom Grundsatz der staatlichen Wohnraumlenkung beherrscht (§ 96 ZGB). Danach ist Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses die Zuweisung des Wohnraums durch das Wohnraumlenkungsorgan (§ 99 ZGB) (Bau- und Wohnungswesen). Die Zuweisung verpflichtet Vermieter und Mieter, einen Mietvertrag zu schließen, durch den das Mietverhältnis in der Regel zustande kommt. Unterbleibt der Abschluß des Vertrages, so kann das Wohnraumlenkungsorgan den Vertragsabschluß ersetzen und den Inhalt des Vertrages verbindlich festlegen (§ 100 ZGB). Der Vermieter ist zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung an den Mieter und zu ihrer Instandhaltung verpflichtet. Hauptpflicht des Mieters ist die Zahlung des Mietpreises, der staatlich festgesetzt wird, jedoch als vertraglich vereinbart gilt. Die Wohnung ist dem Mieter im renovierten Zustand zu übergeben. Die während der Mietzeit notwendig werdenden Renovierungen obliegen dem Mieter; eine generelle Pflicht des Mieters, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu renovieren, besteht dagegen nicht. Bei baulichen Maßnahmen, durch die die Nutzungsmöglichkeiten des Mieters beeinträchtigt werden, können die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zeitweilig abgeändert werden. Bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung des Vermieters, wobei das Gesetz den Vermieter zur Zustimmung verpflichtet (notfalls durch Gerichtsurteil), wenn die bauliche Veränderung zu einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Verbesserung der Wohnung führt (§ 111 ZGB). Unter der gleichen Voraussetzung entfällt auch bei einer ohne Zustimmung des Vermieters durch den Mieter vorgenommenen baulichen Veränderung die Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 112 II ZGB). In der Absicht, die Mieter zur Pflege, Instandhaltung, Modernisierung, Verschönerung sowie Verwaltung der Wohnhäuser heranzuziehen, sollen Mietergemeinschaften gebildet werden, die mit den Vermietern entsprechende Verträge abschließen. Da es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Pflichtenkreis des Vermieters gehören, entbindet die Übernahme von Mitwirkungsaufgaben durch die Mietergemeinschaften den Vermie[S. 888]ter nicht von seinen Pflichten. Die Mietergemeinschaften handeln deshalb insoweit als Vertreter des Vermieters. Eine wesentliche Aufgabe der Mietergemeinschaften ist die Erziehung der Mieter zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere die Erziehung säumiger Zahler. Eine Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Willen des Mieters ist nur aufgrund eines Gerichtsurteils wegen gröblicher Vertragsverletzung, gröblicher Belästigung anderer Hausbewohner, wegen Eigenbedarfs des Vermieters und bei Werkswohnungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Umgekehrt kann der Mieter das Mietverhältnis jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Außerdem kann das Mietverhältnis jederzeit durch Parteivereinbarung beendet werden (§ 120 ZGB). Bei Ableben des Mieters können im Haushalt lebende Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten, sofern das Wohnraumlenkungsorgan nicht anders verfügt (§ 125 ZGB). Besondere Bestimmungen widmet das ZGB dem Wohnungstausch, der Untermiete, den Mietverhältnissen für Wochenendhäuser, Zimmern für Erholungszwecke und Garagen, Werkswohnungen und Gewerberäumen. Hinsichtlich der Nutzungsverhältnisse über Wohnungen von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) wird auf die einschlägigen Spezialregelungen verwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 887–888 Mietermitverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mikroelektronik

Siehe auch das Jahr 1979 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch staatliche…

DDR A-Z 1985

Militarisierung (1985)

Im westlichen Schrifttum, aber auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen, wird häufig der Begriff M. benutzt, um aktuelle Situationen und Tendenzen des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR zu beschreiben. Zur Begründung wird auf den Ausbau und die umfangreiche Novellierung der Militärgesetzgebung (Militärpolitik), auf die insbesondere seit 1981 nochmalige, kampagneartige Verstärkung der Wehrerziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf die Ausweitung des Personenkreises hingewiesen, der mit konkreten militärischen Pflichten einschließlich vorbereitender und ausgeweiteter (vor-)militärischer Ausbildung betraut wurde (z.B. Wehrpflicht für Frauen im Mobilmachungsfall; Wehrdienst). Soweit M. hier meint, daß die SED-Führung durch Verbesserung militärischer Organisationsformen, ihre Ausdehnung auf zivile Bereiche, durch verstärkte militärpropagandistische Beeinflussung möglichst breiter Bevölkerungsschichten und durch Etablierung militärischer Kommunikations- und Befehlsstränge auf möglichst zahlreichen Ebenen das Militärpotential der DDR erhöhen und ihr Herrschaftssystem innenpolitisch weiter absichern will, wird man tatsächlich von einem Prozeß der M. in der DDR sprechen können. Soweit jedoch unter M. auch verstanden wird, daß politische Grundsatzentscheidungen in der DDR ausschließlich oder überwiegend unter militärischen Gesichtspunkten getroffen werden, daß mithin das Militär eine allgemein dominierende Rolle in staatlichen Entscheidungsprozessen spiele, daß ferner militärische Denkweisen die Problemlösungskapazität des politischen Systems charakterisieren, läßt sich die politisch-gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR nicht mit dem Begriff der M. beschreiben. Daß mit dem Schlagwort der M. die gegenwärtige politische Verfaßtheit der DDR nur unzulänglich gekennzeichnet wird, läßt sich vor allem mit Hinweis auf die unangetastete und nicht in Frage stehende Führungsrolle der SED im Militärapparat belegen. Zwar genießen die Angehörigen der Bewaffneten Kräfte hohe offizielle Wertschätzung und ihre Führungspersonen sind im Entscheidungsprozeß des Politbüros des ZK der SED mit Verteidigungs-, Staatssicherheits- und Innenminister auch zahlreich vertreten; dieser Personenkreis weist zudem eine ausgesprochene Parteivergangenheit auf. Jedoch gibt es weder Anzeichen für eine nachlassende Kontrolle der Partei über den militärischen Apparat noch Anhaltspunkte dafür, daß militärische Kriterien für die Bewältigung von außen- und innenpolitischen Krisensituationen ausschlaggebende Bedeutung erlangen. Die Gefahr eines „sozialistischen Bonapartismus“ droht in der DDR nicht. Von einer M. in der DDR kann ferner auch deswegen nicht ohne Einschränkung gesprochen werden, weil militärische Vorstellungen und Verhaltensweisen bisher von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung nicht über- bzw. angenommen, militärische Denkweisen also nicht verinnerlicht wurden. Vielmehr ist — als Reaktion auf die ständige und in der Regel als überzogen empfundene Wehrpropaganda — eine wachsende Abwehrhaltung in der Bevölkerung, eine zunehmende „Zivilisierung“ zu beobachten. Für das Vorherrschen derartiger Einstellungen sprechen die unverändert große Wehrunwilligkeit der Jugend und die nicht abnehmenden Klagen der Militärführung über Disziplinschwierigkeiten in der Armee, aber auch der in der Militärpublizistik immer wieder behandelte, unbefriedigende Ausbildungsstand vor allem bei Mannschaften und Kommandeuren der paramilitärischen Verbände der DDR (Kampfgruppen). Wenn gegenwärtig die autonome Friedensbewegung der DDR in der ganz großen Mehrzahl von bereits in der DDR geborenen und dort ausgebildeten Jugendlichen getragen wird und gleichzeitig immer mehr Jugendliche den Waffendienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) verweigern, um ihren Wehrdienst als Bausoldat abzuleisten, so zeigt dies u.a. auch die insgesamt geringe Effizienz der M.-Versuche der SED-Führung. Diese mag in einer M. der Gesellschaft ein stabilisierendes Element im Konzept ihrer Herrschaftssicherung sehen. Die Bevölkerung hat diese Politik aber bisher nicht durch freie Zustimmung legitimiert. Vielmehr sucht die Mehrheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem durch die Militär- und Wehrpolitik der SED erzeugten politischen Druck durch passive Verweigerung, resignative Anpassung an bestimmte Erfordernisse (wie Wehrpflicht, Teilnahme an Paraden usw.), aber auch durch hinhaltenden Widerstand (z.B. aus kirchlich orientierten Kreisen gegen die Erziehung zum „Haß“) auszuweichen. Bestenfalls wird man also von — nicht sehr erfolgreichen — Versuchen zur M. der DDR-Gesellschaft, aber nicht von einem bereits militarisierten oder gar militaristischen Gesellschaftssystem in der DDR sprechen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 892 Mikroelektronik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärmissionen, Alliierte

Im westlichen Schrifttum, aber auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen, wird häufig der Begriff M. benutzt, um aktuelle Situationen und Tendenzen des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR zu beschreiben. Zur Begründung wird auf den Ausbau und die umfangreiche Novellierung der Militärgesetzgebung (Militärpolitik), auf die insbesondere seit 1981 nochmalige, kampagneartige Verstärkung der Wehrerziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf die Ausweitung des Personenkreises…

DDR A-Z 1985

Rundfunk (1985)

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Der „Rundfunk der DDR“ ist eine einheitlich organisierte staatliche Institution mit differenzierten, aufeinander abgestimmten Programmen. Seine politische Funktion ergibt sich aus der Medienpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ihrer Interpretation des „sozialistischen Journalismus“. In parteiamtlichen Darstellungen wird behauptet, daß sich der R. „als zuverlässiges Instrument“ der „Arbeiter- und Bauernmacht erwiesen“ und „die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und aller zur Nationalen Front gehörenden gesellschaftlichen Kräfte mit Überzeugungskraft vertreten und Millionen Menschen mit dem Marxismus-Leninismus vertraut gemacht“ hat. Zu seiner Propagandafunktion über den Bereich der DDR hinaus wurde festgestellt: „Weit über die Grenzen unseres Landes hinaus wirkt unser Rundfunk als überzeugende Stimme des Sozialismus und des Friedens“ (Gratulationsschreiben des Zentralkomitees (ZK) der SED zum 30. Jahrestag der ersten Nachkriegssendung des sowjetisch kontrollierten Berliner Rundfunks, ND 13. 5. 1975). 1. Geschichte. Erste Sendungen des Berliner R. erfolgten nach dem II. Weltkrieg bereits am 13. 5. 1945 aus dem alten Berliner R.-Gebäude in der Masurenallee (ab [S. 1130]Juli britischer Sektor, heute Sitz des SFB). Verantwortlich war der zur Gruppe Ulbricht gehörende KP-Funktionär Hans Mahle unter Kontrolle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD). Im September wurde der Sendebetrieb von Radio Leipzig und im Dezember Dresden aufgenommen, im Januar 1946 folgten die Sender Schwerin, Erfurt, Potsdam, Halle und Weimar. Am 21. 12. 1945 übergab die SMAD unter Aufrechterhaltung ihrer Kontroll- und Zensurrechte die Leitung des R.-Wesens an die bereits für die gesamte sowjetische Besatzungszone existierende „Deutsche Verwaltung für Volksbildung“. Aus dem R.-Referat dieser Zentralverwaltung entstand 1947 die „Generalintendanz des deutschen demokratischen Rundfunks“. 1949 begann die Umsiedlung des Berliner R. in den Ostsektor der Stadt; der Deutschlandsender nahm seine Sendungen auf. Nachdem im Juli 1952 die II. SED-Parteikonferenz den planmäßigen Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde mit der VO vom 14. 8. 1952 das Staatliche Rundfunkkomitee (mit einem besonderen Intendanzbereich Deutscher Fernsehfunk) als oberstes zentrales Leitungsorgan aller Sender gebildet. Seine Aufgaben hießen: Schaffung von 3 verschiedenen, sorgfältig aufeinander abgestimmten ganztätigen Programmen für die Bevölkerung in der DDR und in „Westdeutschland“: „Es kommt darauf an, das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, die Bevölkerung tief mit der Idee der Verteidigung des Friedens, der Verteidigung unserer Heimat und des Hasses gegen die imperialistischen Kriegsbrandstifter, Militaristen und Vaterlandsverräter zu erfüllen und den Kampf um die Einheit Deutschlands und den baldigen Abschluß eines Friedensvertrages verstärkt zu entfalten.“ Die Programmprofilierung ergab zunächst: Der Deutschlandsender richtete sich in erster Linie an die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, Radio DDR sendete differenziert für DDR-Hörer, Berliner R. „repräsentiert die Hauptstadt“ und wandte sich (seit 1958 mit einer gesonderten „Berliner Welle“) an die West-Berliner. 1955 begann „Radio Berlin International“ mit den Sendungen für das Ausland. Nach dem Verbotsurteil gegen die westdeutsche KPD nahm im August 1956 der „Freiheitssender 904“ (aus Burg bei Magdeburg) seine Sendungen für Westdeutschland auf (mit Kode-Durchsagen für Kuriere usw.). Der „Deutsche Soldatensender 935“ wandte sich ab Herbst 1960 mit einem gesonderten Agitationsprogramm an die Soldaten der Bundeswehr. Der Aufbau der UKW-Senderkette (seit 1952/53) für Regionalprogramme führte schließlich 1964 zur Einrichtung des II. Programms von Radio DDR, ausschließlich über UKW. Ab September 1964 erfolgten erste Stereofoniesendungen über die UKW-Sender Berlin (Ost), Leipzig und Dresden. 1968 wurde das Staatliche R.-Komitee in das „Staatliche Komitee für R.“ und das „Staatliche Komitee für Fernsehen“ beim Ministerrat aufgegliedert. Das Staatliche Komitee für R. verfügte 1969 über 8 Funkhäuser, 7 Studios, 1 Langwellensender, 20 Mittelwellensender, 8 Kurzwellensender und 40 Ultrakurzwellensender. Mit dem 1. 10. 1971 stellte der Freiheitssender 904 sein Programm ein, am 14. November der Deutschlandsender und die Berliner Welle. Mit neuem Programm begann am 15. 11. 1971 der Sender „Stimme der DDR“ als Nachfolger des Deutschlandsenders sein Programm. Der Soldatensender 935 schweigt seit 1. 7. 1972. 2. Organisation. Lenkungs- und Leitungsorgan des R. ist seit 15. 9. 1968 das „Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat“, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Vorsitzender des Staatlichen Komitees für R. ist seit November 1980 Achim Becker, SED, zuvor Mitglied der Agitationskommission beim Politbüro des ZK der SED, davor Chefredakteur des Deutschlandsenders bzw. der Stimme der DDR. Er ist für die gesamte politische, ökonomische und administrative Tätigkeit des Komitees dem Ministerrat verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Dem Komitee obliegen unter anderem die Aufgaben der zentralen Programmplanung und Programmgestaltung, die ständige Auswertung der Erfahrungen des R. in der Sowjetunion und in den anderen sozialistischen Staaten, die Aufstellung und Kontrolle der Jahrespläne und die Festlegung der sich daraus ergebenden Aufgaben für die unterstellten Sender, die eigene Intendanzen haben. Die zentrale Programmabteilung, die Kontrollstelle, die Kaderabteilung und die Abteilung internationale Verbindungen sind dem Komitee-Vorsitzenden direkt unterstellt, der auch die Statuten für alle Sender und Einrichtungen erläßt. Das Staatliche Komitee für R. wie das zur gleichen Zeit geschaffene Staatliche Komitee für Fernsehen sind Organe des Ministerrates. Beide Komitees sind aus dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat hervorgegangen, das von 1952 bis 1968 zentrales Leitungsorgan für R. und Fernsehen war. 1956 erhielt das Staatliche R.-Komitee ein Statut (VO vom 18. 10. 1956). Dem Staatlichen Komitee für R. unterstehen die Sender: Radio DDR mit den Programmen: Radio DDR I, IUP = Informations- und Unterhaltungsprogramm auf Mittelwelle (17 Sender) und UKW (10 Stereo-Sender), durchlaufendes 24-Stunden-Programm seit 1969, Nachrichten zur vollen Stunde. Magazinsendungen: (Politik und Unterhaltung) montags-sonnabends 3.45–8.00 Uhr („Magazin am Morgen“) und 15.00–18.00 Uhr („Magazin am Nachmittag“). Politische Abendsendung: „Die Welt heute abend“ nach den 22-Uhr-Nachrichten. Sonntags 13.00 Uhr: „Die Radiosprechstunde“, der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für R. beantwortet Hörerfragen. Radio DDR II, „Probleme und Meinungen“, weltanschauliches Bildungs- und Erziehungsprogramm mit gehobener Unterhaltung (Schulfunk, „Weltpolitik aus unserer Sicht“, Kultur- und Wissenschaftsmagazine, Ratgeber, Ideologie-Sendereihe „Studio 70“, Hörspiele, Konzerte). Radio DDR II ist ausschließlich für Hörer in der DDR gedacht und wird deshalb nur über UKW-Sender (seit 1964) ausgestrahlt. 1982 14 UKW-Sender, davon 11 Stereo. Sendezeit: 10.00 bis 24.00 Uhr, Nachtprogramm von Radio DDR I. [S. 1131]Regionalprogramme werden nur von Radio DDR I ausgestrahlt (Frühprogramme von 5.05 bis 8.00 oder 10.00 Uhr) für die Bereiche Leipzig, Halle — Magdeburg, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Weimar, Schwerin, Neubrandenburg, Frankfurt/Oder, Cottbus über UKW, Potsdam über Mittelwelle. Die Radio-DDR-Ferienwelle: „Programm für Urlauber und Gastgeber an der DDR-Ostseeküste“ sendet vom 1. Mai bis 31. Oktober. Sendezeiten: 5.00–20.00 Uhr, sonntags 6.00–16.30 Uhr über Mittelwelle und UKW. Stimme der DDR, vormals Deutschlandsender, „richtet sich an deutschsprachige Hörer außerhalb der Grenzen der DDR“ und erhielt eine neue Programmstruktur unter neuem Namen ab 15. 11. 1971; gleichzeitig erfolgte die Übernahme der vorher speziell auf Berlin (West) ausgerichteten „Berliner Welle“ des Berliner R. und des deutschsprachigen Europadienstes von „Radio Berlin International“. Das Programm ist weitgehend westlichen Programmstrukturen angepaßt, soll über die DDR, ihre Außenpolitik und, mehr als bisher, über die Außenpolitik der Sowjetunion, über die Sowjetunion selbst, die anderen sozialistischen Länder und die Aktionen der kommunistischen und Arbeiterparteien in der ganzen Welt informieren sowie die deutschsprachigen Hörer in Europa in ihrem „schweren Kampf um soziale Gerechtigkeit“ unterstützen. Sendezeit ist täglich 24 Stunden auf Lang-, Mittel-, Kurz- und Ultrakurzwelle. Nachrichten zur vollen Stunde, Magazinsendungen montags bis freitags 4.00–8.00 Uhr, 9.00–11.00 Uhr und 17.00 bzw. 18.00–19.00 Uhr, sonnabends 4.00–7.00 Uhr. Zusätzlich Jugendmagazin „Hallo“ 19.10–20.30 Uhr, sonnabends 14.00–16.00, sonntags 9.00–11.00 Uhr. Regelmäßige Propaganda-Sendereihe: „Wissenschaftliche Weltanschauung“, donnerstags 20.30–21.00 Uhr. Politische Hörerbriefsendung: „Auskunft International“, Beantwortung auch westdeutscher Höreranfragen, sonnabends 13.05 Uhr. Seit April 1978 kirchliche Informationssendung „Berichte aus dem kirchlichen Leben“, am jeweils letzten Sonnabend im Monat von 7.45–8.00 Uhr (nur in „Stimme der DDR“!). (Sonst nur „Morgenfeier“ der evangelischen Kirchen [3] und eine der katholischen Kirche im Monat: sonntags 7.30 Uhr Radio DDR I.) Berliner Rundfunk: „Repräsentant der Hauptstadt“, strahlt sein Programm über 7 Mittelwellen und 12 UKW-(Stereo-)Frequenzen mit Berliner Lokalkolorit (die Magazinsendungen „Guten Morgen, Berlin!“ und mittags „Treffpunkt Alexanderplatz“) und Nachrichten zur halben Stunde aus. Sendezeit 3.45–24.00 Uhr. (Über Berliner Mittelwelle Nachtprogramm von Radio DDR.) Erstes Jugendmagazin „Jugendstudio DT 64“ montags bis freitags 16.00–19.00 Uhr, sonntags 15.35–16.30 Uhr Pioniermagazin „Wir“. Hörerbriefsendung sonnabends 12.45 Uhr. Radio Berlin International (RBI): „Die Stimme der Deutschen Demokratischen Republik für das Ausland“ (seit 1955) sendet täglich ein Europaprogramm über Mittel- und Kurzwelle in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Dänisch, Schwedisch und Portugiesisch, gelegentlich Russisch (für das 1. Programm von Radio Moskau); über zahlreiche Kurzwellensender ein deutschsprachiges Programm für den Nahen Osten, Nordwest-, West- und Ostafrika, für Südostasien, Nord- und Lateinamerika sowie Fremdsprachenprogramme, hier auch Spanisch, Arabisch, Hindi und Suaheli. Die Fremdsprachendienste wurden in Abstimmung mit den anderen osteuropäischen Staaten ausgebaut und ihre Sendeleistungen ständig verstärkt. Schwerpunktmäßig senden Bulgarien für Griechenland und die Türkei, die ČSSR und Polen nach Frankreich und den USA; hinzu kommt das weltweite Auslandsprogramm von Radio Moskau. Als Programmzeitschrift für das Ausland wird das „RBI-Journal“ vertrieben (RBI-Hörerklubs Auslandspropaganda). Frequenzen aller Sender sind der DDR-Programm-Illustrierten „FF-Dabei“, z. T. auch westdeutschen Programmzeitschriften zu entnehmen. 3. Allgemeine Programmgestaltung. Die sich aus der medienpolitischen Aufgabenstellung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) ergebenden parteilichen Richtlinien sind maßgebend für die gesamte Programmgestaltung. Die Programmredaktionen sind in Berlin (Ost) zentralisiert. Für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Nachrichtensendungen: „Die Reihenfolge der Nachrichten und auch die Kontrastierung bestimmter Tatsachen entgegengesetzter Tendenz macht den Nachrichtendienst zu einem Faktor der politischen Agitation, der seine besondere Wirksamkeit eben dadurch erhält, daß der R. seine Hörer unmittelbar, direkt, zu jeder Stunde informieren kann“ (Journalistisches Handbuch der DDR). Ebenfalls für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Sendungen zur Außenpolitik, die Hörspiele und die Musikproduktion. In den 60er Jahren wurde beim Staatlichen R.-Komitee ein Bereich „Soziologische Forschung“ geschaffen, dessen Meinungs- und Wirkungsforschungsergebnisse zu einer differenzierten Programmgestaltung der einzelnen Sender beitrugen. Angestrebt wird, die Vermittlung der eigenen politisch-ideologischen Absichten besser den Hörergewohnheiten und -wünschen anzupassen und gleichzeitig die hohe Zahl der zu westlichen Sendern abgewanderten Hörer zu verringern. Die starke Konkurrenzsituation zu den westlichen Sendern wird als „ideologischer Klassenkampf“ verstanden, der auch die Musikprogramme einschließt. Neben der Übernahme westlicher Magazinprogrammstrukturen wurden beispielsweise die Frühprogramme (etwa 85 v.H. der über 14 Jahre alten Bevölkerung beginnen den Tag mit dem Einschalten des Radios) und Sendungen, die den großen jugendlichen Hörerkreis erreichen sollen (etwa 55 v.H. hören nachmittags mindestens eine Stunde; R.-Hören steht an der Spitze der Hobbyliste), ausgeweitet und aufeinander abgestimmt. So sendet der Berliner R. ein mehr unterhaltendes Frühprogramm mit Berliner Lokalkolorit, die Stimme der DDR „heiße Musik“ mit kurzen Informationen, während Radio DDR politische Beiträge in eine Palette „für jeden etwas“ einbettet. [S. 1132]Für den jugendlichen Hörerkreis (wegen der „heißen Musik“ stark auf westliche Sender eingestellt) wird außerdem seit 1972 ein auf die Sender verteiltes Jugendmagazinprogramm von 15.00 bis 20.30 Uhr ausgestrahlt: 15.00–16.00 Uhr von Radio DDR, 16.00–19.00 Uhr vom Berliner R. und von 19.10 bis 20.30 Uhr von der Stimme der DDR. (Über Hörgewohnheiten in der DDR vgl. L. Bisky: „Massenmedien und ideologische Erziehung der Jugend“, Berlin [Ost] 1976, u.a. S. 48 f.; Die Freizeit der Jugend, Berlin [Ost] 1981, und Olaf Leitner: Rockszene DDR, Reinbek 1983.) Mit der Programmstruktur-Reform vom Mai 1983 wurde das Alternativ-Angebot der 4 zentralen R.-Programme ausgebaut und dem „Wunsch vieler Hörer, in den Abendstunden über die ganze Woche hinweg populäre, beschwingte Musik empfangen zu können, die der Entspannung und dem Frohsinn dient, nach der jung und alt tanzen können, die auch manches hergibt zur Auffüllung des eigenen Mitschnitt-Repertoires, … noch besser Rechnung getragen“ (FF-Dabei, 19/1983, 2.–8. 5. 1983, S. 43). Am Wochenende (seit 7. 5.) werden zusätzliche Jugendsendungen (DT 64 und HALLO) über spezielle UKW-Frequenzen DDR-weit sonnabends von 14.00 bis 23.30 Uhr und sonntags von 15.35 bis 23.30 Uhr ausgestrahlt. Erweitert wurden bei Radio DDR~I die Unterhaltungs- und Ratgebersendungen an den Vormittagen und das Sonnabend-Nachmittag-Musik-Programm, ergänzt durch weitere Nachrichtensendungen und über den Berliner Rundfunk durch die aktuell-politische Sendung „Pulsschlag der Zeit“ (13.30–14.00 Uhr). In der DDR gibt es seit den 70er Jahren nahezu in jedem Haushalt (99,96 v.H.) mindestens ein R.-Gerät, in mehr als der Hälfte aller Haushalte aufgrund der starken Zunahme von Transistorgeräten 2 oder mehr Geräte. Alle Programme haben eine Relation von etwa einem Drittel Wort zu zwei Dritteln Musik. Zusammenarbeit und Programmaustausch erfolgen über die OIRT, die internationale R.- und Fernsehorganisation der kommunistisch regierten Staaten Osteuropas mit Sitz in Prag. Wöchentliche Programmillustrierte „FF-Dabei“; Auflage 1,4 Mill. Die Hörrundfunkgebühren betragen 2 Mark, bei Betreibung eines Autoradios zusätzlich 0,50 Mark. (Höchstgebühr für R., Fernsehen I. und II. Programm sowie Autoradio: 10,50 Mark.) Die R.-Einnahmen im Staatshaushalt 1982 betrugen: 115,4 Mill. Mark, Ausgaben für R. 1983: 222 Mill. Mark. Der Ausbau des Sendernetzes und der Senderleistungen richtet sich nach dem neuen Genfer Wellenplan für Mittel- und Langwellen, der am 23. 11. 1978 in Kraft trat. 1982 gab es 64 Mittel- und Langwellensender, 51 UKW- und 11 Kurzwellensender in der DDR. 4. Der Empfang von Westsendern. Er ist je nach Empfangsmöglichkeiten stark verbreitet. Nachrichten und Informationen aller Art werden von allen sozialen Gruppen und Schichten, einschließlich von SED-Funktionären, zur Schließung der Informations- und Meinungslücken, die das „parteiliche“ Angebot der DDR-Medien in großem Maße aufweist, genutzt. „Zwei Drittel der DDR-Bevölkerung hören ‚fast jeden Tag‘ oder ‚häufig‘ einen Hörfunksender aus dem Westen; ebenso hoch ist der Wert für das Einschalten des Fernsehprogramms aus der Bundesrepublik“ (Parl. Staatssekretär Hennig, Sept. 1983). Über den Empfang westlicher Nachrichtenmedien durch DDR-Jugendliche ermittelten DDR-Soziologen: „Eine positive staatsbürgerliche Einstellung der Jugendlichen führt zwar häufiger als eine negative zum Empfang von DDR-Sendern, aber sie schließt den Empfang von Westsendern nicht automatisch aus“ („Massenkommunikation und Jugend“, Zentralinstitut für Jugendforschung, Leipzig, 1971). Befragungen in der DDR ergaben Ende der 60er Jahre, daß von den jugendlichen R.-Hörern 56 v.H. täglich ab 13 Uhr westliche Stationen einstellen, wobei besonders beliebte Jugendmagazinsendungen wie „RIAS-Treffpunkt“ nachmittags Einschaltquoten bis 98 v.H. erzielten. Die R.-Programme wurden daraufhin in ihren Jugendmagazinsendungen ausgeweitet und vermehrt Beat- und Pop-Musik („West-sound“) ausgestrahlt. Ein früher angestrebtes Empfangsverbot von Westsendern hat sich als nicht durchführbar erwiesen. Der Empfang westlicher Sender war zwar generell nicht unter Strafe gestellt, jedoch sind die Verbreitung von westlichen Informationen und Gemeinschaftsempfang bestraft worden. Bei anderen Verfahren wurde das regelmäßige Hören von Westsendern als strafverschärfend gewertet. Gelegentliche Verpflichtungskampagnen, u.a. in den Schulen, sowie einschlägige Bestimmungen in der VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vom 26. 3. 1969 hatten keinen durchgreifenden Erfolg. Honecker 1973 zum Empfang westlicher Sender: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der BRD, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ (Politbürobericht 9. ZK-Tagung). Und 1974: „In der DDR sind — das ergibt sich schon aus unserer geographischen Lage — Dutzende westliche Sender, darunter auch solche, die von der USA-Regierung finanziert werden, empfangbar“ (Interview für die amerikanische Nachrichtenagentur AP in ND 4. 6. 1974). Über den Empfang und die Störungen von R.-Sendungen aus dem Westen, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, in der DDR erklärte die Bundesregierung (Antwort auf Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion) am 23. 2. 1978: „Fernsehsendungen sowie Rundfunksendungen im UKW-Bereich aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) werden in weiten Teilen der DDR gut empfangen. Der Bundesregierung sind keine Störungen bekannt geworden, die diesen allgemeinen Empfang verhindern. Dagegen werden im Mittelwellenbereich eine größere Zahl von Sendern mit sehr geringer Leistung und auch einige Sender mittlerer Leistung als Störsender betrieben. Diese Sender stören in der DDR im wesentlichen den Empfang von Sendungen des RIAS aus Berlin (West) und aus Hof. Die Bundesregierung erwartet, daß nach dem Inkrafttreten des Genfer Langwellen-/Mittelwellenplanes Ende 1978 die Tätigkeit der Störsender in der DDR eingestellt wird. Die DDR hat [S. 1133]Anfang 1976 ihre Zustimmung zu diesem Abkommen und den Plänen ohne Vorbehalt beim Generalsekretär der Internationalen Fernmelde-Union hinterlegt.“ Seit Inkrafttreten des neuen Wellenplans am 23. 11. 1978 werden die Mittelwellen-Frequenzen des RIAS nicht mehr gestört. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1129–1133 Rückversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunkordnung

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Der „Rundfunk der DDR“ ist eine einheitlich organisierte staatliche Institution mit differenzierten, aufeinander abgestimmten Programmen. Seine politische Funktion ergibt sich aus der Medienpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ihrer…

DDR A-Z 1985

Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) (1985) Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 I. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich aufgrund der bisherigen EDV-Entwicklung 4 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase in den Jahren von 1950 bis 1962, in der die Entwicklung der Initiative einzelnen Institutionen überlassen war, eine Aufbauphase in den Jahren 1963–1969, in der Entwicklung und Produktion von Rechnern durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen gekennzeichnet waren und in die der Aufbau einer eigenen Datenverarbeitungsindustrie fiel, eine Qualifizierungsphase, in der ab 1969/70 nicht nur die Zusammenarbeit der Länder des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Rahmen eines „Einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik (ESER)“ begann, sondern ebenso ab 1972 Produktion und Einsatz von Rechnern der dritten Generation ihren Anfang nahmen, die Phase der Mikrorechentechnik, die ab etwa 1979 mit der Nutzung der Möglichkeiten der Mikroelektronik einsetzte. Bereits im Jahr 1950 setzten an der TH Dresden die ersten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der EDV ein. Der erste Rechner wurde jedoch erst 1955 vorgestellt. Es handelte sich um den vom VEB Carl Zeiss Jena konstruierten Digitalrechner mit der Bezeichnung „Oprema“ (Optische Rechenmaschine), der als Zwillingsrechner konzipiert war. Er diente ausschließlich der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Technik. Ausgehend von den Arbeiten an der TH Dresden wurde der programmgesteuerte Rechner „D~1“ 1956 fertiggestellt, der ebenso wie sein ab 1957 verfügbarer Nachfolger „D~2“ eine Gemeinschaftsproduktion des VEB Funkwerk Dresden und der TH Dresden war. Im Jahr 1958 begann dann die Produktion des programmgesteuerten Rechenautomaten „ZRA~1“ (Zeiss Rechenautomat) im VEB Carl Zeiss Jena (Arbeitsgeschwindigkeit: 400–600 Einzeloperationen/Sekunde). Neben den bereits genannten Institutionen waren zu dieser Zeit auf dem Gebiet der Rechentechnik der im Jahr 1957 gegründete VEB Elektronische Rechenmaschinen (ELREMA) Karl-Marx-Stadt als sog. wissenschaftlicher Industriebetrieb, der im gleichen Jahr gegründete und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik unterstellte VEB Maschinelles Rechnen sowie das 1960 gegründete Zentralinstitut für Automatisierung (ZIA) tätig. Wirtschaft und Verwaltung standen zu dieser Zeit hauptsächlich halbautomatische Büromaschinen als technische Hilfsmittel zur Verfügung. Zum Teil wurden bereits Lochkartenrechner eingesetzt, deren Produktion 1960 im größeren Umfang anlief. Trotzdem blieb die Gesamtsituation hinsichtlich der Produktion und des Einsatzes von Lochkartenrechnern und elektronischen Rechenanlagen hinter den Erwartungen zurück. Es gab weder eine der Bedeutung der Rechentechnik gerecht werdende Konzeption der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie der Produktion noch ausreichend Pläne für den Einsatz der vorhandenen Rechnerkapazitäten in Betrieben bzw. Rechenstationen. Unter dem Eindruck der unbefriedigenden Situation beschloß der Ministerrat der DDR zunächst im Juni 1963 ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“, um eine dauerhafte Überwindung der auf dem Gebiet der Elektronik offenbar gewordenen Schwierigkeiten einzuleiten. Eine parallel hierzu einberufene Regierungskommission legte als Ergebnis ihrer Untersuchungen ein vom Ministerrat im Juli 1964 beschlossenes „Programm zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ vor. In Ergänzung hierzu wurde weiterhin eine „Grundkonzeption zur Ent[S. 260]wicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ festgelegt. Erste Folge dieses Maßnahmenkomplexes war die Gründung der VVB Datenverarbeitung und Büromaschinen, in der 12 spezialisierte Fachbetriebe zusammengeschlossen wurden. Diese VVB ist dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik unterstellt worden und sollte als wissenschaftlich-technisches, ökonomisches und organisatorisches Führungszentrum der DDR für die Entwicklung der Datenverarbeitungstechnik tätig werden. Zur Unterstützung der VVB erfolgte die Gründung eines Instituts für Datenverarbeitung in Dresden (vormals ZIA). Seine Aufgabe war es vor allem, die Durchführung der mit den Ministerratsbeschlüssen festgelegten umfangreichen Maßnahmen zu überwachen. Entwicklungsarbeiten des VEB ELREMA und der Radeberger Rafena-Werke führten in den Jahren 1966–1967 zu der Fertigstellung des volltransistorisierten Rechners der 2. Generation „Robotron 300“ als Kernstück der maschinellen Datenverarbeitungstechnik in der DDR. Hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit entsprach der „R 300“ etwa der in den USA entwickelten „IBM 1400“. Trotz dieser Weiterentwicklungen kam in der Wirtschaftspraxis vornehmlich noch immer nur mechanisierte DV zum Einsatz. Um dieses Mißverhältnis zu ändern, wurden entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED (1967) zunehmend in Betrieben und Kombinaten volkswirtschaftlich wichtiger Industriezweige Rechner des Typs „Robotron 300“ eingesetzt. Anfang 1968 waren jedoch erst 18 Rechenanlagen fertiggestellt und ausgeliefert. Bis zur Produktionseinstellung im Jahre 1972 belief sich die Gesamtzahl der hergestellten „R 300“ auf insgesamt 350. Im Jahr 1969 beschlossen die Regierungen der RGW-Länder ein Abkommen über die arbeitsteilige Entwicklung, Produktion und Anwendung der EDV-Technik. Ziel war es, ein „einheitliches System elektronischer Rechentechnik (ESER)“ zu entwickeln, welches ein weitestgehend vereinheitlichtes System leistungsmäßig abgestufter, programmkompatibler elektronischer Rechner, dazugehöriger peripherer Geräte und Anwenderprogramme für die verschiedensten Einsatzgebiete vorsah. Zur gleichen Zeit wurde die Struktur der EDV-Industrie umorganisiert: Statt der bisherigen VVB Datenverarbeitungs- und Büromaschinen gründete man für den EDV-Bereich den VEB Kombinat Robotron Dresden. In diesem Kombinat faßte man vor allem die Betriebsstätten des VEB Rafena Radeberg zusammen. Die im Bereich der Büromaschinenindustrie bisher tätig gewesenen Betriebe vereinigte man unter dem ebenfalls neu gegründeten VEB Kombinat Zentronik Erfurt. Aufgrund mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im VEB Kombinat Robotron war die DDR im Jahr 1972 schließlich in der Lage, auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1972 eigene Rechnersysteme der 3. Generation vorzustellen. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1973 stellte die Datenverarbeitungsindustrie der DDR ihren ESER-Beitrag, die EDVA „EC 1040“ einschließlich Peripherie vor. Dieser Rechner bildete zwischen 1973 und 1979 den Kern des Produktionsprogramms von Robotron, und es zählte mit rd. 380.000 Operationen/s zu den Anlagen der mittleren Leistungsklasse. Wie es zu den Produktionsleistungen von Robotron offiziell hieß, waren in den zehn Jahren seines Bestehens zwischen 1969 und 1979 „mehr als 2.000 EDV-Anlagen, Prozeß- und Kleinrechner Anwendern im In- und Ausland übergeben“ worden, „darunter allein 200 Anlagen vom Typ EC 1040“. Der größte Teil der EC 1040-Produktion wurde in andere RGW-Länder, insbesondere in die Sowjetunion, exportiert. Ab etwa Mitte der 70er Jahre wurden in den Betrieben des VEB Kombinat Zentronik zunehmend Bürocomputer, Datenerfassungsgeräte und Fakturierautomaten in das Produktionsprogramm übernommen. Um diese Zeit galt im RGW die Reihe 1 des ESER als abgeschlossen. Nachdem einige Modelle der Reihe 1 noch technisch verbessert worden waren, wandte man sich einer weiteren Vervollkommnung des ESER und der Vorbereitung der Produktion von 7 neuen Rechnermodellen der Reihe 2 zu. Gegenüber den Modellen der Reihe 1 weisen die Anlagen der Reihe 2 u.a. folgende Merkmale auf: virtuelles Speicherprinzip, Mikroprogrammkonzept, Blockmultiplexkanäle sowie geringerer Raum- und Energiebedarf. Die DDR stellte ihren neuen ESER-Rechner, die EDVA „EC 1055“, erstmals auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1978 vor. Bei diesem Rechner handelt es sich um eine Vielzweckanlage der mittleren Leistungsklasse mit einer Operationsgeschwindigkeit von 450.000 Operationen/s. Mit der Serienproduktion begann man noch im Herbst 1978. Bereits 1977 stand die Leipziger Frühjahrsmesse erstmals im Zeichen der Mikroelektronik. Auf der Grundlage erster staatlicher Entwicklungskonzepte war Robotron endlich in der Lage, erste von der Mikroelektronik geprägte Erzeugnisse vorzustellen. Mit Beginn des Jahres 1978 präsentierte sich die EDV-Industrie mit einer neuen Produktionsstruktur: dem Kombinat Robotron waren nunmehr aufgrund von Beschlüssen des Zentralkomitees (ZK) der SED auch die Betriebe des Ende 1977 aufgelösten Kombinats Zentronik unterstellt worden. Ziel dieser Maßnahme sollte es sein, durch Konzentration von Forschung, Entwicklung, Produktion, Absatz und Service, die EDV- und Büromaschinenindustrie leistungsfähiger zu machen und der Mikroelektronik im Bereich der Rechentechnik zum Durchbruch zu verhelfen, um auf diese Weise [S. 261]das technologische Niveau zu heben, die Arbeitsproduktivität durch den Einsatz neuer Techniken zu erhöhen und den gegenüber führenden westlichen Industrieländern bestehenden Rückstand auf dem EDV-Sektor abzubauen. Auf dem nunmehr eingeschlagenen Kurs der „Intensivierung durch Mikroelektronik“ gestalteten sich die weiteren Aktivitäten von Robotron: auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1978 wurde das Mikrorechnersystem „robotron K 1520“ vorgestellt. Der „K 1520“ ist sowohl für den Einbau in Anlagen und Geräten als Steuerrechner als auch für den Aufbau eigenständiger Rechner konzipiert. 1980 folgten dann weitere Neuvorstellungen. Hierzu zählten erste Erzeugnisse aus dem bereits einige Jahre zuvor angekündigten Konzept eines modularen Erzeugnisprogramms „Dezentrale Datentechnik“, und zwar u.a. ein Platzreservierungsterminal, Datenerfassungssysteme, der Bürocomputer „A 5.103“, der Mikrorechner „K 1620“ aus der Mikrorechnerfamilie „K 1600“ sowie die elektronische Schreibmaschine „S 6.001“. Bestimmte Erzeugnisse dieses neuen Programms sind in das System der Kleinrechner des RGW (SKR) übernommen worden. 1981 und 1982 wurde das Erzeugnisprogramm „Dezentrale Datentechnik“ um weitere neue Geräte und Anlagen ergänzt. Daneben ergänzte man ebenso das ESER-Erzeugnisprogramm: 1981 zeigte Robotron auf der Leipziger Frühjahrsmesse ein weiterentwickeltes EDV-System, die ESER 2-EDVA „EC 1055 M“ mit 480.000 Op./s, welche sich durch eine vergrößerte Leistungsbreite, mehr Komfort und größeren Anwendernutzen auszeichnet. Mit dem seit etwa 1980 bestehenden Erzeugnisangebot und seinen Anwenderlösungen ist Robotron zweifellos ein deutlicher Schritt nach vorn gelungen. Dennoch sind nicht nur intensivere Anstrengungen nötig, um den Bedarf an EDV-Erzeugnissen aus eigener Produktion im Lande zu decken, sondern auch, um das gesteckte Ziel realisieren zu können, Anschluß an die westliche Entwicklung zu finden. II. Struktur der EDV-Industrie seit 1978 Den Beschlüssen der Partei- und Wirtschaftsführung folgend, sind zur Erzielung einer höheren Effektivität die Organisationsstruktur im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik verändert und im Zuge der hiermit verbundenen Maßnahmen neue Kombinate gebildet und dem Ministerium direkt unterstellt worden. Nach der 1978 vollzogenen Umorganisation und verschiedenen, danach folgenden mehrfachen Veränderungen der Aufbauorganisation von Robotron, gehören gegenwärtig folgende VEB dem Kombinat an: Robotron-Zentrum für Forschung und Technik Dresden, Robotron-Rationalisierung Weimar, Robotron-Büromaschinenwerk Sömmerda, Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt, Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt, Robotron-Elektronik Radeberg, Robotron-Elektronik Zella-Mehlis, Robotron-Meßelektronik „Otto Schön“ Dresden, Robotron-Secura-Werke Ost-Berlin, Robotron-Schreibmaschinenwerk Dresden, Robotron-Elektronik Dresden, Robotron-Elektronik Riesa, Robotron-Elektroschaltgeräte Auerbach, Robotron-Elektronik u. Zeichenanlagen Hoyerswerda, Robotron-Befehlsgeräte Leipzig, Robotron-Vertrieb Ost-Berlin, Dresden u. Erfurt, Robotron-Anlagenbau Leipzig, Robotron Export-Import Berlin-Ost, Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR. III. Die Produktion von EDV-Anlagen Das Produktions- und Lieferprogramm der VEB Kombinat Robotron umfaßt folgende Erzeugnisse: Erzeugnisse der ESER, und zwar: EDVA EC 1055 u. EC 1055 M (Vielzweckanlagen, Operativ-Speicherkapazität von 16 M Bytes) sowie u.a. Magnetbandspeicher, Wechselplattenspeicher, Wechselplattensteuergeräte, Lochkartenleser, Drucker, Trommelzeichengeräte, Bildschirmsysteme, Multiplexsteuergeräte für Datenfernverarbeitung; Erzeugnisprogramm „Dezentrale Datentechnik“, und zwar: Kommerzielle Basisrechnersysteme, Modulare Bürocomputerreihen, Datenerfassungsgeräte, Textsysteme, Terminals u. OEM-Erzeugnisse sowie seit 1984 CAD/CAM-Systeme, Heimcomputer und Personalcomputer; mechanische, elektrische u. elektronische Schreibmaschinen; Zeichenanlagen u. Organisationstechnik und außerhalb der Rechen- u. Schreibtechnik: elektronische Meßtechnik (komplette Ausrüstungen von Meßlabors, Geräte zur Meß- und Prüftechnik u.a.); Richtfunktechnik; Unterhaltungselektronik (Stereo-Kompaktanlagen, HiFi-Stereo-Steuergeräte, Rundfunkgeräte u. Fernsehempfänger) sowie Befehlsgeräte, Stromversorgungsmodule u. Magnetköpfe. IV. EDV-Software Im Software-Bereich wurden für die ESER-Rechner verschiedene maschinenorientierte und problemorientierte Systemunterlagen entwickelt, die für die neuen Rechner auch ganz spezielle Anwendungslösungen beinhalten. Hierzu zählen u.a.: eine Software-Lösung für eine „komplexe Materialwirtschaft für Industrie und Handel“ auf der Grundlage des Basisrechnersystems A~6.402 unter Einbeziehung von on-line-gekoppelten Bildschirmterminals; das mikrorechnergesteuerte Krebsbestrahlungs-Planungssystem „DOPSY“, ein interaktives System für die Strahlentherapie auf Basis des Mikrorechnersystems K 1630; das Geburtenüberwachungssystem „NATALI“ für eine mikrorechnergesteuerte Überwachung des Geburtsvorganges auf Basis des Bürocomputers A 5.120; das Org- und Software-Paket „MARMEDO“ mit Möglichkeiten einer Röntgen- und EKG-Befundbeschreibung und einer rechnergesteuerten Terminkontrolle sowie das „Reservierungs- und Informationssystem für das Hotelwesen, AURIS 1600“ in drei Ausführungen, entweder auf Basis des Platzreservierungsterminals K 8.927 oder auf Basis von Rechnern. Daneben bietet Robotron spezielle Problemlösungen z.B. für Banken, Sparkassen, das Postwesen und Versicherungen, für das Bauwesen, die Erdölindustrie und die Landwirtschaft an. V. EDV-Schulung Nach der Neuorganisation von Robotron 1978 begann man mit der Vereinheitlichung des EDV-Schulungssystems. Inzwischen werden die einzelnen Lehrveranstaltungen in folgenden Betrieben durchgeführt: im Schulungszentrum des VEB Robotron-Anlagenbau Leipzig, im Direktionsbereich Schulung des VEB Robotron-Vertrieb Berlin (Ost), im Schulungsbereich des VEB Robotron-Vertrieb Dresden, im Bereich für Schulungsleistungen des VEB Robotron-Vertrieb Erfurt, im Schulungszentrum des VEB Robotron-Büromaschinenwerk Sömmerda, im Schulungszentrum Oelsnitz des VEB Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt sowie im VEB Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt. Das Schulungszentrum in Leipzig übt im Rahmen der Robotron-Schulungsleistungen eine Leitfunktion aus. Bereits im Herbst 1959 begann man in Leipzig als Institution des damaligen Industriezweigs Datenverarbeitung/Büromaschinen mit der EDV-Schulung. Verbindlich für alle diese Schulungseinrichtungen ist gegenwärtig ein Lehrgangssystem „zur modellbezogenen Weiterbildung von Fachkräften für die Anwendung und den Einsatz folgender Anlagen, Geräte und Systeme“: EDVA, Dezentrale Datentechnik, Kleinrechner, Programmierbare Kleinstrechner, Mikrorechner, Datenfernverarbeitungssysteme, Datenerfassungssysteme, Buchungs- u. Fakturierautomaten, Schreib-u. Organisationstechnik sowie Baugruppen. Die einzelnen Lehrgänge bestehen aus Vorträgen, Unterrichtsgesprächen und Praktika. Das nach dem Bausteinsystem angelegte Ausbildungsprogramm vermittelt nicht nur Kenntnisse über Hard- und Software, sondern gibt ebenso ausgewählten Führungskräften die Möglichkeit, an speziellen Schulungskursen auf der Grundlage festgelegter Weiterbildungsprogramme teilzunehmen. Nach dem Schulungsprogramm für 1982 ergibt sich in der Regel eine getrennte Aufgabenteilung der einzelnen Schulungszentren nach Erzeugnissen. Die Arbeitsteilung zwischen den Schulungsorten gilt gegenwärtig als noch nicht genügend koordiniert. VI. Organisationsformen beim Einsatz von EDVA Unter Fortsetzung des bereits seit einigen Jahren festzustellenden Trends einer Zentralisierung der EDV-Kapazitäten in Rechenzentren sehen die Planungen bis 1980 und darüber hinaus folgende Organisationsformen der Nutzung von EDVA vor, von denen einige bereits realisiert worden sind: Gemeinschaftsrechenzentren für mehrere Betriebe oder Kombinate in den Fällen, in denen territoriale oder zweigliche Rationalisierungsmöglichkeiten diese Organisationsform zweckmäßig erscheinen lassen (Datenverarbeitungszentren mit kollektiver Nutzungsmöglichkeit von EDVA); bereichsbezogene Rechenzentren und Rechenbetriebe mit z.T. schon realisierten Formen kollektiver Nutzung auf der Basis von Teilhabersystemen; Dienstleistungsrechenzentren des seit Anfang 1980 bestehenden Volkseigenen Kombinats Datenverarbeitung in Berlin (Ost) mit seinen Datenverarbeitungszentren (VEB DVZ) in allen Bezirkshauptstädten der DDR, die bereits in Einzelfällen auf der Basis von Teilhabersystemen kollektiv genutzt werden; [S. 263] * Rechenzentren mit Datenfernverarbeitungstechnik für die Abwicklung von Projekten im Teilnehmerbetrieb und ersten Ansätzen des Einsatzes von Mehrrechnersystemen (Beispiel: VEB Kombinat Robotron, Akademie der Wissenschaften der DDR); individuell genutzte Rechenzentren in größeren Betrieben, Kombinaten, der Akademie der Wissenschaften oder Universitäten, wo zu lösende Aufgaben diese Organisationsform der EDV erforderlich machen und eine Auslastung der Anlagen gegeben ist. VII. EDV-Einsatzgebiete und -bereiche Informationen über wirtschaftliche Tatbestände sind notwendig, um Entscheidungen treffen zu können. Partei- und Wirtschaftsführung der DDR sind daher bestrebt, mit Hilfe eines konzentrierten EDV-Einsatzes den Informationsprozeß und damit verbunden die Berichterstattung über den Planvollzug möglichst optimal zu gestalten. So werden EDVA in der DDR in nahezu sämtlichen volkswirtschaftlichen Bereichen eingesetzt: in Industrie, Bauwesen, Handel und Versorgung, Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Verkehrswesen einschließlich Schiffahrt, in Wissenschaft und Technik sowie im Bildungswesen. Dabei zählen der Schwermaschinen- und Anlagenbau, der Bereich der Elektrotechnischen und elektronischen Industrie, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Rechnungsführung und Statistik) sowie örtliche Staatsorgane (Staatsapparat) zu den zahlenmäßig stärksten Nutzergruppen. Die wichtigsten Aufgabenkomplexe sind: Rechnungsführung und Statistik, Lenkung und Kontrolle, Planung und Bilanzierung, technologische Produktionsvorbereitung und wissenschaftlich-technische Berechnungen. Um einen möglichst effektiven EDV-Einsatz zu gewährleisten, sind verschiedene vereinheitlichte und datenverarbeitungsgerechte Belege geschaffen worden. VIII. Rechnergestützte Informationssysteme In der DDR sind verschiedene Ausprägungsformen rechnergestützter Informationssysteme entwickelt worden. Einige dieser Informationssysteme gibt es nicht mehr, entweder weil sie aus technischen und organisatorischen Gründen nicht in der geplanten Weise realisiert werden konnten, oder weil ihre Konzeption nicht im Einklang mit neu gesetzten ideologischen Leitlinien stand. Es handelte sich hierbei um folgende Informationssysteme: Operative Informationssysteme (1964/65), das volkswirtschaftliche Informationssystem (1965 bis 1971), integrierte Leitungs- und Informationssysteme (1967) sowie integrierte Systeme der automatisierten Informationsverarbeitung (1967 bis 1971). Gegenwärtig sind folgende rechnergestützte Informationssysteme im Einsatz: Wissenschaftliche Informationssysteme, zu denen das Informationssystem Wissenschaft und Technik (IWT) sowie das System der gesellschaftswissenschaftlichen Information und Dokumentation zu zählen sind (Information, IV). Automatisierte Leitungssysteme: Seit der auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen veränderten ökonomischen Grundrichtung traten nunmehr an die Stelle der bisher eingesetzten „Integrierten Systeme der automatisierten Informationsverarbeitung (ISAIV)“ neue Konzepte nach sowjetischem Vorbild: die „Automatisierten Leitungssysteme (ALS)“. Ein ALS wird definiert als ein „Leitungssystem, in dem für die regelmäßige Lösung algorithmierbarer Informationsprozesse der Wirtschafts- und Produktionstätigkeit eines Betriebes“ die EDV und Erfahrungen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z.B. Kybernetik, Operationsforschung) berücksichtigt werden. Im Zeitverlauf sind innerhalb des RGW verschiedene Typen von ALS entwickelt und eingesetzt worden. Hierbei handelt es sich u.a. um: Gesamt- oder Allgemeinstaatliche ALS, Industriezweigsysteme, Systeme zur Steuerung technologischer Prozesse (ALS Technische Prozesse [ALSTP]) sowie ALS eines Betriebes für die organisatorisch-ökonomische Tätigkeit. Auf der Moskauer ESER II/SKR-Ausstellung Mitte 1979 stellte die DDR z.B. das Recherchesystem AIDOS (Information, V) als „Allgemeinstaatliches ALS“ vor. ALS für Betriebe umfassen einzelne Teilsysteme. Diese können nach einem bestimmten Merkmal ausgewählt werden, das den speziellen Zielen und Leitungsaufgaben entspricht. Es sind Gliederungsmöglichkeiten nach funktionellen Merkmalen, nach Organisationsmerkmalen sowie nach anderen Merkmalen, wie z.B. nach technischen Mitteln oder Systemunterlagen, gegeben. Vom Kombinat Robotron sind Programmiersysteme und Programmpakete entwickelt worden, die u.a. auch für die programmtechnische Realisierung von ALS bestimmt sind. Leitungsinformationssysteme: Obwohl einerseits noch immer Entwicklung und Einsatz betrieblicher ALS praktiziert werden, setzte andererseits bereits vor längerer Zeit ein Prozeß ein, der zu der Entwicklung alternativer Lösungsansätze bei der rechnergestützten Informationsverarbeitung und -bereitstellung z.B. in VEB und Kombinaten und mithin ebenso zu neuen Begriffsfassungen führte. So war in der EDV-Literatur der DDR u.a. von „Rechnergestützten Systemen zur Information der Leitung (RSIL)“ und auch von „Rechnergestützten automatisierten Informationssystemen (AIS)“ [S. 264]die Rede. Seit kurzem bietet Robotron Dresden für die Anwendung seiner Rechner das „Leitungsinformationssystem/Robotron (LIS/R)“ an, welches nach Robotron-Informationen den Aufbau eines „endnutzerorientierten Mensch-Maschine-Kommunikationssystems zur Rationalisierung der Leitungstätigkeit auf der Grundlage einer Datenbank als Informationsbasis, eines Datenbankauswertungssystems und separater Datenverarbeitungsprojekte“ gestatten soll. Klaus Krakat Literaturangaben Beispiele der POS-Nutzung im DOS/EC zur Vorbereitung für OS/EC-Anwender. Hrsg.: VEB Robotron Zentrum für Forschung und Technik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. (Schriftenreihe Informationsverarbeitung.) Beiträge zur Informationsverarbeitung. Hrsg.: VEB Robotron Zentrum für Forschung und Technik, BSB 3. Leipzig: G. Teubner 1977. (Schriftenreihe Informationsverarbeitung.) Datenbankorganisation, in: rechentechnik/datenverarbeitung Nr. 7/1982 und Beiheft 2/1981. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981 u. 1982. Erzeugnisprogramm „Dezentrale Datentechnik“, in: Neue Technik im Büro. Nr. 2/1981. Berlin (Ost): Technik 1981. ESER-EDVA EC 1055, in: Neue Technik im Büro, Nr. 2/1981. Berlin (Ost): Technik 1981. Funktionsprinzipien des ESER, Reihe 2. Hrsg. VEB Robotron Zentrum für Forschung und Technik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. (Schriftenreihe Informationsverarbeitung.) Leitungsinformationssysteme, in: rechentechnik/datenverarbeitung, Nr. 4 u. 5/1982. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Schneider, Horst, u. Siegfried Köhli: Systematische Projektierung der Datenverarbeitung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Softwareentwicklung, in: rechentechnik/datenverarbeitung, edv aspekte Nr. 3/1982. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 259–264 Datenübertragungsordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK)

Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) (1985) Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 I. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich aufgrund der bisherigen EDV-Entwicklung 4 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase…

DDR A-Z 1985

Nahrungsgüterwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen waren 1983 130.000 Arbeitskräfte tätig. Diese Industriebereiche wurden 1968 unter Leitung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) zusammengefaßt und dem Landwirtschaftsrat unterstellt, der seitdem bis zu seiner Stillegung die Bezeichnung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) trug. Die organisatorische Zusammenlegung der Landwirtschaft und der N. diente dem Ziel, beide Wirtschaftszweige einheitlich zu leiten und allmählich zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) zu entwickeln. Insbesondere sollte durch die vertikale Kooperation zwischen den Betrieben der N. und der Landwirtschaft in Form von Kooperationsverbänden (KOV) die Entwicklung spezialisierter Landwirtschaftsbetriebe gefördert werden. Nach Auflösung des SKAV im Januar 1975 wurden dessen Aufgaben mehreren neu gebildeten Abteilungen bzw. Bereichen im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) übertragen. Die Leitung der Betriebe der N. erfolgt entweder direkt durch das MfLFN oder in Übereinstimmung mit den Räten der Bezirke. Zu den zentralgeleiteten Betrieben, Kombinaten und VEB der N. gehören die VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Materiell-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft sowie der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde. Zu den bezirksgeleiteten Betrieben und Kombinaten der N. gehören die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und die Kombinate der Milchwirtschaft, die VEB Kombinate der Fleischwirtschaft, die VEB Kombinate der Getreidewirtschaft sowie die VEB Kombinate für Industrielle Mast (KIM; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Wirtschaftsverband). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nation und nationale Frage

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen…

DDR A-Z 1985

Kraftfahrzeugindustrie (1985)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR der Industriezweig des Straßenfahrzeug- und Traktorenbaus. Kraftfahrzeuge sind nichtgleisgebundene maschinenbetriebene Landfahrzeuge, nicht jedoch Fahrräder mit Hilfsmotor und Mopeds. Zur K. zählen im einzelnen der Lkw-, der Pkw-, der Traktoren- und Anhängerbau. Ferner gehören zu dieser Wirtschaftsgruppe die Betriebe zum Bau von Krafträdern. Insgesamt sind in der K. etwa 95.000 Arbeiter und Angestellte tätig. Die Bedeutung der K. der DDR im Verhältnis zum entsprechenden Sektor der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Kriege u.a. durch Demontagen stark gesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden und werden bis heute nur unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet. Allerdings ist die DDR in den letzten Jahren zunehmend am Ausbau der Automobilproduktion interessiert, um dem ständig steigenden Bedarf der Bevölkerung, der nur zum Teil gedeckt werden kann, zu entsprechen. Mehrjährige Wartezeiten beim Kauf von Pkw aus eigener Produktion sind aber immer noch die Regel. Auf den „Wartburg“, das beliebteste in der DDR produzierte Auto, muß man oft bis zu 10 Jahren warten; geringer sind die Wartezeiten bei ausländischen Modellen aus Osteuropa. Diese Pkw gelten allerdings als störanfälliger als die DDR-Erzeugnisse. Zunehmend wird in der DDR wie in westlichen Ländern das Auto zum Statussymbol, obgleich die Anschaffungs- und Unterhaltskosten relativ hoch sind. Vergaserkraftstoffe für die in der DDR produzierten Pkw kosten pro Liter 1,50 Mark, der sog. Sonder-Kraftstoff (94 Oktan) 1,65 Mark. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der heutigen DDR ein Anteil von ca. 25 v.H., 1975 nur noch von ca. 6 v.H. der deutschen K. Die SED-Führung erklärte die schwache Entwicklung der K. lange Zeit damit, daß der Motorisierungsgrad der Bevölkerung in einem „sozialistischen Land“ kein Indikator für ihren Lebensstandard sei. So räumte die DDR dem öffentlichen Personenverkehr zu Lasten des Individualverkehrs uneingeschränkte Priorität in allen Verkehrsplanungen ein. Angesichts der energiewirtschaftlichen Schwierigkeiten seit Mitte der 70er Jahre und der sich daraus ergebenden deutlichen Verminderung des Verbrauchs von Mineralölprodukten wurde die Produktion von Personenkraftwagen trotz immens hoher Nachfrage nur langsam erhöht. Die bis heute kleinen Produktionsserien liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K., so daß dieser Industriezweig hoch subventioniert werden muß. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer aufgebracht, die für Pkw im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland deutlich höhere Preise zahlen müssen. Der aus der DDR-eigenen Produktion beliebteste Pkw wird im VEB Automobilwerk Eisenach (annähernd 9.000 Beschäftigte; Hauptproduktion: Personenkraftwagen Typ „Wartburg-353“, Dreizylinder-Zweitaktmotor, 992 ccm, 50 PS, Spitzengeschwindigkeit 130 km/h [Kombi 125 km/h], Verbrauch 7,4–10,9 Liter pro 100 km, Tankinhalt 44 Liter, Frontantrieb, Einzelradaufhängung, Scheibenbremsen vorn, Preis: etwa 20.000 Mark; Jahresproduktion 1980: ca. 60.000) hergestellt. Der seit 1958 (seit 1962 mit einer neuen, der heutigen Karosserieform) gebaute Kleinwagen „Trabant“ wird im VEB Sachsenring Zwickau (10.000 Beschäftigte; Hauptproduktion: „Trabant“, querstehender Zweizylinder-Zweitakt-Motor, 600 ccm, 26 PS, Spitzengeschwindigkeit 100 km/h, Verbrauch 7–9 Liter pro 100 km, Tankinhalt 26 Liter, Länge 3,50 m, Duroplast-Karosserieschale, Preis: je nach Ausstattung 8.000–10.000 Mark; Jahresproduktion 1980: ca. 115.000) hergestellt. Motorräder werden in verschiedenen Größen und Ausführungen von den beiden Werken VEB Motorradwerk Zschopau in Zschopau/Sachsen („MZ“) und VEB Fahrzeug- und Gerätewerk Simson in Suhl/Thüringen („Simson“) produziert. Eine geplante Kooperation zwischen den Skoda-Werken in der ČSSR und dem VEB Automobilwerk Eisenach kam nicht zustande. Beabsichtigt war, auf der Grundlage des Skoda-Motors und eines DDR-Getriebes ein Gemeinschaftsprodukt zu entwickeln und zu bauen, das nur noch in der Gestaltung der Karosserie nationale Eigenheiten bewahren sollte. 1975 ist dieser Plan aber aufgegeben worden, weil die DDR erklärte, bis 1980 seien ihre Investitionsmittel durch Großprojekte derart in Anspruch genommen, daß an Modernisierung und Ausbau der Automobilfertigung nicht zu denken sei. Die Spezialisierung und Produktionsaufteilung, die im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) bei vielen Produktgruppen geplant oder schon verwirklicht ist, hat die Pkw-Produktion bisher kaum berührt. Nahezu jeder RGW-Staat stellt eigene Pkw her. Die DDR hat in den letzten 15 Jahren weniger Pkw ein- als ausgeführt. Im Fünfjahrplan-Zeitraum 1966–1970 betrug der Exportüberschuß rd. 43.000 Stück. Im Fünfjahrplan-Zeitraum 1971–1975 waren es noch 15.000, 1976–1980 rd. 32.000. (1981–1982 betrug der Exportüberschuß aufgrund drastisch gesunkener Einfuhren über 86.000 Pkw.) Die DDR lieferte bisher einen großen Teil ihrer Eigenproduktion in das östliche Ausland. Die Exportquote betrug in den 5 Jahren 1966–1970 fast 40 v.H. der Produktion (gemessen an der Stückzahl), im folgenden Jahrzehnt gut 50 v.H. (Exportquote 1982: 46,4 v.H.). 1982 waren in der DDR 2,922 Mill. Pkw zugelassen, d.h. auf 5,7 Einwohner ein Fahrzeug (BRD 2,5 Einwohner). Gegenüber 1970 beträgt die Zunahme 152 v.H. Auf 100 Haushalte entfielen 1982 40~Pkw (1970 erst 15,6). Damit hat die DDR innerhalb des RGW den mit Abstand höchsten Motorisierungsgrad erreicht. Beträchtliche Nachteile bestehen nach wie vor in der sortiments- und termingerechten Bereitstellung mit Kraftfahrzeug-Ersatzteilen, wenn auch in den letzten [S. 747]Jahren die Produktion von Ersatzteilen — allerdings zum Teil zu Lasten der Finalproduktion — stark erhöht werden konnte. Aufgrund einer Absprache mit den übrigen Ländern des RGW werden in der DDR im Lastkraftwagenbau nur Wagen mit einer Nutzlast von maximal 5 t hergestellt. Die Lastwagenfertigung beginnt mit dem 1-Tonner-Frontlenker B-1000 (Zweitaktmotor, 42 PS) des VEB Barkas-Werke in Karl-Marx-Stadt. Den nächstgrößeren Lkw stellt der VEB Robur-Werke in Zittau/Sachsen her. Seit Anfang 1960 wird dieser 3-Tonner (gegenwärtig in 11 Grundvarianten mit 30 länderspezifischen Modifikationen) gebaut. Im VEB Kraftfahrzeugwerk Ernst Grube in Werdau/Sachsen wird ein größerer 4-Tonner gebaut. Im Juli 1965 wurde im VEB IFA-Automobilwerk Ludwigsfelde in Ludwigsfelde (Kreis Zossen) mit der Produktion des 5-Tonners W 50 L begonnen (Frontlenker, Vier-Zylinder-Diesel-Motor, 125 PS). Der W 50 wird gegenwärtig (1982) in 53 Grundvarianten und über 200 länderspezifischen Modifikationen gebaut. Im April 1984 wurde der 400.000. Lkw W 50 seit der Produktionsaufnahme fertiggestellt. Die Jahresproduktion beträgt knapp 30.000. Daneben ist noch ein Sonderfahrzeug aus dem VEB Fahrzeugwerk Waltershausen in Waltershausen/Thüringen zu erwähnen. Der Kleintransporter (2-t-Nutzmasse) „Multicar 25“ ist mit einem wassergekühlten 45-PS-Dieselmotor (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h) ausgestattet, wird in 15 Varianten gebaut und kann z.B. als Leiterfahrzeug, Muldenkipper und zur Straßenreinigung eingesetzt werden. Dieser Kleintransporter wurde 1979 neu entwickelt und löste den Transporter der Typenreihe „Multicar 24“ ab. In der DDR gibt es zwar nur wenige Lkw-Haupttypen, von denen jedoch zahlreiche Nebentypen (Fahrzeuge für die verschiedenen Verwendungszwecke mit unterschiedlichen Motoren, Radständen und Aufbauten) geliefert werden können. Schwere Zugmaschinen, Kipper und Lkw müssen importiert werden. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der Lkw-Typen auf kleine Modelle (Robur-Omnibusse). Schwere Omnibusse werden nach einer Absprache der Länder des RGW in der DDR nicht entwickelt und auch nicht gefertigt. Der Traktorenbau ist ebenfalls schwach entwickelt. Bis September 1967 wurden nur Radschlepper mit etwa 20 PS gefertigt, die zum größten Teil exportiert wurden, da sie für die Großflächenbearbeitung in der DDR nicht geeignet waren. Seitdem werden auch Radtraktoren des Typs ZT 300 (90 PS) sowie ab 1982 des Typs ZT 303 im Schönebecker Traktorenwerk (4.000 Beschäftigte) hergestellt. Seit dem 1. 1. 1978 wurde die Produktion von Kraftfahrzeugen in 4 neuen Kombinaten organisiert, die dem Bereich der Industrieverwaltung Fahrzeug- und Automobilbau (IFA) zugeordnet sind. Das IFA-Kombinat Personenkraftwagen, dem 13 Industriebetriebe angehören, darunter der VEB Automobilwerke Eisenach und der VEB Sachsenring, die Automobilwerke Zwickau, der VEB WTZ-Automobilbau (Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit [WTZ]) und 10 Handelsbetriebe. Dem Kombinat gehören annähernd 50.000 Beschäftigte an. Das IFA-Kombinat Nutzkraftwagen (insgesamt 40.000 Beschäftigte) mit den Herstellerbetrieben Ludwigsfelde, Robur in Zittau, VEB Fahrzeugwerk Waltershausen und weiteren 14 Motoren-, Fahrzeugzubehör- und Handelsbetrieben. Das IFA-Kombinat „Ernst Grube“ Spezialaufbauten und Anhänger mit dem Stammbetrieb VEB Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“, Werdau, und 9 weiteren Werken. Das IFA-Kombinat Zweiradfahrzeuge mit dem Stammbetrieb VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk „Ernst Thälmann“, Suhl, und dem VEB Motorradwerk Zschopau, dem VEB Mifa-Werk Sangerhausen und VEB Blechformwerke Erzgebirge. Die 4 neuen Kombinate sind dem Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau direkt unterstellt. Mit der Neugründung der Kombinate wurden aufgelöst: die VVB Automobilbau, die Hauptdirektion IFA-Vertrieb und das Kombinat VEB Barkas-Werke. Die bisherigen Betriebsteile des VEB IFA-Karosserie Dresden in Halle, Aschersleben, Meerane und Erfurt wurden selbständige Betriebe. Der VEB Dieselmotorenwerk Schönebeck wurde in den VEB Kombinat Forst- und Landmaschinen Neustadt/Saale eingegliedert. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 746–747 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR der Industriezweig des Straßenfahrzeug- und Traktorenbaus. Kraftfahrzeuge sind nichtgleisgebundene maschinenbetriebene Landfahrzeuge, nicht jedoch Fahrräder mit Hilfsmotor und Mopeds. Zur K. zählen im einzelnen der Lkw-, der Pkw-, der Traktoren- und Anhängerbau. Ferner gehören zu dieser Wirtschaftsgruppe die…

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Subjektiver Faktor (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten Handlungsgeschehens), aber auch ihr Bewußtsein über ihr Tun, ihr Wollen, ihre Energie, zugleich ihre Organisiertheit und die von ihnen geschaffenen Organisationsformen (Parteien, Verbände usw.) bezeichnet, die notwendig für die Lösung der historischen Aufgaben sind. Es wird im Marxismus-Leninismus zwischen SF. als einer Erscheinung des gesellschaftlichen Überbaus und als einem Subjekt (Klassen, Schichten, Gruppen, Individuen) unterschieden, das als entscheidender Faktor der sozialen Beziehungen und der Produktion zur gesellschaftlichen Basis gehört. Dem SF. wird im „realen Sozialismus“ wachsende Bedeutung zugewiesen, die in dessen Besonderheit gegenüber früheren Gesellschaftsformationen liege: mit der Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat umfaßt der SF. nicht nur die Partei der Arbeiterklasse und den Staat, sondern alle Werktätigen. So entstehe erstmals in der Geschichte die reale Möglichkeit, die Entwicklung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den erreichten objektiven Bedingungen zu bringen und auf der Grundlage der im Sozialismus wirkenden und erkannten Gesetze die gesamtgesellschaftliche Entwicklung bewußt zu lenken. Zentrum des SF ist die politische Organisation der sozialistischen Gesellschaft. Sie bilde als Kernstück des politischen Überbaus ein vielgliedriges, einheitliches gesellschaftliches Gesamtsubjekt, das im Sinne der relativen Eigenständigkeit der Politik aktiv die Umgestaltung der ökonomischen, sozialen und politisch-kulturellen Verhältnisse der Gesellschaft vorantreibt; das gleichgerichtete Zusammenwirken unterschiedlicher Sphären des gesellschaftlichen Lebens — die materielle Produktion und das politische System — muß hergestellt werden. Dabei ist die Möglichkeit von Widersprüchen zwischen der ökonomischen Basis und dem politischen System nicht auszuschließen. Wichtigste Elemente der bewußten Lenkung sind die wissenschaftliche Führung und Leitung der Gesellschaft sowie die „richtige“ Organisation der Führungsorgane; sie soll die Möglichkeit voluntaristischer Entscheidungen ausschließen. Die Tätigkeit der Partei, ihre Strategie und Taktik als SF. muß im Einklang mit den als objektiv bezeichneten historischen Gesetzmäßigkeiten stehen, um den historischen Fortschritt nicht zu behindern, den sie zwar nicht aufhalten, dessen konkrete Realisierung sie aber beeinflussen kann. Dieser historische Fortschritt stellt sich über die „richtige“, d.h. dem Entwicklungsniveau der Gesellschaft adäquate Verbindung von zentraler staatlicher Planung und Masseninitiative der Produzenten her. Ein weiteres Wirtschaftswachstum scheint ohne die schöpferische Initiative der Werktätigen nicht möglich. Der innere Zusammenhang von wirtschaftlicher und politischer Initiative im sozialistischen Reproduktionsprozeß erfordert, so wird behauptet, eine bestimmte gesellschaftliche Qualifikation der Werktätigen und ihre Bereitschaft, über die Partei- und Gewerkschaftsorganisationen diesen Prozeß zu beeinflussen. [S. 1347]Ergebnisse soziologischer Untersuchungen z.B. zur Plandiskussion und zur Neuererbewegung (Soziologie und Empirische Sozialforschung) weisen auf diesen Zusammenhang hin. Zwar wird auch zugestanden, daß das fachliche und politisch-ideologische Niveau der Produzenten sie befähige, umfassender und aktiver an der Leitung von Wirtschaftsprozessen teilzunehmen, gleichzeitig wird aber auch argumentiert, daß der wissenschaftlich-technische Fortschritt eine wesentlich höhere Qualifikation erfordere, die Rolle der Wissenschaftler und Wirtschaftsleiter wachse und somit der Tendenz einer stärkeren Einbeziehung der Werktätigen in den Prozeß der Entscheidungsfindung entgegenstehe. Der Ausdruck „subjektiv“ ist nicht gleichbedeutend mit „willkürlich“ oder „subjektivistisch“. Einzelne Vertreter des Marxismus-Leninismus wenden sich gegen eine Überbetonung des SF. ohne genügende Berücksichtigung der als letztlich bestimmend angesehenen objektiven Bedingungen. Eine Absolutierung des SF. steht nach dieser Auffassung dem Verständnis von Freiheit entgegen, die nicht als abstrakte Wahlfreiheit, sondern als gesellschaftliche Kategorie, als bewußte Herrschaft des Menschen über die Natur und die sozialen Prozesse, d.h. als Möglichkeit der Realisierung des geschichtlichen Fortschritts begriffen wird. In der DDR bewegt sich die philosophische Debatte darum, wie sich der Stoffwechsel mit der Natur und seine historisch-spezifischen (hier: sozialistischen) sozialökonomischen Formen zueinander verhalten und welche Rolle das Subjekt in diesem Prozeß spielt, nach wie vor zwischen den beiden Polen einer idealistischen Überhöhung des Subjekts und einer tendenziellen Entsubjektivierung der materiellen Grundlagen des Geschichtsprozesses. Unbestritten ist aber, daß die subjektive Seite aller Lebensprozesse immer mehr zu einem qualitativ veränderten Wachstumsfaktor der Lebensformen und -weise in einer sozialistischen Gesellschaft geworden ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1346–1347 Streik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Subjektivismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten…

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Agrarwissenschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Wissenschaftsgebiete. Die A. befassen sich mit der Erforschung und Lehre der natürlichen, technischen und ökonomischen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion. Die A. umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher selbständiger Disziplinen der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer, der technischen Wissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften. Die landtechnischen Disziplinen entwickelten sich als Spezialbereiche der Technikwissenschaften und als neue Erfordernisse der agrarischen Wissenschaften. Die aus den Naturwissenschaften Biologie, Chemie, Physik u.a. entstandenen Fachdisziplinen sind z.B. Acker- und Pflanzenbau, Pflanzen- und Tierernährung, Pflanzen- und Tierzucht; die aus den technischen Disziplinen hervorgegangenen landwirtschaftlichen Gebiete sind u.a. Landtechnik, Landwirtschaftliches Bauwesen, Meliorationstechnik. Der gesellschaftswissenschaftliche Bereich umfaßt Agrargeschichte, Agrarrecht, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Agrarsoziologie, Agrarökonomie u.a. Institutionen der A. sind landwirtschaftliche Sektionen der Universitäten, landwirtschaftliche Hochschulen, staatliche Akademien und Gesellschaften sowie Institute und Forschungsanstalten. Wesensmerkmal der A. in der DDR ist die enge Verknüpfung der wissenschaftlichen Forschung mit der landwirtschaftlichen Praxis, wie auch die Lehrtätigkeit häufig mit der Tätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben verbunden sein kann. Zwei Disziplinen aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind besonders hervorzuheben: Agrarökonomie und Agrarsoziologie. Diese Disziplinen haben in der Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) für die Realisierung ihrer gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen auf dem Land im allgemeinen und die Landwirtschaft im speziellen besondere Bedeutung. a) Agrarökonomie (Aö.): Nach DDR-Verständnis sind die Grundlagen der sozialistischen Aö. von K. Marx und F. Engels geschaffen und von W. I. Lenin weiterentwickelt worden. Aus Erfahrungen und Ergebnissen der UdSSR entstand in der DDR eine Aö., die sich voll und ganz auf die Klassiker des Marxismus-Leninismus stützt. Die Aö. als Zweig der politischen Ökonomie umfaßt heute sowohl die Ökonomie der Landwirtschaft (innerhalb der Volkswirtschaft) als auch die Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL) für Landwirtschaftsbetriebe. Gemeinsame Aufgabe beider Wissenschaftszweige ist die Erforschung und Lehre der ökonomischen Gesetzmäßigkeiten bei der Planung, Leitung und Organisation der Wirtschaftsabläufe innerhalb der Landwirtschaft bzw. deren Betriebe. Ziel der Forschungstätigkeiten ist die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen einer effektiven und nutzbringenden Nahrungsgüterproduktion. Im Hinblick auf die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aö. sollen mit ihrer Hilfe Grundlagen für die Leitung und Planung des Sektors Landwirtschaft innerhalb des Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) erarbeitet werden, die den effektivsten Einsatz der verfügbaren Produktionsmittel ermöglichen. Für die im engeren Sinne betriebliche Aö. ist im Verlauf der verschiedenen Kollektivierungsphasen der Landwirtschaft die betriebswirtschaftliche Orientierung der landwirtschaftlichen [S. 30]Betriebsformen ständig verändert worden. In Zielsetzung und Methode unterscheidet sich die betriebliche Aö. dabei nicht wesentlich von der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre. Im Wissenschaftlichen Rat für gesellschaftliche und ökonomische Fragen des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes werden Forschungsergebnisse beraten und mit anderen Gebieten verglichen bzw. verallgemeinert. Der Wissenschaftliche Rat hat seinen Sitz an der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED. b) Agrarsoziologie (As.): Die As. ist ein Teilbereich der marxistisch-leninistischen Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Die As. erforscht die soziale Entwicklung auf dem Lande und in der Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftlichen Zielstellung der Überwindung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land. Die As. untersucht die Wechselbeziehungen zwischen wissenschaftlich-technischen, wirtschaftlichen, sozialen und geistig-kulturellen Entwicklungen der zunehmend industriemäßig produzierenden Landwirtschaft sowie der in ihr tätigen Landbevölkerung und deren veränderte Lebensweise (Lebensweise, Sozialistische). 2. Forschungsorganisation. a) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL). Durch Beschluß des Ministerrates vom 11. 1. 1951 wurde die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) gegründet; seit 1972 trägt sie ihren jetzigen Namen. Die AdL ist die zentrale Forschungseinrichtung für die Landwirtschafts- und Forstwissenschaften der DDR. Sie untersteht dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die Organe der AdL sind der Präsident, das Präsidium, das Plenum (Vollversammlung der Akademiemitglieder) und die Sektionen. Die Sektionen entsprechen den einzelnen Wissenschaftszweigen; in ihnen arbeiten in der Regel Wissenschaftler, Praktiker sowie Vertreter der SED und der Massenorganisationen zusammen. Zur AdL gehören 2 Forschungszentren, 20 Institute sowie weitere Einrichtungen (z.B. Lehr- und Versuchsgüter mit rd. 35.000 ha LN). Die AdL hat rd. 10.000 Beschäftigte, von denen etwa 2.000 Wissenschaftler sind. Die AdL plant und koordiniert die Forschung in den A. mit den anderen Akademien, den Universitäten und Hochschulen sowie mit benachbarten Einrichtungen anderer Wirtschafts- und Wissenschaftszweige. Die AdL ist die zentrale Leitinstitution für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der A. mit anderen Staaten. Sie dient ferner als Zentraleinrichtung zur Auswertung und Sammlung internationaler Forschungsergebnisse. — Als Leiteinrichtung im Bereich Informationssammlung und -vermittlung verfügt die AdL über das Institut für landwirtschaftliche Information und Dokumentation (ILID). Dieses Institut gliedert sich in die Abteilungen Information, Dokumentation, Publikation und in die landwirtschaftliche Zentralbibliothek. Das ILID gibt produktionsorientierte Informationsreihen sowie Referatekarteien heraus. Außerdem veröffentlicht das ILID das 1953 von der DAL gegründete „Landwirtschaftliche Zentralblatt“. Das ILID arbeitet eng mit AGRO-INFORM, dem internationalen Informationssystem auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (1964 für die Mitgliedsländer des RGW mit Sitz in Moskau gegründet) zusammen. Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen verleiht die AdL die „Erwin-Baur-Medaille“. b) Universitäten und Hochschulen. Agrarwissenschaftliche Sektionen existieren an den Universitäten zu Berlin, Dresden, Halle, Jena, Leipzig und Rostock. Den Sektionen gehören je nach den in ihnen vertretenen Schwerpunkten in Forschung und Lehre spezielle Institute an: z.B. für Pflanzen- bzw. Tierproduktion, für das Veterinärwesen, für Agrartechnik, für Lebensmitteltechnologie, für Ernährungswissenschaften. Insgesamt gibt es ca. 100 derartige Institute. Die Universität Leipzig ist darüber hinaus auf die tropische und subtropische Landwirtschaft spezialisiert. Studenten aus Entwicklungsländern werden vornehmlich an der Universität Halle ausgebildet. Die Hochschulen für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen bzw. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft in Bernburg bilden vor allem Fach- und Führungskader aus. Insgesamt sind an den Universitäten und Hochschulen rd. 8.000 Studierende in den agrarwissenschaftlichen Disziplinen eingeschrieben. Die jährlichen Absolventenzahlen betragen: rd. 600 in der Pflanzen- bzw. Tierproduktion und für die Agrartechnik; rd. 180 in der Lebensmitteltechnologie; rd. 40 im Veterinärwesen. Während die agrarwissenschaftlichen Einrichtungen an den Universitäten dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen zugeordnet sind, unterstehen die beiden Hochschulen in Bernburg und Meißen dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft. c) Agrarwissenschaftliche Gesellschaft der DDR (AwG, auch AwiG). Diese Organisation wurde am 12. 10. 1960 als Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft gegründet; ihren heutigen Namen erhielt sie 1971. Die AwG besitzt Untergliederungen in den Bezirken und Kreisen; daneben bestehen auf allen Ebenen des Organisationsaufbaues Fachkommissionen. Der alle 5 Jahre stattfindende Kongreß der AwG wird auf Bezirksdelegiertenkonferenzen vorbereitet. Die SED nutzt die AwG, um die in dieser Organisation zusammengefaßten Hoch- und Fachschulkader sowie Spezialisten der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft für ihre agrarpolitischen Ziele zu gewinnen. Die AwG ist darüber hinaus ein wichtiges Instrument zur Weiterqualifizierung der in der Landwirtschaft praktisch Tätigen. Diesem Ziel dienen zeitweilige Arbeitsgemeinschaften, Exkursionen in Mustereinrichtungen, Einzelvorträge und Seminare. Die AwG hat über 50.000 Mitglieder und mehr als 450 Arbeitsgemeinschaften. d) Sonstige Einrichtungen der A.: 1. Das 1975 vom Ministerrat der DDR bestätigte Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (1972 als Institut für Agrarökonomik gegründet) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des MfLFN. Das Institut erforscht grundlegende Probleme der Weiter[S. 31]entwicklung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Im Mittelpunkt seiner Forschungsaktivitäten stehen die ökonomischen Wechselbeziehungen und die Auswirkungen des Übergangs zur industriemäßig betriebenen Landwirtschaft, sowie die Steigerung der Effektivität mit Hilfe neuer Organisationsformen und verbesserter Produktionsverfahren. Weiter befaßt sich dieses Institut allgemein mit der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und mit der Ausgestaltung der ökonomischen Beziehungen in und zwischen den Landwirtschaftsbetrieben. Als Einrichtung des Ministeriums kann dieses Institut andere wissenschaftliche Einrichtungen ebenso wie gesellschaftliche Organisationen zur Mitwirkung bei der Lösung von gemeinsam interessierenden Aufgaben heranziehen. 2. Andere Institute und Forschungseinrichtungen (wie z.B. Institute für bodenkundliche Untersuchungen oder für die Futtermittelforschung), die regelmäßig oder auch nur zeitweise für die A. und die Überführung von deren Ergebnissen in die Produktion tätig sind, unterstehen dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, da es sich bei ihnen vielfach um Einrichtungen der Bezirke handelt. 3. Forstwissenschaftliche Einrichtungen. Forst- und Holzwirtschaft. 4. Der Propagierung und Verbreitung von Forschungsergebnissen der A. dienen u.a. auch die Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) sowie die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 29–31 Agrarsteuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Künste der DDR (AdK)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Wissenschaftsgebiete. Die A. befassen sich mit der Erforschung und Lehre der natürlichen, technischen und ökonomischen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion. Die A. umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher selbständiger Disziplinen der naturwissenschaftlichen Grundlagenfächer, der technischen Wissenschaften und der Gesellschaftswissenschaften. Die landtechnischen Disziplinen entwickelten sich als Spezialbereiche der Technikwissenschaften und…

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Treuhandvermögen (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Vermögenswerte (Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere usw.) wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den zuständigen Banken (jetzt der Staatsbank der DDR) übertragen. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z.B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland“ zurückgestellt. Das Vermögen von Personen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644), unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. wurden auch die in Berlin (Ost) und der DDR liegenden, West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, wurde nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Seit Mitte der 70er Jahre wird in solchen Fällen ein Abwesenheitspfleger bestellt. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. (Bau- und Wohnungswesen, VI.). Die gleichen Grundsätze gelten für Vermögen, das Ausländer nach dem 8. 5. 1945 — z.B. durch Erbfolge — erwerben. Wenn es sich bei dem Ausländer selbst um einen früheren Flüchtling handelt, wird sein Vermögen als Flüchtlingsvermögen behandelt (Sperrkonten). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1365 Transportpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Trotzkismus

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…

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Schwermaschinen- und Anlagenbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt ihrer Produktion den Industriezweigen Energiemaschinenbau, Bau von Bergbauausrüstungen, Metallurgieausrüstungsbau, Werkzeugmaschinenbau, Plast- und Elastverarbeitungsmaschinenbau und Bau von Metallkonstruktionen zugeordnet. Zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan zur Planung und Kontrolle der genannten Industriezweige ist das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau. 1984 waren ca. 330.000 Arbeiter und Angestellte im SchuA. beschäftigt, d.h. ca. 10 v.H. aller Mitarbeiter in der Industrie. 5.000 Monteure oder Anlagenbauer sind auf über 100 Auslandsbaustellen tätig. Die industrielle Warenproduktion im Bereich der dem Ministerium für SchuA. unterstellten Betriebe betrug 1976 (letzte verfügbare Angabe) 15,8 Mrd. Mark; d.h. 6,9 v.H. der gesamten industriellen Warenproduktion wurden hier realisiert. In den letzten Jahren konnten im Anlagenbau und -export (mehr als 40 v.H. der Warenproduktion werden exportiert) Fortschritte erreicht werden. So wurden verstärkt Anlagen zur Erschließung von Roh- und Brennstoffvorräten, für die Schaffung energetischer und metallurgischer Basen, Anlagen in der Metallverarbeitenden Industrie, in der Chemischen Industrie, für die Bauwirtschaft, in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft und in der Leichtindustrie erstellt. Die Produktpalette reicht von Hochsee- und Binnenschiffen bis zu Dieselmotoren, von Kohle- und Kernkraftwerken bis zu Rohrleitungen und Isolierungen, von Tagebauausrüstungen, Kran- und Förderanlagen bis zu Getrieben, von Reisezug-, Güter- und Kühlwagen bis zu Armaturen, von Walzwerken und Zementanlagen bis zu Gußerzeugnissen, von Plattenwerken für den Wohnungsbau bis zu Pumpen und Verdichtern, von Lüftungs-, Klima- und Entstaubungsanlagen bis zu Gießereianlagen. Daneben werden auch industrielle Konsumgüter hergestellt, nämlich Badewannen, Gasherde, Kessel, Sanitärarmaturen, Standkreissägen, Heimwerkerbänke usw. Zum Bereich des SchuA. gehören insgesamt 13 Industriekombinate mit 227 Betrieben. Ein Zentrum des SchuA. ist der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“, Magdeburg, mit 28.000 Mitarbeitern (davon 13.000 im Stammwerk Magdeburg) in 14 Betrieben. Zementanlagen werden in Dessau gefertigt, Walzwerksanlagen in Magdeburg und Wildau bei Berlin, Drahtziehmaschinen in Grünau bei Karl-Marx-Stadt und Drahtwebmaschinen in Neustadt/Orla in Thüringen. Ca. 75 v.H. der Erzeugnisse dieses Kombinats werden exportiert; der überwiegende Teil in die Sowjetunion. In über 40 Ländern arbeiten Anlagen aus dem Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“. Dazu gehören 340 Linien zur Zementherstellung und 356 Warm- bzw. Kaltwalzwerke verschiedener Größenordnungen bis hin zu Werken mit einer Jahresproduktion von 1,5 Mill.~t Walzstahl. Metallurgische Komplexe wurden insbesondere in die Sowjetunion, Türkei, Iran, Irak und Algerien geliefert. [S. 1142]So werden rd. 17 v.H. der Walzstahlproduktion und ein Drittel der Zementproduktion in der Sowjetunion auf Anlagen hergestellt, die der VEB Schwermaschinenbaukombinat „Ernst Thälmann“ hergestellt hat. Zementanlagen wurden in den letzten Jahren nach Bulgarien, Jugoslawien, Kuba und Syrien exportiert. Ein weiteres Zentrum des DDR-SchuA. ist der VEB Schwermaschinenbaukombinat TAKRAF (Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen). In dieser Wirtschaftseinheit sind 45.000 Werktätige vereint, darunter ca. 21.000 Produktionsarbeiter in 28 Betrieben und Einrichtungen in allen Bezirken der DDR. Zu den wichtigsten Betrieben des Kombinats gehören der Stammbetrieb — Betrieb für Anlagenbau und Rationalisierung, Leipzig, die VEB Verlade- und Transportanlagen Leipzig „Paul Fröhlich“, Lauchhammerwerk, Schwermaschinenbau „Georgi Dimitroff“ Magdeburg, „S. M. Kirow“ Leipzig, Förderanlagen und Kranbau Köthen, ZEMAG Zeitz, Maschinenbau „Karl Marx“ Babelsberg und Kranbau Eberswalde. Ein Großteil der Erzeugnisse des Schwermaschinenbaukombinats TAKRAF wird exportiert. Weitere wichtige Kombinate des SchuA. sind: VEB Schwermaschinenbaukombinat „Karl Liebknecht“, Magdeburg (Beschäftigte 15.000); VEB Kombinat Kraftwerksanlagen, Berlin (41.000); VEB Chemieanlagenbaukombinat, Leipzig-Grimma (32.000). Eine Schwerpunktaufgabe des SchwuA. besteht gegenwärtig darin, eine rationelle Energieanwendung durch die Entwicklung und Produktion solcher Ausrüstungen zu sichern, die eine schnelle Umstellung von Wärmeerzeugungsanlagen auf Rohbraunkohle gewährleisten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1141–1142 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seefahrtsamt der DDR

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik ein Industriezweig des Industriebereichs Metallverarbeitende Industrie, der alle Industriebetriebe zum Bau sowie zur Montage und Reparatur von Energiemaschinen, Werkzeugmaschinen, Bagger- und Förderanlagen umfaßte. Zum Schwermaschinenbau zählten Anfang der 60er Jahre ca. 264.000 Beschäftigte. Nach der neuen Industriezweigsystematik werden die Betriebe des SchuA. entsprechend dem Schwerpunkt…

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XVIII. Sozialökonomische Grunddaten

Berlin (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 164] I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung B. waren die im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 und im Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14. 11. 1944 getroffenen Festlegungen. Danach sollte das besiegte Deutschland „zum Zwecke der Besetzung“ in Zonen und ein „besonderes Berliner Gebiet“ gegliedert werden. „Groß-Berlin“ in den durch das Gesetz vom 27. 4. 1920 festgelegten Grenzen sollte in Sektoren aufgeteilt und einem „besonderen Besatzungssystem“ unterstellt werden. Die Verwaltung B. sollte einer Interalliierten Behörde („Komendatura“) übertragen werden, die unter Leitung des Kontrollrates arbeitete und aus je einem Vertreter der vier Siegermächte als Kommandanten bestand, von denen jeder abwechselnd als Hauptkommandant fungierte. Wie im ebenfalls in B. ansässigen Kontrollrat, konnten auch in der Kommandantur Beschlüsse nur einstimmig gefaßt werden. II. Bildung von Sektoren Nach der endgültigen Kapitulation der deutschen Truppen in B. gegenüber der Sowjetarmee gingen die sowjetischen Militärbehörden mit Unterstützung der aus Moskau heimgekehrten Gruppe Ulbricht unverzüglich daran, Bezirksverwaltungen und einen Magistrat von Groß-B. einzusetzen, um noch vor dem Einzug der westalliierten Garnisonen die neue Verwaltungsstruktur — vor allem in personeller Hinsicht — unter ihre Kontrolle zu bringen. Amerikaner, Briten und Franzosen besetzten erst Anfang Juli ihre Sektoren in B., während die Sowjetarmee in Thüringen, Sachsen und Mecklenburg bis zu der im Londoner Protokoll vereinbarten Zonengrenze vorrückte. Zum amerikanischen Sektor von B. gehörten 6 Bezirke (Neukölln, Kreuzberg, Tempelhof, Schöneberg, Steglitz und Zehlendorf), zum britischen 4 (Tiergarten, Charlottenburg, Wilmersdorf und Spandau), zum französischen Sektor 2 Bezirke (Wedding und Reinickendorf). Die 3 Westsektoren umfaßten 54,4 v.H. der Fläche und 63,2 v.H. der Bevölkerung von Groß-B., das im August 1945 2,8 Mill. Einwohner zählte. Der sowjetische Sektor — 45,6 v.H. der Fläche und 36,8 v.H. der Bevölkerung — bestand aus 8 Bezirken (Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee und Pankow). Ende November 1945 kamen die Vertreter der Vier Mächte überein, drei jeweils 32 km breite Luftkorridore von B. nach Hamburg, Bückeburg (Hannover) und Frankfurt a. M. sowie eine besondere Kontrollzone mit einem vom Gebäude des Alliierten Kontrollrats ausgehenden Radius von 32 km festzulegen. Die Lufthoheit innerhalb dieser Zone wurde in einer Vereinbarung vom 22. 10. 1946 einer Alliierten Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) B. übertragen. Diese Regelungen gelten auch heute noch für den Luftverkehr von und nach Berlin (West); sie haben sich trotz einiger Zwischenfälle in den Luftkorridoren bewährt und sind von den Botschaftern der Vier Mächte 1970/71 bei ihren Verhandlungen über das Berlin-Abkommen nicht in Frage gestellt und auch nicht durch neue Absprachen ersetzt oder ergänzt worden (s. Schaubild). Hingegen sind besondere Regelungen für den Zugang der westalliierten Garnisonen und der deutschen Zivilbevölkerung auf den Landwegen zwischen den westdeutschen Besatzungsgebieten und den Westsektoren von B. im Rahmen der alliierten Abkommen 1944/46 nicht getroffen worden. Auf amerikanischer Seite vertrat man die Auffassung, das Recht auf Anwesenheit in B. schließe das Recht des ungehinderten Zugangs ein. III. Bildung von Parteien und Gewerkschaften Die chaotischen Verhältnisse in der zerstörten Stadt verlangten eine Zusammenarbeit aller sich mit Zustimmung der Besatzungsbehörden formierenden politischen Kräfte. Nachdem die sowjetische Militäradministration (SMAD) am 10. 6. 1945 in ihrem Befehl Nr. 2 die Bildung von politischen Parteien und Gewerkschaften zugelassen hatte, entstanden in B. in rascher Folge vier Parteien : Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD). Ihre Berliner Gründer versuchten Verbindung zu Gleichgesinnten in den fünf Ländern der [S. 165]sowjetischen Besatzungszone und — soweit das überhaupt möglich war — auch in das westliche Deutschland zu knüpfen. Die seit Juli 1945 in B. amtierenden westlichen Stadtkommandanten übernahmen zunächst im wesentlichen die von den Sowjets erlassenen Verfügungen. Ein erster ernster Konflikt bei der gemeinsamen Verwaltung Groß-B. entwickelte sich jedoch bereits im Frühjahr 1946, als die KPD, unterstützt von der SMAD, die Verschmelzung ihrer Partei mit [S. 166]der SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) durchsetzte. Eine Urabstimmung unter den sozialdemokratischen Parteimitgliedern über den Zusammenschluß wurde von der östlichen Besatzungsmacht unterbunden, so daß sie nur in den Westsektoren B. stattfand. Hierbei sprachen sich mehr als vier Fünftel der an der Abstimmung teilnehmenden Sozialdemokraten gegen die Verschmelzung mit der KPD aus, während allerdings eine deutliche Mehrheit (62,1 v.H.) für eine Zusammenarbeit beider Parteien votierte. Auf Beschluß der Vier Mächte wurde neben der SPD auch die SED in allen 4 Sektoren zugelassen. (Die Ost-Berliner Gliederungen der SPD wurden formell erst nach dem Bau der Mauer 1961 aufgelöst, nachdem sie während der vorangegangenen 13 Jahre in ihrer Arbeit weitgehend beschränkt gewesen waren und sich seit 1949 nicht mehr an Wahlen beteiligen konnten.) Bei den Wahlen der Stadt- und Bezirksverordneten in B. am 20. 10. 1946 entschieden sich 48,7 v.H. der Wähler für die SPD. die in allen 4 Sektoren den größten Stimmenanteil gewinnen konnte. Zweitstärkste Partei wurde die CDU mit 22,2 v.H. Die SED erhielt 19,8 v.H., die LDPD 9,3 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Gesetze bedurften ebenso wie die Verordnungen und Anweisungen des von ihr gewählten Magistrats der — einmütigen — Zustimmung der Vier-Mächte-Kommandantur. IV. Konflikte zwischen der UdSSR und den Westmächten Die sich im Laufe des Jahres 1947 — auch aufgrund weltpolitischer Ereignisse — verschärfenden Konflikte zwischen der Sowjetunion und den Westmächten erschwerten die Zusammenarbeit im Kontrollrat und in der Kommandantur. Die Sowjets blockierten durch ihren Einspruch die Wahl Ernst Reuters (SPD) zum Oberbürgermeister von B. Zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten entbrannte ein heftiger Streit innerhalb des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Sozialdemokratische und christliche Gewerkschaftler zogen sich aus dem FDGB zurück, dessen Vorstand nach ihrer Überzeugung demokratische Grundregeln verletzte. Sie bildeten schließlich eine unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO), aus der später der Landesverband B. des DGB hervorging. Der von den Sowjets 1945 eingesetzte Polizeipräsident Paul Markgraf (SED), dem die Stadtverordnetenversammlung im November 1947 mehrheitlich das Mißtrauen aussprach, weigerte sich, Weisungen des Magistrats auszuführen und bevorzugte in seiner Personalpolitik Mitglieder der SED. Nachdem am 18./19. 3. 1948 der „2. Volkskongreß für Einheit und gerechten Frieden“ in Ost-B. einen „Deutschen Volksrat“ berufen hatte, der u.a. eine Verfassung entwerfen sollte, brach am 20. 3. der Kontrollrat auseinander, der sowjetische Vertreter verließ die Sitzung, nachdem ihm von seinen Kollegen Aufschluß über die von den Westmächten und den drei Benelux-Staaten auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz erwogenen Pläne für die Bildung eines westdeutschen Staates verweigert worden war. Diese Pläne verstießen nach Ansicht der UdSSR gegen das Potsdamer Abkommen, das in allen Fragen, die „Deutschland als Ganzes“ betrafen, eine gemeinsame Zuständigkeit der Vier Alliierten vorsah. (Der Vorwurf des Vertragsbruches durch Vorbereitung und spätere Durchführung der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die Geschäftsgrundlage der gemeinsamen alliierten Oberhoheit über Deutschland durch die Westmächte zerstört worden sei, diente und dient der Sowjetunion als Rechtfertigung für die schrittweise durchgeführte einseitige Aufhebung des alliierten Sonderstatus für Berlin [Ost]. Z.B.: Hauptstadt der Republik [1949], Verteidigungsgesetz [1961], direkte Wahl der Volkskammerabgeordneten [1979].) Im Juni 1948 zog sich die Sowjetunion auch aus der Kommandantur zurück. V. Blockade Berlins Nachdem am 18. 6. 1948 — wegen des Fehlens eines sowjetischen Vertreters im Kontrollrat — einseitig eine Währungsreform für die Westzonen verkündet worden war, führten auch die Sowjets — mit Wirkung vom 24. Juni — in ihrer Zone eine solche Reform durch (Währung/Währungspolitik). Sie verlangten, daß die DM-Ost als einziges gesetzliches Zahlungsmittel auch in allen 4 Sektoren von B. eingeführt werden sollte. Nachdem bereits seit der Jahreswende 1947/48 die Behinderungen des zivilen Personen- und Güterverkehrs zwischen B. (West) und dem westlichen Besatzungsgebiet zugenommen hatten, nahm die UdSSR die Ablehnung dieses Vorstoßes durch die Westmächte zum Anlaß, sämtliche Land- (am 19. 6.) und Wasserwege (am 8. 7.) von und nach B. (West) zu blockieren. Die weiterreichenden politischen Ziele dieser Maßnahme verdeutlicht ein Hinweis des damaligen Oberbefehlshabers der sowjetischen Truppen in Deutschland. Marschall Sokolowski, den er am 3. 7. 1948 bei einem Treffen mit den westlichen Militärgouverneuren äußerte: die „technischen Schwierigkeiten“ auf den Zugangswegen würden solange anhalten, bis der Westen seine Vorbereitungen für die Gründung eines westdeutschen Staates eingestellt habe. Um eine militärische Auseinandersetzung zu vermeiden, entschlossen sich die Westmächte, B. (West) auf dem Luftwege zu versorgen. Während der folgenden elfmonatigen Blockade B. (West) wurden im Rahmen dieser Luftbrücke in annähernd [S. 167]200.000 Flügen rd. 1,44 Mill.~t Güter — vor allem Kohle und Lebensmittel — nach B. transportiert. Ab 24. 6. 1948 galten in den Westsektoren zunächst beide Währungen als gültiges Zahlungsmittel, während im Ostsektor Besitz und Verwendung der DM-West bestraft wurden. Expertengespräche — auf der Ebene der Vier Mächte und schließlich auch im Rahmen der Vereinten Nationen — führten zu keiner Einigung in der Währungsfrage. Die erfolgreiche Abwehr der Blockade ist auch auf psychologische Ursachen zurückzuführen: es gelang den führenden Repräsentanten der nichtkommunistischen Parteien — vor allem Ernst Reuter —, die Bevölkerung in der blockierten Stadt zu einer mutigen und entschlossenen Haltung gegenüber den östlichen Pressionen zu ermuntern. Diese Haltung fand weltweite Beachtung und Anerkennung, so daß auch — im Gegensatz zu den eigentlichen Interessen der Sowjetunion — das Verhältnis zwischen der Bevölkerung in B. (West) und den westlichen Besatzungsmächten immer enger und freundschaftlicher wurde. Auf der anderen Seite machten trotz spürbarer Versorgungsmängel nicht mehr als 5 v.H. der West-Berliner von der durch die UdSSR eröffneten Möglichkeit Gebrauch, sich im Ostsektor als Käufer von Lebensmitteln registrieren zu lassen. Während der Blockadezeit, am 6. 9. 1948, zerbrach schließlich auch die gemeinsame Verwaltung B.: die in dem im sowjetischen Sektor gelegenen Stadthaus tagende, ordnungsgemäße Stadtverordnetenversammlung mußte an diesem Tag wegen des gewaltsamen Eindringens kommunistischer Demonstranten abgebrochen werden. Die Mehrheit der Versammlung — mit Ausnahme der SED-Fraktion — beschloß, weitere Sitzungen in B. (West) abzuhalten. In den acht Bezirksverwaltungen von B. (Ost) setzte daraufhin eine rigorose personelle „Säuberung“ ein. Am 30. 11. 1948 trat unter dem Vorsitz des stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers Ottmar Geschke (SED) in B. (Ost) eine mehr als 1600 Teilnehmer zählende Versammlung zusammen, der neben den 23 gewählten SED-Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Delegierte des Demokratischen Blocks (Nationale Front der DDR) von B. (Ost), der Betriebe und verschiedener, mit der SED verbündeter Massenorganisationen angehörten. Diese Versammlung erklärte den Magistrat von Groß-B. für abgesetzt und wählte einen neuen „provisorischen demokratischen Magistrat“ mit Friedrich Eben (SED) als Oberbürgermeister an der Spitze. Diese auf B. (Ost) beschränkte Stadtverwaltung wurde von den Sowjets anerkannt. Die nach der vorläufigen Verfassung für ganz B. vorgeschriebenen Wahlen konnten am 5. 12. 1948 nur in den Westsektoren abgehalten werden. Die auch in den Westsektoren weiterexistierende SED rief zum Wahlboykott auf — dennoch beteiligten sich 86,3 v.H. der Wahlberechtigten an der Abstimmung, bei der 64,5 v.H. sich für die SPD, 19,4 v.H. für die CDU und 16,1 v.H. für die LDPD entschieden. Nach dieser Wahl übernahm Ernst Reuter (SPD) das Amt des Oberbürgermeisters von B., ohne seine verfassungsmäßigen Funktionen im Ostsektor noch wahrnehmen zu können. Die drei Westmächte setzten — ohne sowjetische Beteiligung — ihre Zusammenarbeit in der alliierten Kommandantur fort. VI. Beendigung der Blockade Nach erfolglosen Vier-Mächte-Verhandlungen in B., Moskau und vor den Vereinten Nationen kam es im Frühjahr 1949 zu sowjetisch-amerikanischen Gesprächen, die schließlich zum sog. Jessup-Malik-Abkommen führten, das am 4. 5. 1949 veröffentlicht wurde: Blockade und Gegenblockade (insbesondere Beschränkungen im Personen- und Güterverkehr zwischen der SBZ und den Westzonen) der Westmächte wurden am 12. 5. 1949 aufgehoben und eine erneute Außenministerkonferenz zum 23. 5. 1949 nach Paris einberufen. Diese Konferenz bestätigte das Jessup-Malik-Abkommen. Ergänzend dazu wurde im Kommuniqué festgestellt, daß die Besatzungsmächte für ihre Zonen die Verpflichtung („obligation“) übernehmen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um „das normale Funktionieren und einen normalen Gebrauch der Schienen-, Wasser- und Straßenverbindungen für den Personen- und Güterverkehr sowie der Post-, Telefon- und Telegraphenverbindungen“ sicherzustellen. Die Besatzungsbehörden vereinbarten, „deutsche Sachverständige und geeignete deutsche Organisationen“ heranzuziehen. Die im November 1948 vollzogene Spaltung der Stadtverwaltung konnte jedoch auch nach der Beendigung der Blockade nicht mehr rückgängig gemacht werden. VII. Stellung Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und zur DDR Der Parlamentarische Rat in Bonn hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 1. 9. 1948 beschlossen, 5 Abgesandte aus B. mit beratender Stimme an seinen Arbeiten teilnehmen zu lassen. Das von diesem Rat erarbeitete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete in seinem Artikel 23 Groß-B. als eines der 12 zu dessen Geltungsbereich gehörenden Länder. Dieser Bestimmung widersprachen am 22. 4. 1949 die 3 westlichen Militärgouverneure. In ihrem formellen Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz präzisierten sie am 12. 5. 1949 diesen Vorbehalt, in dem sie erklärten, B. könne „keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden“, es dürfe „jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaft benennen“. [S. 168]Die am 1. 9. 1950 verkündete Verfassung von B. formuliert in Artikel 1: „1. Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. 2. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. 3. Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik sind für Berlin bindend.“ In ihrem Genehmigungsschreiben zur Verfassung von B. vom 29. 8. 1950 erklärten die westlichen Alliierten den 2. und 3. Absatz dieses Artikels 1 für „zurückgestellt“. B. werde „während der Übergangsperioden keine der Eigenschaften eines zwölften Landes“ der Bundesrepublik Deutschland haben; Bestimmungen eines Bundesgesetzes können in B. erst Anwendung finden, „nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetze verabschiedet worden sind“. Die am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzte Verfassung der DDR bezeichnet hingegen in ihrem Artikel 2 B. als „Hauptstadt der Republik“. Die Bevölkerung des Ostsektors war aufgefordert worden, sich am 15. 5. 1949 an der Wahl zum Dritten Deutschen Volkskongreß zu beteiligen. Nachdem die im Juli 1945 auf Weisung der SMAD gebildeten Zentralverwaltungen für die Länder der SBZ ihren Sitz in B. (Ost) genommen hatten, und nachdem dort im Juni 1947 die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) entstanden war, die den Kern des späteren Regierungsapparates der DDR darstellte, war B. (Ost) seit dem 7. 10. 1949 der Sitz aller wichtigen Ministerien, Behörden und Ämter der DDR. Dennoch nahm auch die östliche Seite zunächst Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status der Stadt: die Vertreter des Ostteils der Stadt in der provisorischen Volkskammer und in der provisorischen Länderkammer der DDR hatten kein volles Stimmrecht. DDR-Gesetze galten in B. (Ost) nicht automatisch, sondern erst nach Zustimmung des Magistrats. Die ersten Volkskammer-Wahlen am 15. 10. 1950 blieben — wie die späteren Wahlen zur obersten Volksvertretung der DDR bis 1979 — auf die Länder (ab 1952 Bezirke der DDR) beschränkt. In den 50er Jahren bestanden noch vielfältige Verbindungen zwischen den beiden Teilen der gespaltenen Stadt. Die Grenzen — einschl. der Grenze zwischen B. (West) und der DDR — waren offen. Offizielle Kontakte zu dem nach westlicher Überzeugung nicht durch ein demokratisches Votum der Bevölkerung legitimierten Magistrat in B. (Ost) lehnten der Senat von B. (West) und die im Westteil vertretenen nichtkommunistischen Parteien jedoch ab. Schon damals kam es wiederholt zu Zwischenfällen und angespannten Situationen — so während des Pfingsttreffens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) 1950, während der in B. (Ost) stattfindenden Weltjugendfestspiele 1951 (Festival), bei der Besetzung des Westteils von Staaken im Februar 1951 und bei der nach 5 Tagen wieder rückgängig gemachten Besetzung der Exklave Steinstücken durch Volkspolizei im Oktober 1951. Seit dem 1. 9. 1951 erhoben die Behörden der DDR Straßenbenutzungsgebühren für alle Fahrten von zivilen Fahrzeugen auf den Zugangswegen von und nach B. (West). Am Tage der Unterzeichnung des Deutschlandvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten, dem 26. 5. 1952 (Beendigung des Besatzungsregimes, Gewährung voller staatlicher Souveränität für die Bundesrepublik Deutschland — in Kraft getreten 1955), ordnete der Ministerrat der DDR die Errichtung eines Kontroll- und Sperrgürtels zwischen B. (West) und der DDR, die Schließung der aus den Westsektoren in die DDR-Bezirke führenden Straßenübergänge, soweit sie nicht dem Interzonenverkehr dienten, und die Unterbrechung der Telefonverbindungen innerhalb der gespaltenen Stadt an. (Über gleichzeitige Sperrmaßnahmen an der innerdeutschen ➝Grenze zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland: Deutschlandpolitik der SED.) West-Berlinern wurden Reisen in das Gebiet der DDR — außerhalb B. (Ost) — nur noch in Ausnahmefällen aufgrund von Sondergenehmigungen gestattet. Im Januar 1953 wurde der über die Sektorengrenzen führende Straßenbahn- und Autobus-Durchgangsverkehr auf Weisung der Behörden von B. (Ost) unterbrochen. Lediglich S- und U-Bahnlinien verbanden weiterhin beide Teile der Stadt. Während des Juni-Aufstandes 1953 wurde die Sektorengrenze von sowjetischen Soldaten und Volkspolizisten zeitweilig hermetisch abgeriegelt. Auf der anderen Seite führte die im Frühjahr 1949 von den Westalliierten getroffene Entscheidung, die DM-West als einziges gesetzliches Zahlungsmittel in B. (West) zuzulassen, zu engen sozialen und wirtschaftlichen Verflechtungen mit dem Bundesgebiet. Das 3. Überleitungsgesetz vom 4. 1. 1952 regelte die Stellung B. im Finanzsystem des Bundes. Der Bund gewährte B. eine Bundeshilfe in Gestalt von Zuschuß und Darlehen „zur Deckung eines auf andere Weise nicht auszugleichenden Haushaltsfehlbedarfs“. Um die vorgesehene künftige Hauptstadtfunktion B. zu unterstreichen und zugleich angesichts der Anfang der 50er Jahre noch relativ hohen Arbeitslosenzahl weitere Arbeitsplätze zu schaffen, nahmen zahlreiche Bundesbehörden ihren Sitz in B. 1952 erließen die westlichen Alliierten Verfügungen, unter welchen Voraussetzungen B. in internationale Verträge der Bundesrepublik einbezogen werden sollte. Der im Mai 1955 in Kraft getretene Deutschlandvertrag bestätigte im Artikel 2, daß die Westmächte die „bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes“ aufrechterhielten. Auch die Sowjetunion unterstrich in ihrem am 20. 9. 1955 mit der DDR abgeschlosse[S. 169]nen Vertrag die weitere Geltung ihrer Verpflichtungen „gemäß den bestehenden internationalen Abkommen, die Deutschland als Ganzes betreffen“. In einem den Vertrag ergänzenden Briefwechsel stellten beide Seiten fest, daß die DDR zwar die Bewachung und Kontrolle „am Außenring von Groß-Berlin, in Berlin sowie auf den in der DDR liegenden Verbindungswegen zwischen der Deutschen Bundesrepublik und West-Berlin“ ausüben, daß aber die Kontrolle des Verkehrs der westlichen Garnisonen auf den Zugangswegen weiterhin der UdSSR obliegen sollte. Bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre nahmen die UdSSR und die DDR die Bemühungen, B. (West) enger mit der Bundesrepublik zu verbinden, relativ gelassen hin. (Gegen die Abhaltung der Bundesversammlung 1954 in B. [West] erhob die östliche Seite keinen Einspruch. Die Presse der SED nahm die Wahl des Bundespräsidenten sogar zum Anlaß, den Wahlmännern einen Besuch im Ostsektor anzuraten.) UdSSR und DDR ergriffen eine Reihe von Maßnahmen, durch die der Status von B. (Ost) faktisch weitgehend dem der 14 DDR-Bezirke gleichgestellt wurde; dennoch blieben wichtige Elemente des Viermächte-Status der Stadt auch in ihrem Ostteil wirksam. VIII. Berlin-Ultimatum der UdSSR Eine neue B.-Krise kündigte sich 1958 an: nachdem der sowjetische Parteisekretär N. Chruschtschow in einer Rede am 10. 11. 1958 eine Beendigung des „Besatzungsregimes in Berlin“ verlangt und die Übertragung der von den Sowjets wahrgenommenen Funktionen auf die Organe der DDR angekündigt hatte, bezeichnete die UdSSR gegenüber den Westmächten die Londoner Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands als nicht mehr in Kraft befindlich und forderte eine grundlegende Veränderung der B.-Situation. Der Westteil der Stadt müsse in eine „selbständige politische Einheit — in eine Freie Stadt“ umgewandelt werden, „in deren Leben sich kein Staat, auch keiner der beiden bestehenden deutschen Staaten, einmischen dürfe“. Die Sowjetunion setzte den Westmächten eine Frist von 6 Monaten, innerhalb der die von ihr verlangte Regelung vereinbart werden sollte. Andernfalls drohte sie eine entsprechende Separatvereinbarung mit der DDR an. Dieser sowjetische Vorstoß stand in engem Zusammenhang mit der am 10. 1. 1959 erhobenen Forderung an die Westmächte, mit beiden deutschen Staaten getrennte Friedensverträge abzuschließen. So war das Berlin-Ultimatum in erster Linie darauf gerichtet, eine Anerkennung der DDR durch die westliche Staatengemeinschaft zu erzwingen und zugleich Rüstungsbeschränkungen für die Bundesrepublik Deutschland — insbesondere ihren Verzicht auf Verfügungsmacht über Atomwaffen — vertraglich zu verankern. Die Westmächte lehnten jedoch die sowjetischen Forderungen ab und bekräftigten ihre Garantien für den Westteil der Stadt (Anwesenheit der westalliierten Garnisonen, Sicherung der Zugangswege und der Lebensfähigkeit von B. [West]). Zur Beilegung dieses Konflikts verhandelten die Vier Mächte im Sommer 1959 — erstmals unter Beteiligung zweier Beraterdelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR — in Genf über das B.- und Deutschlandproblem, ohne jedoch einen Kompromiß zu erzielen. In der Folgezeit erneuerte die Sowjetunion mehrfach ihre Forderung nach Umwandlung von B. (West) in eine „entmilitarisierte Freie Stadt“, wobei sie den Abschluß eines separaten Friedensvertrages für den Fall androhte, daß die Westmächte sich nicht zu einer einvernehmlichen friedensvertraglichen Regelung mit zwei deutschen Staaten bereit fänden. Nach dem Scheitern der Pariser Gipfelkonferenz im Mai 1960 verschärfte sich die Situation erneut. Am 8. September führten die DDR-Behörden einen Passierscheinzwang für westdeutsche Besucher in B. (Ost) ein. IX. Bau der Mauer Aufgrund des ständig anwachsenden Stroms von Flüchtlingen aus der DDR über die noch offene Grenze in B. wurden in der Nacht vom 12. zum 13. 8. 1961 die Grenzen in und um B. vollständig abgeriegelt. Jegliche Form der Kommunikation zwischen dem Ostteil der Stadt und den Westsektoren wurde unterbunden. Die Westmächte protestierten zwar gegen die Errichtung der Sperren, sahen jedoch ihre eigenen Garantieverpflichtungen für B. (West) nicht berührt und nahmen die veränderte Lage schließlich hin. Die Bewegungsfreiheit ihrer Militärpersonen in B. (Ost) wurde zwar eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich angetastet. Ende 1963 ermöglichte das erste Passierscheinabkommen, das von einem Unterhändler des Senats und einem Vertreter der DDR-Regierung ausgehandelt worden war, einem Teil der West-Berliner wieder, wenn auch nur befristet, den Zutritt zum Ostteil ihrer Stadt. Die Passierscheinregelung konnte in den folgenden Jahren dreimal erneuert werden. 1966 aber scheiterten die Bemühungen um ein neues Abkommen, nachdem die DDR ihre Ansprüche erhöht und auf formellen Verhandlungen mit dem Senat bestanden hatte. Lediglich die Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtestelle) konnte ihre Tätigkeit — ohne vertragliche Absprache — fortsetzen. Von der DDR und der Sowjetunion wurde B. (West) in dieser Zeit als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Nachdem die östliche B.-Politik bisher vor allem darauf gerichtet gewesen war, die Position der drei Westmächte in B. abzubauen oder einzuschränken, richtete sich der Hauptstoß der Sowjetunion und der DDR in der zweiten Hälfte [S. 170]der 60er Jahre gegen die Bindungen zwischen B. (West) und der Bundesrepublik Deutschland. Soweit auf den Viermächte-Status der Stadt Bezug genommen wurde, geschah das in der Weise, als ob lediglich der westliche Teil der Stadt diesem Status unterworfen sei. Proteste der DDR gegen die Anwesenheit des Bundespräsidenten, gegen Sitzungen von Bundestags- und Bundesratsausschüssen, gegen Parteitage westdeutscher Parteien in B. (West) waren wiederholt mit Behinderungen auf den Zugangswegen verknüpft. Im April 1965 begleiteten demonstrative Tiefflüge von östlichen Flugzeugen über B. (West) eine Plenarsitzung des Bundestages in der Kongreßhalle. Im März 1968 verhängte die DDR ein Ein- und Durchreiseverbot gegen Mitglieder der NPD, am 13. April gegen Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. Am 11. 6. 1968 wurde schließlich auf den Zugangswegen ein Paß- und Visumzwang eingeführt. Am 1. 12. 1967 behauptete W. Ulbricht vor der Volkskammer der DDR, B. (West) liege „auf dem Territorium der DDR“ und gehöre „rechtlich zu ihr, sei aber zur Zeit noch einem Besatzungsregime unterworfen“; die DDR werde sich dafür einsetzen, daß „Schritt um Schritt auch die letzten Überreste des II. Weltkrieges beseitigt werden“. Im März 1969 nahm die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach B. (West) erneut zum Anlaß für erhebliche Behinderungen des Verkehrs auf den Zugangswegen. X. Viermächte-Abkommen Kurze Zeit zuvor hatte der amerikanische Präsident Nixon bei einem Besuch in B. erklärt, die Situation sei nicht zufriedenstellend, alle Beteiligten seien zum Handeln aufgerufen. Die Sowjetunion griff diese — von Bundesaußenminister Willy Brandt auf der Washingtoner NATO-Konferenz im April nachhaltig unterstützte — Anregung auf: Am 10. 7. 1969 unterstrich der sowjetische Außenminister Gromyko vor dem Obersten Sowjet, daß seine Regierung zu einem Meinungsaustausch mit den ehemaligen Kriegsalliierten bereit sei, um künftig „Komplikationen“ um B. (West) zu verhüten. Am 26. 3. 1970 trafen die Botschafter der Vier Mächte zu ihrem ersten Gespräch im Gebäude des Alliierten Kontrollrats in B. (West) zusammen. Ihre Verhandlungen, die sowohl in engen Konsultationen zwischen den 3 Westmächten und der Bundesrepublik als auch in ständigen Kontakten zwischen der UdSSR und der DDR vorbereitet wurden, führten schließlich am 3. 9. 1971 zu dem Viermächte-Abkommen, das am 3. 6. 1972 von den Außenministern unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. (Die englische Bezeichnung „Quadripartite Agreement“ wird in der Bundesrepublik mit „Viermächte-Abkommen“, in der DDR mit „Vierseitiges Abkommen“ übersetzt.) Der Erfolg der Botschaftergespräche über B. war erst durch den Abschluß der Verträge von Moskau und Warschau 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR sowie Polen ermöglicht worden. In der Präambel ihres Abkommens stellten die Vier Mächte fest, daß sie auf der Grundlage ihrer bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten, „die nicht berührt werden“, unter „Berücksichtigung der bestehenden Lage in dem betreffenden Gebiet“ und „unbeschadet ihrer Rechtspositionen“ zu „praktischen Verbesserungen der Lage“ beizutragen wünschten. Sie klammerten also unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten über Grundsatzfragen aus und suchten „praktische“ Regelungen im Hinblick auf 3 Komplexe: Zugang, Zutritt und Zuordnung (die „drei Z“). Ausgehend von einem Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ (Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt, friedliche Streitschlichtung, Respektierung der individuellen und gemeinsamen Rechte und Verantwortlichkeiten der 4 Regierungen, Bereitschaft, die Lage, die sich „in diesem Gebiet entwickelt hat“, nicht „einseitig“ zu verändern) legten die Mächte „Bestimmungen, die die Westsektoren Berlins betreffen“, fest. Hinsichtlich des seit fast einem Vierteljahrhundert umstrittenen Problems des Zugangs zu Lande und zu Wasser erklärte die Sowjetunion, daß „der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderungen sein wird, daß dieser Verkehr erleichtert werden wird, damit er in der einfachsten und schnellsten Weise vor sich geht und daß er Begünstigungen erfahren wird“. Im einzelnen wurde diese grundlegende Zusicherung durch den am 17. 12. 1971 von den Staatssekretären Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Kohl (DDR) in Bonn unterzeichneten Transitvertrag präzisiert. Hinsichtlich des seit vielen Jahren unterbrochenen Zutritts der West-Berliner zum Ostteil B. und zu den DDR-Bezirken gab die Sowjetunion die Zusicherung, „daß die Kommunikationen zwischen den Westsektoren Berlins und Gebieten, die an diese Sektoren grenzen, sowie denjenigen Gebieten der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht an diese Sektoren grenzen, verbessert werden“ und daß Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren B. aus „humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder kommerziellen Gründen oder als Touristen“ in diese Gebiete reisen und sie besuchen könnten. Mit der Formulierung „Gebiete, die an diese Sektoren grenzen“ war B. (Ost) gemeint — die Westmächte wünschten eine ausdrückliche Bezeichnung der Hauptstadtfunktion von B. (Ost) zu vermeiden. Der Kreis derer, denen das Abkommen den [S. 171]Zutritt zum umliegenden Gebiet öffnete, ging — personell, zeitlich und räumlich — weit über diejenigen hinaus, die in den Jahren von 1963 bis 1966 von den Passierscheinabkommen Gebrauch machen konnten, er erfaßte jetzt alle West-Berliner ohne Einschränkungen. Im einzelnen wurde diese Zutrittsregelung in Verhandlungen zwischen dem Senat von B. und der Regierung der DDR präzisiert, die am 20. 12. 1971 mit einer von Senatsdirektor Ulrich Müller und DDR-Staatssekretär Günter Kohrt unterzeichneten Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs beendet wurden. Ebenfalls am 20. 12. 1971 trafen Senat und DDR-Regierung eine Vereinbarung über die Regelung der Frage von Enklaven durch Gebietstausch — sie gestattete es dem Senat von B., den Ortsteil Steinstücken durch eine neue, von der DDR nicht mehr kontrollierte Straße fest mit dem Bezirk Zehlendorf zu verbinden. Zu den schwierigsten Problemen, mit denen sich die Botschafter der 4 Alliierten während ihrer anderthalbjährigen Verhandlungen beschäftigen mußten, [S. 172]gehörte die Zuordnung B. (West) zur Bundesrepublik Deutschland, also der gesamte Komplex der in mehr als 2 Jahrzehnten gewachsenen Bindungen wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer, juristischer und kultureller Art. Die 3 Westmächte erklärten in dem Abkommen vom 3. 9. 1971, daß „die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt“ würden, wobei sie berücksichtigten, daß „diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland“ seien und „auch weiterhin nicht von ihr regiert“ würden. Diese Erklärung wurde in einer Mitteilung der 3 Westmächte an die UdSSR in Anlage II des Abkommens näher erläutert. In einem Brief an Bundeskanzler Brandt stellten die Botschafter der 3 Westmächte in Ergänzung zu Anlage II erläuternd fest, daß Repräsentanten und Organe der Bundesrepublik Deutschland keine „unmittelbare Staatsgewalt über die Westsektoren Berlins“ ausüben könnten, daß keine Sitzungen der Bundesversammlung, des Bundestages und des Bundesrates in B. (West) stattfinden dürften, daß aber auch künftig „einzelne Ausschüsse des Bundestages und des Bundesrates … im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen“ im Westteil der Stadt tagen könnten: „Im Falle der Fraktionen werden Sitzungen nicht gleichzeitig abgehalten werden.“ Westmächte und Bundesregierung ließen sich dabei von der Ansicht leiten, daß ein Verzicht auf demonstrative Bundespräsenz möglich sei, nachdem die UdSSR sich zur Hinnahme der substantiellen Bundespräsenz in Gestalt der zahlreichen in B. (West) seit langem bestehenden Bundesbehörden bereitgefunden hatte. In einer Anlage zum Viermächte-Abkommen bestätigte die Sowjetunion, sie habe — „unter der Voraussetzung, daß Angelegenheiten der Sicherheit und des Status nicht berührt werden“ — ihrerseits keine Einwände gegen eine „konsularische Betreuung für Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren Berlins“ durch die Bundesrepublik. Die Sowjetunion stimmte der Ausdehnung der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge und Abmachungen auf B. (West) „in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren“ zu. In der Praxis macht jedoch die UdSSR die Einbeziehung von B. (West) in völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik von der Aufnahme der sog. „Frank-Falin-Formel“ abhängig. Diese Formel, die anläßlich der Unterzeichnung eines westdeutsch-sowjetischen Handelsvertrages im Juli 1972 erstmals angewandt worden war und den Namen der damaligen Chefunterhändler trägt, enthält im Gegensatz zur bis dahin gebräuchlichen, einfachen B.-Klausel den ausdrücklichen Hinweis, daß das jeweilige Abkommen „entsprechend dem Vier-Mächte-Abkommen vom 3. September 1971 … in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren auf B. (West) ausgedehnt“ wird. Eine Zustimmungsautomatik seitens der UdSSR ist freilich auch bei Übernahme dieser Formel nicht gegeben. Die UdSSR akzeptierte schließlich auch die Vertretung der Interessen von B. (West) in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Westmächte stimmten der Errichtung eines sowjetischen Generalkonsulats in B. (West) zu. Geklärt wurde schließlich auch, unter welchen Voraussetzungen West-Berliner Reisende sich in der Sowjetunion durch Pässe der Bundesrepublik Deutschland ausweisen könnten. (Die DDR hatte im September 1960 die Ausgabe von Pässen der Bundesrepublik Deutschland an Einwohner von B. [West] als „rechtswidrig“ bezeichnet und die Anerkennung dieser Personaldokumente verweigert.) XI. Entwicklung nach dem Viermächte-Abkommen Seit der Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens und seiner unmittelbar daran anschließenden Inkraftsetzung am 3. 6. 1972 hat sich die Lage in und um B. (West) deutlich verbessert, obwohl nicht zu übersehen ist, daß die Verhandlungsergebnisse in Ost und West z. T. unterschiedlich interpretiert werden. Indessen waren die auftretenden Meinungsverschiedenheiten in der B.-Frage bisher nicht so schwerwiegend, daß der im Viermächte-Abkommen vorgesehene Konsultationsmechanismus in Gang gesetzt werden mußte. Der Senat von B., der seit 1973 dem Abgeordnetenhaus jährlich einen Bericht über die Durchführung des Viermächte-Abkommens erstattet, stellte im elften dieser Berichte vom August 1983 fest, daß seit dem Inkrafttreten des Abkommens die äußere Lage B. ruhig ist: „Berlin war seither weder Ausgangspunkt noch Ziel von Spannungen zwischen den beiden Machtblöcken, die sich hier berühren.“ Auch die Verschärfung der weltpolitischen Lage habe die Situation in und um B. nicht nachhaltig beeinträchtigt: „Die mit dem Viermächte-Abkommen gefundene und praktizierte Regelung ist ein Beispiel für konzertiertes westliches Zusammenarbeiten und für Interessenausgleich im Ost-West-Bereich, das nachhaltig weiterentwickelt und den Berlinern Erleichterungen und Verbesserungen gebracht hat, die für die Lebensfähigkeit der Stadt von großer Bedeutung sind und fortwirken“ (Drucksache 9/1247, S. 3). Während die Westmächte ebenso wie die Bundesregierung und der Senat davon ausgehen, daß das Abkommen dem Fortbestand des Viermächte-Status von ganz B. Rechnung trägt und sich auf ganz B. bezieht, behaupten die Sowjetunion und die DDR, das Abkommen beziehe sich lediglich auf B. (West), weil „Berlin als Hauptstadt der DDR überhaupt [S. 173]nicht Gegenstand der Verhandlungen zwischen den vier Mächten war“ — so E. Honecker in seinem Interview mit der „Saarbrücker Zeitung“ im Juli 1978. Darin betonte er gleichzeitig, das Abkommen habe sich „in der Praxis bewährt“, und „keine Seite sollte es auf seine Belastbarkeit testen“, es gehe darum, seine Bestimmungen „strikt einzuhalten und voll anzuwenden“ (ND 7. 7. 1978). Die Formel von der „strikten Einhaltung und vollen Anwendung“ des Viermächte-Abkommens war im Mai 1973 von Bundeskanzler W. Brandt und dem Generalsekretär der sowjetischen KP, L. Breschnew, bei dessen erstem Besuch in Bonn vereinbart worden. Sie ist in der Folgezeit in zahlreichen Reden und Kommuniqués von Politikern, Diplomaten und Publizisten der beteiligten Länder verwendet worden (so auch während der späteren Besuche von L. Breschnew in Bonn 1978 und 1981). Jedoch bestehen über den Inhalt dieser Formel zwischen den westlichen Alliierten und der Bundesregierung einerseits und der UdSSR und der DDR andererseits Meinungsverschiedenheiten fort. Die Sowjets fordern zwar immer wieder die „strikte Einhaltung“ insbesondere jener Bestimmung, daß die Westsektoren von B. „wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind“, haben jedoch vielfach der praktischen Verwirklichung der „vollen Anwendung“ des Abkommens im Hinblick auf die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen von B. (West) an die Bundesrepublik politischen und propagandistischen Widerstand entgegengesetzt. Die UdSSR und die DDR protestierten wiederholt gegen die Anwesenheit von führenden Politikern der Bundesrepublik in B. (West), gegen Tagungen von Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente, von Parlamentsausschüssen und Ministerkonferenzen, einschließlich der Ministerpräsidenten-Konferenzen der Länder. Sie erhoben scharfe Einwände gegen die Errichtung des Bundesumweltamtes in B. (West) im Jahre 1974 sowie gegen die Tätigkeit von schon seit langem in der Stadt anwesenden Bundeseinrichtungen. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre wandte sich die UdSSR mit wachsendem Nachdruck gegen die Einbindung von B. (West) in die Europäische Gemeinschaft. Die 3 Westmächte betonten dagegen, daß die Entsendung von West-Berliner Abgeordneten in das Europäische Parlament den Status B. nicht verändere. Zwar hat die Bundesrepublik seit 1972 mit Ländern des Warschauer Paktes zahlreiche Abkommen schließen können, in die B. (West) ausdrücklich einbezogen worden ist. Jedoch kamen wegen Meinungsverschiedenheiten über eine B.-Klausel 3 deutsch-sowjetische Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, Rechtshilfe und kulturellen Austausch bisher nicht zustande. Ohne wesentliche Schwierigkeiten gestaltete sich die konsularische Betreuung von West-Berlinern durch diplomatische Missionen der Bundesrepublik Deutschland in osteuropäischen Ländern. Diese Staaten lehnen allerdings die konsularische Betreuung juristischer Personen aus B. (West) nach wie vor ab. Daß die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in B. (Ost) die Interessen von B. (West) „in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen“ vertritt, ist unumstritten. Die Stadt wurde auch in die zwischen beiden deutschen Staaten bisher abgeschlossenen, den Grundlagenvertrag ergänzenden Folgeverträge über die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr und das Post- und Fernmeldewesen einbezogen. Weit mehr als vor dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens im Jahr 1972 beteiligten sich Staaten des Warschauer Paktes an internationalen Kongressen, Tagungen, Festspielen, Ausstellungen und Messen in B. (West). Bei derartigen Veranstaltungen in osteuropäischen Ländern sind jedoch mehrfach Bestrebungen erkennbar geworden, Teilnehmer aus B. (West) von denen aus der Bundesrepublik protokollarisch zu unterscheiden. In ihrem Freundschafts- und Beistandsvertrag vom 7. 10. 1975 kündigten die UdSSR und die DDR an, sie würden „ihre Verbindungen zu Westberlin ausgehend davon unterhalten und entwickeln, daß es kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist und auch weiterhin nicht von ihr regiert wird“ (GBl. II, 1975, S. 239). Die ständige Wiederholung dieser Formel, die auch in andere bilaterale Verträge der DDR mit osteuropäischen Ländern Eingang fand, war darauf gerichtet, die Aussagen der 3 Westmächte über den Charakter der Bindungen zwischen B. (West) und der Bundesrepublik Deutschland zu relativieren. Ungeachtet dieser Meinungsverschiedenheiten bewährte sich das Viermächte-Abkommen jedoch vor allem im Transitverkehr und bei den Besuchen von West-Berlinern in B. (Ost) und in der DDR. XII. Der Transitverkehr 1972--1982 Die Zahl der von und nach B. (West) beförderten Personen war 1983 mit 23,58 Mill. fast fünfmal so groß wie 1957 (4,9 Mill.) und doppelt so groß wie 1968 (11,6 Mill.). Im Jahre 1983 benutzten 16,61 Mill. Reisende die Transit-Autobahnen, 3,52 Mill. die Eisenbahnverbindungen. 3,45 Mill. Reisende sind im Luftverkehr von und nach B. (West) — über die Flughäfen Tegel und Tempelhof — gezählt worden (0,35 Mill. reisten über den DDR-Flughafen Schönefeld). Im Transitverkehr auf den Landwegen wurden im Jahre 1982 99 Personen festgenommen (1981 waren es 71) — davon 32 wegen des Vorwurfs der Fluchthilfe und 48 wegen schwerer Verkehrsdelikte. Über den [S. 174]Grund der Festnahme ist die Bundesregierung von den zuständigen Organen der DDR vertragsgemäß, wenn auch gelegentlich spät unterrichtet worden. 1982 machte die DDR in 97 Fällen von der im Art. 16 des Transitabkommens vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, Personen wegen eines Mißbrauchs des Abkommens zurückzuweisen. Verdachtskontrollen, deren Zahl Ende 1977 und zu Beginn des Jahres 1982 zeitweilig auffallend gesteigert worden war, betrafen 1982 etwa 600 Reisende, die solche Kontrollen den Behörden des Bundes zur Kenntnis brachten (1981 ca. 300 Kontrollen). Im Jahresdurchschnitt 1982 mußte sich — den vorliegenden Meldungen zufolge — nur einer von jeweils 27.400 Transitreisenden im Straßenverkehr einer unbegründeten Verdachtskontrolle unterziehen — unbegründet deshalb, weil sich der von den Grenzorganen der DDR geäußerte Verdacht eines Mißbrauchs der Transitwege bei der Durchsuchung nicht bestätigte. Im Zusammenhang mit den die Erleichterungen des Transitabkommens ausnutzenden Fluchthilfeunternehmen warf die DDR der Bundesregierung wiederholt vor, sie verletze ihre Pflichten aus Artikel 17 des Transitabkommens, demzufolge sie „im Rahmen der allgemein üblichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der öffentlichen Ordnung geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Mißbrauchs“ zu treffen hatte. Dagegen betonte die Bundesregierung wiederholt, sie könne nur gegen offensichtlich kriminelle Aktivitäten von kommerziellen Fluchthilfeorganisationen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften einschreiten. Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Transitabkommens waren Gegenstand intensiver Beratungen in der deutsch-deutschen Transitkommission, die regelmäßig zusammentrat und der es gelang, eine Fülle schwieriger Einzelfragen einvernehmlich zu klären. Strittig blieben allerdings einige schwerwiegendere Eingriffe der DDR in den Transitverkehr — so im Januar 1974 bei einer angeblichen Fahndung nach sowjetischen Deserteuren, im Juli 1974 nach der Errichtung des Umweltbundesamtes, am 13. 8. 1976, als Teilnehmer einer Kundgebung in B. (West) zum 15. Jahrestag des Mauerbaus an der innerdeutschen ➝Grenze zur DDR in Helmstedt zurückgewiesen wurden, und erneut am 16. 6. 1978, als es zu Behinderungen im Reiseverkehr kam. Die Bundesregierung hat dagegen jeweils Protest eingelegt. Am 10. 4. 1983 erlitt ein Transitreisender während einer Vernehmung am Grenzübergang Drewitz einen tödlichen Herzanfall. Dieser Vorgang und ein ähnlicher Todesfall am 26. 4. 1983 lösten eine erregte öffentliche Debatte über das Verhalten von DDR-Grenzorganen bei Verdachtskontrollen aus. In der Folgezeit bestätigte die Bundesregierung Berichte von Reisenden, daß die DDR bemüht sei, bei Grenzkontrollen psychologische Belastungen zu vermeiden. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre ist mit dem Ausbau der Transitwege begonnen worden. Den am 19. 12. 1975 zwischen den beiden deutschen Regierungen geschlossenen Vereinbarungen gemäß begann im Januar des folgenden Jahres die Grunderneuerung der Autohahn B.-Helmstedt einschließlich des Ausbaus des B. Ringes. Durch eine Änderung der Streckenführung über Staaken konnte ferner die Fahrtzeit der Züge zwischen B. und Hamburg um eine halbe Stunde verkürzt werden. Zur Verbesserung des Eisenbahnverkehrs trug auch die Eröffnung neuer Fernbahnhöfe in B. (West), in Wannsee und Spandau bei. Intensive Verhandlungen im Laufe des Jahres 1978 führten am 16. 11. zur Unterzeichnung weiterer wichtiger Vereinbarungen: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR kamen überein, eine Autobahnverbindung zwischen B. (West) und Hamburg zu schaffen, die nach 4jähriger Bauzeit die Fernstraße F 5 als Transitstrecke ersetzen sollte. Im November 1982 war diese neue Autobahn zwischen dem Berliner Übergang Heiligensee und dem Grenzübergang Gudow in Schleswig-Holstein fertiggestellt — die F 5 wurde für den Transitverkehr geschlossen. Weitere am 30. 4. 1980 unterzeichnete Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sahen einen Autobahnneu- bzw. -ausbau bei Wartha und Eisenach vor: Im Dezember 1984 soll eine durchgehende Autobahnverbindung zwischen B. und der Grenze bei Herleshausen hergestellt sein. Den Vereinbarungen vom 30. 4. 1980 zufolge soll bis 1984 ein durchgängig zweigleisiger Eisenbahnbetrieb zwischen B. und Helmstedt/Marienborn geschaffen werden (Innerdeutsche Beziehungen; Deutschlandpolitik der SED). XIII. Auswirkungen des Besuchs- und Reiseabkommens Nachdem in den Oster- und Pfingsttagen des Jahres 1972 bereits 1,24 Mill. Besuche von West-Berlinern im Ostteil der Stadt und in den Bezirken der DDR registriert worden waren, machten die Bewohner der Stadt in den folgenden Jahren von den Möglichkeiten des Abkommens über den Besucher- und Reiseverkehr lebhaft Gebrauch. Die Verdoppelung des von der DDR geforderten Mindestumtausches von Zahlungsmitteln im November 1973 verringerte die Zahl der Besuche um mehr als ein Drittel. Diese den Reise- und Besucherverkehr erschwerende Maßnahme der DDR wurde nach einem Jahr weitgehend zurückgenommen, so daß der Besucherstrom wieder anschwoll. Als noch schwerwiegender erwies sich jedoch die erneute, erheblich stärkere Erhöhung des Mindestumtausches im Oktober 1980 (bei Reisen nach B. [Ost] waren statt zuvor 6,50 DM [S. 175]pro Tag und Person ab 13. 10. 1980 25,00 DM in DDR-Währung, nun auch für die zuvor ganz vom Mindestumtausch Freigestellten, umzutauschen; für ebenfalls bisher vom Umtausch befreite Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wurde ein Mindestumtausch von 7,50 DM festgelegt). Waren in den Monaten Juni 1979 bis Mai 1980 noch 3,04 Mill. Besuche von West-Berlinern in B. (Ost) und in der DDR gezählt worden, so sank diese Zahl während der folgenden zwölf Monate auf 2,15 Mill. und lag in dieser Zeit zwischen Juni 1981 und Mai 1982 bei knapp 1,7 Mill. und in den folgenden zwölf Monaten bis Ende Mai 1983 bei 1,8 Mill. Bemühungen der Bundesregierung und des Senats — auch des Regierenden Bürgermeisters R. v. Weizsäcker bei einer Begegnung mit E. Honecker in B. (Ost) am 15. 9. 1983, die DDR zu einer Senkung des Mindestumtausches zu veranlassen, blieben ergebnislos. Lediglich Kindern unter 14 Jahren erließ die DDR ab 27. 9. 1983 den Mindestumtausch. Insgesamt wurden während der elf Jahre zwischen dem 4. 6. 1972 und dem 31. 5. 1983 31,39 Mill. Besuche von West-Berlinern in B. (Ost) und in der DDR registriert. In diesem Zeitraum mußten sich die West-Berliner Behörden mit 12.534 Beschwerden über die Handhabung dieser Regelung befassen. Dabei erwies sich die Mehrzahl der Beschwerden als unbegründet. 3.848 Fälle von Einreiseverweigerungen waren Gegenstand von Erörterungen zwischen den Beauftragten des Senats und der DDR-Regierung, die in den ersten elf Jahren nach dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkomm

Berlin (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 164] I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung B. waren die im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 und im Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14. 11. 1944 getroffenen Festlegungen. Danach sollte das besiegte Deutschland „zum Zwecke der Besetzung“ in Zonen und ein „besonderes Berliner Gebiet“ gegliedert werden.…

DDR A-Z 1985

Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1982 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,8 v.H. (218.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 10 v.H. Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten ist fast dreimal höher als im Industriedurchschnitt. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1982 im Jahresdurchschnitt um 5,3 v.H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,6 v.H. (davon Energiebetriebe 4,9 v.H.). II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. Angaben über den Primärenergieverbrauch der DDR wurden erstmals 1982 (Statistisches Taschenbuch der DDR, Berlin [Ost] 1982) veröffentlicht. Sie betreffen die Jahre 1975 bis 1981 und weisen den Verbrauch insgesamt und den fester Brennstoffe, darunter Braunkohle, aus. Die Angaben stimmen für die Jahre 1975 bis 1978 mit den hier verwendeten Schätzwerten überein (Abweichungen unter 1 v.H.). A. Entwicklung und Struktur 1982 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 88 Mill.~t Steinkohleneinheiten [S. 350](SKE) — 1960 waren es 68 Mill.~t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 30 v.H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte (Importe minus Exporte) zugenommen (+ 409 v.H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill.~t SKE, so waren es 1982 bereits 42 Mill.~t SKE. Damit ist die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR beträchtlich gestiegen: 1960 wurden 11 v.H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1982 waren es hingegen 32 v.H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die rd. 60 v.H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland über 40 v.H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl (-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen der DDR wies in den Jahren 1960, 1970 und 1980 folgende Struktur auf (Angaben in v.H.): Die drastische Verteuerung der Energieträger hat auch die DDR zu einer Änderung ihrer Energiepolitik bewogen. Nachdem bis 1980 die Energieimporte — vor allem aus der UdSSR — deutlich ausgeweitet wurden, hat jetzt die Energieeinsparung Priorität. Aber auch das Energieangebot muß umstrukturiert werden („Wo Heizöl noch als Brennstoff verwendet wird, gilt es Braunkohle einzusetzen“). Die Erdöl- und Erdgasimporte können vor allem aus Gründen der Handelsbilanz vorläufig nicht mehr erhöht werden; sie gehen z.T. sogar absolut zurück (Erdölimporte aus der UdSSR). Damit erlangen die im Inland verfügbaren Ressourcen wieder eine größere Bedeutung. Ausbaufähig ist hier allerdings nur die Braunkohlenförderung. Diese Strukturveränderungen sind mit beträchtlichen materiellen und energetischen Aufwendungen (geringer energetischer Wirkungsgrad der Braunkohle im Vergleich zu Erdöl und Erdgas) verbunden. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle (Bergbau) bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 45 Mrd.~t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur 18 Mrd.~t wirtschaftlich gewinnbar; davon befinden sich 11 Mrd.~t im Lausitzer und 7 Mrd.~t im Leipziger Revier. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v.H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 27 v.H. (1981) das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1982 wurden 276 Mill.~t gefördert (1960: 226 Mill.~t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Angesichts der stagnierenden Importmöglichkeiten soll die Braunkohlenproduktion bis 1990 auf 300 Mill.~t gesteigert werden, was den Neuaufschluß von 21 Tagebauen erforderlich macht (Ziel für 1985 gemäß Fünfjahrplan 290 Mill.~t, später erhöht auf 295 Mill.~t). Die Energieversorgung der DDR bleibt damit witterungsanfällig. Aufgrund ihres hohen Wassergehaltes (50 bis 60 v.H.) gefriert die im Tagebau geförderte Braunkohle leicht, was in den Wintermonaten häufig zu Versorgungsstörungen geführt hat. Verschlechtern dürften sich auch die Abbaubedingungen (Abraum je Tonne 1970: 3,8 m³; 1990: 5 m³) wie auch die Qualität der Braunkohle. Der Wasser- und Aschegehalt wird steigen und der Heizwert (derzeit etwa 2.100 kcal/kg, das sind 0,3 SKE) sinken. Im Bezirk Halle befinden sich z.B. erhebliche Lagerstätten an Salzkohle, die bisher aufgrund ihrer Eigenschaften weder verbrannt noch chemisch verarbeitet werden konnten. Für ihre Nutzung sollen spezielle Verfahren und Anlagen entwickelt werden. Aufgrund des niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher werden knapp 60 v.H. der Rohbraunkohle (1980: 147 Mill.~t) in fördernahen Kraftwerken und 4 v.H. (9,3 Mill.~t) in Heizwerken verfeuert. 37 v.H. der Rohbraunkohle (96 Mill.~t) werden in Brikettfabriken verarbeitet. Bemerkenswert ist der Anstieg des Rohbraunkohleneinsatzes im Bereich Haushalts- und Kleinverbrauch: Er stieg von 1978 bis 1980 von 1 auf 3 Mill.~t. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte beträchtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill.~t — 1982: 3,9 Mill.~t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel (IDH). Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v.H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1982 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 2 v.H. zurückgegangen (1,4 Mill.~t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill.~t gefördert, das sind 2 Mill.~t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu [S. 351]sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z.B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1982 4,7 Mill.~t Steinkohle und 3,1 Mill.~t Steinkohlenkoks importiert. Hauptlieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf dem Erdölsektor fast zu 100 v.H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt“. 1983 erhielt die DDR gemäß einer Vereinbarung mit der UdSSR nur noch 17,1 Mill.~t Erdöl. Einfuhren aus arabischen Ländern (u.a. Ägypten, Irak, Syrien) sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. In einem Rahmenabkommen vereinbarten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel [IDH]) für den Zeitraum 1980–1985 die Lieferung von jährlich rd. 1 Mill.~t Rohöl in die DDR, die ihrerseits rd. 2 Mill.~t (1983: 2,4 Mill.~t) Mineralölprodukte liefert. Entsprechend einem dreiseitigen Regierungsabkommen von 1975 beteiligt sich die DDR mit Polen und der UdSSR an einer gemeinsamen Organisation für die Erdöl- und Erdgassuche in der Ostsee-„Petrobaltic“. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]; Währung/Währungspolitik, III. A.) hat die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 — und seitdem nur schrittweise — an die gestiegenen Weltmarktpreise angepaßt. 1982 wurden der DDR für die Tonne sowjetischen Erdöls im Durchschnitt 136 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl.) berechnet. Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit etwa 20 v.H. höher. Die Bezahlung der Rohöllieferungen erfolgt allerdings auf Verrechnungsbasis durch Gegenlieferungen von Industrieprodukten aus der DDR. Da die Bewertung dieser Gegenlieferungen in Transfer-Rubel jährlich in bilateralen Verhandlungen neu festgesetzt wird, läßt sich der Nettoeffekt dieses Preisvorteils beim Rohölbezug nicht ermitteln, denn auch die Lieferungen aus der DDR an die Sowjetunion werden zu Preisen abgewickelt, die unter den Weltmarktpreisen liegen. Da in der Vergangenheit die Rohstoffpreise jedoch schneller stiegen als die für die übrigen Produkte, dürfte sich gegenüber den Bedingungen am Weltmarkt per Saldo ein relativer Vorteil für die DDR ergeben. E. Erdgas Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. m³ geschätzt, wovon 10 v.H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. m³ gesteigert worden war, stagnierte sie für längere Zeit. Erst in den letzten Jahren wurde die Förderung wieder erhöht (1983: 11,8 Mrd. m³). Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 kcal/m³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 kcal/m³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1982: 6,4 Mrd. m³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Wie alle europäischen RGW-Länder beteiligte sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze. Die UdSSR zahlt diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen seit 1979 zurück. Eine ähnliche Beteiligung erfolgt auch im Planungszeitraum 1981/85. [S. 352]<F. Sonstige> Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1982 bei etwa 4 v.H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1981 wurde das größte Pumpspeicherwerk der DDR in Markersbach (Erzgebirge) fertiggestellt. Es hat eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 × 175 MW). III. Sekundärenergie A. Elektroenergie 1982 betrug die installierte Kraftwerksleistung im Bereich der Industrie 21.900 MW. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1965: 10.300 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Obwohl 1979 in Boxberg das größte Braunkohlenkraftwerk Europas fertiggestellt wurde (Gesamtkapazität 3.520 MW), wurde das Gesamtziel um 1500 MW unterschritten. Für 1981–1985 ist eine Kapazitätserweiterung um 3.000 MW vorgesehen. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten kann die witterungsanfällige Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies vor allem deshalb, weil die Stromerzeugung zu 82 v.H. (1982) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt, Reserven werden oft nicht in ausreichendem Maße gebildet. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft hat zwar schon einen Anteil von 11 v.H. an der Stromerzeugung erreicht, bis 1985 soll er aber kaum steigen (12–14 v.H.; Atomenergie). Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1982 die Stromproduktion um knapp 6 v.H. jährlich zunahm, wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 4,4 v.H. gesteigert. 1982 wurden im Inland 104,1 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen (Produktion plus Einfuhr) verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1982 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 66,9 v.H. (75,6 v.H.), andere Wirtschaftsbereiche 18,4 v.H. (16,2 v.H.), Haushalte 11,8 v.H. (7,0 v.H.). Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Im Zuge der Kombinatsbildung wurden die Kraftwerke organisatorisch umstrukturiert. Zum VE Kombinat Braunkohlenkraftwerke zählen auch die Pumpspeicherwerke; die Kernkraftwerke in Rheinsberg und in Lubmin gehören zum VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“. Private Haushalte bezahlen in der DDR seit 1946 für 1 kWh 8 Pfennige, die tatsächlichen Produktionskosten werden mit 16 Pfennigen angegeben. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt betrug für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW. In diesem System waren 1980 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 137.000 MW zusammengeschlossen. 1980 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 32 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden. Mit der 1979 erfolgten Inbetriebnahme einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn ist der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert worden. Für die 80er Jahre ist u.a. der Bau einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR, Polen und der DDR vorgesehen. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. 1982 dürfte die Verarbeitungskapazität 22 Mill.~t betragen haben. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt konzentriert (27.700 Beschäftigte, rd. ¼ der Chemieproduktion der DDR). Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Schwedt. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- [S. 353]und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1980 etwa 8–10 Mill.~t; 1960 waren es erst 0,4 Mill.~t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie noch vereinzelt in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Künftig soll das stagnierende — vielleicht sogar rückläufige — Ölaufkommen mit steigendem Anteil als Treibstoff und für die chemische Weiterverarbeitung eingesetzt werden. So hat bereits eine Umstellung aller Heiz- und Kraftwerke auf einheimische Brennstoffe begonnen. In den Raffinerien müssen entsprechende Umstrukturierungen in den Produktionsanlagen vorgenommen werden, damit Heizöl zu Kraftstoffen und Kunststoffen weiterverarbeitet werden kann. Diesem Zweck dient der Spalt- und Aromatenkomplex in Schwedt, der 1981 seinen Betrieb aufnahm (Spaltkapazität 1,2 Mill.~t p.a.). 1984 soll eine ähnliche Anlage mit einer Kapazität von 1,6 Mill.~t p.a. Heizölkomponenten fertiggestellt sein. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein 1300 km langes Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt u.a. folgende Trassen: Rostock-Schwedt (202 km), Schwedt-Leuna (340 km), Leuna-Böhlen-Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt-Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 1,1 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 1,9 t im Jahre 1982 gegenüber. C. Kohleverarbeitung Die Verarbeitung von Braunkohle erfolgt zum Zwecke der energetischen und chemischen (Karbochemie) Weiterverwendung. Ihr kommt angesichts des stagnierenden Kohlewasserstoffeinsatzes in der DDR eine steigende Bedeutung zu. Erste Verarbeitungsstufe ist die Brikettierung; sie ist derzeit noch Voraussetzung für alle weiteren Veredelungsprozesse der Braunkohle. Für die Brikettierung wird die Niederlausitzer Braunkohle bevorzugt (Asche- und Schwefelgehalt niedriger als die der westelbischen Kohle): Künftig sollen jedoch auch Veredelungsverfahren entwickelt werden, bei denen grubenfeuchte oder staubförmige Kohlen eingesetzt werden können. So wird in der DDR eine Anlage erprobt, in der Salzkohle ohne Brikettierung in einer „Flugstaubwolke“ direkt vergast wird. Mit dem Einsatz der Salzkohle aus dem Bezirk Halle soll sichergestellt werden, daß die Synthesegasbereitstellung in den 80er Jahren von 5 auf 7 Mrd. cbm p.a. auf Braunkohlenbasis erhöht werden kann. 1981 betrug die Brikettproduktion knapp 51 Mill.~t (Rohbraunkohleneinsatz knapp 100 Mill.~t). Im Brikettierungsprozeß wird der Wassergehalt von 50 bis 60 v.H. auf 10 bis 12 v.H. reduziert, der Heizwert steigt von 2.100 kcal/kg auf 4.500 kcal/kg. Rd. 75 v.H. der Brikettproduktion werden energetisch genutzt (Industrie, Hausbrand, Verkehr, örtliche Wirtschaft und Export). Die für die zweite Veredelungsstufe — Entgasung, Vergasung, Verflüssigung — genutzten Briketts (1980: ca. 13 Mill.~t) gingen in die Schwelereien (ca. 5,5 Mill.~t), die Braunkohlehochtemperatur-(BHT-)Kokereien (5,0 Mill.~t) und in die Festbett-Druckvergasung bzw. Schwachgasgeneratorenanlage (2,5 Mill.~t); eine direkte Verflüssigung erfolgt noch nicht. Der Bedarf an Veredelungsbriketts soll bis 1985 um 10 v.H. und bis 1990 um 12,5 v.H. gegenüber 1980 steigen. Die Schwelung von Braunkohlenbriketts erfolgt in den Schwelereien Espenhain, Böhlen und Deuben. Schwelprodukte sind: Schwelkoks (er wird in den Winkler-Generatoren zur Synthesegaserzeugung und für Wärmeprozesse eingesetzt), Teer, Mittelöl, Leichtöl, Phenole. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und Schwarze Pumpe (Gaskombinat Schwarze Pumpe [VEB GSP]) Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 kcal/kg. BHT-Koks wird zu 70 v.H. für Heizzwecke verwendet. Künftig soll er jedoch verstärkt in der Chemie (Carbidherstellung) und Metallurgie eingesetzt werden. Die Festbett-Druckvergasung erfolgt im Gaskombinat Schwarze Pumpe und hat nahezu ausschließlich die Stadt- und Synthesegaserzeugung zum Ziel (kein Koksanfall). Die Verflüssigung von Braunkohle befindet sich im Entwicklungsstadium. Bis 1984 sollen verschiedene Verfahren zur kleintechnischen Reife geführt werden; dann soll über deren Großeinsatz entschieden werden. Die Entwicklung der Kohlehydrierung ist deshalb wichtig, weil die Vorräte an schwelwürdiger Kohle (Bitumengehalt 15–20 v.H.) eng begrenzt sind. Bis 1990 sollen 80 v.H. des Produktionszuwachses an Rohbraunkohle für die Kohleveredelung eingesetzt werden. 1980 wurden karbochemische Produkte für die nichtenergetische Nutzung in einem Umfang produziert, die einem Äquivalent von 7 Mill.~t Erdöl entsprachen. Damit lieferte die Kohlechemie 25 v.H. aller organischen Rohstoffe der Chemie und 5 v.H. der Treibstoffproduktion. Bis [S. 354]1990 soll die Produktion auf ein Erdöläquivalent von 11 Mill.~t erhöht werden. Insgesamt wird sich durch die Substitution von Erdölprodukten durch carbochemische Erzeugnisse der Aufwand für Investitionen und laufende Kosten beträchtlich erhöhen. Die Synthesegasproduktion auf Braunkohlenbasis ist etwa doppelt so aufwendig wie die auf der Basis von Erdgas. Bei Treibstoffen liegen die Faktoren im Vergleich zu Erdöl bei 10–12 (Investitionen) bzw. 4–8 (Verarbeitungskosten; Angaben für die Bundesrepublik 1980). D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1982 6,3 Mrd. cbm. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten 7 unterirdischen Speicherkapazitäten (1980 etwa 1 Mrd. cbm) zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1985: 6,8 Mrd. cbm). Die Stadtgasproduktion ist im Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) konzentriert. Vier Betriebe dieses Kombinats — der Stammbetrieb in Schwarze Pumpe sowie die Gaswerke in Magdeburg, Zwickau und Lauchhammer — produzieren 90 v.H. der Stadtgasproduktion der DDR, Schwarze Pumpe allein ⅔. Magdeburg und Zwickau arbeiten auf Steinkohlebasis, während in Schwarze Pumpe Stadtgas in erster Linie durch Kohledruckvergasung und Braunkohleverkokung (BHT-Kokserzeugung) erzeugt wird. Die gesamte Stadtgaserzeugung der DDR verteilt sich aufkommensmäßig wie folgt: Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Parallel dazu bestehen zwei weitere, unabhängige Teilsysteme für eigenes Erdgas und für Importerdgas. Die Gesamtlänge der Hochdruckleitungsnetze beträgt 6.000 km. E. Fernwärme Ende 1981 wurden 1,1 Mill. Wohnungen (20 v.H. des Bestands) mit Fernwärme beheizt. Die Versorgung erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. 1980 gab es in der DDR 116 Heizwerke und 35 Heizkraftwerke. Sie versorgten über ein Fernwärmeleitungsnetz von 2.400 km 530 Wärmeversorgungsgebiete. Große Fernwärmeverbundsysteme bestehen in Berlin (Ost), Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Jena, Neubrandenburg, Gera und Rostock. Anlagen, die auf Heizöl- oder Erdgasbasis betrieben werden, sollen auf Braunkohlenbetrieb umgerüstet werden. Längerfristig soll auch die Kernenergie für die Fernwärmeversorgung eingesetzt werden. IV. Energieeinsparung In den 70er Jahren hat die DDR den Zuwachs im Energieverbrauch nahezu ausschließlich durch Importsteigerungen gedeckt. Aus Zahlungsbilanzgründen kann diese Politik in den 80er Jahren nicht fortgesetzt werden. Die Energieeinfuhren mußten z.T. sogar gedrosselt werden. Den Schwerpunkt der Energiepolitik kann daher nicht mehr die Ausweitung des Angebots, sondern die Drosselung der Energienachfrage bilden. So sieht der Fünfjahrplan 1981–1985 vor, mit einem Primärenergiezuwachs von weniger als 1 v.H. eine Steigerung des Nationaleinkommens von jährlich mehr als 5 v.H. zu erreichen. Zur Verminderung des spezifischen Primärenergieverbrauchs ist eine Reihe administrativer Maßnahmen ergriffen worden. Hierzu zählt vor allem der 1979 gefaßte „Beschluß des Ministerrats der DDR über rationellen Einsatz von Elektroenergie, Wärme sowie Brenn- und Treibstoffen“. Daneben ist die Neufassung der Energieverordnung vom 30. 10. 1980 zu nennen, die allerdings im wesentlichen [S. 355]nur eine Zusammenfassung der bisherigen Verordnungen darstellt. Im einzelnen dürften vor allem folgende Maßnahmen Einsparungen zum Ziel haben: - Die Vorgabe des Energieverbrauchs als staatliche Plankennziffer (seit 1979). Bei Überschreitung des Verbrauchs, der seit September 1980 bei nahezu allen zentral geleiteten Betrieben monatlich kontrolliert wird, werden Sanktionen in Höhe des zehnfachen Preises für unzulässig verbrauchte Energieträger erhoben. - Die Bildung von Energieinspektionen. Als Organ der Zentralen Energiekommission des Ministerrats kontrollieren sie die Kombinate, Betriebe und Genossenschaften hinsichtlich der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur verstärkten Nutzung von Braunkohle. Sie können zur Durchsetzung ihrer Auflagen ein Zwangsgeld von maximal 100.000 Mark androhen. - Verpflichtung zur Nutzung von Anfallenergie. Nach der neuen Energieverordnung vom 30. 10. 1980 ist derjenige zur — ökonomisch gerechtfertigten — Nutzung von Anfallenergie (ungewollt anfallendes Nebenprodukt) verpflichtet, in dessen Bereich sie entsteht. - Jährliche Preiserhöhungen für Elektroenergie, Wärmeenergie und feste Brennstoffe im Bereich der Wirtschaft (seit 1980). - Verminderung der Temperaturnormen für die Raumheizung (seit 1979). - Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Bahn und Binnenschiffahrt. - Zunahme der Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken (Plan 1981/85: + 750 km). Zwar bestehen aufgrund des hohen Energieverbrauchs der DDR — mit 7,8 t SKE je Einwohner lag er 1982 um über 30 v.H. über dem der Bundesrepublik Deutschland (5,9 t SKE/Einwohner) — noch erhebliche Einsparungsmöglichkeiten. Einsparungen und Umstrukturierungen (z.B. Substitution von Heizöl durch Braunkohle) erfordern aber umfangreiche Investitionen und eine hohe Flexibilität des Wirtschaftssystems, verbunden mit einem entsprechenden Motivationssystem. Hinzu kommt, daß die ebenfalls geplante, höhere stoffwirtschaftliche Nutzung der Braunkohle ihrerseits wieder sehr energie[S. 357]intensiv ist. Energieknappheit dürfte damit auch längerfristig ein begrenzender Faktor für das Wirtschaftswachstum sein. Jochen Bethkenhagen Literaturangaben Bethkenhagen, Jochen: Energiewirtschaft der DDR vor schwierigen Aufgaben. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 5/1981. Berlin: Duncker & Humblot 1981. Brandt, Horst: Bedeutung und Perspektive der Braunkohle in der DDR. In: Energietechnik, Nr. 6/1982. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1982. Gruhn, Werner: Zur Energiepolitik der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 11/1979. Köln: Wissenschaft u. Politik 1979. Klose, Erhard, u. Johannes Teubel: Bedeutung der Kohle für die Energie- und Stoffwirtschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. In: Energietechnik, Nr. 10/1981 (Teil 1) und 11/1981 (Teil 2). Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Mitzinger, Wolfgang: Gegenwärtiger Stand und weitere Entwicklung der Energiewirtschaft der DDR. In: Energiewirtschaft, Nr. 5/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Richter, Herbert: Rolle und Bedeutung des Rohstoffs Braunkohle für die Entwicklung der Energiewirtschaft und der chemischen Industrie. Erfahrungen und Perspektiven der Kohleveredelung. In: Chemische Technik, Nr. 2/1980. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1980. Stinglwagner, Wolfgang: Genügend Energie für die Zukunft? Effizienz und Strukturmerkmale des Energieeinsatzes in der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 3/1983. Köln: Wissenschaft und Politik 1983. Weineck, W.: Die Energieverordnung der achtziger Jahre. In: Energieanwendung, Nr. 2/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 349–357 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung

Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und…

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Junge Gemeinde (1985)

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen nicht zugelassen wurden, sind seit 1945/46 die Kirchen selber (und nicht besondere Verbände oder Werke) Träger ihrer Jugendarbeit. Die anfänglich zwischen Kirchen und FDJ bestehenden Kontakte und Verbindungsstellen wurden nach dem 3. FDJ-Parlament (1949; Verpflichtung der FDJ auf die Ziele der SED) aufgelöst. Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (1952) zum „Aufbau des Sozialismus“ führte allgemein zu einer Verschärfung des innenpolitischen Klimas in der DDR. Den JG. und den Evangelischen Studentengemeinden (ESG) wurde staatsfeindliche Tätigkeit vorgeworfen; es kam zu Verhaftungen und anderen Maßnahmen, die jedoch — im Zuge des beginnenden Neuen Kurses — aufgrund von Verhandlungen zwischen Regierung und Kirchen am 10. 6. 1953 weitgehend rückgängig gemacht wurden. Die kirchliche Jugendarbeit blieb jedoch — in einem angespannten kirchenpolitischen Klima (Jugendweihe; Kirchen, V. B.) — in den 50er Jahren zahlenmäßig rückläufig; überörtliche Zusammenkünfte, Fahrten, Bibelrüstzeiten usw. unterlagen restriktiven Vorschriften. Die JG. konsolidierten sich in den 60er Jahren und gewannen in den 70er Jahren zunehmend an Anziehungskraft auch auf nichtkirchlich erzogene Jugendliche wegen des in ihnen gegebenen Diskussionsraumes, den jugendgemäßen Umgangsformen usw. Heute gibt es JG. faktisch wieder in fast allen Kirchengemeinden. Sommerliche ev. Jugendtage werden von vielen Tausenden besucht (1982 z.B. in Eisenach: 10.000, in Potsdam: 3.500, in Burg: 2.500). Einer der als „Blues-Messe“ bezeichneten Jugendgottesdienste in Berlin (Ost) wurde im Sommer 1982 4mal wiederholt, es beteiligten sich 7.000 Jugendliche. Seit 1979 veranstaltet die evangelische Jugendarbeit in der DDR jährlich jeweils im November Friedensdekaden (Friedensbewegung) mit vielfältigen kirchlichen Veranstaltungen zur Friedensthematik. In den Landeskirchen wird die Jugendarbeit durch Landesjugendpfarrer koordiniert. Die Jugendpfarrer in den Kirchenkreisen sind in der Regel Gemeindepfarrer mit diesem Sonderauftrag. Daneben gibt es auf den verschiedenen Ebenen hauptamtliche Jugendwarte und Jugenddiakone mit spezieller Ausbildung. Evangelische Studentengemeinden gibt es in 32 Universitäts- und Hochschulstädten der DDR. Größere ESG haben hauptamtliche, kleinere nebenamtliche Pfarrer, die sich mehrfach im Jahr zu Konferenzen treffen. Die Arbeit der ESG wird durch eine Geschäftsstelle in Berlin (Ost) koordiniert. Die ESG sind Mitglied im Christlichen Studenten-Weltbund und unterhalten Beziehungen zu ESG in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und im Ausland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen…

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Parteijargon (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der Bundesrepublik Deutschland neben „SED-Jargon“ gebräuchliche abwertende Bezeichnung für einen Komplex von lexikalischen und stilistischen Besonderheiten im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, die teils sprachästhetischer Art (substantivischer Stil, Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Neigung zu Fremdwortgebrauch, zu Superlativismus u.ä.), teils inhaltlicher Art (Schwarzweißwertung, Eigenlob, Neigung zu Pathos und zu Polemik usw.) sind (Parteilichkeit), und als deren Urheber und Verbreiter die SED und die Medien angesehen werden. Gelegentlich dient die Bezeichnung P. allerdings auch nur der Abwehr einer als unangemessen empfundenen Sprachreglementierung oder einer als kommunistisch abgelehnten Meinung. Von seiten der Sprachpflege in der DDR selbst sind bestimmte Verstöße gegen sprachästhetische Normen immer wieder, wenn auch vergeblich, als „Funktionärdeutsch“ kritisiert worden (vgl. z.B. die Leipziger Zeitschrift „Sprachpflege“, Jg. 1958 und 1967). Ein Teil der kritisierten Eigenheiten hat aber weder mit „Funktionären“ noch mit „Partei“ etwas zu tun, sondern es sind allgemeine negative Erscheinungen des funktionalen Sprachstils im Bereich der Bürokratie generell („Amtsdeutsch“). Ebenfalls unzutreffend ist die Bezeichnung P. für Wörter, die in der Bundesrepublik Deutschland ungeläufig sind, als Sachbezeichnungen für alltägliche Einrichtungen und Dinge in der DDR aber längst zum allgemeinen Sprachgebrauch der Bürger in der DDR gehören. (Beispiele: „Kombine“ für Mähdrescher; „Broiler“ für Brathähnchen.) Zudem kann kaum ein Bürger der DDR, wenn er sich öffentlich äußern will, den Gebrauch bestimmter Eigenheiten des öffentlichen Sprachregisters ganz vermeiden. Abgesehen davon, daß die fehlende Präzision des Begriffs P. leicht zu falschem Gebrauch verführt, trifft er insofern etwas zu Recht Kritisierbares, als viele der genannten Erscheinungen als Ausdruck einer in der Parteihierarchie vorbereiteten Selbstgefälligkeit und Überheblichkeit gegenüber der breiten Bevölkerung betrachtet werden können, ein Phänomen, das in den 50er Jahren als „Mangel an Massenverbundenheit“ selbst Gegenstand inner- und außerparteilicher Kritik war. Sprache. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 967 Parteiinformation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteikontrollkommissionen der SED

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der Bundesrepublik Deutschland neben „SED-Jargon“ gebräuchliche abwertende Bezeichnung für einen Komplex von lexikalischen und stilistischen Besonderheiten im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, die teils sprachästhetischer Art (substantivischer Stil, Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Neigung zu Fremdwortgebrauch, zu Superlativismus u.ä.), teils inhaltlicher Art (Schwarzweißwertung, Eigenlob, Neigung zu Pathos und zu Polemik…

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Totalitarismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt derartiger Überlegungen war der explizite Anspruch des Faschismus und des Nationalsozialismus, auf völlige Beherrschung der Gesellschaft durch den „totalen“ oder „totalitären“ Staat bei gleichzeitiger Konzentration der Macht in der Führungsspitze bzw. bei dem Führer sowie der exzessive, von allen rechtlichen Schranken befreite Gebrauch von Macht nach innen und außen. Faschismus und Nationalsozialismus verstanden sich selbst als Gegenbewegungen zum liberalen Rechtsstaat, zur Demokratie und zum Parlamentarismus. — Die Parteiherrschaft in der UdSSR der 20er Jahre sowie deren Weiterentwicklung zum Stalinismus mit seinen Massenverfolgungen führte schon früh zu der Ausdehnung des Begriffs T. auf die Sowjetunion. Angesichts der Etablierung von Systemen sowjetischen Typs in Ost- und Südosteuropa einschl. der SBZ/DDR sowie unter dem Eindruck der Ost-West-Konfrontation im Verlauf des Kalten Krieges wurden diese in die T.-Theorien einbezogen. Die kommunistischen Herrschaftssysteme standen seitdem im Mittelpunkt der Überlegungen zum T. Ausgangspunkt der T.-Theorien war die Feststellung, daß die bis dahin üblichen Begriffe der „Diktatur“ bzw. der „autoritären Herrschaft“ nicht mehr ausreichten, um das Neue derartiger politisch-gesellschaftlicher Systeme zureichend zu beschreiben. Erst die technisch-sozialen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts machten die totale Organisation und Kontrolle einer Gesellschaft möglich. Die Auflösung der überkommenen sozialen Strukturen (Stände und Klassen) in der Massengesellschaft gilt als eine weitere Voraussetzung, um alle Bevölkerungsteile mit Hilfe zentraler Organisationen zu einem einheitlichen Ganzen zu integrieren und zugleich zu manipulieren. Mit dem Entstehen moderner Massengesellschaften sei ferner der Verfall traditionaler (religiöser, politischer und philosophischer) Wertsysteme verbunden gewesen; dieser Werteverfall habe — unterstützt durch die Entwicklung der modernen Massenkommunikationsmittel — den Ideologien kommunistischer, faschistischer und nationalsozialistischer Provenienz den Weg gebahnt. Diese gemeinsame, historisch-soziale Ausgangsposition habe letztlich auch zu Übereinstimmungen in der Konstitution der Herrschaftssysteme und der Herrschaftsausübung geführt, die es gerechtfertigt erscheinen lasse — unter Außerachtlassen von Verschiedenheiten in der Zielrichtung der jeweiligen Systeme —, von einem Typus „totalitärer Herrschaft“ zu sprechen. Die T.-Theorien knüpfen dabei an dem im Faschismus und Nationalsozialismus üblichen positiven Gebrauch der Wörter „total“ und „totalitär“ an und wenden diese zu einem kritischen Gegenbegriff. Dabei wird zwischen dem „institutionellen“ Aspekt totalitärer Herrschaft und den „dynamischen“ Ansprüchen totalitärer Bewegungen, Gesellschaft immer erneut in Bewegung zu setzen und revolutionär-terroristisch umzugestalten, unterschieden, wenn sich auch diese beiden Seiten des T. selbst in der Theorie kaum trennen lassen. Je nach der Akzentsetzung in den theoretischen Entwürfen — entsprechend der jeweiligen historischen Situation und dem hauptsächlichen Objekt der Analyse — gibt es sehr unterschiedliche Theorien des T. Als Ausdruck und Erscheinungsform der Dynamik totalitärer Herrschaft werden u.a. genannt: Terror, permanente Säuberungen von Partei und Staat, zwangsweise Durchsetzung eines neuen Wertsystems von oben. Institutionen totalitärer System sind: Einheitspartei, zentrale Wirtschaftsplanung, offizielle Ideologie mit absolutem Geltungsanspruch, Geheimpolizei, parteiliches Recht anstelle von Rechtsstaatlichkeit, parteiliche Ausrichtung und Kontrolle aller Massenkommunikationsmittel. — Zu einer Übereinstimmung in den Begriffsdefinitionen ist es trotz intensiver wissenschaftlicher Bemühungen bislang nicht gekommen. Die genannten Merkmale totalitärer Herrschaft finden sich in unterschiedlichen Kombinationen und Gewichtungen bei den Vertretern des T. (vgl. den kritischen Überblick von Walter Schlangen, Theorie und Ideologie des Totalitarismus. Bonn 1972 [Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, H. 92]). Trotzdem spielt das Wort T. in den politischen Auseinandersetzungen zwischen West und Ost — nicht zuletzt in Abhängigkeit von der jeweiligen politischen Gesamtsituation — eine große Rolle. Gegen die T.-Theorien ist u.a. eingewendet worden: sie seien weniger ein Instrument der Analyse als eines der Wertung; sie setzten die faschistischen/nationalsozialistischen Systeme mit den sowjet-sozialistischen in eins, obwohl zwischen diesen markante Unterschiede im politischen System, in der Sozialstruktur, in der Ideologie, in der Wirtschaftsplanung usw. bestünden; sie sähen die zu analysierenden Systeme in ihren Grundstrukturen grundsätzlich als statisch an, könnten daher Entwicklungen nur als Abweichungen vom totalitären Grundmodell, nicht aber als dessen Wandel analysieren; sie seien ungeeignet, vergleichbare Problemlagen in hochindustrialisierten Systemen in komparatistischen Analysen zu untersuchen; sie tendierten dazu, das eigene demokratische System zu idealisieren und damit reformerischer Kritik zu entziehen, indem sie ein Feindbild in ihrem theoretischen Ansatz verabsolutierten und als Bedrohung, herausstellten. Der Marxismus-Leninismus hat sich — wie auch gegen alle anderen kritischen westlichen Analyseansätze (Konvergenztheorie; Politologie) — gegen alle Ausprägungen der T.-Theorie gewendet. Besonders heftig wird die Gleichsetzung des eigenen Systems mit [S. 1361]dem des Faschismus/Nationalsozialismus abgelehnt: „Unter Leugnung der historischen Tatsachen und Erfahrungen behaupten die Verfechter dieser Doktrin, daß Faschismus und Sozialismus gleichen gesellschaftlichen Ursachen entspringen, wesensgleiche Staats- und Gesellschaftsformen darstellen und in ähnlicher Weise den Menschen unterdrücken und ihrer Freiheit berauben.“ Die „T.-Doktrin“ gilt als „bürgerliche, antikommunistische Geschichts- und Gesellschaftskonzeption zur Verfälschung der Praxis und Theorie des realen Sozialismus …“ schlechthin (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 386). Dabei wird vielfach das Vorhandensein eines T.-Konzepts selbst dann unterstellt, wenn dieser Begriff sich in den kritischen Analysen sozialistischer System explizit nicht findet. Antikommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1360–1361 TOM-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tourismus

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt…

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Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ) (1985)

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für Außenhandel Berlin-Staaken in die HfÖ eingegliedert. Ihre besondere Bedeutung erlangte die HfÖ im Neuen Ökonomischen System (NÖS). Sie sollte zur zentralen Institution für die Qualifizierung leitender Kader aus dem Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat auf wirtschaftswissenschaftlichem und -politischem Gebiet werden. Dafür wurden 4 Schwerpunktprogramme entwickelt: Postgraduales Studium für Diplomwirtschaftler; ökonomisches Zusatzstudium für technisch-naturwissenschaftlich ausgebildete Kader; Sonderlehrgänge zu Fragen der Wirtschaftsleitung; Übernahme von Leitfunktionen für die wirtschaftswissenschaftliche Qualifizierung durch andere Institutionen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und der Errichtung eines differenzierten Qualifizierungssystems gingen die Qualifizierungs-Funktionen der HfÖ im wesentlichen auf entsprechende Institutionen der Wirtschaft, vor allem auf das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) über. Im Rahmen der 3. Hochschulreform 1967 hat die HfÖ Leitfunktionen im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung übernommen. Ein Beschluß des Ministerrates aus dem Jahre 1968 weist ihr die Funktion eines „ökonomischen Forschungszentrums“ für die gesamte DDR zu. Im Ergebnis der Umstrukturierung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) verlor die HfÖ auch auf dem Gebiet der Forschung ihre herausgehobene Bedeutung. Die Leitfunktionen gingen weitgehend an den der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) zugeordneten Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Wissenschaftliche Räte) über. Rektor der HfÖ ist seit Anfang 1979 Prof. Dr. R. Sieber, bis dahin Botschafter der DDR in den USA und Kanada. Die HfÖ gliedert sich in 5 Sektionen (Marxismus-Leninismus; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Leitung/Informationsverarbeitung/Statistik; sozialistische Betriebswirtschaft) und mehrere Institute (Institut für Wirtschaftsrecht, das einer Sektion gleichgestellt ist; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Außenhandel; Außenhandelsinstitut; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Leichtindustrie; Institut für Fremdsprachen). An der HfÖ werden ca. 4.500 Studenten in 7 Fachrichtungen ausgebildet (politische Ökonomie; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Arbeitsökonomie; mathematische Methoden und Datenverarbeitung in der Wirtschaft; Rechnungsführung und Statistik; Finanzen der Betriebe und Kombinate der Industrie). Forschungsschwerpunkte sind u.a. Leitungsprobleme der DDR-Volkswirtschaft, Planungsfragen, Probleme der Außenwirtschaft, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeschichte. Zu Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen des Auslandes, u.a. der UdSSR, bestehen 20 Freundschaftsverträge und Arbeitsvereinbarungen. Ergebnisse der Lehre und Forschung werden in der seit 1956 erscheinenden „Wissenschaftlichen Zeitschrift“ veröffentlicht. Universitäten und Hochschulen; Wissenschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 599 Historikergesellschaft der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Holzindustrie

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für…

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Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage wirklicher Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch begründete Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich weiterhin ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rent[S. 444]neranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion ringen würden, stärkten sie den sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu Gesellschaftlichem ➝Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. — was die formal-juristische Seite anlangt — in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurden die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht — prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs. 1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein — so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED — ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiere. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sog. „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsniveaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen (Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der F. und Mädchen in Durchführung des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 vom 19. 2. 1962; GBl. II, S. 295). Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens — Erziehung und Pflege der Kinder, Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie — zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Arbeitsgesetzbuch Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes [S. 445]über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) als besondere Rechte der werktätigen F. und Mütter weiter ausgebaut. Die Bestimmungen beziehen sich u.a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 20, bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen 22 Wochen, Arbeitsfreistellung bis zum Ende des 1. bzw. — bei Nichtbereitstellung eines Krippenplatzes — des 3. Lebensjahres des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mütterunterstützung, Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot von mindestens einem bis zu drei Jahren; Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind) und Gewährung einer 40-Stunden-Arbeitswoche sowie von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypische F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. Außerdem sind detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten in F.-Förderungsplänen (1978: mehr als 14.300) festzulegen, die als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) aufgestellt werden. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den Volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten Frauenausschüsse gebildet; sie arbeiteten zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB und wurden 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt. Anfang 1982 bestanden rd. 9.800 solcher F.-Ausschüsse mit 77.000 Mitgliedern. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem Frauenbrigaden gebildet; dies sind Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Ergänzt von einigen wichtigen Durchführungsbestimmungen (z.B. AO über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966, GBl., SDr. 545, S. 25; AO zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967, GBl. II, S. 506; AO zur Durchführung der Ausbildung von F. im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. 5. 1970, GBl. II, S. 407; AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen F. für die Ausbildung zu vollbeschäftigten Produktionsfacharbeiterinnen vom 12. 12. 1972, GBl. II, S. 860), bildet es die Grundlage für die vollständige Einbeziehung der F. in das allgemeine System der „abschnittsweisen“ Qualifizierung. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro. Der aus hauptamtlichen Funktionärinnen zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse (vgl. auch Beschluß über die weitere Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und Förderung der F. und Mädchen in der DDR vom 20. 10. 1966; GBl. II, S. 777). Im April 1981 organisatorisch aufgewertet zu einem [S. 446]Wissenschaftlichen Rat an der AdW (Vorsitz: Prof. Dr. Herta Kuhrig), bildet er das Zentrum für die Planung und Koordinierung der F.-Forschung in der DDR. III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Allerdings stehen der weiblichen Berufstätigkeit — trotz aller bisherigen Anstrengungen — weiterhin einige grundlegende, z. T. aber auch neue Schwierigkeiten der F.-Arbeit entgegen. Noch ist das Ziel familialer Entlastung der F. durch weitestgehende Vergesellschaftung der Kinderpflege/-erziehung nicht erreicht und diese selbst in ihren psychisch-sozialen Auswirkungen problembehaftet: so machen neuere DDR-Untersuchungen für die zunehmende Jugend Kriminalität die fehlende Nestwärme mitverantwortlich. Zwar sind die Einrichtungen der Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut worden — 1982 wurden 65,7 v.H. der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen, 91,7 v.H. der 3- bis 6jährigen Kinder in Kindergärten (leicht abnehmende Tendenz seit 1980!) und 80,6 v.H. der Schüler der 1. bis 4. Klasse in Schulhorten betreut —, doch fehlt es weiterhin vor allem an Krippenplätzen, auch als Folge der höheren Geburtenrate in den letzten Jahren; lediglich das Kindergartenproblem kann als weitgehend gelöst betrachtet werden. Noch weniger besteht indes Aussicht auf Bereitstellung eines qualitativ wie quantitativ ausreichenden Waren- und Dienstleistungsangebots, da die schwierige Wirtschaftslage zusätzliche Investitionen in diesem Bereich derzeit nicht zuläßt und von der alternativ empfohlenen optimaleren Nutzung des Iststandes keine durchgreifende Situationsverbesserung zu erwarten ist. Damit bleibt aber das Ziel weiterhin unerreichbar, den F. die noch immer überwiegend von ihnen allein erbrachte Hausarbeit spürbar zu erleichtern. Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelnden Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z.B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Zusätzliche zeitliche Erschwernisse und familiäre Belastungen für die F. bewirkt aber auch die seit dem X. SED-Parteitag (1981) aus volkswirtschaftlichen Gründen propagierte Forderung, die weibliche Arbeitskraft durch leistungsgerechten Einsatz besser zu nutzen und deshalb auch die F. stärker in die Schichtarbeit einzubeziehen. Ebenso problematisch ist für sie die inzwischen stark negative Einstellung der SED zu der im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Halbtagsarbeit), die als unbefriedigend und von zweifelhaftem wirtschaftlichen Nutzen empfunden wird, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Bei weiblichen Führungskräften ergibt sich dabei zusätzlich das Problem, daß eine Teilzeitbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Trotz der Bemühungen zu ihrer Begrenzung auf jene Fälle, in denen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Ganztagsarbeit möglich ist, besteht unter den berufstätigen F. und insbesondere Müttern aber weiterhin ein starker Trend zur Teilzeitbeschäftigung; im Jahr 1976 arbeiteten 32 v.H. der F. in der DDR verkürzt. Aus der Tatsache, daß die DDR hierzu zwischenzeitlich keine neuen Angaben veröffentlicht hat, kann man schließen, daß sich diese Quote bis heute kaum verringert haben dürfte. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED-Führung seit 1972 (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrats der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972) eine Serie von Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtenentwicklung beschlossen. Durch arbeitszeitliche Vergünstigungen und finanzielle Anreize konnte seitdem zwar die Geburtenfreudigkeit erhöht werden, jedoch nicht in dem von der SED gewünschten, die einfache Reproduktion der Bevölkerung gewährleistenden Maß (vielmehr Stabilisierung der Tendenz zur Ein- bis Zwei-Kinder-Familie). Zudem hat die günstigere Geburtenentwicklung neue betriebswirtschaftliche und F.-Arbeitsprobleme zur Folge, die sich auch allgemein aus dem inzwischen erreichten hohen Beschäftigungsgrad der F. ergeben: Aufgrund der erheblichen Verlängerung des Wochenurlaubs und [S. 447]der Inanspruchnahme des Rechts auf bezahlte Arbeitsfreistellung für ein Jahr nach der Geburt des 2. (und jedes weiteren) Kindes durch fast alle in Frage kommenden F. haben Betriebe mit hohem F.-Anteil — so vor allem im Erziehungs- und Gesundheitswesen und im Handel — mit erheblichen Ausfallquoten zu rechnen. Dies hat in der Praxis wiederum bewirkt, jüngere qualifizierte F. — in Erwartung einer möglichen Schwangerschaft oder evtl. Ausfallzeiten bei Erkrankung ihrer Kinder — nicht in den ihrer Ausbildung adäquaten beruflichen Positionen einzusetzen. In jüngster Zeit geht die SED zwar verstärkt gegen diese diskriminatorische Praxis vor, freilich nicht aus gleichberechtigungspolitischen Gründen, sondern ebenfalls aus ökonomischen Motiven. IV. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR, Ausgabe 1983, waren 1982 von den insgesamt 16.702.306 Einwohnern 8.840.242 F., das entspricht einem Anteil von 52,9 v.H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt noch immer eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich 1982 wieder von der Gruppe der 46jährigen an bemerkbar machte (Schwankungen verursacht von der höheren Sterberate bei Männern dieses Alters). Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 45jährigen durchweg ein geringer Männerüberschuß bestand (5.527.624 Männer, 5.323.867 F.; 3,8 v.H. Männerüberschuß), betrug der F.-Überschuß ab der Gruppe der 46jährigen 50,6 v.H. (2.334.440 Männer, 3.516.375 F.; erstmals eine abnehmende Tendenz beim F.-Überschuß, über deren weitere Entwicklung aber noch keine Aussagen möglich sind). Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1982 den 2.068.437 Rentnerinnen 816.585 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile ziemlich gleich: 5.441.550 Männern stehen 5.243.571 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Die seit Kriegsende bis 1973 rückläufige Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter verstärkte für die DDR-Behörden den Zwang, angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels die F. möglichst weitgehend in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. So waren 1982 von den insgesamt ca. 8,37 Mill. (mit Lehrlingen ca. 8,81 Mill.) Beschäftigten inzwischen 4,15 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen 4,34 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 49,6 v.H., der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 82,8 v.H. (1964: 66,5 v.H.; 1967: 76,3 v.H.; 1973: 81,7 v.H.; 1976: 82,6 v.H. Der geringfügige Rückgang des weiblichen Beschäftigungsgrades in den Jahren 1977–1981 hat bevölkerungs-, bildungs- und familienpolitische Ursachen: Eintritt geburtenstarker Jahrgänge ins arbeitsfähige Alter bei gleichzeitig längeren Ausbildungszeiten auch der Mädchen, anhaltender Trend zur Inanspruchnahme des „Babyjahres“. Angaben der SED über den Beschäftigungsgrad der F., der durch Einbeziehung auch der Schülerinnen und Studentinnen für Anfang 1982 mit 88 v.H. erheblich höher ausgewiesen wurde, verdecken indes diese Stagnation.) Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Auch für 1982 gilt wie schon für die vorhergegangenen Jahre, daß nur ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche mit den Schwerpunktgebieten Volksbildung und Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen). An dieser Struktur werden sich auf [S. 448]absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge — trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen — nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1982 vorstehende Tabelle. Aufgrund intensiver nachträglicher Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung, insbesondere der weiblichen, wobei die 1967 an den Hoch- und Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern sollten, ist es der SED-Führung inzwischen gelungen, den Anteil weiblicher Beschäftigter mit abgeschlossener Berufsausbildung beträchtlich zu vergrößern. Er betrug Mitte 1983 77,5 v.H. (56,4 v.H. F. mit Facharbeiterabschluß, 0,9 v.H. mit Meisterprüfung, 15,1 v.H. mit Fachschulabschluß und 5,1 v.H. mit Hochschulabschluß; außerdem 3,1 v.H. F. mit Teilausbildung), was eine Steigerungsrate von über 10 v.H. gegenüber 1977 und 20 v.H. gegenüber 1974 bedeutet. Dieser Entwicklung entspricht ein seit 1967 überproportional hoher weiblicher Anteil bei den von Beschäftigten nachträglich absolvierten Facharbeiterprüfungen (im Durchschnitt rd. 54,5 v.H.), die von allen Qualifizierungsmaßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung von F. am meisten frequentiert werden (1982 betrug der Anteil weiblicher Schulungsteilnehmer an den Maßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung insgesamt 41,1 v.H., bei der Qualifizierung zum Facharbeiter jedoch 57,0 v.H.). Während in den jüngeren Altersgruppen der prozentuale Anteil von Männern und F. mit abgeschlossener Berufsausbildung sich inzwischen stark angenähert hat — 1977 hatten 78 v.H. der männlichen und 75 v.H. der weiblichen 18- bis 19jährigen sowie 84 v.H. der männlichen und 78 v.H. der weiblichen 20- bis 29jährigen einen Facharbeiterabschluß —, finden sich in den höheren Altersgruppen immer noch zahlreiche F. ohne entsprechende Berufsqualifikation: bei den 50- bis 59jährigen hatten 1977 nur 34 v.H. der F. gegenüber 77 v.H. der Männer eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies läßt darauf schließen, daß das Interesse an nachträglicher beruflicher Qualifizierung und damit verbunden an höheren Verdienstmöglichkeiten bei jenen F. besonders groß ist, die bis zum Erreichen des Rentenalters noch eine längere Zeit erwerbstätig sind. Der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen ist aufgrund ihrer unzureichenden Berufsausbildung, namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, traditionell hoch. Auffallend hoch ist inzwischen der weibliche Anteil an den Beschäftigten mit Fachschulabschluß (1982: rd. 573.500 F. = 59,3 v.H.) wie auch an den Fachschulstudenten (1982: 126.309 F. = 73,4 v.H., überwiegend im Direktstudium, wo der F.-Anteil 84,2 v.H. beträgt). Auch im Hochschulstudium (1982: 64.248 F. = 49,3 v.H., davon 56.892 F. = 52,8 v.H. im Direktstudium) wie bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluß (1982: rd. 193.600 F. = 36,2 v.H.) ist der weibliche Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen — was Soziologen aus der DDR vor allem mit einem größeren Leistungswillen der Mädchen erklären. Aus entsprechenden Umfrageergebnissen leiten sie zugleich die Prognose ab, daß höherqualifizierte F. auch nach einer Eheschließung berufstätig und damit dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß erhalten bleiben. Trotz der ständig wachsenden Zahl beruflich hochqualifizierter F. nehmen sie jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch nicht einen adäquaten Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. Zwar geben die DDR-Behörden schon seit Jahren bekannt, daß jeder dritte Leiter in der sozialistischen Wirtschaft (in der Industrie indes nur jeder fünfte Leiter) eine F. sei, doch fehlen stets detaillierte Angaben über die Art solcher Leitungsfunktionen. Nach wie vor verschwindend gering ist der Anteil weiblicher ökonomischer, kaufmännischer und vor allem technischer Direktoren in Kombinaten und Volkseigenen Betrieben. In den Führungsfunktionen des Gesundheits- und Erziehungswesen sowie der Justiz sind F. zwar erheblich zahlreicher vertreten: Inzwischen steht jede dritte Schule in der DDR unter weiblicher Leitung, und gut die Hälfte der Richter und der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. Gemessen an ihrem in diesen Bereichen traditionell sehr hohen Beschäftigungsgrad (im Gesundheits- und Sozialwesen ist der F.-Anteil mit 86,2 v.H. für 1982 am höchsten, gefolgt vom Erziehungs- und Bildungswesen mit 76,5 v.H.) sind sie dennoch in den Führungsfunktionen erheblich unterrepräsentiert. C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. Die umfangreiche Einbeziehung von F. in die Volksvertretungen der DDR ist überdies ideologisch motiviert, da sie wegen deren verfassungsrechtlichen Primats als Beweis weiblicher Mitbestimmung in der Politik gilt. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. hingegen weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien — namentlich der SED — [S. 449]noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen traditionell hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1982 ca. 4,7 Mill. F. = 51,5 v.H. aller Mitglieder, im Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) rd. 1,4 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre relativ stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). Anfang 1984 befanden sich unter den rd. 2,22 Mill. SED-Mitgliedern und -Kandidaten ca. 762.000 F. = 34,4 v.H. In annähernd gleichem Anteil (35,7 v.H.) sind die F. auch in den 261 Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksleitungen der SED vertreten (Januar 1981), wenn auch üblicherweise in prozentual größerem Maße als lediglich beratungsbefugte Kandidaten und weniger als stimmberechtigte Mitglieder. Unter den 2.578 Mitgliedern der Sekretariate der SED-Kreisleitungen gab es indes nur 296 F. = 11,5 v.H., von denen wiederum nur 121 F. = 4,7 v.H. als Sekretäre der Kreisleitungen fungierten. Lediglich 9 F. = 3,4 v.H. sind derzeit (Januar 1984) 1. Sekretär einer SED-Kreisleitung. Ein analoges Bild zeichnet sich für die im Februar 1984 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED ab. Diesen gehörten zwar insgesamt (ohne Schwerin, das nicht veröffentlicht hat) 290 F. = 24,9 v.H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 127 F. = 47,2 v.H. weibliche Kandidaten an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 13 weibliche Mitglieder (= 7,2 v.H.); lediglich 4 von ihnen waren Sekretäre (von insgesamt 91 Sekretären = 4,4 v.H.), allerdings nur in den Aufgabenbereichen Agitation/Propaganda und Volksbildung/Kultur tätig und nicht in den noch einflußreicheren Funktionen eines 1. oder 2. Sekretärs bzw. den Aufgabenbereichen Wirtschaft/Landwirtschaft. Auf dem X. Parteitag (1981) wurden 19 F. = 12,2 v.H. zu Mitgliedern und 5 F. = 8,8 v.H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unter dessen Kandidaten 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 15 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem 45köpfigen Ministerrat der DDR gehört seit 1974 nur noch ein weiblicher Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung), während sich unter den rd. 200 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 4 F. (Anfang 1984) befinden. Dem aus 26 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. Verhältnismäßig groß ist der Anteil der F. unter den Bürgermeistern; er beträgt rd. 25 v.H. (1980: 1868). In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1979 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 34,8 v.H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 41,7 v.H. F. an, den 1981 gewählten Bezirkstagen 39,0 v.H. F., der Volkskammer 32,4 v.H. F. Parlamentarische Führungsfunktionen (Fraktions-, Ausschußvorsitz) werden indes kaum von F. ausgeübt. Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten — wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat — konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Gabriele Gast Literaturangaben Frau und Wissenschaft. Referate und ausgewählte Beiträge. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1968. Gast, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in der DDR (Studien zur Sozialwissenschaft, 17). Düsseldorf: Bertelsmann Universitätsverl. 1973. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Verl. Wissenschaft u. Politik 1982. Hieblinger, Inge: Frauen in unserem Staat. Einige Probleme der Förderung der Frau unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution in der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1967. Staatliche Dokumente zur Förderung der Frau in der Deutschen Demokratischen Republik. Gesetzesdokumentation, 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Ulbricht, Walter: Frauen — Miterbauerinnen des Sozialismus. Aus Reden und Aufsätzen. Leipzig: Verl. für die Frau 1968. <LI>Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR. Leipzig: Verl. für die Frau 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 443–449 Fraktion, Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenbrigaden

Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der…

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Ministerrat (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der M. ist die Regierung der DDR und damit die Spitze des Staatsapparates. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat der vom M. im Regierungssystem der DDR seit Anfang 1971 tatsächlich erneut wahrgenommenen Funktionen einer „Regierung“. 1949 wurde die „Provisorische Regierung der DDR“ von der Provisorischen Volkskammer gewählt. Diese Regierung wurzelte organisatorisch in der auf dem Gebiet der SBZ bis zur Gründung der DDR bestehenden Deutschen Wirtschaftskommission (DWK), in der Deutschen Verwaltung des Inneren, der Deutschen Verwaltung für Volksbildung und dem Zentralen Komitee für Staatliche Kontrolle, die im Auftrage der sowjetischen Besatzungsmacht Verwaltungsaufgaben wahrnahmen. Die Bezeichnung „Regierung“ wurde nur kurze Zeit beibehalten; bereits im ersten Gesetz über die Regierung vom November 1950 wurde die Bezeichnung M. geprägt. 1952 wurde die Bezeichnung „Regie[S. 913]rung“ durch M. ersetzt; ein Wandel der Stellung als zentrales staatliches Organ war damit jedoch nicht verbunden. Mit der Gründung des Staatsrates der DDR im September 1960 gingen in zunehmendem Maße Regierungsfunktionen auf diesen über; dies schlug sich auch in der Bezeichnung des M. als „Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates“ im Gesetz über den M. von 1963 nieder. Der M. war in diesen Jahren in erster Linie für die Leitung und Planung der Volkswirtschaft zuständig. Seit 1970/71 hat er wieder Regierungsfunktionen übernommen, während der Staatsrat seinerseits an Bedeutung verlor. Der M. setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Ersten Stellvertretern, den weiteren Stellvertretern des Vorsitzenden sowie den übrigen Mitgliedern. Die Mitglieder des M. werden auf Vorschlag des Vorsitzenden des M., der lt. Art. 79, 2 der Verfassung der DDR von 1968/74 von der stärksten Fraktion zur Wahl vorgeschlagen wird, nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Zwischen den Tagungen der Volkskammer kann der Vorsitzende des M. den Auftrag zur Wahrnehmung einer Funktion als Stellvertreter oder als Minister erteilen, muß dies aber von der Volkskammer bestätigen lassen. Der M. ist ein Gremium mit 45 Mitgliedern (1984). Er tagt einmal wöchentlich. Die Mehrzahl der Mitglieder (41) stellt die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Die anderen Parteien verfügen über je einen Stellvertreter des Vorsitzenden, die zugleich in der Regel Ressortleiter sind; der Vertreter der NDPD ist Vorsitzender des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Aufgaben des M. ergeben sich aus seiner Funktion als zentrales staatliches Exekutivorgan. Der § 1 des Gesetzes legt im einzelnen fest, daß der M. als Organ der Volkskammer unter Führung der SED im Auftrag der Volkskammer die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik ausarbeitet, die einheitliche Durchführung der Staatspolitik leitet und die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben organisiert. Seine Tätigkeit soll das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bevölkerung erhöhen und dem Wohl der Arbeiterklasse und aller Bürger dienen. Er soll: die Volkswirtschaft leiten und planen, die kulturelle und geistige Entwicklung fördern, wissenschaftliche Leitungsmethoden verwirklichen, die Initiative der Werktätigen fördern, Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) lösen, die Sozialistische ➝Demokratie durch Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften weiterentwickeln, mit diesen zusammen Maßnahmen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur und der kulturellen und sportlichen Betätigung festlegen und die Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) erarbeiten, die Grundsätze der Außenpolitik verwirklichen, die Tätigkeit des Staatsapparates auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verbessern, die Räte der Bezirke anleiten und kontrollieren und sie in die Ausarbeitung von Beschlüssen einbeziehen, wenn diese materielle, soziale und kulturelle Erfordernisse der Bezirke berühren, grundsätzliche Entscheidungen zur Abstimmung und Harmonisierung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Territorien treffen, womit Standortentscheidungen über Industrieansiedlungen sowie Entscheidungen über Verkehrssysteme, Arbeitskräfteverteilung und -einsatz, Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und Umweltschutz gemeint sind. Schließlich soll er die Rechtsordnung planmäßig ausbauen, die sozialistische Gesetzlichkeit festigen und Rechte und Freiheit der Bürger schützen. Alle Aufgaben haben der Verwirklichung der Beschlüsse der SED zu dienen und sollen auf der Grundlage der Beschlüsse und Gesetze der Volkskammer gelöst werden. Die Entwürfe zu Gesetzen und Beschlüssen werden der Volkskammer vom M. unterbreitet; diese stimmt auch der Regierungserklärung zu Beginn jeder Wahlperiode zu. Die Wahrnehmung faktisch aller Leitungs- und Planungsaufgaben — mit Ausnahme von Aufgaben im militärischen Bereich aufgrund der Bindungen im Warschauer Pakt und die besonderen Kompetenzen des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) — gewährleistet der M. mit Hilfe der Ministerien und der anderen, ihm unterstellten Organe, wie z.B. Staatssekretariate, staatliche Ämter und Komitees, die Staatliche Plankommission u.a.m. Für die eigene Geschäftstätigkeit des M. ist dessen Sekretariat zuständig. Er verfügt ferner über eine Pressestelle sowie andere Gremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die ihm beratend für seine Entscheidungstätigkeit zur Verfügung stehen. Das Sekretariat des M. ist die Koordinationsstelle für die Arbeiten des M.; es dient jedoch vor allem dem Vorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Vorbereitung der Sitzungen des M., die Begutachtung der Vorlagen, die Abfassung von Gesetzestexten, die Kontrolle der Tätigkeit der Ministerien und anderer zentraler Organe, die Anleitung von staatlichen Institutionen wie der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften, des Presseamtes und anderer Ämter. Es verfügt über Abteilungen, die mit bestimmten Komplexen der Innen- wie der Außenpolitik, z.B. Fragen des RGW, befaßt sind. Die Arbeitsgruppe Organisation und Inspektion ist zuständig für die Anleitung und Kontrolle des örtlichen Staatsapparates und anderer Institutionen. Der M. wird als kollektiv arbeitendes Gremium bezeichnet. In seinen Sitzungen werden Vorlagen der Ministerien diskutiert, Koordinationsentscheidungen getroffen, Berichte entgegengenommen und Entscheidungen [S. 914]des Präsidiums des M. bestätigt. Das Präsidium ist das für das Funktionieren des M. als zentraler Entscheidungsinstanz im staatlichen Bereich wichtigste Gremium. Es umfaßt den Vorsitzenden des MR. und seine Stellv. sowie den Finanzminister, den Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat, den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und den für Außenhandel. Das Präsidium nimmt die Funktionen des M. zwischen dessen Tagungen wahr, kann also auch Beschlüsse fassen, die als solche des gesamten M. gelten, bereitet grundlegende Entscheidungen des M. vor und konzentriert die Arbeit des M. auf die jeweils zu lösenden Aufgaben. Die Kompetenzen des M. werden im wesentlichen vom Präsidium des M., vor allem aber dem Vorsitzenden wahrgenommen. Die Rolle des gesamten M. wird u.a. dadurch gekennzeichnet, daß manche seiner Entscheidungen zwar der Zustimmung der Volkskammer bedürfen (Perspektiv- und Jahres- sowie Haushaltspläne), die Vorarbeiten dazu aber von ihm selbst geleistet und die zur Durchführung notwendigen Entscheidungen in eigener Verantwortlichkeit getroffen werden, womit er die zentrale staatliche Instanz im Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß darstellt. Im Selbstverständnis der SED impliziert dies jedoch nicht eine Trennung von Volkskammer und Regierung. Zusammensetzung des M. (1984): Vorsitzender Stoph, Willi (SED) 1. stellv. Vors. Krolikowski, Werner (SED) Neumann, Alfred (SED) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Vertragsgerichts Flegel, Manfred (NDPD) Stellv. Vors. u. Min. der Justiz Heusinger, Hans-Joachim (LDPD) Stellv. Vors. u. Min. f. Allg. Masch.-, Landm.- u. Fahrzeugbau Kleiber, Günther (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Materialwirtschaft Rauchfuß, Wolfgang (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Umweltschutz u. Wasserwirtschaft Dr. Reichelt, Hans (DBD) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Plankomm. Schürer, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Post- u. Fernmeldewesen Schulze, Rudolph (CDU) Stellv. Vors. Dr. Weiss, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Wissenschaft u. Technik Dr. Weiz, Herbert (SED) Mitglieder: Min. f. Verkehrswesen Arndt, Otto (SED) 1. Stellv. des Min. f. Außenhandel Dr. Beil, Gerhard (SED) Staatssekretär f. Arbeit und Löhne Beyreuther, Wolfgang (SED) Min. f. Geologie Dr. Bochmann, Manfred (SED) Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen Prof. Böhme, Hans- Joachim (SED) Min. f. Handel u. Versorgung Briska, Gerhard (SED) Min. f. Leichtindustrie Buschmann, Werner (SED) Min. des Innern Dickel, Friedrich (SED) Min. f. Auswärtige Angelegenheiten Fischer, Oskar (SED) Min. f. Werkzeug- u. Verarbeitungsmaschinenbau Dr. Georgi, Rudi (SED) Staatssekretär d. Staatl. Plankommission Gress, Wolfgang (SED) Min. f. Glas- u. Keramikindustrie Prof. Dr. Grünheid, Karl (SED) Min. u. Leiter d. Amts f. Preise Halbritter, Walter (SED) Min. d. Finanzen Höfner, Ernst (SED) Min. f. Kultur Hoffmann, Hans-Joachim (SED) Min. f. Nationale Verteidig. Hoffmann, Heinz (SED) Min. f. Volksbildung Honecker, Margot (SED) Min. f. Bauwesen Junker, Wolfgang (SED) Präsident d. Staatsbank Kaminski, Horst (SED) Min. f. Schwermaschinen- u. Anlagenbau Kersten, Rolf (SED) Staatssekretär in der Staatl. Plankommission Klopfer, Heinz (SED) Oberbürgermeister von Berlin (Ost) Krack, Erhard (SED) Min. f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft Lietz, Bruno (SED) Min. f. Gesundheitswesen Prof. Dr. Mecklinger, Ludwig (SED) Min. f. Elektrotechnik u. Elektronik Meier, Felix (SED) Min. f. Staatssicherheit Mielke, Erich (SED) Min. f. Kohle u. Energie Mitzinger, Wolfgang (SED) Leiter des Amtes f. Jugendfragen Sattler, Hans (SED) Min. f. Erzbergbau, Metallurgie u. Kali Dr. Singhuber, Kurt (SED) Min. f. Außenhandel Sölle, Horst (SED) Vors. d. Komitees d. Arbeiter-u.-Bauern- Inspektion Dr. Stief, Albert (SED) Min. f. Bezirksgeleitete u. Lebensmittelindustrie Dr. Wange, Udo-Dieter (SED) Min. f. Chemische Ind. Wyschofsky, Günther (SED) —— Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 912–914 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der M. ist die Regierung der DDR und damit die Spitze des Staatsapparates. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat…

DDR A-Z 1985

Diplomatische Beziehungen (1985)

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Diplomatische Vertreter: 1960 1962 Die Führung der DDR sieht in den DB. eines der wichtigsten Mittel zur Verwirklichung ihrer Außenpolitik. Die Hauptformen diplomatischer Tätigkeit sind: Verhandlungen auf diplomatischen Kongressen, Konferenzen oder Beratungen; Vorbereitung und Abschluß diplomatischer Verträge: diplomatischer Schriftwechsel; ständige oder zeitweilige Vertretung des Staates im Ausland (durch diplomatische oder konsularische Vertretungen oder Sondermissionen); Teilnahme staatlicher Vertretungen an der Tätigkeit internationaler Organisationen; Erläuterung des Standpunktes der Regierung zu außenpolitischen Fragen in der Presse, Herausgabe öffentlicher Informationen und völkerrechtlicher Dokumente. Als ständige offizielle Auslandsvertretungen gibt es a) diplomatische Vertretungen (Botschaften, Gesandtschaften und Missionen, denen diplomatische Rechte zuerkannt worden sind): b) konsularische Vertretungen; c) staatliche Wirtschafts- und Handelsmissionen bzw. Handelsvertretungen. Das seit dem Wiener Reglement (1815) international gebräuchliche und in der Wiener Konvention über DB. vom 18. 4. 1961 neu kodifizierte System der diplomatischen Rangfolge wurde in der Vergangenheit auch von der Staatsführung der DDR angewandt. Ein Beschluß des Staatsrates nahm „in Übereinstimmung mit den außenpolitischen Erfordernissen und internationalen Gepflogenheiten“ eine Aktualisierung vor, die nunmehr folgende Ränge vorsieht: Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister, Botschaftsrat, I. Sekretär, II. Sekretär, III. Sekretär, Attaché. Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul, Konsularagent, Konsularsekretär. Handelsvertreter, Handelsrat, Stellvertreter des Handelsvertreters, Handelsattaché. Militärattaché, Marineattaché, Luftwaffenattaché, Gehilfe des Militärattachés, Gehilfe des Marineattachés, Gehilfe des Luftwaffenattachés. Da nach der Gründung der DDR im Diplomatischen Dienst Mangel an politisch zuverlässigen Berufsdiplomaten bestand, wurden wichtige diplomatische Posten [S. 310]häufig von verdienten Altkommunisten oder Spitzenfunktionären des Parteiapparates wahrgenommen. Heute wird der diplomatische Nachwuchs an speziellen Hochschulen ausgebildet, wie dem zur Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR gehörenden Institut für Internationale Beziehungen sowie dem sowjetischen Institut für Internationale Beziehungen und der sowjetischen Diplomaten-Hochschule. Nach eigenen Angaben unterhält die DDR zu 131 Staaten DB. (Stand 31. 12. 1983), wobei sowohl die Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandpolitik der SED) als auch die suspendierten Beziehungen zur Zentralafrikanischen Republik sowie zu Chile mitgezählt sind. Nachdem die DDR nach 1949 zunächst international isoliert war und nur zu den sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten DB. aufnehmen konnte, wurde sie beginnend 1969 von einigen arabischen und afro-asiatischen Staaten anerkannt. Die Mehrzahl ihrer heutigen DB. konnte sie erst nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland am 21. 12. 1972 aufnehmen. Bis zur Einrichtung von Botschaften unterhielt die DDR Generalkonsulate (GK) in 5 Staaten: Burma, Ceylon, Indonesien, Volksdemokratische Republik Jemen und Tansania. Im Rahmen DB. bestehen heute zusätzliche Konsulate (K) in Polen (GK in Danzig, K in Breslau), UdSSR (GK in Leningrad, Kiew und Minsk), ČSSR (GK in Bratislava), Bulgarien (K in Varna), Jugoslawien (GK in Zagreb), Ägypten (K in Alexandria) und Tansania (K in Sansibar). Bis zur Herstellung DB. verfügte die DDR in 28 Ländern über Handelsvertretungen, die bis auf 3 Ausnahmen (Finnland, Guinea, Mali) einseitig errichtet worden waren und neben außenwirtschaftlichen Aufgaben auch für die diplomatische Anerkennung werben sollten. Solche Handelsvertretungen bestanden entweder aufgrund von Regierungsabkommen und nahmen damit z. T. auch konsularische Aufgaben wahr oder aufgrund von Abkommen im Handels- und Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr, wobei die Kammer für Außenhandel (KfA) bzw. das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR als Träger fungierten. Nach der Aufnahme DB. wurden die Aufgaben dieser Vertretungen in der Regel durch die handelspolitischen Abteilungen der neuen Botschaften wahrgenommen. Die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellten, auf Aufgaben des Transitverkehrs spezialisierten Verkehrsvertretungen in Dänemark, Österreich und Schweden blieben auch nach Anerkennung der DDR durch diese Staaten bestehen. Nach eigener Statistik unterhält die DDR zu folgenden Staaten DB.: Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (15. 10. 1949), Volksrepublik Bulgarien (17. 10. 1949), Volksrepublik Polen (18. 10. 1949), Tschechoslowakische Sozialistische Republik (18. 10. 1949), Ungarische Volksrepublik (19. 10. 1949), Sozialistische Republik Rumänien (22. 10. 1949), Volksrepublik China (25. 10. 1949), Koreanische Volksdemokratische Republik (7. 11. 1949), Volksrepublik Albanien (2. 12. 1949), Demokratische Republik Vietnam (3. 2. 1950), Mongolische Volksrepublik (13. 4. 1950), Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (10. 10. 1957), Republik Kuba (12. 1. 1963), Kambodscha (8. 5. 1969), Republik Irak (10. 5. 1969). Demokratische Republik Sudan (3. 6. 1969), Syrische Arabische Republik (5. 6. 1969), Volksdemokratische Republik Jemen (10. 7. 1969), Arabische Republik Ägypten (11. 7. 1969), Volksrepublik Kongo (8. 1. 1970), Demokratische Republik Somalia (8. 4. 1970), Zentralafrikanische Republik (18. 4. 1970; am 14. 8. 1971 durch die Zentralafrikanische Republik unterbrochen, inzwischen im Jahr 1974 wiederaufgenommen), Demokratische Volksrepublik Algerien (20. 5. 1970), Republik der Malediven (22. 5. 1970), Republik Sri Lanka (16. 6. 1970), Republik Guinea (9. 9. 1970), Republik Chile (16. 3. 1971; am 21. 9. 1973 durch die DDR unterbrochen), Republik Äquatorial-Guinea (14. 4. 1971), Republik Tschad (6. 6. 1971), Volksrepublik Bangladesh (16. 1. 1972), Republik Indien (8. 10. 1972), Islamische Republik Pakistan (15. 11. 1972), Kaiserreich Iran (7. 12. 1972), Republik Burundi (7. 12. 1972), Republik Ghana (13. 12. 1972), Republik Tunesien (17. 12. 1972), Republik Zaire (18. 12. 1972), Staat Kuweit (18. 12. 1972), Schweizerische Eidgenossenschaft (20. 12. 1972), Königreich Nepal (20. 12. 1972), Republik Indonesien (21. 12. 1972), Königreich Schweden (21. 12. 1972), Republik Österreich (21. 12. 1972), Republik Zypern (21. 12. 1972), Vereinigte Republik Tansania (21. 12. 1972), Jemenitische Arabische Republik (21. 12. 1972), Republik Sierra Leone (21. 12. 1972), Australischer Bund (22. 12. 1972), Republik Uruguay (24. 12. 1972), Republik Libanon (24. 12. 1972), Königreich Belgien (27. 12. 1972), Republik Peru (.28. 12. 1972), Königreich Marokko (29. 12. 1972), Königreich der Niederlande (5. 1. 1973), Großherzogtum Luxemburg (5. 1. 1973), Republik Uganda (5. 1. 1973), Republik Finnland (7. 1. 1973),[S. 311] Republik Costa Rica (9. 1. 1973), Spanien (11. 1. 1973), Republik Island (12. 1. 1973), Königreich Dänemark (12. 1. 1973), Republik Gambia (15. 1. 1973), Königreich Norwegen (17. 1. 1973), Republik Afghanistan (17. 1. 1973), Italienische Republik (18. 1. 1973), Islamische Republik Mauretanien (22. 1. 1973), Kaiserreich Äthiopien (1. 2. 1973), Staat Malta (6. 2. 1973), Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (8. 2. 1973), Französische Republik (9. 2. 1973), Bundesrepublik Nigeria (10. 2. 1973), Republik Rwanda (14. 2. 1973), Republik Sambia (21. 2. 1973), Union von Burma (23. 2. 1973), Republik Kolumbien (23. 3. 1973), Föderation Malaysia (4. 4. 1973), Republik Obervolta (13. 4. 1973), Kooperative Republik Guyana (13. 4. 1973), Republik Togo (18. 4. 1973), Republik Mali (19. 4. 1973), Japan (15. 5. 1973), Griechenland (25. 5. 1973), Vereinigte Mexikanische Staaten (5. 6. 1973), Libysche Arabische Republik (11. 6. 1973), Republik Argentinien (25. 6. 1973), Fürstentum Liechtenstein (28. 6. 1973), Vereinigte Republik Kamerun (21. 7. 1973), Republik Ecuador (23. 7. 1973), Republik Venezuela (24. 7. 1973), Republik Singapur (10. 8. 1973), Republik Senegal (22. 8. 1973), Volksrepublik Benin (14. 9. 1973), Republik Bolivien (18. 9. 1973), Republik der Philippinen (21. 9. 1973), Republik Liberia (28. 9. 1973), Haschemitisches Königreich Jordanien (8. 10. 1973), Föderative Republik Brasilien (22. 10. 1973), Republik San Marino (26. 11. 1973), Republik Madagaskar (29. 11. 1973), Republik Fidschi (11. 1. 1974), Republik Panama (29. 1. 1974), Bundesrepublik Deutschland (14. 3. 1974) (Datum der Eröffnung der Ständigen Vertretungen in Bonn und Berlin [Ost]), Republik Gabun (4. 4. 1974), Republik Guinea-Bissau (17. 4. 1974), Königreich Laos (27. 5. 1974), Neuseeland (31. 5. 1974), Republik Türkei (1. 6. 1974), Portugal (Abkommen über die Herstellung der DB. am 19. 6. 1974 unterzeichnet), Thailand (3. 9. 1974), USA (4. 9. 1974), Mauritius (29. 10. 1974), Republik Niger (4. 3. 1975), Kenia (19. 5. 1975), Mosambik (25. 6. 1975), Sao Tomé und Principé (15. 7. 1975), Kanada (1. 8. 1975), Kap Verden (5. 8. 1975), Volksrepublik Angola (11. 11. 1975), Republik Komoren (14. 2. 1976), Königreich Lesotho (22. 3. 1976), Republik Seychellen (3. 7. 1976), Jamaika (21. 3. 1977), Republik Botswana (13. 5. 1977), Republik Djibouti (30. 6. 1977), Republik Suriname (3. 8. 1978), Papua-Neuguinea (1. 12. 1978), Nauru (15. 4. 1979), Nikaragua (20. 7. 1979), Grenada (9. 10. 1979), Republik Simbabwe (1. 11. 1980), Irland (21. 11. 1980). St. Lucia, die Republik Kiribati und St. Vincent haben die DDR zwar völkerrechtlich anerkannt, ohne daß bisher allerdings DB. aufgenommen wurden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 309–311 DIN (Deutsche Industrie-Norm) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dispatcher

Siehe auch: Diplomatische Beziehungen: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Diplomatische Vertreter: 1960 1962 Die Führung der DDR sieht in den DB. eines der wichtigsten Mittel zur Verwirklichung ihrer Außenpolitik. Die Hauptformen diplomatischer Tätigkeit sind: Verhandlungen auf diplomatischen Kongressen, Konferenzen oder Beratungen; Vorbereitung und Abschluß diplomatischer Verträge: diplomatischer Schriftwechsel; ständige oder zeitweilige Vertretung des Staates im Ausland…

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Kooperationsrat (1985)

Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. Entsprechend der Spezialisierung in Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe wurde die Zusammenarbeit zwischen den Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Tierproduktion“ (T), zwischen den Pflanzenproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzenproduktion“ (P) und zwischen den Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzen- und Tierproduktion“ (P u. T) geregelt. Während die beiden ersten Formen zu keiner Zeit große Bedeutung erlangten (1978 gab es 224 KOR [T] und 240 KOR [P]), sind die KOR (P u. T) zu einem wichtigen Instrument geworden, um auf einer höheren Ebene der naturgegebenen Verflechtung dieser voneinander abhängigen Produktionsrichtungen wieder besser Rechnung tragen zu können. Aufgabe der KOR, die sich aus Vertretern der beteiligten Betriebe und Kooperativen Einrichtungen, sowie aus leitenden Kadern des Rates des Kreises und der örtlichen Staatsorgane zusammensetzen, war anfangs lediglich die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung der vertraglichen Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Betrieben. Da durch die Spezialisierung, insbesondere durch die Trennung von Tier- und Pflanzenproduktion die zuvor innerbetrieblichen Stoffkreisläufe zu zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen wurden, oblag es den KOR (P u. T), für die mengen-, termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Stroh- und Futtermitteln an die Tierproduktionsbetriebe bzw. den Einsatz von Stallmist, Gülle und Jauche in der Pflanzenproduktion vertragliche Regelungen herbeizuführen, qualitätsbezogene Preise (Vereinbarungspreise) vorzuschlagen und die Erfüllung der abgeschlossenen Liefer- und Leistungsverträge zu kontrollieren. In den letzten Jahren sind diesen KOR — Ende 1983 gab es rd. 1200 — weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen und ihre Beschlüsse zur verbindlichen Arbeitsgrundlage für die beteiligten Betriebe erklärt worden. So organisieren die KOR, die nach dem Willen der 7. Tagung des ZK der SED (1983) immer stärker die Funktion wirtschaftsleitender Organe wahrnehmen sollen, den Sozialistischen Wettbewerb in und zwischen den Betrieben, nehmen mehr und mehr Planungs- und Bilanzierungsfunktionen für die Betriebe wahr und entscheiden zunehmend über die Bildung und Verwendung der bei ihnen akkumulierten gemeinsamen Fonds der beteiligten Betriebe. — Zur Unterstützung und Kontrolle der KOR, die unverändert gegenüber den weiterhin rechtlich selbständigen LPG und VEG rechenschaftspflichtig sind, sollen bei ihnen ab 1984 Räte der Parteisekretäre gebildet werden (Grundorganisationen der SED). Kooperation in der Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742 Kooperationsakademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsverband (KOV)

Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. …

DDR A-Z 1985

XVIII. Das Programm von 1976

Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) (1985) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 [S. 1161]#796#xiii. XIII. Von Ulbricht zu Honecker Die Gründung der SED erfolgte auf deren I. Parteitag, der am 21./22. 4. 1946 im sowjetisch besetzten Teil von Berlin stattfand. Auf dieser als „Vereinigungsparteitag“ in die Geschichte eingegangenen Veranstaltung beschlossen die Delegierten der seit Juni 1945 im Machtbereich der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) zugelassenen Arbeiterparteien, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), gemeinsame „Grundsätze und Ziele“ sowie ein einheitliches Parteistatut. <Erster Teil: Geschichte bis zur Ablösung Walter Ulbrichts (1945–1971)> I. Vorgeschichte Im Gegensatz zu anderen in Deutschland von 1933 bis 1945 verbotenen und verfolgten Parteien besaß die KPD im Moskauer Exil am Ende des II. Weltkrieges eine intakte Führung. Unter Kontrolle der Sowjets hatte dort die Parteiführung in den Jahren nach 1933 weiterarbeiten, unter den kriegsgefangenen Offizieren und Soldaten agitieren (Nationalkomitee Freies Deutschland) und sich auf die politische Arbeit im Nachkriegsdeutschland vorbereiten können. In enger Zusammenarbeit mit der Politverwaltung der sowjetischen Streitkräfte wurde unter der Leitung des damaligen Mitgliedes des Politbüros und Sekretärs des Zentralkomitees der KPD, W. Ulbricht, Anfang Februar 1945 eine Kommission ins Leben gerufen, die Einzelheiten der politischen Arbeit im Nachkriegsdeutschland festlegte. Die von dieser Kommission ausgearbeiteten Thesen, die sich auf Vorarbeiten aus den Jahren 1943/44, so das „Aktionsprogramm des Blocks der Kämpferischen Demokratie“ (1. Fassung Oktober 1944), stützten, enthielten folgende Leitlinien für die politisch-gesellschaftliche Gestaltung Nachkriegsdeutschlands: 1. Das deutsche Volk ist kollektiv verantwortlich für die Entfesselung des II. Weltkrieges und die Kriegsgreuel (Kollektivschuld). 2. Nach dem Krieg ist die „bürgerlich-demokratische Umgestaltung“ zu vollenden; der unmittelbare revolutionäre Übergang zum Sozialismus liegt nicht im Interesse der kommunistischen Bewegung (antifaschistisch-demokratische Ordnung). 3. Nach Kriegsende sind alle antifaschistischen Kräfte in einem „Block“ zu sammeln (antifaschistisch-demokratischer Block; Bündnispolitik; Nationale Front der DDR). 4. Die Einheit der Arbeiterklasse ist herbeizuführen; linkssektiererische Gruppen sind aufzulösen (Einheitsfront). Ein unmittelbar danach verabschiedetes 14-Punkte-Programm legte Einzelmaßnahmen fest und sollte die bürgerlichen Freiheitsrechte garantieren. Ziel war die „Vollendung der bürgerlichen Revolution“ und nicht die „sozialistische Revolution“. Im Gegensatz zu solchen Vorstellungen der Moskauer Exil-KP waren unter den in Deutschland verbliebenen, illegal arbeitenden und inhaftierten Kommunisten sowie unter den Mitgliedern der ebenfalls seit 1933 verbotenen SPD (nicht selten in Kontakt und Übereinstimmung mit ehemaligen KPD-Mitgliedern, die das Schicksal der Verfolgung teilten) andere Auffassungen für die Neuordnung nach dem Kriege entwickelt worden. Die sog. „Buchenwalder Plattform“ vom 1. 5. 1944 und das „Buchenwalder Manifest“ vom 13. 4. 1945 optierten beispielsweise klar für die „Verwirklichung des Sozialismus“. II. Erste Anfänge Ende April 1945 kehrte die erste Gruppe kommunistischer Emigranten, die sog. Gruppe Ulbricht, aus der Sowjetunion nach Berlin zurück. Am 10. 6. 1945 erließ die SMAD den Befehl Nr. 2, der die Gründung antifaschistischer Parteien und Gewerkschaften gestattete. Bereits am nächsten Tag trat das ZK der KPD mit einer Proklamation, die überwiegend von den aus Moskau zurückgekehrten Kommunisten (u.a. A. Ackermann, W. Pieck und W. Ulbricht) unterzeichnet war, an die Öffentlichkeit. Der „Aufruf“ zielte — bei Ausnutzung bürgerlich-demokratischer Formen — auf eine frühzeitige Sicherung der eigenen Vorherrschaft. Er ließ eine gewisse Flexibilität erkennen: „Mit der Vernichtung des Hitlerismus gilt es gleichzeitig, die Sache der Demokratisierung Deutschlands, die Sache der bürgerlich-demokratischen Umbildung, die 1848 begonnen wurde, zu Ende zu führen, die feudalen Überreste völlig zu beseitigen und den reaktionären altpreußischen Militarismus mit allen seinen ökonomischen und politischen Ablegern zu vernichten. — Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre, denn [S. 1162]dieser Weg entspricht nicht gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland. — Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage für Deutschland einen anderen Weg vorschreiben und zwar den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen, demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik mit allen demokratischen Rechten und Freiheiten für das Volk“ (in: Kleßmann, Die doppelte Staatsgründung …, s. Lit.-Hinw., S. 412 f.). Besonders unter den in Deutschland aktiv gebliebenen KPD-Mitgliedern und vor allem bei den Überlebenden der Konzentrationslager regte sich gegen diese Generallinie Widerstand. In den Augen dieser Kommunisten bedeuteten die Konzeptionen der von der SMAD gesteuerten KPD-Führung eine Absage an die revolutionären Traditionen der deutschen Arbeiterbewegung. Gleich nach Kriegsende hatten ferner ehemalige Mitglieder der SPD, die in der Zeit 1933–1945 in Deutschland geblieben waren, im Untergrund gekämpft hatten und sich nach Kriegsende in Berlin zusammenfanden, als Führungsgremium der wieder aufzubauenden Partei den Zentralausschuß (ZA) unter O. Grotewohl gebildet. Der „Aufruf des Zentralausschusses der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zum Aufbau eines antifaschistisch-demokratischen Deutschland“ vom 15. 6. 1945 faßte das politische Programm der Partei in der Losung zusammen: „Demokratie in Staat und Gemeinde, Sozialismus in Wirtschaft und Gesellschaft“. Er forderte auf zum „Kampf um die Neugestaltung auf dem Boden der organisierten Einheit der deutschen Arbeiterklasse“ und stellte fest: „Wir sehen darin eine moralische Wiedergutmachung politischer Fehler der Vergangenheit …“ (in: Kleßmann, Die doppelte Staatsgründung …, s. Lit.-Hinw., S. 415 und 417). In dieser Haltung kommt die seinerzeit nicht nur in der SPD verbreitete Auffassung zum Ausdruck, daß der Zusammenbruch der Weimarer Republik hätte verhindert werden können, wenn es rechtzeitig zu einer Aktionseinheit von SPD und KPD gekommen wäre. Der Wille, die „organisierte Einheit der deutschen Arbeiterklasse“ herbeizuführen, manifestierte sich auch in dem „Aufruf des Vorbereitenden Gewerkschaftsausschusses für Groß-Berlin“ vom 15. 6. 1945. Hier kündigte sich, erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, die Gründung einer überparteilichen Einheitsgewerkschaft (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)) an. Schließlich traten die Christlich-Demokratische Union (CDU) (26. 6.) und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) (5. 7.) mit Gründungsaufrufen an die Öffentlichkeit. Wie KPD und SPD erhielten auch sie von der SMAD die Genehmigung zur Aufnahme ihrer Tätigkeit. Alle Parteien mußten sich jedoch im „Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ (Gründung am 14. 7. 1945) zusammenschließen. Das ZK der KPD und der ZA der SPD hatten zuvor (19. 6. 1945) ein „Aktionsabkommen“ geschlossen, so daß den „in Aktionseinheit handelnden Arbeiterparteien“ die führende Rolle im Block zukam (Aktionseinheit der Arbeiterklasse). Die KPD in der SBZ und in Berlin war damit zwar die von der sowjetischen Besatzungsmacht favorisierte Partei, gleichzeitig jedoch nur eine politische Kraft unter mehreren. Die „Einheitsorganisation der Arbeiterklasse“ lehnte sie zu diesem frühen Zeitpunkt ab. Durch die Aktionseinheit mit der SPD und die Blockpolitik hatte sie sich jedoch breitere politische Einflußmöglichkeiten gesichert, als ihr aufgrund der Zahl ihrer Mitglieder und Anhänger in der Bevölkerung gebührt hätten. Im Block versuchte sie, unterstützt durch die SMAD, die Einparteienherrschaft vorzubereiten (der Gemeinsame Ausschuß durfte z.B. nur einstimmige Beschlüsse fassen). Als die SPD — nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit auch in den Westzonen unter K. Schumacher, der von der Londoner Exil-SPD Unterstützung erhielt, sowie aufgrund ihrer starken gesamtdeutschen Ambitionen — politisch zu mächtig zu werden drohte und als zudem die Kommunisten im Herbst bei den Wahlen in Österreich und Ungarn in der Minderheit blieben, nahm die KPD in der SBZ konsequenten Kurs auf eine Vereinigung mit der SPD. Doch der Berliner ZA unter O. Grotewohls Vorsitz stellte Bedingungen an das formal von W. Pieck und de facto von W. Ulbricht im Einvernehmen mit der SMAD geführte ZK der KPD. Zu echten Verhandlungen zwischen beiden Spitzengremien ist es dann aber nicht gekommen. Vielmehr ließen der zunehmende Druck der sowjetischen Besatzungsmacht, einzelne Verhaftungen von SPD-Funktionären, jedoch auch Spannungen in der Partei selbst (insbesondere mit Schumacher in Hannover) Grotewohl Ende des Jahres 1945 nachgeben. Hinzu kam, daß unabhängig von den Führungsgremien Mitglieder in den SPD- und KPD-Landesverbänden von Sachsen, Thüringen und Mecklenburg für eine Verschmelzung beider Parteien eintraten. Schon im Februar 1946 war es auf Kreisebene zu Vereinigungen gekommen, wobei Widerstand durch „Überredung“ und auch Willkürakte seitens der Besatzungsmacht gebrochen wurde. Zur endgültigen Entscheidung der Vereinigungsfrage erlaubte die SMAD indes weder gesamtdeutsche Parteitage beider Parteien noch eine Urabstimmung ihrer Mitglieder. Die einzige freie Urabstimmung fand in der SPD in den Westsektoren von Berlin am 31. 3. 1946 statt. Hier entschieden sich, bei einer Wahlbeteiligung von ca. 73 v.H., 82 v.H. gegen eine sofortige Vereinigung mit den Kommuni[S. 1163]sten. Allerdings sprach sich eine deutliche Mehrheit (62 v.H.) für eine Zusammenarbeit von SPD und KPD aus. III. Die „Vereinigung“ (1946) In der SBZ wurden die Vereinigungsbeschlüsse auf dem vom ZA unter Grotewohl organisierten 40. Parteitag der SPD und dem 15. der KPD gefaßt (19./20. 4. 1946). Der I. Parteitag der SED (Vereinigungsparteitag, 21./22. 4. 1946) fand anschließend im Admiralspalast in Berlin statt. Die Mehrheit der (1055) Delegierten kam entsprechend dem Mitgliederstand aus der SPD, 230 Delegierte waren aus den Westzonen angereist. Die Partei gab sich ein (Organisations-)Statut. Gemäß diesem (1.) Statut wählte der Parteitag einen 80köpfigen Parteivorstand (PV), aus dem ein 14 Personen umfassendes Zentralsekretariat (ZS) hervorging. Die Bildung von Landes- und Kreisvorständen (später, nach Auflösung der Länder im Jahre 1952, Bezirksleitungen [BZL] und Kreisleitungen [KL] genannt) war ebenfalls in dem Statut festgelegt. Für den Organisationsaufbau wurde zwischen der früheren Organisationsform der SPD (Wohnbezirksgruppen) und der KPD (Betriebsgruppen) ein Kompromiß insofern gefunden, als neue Mitglieder zwar von den „Ortsgruppen“ aufgenommen, aber berufstätige Mitglieder gleichzeitig der „Betriebsgruppe“ der SED angehören mußten (Grundorganisationen der SED). Territorial- und Produktionsprinzip bestanden nebeneinander. Alle Leitungsfunktionen — von Betriebs- und Ortsgruppen bis zum ZS — wurden paritätisch aus ehemaligen KPD- und SPD-Mitgliedern besetzt. Pieck und Grotewohl wurden zu Vorsitzenden der Partei, Ulbricht und P. Fechner zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das ZS, das auf dem II. Parteitag (20.–24. 9. 1947) um je einen Vertreter von KPD und SPD erweitert wurde, faßte selbständig Beschlüsse. In besonders wichtigen Fällen wurden sie dem PV zur Entscheidung unterbreitet. Die SED hatte sich in den vom I. Parteitag verabschiedeten „Grundsätzen und Zielen“ programmatisch auf einen „demokratischen“ deutschen Weg zum Sozialismus festgelegt. Das lag auf der Linie der vom späteren ZS-Mitglied A. Ackermann im Auftrag der sowjetischen Führung erarbeiteten und im Februar 1946 in der Zeitschrift „Einheit“ vertretenen These vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“. Das Ziel, der Sozialismus, sollte auf demokratischem Wege „erstrebt“ werden, wenn nicht „die kapitalistische Klasse den Boden der Demokratie verläßt“. Obwohl sich die SED — wenn auch bis 1948 nicht offen — als „sozialistische“ Partei verstand und auf den Marxismus als grundlegende Theorie berief, wurden in die für ganz Deutschland konzipierten „Gegenwartsforderungen“ der „Grundsätze“ Programmpunkte (z.B. Bestrafung aller Kriegsverbrecher, Punkt. 1) aufgenommen, die zeigten, daß die Partei eine breite Basis suchte. Bekenntnisse zur Meinungs- und Koalitionsfreiheit und zum Streikrecht standen allerdings erst an 8. und 9., die „Einheit Deutschlands“ an 12. Stelle. Sozialistisch-kommunistische Züge waren an folgenden Forderungen zu erkennen: Beseitigung der kapitalistischen Monopole (Punkt 2), Entmachtung der Großgrundbesitzer und Durchführung der demokratischen Bodenreform (Punkt 3), wirtschaftlicher Aufbau auf der Grundlage von Wirtschaftsplänen (Punkt 6). Solche Ambivalenz in den „Grundsätzen“ war nicht zufällig, denn die von der Parteiführung in ihrem Streben nach Erweiterung der Herrschaftsbasis zu berücksichtigenden Interessenlagen waren sehr unterschiedlich. Daneben mußte Rücksicht auf die Traditionen der Sozialdemokratischen Partei genommen werden. Die Verbreitung eines demokratischen Profils bei der Mitgliedschaft und der Bevölkerung lag im Interesse der Parteiführung. Sie versprach sich davon Erleichterungen in der Verfolgung gesamtdeutscher Ziele. Damals wie auch in den folgenden Jahren war die SED vorbereitet, in Übereinstimmung mit der sowjetischen Deutschlandpolitik durch Ausdehnung ihrer Organisation aktiv Einfluß auch in den Westzonen auszuüben. Das starke gesamtdeutsche Engagement wurde deutlich, als der PV am 7. 5. 1946 in einem offenen Brief alle SPD- und KPD-Mitglieder in den drei westlichen Besatzungszonen aufforderte, auch in ihrem Gebiet eine Sozialistische Einheitspartei zu gründen (Deutschlandpolitik der SED). Im Herbst 1946 fanden in der SBZ die ersten Wahlen statt. Die SED erhielt in den Gemeindewahlen im Durchschnitt 58,5 v.H., in den Kreistagswahlen 50,3 v.H. und in den Wahlen zu den Landtagen 47,5 v.H. aller Stimmen. CDU und LDPD unterlagen bei diesen Wahlen bereits starken Behinderungen. In den meisten größeren Städten konnte die SED nicht die absolute Mehrheit erringen. In Groß-Berlin, wo sie gegen CDU, LDPD und SPD angetreten war, kam sie lediglich auf 19,8 v.H. der Stimmen. Hier war die SPD mit 48,7 v.H. stärkste Partei. Insgesamt war die SED — trotz Hilfestellung von seiten der Besatzungsmacht — hinter ihrem selbstgesteckten Ziel zurückgeblieben. Andererseits war sie stärker und besser organisiert als die bürgerlichen Parteien. Ihr Mitgliederstand wuchs (s. u. XXII.), und die Zahl ihrer Grundorganisationen stieg von ca. 13.000 (I. Parteitag) auf 24.000 (II. Parteitag). Den Aufbau ihres Apparates hatte die SED der sowjetzonalen Verwaltungsstruktur angeglichen und sich durch die Gründung Personalpolitischer Abteilungen (PPA) bei den verschiedenen Parteiorganisationen wirksame Instrumente geschaffen, um die Personalpolitik in allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitbestimmen zu können. Noch waren allerdings innerhalb der SED die Moskau-orientier[S. 1164]ten ehemaligen KPD-Mitglieder, die vor allem für solche Maßnahmen verantwortlich zeichneten, auf die ehemalige SPD und andere Gruppierungen angewiesen. Die SED trug deutliche Züge einer Massenpartei. Ihre Umwandlung im Sinne einer „Partei neuen Typus“ sollte die Aufgabe der kommenden Jahre sein. IV. Ausrichtung an der KPdSU und der UdSSR ab 1947 Der II. Parteitag (20.–24. 9. 1947) beschloß die weitere Geltung der „Grundsätze und Ziele“ bis zur Verabschiedung eines Parteiprogramms, zu der es allerdings erst 1963 kam. Der Marxismus — nicht ausdrücklich seine Verbindung mit dem Leninismus — sollte der „sichere Kompaß“ auf dem Weg zur demokratischen Neugestaltung und zur Einheit Deutschlands sein. Der Kampf um diese Einheit wurde zur „Hauptaufgabe“ der Arbeiterklasse erklärt; dabei verstand die SED sich als politisch führende Kraft in ganz Deutschland (Deutscher Volkskongreß). Gleichzeitig wurde gefordert, in den Volkseigenen Betrieben (VEB) die Überlegenheit der neuen demokratischen Wirtschaftsordnung über die „kapitalistische Wirtschaftsanarchie“ zu beweisen. Besondere Bedeutung kam dabei der politischen Aktivität der ca. 13.000 Betriebsgruppen der SED zu, auf die sich nun immer mehr das Schwergewicht der politischen Arbeit verlagerte. Dies zeigte sich auf der zentralen Organisations-Schulungskonferenz, die vom 27. 1. bis 6. 2. 1948 im Gebäude der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) stattfand. Auf ihr wurden Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsmethoden der Parteileitungen und der Arbeit der Grundorganisationen bekannt gegeben, aus denen sich eine deutliche Bevorzugung der Betriebsgruppen zuungunsten der Wohngruppen ergab. Gleichzeitig wurden von der SED erste Formen der späteren Aktivistenbewegung, der organisatorischen Vorform des Sozialistischen Wettbewerbs, in einzelnen Betrieben eingeführt. Die SED der Jahre 1946 und 1947 kann weder als eine Fortsetzung der alten KPD noch als eine Kaderpartei leninistischen Typs angesehen werden. Erst der sich verschärfende Ost-West-Gegensatz, die auf der Gründungskonferenz des Kominform im Herbst 1947 von Stalins Vertrautem, dem Ersten Sekretär der Leningrader Parteiorganisation Shdanow, erstmals nach dem Ende des II. Weltkrieges vorgenommene orthodoxe Einteilung der Welt in zwei feindliche Lager (Zwei-Lager-Theorie) und der Konflikt der Sowjetunion mit Jugoslawien führten zu eindeutigeren Strukturen. Innenpolitisch wurde diese Entwicklung gestützt durch die von der SMAD befohlenen gesellschaftlichen Umwandlungen (Agrarpolitik; Besatzungspolitik; Enteignung; Geschichte der DDR), die zunehmende Anpassung an das sowjetische Wirtschaftsmodell (Planung), die schrittweise Aufwertung der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Sinne einer Regierung der SBZ und späteren DDR, die Auflösung der Betriebsräte und die weitere Stärkung der Betriebsgruppen sowie schließlich die generelle Einführung der Aktivistenbewegung. Die außen- und innenpolitisch motivierte Ausrichtung der SED an der KPdSU und der SBZ/DDR an der UdSSR wurde seit 1948 konsequent weiterverfolgt. So forderte der PV im Juni 1948, die SED zu einer Partei neuen Typus (s. u. #796#v. V., #796#xix. XIX.) zu entwickeln. Grotewohl erklärte außerdem auf der 11. Tagung des PV am 29./30. 6. 1948 die Spaltung Deutschlands für vollzogen und lehnte für Deutschland jegliche Brückenfunktion im Ost-West-Konflikt ab. Von ihm wie von Ulbricht wurde betont, daß die SBZ sich eindeutig am volksdemokratischen Vorbild (Staatslehre) zu orientieren und von der UdSSR zu lernen habe. Nachdem sich das ZS in einer Resolution vom 3. 7. 1948 auf die Seite Stalins und des Kominform-Büros gegen die jugoslawischen Kommunisten gestellt hatte, begann in allen Parteiorganisationen der SED eine Kampagne, die eine positive Haltung zur Politik der KPdSU-Führung und zum gesellschaftspolitischen Modell der Sowjetunion erzwingen sollte. Den Funktionären des Verwaltungsapparates wurde die angezielte Einordnung in den Sowjetblock und deren Konsequenzen für die Funktionsweise des Staatsapparates (Beseitigung der Selbstverwaltung, Durchsetzung des Prinzips des Demokratischen Zentralismus) auf der 1. Staatspolitischen Konferenz in Werder (23./24. 7. 1948) erläutert. Gegen diese neue Linie der Partei erhob sich besonders in den Reihen ehemaliger SPD-Mitglieder Widerstand. Nach Shdanows Rede über die „zwei Lager“ hatten bereits die sowjetischen Organe ehemalige Sozialdemokraten verschärft überwacht. Reden führender SED-Funktionäre, die aus der SPD kamen, wurden zensiert bzw. durften in der Parteipresse nicht publiziert werden. In der Sicht vieler Sozialdemokraten, die den Zusammenschluß mit der KPD als ein Experiment, das in ganz Deutschland einen demokratisch-sozialistischen Neubeginn vorbereiten sollte, unterstützt hatten, war die Einheitspolitik gescheitert. Sie konnten nicht verhindern, daß der von den Sowjets gestützte Ulbricht immer mächtiger wurde. Ulbricht forderte nun die Beseitigung des Prinzips der paritätischen Besetzung der Führungspositionen der SED, und auf der 12. und der 13. PV-Tagung gelang es ihm, Beschlüsse durchzusetzen, die sich eindeutig gegen nicht anpassungswillige ehemalige SPD-Mitglieder richteten. Die 12. PV-Tagung (28./29. 7. 1948) forderte die „organisatorische Festigung der Partei“ und „ihre Säuberung von feindlichen und entarteten Elementen“ sowie, zur Unterstützung [S. 1165]der jetzt nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus arbeitenden Leitungen, die Bildung eines „festen Funktionärsstabs“ bei den Parteileitungen (Parteiaktiv), der die zuverlässigsten Mitglieder umfassen sollte. Die 13. PV-Tagung (15./16. 9. 1948) beschloß die Errichtung der Zentralen Parteikontrollkommission und den sofortigen Aufbau von Parteikontrollkommissionen bei den Landes- und Kreisvorständen (Parteikontrollkommissionen der SED). Ihre Bedeutung bestand zunächst darin, oppositionelle Sozialdemokraten zu entfernen. In mehreren Fällen wurden auch oppositionelle Alt-Kommunisten bzw. ehemalige Angehörige kommunistischer Splittergruppen ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde die Aufnahme von neuen Mitgliedern in die Partei erschwert. Im Vordergrund der 12. und 13. PV-Tagungen stand ferner die Absage an die These vom „besonderen deutschen Weg zum Sozialismus“ (vgl. u. #796#iii. III.) Gleichzeitig suchte die SED die verstärkte Übernahme sowjetischer Herrschaftsmethoden und die Anpassung der Verhältnisse in der SBZ an das sowjetische Gesellschaftsmodell zu rechtfertigen, indem sie auf die größeren „Erfahrungen“ der KPdSU beim Aufbau des Sozialismus verwies und die Propagierung der Lehren Stalins in allen gesellschaftlichen Bereichen verstärkte. Im September 1948 wurden alle Parteimitglieder zum Studium von Stalins Schrift „Kurzer Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“ verpflichtet. Durch den Beschluß der 14. PV-Tagung (20./21. 10. 1948) „Zur Verbesserung der Arbeit der Parteibetriebsgruppen in den Großbetrieben“ (später: Betriebsparteiorganisationen, BPO), wurde die Arbeit der Partei auf diese Grundorganisationen konzentriert. Auch dies war ein Schritt weg von den Organisationsprinzipien der SPD und hin zur leninistischen Kaderpartei (Grundorganisationen der SED; Kaderpolitik). Unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz wurde auf der 16. PV-Tagung (24. 1. 1949) das Prinzip der paritätischen Besetzung von Leitungsfunktionen auch formal aufgehoben; nur in der Einrichtung zweier Parteivorsitzender blieb es weiter bestehen. Auf dieser Tagung wurden ferner erstmals in der Geschichte der SED, ein Politisches Büro (Politbüro des ZK der SED (PB), seinerzeit mit 7 Mitgliedern und 2 Kandidaten unter der Leitung von Pieck und Grotewohl) sowie ein sog. Kleines Sekretariat des Politbüros (5 Mitglieder unter der Leitung von Ulbricht) eingerichtet. Entsprechende Änderungen wurden für die SED-Landes- und Kreisvorstände beschlossen. Schließlich wurde eine Kandidatenzeit (Kandidat) als Bedingung für die Aufnahme in die Partei vorgesehen (vgl. u. #796#xx. XX.). Für eine kurze Zeit bestanden ZS, PB und das Kleine Sekretariat des PB nebeneinander, denn das ZS wurde erst im Laufe des Jahres 1949 aufgelöst. Im PB fielen, unter Berücksichtigung entsprechender sowjetischer Weisungen, alle wichtigen Entscheidungen; dem Kleinen Sekretariat des PB (ab 1950: Sekretariat des ZK der SED) oblag die Durchführung der Beschlüsse des PB und damit zugleich die Anleitung und Kontrolle der einzelnen Abteilungen des Parteiapparates. Die 1. Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949) bestätigte den vorangegangenen organisatorisch-politischen Wandel, in dessen Verlauf die Massenpartei SED typische Elemente einer Kaderpartei übernommen hatte. Danach war „Fraktionsmacherei“ (Fraktion, Fraktionsbildung) in der Partei strikt verboten. Die führende Rolle der Sowjetunion und der KPdSU (B) wurde zu einem für alle Mitglieder verbindlichen politischen Grundsatz. Die 1. Organisationskonferenz der SED (7./8. 6. 1949) verpflichtete erneut alle Mitglieder in den Betrieben, sich in den BPO zu organisieren. Sämtliche SED-Mitglieder wurden zu verstärktem Selbststudium der Werke Stalins angehalten. Im Oktober des gleichen Jahres wurden die PPA entsprechend dem sowjetischen Vorbild in Kaderabteilungen umbenannt und ein Nomenklatursystem für leitende Funktionäre eingeführt (Kaderpolitik; Nomenklatur). Nach der Gründung der DDR (7. 10. 1949) entwickelte sich die SED offen zur dominierenden Partei auch im Staatsapparat. Alle wichtigen Leitungspositionen in Regierung, Verwaltung und Gesellschaft wurden in zunehmendem Maße mit ihren Mitgliedern besetzt. Ihre Vorsitzenden traten an die Spitze des Staates: Pieck als Präsident, Grotewohl als Ministerpräsident. Trotz dieses deutlich erkennbaren Vormarsches der SED zur herrschenden Partei war ihre „Suprematie“ (s. Kap. #796#xxiii. XXIII.) noch nicht verfassungsmäßig verankert. Die Verfassung von 1949 sieht für die DDR die Existenz mehrerer Parteien vor. Zu den bestehenden drei Parteien waren 1948 noch die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) hinzugekommen. Der „antifaschistisch-demokratische Block“, dem sie und die wichtigsten Massenorganisationen angehörten, wurde mit der Gründung der DDR zum organisatorischen Kern der Nationalen Front. Spätestens bei den ersten Wahlen zur Volkskammer (15. 10. 1950) zeigte sich jedoch, daß ein Mehrparteiensystem im westlich-demokratischen Verständnis von der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED nicht geduldet wurde. Über die Nationale Front und die entsprechenden Bestimmungen im Wahlgesetz vom 9. 8. 1950 war es der SED möglich, alle zu wählenden Kandidaten selbst zu benennen bzw. deren Aufstellung zu billigen und sie mit Hilfe der Einheitslisten auch wählen zu lassen (Wahlen). Die von der SED auf diese Weise in ihrer [S. 1166]Zusammensetzung bestimmte Volkskammer wählte ihrerseits die Regierung der DDR. Unersetzlich für die Erreichung dieser Stufe ihrer Herrschaft war für die SED der Staatssicherheitsdienst, dessen organisatorischer Aufbau im Februar 1950 mit der Schaffung des Ministeriums für Staatssicherheit abgeschlossen worden war. V. „Partei neuen Typus“ (1950) Auf dem III. Parteitag (20.–24. 7. 1950) stellte sich die SED in ihrem (2.) Statut als „Partei neuen Typus“ vor. Sie definierte sich als „die Partei der deutschen Arbeiterklasse, ihr bewußter und organisierter Vortrupp, die höchste Form ihrer Klassenorganisation“, die „den fortschrittlichsten Teil der Werktätigen in ihren Reihen“ vereinigt. Ihre theoretische Grundlage sei der Marxismus-Leninismus. Von nun an war die SED, ihrem Selbstverständnis nach, eine marxistisch-leninistische Partei (vgl. u. #796#xix. XIX.). Die Betonung des Marxismus-Leninismus als theoretische Grundlage und die Übernahme von wesentlichen Elementen einer Kaderpartei führten konsequent zu der Forderung des Parteitages nach dem „Kampf gegen die Überreste des Sozialdemokratismus“. Die „Grundsätze und Ziele“ von 1946 wurden für überholt erklärt, die Vorbildrolle der KPdSU (B) sowie die Einbindung der DDR in das System der Volksdemokratien bestätigt. Gesamtdeutsche Ambitionen wurden allerdings nicht aufgegeben: Der III. Parteitag verabschiedete (wie seinerzeit der Vereinigungsparteitag) ein „Manifest an das deutsche Volk“. Auch als „Partei neuen Typus“ spiegelte die SED damit eine Ambivalenz der Zielsetzungen: Moskau-Gebundenheit bzw. -Hörigkeit einerseits, Deutschland-Orientierung andererseits, wider. Das Verhältnis zu den anderen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen in der DDR wurde mit den Worten, daß die SED auf diese „Einfluß ausübe“, umschrieben; eine normative Setzung der „Suprematie“ war also noch nicht erfolgt. Die vorher eingeleiteten innerparteilichen Umstrukturierungen erfuhren im Statut ihre Bestätigung. Der PV wurde durch ein Zentralkomitee (ZK: 51 Mitglieder und 30 Kandidaten) mit 2 Vorsitzenden (Pieck und Grotewohl) ersetzt. Das ZK seinerseits wählte das PB (9 Mitglieder und 6 Kandidaten, unter ihnen nur noch 3 ehemalige Sozialdemokraten) und das Sekretariat des ZK (11 Mitglieder) mit Ulbricht als Generalsekretär an der Spitze. In dieser Funktion hatte Ulbricht im politischen Entscheidungsprozeß größere Macht als die Parteivorsitzenden, Pieck und Grotewohl. In der Absicht, die Masse der passiven Mitglieder zu aktiven „Parteiarbeitern“ und zuverlässigen politische Kadern zu erziehen, wurden die statutenmäßigen Ansprüche an die Mitglieder erhöht und der Parteiausschluß (der zu dieser Zeit überwiegend den Verlust der beruflichen Stellung nach sich zog) denen angedroht, die die Forderungen der Partei (Parteiauftrag) nicht erfüllten. Die BPO wurden zur wichtigsten Grundeinheit. Am 1. 11. 1950 begann das 1. Parteilehrjahr, in dessen Verlauf 1 Mill. Mitglieder und Kandidaten systematisch mit Grundfragen des Marxismus-Leninismus, der Geschichte der deutschen und sowjetischen Arbeiterbewegung sowie der Strategie und Taktik der SED vertraut gemacht werden sollten (Parteischulung der SED). Als ein weiteres Mittel der Disziplinierung dienten im 1. Halbjahr 1951 die Überprüfungen der Parteimitgliedschaften durch Umtausch der Parteimitgliedsbücher und -kandidatenkarten (Parteidokument). VI. Säuberungen und Krisen (1950--1954) Die in den osteuropäischen Nachbarländern stattfindenden Schauprozesse („Titoisten“-Prozesse) wurden von der SED-Führung zwar mit Beifall kommentiert, jedoch vermied sie ähnliche Prozesse in der DDR. Bereits die 2. ZK-Tagung (24. 8. 1950) beschloß indes Säuberungen in der Partei- und Staatsspitze. Ehemalige KPD-Mitglieder, die während der NS-Zeit in den Westen emigriert waren und nach ihrer Rückkehr führende Positionen in der DDR bekleideten, wurden unter Spionagebeschuldigungen (sog. Affäre Noel H. Field) aus der Partei ausgeschlossen. Das prominenteste unter ihnen war P. Merker, seit Juli 1946 ununterbrochen Mitglied des ZS bzw. des PB, seit Oktober 1949 außerdem Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. Er wurde im August 1950 seiner Ämter enthoben, allerdings erst im Dezember 1952 verhaftet. (Nachdem er 1956 entlassen worden war, hat er, ohne rehabilitiert worden zu sein, bis zu seinem Tode 1969 in der DDR gelebt.) Insgesamt waren die Jahre 1950–1952 durch permanente Säuberungen der Partei vor allem von Altkommunisten mit „Westvergangenheit“, oppositionellen Sozialdemokraten, sog. Zionisten und Angehörigen ehemaliger linker Splittergruppen der Arbeiterbewegung gekennzeichnet. Allein im Zuge der Aktion „Überprüfung der Parteimitgliedschaft“ (s.o.), die im 1. Halbjahr 1951 stattfand, wurden, nach offiziellen Angaben, 150.696 Mitglieder ausgeschlossen. Von November 1950 bis Juni 1951 sind keine Neuaufnahmen erfolgt. Eine zentrale Kaderkonferenz (25. 1. 1952) forderte, in der Nomenklatur auf Westemigranten weitgehend zu verzichten und eine neue Intelligenz (Kader mit hoher wissenschaftlicher Qualifikation und Spezialkenntnissen zur Leitung der Betriebe) heranzuziehen. Im Mai 1953 schließlich gelang es Ulbricht, seinen damals stärksten Opponenten in der SED-Spitze, F. Dahlem (Altkommunist, Westemigrant und Mitglied der KPD- bzw. SED-Führung seit 1945), seiner Funktionen zu entheben sowie ihn aus dem PB und dem ZK-Sekretariat auszuschließen. (Dahlem [S. 1167]wurde allerdings schrittweise rehabilitiert und 1957 wieder in das ZK aufgenommen. Er ist 1981 gestorben und hat ein Staatsbegräbnis erhalten.) Zugleich verstärkte die Parteiführung die Propagierung des Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung und die administrative Übernahme zahlreicher Merkmale des sowjetischen Wirtschaftsmodells (Wirtschaftsrecht, V. B.; Wirtschaftliche Rechnungsführung; Kollektivierung der Landwirtschaft). Der Kult um Stalin und das sowjetische Gesellschaftsmodell nahm groteske Züge an. Nachdem die innerparteilichen Umorganisationen im Sinne der „Partei neuen Typus“ in ihren Grundzügen abgeschlossen waren, präsentierte sich die SED mit eindeutig sozialistisch-kommunistischen gesellschaftspolitischen Vorstellungen auf der2. Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952). Hier wurde das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Phase“ verkündet und der „planmäßige Aufbau des Sozialismus“, verbunden mit einem verschärften „Klassenkampf nach innen“, als weitere politische Linie beschlossen. Mit dieser Periodisierung der eigenen Geschichte rechtfertigte die SED einerseits die vorangegangenen Umorganisationen in Wirtschaft und Gesellschaft und leitete andererseits die Kollektivierung in der Landwirtschaft (Agrarpolitik), verschärfte Maßnahmen in der Arbeitspolitik sowie eine umfassende Verwaltungsneugliederung (Länder; Bezirke) ein. Der Tod Stalins (5. 3. 1953) führte zu einer der schwersten politischen Krisen der SED, denn die SED-Führung wurde von der aus der Stalin-Nachfolge erwachsenden Unsicherheit in der Führung der KPdSU besonders stark betroffen. Hinzu kam, daß sich in der DDR selbst als Folge der Kollektivierungsmaßnahmen auf dem [S. 1168]Lande und der Steigerung der Arbeitsnormen (ohne entsprechende Erhöhung der Löhne) in der Industrie eine explosive Stimmung entwickelt hatte. In dieser Situation wurde die SED-Führung durch sowjetische Intervention gezwungen, das Tempo des gerade erst begonnenen Aufbaus des Sozialismus zu verlangsamen. Mit PB-Beschluß vom 9. 6. 1953 wurde der Neue Kurs verkündet. Diese Maßnahme ist ein Versuch gewesen, nicht nur die Unzufriedenheit in der Bevölkerung abzubauen, sondern auch innerparteiliche Kritik abzufangen. In der Hoffnung auf einen Sieg der Malenkow-Berija-Gruppe im PB der KPdSU hatte sich im SED-Politbüro eine gegen Ulbrichts Politik gerichtete Fronde gebildet, die in den Personen des damaligen Ministers für Staatssicherheit, W. Zaisser (zugleich Mitglied des PB), und des damaligen Chefredakteurs des „Neuen Deutschland“, R. Herrnstadt (zugleich Kandidat des PB), eine personelle und sachliche Alternative darstellte. Es scheint heute sicher, daß Ulbricht mehrere Wochen keine Mehrheit in den SED-Führungsgremien, vor allem im PB, fand. Nach dem 17. Juni (Juni-Aufstand) konnte sich die Sowjetunion jedoch offenbar keine Experimente am Rande ihres Machtbereichs leisten; zudem war Berija inzwischen (Ende Juni 1953) ausgeschaltet worden. Auf diesem Hintergrund erreichte Ulbricht auf der 15. ZK-Tagung (24.–26. 7. 1953) den Ausschluß Zaissers und Herrnstadts aus dem ZK (und damit automatisch auch aus dem PB); sie verloren zugleich ihre anderen Funktionen. Wegen Unterstützung der Zaisser-Herrnstadt-Opposition wurden ferner A. Ackermann, H. Jendretzky und E. Schmidt nicht wieder in das PB, das im Juli 1953 vom ZK gewählt wurde, aufgenommen, blieben jedoch zunächst Mitglieder des ZK. Im Gegensatz zu der relativ milden Behandlung, die diese Moskau-orientierte Gruppe altgedienter hoher KPD- bzw. SED-Funktionäre erfuhr, wurde im direkten Zusammenhang mit dem 17. Juni der aus der SPD stammende damalige Justizminister und ehemalige stellvertretende Parteivorsitzende, M. Fechner, bedeutend härter gestraft. Er verlor seine Mitgliedschaft in der SED und wurde verhaftet. Ihm wurde zum Vorwurf gemacht, den Arbeitern nicht entschieden genug widersprochen zu haben, als sie am 17. Juni die Anerkennung ihres (damals noch) verfassungsmäßig garantierten Streikrechts forderten. Auf der 17. ZK-Tagung (22./23. 1. 1954) wurden Zaisser und Herrnstadt auch aus der SED ausgeschlossen, blieben aber auf freiem Fuß; ihre Sympathisanten sowie andere als oppositionell eingeschätzte Parteimitglieder erhielten schwere Parteistrafen, und nicht wenige wurden verhaftet. (Fechner wurde teilweise rehabilitiert, im Juni 1958 wieder in die SED aufgenommen und 1972, ein Jahr vor seinem Tod, mit dem Karl-Marx-Orden ausgezeichnet. Zaisser starb 1958, Herrnstadt 1966.) Die anschließende Parteisäuberung erfaßte den Apparat und die einfachen Mitglieder. Von den 1952 gewählten Mitgliedern der 15 Bezirksleitungen schieden 62 v.H. bis zum IV. Parteitag im Jahre 1954 aus. Von den im Juni 1953 amtierenden 1. und 2. Kreissekretären wurden sogar 71 v.H. ausgewechselt. Unter den von Juli bis Oktober 1953 ausgeschlossenen Tausenden von einfachen Parteimitgliedern hatte fast ein Drittel mehr als 20 Jahre einer der vor 1933 bestehenden Arbeiterparteien angehört. Die SED verließ sich auf diejenigen, die während der Juni-Ereignisse loyal geblieben waren; die „Parteiaktivisten“ (Parteiaktiv) wurden die Stütze der Partei an der Basis. VII. Neue Weichenstellungen in den Jahren 1954 und 1955 Obwohl die Parteiführung keine Fehler-Diskussion zuließ, machte sie der Bevölkerung doch politische wie soziale Zugeständnisse. Der vor dem 17. Juni 1953 eingeleitete Neue Kurs brachte einen vorübergehenden Halt in der Kollektivierung auf dem Lande und eine Reihe sozialer, vor allem lohnpolitischer Erleichterungen für die Arbeitnehmerschaft. Auch der IV.~Parteitag (30. 3.–6. 4. 1954) fand noch unter den Zeichen des Neuen Kurses statt. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die notwendige Modernisierung der Industrieproduktion und die Schaffung eines breiteren Konsumgüterangebots. Verschiedene Eigentumsformen sollten zwar noch längere Zeit nebeneinander bestehen können, doch wurde zugleich betont, daß die Partei zur „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ übergegangen sei. Der IV. Parteitag verabschiedete das(3.) Statut. In ihm wurde, entsprechend dem Bericht der ZPKK (durch H. Matern), erstmals der Charakter der Partei als „revolutionärer“ Avantgarde betont sowie ihre Führungsrolle („Suprematie“) gegenüber allen gesellschaftlichen Organisationen (s. u. #796#xxiii. XXIII.) festgelegt. Von nun an gab es keine Vorsitzenden des ZK mehr; die Spitze der Partei bildete vielmehr der Erste Sekretär des ZK. Ferner war das Prinzip der Kollektiven Führung wieder stärker betont worden. (Das zeigte sich u.a. darin, daß bei den BZL und KL Büros als kollektive Leitungsorgane gebildet wurden.) § 70 des Statuts legte fest, daß die Grundorganisationen das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen in allen VEB, einschließlich der verstärkt zu fördernden LPG, haben sollten. Ulbricht wurde zum Ersten Sekretär des ZK (zuvor Generalsekretär) der SED gewählt, das Sekretariat auf 6 Mitglieder verkleinert. In das neue PB wurden 9 Mitglieder und 5 Kandidaten aufgenommen. Im November 1954 wurde zugegeben, daß die Verfolgungen von Westemigranten auf erpreßten und gefälschten Geständnissen beruht hatten. Die erst 1956 zögernd eingeleitete Rehabilitierung (28. ZK-Tagung, 27.–29. 7. 1956) führte die seinerzeit gemaßregelten Funktionäre jedoch nicht in ihre alten Parteiämter zurück (Rehabilitierungen). Ab 1954 unternahm die SED verstärkte Anstrengungen, um die Effektivität der Wirtschaft zu erhöhen. Ulbricht forderte auf einer Konferenz mit 600 Wissenschaftlern und Ingenieuren (16. 6. 1954), sich an internationalen Spitzenleistungen zu orientieren und den Weltruf deutscher Erzeugnisse zu erhalten. Die BPO wurden verpflichtet, sich für die Qualitätssteigerung der produzierten Waren und ein strenges Sparsamkeitsregime einzusetzen sowie stärker als bisher Kosten- und Preisprobleme zu studieren. Die 21. ZK-Tagung (12.–14. 11. 1954) beschloß eine Vereinfachung der Planung. Die 1. Baukonferenz des ZK und des Ministeriums für Bauwesen (3.–6. 4. 1955: Beginn der Industrialisierung in der Bauwirtschaft) und die II. Wissenschaftlich-technische Konferenz (6.–8. 7. 1955) rückten Probleme der Modernisierung in den Vordergrund. Im Beschluß der 24. ZK-Tagung (1./2. 6. 1955) über die Förderung von Wissenschaft und Technik zeichnete sich die gleiche Tendenz ab. Auf der 25. ZK-Tagung (24.–27. 10. 1955) wurde dann neben der ideologisch-politischen Erziehungsarbeit die Propagierung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zur wichtigsten Aufgabe der leitenden Parteiorgane erklärt. Im Sommer/Herbst 1955 wurden im Zusammenhang mit der Genfer Gipfelkonferenz der Kriegsalliierten neue Vorstellungen für eine deutsche Wiedervereinigung formuliert (Deutschlandpolitik der SED). Vorausgegangen waren von seiten der UdSSR der Verzicht auf noch ausstehende Reparationsleistungen sowie die Streichung aller Nachkriegsschulden und die Gewährung eines beträchtlichen Kredits (Wirtschaft). Mit diesen Maßnahmen verfolgten die Sowjets nicht nur wirtschaftliche Ziele, sondern u.a. auch die politische Stärkung der SED. Letzteres wurde ferner durch die Auflösung der Sowjetischen Kontrollkommission (Besatzungspolitik) und die Unterzeichnung des „Vertrages über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ am 20. 9. 1955 (Außenpolitik) erreicht. Am Ende der Besatzungszeit war die DDR in das System der Volksdemokratien, in das Sozialistische Weltsystem, eingegliedert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)). Die Umwandlung der SED in eine Moskau-hörige Kaderpartei mit Massenbasis kann zu diesem Zeitpunkt als abgeschlossen gelten. VIII. Unter den Zeichen des XX. Parteitages der KPdSU (1956) Chruschtschows Geheimrede und seine Enthüllungen über die Stalinschen Herrschaftsmethoden auf dem XX. Parteitag der KPdSU (14.–25. 2. 1956) stürzten die Führung der SED erneut in eine Krise. Diesmal ging es — stärker als im Jahr 1953 — auch um den seit Kriegsende praktizierten Herrschaftsstil der Partei und um ihr Selbstverständnis als „führende Kraft der Arbeiterklasse“. Zwar konnte die SED-Führung auf erhebliche Aufbauleistungen verweisen, mußte sich jedoch den Fragen der Parteimitglieder und der Bevölkerung nach ihrem Verhältnis zu Stalin und nach der „innerparteilichen Demokratie“ stellen. In dieser Situation tagte die3. Parteikonferenz (24.–30. 3. 1956). Entgegen den Erwartungen vieler Delegierter und Parteimitglieder erfolgte auf ihr keine deutliche Distanzierung von den stalinistischen Terrormethoden. Wie schon 1955 geplant, beschäftigte sich die Konferenz vielmehr überwiegend mit struktur- und wirtschaftspolitischen Fragen. In dem Beschluß „Zur breiteren Entfaltung der Demokratie in der DDR“ stellte sich die SED die [S. 1169]Aufgabe, den Staatsapparat für die Organisation des „endgültigen Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ vorzubereiten (vgl. Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957; Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates vom 11. 2. 1958; Staatsapparat). Er zeigte gleichzeitig, daß die Parteispitze einen neuen Führungsstil suchte, wenn auch — angesichts der Erfahrungen von 1953 — in sehr vorsichtiger Weise. Die Ereignisse in Polen und Ungarn im Jahre 1956 bestärkten die SED-Führung in ihrer vorsichtig-abwartenden Haltung zur „Entstalinisierung“. Die Betonung wirtschaftspolitischer Fragen auf der 3. Parteikonferenz wurde von zahlreichen Mitgliedern und Unterorganisationen der Partei als ein Manöver, das von den Fehlern der eigenen Vergangenheit ablenken s

Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) (1985) Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 [S. 1161]#796#xiii. XIII. Von Ulbricht zu Honecker Die Gründung der SED erfolgte auf deren I. Parteitag, der am 21./22. 4. 1946 im sowjetisch besetzten Teil von Berlin stattfand. Auf dieser als „Vereinigungsparteitag“ in die Geschichte…

DDR A-Z 1985

Technologie (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff T. wird in der DDR mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet 1. eine Wissenschaft, 2. Fertigungsverfahren und damit zusammenhängend 3. bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch 4. die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe verstanden. Sowohl als Wissenschaft wie als Spektrum von Produktionsverfahren wird T. unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T. gliedert sich in: a) Verfahrenstechnik, b) Fertigungstechnik, c) Energietechnik, d) Förder- und Hebetechnik. 1. Technologie als Wissenschaft. Der Gegenstand der T. als Wissenschaft — in Deutschland im 17. Jahrhundert durch J. Beckmann als angewandte Naturwissenschaft begründet — konnte bisher in der DDR nicht eindeutig bestimmt werden. Nebeneinander bestehen verschiedene Auffassungen, die sich in erster Linie in der Weite der Gegenstandsdefinition unterscheiden. Unstrittig ist seit Mitte der 50er Jahre, daß der allgemeine Untersuchungsgegenstand der T. der Fertigungsprozeß ist. Nach der gegenwärtig engsten Definition beschränkt sich die T. auf den Fertigungsprozeß als einem rein materiell-technischen Vorgang mit bestimmten technischen Regelmäßigkeiten. Am weitesten geht demgegenüber die Richtung, die neben dem materiell-technischen Vorgang auch die „geistigen Prozesse“ der Fertigung, d.h. ihre wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte, mit zum Gegenstand der T. zählt. Hiernach ist T. eine multidisziplinäre Wissenschaft, die neben einem naturwissenschaftlich-technischen Grundlagenbereich (Chemie, Physik) auch Teilbereiche der Wirtschaftswissenschaften sowie die Organisations- und Leitungswissenschaft umfaßt. Erst seit Beginn der 80er Jahre werden auch soziale Aspekte in Definitionen berücksichtigt. Unterschiede in der Gegenstandsbestimmung bestehen auch dort, wo die T. einerseits ausschließlich den Fertigungsprozeß, andererseits jedoch zusätzlich auch die Produktionsvorbereitung untersuchen soll, insbesondere die erzeugnis- oder verfahrensspezialisierte Forschung und Entwicklung. Entsprechend der uneinheitlichen Gegenstandsbestimmung ist strittig, ob T. eine eigenständige Funktion als Wissenschaft insofern spielen kann, als sie über das Sammeln empirischer Produktionserfahrungen und deren theoretischer Systematisierung und Verallgemeinerung hinausgehend auch in technologisches Neuland vorzudringen vermag, in dem Regelmäßigkeiten der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse vor aller praktischer Erfahrung berechnet werden. Für dies weitergehende Verständnis von T. als Wissenschaft spricht, daß bei neueren Verfahren der experimentell-empirische Weg aufgrund des stark gestiegenen finanziellen Aufwandes für Versuchsanlagen und Meßapparaturen durch theoretische Berechnungen auf möglichst wenige Experimente verkürzt werden muß. Die anhaltende, wenn auch abnehmende Unterschätzung der T. in den Betrieben zeigt sich darin, daß die Fertigungsvorbereitung häufig rein erzeugnisorientiert vorgeht und die nicht weniger wichtige Klärung der günstigsten Fertigungsverfahren nur in der Phase der „Überleitung“ einer Produktkonzeption in die industrielle Fertigung aufgegriffen wird. Dennoch haben seit 1969 die Auffassungen, die mit einer weiten Definition T. als die Wissenschaft von den naturwissenschaftlichen, technischen, wirtschaftswissenschaftlichen und organisatorischen Regelmäßigkeiten der Fertigung und Fertigungsvorbereitung als einer Einheit aus Verfahren, Ausrüstungen und Ablaufprozessen bestimmen, an Bedeutung gewonnen. Ziel der T. ist die optimale Gestaltung des Produktionsprozesses unter Einschluß solcher Hilfsprozesse wie Transport, Lagerung und Qualitätskontrolle. Entsprechend den von Branche zu Branche abweichenden Sortimenten und Fertigungsbedingungen wurden Branchen-T. („Zweig-T.“) vor allem auf der Grundlage von speziellen Produktionserfahrungen entwickelt. Die allgemein-theoretische Fundierung ist weniger stark ausgeprägt, so daß die gegenseitige Zuordnung der verschiedenen Branchen-T. erschwert ist. Die starke Spezialisierung der Branchen-T. wie die allgemeine Unsicherheit über den Gegenstand der T. sind Gründe dafür, daß die T. bisher in Forschung und Lehre immer wieder vernachlässigt wurde, obwohl ihre praktische [S. 1352]Bedeutung für die Umsetzung wissenschaftlicher Resultate in die Fertigungsabläufe und damit im weiteren Sinne für das wirtschaftliche Wachstum seit langem offenkundig ist. Die Unterschätzung der T. überrascht auch angesichts der politisch-praktischen Bedeutung, die bereits Lenin der Lösung technischer und wirtschaftsorganisatorischer Probleme zumaß. Seit den Bemühungen der SED- und Staatsführung, Wirtschaftswachstum verstärkt über technischen Fortschritt und weniger über Kapitaleinsatz zu erzielen, wird der Stand der T.-Diskussion kritisch gesehen. Das Parteiprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 verlangt, der T. als Wissenschaft „erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken“. Aufgrund der Verknappung und Verteuerung der Rohstoffe und Energieträger sind seitdem die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Erwartungen an die T. außergewöhnlich gestiegen, durch neue oder verbesserte Verfahren zu einer bisher in der Höhe ungewohnten Effizienzsteigerung bei der Nutzung der heimischen und der importierten Ressourcen zu führen. Die Ausbildung im Hochschulfach Verfahrenstechnik erfolgt seit 1968 (3. Hochschulreform) im Rahmen einer eigenen Grundrichtung „Verfahrensingenieurwesen“. In den Jahren davor war die Verfahrenstechnik eine Fachrichtung des Maschinenbaus. Das Studium wird mit einem Diplom abgeschlossen. Das Lehrangebot der Hochschulen ist schwerpunktartig auf die Anwendungsfälle der einzelnen Branchen (Branchentechnologien) ausgerichtet. An folgenden Hochschulen ist Verfahrenstechnik als Fach vertreten: Technische Hochschule für Chemie „Carl Schorlemmer“, Leuna-Merseburg (Sektion Verfahrenstechnik); Bergakademie Freiberg (Sektion Verfahrenstechnik und Silikattechnik); Technische Universität Dresden (Sektion für Verarbeitungstechnik und Verfahrenstechnik); Technische Hochschule „Otto von Guericke“, Magdeburg (Sektion für Apparate- und Anlagenbau); Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (Sektion Baustoffverfahrenstechnik). Die Zahl der Hochschulstudenten in der Fachrichtung Verfahrenstechnik stieg zwischen den Jahren 1968 und 1972 von 1563 auf 4.985 und ging bis 1975 auf 3.561 und 1980 auf 2.951 zurück. Die Absolventenzahl verdoppelte sich von 1972 bis 1973 von 502 auf 1023 und sank bis 1982 auf 524. An den Fachschulen weitete sich das Studium der unter dem Begriff „Technische Wissenschaften“ zusammengefaßten Branchen-T. zwischen 1960 und 1970 von 54.908 Studierenden auf 67.538 aus und sank bis 1975 auf 45.975 und 1982 auf 44.061. Neben den Sektionen der Hochschulen widmet sich hauptsächlich eine Reihe gut ausgestatteter Zentralinstitute der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) — wie die Zentralinstitute für Verfahren der organischen Chemie, für technische Chemie, für Biophysik — der Forschung auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik. Rund ein Drittel der Mitarbeiter der Akademie sind mittlerweile mit der Neu- und Weiterentwicklung von Produktionsverfahren beschäftigt. Ihr Anteil soll weiter erhöht werden. Forschungsstätten sind ferner die Forschungs- und Entwicklungsstellen des Maschinen- und Apparatebaus und des Chemieanlagenbaus. Zu den Schwerpunkten der verfahrenstechnischen Forschung rechnet die Petrochemie („Petrolchemie“) sowie neuerdings die auf Kohleverwertung basierende Carbochemie. 2. Technologien als praktizierte Produktionsverfahren. Im Mittelpunkt der T. in Anwendung, Forschung und Ausbildung stehen a) die Fertigungstechnik und b) die Verfahrenstechnik, wenngleich seit den Engpässen in der Energieversorgung in den Jahren 1970/71 auch die moderne Energietechnik größeres Gewicht erhalten hat. Es kennzeichnet diese „Techniken“, daß sie auf die Hauptprozesse der industriellen Fertigung gerichtet sind. Demgegenüber wird den Verfahren der Hilfsprozesse — Transport und Lagerhaltung — erst allmählich größere Aufmerksamkeit geschenkt. a) Fertigungstechnik. Ihre Aufgabe ist die Herstellung bzw. Bearbeitung mechanisch nutzbarer Gegenstände aus festen Stoffen. Ihre Anwendung ist mithin typisch für die metallverarbeitende Industrie. Der Entwicklungsstand der eingesetzten Verfahren, Maschinen und Werkzeuge bestimmen das Niveau der Fertigungstechnik. Der rationelle und effiziente Einsatz moderner Verfahren setzt hohe Fertigungsstückzahlen voraus, die in der metallverarbeitenden Industrie der DDR aufgrund des breiten Produktionssortiments, der kleineren Absatzmärkte und der noch im Ausbau befindlichen internationalen Fertigungsspezialisierung vielfach nicht erreicht werden. Veränderungen in der Verbreitung der einzelnen Hauptverfahrensgruppen der Fertigungstechnik seit 1968 zeigen jedoch, daß der Anteil der modernen Verfahren erhöht werden konnte. Zu den modernen Verfahren zählen die Urformung durch Gießen und die Umformung, deren Anteile zwischen 1968 und 1970 von 5,5 auf 6,5 v.H. bzw. von 4,1 auf 6,1 v.H. anstiegen, während der Anteil der spanabhebenden Bearbeitungsverfahren von 31,3 auf 27 v.H. zurückging. Allerdings erstreckt sich die Umstellung auf moderne Verfahren auf längere Investitionsperioden. So stieg der Anteil der Umformtechnik zwischen 1968 und 1972 von 4 auf 5 v.H., im gleichen Zeitraum sank der Anteil der spanenden Verfahren von 38 auf 33 v.H. Neuere Angaben zu diesen Tendenzen sind in der DDR bisher nicht veröffentlicht worden. b) Verfahrenstechnik. Sie beschäftigt sich mit der technischen Durchführung von Verfahren zur chemischen und physikalischen Umwandlung natürlicher Stoffe in Erzeugnisse mit neuen, verwendungsorientierten Eigenschaften. Sie wird vor allem in der Chemischen Industrie, aber auch in der Lebensmittelindustrie, in der Baustoffindustrie und im Hüttenwesen angewendet und enthält auch die Verfahren zur industriellen Abfallbeseitigung und zum Umweltschutz (Müllverwertung und Reinhaltung von Luft und Wasser). Bearbeiten die mechanischen Verfahren der Fertigungstechnik die Oberfläche von Werkstoffen, so dringen die nichtmechanischen T. der Verfahrenstechnik in die innere Struktur von Stoffen ein. Sie nutzen chemische, physika[S. 1353]lisch-chemische, thermische, optische, elektrische, elektronische und biologische Gesetzmäßigkeiten im Rahmen der „neuen T.“ als Verfahren a) der Atomenergie, b) der Biochemie, c) der Lasertechnik, d) der Elektronik und der Mikroelektronik. Die DDR folgt der fortgeschrittenen Entwicklung in westlichen Industriestaaten, wenn nichtmechanische T. zukünftig auch in Produktionsbereiche — wie die metallverarbeitende Industrie — vordringen sollten, die bisher vor allem mechanische T. benutzten. Dazu zählen in der DDR T. a) der Mikroelektronik mit den Nutzungsmöglichkeiten für die automatisierte Informationsverarbeitung, der Mikroprozessoren und der Industrieroboter (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]; Industrierobotertechnik), b) der Metallbearbeitung mittels Laserstrahlen, Plasma oder Elektroenergie, c) der Genetik und Mikrobiologie mit einem Verfahren zur industriellen Produktion von Futtereiweiß aus Erdöl, Erdgas, Holz und anderen pflanzlichen Stoffen. 3. Technologie als Betriebsabteilung. Der betriebliche Organisationsbereich T. befaßt sich mit der Planung, Analyse sowie mit der unmittelbaren Festlegung der Fertigungsabläufe. Da analog zur unscharfen Bestimmung der T. als Wissenschaft auch über die praktischen Aufgabenfelder der T. bisher keine allgemeine Übereinstimmung besteht, wird die institutionelle und funktionelle Einordnung der T. in die Industriebetriebe unterschiedlich vorgenommen. Erhebliche Differenzen bestehen sowohl bei der organisatorischen Einbettung der T.-Abteilungen in die Industriebetriebe, ihrem internen Organisationsaufbau, bei der Aus- und Weiterbildung sowie vor allem beim Einsatz des Fachpersonals („Technologen“). Der weitaus überwiegende Teil der Technologen wird für routinemäßige Tätigkeiten eingesetzt. Im Maschinenbau gliedert sich die T.-Abteilung in der Regel in folgende Unterbereiche: Planung (einschl. Kapazitätsberechnungen und Betriebsvergleiche), Erprobung (von Forschungsresultaten und Verbesserungsvorschlägen), Fertigungsvorbereitung, Arbeitsstudium und Arbeitsnormung, Fertigungsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen). Automatisierung; Erzeugnisprinzip; Intensivierung und Rationalisierung; Werkstattprinzip. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1251–1353 Technische Universität Dresden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Teilzahlungskredite

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff T. wird in der DDR mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet 1. eine Wissenschaft, 2. Fertigungsverfahren und damit zusammenhängend 3. bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch 4. die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe verstanden. Sowohl als Wissenschaft wie als Spektrum von Produktionsverfahren wird T. unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T.…

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Städtebau (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser Prämissen ist dem St. in der DDR immer eine besondere Bedeutung beigemessen worden. Bereits 1950 wurde das Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, das Aufbaugesetz, beschlossen (GBl. Nr. 104, 6. 9. 1950), und es wurden die „16 Grundsätze des St.“ erlassen (Ministerialblatt Nr. 25 v. 15. 9. 1950). In der Entwicklung des St. in der DDR lassen sich 3 Etappen unterscheiden: 1. 1950–1955. Nationales Aufbauprogramm und 1. Fünfjahrplan: Beseitigung der gröbsten Kriegsschäden; Beginn des Wiederaufbaus bedeutender Kulturdenkmäler (Staatsoper Berlin, Zwinger Dresden) und einer Reihe von Altstädten; Beginn des Baus von neuen Industriestädten (Eisenhüttenstadt) sowie von Straßenzügen (Lange Straße in Rostock, Karl-Marx-Allee Berlin [Ost], 1. Abschnitt) und Plätzen (Altmarkt in Dresden). Motto: „National in der Form — sozialistisch im Inhalt.“ 2. 1955–1966. Beginn der Industrialisierung des Bauens, verbunden mit der Typenprojektierung: Bau von neuen Wohnstädten in Hoyerswerda und Schwedt, Baubeginn in Halle-Neustadt sowie Bau von reinen Wohnsiedlungen wie Rostock-Lütten Klein und Hans-Loch-Str. in Berlin (Ost). Die Anwendung des industriellen Bauens führte jedoch zu Schematismus und Monotonie. Das künstlerische Moment des St. war zugunsten des wirtschaftlichen völlig zurückgetreten. Eingeschränktes Typensortiment, starre Vorfertigung und Orientierung an der anscheinend rationellsten Bautechnik („Kran-Ideologie“ schafft monotonen Zeilenbau) hatten zwar die Forderung des IV. Parteitages der SED (1954) verwirklicht, schneller, billiger und mehr zu bauen, aber die Eintönigkeit der dabei entstandenen Siedlungen war nicht zu übersehen. In diese Periode fällt aber auch der Beschluß über die Grundsätze zur Planung und Durchführung des Ausbaus der Stadtzentren vom 4. 5. 1961 (GBl. II, 1961, Nr. 30), der sich in der Errichtung der Wohnhäuser in der Karl-Marx-Allee (2. Bauabschnitt) und dem Wiederaufbau der alten Magistrale Unter den Linden in Berlin (Ost) sowie dem Aufbau der Straße der Nationen in Karl-Marx-Stadt und der Karl-Marx-Allee in Magdeburg niederschlug. 3. Seit 1966. Von Beginn bis Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR lebhaft über die weitere Entwicklung des St. diskutiert. Mit der Umorganisation des Instituts für St. und Architektur der Bauakademie der DDR wurden 1966 die Weichen gestellt für eine verstärkte Berücksichtigung baukünstlerischer Prinzipien (Architektur, III.) und eine Verbesserung der Bautechnik. Der St.-Beschluß von 1961 konnte realisiert werden und mit Blickpunkt auf den 20. Jahrestag der DDR wurde der Aufbau der Stadtzentren der wichtigsten Städte der DDR in den Mittelpunkt gerückt. Im Gegensatz zu [S. 1305]früher wurde nun komplexer geplant: Umgestaltung der Siedlungsstruktur, Generalbebauungs- und Verkehrspläne, Bezirkspläne usw. Die Stellung der Chefarchitekten der Städte (z.B. Berlin [Ost] bis 1973 Joachim Näther, Nachfolger: Roland Korn; Chefarchitekt des 9. Stadtbezirks: Heinz Graffunder) wurde gestärkt (Architektur, II.). In den Städten wie Berlin (Ost) (Alexanderplatz und angrenzende Straßen), Leipzig (Karl-Marx-Platz), Dresden (Prager Straße), Magdeburg (Karl-Marx-Allee), Karl-Marx-Stadt wurden völlig neue Zentren geschaffen. Die Stadtzentren waren jeweils als Räume („Ensemble“) mit einem beherrschenden Wahrzeichen („Dominante“) geplant (z.B. Berlin [Ost]: Fernsehturm, Palast der Republik, Hotel „Stadt Berlin“, Leipzig: Uni-Hochhaus). Nach den Überlegungen der Städtebauer der DDR erhält ein Stadtzentrum sein Gesicht mittels besonders hervorragender Bauwerke. In Auswahl, Verteilung und Gestaltung dieser Bauwerke drücke sich ein künstlerisches Element des St. aus. Gesetze der menschlichen Wahrnehmung, funktionelle Notwendigkeiten und bautechnische Möglichkeiten führen dazu, diese Bauwerke monumental als typische Merkmale (Wahrzeichen) einer Stadt zu gestalten (Zeichen-Architektur). Nach dem Tod von W. Ulbricht hat sich der Schwerpunkt des St. von den Zentren wieder mehr auf die Errichtung von Wohngebieten verlagert (Ausnahme: „Palast der Republik“ in Berlin [Ost]). Im Mittelpunkt der Prognosen stehen neben dem Wohnungsbau vor allem die Erhaltung und Verbesserung der Altbausubstanz. Die Mittel für das repräsentative Bauen sind zugunsten dieser Aufgaben gekürzt worden. Der Bau eines neuen Wohngebietes erfolgt in der DDR durch den Auftrag des Bezirksbauamtes an den Generalauftragnehmer (Volkseigenes Wohnungsbaukombinat/VE WBK). Dieses Kombinat plant und baut unter Berücksichtigung der geltenden städtebaulichen Prinzipien und in Anwendung der zur Verfügung stehenden Technologien. Die städtebaulichen Prinzipien verlangen „Konzentration“ der Lebensfunktionen und „Intensivierung“ der Materialverwendung. Dies geschieht durch die Plattenbauweise „WBS 70“, ein Baukastenprinzip, in dem Farben, Winkel und Plattenoberfläche gleich sowie Geschoßhöhe, Eingänge, Fenster usw. variabel sind. Für den Bau großer familienfreundlicher Wohnungen, für die Bildung von typischen Wohnvierteln oder für das Einfamilienhaus ist in diesem System wenig Raum. Die Folge ist die konzentrierte Monotonie zahlreicher Wohngebiete in der DDR: eine Häusergruppe mit Hof, Spielplatz, Parkplätzen sowie einer Vorschule (ggf. Schule) und einer Kaufhalle. In den letzten Jahren ist auch in der DDR die Problematik der komplexen einheitlichen Bauweise stärker diskutiert worden. Dies zeigt sich durch größere Rücksicht gegenüber der Altbausubstanz (Generalkonservator: Ludwig Deiters; Leiter des 1977 gegr. Rates für Denkmalpflege: Werner Rackwitz). Die DDR verschließt sich — unbeschadet der konzentrierten Fortsetzung des eigenen Massenwohnungsbauprogramms — im städtebaulichen Bereich nicht mehr der Auseinandersetzung mit der westlichen Entwicklung. Das zeigt sich beispielsweise auch in den Innerdeutschen Beziehungen. Minister Junker reiste 1979 als erster Minister der DDR zu einem offiziellen Besuch in die Bundesrepublik Deutschland; vorausgegangen war dem 1978 ein Besuch von Bundesminister Haack in der DDR. 1982/83 wurden in beiden Staaten wechselseitig Architektenausstellungen gezeigt: Stadtsanierung Bundesrepublik Deutschland in Berlin (Ost), Karl-Marx-Stadt, Magdeburg — Schinkel in Hamburg. Im Mai 1982 haben die SED und der Ministerrat neue „Grundsätze“ für St. und Architektur beschlossen, die den geänderten Tatsachen Rechnung tragen. Kritisch wird registriert, daß in der bisherigen Baupolitik die laufenden Kosten für Nutzung und Erhaltung der Bauwerke zu wenig berücksichtigt wurden. Als Konsequenzen werden gefordert: Verstärkung der Bautätigkeit in den innerstädtischen Bereichen, Zunahme des Wohnungsneubaus in mittleren und kleinen Städten — insgesamt ein Appell zur sorgfältigeren Nutzung der vorhandenen Bausubstanz einschließlich des Baulandes. Zwar wird es immer noch für notwendig angesehen, neue Wohnkomplexe am Rande der Städte zu errichten, aber generell gelten Neubau und Modernisierung als „gleichrangige Aufgabe“. Dieser Beschluß entspricht einer sich seit Mitte der 70er Jahre wandelnden St.-Politik. Kennzeichnendstes Merkmal der Neueinschätzung alter Stadtkerne ist die Einrichtung von Fußgängerbereichen. So wurde 1969 in Dresden die Fußgängerzone „Prager Straße“ gänzlich neu gebaut, während man 10 Jahre später auf der Neustädter Seite bei der „Straße der Befreiung“ eine gelungene Mischung von Rekonstruktion und Neubau realisierte (vgl. hierzu auch die Zentren von Halle und Potsdam/Klement-Gottwald-Str. sowie Berlin/Rekonstruktionsgebiet Nicolai-Kirche). Unter diesen Aspekten ist auch die seit 1976 leicht verbesserte Situation der privaten Handwerksbetriebe im Bauwesen zu sehen: Insgesamt rd. 13.000, die zusammen mit den 1900 PG im Bauwesen 35 v.H. der Bauproduktion, aber 50 v.H. der Reparaturen durchführen. Seit dieser Zeit ist auch eine verstärkte Zulassung von (privatem) Eigenheimbau festzustellen. Hauptprobleme des St. der DDR bleiben das Verhältnis von Neubau und Werterhaltung (Altbausanierung); die Gewährleistung eines Mindeststandards bei der Wohnungsausrüstung (zu geringe Ausstattung der 1955–1960 gebauten Wohnungen); die Verhinderung von städtebaulicher Monotonie durch ein abgestuftes System von Siedlungszentren und Umland sowie Berücksichtigung der zunehmenden Motorisierung. Bau- und Wohnungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1304–1305 Staatsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städtepartnerschaft

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser…

DDR A-Z 1985

VI. Planungsinstrumente

Planung (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen zur vorausschauenden Festlegung zukünftigen (insbesondere ökonomischen) Handelns sowie die Organisation und Kontrolle der Planausführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik und eines der konstitutiven Merkmale des Wirtschaftssystems der DDR (Wirtschaft). Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die zentrale P. aller Produktionen und Leistungen sowie der Beschäftigung und der Kapitalbildung ist im Parteiprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 und in der Verfassung festgelegt. Art. 9 der DDR-Verfassung von 1968 in der Fassung von 1974 bestimmt: „Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist sozialistische Planwirtschaft.“ Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von miteinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel zur Durchführung, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Im weiten Verständnis schließt P. auch Aufgaben der Leitung ein, in einem engen Verständnis meint P., Ziele und Aufgaben für künftige Tätigkeiten zu erarbeiten und festzulegen. P. und Leitung sollen sich dann in der Weise ergänzen, daß Leitung die Wirtschaftsabläufe mittels monetärer Instrumente (ökonomische Hebel) wie Preise, Zinsen und Prämien, aber auch durch direkte Anweisungen steuert. In der Praxis gehen P. und Leitung häufig ungeschieden ineinander über, so insbesondere im Bereich der kurzfristigen „operativen Leitung“ der Kombinate und Betriebe. Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z.B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der UdSSR und der RGW-Mitgliedsländer steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage. Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein sich wandelndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch Veränderungen im Verhältnis von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, diese Ungewißheit zu verringern. Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der Institutionen und die Form des P.-Ablaufs. Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung existierender Widersprüche zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Unabhängig von der diese Widersprüche leugnenden dogmatischen Behauptung der durch das Volkseigentum an Produktionsmitteln begründeten Interessenidentität zwischen individuellen, partikularen und gesamtgesellschaftlichen Interessen wird versucht, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der zentral vorgegebenen Planziele mitwirken zu lassen, um zu erreichen, daß der Plan dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument, sondern als schöpferisches, Leitungen und Belegschaften integrierendes und motivierendes Dokument erscheint (Interesse/Interessenübereinstimmung). [S. 987]Zentralisierten Planentscheidungsverfahren wird der Vorzug vor Formen dezentraler Planentscheidungen gegeben. Entsprechend werden die Instrumente zentraler P., das sind vor allem Bilanzen und Kennziffern, ständig weiterentwickelt. Die Verfahren der zentralen P. stärken zugleich den streng hierarchischen Aufbau des Wirtschaftssystems. Bisher wurde auch daran festgehalten, umfangreiche Kennziffern-Kataloge anstelle einer einzelnen „synthetischen“ Kennziffer — etwa dem Gewinn oder der betrieblichen Eigenleistung — vorzugeben, wodurch widersprüchliches P.-Verhalten der Betriebe und staatlichen Verwaltungsstellen erleichtert wird. Mit Homogenisierungsformeln wie „Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag“, „Einheit von zentraler P. und eigenverantwortlicher P. der Betriebe“, „Einheit von kurz- und langfristiger P.“, sucht die Wirtschaftspolitik einem solchen Verhalten entgegenzuwirken. „Egoistisches“ Verhalten der Betriebe und Industriezweige bei der Aufteilung der Produktionsfaktoren, vor allem der Investitionsmittel, sowie die Schwerfälligkeit und die häufigen organisatorischen Änderungen des P.-Ablaufs führten und führen in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder zu Zielkonflikten und zu wirtschaftlicher Ineffizienz. Probleme entstehen ferner bei der Verflechtung von güterwirtschaftlicher und finanzieller P. (Finanzplanung und Finanzberichterstattung) sowie aus der Abstimmung der grundsätzlich ein- oder fünfjährigen P.-Fristen mit den davon abweichenden Entwicklungs- und Investitionszeiträumen. Problematisch ist schließlich auch die Verbindung von vertikaler P. eines Wirtschaftsbereiches bzw. Industriezweigs und horizontaler P. der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Eine weitere Überlagerung ergibt sich zunehmend aus den intensiveren Wirtschafts- und Wissenschaftsbeziehungen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Bei hier auftretenden Konflikten wird in der Regel eine formal-administrative Lösung gesucht. II. Planarten und Planinhalte P. schlägt sich in Plänen und in Konzeptionen, die Vorstufen künftiger Pläne darstellen, nieder. Der Plan als wichtigstes wirtschaftspolitisches Instrument enthält die Entscheidungen zu 1. den Aufgaben und Zielen, 2. den einzusetzenden Mitteln, 3. den Zeiträumen und Terminen der Durchführung und 4. den Zuständigkeiten. Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen) und soll eine Folge von Handlungen hervorrufen und koordinierend leiten. Die Verhaltensanforderungen der Pläne sind verbindliche, rechtliche Normen. Planentscheidungen erhalten ihre Rechtsverbindlichkeit in Form von Plangesetzen (Jahresvolkswirtschaftsplan, Fünfjahrplan) oder in Form einzelner Vorschriften, z.B. zur Abwendung volkswirtschaftlicher Störungen. Rechtsverbindlich sind auf betrieblicher Ebene neben den Plänen auch einzelne betriebliche Normen und spezielle Entscheidungen, die nur für Teilbereiche der Betriebe gelten. Gegenwärtig sind außer der „langfristigen P.“ Fünfjahr- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, Kombinate, Bezirke, Kreise, Städte, Gemeinden und der Betriebe zu unterscheiden. Seit 1976 wird versucht, die Pläne nach einer einheitlichen, jeweils für die Zeiträume der Fünfjahrpläne 1976–1980 und 1981–1985 geltenden Ordnung aufzustellen. Die sonst üblichen jährlichen P.-Methodiken der Jahresvolkswirtschafts-P. sind damit entfallen. Nach dieser Ordnung ist die P. für kleinere Betriebe und für Betriebe und Kombinate der Bezirksgeleiteten Industrie und der örtlichen Versorgung nur in reduziertem Umfang durchzuführen. Da die P.-Ordnung von 1976 bzw. 1981 jedoch ständig revidiert wird, besteht aber auch gegenwärtig keine dauerhafte und einheitliche Ordnung. A. Langfristige Planung Unter langfristiger P. wird die vorausschauende Analyse (Prognose) und Festlegung der Hauptrichtungen und grundlegenden Proportionen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren verstanden. Sie ist auch ein Instrument zur Angleichung der Entwicklungskonzeptionen innerhalb des RGW. Gegenwärtig erstreckt sich die P. auf den Zeitraum 1976–1990, unterteilt in Fünfjahresabschnitte. Der Stellenwert der langfristigen P. bzw. der Perspektivpläne ist — insbesondere aus der Sicht der Kombinate und Betriebe — umstritten, da deren Festlegungen ständig in der Gefahr stehen, durch Entwicklungen auf dem Welt- und dem Binnenmarkt, der Außen- und Militärpolitik, der Wissenschaft und Forschung, der öffentlichen Haushalte u.a. überholt zu werden. Nach der P.-Ordnung von 1981 (GBl. SDr. 1020 a–q vom 1. 2. 1980, SDr. 1021 vom 22. 2. 1980) sind längerfristige Entwicklungskonzeptionen auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung zu den Themen wissenschaftlich-technischer Fortschritt, Sortiments- und Produktionsstruktur, Standortverteilung der Ressourcen sowie Arbeits- und Kapitalproduktivität zu erstellen. B. Fünfjahrplan Der Fünfjahrplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Er bestimmt als Gesetz: a) die einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitsziele, vor allem die anzustrebende Arbeitsproduktivität, d) einzelne bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie [S. 988]-vorhaben, e) den Kurs der außenwirtschaftlichen und bündnispolitischen Verflechtung (RGW), f) die Entwicklungsziele anderer Bereiche: der Aus- und Weiterbildung, der Jugend- und Frauenförderung, des Gesundheits- und Sozialwesens und der Kultur. Besonders mit dem Fünfjahrplan 1976–1980 sollte diese Planart — wie bereits ähnlich Ende der 60er Jahre — gegenüber dem Jahresvolkswirtschaftsplan an steuerungsinstrumenteller Bedeutung für die zentralen P.-Institutionen der SED- und Staatsführung gewinnen. Vorgesehen war, daß die P. von Wissenschaft und Technik künftig, anstelle der kurzen Jahresfrist, generell in Fünfjahreszeiträumen erfolgt. In die Ausarbeitung des Planes gingen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen und ausgewählter Komplexe der Wirtschafts-, Sozial- und Militärpolitik, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ bzw. langfristige Konzeptionen von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und Prognosen der erkennbaren demographischen, sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren. <fd=“Übersicht über die Teilpläne des Fünfjahrplans 1981–1985 und der Jahresvolkswirtschaftspläne für die Jahre 1981–1985”> Die Planungsordnung für die Jahre 1981–1985 zeigt folgende Gliederung: Grundsätze der Planungsordnung P. der Produktion der Industrie P. des Bauwesens P. der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft P. des Verkehrswesens und des Post- und Fernmeldewesens P. des Konsumgüterbinnenhandels P. des Bildungswesens P. des Gesundheits- und Sozialwesens P. der Körperkultur und des Sports, des Erholungswesens und des Tourismus P. der Bereiche der Kultur, des Fernsehens, des Rundfunks und des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes P. des komplexen Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft P. der örtlichen Versorgungswirtschaft P. der Wasserwirtschaft Allgemeine Bestimmungen P. der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung Konzeptionelle Vorbereitung des Fünfjahrplanes P. der sozialistischen Rationalisierung P. von Wissenschaft und Technik P. der Grundfonds und Investitionen P. der Materialökonomie Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung P. der Arbeitsproduktivität, des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Arbeitseinkommens P. der Berufsbildung Finanz- und Kostenplanung P. der Preise P. der Finanzen des Staates P. der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration P. des Außenhandels und der Valutabeziehungen Territorialplanung P. der jugendpolitischen Aufgaben P. des Umweltschutzes Spezielle Planungsaufgaben zentraler Staatsorgane und der Räte der Bezirke: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Komplexer Effektivitätsnachweis für die Volkswirtschaft insgesamt P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung (zentrale Aufgaben) Finanzbilanz des Staates C. Jahresvolkswirtschaftsplan Der Jahresplan der Volkswirtschaft stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Fünfjahrplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan festgelegten Aufgaben gehören: 1. industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, 2. Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, 3. Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Forschung und Entwicklung sowie der Rationalisierung, 4. Export und Import sowie Zusammenarbeit im RGW, 5. Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten. Seit 1973/74 sind durch die Kennziffern zudem folgende P.-Inhalte detaillierter vorgegeben worden: 1. die Konsumgüterproduktion in quantitativer und qualitativer Hinsicht, 2. die Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsabläufe, 3. die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen, die P. von Wissenschaft und Technik sowie die Durchführung der betrieblichen Arbeitsorganisation, 4. die P. im Gesundheits- und Sozialwesen und im Kultursektor. Darüber hinaus werden seit dem Jahr 1976 5. die Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, 6. die Richtungen und Schwerpunkte der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb des RGW sowie 7. die künftige Entwicklung der Preise zentral detaillierter geplant. Die P.-Ordnung von 1981 hat ergänzend die P. jugendpolitischer Aufgaben sowie — nach der Bildung von Außenhandelsbetrieben bei einigen Kombinaten — des Außenhandels stärker betont. D. Betriebsplan Der Betriebsplan umfaßt die aufeinander abge[S. 989]stimmten Plankennziffern der VEB und Kombinate für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich jeweils beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und der formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes. Seit dem Jahr 1974 ist die Betriebs-P. ausgeweitet worden. So schließt die Aufstellung der Betriebspläne gegenwärtig auch a) eine detaillierte Kosten-P., b) eine neu eingeführte Kapazitäts-P. und c) die intensivierte P. des Beschäftigteneinsatzes (u.a. im Schichteneinsatz) ein. <Übersicht über die Teilpläne des Betriebsplanes in der Industrie und im Bauwesen für die Jahre 1980–1985> Planteil 0: Koordinierende Pläne 1. Plan der sozialistischen Rationalisierung 2. Plan der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration 3. Plan des Umweltschutzes 4. Plan der Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik 5. Plan der Hauptkennziffern Planteil 1: Produktion 6. Produktionsplan Industrie 7. Produktionsplan Bauwesen 8. Produktionsplan Industrieanlagenbau 9. Kapazitätsplan Planteil 2: Absatz 10. Absatzplan 11. Exportplan 12. Plan der Bedarfs- und Marktforschung 13. Plan der Marktbearbeitung 14. Transportplan Planteil 3: Wissenschaft und Technik 15. Plan der Forschung und Entwicklung 16. Plan der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM-Plan) 17. Plan des ökonomischen Nutzens aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts 18. Plan der Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation 19. Plan der Neuerertätigkeit Planteil 4: Grundfondsreproduktion (Anlagevermögen) 20. Grundfondsplan 21. Plan der Vorbereitung der Investitionen 22. Investitionsplan 23. Instandhaltungsplan 24. Aussonderungsplan Planteil 5: Materialökonomie 25. Plan der materialökonomischen Kennziffern 26. Materialplan 27. Energieplan 28. Sekundärrohstoff- und Abproduktplan 29. Wasser- und Abwasserplan Planteil 6: Arbeitsproduktivität und -kräfte 30. Plan der Steigerung der Arbeitsproduktivität 31. Arbeitskräfteplan 32. Lohnplan 33. Kader- und Bildungsplan Planteil 7: Arbeits- und Lebensbedingungen 34. Plan der Gesamtentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen 35. Maßnahmeplan 36. Plan der Finanzierungsquellen 37. Auslastungsplan Planteil 8: Finanzen und Kosten 38. Plan der Finanz- und Kostenkennziffern 39. Plan des einheitlichen Betriebsergebnisses und Begründung der Entwicklung nach Hauptfaktoren 40. Kostenplan 41. Finanzplan 42. Umlaufmittelplan E. Plan Wissenschaft und Technik Entsprechend dem industriell-technischen Niveau der Wirtschaft der DDR zählt der Plan Wissenschaft und Technik (PWT) (früher Plan Neue Technik) zu den wichtigen Teilplänen. Andererseits lassen sich wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nach den strikten Methoden der Termin- und Leistungsfixierung, wie sie in der Produktions.-P. üblich sind, planen. Dies gilt besonders für die Grundlagenforschung und für die Entwicklung neuartiger Technologien (Basisinnovationen), weniger für die Aufgaben, bekannte Verfahren und Produkte durch Forschung weiterzuentwickeln. Als Instrument zur „schnellen Erreichung des Höchststandes der Technik“ wurde der PWT in der Vergangenheit vernachlässigt und stand entsprechend der untergeordneten Rolle betrieblicher Forschung und Entwicklung „neben“ den übrigen Teilplänen. Nachdem schon die forcierte Strukturpolitik zwischen 1967 und 1970 der Forschungs-P. starke Impulse gab, hat seit 1978 die zweite Welle der Kombinatsbildungen den PWT in seiner Bedeutung stabilisiert, da die Kombinatsleitungen nunmehr durch den Einsatz umfangreicher Forschungskapazitäten zu planen und zu leiten haben. Der PWT wird jährlich auf allen Leitungsebenen als Konkretisierung und Ausfüllung des jeweils gültigen Fünfjahrplanes aufgestellt und ist in allen Betrieben durchzuführen. Der vom Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Staatlichen Plankommission (SPK) ausgearbeitete PWT enthält alle Struktur- und wachstumspolitisch wichtigen Aufgaben der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. P.-Mittel sind seit 1977 (spezifizierte Regelungen seit 1981) Pflichtenhefte, die für alle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auszuarbeiten sind, die zu neuen Verfahren oder Erzeugnissen führen. In ihnen sind die wissenschaftlich-technische Aufgabe, die wirtschaftlichen [S. 990]Ziele und die Arbeitsbedingungen festgelegt. Pflichtenhefte sind Grundlage für die Finanzierung, Prämierung und den Effizienznachweis. Im Jahr 1977 ist damit begonnen worden, über den Staatsplan Wissenschaft und Technik umfassende Neuerungsprozesse längerfristig, interdisziplinär und ressortübergreifend zu planen. Diese übergreifende P. soll mittels „Staatsaufträgen“ helfen, volkswirtschaftliche Engpässe auf dem Rohstoff- und Energiesektor, in der Zulieferindustrie sowie bei der Verbreitung moderner Technologien zu überwinden. Aktuelle Beispiele sind die zentral geplanten Forschungsvorhaben der lange Zeit in der DDR unterschätzten Mikroelektronik und Industrierobotertechnik. Den als Staatsaufträge hervorgehobenen Forschungsprojekten werden Personal, Finanzen, Maschinen und Ausrüstungen bevorzugt zugewiesen. Der betriebliche PWT muß Einzelpläne enthalten für Forschung und Entwicklung, Standardisierung, Einführung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion, Aufnahme neuer Konstruktionen und Verbesserungen in die Produktion, Beendigung der Produktion technisch veralteter Erzeugnisse, Automatisierung von Produktionsabschnitten, Lizenznahme und -vergabe, Wissenschaftsorganisation und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit sowie technisch-organisatorische Maßnahmen. Unter Anleitung der Betriebsgewerkschaftsorganisation bestehen in größeren Betrieben „Betriebskomitees Neue Technik“, die ebenso wie Neuereraktive die Durchführung der geplanten Maßnahmen unterstützen. F. Territorialplanung Die TP. (synonym benutzte Bezeichnung für Gebiets- oder Regional-P.) ist die P. auf regionaler Ebene für die einzelnen Verwaltungseinheiten, die als Folge-P. aufgrund der Pläne der Industriezweige und der nichtindustriellen Wirtschaftsbereiche durchgeführt wird. Die Anforderungen der zentral vorgegebenen Pläne dominieren in der Regel bei der Abstimmung von zweigbezogener und territorialer P. gegenüber regionalwirtschaftlichen Aspekten. Die Grundlage der TP. sind volkswirtschaftliche Fünfjahr- und Jahrespläne, Fünfjahrpläne der Bezirke, die Generalverkehrspläne und Generalbebauungspläne sowie wissenschaftlich-technische Konzeptionen für die Standortverteilung industrieller Vorhaben und Standortstudien. Ziel der TP. ist es, eine rationelle und ausgewogene regionale Organisation und Struktur der Wirtschaft in den einzelnen Bezirken und Wirtschaftsgebieten zu erreichen. In ihnen sind die Standorte der Wohnstätten, der Versorgungseinrichtungen, der Schulen u.a.m. festzulegen und die erforderlichen Arbeitskräfte bereitzustellen. Ihre Hauptaufgabe liegt jedoch in der Steuerung der Standortverteilung der Industrie. Für strukturpolitisch bedeutsame Investitionen ist neben der Standortgenehmigung durch die zuständigen örtlichen Räte (Räte im Staatsapparat) eine Standortbestätigung erforderlich. Sie kann als die wirtschaftlich günstigste Lokalisierung eines Vorhabens bezeichnet werden und setzt einen entsprechenden Beschluß des Rates des Bezirks (RdB) voraus, sofern sich nicht der Ministerrat diese Bestätigung selbst vorbehält. Die Standortbestätigung verpflichtet den RdB, für die bestätigten Investitionen in seinem Verantwortungsbereich Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Standortgenehmigung ist dagegen die Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder Gemeinde zur Durchführung einer Investition auf ihrem Verwaltungsgebiet; sie ist die Voraussetzung für die weitere Vorbereitung und Ausführung dieses Vorhabens. Mit dem Genehmigungsrecht sind Auflagen- und Zustimmungsrechte beim Umweltschutz, der Arbeitszeitregelung und der Sicherheit auf Straßen und Wegen verbunden. Nach der Überführung zahlreicher halbstaatlicher und privater Industrie- und Baubetriebe sowie industriell produzierender Handwerksbetriebe in Volkseigentum im Jahre 1972 stieg die Bedeutung der TP. So werden gegenwärtig im Bezirk Karl-Marx-Stadt über 800 mittlere und kleinere Betriebe von Bezirksgremien geleitet und geplant. Für die TP. sind neben den örtlichen Räten und Volksvertretungen spezielle Organe zuständig: die Abteilung Territoriale P. der SPK, die Bezirksplankommissionen mit Büros für TP. und die Kreisplankommissionen. III. Historische Entwicklung Seit 1948 gab es folgende längerfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne: 1. Halbjahrsplan 1948 (Juli-Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungen wurden bereits als Planziele angegeben. 2. Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde noch ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten aufgestellt. 3. Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands hervorgerufenen und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volks[S. 991]wirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der Chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus (Schwermaschinen- und Anlagenbau). Bei den wichtigen Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u.a. als Folge von Abmachungen innerhalb des 1949 gegründeten RGW. 4. Zweiter Fünfjahrplan 1956(-1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden. 5. Siebenjahrplan 1959(-1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine stärkere Verflechtung mit der sowjetischen Wirtschaft sollte dadurch erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/62 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v.H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v.H., der Konsumgüterproduktion um 84 v.H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v.H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z.B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v.H., Industrieproduktion 35 v.H., Industriebau 30 v.H. 6. Perspektivplan bis 1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen, mittelfristig geplanten wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegelten das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) bzw. Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) wider. Des weiteren fixierte der Plan die Zweige, die aus struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders gefördert wurden: Elektrotechnische und elektronische Industrie, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung und des Maschinenbaus. Im Bereich von Forschung und Entwicklung wurden umfangreiche Investitionen durchgeführt. Planziel war eine Steigerung der finanziellen Mittel um mindestens 180 v.H. (1965 = 100). Im Zusammenhang damit wurden die Ausbildungskapazitäten in den naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen erhöht. Absolventen dieser Fächer wurden vorzugsweise im Bereich der industriellen Forschung und Entwicklung eingesetzt. Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ bedeutete, daß Schwerpunktaufgaben wieder gesondert geplant und durchgeführt wurden. Das System der Schwerpunkt-P. verstärkte erneut zentralistische Tendenzen und stand somit in einem gewissen Gegensatz zu der im übrigen die Wirtschaftsreform prägenden Tendenz, die Eigenverantwortung der VVB und VEB zu stärken. Sie sollten sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern erreichte bzw. behielt. Die strukturpolitischen Aufgaben wurden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt: Der Ministerrat bestimmte für jedes Vorhaben einen federführenden, mit zusätzlichen Vollmachten ausgestatteten Minister, der seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate, Betriebe und besonders „Auftragsleiter“ benannte. Strukturbestimmende Aufgaben wurden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon wurden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als die Auftragsleitung unmittelbar erfaßte. Die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigten die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat [BWR]). Die starke Konzentration auf „Wachstumsbranchen“ führte zur Vernachlässigung der Zulieferindustrie, der vorgelagerten Produktionsstufen und der ohnehin schwachen Infrastruktur. Die Folge war eine breite Wachstumskrise im Herbst 1970, die z. T. auch auf außerordentlich ungünstige Witterungsbedingungen zurückzuführen war. Die Planziele des Volkswirtschaftsplans 1970 mußten reduziert werden, was die Ausgangsbasis für den Perspektivplan 1971–1975 — ab 1971 hieß dieser Plan [S. 992]in Anlehnung an die sowjetische Terminologie wieder „Fünfjahrplan“ — veränderte. 7. Fünfjahrplan 1971–1975. Die Vorbereitung des Plans setzte 1967 ein und verlief in 2 Phasen. Ausgehend von einer „strukturpolitischen Konzeption“ der SPK und des Ministerrats wurden Orientierungsgrößen an die Wirtschaftseinheiten und die örtlichen Räte übergeben, die Planangebote zu erarbeiten hatten, die wiederum von der jeweils übergeordneten Leitungsinstanz in eine umfassendere Konzeption einzufügen waren. Verzögert durch die Entwicklungsstörungen, vor allem im Jahr 1970, wurde die erste Phase erst mit der „Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975“ vom Juni 1971 abgeschlossen. In einem zweiten Durchlauf wurden bis zum Jahresende 1971 die endgültigen Planangebote erarbeitet, stufenweise zusammengefaßt, bilanziert und als Plangesetz verabschiedet. Die Ziele des Fünfjahrplans und die zur Planrealisierung getroffenen Maßnahmen der Finanz- und Investitionspolitik und der güterwirtschaftlichen Steuerung waren in erster Linie darauf gerichtet: 1. die entstandenen Disproportionen zu beseitigen, 2. den Übergang zu einer ausgewogenen Expansion zu finden, 3. alle Rationalisierungsmöglichkeiten zu nutzen. Die meisten der in diesem Fünfjahrplan eher bescheidenen quantitativen Wachstumsziele konnten erfüllt werden. Die Wachstumsraten der industriellen Produktion entsprachen den Steigerungsraten im Planjahrfünft 1966–1970. Veränderungen gegenüber der Entwicklung in diesem Zeitraum richteten sich vor allem auf eine bessere Versorgung der Bevölkerung. Die Geldeinnahmen der Bevölkerung und der private Verbrauch stiegen spürbar an, während der Investitionszuwachs gekürzt wurde (Lebensstandard). Stärker als die Importe konnten die Exporte gesteigert werden. Während einige der quantitativen Aufgaben des Fünfjahrplans sogar übererfüllt wurden, blieb die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit durchschnittlich jährlich 5,5 v.H. hinter dem Planziel von 6,2 v.H. zurück. 8. Fünfjahrplan 1976–1980. Im Unterschied zu vergangenen mittelfristigen Plänen wurde dieser Fünfjahrplan rechtzeitig ausgearbeitet. Er war Teil einer längerfristigen Entwicklungsorientierung, die mit durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten von 5 v.H. beim produzierten Nationaleinkommen, 7 v.H. bei der industriellen Produktion und 6,5 v.H. bei der Arbeitsproduktivität rechnete. Diese Wachstumsziele wurden während des P.-Zeitraums reduziert. Trotzdem wurde real die Expansion fortgesetzt, ohne jedoch die Planziele voll zu erreichen. Beim produzierten Nationaleinkommen lag die durchschnittliche jährliche Steigerung bei 4,1 v.H., die industrielle Warenproduktion stieg um durchschnittlich 5 v.H. (statt 6 v.H.), die Investitionen stiegen um 4,8 v.H. (statt 5,2 v.H.), die industrielle Arbeitsproduktivität um 4,7 v.H. (statt 5,4 v.H.) Dagegen wuchs der Einzelhandelsumsatz um 4,1 v.H. (statt 4 v.H.) und die Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung stiegen mit 3,8 v.H. fast wie geplant (4,0 v.H.). Durch zwei Anhebungen stiegen die Renten stärker als die Arbeitseinkommen. Der Wirkung dieser sozialpolitischen Maßnahmen stand auf der Verbrauchsseite die faktische Spaltung des Konsumangebots in weiterhin hoch subventionierte Waren des Grundbedarfs und in hochwertige Konsumgüter, deren Preise erheblich höher liegen, entgegen (Exquisit- und Delikatläden). Nach den Strukturveränderungen der 60er Jahre haben die 70er Jahre insofern zur Konsolidierung geführt, als Zuliefer- und Grundstoffindustrien und das Verkehrswesen gefördert und der Lebensstandard angehoben wurde. Neue enorme Probleme entstanden mit den 1973 einsetzenden Preissteigerungen auf dem Weltmarkt. Seitdem ist die Außenhandelsbilanz der DDR defizitär; vor allem stieg die Verschuldung in konvertiblen Währungen nach Angaben der Baseler Bank für internationalen Zahlungsausgleich bis 1977 auf 5,3 Mrd. $ und bis Ende 1981 auf 9,6 Mrd. $. 9. Fünfjahrplan 1981–1985. Entsprechend dieser Problemlage setzt der Plan für den Zeitraum 1981–1985 weiterhin auf hohes Wirtschaftswachstum. Das produzierte Nationaleinkommen soll jährlich durchschnittlich um 5,1–5,4 v.H. wachsen. Abweichend von den 70er Jahren soll sich das Wirtschaftswachstum vor allem im Export realisieren, während die Investitionen (Steigerungsraten 1,8–2,3 v.H.) und der private Verbrauch nur schwach steigen sollen. Bei erhöhten Konsumgüterpreisen soll der Einzelhandelsumsatz um 3,7–4,1 v.H. zunehmen. Die Steigerung des Exports wird von einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen, von Veränderungen der Industriestruktur durch Ausweitung moderner Veredelungsproduktion und von technologischen Erneuerungen bei spürbaren Material- und Energieeinsparungen erhofft. Wachstumsschwerpunkte sind die Industriebereiche Elektronik/Elektrotechnik (insbesondere die Mikroelektronik), Maschinenbau (vor allem der Werkzeug- und -verarbeitungsmaschinenbau), chemische Industrie, in der auf der Grundlage der heimischen Braunkohle die Karbochemie erneuert wird. In der Landwirtschaft soll vor allem die Pflanzenproduktion gesteigert werden (vorrangig die Futtermittelproduktion). Die Ergebnisse der Planjahre 1981 und 1982 zeigen, daß die Wachstumsziele des Fünfjahrplanes überhöht waren und aufgegeben werden mußten. Schuldentilgungen und um 10 v.H. reduzierte Erdöllieferungen der Sowjetunion trugen dazu bei, daß das Wachstum des produzierten Nationaleinkommens 1982 nur bei 3 v.H. lag. Die Ausfuhr konnte [S. 993]allerdings mit dem Ziel, die Auslandsverschuldung zu senken, um 14 v.H. gesteigert werden. Daraus ergaben sich jedoch Versorgungsengpässe auf dem Binnenmarkt, die zu merkbaren Mißstimmungen in der Bevölkerung führten. IV. Planungsorganisation: Zentrale und territoriale Planungskommissionen In der P.-Organisation sind 3 Ebenen zu unterscheiden: die zentrale, die mittlere und die untere Ebene. An der konkreten Bestimmung der Planziele wirken auf der zentralen Ebene alle wichtigen politischen und administrativen Organe mit: in erster Linie das Politbüro des ZK der SED und der zentrale Parteiapparat der SED, der Ministerrat mit seinen Fachressorts — insbesondere den Industrieministerien und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik — sowie die Staatliche Plankommission, die die Hauptlast der Planausarbeitung trägt. Im Mittelpunkt der zentralen Planbestimmung stehen die Grundfragen der wirtschaftlichen Entwicklung, d.h. a) das Verhältnis der erarbeiteten wirtschaftlichen Güter und Leistungen, des produzierten Nationaleinkommens zu seiner Verwendung, den Konsum- und Investitionsquoten, insbesondere auch das Verhältnis von Einkommensentwicklung der Haushalte und Warenbereitstellung; b) das wirtschaftliche Wachstumstempo und die Entwicklung der Rentabilität und Effizienz des Ressourceneinsatzes; c) die Gestaltung der Wirtschaftsstruktur (Anteil der „Wachstumsbranchen“); d) das Niveau der Produktionskonzentration und -verflechtung (Kooperation); e) die Förderung von Wissenschaft, Technik und Technologie; f) das Ausmaß und die Struktur von Außenwirtschaft und Außenhandel und der internationalen Arbeitsteilung (Zusammenarbeit im RGW); g) die regionale Entwicklung und Standortverteilung. Die Mitwirkung der wirtschaftsleitenden Institutionen und der Wirtschaftseinheiten auf der mittleren Ebene der gesamtwirtschaftlichen Organisation, der Bezirksplankommissionen und -wirtschaftsräte und der Kombinate konzentriert sich auf die nähere Ausarbeitung und Konkretisierung der Planziele unter dem Gesichtspunkt der Ressourcen der Branchen und Bezirke. Die P. schließlich in den Betrieben, Kreisen und Gemeinden beschränkt sich inhaltlich vor allem darauf, übertragene Planaufgaben entsprechend den gegebenen personellen und materiellen Kapazitäten und den Möglichkeiten zur Mobilisierung der Betriebsbelegschaften erneut zu konkretisieren. Die P.-Organisation wurde seit Bestehen der DDR im Rahmen wirtschaftspolitischer Kurswechsel wiederholt verändert. Nachdem das NÖS ab 1963 den VVB und Betrieben erhöhte P.-Kompetenzen eingeräumt und damit eine begrenzte Dezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bewirkt hatte, ist die P.-Organisation ab 1971 nach den wesentlich durch die strukturpolitischen Schwerpunktsetzungen hervorgerufenen, erheblichen wirtschaftlichen Wachstumsstörungen in den vorhergehenden beiden Jahren erneut drastisch umstrukturiert worden. Die direkte zentrale P. und Leitung wurde an Stelle der indirekten Lenkung mittels monetärer Lenkungsinstrumente (Preise, Zinsen, Kredite) ausgebaut. Die Zahl der den Betrieben zentral vorgegebenen Plankennziffern erhöhte sich wieder; das Bilanzsystem wurde ausgeweitet. Damit verlagerten sich die Entscheidungskompetenzen erneut von der mittleren auf die zentrale Ebene. An der Spitze der P.-Organisation steht die Staatliche Plankommission. Ihr nachgeordnet sind Bezirks- und Kreisplankommissionen. A. Staatliche Plankommission (SPK) Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft und die Kontrolle der Plandurchführung. Grundlegende Fragen der zukünftigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung legt sie dem Ministerrat zur Entscheidung vor. In allen bedeutenden Fragen muß darüber hinaus die Zustimmung der zuständigen Leitungsgremien der SED herbeigeführt werden. Die SPK ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Institutionen. Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat (VWR) zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Nach dessen Auflösung Ende 1965 wurde die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz. Sie stützt sich in ihren Planarbeiten einerseits auf die von den Industrieministerien, Kombinaten und Betrieben auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben ausgearbeiteten Planentwürfe, andererseits auf die Mitwirkung der Bezirks- und Kreisplankommissionen. Die Aufgaben der SPK sind: 1. Generell hat sie die langfristigen Pläne, Fünfjahrpläne und Jahresvolkswirtschaftspläne — ausgehend von den vorhandenen Ressourcen, den Realisierungsmöglichkeiten und politischen Notwendigkeiten sowie den Bedürfnissen der Bevölkerung — systematisch vorzubereiten und dem Ministerrat gegenüber zu begründen. 2. Die Ausarbeitung von Prognosen, Programmen und langfristigen Konzeptionen über grundlegende [S. 994]wirtschaftliche Prozesse und die thematische Beeinflussung der prognostischen Untersuchungen anderer staatlicher und wissenschaftlicher Institutionen. 3. Der Entwurf der langfristigen Pläne der volkswirtschaftlichen Entwicklung, verbunden mit der Herausgabe von „volkswirtschaftlichen Orientierungen“ für die langfristige P. der Ministerien und der RdB. 4. Der Entwurf der Fünfjahrpläne und der Jahresvolkswirtschaftspläne. Dabei sollen die Konsistenz der verschiedenen Pläne und die „Einheit von Analyse und Kontrolle“ sowie von branchenmäßiger und regionaler Entwicklung gesichert werden. 5. Die wirtschaftliche Absicherung von militärischen Aufgaben. 6. Die Ausarbeitung von Schwerpunkten der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im RGW. Die SPK ist in diesem Zusammenhang auch für die bisher überwiegend noch bilateral verlaufende Abstimmung und Koordinierung der Pläne mit denen der RGW-Mitgliedsländer verantwortlich. 7. In Zusammenarbeit mit der Bezirksplankommission plant und leitet die SPK die regionale Verteilung der Produktionsfaktoren („Standortverteilung der Produktivkräfte“). 8. Die Anleitung der übrigen an der P. beteiligten Institutionen bei der Planausarbeitung und -bilanzierung. 9. Die ständige Kontrolle und Analyse der Wirtschaftsentwicklung hinsichtlich der geplanten Wachstums- und Strukturziele. Sie ist die Grundlage für interventionistische Maßnahmen und Plankorrekturen des Ministerrats während der Plandurchführung. 10. Der Vorsitzende der SPK ist nach dem neuen Statut der SPK vom 9. 8. 1973 (GBl. I, 1973, S. 418) zur Sicherung einer stabilen und kontinuierlichen Planerfüllung und eines gleichmäßigen Wirtschaftsablaufs verpflichtet und berechtigt, während der Planausarbeitung und -durchführung Weisungen an Minister und andere Leiter staatlicher Organe zu erteilen. 11. Die Erprobung und Verbesserung der P.-Verfahren und P.-Instrumente, einschl. der Teilnahme an den planungstheoretischen Arbeiten der Wirtschaftswissenschaften. Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur auf: 1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Diplom-Gesellschaftswissenschaftler Gerhard Schürer, Kandidat des Politbüros des ZK der SED) ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem Zentralkomitee (ZK) der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig und leitet die SPK nach dem Prinzip der Einzelleitung. Die innerhalb der SPK als beratendes Gremium fungierende Plankommission, die neben dem Leitungspersonal der SPK auch Vertreter anderer Ministerien und Ämter umfaßte, wurde 1973 nicht wieder neu konstituiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Weisungsbefugnis des Vorsitzenden deutlich erhöht. 2. Stellvertretende Vorsitzende (z.B. für Fünfjahr-P., für Jahres-P.). Dazu gehören 3 Staatssekretäre in der Staatlichen Plankommission (Karl Grünheid, Klaus Klopfer, Wolfgang Gress) und 9 weitere stellv. Vors. (alle SED), Gress und Klopfer sind Mitgl. des Ministerrates; Schürer gehört dem Präsidium des Ministerrates an. 3. Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständige Sektoren (z.B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen. 4. Die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen. (1980 gebildet aus dem seit 1958 bei der SPK bestehenden Staatlichen Büro für die Begutachtung von Investitionen [SBBI].) Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit. 5. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI) wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und der Erforschung grundlegender, volks- und gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten der P., Bilanzierung, wirtschaftlichen Rechnungsführung, Finanzen, Strukturentwicklung und Datenverarbeitung. Das ÖFI ist Sitz des „Wissenschaftlichen Rates für die Vervollkommnung der P. und wirtschaftlichen Rechnungsführung“. 6. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z.B. Prognosegruppen) gebildet. 7. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK) unterstehen entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) der SPK und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft. [S. 995]Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen: das Ministerium für Wissenschaft und Technik, dessen Arbeitsergebnisse die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK bilden; das Ministerium der Finanzen (MdF) und die

Planung (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen zur vorausschauenden Festlegung zukünftigen (insbesondere ökonomischen) Handelns sowie die Organisation und Kontrolle der Planausführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik und eines der konstitutiven Merkmale des Wirtschaftssystems der DDR (Wirtschaft).…

DDR A-Z 1985

Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1985)

Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine einheitliche IHK der DDR (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wiedererrichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke den Räten der Kreise unterstellt. [S. 617]Der IHK gehörten alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristischen Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen waren die halbstaatlichen Betriebe und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten, sowie Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerk, IV.; Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollten private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen (Betriebe mit staatlicher Beteiligung). Sie unterstützten die örtlichen Staatsorgane beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisierten ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Sie schlossen ferner für die in den Mitgliedsbetrieben Beschäftigten Tarifverträge ab. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkte sich seit der Verstaatlichung fast aller noch verbliebener halbstaatlicher und privater Betriebe in Industrie und Bau im Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rd. 12.000 privaten Einzelhändler und Großhändler und die 26.000 Kommissionshändler (1980). — Die im Zuge der Gewerbeförderungspolitik seit 1976 zu verzeichnende Zunahme privater Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten brachte den IHK erstmals wieder einen Mitgliederzuwachs. Durch den Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1983 (GBl. I, Nr. 6) wurden die IHK von den Handels- und Gewerbekammern der Bezirke (HGK.) abgelöst, die ihre Arbeit am 1. 7. 1983 aufnahmen. Sie unterscheiden sich nach dem Kreis ihrer Mitglieder und den von ihnen wahrgenommenen Funktionen kaum von den IHK. Die HGK. haben ihre Mitglieder bei der Erfüllung der diesen im Rahmen der Volkswirtschaftspläne übertragenen Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren, sind für deren fachliche und politische Qualifizierung verantwortlich und sollen für die Anwendung „bester technologischer und organisatorischer Lösungen“ in deren Betrieben Sorge tragen. Als Mitgliedsbetriebe werden genannt: private Einzelhandelsverkaufseinrichtungen einschl. Gaststätten mit und ohne Kommissionshandelsvertrag, Transport-, Verkehrs- und Dienstleistungsbetriebe sowie weitere Kleinbetriebe einschl. Gartenbaubetriebe und Kohlehandelsbetriebe. Entsprechend der Zusammensetzung ihrer Mitgliedschaft wirken die HGK. an den territorialen Planungen insbesondere der Planung des Handels- und Gaststättennetzes im regionalen Bereich mit. HGK. bestehen auf Bezirksebene und in Berlin (Ost). Sie werden von einem Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung geleitet. Der Direktor wird (ebenso wie sein Stellvertreter) von dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes berufen und abberufen; er untersteht diesem direkt. Zur Unterstützung ihrer Leitungstätigkeit berufen die Direktoren zeitweilige und ständige Kommissionen sowie Beratungsaktive. Für Kreise können eine oder mehrere Kreisgeschäftsstellen eingerichtet werden, die sowohl von dem Direktor der HGK. als auch von dem jeweiligen Rat des Kreises angeleitet werden. Die Tätigkeit der HGK. wird durch Umlagen von den Mitgliedern finanziert; diese Umlagen sind Pflichtbeiträge und Geldforderungen der Staatsorgane gleichgestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 616–617 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrievertrieb

Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine…

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Ministerium für Verkehrswesen (MfV) (1985)

Siehe auch: Ministerium für Verkehrswesen: 1969 1975 1979 Im Auftrage des Ministerrates für die zentrale staatliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens und der ihm unterstellten selbständigen Wirtschaftseinheiten verantwortlich. Hauptaufgaben des MfV: proportionale Entwicklung und rationelle Gestaltung des gesamten Verkehrswesens wie der einzelnen Verkehrszweige entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernissen, die Verwirklichung der in den Plänen festgelegten verkehrspolitischen Ziele, die Intensivierung im Transportwesen, die Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration, die Entwicklung der Transportkapazitäten, die Festlegung von Grundsätzen für die Entwicklung des Werkverkehrs, die Weiterentwicklung des Verkehrswegenetzes, die Schaffung der Voraussetzungen für eine volkswirtschaftlich effiziente und bedarfsorientierte Transportdurchführung, Einflußnahme auf die Entwicklung des Individualverkehrs, die Ausarbeitung und Festlegung der Transporttarife sowie der verkehrsrechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsrecht), die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller im Verkehrswesen Beschäftigten u.a.m. Der Minister für Verkehrswesen (derzeit Otto Arndt — SED) ist zugleich Generaldirektor der dem M. unmittelbar unterstellten Deutschen Reichsbahn (DR), Vorsitzender des Zentralen Transportausschusses (ZTA) (Verkehrswesen, II.) und Generalbevollmächtigter für die Bahnaufsicht. Sein ständiger Vertreter ist der Staatssekretär, der gleichzeitig auch 1. Stellv. des Generaldirektors der DR ist (derzeit Dr. Heinz Schmidt — SED). Daneben gibt es eine Reihe weiterer stellv. Minister (Heinz Gerber, Günter Grohmann — zugleich Leiter der politischen Verwaltung der DR, Dr. Klaus Henkes — zugleich Generaldirektor der staatlichen Luftverkehrsgesellschaft „Interflug“, Günther Knobloch — auch Stellv. des Generaldirektors der DR, Dr. Heinz Rentner, Heinrich Scholz, Dieter Wöstenfeld — alle SED), die die Hauptverwaltungen für einzelne Transportzweige und andere Fachorgane auf Weisungen des Ministers leiten. Der Minister ist gegenüber den für Verkehr zuständigen Mitgliedern der Räte der Bezirke ebenfalls weisungsberechtigt. Dem MfV unmittelbar unterstellt sind u.a.: alle zentral geleiteten Kombinate, Betriebe und Einrichtungen des Eisenbahnwesens, der Binnen- und Seeschiffahrt, der zivilen Luftfahrt sowie der VEB Deutrans, das VEB Reisebüro der DDR, die Mitropa AG (Hotel- und Gaststättenwesen), das Seefahrtsamt der DDR, das Autobahnaufsichtsamt, die Kraftfahrzeugtechnische Anstalt, die Staatliche Luftfahrtinspektion, das Zentrale Forschungsinstitut des Verkehrswesens (ZFIV) sowie der Medizinische Dienst des Verkehrswesens. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 911 Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Volksbildung

Siehe auch: Ministerium für Verkehrswesen: 1969 1975 1979 Im Auftrage des Ministerrates für die zentrale staatliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens und der ihm unterstellten selbständigen Wirtschaftseinheiten verantwortlich. Hauptaufgaben des MfV: proportionale Entwicklung und rationelle Gestaltung des gesamten Verkehrswesens wie der einzelnen Verkehrszweige entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernissen, die Verwirklichung der in den Plänen…

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Juni-Aufstand (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau des Sozialismus proklamierte verschärfte Kurs zur sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft mündete in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise, die ihren Ausdruck in steigenden Fluchtziffern fand. Nach dem Tode Stalins am 5. 3. 1953 leitete die Sowjetregierung im eigenen Land einen Kurswechsel ein, dem die SED-Führung jedoch erst verspätet und auf dringliche Weisung aus Moskau folgte. Im Anschluß an eine Plenarsitzung des Zentralkomitees (ZK) der SED beschloß der Ministerrat der DDR am 28. 5. 1953, daß die Arbeitsnormen in den volkseigenen Industriebetrieben bis Ende Juni generell um 10 v.H. zu erhöhen seien. Im Ergebnis bedeutete diese Regelung eine Lohnminderung bei verschärften Arbeitsanforderungen. Der Beschluß löste alsbald unter Ost-Berliner Bauarbeitern Widerspruch und Unruhe aus. Am 9. Juni faßte das Politbüro des ZK der SED Beschlüsse über den Neuen Kurs, die 2 Tage später veröffentlicht wurden. Darin war von einer „Reihe von Fehlern“ die Rede, die in der Vergangenheit begangen worden seien. An die Adresse mittelständischer Bevölkerungsgruppen gewandt, erklärte die Parteiführung, die „Interessen … der Einzelbauern, der Einzelhändler, der Handwerker, der Intelligenz“ seien „vernachlässigt“ worden. Sie versprach Abhilfe und einen grundlegenden Kurswechsel. Auf die von der Industriearbeiterschaft als besonders bedrückend empfundene Normenfrage ging sie jedoch nicht ein. 2. Die Ereignisse in Berlin (Ost). Am Morgen des 16. 6. 1953 erschien die Tageszeitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) „Tribüne“ mit einem Artikel, dessen Kernsatz („Die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfang richtig“) die Arbeiter auf der Baustelle Block 40 der Stalinallee veranlaßte, ihre Tätigkeit einzustellen und einen Demonstrationszug zu formieren, der zuerst zum FDGB-Haus in der Wallstraße (es war verschlossen) und weiter zum „Haus der Ministerien“ (ehemaliges Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße zog. Unterwegs wurde das Verlangen nach Herabsetzung, der Normen durch weiterreichende politische Forderungen ergänzt. Der Zug wuchs zuletzt auf etwa 10.000 Menschen an, die den Rücktritt der Regierung verlangten. Minister Selbmann und Prof. Havemann — seinerzeit Abgeordneter der Volkskammer der DDR —, die sich an [S. 695]die Streikenden und Demonstrierenden wandten, fanden kein Gehör — die Menge forderte vergeblich, daß Ulbricht oder der damalige Ministerpräsident Grotewohl zu den vor dem „Haus der Ministerien“ Versammelten sprechen sollten. Zu spät entschloß sich das Politbüro der SED, den Beschluß über die Normenerhöhung rückgängig zu machen — längst waren andere, politische Ziele proklamiert und mit der Aufforderung zu einem Generalstreik verbunden worden. Demonstranten bemächtigten sich der von der Parteiführung ausgesandten Lautsprecherwagen und riefen dazu auf, am folgenden Morgen auf dem Strausberger Platz eine Massenkundgebung abzuhalten. Die 12.000 Beschäftigte zählende Belegschaft des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf machte sich in den frühen Morgenstunden des 17. 6. 1953 auf den Weg — die Streikenden wollten vom Norden durch den französischen Sektor von Berlin ins Stadtzentrum gelangen. Die Ausweitung der Demonstrationen veranlaßte den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors, Generalmajor Dibrowa, in den Mittagsstunden den Ausnahmezustand zu verhängen. In der Leipziger Straße, am Potsdamer Platz, am Brandenburger Tor, von dem Demonstranten die rote Fahne herunterholten, und an anderen Stellen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Volkspolizei und den protestierenden Ost-Berlinern. Einige Gebäude, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros wurden in Brand gesteckt oder demoliert. 3. Die Ereignisse in den DDR-Bezirken. Von Ost-Berlin griff der J. auf andere Großstädte und industrielle Zentren über (vor allem Bitterfeld, Halle, Leipzig, Merseburg, Magdeburg, Jena, Gera, Brandenburg und Görlitz). Die Kunde von den Ereignissen in Ost-Berlin wurde durch westliche Rundfunksender, aber auch durch Reisende und auf telefonischem Wege verbreitet. Die Streikenden stammten in erster Linie aus Betrieben des Bauwesens, des Bergbaus, der chemischen und eisenschaffenden Grundstoffindustrien und des Maschinenbaus. An verschiedenen Orten bildeten sich Streikleitungen, die jedoch untereinander keine Verbindung herzustellen vermochten. Die Demonstranten beseitigten Agitationsmittel der SED, besetzten an verschiedenen Orten Rathäuser und öffentliche Dienststellen und stürmten Gefängnisse, um Gefangene zu befreien. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen standen neben dem Verlangen nach Herabsetzung der Normen und Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Ruf nach Rücktritt der Regierung und Abhaltung freier und geheimer Wahlen. Außerdem bestanden sie auf der Zusicherung, daß die Streikenden und ihre Sprecher keinen Sanktionen unterworfen würden. Zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kam es an mehr als 272 Orten der DDR. Überall führte schließlich das Eingreifen sowjetischer Truppen zur Niederlage der Streikenden, mit denen sich teilweise auch Volkspolizisten solidarisiert hatten. Über die Zahl der während des J. getöteten und verletzten Zivilpersonen liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung bezifferte sie offiziell mit 21 Toten und 187 Verletzten. Die Identität dieser Toten mit 18 nachweislich festgestellten standrechtlichen Erschießungen durch die Rote Armee und 3 von Gerichten der DDR verfügten und vollstreckten Hinrichtungen ist nicht zweifelsfrei festzustellen. Ferner sind in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende der 60er Jahre 1386 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilte Demonstranten registriert worden. 4. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes. Im Verständnis der DDR-Geschichtsschreibung gilt der J. als „konterrevolutionärer Putsch“, in dessen Verlauf es „Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten“ gelungen sei, „Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 7, Berlin [Ost] 1966, S. 232 f.). Die 1978 veröffentlichte, von einer Kommission des Politbüros bestätigte „Geschichte der SED“ verweist zwar auf „Unzufriedenheit und Mißstimmung von Werktätigen“, welche die „Feinde des Sozialismus im Innern der DDR“ für ihren „konterrevolutionären Putschversuch“ ausgenutzt hätten. Doch auch diese Darstellung behauptet erneut, am 17. 6. 1953 habe es eine „operative Anleitung durch in Westberlin und der BRD stationierte imperialistische Geheimdienste und Agentenzentralen sowie Sender der USA“ gegeben (Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß, Berlin [Ost] 1978, S. 294; ferner: Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 156 ff.). Der den tatsächlichen Ablauf des J. relativ realistisch beschreibende, auf dokumentarisches Material zurückgreifende Roman des DDR-Schriftstellers Stefan Heym „5 Tage im Juni“ konnte in der DDR bisher nicht veröffentlicht werden. Die nach wie vor in der DDR vorherrschende — durch Tatsachen nicht zu belegende — Version des J. als eines vom Westen planmäßig vorbereiteten und ausgelösten „Tages X“ steht aber auch im Widerspruch zu der Argumentation O. Grotewohls vor Parteiaktivisten am Abend des 16. 6. 1953. Der Ministerpräsident der DDR gab darin ernste Fehler zu, die durch „die Methode des Administrierens, der polizeilichen Eingriffe und der Schärfe der Justiz“ entstanden und nicht zu korrigieren gewesen seien: „Wenn sich Menschen von uns abwenden, … dann ist diese Politik falsch.“ Die von Grotewohl bei dieser Gelegenheit versprochenen — „unerschrocken und entschieden“ zu ziehenden Schlußfolgerungen blieben weitgehend aus: Unter dem Eindruck des J. setzte die sowjetische Führung erneut auf die Gruppe um W. Ulbricht, dessen Kritiker (Herrnstadt, Zaisser; Opposition und Widerstand) aus der Parteiführung ausgeschlossen wurden. Die von der SED behauptete Einwirkung des Westens auf den J. bestand im wesentlichen darin, daß westliche Rundfunksender — vor allem der Berliner RIAS — Nachrichten über die Ereignisse des 16. und 17. Juni Hörern in den Bezirken der DDR vermittelten, die sonst nur verspätet über das Geschehen informiert worden wären. Der Westen reagierte im übrigen zunächst verwirrt und zurückhaltend. Die Westalliierten hielten eine behutsame Berichterstattung für geboten — so wurde auf ihre Weisung das [S. 696]Stichwort „Generalstreik“ in den RIAS-Nachrichten vermieden. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Jakob Kaiser, rief am Abend des 16. Juni über den Rundfunk dazu auf, „sich weder durch Not noch durch Provokationen zu unbedachten Handlungen hinreißen zu lassen“, Kaiser empfahl, „im Vertrauen auf unsere Solidarität Besonnenheit zu wahren“. Eine eher aktivierende Tendenz deutete sich in der Rundfunkrede des West-Berliner DGB-Vorsitzenden Scharnowski am frühen Morgen des 17. Juni an, der dazu aufrief, der „Bewegung der Ost-Berliner Bauarbeiter, BVGer und Eisenbahner“ beizutreten und die „Strausberger Plätze überall“ aufzusuchen. Aus der von Arnulf Baring verfaßten, bisher gründlichsten Analyse des J. ist zu entnehmen, daß es sich um keinen „Aufstand des gesamten Volkes“ gehandelt hat: „In seinen wesentlichen Abschnitten hat allein die Industriearbeiterschaft den Aufstand getragen.“ Die bäuerliche und mittelständische Bevölkerung und die Intelligenz waren kaum beteiligt (A. Baring, Der 17. Juni 1953, Köln und Berlin [West] 1965, S. 66 f.). Doch gerade angesichts der Verwurzelung des J. in der Arbeiterschaft, für die die SED stets zu sprechen behauptet, wurden die Ereignisse des 16. und 17. 6. 1953 als schwere politisch-moralische Niederlage der DDR und der mit ihr verbündeten Sowjetunion empfunden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694–696 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justitiar

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau…

DDR A-Z 1985

Automatisierung (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herauszubilden. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität verstanden. Die Vorstufen der A. sind handwerkliche Arbeit und darauf folgend die mechanisierte Produktion. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge bzw. Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des mechanisierten Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird der Grad der Mechanisierung unterschieden in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden von deren Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs, sondern als Maschine-Maschine-Dialog auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung) übernehmen (Industrierobotertechnik). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik, Mathematik, Logik, Systemanalyse, Entscheidungs- und Simulationstheorie. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starren Programmen (Einzweck-A.) sind: a) Der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozeß konzipiert sein. b) Größere Stückzahlen müssen über einen längeren Zeitraum gefertigt werden. c) Die ausgereiften Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) Nur geringe Qualitätsschwankungen dürfen bei der Zulieferung von Roh- und Betriebsstoffen auftreten, e) Entsprechend fachlich geschulte Arbeitskräfte müssen vorhanden sein. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich einige dieser Voraussetzungen, z.B. können dann Qualitätsschwankungen bei den Rohstoffen leichter ausgeglichen werden usw. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme oder vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 25 Jahren deutlich gesteigert, ist jedoch in der DDR im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am Anteil [S. 141]der teil- und vollautomatisierten Ausrüstungen am Gesamtbestand der volkseigenen Industrie (A.-Grad) und am Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten (A.-Koeffizient). Beide Angaben geben jedoch keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewandten Kosten. Teil- und Voll-A. werden statistisch nicht unterschieden. Bei der Teil-A. bestehen einzelne automatisierte Ausrüstungen unverkettet neben herkömmlichen Maschinen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der Massenproduktion der Chemischen Industrie, der Textilindustrie, in Zweigen des Maschinenbaus, in der Elektrotechnischen und Elektronischen Industrie sowie der Energiewirtschaft. Daneben werden aber auch geistige Tätigkeiten, z.B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit (durch Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]) automatisiert. Die staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat die bereits bestehende Zentrale Datenbank in Berlin (Ost) durch Bezirksdatenbänke ergänzt und die Umstellung auf das in den RGW-Mitgliedstaaten angewandte Einheitliche System der Elektronischen Rechentechnik (ESER) eingeleitet (Information). 2. A.-Arten und deren Anwendung. Verschiedene A.-Arten lassen sich unterscheiden: a) Einzweck-A.. Sie ist die gegenwärtig vorherrschende Art, bei der mehr oder weniger große Abschnitte von relativ starren Produktionslinien der Serien- und Massenfertigung automatisiert wurden. Vor allem auf die Einzweck-A. entfallen die statistischen Angaben zum A.-Koeffizienten und A.-Grad. Der A.-Koeffizient der Arbeit beträgt gegenwärtig in der zentral geleiteten Industrie der DDR rd. 10 v.H. (1970: 6,6 v.H.). In der metallverarbeitenden Industrie entwickelte sich der A.-Koeffizient zwischen 1970 und 1978 (neuere statistische Angaben liegen nicht vor) von 5,5 v.H. auf 13 v.H. Der weniger aussagekräftige A.-Grad der technischen Ausrüstung stieg in derselben Zeit von 30 v.H. auf 45 v.H., während der Anteil der automatisierten Fertigung an der gesamten Fertigungszeit sich trotz dieser erweiterten A. kaum veränderte (von 2,0 auf 2,1 v.H.). Der A.-Grad der maschinellen Ausrüstungen in den zentral geleiteten Industriebetrieben stieg von 33,1 v.H. im Jahr 1970 auf 45,7 v.H. im Jahr 1978. Er betrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie lediglich rd. 14 v.H. und für die Leichtindustrie rd. 24 v.H. (Schätzungen). — Die A. erfolgt vor allem über Neuinvestitionen. So waren 51 v.H. der von 1971 bis 1973 in der Industrie installierten Maschinen automatisiert, gegenüber 39 v.H. im Zeitraum von 1966 bis 1970. Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen wird numerisch gesteuert (z.B. Werkzeugmaschinen). Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z.B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Die Schlußlichter in der A. der Ausrüstungen waren 1970 die Industriebereiche: Lebensmittelindustrie, Wasserwirtschaft und Maschinen- und Fahrzeugbau; 1978 nahm die Baumaterialienindustrie den Platz des Maschinen- und Fahrzeugbaus ein (vgl. Tabelle „Automatisierungsgrad der Ausrüstungen in der volkseigenen Industrie“). Eine Reihe von gravierenden Problemen entsteht durch die Konzentration der A. auf die Hauptprozesse der Fertigung und die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Neben sprunghaften Effizienzsteigerungen durch einzelne automatisierte Maschinen, Maschinenteile oder gelegentlich ganze Maschinensysteme entstehen nicht selten gleichzeitig Effizienzverluste. Sie treten vor allem durch sehr hohe Anschaffungskosten bei A. von isolierten Teilphasen der Produktionsprozesse auf, wenn die übrigen installierten Maschinen den Kapazitäten der automatisierten Anlage nicht entsprechen, die aus der A. resul[S. 142]tierenden Leistungen also nicht voll genutzt werden können. b) Flexible A.: Nachdem die A. in den 70er Jahren nur langsam vorankam, verspricht sich die politische Führung neuerdings von der verstärkten Anwendung der Mikroelektronik auch den Übergang zur flexiblen A., um damit die Intensivierung und Rationalisierung auf breitester Front zu beschleunigen. Vor allem die metallverarbeitende Industrie, an deren gesamter Fertigungszeit die automatisierte Fertigung 1980 nur mit 2,0 v.H. beteiligt war, wird vorrangig als Feld für die flexible A. angesehen. Die flexible A. zielt nicht mehr nur auf die relativ starren Fertigungsabläufe zur Herstellung eines bestimmten Massenproduktes, sondern will variable, schnell und kostengünstig steuerbare Bearbeitungsmöglichkeiten für die Produktion auch von kleineren und mittleren Serien bereitstellen. Die Mikroelektronik ermöglicht im Rahmen lernfähiger Systeme Dialoge von Maschine zu Maschine mittels Prozeßrechner, so daß Menschen von den Aufgaben der unmittelbaren Beschickung und Kontrolle von Maschinen befreit werden können. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, die Hilfsprozesse (z.B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und die formalisierbaren Leitungselemente unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere der in der DDR erst relativ spät geförderten Mikroelektronik, in den Fertigungsablauf zu integrieren. Zu diesem Zweck sind Konzepte für sog. „integrierte Systeme automatisierter Informationsverarbeitung“ (ISAIV) entwickelt worden, die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Die flexible A. der Produktion soll aus dem Zusammenwirken von a) numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (NC-Maschinen), b) Industrierobotern und c) integrierten, anpassungsfähigen Fertigungssystemen bestehen. Durch die Mikroelektronik können die bislang hohen Kosten für die Meß-, Regel- und Steuerungstechnik der NC-Werkzeugmaschinen gesenkt werden. Der Kostenvorteil gilt auch für anpassungsfähig programmierbare Industrieroboter, die einen großen Teil der für Handhabe- und Hilfsprozesse eingesetzten Arbeitskräfte freisetzen, den Anteil der körperlich schweren und geistig monotonen Arbeit reduzieren und die Arbeitsproduktivität überdurchschnittlich steigern sollen. Je nach Entwicklungsstand integriert ein flexibles Fertigungssystem mittels Rechner und Mikroprozessoren nicht lediglich einzelne Bearbeitungsarten, sondern auch das Zusammenwirken und den Programmwechsel von verschiedenen Maschinen und Robotern, das die Qualitätskontrolle und die Analyse und partielle Behebung von Störungen einschließt. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. So wurde an einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) gearbeitet, in dem die Routinetätigkeiten durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. Breitere Anwendung fanden EDV-Anlagen in Großbetrieben bei arbeitsaufwendigen Informationsprozessen in der Produktionsvorbereitung. Auf der Grundlage gespeicherter Daten und eingegebener Programme werden Ausgangsinformationen bereitgestellt, z.B. Berechnungen des Materialverbrauchs, der Auslastung von Maschinenkapazitäten. der termingerechten Versorgung mit Werkstücken und Baugruppen. EDV-Anlagen übernehmen auch technisch-wissenschaftliche Berechnungen und Programmierungen von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Die gespeicherten Grundinformationen wurden in einigen Betrieben schon zu zentralen Datenbanken integriert, die Daten über Fertigungsgegenstände und Arbeitsplätze für die Produktionsvorbereitung bereithalten. c) Büro- und Verwaltungs-A.. Sie meint den Einsatz elektronischer Geräte zum Erfassen. Speichern, Aufbereiten, Bearbeiten, Übermitteln und Darstellen von Informationen. Der Aufbau von automatisierten Informationsverarbeitungssystemen wird seit längerem betrieben (Information). Sachgebietsorientierte Programmiersysteme wurden in Verbindung mit EDV-Anlagen zur Speicherung und Reorganisation verschiedener Daten entwickelt. Praktische Anwendungsfälle finden sich in der staatlichen Wirtschaftsverwaltung und Statistik, in Betrieben, im Verkehrs- und im Gesundheitswesen. Auch Arbeitsabläufe im Haushalts- und Meldewesen sowie in der Wohnungsverwaltung einzelner Kreise und Städte wurden automatisiert. Bemerkenswert ist jedoch die öffentliche Kritik daran, daß vorhandenes elektronisches Gerät nicht wirkungsvoll genutzt wird, so daß sich A.-Effekte im Sinne von Kostensenkungen oder der Freisetzung von Arbeitskräften nicht einstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 140–142 Auszeichnungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen…

DDR A-Z 1985

Dritter Weg (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Begriff DW. verbindet die demokratisch-sozialistische Opposition (Opposition und Widerstand) in den Ländern des „real existierenden Sozialismus“ das Bekenntnis zu einem im Gegensatz dazu wahrhaft „demokratischen“ oder auch „menschlichen Sozialismus“. Ihrem Prinzip nach weiterhin sozialistische, wenn auch modifizierte Wirtschaftsformen sollen ihre Ergänzung finden durch eine echte Demokratie in Staat und Gesellschaft. Diese Auffassung lehnt sowohl den Stalinismus und das nachstalinistische System als auch die bürgerlich-demokratische Gesellschaftsordnung ab, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen infolge des Privatbesitzes an Produktionsmitteln weiterbestehe. Unter den Vertretern des DW. herrscht keine Einigkeit über Theorie und Methoden zur Analyse des „realen Sozialismus“ und die Ziele und die Wege zu seiner Veränderung; auch die Vorstellungen über alternative Modelle sind unterschiedlich. Wenn daher der Begriff DW. auch für ein sehr breites Spektrum spezifischer Konzeptionen steht, lassen sich dennoch folgende Gemeinsamkeiten festhalten: 1. Demokratisierung der kommunistischen Partei, Beseitigung von Repression und Herstellung von Legalität, Sicherung individueller Freiheiten; 2. Überführung des zentralisierten Staatseigentums in dezentralisiertes gesellschaftliches Eigentum, Einschränkung der zentralen staatlichen Planung; 3. Herstellung gleichberechtigter Beziehungen zwischen den kommunistischen Parteien und Anerkennung des Rechts auf national eigenständige Entwicklungen. Eine besondere Rolle innerhalb der Herausbildung vom sowjetischen Sozialismus abweichender Modelle nimmt Jugoslawien ein: es stellt gewissermaßen den ersten Fall eines historische Realität gewordenen DW. dar (Nationalkommunismus) Nach seinem Abfall vom sozialistischen Lager 1948 erarbeitete die Führung des Bundes der Kommunisten Jugoslawiens eine eigene Sozialismuskonzeption, die auf der Idee der Arbeiterselbstverwaltung beruhte und die Gefahr eines etatistischen Sozialismus vermeiden wollte. Zugleich wurde das kulturelle Leben liberalisiert. Eine Gruppe von Philosophen um die Zeitschrift „Praxis“ (Stojanović, Petrović, Supek, Vranicki, Grlić u.a.) suchte, das Modell des jugoslawischen Selbstverwaltungssozialismus theoretisch zu begründen und weiterzuentwickeln. Die Diskussion über den DW. erlebte vor allem nach den Krisen im Gefolge von Stalins Tod (1953) in der DDR (1953), Polen und Ungarn (1956) einen starken [S. 313]Aufschwung. In der „Politischen Plattform“ (1956) in der Gruppe um den Philosophiedozenten Wolfgang Harich in der DDR fand sie ihren exemplarischen Ausdruck. Dort wurde dem sowjetischen Sozialismus, der auch für die Sowjetunion zu einem Hemmschuh geworden sei, bestritten, länger Verbindlichkeit beanspruchen zu können. Nach jugoslawischem Vorbild sollten in der DDR Arbeiterräte eingeführt werden. Diese und zahlreiche andere Reformen sollten zugleich der Wiedervereinigung dienen, wobei allerdings auch für die Bundesrepublik die Einleitung eines Transformationsprozesses zur Voraussetzung eines erfolgreichen DW. erklärt wurde. Anders als z.B. in Polen (Schaff, Kolakowski) waren die revisionistischen Bestrebungen in Ungarn weniger weitgehend und bezogen sich stärker auf den orthodoxen Marxismus. So stellte Georg Lukács die Einparteienherrschaft nicht in Frage, sondern forderte „Freiheit im Marxismus“. Nachdem diese Bewegung durch die sowjetische Intervention 1956 vernichtet wurde, findet sie seit den 60er Jahren ihre Fortsetzung in der von Lukács-Schülern gebildeten „Budapester Schule“ (Márkus, Hegedüs, Fehér, Heller, Vajda u.a.). Neben den Bemühungen um die Rekonstruktion eines „authentischen Marxismus“ erlangten in Polen Tendenzen, die auf einen DW. innerhalb der politischen Ökonomie zielten, Bedeutung. Ihre bekanntesten Vertreter Brus und Lipiński argumentierten, daß die Mängel des Wirtschaftssystems angesichts ihrer Abhängigkeit von den politischen Strukturen nicht allein durch ökonomische Reformen zu beheben seien, sondern den Übergang zu politischem Pluralismus verlangten. Erst dann könne es auch zu einer wirklichen Vergesellschaftung der Produktionsmittel kommen, die angesichts des bürokratischen Monopols auf wirtschaftliche Entscheidungen lediglich „verstaatlicht“ seien. Forderungen nach Veränderung der marxistisch-leninistischen Konzeption von der „führenden Rolle der Partei“ und nach Reformen des Wirtschaftssystems standen auch im Mittelpunkt der tschechoslowakischen Diskussion, deren Ergebnisse in das Aktionsprogramm der KPC vom April 1968 eingingen. Selucký und Sláma kennzeichneten das politische Reformkonzept als Pluralismus (Pluralität von politischen und Interessengruppen als Ausdruck aktiver Teilnahme der Bürger). Die teils verwirklichten, teils vorgesehenen Maßnahmen wurden von dem Ökonomen Ota Šik, auf dessen Wirken sie maßgeblich zurückgingen, als „Marktwirtschaft ohne Kapitalismus“ bezeichnet. Dieses Marktmodell (größerer Einfluß des Marktes auf die Produktion, Selbständigkeit und Konkurrenz der Wirtschaftseinheiten) wollte an positiven Ergebnissen der jugoslawischen Entwicklung anknüpfen, jedoch negative vermeiden. Der Prager Reformkommunismus forderte ferner die Beseitigung der Repression und die Gewährleistung individueller und kultureller Freiheiten. Nachdem bereits Anfang der 60er Jahre Kuroń und Modzelewski unter Rückgriff auf Aspekte der marxistischen Theorie zu dem Ergebnis gelangt waren, in Polen habe sich eine neue Ausbeutergesellschaft gebildet, die durch eine proletarische Revolution zu stürzen sei, führte eine breite Streikbewegung 1980 zur Gründung von „Solidarność“ als einer von der kommunistischen Partei unabhängigen Organisation der Werktätigen. Während in der ČSSR 1968 die Strategie verfolgt worden war, durch Initiativen der Partei- und Staatsführung die Strukturen zu ändern, beschritt die polnische Entwicklung mit dem Versuch, die bestehenden Verhältnisse durch Druck von unten zu ändern, den entgegengesetzten Weg. Letztlich scheiterten beide Vorgehensweisen (Intervention in der ČSSR 1968, Verhängung des Kriegszustandes in Polen 1981). In der Sowjetunion hatte Sacharow 1968 unter Anlehnung an die Konvergenztheorie für einen DW. plädiert, auf den sich sowohl die Sowjetunion als auch die USA mit ihren jeweiligen Verbündeten begeben müßten, um die weltweiten Gefahren des Krieges, des Hungers und der Bedrohung des Individuums durch Repression und Manipulation beseitigen zu können. Für die Gegenwart haben in den Staaten des „realen Sozialismus“ Konzeptionen, die sich selbst bewußt als DW. definieren, an Bedeutung verloren. Šik versteht sich auch nach seinem Übertritt in den Westen als Vertreter des DW. In mehreren jüngeren Arbeiten hat er sich für einen Entwicklungsweg jenseits von Kapitalismus und Kommunismus eingesetzt. Andere Theoretiker wie Bahro und Flechtheim haben im Bewußtsein der „Grenzen des Wachstums“ und einer drohenden Verknappung der Ressourcen einen neuen, eigenständigen Begründungszusammenhang für die Notwendigkeit eines DW. herzustellen versucht. Einen anderen, von den dargestellten Varianten deutlich unterschiedenen Inhalt hat der von der Italienischen Kommunistischen Partei (KPI) verwendete Begriff des DW. Die KPI hebt weder auf bestehende Systeme ab, noch konstruiert sie idealtypische Alternativmodelle, sondern rückt den zur Überwindung des Kapitalismus als notwendig erachteten Weg der Transformation, also einen Prozeß, in das Zentrum ihrer politischen Überlegungen (Eurokommunismus). In diesem Zusammenhang verwirft die KPI den sozialdemokratischen Weg als untauglich, gesteht dem sowjetischen Weg lediglich historische Bedeutung für die russische Situation zu und orientiert sich statt dessen auf einen dritten, neuartigen Weg des Übergangs zum Sozialismus. Revisionismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 312–313 Dorfklubs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ehescheidung

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Begriff DW. verbindet die demokratisch-sozialistische Opposition (Opposition und Widerstand) in den Ländern des „real existierenden Sozialismus“ das Bekenntnis zu einem im Gegensatz dazu wahrhaft „demokratischen“ oder auch „menschlichen Sozialismus“. Ihrem Prinzip nach weiterhin sozialistische, wenn auch modifizierte Wirtschaftsformen sollen ihre Ergänzung finden durch eine echte Demokratie in Staat und Gesellschaft.…

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Krankenstand (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 K. ist der mit Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall begründete Ausfall an Arbeitszeit, ausgedrückt als Vomhundertanteil an den planmäßig zu leistenden Arbeitszeiten in der Wirtschaft; er wird also anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, die als K. den Anteil der Arbeitsunfähigen an den versicherungspflichtig Beschäftigten an Stichtagen mißt. Der vorausgeschätzte K. ist Grundlage der Planung von Ausgaben für Krankengeld und geht über den Arbeitskräfteplan in Betriebsplan und Volkswirtschaftsplan ein. Der tatsächliche K. hat den geplanten K. stets erheblich überschritten. Alle Bemühungen, ihn mittels Überwachung der Arbeitsbefreiung unter Kontrolle zu bringen, haben weder eine Senkung auf den der Planung zugrunde gelegten Standard von 5 v.H. zu bewirken, noch vor allem die sehr starken Schwankungen und die regionalen und betrieblichen Unterschiede zu überwinden vermocht. Im Durchschnitt betrug der K. 1965: 5,37; 1970: 5,63; 1973: 6,29; 1975: 6,21; 1978: 6,34; 1980: 6,28; 1982: 6,14 mit regionalen Maxima über 8,3 und betrieblichen über 10 v.H. Der K. bei der Staatlichen Versicherung der DDR (Krankenversicherung der Landwirtschaftlichen und Handwerklichen Produktionsgenossenschaften und der Selbständig Erwerbstätigen) verläuft stets etwa parallel, lag aber 1973 um 17 und noch 1975 um 12 v.H. niedriger. Seitdem hat er sich dem K. der Sozialversicherung des FDGB angeglichen. Die Höhe des K. wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt. Zu den objektiven Faktoren zählen vor allem die ungünstige Altersstruktur der Berufstätigen und die Doppelbelastung der nahezu vollständig in den Produktionsprozeß einbezogenen Frauen. Die regionalen Unterschiede lassen erkennen, daß — wie in allen hochindustrialisierten Ländern — die Gebiete mit der stärksten Anspannung des Arbeitskräftepotentials auch den höchsten K. aufweisen. Stärkster subjektiver Faktor ist das Fehlen eines Arbeitsplatzrisikos, da Entlassungen wegen der Garantie des allgemeinen Rechts auf Arbeit nur in Ausnahmefällen möglich sind (Arbeitsrecht, III. 3.--6.). Die Fakten werden in der DDR — im Gegensatz zu früheren Zeiten — offen diskutiert, nicht aber die Hintergründe, die nicht allein in der hohen Beanspruchung aller Ressourcen, sondern auch im psychischen und sozialpsychologischen Bereich gesucht werden dürfen (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV.). Kaum zur Diskussion steht die Einsicht der Sachkundigen westlicher Industrieländer, daß ungünstiges „Betriebsklima“ und schlechte Arbeitsplatzbedingungen überaus wichtige Faktoren bilden. Durch Mehrfacherkrankungen in kurzen Zeitabständen ohne objektive Krankheitsbefunde stellt ein kleiner Teil der Arbeitnehmer einen hohen Anteil an den Ausfallzeiten. Statt auf die genannten Faktoren einzuwirken, konzentrieren sich die Bemühungen der verantwortlichen Organe auf die Beeinflussung der Ärzte: hoher K. wird als Zeichen geringer Qualität der ärztlichen Diagnostik und Behandlung gewertet. Dem soll durch statistische Vergleiche der Ärzte untereinander und die Messung ihrer K.-Werte am Optimum des jeweiligen Kreises abgeholfen werden. Tatsächlich werden schon die strengen Überwachungsvorschriften nur lückenhaft eingehalten: selbst bei langfristig Kranken, die spätestens nach 35 Tagen Arbeitsunfähigkeit der Ärzteberatungskommission (ÄBK) vorgestellt werden sollen, wird dies in einem hohen Anteil der Fälle von den Betriebsleitern nicht veranlaßt. Ausfallzeiten; Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 749 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenversicherung, Freiwillige

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 K. ist der mit Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall begründete Ausfall an Arbeitszeit, ausgedrückt als Vomhundertanteil an den planmäßig zu leistenden Arbeitszeiten in der Wirtschaft; er wird also anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, die als K. den Anteil der Arbeitsunfähigen an den versicherungspflichtig Beschäftigten an Stichtagen mißt. Der…

DDR A-Z 1985

Forschung (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“, das neben der F. auch die Lehre bzw. die Ausbildung und Anwendung von F.-Ergebnissen der betroffenen Disziplinen mit einschließt. Es umfaßt grundsätzlich alle natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Während jedoch wirtschafts- und erziehungswissenschaftliche Disziplinen und einige Spezialgebiete in den staatlichen Leitungs- und Planungsbereich von „Wissenschaft und Technik“ eng miteinbezogen sind, wird die Entwicklung der wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen — Dialektischer und Historischer Materialismus, wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung — von den Parteihochschulen der SED (Parteischulung der SED) geleitet und geplant. Wie im staatlich geleiteten Bereich sind auch hier Wissenschaftliche Räte als Lenkungsgremien eingesetzt. A. Akademie- und Universitätsforschung Die Aufgaben der Akademie- und Universitäts-F. sind in den 70er Jahren stärker einander angenähert worden. Dies äußert sich z.T. in gleichlautenden Festlegungen. So soll die F. der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und der Universitäten und Hochschulen auf „der Grundlage des Dialektischen und Historischen Materalismus einen wirksamen Beitrag zur Erforschung gesellschaftli[S. 425]cher Entwicklungsprozesse und ihrer objektiven Gesetzmäßigkeiten leisten“ (VO über die Leitung, Planung und Finanzierung an der Akademie der Wissenschaften und an Hochschulen, GBl. II, 1972, Nr. 53). Ebenso werden „komplexe“ F.-Themen, denen längerfristige Bedeutung zukommt und deren Ergebnisse in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen genutzt werden sollen, bearbeitet. Die F. der AdW und der Universitäten ist vor allem darauf gerichtet, „strategische“ Aufgaben von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zu lösen und die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen ausgewogen weiterzuentwickeln. Seitdem im Anschluß an Beschlüsse des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juni 1971) die Intensivierung und Rationalisierung der Wirtschaftsprozesse in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik gerückt wurden, soll die Akademie- und Hochschul-F. gegenwärtig jedoch — zumindest stärker als in der Vergangenheit — auch unmittelbar anwendungsorientiert zur Neu- und Fortentwicklung von Technologien und industriellen Erzeugnissen beitragen. 1. Akademie-Forschung. Stärker als von den F.-Arbeiten der Hochschulen wird von der Akademie-F. erwartet, daß sie der Staatsführung systematisch Entscheidungsgrundlagen für die Wirtschafts-, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits- wie Wissenschafts- und Technologiepolitik bereitstellt. Daneben wird ihre generelle Verantwortung für die Vertiefung des Grundlagenwissens und die Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F., die nicht unmittelbar anwendungsorientiert sind, hervorgehoben. So sind die F.-Aufgaben der AdW seit 1971 noch stärker als bisher zwischen die Pole der Sicherung des Grundlagenwissens und der Weiterentwicklung der Wissenschaftsdisziplinen einerseits und der Anwendungs-F. und unmittelbaren Produktionsunterstützung andererseits angesiedelt. Die Akademie versucht den unterschiedlichen und z.T. widersprüchlichen, da nicht näher bestimmten Anforderungen mit einer F.-Politik des Sowohl-Als-auch zu entsprechen. Danach ist die AdW sowohl um langfristige Grundlagen-F. als auch um die Überführung von Teil- und Zwischenergebnissen in die laufende Produktion bemüht. Allerdings zeigt sich immer wieder die Tendenz, die Aufgaben der Grundlagen-F. vorrangig zu bearbeiten. Dies äußerte sich u.a. in der Personalrekrutierung der AdW in den Jahren nach dem VIII. Parteitag der SED (1971), in denen das F.-Potential für die Grundlagen- und die angewandte F. der AdW überproportional vergrößert wurde. Während die Zahl der in der F. und Entwicklung Beschäftigten im Zeitraum von 1965 bis 1973 um 25 v.H. stieg — davon um 23 v.H. zwischen den Jahren 1971 und 1973 —, stieg der Anteil der in den Applikationsbereichen des Musterbaus, der in Technika und Versuchsfeldern Beschäftigten lediglich um 5 v.H. Nach einem schnellen Anstieg der Gesamtzahl dieser Beschäftigtengruppen im Zeitraum von 1965 bis 1969 um 51 v.H. folgte insbesondere in den Jahren nach 1971 eine erhebliche Abnahme, zwischen 1971 und 1973 allein um 39 v.H. Ein weiterer Aspekt der disproportionalen Personalrekrutierung zeigt sich in dem geringen Anteil der in der technologischen F. Beschäftigten an der Gesamtzahl der Mitarbeiter, der bis Anfang der 80er Jahre lediglich auf ein Drittel anstieg, jedoch zukünftig weiter angehoben werden soll. Die Konzentration der AdW auf die Grundlagen-F. wird durch die Zusammensetzung der Wissenschaftlichen Räte erleichtert, die seit 1972 in den Gesellschaftswissenschaften und seit 1974 auch in wichtigen naturwissenschaftlich-technischen F.-Zweigen „bei der inhaltlichen Gestaltung der Forschungsprogramme und Hauptforschungsrichtungen“ (GBl. I, 1975, S. 293) intensiv mitwirken. Sie setzen sich mehrheitlich aus Wissenschaftlern der AdW, der Hochschulen und Universitäten zusammen. Im Mittelpunkt der F.-Leitung und -Planung der AdW steht die Frage nach der unter kurz- wie langfristigen Aspekten angemessenen Proportionierung des eingesetzten F.-Personals, der finanziellen Mittel und der apparativen Ausrüstungen. Als Problem zwar erkannt, aber im einzelnen noch ungelöst ist gegenwärtig die von der staatlichen F.-Politik der AdW aufgegebene, möglichst optimale Kombination der folgenden 4 Arbeitsschwerpunkte: 1. langfristige Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F. sowie die „Sicherung der Rezeption der Ergebnisse der internationalen Wissenschaft auf breiter Basis“, 2. angewandte F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten auf wichtigen Gebieten der industriellen Produktion in enger Zusammenarbeit mit der Industrie unter Nutzung internationaler F.-Resultate und Erfahrungen, 3. Entwicklung neuer Technologien sowie Modernisierung und Rationalisierung der vorhandenen Produktionsverfahren und 4. „Verwissenschaftlichung des Alltags“ durch Beiträge vor allem der Gesellschafts- und Arbeitswissenschaften. Die Auswahl der intensiv zu erforschenden Themenbereiche der Grundlagen-F. soll in erster Linie unter den Gesichtspunkten dringender volkswirtschaftlicher Anforderungen, d.h. besonders der potentiellen Nützlichkeit des F.-Gebietes für die industrielle Fertigung sowie generell ihrer „gesellschaftlichen Nützlichkeit“ vorgenommen werden. Weitere Auswahlkriterien beziehen sich auf das Vorliegen von fachlichen und methodischen Erfahrungen sowie auf die Möglichkeit internationaler Zusammenarbeit. Die internationale Kooperation wird seit 1971 als das wichtigste Mittel zur Überwindung der engen [S. 426]Grenzen des F.-Potentials der DDR angesehen. Die Zuständigkeit der AdW bei der Gestaltung der bilateralen und multilateralen Wissenschaftskontakte (Zusammenarbeit vor allem mit den Akademien der Sowjetunion und der übrigen RGW-Mitgliedsländer) wurde ausgeweitet. Die AdW ist Sitz von 12 wissenschaftlichen Gesellschaften, u.a. der Chemischen Gesellschaft der DDR, der Physikalischen Gesellschaft der DDR, der Astronautischen Gesellschaft der DDR. Zur Förderung der Wissenschaftsbeziehungen mit internationalen Organisationen unterhält sie ferner über 23 „Nationalkomitees“, so z.B. die Nationalkomitees für Biowissenschaften, für Chemie, für Krebs-F. 2. Hochschulforschung. Ähnlich der Akademie-F. besteht auch die Hochschul-F. vor allem aus Grundlagen-F. Die Hochschul-F. der DDR ist dadurch gekennzeichnet, daß der Grundsatz der Einheit von Lehre und F. — Merkmal des deutschen Universitätstyps — auch in den verschiedenen Hochschulreformen nicht aufgegeben wurde. Folglich soll Hochschul-F. thematisch an den jeweils gegebenen Aufgaben der Wirtschaft und anderer Gesellschaftsbereiche orientiert sein, um somit zugleich für die Ausbildung der Studenten genutzt werden zu können. Im Jahr 1981 waren rd. 30.000 Studenten an der Hochschul-F. beteiligt; sie erbrachten etwa ein Drittel der technischen, natur- und agrarwissenschaftlichen F.-Leistungen der Universitäten und Hochschulen. An einzelnen Universitäten ergaben studentische Arbeiten auch in den Gesellschaftswissenschaften rd. ein Drittel des F.-Potentials. Eine engere Verflechtung der Universitäten mit Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieben wurde seit 1967 mit institutionellen und finanziellen Mitteln, d.h. durch vertraglich geregelte Beziehungen zur thematischen Abstimmung und zum Personalaustausch (institutionalisierte F.-Kooperation) sowie durch Auftrags-F. erreicht. Der Anteil der extern finanzierten naturwissenschaftlich-technischen Vertragsforschung erreichte zwischen den Jahren 1969 und 1971 sowohl in der Hochschul-F. wie in der Akademie-F. seinen Höhepunkt (73 v.H. bei der AdW im Jahr 1971). Seit dem Jahr 1972 wird ein größerer Teil der Grundlagen-F. an den Universitäten und Hochschulen aus Staatshaushaltsmitteln über das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. für die Grundlagen-F. in den AdW-Instituten über den Präsidenten der AdW — bis zum Jahr 1975 auch über das Ministerium für Wissenschaft und Technik — finanziert. Die thematische Steuerung des F.-Potentials folgt zentralen Plänen bzw. Konzeptionen, so gegenwärtig vor allem der „Konzeption zur langfristigen Entwicklung der naturwissenschaftlichen, mathematischen und technischen Grundlagen-F. bis 1990“ sowie dem „Teilplan Gesellschaftswissenschaften des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen“. B. Ressort- und Industrie-Forschung (Forschung und Entwicklung) Sie umfaßt a) die den Ministerien und Staatlichen Ämtern unterstellten und der staatlichen Verwaltung zuarbeitenden F.- und Schulungsstätten auf den unterschiedlichsten Gebieten der Politik und b) die Gesamtheit aller F., die der Wirtschaft zuarbeitet und die entweder staatlichen Leitungsinstitutionen auf zentralen und mittleren Ebenen, den „wirtschaftsleitenden Organen“, direkt unterstehen oder selbständige Betriebsteile darstellen. Diese F.-Einrichtungen arbeiten in erster Linie an der Fortentwicklung der Produktionssortimente, während die Neu- und Fortentwicklung der Fertigungsverfahren weniger Aufmerksamkeit findet. Die Aufgaben sind jeweils auf der Grundlage der voraussehbaren Entwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik und der geplanten wirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik zu formulieren. Zugleich sollen sie den internationalen Entwicklungsstand der Erzeugnisse und Verfahren in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend berücksichtigen, um so den Erzeugnissen gute Absatzchancen im Wettbewerb auf den Außenmärkten zu ermöglichen. Sie sind in „Plänen Wissenschaft und Technik“ festgelegt und beziehen sich entweder auf bestimmte Fertigungs- und Dienstleistungsgebiete oder auf die Lösung einzelner praktischer Aufgaben. Das Potential der Industrie-F. konzentriert sich in den F.-Zentren der Kombinate sowie den Industriezweiginstituten der Ministerien. In den Fällen, in denen Akademie- und Hochschulinstitute Auftrags-F. für die Wirtschaft übernehmen, rechnet das dabei eingesetzte Potential ebenfalls zur Industrie- und Ressort-F. Seit 1967 wird die F. und Entwicklung in den Industriezweigen, die von erhöhter Bedeutung für das gesamtwirtschaftliche Wachstum sind (chemische, elektrotechnische und elektronische Industrien, Geräte- und Fahrzeugbau), besonders gefördert; seit 1971 ist die Industrie-F. auch in den Verbrauchsgüterindustrien und im Energiewesen intensiviert worden. C. Forschungsphasen F. ist ein arbeitsteiliger Vorgang, der in verschiedenen Phasen abläuft und an dem im Zeitverlauf unterschiedliche Forschergruppen und -institutionen beteiligt sind. Ihre Aktivitäten werden in der Bezeichnung „wissenschaftlich-technische Arbeit“ zusammengefaßt. Abweichend von der international verbreiteten Klassifikation der F. in Grundlagen-F. und angewandte F. und Entwicklung wird in der DDR für die F.-Leitung und -Planung eine 4stufige Gliederung verwendet: a) Erkundungs-F. bzw. reine Grundlagen-F., die sich ausschließlich auf die Vervollkommnung der natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grund[S. 427]kenntnisse sowie auf die Untersuchung neuer Erscheinungen und die Erforschung ihrer Regelmäßigkeiten richtet; b) gezielte oder anwendungsorientierte Grundlagen-F., die in einer umrissenen thematischen Richtung zur Erweiterung der Grundkenntnisse betrieben wird; c) angewandte F., die demgegenüber auf ein festgelegtes wirtschaftlich-technisches Ziel gerichtet ist, und neue Verfahren und Erzeugnisse erforschen bzw. vorhandene auf den jeweils neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bringen soll; d) Entwicklung von Konstruktionen und Verfahren, die F.-Resultate für die industrielle Fertigung nutzbar machen soll. Daneben werden mit den „Studienentwürfen“ und der „Überleitung von Konstruktionen und Verfahren“ noch weitere Anfangs- bzw. Abschlußphasen unterschieden. Die Studienentwürfe dienen der technischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Vorklärung von Aufgabenstellungen und Vorhaben. In der Überleitungsphase werden je nach Industriezweig die Konstruktion bzw. technologischen Voraussetzungen für die Fertigung und Serienproduktion geschaffen. Die Arbeitsstufen werden in einer „Nomenklatur für Arbeitsstufen und Leistungen von Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik“, die vom Ministerium für Wissenschaft und Technik herausgegeben wird, differenziert festgelegt. II. Forschungsinstitutionen A. Akademieforschung Sie entwickelte sich aus den traditionellen Akademien der Wissenschaften, die die Grundlagen-F. und die wissenschaftliche Kommunikation sowohl innerhalb als auch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen förderten. Auf natur- und gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet wird sie von der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) durchgeführt. Als traditionelle Gelehrtenorganisationen bestehen weiterhin die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle und die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW). Anders als die vorgenannten Akademien besitzen sie jedoch keine F.-Institute. Einer schon sprichwörtlichen Distanz zwischen Grundlagen-F. betreibender AdW und industrieller Praxis stehen einzelne Beispiele einer wirksamen Zusammenarbeit der Akademie mit Betrieben entgegen. Praktische Bedeutung erhielten die seit 1976 gegründeten 5 „Akademie-Industrie-Komplexe“: Arzneimittel-F. (AdW-Institut für Wirkstofforschung und VEB Berlin-Chemie), technische Mikrobiologie, Applikationsgrundlagen organischer Hochpolymere (AdW-Zentralinstitut für organische Chemie und Kombinat Plaste und Elaste), Organische Synthese (AdW-Zentralinstitut für organische Chemie und Chemiekombinat Bitterfeld). Kerntechnik (AdW-Zentralinstitut für Kern-F. und Kernkraftwerk „Bruno Leuschner“). B. Hochschulforschung Von den 63 Universitäten und Hochschulen (ausschl. der wissenschaftlichen Einrichtungen der SED und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes [FDGB]) widmen sich den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern vor allem die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstehenden Universitäten, Technische Hochschulen, Ingenieurhochschulen und Medizinische Akademien, eine Bergakademie sowie zwei landwirtschaftliche Hochschulen, die dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstellt sind. Die Zahl der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter stieg seit 1951 wie folgt an: Das F.-Potential ist bis 1982 erneut ausgeweitet worden. Die Hochschulen beschäftigten 1980 29.100 Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter, darunter 6.100 Professoren und Dozenten. Zum Vergleich: Die AdW zählt 1981 ca. 20.000 Mitarbeiter (1978: 18.000 Mitarbeiter). Der Anteil der Hochschul-F. am gesamten F.-Potential der DDR wurde 1969 auf rd. 40 v.H. geschätzt. Er dürfte sich seitdem verringert haben. Durch die Maßnahmen der Dritten Hochschulreform (1967–1971) wurde die Hochschul-F. inhaltlich und organisatorisch umgestaltet. Thematisch erfolgte eine stärkere Ausrichtung und Konzentration auf die Aufgaben der Wirtschaftsbereiche, insbesondere auf die wachstumsintensiven Industriezweige. Die Organisation, Planung und Finanzierung der Hochschulen wurden verändert, um das begrenzte und 1967 auf rd. 900 Universitätsinstitute verteilte Potential wirksamer für die Planaufgaben der Wirtschaftszweige einsetzen zu können. Die thematischen und organisatorischen Veränderungen wurden mit einer Neugliederung auch der Studiengänge verbunden. Durch die Bildung besonderer organisatorischer Formen der Zusammenarbeit („Forschungsverband“ bzw. „Forschungskooperationsverband“, „Forschungsgemeinschaft“) wurde eine engere Verflechtung der spezialisierten Hochschulen mit Industriebetrieben sowie deren übergeordneten Leitungsinstanzen (Industrieministerien) institutionalisiert. Zu[S. 428]gleich eröffneten sich damit Möglichkeiten zu einem Verbund von Hochschul-F., Industrie-F. und Akademie-F. So konzentriert sich etwa die Technische Hochschule „Otto-von-Guericke“, Magdeburg, seit 1968 auf die F. und Lehre — für Schwermaschinen- und Anlagenbau (Kombinat VEB Schwermaschinenbau „Karl Liebknecht“, Magdeburg). Das F.-Personal und die apparative Ausrüstung der wichtigsten Sektionen der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden zur Lösung von Aufgaben des wissenschaftlichen Gerätebaus eingesetzt, der im Kombinat VEB Carl Zeiss, Jena, konzentriert ist. Ein weiteres Beispiel stellt die Technische Universität Dresden dar; sie ist die größte universitäre F.-Stätte der DDR auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet. Entsprechend ihrer besonderen Spezialisierung auf F.-Themen der Informationstechnik und -verarbeitung, Elektrotechnik, Feingerätetechnik und Mathematik bestehen enge Beziehungen zum Hauptproduzenten von Datenverarbeitungsanlagen, dem VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden. Kooperationsbeziehungen, die über die Erfüllung der betrieblichen „Pläne Wissenschaft und Technik“ hinausgehen, bestehen seit längerem auch zwischen der Karl-Marx-Universität Leipzig und dem VEB Kombinat für Gießereiausrüstungen und Gußerzeugnisse sowie der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt und dem Werkzeugmaschinenkombinat Fritz Heckert. Vertragliche Vereinbarungen regeln die Zusammenarbeit auch in der Aus- und Weiterbildung und der gegenseitigen wissenschaftlichen Information. C. Ressort- und Industrie-Forschung (Forschung und Entwicklung) Gegenwärtig (1980) sind rd. 188.000 Beschäftigte in der F. und Entwicklung in Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Verkehr tätig. Rund die Hälfte sind Hoch- und Fachschulabsolventen. Unterstützung finden sie z.B. bei der rechnergestützten Konstruktion, bei den Fach- und Hochschulabsolventen, die in der Datenverarbeitung und Rechentechnik Projektierungs- und Programmierungsaufgaben übernehmen (15.000 im Jahr 1980, davon 50 v.H. in der Industrie). An der Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben sind ferner auch die im Eigenbau von Rationalisierungsmitteln beschäftigten Ingenieure und Facharbeiter (56.500 im Jahr 1981) beteiligt. In den F.-Stätten der Industrie arbeiten rd. 70 v.H. der Beschäftigten, während rd. 20 v.H. in den übrigen materiell produzierenden Wirtschaftsbereichen und rd. 10 v.H. in der AdW eingesetzt werden. Das F.-Potential der zentralgeleiteten Industrie ist zu über 80 v.H. in den Wachstumsindustrien — Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, Maschinenbau und chemische Industrie — konzentriert. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Institutstypen sind in der Industrie- und Ressort-F. größer als in der Akademie- und Hochschul-F., deren institutionelle Strukturen — auch aufgrund der Hochschul- und Akademiereform in den Jahren 1967–1971 — homogener sind. Die größere Nähe und die engere Verknüpfung der Institute mit den Anwendungsbereichen haben starke strukturelle Differenzierungen entsprechend den fachspezifischen und fertigungstechnischen Eigentümlichkeiten der Wirtschaftsbereiche zur Folge gehabt. Typische Formen der Ressort- und Industrie-F. sind: 1. Ressortakademien auf naturwissenschaftlich-technologischem Gebiet. Hierzu zählen die Bauakademie der DDR und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (Agrarwissenschaften, 2. a.). Sie unterstehen dem Ministerium für Bauwesen bzw. dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft als zentrale fachwissenschaftliche Einrichtungen der DDR. Sie leiten die F. der angeschlossenen Institute, koordinieren die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Akademien und ausländischen F.-Zentren. Die Mehrzahl der naturwissenschaftlichen, technisch-technologischen F.-Themen der ressortbezogenen Fachgebiete wird in den Zentren und Instituten der Ressortakademien bearbeitet. Die Aufgaben reichen von der Grundlagen-F. bis zur Applikations-F. Sie werden bisweilen auch als F.-Akademien bezeichnet. 2. Ressortakademien auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet. Als zentrale fachwissenschaftliche und zugleich politiknahe Einrichtungen haben besondere Bedeutung die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR, unterstellt dem Ministerium für Volksbildung, die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die dem Ministerrat untersteht. 3. Ressort-F. auf medizinischem Gebiet. Die Organisation der Ressort-F. im Bereich des Ministeriums für Gesundheitswesen stellt eine Sonderform dar. Dieses Ministerium arbeitet den Gesamtplan der medizinischen F. aus. Es ist für die Formulierung der staatlichen Ziele, die Durchführung der F.- und Entwicklungsarbeiten sowie für die praktische Nutzung der F.-Resultate verantwortlich, ohne daß ihm wichtige medizinische F.-Einrichtungen, die medizinischen Bereiche der Universitäten und die Medizinischen Akademien in Dresden, Erfurt und Magdeburg unterstehen. Diese Organisationsbereiche gehören zum Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Als beratendes Gremium des Ministers für Gesundheitswesen besteht seit 1962 ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen“, seit 1982 als „Rat für Medizinische Wissenschaft beim Mini[S. 429]ster für Gesundheitswesen“, der Grundprobleme der Prognose, Planung und Leitung der medizinischen Wissenschaft erörtert und analysiert. 4. Arbeitsstellen der Ressort-F. Direkt weisungsgebundene F. wird ferner in einer Reihe von Instituten und Zentralinstituten durchgeführt, die sich mit gesamtstaatlich relevanten Themen und Querschnittsfragen befassen. [S. 430]5. Industriezweiginstitute. Sie stellen wissenschaftliche Einrichtungen dar, die F.- und Entwicklungsarbeiten zu Querschnittsthemen leisten, die über den Rahmen eines Kombinates hinausgehen und ganze Industriezweige betreffen. Industriezweiginstitute sind in der Regel einem Industrieministerium oder einem anderen Fachministerium unterstellt. Sie bestimmen durch ihre F.- und Entwicklungsaktivitäten weitgehend die Entwicklung der Verfahren, der Geräte und der Produktionssortimente und den Stand der Fertigungstechnologien des jeweiligen Industriezweiges. Die Bereitstellung fachwissenschaftlicher Unterlagen zur Lenkung und Koordinierung aller grundlegenden F.- und Entwicklungsaufgaben auf die Schwerpunkte des betreffenden F.-Gebietes zählt zu ihren Hauptaufgaben. Die Industriezweiginstitute führen entsprechend neben angewandter F. und Entwicklung auch Grundlagen-F. durch. Sie arbeiten nach den Prinzipien der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Bekannte Industriezweiginstitute mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern sind: Zentralinstitut für Gießereitechnik, Leipzig; Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS), Halle; Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen, Dresden; Institut für Sekundärrohstoffwirtschaft, Berlin (Ost); Forschungszentrum für Schwermaschinen und Anlagenbau, Magdeburg; Institut für Energetik, Leipzig; Institut für Rationalisierung der Elektrotechnik/Elektronik, Dresden; F.-Institut für Gärungsindustrie, Enzymologie und Technische Mikrobiologie. 6. Forschungszentren, Wissenschaftlich-technische Institute. Zu den wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die F. und Entwicklungsarbeiten jeweils für bestimmte Branchen durchführen, zählen a) F.-Zentren und b) Wissenschaftlich-technische Zentren (WTZ). Die WTZ wurden 1964 bei den VVB eingerichtet. Mit ihrer Hilfe sollte die VVB eine „allseitige Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ in dem betreffenden Industriezweig erreichen. Die F.-Zentren gingen aus den F.-Einrichtungen in wichtigen Industriezweigen hervor, die 1969/70 für den Ausbau zu Großforschungszentren vorgesehen waren. Der in diesen Jahren stark propagierte Aufbau einer industriellen Groß-F. scheiterte jedoch schon bald aufgrund von finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten. Von den 16 Großforschungszentren, deren Aufbau bei struktur- und wachstumspolitisch bedeutsamen Kombinaten für 1970 geplant war, bestand für längere Zeit lediglich das „Großforschungszentrum der Werkzeugmaschinenindustrie im VVB Werkzeugmaschinen-Kombinat ‚Fritz Heckert‘, Karl-Marx-Stadt“. Andere Einrichtungen, wie z.B. die F.-Stätten des VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt, und des VEB Kombinat Robotron, Dresden, führten nur kurzfristig die Bezeichnung Großforschungszentrum. Seit 1972 wird einheitlich die Bezeichnung F.-Zentrum verwendet. WTZ und F.-Zentren ähneln sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und der zentralen Stellung als Lenkungsinstitutionen für die F. und Entwicklung im Rahmen eines Kombinats. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und unterstehen der Leitung des Generaldirektors des Kombinats. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Analyse des technischen Standes der Erzeugnisse und Verfahren im Industriezweig sowie die Ermittlung von Entwicklungstendenzen im Ausland; ferner die Ausarbeitung von Grundkonzeptionen für die Entwicklung der Erzeugnisse. Arbeitsgebiete sind ferner Probleme der Modernisierung, Mechanisierung, Automatisierung; die Entwicklung neuer technologischer Verfahren, neuer Werkstoffe; die wissenschaftliche Wirtschaftsführung der Kombinate und VEB; die Erforschung der Arbeitsbedingungen; die Erarbeitung „wissenschaftlich begründeter“ Arbeitsnormen. Die Institute differieren in der Größe, in den typischen Arbeitsschwerpunkten und im Organisationsaufbau. F.-Zentren stellen in der Regel größere organisatorische Einheiten von Industriekombinaten mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern dar. Sie sind vor allem im Maschinenbau und in der chemischen Industrie verbreitet. Wichtige F.-Zentren bestehen bei den Kombinaten: VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, Leuna; VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt; VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden; VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „Fritz Heckert“, Karl-Marx-Stadt; VEB Kombinat Umformtechnik, Erfurt; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „7. Oktober“, Berlin (Ost). Die — häufig noch im Ausbau befindlichen — F.-Zentren der Kombinate arbeiten speziell im Rahmen folgender Ziele: Mitwirkung bei der Analyse und Durchsetzung der Programme zur mittel- und längerfristigen wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Pläne Wissenschaft und Technik der Kombinate auf der [S. 431]Grundlage von anwendungsorientierter Grundlagen-F. und der Zusammenarbeit mit der Akademie- und Hochschul-F., Neu- und Weiterentwicklung des Erzeugnissortimentes in Zusammenarbeit mit den F.- und Entwicklungsstellen der Kombinatsbetriebe, Lösung von Querschnittsaufgaben der Technologie, Materialwirtschaft, Standardisierung und der Durchsetzung grundlegender Neuerungen wie der Mikroelektronik und der Industrierobotertechnik, Koordinierung der Beziehungen mit anderen F.-Stätten in der DDR und im RGW. Die WTZ als selbständige VEB oder als Institute waren die typische F.-Stätte, mit der die VVB den „wissenschaftlichen Vorlauf“ für ihr Produktionssortiment organisierten. Zur ersten Form zählten z.B. die VEB WTZ für Bau-, Baustoff- und Keramikmaschinen Leipzig, ferner die VEB WTZ Getriebe und Kupplungen, Magdeburg, sowie die VEB WTZ Kraftwerksanlagenbau, Berlin (Ost); sie gehörten jeweils zu den gleichnamigen und am selben Ort ansässigen VVB. Bekannte WTZ in der Institutsform waren: Institut für Lacke und Farben, Berlin (Ost) (VVB Lacke und Farben, Berlin [Ost]); Institut für Kraftwerke, Vetschau (VVB Kraftwerke, Cottbus); Institut für Fördertechnik, Leipzig (VVB Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen, Leipzig); Institut für Regelungstechnik, Berlin (Ost) (VVB Automatisierungsgeräte, Berlin [Ost]); Institut für Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig (VVB Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig); Institut für Nachrichtentechnik, Berlin (Ost) (VVB Nachrichten- und Meßtechnik, Leipzig); Institut für Schienenfahrzeuge, Berlin (Ost) (VVB Schienenfahrzeuge, Berlin [Ost]); Institut für Luft- und Kältetechnik, Dresden (VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden); Institut für Zellstoff und Papier, Heidenau (VVB Zellstoff, Papier und Pappe, Heidenau); Institut für Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg (VVB Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg). Die Auflösung der VVB als mittlerer Leitungsebene und die Zusammenfassung aller zentralgeleiteten Betriebe in Kombinaten war in der Industrie bis 1981 abgeschlossen. Mit der Um- und Neubildung von Kombinaten änderte sich die Integration von F. und Entwicklung, die erneut enger mit der Produktion verbunden werden soll. Die „Profilierung des wissenschaftlich-technischen Potentials“ der Kombinate soll so angelegt werden, daß die F.-, Erprobungs- und Investitionszeiten radikal verkürzt und die Ziele anspruchsvoller und stärker den internationalen Spitzenleistungen entsprechend bestimmt werden. Z.B. sollen die Investitionszeiten um 30–50 v.H. gesenkt werden. Die WTZ als VEB oder Institut wechselten von den VVB zu den nachfolgenden Kombinaten, wo sie in der Regel als F.-Zentrum entweder bei der Kombinatsleitung oder der Leitung des Stammbetriebes des Kombinats leitungs- und planungstechnisch integriert werden. Dies soll den „direkten Zugriff“ der Leitung zur F. und Entwicklung ermöglichen. In einigen Kombinaten wurde die technologische F. verstärkt, indem Ingenieurbüros oder Projektierungsbetriebe in erweiterte „technologische Zentren“ umgebildet wurden. Dieser Prozeß ist aber noch nicht abgeschlossen. Entsprechend den Produktionsmerkmalen der Branchen, historischen Überlieferungen, der Größe und dem Spezialisierungsgrad der Betriebe schwankt die Einordnung der F. und Entwicklung zwischen zentraler und dezentraler Umstellung. Folgende Formen lassen sich unterscheiden: die stärkere Zentralisierung in Kombinaten mit hochveredelten und komplizierteren Enderzeugnissen wie im Maschinen- und Anlagenbau und bei vertikaler Kombination verschiedener Verarbeitungsprozesse wie in der chemischen Industrie, die stärkere Zentralisierung in solchen Kombinaten, die über einen Stammbetrieb geleitet werden, die stärkere Dezentralisierung bei Kombinaten mit unterschiedlichen Sortimentsgruppen und Fertigungslinien. 7. Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros (ZEK). Ähnlich den Industriezweiginstituten und den Wissenschaftlich-technischen Instituten übernahmen auch die ZEK als überbetriebliche Einrichtungen F.- und Entwicklungsarbeiten. Die Hauptaufgabe der ZEK ist die Entwicklung neuer Erzeugnisse bis zur Nullserienreife. Kleinere Betriebe, die keine eigenen Büros für Entwicklung und Konstruktion einrichten können, erhalten zudem die Möglichkeit, die Produktion durch die Anfertigung der Konstruktionszeichnungen und Materialstücklisten technisch vorbereiten zu lassen. Weiterhin sind die ZEK an der Aufstellung der Pläne Wissenschaft und Technik, den Standardisierungsarbeiten und der Lenkung und Koordinierung der F.- und Entwicklungsaktivitäten anderer Betriebe beteiligt. Bis zur Auflösung der VVB eine der F.-Stellen der VVB, sind sie seitdem Teil des wissenschaftlich-technischen Potentials der Kombinate. 8. Wissenschaftliche Industriebetriebe (WIB). Die WIB sind seit 1963 errichtete neue oder durch Ausbau bisheriger Industriebetriebe entstandene Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Ergebnisse der Grundlagen- und Anwendungs-F. in die Produktion überzuleiten. Die WIB sind Entwicklungs- und Produktionsbetriebe zugleich. Sie stellen Apparate, Spezialgeräte und Maschinen her, die in anderen Betrieben zur Organisierung der Fertigung nach dem neuesten technischen Stand eingesetzt werden. Da die Erzeugnisse der WIB kurzfristig produktionswirksam sein sollen, werden von jedem Erzeugnistyp nur geringe Stückzahlen gefertigt. [S. 432]WIB unterliegen den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur eingeschränkt, da sie Produkte herzustellen haben, deren Ergebnisse oft nicht vorausberechenbar sind. WIB übernehmen auch Teilfunktionen der WTZ. 9. Projektierungsbetriebe. Spezialbetriebe in Form von VEB, deren Aufgaben entweder darin bestehen, bautechnische Unterlagen für Investitionsvorhaben auszuarbeiten oder technologische Dokumentationen und Unterlagen (Projekte) dafür anzufertigen. Sie sind damit beauftragt, die auf dem jeweiligen Spezialgebiet anfallenden Projektierungsaufgaben durchzuführen bzw. verantwortlich zu lenken und zu überwachen. Projektierungsbetriebe sind in der Regel einem Kombinat angeschlossen. Für die meisten Industriezweige bestehen zentrale Projektierungsbetriebe, die Zweigstellen unterhalten. Projektierungsbetriebe arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. 10. Betriebliche F.- und Entwicklungsstellen (F/E-Stellen). Während die vorgenannten Institute, F.-Zentren und Betriebe überbetriebliche F., Entwicklung und Projektion durchführen, konzentrieren sich die F/E-Stellen auf die Entwicklung neuer und verbesserter Erzeugnisse der eigenen Betriebe. Häufig verfügen die betrieblichen F/E-Stellen nur über wenig Personal und unzureichende apparative Ausrüstungen. Typisch war — zumindest in der Vergangenheit — eine thematische Zersplitterung, was zu den immer wieder kritisierten langen Entwicklungszeiten beitrug. So beschäftigten über die Hälfte der 1966 in der DDR insgesamt bestehenden 1800 F/E-Stellen (einschließlich überbetrieblicher Einrichtungen) nur bis zu 10 Personen, 43 v.H. nur bis zu 5 Personen. Inzwischen ist die personelle und thematische Zersplitterung vor allem durch die Kombinatsbildungen von 1967 bis 1970 und seit 1978 (Zusammenschluß von Produktionsbetrieben und parallel dazu von F/E-Stellen) eingeschränkt worden. 11. Sozialistische Arbeits- und F.-Gemeinschaften. Eine Form der aufgabenbezogenen „sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ (Betriebsformen und Kooperation, V.). In „Arbeits- und F.-Gemeinschaften“ wirken Produktionsarbeiter mit Technikern und Ingenieuren bei Rationalisierungsvorhaben und in der F. und Entwicklung zusammen, insbesondere als „Überleitungs-“ bzw. „Projektkollektive“, die naturwissenschaftlich-technische Erkenntnisse in die Praxis der industriellen Produktion überführen sollen. 1978 bestanden insgesamt 44.267 Arbeits- und F.-Gemeinschaften mit 367.885 Mitarbeitern (1965: 28.893, 188.480). Bei Organisations- und Rationalisierungsaufgaben werden auch Ökonomen an der Zusammenarbeit beteiligt. Sozialistische Arbeitsgemeinschaften werden sowohl inner- wie überbetrieblich organisiert. Ihre Bildung erfolgt durch den Leiter, in dessen Arbeitsgebiet die Lösung der Aufgabe fällt, oder durch eine Neuerervereinbarung. Für besondere Leistungen können staatliche Auszeichnungen verliehen werden. Neben der Kombination unterschiedlicher Wissens- und Befähigungsarten sollen sozialistische Arbeitsgemeinschaften zur stärkeren gegenseitigen Beachtung und Anerkennung durch die Gruppen der Arbeiter und naturwissenschaftlich-technischen Intelligenz beitragen. Themen der angewandten F. widmen sich besondere F.-Gemeinschaften, die in der Regel aus Wissenschaftlern und erfahrenen Neuerern und Rationalisatoren zur Lösung einer sachlich und zeitlich begrenzten F.-Aufgabe gebildet werden. Ausgehend von der jeweiligen Zielstellung erfassen sie Mitarbeiter wissenschaftlicher Institute und eines oder mehrerer Betriebe. Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Termine und Finanzierung werden durch den Abschluß von F.-Verträgen festgelegt. III. Zentrale Planungs- und Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die wirtschaftswissenschaftliche F., einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auch das Programm von 1976 zählt die F.-Förderung zu den „wichtigsten Aufgaben“ der SED. Sachlich ist der hohe politische Stellenwert der F. in ihrem wichtigen Beitrag für die Stabilität und das Wachstum der Wirtschaft und damit zusammenhängend des Lebensstandards der Bevölkerung begründet. Die Planungs- und Leitungsinstanzen der F.-Politik arbeiten auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Sie umfassen parteigebundene, staatliche und wissenschaftliche Institutionen. Im einzelnen ist die Kompetenzverteilung zwischen diesen Institutionen und die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit immer wieder verändert worden. Bislang ist eine längerfristig geltende Regelung des Aufbaus und der Abläufe innerhalb der F.-Organisation trotz intensiverer wissenschaftsorganisatorischer Bemühungen seit 1967 nicht gefunden worden. Institutionell ausgebaut und gesichert ist lediglich der Führungsanspruch der SED. Grundlegende Fragen wie die generelle thematische Ausrichtung der F., die Verwendung der Investitionsmittel für den Auf- und Ausbau von F.-Stätten, die Verteilung der Planungs- und Leitungskompetenzen auf die verschiedenen Institutionen (Ministerien, Akademien, Hochschulen, Institute und wissenschaftliche Beiräte) und die organisatorische Regelung der Über[S. 433]führung von wissenschaftlichen Resultaten in die wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Praxis werden in den Führungsgremien der SED, dem Politbüro und dem Sekretariat des ZK der SED, entschieden. Vorbereitet werden die Entscheidungen in den Abteilungen „Wissenschaften“ und „Forschung und technische Entwicklung“ des ZK; sie kontrollieren auch die Durchführung der zentralen SED-Beschlüsse. Auf der Ebene der F.-Institute und Zentren, der WTZ und Projektierungsbetriebe haben die dort gebildeten SED-Organisationen „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“ (§ 63 des Statuts der SED von 1976, so auch bereits im Statut von 1963). Die dem ZK unterstellten Parteihochschulen und -institute fungieren zugleich als Leiteinrichtungen für die wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS), Berlin (Ost); Akademie für Gesellschaftswissenschaften (AfG), Berlin (Ost); Institut für Marxismus-Leninismus (IML), Berlin (Ost); Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung (ZSW), Berlin (Ost). Forschungspolitische Funktionen werden im staatlichen Bereich vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, das für eine koordinierte und umfassende Bildungspolitik des Ministerrats verantwortlich ist und unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Hochschulrektoren besitzt, und vom Ministerium für Wissenschaft und Technik übernommen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik wurde im Jahr 1967 im Zuge der generellen Aufwertung der Wissenschafts- und Bildungspolitik in der DDR durch Umwandlung des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik geschaffen. Zum gleichen Zeitpunkt entstand, ebenfalls durch Umwandlung eines Staatssekretariates, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik ist für die koordinierte gesamtstaatliche Leitung und Planung von Wissenschaft und Technik zuständig. Im Vordergrund steht dabei die Festlegung der schwerpunktartig zu bearbeitenden Themenbereiche der Grundlagen- und angewandten F., entsprechend den langfristigen wissenschafts-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und Notwendigkeiten. Volkswirtschaftlich bedeutsame F.- und Entwicklungsprojekte werden vom Ministerium im Rahmen des Staatsplans Wissenschaft und Technik als „Staatsaufträge Wissenschaft und Technik“ vorrangig und direkt geplant. Daneben erstellt das Ministerium Expertisen zu den wichtigsten Richtungen und Tendenzen der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung und erarbeitet Entscheidungsunterlagen für den Ministerrat. Das Ministerium kann sich bei diesen Aktivitäten auf die Arbeitsergebnisse der AdW und der bei ihr bestehenden Wissenschaftlichen Räte stützen. Zum Wissenschafts- und Technikressort gehört das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID), das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum für das gesamte Informations- und Dokumentationswesen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. Es ist vor allem für die Gestaltung und Fortentwicklung des „Informationssystems Wissenschaft und Technik“ zuständig (Information). Daneben gibt es eine Reihe weiterer Ministerien und Ämter mit eigenem Geschäftsbereich, die für die F. in ihren Ressorts verantwortlich sind. So ist das Ministerium für Volksbildung zuständig für die pädagogische Wissenschaft, das Ministerium für Kultur für Kultur- und Kunstwissenschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen für die medizinische Wissenschaft. Ressort-F. betreiben — ebenfalls in unterschiedlicher Form und Intensität — die Industrieministerien. Zur sachverständigen Beratung bestehen bei einigen Ministerien wissenschaftliche Beiräte: z.B. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der „Hoch- und Fachschulrat“ (mit 139 Mitgliedern 1982); beim Ministerium für Gesundheitswesen der „Rat für Medizinische Wissenschaft“ (mit 40 Mitgliedern 1980). Eine besondere Stellung nahm in der Vergangenheit der Forschungsrat ein. Er setzt sich aus Wissenschaftlern, Technikern und Vertretern der Staats- und Wirtschaftsverwaltung zusammen. Der F.-Rat wurde nach der Auflösung des Zentralamtes für F. und Technik bei der Staatlichen Plankommission 1957 als höchstes beratendes Gremium für die Planung und Koordinierung der naturwissenschaftlichen und technischen F. geschaffen und erhielt am 7. 1. 1965 ein Statut. Er ist wie die Ministerien ein Organ des Ministerrats. Der F.-Rat erarbeitet Analysen und Prognosen zum Entwicklungsstand und zu den Entfaltungsmöglichkeiten der einzelnen Disziplinen. Seit 1966 nimmt der F.-Rat auch die Aufgaben des „Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie“ wahr. Zur Durchführung der dem F.-Rat übertragenen Arbeiten entstanden verschiedene Gremien. Die wichtigsten Gremien sind: die Kommissionen des F.-Rates, die Zentralen Arbeitskreise für F. und Technik (ZAK), die F.-Bereiche und Zentralinstitute der AdW, der Bauakademie und der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und die Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für volkswirtschaftlich wichtige Fachgebiete und Problemkomplexe Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den [S. 434]Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK sollen von den Mitgliederorganisationen der Kammer der Technik (KDT) weitgehende Unterstützung erhalten. Eine solche Regelung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können. Durch die VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der F. an der AdW und an Universitäten und Hochschulen (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) wurde der AdW die Aufgabe übertragen, die Entscheidungsgrundlagen für die Partei- und Staatsführung über die Hauptrichtungen und Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen F. vorzubereiten. Mit dieser Aufgabenverlagerung verlor der F.-Rat seine entscheidende Funktion, ohne jedoch völlig aufgelöst zu werden. Ehrenvorsitzender des F.-Rates ist Prof. Peter A. Thiessen. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist die Staatliche Plankommission (SPK) (Planung, VI. A.) das wichtigste Organ des Ministerrats für die zusammenfassende Planung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung. In der Wissenschaftsplanung ist seit 1972 die Verbindlichkeit der zentralen Pläne — Staatsplan Wissenschaft und Technik, Zentraler F.-Plan für die Gesellschaftswissenschaften — erhöht worden. Von neuem ist darüber hinaus der Versuch unternommen worden, eine höhere Verbindlichkeit der langfristigen Entwürfe und der Fünfjahrpläne gegenüber den Jahresplänen zu erzielen. Gegenwärtig existieren in der F.-Planung a) Jahrespläne Wissenschaft und Technik, b) Fünfjahrpläne Wissenschaft und Technik und c) die Konzeption „Die langfristige Entwicklung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen-F. im Bereich der AdW der DDR und des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen bis 1990“. Die wichtigsten Themenkomplexe der gesellschaftswissenschaftlichen F. sind im „Zentralen F.-Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981–1985“ zusammengefaßt. Unter den wissenschaftlichen Institutionen besitzt die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), Berlin (Ost), überragende Bedeutung. Sie wirkte mit ihren Sektionen und Instituten bereits bis zur Herausgabe der VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der Akademie-F. (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) maßgeblich an der Vorbereitung vor allem der langfristigen F.-Politik mit. Diese Vorbereitung erfolgte z. T. parallel zu den Arbeiten des F.-Rates, z. T. im Rahmen dieser Arbeiten. Der tatsächliche Kompetenzzuwachs erstreckt sich darauf, daß die AdW gegenwärtig a) für die Vorbereitung der forschungspolitischen Entscheidungsgrundlagen der Partei- und Staatsführung zuständig ist, und b) die wissenschaftliche Zusammenarbeit aller naturwissenschaftlichen F.-Stätten (Grundlagen-F.) sowohl innerhalb der DDR als auch mit den F.-Stätten der Akademien der RGW-Mitgliedsländer zu organisieren und koordinieren hat. Im Zuge dieser Entwicklung intensivierte sich 1972 die Zusammenarbeit zwischen der AdW, den Hochschulen, den Instituten der Ressort- und Industrie-F. und ausländischen F.-Einrichtungen. Die Zusammenarbeit umfaßt den Austausch von Personal und Information, gemeinschaftliche Nutzung der F.-Geräte und -Apparaturen, gemeinsame F.-Projekte und internationale Arbeitsgemeinschaften. Als Gremien zur fachspezifischen Vorbereitung von F.-Entscheidungen und zur Koordinierung, Leitung und Kontrolle der F. wichtiger Disziplinen und Fachgebiete bestehen verschiedene Wissenschaftliche Räte; z.B.: Wissenschaftlicher Rat für soziologische Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudi Weidig) bei der AfG; Wissenschaftlicher Rat für marxistisch-leninistische Philosophie

Forschung (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“,…

DDR A-Z 1985

Musikschulen (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volksmusikschulen. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „… die für das Jahr 1960 vorgesehene Erweiterung der Volksmusikschulen [S. 921]zu Volkskunstschulen beschleunigt werden …“. Dieses Vorhaben wurde kurz darauf als zu umfangreich erkannt. Man beschränkte sich deshalb zunächst auf den weiteren Ausbau der nunmehr in M. umbenannten Volks-M. Die M. erhielten „… die gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe, musikalisch besonders interessierte und begabte Schüler … in einer langfristigen, systematischen Ausbildung zu hohen musikalischen Leistungen zu führen, sie im Geiste des Sozialismus zu erziehen und zur aktiven schöpferischen Teilnahme am kulturellen Leben der sozialistischen Gesellschaft zu befähigen“. Die kulturelle Bildung in Verbindung mit einer Erziehung „im Geist des Sozialismus“ sind also die vorrangigen Zielsetzungen dieser Anordnung. Demgegenüber läßt sich gut 10 Jahre später eine Aufgabenverschiebung erkennen, die u.a. durch einen Mangel an Berufsmusikern erklärt wird. Die AO Nr. 2 über die M., im Mai 1972 erlassen, bestimmt Ziele und Aufgaben sowie das Profil in der M.-Ausbildung für die Jahre 1970–1980. Danach geht es in erster Linie um die Intensivierung des Unterrichts auf hohem Niveau, um optimale Ergebnisse bei der Gewinnung von begabten Schülern für das Musikstudium und das künstlerische Volksschaffen sowie um die verstärkte Mitwirkung der Musikschüler bei der Gestaltung des geistig-kulturellen Lebens. Durch die Anordnung wurde ferner festgelegt, daß mindestens 50 v.H. der Schüler sinfonische Instrumente erlernen müssen. Damit fand eine entscheidende Umorientierung zugunsten der Förderung des zukünftigen Berufsmusikernachwuchses statt. Außerdem wurden Instrumente der Tanzmusik in die Ausbildung mit einbezogen. Die M. unterstehen dem Ministerium für Kultur und sind in das umfassende Bildungssystem eingegliedert. Die Ausbildung an den M. erfolgt außerunterrichtlich zusätzlich zum Besuch der allgemeinbildenden Schule oder den Einrichtungen der Berufsausbildung. Dabei arbeiten die M. eng mit den Oberschulen und EOS, der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sowie den Betrieben und anderen Organisationen zusammen und wenden die Richtlinien der Oberschule sinngemäß an. An 106 M., denen etwa 119 Außenstellen zugeordnet sind, wurden 1984 ca. 37.500 Schüler unterrichtet. Zusätzlich gibt es in kleinen Orten und Dörfern Unterrichtskabinette mit ca. 3.000 Schülern. Diese Unterrichtskabinette sollen in den nächsten Jahren verdoppelt werden. Über die Hälfte der Schüler erlernte ein Orchesterinstrument; damit entspricht das Verhältnis den in der AO Nr. 2 für die M. geforderten Instrumentalproportionen. Große Nachwuchsprobleme gibt es im Fach Gesang. Eine Intensivierung dieses Faches an den M. ist für die nächsten Jahre geplant. Der Unterricht erfolgt nach dem seit dem 1. 9. 1972 verbindlichen „Allgemeinen Lehrprogramm für den Unterricht in den M.“. Es handelt sich dabei um „die verbindliche wissenschaftliche Vorgabe, die inhaltliche Prioritäten setzt und methodologische Grundlage ist für zu erarbeitende Lehrpläne auf allen Gebieten des Unterrichts“. Die Ausbildung an den M. ist unterteilt in: 1. Vorbereitungsklassen für Kinder im Vorschulalter (allgemein-musikalische Vorunterweisung und vorbereitender Instrumentalunterricht). 2. Grundstufe (u.a. Vorbereitung für die Aufnahme in Spezialschulen). Untergliederung der Grundstufe in Unter- und Mittelstufe. Die gesamte Grundstufenausbildung soll 7 Jahre nicht überschreiten. 3. Oberstufe (sie ist gedacht für die Vorbereitung auf ein Studium an einer Hochschule für Musik, für das Lehrerstudium im Fach Musik, für Studenten der Musikwissenschaft, Bewerber in Orchestern der Nationalen Volksarmee, für Amateurtanzmusiker, Musikerzieher im Nebenfach und für die musikalische Tätigkeit im Bereich des künstlerischen Volksschaffens als Instrumental- und Gesangssolist, Chor- oder Singegruppenleiter, Leiter von Instrumentalgruppen und Orchestern). Spezielle Aufgaben kommen den Bezirks-M. zu, die inzwischen in allen Bezirken der DDR eingerichtet sind. Diese sind Leitungseinrichtungen des Bezirkes, a) für die M. des Bezirkes, b) für die Instrumental- und Gesangsunterweisung an Klub- und Kulturhäusern, in Betrieben, Kooperationsgemeinschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen, c) für die Qualifizierung und Weiterbildung der auf diesem Gebiet tätigen Lehrkräfte. Sie sind insbesondere zuständig für die Lehrerweiterbildung, Lehrgänge für Chor- und Singegruppenleiter, die Ausbildung auf dem Gebiet der Tanz- und Unterhaltungsmusik und (seit 1967) für die Ausbildung von Instrumentallehrern im Nebenberuf sowie der Sänger für die Berufschöre. Viele der ehemals freischaffenden hauptamtlichen Musikerzieher sind durch Verträge an die M. verpflichtet worden: Eine in den letzten Jahren geförderte Ausbildung freischaffender Musiker im Nebenberuf ist vor allem auf mangelnde Kapazitäten der M. zurückzuführen. Die Ausbildung für Instrumentallehrer im Nebenberuf dauert 2 Jahre. Zu den Fächern gehören Musikgeschichte, Kulturpolitik, Methodik und Lehrproben, Psychologie und Pädagogik. Im instrumentalen Hauptfach ist der Oberstufenabschluß der M. erforderlich. Das Verhältnis hauptamtlicher und nebenamtlicher Lehrkräfte an den M. betrug im Jahr 1970 60: 40 v.H. (Seitdem liegt keine statistische Erhebung mehr vor.) Für den Besuch der M. einschließlich der Vorbereitungsklassen sowie für die Ausleihe von schuleigenen Instrumenten werden von den Schülern Gebühren erhoben, die gemäß dem Einkommen der Schüler bzw. deren Eltern gestaffelt sind. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 920–921 Musik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Vorläufer der heutigen M. sind die nach 1945 zunächst spontan entstandenen und gewachsenen, seit 1954/55 der zentralen staatlichen Planung unterstellten Volksmusikschulen. Ihre Aufgabe war es, das Bildungsprivileg der bürgerlichen Gesellschaft zu brechen. 1959 gab es 6 Hauptstellen mit 248 Außenstellen und 237 Stützpunkten. Nach einer Entschließung der Kulturkonferenz des Zentralkomitees der SED 1960 sollte „… die für das Jahr 1960 vorgesehene…

DDR A-Z 1985

Plastindustrie (1985)

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere Polymerisationsprodukte (z.B. Polyvenylchlorid) und Kondensationsprodukte (Pheno- und Amino-Plaste). Die P. wurde auf der Verwendung von Inhaltsstoffen der Braunkohle aufgebaut, da eigene Erdölvorkommen weitgehend fehlen. Ausgangsstoff ist das aus Braunkohle gewonnene Kalziumkarbid. In den 70er Jahren war jedoch ein bedeutender Strukturwandel im Rohstoffeinsatz von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung festzustellen; vor dem Hintergrund der sprunghaft gestiegenen Rohölpreise erfolgt gegenwärtig jedoch wieder eine verstärkte Hinwendung zur Karbochemie. 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von ca. 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das einem Erdölaquivalent von ca. 11 Mill.~t entspricht. Das Produktionsprogramm der P. umfaßt z. Z. rd. 150.000 Erzeugnisse. Daneben produzieren aber Betriebe anderer Industriezweigleitungen und Wirtschaftsräte der Bezirke ca. 100.000 Erzeugnisse ebenfalls nach Technologien der Plast- und Elastverarbeitung. Der Industriezweig fungiert hauptsächlich als Zulieferer für Finalerzeugnisse wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Maschinen und Motoren, Tagebauausrüstungen, Krane, Förderanlagen sowie eine Vielzahl industrieller Konsumgüter wie Haushaltsmöbel, Kühlschränke, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Küchenmaschinen. In diesem Industriezweig arbeiten etwa 32.000 Beschäftigte. Zu den wichtigsten Materialien bei der Plastverarbeitung zählen Thermoplaste, Polyesterharze, Glasseidenerzeugnisse, Polyurithane und Phenolplaste. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Polyurithane, Polypropylen und glasfaserverstärkte Polyesterharze. Während die Bruttoproduktion der Chemischen Industrie von 1970 bis 1982 jahresdurchschnittlich um 6,1 v.H. stieg, nahm die P. mit einer Erhöhung ihrer Bruttoproduktion um jahresdurchschnittlich 7,8 v. H. einen stärkeren Aufschwung. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug 1961–1965 11 v.H. (Chemiewirtschaft insgesamt: 7,9 v.H.), 1966–1970 12,9 v.H. (7,7 v.H.), 1971–1975 11,7 v.H. (8,3 v.H.), 1976–1980 5,3 v.H. (4,6 v.H.), 1980–1982 4,3 v.H. (4,2 v.H.). In diesen Zahlen zeigt sich ein erheblicher Strukturwandel innerhalb der Chemischen Industrie zugunsten der P. Die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen ist von 115.100 t 1960 auf 990.300 t 1982 gestiegen. Sie soll bis 1985 auf 1,3 Mill.~t erhöht werden. In der Erzeugung von Kunststoffen hat die DDR gegenüber den westlichen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf. So betrug die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen 1979 pro Kopf der Bevölkerung in der DDR 46,5 kg, in der Bundesrepublik Deutschland 119,1 kg. Trotzdem bemüht man sich in der DDR um eine Erhöhung des Einsatzes von Plastformteilen gegenüber Formteilen aus herkömmlichen Materialien. Hierbei werden die Betriebe unterstützt vom Institut für Leichtbau in Dresden, von der Plastlenkstelle des Ministeriums für Materialwirtschaft, der Stahlberatungsstelle in Freiberg und den zuständigen Bereichen des VEB Kombinat Plast- und Elastverarbeitung, Berlin. [S. 1005]Die volkswirtschaftliche Wiederverwendung von Plastabfällen wird seit geraumer Zeit gefordert (vgl. „Anordnung über die Organisation der Planung, Erfassung, Verwertung und Bilanzierung von Thermoplastabfällen“ vom 17. 6. 1981; GBl. I, S. 306–308); seit Mai 1983 wird auch die Sekundärplaste aus den privaten Haushalten erfaßt. 1983 wurden dadurch 1500 t Kunststofflaschen, -behälter usw., überwiegend mit „Netzcontainern“, gesammelt. Das für die Wiederverwendung des „Sekundärrohstoffes Plaste“ zuständige Kombinat Sekundärrohstofferfassung rechnet mit 4.000 t 1984. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1004–1005 Planung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plenum

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere…

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Presse (1985)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Agitation und Propaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Medienpolitik) ist grundverschieden von der in Ländern mit parlamentarisch-demokratischer Regierungsform. Die P. der DDR ist Lizenz-P.: Alle P.-Erzeugnisse (Tages- und Wochenzeitungen, Kreis- und Betriebszeitungen, Zeitschriften, Nachrichten- und P.-Dienste) dürfen nur mit staatlicher Erlaubnis (Lizenzpflicht) hergestellt und herausgegeben werden. Die Lizenzen erteilt das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR; für Kreis- und Betriebszeitungen, örtliche Mitteilungsblätter und Kulturspiegel erteilen sie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. Eine Lizenz „kann“ befristet oder unbefristet erteilt werden, „wenn der Charakter des Presseerzeugnisses den Gesetzen der DDR entspricht“ und „im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes die erforderlichen Materialkontingente zur Herstellung zur Verfügung stehen“. Die Lizenz kann eingeschränkt oder wieder entzogen werden, wenn „festgestellt“ wird, daß die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse vom 12. 4. 1962). In den ersten Nachkriegsjahren erfolgten die Lizenzverteilung und Zensur durch die SMAD. Damalige Tageszeitung der Besatzungsmacht: „Tägliche Rundschau“. Für alle periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse besteht ein staatliches Vertriebsmonopol, ausgeübt durch den Postzeitungsvertrieb (PZV) : In- und ausländische P.-Erzeugnisse dürfen in der DDR nur vertrieben, verkauft oder unentgeltlich verbreitet werden, wenn sie in die Postzeitungsliste des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen aufgenommen sind (Ausnahme: SED-Betriebszeitungen). Einzelheiten regelt die AO über den Vertrieb von P.-Erzeugnissen — Postzeitungsvertriebsordnung — vom 20. 11. 1975 (GBl. I, 1975, S. 769 ff.). Tageszeitungen. Sie sind nach der marxistisch-leninistischen Lehre von der Identität von Partei- und Massen-P. Organe der Parteien oder der Massenorganisationen, die die „politisch-ideologische Einheit in Inhalt und Wirkung“ zu gewährleisten haben. In der DDR erscheinen täglich Tageszeitungen mit einer Gesamtauflagenhöhe von ca. 8,9 Mill. Exemplaren, sonnabends mit Wochenendbeilage; seit Januar 1975 gibt es keine Sonntagszeitungen mehr. 1981 erschienen in der DDR 1770 Zeitungen und Zeitschriften mit einer Gesamtauflage von 40 Mill. Exemplaren. Der Zwang, Papier einzusparen, führte 1983 zur Kürzung der Papierkontingente: fast alle Zeitungen und Zeitschriften mußten ihre Seitenzahl oder Wochenendbeilagen und Sonderseiten verringern. Einige Wochenzeitungen und Zeitschriften (Die Wirtschaft, Forum, Deutsche Außenpolitik) stellten im April 1983 ihr Erscheinen ein, die außenpolitische Wochenzeitung Horizont erscheint seitdem nur noch monatlich. Nach Anzahl, Umfang und Auflagenhöhe kommt der SED-P., als „Kern des sozialistischen P.-Systems“, die größte Bedeutung zu. Die SED ist auch Eigentümerin des größten P.- und Verlagskonzerns (Zentrag). Zur parteieigenen P. gehören die Tageszeitungen der SED: „Neues Deutschland“, Zentralorgan der SED, (Ost-)Berliner und Republikausgabe; tägliche Auflage über 1 Mill. (1982); 15 Bezirkszeitungen als Organe der jeweiligen Bezirksleitungen der SED mit eigenem Titel, z. B. „Freiheit“, Halle; „Leipziger Volkszeitung“, Leipzig; „Sächsische Zeitung“, Dresden. Die SED-Tageszeitungen der 14 DDR-Bezirke erscheinen in 218 Kreisen mit eigenen Lokalseiten. Die „Berliner Zeitung“ — nach 1945 zunächst Magistratsblatt — ist, ebenso wie die „BZ am Abend“ (einzige Abendzeitung) Organ der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) und erscheint wie die (Ost-)Berliner Ausgabe des ND mit (Ost-)Berliner Lokalteil. Auflagenhöhe aller SED-Bezirkszeitungen (einschließlich „Berliner Zeitung“) 1981 tägl. 5 Mill. Exemplare. Die Tageszeitungen der anderen Parteien (überregionale Zentralorgane der Parteiführungen mit Ost-Berliner und Republikausgaben, alle zusammen 1981 unter 300.000) hatten 1981 folgende Auflagen: An regionalen Tageszeitungen mit eigenen Titeln geben heraus: die CDU 5, die LDPD 4 und die NDPD 5 für die ehemaligen Länderbereiche Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, einschließlich der Zentralorgane mit 69 Lokalseiten. Die DBD verzichtete auf eigene Regionalzeitungen, ihr Zentralorgan erscheint mit regionalen Bezirksseiten. Alle Tageszeitungen dieser Parteien erreichen insgesamt nicht einmal die Auflagenhöhe der von der Freien Deutschen Jugend (FDJ) herausgegebenen Tageszeitung „Junge Welt“, Organ des Zentralrats der FDJ, Auflage: 1,1 Mill. (1981). Weitere Tageszeitungen von SED-gelenkten Massenorganisationen: „Tribüne“, Organ des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) (Auflage 1982: 404.500); „Deutsches Sport[S. 1045]echo“, Organ des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR (Auflage 1981: 178.000). Da sämtliche Parteien und SED-geführten Massenorganisationen und Verbände in ihren Statuten die führende Rolle der SED anerkennen und sich ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Politik unterordnen, stimmen Aufmachung und Inhalt des allgemeinen Nachrichtenteils aller Tageszeitungen im wesentlichen überein. Ursächlich hierfür ist auch die Monopolstellung des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), als einzige offiziell zugelassene Nachrichten- und Bildagentur der DDR. Zentrale Lenkung erfolgt nach genau festgelegten Auswahlprinzipien: „Um dem Leser ein richtiges Bild von der objektiven Wirklichkeit in ihren Zusammenhängen zu vermitteln, wird die Auswahl der zu veröffentlichenden Nachrichten, ihre Placierung, die Zusammenstellung der einzelnen Fakten innerhalb einer Nachricht sowie die Wortwahl und Überschriftengestaltung parteilich vorgenommen“, und: „Wir drucken nicht prinzipienlos alles mögliche ab. Unsere Presse bringt, was der Masse des Volkes dient. Der Gegner kommt nur zu Wort, falls uns das dient.“ (Journalistisches Handbuch der DDR, Leipzig 1960, S. 193; Sozialistische Journalistik, Leipzig 1966, S. 132) Die weitere Thematik ist in Auswahl und Ansprache, doch mit gleicher Zielsetzung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) dem zugedachten Bezieherkreis angepaßt. Die führende Rolle der SED ist auch in allen anderen P.-Arten durch die Kaderpolitik und die journalistische Ausbildung (Journalismus) gesichert. Alle gesellschaftlich relevanten Wochenzeitungen und Zeitschriften werden von Verbänden, Organisationen, staatlichen Institutionen und Verlagen, die der Kontrolle der SED unterliegen, herausgegeben. Wochenzeitungen. „Neue Deutsche Bauernzeitung“, Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Auflage 1980: 163.000). „Sonntag“, kulturpolitische Wochenzeitung, Organ des Kulturbundes der DDR (KB) (Auflage 1981: 19.000). „Wochenpost“, Massenblatt für die Familie, gegliedert in: politische DDR-Umschau, Kultur-Umschau mit Filmpremieren, Außenpolitik (Ost/West), Kaleidoskop, Portrait der Woche, Anzeigen, DDR-Fernsehprogramm, Briefwechsel- und Heiratsanzeigen, Rätselseiten und Ratgeber (Garten, Hausarzt usw.); wöchentliche Auflage: 1,2 Mill. (1981). „Für Dich“, Illustrierte Zeitschrift für die Frau, 48 Seiten mit politischen Kommentaren, Frauenthemen, Erziehungsproblemen, Roman, Mode und Ratgeber; wöchentliche Auflage über 900.000 (1981). „FF-Dabei“, Funk/Fernseh-Programm-Illustrierte, Auflage: 1,4 Mill. (1981). Die Zeitschriften der Parteien, Massenorganisationen und Verbände dienen der ideologischen Vertiefung der jeweiligen Sach- oder Verbandsarbeit. Sie spiegeln daher oft aufschlußreicher als die Tageszeitungen das Spannungsverhältnis von Ideologie und Wirklichkeit wider. Die zuständigen Organe der SED sind ferner alleiniger Herausgeber von Betriebszeitungen. Sie erscheinen als Organe der Leitungen der SED-Betriebsparteiorganisationen (auch an staatlichen Institutionen, z. B. Universitätszeitungen) (Grundorganisationen der SED); 1982 gab es 657 Betriebszeitungen mit einer Gesamtauflage von rd. 2 Mill. Exemplaren. Sie gelten als „Führungsinstrumente der politisch-ideologischen Massenarbeit“ der Partei vor allem zur Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im Sozialistischen Wettbewerb (Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 4. 6. 1975, in: „Neuer Weg“, Nr. 14/1975). Eine AO des Ministers für Kultur regelt die materielle Anerkennung für werktätige Mitarbeiter an der Betriebszeitung (AO vom 22. 4. 1976, GBl. I, 1976, S. 281 ff.). Einige kirchliche Zeitungen und Zeitschriften werden von den Kirchen in der DDR herausgegeben. Westliche Zeitungen und Zeitschriften, sofern sie nicht in einem genehmigungspflichtigen Abonnement bezogen werden (ausgewählte Funktionäre und leitende Mitarbeiter und Wissenschaftler staatlicher Institutionen), sind für die Allgemeinheit nicht erhältlich (Zeitungsaustausch). An nur wenigen zentral gelegenen Zeitungskiosken der Post (Verkaufsmonopol) in Großstädten wie Berlin (Ost) und Leipzig und in Inter-Hotels werden einige westliche Zeitungen angeboten; an den für alle zugänglichen Verkaufsstellen jedoch nur kommunistische wie die französische „L'Humanité“ oder die italienische „L'Unità“ und das westdeutsche DKP-Organ „UZ“ sowie „Die Wahrheit“ der West-Berliner SEW (in den letzten Jahren allerdings ohne westliches Fernsehprogramm). Reichhaltig ist dagegen das P.-Angebot aus den osteuropäischen sozialistischen Staaten, vor allem sowjetische Publikationen z. T. in deutscher Sprache wie „Presse der Sowjetunion“, „Sowjetunion“, „Sowjetfrau“ usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1044–1045 Preissystem und Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presseamt

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Agitation und Propaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Medienpolitik) ist grundverschieden von der in Ländern mit…

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Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG) (1985)

Siehe auch: Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG: 1969 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG): 1975 1979 Aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 1957 unter dem Namen Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) als Rechtsnachfolger der sowjetischen Schwarzmeer-Ostsee-Versicherungs-AG gegründeter Monopolbetrieb für die Durchführung der internationalen Rückversicherung und sämtlicher Auslandsversicherungen mit Ausnahme der von der Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kraftverkehrsversicherung im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie erhielt in den 70er Jahren ihren gegenwärtigen Namen. Als Auslandsversicherung, deren Beiträge und Entschädigungen in fremder Währung (Währung/Währungspolitik) erforderlich sein können, betreibt die DARAG die Pflicht- und freiwillige Versicherung der staatlichen Betriebe für Gütertransport und Montagen, die Schiffs- und Luftfahrzeugkaskoversicherung sowie die Versicherung von Messe- und Ausstellungsgütern. Da sie zu ausländischen Versicherungsunternehmen Beziehungen unterhält, wurde — wie auch bei anderen Betrieben der Außenwirtschaft (Außenwirtschaft und Außenhandel) — zur „Anpassung an internationale Gepflogenheiten“ die Rechtsform einer AG mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gewählt. Die DARAG arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Der Sitz ihrer Generaldirektion ist Berlin (Ost), in Rostock besteht eine Filialdirektion (Schiffsversicherungen) und in Leipzig eine Filiale (Messegut-Versicherungen). Die DARAG unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht durch das Ministerium der Finanzen (MdF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 103 Auslandspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche Einheit

Siehe auch: Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG: 1969 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG): 1975 1979 Aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 1957 unter dem Namen Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) als Rechtsnachfolger der sowjetischen Schwarzmeer-Ostsee-Versicherungs-AG gegründeter Monopolbetrieb für die…

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Asoziales Verhalten (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für die Verletzung dieser staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht“, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht. Zusätzlich zur Strafe oder in leichten Fällen kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß § 4 Abs. 2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, S. 130) in der Fassung der VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) die örtlichen Räte verantwortlich. Diese sind berechtigt, Auflagen zur Erziehung und Kontrolle zu erteilen (Kriminalität, II., Kriminalität, V.). Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II, S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach § 3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden. Diese zunächst auch im § 249 StGB vorgesehene Strafart ist durch das 2. Strafänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach § 249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden. Seit 1977 sind zahlreiche Verurteilungen wegen AV. darauf zurückzuführen, daß Ausreisewillige wegen ihres Antrags auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitsplatz verloren oder ihre Arbeit niedergelegt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 91–92 Arzneimittelversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ästhetik

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für…

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Staatssekretär für Kirchenfragen (1985)

Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde, müssen seitdem alle Verhandlungen und Kontakte zwischen den Leitungen der in der DDR wirkenden Kirchen und Religionsgemeinschaften und den zentralen staatlichen Organen laufen. Unmittelbare Gespräche mit einzelnen Ministerien sind nicht möglich, jedoch vermittelt der StK. seit Ende der 70er Jahre gelegentlich sogenannte Sachgespräche zwischen leitenden Kirchenvertretern und Beauftragten von Fachministerien. Auch das Grundsatzgespräch zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Honecker und der Leitung des evangelischen Kirchenbundes vom 6. 3. 1978 ist vom StK. vorbereitet worden. Während der StK. dem Vorsitzenden des Ministerrates, also nicht dem Innenministerium, zugeordnet ist, liegt in den Bezirken, Kreisen und Städten die Zuständigkeit für die Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften bei dem jeweiligen Stellvertretenden Ratsvorsitzenden für Inneres. Zum StK. sind bisher regelmäßig verdiente SED-Funktionäre berufen worden, die als frühere KPD-Mitglieder unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt waren und im KZ oder der Illegalität Erfahrungen im Widerstand gesammelt und dabei auch Beziehungen zum christlichen Widerstand gewonnen haben. Auf den ersten Amtsinhaber Werner Eggerath folgte 1960 bis zu seinem Tode 1979 Hans Seigewasser, danach Klaus Gysi. Das einflußarme Amt des Stellvertreters fiel CDU-Funktionären zu, bis 1977 Fritz Flint, seitdem Hermann Kalb. Aufgabe des StK. ist neben der Regelung administrativer Probleme für die Kirchen (z. B. Genehmigung von Auslandsreisen für Kirchenvertreter), den Kirchen gegenüber die Politik der SED und des Staates zu vertreten. Gleichzeitig vermittelt er kirchliche Wünsche zu den Fachressorts und nimmt Beschwerden entgegen. Soweit zu erkennen ist, hat der StK. jedoch keinen gesicherten Einfluß auf Inhalt und Formulierung von Gesetzen und Verordnungen, die, wie etwa die Veranstaltungsverordnung, kirchliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Die Kirchenpolitik der DDR wird von der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED vorbereitet und kontrolliert. Ihr Leiter war bis 1977 Willi Barth, seitdem Rudi Bellmann. Diese Arbeitsgruppe unterstand dem ZK-Sekretär für Sicherheit, Paul Verner, der [S. 1300]1971 mit einer Grundsatzrede zur Kirchenpolitik hervorgetreten und in den letzten Jahren gelegentlich auch selber Kirchenvertretern gegenüber tätig geworden ist. Seit dem Ausscheiden Verners aus dem Politbüro des ZK der SED sowie aus dem Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED 1984 dürfte diese Zuständigkeit an Egon Krenz übergegangen sein. Zudem haben sowohl Walter Ulbricht wie Erich Honecker der Kirchenpolitik stets besondere Bedeutung zugemessen. Vor diesem Hintergrund erscheint der StK. eher als ausführendes Organ der Kirchenpolitik denn als politisches Entscheidungsorgan. Doch gilt es als sicher, daß das persönliche Ansehen der Staatssekretäre Seigewasser und Gysi in der Partei ihnen Einfluß auch auf die Entscheidungsfindung in kirchenpolitischen Grundsatzfragen gegeben hat und gibt. Mit der Berufung Eggeraths begann 1957 zunächst eine Periode des verschärften Konflikts zwischen Staat und evangelischer Kirche. Nach dem Abbruch der Regierungsbeziehungen zur (gesamtdeutsch-organisierten) EKD versuchte Eggerath, die einzelnen Landeskirchen gegeneinander auszuspielen. Auch sein Nachfolger Seigewasser lehnte es zunächst ab, Beziehungen zu der Gesamtvertretung der evangelischen Landeskirchen in der DDR zu unterhalten, und trat in öffentlichen Reden mit scharfer Kritik an den Kirchenleitungen hervor, die an der Zugehörigkeit zur EKD festhielten. Nach der Lösung der 8 Landeskirchen von der EKD und der Gründung des Kirchenbundes 1969 bemühte sich Seigewasser jedoch ebenso wie sein Nachfolger Gysi um eine Besserung und Versachlichung des Verhältnisses. Die propagandistische Wirksamkeit des jeweiligen StK. trat zugunsten eines gewissen Werbens um Verständnis für die notwendige Eigenständigkeit der Kirchen und die Zusammenarbeit von Staat und Kirche in den Hintergrund. Während die evangelischen Bischöfe den StK. als Repräsentanten der Regierung und damit als Verhandlungspartner anerkennen und bei ihm auf die Einhaltung der von Honecker im Gespräch mit dem Vorstand des Kirchenbundes am 6. 3. 1978 zugesicherten Gleichberechtigung und Gleichachtung der Christen drängen, sind die katholischen Bischöfe hier zurückhaltend. Sie verhandeln nur über Beauftragte des Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz mit dem StK. und sind insbesondere bemüht, Fragen der kirchlichen Jurisdiktion, des Verhältnisses zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und der Kontakte zum Vatikan oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED zu behandeln. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1299–1300 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Arbeit und Löhne

Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde,…

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Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) (1985)

Siehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1975 1979 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Organisation der Komponisten und Musikwissenschaftler, Musikerzieher und Interpreten. Der im April 1951 gegründete V. löste sich 1952 aus der Zugehörigkeit zum 1945 gegründeten „Deutschen Kulturbund“ (Kulturbund der DDR [KB]) und wurde selbständig. Der V. hat in den verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, wo Fragen der Musik, des Musiklebens und der Musikpolitik zur Diskussion und Entscheidung stehen, direktes oder indirektes Mitspracherecht (Beirat des Ministeriums für Kultur; Beirat für Musikwissenschaft beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen; Beirat des Rundfunkkomitees; im Büro für Urheberrechte; im Musikrat der DDR u.a.m.). Der V. gliedert sich in Bezirksverbände. Das höchste Organ des V. ist die Delegiertenkonferenz (DK), die im Abstand von 5 Jahren zusammentritt. Die DK wählt den Zentralvorstand. Dieser bestimmt aus seiner Mitte Präsident und Vizepräsident, die Mitglieder des Präsidiums, den 1. Sekretär, seinen Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Sekretariats. Wichtige Bereiche der V.-Arbeit werden Fachkommissionen (z.Z. 9) übertragen. Außerdem können für bestimmte Aufgaben Arbeitsgruppen gebildet werden. Präsident ist nach dem Tode von Prof. Dr. Siegfried Köhler (SED) am 14. 7. 1984 Wolfgang Lessler, 1. Sekretär: Dr. Peter Spahn. Seit 1956 untersteht dem V. die Internationale Musikbibliothek (IMB). Seit 1963 berät er die Deutsche Künstleragentur (DKA) — ab 1968 Künstler-Agentur der DDR —, die Zentrale des „VEB Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion“ (DKGD) — ab 1972 Konzert- und Gastspieldirektion (KGD) — bei der Programmgestaltung von In- und Auslandskonzerten. Die Agentur berichtet dem V. über das Auftreten von Künstlern der DDR im In- und Ausland. Der V. ist Veranstalter der Musik-Biennale bzw. der DDR-Musiktage — die alternierend stattfinden — sowie von wissenschaftlichen Kolloquien. Innerhalb der Reihe „Podium internationale“ (Berlin) stellt der V. Kammermusik aus anderen Ländern vor. Der V. verfügt über einen eigenen Verlag Neue Musik, in dem Studienpartituren bedeutender neuer Werke von DDR-Komponisten sowie musikwissenschaftliche Arbeiten zum neuen Schaffen in der DDR veröffentlicht werden. Verbandseigene Zeitschriften sind „Musik und Gesellschaft“ (gegr. 1951; mtl.) und „Beiträge zur Musikwissenschaft“ (seit 1959; vierteljährlich). Die Tätigkeit des V., dessen musikpolitische Aktivitäten sich vor allem auf die DDR konzentrieren, wird ergänzt durch diejenige des Musikrates der DDR“ (gegr. 1962), seit 1966 als Sektion DDR Mitglied im Internationalen [S. 1405]Musikrat, einer non-governmental organization der UNESCO. Der Musikrat ist dem Ministerium für Kultur unterstellt, er setzt sich zusammen aus Institutionen sowie Einzelpersönlichkeiten und repräsentiert die DDR außerhalb ihrer Grenzen. Präsident des M. ist der Konzertpianist Prof. Dieter Zechlin, Sekretär: Vera Reiner. Da die Unterhaltungsmusik im V. unterrepräsentiert ist, bereiten die Komponisten und Interpreten dieses Bereiches die Gründung eines eigenen Verbandes vor, dessen Vorläufer z. Z. eine Arbeitsgemeinschaft im Komitee für Unterhaltungskunst in Leipzig unter Vorsitz von Frank Schöbel ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1404–1405 Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Theaterschaffenden der DDR

Siehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1975 1979 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Organisation der Komponisten und Musikwissenschaftler, Musikerzieher und Interpreten. Der im April 1951 gegründete V. löste sich 1952 aus der Zugehörigkeit zum 1945 gegründeten „Deutschen Kulturbund“ (Kulturbund der DDR [KB]) und…

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Kuren der Sozialversicherung (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sozialversicherung der DDR gewährt Heil-K., Genesungs-K. und prophylaktische K. (für Erwachsene und Kinder). Nach dem gemeinsamen Beschluß des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) vom 7. 3. 1972 zur weiteren Entwicklung des Feriendienstes des FDGB und zu Fragen der K. und nach den Festlegungen des 8. FDGB-Kongresses werden seit 1972 die K. vorrangig an Schichtarbeiter, werktätige Frauen mit Kindern sowie Werktätige, die unter schweren oder gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten, vergeben, in steigendem Maße auch an Patienten „im Vorrentenalter“ (Frauen zwischen 55 und 60, Männer zwischen 60 und 65 Jahren). Die K.-Vorschläge für Versicherte bei der Sozialversicherung des FDGB werden von den Ärzten gemeinsam mit der Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) erarbeitet und von den betrieblichen Kurkommissionen entschieden. Diese bestehen aus Angehörigen des jeweiligen Betriebes, Gewerkschaftsfunktionären (Bevollmächtigte für Sozialversicherung, Mitglieder des Rates für Sozialversicherung) sowie Ärzten und sind Organ der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsorganisation, sie arbeiten eigenverantwortlich; die Kreiskurkommission des FDGB hat nicht das Recht, Entscheidungen der betrieblichen Kurkommission zu ändern. In sehr großen Betrieben verfügen die Betriebskurkommissionen über ein nach verschiedenen Indikatoren aufgeschlüsseltes Kontingent an K., die innerhalb eines Jahres zu vergeben sind. In kleineren Betrieben richten sich die Betriebskurkommissionen nach Orientierungsziffern, das zur Verfügung gestellte Kontingent ist zwar zahlenmäßig insgesamt festgelegt, aber nicht nach Indikatoren aufgeschlüsselt und wird nach dem jeweils anfallenden Bedarf vergeben. Über die Vergabe von K. an Werktätige, in deren Betrieb keine Kurkommission besteht, sowie über die ärztlichen Kurvorschläge für nichtberufstätige Rentner und Familienangehörige entscheiden die Kreiskurkommissionen bei den Kreisvorständen des FDGB, über die Vergabe von Auslands-K. die Bezirkskurkommissionen bei den Bezirksvorständen des FDGB. Kurvorschläge für Versicherte bei der Staatlichen Versicherung macht der behandelnde Arzt. Entschieden wird darüber durch eine bei den Kurleitstellen der Sozialversicherung der Staatlichen Versicherung bestehende eigene Kurkommission. Die Kurleitstellen sind für einen oder mehrere Bezirke zuständig. „Bei der Kurauswahl muß stets der Mensch, sein Gesundheitszustand, seine persönliche Leistung bei der Erfüllung der Aufgaben, sein Verhalten im Kollektiv, also die ganze Persönlichkeit berücksichtigt werden“ (Richtlinie über die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Arbeitsweise der gewerkschaftlichen Kurkommissionen [S. 779]bei den Betriebsgewerkschaftsleitungen und Vorständen des FDGB — Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB vom 11. 10. 1972). 1982 wurden insgesamt 354.437 K. durchgeführt, darunter für Erwachsene 199.642 (167.148 Heil-K., 11078 Prophylaktische K., 21.416 Genesungs-K. und 76.196 K. in Einrichtungen des Feriendienstes), für Kinder 59.831 K. (17.946 Heilkuren und 41.885 Prophylaktische K.), außerdem 18.768 K. im (sozialistischen) Ausland. Heil-K. dauern in der Regel 28 Tage, Genesungs- und prophylaktische K. 21 Tage. Unter den Indikationen für Heil-K. bei Erwachsenen stellen Krankheiten des Kreislaufsystems, der Stütz- und Bewegungsorgane und der Atmungsorgane mehr als 79 v.H. bei den Männern und mehr als 75 v.H. bei den Frauen, bei Kindern die beiden letztgenannten Indikationen zusammen mit Hautkrankheiten mehr als 82 v.H. 7,6 v.H. aller Männer im Vorrentenalter erhielten 1982 eine Kur. Für die Vergabe der K. sind, wie die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien erkennen läßt, nicht allein die medizinischen Gesichtspunkte maßgebend. Kurorte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 778–779 Kupfererzbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kurorte

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sozialversicherung der DDR gewährt Heil-K., Genesungs-K. und prophylaktische K. (für Erwachsene und Kinder). Nach dem gemeinsamen Beschluß des Politbüros des ZK der SED, des Ministerrates und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) vom 7. 3. 1972 zur weiteren Entwicklung des Feriendienstes des FDGB und zu Fragen der K. und nach den Festlegungen des 8. FDGB-Kongresses werden seit…

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Renten (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der Sozialversicherung (SV) erworben werden. In besonderen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Das bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein geltende R.-Recht gestattete den Rentnern in der DDR nur eine bescheidene Lebensführung. Ende 1967 lag die durchschnittliche Alters- und Invaliden-R. bei nur ca. 165 Mark monatlich. Zum 1. 7. 1968 wurde ein neues R.-Recht mit neuen Berechnungsgrundlagen eingeführt, das allen nach dem 1. 7. 1968 zugehenden Neurentnern eine mehr als ein Drittel höhere R. festsetzte. Der große Bestand der Altrentner mußte sich zunächst mit einigen geringfügigen Erhöhungen begnügen. Die unterschiedliche Höhe von Alt- und Neu-R. wurde erst mit Wirkung zum 1. 9. 1972 grundsätzlich beseitigt. Weitere Leistungsverbesserungen in den Jahren 1972, 1973, 1976 und 1979 hatten insbesondere die dreimalige Erhöhung der Mindest-R. zum Gegenstand. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist das R.-Recht der Sozialpflichtversicherung nochmals neu gefaßt worden: Seit dem 1. 1. 1980 gilt die (1.) VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialpflichtversicherung — Rentenverordnung — mit ihrer 1. Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1979, S. 401–422). Zum 1. 12. 1984 (in einigen Punkten erst zum 1. 12. 1985) wird eine 2. Renten-VO der Sozialpflichtversicherung in Kraft treten (GBl. I, 1984, S. 281). Sie hat Leistungsverbesserungen — insbesondere eine abermalige Erhöhung der Mindest-R. — zum Inhalt. Die (1.) Renten-VO der Sozialpflichtversicherung von 1979 behält aber hinsichtlich der Grundsätze für die Gewährung und Berechnung von Renten der Pflichtversicherung weiterhin Gültigkeit. 2. Die Rentenarten. Altersrenten werden grundsätzlich nach mindestens 15jähriger versicherungspflichtiger Tätigkeit (einschließlich der Zeiten einer freiw. R.-Versicherung bei der SV) und Erreichen der Altersgrenze (Männer 65, Frauen 60 Jahre) gewährt. Allerdings erhalten Frauen, a) die mehr als 2 Kinder geboren oder erzogen haben, für das 3. und jedes weitere Kind, und jene, b) die wegen Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen nicht arbeiten konnten, für je 4 Pflegejahre jeweils 1 Jahr auf die geforderte Vorversicherungszeit angerechnet. Vom 1. 12. 1985 an sollen die Jahre für die Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen voll als versicherungspflichtige Tätigkeit anerkannt werden. Für Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren haben, besteht seit dem 1. 7. 1973 Anspruch auf Alters-(oder Invaliden-)R. (seit dem 1. 12. 1979 270 Mark; ab 1. 12. 1984 300 Mark), auch wenn die geforderte Vorversicherungszeit nicht erreicht wird. Eine ähnliche Regelung, die auf Ausgleich der durch [S. 1118]Mutterschaft und Kindererziehung bedingten Nachteile gerichtet ist, findet sich bei der Ermittlung der für die R.-Berechnung wichtigen Versicherungszeiten: Frauen erhalten für jedes vor R.-Beginn geborene oder vor Vollendung des 8. Lebensjahres a) an Kindes Statt angenommene Kind, b) aufgenommene Stiefkind und jedes Enkelkind (nach dem Tod der Mutter) und jedes c) aufgenommene Pflegekind, wenn später die Annahme an Kindes Statt erfolgte, eine Zurechnungszeit von einem Jahr. (Bei 3 und mehr Kindern soll die Zurechnungszeit vom 1. 12. 1984 für jedes Kind 3 Jahre betragen.) Frauen werden als weitere Zurechnungszeiten angerechnet nach einer versicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 20 Jahren 1 Jahr, 25 Jahren 2 Jahre, 30 Jahren 3 Jahre, 35 Jahren 4 Jahre und 40 und mehr Jahren 5 Jahre. Einschließlich der Zurechnungszeiten, zu denen auch Jahre der Arbeitslosigkeit vor 1946 zählen und sieben Zehntel der Bezugszeit der wegen Invalidität oder eines Körperschadens von wenigstens zwei Dritteln gewährten R. (ab 1. 12. 1985 sollen diese Bezugszeiten nicht mehr zu sieben Zehntel, sondern in vollem Umfang berücksichtigt werden), darf die anrechenbare Versicherungszeit 50 Jahre nicht übersteigen. Die monatliche Alters-R. errechnet sich aus 1. einem Festbetrag von 110 Mark (ab 1. 12. 1985 140 Mark), 2. einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1 v.H. des Durchschnittverdienstes für jedes Jahr einer versicherungspflichtigen Tätigkeit und für die Zurechnungszeiten und 0,85 v.H. der insgesamt zur (früheren) freiwilligen R.-Versicherung der SV gezahlten Beiträge. Als Durchschnittsverdienst gilt grundsätzlich der in den letzten 20 Kalenderjahren vor Beendigung der letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit — frühestens ab 1946 — erzielte beitragspflichtige monatliche Durchschnittsverdienst, der wegen der bestehenden Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark diese nicht überschreiten kann (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, IV.). Die Alters-R. werden nach unten durch Mindestrenten begrenzt. Sie betragen für Anspruchsberechtigte mit weniger als 15 Arbeitsjahren (versicherungspflichtige Zeiten und Zurechnungszeiten) 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), mit wenigstens 15 Arbeitsjahren 280 Mark (ab 1. 12. 1984 310 Mark); danach erhöht sich die Mindest-R. in Abständen von 5 weiteren Arbeitsjahren um jeweils 10 Mark, und erreicht bei 45 und mehr Arbeitsjahren den Höchstbetrag von 340 Mark (ab 1. 12. 1984 370 Mark). Invalidenrenten werden bei Invalidität gewährt. Sie liegt vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder sonstige geistige oder körperliche Schädigung das Leistungsvermögen und der Verdienst um mindestens zwei Drittel gemindert sind und die Minderung des Leistungsvermögens in absehbarer Zeit nicht durch Heilbehandlung behoben werden kann. Empfänger eines Blinden- oder Sonderpflegegeldes gelten als invalide. R.-Anspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Invalidität während einer — mindestens 5jährigen ununterbrochenen — versicherungspflichtigen Tätigkeit oder in den darauf folgenden 2 Jahren eintritt und in der vorher bis zum 16. Lebensjahr zurückreichenden Zeit mindestens zur Hälfte Versicherungspflicht bestand sowie auch die für die Alters-R. geforderten Vorversicherungszeiten erfüllt sind; die (Hoch-)Schulausbildung muß beendet sein. Seit dem 1. 7. 1973 erhalten auch solche DDR-Bürger, die wegen Invalidität keine Berufstätigkeit aufnehmen und sich keinen R.-Anspruch erwerben konnten, vom vollendeten 18. Lebensjahr an für die Dauer der Invalidität eine R. von zur Zeit 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark). Die Invaliden-R. werden grundsätzlich wie Alters-R. berechnet. Dies gilt auch für die wegen Arbeitslosigkeit, Mutterschaft und Invaliditäts-, Unfall- und Kriegsbeschädigtenrentenbezuges gewährten Zurechnungszeiten, wobei die Obergrenze von dem zwischen der Vollendung des 16. Lebensjahres und dem Eintritt der Invalidität liegenden Zeitraum gesetzt wird. Darüber hinaus werden 70 v.H. der zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Zeit als Zurechnungszeit berücksichtigt. Vom 1. 12. 1984 soll die Zeit zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres zu 100 v.H. als Zurechnungszeit anerkannt werden; allerdings dürfen die Zeit der versicherungspflichtigen Tätigkeit und die Zurechnungszeiten insgesamt 50 Jahre nicht überschreiten. Seit September 1972 können Invalidenrentner einen Arbeitsverdienst mindestens bis zur Höhe des jeweiligen Mindestbruttolohnes (z. Z. 400 Mark) erzielen, ohne daß ihnen die Invaliden-R. entzogen wird. Für einen auf Kriegsbeschädigung beruhenden Körperschaden von mindestens zwei Dritteln wird eine Kriegsbeschädigtenrente von monatlich 340 Mark gezahlt (ab 1. 12. 1984 370 Mark) (Kriegsopferversorgung). Zu den Alters-, Invaliden- und Kriegsbeschädigten-R. wird ggf. ein Ehegattenzuschlag von 100 Mark (ab 1. 12. 1985 150 Mark) und ein Kinderzuschlag von 45 Mark gezahlt (Kinderbeihilfen). Anspruch auf Ehegattenzuschlag besteht grundsätzlich für Ehegatten ohne eigene R., die älter als 60 bzw. 65 Jahre oder invalide sind oder als Ehefrauen ein Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 8 Jahren haben. Anspruch auf Kinderzuschlag besteht für leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder sowie grundsätzlich für alle unterhaltenen Stief-, Enkel- und Pflegekinder mindestens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bzw. bei Ausbildungsunfähigkeit bis zum 18. Lebensjahr. Bis zur Beendigung der Lehrausbildung wird dann gezahlt, wenn das Lehrverhältnis unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Für die Dauer eines (Fach-)Hochschulstudiums wird Kinderzuschlag gewährt, wenn die Ausbildung unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung, ein Lehrverhältnis, ein Vorpraktikum oder vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgenommen wird (Ausbildungsförderung). Anspruch auf Unfall-Rente besteht für den Versicherten, der durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einen Körperschaden von mindestens 20 v.H. erlitten hat. Die Unfall-R. erreicht bei einem Körperschaden von 100 v.H. zwei Drittel des letzten beitragspflichtigen [S. 1119]Verdienstes. Wegen der Leistungsbemessungsgrenze von 600 Mark kann die Unfallrente höchstens 400 Mark betragen. Bei geringerem Invaliditätsgrad werden entsprechende Teil-R. gezahlt. Hinzu treten monatliche Festbeträge von 80 Mark sowie ggf. Ehegattenzuschlag (s. Alters-R.) bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr (Mindest-R.: 340 Mark; ab 1. 12. 1984 370 Mark) und von 20 Mark bei einem Körperschaden zwischen 50 und 66⅔ v.H.; ggf. wird Kinderzuschlag in Höhe von 10 v.H. der Unfall-R. (ohne Festbeträge) bei einem Körperschaden von wenigstens 50 v.H. gewährt; er erhöht sich um einen Betrag von 20 Mark bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr. Die Gesamthöhe des Kinderzuschlages muß sich mindestens auf 45 Mark belaufen. Hinterbliebenenrenten werden gezahlt, wenn der Verstorbene die finanziellen Aufwendungen für die Familie überwiegend erbracht und zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters-, Invaliden- oder Kriegsbeschädigten-R. erfüllt hatte bzw. der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist. Anspruch auf Witwen-(Witwer-)R. entsteht grundsätzlich jedoch erst bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität der Witwe (des Witwers) oder dann, wenn die überlebende Ehefrau 1 Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 8 Jahren hat. Seit Juli 1973 erhalten auch Witwen bzw. Witwer, die noch nicht 60 bzw. 65 Jahre alt sind, eine monatliche R. von 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) für die Dauer von 2 Jahren („Übergangsrente“); von den Personen im Erwerbsalter erhalten ansonsten nur noch Unfallwitwen eine Rente in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, also allenfalls 120 Mark. Die Witwen-(Witwer-)R. wird von den Ansprüchen des Versicherten abgeleitet und beträgt grundsätzlich für Ehepartner 60 v.H. der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge), mindestens aber 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) monatlich. Die R. für Halbwaisen (leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder) liegen bei 30 v.H. (mindestens 100 Mark; ab 1. 12. 1984 130 Mark) und für Vollwaisen bei 40 v.H. (mindestens 150 Mark; ab 1. 12. 1984 180 Mark) der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge); die Bezugsdauer entspricht der für Kinderzuschläge. Die Gesamthöhe der R. für mehrere Hinterbliebene darf die R. des Verstorbenen (einschl. Zuschläge) nicht übersteigen. Mindest-R. sind jedoch in voller Höhe zu zahlen. Abweichend hiervon betragen die R. an die Hinterbliebenen eines durch Unfall Verstorbenen bei Witwen 40 v.H. des Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, zuzüglich eines monatlichen Zuschlages von 70 Mark, mindestens 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), bei Halbwaisen 20 v.H. des Durchschnittsverdienstes zuzüglich 25 Mark, bei Vollwaisen 30 v.H. zuzüglich 35 Mark, mindestens 100 bzw. 150 Mark (ab 1. 12. 1984 130 bzw. 180 Mark) monatlich. Eine „Unterhaltsrente“ erhalten unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatten beim Tode des zur Unterhaltszahlung verurteilten geschiedenen Ehegatten in Höhe des gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbetrages (höchstens 270 Mark), wenn sie die für den Bezug einer Witwen-(Witwer-)R. grundsätzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und keine eigene R. beziehen. 3. Sonderregelungen. Für einen Teil der R.-Bezieher — Angehörige bestimmter Berufsgruppen oder in Anerkennung besonderer Leistungen — gelten günstigere Regelungen. Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, die ununterbrochen mindestens 10 Jahre in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten für jedes Jahr ihrer dortigen Tätigkeit einen Steigerungsbetrag bei der Berechnung der Alters- bzw. Invaliden-R. von 1,5 v.H. (statt 1 v.H.). Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse bzw. ihre Hinterbliebenen bekommen Zuschläge zu den Alters-, Invaliden- und Unfall-R. (bei Körperschaden von zwei Dritteln und mehr) in Höhe von 100 Mark (Witwen 60 Mark, Vollwaisen 40 Mark, Halbwaisen 30 Mark) dann, wenn sie den Kampfgruppen mindestens 25 Jahre angehört haben oder wegen eines Einsatzunfalles oder nach 20jähriger Zugehörigkeit wegen gesundheitlicher Untauglichkeit ausscheiden mußten. Weitere Sonderregelungen gelten für die Alters- und Invaliden-R. der Bergleute. Außer einer Bergmannsalters-R. und einer Bergmannsinvaliden-R., die mit einem höheren Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes als Steigerungsbetrag (2 v.H.) berechnet wird, gibt es eine Bergmanns-Voll-R. für Bergleute, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 25 Jahre bergbaulich versichert und während dieser Zeit mindestens 15 Jahre unter Tage tätig waren, sowie eine Bergmanns-R. für Bergleute, die mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren und ihre bisherige bergmännische Tätigkeit wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Allerdings werden in der bergbaulichen Versicherung höhere Abgaben von den Bergbaubetrieben entrichtet (22,5 v.H. des Bruttoentgeltes von den Betrieben, 10 v.H. von den Versicherten). Bedienstete der Polizei, des Militärs, der Zollverwaltung, der Reichsbahn, der Post und Beschäftigte im Bereich der Volksbildung erhalten R., die über den allgemeinen SV-R. liegen, obwohl der Beitragssatz für Versicherte und Arbeitgeber der gleiche ist wie für die anderen Sozialversicherten. Anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ bzw. „Verfolgte des Faschismus“ erhalten vom Erreichen der jeweils um 5 Jahre vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Ehrenpension (siehe unten). Außerdem wird ihnen eine Alters- oder Invaliden-R. in Höhe von 350 Mark gewährt, die sich allerdings auf 240 Mark vermindert, wenn auch noch Anspruch auf Altersversorgung der Intelligenz besteht. Besondere Intelligenz-R. erhalten Führungskräfte in wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) bei Invalidität oder Alter in Höhe von 60 bis 80 v.H. des letzten Gehalts (höchstens 800 Mark) neben den grundsätzlich nur aus den Steigerungsbeträgen errechneten SV-R.; beide R. dürfen jedoch 90 v.H. [S. 1120]des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Während diese R. aus dem Staatshaushalt finanziert werden, beruhen die Zusatz-R. an die „Technische Intelligenz“ durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) auf Beiträgen der Betriebe an die Staatliche Versicherung der DDR und werden in unbegrenzter Höhe neben den SV-R. gezahlt. Die Witwen erhalten generell 50 v.H., Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v.H. der Intelligenz-R. In geringem Umfang werden Zusatz-R. an Arbeitnehmer in Schwerpunktbetrieben in Höhe von 5 v.H. des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 5 Jahre, wenigstens 10 Mark, gezahlt. Eine eigene, überwiegend aus Beiträgen finanzierte Zusatzversorgung besteht seit dem 1. 1. 1959 außerdem für freipraktizierende Ärzte und Zahnärzte. Sie erhebt die Beiträge, solange die Versicherten überhaupt kassenärztlich tätig sind, und sie gewährt bei Erreichung der Altersgrenze oder bei dauernder Invalidität eine einheitliche R. von 600 Mark monatlich unter Anrechnung der R. aus der SV, also ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten und -beträge. Weitere Zusatz-R. sind die staatlichen Ehrenpensionen für besonders verdiente Bürger, die neben den SV-R. gewährt werden. Sie betragen 600–1500 Mark monatlich. Ehepartner oder Lebenskameraden erhalten 60 v.H., Halbwaisen 10 v.H. und Vollwaisen 25 v.H. des dem verstorbenen Pensionsberechtigten zuerkannten Betrages (GBl., 1952, S. 823). Für Ehrenpensionen, die an „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ sowie deren Hinterbliebene gezahlt werden, gelten z. T. abweichende Regelungen (Wiedergutmachung). Eine Beamtenversorgung kennt die DDR nicht. 4. Die soziale Lage von Rentnern in der DDR. Die Höhe der R.-Einkommen in der DDR ist vergleichsweise niedrig (Sozialleistungen, Öffentliche) — u.a. auch deshalb, weil die Möglichkeit des Bezuges mehrerer SV-R. sehr begrenzt ist. So erhält eine Witwe mit eigenem R.-Anspruch nur die höhere R. voll, die andere lediglich zu 25 v.H. (ohne Zuschläge). Bei gleichzeitigem Anspruch auf Alters-R., Invaliden-R. und Kriegsbeschädigten-R. wird nur die höhere, bei Zusammentreffen mit einer Unfall-R. die niedrigere nur zu 50 v.H., gezahlt. Die niedrige SV-R. beträgt mindestens 50 Mark. Dies gilt nicht für Unfall-R. bei einem Körperschaden von weniger als zwei Dritteln, Bergmanns-R. und Unfallwitwen-R. in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen. Zuschläge für Kinder und den Ehegatten werden nur im Zusammenhang mit einer R.-Leistung gezahlt. Der Durchschnitt der Alters-R. in der DDR liegt auch unter Berücksichtigung der durch die staatliche Subventionierung des Grundbedarfs für Rentnerhaushalte höheren Kaufkraft der Mark der DDR erheblich unter dem in der Bundesrepublik Deutschland. Die zwischen 270 und 340 Mark (ab 1. 12. 1984 300 und 370 Mark) liegenden Mindest-R. gewährleisten für jeden lediglich eine Grundversorgung. Durch die Umgestaltung der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung, die praktisch einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark gleichkommt, wird allmählich eine Verbesserung der Altersversorgung für das Gros der DDR-Rentner möglich. Doch erhält auch ein 1980 berenteter DDR-Versicherter, der seit 1960 bei einem gleichbleibenden Monatsverdienst von 1000 Mark seit 1971 monatlich 40 Mark an die Freiwillige Zusatzrentenversicherung gezahlt hatte, nach einem vollen Arbeitsleben keine höhere Altersversorgung (SV-R. und Zusatzrente) als maximal 600 Mark. Die Verbesserung der Einkommenslage von Rentnern hat nicht zuletzt zu einem starken Rückgang der Berufstätigkeit von Altersrentnern (Mitte der 70er Jahre 600.000) auf derzeit 370.000 (ca. 14 v.H. der Altersrentner) geführt. Da der Staat jedoch aufgrund des immer noch herrschenden Arbeitskräftemangels an einer Weiterbeschäftigung von Rentnern stark interessiert ist, versucht er durch eine Reihe von Vergünstigungen hierfür Anreize zu schaffen: Unabhängig von der durch die Weiterbeschäftigung erzielten Höhe des Einkommens wird Altersrentnern ihre R. voll ausgezahlt. Die R. unterliegt keinerlei Abzügen, während Lohn oder Gehalt zwar versteuert, hierauf aber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr geleistet werden müssen. Für Invalidenrentner gelten im Prinzip die gleichen Regelungen, jedoch bleibt die R. nur dann abzugsfrei, wenn das durch Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen den Mindestlohn (400 Mark) bzw. ein Drittel des vor der Invalidität erzielten Lohnes nicht übersteigt. Das durchschnittliche Einkommen von Rentnerhaushalten in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wurde unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (West) errechnet und dabei für alle Rentnerhaushalte in der DDR ein monatliches Durchschnittseinkommen, ohne Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, von 560 Mark im Jahre 1982 (1960: 220 Mark) ermittelt. In der Bundesrepublik Deutschland lag das Einkommen in gleichartigen Haushalten 1982 bei 2.037 DM (1960: 504 DM). Die Relationen im Einkommen von DDR-Rentnern zu westdeutschen Rentnerhaushalten (1960: 44 zu 100; 1982: 28 zu 100) haben sich somit nominal stark verschoben. Die hohen Preissteigerungen in der Bundesrepublik haben die Kaufkraft der westdeutschen Einkommen aber deutlich beeinträchtigt (Lebensstandard). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1117–1120 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentenversicherung, Freiwillige

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der…

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Eurokommunismus (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff E. wurde 1975 von dem italienischen Journalisten Frane Barbieri geprägt. Mit ihm werden die teils identischen, teils aber auch unterschiedlichen ideologischen und politischen Auffassungen vor allem der kommunistischen Partei Italiens (KPI), Frankreichs (KPF) und Spaniens (KPSp) bezeichnet. Der E. lehnt das sowjetische Revolutionsmodell, das den Führungsanspruch der KP und die Errichtung der Diktatur des Proletariats (Staatslehre) für unverzichtbar erklärt, als verbindliches Vorbild ebenso ab wie das sowjetische Gesellschaftsmodell des „realen Sozialismus“ als Muster für den Aufbau einer eigenen sozialistischen Gesellschaft. Statt dessen fordert der E. die Berücksichtigung der eigenen nationalen Besonderheiten sowie die Anerkennung eines politischen, sozialen und kulturellen Pluralismus in der Übergangsphase wie im Sozialismus selbst. Der Transformationsprozeß bedarf dabei zwingend der Unterstützung durch die Mehrheit der Bevölkerung. Der E. weist den Führungsanspruch der sowjetischen KP und damit die Berechtigung eines Führungszentrums in der kommunistischen Weltbewegung zurück; er besteht vielmehr auf Autonomie, Selbständigkeit und Nichteinmischung als den zentralen Prinzipien für die Regelung der Beziehungen zwischen den KP. Die Unterschiede zwischen der KPI und der KPF hinsichtlich ihrer ideologisch-programmatischen Positionen und ihrer inneren Parteiverfassung sind nicht zu übersehen. Die KPF versteht ihren Kampf für den Aufbau des „Sozialismus in den Farben Frankreichs“ als Teil der globalen Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus; dementsprechend neigt sie dazu, sich dem sozialistischen Lager zuzuordnen. Seitdem sie mit 4 Ministern in der von den Sozialisten dominierten französischen Regierung vertreten ist (1981), sind die außenpolitischen Positionen der KPF [S. 368]jedoch teilweise erneut verändert worden. Z. Z. (1983) unterstützt sie in der Rüstungsdebatte eindeutig die Politik des französischen Staatspräsidenten Mitterand gegenüber der Sowjetunion. Die KPI sieht ihrerseits in ihrer Interpretation des E. die Möglichkeit eines Dritten Weges, der zwischen traditioneller Sozialdemokratie und dem Sozialismus-Modell sowjetischer Prägung zu einer neuen, demokratischen Postulaten gerecht werdenden Form des Sozialismus führt. — Die KPSp. hat aufgrund ihrer Niederlage bei den Parlamentswahlen 1982 nicht nur weitgehend ihren innenpolitischen, sondern auch ihren internationalen Einfluß auf den E. verloren. Aus gleichem Anlaß erfolgte auch die Ablösung ihres Generalsekretärs, Carillo, der über lange Jahre die Diskussion um den E. maßgeblich beeinflußt hat. Für die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) ist E. ein unwissenschaftlicher Begriff der bürgerlichen Propaganda, mit dessen Hilfe die kommunistische Weltbewegung gespalten werden soll. Diese Argumentation ermöglicht es der SED, den E. auf das Schärfste abzulehnen und zu verurteilen, ohne zugleich mit den Trägern des E., den eurokommunistischen KP, brechen zu müssen; gilt doch der Begriff selbst wie die Zuordnung bestimmter KP zum E. als Erfindung des kapitalistischen Lagers. Wie ernst die SED trotzdem die ideologische Gefahr des E. nimmt, beweist u.a. eine Äußerung des Mitglieds des Politbüros des ZK der SED Kurt Hager von 1976, der mit seiner Formulierung vom „eurokommunistisch-sozialdemokratischen Kurs“ den E. in die Nähe des Sozialdemokratismus rückte. Die Entwicklung des Verhältnisses der SED zu den eurokommunistischen Parteien, insbes. zur KPI und zur KPF, läßt verschiedene Phasen erkennen. Bis etwa Mitte der 60er Jahre sind die Parteibeziehungen völlig unproblematisch, zugleich jedoch für die SED von enormer Bedeutung, da die französischen und italienischen Kommunisten sich entschieden für die internationale Anerkennung der DDR einsetzen. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre werden erste Spannungen sichtbar, als KPI, KPF und KPSp beginnen, eigene Konzeptionen zu entwickeln und sich damit vom Modell des „realen Sozialismus“ abzugrenzen. — Die offene Unterstützung des Reformkommunismus in der ČSSR (1968) durch die eurokommunistischen KP sowie die inhaltlichen Parallelen zwischen den Vorstellungen der tschechoslowakischen Reformkommunisten und dem E. veranlaßten die SED und die anderen der sowjetischen Parteiführung folgenden KP zu scharfer Kritik und eindeutiger ideologischer Abgrenzung. Seit Mitte der 70er Jahre bemüht sich die SED offensichtlich, ihr Verhältnis zu den eurokommunistischen Parteien wieder zu verbessern. Während in der internen Auseinandersetzung mit dem E. die Position der SED von einer klaren ideologischen Verurteilung bestimmt ist, unternimmt sie gleichzeitig Anstrengungen, die direkten Parteibeziehungen zu intensivieren. Auf der Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien Europas (Berlin [Ost], 29./30. 6. 1976) stand die SED als Gastgeber vor der schwierigen Aufgabe, ideologische Abgrenzung mit dem Versuch einer Einbindung der eurokommunistischen Parteien zu verbinden. Sie unternahm den Versuch, zwischen kontroversen Standpunkten zu vermitteln, die von der KPdSU und den ihr folgenden Parteien auf der einen und den Eurokommunisten und ihren Sympathisanten auf der anderen Seite vertreten wurden. Bereits im Vorfeld der Konferenz überwandt die SED — jedenfalls nach außen — ihre zunächst unnachgiebige Haltung und übernahm eine eher koordinierende und die Gegensätze abschwächende Funktion. Diese Politik trug entscheidend dazu bei, auf der Konferenz für alle Beteiligten annehmbare Kompromisse zu finden. Die Politik der SED ist offensichtlich darauf ausgerichtet, die bestehenden Divergenzen abzumildern, soweit dies ohne Aufgabe der grundsätzlichen, eigenen ideologischen Positionen möglich ist. Sie ist bestrebt, die Gefahr eines Bruches zwischen den ost- und westeuropäischen Parteien zu verringern. Diese Linie schließt die ausdrückliche Bekundung des Vorhandenseins „gewisse® Meinungsunterschiede, z.B. in der Frage des Weges zur Macht und anderen Fragen“, wie es der Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Februar 1977 (ND 22. 2. 1977, S. 5) tat, keineswegs aus. Für die Haltung der SED dürfte im übrigen aber auch von Bedeutung sein, daß das wachsende Gewicht der KPI und der KPF im zwischenstaatlichen und internationalen Rahmen im Falle eines Bruchs möglicherweise negative Auswirkungen auf die staatlichen Beziehungen der DDR zu Italien und Frankreich haben würde. Die SED sieht sich in ihrer vorsichtigen Politik gegenüber den eurokommunistischen Parteien nicht zuletzt durch deren unterschiedliche Positionen gegenüber Einzelaspekten der sowjetischen Politik bestätigt. So hat z.B. die KPF die sowjetische Intervention in Afghanistan ebenso wie deren Haltung zu den polnischen Entwicklungen im Unterschied zur KPI weitgehend gebilligt. Zugleich haben sich die Meinungsverschiedenheiten zwischen KPI und KPF verstärkt. Trotzdem kann kein Zweifel daran bestehen, daß die SED jeweils erneut die negativen Einflüsse des E. gegen den Nutzen der Fortsetzung normaler Parteibeziehungen abwägt. So hat die SED z.B. heftige Kritik an der Stellungnahme der KPI zu den Ereignissen in Polen geübt (ND 26. 1. 1982, S. 2). Außenpolitik; Reformismus; Revisionismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 367–368 Erziehung zu bewußter Disziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exportprämie

Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff E. wurde 1975 von dem italienischen Journalisten Frane Barbieri geprägt. Mit ihm werden die teils identischen, teils aber auch unterschiedlichen ideologischen und politischen Auffassungen vor allem der kommunistischen Partei Italiens (KPI), Frankreichs (KPF) und Spaniens (KPSp) bezeichnet. Der E. lehnt das sowjetische Revolutionsmodell, das den Führungsanspruch der KP und die Errichtung der Diktatur des Proletariats (Staatslehre) für unverzichtbar…

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Todesstrafe (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR hat es stets die T. gegeben. Auch das StGB vom 12. 1. 1968 hat die T. beibehalten. Sie wird, soweit das Gesetz sie zuläßt, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben (§ 60). Die T. ist mit der dauernden Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte verbunden. Vollstreckt wird die T. durch Erschießen. Bis zum Inkrafttreten des neuen StGB wurden zum Tode Verurteilte enthauptet. Die T. ist wahlweise neben der Freiheitsstrafe angedroht: bei Mord (§ 112), bei folgenden Aggressionsverbrechen: Planung und Durchführung von Aggressionskriegen (§ 85), Vorbereitung und Durchführung von Aggressionsakten (§ 86), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 91) und Kriegsverbrechen (§ 93); bei folgenden Staatsverbrechen : Hochverrat (§ 96), Spionage (§ 97), Terror (§§ 101, 102), Diversion (§ 103), Sabotage (§ 104); gemäß § 283 in besonders schweren Fällen von 9 Militärstraftaten, soweit diese im Verteidigungszustand oder bei kriegerischen Auseinandersetzungen begangen werden. Gegen Jugendliche darf die T. nicht verhängt werden. Gegen Frauen, die z. Z. der Tat, der Verurteilung oder der Vollstreckung schwanger sind, darf die T. nicht ausgesprochen bzw. vollstreckt werden. Auch Geisteskranke dürfen nicht hingerichtet werden. Wie sich aus einer vom Generalstaatsanwalt und Ministerium der Justiz der DDR 1964 veröffentlichten Dokumentation, ergänzt durch spätere Pressemeldungen, ergibt, sind seit 1945 durch Gerichte der SBZ/DDR 122 Todesurteile wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verhängt worden, 32 davon in den 1950 durchgeführten Waldheimer Geheimprozessen (Kriegsverbrecherprozesse). Über die aus anderen Gründen verhängten Todesurteile liegen keine offiziellen Informationen seitens der DDR vor. Nach westlichen Beobachtungen sind von 1951 bis 1967 mindestens 77 Todesurteile wegen Staatsverbrechen (davon allein 13 im Juli 1953, 23 im Jahre 1955) sowie 22 Todesurteile wegen Mordes verhängt worden. Seit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 ist die T. nur noch selten angewandt worden. Es sind seitdem nur ein Todesurteil wegen Spionage (1975) sowie, durch Berichte in der Presse der DDR, 3 Todesurteile gegen Kriegsverbrecher und 1 Todesurteil wegen Mordes (Februar 1974) bekannt geworden. Selbst in Strafverfahren wegen Mordes wird in der Regel nicht mehr die T. verhängt, sondern auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt. Todesurteile sind grundsätzlich vollstreckt worden. Begnadigungen, für die seit 1960 der Staatsrat zuständig ist (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung), sind nur in seltenen Ausnahmefällen vorgekommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1359 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOM-Plan

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. in der DDR hat es stets die T. gegeben. Auch das StGB vom 12. 1. 1968 hat die T. beibehalten. Sie wird, soweit das Gesetz sie zuläßt, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben (§ 60). Die T. ist mit der dauernden Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte verbunden. Vollstreckt wird die T. durch Erschießen. Bis zum Inkrafttreten des neuen…

DDR A-Z 1985

Wahlen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in demokratischen Staaten. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben sollen. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die politische Macht liegt bei der SED als der Partei der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten. Folglich geht es bei den W. in der DDR nicht um politische Alternativen. Anders als in einigen anderen kommunistischen Ländern geht es auch nicht um personelle Alternativen im Rahmen eines einheitlichen politischen Programms. Die Funktion der W. besteht in der plebiszitären Bestätigung der Inhaber der politischen Macht, der Demonstration der ideologisch-politischen Einheit des Volkes und der Mobilisierung der Volksmassen für die jeweils aktuellen politischen Zielsetzungen der SED-Führung. Deswegen wird in der DDR auch nicht vom „Wahlkampf“, sondern von der „Wahlbewegung“ gesprochen: „So wird die Durchführung der Wahlen zu einer Bewegung, in der sich das sozialistische Staatsbewußtsein von Millionen Bürgern manifestiert“ (Verf. Komm. Bd. II, S. 55 f.). Die W. haben daher die Funktion, die gesellschaftliche Integration, die ideologische Indoktrination und die politische Mobilisierung der Bürger zu fördern. In der DDR werden seit der Verfassungsrevision von 1974 alle 5 Jahre (zuvor: 4 Jahre) W. zu der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen, Gemeindevertretungen) abgehalten. Die Einzelheiten sind im Wahlgesetz vom 24. 6. 1976 (GBl. I, S. 301) geregelt. Formal beruht das Wahlrecht auf den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen W. und dem System der lose gebundenen Listenwahl in Mehrmannwahlkreisen. Träger der W. ist die Nationale Front der DDR. Mit ihrer Hilfe und unter Einsatz der Massenmedien veranstalten Partei und Regierung eine Wahlkampagne, deren erklärtes Ziel es ist, die Politik von Partei und Regierung zu propagieren, die Wähler durch eine Masseninitiative zur Verwirklichung dieser Politik zu aktivieren und den sozialistischen Wettbewerb zum Zweck der Planerfüllung zu intensivieren. Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen werden von der Nationalen Front in einer Einheitsliste zusammengefaßt. Innerhalb der Nationalen Front entscheidet das zuständige SED-Organ über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten. Die Volkskammer- und Bezirkstagsmandate gehören zur Nomenklatur des Zentralkomitees (ZK) der SED; die Vorbereitung der personalpolitischen Entscheidungen obliegt der ZK-Abteilung für Kaderfragen (Kaderpolitik). Nach § 17 WahlG (1976) werden die Kandidaten wenige Tage nach dem Wahlaufruf der Nationalen Front „von den Kollektiven, in denen sie tätig sind, geprüft und vorgeschlagen“. Da es sich hierbei um eine Sollvorschrift handelt, wird dieses Verfahren jedoch überwiegend nur bei Neubewerbern angewendet, um sie bekannt zu machen und die Reaktion der Bevölkerung zu testen. Ein originäres Vorschlagsrecht besitzen diese Kollektive nicht. Ablehnungen von Kandidaten auf dieser Stufe des Verfahrens kommen in wenigen Ausnahmefällen vor. Anschließend werden die Kandidaten in öffentlichen Ausschußsitzungen der Nationalen Front vorgestellt. Die Wähler können die Absetzung von Kandidaten vorschlagen. Die Entscheidung über die Absetzung ist der Nationalen Front vorbehalten. Diese Ausschußsitzungen der Nationalen Front haben mit dem Wahlgesetz von 1976 die vormaligen Wählerversammlungen bzw. Wählervertreterkonferenzen abgelöst, die bis dahin auf Stadt- und Gemeindeebene durchgeführt wurden. Sie dienten vor allem der persönlichen Rechenschaftslegung der Kandidaten. Waren in diesen Veranstaltungen noch Ansätze von breiterer Wählerbeteiligung enthalten, da die Aussprache zu den Kandidaten im einzelnen erfolgte und auch hin und wieder ein Kandidat zurückgezogen wurde, weil er nicht das Vertrauen der Bevölkerung fand, so sind diese Ansätze durch das neue Verfahren weiter reduziert worden. Bei den Volkskammerwahlen werden die Ausschußsitzungen der Nationalen Front auf Bezirksebene durchgeführt; Personaldebatten finden nicht mehr statt. Über alle Kandidaten des Bezirks wird in einer Sitzung wahlkreisweise en bloc abgestimmt. Etwa vier Wochen nach diesen Bezirksausschußsitzun[S. 1448]gen der Nationalen Front werden die eigentlichen W. abgehalten. Bei der Stimmabgabe hat der Wähler das Recht, auf dem Stimmzettel, der die Kandidaten der Einheitsliste enthält, Änderungen vorzunehmen. Seit 1965 enthalten die Wahlvorschläge für die einzelnen Wahlkreise mehr Kandidaten, als Mandate zu vergeben sind. Die überzähligen Kandidaten sind die Nachfolgekandidaten. Der Wähler könnte demnach durch Streichungen einen gewissen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Volksvertretungen ausüben. Allerdings müßte mehr als die Hälfte der Wähler einen Kandidaten streichen, damit sich an der listenmäßigen Reihenfolge etwas ändert, denn in der Regel entscheidet nicht die Anzahl der für die einzelnen Kandidaten und Nachfolgekandidaten abgegebenen Stimmen. § 9 Abs. 2 des Wahlgesetzes bestimmt: „Erhält eine größere Zahl der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, als Mandate im jeweiligen Wahlkreis vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag über die Besetzung der Abgeordnetenmandate und über die Nachfolgekandidaten.“ Da ferner ein faktischer Zwang zur offenen Stimmabgabe besteht, zu der sich Haus- und Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, kann der Mehrfachkandidatur nur geringe praktische Bedeutung beigemessen werden. Es ist lediglich bekannt, daß bei den Kommunal-W. 1965, bei denen 186.107 Mandate zu vergeben waren, 2 Kandidaten nicht gewählt worden sind (ND 12. 10. 1965). Die Einheitsliste erhält seit 1950 stets über 99 v.H. der abgegebenen Stimmen, wobei berücksichtigt werden muß, daß auch ein Wahlzettel, auf dem einzelne Streichungen vorgenommen worden sind, als Ja-Stimme gezählt wird. Erst wenn alle Kandidaten auf der Einheitsliste einzeln durchgestrichen sind, wird die Stimme als Nein-Stimme gezählt. Die Ergebnisse in Berlin (Ost) sind dabei immer etwas „schlechter“ als in der übrigen DDR. Bei den letzten W. zur Volkskammer im Juni 1981 entfielen auf die Einheitsliste in der DDR 99,86 v.H., in Berlin (Ost) hingegen „nur“ 99,66 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen (ND 17. 7. 1981). Bei dieser Gelegenheit wurde die 1979 vorgenommene Änderung des Wahlgesetzes erstmals praktiziert, wonach auch die Ostberliner Abgeordneten der Volkskammer von der Bevölkerung direkt gewählt und nicht mehr von der Stadtverordnetenversammlung entsandt werden. Da dies nach westlicher Auffassung dem im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 festgelegten besonderen Status von „Groß-Berlin“ widerspricht, führte diese Maßnahme zu Protesten von westlicher Seite (Berlin, XV.). Die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien und Massenorganisationen nach einer Einheitsliste wurde erstmals bei den W. zum Deutschen Volkskongreß 1948 nach einem bestimmten Schlüssel vorgenommen. Seitdem hat es gewisse Modifikationen dieses Schlüssels gegeben, ohne daß er im Prinzip angetastet worden wäre. Bei der Bewertung der „Fraktionsstärken“ ist zu berücksichtigen, daß zahlreiche Vertreter der Massenorganisationen Mitglieder der SED sind und in dieser Eigenschaft in der fraktionsübergreifenden Parteigruppe der SED zusammengefaßt werden. Von den 500 Volkskammersitzen entfallen seit 1963 auf die SED 127 (25,4 v.H.), auf LDPD, CDU, NDPD und DBD je 52 (10,4 v.H.), auf den FDGB 68 (13,6 v.H.), auf die FDJ 40 (8 v.H.), auf den Demokratischen Frauenbund 35 (7 v.H.), und auf den Kulturbund 22 Sitze (4,4 v.H.). Wegen des von allen Parteien und Massenorganisationen anerkannten Führungsanspruchs der SED sind diese Fraktionsstärken nur insofern von Bedeutung, als sie verschiedene soziale Gruppen der DDR-Gesellschaft repräsentieren sollen. In den kommunalen Volksvertretungen unterhalb der Bezirksebene erhalten auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, die Konsumgenossenschaften und die Nationale Front Sitze. Der Anteil der Blockparteien (Bündnispolitik) nimmt hier dementsprechend ab, während die SED-Fraktionen stärker sind (nach den Wahlen von 1979: 31,8 v.H.). Eine Besonderheit des DDR-Wahlrechts ist die auch in der Verfassung der DDR (Art. 57) festgelegte Bestimmung, daß ein Abgeordneter „bei gröblicher Verletzung seiner Pflichten“ von den Wählern abberufen werden kann (§ 1 Wahlgesetz). Allerdings können die Wähler die Abberufung nur in Übereinstimmung mit dem zuständigen Ausschuß der Nationalen Front verlangen. Die Entscheidung über die Abberufung liegt bei der Volksvertretung, der der Abgeordnete angehört. In der praktischen Politik spielt diese Regelung kaum eine Rolle. Allenfalls auf den unteren Ebenen der Volksvertretungen ist es bisher in einzelnen Fällen zu derartigen Maßnahmen gekommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1447–1448 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählerauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die W. haben in der DDR eine andere Funktion als in demokratischen Staaten. Sie haben nicht die Aufgabe, eine Entscheidung des Volkes darüber herbeizuführen, welche der verschiedenen, miteinander konkurrierenden politischen Kräfte für begrenzte Zeit die Regierungsmacht ausüben sollen. Diese Entscheidung gilt nach der marxistisch-leninistischen Partei- und Staatslehre als ein für allemal getroffen. Die…

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National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (1985)

Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe, Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD) zukommen zu lassen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Führungsanspruch der SED untergeordnet hatten. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Besonderheit lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1982 waren die 91.000 Mitglieder in 2.600 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die NDPD einen Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates (Prof. Heinrich Homann) sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums (Walther Rosel) und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Manfred Flegel, Vors. des Staatlichen Vertragsgerichtes). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territorialprinzip. Höchstes Organ ist der — in der Regel alle 5 Jahre einberufene — Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XII. Parteitag (22.–24. 4. 1982) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung.“ Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927 Nation und nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten)

Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und…

DDR A-Z 1985

Umweltschutz (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt. Derartige Umweltschäden nehmen ständig zu: über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die menschliche Gesundheit aus. Die Luftverunreinigung wird vor allem durch Staub, durch Industrieabgase und Rußbildung der Feuerungsanlagen der Haushalte — mit Schwefeldioxyd (SO₂) u.a. — sowie durch Kraftfahrzeug- und Flugzeugabgase mit den Hauptschadstoffen Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Benzpyren hervorgerufen. Dabei wird nicht nur die Gesundheit des Menschen beeinträchtigt und die Pflanzen- und Tierwelt geschädigt, es treten als Folgeerscheinungen auch erhöhte Korrosions- sowie Produktionsschäden in Industrie und Landwirtschaft auf. Welche Auswirkungen allein für die Gesundheit eintreten, verdeutlicht, daß nach DDR-Berechnungen eine Senkung der Emissionen in stärker belasteten Gebieten auf die Hälfte eine Minderung der allgemeinen Sterberate um 4,5 v.H., eine Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung um rund 4 Jahre, einen Rückgang der bösartigen Geschwulste der Atemwege um ein Viertel sowie eine Verminderung um 10–15 v.H. der Herz- und Kreislauferkrankungen bewirken würde. Bei der Wasserverschmutzung erweist sich das Problem der Abwässer — z.B. Überschußkühlwasser von Kraftwerken (5 v.H. des Wasserdurchlaufs der DDR gehen als Kühl- und Brauchwasser an Kraftwerke), ölhaltige Abwässer, Entsalzungswässer, Verunreinigungen durch Farben und Chemikalien — als besonders gefährlich. Sie beeinträchtigen nicht nur die Trink- und Brauchwasserversorgung des Menschen, sondern auch die Sauberhaltung der Flüsse, Binnengewässer und Meere. Während die Meere zunehmend organische und mineralogische Verschmutzungen mit den bekannten Gefahren für den Nahrungsmittelkreislauf sowie auch Radioaktivität aufweisen, zeigen die Binnengewässer durch Abwässer hervorgerufene starke Störungen des biologischen Gleichgewichts. Infolge von Temperaturerhöhungen durch industrielles Kühlwasser, durch nährstoffhaltige Abwässer oder durch Auswaschungen von auf Äckern verteilten Düngemitteln wird über ein stimuliertes Wachstum von Flora und Fauna Sauerstoffmangel ausgelöst, der schließlich Fäulnisprozesse anregt. Einzelne Flüsse wie Saale und Weiße Elster gelten bereits als hochgradig verunreinigt. Bei der Bodenverschmutzung handelt es sich einerseits um die Entziehung landwirtschaftlichen Bodens aus der herkömmlichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere zur Nutzung für den Braunkohlenbergbau, dem in der DDR große Bedeutung zukommt (Energiewirtschaft; Landeskulturgesetz). Dabei können auch angrenzende land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen durch die für den Tagebau notwendige Grundentwässerung Schaden nehmen. Andererseits sind es Devastierungen des Bodens durch agrarischen Raubbau, übermäßigen Einsatz von Bioziden, Übermeliorationen, ungeordnete Abfallagerung und Verkippen von Abraummassen, Bodenvergiftung sowie Grund[S. 1370]wasserverseuchung. Hierzu zählen auch die in den letzten Jahrzehnten stark gestiegenen Beeinträchtigungen durch den sog. Fallout. Eine Reihe von Schadstoffen gelangt als Folge chemischer und technischer Prozesse aus der Luft bzw. über das Wasser oder direkt bei der Bodenbearbeitung — als Dünge-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel (Insektizide, Herbizide, Fungizide und Pestizide) — in den Boden und auf Ernteprodukte. Auf dem Erntegut zurückbleibende Rückstände dieser Wirkstoffe gelangen schließlich über die Nahrungsaufnahme in den menschlichen und tierischen Organismus. Die bei der Bodenbearbeitung tätigen Personen können zudem auch durch direkten Kontakt mit diesen Stoffen Schäden erleiden. Im Zusammenhang mit der Bodenverschmutzung existiert das Problem der Abfallprodukte. Es besteht nicht nur in der Verschmutzung der Landschaft — z.B. durch illegale Müllablagerungen —, sondern auch in der Gefahr der Störungen der natürlichen Landschaftsstruktur (z.B. durch Verunreinigung des Grundwassers, durch Ansammlung von Ungeziefer) oder aber der Anreicherung des Bodens mit Schadstoffen. In der DDR fallen jährlich allein über 23 Mill.~t Müll und Abwasserschlamm in den Städten und Gemeinden an sowie viele Mill.~t Aschen aus den Kraftwerken, die in geordneter Deponie abgelagert werden müssen oder z.T. zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen herangezogen werden können. Die zunehmende Lärmbelästigung erweist sich als bedeutender Störfaktor, da in der DDR lärmbedingte Berufskrankheiten mit einem Anteil von über 50 v.H. seit Mitte der 60er Jahre an der Spitze der Berufserkrankungen stehen. Quelle der Lärmbelästigung ist neben dem Lärm der Produktionsstätten vor allem der Straßenverkehr. Geht man davon aus, daß drei Viertel der Bevölkerung der DDR in Städten lebt und berücksichtigt man davon die Hälfte, so dürften ca. 6 Mill. Menschen ständiger Lärmeinwirkung ausgesetzt sein. Besonderes Gewicht kommt der Verhinderung von Strahlenschäden zu (weiterer Bau und Ausbau von Atomkraftwerken [Energiewirtschaft], Verwendung radioaktiver Stoffe). Für den Schutz von Personen, die beruflich Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, für die Lagerung radioaktiver Abfälle, für den Betrieb von Atomkraftwerken usw. sind daher zahlreiche rechtliche Regelungen getroffen worden (Nuklearer Umweltschutz). II. Besonderheiten des Umweltschutzes der DDR Die DDR hat mit spezifischen Umweltproblemen zu kämpfen: a) Die Braunkohle als Primärenergiebasis führt — wegen der Braunkohlenverbrennung in Industrie und Haushalt — zu einer besonders hohen Luftverschmutzung durch Schwefeldioxyd, Staub und Asche, die sich besonders stark in den Ballungsgebieten von Industrie und Bevölkerung (z.B. in den Bezirken Halle, Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig) auswirken. Die schwierige Devisen- und Rohstofflage der DDR und die Kürzung der Erdöllieferungen durch die Sowjetunion führten zu Beginn der 80er Jahre zu einer Renaissance der Braunkohle. So ist eine Ausweitung der Braunkohlenförderung von 258 Mill.~t (1980) auf 295 Mill.~t (1985) und bis 1990 auf 300 Mill.~t vorgesehen. In den letzten 25 Jahren hat sich der Anteil der schwefelärmeren Lausitzer Kohle an der Gesamtförderung fast verdoppelt. Diese Strukturverschiebung war unter Umweltaspekten günstig zu beurteilen. Denn die Rohbraunkohle aus dem Raum Halle/Leipzig ist zwar infolge ihres hohen Heizwertes und ihrer Verwendbarkeit in der Kohlenchemie (hoher Teergehalt) der Lausitzer Kohle überlegen, sie ist jedoch wegen ihres reichlich dreifachen Schwefelgehaltes besonders umweltschädlich. Die nunmehr geplante Zunahme der Gesamtförderung wird bis 1990 nur möglich sein, wenn wieder in stärkerem Umfang Kohle aus der Region Halle/Leipzig gewonnen wird. Dies bringt wegen des geschilderten Schwefelgehaltes zusätzliche Belastungen. Aus Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (West) (Wochenbericht Nr. 4/1983) ergibt sich, daß die zu erwartende Zunahme der Schwefeldioxyd-Emissionen bedenklich ist: Nach eigenen Angaben wies die DDR bereits in den 70er Jahren mit jährlich 37 Tonnen (Bundesrepublik Deutschland 14,5 Tonnen) die [S. 1372]höchste Schwefeldioxyd-Emission je Quadratkilometer in Europa auf. Berechnungen des DIW zeigen, daß bereits dieser Wert um mindestens 25 v.H. nach oben korrigiert werden muß. Die Zunahme der SO₂-Gesamtemission wird von einer Verschlechterung der regionalen Emissionsstruktur begleitet. Nahezu die Hälfte der Schwefeldioxyd-Emission ist auf den Raum Halle/Leipzig konzentriert (vgl. vorstehendes <xref=dd21.371a:Schaubild>). Hinzu kommt, daß der Braunkohlentagebau eine hohe Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche erfordert, was sich beeinträchtigend auf die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung auswirkt. b) Die Wasserwirtschaft befindet sich in einer besonders prekären Situation, da die Inanspruchnahme des Wassers außerordentlich hoch ist. So stehen je Kopf der Bevölkerung pro Jahr nur rd. 880 m³ Wasser — in Trockenjahren lediglich 430 m³ — zur Verfügung bei einem derzeitigen Gesamtverbrauch von fast 10 Mrd. m³. Für die Bundesrepublik Deutschland beträgt der gegenwärtige Verbrauch gut 30 Mrd. m³ und wird bis zum Jahre 2.000 auf 41 Mrd. m³ ansteigen. Da nur 17 v.H. der Hauptwasserläufe — nach entsprechender Wasseraufbereitung — zur Trinkwasserversorgung herangezogen werden können, muß das Wasser in industriellen Ballungsgebieten bis zu fünfmal genutzt werden. Damit beträgt der Nutzungsgrad das Doppelte bis 4fache der Nachbarstaaten. Regional konzentriert sich die Wasserverschmutzung besonders auf den — von chemischen Betrieben dichtbesiedelten — Raum Halle, Leipzig und Bitterfeld, erheblich weniger entfällt auf die nördlichen Gebiete und die Umgebung Berlins. In der DDR wurden von 1945 bis Anfang 1984 125 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Wasserspeicher mit einem Speicherraum von nahezu 800 Mill. m³ gebaut. Der gesamte Stauraum vermag gegenwärtig 1,4 Mrd. m³ Wasser zu speichern. Die Tagesleistung der vorwiegend auf der Grundlage mechanischer Reinigungsverfahren arbeitenden Kläranlagen beträgt z. Z. nur rd. 7 Mill. m³ Wasser. Trotz dieser inzwischen erreichten Speicher- und Klärkapazität wird der Bedarf an Trink- und Brauchwasser nur unzureichend gedeckt. Insbesondere in Trockenjahren treten regional größere Engpässe bei der Wasserversorgung auf. c) Das Müllproblem gestaltet sich etwas einfacher als in westlichen Industrieländern, da in der DDR ein Engpaß an Verpackungsmaterialien gegeben ist und die generelle Rohstoffknappheit zu stärkerem Einsatz von Sekundärrohstoffen zwingt. So spielen beispielsweise die Nutzung von Schrott und Altpapier sowie die Verwendung von Schlacken und Aschen als Baustoffe schon seit langem eine erhebliche Rolle. Dennoch fallen heute jährlich mehr als 23 Mill. m³ Müll an. Ab 1990 dürften es über 30 Mill. m³ sein, die in geordneten Deponien abgelagert, durch Verbrennung beseitigt und — soweit möglich — in Humus umgewandelt werden müßten. Bislang erfolgte jedoch die Ablagerung von Abfallstoffen aus der Produktion und von Siedlungsabfällen vor allem auf „wilden“ Müllkippen; eine erste geordnete Deponie wurde 1972 im Kreis Döbeln angelegt. Kompostierungswerke größerer Kapazität zur Verarbeitung von Siedlungsabfällen fehlen bisher oder sind noch im Aufbau. Vorrangiges Ziel der DDR dürfte daher die Schließung wilder Müllkippen zugunsten geordneter Deponien sein, da die Realisierung weitergehender Programme vorläufig an den hohen Kosten scheitern dürfte. Zur Zeit arbeitet in der DDR lediglich eine Müllverbrennungsanlage, die nach eigenen Angaben der DDR wegen Luftverunreinigungen zu hohe Umweltbelastungen mit sich bringt. Deshalb ist gegenwärtig nicht vorgesehen, weitere Müllverbrennungsanlagen zu bauen. III. Politisch-ideologische Aspekte In der DDR wird immer wieder betont, daß die kapitalistische Gesellschaftsordnung wegen ihres Profitstrebens für das hohe Ausmaß der Umweltverschmutzung verantwortlich sei: Lediglich aufgrund der Initiativen einzelner Persönlichkeiten seien im Kapitalismus Landschaftsschutzgebiete zum Schutze der Natur vor dem Menschen angelegt worden. Demgegenüber soll im Sozialismus die Natur für den Menschen geschützt werden. Der „Raubbau an der natürlichen Umwelt“ sei ein typisches Merkmal des Kapitalismus, während der Sozialismus den U. nicht nur als bloße Abwehrmaßnahme verstehe, sondern eine aktive zukunftsbezogene Umweltgestaltung anstrebe. In der kapitalistischen Gesellschaftsordnung vollziehe man zwar auch eine „Reparatur von Umweltschäden“, jedoch sei der U. dabei eine neue Profitquelle. Demgegenüber wolle der Sozialismus eine bewußte und planmäßige Gestaltung der Lebensumwelt. Die Existenz von Umweltproblemen wird als Hinterlassenschaft des Imperialismus bezeichnet. Man spricht von einem traurigen Erbe, das die DDR anzutreten hatte, denn beispielsweise seien nach 1945 für industrielle, mit Verbrennungsvorgängen verknüpfte Produktionsprozesse praktisch keine Abgasreinigungsanlagen vorhanden gewesen, da diese Probleme vor und im II. Weltkrieg völlig vernachlässigt worden seien. Es wird interessanterweise hinzugefügt, daß in der DDR nach dem Kriege die Anstrengungen zunächst dem Wiederaufbau galten und deshalb längere Zeit auch wieder die Aufgaben der Reinigung der Abgase und des Wassers zurückgestellt werden mußten. Der ideologischen Verknüpfung von Umweltproblematik und Wirtschaftssystem ist entgegenzuhalten, [S. 1373]daß jede Produktion — unabhängig vom Wirtschaftssystem — als Umwandlungsprozeß von Gütern einer Produktionsstufe zu solchen einer anderen Stufe immer einen nicht zu nutzenden Rest hinterläßt, der dann im Wasser, in der Luft oder auf Abraumhalden wiedergefunden werden kann. Selbst der Konsum ist eine Umwandlung in nur teilweise oder gar nicht verwendbare Abfallprodukte. Mit diesem Tatbestand sind Produktion und Verbrauch in allen Wirtschaftssystemen konfrontiert. Entscheidend ist, daß der Erkenntnisstand über die Gefahren der „Abfälle“ sowie über die Möglichkeiten ihrer Vermeidung bzw. Einschränkung erheblich hinter der Entwicklung der Produktionsprozesse hinterherhinkt, zumal die Orientierung auf starkes Wachstum — auch in sozialistischen Volkswirtschaften — Produktivitätsfortschritten erheblich höhere Priorität einräumt als der Durchführung kostspieliger U.-Maßnahmen. IV. Gesetzliche Regelungen in der DDR Bereits im Artikel 15 der Verfassung der DDR (1974) heißt es: „(1) Der Boden der DDR gehört zu ihren kostbarsten Naturreichtümern. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden. (2) Im Interesse des Wohlergehens der Bürger sorgen Staat und Gesellschaft für den Schutz der Natur. Die Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie der Schutz der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten der Heimat sind durch die zuständigen Organe zu gewährleisten und sind darüber hinaus auch Sache jedes Bürgers.“ Gesetzliche Basis des U. ist das auf dieser Verfassungsnorm aufbauende Landeskulturgesetz vom Mai 1970 mit mehreren Durchführungsverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Daneben ist auf eine ganze Reihe von Sondergesetzen hinzuweisen. Von diesen verdienen besonders hervorgehoben zu werden: das die Instandhaltung und Nutzung der Gewässer sowie den Schutz vor Hochwassergefahren regelnde Wassergesetz von 1963 (GBl. I, S. 77 ff.) mit mehreren Durchführungsverordnungen sowie speziellen Gesetzen bezüglich der Reinhaltung des Wassers (GBl. II, 1970, S. 659 ff.; II, 1971, S. 25 ff.; I, 1974, S. 349 ff.; I, 1978, S. 50 ff.), das neue Wassergesetz von 1982 (GBl. I, S. 467 ff.); 2. DB zum Wassergesetz-Abwassergeld und Wassernutzungsgeld vom 2. 7. 1982 (GBl. I, S. 485 ff.), AO über Abwassereinleitungsentgelt vom 2. 2. 1984 (GBl. I, S. 70 ff.), die Bodennutzungsverordnung von 1981 (GBl. I, S. 105 ff.), die die alte von 1964 (GBl. II, 1965, S. 233 ff.) sowie spezielle Verordnungen (1968, S. 295 ff. und S. 363 ff., sowie 1971, S. 245 ff.) abgelöst hat, die neue Verordnung über die Bodennutzungsgebühr (GBl. I, 1981, S. 116 ff.) und die Anordnung zur effektiven Nutzung der Hänge und Täler (GBl. I, 1983, S. 101 ff.), die AO über die Bewirtschaftung der Wälder von 1965 (GBl. II, S. 773 f.) sowie die Baumschutzverordnung (GBl. I, 1981, S. 273 ff.), die <:Luftverunreinigungsanordnung> von 1968 (GBl. II, S. 640 ff.) sowie spezielle Gesetze (z.B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, GBl. II, 1964, S. 373 ff., und 1968, S. 363 ff., sowie 1971, S. 416 ff.; Instandhaltungsanordnung für Kfz, GBl. I, 1973, S. 93 ff.), Vorschriften zur Begrenzung, Überwachung und Verminderung der Emission von Verbrennungsmotoren (GBl. I, 1983, S. 52 ff.); Verfügungen und Mitteilungen des Staatlichen Vertragsgerichts beim Ministerrat der DDR, 1974, Nr. 1, die AO über die Erhöhung der Verantwortung der Städte und Gemeinden für Ordnung, Sauberkeit und Hygiene im Territorium von 1969 (GBl. II, S. 149 ff., und GBl. II, 1971, S. 465 ff.), Anordnungen bezüglich der Nutzbarmachung und schadlosen Beseitigung der Abprodukte (vgl. u.a. GBl. II, 1969, S. 149 ff. und S. 203 ff.) sowie die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II, S. 627 ff.) und die AO über die Weiterbildung auf dem Gebiet der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes (GBl. I, 1975, S. 194 ff.) und die AO über die Strahlenschutzbauartprüfung und Strahlenschutzbauartzulassung von umschlossenen Strahlenquellen (GBl. 1978, SDr. Nr. 947). Diese Gesetze werden laufend durch Verordnungen und Durchführungsbestimmungen ergänzt. So wurden z.B. 1971 und 1973 2~Anordnungen über Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Lebensmitteln (GBl. II, 1971, S. 526 ff., sowie I, 1973, S. 27 ff.) und 1978 eine Anordnung über die hygienischen Anforderungen beim Einbau von Gasraumheizern (GBl. 1978, SDr. Nr. 946) sowie eine Anordnung über die Inkraftsetzung der amtlichen Liste der wichtigsten Schadstoffe (GBl. 1978, SDr. Nr. 945, sowie 1981, SDr. Nr. 1059) erlassen. Während wesentliche Grundsätze zum U. bereits seit längerer Zeit gesetzlich verankert sind — sowohl in den genannten als auch in anderen Gesetzen —, werden erst seit einigen Jahren auch Regelungen bezüglich der maximal zulässigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) erlassen sowie Sanktionen bei Überschreitungen und Unterlassungen von vorgeschriebenen U.-Maßnahmen festgelegt. So wurde beispielsweise im August 1974 eine Verordnung über Schutzgebiete für die Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung erlassen und zur Eindämmung der Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeuge mit weiteren Bestimmungen eine Minderung des Bleigehaltes im Benzin von 0,42 auf 0,4 g Pb/l — ab 1980: 0,311 g Pb/l — verordnet (in der Bundesrepublik gelten bereits seit 1972 0,4 g Pb/l, noch in diesem Jahrzehnt sollen es 0,15 g Pb/l sein). Daneben sind einige Emissionsgrenzwerte und Methoden [S. 1374]der Messung und Überwachung von Abgasmengen für Fahrzeuge und Motoren für verbindlich erklärt worden. Im Herbst 1976 wurde ein Informationssystem für Abprodukte und Sekundärrohstoffe aufgebaut sowie im Jahr 1977 die schadlose Beseitigung toxischer Abprodukte und anderer Schadstoffe geregelt. Im Jahr 1978 ist schließlich zur Vermeidung schädigender Wirkungen von Wasserschadstoffen der Umgang mit derartigen Giften bzw. Schadstoffen geregelt worden. Die seitdem erlassenen Gesetze und VO enthalten keine grundsätzlichen Neuregelungen, sondern lediglich Verfeinerungen bereits bestehender Bestimmungen, ohne die Grenzwerte und Sanktionen wesentlich zu verschärfen. V. Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen Bei den U.-Maßnahmen spielt neben der — z. T. schon seit längerer Zeit realisierten — Bildung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten (Naturschutz) zunächst einmal die Durchführung einer ganzen Reihe von Messungen der verschiedensten Verschmutzungsarten eine große Rolle: Für die generelle Überwachung der Luftverschmutzung sind die Hygiene-Institute der Bezirke zuständig (Hygiene-Inspektion), für die Kraftfahrzeugabgaskontrolle zeichnen die Abgasprüfstelle der DDR in Berlin-Adlershof sowie die Leitstelle für Abprodukte beim Ministerium für Verkehrswesen verantwortlich. Von diesen Instituten werden laufend Messungen — beispielsweise während und nach den Messen in Leipzig, im Industriezentrum Bitterfeld, in Berlin (Ost) — durchgeführt, um vor allem die Schadstoffkonzentrationen von Blei (Pb), Kohlenmonoxyd (CO), Stickstoffmonoxyd (NO), Stickstoffdioxyd (NO₂), Formaldehyd (H.CHO), Kohlenwasserstoffen (CmHn), Kohlendioxyd (CO₂), von Schwebstoffen und Schwefeldioxyd (SO₂) zu messen und mit den maximal zulässigen, im ganzen RGW-Gebiet gültigen Immissionskonzentrationen (MIK-Werte) vergleichen zu können. Daneben erfolgen aber auch Messungen durch eine Vielzahl anderer Institute. Zum Beispiel ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR in Berlin (Ost) für die Messung und Vermeidung von Strahlenschäden zuständig. Die Messungen dienen außer der Überwachung auch der wissenschaftlichen Forschung, vor allem der Entwicklung von Reinigungstechnologien und der Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen. Die Überwachung der Biosphäre ist 3 anderen Instituten übertragen worden: Der „Meteorologische Dienst der DDR“ überwacht die bodennahe Atmosphäre, das „Amt für Wasserwirtschaft der DDR“ ist mit der Gewässerüberwachung betraut, und dem „Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR“ obliegt die Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte. Sie haben darüber dem Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz Bericht zu erstatten, falls Strahlenschäden festgestellt worden sind. In über 50 wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen wird an U.-Problemen gearbeitet. So wird z.B. in einem besonderen Institut im Tharandter Waldgebiet (im Bezirk Dresden) die Resistenz von Pflanzen, insbesondere Laubbäumen, gegenüber Schadstoffen — wie z.B. Schwefeldioxyd, Fluor- und Chlorverbindungen sowie Industrieabgasen — getestet, um widerstandsfähige Arten erkennen zu können, mit denen um Ballungszentren Grüngürtel anlegbar sind. Ein anderes Beispiel ist die von Forschern der DDR durchgeführte Messung der Bodenverunreinigung durch das bei Verbrennungsvorgängen (Kraftfahrzeuge, Industrie) entstehende, stark krebsfördernde 3,4-Benzpyren. Interessant sind auch die vom Institut für Meereskunde der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) in Rostock-Warnemünde gemeinsam mit anderen Ländern (Polen, UdSSR, Finnland, Schweden und der Bundesrepublik Deutschland) durchgeführten Messungen in der Ostsee. Diese wird wegen ihrer ozeanologischen Besonderheiten (erschwerter Wasseraustausch) besonders stark von Umweltverschmutzungen beeinträchtigt. Erforscht werden insbesondere die Sauerstoffverhältnisse, die Zunahme von Giftstoffen (Quecksilberverbindungen, chlorierte Kohlenwasserstoffe aus Pflanzenschutzmitteln, Mineralöl, Zink, Kadmium, Blei), aber auch die Ausbreitung des — die Lebensbedingungen der Fische stark beeinträchtigenden — Schwefelwasserstoffs. Daneben wird in der DDR auch — angesichts der starken Verbreitung lärmbedingter Berufskrankheiten — den Forschungen über den Lärmschutz große Aufmerksamkeit gewidmet. Vom 29. 5. bis 2. 6. 1972 fand in Dresden der VII. Kongreß der Internationalen Vereinigung gegen Lärm (AICB) statt. Im November 1979 tagte ein internationales Symposium „Schutz der Arbeiter vor Lärm“ in Dresden. Daneben gab es aber auch nationale Tagungen, so z.B. die „3. Konferenz Lärmschutz“ im März 1979 in Leipzig. Erwähnung verdient auch, daß seit einigen Jahren wissenschaftliche Kommissionen zur U.-Forschung gebildet worden sind. U.a. wurde an der Akademie der Wissenschaften der DDR eine aus Medizinern, Biologen, Chemikern, Ernährungs- und Geowissenschaftlern zusammengesetzte „Kommission für Umweltforschung“ geschaffen, die unter Leitung von Prof. Mottek steht und die die von den Akademieinstituten durchgeführten Umweltforschungen leiten, koordinieren und kontrollieren soll. Aber auch der mehr und mehr mit Umweltfragen konfrontierten Kammer der Technik (KdT) wurde seit 1972 eine zentrale Kommission „U.“ angegliedert. 1980 wurde im Kulturbund der DDR (KB) eine [S. 1375]Gesellschaft für Natur und Umwelt gegründet, die das Umweltbewußtsein der Bevölkerung verbessern soll. Sie hat etwa 50.000 Mitglieder. Die etwa 1500 Interessen- und Arbeitsgemeinschaften versuchen durch Informationen über Umweltprobleme und ihre Lösungen zu einer besseren Pflege von Landschaft und Natur durch die Bevölkerung beizutragen. Sie fördern aktiv Masseninitiativen zur Pflege von Wohn-, Erholungsgebieten und Parkanlagen und stehen im Informationsaustausch mit staatlichen, mit Umweltaufgaben betrauten Institutionen. Dahinter steht offensichtlich auch das Bemühen des Staates, die Unzufriedenheit bestimmter Personengruppen über Umweltbeeinträchtigungen zu kanalisieren, indem ihnen einerseits die Schwierigkeiten der Bekämpfung vor Augen geführt und sie gleichzeitig zu eigener Mithilfe angeregt werden. Neuerdings können auch Betriebe oder Institutionen Mitglieder der Gesellschaft werden. Um die besondere Bedeutung der Umweltprobleme zu unterstreichen und geeignete U.-Maßnahmen zu erarbeiten bzw. zu koordinieren, wurde im November 1971 das Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft gegründet. Es hat insbesondere die Umweltforschung zu fördern, die internationale Vertretung der DDR auf dem Gebiet des U. wahrzunehmen, Aufklärungsarbeit zu leisten, für einen weiteren Ausbau und eine Verbesserung der Meßsysteme Sorge zu tragen sowie geeignete U.-Maßnahmen zu entwickeln und ihre Durchführung zu überwachen. Ferner ist die intensive Mitarbeit der DDR in der Ständigen Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie des RGW zu erwähnen, die sich besonders mit Fragen der Reaktorentwicklung für Atomkraftwerke sowie des verbesserten Reaktorschutzes beschäftigt. Ende Mai 1978 ratifizierte die DDR die Umweltkonvention der UN, die die militärische oder sonstige feindselige Anwendung von Mitteln zur Einwirkung auf die Umwelt verbietet. Ziel dieser Konvention ist die Vermeidung von „Veränderungen der Dynamik, Zusammensetzung oder Struktur der Erde, einschließlich ihrer Lebewesen, ihrer Lithosphäre, Hydrosphäre und Atmosphäre, sowie des Weltraumes“. VI. Sanktionen Die Fülle der gesetzlichen Bestimmungen zum U., die grundsätzlich allgemeinen Charakter tragen, bietet allein keine Gewähr für ausreichenden U., wenn nicht entsprechende Sanktionen ihre Einhaltung erzwingen. Dabei besteht allerdings einerseits wieder das Problem, daß man nicht nur Verursacher von Umweltverschmutzungen „bestrafen“ kann, ohne ihnen gleichzeitig auch vertretbare Möglichkeiten und Wege zur Vermeidung der Verunreinigungen zu zeigen. Andererseits bringt die Festlegung von Grenzwerten erhebliche Schwierigkeiten mit sich, weil in der Regel hierfür entsprechende Forschungen und auch Abstimmungen mit den anderen RGW-Partnerländern und den übrigen Anliegerstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung sind. Hinzu kommt, daß der grundsätzliche Primat konstanter Konsumgüterpreise die verantwortlichen Wirtschaftsfunktionäre der DDR dazu zwingt, entweder die bei der Durchführung von U.-Maßnahmen entstehenden Kosten niedrig zu halten oder sie über Subventionen zu finanzieren. Die strikte Anwendung des Verursacherprinzips zur Finanzierung der U.-Maßnahmen stößt daher auf erhebliche Schwierigkeiten. Dies dürfte wiederum der Grund dafür sein, daß Sanktionen bisher nur recht zurückhaltend angeordnet worden sind. Für Wasserverschmutzungen wurde 1982 in der 2. DVO zum Wassergesetz (GBl. I, S. 485 ff.) das Abwassergeld neu festgelegt. Überschreitet ein Betrieb oder ein anderer Verursacher bei der von ihm durchgeführten bzw. bei unterlassener Abwasserbehandlung die — anhand vorgegebener Grenzwerte zu ermittelnde — Abwasserlast, so muß er entsprechend den in einer Kennzifferntabelle festgelegten Gebührensätzen Abwassergeld zahlen. Dies beträgt beispielsweise für Giftstoffe und freies Cyan 150 Mark/kg, für landwirtschaftliche Abprodukte 100 Mark/m³, für Schwermetalle (außer Eisen) 13,60 Mark/kg, für Öle und Fette 5 Mark/kg sowie für Abfallstoffe 200 Mark/m³. Welche Sanktionen dabei herauskommen können, zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 1972: Das Gelatinewerk Calbe, das Mansfeld-Kombinat sowie die Reichsbahndirektion Magdeburg mußten 800.000 Mark Buße zahlen, da sie übermäßig verschmutzte Abwässer in die Saale geleitet hatten. Bei Luftverunreinigungen wurden Immissionsgrenzwerte — sowohl Kurzzeit — als auch Dauergrenzwerte — gesetzlich festgelegt (GBl. I, 1973, S. 164 ff., I, 1974, S. 353, sowie GBl. I, 1979, S. 283 ff.), bei deren Überschreitung ein sogenanntes Staub- und Abgasgeld erhoben wird. Dieses wird aus der Differenz [S. 1376]zwischen der zulässigen und tatsächlichen Emission unter Berücksichtigung der Überschreitungsdauer nach folgender Formel berechnet: Die Betriebe sind dabei zu laufender Emissionsmessung verpflichtet; bei Unterlassung nehmen die Bezirkshygieneinspektionen Kontrollmessungen zu Lasten des Betriebes vor — bei doppeltem Gebührensatz. Zur Vermeidung unzulässig hoher Emissionen von Verbrennungsmotoren wurden Emissionsgrenzwerte festgelegt und bestimmt, daß Überschreitungen als Verkehrsgefährdung bzw. Verkehrsbelästigung zu ahnden sind. Bei Verstößen haben die Abgasbeauftragten Auflagen zur Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte zu erteilen, die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln und bei Wiederholung in schweren Fällen Disziplinarverfahren gegen die Fahrzeughalter einzuleiten. Werden Gifte bzw. solche Schadstoffe, die in der amtlichen Schadstoffliste (GBl. 1978, SDr. Nr. 945, sowie GBl. 1981, SDr. Nr. 1059) angegeben sind, Gewässern zugeführt (z.B. durch Abwässer oder infolge von Unfällen), so ist neben der Information staatlicher Organe und der Bekämpfung von akuten Unfallschäden bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Betriebe eine Ordnungsstrafe vorgesehen. Die örtlichen Organe des Staatsapparates können in Fällen, wo Betriebe oder Bürger Verunreinigungen bzw. Beschädigungen von Straßen, Wegen, Plätzen, Erholungseinrichtungen und Parks sowie Verunreinigungen der Luft, der Gewässer und Lärmbelästigungen herbeigeführt haben, Auflagen erteilen und als Entschädigung einen Betrag bis zu doppelter Höhe der Mehraufwendungen, die zur Beseitigung oder Eindämmung der Schädigungen entstanden sind, verlangen. In schwereren Fällen können darüber hinaus Ordnungsstrafverfahren in Gang gesetzt werden (GBl. II, 1969, S. 149 ff., und II, 1971, S. 465 ff., sowie I, 1973, S. 157 ff.). VII. Das Umweltschutzprogramm bis 1975 In dem Fünfjahrplan 1971–1975 ist erstmals ein umfassenderes Programm zur Verbesserung der Umweltbedingungen verabschiedet worden: a) Zur Erhöhung der Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser, um den im Zeitraum von 1971 bis 1975 auf 120 v.H. ansteigenden Wasserbedarf zu decken, sowie für den Hochwasserschutz war vorgesehen, bis 1975 250 Mill. m³ zusätzliche Speicherkapazitäten zu schaffen (Wasserwirtschaft). Daneben war geplant, den Anteil der an zentrale Wasserversorgungssysteme angeschlossenen Wohnungen von 82 v.H. (1970) auf 84 v.H. (1975) zu erhöhen und insbesondere dem dringlichen Problem der veralteten Abwassersysteme durch Erweiterung und Erneuerung bestehender Anlagen zu begegnen. b) Durch Wiederurbarmachung bisher vom Braunkohlenbergbau beanspruchter Bodenflächen sollten mindestens 9.700 ha der land- und forstwirtschaftlichen sowie der touristischen Nutzung zugeführt werden — in den Jahren 1967–1970 waren es 9.500 ha. In der Zeit von 1966 bis 1970 sind zudem 154.000 ha Land neu aufgeforstet worden; allein 1971 wurden 420 Mill. Bäume auf 30.500 ha Wald- und Brachland gepflanzt. Für die Durchführung von Meliorationen sollten bis 1975 4~Mrd. Mark bereitgestellt werden, um über 800.000 ha Bodenfläche be- bzw. entwässern zu können. Diese Aufwendungen, die zum großen Teil als normale Investitionen der Landwirtschaft zur Bodengewinnung und -verbesserung anzusehen sind, werden in der DDR dem U. zugerechnet, wahrscheinlich, um das U.-Programm aufzuwerten. c) Zur Minderung der Luftverunreinigung, die infolge der vielen nicht oder nur mit veralteten Reinigungsanlagen ausgerüsteten Industriebetriebe (insbesondere Kraftwerke, Brikettfabriken, Zementfabriken, Hüttenwerke und Chemiebetriebe) in der DDR hoch ist, sollten wirksamere Abgasreinigungsverfahren entwickelt und vor allem in Ballungsgebieten eingesetzt werden: So war vorgesehen, in volkswirtschaftlich wichtigen Kombinaten und Betrieben die Luftverunreinigung um 40 bis 60 v.H. zu senken, insbesondere aber alle neu zu errichtenden Kraftwerke mit hochwirksamen Entstaubungsanlagen auszustatten. Im Jahr 1972 wurden für die Chemische Industrie 270 Mill. Mark an Investitionen zur Verringerung der Luftverschmutzung geplant. d) Zur Bekämpfung des Lärms, zu der als erster Schritt die bereits durchgeführte Erfassung aller „Lärmarbeitsplätze“ (Plätze mit einem Lärmpegel über dem kritischen Wert von 85 dB) durch Betriebsärzte gehörte, sollten in allen größeren Städten „Lärmkarten“ als Voraussetzung für eine künftige schrittweise Lärmminderung erstellt werden. Daneben steht der Versuch, die Lärmbeeinflussung in Neubaugebieten durch entsprechende Planungen zu verringern. Dies sollte durch geeignete Gruppierung der Wohnbauten und die Anpflanzung von Baumgruppen und schallabsorbierenden Kletter- und Rankgewächsen erreicht werden. [S. 1377]e) Der Verbesserung der Ablagerung, Beseitigung und Verwertung von Siedlungsabfall sollten zusätzliche Anstrengungen dienen: 100 Mill. Mark waren für die Errichtung von 51 neuen Anlagen der Mülldeponie (einschließlich einer neuen Verbrennungsanlage in Berlin [Ost], bei der die entstehende Wärme der Fernheizung dienen soll) sowie für 5 Anlagen der Müllkompostierung vorgesehen. Von diesen sollten 3 in den Bezirken Leipzig, Potsdam und Rostock entstehen; mit ihnen sollten aus je 140.000 t Müll 100.000 t Kompost erzeugt werden. Für diese Maßnahmen — einschließlich der Meliorationen — sollten bis 1975 insgesamt 7 Mrd. Mark aufgewendet werden. Während bis 1972 in den Jahresplänen lediglich ganz bestimmte Umweltaufgaben — z.B. Abwasserreinigung, Bodengewinnung — geplant waren, fand erstmals im Plan 1973 ein vollständiges Schutzprogramm Berücksichtigung: Im Volkswirtschaftsplan 1973 waren für den U. 1,6 Mrd. Mark vorgesehen, wovon über 0,6 Mrd. Mark auf die Reinhaltung von Luft und Wasser sowie die Lärmminderung und 0,75 Mrd. Mark auf Meliorationen entfielen. Der Volkswirtschaftsplan 1974 sah für die Verbesserung der Wasserversorgung Investitionen in Höhe von 575 Mill. Mark vor, für Meliorationen waren 715 Mill. Mark geplant. Im Volkswirtschaftsplan 1975 sind keine konkreten Zahlen für U.-Maßnahmen bekanntgegeben worden; er enthielt lediglich die Feststellung, daß im Rahmen des U. „die mit dem Volkswirtschaftsplan festgelegten Investitionsmaßnahmen für die Abwasserbehandlung, Reinhaltung der Luft sowie die Nutzbarmachung und schadlose Beseitigung der Abprodukte konzentriert durchzuführen“ sind, durch Rationalisierungen „die Verfügbarkeit und der Wirkungsgrad der vorhandenen Anlagen zu erhöhen“ ist, und fügte schließlich hinzu: „Bessere Bedingungen für die natürliche Umwelt der Menschen sind insbesondere in den industriellen Ballungsgebieten und Zentren der Arbeiterklasse sowie an den Küstengewässern der Ostsee für die Erholung zu schaffen.“ Aus einem knappen Hinweis läßt sich schließen, daß über die Hälfte der 1975 für U.-Maßnahmen vorgesehenen Investitionen auf die Bezirke Cottbus, Halle, Leipzig, Karl-Marx-Stadt und auf Berlin (Ost) konzentriert wurden. Obwohl vom Ministerium für U. und Wasserwirtschaft kein Rechenschaftsbericht über die im damaligen Planjahrfünft erzielten Erfolge veröffentlicht worden ist, kann vermutet werden, daß die geplanten Maßnahmen größtenteils realisiert worden sind. VIII. Die Umweltpolitik seit 1976 Während die DDR-Führung in der ersten Hälfte der 70er Jahre noch mit großem Elan umweltpolitische Verbesserungen anstrebte und dafür ein umfangreiches Programm in Angriff nahm, ist es um den U. in der zweiten Hälfte der 70er Jahre sehr viel ruhiger geworden. Der Fünfjahrplan 1976–1980 sowie der laufende Plan 1981–1985 enthalten kein geschlossenes Umweltprogramm mehr. Statt dessen heißt es ganz allgemein, daß „planmäßig Maßnahmen für die Reinhaltung der Gewässer, die Nutzung und den Schutz des Bodens, die Reinhaltung der Luft, die Minderung des Lärms sowie die Beseitigung und Verwertung von Siedlungsmüll und industriellen Abfallprodukten durchzuführen“ sind. Der Hauptgrund für diese Zurückhaltung dürfte darin liegen, daß die Staatsführung der DDR zunächst die für sie unerwarteten Preissteigerungen für Rohstoffe auf dem Weltmarkt durch sparsameren Materialeinsatz sowie erhöhte Exportanstrengungen auffangen muß und deshalb der Umfang der vorgesehenen Investitionen für den U. verringert werden mußte. Im einzelnen sollte in der zweiten Hälfte der 70er Jahre mit gezielten Maßnahmen eine Senkung des spezifischen Wasserbedarfs in der Industrie um 20 v.H. erreicht, gleichzeitig jedoch im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprogramm (Bau- und Wohnungswesen) besonders in Gebieten mit hohen Neubauzielen (z.B. Berlin, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, aber auch in Halle und Dresden) die Wasserversorgung weiter ausgebaut werden (Wasserwirtschaft). Nunmehr sollen die Umweltbedingungen insbesondere in den Ballungsgebieten verbessert werden; in diesen ist sowohl eine hohe Wasserverschmutzung als auch eine zunehmende Luftverschlechterung zu verzeichnen (SO₂-Immissionen, Schwefel-Immission und Staubauswurf). Zum Beispiel waren bereits im Jahr 1970 im Umkreis von etwa 340 ha um das Gaskombinat „Schwarze Pumpe“ im Bezirk Cottbus nur noch 20 v.H. aller Bäume gesund, 10 v.H. der Waldbestände hingegen bereits vernichtet. Deshalb sollten im Fünfjahrplan 1976–1980 vordringlich Verfahren zur Entgiftung und Reinigung der Abwässer der erdölverarbeitenden und petrochemischen Industrie sowie der Pflanzenschutzmittel-, Farben- und Düngemittelindustrie entwickelt werden. Inzwischen hat sich das sog. Waldsterben zu einem entscheidenden Problem entwickelt. Ganz erhebliche Schäden an den Kiefern- und Fichtenbeständen werden in den Kammlagen des Erzgebirges (vor allem im Raum Karl-Marx-Stadt), im Thüringer Raum sowie in der Dübener Heide (in der Nähe von Halle) verzeichnet. Aber auch die Waldgebiete rund um Großkraftwerke auf Braunkohlenbasis (z.B. Lausitz) sind stark rauchgeschädigt. Ursache ist vor allem die hohe Luftverschmutzung durch Schwefeldioxyd aus Kohlekraftwerken und von anderen Emittenten, aber auch die seit Jahrzehnten betriebene Intensivnutzung land- und forstwirtschaftlicher Bodenflächen mit der damit in Zusammenhang ste[S. 1378]henden übermäßigen Trockenheit bestimmter Gebiete. Im Frühjahr 1983 sah sich deshalb die DDR-Regierung genötigt, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Gut 23.000 ha Waldgebiete werden gedüngt, um eine verstärkte Resistenz gegen Rauchschäden zu bewirken. Kahlschlaggebiete versucht man mit unempfindlichen Baumarten zu bepflanzen. Die Schätzungen westlicher Experten über den räumlichen Umfang der geschädigten Waldgebiete in der DDR schwanken je nach den verwendeten Methoden und den jeweils einbezogenen Schädigungsstufen zwischen 100.000 ha und über 300.000 ha. Zur Luftreinhaltung ist die beschleunigte Entwicklung wirksamer Abgasreinigungsverfahren (z.B. zur Entschwefelung von Rauchgasen) vorgesehen. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn man bedenkt, daß allein die sechs größten Kraftwerke und die Braunkohlenveredlungsindustrie im Kombinat Schwarze Pumpe und im Raum Halle/Leipzig etwa 2,3 Mill.~t SO₂ im Jahr emittieren. Die SO₂-Gesamtemission beträgt in der DDR ca. 5 Mill.~t jährlich, in der Bundesrepublik Deutschland etwa 3,6 Mill.~t. Ferner ist eine Verringerung der Arbeitsplätze mit Lärmbelästigung durch die Anwendung geeigneter Schallschutzelemente und die Berücksichtigung wirksamer Lärmschutzmaßnahmen bei künftigen städtebaulichen Anlagen geplant, denn 30 v.H. der Bevölkerung klagen über Produktions- und Verkehrslärm. Das Meliorationsprogramm sieht vor, rd. 500.000 ha Bodenfläche zu bewässern, darunter 300.000 ha Beregnungsfläche. Da das Müllvolumen von 23 Mill. m³ (1970: 16 Mill.) bis zum Jahr 1990 auf über 30 Mill. m³ anwachsen wird, sind auf diesem Gebiet erhebliche Anstrengungen notwendig. Nur 2 bis 3 v.H. der Siedlungsabfälle sowie 18 v.H. der industriellen Abprodukte werden bisher aufbereitet wieder genutzt. 70 v.H. der verwertbaren Aschen konnten wieder wirtschaftlichen Verwendungen zugeführt werden. An Kraftwerkaschen fallen derzeit (1982) jährlich etwa 18,5 Mill.~t an (1980: rd. 16,5 Mill.~t), 1990 werden es gut 20 Mill.~t sein. Davon lassen sich gegenwärtig jedoch nur etwa 3 bis 4 Mill.~t verwerten (z.B. für Baumaterialien, als Füll- und Dämmstoffe bzw. als Neutralisationsmittel). Insgesamt zeigt sich, daß trotz Einschränkung der Investitionen für den U. und gezielter Berücksichtigung nur der dringlichsten Projekte eine intensivere Nutzung der vorhandenen Anlagen angestrebt wird. So wird z.B. darauf verwiesen, daß die Staubbelastung in den Bezirken Halle und Cottbus bei maximaler Ausnutzung der vorhandenen Staubrückhalteanlagen um ein Drittel gesenkt werden könnte. Wichtiges Anliegen des laufenden U.-Programms der DDR ist seine Verknüpfung mit den Erfordernissen einer verbesserten Materialökonomie: Abprodukte sollen besser verwertet und vermehrt als Sekundärrohstoffe eingesetzt werden. Auf dieses Ziel ist ein erheblicher Teil der mit U. befaßten Forschung konzentriert; darüber hinaus wird jedoch auch an der Entwicklung neuer Technologien zur Rückhaltung von Schadstoffen sowie an schadstoffarmen bzw. -freien Technologien gearbeitet. IX. Zusammenarbeit im RGW Bereits im Rahmen des Komplexprogramms des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ist eine stärkere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des U., vornehmlich bei der Forschung, vereinbart worden. Zur Koordinierung der U.-Forschung wurde 1973 der „Rat für Fragen des U.“ gebildet, dem die jeweiligen stellvertretenden Minister für U. der einzelnen RGW-Länder angehören. Allein 37 der 97 wissenschaftlich-technischen Forschungsvorhaben des Komplexprogramms betreffen den U.; an ihnen ist die DDR intensiv beteiligt. 360 Forschungsstellen in der DDR arbeiten an 112 Themen zum U., z.B. über Fragen des Schutzes der Atmosphäre, des Schutzes des Wassers, der Verwertung von Abfällen, der Schaffung optimaler Beziehungen zwischen Lebewesen und Umwelt (Ökosysteme). In den Jahren 1973–1975 wurde ein detailliertes Gesamtprogramm der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des U. [S. 1379]für die Fünfjahrplanperiode 1976–1980 erarbeitet und in die Pläne der einzelnen Mitgliedsländer aufgenommen. Die Forschungsthemen wurden in 11 Problemkomplexe aufgegliedert, für jeden Komplex wurde das fachlich zuständige Institut eines RGW-Landes mit der Koordinierung der Forschung beauftragt. So oblag z.B. dem Institut für Luft- und Kältetechnik in Dresden die Aufgabe, jene Forschungen zu koordinieren, die sich mit Methoden zur Beseitigung von — durch Betriebe und Kraftfahrzeuge — in die Atmosphäre abgelassenen Schadstoffen beschäftigen. Ferner bemühen sich die Regierungen der RGW-Staaten in bilateralen Abkommen um die Festlegung einheitlicher Schadstoffgrenzwerte in den Partnerländern sowie um die Lösung der Probleme der grenzüberschreitenden Verschmutzungen. Der U. wird neuerdings auch in zwischenstaatlichen Freundschaftsverträgen als Gemeinschaftsaufgabe angesprochen. Um die gemeinsamen Arbeiten weiter zu vertiefen, fand im Oktober 1976 im Sekretariat des RGW in Moskau eine Konferenz sämtlicher RGW-Mitgliedsländer statt, auf der die einzelnen Länder einen Überblick über den Stand ihrer U.-Maßnahmen gaben und aktuelle Fragen des U. erörterten, ferner koordinierende Forschungen diskutierten sowie gemeinsame Schutzmaßnahmen besprachen. Außerdem standen Fragen der Einbeziehung des U. in die Planungssysteme der Mitgliedsländer im Vordergrund, insbesondere Probleme der Regionalplanung (regionale Entwicklungspläne, Festlegung von Kennziffern für die Inanspruchnahme von Wasser, Luft, Boden, Transportbelastungen sowie Probleme der Agglomeration). Damit ist versucht worden, Maßnahmen für Umweltverbesserung und die rationellere Nutzung der Naturschätze in ein System von Kriterien und Kennziffern der Jahrespläne einzufügen, um auch das wirtschaftliche Interesse an Verbesserungen von Natur und Umwelt auf allen Planungs- und Leitungsebenen anzuregen. Dieses Ziel ist jedoch noch weit von seiner Verwirklichung entfernt. Auf der 19. Tagung des RGW-Rates für U. Ende März 1983 in Neubrandenburg (DDR) wurden Aufgaben der verbesserten Zusammenarbeit der RGW-Länder hinsichtlich der rationelleren Ausnutzung bei gleichzeitig vermehrtem Schutz der Naturressourcen erörtert. Forschungen sollen auf Technologien mit vermindertem Aufkommen an Industrieabfällen konzentriert sowie auf Formen der besseren Wiederverwendung der Sekundärrohstoffe ausgerichtet werden. Das bezieht sich besonders auf die Entwicklung von Verfahren zur Entschwefelung sowie auf abproduktarme Verfahren in der chemischen Industrie, der Metallurgie sowie der Energie- und Wasserwirtschaft. Weiterhin wurden Einzelmaßnahmen für 1983/84 sowie die Hauptrichtungen der Zusammenarbeit bis 1990 beraten und das RGW-Abkommen zum Schutz der Natur bis zum Ende dieses Jahrzehnts verlängert. X. Zusammenarbeit mit den anderen Anrainerstaaten Zu bedauern ist die bisher nur geringe Zusammenarbeit der DDR mit westlichen Ländern, da die grenzüberschreitenden Wirkungen von verschmutzten Flüssen, von Abgasen und anderen Schadstoffen außerordentlich schwerwiegend sein können. In der Bundesrepublik Deutschland wirken sich z.B. die Abwässer der Thüringischen Kaliwerke — wegen Versalzung der Werra — ungünstig auf das Bremer Trinkwasser aus; aber auch der nordbayerische Raum wird durch aus der DDR stammende Abwässer beeinträchtigt. Immerhin konnten im September 1973 Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR über Grundsätze der Schadensbekämpfung an der Grenze sowie zu Instandhaltung und Ausbau der Grenzgewässer (einschl. der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen Anlagen) abgeschlossen werden (Innerdeutsche Beziehungen). Das Problem der „Versalzung von Werra und Weser“ ist damals zwar ebenfalls angesprochen, jedoch vertagt worden. Inzwischen ist es zu weiteren Verhandlungen über dieses Thema gekommen. Man einigte sich auf eine Expertenkommission, die in einem Bericht technische Lösungsmöglichkeiten aufgeführt hat. Über die Realisierung bestimmter Maßnahmen muß zwischen der Bundesregierung und der DDR noch Einvernehmen erzielt werden. Am 12. 10. 1983 wurde in Anwesenheit der jeweils für den U. zuständigen Minister ein Abkommen zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über die Verbesserung der Wassergüte des thüringisch-fränkischen Grenzflüßchens Röden abgeschlossen. Diese Übereinkunft regelt die Verbesserung der Abwasserbehandlung der Stadt Sonneberg (28.500 Einwohner) und ist somit ein erster Schritt, um mit der DDR auch über weit größere U.-Projekte zu verhandeln wie z.B. über grundsätzliche Lösungen in Hinblick auf die Salzbelastung der Werra und Weser oder über die zwischen Hirschberg und Blankenstein im Fichtelgebirge fließende Saale. Auch die regionale und überregionale Luftverunreinigung, besonders durch Schwefeldioxyd, könnte Gegenstand von ähnlichen Übereinkommen werden. So z.B. die Entschwefelung des Industriekraftwerkes der Zellstoffwerke Rosenthal bei Blankenstein, die nicht unerheblich zur Saaleverschmutzung beitragen, ebenso die Begrenzung der stark zunehmenden Gefährdung Berlins durch die Braunkohlekraftwerke im Südwesten (Halle/Leipzig) und Südosten (Lausitz). Im Bezirk Cottbus südöstlich von Berlin liegen die größten Braunkohlekraftwerke der Welt, z.B. schon heute Boxberg mit 3.500 MW und [S. 1380]künftig Jänschwalde mit 3.000 MW (1983 bereits 1500 MW, jährlich sollen 500 MW hinzukommen). Bezüglich der Ostsee ist die Situation etwas günstiger: Im Jahr 1970 haben die Ostsee-Anrainerstaaten ein Abkommen ausgehandelt, das die Ölverschmutzung eindämmen sollte. Drei Jahre später kam es in Danzig zu einer Ostseekonferenz, die eine „Konvention über den Fischfang und den Schutz der biologischen Ressourcen der Ostsee“ beschloß. Im Jahr 1974 ist auf einer Konferenz in Helsinki eine „Konvention zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseegebiet“ verabschiedet worden. Seitdem wurden auch mit westlichen Ländern einige bilaterale Verträge abgeschlossen (z.B. 1976 zwischen der DDR und Schweden). Im Bereich der Forschungen zur Reinhaltung der Ostsee besteht also eine in Ansätzen funktionierende Zusammenarbeit zwischen einigen west- und osteuropäischen Ländern. So waren z.B. Forschungsschiffe des Instituts für Meereskunde der DDR an der Erforschung sauerstoffarmer Gebiete der Ostsee beteiligt, deren Ausdehnung durch Überdüngung des Wassers mit Nährsalzen ständig zunimmt. In bodennahen Zonen sowie in Wassertiefen um bzw. über 100 m bildet sich dort aufgrund biochemischer Vorgänge Schwefelwasserstoff, eine für Flora und Fauna äußerst giftige Verbindung. Die Umwelt-Konvention von Helsinki bestimmt, daß alle Ostsee-Anrainerstaaten sich einmal jährlich zu einer Konferenz zusammenfinden. Dort wurde z.B. festgelegt, daß Transporte besonders gefährlicher Güter anzumelden sind und Öltankern die Reinigung ihrer Tanks auf See verboten wurde. Sie haben ihr Schmutzwasser in besondere Tanks in den Häfen einzuleiten. XI. Ausblick Zweifellos hat sich das Umweltbewußtsein bei der Bevölkerung und in der Industrie in den letzten Jahren verstärkt, staatliche Stellen bemühen sich, die Forschung vermehrt auf Umweltprobleme zu lenken und die Betriebe zu einer Minderung und Beseitigung der Umweltgefahren zu veranlassen. Auch wenn beim DDR-Umweltprogramm „normale“ Maßnahmen — wie Meliorationen, Vergrößerung der Wasserbereitstellungskapazitäten — einbezogen werden, die nicht ausschließlich Umweltfunktionen erfüllen, so sind doch die eingeleiteten Bemühungen (Gewinnung von Sekundärrohstoffen, Müllkompostierung, Lärmschutz) sowie die beginnende Zusammenarbeit innerhalb des RGW beachtenswert. Allerdings ist in den letzten Jahren viel weniger getan worden als etwa 1973/74. Wirksame Lösungen der heutigen und künftigen Umweltprobleme erfordern jedoch neben einer umfassenden internationalen Zusammenarbeit, neben einer Intensivierung der Forschung sowie der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Festlegung der regionalen Investitionsstruktur vor allem die Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel. Auch Wissenschaftler aus der DDR erkennen gegenwärtig an, daß — abgesehen von der Rohstoffwiedergewinnung — „Aufwendungen für die Verhinderung von Umweltschäden zu den Produktionskosten zu rechnen“ sind und somit in die „wirtschaftliche Rechnungsführung“ einbezogen werden sollten. Die Einsicht nimmt zu, daß U.-Maßnahmen „zum großen Teil nichtproduktiven Charakter“ haben, also eine „zeitweise Verlangsamung des Wachstumstempos“ der Gesamtwirtschaft bewirken können, daß aber „gesunde Arbeits- und Lebensbedingungen aller Werktätigen“ ein wesentliches Bedürfnis darstellen, dessen Befriedigung nicht „in einem Zuwachs des Nationaleinkommens“ zu messen sei. Bei allen guten Ansätzen zum U. dürfte die Wirtschaftsführung der DDR jedoch auch noch in den nächsten Jahren dem Einsatz aller verfügbaren Mittel für Produktionssteigerungen Vorrang einräumen. Manfred MelzerMitarbeit von Cord Schwartau. Literaturangaben Buck, H. F., u. B. Spindler: Luftbelastung in der DDR durch Schadstoffemissionen, in: Deutschland Archiv H. 9, 1982, S. 943 ff. Köln: Wissenschaft und Politik 1982. Einfluß von Luftverunreinigungen auf die Vegetation. Hrsg.: H.-G. Däßler. Jena: Fischer 1981. Gruhn, W.: Umweltpolitische Aspekte der DDR- Energiepolitik. Hrsg.: Institut für Gesellschaft und Wissenschaft. Erlangen, abg, H. 4/1982. [S. 1381]Landeskulturrecht. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. Oehler. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Luft — Wasser — Boden — Lärm. Hrsg.: Kommission Umweltschutz beim Präsidium der KdT der DDR. Leipzig: Deutscher Verl. für Grundstoffindustrie. (Broschürenreihe Technik und Umweltschutz) Neef, E., u. V. Neef: Handbuch Sozialistische Landeskultur, Umweltgestaltung und Umweltschutz. Leipzig: Brockhaus 1977. Raestrup, R., u. Th. Weymar: „Schuld ist allein der Kapitalismus“ — Umweltprobleme und ihre Bewältigung in der DDR, in: Deutschland Archiv H. 8, 1982. S. 832 ff. Köln: Wissenschaft und Politik 1982. Reinhaltung der Luft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Mohry u. H.-G. Riedel. Leipzig: Deutscher Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Schwartau, C.: Umweltschutz in der DDR — Zunehmende Luftverschmutzung durch Renaissance der Braunkohle, in: Umwelt H. 4. 1983, S. 286 ff. Düsseldorf: VDI 1983. Sozialismus und Umweltschutz — Recht und Leitung in den Mitgliedsländern des RGW. Autorenkoll. u. Ltg. v. O. S. Kolbassow. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Umweltgestaltung und Ökonomie der Naturressourcen. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Roos u. G. Striebel. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Anhang

Umweltschutz (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Ursachen und Gefahren der Umweltverschmutzung Die Gesundheit des Menschen sowie der Tier- und Pflanzenwelt wird heute auch in der DDR zunehmend durch Schadstoffe der belebten und der unbelebten Natur beeinträchtigt, insbesondere durch chemische Faktoren. Luft, Wasser, Boden und Pflanzen werden verunreinigt. Derartige Umweltschäden nehmen ständig zu: über Nahrungsmittel oder direkte Kontakte wirkt sich dies nachteilig auf die…

DDR A-Z 1985

Werbung (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der Nationalen Volksarmee (NVA); W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Der Führungsstellung der SED in der Gestaltung von W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen in ihrer W. stark behindert. Die Wirtschafts-W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, nicht aber gefördert werden sollte; W. wurde mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich jedoch im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. ergibt sich aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z.B. durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z.B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die „Absatz- und Marktbearbeitung“ der Betriebe. Zu den Zielen der W. gehören sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsumenten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen usw. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen, 1975 nahm das inzwischen wieder eingestellte Werbefernsehen 144 Stunden in Anspruch. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Die W. im Binnenhandel erfolgt auf der Grundlage von „Jahresgrundorientierungen“ zur warenbezogenen W., die durch das Ministerium für Handel und Versorgung als Leitlinie oder Grundorientierung vorgegeben werden. Durch die zentralen und bezirklichen wirtschaftsleitenden Organe werden diese Orientierungen weiter präzisiert und auf Bezirksebene zu Verkaufs- und Werbekonzeptionen [S. 1476]ausgearbeitet. Die Handelsbetriebe erarbeiten auf dieser Basis Werbepläne, die ebenfalls ein Jahr Gültigkeit haben. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in Fachzeitschriften der DDR, Branchenkatalogen usw. angesprochen. Sicht-W. findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt (Leipziger Messe). Die W.-Organisation beschränkt sich auf 2 Agenturen, wobei die Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft (DEWAG) für die Projektierung und Ausführung von Messeständen und Ausstellungen im In- und Ausland und die „Interwerbung“ GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR für die Auslands-W. zuständig ist. Die Interwerbung übernimmt als Allein-Auftragnehmer auch die W. ausländischer Firmen. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1475–1476 Weltraumforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Werkstattprinzip

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit…