DDR A-Z 1985

Reparationen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten umfangreiche Entnahmen aus der laufenden Produktion vornahmen. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets von 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung von R.-Leistungen an die UdSSR, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: 1. Beuteaktionen. Nach der Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee wurden ohne Registrierung Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und Mrd.-Beträge Reichsmark erbeutet. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf ca. 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten kann mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. 2. Demontagen. Die UdSSR ließ nicht nur kriegswichtige Industrien, sondern auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten demontieren. Folgende Phasen der Demontagen sind erkennbar: a) Mai bis Anfang Juni 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten wurden von den Sowjets rd. 460 Berliner Betriebe vollständig demontiert und abtransportiert, darunter 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Rd. 75 v.H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten waren betroffen. b) Anfang Juli bis Herbst 1945. Demontage industrieller Großbetriebe der Braunkohlenindustrie, aber auch mittlerer und kleinerer Werke wie Ziegeleien, Textil-, Papier- und Zuckerfabriken. In dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der sowjetischen Besatzungszone. c) Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. d) Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen waren. e) Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1100 km Eisenbahngleise. f) Frühjahr 1948. Drei Betriebe, die vorher zu Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) erklärt worden waren, wurden voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen waren auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen wieder instand gesetzt worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gab in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontage“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ/DDR im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v.H., eisenschaffende Industrie 80 v.H., Zementindustrie 45 v.H., Papiererzeugung 45 v.H., Energieerzeugung 35 v.H., Schuhindustrie 30 v.H., Textilindustrie 25 v.H., Zuckererzeugung 25 v.H., Braunkohlenbergbau 20 v.H., Brikettfabriken 19 v.H. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. 3. Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des von den Sowjets ausgegebenen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Mit diesem Geld wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. 4. Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der UdSSR beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Ihr Wert wird auf 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die DDR wurden aus den Betrieben zum Teil Vorräte und Ausrüstungsteile abtransportiert. Beide Formen der Entnahmen werden auf rd. 1 Mrd. Mark geschätzt. Der Preis, den die Regierung der DDR 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. 5. Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Produktionsbeginn der Betriebe mußten an die Sowjetunion erhebliche Teile der laufenden Produktion geliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen in die UdSSR, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Rote Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte, deren Erlöse an die UdSSR abgeführt werden mußten. Nur die direkten R.-Lieferungen in die UdSSR wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die UdSSR dafür nur die unzureichenden Preise des Jahres 1944 zahlten, mußten für die deutschen Zulieferungen umfangreiche Subventionen [S. 1122]aus Haushaltsmitteln aufgewandt werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Preisen von 1944 aus der laufenden Produktion entnommen. 6. Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der UdSSR und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Addition aller geschätzten Beträge der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen (in Mrd. Mark): In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 nicht enthalten. Nicht enthalten sind auch sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der UdSSR aus der Arbeitsleistung der nach der UdSSR verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der UdSSR, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ/DDR und aus der Auswertung deutscher Patente. Bei einem Dollarkurs von 4,20 DM betrug die Gesamtentnahme aus ihrer Besatzungszone bzw. der DDR bis 1953 15,80 Mrd. Dollar. Auf der Konferenz von Jalta hatte die UdSSR 10 Mrd. Dollar an Entnahmen und jährlichen Lieferungen als R. von Deutschland gefordert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1121–1122 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparaturstützpunkte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im…

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Zahlungs- und Verrechnungsverfahren (1985)

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des Inlands als auch Konsequenz der unterschiedlichen Qualität der Währungen in den beiden alternativen Wirtschaftsordnungen (konvertible Währungen in den Marktwirtschaften; nicht-konvertible Binnenwährungen in den Zentralplanwirtschaften). Nachstehend werden die Verfahren beschrieben und analysiert, die innerhalb des Wirtschaftsgebildes der DDR für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs a) zwischen den Betrieben aller Eigentumsformen, b) zwischen den privaten Haushalten und c) zwischen diesen beiden Gruppen von Wirtschaftseinheiten und den Staatsinstanzen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zu den Unternehmen in den Marktwirtschaften können die Staatsbetriebe nicht nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden, auf welche Weise die zwischen ihnen ausgetauschten Güter und Leistungen bezahlt werden sollen. Sowohl die Festlegung der einzelnen ZuV., welche die Staatsbetriebe benutzen müssen, als auch die Bestimmung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Fälligkeit, Höhe der Verzugszinsen) fallen in der DDR in die Zuständigkeit des Staates (Gesetzgeber). Die Vorschriften über die ZuV. sind jetzt in der Zahlungsverkehrs-VO vom 13. 10. 1983 festgelegt (vgl. GBl. I, S. 293 ff.; vgl. für die vorher geltenden Regelungen die VO vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 423 ff., und vom 12. 5. 1969, GBl. II, S. 261 ff.). 2. Verrechnungsverfahren und Wirtschaftsreform. Bis zur Mitte der 60er Jahre erfolgte die Begleichung von Geldforderungen innerhalb des Bereiches der staatlichen und der genossenschaftlichen Wirtschaftsbetriebe vorwiegend durch 2 Einkassierungsverfahren. Im Zeitraum von 1952 bis 1961 wurden kommerzielle Geldforderungen in der Regel durch das „Rechnungseinzugs-Verfahren“ (RE-Verfahren) realisiert. In den Jahren von 1961 bis 1964 trieben die Banken die Forderungen ihrer Kunden zumeist mit Hilfe des „Forderungseinzugs-Verfahrens“ (FE-Verfahren) ein. Durch beide Verfahren wurde zwar die gewünschte schnelle Refinanzierung der Verkäufer von Waren und Dienstleistungen erreicht, zugleich jedoch die Stellung der Käufer (Nachfrager) enorm geschwächt. Aufgrund des mit diesen Verfahren gekoppelten Abbuchungsautomatismus konnten die Käufer vor der Zahlung weder die Qualität der angelieferten Waren ausgiebig prüfen noch pflichtvergessene Lieferanten mit Sanktionen bestrafen, indem sie bei festgestellten Liefermängeln die Zahlung verweigerten oder Preisnachlässe verlangten. Die Folge dieser Anbietermacht der Verkäufer auf einem zumeist unterversorgten Binnenmarkt war, daß diese sich nur ungenügend für eine Qualitätsverbesserung ihrer Erzeugnisse einsetzten und sich ferner nur wenig um die Entwicklung neuer Produkte mit einem höheren Gebrauchswert kümmerten. Aufgrund dieser vor allem von den Binnen- und Außenhandelsbetrieben immer wieder heftig beklagten Mängel entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR nach Beginn der Wirtschaftsreform 1965 (Neues Ökonomisches System [NÖS]), den bis dahin bevorzugten Zahlungsautomatismus aufzugeben und grundlegend umgestaltete ZuV. einzuführen. Dies geschah in Form der Umstellung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs auf das Überweisungs- und das Scheckverfahren. Durch sie wurden die Einflußmöglichkeiten der Nachfrager auf die Struktur und die Qualität des Warenangebotes erheblich verstärkt. Seitdem können die Käufer beim Abschluß von Kaufverträgen innerhalb der ihnen gesetzlich eingeräumten Mitbestimmungsbefugnisse mit darüber entscheiden, an welchem Termin nach Abschluß der Wareneingangskontrolle der geschuldete Kaufpreis gezahlt werden soll. Außerdem befinden sie seitdem auch darüber, ob die erhaltene Lieferung tatsächlich die volle Überweisung der geforderten Preise rechtfertigt oder nicht. 3. Die staatlich vorgeschriebenen Zahlungs- und Verrechnungsverkehre. Abgesehen von den Verbindlichkeiten, bei denen der Staat zugestimmt hat, daß sie auch bar beglichen werden können (z.B. Lohn- und Prämienzahlungen, Bagatellrechnungen), stehen den genannten Betrieben, Banken und Einrichtungen insgesamt 4 Verfahren zur Verfügung, um Forderungen ihrer Gläubiger bargeldlos zu begleichen: a) das Überweisungsverfahren; b) das Scheckverfahren; c) das Lastschriftverfahren (Begleichung von Forderungen durch automatische Abzüge vom Sichtguthabenkonto) und d) die Stellung eines Akkreditivs. Alle Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zahlungsverkehrs-Verordnung gilt, sind verpflichtet, untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber zu treffen, welches der 4 Zahlungsverfahren (einschließlich der mit ihm gekoppelten Zahlungsfristen) für beide Vertragspartner am zweckmäßigsten ist. Mit der Vorgabe von standardisierten Verfahren zur Abwicklung des Verrechnungsverkehrs verfolgt die Wirtschaftsführung vor allem folgende Ziele: Sie will 1. die Produktionsorganisationen (VEB, LPG usw.) dazu [S. 1532]zwingen, möglichst alle Forderungen, die sie aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen erworben haben, bargeldlos einzuziehen, sie will 2. die obligatorisch bargeldlose Einziehung von Forderungen nutzen, um die Produktionsleistungen der Lieferbetriebe zu kontrollieren, 3. mit Hilfe der normierten Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen eine schnelle Refinanzierung der Gläubiger über das Gironetz der Banken und Postscheckämter herstellen, 4. durch verbindliche Verrechnungsregeln eine pünktliche Begleichung von Verpflichtungen erreichen, 5. trotz des Drucks auf die Schuldner, ihre Verbindlichkeiten schnell und vorschriftsgetreu zu erfüllen, sicherstellen, daß diesen genügend Zeit verbleibt, um die erhaltenen Waren vor der Bezahlung auf die Einhaltung der vereinbarten Qualitäten zu überprüfen. Der Erreichung dieser Ziele dienen vor allem 2 Maßnahmen: erstens die durch den Gesetzgeber festgeschriebene Verpflichtung, daß alle Produktionsorganisationen bei den ihnen als Geschäftspartner zugewiesenen Hausbanken eine bestimmte Zahl von spezifizierten Girokonten unterhalten müssen (Kontenführungspflicht). Zweitens wurden die Geld- und Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, Zahlungen z.B. zur Begleichung von Forderungen aus Warenlieferungen nur zugunsten der Girokonten der Gläubiger zu leisten, nicht jedoch diesen die ihnen geschuldeten Geldsummen bar auszuzahlen. Seit dieser Umgestaltung sind das Überweisungs- und das Scheckverfahren die beiden am häufigsten benutzten Methoden, um auf der Ebene der VEB und Kombinate Geldforderungen zu begleichen, während das Lastschriftverfahren weniger Verwendung findet (siehe die entsprechenden Einzelstichworte). Das Akkreditivverfahren darf dann angewendet werden, wenn der Verkäufer Zweifel hat, ob der Käufer seine Schulden tatsächlich pünktlich bezahlen wird. Außerdem haben die Geld- und Kreditinstitute das Recht, die Stellung eines Akkreditivs zu verlangen, wenn sie zuvor schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsdisziplin eines Geschäftspartners ihres Kunden gemacht haben (Näheres siehe in der Akkreditiv-AO vom 3. 9. 1964, GBl. II, S. 769 ff.). 4. Barzahlungen. In der DDR dürfen Betriebe, Produktionsgenossenschaften und Staatsorgane nur dann Verbindlichkeiten bar begleichen, wenn es sich um Forderungen von Privatpersonen handelt. Aus diesem Grunde sind Zahlungen mit Bargeld auf die Auszahlung von Löhnen, Gehältern, Prämien, Lehrlingsentgelten, Stipendien, Renten, Sozialleistungen und auf die Vergütung der Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern beschränkt. Barzahlungen für Leistungen anderer Betriebe sind nur in Bagatellfällen zulässig, wenn die Nutzung des Giroverkehrs unzweckmäßig ist. Bei Barzahlungen an andere Betriebe soll ein Betrag von 200 Mark nicht überschritten werden. Über die Verwendung der abgehobenen Bargeldmengen müssen die Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen dem für sie zuständigen Geld- und Kreditinstitut Rechenschaft geben. Soweit Bürger der DDR untereinander Barzahlungen über größere Entfernungen durchführen möchten, können sie dies mit Hilfe einer Postanweisung tun (Postscheckdienst). Die an den Schaltern der Deutschen Post zugunsten eines Dritten eingezahlten Barbeträge erhält dieser bar ausbezahlt. Zur Erleichterung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Bevölkerung können solche Zahlungsanweisungen über die Post auch an die örtlich zuständige Zweigstelle der Sparkasse des Begünstigten weitergeleitet und dort bar ausbezahlt oder seinem Konto gutgeschrieben werden (vgl. Postscheckordnung vom 17. 5. 1968, GBl. II, S. 343 ff.). 5. Fälligkeit von Geldverbindlichkeiten. Der Gesetzgeber hat alle VEB, Kombinate und Produktionsgenossenschaften verpflichtet, mit ihren Lieferanten „ökonomisch begründete Zahlungsfristen zu vereinbaren“ (vgl. § 2 der Fälligkeits-AO vom 13. 10. 1983). Bei Warenlieferungen, die nur eine kurze Prüfzeit verlangen, wird vom Gesetzgeber eine Zahlungsfrist von 5 oder 14 Tagen vorgeschrieben. Voraussetzung für die Übernahme dieser Zahlungsfrist in den Wirtschaftsvertrag ist jedoch, daß die Transportzeit für die Anlieferung in der Regel 3 Tage nicht übersteigt. Eine Zahlungsfrist von 21 oder 28 Tagen ist für jene Warenlieferungen zugelassen, bei denen die Funktions- und Qualitätsüberprüfung längere Zeit in Anspruch nimmt. Über 28 Tage hinaus dürfen Wirtschaftspartner jedoch keine Zahlungsfristen vereinbaren. Bei Anwendung des Überweisungs- und des Scheckverfahrens ist der Rechnungsbetrag jeweils am letzten Tag der Zahlungsfrist fällig. In der DDR gibt es somit bei der Zahlung und Verrechnung von Forderungen zwar gewisse Zahlungsziele, die im Interesse einer Leistungskontrolle der Produzenten durch die Nachfrager unentbehrlich sind, diese Zahlungsfristen haben jedoch keine Ähnlichkeit mit den in den Marktwirtschaften üblichen Lieferantenkrediten. 6. Formularstrenge innerhalb des Wirtschaftsgebildes. In der DDR ist die Staatsbank mit ihrem weitverzweigten Filialnetz das Verrechnungszentrum für den gesamten Leistungsaustausch innerhalb der Volkswirtschaft. Sie hat zur Vereinfachung und Beschleunigung der technischen Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs dafür zu sorgen, daß alle Geld- und Kreditinstitute, Behörden, gesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsbetriebe einheitliche Vordrucke (Auftraggeber- und Empfängerbelege), Datenträger, Dokumentenbögen und Sicherungsmittel benutzen. In Übereinstimmung mit dem immer stärkeren Einsatz von EDV-Anlagen in den Banken und Betrieben und der fortschreitenden Automatisierung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs werden alle schriftlichen Kundeninformationen sowie sämtliche anderen Beleg- und Dokumentenvorlagen immer mehr auf maschinenlesbare Datenträger umgestellt (Information). Vgl. die AO über die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr vom 12. 5. 1970, GBl. II, S. 317 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1531–1532 Wohnbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des…

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C. Die Steuerverpflichtungen der Kommissionshändler

Steuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr. 681, 1970, S. 1, Abs. 1). Diese Wesenserklärung der St. stimmt teilweise wörtlich mit der Kennzeichnung überein, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit besitzt. Die zitierte Begriffsbestimmung der St. ist jedoch nur für einen kleinen Teil der in der DDR erhobenen Abgaben maßgebend. Entsprechend den politischen Vorgaben der SED-Führung werden die Haupt-St. des Abgabensystems der DDR, die von den Betrieben der Staatswirtschaft aufgebracht werden, nicht als St. bezeichnet. Aus politisch-ideologischen Gründen werden nur diejenigen Pflichtzahlungen als St. bezeichnet, die a) aus dem nicht-staatseigenen Sektor der Wirtschaft stammen oder die b) von der Bevölkerung entrichtet werden. Alle Pflichtzahlungen, welche dagegen die staatseigenen Betriebe aller Wirtschaftsbereiche an die öffentlichen Haushalte leisten, werden als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Dieser staatlichen Sprachregelung wird von einzelnen Finanzwissenschaftlern in der DDR ab und an widersprochen. Sie weisen darauf hin, daß die Abgaben der staatseigenen Betriebe alle Kennzeichen einer St. erfüllen. Wie jede andere St. auch ist z.B. die Nettogewinnabführung der staatlichen Kombinate ein regelmäßig verlangter zwangsweiser Werttransfer an den Fiskus, ohne daß damit eine spezielle oder generelle Gegenleistung des Staates an den abgabenpflichtigen Großbetrieb verbunden ist. Ganz offenkundig St.-Charakter hätten die produktgebundenen Abgaben, die bei nahezu allen Konsumgüterumsätzen fällig werden (= kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St.). Die durch diese Abgaben erzielten Einnahmen werden zwar durch die Betriebe kassiert und von ihnen an den Staatshaushalt weitergeleitet, gezahlt und getragen würden sie jedoch von den privaten Haushalten, welche die mit Abgaben belasteten Verbrauchsgüter kaufen. Angesichts dieser Sachlage hätte man auch in der Sowjetunion für die produktgebundenen Abgaben die korrekte Bezeichnung „differenzierte Umsatzsteuer“ gewählt. Gegen diese Auffassung wird von den orthodoxen [S. 1312]marxistisch-leninistischen Politökonomen in der DDR vorgebracht, daß „der Begriff der Steuer einen Wechsel im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens voraussetzt“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1970, S. 744). Diese Bedingung sei bei den Abgaben der Staatswirtschaft an den Staatshaushalt nicht erfüllt. Über die Aufteilung und Verwendung des Bruttogewinns der in Gemeineigentum befindlichen Betriebe könne der Staat als Eigentümer nach seinem Ermessen verfügen. In der 3. Aufl. des offiziösen „Ökonomischen Lexikons“ von 1980 hat die SED-Führung die Auseinandersetzung darüber, ob es sich bei den Abgaben der Staatswirtschaft um St. handelt, wie folgt entschieden: „Der Begriff der Steuer schließt in der DDR nicht die Abführungen der volkseigenen Wirtschaft an den Staatshaushalt ein, für die in anderen sozialistischen Ländern ebenfalls der Steuerbegriff verwendet wird.“ Für die in der Bundesrepublik vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Geldleistungen wird in der westdeutschen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis häufig auch neben dem Etikett „Steuer“ der synonyme Begriff „Abgaben“ benutzt. Diese Bezeichnung ist auch vielfach in der Fachliteratur der DDR anzutreffen. Allerdings hat sie sich nicht als Oberbegriff eingebürgert, der sowohl die St. der Bevölkerung und der nicht-volkseigenen Wirtschaft als auch die Abführungen der Staatswirtschaft an den Fiskus umfaßt. In der Abgabenordnung vom 2. 11. 1970 bezieht sich diese Umschreibung nur auf die St. im engeren Sinne und auf die Verbrauchsabgaben genannten Verbrauchs-St., die in der DDR nur noch für wenige ausgewählte Konsumwaren erhoben werden. In der Regel sind die Anfang der 50er Jahre eingeführten Verbrauchsabgaben in den Produktions- und Dienstleistungsabgaben (= produktgebundene Abgaben) aufgegangen. Abweichend vom Sprachgebrauch des DDR-Abgabenrechts wird in einigen RGW-Ländern die Bezeichnung „Abgaben“ aber auch bei der Namengebung für einzelne Abführungen verwendet, welche die Staatsbetriebe an die öffentlichen Etats zu überweisen haben. So erhielt z.B. die auf das Produktivvermögen bezogene Kapital-St. der Handels- und Produktionsbetriebe in der DDR den Namen Handelsfondsabgabe bzw. Produktionsfondsabgabe. Als Sammelbegriff für alle Pflichtzahlungen, die an die Staatskasse geleistet werden, hat sich in den letzten 10 Jahren immer mehr die Umschreibung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle Formen der staatlichen Mittelbeschaffung ab. Er umschließt auch die Weiterleitung der Erlöse der Einrichtungen der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion an die öffentlichen Haushalte (z.B. der Eintrittsgelder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) und die Einkünfte aus Gebühren, Beiträgen und Zöllen. II. Funktionen der Steuern Die Dienste, welche die St. im Sinne der Staatsführung zu erfüllen haben, können 1. fiskalischer Art und/oder 2. finanzpolitischer Natur sein. Im ersten Fall helfen sie bei der Beschaffung der Geldmittel, welche die Regierung benötigt, um die Produktion von öffentlichen Gütern für ihre eigenen Zwecke zu bezahlen und um das Angebot von öffentlichen Leistungen zu finanzieren, welche für die Bevölkerung bestimmt sind. Im zweiten Fall dienen die St. der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Zielsetzungen. In Übereinstimmung mit den Funktionen des gesamten Finanzsystems werden in der DDR die St. dazu genutzt, um folgende 5 finanzpolitischen Aufgaben zu erfüllen: A. Mittelbeschaffungsfunktion Auch der sowjet-sozialistische Staat nutzt Steuern als Instrument der Mittelbeschaffung. Seit 1976 werden jedes Jahr rd. 70 v.H. des Volkseinkommens der DDR im wesentlichen mit Hilfe von St. im Öffentlichen Gesamthaushalt konzentriert und dann für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben eingesetzt (Staatsquote = Anteil der Einnahmen des einheitlichen Staatshaushalts der DDR am materiellen Nettoinlandsprodukt [Gesamtprodukt, Gesellschaftliches] ohne den Beitrag der als unproduktiv betrachteten Dienstleistungsbereiche). B. Allokations- und Lenkungsfunktion Die Wirtschaftsführung bedient sich ferner ausgiebig der St.-Politik, um die Produktionsressourcen der Volkswirtschaft in die als vorrangig ausgewählten Verwendungen zu lenken. Zu diesen Maßnahmen gehört z. B, daß die Wirtschaftsführung über variable steuerliche Teuerungszuschläge auf ausgewählte Verbrauchsgüter (= Umsatz- und Verbrauchs-St.) bestimmte Einkommensverwendungen der privaten Haushalte diskriminiert (darunter den Kauf von Autos, Pelzen, Alkohol und Importwaren) und bestimmte Verbrauchsausgaben begünstigt (darunter den Kauf von Büchern und Kinderbekleidung). Ziel dieser steuer- und preispolitischen Beeinflussung der Kaufentschlüsse der Konsumenten ist, die Verbraucher dazu zu bewegen, einen Warenkorb zu wählen, welchen der Staat ex ante aufgrund seiner Prioritäten als den besten für seine Bürger ausgesucht hat. Gelingt diese steuer- und preispolitische Formierung der privaten Kaufentschlüsse, so erfolgt die Allokation der Ressourcen in der Konsumgüterindustrie entsprechend den Präferenzen der Staatsführung (Preissystem und Preispolitik). C. Stimulierungsfunktion Gezielte St.-Erleichterungen und St.-Vergünstigungen dienen außerdem in großem Umfang zur Stimu[S. 1313]lierung von Leistungen und zur Stabilisierung des Arbeitseinsatzes auf einem hohen Leistungsniveau. Zu diesen steuerlichen Anreizmaßnahmen gehört, daß zumeist der Gewinnsteuersatz für Gewinne, welche die Wirtschaftsunternehmen über das Plansoll hinaus erzielt haben, niedriger ist als der Prozentanteil vom Nettogewinn, den der Staat vom Plangewinn der Betriebe als normale Nettogewinnabführung beansprucht. Um die Werktätigen zu Höchstleistungen im Produktionsprozeß anzuspornen, werden z.B. Prämien zum tariflichen Zeitlohn, der durch Stückakkord erzielte Mehrverdienst und die Leistungslöhne der Arbeitnehmer, die ihre individuellen Normen erfüllt haben, nur mit einem Steuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belastet (Lohnformen und Lohnsystem). D. Stabilisierungspolitische Funktionen St. werden in allen Zentralplanwirtschaften sowjetischen Typs immer dann als Stabilisierungsmittel eingesetzt, wenn die Wirtschaftsführung zur Verteidigung des Geldwertes und zur Unterbindung von illegal finanzierten Handelsgeschäften gezwungen ist, den bei den privaten Haushalten und bei den Betrieben entstandenen Geldüberhang abzuschöpfen (Geldtheorie und Geldpolitik). Um einen bei der Bevölkerung entstandenen Kaufkraftstau (z.B. in Form von Bargeldhorten) wieder abzubauen, benutzt die Regierung der DDR — um Widerstände in der Bevölkerung zu vermeiden — jedoch nicht die Lohn- und Einkommen-St. als Stabilisierungsinstrument. Statt dessen schöpft die Wirtschaftsführung den Geldüberhang vorzugsweise mit Hilfe von steuerlichen Teuerungszuschlägen auf die Herstellerabgabepreise ausgewählter Gruppen von Konsumgütern ab. Diese schärfere Besteuerung der Einkommensverwendung der Bürger bleibt zwar nicht unbemerkt, sie erfolgt jedoch verdeckt, kann von den St.-Pflichtigen in ihrem Ausmaß nicht ermittelt werden und ruft daher auch keine massenhaften St.-Widerstände hervor. — Bei stabilitätspolitisch motivierten Verbrauchssteueranhebungen werden die Güter des Grundbedarfs zumeist ausgespart. In der Regel nimmt der Fiskus vielmehr Verbrauchs- und Umsatzsteueranhebungen bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen, bei Importwaren und ganz allgemein bei Verbrauchsgütern des gehobenen Bedarfs (Luxusgüter, Genußmittel) vor. Dem Abbau der Zwangssparbeträge der VEB und Kombinate auf den Finanzfondskonten bei den Banken (Giralgeldüberhang) können die kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuern nicht dienen. Produktgebundene Abgaben werden in der DDR nur in die Industrieabgabepreise (IAP) bei Fertigwaren der Konsumgüterindustrie einkalkuliert (einphasige Steuereintreibung nur beim Fertigwarenhersteller, der die St. auf den Letztverbraucher überwälzt). Will die Wirtschaftsführung den VEB und Kombinaten unverwertbare Kaufkraftmengen entziehen, so erhöht sie stattdessen die Gewinnsteuersätze bei der Nettogewinnabführung. Im Jahre 1981 stammten in der DDR rd. 57 v.H., 1982 rd. 60 v.H. und im folgenden Jahr 1983 rd. 58 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushaltes aus folgenden beiden St.-Quellen: a) der kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. und b) aus der von den VEB, Kombinaten und den staatlichen Banken gezahlten Gewinn-St. Fast zwei Drittel seiner Einkünfte erzielt somit der Fiskus der DDR aus St.-Arten, für die in den von der Volkskammer verabschiedeten Abgabengesetzen keine St.-Sätze festgelegt werden. Bei diesen Haupt-St. kann die Staatsführung für jedes Haushaltsjahr ohne Einschaltung der Volksvertretung neue St.-Sätze dekretieren, sofern dies im Interesse der Erfüllung staats- und wirtschaftspolitischer Ziele für zweckmäßig angesehen wird. Darüber hinaus kann die Regierung sogar im Laufe des Haushaltsjahres Änderungen der St.-Sätze verfügen, wenn die Einnahmenpolitik an plötzliche Änderungen des Finanzbedarfes angepaßt werden muß. Infolge dieser und anderer Vollmachten besitzt die Regierung der DDR eine derart große finanzpolitische Flexibilität, daß sie — im Unterschied zu den parlamentarischen Demokratien des Westens — gar nicht darauf angewiesen ist, Ergänzungs- oder Nachtragshaushalte aufzustellen und dem Parlament zur Bewilligung vorzulegen, wenn sie sich plötzlich entschließt, ihre staats- und wirtschaftspolitischen Prioritäten — und damit den laufenden Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan — zu ändern. Aus den gleichen Gründen ist sie auch nicht darauf angewiesen, die zur Überbrückung zeitweiliger Finanzierungsengpässe fehlenden Einnahmen durch die Ausgabe von Staatsanleihen zu beschaffen. E. Verteilungspolitische Funktionen Genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland werden auch in der DDR die St. dazu benutzt, um über Korrekturen der personellen Einkommens- und Vermögensverteilung ein höheres Maß an sozialer Gerechtigkeit herzustellen und um über eine gleichmäßigere Wohlstandsverteilung die sowjet-sozialistische Gesellschaftsordnung zu stabilisieren (Distributionsfunktion). Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland ist jedoch in der DDR die Lohn- und Einkommen-St. nicht das Hauptinstrument der Regierung bei der Verwirklichung verteilungspolitischer Ziele. Diese Aufgabe hat man in erster Linie der schon erwähnten kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. übertragen (produktgebundene Abgaben). Dementsprechend werden in der DDR aus den Einnahmen durch die Besteuerung des gehobenen Verbrauchs und des Luxuskonsums die Preissubventionen zur [S. 1314]Verbilligung der Nahrungsgüter und das Angebot von Wohlfahrtsleistungen für die Bevölkerung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen finanziert. F. Kontrollfunktionen Zu den systemtypischen Aufgaben der St. gehört ferner die Überwachung der Planerfüllung durch die staatseigenen Wirtschaftsunternehmen. Vor jedem neuen Plan- und Wirtschaftsjahr wird für jede einzelne Produktionsorganisation genau errechnet, wie hoch ihre St.-Pflicht a) bei den produktgebundenen Abgaben, b) bei der Nettogewinnabführung und c) bei der Produktionsfondsabgabe ist, sofern der betreffende Betrieb den ihm vorgegebenen Betriebsplan voll erfüllt. Produziert nun der Betrieb teurer, als dies vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorherzusehen war, und kann er auch seine im Plan vorgeschriebene Auflage zur Senkung der Stückkosten nicht erfüllen, so entstehen für ihn Finanzierungsengpässe. Falls er dadurch mit seinen planmäßigen Gewinnabführungen an den Staat in Verzug gerät, ist dies für die Wirtschafts- und Finanzbehörden ein Signal, um nachzuprüfen, aus welchen Gründen die Planstörungen entstanden sind und wie man Abhilfe schaffen könnte. Auch die laufend eingehenden Erträge bei den kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. (produktgebundene Abgaben) sind für die Wirtschaftsbehörden und Banken eine Auskunftsquelle, der sie entnehmen können, ob die Produzenten von industriellen Konsumgütern ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen (Finanzkontrolle und Finanz[S. 1415]revision) (vgl. zu den Funktionen der St. in der DDR Schaubild 1). III. Anknüpfungspunkte der Besteuerung (Steuerquellen) Anders als in der Bundesrepublik werden in der DDR die St.-Quellen danach eingeteilt, welchem Eigentumssektor sie zugehören (Eigentum). Es gibt daher kein Einteilungsschema, welches die St. danach unterscheidet, ob Anknüpfungspunkt der Besteuerung a) Bestandsgrößen in Form von Geld- und Sachkapital sind oder ob b) das Objekt der Besteuerung die Wertschöpfung ist (Ressourcenzuwachs in der laufenden Periode). In der DDR haben vor allem im Zeitraum von 1949 bis 1961 steuerpolitische Vergünstigungen für Betriebe der Staatswirtschaft und für sozialistische Produktionsgenossenschaften auf der einen und steuerpolitische Diskriminierungsmaßnahmen für die Privatwirtschaft auf der anderen Seite eine große Rolle dabei gespielt, die überkommene individualistische Eigentums- und Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzuwandeln. Entsprechend dieser sozial-revolutionären Zielsetzung wurde die Besteuerungspolitik von Anfang an danach differenziert, zu welcher Eigentumsform der jeweilige steuerpflichtige Betrieb gehörte. Je nachdem, ob das St.-Subjekt ein Staatsbetrieb, eine Produktionsgenossenschaft oder ein privater Gewerbebetrieb ist, gelten jeweils andere St.-Gesetze und Besteuerungsformen. Auch die Anfang der 50er Jahre neugestaltete Besteuerung der individuellen Einkommen ist bis heute maßgeblich von klassenkämpferischen Zielsetzungen beeinflußt. So werden z.B. persönliche Einkommen aus Produktivvermögen und selbständiger Unternehmertätigkeit durch Erhebung exorbitant hoher St. diskriminiert, während demgegenüber die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit im Arbeitsprozeß nur einer gelinden Besteuerung unterworfen werden. Eine Konsequenz dieses Kategoriensystems der St.-Arten ist, daß dadurch die Bevölkerung zu einer eigenen St.-Quelle wird. Entsprechend der in der DDR gebräuchlichen Unterscheidung der Abgaben nach ihrer sozialökonomischen Herkunft gibt es 4 Klassen von fiskalischen Pflichtzahlungen: Abgaben der Staatswirtschaft, St. der nichtverstaatlichten Wirtschaft, St. der Bevölkerung (Besteuerung persönlicher Einkünfte aus verschiedenen Einkommensquellen), Sonstige St. und Abgaben. (vgl. Schaubild 2) IV. Steuern und Abgaben der Staatswirtschaft Die bei weitem ergiebigste St.-Quelle des Staatshaushalts der DDR sind die St. der Staatswirtschaft. In den fünf Jahren von 1978 bis 1983 stammten im Durchschnitt 45 v.H. der Gesamteinnahmen des DDR-Etats (ohne die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung — Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus der volkseigenen Wirtschaft (Staatshaushalt, VI.) (vgl. Tabelle 1). Infolge der 1982 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verschärften Gewinnbesteuerung nahm die Bedeutung der Unternehmens-St. als Instrument der Mittelbeschaffung erheblich zu. Die den staatlichen Produktionsorganisationen und Banken auferlegten Unternehmens-St. brachten erstmals 1982 rd. 50 v.H. der gesamten Etateinkünfte ein. 1983 erzielte der Fiskus der DDR rd. 49 v.H. seiner Gesamteinkünfte aus den Unternehmenssteuern. In der jährlichen Berichterstattung des Ministerrates vor der Volkskammer über die Haushaltspolitik im abgelaufenen Wirtschaftsjahr (Haushaltsrechnung) werden die Budgeteinkünfte aus der differenzierten Umsatz- und Verbrauchs-St. zu den Abgaben der Staatswirtschaft gerechnet. Da diese St. jedoch eindeutig allein von der Bevölkerung getragen wird, zählt sie tatsächlich zu den Bevölkerungs-St. und nicht zu den Abgaben der volkseigenen Wirtschaft (vgl. <xref=dd21.318a:Tabelle 1>). Jede andere Abgrenzung verschleiert das Ausmaß der tatsächlichen direkten und indirekten St.-Belastung der privaten Haushalte. Ausgehend von ihrer bisherigen fiskalischen Bedeutung umfassen die St. der Staatswirtschaft unter Berücksichtigung dieser Abgrenzung ab 1984 folgende 5 St.-Arten: a) Die Gewinn-St. (Nettogewinnabführung), b) die Produktionsfondsabgabe (PFA) (Kapital-St. auf das in den Produktionsbetrieben eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen), c) die Handelsfondsabgabe der Handelsbetriebe (Kapital-St.), d) die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung) und e) die mit Wirkung vom 1. 1. 1984 erhobene Lohnsummen-St. (Beitrag für gesellschaftliche Fonds). Die beiden finanz- und wirtschaftspolitisch wichtigsten Abgabearten der Staatswirtschaft sind bisher die Gewinn-St. und die Kapital-St. (PFA und Handelsfondsabgabe). Seit 1980 ist die Nettogewinnabführung die für den Fiskus einträglichste Einzel-St. im St.-System der DDR. In der Ertragskraft überholte sie zu diesem Zeitpunkt erstmals die differenzierte Umsatz- und Verbrauchs-St. Gemessen an der finanziellen Ertragskraft war bislang die Kapital-St. die zweitwichtigste Unternehmens-St. Die Produktions- und Handelsfondsabgaben brachten dem Staat in den Jahren von 1976 bis 1983 zwischen 13 und 14 v.H. seiner Gesamteinnahmen ein (ohne Beiträge zur Sozialversicherung). Dieser Anteil ent[S. 1317]sprach 1983 einen St.-Ertrag von über 22,9 Mrd. Mark. Geordnet nach der gegenwärtig bestehenden Reihenfolge ihrer fiskalischen Ergiebigkeit folgen auf Platz 3 und 4: a) die Abführungen der staatlichen Geschäftsbanken (Bankwesen) und Sparkassen an den Haushalt und b) die Einkünfte durch die Erhebung von Bodennutzungsgebühren. Unter den Einkunftsquellen des DDR-Staatsbudgets haben seit 1978/79 die Abgaben der Geld- und Kreditinstitute ständig an Bedeutung gewonnen. 1982 betrug der Beitrag der Banken zur Auffüllung der Staatskasse 4,5 v.H. der gesamten Einkünfte. Mit einem Einnahmebetrag von mehr als 7,4 Mrd. Mark 1982 erzielte der Fiskus in diesem Jahr durch die Abgabenbelastung der Banken und Sparkassen fast so hohe Einnahmen wie aus der Lohn- und Einkommen-St. der Arbeiter, Angestellten und der freiberuflich tätigen Selbständigen. Über die Formen der Besteuerung der Banken und Sparkassen werden in der Presse und Fachliteratur der DDR jedoch keine Angaben gemacht. Vermutlich bestehen die Abgaben der Geschäftsbanken an den Staatsetat zur Hauptsache aus Gewinn-St. und aus abgetretenen Einnahmen durch Strafzinsen, welche die Kreditinstitute als Sanktion von säumigen Kreditschuldnern eingetrieben haben (Zins und Zinspolitik). 1983 stammten 48,9 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts der DDR aus St. der staatseigenen Wirtschaft. Dieser Beitrag zum staatlichen Mittelaufkommen setzte sich wiederum zu 64,7 v.H. aus Gewinnsteuereinnahmen und zu 26,6 v.H. aus Einkünften durch die Besteuerung des in der Staatswirtschaft eingesetzten Kapitals zusammen. Die Banken trugen zum St.-Aufkommen der Staatswirtschaft 8,5 v.H. bei. Die Erhebung von Bodennutzungsgebühren brachte nur einen bescheidenen Anteil von 0,2 v.H. ein (vgl. Tabelle 2). Aufgrund des 1984 neu eingeführten Beitrages für die gesellschaftlichen Fonds wird sich jedoch voraussichtlich eine neue Rangordnung hinsichtlich der Ergiebigkeit der Unternehmens-St. im Bereich der Staatswirtschaft ergeben. <A. Die Gewinnsteuer (Nettogewinnabführung)> Seit der Rückkehr zur straffen administrativen Befehlswirtschaft 1971 erhalten die Betriebe und Kombinate in der DDR erneut von zentraler Seite aus vorgeschrieben, wieviel Brutto- und wieviel Nettogewinn sie jährlich erwirtschaften sollen (Nettogewinn = Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe). Zugleich wird im Betriebsplan festgelegt, welche Gewinn-St. sie im jeweiligen Wirtschafts- und Haushaltsjahr an die Staatskasse abzuführen haben. Die Höhe der jährlichen St.-Schuld wird dabei als absoluter Betrag in Mark angegeben. Neben der Zinspolitik (Zins und Zinspolitik) sind Änderungen der betriebsindividuell festgesetzten St.-Sätze bei der Nettogewinnabführung der wichtigste finanzpolitische Hebel, mit dem die Wirtschaftsführung die Ersparnis- oder Kapitalbildung der VEB und Kombinate reguliert und damit zugleich Einfluß auf ihre Investitionsaktivitäten nimmt. Im Rahmen dieser Regulierungsfunktion dient die Gewinn-St. dem Staat als Instrument zur Durchsetzung seiner struktur- und investitionspolitischen Prioritäten (Allokationsfunktion der Gewinn-St.; Investitionen; Investitionsplanung; Investitionsrechnung). B. Abgaben auf das eingesetzte Kapital Die Ende der 60er Jahre eingeführten St. auf das eingesetzte Produktivvermögen der Betriebe der Staatswirtschaft sind ein Ergebnis der Wirtschaftsreformen (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]; Wirtschaft). Durch diese Neuerung wollte die Wirtschaftsführung der DDR eine seit langem als besonders nachteilig empfundene Lücke im Lenkungsinstrumentarium schließen. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften gab es bis zu diesem Zeitpunkt in der Volkswirtschaft der DDR keinen finanzpolitischen Regulator, mit dessen Hilfe die Leitungen der Betriebsvereinigungen (VVB, Kombinate) und der Einzelbetriebe dazu veranlaßt werden konnten, das in ihren Unternehmen investierte Anlagen- und Umlaufvermögen so effektiv wie möglich zu nutzen. Im Laufe der Wirtschaftsreform wurden insgesamt 4 neue „finanzökonomische Hebel“ (Kapital-St.) eingeführt: 1. Die Produktionsfondsabgabe (PFA), 2. die Handelsfondsabgabe bei den Handelsbetrieben und 3. die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung). Zeitweise wurde 4. von den Volkseigenen Gütern (VEG) auch eine Bodenfondsabgabe erhoben (1968–1972). Allen 4 Abgaben wurde der gleiche Auftrag erteilt: Sie sollen die Betriebe der Staatswirtschaft dazu anspornen, die ihnen vom Staat zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren Kapital und Boden so effektiv wie möglich auszunutzen, um die staatlichen Wirtschaftspläne optimal zu erfüllen und um ständig neue Wohlfahrtsgewinne zu erzielen. Bei den Volkseigenen Gütern (VEG) haben diese Aufgabe inzwischen die ab 1973 umgestalteten Agrarsteuern übernommen. 1. Die Produktionsfondsabgabe Die Produktionsfondsabgabe (PFA) ist eine Pflichtabführung der Staatsbetriebe der Industrie und Bauwirtschaft an den Staatshaushalt. Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Fiskus [S. 1320]hängen vom jeweiligen Wertvolumen des Kapitalbestandes der Betriebe im Haushaltsjahr ab. Die Abgabenrate (Steuersatzbezogen auf das eingesetzte Kapital) beträgt seit 1971 in der Regel 6 v.H. (vgl. die VO über die Produktionsfondsabgabe vom 6. 12. 1970, GBl. II, S. 31 ff.). „Ausnahmen davon werden durch den Ministerrat (bei der Beschlußfassung über die Ziele) des Jahresvolkswirtschaftsplanes festgelegt“ (vgl. § 3 der VO über die Produktionsfondsabgabe vom 14. 3. 1983, GBl. I, S. 106). (Zu den Einzelheiten: Produktionsfondsabgabe.) Eine Prüfung der Wirkungen der Produktionsfondsabgabe auf die Steigerung der Kapitalproduktivität und die Kapitalrentabilität der Staatsbetriebe ergibt, daß diese Abgabe lediglich zu einer besseren Ausnutzung der in den Betrieben bereits vorhandenen Kapitalausstattung anspornt. Dagegen eignet sie sich nicht dazu, eine befriedigende Mindestrentabilität für neu investiertes Kapital zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Verteilung der einsatzfähigen Kapitalressourcen jeweils in die ertragreichsten Verwendungen erfolgt. (Vgl. H. Buck, Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten, Bd. II, Coburg 1969, S. 815 ff.) Investitionsrechnung. In welchem Maße es der Wirtschaftsführung gelingt, über die PFA für einen hohen Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten zu sorgen, hängt im übrigen vor allem davon ab, ob die Abgabenrate von 6 v.H. — verglichen mit der effektiven Kapitalrentabilität der Industrie und Bauwirtschaft — für die meisten Betriebe dieser Wirtschaftsbereiche eine fühlbare Kürzung ihrer Nettogewinne zur Folge hat. Außerdem spielt eine entscheidende Rolle, wie häufig es den VEB und Kombinaten gelingt, im Falle einer spürbaren Kapitalsteuerbelastung von den Wirtschafts- und Finanzbehörden ermäßigte Steuersätze unter 6 v.H. bewilligt zu bekommen. 2. Handelsfondsabgabe. Entsprechend der Kapitalbesteuerung der Industrie- und Baubetriebe zahlen seit dem 1. 1. 1968 auch die staatlichen Groß- und Einzelhandelsbetriebe eine Abgabe auf den Wert des von ihnen genutzten Anlagevermögens und der von ihnen bewirtschafteten Umlaufmittel. Wie die PFA ist die Handelsfondsabgabe ein als „staatliches Normativ“ festgelegter Steuersatz. Bezugsbasis sind die Jahresdurchschnittsbestände an eigenen und gemieteten Anlagen (Gebäude, Transportmittel usw.) und an Umlaufmitteln (Materialbestände, Halbwaren und Vorräte an Handelswaren). Wie in der Industrie beträgt auch im Handel die Abgabenrate für Anlagen (Lagerhäuser, Geschäftsgebäude, Kühlhallen, Verpackungseinrichtungen, Transportmittel usw.) in der Regel 6 v.H. des Anschaffungswertes dieser Grundmittel. Dagegen hat der Fiskus die Umlaufmittel der Handelsbetriebe (hauptsächlich Fertigwarenbestände) mit einem Steuersatz von nur 4 v.H. belegt. Abweichend von diesen Steuersätzen brauchen die Betriebe des Hotel- und Gaststättenwesens nur eine Kapitalsteuer von einheitlich 1 v.H. auf eigene und gemietete Anlagengüter und auf ihre Bestände an Umlaufmitteln zu zahlen. Ebenso wie bei der Produktionsfondsabgabe fließt bei der Handelsfondsabgabe auch nur das Steueraufkommen der zentral geleiteten Handelsbetriebe in den Republikhaushalt. Dagegen führen die den Räten der Bezirke und die den Bezirkswirtschaftsräten unterstellten Handelsorganisationen die von ihnen geschuldeten Handelsfondsabgaben an die Bezirkshaushalte ab. (Vgl. die VO über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 24. 8. 1967, GBl. II, S. 685 ff., und die 4. DB zu dieser VO vom 4. 11. 1976, GBl. I, S. 494 ff.) [S. 1321]3. Kapitalsteuern der staatseigenen Landwirtschaftsbetriebe und die Erhebung von Bodennutzungsgebühren Von 1968 bis 1972 mußten die Volkseigenen Güter (VEG) eine „Bodenfonds- und Produktionsfondsabgabe“ an die Staatskasse zahlen. Diese Kapitalbesteuerung der staatlichen Landwirtschaftsbetriebe wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt trat ein neues System der Agrarsteuern in Kraft. Die VEG werden seitdem nach den gleichen Besteuerungsformen zur Abgabenleistung herangezogen wie die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zahlung von Bodennutzungsgebühren wird dann verlangt, wenn VEB und Kombinate der Industrie, der Bauwirtschaft und des Handels land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen für ihre Produktionszwecke beanspruchen und damit ihrer ursprünglichen Verwendung entziehen. Je wertvoller die Flächen sind, die als Standort für Fabrikgebäude, Lagerhallen, Abraumhalden, Parkplätze usw. ausgewählt werden, um so höher ist die Gebühr. Die höchste Gebührenforderung von 400.000 Mark je Hektar entsteht, wenn Ackerland der höchsten Bodengüte (= Bodenwertzahl von 100) in Anspruch genommen wird. Die Bodennutzungsgebühr ist eine Zahlungsverpflichtung, die nur einmal an die Staatskasse entrichtet zu werden braucht. Die Einnahmen aus der Gebühr fließen dem zentralen Staatshaushalt zu (Bodennutzung). <C. Die Lohnsummensteuer (Beitrag für gesellschaftliche Fonds)> Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 hat die Regierung der DDR die VEB und Kombinate der Industrie mit einer neuen Unternehmens-St. belastet. Für die Staatsbetriebe der Bauwirtschaft wird die neue St. erst zum Jahresbeginn 1985 wirksam. In der Staatswirtschaft der DDR hat diese St. keinen Vorläufer. Ihrer Art nach ist die neue Abgabe eine Lohnsummen-St. Diese Namengebung hielt die Regierung der DDR jedoch für politisch nicht tragbar. Daher erhielt die neue St. das werbewirksame Etikett „Beitrag für gesellschaftliche Fonds“. Hierdurch soll der Eindruck erweckt werden, als würden die durch diese St. erzielten Einnahmen ausschließlich für die Finanzierung von öffentlichen Leistungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung, der Gesundheitsfürsorge, der Volksbildung und der Kultur verwendet. Eine derartige Zweckbindung der Erträge hat jedoch der Gesetzgeber nicht im St.-Recht verankert. (Vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff., und die 1. DB zu dieser VO, ebenda, S. 106). Mit der Einführung der Lohnsummen-St. wurde die Unternehmensbesteuerung in der DDR von dem bisher bestehenden „Zwei-Kanäle-“ auf ein „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ umgestellt. Besonders bei den arbeitsintensiv produzierenden Betrieben der DDR dürfte die neue Lohnsummenbesteuerung eine erhebliche Verteuerung des Produktionsfaktors „Arbeit“ (Einsatz von Arbeitskräften) zur Folge haben. Diese Wirkung ist gewollt. Denn das erklärte Ziel der Allokationspolitik der Wirtschaftsführung mit Hilfe der Lohnsummen-St. ist, „die lebendige Arbeit entsprechend ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung höher (zu bewerten) und damit den rationellen Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und die sozialistische Rationalisierung (zu fördern)“. Im Unterschied zur Nettogewinnabführung und zur Produktionsfondsabgabe ist diese neue St. eine Kosten-St. Die den Betrieben abverlangten St.-Leistungen dürfen diese ihren Produktionskosten hinzuaddieren. Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegend freier Preisbildung können jedoch in der DDR die Produktionsbetriebe bei Einführung einer neuen Kosten-St. nicht von sich aus den Versuch unternehmen, ihre Verkaufspreise zu erhöhen. In der DDR werden die Abgabepreise für Industrieerzeugnisse (= Industrieabgabepreise) durch die Regierung und die staatlichen Preisbehörden diktiert (= staatliche Festpreise). Preissystem und Preispolitik. Die Einführung der neuen Lohnsummen-St. wird voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Entwicklung des Haushaltsvolumens und die Struktur der Einnahmen des Staatsetats haben: a) Da die Staatsquote bereits einen Wert von über 75 v.H. erreicht hat, dürfte die Staatsführung voraussichtlich keine weitere kräftige Steigerung ihrer Budgeteinnahmen anstreben. Ein solches Vorhaben würde zwangsläufig die innerbetriebliche Kapitalbildung der Staatsunternehmen und ihre Möglichkeiten zur Selbstfinanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen drastisch einschränken, die operativen unternehmenspolitischen Entscheidungsbefugnisse der Kombinats- und Betriebsleitungen weiter einengen und die Leistungsbereitschaft der Betriebskollektive drosseln. b) Aus diesem Grunde wird die Einführung der neuen Abgabe hauptsächlich eine Änderung der Struktur der Einnahmenquellen des DDR-Staatsetats zugunsten der Lohnsummen-St. und zu Lasten der Gewinn-St. bringen. Die Gewinn-St. wird dadurch ihren Rang als ergiebigste Einzel-St. des DDR-St.-Systems, den sie seit 1980 innehat, wieder verlieren. c) Bremsen die Preisplanungsbehörden durch eine nur zögerliche Anhebung der Produzentenpreise die Bestrebungen der VEB und Kombinate, die Belastungen durch die Lohnsummen-St. auf die Preise zu überwälzen, so wird dies sicher die Wirkung haben, daß die Unternehmensleitungen versuchen werden, den stark verteuerten Einsatz von Arbeitskräften durch einen vermehrten Einsatz von Kapital (Ma[S. 1322]schinen, Industrierobotertechnik, Rationalisierungsmittel) zu ersetzen. Dies wird vor allem in denjenigen Industriebranchen und Baubetrieben der Fall sein, deren Ertragslage (Kapitalrentabilität) so gut ist, daß bei ihnen die Kapital-St. keine einschneidende Kürzung der Nettogewinne bewirkt, wenn sie durch Mechanisierungs- und Automatisierungsinvestitionen ihren Kapitalbestand erhöhen. Langfristig dürfte daher dieser Substitutionsprozeß — ceteris paribus — zu einem schnelleren Anstieg der Einkünfte aus der Produktionsfondsabgabe führen als bisher. V. Indirekte und direkte Steuern zu Lasten der privaten Haushalte (Bevölkerungssteuern) A. Produktgebundene Abgaben Produktgebundene Abgaben werden in der DDR seit 1955 erhoben. Bis zur Industriepreisreform (1964–1967) wurden derartige Verbrauchsabgaben nicht nur in die Endverbraucherpreise für Konsumgüter, sondern zum geringen Teil auch in die Verkaufspreise für Produktionsmittel einkalkuliert. Mehr als eineinhalb Jahrzehnte trugen die 1955 eingeführten steuerlichen Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der in den Staatsbetrieben hergestellten Güter die Bezeichnung Produktions- und Dienstleistungsabgaben (PDA). (VO über die Produktions- und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe vom 6. 1. 1955, GBl. I, S. 37 ff.) 1972 wurden die PDA in „produktgebundene Abgaben“ umbenannt. (VO über produktgebundene Abgaben und Subventionen vom 1. 3. 1972, GBl. II, S. 137 ff.) Die nach Warenarten spezifizierten Verbrauchsabgaben entsprechen jeweils der Differenz, die zwischen dem Verkaufspreis, den die Betriebe berech[S. 1323]nen dürfen (= staatlich diktierter Betriebsabgabe- oder Produzentenpreis), und dem höheren Industrieabgabepreis (IAP) für Konsumgüter und Dienstleistungen besteht (= Abnehmerpreis für den Groß- und Einzelhandel und alle Direktbezieher). Der St.-Aufschlag auf die Betriebsabgabepreise ist untrennbarer Bestandteil der für den Handel und die Letztverbraucher von Waren und Diensten geltenden amtlichen Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise (EVP). Die in jedem Einzelfall von der Wirtschaftsverwaltung festgelegte Belastung der Verbraucherpreise ist stets an das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung gebunden. Seitdem im Verlauf der Industriepreisreform ein neues System der Preisrelationen festgelegt worden ist, werden nur noch die Endverbraucherpreise von Erzeugnissen der Konsumgüterindustrie durch produktgebundene Abgaben belastet (Preissystem und Preispolitik). Mit dieser Beschränkung wird die Absicht verfolgt, die nach Einzelwaren spezifizierten Abgaben auf die Verbraucher von Konsumgütern zu überwälzen. Die produktgebundenen Abgaben belasten somit ausschließlich die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte. Sie tragen daher alle Merkmale einer Umsatz- und Verbrauchs-St. Um den Warenabsatz in die staatlich gewünschten Verbrauchsrichtungen zu lenken und die private Nachfrage jeweils den volkswirtschaftlichen Leistungsmöglichkeiten anzupassen, können die Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise und die Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge in ihrer Höhe je nach den angestrebten Lenkungseffekten differenziert werden. Diese Preis- und St.-Politik hat zur Folge, daß es in der Volkswirtschaft der DDR zumindest so viele verschiedene Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge gibt, wie industrielle Konsumgüter und Genußmittel hergestellt und auf dem Binnenmarkt angeboten werden. Berechnungsgrundlage für die Abgabenschuld ist der Absatz der Produktions- und Handelsbetriebe. Eine nach Dienstleistungsarten differenzierte Dienstleistungsabgabe zahlen in der DDR sowohl die reinen Dienstleistungsbetriebe als auch die Produktionseinheiten der Industrie, des Bau- und Wohnungswesens und der Land- sowie der Forst- und Holzwirtschaft, soweit sie Einnahmen durch den Absatz von Dienstleistungen beziehen, deren Verbrauch mit Steuern belastet wird. Die Höhe der steuerlichen Teuerungszuschläge für die verschiedenen Konsumerzeugnisse wird geheimgehalten. Fast ausnahmslos werden mit hohen Abgaben Umsätze von Genußmitteln, Importwaren und von luxuriösen langlebigen Gebrauchsgütern belastet. Dagegen enthalten die Einzelhandelspreise für Grundnahrungsmittel und die Verbraucherpreise für sozialpolitisch bedeutsame Industriewaren (Babybekleidung, Kinderschuhe, Schulartikel, Arzneien) keine oder nur sehr geringe St.-Aufschläge. Dadurch bleiben die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen mit einem entsprechend reduzierten Warenkorb von einer harten Verbrauchsbesteuerung verschont (Lebensstandard). In der DDR ist es der Wirtschaftsführung bisher nicht geglückt, die Expansion von Geldmenge und kaufkräftiger Nachfrage dem Leistungsvermögen der Konsumgüterindustrie und der vergleichsweise niedrigeren Ausweitung des Verbrauchsgüterangebotes anzupassen. Dadurch ist es seit Beginn der 60er Jahre zu einem immer noch anwachsenden Geldüberhang gekommen, der sich in einer Kassenhaltungsinflation niederschlägt (Geldtheorie und Geldpolitik). Mit den produktgebundenen Abgaben und der Besteuerung des gehobenen Konsums verfügt die Wirtschaftsführung über ein vortreffliches Mittel, um einen Teil der überschüssigen Kaufkraft abzuschöpfen und in die Staatskasse zu leiten. 1976 betrug die durchschnittliche St.-Belastung der Konsumausgaben der privaten Haushalte beim Einkauf von Genußmitteln und industriellen Verbrauchsgütern rd. 60 v.H. (= Anteil der Verbrauchssteuereinnahmen am gesamten Einzelhandelsumsatz dieser beiden Warengruppen). Im Jahre 1983 erreichte die durchschnittliche Belastung des privaten Verbrauchs durch steuerliche Teuerungszuschläge in den Konsumentenpreisen einen Anteilssatz von fast 56 v.H. Hieraus folgt, daß 1983 der Fiskus der DDR bei jedem Einkauf von Genußmitteln und Industriewaren im Einzelhandel in Höhe von 100 Mark durchschnittlich mit 56 Mark Verbrauchssteuern beteiligt war. (Vgl. Tabelle 3; dazu die VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.) B. Steuern vom Arbeitseinkommen 1. Steuerobjekt. Zu den steuerpflichtigen Arbeitseinkommen rechnen 2 Einkommensarten: a) Lohneinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und b) Einkünfte der steuerlich begünstigten freischaffenden Intelligenz aus selbständiger Erwerbstätigkeit. 2. Steuerprinzipien. Steuertarife und Ziele der Lohnsteuerpolitik. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in der DDR die tarifliche Belastung bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen differenziert und nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft, indem die St.-Pflichtigen je nach Familienstand und Kinderzahl in verschiedene St.-Klassen eingruppiert werden. Jede Umsetzung in eine höhere St.-Klasse — beginnend mit St.-Klasse I — bringt dem St.-Zahler eine monatliche St.-Ersparnis (Freibetrag) gegenüber der davorliegenden St.-Klasse von 50 Mark ein. [S. 1324]Die steuerfreie Einkommensgrenze liegt bei Verheirateten (St.-Klasse II) bei 231 Mark im Monat und bei verheirateten Werktätigen mit 2 Kindern (St.-Klasse III/2) bei monatlich 330 Mark. Bei verheirateten Beschäftigten, die 2 Kinder haben, steigt die Lohnsteuer von der Untergrenze von 332 Mark im Monat bis zu 1400 Mark Monatseinkommen progressiv an. Über dieser Einkommenshöhe unterliegen die Einkünfte der Steuerpflichtigen nur noch einer gleichbleibenden St.-Belastung von 20 v.H. Das Lohnsteuersystem der DDR führt zu dem sozial nachteiligen Ergebnis, daß aufgrund der Proportionalbesteuerung der höheren Einkommen die kleinen und mittleren Einkommen relativ viel stärker mit Lohn-St. belastet werden als die Bezüge der Spitzenverdiener. Durch diese Regelung, die vom Aspekt der sozialen Gerechtigkeit her gesehen nicht vertretbar ist, soll der Leistungswille der Erwerbstätigen gestärkt und vor allem die Aufstiegsbereitschaft der qualifizierten Arbeitnehmer gefördert werden. Wie dieses Beispiel zeigt, dienen in der DDR gezielte St.-Verschonungen und St.-Vergünstigungen als ein vielseitig genutztes Mittel, um die Werktätigen im Produktionsprozeß zu Höchstleistungen anzuspornen. Gemäß dieser Zielstellung werden die den Werktätigen für außerordentliche und überdurchschnittliche Leistungen gezahlten Entgelte in abgestuftem Ausmaß von der Lohnbesteuerung freigestellt. 3. Steuerbefreiungen. Zu den steuerfreien Einkünften der unselbständig Beschäftigten gehören: a) Vergütungen und Sonderprämien für verwertete Neuerervorschläge bis zur Höhe von 10.000 Mark (Sozialistischer Wettbewerb, III. C.); b) Vergütungen, die Inhabern von Wirtschaftspatenten für den Verkauf ihrer Nutzungsrechte oder für die zeitweise Verwertung ihrer Erfindung durch Dritte gezahlt werden, soweit das gezahlte Entgelt 10.000 Mark nicht übersteigt (Patentwesen); c) Preise und Prämien, die in Verbindung mit der Verleihung von staatlichen Auszeichnungen an Preisträger und an Träger von Ehrentiteln für hervorragende Leistungen gezahlt werden (Auszeichnungen); d) Vergütungen und Prämien, die für die Sammlung und Aufbereitung von Sekundärrohstoffen gezahlt werden; e) Vergütungen für die außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit geleisteten zusätzlichen Arbeiten zur Durchführung von baulichen Erhaltungsmaßnahmen an Wohnhäusern und an öffentlichen Gebäuden und f) Zinsen für Sparguthaben. Anders als in der Bundesrepublik wird darüber hinaus auch der Nutzungswert eines selbst bewohnten Eigenheims nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, soweit der Eigentümer ausschließlich Arbeitseinkommen bezieht. Finanziell besonders vorteilhaft ist für die Werktätigen, daß der Staat völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge, der Zulagen für den Schichtdienst, die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und auf die Abgabenbelastung der Prämien verzichtet hat, welche die B

Steuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“…

DDR A-Z 1985

Spedition (1985)

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten Beförderungsmethode (z.B. Sammelladung, oder Containertransport), die Verbindung von Leistungsangeboten mehrerer Verkehrsarten (z.B. Lkw/Bahn — kombinierter Verkehr), die Besorgung und Behandlung der Frachtdokumente, Abrechnung und Verrechnung der Transporttarife, An- und Abfuhr sowie Lagerung von Gütern. Führen die S. [S. 1249]die Transporte selbst durch (Selbsteintrittsrecht), wirken sie als Frachtführer. In der DDR unterscheidet man Binnen-S. und internationale S. 1. Binnenspedition. Die S.-Betriebe bzw. -abteilungen der Kraftverkehrsbetriebe sind in die Kraftverkehrskombinate auf Bezirksebene mit eingeschränktem Aufgabenbereich integriert (Kombinat Kraftverkehr, VEB). Die S. wirken lediglich als Frachtführer, Erfüllungsgehilfe und Lagerhalter. Andere grundsätzliche Aufgaben einer S., wie die Transportvermittlung und -organisierung (z.B. hinsichtlich des günstigsten Verkehrsmittels und -wegs) obliegen den Transportausschüssen (Verkehrswesen, II.). Als Frachtführer sind die S. gemeinsam mit der Deutschen Reichsbahn (DR) bei der Durchführung des Stückguttransports (Transportgemeinschaft) tätig. Es gibt im Binnenverkehr der DDR bisher keinen eigenständigen Spediteur-Sammelgutverkehr. Ferner wirken die binnenländischen S. bei der An- und Abfuhr von Schiffs- und Wagenladungen als Frachtführer. Als Erfüllungsgehilfe ist die Binnen-S. für die internationale S. (Transportdurchführung im Lkw-Verkehr einschließlich der notwendigen Nebenleistungen wie Signieren, Verladen, Verpacken) und für die DR beim Haus-Haus-Gepäckverkehr tätig. Lagerhaltungsfunktionen werden von S. beim Sammeln von Exportstückgütern und beim Komplettieren von Sendungen zu größeren Partien ausgeübt. Tätigkeiten einer S. im eigentlichen Sinne werden derzeit nur bei bestimmten Leistungsbereichen (Möbel und Umzugsgut, Schwerlast- und Spezialtransporte) wahrgenommen. In der Möbel-S. existieren neben den volkseigenen auch noch private S. Um den Gütertransport noch effizienter zu gestalten, ist vorgesehen, bei den Verkehrskombinaten eine Binnen-S. mit allen traditionellen Aufgabenbereichen (s. o.) aufzubauen. In einer ersten Phase soll ein Sammelladungsverkehr für eilbedürftige Sendungen organisiert und durchgeführt werden. 2. Internationale Spedition. Ihre Aufgaben werden auf der Grundlage des Außenhandelsspeditionsmonopols vom am 1. 7. 1979 gegründeten VEB Kombinat Deutrans (D.) wahrgenommen. Diese Wirtschaftsorganisation der DDR besteht aus den Betrieben VEB Deutrans — Internationale S. (Stammbetrieb des Kombinats), dem VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr und dem VEB Deutrans — Transcontainer, hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und ist dem Ministerium für Verkehrswesen unmittelbar unterstellt. Der Stammbetrieb VEB Deutrans — Internationale S. wurde am 1. 1. 1954 gegründet und ist aus der Deutsch-Russischen-Transport AG (DERUTRA AG) im Ergebnis des ersten Staatsvertrages zwischen der UdSSR und der DDR hervorgegangen und hat inner- und außerhalb der DDR eine große Anzahl von Filialen, Zweigstellen und Vertretungen. Daneben bedient er sich eines internationalen Netzes ausländischer (auch kapitalistischer) Vertrags- und Korrespondenzspediteure. D. nimmt entsprechend der ihm erteilten Aufträge Dispositionen über den Transport, den Umschlag und die Lagerung von Außenhandels- und Transitgütern vor. Über diese Eigenschaft als Interessenvertreter seiner in- und ausländischen Auftraggeber (z.B. Außenhandels- und S.-Betriebe) hinaus vermittelt er auch Transportleistungsexporte für Transportbetriebe der DDR und trägt besonders auch zur Erwirtschaftung von Devisen bei. Im Gegensatz zur Binnen-S. ist D. Spediteur im eigentlichen Sinne mit folgenden Hauptaufgabengebieten: Abschluß von Verträgen mit Transport- und Umschlagbetrieben im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers, Überwachung und Gewährleistung der Dispositionen des Versenders, Avisieren des Versands sowie des Empfangs von Gütern und Erstellen der erforderlichen Papiere und Dokumente, Auslieferung von Gütern gegen Zahlungs- und Ablieferungsnachweise, Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten, Empfang und Weiterleitung (ggf. Zwischenlagerung) von Gütern im eigenen und fremden Namen, Erteilen zahlungsauslösender Dokumente, Durchsetzen von Ansprüchen (Reklamationen) im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber, Frachtenkontrolle und -reklamation, Mitwirkung bei der Erledigung von Zollformalitäten, das Behandeln und Versenden der Begleitdokumente, das Beschaffen von Konnossementen, den Abschluß von Transport- und Lagerversicherungen u.a.m. Im Rahmen seiner Aufgabengebiete hat D. eine bestmögliche Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes zu gewährleisten. Mittel hierzu sind u.a.: Auswahl der volkswirtschaftlich günstigsten Transportbetriebe und -zweige, Transportwege, Transporttarife, Verlade- und Verschiffungstermine, Organisation von Sammelverkehren. Die Erwirtschaftung von Devisen durch Organisation von Transporten für Rechnung Dritter (Transit, cross-trade) ist ebenfalls eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe. D. disponiert den Zu- und Ablauf von den Seehäfen und übernimmt auch die Buchung von Schiffsraum sowie den Umschlag in den Seehäfen. Die Filialen von D. ermitteln und bilanzieren den Transportbedarf für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr der DDR. D. hat sich im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr der Bundesrepublik vor allem durch niedrige Frachtraten zu einer starken Konkurrenz für westdeutsche Güterkraftverkehrsunternehmen entwickelt. D. gehört der Konferenz der S.-Organisationen der Mitgliedsländer des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und der Internationalen Föderation der S.-Organisationen (FIATA) an. Der VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr ist für die Organisierung und Durchführung von Transporten und S.-Leistungen im grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr für den DDR-Außenhandel und für ausländische Auftraggeber zuständig. Er wurde am 1. 7. 1979 gegründet und hat seinen Sitz in Potsdam. Transportaufträge werden mit eigenen oder von Kraftverkehrskombinaten vertraglich gebundenen Lkw durchgeführt. Gleichzeitig werden mit Hilfe der Filialen und Zweigstellen der VEB Deutrans — Internationale S. die speziellen S.-Leistungen erbracht. [S. 1250]Der VEB Deutrans — Transcontainer (Zentrale in Berlin) wurde am 1. 7. 1979 als Nachfolgebetrieb der DDR-Transcontainerorganisation DDR-CONT gegründet. Betriebsteile sind in Berlin (Ost), Dresden, Erfurt, Rostock und Halle angesiedelt, Betriebsabteilungen in Karl-Marx-Stadt, Zwickau, Leipzig, Magdeburg und Eberswalde; ferner besteht ein Intercontainerbüro in Berlin (West). Hauptaufgaben dieses Kombinatsbetriebes sind die Organisierung des grenzüberschreitenden Großcontainerverkehrs für den DDR-Außenhandel sowie der Transportleistungsexport mit in- und ausländischen Containern. Das Leistungsangebot erstreckt sich auf die Organisierung durchgehender Transportketten auf der Grundlage von Durchfrachtverträgen, die Überlassung von Großcontainern im Miet- und S.-Geschäft sowie die Vermietung von Großcontainern an ausländische Transportkunden in Form des internationalen Leasings. Dieser Kombinatsbetrieb ist Mitglied des Abkommens über die gemeinsame Nutzung von Großcontainern im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen RGW-Ländern sowie gleichzeitig der Vertreter der DDR für kommerzielle Fragen in der Internationalen Gesellschaft für den Transcontainerverkehr (Intercontainer). Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248–1250 Spartakiaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sperrkonten

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten…

DDR A-Z 1985

Kollegien Bildender Künstler (1985)

„Zur Förderung des künstlerischen Schaffens in sozialistischen Kollektiven“ trat am 1. 4. 1982 eine VO über die Bildung von Kollegien Bildender Künstler (Künstlerkollegien) (GBl. I, S. 349) in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Musterstatut erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung der speziellen Statuten der einzelnen K. bildet. Die speziellen Statuten bedürfen der Registrierung durch den Rat des Bezirkes, der zu prüfen hat, „ob die Gründung des Künstlerkollegiums den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht und das Statut alle Grundsätze des Musterstatutes beinhaltet“. Die mit der Registrierung verbundene staatliche Anerkennung des K. kann durch den Rat des Bezirkes widerrufen werden. Die Räte der Bezirke „nehmen Einfluß auf die politisch-ideologische und fachliche Qualifizierung der Mitglieder, auf die Auftragsvergabe und die Verwirklichung hoher künstlerischer Maßstäbe bei der Erfüllung der Aufträge“. Sie „fördern in Zusammenarbeit mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR die Einbeziehung der Künstlerkollegien in das Auftragswesen“. Die Gründung (Mindestmitgliederzahl: 3) bzw. der Beitritt zu den K. ist freiwillig. Die Mitgliederversammlung der K. wählt den Vorstand, die Revisionskommission und einen Vorsitzenden, beschließt über das Statut und — gegebenenfalls — die Atelierordnung, die Aufnahme von Mitgliedern und die Auswahl der von ihnen einzubringenden Grundmittel, die Bildung von Fonds und deren Verwendung sowie über die Vergütungs- und Prämierungsgrundsätze. Die von den Mitgliedern in den Anteilsfonds des K. eingebrachten Grundmittel (Werkstätten, Atelierräume, Arbeitsmittel und Fachliteratur) werden entsprechend ihrem Zeitwert in nicht verzinsbaren Raten innerhalb von 10 Jahren an das Mitglied bezahlt. Außerdem hat jedes Mitglied bei Eintritt in das K. einen Anteil von 1000 Mark in den Anteilsfonds [S. 731]einzubringen. Bei Austritt oder Ausschluß aus dem K. ist dieser Betrag rückzahlbar. Neben dem Anteilsfonds bilden die K. Fonds für Qualifizierung und Bildung, für kulturelle und soziale Betreuung, einen Prämienfonds, einen Investitionsfonds und einen Reservefonds, die insgesamt mindestens 12 v.H. der jährlichen Erlöse des K. umfassen. Die K. sind berechtigt, für nicht-künstlerische Tätigkeiten Hilfskräfte einzustellen. Rechtlich wird das K. durch seinen Vorsitzenden vertreten. „Die Tätigkeit als Mitglied des K. ist hauptberuflich. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen in nebenberuflicher Tätigkeit sowie der Verkauf von Kunstwerken bzw. Gestaltungsleistungen durch Mitglieder, die diese außerhalb ihrer Arbeitsverpflichtungen geschaffen haben und die dem hauptberuflichen Arbeitsgebiet entsprechen, ist nicht statthaft.“ Bei ihrer Arbeit haben die K. eng mit den Leitungen des Verbandes Bildender Künstler der DDR zusammenzuarbeiten und ihre Arbeit entsprechend den Perspektivplänen der Kunstentwicklung der DDR und des jeweiligen Bezirkes zu organisieren. Dabei orientiert sich die Tätigkeit des K. an „den Kriterien des sozialistischen Kunstschaffens wie Volksverbundenheit und Parteilichkeit“. Daneben gehören zu den Aufgaben des K. die „ständige ideologische und künstlerische Weiterbildung der Mitglieder und die Förderung des künstlerischen Nachwuchses“. Zum Berichtszeitpunkt (Mai 1984) fehlen noch Angaben über Verbreitung und Resonanz der K. bei den Kunstschaffenden der DDR, so daß eine Bewertung dieser neuen Organisationsform schwerfällt. Es ist jedoch zu vermuten, daß neben dem künstlerischen Gewinn, den man sich von der Einführung kollektiver Arbeitsformen im Bereich der bildenden Kunst verspricht, bei der Einführung der K. auch das Interesse von Partei und Staat an einer festeren Einbindung und umfassenderen Kontrolle der zunehmend selbstbewußter auftretenden Künstlerschaft eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat. Ob die K. diese Funktion erfüllen können, d.h., ob die Kunstschaffenden der DDR tatsächlich in großer Zahl bereit sind, K. zu bilden bzw. sich ihnen einzugliedern, bleibt abzuwarten. Bildende Kunst; Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 730–731 Klub der Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollegien der Ministerien

„Zur Förderung des künstlerischen Schaffens in sozialistischen Kollektiven“ trat am 1. 4. 1982 eine VO über die Bildung von Kollegien Bildender Künstler (Künstlerkollegien) (GBl. I, S. 349) in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Musterstatut erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung der speziellen Statuten der einzelnen K. bildet. Die speziellen Statuten bedürfen der Registrierung durch den Rat des Bezirkes, der zu prüfen hat, „ob die Gründung des Künstlerkollegiums den…

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Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR (1985)

Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen diskutiert und in Form von Beschlüssen für die — fast alle im Verband organisierten — Bildenden Künstler der DDR als verbindlich erklärt (vgl. die Darstellung der Beschlüsse der bisherigen 9 Verbandskongresse Bildende Kunst, II.). Zu den Aufgaben der Mitglieder des VBK heißt es im Statut (Fassung des VII. Kongresses des VBK 1974 in Karl-Marx-Stadt): „Der VBK sieht den Sinn des Schaffens seiner Mitglieder darin, daß sie mit all ihren schöpferischen Fähigkeiten zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Weltbildes der Werktätigen der DDR beitragen. Als konsequenter Verfechter der Methode des sozialistischen Realismus nutzt er die spezifischen Wirkungsmöglichkeiten der künstlerischen Gattungen und Genres, um das Denken und Fühlen der Menschen, ihre Fähigkeit zum ästhetischen Erleben und Gestalten im Sinne der humanistischen Wertvorstellungen der sozialistischen Gesellschaft zu bereichern und zu vertiefen. Darum ist der Verband bestrebt, seine Mitverantwortung bei der ästhetischen Gestaltung aller Lebensbereiche, der Umwelt im Arbeits- und Freizeitbereich einschließlich des bildnerischen Volksschaffens, wahrzunehmen.“ Zu den Grundprinzipien der Arbeit des VBK gehören die Anerkennung der SED als führende Kraft in der DDR, die gesellschaftspolitische Indienstnahme der Kunst unter den Aspekten der sozialistischen Volkserziehung, des Patriotismus und des Proletarischen ➝Internationalismus. Hauptaufgaben des VBK sind die Pflege des künstlerischen Erbes (bis 1965 beschränkt auf die Entwicklung der Kunst bis zum Realismus und frühen Impressionismus des ausgehenden 19. Jh., seit der 2. Hälfte der 60er Jahre unter Einbeziehung des Expressionismus und seit 1971 unter Ausdehnung der Erbeaneignung auf alle wichtigen Stilrichtungen der Moderne einschließlich der nicht-gegenständlichen Formen) aus der Sicht der marxistisch-leninistischen Geschichts- und Kulturauffassung, die Mithilfe bei der Bildung einer sozialistischen deutschen Nationalkultur (Nationale Geschichtsbetrachtung), die für die materielle Lebenssituation der Künstler wichtige Vermittlung von Werkverträgen mit Betrieben in Industrie und Landwirtschaft sowie die Organisation von Ausstellungen (z.B. alle 4 Jahre Kunstausstellung der DDR in Dresden) und die Mitwirkung bei der Vergabe des Kunstpreises des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Zusammenfassend ergeben sich daraus neben der Steuerung der Kunstproduktion im Sinne der Partei die Kontrolle und gesellschaftspolitische Lenkung der Künstler als zentrale Funktionen des VBK. Eine Erweiterung der Verbandsaufgaben brachte der IV. Kongreß von 1959, auf dem die Einbeziehung des bildnerischen Volksschaffens in Verbandsausstellungen, die Mitarbeit der Künstler bei der Industrieformgebung und Wohnkultur sowie eine auf die Weckung und Befriedigung des Kunstbedarfs zielende, kontrollierte Ankaufs-, Ausstellungs- und Verkaufspolitik beschlossen wurden. Weiter bemüht sich der VBK um die Aktivierung der Gemeinschaftsarbeit der Künstler und nimmt auf die Förderung des künstlerischen Nachwuchses in Gestalt von „Entwicklungsaufträgen“, Stipendien und zinslosen Darlehen Einfluß. Für seinen Mitgliedsbeitrag an den Verband — jährlich je nach Einkommen zwischen 36 und 1200 Mark — kommt der Künstler in den Genuß der Betreuung seiner Werkverkäufe durch den Staatlichen Kunsthandel. Darüber hinaus erwirbt er das Anrecht auf Gratifikationen wie kostenlose Kuraufenthalte und Reisen vorwiegend in das sozialistische (seit etwa 1980 gelegentlich auch ins westliche) Ausland zu Ausstellungsbesuchen, auf Versorgung mit Arbeitsmaterial durch den Versandhandel „konsument Künstlerbedarf“ (1400 Sortimentsartikel; gemeinsam gegründet vom VBK und dem Ministerium für Kultur) sowie auf Benutzung der verbandseigenen Druckwerkstätten in Dresden und Halle. Die Mitgliedschaft im VBK muß durch Vorlage von Arbeiten beantragt und in einem Aufnahmegespräch bei der Leitung der Fachsektion im jeweiligen Bezirk begründet werden. Die Aufnahme erfolgt jeweils durch Beschluß des Bezirksvorstandes und bedarf der Bestätigung durch den Zentralvorstand (ZV). — Hierbei wird in der Regel eine 3jährige Kandidatenzeit festgelegt. Danach wird die in diesem Zeitraum geleistete Arbeit bewertet und über die volle Mitgliedschaft entschieden. Der Verband hat 1984 über 5.000 Mitglieder. Der Organisationsaufbau des Verbandes folgt dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus, d.h. alle Leitungen werden für 4 Jahre von unten nach oben gewählt. Der Verband ist regional in 15 Bezirksorganisationen und fachlich in Sektionen gegliedert. Folgende Sektionen bestehen: Malerei/Grafik, Plastik, Karikatur und Pressezeichnung, Gebrauchsgrafik, Formgestaltung, Kunsthandwerk, Restauration und Kunstwissenschaft. Auf den Verbandskongressen wird jeweils ein ZV gewählt, der seinerseits das Präsidium und den Präsidenten sowie das Sekretariat, das vom 1. Sekretär des Verbandes geleitet wird, wählt. Präsidenten des VBK waren seit 1952: Otto Nagel, Walter Arnold, Lea Grundig (von 1970 bis 1977 Ehrenpräsidentin), Gerhard [S. 1403]Bondzin und ist seit 1974 Willi Sitte, der auf dem IX. Verbandskongreß vom 15. bis 17. 11. 1983 wiedergewählt worden ist. Die Tätigkeit der Sektion Kunstwissenschaft, die seit Mitte der 50er Jahre dem Verband angeschlossen ist, konzentriert sich auf die Erarbeitung und Vermittlung einer marxistisch-leninistischen Geschichte der Kunst sowie auf die Theorievermittlung des sozialistischen Realismus. Diese Funktion der Kunstwissenschaft wird als entscheidend für die Kunstentwicklung und Kunstrezeption sowie für die „Planung und Leitung künstlerischer Prozesse“ in der DDR angesehen. Theoretisches Organ des VBK ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Bildende Kunst“; sie informiert sowohl über Kunstproduktion wie auch über Kunsttheorie und Kunstrezeption und enthält ferner Berichte über Ausstellungen sowie Mitteilungen aus dem VBK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1402–1403 Urheberrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR

Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen…

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Philatelie (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gilt seit 1949 als eines der „Hauptarbeitsgebiete“ des Kulturbundes der DDR (KB) und soll „entgegen den Auffassungen vieler Individualisten von einem Nur-Hobby zu einer echten politischen Aufgabe werden“. Seit 1969 ist der Philatelistenverband der DDR im Rahmen des KB für philatelistische Belange (grafische Gestaltung der Marken, Organisation von Ausstellungen und Tauschveranstaltungen usw.) zuständig. Über Auflagenhöhe, Aufdruckwerte und Serienumfang entscheidet jedoch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. Hier wird der Verband nur beratend tätig. Ihm gehören rd. 70.000 Mitgl. in 1500 Arbeits- und Betriebsarbeitsgemeinschaften an. Bei der Deutschen Post sind mehr als 500.000 Abonnenten von Sammlerbriefmarken registriert. In den letzten 10 Jahren sind jährlich rd. ein Dutzend Sammlungen aus der DDR in mehr als 20 Ländern gezeigt worden, wo sie zahlreiche begehrte Preise erhielten. Die gesellschaftliche Bedeutung des Philatelistenverbandes der DDR ist auch daraus zu ersehen, daß er jährlich rd. 18.000 Veranstaltungen mit mehr als einer halben Million Besuchern organisiert. Der Handel mit Marken „antidemokratischen“ Charakters ist verboten. Markentausch mit dem Ausland und der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Genehmigung des KB erlaubt. Er darf ausschließlich über eine Tauschkontrollstelle und nur bis zu einem Markenwert von 600 Mark erfolgen. Zuwiderhandlungen werden als Verstöße gegen das Devisengesetz geahndet. Die Deutsche Post der DDR zieht aus der Ph. jährlich mehr als 12 Mill. Mark an konvertibler Währung, indem sie einzelne Werte von Briefmarkenserien als sog. Sperrwerte oder „gebundene Werte“ in verminderter Auflage herausbringt und nur gegen Sammler-Ausweis abgibt bzw. — größtenteils — im Briefmarkenhandel des westlichen Auslandes absetzt. Wegen dieser Praxis und der Nichtbekanntgabe der Auflagenhöhe, insbesondere der im Westen auftauchenden „Sperrwerte“, wird die Briefmarken-Politik der Deutschen Post von westlichen Philatelistenverbänden als unseriös bezeichnet. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch die für das Postgebiet DDR zu große Zahl von Sonderemissionen (1981: 28 mit insgesamt 90 Einzelwerten; Bundesrepublik einschl. Berlin-West 39/58) und die Höhe der Zuschlagswerte, die häufig mehr als die international üblichen 50 v.H. betragen. Zur Briefmarkenpolitik der DDR gehört in ständig wachsendem Umfang der Druck von regulären Umlaufwerten für Befreiungsbewegungen wie der PLO und befreundeter Länder wie der VDR Jemen. Inwieweit dies auf kommerzieller Basis oder im Rahmen [S. 984]der Politik der „antiimperialistischen Solidarität“ als unentgeltliche Hilfeleistungen erfolgt, läßt sich im Einzelfall nicht genau feststellen. Am 1. 3. 1978 ist eine AO über den Handel mit Sammlerbriefmarken, philatelistischem Material und Zubehör ergangen (GBl. I, S. 105), die den Einzel- und Großhandel mit Sammlerbriefmarken regelt. Für den Großhandel ist ausschließlich der VEB Ph. zuständig. Die Sammelwerte des In- und Auslandes (einschl. der Bundesrepublik Deutschland) sind im „Lipsia“-Katalog aufgeführt. Zeitschrift: „sammler-expreß.“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 983–984 Pflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pionierorganisation „Ernst Thälmann“

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gilt seit 1949 als eines der „Hauptarbeitsgebiete“ des Kulturbundes der DDR (KB) und soll „entgegen den Auffassungen vieler Individualisten von einem Nur-Hobby zu einer echten politischen Aufgabe werden“. Seit 1969 ist der Philatelistenverband der DDR im Rahmen des KB für philatelistische Belange (grafische Gestaltung der Marken, Organisation von Ausstellungen und Tauschveranstaltungen usw.) zuständig. Über…

DDR A-Z 1985

Arbeitshygiene (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Prinzipien. Mit A. wird (in der DDR) die gesamte wissenschaftliche und angewandte Arbeitsmedizin bezeichnet, insbesondere der auf Vorbeugung („Prophylaxe“) ausgerichtete Schutz der Erwerbstätigen in der Industrie, zunehmend aber auch in der industrialisierten Landwirtschaft und in allen anderen Wirtschaftsbereichen, gegen die spezifischen Gesundheitsgefahren der Betriebe, ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsmittel mit dem Ziel der Ausschaltung derartiger Risiken, mindestens aber der Früherkennung von Gesundheitsschäden. Die Aktivitäten zum Ausbau der A. haben schon 1946 eingesetzt. Das hat — wie in der UdSSR — z.T. historisch-ideologische, überwiegend aber rationale Gründe: Die verfügbaren Arbeitskräfte sollen auch unter ungünstigen Bedingungen so effektiv wie möglich eingesetzt und aus diesem Grund „pfleglich“ behandelt werden. Die nachdrückliche Entwicklung des Betriebsgesundheitswesens nach 1945 hat hier ihre stärksten Wurzeln. Eine seiner beiden Hauptaufgaben war stets der Gesundheitsschutz in den Betrieben, also die vorbeugende Arbeit. Sie ist in den Perspektivplänen für die Entwicklung des Gesundheitswesens und in den Volkswirtschaftsplänen (Planung) immer wieder stark betont worden. Dem gesetzten Ziel dienen arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen (ATÜ), die als Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen vorgeschrieben sind für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Werktätige, die schwere körperliche Arbeit leisten bzw. bestimmten „physikalischen oder chemischen Schadfaktoren“ oder aber Infektionsgefahren ausgesetzt sind. Weiter sind im Katalog auch Arbeitnehmer mit Mehrfachbelastungen, Frauen mit 3 oder mehr Kindern unter 16 Jahren und Arbeitnehmer [S. 59]in den letzten 5 Jahren vor Erreichen der Altersgrenze genannt. 1982 wurden von den betriebsmedizinischen Diensten 871.475 Überwachungsuntersuchungen ausgeführt, das waren 85,7 v.H. der vorgesehenen 101.6.362, außerdem 293.615 Tauglichkeitsuntersuchungen und 506.047 sonstige Vorsorgeuntersuchungen. Andere ambulante Einrichtungen führten weitere 284.956 Überwachungs- (= 93,3 v.H. des Solls) und 139.5.080 sonstige Vorsorgeuntersuchungen durch. 2. Organisation. Die jetzige Organisation der A. ist 1978 und 1980 gesetzlich fixiert worden (VO über das Betriebsgesundheitswesen und die A.-Inspektion v. 11. 1. 1978 [GBl. I, S. 61]; 3. DB dazu — Arbeitshygienische Zentren und Arbeitshygienische Beratungsstellen — v. 7. 1. 1980 (GBl. I, S. 41]); die Neuregelung der Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen folgte erst 1981 (Berufskrankheiten). Vorhergegangen waren langjährige Bemühungen um eine geeignete Organisationsform, in der die generell „territoriale“, d.h. regionale Gliederung der medizinischen Versorgung in Einklang gebracht werden sollte mit den in den Wirtschaftsbereichen und -zweigen unterschiedlichen Erfordernissen der angewandten Arbeitsmedizin, auf deren zentrale „Anleitung“ das Ministerium für Gesundheitswesen nicht verzichten wollte. Es konnte sich mit dieser Forderung gegenüber Verkehrsministerium, Volkspolizei, Nationaler Volksarmee, dem Staatssicherheitsdienst und der Wismut-AG (Uranbergbau) nicht durchsetzen. Nach der Neuregelung bestehen 15 A.-Inspektionen bei den Räten der Bezirke und 250 ärztlich geleitete A.-Inspektionen bei den Räten der Kreise, fachlich angeleitet von einer entsprechenden Hauptabteilung des Ministeriums für Gesundheitswesen. Aufgabe der A.-Inspektion ist die Beratung der Betriebe bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit dem Ziel der Umsetzung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis des Arbeitslebens, sowie die Anleitung und Kontrolle der Betriebe und der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens bei der Verwirklichung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Dementsprechend haben sie beträchtliche Eingriffsbefugnisse und auch Strafvollmacht auf der Grundlage des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Außerdem obliegt den A.-Inspektionen die Sammlung aller Meldungen von Berufskrankheiten, deren Begutachtung und die fachliche Mitwirkung bei der Entschädigung von Betroffenen. In loser Kooperation mit den A.-Inspektionen sind „zweigspezifisch profilierte“ A.-zentren (AHZ) eingerichtet worden (für Bauwesen, Bergbau, Chem. Industrie, Geologie, Gesundheit und Sozialwesen, Konsumgüter-Binnenhandel, Landwirtschaft, Polygrafie und Verlagswesen, Theater und Orchester — zumeist bei besonders großen Betrieben des jeweiligen Wirtschaftsbereiches); ihnen nachgeordnet sind eine große Zahl von Arbeitshygienischen Beratungsstellen (AHB) in Industriebetrieben, neuerdings auch in Großbetrieben der Landwirtschaft (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Organisatorisch sind AHZ wie AHB jeweils Teil einer Betriebspoliklinik bzw. eines Betriebsambulatoriums. Diese führen gegebenenfalls eine entsprechende Zusatzbezeichnung. Grundlage der fachlichen Arbeit der AHZ und AHB ist eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Gesundheitswesen und dem für den betreffenden Wirtschaftszweig zuständigen Ministerium, und sie werden durch beide Ministerien „fachlich-inhaltlich“ angeleitet. Aufgetragen sind ihnen die Erfassung. Analyse und Bewertung der arbeitshygienischen Situation und des Gesundheitszustandes der Beschäftigten, die Erforschung der bereichsspezifischen Einflüsse auf den Gesundheitszustand und die Beratung aller Beteiligten wie auch der A.-Inspektionen. 3. Zentrale Steuerung. „Leiteinrichtung“ des Ministeriums für Gesundheitswesen für die A. und die „arbeitsmedizinische Betreuung der Werktätigen“ ist das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (ZAM) der DDR in Berlin-Lichtenberg. Seine Errichtung geht auf das Jahr 1948 zurück. Es ist zentrales Forschungsinstitut für A. und die Aufklärung der Zusammenhänge zwischen physikalischen, chemischen und biologischen Schadensfaktoren einerseits und arbeitsbedingten Gesundheitsschäden andererseits. Zu seinen Aufgaben gehören die Ausarbeitung von arbeitshygienischen Grenzwerten und Normen mit den der dazugehörigen Meß- und Bewertungsverfahren, ferner die Begutachtung schwieriger Einzelfälle sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften der A. (letzteres „im Auftrag“ der Akademie für Ärztliche Fortbildung). Auch vertritt es die DDR in den fachlich einschlägigen, internationalen wissenschaftlichen oder fachpolitischen Institutionen und Gremien. Es ist dem Ministerium für Gesundheitswesen direkt unterstellt; Leiter: Prof. Dr. sc. med. Hans Günther Häublein. 4. Ausbildung der Fachkräfte. Die Ausbildung von Arbeitsmedizinern ist durch die Errichtung von entsprechenden Lehrstühlen bei allen Universitäten (Universitäten und Hochschulen) und Medizinischen Akademien und durch die Einrichtung von Lehrgängen bei der Akademie für Ärztliche Fortbildung unter Mitwirkung des Zentralinstituts schon frühzeitig in Angriff genommen worden. 1980 gab es mehr als 800 Fachärzte für A. Die A.-Ingenieure und A.-Inspektoren, denen die Überwachung der Betriebe und Arbeitsplätze obliegt, werden auf einer Fachschule in Berlin (Ost) in einem 3jährigen Studium ausgebildet. Sie gehören zu den Mittleren medizinischen Berufen. Die Zahlen der berufstätigen A.-Ingenieure und -Inspektoren werden nicht mehr veröffentlicht. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 58–59 Arbeitsgestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsklassifizierung

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Prinzipien. Mit A. wird (in der DDR) die gesamte wissenschaftliche und angewandte Arbeitsmedizin bezeichnet, insbesondere der auf Vorbeugung („Prophylaxe“) ausgerichtete Schutz der Erwerbstätigen in der Industrie, zunehmend aber auch in der industrialisierten Landwirtschaft und in allen anderen Wirtschaftsbereichen, gegen die spezifischen Gesundheitsgefahren der Betriebe, ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsmittel mit dem Ziel der…

DDR A-Z 1985

Lehrplanreform (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971–1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre anging, so wurde gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplä[S. 823]nen miteinander zu verbinden. Dabei wurden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker die Stabilität, d.h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte von wenigen Ausnahmen abgesehen 1. schulstufenweise, d.h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d.h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d.h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d.h. so, daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden sei. Diese grundsätzliche Auffassung wurde auch auf dem IX. (1976) und dem X. (1981) Parteitag der SED bestätigt und dadurch unterstrichen, daß seit 1981 einige Lehrpläne, z.B. für den polytechnischen Unterricht der Oberschule und für die Abiturstufe, erneut überarbeitet wurden. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerks für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 315 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen (zum Teil zweimal: 1969–1977 und 1977/78), für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengungen entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Zumindest für die besonders ideologieintensiven Lehrpläne, so insbesondere für den Staatsbürgerkunde- und den Geschichtsunterricht, ist bis 1984 festzustellen, daß sie wesentlich häufiger überarbeitet werden mußten als die Lehrpläne für andere Fächer. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 822–823 Lehrer und Erzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leichtindustrie

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…

DDR A-Z 1985

Maschinenbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen; Metallurgieausrüstungsbau; Chemieausrüstungsbau; Bau-, Baustoff- und Keramik-M.; Werkzeugmaschinenbau; Werkzeug- und Vorrichtungsbau; Plast- und Elastverarbeitungs-M.; Papierindustrie-M.; Polygraphie-M.; Textil-, Konfektions- und Lederverarbeitungs-M. usw. Die Erzeugung von Büromaschinen zählt dagegen zum Bereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau. Oberste Leitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau, das Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau und das Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau. Der Industriebereich M. und Fahrzeugbau umfaßte 1982 1.351 Betriebe mit 942.142 Beschäftigten. D. h., es arbeiteten 29,5 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten in diesem Industriebereich, der 20,8 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugt. Damit ist dies der größte Industriebereich der DDR vor der Chemischen Industrie. Die Hauptstandorte des M. befinden sich in Karl-Marx-Stadt (Anteil des M. und Fahrzeugbaus an der industriellen Bruttoproduktion 1982 16,2 v.H.), Dresden (12,8 v.H.), Leipzig (10,5 v.H.), Halle (10,3 v.H.) und Magdeburg (10,2 v.H.). Im Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 soll die Produktion im M. jahresdurchschnittlich um 7,1 v.H. wachsen, d.h. gegenüber dem Wachstum der Gesamtindustrie überproportional. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichte Elektromaschinen usw.). [S. 875]Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. Sie betrugen mehr als 70 v.H. der Kapazitäten von 1938 (Reparationen). Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da die SED-Führung gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Ferner haben der Kunststoffverarbeitungs-M., die Produktion von ganzen Anlagensystemen, von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen sowie von Präzisionsmaschinen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für verschiedene Bereiche der Wirtschaftspolitik hat der M. eine entscheidende Bedeutung: Er sichert durch Erstellung von Produktionsanlagen die Reproduktion der eigenen Industrie. Er gewährleistet durch neue Anlagen die Durchsetzung des technischen Fortschritts. Er ist wichtigster Träger des DDR-Exports. Er stellt einen großen Teil der Zulieferungen bereit, die für den Produktionsprozeß in anderen Wirtschaftsbereichen notwendig sind. 48,5 v.H. sämtlicher Ausfuhren der DDR entfielen 1982 auf Waren dieses Industriebereichs. Von sämtlichen M.-Erzeugnissen, die die DDR 1976 (neuere Angaben liegen nicht vor) exportierte, lieferte sie rd. 87 v.H. in die sozialistischen Länder — in die Sowjetunion über 40 v.H. (ein Viertel der sowjetischen Maschinenimporte stammen aus der DDR) — und nur rd. 8 v.H. in die westlichen Industrieländer sowie 5 v.H. in die Entwicklungsländer. Die Wirtschaft der DDR ist heute auf dem Gebiet der Investitionsgüter im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) technologisch der führende Produzent; im Vergleich zu westlichen Ländern ist die DDR durch Anpassung ihres Produktionssortiments an moderne technische Entwicklungen nicht oder nur wenig zurückgefallen. So wurde z.B. auch in der DDR die Produktion von Kunststoffverarbeitungsmaschinen, von Werkzeugmaschinen, luft- und kältetechnischen Anlagen usw. überproportional erweitert. Zum Beispiel sind ferner bei Chemieanlagen, Tagebauausrüstungen und Textilmaschinen besondere Entwicklungsrichtungen ausgebaut worden. Problematisch wird für die DDR die Sortimentsverbreiterung, die in den letzten Jahren zu beobachten war. 75 bis 80 v.H. des Maschinenbaus der DDR entfallen auf Klein- und Mittelserienfertigung. Dies führte zur Zersplitterung, vor allem auch im Forschungs- und Entwicklungsbereich mit der Folge, daß einerseits kaum optimale Seriengrößen erreicht werden können, andererseits, daß auf einem so breiten Produktionsgebiet nur schwer technologische Spitzenpositionen behauptet werden können. Deshalb wird im Rahmen der Spezialisierung und Kooperation im RGW versucht, diese Gefahren zu vermindern. Die Arbeitsteilung im RGW ist beim M. relativ weit fortgeschritten. Inzwischen bestehen mehr als 50 zwischenstaatliche Kooperationsabkommen. Die Wirtschaft der DDR ist besonders auf den Gebieten Metallurgie- und Chemieanlagenbau, Landmaschinen, Fördertechnik sowie Druckerei- und Textilmaschinen beteiligt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 874–875 Marxismus-Leninismus (ML) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Massenorganisationen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen;…

DDR A-Z 1985

Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage wirklicher Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch begründete Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich weiterhin ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rent[S. 444]neranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion ringen würden, stärkten sie den sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu Gesellschaftlichem ➝Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. — was die formal-juristische Seite anlangt — in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurden die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht — prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs. 1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein — so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED — ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiere. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sog. „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsniveaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen (Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der F. und Mädchen in Durchführung des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 vom 19. 2. 1962; GBl. II, S. 295). Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens — Erziehung und Pflege der Kinder, Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie — zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Arbeitsgesetzbuch Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes [S. 445]über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) als besondere Rechte der werktätigen F. und Mütter weiter ausgebaut. Die Bestimmungen beziehen sich u.a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 20, bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen 22 Wochen, Arbeitsfreistellung bis zum Ende des 1. bzw. — bei Nichtbereitstellung eines Krippenplatzes — des 3. Lebensjahres des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mütterunterstützung, Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot von mindestens einem bis zu drei Jahren; Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind) und Gewährung einer 40-Stunden-Arbeitswoche sowie von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypische F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. Außerdem sind detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten in F.-Förderungsplänen (1978: mehr als 14.300) festzulegen, die als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) aufgestellt werden. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den Volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten Frauenausschüsse gebildet; sie arbeiteten zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB und wurden 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt. Anfang 1982 bestanden rd. 9.800 solcher F.-Ausschüsse mit 77.000 Mitgliedern. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem Frauenbrigaden gebildet; dies sind Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Ergänzt von einigen wichtigen Durchführungsbestimmungen (z.B. AO über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966, GBl., SDr. 545, S. 25; AO zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967, GBl. II, S. 506; AO zur Durchführung der Ausbildung von F. im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. 5. 1970, GBl. II, S. 407; AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen F. für die Ausbildung zu vollbeschäftigten Produktionsfacharbeiterinnen vom 12. 12. 1972, GBl. II, S. 860), bildet es die Grundlage für die vollständige Einbeziehung der F. in das allgemeine System der „abschnittsweisen“ Qualifizierung. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro. Der aus hauptamtlichen Funktionärinnen zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse (vgl. auch Beschluß über die weitere Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und Förderung der F. und Mädchen in der DDR vom 20. 10. 1966; GBl. II, S. 777). Im April 1981 organisatorisch aufgewertet zu einem [S. 446]Wissenschaftlichen Rat an der AdW (Vorsitz: Prof. Dr. Herta Kuhrig), bildet er das Zentrum für die Planung und Koordinierung der F.-Forschung in der DDR. III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Allerdings stehen der weiblichen Berufstätigkeit — trotz aller bisherigen Anstrengungen — weiterhin einige grundlegende, z. T. aber auch neue Schwierigkeiten der F.-Arbeit entgegen. Noch ist das Ziel familialer Entlastung der F. durch weitestgehende Vergesellschaftung der Kinderpflege/-erziehung nicht erreicht und diese selbst in ihren psychisch-sozialen Auswirkungen problembehaftet: so machen neuere DDR-Untersuchungen für die zunehmende Jugend Kriminalität die fehlende Nestwärme mitverantwortlich. Zwar sind die Einrichtungen der Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut worden — 1982 wurden 65,7 v.H. der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen, 91,7 v.H. der 3- bis 6jährigen Kinder in Kindergärten (leicht abnehmende Tendenz seit 1980!) und 80,6 v.H. der Schüler der 1. bis 4. Klasse in Schulhorten betreut —, doch fehlt es weiterhin vor allem an Krippenplätzen, auch als Folge der höheren Geburtenrate in den letzten Jahren; lediglich das Kindergartenproblem kann als weitgehend gelöst betrachtet werden. Noch weniger besteht indes Aussicht auf Bereitstellung eines qualitativ wie quantitativ ausreichenden Waren- und Dienstleistungsangebots, da die schwierige Wirtschaftslage zusätzliche Investitionen in diesem Bereich derzeit nicht zuläßt und von der alternativ empfohlenen optimaleren Nutzung des Iststandes keine durchgreifende Situationsverbesserung zu erwarten ist. Damit bleibt aber das Ziel weiterhin unerreichbar, den F. die noch immer überwiegend von ihnen allein erbrachte Hausarbeit spürbar zu erleichtern. Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelnden Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z.B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Zusätzliche zeitliche Erschwernisse und familiäre Belastungen für die F. bewirkt aber auch die seit dem X. SED-Parteitag (1981) aus volkswirtschaftlichen Gründen propagierte Forderung, die weibliche Arbeitskraft durch leistungsgerechten Einsatz besser zu nutzen und deshalb auch die F. stärker in die Schichtarbeit einzubeziehen. Ebenso problematisch ist für sie die inzwischen stark negative Einstellung der SED zu der im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Halbtagsarbeit), die als unbefriedigend und von zweifelhaftem wirtschaftlichen Nutzen empfunden wird, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Bei weiblichen Führungskräften ergibt sich dabei zusätzlich das Problem, daß eine Teilzeitbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Trotz der Bemühungen zu ihrer Begrenzung auf jene Fälle, in denen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Ganztagsarbeit möglich ist, besteht unter den berufstätigen F. und insbesondere Müttern aber weiterhin ein starker Trend zur Teilzeitbeschäftigung; im Jahr 1976 arbeiteten 32 v.H. der F. in der DDR verkürzt. Aus der Tatsache, daß die DDR hierzu zwischenzeitlich keine neuen Angaben veröffentlicht hat, kann man schließen, daß sich diese Quote bis heute kaum verringert haben dürfte. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED-Führung seit 1972 (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrats der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972) eine Serie von Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtenentwicklung beschlossen. Durch arbeitszeitliche Vergünstigungen und finanzielle Anreize konnte seitdem zwar die Geburtenfreudigkeit erhöht werden, jedoch nicht in dem von der SED gewünschten, die einfache Reproduktion der Bevölkerung gewährleistenden Maß (vielmehr Stabilisierung der Tendenz zur Ein- bis Zwei-Kinder-Familie). Zudem hat die günstigere Geburtenentwicklung neue betriebswirtschaftliche und F.-Arbeitsprobleme zur Folge, die sich auch allgemein aus dem inzwischen erreichten hohen Beschäftigungsgrad der F. ergeben: Aufgrund der erheblichen Verlängerung des Wochenurlaubs und [S. 447]der Inanspruchnahme des Rechts auf bezahlte Arbeitsfreistellung für ein Jahr nach der Geburt des 2. (und jedes weiteren) Kindes durch fast alle in Frage kommenden F. haben Betriebe mit hohem F.-Anteil — so vor allem im Erziehungs- und Gesundheitswesen und im Handel — mit erheblichen Ausfallquoten zu rechnen. Dies hat in der Praxis wiederum bewirkt, jüngere qualifizierte F. — in Erwartung einer möglichen Schwangerschaft oder evtl. Ausfallzeiten bei Erkrankung ihrer Kinder — nicht in den ihrer Ausbildung adäquaten beruflichen Positionen einzusetzen. In jüngster Zeit geht die SED zwar verstärkt gegen diese diskriminatorische Praxis vor, freilich nicht aus gleichberechtigungspolitischen Gründen, sondern ebenfalls aus ökonomischen Motiven. IV. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR, Ausgabe 1983, waren 1982 von den insgesamt 16.702.306 Einwohnern 8.840.242 F., das entspricht einem Anteil von 52,9 v.H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt noch immer eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich 1982 wieder von der Gruppe der 46jährigen an bemerkbar machte (Schwankungen verursacht von der höheren Sterberate bei Männern dieses Alters). Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 45jährigen durchweg ein geringer Männerüberschuß bestand (5.527.624 Männer, 5.323.867 F.; 3,8 v.H. Männerüberschuß), betrug der F.-Überschuß ab der Gruppe der 46jährigen 50,6 v.H. (2.334.440 Männer, 3.516.375 F.; erstmals eine abnehmende Tendenz beim F.-Überschuß, über deren weitere Entwicklung aber noch keine Aussagen möglich sind). Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1982 den 2.068.437 Rentnerinnen 816.585 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile ziemlich gleich: 5.441.550 Männern stehen 5.243.571 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Die seit Kriegsende bis 1973 rückläufige Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter verstärkte für die DDR-Behörden den Zwang, angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels die F. möglichst weitgehend in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. So waren 1982 von den insgesamt ca. 8,37 Mill. (mit Lehrlingen ca. 8,81 Mill.) Beschäftigten inzwischen 4,15 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen 4,34 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 49,6 v.H., der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 82,8 v.H. (1964: 66,5 v.H.; 1967: 76,3 v.H.; 1973: 81,7 v.H.; 1976: 82,6 v.H. Der geringfügige Rückgang des weiblichen Beschäftigungsgrades in den Jahren 1977–1981 hat bevölkerungs-, bildungs- und familienpolitische Ursachen: Eintritt geburtenstarker Jahrgänge ins arbeitsfähige Alter bei gleichzeitig längeren Ausbildungszeiten auch der Mädchen, anhaltender Trend zur Inanspruchnahme des „Babyjahres“. Angaben der SED über den Beschäftigungsgrad der F., der durch Einbeziehung auch der Schülerinnen und Studentinnen für Anfang 1982 mit 88 v.H. erheblich höher ausgewiesen wurde, verdecken indes diese Stagnation.) Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Auch für 1982 gilt wie schon für die vorhergegangenen Jahre, daß nur ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche mit den Schwerpunktgebieten Volksbildung und Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen). An dieser Struktur werden sich auf [S. 448]absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge — trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen — nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1982 vorstehende Tabelle. Aufgrund intensiver nachträglicher Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung, insbesondere der weiblichen, wobei die 1967 an den Hoch- und Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern sollten, ist es der SED-Führung inzwischen gelungen, den Anteil weiblicher Beschäftigter mit abgeschlossener Berufsausbildung beträchtlich zu vergrößern. Er betrug Mitte 1983 77,5 v.H. (56,4 v.H. F. mit Facharbeiterabschluß, 0,9 v.H. mit Meisterprüfung, 15,1 v.H. mit Fachschulabschluß und 5,1 v.H. mit Hochschulabschluß; außerdem 3,1 v.H. F. mit Teilausbildung), was eine Steigerungsrate von über 10 v.H. gegenüber 1977 und 20 v.H. gegenüber 1974 bedeutet. Dieser Entwicklung entspricht ein seit 1967 überproportional hoher weiblicher Anteil bei den von Beschäftigten nachträglich absolvierten Facharbeiterprüfungen (im Durchschnitt rd. 54,5 v.H.), die von allen Qualifizierungsmaßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung von F. am meisten frequentiert werden (1982 betrug der Anteil weiblicher Schulungsteilnehmer an den Maßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung insgesamt 41,1 v.H., bei der Qualifizierung zum Facharbeiter jedoch 57,0 v.H.). Während in den jüngeren Altersgruppen der prozentuale Anteil von Männern und F. mit abgeschlossener Berufsausbildung sich inzwischen stark angenähert hat — 1977 hatten 78 v.H. der männlichen und 75 v.H. der weiblichen 18- bis 19jährigen sowie 84 v.H. der männlichen und 78 v.H. der weiblichen 20- bis 29jährigen einen Facharbeiterabschluß —, finden sich in den höheren Altersgruppen immer noch zahlreiche F. ohne entsprechende Berufsqualifikation: bei den 50- bis 59jährigen hatten 1977 nur 34 v.H. der F. gegenüber 77 v.H. der Männer eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies läßt darauf schließen, daß das Interesse an nachträglicher beruflicher Qualifizierung und damit verbunden an höheren Verdienstmöglichkeiten bei jenen F. besonders groß ist, die bis zum Erreichen des Rentenalters noch eine längere Zeit erwerbstätig sind. Der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen ist aufgrund ihrer unzureichenden Berufsausbildung, namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, traditionell hoch. Auffallend hoch ist inzwischen der weibliche Anteil an den Beschäftigten mit Fachschulabschluß (1982: rd. 573.500 F. = 59,3 v.H.) wie auch an den Fachschulstudenten (1982: 126.309 F. = 73,4 v.H., überwiegend im Direktstudium, wo der F.-Anteil 84,2 v.H. beträgt). Auch im Hochschulstudium (1982: 64.248 F. = 49,3 v.H., davon 56.892 F. = 52,8 v.H. im Direktstudium) wie bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluß (1982: rd. 193.600 F. = 36,2 v.H.) ist der weibliche Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen — was Soziologen aus der DDR vor allem mit einem größeren Leistungswillen der Mädchen erklären. Aus entsprechenden Umfrageergebnissen leiten sie zugleich die Prognose ab, daß höherqualifizierte F. auch nach einer Eheschließung berufstätig und damit dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß erhalten bleiben. Trotz der ständig wachsenden Zahl beruflich hochqualifizierter F. nehmen sie jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch nicht einen adäquaten Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. Zwar geben die DDR-Behörden schon seit Jahren bekannt, daß jeder dritte Leiter in der sozialistischen Wirtschaft (in der Industrie indes nur jeder fünfte Leiter) eine F. sei, doch fehlen stets detaillierte Angaben über die Art solcher Leitungsfunktionen. Nach wie vor verschwindend gering ist der Anteil weiblicher ökonomischer, kaufmännischer und vor allem technischer Direktoren in Kombinaten und Volkseigenen Betrieben. In den Führungsfunktionen des Gesundheits- und Erziehungswesen sowie der Justiz sind F. zwar erheblich zahlreicher vertreten: Inzwischen steht jede dritte Schule in der DDR unter weiblicher Leitung, und gut die Hälfte der Richter und der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. Gemessen an ihrem in diesen Bereichen traditionell sehr hohen Beschäftigungsgrad (im Gesundheits- und Sozialwesen ist der F.-Anteil mit 86,2 v.H. für 1982 am höchsten, gefolgt vom Erziehungs- und Bildungswesen mit 76,5 v.H.) sind sie dennoch in den Führungsfunktionen erheblich unterrepräsentiert. C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. Die umfangreiche Einbeziehung von F. in die Volksvertretungen der DDR ist überdies ideologisch motiviert, da sie wegen deren verfassungsrechtlichen Primats als Beweis weiblicher Mitbestimmung in der Politik gilt. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. hingegen weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien — namentlich der SED — [S. 449]noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen traditionell hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1982 ca. 4,7 Mill. F. = 51,5 v.H. aller Mitglieder, im Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) rd. 1,4 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre relativ stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). Anfang 1984 befanden sich unter den rd. 2,22 Mill. SED-Mitgliedern und -Kandidaten ca. 762.000 F. = 34,4 v.H. In annähernd gleichem Anteil (35,7 v.H.) sind die F. auch in den 261 Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksleitungen der SED vertreten (Januar 1981), wenn auch üblicherweise in prozentual größerem Maße als lediglich beratungsbefugte Kandidaten und weniger als stimmberechtigte Mitglieder. Unter den 2.578 Mitgliedern der Sekretariate der SED-Kreisleitungen gab es indes nur 296 F. = 11,5 v.H., von denen wiederum nur 121 F. = 4,7 v.H. als Sekretäre der Kreisleitungen fungierten. Lediglich 9 F. = 3,4 v.H. sind derzeit (Januar 1984) 1. Sekretär einer SED-Kreisleitung. Ein analoges Bild zeichnet sich für die im Februar 1984 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED ab. Diesen gehörten zwar insgesamt (ohne Schwerin, das nicht veröffentlicht hat) 290 F. = 24,9 v.H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 127 F. = 47,2 v.H. weibliche Kandidaten an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 13 weibliche Mitglieder (= 7,2 v.H.); lediglich 4 von ihnen waren Sekretäre (von insgesamt 91 Sekretären = 4,4 v.H.), allerdings nur in den Aufgabenbereichen Agitation/Propaganda und Volksbildung/Kultur tätig und nicht in den noch einflußreicheren Funktionen eines 1. oder 2. Sekretärs bzw. den Aufgabenbereichen Wirtschaft/Landwirtschaft. Auf dem X. Parteitag (1981) wurden 19 F. = 12,2 v.H. zu Mitgliedern und 5 F. = 8,8 v.H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unter dessen Kandidaten 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 15 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem 45köpfigen Ministerrat der DDR gehört seit 1974 nur noch ein weiblicher Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung), während sich unter den rd. 200 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 4 F. (Anfang 1984) befinden. Dem aus 26 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. Verhältnismäßig groß ist der Anteil der F. unter den Bürgermeistern; er beträgt rd. 25 v.H. (1980: 1868). In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1979 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 34,8 v.H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 41,7 v.H. F. an, den 1981 gewählten Bezirkstagen 39,0 v.H. F., der Volkskammer 32,4 v.H. F. Parlamentarische Führungsfunktionen (Fraktions-, Ausschußvorsitz) werden indes kaum von F. ausgeübt. Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten — wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat — konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Gabriele Gast Literaturangaben Frau und Wissenschaft. Referate und ausgewählte Beiträge. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1968. Gast, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in der DDR (Studien zur Sozialwissenschaft, 17). Düsseldorf: Bertelsmann Universitätsverl. 1973. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Verl. Wissenschaft u. Politik 1982. Hieblinger, Inge: Frauen in unserem Staat. Einige Probleme der Förderung der Frau unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution in der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1967. Staatliche Dokumente zur Förderung der Frau in der Deutschen Demokratischen Republik. Gesetzesdokumentation, 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Ulbricht, Walter: Frauen — Miterbauerinnen des Sozialismus. Aus Reden und Aufsätzen. Leipzig: Verl. für die Frau 1968. <LI>Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR. Leipzig: Verl. für die Frau 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 443–449 Fraktion, Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenbrigaden

Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der…

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Verteidigungshaushalt (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den Erfordernissen der Landesverteidigung ab. Der Umfang der Ausgaben wird in den jeweiligen Staatshaushaltsplänen für das laufende Jahr festgelegt“ (Militärlexikon, Berlin [Ost] 1971, S. 395). Ergänzend dazu heißt es in einem Standardwerk zur Militärökonomie: „Die Militärpolitik des Gegners zwingt dazu, Geldfonds in sehr beachtlicher Höhe für Zwecke der Landesverteidigung zu bilden. Sie existieren auf zentraler Ebene vor allem als Verteidigungshaushalt. Er umfaßt die Haushalte der verschiedenen Bereiche. Die der Nationalen Volksarmee (NVA) für die Erfüllung ihrer politischen, militärischen und materiellen Versorgungsaufgaben zugewiesenen Geldfonds stellen den Haushalt der NVA dar“ (Beiträge zur Militärökonomie [Autorenkollektiv], Berlin [Ost] 1976, S. 115). Nach Verteidigungsminister H. Hoffmann umfaßt das „System der Landesverteidigung“ in der DDR fünf Hauptbereiche: 1. die mobilen militärischen Kräfte (bestehend aus den in die Vereinten Streitkräfte eingegliederten Verbänden und Truppenteilen der NVA sowie den Grenztruppen der DDR); 2. die territorial gebundenen Kräfte der Landesverteidigung (bestehend aus den territorialen Stäben, Truppen und Einrichtungen der NVA, den Staatssicherheitsorganen und der Volkspolizei, „soweit sie Aufgaben im Interesse der Landesverteidigung erfüllen“, den Kampfgruppen der Arbeiterklasse sowie den Stäben, Formationen, Aufklärungskräften und Spezialeinrichtungen der Zivilverteidigung); 3. staatliche und volkswirtschaftliche Organe und Einrichtungen, „soweit sie Aufgaben zur Sicherstellung der bewaffneten Kräfte sowie zur operativen Vorbereitung des Territoriums zu erfüllen haben“; 4. die wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen der bewaffneten Kräfte; und 5. die staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen zur sozialistischen Wehrerziehung der Bevölkerung, zur vormilitärischen Ausbildung der Jugend und zur militärischen Ausbildung von Reservisten (H. Hoffmann: Sozialistische Landesverteidigung, Teil II, Berlin [Ost] 1971, S. 650). Demnach sind die Grenztruppen der DDR dem „System der Landesverteidigung“ zugeordnet, und zwar den mobilen militärischen Kräften. Diese Feststellung ist aus folgendem Grund wichtig: Seit dem Staatshaushaltsplan für 1977 wird in den jeweils einschlägigen Gesetzen zwischen den „Ausgaben für die nationale Verteidigung“ einerseits, den „Ausgaben für die öffentliche Sicherheit, Rechtspflege und Sicherung der Staatsgrenze“ andererseits unterschieden, während in den Jahren zuvor beide Positionen zusammen als Ausgaben für „nationale Verteidigung und Sicherheit“ ausgewiesen worden sind. Die Aufspaltung des V. kann also insoweit ignoriert werden, als beide Teile zusammengenommen erst eine annähernd realistische Vorstellung der zu diesem Zweck von der Staatsführung aufgewendeten Beträge vermitteln. Zwar gehören die für „Rechtspflege“ und „öffentliche Ordnung“ eingeplanten Aufwendungen nicht zum V., aber da diesen andererseits fraglos auch verdeckte Gelder zufließen, die also im Staatshaushalt nicht als Mittel für die Landesverteidigung erscheinen, kann dies bei einer Schätzung des tatsächlichen Umfangs des V. außer Betracht bleiben. Bei kritischer Wertung müssen die im V. offiziell ausgewiesenen Mittel ohnehin als zu niedrig angesehen werden, da ihm weitere materielle und finanzielle Mittel zugeführt werden, die überhaupt nicht im Staatshaushalt erfaßt werden, z.B. aus Betriebsfonds für die Kampfgruppen der Arbeiterklasse oder für Reservistenkollektive. Obwohl die DDR schon seit Anfang 1952 in Gestalt der Kasernierten Volkspolizei bewaffnete Kräfte unterhielt, sind erstmals 1956 Zahlen zum V. veröffentlicht worden — dem Jahr also, in dem offiziell die NVA gegründet wurde. Zumeist waren die entsprechenden Angaben den Etatreden des Finanzministers zu entnehmen. In den Gesetzen über den Staatshaushaltsplan der DDR wird der V. erst seit 1968 ausgewiesen, und zwar konkret durch folgende Summen (in Mill. Mark): 1968 = 5.787,0; 1969 = 6.350,0; 1970 = 6.747,0; 1971 = 7.198,0; 1972 = 7.625,0; 1973 = 8.328,0; 1974 = 8.938,0; 1975 = 9.564,0; 1976 = 10.233,0; 1977 = 11.023,0 (7.868,0 + 3.155,0); 1978 = 11.573,0 (8.261,0 + 3.312,0); 1979 = 12.148,0 (8.674,0 + 3.474,0); 1980 = 13.086,0 (9.403,0 + 3.683,0); 1981 = 14.116,0 (10.193,0 + 3.923,0); 1982 = 14.954,4 (10.776,4 + 4.178,0); 1983 = [S. 1434]15.851,0 (11.401,4 + 4.449,6); 1984 = 16.961,1 (12.222,3 + 4.738,8). Wie Vergleiche mit den alljährlich vorgelegten Haushaltsrechnungen ergeben, sind die Plan-Daten mit den Ist-Daten im wesentlichen identisch. Demnach hat sich die jährliche Zuwachsrate des V. in der DDR seit 1968 zwischen 6 und 9 v.H. gegenüber dem jeweiligen Vorjahrsetat bewegt. Infolge seiner relativ geringen inflatorischen Schwächung ist die nominelle Steigerung des V. daher im ganzen einer realen Steigerung an militärischer Kampfkraft gleichzusetzen. Über die Struktur des V. sind in der DDR bisher keine Angaben veröffentlicht worden. Wie in jeder modernen Armee erklärt sich die Expansion des V. z. T. aus dem Zwang zu waffentechnologisch bedingten Umrüstungen, die in der DDR stets ungeachtet der sonstigen volkswirtschaftlichen Lasten erfolgt sind: „Die sozialistische Wirtschaft muß unter allen Bedingungen fähig sein, den militärökonomischen Bedarf allseitig zu decken, was an ihre Struktur, Mobilität, Organisation und Leitung hohe und komplizierte Anforderungen stellt. Die hiermit verbundene Verantwortung wächst in dem Maße, wie infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Revolution im Militärwesen voranschreitet, die ‚Industrialisierung‘ der Kriegführung zunimmt“ (Beiträge zur Militärökonomie, a.a.O., S. 87 f.). Bei allen wichtigen Waffensystemen der NVA wurde bereits in den 70er Jahren die dritte oder vierte Generation eingeführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1433–1434 Verteidigungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verträge, zivilrechtliche

Siehe auch das Jahr 1979 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den…

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Architektur (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 87] I. Theorie A. als das Ergebnis einer Tätigkeit, die sich mit der Gestaltung der räumlichen Umwelt befaßt, hat von jeher einen ästhetischen (Baukunst) und ökonomischen (Bauwesen) Aspekt. Nach Auffassung der Theoretiker in der DDR sind durch die Veränderungen des gesellschaftlichen Systems seit 1945 zum ersten Male auf deutschem Boden die Voraussetzungen geschaffen worden, den Dualismus zwischen der künstlerischen und ökonomischen Seite des Bauens zu überwinden. Der Gegensatz von wenigen Kunstbauten und der Vielzahl kunstloser Bauten sei beseitigt und das Künstlerische zu einem durchgängigen Moment der Umweltgestaltung geworden, weil mit dem Marxismus-Leninismus die Möglichkeit bestehe, die objektiven Funktionen und Wirkungen der A. für die gesellschaftliche Produktions- und Lebensweise zu erkennen. Es liegen keine Untersuchungen darüber vor, inwieweit die aufgrund dieser Prinzipien gebaute A. tatsächlich milieu- und bewußtseinsprägend geworden ist. Jedoch zeigen die Auseinandersetzungen in der bisherigen Geschichte der A. der DDR um die Begriffe Formalismus bzw. Funktionalismus, daß die jeweils konkret realisierte Verbindung von Ökonomie und Kunst nicht widerspruchsfrei war. So hat die Bekämpfung des Formalismus zugunsten des sozialistischen Realismus zu Qualitätsmangeln in der A. der DDR geführt, weil sich eine durch die Ökonomie des industriellen Bauens forcierte Monotonie breitmachte. Die Gefahren einer verbalen Ablehnung des Funktionalismus bei gleichzeitiger Praktizierung eines mit Zweckmäßigkeit begründeten Schematismus werden seit längerem diskutiert. Die jüngere DDR-A. versucht mit z. T. neuen Konzepten (Städtebau) diesen Gefahren zu entgehen, scheitert jedoch oft an den begrenzten ökonomischen Möglichkeiten der DDR oder an politischen Vorgaben, die Monumentalität als Alternative zur Monotonie verstehen. (Bildende Kunst III.) II. Geschichte Die gesellschaftlichen Veränderungen in der SBZ/DDR nach 1945 schufen vor allem durch die Änderung der Eigentumsverhältnisse die Voraussetzungen für neue Möglichkeiten des Bauens: Grund und Boden sind überwiegend gesellschaftliches Eigentum bzw. können ohne größere Schwierigkeiten enteignet werden (Aufbaugesetz) (Inanspruchnahme); der größte Teil der Gebäude wie auch der Baubetriebe ist verstaatlicht; staatliche Organe sind nahezu die alleinigen Auftraggeber. Trotzdem hat es fast 20 Jahre gedauert, bis die städtebauliche Planung in die Volkswirtschaftspläne voll integriert war, bis über Verflechtungsbilanzen Städtebau, Industrieinvestition, Verkehrsplanung, Wohnungsbau und Raumplanung aufeinander bezogen wurden. Es lassen sich 3 Etappen der A. der DDR unterscheiden: 1945–1955: Erste Wiederaufbauphase, Schaffung der theoretischen und praktischen Grundlagen für eine Neuorientierung des Bauens in der SBZ/DDR. 1955–1966: Durchsetzung der neuen Prinzipien des Bauens in der DDR, vor allem deutlich in der Industrialisierung des Bauwesens. Seit 1966: Über die Grundprinzipien bestehen keine Diskussionen mehr. Die tatsächliche Bauleistung hängt von Entscheidungen der Parteiführung ab (z.B. Ulbricht: Ausbau der Stadtzentren, Honecker: Lösung der Wohnungsfrage). Am bedeutsamsten für die Entwicklung des Bauens war die Zeit von 1954 bis 1967, in der sich die für die DDR typische Form der A. (industrialisierter Massenwohnungsbau — Akzentuierung der gesellschaftlichen Bauten) herausbildete. In dieser Phase wandelte sich die gesamte Bauwirtschaft von einem Handwerkszweig in einen Bereich der industriellen Fertigung mit allen Konsequenzen, die das für Architekten, Wissenschaftler, Baufunktionäre und auch für Auftraggeber und Benutzer der A. hatte. Im einzelnen ist auf folgende Daten hinzuweisen: 1946 Wohnungsbauprogramm der KPD („Planwirtschaft im Wohnungsbau“). 1950 1. Deutsche Bautagung in Leipzig (Fünfjahrplan: Industriezentren und Städtebau); 16 Grundsätze des Städtebaus; Aufbaugesetz; Nationales Aufbauprogramm. 1951 Gründung der Deutschen Bauakademie; Karl- Marx-Allee (damals Stalinallee) (1. Bauabschnitt). 1952 Beginn des Aufbaus von Eisenhüttenstadt (Grundstein 21. 8. 1950); Industriebau: Eisenhüttenkombinat Ost, Groß-Kokerei Lauchhammer, Eisenhüttenwerk Calbe, Stahlwerk Freital u.a.; Bund Deutscher Architekten (BDA) gegründet; 1. Ausgabe von „Deutsche Architektur“ (April). 1953 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft/AWG gegründet. 1955 1. Baukonferenz der DDR „Programm der umfassenden Industrialisierung und Typisierung des Bauens“; Ministerrat: Wichtige Aufgaben im Bauwesen (Beschluß); 2. wissenschaftlich-technische Konferenz der DDR (Standardisierung, Typisierung, Normung); Richtlinien für eine einheitliche Typenprojektierung. 1956 Beginn: Hoyerswerda (industrielle Plattenbauweise); Industriebau: Schwarze Pumpe, Überseehafen Rostock, Reaktor Rossendorf, Kraftwerk Lübbenau u.a. [S. 88]1958 Karl-Marx-Allee (2. Abschnitt); 2. Baukonferenz: Stärkung der örtlichen Bauindustrie; IX. RGW-Tagung: Ständige Kommission Bauwesen gegründet (Schaffung einer RGW-Maßordnung für den Fertigbau: TGL statt DIN). 1960 Industriebau: Petrochemie (Schwedt/Leuna II); Ministerrat: Grundsätze zur Planung und Durchführung des Aufbaus der Stadtzentren (Beschluß). 1963 Ministerrat: Anwendung der Grundsätze des NÖSPL im Bauwesen (Beschluß). 1965 Berlin (Ost): Straße Unter den Linden (1962–1965) fertiggestellt. 1966 4. Baukonferenz: Überwindung der Monotonie im Bauwesen; Anfänge der Metalleichtbauweise; Reorganisation des Instituts für Städtebau und A. der DBA. 1967 VII. Parteitag: Komplexe Generalbebauungspläne der Bezirke und Städte gefordert. 1968 4. Tagung des ZK der SED: Beschleunigter Aufbau der Zentren der wichtigsten Städte der DDR. 1971 Ensemble Alexanderplatz Berlin (Ost). 1973 10. Tagung des ZK der SED: Orientierung auf den Wohnungsbau (bis 1990) und die Sanierung der Altbausubstanz. 1976 Beschlüsse des Ministerrates zur Förderung des genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbaus; Palast der Republik in Berlin (Ost); Architekturpreis der DDR (gegr.); Rekonstruktion des Bauhauses in Dessau. 1982 Politbüro des ZK des SED und Ministerrat: Grundsätze für Städtebau und Architektur (Gleichrangigkeit von Neubau und Erhaltung der Altbausubstanz). Nach Auffassung der Architekten in der DDR drückt sich das Neue der DDR-A. insbesondere in 2 Bereichen aus: im Wohnungsbau und bei den gesellschaftlichen Bauten (z.B. beim Bau der Stadtzentren, Städtebau). Im Wohnungsbau wurde die Industrialisierung des Bauens durchgesetzt. Die Entwicklung von Hoyerswerda bis zu den letzten Abschnitten von Halle-Neustadt weist Fortschritte auf. Trotz großer Anstrengungen ist jedoch der Wohnungsbestand stark überaltert und noch immer unzureichend ausgerüstet. Deshalb muß in den nächsten Jahren die Renovierung der Altbausubstanz eine noch größere Rolle spielen. Dies dürfte für die A. neue Probleme mit sich bringen, da sich die Bauweise des vergangenen Jahrzehnts — Aufbau 5stöckiger Wohnhäuser in Montagebau auf großen Freiflächen — in den Zentren der mittleren und kleineren Städte nicht fortsetzen läßt. Die Konzentration der Mittel auf den Wohnungsbau hat seit 1971 dazu geführt, daß für den Bereich der „strukturbestimmenden“ gesellschaftlichen Bauten weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Das ambitionierte Programm des Umbaus der Stadtzentren aller größeren Städte der DDR wird nur dort, wo es wegen der Investitionen der Vergangenheit unumgänglich ist, weitergeführt. Die A. der DDR, die mit dem Aufbau der Zentren ein eigenes Gesicht zu bekommen schien, wurde durch die Diskussionen über die Verbindung mit der bildenden Kunst und die geforderte Umsetzung von Ergebnissen der Informationswissenschaften (Semiotik: Die A. soll unverwechselbare monumentale Zeichen geben) zunächst belebt, ist heute jedoch mehr oder weniger mit sozialpolitischen Aufgaben (Wohnungsbau) beschäftigt. Hinzu kommt eine Neubewertung der Altbausubstanz: Der Renovierung und Rekonstruktion von überkommenen Bauten wird aus ökonomischen, aber auch aus künstlerischen Erwägungen ein zunehmend größerer Stellenwert beigemessen. Nach dem erklärten Willen von Partei- und Staatsführung der DDR soll die Wohnungsfrage bis 1990 durch den Bau (bzw. Um- oder Ausbau) von 2,8–3 Mill. Wohnungen gelöst sein. Die Gesamtkosten werden für die Jahre 1975–1990 auf über 200 Mrd. Mark geschätzt. Im laufenden Fünfjahrplan sollen 600.000 Wohnungen neu gebaut und 340.000 modernisiert werden. Seit 1971 wird der private Eigenheimbau in begrenztem Umfang gefördert (verstärkt seit 1976). Gegenwärtig werden jährlich etwa 13.000 Eigenheime fertiggestellt (ohne Wochenendhäuser, „Datschen“ o.ä.) (Bau- und Wohnungswesen, VII.; Kredit). Die A. der DDR wird gegenwärtig von dem Bemühen bestimmt, Neubau und Erhaltung bzw. Modernisierung der Altbausubstanz als gleichrangige Aufgabe zu realisieren. Konkret heißt das: Deutliche Aufwertung der Altbauten. Die generell höhere Wertschätzung des vor 1945 Gebauten hat einen ökonomischen (bessere Ausnutzung des Bestehenden) und künstlerischen Aspekt. Zwar wird bisher eine dem westlichen Postmodernismus (Funktionalismus) vergleichbare Abwertung der Moderne abgelehnt, dennoch ist in der Baupraxis eine verstärkte Hinwendung zu historischen Bauten und Baustilen festzustellen. Beispiele hierfür sind Rekonstruktionen wie die Semperoper in Dresden, der Platz der Akademie in Berlin oder das Vorhaben, in Berlin wieder ein Stück Altstadt mit einer Mischung aus historischen und historisch nachempfundenen Bauten zu errichten (Bereich Nikolaikirche). Ein Ausweg aus dem Schematismus des Massenwohnungsbaus ist die Rückbesinnung auf das traditionelle Erbe; daneben stehen Versuche, durch bessere Qualität oder stärkere Berücksichtigung von Wünschen der Benutzer der DDR-A. zu mehr Vielfalt zu verhelfen. III. Baugebundene Kunst Seit der forcierten Industrialisierung des Bauens Mitte der 50er Jahre gibt es verstärkte Bemühungen, [S. 89]einer Monotonie im Bauwesen durch die bewußte Verbindung von A. und bildender Kunst zu begegnen. Ökonomische Zwänge sorgten bis heute dafür, daß Kunst hierbei Zusatz zum Zweckbau blieb. Trotzdem sind einige für die DDR typische Entwicklungen festzustellen, die alle von der Absicht geprägt sind, Kunst in der Verbindung mit A. aus dem abgeschiedenen Bereich eines Museums publikumsnah mitten in verkehrsreiche Stadtzentren oder in Wohngebiete zu stellen: Alle Neubaugebiete der DDR enthalten Zeichen einer Verbindung von bildender Kunst und A. Am häufigsten anzutreffen ist die Bereicherung eines Fertigbaukomplexes durch Plastiken, hierbei reicht die Skala von politischer Monumentalität (Marx-Kopf von Lew Kerbel in Karl-Marx-Stadt) bis zur verspielten Kleinplastik, letztere oft als Brunnen. Eine direkte Verbindung gehen Bildkunst und Bauwerk bei der Gestaltung großdimensionierter Wandbilder ein. Musterbeispiel ist hier der von Walter Womacka geschaffene Bildfries um das Haus des Lehrers auf dem Berliner Alexanderplatz (1964; mit 125 m × 7 m zugleich eine der flächenhaft größten Kunstschöpfungen in Europa). Die großen Wandbilder, Metallreliefs, Glasfenster, Kachelmosaiken, Keramiken oder im Innern auch Teppiche sind eine für die DDR kennzeichnende Form baugebundener Kunst. In den 60er Jahren gab es unter der Wortführung von Hermann Henselmann (Städtebau) den Versuch, repräsentative Bauwerke selbst als signifikante Kunstwerke zu gestalten. Ein Beispiel für diese „Zeichen-A.“ ist das nach einer Idee von Henselmann 1968–1975 gebaute Leipziger Universitätshochhaus mit seiner zugespitzten Dachhaube. Der Unterschied zwischen diesem Trend und dem heutigen baukünstlerisch ambitionierten Bauen wird deutlich in dem direkt daneben errichteten Neuen Gewandhaus von Rudolf Skoda mit seinem von außen und innen einzusehenden über 3 Etagen laufenden 700 qm großen Wandgemälde von Sighard Gille. Dieses 1977–1981 fertiggestellte Bauwerk ist in jeder Hinsicht das gelungenste Beispiel einer Verbindung von Kunst und A. in der DDR. In den Jahren des umfassenden politischen Umbruchs wurde baugebundene Kunst durch die Gestaltung radikal neuer Anlagen konzipiert (z.B. Alexanderplatz Berlin, Sachsenplatz Leipzig, Zentrum Karl-Marx-Stadt). Heute ist rücksichtsvolleres Einfügen des Neuen in die überkommene Bausubstanz mehr gefragt; durch ensemblegerechten Entwurf von Neubauten, durch Anpassung an die geschichtliche Umgebung vermischen sich Baukunst und Denkmalpflege (z.B. Planung Hotelneubau Dresden/Elbufer). IV. Information und Dokumentation Zentrale Einrichtung für Wissenschaft und Technik im Bauwesen ist die „Bauinformation“ der Bauakademie der DDR, 1020 Berlin (Ost), Wallstr. 27. Den Benutzern stehen neben ständig wechselnden Bauausstellungen und einer Fachbibliothek mit umfassenden Katalogen ein Recherchesystem für Dokumente (Verordnungen, Aufsätze, Fotos und Filme), Patente und technische Vorschriften zur Verfügung. Die Bauakademie publiziert eine Dokumentationskartei: Zeitgeschichte des Bauwesens der DDR, I. 1945–1970, II. 1971–1976 und eine Schriftenreihe für Bauforschung, insbes. Reihe: Städtebau und Architektur; VEB Verlag für Bauwesen, Berlin. Zeitschrift „Architektur der DDR“ (1952 als „Deutsche Architektur“ gegr.). Bau- und Wohnungswesen; Städtebau. Manfred Ackermann Literaturangaben Andrä, Klaus, Renate Klinker u. Rainer Lehmann: Fußgängerbereiche in Stadtzentren. Hrsg. Bauakademie der DDR, Institut für Städtebau und Architektur. Berlin (Ost): Verl. f. Bauwesen 1981. Architektur in der DDR. Berlin (Ost): Henschel 1980. (Schriften des Instituts für Städtebau und Architektur.) Flierl, B.: Zur sozialistischen Architekturentwicklung in der DDR. Hrsg. Bauakademie der DDR. Berlin (Ost): Henschel 1979. Krenz, Gerhard: Architektur zwischen gestern und morgen. Ein Vierteljahrhundert Architekturentwicklung in der DDR. Berlin (Ost): Verl. f. Bauwesen 1974. Städte und Stadtzentren in der DDR. Ergebnisse u. reale Perspektiven des Städtebaus in der DDR. Hrsg. von Gerhard Krenz, Walter Stiebitz u. Claus Weidner. Berlin (Ost): Verl. f. Bauwesen 1969. <LI>Städtebau in der DDR, in: Stadt — Zeitschrift für Wohnungs- und Städtebau. Hrsg. Vorstand der Unternehmensgruppe Neue Heimat. Sondernummer 1/1983. Hamburg 1983. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 87–89 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzneimittelversorgung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 87] I. Theorie A. als das Ergebnis einer Tätigkeit, die sich mit der Gestaltung der räumlichen Umwelt befaßt, hat von jeher einen ästhetischen (Baukunst) und ökonomischen (Bauwesen) Aspekt. Nach Auffassung der Theoretiker in der DDR sind durch die Veränderungen des gesellschaftlichen Systems seit 1945 zum ersten Male auf deutschem Boden die Voraussetzungen geschaffen worden, den Dualismus zwischen…

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Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ (1985)

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur“ an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das Kennenlernen der Schönheiten der deutschen Literatur und Kunst erleichtern“ sollte. Beide Organisationen wandten sich in den 60er Jahren vor allem an deutsche Volksgruppen z.B. in Ungarn und Rumänien, aber auch an emigrierte Deutsche in Lateinamerika, Nordamerika und Australien. Um kulturellen Einflüssen aus der Bundesrepublik entgegenzuwirken, sind von der GNH. in dieser Zeit u.a. in großer Zahl Schulbücher aus der DDR an Auslandsdeutsche verteilt worden. Die GNH. und der Arbeitskreis bedienten sich darüber hinaus zahlreicher anderer Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte, Kurse, Bücher, Filme, Fotos und sonstige Anschauungs- und Lehrmaterialien. Die Zeitschrift der GNH. „Neue Heimat. Journal aus der Deutschen Demokratischen Republik“ wurde kostenlos im Ausland verteilt. Die Bedeutung der GNH. ist seit 1972/73 stark zurückgegangen. Ihre Aufgaben werden gegenwärtig vor allem von den Freundschaftsgesellschaften sowie den Botschaften der DDR (Diplomatische Beziehungen) wahrgenommen. Über die Arbeit der GNH. ist in den letzten Jahren in der DDR nicht mehr berichtet worden. Präsident der GNH. war bis 1975 der Schriftsteller Ludwig Renn (Pseudonym von Arnold Vieth von Golssenau); diese Funktion wurde anschließend von dem Schauspieler Hans-Peter Minetti (Kandidat des ZK der SED) übernommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 548 Gesellschaft für Sport und Technik (GST) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Gerichte

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur…

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G. Wirtschaftsleitende spezialisierte Betriebsformen mit überregionaler Bedeutung

Landwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische und soziale Situation — zu Wendungen und widersprüchlichen Regelungen in der Agrarpolitik kam. Der Leninsche Genossenschaftsplan zielt auf die Vergesellschaftung der wesentlichen Produktionsmittel in der Landwirtschaft und das Bündnis der Bauern mit der Arbeiterklasse sowie auf die Aufhebung der zwischen diesen beiden Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) bestehenden Unterschiede (Bündnispolitik; Genossenschaftsbauer). Auf dem Wege zu diesem Fernziel gilt die Schaffung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als unumgänglich und notwendig. Diese Genossenschaften fungieren jedoch nur als eine Übergangsstufe zur sozialistischen und schließlich kommunistischen Gesellschaft, in der die Unterschiede in den Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land beseitigt sein sollen. Die konkrete Umsetzung der Agrarpolitik der SED auf dem Gebiet der SBZ/DDR hat im Zuge der Entwicklungsetappen zu einer Vielfalt von LB. geführt, die — gemessen an dem bisher vergangenen [S. 802]relativ kurzen historischen Zeitraum — ohne Beispiel ist. In diesem Sachverhalt spiegelt sich nicht nur die schwierige Nachkriegssituation mit Hunderttausenden von Flüchtlingen, zerstörten Gehöften und großen Hungersnöten, sondern vor allem das beharrliche Drängen der SED (vormals KPD) wider, ihre gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf dem Lande zu verwirklichen und der Vervollkommnung des von ihr letztlich angestrebten durchorganisierten Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) etappenweise näher zu kommen. Eine Reihe der nachfolgend erwähnten LB. sind seit 1945 wieder verschwunden und nur noch historisch bedeutsam. Dennoch werden sie hier genannt, weil sie sowohl Vorstufen für spätere LB. waren als auch mit ihnen z. T. für die gegenwärtige Entwicklung bedeutsame agrarpolitische, ökonomische, soziologische und technische Erfahrungen gemacht wurden. Die Darstellung der LB. folgt daher im wesentlichen der agrarhistorischen Entwicklung der SBZ/DDR und umfaßt ferner eine Reihe von Betrieben und Einrichtungen, die herkömmlich nicht der Landwirtschaft zugeordnet werden, die aber aufgrund der Ausgestaltung des DDR-Planungssystems diesem Wirtschaftsbereich zuzuordnen sind. II. LB. von der Bodenreform bis zur Kollektivierung (1945--1951) A. Private Landwirtschaftsbetriebe Im Zuge der Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.) wurden Großgrundbesitzer mit Betrieben über 100ha Betriebsfläche und Nazi-Aktivisten entschädigungslos enteignet. Dieses Land wurde mit dem Land sog. herrenloser Betriebe (z.B. von Kriegstoten oder Geflüchteten) in einen staatlichen Bodenfonds eingebracht (rd. 3,3 Mill. ha von 14.000 Besitzungen). Die kleinen und mittleren Familienbetriebe blieben von diesen ersten agrarpolitischen Maßnahmen zunächst weitgehend unberührt. Neben den privaten Landwirtschaftsbetrieben bestand eine Reihe von Domänen, Universitäts-, Kirchen- und Industriegütern. Die Kirchengüter verblieben in Kircheneigentum. Die anderen landwirtschaftlichen Großbetriebe wurden zum größten Teil in Volkseigene Güter (VEG) umgewandelt. B. Neubauernbetriebe Aus dem Bodenfonds erhielten mehr als 210.000 Neubauern — zum großen Teil Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und ehemalige Fabrikarbeiter — Landzuteilungen von durchschnittlich 8,1 ha LN. Die Neubauern mußten für das erhaltene Land einen Übernahmebeitrag zahlen, der weit unter dem Bodenwert lag und etwa dem Wert einer Jahresernte entsprach. Dieser Übernahmebeitrag konnte auch gestundet werden. Weitere 120.000 bereits bestehende Betriebe bekamen zu Vorzugsbedingungen Land- und Waldzulagen und wurden um durchschnittlich 2,8 ha aufgestockt. Außerdem wurden rd. 180.000 Personen mit durchschnittlich 0,6 ha Gartenland versehen und mehr als 43.000 Bewerber erhielten bisheriges Pachtland (durchschnittlich 1,0 ha) zu eigen. Das Land der Neubauernbetriebe durfte weder ganz noch teilweise geteilt, verpachtet, verkauft oder verpfändet werden. Land geflüchteter Neubauern fiel an den Bodenfonds zurück oder wurde den VEG zugeteilt. Die Neubauernbetriebe hatten also nicht den gleichen Rechtsstatus wie die der Altbauern. Auch war ihre technische Ausstattung, der Viehbesatz usw. z. T. sehr viel schlechter. Die Inhaber der Neubauernstellen bildeten — nicht zuletzt wegen ihrer ökonomischen Schwäche — das wesentliche Rekrutierungsfeld der Genossenschaften in den ersten Jahren der Kollektivierungsphase. C. Volkseigene Güter (VEG) Nach den Bodenreform-Verordnungen vom September 1945 sollte aus dem Bodenfonds „ein Teil des Bodens zur Organisierung von Mustergütern. .. bereitgestellt werden“; diese erhielten die Rechtsform von VEG. Die VEG unterstanden zunächst der Verwaltung der Länder, ab 1949 wurden sie in der Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) als einer Anstalt öffentlichen Rechts zentral zusammengefaßt. Ab 1952 erhielt jedes einzelne VEG (ähnlich wie die VEB in Handel und Industrie) den rechtlichen Status einer juristischen Person und damit die eigene Rechtsfähigkeit. Hauptaufgabe der VEG war die Versorgung der Landwirtschaft mit Saat- und Pflanzengut sowie mit Zuchtvieh. In VEG wurden ferner wissenschaftlich-technische JOIN:'wissenschaftlich-technische' wissenschaftlichtechnische Neuerungen erprobt. Daneben haben ihre in Grundorganisationen der SED zusammengefaßten bzw. in den Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) organisierten Betriebsleitungen und Belegschaften (sie galten als „Arbeiterklasse auf dem Lande“) in verschiedenen agrarpolitisch wesentlichen Kampagnen eine anleitende und führende Rolle gespielt. Zwischen 1949 und 1960 schwankte die Zahl der VEG zwischen 450 und 750, da in diesem Zeitraum die Zuordnung anderer staatlicher Landwirtschaftsbetriebe (z.B. Versuchsgüter, landwirtschaftliche Einrichtungen von Universitäten und Hochschulen u.a.) zu dieser LB. in sehr wechselvoller Weise erfolgte. Seit Mitte der 60er Jahre sinkt die Zahl der VEG wegen des fortschreitenden Konzentrations- und Kooperationsprozesses beständig ab. 1982 lag die Anzahl der VEG bei 478. Der Flächenanteil der VEG stieg seit 1949 allerdings kontinuierlich, wenn auch insgesamt nur geringfügig. Der Anteil der VEG an der LN der DDR betrug 1984 nur 8 v.H. D. Raiffeisengenossenschaften (R.) Die R., die als traditionelle Selbsthilfeorganisatio[S. 803]nen der Landwirtschaft bereits vor 1933 bestanden und während des Dritten Reiches als Zentralorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft geführt wurden, wurden in den Ländern der SBZ bereits im November 1945 erneut zugelassen. Schon 1946 gab es wieder 6.325 Einzelgenossenschaften mit 792.988 Mitgliedern. Mit dem Vorwurf, sie wirtschafteten mit „kapitalistischen Methoden“ und dienten „einseitig den Großbauern“ wurde die Arbeit der R. allerdings bald stark eingeschränkt und schrittweise anderen Einrichtungen übertragen. So übernahmen z.B. die Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) sowie die Staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf die Versorgung der Landwirtschaft mit Produktionsmitteln und die 1950 eingerichtete Deutsche Bauernbank (ab 1963 Landwirtschaftsbank; seit 1968 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]) das Finanz- und Kreditwesen. 1950 wurden die R. in Bäuerliche Handelsgenossenschaften (BHG) umbenannt und organisatorisch in die VdgB eingegliedert. III. Kollektivierungsphase (1952--1960) Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „planmäßige Aufbau des Sozialismus in der DDR“ beschlossen. Für die Landwirtschaft wurde daraus die Forderung hergeleitet, „die Vorbereitungen dafür durch die Gründung von LPG zu schaffen“. A. Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) Schon vor dieser Parteikonferenz, aber vor allem danach, wurden erste LPG in einer Reihe von Kreisen der DDR gegründet. Wegen der oben beschriebenen wirtschaftlich schwierigen Existenzbedingungen der im Zuge der Bodenreform geschaffenen Neubauerngehöfte setzten sich diese ersten LPG fast ausschließlich aus ehemaligen Neubauern zusammen. Im August 1952 wurden eine VO über die Bestätigung und Registrierung von LPG und im Dezember Musterstatuten sowie eine Musterbetriebsordnung erlassen. Danach waren 3 Typen von LPG möglich: Typ I umfaßte die gemeinsame Nutzung des eigenen und des gepachteten Ackerlandes durch die LPG. Bei den erforderlichen Feldarbeiten war ein festgelegter Arbeitsumfang für die Genossenschaft zu erbringen. Die Bewertung der Arbeit erfolgte in Arbeitseinheiten. Die individuelle Bezahlung erfolgte zu 80 v.H. nach Fläche und Wert des vom einzelnen Genossenschaftsbauern in die LPG eingebrachten Bodens und zu 20 v.H. nach den geleisteten Arbeitseinheiten. Im Typ II brachten die Mitglieder außer dem Ackerland auch die motorischen und tierischen Zugkräfte sowie Maschinen und Geräte zur gemeinsamen Nutzung in die LPG ein. Der Typ II erlangte während der gesamten Kollektivierungsphase keine besondere Bedeutung. Im Typ III wurde der gesamte Grund und Boden, also einschließlich des Grünlandes, des Waldes, der Fischteiche und aller sonstigen Flächen sowie das gesamte Besatzkapital (Maschinen und Geräte, Vieh, Wirtschaftsgebäude) zur gemeinsamen Bewirtschaftung eingebracht. Formell blieben die Eigentumsrechte an den eingebrachten Bodenanteilen bestehen, ebenso blieben das Erb- und Verkaufsrecht — allerdings bei einem Vorkaufsrecht der LPG — für den einzelnen Genossenschaftsbauern gewährleistet. In diesem LPG-Typ erfolgte die Verteilung der Einkünfte zu 20 v.H. nach den eingebrachten Bodenanteilen und zu 80 v.H. nach Arbeitseinheiten. Für die private Nutzung durfte im Typ III und darf heute jedes Genossenschaftsmitglied 0,5 ha LN als Persönliche ➝Hauswirtschaft bewirtschaften, wobei die Bearbeitung außerhalb der genossenschaftlichen Arbeitszeit erfolgen muß. Das Land der persönlichen Hauswirtschaft ist meistens privates Gartenland am eigenen Wohnhaus bzw. ehemaligen Bauernhof. Dieses Land ist verkäuflich und vererbbar. Hauswirtschaften, die von den Genossenschaften Nichtmitgliedern zur persönlichen Nutzung übergeben werden, verbleiben im Verfügungsrecht der Genossenschaften. Grundsätzlich galt für alle LPG-Typen, daß die Haupteinnahmequelle der LPG-Mitglieder die genossenschaftliche Arbeit sein sollte. Aus den ehemals einzeln produzierenden Bauern sollten gemeinschaftlich und zugleich spezialisiert arbeitende Arbeitskollegen werden. Höchstes Organ der LPG ist die Mitgliederversammlung, die auch die Wahl und/oder Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden vornimmt. Für spezielle Aufgaben können je nach Situation und Erfordernis besondere Kommissionen beim Vorstand gebildet werden. Die verbindlich vorgesehene Revisionskommission zur Finanzkontrolle des Vorstandes und des Vorsitzenden wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft war in den Musterstatuten ausdrücklich festgelegt und bis Ende 1959 auch weitgehend eingehalten worden. In jenem Jahr wurden nach der VI. LPG-Konferenz durch den Ministerrat der DDR jedoch neue Musterstatuten für die LPG erlassen, in denen besondere Maßnahmen zum Übergang der LPG-Typ~I und II zum Typ III, neue Bestimmungen über die Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die Vergütung der Arbeit und das Prämienwesen enthalten waren. Gleichzeitig wurde der Druck auf die noch privat wirtschaftenden Bauern zum Eintritt in die [S. 804]LPG derart verstärkt, daß von einer Phase der Zwangskollektivierung gesprochen werden muß (Agrarpolitik, III. C.). Am Ende der Kollektivierungskampagne im Jahr 1960 waren rd. 85 v.H. der LN der DDR in über 19.000 Genossenschaften mit knapp 1 Mill. Mitgliedern zusammengefaßt. Rd. zwei Drittel der Fläche waren bereits in den LPG Typ III konzentriert. B. Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) Die GPG wurden in ähnlicher Zeitabfolge wie die LPG aufgebaut, jedoch gab es bei ihnen von vorneherein nur einen einheitlichen Organisationstyp. Das GPG-Statut regelt die Mitgliedschaft, die Leitung, die Bodennutzung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Verwendung der Produktionsmittel und die Verteilung der Einkünfte. Die GPG produzieren vornehmlich Obst und Gemüse sowie Zierpflanzen. Über Zahl und Umfang der GPG siehe Gartenbau. C. Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Die Auswirkungen der Zwangswirtschaft und der Kollektivierung, Maßregelungen bei der Eintreibung des Ablieferungssolls und anderes führten vor allem in den Jahren 1951–1953 zu einer Massenflucht von Bauern aus der DDR. Die verlassenen Höfe wurden gemäß einer VO vom September 1953 zu ÖLB zusammengefaßt. Je nach Situation wurden die von den ÖLB bewirtschafteten Flächen nach und nach den VEG bzw. LPG zur Nutzung übergeben. D. Sonstige Produktionsgenossenschaften Neben den genannten bestehen eine Reihe weiterer spezialisierter Produktionsgenossenschaften: Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer (PwF), jetzt Produktionsgenossenschaft der Binnenfischerei (PGB); Produktionsgenossenschaft werktätiger Zierfischzüchter (PwZ) (Fischwirtschaft); Produktionsgenossenschaft werktätiger Pelztierzüchter (PwP) (Forst- und Holzwirtschaft); Winzergenossenschaften. E. Private Landwirtschaftsbetriebe Nach Abschluß der Kollektivierungsphase Ende 1960 befanden sich noch 28.238 „übrige Betriebe“ mit zusammen 471.801 ha LN oder 7,3 v.H. der gesamten LN der DDR in Privatbesitz. Neben den Betrieben von Einzelbauern in Splitterlage waren dies vor allem Betriebe des privaten Erwerbsgartenbaus, Haus- und Kleingärten, Baumschulen, Weingärten und private Obstanlagen. Ferner sind kircheneigene Betriebe in diesen Zahlen enthalten. Ende 1960 arbeiteten in diesen Betrieben 55.053 Personen, von denen 20.750 Arbeiter und Angestellte waren. (Die Zahl der Beschäftigten ging bis 1982 auf 14.000 bzw. 7.900 zurück. Die Zahl der Betriebe dürfte in vergleichbarer Weise abgenommen haben: geschätzt rd. 5.000.) IV. Konzentration, Kooperation und Spezialisierung (1960 bis heute) Die Maßnahmen nach Beendigung der Kollektivierung beschränkten sich zunächst auf die Konzentration der vielen, noch verhältnismäßig kleinen LPG. Die durchschnittliche Betriebsgröße der LPG Typ~I bis III stieg von ca. 300 ha im Jahr 1961 auf ca. 600 ha LN im Jahr 1970. Nach Meinung der SED wurde durch die Zusammenlegung von Genossenschaften jedoch noch kein „höheres Niveau der Produktion und der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln“ erreicht. Die Konzentration sei lediglich eine Vergrößerung des Umfanges der Zahl der Arbeitskräfte und der Produktionsmittel, bedeute aber nicht deren qualitative Steigerung innerhalb des theoretisch als Entwicklungsziel vorgegebenen Vergesellschaftungsprozesses. Neben Konzentrationsprozessen und Kooperationen zwischen mehreren Genossenschaften waren darüber hinaus zwischenbetriebliche Formen der Zusammenarbeit gefordert, um dadurch zu einer besseren Ausnutzung der Produktionsmittel entsprechend den neuen Betriebsgrößen zu kommen. Die zunächst vornehmlich zwischengenossenschaftliche Zusammenarbeit wurde zunehmend durch Kooperationsmodelle von Betrieben mit unterschiedlichen Eigentumsformen ergänzt bzw. verdrängt (LPG/VEG u.a.), wodurch Mischformen des „sozialistisch-genossenschaftlichen Eigentums“ entstanden. Auf diese Etappe der Konzentration und Kooperation folgte ab 1968 eine Periode der Spezialisierung, in der sich die LB. noch heute befinden. Auf diesem Wege glaubt die DDR, das Endziel einer industriemäßig produzierenden, spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktion in einigen Jahrzehnten erreichen zu können. Dieser Prozeß der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung ist eine äußerst dynamische Entwicklung mit vielfältigen über- und innerbetrieblichen Organisationsveränderungen bei Ausgliederung oder auch Einverleibung von Aufgabenstellungen, in deren Verlauf die folgenden LB. entstanden, die bis in die Gegenwart das Bild in der Landwirtschaft der DDR prägen: [S. 805]<A. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE)> Die ZGE arbeiten in der Regel nicht nach eigenen Musterstatuten, sondern auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen mehreren LPG, und haben deshalb keinen eigenen Rechtsstatus. Die ZGE haben eine eigene Leitung, die teils von den beteiligten Genossenschaften berufen wird, teils vom Rat des Kreises eingesetzt wird und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Die Startfinanzierung der ZGE wird von den kooperierenden LPG geleistet, die auch die Beschäftigten der ZGE stellen. Die Entlohnung erfolgt durch die delegierende LPG entsprechend den in den ZGE geleisteten Arbeitseinheiten. Über eigene Angestellte verfügt die ZGE nur auf der Leitungsebene. Ihre Bezahlung erfolgt nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV). ZGE gilt als Oberbegriff für folgende 4 LB.: 1. ZGE der Landwirtschaft. Die ersten ZGE der Landwirtschaft wurden 1964 gegründet. Sie waren zunächst kleine Spezialabteilungen von LPG mit durchschnittlich 5 Arbeitskräften. Solche Sondereinheiten bestanden sowohl in der Tier- wie auch in der Pflanzenproduktion. Hierzu zählten und zählen z.B. zwischengenossenschaftlich bewirtschaftete Obstanlagen, Rieselfelder u.a., aber auch gemeinsam betreute Schafherden. ZGE wurden auch in vor- bzw. nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion wie z.B. in Form der agrochemischen Zentren (ACZ) gegründet (vgl. dazu weiter unten). Bis 1975 nahmen sowohl die Zahl der ZGE als auch die der in ihnen Beschäftigten zu. Seitdem sind beide Größen rückläufig. 1982 bestanden 552 ZGE der Landwirtschaft mit 38.375 Berufstätigen. Die ZGE der Landwirtschaft sind eine typische Übergangsform in der agrarstrukturellen Entwicklung der DDR. Ihre Zahl wird weiterhin zurückgehen und ihre Aufgaben weitgehend von spezialisierten Genossenschaften übernommen werden. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Waldwirtschaft (ZEW). Die ZEW waren eine sehr frühe Form der zwischengenossenschaftlichen Kooperation, die durch die Kollektivierung des ehemaligen Privatwaldes erforderlich wurde. Ein Teil der LPG-Wälder wurde durch diese ZEW gemeinsam bewirtschaftet. Auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung im Jahre 1973 bestanden 494 ZEW mit 4.267 Berufstätigen. Infolge von Umorganisationen in der Forst- und Holzwirtschaft ist die Bewirtschaftung weiterer genossenschaftlicher Forstflächen zunehmend durch staatliche Forstwirtschaftsbetriebe übernommen worden, so daß die Zahl der ZEW rasch abnahm. 1983 existierten nur noch 16 ZEW mit 156 Beschäftigten. 3. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Bauorganisation (ZBO). Die ZBO wurden in den ersten Jahren nach der Kollektivierung als ZGE zur gemeinsamen Durchführung von umfangreicheren Bauvorhaben in der Landwirtschaft errichtet. Die ZBO entstanden häufig durch Kooperation mehrerer LPG-Baubrigaden, die zuvor nur in der jeweiligen eigenen LPG tätig waren. Nachdem 1972 die ZBO ihre Höchstzahl von 461 mit 32.455 Berufstätigen erreicht hatten, sank die Zahl der Betriebe aufgrund zunehmender Konzentration, wohingegen die Beschäftigtenzahl weiterhin anstieg. 1982 gab es 216 ZBO mit 42.013 Beschäftigten. Die Haupttätigkeit der ZBO liegt derzeit auf den Gebieten der Rekonstruktion bzw. Renovierung von Stallbauten sowie deren Neuerrichtung. Die ZBO dürften in ihrer Bedeutung weiterhin zunehmen. 4. Meliorationsgenossenschaften (M). Die ab 1963 gegründeten M. sind Einrichtungen der Wasserwirtschaft (Be- und Entwässerung). Die Aufgaben der M. liegen in der Planung, im Bau und in der Unterhaltung wasserwirtschaftlicher und meliorativer Anlagen. Die M. wurden unter Berücksichtigung der Wassereinzugsgebiete gegründet. Sie führen Meliorations-Kataster, in deren Register- und Kartenwerk Angaben über Ort, Lage, Art, Leistungsfähigkeit u.a. der meliorativen und wasserwirtschaftlichen Anlagen enthalten sind (Meliorationen). Seit 1968 nimmt die Zahl der M. ab, während ihre Beschäftigtenzahl stetig steigt. 1982 bestanden 161 M. mit 15.382 ständig Berufstätigen. Ebenso wie die ZBO werden auch die M. in Zukunft weiterhin ihre Bedeutung behalten. B. Kooperative Einrichtungen (KOE) Die KOE gehen über die Form der zwischengenossenschaftlichen Zusammenarbeit hinaus. An den KOE sind Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen (also LPG, VEG und Mischformen) beteiligt, wodurch nicht zuletzt deren organisatorische und rechtliche Angleichung angestrebt wird. Die KOE arbeiten auf der Grundlage eines speziellen Muster[S. 806]statutes, das nach dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erlassen wurde. Die KOE sind selbständige Unternehmenseinheiten mit eigenem Rechtsstatus, die ihr Startkapital und eine vorübergehende Anfangsfinanzierung von den beteiligten Betrieben erhalten. Aufbauend auf Erfahrungen, die in Kooperationsgemeinschaften Ende der 60er Jahre gesammelt worden sind, enthalten die Musterstatuten für KOE folgende wesentliche Regelungen: - Der Leiter der KOE wird vom zuständigen Rat des Kreises be- und abberufen; er ist den Staatsorganen gegenüber rechenschaftspflichtig. - Das höchste Gremium der KOE, der Rat, wird aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe gebildet. Es gibt in den KOE also keine Mitgliedervollversammlungen wie in den LPG. - Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen können und sollen in den KOE zusammenarbeiten, um einen höheren Vergesellschaftungsgrad der Produktion zu erreichen. - Aus den beteiligten Genossenschaften werden Genossenschaftsmitglieder als Arbeitskräfte aufgrund von Delegierungsvereinbarungen in die KOE entsandt; sie haben damit einen gesonderten arbeitsrechtlichen Status gegenüber den anderen Genossenschaftsmitgliedern. Die delegierten Arbeitskräfte bleiben weiterhin Mitglieder ihrer LPG. Entsprechendes gilt für Arbeiter und Angestellte von VEG. Die Bezahlung der in den KOE Beschäftigten erfolgt in der Regel durch die KOE selbst, wobei im Falle von delegierten Arbeitskräften der gezahlte Lohn den delegierenden Betrieben in Rechnung gestellt wird. Alle anderen in der KOE Beschäftigten werden nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt. Auf der Grundlage der KOE-Musterstatuten entstanden im Verlauf der weiteren Spezialisierung folgende LB.: 1. Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE). Die einfachste Form der zwischenbetrieblichen Kooperation war die ZBE, die sowohl auf dem Gebiet der Pflanzen- (ZBE [P]) als auch der Tierproduktion (ZBE [T]) zwischen Betrieben unterschiedlicher Eigentumsformen vereinbart werden konnte. Bestimmte Betriebsteile wurden aus mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen herausgelöst und zu einer ZBE als spezialisierte Einrichtung der Pflanzen- bzw. der Tierproduktion vereint. Statistisch werden die ZBE Pflanzenproduktion mit den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) gemeinsam erfaßt. 2. Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP). Die KAP entstanden durch Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus mehreren LPG oder VEG und deren organisatorische Zusammenführung. Während die ZBE (P) gemäß dem Musterstatut für KOE eine feste rechtliche Einheit bildete, waren die KAP zunächst mehr ein eher loser organisatorischer Verbund, ohne daß die im Musterstatut für KOE enthaltenen Vorgaben immer voll erfüllt wurden, innerhalb dessen die beteiligten Betriebe ihre Pflanzenproduktion gemeinsam planten. Mit Hilfe der KAP wurde die Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion weiter vorangetrieben. Während die durchschnittliche Betriebsgröße der KAP bei 4.100 ha (1975) lag, stieg der Konzentrationsgrad bei Getreide auf fast 2.000 ha, bei Kartoffeln auf etwa 400 ha und bei Zuckerrüben auf nahezu 250 ha. Mit den KAP und ZBE (P) wurde eine völlig neue Phase der spezialisierten Pflanzenproduktion begonnen. In den Jahren 1977 und 1978 wurden die KAP (und die ZBE [P]) in spezialisierte LPG (P) umgewandelt, mit denen ein noch höherer Spezialisierungsgrad und eine neue eigenständige Rechtsform erreicht wurden. Aus diesem Grund gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Zahl der KAP und ZBE (P) sowie der LPG (P). Existierten 1975 erst 47 LPG (P), dagegen noch 1210 KAP und ZBE (P), hatten sich diese Zahlenverhältnisse 1982 mit 1192 LPG (P) und 20 KAP umgekehrt. 3. KOE Tierproduktion. Die KOE (T) entstanden entweder aus den ZBE (T) oder unmittelbar aus der Herauslösung bestimmter Teile der Tierproduktion aus LPG der Typen~I bis III und deren organisatorischer Zusammenfassung. Ihre organisatorische und funktionale Abgrenzung gegenüber den ZBE (T) ist nicht eindeutig; im wesentlichen sind die KOE (T) dadurch gekennzeichnet, daß es sich um Betriebe mit überdurchschnittlicher Größenordnung und um echte Neugründungen bzw. Neuerrichtungen von Anlagen handelt. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut für KOE aus dem Jahre 1972. Statistisch wird zwischen beiden Betriebsformen nicht unterschieden, sondern sie werden heute gemeinsam als ZBE (T) erfaßt. Gemäß dieser Zählweise gab es 1975 367~ZBE (T), 1982 nur noch 247. [S. 807]Die Bedeutung der KOE (T) bzw. ZBE (T) geht — vergleichbar der Entwicklung der KAP — zugunsten des Auf- und Ausbaus der spezialisierten LPG (T) zurück. Die Entwicklung der Anteile der KOE (T) am gesamten Viehbestand zeigt die vorstehende Tabelle. C. LPG Pflanzen- und Tierproduktion; LPG (P) und LPG (T) Die Errichtung von KAP und KOE markierte in der ersten Hälfte der 70er Jahre eine bedeutende Entwicklungsetappe in der Umsetzung der Agrartheorie in die Praxis der DDR-Landwirtschaft. Ausgehend von den Erfahrungen mit diesen verschiedenen Kooperationsformen sowie der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion in selbständige KAP bzw. KOE (T) wurden auf dem IX. Parteitag der SED (1976) weiterführende Beschlüsse über die Aufgaben der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gefaßt. In deren Ausführung wurden neue Musterstatuten für LPG (P) sowie LPG (T) vorgelegt und diskutiert. Nach zwei zentralen, zu diesem besonderen Zweck einberufenen Konferenzen von Vertretern bereits in dieser Weise spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben, wurden die Musterstatuten im Juni 1977 verabschiedet und am 28. 7. 1977 durch Beschluß des Ministerrates in Kraft gesetzt. Außerdem wurden neue Musterbetriebsordnungen erlassen. Über die Regelungen der alten LPG-Statuten hinausgehend, bestimmen die neuen Musterstatuten, daß die Mitgliederversammlungen nunmehr Vollversammlungen sind, in denen auch Arbeiter und Angestellte der LPG gleiche Rechte und Pflichten haben wie die Genossenschaftsmitglieder; anstelle von Vollversammlungen auch Delegiertenversammlungen durchgeführt werden können; Brigadeversammlungen zur Vor- und Nachbereitung der Vollversammlung durchgeführt werden sollen; auch Nichtmitglieder in den Vorstand bzw. sogar als Vorsitzende der LPG gewählt werden dürfen; auch Arbeiter und Angestellte das Recht erhalten, eine persönliche ➝Hauswirtschaft zu führen. Hinsichtlich der Leitung bestimmen die Musterstatuten, daß die LPG ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf der Grundlage staatlich bestätigter Pläne und mit Hilfe des Abschlusses der für Produktion und Absatz erforderlichen Wirtschaftsverträge gestalten. Die LPG erhalten die staatlichen Pläne von den Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise. In Zukunft sollen allerdings die Kooperationsräte wirtschaftsleitende Funktionen erhalten, so daß die wirtschaftliche Rahmenplanung auf diese Gremien übergeht. Die LPG sind in den Kooperationsräten vertreten. Insofern dürfte diese Kompetenzverlagerung den LPG ein größeres Mitspracherecht bei der Erarbeitung der staatlichen Wirtschaftspläne ermöglichen. Die völlige rechtliche Selbständigkeit der LPG soll dabei erhalten bleiben. Die Wirtschaftsverträge im Zuliefer- und Abnahmebereich auf der horizontalen Ebene sind der zweite wesentliche Pfeiler der Wirtschaftstätigkeit der LPG. Diese Wirtschaftsverträge unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.). Zwischen den spezialisierten LPG (P) bzw. (T) sind also vertragliche Grundlagen das Gerüst der beiderseitigen Beziehungen. So schließt z.B. die LPG (T) Wirtschaftsverträge mit genauen Daten über Futterlieferungen, -qualitäten, -preise und -mengen mit der LPG (P). Diese wiederum kauft per Wirtschaftsvertrag z.B. Gülle und Mist von der LPG (T). Mit den neuen Musterstatuten wurde schrittweise die Annäherung des Rechtsstatus von Genossenschaftsbauern und Arbeitern eingeleitet. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem alten LPG-Statut ist in der allmählichen Angleichung der Arbeitsbedingungen, der Vergütung und der sozialen Sicherung beider Gruppen zu sehen. Genossenschaftsbauern sollen nicht mehr vorwiegend auf der Grundlage von Arbeitseinheiten entlohnt werden, sondern ihr Arbeitseinkommen soll sich in Form und Höhe an dem der LPG-Arbeiter orientieren. Damit sollen auch allmählich die sehr komplizierten und umfangreichen Umrechnungsarbeiten zur Bewertung der Arbeitseinheiten beseitigt werden. Arbeiter und Angestellte in VEG verdienten 1982 monatlich im Durchschnitt 1030 Mark (in der Industrie: 1087 Mark; Genossenschaftsbauern etwa 1000 Mark). Auf der Grundlage der neuen LPG-Statuten lassen sich die LPG heute in folgende LB. einteilen: 1. LPG (P). Die mit den KAP begonnene Konzentration wurde mit den LPG (P) fortgesetzt und vertieft. 1982 wurden über 5,28 Mill. ha LN (oder 85 v.H. der LN) von nur 1119 LPG (P) bewirtschaftet; eine LPG (P) bearbeitete demnach im Durchschnitt rd. 4.700 ha LN. Die Zahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt je LPG (P) auf etwa 320 Arbeitskräfte. Der Wert der materiellen Fonds betrug je LPG (P) durchschnittlich 19 Mill. Mark. Die einzelnen LPG (P) unterhalten über den Kooperationsrat, in dem neben Vertretern von LPG (T) auch vor- und/oder nachgelagerte Betriebe vertreten sind, vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Außenbeziehungen (Kooperation in der Landwirtschaft). Die zukünftige Entwicklung der LPG (P) wird in Richtung einer weiteren Vertiefung dieser Kooperationsbeziehungen gehen. Weiter wird die planmäßige Zusammenarbeit mit z.B. ACZ, KfL und anderen Betrieben sowie die weitere Sammlung von Erfahrungen in der spezialisierten Pflanzenproduktion, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung biologischer Erfordernisse des Bodens, der Berücksichtigung von Fruchtfolgen und der Diskontinuität des Arbeitsprozesses im Pflan[S. 808]zenbau im Zentrum der Aktivitäten der LPG (P) stehen. Der dadurch erforderliche Austausch von Arbeitskräften bildet einen Schwerpunkt der Arbeit des Kooperationsrates, der u.a. auch als Koordinierungsausschuß der LPG (P) und LPG (T) fungiert. Da eine ganze Reihe von LPG auch Verarbeitungsbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse unterhalten, kann mit diesen Abteilungen z. T. ebenfalls ein Ausgleich der Arbeitsspitzen erreicht werden. 2. LPG (T). Die LPG (T) entstanden nach der Bildung der KAP als gesonderte Betriebseinheit. Mit der Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der ehemals alle Betriebszweige umfassenden LPG verblieben die Viehbestände mit Stallbauten und Viehpflegern als „Restbetriebe“. Diese wurden — z. T. tierartenspezifisch, z. T. nach der Zwischenstufe der ZBE (T) bzw. KOE (T) — als neue LPG (T) mit eigenen Statuten errichtet. Bis in die zweite Hälfte der 70er Jahre setzte sich auch im Bereich der Tierproduktion der Konzentrationsprozeß fort; er hat sich jedoch in jüngster Zeit verlangsamt. Bestanden 1975 noch 4.574 LPG (T), so waren es 1982 nur noch 2.830 Betriebe. Sie verfügen kaum noch über eigene LN. 1982 bewirtschafteten alle LPG (T) insgesamt lediglich 64.108 ha Wiesen und Weiden, das sind rd. 23 ha je Betrieb. Die LPG (T) werden als Grundeinheiten einer sich in Entwicklung befindenden industriemäßigen Tierproduktion angesehen. Zwar ist der organisatorische Konzentrationsgrad mit durchschnittlich rd. 1500 Großvieheinheiten je Betrieb beträchtlich, doch haben diese Betriebe in ihrer großen Mehrzahl weder hinsichtlich der Spezialisierung, der Konzentration noch der technischen Ausstattung bisher die Merkmale einer industriemäßigen Tierproduktion. Zukünftiger Schwerpunkt für die LPG (T) wird deren jeweilige Spezialisierung auf bestimmte Tierarten oder Nutzungsrichtungen (z.B. Milch-, Jungtier- oder Mastviehhaltung) sein. Ein großes Problem aller spezialisierten LPG (T) ist die Futterversorgung. Sie bereitet vor allem deswegen erhebliche Schwierigkeiten, weil die Abstimmung mit den Kooperationspartnern in der Praxis häufig erhebliche Mängel aufweist. D. Volkseigene Güter (VEG) Die VEG haben gegenüber den LPG eine völlig andere Leitungsstruktur. Es gibt sowohl VEG, die direkt dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen, als auch Betriebe, die von den Räten der Bezirke angeleitet werden. Die VEG spielen für die landwirtschaftliche Gesamtproduktion keine ausschlaggebende Rolle. Die VEG sind — wie die LPG — spezialisiert in VEG (P) und (T). Unter ihnen waren auch schon in der Vergangenheit eine ganze Reihe hochspezialisierter Betriebe. Diese Feststellung trifft vor allem auf nahezu alle Zuchtbetriebe für Saat- und Pflanzgut sowie die Tierzuchtbetriebe zu. Mitte der 70er Jahre wurden die etwa 400 noch gemischt produzierenden VEG im Zuge der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion ebenfalls spezialisiert. 1982 waren unter den 478 VEG 73 VEG (P) und 319 VEG (T) sowie 86 Betriebe, die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, industrielle Tierproduktion (ab 1. 1. 1984 VE Kombinat industrielle Tierproduktion), den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaft), oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Alle VEG zusammen bewirtschafteten 435.104 ha LN, davon die VEG (P) 385.102 ha LN. Die VEG (P) verfügen demnach durchschnittlich über 5.200 ha LN. In den VEG sind rd. 80.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt, die nach dem Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt werden. E. Kombinat Industrielle Mast (KIM) Die KIM sind volkseigene, industriemäßig produzierende, spezialisierte staatliche Betriebe der Tierproduktion, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten in einer VO aus dem Jahre 1973 festgelegt sind. Diese völlig neuartige LB. entstand aus dem Zusammenschluß von einigen VEG gleicher Produktionsrichtung. In den KIM sollten und sollen Erkenntnisse für die industriemäßig betriebene spezialisierte Tierproduktion gesammelt werden. Die ersten KIM wurden auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED vom Februar 1968 gegründet: VEB KIM Königs Wusterhausen, VEB Rindermast Ferdinandshof, VEB KIM Schweinezucht- und Mastkombinat Eberswalde und VEG Färsenproduktion Lewitz. Inzwischen bestehen 33 KIM, die leitungsmäßig der VVB Industrielle Tierproduktion (ab 1984: VE Kombinat Industrielle Tierproduktion) unterstehen. Die KIM-Betriebe dienen insbesondere der Versorgung von Ballungszentren mit Hühnereiern, Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch. Entsprechend sind sie auf die Geflügelwirtschaft und Rindermast sowie die Schweineproduktion konzentriert, also auf Betriebszweige, die relativ flächenunabhängig produzieren. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die wirtschaftlichen Ergebnisse der VEB Geflügelwirtschaft haben zwischenzeitlich zu einer besonderen Form der vertikalen Kooperation, dem Geflügel-Wirtschaftsverband, geführt. (Über Richtgrößen für den Besatz von KIM-Betrieben: Agrarpolitik, III. E. 2.) Die Unterschiede zwischen der Leitungsstruktur einer LPG (T) und der eines VEB Tierproduktion (VEG und KIM folgen diesen Strukturen) zeigen die nachstehenden Organisationsschemata. Je nach den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes werden diese Grundstrukturen den speziellen Bedingungen angepaßt. [S. 809]<F. Eigenständige vor- bzw. nachgelagerte Betriebe der Landwirtschaft> Die Verstaatlichung aller wesentlichen Bereiche der Volkswirtschaft und die dargestellten Etappen der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung in der Landwirtschaft der DDR haben zu einer raschen, teils gewollten, teils unumgänglichen Herausbildung neuer Betriebe und Einrichtungen geführt. Eine Reihe der Aufgaben wird dabei direkt von staatlichen Institutionen wahrgenommen (z.B. das Veterinärwesen [ Tierärzte ] und der Pflanzenschutz). Die nachstehend aufgeführten Betriebe sind größtenteils durch horizontale Kooperation mehrerer, ursprünglich eigenständiger, landwirtschaftlicher Betriebe, durch Zusammenschluß mehrerer spezialisierter LPG-Brigaden oder durch verti[S. 810]kale Kooperation entstanden. Alle diese Betriebe sind dem MfLFN oder einer seiner Einrichtungen unterstellt bzw. unterstehen den Räten der Bezirke. Der Ausbau dieser vor- bzw. nachgelagerten Betriebe, deren vertiefte vertikale und horizontale Kooperation, ihre Einbeziehung in das staatliche Planungs- und Leitungssystem werden letztendlich auch die noch relativ selbständig produzierenden LPG (P) und (T) immer stärker in den direkten staatlichen Planungsmechanismus einbeziehen. 1. Kreisbetrieb für Landtechnik (KfL). Die KfL sind Nachfolgeeinrichtungen der MAS/MTS bzw. der landtechnischen Stationen der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Sie unterstehen der VVB Landtechnische Instandhaltung. Diese hat die gesamte Leitung über Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Instandhaltung von Maschinen und Geräten der Land-, Forst-, und Nahrungsgüterwirtschaft. Die KfL haben im Verlauf der 70er Jahre die wesentlichen technischen Gerätschaften der KAP, LPG und VEG übernommen. In den Kooperationsräten sind die KfL beratend, aber nicht als Mitglieder vertreten. 1982 bestanden 156 KfL mit über 50.000 Arbeitern und Angestellten, unter ihnen etwa 16.000 ständig delegierte Genossenschaftsbauern. Alle Beschäftigten werden nach dem jeweils gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt, wobei die Bezahlung der delegierten Beschäftigten durch den KfL erfolgt und häufig mit den delegierenden Betrieben verrechnet wird. Die KfL werden allmählich ähnlich den anderen LB. spezialisiert. Sie werden insgesamt ihre Bedeutung behalten, vermutlich wird sie sogar zunehmen (Landtechnik). 2. Agrochemische Zentren (ACZ). Mit Beginn der Kollektivierung entstanden in den LPG Typ III Agrochemische Brigaden, die sich auf die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln spezialisierten. Diese Brigaden wurden im weiteren Verlauf zu zwischenbetrieblichen kooperativen Einrichtungen der LPG und VEG zusammengefaßt. Nach dem VIII. Parteitag der SED und dem XI. Bauernkongreß der DDR wurden die ersten ACZ als selbständige Einheiten geschaffen, die nach dem Musterstatut für KOE arbeiteten. Die Hauptaufgaben der ACZ bestehen in der Lagerung und Aus[S. 811]bringung fester und flüssiger Düngemittel sowie in der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Ein Teil der Arbeiten der ACZ führt der Agrarflug aus. Nachdem 1973 bereits 332 ACZ bestanden, führte die Entwicklung in den darauffolgenden Jahren zu einer Konzentration. 1982 existierten 263 ACZ mit rd. 25.000 Berufstätigen. Jährlich werden rd. 8 Mill.~t Düngemittel und über 26.000 t (Wirkstoff) Pflanzenschutzmittel umgeschlagen (Landwirtschaft). Da die ACZ über einen großen Bestand an Fahrzeugen verfügen, übernehmen sie auch einen Teil von Bezugs- und Absatztransporten zwischen den spezialisierten Betrieben. Sie stellen Transportbrigaden oder Brigaden der Bodenbearbeitung für den überbetrieblichen Einsatz samt Technik zur Verfügung. Schließlich führen sie auch Desinfektionsarbeiten in Stall- und Speicheranlagen durch. In jüngster Zeit wurden den ACZ ferner Aufgaben in dem Bereich der Aufbereitung organischer Düngestoffe übertragen. Dabei sollen alle Arten organischer Abfallprodukte (Stroheinstreu, Gülle, Laub, Baumrinde, Torf, Seeschlamm, Erde aus Wurzeln der in den Zuckerfabriken verarbeiteten Zuckerrüben u.ä.) verwertet bzw. aufbereitet werden. 1982 existierten 130 Kompostierungsbetriebe unterschiedlicher Eigentums- und Rechtsform. Sie stellten rd. 4,9 Mill. m³ organischer Düngestoffe her. 3. KOE Trocknung und Pelletierung. 1960 entstanden die ersten Trocknungsbetriebe — zunächst ausschließlich in der Rechtsform eines VEB. Ab 1973 wurden weitere Pelletierungsanlagen als ZBE bzw. KOE in Betrieb genommen. Für die zweite Hälfte der 70er Jahre war eine starke Ausweitung der Trockenfutterproduktion vorgesehen. Die Preisexplosion auf dem Energiemarkt beeinträchtigte die Verwirklichung dieses Programmes jedoch erheblich. Um das knappe und teure Erdöl zu sparen, wurden die Anlagen zu Beginn der 80er Jahre größtenteils auf Braunkohlefeuerung umgebaut. 1980 bestanden 228 Trocknungs- und 131 Pelletierungsanlagen. Sie sind häufig an Mischfutterwerke angeschlossen. 4. Mischfutterbetriebe (M). Die M. bestehen sowohl als KOE wie auch als VEB. Rd. 100 Mischfutterwerke mit etwa 4.200 Beschäftigten stellten 1982 über 4 Mill.~t Mischfutter her. Durch den Einsatz von Mischfutter werden die Futterverwertung wesentlich verbessert und die Futterwirtschaft vereinfacht. Seit 1966 besteht in der DDR eine staatliche Qualitätskontrolle für Mischfutter, für das einzelne Normen mit festgelegten Anteilen verschiedener wertbestimmender Bestandteile (z.B. Eiweiß, Wirkstoffe, Mineralstoffe, Energie) existieren. Folgende Grundarten von Mischfutter werden unterschieden: Fertig-, Allein- und Ergänzungsfuttermittel, Vor- und Wirkstoffmischungen. Trotz gestiegener Mischfutterproduktion hat die DDR immer noch einen bedeutenden Bedarf an Importfuttermitteln, der 1982 bei 3,29 Mill.~t Getreideeinheiten lag (Außenwirtschaft und Außenhandel). 5. Veterinärmedizinische Einrichtungen. Die Bezirksinstitute für Veterinärmedizin (BIV) — früher Veterinäruntersuchungsanstalten und Tiergesundheitsämter — befassen sich mit vorbeugenden Maßnahmen gegen Seuchen und deren Bekämpfung. Die BIV unterstehen dem MfLFN. Im Veterinärwesen waren 1982 rd. 10.000 Personen beschäftigt. Veterinärhygienischen Kontrollmaßnahmen kommt in der DDR — nicht zuletzt wegen der hohen Konzentration von Viehbeständen — große Bedeutung zu, und sie werden daher in sehr strenger Form durchgeführt (Tierärzte). Der Abteilung Landwirtschaft des MfLFN unterstehen direkt die: 1. VVB Saat- und Pflanzgut. Sie ist das Bindeglied zwischen den saat- und pflanzgutproduzierenden Betrieben und den Einheiten der Landwirtschaft, die diese Produkte benötigen. Jeder Bezirk hat eine neben dem Ministerium auch dem Rat des Kreises, d.h. doppelt unterstellte VVB, denen die VEG (P) oder VEG Saatzucht direkt nachgestellt sind. 2. VVB Tierzucht. Sie ist das wirtschaftsleitende Organ des MfLFN für die Rinder-, Schweine- und Schafzucht. Sie plant und leitet die Verwirklichung der Zuchtprogramme für eine industriemäßige Produktion, führt die Leistungs- und Zuchtwertschätzungen sowie -prüfungen durch und regelt den Im- und Export von Zuchtvieh. Der VVB unterstehen: je Bezirk ein VEB Tierzucht, ferner die zentral geleiteten VEG Tierzucht, das Institut für künstliche Besamung Schönow sowie weitere Forschungsstellen und Spezialschulen. 3. VE Kombinat Industrielle Tierproduktion (bis Ende 1983: VVB Industrielle Tierproduktion). Das VE Kombinat ist wirtschaftsleitendes Organ des MfLFN für die Kombinate und Betriebe der industriellen Tierproduktion. Die wesentlichen Aufgaben des VE Kombinats sind der Aufbau und die Weiterentwicklung industriemäßiger Tierproduktionsanlagen und die Vermittlung von Forschungsergebnissen an LPG (T), VEG (T) sowie deren noch bestehende KOE bzw. ZBE. Dem VE Kombinat sind neben den KIM der VEB Eierverpackungsmittel Beeskow und das Institut für Geflügelzucht Merbitz unterstellt. 4. Sonstige Einrichtungen. Die Verwirklichung der vertikalen und horizontalen Kooperation in der Landwirtschaft der DDR hat zu einer Reihe staatlicher Einrichtungen geführt, die unterschiedlichen Abteilungen des MfLFN unterstehen. Seit Januar 1984 haben einige dieser Kombinate, Betriebe und VVB neue Bezeichnungen. In der Abteilung Land[S. 812]wirtschaft bestehen neben den vorgenannten VVB bzw. VE Kombinat weiterhin die Zentralstelle für Pferdezucht und die VEB Datenverarbeitung, Interagrarkooperation und Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. In der Nahrungsgüterwirtschaft unterstehen dem MfLFN die VE Kombinate Zucker, Stärke und Kartoffelveredlung, Kühl- und Lagerwirtschaft sowie Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion. Außerdem sind der Abteilung Nahrungsgüterwirtschaft die VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde, Materiell-technische Versorgung und der VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft zugeordnet. Die nachfolgenden VEB unterstehen der Abteilung Landtechnik im MfLFN: Kombinat Landtechnische Instandsetzung, Ausrüstungskombinat für Rinder- und Schweineanlagen, Kombinat für Gartenbautechnik, Meliorationsmechanisierung und Kombinat Rationalisierungsmittel Pflanzenproduktion. Betriebe des Land- und Meliorationsbaues sind der VEB Landbauprojekt, der VEB Spezialbaubetrieb sowie der VEB Ingenieurbüro für Meliorationen. Auf Bezirksebene bestehen die Betriebe und Organe zumeist in der Rechtsform von VEB. Die bezirksgeleiteten Betriebe der Landwirtschaft sind die Volkseigenen Güter sowie die VEB Binnenfischerei, Organische Düngestoffe und Trockenfutterproduktion. Die Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft umfassen die VEB Kombinate Fleisch- sowie Getreidewirtschaft, die VEB Geflügelwirtschaft und die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und den VEB Kombinat Milchwirtschaft. In der Landtechnik sind bezirksgeleitet der VEB Kombinat für landtechnische Instandhaltung, für materiell-technische Versorgung und der VEB Landtechnischer Anlagenbau. Der VEB Landbaukombinat, der VEB Meliorationskombinat und

Landwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische…

DDR A-Z 1985

Kulturarbeit des FDGB (1985)

Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 1. Aufgaben der K. Die K. gilt als wichtiger Teilbereich der Gewerkschaftsarbeit. Mit Hilfe der K. sollen sich die Gewerkschaftsmitglieder die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer Sozialistischen ➝Lebensweise herausbilden. Die Inhalte der K. orientieren sich an den jeweiligen kulturpolitischen Zielsetzungen der SED (Kulturpolitik). Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) will mit seiner K. an den Traditionen der deutschen Arbeiterbewegung, deren eine Wurzel in den bürgerlich-demokratischen Bildungsvereinen des 19. Jahrhunderts zu suchen ist und die sich immer auch als Kultur- und Bildungsbewegung begriffen hat, anknüpfen. Unter Kultur wurden die historischen Hervorbringungen in Wissenschaft und Kunst in ihrer ganzen Breite verstanden, soweit sie dauerhaft und zukunftsweisend schienen. Zugleich gab es Ansätze zu einem eigenen kulturellen Beitrag als „sozialistische“ bzw. „proletarische Kultur“. Sich-Bilden, Lernen wurden als eine Voraussetzung und als ein Ausdruck des Abbaus von bürgerlicher Herrschaft sowie erfolgreicher gesellschaftlicher Emanzipation gesehen. Allgemeinbildung, kulturelle Eigenbetätigung und Erwerb beruflich verwertbarer Kenntnisse standen in engem Zusammenhang; sie waren gleichermaßen Mittel für individuellen Aufstieg und gesamtgesellschaftliche Emanzipationsbestrebungen. Wenn diese Traditionslinie auch durch die marxistisch-leninistische Parteilichkeit und die aktuellen kulturpolitischen Beschlüsse von SED und Staat umgeformt worden ist, wirkt sie in Form und Inhalt der K. z.T. immer noch nach. Der FDGB versteht seine K. als einen Beitrag zur „allseitigen Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Produktionsarbeit, politisch-soziale Aktivität, ständige fachliche und allgemeine Weiterbildung werden als einander bedingende Elemente eines einheitlichen Prozesses gedeutet. Entsprechend wollen die verschiedenen Bereiche der K. als Einheit im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang, in dessen Zentrum der Produktionsprozeß steht, gesehen werden. Aufgaben der K. sind: a) Förderung der „Arbeitskultur“ (A.), d.h. das Herstellen optimaler Bedingungen für Wohlbefinden und Arbeitsfreude am Arbeitsplatz. A. umschließt Arbeits- und Gesundheitsschutz, arbeitsphysiologisch und arbeitspsychologisch richtige Gestaltung von Arbeitsmitteln, -räumen und -prozessen (Arbeitsgestaltung), kameradschaftliche Zusammenarbeit (gegenseitige Hilfe), gesellschaftlich nützliche und ästhetisch gestaltete Arbeitsprodukte; b) Vermittlung fachlicher Kenntnisse als ein das gesamte Berufsleben begleitender Prozeß (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.); c) Erziehung im Rahmen der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus (Schulen der sozialistischen Arbeit); d) Entwicklung und Organisation der kulturellen und künstlerischen Eigentätigkeit (Laienkunst); e) Vermittlung des Kulturellen Erbes und Werbung für die Teilnahme am gegenwärtigen Kulturleben; f) Förderung der Beziehungen zwischen Kunstinstitutionen und Berufskünstlern und den Werktätigen im Betrieb als eines gegenseitigen Lern- und Erziehungsprozesses; g) Einwirken auf die Gestaltung der Freizeit und die kulturelle Entwicklung in den Wohngebieten (Wohnbezirk). 2. Organisation und Formen der Kulturarbeit. Die K. vollzieht sich wesentlich im Betrieb; die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) trägt für sie die Verantwortung und stützt sich dafür auf die bei ihr und z. T. bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) bestehenden Kommissionen Kultur und Bildung sowie auf die Kulturobmänner (1983: 301.231) in den Gewerkschaftsgruppen. Die Kommissionen stellen die Kontakte zu den örtlichen Kulturstätten her, beeinflussen und koordinieren die Jahrespläne der betrieblichen Kultureinrichtungen (z.B. Kultur- bzw. Klubhäuser und Gewerkschaftsbibliotheken), erarbeiten in größeren Betrieben Jahrespläne zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und beeinflussen die Kultur- und Bildungspläne der Gewerkschaftsgruppen (1982 sollen 290.000 Gewerkschaftsgruppen einen derartigen Plan beschlossen haben). Das weite Verständnis von K. berührt jedoch faktisch alle Bereiche gewerkschaftlicher Arbeit (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Die Vorhaben der K. sind Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BKV); sie werden aus dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes und der Gewerkschaftskasse finanziert. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) verpflichtet die Betriebe zur Unterstützung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens, zum Unterhalt, Ausbau sowie zur effektiven Nutzung der entsprechenden Einrichtungen. Entscheidungen des Betriebsleiters in diesem Bereich bedürfen der Zustimmung der BGL. Großbetriebe werden angehalten, mit den schlechter gestellten Klein- und Mittelbetrieben Vereinbarungen zu treffen, damit die dort Beschäftigten die vorhandenen Kultureinrichtungen mitbenutzen, sich an der Zirkelarbeit beteiligen, an Exkursionen teilnehmen können usw. Diese Einrichtungen übernehmen darüber hinaus Aufgaben bei der kulturellen Versorgung der Städte und Gemeinden. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Schichtarbeit werden gegenwärtig für diese Beschäftigtengruppe besondere Öffnungszeiten in den Kultureinrichtungen angestrebt und in der K. Sonderveranstaltungen angeboten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Suche nach Formen der K., die geeignet sind, Jugendliche kontinuierli[S. 763]cher einzubeziehen (z.B. Jugendtanzveranstaltungen, spezielle Vortragsthemen, Diskotheken und Jugendklubs in den Kulturhäusern) (Unterhaltungskunst). Die betriebliche K. wird von den Abteilungen Kultur der übergeordneten Gewerkschafts- und FDGB-Leitungen angeleitet (Leiter der Abteilung Kultur d. BV des FDGB: Sekretär und Mitglied des Präsidiums des BV des FDGB, Dr. Harald Bühl). Die Funktionäre der K. werden in 3-Monats-Lehrgängen in den Bezirksschulen des FDGB, in einem 1jährigen Studium der Zentralen Kulturschule des FDGB in Leipzig und im Direkt- bzw. Fernstudium (3 bzw. 5 Jahre) an der Hochschule des FDGB in Bernau ausgebildet. Zur Unterstützung der K. erscheinen Informationsmaterial und Buchpublikationen im Verlag des FDGB „Tribüne“ sowie Aufsätze in der Monatszeitschrift „Gewerkschaftsleben“. Ferner werden die Veröffentlichungen der Zentralhäuser für Kulturarbeit, mit denen der FDGB eng zusammenarbeitet, für die K. genutzt. Um zu einer möglichst wirkungsvollen K. zu kommen, arbeitet der FDGB eng mit den anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen (besonders mit der Freien Deutschen Jugend [FDJ], der Kammer der Technik [KdT], dem Kulturbund der DDR [KB], der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft [DSF], dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR, der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)), im Wohngebiet mit den örtlichen Staatsorganen und der Nationalen Front der DDR und den Künstlerverbänden zusammen. Über Form und Inhalt der Zusammenarbeit sind mit allen Organisationen schriftliche Vereinbarungen getroffen worden. Ein nicht unwesentlicher Teil der K. ist die Volkskunstbewegung, deren Einrichtungen und staatliche Unterstützungen auch für die K. genutzt werden. Die Teilnahme am kulturellen Leben (z.B. Theateranrechtsscheine, gemeinsamer Ausstellungsbesuch usw.) und die fachliche Weiterbildung sind Bestandteile des sozialistischen Wettbewerbs unter dem Motto: „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (Sozialistischer Wettbewerb). Für kulturelle Selbstverpflichtungen und Leistungen ist daneben als eigene Wettbewerbsform der ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleich eingeführt worden. Ergebnisse dieser Bemühungen spiegeln sich sowohl in der hohen Beteiligung an den Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) als auch in den großen Besucherzahlen von Museen, Theatern, Kunstausstellungen usw. wider. Nach Befragungsergebnissen sollen 30 v.H. der Arbeiter 4–12mal jährlich, 25 v.H. selten ein Theater besuchen. Die Verbreitung des Fernsehens läßt diese Zahlen zurückgehen. Ein dichtes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken in Ergänzung der staatlichen Allgemeinbibliotheken dient sowohl der fachlichen wie der allgemeinen Bildung; im Buchbestand sollen beide Bereiche mit gleichem Anteil vertreten sein. 1982 gab es 3.169 hauptberuflich, 1174 ehrenamtlich geleitete Gewerkschaftsbibliotheken mit einem Buchbestand von 9,28 Mill. Büchern. Es wurden 0,970 Mill. Benutzer und 13,9 Mill. Entleihungen gezählt. Die Entleihungen verteilten sich 1980 auf die verschiedenen Literaturgruppen wie folgt: 52 v.H. Belletristik; 34 v.H. wissenschaftliche und Fachliteratur; 10 v.H. Kinderliteratur, 4 v.H. audiovisuelle Materialien (Bibliotheken). Der Selbstbetätigung dienen vor allem die verschiedenen Zirkel und Interessengemeinschaften, die für alle denkbaren künstlerischen Interessen und Freizeitbeschäftigungen bestehen. Etwa 7 v.H. der Werktätigen sollen sich an dieser Form der K. regelmäßig beteiligen. Ansätze, durch eine forcierte Entwicklung der künstlerischen Selbsttätigkeit in absehbarer Zeit den Unterschied zwischen Laien- und Berufskunst zum Verschwinden zu bringen (Bitterfelder Weg: Greif zur Feder, Kumpel), sind inzwischen abgeklungen. Beide Bereiche werden in ihrer Eigenart anerkannt, sollen aber sehr eng verzahnt werden. Besondere Beachtung haben die Zirkel schreibender Arbeiter, die in der Regel von einem Berufsschriftsteller geleitet werden, gefunden (1972: 250 Zirkel mit ca. 4.000 Mitgliedern; 1976 gab es noch 130); Ergebnisse ihrer Arbeit erscheinen außer in Betriebszeitungen, der Tagespresse usw. im Mitteldeutschen Verlag und im Verlag Tribüne. Für die Zusammenarbeit mit den Berufskünstlern wurden mit deren gesellschaftlichen Organisationen Verträge abgeschlossen. Auch mit Theatern, Museen usw. bestehen Vereinbarungen. Berufskünstler sind als Zirkelleiter tätig, übernehmen Patenschaften, sind Ehrenmitglieder von Arbeitsbrigaden. Dichterlesungen und Ausstellungen finden in den Betrieben statt. Die Betriebe vergeben Aufträge an bildende Künstler; Vorhaben und Ausführung werden mit der Belegschaft diskutiert. Der Verleihung der Kunstpreise des FDGB (erstrecken sich auf alle Bereiche der Kunst einschließlich Fernsehen und Rundfunk) geht eine breitgefächerte Diskussion in den Betrieben, insbesondere in den Interessengemeinschaften, voraus, in der die besonders beachteten Werke sowohl popularisiert als auch zugleich einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Aus den Betrieben werden Vorschläge und Stellungnahmen schriftlich an die Jury beim BV des FDGB eingereicht. Mittelpunkt für die K. im Betrieb und auch für das Wohngebiet sind die Kultur- und Klubhäuser, auf deren materielle und personelle Ausstattung und Tätigkeit der FDGB auch dann entscheidend Einfluß ausübt, wenn sie ihm nicht unmittelbar zugeordnet sind. Die Kultur- und Klubhäuser dienen sowohl dem kulturellen als auch dem geselligen Leben. In kleineren Betrieben und Gemeinden existieren mit gleichen Aufgaben Kultur- und Zirkelräume, Musik- und Spielzimmer (1982: 4.529) sowie Säle mit und ohne Bühne bzw. Kinosäle, die ebenfalls für die K. genutzt werden (1982: 1457). 1982 gab es 1109 Kultur- und Klubhäuser (darunter über 350 gewerkschaftseigene, vor allem in Großbetrieben) mit 9.079 Interessengemeinschaften (Ig.) und rd. 181.300 Teilnehmern (darunter 6.204 Ig. des künstlerischen Volksschaffens bzw. Freundeskreise der Kunst mit 116.300 Mitgl. sowie 903 naturwissenschaftliche, technis[S. 764]che und fachliche Ig. mit 15.200 Mitgl.). Die Zahl der Ig. und ihrer Mitglieder ist seit Mitte der 70er Jahre leicht rückläufig. Insgesamt verzeichneten die Kultur- und Klubhäuser 1982 58,5~Mill. Besucher bei den 590.673 Veranstaltungen (darunter 9,12 Mill. zu Vorträgen; 16,5 Mill. zu künstlerischen Veranstaltungen; 6,5 Mill. zu Ausstellungen; 13,1 Mill. zu Tanzveranstaltungen; 13,3 Mill. bei Ehrungen, bei der Jugendweihe und sonstigen Veranstaltungen). Das Zentrale Klubhaus der Gewerkschaften „Hermann Duncker“ in Halle übt eine Leitfunktion für die Klubhausarbeit aus, entwickelt Musterprogramme und organisiert den Erfahrungsaustausch. Höhepunkt der K. sind die von den Großbetrieben seit 1970 in wachsender Zahl jährlich veranstalteten Betriebsfestspiele, an denen sich auch die kleineren Industrie- und landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen und in die die Wohngebiete einbezogen sind (1981: 3.657 Betriebsfestspiele mit 9,7 Mill. Besuchern und Mitwirkenden). Die besten Darbietungen werden ausgewählt und — ergänzt um Ausstellungen und Veranstaltungen mit Berufskünstlern (ausgewählt von der Gew. Kunst) sowie ausländischen Gruppen — zu den zunächst jährlich, seit 1972 alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspielen zusammengefaßt. Die Arbeiterfestspiele dauern 3 Tage und werden jeweils in einer anderen Bezirkshauptstadt und in den größeren Städten des Bezirks abgehalten. (Die 19. Arbeiterfestspiele fanden 1982 in Neubrandenburg statt; geplant 1984: Gera, 1986: Magdeburg.) Zwischen seinem 9. und 10. Kongreß in den Jahren 1977–1981 (in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) hat der FDGB für die K. 470,5 (374) Mill. Mark aufgewendet. 1980 entfielen von den 3,5 Mrd. Mark der Kultur- und Sozialfonds 175 Mill. Mark auf kulturelle Aufgaben (5 v.H.); allerdings schwanken die Ausgaben stark von Betrieb zu Betrieb und von Industriezweig zu Industriezweig. Die sich seit Jahren wiederholenden Klagen über die ungleiche Ausgestaltung der K. sind ein Hinweis darauf, wie stark die K. von dem persönlichen Engagement der Funktionäre und Werkleiter abhängig ist und wie leicht sie immer noch von ökonomischen und sozialen Aufgaben in den Hintergrund gedrängt werden kann. Soweit die K. auch Aufgaben in den Gemeinden, Städten und Wohngebieten erfüllt, erhält sie auch Finanzmittel von den örtlichen Räten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 762–764 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund der DDR (KB)

Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 1. Aufgaben der K. Die K. gilt als wichtiger Teilbereich der Gewerkschaftsarbeit. Mit Hilfe der K. sollen sich die Gewerkschaftsmitglieder die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung…

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Erziehung zu bewußter Disziplin (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein wesentliches Merkmal der für die Gestaltung und Sicherung der [S. 367]sozialistischen Gesellschaftsordnung erforderlichen sozialistischen Persönlichkeit und ein sichtbarer Ausdruck ihres „sozialistischen Bewußtseins“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung; Staatsbewußtsein, Sozialistisches) soll das bewußt-disziplinierte Verhalten in allen gesellschaftlichen Bereichen, besonders aber beim Arbeiten, Lernen und militärischen Dienst sein. Alle für die Bildung und Erziehung verbindlichen Gesetze und Bestimmungen fordern daher die zielstrebige, systematische und permanente Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zur bewußten Disziplin, d.h. zur Fähigkeit und Bereitschaft, ihr Verhalten entsprechend den Normen der sozialistischen Gesellschaft aktiv und selbständig aus innerem Antrieb zu steuern. Da der Produktionsprozeß infolge der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) immer komplizierter wird und in ihm immer wertvollere Maschinen und Anlagen benutzt werden, müssen die Arbeitskräfte nicht nur über eine hochqualifizierte fachliche Ausbildung, sondern sollen auch — und das gilt auch schon für die Lehrlinge und für die Schüler während der produktiven Arbeit im Rahmen des polytechnischen Unterrichts — über die Fähigkeit und Bereitschaft zu Selbststeuerung und Selbstkontrolle im Arbeitsprozeß verfügen, d.h. bewußte Arbeitsdisziplin üben, die vor allem in der gewissenhaften, ordnungs- und fristgemäßen Erfüllung der gestellten Arbeitsaufgaben sowie in der sorgsamen und ökonomischen Verwendung von Maschinen, Material und Arbeitszeit zum Ausdruck kommt. Auch die EzbD. in der Schule soll über die strikte Unterordnung unter Schulordnung und Lehrkräfte hinaus eine „aktive und schöpferische Haltung den gesellschaftlichen Normen gegenüber“ eine bewußte Schuldisziplin beinhalten. Dies führt allerdings auch dazu, daß sich vor allem die älteren Schüler manchmal „aktiv, schöpferisch und bewußt“ mit den geltenden Verhaltensregeln auseinandersetzen. Dies wird jedoch nur so weit zugelassen, wie sich diese Auseinandersetzung im Rahmen der normativen Grundlinien hält. Mit der EzbD. soll also die Spannung zwischen der Erziehung zu selbständigem und kreativem Denken und Handeln einerseits und der Erziehung zu strikter Einhaltung der politisch-ideologischen Normen andererseits dialektisch aufgehoben werden. Dies gelingt jedoch — wie zahlreiche Klagen von Lehrern und Erziehern erkennen lassen —, zumindest nicht in dem gewünschten Maße, so daß das gezeigte disziplinierte Verhalten hauptsächlich der Ausdruck einer (meist wohl kalkulierten) Anpassung sein dürfte. Neben der überzogenen Form und der Eintönigkeit, in der die EzbD. häufig durchgeführt wird, macht es auch der Einfluß anderer Erziehungs- bzw. Sozialisationskräfte, so angeblich besonders der „Westsender“ (Fernsehen; Rundfunk), der Schule offensichtlich vornehmlich bei älteren Schülern immer schwerer, die Vielfalt der erzieherischen Einflüsse den Zielen und Normen der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung entsprechend zu koordinieren, zu kanalisieren und zu integrieren. Im Zusammenhang mit der Kollektiv- und Arbeitserziehung wird auch der Einfluß der Gruppen innerhalb einer Schulklasse in die Erziehung der Schüler zu bewußter Lern- bzw. Schuldisziplin einbezogen und die Möglichkeit berücksichtigt, daß die Normen der Gruppe von den Schülern häufiger ernster genommen werden als die Normen des Lehrers bzw. der Schule. So will man auf die Disziplin der Mitschüler des Schülerkollektivs positiv regulierend einwirken (Kollektiv, Sozialistisches), damit sich die Schüler auch in neuen und für sie ungewohnten Situationen, ohne auf besondere Anordnungen und Befehle zu warten, selbständig und aus eigenem Antrieb diszipliniert verhalten und notfalls auch bei speziellen Bedingungen notwendige ergänzende Verhaltensnormen festlegen (Selbständigkeit); sie sollen die Forderungen, die an sie gestellt werden oder die sie an sich selbst stellen, nicht nur überhaupt, sondern so vollkommen wie möglich erfüllen (Vollständigkeit) und schließlich ihre Diszipliniertheit als ein konstantes und habituelles Verhalten ohne größere situations- oder stimmungsabhängige Schwankungen durchhalten (Stetigkeit). Eine besondere Rolle in der EzbD. kommt der Wehrerziehung zu. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 366–367 Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eurokommunismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein wesentliches Merkmal der für die Gestaltung und Sicherung der [S. 367]sozialistischen Gesellschaftsordnung erforderlichen sozialistischen Persönlichkeit und ein sichtbarer Ausdruck ihres „sozialistischen Bewußtseins“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung; Staatsbewußtsein, Sozialistisches) soll das bewußt-disziplinierte Verhalten in allen gesellschaftlichen Bereichen, besonders aber beim Arbeiten,…

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Arbeitskräfte (1985)

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in der Folgezeit die Zahl der A. leicht zu erhöhen, obwohl die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 1969 weiter zurückging. Danach stieg die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter an, weil geburtenstarke Jahrgänge nachrückten und relativ schwach besetzte Altersgruppen die Rentengrenze erreichten. Diese Entwicklung hält noch an, wird aber in der zweiten Hälfte der 80er Jahre zum Stillstand kommen. Zunächst (nach 1961) wurde die Beschäftigungsausweitung in erster Linie durch eine zunehmende Beanspruchung des weiblichen A.-Potentials erreicht, später (seit Ende der 70er Jahre) erhöhte sich aus demographischen Gründen die Zahl der männlichen Erwerbstätigen. Die Quote der berufstätigen Frauen (einschl. beschäftigter Rentnerinnen und der in der amtlichen Statistik nicht ausgewiesenen Beschäftigungsgruppen — z.B. im Sicherheitsbereich; nach Berechnungen des DIW) — gemessen an der Zahl der Frauen im erwerbsfähigen Alter — stieg bis 1982 auf 85 v.H. (1960: 67 v.H.).48 von 100 Beschäftigten waren Frauen (1960: 43). Damit dürften fast alle Frauen dieser Altersklassen bis auf Schülerinnen, Studentinnen, Mütter von Kleinkindern usw. berufstätig gewesen sein. Mit dem Ansteigen des Beschäftigungsgrades nahm allerdings die Teilzeitbeschäftigung zu; über ein Viertel aller Frauen arbeitete verkürzt. [S. 62]Das Arbeitskräftepotential bei den Männern ist völlig ausgeschöpft. Die Quote der männlichen Berufstätigen — bezogen auf die Männer im erwerbsfähigen Alter — betrug 1982 90 v.H. Gut 55 v.H. der Bevölkerung der DDR ist berufstätig (Bundesrepublik Deutschland: 45 v.H.) — eine Erwerbsquote, die zu den höchsten in der Welt zählt. Seit 1960 hat ein bedeutender Strukturwandel in der Verteilung der A. auf Wirtschaftsbereiche stattgefunden. Die Beschäftigung in der Landwirtschaft nahm ab, während sie in der Bauwirtschaft und im Dienstleistungsbereich zunahm und in den übrigen Bereichen nahezu konstant blieb. Die Veränderungen entsprachen den typischen Tendenzen wachsender Industriegesellschaften. Die Industrie hatte mit 41 v.H. 1982 den höchsten Anteil an der Beschäftigung, gefolgt vom Dienstleistungsbereich, der 25 v.H. der A. auf sich vereinigte. In der Landwirtschaft war ein mit 10 v.H. immer noch relativ hoher Anteil gebunden. Auch die sozioökonomische Struktur der Erwerbstätigen hat sich verändert. Die Zahl der Selbständigen und der mithelfenden Familienangehörigen sank, während die Arbeitnehmer ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigung erhöhten. Typisch für die DDR ist der hohe Anteil der Genossenschaftsmitglieder. Die genossenschaftliche Beschäftigung nahm allerdings seit Mitte der 60er Jahre wegen der aus Altersgründen ausscheidenden LPG-Mitglieder ständig ab. Die Umwandlung der industriell produzierenden Genossenschaften des Handwerks in volkseigene Betriebe führte 1972 zur Reduzierung auch der PGH-Mitglieder. An der angespannten A.-Situation wird sich auch in den nächsten Jahren kaum etwas ändern: Die Nachfrage der Wirtschaft nach A. steigt ständig. Aufgrund der zu erwartenden Erhöhung der Bevölkerungszahl im erwerbsfähigen Alter rechnen DDR-Stellen mit einer Zunahme der A. um 275.000 (ohne Lehrlinge) im Planungszeitraum von 1981 bis 1985. Der überwiegende Teil des Zustroms wird aller Voraussicht nach in den ersten Jahren dieser Periode liegen, danach ist mit einer [S. 63]Abschwächung in den Steigerungsraten zu rechnen. In der Phase von 1986 bis 1990 dürfte dann nur noch eine geringfügige Beschäftigungsausweitung eintreten, nach 1990 wird der A.-Bestand ungefähr konstant bleiben. Gegenwärtig (1982) beteiligen sich etwa 370.000 Altersrentner (ca. 10 v.H. aller Altersrentner) am Erwerbsleben; Mitte der 70er Jahre waren es noch über 650.000. Diese Entwicklung ist zum einen auf die zahlenmäßige Verringerung der Bevölkerung im Rentenalter zurückzuführen, zum anderen die Folge zweier Rentenerhöhungen (1976 und 1979); offensichtlich besteht für diesen Personenkreis nicht mehr im gleichen Maße die Notwendigkeit, aus wirtschaftlichen Gründen weiter berufstätig sein zu müssen. An eine merkliche Ausweitung des Einsatzes von Gastarbeitern ist offensichtlich nicht gedacht. Im Jahre 1977 sind rd. 50.000 ausländische A. in der DDR tätig gewesen. Viele von ihnen hielten sich allerdings lediglich zu Ausbildungszwecken in der DDR auf. Neuere Angaben über die Zahl der ausländischen A. insgesamt liegen nicht vor; die damals genannte Größenordnung dürfte sich indes nicht wesentlich geändert haben. Arbeitskräfte, Ausländische; Arbeitslosigkeit. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 61–63 Arbeitsklassifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, Ausländische

Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in…

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Qualität der Erzeugnisse (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder Nützlichkeit eines Erzeugnisses für die Befriedigung von Bedürfnissen eine sehr wichtige Rolle. Mit der Einführung der 1983 bereits wieder abgeschafften Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis im Jahre 1975 (Preissystem und Preispolitik, VII.), erfuhr der Gebrauchswert eine erhebliche Aufwertung. Eine unter bestimmten Voraussetzungen erreichte Erhöhung der QdE. entspricht einer Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, da gesamtwirtschaftlich z.B. die längere Lebensdauer der Erzeugnisse und die größere Funktionssicherheit eine Arbeitsersparnis bewirken. Hinter dem Begriff der QdE. verbirgt sich ein komplexer Tatbestand, der sowohl die objektiven Eigenschaften eines Gutes wie seine subjektive Wertung umfaßt. Die „objektiv bestehende Kompliziertheit, die Qualität ökonomisch zu bewerten“, bildet ein wesentliches Problem der Gütesicherung und Qualitätsplanung (Produktions- und Konstruktionsqualität) in einem System zentraler Planung und Lenkung. Die Qualitätsbewertung läßt sich nicht in einer einzigen Kennziffer zusammenfassen, vielmehr ist eine Messung nur durch Vergleiche von Qualitätsparametern, Nutzeffekt usw. möglich. Die Qualitätsbewertung erfolgt gemäß TGL 29.432 (s. Abb.) Grundsätzlich ist die Qualität eine Vergleichskategorie, die z.B. durch das Niveau und die Kennzahlen eines Gebrauchswertes bestimmt wird. Die Be[S. 1067]stimmung des (besonderen DDR-)Gebrauchswertes aber, z.B. der Stellenwert der gesellschaftlichen Nützlichkeit eines Gutes, erweist sich für die DDR als ein bisher äußerst unzulänglich gelöstes Problem. So lag im Jahre 1981 die Mehrheit der in den Pflichtenheften der Kombinate und Betriebe formulierten Gebrauchswerteigenschaften von neuen Erzeugnissen unter dem vergleichbaren internationalen Niveau (Prof. Dr. Helmut Mann, Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, 1983). Hohe Ansprüche an die QdE. unter dem Aspekt einer Steigerung der volkswirtschaftlichen wie betrieblichen Effizienz durch geringere Ausschußkosten und Senkung der Folgekosten aus Fehlleistungen (Nacharbeit, Mehrverbrauch an Material, zusätzliche Maschinenkapazität usw.) waren von jeher ein Generalanliegen der Wirtschaftsführung. Wissenschaftler der DDR begründeten die Ursache des Zurückbleibens des Nationaleinkommens der DDR hinter der Zunahme der gesellschaftlichen Ersatzfonds (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) im Zeitraum der letzten 20 Jahre vorwiegend als eine Folge von Qualitätsmängeln. In den zurückliegenden Jahren beliefen sich die Kosten für Ausschuß, Nacharbeit, Garantieleistungen oder von anderen Qualitätsmängeln auf Beträge in Milliardenhöhe (z.B. 1975: 3 Mrd. Mark); gemessen an aktuellen kritischen Bemerkungen maßgeblicher Wirtschaftsfunktionäre der DDR, hat sich hieran trotz fehlender Daten über den Umfang wohl nichts geändert. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielten und spielen ebenso politische Aspekte, wie Ansehen und Stellung der DDR als führendes sozialistisches Industrieland, eine Rolle. Ein qualitativ mangelhaftes Erzeugnis wird als politischer und kultureller Schaden betrachtet. „Es besteht alle Veranlassung zu außerordentlichen Anstrengungen, um den guten Ruf der Waren aus der DDR als Qualitätsprodukte zu wahren und zu mehren“ (Honecker, 1978) und: „In den kommenden Jahren muß ‚Qualitätsarbeit aus der DDR‘ zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen unserer Leistungsfähigkeit werden“ (Honecker, X. Parteitag der SED 1981). In der Vergangenheit wurde dem Problem der QdE. in den Betrieben aus verschiedenen Gründen (Mangelsituation und daraus resultierende starke Stellung der Anbieter, Bruttoproduktion als unzureichende betriebliche Zielfunktion, fehlendes oder mangelhaftes absatzpolitisches Instrumentarium usw.) oftmals eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Seit Beginn der 60er Jahre und besonders seit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963, standen die Probleme der QdE. durch Auf- und Ausbau eines Systems der Qualitäts- oder Gütesicherung (beide Begriffe werden synonym verwendet) und vor allem der staatlichen und betrieblichen Qualitätskontrolle stärker im Vordergrund. Das Volumen von Erzeugnissen mit hoher Qualitätsbewertung hat weiter zugenommen; dennoch bleiben nach selbstkritischer Darstellung führender Wirtschaftswissenschaftler der DDR die Entwicklung der Standardqualität wie auch die Erfüllung der durch den Plan gesetzten Qualitätsziele nach wie vor unzureichend. Gemäß der Leitlinie, als Qualitätsmaßstab den wissenschaftlich-technischen Höchststand (Weltniveau) zugrunde zu legen, bedingt durch gestiegene Ansprüche der Verbraucher und des Außenhandels, fanden seit Mitte der 60er Jahre gleichermaßen sowohl Fragen der Standardisierung (Standards der DDR und RGW-Standards legen u.a. Qualitätskriterien mit wichtigen Kennwerten fest) als auch der Formgestaltung in der Industrie durch Einbeziehung in die Güteklassifizierung verstärkte Beachtung. In der DDR stehen vielfach die Begriffe Formgestaltung, Industrielle ➝Formgestaltung und Industrieformgestaltung anstelle von industrieller Formgebung (Design). Seit über einem Jahrzehnt ist die DDR bemüht, ein System „komplexer Maßnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS)“ als betriebliches Leitungsinstrument einzuführen. Die Zentralisierung fast aller volkseigenen Betriebe in Kombinate Ende der 70er Jahre hat die Realisierungsmöglichkeiten in diesem Problembereich inzwischen verbessert. Entsprechend dem wirtschaftspolitischen Leitprogramm der 80er Jahre, einer „Wirtschaftsstrategie“ der Intensivierung und Rationalisierung in der DDR, erhalten die Sicherung und Erhöhung der QdE. als ein wichtiger Intensivierungsfaktor im Zusammenhang mit einer ebenfalls angestrebten raschen Steigerung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer Verbesserung der Effektivität des Produktionsprozesses einen besonderen Stellenwert. Die ökonomischen Probleme der DDR und weltwirtschaftlichen Entwicklungen der 80er Jahre führten zu einer Reihe neuer Bestimmungen, die den Druck auf eine umfassende Qualitätspolitik der Kombinate verstärkten. Seit Beginn der 80er Jahre zählen hierzu das Konzept eines maximalen Veredlungsgrades, ein realistischer internationaler Vergleich von Spitzenleistungen, die Durchsetzung strenger und umfassender Qualitätsmaßstäbe für eine Erzeugnisplanung bereits im Pflichtenheft (s. #722#iii. III.) sowie der hohe Stellenwert des Designs, nicht nur beim Erzeugnis, sondern auch bei der Verpackung. Kritisch vermerkt werden seitens der DDR Absatzschwierigkeiten infolge Gestaltungsmängeln bei sonst technisch guter Qualität (Staatssekretär M. Kelm, Leiter des staatlichen Amtes für industrielle Formgestaltung, 1983). Ein langer Zeitraum absoluter Vernachlässigung von Design und Qualität oder ein fehlendes, allgegenwärtiges internationales Vergleichsniveau sind nicht die einzigen Ursachen der konstatierten Mängel. Mit einer Qualitäts-VO von [S. 1068]1980 (GBl. I, S. 117 ff.) sowie den Bestimmungen der Planmethodik für die Jahre 1981 bis 1985 (Planungsordnung und Rahmenrichtlinie für die Planung der Kombinate und Betriebe) erhöhten sich die Qualitätsanforderungen für den Erzeugnisbereich der prüfpflichtigen Warenproduktion (ca. 54 v.H. der Gesamtproduktion). Neue veränderte Bestimmungen, vor allem eine „Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse“ sowie zwei DB zur Qualitätssicherung traten zum 1. 1. 1984 in Kraft (GBl. I, 1983, S. 405 ff.). Ihr Geltungsbereich umfaßt sowohl Instanzen der staatlichen Leitung als auch wirtschaftende Einheiten („Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen“). Als entscheidende Neuerung erstrecken sich nunmehr die Maßnahmen der Qualitätssicherung auf fast alle Erzeugnisse; Ausnahmen werden ausdrücklich angezeigt. Grundsätzlich sind für Erzeugnisse (oder -gruppen), die zur Produktionsaufnahme neu- oder wiederangemeldet werden, eine neue Art eines Standards auszuarbeiten (GBl. I, 1984, S. 157 ff.): „Werkstandard mit Qualitätsmaßstäben“ (WSQ). Das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) erhielt zugleich mit einem neuen Statut (GBl. I, 1983, S. 417 ff.) vergleichsweise umfassendere Kompetenzen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von gravierender Bedeutung. Es ist insbesondere Leitungsinstanz neu geschaffener Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft, also einer verstärkten staatlichen Kontrolle und unterhält ebenso ein Netz von Strukturabteilungen für die Erzeugnisanmeldung. Aus DDR-Sicht sind mit der Koordination einer Reihe neuer Bestimmungen, wie der Qualitätssicherungs-VO von 1983 (QSVO) (GBl. I, 1983, S. 405 ff.), des ASMW-Statuts, einer neuen Standardisierungs-VO (GBl. I, 1984, S. 157 ff.), einer VO über das Meßwesen (GBl. I, 1982, S. 429 ff.) und Bestimmungen zum Pflichtenheft (GBl. I, 1983, S. 381 ff.) derzeit die Voraussetzungen für eine qualitätsgerechte Produktion geschaffen sowie den internationalen Anforderungen angepaßt. Generell zeigen die in der Statistik der letzten Jahre ausgewiesenen Wachstumsquoten der Qualitätsproduktion deutliche Steigerungen. Im Jahre 1975 betrug die industrielle Warenproduktion mit dem Gütezeichen „Q“ (Preisbasis 1980) rd. 13,5 Mrd. Mark, dagegen 1983 rd. 65,1 Mrd. Mark; gleichzeitig erhöhte sich deren Anteil an der gesamten Warenproduktion im gleichen Zeitraum von 6 v.H. auf 18 v.H. (Der bis 1983 in der Statistik ausgewiesene Anteil an der prüfpflichtigen Warenproduktion betrug 1975: 14 v.H. und 1983: 31 v.H.) II. Organisation der Gütesicherung Die Organisation der Gütesicherung und Qualitätskontrolle sowie der Planung und Entwicklung der QdE. stützt sich auf inner- und überbetriebliche Instanzen. Oberstes staatliches Fachorgan für Qualitätsfestlegung und -bewertung ist das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) (Standardisierung, III.). Nach 1946 hatte das staatliche Warenprüfungsamt Thüringen entsprechende Funktionen übernommen; 1950 wurde das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gegründet (GBl., 1950, S. 136) und 1960 in Deutsches Amt für Warenprüfung und Meßwesen (DAMW) umbenannt, (1. Statut 1965, 2. Statut 1969.) Ohne veröffentlichte Rechtsgrundlage erfolgte Anfang 1974 eine Zusammenlegung des Amtes für Standardisierung und des DAMW in ein Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Bereits das 1975 erlassene Statut des ASMW (GBl. I, S. 301 ff.) nennt Qualitätssicherung und -kontrolle als wichtige Funktionen des ASMW. Ein neues Statut ab Dezember 1983 verstärkt seine Kompetenzen. 1962 war ein Rat für Industrieform geschaffen worden. Das parallel dazu bestehende Institut für angewandte Kunst wurde 1963 in das Zentralinstitut für Formgestaltung umgewandelt. Beide Institutionen waren dem Ministerium für Kultur unterstellt. Eine Zuordnung des Rates und des zwischenzeitlich in seinem Namen veränderten Zentralinstitutes für Gestaltung zum DAMW erfolgte 1965. Eine erneute Verselbständigung durch Auflösung des Bereiches „Gestaltung“ beim DAMW und Schaffung eines Amtes für industrielle Formgestaltung als zentrales Organ des Ministerrates geschah mit Wirkung vom 1. 2. 1972. Mitte 1973 wurde beim Amt unter Aufhebung einschlägiger früherer Bestimmungen eine Anzahl bisher vorwiegend betrieblicher Funktionen der Formgestaltung konzentriert. Seitdem findet der Bereich der Industriellen ➝Formgestaltung als Kriterium der Qualität stetig steigende Beachtung. Bereits laut Qualitätsverordnung von 1980 war das Design integraler Bestandteil der Qualität, die neue QSVO 83 betont seinen Stellenwert, denn in der Wirtschaftspraxis allerdings bestehen hier erhebliche Mängel. Das ASMW „ist für die Erarbeitung des staatlichen Qualitätsmaßstabes verantwortlich“ (Statut, § 2,3). Es gliedert sich in Fachbereiche (z.B. Meßwesen, Qualitätssicherung, Standardisierung), Fachabteilungen und diesen unterstellte Prüfdienststellen (meist mit eigenen Fachlabors). Die Beurteilung von Standards und damit auch von Qualitätsmerkmalen obliegt besonderen Prüfungsausschüssen. Dem Präsidenten des ASMW sind mehrere Vizepräsidenten als Leiter der Fachbereiche, über 70 fachlich spezialisierte Struktureinheiten für die Qualitätsanmeldungen (§ 10) sowie die staatlichen Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft (§ 6) unterstellt. Neben dem ASMW und dem Amt für industrielle [S. 1069]Formgestaltung hat eine Reihe weiterer, in der Regel staatlicher, Instanzen besondere Funktionen der Qualitätskontrolle wahrzunehmen: Staatliche Güteinspektion beim Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör (GBl. II, 1970, S. 607); Entwicklungs- und Qualitätsprüfstelle der VVW-Centrum (GBl. II, 1965, S. 835); Staatliches Amt für technische Überwachung (GBl. I, 1977, S. 1); DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK); Kraftfahrzeugtechnische Anstalt; Staatliche ➝Bauaufsicht; Reichsbahn u.a. Die früher eigenständige Staatliche Güteinspektion des Handels wurde mit Wirkung v. 1. 1. 1976 in Form der Handelsinspektionen den Fachabteilungen des ASMW angegliedert (Binnenhandel). Als einziges nichtstaatliches Warenkontrollunternehmen beschäftigt sich die Intercontrol GmbH (Dienstleistungsbetriebe) mit der Gütesicherung von ex- und importierten Erzeugnissen und verleiht Prüfungszertifikate (GBl. I, 1975, S. 350 ff.). Im Bereich Meßwesen bewahrt das ASMW die Etalons der DDR und ist für den Zeitdienst verantwortlich. Gemeinsam mit dem Amt für Formgestaltung und den Industrieministerien und anderen zentralen Organen sowie vor allem den Kombinaten und volkseigenen Betrieben, hat das ASMW die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu analysieren, entsprechende staatliche Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten sowie das gesamte Kontrollsystem zu leiten. Zwei seiner wichtigsten Funktionen sind einmal die Erteilung von Standards als bestimmendes Instrument zur Qualitätssicherung und -steigerung sowie auch zur Rationalisierung, besonders in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (z.B. GBl. I, 1978, S. 233), zum anderen ist es die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und die Zuerkennung nur noch eines einzigen staatlichen Gütezeichens „Q“. Staatliche Gütevorschriften sind kraft Gesetzes Vertragsinhalt; Abweichungen sind nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen zulässig. Das Amt für Formgestaltung verleiht ein „Staatliches gestalterisches Prädikat“ (§ 14 QSVO) als „gestalterische Spitzenleistung“ (SL) für bestimmte Erzeugnisse. Neben den staatlichen Gütevorschriften gemäß Vertragsgesetz (§ 42) gelten gleichberechtigt die Qualitätsbestimmungen, entsprechend einer vorausgesetzten Gebrauchsfähigkeit, auch im Zusammenhang mit den Bestimmungen für Außenhandelsverträge. Bis Ende 1983 erfolgte die Verleihung staatlicher Gütezeichen „Q“ und „1“ (GBl. I, 1980, S. 122) ausschließlich in der Kategorie der „anmelde- und prüfpflichtigen Erzeugnisse“, deren Nomenklatur (GBl. 1976, SDr. 803, 803/1 bis 803/6) das ASMW festsetzte. Laut QSVO sind ab 1984 grundsätzlich alle neuen Industrieerzeugnisse anzumelden und gleichzeitig Werkstandards (WSQ) einzuführen, für die das alleinige Gütezeichen „Q“ beantragt wird. Ab 1984 unterliegen prinzipiell alle Industrieerzeugnisse einer staatlichen Qualitätskontrolle. Importerzeugnisse erhalten besondere Approbationszeichen (§ 18 QSVO). Entfallen waren bereits 1970: Gütezeichen „2“ sowie Überwachungs- und Klimaschutzzeichen. Die Einstufung eines Erzeugnisses nach in sog. Beschaffenheitsstandards festgesetzten Qualitätsmerkmalen ist eine der wichtigsten Funktionen des ASMW und begründet damit seine erhebliche — in der Praxis einer Leitungsfunktion gleichkommende — Machtstellung gegenüber den Kombinaten und Betrieben, da jede Qualitätseinstufung und die Verleihung eines Gütezeichens mit finanziellen Konsequenzen für die Hersteller, z.B. in Form von zusätzlichem Gewinn für „Q“-Erzeugnisse oder Gewinnabschlägen für Erzeugnisse minderer Qualität (lt. § 23) mindestens 10 v.H. verbunden sind. Gegebenenfalls kann die Produktion oder der Absatz auf Weisung der ASMW praktisch eingestellt bzw. gesperrt werden. Desgleichen bestimmen das ASMW und das Amt für industrielle Formgestaltung durch ihre Genehmigungen oder Vorbehalte die Qualitätsmaßstäbe für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; letztlich wird durch diese Funktion der technische Fortschritt forciert. Verantwortlich für die Planung, Sicherung und Kontrolle der Qualität im betrieblichen Bereich sind die Kombinats- und Betriebsleiter. Sie erhalten mit dem Plan Kennziffern der Qualität, Qualitätsvorgaben sowie auch Angaben über den jeweils höchstzulässigen Ausschußanteil. Ausschußkosten sind nicht kalkulationsfähig. Die Generaldirektoren sind gehalten, jährliche Qualitätsprogramme mit konkreten Verpflichtungen auszuarbeiten. Die Ministerien tragen die Verantwortung für die Realisierung der staatlichen Qualitätspolitik. Seit Mitte der 70er Jahre gilt der Phase der Forschung und Entwicklung sowie den qualitätsbestimmenden Standards und Richtlinien der industriellen Gestaltung bei neuen Erzeugnissen wachsende Aufmerksamkeit, allerdings mit unbefriedigenden Ergebnissen. Es bleibt dahingestellt, ob der Zwang über detaillierte Bestimmungen der Kombinats- und Betriebsleiter (§ 7 QSVO) zu mehr Erfolg führt. III. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Betrieb Zwei Hauptbereiche des betrieblichen Qualitätssicherungssystems (QSS) sind zu unterscheiden: Pla[S. 1070]nung und Vorbereitung des Produktionsprozesses sowie Produktionsdurchführung und -kontrolle. Abgesehen von speziellen Aufgabenstellungen und Kennziffern zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowohl für den Fünfjahrplan als auch für die Jahrespläne (insbesondere im Produktionsplan und im Plan Wissenschaft und Technik) spielen sie seit 1984 mit den Vorschriften über die Ausarbeitung von Werkstandards (WSQ) für die Qualitätssicherung schon im Bereich von Forschung und Entwicklung eine besondere Rolle. Die Generaldirektoren der Kombinate oder die Leiter anderer Wirtschaftseinheiten bestimmen ihre Qualitätsziele anhand der Qualitätsvorgaben der Ministerien (§ 3 QSVO). Als neues Leitungsinstrument der Generaldirektoren der Kombinate zur Qualitätssicherung für fast alle anzumeldenden Erzeugnisse (Anlage 1 der QSVO führt die Ausnahmen auf) werden vielfach im Rahmen der WSQ Gebrauchswerte, Effektivitätskriterien und Anforderungen an mustergetreue Fertigung festgelegt und vom ASMW bestätigt. Wie die Pflichtenheftziele unterliegen diese Werte ständiger Kontrolle durch das ASMW. Alle in den letzten Jahren besonders betonten Kriterien, wie z.B. technologische und gestalterische Lösungen als auch Vergleichsangaben zu ähnlichen Erzeugnissen des internationalen Marktes sind jetzt integraler Bestandteil der Maßnahmen des QSS. Im Zusammenhang wirken mit der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbes, der Führung eines Haushaltsbuches in den Brigaden und der Verwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse steht als ein wichtiger Teil des QSS das System der fehlerfreien Arbeit („Saratower System“) im Vordergrund. Die 1955 in der UdSSR entwickelten Grundsätze wurden später unter der noch heute geltenden Losung „Meine Hand für mein Produkt“ als „Methode des Vertrauens“ und als Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller Qualitätsnormen in den Betrieben der DDR übernommen. Als ein Kernstück betrieblicher Qualitätssicherung ist darunter ein Komplex miteinander verbundener erzieherischer, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu verstehen, bei denen die Beschäftigten freiwillig die volle Verantwortung für die Qualität der von ihnen gefertigten Erzeugnisse übernehmen sollen, bezeichnet auch als „persönliches QSS“. Gekoppelt mit Aktionen des sozialistischen Wettbewerbes werden diese Prinzipien durch ein System von Maßnahmen sowohl des individuellen als auch des kollektiven materiellen und moralischen Anreizes stimuliert. Hierzu zählen u.a. qualitätsstimulierende Lohnformen, qualitätsbedingte Zuführungen zum Prämienfonds und Leistungsfonds, eine Abhängigkeit des variablen Teils der Jahresendprämie von erfüllten Qualitätszielen oder das Betriebsergebnis betreffende Preiszu- und Preisabschläge (Lohnformen und Lohnsystem). Nach dem Stand von Anfang 1983 haben mehr als 570 Betriebe (ca. 10 v.H.) in der DDR die vom ASMW verliehene Wettbewerbsauszeichnung „Betrieb der ausgezeichneten Qualität“ erhalten. Seit Erlaß im Jahre 1963 wurden auch Diplome für die 5jährige, die 10jährige (ca. 50 Betriebe) sowie für die 15jährige Verteidigung des Titels vergeben. Die Möglichkeit zur Verleihung des [S. 1071]Titels „Brigade der ausgezeichneten Qualität“ und „bester Qualitätsarbeiter“ soll zukünftig als moralischer Anreiz intensiver genutzt werden. Als ein weiterer Hauptbereich des QSS zur Sicherung und Erhöhung der Qualität in Kombinat und Betrieb fungieren vor allem seit Beginn der 80er Jahre eine Reihe innerbetrieblicher Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen; sie sind eng mit dem sozialistischen Wettbewerb verknüpft. Die ständige fachgerechte Überwachung der QdE. (d.h. die Gütekontrolle) zur Sicherung der qualitativen Kontinuität der Produktion untersteht in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft seit 1949 der Technischen Kontrollorganisation (TKO). Bis Ende 1983 verfügte sie über umfangreiche Vollmachten. Die als staatliche Kontrolleure wirkenden Leiter der TKO waren auf Kombinatsebene meist Mitarbeiter des ASMW und bei ihrer Tätigkeit im Kombinat an die Weisungen des Amtes gebunden. Der TKO-Leiter des Kombinates hatte das Qualitätsgeschehen im Kombinat zu leiten und gegenüber Kombinat und Amt zu vertreten. Die neu geschaffenen Staatlichen Qualitätsinspektionen (SQI) des ASMW haben seit Jahresanfang 1984 nunmehr die Funktionen staatlicher Qualitätssicherung und -kontrolle übernommen (QSVO, § 5). Zugleich wurden in 120 zentralgeleiteten Kombinaten SQI gebildet. Leiter und Mitarbeiter unterstehen dem ASMW. Die Rechte der SQI reichen bis zu Auslieferungssperren, einem Produktionsstopp und der Einleitung von Ordnungsverfahren. Die TKO fungiert seit 1984 als rein betriebliche Kontrollinstanz, deren Leiter die Funktion von Fachdirektoren einnehmen und dem Kombinats- oder Betriebsdirektor direkt unterstellt sind. Berufung oder Abberufung bedarf jedoch der Zustimmung des ASMW. SQI und TKO steuern durch Kontrollen und Qualitätsanalysen die Qualitätsentwicklung (Einhaltung der Standards und vertraglichen Gütevorschriften), um Fehlleistungen und Ausschuß zu verhindern. Zunehmend werden dabei modernere Kontrollmethoden verwendet. Das Prinzip einer möglichst lückenlosen Kontrolle in der Vergangenheit führte allerdings mit wachsender Massenproduktion zu einer überproportionalen Kostensteigerung der Arbeit der Gütekontrolle. In verstärktem Maß sollen daher weniger kostenintensive Methoden der statistischen Qualitätskontrolle eingesetzt und eine betriebliche „Schwachstellenforschung“ organisiert werden. Die verstärkte Einbeziehung von Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbes in Verbindung mit dem betrieblichen System der Qualitätssicherung gewinnt unter diesem Aspekt als kostensparende Rationalisierungsmethode an Bedeutung. Der Zusammenhang von Kostensenkung, insbesondere durch Materialeinsparung und Qualitätssteigerung wird vielfach hervorgehoben. Unbeschadet aller speziellen Regelungen und anderer Kriterien ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Betriebsprozesses in der Wirtschaftspraxis eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine hohe QdE. Vielfach wirken sich Störungen und Disproportionen, z.B. in Folge systembedingter mangelnder betrieblicher Flexibilität oder des Zwangs zur Planerfüllung, in erster Linie zu Lasten der QdE. aus. Hier erhält die SQI spezielle Funktionen zur Problemlösung. Diese Konflikte und ihre Konsequenzen für wirtschaftende Einheiten und Erzeugnisse sind trotz eines engmaschigen Kontrollnetzes bis in die Gegenwart allerdings nur unzureichend gelöst worden. Kurt Erdmann Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Graichen. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. (Abschn. 8.4.4.) [S. 1072]Borchert, H., H. Dietrich u. G. Nagel: Intensivierung — Standardisierung — Qualität. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Dietrich, H.: Qualitätssicherung im Meisterbereich. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Erdmann, K.: Industrielle Formgestaltung in der DDR. In: Deutschland Archiv 8/1979. Köln: Wissenschaft und Politik 1979. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt im Handel. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Cramer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 4.) Handelsrecht. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. J. Kreutzer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. (Abschn. 5.7.2.) Heuer, R.: Qualität, Kosten, Gewinn. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1967. Kelm, M.: Produktgestaltung im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1971. Jeder liefert jedem Qualität! Erfahrungen, Erkenntnisse und Aufgaben bei der Entwicklung der Qualitätsarbeit in der Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Hanspach u. H. Merbach. Berlin (Ost): Tribüne 1978. Qualitätskontrolle — Qualitätssicherung. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Lilie. Hrsgg. v. Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung. 2., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. Qualitätssicherung und Standardisierung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Schindowski, E., u. O. Schürz: Statistische Qualitätskontrolle. Kontrollkarten und Stichprobenpläne. 5. Aufl. Berlin (Ost): Technik 1972. Seminar: Staatliche Qualitätskontrolle. In: Wirtschaftsrecht 2/1978. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1978. (Beilage.) Siskow, W. I.: Messung und Optimierung der Erzeugnisqualität. Übers. aus dem Russischen, Moskau 1966. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1969. Stimulierung in Industriebetrieben und Kombinaten. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Finger u. W. Gertich, Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 2.3.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1066–1072 Psychotherapie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahmenkollektivvertrag (RKV)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder…

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Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) (1985)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Die CDU trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber) folgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung zur Gründung durch die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD). Bereits im August erreichte die Partei einen Mitgliederstand von über 100.000. Nach dem von der SMAD erzwungenen Rücktritt von Hermes und Schreiber wegen eines Konfliktes vor allem über die Bodenreform, übernahm Jakob Kaiser die Führung der Partei, die sich in den folgenden Monaten heftig gegen die Volkskongreßpolitik (Deutscher Volkskongreß) der im April 1946 durch Zusammenschluß von KPD und SPD entstandenen SED wehrte. Als auch Kaiser durch die Sowjets aus seinem Amt gedrängt wurde, ging die Führung an Otto Nuschke über, der die Partei gegen den Willen der meisten Mitglieder vollständig in die Bündnispolitik der SED einordnete. Zunächst übernahm er mit Wilhelm Wolff die Leitung der CDU. Auf dem 3. Parteitag, 19. 9. 1948, wurde Nuschke ihr Vorsitzender. Die CDU fand damals ihre Anhänger vornehmlich in den Reihen der Bauern, Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden. Viele engagierte Christen, darunter auch Pfarrer und Theologen beider Konfessionen, gehörten ihr an. Den höchsten Mitgliederstand verzeichnete sie im Dezember 1947: 218.000. Ende der 40er Jahre — vor allem im Zusammenhang mit der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft — sank die Zahl stark ab. Zwar wurden genaue Angaben seitdem nicht mehr bekanntgegeben, die Partei soll jedoch bis in die 60er Jahre nur rd. 70.000 Mitglieder gehabt haben. 1977 gab die Partei ihre Mitgliederzahlen mit 140.000, 1981 mit „über 120.000“ an. Ca. 37.000 sollen als „Mandatsträger“ im gesellschaftlichen Leben, 21.000 in Funktionen der Nationalen Front der DDR und 1500 in Leitungsfunktionen in Staat und Wirtschaft tätig sein. Unter Nuschkes Führung wandelte sich die ideologische Konzeption der Partei zum „christlichen Realismus“. Gerald Götting, Generalsekretär der CDU 1949–1966 und seither ihr Vorsitzender, definierte auf der Meißner Arbeitstagung Oktober 1951: „Echte Christen sind Friedensfreunde.“ Daraus wurde gefolgert, daß sie im „Friedenslager“ der UdSSR stehen müssen, wie auch Christus „im Lager des Fortschritts“ gestanden habe („Neue Zeit“ Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag (16.–18. 10. 1952 in Berlin) legte die CDU definitiv auf die Unterstützung des Aufbaus des Sozialismus und damit auf die jeweilige Linie der SED fest. Eine Orientierung, die seitdem nicht mehr in Frage gestellt worden ist. Zugleich wurde die Organisationsstruktur an die der SED angeglichen. Allerdings durfte die CDU — wie die anderen Blockparteien — keine Parteigruppen in den Betrieben einrichten. Nuschke: „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei.“ Nach Nuschkes Tod (27. 12. 1957) übernahm erst kommissarisch, dann auf dem 9. Parteitag der CDU im Oktober 1958 August Bach definitiv den Vorsitz. Die Partei folgte dem verschärften kirchenpolitischen Kurs der SED und forderte ihrerseits die Kirchen in Ost und West auf, den von der EKD — der die evangelischen Kirchen in der DDR angehörten — in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Militärseelsorgevertrag rückgängig zu machen. Sie unterstützte fortan auch die verstärkten Bemühungen der SED-Regierung, die EKD zu spalten. Als Ulbricht am 9. 2. 1961 in seinem Amtssitz eine größere Anzahl evangelischer Theologen und kirchlicher Amtsträger unter Führung von Prof. Emil Fuchs empfing, rechnete sich die CDU diese Begegnung, die einen gewissen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche darstellte, als ihr Verdienst an. Als eine ihrer wichtigsten Aufgaben nannte die CDU in den 60er Jahren die Verwirklichung einer immer engeren Zusammenarbeit von Christen und Marxisten („Bündnispolitik“). Sie bezeichnet die DDR als die politische und geistige Heimat der Christen in Deutschland. Die CDU unterstützte wesentlich die forcierte Kollektivierung des Handwerks, die staatliche Beteiligung an den verbliebenen privaten Industriebetrieben (bis zu deren Überführung in Volkseigentum; Eigen[S. 257]tum) sowie den Abschluß von Kommissionsverträgen im privaten Einzelhandel (Binnenhandel, III. B. 3). Daneben betrachtete sie es als ihre Aufgabe, die „parteilosen Christen“ zu gesellschaftspolitischer Mitarbeit zu gewinnen. Dazu dienen vornehmlich die in vielen Orten und Kreisen innerhalb der „Nationalen Front“ gebildeten Arbeitsgemeinschaften „Christliche Kreise“. Ebenso, wie sich die CDU bei der Niederschlagung der Unruhen im Juni 1953 und bei der Errichtung der Berliner Mauer im August 1961 hinter die SED stellte, begrüßte sie die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die ČSSR im August 1968 sowie die offizielle Haltung der DDR-Regierung zur Einführung des Kriegsrechts in Polen im Dezember 1981. Zu einer Modifikation ihres Kurses sah sich die Partei 1971 nach der Ablösung Ulbrichts durch Honecker gezwungen. Der von Ulbricht geschaffene und jahrelang von der CDU als politische Maxime erachtete Begriff der „sozialistischen Menschengemeinschaft“, in der Christen und Marxisten gemeinsam an der Verwirklichung des Sozialismus arbeiteten, wurde von Honecker zugunsten der Aussage, die DDR sei noch eine „Klassengesellschaft“, und der Rückbesinnung auf die Grundlagen des Marxismus-Leninismus fallengelassen. Die CDU legte fortan das Schwergewicht ihrer Aktivität auf außenpolitische Fragen, die mit Problemen von „Frieden und Sicherheit in Europa“ zusammenhängen. Sie drängte zugleich die Kirchen, sich stärker im Sinne der von der UdSSR und der DDR verfolgten europäischen Politik zu engagieren. Auf dem 13. Parteitag im Oktober 1972 in Erfurt tauchte erstmals in einer Rede von SED-Politbüro-Mitglied Albert Norden der Begriff „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“ auf, der in der Folge in der Propaganda der CDU eine Vorrangstellung einnahm und den Christen die Möglichkeit einräumen sollte, sich als vollwertige Bürger des sozialistischen Staates unter Verzicht auf ein ausdrückliches Bekenntnis zur materialistisch-atheistischen Staatsideologie zu fühlen. Der Begriff verschwand jedoch 1974 aus Publizistik und Agitation. An seine Stelle trat 1975 die seither gültig gebliebene Formel „Christenpflicht ist Bürgerpflicht“. Sie schien geeignet, auch die nicht der Partei angehörenden Christen auf eine Gefolgschaft gegenüber den von der CDU festgelegten politischen Zielen zu verpflichten und so die Basis der Partei zu verbreitern. Bekannte sich die CDU längst zur „sozialistischen Schule“ und suchte bei christlichen Eltern Bedenken gegen die marxistische Erziehung auszuräumen, so befürwortete sie auf ihrem Parteitag in Dresden im Oktober 1977 sogar die von den christlichen Kirchen nachdrücklich abgelehnte atheistische Jugendweihe. In zunehmendem Maß hat die CDU den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf kulturelles Gebiet verlegt und ihre Außenbeziehungen mit befreundeten Parteien in den osteuropäischen sozialistischen Staaten ausgebaut. Kontakte wurden auch zu christlichen Gruppierungen in westeuropäischen Ländern sowie nach Afrika und Lateinamerika aufgenommen. Die SED-Führung scheint jedoch der CDU als Mittler für das Gespräch mit den Kirchen kaum noch zu bedürfen. Das wurde zuletzt deutlich, als Honecker am 6. 3. 1978 die Spitze des Evangelischen Kirchenbundes empfing, ohne daß Parteivertreter der CDU beteiligt waren. In enger, z.T. auch personaler Verbindung steht die CDU zur Christlichen Friedenskonferenz (CFK) und zur Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK). Über beide Organisationen pflegt sie zahlreiche internationale Verbindungen nach Ost und West. Enge Kontakte bestehen zur polnischen PAX-Bewegung und zur Tschechoslowakischen Volkspartei (CSL), ferner zu der mittlerweile vom Papst verbotenen Friedenspriesterbewegung in der ČSSR „Pacem in terris“. Seit der verschärften Militarisierung der DDR und dem Erscheinen einer Friedensbewegung sah sich die CDU mehr und mehr genötigt, der militärpolitischen Konzeption der Regierung rückhaltlos zuzustimmen. So stellte sich die Partei unter Führung von Gerald Götting (Jahrgang 1923) sowohl hinter die Kampagne zur Wehrerziehung als auch gegen die sich in der Nähe und in den Kirchen selbst zeigende Bewegung „Schwerter zu Pflugscharen“. Die CDU ist in Ortsgruppen, Kreis- und Bezirksverbände gegliedert. Ihre Parteitage finden alle 5 Jahre statt. Der 15. Parteitag (13.–15. 10. 1982 in Dresden) wählte einen Hauptvorstand (HV) mit 141 Mitgl. Dieser bestimmte aus seiner Mitte den Vorsitzenden (Gerald Götting, Vors. der CDU seit 1966, Stellv. Vors. des Staatsrates, Stellv. des Vors. der Volkskammer, Präsident der Liga für Völkerfreundschaft), seine 3 Stellvertreter (Wolfgang Heyl, geb. 1921, Vors. der CDU-Fraktion der Volkskammer; Max Sefrin. geb. 1913, 1958–1971 Stellv. Vors. des Ministerrats und Minister für Gesundheitswesen; Heinrich Toeplitz, geb. 1914, Präsident des Obersten Gerichts der DDR) sowie weitere 15 Mitgl. des Präsidiums, des eigentlichen Leitungsgremiums der CDU. Präsidiumsmitglieder sind u.a.: Otto Hartmut Fuchs, geb. 1919, Herausgeber der mit der Berliner Konferenz katholischer Christen verbundenen Zeitschrift „begegnung“; Hermann Kalb, geb. 1924, Stellv. des Staatss. für Kirchenfragen; Harald Naumann, geb. 1923, Stellv. Minister für Handel und Versorgung; Rudolph Schulze, geb. 1918, Stellv. des Vors. des Ministerrats und Minister für Post- und Fernmeldewesen; Luitpold Steidle, geb. 1898, 1949–1958 Minister für Gesundheitswesen. Der HV wählte ferner für die Leitung der laufenden Organisationsarbeit das Sekretariat (9 Mitgl.; Vors.: G. Götting, Stellv.: W. Heyl), einen Zentralen Untersuchungsausschuß mit ähnlichen Aufgaben wie die Parteikontrollkommission des ZK der SED (4 Mitgl.; Vors.: H. Toeplitz) sowie die Zentrale Revisionskommission. Dem Staatsrat der DDR gehört neben G. Götting Friedrich Kind (geb. 1928; Vors. des Bezirksverbandes Potsdam, Mitgl. des HV der CDU) an. Die CDU ist in der Volkskammer mit 52 Abgeordneten (10,4 v.H.) vertreten. In den Bezirkstagen stellt sie 10 v.H., in den Kreistagen 7,1 v.H., in den Gemeindevertretungen 5,9 v.H. der Abgeordneten. [S. 258]Presse: Zentralorgan: „Neue Zeit“; Regionalzeitungen: „Die Union“, „Der neue Weg“, „Der Demokrat“, „Thüringer Tageblatt“, „Märkische Union“ (Gesamtauflage ca. 150.000). Monatlich erscheinendes Funktionärsorgan: „Union teilt mit“. In den CDU-eigenen Verlagen Union-Verlag, Berlin (Ost), und Koehler & Amelang, Leipzig, erscheinen neben politischen vor allem belletristische sowie historische und kirchliche Veröffentlichungen. Die zentrale Schulungsstätte der CDU „Otto Nuschke“ liegt in Burgscheidungen. Die CDU verfügt über eine eigene Auszeichnung, das „Otto-Nuschke-Ehrenzeichen“ (3 Stufen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 256–258 Chemische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christliche Friedenskonferenz (CFK)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Die CDU trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber) folgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung zur Gründung durch die Sowjetische…

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Grundeigentum (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Nach § 3 EGZGB vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 517) sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch auf andere Eigentumsformen anzuwenden, soweit dafür besondere Rechtsvorschriften nicht bestehen. Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Aufbaugesetz). Der staatlichen Kontrolle des privaten Grundstücksverkehrs und der Sozialisierung unerwünschten privaten G. dient die Grundstücksverkehrsordnung vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73). Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft, aber auch der Verzicht auf das Eigentum genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z.B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten des Kreises durch die VO vom 15. 12. 1977 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt, das allen sonstigen Vorkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (Freiwillige Gerichtsbarkeit) entsteht Volkseigentum oder sonstiges sozialistisches Eigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Gegen Entscheidungen nach der Grundstücksverkehrsordnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde beim entscheidenden Organ und, soweit der Beschwerde nicht stattgegeben wird, beim übergeordneten Organ eingeräumt. Das persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie die zivilrechtlichen Modalitäten des Rechtsverkehrs mit Grundstücken regeln die §§ 295–311 ZGB. Auch hier wird nochmals bestimmt, daß die Eigentumsübertragung von Grundstücken und der Verzicht auf das Eigentum einer staatlichen Genehmigung [S. 579]bedürfen. Das G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) lebt. In der Bundesrepublik wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der Grundstückseigentümer gelten als erloschen (Bodenrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 578–579 Großhandelspreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundlagenvertrag

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15…

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Forst- und Holzwirtschaft (1985) Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Aufgaben der Forst- und Holzwirtschaft Die F. der DDR als Zweig der Volkswirtschaft umfaßt den Aufbau, die Pflege, die Unterhaltung, den Schutz und die Nutzung der Wälder und Flurholzflächen. Die Stellung und Bedeutung der F. ist geprägt durch die H., eng verbunden mit dem Erholungswert des Waldes, der Bedeutung des Waldes für die Regulierung des Wasser-Kreislaufes, der Wasserspeicherung, der Luftfilterung, des Windschutzes und der Klimaregulierung. Die FuH. hat Belange der Jagd und des Naturschutzes sowie Umweltschutzes zu berücksichtigen. Zentrales Leitungsorgan für die F. ist die Hauptabteilung F. im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die H. der DDR ist heute nicht mehr eindeutig zu trennen von der F., da eine Vielzahl ihrer Aufgaben von der F. mit wahrgenommen werden. Im ursprünglichen Sinne umfaßt der Begriff H. die Bearbeitung des von [S. 438]der F. geborgenen Rohholzes, seine Ausformung, Lagerung und Weiterverarbeitung bis hin zur Behandlung und Bearbeitung in der Holz- und Papierindustrie. Aus sachlichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten bestehen in der DDR sehr enge Beziehungen und Verbindungen zwischen FuH. sowie der Landwirtschaft. Zentrale Aufgabe der F. sind die Steigerung der Rohholzgewinnung bei Erhöhung der lebenden Holzvorräte und die Erschließung weiterer Holzressourcen. Abnehmer sind neben der holzbe- und -verarbeitenden Industrie die Landwirtschaft, das Bauwesen und der Bergbau. Neben der Rohholzbergung haben in der F. die Gewinnung von Harz, Rinde und einigen anderen Rohstoffen Bedeutung. Auch Wald- und Forstwege sowie -brückenbau gehören zu den Aufgaben der F., Neben- und Zusatzproduktionen werden ebenfalls durchgeführt. II. Produktionsgrundlagen A. Forstbestand Die forstwirtschaftliche Nutzfläche (FN) beträgt 2,96 Mill. ha oder 27,3 v.H. der gesamten Wirtschaftsfläche der DDR. Sie nimmt von Jahr zu Jahr geringfügig zu. Der Anteil der FN ist in den Bezirken recht unterschiedlich verteilt. Den höchsten Waldanteil haben Suhl (50 v.H.) und Cottbus (41 v.H.), den geringsten Leipzig (14 v.H.) und Rostock (16 v.H.). Die Baum- und Holzartenverteilung sowie das Altersklassenverhältnis werden regelmäßig durch die staatlichen Institutionen registriert (s. #266#ii. II. B. 3.) und in die forstwirtschaftliche Planung einbezogen. Die Kiefer ist mit einem Flächenanteil von gut 53 v.H. des gesamten Waldbestandes der „Brotbaum“ auf dem Gebiet der DDR. Fichte und sonstige Nadelhölzer haben daneben einen Anteil von über 23 v.H., ihre wichtigsten Anbaugebiete liegen in den Bezirken Suhl und Karl-Marx-Stadt. Der Anteil der Buchen beträgt etwa 8 v.H., doch ist der Bestand überaltert (rd. 45 v.H. sind älter als 100 Jahre). Die Anteile von Kiefern, Fichten sowie Buchen werden in Zukunft abnehmen zugunsten schnellwüchsiger neuer Baumarten (z.B. Aspen, Pappeln) oder auch Neuzüchtungen. Der Eichenanteil von derzeit rd. 5 v.H. wird ebenfalls eine geringfügige Abnahme erfahren. Sonstige Hart- bzw. Weichhölzer haben Anteile von jeweils rd. 6 v.H. des Waldbestandes der DDR. B. Einrichtungen und Betriebe der Forstwirtschaft 1. Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) StFB sind volkseigene Betriebe, denen die Durchführung der Aufgaben der F. obliegt. Gegenwärtig bestehen 71 StFB mit rd. 45.000 Beschäftigten. Es sollen außerdem einige militärische FB existieren. Die Zahl der StFB hat in den letzten Jahren ständig abgenommen, die Zahl der Berufstätigen steigt dagegen seit Beginn der 70er Jahre. Der Verdienst der Berufstätigen in der F. ist geringfügig höher als in der Landwirtschaft (Einkommen). Ein StFB ist juristische Person und wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und persönlichen Verantwortung des Direktors des StFB geleitet. Er ist dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes für die politische, ökonomische und organisatorische Arbeit rechenschaftspflichtig. Die Abteilung F. beim Rat des Bezirkes leitet den StFB wiederum an. Dem Direktor unterstehen die Fachdirektoren für Produktion, Ökonomie und Konsumgüterproduktion, der Hauptbuchhalter, der Leiter der Abteilung Kader und Bildung sowie ein Sicherheitsinspektor. Die bewirtschaftete Fläche eines StFB erstreckt sich im allgemeinen über 2–3 politische Kreise mit 30.000–60.000 ha. Die durchschnittliche FN eines StFB liegt bei 37.000 ha. Je nach Größe gliedert sich ein StFB in 5–8 Oberförstereien, die ihrerseits je 4–6 Revierförstereien umfassen. Durchschnittlich bewirtschaftet eine Oberförsterei etwa 7.500 ha FN, eine Revierförsterei rd. 1400 ha FN. Oberförster haben in der Regel einen Bildungsabschluß als Diplomforstingenieur, Revierförster als Forstingenieur. Der Einsatz der Arbeitskräfte erfolgt in der Regel zentral durch den StFB in sog. Technikbrigaden und Technikkomplexen mit ca. 30–40 Facharbeitern. Der Einsatz teurer Forsttechnik und die Arbeit hochqualifizierter technischer Arbeitskräfte hat zu verstärkter Zwei-Schicht-Arbeit in der F. der DDR geführt. Dieser Trend hält an. Zwischen den Pflanzenbaubetrieben der Landwirtschaft der DDR und der F. findet ein intensiver Arbeitskräfteaustausch auf vertraglicher Basis und bei gegenseitiger ökonomischer Verrechnung statt. So helfen die Arbeitskräfte der F. im Sommer bei der Ernte, während im Winter Arbeitskräfte der Pflanzenproduktion bei Waldarbeiten tätig sind. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtung der Waldwirtschaft (ZEW) Neben den StFB existieren noch 18 ZEW mit 171 Beschäftigten. Die Bedeutung der ZEW ist in den letzten Jahren stark gesunken. Sie konnten auf der Grundlage des LPG-Gesetzes von 1959 gegründet werden. Die ZEW erreichten 1973 zahlenmäßig mit 494 Einrichtungen und rd. 4.200 Berufstätigen ihren größten Umfang. Mitglieder einer ZEW konnten waldbesitzende LPG werden, deren Waldflächen gemeinsam von der ZEW bewirtschaftet wurden. Oft handelte es sich um in ungünstiger Streulage gelegene Waldflächen. Vorangegangene Versuche benachbarter LPG, unter einer „Leit-LPG“ die Waldungen gemeinsam zu bewirtschaften, schlugen fehl oder waren unwirtschaftlich. Die ZEW übernahmen diese Aufgaben und konnten damit die Kooperation zwischen Landwirtschaft und F. einigermaßen sichern. Maschinen und Arbeitskräfte wurden gegen Berechnung von den LPG zur Verfügung gestellt. Die ZEW waren durch Verträge häufig eng an die StFB und damit an das staatliche Planungssystem gebunden. Die ZEW werden weiterhin abnehmende Bedeutung haben; ihre Aufgaben und Arbeiten werden zunehmend von den StFB übernommen. 3. VEB Forstprojektierung Potsdam Dieser VEB ist direkt der Hauptabteilung F. des MfLFN unterstellt. Er ist für alle Arbeiten der Forsteinrichtung der DDR zuständig und verfügt über Betriebsteile in Potsdam, Schwerin, Dresden und Weimar. Da die Forsteinrichtung als regelmäßige Waldinventur und -kontrolle wesentliche Planungs- und Prognosedaten liefert, wird ihr in der DDR große Bedeutung beigemessen. Die Forsteinrichtung wird als Teil der Forstwissenschaften, aber auch als Teil der praktischen forstwirtschaftlichen Tätigkeit betrieben. 4. VEB Kombinat Forsttechnik Waren/Müritz Laut Ministerratsbeschluß vom November 1975 wurden per 1. 1. 1976 durch die Gründung des VEB die Forschung, Entwicklung, Produktion und Instandhaltung auf dem Gebiet der Forsttechnik neu geordnet. Der VEB untersteht dem MfLFN. Der Stammbetrieb in Waren ist der VEB Wissenschaftlich-Technisches Zentrum, der in der forsttechnischen Forschung eng mit dem Institut für Forstwissenschaft Eberswalde (IFE) kooperiert. Zum Kombinat gehören zwei Produktionsmittelbau- und zwei Instandsetzungsbetriebe sowie eine Ersatzteil-Handelsabteilung. Das Kombinat ist beteiligt an den forsttechnischen Spezialisierungsprogrammen des RGW. 5. Ingenieurbüro für Forstwirtschaft (IfF) Das IfF untersteht ebenfalls der Hauptabteilung F. des MfLFN. Ihm obliegen im wesentlichen die Erarbeitung von Rationalisierungsplänen und die Vorbereitung, Projektierung und Realisierung von Rationalisierungsvorhaben. III. Produktionsleistungen der Forstwirtschaft A. Holzeinschlag Die Waldbestände auf dem Gebiet der DDR wurden durch Kriegseinwirkungen und Übernutzung nach Kriegsende erheblich geschädigt. Erst allmählich konnte eine gewisse Stabilisierung von Holzertrag und Holzvorrat erreicht werden. Steigender Bedarf an Holz und Holzprodukten haben die DDR zu einem Holzimportland werden lassen. Ein großer Teil der Importe stammt aus RGW-Ländern, vornehmlich aus der UdSSR und Polen. Der Holzeinschlag schwankte zwischen 13,9 Mill. Festmeter (fm) im Jahre 1950 und 6,5 Mill. fm 1965. Für das Planjahrfünft 1981–1985 ist ein jährlicher Einschlag von 10,0 bis 10,25 Mill. fm vorgesehen. Planmäßig sollen davon über 93 v.H. Nutz- und rd. 7 v.H. Brennholz sein. Der Holzvorrat stieg von 113 Vorratsfestmeter (Vfm/ha FN) je ha FN im Jahre 1949 auf 172 Vfm/ha FN 1983. Intensive Waldpflegemaßnahmen, verstärkte Düngung und verlustarme Bergung der Holzernte steigern die Holzvorräte in der DDR trotz einem gestiegenen Hiebsatz, der z. Z. bei 3,8 fm/ha FN liegt. Der durchschnittliche Umtrieb liegt damit bei etwa 50 Jahren. Trotz der beträchtlichen Produktionssteigerungen liegt der Importbedarf noch über 30 v.H. des Gesamt-Holzverbrauchs. Verstärkte Nutzung von Kronen-, Ast- und Stockholz, die vermehrte Bereitstellung von Dünnholz durch Erhöhung der Jungbestandspflege, die umfangreiche Bergung von Wind- und Schneebruchholz, die Verarbeitung von Nadelgrüngut sowie die Verdreifachung des Rohstoffaufkommens aus der offenen Landschaft sollen den Importbedarf weiter senken helfen. B. Harz Harz wird als Fichtenscharrharz und als Kiefernrohbalsam in einem recht handarbeitsintensiven Arbeitsprozeß gewonnen. Harz wird als Rohstoff für die Herstellung von Terpentinöl und Kolophonium benötigt. Beide Stoffe werden für die Herstellung von zahlreichen Produkten des täglichen Bedarfs (Lacke, Farben, Schreibpapier, Schuhcreme u.a.) verwendet. Die DDR hat einen jährlichen Eigenbedarf von 1,4 kg Rohharz je Einwohner errechnet [S. 440](d. s. 23,7 Mill. kg). Bis 1985 soll die Harzgewinnung jährlich um 1000 Tonnen gesteigert werden. Dies soll durch größere Ernteflächen, Behandlung der Rißflächen mit chemischen Reizstoffen sowie einer Erhöhung der Anzahl der Risse erreicht werden. C. Rinde Chemisch-technische Entwicklungen und Produktionsprozesse haben den Bedarf an Eichengerbrinde erheblich sinken lassen. Seit einer Null-Produktion im Jahre 1976 ist sie in der DDR allerdings wieder leicht ansteigend. Auch die Produktion von Fichtenschälrinde ist zurückgegangen und sinkt weiter. Als neuer Zweig der Verwertung von Rindenabfällen wurden Betriebe aufgebaut, die die Verarbeitung organischer Substanzen vornehmen (Landwirtschaftliche Betriebsformen). D. Korbweiden In 36 Erzeugerbetrieben werden jährlich rd. 2.000 t Weidenruten produziert. Per 1. 1. 1980 wurde der VEB Korb- und Flechtwaren, Seebad Heringsdorf gegründet. 71 Produktionsbetriebe aller Eigentumsformen verarbeiten sowohl die Korbweiden von den 1700 ha Anbauflächen der DDR als auch importiertes Rattan, Bambus- und Palmrohr. E. Forstnebennutzung Hierzu zählen die Be- und Verarbeitung von Reiserholz, der Vertrieb von Schmuckreisig, die Anzucht von Baumschulerzeugnissen für nichtforstliche Betriebe sowie Haltung, Mast und Zucht von Enten, Puten, Pelztieren, Fischen u.a. Durch häufige Kooperation von LPG mit StFB werden vielfach landwirtschaftliche Arbeitskräfte zu Tätigkeiten im Bereich der Forstnebennutzung delegiert, die geringere Qualifikation erfordern. Die Herstellung von Obst- und Gemüsesteigen ist z.B. ein derartiges typisches Arbeitsfeld. Darüber hinaus werden die StFB angehalten, verstärkt Konsumgüter für die Bevölkerung herzustellen und anzubieten. F. Saatgutproduktion Neben der natürlichen Verjüngung der Waldbestände nutzt die DDR seit 1953 durch Anlage von Samenplantagen die gezielte Auslese forstlichen Saatgutes. In 43 StFB bestehen 111 Samenplantagen mit rd. 242 ha FN. Zentrale wissenschaftliche Einrichtung ist die Zweigstelle für Forstpflanzenzüchtung in Waldsieversdorf des IFE. Die auf den Plantagen z. T. unter Plastikfolienzelten gewonnenen Samen werden in der Regel in mehreren Forstbaumschulen der StFB herangezogen und als Setzlinge für Pflanzungen, Wiederaufforstungen, Vor- oder Unterbau meist maschinell ausgepflanzt (jährlich über 21.000 ha FN). Die Setzlingsproduktion der DDR reicht jedoch bei weitem nicht aus, so daß erhebliche Mengen aus Polen und der UdSSR importiert werden müssen. Neuer Forschungszweig in der Forstpflanzenzüchtung sind Vermehrungen von Organ- und Gewebekulturen. Ergebnisse derartiger Versuche liegen noch nicht vor. Von ihnen kann erst langfristig mit Ergebnissen für den praktischen Waldbau gerechnet werden. G. Spezialkulturen Zu ihnen gehören einerseits die Edellaubhölzer, die sehr lange Wachstums- oder Umtriebszeiten haben, z.B. Vogelkirsche 70, Esche 110, Bergahorn 120 und Ulme 130 Jahre. Die Edellaubhölzer erzielen besonders gute Preise. Als schnellwüchsige Baumart für die Zündholzindustrie wurden Holzzuchtplantagen mit Aspensorten angelegt, die auf Grenzstandorten der Kulturpappel noch gute Wuchsleistungen erbringen. H. Forstschutz F. der DDR hat einen ausgebauten Forstschutzmeldedienst. Seine Aufgaben sind zum einen die praktische Prognose, Erkennung, Prophylaxe und Bekämpfung von abiotischen und biotischen Gefahren und Krankheiten einzelner Bäume oder Wälder, zum anderen die Waldbrandverhütung und -bekämpfung und schließlich die Bestandsaufnahme und Behandlung von durch Rauch, Wind, Frost oder Schnee geschädigten Bäumen. Forstschutzmaßnahmen werden mit den Jagdgesellschaften abgestimmt (Jagd). Prophylaktische Forstschutzmaßnahmen sind Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz, die meistens durch Flugzeuge (Agrarflug) erfolgen. In Rauchschadengebieten werden Wiederaufforstungen meistens mit rauchhärteren Sorten vorgenommen. IV. Forstwissenschaften Wissenschaftszweig, dessen Einzeldisziplinen den Natur-, Gesellschafts- und Technikwissenschaften entstammen bzw. diesen zuzuordnen sind. Aus den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern bildeten sich Disziplinen wie Waldbau, forstliche Bodenkunde, Forstschutz, Standortkunde, Forsteinrichtung u.a. Zu den Gesellschaftswissenschaften gehören z.B. Forstökonomie, Forstsoziologie; forsttechnische Wissenschaften sind z.B. Holzmeßkunde, Forst-, Holz- und Fasertechnologie, Holzbauwesen. Die Lehre in den Forstwissenschaften findet an der Sektion Forstwissenschaft der Technischen Universität Dresden in Tharandt statt. Die Forschung [S. 441]obliegt sowohl dem IFE als auch der TU Dresden. Die Ausbildungskapazität der TU Dresden beträgt jährlich etwa 50 Studenten. Das Studium schließt mit dem Titel „Diplomforstingenieur“ ab. Andreas Kurjo Literaturangaben Die Forst- und Holzwirtschaft in Mitteldeutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1968. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 7.) Intensivierung der Waldwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Mette, H.-J., O. Bloßfeld u. M. Willing: Rationelle Holzausnutzung. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Prien, S., u. L. Böcker: Intensivierung der Waldwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1977. Prien, S., u. G. Knorr: Intensivierung der Jagdwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 437–441 Forschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fotografie

Forst- und Holzwirtschaft (1985) Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Aufgaben der Forst- und Holzwirtschaft Die F. der DDR als Zweig der Volkswirtschaft umfaßt den Aufbau, die Pflege, die Unterhaltung, den Schutz und die Nutzung der Wälder und Flurholzflächen. Die Stellung und Bedeutung der F. ist geprägt durch die H., eng verbunden mit dem Erholungswert des Waldes, der Bedeutung des Waldes…

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Meteorologischer Dienst der DDR (MD) (1985)

Staatliche Einrichtung, die dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft untersteht. Der MD ist zentrales Leitungs- und Planungsorgan für die meteorologische Arbeit in der DDR. Zu seinen konkreten Aufgaben gehört neben der klimatologischen Forschung die Auswertung wetterkundlicher Informationen, die Ausgabe kurz-, mittel- und langfristiger allgemeiner und spezifischer Wetterprognosen für Bevölkerung und Volkswirtschaft, die Mitwirkung an der Überwachung der Luftreinhaltung, die Erstellung von Gutachten für die Staatsorgane, die Beobachtung von und die Warnung vor außergewöhnlichen Immissionssituationen und die Ausarbeitung von Alarmplänen für die Abwehr bzw. Überwindung gefährlicher, atmosphärisch bedingter Gefahren (Umweltschutz). Der MD arbeitet mit ähnlichen Diensten im Ausland, insbesondere in den sozialistischen Staaten zusammen. Ihm ist ferner im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen die Durchführung bestimmter Aufgaben der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) übertragen, der die DDR seit 1973 angehört. So hat sie Mitte der 70er Jahre am „Global Atmospheric Research Programm“ (GARP) des internationalen Komitees für Weltraumforschung (COSPAR) mitgearbeitet. Der bereits 1950 gegründete MD der DDR, ein Zusammenschluß der Landeswetterdienste der fünf Länder der SBZ, gliedert sich in die Fachgebiete Forschung, Klimadienst und Wetterdienst. Zum Wetterdienst gehört — als Nachrichtenverbindungszentrum — die Zentrale Wetterdienststelle Potsdam, Nachfolgerin des 1893 gegründeten Hauptobservatoriums Potsdam, die Seewetterdienststelle Warnemünde, die Flugwetterwarte Berlin-Schönefeld, die Zentralstelle des Radiosondendienstes und die Wetterdienststelle Leipzig. Das Hauptamt für Klimatologie unterhält und betreut rd. 1300 Niederschlagsmeßstellen und über 200 Wetterstationen (meteorologische Stationen), von denen rd. 40 in den Wettermeldedienst direkt einbezogen sind. Die höchste Wetterstation der DDR befindet sich auf dem 1214 m hohen Fichtelberg des Thüringer Waldes. Der Radiosondendienst wird von vier Aufstiegsstellen betrieben; die bedeutendste befindet sich bei Greifswald. Eingesetzt werden noch überwiegend Radioballonsonden sowjetischer Bauart, die aus bis zu 40 km Höhe alle 30 Sekunden Daten z.B. über Starkwindfelder zur Erde funken. Die Zentrale Wetterdienststelle Potsdam ist für den Empfang von Daten amerikanischer und sowjetischer Wettersatelliten eingerichtet. Zum Fachgebiet Forschung gehören, neben der Zentralen Wetterdienststelle Potsdam, das Aerologische Observatorium Lindenberg (u.a. Entwicklung und Produktion von Stratosphärenballonen, Radiosonden und Radiotheodoliten zur Luftschichten- und Höhenwindmessung), das Institut für Großwetterforschung Potsdam (u.a. Entwicklung und Anwendung statistischer und numerischer Methoden zur langfristigen Wetterprognose), das Observatorium für Ionosphärenforschung Kühlungsborn (u.a. Ozonmessungen an der Meeresoberfläche, Analysen des Niederschlagswassers und Überwachung der Grenzwerte, Auswertung der Forschungsergebnisse des Forschungsschiffs „Ernst Haeckel“), das Forschungsinstitut für Hydrometeorologie (u.a. Überwachung des Wasserhaushaltes, Hochwasserwarndienst), das Forschungsinstitut für Bioklimatologie (u.a. Aufgaben der Balneologie und Kurortwissenschaft, Bioklimatologie des Sports, Akklimatisie[S. 887]rungspläne für Sportler z.B. bei Olympischen Spielen) und das Forschungsinstitut für Agrarmeteorologie mit Beratungsstellen u.a. in Markkleeberg und Potsdam (u.a. Forschungen über Witterungsabhängigkeit von Feldkulturen, Wachstumszyklen in Gewächshäusern; Herstellung kartographischer Unterlagen für Einsatz landwirtschaftlicher Großmaschinen; zuständig für agrarmeteorologische Berichte in Rundfunk und Fernsehen). Im Kommunikationssystem des internationalen Wetterdienstes ist die DDR seit 1975 mit eigener Kennziffer (09; Bundesrepublik Deutschland 10) vertreten. Der MD unterhält z.T. automatisierte Nachrichtenlinien zwischen Potsdam, Moskau, Prag, Warschau und Offenbach. Er beschäftigt einige hundert hauptberufliche und einige hundert ehrenamtliche Mitarbeiter. Meteorologen der DDR haben inzwischen an Arktis- und Antarktisexpeditionen der UdSSR teilgenommen. Direktor des MD ist seit 1967 Prof. Dr. Wolfgang Böhme. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 886–887 Metallverarbeitende Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mietermitverwaltung

Staatliche Einrichtung, die dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft untersteht. Der MD ist zentrales Leitungs- und Planungsorgan für die meteorologische Arbeit in der DDR. Zu seinen konkreten Aufgaben gehört neben der klimatologischen Forschung die Auswertung wetterkundlicher Informationen, die Ausgabe kurz-, mittel- und langfristiger allgemeiner und spezifischer Wetterprognosen für Bevölkerung und Volkswirtschaft, die Mitwirkung an der Überwachung der Luftreinhaltung, die…

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Kultur- und Sozialfonds (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Fonds der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen für betriebliche Sozialleistungen, deren Höhe vom jeweils übergeordneten Organ in absoluter Höhe zu Lasten der Selbstkosten festgelegt werden. KuS. stehen nicht in direkter Beziehung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung der Betriebe; bei der Planung und Bildung der KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen. Laut VO vom Juni 1982 (GBl. I, 1982, S. 427) sind die Fondsmittel im wesentlichen einzusetzen für 1. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, 2. Arbeiterversorgung (insbesondere Werkküchenessen), 3. kulturelle Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen, 4. Sport und gesundheitliche Betreuung, 5. Erleichterungen der Arbeit berufstätiger Frauen und Mütter (insbesondere Unterhaltung von Kinderkrippen und -gärten u.ä.), 6. Jugendbetreuung, 7. das betriebliche Erholungswesen, 8. das betriebliche Wohnungswesen, 9. Betreuung ehemaliger Kollegen, 10. Zuwendungen bei besonderen Anlässen (Arbeitsjubiläen, Eheschließung, Namengebungen, sonstige Feierlichkeiten), 11. Unterstützungen der Wehrdienst ableistenden Mitarbeiter, der Kampfgruppen u.ä. Bei der Aufteilung der Gelder soll vorrangig den Belangen der Schichtarbeiter, der Frauen bzw. Mütter und der Jugendlichen Rechnung getragen werden. Der Plan über die Verwendung des KuS. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Bei der Festlegung der Verwendungszwecke sind die aus dem Leistungsfonds für gleiche oder ähnliche Aufgaben bereitgestellten Mittel zu berücksichtigen. Die gesamtwirtschaftliche Höhe der KuS. in den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen betrug Mitte der 70er Jahre ca. 3 Mrd. Mark und 1980 3,5~Mrd. Mark (Plan 1983: 3,6 Mrd. Mark). Im Jahr 1980 wurden von den 3,5 Mrd. Mark 2,45 Mrd. Mark für soziale und gesundheitliche Betreuung (davon allein 1,9 Mrd. Mark für Werkküchenessen), 0,35 Mrd. für Ferienbetreuung, 0,18 Mrd. für kulturelle Betreuung, 0,25 Mrd. für Sport und Jugendbetreuung und 0,28 Mrd. für sonstige Zwecke ausgegeben. Neben den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen bildet auch die genossenschaftliche Landwirtschaft KuS. Feriendienst des FDGB; Kulturarbeit des FDGB. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 776 Kulturstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kunsthandel

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Fonds der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen für betriebliche Sozialleistungen, deren Höhe vom jeweils übergeordneten Organ in absoluter Höhe zu Lasten der Selbstkosten festgelegt werden. KuS. stehen nicht in direkter Beziehung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung der Betriebe; bei der Planung und Bildung der KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen.…

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Germanistik (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 1. Gesellschaftswissenschaft und Germanistik. In dem auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) beschlossenen Parteiprogramm werden die Gesellschaftswissenschaften aufgefordert, als das theoretische und politisch-ideologische Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei „bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und der bürgerlichen Ideologie“ tätig zu werden. Die Aufgabe der G. in der DDR als eines der wichtigsten Fachgebiete im Rahmen der Gesellschaftswissenschaften besteht darin, einen Beitrag „zur weiteren Erhöhung des Bildungs- und Kulturniveaus der Arbeiterklasse, aller Werktätigen und besonders der Jugend als Bedingung ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie zur Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur zu erbringen“. Daraus leiten sich erhöhte Anforderungen an die Qualität der Ausbildung von zukünftigen Lehrern und Diplomgermanisten sowie an das Niveau der Forschung ab. In der Ausbildung der Studenten sind „die Einheit von klassenmäßiger Erziehung und fachlicher Bildung zu sichern und die Studenten zu befähigen, die Ergebnisse und Prozesse sozialistischer Kulturentwicklung aktiv mitzugestalten“. Damit hat die Führung der SED den germanistischen Literatur- und Sprachwissenschaftlern eine wichtige Aufgabe bei der Erforschung der Entwicklung der deutschen Sprache und Literatur, des Verhältnisses von Sprache und Gesellschaft, der „Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur“ sowie der Beziehungen zu den Literaturen der Nachbarn, insbesondere „der sozialistischen Bruderländer“, zugewiesen. 2. Germanistische Ausbildung (Grundstudienrichtung Germanistik). Germanistische Ausbildung und Forschung finden an den Universitäten Berlin (Ost), Leipzig, Halle-Wittenberg, Rostock, Greifswald, Jena sowie an der TU Dresden und einer Reihe von Pädagogischen Hochschulen (PH), darunter Potsdam und Erfurt-Mühlhausen, statt. Die Ausbildung der G.-Studenten erfolgt entsprechend der 1982 festgelegten Regelstudienzeit: sie beträgt 5 Jahre (Universitäten und Hochschulen). Für ausgewählte Studenten besteht danach die Möglichkeit, in einem 2–3jährigen Forschungsstudium zur Promotion zu gelangen. Während des Studiums werden, begleitet von einem obligatorischen marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium, Kenntnisse in deutscher Literatur und Sprache vermittelt. Daneben wird besonderer Wert auf die Erziehung der Studenten zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit gelegt: zu diesem Zweck werden Studentenkollektive gebildet, die unter Anleitung von Betreuern wissenschaftliche Arbeiten anfertigen sollen. Zentrale Bereiche des Studiums sind (wobei von Universität zu Universität nur geringe Unterschiede bestehen): Literaturwissenschaft: Literatur der Aufklärung, Literatur des Sturm und Drang und der Klassik als Grundlage der „Aneignung des klassischen Erbes“ in der DDR, Literatur des Vormärz, Proletarische Literatur vor 1933, Literatur des Antifaschismus, Sozialistische Literatur in der DDR und ihre Verflechtungen mit den Literaturen der „sozialistischen Bruderländer“, Literatur der „imperialistischen Staaten“. Sprachwissenschaft: Entwicklung der deutschen Sprache, Grammatiktheorien, Verhältnis von Sprache und Gesellschaft sowie von Sprache und Denken. Einzelbereiche: fach- und gemeinsprachlicher Wortschatz, Neologismen, Komponenten des gesellschaftlichen Kommunikationsprozesses, Textlinguistik, Pragmatik. Im weiteren Verlauf des Studiums, in dem ein mehrmonatiges Praktikum — nach Möglichkeit in der Institution, in der der zukünftige Lehrer oder Diplomgermanist tätig sein soll (Schule, Verlag, Rundfunk) — absolviert wird, sollen die Studenten ihre erworbenen theoretischen Kenntnisse in Einzelgebieten vertiefen, sich dabei die neuesten Erkenntnisse im Fach aneignen und neue Forschungsmethoden anwenden. Zu diesem Zweck vergeben die Sektionen (z.B. die Sektionen „G./Literaturwissenschaften“ und „Kultur- und Kunstwissenschaf[S. 531]ten“ der Karl-Marx-Universität Leipzig) Themen, die unmittelbar in die auftragsgebundene Forschung der Universität integriert sind. Derartige Themen befassen sich z.B. mit Fragen des Textbegriffs und der Textklassen, der Sprachästhetik, der Sprachnorm, der Sprachpflege unter sozialistischen Bedingungen und der „Entwicklung einer sozialistischen Sprachkultur“, der Ideologie- und Gesellschaftsgebundenheit der Sprache und ihrer Rolle für die Klassenauseinandersetzung. Das Studium schließt mit dem Diplom als Voraussetzung der anschließenden Berufsausübung (Lehrer) ab; dafür muß eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden, deren Ergebnisse öffentlich zu verteidigen sind. Nach dieser Prüfung darf der Absolvent den Titel „Diplomgermanist“ führen. 3. Germanistisches Ausländerstudium. Ein wesentlicher Teil der germanistischen Hochschulausbildung ist die Einrichtung des Ausländerstudiums an dem am 1. 9. 1956 gegründeten Herder-Institut der Karl-Marx-Universität Leipzig. Der Schwerpunkt ist die sprachliche Vorbereitung von Ausländern — vorwiegend aus der UdSSR, der Volksrepublik Polen, der ČSSR und jungen Nationalstaaten (Vietnam, Nigeria, Algerien) — auf das Fachstudium an einer der Universitäten oder Hochschulen der DDR. Seit Mai 1974 gibt es einen präzisen Studienplan für das germanistische Ausländerstudium als integrierter Bestandteil der Germanistik (Studienplan für die Grundstudienrichtung „Germanistik, Spezialisierung Fremdsprachenlehrer für ausländische Studierende“). Dieser sieht in den beiden ersten Studienjahren eine Konzentration von Lehrveranstaltungen zur deutschen Sprache und Literatur der Gegenwart zusammen mit einer verstärkten sprachpraktischen Ausbildung sowie Kursen zur Landeskunde vor; im 3. und 4. Studienjahr rücken zunehmend historische und theoretische Fragestellungen der G. in den Vordergrund; daneben gewinnen Vorlesungen zur Pädagogik sowie pädagogische Praktika einen erhöhten Stellenwert, um die Absolventen auf ihren zukünftigen Beruf als Lehrer des Fachs „Deutsch als Fremdsprache“ optimal vorzubereiten. Teilweise werden diese Praktika im Heimatland des Studenten absolviert. Seit 1970 gibt es im Rahmen des Germanistischen Ausländerstudiums (beginnend mit dem 3. Studienjahr) eine eigene Methodik-Ausbildung, um die Studenten besser auf ihren künftigen Beruf als Lehrer für Deutsch als Fremdsprache vorzubereiten. Sie umfaßt die folgenden Schwerpunkte: Vermittlung, Festigung und Aktivierung sprachlicher Kenntnisse (Phonetik, Lexik, Grammatik) auf den verschiedenen Stufen des Fremdsprachenunterrichts; Entwicklung sprachlicher Fertigkeiten in den vier kommunikativen Grundtätigkeiten Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben; Ermittlung, und Bewertung sprachlichen Wissens und Könnens im Fremdsprachenunterricht; Funktion und Inhalt der Landeskunde im Fremdsprachenunterricht; Art, Funktion und Einsatz von Unterrichtsmitteln. Ab dem 3. Studienjahr wird auch eine 2. Fremdsprache (in der Regel Englisch) gelehrt; die Abschlußprüfung in diesem Fach liegt am Ende des 9. Semesters. Das Studium schließt nach 5 Jahren mit der Ausarbeitung der wissenschaftlichen Diplomarbeit und dem Examen ab. Von 1951 (damals gab es Deutschkurse für Ausländer an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät der Karl-Marx-Universität, eine Art Vorläufer des Herder-Instituts) bis zum Studienjahr 1980/81 studierten am Herder-Institut 17.500 Studenten. Am 1. 1. 1968 wurde die im Juni 1962 gegründete Zentrale Schule für ausländische Bürger in Dresden-Radebeul als selbständige Abteilung zur Vorbereitung von Praktikanten auf eine berufspraktische Ausbildung dem Herder-Institut angegliedert. Von 1962 bis 1980 wurden dort 4.600 Praktikanten — vor allem aus den „Entwicklungsländern“ — sprachlich ausgebildet, um ihre berufliche Qualifikation zu gewährleisten. Neben dem Herder-Institut bilden auch andere Universitäten, wie z.B. Greifswald, Jena und Halle, ausländische Germanisten aus. Der skizzierte Studienplan ist für alle Universitäten verbindlich. Einige Universitäten und Hochschulen (z.B. Leipzig, Halle, Jena, Erfurt, Rostock) veranstalten in den Ferien regelmäßig Sommerkurse für ausländische Germanisten und Deutschlehrer (Schwerpunkte: Fragen der aktuellen Sprachentwicklung, Didaktik und Methodik des Fachs „Deutsch als Fremdsprache“, Landeskunde DDR); darüber hinaus halten Dozenten des Herder-Instituts sowie anderer Universitäten und Hochschulen an den Kultur- und Informationszentren der DDR im Ausland (KIZ) und an zahlreichen ausländischen Universitäten Deutschkurse und Kurse zur Landeskunde DDR ab und sind damit um die Pflege und Verbreitung der deutschen Sprache im Ausland bemüht. Das Herder-Institut gibt seit 1964 die Fachzeitschrift „Deutsch als Fremdsprache“ — Zeitschrift zur Theorie und Praxis des Deutschunterrichts für Ausländer — heraus. 4. Germanistische Forschung. Die Forschung der germanistischen Sprach- und Literaturwissenschaft an den Universitäten, Hochschulen und Akademien der DDR wird zentral über das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen geplant und koordiniert, um größtmögliche Effizienz zu erzielen und Doppelarbeit zu vermeiden. Forschungsschwerpunkte sind: Humboldt-Universität Berlin: Klassische deutsche Literatur, Probleme der Übersetzung, Monologisches und Dialogisches Sprechen, Fremdsprachenausbildung und programmierter Unterricht. Wilhelm-Pieck-Universität Rostock: Orthographiereform der deutschen Sprache, Lexik, Kommunikationsprozesse und ihre sprachlichen und nichtsprachlichen Konstituenten sowie die Literatur des Niederdeutschen. Technische Universität Dresden: Naturwissenschaftliche, technische und medizinische Fachsprachen sowie Erarbeitung von fachsprachlichen Lehrprogrammen und kontrastiven fachsprachlichen Wörterbüchern Deutsch-Russisch, Deutsch-Englisch u.a. [S. 532]Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Verhältnis von Sprache und Denken auf der Basis der Erkenntnisse der neueren sowjetischen neurophysiologischen Forschung, Universalienproblematik, sozialistische Nationalliteratur, Sprache der Massenmedien. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Entwicklung einer sozialistischen Sprachkultur, Sprachnormen, funktionale Stilistik, Sprachästhetik. Friedrich-Schiller-Universität Jena: Literatur der Aufklärung und der Klassik, Literatur der DDR, Sprachliche Kommunikation, Probleme der Morphologie. Karl-Marx-Universität Leipzig: Linguistisch-didaktische Grundlagen der fachbezogenen Fremdsprachenausbildung sowie Erarbeitung entsprechender Curricula und Lehrmaterialien, insbesondere für das Fach „Deutsch als Fremdsprache“, Valenztheorie und ihre praktische Anwendung, kontrastive Linguistik, Probleme der Wortbildung, Literatur des Vormärz, Lyrische Literatur in der DDR. Pädagogische Hochschule Potsdam: Literatur des Widerstands gegen den Faschismus (unter Einbeziehung der sowjetischen Literatur). Seit 1980 erscheint im VEB Verlag Enzyklopädie, Leipzig, die „Zeitschrift für Germanistik“, herausgegeben von einer Reihe von Wissenschaftlern unter Leitung von Prof. Claus Träger. Ihr Ziel ist, durch Beiträge aus der germanistischen Sprach- und Literaturwissenschaft (z.B. Textlinguistik) zur Integration beider Disziplinen beizutragen. Im Mittelpunkt der Beiträge stehen methodologische sowie literaturästhetische Fragen; daneben gibt es einen ausführlichen Rezensionsteil (auch westdeutscher und ausländischer Veröffentlichungen) sowie Inhaltsangaben neuerer germanistischer Dissertationen aus der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 530–532 Gerichtsverfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, Gesellschaftliches

Siehe auch das Jahr 1979 1. Gesellschaftswissenschaft und Germanistik. In dem auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) beschlossenen Parteiprogramm werden die Gesellschaftswissenschaften aufgefordert, als das theoretische und politisch-ideologische Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei „bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und der bürgerlichen…

DDR A-Z 1985

Widerspruch (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen logischem und dialektischem W. 1. Der logische Widerspruch wird — entsprechend der formalen Logik — wie folgt definiert: „Zwei kontradiktorische Gedanken über ein und denselben Gegenstand, der in ein und derselben Zeit und in ein und derselben Beziehung genommen wurde, können nicht gleichzeitig wahr sein“ (Satz vom W.; N. I. Kondakow, Wörterbuch der Logik, Leipzig 1978, S. 425). Insoweit fordert auch der Marxismus-Leninismus die „logische Widerspruchsfreiheit für wissenschaftliche Systeme, Theorien, Axiomensysteme usw.“ (Philosophisches Wörterbuch, hrsgg. v. G. Klaus u. M. Buhr, 11. Aufl., Leipzig 1975, S. 1308). Logische W. sind W. im Denken und nicht zu verwechseln mit den realen bzw. dialektischen W. 2. Der dialektische Widerspruch (DW) gehört zu den zentralen philosophischen Begriffen des Marxismus-Leninismus. Danach bestehen in Natur und Gesellschaft, in und zwischen Gegenständen, Erscheinungen und Prozessen reale Gegensätze (G.). G. sind „sich bedingende und sich gleichzeitig ausschließende Er[S. 1483]scheinungen.“ Als DW. werden nun die „aktiven Beziehungen“, „die Wechselwirkungen“ zwischen den verschiedenen G. bezeichnet. Die Widersprüchlichkeit, Gegensätzlichkeit dieser Beziehungen in und zwischen den Erscheinungen usw. verbinden diese zwar einerseits miteinander („Einheit der G.“), lassen sie aber zugleich gegeneinander streiten („Kampf der G.“). „Einheit“ und „Kampf“ der G. als gleichzeitiger Prozeß verstanden lasse immer nur ein „relatives Gleichgewicht der Wechselwirkungen zwischen den G.“ zu. Als widersprüchliches Verhältnis enthalte es immer zugleich Konflikte, die sich verschärfen und daher einer Lösung bedürfen. Aber auch die jeweilige Lösung von W. („der Sprung in eine neue Qualität“) ist immer nur Befriedung auf Zeit, da auch mit den neu geschaffenen Bedingungen immer erneut W. gesetzt werden. „Insofern der dialektische W. allen Struktur-, Bewegungs- und Entwicklungsformen der Materie eigen ist, trägt er allgemeinen, absoluten Charakter; insofern er in jeder Form der Materie ein für sie spezifischer ist, besitzt er relativen Charakter. Aus der quantitativen und qualitativen Unerschöpflichkeit der Materie folgt die Mannigfachigkeit der Arten der objektiv existierenden dialektischen W.“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 343). Die DW. sind aus marxistisch-leninistischer Sicht, die sich ihrerseits auf die Philosophiegeschichte von Aristoteles bis Hegel beruft, wichtigste Triebkraft der Naturprozesse, aber vor allem auch der Menschheitsgeschichte. Politische Bedeutung erlangen die W. vor allem im Rahmen des Historischen Materialismus und des wissenschaftlichen Kommunismus. Dabei werden 3 Gruppen von W. unterschieden: innere und äußere W., Haupt- und Neben-W., antagonistische und nichtantagonistische W. a) Innere und äußere W.. Als innere W. werden solche bezeichnet, die innerhalb einer Erscheinung, einer Gesellschaft usw. bestehen. Z.B. gilt der Gegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie als innerer W. eines kapitalistischen Systems. Äußere W. sind solche zwischen zwei voneinander abgegrenzten Wirklichkeitsbereichen, z.B. zwischen einem Subjekt und seiner Umwelt, zwischen Gesellschaft und Natur. Diese Beispiele zeigen, daß die Unterscheidung zwischen innerem und äußerem W. von dem jeweils gewählten Bezugssystem abhängt. Außerdem wird gesehen, daß innere und äußere W. miteinander ebenfalls in einer Wechselbeziehung, in einem Verhältnis von W. stehen. b) Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwidersprüchen ist vor allem für die Ausformulierung der Aktionsziele einer kommunistischen Partei von Bedeutung. Der Marxismus-Leninismus geht davon aus, daß es in jeder historisch-politischen Situation einen Haupt-W. gibt, von dem letztlich alle anderen (Neben-)W. abhängig sind. Es sei Aufgabe der Politik diesen Haupt-W. zu erkennen, für ihn eine angemessene Lösung vorzuschlagen und alle Kräfte dementsprechend zur Erreichung dieses Zieles zu organisieren und einzusetzen. Die Festlegung einer derartigen Linie bzw. Hauptaufgabe ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung alleinige Aufgabe der Partei bzw. der Parteiführung, da nur sie über die entsprechenden Einsichten in die „historischen Gesetzmäßigkeiten“ verfüge, die eine situationsangemessene, die geschichtlichen Gesamtinteressen der Arbeiterklasse verwirklichende, politische Strategie möglich machen sollen (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XIX.). c) Antagonistische und nichtantagonistische W. Während die Begriffe innere und äußere, Haupt- und Neben-W. auf Natur und Gesellschaft gleichermaßen anwendbar sein sollen, gilt die Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. nur für die menschliche Gesellschaft. Als „unversöhnliche“, antagonistische W., bezeichnet der Marxismus-Leninismus die Interessengegensätze zwischen „feindlichen Klassen“, worunter die „Grundklassen“ der jeweiligen Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) verstanden werden (Sklavenhalter: Sklaven; Feudalherren: leibeigene Bauern; Bourgeoisie: Proletariat). Der Begriff des antagonistischen W. wird dabei nicht nur auf den Klassenantagonismus selbst angewendet, sondern auch auf die damit verbundenen sog. „Überbauphänomene“ (z.B. bürgerliche gegen marxistisch-leninistische Ideologie). Antagonistische W. können letztlich nur durch politische und soziale Revolutionen, d.h. durch die Ablösung der bestehenden politisch-sozialen Ordnung gelöst werden. Hinter den nichtantagonistischen W. stehen nach marxistisch-leninistischer Auffassung ebenfalls unterschiedliche soziale Interessen, doch gebe es zwischen den diese Interessen vertretenden Individuen, Gruppen, Schichten, Klassen usw. „grundlegende Gemeinsamkeiten“, die evolutionäre Lösungen nicht nur möglich machen, sondern diese letztlich erfordern. Der Marxismus-Leninismus postuliert für die DDR, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln auch die unversöhnlichen Klassengegensätze verschwunden seien und es deshalb in der DDR-Gesellschaft nur noch nichtantagonistische W. gebe. Diese W. „treten im Sozialismus in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auf“ (z.B. zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, Stadt und Land, zwischen Individuen und Kollektiven). Die Partei nimmt für sich in Anspruch, derartige W. rechtzeitig erkennen und lösen zu können. Diese optimistische Sicht der eigenen Möglichkeiten ist nicht zuletzt durch den Juni-Aufstand 1953, die Unruhen in Polen und Ungarn 1956, die Krise der DDR und den Mauerbau 1961, den Prager Frühling 1968, die verschiedenen polnischen Krisen usw. auch in der DDR selbst relativiert worden. So heißt es heute eher programmatisch denn bereits als Realität: „Es ist daher für die Leitung und Planung der Gesellschaft besonders wichtig, den konkret-historischen Charakter der W. wie auch die Mannigfaltigkeit ihrer Bewegungs- und Lösungsmöglichkeiten aufzudecken und Wege aufzufinden und in der Praxis umzusetzen, die es gestatten, die Bewegung, Entfaltung und Lösung der W. zu beherrschen und sie produktiv im Sinne des sozialen [S. 1484]Fortschrittes zu nutzen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 728 f.). Die Formulierung: „Die nichtantagonistischen W. der sozialistischen Gesellschaft werden von den gesellschaftlichen Führungsorganen zumeist rechtzeitig erkannt“ (Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 2., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1974, S. 304), macht deutlich, daß soziale Konflikte offensichtlich nicht immer frühzeitig genug wahrgenommen werden. — Die durch den Marxismus-Leninismus getroffene Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. erweist sich auch im eigenen Argumentationskontext als weniger prinzipiell, als es die theoretischen Ableitungen unmittelbar erkennen lassen. Wenn es heißt: „Daher müssen sich solche W. nicht gesetzmäßig verschärfen und zum Konflikt zuspitzen“ (a.a.O.), läßt diese Aussage durchaus den Schluß zu, daß auch aus Sicht der SED eine Vernachlässigung von realen Interessen oder unangemessene Reaktionen auf vorhandene gesellschaftliche Konfliktlagen dazu führen können, daß sich nichtantagonistische W. „verschärfen“ und zu offenen Konflikten führen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1482–1484 Westorientierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedergutmachung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen logischem und dialektischem W. 1. Der logische Widerspruch wird — entsprechend der formalen Logik — wie folgt definiert: „Zwei kontradiktorische Gedanken über ein und denselben Gegenstand, der in ein und derselben Zeit und in ein und derselben Beziehung genommen wurde, können nicht gleichzeitig wahr sein“ (Satz vom W.; N. I. Kondakow, Wörterbuch der Logik, Leipzig 1978, S. 425).…

DDR A-Z 1985

Verwaltungsrecht (1985)

1. Regelungsbereich des Verwaltungsrechts. Das V. ist heute grundsätzlich als eigenständiger Rechtszweig innerhalb des Rechtssystems der DDR anerkannt. V. ist nach gegenwärtig gültiger Lehre der Rechtszweig, „dessen Normen die gesellschaftlichen Verhältnisse regeln, die im Prozeß der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates bei der ständigen, operativen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung gestaltet werden“ (Verwaltungsrecht. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1979, S. 42). Bei der Anwendung von Rechtsvorschriften durch staatliche Organe entstehen u.a. folgende „gesellschaftliche Beziehungen“, die Gegenstand des V. sind: vertikale und horizontale Beziehungen zwischen den einzelnen Organen des Staatsapparates, Beziehungen zwischen Staatsorganen und unterstellten (aber auch nicht unterstellten) Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und anderen Einrichtungen (Betriebsformen und Kooperation), zwischen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen) sowie zwischen Organen des Staatsapparates bzw. staatlichen Einrichtungen und Bürgern. Derartige Beziehungen können also sowohl solche der Über- und Unterordnung als auch der Koordination, Kooperation, des Erfahrungsaustausches, des Leistungsvergleiches, der politisch-ideologischen Erziehung usw. sein. — Eine Kodifikation des V. existiert bislang nicht. 2. Geschichte des Verwaltungsrechts. Das V. und die V.-Wissenschaft der DDR haben eine wechselvolle Geschichte hinter sich, deren Ausgang jedenfalls in wichtigen konzeptionellen Einzelfragen noch offen ist. Zu Beginn der 50er Jahre wurde mit dem Aufbau eines „neuen“ V. begonnen, das in Anlehnung an das sowjetische Modell als selbständiger Rechtszweig neben dem Staatsrecht existieren sollte. Bei der Schaffung eines neuen V. sollte — entsprechend den Vorstellungen der Partei- und Staatsführung — das „bürgerliche“ Rechtsdenken, wie es in Deutschland insbesondere auch in der Vorstellung der politischen Neutralität von Verwaltung und den originären Rechten der Bürger gegenüber der Verwaltung seinen Ausdruck gefunden hatte, überwunden werden. Das neue V. sollte Ausdruck der veränderten gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse sein und zugleich wirksame Instrumentarien für die weitere Umwandlung der Gesellschaft bereitstellen. Erster Ausdruck des Bemühens um ein umfassendes DDR-spezifisches V. war der 1957 erschienene, maßgeblich von dem auch heute noch führenden Verwaltungsrechtler Karl Bönninger u.a. verfaßte Grundriß: „Das Verwaltungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik. Allgemeiner Teil“. Nach Auffassung der Partei- und Staatsführung der DDR waren die Verwaltungsrechtler jedoch an dieser Aufgabe gescheitert: Es wurde ihnen vorgeworfen, daß sie versucht hätten, bürgerliches Rechtsgut durch bloße Übersetzung von Begriffen in sozialistisches zu transformieren. [S. 1436]Auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz in Babelsberg (1958) setzte sich W. Ulbricht kritisch mit dem Stand des V. in der DDR auseinander. Seine Kritik richtete sich bereits gegen die bloße Verwendung des Begriffes V.; insbesondere bestritt er aber die Möglichkeit der Existenz eines V. als gesondertem Rechtszweig neben dem Staatsrecht. Die Unterscheidung zwischen Staatsrecht und V. wurde als Ausdruck bürgerlicher Rechtsprinzipien charakterisiert: in ihr behaupte sich die Auffassung von der politischen Neutralität staatlicher Verwaltung. Verwaltungstätigkeit im Sozialismus sei aber unmittelbare staatliche Tätigkeit, sei Ausdruck des gesamtgesellschaftlichen Interesses und damit parteilich gegenüber davon abweichenden individuellen oder Gruppeninteressen. Bereits die Benutzung des Begriffes V. würde die Mitarbeiter des Staatsapparates zu einem formaljuristischen Verhalten gegenüber den Beschlüssen der Volksvertretungen verleiten. In der Folge der Babelsberger Konferenz wurden die Begriffe „V.“, „Verwaltung“, „Verwaltungsakt“ usw. aus dem Sprachgebrauch der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR eliminiert. Die Regelungen des besonderen V. wurden dem „einheitlichen“ Rechtszweig Staatsrecht zugeordnet; das rechtsstaatlich bedeutsame allgemeine V. wurde völlig aufgegeben. Damit setzte sich die DDR in einen Gegensatz zu den anderen sozialistischen Ländern, in denen die Existenz eines V. unstrittig war und ist. Erste Anzeichen einer Neubewertung der mit dem V. zusammenhängenden Probleme zeigten sich 1966, als der Vorsitzende des Ministerrates W. Stoph mit dem Hinweis auf in der staatlichen Arbeit spürbar werdende rechtliche Defizite dazu aufforderte, dem V. einen „neuen Inhalt“ zu geben und sich systematisch mit dieser Rechtsmaterie erneut zu befassen. Nach der Vorstellung verschiedener Rechtswissenschaftler der DDR sollte das V. unter dem Namen „Recht der staatlichen Leitung und Organisation“ als besonderer Rechtszweig neben dem Staatsrecht aufgebaut werden. Greifbare Ergebnisse dieser konzeptionellen Überlegungen wurden jedoch nicht bekannt. Erst nach dem Machtwechsel von Ulbricht zu Honecker (1971) konnten die politisch-ideologischen Vorbehalte gegen ein V. allmählich überwunden und mit seiner Ausarbeitung als einem besonderem Rechtszweig erkennbar begonnen werden. Dabei wurde die Notwendigkeit eines selbständigen Rechtszweiges V. neben dem Staatsrecht vorausgesetzt, ohne daß das Problem seiner Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Einheit der staatlichen Gewalten noch einmal öffentlich diskutiert worden wäre. Daß sich Anfang der 70er Jahre beginnend ein neues Verhältnis zum V. durchsetzen konnte, hatte verschiedene Gründe. Zum einen ließ die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung der DDR eine nüchternere, sachlichere Prüfung der Problematik zu. Ferner drängte die — wie der VIII. Parteitag der SED (1971) feststellte — auffallend zurückbleibende Effektivität der Verwaltungsarbeit im Staatsapparat auf die Ausarbeitung eines V., das zu deren Effektivierung beitragen könnte. Und schließlich waren es die im Zuge der sozialistischen Integration sich verstärkenden Bemühungen um eine Angleichung der nationalen Rechtssysteme, die die Partei- und Staatsführung der DDR zu einem neuen Verhältnis zum V. finden ließen. 3. Konzeption des V. Den vorläufigen Höhepunkt in der Geschichte des V. der DDR markierte 1979 die Herausgabe des Lehrbuches zum V. durch die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Der politische Stellenwert dieses Lehrbuches läßt sich daran ablesen, daß seine Ausarbeitung auf einen Beschluß des SED-Politbüros (1972) und des Ministerrates (1976) zurückgeht. Trotzdem ist festzustellen, daß in diesem Lehrbuch nur der kleinste gemeinsame Nenner in einer noch im Fluß befindlichen, durchaus kontroversen Diskussion der Staats- und Verwaltungsrechtler zur Konzeption des V. seinen Niederschlag gefunden hat. Konsens scheint nunmehr darüber zu bestehen, daß Verwaltung als „vollziehend-verfügende Tätigkeit“ zu verstehen sei, also von der in vielen westlichen Ländern gängigen Vorstellung einer „gestaltenden Verwaltung“ weitgehend abzusehen sei, Verwaltungshandeln vielmehr vorrangig als Normenvollzug zu begreifen ist. Von einem gewissen Maß an Eigenständigkeit der Verwaltung auch im Sozialismus wird jedoch insofern in diesem Lehrbuch ausgegangen, als in Hinblick auf die Normen, in deren Vollzug sich Verwaltung erst verwirklicht, sowohl von „normativen“ wie auch von „aufgabenstellenden“ staatlichen Entscheidungen gesprochen wird. Aufgabenstellende Entscheidungen — „Aufgabennormen“ — legen nach DDR-Verständnis das Verwaltungshandeln nicht im Detail fest, sondern geben Ziele, Aktionsprogramme, vor, die die Verwaltung im Rahmen ihrer Mittel und ihrer Entscheidungsspielräume erst in einem bestimmten Zeitraum zu verwirklichen hat. Das V. auf das als „vollziehend-verfügend“ charakterisierte Verwaltungshandeln zu konzentrieren, ist der Realität des administrativen Apparates auch auf kommunaler Ebene jedoch angesichts des streng hierarchischen Staatsaufbaues zweifellos angemessen. 4. Abgrenzung des V. gegenüber anderen Rechtsgebieten. Bislang nicht geklärt ist, wie sich das V. gegenüber anderen Rechtszweigen abgrenzen soll. Relativ einfach ist die Abgrenzung zum Staatsrecht: das Staatsrecht befaßt sich als „grundlegender Zweig des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems“ mit den prinzipiellen Regelungen; das V. konkretisiert diese in Hinblick auf die Normen der praktischen, operativen staatlichen Leitung. Offen kontrovers ist hingegen nach wie vor das Verhältnis von V. und Wirtschaftsrecht, ein Konflikt, der durch das Lehrbuch zum V. eher verschärft als einer Lösung näher gebracht wurde. Das Wirtschaftsrecht in der DDR befindet sich insofern in einer dem V. vergleichbaren Situation, als es nicht von Anfang an systematisch entwickelt wurde, sondern den jeweiligen politischen Entscheidungen folgend, aus einer Fülle einzelner Rechtsvorschriften besteht und eine vereinheitlichende sowie bestehende Lücken ausfüllende Kodifikation wirtschaftsrechtlicher Normen bis heute nicht vorliegt. Das V. und das Wirtschaftsrecht reklamieren gleicher[S. 1437]maßen die Zuständigkeit für die Regelung der vertikalen Rechtsbeziehungen zwischen Staatsorganen und Betrieben. Die Verwaltungsrechtler der DDR erkennen zwar die Berechtigung einer eigenständigen Rechtsdisziplin Wirtschaftsrecht an, versuchen aber mehrheitlich, das Wirtschaftsrecht wesentlich auf das Wirtschaftsvertragsrecht, also die horizontalen Beziehungen zwischen den Betrieben zu beschränken. Im Gegenzug behaupten die Wirtschaftsrechtler ihre Zuständigkeit für den Bereich der „materiellen Produktion“ und damit für die rechtliche Ausgestaltung auch der Wirtschaftsleitung. 5. Das V. und der Bürger. Eine zentrale, das V. immer erneut beschäftigende Frage ist die nach seiner Rolle bei der Regelung des Verhältnisses zwischen Bürger und Verwaltung. Eine Diskussionsrichtung leugnet unter Berufung auf die marxistisch-leninistische Staatsauffassung (Staatslehre), nach der der Staat und damit staatliches Handeln direkter Ausdruck des von der Partei definierten gesellschaftlichen Interesses sei, die Relevanz dieser Problematik bzw. bestreitet deren Legitimität. Sie sieht die Aufgabe des V. in der rechtlichen Sicherung einer effizienten Verwaltungsorganisation, die geeignet ist, die politischen Ziele und Verwaltungsaufgaben optimal zu verwirklichen. Dieser Auffassung wird entgegengehalten, daß das V. neben der politisch und sachlich effizienten Organisation der Verwaltungstätigkeit gleichermaßen deren Wirkung auf den Bürger zu ihrem Gegenstand zu machen hat. Das Ergebnis dieser Diskussion ist für den Bürger von kaum zu überschätzender Bedeutung, sind dessen Möglichkeiten, sich gegen staatliche Entscheidungen zu wehren oder auch solche (ihn begünstigende) zu erreichen, doch außerordentlich begrenzt. Nach wie vor gibt es, von wenigen, eher belanglosen Ausnahmen abgesehen (z.B. kann die fehlerhafte Eintragung in die Wählerliste vor dem Kreisgericht angefochten werden), keine Möglichkeit, staatliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ablehnung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in der DDR u.a. mit dem Prinzip der Einheit der vom Volk getragenen staatlichen Gewalten gerechtfertigt, wonach eine gerichtliche Überprüfung oder gar Aufhebung von Entscheidungen der Volksvertretung bzw. von deren Exekutivorganen nicht möglich sei. Diese Sichtweise findet ihre umfassende ideologische Begründung in der Definition des sozialistischen Staates als Staat aller Bürger (Bündnispolitik), der bei der Erfüllung seiner Aufgaben daher keine Sonderinteressen, sondern allein das gesamtgesellschaftliche Interesse verfolge. Die Tätigkeit des sozialistischen Staates wird demnach von vorneherein als Wahrnehmung und Entfaltung der Rechte der einzelnen verstanden. Werden trotzdem Rechte des Bürgers verletzt, so könne es sich — nach dieser Interpretation — stets nur um Ausnahmen handeln, die im Versagen einzelner Staatsfunktionäre ihre Ursache hätten. Für diese Einzelfälle genüge aber — so die herrschende Lehre in der DDR — das verwaltungsinterne Verfahren bei der Behandlung von Bürger-Beschwerden. Die einzige dem Bürger offenstehende Möglichkeit, sich gegen staatliche Entscheidungen, durch die er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zu wehren, ist demnach die Beschwerde. Hierbei ist zwischen der förmlichen Verwaltungsbeschwerde und der an keine Form gebundenen Eingabe zu unterscheiden. Die Verwaltungsbeschwerde setzt einen den Beschwerdeführer betreffenden Verwaltungsakt voraus, für den im übrigen in der einfachen Gesetzgebung das Rechtsmittel der Beschwerde zugelassen sein muß. Das Eingabenrecht ist in Art. 103 der Verfassung der DDR ausdrücklich vorgesehen. Eingaben haben keinen speziellen Verwaltungsakt zur Voraussetzung, sind weder an Form noch an Fristen gebunden, auch ist kein Adressat für die Eingabe ausdrücklich vorgesehen. Über Verwaltungsbeschwerden wird ebenso wie über Eingaben verwaltungsintern entschieden; gleiches gilt für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche aufgrund des Staatshaftungsgesetzes (Staatshaftung). In der staats- und rechtswissenschaftlichen Diskussion der DDR vor allem der letzten Jahre ist jedoch eine zunehmend kritische Befassung mit dem Verhältnis Bürger — Staat nicht zu übersehen. Eine wichtige ideologisch-theoretische Voraussetzung für derartige Überlegungen war bereits in den 60er Jahren geschaffen worden, als die bis dahin gültige rigide Annahme einer gegebenen Interessenidentität zwischen sozialistischem Staat und seinen Bürgern zunehmend von dem etwas offeneren Begriff einer grundlegenden Übereinstimmung von gesellschaftlichen und individuellen Interessen abgelöst wurde. „Grundsätzliche Übereinstimmung“ läßt Nicht-Übereinstimmung im Einzelfall und Divergenzen außerhalb des „Grundsätzlichen“ zumindest tendenziell zu. Parallel dazu wurde die Leugnung des Vorhandenseins subjektiver Rechte der Bürger, also persönlicher Anspruchsrechte, in kontroversen Diskussionen durch deren Anerkennung abgelöst. Heute ist in der DDR, wie in den anderen sozialistischen Ländern, unumstritten, daß es auch im sozialistischen Rechtssystem nicht nur „objektives“, sondern auch „subjektives“ Recht gibt. Allerdings wird das subjektive Recht nicht als Recht des einzelnen gegenüber der Gesellschaft und dem Staat, sondern immer nur als Recht innerhalb von Gesellschaft und Staat interpretiert, als „Ausdruck persönlicher Interessen sozialistischen Charakters, die im Einklang mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, mit den Interessen der Gesellschaft stehen“ (K. Bönninger). Im Ergebnis dieses noch immer nicht abgeschlossenen Klärungsprozesses setzte, in den 70er Jahren beginnend, eine verstärkte Diskussion über den Rechtsschutz der Bürger und über mögliche Verfahren zu seiner Sicherung ein. Die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen wird dabei nach wie vor abgelehnt. Kritische Staats- und V.-Wissenschaftler der DDR diagnostizierten (zu Beginn der 80er Jahre erstmals öffentlich) jedoch im V. ein unzureichend entwickeltes Verwaltungsverfahrensrecht. Angesichts des Fehlens entsprechender allgemeiner Rechtsvorschriften — bisher finden sich Verfahrensregeln sehr verstreut und uneinheitlich in einzelnen Rechtsvorschriften und anderen [S. 1438]Normativakten — wird die Ausarbeitung eines vereinheitlichten und voll ausgestalteten Verfahrensrechts gefordert. Mit ihm soll der Bürger die Möglichkeit erhalten, nicht nur ein Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen, sondern aktiv an diesem teilzunehmen. Damit soll die Verwaltung gezwungen werden, ihre Entscheidungsprozesse offenzulegen. Ferner soll er das Recht erhalten, sich bei der Durchsetzung seiner Interessen durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltschaft) vertreten zu lassen. Derartige Auffassungen werden jedoch bisher nicht mehrheitlich vertreten. Die — inzwischen auch in der DDR diskutierten — Defizite im V.-Schutz des einzelnen Bürgers werden mit den zunehmenden staatlichen Aktivitäten insbesondere im sozialpolitischen Bereich immer fühlbarer. Die mit ihnen verbundene Erweiterung sozialer Rechte führt überwiegend zur Konstituierung subjektiver Rechte, von subjektiven Ansprüchen. Diese sind im Antragsverfahren geltend zu machen. Der Ausbau des Verwaltungsverfahrensrechts, der die Entscheidungsfindung in der Verwaltung durchsichtiger machen würde, könnte einen gewissen Rechtsfortschritt bringen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1435–1438 Verwaltungsneugliederung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volk

1. Regelungsbereich des Verwaltungsrechts. Das V. ist heute grundsätzlich als eigenständiger Rechtszweig innerhalb des Rechtssystems der DDR anerkannt. V. ist nach gegenwärtig gültiger Lehre der Rechtszweig, „dessen Normen die gesellschaftlichen Verhältnisse regeln, die im Prozeß der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates bei der ständigen, operativen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung gestaltet werden“ (Verwaltungsrecht. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1979, S.…

DDR A-Z 1985

Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1985)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und -gärtner und Trägerin der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG), die ländliche Handels-, Produktions- und Dienstleistungseinrichtungen unterhalten. Der 1947 gegründete Verband war seit dem Ende der 60er Jahre politisch kaum noch hervorgetreten. Er wird seit 1982 reaktiviert. I. Entwicklung und Funktion Die VdgB entstand 1945/46 aus den (während der Bodenreform gegründeten örtlichen) Bauernkomitees und Ausschüssen der gegenseitigen Bauernhilfe. Sie waren von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Unterstützung ihrer Bündnispolitik ins Leben gerufen worden. Diese lokalen Zusammenschlüsse wurden zunächst zu Kreis- und Ländervereinigungen zusammengefaßt. 1947 erfolgte ihr Zusammenschluß zur Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZVdgB, später VdgB). A. 1946--1952 Die Aufgabe der Bauernausschüsse bzw. der VdgB bestand zunächst in der Unterstützung der Neubauern, d.h. jenes Teils der selbständigen landwirtschaftlichen Produzenten, die durch die Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.) zu Landbesitzern geworden waren. Dieser Personenkreis (er umfaßte nach einer DDR-Erhebung noch 1951 28,4 v.H. aller Bauern) sollte mit finanziellen und materiellen Betriebsmitteln ausgestattet und zur gegenseitigen Hilfe motiviert werden. Die VdgB bildete einen Hilfsfonds für schwache Landbetriebe und sammelte das technische Inventar der enteigneten Großbetriebe sowie neue Landtechnik in „Maschinenhöfen“, die ihre Geräte vorrangig an Neubauern und schlecht ausgerüstete Klein- und Mittelbetriebe ausliehen. Der Maschinen- und Gerätebestand dieser Einrichtungen (Ende 1947 existierten ca. 4.000) wurde 1949 staatlichen „Maschinen-Ausleihstationen“ (MAS) übergeben. Aus ihnen gingen 1953 die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) hervor. Sie wurden von der SED als „Stützpunkte der Arbeiterklasse“ auf dem Lande definiert und unterstützten nachhaltig die 1952 beginnende Kollektivierung — ökonomisch und politisch, durch die bei ihnen bestehenden Grundorganisationen der SED. Die Führung der VdgB hatte von ihrer Gründung an stets in den Händen von SED-Mitgliedern gelegen, die Gesamtorganisation aber entwickelte sich in den späten 40er Jahren zu einem politisch und sozial heterogenen Verband. In der Mitgliederschaft sank der Anteil der SED-Angehörigen sowohl relativ von 41,7 v.H. (1947) auf 29,4 v.H. (1950) als auch absolut von ca. 169.000 auf 165.000. Es wuchs dagegen der der „Altbauern“ (Selbständige schon vor der Bodenreform) von 36,1 v.H. auf 49,5 v.H.; 1949 kamen nur 38,3 v.H. der 1. Vorsitzenden der örtlichen VdgB-Ausschüsse aus der Gruppe der „Neubauern“. Diese Entwicklung widersprach der seit 1948 (Beginn der mittelfristigen Wirtschaftsplanung) sich verändernden Agrarpolitik der SED. Wie in allen anderen Bereichen wurde seither auch auf dem Lande der sozialstrukturelle Wandel beschleunigt. Im Mittelpunkt stand die Förderung der „werktätigen Einzelbauern“ (Kleinbesitzer ohne fremde Arbeitskräfte) und der Kampf gegen die „Großbauern“ (zunächst Eigentümer von Betrieben mit mehr als 50, dann Bauern mit mehr als 20 ha LN und lohnabhängigen Arbeitskräften). Deren starke soziale und ökonomische Stellung in den Dörfern, in der Sicht [S. 1406]der SED: ihr Versuch, „die Neu- und Mittelbauern wirtschaftlich hörig zu machen“, sollte „von den werktätigen Bauern mit verschärftem Klassenkampf beantwortet werden …“ (Paul Merker, Der Klassenkampf im Dorfe, in: Einheit 11/1948, S. 1019 ff.). Hierbei mitzuwirken, wurde Aufgabe auch der VdgB, die — seit 1948 Körperschaft des öffentlichen Rechts — zunehmend staatlicher Kontrolle unterlag. Ihr politischer Beitrag beschränkte sich in der Folgezeit jedoch im wesentlichen (ebenso wie der der 1948 gebildeten Demokratischen Bauernpartei Deutschlands [DBD]) auf die propagandistische Unterstützung der staatlichen Maßnahmen gegen die Großbauern. Organisationsintern wurde der Einfluß der SED verstärkt, in der Publizistik die Rolle der VdgB als Interessenvertretung der „kleinen und mittleren“ Bauern definiert. Darüber hinaus nutzte die VdgB ihre seit 1946 gegebenen parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten zur Stärkung der SED-Position. Sie hatte 1946 an den Wahlen teilgenommen und in den Gemeinden 5,2 v.H., in den Kreisen 6,2 v.H. der Mandate sowie insgesamt 15 Sitze in den Regionalparlamenten der Länder und Provinzen (14 dieser Abgeordneten waren Mitglieder der SED) gewonnen. 1948 war sie Mitträgerin des Deutschen Volksrates (Deutscher Volkskongreß) geworden und konnte 1950 über die Einheitsliste 5 Abgeordnete in die erste Volkskammer der DDR entsenden. Dort war sie bis 1963 als kleinste Fraktion mit 12 Abgeordneten (darunter 2 aus Berlin [Ost]) vertreten. Ihren wesentlichen organisatorischen Beitrag zur Durchsetzung der ordnungspolitischen Ziele der Partei- und Staatsführung leistete die VdgB in dieser Phase mit der Instrumentalisierung der landwirtschaftlichen (Raiffeisen-)Genossenschaften (L. G.) für die Agrarpolitik und ihrer Einbeziehung in die Planwirtschaft. Die im November 1945 von der SMAD gestattete Wiedergründung dieser traditionellen Kooperativen hatte zu einem raschen Anwachsen ihrer Aktivitäten und Mitgliederzahlen geführt. Im April 1946 arbeiteten im Gebiet der SBZ mehr als 6.000 (Kredit-, Molkerei-, Einkaufs-, Absatz-, Saatzucht- und Meliorations-)Genossenschaften (eGmbH) mit ca. 793.000 Mitgliedern. Sie waren in 5 Landesverbänden organisiert. Die Bildung eines zonalen „Zentralverbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften Deutschlands“ wurde erst gestattet, nachdem sichergestellt war, daß dieser Verband systemloyal arbeiten werde. Seine Gründung erfolgte im März 1949. Im Vorstand der neuen Organisation dominierten Mitglieder der SED. Der Widerstand von Funktionären der L. G. gegen die Zentralisierung und den Einbau der Genossenschaften in das staatliche Erfassungssystem führte wiederholt zu Amtsenthebungen und politischen Prozessen. Im November 1950 wurden beide Organisationen nach einem gemeinsamen Beschluß des Hauptausschusses der VdgB und des Beirates des Zentralverbandes zur VdgB (BHG) zusammengeschlossen. Diese Doppelbezeichnung behielt die Organisation bis 1957 bei. Seitdem führt der Gesamtverband nur noch die Bezeichnung VdgB, während die BHG sich VdgB/Bäuerliche Handelsgenossenschaften bzw. VdgB/BHG nennen. Zum Vorsitzenden wurde Friedrich Wehmer (bis 1946 SPD, dann SED) gewählt, der das Amt bis zu seinem Tode (1964) ausübte. Mit der De-facto-Übernahme der L. G. (Mitgliederstand 1950: ca. 970.000) durch die VdgB (Mitgliederstand 1950: ca. 540.000) wurde die Verstaatlichung des privaten ländlichen Dienstleistungssektors weitergeführt. Bereits 1948 waren die genossenschaftlichen Reparaturbetriebe enteignet und den VdgB-„Maschinenhöfen“ angeschlossen worden. 1949 verloren die BHG ihre Vermarktungs-Funktion an die staatliche „Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe“ (VVEAB), die den Aufkauf von Agrarprodukten zentralisierte, 1951 büßten sie das Recht auf Beschaffung und Verkauf landwirtschaftlicher Produktionsmittel (Maschinen, Dünger usw.) ein. Diese Aufgabe übernahmen „Staatliche Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf“. Die BHG wurden nur noch als Zwischenhändler zwischen Kreiskontoren und privaten Bauern tätig. Seit 1950 mußten die ländlichen Kreditgenossenschaften auf Kreditvergaben verzichten. Zur gleichen Zeit wurde den BHG die Unterstützung ländlicher Sparinstitute gestattet, die regionalen Zentralkassen (Landesgenossenschaftsbanken) allerdings zur staatlichen Landwirtschaftsbank (jetzt Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]) zusammengefaßt und den BHG die Abwicklung des ländlichen Spar- und Giroverkehrs übertragen. Auch die Einrichtungen der Molkerei-Genossenschaften blieben nach der Überführung ihrer Träger in die VdgB bestehen. Sie verloren aber ihren genossenschaftlichen Charakter; neben sie traten staatliche und halbstaatliche Betriebe. Die Meliorations-G. nahmen unter den alten Genossenschaften eine Sonderstellung ein. Großflächige Meliorationen setzen die Zusammenarbeit von Eigentümern voraus, eignen sich also als Organisationsformen des Übergangs zu Produktionsgenossenschaften. Gleichwohl wurden sie nach ihrer Eingliederung in die VdgB erst einmal aufgelöst. Die 1955 wiedergegründeten erhielten ein neues Statut, nach dem (neben VdgB-Mitgliedern) auch andere Personen und Einrichtungen die Mitgliedschaft erwerben konnten. Diese Meliorations-G. blieben auch nach Abschluß der Kollektivierung bestehen, wurden nun aber zu „Zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen“ (ZGE) im Ensemble der Landwirtschaftlichen Betriebsformen. 1980 arbeiteten 161 Zusammenschlüsse dieser Art. [S. 1407]<B. 1952–1960> Die politischen Aufgaben der VdgB traten in der Kollektivierungsphase besonders deutlich hervor. Materiell unterstützte sie die Bildung der LPG durch die Übereignung ihres durch die Bodenreform entstandenen Vermögens (Maschinen, Werkstätten, Gebäude, Grundstücke), organisatorisch durch die Initiierung von LPG-Vorformen in Gestalt von Bestell-, Pflege-, Ernte- und Druschgemeinschaften. Bei den BHG (von den 1955 bestehenden 2.505 arbeiteten 1959 noch 1900, von den 1955 tätigen 628 genossenschaftlichen Molkereien noch 511) bildete die VdgB-Führung zusätzliche Gemeinschaftseinrichtungen. Sie sollten nach dem Musterstatut der BHG von 1957 dazu beitragen, „Bäuerinnen und Bauern an die gemeinschaftliche und genossenschaftliche Produktion heranzuführen“. Politisch profilierte sich die Vereinigung in dieser Zeit zur Massenorganisation der „werktätigen Bauern“. Seit 1952 wurden Groß- und Mittelbauern (Eigentümer mit mehr als 20 ha LN) aus ihren Vorständen entfernt. Bereits 1952 kamen etwa 87 v.H. der Leitungsmitglieder aus der Gruppe der „werktätigen Bauern“. Mitglieder, die sich der Kollektivierung widersetzten, wurden zuweilen ausgeschlossen. Die von der VdgB seit 1947 veranstalteten „Deutschen Bauerntage“ (Bauernkongreß der DDR) warben in allen Phasen der Kollektivierung für die jeweilige Agrarpolitik und versuchten, die Gesamtorganisation auf deren Ziele festzulegen. Das gelang allerdings nur bedingt. Obwohl der Anteil der Mitglieder mit Landbesitz von mehr als 20 ha schon 1955 bei nur 5,5 v.H. lag, die weit überwiegende Mehrzahl also aus der Klein- und Mittelbauernschaft kam, wuchs die Gruppe der Genossenschaftsbauern innerhalb der VdgB-Mitgliederschaft nur langsam an. Sie bildete 1955 einen 8,6 v.H.-Anteil und stellte Ende 1959 erst 26,2 v.H. der VdgB-Angehörigen. Als Avantgarde der Kollektivierung hatte sich die Vereinigung mithin nicht erwiesen. Dies zeigte sich auch in der Entwicklung der Mitgliederschaft insgesamt. Sie wuchs bis zum Jahre 1956 kontinuierlich an (Ende 1947: 488.000; Ende 1956: 641.000), ging aber seitdem bis in die jüngste Zeit ständig zurück (1964: 479.600). Während der Kollektivierungs-Periode warb die Vereinigung für den Übergang von der „niederen“ (LPG Typ I) zur „höheren“ Form (LPG-Typen II und III) der genossenschaftlichen Produktion und propagierte den Sozialistischen Wettbewerb im Dorf. Zugleich unternahm sie Anstrengungen, die Arbeit der Dorfklubs und Dorfakademien (Kooperationsakademien) zu organisieren. C. 1960--1982 Mit Beginn der Kooperationsphase (1960–1972) konzentrierte sich die Vereinigung darauf, die Weiterentwicklung der LPG und GPG zu fördern. Sie propagierte den Übergang zur vollgenossenschaftlichen Produktion (Übergang zur LPG Typ III) und zur zwischengenossenschaftlichen bzw. zwischenbetrieblichen Kooperation (Zusammenarbeit von LPG bzw. GPG mit staatlichen Betrieben). Bedeutendes politisches Gewicht erlangte die Organisation jedoch nicht mehr. Da für neue Mitglieder nicht geworben wurde, zahlreiche ältere starben oder die Vereinigung stillschweigend verließen, ging die Zahl der in der VdgB Organisierten seit 1964 (rd. 480.000 in ca. 10.000 Ortsorganisationen) bis 1982 (rd. 120.000 in ca. 5.000 Ortsverbänden) ständig zurück. In den Volksvertretungen stellte die Organisation 1981 noch 7.491 Abgeordnete (davon 623 in Kreistagen, die anderen in Vertretungen der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke; das waren 3,7 v.H. der Abgeordneten dieser Ebenen). Zusammen mit den anderen Massenorganisationen beteiligte sie sich im Rahmen der Nationalen Front der DDR an deren Aufklärungs- und Schulungsarbeit, richtete für die Genossenschaftsbauern einen Reise- und Feriendienst ein und widmete sich der Verwaltung ihrer Produktions-, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen. Die Zahl der BHG (1967 = 844) und Molkerei-G. (1967 = 132) nahm allerdings zunächst beständig ab. Deren Einrichtungen wurden teils den LPG übergeben, teils (seit 1972) den kooperativen Betriebsformen überlassen. Darüber hinaus wirkte und wirkt sie außenpolitisch als Kontaktpartner zu Bauernverbänden und anderen Agrarorganisationen (zumeist aus Ländern der Dritten Welt) und unterhält in Teutschenthal (Bezirk Halle) die Agrar-Ingenieurschule „Friedrich Wehmer“, auf der insbesondere Spezialisten für Lateinamerika und die arabischen Staaten ausgebildet werden. Seit ihrer Gründung (1961) haben bis 1984 rd. 1600 Funktionäre aus Kuba und arabischen Ländern die Schule besucht. II. Die Reaktivierung der VdgB seit 1982 Im Mai 1984 verabschiedete die 7. Zentrale Delegiertenkonferenz der VdgB, die 6. war im Dezember 1960 zusammengetreten, eine neue Satzung. In ihr wird die Vereinigung erstmals als „sozialistische“ (früher: „demokratische“) Massenorganisation definiert. Sie soll künftig unter Führung der SED dazu beitragen, in der Land- und Forstwirtschaft „die Produktion und deren Effektivität systematisch zu erhöhen“ und „die Lebensbedingungen des Dorfes denen der Stadt anzunähern, um die wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich zu überwinden“. Im Rahmen dieser Funktionsbestimmung ist es ihre Aufgabe, „die politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Interessen“ ihrer Mitglieder zu vertreten. Mitglieder können Genossenschaftsbauern und -gärtner, aber auch alle anderen Personen (über 16 Jahre) werden, „die durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit mit der sozialistischen Landwirtschaft, dem Gartenbau und den Aufgaben der VdgB verbunden sind“. Alle Angehörigen der VdgB sind, wie bisher, zugleich Mitglieder der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG). Organisationsstruktur und Willensbildungsprozesse der Vereinigung entsprechen den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus. Die VdgB verfügt über Orts-, Kreis- und Bezirksorganisationen. Das formal höchste Organ ist die Zentrale Delegierten-Konferenz. Sie tritt in der Regel alle 5 Jahre zusammen und wählt den Zentralvorstand. Dieser bestimmt aus seiner Mitte das Präsidium und das Sekretariat sowie den 1. Vorsitzenden und den 1. Sekretär, der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist. Derzeitiger Vorsitzender ist Fritz Dallmann, Leiter der LPG Priborn (Kreis Röbel/Bezirk Neubrandenburg) und Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED; 1. Sekretär ist Manfred Scheler (SED), zuvor Vorsitzender des Rates des Bezirks Dresden. Beide wurden im September 1982 vom Zentralvorstand berufen und im Mai 1984 von der 7. Zentralen Delegiertenkonferenz in ihren Funktionen bestätigt. Das Amt des VdgB-Vorsitzenden war nach dem Tode von Ernst Wulf (Vors. seit 1964) im Jahre 1979 nicht sofort neu besetzt worden; interimistisch wurde diese Funktion von dem 1. Sekretär der VdgB Fritz Zeuner in Personalunion wahrgenommen, der im April 1982 verstarb. Der sich auch in der neuen Satzung zeigende Versuch zur Reaktivierung der Organisation geht auf einen Beschluß des ZK-Sekretariats der SED vom 18. 8. 1982 zurück, nach dem die VdgB zur „sozialistischen Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und Genossenschaftsgärtner“ entwickelt werden sollte. Im gleichen Zusammenhang wurde ferner gefordert, „die Verantwortung der Klasse der Genossenschaftsbauern als Bündnispartner der Arbeiterklasse (Klasse/Klassen, Klassenkampf) für den Leistungsanstieg der Volkswirtschaft zu erhöhen, ihre aktive Teilnahme an der Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Leitung des Staates weiter zu fördern und das gesellschaftliche Leben im Dorf noch inhaltsreicher zu gestalten“ (Neuer Weg, 9/1983, S. 363). Der Beschluß folgt einerseits dem Ziel der gegenwärtigen Agrarpolitik, durch eine Reorganisation der Kooperationsbeziehungen (u.a. Aufhebung der strikten Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion) und die Erschließung von Produktivitätsreserven (Nutzung von Kleinst- und Splitterflächen, Förderung der Persönlichen ➝Hauswirtschaften, der Produktion der Kleingärtner, Fischer usw.) das Aufkommen der Landwirtschaft zu erhöhen, die „Eigenversorgung in den Dörfern“ zu verbessern und den Import von Getreide, Nahrungs- und Futtermitteln zu senken. Andererseits entspricht die Förderung der VdgB der seit 1981 (X. SED-Parteitag) erkennbaren Aufwertung der Blockparteien (Parteien) und Massenorganisationen. Sie steht offenbar im Zusammenhang mit einer Neubewertung der Erziehungs-, JOIN:'Erziehungs-,' Erziehungs, Mobilisierungs- und Integrations-Funktionen der Parteien und Verbände (Bündnispolitik), die angesichts der Desintegrationserscheinungen in Polen vorgenommen wurde. Seit dieser Entscheidung der SED-Führung (18. 8. 1982) ist die Mitgliederschaft der VdgB rasch gewachsen. Im Oktober 1983 registrierte die Vereinigung 307.000 Mitglieder, im Mai 1984 ca. 425.000 (Stand August 1982: 120.000). Nach Angaben ihrer Führung war damit mehr als die Hälfte der Genossenschaftsbauern und [S. 1408]-gärtner in der VdgB organisiert. Gleichzeitig stieg die Zahl der Ortsorganisationen von knapp 5.000 (Ende 1982) auf etwa 7.300 (Mai 1984). Diese raschen Erfolge gehen vor allem auf die intensive Unterstützung durch die ländlichen Grundorganisationen der SED zurück. Diese verpflichteten ihre Angehörigen zur Mitarbeit in der VdgB, zur Werbung neuer Mitglieder und zur Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Inhaltlich konzentriert sich die neue VdgB-Führung bislang im wesentlichen auf den Wiederaufbau der Organisation. Darüber hinaus bemüht sich die VdgB um eine engere Zusammenarbeit mit dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK), der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) sowie um eine stärkere Repräsentanz in der Nationalen Front und in den Wahlkörperschaften. Seit den Kommunalwahlen im Mai 1984 ist die Vereinigung in den Gemeindevertretungen und Kreistagen mit ca. 16.000 Abgeordneten vertreten; das sind etwa 8 v.H. der Mandatsträger in diesen Gremien. In den Dörfern sind die Ortsorganisationen u.a. aufgefordert, Initiativen im Rahmen des „Mach-Mit-Wettbewerbs“ zu unterstützen, „Bäuerinnentreffs“ zu organisieren, in den Dorfklubs Veranstaltungen abzuhalten und für den Verbleib der Landjugend in den landwirtschaftlichen Betrieben zu werben. Zunächst aber zeigt sich die Verlebendigung der VdgB auf ihrem traditionellen Aktionsfeld, d.h. in ihren organisationseigenen Betrieben, den BHG. Nach VdgB-Berichten verbesserte sich das Angebot der ländlichen Verkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen. Es wurden neue „Ausleihstützpunkte“ mit Gerätschaften für die landwirtschaftliche und gärtnerische Kleinproduktion eröffnet, zusätzliche „Lohnmostereien“ (für Obstsäfte) und zahlreiche „Selbsthilfewerkstätten“ eingerichtet. 1983 verfügten die verbliebenen 271 BHG über 2.021 Verkaufsstellen. Zum Angebot gehören neben Arbeitsklei[S. 1409]dung, Werkzeugen und Haushaltswaren auch Baumaterialien (das 50 Artikel zählende Sortiment umfaßt u.a. Mauersteine, Fenster, Türen, Klärgrubensegmente) aus der Produktion der organisationseigenen Betriebe. Die gegenwärtig tätigen ca. 160 Molkerei-G. arbeiten in enger Kooperation mit Einrichtungen der LPG oder VEB der Nahrungsgüterwirtschaft. 1982 waren in den Handelseinrichtungen etwa 23.700, in den Produktionsbereichen der VdgB 16.200 Arbeiter und Angestellte beschäftigt, ferner annähernd 1000 Lehrlinge. Die ca. 2.600 Zahlstellen der BHG erledigen den bargeldlosen Zahlungsverkehr der Landbevölkerung. Mit rd. 9,4 Mrd. Mark verwalteten sie 1982 knapp 9 v.H. der Spareinlagen der DDR-Bevölkerung. Landwirtschaft. Dietrich Staritz Literaturangaben Droste, Helmut: Zur Rolle der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe bei der Verwirklichung des Bündnisses zwischen Arbeiterklasse und werktätiger Bauernschaft, Diss. phil. Leipzig 1961. Früchte des Bündnisses. Werden und Wachsen der sozialistischen Landwirtschaft der DDR (Autorenkollektiv unter Leitung von Rosemarie Sachse). Berlin (Ost) 1980. von der Neide, K.: Raiffeisens Ende in der Sowjetischen Besatzungszone. Bonn/Berlin (West) 1952 (Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland). Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR. Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Staat, hrsg. v. d. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Potsdam-Babelsberg. Berlin (Ost) 1980. Reutter, Rudolf: Was will die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe? Berlin (Ost) 1947. Scheler, Manfred: Die VdgB stärkt die sozialistische Demokratie auf dem Lande, in: Neue Justiz 5/1984, S. 173 ff. Staritz, Dietrich: Neue Akzente in der SED-Bündnispolitik, in: DDR-Report 2/1983, S. 70 ff. <LI>Wernet-Tietz, Bernhard: Bauernverband und Bauernpartei in der DDR. Die VdgB und die DBD 1945–1952. Ein Beitrag zum Wandlungsprozeß des Parteiensystems der SBZ/DDR. Köln 1984. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1405–1409 Verband der Theaterschaffenden der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1969 Massenorganisation der Genossenschaftsbauern und -gärtner und Trägerin der Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG), die ländliche Handels-, Produktions-…

DDR A-Z 1985

Abschreibungen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und ermöglicht so zu gegebener Zeit eine Wiederbeschaffung des abgenutzten Anlagemittels. Nur über eine möglichst genaue Erfassung der laufenden Wertminderung wird sowohl eine genaue Kostenrechnung als auch die Reproduktion des jeweiligen Grundmittels ermöglicht. A.-Gründe sind 1. der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u.ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2. der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die Forderung nach „abnutzungsgerechter“ A. ist in der Wirtschaftspraxis der DDR nur z. T. erreichbar, da Methode und Umfang der A. — durch Vorgabe des A.-Satzes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Grundmittel — den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet grundsätzlich einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben sind. Vor den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) waren die A. zu niedrig und auch durch einige andere Mängel gekennzeichnet: Das mit der A.-Verordnung von 1956 (GBl. I, 1956, S. 623 f.) vorgeschriebene Verfahren der Globalabschreibung erfaßte nicht jenen Wert, der sich als Summe der nach der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelnen Anlagemittel eines Betriebes zu ermittelnden Einzel-A. ergeben hätte. Vielmehr wurde vom gesamten betrieblichen Anlagenbestand — entsprechend einem festgesetzten Durchschnittssatz — ein „globaler“ Betrag errechnet, der dann auf die einzelnen Grundmittel — gemäß ihrem Verschleißgrad — verteilt wurde. Dieser Betrag erwies sich häufig als zu gering, um eine volle Kostenverrechnung der Anlagen innerhalb ihrer Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da zudem die Generalreparaturen zu laufenden Preisen zu Lasten der A. verrechnet werden mußten, ergaben sich auch hieraus zunehmende Verzerrungen der Buchwerte der Anlagen: Denn die ursprünglich nur mit Stopppreisen des Beschaffungszeitpunktes bewerteten Anlagen erhöhten mit zunehmenden Generalreparaturen ihren Wert beträchtlich. Folge dieser Mängel war, daß auszusondernde Anlagen häufig noch mit hohen Werten zu Buche standen und zu Lasten des Gewinns ausgebucht werden mußten. Gleichzeitig mit der Grundmittelumbewertung erfolgte deshalb eine Korrektur der A. Mit dieser A.-Reform wurden neue, auf die einzelnen Anlagen bezogene A.-Raten entwickelt (GBl. II, 1964, S. 120 f.). Ergebnis war die Schaffung eines A.-Kataloges für rund 10.000 Anlagearten, wobei auch gewisse Unterschiede des Auslastungsgrades Berücksichtigung fanden. Als Gesamtergebnis resultierte daraus überraschender[S. 4]weise allerdings eine Minderung der durchschnittlichen A.-Raten und damit eine Erhöhung der mittleren Lebensdauer. Der Grund lag darin, daß die starke Anhebung der Werte des Brutto-Anlagevermögens durch die Umbewertung stark erhöhte A.-Beträge auch bei geminderten A.-Raten mit sich brachte. Offensichtlich sollten höhere Kostensteigerungen vermieden werden — wie sie bei gleichen oder erhöhten A.-Raten eingetreten wären; denn dann hätte die Industriepreisreform noch stärkere Preissteigerungen zur Folge gehabt. Möglicherweise hätten dann Preiserhöhungen bei Konsumgütern nicht mehr vermieden werden können. Damit blieb aber der „moralische Verschleiß“ der Anlagen (infolge technischer Veraltung) noch immer unberücksichtigt. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze sind für jedes Anlagenteil oder für Gruppen von Anlagegütern im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel (GBl., SDr. Nr. 550 von 1968 und der dazugehörigen Änderungen — SDr. Nr. 550/1 von 1970, SDr. Nr. 550/2 von 1973, SDr. Nr. 550/3 von 1976 sowie SDr. Nr. 550/4 von 1979) festgelegt. Der A.-Satz wird in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. Um den „moralischen Verschleiß“ zu berücksichtigen, können heute durch das Ministerium der Finanzen auch Sonder-A. bestätigt werden (vgl. GBl. I, 1975, S. 574 f.). Da in den 80er Jahren in der DDR eine sehr restriktive Investitionspolitik betrieben wird, sah man sich gezwungen, die Aussonderung alter Anlagen hinauszuzögern. Mit einer entsprechenden VO (GBl. I, 1983, S. 236 ff.) wird den Kombinaten auferlegt, die normative Nutzungsdauer wichtiger Ausrüstungen um mindestens 30 v.H. zu erhöhen. Dies wird eine deutliche Minderung der A.-Sätze zur Folge haben. An A.-Methoden sind die zeitabhängige A., die in lineare, degressive und progressive A. unterteilt ist, sowie die leistungsabhängige A. zu trennen. Während bei der linearen A. bei konstantem A.-Satz auf den Bruttowert des Grundmittels für die Nutzungsperiode jährlich eine gleich große A.-Quote auftritt, wird bei der degressiven A. die jährliche A. (entweder Multiplikation eines jährlich abnehmenden A.-Satzes mit dem Bruttowert oder eines konstanten A.-Satzes mit dem jeweiligen Restwert) geringer. Die Form der degressiven A. wird in der sozialistischen Wirtschaft nicht angewendet. Bei der progressiven A. — in der Regel steigende A.-Sätze bezogen auf den Bruttowert — steigen die A.-Quoten (als Ausgleich für eine temporär überproportional zunehmende Wertminderung) zum Ende des Nutzungszeitraumes immer mehr an. Bei der leistungsabhängigen A. geht man nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer des Grundmittels aus. Vielmehr wird die gesamte zu erwartende Leistung in Mengen oder Maschinenstunden zugrunde gelegt. Zur Anwendung dieser Methode ist einmal die genaue Leistungsfeststellung und zum anderen das Vorliegen einer geringen Sortimentsbreite Voraussetzung. In der DDR findet vermehrt auch die sog. Kollektivabschreibung (Pauschal- oder Global-A.) Anwendung. Zur Vereinfachung des A.-Verfahrens wird für eine Gruppe von Anlagemitteln etwa gleicher Nutzungsdauer ein durchschnittlicher A.-Satz angewandt. Das bedeutet in der Realität aber zuviel A. bei Gebäuden und zuwenig bei Ausrüstungen, weil häufig Gebäude und bauliche Anlage mit einbezogen werden, statt sie gesondert zu behandeln. Angesichts der Preisverzerrungen, die bei neueren Gütern mit ebenfalls neueren Preisen geringer und bei schon seit langer Zeit in der Produktion befindlichen Kapitalgütern größer sind, dürfte die Kollektiv-A. auch bei Grundmitteln mit formal noch gleicher Nutzungsdauer zu erheblichen Fehlbewertungen führen. Amortisationen; Grundmittel; Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 3–4 Absatz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abweichung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und…

DDR A-Z 1985

Asoziales Verhalten (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für die Verletzung dieser staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht“, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht. Zusätzlich zur Strafe oder in leichten Fällen kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß § 4 Abs. 2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, S. 130) in der Fassung der VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) die örtlichen Räte verantwortlich. Diese sind berechtigt, Auflagen zur Erziehung und Kontrolle zu erteilen (Kriminalität, II., Kriminalität, V.). Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II, S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach § 3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden. Diese zunächst auch im § 249 StGB vorgesehene Strafart ist durch das 2. Strafänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach § 249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden. Seit 1977 sind zahlreiche Verurteilungen wegen AV. darauf zurückzuführen, daß Ausreisewillige wegen ihres Antrags auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitsplatz verloren oder ihre Arbeit niedergelegt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 91–92 Arzneimittelversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ästhetik

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für…

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Amortisationen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel (Grundmittel). Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen Umsatzakt voraus. Sofern ein planmäßiger Ersatzbedarf im betrieblichen Investitionsplan vorgesehen ist, wird ein Teil der A. dem Fonds für Investitionen (Fonds) zugeführt. Dieser Fonds existiert als Sonderbankkonto unter diesem Namen bei der für den Betrieb zuständigen Bank. Die A. werden zuvor großenteils auf dem Separatkonto A.-Fonds des Betriebes bei seiner Bank gesammelt. Es ist aber auch möglich, daß die A. direkt auf das Konto Investitionsfonds überwiesen werden. In der Regel werden die A. für die Erhaltung und den Ersatz verbrauchter Anlagemittel des Betriebes verwendet. Sie können aber auch z. T. dem Investitionsfonds des übergeordneten Organs (z.B. Kombinat) zufließen, wenn eine Erneuerung und Rationalisierung der betrieblichen Anlagen planmäßig nicht vorgesehen ist. In diesem Fall sind die A.-Abführungen auf maximal [S. 44]60 v.H. begrenzt, höhere Abführungen dürfen nur durch Minister oder andere Leiter zentraler Staatsorgane — bei örtlich geleiteten Betrieben durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke — festgesetzt werden. Mit den der Fondsbildung der Kombinate zugeflossenen A.-Abführungen wird wiederum eine Umverteilung zugunsten bestimmter förderungswürdiger Betriebe oder Projekte des jeweiligen Kombinats vorgenommen; ein Teil fließt über die Amortisationsabführungsnormative an den Staatshaushalt, um im Falle nicht bzw. nicht voll zu erhaltender Kapazitäten während des Planungszeitraums freiwerdende Mittel zu erfassen. Insgesamt soll damit ein konzentrierter Einsatz von Mitteln zur Modernisierung und Rekonstruktion von Anlagen erreicht werden. Während vor dem Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 die A. im wesentlichen der Ersatzbeschaffung verbrauchter Grundmittel in den betreffenden Betrieben dienten und darüber hinaus auch noch die Finanzierung von Generalreparaturen und Kleininvestitionen ermöglichen sollten, wurden die A. in der NÖS-Periode infolge der Änderung der Abschreibungssätze, des Abschreibungsverfahrens und durch die Neu- und Höherbewertung des in der Wirtschaft eingesetzten Anlageparks (Grundmittelumbewertung) zu einer bedeutenden Quelle für die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Bruttoinvestitionen, also auch für Neuinvestitionen. Seit der Rezentralisierung von Ende 1970 sollen die A. jedoch grundsätzlich wieder nur der Rationalisierung und Anlagenerneuerung zugute kommen. Abschreibungen; Betriebsformen und Kooperation; Investitionsplanung; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43–44 Amnestie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Arbeit und Löhne

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel (Grundmittel). Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A.…

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Naturschutz (1985)

Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten. Den N.-Gebieten kommt neben der Aufgabe der Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten die Funktion zu, ökologische Vergleichsanalysen und Tests über Veränderungen der Biosphäre in intensiv genutzten Landschaften zu ermöglichen. Die Landschaftsschutzgebiete dienen weitgehend der Erhaltung der Volksgesundheit; es handelt sich dabei auch um Landschaftsteile von hervorragender Schönheit, die gegen verunstaltende Eingriffe geschützt werden sollen. [S. 941]Anfang 1972 bestanden in der DDR 655 N.-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 80.600 ha. 1983 waren es 751, die eine Gesamtfläche von 100.560 ha (einschl. 5.570 ha Binnenseen) umfassen; das entspricht einem Anteil von 0,94 v.H. des Gesamtgebietes der DDR. Davon sind 6.600 ha Totalreservate ohne jegliche menschliche Beeinflussung. Der überwiegende Teil unterliegt dagegen einer zweckdienlichen Pflege. Eine Aufteilung der N.-Gebiete nach Kategorien läßt erkennen, daß fast die Hälfte auf komplexe Schutzgebiete, d.h. solche mit einer vielfältigen Naturausstattung, entfällt. Ein Viertel der Gebiete sind Waldschutzgebiete, ca. 17 v.H. zoologische, 2 v.H. botanische und 1 v.H. geologische Schutzgebiete. Das größte der N.-Gebiete ist das „Ostufer der Müritz“ (über 4.800ha). Relativ große Reservate liegen in den Mittelgebirgen (so der „Brocken-Oberharz“, das „Vessertal“) sowie in den Nordbezirken. An Waldflächen umfassen die N.-Gebiete ca. 1,5 v.H. der Gesamtwaldfläche der DDR. Zu den Landschaftsschutzgebieten rechnen knapp 18 v.H. des Gebietes der DDR. Es sind 403 Einzelgebiete mit einer Gesamtfläche von 19.326 qkm. In der Regel handelt es sich dabei um landschaftlich reizvolle und schöne Erholungsgebiete. Hierzu rechnen Teile der Ostseeküste, die Insel Rügen, Teile der mecklenburgisch-brandenburgischen Binnenseen, Gebiete des Erzgebirges, des Thüringer Waldes und des Harzes (vgl. Schaubild). Die bedeutendsten sind das Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald und das Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge. In den Gebieten dürfen Betriebe der Industrie und des Bauwesens zwar tätig werden, jedoch sind sie verpflichtet, bei allen Produktions- und Investitionsmaßnahmen für entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Erholungswertes der Gebiete Sorge zu tragen. Seit 1980 existiert eine Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR, die den N.-Gedanken in der Bevölkerung verbreiten soll (Umweltschutz, V.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 940–941 Nationalkommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neokolonialismus

Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten.…

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Nationale Geschichtsbetrachtung (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes“ forderte. Die NG. wurde besonders seit 1952 forciert. Auf der 2. Parteikonferenz der SED erklärte Ulbricht am 9. 7. 1952: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welch große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ (Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED, Berlin [Ost] 1952, S. 120). Die NG. wurde nun verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche, die frühere Kritik an der „deutschen Misere“ trat dahinter zurück. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument (Deutschlandpolitik der SED, VI.). Allerdings wurde die Berufung auf die deutsche Tradition vor allem in den 60er Jahren immer stärker auf die „fortschrittlichen“ Züge der deutschen Geschichte verlegt, um die — aus der Sicht der SED — prinzipiellen Unterschiede gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu betonen. Die DDR versuchte, ihren Staat als Fortsetzung aller progressiven Traditionen (Bauernkrieg, bürgerlich-demokratische Bewegungen des 19. Jahrhunderts, Arbeiterbewegung) [S. 930]darzustellen, die Bundesrepublik Deutschland hingegen als Ergebnis der reaktionären Strömungen. Im Zusammenhang mit der These von der Herausbildung einer „sozialistischen Nation der DDR“ erklärte E. Honecker 1973: „Die Deutsche Demokratische Republik ist heute die staatliche Verkörperung der besten Traditionen der deutschen Geschichte — der Bauernerhebung des Mittelalters, des Kampfes der revolutionären Demokraten von 1848, der von Marx und Engels, Bebel und Liebknecht begründeten deutschen Arbeiterbewegung, der Heldentaten im antifaschistischen Widerstandskampf. In der Deutschen Demokratischen Republik entwickelt sich die sozialistische Nation unter Führung der Arbeiterklasse.“ (E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an das ZK der SED, Berlin [Ost] 1973, S. 21) In jüngster Zeit, gerade auch im Zusammenhang mit der Preußen-Diskussion, versuchte die DDR-Führung, ihr starres Traditionsschema aufzulockern, indem sie zwischen historischem „Erbe“ und historischer „Tradition“ unterscheidet. Unter Erbe versteht sie ihr Verhältnis zur „gesamten deutschen Geschichte“, einschließlich der „Leistungen und Fehlleistungen aller Klassen und Schichten“. Diesem Erbe habe man sich zu stellen, es sei „nicht ungeschehen“ zu machen, sondern „im kritischen Sinne zu bewältigen“ (Kulturelles Erbe). Hingegen sind in dieser Sicht Tradition „nur diejenigen historischen Entwicklungslinien, Erscheinungen und Tatsachen, auf denen die DDR beruht, deren Verkörperung sie darstellt, die sie bewahrt und fortführt“. Dazu zählen die Arbeiterbewegung und ihre „revolutionäre Partei“, die „demokratischen, progressiven und humanistischen Erscheinungen, Entwicklungen, Persönlichkeiten und Tatsachen“, aber auch „positive Resultate“ des Wirkens der „herrschenden Ausbeuterklasse“ (Horst Bartel in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 5/1981, S. 389). Außerdem wird nun für die historische Tradition wieder klar ein gesamtdeutscher Anspruch erhoben. Wenn sich in der DDR eine „sozialistische deutsche Nation“ entwickle, so die neueste Argumentation, heiße dies eine Nation, die ihrem Charakter nach sozialistisch, ihrer ethnischen Herkunft nach deutsch sei und daraus ergebe sich „die unabweisbare Konsequenz, daß sie in ihrem Bewußtsein die gesamte deutsche Geschichte von der Warte des Sozialismus verarbeiten“ müsse. Daraus wird gefolgert: „Unser eindeutiges Bekenntnis zur gesamten deutschen Geschichte hat eine chronologische, territoriale, sozialstrukturelle … Seite … Territorial läßt sich unser Bild von der deutschen Geschichte keineswegs — wie manche bürgerliche Ideologen gerne möchten — nur auf die Gebiete begrenzen, die heute zur DDR gehören“ (Horst Bartel und Walter Schmidt in: Einheit, 2/1984, S. 113). Der Anspruch der DDR, in ihrem Geschichtsbild (im „Erbe“ wie in der „Tradition“) die gesamte deutsche Geschichte aufgenommen zu haben („Unser historischer Boden ist die gesamte deutsche Geschichte“), läßt den politischen Bezug der Historiographie erkennen. Die NG. zeigt, daß die Traditionspflege der Herausbildung eines bestimmten Geschichtsbewußtseins dient. Geschichtsbewußtsein wird in der DDR definiert als „Teil des gesellschaftlichen und individuellen Bewußtseins, in dem die Kenntnisse und Erfahrungen über die historische Entwicklung der Gesellschaft und die sich daraus ergebenden Lehren für die Gegenwart ihren Ausdruck finden. G. und das entsprechende Geschichtsbild, die stets Klassencharakter besitzen, entstehen in einem äußerst komplizierten Prozeß… Als entscheidende Faktoren werden hierbei hauptsächlich die jeweils herrschenden politischen und weltanschaulichen Auffassungen sowie allgemeine (Geschichte des Volkes, Landes usw.) und persönliche (Herkunft, Bildung, Erfahrungsschaft usw.) Traditionen vielfältigster Art wirksam. G. und Geschichtsbild enthalten und erzeugen konkret-historische Wertungen, die, nicht zuletzt infolge ihrer außerordentlich starken emotionalen Wirksamkeit, für die ideologisch-politische Haltung und die daraus resultierenden Handlungen der Menschen von größter Bedeutung sind. Das sozialistische G. beruht auf der wissenschaftlichen Weltanschauung der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus…“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 287). Die Geschichtswissenschaft erbringt demnach durch Schaffung des Geschichtsbewußtseins einen wichtigen Beitrag zur Legitimierung und Stabilisierung der DDR. Die Verbreitung ihrer Ergebnisse dient dazu in der Bevölkerung, besonders in der Jugend, das Verständnis für die Rolle von Geschichte bei der Bewältigung politischer Aufgaben zu wecken. Durch die Popularisierung der Geschichte, gerade der NG. (und der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung), ist das Interesse an historischen Problemen gewachsen. Daraus ergaben sich für die SED verbesserte Möglichkeiten, ihre Auslegung des Historischen Materialismus zu propagieren: die Geschichte wird als „gesetzmäßiger Prozeß“ der Entwicklung vom Niederen zum Höheren betrachtet, fortschrittliche Gesellschaftsformationen überwinden die überholten. Da die DDR als die sozialistische (also gegenüber der Bundesrepublik Deutschland höhere) Gesellschaftsformation betrachtet wird, ist die politische Funktion des Geschichtsbewußtseins eindeutig: Stärkung und Festigung des Gesellschaftssystems der DDR. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 929–930 Nationale Front der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Mahn- und Gedenkstätten

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen…

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Kooperationsverband (KOV) (1985)

Siehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe sind das Vertragsgesetz (GBl. I, 1982, Nr. 14) (Wirtschaftsrecht, V. B.) und das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels (GBl. II, 1972, Nr. 27) (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.). Der KOV wird unter Verantwortung des für das betreffende Produkt zuständigen volkseigenen Verarbeitungs- bzw. Handelsbetriebes gebildet und hat bei diesem seinen Sitz. Die Zusammenarbeit innerhalb des KOV, der keine juristische Person ist, wird vertraglich durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt. Vorsitzender des KOV ist in der Regel der Direktor des jeweiligen volkseigenen Verarbeitungsbetriebes. Höchstes Organ ist offiziell die meist zweimal jährlich tagende Bevollmächtigtenversammlung. Der mindestens sechsmal jährlich tagende Kooperationsverbandsrat ist jedoch das eigentliche operative Leitungsorgan des KOV, bei dem verschiedene Kommissionen und Arbeitsgruppen bestehen. Durch gemeinsame Investitionen können die im KOV zusammenarbeitenden Betriebe sich eigene rechtsfähige Produktions-, Lager- und Absatzeinrichtungen schaffen. So gab es 1977 z.B. 684 Kooperationsverkaufsstel[S. 743]len und 114 Kooperationsgaststätten, die in den KOV erzeugte Produkte vertrieben. Eine besondere Form des KOV ist der 1973 gegründete, im Gegensatz zu den KOV rechtsfähige, Geflügel- Wirtschaftsverband (GWV), in dem neben den Produktions- und Verarbeitungsbetrieben inzwischen auch 4 Forschungsinstitute, die VVB Tierzucht und das VE Kombinat industrielle Tierproduktion unter Leitung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) kooperativ miteinander verflochten sind. Die Zahl der KOV und der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen der sozialistischen Betriebe haben seit 1967 anfänglich rasch zugenommen. Ihr Wirken hat wesentlich zu dem erreichten Konzentrations- und Spezialisierungsgrad der Landwirtschaft beigetragen. Die sinkende Zahl der Landwirtschaftsbetriebe führte jedoch nach 1975 teilweise zur Zusammenfassung von KOV, so daß ihre Zahl rückläufig ist; allerdings steigt der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen weiter. 1980 sollen bereits 80 v.H. des staatlichen Aufkommens der sozialistischen Landwirtschaft bei Schlachtschweinen, Milch und Eiern durch KOV erfaßt worden sein (Wirtschaftswissenschaft, H. 4/1983, Berlin [Ost], S. 502). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742–743 Kooperationsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport

Siehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe…

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Kulturelles Erbe (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KE., jetzt als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen, Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue sozialökonomische Formationen“. Aus dieser Doktrin ergeben sich für die kulturpolitische Praxis sowohl Schwerpunkte als auch Widersprüche. Symptomatisch für diesen konfliktreichen Prozeß ist die Rezeption des KE. der deutschen Vergangenheit. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR hielt die SED-Führung den Anspruch einer einheitlichen deutschen Kulturnation aufrecht, beanspruchte jedoch schon damals das „fortschrittliche Erbe“ für sich und grenzte es von der „imperialistischen Unkultur“ im Westen Deutschlands ab. Zeitlich parallel zur Entwicklung der Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat“ verlief die Absage an das gesamtdeutsche KE. Die Propagandisten und Kulturtheoretiker der SED versuchten, spezifische Traditionslinien einer „sozialistischen deutschen Nationalkultur“ herauszuarbeiten. Einzelne Ereignisse der deutschen Geschichte, etwa die Bauernkriege oder progressiv-realistische und sozialistisch-revolutionäre Inhalte der deutschen Literaturgeschichte, sind dabei in direkten Zusammenhang mit der gesellschaftspolitischen Entwicklung der DDR gestellt worden. Dies geschah mit dem Anspruch, „die besten Traditionen der Geschichte und Kultur wieder zum Leben zu erwecken und im Sozialismus zu ihrer eigentlichen Blüte zu führen“. Der Bundesrepublik Deutschland wurde das Recht auf Aneignung und Verwaltung des KE. abgesprochen, die These von der Einheit der deutschen Kultur als „ideologische Konterrevolution“ bezeichnet. In dem Bemühen, ein eigenes DDR-Nationalgefühl zu entwickeln, und weil sich viele kulturelle Werte der Vergangenheit nicht nahtlos in dieses Konzept einfügen ließen, plädierte die SED-Führung für eine „kritische Aneignung“ des KE. Das bedeutete seine „Überprüfung, Entwicklung und Anwendung je nach den konkreten geschichtlichen Aufgaben der Gegenwart, je nach den objektiven Kriterien des gesellschaftlichen Fortschritts“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Das führte in der Praxis zunächst zu einer verstärkten Pflege kultureller Werte und Traditionen auch aus den osteuropäischen sozialistischen Ländern [S. 767]und der Sowjetunion; es hat aber auch die Auseinandersetzung mit früher verpönten oder ignorierten deutschen und ausländischen Kulturgütern (z.B. dem Surrealismus, den Werken Robert Musils) ermöglicht. Besonders auffallend und in der DDR selbst nicht unumstritten waren zu Beginn der 80er Jahre zwei prinzipielle Wendungen in der Erbe-Rezeption: Der 200. Geburtstag Karl Friedrich Schinkels im Jahr 1981 und die Ankündigung einer großen Preußen-Ausstellung in West-Berlin führten zu einer Änderung des offiziellen, bisher weitgehend negativen Preußenbildes. Sie wurde eingeleitet mit einer Biographie Friedrichs II. der Historikerin Ingrid Mittenzwei. Danach verfügte SED-Generalsekretär Honecker persönlich die Wiederaufstellung des Reiterstandbilds Friedrich des Großen von Christian Daniel Rauch in der Ost-Berliner Straße Unter den Linden. Die Vorbereitung des Luther-Jahres 1983 bot der DDR Anlaß, auch ihr bisheriges Bild vom „Fürstenknecht“ Martin Luther zu reformieren. Honecker war hierbei ebenfalls Vorreiter, indem er sich an die Spitze des staatlichen Luther-Komitees der DDR stellte. Kurze Zeit später wurde auch der früher wegen der von ihm erlassenen „Sozialistengesetze“ heftig geschmähte Reichskanzler Otto von Bismarck einer differenzierteren Wertung unterzogen. — Im Zusammenhang mit diesen Vorbereitungen bei der Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit gibt es Versuche, die Begriffe „Erbe“ und „Tradition“ voneinander abzugrenzen (Nationale Geschichtsbetrachtung). Das Bemühen um Traditionslinien zur Schaffung einer eigenen nationalen Identität der DDR führte schließlich auch zur Aneignung des KE. über eine verstärkte Förderung des Heimatgefühls. Auf alten Traditionen beruhende Volksfeste, Umzüge, Kirmessen wurden zunehmend wiederentdeckt bzw. unter sozialistischen Vorzeichen wiederbelebt (Heimatgeschichte). Seit Anfang/Mitte der 70er Jahre galt im Rahmen der Pflege des KE. der Denkmalpflege besondere Aufmerksamkeit. An einem Drittel der rd. 30.000 Bau- und Kunstdenkmäler in der DDR wurden Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten vorgenommen. Mit Blick auf die 750-Jahr-Feier Berlins 1987 wurde die Rekonstruktion des historischen Stadtzentrums zum politischen Schwerpunkt erklärt, der gegenüber allen anderen Vorhaben in der übrigen DDR Vorrang haben sollte. Als weitgehend durchgeführte beziehungsweise geplante Projekte sind der Dom, die Charité, der ehemalige Gendarmen-Markt mit dem Schauspielhaus, die Friedrich-Werdersche Kirche, das Ephraim-Palais sowie der Wiederaufbau der Friedrichstraße samt Friedrichstadt-Palast zu nennen. Zu den Projekten in der DDR zählen die Semper-Oper in Dresden sowie die Rekonstruktion verschiedener historischer Stadtzentren. Für den Wiederaufbau bzw. für die Rekonstruktion von solchen „Objekten mit nationaler Repräsentanz“ wurde im Zeitraum von 1976 bis 1980 gegenüber dem Zeitraum von 1971 bis 1975 die doppelte Summe ausgegeben. Konkrete Zahlen werden allerdings nicht genannt. Denkmalschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 766–767 Kulturelle Zusammenarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturfonds

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KE., jetzt als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen, Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue…

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Kontrollrat (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Am 14. 11. 1944 beschlossen die UdSSR, Großbritannien und die USA in ihrem Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland die Einrichtung eines Alliierten K. als oberste gemeinsame Besatzungsbehörde nach der militärischen Niederwerfung Deutschlands. Am 5. 6. 1945 wurde der K. unter Beteiligung Frankreichs mit Sitz in Berlin eingerichtet. Er bestand aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungsarmeen und übte zu dieser Zeit die höchste Regierungsgewalt in Deutschland aus. Zu seinen Aufgaben gehörten im einzelnen: die Gewährleistung einer angemessenen Gleichheit der in den einzelnen Besatzungszonen von den jeweiligen Oberbefehlshabern getroffenen Maßnahmen; Pläne und gemeinsame Entscheidungen in den wichtigsten militärischen, politischen, wirtschaftlichen und anderen Fragen zu entwickeln, die Deutschland als Ganzes betrafen; die zentralen deutschen Verwaltungseinrichtungen zu kontrollieren, die unter Leitung des K. arbeiten sollten; die Verwaltung von „Groß-Berlin“ durch gemeinsame Organe zu leiten. Alle Beschlüsse mußten einstimmig gefaßt werden, wenn sie in allen Besatzungszonen Gültigkeit erlangen sollten. Der Vorsitzende, der auch die Einberufung des K. veranlaßte, wechselte von Monat zu Monat. Wegen der immer offenkundiger werdenden politischen Meinungsunterschiede zwischen dem sowjetischen Vertreter und den Vertretern der drei Westalliierten in der Besatzungspolitik, war die notwendige Einstimmigkeit in vielen wichtigen Fragen nicht zu erzielen und dadurch die Tätigkeit des K. von Anfang an stark behindert. Am 20. 3. 1948 — rund drei Monate vor Beginn der Blockade Berlins durch die Sowjetunion — verließ der zu dieser Zeit den Vorsitz führende sowjetische Vertreter, Marschall Sokolowski, die Sitzung des K., weil die westlichen Alliierten nicht bereit waren, vor dem K. über ihre auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz im März 1948 diskutierten Pläne über eine separate Weststaatgründung zu berichten. („Da die britischen und amerikanischen Mitglieder sich weigerten, über diese Dinge zu berichten, die auf der Londoner Konferenz erörtert wurden, sehe ich keine Veranlassung, die heutige Sitzung weiter zu führen, und vertage sie hiermit.“ [Diesbezügliche sowjetische Erklärung in der Übersetzung des Senats der Stadt Berlin, Dokumente des geteilten Deutschlands, Stuttgart 1968, S. 56].) Damit wurde der K. beschlußunfähig, so daß er ohne formelle Auflösung seine Arbeit praktisch einstellte. Dieser Zustand dauert im Prinzip bis heute an. Die Blockierung der Arbeit des K. führte dazu, daß alle weiteren Maßnahmen der Besatzungspolitik nur noch einseitig vorgenommen werden konnten (Währungsreform, Einrichtung zentraler deutscher Verwaltungen, Schaffung von Bi- und Trizone), wodurch die Entwicklung zu einer Teilung Deutschland wesentlich gefördert wurde. Eine dem K. entsprechende Behörde für Berlin wurde in Gestalt der Alliierten Kommandantur geschaffen. Geschichte der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 740 Kontenführungspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konvergenztheorie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Am 14. 11. 1944 beschlossen die UdSSR, Großbritannien und die USA in ihrem Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland die Einrichtung eines Alliierten K. als oberste gemeinsame Besatzungsbehörde nach der militärischen Niederwerfung Deutschlands. Am 5. 6. 1945 wurde der K. unter Beteiligung Frankreichs mit Sitz in Berlin eingerichtet. Er bestand aus den Oberbefehlshabern der vier…

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Schauprozesse (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Dieses Verfahren wird auch heute noch praktiziert. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen vorher ausgegebene Eintrittskarten möglich. In der Regel ist der Verlauf eines Sch. vorher zwischen Gericht und Anklagebehörde abgesprochen. Wiederholt konnte beobachtet werden, daß sich Ange[S. 1135]klagte und Zeugen wie in einer gewissenhaft einstudierten Rolle verhielten. Von für die Bewußtseinsbildung der Bevölkerung und die nach außen gerichtete propagandistische Wirkung besonders geeignet erscheinenden Prozeß-Situationen und Aussagen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschauberichte hergestellt. Für ein im November 1973 vor dem Ost-Berliner Stadtgericht durchgeführtes Strafverfahren gegen drei „Menschenhändler“ waren erstmalig sogar westliche Journalisten zugelassen. Mit diesem Prozeß sollte der Nachweis erbracht werden, daß die Bundesregierung und der Senat von Berlin (West) nicht nur nicht gegen ständige Mißbräuche auf den Transitwegen einschreiten, sondern in völkerrechtswidriger Weise diese Vertragsverletzungen dulden oder gar fördern (Staatsverbrechen). In gleicher Weise wurde in dem Sch. gegen den „professionellen Menschenhändler“ Schubert im Januar 1976 und gegen das wegen Spionage angeklagte Ehepaar Bartels im Januar 1978 propagandistisch argumentiert (ND 21.–27. 1. 1976 und 16. 1. 1978). Mehr und mehr geht aus Presseveröffentlichungen deutlich hervor, daß „Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit“ von rechtserzieherischem Wert sein sollen. Dabei konzentrieren sich diese Hauptverhandlungen, die z. B. im Bezirk Gera von 10,8 v.H. aller Verfahren im Jahre 1974 auf 23,1 v.H. im Jahre 1977 angestiegen sind (Neue Justiz, 1978, H. 5, S. 225), vor allem auf Angriffe gegen das sozialistische Eigentum, Verkehrsdelikte und Delikte zum Nachteil des persönlichen Eigentums. Im Jahre 1978 haben in der DDR „nahezu 10.000 Verhandlungen vor einem eingeladenen Zuhörerkreis stattgefunden, der etwa 250.000 Werktätige erfaßte“ (Staat und Recht, 1979, H. 12, S. 1081). Die richtige Auswahl der Teilnehmer soll dazu beitragen, „die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den jeweiligen Bereichen zu fördern“. Auch die Mitwirkung von Sachverständigen wird für den angestrebten Erziehungserfolg als „sehr wertvoll“ erklärt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1134–1135 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scheckverfahren

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden…

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Kollektiv, Sozialistisches (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als SK. gelten in der DDR „stabile Vereinigungen von Menschen“, die in den „verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Produktion, Schulen, Organisationen, Kultur usw.)“ inbesondere als Arbeitskollektive bestehen. Die Angehörigen eines SK. wirken vor allem „im Arbeitsprozeß zur zielstrebigen Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und zur Verwirklichung materieller und ideeller Interessen und Ziele“ zusammen. Dem SK. wird eine „höhere soziale Qualität“ als anderen sozialen Gruppen zugesprochen. Die Beziehungen der Mitglieder eines SK. seien von den „sozialistischen Produktionsverhältnissen“, einem dementsprechenden gesellschaftlichen ➝Bewußtsein und den Grundsätzen sozialistischer Moral geprägt (Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales, Berlin [Ost] 1982, S. 521 ff.). SK. sind entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben arbeitsteilig und hierarchisch organisiert; sie sind also keineswegs eine „Gemeinschaft von Gleichen“. Als „gleich“ gelten die Angehörigen eines K. lediglich in Hinblick auf das Eigentum an Produktionsmitteln, nicht aber in bezug auf Arbeitsaufgaben, Qualifikation und Entscheidungs- bzw. Leitungskompetenzen. Darüber hinaus geht die Soziologie der DDR davon aus, daß auch die Bereitschaft, sich in ein SK. zu integrieren und sich innerhalb und für das SK. einzusetzen, ungleich verteilt ist. Die Gruppe der besonders aktiven K.-Mitglieder, die die „gesellschaftlichen Forderungen“ als erste erkennen und gegenüber den anderen Mitgliedern vertreten, wird als K.-Kern bezeichnet. Dieser Kerngruppe wird nicht nur eine besondere „Autorität“ zugesprochen, vielmehr präge sie maßgeblich Ziele, Normen und Verhalten im SK. und damit das K.-Klima. Das SK. soll sowohl ökonomisch meßbare Leistungen entsprechend den jeweiligen Planvorgaben erbringen — insofern ist es ein „Zweckverband“ — als auch eine neue Form des Zusammenlebens („sozialistische Gemeinschaft“) ermöglichen. Als Erwartungen an „Stil und Ton des K.“ werden genannt: „optimistische, freudbetonte Grundstimmung, Würde, Höflichkeit, Offenheit, Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Disziplin und Selbstbeherrschung, Kameradschaft und Hilfsbereitschaft, hohes Anspruchsniveau und hohe Leistungsbe[S. 732]reitschaft, Bescheidenheit und schöpferische Unzufriedenheit mit dem Erreichten, Neuerertum, Wissensdrang, Solidarität u.a. edle Eigenschaften sozialistischer Persönlichkeiten“ (a.a.O., S. 522). Dieser umfassende Anspruch an das SK. soll seinen Ausdruck im Sozialistischen Wettbewerb mit dem Motto „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „K. der sozialistischen Arbeit“ finden. Der Herausbildung von Traditionen im SK. dient u.a. das Brigadetagebuch, die Einbeziehung der Familie in kulturelle und soziale Veranstaltungen des SK. usw. Die Kollektiv- und Arbeitserziehung steht im Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen in Schule, Hoch- und Fachschule sowie in der Lehrlingsausbildung. Umgekehrt hat auch das SK. einen permanenten Erziehungsauftrag gegenüber seinen Mitgliedern. Hervorgehoben wird die Bedeutung des Leiters eines SK. als Erzieher. Ohne die sich aus den Prinzipien der Einzelleitung und des Demokratischen Zentralismus ergebenden, eigenen Verantwortlichkeiten zu verwischen, hat der „sozialistische Leiter“ die kompetenten K.-Mitglieder an der Entscheidungsfindung zu beteiligen, das SK. über die getroffenen Entscheidungen, den Stand der Planerfüllung usw. laufend zu unterrichten sowie das Verhalten und die Bewußtseinsentwicklung der K.-Mitglieder ständig in Richtung einer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) zu beeinflussen. Soziologische Untersuchungen und Erfahrungsberichte aus der DDR belegen einerseits, daß es sehr enge und dauerhafte Beziehungen in den Arbeits-K., vor allem der Industriebetriebe gibt. Andererseits ist es aber bisher kaum gelungen, die K.-Mitglieder dazu zu bewegen, ihre Gruppeninteressen den jeweils geforderten „gesellschaftlichen Aufgaben“ nachzuordnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 731–732 Kollegien der Ministerien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektive Führung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als SK. gelten in der DDR „stabile Vereinigungen von Menschen“, die in den „verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Produktion, Schulen, Organisationen, Kultur usw.)“ inbesondere als Arbeitskollektive bestehen. Die Angehörigen eines SK. wirken vor allem „im Arbeitsprozeß zur zielstrebigen Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und zur Verwirklichung materieller und ideeller Interessen und Ziele“ zusammen. Dem SK. wird eine „höhere soziale Qualität“ als anderen…

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Finanzkontrolle und Finanzrevision (1985)

Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 Zur Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben und für die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen erhalten die zentralen und örtlichen Staatsorgane finanzielle Mittel aus dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeteilt. Neben diesen Haushaltsorganen werden auch den im Staatseigentum befindlichen Betrieben und Kombinaten Geldmittel aus der Staatskasse zur Verfügung gestellt (z.B. für Erweiterungsinvestitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben = Wirtschaftsförderung durch projektgebundene Kapitalzuteilungen aus dem Etat). Zu diesen Fördermitteln aus dem Budget kommen die Subventionszahlungen hinzu, die zur Sanierung und Unterstützung von ertragsschwachen Betrieben, Kombinaten, Branchen und Wirtschaftsbereichen benötigt werden. Zu derartigen Subventionen gehören z.B. Zuschüsse zum Ausgleich von planmäßigen und außerplanmäßigen Verlusten oder die aus dem Etat bestrittenen produktgebundenen Preisstützungen. Da finanzielle und materielle Ressourcen knapp sind, erwächst für die Regierung der DDR die Verpflichtung nachzuforschen, ob die Empfänger des staatlichen Geldkapitals [S. 391]dieses plankonform, sparsam und zweckmäßig sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verwenden. Darüber hinaus erstrecken sich die Kontrollmaßnahmen ausgehend vom Staatseigentum an den Produktionsmitteln auch allgemein auf die gesamte Qualität der Unternehmensführung und der Kapitalverwertung in den sozialistischen Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) (= allgemeine Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätskontrolle). 1. Finanzkontrolle. Die durch Regierungsorgane durchgeführte „staatliche Finanzkontrolle“ (Fk.) umfaßt alle Überprüfungen, die feststellen sollen, ob zentrale und regionale Verwaltungsstellen sowie die Wirtschaftsbetriebe in ihrem Finanzgebaren das Staatsinteresse wahren und die zentralen Anweisungen befolgen. Neben der Fremdkontrolle, die durch externe Prüfungsorgane erfolgt, organisiert jeder Leiter einer Verwaltungsstelle und eines Wirtschaftsbetriebes zusätzlich eine Eigenkontrolle über den Umgang mit Finanzmitteln in seinem Verantwortungsbereich. Diese haus- oder betriebsinternen Kontrollen bedürfen meist keiner Anstöße von außen. Sie werden von den Leitungskadern einerseits zur Absicherung ihrer Führungsposition organisiert, damit sie nicht angeklagt werden können, sie hätten zugelassen, daß in ihrem Leitungsbereich Staatskapital veruntreut wird. Andererseits sind die Leitungskader natürlich auch aus materiellem Interesse bestrebt herauszufinden, ob die verfügbaren Finanzmittel so genutzt werden, daß auch die dezentralen Sonderinteressen von Verwaltungsinstanzen und Einzelbetrieben optimal verwirklicht werden. Diese Sonderinteressen konzentrieren sich zur Hauptsache auf die Maximierung der persönlichen Einkommen und Prämien und auf den Erwerb von staatlich verliehenen Ehrungen und Privilegien. Aufgabe der Fk. ist es, a) laufend das Finanzwesen und die Finanzdisziplin der „Haushaltsorgane“ und „Haushaltsorganisationen“ zu überprüfen (dazu gehören u.a. die Ministerien, Zentralen Ämter, die örtlichen Räte [ Räte im Staatsapparat ] samt Verwaltungsunterbau, die Einrichtungen der „gesellschaftlichen Konsumtion“ im Bereich des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports und die Massenorganisationen). Außerdem ist der Fk. b) die fortwährende Überwachung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten übertragen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften). Letztlich erstreckt sich der Aufgabenbereich der Zentralen Fk. c) auch auf die Geschäftspolitik der Banken, Sparkassen und Versicherungen (Bankwesen). In der Verwaltungspraxis und der wirtschaftswissenschaftlichen Lehre wird von „staatlicher Finanzkontrolle“ hauptsächlich dann gesprochen, wenn es sich um die folgenden beiden Kontrollmaßnahmen handelt: a) die „Vorkontrolle“ der Qualität der gerade ausgearbeiteten Finanzpläne und b) die „kontinuierliche, mitlaufende Kontrolle über das Maß der Erfüllung der Finanzpläne“. Zu diesen finanzwirtschaftlichen Plänen gehören folgende in Mark aufgestellte Spezialpläne: die Haushalts-, Kredit-, Valuta- und Kassenpläne sowie die globalen und einzelwirtschaftlichen Planbilanzen von Wirtschaftsgruppen (z.B. Banken, Industrie) und einzelnen Kombinaten sowie Betrieben. Die Zuständigkeiten innerhalb der staatlichen Kontrollorganisation wurden nach folgenden beiden Aufgabengebieten aufgeteilt: Kontrolle der Haushaltsdurchführung und Finanzkontrolle der Staatswirtschaft. Je nachdem, ob haushaltswirtschaftliche Kontrollen gegenüber Etatmittelverwendern und Zuwendungsempfängern (z.B. Verwaltungsorganen) durchgeführt werden müssen oder ob die Aufgabe darin besteht, die Finanzwirtschaft von erwerbswirtschaftlich tätigen Betrieben zu überprüfen, wechseln auch die angewandten Kontrollmethoden. Gegenüber den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Organisationen (VEB; Kombinate) verfolgt die Fk. zunächst vor allem das Ziel, „ungeschminkt“ zu erfahren, welche Ergebnisse bei der a) vom Plan vorgeschriebenen und bei der b) auf Eigeninitiative der Produktionsorganisationen vorgenommenen Verwertung von Finanzkapital erzielt worden sind. Diese Erkundungen erfolgen durch gezielte Einholung von Informationen, periodisch angeforderte Rechenschaftsberichte und durch überraschend anberaumte Prüfungen der Buchhaltung und des betrieblichen Rechnungswesens. Werden durch die Kontrollen Leistungsmängel aufgedeckt, sind die Kontrollorgane verpflichtet, Maßnahmen zu empfehlen und an ihrer Verwirklichung mitzuarbeiten, mit denen die Effektivität der überprüften Wirtschaftsorganisationen verbessert werden kann. Die VEB und Kombinate der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, ihre Geschäftspolitik nach dem „Rentabilitätsprinzip“ (Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung) auszurichten. Diese Handlungsmaxime verlangt von ihnen, ihre Produktionskosten aus dem Erlös verkaufter Erzeugnisse, also durch eigene Leistungen, zu decken. Der Normalfall soll jedoch sein, daß die Betriebe und Betriebsvereinigungen einen Gewinn erwirtschaften. Das „Rentabilitätsprinzip“ verpflichtet somit die Produktionsorganisationen zu einer möglichst effizienten, flexiblen Kombination der Produktionsfaktoren im Rahmen der für sie verbindlichen Betriebspläne. Diese Forderung nach Rentabilitätssteigerung durch flexible Unternehmenspolitik läßt sich natürlich in den Produktionsbetrieben nur in dem Maße erfüllen, wie ihnen die Daten der Betriebspläne hierfür Entscheidungsspielräume lassen. Im Gegensatz zu den Wirtschaftsbetrieben richtet sich das Verwaltungshandeln der Staatsorgane nicht unmittelbar auf erwerbswirtschaftliche Ziele. Sie sind vielmehr z.B. damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die administrativen Hilfen zu gewähren, damit die Produktionsorganisationen ihre staatlichen Planaufgaben termingerecht erhalten und in die Lage versetzt werden, diese zu erfüllen. Das Handeln der Verwaltungsorgane wird durch Anweisungen und Regeln in Form von Gesetzen, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen gelenkt und zusätzlich durch operative Verfügungen vorgesetzter Regierungs[S. 392]stellen gesteuert. Bei der Aufteilung der von ihnen verwalteten Haushaltsmittel (Einzeletats) auf die ihnen zur Erledigung zugewiesenen Aufgaben sind die Verwaltungsinstanzen verpflichtet, weisungsgetreu zu verfahren und sachgemäß zu handeln. Daraus folgt, daß je nach der Art der Institutionen und der diesen übertragenen spezifischen Aufgaben sich auch die Ziele, die Methoden und die Beurteilungsmaßstäbe der Fk. ändern. So stehen bei der Kontrolle des Verwaltungsbereiches die Einhaltung der Haushaltsdisziplin und die sparsame Mittelverwendung durch die Haushaltsorganisationen im Mittelpunkt der Kontrolltätigkeit. Seit 1966 befassen sich in der DDR vor allem 4 Finanzorgane mit der Fk. der Staatswirtschaft: 1. das Ministerium der Finanzen (MdF), 2. die Banken, 3. die staatliche Finanzrevision und 4. die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte. Ergänzende Kontrollen mit speziellen Erkundungsaufträgen werden von den Industrieministerien, den Versicherungen und den ständigen Ausschüssen der Volksvertretungen durchgeführt. Bei dieser Vielzahl der sich bereichsweise überschneidenden Kontrollen seitens verschiedener Instanzen ist es unumgänglich, daß diese ihre Tätigkeit in der Sache und im Termin aufeinander abstimmen. Aus diesem Grunde erfolgen die üblichen Kontrollen und Revisionen zum Abschluß des Wirtschaftsjahres zumeist gemeinsam. In den Betrieben und Betriebsvereinigungen ist der Hauptbuchhalter der verantwortliche Ansprechpartner. Er ist der vom Staat beauftragte und von der Wirtschaftsverwaltung eingesetzte Inspektor, der sicherzustellen hat, daß bei den Planträgern an der Produktionsbasis die Staatsinteressen vorrangig berücksichtigt werden. Er hat dafür zu sorgen, daß das betriebliche Rechnungswesen ordnungsgemäß geführt wird, damit die Kontrolleure des Staatsapparats jederzeit Einsicht in die Buchhaltung und Erfolgsrechnung des Betriebes nehmen können. 2. Finanzrevision. In der DDR hat der Begriff „Finanzrevision“ (Fr.) zwei Bedeutungen. Einerseits stellt die Fr. eine Prüfungsmaßnahme dar. Andererseits ist sie ein staatliches Kontrollorgan. Als Prüfungsmaßnahme umfaßt die Fr. die jährliche Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Rechnungswesens und der Jahresabschlußbilanzierung bei den einzelnen VEB und Kombinaten (= nachträgliche Kontrolle). Als staatliches Kontrollorgan stellt die Fr. eine Hierarchie institutionell verselbständigter Kontroll- und Revisionsinstanzen dar, die unter der direkten Anleitung des MdF Revisionen durchführt. Der Zuständigkeitsbereich der staatlichen Fr. erstreckt sich a) auf die Produktionseinheiten aller Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwesen, Handel, Verkehr, Landwirtschaft, sonstige Dienstleistungssektoren), sofern diese ihre „Unternehmenspolitik“ nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung ausrichten; b) auf die staatlichen Kreditinstitute; c) auf alle staatlichen Verwaltungsorgane (= Haushaltsorgane/Haushaltsorganisationen) und d) auf sämtliche gesellschaftlichen Massenorganisationen. Bei den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Produktionseinheiten wird durch die Fr. geprüft, ob die vorgelegte Jahresbilanz und die unterbreitete Gewinn-und-Verlust-Rechnung ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Hinzu kommt die Analyse der wirtschaftlichen „Tüchtigkeit“ des Betriebskollektivs. Als Prüfungsunterlagen zur Beurteilung des erreichten Wirtschaftserfolges werden die gesammelten Belege, Dokumente, Buchungen, Statistiken, Betriebspläne (einschließlich Finanzpläne), Planabrechnungen (Soll-Ist-Vergleiche) und die Ergebnisse der Gewinn-und-Verlust-Rechnungen ausgewertet. Zweck der Revision ist die Beurkundung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Produktionseinheiten (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Planabrechnung) durch Erteilung eines „Bestätigungsvermerks“. Erst mit diesem Vermerk und durch einen positiven Prüfungsbericht wird das vom Arbeitgeber Staat eingestellte Führungspersonal der VEB und Kombinate durch diesen selbst für ihre Tätigkeit in der vergangenen Wirtschaftsperiode entlastet. Prüfungsobjekte bei den zentralen und örtlichen Staatsorganen sind die Jahresabrechnungen der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne, die Gesetzestreue bei der Erfüllung der ihnen aufgetragenen Aufgaben und der sparsame und pflegliche Umgang mit Staatsvermögen. Entdecken die Revisionsinstanzen bei ihren Prüfungen, daß einzelne Produktionseinheiten und Verwaltungen unwirtschaftlich gearbeitet haben, planwidrige Aktionen unternahmen oder gegen Gesetze verstießen, so dürfen sie bei kleineren Beanstandungen selbst Weisung erteilen, die aufgedeckten Fehlleistungen zu korrigieren. Bei größeren Vergehen müssen sie den Fall den übergeordneten Lenkungsinstanzen sowie den Gerichten übergeben. Sofern es sich nicht um einen Fall handelt, bei dem die Gerichte aufgrund der Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts zwingend eingeschaltet werden müssen, sorgt in den meisten Fällen das MdF für Abhilfe. Während der Wirtschaftsreform in der DDR (1963 bis 1970) hat die primäre Verantwortlichkeit für die Fr. gegenüber der volkseigenen Wirtschaft zweimal gewechselt. Zunächst erhielten die „Konzern“-Spitzen der VVB 1963/64 anstelle behördlicher Kontrollinstanzen den Auftrag, die Finanzwirtschaft der ihnen angegliederten VEB laufend zu überwachen und das betriebliche Rechnungswesen nach Abschluß jedes Wirtschaftsjahres nach Maßgabe staatlicher Prüfungsvorschriften zu revidieren. Die Fr. gegenüber den VVB übernahmen die 1963/64 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der damaligen Deutschen Notenbank (heute Staatsbank der DDR). Die VVB führten jedoch ihre Nachkontrolle nicht im Interesse der vorrangigen Durchsetzung der Staatsziele vor denen der Individual- und Betriebsinteressen durch. Wegen „Kumpanei“ mit den Kontrollierten wurden ihnen deshalb 1966 die primären Revisions- und Überwachungsbefugnisse wieder entzogen. Das Scheitern dieses Experimentes, die Verantwortlichkeit für Fk. und [S. 393]Fr. auf die VVB-Leitungen zu delegieren, rührte daher, daß durch die Umwandlung der VVB zu „Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung“ diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn-und-Verlust-Gemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen. Aus diesen Gründen wurde Anfang 1966 das Revisionswesen einer unabhängigen staatlichen Instanz übertragen. Die fachliche Anleitung dieser Sonderbehörde liegt beim MdF. (Vgl. den Beschluß über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision vom 12. 5. 1967, GBl. II, S. 329 ff.) Finanzsystem; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 390–393 Finanzamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzorgane

Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 Zur Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben und für die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen erhalten die zentralen und örtlichen Staatsorgane finanzielle Mittel aus dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeteilt. Neben diesen Haushaltsorganen werden auch den im Staatseigentum befindlichen Betrieben und Kombinaten Geldmittel aus der Staatskasse zur Verfügung gestellt (z.B. für…

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National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (1985)

Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe, Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD) zukommen zu lassen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Führungsanspruch der SED untergeordnet hatten. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Besonderheit lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1982 waren die 91.000 Mitglieder in 2.600 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die NDPD einen Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates (Prof. Heinrich Homann) sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums (Walther Rosel) und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Manfred Flegel, Vors. des Staatlichen Vertragsgerichtes). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territorialprinzip. Höchstes Organ ist der — in der Regel alle 5 Jahre einberufene — Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XII. Parteitag (22.–24. 4. 1982) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung.“ Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927 Nation und nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten)

Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und…

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Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (1985)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, Forschungsinstitutionen des Partei-, Wirtschafts- und Staatsapparates und den entsprechenden Akademien der sozialistischen Länder naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagenforschung zu betreiben. Sie ist verantwortlich für die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte der Grundlagenforschung, deren planmäßige Durchführung, insbesondere für die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen Forschungsinstitutionen und die Gewährleistung einer schnellen praktischen Nutzung der Forschungsergebnisse. Die AdW ist Nachfolgerin der am 11. 7. 1700 gegründe[S. 32]ten Kurfürstlich Brandenburgischen Societät der Wissenschaften. Ihre Wiedereröffnung nach dem II. Weltkrieg erfolgte am 1. 7. 1946 als Deutsche Akademie der Wissenschaften aufgrund eines Befehls der SMAD. Ihre gegenwärtige Funktion erhielt die AdW im Zuge der Neugestaltung der Wissenschaftsorganisation der DDR im Jahre 1970 („Akademiereform“). Nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde die Akademie durch Zuweisung weiterer Aufgaben in ihrer herausragenden Funktion bestätigt. Ihren heutigen Namen erhielt sie im Oktober 1972. Die AdW untersteht dem Ministerrat. Die Leitung der Akademie obliegt dem Präsidenten (gegenwärtig Prof. Dr. Werner Scheler [SED]), dem ein Präsidium als Beratungsorgan zugeordnet ist (gegenwärtig [1983] 15 Mitglieder). 1981 gehörten der AdW 153 ordentliche und 76 korrespondierende Mitglieder an. Wissenschaftler außerhalb der DDR können zu auswärtigen Mitgliedern ernannt werden. Von den gegenwärtig 132 auswärtigen Mitgliedern aus 24 Ländern kommen 27 aus der Bundesrepublik Deutschland. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum. Neben seinen Plenartagungen mit wissenschaftlichen Vorträgen von Mitgliedern der AdW zu Themen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung veranstaltet das Plenum in unregelmäßigen Abständen wissenschaftliche Konferenzen mit zumeist internationaler Beteiligung. Es hat das Recht zur Wahl neuer ordentlicher, korrespondierender und auswärtiger Mitglieder, die einer der gegenwärtig 9 problemgebundenen Klassen zugeordnet sind: Physik; Mathematik; Chemie; Biowissenschaften; Medizin; Werkstofforschung; Umweltschutz und Umweltgestaltung; Philosophie, Ökonomie, Geschichte, Staats- und Rechtswissenschaften (Gesellschaftswissenschaften I); Literatur-, Sprach-, Geschichts- und Kunstwissenschaften (Gesellschaftswissenschaften II). In den Klassen arbeiten Akademiemitglieder und andere Wissenschaftler verschiedener Wissenschaftsrichtungen an der Lösung komplexer Fragestellungen (z.B. Klasse „Optimale Gestaltung der Umweltbedingungen; Mensch und Umwelt“). Darüber hinaus verfügt die AdW über einen großen wissenschaftlichen Apparat mit ca. 20.000 Beschäftigten. Dieser gliedert sich in Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen. Zentralinstitute der AdW sind Forschungseinrichtungen zur Lösung komplexer Forschungsaufgaben. Sie üben in vielen Fällen die Funktion einer Leiteinrichtung für die gesamte in der DDR auf diesem Gebiet betriebene Forschung aus. Die Aufgabenstellung der Institute ist begrenzter und umfaßt meist Teilbereiche eines Wissenschaftsgebietes. Forschungsstellen werden für zeitweilige Aufgaben eingerichtet, wenn erkennbar ist, daß sie zu einem Institut oder Zentralinstitut ausgebaut werden können. Die Zentralinstitute werden mit den Instituten und Forschungsstellen, die verwandten Wissenschaftsbereichen zuzuordnen sind, in Forschungsbereiche zusammengefaßt. 1. Forschungsbereich Geo- und Kosmoswissenschaften. Zentralinstitute für Astrophysik, für solar-terrestrische Physik, für Physik der Erde; Institut für Meereskunde, Institut für Elektronik, Institut für Geographie und Geoökologie (früher Geographisches Institut) und Forschungsstelle Umweltgestaltung. 2. Forschungsbereich Mathematik/Kybernetik. Zentralinstitute für Mathematik und Mechanik sowie für Kybernetik und Informationsprozesse, Zentrum für Rechentechnik. 3. Forschungsbereich Physik, Kern- und Werkstoffwissenschaften. Zentralinstitute für Elektronenphysik, für Festkörperphysik und Werkstofforschung, für Isotopen- und Strahlenforschung, für Kernforschung, für Optik und Spektroskopie; Institute für Festkörperphysik und Elektronenmikroskopie (angeschlossen ist das Internationale Zentrum für Elektronenmikroskopie), für Hochenergiephysik, für Physik der Werkstoffbearbeitung sowie Zentrum für wissenschaftlichen Gerätebau. 4. Forschungsbereich Chemie. Zentralinstitute für physikalische Chemie, für anorganische Chemie, für organische Chemie; Institute für Polymerenchemie, für technische Chemie, für Aufbereitung sowie für Technologie der Fasern; Forschungsstelle für chemische Toxikologie. 5. Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin. Zentralinstitute für Krebsforschung, für Herz- und Kreislauf-Regulationsforschung, für Molekularbiologie, für Mikrobiologie und experimentelle Therapie, für Genetik und Kulturpflanzenforschung sowie für Ernährung; Institut für Biochemie der Pflanzen; Institut für Wirkstofforschung; Zoologische Forschungsstelle für Wirbeltierforschung. 6. Forschungsbereich Gesellschaftswissenschaften. Zentralinstitute für Philosophie, für Wirtschaftswissenschaften, für Geschichte, für Literaturgeschichte, für Sprachwissenschaft (Sprache, VIII.) sowie für alte Geschichte und Archäologie; Institute für Wirtschaftsgeschichte, für Theorie, Geschichte und Organisation der Wissenschaft, für Theorie des Staates und des Rechts, für sorbische Volksforschung sowie für Soziologie und Sozialpolitik (gegr. 1978). Darüber hinaus bestehen die Forschungsstelle für Akademiegeschichte, die Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle und ein Wissenschaftliches Informationszentrum. 1982 wurden ein Institut für Ästhetik und Kunstwissenschaften und ein Physikalisch-Technisches Institut neu gegründet. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde der AdW die Funktion einer zentralen Koordinationsstelle für die gesamte naturwissenschaftlich-technische und für ausgewählte Gebiete der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in der DDR übertragen. Auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne und der im „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ bzw. im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ enthaltenen Ziele der Forschungspolitik werden zwischen der AdW und den Ministerien und zentralen Staatsorganen, denen Forschungseinrichtungen unterstehen, Forschungspläne für die jeweiligen Bereiche erstellt. Im Rahmen dieser Pläne trifft die AdW mit den Forschungseinrichtungen [S. 33]der Wirtschaft, des Staatsapparates oder den Universitäten und Hochschulen Festlegungen über die jeweils einzuschlagende Forschungsstrategie, insbesondere die Nutzung des Forschungspotentials der AdW, die Verteilung der Aufgaben und die Finanzierung des Forschungsvorhabens. Enge Kooperationsbeziehungen bestehen ferner zu den anderen Akademien der DDR. Die AdW hat Promotionsrecht (A und B) und das Recht, wissenschaftliche Mitarbeiter zu Professoren zu ernennen. Zur Wahrnehmung ihrer Leitfunktion in zentralen Bereichen der Gesellschaftswissenschaften wurden der AdW Wissenschaftliche Räte zugeordnet. Ihr sind ferner 11 wissenschaftliche Gesellschaften (Biologische G.; G. für physikalische und mathematische Biologie; Chemische G.; Geographische G.; G. für Geologische Wissenschaften; Historiker-G.; Mathematische G.; Meteorologische G.; Parasitologische G.; Physikalische G.; G. für Weltraumforschung und Raumfahrt) und 25 Nationalkomitees (für Chemie, Kristallographie, Astronomie, Geodäsie und Kartographie, geologische Wissenschaften, angewandte Systemanalyse, der Historiker, der Byzantinisten, für Literaturwissenschaft, Philosophie und Geschichte der Wissenschaften, politische Wissenschaften, der Slawisten, für soziologische Forschung, südosteuropäische Studien, Ur- und Frühgeschichte, der Wirtschaftshistoriker, für Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, für Biowissenschaften, medizinische Physik, für Physik und für Radiophysik und Radiotechnik, ebenso die beiden Nationalkomitees für das Wissenschaftliche Komitee für Umweltprobleme [SCOPE] und das Komitee für Daten in Wissenschaft und Technologie [CODATA]) zur Vertretung der wissenschaftspolitischen Interessen der DDR in internationalen Organisationen zugeordnet. Sie ist in 50 internationalen nichtstaatlichen wissenschaftlichen Vereinigungen vertreten. Die AdW unterhält intensive Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen des Auslandes, vor allem der Länder des RGW. Mit über 200 Forschungsinstituten in den RGW-Staaten, davon etwa 80 der UdSSR, bestehen Kooperationsvereinbarungen. Institute der AdW übernehmen im Rahmen dieser Vereinbarungen Leitfunktionen. Zu komplexen Problembereichen werden multinationale „Problemkommissionen“ gebildet, deren Aufgabe die Koordinierung und gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die Abhaltung wissenschaftlicher Konferenzen und die Herausgabe von Informationsbulletins und anderen Publikationen ist (z.B. Problemkommission „Ökonomie und Politik der Entwicklungsländer“). Über die Arbeit der AdW informieren die Monatszeitschrift „spektrum“, die Jahresberichte der AdW und Berichte über wissenschaftliche Tagungen und Kongresse. Zu weiteren Publikationszwecken steht der Akademie-Verlag Berlin (Ost) zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 31–33 Akademie der Künste der DDR (AdK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche Fortbildung

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen,…

DDR A-Z 1985

Bausoldaten (1985)

B. sind Wehrpflichtige der DDR, die mit dem Dienstgrad „Bausoldat“ (eine Beförderung ist nicht vorgesehen) als Angehörige von Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) gemäß AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) vom 7. 9. 1964 (GBl. II, S. 129) einen Wehrdienst ohne Waffe leisten. Soweit diese AO nichts anderes festlegt, unterliegen die B. allen gesetzlichen und militärischen Bestimmungen, die den Grundwehrdienst bzw. den Reservistenwehrdienst (Reservisten) regeln. B. tragen eine steingraue Uniform mit dem Symbol eines Spatens auf den Schulterklappen. Der Volksmund nennt die B. deshalb auch „Spatensoldaten“. Ihre Dienstzeit dauert 18 Monate. Im Unterschied zu den Wehrpflichtigen im Waffendienst werden die B. ohne öffentliche Verabschiedung, dezentral direkt zu ihren geplanten Verwendungsorten einberufen. Die Erfahrung zeigt, daß diese Einberufung mehrheitlich erst im Alter von ca. 22 bis 24 Jahren erfolgt. Vor ihrem Arbeitseinsatz haben die B. eine 10tägige Grundausbildung zu absolvieren. Statt des Fahneneides (Nationale Volksarmee, IV.) haben sie ein Gelöbnis abzulegen: „Ich gelobe: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und meine Kraft für die Erhöhung ihrer Verteidigungskraft einzusetzen. Ich gelobe: Als Angehöriger der Baueinheiten durch gute Arbeitsleistungen aktiv dazu beizutragen, daß die Nationale Volksarmee an der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder den sozialistischen Staat gegen alle Feinde verteidigen und den Sieg erringen kann. Ich gelobe: Ehrlich, tapfer, diszipliniert und wachsam zu sein, den Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, ihre Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich gelobe: Gewissenhaft die zur Erfüllung meiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, die gesetzlichen und militärischen Bestimmungen zu erfüllen und überall die Ehre unserer Republik und meiner Einheit zu wahren.“ Zu den B. können jene Wehrpflichtige einberufen werden, „die aus religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnen“ (ebda.). Ein gesondertes Überprüfungsverfahren findet nicht statt. Der Wehrpflichtige muß jedoch spätestens im Rahmen der Musterung seinen Entschluß unmißverständlich der Musterungskommission zur Kenntnis bringen. Die Entscheidung über Anerkennung oder Nichtanerkennung als B. erfährt der Wehrpflichtige erst zum Zeitpunkt seiner Einberufung. Während in der Vergangenheit ein klares Bekenntnis zur Ableistung des B.-Dienstes in der Regel akzeptiert wurde, werden in jüngster Zeit nicht religiös begründete Entscheidungen zumeist abgelehnt und bei Aufrechterhaltung der Verweigerung des Waffendienstes mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 18 Monaten geahndet. Reservisten, die einen „normalen“ Wehrdienst abgeleistet haben, werden im Falle einer nachträglichen Verweigerung des Waffendienstes nicht als B. anerkannt. Wenn sie den bewaffneten Reservistendienst trotzdem ablehnen, werden sie mit mindestens 6 Monaten Gefängnis bestraft. Wer den Wehrdienst total verweigert — d.h. auch den waffenlosen Wehrdienst bei den B. —, muß mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 18 Monaten rechnen (z.B. Zeugen Jehovas). Es sind jedoch eine Reihe von Einzelfällen bekannt geworden, in denen die Staatsführung der DDR diesen Konflikt dadurch umging, daß sie auf die Einberufung potentieller Totalverweigerer verzichtete. Der Aufgabenbereich der B. konzentriert sich lt. der zitierten AO auf: „a) Mitarbeit bei Straßen- und Verkehrsbauten sowie Ausbau von Verteidigungs- und sonstigen militärischen Anlagen; b) Beseitigung von Übungsschäden; c) Einsatz bei Katastrophen“. Der Einsatz erfolgt durch den Minister für Nationale Verteidigung oder die von ihm dazu Beauftragten. In der Praxis wurden die B. bis Mitte der 70er Jahre fast ausschließlich zum Neubau und zur Rekonstruktion rein militärischer Objekte (vorwiegend Militärflugplätze) eingesetzt. Seit 1975 überwiegt die Verwendung im Versorgungs- und Dienstleistungsbereich der NVA (Armeesanatorien, Offizierseinrichtungen, Kasernen, Wehrkreiskommandos u.a.); eine Ausnahme bildet seit 1983 der Einsatz einer größeren Gruppe von B. (etwa 200) zur Mithilfe beim Ausbau eines neuen Überseehafens auf der Insel Rügen. Organisatorisch sind alle B. in herkömmlichen militärischen Einheiten integriert (Kasernierung) und militärischem Führungspersonal unterstellt. Der generelle oder überwiegende Einsatz im zivilen Bereich konnte trotz vieler Proteste (Eingaben), punktueller Verweigerungen beim Einsalz für militärische Aufgaben und trotz alternativer Vorschläge (Sozial- und Gesundheitswesen, Umweltschutz) von den B. bisher nicht erreicht werden (Friedensbewegung). In jüngerer Zeit wurden nach vorwiegend kirchlichen Erhebungen und Schätzungen ungefähr 1000 Wehr[S. 152]pflichtige zu den B. einberufen. Da nicht alle als B. registrierten Wehrpflichtigen auch zum B.-Dienst einberufen werden, liegt die Gesamtzahl der Waffendienstverweigerer höher, wahrscheinlich zwischen 2.000 bis 3.000 jährlich. Im Vergleich zu den 60er und 70er Jahren hat sich die Zahl der einberufenen B. mehr als verdoppelt. Bisher waren knapp 90 v.H. der B. konfessionell, vor allem evangelisch (85 v.H.) gebunden. Die Motive der B. sind sehr unterschiedlich. Bei ihnen finden sich in unterschiedlichen Verbindungen christlich-religiöse Grundorientierungen, sozial-humanitäre und ethisch-rationale Überzeugungen. Die persönlichen Konsequenzen, die aus diesen Motiven abgeleitet werden, reichen von der Ablehnung jeglichen Waffendienstes, über die Verweigerung der Teilnahme an einer unversöhnlichen Haß- und Feindbilderziehung, die Ablehnung der Militarisierungstendenzen bis hin zum symbolischen Bekenntnis für einen neuen, von Waffen und Feindschaft befreiten Frieden. Die soziale Zusammensetzung der B. wird von einem großen Anteil an Arbeitern und Handwerkern bestimmt, gefolgt von Wehrpflichtigen, die in einer theologischen Ausbildung oder im kirchlichen Dienst stehen. Diese Zusammensetzung ist im wesentlichen die Folge einer bildungspolitischen und beruflichen Diskriminierung der sich zum B.-Dienst bekennenden Jugendlichen und jungen Männer, obwohl der Gesetzgeber — auch das neue Wehrdienstgesetz von 1982 — den B.-Dienst gleichrangig neben den Waffendienst stellt. Die Beschränkungen der persönlichen Aufstiegsmöglichkeiten werden den potentiellen, den registrierten und den bereits im Dienst gestandenen B. durch die staatlich festgelegten Auswahl- und Zulassungskriterien bei der Vergabe von Plätzen an weiterführenden Bildungseinrichtungen und attraktiven Arbeitsplätzen sowie Leitungsfunktionen vom Meister an aufwärts gesetzt (Kaderpolitik; Wehrerziehung). Diese Benachteiligungen sowie die den B. verwehrte Möglichkeit, sich offen zu organisieren, Beratungen durchzuführen und öffentlich für ihre Sache aufzutreten, erklären den relativ niedrigen Anteil von B. an der Gesamtzahl der Wehrpflichtigen in der DDR. Innerhalb der ev. Kirche bilden die B. eine wichtige Säule der Friedensarbeit. Sie haben u.a. entscheidend zur Konstituierung und Entfaltung regionaler Friedensseminare (bekannt geworden ist vor allem das in Königswalde/Sa. — Teilnehmer: 1972 knapp 30, 1983 über 700), zur Aktivierung von Friedensinitiativen und zu einer intensiveren und kritischeren Selbstbefragung in den Kirchengemeinden, aber vor allem auch der Kirchenleitungen zur Wehr- und Friedensproblematik beigetragen. So sind die Verhandlungen der ev. Kirchenleitungen mit dem Staat zwischen 1962 und 1964, die schließlich zur B.-AO führten, und das anschließende Bekenntnis der ev. Kirchenleitungen zur Hilfe gegenüber den B. in Form einer „Handreichung“ (1965) überwiegend auf den Druck von Wehrdienstverweigerern zurückzuführen, die sich innerhalb der kirchlichen Basisarbeit aktivierten. Auch die Gründung des Referates „Friedensfragen“ beim Bund der evangelischen Kirche ging wesentlich auf das Drängen der B. zurück; gleiches gilt — neben den Friedensseminaren — auch für die Aktionen „Sozialer Friedensdienst“ und „Schwerter zu Pflugscharen“. Die B. werden deshalb auch als Pioniere und Träger der Friedensbewegung in der DDR gesehen. In der Bevölkerung — sofern diese mit ihnen in Berührung kommt und sich mit dem Problem der Waffendienstverweigerung auseinandersetzt — genießen die B. weitestgehend Sympathie und Respekt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 151–152 Bauernkongreß der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bau- und Montagekombinate

B. sind Wehrpflichtige der DDR, die mit dem Dienstgrad „Bausoldat“ (eine Beförderung ist nicht vorgesehen) als Angehörige von Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) gemäß AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) vom 7. 9. 1964 (GBl. II, S. 129) einen Wehrdienst ohne Waffe leisten. Soweit diese AO nichts anderes festlegt, unterliegen die B. allen gesetzlichen und militärischen Bestimmungen, die den Grundwehrdienst bzw. den Reservistenwehrdienst (Reservisten) regeln. B. tragen…

DDR A-Z 1985

Produktionsprozeß (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine materiell-technische (Entwicklungsstand der Produktivkräfte, Naturbedingungen) und eine gesellschaftliche Seite (Produktionsverhältnisse), d.h., der P. sei seinem Wesen nach Aneignung der Natur durch den Menschen, Veränderung der Natur für seine Zwecke, zugleich aber auch Herstellung seiner Lebensverhältnisse. Mit der Entwicklungsgeschichte der Arbeit sei daher der Schlüssel zum Verständnis der gesamten Geschichte der menschlichen Gesellschaft gegeben. Durch das Zusammenwirken von Arbeitskraft und Produktionsmitteln im P. entstehe das Produkt, das, wenn es (wie im Kapitalismus und Sozialismus) für den Austausch (Kauf und Verkauf) bestimmt ist, Warenform habe. Da unter den Bedingungen der Warenproduktion nicht nur Gebrauchswerte, sondern auch (Tausch-)Werte produziert würden, müsse sich der P. analytisch auseinanderlegen lassen in den konkret-nützliche Arbeit, gebrauchswertschaffenden Arbeitsprozeß und in den durch die Verausgabung „abstrakter Arbeit“ erfolgenden Wertbildungsprozeß. Der P. sei damit eine Einheit von Arbeitsprozeß und Wertbildungsprozeß (Wert- und Mehrwerttheorie). Im Arbeitsprozeß würden durch zweckbestimmte, konkrete Arbeit Gebrauchswerte hergestellt. Er ist als Prozeß zwischen Mensch und Natur in seiner technolo[S. 1050]gisch-naturwissenschaftlichen Struktur zunächst unabhängig von jeder bestimmten gesellschaftlichen Form. Andererseits werde diese Vermittlung des Lebensprozesses aber immer schon durch ein gesellschaftliches Subjekt vollzogen. Alle Produktion sei Aneignung der Natur seitens des Individuums innerhalb und unter den Bedingungen einer historisch bestimmten Gesellschaftsform. Entscheidend für den Charakter der gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen er durchgeführt wird, sei, in wessen Eigentum sich seine Elemente (Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände, Arbeitskraft) befänden und wem seine Resultate gehörten. Im Kapitalismus seien die Elemente und das hergestellte Produkt Eigentum des Kapitaleigners und nicht der unmittelbaren Produzenten. Im Sozialismus seien die Elemente und die Resultate des Arbeitsprozesses gesellschaftliches Eigentum und könnten deshalb durch ihre planvolle Verwendung die Bedürfnisse der Produzenten allseitig befriedigen. Dadurch werde größtes Interesse an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, an der Steigerung der Produktivität und an der Entfaltung der schöpferischen Tätigkeit eines jeden geweckt. Nach der marxistischen Politischen Ökonomie wird im Wertbildungsprozeß der in den Produktionsmitteln vergegenständlichte Wert übertragen und durch Verausgabung von (einem im Laufe der historischen Entwicklung immer geringer werdenden Anteil an) menschlicher Arbeit neuer Wert geschaffen. Im Wertbildungsprozeß trete die Arbeit somit einmal als vergegenständlichte in Form von Produktionsmitteln und als lebendige Arbeit der Produzenten in Erscheinung. Die lebendige konkrete Arbeit verarbeite die Produktionsmittel zu neuen Produkten, indem die in ihnen vergegenständlichte Arbeit auf das neue Produkt übertragen wird und somit zu einem Bestandteil des Wertes der neuen Waren würde. Zugleich setze die Arbeit in ihrer abstrakten Form dem Produkt neuen Wert zu. Der Wert der neuen Ware komme also zustande, indem die lebendige Arbeit einerseits als konkrete den Wert der verbrauchten Produktionsmittel übertrage, andererseits zugleich als abstrakte Arbeit neuen Wert bilde. Als Wert der Ware zähle die zur Produktion gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit, sowohl lebendige als auch bereits vergegenständlichte. Der Neuwert einer Ware bestehe in der sozialistischen Warenproduktion aus der bezahlten lebendigen Arbeit und dem Wert des Mehrprodukts (Teil des an der notwendigen Arbeitszeit gemessenen Werts des Gesamtprodukts, der die notwendige Eigenkonsumtion der Produzenten und den Ersatzbedarf der verbrauchten Produktionsmittel übersteigt). Unter kapitalistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Verwertungsprozeß, wobei der Verwertungsprozeß die Eigentümlichkeit der kapitalistischen Wertbildung ausdrücke, nämlich einerseits die Produktion von Mehrwert samt privater Aneignung und seine Rückverwandlung in Kapital zu sein, andererseits zugleich das gesellschaftliche Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital hervorzubringen und ständig neu zu reproduzieren. Unter sozialistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Wertbildungsprozeß, wobei das Mehrprodukt sich nicht in die Form des privat angeeigneten Mehrwerts verwandele, sondern als notwendige Voraussetzung und materielle Bedingung zur planmäßigen Befriedigung gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse und zur planmäßig erweiterten Reproduktion verwendet werde. Um die ständige planmäßige Erweiterung des P. zu sichern, erscheine es notwendig, den Nutzeffekt der Investitionen und die Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit kontinuierlich und maximal zu steigern. Damit wachse der Wirtschaftspolitik die Aufgabe zu, im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) unter Nutzung von Forschung, Entwicklung und Technologie durch Intensivierung und Rationalisierung sowie Automatisierung des P. höchste Arbeitsproduktivität zu erreichen und mit Hilfe wissenschaftlicher Leitungs- und Organisationsmethoden die proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft zu sichern. Nur so könne der P. seine Funktion als integrierender Bestandteil des gesellschaftlichen Gesamtprozesses wahrnehmen. Die in den Beschlüssen des X. Parteitages der SED niedergelegte Forderung der Effektivitäts- und Leistungssteigerung der Volkswirtschaft zielt auf die Beseitigung negativer Erscheinungen der arbeitsteiligen Struktur des P. als Einheit seiner stofflichen und ökonomisch-sozialen Seiten. Durch den Einsatz von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik soll versucht werden, zu einer größeren Integration einzelner arbeitsteiliger Elemente, zu einem zunehmend organisch verbundenen gesellschaftlichen Arbeitsprozeß zu kommen. Die Ausprägung des sozialistischen Charakters wird gedacht als ein Prozeß der Verschmelzung der arbeitsteiligen technischen Elemente (stoffliche Seite) und Erhöhung der Kollektivität in den Beziehungen zwischen den arbeitsteiligen Produzenten (ökonomisch-soziale Seite) unter Einschluß der Schaffung progressiver Arbeitsinhalte. In der theoretischen Diskussion besteht Übereinstimmung, daß die Entwicklungsrichtung des gesellschaftlichen P. sowohl von zunehmender Komplexität wie aber auch von weitergehender Differenzierung geprägt ist. Die Schwierigkeit wird darin gesehen, diese beiden Tendenzen in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen, so daß die materiellen Elemente und subjektiven Faktoren des gesellschaftlichen Arbeitskörpers sich proportioniert entfalten können und damit die dem Entwicklungsstand gemäßen, günstigsten Bedingungen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Produktivkraft geschaffen werden. Welche Rolle die eigenständige Bestimmung der Bedürfnis- und Interessenentwicklung der Individuen sowie deren demokratische Artikulation, d.h. also gesellschaftlich abgestimmte Produktion und Konsumtion für die Arbeitsproduktivität auf der einen und tatsächlich notwendigen Arbeitsaufwand auf der anderen Seite spielen, wird nicht hinreichend diskutiert. Gegenwärtig werden eher technische Lösungsmöglichkeiten gesucht: Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion z.B. über eine Internationalisierung der arbeitsteiligen [S. 1051]Strukturen im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1049–1051 Produktionsprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsverhältnisse

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine…

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Freundschaftsverträge (1985)

Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzbezeichnung für 17 internationale bilaterale Verträge, die die DDR seit 1949 abgeschlossen hat. Diese Vertragspolitik ist in den 70er Jahren zu einem wesentlichen Element der Außenpolitik der DDR gegenüber sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten bzw. einigen Entwicklungsländern mit sozialistischer Orientierung geworden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Typen von Verträgen: 1. Verträge über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand. Es handelt sich hierbei um „klassische“ Bündnis- bzw. Beistandsverträge, die an die Stelle von Vorläufern getreten sind, ohne diese formal außer Kraft zu setzen. Sie dienen der Verstärkung von Zusammenhalt und Geschlossenheit der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ unter Führung der UdSSR. Dazu gehören die Verträge mit (Datum der Unterzeichnung): 1. Sozialistische Republik Rumänien 12. 5. 1972 2. UdSSR 7. 10. 1975 3. Ungarische Volksrepublik 24. 3. 1977 4. Mongolische Volksrepublik 6. 5. 1977 5. Volksrepublik Polen 28. 5. 1977 6. Volksrepublik Bulgarien 14. 9. 1977 7. Tschechoslowakische Sozialistische Republik 3. 10. 1977 Der Vertrag mit der Mongolischen Volksrepublik wurde nur „über Freundschaft und Zusammenarbeit“ geschlossen, kommt aber den übrigen Beistandsverträgen sehr nahe. 2. Verträge über Freundschaft und Zusammenarbeit: Diese Verträge sind dem Inhalt nach Kooperationsverträge und haben keine Vorläufer. Sie dienen in erster Linie dazu, außereuropäische Entwicklungsländer mit sozialistischer Orientierung ihrer Herrschaftseliten auch völkerrechtlich an den sowjetisch geführten Hegemonialverband zu binden. Vertragspartner sind die: 8. Volksrepublik China 25. 12. 1955 (bis zur „Wiederherstellung der Einheit Deutschlands“ oder bis zur Außerkraftsetzung durch beiderseitige Übereinkunft unverändert in Kraft) 9. Sozialistische Republik Vietnam 4. 12. 1977 10. Volksrepublik Angola 19. 2. 1979 11. Volksrepublik Moçambique 24. 2. 1979 12. Sozialistisches Äthiopien 15. 11. 1979 13. Volksdemokratische Republik Jemen 17. 11. 1979 14. Volksrepublik Kampuchea 18. 3. 1980 15. Republik Kuba 31. 5. 1980 16. Demokratische Republik Afghanistan 22. 5. 1982 <LI>17. Volksdemokratische Republik Laos 21. 9. 1982 Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477 Freundschaftsgesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frieden

Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzbezeichnung für 17 internationale bilaterale Verträge, die die DDR seit 1949 abgeschlossen hat. Diese Vertragspolitik ist in den 70er Jahren zu einem wesentlichen Element der Außenpolitik der DDR gegenüber sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten bzw. einigen Entwicklungsländern mit sozialistischer Orientierung geworden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Typen von Verträgen: 1.…

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Parteien (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachdem der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Bildung antifaschistischer, demokratischer P. und Gewerkschaften zuließ, kam es zur Gründung folgender P. auf dem Territorium der heutigen DDR: Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) (11. 6. 1945), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (15. 6. 1945) — beide P. vereinigten sich am 21./22. 4. 1946 zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) —, Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) (26. 6. 1945) und Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) (5. 7. 1945). Zusammenschluß dieser P. am 14. 7. 1945 im antifaschistisch-demokratischen Block, der am 5. 8. 1948 die neugegründete Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) (29. 4. 1948) und am 7. 9. 1948 die neugegründete National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (25. 5. 1948) aufnahm. Am 17. 6. 1949 erfolgte die Umbenennung in Demokratischer Block, dessen P. und Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Demokratischer Frauenbund Deutschlands [DFD]; Kulturbund der DDR [KB]) den Kern und die Träger der Nationalen Front der DDR bilden. Die SED nahm im Rahmen der Blockpolitik von Anfang an eine Führungsrolle gegenüber den bürgerlichen P. ein, deren anfängliche Selbständigkeit sie politisch und administrativ bekämpfte, indem prominente Gegner in deren Reihen neutralisiert oder ausgeschlossen bzw. der SED aufgeschlossene Kräfte unterstützt wurden. Nachdem diese Umwandlung bis zum Anfang der 50er Jahre abgeschlossen war, wurde den nichtsozialistischen P. als wichtigste Funktion die „Transmission“ zugewiesen. In diesem Sinn vermitteln und interpretieren diese P. die Entscheidungen der SED gegenüber solchen gesellschaftlichen Gruppen, die sich dem direkten organisatorischen Zugriff der SED entziehen mit dem Ziel, auch diese für deren Politik zu gewinnen und zu einem aktiven Engagement für deren Verwirklichung zu bewegen. Zugleich sollen diese P. die spezifischen Interessen der von ihnen angesprochenen Bevölkerungsgruppen in die politische Entscheidungsfindung mit einbringen und deren Mitwirkung im Staat ermöglichen. Nachdem das Mehrparteiensystem in der DDR zu einer bleibenden, auch staatsrechtlich verankerten Einrichtung geworden war und die ursprünglich bürgerlichen P. sich in ihrem politischen Charakter gewandelt hatten, wurde und wird den Erfahrungen dieser P., ihrer Mitarbeit am sozialistischen Aufbau weiterhin Bedeutung beigemessen. Insbesondere während der 60er Jahre, als die DDR im Zuge ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ihre eigene Entwicklung als modellhaft darstellte, sollte die Existenz der Block-P. beweisen, daß auch bei einer sozialistischen Umgestaltung eines entwickelten Industriestaats unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei nichtproletarischen Bevölkerungsschichten eine gesicherte politische, wirtschaftliche und soziale Perspektive eröffnet werden könne. Ist diese Funktion inzwischen auch in ihrer gesamtdeutschen Dimension abgeschwächt, so spielt sie doch weiterhin eine Rolle, vor allem im Rahmen der Auslandsaktivitäten der DDR. In neutralen wie auch in Entwicklungsländern wird besonders auf die Existenz eines Mehrparteiensystems hingewiesen und durch Delegationen unter Führung von Spitzenfunktionären der Block-P. demonstriert. Dem Anspruch der DDR nach bildet ihr Mehrparteiensystem einen historisch höheren Typ der Zusammenarbeit von P., der nicht mit den in westlichen Parteisystemen auftretenden Koalitionen verglichen werden könne. Das Zusammenwirken der P. mit der SED, deren Führungsrolle uneingeschränkt anerkannt wird, scheint sich aus der Sicht der SED-Führung befriedigend zu gestalten. Dennoch ist die weitere Existenz der Block-P. keineswegs gesichert, da ihre Legitimationsgrundlage in dem Maße schwindet, wie die von der SED verfolgte, auf politische und soziale Homogenisierung der Gesellschaft abzielende Politik Realität wird. Nachdem jedoch der VIII. Parteitag der SED 1971 die Ulbrichtsche Konzeption der „sozialistischen Menschengemein[S. 966]schaft“ als unzulässige Antizipation noch nicht erreichter harmonischer Gesellschaftsverhältnisse kritisiert und demgegenüber den Charakter einer noch relativ stark differenzierten Klassengesellschaft in der DDR betont hat, ergibt sich daraus auch die Rechtfertigung für die Fortsetzung des Bündnisses der Arbeiterklasse mit anderen sozialen Klassen und Schichten und demzufolge auch für die Existenz der Block-P. als Medien dieser Bündnispolitik. Die Situation der Block-P. wird u.a. durch die Einschränkung ihrer politischen Wirkungsmöglichkeiten (z.B. Verbot der betrieblichen Organisation, der Organisierung der Mitglieder etwa in der NVA, in Hochschulen usw., von eigenen Unter- bzw. Nebengliederungen wie Jugend- oder Frauenorganisation) und das Verbot der öffentlichen Mitgliederwerbung kompliziert. Andererseits kommt den Block-P. in gewissem Umfang zugute, daß sie innerparteilich über einen Spielraum zur Diskussion kontroverser Meinungen verfügen. Auf Personen, die nicht Mitglied der SED sind, aber z.B. aus beruflichen Gründen ein Interesse am Nachweis „gesellschaftlicher Aktivität“ haben, können diese P. attraktiv wirken. Nachdem die Block-P. bis Anfang der 70er Jahre Mitgliederschwund zu verzeichnen hatten, konnten sie in den letzten Jahren ihre Mitgliederzahlen wieder erhöhen. 1982 hatte die LDPD 82.000, die NDPD 91.000 und die DBD 103.000 Mitglieder; der CDU gehörten 1981 120.000 Mitglieder an. Auf der zentralen staatlichen Ebene stellt jede der 4 Block-P. einen Stellv. des Vors. des Staatsrates sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 965–966 Parteidokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachdem der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Bildung antifaschistischer, demokratischer P. und Gewerkschaften zuließ, kam es zur Gründung folgender P. auf dem Territorium der heutigen DDR: Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) (11. 6. 1945), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (15. 6. 1945) — beide P. vereinigten sich am 21./22. 4. 1946 zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) —,…

DDR A-Z 1985

Bürgerinitiative (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden, obwohl die hier in den 70er Jahren entstandenen B. zur Wahrung oder Verteidigung spezieller Bürgerinteressen und -rechte gegen Staat oder Gemeinde mit den in der DDR tolerierten und geförderten B. nichts zu tun haben. Die Selbstinterpretation der Partei behauptet vielmehr, daß in der DDR bereits nach Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln die grundsätzliche Interessenidentität zwischen Gesellschaft und Staat gegeben sei und daher die Politik von SED und Staat — allerdings nur diese — das jeweils Mögliche und Notwendige an Interessenwahrnehmung und -verwirklichung zum Inhalt habe, die Bürger sich also lediglich in organisierter Form an dessen Realisierung zu beteiligen bräuchten. Zum Ausbau organisierter „sozialistischer B.“ beschloß der Nationalrat der Nationalen Front der DDR am 21. 1. 1982 ein Aktionsprogramm bis 1985. „Wir wollen damit den Erfordernissen der 80er Jahre entsprechen und zugleich dem Anliegen unserer Ausschüsse in Stadt und Land Ausdruck verleihen, die Bürgerinitiative noch enger mit unseren Plänen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu verbinden.“ (Prof. L. Kolditz, Präsident des Nationalrates der NF.) Erklärter Schwerpunkt ist die Entfaltung von Selbsthilfeaktionen der Bürger zur Instandhaltung und zum Ausbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Schulräumen und Jugendklubs. Bis 1985 sind u.a. 50.000 Wohnungen zu modernisieren, 400.000 Räume „in gesellschaftlichen Einrichtungen“ und 500.000 Wohnungen älterer oder hilfsbedürftiger Bürger „malermäßig instandzusetzen“. Weitere Zielvorgaben sehen die Erfassung und Ablieferung von Sekundärrohstoffen aller Art aus Haushalten und Wohngebieten vor. Soweit sich in der zweiten Hälfte der 70er Jahre unter dem Eindruck der B. in der Bundesrepublik Deutschland punktuell auch in der DDR B. mit politischer Zielsetzung bildeten, standen diese außerhalb der Legalität, so daß sie frühzeitig dem Risiko strafrechtlicher Sanktionen ausgesetzt waren. Demgegenüber wurden Ansätze spontaner B. zu örtlichen und regionalen Problemen der Energiepolitik und des Umweltschutzes, die sich ohne Kontrolle „von oben“ zu bilden begannen, durch die 1980 innerhalb des Kulturbundes der DDR (KB) gebildete Gesellschaft für Natur und Umwelt aufgefangen. 1984 existierten 140 Interessengemeinschaften zur Pflege der Landeskultur innerhalb der Gesellschaft für Natur und Umwelt. Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249 Bündnispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bürgerrechtler

Siehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden,…

DDR A-Z 1985

Patenschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des Betriebes sichern, sie an die moderne Wissenschaft und Technik heranführen und sie in die Arbeit der [S. 978]Kollektive einbeziehen. In der Regel ist jeder Schulklasse der DDR eine spezielle Patenbrigade aus dem Patenbetrieb zugeordnet. So hatten 1984 fast 25 v.H. aller Jugendbrigaden einen Patenschaftsvertrag mit einer Pioniergruppe bzw. 15 v.H. aller 1. bis 7. Klassen einen solchen mit einer Jugendbrigade. Mit derartigen Patenschaftsbeziehungen soll vor allem bei den Pädagogen Klarheit über die führende Rolle der Arbeiterklasse erzielt und die Einflußnahme der Arbeiterklasse auf die Bewußtseinsentwicklung der Schüler gesichert werden. Gleichzeitig haben P. das Verständnis der Werktätigen in den Betrieben für die Aufgaben und Probleme des sozialistischen Bildungswesens zu fördern. Auf der betrieblichen Seite sind die P. Bestandteil der Jugendförderungspläne (Jugend, IV.), nach denen die Betriebe soziale, kulturelle, politische und Verpflichtungen auf sportlichem und wehrsportlichem Gebiet gegenüber der Jugend im Kreis oder in der Gemeinde übernehmen. Meist verpflichtet der P.-Vertrag den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V.) zu entsenden; 2. der Schule Ausbilder für den Werkunterricht, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), ggf. auch Pionierleiter zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld- und Sachleistungen (z.B. Lehrmittel) zu erbringen; 5. zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts beizutragen. Dagegen verpflichtet der P.-Vertrag die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistungen vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Elternseminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und Berufslenkung und für den Sozialistischen Wettbewerb. Die P. mit einer LPG setzt andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Neben diesen auf den Unterricht und die Tätigkeit des Jugendverbandes abgestimmten, auf die „klassenmäßige Erziehung der Schuljugend“ und die Verbindung von Schule und Arbeitswelt abzielenden P. bestehen P. zwischen Schulen, FDJ-Gruppen sowie Betrieben und Einheiten der NVA, die der Nachwuchswerbung der Armee dienen, P. zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten oder Instituten und Betrieben, deren Zweck die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist, sowie P. zwischen Betrieben sowie Ausbildungs- und anderen Einrichtungen, die der „Festigung des Bündnisses der Arbeiter-und-Bauernklasse“, vor allem aber der Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten (Ernte) dienen. Ferner bestehen innerhalb der Betriebe zwei Formen von P.-Beziehungen: kollektive P. von Brigaden und Jugendbrigaden zu Lehrlingsklassen und persönliche P. zwischen erfahrenen Facharbeitern und Lehrlingen bzw. jungen Facharbeitern. P. in dieser Form dienen vor allem der fachlich-beruflichen Anleitung und Beratung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 977–978 Passierscheinabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patentwesen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des…

DDR A-Z 1985

Kunsthandel (1985)

Im K. der DDR dominieren neben dem Direktverkauf des einzelnen Künstlers an private Käufer 2 staatlich organisierte Hauptformen: 1. der Staatliche K. des VEH Bildende Kunst und Antiquitäten, dessen Generaldirektor seinen Sitz in Berlin (Ost) hat, und 2. der Genossenschaftliche K. in Gestalt von Verkaufsgenossenschaften des Verbandes Bildender Künstler (VBK) der DDR. Darüber hinaus erfolgt ein Teil des Umsatzes — vor allem auf dem Sektor Kunsthandwerk — über Buchhandlungen, Einrichtungshäuser und Spezialgalerien (z.B. „Wort und Werk“ in Leipzig) des Staatlichen Handels. Der Staatliche und der Genossenschaftliche K. stehen im Dienst der sozialistischen Kulturpolitik und sollen dazu beitragen, die Werktätigen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ mit „kulturvoller Lebensweise“ (Lexikon der Kunst, Bd. II, Seemann Verlag, Leipzig 1971, S. 793) heranzubilden. Um den seit den ausgehenden 60er Jahren anwachsenden Bedarf an künstlerischen und kunsthandwerklichen Produktionen für eine anspruchsvolle Wohnkultur zu befriedigen, richtete der Staatliche K. vor allem in den größeren Städten der DDR Verkaufsgalerien (seit 1975 bisher 25 Galerien) ein, die neben einem ständigen Verkaufsangebot (vor allem originale Grafik, Poster und Kunsthandwerk) auch thematisch fixierte Verkaufsausstellungen organisieren. Diese Galerien des Staatlichen K. dürfen sowohl an inländische wie auch an ausländische Kunden Ware verkaufen, wobei die devisentechnische Abwicklung [S. 777]großer Käufe von der Zentrale des VEH Bildende Kunst und Antiquitäten in Berlin (Ost) vorgenommen wird. Der Kulturfonds der DDR hat bei allen Verkaufsausstellungen und Auktionen des Staatlichen K. ebenso wie die DDR-Museen ein grundsätzliches Vorkaufsrecht. Kunstwerke, deren Entstehungsdatum vor 1945 liegt, sind als bedeutendes Kulturgut vom Export ausgeschlossen; Ausnahmegenehmigungen kann nur das Ministerium für Kultur erteilen. Das kommerzielle Exportmonopol des Staatlichen K. schließt die Organisation von Ausstellungen zur zeitgenössischen DDR-Kunst im westlichen Ausland ein. Die Ausstellungspräsenz der DDR auf der westlichen Kunstszene hat seit der Teilnahme an der Kasseler documenta 6/1977 ständig zugenommen (1981: Musée Nationale de la Ville de Paris; 1982: Kunstmarkt Basel, Biennale Venedig; daneben seit 1976 eine Reihe von Einzel- und Gruppenausstellungen in Galerien und Museen der Bundesrepublik einschließlich Berlin [West]). Viel diskutiert wurde vor allem die von der bundesrepublikanischen Kunstzeitschrift „Art“ mit dem Staatlichen K. organisierte Tourneeausstellung „Zeitvergleich — Malerei und Grafik aus der DDR“, die durch mehrere Museen der Bundesrepublik 1983/84 wanderte. Für derartige Veranstaltungen übernimmt der Staatliche K. zumeist auch die bildliche und textliche Kataloggestaltung. Ebenso übernimmt der Staatliche K. die Honorarverteilung aus den Kunstverkäufen, wobei die Künstler den aus den Westexporten auf sie entfallenden Honoraranteil nur teilweise in Devisen erhalten. Die 25 Verkaufsgalerien des Staatlichen K. haben sich z.T. ein durchaus eigenes Leistungsprofil über ihre fachberatende Verkaufstätigkeit hinaus geschaffen. So konnte die Leipziger Galerie am Sachsenplatz (seit Frühjahr 1984 geschlossen, das künstlerische Inventar wurde ins Museum überführt) durch ihre gezielte Ausstellungspraxis und Ankaufspolitik wesentliche Anstöße zur Rezeption und Wiederentdeckung der Bauhaus-Kunst der 20er Jahre in der DDR geben. Andere Galerien (wie z.B. die wegen ihres zu liberalen Programms 1981/82 geschlossene Ostberliner Galerie „Arkade“) zeichnen sich durch sorgfältige Katalogpublikationen (auch Œuvreverzeichnisse) aus, wobei editorisch wichtige Einzelleistungen in Ergänzung zur Tätigkeit der Museen im Bereich der nicht-gegenständlichen Kunstproduktion der DDR und in der Aufarbeitung von Künstlern aus den 20er Jahren erbracht worden sind. Zu den bekanntesten Galerien des Staatlichen K. gehören neben den bereits genannten: Studio Galerie, Galerie Unter den Linden und Galerie im Alten Museum, Berlin (Ost); Kunstgalerie Budyšin, Cottbus; Galerie Carl Blechen und Neue Dresdner Galerie, Dresden; Galerie erph, Erfurt; Galerie Gallus, Frankfurt/Oder; Galerie am Markt, Gera; Galerie am Schönhof, Görlitz; Galerie am Hansaring, Halle; Greifen-Galerie, Greifswald; Galerie im Stadthaus, Jena; Galerie Schmidt-Rottluff, Karl-Marx-Stadt; Kleine Galerie, Magdeburg; Galerie am Boulevard, Rostock; Galerie am Dom, Schwerin; Galerie im Steinweg, Suhl. Diese Galerien organisieren öffentliche Gespräche mit Künstlern und Kunstwissenschaftlern; sie übernehmen ferner die künstlerische Ausstattung von Gesellschaftsbauten. Der Genossenschaftliche K. des VBK unterhält ungefähr 200 Galerien, die z.T. unter der Leitung von Kunstwissenschaftlern stehen. Ähnlich wie die Galerien des Staatlichen K. erarbeitet der Genossenschaftliche K. Kataloge, veranstaltet Galeriegespräche usw. Alle Galerien (die des Staatlichen und des Genossenschaftlichen K.) leisten in Ergänzung zu den Museen eine breite Öffentlichkeitsarbeit und sind daher auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Viele dieser Galerien organisieren Führungen für Arbeitsbrigaden aus Betrieben und Schülergruppen. Das Preissystem für Ölgemälde und Plastiken ist durch den verstärkten K. mit dem Westen in jüngster Zeit dem stark gestaffelten westlichen Preisniveau angepaßt worden, während die Preisskala für originale Grafik so gestaltet ist, daß sich breite Bevölkerungskreise grafische Blätter leisten können. Seit der Errichtung der Galerien des Staatlichen K. hat sich das stilistische Erscheinungsbild der Bildenden Kunst in der DDR auch im Hinblick auf eine nichtgegenständliche Kunstproduktion (gefördert durch wohnkulturelle Bedürfnisse) merklich ausgeweitet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 776–777 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Künstler-Agentur der DDR

Im K. der DDR dominieren neben dem Direktverkauf des einzelnen Künstlers an private Käufer 2 staatlich organisierte Hauptformen: 1. der Staatliche K. des VEH Bildende Kunst und Antiquitäten, dessen Generaldirektor seinen Sitz in Berlin (Ost) hat, und 2. der Genossenschaftliche K. in Gestalt von Verkaufsgenossenschaften des Verbandes Bildender Künstler (VBK) der DDR. Darüber hinaus erfolgt ein Teil des Umsatzes — vor allem auf dem Sektor Kunsthandwerk — über Buchhandlungen,…